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JAHRESFINANZBERICHT 2024
ÖKONOMIE Einheit 2024 2023 Änderung in %
Absatz
Tonnen
425.000
425.800 -0,2
Externer Absatz
Tonnen
390.600
395.400 -1,2
Umsatzerlöse
Mio. EUR
1.448,8
1.459,2 -0,7
EBITDA
Mio. EUR
179,2
188,4 -4,9
EBITDA-Marge
%
12,4
12,9 -
Betriebsergebnis (EBIT)
Mio. EUR
77,1
102,4 -24,7
EBIT-Marge
%
5,3
7,0 -
Ergebnis vor Steuern (EBT)
Mio. EUR
66,1
90,2 -26,7
Ergebnis nach Ertragsteuern
Mio. EUR
43,2
66,4 -34,9
Ergebnis nicht beherrschender Anteile
Mio. EUR
0,0
0,0 -
Ergebnis je Aktie
EUR/Aktie
1,23
1,88 -34,9
Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit
Mio. EUR
119,0
180,9 -34,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Mio. EUR
-87,2
-93,8 7,1
Bilanzsumme
Mio. EUR
1.750,6
1.620,2 8,0
Eigenkapital
Mio. EUR
740,9
746,3 -0,7
Eigenkapitalquote
%
42,3
46,1 -
Working Capital Employed
Mio. EUR
567,8
508,6 11,6
Capital Employed
Mio. EUR
1.177,4
1.167,9 0,8
ROCE
%
4,4
6,4 -
ROE
%
5,8
9,1 -
Nettofinanzverschuldung
Mio. EUR
382,3
364,3 4,9
Verschuldungsgrad (Gearing)
%
51,6
48,8 -
*
Kennzahlen beziehen sich auf den AMAG-Standort Ranshofen.
**
Kennzahlen beziehen sich auf den AMAG-Standort Ranshofen und inkludieren AMAG components.
***
Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und seit Juli 2024
auch ohne Ferialpraktikanten (Anpassung auch rückwirkend für 2023 erfolgt). Enthält den 20%igen Personalanteil
der Beteiligung an der Elektrolyse Alouette sowie das Personal von AMAG components.
KENNZAHLEN DER AMAG-GRUPPE
ÖKOLOGIE
*
Einheit 2024 2023 Änderung in %
Verarbeiteter Aluminiumschrott
Tonnen
294.700
295.500 -0,3
Durchschnittliche Schrotteinsatzrate
%
76,0
76,1 -
Spezifischer Energieverbrauch
kWh/Tonne
1.180
1.184 -0,4
Spezifische CO
2
-Emissionen (Scope 1 & 2)
Tonnen CO
2
/Tonne
0,163
0,163 0,0
Spezifische Nutzwasserentnahme
m
3
/Tonne
5,1
5,7 -10,1
Spezifische Abfallmenge
kg/Tonne
18,4
18,9 -2,6
SOZIALES & GOVERNANCE
**
Unfallrate TRIFR
1,9
2,1 -9,5
Mitarbeiter:innen der AMAG-Gruppe
***
Vollzeitäquivalent
2.237
2.231 0,3
Frauenanteil
%
16
16 -
Mitarbeiterfluktuation
%
6,0
7,0 -
Eingereichte KVP-Vorschläge
*
Summe
9.455
9.238 2,3
Stundenanzahl für Aus- und Weiterbildung
h/Mitarbeiter:in
27
26 3,8
Spenden- und Sponsoringausgaben
EUR
136.400
253.700 -46,2
Compliance-Verstöße
1)
Anzahl
1
0 -
INNOVATION
Spezialitätenanteil Walzprodukte
*
%
58
57 -
Aufwendungen Forschung & Entwicklung
Mio. EUR
25,2
22,1 13,9
Mitarbeiter:innen im Bereich Forschung &
Entwicklung
Köpfe per
31.12.
167
169 -1,2
1)
Im Berichtszeitraum 2024 wurde über die „AMAG Compliance Line“ ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche
Vorschriften gemeldet. Der Vorfall konnte durch die Umsetzung entsprechender Maßnahmen rasch behoben werden.
Zur Vermeidung zukünftiger Verstöße wurde u.a. eine Datenschutzschulung durchgeführt.
KENNZAHLEN
DER AMAG-GRUPPE
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
2
INHALTSVERZEICHNIS
JAHRESFINANZBERICHT 2024
JAHRESFINANZBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
Jahresabschluss per 31. Dezember 202
4
Anlage 1 Bilanz
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3 Anhang zum Jahresabschluss
Erklärung des Vorstandes gem. § 124 (1) BörseG 2018
Bestätigungsvermerk
Anlage 4 Lagebericht zum Jahresabschluss
2
Konzernlagebericht
5
10
125
129
137
138
145
154
155
157
Corporate Governance
161
163
Konzernabschluss
171
172
173
174
175
176
264
265
Kennzahlen der AMAG-Gruppe
Unternehmensprofil
Nichtfinanzielle Erklärung
Wirtschaftliches Umfeld
Geschäftsentwicklung
Finanzielle Leistungsindikatoren
Segmentberichterstattung
Risiko- und Chancenbericht
Verweis Corporate Governance-Bericht
Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB
Ausblick
Bericht des Aufsichtsrates
Corporate Governance-Bericht
Konzernbilanz
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Kapitalflussrechnung
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Erläuterungen zum Konzernabschluss
Erklärung des Vorstandes gem. § 124 Abs. 1 BörseG 2018
Bestätigungsvermerk
Konzernlagebericht
5 Unternehmensprofil
10 Nichtfinanzielle Erklärung
10
A Allgemeine Informationen
11
Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung
13
Integrierte Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie
19
Stakeholdermanagement
21
Wesentlichkeitsanalyse
25
Nachhaltigkeitsprogramm
30
B Informationen zum Bereich Umwelt (Environment)
31
EU-Taxonomie
36
E1 – Klimawandel
53
E2 – Umweltverschmutzung
60
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
64
E5 – Kreislaufwirtschaft
78
C Informationen zum Bereich Soziales (Social)
79
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
104
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
110
D Informationen zum Bereich Unternehmenspolitik (Governance)
111
G1 – Unternehmensführung
125 Wirtschaftliches Umfeld
129 Geschäftsentwicklung
137 Finanzielle Leistungsindikatoren
138 Segmentberichterstattung
145 Risiko- und Chancenbericht
154 Verweis Corporate Governance-Bericht
155 Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB
157 Ausblick
Corporate Governance
Konzernabschluss
Jahresabschluss per 31. Dezember 2024
INHALTSVERZEICHNIS
JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERN
L AGE-
BERICHT
4
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
UNTERNEHMENSPROFIL
5
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ÜBER DIE AMAG
(ESRS 2 SBM-1)
Vielfältigkeit – sei es bei Produkten oder in Bezug auf Nachhaltigkeit – steht für die AMAG-Gruppe im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit und wird durch eine einzigartige Wertschöpfungskette unterstützt.
Die Auflistung der Vertriebsgesellschaften und deren Standorte finden sich auf Seite 178.
UNTERNEHMENSPROFIL
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
UNTERNEHMENSPROFIL
6
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
GESCHÄFTSMODELL
Die AMAG Austria Metall AG produziert hochwertige Aluminiumhalbzeuge und -bauteile sowie
Primäraluminium. Dabei vereint das Unternehmen höchste Qualität der Produkte, Effizienz in der
Produktion, ein breites Produktportfolio mit hohem Spezialitätenanteil und höchste Kompetenz im
Aluminium-Recycling in einzigartiger Weise.
Der Hauptsitz der AMAG-Gruppe befindet sich in Ranshofen, Österreich. Dort werden zum einen
Recycling-Gusslegierungen hergestellt, welche an die weiterverarbeitende Industrie in Form von Mas-
seln und Sows, aber auch in Form von Flüssigaluminium geliefert und insbesondere für den Formguss
eingesetzt werden. Zum anderen werden in Ranshofen hochqualitative Aluminiumwalzprodukte in
Form von Blechen, Bändern und Platten hergestellt. Das breite Produktportfolio umfasst hochfeste
Werkstoffe, Trittbleche, Glanzprodukte, lotplattierte Bleche, Folienvorwalzbänder für die Verpa-
ckungsindustrie, Präzisionsplatten sowie Kathodenbleche. Diese Produkte kommen in vielen unter-
schiedlichen Industrien zum Einsatz, wie z.B. in der Luftfahrt-, Automobil-, Maschinenbau-, Verpa-
ckungs-, Elektro-, Sport- und Konsumgüterindustrie sowie in der Architektur.
Die für die Herstellung von Walzprodukten notwendigen Walzbarren werden zum Großteil in der
eigenen Knetlegierungsgießerei gefertigt. Die Vormaterialbasis für die beiden Gießereien besteht hier-
bei zu 75 bis 80 % aus Aluminiumschrott, der neben dem konzerninternen Kreislauf insbesondere
aus der Finalproduktion der weiterverarbeitenden Industrie und aus Produkten am Ende ihres Lebens-
zyklus stammt. Da Aluminium ohne Qualitätsverlust nahezu unendlich oft rezyklierbar ist, können
Aluminiumschrotte wiederholt in die Wertschöpfungskette eingebracht und zur Herstellung von qua-
litativ hochwertigen Aluminiumprodukten verwendet werden. Das Recycling von Aluminium benötigt
nur ca. 5 % der Energie, die zur Herstellung von Primäraluminium benötigt wird.
AMAG baut die Recycling-Kompetenzen kontinuierlich aus und kann damit Kunden mit innovativen
Produkten, die einen optimierten ökologischen Fußabdruck aufweisen, versorgen. Besonders hervor-
zuheben sind Walz- und Gussprodukte aus der AMAG AL4
®
ever-Familie. Neben der Verwendung von
erneuerbarer elektrischer Energie und einem möglichst hohen Rezyklatanteil spielen auch Energie-
und Ressourceneffizienz eine bedeutende Rolle, um einen möglichst geringen CO
2
-Fußabdruck zu
erreichen. 2024 wurde das AMAG AL4
®
ever-Portfolio um Primäraluminiumprodukte mit garantiert
niedrigem CO
2
-Fußabdruck erweitert. Die Berechnung der produktbezogenen CO
2
-Fußabdrücke ist
nach ISO 14067 extern verifiziert, wobei der Rezyklatanteil nach ISO 14021 in der jeweils aktuellen
Fassung definiert wird – beides anerkannte und weltweit gültige Normen. Ein Zertifikat garantiert den
Kunden die niedrigen Emissionswerte der AMAG AL4
®
ever-Produkte.
Darüber hinaus hält AMAG 20 % an der Elektrolyse Alouette in Kanada, der größten Elektrolyse in
Nord- und Südamerika. Die Elektrolyse produziert Primäraluminium in Form von Low-Profile Sows.
Die Produktion erfolgt durch den effizienten Einsatz von elektrischer Energie aus Wasserkraft, einher-
gehend mit einer vorbildlichen Umweltbilanz, vor allem hinsichtlich CO
2
-Emissionen. Die Tonerdever-
sorgung der Alouette wird durch die Eigentümer sichergestellt. Der Rohstoffbedarf wird bei großen
Minenkonzernen und Rohstoffhändlern eingedeckt.
An den Standorten der AMAG components in Übersee am Chiemsee und Karlsruhe werden durch
mechanische Bearbeitung (z.B. Fräsen und Bohren) Spezialkomponenten aus Aluminium und
Hartmetall (Titan, Stahl) für die internationale Luft- und Raumfahrtindustrie hergestellt.
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Die AMAG Austria Metall AG führt als Konzernholding das Geschäft über die vier Segmente Metall,
Gießen, Walzen und Service.
Segment Metall
Das Segment Metall enthält den 20%-Anteil an der Elektrolyse Alouette und verantwortet innerhalb
der AMAG-Gruppe die Steuerung der Metallströme, die Absicherung der operativen AMAG-Gesell-
schaften gegen das Aluminiumpreisrisiko sowie die Vermarktung des Primäraluminiums. Die kanadi-
sche Alouette ist eine der effizientesten Elektrolysen weltweit, mit langfristig abgesicherter erneuer-
barer Energieversorgung aus Wasserkraft in einem politisch stabilen Land.
Segment Gießen
Das Segment Gießen innerhalb der AMAG-Gruppe beinhaltet die Produktion von hochwertigen
Recycling-Gusslegierungen aus Aluminiumschrotten. Das Produktportfolio umfasst kundenspezifi-
sche Aluminiumwerkstoffe in Form von Masseln, Sows und Flüssigmetall.
Segment Walzen
Das Segment Walzen ist innerhalb der AMAG-Gruppe für die Produktion und den Vertrieb von Walzpro-
dukten (Bleche, Bänder und Platten), Präzisionsgussplatten und -walzplatten zuständig. Das Walz-
werk ist dabei auf Premiumprodukte für ausgewählte Produktmärkte spezialisiert. Die Walzbarrengie-
ßerei versorgt das Walzwerk mit Walzbarren mit überwiegend sehr hohem Schrottanteil und geringer
CO
2
-Intensität. AMAG components wird ebenfalls innerhalb des Segments Walzen abgebildet.
Segment Service
Das Segment Service umfasst neben der Konzernleitung unter anderem Dienste wie das Facility-
Management (Gebäude- und Flächenmanagement), die Energieversorgung, die Abfallentsorgung so-
wie die Einkaufs- und Materialwirtschaft. Dieses Segment schafft damit die Voraussetzungen dafür,
dass sich die operativen Segmente auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Ebenfalls in diesem
Segment enthalten ist der innovative Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung coilDNA.
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UNTERNEHMENSPROFIL
7
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
GESCHÄFTSSEGMENTE DER AMAG IM ÜBERBLICK
Externe Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe* in Mio. EUR
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2024 2023
Umsatz nach Segmenten
Walzen
Mio. EUR 990,9 991,6
Gießen
Mio. EUR 141,3 153,8
Metall
Mio. EUR 311,1 308,3
Service
Mio. EUR 5,4 5,5
gesamt
Mio. EUR 1.448,8 1.459,2
* inkl. 20 % Umsatzanteil an der Alouette
Absatz in Tonnen
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2024 2023
Absatz nach Segmenten
Walzen
t 205.400 204.800
Gießen
t 93.200 94.500
Metall
t 126.400 126.500
Service
t 0 0
gesamt
t 425.000 425.800
Mitarbeiter:innen
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2024 2023
Beschäftigte nach Segmenten
Walzen
Stichtag/Köpfe 1.799 1.774
Gießen
Stichtag/Köpfe 119 122
Metall
Stichtag/Köpfe 7 8
Service
Stichtag/Köpfe 267 260
gesamt
Stichtag/Köpfe 2.192 2.164
Segment W
alzen: Absatz nach Industrien
Dargestellt werden jeweils die Mengenveränderung gegenüber dem Vorjahr (2023) in
Tsd. Tonnen sowie der prozentuelle Anteil am Gesamtabsatz 2024 im Segment Walzen.
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UNTERNEHMENSPROFIL
8
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK
Die AMAG-Strategie basiert auf den vier Werten Innovation, Nachhaltigkeit, Vielfalt und Menschlich-
keit. Sie sind die Eckpfeiler eines profitablen Wachstumskurses und einer konsequenten Weiterent-
wicklung des Unternehmens. Durch den holistischen Nachhaltigkeitsansatz kann sich das Unterneh-
men auch durch unsichere und preisvolatile Zeiten stabil bewegen bzw. Veränderungen begegnen.
Das Jahr 2024 war weiterhin geprägt von globalen Entwicklungen sowie geopolitischen Konflikten,
die das Marktumfeld getrübt und die Nachfrage nach Aluminiumprodukten in bestimmten Industrie-
bereichen negativ beeinflusst haben. Eine breite Aufstellung des Unternehmens sicherte dennoch
eine solide Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr 2024.
Ein nachhaltiger Unternehmenserfolg basiert insbesondere auch auf der Ressource Mensch, mit wel-
cher es verantwortungsvoll umzugehen gilt. AMAG setzt Ziele und definiert Maßnahmen, um Bedin-
gungen zu schaffen, die eine langfristige Mitarbeiter:innenbindung unterstützen, Entwicklungspoten-
ziale erkennen und fördern sowie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten. Die Ein-
haltung der Arbeits-, Menschen- und Sozialrechte wird sowohl an den Produktionsstandorten als auch
in der Lieferkette überwacht.
Vielfalt als zentraler Wert spiegelt sich sowohl in der Diversität der Beschäftigten (siehe
S1 – Diversität
und Chancengleichheit
) als auch im breiten AMAG-Produktportfolio wider. Rund 5.000 unterschied-
liche Produkte auf Basis von über 200 Legierungen sind Ergebnis einer innovativen Schlagkraft ge-
paart mit einem flexiblen Anlagenpark. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (F&E) am Standort
Ranshofen sind ein wesentlicher Treiber zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Entwicklung
kundenspezifischer Problemlösungen. Viele der Produktinnovationen – darunter insbesondere auch
das AL4
®
ever-Produktportfolio – adressieren direkt oder indirekt aktuelle und globale gesellschaftli-
che bzw. ökologische Themen – wie die Verknappung fossiler Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Klima-
wandel und Mobilität. Besonderes Augenmerk gilt dabei Lösungen, die Closed-Loop-Konzepte mit
Kunden sowie Alloy-to-Alloy-Recycling ermöglichen bzw. recyclingfreundliche Legierungen und
Crossover-Legierungen zulassen, Umweltauswirkungen reduzieren (z.B. Leichtbauteile) und neue so-
wie verbesserte Anwendungsmöglichkeiten bieten. AMAG ist bestrebt, den wachsenden regulatori-
schen Anforderungen und jenen der Kunden sowie internen Zielen umfassend gerecht zu werden. Das
birgt auch Herausforderungen, denen es vorausschauend zu begegnen gilt. So ist AMAG u.a. abhängig
von wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung, von der Versor-
gungssicherheit hinsichtlich Energie aus erneuerbaren Quellen sowie von der Verfügbarkeit geeigneter
Vormaterialien (u.a. Schrott).
Mit einem umfangreichen Nachhaltigkeitsprogramm (siehe S. 25), das Ziele definiert, die auf we-
sentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen basieren, unterstreicht AMAG die Unternehmens-
werte.
In den verschiedenen Themenabschnitten werden Ziele, Konzepte und Maßnahmen sowie Ergebnisse
zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten im Detail dargelegt.
Die verantwortungsvolle Aluminiumproduktion und -verarbeitung bei AMAG entspricht den umfassen-
den Anforderungen der Aluminium Stewardship Initiative (ASI), weshalb AMAG nach beiden Stan-
dards (ASI Performance- und Chain of Custody (CoC) Standard) zertifiziert ist.
DIE AMAG-WERTSCHÖPFUNGSKETTE
In Ranshofen betreibt AMAG eines der modernsten Aluminiumwerke weltweit. Am vollintegrierten
Standort befinden sich ein Recyclingcenter, zwei Gießereien, jeweils zwei Warm- und Kaltwalzwerke
inklusive Finalanlagen sowie ein Materialforschungs- und Prüfzentrum. Neben Primäraluminium wer-
den Walzbarren, Legiermetalle und Schrotte als wesentliche Rohstoffe von über 250 Lieferanten zu-
gekauft. Diese Lieferanten werden im Zuge eines definierten Beschaffungsprozesses auch hinsicht-
lich ESG-Risiken evaluiert. Gegebenenfalls werden Maßnahmen gesetzt, um einen Beitrag zu einer
ökologisch nachhaltigen und sozial fairen Lieferkette zu leisten. AMAG erkennt hier ihren Einflussbe-
reich (siehe
Wesentlichkeitsanalyse
) insbesondere bei den Arbeitskräften in der Lieferkette und in der
Förderung von Menschen-, Arbeits- und Sozialrechten. Hinsichtlich Auswirkungen, Risken und Chan-
cen auf die Umwelt (biologische Vielfalt und Ökosysteme) sowie auf betroffene Gemeinschaften in
der Lieferkette verlangt das Unternehmen im Sinne eines verantwortungsvollen Beschaffungsmana-
gements von Lieferanten und deren Zulieferkette die Einhaltung derselben hohen Standards wie
AMAG.
Die am Standort Ranshofen produzierten Aluminiumhalbfabrikate werden in verschiedensten Indus-
trien weiterverarbeitet, u.a. bei der AMAG components (Deutschland) zur Herstellung von einbaufer-
tiger Strukturteile und Baugruppen für die Luft- und Raumfahrtindustrie. Über die Rückführung von
Produktionsabfällen und den Einsatz von Schrotten nach der Produktnutzung schließt sich am Stand-
ort Ranshofen der ressourcenschonende Kreislauf.
Aufgrund der vorwiegenden Produktion von Aluminiumhalbzeugen unterhält die AMAG kaum direkte
Beziehungen zu Endnutzern. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette erstreckt sich über die von der
AMAG belieferten Industrien zur Weiterverarbeitung (weitere Informationen siehe Abschnitt
Geschäftsmodell
).
Darüber hinaus hält AMAG eine 20-prozentige Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada,
dem größten Primäraluminiumhersteller der amerikanischen Kontinente. Dabei handelt es sich um
ein strategisches Investment, da durch die jährliche Produktion von über 600.000 Tonnen Primäralu-
minium die Rohstoffversorgung der AMAG abgesichert ist. Durch die Versorgung mit elektrischer
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
UNTERNEHMENSPROFIL
9
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Energie aus Wasserkraft sowie laufender Optimierungen der Produktionstechnologie verfügt Alouette
im internationalen Vergleich über einen außerordentlich niedrigen CO
2
-Fußabdruck. Dass die Alouette
in ihrer Primärproduktion nicht nur am eigenen Produktionsstandort, sondern auch in der Vorliefer-
kette sehr hohen Anforderungen gerecht wird, bestätigt auch hier die Zertifizierung sowohl nach dem
ASI-Performance-Standard als auch nach dem ASI-Chain-of-Custody-Standard. Bei der Tonerdever-
sorgung der Alouette einigten sich die Alouette-Partner auf die priorisierte Beschaffung aus ASI-
zertifizierten Quellen. Diese Bestätigung der Einhaltung umfassender Nachhaltigkeitsanforderungen
durch die unabhängige Institution ASI stellt ein wesentliches Element zur Sicherstellung von Trans-
parenz und Qualität dar.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
10
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
A ALLGEMEINE INFORMATIONEN
GLIEDERUNG
› G
G
r
r
u
u
n
n
d
d
l
l
a
a
g
g
e
e
n
n
f
f
ü
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(ESRS 2 BP-1, BP-2)
› Inhaltliche Anforderungen und Übereinstimmung mit Berichtskriterien
› Berichtsgrenzen
› Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen
› Externe Prüfung
› Ansprechpartner
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(ESRS GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4, GOV-5)
› Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit
› Nachhaltigkeitsstrategie und Sorgfaltspflicht
› Risikomanagement
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(ESRS SBM-2)
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(ESRS SBM-3, IRO-1)
› Unternehmenskontext verstehen
› Identifikation ta
tsächlicher & potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Berichterstattung und Überwachung der wesentlichen Themen
› Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Übersicht der wesentlichen Themen 2024
› Erläuterungen zu nicht-wesentlichen Themen 2024
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(ESRS SBM-1)
› Beitrag zur
Erreichung der Sustainable Development Goals
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
11
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG (ESRS 2 BP-1, BP-2)
Mit der nichtfinanziellen Erklärung 2024 informiert die AMAG ihre Stakeholder (siehe auch Abschnitt
Stakeholdermanagement
) über Ziele, Maßnahmen und Fortschritte im Hinblick auf eine nachhaltige
Unternehmensentwicklung. Gleichzeitig wird damit der Pflicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen
Erklärung im Lagebericht nachgekommen (vgl. § 267a UGB). Die vorliegende nichtfinanzielle Erklä-
rung, die seit 2017 jährlich erscheint, enthält zudem weiterführende Informationen zu den Nachhal-
tigkeitsaktivitäten, um eine ganzheitliche Darstellung der Unternehmensleistung in den ESG-Berei-
chen (Environment, Social, Governance) zu erreichen. Sie bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2024
(1. Jänner bis 31. Dezember 2024), die Vorjahreszahlen 2023 werden zu Vergleichszwecken heran-
gezogen.
Die letzte nichtfinanzielle Erklärung wurde am 15. Februar 2024 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht
zum aktuellen Berichtsjahr 2024 wird am 20. Februar 2025 veröffentlicht.
INHALTLICHE ANFORDERUNGEN &
ÜBEREINSTIMMUNG MIT BERICHTSKRITERIEN
Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting
Standards (ESRS), dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) und der EU-
Taxonomie-Verordnung für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 erstellt.
Die Bestimmung der Berichtsinhalte und der Berichtsqualität basiert auf den Grundsätzen der
doppelten Wesentlichkeit, der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit sowie Risiken und Chancen
und der damit einhergehenden Sorgfaltspflichten. Als grundlegende Prinzipien der Berichterstattung
gelten Genauigkeit, Ausgewogenheit, Klarheit, Vergleichbarkeit, Vollkommenheit, Aktualität sowie
Überprüfbarkeit.
Die Stakeholder der AMAG-Gruppe wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in die
Festlegung der Berichtsinhalte eingebunden (siehe auch
Stakeholdermanagement
). Der Bericht deckt
all jene Nachhaltigkeitsaspekte ab, die bedeutende ökonomische, ökologische oder soziale Auswir-
kungen der Organisation auf das Umfeld widerspiegeln (Inside-out-Betrachtung) bzw. von außen auf
die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einwirken (Outside-in-Perspektive).
Die Vollständigkeit der nichtfinanziellen Erklärung bezieht sich auf die Behandlung der wesentlichen
Themen und ihre Abgrenzungen sowie Informationen über ökologisch nachhaltige Aktivitäten gemäß
der EU-Taxonomie-Verordnung. Der Inhalt dieses Berichts spiegelt die für das Berichtsjahr 2024
wesentlichen Themen der AMAG im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung wider und richtet sich
an alle Stakeholder. Zusätzliche Informationen zu bestimmten Themen werden auf der AMAG-Website
bereitgestellt. Die entsprechenden Verweise sind im jeweiligen Text angeführt.
BERICHTSGRENZEN
Die Berichtsgrenzen der nichtfinanziellen Erklärung umfassen alle vollkonsolidierten Gesellschaften
gemäß Konzernabschluss. Dementsprechend erfolgt keine Einbeziehung der at-equity-konsolidierten
Unternehmen (SSR) und auch der quotenkonsolidierten Unternehmen (Alouette), da
AMAG keine operative Kontrolle über Alouette ausübt. Die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung
beziehen sich auf den Hauptsitz Ranshofen und die beiden Produktionsstandorte von AMAG compo-
nents in Karlsruhe und Übersee. Aus Wesentlichkeitsgründen unterbleibt – bis auf die Darstellung
maßgeblicher Kennzahlen im Personalbereich – eine Einbeziehung der Vertriebsgesellschaften sowie
der CoilDNA. Die in der nichtfinanziellen Erklärung verwendete Unternehmensbezeichnung AMAG
umfasst die oben beschriebenen Berichtsgrenzen.
Angaben zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind in relevanten Abschnitten zu den
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu finden. In Hinblick auf Sozial- und Umweltaspekte in der
Primäraluminiumproduktion wird insbesondere auf den „Sustainable Development Report“ der
Alouette verwiesen.
Eine Darstellung der Beteiligungsverhältnisse zum 31. Dezember 2024 sowie der in den Konzernab-
schluss einbezogenen Unternehmen ist dem
Kapitel D Konsolidierungsgrundsätze
zu entnehmen.
ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT KONKRETEN UMSTÄNDEN
ZEITHORIZONTE: Für die Betrachtung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden gem. ESRS
1 Abschnitt 6.4 die drei Betrachtungszeiträume von einem Jahr (aktuelles Berichtsjahr), mehr als
einem bis zu fünf Jahre (mittelfristig) und über fünf Jahre bzw. länger (langfristig) festgelegt.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
12
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
DATENQUELLEN: Die Daten und Kennzahlen aus dem Energie- und Umweltbereich werden von der
Abteilung Energie- und Umweltmanagement systemunterstützt erfasst. Der Großteil der internen
Energie- und Umweltdaten wird kontinuierlich, monatlich bzw. vierteljährlich erfasst, wenige Daten
werden nur jährlich erhoben. Extern relevante Daten, wie etwa Emissionsfaktoren sowie gesetzlich
definierte Standardfaktoren, werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Bei der Erhe-
bung der Scope-3-Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protokol werden zusätzlich zu den quantitiv
erhobenen Werten Datenbankwerte sowie verzeinzelt Näherungen herangezogen. Details zur Berech-
nung finden sich Kapitelt
E1
.
Daten zur Arbeitssicherheit und -gesundheit werden mittels einer digitalen Arbeitssicherheitssoftware
dokumentiert. Personalkennzahlen werden über das ERP-System (Enterprise Resource Planning) er-
hoben, Kompetenzentwicklungsdaten stammen aus der ERP-basierten Lernplattform ALEX (AMAG
Learning & Expertise). Zusätzliche qualitative Daten werden basierend auf internen Stakeholder-Dia-
logen (u.a. Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und Entwicklungsgespräche, kurz MAZEG), dem Austausch
zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten bzw. Anlaufstellen (u.a. Jugendvertrauensrat, Frauenbe-
auftragte) sowie Meldungen über die AMAG Compliance Line gesammelt.
Informationen zu den Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette basieren auf den Daten, die im
Rahmen des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements von den Einkaufsabteilungen und der
Abteilung Nachhaltigkeit erhoben bzw. über die AMAG Compliance Line gemeldet werden.
Weitere compliance-relevante Daten werden von der AMAG-Rechtsabteilung systematisch erfasst.
Die konkreten Berechnungsgrundlagen zu den Kennzahlen werden im jeweiligen Themenabschnitt
dargelegt.
ANGABE VON ESRS-DATENPUNKTEN: Grundsätzlich werden zu den wesentlichen ESRS-Nachhal-
tigkeitsaspekten auch die Datenpunkte aus dem Standard berichtet, sofern die geforderten Kennzah-
len sinnvoll auf das Unternehmen anzuwenden sind und sie einen informativen und transparenten
Mehrwert für das allgemeine Verständnis ergeben. Eine Übersicht der berichteten Datenpunkte findet
sich ab S. 275.
NEUDARSTELLUNGEN VON INFORMATIONEN: Die nichtfinanzielle Erklärung für das Berichtsjahr
2024 wurde auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Da die ESRS
erstmalig angewendet wurden, wurden Struktur und Inhalt der bisherigen nichtfinanziellen Erklärung
entsprechend angepasst.
Der AMAG-Nachhaltigkeitskompass als bisheriger Rahmen der Berichtsstruktur wurde adaptiert, in-
dem die Kompassfelder den ESG-Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) sowie Unter-
nehmensführung (Governance) zugewiesen wurden. Die Reihenfolge der Berichterstattung wesentli-
cher Themen aus den ESG-Feldern entspricht bereits den Vorgaben der ESRS.
Grundsätzlich decken sich die als wesentlich bewerteten Nachhaltigkeitsaspekte nach ESRS mit den
vormals berichteten Themen nach GRI. Allerdings werden die ehemaligen Themen
Innovation
sowie
gesellschaftliches Engagement
in der aktuellen Berichterstattung in den Bereich
G1 – Unternehmens-
führung
als wesentliche Bestandteile der Unternehmenskultur integriert. Für das Thema „Biologische
Vielfalt und Ökosysteme“ wurden keine wesentlichen Aspekte im Sinne des ESRS am Standort Rans-
hofen identifiziert, entlang der Wertschöpfungskette erwiesen sich jedoch potenzielle Auswirkungen,
Risiken und Chancen als wesentlich. Die Berichterstattung nach ESRS zum Bereich
E4 – Biologische
Vielfalt und Ökosysteme
fokussiert deshalb im Gegensatz zu den Vorjahren auf Konzepte und Maß-
nahmen in Bezug auf die vorgelagerte Lieferkette und nicht mehr auf Aktivitäten am Standort Rans-
hofen, wenngleich AMAG diese nach wie vor als wichtig erachtet und diese auch weiterhin vorantreibt.
Die produktionsspezifischen Abfallkennzahlen exkl. Salzschlacke 2023 wurden im Geschäftsbericht
2023 mit dem Stand zum Berichtsstichtag veröffentlicht. Bis zur Meldung der Jahresabfallbilanz
(15. März des Folgejahres) an die zuständige Stelle können sich die Abfallkennzahlen nochmals än-
dern. Die finalen Kennzahlen 2023 werden im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
berichtet.
Es sind keine fehlerhaften Darstellungen aus früheren Berichtszeiträumen bekannt.
EXTERNE PRÜFUNG
Die in der nichtfinanziellen Erklärung veröffentlichten Angaben wurden von unabhängiger dritter
Stelle einer inhaltlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit (limited Assurance) auf
Basis von ISAE 3000 (Revised) durch die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
unterzogen. Für die TRIFR (Total Recordable Injury Frequency Rate) sowie die spezifischen Emissi-
onskennzahlen wurden umfassendere Prüfungshandlungen mit dem Ziel durchgeführt, hinreichende
Sicherheit (reasonable assurance) zu erreichen. Mit der Prüfung des Konzernabschlusses und -lage-
berichts 2024 wurde ebenfalls die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. beauftragt.
Der Vorstand hat die verantwortlichen Mitarbeiter:innen der jeweiligen Fachbereiche angewiesen, die
für die Prüfung erforderlichen Belege und Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu
stellen.
ANSPRECHPARTNER
Für Fragen zum Inhalt des Berichts und für den Dialog in Bezug auf die AMAG und deren Nachhal-
tigkeitsmanagement stehen die Kommunikations- und Nachhaltigkeitsabteilung gerne zur Verfügung:
E-Mail: sustainability@amag.at
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
INTEGRIERTE UNTERNEHMENS- & NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE
(ESRS 2 GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4, GOV-5)
ORGANISATORISCHE VERANKERUNG VON NACHHALTIGKEIT
Nachhaltigkeit ist elementarer Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses der AMAG.
Die Überführung der strategischen Zielsetzungen in Unternehmensprozesse wird durch Einbeziehung
zahlreicher Fachbereiche sichergestellt und ist mit Zielen und Messgrößen über alle Unternehmens-
bereiche hinweg integriert.
AUFSICHTSRAT: Als oberstes Kontrollorgan nimmt der Aufsichtsrat der Austria Metall AG seine Auf-
gaben hinsichtlich der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung und damit aller ESG-
Bereiche des Unternehmens wahr. Der Aufsichtsrat setzte sich 2024 aus zehn Mitgliedern (neun
Männer, eine Frau) zusammen und traf sich zu 5 Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat ausschließlich eine
Kontrollfunktion und keine geschäftsführende Verantwortung inne. Alle zehn Mitglieder betrachten
sich gemäß der im Österreichischen Corporate Governance Kodex definierten Kriterien (Anhang 1) als
unabhängig. Zur Vertretung von Arbeitnehmer:innenanliegen waren fünf Personen vom Betriebsrat
entsandt. Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte folgende Ausschüsse:
› Prüfungsausschuss
› Nominierungsausschuss
› Strategieausschuss
› Vergütungsausschuss
› Ausschuss für dringende Fälle
› ESG-Ausschuss
Fachkenntnisse, die für AMAG in Bezug auf ganzheitliche Nachhaltigkeit zentral sind, wurden 2024
mittels Fragebogen von Aufsichtsratsmitgliedern erhoben. Alle Fachbereiche (sektor-, produkt-,
markt- und nachhaltigkeitsspezifisch) sowie konkrete Themenkenntnisse (u.a. Kreislaufwirtschaft, er-
neuerbare Rohstoff- und Energiequellen, Recycling, Biodiversitäts-, Wasser-, Abfallmanagement, faire
Arbeitspraktiken, Diversität, Gleichstellung und Inklusion, Informationssicherheit) sind durch die Be-
setzung des Aufsichtsrates abgedeckt. Zudem wird er in Aufsichtsratssitzungen über laufende Nach-
haltigkeitsaktivitäten bezogen auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie maßgebli-
che regulatorische Rahmenbedingungen bzw. Veränderungen unterrichtet. In besonderen Fällen wird
der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Mit folgenden Themen hat sich der Aufsichtsrat 2024
in Bezug auf Nachhaltigkeit u.a. beschäftigt:
› Dekarbonisierung (Strategie und Maßnahmen, damit verbundene Risiken und Chancen)
› Klimaschutz
› Nachhaltige Aluminium-Wertschöpfungskette
› Grüne Energieversorgung
› (neue) gesetzliche Rahmenbedingungen etwa in Bezug auf Energie und Emissionen, Status der
Umsetzung bei AMAG
› Produktspezifische Chancen und Herausforderungen (u.a. CO
2
-optimiertes Aluminium)
› Nichtfinanzielle Erklärung
› Diversität, Gleichbehandlung und Inklusion
Um Objektivität hinsichtlich Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der AMAG zu gewährleisten,
beauftragt der Aufsichtsrat für die Prüfung der Berichterstattung eine externe dritte Partei.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
14
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ESG-AUSSCHUSS: Unterstützt wird der Aufsichtsrat in Nachhaltigkeitsaspekten insbesondere vom
ESG-Ausschuss, welcher erstmalig 2023 eingerichtet wurde. Er hat die Aufgabe, die Einrichtung und
Wirksamkeit von Prozessen zur Umsetzung und Beurteilung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im
Sinne der gültigen EU-Richtlinie (Nr. 2022/2464 – CSRD) und der weiteren anwendbaren Bestim-
mungen (einschließlich der österreichischen Umsetzungsgesetzgebung) zu überwachen und darüber
dem Prüfungsausschuss bzw. dem Gesamtaufsichtsrat zu berichten. Dem ESG-Ausschuss kommt seit
dem Inkrafttreten der ESRS die Aufgabe zu, den Prüfungsausschuss bei seinen Prüfpflichten hin-
sichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. bei der Durchführung des Verfahrens zur Auswahl
des externen Prüfers zu unterstützen. Weiters unterstützt und berät er auf Ansuchen des Gesamtauf-
sichtsrates oder einer seiner Ausschüsse bei ESG-Themen, wie beispielsweise den Vergütungsaus-
schuss bei der Vorbereitung der Festlegung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung oder den Stra-
tegieausschuss für die Verknüpfung von ESG und Unternehmensstrategie. Der ESG-Ausschuss tagt
planmäßig zweimal im Jahr. Im Sinne seiner koordinativen Aufgaben sind der Aufsichtsratsvorsit-
zende bzw. ein Mitglied des Prüfungsausschusses auch Mitglieder des ESG-Ausschusses. Vorsitzen-
der des ESG-Ausschusses darf nicht sein, wer in den letzten drei Jahren Vorstandsmitglied, leitender
Angestellter im Sinne des §80 AktG oder externer Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung war
oder das Testat zur Prüfung unterschrieben hat oder aus anderen Gründen nicht unbefangen oder
unabhängig ist.
VORSTAND: Der Vorstand setzte sich 2024 aus drei geschäftsführenden Mitgliedern (zwei Männer,
eine Frau) mit den Funktionen CEO/COO, CFO sowie CSO zusammen. Die langfristige Ausrichtung
der AMAG-Nachhaltigkeitsstrategie wird im Vorstand festgelegt – er verantwortet damit die Überwa-
chung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, die im
Nachhaltigkeitsprogramm festgelegt sind und mit klar definierten Verantwortungsbereichen in die
Managementstruktur überführt werden, sowie letztlich auch die Berichterstattung über das Programm
und die definierten Ziele. Der Vorstand verfügt über ein breites Fachwissen zu ESG-Themen und deckt
dieselben Kompetenzbereiche ab, wie sie auch für den Aufsichtsrat definiert wurden. Er wird regel-
mäßig von den internen Abteilungen über ESG-Themen informiert und es werden auch externe
Expert:innen (z.B. über den wissenschaftlich-technologischen Beirat der AMAG) hinzugezogen, um
auf zukünftige regulatorische Anforderungen fundiert und vorausschauend reagieren zu können. Die
Vorstandsmitglieder werden regelmäßig in ESG-Themen geschult, sie stehen in stetigem Austausch
mit Stakeholdern und nehmen an Sitzungen von Verbänden sowie ESG-relevanten Arbeitsgruppen
teil. Der Vorstand hat sich 2024 mit allen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst,
die die Grundlage dieser nichtfinanziellen Erklärung bilden. Eine Übersicht der wesentlichen Themen
findet sich im Abschnitt
Wesentlichkeitsanalyse
.
VERGÜTUNGSPOLITIK: Die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates der AMAG angewendet werden, sind in der Vergütungspolitik der AMAG gere-
gelt. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensent-
wicklung zu fördern. 2022 wurden die Grundsätze der Vergütungspolitik angepasst und es wurde im
Rahmen der Hauptversammlung beschlossen, dass – zusätzlich zu den bereits vorhandenen Kriterien
für den langfristigen variablen Leistungsbonus (LTI) – die Vergütung an zwei bis vier Nachhaltigkeits-
ziele aus einem vordefinierten Kriterienkatalog geknüpft ist. Der LTI ist eine mehrjährige, erfolgsab-
hängige Vergütung, die eine langfristige Anreizwirkung entfalten soll. Der LTI wird rollierend, d.h. in
jährlichen Tranchen mit jeweils dreijährigem Bemessungszeitraum gewährt. Für die LTI-Tranche 2024
(Bemessungszeitraum: 2023-2025) wurden Ziele für spezifische CO
2
-Emissionen (Scope 1 und 2)
und den Arbeitssicherheitsindikator TRIFR (Total Recordable Injury Frequency Rate), jeweils bezogen
auf den Standort Ranshofen, festgelegt. Insgesamt entfallen 20 % des LTI auf die Nachhaltigkeits-
ziele. Die Höhe des LTI richtet sich nach dem Grad der Zielerreichung. Erst am Ende des letzten
Jahres des Bemessungszeitraums der jeweiligen LTI-Tranche werden die endgültigen Ansprüche er-
mittelt. Die vergütungsrelevanten ESG-Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2024 wurden von der Ernst
& Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. mit hinreichender Sicherheit geprüft. Der Vergü-
tungsausschuss des Aufsichtsrates ist für die Vorbereitung, regelmäßige Überprüfung und Kontrolle
der Umsetzung der Vergütungspolitik für den Vorstand zuständig. Die finale Festlegung der Vergü-
tungspolitik obliegt dem Aufsichtsrat als Plenum.
Der Vergütungsbericht bietet eine ausführliche Darstellung des Vergütungssystems sowie einen Über-
blick über die im Geschäftsjahr zugesagten und gewährten Vergütungen für aktuelle und ehemalige
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, einschließlich aller Arten von Vorteilen. Für weitere
Informationen steht der Bericht, welcher mit den Informationen zur Hauptversammlung auf der
AMAG-Homepage veröffentlicht wird, zur Verfügung.
MANAGEMENTSYSTEME UND ABTEILUNG NACHHALTIGKEIT: Im Fachbereich Managementsys-
teme wird das Nachhaltigkeitsmanagement koordiniert und in direkter Linie an den Vorstand berich-
tet, der wiederum in regelmäßigen Abständen den Aufsichtsrat informiert. Im Fachbereich
Managementsysteme ist die Abteilung für Nachhaltigkeit angesiedelt. Hier werden in enger
Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen der AMAG Daten gesammelt, Maßnahmen festgelegt und
hinsichtlich Einhaltung überprüft sowie neue Zielvorgaben ermittelt. Die Ermittlung von wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten erfolgt über die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, wel-
che wiederum die Grundlage für die nichtfinanzielle Erklärung darstellt. Darüber hinaus berichtet der
Fachbereich Managementsysteme über aktuelle Entwicklungen und Themen, erstellt Berichte zur
Nachverfolgung der Nachhaltigkeitsziele und verantwortet die Teilnahme an ESG-Ratings.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
15
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
NACHHALTIGKEITSGREMIUM: Im Nachhaltigkeitsgremium, das aus dem Vorstand, den Geschäfts-
führungen und Fachbereichsleitungen besteht und einmal jährlich tagt, wird die bisherige Nachhal-
tigkeitsperformance bewertet. Weiters werden Maßnahmen aus dem AMAG-Nachhaltigkeitsprogramm
auf ihren Zielerreichungsgrad überprüft und gegebenenfalls angepasst sowie neue Ziele für die Folge-
jahre festgelegt. Die verantwortlichen Fachbereiche sorgen im Rahmen des Tagesgeschäfts und im
Zuge von Projekten und Forschungsinitiativen dafür, dass die Nachhaltigkeitsthemen kontinuierlich
umgesetzt werden.
ESG-KONZEPTE UND ZUSTÄNDIGKEITEN: Konkrete Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche
hinsichtlich ESG, die der Vorstand an Fachabteilungen überträgt, werden grundsätzlich in Richtlinien,
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen definiert. Alle relevanten ESG-Konzepte werden in den jeweili-
gen Themenabschnitten beschrieben.
Weiterführende Angaben zum Aufsichtsrat und zum Vorstand sind im
Corporate Governance-Bericht
zu finden.
NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE UND SORGFALTSPFLICHT DER AMAG
Die AMAG Austria Metall AG verfolgt im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses
zwei langfristige Grundsätze: Fußabdruck reduzieren und einen ökologischen, ökonomischen und so-
zialen Mehrwert schaffen – sowohl für das Unternehmen als auch für die Gesellschaft. Nach diesen
beiden Grundsätzen richtet sich auch der AMAG-Nachhaltigkeitskompass aus. Er definiert sechs
Handlungsfelder, die im Einflussbereich des Unternehmens liegen und somit als Orientierung für die
Entwicklung und Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen dienen. Die Handlungsfelder sind wie
folgt definiert:
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Das Handlungsfeld umfasst die Prozesse, Ziele und Maß-
nahmen zu den Themen Energie und Emissionen, Wasser und Biodiversität. Die Umsetzung er-
folgt im Rahmen der zertifizierten Managementsysteme (ISO 14001, ISO 50001) und umfassen-
der freiwilliger Verpflichtungen (u.a. ASI).
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Das Handlungsfeld umfasst das
verantwortungsvolle Management der Rohstoffe entlang der Wertschöpfungskette sowie die Kern-
kompetenz der AMAG: Recycling. Ein weiteres wesentliches Thema ist die Abfallwirtschaft.
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Das Handlungsfeld umfasst langfristige,
partnerschaftliche und faire Kundenbeziehungen und die Gewinnung neuer Kunden. Hier werden
höchste Produktqualität und -innovationen angestrebt, die den Selbstanspruch sowie den stei-
genden Kundenbedarf an hochwertigen Aluminiumprodukten mit niedrigem CO
2
-Fußabdruck er-
füllen. Verlässlichkeit und Liefertreue stehen bei AMAG an oberster Stelle und sind Garant für
eine langfristige und erfolgreiche Kundenbeziehung.
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Das Handlungsfeld umfasst
die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingun-
gen und Beschäftigungsentwicklung sowie Chancengleichheit und Diversität. Zusätzlich werden
hier die Interaktion mit Arbeitenden in der Wertschöpfungskette sowie die Unterstützung gesell-
schaftlichen Engagements in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales und Sport dargelegt.
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Das Handlungsfeld umfasst den verantwortungs-
bewussten Umgang mit den an der Entwicklung des Unternehmens beteiligten Menschen und
Organisationen sowie eine verantwortungsvolle, rechtskonforme und moralisch korrekte Aus-
übung der Geschäftstätigkeit.
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Das Handlungsfeld umfasst die regionale Wert-
schöpfung und die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäfts-
bereich sowie entlang der Lieferkette.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
SORGFALTSPFLICHT (Due Diligence): Der Due-Diligence-Prozess der AMAG beinhaltet im Wesentli-
chen sechs Schritte, die folgend dargestellt werden.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Die implementierten Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts-
pflicht in den Bereichen Umwelt, Menschen- und Sozialrechte sowie Korruptionsprävention ba-
sieren auf geltenden Gesetzen, international anerkannten Standards sowie freiwilligen Verpflich-
tungen. Um negative Auswirkungen durch die eigene Geschäftstätigkeit oder entlang der Liefer-
kette bestmöglich identifizieren, verhindern bzw. beenden zu können, verfügt AMAG über zerti-
fizierte Managementsysteme mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit, Qualität, Umwelt und
Energie sowie über ein umfassendes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Zudem
steht AMAG sowohl mit externen als auch internen Stakeholdern bzw. deren Vertreter:innen in
regelmäßigem Austausch und stellt transparente Informationen zur Verfügung.
Ziel ist es, die Einhaltung der Menschenrechte, der Umweltcompliance sowie ein integres Ge-
schäftsverhalten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette einzufor-
dern, diese Aspekte risikobasiert zu überprüfen sowie im Falle von tatsächlichen oder potenziel-
len negativen Auswirkungen geeignete Abhilfemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Wiedergutma-
chung zu schaffen. Der auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette fokussierte Due-Diligence-Pro-
zess ist im Bereich des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements verankert und wird fort-
laufend weiterentwickelt und anlassbezogen, etwa aufgrund von veränderten Umwelt- bzw. Men-
schenrechtsbedingungen in Staaten oder Regionen, adaptiert.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Laufende Aktivitäten werden
bei der AMAG regelmäßig auf das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, Umweltgefährdungen
und Verstöße gegen die Geschäftsethik überprüft – mit dem Ziel, tatsächliche sowie potenzielle
nachteilige Auswirkungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit und entlang der Lieferkette zu ver-
meiden. Auswirkungen und Risiken werden aus zwei Blickwinkeln betrachtet: Bei der Inside-
Out-Perspektive geht es um Auswirkungen, die von der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungs-
kette des Unternehmens ausgehen. Bei der Outside-In-Perspektive werden jene Risiken unter-
sucht, die von außen auf die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette einwirken können.
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Negative Auswirkungen auf Stakeholder
bzw. Risiken für AMAG werden kontinuierlich sowie im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitspro-
gramms oder des Risikomanagements evaluiert und es werden daraus konkrete Konzepte und
Maßnahmen abgeleitet bzw. bestehende adaptiert. Dabei werden auch die zuständigen Abtei-
lungen definiert. Werden Auswirkungen oder Risiken in der Lieferkette festgestellt, so werden
etwa durch die Abteilungen Einkauf, Recht und Nachhaltigkeit im Austausch mit Lieferanten
geeignete Aktionspläne definiert und die Umsetzung nach einem definierten Zeitraum neuerlich
bewertet.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Einmal jährlich bzw. risikobasiert erfolgt eine Wirksamkeitskon-
trolle der gesetzten Maßnahmen. Die jeweiligen Abteilungen erstatten Bericht über den Fort-
schritt und die Ergebnisse der Risikoevaluierung sowie über mögliches Optimierungspotenzial.
Auf Basis dieser Berichte werden durch den Vorstand gegebenenfalls Änderungen und Folge-
maßnahmen vorgegeben.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Das Ziel, die Umweltcompliance, die men-
schenrechtlichen Grundprinzipien sowie faire Geschäftspraktiken bei AMAG und entlang der
Wertschöpfungskette einzuhalten, ist wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells und des
jährlichen AMAG-Nachhaltigkeitsprogramms. Entwicklungen, Verstöße sowie Maßnahmen wer-
den transparent sowohl intern als auch extern, etwa im Rahmen dieses Berichts, kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG: AMAG ist bestrebt,
negative Auswirkungen, die durch das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen
hat, zu beheben. Um hier wirksame Schritte setzen zu können, ist der Austausch mit Stakehol-
dern wesentlich. AMAG bietet ihren Interessenträger:innen verschiedene Optionen an, sich zu
negativen Auswirkungen bzw. den getroffenen Maßnahmen zu äußern, darunter auch die AMAG
Compliance Line, die auf der AMAG-Webseite – auch anonym – genutzt werden kann.
In folgenden Bereichen, die im Bericht erläutert werden, findet die Sorgfaltspflicht besondere Be-
rücksichtigung:
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Bereiche in der nichtfinanziellen Erklärung
DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG › alle ESG-Bereiche (jeweils in Abschnitt
Zentrale Strategien und
Konzepte
)
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON
AUSWIRKUNGEN & RISIKEN
›
Wesentlichkeitsanalyse
›
Stakeholdermanagement
HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN
& RISIKEN
› alle ESG-Bereiche (jeweils in Abschnitt
Maßnahmen
)
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
WIRKSAMKEITSMONITORING ›
S1 (Bereich Menschenrechte)
;
S2
BERICHTERSTATTUNG UND KOMMU-
NIKATION
› alle ESG-Bereiche
ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES
UND DER WIEDERGUTMACHUNG
› alle ESG-Bereiche
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
›
G1 (Hinweisgebersystem
)
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Zusätzlich zu den sechs Schritten der Sorgfaltspflicht beruht das Nachhaltigkeitsmanagement auf
folgenden Grundsätzen des Unternehmens:
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Bei der Entwicklung von Anlagen, Prozessen und Produkten wird auf Ressourcen- und
Energieeffizienz sowie auf die Minimierung von Umweltauswirkungen geachtet.
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Die breite Aufstellung nach Branchen und Produkten sowie geografischen Märk-
ten sorgt für ein hohes Maß an Ausgewogenheit und Stabilität. Umfassende Nachhaltigkeitsakti-
vitäten in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen stellen sicher, dass das Nachhaltig-
keitsmanagement systematisch funktioniert und kontinuierlich verbessert wird.
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Die AMAG-Gruppe konzentriert sich auf die wesentlichen wirtschaftlichen,
ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit sowie entlang ihrer
Lieferkette und steht zur Bestimmung der wesentlichen Themen im laufenden Dialog mit ihren
Stakeholdern.
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In der internen und externen Unternehmenskommunikation sind die Grundsätze
der Transparenz, Aktualität und Vollständigkeit oberste Prämisse. AMAG kommuniziert zeitgerecht
und umfassend zu den wesentlichen Themen ihrer Geschäftstätigkeit an relevante Stakeholder.
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Änderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfelds sowie neue Anfor-
derungen der Kunden und Märkte werden als Chance betrachtet und es wird ihnen mit hoher
Flexibilität begegnet.
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Die Forschung zu technologisch herausfordernden Fragen, die Entwicklung
markttauglicher Anwendungen sowie die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen und Produk-
ten sind Ausdruck des Innovationsgeistes der AMAG-Gruppe.
RESILIENZANALYSE: Die Widerstandsfähigkeit der Strategie wird durch das Risikomanagement si-
chergestellt. Risken und Chancen werden im Zuge der Risikoinventur, welche zweimal im Jahr statt-
findet, identifiziert und quantitativ bewertet sowie daraus Maßnahmen abgeleitet. Die Risiken- und
Chanceninventur wird dem Vorstand präsentiert. Im Rahmen der Budgetplanung wird jährlich sowohl
kurz- als auch mittelfristig die konkrete Finanzplanung erstellt, bei der wesentliche Risiken in Bezug
auf das Marktumfeld Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist im Aufsichtsrat ein ESG-Ausschuss
eingerichtet, in dem aktuelle Themen u.a. zu Klima und Strategie behandelt und dem Prüfungsaus-
schuss berichtet werden. Weitere Informationen zur Resilienzanalyse sind in Kapitel
E1 – Klima-
schutz
und
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
zu finden.
RISIKOMANAGEMENT
Das Risikomanagement ist als integraler Bestandteil zur Identifikation, Beurteilung und Kontrolle
aller wesentlichen strategischen, technischen sowie operativen Risiken und Chancen in der AMAG im-
plementiert. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Unternehmens-
strategie und den daraus abgeleiteten Zielsetzungen. Risiken sollen frühzeitig erkannt und nach Mög-
lichkeit proaktiv bearbeitet werden, um mögliche negative Auswirkungen zu begrenzen oder gänzlich
zu vermeiden. Neben der Mitigation von Risiken sollen unternehmerische Chancen gezielt genutzt
werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, knappe Ressourcen zu identifizieren, um diese voraus-
schauend, effizient und effektiv einzusetzen sowie zur Risikominimierung über neue Investments und
(Geschäfts-)Aktivitäten zeitgerecht und risikoorientiert zu entscheiden. Hierfür ist ein ausreichend
hohes Maß an Risikobewusstsein auf allen organisatorischen Ebenen der AMAG unerlässlich. Das
AMAG-Risikomanagement ist an die Norm „Risikomanagement“ (ISO 31000) sowie an das COSO
ERM Framework angelehnt. Die Risikomanagementrichtlinie für den Standort Ranshofen und die
AMAG components-Standorte (Deutschland) regelt den effizienten und verantwortungsvollen Umgang
mit Risiken und Chancen, um so die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu minimieren.
Die beiden Säulen des strategischen und technischen Risiko- und Chancenmanagements werden auf
operativer Ebene ergänzt durch die Ableitung von Risiken und Chancen aus der Instandhaltung (Risk
based maintenance) und Technologie (Bewertung von Prozess-Fehlerrisiken mit Auswirkungen auf
Produkte).
ZUSTÄNDIGKEIT, AUFGABEN UND INTERNE KOMMUNIKATION: Der Vorstand verantwortet die
Festlegung der Risikostrategie der AMAG und die Verabschiedung des Risikomanagementprogramms.
Dies geschieht zumindest einmal im Jahr im Rahmen von Risikoklausuren, die vom Vorstand einbe-
rufen werden. Der Vorstand ist somit auch für die Aktualisierung und Anpassung des AMAG-Risiko-
managements an veränderte Rahmenbedingungen verantwortlich, übernimmt die Aufgaben zur Über-
wachung des Gesamtsystems und stellt sicher, dass das Risikomanagement in der AMAG in allen
Aktivitäten integriert ist. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss re-
gelmäßig über die Risikosituation der AMAG.
Die Verantwortung für die Risiken der AMAG-Gesellschaften liegt bei der jeweiligen Geschäftsführung.
Die Risikoverantwortlichen sind für die Identifikation, Bewertung, Dokumentation sowie gegebenen-
falls für die Überwachung von Performanceindikatoren und die Festlegung von Frühwarnsignalen zu
Risiken in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Sie holen Informationen über die jeweilige Risi-
kosituation ein und berücksichtigen diese bei ihren Risikomeldungen innerhalb ihrer Berichtslinie.
Zwischenzeitlich auftretende wesentliche neue Risiken und Chancen bzw. die maßgebliche Verschär-
fung oder Verbesserung einer Risikosituation werden unmittelbar an den Vorstand und an die Abtei-
lung Risikomanagement gemeldet. Diese unterstützt bei der Bewertung der Risiken und aktualisiert
das Risikomanagementsystem.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Am Jahresende wird die Umsetzung der zu den einzelnen Risiken gesetzten Maßnahmen überprüft.
Am Beginn des Jahres erfolgt eine externe Verifizierung der Funktionsfähigkeit des Risikomanage-
ments.
RISIKO- UND CHANCENBEWERTUNG: Die Einstufung und daraus resultierende Priorisierung von
Risiken erfolgt auf Grundlage der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Auswirkungsgrades
in Bezug auf das EBITDA mit einer jeweils fünfstufigen Skala. Die Beurteilung von finanziellen
Effekten auf das EBITDA beruhen auf verschiedenen, in der Richtlinie definierten Risikoaspekten wie
u.a. Quellen, betroffene Bereiche sowie Entwicklungen, die im fachlichen Diskurs abgewogen und
bewertet werden. Chancen wurden bisher im Risikomanagement ausschließlich qualitativ beurteilt
(siehe
Wesentlichkeitsanalyse
).
DOPPELTE WESENTLICHKEITSANALYSE: Im Zuge der Definition der wesentlichen Themen für die
nichtfinanzielle Erklärung erfolgt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie umfasst zum einen jene
Auswirkungen, die vom Unternehmen bzw. dessen Wertschöpfungskette ausgehen und sich auf die
Unternehmensumwelt positiv sowie negativ auswirken können (Inside-Out-Betrachtung). Zum ande-
ren werden diese Auswirkungen – wo möglich – mit den Risiken und Chancen (Outside-In) aus dem
bestehenden Risikomanagement verknüpft. In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse können zusätz-
lich ESG-Risiken und -Chancen, speziell im Sozial- und Menschenrechtsbereich, festgestellt werden,
die im Risikomanagement (noch) nicht abgebildet sind, da deren Folgen und finanzielle Effekte kom-
plex und schwer erfassbar sind. In der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung werden alle als we-
sentlich beurteilten ESG-Auswirkungen sowie ESG-Risiken und -Chancen detailliert in den jeweiligen
Themenabschnitten dargelegt und die Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen sowie Ziele erläutert.
WESENTLICHE RISIKEN IM ESG-BEREICH: Klimabezogene Risiken werden in transitorische und
physische Risiken, letztere wiederum in akute und chronische unterschieden. Die akuten und chro-
nischen physischen Risiken leiten sich aus Daten von GeoSphere (staatlicher meteorologischer und
geophysikalischer Dienst Österreichs) und Daten des IPCC („Intergovernmental Panel on Climate
Change“; Weltklimarat) ab. Akute physische Ereignisse, die zu Risiken für AMAG führen können, sind
z.B. Sturmschäden, Hochwasser/Überschwemmungen, Starkregen, Starkschnee und Hagel. Chroni-
sche Risiken wie langfristige klimatische Veränderungen oder Bedrohungen können wiederum zuneh-
mend zu akuten physischen Risiken für das Unternehmen führen. Alle Arten von physischen Ereig-
nissen werden im AMAG-Risikomanagement beobachtet und bewertet. Die getroffenen Maßnahmen
werden dokumentiert und regelmäßig überprüft. Um diese Risiken zu managen, werden umfassende
Maßnahmen ergriffen, um dem Voranschreiten des Klimawandels entgegenzusteuern. Ein zentraler
Schritt ist hier die Dekarbonisierung, für die AMAG eine Roadmap erstellt hat.
Transitorische Risiken können sich für AMAG u.a. aus regulatorischen, rechtlichen und technologi-
schen Veränderungen sowie Änderungen in der Versorgungssicherheit ergeben. Um regulatorischen
Risiken etwa aufgrund von Änderungen in Vorgaben zum Klima- und Umweltschutz bzw. zur Energie-
politik vorzubeugen, werden laufend die Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe beobachtet sowie der Aus-
tausch mit Stakeholdern forciert.
Im Bereich Umwelt wurden zudem potenzielle Risiken in Folge von Luft-, Wasser- bzw. Bodenver-
schmutzung, etwa in Form von Umweltstörfällen oder Nicht-Einhaltung von Auflagen und Grenzwer-
ten, an den Standorten sowie entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Eine Rohstoffverknap-
pung und damit verbundene Versorgungsengpässe sowie mangelhafte oder falsche Entsorgung können
für AMAG ebenso ein wesentliches Risiko darstellen. Klima- und umweltbezogene Risiken werden
außerhalb des Risikomanagements in relevanten Fachabteilungen (Umwelt- und Energiemanage-
ment) sowie im Umweltmanagementteam (siehe E1 – Management von Auswirkungen, Risiken und
Chancen) behandelt. Zudem werden Klima- und Umweltrisiken in einer Studie zur Vermeidung er-
heblicher Beeinträchtigungen laut EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2021/2139) betrachtet.
Auch soziale bzw. menschenrechtliche Risiken und Chancen unterliegen einem engmaschigen Moni-
toring. Für die AMAG-Standorte wurden eine hohe Mitarbeitenden-Fluktuation sowie (Cyber-)Angriffe
bzw. Datenschutzverstöße als wesentliche potenzielle Risiken identifiziert (siehe
S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens
). Um diese Risiken abzuschwächen, werden gemeinsam mit der Personalabteilung
Konzepte und Maßnahmen entwickelt und evaluiert. Entlang der Lieferkette werden potenzielle Ver-
stöße gegen bestimmte Menschen- und Sozialrechte als Risiken definiert, welche durch ein verant-
wortungsvolles Beschaffungsmanagement weitgehend abgeschwächt bzw. verhindert werden sollen
(siehe
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
).
Um u.a. Rechts- und Compliance-Verstöße wirksam zu verhindern, verfügt AMAG über ein umfassen-
des Compliance-System, welches im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
erläutert wird. Allen Risiken
wird bei AMAG durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die Einhaltung aller Gesetze
und Vorschriften und eine transparente Kommunikation mit allen Interessengruppen begegnet. Tech-
nologierisiken können verschiedene Bereiche betreffen, darunter auch den Klima- und Umweltschutz
bzw. die Dekarbonisierung. Um Technologien für eine klimaneutrale Aluminiumproduktion entwickeln
und schließlich im industriellen Maßstab einsetzen zu können, bedarf es konkreter wissenschaftlicher
Ansätze, langfristig stabiler politischer Rahmenbedingungen und Zielvorgaben, Investitionen in For-
schung und Entwicklung und – im Falle der Umsetzung – ausreichend erneuerbarer Energie, die zu
leistbaren Preisen zur Verfügung steht. Die AMAG arbeitet hier bereits aktiv an Lösungen. Weitrei-
chende Investitionen werden stets hinsichtlich wesentlicher Bedingungen wie u.a. Versorgungssicher-
heit und Wettbewerbsfähigkeit beurteilt. Die Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Faktoren
werden im Risikomanagement laufend erfasst und beobachtet. Maßnahmen zur Förderung von Inno-
vation und Technologie finden sich vorrangig im Kapitel
E1 – Klimawandel
und
G1 – Unternehmens-
führung.
Im
Risiken- und Chancenbericht
(siehe S. 145) werden zusätzlich zum ESG-Bereich weitere Risiken
und Chancen in Bezug auf das Geschäftsmodell erläutert.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
STAKEHOLDERMANAGEMENT (ESRS 2 SBM-2)
Es ist für jedes Unternehmen essenziell, Interessengruppen zu identifizieren und deren unterschied-
liche Anliegen und Bedürfnisse zu verstehen, um daraus Optimierungspotenzial abzuleiten. Dafür
braucht es ein strukturiertes Stakeholder-Management und einen regelmäßigen Austausch.
Zu den Stakeholdern werden grundsätzlich jene Personen oder Gruppen gezählt, die im Zusammen-
hang mit der (in)direkten Geschäftstätigkeit berechtigte wirtschaftliche, ökologische oder soziale bzw.
gesellschaftliche Anliegen und Ansprüche gegenüber dem Unternehmen haben. Für die AMAG ergibt
sich nicht nur durch das Kerngeschäft – die Herstellung von Aluminium-Halbzeug als wichtiges Ma-
terial für die weiterverarbeitende Industrie – und als starkes Unternehmen in der Region Innviertel,
sondern auch als Aktiengesellschaft eine Verantwortung gegenüber unterschiedlichsten Stakeholdern.
Das Stakeholdermanagement orientiert sich an folgendem strukturellen Ansatz:
› Stakeholder-Mapping
› Dialog und Austausch
› Auswertung der Rückmeldungen und Ableitung relevanter Themen
› Identifikation von Auswirkungen, Chancen und Risiken der relevanten Themen
› Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
› Berichterstattung und Kommunikation über wesentliche Themen
Für AMAG ist es im Rahmen des Stakeholdermanagements von großer Bedeutung, dass Interessen-
gruppen rechtzeitig in einen transparenten Entscheidungsprozess eingebunden und zufriedenstel-
lende Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden.
Um die Anliegen und Erwartungen der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen berücksichtigen zu
können, findet ein kontinuierlicher und offener Austausch statt. Neben der für alle zugänglichen
Online-Stakeholder-Befragung über die AMAG-Homepage werden verschiedenste Dialogformate wie
persönliche Gespräche auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, die Mitarbeit in Gremien
und Verbänden, themenbezogene Stakeholder-Veranstaltungen u.a. im Werk Ranshofen sowie im
AMAG-Forum (Stadtplatz Braunau), die Teilnahme an Messen und Konferenzen sowie die Kommuni-
kation über soziale Medien genutzt.
Im AMAG-Magazin AluReport, in der nichtfinanziellen Erklärung im Geschäftsbericht, in Pressemit-
teilungen oder Veröffentlichungen in regionalen Medien wird laufend über Tätigkeiten der AMAG-
Gruppe informiert. Für Mitarbeiter:innen steht zusätzlich die unternehmensinterne App AMAG
Connect zur Verfügung, um eine Möglichkeit für Austausch und Feedback zu schaffen. Nähere Infor-
mationen zur Stakeholdereinbindung der Mitarbeitenden finden sich im
Kapitel S1 – Arbeitskräfte
des Unternehmens.
Um den Austausch mit Mitarbeiter:innen als interne Stakeholder-Gruppe zu fördern und auch indivi-
duelle Perspektiven und Anliegen berücksichtigen zu können, ist ein jährliches Entwicklungs- und
Zielerreichungsgespräch (MAZEG) etabliert. AMAG-interne Anlaufstellen wie der Betriebsrat, Vertrau-
enspersonen, der AMAG-Jugendvertrauensrat, der Arbeitspsychologe oder die Frauenbeauftragte ge-
ben relevante, anonymisierte Informationen an Verantwortliche weiter, um Anliegen wirksam nachzu-
kommen und ggf. Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Auch Rückmeldungen über Befragungen
zur Mitarbeiter:innenzufriedenheit werden einbezogen.
Ein weiterer Informationskanal ist die AMAG Compliance Line – ein Meldesystem, das öffentlich zu-
gänglich ist, um Bedenken hinsichtlich der AMAG-Geschäftstätigkeit und damit einhergehendem
Fehlverhalten zu kommunizieren bzw. in persönlichen Anliegen eine Vertrauensperson zu kontaktie-
ren. Die verantwortlichen Personen der internen Meldestelle sind entsprechend geschult, eine Richt-
linie definiert die Verantwortlichkeiten und Abläufe im Detail. Weitere Informationen sowie Kontakt-
adressen sind im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
nachzulesen.
Die Rückmeldungen der Stakeholder-Gruppen werden systematisch analysiert und im Rahmen des
jährlichen Nachhaltigkeitsgremiums mit dem Vorstand und den Fachbereichsleitungen besprochen.
Die Interessen der Stakeholder sind maßgeblich an der Bewertung der Wesentlichkeit beteiligt und
dienen somit auch als eine Grundlage für die Auswahl der zu priorisierenden Themen für die jährliche
Berichterstattung.
In der Tabelle auf der Folgeseite werden die Stakeholder (gruppiert), Formate zur Kommunikation
und Zusammenarbeit sowie relevante Themen 2024 gelistet.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Stakeholder (gruppiert) Stakeholder Formate zur Kommunikation und Zusammenarbeit Themen 2024
Aktionär:innen &
Investoren
› Haupteigentümer
› Aktionär:innen
› Banken
› Investoren
Frequenz: kontinuierlich / quartalsweise
› Einzelgespräche mit Banken,
Investoren und Eigentümern
› Finanzberichterstattung (quartalsweise)
› Ratings
› Hauptversammlung
› Investorenkonferenzen
› Roadshows
› Anlegermessen
› Werksbesuche
Energieversorgung (Risiken und Mitigationsmaßnahmen) und Energiekosten-
preisentwicklung, Dekarbonisierung, Status zum Integrationsprozess von AMAG
components, Geschäftsmodell, ESG-Ratings, Nachhaltigkeitsstrategie, bevorste-
hende Investitionen, Marktentwicklung, EU-Taxonomie, Innovation für Förderpro-
jekte, Green Financial Framework
Geschäftspartner › Kunden
› Lieferanten
› Mitarbeitende in der Liefer-
kette
› Wissenschaft & Forschung
Frequenz: kontinuierlich
› Arbeitsgruppen
› Audits
› Berichterstattung
› Beschwerdemanagement
› Forschungsprojekte
› Kommunikation über soziale Medien
› Kooperationen mit Hochschulen
› Vorträge
› AMAG-Magazin AluReport
› Kundenzufriedenheitsmessung
› Kundenfragebögen und Plattformen
› Messen und Fachtagungen
› (Online-) Schulungen
› Unternehmenswebseite
› Werksbesuche
› Wissenschaftlich-technologischer
Beirat
Energieversorgung (Risiken und Mitigationsmaßnahmen) und Energiekosten-
preisentwicklung, Dekarbonisierung, CO
2
-Fußabdruck, Aluminiumpreisentwicklung,
Rohstoffversorgung, Fachkräftemangel, ESG-Verantwortung, Nachhaltigkeits-
strategie, Verantwortung in der Lieferkette, Rechtskonformität, Innovation, Neue
Produkte, Kundenbeziehung, Risikomanagement, Recycling, Recyclingcontent,
Kreislaufwirtschaft (Closed-Loop-Kundenbeziehungen und Life-Cycle-Assessment),
Aluminium Stewardship Initiative (ASI), digitale Transformation, Verantwortungs-
volles Beschaffungswesen, Umweltauswirkungen, Nachhaltigkeitsstrategie, Carbon
Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Interne
Stakeholder
› Mitarbeiter:innen
› Betriebsrat
› Management
› Vorstand
› Aufsichtsrat
Frequenz: kontinuierlich
› Intranet (Rundschreiben)
› Mitarbeiter:innen-App AMAG Connect
› Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
(KVP)
› Lehrlingscoach; Jugendvertrauensrat
› Frauenbeauftragte
› Mitarbeiter:innenbefragungen und
- versammlungen
› Mitarbeiter:innengespräch (MAZEG)
› Dialoge mit Mitarbeiter:innen und
Management
› Betriebsratssitzungen
AMAG als Arbeitgeber (Vergütung, Dividende, Work-Life-Balance, Arbeitszeit),
Arbeitsplatzsicherheit, Energieversorgung, Produkte, Arbeitssicherheit, respektvoller
Umgang, Richtlinie Respektvoller Umgang, Mentoringprogramm für Frauen,
Regionale Umwelt, Betriebsrestaurant, Gesundheits-Check, Vortragsreihe Gesunde
Ernährung
Öffentlichkeit › Wissenschaft & Forschung
› Gesellschaft
› Regionale u. lokale Gemein-
schaften & Gemeinden
› Medien
› Mitbewerber
› Verbände & Organisationen (In-
teressenverbände, NGOs)
Frequenz: kontinuierlich
› Aktive Mitarbeit in Verbänden, Gremien
und Arbeitsgruppen
› Berichterstattung nichtfinanzieller Infor-
mationen
› Kommunikation über soziale Medien
› Stakeholderbefragungen
› Pressearbeit, -konferenzen, -inter-
views, -einzelgespräche
› Veranstaltungen und Dialoge
› Werksführungen und -besuche
› Beschwerdemanagement
›
Energieversorgung (Risiken und Mitigationsmaßnahmen) und Energiekosten-
preisentwicklung, Dekarbonisierung, Innovation, Emissionen, Biodiversität,
Rohstoffversorgung, Verantwortung in der Lieferkette (inkl. Menschenrechte),
Fachkräftemangel, Nachhaltigkeitsstrategie, Recycling, Arbeitssicherheit, Abfall-
und Wasserwirtschaft, Chancengleichheit und Diversität
Sozialpartner &
staatliche Organe
› Sozialpartner
› Behörden
› Gesetzgeber
(EU, Bund, Land)
Frequenz: kontinuierlich
› Genehmigungsverfahren
› Dialoge, Fachgespräche und Vorträge
› Stellungnahmen
› Werksbesuche
› Stakeholderbefragungen
Energieversorgung (Risiken und Mitigationsmaßnahmen) und Energiekosten-
preisentwicklung, Fachkräftemangel, gesetzliche Vorgaben (deutsches Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetz, Entwürfe des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate
Sustainability Due Diligence Directive), Carbon Border Adjustment Mechanism
(CBAM), EU-Taxonomie, ETS-Handel, EU-Erneuerbaren-Richtlinie, Industrie-
emissionsrichtlinie, UVP-G-Novelle, Chemikalienrecht REACH, Bundesabfall-
wirtschaftsplan)
ESG-Trendsetter › Politik, politische Trends
› Markttrends
› Ratingagenturen
Frequenz: kontinuierlich
› Ratings
› Aktive Mitarbeit in Verbänden,
Gremien und Arbeitsgruppen
› Stellungnahmen
› Stakeholderbefragungen
ESG-Verantwortung, Geschäftsmodell, Nachhaltigkeitsstrategie, Dekarbonisierung,
(bevorstehende) Investitionen, Marktentwicklung, Lieferkettenmanagement
(Due Diligence), Ressourcenplanung, Recycling, Arbeitssicherheit,
Abfall- und Wasserwirtschaft, Menschenrechte, Chancengleichheit & Diversität
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
WESENTLICHKEITSANALYSE (ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
Um ein systematisches Nachhaltigkeitsprogramm entwickeln und dieses zielgerichtet verfolgen zu
können, braucht es eine Identifikation und Auswahl relevanter Schwerpunkte. Dazu dient eine
doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die gemäß den Vorgaben der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS) durchgeführt wurde und sich in folgende vier Schritte gliedert:
1. UNTERNEHMENSKONTEXT VERSTEHEN
Zu Beginn dieses Prozesses wird eine Übersicht der Ak-
tivitäten und Geschäftsbeziehungen der AMAG erstellt.
Dazu werden einerseits regulatorische Vorgaben und
Sektorenstandards (siehe Box) herangezogen, anderer-
seits werden die externen und internen Stakeholder ein-
gebunden sowie Ergebnisse aus dem internen Risiko-
management berücksichtigt, um relevante Nachhaltig-
keitsthemen für das Unternehmen zu identifizieren. Die
bisher definierten Stakeholder und deren Einbindung
werden in dieser Phase kritisch evaluiert und ggf. ange-
passt. Der Stakeholder-Austausch findet in unter-
schiedlichen Formen statt (siehe Abschnitt
Stakehol-
dermanagement
). Alle internen und externen Stakehol-
der können u.a. über einen Online-Fragebogen, der
ganzjährig auf der Homepage zugänglich ist, wichtige
Themen und deren wesentliche Auswirkungen benen-
nen bzw. ihre Anliegen an die AMAG herantragen.
Dieser erste Schritt mündet in einer Festlegung von
Themen und Subthemen („Longlist“), die in Bezug auf
eine mögliche Wesentlichkeit für das Unternehmen und
seine Aktivitäten inkl. Wertschöpfungskette analysiert
und bewertet werden.
2. IDENTIFIKATION TATSÄCHLICHER & POTENZIELLER AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN
Die Vorauswahl möglicher Nachhaltigkeitsthemen (Longlist) enthält Auswirkungen, die vom Unter-
nehmen ausgehen (I
I
mpacts; Inside-out), sowie Risiken und Chancen (R
R
isks and O
O
pportunities; Out-
side-in), die von außen auf AMAG einwirken. Neue Themen werden dabei mittels Top-Down-Prozess
ermittelt, d.h. Themen werden analysiert und bei relevanten Auswirkungen, Risiken oder Chancen
(engl. kurz: I
I
R
R
O
O
) bzw. Rückmeldung der Stakeholder in die Longlist aufgenommen. Bestehende we-
sentliche Themen werden hinsichtlich der Aktualität und Relevanz der Auswirkungen, Risiken und
Chancen evaluiert und ggf. adaptiert. Die Auswirkungen können sowohl positiv als auch negativ, kurz-
als auch langfristig und bereits eingetroffen als auch für die Zukunft relevant sein. Aus dieser Evalu-
ierung, die im Austausch mit Stakeholdern, Expert:innen und Fachabteilungen durchgeführt wird,
entsteht eine „Shortlist“ an Themen, die zunächst ausschließlich die Benennung und Erläuterung
der Auswirkungen, Risiken und Chancen beinhaltet – eine Bewertung findet erst im folgenden Schritt
statt.
3. BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN & CHANCEN
In diesem Schritt erfolgt eine qualitative Bewertung der Signifikanz der Auswirkungen durch die
Fachabteilungen, die im engen Austausch mit unterschiedlichen Stakeholdern stehen. Deren
Rückmeldungen zu den Themen bzw. Auswirkungen werden auch in der Bewertung berücksichtigt.
In der Abteilung Nachhaltigkeit werden alle Informationen zusammengeführt und für eine quantitative
Bewertung aufbereitet. Je nach Eigenschaft der Auswirkungen (positiv/negativ; tatsächlich/potenziell)
fließen Faktoren wie Schweregrad sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Zeithorizont in die Bewertung
ein. Der Schweregrad stützt sich auf die Abschätzung von Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit von
Auswirkungen, wobei hier eine fünfstufige Skala zur Einstufung (1 = niedriges Ausmaß/geringer
Umfang/sehr einfach Behebbarkeit; 5 = sehr hohes Ausmaß/großer Umfang/sehr eingeschränkte
Behebbarkeit) herangezogen wird. Grundsätzlich fußt die Bewertung der Auswirkungen vorrangig auf
den beiden Faktoren Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Die weiteren Aspekte zum Schweregrad
(Umfang und Behebbarkeit) werden in der Bewertung vor allem dann berücksichtigt, wenn
Auswirkungen aufgrund einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit den Schwellenwert für die
Wesentlichkeit unterschreiten würden, mit dieser Auswirkung aber ein potenziell großer Wirkungskreis
(4) oder eine mittlere Behebbarkeit (3) einhergehen. Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf
Umwelt (in Form von Störfällen) und Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang
vor ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit.
REGULATORISCHE VORGABEN:
› Nachhaltigkeits- & Diversitäts-
verbesserungsgesetz (NaDiVeG)
› European Sustainability Reporting
Standards (ESRS)
› EU-Taxonomie-VO (2020/852)
› OECD-Leitsätze für multinationale Un-
ternehmen
› UN Global Compact (10 Prinzipien) &
UN Sustainable Development Goals
(SDGs)
› Deutsches Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz (LkSG)
SEKTORENSTANDARDS:
A
A
l
l
u
u
m
m
i
i
n
n
i
i
u
u
m
m
S
S
t
t
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d
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I
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n
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t
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a
t
t
i
i
v
v
e
e
› ASI Performance Standard
› ASI Chain of Costody Standard
R
R
a
a
t
t
i
i
n
n
g
g
s
s
› Sustainalytics
› EcoVadis
› CDP
› VÖNIX
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
22
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
In enger Abstimmung mit dem Risiko- und Chancenmanagement erfolgt die Bewertung der Risiken
und Chancen, die auf Grundlage von Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Auswirkungsgrad
in Bezug auf das EBITDA sowie auf die Reputation des Unternehmens bestimmt werden.
Die folgende Grafik veranschaulicht die Einstufung von wesentlichen Auswirkungen und Risiken:
Jene Auswirkungen und Risiken, die in der Eintrittswahrscheinlichkeit o
o
d
d
e
e
r
r
im Schweregrad jeweils
mit bzw. über dem Wert 4 bewertet werden, sind für AMAG bedeutend (hellblauer Bereich) bzw.
prioritär (dunkelblauer Bereich). Bei der Wahrscheinlichkeit eines gelegentlichen Auftretens reicht
bereits ein mäßiger Auswirkungsgrad, ein seltenes Auftreten muss an einen bedeutenden
Auswirkungsgrad geknüpft sein, um als wesentlich zu gelten. Die EBITDA-Auswirkungen erstrecken
sich von einer unteren Wesentlichkeitsschwelle von 250.000 EUR (bis zu 3 Mio. EUR im Bereich
niedrig angesiedelt) bis hin zu sehr hohen finanziellen Auswirkungen von über 150 Mio. EUR.
Chancen wurden im Risikomanagement der AMAG bisher vorrangig aus einer qualitativen Perspektive
heraus betrachtet, da dadurch eine tiefere und umfassendere Einschätzung möglich ist, die über reine
Zahlen hinausgeht. Durch eine qualitative Bewertung können Markttrends, technologische
Entwicklungen, Kundenerwartungen und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden, die
bedeutenden Einfluss auf die strategische Planung haben. Eine qualitative Herangehensweise fördert
zudem den Austausch von Fachwissen und Erfahrung im Unternehmen und schärft das Verständnis
für komplexe Zusammenhänge und strategische Entscheidungen. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse
wurden in Abstimmung mit dem Risikomanagement erste Quantifizierungen von Chancen
vorgenommen.
Die in diesem dritten Schritt als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen werden
gegebenenfalls an Ziele und Maßnahmen geknüpft, um positive Auswirkungen und Chancen zu
verstärken und negative Auswirkungen und Risiken zu verhindern bzw. zu beheben.
4. BERICHTERSTATTUNG UND ÜBERWACHUNG DER WESENTLICHEN THEMEN
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte inklusive Ziele und Maßnahmen werden im Rahmen des
jährlichen Nachhaltigkeitsgremiums dem Vorstand und den Geschäftsführungen präsentiert und
durch einen Vorstandsbeschluss für die Berichterstattung freigegeben.
Die Fachabteilungen sind für Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen verantwortlich und er-
statten dem Vorstand über den Fortschritt mindestens einmal jährlich bzw. anlassbezogen Bericht.
Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Themenabschnitten zu finden.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN & CHANCEN 2024
(ESRS 2 GOV-26C)
In der folgenden Übersicht werden jene Themen angeführt, die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse
als wesentlich bewertet wurden, da mit ihnen wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen ver-
bunden sind. Themen aus dem ESRS, die aufgrund des Unternehmenskontextes oder keiner festge-
stellten relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht als wesentlich gelten, werden im An-
schluss an die Grafik kurz erläutert.
Die konkreten Auswirkungen, Risiken und Chancen inklusive Informationen zu Schlüssel-Stakehol-
dern, Eigenschaften (u.a. Lokalisierung und Zeithorizont) sowie zu Konzepten und Aktivitäten werden
jeweils zu Beginn eines ESG-Bereichs aufgelistet.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
23
ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN THEMEN 2024
Thema nach ESRS
Auswirkungen*
Risiken* Chancen*
positiv negativ
E1 – Klimawandel 6 4 14 2 / 3
E2 – Umweltverschmutzung
1 7 4
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
1 / 1
E5 – Kreislaufwirtschaft 6 / 1 1 8 1 / 1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
Arbeitsbedingungen
1 1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
1 1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
Diversität und Chancengleichheit
2 1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
Aus- und Weiterbildung
2 1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
Menschenrechte (sonstige arbeitsbezogene Rechte)
1 1 1
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 1 1 1
G1 – Unternehmenspolitik
Unternehmenskultur
2 1 2
G1 – Unternehmenspolitik
Schutz von Hinweisgeber:innen
1 1
G1 – Unternehmenspolitik
Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung & Vor-
kommnisse von Korruption und Bestechung
1 1 1
G1 – Unternehmenspolitik
Politisches Engagement
1 1
G1 – Unternehmenspolitik
Management der Beziehungen zu Lieferanten
2 1 1 1
*tatsächlich / potenziell
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
24
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ERLÄUTERUNGEN ZU NICHT-WESENTLICHEN THEMEN 2024
Im Zuge der Analyse des Unternehmenskontextes (siehe S. 21) und einer umfassenden Betrachtung
der Lieferkette erfolgte ein erster Ausschluss von Themen bzw. Subthemen der ESRS, da diese nicht
auf AMAG zutreffen:
BEREICH E2 – UMWELTVERSCHMUTZUNG: Aus prozesstechnischen Gründen wird Mikroplastik we-
der als Rohstoff im Herstellungsprozess eingesetzt noch ist es in AMAG-Produkten enthalten. Besorg-
niserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe werden in den Hauptprozessen und für
die Herstellung der Hauptprodukte nicht eingesetzt. Informationen zum Chemikalienmanagement der
AMAG finden sich in Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER: AMAG hat als Lieferant für Aluminiumhalbzeug, Gussle-
gierungen sowie Komponenten für die Luftfahrtindustrie keine direkten Business-to-Consumer-Ge-
schäftsbeziehungen, wodurch Themen wie informationsbezogene Auswirkungen, persönliche Sicher-
heit von Verbrauchern, soziale Inklusion der Verbraucher und Endnutzer nicht vom AMAG-Unterneh-
menskontext umfasst sind. Produkt- bzw. materialspezifische Informationen werden den AMAG-Kun-
den in Form von Sicherheitsdatenblättern bzw. technischen Spezifikationen zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen sind im Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung
zu finden.
Im Rahmen der Bewertung von identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu Themen aus
den ESRS (Schritt 3 der Wesentlichkeitsanalyse, siehe S. 21) wurden weitere Nachhaltigkeitsaspekte
für das Berichtsjahr 2024 ausgeschlossen, da hier die definierte Wesentlichkeitsschwelle unterschrit-
ten wurde:
E3 – WASSER- UND MEERESRESSOURCEN: Wenngleich Wasser für AMAG eine wichtige Ressource
darstellt, wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Sinne von E3 festge-
stellt. Konzepte, Maßnahmen und Ziele zum Ressourcenverbrauch in Bezug auf Wasser werden im
Kapitel
E-5 – Kreislaufwirtschaft
berichtet.
S3 – BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN: Unter betroffenen Gemeinschaften im Sinne der ESRS wer-
den indigene Völker und Minderheiten sowie wirtschaftlich abhängige Gemeinschaften verstanden.
Innerhalb der unmittelbaren Einflussbereiche der AMAG-Standorte sind keine dieser Gruppen identi-
fiziert. In der Analyse der AMAG-Lieferkette wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Chancen und
Risiken für den Berichtszeitraum 2024 festgestellt.
Somit werden folgende ESRS-Themen durch AMAG für das Geschäftsjahr 2024 nicht berichtet:
› E2 – Umweltverschmutzung: Mikroplastik, (besonders) besorgniserregende Stoffe
› E3 – Wasser- und Meeresressourcen
› S3 – Betroffene
Gemeinschaften
› S4 – Verbraucher und Endnutzer
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
25
NACHHALTIGKEITSPROGRAMM 2024 (ESRS 2 SBM-1)
Stakeholder-
gruppen SDGs Ziel 2024
Zeit-
horizont Status Ergebnis 2024 Ergebnis 2023
Ziel
2025/mittelfristig
ESRS E1 – Klimawandel
Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
Öffentlichkeit;
Sozialpartner &
staatliche Organe;
ESG-Trendsetter
Reduktion der spezifischen CO
2
-Emissionen unter Berücksichti-
gung nationaler und europäischer CO
2
-Reduktionsziele durch Um-
setzung der AMAG-Dekarbonisierungsroadmap:
Scope 1+2: Reduktion der CO
2
-Emissionen um 40 % (spezifisch)
bzw. 20 % (absolut) bis 2030 (Basisjahr 2017) mit dem Ziel der
CO
2
-neutralen Produktion im Zeitraum von 2040 bis 2050
2030 auf Kurs
auf Kurs
0,163 t CO
2
äqu/t
92.200 t CO
2
0,163 t CO
2
äqu/t
89.800 t CO
2
2030:
0,139 t CO
2
äqu/t
2030:
110.000 t CO
2
(Berücksichtigung von
Produktionssteigerung)
Scope 3: Reduktion der durchschnittlichen spez. CO
2
-Emissio-
nen der Primäraluminium-Vorkette um 20 % bis 2030
(ggü. 2018 bis 2020)
2030 verzögert 7,5 t CO
2
äqu/t 7,8 t CO
2
äqu/t Basis:
7,6 t CO
2
äqu/t
2030:
6,1 t CO
2
äqu/t
100 % Bezug von erneuerbarem Strom an allen
AMAG-Produktionsstandorten
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
Ausbau der PV-Anlage am Standort Ranshofen 2024 erreicht
Neue Anlage:
63.000 m²
- Projektabschluss
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
Öffentlichkeit;
Sozialpartner &
staatliche Organe;
ESG-Trendsetter
Keine Umweltstörfälle und keine Verstöße im Zusammenhang mit
Umweltverschmutzung
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 0
0
1 Ereignis
(Bodenkontamination)
0
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
26
Stakeholder-
gruppen SDGs Ziel 2024
Zeit-
horizont Status Ergebnis 2024 Ergebnis 2023
Ziel
2025/mittelfristig
ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft
Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
Öffentlichkeit;
Sozialpartner &
staatliche Organe;
ESG-Trendsetter
Beibehaltung der 100-prozentigen Recyclingfähigkeit und Kreis-
lauforientierung der AMAG-Produkte.
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
Beibehaltung der durchschnittlichen Schrotteinsatzrate in den
Gießereien im Bereich von 75 bis 80 % (alle Schrotte inkl. Kreis-
lauf bezogen auf den Gießereigesamteinsatz)
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 76,0 % 76,1 % 75 - 80 %
Beschaffung von zertifizierten und nachhaltigen Rohstoffen, um
den kundenseitigen Bedarf zu decken, durch:
Steigerung bzw. Beibehaltung des Anteils von ASI-zertifizier-
ten Schrotten auf mehr als 35 %
Beschaffung von mindestens 45.000 Tonnen ASI-zertifizier-
tem Aluminium in Form von Walzbarren und Primäralumi-
nium
2024 und
jährlich
fortlaufend
2024 und
jährlich
fortlaufend
2024
erreicht
verzögert
43 %
44.800 t
39 %
46.200 t
35 %
-
Externe Verifizierung von AMAG-Primäraluminium als Low Carbon
Aluminium (≤4 t CO
2
für Scope 1-3), um den zukünftigen Bedarf
an Low Carbon Metall für Ranshofen abzusichern
2024 erreicht
Erfolgreiche
Zertifizierung
- -
Vermeidung bzw. Reduktion von Abfällen: produktionsspezifische
Abfallmenge <16 kg/t am integrierten Standort Ranshofen
2024 verzögert 18,4 kg/t 18,9 kg/t 16 kg/t
Effiziente und sparsame Verwendung von Wasser:
Begrenzung der spezifischen Nutzwasserentnahme bei 6 m
3
/t für
den integrierten Standort Ranshofen mit Recycling, Gießerei und
Walzwerk
2024 erreicht 5,1 m³/t 5,7 m³/t 6 m³/t
Beschaffung von Primäraluminium und Walzbarren aus zertifi-
zierten nachhaltigen Quellen, z.B. ASI Performance Standard
(bezogen auf das Beschaffungsvolumen)
2025 NEU - - > 90 %
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Stakeholder-
gruppen SDGs Ziel 2024
Zeit-
horizont Status Ergebnis 2024 Ergebnis 2023
Ziel
2025/mittelfristig
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Bereich: Arbeitsbedingungen
Mitarbeitende
Steigerung der Qualität der Stellenbesetzungen durch zielgrup-
penorientierte, nationale und internationale Suche und Beibehal-
tung bzw. Reduktion der Fluktuationsquote auf < 8 %.
2024 und
fortlaufend
erreicht 6,0 % 7,0 % < 8 %
Bereich: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Mitarbeitende
Reduktion der Unfallrate TRIFR im Zuge der „Null-Unfälle“-Stra-
tegie auf einen Zielwert von ≤ 1,0
2024 und
fortlaufend
verzögert 1,9 2,1 ≤ 1,0
Bereich: Diversität und Chancengleichheit
Mitarbeitende Offener Umgang mit Vielfalt sowie Förderung von Chancengleich-
heit durch:
Attraktivierung technischer Berufe für Frauen
2024 erreicht
siehe Maß-
nahmen
- -
Steigerung der weiblichen Lehrlingsrate auf 25 % 2027 auf Kurs 22 % 22 % 25 %
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (oberes
Management) im Verhältnis zum durchschnittlichen gesamten
Frauenanteil, der im Unternehmen vorherrscht
2027 verzögert 11 % 13 % 16 %
Schulung aller Mitarbeiter:innen zum respektvollen Umgang und
zur Prävention von diskriminierenden Handlungen
2025 und
fortlaufend
NEU - - 100 %
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Mitarbeitende Qualifizierung und Entwicklung aller Mitarbeiter:innen:
Erreichung der Anzahl an Aus- und Weiterbildungen von durch-
schnittlich 2 Tagen pro Mitarbeiter:in
2024 und
fortlaufend
erreicht 27 h 26 h > 16
Die Auslastung des neuen Schulungszentrums am Standort Rans-
hofen von mind. 60 %.
2024 verzögert 54 % - -
Bereich: Menschenrechte
Mitarbeitende;
Geschäftspartner;
Öffentlichkeit
Einhaltung der menschenrechtlichen Grundprinzipien bei AMAG
(keine Verstöße)
2024 verzögert 1* 0 0
Einhaltung menschenrechtlicher Grundprinzipien und keine Men-
schenrechtsverstöße (insbesondere Diskriminierung, Datenschutz-
verstöße)
2025 NEU - - 0
*Compliance-Verstoß gegen Datenschutz: Vorfall wurde behoben und Maßnahmen gesetzt.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
28
Stakeholder-
gruppen SDGs Ziel 2024
Zeit-
horizont Status Ergebnis 2024 Ergebnis 2023
Ziel
2025/mittelfristig
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Mitarbeitende in der
Lieferkette;
Geschäftspartner
Einhaltung der menschenrechtlichen Grundprinzipien bei Liefe-
ranten u.a. durch:
Einbindung AMAG components in das verantwortungsvolle Be-
schaffungsmanagement
2024 und
fortlaufend
auf Kurs
siehe Maß-
nahmen
- -
Schulung bzw. Sensibilisierung der Vertriebsmitarbeiter:innen
und Führungskräfte bzgl. verantwortungsvolles Beschaffungsma-
nagement, Nachhaltigkeitskommunikation sowie ESG-Anforderun-
gen an AMAG-Lieferanten
2024 erreicht
siehe Maß-
nahmen
- -
Einhaltung der menschenrechtlichen Grundprinzipien in der Lie-
ferkette und keine Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
ESRS G1 – Unternehmensführung
Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
interne Stakeholder;
Öffentlichkeit;
Sozialpartner &
staatliche Organe;
ESG-Trendsetter
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Systems.
Keine Compliance-Verstöße
2024 und
fortlaufend
verzögert 1* 0 0
Bereich: Forschung, Entwicklung und Innovation
Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
interne Stakeholder;
Öffentlichkeit;
ESG-Trendsetter
Profitable Steigerung des Spezialitätenanteils der AMAG um
1,5 % jährlich auf über 50 % (Absatz in Tonnen) im Jahr 2027
2027 auf Kurs 58 % 57 % 50 %
Forschungstransfer und Steigerung der wissenschaftlichen For-
schungstiefe durch jährliche Anzahl von mind. 3 neuen Disserta-
tionen mit stets 12 laufenden Dissertationen
2024 auf Kurs
2 neue und
12 laufende
Dissertationen
3 neue und
15 laufende
Dissertationen
3 neue und
12 laufende
Dissertationen
*Compliance-Verstoß gegen Datenschutz: Vorfall wurde behoben und Maßnahmen gesetzt.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
29
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
BEITRAG ZUR ERREICHUNG DER SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS (SDGS)
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung markieren einen Meilenstein auf dem globalen Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für ALLE. Die AMAG-Gruppe bekennt sich dazu, diese Agenda mit innovativen und
zukunftsorientierten Produkten, einem engagierten Umweltmanagement und einer verantwortungsbewussten Wertschöpfungskette umzusetzen. Folgende Ziele liegen im Einflussbereich der AMAG-Gruppe:
SDG BESCHREIBUNG ESRS AMAG-BEITRAG
4
4
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:
:
Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige
Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle
fördern
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Umfassende und passgenaue Aus- und Weiterbildungsprogramme, um Fach- und Nachwuchskräfte für die
Zukunft zu gewinnen, Förderung von Bildungsprojekten in der Region
5
5
G
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n
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:
:
Geschlechtergleichstellung erreichen und
alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Geschlechtergleichstellung und Diversität fördern, Sensibilisierung für respektvollen Umgang, faire
Arbeitsbedingungen durch Einhaltung gesetzlicher und zusätzlich freiwilliger Vorgaben
6
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:
:
Verfügbarkeit und
nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle
gewährleisten
E5 – Kreislaufwirtschaft Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser am Standort Ranshofen gewährleisten
7
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E
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:
:
Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher,
nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
E1 – Klimaschutz
G1 – Unternehmensführung
Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Nutzung von Wärmerückgewinnung, Verbesserung des
Energieinhalts von Schrotten für den Schmelzprozess, Nutzung von Abwärme und Einsatzstoffoptimierung
im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E), Dekarbonisierungsroadmap, Installation
einer Aufdach-Photovoltaikanlage
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:
:
Dauerhaftes,
breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
S1 – Arbeitskräfte des Unernehmens
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Mitarbeiter:innenentwicklung, kontinuierliches Lernen, Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex,
Sicherstellung von Arbeitnehmer:innenrechten sowie Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und dem
Betriebsrat, verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement, Investitionen in den Standort Ranshofen, F&E
und Kundenorientierung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
9
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:
Eine widerstandsfähige
Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige
Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
E1 – Klimaschutz
E5 – Kreislaufwirtschaft
G1 – Unternehmensführung
Investitionen in den Standort Ranshofen (unter anderem der Ausbau der Recyclingkompetenzen),
Produktentwicklung, Innovation in der Produktion (unter anderem durch Digitalisierung)
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:
Nachhaltige
Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
E5 – Kreislaufwirtschaft
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
G1 – Unternehmensführung
Forcierung von Kreislaufwirtschaft, Beibehaltung einer hohen Schrotteinsatzrate, Förderung der Nutzung
von Aluminiumprodukten zur Erzielung von CO
2
-Einsparungen (insbesondere Leichtbauweise im
Transportsektor), verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement
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:
Umgehend Maßnahmen zur
Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ergreifen
E1 – Klimaschutz
E5 – Kreislaufwirtschaft
Fokus auf Recycling, Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz, Energieeinsparungen durch
innovative Technologien, Dekarbonisierungsroadmap
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Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre
nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften,
Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation verhindern
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, (Wieder)Aufforstung, Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten,
Stärkung des Naherholungsgebietes Ranshofen
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:
Friedliche und
inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern,
Zugang zur Justiz für alle schaffen und am Aufbau wirksamer,
rechenschaftspflichtiger Institutionen auf allen Ebenen mitwirken
G1 – Unternehmensführung
Maßnahmen zur bedingungslosen Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen u.a. zu den
Menschenrechten, zur Korruptionsprävention und Transparenz, zu Steuerpflichten, zum Datenschutz etc.,
Förderung eines rechtskonformen und moralisch korrekten Verhaltens durch Schulungen und offenen
Austausch, aber auch durch die Möglichkeit, Fehlverhalten anonym zu melden (AMAG Compliance Line)
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
30
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
B INFORMATIONEN ZUM BEREICH UMWELT (ENVIRONMENT)
GLIEDERUNG
EU-Taxonomie
› Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung)
E1 – Klimawandel
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, GOV-3, E1-1)
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Übergangsplan für den Klimaschutz
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS IRO-1, E1-2, E1-3)
› Ziele und Ergebnisse (E1-4)
› Kennzahlen (E1-5, E1-6, E1-7, E1-8, E1-9)
E2 – Umweltverschmutzung
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
(ESRS 2 SBM-2, IRO-1, E2-1, E2-2, E2-6)
› Ziele und Ergebnisse 2024 (E2-3, E2-6)
› Kennzahlen (E2-4)
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS IRO-1, E4-1, E4-2, E4-3, E4-4)
E5 – Kreislaufwirtschaft
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 SBM-2, IRO-1, E5-1, E5-2)
› Ziele und Ergebnisse 2024 (E5-3)
› Kennzahlen (E5-4, E5-5, E5-6)
E3 wird basierend auf dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse nicht berichtet
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
31
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG 2020/852
(EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Die Motivation der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 liegt darin, Investitionen in nachhal-
tige Tätigkeiten zu lenken, um die Energie- und Klimaziele der EU zu erreichen. Sie spielt daher eine
Schlüsselrolle bei der Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu nachhaltigen Investitionen.
STATUS 2024: Die für AMAG relevante Tätigkeit bringt gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung in
den gesetzlichen Anforderungen der definierten Kriterien. Der im Juni 2024 veröffentlichte „Leitfa-
den zur Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie“
gibt eine Zusammenfassung über praktische Handlungshilfen und Empfehlungen zu den Anforderun-
gen der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 bezüglich der Durchführung einer Klimarisikoana-
lyse. Die etablierte Vorgehensweise bei AMAG wurde mit dem Leitfaden abgeglichen.
AMAG stellt eine gesetzeskonforme Umsetzung der Offenlegungspflicht sicher und leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Umweltziels „Klimaschutz“.
Managementansatz
Die AMAG-Verfahrensanweisung „Nichtfinanzielle Erklärung – EU-Taxonomie“ regelt die Zuständig-
keiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und deren mitgeltenden
Verordnungen.
Die Verfolgung und Kommunikation der relevanten Gesetzesänderungen sowie die Festlegung und
Zuordnung zur nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit, die Auswahl des zutreffenden Umweltzieles bzw.
der zutreffenden Umweltziele, die Überprüfung der Bewertungskriterien sowie die Analyse, ob
taxonomierelevante Aktivitäten vorliegen, obliegt dem AMAG-Rechnungswesen in Zusammenarbeit
mit den AMAG-Managementsystemen.
Die Erhebung der taxonomierelevanten Kennzahlen wird durch die Controlling-Abteilungen der AMAG-
Gesellschaften und das Konzern-Controlling durchgeführt. Dabei wird die Richtigkeit der Daten im
Vier-Augen-Prinzip gesellschaftsintern gewährleistet.
Die Abteilung Managementsysteme erstellt den Bericht zur Analyse zur Vermeidung erheblicher Be-
einträchtigungen („Do No Significant Harm“ – DNSH) inklusive der Analyse zur Einhaltung des sozi-
alen Mindestschutzes und bereiten die relevanten Informationen zur Erstellung der Inhalte für die
nichtfinanzielle Erklärung auf.
Offenlegung gemäß Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
Die Herstellung von Aluminium durch das Primäraluminiumverfahren aus Bauxit oder von
Sekundäraluminium aus Altaluminium wird gemäß der Systematik der Wirtschaftszweige dem NACE-
Code 24.42 zugeordnet. Die Wirtschaftstätigkeiten in dieser Kategorie sind als Übergangstätigkeit
gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/852 definiert.
Aufgrund der Fertigung aus Sekundäraluminium entspricht die Tätigkeit der AMAG am Standort
Ranshofen den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 und leistet
somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Umweltziel 1).
Die Elektrolyse Alouette in Kanada leistet durch die Herstellung von Primäraluminium durch die Ein-
haltung nachfolgender Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 eben-
falls einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz:
› Die durchschnittliche CO
2
-Intensität der indirekten Treibhausgasemissionen übersteigt nicht
100 g CO
2
äqu/kWh.
› Der Stromverbrauch für den Herstellungsprozess übersteigt nicht 15,5 MWh/t Al.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 zur Änderung der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 bringt für die für AMAG relevante Tätigkeit „3.8 Herstellung von Aluminium“ in
den definierten Kriterien zum wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz keine Änderung. Die Ergänzung
der delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 zur Fest-
legung technischer Bewertungskriterien zu den weiteren Umweltzielen (3 nachhaltige Nutzung und
zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, 4 Übergang zur Kreislaufwirtschaft, 5 Vermeidung
und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie 6 Schutz und Wiederherstellung von Biodiversi-
tät und Ökosystemen) hat ebenfalls keine Änderungen zur Folge. Darüber hinaus wurden die Doku-
mente (Bekanntmachung C/2023/267 und C/2023/305) mit häufig gestellten Fragen zur Auslegung
und Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) berücksichtigt.
Im Zuge einer bereits 2022 erstellten Studie und Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchti-
gungen („Do No Significant Harm“ – DNSH) inklusive robuster Klima- und Vulnerabilitätsanalyse
wurden die Umweltziele 2 bis 6 (Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz
von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Vermin-
derung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Öko-
systeme) detailliert hinsichtlich der Einhaltung der definierten Kriterien betrachtet. Die Analyse
wurde basierend auf den im Juni 2023 veröffentlichten Rechtsakten (Environmental Delegated Re-
gulation, Disclosure Delegated Regulation“ (EU) 2021/2178 und Climate Delegated Regulation“ (EU)
2021/2139) kritisch geprüft.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
32
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Die Analyse zur Einhaltung des sozialen Mindestschutzes umfasst im Wesentlichen die Bereiche Men-
schen- und Arbeitsrechte, Korruptionsprävention, Steuerwesen und fairer Wettbewerb. Die für diese
Bereiche implementierten Due-Diligence-Prozesse des Unternehmens müssen den Anforderungen der
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze für multinationale Unter-
nehmen und der Grundprinzipien der ILO entsprechen. Die AMAG-Gruppe deckt die Anforderungen
zur Einhaltung des sozialen Mindestschutzes vollinhaltlich ab.
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ist die AMAG-Gruppe verpflichtet, drei
wesentliche Leistungsindikatoren (Umsatz, CAPEX und OPEX) im Zusammenhang mit den für die
EU-Taxonomie in Frage kommenden wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb der AMAG-Gruppe offen-
zulegen.
Die Erhebung der damit zusammenhängenden Umsätze CAPEX und OPEX erfolgte auf Basis der in
den IT-Systemen vorhandenen Informationen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Produktions-
bereichen.
UMSÄTZE: Der Gesamtumsatz bezieht sich gemäß Definition laut Delegierter Verordnung (EU)
2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 auf die im IFRS Konzernab-
schluss zum 31. Dezember 2024 dargestellten Konzernumsätze. Zu der Aufgliederung der Umsatz-
erlöse wird auf den
Konzernanhang Abschnitt I Erläuterungen Gewinn- und Verlustrechnung
verwie-
sen. Die taxonomiefähigen Umsätze beziehen sich ausschließlich auf den Verkauf von Aluminium (vor
allem Primäraluminium, Aluminiumwalzprodukte, Aluminiumgusslegierungen). Die Umsatzerlöse aus
Walzprodukten, die aus der Weiterverarbeitung von extern zugekauften Walzbarren resultieren, sowie
der Verkauf von Strukturbauteilen sind nicht unter dem Titel Herstellung von Sekundäraluminium zu
subsumieren. Die Ermittlung der Umsatzbeiträge aus extern zugekauften Walzbarren erfolgt auf Basis
des Verhältnisses der im Walzwerk eingesetzten Walzbarren. Die Umsätze aus dem Verkauf von Struk-
turbauteilen werden in der AMAG components generiert und zur Gänze aus dem Zähler herausgerech-
net.
CAPEX: Die Gesamtsumme CAPEX beinhaltet die im Jahr 2024 im Konzernanlagespiegel dargestell-
ten Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge zu Anlagen in
Bau, exklusive darin enthaltener geleisteter Anzahlungen von 2.759 Tsd EUR, und Nutzungsrechten
nach IFRS 16 von insgesamt 82.700 Tsd. EUR.
Eine Entwicklung der Zugänge ist dem Konzernanhang unter
H Erläuterungen zur Konzernbilanz
zu
entnehmen. Analog den Umsatzerlösen wurden die Zugänge der AMAG components und die anteiligen
Zugänge bezogen auf extern zugekaufte Walzbarren bei der Zuordnung zum Zähler nicht berücksich-
tigt. Die restlichen Zugänge wurden dann dem Zähler zugeordnet, wenn sie der Aktivität Herstellung
von Aluminium zuordenbar waren. Es wurden keine Zugänge im Rahmen eines CAPEX-Plans identi-
fiziert. Es gibt keine CAPEX für weitere Aktivitäten.
OPEX: Die gesamten OPEX gemäß EU-Taxonomie beziehen sich auf die Aufwendungen für Gebäude-
renovierungen, Instandhaltung und Reparatur, Forschung und Entwicklung, Leasing sowie Schu-
lungs- /Umschulungsmaßnahmen zuzüglich der direkt zurechenbaren Personalkosten. Analog den
Umsatzerlösen werden die OPEX der AMAG components und die anteiligen Zugänge bezogen auf
extern zugekaufte Walzbarren bei der Zuordnung zum Zähler nicht berücksichtigt. Die restlichen OPEX
wurden dann dem Zähler zugeordnet, wenn sie der Aktivität „Herstellung von Aluminium“ zuordenbar
waren. Sämtliche als taxonomiefähig eingeordnete OPEX sind im EBIT enthalten.
Für die Entwicklung der oben beschriebenen Kennzahlen wird auf den Abschnitt
Geschäftsentwick-
lung
im Lagebericht verwiesen.
Eine doppelte Zuordnung zu wirtschaftlichen Aktivitäten wird vermieden, jede Aktivität wird
individuell betrachtet.
Künftige Entwicklungen in der Gesetzgebung können den Umfang der für die Taxonomie in Frage
kommenden Tätigkeiten ändern.
Die Konformität bei der Herstellung von Primäraluminium ist strengen technischen Vorschriften un-
terworfen (gestaffelt für 2022 bis inkl. 2025 bzw. ab 2026). Dies kann zu einer Einstufung als nicht
taxonomiekonforme Aktivität führen.
LEGENDE GEM. ANHANG V DER VERORDNUNG (EU) 2023/2486: CCM = Klimaschutz/Climate
Change Mitigation; CCA = Anpassung an den Klimawandel/Climate Change Adaption; J = Ja, taxono-
miefähig und taxonomiekonform; N = Nein, taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform;
EL = eligible bzw. taxonomiefähig; N/EL = not eligible bzw. nicht taxonomiefähig; E = ermöglichend;
T = Transitional bzw. Übergangstätigkeit.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
33
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
GESCHÄFTSJAHR 2024
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3)
Um-
satz-
anteil
2024
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft
(9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung
(14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
Umsatz,
2023 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
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N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren
CCM 3.8. 311.145 21% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 21% T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8. 919.652 63% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 62% T
UMSATZ ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.)
1.230.796 85% 100% 83%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0%
davon Übergangstätigkeiten 1.230.796 100% 100% 100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8. 980 0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0% T
UMSATZ TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.) 980 0% 0%
A. UMSATZ TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
1.231.776 85% 84%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 217.023 15% 16%
GESAMT 1.448.800 100% 100%
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
34
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
GESCHÄFTSJAHR 2024
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2) CAPEX (3)
CAPEX-
Anteil
2024
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft
(9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
CAPEX, 2023
(18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren
CCM 3.8. 33.400 40% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 28% T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8. 32.045 39% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 52% T
CAPEX ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.) 65.445 79% 100% 80%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0%
davon Übergangstätigkeiten 65.445 100% 100% 100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8. 33 0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0% T
CAPEX TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.) 33 0% 0%
A. CAPEX TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
65.478 79% 80%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CAPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 17.222 21% 20%
GESAMT 82.700 100% 100%
Von den Zugängen gem. Konzernanlagespiegel der Position „Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau“ darf die Veränderung der geleisteten Anzahlungen im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 2.759 Tsd. EUR gem.
der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 nicht in die Gesamt-CAPEX einfließen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
35
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
GESCHÄFTSJAHR 2024
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OPEX (3)
OPEX-
Anteil
2024
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft
(9)
Biologische Viel-
falt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung
(14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Viel-
falt (16)
Mindestschutz
(17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
OPEX, 2023
(18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Über-
gangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren
CCM 3.8. 17.985 15%
J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 15% T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8. 86.690 71%
J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 69% T
OPEX ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.) 104.676 85% 100% 84%
davon ermöglichende Tätigkeiten
0 0%
0%
davon Übergangstätigkeiten 104.676 100% 100% 100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8.
93 0%
EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0% T
OPEX TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.) 93 0% 0%
A. OPEX TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.) 104.769 85% 84%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
18.002 15%
16%
GESAMT 122.770 100% 100%
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
36
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
E1 KLIMAWANDEL
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Anpassung an den
Klimawandel
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Klimatische Veränderungen:
Überschwemmungen durch Starkregen,
Waldbrände, Anstieg des Meeresspiegels,
Wasserverknappung durch Absenkung des
Grundwasserspiegels durch Trockenheit
etc. aufgrund des Beitrags der AMAG so-
wie der AMAG zurechenbaren Wertschöp-
fungskette
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
und Wert-
schöpfungs-
kette
langfristig
Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, Klima-
und Vulnerabilitätsbewertung
Regeneration des Grundwassers durch die
Errichtung von Sickermulden für Regen-
wasser (Ableitung und Sammlung von
Starkregen)
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Ausbau und Wartung Sickermulden. Durch Sickermulden
kommt insbesondere bei Starkregen weniger Wasser in
das öffentliche Kanalsystem, das dadurch nicht so
schnell überlastet wird.
Klimaschutz
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Begrenzung der Klimaerwärmung:
AMAG bekennt sich zum Klimaschutz
und leistet durch den Übergangsplan für
den Klimaschutz (Dekarbonisierungsstra-
tegie und -roadmap) und dem Bekenntnis
zum Pariser Klimaabkommen einen posi-
tiven Beitrag
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Übergangsplan für den Klimaschutz (Dekarbonisierungs-
strategie, Dekarbonisierungsroadmap), Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten z.B. Durchführung der ersten
Wasserstoffversuche, Bekenntnis zum Pariser Klimaab-
kommen, Zertifizierung nach ISO 14001, Zertifizierung
nach ISO 14067, Zertifizierung nach ISO 50001
Klimaerwärmung:
Treibhausgasemissionen durch den Ein-
satz und das Verbrennen fossiler Brenn-
stoffe und die Freisetzung von Kältemit-
teln am Standort Ranshofen
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
langfristig
Klimaerwärmung:
Treibhausgasemissionen durch vor- und
nachgelagerte Prozesse in der Lieferkette
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Wertschöp-
fungskette
kurzfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
37
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
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Energie
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Klimaerwärmung: Positiver Beitrag durch
Bezug von 100% Grünstrom an allen
AMAG-Produktionsstandorten und lang-
fristige Umstellung auf erneuerbare
Energiequellen
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Ausbau der Photovoltaikanlage am Standort Ranshofen,
Übergangsplan für den Klimaschutz (Dekarbonisierungs-
strategie, Dekarbonisierungsroadmap), Recyclingstrate-
gie, Stromverträge für erneuerbare Energie an allen Pro-
duktionsstandorten, Umweltleitlinie, Substitution fossiler
Brennstoffe, Zertifizierung nach ISO 14067, Zertifizie-
rung nach ISO 50001, Black-Out-Übung
Verringerung des Energiebedarfs bei Kun-
den durch die Belieferung mit flüssigem
Aluminium
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Nachgela-
gerte Wert-
schöpfungs-
kette
kurzfristig
Verringerung des Energiebedarfs durch
Steigerung der Energieeffizienz an allen
Produktionsstandorten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Rund 90 % Energieeinsparung durch
Recycling im Vergleich zur Primärproduk-
tion
positiv,
tatsächlich
AMAG leistet
Beitrag
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Hoher Energiebedarf bei der Herstellung
von Sekundär-Aluminium trotz 90 % Ein-
sparung beim Recycling im Vergleich zur
Primärproduktion
negativ,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Anpassung an den
Klimawandel
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Sturmschäden,
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
langfristig
Einsatz von Drohnen zur Schadenserkennung, Bau von Sickerwas-
serbecken, Umbau zum klimafitten Wald, Monitoring und Aufbau
physischer Bestände, Überwachung der Lieferkette, Vormaterial-
absicherung durch 20 %-Beteiligung bei Alouette, Erweiterung
des Lieferantenportfolios, Zertifizierung nach ISO 14001, Zertifi-
zierung nach ISO 14067, Zertifizierung nach ISO 50001, Durch-
führung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Qualifika-
tion zusätzlicher Leistungen
Hochwasser / Überflutung / Starkregen /
Starkschnee / Hagel,
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potenziell
AMAG-
Standorte
langfristig
Ausfall der Abwasserentsorgung am
Standort Ranshofen,
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Lieferschwierigkeiten aus aller Welt (z.B.
Legiermetalle aus China),
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potenziell
Lieferkette kurzfristig
Wettbewerbsvorteil durch eine gute Posi-
tionierung auf unterschiedlichen Märkten
durch Diversifikation,
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potenziell
AMAG-
Standorte
langfristig
Fehlende Primäraluminium-Versorgung
für die Gießerei,
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potenziell
Lieferkette kurzfristig
Marktvorteile durch Positionierung der
Marke AMAG AL4
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Chance,
tatsächlich
AMAG-
Standorte
kurzfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
38
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
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Klimaschutz
Aktinär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Staatliche Förderungen zum Erreichen
der österreichischen und europäischen
Klimaziele, transitorisch
Chance,
tatsächlich
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Regelmäßiger Austausch mit Stakeholdern, Monitoring der exter-
nen Faktoren, Erstellung und laufende Aktualisierung des Über-
gangsplans für den Klimaschutz (Dekarbonisierungsstrategie,
Dekarbonisierungsroadmap), Durchführung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten, CMI Center of Material Innovation, Zertifi-
zierung nach ISO 14001, Zertifizierung nach ISO 14067, Zertifi-
zierung nach ISO 50001
Marktvorteile durch Positionierung der
Marke AMAG AL4
®
ever, transitorisch
Chance,
tatsächlich
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Marktvorteile durch F&E-Projekte als
Beitrag zur Reduktion des CO
2
-
Fußabdrucks, transitorisch
Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Wachsende Anforderungen durch
nationale Regulatorien können
Innovationstreiber sein und zu einem
Marktvorteil führen, transitorisch
Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verlust der Marktposition, da
Stakeholdererwartungen im Bereich
Klimaschutz auf Grund externer Faktoren
nicht erfüllt werden können, transitorisch
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Klimaschutz
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Erhöhte Kosten und Verlust von Markt-
anteilen im Zusammenhang mit der De-
karbonisierung des Unternehmens im Ein-
klang mit der europäischen und nationa-
len Gesetzgebung, t
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
langfristig
Regelmäßiger Austausch mit Stakeholdern, Monitoring der exter-
nen Faktoren, Erstellung und laufende Aktualisierung des Über-
gangsplans für den Klimaschutz (Dekarbonisierungsstrategie,
Dekarbonisierungsroadmap), Durchführung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten, CMI Center of Material Innovation, Zertifi-
zierung nach ISO 14001, Zertifizierung nach ISO 14067, Zertifi-
zierung nach ISO 50001
Erhöhte Aufwände aus dem Beschaf-
fungsprozess von CO
2
-Zertifikaten sowie
aus CBAM, t
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Fehlende Technologieentwicklungen und
Unsicherheiten können im Aluminiumsek-
tor zum Verlust der Konkurrenzfähigkeit
des Werkstoffes führen, t
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potenziell
AMAG-
Standorte
langfristig
Energie
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Preisschwankungen bei den Energie-
kosten, t
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Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Erstellung und laufende Aktualisierung des Übergangsplans für
den Klimaschutz (Dekarbonisierungsstrategie, Dekarbonisierungs-
roadmap), Gasspeicher, Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes
(EeffG), Beobachtung neuer Gesetzesentwürfe, Ausbau der Photo-
voltaikanlage am Standort Ranshofen, regelmäßiges Monitoring
der Ziele, Zertifizierung nach ISO 14001, Zertifizierung nach ISO
14067, Zertifizierung nach ISO 50001,
Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich
Energie- und Klimapolitik, t
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AMAG-
Standorte
kurzfristig
Blackout, p
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Unzureichende Versorgung von erneuerba-
rer Energie an den Produktionsstandorten
sowie zur Umsetzung der Dekarbonisie-
rungsziele, t
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AMAG-
Standorte
langfristig
Ausfall der Gas- bzw. Energieversorgung,
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potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
39
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ZUSAMMENSPIEL MIT UNTERNEHMENSFÜHRUNG, STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3, GOV-3, E1-1)
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Um langfristige Verantwortung hinsichtlich nachhaltiger Leistung zu fördern, wurden 2022 die
Grundsätze der Vergütungspolitik angepasst und im Rahmen der Hauptversammlung beschlossen.
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Kriterien für den langfristigen variablen Leistungsbonus (LTI)
für die Vorstandsmitglieder ist die Vergütung an Nachhaltigkeitsziele aus einem vordefinierten
Kriterienkatalog geknüpft. Eines der für die LTI-Tranche 2024 (Bemessungszeitraum: 2023-2025)
gesetzten Ziele bezieht sich auf die spezifischen CO
2
-Emissionen (Scope 1 und 2) für den Standort
Ranshofen und steht im Zusammenhang mit der Angabepflicht E1-4 Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Die definierten Ziele sollen Anreize für
die Entscheidungsträger setzen, um die Verantwortung des Unternehmens bezogen auf den Klima-
schutz langfristig zu stärken. Der Prozentsatz der im laufenden Zeitraum anerkannten Vergütung, der
mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, liegt 2024 bei 10 % (2023: 10 %). Nähere Informa-
tionen zur Vergütungspolitik finden sich im Kapitel
Integrierte Unternehmens- und Nachhaltigkeits-
strategie
.
Übergangsplan für den Klimaschutz
Die AMAG Austria Metall AG (AMAG) bekennt sich klar zum Klimaschutz und zur stetigen
Verbesserung der Umwelt- und Energieleistung. Die AMAG-Ziele E1-4 Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel sowie die Maßnahmen in der
AMAG-Dekarbonisierungsroadmap stehen im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris und mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu errei-
chen.
1
Die AMAG unterstützt nach ihren Möglichkeiten mit ihrer Expertise alle Stakeholder in der
Umsetzung ihrer Ziele.
Die Dekarbonisierungsstrategie und die AMAG-Dekarbonisierungsroadmap bilden die zentralen
Dokumente des Übergangsplans zum Klimaschutz. Sie sind Thema des ESG-Ausschusses und
integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik sowie der Umweltleitlinien und berücksichtigen die
1
AMAG ist nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
der Kommission sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission ausgenommen.
aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Roadmap wurde im ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats
präsentiert und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand verantwortet die Umsetzung der Emissionsreduktionsziele zu Scope 1, 2 und 3, die mit
definierten Verantwortungsbereichen in die Managementstruktur überführt werden.
DEKARBONISIERUNGSSTRATEGIE: Die Dekarbonisierungsstrategie wurde vom Vorstand genehmigt
und unterschrieben und beinhaltet das Bekenntnis der AMAG zur Begrenzung der Erderwärmung
sowie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben und beschreibt die Dekarbonisierungshebel des
Unternehmens. Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten festgelegt und Prozesse definiert.
DEKARBONISIERUNGSROADMAP: Die Dekarbonisierungsroadmap umfasst eine technologisch-
organisatorische Machbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen auf Anlagenebene für den Standort
Ranshofen sowie eine Betrachtung der erforderlichen Gesamtinvestitionen und die Veränderung der
Betriebskosten. Die Fortschritte in der Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap sowie die
Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel werden jährlich ermittelt. Die Dekarbonisierungs-
roadmap wird regelmäßig evaluiert und die wissenschaftlich basierten Ziele werden im
Nachhaltigkeitsgremium bewertet, auf ihren Erreichungsgrad geprüft, mit sektorspezifischen
Dekarbonisierungspfaden (z.B. International Aluminium (IA)) abgeglichen und in der jährlichen
nichtfinanziellen Erklärung veröffentlicht.
Zur Zielverfolgung wird darüber hinaus die von Aluminium
Stewardship Initiative (ASI) bereitgestellte Methodik angewandt.
Erneuerbare Energieträger (Strom und Brennstoffe wie etwa Wasserstoff) sind wesentlicher Bestand-
teil der Dekarbonisierungsroadmap. Die rechtzeitige externe Versorgung in ausreichender Menge und
zu international wettbewerbsfähigen Konditionen sind für einen erfolgreichen Übergang zu einer
nachhaltigen Wirtschaft und zur Erreichung der Begrenzung der Erderwärmung unerlässlich. AMAG
ist Teil der Wasserstoff-Import-Allianz Österreich (Hydrogen Import Alliance Austria – HIAA), welche
aus führenden österreichischen Energie- und Industrieunternehmen besteht und gemeinsam eine
Roadmap erarbeitet, um den Import von grünem Wasserstoff nach Österreich voranzutreiben.
Die erforderlichen Investitionen sowie operativen Betriebsausgaben zur Umsetzung des Übergangs-
plans für den Klimaschutz werden in der kurz-/mittel- und langfristigen Budgetplanung berücksich-
tigt. Die Investitionen und Finanzmittel zur Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap bewegen sich
in der aktuellen Betrachtung zwischen 200 und 400 Mio. EUR ohne Berücksichtigung möglicher
Förderungen. Da Investitionsentscheidungen dynamischen Veränderungen unterliegen, die von Markt-
bedingungen, regulatorischen Entwicklungen und internen Analysen abhängen, gelten die oben ge-
nannten finanziellen Angaben nur unter der Voraussetzung, dass die in der Investitionsplanung ange-
nommenen Rahmenbedingungen weiterhin bestehen bleiben. Als börsennotiertes Unternehmen sieht
sich AMAG in der Verantwortung, sensibel mit Informationen umzugehen, die Investitionen betreffen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
40
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Die Veröffentlichung konkreter Investitionsbeträge könnte zu Wettbewerbsverzerrungen und -nachtei-
len führen sowie die Marktposition schwächen. Eine detaillierte Offenlegung könnte daher zu Miss-
verständnissen oder falschen Erwartungen bei Stakeholdern führen. Nicht zuletzt hat AMAG auch
regulatorische Vorgaben und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Aktionär:innen zu berück-
sichtigen, um sicherzustellen, dass keine Partei durch selektive Informationen bevorzugt wird.
ZUSAMMENSPIEL MIT DER EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG: Die strategische Ausrichtung der
AMAG als Hersteller von Aluminiumhalbzeugen und -gusslegierungen ist der Tätigkeit der Fertigung
aus Sekundäraluminium zuzuordnen, welche gemäß den Anforderungen der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Umweltziel 1) leistet. Zur
Erreichung der Dekarbonisierungsziele müssen Maßnahmen umgesetzt, jedoch das Geschäftsmodell
nicht angepasst werden. Die aus dem Übergangsplan für den Klimaschutz abgeleiteten Investitionen
führen zu keiner Veränderung oder Anpassung der Leistungsindikatoren, da aufgrund der Wirt-
schaftstätigkeit (Fertigung aus Sekundäraluminium) AMAG für den Standort Ranshofen bereits den
festgelegten Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 entspricht. Investitionen in Wirt-
schaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas sind nicht Teil der AMAG-Geschäftsstrategie
und es wurden im Berichtsjahr auch keine Investitionen in diesen Bereichen getätigt. Die Offenle-
gungspflichten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung finden sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung).
DEKARBONISIERUNGHEBEL: Die wesentlichen Säulen zur Umsetzung des AMAG-Dekarbonisie-
rungspfades sind die Weiterentwicklung der Recyclingkompetenzen, Energieeffizienz und Substitu-
tion fossiler Brennstoffe. Diese werden durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten maßgeblich
unterstützt.
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Die Nutzung von Sekundäraluminium durch
das Recycling von Aluminiumschrott bildet die erste Stufe für die Herstellung von Produkten
mit geringen CO
2
-Emissionen.
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Die zweite Stufe bildet die Erhöhung der Energieeffizienz. Das bedeutet, dass für die-
selbe Energiedienstleistung (z.B. Schmelzen von Aluminium) in Abhängigkeit des Produktmixes
weniger Energie benötigt wird.
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Für die verbleibenden CO
2
-Emissionen kommt die dritte Stufe, die Substitution
von fossilen Energieträgern durch klimaneutrale Alternativenergieträger, zur Anwendung. Die
Energietransformation stellt die große Herausforderung der kommenden Jahre dar. Dazu ist es
notwendig, Investitionen in den Anlagenpark zu tätigen. Es ist daher zu evaluieren, ob Anlagen
für den Einsatz alternativer Energieträger umgerüstet werden können oder gänzlich neue Anla-
gen beschafft werden müssen, wobei – auch im Sinne der Nachhaltigkeit – bestehende Anlagen
grundsätzlich bis zum Ende der Nutzungsdauer genutzt werden sollen. Die detaillierten Maß-
nahmen werden in der Dekarbonisierungsroadmap zusammengefasst.
KLIMASCHUTZMAßNAHMEN IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE: Mit der Produktion von nachhal-
tigem Primärmetall bei Alouette (20 %-Beteiligung an der Elektrolyse in Kanada) sowie Guss- und
Walzprodukten mit hohem Rezyklatgehalt in Ranshofen forciert AMAG eine nachhaltige Fertigung mit
optimiertem CO
2
-Fußabdruck unter Einsatz von erneuerbarem Strom ohne nukleare Anteile.
Unter der Produktlinie AMAG AL4
®
ever bietet AMAG ihren Kunden Aluminiumwalz- und -gusspro-
dukte sowie Primäraluminium mit definiertem, niedrigem CO
2
-Fußabdruck (cradle-to-gate) an. Die
Erfüllung der Anforderungen für die Berechnung des CO
2
-Fußabdruckes gemäß ISO 14067 wurde
von einer unabhängigen Stelle verifiziert. Die Emissionen des Primäraluminiums mit dem AMAG
AL4
®
ever Zertifikat liegen bei maximal 4,0 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium. Im Vergleich zum welt-
weiten Durchschnitt von 14,8 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium (Quelle: IAI) entspricht dies einer
Einsparung an Treibhausgasemissionen von mehr als 70 Prozent.
Das Servicemodell, den Kunden den CO
2
-Fußabdruck der Produkte bereitzustellen, erfordert eine
strikte Organisation in der Produktionsplanung, im Schrottmanagement, eine systemtechnische Ab-
bildung und geeignete Prozesse sowie optimierte Produktionsabläufe. Ein Kunde, der ein AMAG-
Produkt erwirbt, ist in der Lage, die Scope-3-Emissionen, z.B. „inbound CO
2
“, in seiner Lieferkette
zu dokumentieren und zu berichten. Mit der innovativen Produktlinie AMAG AL4
®
ever leistet AMAG
einen wesentlichen Beitrag zu einer transparenten und deutlich CO
2
-reduzierten Lieferkette. Mittler-
weile wurden bereits AMAG AL4
®
ever-Produkte in mehrere Branchen geliefert, wie z.B. Automobil,
Handel und Verpackungen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
41
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
GEBUNDENE TREIBHAUSGASEMISSIONEN: Unter gebundenen Treibhausgasemissionen versteht
man künftige Emissionen, welche durch die wesentlichen Vermögenswerte oder durch die verkauften
Produkte verursacht werden. Die kumulierten Treibhausgasemissionen der Produktionsanlagen am
Standort Ranshofen unter Berücksichtigung der aktuellen Dekarbonisierungsroadmap liegen von
2024 bis 2030 bei rund 800.000 t CO
2
und von 2024 bis 2050 bei rund 1.500.000 t CO
2
. Durch
die Umsetzung der Maßnahmen aus der Dekarbonisierungsroadmap werden die Emissionen mit dem
Ziel der Klimaneutralität am Standort Ranshofen bis 2050 schrittweise reduziert.
AMAG ist Hersteller von Aluminiumhalbzeugen und Gussprodukten. In der Verwendung verursachen
diese keine direkten Treibhausgasemissionen. Aluminium-Komponenten, welche in der AMAG com-
ponents hergestellt werden, finden direkt in der Herstellung von Flugzeugen Anwendung. Die anteili-
gen Treibhausgasemissionen werden im Zuge der Treibhausgasinventur nach GHG-Protokoll in Anga-
bepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissi-
onen in der Kategorie Scope 3.11 – Verwendung verkaufter Produkte berichtet. Diese beinhalten in
der Berechnung bereits die gesamten Emissionen über den Lebenszyklus und werden aus diesem
Grund nicht unter „gebundene Treibhausgasemissionen“ berichtet.
FORTSCHRITTE UND MAßNAHMEN: Zur Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz wurde
im Berichtsjahr die Steigerung der Energieeffizienz im Zuge des AMAG-Energiemanagements forciert
(siehe
E1-3, Maßnahmen
). Darüber hinaus erfolgte der Projektstart zur Substitution von fossilen Ener-
gieträgern an ersten Anlagen gemäß Dekarbonisierungsroadmap. Die Fördereinreichung im Rahmen
der „Transformation der Industrie“ des Österreichischen Klimafonds wurde erfolgreich abgeschlossen
und genehmigt. Die Elektrifizierung erster Aggregate am Standort Ranshofen ist aktuell in Umsetzung.
Durch diese Dekarbonisierungsmaßnahmen können rund 3.000 t CO
2
(Bezugsjahr 2022) eingespart
werden.
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG: Die Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap wird durch umfang-
reiche F&E-Aktivitäten vorangetrieben. Als Beispiele sind die beiden großen Green Frontrunner Pro-
jekte der AMAG (DeCAST, DekaWW) zu nennen, welche sowohl den Ersatz von fossilen Brennstoffen
durch regenerative Alternativen als auch die Steigerung der Schrotteinsatzrate bei gleichbleibender
bzw. verbesserter Produktqualität zum Ziel haben. Green Frontrunner Projekte sind F&E-Projekte, die
zwei Dimensionen einer offensiven Geschäftsfeldstrategie abdecken müssen: Sie forcieren zum einen
neue Produkt-, Prozess- sowie Dienstleistungsinnovationen und richten sich zum anderen am euro-
päischen Green Deal aus und adressieren Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes. Sie
werden vom Bundesministerium (BMK) sowie von der österreichischen Forschungsförderungsgesell-
schaft (FFG) gefördert.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Die AMAG-Resilienzanalyse des Geschäftsmodells für den Bereich Umwelt umfasst den operativen
Betrieb an den Produktionsstandorten als auch die Absicherung der Vormaterialien sowie Auswirkun-
gen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Betrachtung für den Standort Ranshofen und
der Vormaterialabsicherung bei Alouette in Kanada wurden die Daten aus der „Studie zur EU-Taxo-
nomie“, welche im Zuge der DNSH-Analyse erstellt wurde, herangezogen und in das AMAG-Risiko-
management überführt. Eine detaillierte Beschreibung der Szenarien findet sich im Abschnitt
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
(siehe Folgeseite).
In der AMAG-Strategie, welche im Strategie-Ausschuss des Aufsichtsrates behandelt wurde, ist Risi-
komanagement als wesentliche Säule umfasst und stellt somit die Resilienz des Unternehmens si-
cher. Die Widerstandsfähigkeit des AMAG-Geschäftsmodells besticht durch die Diversifikation bei
Produkten, Kunden und Regionen, die Absicherung der Vormaterialien durch die Primäraluminium-
erzeugung bei Alouette sowie durch die breite Aufstellung bei den Schrottlieferanten. Risikoreduktion
sowie Dekarbonisierung sind in der „AMAG-Investitionsrichtlinie“ als Investitionskategorie festgelegt,
darüber hinaus ist im Bewilligungsantrag anzugeben, ob durch das Vorhaben neben der Tätigkeit
3.8.
– Herstellung von Aluminium
ein relevantes Umweltziel gemäß EU-Taxonomie-VO erreicht werden
kann (z.B. für Gebäude). Für jede Investitionsentscheidung ist vorab eine Risikoeinschätzung abzu-
geben.
Durch den Übergang zu einer CO
2
-armen und resilienten Wirtschaft sowie durch die Umsetzung der
Maßnahmen aus dem Übergangsplan zum Klimaschutz kommt es für AMAG zu einer Veränderung
des Energiemixes (weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen wie z.B. Grünstrom oder
grünes Gas) und der Verbräuche. Die Gesamtinvestitionen aufgrund Technologieänderungen und die
daraus resultierende Veränderung der Betriebskosten werden in der Dekarbonisierungsstrategie im
Zusammenspiel mit der Dekarbonisierungsroadmap betrachtet und in der Budgetplanung berücksich-
tigt. Finanzielle Mehraufwände durch z.B. erhöhte Kosten im Zusammenhang mit der Dekarbonisie-
rung des Unternehmens im Einklang mit der europäischen und nationalen Gesetzgebung, legislative
Änderungen im Bereich Forschung und Entwicklung sowie weitere makroökonomische Trends wie
Förderung der Kreislaufwirtschaft, regulatorische Maßnahmen und CO
2
-Bepreisung, Versorgungs-
sicherheit mit erneuerbaren Energien etc. werden ermittelt und sind im Risikomanagement berück-
sichtigt. Durch die Forcierung von Produkten mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabruck kommt es zu
einem Marktvorteil durch die Positionierung der Marke AMAG AL4
®
ever.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Der Zeithorizont für die Betrachtung der Klima- und Vulnerabilitätsbewertung im Zuge des „Berichtes
zur Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ liegt gemäß Vorgaben der EU-Taxono-
mie-Verordnung bei 10 Jahren. Die strategischen und operativen Risiken und Chancen werden in
einem jährlichen Zyklus überwacht. Die Risiken aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“
werden aktuell im AMAG-Risikomanagement in einem Zeithorizont < 5 Jahre berichtet. Nähere Infor-
mationen finden sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement.
Darüber
hinaus wird das AMAG-Geschäftsmodell und die Strategie laufend überprüft und gegebenenfalls an-
gepasst. Daraus abgeleitet wird in der Wesentlichkeitsanalyse ein langfristiger Zeithorizont hinsicht-
lich der Klima- und Geschäftsszenarien für die Risiko- und Chancenbetrachtung gewählt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das AMAG-Geschäftsmodell durch die strategische Aus-
richtung auf Innovation und Nachhaltigkeit mit dem Fokus auf das Risikomanagement eine robuste
Basis und starke Resilienz aufweist. Dies umfasst sowohl die AMAG-Vermögenswerte und die Pro-
dukte als auch den Zugang zu Finanzmitteln. Das Unternehmen hat sein Geschäftsmodell gezielt auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet, indem es Recycling in den Mittelpunkt seiner Wert-
schöpfung stellt. Durch die Durchführung der robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung
wurden die physischen Risiken wie extreme Wetterereignisse systematisch identifiziert, somit konnte
eine robuste Grundlage für z.B. Investitionen in die Infrastruktur geschaffen werden. Diese strategi-
sche Ausrichtung macht das Unternehmen nicht nur widerstandsfähig gegenüber den Herausforde-
rungen des Klimawandels, sondern positioniert es auch als Vorreiter in einer nachhaltigeren Wirt-
schaft. Durch ein breites Lieferkettenportfolio sowie die strategische Rohstoffabsicherung über die
20 %-Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada kann AMAG darüber hinaus zusätzlich auf
eine sehr hohe Lieferkettenresilienz verweisen.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
(ESRS 2 IRO-1)
Die Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf den Klimawandel, Anpassung an den Klima-
wandel und Energie werden im Zuge des AMAG-Risikomanagements und der Wesentlichkeitsanalyse
einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Der systematische Ablauf ist im Kapitel
Allgemeine Infor-
mationen
in den Abschnitten
Risikomanagement
und
Wesentlichkeitsanalyse
detailliert beschrieben.
Das Umwelt- und Energiemanagementsystem bilden zudem den zentralen Rahmen des Managements
der Auswirkungen und sind im Managementhandbuch abgebildet, in dem die Aufbau- und Ablaufor-
ganisation sowie Zuständigkeiten festgelegt sind.
Zur Sicherstellung der Berücksichtigung aller Aspekte ist es erforderlich die AMAG-Wertschöpfungs-
kette zu betrachten und zu verstehen. Diese wird in ESRS 2 Kapitel Die AMAG-Wertschöpfungskette
im Detail beschrieben. Die potenziellen negativen Auswirkungen entlang der Lieferkette wurden im
Zuge einer Lieferkettenanalyse im Detail betrachtet.
Zur vollumfänglichen Betrachtung der CO
2
-Emissionen ist die Einteilung in drei sogenannte "Scopes"
relevant:
› SCOPE-1-EMISSIONEN: Entstehen insbesondere durch die energetische Nutzung von Erdgas
zum Schmelzen, Warmhalten und Wärmebehandeln von Aluminium und zur Heizung von Gebäu-
den sowie bei der Nutzung von Diesel für den Fuhrpark.
› SCOPE-2-EMISSIONEN: Im Allgemeinen umfassen diese die indirekten Emissionen aus einge-
kaufter Energie wie Strom, Wasserdampf, Fernwärme oder -kälte, die außerhalb der eigenen Sys-
temgrenzen erzeugt, aber vom Unternehmen verbraucht werden. An den Standorten in Ranshofen,
Karlsruhe sowie Übersee wird elektrische Energie bereits aus erneuerbaren Quellen bezogen und
die AMAG bekennt sich dazu, auch weiterhin 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen an allen
Produktionsstandorten zu beziehen. Wasserdampf, Fernwärme und -kälte können prozessbedingt
im Vorprozess „Energie“ ausgeschlossen werden.
› SCOPE-3-EMISSIONEN: Umfassen alle übrigen Treibhausgasemissionen, die durch die Ge-
schäftstätigkeiten der Organisation verursacht werden. Aus der Wesentlichkeitsanalyse geht her-
vor, dass die wesentlichen Scope-3-Emissionen der AMAG vor allem in der vorgelagerten Wert-
schöpfungskette bei der Herstellung der zugekauften Metalle (Primäraluminium, Walzbarren, Le-
giermetalle) entstehen. Der größte Hebel im Bereich der Scope-3-Emissionen ergibt sich durch
die Reduktion der benötigten Menge an Primärmetallen. Weiterführende Informationen sind in
der Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorie 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamt-
emissionen zu finden.
AMAG ist gemäß der Zuteilung über den NACE-CODE 24.42 den klimaintensiven Sektoren gemäß
der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288 zugeordnet. Daraus abgeleitet ergeben sich sowohl
negative Auswirkungen durch die Emission von Treibhausgasen durch Einsatz und das Verbrennen
fossiler Brennstoffe und die Berücksichtigung von Kältemitteln am Standort Ranshofen sowie auch
in vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette. Wesentliche CO
2
-Emissionen in
der Vorkette entstehen z.B. bei der Energiebereitstellung zur Herstellung von Primäraluminium bzw.
im Elektrolyseprozess. Das Thema Reduktion der CO
2
-Emissionen bei Rohstoffen (Scope 3) wird im
Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
behandelt. Durch das Bekenntnis zum Klimaschutz und den Über-
gangsplan für den Klimaschutz leistet AMAG auch einen positiven Beitrag. Die emittierten Treibhaus-
gasemissionen gemäß GHG-Protocol sind in Angabepflicht
E1-1
und
E1-6
detailliert aufgelistet.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
PHYSISCHE KLIMABEZOGENE RISIKEN: Die Ermittlung der physischen Risiken für den Standort
Ranshofen basiert auf der robusten Klima- und Vulnerabilitätsbewertung, welche im Zuge der „Studie
zur EU-Taxonomie“ durchgeführt wurde. Die betrachteten Zeithorizonte sowie das Zusammenspiel
mit der Strategie und dem AMAG-Geschäftsmodell sind im Kapitel
Allgemeine Informationen
be-
schrieben. Als Datengrundlagen wurden einerseits der „
Endbericht | ÖKS15 – Klimaszenarien für
Österreich | Daten – Methoden – Klimaanalyse
“ und andererseits das Informationsportal zum Klima-
wandel der
GeoSphere Austria
(vormals ZAMG) für die Klimadaten des Alpenraums herangezogen.
Zur Szenarioanalyse wurden die Klimadaten der
GeoSphere Austria
zur detaillierteren Beschreibung
und Entwicklung der Wetterphänomene
Temperatur und Hitze
,
Niederschlag und Starkniederschlag
sowie
Stürme
in Abhängigkeit von den Konzentrationspfaden im Alpenvorland verwendet und diese
mit den Kernaussagen des bundesländerspezifischen
Worst-Case-
Zukunftsszenarios für Oberöster-
reich (Kernaussagen nach RCP8.5 – Klimaszenario mit hohen Emissionen) zusammengefasst. Der
ÖKS15-Bericht (Österreichische Klimaszenarien) entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft
und bildet regionale Szenarien für den Standort Ranshofen ab. Der Bericht wird voraussichtlich bis
2026 überarbeitet. Die Veröffentlichung neuer Szenarien anhand aktuellerer Datengrundlagen ist
folglich für das Jahr 2026 geplant.
Die Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen für die Anpassung an den Klimawandel
erfolgt anhand der RCP-Szenarien ohne nähere Betrachtung der
Shared Socioeconomic Pathways
(SSP)
, da die aktuell vorliegenden detaillierteren Klimaszenarien für Österreich bisher lediglich diese
Datengrundlage abdecken. Der 2024 veröffentlichte „Leitfaden zur Durchführung einer robusten
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie“, welcher eine gute Zusammenfassung
über praktische Handlungshilfen und Empfehlungen zu den Anforderungen der EU-Taxonomie-Ver-
ordnung (EU) 2020/852 bezüglich der Durchführung einer Klimarisikoanalyse gibt, wurde bei der
Aktualisierung des Berichtes und der Szenarioanalyse angewandt.
Die aus den Klimaszenarien abgeleiteten Risiken sowie Auswirkungen finden sich als Bruttobetrach-
tung im Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse wieder.
Wesentliche klimabezogene physische Risiken für die AMAG sind: Sturmschäden, Hochwasser, Über-
flutung, Starkregen, Starkschnee und Hagel, die Zunahme von Hitze- bzw. Kältewellen sowie damit
verbundene Ausfälle der Abwasserentsorgung, Veränderungen in der Vegetation, Böden und Wälder
sowie Risiken in der Lieferkette. Weitere Risiken bezogen auf die Rohstoffversorgung finden sich in
E5 – Kreislaufwirtschaft
, Abschnitt
Rohstoffzuflüsse und -nutzung
als „Rohstoffverknappung und
-konflikte entlang der Lieferkette“ sowie „Fehlende Versorgung mit Rohmaterial, Hilfs- und Betriebs-
stoffen“ wieder.
TRANSITORISCHE KLIMABEZOGENE RISIKEN: Klimabezogene transitorische Risiken und Chancen
resultieren aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. Die Betrachtung
in der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte unter der Prämisse der Einhaltung des 1,5-°C-Ziels des Pariser
Klimaabkommens und der daraus abgeleiteten regulatorischen Vorgaben. Die wesentlichen Risiken
ergeben sich überwiegend daraus, dass es durch das Klimaziel zu einem Anstieg der nationalen und
europäischen Regulatorien kommt und dadurch erhöhte Aufwände und Kosten entstehen. Ebenfalls
daraus abgeleitet ergeben sich jedoch auch Chancen, beispielsweise aufgrund der Marktpositionie-
rung von AMAG AL4
®
ever-Produkten mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck sowie der positiven
Wahrnehmung aufgrund innovativer F&E-Projekte als Beitrag zur Reduktion des CO
2
-Fußabdrucks.
Die Bewertung der Brutto-Übergangsrisiken und Chancen hinsichtlich Vermögenswerte und des Ge-
schäftsmodells findet zum einen im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse und zum anderen im Rahmen
des AMAG-Risikomanagements statt. Es wurde keine Geschäftstätigkeit ermittelt, welche mit einer
klimaneutralen Wirtschaft nicht vereinbar ist. Die Aufwände zur Umsetzung des Übergangsplans für
den Klimaschutz sind in der AMAG-Dekarbonisierungsroadmap dargestellt und bewertet.
Die Zusammenhänge der klimabezogenen Annahmen mit den finanztechnischen Abschlüssen finden
sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
sowie im
Risiko- und Chan-
cenbericht
im Konzernlagebericht.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E1-2)
Die Reduktion von Luftemissionen, das Bekenntnis zur Dekarbonisierung, die Erhöhung der Energie-
und Ressourceneffizienz sowie die Berücksichtigung von Energie und Emissionen bei der Beschaffung
sind in der Unternehmenspolitik festgelegt, welche durch die Umweltleitlinien konkretisiert wird. Die
AMAG-Mitarbeiter:innen leisten im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) wert-
volle Beiträge zum Umweltschutz und zur effizienten Nutzung von Energie.
Die wesentlichen Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und erneu-
erbare Energie werden in den zentralen Strategien und Konzepten berücksichtigt.
Die detaillierte Beschreibung der Konzepte zur Dekarbonisierung findet sich in der Dekarbonisie-
rungsstrategie und der Dekarbonisierungsroadmap (siehe Abschnitt
Übergangsplan für den Klima-
schutz
). Die Konzepte entlang der Lieferketten finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Die Zertifizierungen nach ISO 50001 und ISO 14001 am Standort Ranshofen sind eine wesentliche
Säule hinsichtlich Verringerung der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klima-
schutz. Das Energiemanagementsystem ist im Managementhandbuch abgebildet, in dem die Aufbau-
und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten festgelegt sind. Periodische Audits definierter Unter-
nehmensbereiche sowie die Schulung von Mitarbeiter:innen stellen die Wirksamkeit der Management-
systeme sicher. Die Verantwortung dafür liegt in der Abteilung Managementsysteme, deren Leiter an
den Vorstand berichtet. Das Energie- und Umweltprogramm fasst Ziele und Maßnahmen zur Reduk-
tion von Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch etc. zusammen. Das Programm wird laufend
überwacht und jährlich um neue Maßnahmen erweitert. Nähere Informationen sowie die Beschrei-
bung des Energie- und Umweltplanungsteams und des Umweltmanagementteams finden sich im Ka-
pitel
E2 –
Umweltverschmutzung
.
Das Energiemanagement ist in einer internen Verfahrensanweisung geregelt, darüber hinaus beschrei-
ben weitere Managementdokumente die Berechnung von produktbezogenen CO
2
-Emissionen sowie
deren Kommunikation. Die Umsetzung wird durch die AMAG-Managementsysteme sichergestellt.
ENERGIEBEAUFTRAGTE: Der Energiebeauftragte des Standortes Ranshofen ist der erste Ansprech-
partner in Energiebelangen und ist für die Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems am
Standort verantwortlich. Die Themen Energieeffizienz und -einsparungen werden an den Standorten
Karlsruhe und Übersee durch die Umweltbeauftragen abgedeckt.
ENERGIEBILANZ: Die AMAG-Energiebilanz ist das zentrale Dokument des Energiemanagements und
wird seit 1957 jährlich fortgeschrieben. Sie fasst alle Energiedaten sowie Medienverbräuche (Druck-
luft, Wasser und Betriebsgase), bezogen auf die AMAG-Gesellschaften am Standort Ranshofen,
zusammen. In der Energiebilanz werden darüber hinaus auch die Scope-1-Emissionen berechnet und
dokumentiert. Darauf aufbauend werden halbjährlich in Abstimmung mit den Betriebsleiter:innen
detaillierte Energieanalysen auf Anlagenebene durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmen festgelegt.
Die Maßnahmenverfolgung erfolgt regelmäßig in den Energiebesprechungen.
BEZUG VON ERNEUERBARER ELEKTRISCHER ENERGIE: AMAG setzt in seiner Geschäftstätigkeit
auf den Einsatz von erneuerbarem Strom ohne nuklearen Anteil an allen Produktionsstandorten. Der
Einsatz von „Grünstrom“ ist eine zentrale Säule in der Dekarbonisierungsroadmap als Teil des Über-
gangsplans für den Klimaschutz.
ANFORDERUNGEN AUS DEM ENERGIEEFFIZIENZGESETZ: Für die Standorte in Österreich und
Deutschland gelten Maßnahmen aus den nationalen Energieeffizienzgesetzen. In Karlsruhe und Über-
see finden in regelmäßigen Abständen Energieaudits statt. Aufgrund der Zertifizierung des Ener-
giemanagements am Standort Ranshofen nach ISO 50001 ist keine Durchführung von separaten
Energieaudits erforderlich, sondern ausschließlich ein standardisierter Kurzbericht zu verfassen. Die
Ergebnisse werden den zuständigen Behörden übermittelt.
EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEM (EU-ETS): AMAG casting GmbH und AMAG rolling GmbH unter-
liegen in Bezug auf CO
2
-Emissionen dem EU-Emissionshandel. Die Gesamtverantwortung für das
Management von Treibhausgasemissionen obliegt der jeweiligen Geschäftsführung. Diese benennt
den Emissionsbeauftragten und stellt das notwendige Personal sowie die erforderlichen technischen
und finanziellen Mittel zur Verfügung. Die jährlichen Emissionsmeldungen werden durch Dritte veri-
fiziert. Die Umsetzung erfolgt gemäß einer internen Verfahrensanweisung und stellt sicher, dass alle
gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich EU-ETS umgesetzt und Regeln und Vorgaben zur Ermittlung,
Prüfung und Berichterstattung der Treibhausgasemissionen eingehalten werden.
CARBON BORDER ADJUSTMENT MECHANISM (CBAM): Der CO
2
-Grenzausgleichsmechanismus ist
ein neues Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Es ist neben dem Europäischen
Emissionshandel (EU-ETS) ein Schlüsselelement des „Fit for 55“-Pakets der EU. Die CBAM-Verord-
nung ist mit 1. Oktober 2023 in Kraft getreten und sieht v.a. erste Berichtspflichten für den Pri-
märaluminiumeinkauf vor. Die gesetzlichen Entwicklungen werden im Zuge des Umweltmanagements
erfasst. Die Umsetzung wird durch die Verantwortlichen in den AMAG-Gesellschaften sichergestellt.
Die fachliche Unterstützung erfolgt durch die Abteilung Zoll und Außenwirtschaft.
BESCHAFFUNG: Vor der Beschaffung von Energiedienstleistungen oder Investitionen, die sich
wesentlich auf den Energieverbrauch auswirken, werden am Standort Ranshofen alle energierelevan-
ten Kriterien durch den AMAG-Einkauf bzw. bei Investitionsprojekten durch den Projektverantwortli-
chen geprüft. Projekte zu Investitionen aufgrund Anpassungen an den Klimaschutz werden in der
Investitionskategorie „Risikoreduktion“ und Projekte zur Energieeffizienz und -substitution in der Ka-
tegorie „Dekarbonisierung“ geführt. In der AMAG-Einkaufsrichtlinie sind Anforderungen für die Be-
schaffung von Energie und energierelevante Einkaufskriterien für Einrichtungen und Produkte fest-
gelegt. Lieferanten werden über das Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz informiert. Lie-
feranten von Energiedienstleistungen, Produkten und Einrichtungen, die eine Auswirkung auf den
wesentlichen Energieeinsatz haben, werden darüber informiert, dass die Bewertung der Beschaffung
teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert. Fremdfirmen, die an den Produktionsstandorten
tätig werden, werden im Zuge der Fremdfirmenschulung auf die Anforderungen bzgl. Umweltschutz
hingewiesen.
Die Verantwortung sowie die Anforderungen zur Umsetzung und Einhaltung interner freiwilliger Ver-
pflichtungen sind in den Verfahrensanweisungen festgelegt. Regelmäßige Jour-Fixe-Termine sowie
interne Audits stellen den interdisziplinären Austausch zwischen den Fachabteilungen und die Ein-
haltung der Verpflichtungen sicher.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
45
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Maßnahmen (ESRS E1-3)
DEKARBONISIERUNGSROADMAP: Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Aktualisierung der 2021 erst-
mals erarbeiteten Dekarbonisierungsroadmap. Die Fortschreibung erfolgt unter Berücksichtigung sich
verändernder technischer und gesetzlicher Vorgaben sowie einer aktuellen Betrachtung der erforder-
lichen Gesamtinvestitionen und der Veränderung der Betriebskosten. Durch Dekarbonisierungsmaß-
nahmen werden die CO
2
-Emissionen aus dem Einsatz fossiler Brennstoffe vollständig substituiert bzw.
durch Elektrifizierung eliminiert. Erste Maßnahmen werden am Standort Ranshofen umgesetzt,
wodurch rund 3.000 t CO
2
eingespart werden. Eine Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen sowie
erforderlichen Mittel (Energieträger und Finanzmittel) findet sich im Abschnitt
Übergangsplan für
den Klimaschutz
.
RECYCLING: Die Beibehaltung der hohen Schrotteinsatzrate im Durchschnitt über alle Produkte bil-
det die Basis für die Herstellung von Produkten mit geringem CO
2
-Fußabdruck. Nähere Informationen
und Daten sind im wesentlichen Thema
E5 – Kreislaufwirtschaft
zu finden.
LIEFERUNG MIT FLÜSSIGMETALL: Durch den Einsatz von AMAG Just-in-time-Flüssigaluminium
entfällt für Kunden der Schmelzprozess, wodurch Energie zum Wiederaufschmelzen vor dem Gieß-
prozess eingespart, Materialabbrand verhindert und höchstmögliche Qualität sichergestellt wird.
ENERGIEEFFIZIENZ: Die Energieeffizienz des Anlagenparks konnte durch die Umsetzung von Maß-
nahmen aus dem Energie- und Umweltprogramm 2024 gesteigert werden. Zum Beispiel wurde durch
Optimierungsmaßnahmen in der Abgasführung eine Steigerung der Energieeffizienz des Schmelz-
ofens erzielt und der Energiebedarf konnte um rund 1.200 MWh pro Jahr bei leicht gesteigerter
Produktion reduziert werden. Dies entspricht einer CO
2
-Einsparung von rund 240 t pro Jahr.
AUSBAU PV-ANLAGE: Die Photovoltaikanlage am Standort Ranshofen ist mit 60.000 m² und ei-
ner jährlichen solaren Stromproduktion von rund 7,3 GWh bereits jetzt eine der größten Aufdach-
Photovoltaikanlagen Österreichs. 2024 erfolgte die Verdoppelung der Anlage auf rund 123.000 m².
Durch diese Maßnahme kann die jährliche Energieproduktion von 7,3 GWh auf 13,3 GWh erhöht
werden. Für die Erweiterung wurden am AMAG-Werksgelände PV-Module auf sechs Hallen, mit einer
Bruttodachfläche von rund 63.000 m², installiert, um die bestehende Anlage, die eine Fläche von
60.000 m² umfasst, zu ergänzen. Der erzeugte Strom wird ausschließlich für den Eigenbedarf der
AMAG genutzt und ergänzt den bereits seit 2017 zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammenden
Strommix.
STROMABNAHMEVERTRÄGE: Unter PPA-Stromverträgen („
Power Purchase Agreement
“) werden
langfristige Verträge zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer verstanden, bei denen
der Abnehmer Strom direkt vom Erzeuger, oft aus erneuerbaren Quellen, zu festgelegten Konditionen
bezieht. Zusätzlich zum bestehenden AMAG-Grünstromvertrag erfolgte eine Absicherung des Strom-
bezugs aus erneuerbaren Quellen durch den Abschluss von PPA-Verträgen für den Energiebezug von
einem österreichischen Wasserkraftwerk und zum Kauf von Strom aus Windkraftanlagen in Niederös-
terreich.
BLACK-OUT-ÜBUNG: Eine Blackout-Übung simuliert den Ausfall des Stromnetzes, um die Reak-
tionsfähigkeit und das Zusammenspiel von Produktion, Einsatzkräften und Wiederherstellung der Ver-
sorgung zu testen. Ziel ist es, Abläufe und Maßnahmen zum sicheren Betrieb und Herunterfahren der
Anlagen zu erproben, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Im Jahr 2024 wurden am Standort Rans-
h ofen erstmals umfangreiche Blackout-Übungen durchgeführt.
PROJEKT MOBILITÄTSMANAGEMENT: Die Paris Lodron Universität Salzburg und die Initiative
"Klimazukunft Mattigtal" führen für ausgewählte Leitbetriebe in der Region eine betriebliche Mobili-
tätsstudie durch. Auch die AMAG beteiligt sich aktiv an dieser Studie. Ziel des Projekts ist es, nach-
haltige Mobilitätslösungen für Unternehmen zu entwickeln und so zur Reduktion von Emissionen im
Verkehrsbereich beizutragen. Das Vorhaben wird vom Klima- und Energiefonds sowie von den Klima-
und Energiemodellregionen unterstützt.
Die Beschreibung der Maßnahmen zur EU-Taxonomie findet sich im Kapitel
Allgemeine Informatio-
nen
, Abschnitt
Übergangsplan für den Klimaschutz
und
EU-Taxonomie.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
46
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS E1-4)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Reduktion der spezifischen CO
2
-
Emissionen unter Berücksichti-
gung nationaler und europäischer
CO
2
-Reduktionsziele durch Um-
setzung der AMAG Dekarbonisie-
rungsroadmap:
Scope 1+2:
Reduktion der CO
2
-Emissionen
um 40 % (spezifisch) bzw. 20 %
(absolut) bis 2030 (Basisjahr
2017
1
) mit dem Ziel der CO
2
-
neutralen Produktion im Zeit-
raum von 2040 bis 2050
2030
2030
auf Kurs
auf Kurs
0,
163 t
CO
2
äqu/t
92.200 t CO
2
0,163 t
CO
2
äqu/t
89.800 t CO
2
0,139 t
CO
2
äqu/t
110.000 t CO
2
(Berücksichtigung
von Produktions-
steigerung)
Scope 3: Reduktion der ø spez.
CO
2
-Emissionen der Primär-
aluminium-Vorkette um 20 % bis
2030 (ggü. 2018-2020
2
)
2030
verzögert 7,5 t CO
2
äqu/t 7,8 t CO
2
äqu/t 6,1 t CO
2
äqu/t
100 % Bezug von erneuerbarem
Strom an allen
AMAG-Produktionsstandorten
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 100 % 100 %
2025:
100 %
Ausbau der PV-Anlage am
Standort Ranshofen
2024
erreicht
Neue Anlage:
63.000 m²
P
rojektabschluss
1
Basisjahr 2017: spez. CO
2
-Emissionen: 0,232 CO
2
äqu/t; absolute CO
2
-Emissionen: 137.508 t CO
2
² Basisjahr Ø 2018-2020: 7,6 CO
2
äqu/t
Die Treibhausgasreduktionsziele sind Brutto-Ziele. CO
2
-Gutschriften in Form von Zertifikaten sind
nicht Teil der AMAG-Strategie und finden bei der Einhaltung der Ziele keine Anwendung.
Das Basisjahr für die Reduktionsziele ist auf 2017 festgelegt, da zu diesem Zeitpunkt die Erweiterung
des Werksausbaues durch die Kapazitätserhöhung der Gießerei sowie die Errichtung des neuen Warm-
und Kaltwalzwerkes am Standort Ranshofen abgeschlossen waren. Im Geschäftsjahr 2024 wurden
das Basisjahr sowie die Ziel- und Berichtsgrenzen nicht geändert. Im Zielwert 2030 zu den absoluten
Emissionen sind sowohl Produktionssteigerungen durch den Werksausbau als auch ein organisches
Wachstum berücksichtigt.
In den Zielen zu Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind aus Wesentlichkeitsgründen die Emissionen
für den Produktionsstandort Ranshofen (> 99 % der gesamten Scope-1-Emissionen) sowie die indi-
rekten THG-Emissionen aus zugekaufter Energie in der marktbezogenen Methode enthalten. Die CO
2
-
Emissionsziele beinhalten Kohlendioxid und decken damit mehr als 99 % der Emissionen ab. Weitere
TH-Gase, die etwa bei der Verwendung von Kältemittel freigesetzt werden, werden in der jährlichen
Energiebilanz erfasst.
Die Scope-3-Ziele beinhalten den Anteil der Rohstoffe (Primäraluminium, Walzbarren und Legierme-
talle) aus der Kategorie 3.1 des GHG-Protokolls für den Standort Ranshofen. Dieser Anteil deckt rund
99 % ab. Bezogen auf die gesamten Scope-3-Emissionen liegt der Anteil der Ziele bei > 45 %.
Nähere Informationen finden sich im Abschnitt
Treibhausgasinventur E1-6
.
Die Ziele zur Einsparung der Treibhausgasemissionen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klima-
schutz und stehen im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Über-
einkommen von Paris und mit dem Ziel, bis 2050 CO
2
-Neutralität zu erreichen. Weiterführende Er-
läuterungen zu den Reduktionszielen und die dazugehörigen Dekarbonisierungshebel finden sich im
Abschnitt
Übergangsplan zum Klimaschutz.
Die Erläuterung zum Recycling findet sich im Abschnitt
Rohstoffe (E5)
.
Neben den quantitativen Zielen verfolgt AMAG die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen
Leistung durch Steigerung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung des Produktmixes und der
Produktionsauslastung sowie den weiteren Ausbau von Stromabnahmeverträgen für erneuerbaren
Strom.
Die Erhöhung der Energieeffizienz und der Ausbau von Stromlieferverträgen reduzieren den Energie-
bedarf der AMAG, erhöhen die Versorgungssicherheit mit erneuerbarer Energie und minimieren somit
Risiken und potenzielle Auswirkungen.
Zur Abmilderung der transitorischen Risiken aus der Lieferkette erfolgt eine Diversifizierung der Lie-
feranten der Vormaterialen wie Schrott, Primäraluminium und Legiermetalle sowie regelmäßige Be-
sprechungen zur Statuserhebung. Das Ziel zur Absicherung ist in der AMAG-Strategie verankert. Wei-
tere Ziele im Bereich Rohstoffe und Recycling finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
47
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Kennzahlen zu Energieverbrauch und Energiemix (ESRS E1-5)
Wesentliche Energieverbraucher am Produktionsstandort Ranshofen sind die Gießereien und Walz-
werke. In den Gießereien wird Erdgas zum Schmelzen und Temperieren von Aluminium verwendet.
Durch die Nutzung der Ofenabluft zur Vorwärmung der Verbrennungsluft mit sogenannten
Regenerativbrennern werden seit Jahren signifikante Energieeinsparungen erzielt. Die optimale ener-
getische Verwertung von organischen Anhaftungen auf Schrotten wie z.B. Beschichtungen, Lacke und
Verunreinigungen verringert den Energieeinsatz. Im Walzwerk wird der Großteil der elektrischen
Energie zum Antrieb der Walzgerüste sowie elektrische Energie und Erdgas zur Wärmebehandlung der
Aluminiumbänder und -platten eingesetzt.
Bei ausgewählten Kennzahlen wird der jeweilige Anteil für den Standort Ranshofen bzw. AMAG
components gesondert dargestellt. Spezifische Leistungskennzahlen je Tonne beziehen sich aus Grün-
den der Wesentlichkeit sowie Aussagekraft nur auf den Standort Ranshofen, da die
Produktionsmenge in Tonnen für die AMAG components-Standorte keinen aufschlussreichen
Leistungsindikator darstellt. Die Jahresproduktionsmengen für die Berechnungen setzen sich aus den
jährlichen Produktionsmengen der Gusslegierungsgießerei, der Walzbarrengießerei und des Walzwerks
in Tonnen zusammen.
Der Energieverbrauch setzt sich aus dem Kraftstoffverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen (Erdgas,
Benzin, Diesel, Heizöl, Propangas) und dem Einsatz von elektrischer Energie zusammen. Die jeweili-
gen Energiemengen berechnen sich aus den tatsächlich gemessenen Brennstoffmengen, multipliziert
mit den jeweiligen Umrechnungsfaktoren.
2
Energie in Form von erneuerbaren Brennstoffen (Hackschnitzel, Biodiesel), Kühl- oder Dampfenergie
wird nicht zugekauft. Heizwärme erzeugt die AMAG zum Teil durch Wärmerückgewinnungsanlagen
aus Prozessabwärme, die restliche benötigte Wärme wird durch elektrische Energie sowie die
Verfeuerung von Brennstoffen abgedeckt. Zusätzliche Wärme wird nicht zugekauft.
AMAG bezieht keinen Strom aus nuklearen Quellen (Atomstrom).
2
Verwendete Standards, Methoden und Annahmen: Unterer Heizwert Erdgas: 10,19 kWh/Nm
3
(gültig 2022 bis 2024),
10,22 kWh/Nm
3
(bis 2021); unterer Heizwert Diesel: 9,90 kWh/l; unterer Heizwert Heizöl Extra Leicht: 10,20 kWh/l;
unterer Heizwert Propangas: 12,78 kWh/kg (Quelle: Standardfaktoren für Brennstoffe aus der nationalen Treibhausgas-
inventur zur Anwendung der Ebene 2A in Österreich)
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
48
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Energieverbrauch und Energiemix*
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Energieverbrauch und Energiemix
gesamter Energieverbrauch MWh 677.300 658.300 668.600 650.500 8.700 7.700
fossile Energiequellen
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen MWh 0 0 0 0 0 0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (Diesel, Heizöl, Benzin) MWh 10.700 10.100 9.600 9.500 1.100 700
Brennstoffverbrauch aus Erdgas MWh 429.800 418.200 429.800 418.200 0 0
Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen (Propangas) MWh 120 40 20 10 100 20
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen
Quellen**
MWh 0 0 0 0 0 0
Gesamtverbrauch fossiler Energie MWh 440.600 428.300 439.400 427.600 1.200 700
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 65 65 66 66 14 9
nukleare Energiequellen
Verbrauch aus nuklearen Quellen MWh 0 0 0 0 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 0 0 0 0 0 0
erneuerbare Energiequellen
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse MWh 0 0 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf, und Kühlung und aus erneuerbaren
Quellen (erneuerbarer Strom)**
MWh 229.700 222.600 222.400 215.700 7.300 6.900
Verbrauch von am Standort erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt MWh 7.000 7.300 6.900 7.200 100 200
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie MWh 236.700 229.900 229.200 222.900 7.500 7.100
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 35 35 34 34 86 92
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
**AMAG bezieht keine Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen bzw. erneuerbaren Quellen
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Energieintensität
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2024 2023
Energieintensität
Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe TEUR 1.448.800 1.459.200
Gesamtenergieintensität kWh/EUR 0,47 0,45
Spezifischer Energieverbrauch
(Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2024 2023
spezifischer Energieverbrauch Ranshofen
Produktionsmenge t 567.000 549.000
spezifischer Energieverbrauch MWh/t 1,180 1,184
Die Umsätze der AMAG werden überwiegend aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit klimaintensiven
Sektoren erzielt (NACE-Code 24.42 – Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium). Aus diesem
Grund wird die Energieintensität des Unternehmens berechnet als Division des Gesamt-
energieverbrauchs durch den Umsatzerlös der AMAG-Gruppe.
Kennzahlen zu THG-Bruttoemissionen (ESRS E1-6)
Die Beschreibung der einzelnen Geltungsbereiche findet sich im Abschnitt
Management der Auswir-
kungen, Risiken und Chancen.
SCOPE 1: Die CO
2
-Emissionen berechnen sich aus den tatsächlich gemessenen Brennstoffmengen
(Erdgas, Diesel, Propangas etc.). Zusätzlich wird im Zuge der jährlichen Energiebilanz Kältemittel als
3
Der location-based Scope-2-Emissionsfaktor der inländischen Gesamt-Stromaufbringung betrug 2022 0,209 kg CO
2
/kWh,
für Deutschland 0,429 kg CO
2
/kWh (Quellen der Emissionsfaktoren: Umweltbundesamt Österreich, deutsches Umwelt-
bundesamt).
CO
2
-Äquivalent erfasst. Die Anlagen der AMAG rolling und casting unterliegen dem europäischen
Emissionshandel (EU-ETS), CO
2
-Gutschriften finden bei AMAG keine Anwendung. Die Berechnung
erfolgt unter Verwendung der Standardfaktoren der nationalen Treibhausgasinventur.
3
Der Geltungs-
bereich Scope 3, Kategorie 3 hat einen unmittelbaren Bezug zur Kategorie Scope 1 und umfasst
Emissionen im Zusammenhang mit Brennstoffen, welche nicht in Scope 1 oder 2 enthalten sind.
SCOPE 2: Aufgrund des Bezugs von Strom aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen wurden
seit dem Berichtsjahr 2018 für Ranshofen und ab dem Berichtsjahr 2022 für Karlsruhe und Übersee
keine Scope-2-Emissionen nach marktbezogener Methode an den Produktionsstandorten verursacht.
Dampf, Wärme und Kühlung wird durch AMAG nicht bezogen.
SCOPE 3: Die Berechnungen des Geltungsbereiches der Scope-3-Emissionen erfolgen nach den Vor-
gaben des GHG-Protokolls. Die Kategorie 1 beinhaltet die wesentlichen Kategorien Rohstoffe, Pro-
zessgase, Schmelzsalz zum Einsatz in der Gusslegierungsgießerei und Verpackungen. Rohstoffe
decken den überwiegenden Teil der Kategorie 1 ab. Die ermittelten Mengen beziehen sich auf tat-
sächliche Gewichte, multipliziert mit Standardemissionsfaktoren, sowie Daten aus Primärabfragen
und Berechnungen. Für die Verpackungsmengen der AMAG components-Standorte erfolgt eine
qualitative Schätzung aufgrund der Einsatzmengen an Verpackungen für den Standort Übersee.
Die Kategorie 2 umfasst Investitionsgüter ab einer aktivierungspflichtigen Investition von mehr als
3 Millionen Euro. Die Emissionen aus dem vorgelagerten und nachgelagerten Transport (Kategorie 4
und 9) umfassen alle Transporte des Rohstoffzu- und Produktabgangs am Standort Ranshofen und
setzen sich aus Primärabfragen des zuständigen Logistikunternehmens, Erhebungen der AMAG, mul-
tipliziert mit Standardemissionsfaktoren und qualitativen Schätzungen (falls keine detaillierten Infor-
mationen zum Beispiel zu Zieldestinationen bei Selbstabholern bekannt sind) zusammen.
Die Berechnung der Emissionen aus dem Abfallaufkommen (Kategorie 5) basiert auf den tatsächli-
chen Abfallmengen der Produktionsstandorte.
Geschäftsreisen der Mitarbeitenden sind zum Großteil in den Scope-1-Emissionen enthalten, da die
Firmen-PKWs überwiegend an der Betriebstankstelle getankt werden. Betankungen außerhalb des
Standortes erfolgen vorrangig mittels Tankkarten (z.B. Routex) und fließen in die Kalkulation ein. Die
Emissionen der Flugreisen werden als Primärabfrage vom zuständigen Reisebüro übermittelt.
Der market-based Scope-2-Emissionsfaktor für alle Produktionsstandorte betrug für 2024 0 kg CO
2
/kWh (Quelle: Strom-
lieferanten).
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
50
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Die Ermittlung der Emissionen aus dem Pendeln der Mitarbeiter:innen erfolgt auf Basis von statisti-
schen Verteilungen zum Pendelverhalten in Österreich und der Mitarbeiter:innenzahl. Im Zuge des
Projektes „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ erfolgt die Erhebung firmenspezifischer Daten.
Die Verarbeitung verkaufter Produkte wird über Durchschnittswerte der weiterverarbeitenden Industrie
berechnet. AMAG-Walz- und Gussprodukte werden als Werkstoff keiner unmittelbaren Verwendung
zugeführt. Komponenten für die Luftfahrt lassen sich unmittelbar dem Verwendungszweck als Flug-
zeugbestandteil zuordnen. Aus diesem Grund erfolgt eine Berechnung der Gewichte der Komponenten
bezogen auf ein durchschnittliches Flugzeug und die Hochrechnung der CO
2
-Emissionen im Flugbe-
trieb über den Lebenszyklus. Die Zurechnung der Emissionen erfolgt vollumfänglich im Produktions-
jahr der Aluminiumkomponente.
Aluminium der AMAG ist 100 % recycelbar. Die Berechnung zur Behandlung der Produkte am Ende
der Lebensdauer wird als Umschmelzen der Produkte (vermindert um die externen End-of-Life
Schrottmengen) im geschlossenen Kreislauf, multipliziert mit den Emissionen des AMAG-Recycling-
prozesses, festgelegt.
AMAG hat keine Emissionen aus wesentlichen „geleasten Wirtschaftsgütern“ und betreibt keine
„Franchises“ gemäß den Kategorien aus dem GHG-Protocol.
Als Investitionen werden die CO
2
-Emissionen der anteiligen Produkte der AMAG-Alouette, multipli-
ziert mit dem Emissionsfaktor gemäß Zertifizierung nach ISO 14067, berechnet.
AMAG ist bestrebt, die Standardemissionsfaktoren bzw. Literatur- und Datenbankwerte durch quali-
tative Primärdaten der Lieferanten bzw. anderer Partner in der Wertschöpfungskette zu ersetzen.
Hierzu werden Primärdaten bereits abgefragt und auf ihre Qualität geprüft. Der Anteil an Emissionen,
der anhand von Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette be-
rechnet wurden, liegt bei Rohstoffen bei 42 % und bezogen auf die AMAG-Gesamtemissionen bei
46 % (2023: 24 %).
Die AMAG-Gesamtemissionen unter Berücksichtigung der marktbezogenen und der standortbezoge-
nen Methode sowie die Treibhausgasgesamtinventur der AMAG findet sich in nachfolgenden Tabellen.
Der Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen, welche dem regulierten Emissionshandelssystem
(ETS – Europäischer Emissionshandel) unterliegt, liegt bei 94 % (2023: 93 %).
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AMAG Austria Metall AG
Treibhausgasemissionen aufgeschlüsselt nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
gesamt tCO
2
äqu 92.500 90.000 92.200 89.800 300 200
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
standortbezogene Emissionen tCO
2
äqu 51.100 53.300 47.900 50.400 3.200 2.900
marktbezogene Emissionen tCO
2
äqu 0 0 0 0 0 0
Scope-3-THG-Bruttoemissionen*
wesentliche Rohstoffe (enthalten in Scope 3.1) tCO
2
äqu 1.017.800 1.261.000 964.400 1.243.800 45.200 17.200
sonstige Scope-3-Emissionen tCO
2
äqu 1.112.400 1.065.500 - - - -
gesamt gemäß GHG-Protocol tCO
2
äqu 2.130.200 2.326.500 - - - -
THG-Gesamtemissionen
gesamt (mit Scope 2 standortbezogen) tCO
2
äqu 2.273.800 2.469.800 - - - -
gesamt (mit Scope 2 marktbezogen) tCO
2
äqu 2.222.700 2.416.500 - - - -
Emissionsintensität
Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe TEUR 1.448.800 1.459.200 - - - -
Treibhausgasintensität (marktbezogen) tCO
2
äqu/EUR 0,00153 0,00166 - - - -
*Die Erhebung der Scope-3-Emissionen (ausgenommen wesentlicher Rohstoffe, enthalten in Kategorie 3.1) und somit auch die THG-Gesamtemissionen und Emissionsintensität erfolgen auf Konzernebene.
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen*
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2024 2023
Greenhouse Gas Protocol
1. erworbene Waren und Dienstleistungen CO
2
in t 1.029.200 1.272.700
2. Investitionsgüter CO
2
in t 1.000 2.100
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und
Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
CO
2
in t 25.000 24.300
4. vorgelagerter Transport und Vertrieb CO
2
in t 10.300 10.900
5. Abfallaufkommen in Betrieben CO
2
in t 8.500 7.600
6. Geschäftsreisen CO
2
in t 400 400
7. Pendelnde Arbeitnehmer CO
2
in t 1.100 1.100
8. vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter CO
2
in t 0 0
9. nachgelagerter Transport CO
2
in t 22.800 18.600
10. Verarbeitung verkaufter Produkte CO
2
in t 456.600 412.200
11. Verwendung verkaufter Produkte CO
2
in t 38.500 44.600
12. Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer CO
2
in t 31.200 26.000
13. nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter CO
2
in t 0 0
14. Franchises CO
2
in t 0 0
15. Investitionen CO
2
in t 505.600 506.000
gesamte indirekte (Scope 3-) THG-Bruttoemissionen CO
2
in t 2.130.200 2.326.500
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen über
CO
2
-Gutschriften sowie interne CO
2
-Bepreisung (ESRS E1-7, E1-8)
AMAG verfolgt aktuell keine Projekte zum Abbau und der Speicherung von CO
2
-Äquivalenten am
Standort oder in der vor- bzw. nachgelagerten Lieferkette.
Der Erwerb von CO
2
-Gutschriften in Form von Zertifikaten mit dem Ziel der CO
2
-Reduktion ist nicht
Teil der AMAG-Geschäftsstrategie, welche sich auf technische Lösungen zur CO
2
-Reduktion und Sub-
stitution fokussiert. Nähere Informationen finden sich im
Abschnitt
Übergangsplan für den Klima-
schutz
.
Eine interne CO₂-Bepreisung ist für Unternehmen grundsätzlich wichtig, um klimabedingte Risiken
in ihre Strategie einzubeziehen und Investitionen in emissionsärmere Technologien zu fördern. AMAG
ist sich ihrer Verantwortung im Bereich Klimaschutz bewusst und verfolgt mit der Umsetzung des
Net-Zero-Ziels bis 2050 bereits eine klare Klimastrategie. Die Dekarbonisierungsroadmap für den
Standort Ranshofen berücksichtigt eine technische Machbarkeit, Investitionskosten, die Veränderung
von Betriebskosten und z.B. auch Anlagenabschreibungen sowie CO
2
-Zertifikatskosten. Somit erfolgt
bereits ohne interne CO
2
-Bepreisung als Hilfsmittel eine klare Verfolgung des Reduktionspfades und
eine zusätzliche CO
2
-Bepreisung als Steuerinstrument ist nicht erforderlich.
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und
Chancen
(ESRS E1-9)
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2024 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell zwischen
niedrig und schwerwiegend (3 bis 150 Mio. EUR) eingestuft.
Klimabezogene Chancen ergeben sich aus einer guten Marktpositionierung der AMAG als Unterneh-
men mit dem Schwerpunkt Recycling, einer klaren Positionierung in Bezug auf die Pariser Klimaziele
und Produkte mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck (AMAG AL4
®
ever-Produktfamilie) sowie durch
die gute Performance und Erfüllung der Stakeholderanforderungen im Bereich Nachhaltigkeit. Die
Chancen werden bei AMAG als wesentlich eingestuft, jedoch nicht monetär ausgewiesen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
53
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Luft-, Wasser- und
Bodenverschmutzung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Sanierung der Betriebsdeponie des Alu-
miniumwerks Ranshofen; Abschluss der
Sanierung: 11.03.2002
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, regelmäßiges Monitoring
der Grenzwerte, Emissionen und Maßnahmen, laufende
Analyse des Abwassers aus der Werksdeponie Kloster-
mühle, Reinigung und Wartung der Sickerwasser-Drucklei-
tung und der Sickerwasserbecken, regelmäßige Bodenpro-
ben zur Untersuchung der Emissionsbelastung, laufende
Überwachung der Deponien, VA Verantwortungsvolles Be-
schaffungsmanagement, ESG-Anforderungen an AMAG-
Lieferanten
Negative Auswirkungen auf das Ökosys-
tem und die Anrainer
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
langfristig
Verschlechterung der Luftqualität am
Standort Ranshofen durch Luft-
emissionen
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verschlechterung der Luftqualität in der
AMAG-Lieferkette bei der Herstellung von
Primäraluminium und Walzbarren, Bo-
den- und Wasserverschmutzungen durch
Verunreinigung von Gewässern durch un-
sachgemäße Handhabung im Bergbau
und in der Tonerderaffination und durch
Störfälle bei der Bauxitgewinnung bzw.
der Deponierung von Rotschlamm
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
Lieferkette kurzfristig
Verschlechterung der Wasserqualität des
Inn (Fluss) durch Nichteinhaltung der
Emissionsgrenzwerte bei der Einleitung
in den Regenwasserkanal am Standort
Ranshofen
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verschlechterung der Grundwasser-
und/oder Bodenqualität durch Störfälle
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Kontamination des Bodens durch Altab-
lagerungen bei Deponien
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Emissionen von Schadstoffen durch
bspw. nicht funktionierende Sickerwas-
seranlagen der Deponie
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Luft-, Wasser- und Boden-
verschmutzung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Umweltschaden, Reputationsschaden so-
wie Strafzahlungen bei Nichteinhaltung
der Grenzwerte oder Umweltstörfälle
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, VA Betrieblicher Umweltschutz,
Sickerwasserreinigung und Wartung, Deponien werden laufend über-
wacht und instandgehalten, Abwasser aus der Inn-Deponie wird lau-
fend analysiert, Instandhaltung der Sickerwasser-Druckleitung,
Umweltschaden, Reputationsschaden so-
wie Strafzahlungen bei Einleitung konta-
minierter Abwässer in das öffentliche Ka-
nalnetz oder den Inn
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Umweltschaden, Reputationsschaden,
Entsorgungskosten sowie potenzieller Sa-
nierungsaufwand bei Bodenkontamina-
tion am Standort Ranshofen
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Deponien – Nichteinhaltung von Behör-
denauflagen; Emission von Schadstoffen
sowie Schäden an der Deponie
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
55
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Als nachhaltiges Unternehmen bekennt sich die AMAG Austria Metall AG klar zum Umweltschutz,
zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Umwelt an den Standorten und in der Lieferkette
sowie zur stetigen Verbesserung der Umweltleistung. Das Umweltmanagementsystem an den Stand-
orten beinhaltet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sowie die
systematische Bewertung relevanter Umweltaspekte und -auswirkungen.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen
(ESRS 2 IRO-1, E2-6)
Die Auswahl der wesentlichen Auswirkungen erfolgt im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse. Detaillierte
Angaben finden sich in Kapitel
Wesentlichkeitsanalyse
.
Die Identifikation und Auswahl relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte für die Pro-
duktionsstandorte in Ranshofen, Karlsruhe und Übersee. Im Zuge des Umweltmanagements werden
die Umweltauswirkungen am jeweiligen Standort eruiert und die Risiken und Chancen auch entlang
der Lieferkette in Zusammenhang mit dem Lebensweg der Produkte abgeleitet. Als Grundlage für die
Bewertung dienen die Ergebnisse der Kontextanalyse sowie die Ermittlungen der Umweltaspekte und
-auswirkungen im Rahmen des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 als auch im Rahmen
des AMAG-Risikomanagements.
Die Auswirkungen entlang der Lieferkette wurden als potenziell negativ eingestuft, da trotz des ver-
antwortungsvollen Beschaffungsmanagements und der ESG-Anforderung an AMAG-Lieferanten nicht
ausgeschlossen werden kann, dass es entlang der Lieferkette zu negativen Auswirkungen in Bezug
auf Luft, Wasser oder Boden durch Emissionen kommt, welche außerhalb der AMAG-Handhabe lie-
gen
. Die potenziellen negativen Auswirkungen entlang der Lieferkette wurden im Zuge einer Liefer-
kettenanalyse im Detail betrachtet.
Die AMAG-Produktionsstandorte sind an den aktuellsten Stand der Technik angepasst und halten
alle gesetzlichen Vorgaben ein. Durch die Geschäftstätigkeiten kommt es zu keinen tatsächlichen
wesentlichen Umweltauswirkungen. Im Zuge der Bruttobetrachtung innerhalb der Wesentlichkeits-
analyse wurden die wesentlichen potenziellen Auswirkungen sowie Risiken festgehalten.
Außerhalb des AMAG-Werksgeländes befindet sich eine gesicherte Deponie, deren Abwässer abge-
pumpt und am Standort Ranshofen behandelt werden. Das Grundwasser in der Umgebung der Depo-
nie wird in regelmäßigen Abständen analysiert. Eine weitere Deponie befindet sich in AMAG-Obsorge
in Furth am Walde, mit der Verpflichtung der jährlichen Berichterstattung an die zuständigen Behör-
den über die Umweltsituation sowie Vorsorgemaßnahmen. Zwei Altlasten wurden 2024 am Standort
Ranshofen definiert. Diese Altlasten stammen aus der Zeit vor der Privatisierung 1996. Die daraus
abgeleiteten Risiken sind im AMAG-Risikomanagement abgebildet. Die Umsetzung und Überwachung
der Maßnahmen obliegen der zuständigen Geschäftsführung.
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2024 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell als bedeu-
tend (10 bis 50 Mio. EUR) eingestuft. Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich finanzielle Effekte in
Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten in Höhe von rund 98.000 EUR. Zudem ist die Ver-
pflichtung zur Sanierung einer neuen Altlast sowie die damit einhergehende voraussichtliche finan-
zielle Belastung in Höhe von 3,8 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung möglicher Förderungen) zum
31.12.2024 hinreichend sicher und wahrscheinlich. Daher wurde eine entsprechende Rückstellung
bilanziell erfasst.
Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, IRO-1)
Interessierte Gruppen werden im Zuge des Stakeholdermanagements einbezogen und haben ganzjäh-
rig Zugang zu der Stakeholder-Befragung auf der AMAG-Homepage. Regionale Gemeinschaften wie
z.B. Anrainer:innen werden unter anderem durch z.B. Vorträge im AMAG-Forum, soziale Medien sowie
Aushänge aktiv informiert. Im Dialog mit den Geschäftspartnern, Mitarbeiter:innen und weiteren Sta-
keholdern sowie durch die umfassende Berichterstattung zu Umweltthemen im Geschäftsbericht er-
folgt eine transparente Darstellung der Umweltleistung.
Betroffene Gemeinschaften entlang der Lieferkette liegen nicht im unmittelbaren Einflussbereich der
AMAG, sondern in jenem der Lieferanten. AMAG gibt bzgl. betroffener Gemeinschaften allerdings
Forderungen in der Lieferkette im Zuge des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements weiter.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E2-1)
Die Verringerung bzw. Vermeidung von Umweltauswirkungen sind in der Unternehmenspolitik als
zentrales Ziel festgelegt, welche durch die Umweltleitlinien konkretisiert werden.
Die Zertifizierungen des Umwelt- und Energiemanagementsystems nach ISO 14001 und ISO 50001
am Standort Ranshofen sind wesentliche Säulen des engagierten Umweltschutzes. Der ASI Perfor-
mance Standard legt darüber hinaus Grundsätze und Kriterien für Nachhaltigkeitsaspekte im Bereich
Umwelt für die Aluminium-Wertschöpfungskette fest.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
56
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
AMAG ist bestrebt, durch kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen sowie stetige Anpas-
sungen an den Stand der Technik die bei der Gewinnung und Verarbeitung von Aluminium entstehen-
den Luft-, Wasser- und Bodenemissionen zu reduzieren bzw. gering zu halten. Die Mitarbeiter:innen
leisten im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) wertvolle Beiträge zum Um-
weltschutz.
AMAG components an den Standorten Übersee und Karlsruhe trägt mit dem Kernprozess der Zer-
spanung einen geringen Beitrag zu den AMAG-Gesamtauswirkungen bei, leistet jedoch durch die
Zertifizierung nach ISO 14001 ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Umwelt- und
Ressourcenmanagement.
Das zertifizierte Umwelt- und Energiemanagementsystem ist im Managementhandbuch abgebildet,
in dem die Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten festgelegt sind. Periodische Audits
definierter Unternehmensbereiche sowie die Schulung von Mitarbeiter:innen stellen die Wirksamkeit
der Managementsysteme sicher. Die Verantwortung dafür liegt in der Abteilung Managementsysteme,
deren Leiter an den Technikvorstand berichtet.
Eine interne Verfahrensanweisung beschreibt die Aufgaben zur Gewährleistung der nachhaltigen
Schonung der Umwelt am Standort Ranshofen und zur stetigen Verbesserung der Umweltleistung.
Die Umsetzung wird durch die AMAG-Managementsysteme sichergestellt.
Mithilfe des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements für Rohstoffe und Einkaufsprinzipien
wird ein systematischer Ansatz verfolgt, um negative Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette zu
unterbinden. Darüber hinaus ist in der AMAG-Einkaufsrichtlinie festgelegt, dass beim Bezug von
Hilfs- und Betriebsstoffen, Investitionsgütern und Dienstleistungen Umweltkriterien zu berücksichti-
gen sind.
EINHALTUNG DER CHEMIKALIENRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN: Die rechtlichen Vorgaben aus
dem Chemikalienrecht zur Sicherstellung der Vermeidung wesentlicher Umweltauswirkungen und
weiterer negativen Auswirkungen wie z.B. auf den Gesundheitsschutz werden im Zuge des betriebli-
chen Umweltschutzes abgedeckt. Verfahrensanweisungen zum Chemikalienrecht beschreiben die
Aufgaben zur Gewährleistung der Einhaltung der chemikalienrechtlichen Verpflichtungen gemäß
REACH und CLP-Verordnung sowie zur Arbeitsstofffreigabe. Zentrale Ansprechpartner:innen sind die
REACH-Beauftragten der AMAG-Gesellschaften in Ranshofen, welche den AMAG-Managementsyste-
men zugeordnet sind. In der AMAG components liegt die Zuständigkeit bei den Umweltbeauftragten
der Standorte.
Die Produkte, die die AMAG erzeugt, sind Gemische oder Erzeugnisse. Primäraluminium und Legier-
metalle, die die AMAG verwendet, sind Stoffe oder Gemische im Sinne der REACH-Verordnung. Das
Unternehmen erfüllt gesetzliche Verpflichtungen in ihren Rollen als Hersteller von Aluminiumproduk-
ten, als Importeur von Rohstoffen und als nachgeschalteter Anwender vieler Hilfs- und Betriebsstoffe.
Diese Verpflichtungen umfassen u.a. die Registrierung von in AMAG-Produkten enthaltenen Metallen,
die laufende Überprüfung der Hilfs-, Betriebsstoffe und Ressourcen auf Änderungen der enthaltenen
Stoffe sowie Aktualisierungen in der Kandidatenliste, in Anhang XIV und Anhang XVII
der REACH-VO sowie die Weitergabe der Informationen in der Lieferkette.
Die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern für Pro-
dukte erfolgt über die AMAG-Homepage.
BAUXIT & TONERDE: Tonerde ist der wichtigste Rohstoff in der Primäraluminiumerzeugung und wird
aus dem Erz Bauxit gewonnen. Bauxitvorkommen befinden sich entlang des Tropengürtels vorrangig
in Gebieten, die eine hohe Artenvielfalt aufweisen. Die Minimierung der negativen Auswirkungen auf
die Biodiversität und Umwelt ist daher von grundlegender Bedeutung für einen nachhaltigen Bau-
xitabbau und impliziert die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, die Berücksichtigung von Umwelt-
und Sozialkriterien und hier vor allem auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der lokalen Ge-
meinschaften hinsichtlich Landerhaltung und -nutzung. Rotschlammdeponien können bei Störfällen
zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen.
AMAG selbst beschafft für den Standort Ranshofen kein Bauxit und keine Tonerde, sondern aus-
schließlich Primäraluminium. Dennoch kommt die AMAG ihrer Verantwortung für eine ökologisch und
sozial nachhaltige Beschaffung nach. Wir erwarten von all unseren Geschäftspartnern, dass sie diese
Verantwortung ebenso aktiv mittragen und die Unternehmenswerte und Grundsätze sowie die defi-
nierten ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten in deren eigenen Geschäftspraktiken aktiv unter-
stützen und respektieren.
Neben der Betrachtung der Umweltauswirkungen der normalen Geschäftstätigkeit im Rahmen des
zertifizierten Umweltmanagements sind Prozesse implementiert, die den Umgang mit Abweichungen
regeln. Oberstes Ziel ist es, die unerwünschte Freisetzung von Stoffen zu verhindern und damit eine
Gefährdung von Menschen und Umwelt auszuschließen. Eine entsprechende Verfahrensanweisung
(Umweltstörfall) regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen bei nicht vorgesehenen Betriebszuständen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
57
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Folgende Verantwortlichkeiten und Gremien sind in der AMAG verankert:
UMWELTBEAUFTRAGTE: Die Umweltbeauftragten der Standorte Ranshofen, Karlsruhe und Übersee
sind die ersten Ansprechpartner in Umweltbelangen und für die Aufrechterhaltung der Umwelt-
managementsysteme an den Standorten verantwortlich.
ENERGIE- UND UMWELTPLANUNGSTEAM: Das Energie- und Umweltplanungsteam besteht aus
dem Vorstand, den Geschäftsführungen, dem/der Umweltbeauftragten, den Betriebsleiter:innen und
benannten Mitarbeiter:innen der Gesellschaften. Einmal jährlich werden Energie- und Umweltthemen
des vergangenen Jahres besprochen, das Energie- und Umweltprogramm für das laufende Jahr frei-
gegeben sowie die Zielerreichung überprüft und Maßnahmen festgelegt. An den Standorten der AMAG
components erfolgt diese Abstimmung im jährlichen Managementreview zwischen dem/der Umwelt-
beauftragten und der Geschäftsführung.
UMWELTMANAGEMENTTEAM: Das Umweltmanagementteam ist das zentrale Gremium des Umwelt-
und Energiemanagementsystems am Standort Ranshofen. Es besteht aus dem/der gewerberechtli-
chen Geschäftsführer:in, den Betriebsleiter:innen, den benannten Mitarbeiter:innen aus den
Betrieben sowie der/dem Umweltbeauftragten. In den quartalsmäßigen Terminen werden spezifische
Umweltthemen besprochen und bewertet sowie erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die erstellten
Protokolle werden zur Information und Dokumentation an den Vorstand sowie die Geschäftsführungen
übermittelt. An den Standorten Karlsruhe und Übersee erfolgt die direkte Abstimmung mit der zu-
ständigen Geschäftsführung.
Maßnahmen (ESRS E2-2)
Das Energie- und Umweltprogramm fasst Ziele und Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von
Luftemissionen, Abwässern und Abfällen sowie Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs zu-
sammen. Das Programm wird laufend überwacht, abgeschlossene Maßnahmen werden jährlich be-
wertet und durch neue Maßnahmen ergänzt. Das Umweltmanagementsystem beinhaltet darüber hin-
aus die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sowie die systematische
Bewertung relevanter Umweltaspekte und -auswirkungen und ist in allen Geschäftsprozessen inte-
griert.
WASSERENTSORGUNG: Die Wasserentsorgung am Standort Ranshofen erfolgt über unterschiedliche
Kanalsysteme (Regenwasserkanal, betrieblicher Schmutzwasserkanal und Kanal für häusliche Abwäs-
ser) sowie Sickerwasserbecken am Werksgelände. Die Wasserversorgung und -entsorgung sowie die
Überwachung der Wasserentnahme am Standort Ranshofen erfolgen durch AMAG service.
Ein geringer Anteil des verwendeten Wassers wird gemäß prozesstechnischen Anforderungen che-
misch belastet. Diese betrieblichen Abwässer werden in Abwasserbehandlungsanlagen aufbereitet.
Die Ableitung erfolgt in den betrieblichen Schmutzwasserkanal und wird durch Messungen der we-
sentlichen Parameter (Menge, Leitfähigkeit, pH-Wert etc.) laufend überwacht. Bei Messwertüber-
schreitungen wird das Wasser automatisch in ein separates Becken geleitet und gelangt von dort zur
Entsorgung. Zusätzlich zur kontinuierlichen Messung über Sonden werden die Abwasserproben im
Zuge von zertifizierten Überwachungen von internen und externen Laboren auf eine Vielzahl an Para-
metern regelmäßig untersucht.
An den Standorten Karlsruhe und Übersee erfolgt die Wasserentsorgung über kommunale Kläranla-
gen.
EINHALTUNG DER GRENZWERTE: Die Verantwortung zur Einhaltung der Grenzwerte ist bei der
jeweiligen Geschäftsführung verankert. Die Überwachung durch kontinuierliche Messsysteme
und/oder Einzelmessungen wird an die jeweiligen Betriebe der Gießerei, des Walzwerks und AMAG
service in Abstimmung mit der Umweltmesstechnik übertragen bzw. extern vergeben. Emissionsbe-
richte für Luftemissionen sowie die Berichte für die Einleitung in die Kanalsysteme werden jährlich
an die Behörde übermittelt.
Zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben aus dem österreichischen Umweltinformationsgesetz werden
aktuelle Umweltmessdaten vor dem Werksgelände ausgehängt.
ALTLASTENSANIERUNG: Für zwei abgegrenzte Altlasten am AMAG-Gelände wurden durch das Land
Oberösterreich Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben. Das Projekt wurde 2024
gestartet und ein Fachunternehmen zur Ausarbeitung möglicher Sicherungs- und Sanierungsvarianten
beauftragt.
BESTE VERFÜGBARE TECHNIK: AMAG-Produktionsstandorte sind an den höchsten Stand der Tech-
nik angepasst und halten alle gesetzlichen Vorgaben ein. Im Zuge der BVT-Anpassung zu Emissions-
grenzwerten und Überwachungsvorgaben (2022) sowie durch eine aktuelle Genehmigung eines
Schmelzofens erfolgte die Aktualisierung der Genehmigungsbescheide an den Stand der Technik für
die Anlagen der AMAG casting durch die zuständige Behörde. Durch die aktuellen Bescheide ist
sichergestellt, dass AMAG Ranshofen das technische Bewertungskriterium der Emissionsgrenzen der
delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zum Umweltziel 5 der EU-Taxonomie-Verordnung –
Umwelt-
verschmutzung
– erfüllt. Alle Bescheide der AMAG Ranshofen werden durch die Abteilung AMAG
service Gewerberecht abgelegt, verwaltet und überprüft. Dadurch werden Umweltverschmutzungen
vermieden bzw. reduziert.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
58
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Darüber hinaus werden Luftemissionen durch die schrittweise Substitution der fossilen Brennstoffe
an den Anlagen im Zuge der Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap stetig reduziert.
BESCHAFFUNG VON ROHSTOFFEN: Die jeweiligen Einkaufsbereiche der Gesellschaften prüfen risi-
kobasiert alle wesentlichen neuen und bestehenden Lieferanten (Schrott-, Primärmetall-, Walzbar-
ren- , Legiermetall-, Krätze- sowie Energielieferanten) auf die Einhaltung der Anforderungen im Be-
reich Umwelt. Die Ergebnisse der Risikobewertung finden sich im Kapitel
G1 – Unternehmensfüh-
rung.
Alle freigegebenen Primäraluminium- sowie Walzbarrenhersteller der AMAG haben darüber hin-
aus die ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten unterschrieben oder sind nach dem ASI Perfor-
mance Standard zertifiziert. Durch die ASI-Zertifizierung sind diese Lieferanten nicht nur verpflichtet,
die eigenen negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und Branchenstandards einzu-
halten. Zusätzlich sind – basierend auf dem ASI-Standard – eine Lieferantenbewertung ihrer Vorma-
teriallieferanten im Bereich Tonerdeherstellung und Bauxitbergbau durchzuführen und die hohen An-
forderungen auch in deren Lieferkette voranzutreiben.
EINHALTUNG DER CHEMIKALIENRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN:
› PFAS / PFAS-VERBINDUNGEN: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine
Gruppe von Industriechemikalien, die eine sehr große Anzahl an Substanzen umfassen. Es han-
delt sich um organische Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig („perfluo-
riert“) oder teilweise („polyfluoriert“) durch Fluoratome ersetzt sind. PFAS werden aufgrund ihrer
wasser- und fettabweisenden Eigenschaften sowie ihrer Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz)
gezielt eingesetzt. Viele dieser PFAS sind toxisch, reichern sich über die Nahrungskette an oder
sind mobil. In AMAG-Produkten sind keine PFAS / PFAS-Verbindungen enthalten.
› MIKROPLASTIK: Als Mikroplastik bezeichnet man kleine Kunststoffteilchen, die weniger als
5 mm messen und aus unterschiedlichen Kunststoffarten bestehen können. Aus prozesstechni-
schen Gründen ist in AMAG-Produkten kein Mikroplastik enthalten.
› QUECKSILBER:
Das Schwermetall Quecksilber ist sowohl durch natürlichen Ursprung als auch
aufgrund industrieller Prozesse in der Umwelt vorhanden. Quecksilber wird nicht in AMAG-Pro-
dukten eingesetzt. Durch das Vorliegen als natürliches Spurenelement wird der Gehalt an Queck-
silber in AMAG-Walzprodukten laufend überwacht.
› RADIOAKTIVITÄT: AMAG-Material wird auf Radioaktivität untersucht und ist frei von radioaktiver
Kontamination. Die Tests ergeben Werte, die mit natürlich auftretender Radioaktivität überein-
stimmen.
› PERSISTENTE ORGANISCHE CHEMIKALIEN (POP – PERSISTENT ORGANIC POLLUTANTS):
POPs umfassen eine Gruppe schwer abbaubarer organischer Substanzen, die sich aufgrund der
chemischen Struktur in Lebewesen und Ökosystemen anreichern. Durch die Verordnung (EU)
2019/1021 sowie der delegierten Verordnung ((EU) 784/2020) werden die Verpflichtungen be-
treffend persistente organische Schadstoffe sowie Perfluoroctansäure (PFOA), deren Salze und
PFOA-verwandte Verbindungen geregelt. In AMAG-Produkten sind keine POP- / PFOA-Verbindun-
gen enthalten.
› OZONSCHÄDIGENDE STOFFE: Zu ozonschädigenden Stoffen gehören unter anderem chlor- und
bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halon. Die in Anhang I
oder II der Verordnung aufgelisteten Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (EG) Nr.
1005/2009, werden weder als solche, in Gemischen oder Erzeugnissen hergestellt, noch in Ver-
kehr gebracht oder verwendet.
› ROHS-RICHTLINIE ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHR-
LICHER STOFFE IN ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN: Die in Anhang II dieser Richtlinie
aufgelisteten Stoffe, ausgenommen von Blei, werden von AMAG über die angegebenen Höchst-
konzentrationen nicht hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet. Basierend auf Anhang III
Ausnahme 6b. („Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens
0,4 % Blei“) zählt die Herstellung, Inverkehrbringung und Verwendung von Produkten mit dieser
Höchstgrenze als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit. AMAG Ranshofen stellt in geringen Mengen
auf besonderen Kundenwunsch auch Legierungen mit einem höheren Bleigehalt als 0,4 % her.
Zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Umwelt beim Umgang mit diesen Legierungen wer-
den wesentliche Informationen in Sicherheitsdatenblättern auf der AMAG-Homepage bereitge-
stellt.
› KONFLIKTMINERALIEN: Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, welche aus Konflikt- oder Hochrisiko-
gebieten wie z.B. der Demokratischen Republik Kongo oder deren Nachbarländern (die „DRK“-
Länder) stammen, sind als „Konfliktmineralien“ definiert. Darüber hinaus werden Kobalt und
Mika als „erweiterte Konfliktmineralien“ eingestuft. Lieferanten haben eine Auskunftspflicht zu
erfüllen, falls eine Verwendung dieser Rohstoffe für die Funktionalität und für die Herstellung
der Produkte oder Rohstoffe, die sie liefern, notwendig wäre. AMAG überprüft laufend, ob oben
genannte Mineralien für die Funktionalität oder die Herstellung der Produkte notwendig sind.
Gegebenenfalls wird mittels Nachweise von Vorlieferanten die Herkunft belegt. Im Berichtsjahr
2024 wurden keine Konfliktmineralien bezogen.
Die Maßnahmen im Bereich
E2 – Umweltverschmutzung
werden aus den Mitteln des laufenden Be-
triebs finanziert. Konkrete Projekte werden im Zuge der Budgetplanung berücksichtigt.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
59
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS E2-3; E2-6)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Keine Umweltstörfälle und
keine Verstöße im Zusammen-
hang mit Umweltverschmut-
zung
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 0
0
1 Ereignis
(Boden-
kontamination)
0
Als Umweltstörfall werden unkontrollierte Vorgänge bezeichnet, welche unmittelbar oder später in-
nerhalb oder außerhalb des Betriebs zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt
führen. Verstöße beziehen sich auf Verurteilungen und Strafzahlungen bei Nichteinhaltung von Ge-
setzen oder Vorschriften. Betriebsereignisse, welche zu einer negativen Auswirkung auf die Umwelt
führen wie z.B. Umweltbelastungen durch Störfälle, Grenzwertüberschreitungen sowie sonstige um-
weltrelevante Ereignisse, werden im Zuge des Umweltmanagements erfasst, einer Relevanzbewertung
unterzogen und es werden gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet, dokumentiert und überprüft. Bei
akuten Betriebsstörungen oder Gefahr in Verzug ist gemäß interner Verfahrensanweisung vorzugehen.
Im Berichtsjahr 2024 gab es keine Umweltstörfälle und keine Verstöße im Zusammenhang mit Um-
weltverschmutzung. Aus diesem Grund wurden auch keine gesonderten Betriebs- und Investitions-
ausgaben aufgrund von Umweltstörfällen oder Vorfällen getätigt.
Kennzahlen
Die Schulung zum richtigen Verhalten bei Umweltstörfällen absolvieren am Standort Ranshofen
98 % der Mitarbeitenden über die Schulungsplattform ALEX. Aus diesem Adressatenkreis haben bis
zum 31. Dezember 2024 85 % die Schulung abgeschlossen. Bei AMAG components wird die Schu-
lung jährlich durch die Umweltbeauftragten durchgeführt.
(Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Luftemissionen (ESRS E2-4)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2024 2023
Stickoxide Ranshofen
gesamt emittierte Stickoxide am Standort NO
x
in t 118,4 126,9
davon emittierte Stickoxide der AMAG casting GmbH
am Standort
NO
x
in t 106,3 117,9
spezifische Emissionswerte am Standort NO
x
in kg/t 0,209 0,231
Kohlenmonoxid Ranshofen
gesamt emittierte Kohlenmonoxide CO in t 186,9 154,2
spezifische Emissionswerte CO in kg/t 0,330 0,281
Staub Ranshofen
gesamte Staubemissionen Staub in t 2,5 2,6
spezifische Emissionswerte Staub in kg/t 0,0044 0,0047
Bei der Herstellung von Sekundäraluminium über Recycling entstehen prozess- und rohstoffbedingt
Luftschadstoffemissionen wie Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NO
x
) und Staub am Standort
Ranshofen. AMAG components an den Standorten Übersee und Karlsruhe trägt mit dem Kernprozess
der Zerspanung keinen wesentlichen Beitrag zu den AMAG-Emissionen bei.
Die Jahresmenge ausgestoßener Schadstoffe wird durch die Hochrechnung der Ergebnisse von Ein-
zelmessungen über den Gasverbrauch bzw. über die Betriebsstunden oder – so vorhanden – von kon-
tinuierlichen Messungen der jeweiligen Anlage durch die nach EN 17025 akkreditierte AMAG-Mess-
stelle ermittelt. Die Messungen erfolgen gemäß anerkannten Methoden bzw. den Vorgaben in den
Genehmigungsbescheiden.
Durch die optimierte Prozessführung sowie rückstandsfreie und energetische Nutzung der Organik im
Schmelzofen zur Minimierung des Brennstoffeinsatzes kam es seit 2021 zu einem Anstieg der Stick-
oxide in der AMAG casting und somit zu einer Berichtspflicht gemäß des Europäischen Schadstofffrei-
setzungs- und Verbringungsregisters (E-PRTR) über das nationale Register des österreichischen Um-
weltbundesamtes (erste Meldung erfolgte 2022). Diese Werte entsprechen sowohl den genehmigten
Emissionsgrenzwerten als auch dem Stand der Technik. Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht
weiterer Grenzwerte werden regelmäßig überprüft.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
60
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
E4 BIODIVERSITÄT
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Biologische Vielfalt und Öko-
systeme
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Biodiversitätsverlust durch den Abbau
des Bauxiterzes im Flächentagebau und
die ggf. damit verbundene Rodung d+es
Primärwaldes sowie Abtransport des
Bodenmaterials
negativ,
potenziell
direkte
Verbindung
Lieferkette mittelfristig
ASI Performance und ASI Chain of Custody,
VA Verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement,
ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten
Biodiversitätsverlust durch Landnutzung
für die Errichtung von z.B. Rotschlamm-
deponien
negativ,
tatsächlich
direkte
Verbindung
Lieferkette mittelfristig
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
61
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ZUSAMMENSPIEL MIT UNTERNEHMENSFÜHRUNG, STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
Bereits seit dem Jahr 2018 garantiert AMAG mit der Zertifizierung des Standortes Ranshofen nach
dem ASI Performance Standard die Befolgung strenger Kriterien in den Bereichen Unternehmensver-
antwortung, Umwelt und Soziales. Im Zuge der Zertifizierung kommen elf Nachhaltigkeitsaspekte
zum Tragen: Unternehmensintegrität, Richtlinien und Management, Transparenz, Materialverantwor-
tung, Treibhausgasemissionen, Emissionen, Abwasser und Abfall, Verantwortungsvolle Wasserwirt-
schaft, Biodiversität und Ökosystemleistungen, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Arbeitsschutz.
AMAG widmet sich sowohl für den Standort als auch entlang der Lieferkette der Biodiversität, einem
wichtigen Kriterium der ökologischen Dimension des Wirtschaftens.
AMAG verwendet Schrotte, Primäraluminium und Walzbarren sowie Legiermetalle als Rohstoffe (vgl.
Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
). Allerdings besitzt bzw. betreibt AMAG keinen Bergbaubetrieb oder
Betrieb zur Tonerderaffination. Diese Prozesse liegen somit nicht im direkten Einflussbereich der
AMAG. Die ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten werden im Zuge des verantwortungsvollen Be-
schaffungsmanagements durch die direkten AMAG-Lieferanten in der Lieferkette weitergegeben.
AMAG hält darüber hinaus eine 20-prozentige Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada,
einer der größten Primäraluminiumhersteller Nordamerikas. Dabei handelt es sich um ein strategi-
sches Investment, das die Versorgungssicherheit mit Primäraluminium unterstützt. Dass die Alouette
in ihrer Primärproduktion nicht nur am eigenen Produktionsstandort, sondern auch in der Vorliefer-
kette sehr hohen Anforderungen gerecht wird, bestätigt die Zertifizierung nach dem Chain of Custody
Standard (CoC) durch die Aluminium Stewardship Initiative (ASI).
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-1)
Im Berichtsjahr 2024 verfügte AMAG am Standort Ranshofen über eine Grundstücksfläche von rund
300 Hektar. Die industriell verbaute Fläche davon beträgt rund 100 Hektar. Rund 180 Hektar sind
Bestandteil des eigenen Waldes, der Teil des Waldkomplexes Lachforst ist und unter Leitung eines
Forstwarts bewirtschaftet wird. Die Naturschutzgebiete „Unterer Inn" und „Buchenwald", das Fauna-
Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) „Auwälder am unteren Inn" und die Vogelfreistätte „Salzachmün-
dung" in Bayern, die strengen Naturschutzrichtlinien unterliegen, sind wenige Kilometer entfernt.
Der Standort Übersee befindet sich in der Nähe eines „Fauna-Flora-Habitat“-Schutzgebietes bzw.
eines Vogelschutzgebietes und der Standort Karlsruhe liegt in der Nähe von Biotopen auf einem alten
Flugplatz mit Sand- und Magerrasen.
AMAG übt an keinem der Standorte Aktivitäten in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität aus
und durch AMAG-Tätigkeiten werden auch keine direkten negativen Auswirkungen auf schutzbedürf-
tige Biodiversitätsareale ausgeübt. Darüber hinaus ist nichts bekannt, dass durch Tätigkeiten der
AMAG Auswirkungen auf betroffene Arten entstehen. Es konnten auch keine direkten negativen Aus-
wirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung festgestellt werden.
Die Auswertung der Schutzgebiete erfolgte mittels öffentlich zugänglichen Raum-Informationssyste-
men bzw. interaktiven Karten, welche ebenfalls via Internet frei zugänglich sind.
Für den Standort Ranshofen wurde 2022 eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgreich abgeschlos-
sen. Die Bewertung durch die Behörde umfasste die Identifikation von Auswirkungen von z.B. Flä-
chennutzung, Emissionen auf Boden, Fischerei, Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft. Im Zuge der
Bewertung kamen die Sachverständigen zu dem Schluss, dass eine Umweltverträglichkeit vorliegt.
Für den AMAG-Wald arbeitet das Unternehmen mit externen Expert:innen der Universität für Boden-
kultur Wien zusammen. Das Waldmanagement der AMAG hat sich für die Bewirtschaftung des unter-
nehmenseigenen Waldes drei Hauptziele gesetzt: Neben der Förderung der Biodiversität und Steige-
rung der Stabilität und Resilienz des Waldes sind vor allem die Förderung der Naturvermittlung und
Steigerung des Erlebniswertes zentrale Ziele der AMAG-Waldstrategie. Mit der Bewirtschaftung wird
keine Maximierung des Betriebserfolges angestrebt, sondern lediglich auf eine Kostendeckung für die
Arbeitsleistungen im Rahmen der Waldbewirtschaftung abgezielt. Darüber hinaus wird die Züchtung
von Varroa-resistenten Bienen der Bienenzuchtgruppe Oberösterreich-Salzburg unterstützt. Basierend
auf den Ergebnissen erfolgte die Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken für den Haupt-
standort Ranshofen. Das Thema Biodiversität wird für den Standort Ranshofen als nicht wesentlich
eingestuft.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
62
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswir-
kungen und Risiken
(ESRS 2 IRO-1)
Die Auswirkungen der Aluminiumversorgung auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme, die Auswir-
kungen auf den Zustand der Arten und den Zustand der Ökosysteme werden im Zuge der Wesentlich-
keitsanalyse für den Standort und entlang der Lieferkette betrachtet.
Zur Ermittlung der Auswirkungen, Chancen und Risiken entlang der Lieferkette wurde eine Analyse
der Lieferkette in Hinblick auf umweltbezogene & soziale Aspekte durchgeführt, welche den Bauxit-
bergbau, die Tonerdeherstellung und die Primäraluminiumherstellung mit dem Fokus Aluminium-
elektrolyse umfasst. Dieses Dokument dient als Grundlage zur Identifikation von umweltbezogenen
sowie sozialen Auswirkungen in der Lieferkette, um darauffolgend die Bewertungen der Auswirkun-
gen, basierend auf allgemein zugänglichen Erkenntnissen – da AMAG keine direkten Geschäftsbezie-
hungen mit z.B. Bergbaubetrieben führt – durchzuführen. Aus diesem Grund ist es AMAG aktuell
auch nicht möglich, betroffene Gemeinschaften entlang der Lieferkette direkt zu konsultieren.
Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und
Ökosysteme
(ESRS E4-1)
AMAG betreibt keinen Bergbau und keine Standorte zur Tonerderaffination. Im Zuge der Wesentlich-
keitsanalyse wurden für die eigene Geschäftstätigkeit keine negativen Auswirkungen oder Risiken
identifiziert. Die wesentlichen potenziell negativen Auswirkungen beziehen sich auf die AMAG-Lie-
ferkette, daher bezieht sich die Resilienzanalyse im Bereich biologischer Vielfalt und Ökosysteme
ebenso vorrangig auf die Lieferkette. Risiken wie z.B. Rohstoffverknappung oder der Ausfall von Lie-
feranten aufgrund der Nichteinhaltung von ESG-Anforderungen sind in
E5 –
Kreislaufwirtschaft
an-
geführt. Die Betrachtung der Risikoeinstufung ist kurzfristig und wird im Zuge des AMAG-Risikoma-
nagements (siehe
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
) laufend evaluiert.
AMAG erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie das Unternehmen aktiv dabei unterstützen, der
Verantwortung entlang der Lieferkette nachzukommen, indem sie die ESG-Anforderungen an AMAG-
Lieferanten, welche auch Anforderungen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme enthalten,
ihren Beschäftigten kommunizieren, sie im Zuge der unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Dili-
gence) in ihrer eigenen Geschäftspraktik umsetzen sowie diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ent-
lang ihrer Lieferkette sicherstellen.
Da AMAG keine direkten Geschäftsbeziehungen pflegt, wo potenzielle Auswirkungen auf biologische
Vielfalt und Ökosysteme auftreten können, ist eine Einbeziehung der ortsansässigen Interessenträger,
gegebenenfalls einschließlich Personen mit indigenem und einheimischem Wissen, aktuell nicht Teil
des AMAG-Stakeholdermanagements.
Für strategisch wichtige Vormaterialien erfolgt eine entsprechende Lagerhaltung und ein engmaschi-
ges Monitoring der Verfügbarkeit durch Vorschauplanung. Die Risikoevaluierung der wesentlichen Vor-
materiallieferanten im Zuge des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements führt zu einer
nachhaltigen Lieferkette und verringert den Ausfall bzw. die Auslistung von Lieferanten aufgrund neu
identifizierter negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme.
Im Zuge des Risikomanagements werden Lieferkettenrisiken erfasst und bewertet sowie Maßnahmen
zur Risikominimierung festgelegt.
Durch die Ausrichtung der AMAG als Recyclingunternehmen mit einem breiten Lieferantenportfolio
und dem Fokus auf Nachhaltigkeitsthemen inkl. Biodiversitätsanforderungen sowie der strategischen
Rohstoffabsicherung durch die 20 %-Beteilung an der Alouette in Kanada – welche auch vorrangig
ASI-zertifiziertes Vormaterial bezieht - weist AMAG eine sehr hohe Lieferkettenresilienz, insbesondere
für den Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme, auf.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E4-2)
Als ASI-Mitglied hat sich die AMAG Austria Metall AG zu einem verantwortungsvollen Beschaffungs-
management für alle wesentlichen neuen und bestehenden Lieferanten und Dienstleister (darunter
fallen u.a. Schrott-, Primärmetall-, Walzbarren-, Legiermetalllieferanten sowie Energielieferanten und
-dienstleister) verpflichtet. In den ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten wird der Schutz beste-
hender Ökosysteme und die Förderung entsprechender Maßnahmen hinsichtlich Tierschutz, Biodiver-
sität und Bodenqualität sowie die Verhinderung schädlicher Eingriffe sowohl durch die Geschäftstä-
tigkeit der direkten Lieferanten als auch durch deren Lieferanten explizit eingefordert.
VERANTWORTUNGSVOLLES BESCHAFFUNGSMANAGEMENT: Der allgemeine Einkaufsprozess ist
in der
Einkaufsrichtlinie
und in einer internen Verfahrensanweisung
geregelt und hat das Ziel, zum
einen einkaufsspezifische Risiken zu minimieren – z.B. wesentliche Abhängigkeiten – und zum an-
deren ein verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement auch in Hinblick auf die Biodiversität si-
cherzustellen. Das verantwortungsvolle Beschaffungsmanagement beinhaltet Aspekte des Klimawan-
dels sowie der Ökosysteme inkl. Biodiversität und Bodenqualität. Es fordert aktiv möglichst umwelt-
schonende, energie- und ressourceneffiziente Abläufe in der Produktions- und Versorgungskette und
die Minimierung direkter negativer Auswirkungen auf die Umwelt inkl. Umweltverschmutzung sowie
auch soziale Aspekte von Lieferanten ein (siehe Kapitel
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette
).
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Maßnahmen (E4-3, E4-4)
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Lieferkette erfolgt im Zuge des verantwortungsvollen Beschaf-
fungsmanagements eine Lieferantenbewertung. Nähere Erläuterungen finden sich im Kapitel
S2 –
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
. Die Ergebnisse der Lieferantenbewertung sind im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
zu finden.
Durch die Verarbeitung von ASI-fähigem Material ist es möglich, AMAG-Produkte als ASI-zertifiziert
auszuweisen. Grundsätzlich wird das Vormaterial überwiegend aus einer engmaschig überwachten
Vorlieferkette bezogen. Diese Produkte bieten wiederum Kunden die Chance, verantwortungsvolle
Lieferketten von Aluminium und damit das Recycling von Schrotten und die nachhaltige Herstellung
von Aluminium zu unterstützen. Die Erläuterung der Maßnahmen sowie die Ziele zur nachhaltigen
Beschaffung und zu Beschaffungsmengen finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft.
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität am Standort Ranshofen sind im Energie- und Umwelt-
programm enthalten. Nähere Informationen zum Umweltmanagement finden sich im
Kapitel E2 –
Umweltverschmutzung.
Ziele und Ergebnisse zum nachhaltigen Beschaffungsmanagement, welche ebenfalls die Förderung
der Biodiversität umfassen, finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft.
Biodiversität am Standort Ranshofen (Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Die Waldfläche um das Werksgelände in Ranshofen ist seit mehr als 80 Jahren im Besitz der AMAG
– in dieser Zeit haben sich die Herausforderungen der Bewirtschaftung stetig geändert. Aspekte wie
die Minimierung des Einflusses auf die Biodiversität und die nachhaltige Förderung der Biodiversität
am Standort Ranshofen sind in den Umweltleitlinien verankert. Entsprechend dem festgelegten Wald-
entwicklungsplan ist der AMAG-Wald als Wohlfahrtswald ausgewiesen. Die Nutzung zielt also auf eine
ausgleichende Wirkung des Waldes auf das Klima und den Wasserhaushalt sowie auf die Reinigung
und Erneuerung von Luft und Wasser ab. Diesbezüglich wurde in den vergangenen Jahren ein Konzept
zur ökologischen Bewirtschaftung des AMAG-Waldes entwickelt, welches sich an sechs Indikatoren
(siehe unten) orientiert:
› Totholz: Erhöhung des stehenden und liegenden Totholzanteils natürlicher Baumarten im Wald
› Altholzinseln: Erhöhung des Altholzanteils (insbesondere alter, großkroniger Laub- und Biotop-
bäume)
› Waldstruktur: Förderung gut strukturierter, ungleichartiger, stabiler und klimafitter Mischwaldbe-
stände durch kontinuierliche Erhöhung des Anteils an heimischen Laubholzarten und seltenen
Gehölzen
› Waldränder: Förderung gut strukturierter und zonierter, gebuchteter Waldränder durch Einbrin-
gen seltener und gefährdeter Baum- und Straucharten sowie Schaffung von Buchten, Strauch-
gürtel und Waldmantelzonen
› Biotope: Zur Förderung wertvoller Klein- und Feuchtlebensräume
› Förderung seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten: Einbringen seltener Baumarten
und Anlegen von Blumenwiesen am Betriebsgelände
Mit der Bewirtschaftung des AMAG-Waldes wird lediglich eine Kostendeckung für die Arbeitsleistun-
gen im Rahmen der Waldbewirtschaftung und keine Maximierung des Betriebserfolges angestrebt.
Die Grünflächen am AMAG-Werksgelände Ranshofen umfassen rund 25 Hektar. Sie sind als Wiesen,
Niederschlagswasserversickerungen, Rasen und Schutzwälle angelegt. Freie Flächen werden entspre-
chend ihrer ökologischen Potenziale genutzt. Durch den Verzicht des Einsatzes von Pestiziden und
Düngemitteln wird auch ein großer Beitrag zum Schutz von Insekten geleistet. Im Rahmen der Bau-
tätigkeiten ist das Unternehmen stets bestrebt, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten
und die im Umfeld lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen.
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AMAG Austria Metall AG
E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Ressourcenzuflüsse und
-nutzung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Einsatz von Schrott als Rohstoff durch die
hohe Recyclingkompetenz und Verringe-
rung des Primärrohstoffeinsatzes durch
CO
2
-optimierte Aluminiumprodukte
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Liefe-
ranten, Anpassung der Vorratshaltung, ESG-Anforderun-
gen an Lieferanten, Umweltleitlinien, ISO 14001
Unterstützung von Dekarbonisierungs-
maßnahmen von Lieferanten durch die
Beschaffung von Low-Carbon-Primary
(LCP)
positiv,
potenziell
direkte
Verbindung
Lieferkette mittelfristig
Ressourcenschonung von Wasser durch
effiziente Wassernutzung, geschlossene
Kreisläufe und Sickerwassermanagement
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Wasserverbrauch zur Herstellung von Alu-
miniumhalbzeugen
negativ,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Regeneration des Grundwassers durch die
Errichtung von Sickermulden für Regen-
wasser
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Ressourcenabflüsse im Zu-
sammenhang mit Produkten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes
durch Rücknahme und Recycling von Alu-
miniumfabrikationsabfällen in einem ge-
schlossenen Kreislauf
positiv
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Closed-Loop Verträge, Recyclingcenter Ranshofen,
AMAG-Recyclingstrategie, Verantwortungsvolles Beschaf-
fungsmanagement, F&E-Aktivitäten
Aluminium kann beliebig oft ohne Quali-
tätsverlust recycelt werden
positiv
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Abfall
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Positiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
durch das „Zero Waste to Landfill“-
Prinzip
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, Abfallhierarchie inkl.
„Zero Waste to Landfill“ Prinzip, Abfall- und Ressour-
cenmanagement, Maßnahmen aus dem Energie- und
Umweltprogramm
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
65
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Ressourcenzuflüsse und
-nutzung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Wettbewerbsvorteil durch hohe Recyc-
lingquoten in den Produkten durch geeig-
nete Beschaffungsstrategie und Anlagen-
technik
Chance,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
AMAG-Recyclingstrategie, Regelmäßige Überprüfung und Aktua-
lisierung der Lieferanten, Anpassung der Vorratshaltung, Recyc-
lingcenter Ranshofen, Ausbau der Sortierkapazitäten, Closed-
Loop-Verträge
Verschärfung des Wettbewerbs im
Schrottmarkt
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Fehlende Versorgung mit Rohmaterial,
Hilfs- und Betriebsstoffen
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Lieferantenausfall (Counterpartrisiko):
z.B. Arbeits- und Produktionsverbote, IT-
Cyberangriff auf Lieferanten, Einschrän-
kungen durch Pandemie, Nichterfüllung
von ESG-Anforderungen
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Rohstoffverknappung und -konflikte ent-
lang der Lieferkette
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Nicht ausreichende Schrottverfügbarkeit
aufgrund von Export von Aluminium-
schrotten bzw. Altautos
Risiko,
potenziell
nachgelagerte
Wertschöpfungs-
kette
kurzfristig
Verwaltungsstrafen, Sanierungsstrafen
und Reputationsschäden auf Grund fal-
scher Entsorgung
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Ressourcenabflüsse im
Zusammenhang mit Produkten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Keine Ressourcenabflüsse, da Aluminium
zu 100% recyclebar ist.
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte kurzfristig AMAG-Recyclingstrategie, regelmäßige Überprüfung und Aktuali-
sierung der Lieferanten, Anpassung der Vorratshaltung, Closed-
Loop-Verträge, Sickerwasserreinigung und Wartung der Deponien
werden laufend überwacht und instand gehalten, Abwasser aus
der Inn-Deponie wird laufend analysiert, Instandhaltung der
Sickerwasser-Druckleitung sowie Kanalsysteme
Ausfall der Abwasserentsorgung am
Standort Ranshofen – finanzielle oder
Reputationsschäden
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Abfall
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner &
staatliche Organe,
ESG-Trendsetter
Verwaltungsstrafen, Sanierungsstrafen
und Reputationsschäden aufgrund
falscher Entsorgung
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISO 14001, Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte, Abfallrechtli-
che Geschäftsführungen, verantwortliche Person für die Samm-
lung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle, zentrale Abfall-
logistik am Standort Ranshofen, VA Abfallmanagement
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
66
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Die AMAG Austria Metall AG konzentriert sich seit vielen Jahren auf die ressourcenschonende Pro-
duktion von Aluminium und bekennt sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen,
zum Aluminium-Recycling, zur nachhaltigen Beschaffung von Vormaterialien und zur Schließung von
Materialkreisläufen. Prozess- und Produktinnovationen sowie der strategische Schwerpunkt im Be-
reich Recycling sind seit mehr als vier Jahrzehnten die wirtschaftliche Basis des Unternehmens.
Am Standort Ranshofen werden sowohl eine Walzbarrengießerei zur Versorgung des eigenen Walz-
werks als auch eine Gießerei für Gusslegierungen betrieben. Die beiden Gießereien kooperieren beim
Recycling eng miteinander und profitieren durch ihre ergänzenden Technologien.
AMAG arbeitet nach dem „Alloy-to-alloy“-Recycling-Prinzip. Das bedeutet, dass – sofern möglich –
das rezyklierte Material wieder die gleiche bzw. eine sehr ähnliche Zusammensetzung wie das Ein-
gangsmaterial aufweisen soll, um damit wieder dem ursprünglichen Anwendungszweck zugeführt wer-
den zu können.
In Zusammenarbeit mit Kunden setzt die AMAG auf recyclingfreundliche Legierungen sowie die Rück-
nahme und das Recycling von Aluminiumfabrikationsabfällen in einem geschlossenen Kreislauf (sog.
„Closed Loop-Recycling“). Das Unternehmen ist stolz, beim Recycling von Aluminium dank eines
hohen Einsatzes von Recyclingmaterial zu den Branchenführern zu gehören.
Die AMAG setzt bereits seit Jahren auf firmeninterne Forschung und Entwicklung sowie Kooperatio-
nen mit Universitäten, um die eben beschriebenen Prozesse laufend zu optimieren und weiterzuent-
wickeln.
Die Recyclingstrategie ist integraler Bestandteil der AMAG-Geschäftsstrategie und berücksichtigt die
aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen
(ESRS 2 IRO-1)
Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen erfolgt im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse und be-
rücksichtigt alle Geschäftsbereiche der AMAG. Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel
Allge-
meine Informationen
, Abschnitt
Wesentlichkeitsanalyse
.
Der möglichst effiziente und verantwortungsvolle Einsatz von Ressourcen, die Kernkompetenz Recyc-
ling und die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Closed-Loop-Konzepten bilden die Basis des un-
ternehmerischen Handelns und finden sich sowohl als positive Auswirkungen als auch Chancen im
Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse wieder. AMAG setzt z.B. im Rohstoffeinsatz am Produktions-
standort Ranshofen auf 75 bis 80 % Schrott (inkl. Kreislaufschrott) im Durchschnitt über alle Pro-
dukte und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes.
Im Zuge des Umweltmanagements an den Produktionsstandorten in Ranshofen, Karlsruhe und Über-
see erfolgt die detaillierte Betrachtung der Chancen, Risiken und Auswirkungen im Bereich Abfall
und Ressourcenmanagement inkl. Wasserverbrauch. Eine hohe Recyclingkompetenz, insbesondere
bei stärker verunreinigten Schrotten, sowie anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung bilden
dabei die Basis für die Innovation nachhaltiger Produkte. Durch das Recycling von Aluminium lassen
sich gegenüber der Primäraluminiumerzeugung bis zu 95 % der Energie einsparen. Dies bringt nicht
nur einen ökologischen Vorteil, sondern liefert auch einen wesentlichen Beitrag zu Reduktion von
Treibhausgasemissionen. Als weitere Chance findet sich z.B. die hohe Recyclingfähigkeit von Alumi-
nium. Ein positiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet die AMAG unter anderem durch das „Zero
Waste to Landfill“-Prinzip.
Der Einsatz von Primäraluminium und externer Walzbarren mit, wenn erforderlich, einem niedrigen
CO
2
-Fußabdruck, kombiniert mit einem Rezyklatgehalt sowie einer ressourcenschonenden Produktion
sind der Schlüssel für die Herstellung von Guss- und Walzprodukten mit einem garantiert niedrigen
Fußabdruck. Die Erfüllung der Anforderungen für die Berechnung des CO
2
-Fußabdruckes gemäß ISO
14067 wurde von einer unabhängigen Stelle verifiziert. Weitere Informationen finden sich im Kapitel
E1 – Klimawandel
.
Verschärfungen der Gesetzeslage z.B. im Bereich des Umwelt-, Chemikalien- und Abfallrechts sowie
Markt- und Technologieentwicklungen werden im Risikomanagement abgebildet. Durch die Betrach-
tung der Rohstoffversorgung der Standorte erfolgt eine Ableitung der Risiken und Chancen entlang
der Lieferkette.
Als Grundlage für die Bewertung dienen die Ergebnisse der Kontextanalyse sowie die Ermittlungen
der Umweltaspekte und -auswirkungen aus dem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 sowie
das AMAG-Risikomanagement.
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen werden im AMAG-
Risikomanagement abgebildet.
(ESRS E5-6)
Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, IRO-1)
Interessierte Gruppen werden im Zuge des Stakeholdermanagements einbezogen. Wesentliche Sta-
keholder sind unter anderem Geschäftspartner wie z.B. Lieferanten oder Kunden, welche durch Ab-
fragen und Austausch im Zuge des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements sowie durch per-
sönliche Gespräche auf Messen sowie in Terminen einbezogen werden. Kunden erhalten Auskünfte
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
67
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
über z.B. den Recyclinganteil in den Produkten und werden aktiv über Möglichkeiten von Closed-
Loop-Vereinbarungen informiert. Ressourcenverbräuche und Informationen über Abfälle werden
transparent in der nichtfinanziellen Erklärung offengelegt.
Die Öffentlichkeit sowie Anrainer:innen und weitere interessierte Parteien werden über die Kreislauf-
wirtschaft als zentrale Säule des Geschäftsmodells unter anderem durch z.B. Vorträge im AMAG-
Forum, soziale Medien sowie in den AluReports und auf der Homepage aktiv informiert.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E5-1)
Die Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungskette ist Teil der Un-
ternehmenspolitik. Der Erhalt von nicht erneuerbaren Ressourcen für künftige Generationen hat für
AMAG höchste Priorität. Das Unternehmen setzt auf ein breites Lieferantenportfolio. Durch z.B. Rah-
menverträge mit professionellen Metallhändlern in langjähriger Geschäftsbeziehung und größeren
Entfallstellen sowie durch internationale Streuung der Bezugsquellen wird das Versorgungsrisiko mi-
nimiert.
Die nachhaltige Beschaffung und Nutzung von erneuerbaren Rohstoffen ist bei AMAG vorrangig bei
Verpackungsmaterialien wie Papier und Holzplatten relevant und wird im Zuge des Umweltmanage-
ments behandelt.
RECYCLINGCENTER RANSHOFEN: Der Anlagenpark, welcher mit modernsten Technologien zur Me-
tallanalyse, Trennung und Sortierung ausgestattet ist, leistet für das Erreichen der Recycling-Ziele
einen wesentlichen Beitrag. Die Schrottbemusterung ist einer der wichtigsten Unterstützungspro-
zesse, welcher am Beginn der Prozesskette verankert ist. Alle eingehenden Schrottlieferungen am
Standort Ranshofen durchlaufen eine Radioaktivitätsprüfung, bevor sie zur Probenahme und Prüfung
weitergeleitet werden. Die Arbeitsabläufe sind in der Prüfanweisung Bemusterung festgelegt. Um
Vermischungen verschiedener Legierungen und damit verbundener Ansammlungen von unerwünsch-
ten Elementen zu vermeiden, ist eine sortenreine Trennung essenziell. Sensorgestützte Sortieranlagen
(LIBS- und XRT-Technologie) ermöglichen es AMAG, ausgewählte Mischschrotte nach chemischen
Eigenschaften bzw. der Zusammensetzung zu trennen. AMAG verfügt am Standort Ranshofen über
eine Vielzahl unterschiedlicher Schmelzöfen nach neuestem Stand der Technik, welche durch Auto-
matisierungs- und Digitalisierungsprozesse unterstützt werden.
ROHSTOFFEINKAUF UND EINKAUFSPRINZIPIEN: Die Abteilung Beschaffung stellt den zentralen
Einkauf von Hilfs- und Betriebsstoffen, Gemeinkostenmaterialien, Investitionsgütern, Energie und
Dienstleistungen sowie die Lagerhaltung für alle Gesellschaften am Standort Ranshofen sicher und
versteht sich als zentraler Dienstleister für alle betrieblichen Abteilungen.
Davon getrennt wird die Beschaffung von Primärmetallen und Walzbarren durch AMAG metal und die
Beschaffung von Schrotten und Legiermetallen durch AMAG casting sowie AMAG metal sicherge-
stellt.
Hilfs- und Betriebsstoffe, Investitionsgüter und Dienstleistungen werden von Lieferanten bezogen,
welche in einem klar definierten Angebotsprozess ausgewählt und beauftragt werden. Spezifikationen,
Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Informationssicherheitsanforderungen sind Entschei-
dungsgrundlagen und werden durch den Bedarfsträger der Gesellschaften, in Zusammenarbeit mit
dem Einkauf, sichergestellt. Dabei werden im Allgemeinen Lieferanten bevorzugt, deren Manage-
mentsysteme nach ISO 9001/14001/45001 zertifiziert sind und die ein Sicherheitsmanagementsys-
tem betreiben sowie bei der Leistungserbringung auf einen effizienten Umgang mit Energie achten.
Die Einkaufsrichtlinie regelt den gesamten Beschaffungsprozess sowie die Kompetenzen der Abtei-
lung Beschaffung, die Kompetenzen der mit dem Einkauf beauftragten Personen und die Zusammen-
arbeit mit den übrigen Anforderungsstellen der AMAG-Gesellschaften.
Die Metallmanagement-Richtlinie regelt den Rohstoffhandel sowie den Umgang mit dem Alumini-
umpreisrisiko.
Die Richtlinie Außenwirtschaft und Exportkontrolle regelt die Einhaltung aller Rechtserfordernisse
des Außenwirtschaftsrechts (Compliance im grenzüberschreitenden Warenverkehr). Nähere Informa-
tionen finden sich im Kapitel
G1 – Unternehmensführung.
Die Aktivitäten von AMAG components zum Thema Rohstoffe umfassen vorrangig den Einkauf von
Halbzeugen aus Aluminium, Titan und Stahl, die über von Kunden zugelassenen Lieferanten bezogen
werden, sowie die Bereitstellung von sortenreinen Bearbeitungsschrotten zum Recycling. Die Stand-
orte Karlsruhe und Übersee werden schrittweise in den umfangreichen Prozess des verantwortungs-
vollen Beschaffungsmanagements integriert.
AMAG setzt sich für eine umweltfreundliche Produktion, ein verantwortungsvolles Ressourcenma-
nagement und soziale Verantwortung für den Standort und entlang der Lieferkette ein, was sich in
der Mitgliedschaft bei Aluminium Stewardship Initiativ (ASI) widerspiegelt. Integrität und Verläss-
lichkeit aller Beteiligten wird in den Geschäftsbeziehungen als wesentliche Voraussetzung für nach-
haltiges Wirtschaften betrachtet, dementsprechend wird von allen Geschäftspartnern erwartet, dass
diese der Verantwortung nachkommen, indem sie die zentralen Grundsätze des Unternehmens (siehe
Kapitel
G1 – Unternehmensführung
) in ihrer eigenen Geschäftspraktik aktiv unterstützen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
68
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Die Umsetzung ist für den Standort Ranshofen in einer internen Verfahrensanweisung geregelt. Nä-
here Informationen zu den zentralen Dokumenten zur Umsetzung der AMAG-Handlungsgrundsätze
sind im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
zu finden.
Die Verantwortung sowie die Anforderungen zur Umsetzung und Einhaltung dieser freiwilligen Ver-
pflichtungen sind in den Verfahrensanweisungen „Umsetzung des ASI Performance Standards“,
„Umsetzung des ASI Chain of Custody Standards“ sowie „ASI-bezogene Kommunikation“ festgelegt.
Regelmäßige Jour-Fixe-Termine sowie interne Audits stellen den interdisziplinären Austausch zwi-
schen den Fachabteilungen und die Einhaltung der Verpflichtungen sicher.
REGIONALE BESCHAFFUNG: Bei gleicher Qualität und gleichem Preis wird für den Standort Rans-
hofen den lokalen Lieferanten aus Oberösterreich bzw. dem Innviertel der Vorzug gegeben, um die
lokale Wertschöpfung zu fördern.
WASSERVERSORGUNG: Der Standort Ranshofen befindet sich über einem Grundwasserkörper, des-
sen Wasser mit rund 20 bis 40 l/Sek. (bezogen auf eine Breite von 100 m) unter dem Werksgelände
Richtung Enknach und Inn abfließt. Die Wasserversorgung am Standort Ranshofen erfolgt über drei
Wasserwerke. Wasserwerk 1 und 3 dienen der Nutzwasserbereitstellung und Wasserwerk 2 der Trink-
wasserversorgung gemeinsam mit der Stadtgemeinde Braunau. Die Wasserentsorgung erfolgt über
unterschiedliche Kanalsysteme (Regenwasserkanal, betrieblicher Schmutzwasserkanal und Kanal für
häusliche Abwässer) und Sickerwasserbecken am Werksgelände. Das Kühlwasser wird größtenteils im
Kreislauf geführt.
Durch Optimierungen der Kreislaufsysteme konnte der spezifische Nutzwasserverbrauch über die
Jahre hinweg annähernd konstant gehalten werden, wodurch die Nutzwasserentnahme trotz Produk-
tionssteigerung nur moderat gestiegen ist.
Die Nutz- und Trinkwasserversorgung am Standort Ranshofen erfolgt auf Basis einer wasserrechtli-
chen Genehmigung durch die Behörde. Die erlaubte Nutzwasserverwendung sowie die zulässigen
Einleitemengen in den Kanal sind entsprechend der für AMAG festgelegten Mengen begrenzt und
werden überwacht. Darüber hinaus erfolgt ebenso eine Messung des Grundwasserspiegels.
Die Wasserentnahme erfolgt gemäß folgenden Prinzipien
:
› Wasser kann grundsätzlich direkt ohne chemische Aufbereitung und ohne Transport über große
Distanzen am AMAG-Standort Ranshofen verwendet werden.
› Die Entnahme von Trinkwasser erfolgt ausschließlich zum Zweck der Trinkwasserversorgung und
für die sanitäre Verwendung. Das anfallende Schmutzwasser wird über einen häuslichen Schmutz-
wasserkanal der Kläranlage Braunau zugeführt. Darüber hinaus ist die Löschwasserversorgung
(z.B. Hydranten) am Trinkwassernetz angeschlossen.
› Aus Gründen der Hygiene werden Trinkwasserleitungen, welche einen geringen Durchfluss haben,
regelmäßig gespült. Darüber hinaus werden Anlagenteile gereinigt und der regelmäßige
Wasseraustausch im Wasserturm für Trinkwasser sichergestellt. Soweit technisch möglich, werden
diese Wässer als Nutzwasser den AMAG-Prozessen zugeführt.
› Ein Großteil des entnommenen Nutzwassers wird zum Kühlen im Zuge der Gieß- , Walz- und
Wärmebehandlungsprozesse verwendet und kann gemäß festgelegten Parametern gemeinsam mit
einem Teil des Regenwassers unbelastet in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Ein großer
Teil der Anlagen ist bereits mit Kühlwasserkreisläufen zur Nutzwasserreduktion ausgestattet, neue
Anlagen werden nur mehr auf diese Weise ausgeführt.
› Durch Sickermulden wird das durch die Bodenschicht gefilterte Regenwasser wieder direkt dem
Grundwasserkörper zugeführt, sie tragen deshalb maßgeblich zum Erhalt eines natürlichen
Wasserkreislaufes bei. Dazu wurden am Werksgelände zahlreiche Sickerbecken und Sickermulden
errichtet, welche laufend gewartet werden. Die kontrollierte Niederschlagsrückhaltung in den
Versickerungsbecken reduziert zudem das Hochwasserrisiko und leistet einen positiven Beitrag
zur Grundwasserneubildung am Standort. Zusätzlich werden örtliche Kanalanlagen entlastet.
Damit die ordnungsgemäße Funktion der Becken und Mulden nachgewiesen und eine Verunrei-
nigung des Bodens ausgeschlossen werden können, werden regelmäßig Bodenproben gezogen
und von einem zertifizierten externen Dienstleister auf eine Vielzahl an Parametern untersucht.
› Ein sehr geringer Anteil des verwendeten Wassers wird gemäß prozesstechnischen Anforderungen
chemisch belastet. Diese betrieblichen Abwässer werden in Abwasserbehandlungsanlagen aufbe-
reitet. Die Ableitung erfolgt in den betrieblichen Schmutzwasserkanal und wird durch Messungen
der wesentlichen Parameter (Menge, Leitfähigkeit, pH-Wert etc.) laufend überwacht. Bei Mess-
wertüberschreitungen wird das Wasser automatisch in ein separates Becken geleitet und gelangt
von dort zur Entsorgung. Zusätzlich zur kontinuierlichen Messung über Sonden werden die
Abwasserproben im Zuge von zertifizierten Überwachungen von internen und externen Laboren
auf eine Vielzahl an Parametern regelmäßig untersucht.
Die Wasserversorgung und -entsorgung sowie die Überwachung der Wasserentnahme am Standort
Ranshofen erfolgen durch die AMAG service. Die Verantwortung zur Einhaltung der Grenzwerte ist bei
der Geschäftsführung sowie bei den einleitenden Betrieben im Rahmen von Indirekteinleiterverträgen
verankert.
An den Standorten Karlsruhe und Übersee erfolgt die Wasserversorgung über die städtische Wasser-
wirtschaft sowie am Standort Übersee zusätzlich über einen eigenen Brunnen. Die Wasserentsorgung
erfolgt über kommunale Kläranlagen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
69
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ABFALLHIERARCHIE: Die AMAG verpflichtet sich zu einer umweltgerechten Abfallwirtschaft. Ein
besonderes Augenmerk liegt bei der Einhaltung der Abfallhierarchie, insbesondere wird auf die Ab-
fallvermeidung und auf die gesetzeskonforme Entsorgung gefährlicher Abfälle (Altöl, Emulsionen,
Werkstättenabfälle, Filterstaub usw.) gelegt. An allen Standorten gilt ausschließlich der Ansatz: Ver-
meidung VOR Verwertung VOR Entsorgung. Die AMAG verfolgt somit das Zero Waste to Landfill-Ziel.
ABFALL- UND RESSOURCENMANAGEMENT INKL. WASSER: Der verantwortungsvolle Umgang mit
Rohstoffen und Wasser sowie die Reduktion von Abfällen ist Teil des betrieblichen Umweltschutzes,
welcher in organisatorischer Verantwortung in der Abteilung Managementsysteme verankert ist. Ab-
fälle werden am Standort Ranshofen lückenlos nach Abfallart und mengenmäßig zum Zweck der
Nachvollziehbarkeit laut Abfallnachweisverordnung erfasst. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-
gen werden die Abfälle an den Standorten Ranshofen, Karlsruhe und Übersee an konzessionierte
Unternehmen zur Entsorgung und Behandlung übergeben. Für die Standorte der AMAG components
erfolgt die Abholung der Abfälle durch lokale Entsorgungsunternehmen. Die Reduktion und Wieder-
verwertung von Abfällen sowie die Reduktion von Wasserverwendung ist in den Umweltleitlinien fest-
gehalten.
Eine interne Verfahrensanweisung regelt das Abfallmanagement (ausgenommen Aluminiumschrotte)
in der Produktion sowie im Verwaltungsbereich und gilt verbindlich für alle Gesellschaften der AMAG
am Standort Ranshofen. Für das betriebliche Sammeln und die Behandlung von gefährlichen Abfällen
sind abfallrechtliche Geschäftsführer:innen bestellt, für nicht gefährliche Abfälle sind verantwortliche
Personen benannt.
Für die Überwachung der Einhaltung des Abfallrechts tragen die Geschäftsführungen der Gesellschaf-
ten Verantwortung, diese werden durch die Umweltbeauftragten und am Standort Ranshofen durch
die Abfallbeauftragten fachlich unterstützt.
Die zentrale Abfalllogistik am Standort Ranshofen erfolgt durch AMAG service, welche auch das im
Jahr 2021 neu errichtete Abfallzwischenlager betreibt. Dort erfolgen die zentrale Sammlung und die
digitale Erfassung des Abfalls nach Art, Menge und Herkunft sowie des Verbleibs. Die Entsorgung
festgelegter Abfallströme, wie z.B. Filterstäube, Emulsionen und Salzschlacke, erfolgt direkt über die
Gesellschaften.
Maßnahmen (ESRS E5-2)
Die AMAG konzentriert sich seit Jahrzehnten auf die verantwortungsvolle und ressourcenschonende
Produktion von Aluminium. Durch das Engagement in maßgeblichen Initiativen und Verbänden (siehe
in Kapitel
G1
, Abschnitt
Mitgliedschaften in Verbänden
) wie etwa European Aluminium (EA) oder
Aluminium Deutschland (AD) sowie dem Verein deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) leistet
die AMAG wertvolle Beiträge zur Definition und Umsetzung nachhaltiger Standards in der Rohstoff-
beschaffung in der Aluminiumindustrie. Darüber hinaus erfolgt die Einhaltung und Umsetzung aller
gesetzlichen Vorschriften sowie die stetige Verfolgung der rechtlichen Entwicklungen durch die Ab-
teilung Managementsysteme. Im Geschäftsjahr 2024 wurden als nächste Schritte die umfangreichen
Anforderungen des ASI Performance Standards V3.1 sowie des CoC Standards V2.1 umgesetzt sowie
die erfolgreiche Rezertifizierung durchgeführt.
AMAG Ranshofen kauft unter anderem ASI-fähiges Material, also Primäraluminium bzw.
Walzbarren, und ASI-fähige Schrotte von ihren Vorlieferanten zu. Als ASI-fähige Schrotte gelten so-
genannte „Post-Consumer“-Schrotte, d.h. Schrotte, die bereits vom Endverbraucher genutzt wurden
bzw. ihrem gedachten Zweck gedient haben (beispielsweise gebrauchte Felgen, Aluminiumschrott
aus Altautos, benutzte Aluminiumverpackungen) sowie Aluminiumkrätze. Durch die Verarbeitung von
zertifiziertem Material aus einer engmaschig überwachten Vorlieferkette ist es möglich, Produkte als
ASI-zertifiziert auszuweisen. Diese Produkte bieten wiederum Kunden die Chance, verantwortungs-
volle Lieferketten von Aluminium und damit das Recycling von Schrotten und die nachhaltige Her-
stellung von Aluminium zu unterstützen.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte bereits als Vorbereitung interner Handhabungen hinsichtlich eines
künftigen EU-Lieferkettengesetzes die Anpassung der Einkaufsrichtlinie, der relevanten Verfahrens-
anweisung („nachhaltiges Beschaffungsmanagement“) sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen.
Die Produktionsstandorte der AMAG components leisten durch die sortenreine Trennung ihrer Bear-
beitungsrückstände wie z.B. Späne einen zentralen Beitrag zum Schließen der AMAG-Kreisläufe.
AMAG-PRIMÄRALUMINIUM: Der CO
2
-Fußabdruck einer Aluminiumelektrolyse wird maßgeblich von
der Energiequelle beeinflusst. Während der Einsatz von Strom aus Kohle oder Gas zu hohen CO
2
-
Emissionen führt, kann in der Elektrolyse Alouette zur Gänze auf erneuerbaren Strom aus Wasserkraft
zurückgegriffen werden, wodurch nahezu keine energiebedingten CO
2
-Emissionen entstehen. Durch
den hohen Wirkungsgrad der Anlagen und laufende Optimierungen werden die CO
2
-Emissionen zu-
dem geringgehalten. Die Emissionen des Primäraluminiums mit dem AMAG AL4
®
ever-Zertifikat lie-
gen bei maximal 4 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium. Im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von
14,8 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium (Quelle: IAI) entspricht dies einer Einsparung an Treibhaus-
gasemissionen von mehr als 70 Prozent. Die Verifizierung des CO
2
-Fußabruckes gemäß ISO 14067
für das AMAG-Primäraluminium von ≤ 4 t CO
2
durch LRQA konnte im Geschäftsjahr erfolgreich ab-
geschlossen werden.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
70
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
CLOSED-LOOP: Aluminium ist in der Theorie zu 100 % ohne Qualitätsverlust recycelbar, wodurch
sich die Nutzungsdauer des Materials verlängert. Zur Ausweitung ressourcenschonender Closed-Loop-
Beziehungen werden laufend Gespräche geführt und Verträge mit Kunden abgeschlossen bzw. beste-
hende Verträge verlängert. Weitere Potenziale werden laufend ermittelt. Durch diese Kooperationen
ist zum einen für den Kunden die stoffliche Verwertung des Aluminiums in hoher Qualität sicherge-
stellt und zum anderen führt die Rücklieferung von Schrotten zur Schließung der Materialkreisläufe.
Darüber hinaus setzt AMAG zur strategischen Rohstoffsicherung weiter auf ein breites Lieferanten-
portfolio und ist im stetigen Austausch mit Geschäftspartnern.
ERWEITERUNG DER KAPAZITÄT DER SORTIERANLAGEN: Um das steigende Angebot an Misch-
schrotten künftig noch besser nutzen zu können, hat AMAG die Recyclingkapazitäten und Kompeten-
zen im Bereich der Schrottsortierung weiter ausgedehnt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleis-
tet, um die Versorgung mit Vormaterial für hochwertige Legierungen sicherzustellen.
FORSCHUNGSPROJEKTE: Im Zuge des Forschungsprojektes „SMA²RT“ (Simulation, Messung und
Automation von Aluminium-Recycling-Technologien) soll der Energieverbrauch der Schmelzöfen
durch die effiziente Nutzung der eingesetzten Schrotte basierend auf den Abgaswerten reduziert so-
wie die Steigerung des Einsatzes von sekundären Rohstoffen mit organischen Anhaftungen optimiert
werden. Aktuell werden als finale Schritte die erforderlichen Anlagenverfügbarkeiten sichergestellt,
die Datenanalyse abgeschlossen und die erforderlichen Daten in die Schmelzofensteuerung für deren
Anwendung in der Ofenregelung integriert.
Eine umfassende Charakterisierung von Schrotten mit organischen Anhaftungen sowie die Entwick-
lung einer neuen Auswertungsmethodik als Basis für automatische Schmelzprogramme wird im For-
schungsprojekt „SCRA
d
P“ (Schrottcharakterisierung für Recycling-, Automatisierungs- und Digitali-
sierungsprozesse) untersucht. Die Inbetriebnahme des neuen Bemusterungsofens sowie die system-
technische Anbindung ist am Laufen. Erste erfolgreiche Versuche für die Charakterisierung von
Schrotten mit organischen Anhaftungen wurden bereits durchgeführt und sind wesentlicher Input für
die schrittweise Automatisierung der Schmelzöfen.
Als Teil des DREAM-Projektes (Dynamische Rechnung von Einsatzmaterialien durch automatische
Metallanalytik) erfolgt die kontinuierliche Analyse der Schmelze am Schachtschmelzofen. Projektziel
ist, eine bessere Ausnutzung der Analysetoleranzen zu erzielen und Fehlchargen zu vermeiden. Dar-
über hinaus wurde eine Machbarkeitsanalyse zur fahrzeugbasierten automatisierten Materialverfol-
gung und automatischen Bestandsüberwachung gestartet.
Neues Projekt „ART“ (Aluminium Recycling Technology):
Projektziel ist die Einführung neuer Stoff-
ströme für das Recycling zur Erweiterung der Vormaterialbasis und Sicherung der wirtschaftlichen
Schrottversorgung für die Gießerei.
Durch die Abteilung Prozessoptimierung werden gezielt Projekte zur Optimierung des Energieverbrau-
ches, Reduktion des Einsatzes von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie zur Standardisierung der Prozess-
führung (Chargierreihenfolge, Salzeinsatz etc.) durchgeführt. Nähere Informationen zu Energieeffizi-
enz finden sich im Kapitel
E1 – Klimawandel
.
Eine detaillierte Beschreibung der AMAG-Forschungsaktivitäten findet sich im Kapitel
G1 – Unter-
nehmensführung
.
ABFALLREDUKTION: Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Energie- und Umweltpro-
gramm werden Abfallreduktionspotenziale evaluiert und Projekte umgesetzt. Im Umweltmanagement
wird das Thema behandelt sowie dokumentiert und, wenn erforderlich, werden entsprechende Maß-
nahmen abgeleitet.
Die Mitarbeiter:innen werden über KVP-Bildschirme regelmäßig zum Thema Abfallreduktion und rich-
tiger Entsorgung geschult. Die KVP-Bildschirme sind in den Werkshallen an Sammelplätzen ange-
bracht und benachrichtigen zum einen die Mitarbeiter:innen über Unternehmensangelegenheiten,
zum anderen dienen die Bildschirme auch zu inhaltlichen Schulungen und als Informationsquelle
direkt am Arbeitsplatz.
INSTALLATION VON WASSERSPENDERN: In Österreich wurde mit 1. Jänner 2025 ein Pfandsystem
für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Dies wurde zum Anlass genommen, um die bisherige
Getränkeversorgung in der AMAG mit Süßgetränken und Mineralwasser in Flaschen umzustellen. Zu-
sätzlich zum Leitungswasserangebot wurden Teeküchen und Sozialräume der AMAG am Standort
Ranshofen mit Wasserspendern, die das Leitungswasser kühlen und bei Bedarf mit Kohlensäure an-
reichern, ausgestattet. Die Süßgetränkebestellungen werden eingestellt. Durch diese Maßnahmen
vermeidet die AMAG 290.000 PET-Flaschen und 15 Tonnen Abfall pro Jahr.
REGENWASSERMANAGEMENT: In Summe ist eine Fläche von etwa 4,5 Hektar des Werksgeländes
als Versickerungsfläche angelegt. Über diese Sickerflächen werden mehr als 100 Hektar an Dach-
und Werksgeländeflächen entwässert. Die Wartung und Reinigung der Sickermulden durch z.B.
externe Dienstleister werden regelmäßig durchgeführt.
NUTZWASSER: Bereits 2022 wurden quantifizierbare Optimierungspotenziale zur Reduktion der
Nutzwasserverwendung erhoben und ein Maßnahmenplan dazu erstellt. Die Umsetzung von ersten
konkreten Projekten wird im Energie- und Umweltprogramm erfasst und verfolgt. Im Zuge der Errich-
tung der neuen Bandveredelungsanlage am Standort Ranshofen erfolgte die Investition in eine neue
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
71
integrierte Abwasserbehandlungsanlage, wodurch der spezifische Wasserverbrauch reduziert bzw. ge-
ringgehalten werden kann. Die Anlage wurde im Geschäftsjahr 2024 in Betrieb genommen, im Be-
richtsjahr 2024 erfolgte noch ein Parallelbetrieb zur Bestandsanlage.
Durch die Abteilung Prozessoptimierung werden gezielt Projekte zur Optimierung des Energieverbrau-
ches, Reduktion des Einsatzes von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Wasser und zur Standardisierung
der Prozessführung (Rohstoffeinsatz, Chargierreihenfolge, Salzeinsatz etc.) durchgeführt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS E5-3)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Beibehaltung der Recyclingfähig-
keit und Kreislauforientierung der
AMAG-Produkte von 100 %.
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 100 %
100 %
100 %
Beibehaltung der durchschnittli-
chen Schrotteinsatzrate in den
Gießereien im Bereich von 75 bis
80 % (alle Schrotte inkl. Kreislauf
bezogen auf den Gießereigesamt-
einsatz)
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 76,0 % 76,1 % 75 - 80 %
Beschaffung von zertifizierten und
nachhaltigen Rohstoffen, um den
kundenseitigen Bedarf zu decken,
durch:
Steigerung bzw. Beibehaltung des
Anteils von ASI-zertifizierten
Schrotten auf mehr als 35 %
2024 und
jährlich
fortlaufend
erreicht 43 % 39 % 35 %
Beschaffung von mindestens
45.000 Tonnen ASI-zertifiziertem
Aluminium in Form von Walzbarren
und Primäraluminium
2024
verzögert 44.800 t 46.200 t -
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025
mittelfristig
2024 2023
Beschaffung von Primäralumi-
nium und Walzbarren aus zertifi-
zierten nachhaltigen Quellen,
z.B. ASI Performance Standard
(bezogen auf das Beschaffungs-
volumen)
2025
NEU -
-
> 90 %
Externe Verifizierung von AMAG-
Primäraluminium als Low Carbon
Aluminium (≤4 t CO
2
für Scope
1-3), um den zukünftigen Bedarf
an Low Carbon Metall für
Ranshofen abzusichern
2024
erreicht
Erfolgreiche
Zertifizierung
-
-
Vermeidung bzw. Reduktion von
Abfällen:
Produktionsspezifische Abfall-
menge <16 kg/t am integrierten
Standort Ranshofen
2024
verzögert 18,4 kg/t 18,9 kg/t 16 kg/t
Effiziente und sparsame Verwen-
dung von Wasser:
Begrenzung der spezifischen Nutz-
wasserentnahme bei 6 m
3
/t für den
integrierten Standort Ranshofen
mit Recycling, Gießerei und Walz-
werk
2024
erreicht 5,1 m³/t 5,7 m³/t 6 m³/t
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
72
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Die Ziele der Recyclingfähigkeit und Kreislauforientierung beziehen sich auf alle AMAG-Produkte und
sollen zum allgemeinen Verständnis der Materialeigenschaften von Aluminium und weiterer AMAG-
Komponenten beitragen. AMAG-Produkte können ohne weitere Vorbehandlungsschritte unmittelbar
dem Recycling zugeführt werden. Die Beibehaltung des unternehmensspezifischen Zieles der hohen
Schrotteinsatzrate legt die kreislauforientierte Materialnutzungsrate der AMAG-Gießereien offen und
leistet einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung des Primärrohstoffeinsatzes. Die Beschaffung von
mindestens 45.000 Tonnen ASI-zertifiziertem Aluminium in Form von Walzbarren und Primäralumi-
nium liegt mit 44.800 t auf dem Zielniveau. Durch die externe Verifizierung von AMAG-Primäralumi-
nium als Low Carbon Aluminium (≤4 t CO
2
für Scope 1-3) kann der zukünftige Bedarf an Low Carbon
Metall für Ranshofen abgesichert werden.
Das Ziel zur Vermeidung bzw. Reduktion von Abfällen mit einer produktionsspezifischen Abfallmenge
<16 kg/t am integrierten Standort Ranshofen ist bezogen auf die Abfallhierarchie (Vermeidung vor
Verwertung vor Entsorgung). Die Steigerung der spezifischen Abfallmenge erklärt sich durch die War-
tungs- und Instandhaltungstätigkeiten sowie die Inbetriebnahme der neuen Bandveredelungsanlage
bzw. der Stilllegung der Bandbeize. Die Begrenzung der spezifischen Nutzwasserentnahme bei 6 m³/t
führt zu einer effizienten und sparsamen Verwendung von Wasser. Beide Zielwerte sind unterneh-
mensspezifische Schwellenwerte, welche sich zum einen auf den Anlagenpark und die Produktion
nach dem Stand der Technik beziehen und zum anderen die Steigerung der Wertschöpfungstiefe
einbeziehen. Die Verantwortung zur Einhaltung der Schwellenwerte ist bei der jeweiligen Geschäfts-
führung verankert.
Die festgelegten Ziele tragen zur operativen Umsetzung der AMAG-Geschäftsstrategie wie z.B. einem
verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen, dem Aluminium-Recycling sowie der nachhaltigen Be-
schaffung von Vormaterialien und dem Schließen von Materialkreisläufen bei und sind freiwillig.
Die Festlegung freiwilliger Ziele zur nachhaltigen Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen
ist für AMAG vor allem bei Verpackungsmaterialien wie Papier und Karton relevant und wird derzeit
im Rahmen des Umweltmanagements evaluiert und gegebenenfalls in das Energie- und Umweltpro-
gramm 2025 aufgenommen.
Kennzahlen zum Ressourcenzufluss (ESRS E5-4)
ROHSTOFFE UND WASSER: Die wesentlichen Ressourcen zur Herstellung von Aluminiumhalbzeugen
und -komponenten sind Aluminiumschrott, Primäraluminium- und Walzbarren und Legiermetalle, wie
z.B. Magnesium, Silizium, Mangan, Kupfer und Zink sowie Halbzeuge aus Aluminium, Titan und
Eisen zur Komponentenherstellung bei AMAG components. Darüber hinaus werden in der Produktion
noch Kühl- und Prozesswasser, welche nicht im Kreis geführt werden können, sowie Hilfs- und Be-
triebsstoffe verwendet.
Die Anzahl der Aluminiumschrott-Lieferanten beträgt 159 (2023: 153). 16 Hauptlieferanten (2023:
16) decken 50 % des gesamten Schrottbedarfs ab.
Die Mengen der berichteten Rohstoffe sind die Gewichte gemäß AMAG-Eingangskontrolle bei Schrot-
ten, Primäraluminium, Walzbarren und Legiermetallen. Die Bestimmung der Nutzwassermengen er-
folgt über Wasserzähler der Wasserwerke bzw. der Abrechnungen der kommunalen Wassergesell-
schaft.
Aluminium sowie Titan und auch Legiermetalle wie Kupfer, Magnesium, Mangan etc. sowie das Alu-
miniumerz Bauxit und Tonerde stehen auf der Liste der kritischen und strategischen Rohstoffe gemäß
Annex II der Verordnung (EU) 2024/1252 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer
sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Im Herstellungsprozess kommen
keine seltenen Erden zum Einsatz.
Zur Herstellung der AMAG-Produkte werden keine biologischen Materialien (exkl. Verpackungen) ein-
gesetzt.
Im Berichtsjahr 2024 wurden keine Konfliktmineralien bezogen.
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73
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AMAG Austria Metall AG
Externer Bezug von Rohmaterial*
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2024 2023
Rohstoffe (exklusive Wasser)
Aluminiumschrott extern t 130.700 132.300
Primäraluminium t 81.600 84.800
Walzbarren t 51.500 56.400
Legiermetalle t 8.500 8.700
Aluminiumhalbzeuge t 3.590 1.610
Titanhalbzeuge t 140 30
Stahlhalbzeuge t 520 300
gesamt t 276.600 284.100
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
Im Geschäftsjahr 2024 belief sich der Schrotteinsatz (Zukauf externer Schrotte sowie Kreislaufschrott
aus der eigenen Produktion) auf rund 294.700 Tonnen (2023: 295.500 Tonnen). Das entspricht
einer Schrotteinsatzsatze von 76,0 % (2023: 76,1 %) im Durchschnitt über alle Produkte.
Die spezifische Nutzwasserentnahme belief sich am Standort Ranshofen 2024 auf 5,1 m
3
/t (2023:
5,7 m
3
/t). Die Verringerung der Nutzwasserentnahme ergibt sich aus der Änderung des Produktions-
mix und der Auslastung. Die Trinkwasserförderung, bezogen auf die entnommenen Mengen der AMAG
Ranshofen, anderer Firmen am Standort und der Stadtgemeinde Braunau, betrug 157.000 m
3
(2023:
113.000 m
3
). Die Nutzwasserförderung inklusive standortansässiger Fremdfirmen belief sich auf
3.263.000 m
3
(2023: 3.611.000 m
3
).
ROHSTOFFE IN DER LIEFERKETTE: Wesentliche Rohstoffe in der Lieferkette sind Bauxit und
Tonerde zur Herstellung von Primäraluminium.
WESENTLICHER ANLAGENZUGANG: Im Berichtszeitraum erfolgte als wesentlicher Anlagenzugang
die Inbetriebnahme der neuen Bandveredelungsanlage.
VERPACKUNGEN: Für einen sicheren Transport kommen Verpackungsmaterialien aus Holz, Papier
und Kunststoffen zum Einsatz. Zur Bestimmung der Verpackungsmaterialien werden für Ranshofen
die tatsächlichen Gewichte herangezogen. Für die Ermittlung der Menge an Verpackungsmaterialien
für AMAG components erfolgt eine quantitative Schätzung basierend auf den Bestellmengen an Ver-
packungsmaterialien des Standortes Übersee. Darüber hinaus werden für den Komponententransport
wiederverwendbare Transportcontainer (rund 180 Stück) verwendet.
Externer Bezug von Verpackungsmaterial*
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2024 2023
Verpackungen
Kunststoff t 40 63
Holz t 172 181
Papier t 7 8
Eisen t 3 5
Verpackungen für Komponenten t 33 39
gesamt t 256 296
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
Der Anteil an biologischen Materialien bei Verpackungen liegt bei rund 70 % (2023: 64%). Holz zur
Herstellung der Transportpaletten wird durch Lieferanten ausschließlich aus nachhaltiger Holzwirt-
schaft (PEFC-Zertifizierung) oder regionaler Forstwirtschaft (Deutschland und Österreich) bezogen.
Somit liegt der Anteil an Holzpaletten, welche nachhaltig beschafft werden, bei 100 %.
Aufgrund der Fokussierung auf die Stoffströme der Hauptrohstoffe ist der technisch mögliche Einsatz
von Sekundärrohstoffen zur Herstellung von Verpackungen sowie der Anteil an Rezyklaten noch nicht
durchgängig bekannt. Bei Stretchfolien ist der Einsatz von Sekundärrohstoffen aufgrund der techni-
schen Anforderungen für die AMAG-Anwendung nach Herstellerangaben derzeit noch nicht umsetz-
bar.
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Kennzahlen zum Ressourcenabfluss einschließlich Abfall (ESRS E5-5)
Die Strategien des Unternehmens zur Verringerung des Abfallaufkommens und zur Abfallbewirtschaf-
tung findet sich im Abschnitt
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
.
AMAG-Aluminiumhalbzeuge, -Gusslegierungen und -Komponenten können zu 100 % recycelt werden
und werden unter dem Grundprinzip einer Kreislauforientierung gefertigt. Fertigungsschrotte der Kun-
den können z.B. im Closed-Loop-Ansatz wieder im Kreislauf geführt werden. Der technisch recycel-
bare Anteil der AMAG-Produkte einschließlich Verpackungen liegt bei 100 %.
Am Standort Ranshofen erfolgt die zentrale Abfalllogistik und die digitale Erfassung des Abfalls nach
Art, Menge und Herkunft sowie des Verbleibs durch AMAG service bzw. durch die operativen Gesell-
schaften. Die Erhebung der Abfallmengen an den Produktionsstandorten der AMAG components er-
folgt über die verrechneten Mengen, weitere Daten werden in Abstimmung mit den Abfallentsorgungs-
unternehmen erhoben.
Mit dem Geschäftsjahr 2024 befinden sich keine radioaktiven Strahlenquellen mehr bei AMAG. Die
letzte Punktquelle aus einem Dickenmessgerät wurde 2024 einer fachgerechten Entsorgung überge-
ben.
Die produktionsspezifischen Abfallkennzahlen exkl. Salzschlacke entsprechen dem Stand des Stich-
tages zum Reporting der Berichterstattung. Die finalen Kennzahlen werden fristgerecht durch die
abfallrechtliche Geschäftsführung der Behörde gemeldet und mit dem Geschäftsbericht 2025 veröf-
fentlicht.
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75
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Gesamtes Abfallaufkommen*
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
AMAG
Ranshofen (Österreich)
AMAG
Ranshofen (Österreich)
AMAG
components (Deutschland)
AMAG
components (Deutschland)
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Abfall (exkl. Salzschlacke)
bereinigt um Baustellenabfälle
gefährlicher Abfall t 6.510 5.570 6.140 5.300 370 270
nicht gefährlicher Abfall t 4.640 5.400 4.280 5.060 360 330
gesamt t 11.150 10.970 10.420 10.360 730 610
nicht recycelter Abfall
gesamt t 7.800 - 7.800 7.340 4 -
Anteil % 70 - 75 71 1 -
Abfälle zur Verwertung
gesamt t 4.120 - 3.390 3.820 730 -
Anteil % 37 - 33 37 99 -
Abfälle zur Beseitigung
gesamt t 7.040 - 7.030 6.540 4 -
Anteil % 63 - 67 63 1 -
spezifische Abfallmenge (exkl.
Salzschlacke)
gesamt kg/t - - 18,4 18,9 - -
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
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Detaillierte Aufschlüsselung des Abfallaufkommens nach verwerteten Abfällen
Ein-
heit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Abfälle zur
Verwertung (exkl.
Salzschlacke)
gesamt t 4.120 - 3.390 3.820 730 -
davon Vorbereitung
zur
Wiederverwendung
gefährliche Abfälle t 0 - 0 0 0 -
nicht gefährliche
Abfälle
t 0 - 0 0 0 -
gesamt t 0 - 0 0 0 -
davon Recycling
gefährliche Abfälle t 290 - 90 120 200 -
nicht gefährliche
Abfälle
t 2.720 - 2.540 2.900 180 -
gesamt t 3.000 - 2.620 3.020 380 -
davon sonstige
Verwertungs-
verfahren
gefährliche Abfälle t 350 - 180 200 170 -
nicht gefährliche
Abfälle
t 770 - 590 600 180 -
gesamt t 1.120 - 770 800 350 -
Detaillierte Aufschlüsselung des Abfallaufkommens nach beseitigten Abfällen
Ein-
heit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Abfälle zur
Beseitigung (exkl.
Salzschlacke)
gesamt t 7.040 - 7.030 6.540 4 -
davon Verbrennung
gefährliche Abfälle t 130 - 120 130 4 -
nicht gefährliche
Abfälle
t 10 - 10 10 0 -
gesamt t 140 - 130 150 4 -
davon Deponierung
gefährliche Abfälle t 0 - 0 0 <1 -
nicht gefährliche
Abfälle
t 20 - 20 10 0 -
gesamt t 20 - 20 10 <1 -
davon sonstige
Entsorgungs-
verfahren
-
gefährliche Abfälle t 5.760 - 5.760 4.840 0 -
nicht gefährliche
Abfälle
t 1.130 - 1.130 1.540 0 -
gesamt t 6.880 - 6.880 6.380 0 -
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SALZSCHLACKE: Salzschlacke zählt mit 39.000 t (2023: 34.940 t) zur mengenmäßig größten Ab-
fallfraktion bei AMAG und entsteht durch das Schmelzen von Schrotten unter Salz. Diese zu Beginn
flüssig und anschließend krümelige Salzschlacke wird abgekühlt und Restaluminium, Salz und Oxide
werden im Zuge einer stofflichen Verwertung voneinander getrennt. Das dabei rückgewonnene Salz
und Aluminium können im Sinne einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft dem Recyclingprozess er-
neut zugeführt werden. Die Anlieferung zu den Verwertern erfolgt per Bahn. Der rezyklierte oxidische
Reststoff wird z.B. in der Zementindustrie eingesetzt. Das dabei rückgewonnene Salz kann wieder in
der Gießerei als Schmelzsalz eingesetzt werden.
Die Schulung zum Abfallmanagement absolvieren am Standort Ranshofen 98 % der Mitarbeitenden
über die Schulungsplattform ALEX. Aus diesem Adressatenkreis haben bis zum 31. Dezember 2024
98 % die Schulung abgeschlossen. Bei AMAG components wird die Schulung jährlich durch die
Umweltbeauftragten durchgeführt.
(Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
(ESRS E5-6)
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2024 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell zwi-
schen niedrig und bedeutend (3 bis 50 Mio. EUR) eingestuft.
Mögliche positive finanzielle Effekte ergeben sich aufgrund des Wettbewerbsvorteils der AMAG durch
hohe Recyclingquoten in den Produkten, welche zum einen durch eine geeignete Beschaffungsstra-
tegie und zum anderen durch den jahrzehntelangen Fokus auf Recycling – und damit verbunden der
entsprechenden Anlagentechnik in der Gießerei sowie im Recyclingcenter Ranshofen – erreicht wer-
den, wodurch Kosten eingespart, Ressourcen geschont und die Umweltbilanz der Produkte nachhaltig
verbessert werden können. Darüber hinaus weist Aluminium die Materialeigenschaft auf, dass es zu
100% recyclebar ist und somit im Kreislauf gehalten werden kann.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
78
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
C INFORMATIONEN ZUM BEREICH SOZIALES (SOCIAL)
GLIEDERUNG
S1 –
Arbeitskräfte des Unternehmens
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)
› Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, S1-2)
› Berichtsgrundsätze zu Kennzahlen im Bereich S1
› B
B
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n
g
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-6)
Kennzahlen (S1-6, S1-7, S1-8, S-15)
›
B
B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-3, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-14)
Kennzahlen (S1-14)
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-19)
Kennzahlen (S1-9, S1-12, S1-16)
› B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1
-9)
Kennzahlen (S1-13)
› B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-3, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5)
Kennzahlen (S1-17)
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)
› Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, S2-2)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S2-1, S2-3, S2-4)
› Ziele und Ergebnisse (S2-5)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
79
S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
Thema nach ESRS
Schlüssel-
Stakeholder-
Gruppen Auswirkungen
Eigenschaft
& Status
Verursachung
/ Beitrag /
direkte Ver-
bindung Lokalisierung
Zeit-
horizont Konzepte, Maßnahmen und Aktivitäten
Arbeitsbedingungen:
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, ein-
schließlich der Existenz von
Betriebsräten
Tarifverhandlungen
Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
Mitarbeitende
Faire und transparente Arbeitsbedingun-
gen fördern ein positives Betriebsklima
und sind die Basis für eine langjährige
Mitarbeiter:innenbeziehung.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben; Betriebsverein-
barungen (u.a. zur Lohn- und Gehaltsordnung, Arbeits-
zeit, Home-Office) gemäß dem Günstigkeitsprinzip;
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Richtlinie zum
respektvollen Umgang; Betriebsrat (Ranshofen und
Karlsruhe); AMAG-Anlaufstellen (u.a. A MAG Compliance
Line, Frauenbeauftragte etc.); Mitarbeitendenziel- und
-entwicklungsgespräch (MAZEG); Firmenevents zur
Stärkung des sozialen Dialogs
Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
Mitarbeitende
Die Sicherstellung und Optimierung eines
sicheren Arbeitsumfeldes vermindern das
Risiko für Arbeitsunfälle und fördern ge-
genseitige Rücksichtnahme.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Zertifizierung nach ISO 45001 am Standort Ranshofen;
Unterweisungen für Mitarbeitende und Fremdfirmen;
Umsetzung des jährl. Arbeitssicherheitsprogramms;
Maßnahmen der Arbeitsmedizin (u.a. ärztl. Versorgung
und Beratung am Standort Ranshofen); Arbeitsplatzeva-
luierungen; Sicherheitsschulungen; Präventionskon-
zepte; Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung
Verletzungen und Arbeitsunfälle aufgrund
fehlender Einhaltung und Berücksichti-
gung geltender Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzstandards durch AMAG-Mitar-
beitende.
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Analyse der Verletzungsursachen und Festlegen von
Schwerpunktthemen; gezielte Schulungen;
Erstellen von Sicherheitsvideos als Unterstützung zu den
Unterweisungsunterlagen; persönliche Schutzausrüs-
tung; Auditierung (u.a. basierend auf ISO 45001)
Aus- und Weiterbildung Mitarbeitende
Durch eine breite Lehrlingsausbildung
und verschiedene Weiterbildungsmaßnah-
men für alle Mitarbeitenden werden eine
fundiert ausgebildete Belegschaft und ein
hohes Kompetenzniveau gefördert, was
wiederum einen zentralen Faktor für eine
stabile Auftragslage und die Position der
AMAG als Hersteller von Premium-Alumi-
niumprodukten darstellt.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Qualifizierungsprogramme; Aus- und Weiterbildungspro-
gramme; Lehrlingsausbildung und duale Berufsausbil-
dung; Evaluierung und ggf. Erweiterung von AMAG-
Schulungsangeboten (u.a. vermehrte Bereitstellung von
E-Learnings zur persönlichen Weiterentwicklung);
Competence-System; Mitarbeitendenzielsetzungs- und
-entwicklungsgespräche (MAZEG)
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
80
Thema nach ESRS
Schlüssel-
Stakeholder-
Gruppen Auswirkungen
Eigenschaft
& Status
Verursachung
/ Beitrag /
direkte Ver-
bindung Lokalisierung
Zeit-
horizont Konzepte, Maßnahmen und Aktivitäten
Aus- und Weiterbildung Mitarbeitende
Ein betriebliches Ideenmanagement dient
als Anreizsystem für Mitarbeitende, Ideen
aktiv einzubringen, womit einerseits ein
positives und innovatives Betriebsklima
gefördert und andererseits die Marktposi-
tion der AMAG gestärkt wird.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP); KVP-Preis
für Mitarbeitende; Nutzbarmachung spezifischer Erfah-
rungen und individueller Kreativität von Mitarbeitenden
Diversität und Chancen-
gleichheit:
Gleichstellung der Geschlech-
ter und gleicher Lohn für
gleiche Arbeit
Beschäftigung und Inklusion
von Menschen mit Behinde-
rungen
Vielfalt
Maßnahmen gegen Gewalt
und Belästigung am Arbeits-
platz
Mitarbeitende
Die Förderung von Diversität u.a. durch
Ziele, Angebote sowie Maßnahmen erzie-
len nicht nur einen Mehrwert für AMAG
als Unternehmen (stabile Belegschafts-
zahlen, motivierte Arbeitnehmer:innen),
sondern auch für die Mitarbeitenden
(offenes Betriebsklima, Förderung von
Potenzialen).
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Richtlinie zum
respektvollen Umgang; Personalentwicklungsmaßnah-
men; Teilnahme an Frauenförderungs- und Diversitäts-
initiativen; Kooperationen mit Universitäten und Schu-
len; Durchführung von Infotagen und Führungen;
Vergabe von Projektarbeiten; Beitrag zur Diversität und
zum sozialen Dialog unterschiedlicher Kulturen durch
Zusammenarbeit verschiedener Nationen am Standort
Eine respektvolle, diskriminierungsfreie
Unternehmenskultur, die aktiv kommuni-
ziert und gelebt wird, trägt zum Wohlbe-
finden der Belegschaft und zu einer lang-
fristigen Mitarbeitendenbindung bei.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Richtlinie zum
respektvollen Umgang; Unterstützung von Unterneh-
mensveranstaltungen zur Stärkung der Gemeinschaft;
AMAG-Anlaufstellen (u.a. Arbeitspsychologe, Frauenbe-
auftragte, A MAG Compliance Line etc.)
Menschenrechte
(weitere arbeitsbezogene
Rechte):
Datenschutz
Mitarbeitende
Vertrauensvolle Basis zw. AMAG als Ar-
beitgeber und den Mitarbeitenden durch
wirkungsvolle Verhinderung von Verstößen
gegen den Schutz von Daten und der Pri-
vatsphäre.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Konzepte zur Wahrung der Betroffenenrechte und Prä-
vention bzw. Behebung von Datenschutzverletzungen;
Datenschutzteam & Datenschutzkoordinatoren;
Schulungen; interne und externe Audits
Verstoß gegen den Schutz von Daten und
der Privatsphäre sowie Vertrauensverlust
aufgrund fehlender Einhaltung und Be-
rücksichtigung geltender Standards durch
AMAG-Mitarbeitende.
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
81
OUTSIDE-IN-ANALYSE
Thema nach ESRS
Schlüssel-
Stakeholder-
Gruppen Risiken und Chancen
Eigenschaft &
Status Lokalisierung
Zeit-
horizont Konzepte, Maßnahmen und Aktivitäten
Arbeitsbedingungen:
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, ein-
schließlich der Existenz von
Betriebsräten
Tarifverhandlungen
Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
Mitarbeitende
Faire, ansprechende und förderliche Ar-
beitsbedingungen unterstützen eine hohe
Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit sowie
das Unternehmensimage der AMAG als
vertrauensvoller und integrer Geschäfts-
partner.
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben; Betriebsvereinbarungen
(u.a. zur Lohn- und Gehaltsordnung, Arbeitszeit, Home-Office)
gemäß dem Günstigkeitsprinzip; Verhaltenskodex, Menschen-
rechtskodex, Richtlinie zum respektvollen Umgang; Betriebsrat
am Standort Ranshofen; Mitarbeitendenziel- und -entwicklungs-
gespräch (MAZEG); AMAG-Anlaufstellen (u.a. A MAG Compliance
Line, Frauenbeauftragte etc.); Firmenevents zur Stärkung des
sozialen Dialogs
Aus- und Weiterbildung Mitarbeitende
Eine hohe Mitarbeitenden-Fluktuation be-
einträchtigt die Geschäftstätigkeit sowie
Wettbewerbsfähigkeit und hemmt den
Know-how-Aufbau.
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Stärkung der Arbeitgebermarke durch Mitarbeitendenbindung
(offene Unternehmenskultur, Benefits, Veranstaltungen, Feed-
backmöglichkeiten etc.); Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Menschenrechte
(weitere arbeitsbezogene
Rechte):
Datenschutz
Mitarbeitende
Geschäftspartner
Öffentlichkeit
(Cyber-)Angriffe auf Personaldaten sowie
Verstöße gegen den Schutz von Daten und
der Privatsphäre können finanzielle Schä-
den sowie mangelnde Vertrauenswürdig-
keit nach sich ziehen.
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISMS (Informationssicherheitsmanagement) nach ISO 27001;
TISAX-Zertifizierung; IT-Sicherheitsrundgänge und regelmäßige
Überprüfungen (Audits, Rezertifizierungen); kontinuierliche Ver-
besserung von Informationssicherheitsmaßnahmen; Erhöhung der
IT-Sicherheit im produktionsnahen Umfeld; Überarbeitung des
IT-Notfallmanagements; Schulungen zur Sensibilisierung der
Mitarbeiter:innen
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
82
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL (ESRS 2 SBM-3)
Als Arbeitgeber von mehr als 2.100 Arbeiter:innen und Angestellten ist AMAG stets bestrebt, der
Verantwortung gegenüber allen Mitarbeiter:innen nachzukommen. Gegenseitige Wertschätzung,
Vertrauen, Offenheit und Fairness im Umgang mit eigenen Mitarbeiter:innen, Leiharbeiter:innen so-
wie Kunden und Auftragnehmern sind die Eckpfeiler des unternehmerischen Handelns, kompetente
und motivierte Mitarbeiter:innen sind Grundlage eines funktionierenden Geschäftsmodells und ein
wesentlicher Schlüssel des Erfolgs des Unternehmens.
Die Achtung und Förderung der Einhaltung von Menschenrechten ist die oberste Prämisse eines fairen
und diskriminierungsfreien Miteinanders und ein Kernelement einer verantwortungsvollen Unterneh-
mensführung. Die Rechte der Mitarbeiter:innen genießen an allen AMAG-Standorten höchsten Schutz
und höchste Priorität.
AMAG baut auf gesunde, motivierte und kompetente Mitarbeiter:innen, weshalb die stete Weiterent-
wicklung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie maßgeschneiderte Aus-
und Weiterbildungsangebote zu den zentralen Rahmenbedingungen einer ehrlichen und verantwor-
tungsvollen Mitarbeiter:innenbeziehung gehören. Die Förderung von Know-how und damit verbundene
Maßnahmen zu einer langfristigen Mitarbeiter:innenbindung sichern für AMAG auf Dauer die Innova-
tionskraft und zukunftssichere Unternehmensentwicklung.
Eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung basiert zudem auf fairen und attraktiven Arbeitsbedin-
gungen, die neben arbeitsrechtlichen Vorgaben zusätzlich unternehmensinterne Benefits beinhalten.
Flexible Arbeitszeitmodelle, umfassende Gesundheitsangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten und
Veranstaltungen, Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement und zahlreiche
weitere Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten.
Die Förderung von Chancengleichheit und Diversität ist für ein stabiles und erfolgreiches Unterneh-
men ebenso unverzichtbar. Dementsprechend ist es für AMAG wichtig, die Vielfalt der
Mitarbeiter:innen anzuerkennen und sie als Chance für das Unternehmen zu betrachten. Ein wert-
schätzender Umgang ist auf allen Ebenen Voraussetzung dafür, Wohlbefinden und Zufriedenheit der
Mitarbeiter:innen zu sichern.
Die AMAG erzielt positive Auswirkungen auf ihre Belegschaft, indem sie ein sicheres Arbeitsumfeld
gewährleistet, Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte einhält und fördert sowie Kompetenzentwicklung
ermöglicht und Anreize zur Ideenentwicklung und somit zur aktiven Mitgestaltung des Unternehmens
schafft.
Potenziell negative Auswirkungen bzw. Risiken, die basierend auf der Abhängigkeit der AMAG von
ihren Mitarbeitenden festgestellt wurden, sind u.a. mangelhafte Talentakquise und Kompetenzent-
wicklung, eine hohe Fluktuation der Mitarbeitenden, unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaß-
nahmen und daraus resultierende Unfälle sowie psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz und Da-
tenschutzverstöße. Diese Auswirkungen und Risiken können zu erheblichen Beeinträchtigungen der
Geschäftstätigkeit führen und finanzielle sowie Imageeinbußen verursachen.
Um Diversität in der Belegschaft zu fördern und damit verbundene Chancen nutzen zu können, hat
sich die AMAG zum Ziel gesetzt, den Anteil weiblicher Lehrlinge und damit den Gesamtanteil der
Frauen im Unternehmen zu erhöhen. Aufgrund des stark industriell und technisch geprägten Ge-
schäftsfeldes des Unternehmens und der soziodemografischen Entwicklungen im Umfeld des Stan d-
ortes Ranshofen stellt sich die Zielerreichung als herausfordernd dar.
AMAG berücksichtigt angesichts ihrer Ambitionen und Ziele hinsichtlich eines Übergangs zu einer
CO
2
-neutralen Wirtschaft (siehe Abschnitt
E1
) auch die Notwendigkeit von sozial gerechten Bedin-
gungen (Just Transition) für alle betroffenen Stakeholder, insbesondere für AMAG-Beschäftigte. Da
Recyclingkompetenz und Innovationskraft seit jeher im Zentrum des Geschäftsmodells stehen, wer-
den Mitarbeiter:innen stetig motiviert, ihr Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und ihre Kompeten-
zen, speziell auch in Bezug auf ESG-Qualifikationen, zu erweitern. AMAG setzt bereits Maßnahmen
in Form von Teilnahmen an entsprechenden Tagungen bzw. Fortbildungsformaten (siehe im
Bereich
Menschenrechte
) um. Wesentliche Auswirkungen resultierend aus Übergangsplänen auf die Mitarbei-
tenden wurden in der AMAG nicht festgestellt.
Grundsätzlich sind von den wesentlichen Auswirkungen, Risiken sowie Chancen alle Mitarbeitenden
gleichermaßen betroffen. Die Ursachenevaluierung von Arbeitsunfällen zeigt, dass vor allem Tätigkei-
ten in Zusammenhang mit Produktionsvorgängen ein erhöhtes Verletzungspotenzial aufweisen. Dem-
entsprechend ist das Risiko für medizinische Zwischenfälle und Arbeitsunfälle für Arbeiter:innen in
der Produktion höher als für Angestellte.
Im Geschäftsjahr 2024 haben sich – bezogen auf die Risiken – keine unerwarteten finanziellen
Effekte gezeigt. Die erwarteten bzw. potenziellen finanziellen Effekte der im Zusammenhang mit der
eigenen Belegschaft festgestellten Risiken sind im Risikomanagement definiert und werden jährlich
zweimal bzw. anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Risiken werden sowohl im
inhärenten als auch im residualen Status bewertet und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die
Maßnahmen zur Prävention bzw. Minderung der Risiken werden aus dem laufenden Betrieb gedeckt.
Im Berichtszeitraum 2024 wurden hinsichtlich eigener Belegschaft im Vergleich zu den Vorjahren
keine neuen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen festgestellt.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
83
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Auch zu den bestehenden Konzepten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Neu im-
plementiert wurde die Richtlinie zum respektvollen Umgang in der AMAG, welche in den Bereichen
Diversität und Chancengleichheit
sowie
Menschenrechte
beschrieben wird.
Die Beschreibungen der Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen zu den wesentlichen Auswir-
kungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft sind den Bereichen
Arbeitsbedin-
gungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversität und Chancengleichheit, Aus- und Wei-
terbildung
sowie
Menschenrechte
zugeordnet.
EINBINDUNG DER BETROFFENEN STAKEHOLDER
(ESRS 2 SBM-2, S1-2)
Die Einbindung der Mitarbeitenden in die Ermittlung und das Verständnis wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen erfolgt u.a. durch den Betriebsrat und weitere Anlaufstellen, wie den Jugend-
vertrauensrat, die Frauenbeauftragte oder den Arbeitspsychologen. Der Betriebsrat stellt die wich-
tigste Vertretung der Mitarbeitenden innerhalb der AMAG dar und sorgt für die Interessenwahrung der
Angestellten und Arbeiter:innen in relevanten unternehmenspolitischen Entscheidungen.
Zudem gibt es ein jährliches Entwicklungs- und Zielerreichungsgespräch (MAZEG), in welchem die
Wahrnehmungen, Anliegen und Entwicklungspotenziale der Mitarbeitenden erfasst werden.
Über die unternehmensinterne App AMAG connect werden die Mitarbeiter:innen regelmäßig infor-
miert und sie können dort Feedback, Anregungen oder Meinungen teilen. Die App bietet somit die
Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion und fördert einen offenen Dialog.
Die AMAG Compliance Line kann sowohl von Mitarbeitenden als auch von externen Sta-
keholdern – auch anonym – genutzt werden, um konkrete Verstöße oder Verdachtsfälle
zu melden oder bezüglich persönlicher Anliegen eine Vertrauensperson zu kontaktieren.
In der ganzjährig zugänglichen Stakeholder-Befragung auf der AMAG-Homepage können
alle Interessierten ihre Einschätzungen zu den sozialen, ökologischen und wirtschaftli-
chen Auswirkungen des Unternehmens kundtun.
Weiters können alle Mitarbeitenden spezifische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen und
Ideen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) (siehe auch
G1 – Unterneh-
menskultur
) beisteuern und dabei helfen, die Relevanz bestimmter Themen zu erkennen und sie
aufzugreifen.
Während soziale Themen der Belegschaft eher bei der Personalabteilung, beim Betriebsrat oder an-
deren Anlaufstellen (u.a. Vertrauenspersonen, Arbeitspsychologe, Frauenbeauftragte) eingehen, wer-
den ökologische und geschäftsethische Themen in verschiedensten Abteilungen gesammelt. Im Zuge
der Wesentlichkeitsanalyse zu ESG-Themen als Vorbereitung des jährlichen Nachhaltigkeitspro-
gramms werden die gesammelten Daten durch die Nachhaltigkeitsabteilung zusammengeführt. Im
Nachhaltigkeitsgremium, an welchem Vorstand, Geschäftsführende und Fachbereichsleitungen teil-
nehmen, werden die Themen präsentiert, Ziele definiert und gegebenenfalls Maßnahmen beschlos-
sen.
Die Wirksamkeit des Austausches mit den Mitarbeitenden wird basierend auf Rückmeldungen via
verschiedener Anlaufstellen und Kanäle sowie anhand von Mitarbeiter:innenbefragungen bewertet.
GELTUNGSBEREICH DER ARBEITSBEDINGUNGEN: Die Rechte und Pflichten bezüglich Arbeitsbe-
dingungen, Diversität und Chancengleichheit sowie Menschenrechte gelten für die gesamte Beleg-
schaft, darin eingeschlossen sind auch alle Leiharbeiter:innen. Diese werden überwiegend in der Pro-
duktion eingesetzt. Die Rahmenbedingungen für die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften werden
im Überlasservertrag zwischen AMAG und Überlasserunternehmen geregelt. Die Leiharbeiter:innen
haben ein Arbeitsverhältnis beim Überlasser. Die Aufsicht und Leitung liegen jedoch bei der entlei-
henden Firma.
Auswirkungen, Risiken und Chancen in den folgend dargelegten Bereichen (
Arbeitsbedingungen, Ar-
beitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversität und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung
und
Menschenrechte
) betreffen die gesamte AMAG-Belegschaft. Sofern bestimmte Gruppen beson-
ders betroffen sind, wird dies bei der jeweiligen Auswirkung, Chance bzw. des jeweiligen Risikos
beschrieben.
Weitere Informationen sind unter
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Stakeholdermanagement
zu
finden.
BERICHTSGRUNDSÄTZE ZU DEN KENNZAHLEN IM BEREICH S1
Alle Angaben und Kennzahlen umfassen, sofern nicht explizit anders angegeben, die Standorte AMAG
Ranshofen (Österreich) sowie AMAG components (Karlsruhe und Übersee am Chiemsee, Deutsch-
land), die Vertriebsgesellschaften sowie CoilDNA. Daten werden über das ERP-System bzw. über die
Beschäftigtenmeldung durch die Personalabteilung bzw. weitere Fachabteilungen erfasst und im Kon-
zerncontrolling gesammelt. Das Geschlecht der Mitarbeitenden wird basierend auf der Angabe in
behördlichen Dokumenten erfasst. Über das ERP-System können die Kategorien „weiblich“, „männ-
lich“, „divers“, „inter“, „offen“ sowie „keine Angabe“ zugeordnet werden. Da keine (Leih-)Mitarbei-
tenden hinsichtlich Geschlechts eine andere Angabe als „weiblich“ oder „männlich“ vorgelegt haben,
sind die weiteren Kategorien in den Tabellen nicht abgebildet.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
84
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
BEREICH ARBEITSBEDINGUNGEN
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN (ESRS S1-1, S1-4)
AMAG Austria Metall AG als verantwortungsvoller Arbeitgeber bekennt sich zu fairen, transparenten
und sicheren Arbeitsbedingungen, die neben (inter-)nationalen gesetzlichen Vorgaben auch unterneh-
mensinterne Vereinbarungen einschließen. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zählen zuoberst
u.a. die zehn Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), das Arbeitsverfassungs-
gesetz und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie die für den Standort Ranshofen gültigen
Kollektivverträge für den Fachverband der Nichteisen-Metallindustrie
4
.
Die Arbeitnehmer:innenrechte bezüglich Vereinigungsfreiheit und Kollektivvertrag, fairer Arbeitszeit-
regelung und angemessener Entlohnung sowie das Verbot von Kinderarbeit und jeglicher weiteren
Form von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei werden seitens AMAG strikt eingehalten.
Um ein vertrauensvolles Arbeitsklima zu schaffen, ist ein offener und konstruktiver Dialog unverzicht-
bar. Dementsprechend wichtig ist eine transparente Kommunikation zwischen dem Unternehmen und
den Mitarbeiter:innen bzw. Interessenvertreter:innen.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
ARBEITS- UND KOLLEKTIVVERTRÄGE
Das Beschäftigungsverhältnis der Arbeitnehmer:innen ist auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag be-
gründet, der allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für die in Österreich beschäftigten Mitarbeiten-
den gelten zusätzlich die Kollektivverträge für den Fachverband der Nichteisen-Metallindustrie. Ab-
weichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen (siehe
Betriebsvereinbarungen
) sind nur gültig, wenn
sie in keinem Widerspruch zu gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Vorgaben stehen und Arbeit-
nehmer:innen günstiger stellen. Die Mitarbeiter:innen an den Standorten der AMAG components in
Deutschland sind keinem Tarifvertrag zugehörig, für sie gelten standardisierte Individualvereinbarun-
gen mit dem Arbeitgeber unter Einhaltung aller relevanten Gesetze.
Betriebsvereinbarungen (BV) im Personalbereich legen u.a. flexible Arbeitszeitmodelle und Home-
Office-Regelungen, eine Arbeitszeitordnung inkl. Tages- und Wochenhöchstarbeitszeit sowie eine
4
Arbeiterkollektivvertrag in der für den Fachverband NE-Metallindustrie geltenden Fassung; Rahmenkollektivvertrag,
Zusatzkollektivverträge und Gehaltsordnung für Angestellte der Industrie in der für den Fachverband NE-Metallindustrie
geltenden Fassung
Lohn- und Gehaltsordnung fest. Sie werden zwischen dem Vorstand, den Gesellschaften und dem
Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsrat geschlossen, die Einhaltung und Umsetzung liegt in der
Verantwortung der Personalabteilung. Die Betriebsvereinbarungen gelten für alle Mitarbeiter:innen
am Standort Ranshofen und sind über die interne Unternehmensplattform für alle Mitarbeiter:innen
zugänglich. Betriebsvereinbarungen müssen den gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Vorgaben
entsprechen und sind unmittelbar rechtsverbindlich. Ziel aller derartiger Betriebsvereinbarungen ist
es, ansprechende Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer:innen zu schaffen und über bestehende
Gesetze hinausgehende Vorteile anzubieten, um damit eine langfristige Mitarbeiter:innenbindung zu
fördern.
Zentrale Betriebsvereinbarungen sind u.a.:
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)
:
:
Darin sind für alle Mitarbeitenden am Standort Ranshofen u.a. die Tages- bzw. Wochenhöchstar-
beitszeit geregelt. Zudem sind in dieser Betriebsverordnung Gleitzeitmodelle, Urlaubsanspruch
und Überstunden definiert.
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Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Rahmen- und Vergütungsbedingungen
von Mitarbeitenden am Standort Ranshofen für eine außerordentliche Arbeitsstätte.
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Diese Betriebsvereinbarung definiert u.a. die Überzahlung, Zulagen (z.B. Schichtzula-
gen) sowie Zuschüsse (Essenszuschuss) für Mitarbeitende am Standort Ranshofen.
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Darin werden u.a. die Verwendung
von personenbezogenen Daten sowie Kontrollrechte des Betriebsrates hinsichtlich rechtmäßiger
Verarbeitung von Personaldaten geregelt.
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Das BVW am Standort
Ransh ofen fördert die Kreativität und Eigeninitiative aller Mitarbeitenden, indem Verbesserungs-
vorschläge eingebracht und im Falle der Umsetzung finanziell honoriert werden.
VERHALTENS- & MENSCHENRECHTSKODEX
Der AMAG-Verhaltenskodex sowie der AMAG-Menschenrechtskodex gehören neben den Betriebsver-
einbarungen und weiteren Richtlinien ebenfalls zu den zentralen Handlungsgrundsätzen. Sie wurden
basierend auf gesetzlichen Anforderungen sowie eigenen Ansprüchen entwickelt und werden regel-
mäßig evaluiert, gegebenenfalls adaptiert und durch einen Vorstandsbeschluss verabschiedet.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
85
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Der Verhaltenskodex dient allen Beschäftigten als Leitfaden für einen geschäftsethisch korrekten Um-
gang. Im Menschenrechtskodex werden – zusätzlich zu den in Betriebsvereinbarungen festgelegten
Arbeitnehmer:innenrechten – weitere arbeitsbezogene Rechte dargelegt, die für die Mitarbeiter:innen
an allen AMAG-Standorten sowie für Lieferanten von besonderer Bedeutung sind, darunter u.a. das
Verbot von Kinderarbeit und jeglicher weiteren Form von Pflicht- oder Zwangsarbeit (moderne Skla-
verei), der Schutz vor Diskriminierung und das Bekenntnis zu Diversität und Chancengleichheit.
Durch klare gesetzliche Vorgaben und Handlungsrichtlinien in den Betriebsvereinbarungen und im
Menschenrechtskodex und die strikte Einhaltung dieser Vorgaben durch das Unternehmen existiert
für die Mitarbeitenden an den AMAG-Standorten kein Risiko für Pflicht- oder Zwangsarbeit oder Kin-
derarbeit. Ausführliche Informationen finden sich im Abschnitt
Menschenrechte
.
SICHERE BESCHÄFTIGUNG
Der strategische Ansatz im nachhaltigen Beschäftigungsmanagement zielt darauf ab, den aktuellen
und zukünftigen Personalbedarf qualitativ und quantitativ abzudecken. Die Zuständigkeiten liegen in
der Personalabteilung, die Bereichsleitung berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden. In-
strumente für den Rekrutierungsprozess sowie die Einstiegsphase und Richtlinien für die Karriere-
und Nachfolgeplanung sowie Aus- und Weiterbildungsformate für Mitarbeiter:innen sind im Personal-
bereich festgelegt. Offene Positionen werden zunächst intern für bestehende Mitarbeiter:innen aus-
geschrieben und sind im Personalbereich sowie über die Unternehmensplattform AMAG Connect ein-
sehbar. Erst anschließend erfolgt eine externe Ausschreibung. AMAG verfolgt das Ziel, Entwicklungs-
potenziale bestehender Mitarbeiter:innen bestmöglich zu fördern und Positionen langfristig zu
besetzen. Befristete Arbeitsverhältnisse gelten zum einen nur für neue Arbeitnehmer:innen, die für
ihr Tätigkeitsfeld keinen facheinschlägigen Ausbildungsabschluss vorweisen können. Nach Ablauf
des Probezeitraums werden diese neuen Arbeitnehmer:innen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
überstellt. Zum anderen werden Lehrlinge für ihre Ausbildungszeit bei der AMAG befristet beschäf-
tigt. Entscheiden sich Lehrlinge nach Abschluss der Ausbildung für den Verbleib im Unternehmen,
wird ihr Dienstverhältnis entfristet.
Die AMAG bietet ihren Mitarbeiter:innen verschiedene Anreize, um langfristig im Unternehmen zu
bleiben. So profitieren Mitarbeiter:innen von Verbesserungen im Schicht- und Zulagensystem, von
flexiblen Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodelle und von etablierten Home-Office-Regelungen. Weiters
werden Zusatzleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung gestellt.
ARBEITSZEIT
AMAG gewährleistet allen Mitarbeiter:innen Arbeitszeiten, die den jeweiligen lokalen gesetzlichen
Vorgaben bzw. den jeweiligen Branchenstandards entsprechen. Am Standort Ranshofen werden die
gesetzlichen Vorgaben zusätzlich durch die gültigen Kollektivverträge für den Fachverband der Nicht-
eisen-Metallindustrie sowie durch die Betriebsvereinbarung gem. § 97 Abs.1 Z. 2/13 ArbVG zu Ar-
beitszeiten ergänzt. Den Mitarbeiter:innen stehen u.a. Arbeitspausen, eine angemessene Arbeitszeit-
begrenzung (Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden und eine Wochenhöchstarbeitszeit von 60 Stun-
den), Freistellungen aus familiären Gründen sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub zu. Wei-
ters können Angestellte flexible Arbeitszeitmodelle (Gleit- und Teilzeitmodell, bis Ende 2025 auch
Altersteilzeit) in Anspruch nehmen.
ANGEMESSENE ENTLOHNUNG UND SOZIALE ABSICHERUNG
(ESRS S1-10, S1-11)
AMAG garantiert eine faire Bezahlung, die mindestens dem für den Beschäftigungsort gesetzlich gel-
tenden Mindestlohn entspricht und die auf dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige
Arbeit ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechts beruht. Als Referenzwert einer angemes-
senen Entlohnung von Mitarbeiter:innen am Standort Ranshofen gilt der kollektivvertraglich definierte
Mindestlohn (2024: EUR 2.424,45). Die Betriebliche Lohn- und Gehaltsordnung, gültig für den
Standort Ranshofen, legt Optionen für eine Überzahlung fest und kombiniert damit eine wettbewerbs-
fähige Grundvergütung mit umfangreichen Zusatzleistungen.
Für die Mitarbeiter:innen an den AMAG components-Standorten in Deutschland gilt als Referenzwert
der allgemeine gesetzliche Mindestlohn
5
. Die Lohn- und Gehaltsvereinbarungen für die AMAG com-
ponents-Mitarbeiter:innen orientieren sich an der branchenüblichen Bezahlung in Bayern und Baden-
Württemberg und entsprechen allen Vorgaben gemäß deutschem und EU-Recht.
Alle AMAG-Beschäftigten sind staatlich gegen Verdienstausfälle (aufgrund von Krankheit, Arbeits-
losigkeit, Arbeitsunfällen, Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub und Ruhestand) bzw. durch zusätzliche
betriebliche Vorsorgeprogramme (Gesundheits-, Altersvorsorge) sozial abgesichert. Die Altersvorsorge
kann ab dem 20. Lebensjahre und dem 3. Dienstjahr genutzt werden.
SOZIALER DIALOG
Die AMAG Austria Metall AG erkennt das Recht aller Mitarbeiter:innen an, Arbeitnehmervertretungen
zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Alle Mitar-
beitenden haben das Recht, sich Vereinigungen ihrer Wahl anzuschließen oder diese zu gründen bzw.
5
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (2024): Mindestlöhne in Deutschland auf einen Blick, in: Mindestlöhne
in Deutschland - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (wsi.de), Stand: 30.12.2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
86
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
im Rahmen von Betriebsratswahlen zu kandidieren. Mitarbeiter:innen werden aufgrund ihrer Zugehö-
rigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt
noch benachteiligt. Das Unternehmen hält sich hier an die entsprechenden Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (engl. ILO) sowie an alle anwendbaren (inter-)nationalen Gesetze.
Der Vorstand und der Betriebsrat arbeiten in einem konstruktiven Dialog offen und vertrauensvoll
zusammen und versuchen die Anliegen der Mitarbeiter:innen bestmöglich zu unterstützen. Ziel ist
stets, die optimale Lösung im Ausgleich zwischen den ökonomischen Interessen des Unternehmens
und den Interessen der Beschäftigten zu finden.
BETRIEBSRAT: Die Vertretung der Arbeitnehmer:innenagenden übernimmt am Standort Ranshofen
der Betriebsrat, der gemäß österreichischem Arbeitsverfassungsgesetz im Aufsichtsrat der AMAG Aus-
tria Metall AG über Sitze und Stimmrechte verfügt und die Interessen der Mitarbeiter:innen wahrt.
Der Betriebsrat informiert regelmäßig über unterschiedliche Kanäle (E-Mails, Betriebsratszeitung,
Betriebsrats-App) sowohl über arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Angelegenheiten als auch
über besondere Angebote und Unterstützung für Mitarbeiter:innen. Auch der AMAG components-
Standort in Karlsruhe verfügt über einen Betriebsrat.
Betreffend Mindestmitteilungsfristen von erheblichen betrieblichen Veränderungen hält sich AMAG
Ranshofen durchgängig an die in Österreich geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die in den
Kollektivverträgen für den Fachverband der Nichteisen-Metallindustrie vereinbarten Bestimmungen.
In Deutschland gelten keine Mindestmitteilungsfristen. AMAG components hält sich diesbezüglich
an anwendbares Recht.
VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN
Das Unternehmen unterstützt mit unterschiedlichen Maßnahmen ein gesundes und ausgleichendes
Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit. Zum einen bieten die in der Betriebsvereinbarung zur Ar-
beitszeitordnung definierten Gleitzeitmodelle den Mitarbeitenden am Standort Ranshofen flexiblere
Planungsmöglichkeiten, zum anderen können Angebote wie u.a. eine vierwöchige Ferienbetreuung
für Kinder in Anspruch genommen werden. Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf Freistellungen
aus familiären Gründen wie u.a. Pflegefreistellungen, Sonderbetreuungszeiten oder Mutter- bzw. Va-
terkarenz. Der Betriebsrat stellt zusätzlich Aktionen und Rabatte für die Mitarbeitenden zur Verfü-
gung.
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Umsetzung gesetzlicher bzw. regulatorischer Vorgaben und Änderungen
› Beibehaltung der flexiblen Arbeitszeitmodelle und etablierten Home-Office-Regelungen
› Mitarbeiter:innen sind über die AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung am Unternehmen beteiligt
› Angebot einer mehrwöchigen Ferienbetreuung für Kinder
› Austausch mit Arbeitnehmer:innen und deren Vertretung (Betriebsrat)
› Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Aus- und Weiter-
bildung
› Breit angelegtes Recruiting und Praktikumsstellen
COMPLIANCE: Die gesetzlichen Anforderungen und Änderungen, u.a. abgeleitet aus den kollektiv-
vertraglichen Vorgaben, sowie interne Dokumente wie Betriebsvereinbarungen oder der Verhaltens-
und Menschenrechtskodex wurden von den zuständigen Abteilungen umgesetzt und gegebenenfalls
auch adaptiert.
MITARBEITER:INNENBINDUNG: Um eine langfristige Mitarbeiter:innenbindung zu fördern, wurden
verschiedene Maßnahmen ergriffen bzw. fortgeführt. Die Mitarbeiter:innen der AMAG sind über die
AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung am Unternehmen beteiligt. Die Privatstiftung hält 11,5 % der
Unternehmensanteile und ermöglicht den Beschäftigten, direkt am Erfolg der AMAG teilzuhaben.
Die verschiedenen Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Optionen ermöglichen Flexibilität für die
Arbeitnehmer:innen und unterstützen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Auch
2024 wurde am Standort Ranshofen ein vierwöchiges Programm für Kinder angeboten, um Eltern in
Ferienzeiten in ihren Betreuungspflichten zu entlasten. Das Angebot während der Sommerferien
wurde von zahlreichen Eltern wahrgenommen, 56 Kinder haben an dem Programm teilgenommen.
Maßnahmen zum sozialen Dialog umfassen am Standort Ranshofen die jährlichen Tätigkeiten des
Betriebsrates wie u.a. die Veröffentlichung der Betriebsratszeitung mit aktuellen Informationen, Un-
terstützungsleistungen in den Bereichen Gesundheit und Freizeit sowie Beratung in persönlichen
Anliegen der Mitarbeiter:innen. AMAG hat zudem bereits mehrere Anlaufstellen implementiert, um
allen Mitarbeiter:innen und im Besonderen potenziell gefährdeten Gruppen bzw. Minderheiten die
Möglichkeit zu bieten, ihre Anliegen vertrauensvoll an das Unternehmen heranzutragen. Zu den An-
laufstellen zählen, neben den unmittelbaren Vorgesetzten und der Personalabteilung, der Lehrlings-
coach sowie der Jugendvertrauensrat, die Frauenbeauftragte, der Arbeitspsychologe und die AMAG
Compliance Line. Mit den Verantwortlichen der Anlaufstellen wurden auch 2024 Gespräche geführt,
um Anliegen der Mitarbeiter:innen wahrnehmen und unterstützen zu können.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
87
Auch die jährlichen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie die ergonomische Arbeitsplatzgestal-
tung oder der AMAG-Gesundheitscheck, tragen dazu bei, den Arbeitsplatz nach den Bedürfnissen der
Mitarbeitenden zu gestalten. Zusätzlich werden vielfältige Aus- und Weiterbildungsprogramme ange-
boten, um den Mitarbeitenden eine klare Perspektive für ihre berufliche Zukunft im Unternehmen zu
bieten. Mehr zu den Maßnahmen im Bereich
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
sowie
Aus-
und Weiterbildung
sind im jeweiligen Abschnitt zu finden.
RECRUITING: Um eine möglichst große Bandbreite an potenziellen Bewerber:innen ansprechen zu
können, werden – neben der Stellenausschreibung auf der AMAG-Webseite – auch soziale Netzwerke
zur Kontaktaufnahme genutzt. Die Intensivierung der Präsenz an Schulen (Klassenpartnerschaften,
Praktikumsplätze, Betreuung vorwissenschaftlicher Diplomarbeiten) sowie Kooperationen mit Univer-
sitäten (u.a. Betreuung von Forschungsarbeiten) wurde ebenso weiter vorangetrieben. AMAG bietet
jährlich Praktikumsstellen, in denen die Praktikant:innen praktische Erfahrungen in einem realen
Arbeitsumfeld sammeln, Fachkenntnisse vertiefen und wertvolle Einblicke in die Unternehmensstruk-
turen und -prozesse gewinnen können.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-6)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Steigerung der Qualität der Stel-
lenbesetzungen durch zielgrup-
penorientierte, nationale und in-
ternationale Suche und Beibe-
haltung bzw. Reduktion der Fluk-
tuationsquote auf < 8 %.
2024 und
fortlaufend
erreicht 6,0 % 7,0 % < 8 %
Die Fluktuations
rate umfasst AMAG Ranshofen (Österreich) sowie AMAG components (Karlsruhe und
Übersee am Chiemsee, Deutschland) und lag 2024 bei 6,0 % (2023: 7,0 %). Für die Berechnung
wurden sämtliche Abgänge (freiwillig sowie wegen Entlassung, Kündigung, Ruhestand oder Tod) be-
rücksichtigt. Der Großteil der Austritte erfolgte in den Produktionsbereichen, im Angestelltenbereich
wurde eine niedrige Fluktuation verzeichnet. Mit allen Mitarbeiter:innen wurden Gespräche zur Er-
mittlung der Austrittsgründe geführt.
KENNZAHLEN
Merkmale der AMAG-Beschäftigten (Tabelle 1)
(ESRS S1-6)
Bei befristeten Beschäftigten h
andelt es sich um Lehrlinge in Behaltefrist und neue Arbeiter:innen
mit einem vorerst befristeten Arbeitsverhältnis aufgrund keiner facheinschlägigen Ausbildung für ihr
Tätigkeitsfeld im Unternehmen.
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.842 1.827 1.614 228
weiblich Stichtag/Köpfe 350 337 318 32
gesamt Stichtag/Köpfe 2.192 2.164 1.932 260
dauerhaft Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.825 1.801 1.612 213
weiblich Stichtag/Köpfe 348 334 316 32
gesamt Stichtag/Köpfe 2.173 2.135 1.928 245
befristete Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 17 26 2 15
weiblich Stichtag/Köpfe 2 3 2 0
gesamt Stichtag/Köpfe 19 29 4 15
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Merkmale der AMAG-Beschäftigten (Tabelle 2) (ESRS S1-6)
Unter
Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden fallen die Arbeitsmediziner:innen bzw. bei AMAG
components geringfügig Beschäftigte.
Leihmitarbeitende (ESRS S1-7)
Leihmitarbeitende sind im Unternehmen tätige Fremdarbeitskräfte, die von Überlasserunternehmen
bereitgestellt werden. AMAG hat keine Arbeitsverträge mit Selbstständigen.
Austritte, Eintritte und durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (ESRS S1-6)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Austritte
männlich Stichtag/Köpfe 150 172 123 27
weiblich Stichtag/Köpfe 33 34 27 6
gesamt Stichtag/Köpfe 183 206 150 33
Eintritte
männlich Stichtag/Köpfe 158 189 126 32
weiblich Stichtag/Köpfe 45 47 35 10
gesamt Stichtag/Köpfe 203 236 161 42
durchschnittliche
Betriebszugehörigkeit
Jahre 11,4 11,3 11,8 8,7
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Beschäftigte ohne
garantierte
Arbeitsstunden
männlich Stichtag/Köpfe 3 0 0 3
weiblich Stichtag/Köpfe 2 2 2 0
gesamt Stichtag/Köpfe 5 2 2 3
Vollzeitbeschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.781 1.777 1.562 219
weiblich Stichtag/Köpfe 233 222 215 18
gesamt Stichtag/Köpfe 2.014 1.999 1.777 237
Teilzeitbeschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 61 50 52 9
weiblich Stichtag/Köpfe 117 115 103 14
gesamt Stichtag/Köpfe 178 165 155 23
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Leihmitarbeitende
männlich Stichtag/Köpfe 28 16 11 17
weiblich Stichtag/Köpfe 1 1 1 0
gesamt Stichtag/Köpfe 29 17 12 17
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog (ESRS S1-8)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Mitarbeitende, die von
Tarifverträgen abgedeckt sind
gesamt % 88 99 99 0
Mitarbeitende, die von einem
Betriebsrat vertreten werden
gesamt % 93 93 100 37
Der Anteil der Mitarbeiter:innen, für die Tarifvereinbarungen gelten, beträgt in Ranshofen 99 % –
davon nicht betroffen sind die jeweiligen Geschäftsführer:innen und der Vorstand, mit denen jeweils
individuelle Verträge abgeschlossen wurden. Für die Mitarbeiter:innen an den AMAG components-
Standorten gelten keine Tarifverträge, die Vergütung orientiert sich an der branchenüblichen Bezah-
lung in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt sind somit 88 % der AMAG-
Beschäftigten von einem Tarifvertrag abgedeckt.
Die Mitarbeiter:innen in Ranshofen und Karlsruhe werden von einem Betriebsrat in ihren Interessen
vertreten, das entspricht einem Anteil von 93 % der AMAG-Belegschaft.
Es gibt keine Vereinbarung über die Vertretung durch einen europäischen Betriebsrat.
Freistellungen aus familiären Gründen (ESRS S1-15)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Mitarbeitende, die einen
Anspruch auf Freistellung aus
familiären Gründen haben
% 100 100 100 100
Mitarbeitende, die im
Berichtszeitraum eine
Freistellung aus familiären
Gründen beansprucht haben
gesamt % 28 26 31 4
davon Männer % 82 82 82 78
davon Frauen % 18 18 18 22
In der Statistik wurden folgende Gründe berücksichtigt: Pflegefreistellung, Sonderbetreuungszeit,
Hospiz- /Pflegekarenz, Todesfall, Hochzeit, Mutterschutz, Karenzurlaub, Väterkarenz, Geburt,
Papamonat und Elternsprechtage.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
BEREICH ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1, S1-3, S1-4)
AMAG sieht es als ihre Pflicht, an jedem Arbeitsplatz die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller
Mitarbeitenden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten
und stetig zu verbessern. Zur Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung potenzieller Gefahren
verfolgt das Unternehmen gemeinsam mit allen Mitarbeiter:innen die „Null-Unfälle-Strategie“. Eine
wichtige Unterstützung für dieses Ziel ist die Datenbank zur Aufzeichnung von relevanten Zwischen-
fällen, aus der die Kennzahlen für die Arbeitssicherheit abgeleitet werden. Die hohen Standards für
Arbeitssicherheit gelten auch für Fremdfirmenarbeiter:innen, die an den Standorten zum Einsatz
kommen. Neben Gesundheitsschutz und -förderung stehen auch Bewegung, Ernährung und psycho-
soziale Gesundheitsvorsorge im Fokus.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
ARBEITSSICHERHEIT
Die Arbeitssicherheit baut auf vier Säulen auf:
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:
:
Aufzeichnungen, Dokumentationen und Bewertung aller Arbeitsplätze
und - vorgänge, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Not- und Rettungsmaßnahmen inklusive
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation
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:
Meldung von relevanten Zwischenfällen inklusive
Aufzeichnung und Berichtswesen, Gefährdungsbeurteilung, Festlegung von Maßnahmen und
deren Überprüfung auf Wirksamkeit
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:
:
Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsschutz inklusive Aufbau
einer innerbetrieblichen Arbeitsschutz-Organisation, die den rechtlichen und normativen
Vorgaben entspricht; integriertes Fremdfirmen-/Zutrittsmanagement
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:
:
Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere die
Anforderungen der CE-Richtlinien wie beispielsweise Maschinen-/Niederspannungsrichtlinie)
anhand einer Relevanzprüfung und deren harmonisierten Normen
Der Vorstand und die Geschäftsführungen der einzelnen Gesellschaften tragen die Verantwortung für
den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Optimierungspotenziale werden festgestellt
und strategische Ziele verankert. Die Abteilung Arbeitssicherheit ist dem Bereich der Management-
systeme zugeordnet. Dessen Leiter berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG – PSA: In den Produktionsbereichen ist das Tragen einer
Schutzausrüstung vorgeschrieben. Die persönliche Schutzausrüstung setzt sich im Allgemeinen aus
Kopfschutz, Gehörschutz, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen zusammen. Darüber hinaus gibt
es für bestimmte Bereiche bzw. Tätigkeiten zusätzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt.
MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 45001: Die Prozesse und Standards im Bereich Arbeitssicherheit
richten sich nach den Anforderungen der internationalen Arbeitsschutzmanagement-Norm
ISO 45001, die in das bestehende Managementsystem integriert und in einer entsprechenden Richt-
linie dokumentiert sind. Sämtliche Mitarbeiter:innen (inkl. Leiharbeiter:innen) sind davon umfasst.
Am Standort Ranshofen ist das Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
zertifiziert. Umfangreiche Sicherheitsanweisungen und -audits, Schulungsmaßnahmen sowie Work-
shops im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) dienen der Zielerreichung. Die
Wirksamkeit des Arbeitssicherheitssystems sowie die Erfüllung der normativen Anforderungen werden
regelmäßig durch interne und externe Audits überprüft.
SICHERHEITSSOFTWARE: Quentic ist eine modulare, cloudbasierte Datenbank, mit der gesetzliche
und normative Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Zwischenfallswesen, Audits sowie Ge-
fahrenstoffe aufgezeichnet und dokumentiert werden. Die Daten können auch auf mobilen Geräten
via App erfasst und anschließend am PC bearbeitet werden.
SICHERHEITSLENKUNGSAUSSCHUSS – SILAS: Der SILAS ist das oberste Aufsichtsgremium für
Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement und steht unter der Leitung des Vorstands. Ihm obliegt
die Überprüfung der Rechtskonformität und der Wirksamkeit von Arbeitssicherheit und Gesundheits-
schutz anhand festgelegter Leistungsindikatoren sowie gegebenenfalls der Beschluss etwaiger
Korrekturmaßnahmen und das Initiieren von Arbeitsthemen und -gruppen.
Ständige SILAS-Mitglieder:
› Vorstand
› Geschäftsführungen der operativen Gesellschaften
› Beauftragte für Arbeitssicherheit
› Präventivkräfte (Sicherheitsfachkraft)
› Arbeitsmedizin
› Personalabteilung und Betriebsrat
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
91
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS (ASA): Im ASA werden Sicherheitszwischenfälle mit getroffenen Maß-
nahmen, Schwerpunktthemen aus Sicherheitsaudits sowie Auswertungen von Kennzahlen behandelt.
Er legt Verbesserungsmaßnahmen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fest und entschei-
det über zusätzlich im SILAS zu behandelnden Themen. Darüber hinaus nehmen Sicherheitsvertrau-
enspersonen (SVP) als Vertreter:innen der Belegschaft an ASA-Sitzungen der einzelnen Gesellschaf-
ten teil.
SICHERHEITSFACHKRAFT (SFK): Die sicherheitstechnische Beratung der Vorgesetzten und Mitar-
beitenden, die Unterstützung bei der Einhaltung der Arbeitssicherheitsgesetze sowie die Meldung der
Arbeitsunfälle an außerbetriebliche Organisationen und Behörden zählen zu den wichtigsten Aufga-
ben der Sicherheitsfachkraft.
SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON (SVP):
Für die operativen Bereiche sind Sicherheitsvertrauens-
personen und Sicherheitsbeauftragte festgelegt. Sie informieren und unterstützen Mitarbeitende über
bzw. bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen. Sie vertreten Interessen der Mitarbeitenden ge-
genüber dem Arbeitgeber, den zuständigen Behörden sowie sonstigen Stellen in Abstimmung mit den
Belegschaftsorganen.
KRISENMANAGEMENT: Die Richtlinie AMAG Krisenmanagement und -kommunikation dient als Leit-
faden für die Verantwortlichen und Dokumentation von Krisenfällen sowie für die Kommunikation mit
den internen und externen Zielgruppen. Eine gelungene Krisenkommunikation definiert sich über
eine transparente, sachgerechte und wahrheitsgetreue (Medien-)Berichterstattung. Zudem werden die
Mitarbeitenden und die Bevölkerung unverzüglich über Ursachen, Auswirkungen und Folgen eines
Ereignisses informiert. Durch großangelegte Krisenübungen (gegebenenfalls inklusive Evakuierungs-
maßnahmen), die in Kooperation mit der Betriebsfeuerwehr, externen Einsatzkräften und Behörden
stattfinden, erprobt die AMAG alle zwei Jahre einen Ernstfall. Zusätzlich werden mindestens einmal
jährlich kleinere Übungen abgehalten und verantwortliche Personen, die dem Krisenteam angehören,
werden regelmäßig geschult.
ARBEITSMEDIZIN
Die Arbeitsmedizin am Standort Ranshofen ist als Teil der Personalabteilung zentraler Ansprechpart-
ner bei gesundheitsrelevanten Themen, von Erster Hilfe über ärztliche Untersuchungen bis hin zu
Gesundheitsförderung und -beratung. Die Betreuung der Belegschaft erfolgt durch ein eigenes Ärzte-
team. Für die AMAG components-Standorte (Deutschland) sind externe Arbeitsmediziner:innen be-
auftragt.
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG: Der AMAG-Standort Ranshofen trägt das „Gütesiegel
für Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF), eine nationale Auszeichnung im Bereich Mitarbeiten-
dengesundheit. Betreffende Maßnahmen wirken vor allem in den Bereichen Arbeitssicherheit,
Ergonomie, Ernährung und psychosoziale Gesundheitsvorsorge. Die Gesundheitsförderung ist in das
KVP-System eingebunden, sodass Mitarbeiter:innen Verbesserungsvorschläge einbringen können und
sie kontinuierlich und konsequent in möglichst alle relevanten Abläufe einwirken kann.
Maßnahmen (ESRS S1-3, S1-4)
› Umsetzung des Arbeitssicherheitsprogramms 2024
› Arbeitsplatzevaluierungen
› Erste-Hilfe-Übungen im Betrieb
› Sicherheitsschulungen und Vorträge
› AMAG-Gesundheitscheck
› Durchführung betrieblicher Schutzimpfungen
› Angebot Physiotherapie und Rücken-fit-Kurse
› Kostenloses Angebot für psychologische Beratung
› Umsetzung von Schwerpunkten der Arbeitssicherheit in den AMAG-Gesellschaften
› Förderung der Teilnahme an Laufveranstaltungen
Schwerpunktthemen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2024
› Sensibilisierung der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP), Führungskräfte und der neuen
Mitarbeiter:innen bzgl. Arbeitsschutz
› Kommunikation von Sicherheitsthemen via AMAG connect sowie Einspielung von Sicherheits-
themen auf KVP-Bildschirmen an exponierten Stellen in der Produktion
› Sicherheitsoffensive 2024: Nach dem STOP-Prinzip (Substitution potenzieller Gefahren, techni-
sche und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung) wurden u.a. die Spezifi-
zierung neuer Schutzausrüstung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines neuen Konzepts
für Notduschen vorgenommen
› AMAG-Sicherheitswoche
› Verstärkte Analyse und Fokus auf Zwischenfälle mit hohem Risikopotenzial
› Übung der Rettungskette: Nachstellen verschiedener Unfallsituationen inkl. Erstversorgung,
Absicherung der Unfallstelle und Überprüfung der Funktionsweise der Informationskette
› Verstärkte Präsenz der Abteilung Arbeitssicherheit vor Ort: Sicherheitsrundgänge, Audits, per-
sönliche Beratung
› Krisenübung in Kooperation mit externen Einsatzkräften und Behörden
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BEWUSSTSEIN FÜR ARBEITSSICHERHEIT: Laufende Aktivitäten umfassten u.a. Sicherheitsaudits
und die daraus abgeleiteten Maßnahmen, die Arbeitsplatzevaluierung, die Bereitstellung von Sicher-
heitsinfos über AMAG connect und im E-Learning-System ALEX sowie die Sicherstellung der Maschi-
nensicherheit und Rechtskonformität bei Neuanlagen und Umbauten. Die sogenannte „Sicherheits-
Viertelstunde“, im Zuge derer Mitarbeitende wöchentlich über aktuelle Themen (Zwischenfälle, Ad-
hoc-Schulungen, Sicherheitsvideos) entweder via KVP-Bildschirmen oder im Gespräch mit direkten
Vorgesetzten informiert werden, wurde 2024 beibehalten. Für Sicherheitsvertrauenspersonen wurden
Sicherheitsseminare, für neue Mitarbeitende sogenannte Sicherheitsgrundschulungen (Vortrag und
Unterweisung) durchgeführt. Die Umstellung auf die neue, höherwertige Arbeitsbekleidung und
Schutzausrüstung startete bereits 2021 und wird laufend fortgesetzt. Die Betreuung und Koordina-
tion des digitalen Zutrittsmanagements für Fremdfirmen und Besucher:innen wurde sichergestellt.
ARBEITSSICHERHEITSOFFENSIVE: Im Rahmen einer Sicherheitswoche wurden externe Unterneh-
men und Partner an den Standort Ranshofen eingeladen, um dort Vorträge, Vorführungen und Übun-
gen abzuhalten. Das Ziel bestand darin, durch neue Ideen und andere Sichtweisen das Thema
Arbeitssicherheit wieder stärker in das Bewusstsein zu rücken. Weiters wurden unter dem Aspekt
„Lernen von anderen“ verschiedene Walzwerke besucht und ein reger Informationsaustausch im Be-
reich Arbeitssicherheit initiiert. Hieraus wurden unter anderem zielgerichtete Schwerpunkt-Work-
shops unter dem Motto „Wir achten aufeinander“ abgeleitet und im Herbst gestartet.
KRISENMANAGEMENT: Im Juni 2024 fand eine Großübung am Werksgelände statt. Übungsan-
nahme war ein Brand im Kaltwalzwerk und ein Verkehrsunfall mit Austritt von Hydrauliköl. Die Be-
triebsfeuerwehr der AMAG bekämpfte gemeinsam mit den umliegenden Feuerwehren den Brand und
sorgte für die Bergung der Verletzten, die von einem Team des Roten Kreuzes professionell versorgt
wurden. Der einberufene Krisenstab kümmerte sich um die Kommunikation mit Anrainern, Angehö-
rigen und Medien. Durch die gute Zusammenarbeit der an der Übung beteiligten Organisationen
konnten die Übungsziele klar erreicht werden.
ARBEITSMEDIZIN UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG: AMAG hat auch 2024 zahlreiche Maßnahmen
zur betrieblichen Gesundheitsförderung umgesetzt. In Kooperation mit einem externen Dienstleister
wurde der bisherige „Vital-Check“ am Standort Ranshofen erstmals zur „AMAG-Gesundheitsstraße“
ausgeweitet. Die teilnehmenden Mitarbeiter:innen wurden ärztlich betreut, die Untersuchungen um-
fassten Körper- , Ernährungs- und Herz-Kreislauf-Checks. 2024 haben 467 Mitarbeiter:innen teilge-
nommen.
Um die Mitarbeiter:innen in einer gesunden Ernährung bestmöglich zu unterstützen, bietet das Be-
triebsrestaurant ein abwechslungsreiches Speisenangebot, welches täglich sowohl Fleisch- als auch
vegetarische und vegane Gerichte beinhaltet. Zudem kon
nten Mitarbeiter:innen Beratungen und
einen Vortrag zum Thema gesunde Ernährung wahrnehmen.
Um negativen psychisch belastenden Auswirkungen, die berufliche oder private Herausforderungen
mit sich bringen können, entgegenzuwirken, werden die Mitarbeiter:innen durch die Möglichkeit un-
terstützt, kostenlose Beratungsgespräche mit dem Arbeits- und Gesundheitspsychologen in
Ranshofen in Anspruch zu nehmen.
Zur Aufrechterhaltung des Gütesiegels für betriebliche Gesundheitsförderung wurden Daten aus einer
Mitarbeitendenbefragung ausgewertet und Maßnahmen dokumentiert. Das Gütesiegel wurde neuer-
lich verlängert und gilt bis 2026.
WIEDEREINGLIEDERUNG & SOZIALARBEITSPLÄTZE: Trotz systemischer Vorbeugung durch Kon-
zepte und Unterweisungen kann es zu Unfällen oder psychischen Belastungen am Arbeitsplatz kom-
men. Um Beschäftigte zu unterstützen, wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, weiterhin im ursprüng-
lichen Ausmaß zu arbeiten, bietet AMAG hier zum einen Sozialarbeitsplätze innerhalb des Unterneh-
mens, die Mitarbeitenden ermöglicht, in einem anderen, geeigneten Arbeitsbereich weiterhin im Un-
ternehmen bleiben zu können. Zum anderen empfiehlt AMAG Mitarbeitenden, die nach einem länge-
ren Krankenstand wieder voll arbeitsfähig sind, aber schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren
wollen, die Option einer Wiedereingliederungsteilzeit wahrzunehmen. Beschäftigte arbeiten in diesem
Modell je nach Vereinbarung zwischen 50 und 75 % ihrer vorherigen Arbeitszeit.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-14)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Reduktion der Unfallrate TRIFR im
Zuge der „Null-Unfälle“-Strategie
auf einen Zielwert von ≤ 1,0
2024 und
fortlaufend
verzögert 1,9 2,1 ≤ 1,0
Die Leistung im Bereich Arbeitssicherheit wird mit der Sicherheitskennzahl TRIFR (Total Recordable
Injury Frequency Rate) bewertet. Gemessen werden Unfälle (pro Kopf) mit Ausfall (LTI = Lost Time
Injury) plus Zwischenfälle mit ärztlicher Behandlung (= Medical Treatment) in Relation zur Summe
der Produktivstunden
6
, multipliziert mit 200.000 Stunden. Wegeunfälle und Unfälle von Mitarbei-
tenden von Fremdfirmen am Standort werden in der Statistik nicht berücksichtigt.
6
Mitarbeiter:innenanzahl in FTE x 1600 h + tatsächliche Leiharbeiter:innenstunden
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Die TRIFR der letzten beiden Jahre ist annähernd gleichbleibend. Der definierte Zielwert von 1,0
wurde von der AMAG 2024 verfehlt. Die AMAG rolling konnte hingegen das Ziel erfüllen. Das Unter-
nehmen hat beschlossen, das ambitionierte Ziel im Sinne einer Null-Unfälle-Strategie für 2025 vor-
erst beizubehalten. Um den Zielwert zu erreichen, sind Prävention und Aufklärung unerlässlich. Eine
Auswertung der TRIFR-relevanten Unfälle nach Verletzungsart hat gezeigt, dass die Unfallhäufigkeit
grundsätzlich bei manuellen Tätigkeiten, die ein niedriges Automatisierungspotenzial aufweisen,
deutlich höher ist. Die häufigsten Unfälle ereignen sich aufgrund von Stolpern und Stürzen sowie
Einklemmen und Quetschen. Auswertungen zu Unfallursachen und -häufigkeit dienen wiederum als
Basis zur Festlegung von Arbeitssicherheitsschwerpunkten, um dem erhöhten Unfallaufkommen ent-
gegenzuwirken und für die Folgejahre Verbesserungen zu erzielen.
Die AMAG-Zielvorgabe zur TRIFR wurde bisher mit dem Faktor 200.000 h multipliziert. Die Angabe
der TRIFR-Kennzahl gemäß ESRS (Multiplikation mit 1.000.000 Stunden) findet sich im folgenden
Abschnitt
Kennzahlen
.
AMAG IM INTERNATIONALEN VERGLEICH: Da die internationalen Daten, die von European Alumi-
nium (EA) erhoben werden, erst im Folgejahr zur Verfügung stehen, basiert dieser Vergleich auf den
EA-Daten aus 2023. Die Berechnung der TRIFR basiert auf dem Faktor von 200.000 Stunden. Der
Walzbereich (AMAG rolling) lag 2024 im europäischen Durchschnitt, der Bereich Gießen (AMAG cas-
ting) lag gesamt leicht unter dem europäischen Durchschnitt, wobei der Produktionsbereich zur Her-
stellung von Gusslegierungen (Refiner) deutlich unter dem europäischen Vergleichswert und der Re-
melter-Bereich (Herstellung von Knetlegierungen) über dem Durchschnitt der jeweiligen EA-Werte
lag.
KENNZAHLEN (Angaben außerhalb der Angabepflichten der ESRS)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2024 2023 2024 2024
TRIFR 200.000 h 1,9 2,1 1,4 5,1
exkl. Leiharbeitende 200.000 h 1,8 1,9 1,4 4,9
KENNZAHLEN (ESRS S1-14)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2024 2023 2024 2024
TRIFR 1.000.000 h 9,3 10,3 7,0 25,3
exkl. Leiharbeitende 1.000.000 h 9,2 9,6 7,1 24,4
Arbeitsunfälle Anzahl 32 35 21 11
davon Leiharbeitende Anzahl 1 3 0 1
Ausfalltage in Folge von
arbeitsbedingten
Verletzungen/Erkrankungen
Anzahl 1.203 863 1.092 111
davon Leiharbeitende Anzahl 13 41 0 13
Todesfälle in Folge von
arbeitsbedingten
Verletzungen/Erkrankungen
Anzahl 0 0 0 0
davon Leiharbeitende Anzahl 0 0 0 0
arbeitsbedingte
Erkrankungen
Anzahl 0 0 0 0
davon Leiharbeitende Anzahl 0 0 0 0
Anteil an Mitarbeitenden,
die vom
Managementsystem für
Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
abgedeckt sind
% 100 100 100 100
von ISO 45001 abgedeckt % 88 88 100 0
Die Fälle arbeitsbedingter Erkrankungen beinhalten Fälle, die dem Unternehmen, u.a. auch von Ärz-
ten oder Gesundheitsbehörden, gemeldet wurden. Zudem werden auch Fälle von arbeitsbedingten
Erkrankungen berücksichtigt, die 2024 bei Personen, die in der Vergangenheit bei AMAG beschäftigt
waren, festgestellt wurden. 2024 gab es keine derartigen Fälle von arbeitsbedingten Erkrankungen.
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BEREICH DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN (ESRS S1-1)
AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur Förderung der Diversität und Chancengleichheit und zum
Schutz vor Diskriminierung. Merkmale wie Alter, Herkunft (Nationalität, ethnische Zugehörigkeit),
Hautfarbe, Familienstand, Elternschaft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung,
Behinderung, Religion oder Weltanschauung sind wesentliche Bestandteile einer Identität und be-
sonders schützenswert. Eine Benachteiligung aufgrund dieser Merkmale ist strikt verboten, die ge-
setzlichen Vorgaben sowie die entsprechende ILO-Kernarbeitsnorm (Nr.111) werden eingehalten und
hohe interne Standards werden verfolgt.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
RESPEKTVOLLER UMGANG
Diese Richtlinie regelt die Vorgehensweise für Mitarbeitende und Vorgesetzte sowie AMAG-Anlaufstel-
len bei belastenden Situationen wie Mobbing, Belästigung, Diskriminierung sowie Gewalt am Arbeits-
platz bzw. im Arbeitsumfeld. Ziel ist, für einen respektvollen und inklusiven Umgang zu sensibilisieren
und damit ein starkes Miteinander voller Vielfalt zu stärken. Die Verpflichtung, Rahmenbedingungen
zu schaffen, die eine Kultur des respektvollen Umgangs sicherstellen, wird von allen Beschäftigten
mitgetragen. Besondere Verantwortung kommt hierbei jenen zu, die eine Führungsposition innehaben
und ein positives Verhalten vorleben sollen. Alle Mitarbeiter:innen können bei einem Verdacht auf
Ungleichbehandlung oder belastenden Vorfällen verschiedene interne Anlaufstellen nutzen, wie u.a.
die Personalabteilung, die unmittelbare Führungskraft oder Vertrauenspersonen. Über die AMAG
Compliance Line können sowohl Mitarbeiter:innen als auch Geschäftspartner sowie die Öffentlichkeit
Verdachtsfälle (anonym) melden. Alle gemeldeten Verdachts- bzw. Vorfälle werden in der Personalab-
teilung behandelt und in Abstimmung mit Betroffenen werden geeignete Abhilfemaßnahmen zur Ver-
hinderung, Eindämmung bzw. Beendigung von belastenden Situationen getroffen. In der Richtlinie
ist ausdrücklich der Schutz von meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen bzw. jeglichen Re-
pressionen verankert.
Die Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Umgang ist zusätzlich zur Richtlinie zum respektvollen
Umgang auch im Verhaltens- und Menschenrechtskodex definiert.
Alle Mitarbeitenden werden zum Thema Diskriminierung jährlich geschult. Der Verhaltens- und Men-
schenrechtskodex sind sowohl intern auf der Lernplattform ALEX als auch auf der AMAG-Homepage
verfügbar. Die Richtlinie zum respektvollen Umgang ist ebenso auf der Lernplattform ALEX abrufbar,
eine Übersicht der Anlaufstellen für belastende Verdachts- und Vorfälle liegt seit Dezember 2024 der
Informationsmappe für neue Mitarbeitende bei.
KOMPETENZFÖRDERUNG UND FAIRE ENTLOHNUNG
Diversität zu leben bedeutet für AMAG, die Vielfalt an Charakteren, Einstellungen und Motivationen
nicht nur als Normalität anzuerkennen, sondern sie in besonderem Maße auch zu fördern und sie als
zentrale Entwicklungschance für das gesamte Unternehmen zu sehen. Dementsprechend ist es wich-
tig, einen respektvollen und offenen Umgang zu pflegen und insbesondere bezüglich Entwicklungs-
möglichkeiten und Entlohnung stets Fairness und Chancengleichheit zu wahren. Zuständigkeiten hin-
sichtlich Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Aus- und Weiterbildung sind im Personalma-
nagement angesiedelt, darunter etwa die Personalentwicklung sowie Lehrlingsausbildung. Das Ange-
bot an Aus- und Weiterbildungsformaten folgt dem Grundsatz der bestmöglichen individuellen Ent-
wicklung und steht allen Mitarbeiter:innen offen. Detaillierte Informationen sind im Abschnitt
Aus-
und Weiterbildung
nachzulesen.
Bei Gehältern wird auf eine strikte Gleichbehandlung der Geschlechter geachtet, allen Mitarbeitenden
wird eine faire Grundvergütung geboten. Das Bonifikationssystem bei Führungskräften enthält leis-
tungsabhängige Gehaltsbestandteile und setzt sich aus Unternehmenszielen (monetär und nicht-mo-
netär) sowie individuellen Leistungsbeiträgen zusammen.
INNOVATIVE DIVERSITÄT UND FÖRDERINITIATIVEN FÜR FRAUEN
Um Diversität zu fördern und sie als Chance zu nutzen, ist AMAG bestrebt, internationale Fachkräfte
im Unternehmen zu integrieren und durch Perspektivenvielfalt die Innovation und Kreativität voran-
zutreiben.
Dem Unternehmen ist es bewusst, dass es für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen un-
ternehmensinterner Maßnahmen bedarf, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Deshalb setzt
das Unternehmen entsprechende Zeichen und fördert das Engagement von Frauen. Es bestehen Ko-
operationen mit Schulen, die das Interesse junger Frauen an einem technischen Beruf steigern sollen.
Eine Datenbank für Bewerber:innen fördert die Transparenz in Bewerbungsprozessen, indem sämtli-
che interne und externe Ausschreibungen digital verwaltet werden. Bei der Personalauswahl wird
neben den fachlichen Kompetenzen und der Leistungsbereitschaft Wert auf die Identifikation der
Bewerber:in mit der Unternehmenskultur gelegt, die sich durch Respekt, ein wertschätzendes Mit-
einander und Innovationskraft auszeichnet.
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VIELFALT
Die AMAG Austria Metall AG ist seit 2023 Unterzeichner der Charta der Vielfalt und untermauert
damit das Bekenntnis zur Wertschätzung der Diversität im Allgemeinen und insbesondere der Vielfalt
all jener, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen. Die Initiative der Wirtschaftskammer
Österreich und Wien fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Diversitätsförde-
rung in Unternehmen.
Mitarbeiter:innen mit einer körperlichen Behinderung werden in der AMAG durch eine gezielte
Arbeitsplatzevaluation unterstützt. Diese Evaluation umfasst die Analyse des Arbeitsplatzes und der
Arbeitsumgebung, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Per-
son gerecht werden. Dabei werden ergonomische Anpassungen vorgenommen und technische Hilfs-
mittel wie u.a. höhenverstellbare Tische eingesetzt. Ziel ist es, mögliche Barrieren zu identifizieren
und zu beseitigen, um die Arbeitsfähigkeit und den Komfort der Mitarbeitenden zu maximieren. Eine
regelmäßige Überprüfung gewährleistet, dass der Arbeitsplatz auch bei sich ändernden Bedürfnissen
bestmöglich gestaltet ist.
AMAG beschäftigt Menschen aus 41 Nationen und fördert damit eine kulturelle Vielfalt, die unter-
schiedliche Perspektiven, Denkweisen und Problemlösungsansätze in das Unternehmen bringt. Die
interkulturelle Zusammenarbeit fördert und fordert gegenseitigen Respekt und Toleranz und trägt
gleichsam zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit und einer nachhaltigeren Unternehmensentwick-
lung bei.
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Implementierung einer Richtlinie zum respektvollen Umgang zur Prävention von belastenden
Vorfällen (Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Gewalt)
› Stakeholderdial
og mit Vertreter:innen potenziell benachteiligter bzw. gefährdeter
Gruppen
RICHTLINIE ZUM RESPEKTVOLLEN UMGANG: Um der Verantwortung für ein diskriminierungsfreies
und wertschätzendes Arbeitsumfeld bestmöglich nachkommen zu können und alle Mitarbeitenden
entsprechend zu sensibilisieren, werden für potenziell belastende Situationen (Diskriminierung, Be-
lästigung, Mobbing, Gewalt) Hilfestellungen zu moralisch korrektem Verhalten gegeben und Anlauf-
stellen innerhalb der AMAG gelistet, die bei Anliegen bzw. Vorfällen kontaktiert werden können. Das
Thema Diskriminierung und Belästigung ist zudem bereits in Schulungen zum Verhaltenskodex und
zu Menschenrechten enthalten. Eine Schulung zum respektvollen Umgang wird zusätzlich vorbereitet
und soll ab 2025 jährlich absolviert werden.
INNOVATIVE DIVERSITÄT UND FRAUENFÖRDERUNG: Seit 2023 gibt es eine Frauenbeauftragte bei
der AMAG. Mit ihr wurde eine Anlaufstelle speziell für Mitarbeiterinnen geschaffen, um Anliegen
vertrauensvoll besprechen sowie mögliche Lösungs- bzw. Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und
vermitteln zu können. Im Zuge der Stakeholderdialoge finden Gespräche mit der Frauenbeauftragten,
aber auch mit weiteren Anlaufstellen (u.a. Lehrlingscoach, Jugendvertrauensrat) statt, um wesentli-
che Themen berücksichtigen bzw. Maßnahmen seitens Unternehmen ergreifen zu können. Zudem
gibt es in der AMAG ein Frauenmanagementteam, welches das Ziel verfolgt, Frauenförderung im
Unternehmen voranzutreiben. Das Team trifft sich in regelmäßigen Abständen, berät zu aktuellen
Themen und erstattet dem Vorstand Bericht, der gegebenenfalls den Aufsichtsrat informiert.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-9)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Offener Umgang mit Vielfalt so-
wie Förderung von Chancen-
gleichheit durch:
Attraktivierung technischer
Berufe für Frauen
2024 erreicht
siehe
Maß-
nahmen
- -
Steigerung der weiblichen
Lehrlingsrate auf 25 %
2027 auf Kurs 22 % 22 % 25 %
Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen (oberes
Management) im Verhältnis
zum durchschnittlichen ge-
samten Frauenanteil, der im
Unternehmen vorherrscht
2027 verzögert 11 % 13 % 16 %
Schulung aller Mitarbeitenden
zum respektvollen Umgang
und zur Prävention von diskri-
minierenden Handlungen
2025 und
fortlaufend
NEU - -
100 %
Insgesamt waren 2024 16
% der Mitarbeitenden Frauen (2023: 16 %), zum Stichtag 31. Dezember
2024 lag der Frauenanteil in Führungspositionen bei 11 % (2023: 13 %). 2024 waren 22 % der
Lehrlinge weiblich (2023: 22 %). Der relativ niedrige Gesamtanteil an Frauen im Unternehmen ist
auf die industriell geprägte Struktur zurückzuführen.
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KENNZAHLEN
Diversitätskennzahlen
(ESRS S1-9, S1-12)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Frauenanteil
Frauen in
Führungspositionen
% 11 13 10 14
weibliche Lehrlinge % 22 22 26 0
gesamt % 16 16 16 12
Arbeiter:innen
Männer Stichtag/Köpfe 1.288 1.278 1.147 141
Frauen Stichtag/Köpfe 52 49 50 2
gesamt Stichtag/Köpfe 1.340 1.327 1.197 143
Angestellte
Männer Stichtag/Köpfe 554 549 467 87
Frauen Stichtag/Köpfe 298 288 268 30
gesamt Stichtag/Köpfe 852 837 735 117
Altersstruktur der
Belegschaft
Altersdurchschnitt Jahre 39,4 39,2 39,0 42,6
unter 30 Jahren % 21,4 22,1 21,6 19,6
zwischen 30 und 50
Jahren
% 58,3 57,4 59,6 48,9
über 50 Jahre % 20,3 20,5 18,8 31,5
Insgesamt besteht die AMAG-Belegschaft aus 41 Nationen (2023: 38). Knapp 63 % stammen aus
Österreich (2023: 64 %), knapp 28 % aus Deutschland (2023: 27 %) und rund 9 % aus sonstigen
Nationen (2023: 9 %).
Im oberen Management (darunter werden Personen in der 1. Führungsebene unter dem Vorstand
verstanden) kommen rund 69 % der Führungskräfte aus Österreich (2023: 77 %).
Die AMAG erfasst die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nach dem Behinderten-
einstellungsgesetz (BeinstG). Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte die AMAG 2 % begünstigte be-
hinderte Menschen (2023: 2 %).
Vergütungskennzahlen (ESRS S1-16)
Geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede (Gender Pay Gap): Die Differenz zwischen dem Grund-
gehalt von weiblichen und männlichen Arbeitnehmer:innen, ausgedrückt als Prozentsatz des Grund-
gehaltes männlicher Arbeitnehmer, beträgt 99 %. In der Berechnung berücksichtigt wurden alle Ar-
beitnehmenden inkl. Lehrlinge, Arbeiter:innen und Angestellte, Geschäftsführende sowie der Vor-
stand. Die Daten basieren auf den lokalen Gehaltsabrechnungssystemen der Standorte Ranshofen
(Österreich) sowie Karlsruhe und Übersee am Chiemsee (Deutschland) und werden auf der Grundlage
des durchschnittlichen Grundgehaltes (Bruttostundenverdienst) der Beschäftigten berechnet.
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung: Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung: Diese Kenn-
zahl stellt das Verhältnis der höchstbezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergü-
tung aller anderen Arbeitnehmenden dar. Für die höchstbezahlte Einzelperson wurde die geschuldete
Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden der AMAG Austria Metall AG (laut Vergütungsbericht
2024) herangezogen. Für die Berechnung des Medians der Gesamtvergütung aller Arbeitnehmen-
den wurden zusätzlich zum Grundgehalt weitere Geld- sowie Sachleistungen aller Arbeitnehmer:innen
(exkl. Vorstandsmitglieder) betrachtet. Der Faktor im Jahr 2024 lag bei 23,1.
Der Gender Pay Gap wie auch das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung werden 2024 erstmals
in der nichtfinanziellen Erklärung der AMAG berichtet, dementsprechend werden keine Vorjahres-
werte veröffentlicht.
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BEREICH AUS- UND WEITERBILDUNG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN (ESRS S1-1)
AMAG ist eine zukunftsorientierte, lernende Organisation und basiert auf nachhaltiger Mitarbeiten-
denentwicklung, die durch passende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt wird. Die
laufend sinkende Zahl an extern verfügbaren Fachkräften und die stetig steigenden Anforderungen
an die Mitarbeiter:innen stellen eine große Herausforderung dar, dementsprechend sieht es das Un-
ternehmen als zentrale Aufgabe, die bestehenden Mitarbeiter:innen bestmöglich zu schulen und wei-
terzubilden.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
In erster Instanz werden alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zentral für alle Gesellschaften in
der Personalabteilung, speziell in der Personalentwicklung, gesteuert. Die Fortbildungsmöglichkeiten
sind im Schulungskatalog für alle Mitarbeiter:innen zugänglich. Ziel aller Aus- und Weiterbildungs-
maßnahmen ist es, einen nachhaltigen Wissenstransfer und erforderliche Qualifikationen entspre-
chend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Kunden- oder unternehmensinternen Anforderungen
sicherzustellen.
MITARBEITENDEN-ZIEL- & -ENTWICKLUNGSGESPRÄCH (MAZEG): In den jährlich stattfindenden
MAZEG zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften wird unter anderem der Weiterbildungsbedarf
ermittelt und gegebenenfalls werden entsprechende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet.
Ein wesentlicher Ansatz sind dabei strukturierte und aufeinander aufbauende Weiterbildungspro-
gramme, die einen unternehmensinternen Pool an Nachwuchskräften schaffen. Diese Talente werden
gezielt gefördert und auf zukünftige Aufgaben vorbereitet.
WEITERBILDUNGSPROGRAMME: Ein wesentliches Fortbildungsformat ist die sogenannte AluAka-
demie am Standort Ranshofen, die die Basis für AMAG-spezifisches Wissen schafft. Für Mitarbei-
ter:innen aus dem Produktio n sumfeld bietet die Meisterakademie (Ranshofen) eine spannende Mög-
lichkeit zur Weiterentwicklung. Das Expert:innenprogramm soll sowohl Fachexpert:innen als auch
Nachwuchsführungskräfte für die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben vorbereiten. Aufbauend
darauf gibt es das Führungskräfteprogramm, in dem Kompetenzen weiter ausgebaut und gefestigt
werden. Das Young Talents-Programm dient zur Vorbereitung auf die künftige Übernahme von Schlüs-
selpositionen im Unternehmen und findet alle fünf Jahre statt. Sowohl das Expert:innen- und Füh-
rungskräfteprogramm als auch das Young Talents-Programm werden geblockt an externen Standorten
abgehalten, wodurch auch AMAG components-Mitarbeitenden die Teilnahme ermöglicht wird.
TRAINEEPROGRAMM: Traineeprogramme sind strategische Personalentwicklungsmaßnahmen, die
der Gewinnung und Förderung von Nachwuchstalenten dienen. Durch eine mindestens 18-monatige
unternehmensinterne Ausbildung (Job Rotation in diversen Fachbereichen) mit abgestimmten beglei-
tenden Schulungsmaßnahmen werden Businessorientierung und Fachausbildung mit der Weiterent-
wicklung persönlicher Kompetenzen verbunden. Die Abteilung Personalentwicklung wird bei der Kon-
zeptionierung von Traineeprogrammen von Beginn an beigezogen.
AMAG LEARNING & EXPERTISE (ALEX): Mit ALEX, der E-Learning-Plattform der AMAG, stellt das
Unternehmen allen Mitarbeiter:innen einen einfachen, schnellen und flexiblen Zugang zu jenen Schu-
lungsinhalten zur Verfügung, die im Rahmen der betrieblichen Qualifizierung im Sinne von Pflichtun-
terweisungen erforderlich sind. Die Plattform bietet neben verpflichtenden Schulungen ein vielfälti-
ges Weiterbildungsangebot, das von AMAG-Mitarbeiter:innen selbstständig nach Bedarf und Interesse
gebucht werden kann. ALEX ist für alle Beschäftigten in Ranshofen sowie an den beiden AMAG com-
ponents-Standorten verfügbar.
LEHRE BEI AMAG: AMAG bietet allein am Standort Ranshofen eine Ausbildung in elf Lehrberufen in
Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum Braunau (ABZ) an (AMAG mit 20 % beteiligt). Die
Lehrlinge erhalten als künftige Fachkräfte eine praxisorientierte Ausbildung in modernen Werkstätten
in verschiedenen Fachbereichen und absolvieren ihre Metall-Grundausbildung sowie fachspezifische
Module im ABZ. Zudem besteht die Möglichkeit zur Lehre mit Matura. Auch an den AMAG compo-
nents-Standorten in Deutschland werden junge Menschen (Auszubildende) sowohl im gewerblichen
als auch kaufmännischen Bereich ausgebildet.
LEHRLINGSCOACH: Für die AMAG-Lehrlinge am Standort Ranshofen ist der Lehrlingscoach eine
zusätzliche Ansprechperson, die in persönlichen Gesprächen gezielt auf individuelle Anliegen und
Bedürfnisse eingehen kann. Der aktive Austausch mit dem Lehrlingscoach soll dabei Konflikten und
Missverständnissen vorbeugen. Die Lehrlinge werden in ihrer Ausbildung kontinuierlich begleitet und
unterstützt, so werden beispielsweise auch Nachhilfekurse in unterschiedlichen Fächern angeboten.
BETREUUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN: Die frühzeitige Bindung potenzieller Mitar-
beiter:innen erfolgt über die Betreuung von Abschluss- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen und
die Teilnahme an Informationsabenden der jeweiligen Hochschulen. Hochschulkooperationen fördern
Lehre und Forschung in AMAG-relevanten Fachgebieten.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
98
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Umfangreiches Angebot an Weiterbildungen in unterschiedlichen Kompetenzbereichen (persönli-
che und soziale Kompetenz, Fach- und Methodenkompetenz, Führungs- und strategische Kom-
petenz, Sprach-
und interkulturelle Kompetenz)
› Fortlaufende Integration der AMAG comp
onents in den Aus- und We
iterbildungsbetrieb
› neuerliche T
eilnahme am Projekt Seitenwechsel
WEITERBILDUNG: 2024 starteten sowohl die Alu- und Meisterakademie am Standort Ranshofen als
auch das Expert:innen- und Führungskräfteprogramm. Den Mitarbeiter:innen am Standort Ranshofen
war es zudem möglich, sich zu Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung anzumelden.
Seit 2024 verfügt AMAG über ein erweitertes Lernangebot, das sich vor allem durch die individuellen
Gestaltungsmöglichkeiten auszeichnet. Mitarbeiter:innen können aus über 100 Kursen auswählen,
eigenständig ein auf Interessen und Entwicklungspotenzial abgestimmtes Programm erstellen und
dieses digital auf der Plattform ALEX absolvieren. Ziel ist, die Mitarbeiter:innen in ihren beruflichen
Kompetenzen und Ambitionen bestmöglich zu unterstützen und zu motivieren.
Zur Förderung von Nachwuchsführungskräften startete 2024 wieder das Young Talents-Programm. Im
Rahmen des modularen Fortbildungsprogrammes werden die 12 Teilnehmenden auf künftige Füh-
rungsaufgaben vorbereitet. Eine praxisbezogene Projektarbeit ermöglicht einen vertiefenden Einblick
in die Tätigkeitsfelder des Unternehmens und einen fundierten Erfahrungsaustausch zwischen den
Teilnehmenden.
LERNVIERTEL: Am Standort Ranshofen gibt es seit Herbst 2023 ein Lernviertel – Räume, die speziell
für Aus- und Weiterbildungszwecke vorgesehen und auch entsprechend ausgestattet sind. Das Schaf-
fen einer geeigneten und ansprechenden Lernumgebung soll die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft
der Mitarbeiter:innen fördern sowie die Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildung
erleichtern.
PROJEKT SEITENWECHSEL: Die AMAG Austria Metall AG unterstützte 2024 das Projekt „Seiten-
wechsel“, welches durch den gleichnamigen Verein umgesetzt und von der MEGA-Bildungsstiftung
initiiert wird. Das Projekt bietet Lehrpersonen aus österreichischen Schulen die Möglichkeit, für ein
Jahr in einem Unternehmen zu arbeiten und wertvolle Erfahrungen sowohl im Unternehmen als auch
folgend in der Schule bzw. im Unterricht zu sammeln und einzubringen. Das Projekt ermöglicht Un-
ternehmen, eine Außen- und Bildungsperspektive in interne Abläufe und Gegebenheiten einzubinden
und in dem einjährigen Austausch mit der Lehrperson zu reflektieren, welche Erwartungen Schulen,
Auszubildende und Unternehmen gegenseitig stellen können. „Seitenwechsel“ trägt weiters dazu bei,
dass Schüler:innen durch die Erfahrungen der Seitenwechsel-Lehrpersonen gezielter für Anforderun-
gen in Unternehmen sensibilisiert werden und Chancen am Arbeitsmarkt besser nutzen können.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-9)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Qualifizierung und Entwicklung
aller Mitarbeiter:innen:
Erreichung der Anzahl an Aus-
und Weiterbildungen von
durchschnittlich 2 Tagen pro
Mitarbeiter:in
2024 und
fortlaufend
erreicht 27 h 26 h < 16
Auslastung des neuen Schu-
lungszentrums am Standort
Ranshofen von mind. 60 %.
2024 verzögert 54 % - -
Ausgenommen von der Erfassung sind Aus- und Weiterbildungsstunden der AluAkademie sowie die
Teilnahme an der Berufsreifeprüfung. Mit 27 Stunden pro Mitarbeiter:in konnte das Ziel neuerlich
erreicht werden. Mit einer Auslastung von 54 % des Schulungszentrums am Standort Ranshofen wurde
das definierte Ziel von mindestens 60 % hingegen nicht erfüllt. Dafür gibt es mehrere Gründe: Das
Firmenareal am Standort Ranshofen ist weitläufig und andere Schulungsräume sind für Mitarbeitende
aus bestimmten Produktionsbereichen besser erreichbar. Außerdem erfüllen diese die Voraussetzung
der Barrierefreiheit, die bei Schulungen mit sehr schweren Geräten erforderlich ist. Schulungsverant-
wortliche und Mitarbeitende nutzen für Aus- und Weiterbildung zunehmend Online-Formate, zudem
finden einige Schulungen extern statt.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
99
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
KENNZAHLEN
Aus- und Weiterbildung
(ESRS S1-13)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Stunden für Aus- und Weiterbildung
pro Mitarbeiter:in h 27 26 27 22
pro Mann h 27 26 27 24
pro Frau h 26 23 28 7
pro Arbeiter:in h 8 10 9 5
pro Angestellte h 14 14 15 8
pro Lehrling h 398 398 416 302
gesamt h 58.600 55.190 52.889 5.711
MAZEG
Anteil des Adressatenkreises an der
Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 90 91 89 93
abgeschlossen % 96 93 99 78
abgeschlossen Anzahl 1.915 1.829 1.714 201
davon Männer % 86 87 86 87
davon Frauen % 14 13 14 13
Der
Adressatenkreis des Mitarbeitenden-Ziel- und -entwicklungsgesprächs (MAZEG) umfasst 90 %
der AMAG-Beschäftigten. Ausgenommen davon sind Lehrlinge, Mitarbeiter:innen mit Abwesenheits-
gründen (beispielsweise Präsenz-/Zivildienst, Mutterschutz, Karenz) und Mitarbeiter:innen, deren
Dienstverhältnis kürzer als sechs Monate besteht. Die Beteiligung der Mitarbeiter:innen am MAZEG
betrug im Berichtsjahr 2024 inkl. AMAG components 96 %.
KENNZAHLEN (Angaben außerhalb der Angabepflichten der ESRS)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2024 2023 2024 2024
Teilnehmende an AMAG-
PE-Programmen
Alu-Akademie Anzahl 69 38 69 0
Meisterakademie Anzahl 26 31 26 0
Expert:innenprogramm Anzahl 42 46 38 4
Führungskräfteprogramm Anzahl 21 11 19 2
Da
die Personalentwicklungsprogramme jahresübergreifend stattfinden, werden Teilnehmende gege-
benenfalls für 2023 und 2024 gezählt.
Im Berichtszeitraum waren zudem 167 Mitarbeiter:innen im Bereich F&E und Innovation tätig. Die
Akademikerquote beträgt 10,9 %.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
100
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
BEREICH MENSCHENRECHTE
(UND SONSTIGE ARBEITSBEZOGENE RECHTE)
(ESRS S1)
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1)
Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der
Lieferkette sind Kernelemente einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Rechte der
Mitarbeiter:innen gemäß den nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften und den internationalen
Menschenrechtsübereinkommen genießen an allen Standorten höchsten Schutz und höchste Priori-
tät. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Sie leben die Werte vor
und bringen diese im Führungsalltag zur Geltung. Alle Mitarbeiter:innen werden nach dem Prinzip
der Chancengleichheit behandelt – Merkmale wie Alter, Herkunft (Nationalität, ethnische Zugehörig-
keit), Hautfarbe, Familienstand, Elternschaft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orien-
tierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung sind wesentliche Bestandteile einer Identität
und deshalb auch besonders schützenswert.
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS S1-1)
SORGFALTSPFLICHT IM BEREICH MENSCHENRECHTE
Um Auswirkungen und Risiken hinsichtlich Menschenrechte bestmöglich verhindern, mindern bzw.
beenden zu können, folgt die AMAG in ihrer Sorgfaltspflicht sechs Schritten. Diese Schritte decken
sich mit allgemeinen Prozessen der Sorgfaltspflicht im Unternehmen, beziehen sich im Folgenden
aber konkret auf menschenrechtliche Auswirkungen und Risiken.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Die implementierten Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts-
pflicht im Bereich Menschen- und Sozialrechte basieren u.a. auf folgenden geltenden Gesetzen,
international anerkannten Standards sowie freiwilligen Verpflichtungen:
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(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internatio-
naler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte)
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(ILO
Declaration on fundamental Principles and Rights at Work),
im Besonderen die Nicht-Beteiligung
an Kinderarbeit, Zwangsarbeit und jeglicher weiteren Form moderner Sklaverei.
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(
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)
)
: Als Unterzeichner des UN Global Compact verpflichtet sich AMAG,
die zehn Prinzipien des UNGC zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsführung
und Entwicklung zu fördern.
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: Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte sind eine zentrale Initiative für die menschenrechtliche Verantwortung von
Unternehmen.
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Sie sind die Grundlage eines multilateralen
Verhaltenskodex zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns im Rahmen
internationaler Geschäfte.
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(
(
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)
)
: In Rohstofflieferketten mit einem hohen Risiko für
Menschenrechtsverletzungen verfolgt die AMAG den Anspruch größtmöglicher Transparenz über
die vorgelagerten Wertschöpfungsstufen. Auf diese Weise werden menschenrechtlich kritische
Punkte identifiziert sowie zielgerichtete Maßnahmen definiert und umgesetzt.
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:
:
Die AMAG Austria Metall AG ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt und
untermauert damit das Bekenntnis zur Wertschätzung der Diversität im Allgemeinen und insbe-
sondere der Vielfalt all jener, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen.
Die in den genannten (inter)nationalen Standards verankerten Normen und Werte spiegeln sich
in AMAG-Handlungsgrundsätzen (Betriebsvereinbarungen, Richtlinien, Kodizes sowie Verfahren s-
anweisungen, ESG-Anforderungen an Lieferanten) wider und bilden den verbindlichen Hand-
lungsrahmen für Mitarbeiter:innen bzw. Geschäftspartner.
Folgend werden vier zentrale Dokumente zur Umsetzung der AMAG-Handlungsgrundsätze an den
AMAG-Standorten dargestellt:
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:
:
Um unternehmensintern und bei den Lieferanten ein Grundverständnis
zu Menschenrechten und potenziellen Auswirkungen zu schaffen bzw. zu vertiefen, verfügt AMAG
über einen Menschenrechtskodex. Darin wird das Bekenntnis zur bedingungslosen Einhaltung
und Förderung von Menschenrechten unterstrichen und die Kernelemente der Sorgfaltspflicht des
Unternehmens aufgezeigt. Zum Thema Verantwortung für Menschenrechte sowie der menschen-
rechtlichen Grundprinzipien gibt es eine regelmäßige Online-Schulung über das E-Learning-Sys-
tem ALEX. Abteilungen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen – insbesondere
Human Resources, Vertrieb, Einkauf und Kommunikation – erhalten Einsicht und
Handlungsempfehlungen und werden in Bezug auf Menschenrechte innerhalb des
Unternehmens und entlang der Lieferkette besonders sensibilisiert.
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x
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:
:
Er beschreibt den Umgang des Unternehmens mit der besonderen Verantwor-
tung, die es gegenüber seinen Stakeholdern hat. Er unterstützt somit Mitarbeitende
und Führungskräfte dabei, ihre Tätigkeit rechtskonform und moralisch korrekt aus-
zuüben. Der Verhaltenskodex ist auf der Unternehmens-Homepage zu finden und
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
101
wird an neue Mitarbeiter:innen sowie über eine E-Learning-Schulung zur Kenntnisnahme und
Einhaltung mit abschließendem Selbsttest verteilt. Anhand von Fallbeispielen (z.B. Bestechung,
Kartellrecht, Datenschutz, Interessenkonflikte sowie Diskriminierung und Belästigung) wird eine
praxisorientierte Anleitung zum korrekten Verhalten gegeben. Die Schulung zum Verhaltenskodex
muss jährlich von allen Mitarbeiter:innen absolviert werden.
› Richtlinie zum respektvollen Umgang: Diese Richtlinie regelt die Vorgehensweise für Mitarbei-
tende, Vorgesetzte sowie AMAG-Anlaufstellen bei belastenden Situationen wie Mobbing, Belästi-
gung, Diskriminierung sowie Gewalt am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsumfeld. Ziel ist,
für einen
respektvollen und inklusiven Umgang zu sensibilisieren und damit ein s
t
arkes Miteinander voller
Vielfalt zu
stärken. Die Verpflichtung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Kultur des res-
pektvollen Umgangs sicherstellen, wird von allen Beschäftigten mitgetragen. Besondere Verant-
wortung kommt hierbei jenen zu, die eine Führungsposition innehaben und ein positives Verhalten
vorleben sollen. Alle Mitarbeitenden können bei einem Verdacht auf Ungleichbehandlung od
er
belastenden V
orfällen verschiedene interne Anlaufstellen nutzen. Die Richtlinie wird an alle Mit-
arbeitenden vert
eilt.
› Date
nschutzrichtlinie: Durch diese Richtlinie wird den Anforderungen aus der Datenschutz-
grundverordnung, der
Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grund-
rechte der Europäischen Union entsprochen. Die Richtlinie fokussiert gemäß den gesetzlichen
Vorgaben den Schutz von Betroffenen (natürlichen Personen), nicht den Schutz der Daten an
sich. Darin werden u.a. die Datenschutzpolitik der AMAG definiert sowie u.a. Betr
offenenrechte,
technische und
organisatorische Maßnahmen und Schulungen geregelt. Die Mitarbeitenden wer-
den regelmäßig zum Datenschutz (auch Teil des Verhaltenskodex
) geschult.
STELLUNGNAHME ZU MODERNER SKLAVEREI: Aus den allgemeinen Menschen-, Arbeits- und
Sozialrechten seien das Verbot jeglicher Formen von Pflicht- oder Zwangsarbeit und moderner
Sklaverei (wie u.a. Menschenhandel, Ausbeutung, Einstellungsgebühren, Schuldknechtschaft)
sowie das Verbot von Kinderarbeit besonders hervorgehoben. AMAG bekennt sich zur strikten
Einhaltung dieses Verbots (verankert im Menschenrechtskodex) und verpflichtet dazu auch die
Geschäftspartner in der Lieferkette (Direktlieferanten und deren Sublieferanten, siehe ESG-An-
forderungen, Abschnitt
S2
). Verantwortliche Abteilungen werden entsprechend geschult, um si-
cherzustellen, dass Arbeitsbedingungen stets fair, sicher und menschenwürdig gestaltet sind.
Jede Verletzung des Verbots von moderner Sklaverei wird geahndet und kann zur sofortigen Be-
endigung des Dienstverhältnisses bzw. der Geschäftsbeziehung führen.
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt beim Vorstand. Verant-
wortliche Fachabteilungen prüfen regelmäßig Aktivitäten auf das Risiko von Menschenrechtsver-
letzungen mit dem Ziel, tatsächliche sowie potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Menschen-
rechte zu vermeiden. AMAG verfügt über zertifizierte Managementsysteme mit den Schwerpunk-
ten Arbeitssicherheit, Qualität, Umwelt und Energie sowie über ein umfassendes Risikomanage-
ment und ein internes Kontrollsystem. Verschiedene Fachabteilungen sind mit Verantwortlichkei-
ten betraut: So befasst sich die Personalabteilung mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang
mit dem Arbeitsrecht, die Abteilung Arbeitssicherheit ist für sicherheitsrelevante Menschen-
rechtsfragen zuständig und Datenschutzkoordinatoren sorgen für eine rechtskonforme Verwen-
dung und Verarbeitung von Personaldaten.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Um menschenrechtliche Aus-
wirkungen und Risiken für Beschäftigte bestmöglich identifizieren zu können, steht AMAG in
engem Austausch mit internen sowie externen Stakeholdern. Die Mitarbeiter:innen verfügen über
verschiedene Kanäle und Anlaufstellen, über die sie ihre Anliegen an das Unternehmen herantra-
gen können. Der Betriebsrat wird als zentrale Vertretung der Arbeitnehmer:innen wahrgenommen
und in wichtige unternehmenspolitische Entscheidungsprozesse einbezogen. Auch im Austausch
mit Gewerkschaften, Verbänden, regionalen Gemeinschaften und NGOs werden potenzielle Aus-
wirkungen und Risiken erläutert und in Bezug au
f die Geschäftstätigkeiten der AMAG an ihren
Standorten
sowie entlang der Lieferkette bewertet. Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse
2024 wurde festgestellt, dass bei zwei – für die AMAG zentralen – Menschenrechte ein potenzi-
elles Risiko für einen Ve
rstoß besteht.
Potenzielle Menschenrechtsrisiken für AMAG-
Beschäftigte
Zentrale Menschenrechte in Bezug auf die
Geschäftstätigkeit der AMAG
Potenzielles Risiko für
AMAG-Beschäftigte
Art. 2 Verbot der Diskriminierung (inkl. Belästigung)
X
Art. 4 Verbot von Zwangsarbeit und jegliche Formen
der modernen Sklaverei; Verbot von Kinderarbeit
Art. 12 Schutz von Daten und der Privatsphäre
X
Art. 19 Meinungs- und Informationsfreiheit
Art. 20 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Art. 23 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn
Art. 24 Recht auf Erholung und Freizeit
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
102
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Negative Auswirkungen auf Stakeholder
bzw. Risiken für AMAG werden kontinuierlich sowie im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitspro-
gramms und des Risikomanagements evaluiert und es werden daraus konkrete Konzepte und
Maßnahmen abgeleitet bzw. bestehende adaptiert.
Verbot der Diskriminierung: Das Bekenntnis und die Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminie-
rung und Belästigung ist im Verhaltens- und Menschenrechtskodex sowie in der Richtlinie zum
respektvollen Umgang verankert. Das Verbot von Diskriminierung ist für das Unternehmen sowohl
im Bewerbungs- und Einstellungsprozess als auch am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld von
zentraler Bedeutung. Alle Beschäftigten und externen Stakeholder (z.B. Bewerber:innen) sind
angehalten, Verdachts- oder Vorfälle bezüglich Diskriminierung über selbst wählbare Kanäle oder
Anlaufstellen (siehe
6. Ermöglichung des Austausches und der Wiedergutmachung
) bekanntzu-
machen. Die Meldungen werden zentral in der Personalabteilung gesammelt, bearbeitet und in
Abstimmung mit Betroffenen werden geeignete Abhilfemaßnahmen zur Verhinderung, Eindäm-
mung bzw. Beendigung von diskriminierendem Verhalten getroffen.
Schutz von Daten und der Privatsphäre: Datenschutzverstöße, Datenfälschung und -lecks oder
Cyberangriffe können negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg, die Mitarbeitenden
und auch auf die Umwelt haben. Dementsprechend investiert das Unternehmen in die techni-
sche Absicherung personenbezogener Daten und damit in den Schutz vor unerlaubtem Zugriff.
Zur Umsetzung und Überwachung der regulatorischen Anforderungen und technischen Maßnah-
men hat AMAG ein Datenschutzteam sowie Datenschutzkoordinatoren und -koordinatorinnen im-
plementiert. Benannte Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Recht, Projektmanagement, Zoll-
und Außenwirtschaft sowie IT fungieren als Datenschutzteam und sind Ansprechpartner:innen
für alle Mitarbeiter:innen, die in der jeweiligen Abteilung für die Koordinierung von datenschutz-
relevanten Tätigkeiten benannt wurden. Das Datenschutzteam ist darüber hinaus für die Führung
aller Datenschutzverzeichnisse verantwortlich.
Des Weiteren wurden Betriebsvereinbarungen zur Wahrung des Arbeitnehmerdatenschutzes und
verbindliche interne Datenschutzvorschriften bzw. Standardvertragsklauseln für die Übermitt-
lung personenbezogener Daten mit sämtlichen Vertriebstöchtern abgeschlossen sowie Prozesse
für Betroffenenrechte und etwaiger Datenschutzverletzungen inklusive Verfahrensanordnungen
eingeführt.
Die
Datenschutzerklärung
(siehe QR-Code) ist auf der AMAG-Homepage einsehbar.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Einmal jährlich bzw. risikobasiert erfolgt eine Wirksamkeitskon-
trolle von gesetzten Maßnahmen bzw. von implementierten Konzepten. Die jeweiligen Abteilun-
gen erstatten dem Vorstand im Nachhaltigkeitsgremium und anlassbezogen Bericht über den
Fortschritt und die Ergebnisse der Risikoevaluierung sowie über mögliches Optimierungspoten-
zial. Auf Basis dieser Berichte werden gegebenenfalls Änderungen und Folgemaßnahmen vorge-
geben.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Das Ziel, die menschenrechtlichen Grundprin-
zipien bei der AMAG und entlang der Wertschöpfungskette einzuhalten, ist wesentlicher Be-
standteil des Geschäftsmodells und des jährlichen AMAG-Nachhaltigkeitsprogramms. Entwick-
lungen, Verstöße sowie Maßnahmen werden transparent sowohl intern als auch extern, etwa im
Rahmen dieses Berichts – kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG: AMAG ist bestrebt,
negative Auswirkungen, die durch das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen
hat, zu beheben. Um hier wirksame Schritte setzen zu können, ist der Austausch mit Stakehol-
dern wesentlich. Das Unternehmen bietet seinen Interessenträger:innen verschie-
dene Optionen an, sich zu negativen Auswirkungen bzw. den getroffenen Maßnah-
men zu äußern, darunter auch die AMAG Compliance Line, die auf der AMAG-
Webseite – auch anonym – genutzt werden kann (siehe QR-Code).
Alle Mitarbeiter:innen können sich direkt an Vorgesetzte, die Personalabteilung, den Betriebsrat
oder den Arbeitspsychologen wenden, Lehrlinge können zusätzlich den Lehrlingscoach bzw. den
AMAG-Jugendvertrauensrat kontaktieren. Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, zusätzlich die
Frauenbeauftragte als Anlaufstelle zu nutzen.
Maßnahmen
(ESRS S1-3, S1-4)
› Interne Schulung zum Verhaltenskodex und zu Menschenrechten
› Externe Fortbildungen zu Menschenrechten (u.a. Just Transition)
› Schulungen und Audits im Bereich Datenschutz
› Implementierung einer Richtlinie zum respektvollen Umgang
Trotz systemischer Vorbeugung durch Konzepte und Unterweisungen der Mitarbeiter:innen bleibt in
Bezug auf den Schutz von Daten und der Privatsphäre der Mitarbeiter:innen ein potenzielles Risiko
für Verstöße bestehen. Wenngleich sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, wäre ein Verstoß als
schwerwiegender Eingriff in die Rechte von Mitarbeitenden zu werten und entsprechende Maßnah-
men zur Abhilfe bzw. Wiedergutmachung wären zu treffen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
103
Um stetig für die Einhaltung und Förderung der Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte an den AMAG-
Standorten zu sensibilisieren, absolvieren die Beschäftigten jährlich eine Schulung zum Verhaltens-
kodex, die die Menschenrechte, darunter auch das Verbot von Diskriminierung, thematisiert. Füh-
rungskräfte und Personen, die in Bereichen mit besonderer Verantwortung für Menschenrechte tätig
sind, erhalten diesbezüglich eine zusätzliche Schulung.
Seit 2024 wird an alle Beschäftigten die Richtlinie zum respektvollen Umgang verteilt. Ab 2025 wird
es hierzu auch eine Schulung geben, die jährlich zu absolvieren ist.
Alle Verdachts- und Vorfälle bezüglich Menschenrechte können über die in
Punkt 6
in diesem Kapitel
genannten Kanäle gemeldet werden. Die Personalabteilung setzt geeignete, ausschließlich in Abstim-
mung mit den Betroffenen vereinbarte Abhilfemaßnahmen.
Um Bereiche und Personen, die für die Einhaltung und Förderung von Menschenrechten besonders
relevant sind, entsprechend zu schulen, haben 2024 Mitarbeiter:innen das Fortbildungsprogramm
Human Rights Accelerator absolviert sowie an dem internationalen Stakeholderaustausch zwischen
staatlichen Organisationen, NGOs sowie Unternehmen zum Thema Just Transition teilgenommen.
Beide Formate wurden von UN Global Compact veranstaltet. Zudem nahmen Mitarbeitende an Ver-
anstaltungen und Onlineprogrammen verschiedenster (inter-)nationaler Organisationen (u.a. respACT,
Charta der Vielfalt, EcoVadis Academy, UN Global Compact Academy) wahr, um sich über Themen
rund um Arbeits-, Sozial- und Menschenrechte zu informieren.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Einhaltung der menschenrechtli-
chen Grundprinzipien bei AMAG
und keine Verstöße
2024 verzögert
1
(Datenschutz-
verstoß,
siehe
Erläuterung)
0 0
Einhaltung menschenrechtlicher
Grundprinzipien und keine Men-
schenrechtsverstöße (insbeson-
dere Diskriminierung, Daten-
schutzverstöße)
2025 NEU - -
0
Im Berichtszeitraum 2
024 wurde über die AMAG Compliance Line ein Verstoß gegen datenschutz-
rechtliche Vorschriften gemeldet. Dieser Vorfall wurde von der internen Meldestelle überprüft, es wur-
den relevante Fachabteilungen beigezogen und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Der Vorfall
konnte rasch behoben werden, zur Vermeidung zukünftiger Verstöße wurde u.a. eine Datenschutz-
schulung durchgeführt. Gegenüber AMAG wurde kein Rechtsverfahren eingeleitet.
KENNZAHLEN (ESRS S1-17)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2024 2023 2024 2024
Diskriminierung und Belästigung
Fälle von Diskriminierung, einschließlich
Belästigung
Anzahl 0 0 0 0
Beschwerden hinsichtlich
Diskriminierung, einschließlich
Belästigung
Anzahl 0 0 0 0
wesentliche Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen aufgrund
Diskriminierung und Belästigung
EUR 0 0 0 0
Menschenrechte
schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf
Menschenrechte in der Belegschaft
(Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Formen der
modernen Sklaverei)
Anzahl 0 0 0 0
wesentliche Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen aufgrund
sonstiger schwerwiegender
Menschenrechtsverletzungen in der
Belegschaft
EUR 0 0 0 0
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
104
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Arbeitsbedingungen
Diversität und Chancen-
gleichheit
Menschenrechte (weitere ar-
beitsbezogene Rechte)
Mitarbeitende in
der Lieferkette,
Geschäftspartner
Positiver Beitrag zu Arbeits- und Men-
schenrechtsbedingungen entlang der
Wertschöpfungskette durch Kommunika-
tion von Werten und ESG-Anforderungen
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforde-
rungen an AMAG-Lieferanten; Einkaufsrichtlinie; Liefe-
ranten-Screening und Risikoeinstufung im Rahmend des
verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements; Asses-
sments und Audits; Zertifizierungen u. Mitgliedschaften
(ASI Performance Standard, ASI CoC Standard; EA); Zu-
sammenarbeit mit Lieferanten; Kommunikation und
Sensibilisierung bzgl. ESG-Themen
Arbeits- und Menschenrechtsverletzun-
gen entlang der Wertschöpfungskette auf-
grund mangelnder Kommunikation von
Sozialstandards an bzw. Einforderung von
Geschäftspartner
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette kurzfristig
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Arbeitsbedingungen
Diversität und Chancen-
gleichheit
Menschenrechte (weitere
arbeitsbezogene Rechte)
Mitarbeitende in
der Lieferkette,
Geschäftspartner
Marktpositionierung der AMAG als ver-
antwortungsvoller Geschäftspartner durch
eine sozial gerechte und nachhaltige
Lieferkette
Chance,
potenziell
Wertschöpfungs-
kette
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforderungen an
AMAG-Geschäftspartner; AMAG-Einkaufsrichtlinie, verantwor-
tungsvolles Beschaffungsmanagement (Verfahrensanweisung,
Risikoeinstufung von Lieferanten, Austausch mit Geschäftspart-
nern zu menschenrechtlichen Aspekten in der Lieferkette)
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
105
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3)
Die Aluminiumproduktion und das Aluminiumrecycling basieren auf einer komplexen Wertschöp-
fungskette, an der viele Arbeiter:innen in unterschiedlichen Ländern und Regionen beteiligt sind. Mit
über 250 wesentlichen Lieferanten von Primäraluminium, Schrott und Legiermetallen und rund 1000
Kunden steht AMAG in der Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Einflussberei-
ches an der Einhaltung und Förderung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen entlang der Wert-
schöpfungskette mitzuwirken. Über die gesetzlichen Anforderungen zu Sozial-, Arbeits- und Men-
schenrechten hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zu höchsten Standards und erwartet das
auch von Lieferanten und Kunden.
VORGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE: AMAG ist nach dem Performance- und Chain of Cus-
tody-Standard der Aluminium Stewardship Initiative (ASI) zertifiziert, die ESG-Kriterien für eine öko-
logisch, sozial und geschäftsethisch nachhaltige Beschaffung, Produktion sowie Verarbeitung von
Aluminium definiert. Auch die kanadische Elektrolyse Alouette (20-%-Beteiligung durch AMAG) ist
nach beiden Standards zertifiziert. Um auch in der Vorlieferkette der Primäraluminiumerzeugung
(Bauxitabbau und Tonerdeerzeugung) das Risiko für Verstöße gegen Menschen-, Arbeits- und Sozial-
rechte möglichst gering zu halten, haben sich die Alouette-Partner hinsichtlich der Tonerdeversorgung
der Alouette auf die priorisierte Beschaffung aus ASI-zertifizierten Quellen geeinigt.
Die gelieferten Mengen an Vormaterial stammen zum überwiegenden Teil (über 50 %) aus Europa,
gefolgt vom mittleren Osten und Nordamerika. Durch die Weitergabe von ESG-Anforderungen und die
Zusammenarbeit mit Lieferanten leistet das Unternehmen einen positiven Beitrag zu menschen-
rechtskonformen Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette. AMAG erkennt es als wesentliche
Chance, im Sinne einer ganzheitlich nachhaltigen Wertschöpfungskette neben ökologischen Zielen
auch soziale Aspekte (Just Transition) voranzutreiben und damit eine resiliente Wertschöpfung mit-
zugestalten. Gleichsam ist sich das Unternehmen der potenziellen negativen Auswirkungen auf
Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette aufgrund mangelnder Kommunikation bzw. Einfor-
derung von menschenrechtlichen Standards und des daraus resultierenden Risikos von finanziellen
sowie Reputationsschäden bewusst. Um die möglichen Auswirkungen und Risiken entlang der Liefer-
kette zu steuern, hat AMAG ein verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement implementiert, im
Zuge dessen alle wesentlichen Lieferanten in ESG-Bereichen bewertet und deren Risikopotenzial für
das Unternehmen identifiziert wird.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE: Die AMAG-Aluminiumhalbzeuge und -komponenten
werden strengen Qualitätskontrollen unterzogen, um sicherzustellen, dass sie keine Gefahren für Kun-
den oder Arbeiter:innen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bergen. Durch den Einsatz mo-
dernster Technologien und die Einhaltung internationaler Normen wird gewährleistet, dass die Pro-
dukte den Standards entsprechen und die Sicherheit bei der Verarbeitung und Nutzung
jederzeit gewährleistet ist. Zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Umwelt beim
Umgang mit den Legierungen werden wesentliche Informationen in technischen und
Sicherheitsdatenblättern auf der Unternehmenswebseite (siehe QR-Code) bereitgestellt.
Weitere Informationen sind im Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung
nachzulesen.
Das Kundenportfolio erstreckt sich über die Luftfahrt-, Automobil-, Industriegüter- sowie Konsumgü-
terbranche, die ihre umfassenden ESG-Standards an die AMAG als Lieferanten weitergeben.
Die geografischen Kernmärkte für AMAG sind Europa und Nordamerika.
FREMDARBEITSKRÄFTE AN DEN AMAG-STANDORTEN: Fremdfirmenbeschäftigte, die an den
AMAG-Standorten Aufträge ausführen, werden umfangreich unterwiesen und für sie gelten dieselben
gesetzlichen sowie freiwilligen Standards wie auch für eigene Arbeitskräfte.
Potenzielle Auswirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ergeben sich in
der vorgelagerten Lieferkette, weshalb die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Konzepte
und Maßnahmen auf wesentliche Lieferanten fokussieren.
Im Geschäftsjahr 2024 haben sich – bezogen auf die Risiken – keine unerwarteten finanziellen Ef-
fekte gezeigt. Die erwarteten bzw. potenziellen finanziellen Effekte der im Zusammenhang mit der
Lieferkette festgestellten Risiken sind im Risikomanagement definiert und werden jährlich zweimal
bzw. anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Risiken werden sowohl im inhä-
renten als auch im residualen Status bewertet und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Maßnah-
men zur Prävention bzw. Minderung der Auswirkungen und Risiken werden aus dem laufenden Betrieb
gedeckt.
Im Berichtszeitraum 2024 wurden hinsichtlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Ver-
gleich zu den Vorjahren keine neuen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen festgestellt.
Auch zu den bestehenden Konzepten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
106
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
EINBINDUNG DER BETROFFENEN STAKEHOLDER
(ESRS 2 SBM-2, S2-2)
Um die Interessen und Bedürfnisse der Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette wahrnehmen
und berücksichtigen zu können, erfolgt ein Austausch auf verschiedenen Ebenen.
DIREKTE KOMMUNIKATION MIT LIEFERANTEN: AMAG pflegt regelmäßigen Austausch mit Liefe-
ranten, um die Einhaltung der ESG-Standards sicherzustellen und gegebenenfalls in der Umsetzung
zu unterstützen. Das Ziel ist, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam
Lösungen zu entwickeln. Je nach Einstufung von Lieferanten im Zuge des verantwortungsvollen Be-
schaffungsmanagements erfolgt ein Austausch jährlich bis hin zu spätestens alle drei Jahre bzw.
anlassbezogen.
AUDITS UND VOR-ORT-BESUCHE: Das Unternehmen führt regelmäßig Audits und Besuche bei ihren
Lieferanten durch und verschafft sich dabei einen Einblick vor Ort.
MELDEKANÄLE: AMAG stellt mit der Compliance Line, die über die Unternehmenswebseite öffent-
lich zugänglich ist, einen Melde- und Beschwerdemechanismus für alle Stakeholder zur Verfügung.
Hier können etwaige Missstände in der Lieferkette gemeldet werden.
AUSTAUSCH MIT NGOs UND VERBÄNDEN: Im Rahmen von Kooperationen mit NGOs und der Teil-
nahme von Mitarbeiter:innen an Seminaren und Tagungen verschafft sich AMAG einen zusätzlichen
Einblick in mögliche relevante Themen (u.a. Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften) in der Liefer-
kette.
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS S2-1, S2-2)
SORGFALTSPFLICHT IM BEREICH MENSCHENRECHTE ENTLANG DER LIEFERKETTE
Die sechs Schritte des Sorgfaltspflichtenprozesses im Bereich Menschenrechte (siehe
S1, Bereich
Menschenrechte
) werden sowohl für die Produktionsstandorte als auch für die Lieferkette angewen-
det. Folgend werden zu den sechs Schritten, die bereits in S1 ausführlich dargelegt wurden, nur jene
Aspekte im Detail abgebildet, die speziell auf das verantwortungsvolle Beschaffungsmanagement und
damit auf die Arbeitskräfte in der Lieferkette zutreffen.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Zusätzlich zu den in S1 dargelegten Gesetzen und Standards
(siehe
S1, Due-Diligence-Verankerung
) berücksichtigt das Unternehmen in seinem Lieferketten-
management die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgf
altspflichtengesetz.
Nebe
n dem Menschenrechtskodex, der sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Arbeits-
kräfte in der Lieferkette gilt und aus (inter-)nationalen Standards abgeleitet ist (siehe S. 100),
sind wesentliche Anforderungen an Lieferanten und Schritte des Beschaffungsmanagements in
folgenden Dokumenten verankert:
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Entlang der Liefer-
kette wird mithilfe eines verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements ein systematischer An-
satz verfolgt, um Menschenrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf die Umwelt best-
möglich zu vermeiden bzw. zu beheben. Die jeweiligen Einkaufsbereiche der Gesellschaften prü-
fen risikobasiert alle wesentlichen neuen und bestehenden Lieferanten (Schrott-, Primärmetall-,
Walzbarren-, Legiermetall-, Krätze- sowie Energielieferanten) auf die Einhaltung von Menschen-
rechten. Die Lieferantenbewertung umfasst vier Bereiche. Aus der Gesamtbewertung des Liefe-
ranten ergeben sich die Risikoeinstufung und die damit verbundenen Maßnahmen. Der erste
Bereich schließt die Bestätigung der
ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten
ein. Der zweite
Bereich umfasst die Ermittlung des Materialherkunftsrisikos. Die weiteren Bewertungsbereiche
betreffen Zertifizierungen und Schwerpunktfragen u.a. in Bezug auf Warenherkunft, Lieferketten-
management und Berichterstattung über ESG-relevante Daten. Für Lieferanten der Kategorie
„hohes Risiko“ werden Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt und ihre Wirksamkeit ent-
sprechend evaluiert. Je nach Höhe des erhobenen Risikos hat eine erneute Bewertung des jewei-
ligen Lieferanten alle ein bis drei Jahre zu erfolgen.
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In diesem Verhaltenskodex für Lieferanten sind die zentra-
len Nachhaltigkeitsanforderungen, unter anderem in Bezug auf die Geschäftsführung, Menschen-
rechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energieeffizienz definiert. Die darin festgehaltenen
Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte beinhalten unter anderem das Recht zur Gründung bzw.
zum Beitritt zu einer unabhängigen Arbeitnehmendenvertretung, faire Behandlung von Mitarbei-
tenden in Bezug auf angemessene Arbeitszeiten, regelmäßige Beurlaubungen und leistungsge-
rechte Vergütung. Zudem haben sich die Lieferanten zur Einhaltung des Verbots jeglicher Form
von Kinder- und Zwangsarbeit sowie weiteren Formen moderner Sklaverei (Ausbeutung, Men-
schenhandel) zu verpflichten. Die ESG-Anforderungen an Lieferanten
sind auf der Unternehmens-
webseite abrufbar und in die Allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert. Mit der Anerkennung
der ESG-Anforderungen wird von Lieferanten erwartet, dass sie die Umsetzung der
darin genannten Nachhaltigkeitsanforderungen auch in ihren jeweiligen Lieferketten
vorantreiben. Bei einem Verstoß kann der Vertrag mit dem Lieferanten aus wichti-
gem Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufgelöst bzw. vom Vertrag zurückgetre-
ten werden.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
107
MULTI-STAKEHOLDER-INITIATIVEN: Die bereits in S1 (siehe
Due-Diligence-Verankerung
) beschrie-
bene Aluminium Stewardship Initiative ist in Bezug auf Lieferkettenverantwortung nochmal besonders
hervorzuheben. AMAG ist bereits nach beiden Standards (Performance und Chain of Custody) zertifi-
ziert (siehe Abschnitt
G1
,
Mitgliedschaften in Verbänden
). Die ASI-Standards sind ein Leistungs- und
Lieferketteninstrument für Aluminium, das speziell für die Umsetzung in der globalen Aluminium-
Wertschöpfungskette entwickelt wurde. Sie werden im Rahmen eines strengen Multi-Stakeholder-
Prozesses entwickelt und verbessert, an dem Hersteller, Nutzer, die Zivilgesellschaft und Vertreter
indigener Gemeinschaften beteiligt sind. In Bezug auf Menschen- und Sozialrechte orientieren sich
die ASI-Standards u.a. an den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Liefer-
ketten von Mineralien aus konfliktbetroffenen und hochriskanten Gebieten sowie an ILO-Kernarbeits-
abkommen. ASI arbeitet direkt mit den betroffenen Gemeinschaften zusammen und kooperiert bei
Daten, Forschung und anderen Aktivitäten.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Menschenrechtliche Aus-
wirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in der Lieferkette werden im Zuge des definierten Be-
schaffungsprozesses basierend auf dem Austausch mit und Informationen von Lieferanten er-
mittelt. Zusätzlich fließen Themen in die Betrachtung ein, die NGOs hinsichtlich Arbeitskräfte
in Lieferketten als wesentlich erachten. Da die Lieferkette in der Aluminiumproduktion geogra-
fisch weit verzweigt ist und Rohstoffe teilweise in kritischen Gebieten oder Ländern
7
gewonnen
werden und die
Handhabe nicht unmittelbar im Einflussbereich des Unternehmens liegt, verfo
lgt
AMAG hier einen präventiven Ansatz und definiert für a
lle zentralen Menschenrechte in der Lie-
ferkette ein potenzielles Risiko.
7
Als kritische Regionen bzw. Länder sind im verantwortungsvollen Beschaffungsmanagement aktuell alle Länder außer
EWR-Länder, Schweiz, UK, USA, Canada, Japan, Australien, Neuseeland und Südkorea definiert. Diese Regionen und
Länder sind mind. mit einem mittleren Risiko eingestuft.
Potenzielle Menschenrechtsrisiken für Arbeitskräfte in der Lieferkette
Alle wesentlichen Lieferanten müssen die ESG-Anforderungen unterzeichnen bzw. belegen, dass
sie durch eigene Dokumente (Verhaltenskodex, Lieferantenstandards) mindestens dieselben
Standards einhalten. Verfügt der Lieferant noch nicht über gleichwertige Standards und ist somit
anfällig für mögliche Risiken, erhält dieser eine entsprechend niedrigere Bewertung und bei
Bedarf werden Maßnahmen zur Optimierung gemeinsam mit dem Lieferanten definiert. Die ESG-
Anforderungen stellen nur einen Bereich der Gesamtrisikobewertung dar. Ein weiteres zentrales
Bewertungskriterium ist das Materialherkunftsrisiko. Hier erfolgt eine Zuordnung der Material-
herkunft – in Verbindung mit der Gefahr von Menschenrechtsverstößen – zu verschiedenen Risi-
kokategorien (gering, mittel, erhöht, hoch). Unter ein hohes Risiko fallen u.a. Konflikt- und
Hochrisikogebiete gemäß Dodd-Franc-Act. Die AMAG-Richtlinie Außenwirtschaftsrecht und Ex-
portkontrolle enthält die nötigen Informationen zu den aktuellen Sanktionslisten. Zusätzlich
nimmt das Unternehmen kurzfristig und risikobasiert interne Einstufungen von Hoch- und Risi-
kogebieten vor, wenn es etwa aufgrund veränderter geopolitischer Situationen erforderlich ist.
Zentrale Menschenrechte in Bezug auf die
Lieferkette der AMAG
Potenzielles Risiko für
Arbeitskräfte entlang der
Lieferkette
Art. 2 Verbot der Diskriminierung (inkl. Belästigung) X
Art. 4 Verbot von Zwangsarbeit und jegliche Formen
der modernen Sklaverei; Verbot von Kinderarbeit
X
Art. 12 Schutz von Daten und der Privatsphäre X
Art. 19 Meinungs- und Informationsfreiheit X
Art. 20 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit X
Art. 23 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn X
Art. 24 Recht auf Erholung und Freizeit X
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
108
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN:
LIEFERKETTE: AMAG vermeidet bereits durch präventive Maßnahmen, Vormaterialien aus Hoch-
und Risikogebieten bzw. von risikobehafteten Lieferanten zu beziehen. So verfolgt AMAG das
Ziel, Rohstoffe von ASI-zertifizierten Lieferanten zu beschaffen (siehe
E5 – Kreislaufwirtschaft
).
Zur
Erlangung einer ASI-Zertifizierung muss ein Unternehmen nachweislich hohe ESG-Standard
s
umsetzen und u.a. auch die Einhaltung und Förderung der Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte
ihrer Arbeitskräfte
garantieren.
AMAG
kauft wegen des Konflikts zwischen Russland und Ukraine weder Aluminium, S
chrott
noch
Legiermetalle aus Russland. Legiermetalle, darunter u.a. Mangan und Magnesium, die
für
die
Herstellung von Aluminiumhalbzeug notwendig sind, müssen aufgrund der globalen Roh-
stoffverfügbarkeit und des Mengenbedarfs seitens AMAG teilweise aus Gebieten mit
potenziell
erhöhtem
Risiko (u.a. aus China) bezogen werden. Da bestimmte Legiermetalle nur in sehr ge-
ringen Mengen außerhalb dieser Gebiete verfügbar sind, ist es für das Unternehmen aktuell
nicht
m
öglich, diese Rohstoffe aus anderen Quellen zu beziehen. Für Legiermetall-Lieferanten gelten
–
wie auch für die weiteren wesentlichen Lieferanten – die ESG-Anforderungen und sind
von
diesen zu unterzeichnen und umzusetzen. Die ESG-Anforderungen werden jährlich auf Aktualität
g
eprüft und gegebenenfalls adaptiert. Können Unternehmen die ESG-Anforderungen weder be-
stätigen noch gleichwertige eigene Dokumente vorlegen, kommt kein Vertrag mit dem Lieferanten
zustande. Da das Materialrisiko von bestimmten Legiermetallen grundsätzlich mit einem erhöh-
ten bzw. mittleren Risiko hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen belegt sind, erfolgt die Eva-
luierung und Bewertung dieser Lieferanten gegebenenfalls in einem kürzeren Zeitintervall.
Der
Anteil
der gelieferten Mengen etwa aus China beträgt weniger als 1 % der Gesa
mtliefermenge
a
n Rohstoffen und Materialien 2024.
FREMDFIRMENMANAGEMENT: Fremdfirmenarbeitskräfte werden seitens AMAG am Standort
Ranshofen nachweislich über Gefahren und Sicherheitsregeln informiert und geschult. In dem
Dokument
Fremdfirmeninformation
, welches alle relevanten Bestimmungen zur sicheren und
rechtskonformen Auftragserledigung ausweist, wurden explizite Anforderungen bzgl. der Einhal-
tung der Menschenrechte ergänzt. Das Dokument wird über ein Fremdfirmenportal kommuni-
ziert, erst nach der erfolgten Unterweisung erhalten die Arbeiter:innen einen Fremdfirmenaus-
weis.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Je nach Risikoeinstufung bzw. anlassbezogen werden die
wesentlichen Lieferanten nach ein bis drei Jahren neuerlich bewertet. Dabei werden etwaige
getroffene Maßnahmen im Austausch mit den Lieferanten evaluiert und ggf. neue
definiert.
5. BERI
CHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Die Risikoeinstufung der wesentlichen Liefe-
ranten wird jährlich in der nichtfinanziellen Erklärung veröffentlicht und damit an interne sowie
externe Stakeholder
kommuniziert.
6. E
RMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG
(ESRS S2-3)
: Die Mög-
lichkeit, Anliegen über die Compliance Line an AMAG zu melden, wird auch in den ESG-Anfor-
derungen beschrieben und damit aktiv an die Lieferanten kommuniziert. Zudem
sind
die Compliance Line und weitere Kontakte der AMAG über die Webseite
allen
Stakeholdern zugänglich (siehe dazu auch
G1, Hinweisgebersystem
)
W
erden negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette an das Unternehmen heran-
getragen, so prüft die Rechtsabteilung die Sachlage und involviert relevante Fach
abteilungen,
um
in ihrem Einflussbereich geeignete Abhilfemaßnahmen zu
treffen.
Maßnahmen
(ESRS S2-3, S2-4)
Neben jenen Maßnahmen, die zur Handhabung von Auswirkungen und Risiken bereits unter Punkt 3
erläutert wurden, wurden 2024 folgende Maßnahmen getroffen:
› Fortlaufende Vorbereitungen und Prüfungen interner Handhabungen hinsichtlich des EU-Liefer-
kettengesetzes (CSDDD)
› Regelmäßige
Evaluierung des Beschaffungsmanagements und Überarbeitung von
wesentlichen
Dokumenten und Verfahrensanweisungen (u.a. Verhaltens-, Menschenrechtskodex, ESG-Anfor-
derungen an
Lieferanten)
› Fortlaufende
Einbindung der AMAG components in das Beschaffungsmanagem
ent
› Regelmäßige
Prüfung von Menschenrechts- und Konfliktgebietskriterien im verantwortungsvol-
len Beschaffungsprozess: Identifizierung von Lieferanten, die nicht mit den AMAG-Handlungs-
grundsätzen und den darin enthaltenen Menschenrechts- und Konfliktkriterien
übereinstimmen.
› Regelmäßige
Durchführung von Lieferantenaudit
s
› Gespräch
e mit Lieferanten über den Stellenwert von ESG
Diese Maßnahmen dienen u.a. dazu, die Konformität mit gesetzlichen und freiwilligen Regulatorien
hinsichtlich vorgelagerter Wertschöpfungskette vorzubereiten und ab dem Zeitpunkt des Inkrafttre-
tens sicherzustellen. Die Umsetzung der Maßnahmen erforderte 2024 keine gesonderten finanziellen
Aufwendungen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
109
AMAG erkennt es als wesentliche Chance, im Sinne einer ganzheitlich nachhaltigen Wertschöpfungs-
kette neben ökologischen Zielen auch soziale Aspekte voranzutreiben und damit eine resiliente Wert-
schöpfung mitzugestalten. 2024 wurden in Vorbereitung auf die Rezertifizierung nach den beiden
ASI-Standards implementierte Konzepte und Maßnahmen kritisch evaluiert und gegebenenfalls ak-
tualisiert. Die ASI-Rezertifizierung wurde erfolgreich absolviert, der Performance- sowie Chain-of-Cus-
tody-Standard gelten bis September 2027.
Darüber hinaus wurden im Zuge des jährlichen Sales-Meetings alle Vertriebsmitarbeitende sowie Key
Account Manager in Nachhaltigkeitsthemen geschult und für die Einhaltung und Förderung der Men-
schenrechte sensibilisiert.
MELDEKANÄLE: Um sicherzustellen, dass die Meldekanäle (Telefon- und Mailkontakt) funktionieren
und zugänglich sind, werden diese im Rahmen eines Compliance-Committee-Treffens jährlich getes-
tet. Das online-basierte System (AMAG Compliance Line) speichert keine IP-Adressen und verwendet
keinerlei Tracking-Instrumente. Eine Rückverfolgung zu den Nutzer:innen ist nicht möglich, sofern
diese selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf die Person zulassen.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S2-5)
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Einhaltung der menschenrechtli-
chen Grundprinzipien bei Liefe-
ranten u.a. durch:
Einbindung AMAG components
in das verantwortungsvolle Be-
schaffungsmanagement
2024 und
fortlaufend
auf Kurs
siehe
Maß-
nahmen
- -
Schulung bzw. Sensibilisierung
der Vertriebsmitarbeiter:innen
und Führungskräfte bzgl. verant-
wortungsvolles Beschaffungsma-
nagement, Nachhaltigkeitskom-
munikation sowie ESG-Anforde-
rungen an AMAG-Lieferanten
2024 erreicht
siehe
Maß-
nahmen
- -
Einhaltung der menschenrechtli-
chen Grundprinzipien in der Lie-
ferkette und keine Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
202
4 sind der AMAG keine Verstöße gegen Menschenrechte in der Lieferkette bekannt geworden.
Die Überwachung und Überprüfung der Ziele erfolgt unterjährig durch die zuständigen Fachabteilun-
gen.
Kennzahlen zur Bewertung von Lieferantenrisiken im Zuge des Beschaffungsmanagements sind im
Kapitel
G1, Kennzahlen
zu finden.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
110
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
D INFORMATIONEN ZUM BEREICH UNTERNEHMENSFÜHRUNG (GOVERNANCE)
GLIEDERUNG
G1 – Unternehmensführung
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› AMAG-Unternehmenskultur (G1-1)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (G1-1, G1-2, G1-3, G1-5)
Compliance
Forschung, Entwicklung und Innovation
› Ziele und Ergebnisse (G1-4, G1-5)
Compliance
Ratings und Auszeichnungen
Forschung, Entwicklung und Innovation
› Kennzahlen (G1-1, G1-3)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
111
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Unternehmenskultur
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner &
staatliche Organe
ESG-Trendsetter
Positionierung als stabiler Arbeitgeber
und verlässlicher Geschäftspartner durch
die Einhaltung aller relevanten Gesetze
und zusätzlicher freiwilliger Richtlinien
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Umfassendes Compliance-System, -Schulungen und
-Trainings; Richtlinien (Verhaltenskodex, Menschen-
rechtskodex, Unternehmenspolitik, Datenschutz, Emit-
tenten-Compliance); ESG-Anforderungen an Lieferanten;
Steuerkontrollsystem, AG EU-Taxonomie, Risikomanage-
ment, interne Audits; transparente Informationen via
AMAG-Connect (unternehmensinterner Kanal),
Geschäftsbericht, Berichterstattung via diverse Medien,
AluReport (Unternehmensmagazin)
AMAG als vertrauenswürdiger u. stabiler
Emittent aufgrund der Einhaltung und
laufender Überprüfung der Bestimmun-
gen zur Verhinderung einer missbräuchli-
chen Verwendung oder Weitergabe von
compliance-relevanten Informationen, die
den Aktienkurs beeinflussen könnten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Schutz von
Hinweisgeber:innen
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner &
staatliche Organe
ESG-Trendsetter
Schutz von internen und externen Hin-
weisgebenden durch ein – auch anonym
nutzbares – Hinweisgeber:innensystem
(AMAG Compliance Line) sowie Umset-
zung entsprechender Richtlinien
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Hinweisgeberschutzsystem (Richtlinie, AMAG Compli-
ance Line – zugänglich auch für externe Stakeholder);
AMAG-interne Anlaufstellen; Richtlinie zum respektvol-
len Umgang
Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption und Beste-
chung & Vorkommnisse von
Korruption und Bestechung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner &
staatliche Organe
Ein umfassendes Compliance-System för-
dert ein transparentes, faires und geset-
zeskonformes Geschäftsverhalten aller
AMAG-Beschäftigten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
internes Kontrollsystem (IKS); systematische Risikoana-
lyse zur Evaluierung möglicher Compliance-Risiken;
Compliance-Programm zur Prävention, Reaktion und
Erfüllung gesetzlicher sowie betrieblicher Vorgaben;
Compliance-Organisation (Festlegung von Zuständigkei-
ten); Schulungen & Kommunikation; AMAG Compliance
Line; Monitoring und Auditierung des Compliance-
Systems
Verletzung relevanter Gesetze sowie Ver-
trauensbruch gegenüber AMAG und deren
Kunden aufgrund fehlender Einhaltung
und Berücksichtigung geltender Stan-
dards durch AMAG-Beschäftigte bzw.
mangelnder Unterweisung seitens Verant-
wortlichen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
112
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
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Politisches Engagement
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner &
staatliche Organe
ESG-Trendsetter
Teilen von Expertise und Förderung eines
fachlichen Stakeholderaustauschs durch
transparente und angemessene Teil-
nahme der AMAG an Diskursen von Inte-
ressenvertretungen und Mitgliedschaften
in Initiativen und Verbänden
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
Wertschöp-
fungskette
kurzfristig
Verhaltenskodex; Richtlinien (Korruptionspräventions-,
Kartellrechts-, Emittenten-Compliance-, Datenschutz-
sowie Handelsvertreter-Richtlinie); internes Kontrollsys-
tem (IKS); Systematische Risikoanalyse zur Evaluierung
möglicher Compliance-Risiken; Mitgliedschaft in Ver-
bänden; Stakeholderaustausch mit Regierungen, Verbän-
den, Interessenvertretungen, Behörden, Unternehmen
etc.; Schulung und Unterweisung von Verantwortlichen,
die im Stakeholderaustausch stehen
Mögliche unangemessene Einflussnahme
auf politische Entscheidungsprozesse
aufgrund fehlender Einhaltung und Be-
rücksichtigung geltender Standards
durch AMAG-Beschäftigte bzw. durch
mangelnde Unterweisung seitens Verant-
wortlichen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
Wertschöp-
fungskette
kurzfristig
Management der
Beziehungen zu Lieferanten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Identifizierung von Lieferanten, die nicht
mit den AMAG-Handlungsgrundsätzen
und den darin enthaltenen Menschen-
rechts- und Konfliktkriterien übereinstim-
men
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforde-
rungen an AMAG-Lieferanten; Einkaufsrichtlinie; Liefe-
ranten-Screening und Risikoeinstufung im Rahmen des
verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements;
Assessments und Audits; Zertifizierungen (ASI Perfor-
mance Standard, ASI CoC Standard); Mitgliedschaften
(u.a. UN Global Compact, European Aluminium); Zu-
sammenarbeit mit Lieferanten; Kommunikation und
Sensibilisierung bzgl. ESG-Themen
Arbeits- und Menschenrechtsverletzun-
gen entlang der Wertschöpfungskette auf-
grund mangelnder Kommunikation von
Sozialstandards an bzw. Einforderung von
Geschäftspartner
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Positiver Beitrag zu einer resilienten Lie-
ferkette durch Einhaltung der Zahlungs-
bedingungen seitens AMAG
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Positiver Beitrag zur regionalen Wert-
schöpfung im Umfeld des Unterneh-
mensstandortes Ranshofen durch verant-
wortungsvolle Auswahl von und Vergabe
an Lieferanten
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standort
Ranshofen,
Lieferkette
kurzfristig
Einkaufsrichtlinie; ESG-Anforderungen an AMAG-Liefe-
ranten; Vergabevorzug für regionale Lieferanten (bei glei-
chem Preis)
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
113
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Unternehmenskultur
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner &
staatliche Organe
ESG-Trendsetter
Positive Stakeholder-Wahrnehmung der
AMAG aufgrund eines transparenten und
integren Geschäftsverhaltens führt zur
Beibehaltung bzw. Erweiterung der beste-
henden Geschäftsbeziehungen
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
Umfassendes Compliance-System inkl. Schulungen; Richtlinien
(Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Unternehmenspolitik,
Emittenten-Compliance, Datenschutz); ESG-Anforderungen an
Lieferanten; Steuerkontrollsystem, Arbeitsgruppe EU-Taxonomie,
Risikomanagement, interne Audits; transparente Informationen
via AMAG-Connect (unternehmensinterner Kanal), Geschäftsbe-
richt, AluReport (Unternehmensmagazin), Berichterstattung via
diverse Medien
Wachsende ESG-Anforderungen durch
(inter-)nationale Regulatorien erhöhen
den Anpassungsdruck für AMAG hinsicht-
lich zeitlicher Dimension und Investitio-
nen
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte mittelfristig
laufende Prüfung der Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe; stetiger
Austausch mit Stakeholdern; Risikoinventur; Investitionen (in
Abwägung wesentlicher Bedingungen wie Versorgungssicherheit,
Wettbewerbsfähigkeit etc.)
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner &
staatliche Organe
Schlagkräftige Forschungs- und Entwick-
lungstätigkeiten (F&E) sowie Innovationen
führen zu einem hohen Spezialitätenan-
teil und einer Marktdiversifizierung
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
F&E-Kooperationen, F&E-Investitionen, Marktbeobachtung, Ent-
wicklungszusammenarbeit mit Kunden, F&E-Steuerkreis, wissen-
schaftlich-technologischer Beirat, KVP (kontinuierlicher Verbes-
serungsprozess), Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse
Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption und Beste-
chung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Reputationsrisiko und finanzielle Risiken
aufgrund von Compliance-Verstößen we-
gen fehlender Berücksichtigung bzw.
mangelhafter Einhaltung der Vorgaben
und Werte seitens AMAG-Beschäftigten
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
internes Kontrollsystem (IKS); systematische Risikoanalyse zur
Evaluierung möglicher Compliance-Risiken; Compliance-Pro-
gramm zur Prävention, Reaktion und Erfüllung gesetzlicher sowie
betrieblicher Vorgaben; Compliance-Organisation (Festlegung von
Zuständigkeiten); Schulungen & Kommunikation; AMAG Compli-
ance Line; Monitoring und Auditierung des Compliance-Systems
Management der
Beziehungen zu Lieferanten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Eine resiliente Lieferkette durch ein ver-
antwortungsvolles Beschaffungsmanage-
ment inkl. verbindlicher ESG-Lieferanten-
standards stärkt die Marktposition und
das Image der AMAG als vertrauensvoller
und stabiler Geschäftspartner und führt
zu einem Wettbewerbsvorteil
Chance,
potenziell
AMAG-Standorte
Wertschöpfungs-
kette
kurzfristig
verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement; Bewertung von
Lieferantenrisiken; breites Lieferantenportfolio; vorausschauende
Planung der Rohstoffbeschaffung
Geopolitische Konflikte sowie Embargos
und Sanktionen erschweren den Zugang
zu Rohstoffen, das Wirtschaftswachstum,
die Erschließung neuer Märkte und stel-
len zudem ein Risiko für erhöhte Beschaf-
fungskosten für AMAG dar
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
114
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
AMAG-UNTERNEHMENSKULTUR (ESRS G1-1)
Die AMAG Austria Metall AG und alle ihre Tochtergesellschaften sind sich der besonderen Verantwor-
tung gegenüber den Mitarbeiter:innen, Geschäftspartnern, der Gesellschaft, den Aktionär:innen und
Investoren sowie staatlichen Institutionen bewusst. Die ethischen, sozialen und ökologischen Ansprü-
che an das eigene Unternehmen sowie an die Lieferanten leiten sich von (inter- )nationalen Gesetzen
sowie anerkannten Menschenrechts- , Sozial-, Umwelt- und Corporate-Governance-Standards (E
E
S
S
G
G
-
Standards) ab und spiegeln sich auch im AMAG-Verhaltenskodex, AMAG-Menschenrechtskodex sowie
weiteren Richtlinien und Verfahrensanordnungen wider. AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur
Einhaltung aller relevanten Gesetze, (inter-)nationalen Standards sowie zu darüberhinausgehenden
Unternehmenswerten und Compliance-Grundsätzen und damit zu einer verantwortungsbewussten,
auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle.
AMAG-MISSION
Die AMAG-Mission beschreibt die zentralen Werte Innovation, Nachhaltigkeit, Vielfalt sowie Mensch-
lichkeit und definiert gleichzeitig den Auftrag und die Richtung der künftigen Unternehmensentwick-
lung für den Standort Ranshofen sowie die AMAG components-Standorte Übersee am Chiemsee und
Karlsruhe.
› AMAG Austria Metall AG ist nachhaltiger und profitabler Premiumanbieter von Primäraluminium
(Alouette), Walzprodukten und Recycling-Gusslegierungen aus Aluminium (Ranshofen) sowie
einbaufertigen Komponenten für die Luft- und Raumfahrtindustrie (AMAG components) und gilt
in den ausgewählten Produktmärkten als Spezialist mit hoher Innovationskraft.
› AMAG wächst profitabel in einem ausgewogenen Verhältnis von Qualitätsprodukten im standard-
nahen Bereich und Spezialitäten.
› Die AMAG setzt auf Kundenorientierung als besonderes Markenzeichen. Wesentlicher Erfolgs-
faktor im Wettbewerb ist die reaktionsschnelle und flexible Abdeckung von Kundenbedürfnis-
sen.
› AMAG steht für Qualität und Zuverlässigkeit und agiert nachhaltig als einer der größten Alumi-
nium-Recycler an einem einzelnen Standort in Europa und als Miteigentümer einer der umwelt-
freundlichsten und effizientesten Elektrolysen der Welt.
› AMAG lebt Vielfalt im Produktportfolio, in der Kundenlandschaft sowie in der Belegschaft und
ist damit ein stabiler Partner.
› AMAG legt Wert auf Menschlichkeit im Umgang mit allen Stakeholdern des Unternehmens.
Integres Handeln gegenüber allen Stakeholdern, respektvoller und wertschätzender Umgang mit Men-
schen und Umwelt sowie ein fairer Wettbewerb haben höchste Bedeutung für das Unternehmen.
AMAG ist überzeugt, als innovativer und profitabler Premiumanbieter von Aluminiumprodukten zu
einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Unangemessene Einflussnahme durch
Mitarbeiter:innen, Lieferanten und Kunden etwa in Form von Korruption, Bestechung oder unlaute-
rem Wettbewerb stehen dieser Überzeugung entgegen und werden nicht geduldet. Ein umfassendes
Compliance-System stellt sicher, dass mögliches Fehlverhalten erkannt sowie verhindert bzw. beendet
wird und dass das Unternehmen und seine internen und externen Stakeholder geschützt werden.
Über ein Meldesystem (AMAG Compliance Line) können Bedenken sowie Fehlverhalten auch anonym
gemeldet werden. AMAG erwartet von Mitarbeiter:innen sowie Geschäftspartnern, dass sie den mora-
lischen Ansprüchen hinsichtlich verantwortungsvoller Unternehmensführung, u.a. verankert im Ver-
haltens- sowie Menschenrechtskodex und den ESG-Anforderungen an Lieferanten, nachkommen und
die Umsetzung aktiv vorantreiben.
INNOVATION IM FOKUS
Die Forschungsstrategie der AMAG zielt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwick-
lung kundenspezifischer Problemlösungen sowie Spezialprodukte ab und leistet somit einen wesent-
lichen Beitrag zur Wachstumsstrategie. Ein hoher Grad an Spezialisierung, modernste Produktions-
technologien sowie weitreichende Digitalisierung und Automatisierung spielen dabei eine maßgebli-
che Rolle. Auch die Optimierung von Materialeigenschaften sowie der effiziente Materialeinsatz
gehören zu den F&E-Aktivitäten. Dabei setzt AMAG insbesondere auf die Zusammenarbeit mit
Schlüsselkunden aus technologisch herausfordernden Branchen mit hohem Innovationspotenzial
(z.B. Automobil, Luftfahrt).
Die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen konzentrieren sich auf:
› die Herstellung von Produkten, die die Verwendung von Aluminium und dessen nachhaltige Ent-
wicklung fördern (u.a. AMAG AL4
®
ever)
› den Einsatz von F&E und Technologie zur Gewährleistung eines optimalen Betriebs und
verbesserter Produktqualität
› die Neu- und Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien für den optimalen Materialeinsatz
(unter anderem Alloy-to-Alloy-Recycling)
› die Erhöhung des Anteils an Spezialprodukten für maßgeschneiderte Kundenlösungen durch
Prozess- und Legierungsentwicklung
› die Verbesserung von Prozessstabilität, Produktivität, Kosten und Sicherheit durch die Nutzung
digitaler Möglichkeiten (z.B. BigData-Analysen)
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
MENSCHENRECHTE
Informationen zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte (inklusive Datenschutz) sind im
Kapitel
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
,
Bereich Menschenrechte
zu finden.
UMWELT- und CHEMIKALIENRECHT
Informationen und Daten zur Einhaltung und zum Management des Umwelt- und Chemikalienrechts
sind in den Kapiteln
E1, E2, E4
und
E5
zu finden.
Zentrale Strategien und Konzepte
COMPLIANCE (ESRS G1-1, G1-5)
Um Auswirkungen, Risiken und Chancen managen zu können, ist ein umfassendes Compliance-Sys-
tem implementiert. Das Fundament sind Leitlinien in Form von Dokumenten zur Definition von Un-
ternehmenswerten und Verhaltensweisen, zur Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowie zu konkreten
Prozessen und Wirksamkeitskontrollen. Sie sind öffentlich abrufbar bzw. im Intranet abgelegt und für
jede:n Mitarbeiter:in zugänglich.
In der Hierarchie der geltenden Dokumente sind zuoberst Betriebsvereinbarungen zu nennen. Diese
schriftlichen Vereinbarungen werden zwischen dem Vorstand, den Geschäftsführungen und dem
Betriebsrat abgeschlossen und sind nur zulässig, sofern sie durch gesetzliche Vorgaben bzw. einen
Kollektivvertrag vorgesehen sind und die Arbeitnehmer:innen im Vergleich zu den gesetzlichen
Forderungen günstiger stellen. Sie sind unmittelbar rechtsverbindlich.
In der Unternehmenspolitik sind zum einen die wesentlichsten Leitlinien bezüglich
Qualität, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Infor-
mationssicherheit und zum anderen der Grundsatz stetiger Verbesserung formuliert. Sie unterliegt
einem Vorstandsbeschluss und gilt für alle Mitarbeiter:innen sowie externe Auftragnehmer.
Der AMAG-Verhaltenskodex sowie der AMAG-Menschenrechtskodex gehören ebenfalls zu den zentra-
len Handlungsgrundsätzen. Sie wurden basierend auf gesetzlichen Anforderungen sowie eigenen
Ansprüchen entwickelt und werden durch einen Vorstandsbeschluss verabschiedet. Sie gelten für alle
AMAG-Beschäftigten sowie Geschäftspartner.
Das Management-Handbuch ist nach der High-Level-Structure der ISO-Systemnormen gegliedert und
beschreibt, ausgehend von der Unternehmenspolitik, die Grundsätze und Prozesse, die zur Erfüllung
der ISO-Systemnormen und interner Regelwerke nötig sind. Von den Festlegungen des MS-Handbu-
ches ausgehend, werden detaillierte Verfahren (Richtlinien, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisun-
gen) abgeleitet.
Richtlinien werden zentral von der AMAG Austria Metall AG oder den Gesellschaften erstellt und
beinhalten übergeordnete Regelungen aus diversen externen und internen Anforderungen zur Wahr-
nehmung der Unternehmensverantwortung. Sie werden im Intranet veröffentlicht und sind für alle
vom Geltungsbereich der jeweiligen Richtlinie umfassten Mitarbeiter:innen bindend. Sie beschreiben
die grundsätzlichen organisatorischen Festlegungen der AMAG, wohingegen die Verfahrensanweisun-
gen (VA) bzw. Arbeitssicherheitsvorschriften (ASV) die operativen Prozessabläufe festlegen und für
die jeweils betroffene Organisationseinheit gelten. Sie beinhalten z.B. Zuständigkeiten, bereichsüber-
greifende Schnittstellenregelungen und spezielle Vorgaben, die zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
erforderlich sind.
Arbeits-, Sicherheits- und Prüfanweisungen sind bereichsspezifische Detailregelungen für bestimmte
Tätigkeiten, die vor allem die Methode einer Arbeits- oder Prüftätigkeit beschreiben. Die in den un-
terschiedlichen Dokumenten verankerten Handlungsgrundsätze werden von Audits und Schulungen
ergänzt.
COMPLIANCE-SYSTEM: Compliance-relevante Vorgaben sind vor allem in der Korruptionspräven-
tions-, Kartellrechts- , Emittenten-Compliance-, Datenschutz- sowie Handelsvertreter-Richtlinie fest-
geschrieben. Die Richtlinien werden gemäß internem Kontrollsystem (IKS) jährlich überprüft, gege-
benenfalls aktualisiert und in einem geregelten Prozess verteilt.
Vorrangiges Ziel des Compliance-Systems ist es, Verstöße präventiv zu vermeiden. Die Eckpfeiler des
Compliance-Systems umfassen:
› Systematische Risikoanalyse zur Evaluierung möglicher Compliance-Risiken
› Compliance-Programm zur Prävention, Reaktion und Erfüllung gesetzlicher sowie betrieblicher
Vorgaben
› Compliance-Organisation zur Festlegung der Überwachungs-, Kontroll-, und Informationsverant-
wortung
› Training & Kommunikation zum Austausch mit Risikoeignern und Schaffung eines gemeinsamen
Compliance-Verständnisses: verpflichtende Schulungen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen
bzw. onlinebasiert innerhalb vorgeschriebener Fristen
› AMAG Compliance Line zur – auch anonymen – Meldung von Verstößen
› Monitoring zur Adaption, Kontrolle und Prüfung der Angemessenheit und Effizienz des
Compliance-Systems
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
116
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Relevante Compliance-Themen werden dem Vorstand regelmäßig durch das Compliance-Committee
berichtet. Dieser informiert wiederum den Aufsichtsrat über Themen sowie Fortschritte bei der
Weiterentwicklung des Compliance-Systems. Die Leiter der jeweiligen Abteilungen arbeiten gemein-
sam an der laufenden Aktualisierung des Compliance-Systems und berichten aus ihrem Zuständig-
keitsbereich an den Vorstand. Laufende Revisionsprüfungen sowie ein internes Kontrollsystem (IKS)
sichern das Compliance-System ab. Das Compliance-Committee besteht aus den Leitern der folgen-
den Fachbereiche:
Das Compliance-System wird laufend auf aktuelle Entwicklungen sowie notwendige Priorisierungen
von Compliance-Gebieten überprüft. So wurde 2024 das Gebiet Cyber-Security (ergänzend zu Infor-
mationssicherheit) aufgenommen.
COMPLIANCE-SCHULUNGEN: Um über das Compliance-Committee hinaus relevante Abteilungen
und Mitarbeitende für die oben angeführten Compliance-Gebiete zu sensibilisieren, gibt es verschie-
dene Schulungen, die vorrangig digital, aber anlassbezogen auch in Präsenz absolviert werden. The-
men wie Emittenten-Compliance, Kartellrecht, Risikomanagement sowie Außenwirtschaftsrecht und
Exportkontrolle werden einem definierten Adressatenkreis aller AMAG-Geschäftsbereiche, der für die
jeweiligen Themen eine erhöhte Verantwortung bezüglich Umsetzung und Einhaltung innehat, zuge-
wiesen. Der Adressatenkreis wird in der jeweiligen Richtlinie festgelegt und bei Bedarf erweitert. Die
Schulung zum Verhaltenskodex, der alle Compliance-Themen (inkl. Korruptionsprävention, Daten-
schutz und Informationssicherheit) aufgreift, ist von allen Beschäftigten einmal jährlich abzuschlie-
ßen. Die Schulungstätigkeiten und -zuweisungen werden in der Abteilung der Personalentwicklung
verwaltet. Daten zu Compliance-Schulungen finden sich im Abschnitt
Kennzahlen
.
(ESRS G1-1)
ALLGEMEINES GESCHÄFTSVERHALTEN: Vertrauensvolles und faires Geschäftsverhalten ist ein
Grundpfeiler der AMAG-Unternehmensphilosophie und im AMAG-Verhaltenskodex (siehe QR-Code)
verankert. Er umfasst Themen wie fairen und freien Wettbewerb, Vermeidung von Interessenkonflikten
(inkl. Korruptionsprävention) und Diskriminierung, Schutz von Information und Daten, Unterneh-
menspolitik, Menschenrechte sowie die Meldung von Fehlverhalten. Der Verhaltenskodex
ist gemeinsam mit dem Menschenrechtskodex sowie den ESG-Anforderungen an AMAG-
Lieferanten auf der Unternehmenshomepage zu finden. Die Einhaltung der Handlungs-
grundsätze wird von allen Mitarbeiter:innen der AMAG als auch von Geschäftspartnern
erwartet.
HINWEISGEBERSYSTEM
(ESRS G1-1)
:
Es liegt im gemeinsamen Interesse der AMAG Austria Metall
AG und der Stakeholder, dass Gesetze und Verhaltensgrundsätze (z.B. Verhaltens- und Menschen-
rechtskodex, umweltbezogene Richtlinien etc.) eingehalten werden. Treten diesbezüglich Bedenken
auf bzw. liegt ein Fehlverhalten vor, so kann die AMAG Compliance Line – auch anonym – genutzt
werden. Dieses System besteht aus mehreren Meldekanälen und steht sowohl den Mitarbeiter:innen
und Geschäftspartnern als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Auf der Unternehmenshomepage
können Hinweise über ein onlinebasiertes System gemeldet werden. Nach Eingang der Meldung über
ein geschütztes Postfach und ihrer Prüfung in den verantwortlichen Abteilungen erhalten die hinweis-
gebenden Personen Informationen, wie ihrem Hinweis nachgegangen wird. Neben der Meldung von
konkreten Hinweisen besteht zudem die Möglichkeit, für Anliegen bzw. Fragen Kontakt mit Vertrau-
enspersonen herzustellen. Zusätzlich zum onlinebasierten System können Meldungen auch telefo-
nisch oder per Mail erfolgen. Die Hinweisgebenden erfahren durch die Meldung von Bedenken bzw.
von Fehlverhalten keinerlei Nachteile, ihre Identität wird absolut vertraulich behandelt.
› Homepage: https://hint.amag-al4u.com
› E-Mail-Adresse: ethics@amag.at
› Telefonnummer: +43 7722 801 2227
Die verantwortlichen Personen der internen Meldestelle sind entsprechend geschult, die interne
Richtlinie AMAG-Hinweisgebersystem, die im Zuständigkeitsbereich der Rechtsabteilung liegt, defi-
niert die Verantwortlichkeiten sowie Abläufe in der Bearbeitung und Rückmeldung zu eingegangenen
Meldungen im Detail und steht allen Mitarbeiter:innen über die Plattform ALEX zur Verfügung. Für
den Fall, dass ein Hinweis direkt eine Person der internen Meldestelle betrifft, wird diese betroffene
GEBIET VERANTWORTLICHE ABTEILUNG
Emittenten-Compliance
Investor Relations & Recht
Kartellrecht
Recht
Korruptionsprävention
Recht
Verhaltenskodex
Kommunikation
Richtlinien
Kommunikation
ESG-Compliance
Managementsysteme
Risikomanagement
Managementsysteme
Datenschutz
IT & Recht
Exportkontrolle und Zoll
Zoll- & Außenwirtschaftsrecht
Interne Revision
Controlling
Informationssicherheit und Cyber-Security
IT
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Person von der Bearbeitung des Hinweises ausgeschlossen, um eine objektive Untersuchung zu ge-
währleisten. Mit der Implementierung dieser internen Richtlinie und dem AMAG-Hinweisgebersystem
als umfangreicher Beschwerdemechanismus kommt das Unternehmen den Anforderungen aus dem
nationalen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) und damit der EU-Whistleblower-Richtlinie
((EU) 2019/1937) nach. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird einmal jährlich bzw. ad
hoc überprüft. Zudem wird der Vorstand mindestens einmal jährlich über die Statistik der eingegan-
genen Hinweise und gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen informiert.
Neben der AMAG Compliance Line können Mitarbeitende weitere interne Anlaufstellen kontaktieren,
wenn sie ihre persönlichen Rechte bedroht oder verletzt sehen. Zum einen finden Interessierte auf
der Compliance-Line-Webseite auch umfassende Informationen zu geeigneten externen Meldestellen.
Zum anderen dient die Richtlinie zum respektvollen Umgang als Leitfaden sowohl für betroffene und
meldende Personen als auch für verantwortliche Anlaufstellen (Vorgesetzte, Personalabteilung, Frau-
enbeauftragte, Jugendvertrauensrat, Arbeitspsychologe) und unterstützt in der Handhabung von Ver-
dachts- oder Vorfällen von u.a. diskriminierendem oder belästigendem Verhalten. Alle Meldungen
(Beschwerden und konkrete Vorfälle) werden in der Personalabteilung gesammelt und in Abstimmung
mit Betroffenen werden Abhilfemaßnahmen gesetzt.
In beiden Richtlinien (Hinweisgebersystem und respektvoller Umgang) ist ausdrücklich der Schutz
von meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen bzw. jeglichen Repressionen verankert.
KORRUPTIONSPRÄVENTION
(ESRS G1-3): In der Richtlinie zur Korruptionsprävention sind – ergän-
zend zum Verhaltenskodex – detaillierte Definitionen, Verhaltensweisen sowie Meldepflichten festge-
legt, die die AMAG-Beschäftigten in einem moralisch und rechtlich korrekten Handeln leiten und
unterstützen sollen. Ziel und Zweck dieser Richtlinie ist es, zu verhindern, dass Schäden aufgrund
von unangemessenem Gewähren oder Akzeptieren von etwaigen Vorteilen entstehen. Für Geschenke
und Einladungen sind in der Richtlinie klare Bedingungen und Grenzwerte definiert. Die Richtlinie
steht über die interne Plattform ALEX (AMAG Learning and Expertise) allen Mitarbeiter:innen zur
Verfügung. Ein festgelegter Adressatenkreis, der den Vorstand, die Geschäftsführungen aller AMAG-
Gesellschaften und in weiteren relevanten Bereichen die Leitungsebene sowie teilweise alle Mitarbei-
tenden einer Abteilung umfasst, absolviert zusätzlich zur jährlichen Bestätigung der Richtlinie eine
Schulung zur Korruptionsprävention. Zur Meldung und Behandlung von Korruptions(verdachts)fällen
greift der Prozess des Hinweisgeberschutzsystems (siehe S. 116).
Von den Geschäftspartnern verlangt die AMAG die Unterzeichnung der ESG-Anforderungen, die hin-
sichtlich Geschäftsethik u.a. die Unterbindung jeglicher Form von Korruption, Bestechung oder Geld-
wäsche, die Verhinderung von Interessenkonflikten sowie die Implementierung von anonymisierten
Beschwerdemechanismen einfordern. Zudem sind die Lieferanten angehalten, die ESG-Anforderun-
gen auch in ihrer Lieferkette sicherzustellen.
EMITTENTEN-COMPLIANCE: Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt die AMAG Austria Metall
AG den Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) und -richtlinie („MAD“) sowie
des österreichischen Börsegesetzes über die Grundsätze für die Informationsweitergabe und über or-
ganisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Insiderhandel im Unternehmen. Zur Umsetzung die-
ser gesetzlichen Bestimmungen ist die Emittenten-Compliance-Richtlinie in Kraft, welche in regel-
mäßigen Abständen überprüft und aktualisiert wird. Der Emittenten-Compliance-Officer und sein
Stellvertreter sind direkt dem Vorstand unterstellt und berichten regelmäßig an ihn und den Auf-
sichtsrat. Ihre Hauptverantwortung liegt in der Einhaltung und laufenden Überprüfung der Bestim-
mungen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von sensiblen und
vertraulichen Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen könnten. Weiters initiiert der Emitten-
ten-Compliance-Officer Infogespräche mit dem Vorstand, den Geschäftsführungen und dem Betriebs-
rat und steht den Mitarbeiter:innen bei Fragen zur Verfügung. Es finden mehrmals jährlich Emitten-
ten-Compliance-Schulungen für Mitarbeitende statt, die erstmalig in Vertraulichkeitsbereiche aufge-
nommen werden. Um zusätzlich ein Bewusstsein zu schaffen, werden stichprobenartige Überprüfun-
gen zur Sicherstellung des korrekten Umgangs mit vertraulichen Informationen durchgeführt.
STEUERN & ABGABEN: Die kompromisslose Einhaltung nationaler und internationaler Steuergesetze
ist für AMAG wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Unternehmensführung. Dazu verfügt das Un-
ternehmen über ein internes Steuerkontrollsystem, welches die Steuerkonformität in allen Handlungs-
bereichen sicherstellen soll. Die dafür maßgebliche Richtlinie ist die Konzernsteuerrichtlinie, in der
die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zum Umgang mit steuerlichen Risiken festgelegt sind. Maß-
geblich ist auch der AMAG-Verhaltenskodex, der die Verpflichtung beinhaltet, zuständigen Behörden
gegenüber gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu handeln. Die Konzernsteuerrichtlinie bezieht
sich auf alle inländischen und ausländischen Steuern und Abgaben, an deren Erhebung eine gesetz-
liche Mitwirkungspflicht für die Gesellschaften besteht.
Ziele der Richtlinie sind
› die Erstellung und fristgerechte Einreichung aller Steuererklärungen,
› das Prüfen von Bescheiden auf Richtigkeit,
› die frist- und termingerechte Entrichtung sämtlicher Steuerzahlungen,
› die Erfüllung der Dokumentationspflichten,
› die sachgerechte Erfassung und Bearbeitung steuerrelevanter Sachverhalte,
› die Erfüllung von Genehmigungs-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten sowie
› die laufende Berechnung und Überwachung der Konzernsteuerquote.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für steuerliche Bereiche sind klar definiert. Verantwort-
lich ist der Vorstand, die Verantwortung für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und deren
Umsetzung haben die Geschäftsführer:innen der jeweiligen Gesellschaften. Der Vorstand wird regel-
mäßig über steuerliche Angelegenheiten informiert. Die laufende Erfüllung aller steuergesetzlichen
Pflichten erfolgt grundsätzlich unter Einbeziehung der Fachabteilung Konzernrechnungswesen. Dabei
werden, falls erforderlich, Arbeitsanweisungen erstellt. Zudem werden Kontrollen durchgeführt und
regelmäßig Schulungen angeboten. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über wesentliche
steuerliche Risiken und Positionen erfolgt zumindest einmal jährlich. AMAG legt großen Wert auf
einen offenen und transparenten Umgang mit den Steuerbehörden. Sämtliche Erklärungen und Ab-
gaben werden sach- und fristgerecht erledigt. Zudem werden keine Strukturen mit dem Ziel einer
aggressiven Steuerplanung oder Steuervermeidung unterhalten.
Zur Identifikation möglichen Fehlverhaltens sowie mangelnder Integrität in Bezug auf Steuern steht
das Hinweisgebersystem AMAG Compliance Line zur Verfügung, welches eine anonyme Meldung mut-
maßlicher Verstöße ermöglicht. Darüber hinaus werden alle Anforderungen an die Verrechnungspreis-
dokumentation auf Basis des internationalen Rechtsrahmens (OECD Transfer Pricing Guidelines) und
nationaler gesetzlicher Dokumentationspflichten erfüllt. Die AMAG Austria Metall AG ist nicht ver-
pflichtet, einen Country-by-Country-Report (CbCR) zu erstellen. Die AMAG berichtet entsprechende
Daten an die B&C Privatstiftung, die als Mehrheitsaktionärin den CbCR innerhalb von zwölf Monaten
nach Jahresabschluss erstellt.
AUßENWIRTSCHAFTSRECHT & EXPORTKONTROLLE: Um Compliance-Risiken in diesem Bereich zu
verhindern bzw. zu managen und die Einhaltung aller Rechtserfordernisse für den grenzüberschrei-
tenden Warenverkehr sicherzustellen, hat AMAG eine Richtlinie implementiert. Zur Einhaltung des
Außenwirtschaftsrechts werden personen-, länder-, güter- und verwendungsbezogene Exportkontrollen
durchgeführt. Die Verantwortung obliegt den Geschäftsführungen der AMAG-Gesellschaften, diese
werden u.a. von der Abteilung Zoll- und Außenwirtschaft beratend unterstützt.
CYBERSECURITY: Informationen zum Datenschutz sind in
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmen
s
,
Abschnitt
Menschenrechte
zu finden. Zudem sind in der Informationstechnologie-Richtlinie verbind-
liche Regeln und Vorgaben festgelegt, wie IT in der AMAG betrieben wird bzw. IT-Systeme/-Kompo-
nenten und darauf gespeicherte Informationen und Daten zu schützen sind. Im Managementsystem
für Informationssicherheit werden jährlich Schwerpunkte gesetzt, wie u.a. die kontinuierliche Verbes-
serung von Informationssicherheitsmaßnahmen. Regelmäßige Überprüfungen in Form von Audits und
Rezertifizierungen stellen die Einhaltung von Informationssicherheitsprozessen und -maßnahmen
sicher. Bereits 2022 erfolgte die TISAX-Zertifizierung. Damit wird bescheinigt, dass die AMAG die
Informationssicherheitsanforderungen des Verbands der Automobilindustrie (VDA) erfüllt. Seit Beginn
des Jahres 2024 wird intensiv an der Rezertifizierung von TISAX (dreijährige Gültigkeit), an der Er-
füllung der Anforderungen des neuen ISO 27001-Standards sowie an der Umsetzung der neuen EU-
Richtlinie zu Netz- und Informationssystemen (NIS-2) gearbeitet.
BEZIEHUNG ZU LIEFERANTEN
(ESRS G1-2): AMAG sieht es als wesentlichen Bestandteil einer nach-
haltigen Unternehmensführung, in der Beschaffung möglichst verantwortungsvoll zu agieren. Sach-
anlagen, Dienstleistungen, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zentral für alle Gesellschaften in der
Einkaufsabteilung der AMAG Ranshofen beschafft. Ökologische und soziale Aspekte werden in den
Kaufentscheidungen ebenso berücksichtigt wie der Preis, die Qualität, Zuverlässigkeit und Flexibili-
tät. Eine verbindliche Einkaufsrichtlinie für Hilfs- und Betriebsstoffe, Investitionsgüter, Dienstleis-
tungen und Energie legt die zentralen Einkaufsgrundsätze und -verfahren fest.
AMAG ist in ihrem Bestreben, zu einer nachhaltigen Wertschöpfungskette beizutragen, im Wesentli-
chen von einer resilienten Lieferkette abhängig. Dementsprechend legt das Unternehmen großen Wert
darauf, dass Lieferanten und deren Zulieferunternehmen dieselben hohen ESG-Standards wie AMAG
einhalten. Zu den ESG-Anforderungen zählen neben einem fairen, transparenten Geschäftsverhalten
(inkl. Korruptionsbekämpfung) und die Förderung von Menschen-, Arbeits- und Sozialrechten auch
der Umweltschutz inkl. Förderung der ökologischen Vielfalt. In einem verantwortungsvollen Beschaf-
fungsmanagement und einer resilienten Lieferkette erkennt AMAG eine wesentliche Chance, Kunden-
und Marktanforderungen erfüllen und damit die eigene Marktposition stärken zu können. Ist ein Lie-
ferant nicht bereit, diese ESG-Standards mitzutragen und weiterzugeben, so kann AMAG im äußers-
ten Fall die Geschäftsbeziehung beenden. Werden die ESG-Standards von vornherein nicht bestätigt
und auch keine gleichwertigen eigenen Dokumente vorgelegt, so erfolgt kein Vertragsabschluss mit
dem Lieferanten. Die Ergebnisse der ESG-Risikoeinstufung von wesentlichen Lieferanten sind im
Abschnitt Kennzahlen zu finden.
Aktuell sieht sich AMAG, wie auch viele andere Unternehmen, mit einer erschwerten Rohstoffversor-
gung aufgrund geopolitischer Konflikte, Embargos und Sanktionen konfrontiert. AMAG ist auf stabile
und ökologisch nachhaltige Ressourcenquellen angewiesen – sie sichern eine resiliente Lieferkette
und sind ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Profitabilität. Der ein-
geschränkte Zugang zu Ressourcen und die damit verbundenen höheren Beschaffungskosten stellen
ein Risiko dar und erfordern umso mehr eine Diversifizierung des Lieferantenportfolios und Maßnah-
men zur Transparenz und frühzeitigen Identifizierung von Risiken in der Lieferkette. Im Kapitel
S2 -
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
können weitere Informationen zum verantwortungsvollen
Beschaffungsmanagement AMAG-Lieferkette nachgelesen werden.
Zahlungspraktiken: AMAG gestaltet die Zahlungspraktiken sowohl für Großbetriebe als auch für Klein-
und Mittelunternehmen (KMU) – und damit für 100 % der Lieferanten – so, dass sie förderlich für
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
die Lieferantenbeziehung sind und gleichsam die finanziellen Interessen der AMAG gewahrt werden.
Das Zahlungsziel sowie Skontobedingungen werden mit den Lieferanten individuell vereinbart und
Zahlungen werden innerhalb der festgelegten Frist beglichen. Zum Schutz des Unternehmens und
der Lieferanten hat AMAG einen Prozess implementiert, der bei Änderungen von Bankverbindungen
der Lieferanten verhindert, dass Zahlungen fälschlich getätigt werden. AMAG hat keine Gerichtsver-
fahren aufgrund Zahlungsverzugs anhängig.
Regionale Wertschöpfung: In der Einkaufsrichtlinie für den Standort Ranshofen ist festgelegt, dass
bei gleicher Leistung den lokalen Lieferanten aus Oberösterreich bzw. dem Innviertel der Vorzug zu
geben ist, um die lokale Wertschöpfung zu fördern und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
PARTIZIPATION AN POLITISCHEN DISKURSEN & MITGLIEDSCHAFT IN VERBÄNDEN
(ESRS G1-5):
Die AMAG Austria Metall AG beteiligt sich aktiv an politischen Diskursen, um in stets angemessener
und transparenter Weise die Perspektive von Unternehmen im Rahmen von Entscheidungsprozessen
einzubringen. AMAG steht hierfür auch in regelmäßigem Kontakt mit Regierungen, Verbänden und
Interessenvertretungen, darunter sind auf nationaler Ebene vorrangig die Wirtschaftskammer Öster-
reich (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) sowie international European Aluminium (EA), Alu-
minium Deutschland (AD) und Aluminium Stewardship Initiative (ASI) zu nennen. Die Mitgliedschaf-
ten werden nachfolgend angeführt. AMAG ist in keinem EU-Transparenzregister gelistet.
Im Austausch mit Behörden, Unternehmen sowie mit Amtsträger:innen und Politiker:innen wird jeg-
liche Form von unangemessener Einflussnahme (Zuwendungen, Druckmittel) strikt unterbunden. Es
werden weder Zahlungen noch Sachzuwendungen an politische Institutionen geleistet – derartiges
Vorgehen gilt bei AMAG als Verstoß gegen die Compliance-Grundsätze. Dieses Bekenntnis ist auch
im Verhaltenskodex verankert und ist von allen AMAG-Beschäftigten ausnahmslos einzuhalten. Fach-
liche Stellungnahmen werden ausschließlich über verantwortliche Personen im Unternehmen an die
Verbände übermittelt. Diese werden von den Geschäftsführungen der jeweiligen Konzerngesellschaf-
ten benannt und in einer definierten Liste erfasst. Diese Liste sowie jegliche Änderung müssen vom
Vorstand genehmigt werden. Die im Austausch stehenden Verantwortlichen seitens AMAG werden
regelmäßig unterwiesen und verpflichten sich zu rechtlich sowie moralisch korrektem Handeln. Weder
Aufsichtsräte, Vorstandsmitglieder noch Geschäftsführungen, die im Berichtsjahr 2024 eine dieser
Positionen übernommen haben, hatten in den vorhergehenden zwei Jahren eine vergleichbare Posi-
tion in der öffentlichen Verwaltung inne.
MITGLIEDSCHAFTEN IN VERBÄNDEN: 2024 war die AMAG unter anderem Mitglied in nachstehen-
den Verbänden und Interessenvertretungen:
› AAI Austrian Aeronautic Industries – Verband der österreichischen Luftfahrtzulieferindustrie
› AD – Aluminium Deutschland
› ASI – Aluminium Stewardship Initiative
› Automobil Cluster - branchenübergreifendes Netzwerk zur Unterstützung von Unternehmen des
automotiven Sektors
› BDLI – Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie
› BIR – Bureau of International Recycling
› C.I.R.A. – Cercle Investor Relations Austria
› Charta der Vielfalt – Initiative der Wirtschaftskammer Österreich und Wien
› CDG – Christian Doppler Forschungsgemeinschaft
› EA – European Aluminium
› GDMB – Gesellschaft für Bergbau, Metallurgie, Rohstoff- & Umwelttechnik
› ÖGfZP – Österreichische Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung
› Österreichische Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer (WKO)
› ÖVFA – Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
› respACT – Austrian business council for sustainable development
› UNGC – UN Global Compact
› VNL – Verein Netzwerk Logistik
› WVMetalle – WirtschaftsVereinigung Metalle e.V.
Ziel der Teilnahme an Initiativen und Mitgliedschaften in Verbänden und Interessenvertretungen ist,
Wissen auszutauschen und zur Entwicklung von Standards beizutragen, um unter anderem gleiche
Wettbewerbsbedingungen bei der Produktion von Aluminium zu schaffen. Weiters wird die Entwick-
lung internationaler Rahmengesetze in Bezug auf den Klimawandel und Treibhausgasemissionen un-
terstützt und aktiv an der fachlichen Diskussion zu Lösungen dieser Herausforderungen teilgenom-
men. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen aktiv in Initiativen zur Förderung des Recyc-
lings von Aluminium und der Materialverantwortung.
Besonders hervorzuheben ist hier, dass die AMAG Gründungsmitglied der Non-Profit-Organisation
Aluminimum Stewardship Initiative (ASI) ist. Sie wurde aufbauend auf den Aktivitäten zu Nachhal-
tigkeit und Materialverantwortung, die seit über 20 Jahren von den Interessenvertretungen der
Aluminiumindustrie verfolgt werden, im Jahr 2012 gegründet. Ziel der Initiative ist, die nachhaltige
Produktion von Aluminium zu forcieren. Dazu wurden global anwendbare Standards und ein Zertifi-
zierungssystem für Produzenten und Verarbeiter von Aluminium entwickelt. Als Nachweis für eine
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
verantwortungsvolle Aluminiumproduktion und -verarbeitung ist AMAG nach beiden, von der Initiative
herausgegebenen Standards (ASI Performance- und Chain of Custody (CoC) Standard) zertifiziert.
Als Grundvoraussetzung zur Erreichung des ASI-CoC-Standards muss zuerst die Konformität mit dem
ASI-Performance-Standard, der die nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Aluminium offiziell
bestätigt, nachgewiesen werden. Bereits 2018 erreichte AMAG die Zertifizierung nach diesem ASI-
Standard. Der ASI-CoC-Standard geht einen Schritt weiter und setzt vor den eigenen Werkstoren an,
indem schon bei Vormaterial-Lieferanten die Einhaltung der gleichen strengen Standards und Krite-
rien, zu denen sich AMAG bekennt, gefordert werden. Dabei werden alle Schritte der Wertschöpfung
– von der Herstellung aus Bauxit bzw. Sekundäraluminium über die Verarbeitung bis hin zum fertigen
Produkt – abgedeckt.
Die AMAG Austria Metall AG ist seit 2022 auch Mitglied des UN Global Compact und verpflichtet
sich damit, die zehn Prinzipien des UNGC zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschafts-
führung und Entwicklung zu fördern.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt untermauert die AMAG ihr Bekenntnis zur Wertschät-
zung der Diversität im Allgemeinen und insbesondere der Vielfalt all jener, die mit dem Unternehmen
in Beziehung stehen. Die Initiative der Wirtschaftskammer Österreich und Wien fördert den Informa-
tions- und Erfahrungsaustausch im Bereich Diversitätsförderung in Unternehmen.
TRANSPARENTE BERICHTERSTATTUNG: AMAG legt großen Wert auf Transparenz, Aktualität und
Vollständigkeit in der internen sowie externen Kommunika-
tion. Als börsennotiertes Unternehmen hat die AMAG Austria
Metall AG insbesondere Transparenz- und Berichterstattungs-
pflichten gegenüber ihren Investoren, Anleger:innen, Kunden
sowie Geschäftspartnern zu erfüllen. Die Abteilung Investor
Relations stellt sicher, dass Informationen über kapitalmarkt-
relevante Entwicklungen des Unternehmens für alle Share-
holder und Interessierten unmittelbar und gleichzeitig kom-
muniziert werden. Die unterschiedlichen Informationskanäle
sind in der nebenstehenden Box gelistet. In den Richtlinien
zur Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
sowie zu Krisenmanagement und -kommunikation sind wei-
tere Verantwortlichkeiten und Abläufe festgelegt, um wesent-
liche Informationen zeitgerecht und umfassend an relevante
Stakeholder übermitteln zu können. Die Berichterstattung
von ESG-Informationen erfolgt seit 2017 im Zuge des jährli-
chen Geschäftsberichts, seit 2023 werden ausgewählte
Nachhaltigkeitskennzahlen auch in den Quartalsinformationen sowie im Halbjahresbericht veröffent-
licht. Basierend auf gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie auf Rückmeldungen von
Stakeholdern wird die ESG-Berichterstattung laufend evaluiert und gegebenenfalls erweitert.
FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
Die Verantwortung für die Koordination von Forschung, Entwicklung und Technologie der Gesellschaf-
ten liegt im Fachbereich Corporate Technology, dessen Leitung direkt an den Technikvorstand berich-
tet. Der Fachbereich ist für die Entwicklung und Umsetzung der F&E-Strategie, Kooperationen mit
(außer-)universitären Forschungsinstituten, die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten und Pro-
zessen, die anwendungsorientierte Werkstoffentwicklung, digitale Technologien zur Analyse und die
IP-Strategie (IP= intellectual property) zur Sichtung, Sicherung und Verwertung von geistigem Eigen-
tum zuständig. In den operativen Gesellschaften sind zudem eigene Technologiebereiche installiert.
Der Innovationserfolg der AMAG wird u.a. mit dem Spezialitätenanteil am Absatz laufend erhoben.
Erfolgreiche Innovationen sind zudem durch Legierungsoptimierungen gekennzeichnet oder tragen
zur Steigerung der Materialeffizienz (bestmögliche Nutzung) bei.
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG: Das AMAG-F&E-Sys-
tem bildet die maßgebliche Grundlage für innovativen
Fortschritt. Es besteht neben den unternehmensinternen
F&E-Abteilungen aus Forschungspartnern und dem wis-
senschaftlich-technologischen Beirat, welcher seit 2008
ein wichtiger Begleiter ist und zurzeit aus acht ständigen
Mitgliedern besteht. Die Experten im wissenschaftlichen
Beirat gehören verschiedenen Universitäten (siehe Box)
an und unterstützen wissenschaftlich orientierte Projekte
oder stehen der AMAG-Gruppe bei fachlichen Themen-
stellungen zur Seite. Ebenso studieren die Mitglieder ak-
tuelle Fachliteratur und kommunizieren wichtige Publikationen, wissenschaftliche und technologi-
sche Entwicklungen und Trends oder Patentanmeldungen. Das halbjährlich tagende Beiratsgremium
entwickelt innovationsfördernde Maßnahmen, welche unter anderem in der F&E-Strategie berück-
sichtigt werden und deren Umsetzung laufend kontrolliert wird.
INFORMATIONSKANÄLE –
INVESTOR RELATIONS:
› Quartalsinformationen
› Halbjahresfinanzberichte
› Jahresfinanzberichte
› Hauptversammlung
› Bilanzkonferenzen
› Investorenkonferenzen
› Roadshows
› Ad-hoc-Mitteilungen
› Informationen zu Investor Relati-
ons auf der AMAG-Homepage
PARTNER-UNIVERSITÄTEN DES
WISSENSCHAFTLICH-TECHNO-
LOGISCHEN BEIRATS:
› Montanuniversität Leoben
› JKU Linz
› Technische Universität Wien
› Technische Universität Graz
› ETH Zürich
› Max-Planck-Institut in Düsseldorf
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
121
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
INNOVATION: AMAG setzt auf Eigenforschung kombi-
niert mit Expertisen aus externen Kooperationen. Diese
Vernetzung von internen und externen Kompetenzen
trägt nicht nur zur Verbesserung bestehender Produkte
bei, sondern sorgt für zukunftsweisende Ergebnisse.
Demnach reichen Forschungskooperationen von Grund-
lagenforschung und klassischer Auftragsforschung bis
hin zur Entwicklung von neuen Produkten. AMAG unter-
stützt Bachelor-, Master- und Dissertationsprojekte, ist
Mitglied der Christian-Doppler-Gesellschaft für fort-
schrittliche Aluminiumlegierungen und wirkt an mehre-
ren COMET-Kompetenzzentren (Materials Center Le-
oben, AC²T) mit. Nicht zuletzt wird eine Stiftungsprofes-
sur an der Montanuniversität Leoben gemeinsam mit
dem Mehrheitseigentümer B&C finanziert und europa-
weit in mehreren Arbeitskreisen im Bereich der Material-
entwicklung gearbeitet. Diese Maßnahmen dienen so-
wohl dem Aufbau von Know-how als auch der Personal-
entwicklung. Weitere Kooperationen sind in der neben-
stehenden Box angeführt. Diese Kooperationen werden
im Rahmen langjähriger Projekte laufend vertieft.
CENTER FOR MATERIAL INNOVATION (CMI): Eine zentrale Säule der Forschungstätigkeiten am
Standort Ranshofen ist das Werkstoffforschungs- und Prüfzentrum CMI, wo in enger Vernetzung zwi-
schen den F&E- und Technologieabteilungen sowie den Produktionsbereichen die Schwerpunkte
Legierungsentwicklung und Oberflächentechnik vorangetrieben werden. Wesentliche zukunftsorien-
tierte F&E-Themen werden ebenso am CMI bearbeitet. Neben der Entwicklung von neuen Legierungs-
klassen, zählt auch die Dekarbonisierung zu diesen
Themen. Zudem unterstützt das CMI die Technologie-
abteilungen und die Produktionsbereiche von AMAG
rolling und AMAG casting wesentlich bei metallphysika-
lischen Fragestellungen und führt am Ende der Prozess-
kette auch Freigabeprüfungen für AMAG-Produkte
durch. Da AMAG eine Vielzahl unterschiedlicher Bran-
chen und Kunden bedient, müssen auch eine Vielzahl
verschiedener Normvorgaben und Kundenanforderun-
gen erfüllt werden. Um dies sicherzustellen, hält AMAG
auch die entsprechenden Akkreditierungen, Zertifizierungen und Zulassungen (siehe Box
Akkreditie-
rungen, Zertifikate & Zulassungen
) ein.
Für die Bestimmung der von Kunden geforderten Materialkennwerte sowie für die Ermittlung der
Beanspruchbarkeit der AMAG-Produkte steht im CMI eine Vielzahl von Prüfmethoden zur Verfügung.
Dies reicht von der Standardprüftechnik (Zug- und Druckprüfung, Härteprüfung, Biegeprüfung etc.)
bis hin zu komplexen, dreidimensionalen Blechumformprüfungen im Umformtechnikum. Unter-
schiedlichste Probengeometrien werden nach klar vorgegebenen produktspezifischen Anforderungen
und mit engsten Toleranzen in der modernen Probenfertigung hergestellt.
Die Abteilung für Umweltmesstechnik im CMI führt die behördlichen Emissionsmessungen genehmi-
gungsbedürftiger Anlagen durch und ist darüber hinaus auch Ansprechpartner für Sonderfragen des
Immissionsschutzes. Neben der Produktfreigabeprüfung, Schadensfallanalytik und der Bearbeitung
von metallkundlichen Themenstellungen werden im CMI auch Betriebsmittel (z.B. Warmwalzemul-
sion, Kaltwalzöle) analysiert und gemeinsam mit externen Forschungspartnern weiterentwickelt.
SMART FACTORY: Die AMAG-Digitalisierungsstrategie verfolgt hohe Standards in Bezug auf Planbar-
keit, Qualität, Reproduzierbarkeit, Geschwindigkeit in der Abarbeitung und Flexibilität. Mit der
„Smart Factory für Probenfertigung und - prüfung“ und einer hoch effizienten und automatisierten
Materialprüfung von Blechprodukten aus dem Walzwerk werden diese Standards umgesetzt. Der An-
lagenpark der Smart Factory besteht zum einen aus einer autonom gesteuerten verketteten Produkti-
onsanlage zur Probenfertigung sowie Zugprüfung und zum anderen aus intelligenten Software-Syste-
men für das Beprobungs- und Materialprüfungsmanagement. Mit Hilfe der smarten Produktionsum-
gebung steuern sich Prüfaufträge selbst durch die Fertigung, fordern ihre benötigten Kapazitäten
(Maschinen, Roboter, Transportmittel, Menschen) autonom an und sind jederzeit eindeutig identifi-
zier- sowie lokalisierbar. Dadurch ergibt sich eine große Flexibilität bezüglich der Wege durch die
Fertigung und es kann auf wechselnde Kundenanforderungen kurzfristig reagiert werden.
INNOVATIONSPREIS: Um den besonderen Stellenwert von Innovation und technologischer Entwick-
lung auch entsprechend zu würdigen, werden jedes Jahr Innovationsprojekte in den Kategorien
Produkt- und Prozessinnovationen im Rahmen einer feierlichen Innovationspreisverleihung prämiert.
Zusätzlich werden jedes Jahr Preise für die besten Publikationen des Jahres („Best Paper Award“)
vergeben. Innovationspreis und Best Paper Award berücksichtigen dabei nicht nur die wissenschaft-
liche Zusammenarbeit im Bereich der Werkstoffentwicklung und -simulation, sondern alle Bereiche
der Wertschöpfung, vom bestmöglichen Schrotteinsatz bis zur Erstellung und Nutzung von intelligen-
ten Datenanalyse-Tools.
KOOPERATIONEN:
› Montanuniversität Leoben
› Technische Universität Wien
› Technische Universität Graz
› Johannes-Kepler-Universität Linz
› Paris-Lodron-Universität Salzburg
› ETH Zürich
› Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
› Materials Center Leoben (MCL)
› LKR Leichtmetallkompetenzzentrum
Ranshofen des Austrian Institute of
Technology (AIT)
› FELMI-ZFE Institut für Elektronen-
mikroskopie und Nanoanalytik –
Zentrum für Elektronenmikroskopie
› Technische Universität Bergakademie
Freiberg
› Max-Planck-Institut für
Eisenforschung in Düsseldorf
AKKREDITIERUNGEN,
ZERTIFIKATE & ZULASSUNGEN:
› AS/EN 9100
› IATF 16949
› ISO 17025
› NADCAP MTL
› NADCAP HT
› NADCAP NDT
› österreichische akkreditierte Prüfstelle
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
122
KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS (KVP): Eine besondere Stärke des Unternehmens
steckt auch im kreativen Potenzial und im Engagement der Mitarbeiter:innen. Mit dem
kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) wird ihnen die Möglichkeit gegeben, aktiv
Arbeitsabläufe mitzugestalten und Ideen rund um die Unternehmenstätigkeit einzubringen, darunter
ebenso ökologische und soziale Ansätze. Die KVP-Organisation innerhalb des Unternehmens basiert
auf effizienten Teams. Über verschiedene Kommunikationskanäle und Instrumente wie Aushänge,
Intranet, regelmäßige Newsletter und KVP-Veranstaltungen werden auf Grundlage eines
standardisierten Berichtwesens die verschiedenen Aktivitäten der KVP-Teams allen Mitarbeiter:innen
nahegebracht. Die Verbesserungsvorschläge werden in einer zentralen Datenbank gesammelt und
bearbeitet. Administrator:innen stellen sicher, dass die Vorschläge systematisch ausgewertet und
verarbeitet werden. Im Falle der positiven Beurteilung der Idee wird eine vom erwarteten Nutzen
abgeleitete Prämie ausbezahlt. Damit wird aktiv die Kultur der Veränderung und stetigen Innovation
gefördert.
ZIELE UND ERGEBNISSE
(ESRS G1-4, G1-5)
COMPLIANCE
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Kontinuierliche Weiterentwick-
lung des Compliance-Systems.
Keine Compliance-Verstöße
2024 und
fortlaufend
verzögert
1
(Datenschutz-
verstoß, siehe
Erläuterung)
0 0
Die Definition von Compliance-
Verstößen durch AMAG umfasst folgende Bereiche:
› Korruption und Bestechung (darunter auch unangemessene Einflussnahme auf Stakeholder, fi-
nanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen an politische Institutionen)
› Kartell- und Monopolrecht
› Emittenten-Compliance
› Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
› Menschenrechte
› Datenschutz
Im Berichtszeitraum 2024 wurde über die AMAG Compliance Line ein Verstoß gegen datenschutz-
rechtliche Vorschriften gemeldet (siehe Abschnitt
S1 – Menschenrechte und sonstige arbeitsbezogene
Rechte
).
Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum 2024 weder weitere Meldungen noch Verstöße oder Ver-
fahren in den oben definierten Compliance-Bereichen.
Aufgrund eines vorzeitigen Baubeginns wurde aus dem Bereich Verwaltungsrecht ein Bußgeld in der
Höhe von 350 Euro bezahlt.
RATINGS & AUSZEICHNUNGEN
Die Nachhaltigkeitsaktivitäten der AMAG werden regelmäßig von externen Organisationen wie bei-
spielsweise Ratingagenturen bewertet. Die Ratings stellen für Investoren und Kunden eine Entschei-
dungsgrundlage dar und helfen, die Nachhaltigkeitsaktivitäten kontinuierlich zu überprüfen und bei
Bedarf zu ergänzen.
Im Mai 2024 erhielt die AMAG vom Ratinganbieter Sustainalytics ein sehr gutes ESG-Risk-Rating
von 15,4 (2023: 16,5). Der Wert weist ein geringes Risiko aus, wesentlichen finanziellen Auswirkun-
gen durch ESG-Faktoren ausgesetzt zu sein. Das ESG-Risk-Rating platziert AMAG innerhalb der Ka-
tegorie „Diversified Metals“ auf dem zweiten Platz von insgesamt 238 bewerteten Unternehmen. In
der Subindustrie Aluminium erreichte die AMAG nach 2023 erneut den ersten Rang von insgesamt
43 gelisteten Unternehmen. Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche ESG-
Themen einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhal-
tung der Menschenrechte oder Management der Lieferkette.
EcoVadis, Betreiber einer international anerkannten unabhängigen Nachhaltigkeits- und CSR-Bewer-
tungsplattform (Corporate Social Responsibility), prämierte 2024 die Nachhaltigkeitsleistungen der
AMAG zum dritten Mal in Folge mit der Höchstbewertung Platin. AMAG platziert sich damit im obers-
ten Prozent – dem „Top 1 %“ – der beurteilten Unternehmen in der Industriekategorie „Edelmetalle
und Nichteisenmetalle“.
Die AMAG Austria Metall AG ist für die Periode 2024/2025 abermals im VÖNIX, der Nachhaltigkeits-
benchmark des österreichischen Aktienmarktes der Wiener Börse, gelistet. Er beinhaltet jene öster-
reichischen Unternehmen, die hinsichtlich sozialer und ökologischer Leistungen führend sind. Grund-
lage des VÖNIX ist die Messung unternehmerischer Nachhaltigkeit. AMAG ist seit dem Rating
2014/2015 durchgängig im VÖNIX enthalten.
2023 nahm AMAG am Carbon Disclosure Project (CDP) teil und erhielt im Frühjahr 2024 ein erfolg-
reiches Ratingergebnis der Stufe B. CDP ist eine Non-Profit-Organisation, die anhand von standardi-
sierten Fragebögen umfangreiche Daten zu CO
2
-Emissionen, Klimarisiken sowie Reduktionszielen und
-strategien von Unternehmen erhebt. AMAG hat auch 2024 teilgenommen. Zum Zeitpunkt des Prü-
fungsabschlusses zu diesem Geschäftsbericht lag noch kein aktuelles Ratingergebnis vor.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
123
AMAG wurde 2024 zum zweiten Mal in Folge mit dem Austrian SDG-Award ausgezeichnet. Der Preis
wird durch den Senat der Wirtschaft vergeben und zeichnet in sieben Kategorien besonderes Enga-
gement hinsichtlich der 17 Sustainable Development Goals aus. AMAG konnte sich den Award in der
Kategorie Großunternehmen sichern und mit gezielten Maßnahmen zu den vier Unternehmenswerten
Innovation, Nachhaltigkeit, Menschlichkeit und Vielfalt die Fachjury wiederholt überzeugen.
FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
Ziel
Zeit-
horizont
Status
Ergebnis
Ziel 2025 /
mittelfristig
2024 2023
Profitable Steigerung des Speziali-
tätenanteils der AMAG um 1,5 %
jährlich auf über 50 % (Absatz in
Tonnen) im Jahr 2027.
2027
erreicht
58 % 57 % 50 %
Forschungstransfer und Steigerung
der wissenschaftlichen For-
schungstiefe durch jährliche An-
zahl von mind. 3 neuen Dissertatio-
nen mit stets 12 laufenden Disser-
tationen
2024
auf Kurs
2 neue
und
12
laufende
Disserta-
tionen
3 neue
und
15
laufende
Disserta-
tionen
3 neue und
12
laufende
Dissertationen
Unter dem
Spezialitätenanteil werden jene Produkte verstanden, die festgelegten Kriterien entspre-
chen und über den marktüblichen Standard wesentlich hinausgehen.
Wenn ein Produkt eines oder mehrere vorab genau definierte Kriterien erfüllt – etwa eine Alleinstel-
lung am Markt – wird es als Spezialprodukt eingestuft. Patentierte Produkte fallen beispielsweise in
diese Kategorie.
Der hohe Spezialitätenanteil im Berichtsjahr 2024 ist unter anderem auf die Fokussierung des Ver-
triebs auf Spezialprodukten zurückzuführen, der sich beispielsweise aus der gesteigerten Belieferung
von Erstausrüstern (engl. „OEM“) ergibt.
2024 wurden 12 laufende und 2 gestartete Dissertationen über das CMI (Center for Material Innova-
tion), die Technologieabteilungen der operativen Gesellschaften und Unternehmenstechnologie be-
treut. 6 Dissertationen wurden 2024 abgeschlossen. Sofern erforderlich, wurden bereits Nachfolge-
dissertationen zu wichtigen Themengebieten gestartet. Damit befindet sich AMAG am Standort Rans-
hofen hinsichtlich laufender Dissertationen im Zielkorridor.
KENNZAHLEN
Compliance-Schulungen
(ESRS G1-1, G1-3)
Einheit
AMAG
gesamt
2024
Adressatenkreis der Schulung zur Korruptionsprävention
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-Mitarbeitenden % 13
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 95
Adressatenkreis der Schulung zur Emittenten-Compliance
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-Mitarbeitenden % 9
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 43
Adressatenkreis der Schulung zum Datenschutz
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-Mitarbeitenden % 71
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 78
Adressatenkreis der Schulung zum Verhaltenskodex
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-Mitarbeitenden % 100
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 90
Adressatenkreis der Schulung zu Menschenrechten
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-Mitarbeitenden % 5
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 97
In der T
abelle werden die Adressatenkreise und Abschlüsse von zentralen Compliance-Schulungen
aufgeschlüsselt. Die Adressatenkreise sind in den jeweiligen Richtlinien definiert und schließen jene
Positionen im Unternehmen ein, die für das jeweilige Compliance-Thema eine besondere Verantwor-
tung tragen. Die Angabe zu den Adressatenkreisen bezieht sich auf jene Anzahl an Beschäftigten, der
bis zum 31. Dezember 2024 die jeweilige Schulung zugewiesen wurde. Wie viele Mitarbeitende aus
dem definierten Adressatenkreis die Schulung bis zum Stichtag abgeschlossen haben, ist den jewei-
ligen Zeilen „davon im Berichtszeitraum abgeschlossen“ zu entnehmen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
124
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Die Beschäftigtenzahl wird an aktiven Benutzer:innen in ALEX (AMAG Learning and Expertise) ge-
messen. Das bedeutet, dass Mitarbeitende mit einem inaktiven Dienstverhältnis (Altersteilzeit, Ka-
renz etc.) nicht inkludiert sind, während Leiharbeitende, die mit Hilfe von ALEX geschult werden,
eingerechnet werden.
Der Adressatenkreis zur Emittenten-Compliance wurde im Dezember 2024 erweitert: Zusätzlich zur
Richtlinie, die nun an alle Mitarbeitenden (100 %) verteilt wird, erhält ein definierter Adressatenkreis
eine vertiefende Schulung. Die späte Implementierung der Schulung im Dezember 2024 erklärt die
Abschlussquote von 43 % im vergangenen Berichtsjahr.
Die spezifische Menschenrechtsschulung betrifft jenen Personenkreis, der im Besonderen für die
Einhaltung und Förderung der Rechte Verantwortung trägt. Menschenrechte sind – neben weiteren
Themen wie Korruptionsprävention, Kartellrecht, Emittenten-Compliance, Datenschutz, Interessen-
konflikte, Schutz vor Diskriminierung und Belästigung – auch im Verhaltenskodex verankert und wer-
den dort entsprechend breit (100 % der Mitarbeitenden) geschult.
LIEFERANTENBEWERTUNG: Im Rahmen des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements sind
insgesamt 257 wesentliche Lieferanten in der Vorkette (Legiermetalle, Schrotte, Primäraluminium
und Walzbarren) identifiziert. Bei keinem Lieferanten wurde ein hohes Risiko festgestellt. Mehr als
95 % der Beschaffungsmenge (2023: > 95 %) wurden von Lieferanten mit einem geringen Risiko
bezogen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
125
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG
Die Weltwirtschaft hat sich trotz einer starken Straffung der Geldpolitik im Jahr 2024 mit einem
erwarteten BIP-Wachstum von +3,2 % als überaus widerstandsfähig gezeigt (Vorjahr: +3,3 %). Die
Inflationsraten sind länderübergreifend deutlich zurückgegangen und die globale Industrieproduktion
sowie der weltweite Warenhandel haben sich positiv entwickelt. Dennoch haben sich diverse Ab-
wärtsrisiken verstärkt und beeinflussen damit auch die Jahresprognose des Internationalen Währungs-
fonds (IWF, eng: International Monetary Fund – IMF)
8
. Insbesondere die weitere Eskalation geopoli-
tischer Konflikte, die andauernde straffe Geldpolitik und zunehmende Finanzmarktvolatilitäten stel-
len signifikante Risiken dar. Hinzu kommt die teilweise hohe Staatsverschuldung zahlreicher
(Industrie-)Nationen, die die Notwendigkeit von Budgetkonsolidierungen vermehrt in den Fokus rückt.
Zudem kann sich die stärkere Wachstumsverlangsamung der chinesischen Wirtschaft und deren
verschärfte protektionistische Politik dämpfend auswirken.
Ähnlich wie im Vorjahr, sind auch im aktuellen Berichtsjahr deutliche länderspezifische Unterschiede
in den Konjunkturentwicklungen feststellbar. Für die Industrieländer liegt das prognostizierte BIP-
Wachstum im Jahr 2024 mit +1,7 % ident zum Vorjahr. Dabei zeigt sich insbesondere in den USA
eine robuste Wirtschaftsentwicklung. Zwar hat sich der Beschäftigungsaufbau etwas verlangsamt, die
Arbeitslosenquote blieb jedoch mit rund 4 % auf einem niedrigen Niveau und der private Konsum
zeigte einen positiven Trend. Für 2024 wird mit einem BIP-Zuwachs von +2,8 % (Vorjahr: +2,9 %)
gerechnet. In der Eurozone schwächelt vor allem die Industrieproduktion. Mit +0,8 % wird für das
Jahr 2024 ein verhaltenes Wirtschaftswachstum erwartet (Vorjahr: +0,4 %). Speziell die deutsche
Wirtschaft kämpft mit strukturellen Herausforderungen, die die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere
in energieintensiven Industriezweigen, beeinträchtigen. Für Deutschland wird mit -0,2 % erneut eine
milde Rezession erwartet (Vorjahr: -0,3 %).
9
In Österreich wird laut dem Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO-Institut)
10
– ähn-
lich wie im Vorjahr – eine Rezession, mit einem Rückgang der realen Wirtschaftsleistung um -0,9 %,
prognostiziert. Die österreichische Wirtschaft leidet nach wie vor unter den spürbaren Preisunter-
schieden, vor allem im internationalen Vergleich. Die globale Nachfrageschwäche nach Industriegü-
tern wirkt sich zudem negativ auf die österreichische Sachgütererzeugung aus. Anhaltend
8
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2025
9
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2025, WIFO, Konjunkturprognose 4/2024, Dezember 2024
beeinträchtigt zeigt sich außerdem die Bauwirtschaft. Ebenfalls belasten sinkende Konsumausgaben
der privaten Haushalte die heimische Wirtschaftsentwicklung.
Bei den Schwellen- und Entwicklungsländern liegt das erwartete Konjunkturwachstum im Jahr 2024
laut Prognosen des IWF
11
bei durchschnittlich +4,2 %, was auf die widerstandsfähige BIP-Entwick-
lung vieler Länder hinweist (Vorjahr: +4,4 %). Allerdings belasten unter anderem die Immobilienkrise
und der Rückgang im privaten Konsum in China die Expansion. Die chinesische Volkswirtschaft soll
2024 um +4,8 % wachsen (Vorjahr: +5,2 %).
Reales Wirtschaftswachstum 2024 im Ländervergleich in %
Reales globales Wirtschaftswachstum in %
10
WIFO, Konjunkturprognose 4/2024, Dezember 2024
11
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2025
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
0,8
2,8
4,8
024
Eurozone
USA
China
3,5
3,3
3,2
0123
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
126
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
BEDARF AN ALUMINIUMPRODUKTEN
Für die AMAG-Gruppe ist die globale Bedarfsentwicklung von Primäraluminium und Aluminiumwalzpro-
dukten vor allem aufgrund der weltweit tätigen Segmente Metall und Walzen von zentraler Bedeutung.
Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten, vor allem in Europa, hat sich die Nachfrage nach Aluminium
im Jahr 2024 positiv entwickelt.
12
Der Werkstoff zeichnet sich durch zahlreiche positive Eigenschaften
(Gewicht, Stabilität, Formbarkeit, Recycling-Fähigkeit etc.) aus und wird in unterschiedlichsten Branchen
eingesetzt. Zudem nimmt Aluminium – insbesondere aufgrund dieser vielen positiven Eigenschaften –
eine zentrale Rolle im Bereich der Dekarbonisierung ein.
Für Primäraluminium rechnete CRU (Commodity Research Unit)
13
in ihrer Prognose mit einem Be-
darfsanstieg von +2,9 % gegenüber 2023. Damit lag die erwartete weltweite Nachfrage im aktuellen
Berichtsjahr bei 72,2 Mio. Tonnen nach 70,2 Mio. Tonnen im Vorjahr.
Weltweiter Bedarf an Primäraluminium in Mio. Tonnen
Laut jüngster CRU-Prognosen
14
konnte sich auch der globale Bedarf nach Aluminiumwalzprodukten po-
sitiv entwickeln. Nach 29,3 Mio. Tonnen im Jahr 2023 stieg die erwartete Nachfrage im aktuellen Be-
richtsjahr auf 30,7 Mio. Tonnen. Mit Blick auf die von CRU angeführten Sektoren zeigt sich im Vergleich
zum Vorjahr überall ein Anstieg. Mit +5,3 % wurde im Verpackungsbereich der höchste Zuwachs auf
16,6 Mio. Tonnen Aluminiumwalzprodukte erwartet. Auch im Transportsektor sollte mit +5,0 % ein deut-
licher, weltweiter Anstieg auf 5,5 Mio. Tonnen im Jahr 2024 verzeichnet werden. Der für das Gesamtjahr
erwartete Bedarf im Maschinenbau soll um +3,6 % auf 1,8 Mio. Tonnen wachsen. Die erwartete
12
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024 sowie Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
13
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024
14
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen ist laut CRU um +3,8 % auf 3,2 Mio. Tonnen angestiegen,
während die Baubranche ein Plus von +1,7 % auf 3,5 Mio. Tonnen aufweisen soll.
Weltweiter Bedarf an Aluminiumwalzprodukten in Mio. Tonnen
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales Geschäft mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che dieses Segments dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der Ent-
wicklung der europäischen Automobilindustrie geprägt.
Mit Blick auf die internationalen Automobilmärkte und die Entwicklung der Absatzmengen bzw.
Neuzulassungen von PKWs und leichten Nutzfahrzeugen, zeigten sich laut dem Verband der Auto-
mobilindustrie (VDA)
15
in 2024 unterschiedliche Entwicklungen. Weltweit soll der Absatz von
76,2 Mio. Fahrzeugen im Vorjahr auf 78,5 Mio. Einheiten im Jahr 2024 zugelegt haben (+3 %).
In Europa spiegelte sich das herausfordernde und zum Teil stagnierende Wirtschaftsumfeld auch in
den Neuzulassungen wider. Am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) stieg die Anzahl der registrier-
ten Neuzulassungen leicht um rund +1 % auf 13,0 Mio. PKWs an (Vorjahr: 12,8 Mio. PKWs) In
Deutschland haben sich die Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahr marginal um -1 % reduziert
und lagen im Jahr 2024 bei 2,82 Mio. PKWs (Vorjahr: 2,84 Mio. Einheiten). Die Abweichung zum
Jahr 2019 stellt sich mit -22 % damit nach wie vor signifikant dar.
16
In den USA, deren Konjunktur sich in 2024 spürbar besser entwickelte, zeigten die Absätze von
„Light-Vehicles“ (PKWs und leichte Nutzfahrzeuge) mit 15,9 Mio. Einheiten ein moderates Plus von
rund +2 % gegenüber dem Vorjahr (15,5 Mio. Einheiten).
17
15
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
16
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt im Dezember 2024“, Jänner 2025
17
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
69,3
70,2
72,2
0 20 40 60
2022
2023
2024
31,2
29,3
30,7
0 10 20 30
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
127
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
PREISENTWICKLUNG ALUMINIUM UND ROHSTOFFE
Das Ergebnis im Segment Metall ist von der Aluminiumpreisentwicklung an der Londoner Metallbörse
(LME) abhängig. Für die Segmente Gießen und Walzen wird das Risiko aus Aluminiumpreisschwankun-
gen nahezu vollständig abgesichert. Schwankungen des Aluminiumpreises spiegeln sich in diesen bei-
den Segmenten im Umsatz und im Materialaufwand weitestgehend gegengleich und demnach nahezu
ergebnisneutral wider.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2024 in einer Bandbreite von
2.154 USD/t (22. Jänner 2024) und 2.741 USD/t (29. Mai 2024). In der 1. Jahreshälfte 2024
zeigte sich im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.400 USD/t (H1/2023: 2.360 USD/t). Von Juli bis
Dezember 2024 machte sich unter anderem der starke Anstieg im Tonerdepreis auch in der Alumini-
umpreisentwicklung bemerkbar. Das durchschnittliche Preisniveau stieg im 2. Halbjahr 2024 auf
2.511 USD/t (H2/2023: 2.212 USD/t). Mit Blick auf den Gesamtjahresdurchschnitt ist ein knapp
8%iger Anstieg von 2.285 USD/t im Vorjahr auf 2.457 USD/t im aktuellen Berichtsjahr zu erkennen.
Zum Jahresultimo 2024 notierte der Aluminiumpreis bei 2.541 USD/t (31. Dezember 2023:
2.382 USD/t).
18
Aluminiumpreis (3-Monats-LME) in USD/t
18
London Metal Exchange
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien werden insbesondere durch Lieferort, An-
gebot und Nachfrage sowie Handelsrestriktionen bestimmt. Die durchschnittliche Prämie für Lieferun-
gen in die USA hat sich, trotz eines spürbaren Anstiegs im 4. Quartal 2024, im Jahresvergleich erneut
reduziert. Unter anderem sind die anhaltend globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten und die damit ver-
bundene schwächere Nachfrage nach Aluminiumprodukten in bestimmten Branchen dafür verantwort-
lich. Im europäischen Raum haben sich die Prämien im 1. Halbjahr 2024 positiv entwickelt und zeigten
in der 2. Jahreshälfte einen relativ konstanten Verlauf. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung sind
die gestiegenen Logistikkosten aus dem Mittleren Osten und Asien, bedingt durch die Umgehung des
Suezkanals.
Der zur Primäraluminiumherstellung notwendige Rohstoff Tonerde hat sich im 2. Halbjahr 2024 sig-
nifikant verteuert, was insbesondere auf Versorgungsengpässe beim Rohstoff Bauxit und Produktions-
kürzungen in Australien zurückzuführen war. Während der durchschnittliche Tonerdepreis in der
1. Jahreshälfte 2024 noch bei 409 USD/t (17,1 LME-%) lag, zeichnete sich im 2. Halbjahr ein sig-
nifikanter Anstieg auf durchschnittlich 618 USD/t (24,6 LME-%) ab. Der Jahresdurchschnitt lag bei
514 USD/t (Vorjahr: 343 USD/t) bzw. bei 20,9 % (Vorjahr: 15,0 %) in Relation zum Aluminiumpreis
(3-Monats-LME).
19
Die sonstigen für den Elektrolyseprozess erforderlichen Rohstoffe (v.a. Petrolkoks)
zeigten im Jahresvergleich einen Preisrückgang. Der für den Standort Ranshofen wichtigste Rohstoff
ist Aluminiumschrott. Die allgemein gestiegene Nachfrage nach Aluminiumschrotten spiegelte sich
auch in der Preisentwicklung wider.
Tonerdepreis in USD/t
19
Bloomberg
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
128
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ENTWICKLUNG AN DEN ENERGIE- UND DEVISENMÄRKTEN
Die Entwicklung an den Energiemärkten ist für die AMAG-Gruppe von großer Bedeutung. Im kanadi-
schen Werk Alouette ist der Strompreis großteils an den Aluminiumpreis gekoppelt, wodurch eine
natürliche Absicherung ohne wesentliche Auswirkung auf die Ergebnisqualität vorliegt. Am Standort
Ranshofen wird die Ergebnisauswirkung aus Energiepreisschwankungen am Spotmarkt reduziert, in-
dem u.a. Teilmengen mittels Forward-Vereinbarungen preislich fixiert werden. Für Strommengen er-
folgt dies durch Termingeschäfte an der Strombörse EEX (European Energy Exchange) sowie durch
den Abschluss langfristiger PPAs (Power Purchase Agreement). Für Fixierungen am Gasmarkt orien-
tiert sich die AMAG am THE (The Hub Europe).
Im Geschäftsjahr 2024 konnte an den Energiemärkten im Vorjahresvergleich eine spürbare Preisre-
duktion – sowohl für Strom (rund -20 %) als auch für Gas (rund -30 %) festgestellt werden.
20
Dieses
verbesserte Marktumfeld hatte auch einen positiven Einfluss am Standort Ranshofen, vor allem in
den beiden Segmenten Gießen und Walzen.
An den Devisenmärkten können vor allem die Währungsschwankungen des US-Dollars (USD) sowie
des kanadischen Dollars (CAD) Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der AMAG-Gruppe nehmen. Im
Segment Metall ist der 20%-Anteil an der in Sept-Îles (Kanada) angesiedelten Elektrolyse Alouette
enthalten. Die Hauptwährung im Primäraluminiumgeschäft ist der USD. So notiert beispielsweise der
Aluminiumpreis in USD an der London Metal Exchange. Neben den Verkaufserlösen von Primäralu-
minium werden auch für die Produktion notwendige Rohstoffe sowie der Großteil des benötigten
Stroms in USD bepreist. Zusätzlich fallen am Standort in Kanada Kosten in CAD an. Eine Abschwä-
chung des CAD im Vergleich zum USD verbessert die Kostenstruktur und stärkt die Position im inter-
nationalen Wettbewerb. Im Rahmen der Konsolidierung werden Ergebnis und Bilanz der Alouette-
Beteiligung von USD auf EUR umgerechnet. Durch Veränderungen im EUR/USD-Verhältnis können
hier wesentliche Translationseffekte entstehen. Im Segment Gießen spielen Währungen aufgrund des
Fokus auf West- und Zentraleuropa eine untergeordnete Rolle, hingegen können Devisen-
schwankungen durchaus Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit im Segment Walzen haben.
Im Durchschnitt notierte der Euro gegenüber dem US-Dollar (USD) im Geschäftsjahr 2024 mit 1,08
auf einem identen Niveau wie im Vorjahr (2023: 1,08). Zum Jahresende schwächte sich der EUR
gegenüber dem USD jedoch signifikant ab und notierte nur mehr bei 1,04 nach 1,11 per Jahresultimo
2023.
21
20
European Energy Exchange
21
Europäische Zentralbank
EUR/USD-Entwicklung
Mit Blick auf die USD/CAD-Kursentwicklung zeigte sich mit 1,37 im Jahresvergleich ein stärkerer
USD gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt von 1,35. Zum Jahresende legte der USD stark zu und
notierte per Jahresultimo 2024 gegenüber dem CAD bei 1,44 (Jahresultimo 2023: 1,33).
22
USD/CAD-Entwicklung
22
Europäische Zentralbank
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
129
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
413,0
395,4
390,6
29,0
30,4
34,4
0,0 200,0 400,0
2022
2023
2024
externer Absatz interner Absatz
442,0
425,8
425,0
UMSATZ- UND ERGEBNISENTWICKLUNG
ABSATZ UND UMSATZ
Das anhaltend eingetrübte Wirtschaftsumfeld, insbesondere in Europa, machte sich auch im aktuel-
len Berichtsjahr in unterschiedlichen Absatzmärkten der AMAG-Gruppe bemerkbar. Die breite Auf-
stellung und die hohe Flexibilität in der operativen Abwicklung ermöglichten dennoch einen gegen-
über dem Vorjahr nahezu identen Gesamtabsatz in Höhe von 425.000 Tonnen (Vorjahr: 425.800 Ton-
nen). Das Segment Metall profitierte von der anhaltend stabilen Produktion und der hohen Anzahl
aktiver Elektrolysezellen im kanadischen Werk Alouette. Mit 126.400 Tonnen konnte erneut ein sehr
guter Absatz von Primäraluminium erzielt werden (Vorjahr: 126.500 Tonnen). Das Segment Gießen
erreichte in einem herausfordernden Umfeld in der Automobilindustrie mit 93.200 Tonnen einen
soliden Absatz von Recycling-Gusslegierungen (Vorjahr: 94.500 Tonnen). Im Segment Walzen wurden
Produktmixverschiebungen erfolgreich umgesetzt und Nachfragerückgänge aus bestimmten europäi-
schen Märkten durch den verstärkten Absatz in den USA und Asien kompensiert. Insgesamt lag der
Gesamtabsatz von Aluminiumwalzprodukten bei 205.400 Tonnen nach 204.800 Tonnen im Vorjahr.
Die externe Absatzmenge der AMAG-Gruppe lag im Geschäftsjahr 2024 bei 390.600 Tonnen nach
395.400 im Jahr 2023.
Absatz in Tsd. Tonnen
Die Umsatzerlöse lagen mit 1.448,8 Mio. EUR in etwa auf dem Vorjahresniveau (1.459,2 Mio. EUR).
Während Verschiebungen im Produktmix und ein höherer Aluminiumpreis positiven Einfluss nahmen,
wirkten sich das niedrigere Preis- und Prämienniveau, u.a. infolge der wirtschaftlichen Unsicherhei-
ten und der gedämpften Nachfrage aus vielen Branchen, umsatzmindernd aus.
Umsatzerlöse in Mio. EUR
Umsatz nach Regionen in %
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Asien, Ozeanien und sonstige
Nordamerika
Übriges Europa
Österreich
Westeuropa (ohne Österreich)
5,3%
26,1%
11,3%
10,6%
46,8%
1.726,7
1.459,2
1.448,8
0 500 1.000 1.500
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
130
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
9,3
-4,0
-18,8
4,3
-25 0 25
Metall
Gießen
Walzen
Service
247,1
188,4
179,2
0 100 200
2022
2023
2024
0,4%
9,8%
21,5%
68,4%
Segment Service
Segment Gießen
Segment Metall
Segment Walzen
Umsatz nach Segmenten in %
ERTRAGSLAGE
Das herausfordernde Marktumfeld machte sich auch in der Ertragslage der AMAG bemerkbar. Die
Nachfrage nach Aluminiumprodukten zeigte sich im Jahr 2024 in vielen Industrien beeinträchtigt.
Dadurch zeichnete sich ein zunehmender Preis- und Mengendruck in vielen Branchen ab. Durch das
breite Geschäftsmodell der AMAG-Gruppe konnten negative Auswirkungen daraus zum Teil abgefedert
und insgesamt solide Ergebnisse erwirtschaftet werden. Zudem wurden weitere Optimierungen im
Working Capital umgesetzt. Unverändert und basierend auf einem anhaltend breiten Lieferantenport-
folio wurde die Versorgungssicherheit von Rohstoffen stets sichergestellt.
Nach 188,4 Mio. EUR im Vorjahr erzielte die AMAG-Gruppe im aktuellen Berichtsjahr ein Ergebnis
vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 179,2 Mio. EUR. Historisch betrachtet, wurde
damit das vierthöchste operative Ergebnis erwirtschaftet.
Im Segment Metall konnte im Jahr 2024 insgesamt ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden, wenn-
gleich sich insbesondere im 4. Quartal 2024 die stark gestiegenen Tonerdepreise bereits deutlich
bemerkbar machten. Das Gesamtjahres-EBITDA wurde von 67,7 Mio. EUR im Vorjahr, auf
76,9 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr gesteigert. Damit lag das operative Ergebnis erneut deutlich
über dem langjährigen Durchschnitt.
Das Segment Gießen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem von Herausforderungen gepräg-
ten Umfeld in der Automobilindustrie beinahe die sehr gute Absatzmenge aus dem Vorjahr erzielen.
Die stabile operative Performance des Segments ermöglichte trotz eines gestiegenen Preisdrucks bei
zugleich höheren Strukturkosten eine gute Ergebnisentwicklung unterhalb des Vorjahresniveaus. Im
Gesamtjahr 2024 lag das EBITDA bei 7,0 Mio. EUR (Vorjahr: 11,0 Mio. EUR).
Im Segment Walzen ermöglichten die vielfältige Aufstellung und die hohe Flexibilität Produktmixver-
schiebungen umzusetzen. Damit konnte in einem herausfordernden Umfeld der Absatz von Automo-
bilprodukten erhöht werden. Bedingt durch die anhaltende Marktschwäche in Europa wurde der Ab-
satz von industriellen Anwendungen in den USA und Asien verstärkt, wodurch sich insgesamt eine
Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zeigte. Bei anhaltenden Lieferkettenthemen innerhalb der Luft-
fahrtindustrie konnte auch der Absatz von Luftfahrtprodukten im Jahr 2024 erneut gesteigert werden.
Die kompensierten Absatzrückgänge waren vor allem im Verpackungsbereich zu verzeichnen. Die ge-
sunkenen Energiepreise konnten die höheren Strukturkosten und den erhöhten Preisdruck nur zum
Teil kompensieren. Nach 115,0 Mio. EUR im Vorjahr erzielte das Segment Walzen im Geschäftsjahr
2024 ein EBITDA von 96,2 Mio. EUR.
Im Segment Service lag das EBITDA im Geschäftsjahr 2024 infolge einer intersegmentären Forde-
rungs-Wertberichtigung bei -52,1 Mio. EUR. Bereinigt um diesen konzernalen Sondereffekt lag das
EBITDA bei -1,0 Mio. EUR (Vorjahr: -5,2 Mio. EUR). Insbesondere Anpassungen von Verrechnungs-
preisen (v.a. hinsichtlich Infrastrukturdienstleistungen) sind dafür verantwortlich.
EBITDA in Mio. EUR
EBITDA-Veränderung im Vergleich zu 2023 in Mio. EUR*
*Segment Service bereinigt um innerbetriebliche Forderungs-Wertberichtigung
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
131
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
109,3
66,4
43,2
0 50 100
2022
2023
2024
In der nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung zeigen die Um-
satzkosten im Jahresvergleich einen marginalen Anstieg von 1.217,6 Mio. EUR im Vorjahr auf
1.222,2 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr. Den gestiegenen Materialaufwendungen infolge der hö-
heren Produktionsmenge bei einem zugleich gestiegenen Aluminiumpreis wirken geringere Energie-
und Rohstoffkosten entgegen. Zusätzlichen Einfluss auf die Umsatzkostenentwicklung nahmen posi-
tive Bestandsveränderungen, ein gestiegener Personalaufwand sowie Dotierungen von Kontraktrisiko-
rückstellungen.
Die sonstigen Erträge enthalten unter anderem Förderungen aus Forschung und Entwicklung, weiter-
verrechnete Leistungen für Instandhaltung und für Infrastrukturdienste sowie Erträge aus Währungs-
umrechnung. Insgesamt erhöhten sich die sonstigen Erträge vor allem aufgrund höherer Forschungs-
förderungen von 10,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 17,6 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr.
Die Vertriebskosten haben sich um 2,5 % leicht erhöht und lagen im Jahr 2024 bei 75,8 Mio. EUR
nach 73,9 Mio. EUR im Vorjahr.
Bei den Verwaltungsaufwendungen zeigte sich mit 40,3 Mio. EUR ein leichter Rückgang im Vergleich
zum Vorjahr (41,0 Mio. EUR).
Die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung konnten auch im vergangenen Geschäftsjahr
weiter gesteigert werden. Gegenüber dem Vorjahr haben sich damit die Aufwendungen von
22,1 Mio. EUR auf 25,2 Mio. EUR im Jahr 2024 erhöht.
Im aktuellen Berichtsjahr betrug das Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 0,1 Mio. EUR (Vor-
jahr: 0,1 Mio. EUR).
Die Abschreibungen haben sich auf 102,1 Mio. EUR erhöht (Vorjahr: 86,0 Mio. EUR). Neben einer
höheren Abschreibung von Sachanlagen infolge von Anlageninbetriebnahmen im Segment Metall
(u.a. Anodenbrennofen) und im Segment Walzen (u.a. Bandveredelungsanlage), wirkte sich die vor-
genommene Sonderabschreibung betreffend die Werthaltigkeit bei AMAG components mit
13,2 Mio. EUR negativ aus.
Das Betriebsergebnis (EBIT) lag infolge der zuvor genannten Gründe bei 77,1 Mio. EUR (Vorjahr:
102,4 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis lag bei -11,1 Mio. EUR und spiegelt damit – wie bereits im Vorjahr – das verän-
derte Zinsumfeld wider (Vorjahr: -12,3 Mio. EUR).
Bedingt durch das geringere Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Geschäftsjahr 2024 reduzierte sich
auch der laufende Steueraufwand von 22,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 8,0 Mio. EUR im aktuellen Be-
richtsjahr. Der latente Steueraufwand betrug im aktuellen Berichtsjahr 14,8 Mio. EUR (Vorjahr:
1,3 Mio. EUR). Darin enthalten sind latente Steuern in Höhe von 11,8 Mio. EUR im Zusammenhang
mit der Wertberichtigung von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Insgesamt lag der
Gesamtaufwand aus Ertragsteuern der AMAG-Gruppe bei 22,9 Mio. EUR (Vorjahr: 23,8 Mio. EUR).
Das Ergebnis nach Ertragsteuern lag im aktuellen Berichtsjahr bei 43,2 Mio. EUR nach
66,4 Mio. EUR im Vorjahr.
Ergebnis nach Ertragsteuern in Mio. EUR
Unter Berücksichtigung der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Anzahl von AMAG-Aktien konnte
im Jahr 2024 ein Ergebnis je Aktie von 1,23 EUR erzielt werden (Vorjahr: 1,88 EUR/Aktie).
Ergebnis je Aktie in EUR
3,10
1,88
1,23
0,00 1,00 2,00 3,00
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
132
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN KURZFORM IN MIO. EUR
2024 2023
Änderung in
%
Umsatzerlöse 1.448,8 1.459,2 -0,7
Umsatzkosten -1.222,2 -1.217,6 -0,4
Bruttoergebnis vom Umsatz 226,6 241,6 -6,2
Sonstige Erträge 17,6 10,3 70,8
Vertriebskosten -75,8 -73,9 -2,5
Verwaltungsaufwendungen -40,3 -41,0 1,8
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen -25,2 -22,1 -13,9
Andere Aufwendungen -25,9 -12,5 -107,6
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 0,1 0,1 -17,8
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 77,1 102,4 -24,7
EBIT-Marge in % 5,3 7,0 -
Finanzergebnis -11,1 -12,3 10,0
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 66,1 90,2 -26,7
EBT-Marge in % 4,6 6,2 -
Ertragsteuern -22,9 -23,8 3,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 43,2 66,4 -34,9
davon Ergebnis nicht beherrschender Anteile 0,0 0,0 -
DIVIDENDE
Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 15. April 2025 eine Dividende in Höhe von 1,20 EUR
je Aktie vorschlagen (Vorjahr: 1,50 EUR/Aktie).
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
KONZERNBILANZ
Das Gesamtvermögen der AMAG-Gruppe lag per 31. Dezember 2024 bei 1.750,6 Mio. EUR und da-
mit über dem Wert des Vorjahres (31. Dezember 2023: 1.620,2 Mio. EUR).
Die langfristigen Vermögenswerte sind von 774,2 Mio. EUR per Ende 2023 auf 753,7 Mio. EUR per
31. Dezember 2024 gesunken. Neben den umgesetzten Investitionen, die u.a. aufgrund der getätig-
ten Sonderabschreibung deutlich unter den Abschreibungen lagen, zeichnen auch die geringeren
aktiven latenten Steuern sowie derivative Bewertungseffekte dafür verantwortlich. Bei den kurzfristi-
gen Vermögenswerten zeigte sich ein deutlicher Anstieg von 846,0 Mio. EUR im Vorjahr auf aktuell
996,9 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf die Neuaufnahme von Fremdfinanzierungen zurückzufüh-
ren, die zu einem Anstieg bei den liquiden Mittel führten. Im Working Capital führten trotz erfolgreich
durchgeführter Bestandsoptimierungen insbesondere stichtagsbedingte Effekte und höhere Vormate-
rialpreise insgesamt zu einem Aufbau.
Das Eigenkapital der AMAG-Gruppe lag per 31. Dezember 2024 bei 740,9 Mio. EUR (31. Dezem-
ber 2023: 746,3 Mio. EUR). Während das solide Ergebnis nach Ertragsteuern sowie Währungsum-
rechnungen einen positiven Beitrag leisteten, wirkten sich die im April 2024 durchgeführte Dividen-
denzahlung in Höhe von 52,9 Mio. EUR sowie Bewertungseffekte aus der Hedgingrücklage eigenka-
pitalmindernd aus.
Die langfristigen Schulden zeigten einen leichten Anstieg von 588,3 Mio. EUR per Jahresende 2023 auf
589,4 Mio. EUR per 31. Dezember 2024, insbesondere infolge der gestiegenen latenten Steuerschulden.
Die kurzfristigen Schulden sind von 285,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 420,3 Mio. EUR per Jahresende
2024 gestiegen. Diese Veränderung resultiert primär aus den planmäßig durchgeführten Tilgungen, Um-
gliederungen sowie Neuaufnahmen von Fremdfinanzierungen und spiegelt zudem die Dotierung von Kon-
traktrisikorückstellungen wider.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
133
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
VERMÖGENSWERTE IN MIO. EUR 2024 2023
Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen 730,9 741,1
Equity-Beteiligungen 1,7 1,5
Sonstige langfristige Vermögenswerte und latente Steuern 21,1 31,5
Langfristige Vermögenswerte 753,7 774,2
Vorräte 454,2 433,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 192,7 153,9
Forderungen aus laufenden Steuern 1,5 1,7
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 67,1 86,0
Vertragsvermögenswerte 2,6 2,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 278,8 168,9
Kurzfristige Vermögenswerte 996,9 846,0
VERMÖGENSWERTE 1.750,6 1.620,2
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN IN MIO. EUR 2024 2023
Gezeichnetes Kapital 35,3 35,3
Kapitalrücklagen 377,7 377,7
Gewinnrücklagen 327,9 333,4
Eigenkapital 740,9 746,3
Langfristige Rückstellungen 76,8 81,0
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten 454,2 454,7
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse 40,9 44,5
Latente Steuerschulden 17,6 8,1
Langfristige Schulden 589,4 588,3
Kurzfristige Rückstellungen 28,0 17,9
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 206,9 78,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 88,3 93,1
Steuerschulden 0,1 0,1
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse 97,0 95,8
Kurzfristige Schulden 420,3 285,6
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 1.750,6 1.620,2
Bilanzstruktur in Mio. EUR
774,2
753,7
746,3
740,9
846,0
996,9
588,3
589,4
285,6
420,3
0 500 1.000 1.500
2023
2024
2023
2024
Vermögens-
werte
Eigenkapital &
Schulden
1.620,2
1.750,6
1.620,2
1.750,6
Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte
Eigenkapital Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
134
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
39,6%
46,1%
42,3%
0% 20% 40%
2022
2023
2024
393,3
364,3
382,3
0 150 300
2022
2023
2024
55,4%
48,8%
51,6%
0% 25% 50%
2022
2023
2024
EIGENKAPITALQUOTE
Die Eigenkapitalquote entspricht dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Summe aus Eigen- und Fremd-
kapital. Bei einem nahezu unveränderten Eigenkapital und einer zugleich gestiegenen Bilanzsumme,
bedingt durch die Neuaufnahme von Fremdfinanzierungen, lag die Quote per 31. Dezember 2024
bei
42,3 % (31. Dezember 2023: 46,1 %).
NETTOFINANZVERSCHULDUNG
Die Nettofinanzverschuldung errechnet sich aus dem Saldo von liquiden Mitteln und Finanzforderun-
gen abzüglich Finanzverbindlichkeiten und lag per 31. Dezember 2024 bei 382,3 Mio. EUR (31. De-
zember 2023: 364,3 Mio. EUR). Die Abweichung erklärt sich primär durch den geringeren Free
Cashflow im Geschäftsjahr 2024 (beeinflusst von Stichtagseffekten) bei einer im Vergleich zum Vor-
jahr unveränderten Dividendenzahlung.
VERSCHULDUNGSGRAD (GEARING)
Der Verschuldungsgrad (Gearing) ist das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu Eigenkapital. In-
folge der etwas höheren Nettofinanzverschuldung und dem leichten Rückgang im Eigenkapital zeigte
sich zum 31. Dezember 2024 ein Anstieg auf 51,6 % (31. Dezember 2023: 48,8 %).
Eigenkapitalquote in %
Nettofinanzverschuldung in Mio. EUR
Verschuldungsgrad (Gearing) in %
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
135
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
KAPITALFLUSSRECHNUNG
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im aktuellen Berichtsjahr bei 119,0 Mio. EUR nach
180,9 Mio. EUR im Vorjahr. Das solide operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 nahm positiven
Einfluss. Im Working Capital führten trotz erfolgreich durchgeführter Bestands-optimierungen insbe-
sondere stichtagsbedingte Effekte und höhere Aluminiumpreise insgesamt zu einem Aufbau.
Der Investitions-Cashflow lag im Jahr 2024 mit -87,2 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von
-93,8 Mio. EUR. Damit konnte im Geschäftsjahr 2024 ein Free Cashflow in Höhe von 31,8 Mio. EUR
erwirtschaftet werden (Vorjahr: 87,1 Mio. EUR).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei 72,3 Mio. EUR und resultiert insbe-
sondere aus planmäßig umgesetzten Kreditneuaufnahmen und -tilgungen sowie der ebenfalls darin
abgebildeten Dividendenzahlung von -52,9 Mio. EUR (Vorjahr: -52,9 Mio. EUR).
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Mio. EUR
KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT IN
KURZFORM IN MIO. EUR
2024 2023
Änderung
in %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 119,0 180,9 -34,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit -87,2 -93,8 7,1
Free Cashflow 31,8 87,1 -63,5
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 72,3 -200,6 136,0
Free Cashflow in Mio. EUR
86,1
180,9
119,0
0 50 100 150
2022
2023
2024
11,1
87,1
31,8
0 25 50 75
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
136
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
85,1
96,9
85,5
0 25 50 75 100
2022
2023
2024
INVESTITIONEN
Die Investitionen lagen im Gesamtjahr 2024 bei 85,5 Mio. EUR, nach 96,9 Mio. EUR im Vorjahr.
Dabei wurden 80,0 Mio. EUR in Sachanlagen und 5,4 Mio. EUR in immaterielle Vermögensgegen-
stände investiert.
In der kanadischen Elektrolyse Alouette lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit unverändert in
der konsequenten Fortführung bei der Neuzustellung von Elektrolysezellen. Neben den laufenden
Ersatz- und Automatisierungs- bzw. Optimierungsprojekten wurde der erste generalsanierte Anoden-
brennofen planmäßig in Betrieb genommen. Die Sanierungsarbeiten des zweiten Ofens wurden Mitte
2024 gestartet und sind ebenfalls bereits vollständig abgeschlossen. Damit wird auch künftig sicher-
gestellt, dass die Anoden, die zur Herstellung von Primäraluminium essenziell sind, selbst produziert
werden können.
Am Hauptsitz in Ranshofen wurden auch im aktuellen Berichtsjahr wieder zahlreiche Investitionspro-
jekte erfolgreich umgesetzt. Neben abschließenden Aktivierungen für die im Vorjahr in Betrieb ge-
nommene Bandveredelungsanlage, konnten diverse Anlagenmodernisierungen sowie Digitalisierungs-
projekte realisiert werden. Die Anpassungen und Standardisierungen im Zuge der Umstellung auf SAP
S4/HANA im Vorjahr werden planmäßig umgesetzt. Neben diversen Automatisierungsprojekten wur-
den am Standort Ranshofen weitere Investitionen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt sowie
Forschung und Entwicklung getätigt. Ebenfalls wurde im aktuellen Berichtsjahr auch ein Grundstück
mit einer Fläche von rund 4,5 ha zugekauft.
Investitionen/Anlagenzugang in Mio. EUR
Competence in Aluminium – ein wesentlicher Leitspruch der AMAG, der vieles vereint, für das tag-
täglich gearbeitet und geforscht wird. Dabei sind klar strukturierte Prozesse essenziell, um die ge-
wünschte Qualität zum richtigen Zeitpunkt liefern zu können. Das „A und O“ dabei ist das Thema
„Sauberkeit“. Das obige Bild stellt eine Aufnahme aus dem Warmwalzwerk der AMAG am Standort
Ranshofen dar.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
137
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
10,5%
6,4%
4,4%
0% 5% 10%
2022
2023
2024
RETURN ON CAPITAL EMPLOYED
Der ROCE (Return on Capital Employed) ist definiert als Verhältnis des um das Zinsergebnis und die
darauf entfallenden Steuern bereinigten Ergebnisses nach Ertragsteuern (NOPAT = Net Operating
Profit after Taxes) zum durchschnittlichen Capital Employed in Prozent. Die Kennzahl misst demnach
die Rentabilität des Geschäfts, bezogen auf das in einem Geschäftsjahr durchschnittlich eingesetzte
Kapital.
Dieses wiederum versteht sich als Summe des durchschnittlichen Eigenkapitals und der durchschnitt-
lichen Nettoverschuldung. Für die Ermittlung der durchschnittlichen Nettoverschuldung werden die
lang- und kurzfristig verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sowie die Rückstellungen für Sozialkapital
abzüglich flüssiger Mittel und kurzfristiger Wertpapiere herangezogen.
Der Return on Capital Employed der AMAG-Gruppe lag im Jahr 2024 bei 4,4 % nach 6,4 % im
Vorjahr. Die Abweichung erklärt sich insbesondere durch das geringere Ergebnis nach Ertragsteuern
und spiegelt demnach auch die getätigte Sonderabschreibung bei AMAG components wider.
ROCE in %
*
*Im Jahr 2022 erfolgte eine Anpassung in der ROCE-Berechnung. Für die Ermittlung des durchschnittlich eingesetzten
Kapitals wird nun auch die Sozialkapitalrückstellung berücksichtigt. Zusätzlich wurde für die Berechnung des NOPAT eine
Anpassung in der Berechnung der Steuern auf das Zinsergebnis vorgenommen.
RETURN ON EQUITY
Der ROE (Return on Equity) beschreibt das Verhältnis des Ergebnisses nach Ertragsteuern zum durch-
schnittlichen Eigenkapital in Prozent und misst die Rentabilität, bezogen auf das im Geschäftsjahr
durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital.
Ergebnisbedingt lag der ROE mit aktuell 5,8 % unterhalb des Vorjahresniveaus von 9,1 %.
BERECHNUNG DES ROCE UND ROE IN MIO. EUR 2024 2023
Ergebnis nach Ertragsteuern 43,2 66,4
Zinsergebnis -13,0 -12,0
Steuern auf das Zinsergebnis 4,5 3,2
NOPAT 51,7 75,2
Eigenkapital** 743,6 728,3
Langfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten** 454,5 485,2
Kurzfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten** 142,8 121,0
Sozialkapital** 60,6 60,8
Finanzmittelbestand*** -224,0 -227,4
Capital Employed** 1.177,4 1.167,9
ROCE in % 4,4 6,4
Ergebnis nach Ertragsteuern 43,2 66,4
Eigenkapital** 743,6 728,3
ROE IN % 5,8 9,1
** Jahresdurchschnitt
*** Jahresdurchschnitt Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
138
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
125.900
126.500
126.400
0 50.000 100.000
2022
2023
2024
SEGMENT METALL
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Laut Prognosen von CRU
23
hat sich die globale Nachfrage nach Primäraluminium im Vorjahresvergleich
um +2,9 % auf 72,2 Mio. Tonnen erhöht (Vorjahr: 70,2 Mio. Tonnen). Ähnlich wie im Vorjahr ist auch
im aktuellen Berichtsjahr China mit einem Plus von +4,0 % auf 44,6 Mio. Tonnen Gesamtbedarf we-
sentlicher Treiber für dieses Wachstum (Vorjahr: 42,9 Mio. Tonnen). Mit einem Anteil von über 60 %
am Gesamtmarkt zählt China unverändert zum größten Verbraucherland von Primäraluminium. Für die
restliche Welt prognostizierte CRU für das Jahr 2024 einen moderaten Nachfrageanstieg von +1,1 %
auf 27,6 Mio. Tonnen (Vorjahr: 27,3 Mio. Tonnen). Der erwartete Bedarf in Europa hat sich laut dem
Marktforschungsinstitut erneut reduziert und lag im Gesamtjahr 2024 bei 8,1 Mio. Tonnen (-0,9 %).
Ein noch größerer prozentueller Rückgang von -2 % und damit eine Nachfrage von 6,1 Mio. Tonnen
wurde für Westeuropa prognostiziert. In Nordamerika lag der erwartete Jahresbedarf mit 5,8 Mio. Tonnen
nur marginal unter dem Vorjahresniveau.
Mit +2,7 % erwartete CRU für das Gesamtjahr 2024 auch produktionsseitig einen ähnlichen globalen
Zuwachs wie in der Nachfrage nach Primäraluminium. Damit wurde eine weltweite Produktion von
72,6 Mio. Tonnen prognostiziert (Vorjahr: 70,7 Mio. Tonnen). Auch in Europa sollte sich mit
7,4 Mio. Tonnen ein 3%iger Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zeigen. Basierend auf den weltweiten
Einschätzungen zur Nachfrage- und Produktionsentwicklung ergab sich im Jahr 2024 ein leichter
Marktbilanz-Überschuss von 0,4 Mio. Tonnen Primäraluminium. Die Lagerbestände der LME-registrier-
ten Lagerhäuser waren laut der Schätzung von CRU mit 0,7 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr auf
einem etwas höheren Niveau.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2024 in einer Bandbreite von
2.154 USD/t (22. Jänner 2024) und 2.741 USD/t (29. Mai 2024). In der 1. Jahreshälfte 2024
zeigte sich im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.400 USD/t (H1/2023: 2.360 USD/t). Von Juli bis
Dezember 2024 machte sich unter anderem der starke Anstieg im Tonerdepreis auch in der Alumini-
umpreisentwicklung bemerkbar. Das durchschnittliche Preisniveau stieg im 2. Halbjahr 2024 auf
2.511 USD/t (H2/2023: 2.212 USD/t). Mit Blick auf den Gesamtjahresdurchschnitt ist ein knapp
8%iger Anstieg von 2.285 USD/t im Vorjahr auf 2.457 USD/t im aktuellen Berichtsjahr zu erkennen.
24
23
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024
24
London Metal Exchange
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien werden insbesondere durch Lieferort, Angebot
und Nachfrage sowie Handelsrestriktionen bestimmt. Die durchschnittliche Prämie für Lieferungen in
die USA hat sich, trotz einem spürbaren Anstieg im 4. Quartal 2024, im Jahresvergleich erneut redu-
ziert. Unter anderem sind die anhaltend globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten und die damit ver-
bundene schwächere Nachfrage nach Aluminiumprodukten in bestimmten Branchen dafür verantwort-
lich. Im europäischen Raum haben sich die Prämien im 1. Halbjahr 2024 positiv entwickelt und zeigten
in der 2. Jahreshälfte einen relativ konstanten Verlauf. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung
sind die gestiegenen Logistikkosten aus dem Mittleren Osten und Asien, bedingt durch die Umgehung
des Suezkanals.
Der zur Primäraluminiumherstellung notwendige Rohstoff Tonerde hat sich im 2. Halbjahr 2024 sig-
nifikant verteuert was insbesondere auf Versorgungsengpässe beim Rohstoff Bauxit und Produktions-
kürzungen in Australien zurückzuführen war. Während der durchschnittliche Tonerdepreis in der
1. Jahreshälfte 2024 noch bei 409 USD/t (17,1 LME-%) lag, zeichnete sich im 2. Halbjahr ein sig-
nifikanter Anstieg auf durchschnittlich 618 USD/t (24,6 LME-%) ab. Der Jahresdurchschnitt lag bei
514 USD/t (Vorjahr: 343 USD/t) bzw. bei 20,9 % (Vorjahr: 15,0 %) in Relation zum Aluminiumpreis
(3-Monats-LME).
25
Die sonstigen für den Elektrolyseprozess erforderlichen Rohstoffe (v.a. Petrolkoks)
zeigten im Jahresvergleich einen Preisrückgang.
GESCHÄFTSJAHR 2024
Die Produktion in der kanadischen Elektrolyse Alouette konnte in etwa auf dem hohen Vorjahresniveau
gehalten werden. Insgesamt lag die Absatzmenge bei 126.400 Tonnen (Vorjahr: 126.500 Tonnen).
Konzernintern wurden davon keine Mengen nach Ranshofen geliefert.
Absatzmenge in Tonnen
25
Bloomberg
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
139
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ERGEBNISENTWICKLUNG 2024
Die Umsatzerlöse konnten mit 1.050,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (1.038,1 Mio. EUR) leicht
gesteigert werden. Der im Jahresdurchschnitt schwächere EUR zum USD hatte einen positiven Effekt
auf den Umsatz im Geschäftsjahr 2024. Vom Gesamtumsatz entfielen 739,0 Mio. EUR auf konzern-
interne Umsätze (Vorjahr: 729,8 Mio. EUR). Diese betrafen zum Großteil die Versorgung der Gießerei
und des Walzwerkes mit Aluminium-Vormaterial wie Primäraluminium, Schrotten und Walzbarren.
Das EBITDA im Segment Metall konnte im aktuellen Berichtsjahr auf 76,9 Mio. EUR gesteigert wer-
den (Vorjahr: 67,7 Mio. EUR). Damit lag das erwirtschaftete operative Ergebnis erneut klar über dem
langjährigen Durchschnitt des Segments. Der gestiegene Aluminiumpreis und günstigere durch-
schnittliche Rohstoffkosten sind primär dafür verantwortlich, wenngleich sich im 2. Halbjahr 2024
der signifikant gestiegene Tonerdepreis zunehmend negativ in der Ergebnisqualität auswirkte. Das
Ergebnis aus der Bestandssicherung, das weitestgehend die steigende Aluminium-Terminkurve
(Contango) widerspiegelt, entwickelte sich im aktuellen Berichtsjahr positiv und lag bei 12,7 Mio. EUR
(Vorjahr: 6,9 Mio. EUR). Insgesamt konnten damit die Rückgänge aus den geringeren Prämienerlösen
mehr als kompensiert werden. Unverändert zum Vorjahr wurden im Jahr 2024 100 % des Alouette-
Primäraluminiums in die USA geliefert.
Das erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 48,9 Mio. EUR nach 41,1 Mio. EUR im Vorjahr.
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Im Segment Metall lagen die Investitionen in Sachanlagen mit 33,9 Mio. EUR über dem Vorjahres-
wert von 31,8 Mio. EUR. Neben der geplanten Generalsanierung des zweiten Anodenbrennofens wur-
den die Neuzustellungen der Elektrolysezellen sowie laufende Ersatz-, Automatisierungs- und Nach-
haltigkeitsprojekte umgesetzt. Ein stärkerer USD/CAD-Wechselkurs reduzierte das USD-Investitions-
volumen, während sich der schwächere EUR zum USD negativ auf die Investitionen in EUR auswirkte.
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von
207 Mitarbeiter:innen auf durchschnittlich 203 Mitarbeiter:innen.
KENNZAHLEN SEGMENT METALL IN MIO. EUR 2024 2023 Änderung in %
Umsatzerlöse 1.050,1 1.038,1 1,2
davon Innenumsätze 739,0 729,8 1,3
EBITDA 76,9 67,7 13,7
EBITDA-Marge in % 7,3 6,5 -
EBIT 48,9 41,1 19,2
EBIT-Marge in % 4,7 4,0 -
Investitionen 33,9 31,8 6,8
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 203 207 -1,8
* Der prozentuale Personalanteil der AMAG aus der 20%-Beteiligung der Elektrolyse Alouette beträgt rund 200
Mitarbeiter:innen und ist in der Berechnung des Personalstandes enthalten. Ferialpraktikanten sind seit Juli 2024 nicht
mehr Teil des durchschnittlichen Leistungspersonals (Anpassung auch rückwirkend für 2023 erfolgt).
108,8
67,7
76,9
0 50 100
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
140
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
SEGMENT GIESSEN
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che des Segments Gießen dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der
Entwicklung der Automobilindustrie in Europa geprägt.
Mit Blick auf die internationalen Automobilmärkte und die Entwicklung der Absatzmengen bzw.
Neuzulassungen von PKWs und leichten Nutzfahrzeugen, zeigten sich laut dem Verband der Auto-
mobilindustrie (VDA)
26
in 2024 unterschiedliche Entwicklungen. Weltweit soll der Absatz von
76,2 Mio. Fahrzeugen im Vorjahr auf 78,5 Mio. Einheiten im Jahr 2024 zugelegt haben (+3 %).
In Europa spiegelte sich das herausfordernde und zum Teil stagnierende Wirtschaftsumfeld auch in
den Neuzulassungen wider. Am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) stieg die Anzahl der registrier-
ten Neuzulassungen leicht um rund +1 % auf 13,0 Mio. PKWs an (Vorjahr: 12,9 Mio. PKWs). In
Deutschland haben sich die Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahr marginal, um -1 %, reduziert
und lagen im Jahr 2024 bei 2,82 Mio. PKWs (Vorjahr: 2,84 Mio. Einheiten). Die Abweichung zum
Jahr 2019 stellt sich mit -22 % damit nach wie vor signifikant dar.
27
In den USA, deren Konjunktur sich in 2024 spürbar besser entwickelte, zeigten die Absätze von
„Light-Vehicles“ (PKWs und leichte Nutzfahrzeuge) mit 15,9 Mio. Einheiten ein moderates Plus von
rund +2 % gegenüber dem Vorjahr (15,5 Mio. Einheiten).
28
In China wurden laut den im Jänner 2025 veröffentlichten Absatzdaten 23,0 Mio. PKWs verkauft
und damit ein Plus von rund +6 % gegenüber dem Vorjahr (21,7 Mio. Einheiten) erzielt.
26
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
27
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt im Dezember 2024“, Jänner 2025
PKW-Neuzulassungen in Europa (EU27, EFTA, UK) in Mio. Einheiten
GESCHÄFTSJAHR 2024
Das Segment Gießen konnte in einem von Herausforderungen geprägten Marktumfeld in der Automo-
bilindustrie eine solide Absatzmenge, beinahe auf dem sehr guten Vorjahresniveau, erzielen. Damit
zeigte sich auch im Jahr 2024 eine insgesamt hohe Auslastung in der Produktion von Recycling-
Gusslegierungen. Der Gesamtabsatz im Segment Gießen lag bei 93.200 Tonnen nach 94.500 Tonnen
im Vorjahr (-1,4 %). Rund 61.300 Tonnen der gesamten Absatzmenge wurden an externe Kunden in
Form von Masseln, Sows und Flüssigaluminium verkauft.
Das Segment Gießen leistete durch konzerninterne Lieferungen von rund 31.900 Tonnen unverändert
einen wertvollen Beitrag für die Vormaterialversorgung des Segments Walzen. Dadurch wurde zusätz-
liches rezykliertes Aluminium erfolgreich in den Wertschöpfungskreislauf für die Produktion von hoch-
qualitativen Aluminiumwalzprodukten eingebracht. Das Segment Gießen trug damit wesentlich dazu
bei, dass die Schrotteinsatzmenge am Standort Ranshofen auf einem hohen Niveau gehalten wurde.
28
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
11,3
12,8
13,0
0 5 10
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
141
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
92.700
94.500
93.200
0 25.000 50.000 75.000
2022
2023
2024
13,5
11,0
7,0
0 5 10
2022
2023
2024
Absatzmenge in Tonnen
ERGEBNISENTWICKLUNG 2024
Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Jahresvergleich insbesondere aufgrund des geringeren Preis-
niveaus von 165,8 Mio. EUR auf 154,5 Mio. EUR.
Das EBITDA im Geschäftsjahr 2024 spiegelt mit 7,0 Mio. EUR ein solides operatives Ergebnis in
einem schwierigen Umfeld wider. Insbesondere infolge des gestiegenen Preisdrucks und den höheren
Strukturkosten lag es damit unter dem Vorjahresniveau (11,0 Mio. EUR). Die Umsetzung des IFRS-
16-Standards seit dem Jahr 2019 nahm durch intersegmentäre EBITDA-Verschiebungen vom Seg-
ment Service hin zum Segment Gießen positiven Einfluss. Im Geschäftsjahr 2024 betrug diese Aus-
wirkung 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR).
Das im aktuellen Berichtsjahr erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 4,8 Mio. EUR nach
8,7 Mio. EUR im Vorjahr.
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Im Segment Gießen betrugen die Investitionen in Sachanlagen 3,7 Mio. EUR, nach 4,1 Mio. EUR im
Vorjahr. Die Verschiebungen infolge der IFRS-16-bedingten intersegmentären Umgliederung beliefen
sich auf 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 123 Mitarbeiter:innen auf dem Vor-
jahresniveau (123 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT GIESSEN IN MIO. EUR 2024 2023 Änderung in %
Umsatzerlöse 154,5 165,8 -6,8
davon Innenumsätze 13,2 12,0 9,7
EBITDA 7,0 11,0 -36,1
EBITDA-Marge in % 4,5 6,6 -
EBIT 4,8 8,7 -45,3
EBIT-Marge in % 3,1 5,3 -
Investitionen 3,7 4,1 -10,3
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 123 123 0,3
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und seit Juli 2024 auch ohne
Ferialpraktikanten (Anpassung auch rückwirkend für 2023 erfolgt).
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
142
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
223.400
204.800
205.400
0 100.000 200.000
2022
2023
2024
SEGMENT WALZEN
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Die wirtschaftliche Stimmungslage zeigte sich im Jahr 2024, vor allem in Europa, weiterhin beeinträch-
tigt. Insbesondere die europäische Industrieproduktion litt infolge der andauernden straffen Geldpolitik,
der erhöhten Kosten für Energie und Personal sowie der Unsicherheiten aufgrund geopolitischer Kon-
flikte.
29
Das Kerngeschäft des Segments Walzen findet in Europa statt. Insofern machte sich dieses
herausfordernde Umfeld auch in vielen für AMAG relevanten Abnehmerindustrien bemerkbar.
Laut jüngster CRU-Prognosen
30
konnte sich auch der globale Bedarf nach Aluminiumwalzprodukten po-
sitiv entwickeln. Nach 29,3 Mio. Tonnen im Jahr 2023 stieg die erwartete Nachfrage im aktuellen Be-
richtsjahr auf 30,7 Mio. Tonnen. Mit Blick auf die von CRU angeführten Sektoren zeigt sich im Vergleich
zum Vorjahr überall ein Anstieg. Mit +5,3 % wurde im Verpackungsbereich der höchste Zuwachs auf
16,6 Mio. Tonnen Aluminiumwalzprodukte erwartet. Auch im Transportsektor sollte mit +5,0 % ein deut-
licher, weltweiter Anstieg auf 5,5 Mio. Tonnen im Jahr 2024 verzeichnet werden. Der für das Gesamtjahr
erwartete Bedarf im Maschinenbau soll um +3,6 % auf 1,8 Mio. Tonnen wachsen. Die erwartete Nach-
frage aus den sonstigen Einsatzbereichen ist laut CRU um +3,8 % auf 3,2 Mio. Tonnen angestiegen,
während die Baubranche ein Plus von +1,7 % auf 3,5 Mio. Tonnen aufweisen soll.
Mit Blick auf die prognostizierte Nachfrageentwicklung in den Kernmärkten sind zum Teil große Un-
terschiede zu erkennen. Für Europa wurde mit +2,4 % ein moderater Anstieg auf 5,2 Mio. Tonnen
erwartet. Rund 4 Mio. Tonnen Bedarf wurde für Westeuropa erwartet (+1,7 %). Nordamerika entwi-
ckelte sich laut CRU-Prognose spürbar positiver und lag mit 6,2 Mio. Tonnen um +6,3 % über dem
Vorjahr. Ein erneuter Bedarfsanstieg konnte auch in der Prognose für China verzeichnet werden. Mit
12,0 Mio. Tonnen lag die Erwartung für das Jahr 2024 um +3,9 % über dem Vorjahr.
Unverändert sind die internationalen Warenströme von Aluminiumwalzprodukten Zolleinflüssen aus-
gesetzt, die mit Preisvor- und -nachteilen verbunden sein können. Die per Ende Oktober 2021 erzielte
Einigung zwischen den USA und der EU ermöglichte auch im Geschäftsjahr 2024 für ein bestimmtes
Kontingent (Quoten-Regelung) eine vom 10%igen Zusatzzoll („Section 232“) befreite Lieferung in
29
WIFO, Konjunkturprognose 4/2024, Dezember 2024
30
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
die USA. Für das Segment Walzen konnten im aktuellen Berichtsjahr keine wesentlichen zollbeding-
ten Auswirkungen auf die erzielten Umsätze am US-Markt festgestellt werden.
Der EU-Antidumpingzoll auf Aluminiumwalzprodukte aus China, der seit Mitte 2022 tatsächlich ein-
gehoben wird, hat einen tendenziell unterstützenden Charakter für die Entwicklungen im Segment.
GESCHÄFTSJAHR 2024
Das herausfordernde Marktumfeld im Jahr 2024 machte sich auch in einigen Absatzmärkten der
AMAG bemerkbar. Volumen- und Preisrückgänge konnten jedoch infolge der hohen Produkt- und
Branchenvielfalt innerhalb des Segments Walzen gut abgefedert werden. Gelungen ist dies unter an-
derem durch Verschiebungen im Produktmix, die hohe Flexibilität in der operativen Abwicklung und
die internationale Aufstellung, wodurch Nachfragerückgänge aus Europa durch den verstärkten Ab-
satz in den USA und Asien kompensiert werden konnten. Insgesamt wurden die Absatzmengen von
industriellen Anwendungen, Automobil- und Luftfahrtprodukten gegenüber dem Vorjahr gesteigert
und damit die Rückgänge vor allem im Verpackungsbereich erfolgreich kompensiert. Eine leichte
Erholung gegenüber dem Vorjahr konnte beim Absatz von Sport- und Architekturprodukten verzeich-
net werden. Damit lag der Gesamtabsatz im Segment Walzen mit 205.400 Tonnen um 0,3 % über
dem Vorjahresniveau von 204.800 Tonnen.
Absatzmenge in Tonnen
Die Walzbarrengießerei am Standort Ranshofen lieferte im Geschäftsjahr 2024 rund 247.000 Tonnen
Walzbarren. Entsprechend konnte ein Großteil des für Walzprodukte notwendigen Vormaterials, über-
wiegend unter Einsatz von Aluminiumschrotten, selbst hergestellt werden.
31
Unverändert setzt AMAG
31
In der Herstellung von Aluminiumwalzprodukten (z.B. Bänder, Platten etc.) fallen in den jeweiligen Produktionsschritten
(z.B. beim Fräsen, Schneiden bzw. Teilen, Walzen etc.) entsprechende Abschnitte an, die anschließend wieder in der
Walzbarrengießerei verarbeitet werden. Dadurch ist die Einsatzmenge von Walzbarren höher als der Absatz von Aluminium-
walzprodukten.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
143
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
auf ein breites Lieferantenportfolio und konnte auch im vergangenen Geschäftsjahr die Versorgung
mit Vormaterialien stets sicherstellen.
ERGEBNISENTWICKLUNG 2024
Die Umsatzerlöse lagen mit 1.172,1 Mio. EUR in etwa auf dem Vorjahresniveau (1.175,4 Mio. EUR).
Das geringere Preisniveau konnte vor allem durch Produktmixverschiebungen deutlich abgefedert
werden.
Das EBITDA lag mit 96,2 Mio. EUR unterhalb des Vorjahresniveaus (115,0 Mio. EUR). Insbesondere
der Wegfall von positiven Bewertungseffekten im Vorjahr sowie die Dotierung von Kontraktrisikorück-
stellungen im Ausmaß von rund 14 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr sind für die Ergebnisabwei-
chung verantwortlich. Das geringere durchschnittliche Preisniveau sowie gestiegene Strukturkosten
konnten durch Optimierungen im Produktmix und insgesamt niedrigere Rohstoff- und Energiekosten
kompensiert werden. Die Umsetzung des IFRS-16-Standards seit 2019 nahm durch intersegmentäre
EBITDA-Verschiebungen vom Segment Service hin zum Segment Walzen positiven Einfluss. Im Ge-
schäftsjahr 2024 betrug diese Auswirkung 23,3 Mio. EUR (Vorjahr: 16,0 Mio. EUR). Die Abschrei-
bungen erhöhten sich von 51,1 Mio. EUR im Vorjahr auf aktuell 65,8 Mio. EUR.
Das Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2024 lag bei 30,4 Mio. EUR (Vorjahr: 63,9 Mio. EUR).
Neben investitionsbedingt gestiegenen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, wirkte sich das
Erfordernis einer Sonderabschreibung in Höhe von 13,2 Mio. EUR betreffend die beiden deutschen
Produktionsstätten der AMAG components Übersee GmbH sowie der AMAG components Karls-
ruhe GmbH negativ auf die Abschreibungen und in weiterer Folge auch auf das EBIT aus. Insbeson-
dere steigende Produktionskosten, bedeutende preisfixierte Mehrjahresverträge, ein zugleich ge-
schwächtes Wirtschaftsumfeld und der zunehmende internationale Wettbewerb in der Flugzeugkom-
ponentenfertigung belasteten die künftige Profitabilität im Bereich AMAG components.
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Die Investitionen im Segment Walzen betrugen im Berichtsjahr 31,9 Mio. EUR nach 47,6 Mio. EUR
im Jahr 2023. Neben abschließenden Aktivierungen für die im Vorjahr in Betrieb genommene Band-
veredelungsanlage, konnten diverse Modernisierungs- und Automatisierungsprojekte realisiert wer-
den. Wie jedes Jahr wurden auch im Jahr 2024 wieder Investitionen im Bereich Arbeits- und Anla-
gensicherheit erfolgreich umgesetzt. Infolge der intersegmentären Verschiebung wurden
4,4 Mio. EUR primär für die Erweiterung von Hallen und Betriebsgebäuden inklusive Infrastruktur
umgegliedert (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 1.694 Mitarbeiter:innen auf dem
Vorjahresniveau (1.694 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT WALZEN IN MIO. EUR 2024 2023 Änderung in %
Umsatzerlöse 1.172,1 1.175,4 -0,3
davon Innenumsätze 181,1 183,8 -1,5
EBITDA 96,2 115,0 -16,4
EBITDA-Marge in % 8,2 9,8 -
EBIT 30,4 63,9 -52,5
EBIT-Marge in % 2,6 5,4 -
Investitionen 31,9 47,6 -33,1
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 1.694 1.694 0,0
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und seit Juli 2024 auch ohne
Ferialpraktikanten (Anpassung auch rückwirkend für 2023 erfolgt).
136,2
115,0
96,2
0 40 80 120
2022
2023
2024
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
144
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
-11,3
-5,2
-1,0
-12 -8 -4 0
2022
2023
2024
SEGMENT SERVICE
Das Segment Service leistet durch die Bereitstellung von Infrastruktur und Dienstleistungen einen
wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Unternehmenserfolg und weiteren Wachstum der AMAG-Gruppe.
In die Zuständigkeit des Segments fallen neben der Konzernleitung die Entsorgung sowie Maßnahmen
im Bereich Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Die Energieversorgung am Standort Ranshofen
fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Segments. Zudem befasst sich das Segment Service mit
den Erfordernissen rund um das Thema Dekarbonisierung. Bei den Werksdiensten sind infrastruktu-
relle Standortdienstleistungen wie die Werkswache oder Botendienste zusammengefasst. Seit Februar
2023 wurde das Segment Service um das AMAG-Restaurant am Standort Ranshofen erweitert.
Das Gebäude- und Flächenmanagement umfasst die Betreuung von knapp 310 ha Grundfläche. Da-
von beträgt die industriell genutzte Fläche gut 100 ha. Im Jahr 2024 stellte der Bereich Versorgung
ein Beschaffungsvolumen (exkl. PV-Mengen) von 222 GWh (Vorjahr: 216 GWh) an elektrischer Ener-
gie und 485 GWh an Erdgas (Vorjahr: etwa 471 GWh) bereit.
ERGEBNISENTWICKLUNG 2024
Die Umsatzerlöse lagen im Geschäftsjahr 2024, insbesondere aufgrund der preisbedingt niedrigeren
Weiterverrechnung von Energie, bei 106,7 Mio. EUR (Vorjahr: 119,9 Mio. EUR). Darin enthalten sind
Leistungen für die übrigen Segmente sowie Konzernfremde am Standort Ranshofen. Die seit 2019 in
Anwendung befindliche IFRS-16-Leasingregelung führt seither zu intersegmentären Verschiebungen
im Umsatz und Ergebnis. Das EBITDA des Segments Service wurde im Geschäftsjahr 2024 durch
die Wertberichtigung von intersegmentären Forderungen der AMAG Austria Metall AG (= dem Seg-
ment Service zugeordnet) gegenüber der AMAG components-Gruppe (= dem Segment Walzen zuge-
ordnet) wesentlich beeinflusst und lag bei -52,1 Mio. EUR. Bereinigt um diesen intersegmentären
Sondereffekt lag das EBITDA bei -1,0 Mio. EUR (Vorjahr: -5,2 Mio. EUR). Die positive Abweichung
resultiert primär aus Anpassungen von Verrechnungspreisen, v.a. bei den Infrastrukturdienstleistungen.
EBITDA IN MIO. EUR (bereinigt um intersegmentäre Sondereffekte)
INVESTITIONEN
Insgesamt lagen die Investitionen im Berichtsjahr mit 16,0 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau von
13,3 Mio. EUR. Neben diversen Infrastrukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung am
Standort Ranshofen wurde weiterhin in den Bereichen Sicherheit und Umwelt investiert. Die Anpas-
sungen und Standardisierungen im Zuge der Umstellung auf SAP S4/HANA im Vorjahr werden plan-
mäßig umgesetzt. Ebenfalls wurde im aktuellen Berichtsjahr ein Grundstück mit einer Fläche von
rund 4,5 ha zugekauft. Die Verschiebungen aufgrund der intersegmentären Umgliederung infolge der
IFRS-16-Standardanwendung betrugen -5,6 Mio. EUR (Vorjahr: -8,4 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 216 Mitarbeiter:innen über dem Wert
des Vorjahres (207 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT SERVICE IN MIO. EUR 2024 2023 Änderung in %
Umsatzerlöse 106,7 119,9 -11,0
davon Innenumsätze 101,3 114,4 -11,4
EBITDA -52,1 -5,2 -899,8
EBITDA (bereinigt um intersegmentäre Sondereffekte) -1,0 -5,2 81,4
EBITDA-Marge in % (bereinigt um intersegmentäre
Sondereffekte)
-0,9 -4,3 -
EBIT -58,1 -11,2 -416,5
EBIT (bereinigt um intersegmentäre Sondereffekte) -7,0 -11,2 37,9
EBIT-Marge in % (bereinigt um intersegmentäre
Sondereffekte)
-6,5 -9,4 -
Investitionen 16,0 13,3 19,8
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 216 207 4,2
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und seit Juli 2024 auch ohne
Ferialpraktikanten (Anpassung auch rückwirkend für 2023 erfolgt).
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
145
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Als integraler Bestandteil zur Identifikation, Beurteilung und Kontrolle aller wesentlichen Risiken und
Chancen ist ein systematisches Risikomanagement in der AMAG implementiert. Risiken sollen frühzeitig
erkannt und nach Möglichkeit proaktiv bearbeitet werden, um deren Eintreten und mögliche negative
Auswirkungen zu begrenzen oder gänzlich zu vermeiden. Neben der Mitigation von Risiken sollen auf
der anderen Seite unternehmerische Chancen gezielt genutzt werden. In diesem Sinne stellt ein ausge-
wogenes Risiko- und Chancenmanagement einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Unternehmens-
gruppe dar. Jene Risiken, die speziell mit der Beteiligung an der Alouette verbunden sind, werden im
Abschnitt „Risiken aus dem Anteil an der Elektrolyse Alouette“ dargestellt.
Der vorliegende Risiko- und Chancenbericht nimmt insbesondere Bezug auf jene strategischen und
operativen Risiken und Chancen, die aus einer Outside-In-Betrachtung resultieren. Damit sind Risi-
ken und Chancen gemeint, die von außen auf das Unternehmen einwirken. Zudem gewinnen auch
Nachhaltigkeitsthemen (ESG) und die damit verbundenen Risiken und Chancen, welche u.a. den
Bereichen Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung, Sozialbelange und Achtung der Menschenrechte zugeordnet werden, zunehmend an Bedeu-
tung. Sie werden zum Teil über das strategische und technische Risikomanagement und zum Teil im
Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfasst. Die klima- und umweltbezogenen Risiken werden
zudem in einer Studie zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen laut EU-Taxonomie (Verordnung
(EU) 2021/2139) betrachtet. Für die Analyse der Risiken und Chancen wurden gem. ESRS 1 Ab-
schnitt 6.4 die drei Betrachtungszeiträume von einem Jahr (aktuelles Berichtsjahr), mehr als einem
bis zu fünf Jahre (mittelfristig) und über fünf Jahre bzw. länger (langfristig) festgelegt.
Im Zuge der Definition der wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Erklärung erfolgt eine dop-
pelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie umfasst zum einen jene Auswirkungen, die vom Unternehmen bzw.
dessen Wertschöpfungskette ausgehen und sich auf die Unternehmensumwelt positiv sowie negativ
auswirken können (Inside-Out-Betrachtung). Zum anderen werden diese Auswirkungen – wo möglich
– mit den Risiken und Chancen (Outside-In) aus dem bestehenden Risikomanagement verknüpft. Im
Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse können zusätzlich ESG-Risiken und -Chancen, speziell
im Sozial- und Menschenrechtsbereich, festgestellt werden, die im Risikomanagement (noch) nicht
abgebildet sind, da deren Folgen und finanziellen Effekte komplex und schwer erfassbar sind. In der
nichtfinanziellen Erklärung
werden alle als wesentlich beurteilten ESG-Auswirkungen sowie ESG-Ri-
siken und -Chancen detailliert in den jeweiligen Themenabschnitten dargelegt und die Konzepte,
Maßnahmen, Kennzahlen sowie Ziele erläutert.
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Das Risikomanagement ist sowohl auf die Sicherstellung einer nachhaltig positiven Entwicklung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, einer Wertsteigerung der AMAG-Gruppe als auch auf die Mini-
mierung von negativen Einflüssen auf das Umfeld ausgerichtet. Das implementierte System basiert
im Wesentlichen auf:
› der Regelung betrieblicher Abläufe mittels Konzernrichtlinien und Anweisungen
› dem aktiven Hedging von spezifischen Risiken (Volatilität des Aluminiumpreises, Währungen)
› der Abdeckung bestimmter Risiken durch Versicherungen
› weiteren spezifischen Maßnahmen zur Vermeidung und Steuerung von Risiken
Die strategischen und operativen Risiken und Chancen werden in einem jährlichen Zyklus überwacht.
Darüber hinaus werden sowohl Richtlinien und Anweisungen als auch das Versicherungskonzept lau-
fend überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Zusätzlich erfolgen anlassbezogene Evaluierungen der
Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems für ausgewählte Unternehmensbereiche durch ex-
terne Wirtschaftsprüfer:innen.
INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagement orientieren sich an den Maßstäben des in-
ternational bewährten Regelwerks für interne Kontrollsysteme (COSO: Internal Control and Enterprise
Risk Management Frameworks des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commis-
sion) und an den Risikomanagementleitlinien der ISO 31000. Ziel ist das bewusste Erkennen und
Steuern von Risiken durch das verantwortliche Management.
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND
RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IN HINBLICK AUF DEN
RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt grundsätzlich in der Verant-
wortung der jeweiligen Geschäftsführung. In der AMAG Austria Metall AG wurden hinsichtlich des
Risikomanagements sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken als auch für den Finanzbericht-
erstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Standards verabschiedet. Diese werden
von den Geschäftsführungen der Gesellschaften angewandt und – soweit erforderlich – ergänzt.
Das Rechnungswesen mit der darin integrierten Finanzbuchhaltung wird für den Standort Ranshofen
zentral durchgeführt. Weiters erfolgt dort die Konzernabschlusserstellung, basierend auf dem Be-
richtswesen der anderen Tochtergesellschaften. Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – die vollstän-
dige, richtige, zeitgerechte und geordnete Eintragung in die Bücher und sonstige Aufzeichnungen –
wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Der gesamte Prozess, von der
Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt in der gesamten AMAG-Gruppe strengen Regeln und Richtli-
nien, welche jegliches damit in Zusammenhang stehende Risiko vermeiden sollen.
Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenord-
nungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigun-
gen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete Software (z.B. SAP).
Die verwendeten Finanzbuchhaltungssysteme sind überwiegend Standard-Software, die gegenüber
unbefugten Zugriffen geschützt sind.
In der AMAG-Gruppe ist ein standardisiertes Finanzberichtswesen etabliert. Ergänzt um gesellschafts-
spezifische Themen werden die Geschäftsführungen sowie der Vorstand laufend über alle relevanten
Sachverhalte informiert. Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG wird in zumindest einer pro
Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über den laufenden Geschäftsgang und zusätzlich jähr-
lich über die operative Planung sowie die mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet bzw. wer-
den diese durch den Aufsichtsrat genehmigt. In besonderen Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmit-
telbar informiert. In den Prüfungsausschusssitzungen werden unter anderem auch das interne Kon-
trollsystem sowie das Risikomanagementsystem behandelt.
PERSONALRISIKEN
Die Mitarbeiter:innen sind mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement ein maßgeblicher Faktor für
den Erfolg des Unternehmens. Zur Sicherung und Stärkung dieses Faktors und zur Vermeidung von
arbeitsbezogenen Unfällen und Verletzungen haben Investitionen in die Arbeitssicherheit und die
Förderung der Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert. Im Bereich Unfallschutz werden vielfältige
Präventivmaßnahmen, wie z.B. die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und deren Evaluierung, per-
sönliche Schutzausrüstung (PSA), sowie laufende Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen
umgesetzt. Um das Risiko einer mangelhaften Talentakquise oder einer hohen Fluktuation von Mitar-
beitenden und einen damit einhergehenden Know-how-Verlust zu verhindern, bietet AMAG neben
einem leistungsgerechten Entlohnungssystem und flexiblen Arbeitszeiten auch maßgeschneiderte
Aus- und Weiterbildungsprogramme, die eine frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzial-
träger:innen ermöglichen und unterstützen sollen. Besonderes Augenmerk wird außerdem auf die
Lehrlingsausbildung und die Bindung der Arbeitskräfte an das Unternehmen gelegt.
Menschen- und Sozialrechte haben an allen AMAG-Standorten den höchsten Stellenwert. Dazu setzt
AMAG Maßnahmen, um diese Rechte über den gesetzlichen Standard hinaus zu fördern (u.a. durch
hohe Datenschutzbestimmungen (Datenschutzrichtlinie), Richtlinie zum respektvollen Umgang, Ver-
haltens- und Menschenrechtskodex, Betriebsvereinbarungen etc.). Potenzielle Risiken in Bezug auf
Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre werden u.a. durch diese Maßnahmen minimiert (siehe
auch Abschnitt
Informationsverarbeitung und -sicherheit
).
OPERATIVE RISIKEN
Produktion
Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Gesellschaften der AMAG-Gruppe neben
der Gefahr von Betriebsunterbrechungen auch Risiken in Bezug auf Qualität und Arbeitssicherheit
ausgesetzt. Umfassende Verfahrensanweisungen in den Bereichen Produktion, Qualität und Arbeitssi-
cherheit tragen neben der durch den etablierten KVP-Prozess begünstigten hohen Eigenverantwortung
der Mitarbeiter:innen maßgeblich zur Risikominimierung bei.
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Dem Ausfallrisiko der Anlagen und dem Risiko einer unzureichenden Energieversorgung, insbesondere
am Standort Ranshofen, wird im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der AMAG-Gruppe durch syste-
matische, vorbeugende Instandhaltung und laufende RBM-Überwachung (Risk Based Maintenance)
sowie durch eine regelmäßige Evaluierung des technischen Anlagenrisikos und durch das Setzen ge-
eigneter Maßnahmen begegnet. Modernisierungs- und Ersatzinvestitionen werden zudem langfristig
geplant.
Im Rahmen des Projekts „SAP Applikationsstandard“ werden Geschäftsprozesse standardisiert. Damit
werden die Voraussetzungen für weitere Automatisierungen und für flexiblere Prozesse geschaffen.
Umfangreiche Vorarbeiten mitigieren Risiken während der Projektlaufzeit und bei der Inbetriebnahme.
Für wichtige Produkte wurden Notfallpläne erstellt, die im Falle eines Anlagenstillstands ein rasches
Umstellen auf eine Ersatzherstellroute ermöglichen. Ebenso unterstützen systemische Maßnahmen die
komplexe Erzeugung hochtechnologischer Produkte mit dem Ziel, einen fehlerfreien Herstellungspro-
zess zu garantieren. Eine zusätzliche Absicherung ist durch die Maschinenbruch-Versicherung gege-
ben. Die Versorgung mit technischen Gasen am Standort Ranshofen ist durch Langfristverträge, Ausbau
einer Zuleitung bzw. Bezug von mehreren Lieferanten abgesichert.
Hinsichtlich des Risikos einer unzureichenden Energieversorgung bzw. eines Blackouts haben insbe-
sondere die vergangenen Geschäftsjahre gezeigt, dass es neben signifikanten Preisvolatilitäten auch
zu Unsicherheiten in der Versorgungssicherheit kommen kann. Die AMAG ist für die Aufrechterhal-
tung des Betriebes auf eine ausreichende Energieversorgung angewiesen und setzt im kurz- bis mit-
telfristigen Ausmaß für den Standort Ranshofen Preissicherungsstrategien um. Zusätzlich wurde be-
reits im Jahr 2022 als risikomitigierende Maßnahme ein bestimmtes Volumen an Erdgas zur Einlage-
rung zugekauft. Weiters wurden ein Blackout-Handbuch sowie laufende Schulungen implementiert.
Technologische Entwicklungen
Der Werkstoff Aluminium ist gerade in technisch anspruchsvollen Bereichen wie Luftfahrt, Automobil
und Sport dem Wettbewerb potenzieller alternativer Werkstoffe mit vergleichbaren Materialeigen-
schaften wie Glas- und Carbonfaser-Composites, Kunststoffe, Magnesium oder weiterentwickelte
Stahlqualitäten ausgesetzt. Ebenso könnten neue Herstellungsprozesse oder technologische Umbrü-
che in einzelnen Abnehmerbranchen disruptiven Einfluss auf die relevanten Märkte haben. Durch
laufende Marktbeobachtung, Technologiescouting und gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit Kun-
den sowie durch die kontinuierliche Verbesserung der Eigenschaften der Aluminiumwerkstoffe im
Rahmen von Legierungsentwicklung wird diesem Gefährdungspotenzial entgegengewirkt. Gleichzeitig
wird daran gearbeitet, neue Anwendungsgebiete für Aluminiumlegierungen zu erschließen und in
Kooperationen aktiv AMAG-relevante Produkte für neue Anwendungen bzw. in potenziell disruptiven
Technologien zu etablieren.
Zur Erkennung von potenziellen Fehlerquellen bei der Legierungs- und Prozessentwicklung und zur
entsprechenden Risikominimierung werden Fehlermöglichkeits- und Einflussanalysen (FMEA) durch-
geführt.
Zur Sicherstellung der rechtlichen Handlungsfreiheit wird das „Intellectual Properties“-Umfeld (Pa-
tente, Gebrauchsmuster) kontinuierlich in zahlreichen Branchen mehrfach automatisiert und manuell
von mehreren Stellen überwacht. Gegebenenfalls werden entsprechende Schritte eingeleitet (siehe
auch Risiken aus Forschung und Entwicklung).
Ebenso werden die technologischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung laufend beobachtet
und bei potenziellem Nutzen implementiert. Wesentliche Themen wurden in einen Digitalisierungs-
kompass aufgenommen und entsprechend umgesetzt (z.B. Smart Factory, Digital Partner Excellence).
Elementarrisiken
Entsprechend den Erfordernissen werden ausgewählte Maßnahmen zur Vorbeugung und Handhabung
von Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser oder Brand getroffen:
› Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen werden laufend realisiert (z.B. Gebäu-
deauslegung, Brandschutzmaßnahmen, Niederschlagswasserversickerung)
› Frühwarnung und Schadenserkennung (z.B. Unwetterwarnsystem, laufende Investitionen in die
Ausrüstung der betriebsinternen Feuerwehr usw.)
› Krisenmanagement und -kommunikation im Schadensfall
Umweltrisiken
Die Gefahr des Eintritts von Umweltrisiken in Bezug auf Luft, Wasser, Boden sowie Abfall, darunter
etwa Überschreitung von Grenzwerten, falsche Entsorgung, Emission von Schadstoffen, Verschmut-
zung, Kontaminationen oder Umweltstörfälle wird durch strikte Befolgung von gesetzlichen und be-
hördlichen Vorgaben minimiert, deren Einhaltung durch das nach ISO 14001 zertifizierte Umwelt-
managementsystem laufend überprüft wird. Zusätzlich zum Umweltmanagement wird am Standort
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Ranshofen auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 vorangetrieben, das die kontinuier-
liche Verbesserung der energetischen Leistung sicherstellt.
Konventionelle Energieträger wie Diesel und Erdgas setzen bei ihrer Verbrennung Luftemissionen frei,
die sich negativ auf die Umwelt und das Klima auswirken. Durch einen geringeren Energieeinsatz in
der Herstellung der hochwertigen Produkte der AMAG-Gruppe werden damit auch weniger Treibhaus-
gase emittiert. Im Zuge des Energiemanagementsystems werden laufend Maßnahmen zur Reduktion
des Energieeinsatzes gesetzt und die energetische Performance am Standort Ranshofen überwacht.
Im Zusammenhang mit der Umweltgesetzgebung wird auch die Chemikalienpolitik verfolgt, da poten-
zielle Einschränkungen von Stoffen oder gänzliche Stoffverbote Auswirkungen auf das Recycling und
damit die Schließung von Stoffkreisläufen haben könnten. Die EU hat es sich im Zuge des „Green
Deals“ zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das Recycling von Alumini-
umschrott stellt einen funktionierenden Kreislauf für einen zunehmend wichtiger werdenden Rohstoff
dar, der nicht eingeschränkt werden darf.
Altlasten aus der früheren Nutzung des Betriebsgeländes in Ranshofen wurden durch rasche Umset-
zung der Sanierungspflichten gesichert bzw. behoben oder sind durch Rückstellungen bzw. Eventu-
alverbindlichkeiten abgedeckt. Vormaterialien mit einem Kontaminationsrisiko werden bereits bei An-
lieferung umfangreich untersucht und gegebenenfalls abgewiesen.
Klimarisiken
Der Klimawandel und seine Folgen führen zu einer Vielzahl von Problemen und haben Auswirkungen
auf unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Man unterscheidet bei den Auswir-
kungen und den damit verbundenen Risiken grundsätzlich zwischen physischen und transitorischen
Klimarisiken.
Physische Risiken können sich als akut oder chronisch erweisen. Akute Risiken sind ereignisgetrie-
ben. Hierzu zählen Hitze- bzw. Kältewellen, Dürre, Sturm, Hochwasser/Überschwemmungen, Stark-
regen und andere extreme Wettereignisse. Chronische Risiken ergeben sich aufgrund des langfristigen
Wandels des Klimas durch dauerhaft erhöhte Temperaturen oder auch chronische Hitzewellen.
Transitorische Risiken ergeben sich für Unternehmen beispielsweise aus der Anforderung der sukzes-
siven Dekarbonisierung, also aus den Auswirkungen einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik. Dazu
gehören Verschärfungen des Emissionshandels, strengere Effizienzvorschriften wie auch die Förde-
rung von zukunftsfähigen Technologien.
Um regulatorischen Risiken etwa aufgrund von Änderungen in Vorgaben zum Klima- und Umwelt-
schutz bzw. zur Energiepolitik vorzubeugen, werden laufend die Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe
beobachtet sowie der Austausch mit Stakeholdern forciert.
Die AMAG betrachtet den Klimawandel als eine der größten globalen Herausforderungen und bekennt
sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Ein wichtiger Schritt, um den Klimawandel
zu bekämpfen ist die Dekarbonisierung, für die die AMAG eine eigene Roadmap ausgearbeitet hat.
Um regulatorische Risiken in Zusammenhang mit der Dekarbonisierung aufgrund politischer Ent-
scheidungen zu managen, werden laufend die Rechtslage bzw. die Gesetzesentwürfe beobachtet und
es wird an unterschiedlichen Gremien und Tagungen teilgenommen. Zudem sind erneuerbare Ener-
gieträger (Strom und Brennstoffe wie etwa Wasserstoff) wesentlicher Bestandteil der Dekarbonisie-
rungsroadmap. Die rechtzeitige externe Versorgung, in ausreichender Menge und zu international
wettbewerbsfähigen Konditionen sind für einen erfolgreichen Übergang zu einer nachhaltigen Wirt-
schaft und zur Erreichung der Begrenzung der Erderwärmung unerlässlich. Um Risiken hinsichtlich
Verfügbarkeit von erneuerbarer Energie zu minimieren, schließt AMAG Stromlieferverträge (soge-
nannte PPAs – „Power Purchase Agreements“) ab. Dabei handelt es sich um langfristige Verträge
zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer, bei denen der Strom direkt vom Erzeuger
zu festgelegten Konditionen bezogen wird.
Weiters werden bei der Entwicklung der Geschäftsstrategie und der Planung der betrieblichen Tätig-
keiten klimarelevante Risiken und Chancen berücksichtigt. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen
bestrebt, laufend die CO
2-Effizienz der Geschäftstätigkeit und des Produktportfolios zu verbessern.
Ziel ist, die Emissionen mit Maßnahmen wie dem Bau von Photovoltaikanlagen, Maßnahmen im Be-
reich der Heizwärmeversorgung und einem möglichst geringen Energieeinsatz durch effiziente Pro-
duktionsprozesse zu senken. Für den Standort Ranshofen stellen die Aufrechterhaltung einer hohen
Schrotteinsatzrate und das damit in Verbindung stehende Recycling von Aluminium wesentliche As-
pekte zur Dekarbonisierung dar. AMAG
setzt sich auch intensiv mit der zukünftigen Transformation
auf eine CO
2
-neutrale Energieversorgung durch beispielsweise Strom aus erneuerbaren Energiequel-
len oder Wasserstoff auseinander. Entscheidend wird insbesondere auch die rechtzeitige Verfügbar-
keit zu wettbewerbsfähigen Preisen und in ausreichendem Umfang sein. Demgegenüber kann eine
restriktivere Klimapolitik in Europa und Österreich die Kosten für fossile Energie und Strom erhöhen
oder zu zusätzlichen CO
2
-Abgaben führen. Anzuführen sind zudem mögliche Wettbewerbsnachteile
im globalen Wettbewerbsumfeld, sollten klimapolitische Maßnahmen nur einseitig und ohne adäquate
Ausgleichsmechanismen auf nationaler oder europäischer Ebene umgesetzt werden. Als Beispiel ist
die Gratiszuteilung von CO
2
-Zertifikaten zu nennen, die für Unternehmen, welche dem europäischen
Emissionshandelssystem unterliegen (wie z.B. AMAG casting und AMAG rolling), ab 2026 durch den
beschlossenen Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) schrittweise reduziert wird. Ungleiche
Voraussetzungen, beispielsweise durch unterschiedliche Energiepreise innerhalb und außerhalb der
EU, können zudem zu Wettbewerbsnachteilen führen.
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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Informationsverarbeitung und -sicherheit
In diesem sensiblen Bereich liegt das Hauptaugenmerk auf Datensicherheit, Kompatibilität sowie
Effizienz der Systeme, Ausfalls- und Zugriffssicherheit, Manipulations- und Schadsoftwareschutz so-
wie Betriebssicherheit, insbesondere auch bei den vernetzten, digitalisierten Produktionsanlagen. Die
konzernweite Steuerung der IT-Aktivitäten erfolgt durch die Bereichsleitung Informationstechnologie
sowie durch den bzw. die Informationssicherheitsbeauftragte:n auf Basis einer IT-Richtlinie, definier-
ter Standard-IT-Prozesse nach ITIL sowie eines zertifizierten Managementsystems für Informations-
sicherheit nach ISO27001.
Die festgelegten Vorgaben sind so gestaltet, dass die IT-Leistungen die gestellten Anforderungen an
Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität erfüllen und die Personal- und Produktressourcen beim
Erbringen der IT-Leistungen wirkungsvoll, effizient und effektiv genutzt werden.
Weiters sind Sicherheits- und Berechtigungskonzepte sowie örtlich getrennte Ausweichrechenzentren
und weitere zahlreiche Maßnahmen implementiert, um das Risiko und die Dauer eines Systemausfalls
durch Hardwaredefekt, Datenverlust oder Manipulation, auch im Falle eines Cyberangriffs, zu redu-
zieren.
Darüber hinaus finden regelmäßige (digitale) IT-Sicherheitsschulungen statt, um die Mitarbeiter:in-
nen in Hinblick auf solche Risiken (z.B. Cyber-Attacken) zu sensibilisieren. Ebenso werden laufend
externe Angriffstests durchgeführt, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen.
Regelmäßige Krisenübungen dienen dazu, die vorhandenen Notfallpläne weiterzuentwickeln. Ent-
sprechende Versicherungen im Bereich „Cyber and Crime“ sind aufrecht.
Datenschutz wird im Unternehmen sehr ernst genommen. Mit der Datenschutzrichtlinie und dem
Datenschutzmanagementsystem wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Regelmäßige Re-
views des Datenschutzmanagementsystems werden durchgeführt. Die technischen und organisatori-
schen Maßnahmen werden kontinuierlich verbessert und ausgebaut um (auch indirekt) den Daten-
schutz zu verbessern.
Zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Tools gibt es AMAG-interne Richtlinien,
wodurch auch den Anforderungen des EU AI-Acts Rechnung getragen wird.
Auch im Zusammenhang mit Telearbeit wird ein besonderes Augenmerk auf das Thema Datenschutz
und sicherer Fernzugriff auf Firmenanwendungen gelegt. Um die Anforderungen der deutschen
Automobilindustrie zu erfüllen, konnte bereits im Jahr 2022 die TISAX-Zertifizierung erfolgreich ab-
geschlossen werden.
Risiken aus unzulänglichen Überwachungssystemen und betrügerischen Handlungen
Zur Früherkennung, Überwachung und Vermeidung von Risiken ist ein umfassendes internes Kon-
trollsystem institutionalisiert. Dieses umfasst adäquate Instrumente und Abläufe zur Vermeidung und
Früherkennung sowie zur sinnvollen Reaktion auf eintretende Risikofälle.
GESCHÄFTSRISIKEN
Beschaffung
Zur Herstellung von Aluminiumprodukten werden Roh- und Hilfsstoffe aus externen Quellen, die ei-
nem Preis- und Verfügbarkeitsrisiko unterliegen können, benötigt.
Für die Produktion von Primäraluminium wird unter anderem Tonerde benötigt. Für die Versorgung der
kanadischen Elektrolyse Alouette mit Tonerde ist die AMAG entsprechend ihres 20%igen Anteils ver-
antwortlich. Neben dem Preis ist auch die Verfügbarkeit von Tonerde ein wesentliches Risiko, welches
durch einen ausreichenden Lieferantenkreis sowie die Qualifizierung mehrerer Tonerde-Raffinerien mi-
tigiert wird. Bei der Lieferantenauswahl wird, soweit es aufgrund der Industriestruktur und der Größen-
verhältnisse möglich ist, auf eine verantwortungsvolle Vorgehensweise der Lieferanten geachtet, um
die ökologischen und sozialen Auswirkungen durch den Bauxitabbau möglichst gering zu halten. So
soll Tonerde vorzugsweise aus ASI-zertifizierten Quellen bezogen werden.
Bei den Gießereien liegt das Hauptrisiko in einer hinreichenden quantitativen und qualitativen Vor-
materialversorgung, vor allem mit Schrotten. Durch Rahmenverträge mit professionellen Metallhänd-
lern mit langjähriger Geschäftsbeziehung, OEMs und größeren Entfallstellen sowie durch internatio-
nale Streuung der Bezugsquellen wird dieses Risiko minimiert. Mit den kontinuierlichen Investitionen
in neue Schrottsortier- und Schrottaufbereitungstechnologien und entsprechenden Entwicklungspro-
jekten für neue bzw. verbesserte Schrottsorten kann eine breite Palette von Schrotten aufbereitet und
eingesetzt und somit die Schrottversorgung zusätzlich abgesichert werden. Das neben dem Schrott
benötigte Primärmetall in Form von Masseln oder Sows wird von Lieferanten, mit denen ebenfalls
langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen, bezogen. Auch hier wird zur Risikominimierung auf eine
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
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breite Streuung der Bezugsquellen geachtet. Zudem hat die AMAG-Gruppe die Möglichkeit, Pri-
märaluminium für den Einsatz am Standort Ranshofen direkt von der Elektrolyse Alouette zu bezie-
hen.
Insbesondere hinsichtlich wesentlicher Legiermetalle (z.B. Magnesium, Mangan, Silizium) wurde be-
reits in den letzten Jahren das Risiko von Versorgungsengpässen aufgrund von Lieferkettenproblemen
durch Ausweitung des Lieferantenportfolios mitigiert. Zusätzlich wurden die Sicherheitsbestände ent-
sprechend erhöht und werden laufend überwacht und angepasst. Damit wurde frühzeitig auf Unsi-
cherheiten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Lieferkette reagiert.
Das Walzwerk bezieht Walzbarren mit hohem Recyclinganteil zum Großteil aus der eigenen Gießerei in
Ranshofen. Zur Sicherung der restlichen benötigten Mengen wurden nach einem Qualifikationsprozess
Verträge mit renommierten internationalen Partnern abgeschlossen. AMAG components wird als Teil
der AMAG-Gruppe auch direkt über die AMAG-Walzwerke mit Platten versorgt.
Die Bestände kritischer Materialien werden laufend geprüft. Zudem wird einem Lieferanten- und
Dienstleisterrisiko durch die Ausweitung des Portfolios entgegengewirkt.
Das Ausfallsrisiko von Geschäftspartnern kann durch die konjunkturelle Entwicklung, eine Kostenin-
flation und ein erhöhtes Zinsniveau negativ beeinflusst werden. Die AMAG begegnet diesem Risiko
unter anderem mit einem laufenden Bonitätsmonitoring.
In den Compliance-Regeln für Lieferanten sind Verhaltensgrundsätze in Zusammenhang mit der be-
sonderen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, Aktionär:innen, Mitarbeiter:innen und Ge-
schäftspartnern beschrieben. Lieferanten für den Standort Ranshofen sind verpflichtet, diese Regeln
entsprechend einzuhalten. Eine Beurteilung der wesentlichen Lieferanten erfolgt regelmäßig im Rah-
men des etablierten Prozesses zum „verantwortungsvollen Beschaffungsmanagement“.
Marktumfeld und Absatz
Die AMAG-Gruppe ist als internationales Unternehmen makroökonomischen Risiken ausgesetzt, die
unter anderem Einfluss auf Preis und Nachfrage haben können. Hierzu zählen beispielsweise die
Entwicklung der weltweiten Konjunktur, geopolitische Konflikte sowie die politische Lage in einzelnen
Absatzregionen. Außerdem sind unter anderem die Einflüsse durch klimapolitische Auswirkungen,
internationale Handelsrestriktionen sowie die Einführung von Zöllen und das Europäische CO
2
-Grenz-
ausgleichssystem (CBAM) anzuführen.
Generell steigt für die AMAG das langfristige Risiko einer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit. Insbe-
sondere die seitens der österreichischen und europäischen Politik forcierte, signifikante Zunahme an
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, ohne entsprechende Infrastrukturpläne, sind
hierbei zu nennen. Neben den hohen Personalkosten gefährden demnach auch die im Vergleich zum
internationalen Wettbewerb hohen Energiekosten sowie notwendige Investitionen für die Umsetzung
der Klimaschutzziele und überbordende Bürokratie und lang dauernde Genehmigungsverfahren zu-
nehmend die Wettbewerbsfähigkeit.
Nach wie vor zeigte sich im vergangenen Geschäftsjahr der europäische Markt von den Auswirkungen
infolge des Ukraine-Kriegs beeinflusst. Insbesondere hohe Energiepreisvolatilitäten sowie Unsicher-
heiten hinsichtlich Verfügbarkeit von ausreichend erneuerbarer Energie sind anzuführen. Von der wei-
teren Entwicklung können neben den eigenen Produktionsstandorten auch die Absatzmärkte der
AMAG-Gruppe negativ beeinflusst werden. Die Entwicklungen des weltweiten Marktumfelds werden
laufend beobachtet und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen initiiert. Für den AMAG-Standort in
Ranshofen werden Energiepreissicherungen umgesetzt, die etwaige Preisvolatilitäten am Markt ent-
sprechend abfedern können. Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2022 ein für die AMAG gewidmetes
Erdgaskontingent entsprechend einer Produktionsmenge von rund zwei Monaten zugekauft.
Um gesetzliche Änderungen wie z.B. Einführung von Zöllen oder Anforderungen aus dem Carbon
Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu managen, werden die Rechtslage bzw. die Gesetzesent-
würfe beobachtet, an unterschiedlichen Gremien und Tagungen teilgenommen und in den Fachabtei-
lungen erfasst. Insbesondere im Zusammenhang mit CBAM engagiert sich AMAG über Verbände
intensiv für eine pragmatische Umsetzung unter der Berücksichtigung, dass sich die Wettbewerbs-
fähigkeit nicht verschlechtert. Die Implementierung wird durch die Verantwortlichen in den AMAG-
Gesellschaften sichergestellt.
Die breit gefächerte Produktpalette der AMAG-Gruppe gewährleistet die Unabhängigkeit von einigen
wenigen Absatzregionen, Abnehmerbranchen oder Großabnehmern. Im Jahr 2024 lag der Umsatzanteil
der Top-10-Kunden der AMAG-Gruppe bei 31 %. Langfristige Rahmenverträge mit Schlüsselkunden
unterstützen das Streben nach der Minimierung von Absatzrisiken. Gleichzeitig erfolgt die Erweiterung
der Produktpalette und der Absatzmärkte in attraktiven Premiumsegmenten, in denen innovative Lö-
sungen, nachhaltige Produkte und höchste Qualität gefragt sind. Positiv tragen hierzu auch die Erwei-
terung des Standorts Ranshofen um ein Warm- und Kaltwalzwerk bei, wodurch die Produktpalette hin
zu größeren Dimensionen erweitert wurde. Von wesentlicher Bedeutung sind in diesem Zusammenhang
auch die erreichten Kundenqualifikationen im Automobil- und Luftfahrtbereich in den vergangenen
Jahren. Eine hohe Flexibilität wird durch eine vorausschauende Planung und alternative Fertigungs-
routen gewährleistet. Mit der vollständigen Übernahme von AMAG components hat die AMAG einen
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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AMAG Austria Metall AG
wesentlichen strategischen Schritt gesetzt und die Wertschöpfungskette verlängert. Die damit in Ver-
bindung stehende höhere Abhängigkeit von der Luftfahrtindustrie kann ein zusätzliches Risiko darstel-
len.
Durch eine konsequente Ausrichtung auf Premiumprodukte sowie durch die breite Palette von Kun-
denbranchen wird ein risikominimierender Ausgleich geschaffen. Die Beziehung zu Großkunden wird
durch gemeinsame Entwicklungsprojekte und eine intensive Kundenbetreuung abgesichert. Auch die
Lieferung von Flüssigaluminium und die Entwicklung und Verbesserung von neuen Legierungen ge-
meinsam mit Kunden, mit dem Schwerpunkt eines geringeren CO
2
-Fußabdrucks bei vergleichbaren
Eigenschaften, tragen im Segment Gießen wesentlich zu einer verstärkten Kundenbindung bei. Die
Kundenzufriedenheit wird mit regelmäßigen Befragungen untersucht. Aluminiumpreis- und Wäh-
rungsrisiken werden durch aktives Hedging minimiert.
Analog zu den Ausführungen im Kapitel
Beschaffung
, kann es auch absatzseitig aufgrund der kon-
junkturellen Entwicklung, einer steigenden Kosteninflation und einer deutlichen Zinserhöhung zu
einem erhöhten Ausfallsrisiko bei Geschäftspartnern kommen. Die AMAG mitigiert dieses Risiko unter
anderem durch Kreditversicherungen.
Projekte und Investitionen
Es ist von entscheidender Bedeutung, über neue Investments und (Geschäfts-)Aktivitäten zeitgerecht
und risikoorientiert zu entscheiden. Die Risiken von Großprojekten werden in einer eigenen Fachab-
teilung sowie regelmäßigen Projektaufsichtssitzungen überwacht und koordiniert. Eine wesentliche
Aufgabe der Projektaufsicht ist die laufende Definition und Überwachung der Umsetzung von risiko-
minimierenden Maßnahmen.
Wettbewerb und Kapitalmarkt
Die AMAG bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zur fairen Vertragsge-
staltung mit ihren Geschäftspartnern im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen sowie zu den Kapi-
talmarktregeln. Dieses Bekenntnis ist durch die Einführung entsprechender Richtlinien (z.B. Kartell-
recht-Richtlinie, Emittenten-Compliance-Richtlinie und Richtlinie zur Korruptionsprävention) sowie
durch den Verhaltenskodex (Code of Conduct) institutionalisiert.
Die Compliance-Struktur ist in einzelne Compliance-Felder gegliedert. Die jeweiligen Compliance-
Verantwortlichen unterstützen die Organisation zum Beispiel durch laufende Schulungen und über-
wachen die Einhaltung der internen Regelungen. Zusätzlich können etwaige Verstöße über die AMAG
Compliance-Line – auch anonym – gemeldet werden. Dieses System besteht aus mehreren Meldeka-
nälen und steht sowohl den Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern als auch der Öffentlichkeit zur
Verfügung.
Forschung und Entwicklung
Durch regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und der laufenden Beobachtung des Wettbewerbs
wird sichergestellt, dass frühzeitige Anforderungen und (technologische) Änderungen erkannt und
berücksichtigt werden. Außerdem sorgen F&E-Schwerpunktprojekte dafür, insbesondere die Recyc-
ling- und Legierungskompetenz der AMAG am Standort Ranshofen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Damit soll das Risiko einer Reduktion des technologischen Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern mi-
nimiert werden.
Ein Risiko für die Entwicklungsarbeiten besteht in der generellen Zunahme von Anmeldungen für
„Intellectual Properties“, insbesondere gefördert durch die fortschreitende Konsolidierung der Alu-
miniumkonzerne und das Aufkommen von (länderbezogenen) Verwendungspatenten.
Zur Abklärung des Risikopotenzials ist es bei der Planung von Entwicklungsarbeiten verpflichtend,
die aktuelle Schutzrechtssituation durch externe Patentrecherchen zu ermitteln und den Stand der
nationalen und internationalen Forschung sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen zu erhe-
ben. Dies erfolgt in Abstimmung mit externen Patentkanzleien und ggf. gemeinsam mit Kunden.
Interne technische Risiken und die Auswirkungen des Projekts auf die wirtschaftliche Entwicklung
des Unternehmens sind im Projektantrag darzustellen. Ein F&E-Steuerkreis aus dem Top-Manage-
ment und einem externen Expert:innengremium beurteilt regelmäßig die Projektanträge und
-fortschritte sowie daraus ableitbare Schutzrechte. Gemeinsame Forschungsaktivitäten mit Kunden
in allen relevanten Produktbereichen minimieren das Risiko von Fehlentwicklungen. Manuelle und
automatisierte Patentüberwachungen mit externen Anwält:innen sowie persönliche Recherchen von
AMAG-Mitarbeiter:innen, Patentanwält:innen und Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats dienen
ebenfalls der Risikominimierung. Falls Schutzrechte Dritter für die AMAG-Gruppe relevant sind, wird
versucht, diese günstig zu lizensieren oder entsprechende Einsprüche geltend zu machen.
Recht
Die AMAG-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Sie verfügt über eine spezialisierte Rechtsabteilung, die je nach Anforderung und Jurisdiktion die recht-
lichen Risiken intern oder unter Einbeziehung von externen Anwält:innen prüft und bewertet. In der
Vertragsgestaltung werden Risiken durch die Implementierung von Haftungslimits mitigiert.
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Risiken durch mögliche Schäden aufgrund von Produkthaftung werden durch Qualitätssicherungs-
maßnahmen minimiert. Verbleibende Restrisiken sind überdies durch Betriebshaftpflichtversicherun-
gen gedeckt. Es stehen einheitliche Liefer- und Verkaufsbedingungen für Kunden und einheitliche
Einkaufsbedingungen für Lieferanten zur Verfügung, die in der Regel und soweit möglich auch in den
einzelnen operativen Gesellschaften angewandt werden.
Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen wird laufend überwacht. Dies erfolgt beispielsweise
im Zuge von internen Audits, die im Rahmen der implementierten Managementsysteme durchgeführt
werden (z.B. im Bereich Umweltrecht und Arbeitnehmerschutz) sowie durch regelmäßige externe
Überprüfungen. Zusätzlich können sich bestehende Vorschriften ändern, welche Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach sich ziehen könnten.
Finanzwirtschaft
Als Produzent und Verarbeiter von Aluminium unterliegt die AMAG-Gruppe vor allem dem Metallpreis-
und Währungsrisiko. Aluminium wird an der LME in US-Dollar gehandelt und die volatilen Verläufe
sowohl der Aluminiumnotierung als auch des Dollarkurses hätten ohne entsprechende Sicherungs-
maßnahmen direkte Auswirkungen auf die Ertragslage. In den verbindlichen Konzernrichtlinien „Me-
tallmanagementrichtlinie“ und „Finanzmanagementrichtlinie“ sind die Vorgangsweisen zur Erfassung
dieser beiden Hauptrisiken und deren Absicherung geregelt.
Zur Stabilisierung der Ergebnisse der Elektrolysebeteiligung können Verkaufspreise von Teilen der
Produktion rollierend nach vorne durch Terminverkäufe und Optionen abgesichert werden. Ausschlag-
gebende Entscheidungskriterien sind neben der aktuellen Marktsituation die Einschätzung der zu-
künftigen Aluminiumpreisentwicklung und der damit einhergehenden Produktionskosten. Am Stand-
ort Ranshofen werden Aluminiumpreisschwankungsrisiken grundsätzlich abgesichert.
Das Metallmanagement am Standort Ranshofen erfasst zentral alle LME-korrelierten Aluminiumein-
käufe und -bestände sowie die LME-korrelierten Aluminiumverkäufe der operativen Gesellschaften
und ermittelt laufend die dem Kursrisiko ausgesetzte Aluminiumposition. Diese Aluminium-Positi-
onsführung erfolgt in SAP. Die offenen Aluminiumpositionen werden durch Kontrakte mit Brokern
und Investmentbanken gegen das Metallpreisrisiko abgesichert. Das Marktpreisrisiko der Grundge-
schäfte wird in der Folge vollständig durch gegenläufige Bewegungen der Sicherungsgeschäfte aus-
geglichen. Alle Grund- und Sicherungsgeschäfte werden täglich gegen den Markt bewertet. Da bei
Gusslegierungen größtenteils keine ausreichende Preiskorrelation mit der LME-Notierung gegeben ist,
werden die Verkäufe der Gusslegierungsgießerei durch physische Einkäufe des Einsatzmaterials ab-
gesichert. Die Position wird kontinuierlich überwacht.
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis anfallenden Prämien für Primäraluminium beeinflussen die
AMAG-Gruppe sowohl einkaufs- als auch verkaufsseitig. Diese Prämien können sich in einzelnen Re-
gionen unterschiedlich entwickeln. Das Metallmanagement misst und bewertet den Prämienstatus
regelmäßig. Gegebenenfalls können auch Sicherungsgeschäfte für diese Prämien durchgeführt wer-
den.
Für die mit den derivativen Sicherungsaktivitäten potenziell verbundenen Einschussverpflichtungen
(Liquiditätsrisiko) wird durch vorhandene Liquiditätsreserven und kurzfristig verfügbare Banklinien
vorgesorgt. Das Kreditrisiko, das durch die Nichterfüllung durch Kontrahenten von Derivaten mit po-
sitivem Marktwert besteht, wird durch die sorgfältige Auswahl internationaler Banken und Broker
sowie einer Limitpolitik zur Risikostreuung begrenzt. Bei den Forderungen wird das Ausfallrisiko
durch den Abschluss von Kreditversicherungen und bankmäßigen Sicherheiten wie Garantien und
Akkreditiven mitigiert.
Die Finanzierungs- und Veranlagungsaktivitäten, deren Absicherung sowie das Fremdwährungsma-
nagement werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gesteuert. Die Betriebsmittelfinan-
zierung basiert auf einer kurzfristigen Liquiditätsplanung. Durch ein zentrales Euro-Pooling erfolgt
auf täglicher Basis ein konzerninterner Finanzausgleich zwischen den Gesellschaften. Die mittel- und
langfristige Unternehmensfinanzierung erfolgt auf Basis von Vorschau- und Budgetdaten. Zinsände-
rungsrisiken variabler Finanzierungen können quotenmäßig mittels Swaps oder Caps abgesichert wer-
den. Die Sicherstellung eines ausreichenden Liquiditätsstandes und die stetige Überwachung poten-
zieller Ausfallsrisiken werden laufend umgesetzt.
Das Kontrahentenrisiko aus Guthaben bei Kreditinstituten wird durch Vergabe interner Veranlagungs-
limits und, sofern vorhanden, unter Beachtung externer Ratings und regelmäßiger Kontrolle der CDS-
Spreads gemanagt.
Soweit nicht durch Zahlungseingänge und -ausgänge in gleicher Fremdwährung ein natürlicher Risiko-
ausgleich bei Kursschwankungen gegeben ist, werden Wechselkursrisiken der wesentlichen Fremdwäh-
rungspositionen durch Devisentermingeschäfte und gegebenenfalls Optionen quotenmäßig gesichert.
Am Standort Ranshofen ist ein in SAP integrierter Zahlungsprozess etabliert. Durch die Eliminierung
von manuellen Eingriffsmöglichkeiten an den Schnittstellen wurde das Manipulationsrisiko im Zah-
lungsverkehr auf ein Minimum reduziert. Die Rechnungs- und Zahlungsfreigaben erfolgen konzern-
weit nach einem technisch und organisatorisch abgesicherten Mehraugenprinzip.
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RISIKEN AUS DEM ANTEIL AN DER ELEKTROLYSE ALOUETTE
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette, an der
die AMAG-Gruppe zu 20 % beteiligt ist, sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentli-
chen Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit 90 % Zu-
stimmung erforderlich. Bei der derzeitigen Eigentümerstruktur – und auch im Falle einer Änderung
derselben – besteht das Risiko von divergierenden Interessen und damit möglichen Konflikten zwi-
schen den Anteilseignern der Alouette.
Gemäß dem bestehenden Eigentümervertrag gibt es Verpflichtungen, die für den laufenden Produkti-
onsbetrieb von essenzieller Bedeutung sind. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtungen könnte zu einem
Verlust der Mitbestimmungsrechte führen und eine Haftung für mögliche Schäden implizieren. Dies
betrifft unter anderem die für die Produktion notwendige anteilige Beschaffung der Tonerde.
Der Verkaufspreis für das in der Alouette hergestellte Primäraluminium wird im Wesentlichen durch
den Preis an der London Metal Exchange definiert und kann daher von der AMAG-Gruppe nicht be-
einflusst werden. Für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg dieser Beteiligung ist eine vorteilhafte
Kostenposition im internationalen Vergleich notwendig. Der seit 2017 gültige langfristige Stromver-
trag, eine kostenoptimierte Produktion und die logistischen Vorteile durch die direkte Anbindung an
den Hochseehafen sind wesentliche Eckpfeiler für die langfristige Konkurrenzfähigkeit der Elektrolyse
Alouette. Darüber hinaus können strategische Hedging-Instrumente eingesetzt werden, um das Ver-
lustrisiko und die Ergebnisvolatilität zu reduzieren.
Aufgrund der Bilanzierungsvorschriften nach IFRS ergibt sich aus der Strompreisformel des Strom-
vertrags ein eingebettetes Derivat, dessen Bilanzierung temporär Einfluss auf das ausgewiesene Ei-
genkapital der AMAG-Gruppe haben kann. Eine Evaluierung des Stromvertrages und der Bilanzie-
rungsparameter wird regelmäßig durchgeführt.
Hinsichtlich der operativen Risiken bestehen auch für die Elektrolyse Alouette ein eigenes Risikoma-
nagement und ein umfangreiches Versicherungskonzept. Hierin sind beispielsweise auch Schäden
aus Produktionsausfällen infolge witterungsbedingter Stromausfälle in hohem Umfang gedeckt. Die
operativen Risiken, wie zum Beispiel (mehrstündige) Produktionsstillstände, innerbetriebliche Strom-
ausfälle, die Nutzungsdauer der Ausmauerung der Elektrolysezellen sowie Risiken im Zusammenhang
mit der Arbeitssicherheit, dem Personal und der Versorgung wesentlicher Vormaterialien (z.B. Tonerde
oder Petrolkoks) werden laufend überwacht und durch entsprechende Maßnahmen minimiert. In
Zusammenhang mit der Stromversorgung besteht seit Ende 2015 aufgrund der Errichtung einer re-
dundanten Stromleitung eine noch höhere Versorgungssicherheit für elektrische Energie.
GESCHÄFTSCHANCEN
Der Fokus der AMAG-Gruppe liegt auf Premiumprodukten für Marktnischen in einem breiten Spek-
trum an belieferten Branchen. Die Geschäftsaufstellung mit Primäraluminium von Alouette sowie
hochwertigen Recycling-Gusslegierungen und Walzprodukten aus Ranshofen bietet eine ausgewogene
Mischung aus Stabilität und Wachstum.
Der integrierte Standort in Ranshofen mit Gießereien und Walzwerken sowie die räumliche Nähe zu
starken Industrieregionen fördern die technologische Weiterentwicklung und intensive Kundenbetreu-
ung. Die Rücknahme und das Recycling von Aluminiumfabrikationsabfällen in einem geschlossenen
Kreislauf (sog. „Closed Loop-Recycling“) sowie die Lieferung von Flüssigaluminium stärken die Kun-
denbindung zusätzlich. Als ein führender Anbieter innovativer Produkte ist die AMAG-Gruppe flexibel,
um auf Kundenwünsche rasch und maßgeschneidert einzugehen. Aufgrund der einzigartigen Legie-
rungs- und Produktvielfalt können den Kunden gleichermaßen innovative wie kundenspezifische Pro-
dukte für unterschiedlichste Anwendungsfelder angeboten werden. Mit den umfangreichen Zertifizie-
rungen im Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Arbeitssicherheitsbereich hebt sich die AMAG-Gruppe
ebenfalls deutlich von ihren Mitbewerbern ab.
Der im Branchenvergleich sehr hohe Anteil an Spezialprodukten und die konsequente Umsetzung der
Strategie mit Fokus auf Innovation und Nachhaltigkeit zeichnen das Unternehmen aus. Die Innovati-
onskraft wird auch in den kommenden Jahren durch den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungs-
aktivitäten weiter gestärkt. Eine wesentliche Rolle hierfür spielt die hohe Fachkompetenz der Mitar-
beiter:innen. Mit dem „Center for Material Innovation“ (CMI) bietet die AMAG am Standort in Rans-
hofen ein topmodernes Arbeitsumfeld mit Arbeitsmitteln am neuesten Stand der Technik. Eine Viel-
zahl an akkreditierten Messverfahren erlauben zielgerichtete F&E nahe am Kunden. Zudem kann auf
ein umfangreiches Netzwerk von renommierten Universitäten und Forschungseinrichtungen zurück-
gegriffen werden.
Die hohe technologische Kompetenz im Bereich sensorbasierte Schrottsortierung, Gießen und Wal-
zen, beim Plattieren und bei der Oberflächen- und Wärmebehandlung von Walzprodukten eröffnet
Chancen für die Weiterentwicklung in attraktiven Marktbereichen (z.B. Automobil, Luftfahrt,
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Verpackung, Bau, Maschinenbau, hochfeste Werkstoffe für Anwendungen in der Sportindustrie sowie
lotplattierte Werkstoffe und Kathodenbleche).
Mit dem Werksausbau am Standort Ranshofen in den letzten Jahren wurden bei Aluminiumwalzpro-
dukten die Kapazität sowie das Produktportfolio hin zu größeren Dimensionen (Breite, Dicke) deutlich
erweitert. In diesem Zusammenhang können neue Märkte erschlossen und bestehende Kundenbezie-
hungen ausgebaut werden. Dabei konnten in den letzten Jahren wichtige Zulassungen bei vielen
Kunden erreicht werden. Steigerungen in der Produktivität und kontinuierliche Kostenoptimierungen
können die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern. Mit Investitionen zur Verlängerung der Wert-
schöpfungstiefe und Investitionen in den Anlagenpark der Gießerei können zusätzliche Wachstums-
potenziale erschlossen werden.
Mit den beiden Gießereien am Standort Ranshofen sind Schmelztechnologien für nahezu alle Schrott-
sorten und hohes Know-how für die Schrottbemusterung ebenso vorhanden wie High-Tech-Anlagen zur
Schrottaufbereitung. Das Recycling Center Ranshofen wurde in den vergangenen Jahren konsequent
ausgebaut, um auch stärker verunreinigte Schrotte in hochwertige Produkte überzuführen.
Die Digitalisierung der Prozesse hat ebenso einen hohen Stellenwert. Ein entsprechender Rahmen für
die Einbindung zukunftsweisender digitaler Technologien wurde bereits geschaffen. Die Chancen der
Digitalisierung werden aktiv wahrgenommen und die Digitalisierungsstrategie wird eng mit dem Bereich
Informationsverarbeitung und -sicherheit abgestimmt.
Ein wesentliches Potenzial für das erfolgreiche Wachstum der AMAG-Gruppe liegt zudem im internati-
onalen Vertrieb ihrer hochwertigen Produkte. AMAG baut dabei seit Jahren auf ein internationales Ver-
triebsnetzwerk.
Seit einigen Jahren ist ein langfristiger Trend zu mehr Nachhaltigkeit zu beobachten. Insbesondere
das Ziel, CO
2
-Emissionen zu reduzieren, spielt dabei weltweit eine wichtige Rolle. Die AMAG-Gruppe
beschäftigt sich seit jeher mit der Entwicklung von nachhaltigen Produkten. In diesem Kontext ist
die AMAG-Gruppe aufgrund der Nutzung von Strom aus Wasserkraft für die kanadische Elektrolyse
Alouette bzw. von erneuerbaren Energiequellen für den Strombedarf am Standort Ranshofen sowie
aufgrund des hohen Recycling-Anteils im Branchenvergleich sehr gut positioniert. Durch die hohe
technologische Kompetenz im Bereich Recycling und Closed-Loop-Projekte mit Kunden eröffnen sich
Chancen zur Rohstoffeinsparung sowie einer verbesserten CO
2
-Bilanz der Produkte. Hierzu wurden
im Geschäftsjahr 2024 gezielt Produkte mit geringem CO
2
-Fußabdruck am Markt unter der Marke
„AMAG AL4
®
ever“ positioniert.
Die erreichten Zertifizierungen nach dem Performance Standard und dem Chain of Custody Standard
der Aluminium Stewardship Initiative (ASI) sind ein wichtiger Nachweis für die verantwortungsvolle
Produktion und Beschaffung von Aluminium. Durch die Weitergabe von ESG-Anforderungen und die
Zusammenarbeit mit Lieferanten leistet das Unternehmen einen positiven Beitrag zu menschen-
rechtskonformen Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette. AMAG erkennt es als wesentliche
Chance, im Sinne einer ganzheitlich nachhaltigen Wertschöpfungskette neben ökologischen Zielen
auch soziale Aspekte voranzutreiben und damit eine resiliente Wertschöpfung mitzugestalten. Die
Etablierung von verbindlichen Lieferkettenstandards bietet zudem die Chance zur nachhaltigen Kun-
denbindung. Es ist davon auszugehen, dass die AMAG-Gruppe außerdem vom zunehmenden und
erforderlichen Trend zum Leichtbau im Automobilbereich, insbesondere durch den Anstieg der Elek-
tromobilität, profitieren wird.
Die Elektrolyse Alouette besitzt eine im Branchenvergleich vorteilhafte Kostenposition. Der Strom-
preis orientiert sich an der Entwicklung des Marktpreises für Aluminium in US-Dollar. Dadurch wird
das Risiko in Zusammenhang mit Schwankungen des Aluminiumpreises und der Wechselkurse deut-
lich verbessert.
Corporate Governance-Bericht
Der Corporate Governance-Bericht der AMAG Austria Metall AG ist unter www.amag-al4u.com >
Investor Relations > Corporate Governance abrufbar.
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KONZERNLAGEBERICHT
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind folgende Informationen anzugeben:
Das Grundkapital der AMAG Austria Metall AG beträgt EUR 35.264.000 und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zusam-
men. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontroll-
rechten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen
Aktiengattungen.
Dem Vorstand sind folgende Vereinbarungen zwischen Gesellschafter:innen bekannt:
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft vom 1. April 2015: Aufgrund dieses Beteiligungsvertrags mit der Raiffeisenlan-
desbank Oberösterreich Aktiengesellschaft sind der B&C Privatstiftung weitere 16,5 % des Aktien-
kapitals und der Stimmrechte der AMAG Austria Metall AG zuzurechnen.
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Esola Beteiligungsverwaltungs GmbH
vom 14. Februar 2019: Aufgrund des Abschlusses dieser Beteiligungsvereinbarung sind der
B&C Privatstiftung gemäß §133 Z 1 BörseG 2018 weitere 4,30 % des Aktienkapitals und der
Stimmrechte zuzurechnen.
Die direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zumindest zehn Prozent betragen, setzten sich
per Jahresultimo 2024 wie folgt zusammen:
› B&C Privatstiftung 52,7 %
› Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG 16,5 %
› AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung 11,7 %
Die Stimmrechte der von der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung an der AMAG Austria Metall AG
gehaltenen Aktien werden durch den aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand der AMAG Arbeit-
nehmer Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustim-
mung des Beirats der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung. Entscheidungen werden in gemeinsamen
Sitzungen des Vorstands und des Beirats getroffen. Über die Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium des Konzernbetriebsrats
nominiert werden, zusammen. Dem Vorsitzenden des Vorstands steht ein Dirimierungsrecht zu. Die
Mitarbeiter:innen am Standort Österreich sind die Begünstigten der Privatstiftung.
Eine Änderung der Satzung der Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beschlossen werden, soweit gesetzlich nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorgeschrieben ist. Mitglieder
des Aufsichtsrats können mit einfacher Stimmenmehrheit vorzeitig abberufen werden.
Elf Kreditvereinbarungen im Rahmen von zwei begebenen Schuldscheindarlehen, 14 bilateralen Darle-
hensvereinbarungen und drei kommittierten Kreditlinien sowie ein von der Österreichischen Kontrollbank
gewährter Refinanzierungsrahmen („KRR“) mit vier Einzelverträgen enthalten „Change of Control“-Klau-
seln, die im Falle eines Kontrollwechsels in der AMAG Austria Metall AG den kreditgewährenden Banken
ein Kündigungsrecht einräumen. Mit Ausnahme der angeführten Verträge bestehen keine bedeutenden
Finanzierungsvereinbarungen, an welchen die AMAG Austria Metall AG beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der AMAG Austria Metall AG infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich
ändern oder enden.
Für zwei Vorstandsmitglieder besteht eine „Change of Control“-Klausel. Der Abfindungsanspruch in einem
solchen Fall ist auf die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei Jahresgesamt-
vergütungen limitiert.
Genehmigtes Kapital
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 22. September 2025 er-
mächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren
Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu
17.500.000 Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der
Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2020). Das
gesetzliche Bezugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitaler-
höhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung über-
nommen wird, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Be-
zugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der
Aktieninhaber:innen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszu-
schließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit
einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Be-
dienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Wandelschuldverschreibung
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 21. Juli 2020 wurde der Vor-
stand gemäß § 174 Abs.2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses Beschlus-
ses, sohin bis zum 21. Juli 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wan-
delschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
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ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
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GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben (Wan-
delschuldverschreibung 2020). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wandel-
schuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts-
rats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter fi-
nanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkann-
ten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktieninhaber:innen in
der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder ei-
nem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktieninha-
ber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist wei-
ters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Un-
ternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit ei-
nem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für
den Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Der Vorstand ist
ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuldverschreibungen
ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung
gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der endgültigen Fest-
legung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden er-
mittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Bezugspreis
(Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden
sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermit-
telt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage
vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs.2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000 durch
Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber:innen lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stück-
aktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Haupt-
versammlung vom 21. Juli 2020 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die Kapi-
talerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von
ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum
Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der
Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebe-
trag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie
des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln
(Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen
Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben
die volle Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vor-
stand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung ent-
sprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nicht-
ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermäch-
tigungszeitraumes sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen
nach den Wandelschuldverschreibungsbedingungen.
Aktienrückerwerb
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand ermäch-
tigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April
2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der nied-
rigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsen-
schlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten durchschnittlichen Bör-
senschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach ins-
gesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne wei-
teren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu ver-
äußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterun-
ternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß
§ 65 Abs. 1b Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptver-
sammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktieninhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
157
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK 2025
Der IWF
32
erwartet für das Jahr 2025 ein globales Wirtschaftswachstum von +3,3 % (Vorjahr: +3,2 %).
Die Inflationsrate soll sich weiter stabilisieren und wird bei 4,2 % erwartet. Darauf basierend sollte
sich auch die Geldpolitik weiter lockern und damit einen positiven Einfluss auf die wirtschaftlichen
Aktivitäten nehmen. Asien wird auch im Jahr 2025 mit einer robusten Nachfrage zentraler Wachs-
tumstreiber bleiben. Insbesondere die steigende Nachfrage nach Halbleitern und Elektronikbauteilen
sowie das lebhafte Exportwachstum in China sind hier zu nennen. Das aktuelle Umfeld birgt allerdings
auch zahlreiche Abwärtsrisiken. Neben der Eskalation geopolitischer Konflikte, die u.a. mit signifi-
kanten Verwerfungen an den Rohstoffmärkten verbunden wären, können beispielsweise handelspoli-
tische Maßnahmen (z.B. Strafzölle) das erwartete Wirtschaftswachstum erheblich dämpfen.
Für die Industrieländer rechnet der IWF im Jahr 2025 mit einem BIP-Anstieg von +1,9 % (2024:
+1,7 %). Die Wirtschaftsleistungen der Eurozone sollen sich um +1,0 % verbessern (2024: +0,8 %),
wobei für Deutschland nur ein leichter Anstieg von +0,3 % prognostiziert wurde (2024: -0,2 %). Die
Konjunkturentwicklung in den USA wird mit +2,7 % anhaltend positiv erwartet (2024: +2,8 %). Die
kanadische Wirtschaft soll sich laut IWF im Jahr 2025 um +2,0 % verbessern (2024: +1,3 %). In
Japan rechnet der IWF mit einem BIP-Anstieg von +1,1 % nach -0,2 % im Jahr 2024. Auch für das
Vereinigte Königreich wird mit +1,6 % eine spürbar bessere Entwicklung als im Jahr 2024 (+0,9 %)
erwartet. Das österreichische BIP soll laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung
(WIFO)
33
ein Wachstum von +0,6 % im Jahr 2025 aufweisen (2024: -0,9 %).
In der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer erwartet der IWF
34
mit +4,2 % für 2025 eine
idente BIP-Entwicklung wie im Jahr 2024. In China soll sich die Wirtschaftsleistung im nächsten
Jahr um +4,6 % erhöhen (2024: +4,8 %). Das prognostizierte Wachstum in Indien liegt mit +6,5 %
ident zum Vorjahr.
32
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2025
33
WIFO, Konjunkturprognose 4/2024, Dezember 2024
34
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2025
35
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024
AUSBLICK ALUMINIUMMARKT
MARKTAUSBLICK 2025
Der globale Bedarf an Primäraluminium soll sich laut CRU
35
im Jahr 2025 um +2,4 % auf
74,0 Mio. Tonnen erhöhen. Im Vergleich dazu wird für die weltweite Produktion ein etwas geringerer
Anstieg von +1,7 % auf 73,9 Mio. Tonnen erwartet. Damit zeigt sich eine weitestgehend ausgegli-
chene Marktbilanz im Jahr 2025.
Im Bereich der Aluminiumwalzprodukte soll sich laut CRU
36
der globale Bedarf um +4,5 % auf
32,0 Mio. Tonnen im Jahr 2025 erhöhen. Die weltweite Produktion wird ebenfalls mit 32,0 Mio. Ton-
nen prognostiziert und soll sich damit um +4,3 % im Vergleich zum Jahr 2024 steigern. Unverändert
ist Aluminium ein Werkstoff, der aufgrund einer Vielzahl an positiven Eigenschaften (Gewicht, Stabi-
lität, Formbarkeit etc.) in zahlreichen Branchen eingesetzt und weiterverarbeitet wird. Mit einem Zu-
wachs von +6,9 % soll sich vor allem der Bedarf im Transportbereich weiterhin positiv entwickeln
und in 2025 auf 5,9 Mio. Tonnen ansteigen. Die Verpackungsindustrie soll mit einem erwarteten
Anstieg von 4,2 % auf 17,3 Mio. Tonnen erneut ein deutliches Plus zeigen. Der Bedarf im Maschi-
nenbau soll sich 2025 mit +4,0 % auf 1,9 Mio. Tonnen ebenfalls verbessern. Im Bausektor wird mit
+2,2 % von einem moderaten Zuwachs auf 3,6 Mio. Tonnen ausgegangen. Bei den sonstigen Ver-
brauchsgütern rechnet CRU mit einem Anstieg von +5,0 % auf 3,3 Mio. Tonnen.
Mit Blick auf die Prognosedaten des VDA
37
zur Entwicklung der Automobilmärkte im Jahr 2025 wird
für Europa (EU, EFTA & UK) mit 13,2 Mio. Einheiten ein moderates Absatzplus von +2 % erwartet.
In Deutschland wird sich die Anzahl der Neuzulassungen nur marginal, um rund +1 %, auf
2,84 Mio. PKWs erhöhen können.
MITTELFRISTIGER MARKTAUSBLICK BIS 2029
Der weltweite Bedarf an Primäraluminium soll bis 2029 laut CRU-Prognose
38
im Durchschnitt um
+1,6 % p.a. auf 78,1 Mio. Tonnen ansteigen (2024: 72,2 Mio. Tonnen). Für Europa wird ein
36
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
37
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
38
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024
AUSBLICK
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
158
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
durchschnittlicher Anstieg von +2,2 % p.a. erwartet. Der prognostizierte Bedarf soll sich damit auf
9,0 Mio. Tonnen im Jahr 2029 erhöhen. Für Nordamerika ist mit einem Nachfrageanstieg von durch-
schnittlich +4,1 % p.a. zu rechnen, wodurch sich eine Nachfrage von 7,1 Mio. Tonnen in 2029 zei-
gen soll. Die durchschnittliche Wachstumsrate in China wird mit verhaltenen +0,4 % p.a. erwartet.
Der prognostizierte Gesamtbedarf im Jahr 2029 soll damit bei 45,5 Mio. Tonnen (knapp 60 % der
globalen Nachfrage) liegen.
Ein spürbar kräftigeres jährliches Wachstum wird laut CRU
39
im Bereich der Aluminiumwalzprodukte
erwartet. Die globale Nachfrage soll bis 2029 im Durchschnitt um +4,1 % p.a. auf 37,5 Mio. Tonnen
ansteigen (2024: 30,7 Mio. Tonnen). In den Kernmärkten Westeuropa und Nordamerika werden
Wachstumsraten von jährlich +4,0 % bzw. +5,0 % auf 4,8 Mio. Tonnen bzw. 8,0 Mio. Tonnen prog-
nostiziert. Der Bedarf in Asien soll laut CRU bis 2029 durchschnittlich um +3,7 % p.a. auf
20,6 Mio. Tonnen ansteigen. In China ist mit einem jährlichen Wachstum von +3,1 % auf
13,9 Mio. Tonnen im Jahr 2029 zu rechnen.
Der Transportsektor weist mit +6,7 % p.a. mit Abstand die höchste erwartete durchschnittliche
Wachstumsrate in der Nachfrage nach Aluminiumwalzprodukten aus. In 2029 soll der Bedarf bei
7,6 Mio. Tonnen liegen. Die großvolumige Verpackungsindustrie zeigt ebenfalls einen positiven Trend
und soll jährlich um +3,7 % p.a. auf 20,0 Mio. Tonnen ansteigen. Auch im Maschinenbau und bei
den sonstigen Verbrauchsgütern liegt die durchschnittliche Wachstumsrate bei +3,3 % bzw. +3,4 %
pro Jahr. Damit wird ein Gesamtbedarf von 2,1 Mio. Tonnen bzw. 3,8 Mio. Tonnen im Jahr 2029
erwartet. Das prognostizierte jährliche Wachstum im Bauwesen liegt bei +2,7 % p.a. und spiegelt
damit u.a. die aktuell verhaltene Lage in diesem Sektor wider. In 2029 soll sich ein Bedarf von
4,0 Mio. Tonnen zeigen.
Die mittel- bis langfristigen CRU-Prognosen spiegeln die positiven Aussichten für den Aluminium-
markt klar wider. Damit besteht unverändert eine solide Grundlage für die AMAG-Gruppe, die weltweit
über 5.000 Produkte an unterschiedlichste Industrien liefert.
39
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
AUSBLICK GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2025
Im vergangenen Geschäftsjahr ist es aufgrund der breiten Aufstellung, der hohen Flexibilität in der
operativen Abwicklung und den im 1. Halbjahr 2024 vorliegenden guten Marktverhältnissen für die
kanadische Elektrolyse gelungen, ein solides Umsatz- und Ergebnisniveau in einem herausfordernden
Umfeld zu erwirtschaften. AMAG bedient globale Märkte, wobei der Schwerpunkt der in Ranshofen
produzierten Produkte in Europa liegt. Damit spiegelte sich auch das anhaltend schwache europäi-
sche Marktumfeld in der Geschäftsentwicklung wider. Insgesamt wurde die Ergebnisqualität der
AMAG-Gruppe ab Mitte 2024 durch die schwächelnde Nachfrage in bestimmten Industrien, dem
damit verbundenen erhöhten Preisdruck und dem signifikanten Anstieg im Tonerdepreis zunehmend
negativ beeinflusst.
Der wirtschaftliche Ausblick für das Jahr 2025 zeigt, dass das Marktumfeld herausfordernd bleiben
wird. Hinzu kommen erhöhte Unsicherheiten infolge handelspolitischer Maßnahmen, v.a. aufgrund
des Präsidentschaftswechsels in den USA und damit in Verbindung stehende angekündigte Zollrege-
lungen. Dies könnte wesentliche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Aluminiumprodukten, die
internationalen Warenströme sowie auf die regionalen Preise haben. Inwieweit die seitens der USA
angekündigten Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte Einfluss auf die Ertragslage der AMAG-
Gruppe im Jahr 2025 haben könnten, ist aufgrund der zuvor genannten Gründe und der nicht final
vorliegenden Zollausgestaltung zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht abschätzbar. Derzeit wird die Ge-
schäftsentwicklung für die operativen Segmente der AMAG-Gruppe wie folgt eingeschätzt:
Im Segment Metall ist mit einer anhaltend hohen Produktion von Primäraluminium in der kanadi-
schen Elektrolyse Alouette zu rechnen. Damit stellen der Aluminiumpreis samt Prämien sowie die
Rohstoffkosten (v.a. Tonerde und Petrolkoks) die wesentlichsten Einflussfaktoren für die Umsatz- und
Ergebnisentwicklung im Jahr 2025 dar. Der starke Anstieg im Tonerdepreis ab Mitte 2024 wird je-
denfalls einen signifikant negativen Einfluss auf die Ergebnisqualität im Segment Metall nehmen.
Alouette verfügt im weltweiten Vergleich über eine gute Kostenposition und baut seit jeher auf eine
nachhaltige Produktion mit Strom zu 100 % aus Wasserkraft.
In den Segmenten Gießen und Walzen hängt der Geschäftsverlauf maßgeblich vom wirtschaftlichen
Umfeld, insbesondere in Europa, und der damit in Verbindung stehenden Nachfrage in den jeweiligen
Abnehmerindustrien ab. Das Segment Gießen ist vor allem von der Entwicklung der europäischen
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
159
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Automobilindustrie abhängig. Für das Jahr 2025 ist davon auszugehen, dass die Produktion und der
Absatz von PKWs in Europa schwach bleiben. Eine hohe Flexibilität in der operativen Abwicklung,
CO
2
-optimierte Legierungen und effiziente Produktionsabläufe im Segment Gießen werden die Markt-
einflüsse zum Teil abfedern. Im Segment Walzen wird unverändert auf die hohe Vielfalt hinsichtlich
Produkte, Regionen, Branchen und Kunden gesetzt. Der Nachfragetrend nach Aluminiumwalzproduk-
ten (siehe Kapitel „Ausblick Aluminiummarkt“) zeigt sektorübergreifend mittel- bis langfristig einen
klaren Anstieg. Für das Jahr 2025 ist basierend auf den aktuellen Wirtschaftsdaten sowie dem der-
zeitigen Auftragseingang nach wie vor eine Zurückhaltung in vielen europäischen Industrien zu erwar-
ten. Chancen werden u.a. durch die Lockerung in der Geldpolitik erwartet, die zu einer verbesserten
Nachfrage nach Aluminiumwalzprodukten, z.B. bei industriellen Anwendungen und bei Architektur-
produkten führen könnte. Der Ausblick in der Luftfahrtindustrie bleibt solide, wenngleich Liefereng-
pässe innerhalb dieser Branche das Wachstum dämpfen. Die Automobilindustrie und auch der Wär-
metauscherbereich werden aus heutiger Sicht auch im Geschäftsjahr 2025 herausfordernd bleiben.
Unverändert stellen steigende Strukturkosten (z.B. Personal) sowie hohe Energiepreise im internatio-
nalen Vergleich Herausforderungen dar, die kontinuierliche Effizienzsteigerungen und ein konsequen-
tes Kostenmanagement erfordern.
Das aktuell unsichere Umfeld lässt keine Ergebnisprognose in Form einer EBITDA-Bandbreite für das
Geschäftsjahr 2025 zu. Aus heutiger Sicht ist aber davon auszugehen, dass das operative Ergebnis
aus den genannten Gründen sehr wahrscheinlich unterhalb des Niveaus aus 2024 liegen wird. Die
AMAG-Gruppe wird jedenfalls weiterhin ihre hohe Produkt- und Branchenvielfalt einsetzen und damit
flexibel auf das Marktumfeld eingehen. Der AMAG-Vorstand zeigt sich davon überzeugt, dass auch
künftige Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden.
Ranshofen, am 11. Februar 2025
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
INHALTSVERZEICHNIS
JAHRESFINANZBERICHT 2024
Konzernlagebericht
Corporate Governance
161 Bericht des Aufsichtsrates
163 Corporate Governance-Bericht
Konzernabschluss
Jahresabschluss per 31. Dezember 2024
CORPORATE
GOVERNANCE
160
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
161
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG hat im Ge-
schäftsjahr 2024 unter Beachtung des Österreichischen Cor-
porate Governance Kodex die ihm nach Gesetz und Satzung
obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen.
Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig münd-
lich und schriftlich, zeitnah und umfassend über alle wesent-
lichen Entwicklungen des Unternehmens, die Geschäftspoli-
tik, die Ertragslage, die Finanzlage, Investitionen und andere
grundsätzliche Fragen einer nachhaltigen und verantwor-
tungsvollen Unternehmensführung und -planung. Zwischen
den Aufsichtsratssitzungen informierte der Vorstand den Auf-
sichtsrat laufend über wichtige Vorgänge. Aktuelle Einzelthe-
men und Projekte wurden in regelmäßigen Gesprächen zwi-
schen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsra-
tes erörtert. Einzelne Bereiche wurden vertiefend in den vom
Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüssen behandelt, die wie-
derum dem Gesamtaufsichtsrat über ihre Tätigkeiten berich-
tet haben. Bei besonderer Dringlichkeit wurden Umlaufbe-
schlüsse gefasst.
SCHWERPUNKTE DER SITZUNGEN
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2024 gemäß den gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflich-
tungen am 14.02.2024 sowie am 11.04.2024, 12.06.2024, 18.09.2024 und 20.11.2024 getagt.
In diesen Sitzungen hat er mit dem Vorstand den Gang der Geschäfte besprochen und die Lage sowie
die strategische Entwicklung des Unternehmens beraten. Zur Umsetzung des verabschiedeten Kon-
zepts zur weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde ein entsprechendes Update
im Strategieausschuss erarbeitet und im Aufsichtsrat erörtert. Weiters hat sich der ESG-Ausschuss
insbesondere mit der Wirksamkeit der installierten Prozesse zur Umsetzung der Anforderungen aus
der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie mit Dekarbonisierungsthemen befasst.
Neben stagnierenden oder sogar rückläufigen Konjunkturentwicklungen in bedeutenden Industriena-
tionen, beeinträchtigten erhöhte Energie- und Rohstoffkosten die Wettbewerbsfähigkeit. Dieses zu-
nehmend volatile Marktumfeld stellt eine große Herausforderung dar, welche höchste Flexibilität in
allen Bereichen erfordert. Der Vorstand hat sich mit den geänderten Rahmenbedingungen eingehend
befasst und aktiv Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Einflüsse umgesetzt. Mit Blick auf die
gesetzten Klimaziele in der EU und Österreich standen mögliche Auswirkungen der Energiewende auf
die AMAG-Gruppe und entsprechende Maßnahmen im Fokus der Diskussionen. Die verabschiedete
Roadmap zur Dekarbonisierung wurde durch den Vorstand überprüft und im Aufsichtsrat diskutiert.
Erforderliche Investitionen zur kontinuierlichen Standortentwicklung wurden genehmigt. Darüber hin-
aus war der Aufsichtsrat mit der Personalentwicklung des Unternehmens sowie mit der Bestellung
von Geschäftsführern befasst. Ebenso ist eine strukturelle Anpassung des internationalen Vertriebs-
netzes erfolgt. Weiters standen Themen der Forschung & Entwicklung und Digitalisierung im Fokus.
Die künftige Geschäftspolitik, die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im
Rahmen der Planung für das Jahr 2025 sowie die Mittelfristplanung bis 2029 wurden verabschiedet.
Ebenso war der Aufsichtsrat mit dem Jahrestätigkeitsbericht des Emittenten-Compliance-Verantwort-
lichen sowie mit Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption, mit der Selbstevaluierung des Auf-
sichtsrates, welche von externen Experten begleitet wurde, und mit der Prüfung der nichtfinanziellen
Erklärung sowie mit den Anforderungen der EU-Taxonomie befasst.
AUFSICHTSRAT UND AUSSCHÜSSE
In der Hauptversammlung vom 11.04.2024 wurde die Anzahl der von der Hauptversammlung ge-
wählten Mitglieder des Aufsichtsrats von bisher neun auf zehn erhöht. Somit waren insgesamt vier
Mitglieder in den Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG zu bestellen, drei Mitglieder wurden erst-
mals gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner anschließenden Sitzung neu konstituiert. Der Vor-
sitzende des Aufsichtsrates sowie seine beiden Stellvertreter wurden unverändert wiedergewählt. Der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses wurde neu gewählt sowie ein neues Mitglied in den Prüfungs-
ausschuss aufgenommen. Alle anderen Ausschüsse blieben unverändert zum Vorjahr.
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr 2024 dreimal zusammen. An den Sitzungen nahmen
Vertreter des Abschlussprüfers teil, um über ihre Prüfungstätigkeit zu berichten. Ebenfalls wurden
spezifische Bilanzierungsthemen im Beisein des Wirtschaftsprüfers diskutiert. Neben der Prüfung
und Vorbereitung der Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses inklusive der nichtfinan-
ziellen Erklärung, hat sich der Prüfungsausschuss mit den zusätzlichen Aufgaben gemäß § 92 Abs.
4a AktG beschäftigt, insbesondere wurden die Funktionsweise und die Wirksamkeit des internen Kon-
troll-, Revisions- und Risikomanagementsystems kritisch hinterfragt und überwacht. Ebenso war der
Prüfungsausschuss mit den Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung sowie der Nachhaltigkeits-
berichtserstattung befasst. Die Ergebnisse wurden anschließend im gesamten Aufsichtsrat erörtert.
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
162
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr viermal. Er hat über die Wahlvorschläge in den
Aufsichtsrat beraten und entsprechende Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung ausgespro-
chen. Zudem war er mit der Geschäftsführerbestellung der AMAG rolling GmbH sowie der langfristigen
Nachfolgeplanung im Top-Management der AMAG-Gruppe befasst. Die Ergebnisse wurden anschlie-
ßend im Aufsichtsrat besprochen.
Der Vergütungsausschuss trat im Berichtsjahr zweimal zusammen. Es wurden die Zielvereinbarungen
mit dem Vorstand eingehend behandelt. Weiters war der Vergütungsausschuss mit der Erarbeitung
des Vergütungsberichts der AMAG Austria Metall AG befasst, welcher anschließend im Aufsichtsrat
verabschiedet wurde.
Der Strategieausschuss trat im Berichtsjahr einmal zusammen und war im Speziellen mit der Umset-
zung und dem Update der verabschiedeten Strategie sowie der weiteren strategischen Entwicklung
der AMAG-Gruppe befasst. Die Ergebnisse wurden anschließend im gesamten Aufsichtsrat eingehend
diskutiert.
Der ESG-Ausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Er war insbesondere mit einem Update der De-
karbonisierungs-Roadmap, der nachhaltigen Energieversorgung am Standort Ranshofen, mit geänder-
ten regulatorischen Rahmenbedingungen sowie Chancen und Herausforderungen hinsichtlich „Green
Aluminium“ befasst. Ebenso standen die Nachhaltigkeitsberichtserstattung und damit verbundene
Berichtspflichten im Fokus. Die Ergebnisse wurden anschließend ebenfalls im gesamten Aufsichtsrat
erörtert.
Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates sind dem
Corporate Governance-Bericht zu entnehmen.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur Einhaltung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex und damit zu einer verantwortungsbewussten, auf nachhaltige Wert-
schöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Eine zusammenfassende Darstellung
ist im Corporate Governance-Kapitel in diesem Geschäftsbericht bzw. auf der Homepage der AMAG
veröffentlicht.
PRÜFUNG UND BILLIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2024
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht inklusive der
nichtfinanziellen Erklärung und die nach § 245a UGB geforderten Angaben zum 31.12.2024 wurden
von der nach § 270 UGB zum Abschlussprüfer bestellten Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft m.b.H. geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auf-
sichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss, den Lage- und Konzernlagebericht inklusive der
nichtfinanziellen Erklärung sowie den Corporate Governance-Bericht, den Vorschlag für die Gewinn-
verteilung mit den Prüfungsfeststellungen in Anwesenheit des Abschlussprüfers analysiert, im Sinne
des § 96 AktG geprüft und am 19. Februar 2025 gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ge-
winnverwendungsvorschlag des Vorstands an, wonach eine Dividende von 1,20 EUR je dividenden-
berechtigter Aktie ausgeschüttet werden soll. Der Jahresabschluss gilt damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG
als festgestellt.
DANK
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AMAG Dank
und Anerkennung für ihre Leistungen aus. Durch ihren persönlichen Einsatz konnte die AMAG flexibel
auf das anhaltend herausfordernde Marktumfeld reagieren und auch in diesem Jahr ein erfolgreiches
Ergebnis erzielen.
Gleichermaßen wissen wir das Vertrauen und die Verbundenheit unserer Aktionärinnen und Aktionäre,
Kunden, Lieferanten sowie Kreditgeber zu schätzen und freuen uns auf eine weitere erfolgreiche
Zusammenarbeit.
Ranshofen, am 19. Februar 2025
Dipl.-Ing. Herbert Ortner
Vorsitzender des Aufsichtsrates
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
163
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN CORPORATE
GOVERNANCE KODEX
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt inländischen Aktiengesellschaften
einen Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Ziel des
Kodex ist eine Unternehmensleitung und Kontrolle, die auf Verantwortung sowie nachhaltige und
langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Interes-
sengruppen des Unternehmens erreicht werden. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at
öffentlich zugänglich. Seine Grundlagen sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse-
und Kapitalmarktgesetzes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und
zur Vergütung von Vorständen sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Gover-
nance. Er basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung. Vorstand und Aufsichtsrat der AMAG Austria
Metall AG haben den Kodex anerkannt und umgesetzt. Die AMAG Austria Metall AG bekennt sich
somit zur Einhaltung des ÖCGK in der für das Geschäftsjahr 2024 gültigen Fassung vom Jänner
2023.
Der ÖCGK enthält folgende Regeln:
› „L-Regeln“ (Legal) beruhen auf zwingenden Rechtsvorschriften;
› „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss;
› „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen, die im Fall der
AMAG Austria Metall AG weitestgehend befolgt werden.
AMAG Austria Metall AG hält alle „L-Regeln“ sowie „C-Regeln“ ein.
Gemäß Regel 62 soll die Einhaltung der C-Regeln des Kodex regelmäßig, das heißt mindestens alle
drei Jahre, extern evaluiert werden. Die letzte Evaluierung erfolgte für das Geschäftsjahr 2023 im
Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch den Wirtschaftsprüfer des Konzerns. Als Ergeb-
nis der Evaluierung haben die Prüfer festgestellt, dass die von der AMAG Austria Metall AG abgege-
bene Erklärung zur Einhaltung des ÖCGK in der Fassung Jänner 2023 den tatsächlichen Gegeben-
heiten entspricht. Im Einklang mit der Regel 62 des ÖCGK ist die nächste externe Evaluierung für
das Geschäftsjahr 2026 geplant.
ARBEITSWEISE IM VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die AMAG Austria Metall AG ist eine nach österreichischem Recht errichtete Aktiengesellschaft mit
Vorstand und Aufsichtsrat als Leitungsorgane (dualistisches System).
Der Vorstand bestand zum Jahresende 2024 aus drei Mitgliedern. Die Bestellung der Vorstandsmit-
glieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Der Vorstand leitet die Geschäfte auf Basis der Gesetze, des ÖCGK, der Satzung und der Geschäfts-
ordnung. In dieser sind die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands und die Geschäftsverteilung
geregelt. Die Vorstände stehen in ständigem gegenseitigen Informationsaustausch. In den Vorstands-
sitzungen beraten sie über den aktuellen Geschäftsverlauf, treffen Entscheidungen und fassen Be-
schlüsse. Die Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt, nach Möglichkeit mindestens alle
zwei Wochen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über alle relevanten Fragen der wirtschaftlichen und strate-
gischen Geschäftsentwicklung. Dies schließt die Risikolage und das Risikomanagement der Gesell-
schaft und wesentlicher Konzernunternehmen ein. Die Information erfolgt in regelmäßigen Sitzungen
zeitnah und umfassend. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstandsvorsit-
zenden regelmäßig Kontakt und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das
Risikomanagement des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und unterstützt diesen bei der Leitung des Unternehmens,
insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglie-
der erfolgt in der Hauptversammlung auf der Grundlage der Anforderungen des österreichischen Ak-
tiengesetzes und des ÖCGK. Demgemäß haben die für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen der Hauptversammlung ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, welche die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten.
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben etwaige Interessenkonflikte gemäß den Vorgaben des
ÖCGK offenzulegen. Im Berichtsjahr gab es davon keine Abweichungen.
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
164
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS PER 31.12.2024
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG hat per 01.01.2024 Hon.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Helmut Kaufmann zum Vorstandsvorsitzenden bestellt, zusätzlich zu seiner bisherigen Funktion als Technikvor-
stand. Der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Kaufmann läuft bis zum 31.12.2026. Zudem wurde Mag.
a
Claudia Trampitsch ab 01.01.2024 zur Finanzvorständin bestellt. Ihre Vertragslaufzeit endet ebenfalls
mit 31.12.2026. Seit 01.01.2024 besteht das Vorstandsteam der AMAG Austria Metall AG somit aus Hon.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Helmut Kaufmann (CEO & COO), Mag.
a
Claudia Trampitsch (CFO) und Victor
Breguncci, MBA (CSO).
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender, Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
Geburtsjahr
› 1963 › 1977 › 1975
Erstbestellung zum Mitglied des Vor-
standes
› 01.01.2024: Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
› 18.02.2011: Bestellung zum Technikvorstand
› September 2007: Erstbestellung in der Vorgängerge-
sellschaft Austria Metall AG
› 01.01.2024: Bestellung zur Finanzvorständin
› 01.06.2019: Bestellung zum Vertriebsvorstand
Ende der laufenden Funktionsperiode
› 31.12.2026 › 31.12.2026 › 31.05.2026
Zugeordnete Konzernfunktionen
› Strategie, M&A, Organisation
› Personal
› Kommunikation / Marketing
› Investor Relations
› Einkauf
› Produktion Walzen/Gießen/Components
› Forschung, Entwicklung, Technologie
(inkl. Digitalisierung)
› Managementsysteme inkl. ESG
› AMAG service GmbH
› Informationstechnologie
› Recht / Emittenten Compliance
› Controlling
› Interne Revision
› Rechnungswesen / Steuern
› Finanzmanagement
› Metallmanagement
› Elektrolyse Alouette, Kanada
› Strategische Vertriebsentwicklung
› Vertrieb Walzen/Gießen/Components
› Supply Chain Management
› Marktbeobachtung und -entwicklung
Aufsichtsratsmandate in konzernfrem-
den Gesellschaften
› keine › keine › keine
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
165
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES
In der Hauptversammlung am 11.04.2024 wurde die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, die von der
Hauptversammlung gewählt werden, innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen von bisher neun auf
zehn Mitglieder erhöht. Dr. Heinrich Schaller wurde in den Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG
wiedergewählt. Mag. Gerald Mayer, Alessandro Dazza und Mag.
a
Birgit Noggler wurden neu in den
Aufsichtsrat gewählt. Die bisherigen Mitglieder DI Walter Oblin und Prof.
in
Dr.
in
Sabine Seidler schie-
den aus dem Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG aus.
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG hat sich in seiner Sitzung vom 11.04.2024 neu kon-
stituiert. Unverändert wiedergewählt wurden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates Dipl.-Ing. Herbert
Ortner, als erster stellvertretender Vorsitzender Mag. Thomas Zimpfer und als zweiter stellvertretender
Vorsitzender Dr. Heinrich Schaller.
Seitens der Belegschaftsvertretung kam es gegenüber dem Vorjahr zu keinen Änderungen der in den
Aufsichtsrat Nominierten.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben an mindestens der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES PER 31.12.2024
Dipl.-Ing. Herbert Ortner (1968)
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 17.04.2018; Wiederbestellung: 13.04.2021
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Mag. Thomas Zimpfer (1983)
Erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 10.04.2019; Wiederbestellung: 20.04.2022
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Dr. Heinrich Schaller (1959)
Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 16.05.2012; Wiederbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Raiffeisenbank International AG
(zweiter stellvertretender Vorsitzender), voestalpine AG (erster stellvertretender Vorsitzender)
Maximilian Angermeier (1958)
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 01.09.2023
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Dr. Wolfgang Bernhard (1960)
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 10.04.2019; Wiederbestellung: 20.04.2022
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Andritz AG
Alessandro Dazza (1969)
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Mag. Gerald Mayer (1971)
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Mag.
a
Birgit Noggler (1974)
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Raiffeisenbank International AG,
Semperit AG Holding
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CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
166
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Mag. Gerhard Schwartz (1965)
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 13.04.2023
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Lenzing AG
Dipl.-Ing. Franz Viehböck (1960)
Mitglied des Aufsichtsrates
Erstbestellung: 16.04.2015; Wiederbestellung: 13.04.2023
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
VOM BETRIEBSRAT ENTSANDT
Martin Aigner (1968)
Mitglied des Aufsichtsrates
Entsendung: 01.01.2017
Harald Berger (1974)
Mitglied des Aufsichtsrates
Entsendung: 01.09.2023
Robert Hofer (1977)
Mitglied des Aufsichtsrates
Entsendung: 31.12.2011
Günter Mikula (1966)
Mitglied des Aufsichtsrates
Entsendung: 01.08.2014
ANGABEN ZUR UNABHÄNGIGKEIT DER
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Der Aufsichtsrat legt die Kriterien für seine Unabhängigkeit fest. Basis dafür ist der Anhang 1 zum
ÖCGK. Von den in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates haben alle Mit-
glieder bis auf Mag. Gerald Mayer bestätigt, dass sie sich als unabhängig betrachten (Regel 53).
Mag. Gerald Mayer gehörte bis 31.12.2023 dem Vorstand der AMAG Austria Metall AG an.
Die Regel 54 ist für die AMAG Austria Metall AG derzeit nicht anwendbar. Grund dafür ist der geringe
Streubesitz von unter 20 %.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATES
Die Satzung befugt den Aufsichtsrat, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden. Weiters legt er deren Auf-
gaben und Rechte fest. Darüber hinaus kann er den Ausschüssen das Recht zur Entscheidung übertra-
gen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, Mitglieder in die Ausschüsse des Auf-
sichtsrates zu entsenden. Grundlage dafür ist § 110 Abs. 1 ArbVG. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die
die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes behandeln.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm gemäß § 92 Abs. 4a AktG zugewiesenen Aufgaben wahr. Er
ist zuständig für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags
für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts und für die Prüfung
des Risikomanagements. Weiters hat er den Konzernabschluss zu prüfen. Zudem erstattet er einen
Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers, prüft und überwacht dessen Unabhängigkeit und
genehmigt und kontrolliert die von ihm erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Seit dem Geschäfts-
jahr 2024 obliegt dem Prüfungsausschuss auch die Überwachung und Prüfung der Nachhaltig-
keitsberichterstattung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt die wechselseitige Kommuni-
kation zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss fest (C-Regel 81a ÖCGK). Der
Ausschuss hat dem Aufsichtsrat über seine Tätigkeit zu berichten.
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CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
167
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Mitglieder des Prüfungsausschusses per 31.12.2024:
› Mag. Gerhard Schwartz (Vorsitzender und Finanzexperte)
› Dipl.-Ing. Herbert Ortner (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Alessandro Dazza
› Robert Hofer
› Günter Mikula
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Der Nominierungsausschuss ist zuständig für die Erstellung des Diversitätskonzepts, die Nachfolge-
planung, die Unterbreitung von Vorschlägen an den Aufsichtsrat zur Besetzung frei werdender Vor-
standsmandate und die Unterbreitung von Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Besetzung frei
werdender Aufsichtsratsmandate. Die Besetzung bestimmter wesentlicher Positionen im Konzern und
auf Teilkonzernebene bedarf der Zustimmung des Ausschusses, z.B. Bestellung und Abberufung von
Geschäftsführer:innen. Er überwacht die Struktur, die Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit des
Talent-Management-Prozesses und des Succession Planning-Prozesses unterhalb der Vorstands-
ebene.
Mitglieder des Nominierungsausschusses per 31.12.2024:
› Dipl.-Ing. Herbert Ortner (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Dipl.-Ing. Franz Viehböck
› Robert Hofer
› Günter Mikula
STRATEGIEAUSSCHUSS
Zu den Aufgaben des Strategieausschusses gehören die Diskussion der Unternehmensstrategie, in-
klusive daraus abgeleiteter, unternehmensspezifischer Key Performance Indicators mit dem Vorstand,
die laufende Kontrolle der Strategieumsetzung durch den Vorstand und die Kontrolle des Vorhanden-
seins eines der Größe und Struktur des Unternehmens angemessenen Strategieprozesses.
Mitglieder des Strategieausschusses per 31.12.2024:
› Dipl.-Ing. Herbert Ortner (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Wolfgang Bernhard
› Dr. Heinrich Schaller
› Robert Hofer
› Günter Mikula
VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
Der Vergütungsausschuss ist zuständig für die Gestaltung, den Abschluss sowie die Abänderung und
Auflösung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus ist er für die Vorberei-
tung und regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
sowie für die Kontrolle der Umsetzung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder zuständig. Zudem
kontrolliert er die Abwicklung und den Vollzug der Vorstandsverträge und unterstützt den Vorstand bei
der Erstellung des Vergütungsberichts.
Mitglieder des Vergütungsausschusses per 31.12.2024:
› Dipl.-Ing. Herbert Ortner (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Günter Mikula
AUSSCHUSS FÜR DRINGENDE FÄLLE
Der Ausschuss für dringende Fälle ist befugt, in dringenden Fällen Geschäfte und Rechtshandlungen
des Vorstands zu genehmigen, die nach Gesetz, Satzung und ÖCGK oder der Geschäftsordnung für den
Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Entscheidung
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CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
168
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden kann. Der Ausschuss-
Vorsitzende hat dem Aufsichtsrat unverzüglich über gefasste Beschlüsse zu berichten.
Mitglieder des Ausschusses für dringende Fälle per 31.12.2024:
› Dipl.-Ing. Herbert Ortner (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Mag. Gerhard Schwartz
› Robert Hofer
› Günter Mikula
ESG-AUSSCHUSS
Der ESG-Ausschuss wurde 2023 erstmalig eingerichtet und hat insbesondere die Aufgabe, die Ein-
richtung und Wirksamkeit von Prozessen zur Umsetzung und Beurteilung der Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung im Sinne der EU-Richtlinie (Nr. 2022/2464 – CSRD) und der weiteren anwendbaren Be-
stimmungen zu überwachen und darüber dem Prüfungsausschuss bzw. dem Gesamtaufsichtsrat zu
berichten. Seit dem Geschäftsjahr 2024 erfolgt die Nachhaltigkeitsberichterstattung der AMAG gemäß
CSRD und der ESG-Ausschuss hat die Aufgabe, den Prüfungsausschuss bei seinen Pflichten im Zu-
sammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Weiters unterstützt und berät
er den Gesamtaufsichtsrat oder einen seiner Ausschüsse auf Ansuchen bei ESG-Themen, wie beispiels-
weise den Vergütungsausschuss bei der Vorbereitung der Festlegung von ESG-Zielen für die Vorstands-
vergütung oder den Strategieausschuss für die Verknüpfung von ESG und Unternehmensstrategie.
Mitglieder des ESG-Ausschusses per 31.12.2024:
› Dipl.-Ing. Herbert Ortner (Vorsitzender)
› Mag. Gerhard Schwartz (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Dipl.-Ing. Franz Viehböck
› Robert Hofer
› Günter Mikula
ANZAHL UND WESENTLICHE INHALTE DER AUFSICHTSRATS- UND
AUSSCHUSSSITZUNGEN
Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind in der Satzung sowie gesetzlich geregelt. Seine Aufgaben nahm
der Aufsichtsrat in fünf ordentlichen Sitzungen wahr. In diesen Sitzungen wurde laufend über die
aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der AMAG-Gruppe berichtet. Zur Umsetzung des ver-
abschiedeten Konzepts zur weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde ein entspre-
chendes Update im Strategieausschuss erarbeitet und im Aufsichtsrat erörtert. Neben stagnierenden
oder sogar rückläufigen Konjunkturentwicklungen in bedeutenden Industrienationen, beeinträchtig-
ten erhöhte Energie- und Rohstoffkosten die Wettbewerbsfähigkeit. Dieses zunehmend volatile Markt-
umfeld stand ebenso im Fokus der Diskussionen wie die gesetzten Klimaziele in der EU und Öster-
reich sowie die möglichen Auswirkungen der Energiewende auf die AMAG-Gruppe. Die verabschiedete
Roadmap zur Dekarbonisierung wurde durch den Vorstand überprüft und im Aufsichtsrat diskutiert.
Erforderliche Investitionen zur kontinuierlichen Standortentwicklung der AMAG-Gruppe (Österreich)
sowie der Elektrolyse-Beteiligung Alouette (Kanada) wurden genehmigt.
Weitere Schwerpunkte der Sitzungen waren neben der Planung für das Geschäftsjahr 2025 und der
Mittelfristplanung bis 2029 insbesondere auch ESG-Themen, die Personalentwicklung des Unterneh-
mens, eine strukturelle Anpassung des internationalen Vertriebsnetzes sowie Themen der Forschung
& Entwicklung und Digitalisierung.
Ebenso war der Aufsichtsrat mit dem Jahrestätigkeitsbericht des Emittenten-Compliance-Verantwort-
lichen sowie mit Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption, mit der Prüfung der nichtfinanziellen
Erklärung und mit den Anforderungen der EU-Taxonomie befasst.
Zudem fand die jährliche Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit auf ihre Wirksamkeit und Effizienz
statt. Es wurden daraus Handlungsempfehlungen für Verbesserungen diskutiert und abgeleitet.
Der Prüfungsausschuss hielt drei Sitzungen ab. Darin befasste er sich schwerpunktmäßig mit der
Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses inklusive der nichtfinanziellen Erklä-
rung der Gesellschaft, den Revisionsergebnissen und der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers für
das Jahr 2024. Weitere Themen waren die Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung sowie der
Nachhaltigkeitsberichtserstattung, die Wirksamkeit und Funktionsweise des internen Kontroll-, Revi-
sions- und Risikomanagementsystems und spezifische Bilanzierungsthemen.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
169
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2024 viermal und befasste sich mit den Wahlvorschlägen
in den Aufsichtsrat, Personalangelegenheiten betreffend die Geschäftsführung der AMAG rolling
GmbH sowie der langfristigen Nachfolgeplanung im Top-Management der AMAG-Gruppe.
Der Vergütungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2024 zweimal einberufen. Schwerpunkte waren
die Zielvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands und die Erarbeitung des Vergütungsbe-
richts.
Der Strategieausschuss hielt im Jahr 2024 eine Sitzung ab und befasste sich im Speziellen mit der
Umsetzung und dem Update der verabschiedeten Strategie sowie der weiteren strategischen Entwick-
lung der AMAG-Gruppe.
Der ESG-Ausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Er war insbesondere mit einem Update der De-
karbonisierungs-Roadmap, der nachhaltigen Energieversorgung am Standort Ranshofen, mit geänder-
ten regulatorischen Rahmenbedingungen sowie Chancen und Herausforderungen hinsichtlich „Green
Aluminium“ befasst. Ebenso standen die Nachhaltigkeitsberichtserstattung und damit verbundene
Berichtspflichten im Fokus.
VERGÜTUNGSBERICHT FÜR VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (BGBl I 2019/63) entfallen die Bestimmungen zur An-
gabe der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und der Grundsätze der Vergütungspolitik.
Diese Angaben erfolgen nunmehr detailliert in dem jährlich der Hauptversammlung zur Abstimmung
vorzulegenden Vergütungsbericht (§ 78d AktG).
DIVERSITÄTSKONZEPT UND FRAUENFÖRDERUNG
Respekt, Diversität und Inklusion sind integrale und unverzichtbare Bestandteile der Unternehmens-
kultur der AMAG Austria Metall AG, die bei der Besetzung aller Funktionen berücksichtigt werden.
Für die Vorschläge zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten an die Hauptversammlung und bei der
Nominierung von Vorstandsmitgliedern wird auf eine fachliche und diversitätsbezogene Ausgewogen-
heit geachtet, da diese maßgeblich zur Professionalität und Effektivität der Arbeit von Aufsichtsrat
und Vorstand beiträgt. Hierbei fließen neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation auch
Aspekte wie Altersstruktur, Herkunft, Geschlecht, Ausbildung und Erfahrungshintergrund ein. Ein
Diversitätskonzept in schriftlicher Fassung wurde mit 7. Februar 2018 beschlossen.
Entscheidungsgrundlage für die Entsendung von Belegschaftsvertreter:innen in den Aufsichtsrat sind
die Ergebnisse der Betriebsratswahlen in den einzelnen Konzerngesellschaften und die darauffol-
gende Beschlussfassung – unter Beachtung einer absoluten Mehrheit – in der konstituierenden
Sitzung des Konzernbetriebsrates.
Der Frauenanteil der in Ranshofen und bei AMAG components beschäftigten Personen betrug im
Geschäftsjahr 2024 16 %, der Anteil von Frauen in Führungspositionen 11 %. Der Anteil an weibli-
chen Lehrlingen lag bei 22 %. Dem Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG gehört seit 2024 Frau
Mag.
a
Birgit Noggler an. Im Vorstandsteam ist seit 01.01.2024 mit Frau Mag.
a
Claudia Trampitsch
als Finanzvorständin erstmals in der Geschichte der AMAG Austria Metall AG auch eine Frau vertreten.
Weitere Informationen zum Thema Chancengleichheit und Diversität sind dem Konzernlagebericht in
der nichtfinanziellen Erklärung zu entnehmen. Die AMAG steht zu Chancengleichheit und lehnt jeg-
liche Benachteiligung auf Grund von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Herkunft,
Religion oder Behinderung ab.
COMPLIANCE
Compliance ist ein zentraler Baustein guter Unternehmensführung und Grundvoraussetzung eines
nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Die AMAG verfügt über ein umfassendes Compliance-System,
welches detailliert in der nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht beschrieben wird.
VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate Governance-
Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
Konzernlagebericht
Corporate Governance
Konzernabschluss
171 Konzernbilanz
172 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
173 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
174 Konzern-Kapitalflussrechnung
175 Entwicklung des Konzerneigenkapitals
176 Erläuterungen zum Konzernabschluss
176 Unternehmen
176 Grundlagen der Rechnungslegung
176 Währungsumrechnung
177 Konsolidierungsgrundsätze
180 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
182 Ermessensentscheidungen und Schätzungen
188 Segmentberichterstattung
193 Erläuterungen zur Konzernbilanz
221 Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
229 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
231 Finanzinstrumente
260 Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Haftungen
260
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen
263 Sonstige Angaben
263 Freigabe
Jahresabschluss per 31. Dezember 2024
INHALTSVERZEICHNIS
JAHRESFINANZBERICHT 2024
KONZERN
ABSCHLUSS
170
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024

Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2024
Vermögenswerte in Tsd. EUR
Kapitel H
31.12.2024
31.12.2023
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
1
17.206
17.856
Sachanlagen
1
713.728
723.285
Equity-Beteiligungen
2
1.661
1.541
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
3
16.788
22.124
Latente Steueransprüche
4, I10
4.279
9.376
Langfristige Vermögenswerte
 
753.662
774.181
Vorräte
5
454.171
433.103
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6
192.687
153.862
Forderungen aus laufenden Steuern
I10
1.543
1.724
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
7
67.114
85.979
Vertragsvermögenswerte
8
2.627
2.403
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
9
278.785
168.937
Kurzfristige Vermögenswerte
 
996.928
846.007
SUMME VERMÖGENSWERTE
 
1.750.590
1.620.188
Eigenkapital und Schulden in Tsd. EUR
Kapitel H
31.12.2024
31.12.2023
Gezeichnetes Kapital
10
35.264
35.264
Kapitalrücklagen
10
377.661
377.661
Gewinnrücklagen
10
327.943
333.354
Eigenkapital
 
740.868
746.279
Langfristige Rückstellungen
11, 12
76.798
80.992
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten
13
454.183
454.726
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
14
40.854
44.492
Latente Steuerschulden
15, I10
17.594
8.137
Langfristige Schulden
 
589.428
588.347
Kurzfristige Rückstellungen
11, 12
28.045
17.882
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
13
206.888
78.723
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
16
88.265
93.089
Steuerschulden
I10
92
74
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
14
97.003
95.794
Kurzfristige Schulden
 
420.293
285.562
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
 
1.750.590
1.620.188
Die folgenden Erläuterungen zum Konzernabschluss bilden einen wesentlichen Bestandteil der Konzernbilanz.
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2024
nach Umsatzkostenverfahren in Tsd. EUR
Kapitel I
1-12/2024
1-12/2023
Umsatzerlöse
1
1.448.800
1.459.172
Umsatzkosten
2, 4, 6
-1.222.235
-1.217.605
Bruttoergebnis vom Umsatz
 
226.564
241.568
 
 
 
 
Sonstige Erträge
3
17.562
10.280
Vertriebskosten
2, 4, 6
-75.778
-73.937
Verwaltungsaufwendungen
2, 4, 6, 7
-40.275
-41.013
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
2, 4, 5, 6
-25.200
-22.128
Andere Aufwendungen
2, 4, 6
-25.880
-12.469
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
8
115
140
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
 
77.109
102.441
 
 
 
 
Zinsergebnis
 
-13.029
-11.999
Sonstiges Finanzergebnis
 
1.974
-284
Finanzergebnis
9
-11.056
-12.283
 
 
 
 
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
 
66.053
90.158
Ertragsteuern
10
-22.854
-23.770
 
 
 
 
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
43.199
66.388
 
 
 
 
Anzahl an nennwertlosen Stückaktien
 
35.264.000
35.264.000
Verwässertes bzw. unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR)
 
1,23
1,88
Vorgeschlagene Dividende je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
H10
1,20
1,50
Die folgenden Erläuterungen zum Konzernabschluss bilden einen wesentlichen Bestandteil der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr 2024
in Tsd. EUR
Kapitel
1-12/2024
1-12/2023
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
43.199
66.388
 
 
 
 
Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
 
 
 
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
 
12.791
-6.626
Absicherung von Zahlungsströmen
K
 
 
Während des Geschäftsjahres erfasste Aufwendungen und Erträge
 
-24.923
32.105
Umgliederungen von Beträgen, die erfolgswirksam erfasst wurden
 
11.761
13.141
darauf entfallende Ertragsteuern
 
2.263
-11.781
darauf entfallende Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe
 
-1.736
1.473
Veränderung Zeitwertrücklage
K
-265
687
darauf entfallende Ertragsteuern
 
61
-158
 
 
 
 
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
 
 
 
Veränderung Neubewertungsrücklage
H10
161
2
darauf entfallende Ertragsteuern
 
-37
-0
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
H11
5.155
-8.166
darauf entfallende Ertragsteuern
 
-1.252
1.960
darauf entfallende Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe
 
300
-161
Equity-Beteiligungen - Anteil am sonstigen Ergebnis
H2
5
-15
darauf entfallende Ertragsteuern
 
-1
3
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
 
4.282
22.463
 
 
 
 
Gesamtergebnis der Periode
 
47.481
88.851
Konzern-Kapitalflussrechnung
für das Geschäftsjahr 2024
in Tsd. EUR
Kapitel
1-12/2024
1-12/2023
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
 
66.053
90.158
Zinsergebnis
I9
13.029
11.999
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
I8
-115
-140
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte
I6
102.056
85.988
Verluste/Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten
 
-84
530
Einzahlungen aus Dividenden
 
0
100
Sonstige unbare Aufwendungen und Erträge
J
-896
-433
Veränderungen Vorräte
 
-17.275
51.684
Veränderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 
-38.343
12.933
Veränderungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
-1.456
-17.082
Veränderungen Rückstellungen
 
7.501
-22.023
Veränderungen Derivate
 
24.384
22.724
Veränderungen Vertragsvermögenswerte
 
-224
15
Veränderungen sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
 
-4.711
-21.356
 
 
149.920
215.098
 
 
 
 
Steuerzahlungen
 
-20.283
-26.047
Zinseinzahlungen
 
8.391
9.513
Zinsauszahlungen
 
-19.046
-17.667
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
 
118.982
180.897

in Tsd. EUR
Kapitel
1-12/2024
1-12/2023
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten
 
902
1.005
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
-89.053
-96.923
Einzahlungen aus Zuschüssen für Investitionen
 
989
2.135
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
-87.162
-93.783
 
 
 
 
Auszahlungen für Tilgung von Krediten und Darlehen
J
-112.313
-151.836
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und Darlehen
J
237.500
4.152
Dividendenzahlungen
H10
-52.896
-52.896
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
72.291
-200.581
 
 
 
 
Veränderung Zahlungsmittelbestand
 
104.112
-113.467
 
 
 
 
Zahlungsmittelbestand am Anfang der Periode
J, H9
168.937
285.672
Einfluss von Wechselkursänderungen auf den Zahlungsmittelbestand
 
5.737
-3.268
Zahlungsmittelbestand am Ende der Periode
J, H9
278.785
168.937
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
für das Geschäftsjahr 2024
in Tsd. EUR
Kapitel
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-rücklagen
Hedging-rücklage
Zeitwert-rücklage
Neube-wertungs-rücklage
Neube-wertung leistungs-orientierter Versorgungs-pläne
Unter-schieds-beträge aus Währungs-umrechnung
Gewinn-rücklagen
Eigen-
kapital
Stand zum 01.01.2023
 
35.264
377.661
-63.395
-861
958
-5.507
55.845
310.351
710.314
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
 
 
 
 
 
 
 
66.388
66.388
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
 
 
34.937
529
2
-6.379
-6.626
 
22.463
Gesamtergebnis der Periode
 
 
 
34.937
529
2
-6.379
-6.626
66.388
88.851
Effekt aus Hochinflation
E
 
 
 
 
 
 
 
9
9
Dividendenausschüttung
H10
 
 
 
 
 
 
 
-52.896
-52.896
Stand zum 31.12.2023 = 01.01.2024
 
35.264
377.661
-28.458
-332
959
-11.886
49.219
323.852
746.279
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
 
 
 
 
 
 
 
43.199
43.199
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
 
 
-12.635
-204
124
4.207
12.791
 
4.282
Gesamtergebnis der Periode
 
 
 
-12.635
-204
124
4.207
12.791
43.199
47.481
Effekt aus Hochinflation
E
 
 
 
 
 
 
 
4
4
Dividendenausschüttung
H10
 
 
 
 
 
 
 
-52.896
-52.896
Stand zum 31.12.2024
 
35.264
377.661
-41.093
-536
1.083
-7.679
62.009
314.159
740.868
Erläuterungen zum Konzernabschluss
A Unternehmen
Unternehmenszweck der AMAG Austria Metall AG und ihrer Konzerngesellschaften (in weiterer Folge als „AMAG-Konzern“ bzw. „AMAG“ bezeichnet) ist insbesondere die Erzeugung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Aluminium, Aluminiumhalbzeug und Gießereiprodukten.
Als österreichische Holding ist die AMAG Austria Metall AG im Firmenbuch beim Landesgericht Ried im Innkreis eingetragen, der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 5282 Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61, Österreich. Als oberstes Mutterunternehmen des AMAG-Konzerns erstellt sie den Konzernabschluss. Die Aktien der AMAG Austria Metall AG sind seit 8. April 2011 im Prime Market der Wiener Börse gelistet. Die Gesellschaften des AMAG-Konzerns werden in den Konzernabschluss der B&C Holding Österreich GmbH einbezogen. Das oberste Mutterunternehmen der B&C Holding Österreich GmbH, und somit der Gesellschaft, ist die B&C Privatstiftung mit Sitz in Wien.
B Grundlagen der Rechnungslegung
Übereinstimmung mit IFRS
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den vom Inter-national Accounting Standards Board (IASB) formulierten und von der Europäischen Union über-nommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS-IC), die 2024 verpflichtend anzuwenden sind, sowie in Übereinstimmung mit § 245a UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch)
erstellt.
Funktionale Währung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Konzernmutter, aufgestellt. Die im Konzernabschluss dargestellten Beträge werden kaufmännisch auf den nächsten Tausender gerundet. Aufgrund der Rundungen können Summierungen von den dargestellten Werten und Prozentsätzen abweichen.
C Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG wird in Euro erstellt, die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften in der jeweiligen funktionalen Währung. Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss werden die Vermögenswerte und Schulden jener Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Bilanzstichtag umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnitt des Referenzkurses. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in der Position Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Zeitpunkt der Transaktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs berücksichtigt. Monetäre Fremdwährungspositionen werden mit den
Kursen zum Bilanzstichtag bewertet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der
Periode erfasst, in der sie auftreten. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Im Berichtsjahr wurden Umrechnungsdifferenzen in Höhe von 2.541 Tsd. EUR (Vorjahr: -2.233 Tsd. EUR) ergebniswirksam erfasst.
Die Wechselkurse der für den AMAG-Konzern wesentlichen Währungen haben sich folgendermaßen entwickelt:
Wechselkurse je EUR
Stichtagskurs
Jahresdurchschnittskurs
 
31.12.2024
31.12.2023
1-12/2024
1-12/2023
US-Dollar (USD)
1,0389
1,1050
1,0821
1,0816
Kanadischer Dollar (CAD)
1,4948
1,4642
1,4819
1,4596
Pfund Sterling (GBP)
0,8292
0,8691
0,8466
0,8699
Japanischer Yen (JPY)
163,0600
156,3300
163,8174
151,9420
Taiwan Dollar (TWD)
33,9423
33,8607
34,7189
33,6803
Chinesischer Renminbi Yuan (CNY)
7,5833
7,8509
7,7863
7,6591
Tschechische Krone (CZK)
25,1850
24,7240
25,1189
24,0006
Türkische Lira (TRY)
36,7372
32,6531
35,5653
25,7487
D Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethode
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne
beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis des AMAG-Konzerns umfasst zum 31. Dezember 2024 einschließlich der AMAG Austria Metall AG als Muttergesellschaft 25 vollkonsolidierte Gesellschaften (Vorjahr: 26 vollkonsolidierte Gesellschaften), eine gemeinschaftliche Tätigkeit sowie eine at-equity bilanzierte Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Konsolidierungskreis um die liquidierte Vertriebsgesellschaft AMAG Benelux B.V., Delft, Niederlande reduziert. Aus der Liquidation ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss umfasst die AMAG Austria Metall AG und die von ihr beherrschten Unternehmen. Beherrschung ist dann gegeben, wenn die AMAG Austria Metall AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Die AMAG Austria Metall AG hält über die AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH 100 % der Anteile an der Austria Metall GmbH, die wiederum direkt oder indirekt 100 % der Anteile an den übrigen einbezogenen Gesellschaften besitzt. Eine genaue Darstellung der Beteiligungsverhältnisse sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen finden Sie in der Übersicht auf der nächsten Seite.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Bilanzstichtag sämtlicher Unternehmen ist der 31. Dezember 2024.
Die Auswirkungen konzerninterner Transaktionen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte mit den korrespondierenden konzerninternen Verbindlichkeiten aufgerechnet. Sämtliche konzerninternen Aufwendungen und Erträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert, ebenso aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse.
Konzernunternehmen
Gesellschaft
Sitz
Anteil in %
Vollkonsolidierte Gesellschaften
 
 
AMAG Austria Metall AG (Mutterunternehmen)
Ranshofen, A
 
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH
Ranshofen, A
100,0
Austria Metall GmbH
Ranshofen, A
100,0
Aluminium Austria Metall (Québec) Inc.
Montréal, CAN
100,0
AMAG metal GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG casting GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG rolling GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG Asia Pacific Limited
Taipeh, TW
100,0
AMAG China Co. Ltd.
Shanghai, CN
100,0
AMAG Deutschland GmbH
Neu-Ulm, D
100,0
AMAG rolling Eastern Europe, s.r.o.
Prag, CZ
100,0
AMAG France S.A.R.L.
Suresnes, F
100,0
AMAG rolling Iberia S.L.
Madrid, E
100,0
AMAG Italia S.R.L.
Mailand, IT
100,0
AMAG Alüminyum Ticaret Limited Şirketi
Istanbul, TR
100,0
AMAG Asia Pacific Limited
Tokio, JP
100,0
AMAG UK Ltd.
East Horsley, Surrey, GB
100,0
AMAG USA Corp.
Upper Saddle River,
New Jersey, USA
100,0
AMAG service GmbH
Ranshofen, A
100,0
Metallwerk Furth GmbH
Furth im Wald, D
100,0
coilDNA GmbH
Linz, A
100,0
AMAG components GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG components Deutschland GmbH
Übersee, D
100,0
AMAG components Übersee GmbH
Übersee, D
100,0
AMAG components Karlsruhe GmbH
Karlsruhe, D
100,0
 
 
 
Als gemeinschaftliche Tätigkeit bilanzierte Gesellschaften
 
 
Aluminerie Alouette Inc.
(über die vollkonsolidierte Aluminium Austria Metall Québec Inc.)
Sept-Îles, CAN
20,0
 
 
 
At-equity bilanzierte Gesellschaften
 
 
Speditionsservice Ranshofen Gesellschaft m.b.H.
Ranshofen, A
25,1
 
 
 
Nicht konsolidierte Gesellschaften
 
 
Ausbildungszentrum Braunau Ges.m.b.H.
Braunau, A
20,0
APK Pensionskasse AG
Wien, A
2,0
unit-IT Dienstleistungs GmbH & Co KG
Linz, A
12,6
unit-IT Dienstleistungs GmbH
Linz, A
12,6
Die Anteilsverhältnisse sind zum Vorjahr unverändert.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Vertriebsgesellschaft AMAG Benelux B.V., Delft, Niederlande liquidiert, es ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Zum Stichtag befindet sich die AMAG Asia Pacific Limited, ebenfalls eine Vertriebsgesellschaft der AMAG rolling GmbH, mit Sitz in Taipeh, Taiwan in Liquidation. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden als gering eingeschätzt, die Liquidation wird voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Unternehmenserwerbe
Im Geschäftsjahr 2024 wurden wie im Vorjahr weder Unternehmenskäufe noch Unternehmensverkäufe getätigt.
Gemeinschaftliche Tätigkeit
Der Konzern betreibt zusammen mit anderen Unternehmen über eine gemeinschaftliche Vereinbarung eine Elektrolyse in Kanada (Aluminerie Alouette Inc. – im folgenden „Alouette“). Über die gemeinschaftliche Vereinbarung haben die Parteien die gemeinschaftliche Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Elektrolyse (siehe auch unter F Ermessensentscheidungen und Schätzungen). Auf den Konzern entfällt entsprechend der Vereinbarung ein Anteil von 20 % der Vermögenswerte, der Verpflichtungen für Schulden und der Aufwendungen. Gemäß IFRS 11 übernimmt der Konzern daher die anteiligen Vermögenswerte, Verpflichtungen für Schulden sowie Aufwendungen an dieser gemeinschaftlichen Tätigkeit. Für den Vertrieb ist jede Partei selbst verantwortlich, da Alouette keine wesentlichen Umsätze mit Dritten tätigt.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden folgende Beträge für die gemeinschaftliche Tätigkeit der Aluminerie Alouette Inc. berücksichtigt:
Beträge gemeinschaftliche Tätigkeit in Tsd. EUR
2024
2023
Langfristige Vermögenswerte
125.985
119.717
Kurzfristige Vermögenswerte
32.718
47.901
Langfristige Schulden
65.450
75.801
Kurzfristige Schulden
30.976
34.656
Aufwendungen
161.441
179.044
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit mindestens 90 % Zustimmung erforderlich. Bei der derzeitigen und auch im Falle einer sich ändernden Eigentümerstruktur besteht das Risiko von divergierenden Interessen und damit möglichen Konflikten zwischen den Anteilseignern der Alouette.
Gemäß dem bestehenden Eigentümervertrag gibt es Verpflichtungen, die für den laufenden Produktionsbetrieb von essenzieller Bedeutung sind. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtungen könnte zu einem Verlust der Mitbestimmungsrechte führen und eine Haftung der AMAG für mögliche Schäden implizieren. Dies betrifft unter anderem die für die Produktion notwendige anteilige Beschaffung der Tonerde.
At-equity-bilanzierte Gesellschaften
Die Ergebnisse sowie Vermögenswerte des assoziierten Unternehmens werden in den Konzernabschluss unter Anwendung der Equity-Methode einbezogen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten ausgewiesen, die um Veränderungen des Anteils am Reinvermögen nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um Verluste durch Wertminderung angepasst werden. Nähere Erläuterungen finden Sie in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 2.
E Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erstmals verpflichtend oder vorzeitig angewendete Standards
Folgende neue oder überarbeitete Standards des IASB sind seit 1. Jänner 2024 verpflichtend anzuwenden:
› Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Anhangangaben zu Supplier Finance Arrangements
› Änderungen von IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
› Änderungen von IAS 1 Langfristige Schulden mit Covenants
› Änderungen von IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in Sale and Leaseback Transaktionen
Aus den genannten Standardänderungen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr, sie haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im AMAG-Konzern.
Informationen zu den Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) finden sich in Kapitel I Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Punkt 10 Steuern vom Einkommen und Ertrag.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards
Folgende neue oder überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB und Interpretationen des IFRS IC sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht vorzeitig angewendet:
Standard/
Interpretation
Verpflichtende Anwendung
Endorsement Status
Auswirkungen auf den Konzern-abschluss der AMAG
Änderungen zu IAS 21
Auswirkungen von Wechselkursänderungen - Fehlende Austauschbarkeit
01/01/2025
12/11/2024
derzeit keine
Auswirkung
Änderungen zu IFRS 9 und IFRS 7
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
01/01/2026
-
derzeit keine
Auswirkung
Änderungen zu IFRS 9 und IFRS 7
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
01/01/2026
-
derzeit keine
Auswirkung
Jährliche Verbesserungen an den IFRS
Band 11
01/01/2026
-
derzeit keine
Auswirkung
IFRS 18
Darstellung und Offenlegung im Anhang
01/01/2027
-
siehe nachfolgend
IFRS 19
Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben
01/01/2027
-
derzeit keine
Auswirkung
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im Abschluss wird IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen und zu Anpassungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung sowie an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden führen. Die Neugestaltung der Primary Financial Statements sowie neue Anhangangaben sollen zu konsistenter Information sowie erhöhter Vergleichbarkeit der Unternehmensergebnisse führen.
Dazu wird für die Gewinn- und Verlustrechnung eine weitestgehend einheitliche Struktur vorgegeben und geregelt, welche Aufwendungen und Erträge künftig dem betrieblichen Bereich, dem Investiti-onsbereich und dem Finanzierungsbereich zuzuordnen sind.
In der Kapitalflussrechnung entfallen die Ausweiswahlrechte für erhaltene und gezahlte Dividenden und Zinsen und das Betriebsergebnis wird als Startpunkt bei der Anwendung der indirekten Methode festgelegt.
Zur Darstellung unternehmensspezifischer Leistungskennzahlen (sogenannte management-defined performance measures) werden spezifische Anhangangaben vorgeschrieben. Weiters werden detailliertere Regeln und Leitlinien aufgestellt, wie aggregiert bzw. disaggregiert Informationen im Abschluss darzustellen sind.
Die Anwendung ist rückwirkend verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, ein EU-Endorsement ist aktuell noch ausstehend. Eine frühere Anwendung ist zuläs-sig, aber derzeit für den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG nicht geplant.
IFRS 18 kann mögliche Auswirkungen auf die Darstellung und Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung des AMAG-Konzerns haben und auch neue oder geänderte Anhangangaben erforderlich machen. Derzeit werden die konkreten Auswirkungen noch analysiert.
Der AMAG-Konzern geht davon aus, dass sich aufgrund der verbleibenden zukünftig anzuwendenden Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Unternehmensfortführung
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Es gibt keine Anzeichen, um von dieser abzuweichen.
Der Konzern hat zum 31. Dezember 2024 ein Eigenkapital von 740.868 Tsd. EUR. Weiters weist der Konzern einen positiven Geldfluss (siehe Konzern-Kapitalflussrechnung) sowie einen Stand an flüssigen Mitteln von 278.785 Tsd. EUR auf.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Zur übersicht-lichen Darstellung sind in der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals sowie in der Konzern-Kapitalflussrechnung Posten zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.
Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen basieren auf historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten – mit Ausnahme der Wertpapiere und der derivativen Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Mit 30. Juni 2022 erfolgte erstmalig eine Einstufung der Türkei als Hochinflationsland gemäß IAS 29. Zum Bilanzstichtag ist diese Einstufung weiterhin aufrecht, daher werden diese Bestimmungen auf die Umrechnung der Vertriebsgesellschaft Alüminyum Ticaret Limited Şirketi weiterhin angewandt. Für die Berechnung wurde der türkische Tüketici fiyat endeksi (TÜFE) herangezogen. Im Geschäftsjahr 2024 beläuft sich der Effekt in der Gewinn- und Verlustrechnung auf 127 Tsd. EUR (Vorjahr: 150 Tsd. EUR), die daraus resultierende Veränderung des Konzerneigenkapitals beträgt im Geschäftsjahr 2024 4 Tsd. EUR (Vorjahr: 9 Tsd. EUR).
Lang- und kurzfristige Vermögenswerte und Schulden
Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden als kurzfristig eingestuft, jene mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr als langfristig bzw. bei Schulden, wenn AMAG eine Tilgung erst nach 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag leisten muss.
Die Feststellung der Restlaufzeiten erfolgt immer ausgehend von den Rechten am Bilanzstichtag.

F Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen
Bei der Beteiligung an der kanadischen Elektrolyse Aluminerie Alouette Inc., Sept-Îles, erfolgte die Ermessensausübung, ob diese als gemeinschaftliche Tätigkeit (IFRS 11.15) zu klassifizieren ist. Im AMAG-Konzern erfolgte die Klassifizierung im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
› Die zwischen den beteiligten Parteien bestehende Vereinbarung regelt die gemeinschaftliche Ausübung der Führung der Tätigkeit der Alouette.
› Es besteht anteiliges Eigentum der Parteien an sämtlichen Vermögenswerten.
› Die Alouette tätigt Umsätze mit Dritten nur in sehr geringem Umfang und die Parteien sind verpflichtet, die gesamte Produktion anteilig abzunehmen. Darüber hinaus haben sie den Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf der Alouette im Rahmen sogenannter cash calls anteilig zu decken.
› Daher sind die Parteien im Wesentlichen die einzige Quelle von Zahlungsströmen und damit indirekt zur Abdeckung eventuell bestehender Schulden der Alouette verpflichtet.
Diesbezüglich wird auf das Kapitel D Konsolidierungsgrundsätze verwiesen.
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Geldmarktfonds in Höhe von 96.691 Tsd. EUR (Vorjahr: 67.733 Tsd. EUR) enthalten. Die Klassifizierung erfolgte aus den folgenden Gründen: Die veranlagten Mittel können ohne weitere Einschränkungen täglich abgerufen werden, die Geldmarktfonds verfügen über ausreichende Liquidität, um dies zu gewährleisten. Aus der historischen Wertentwicklung ist erkennbar, dass der Wert der Fonds nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegt. Die Fonds investieren ausschließlich in hochqualitative und überwiegend eher kurzfristige Veranlagungen. Weiters dienen diese Veranlagungen nicht als Finanzinvestition, sondern dazu, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von langfristigen physischen Bezugsverträgen für Strom (Power Purchase Agreements), die nicht als Leasingverhältnis zu bilanzieren sind, erfolgt eine Ermessensentscheidung hinsichtlich der Anwendung der own use exemption des IFRS 9. Das Management geht bei folgenden Umständen grundsätzlich von der Anwendbarkeit der own use exemption im Konzernabschluss aus:
› Das Power Purchase Agreement wurde ausschließlich zum Zweck der physischen Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen geschlossen. Dadurch sollen die langfristige Versorgung der Produktion der AMAG mit bestimmten Mengen nachhaltig erzeugter Energie, die Fixierung von Strombeschaffungspreisen und die Erfüllung von Nachhaltigkeits-KPIs des Konzerns erreicht werden.
› Die vertraglichen Regelungen des Power Purchase Agreement mit dem Lieferanten sehen keinen Nettoausgleich der im Rahmen des Vertrages zu liefernden Strommengen über den Strommarkt zur kurzfristigen Gewinnerzielung vor. Es besteht auch die Absicht, sämtliche aus dem Vertrag erhaltene Energie im eigenen Produktionsprozess zu verbrauchen. Die aus dem Power Purchase Agreement bezogenen Energiemengen sind somit integraler Bestandteil des physischen Energiebeschaffungsmanagements des Konzerns.
› Der aus dem einzelnen Power Purchase Agreement bezogene Strom stellt über die gesamte Vertragslaufzeit lediglich einen Bruchteil der insgesamt vom Konzern benötigten Energie dar. Auch in Kombination mit anderen Energiekontrakten über feste Mengen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die vertraglich kontrahierte Energie auch abgenommen und verbraucht wird.
Bei Anwendung der own use exemption werden solche Power Purchase Agreements im Konzernabschluss daher als schwebender Vertrag behandelt, ansonsten erfolgt die Bilanzierung als Derivat nach den Regelungen des IFRS 9. Weitere Angaben zu abgeschlossenen Stromlieferverträgen sind im Abschnitt zu Klimarisiken und Auswirkungen des Klimawandels enthalten.
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die effektiven künftigen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen, was zu wesentlichen Abweichungen im Konzernabschluss führen kann.
Der Vorstand der AMAG Austria Metall AG ist davon überzeugt, angemessene Annahmen getroffen zu haben, sodass der Konzernabschluss in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellt.
Die Schätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen sind mit einer beachtlichen Unsicherheit verbunden und werden daher laufend auf ihre Gültigkeit hinterfragt. Änderungen der Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der diese vorgenommen werden.

Auswirkung makroökonomischer Entwicklungen
Die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen können Auswirkungen auf die Bilanzierung haben. Dies kann insbesondere bei Annahmen im Zusammenhang mit der Wertminderung von Firmenwerten, Beurteilung von Triggering Events in Bezug auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Berechnung von Rückstellungen sowie der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steuern eine Auswirkung haben. Die entsprechenden Analysen wurden durchgeführt:
Aktuell sieht sich der AMAG-Konzern aufgrund des eingetrübten Marktumfeldes sowie der anhaltend geringeren Nachfrage nach Aluminiumprodukten in einzelnen Industrien mit einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld konfrontiert, das sich auf die Finanz- und Ertragslage des AMAG-Konzerns auswirkt. Diesbezüglich sei auch auf die Darstellung der finanziellen Kennzahlen im Konzernlagebericht verwiesen.
Bei den latenten Steueransprüchen erfolgte eine Beurteilung der Verwertbarkeit. Die Steuerplanung basiert auf genehmigten Budgets, diese bilden die entsprechenden makroökonomischen Beurteilungen entsprechend ab. Diesbezüglich wird auf das Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 4 Latente Steueransprüche verwiesen.
Weitere Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf den AMAG-Konzern und seine finanziellen Kennzahlen sind im Konzernlagebericht enthalten.
Klimarisiken und Auswirkungen des Klimawandels
Im Zuge des systematischen Risikomanagements werden seitens AMAG auch klimabezogene Risiken und Chancen laufend evaluiert. Diesbezüglich verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernlagebericht (Risiko- und Chancenbericht).
Gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde auch eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, in der unter anderem die Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet werden. Diese ist in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht zu finden.
Die AMAG bekennt sich klar zum Klimaschutz und zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Für die notwendige Dekarbonisierung aller Prozesse wurde eine Strategie für den Standort Ranshofen (Dekarbonisierungsroadmap) ausgearbeitet, die vor allem auf dem Ausbau der Recyclingkompetenz, der Erhöhung der Energieeffizienz sowie der Substitution von fossilen Energieträgern basiert. Die wesentliche Herausforderung ist die Transformation von konventionellen Energieträgern, welche vorab umfassende Forschungstätigkeiten in den nächsten Jahren bedingt. Wesentlicher Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie ist zudem die Annahme, dass die erforderlichen Mengen an grünem Strom und grünen Brennstoffen wie etwa Wasserstoff von externen Versorgern rechtzeitig, in ausreichender Menge und zu international wettbewerbsfähigen Konditionen bereitgestellt werden. Für nähere Ausführungen zu den einzelnen Maßnahmen verweisen wir auf die Informationen zum Bereich Umwelt (Environment) in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.
Die Klimastrategie für den Standort Kanada, wo der Konzern zusammen mit anderen Unternehmen über eine gemeinschaftliche Vereinbarung eine Elektrolyse betreibt, die bereits jetzt zum Großteil Energie aus erneuerbaren Quellen einsetzt, konzentriert sich vor allem auf die Prozessemissionen, welche durch den Einsatz neuer Technologien zukünftig sukzessive weiter reduziert werden sollen.
Um dem Risiko klimabedingter Lieferschwierigkeiten bestimmter Rohstoffe zu begegnen, werden die physischen Bestände der Vorräte laufend überwacht und bei Bedarf auch strategische Reserven aufgebaut.
Die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz werden auch im Hinblick auf ihre bilanziellen Auswirkungen im AMAG-Konzern laufend evaluiert. Dabei wurden insbesondere die folgenden Aspekte analysiert:
● Nutzungsdauer von Vermögenswerten:
Für die Umsetzung der in der Dekarbonisierungsstrategie festgelegten Maßnahmen werden umfangreiche Investitionen notwendig sein. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist geplant, bestehende Anlagen nach Möglichkeit bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer einzusetzen. Im Zuge der jährlichen Analyse der Nutzungsdauern konnte daher aus heutiger Sicht keine wesentliche Verkürzung der bilanziellen Nutzungsdauer bestehender Anlagen abgeleitet werden.
● Wertminderung von Vermögenswerten:
In den Unternehmensplanungen, welche als Basis für die Wertminderungstests dienen, sind die klimarelevanten Chancen und Risiken anhand der zum Bilanzstichtag verfügbaren Erkenntnisse mittels bestmöglicher Einschätzung berücksichtigt. Dies bezieht sich insbesondere auf die notwendigen Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Aus den derzeitigen Entwicklungen und Maßnahmen wurden keine Indikatoren für potenzielle Wertminderungen bestehender Anlagen identifiziert.
● Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten:
Für Umweltrisiken im Zusammenhang mit Sanierungspflichten aus früheren Nutzungen des Betriebsgeländes wurden, wie auch schon in den Vorjahren, Aufwendungen erfasst bzw. Rückstellungen gebildet. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 12 Übrige Rückstellungen sowie in den Ausführungen zu Eventualverbindlichkeiten. Weitere Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten, konnten zum Bilanzstichtag nicht identifiziert werden. Im Zusammenhang mit personalbezogenen Rückstellungen wurden vergütungsrelevante nicht finanzielle Ziele, wie zum Beispiel spezifische CO2-Emissionen, in den entsprechenden Bonusrückstellungen bewertet und berücksichtigt.
● Bilanzierung von Bezugsverträgen für Strom:
Die Energieversorgung wird zunehmend auf Energie aus erneuerbaren Quellen umgestellt, wofür diverse langfristige Bezugsverträge für Strom abgeschlossen werden, die in den kommenden Perioden je nach Ausgestaltung der Verträge auch bilanzielle Auswirkungen haben können.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein langfristiger Energieliefervertrag zum Bezug von Strom aus neu errichteten Windkraftanlagen abgeschlossen. Der Vertrag sieht vor, dass AMAG ab Mitte 2025 den gesamten in den betreffenden Windkraftanlagen erzeugten Strom in Form einer physischen Lieferung bezieht (physisches Power Purchase Agreement). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und sieht einen nach Lieferjahr gestaffelten Fixpreis je MWh vor. Insgesamt wird aus dem Vertrag eine jährliche Energiemenge in der Größenordnung von rund 20 % des gesamten jährlichen Strombedarfs der AMAG am Standort Ranshofen bezogen. Die jährlichen Aufwendungen werden – auf Basis einer zum aktuellen Zeitpunkt bestmöglichen Schätzung – bei rund 4,7 Mio. EUR liegen. Mit dieser Vereinbarung soll langfristig die Versorgung des Standortes Ranshofen mit nachhaltig erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen sichergestellt werden. Das Management kommt nach einer Analyse der vertraglichen Vereinbarungen zu dem Schluss, dass der Energieliefervertrag im Anwendungsbereich der own use exemption liegt, weshalb dieser im vorliegenden Konzernabschluss als schwebendes Beschaffungsgeschäft bilanziert wird.

Daneben wurde ebenfalls im Geschäftsjahr 2024 ein Energieliefervertrag ohne physische Lieferung (virtuelles Power Purchase Agreement) für Strom aus einem Windpark abgeschlossen. Die virtuelle Lieferung erfolgt dabei in Form eines finanziellen Ausgleichs der Preisdifferenz zwischen dem Spotmarktstundenpreis und einem Fixpreis über die in den Anlagen produzierte Strommenge. Die Laufzeit beträgt weniger als ein Jahr. Der Vertrag wird zum 31. Dezember 2024 als Derivat mit einem Buchwert von -529 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) bilanziert.

Zusätzlich bestehen langfristige Energielieferverträge für den Bezug von Strom aus Wasserkraft. Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu den Leasing-Nutzungsrechten im Kapitel 01 Anlagevermögen verweisen.
● Bilanzierung von Emissionszertifikaten:
Im Konzernabschluss werden der AMAG gratis zugeteilte Zertifikate nach der Net-liability-Methode bilanziert. Demnach wird eine Rückstellung für die Anschaffung zusätzlicher Zertifikate nur dann erfasst, wenn der Umfang der tatsächlichen Emissionen denjenigen der gewährten und nach wie vor gehaltenen Emissionsrechte übersteigt. Gratis zugeteilte Emissionszertifikate werden mit ihren Anschaffungskosten, also Null, angesetzt. Sofern Emissionsrechte von Dritten erworben werden, werden sie unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und mit ihren Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Fair Value bewertet. Zum Abschlussstichtag beträgt der Wert der zugekauften und noch nicht verbrauchten Zertifikate 4.948 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.422 Tsd. EUR). Sofern es künftig zu einer Reduktion bzw. einem schrittweisen Auslaufen der Gratiszuteilung von Zertifikaten kommt und sich dadurch möglicherweise auch die Anschaffungskosten für zugekaufte Zertifikate erhöhen, hat dies demnach eine Erhöhung der bilanziell zu erfassenden Rückstellungen (und ggf. Vermögenswerte) sowie des Aufwandes für den Verbrauch der Zertifikate zur Folge, sofern es nicht zu Einsparungen der Emissionen im selben Ausmaß kommt. Entsprechende Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich künftiger Mehrbelastungen sind in der Planung hinterlegt und werden laufend angepasst.
Physische Klimarisiken wie Hitze- bzw. Kältewellen, Dürre, Sturm, Hochwasser, Starkregen und andere extreme Wettereignisse sowie dauerhaft erhöhte Temperaturen oder auch chronische Hitzewellen werden im Zuge des Risikomanagements laufend evaluiert, bilanzielle Vorsorgen waren dafür aber zum Abschlussstichtag nicht zu bilden.
Das Geschäftsmodell der AMAG kann aus heutiger Sicht unverändert fortgeführt werden.
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des folgenden Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung erforderlich sein wird, sind in folgenden Anhangsangaben enthalten:
Nutzungsdauer Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Hinsichtlich der Veränderung aufgrund von Änderungen der Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird auf das Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 1 verwiesen.

Werthaltigkeit Vermögenswerte
Für die Werthaltigkeit eines Vermögenswertes auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird kontinuierlich überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung gegeben sind, die einen Wertminderungstest erforderlich machen würden. Wesentliche Schätzunsicherheiten können bei der Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung sowie insbesondere auch bei den zugrundeliegenden Planungsrechnungen und der Ableitung der Zinssätze bestehen. Bei den noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer erfolgt der Wertminderungstest zumindest jährlich auch ohne Anhaltspunkt. Diesbezüglich wird auf das Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 1 verwiesen.
Werthaltigkeit finanzieller Vermögenswerte
Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sind insbesondere hinsichtlich der Ausfallswahrscheinlichkeit sowie der Bestimmung der Wertminderung von Forderungen Annahmen zu treffen. Diese erfolgten aufgrund von vergangenheitsbasierten Analysen unter Beachtung von zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen. Siehe dazu weiters unter Kapitel K Finanzinstrumente Abschnitt Kreditrisiken.
Kreditrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Beurteilung der zukünftigen Entwicklungen im Zuge der Einschätzung des Wertberichtigungsbedarfs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde evaluiert. Daraus resultierte bereits in den Vorjahren einerseits eine geänderte höhere Einschätzung der Ausfallswahrscheinlichkeiten sowie eine erhöhte Risikoeinstufung von einzelnen Ländern. Es wurden Aufschläge auf die historischen Ausfallsquoten, gestaffelt nach Überfälligkeiten, ermittelt. Weiters wurde nach unserer Einschätzung für besonders betroffene/kritische Länder ein Aufschlag in die Berechnung einbezogen. Die Risikokategorien blieben unverändert. Zum 31. Dezember 2024 sind daraus 634 Tsd. EUR (Vorjahr: 274 Tsd. EUR) an Wertberichtigungen für Forderungen erfasst. Details zur Bewertung der Wertberichtigung finden Sie unter Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Kreditrisiken.
Leasingverhältnisse
Im Zuge der Bilanzierung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ wurden Annahmen in Bezug auf die Vertragslaufzeit und den verwendeten Diskontierungszinssatz getroffen. Die festgelegte Vertragslaufzeit beinhaltet die unkündbare Laufzeit des Leasingvertrags. Kündigungs- und Verlängerungsoptionen werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn die Ausübung hinreichend sicher eingeschätzt wird und unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung darstellen. Für Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit erfolgt die Festlegung der Nutzungsdauer analog zur Bestimmung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei im Anlagevermögen aktivierten Vermögenswerten. Als Diskontierungszinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten wurde ein laufzeitrelevanter risikoloser Zinssatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Währung und der Bonität des Unternehmens herangezogen.
Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten und Umsatzerlöse
Im Zuge der Anwendung von IFRS 15 wurden bei den variablen Vergütungen (vertraglich vereinbarte Boni und Preisstaffelungen) sowie bei der Abgrenzung der erwarteten Transportkosten aus Kundenverträgen mit der Lieferkondition CIF, CFR oder CIP Schätzungen und Annahmen auf Basis von vergangenheitsbasierten Analysen und unter Beachtung von zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen getroffen. Weitere Erläuterungen finden sich in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 6 und Kapitel I Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Punkt 1.
Cashflow-Hedges
Für die Bilanzierung von Cashflow-Hedge-Beziehungen sind Annahmen vor allem hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit von zukünftigen Umsätzen zu treffen. Hier bestehen Unsicherheiten insbesondere in Bezug auf den zu erwartenden Umfang der zukünftigen Umsätze und der Annahme, dass die erwarteten Zahlungsströme tatsächlich vereinnahmt werden (Ausfallswahrscheinlichkeit).
Eingebettetes Derivat (Stromvertrag Aluminerie Alouette Inc.)
Für die Bilanzierung des eingebetteten Derivats waren ebenfalls Schätzungen vorzunehmen, unter anderem die erwartete Laufzeit betreffend. Es wird, wie auch für den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2023, davon ausgegangen, dass eine Veränderung des aktuellen Stromvertrages vor Vertragsende nicht zu erwarten ist. Dies führt zu einer unveränderten Bilanzierung des eingebetteten Derivats bis zum Vertragsende mit 31. Dezember 2029. Nähere Erläuterungen zum Stromvertrag der Aluminerie Alouette Inc. finden sich in Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Stromvertrag Aluminerie Alouette Inc. (Eingebettetes Dervat).

Latente Steuern
Zur Ermittlung der latenten Steueransprüche sind Annahmen bezüglich des in Zukunft zu versteuernden Einkommens und des Zeitpunkts der Realisierung zu treffen. Diese werden unter der Annahme angesetzt, dass zukünftig ausreichend steuerliches Einkommen zur Verwertung der temporären Differenzen erwirtschaftet wird. Hierzu werden die geplanten operativen Geschäftsergebnisse und die Ergebnisauswirkungen aus der Umkehr von zu versteuernden temporären Differenzen berücksichtigt. Da jedoch die zukünftige Geschäftsentwicklung unsicher ist und sich teilweise der Steuerung des Konzerns entzieht, sind die zu treffenden Annahmen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen mit Unsicherheiten verbunden.
In der AMAG components bestehen nicht verfallbare Verlustvorträge. Die Ermittlung der latenten Steueransprüche auf nicht verfallbare Verlustvorträge erfolgt auf Basis der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre, welche auf eine Steuerplanungsrechnung übergeleitet wird. Auf Basis der aktuellen Steuerplanungsrechnung für die AMAG components werden unter Berücksichtigung der Verlusthistorie für den entsprechenden Zeitraum für Verlustvorträge latente Steuern aktiviert, insoweit ausreichende passive Unterschiedsbeträge für die Verrechnung verfügbar und positive steuerliche Ergebnisse mit hinreichender Gewissheit zu erwarten sind.
Weitere Details sind in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz unter Punkt 4 zu finden.
Personalrückstellungen
Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen, medizinische Vorsorgeleistungen und Jubiläumsgelder sind Annahmen hinsichtlich finanzieller (Abzinsungssatz, Bezugssteigerungen) und demografischer Parameter (Fluktuation, Rechnungsgrundlagen) zu treffen. Der Abzinsungssatz wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Bilanzstichtag für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. In Österreich dienen als Basis die Berechnungstabellen von MERCER Deutschland, in Kanada basiert der Abzinsungssatz auf der „Fiera Capital’s CIA (Canadian Institute of Actuaries) Method Accounting Discount Rate Curve“. Die Bezugssteigerung umfasst, abgeleitet aus der Entwicklung vergangener Jahre, erwartete zukünftige Steigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Karriereentwicklung (ausgenommen Pensionen) jährlich geschätzt werden. Zum 31. Dezember 2024 waren Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen, medizinische Vorsorgeleistungen und Jubiläumsgelder in Höhe von 56.877 Tsd. EUR (Vorjahr: 64.257 Tsd. EUR) bilanziert. Weitere Details sind in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz unter Punkt 11 zu finden.
Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen für sonstige Risiken werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Ressourcenabfluss wahrscheinlich und die voraussichtliche Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag dar. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst. Weitere Details sind in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz unter Punkt 12 zu finden.
Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Rückstellungen für Nachsorge
Eventualverbindlichkeiten gemäß IFRS 3 aus Vorjahren für Umweltnachsorgekosten für Verdachtsflächen bestehen in Höhe von 2.350 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.700 Tsd. EUR).
Im Geschäftsjahr 2024 wurden aufgrund der Umklassifizierung einer Verdachtsfläche die Kriterien für eine Rückstellung nach IAS 37 erfüllt und diese in Höhe von 3.765 Tsd. EUR bilanziert. Der AMAG-Konzern hat die Verpflichtung, die Altlast zu sanieren, daher erfolgte der Ansatz der Rückstellung in Höhe des Barwertes der geschätzten Kosten. Als Zinssatz wurde der laufzeitäquivalente Zinssatz aus der Zinsstrukturkurve „European Government Yield Curve“ auf EURO-Staatsanleihen verwendet. Der Buchwert des langfristigen Teils der Rückstellung beträgt 3.352Tsd. EUR.
Die eingestellten Werte für den verbleibenden Teil der Eventualverbindlichkeit wurden gemäß IFRS 3.56 beibehalten, da zum Bilanzstichtag weder die Voraussetzungen für eine Ausbuchung noch die Kriterien für eine Rückstellung nach IAS 37 vorliegen.
Eventualforderungen werden im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Um sicherzustellen, dass etwaige Entwicklungen im Konzernabschluss angemessen widergespiegelt werden, werden Eventualforderungen laufend beurteilt. Wenn ein Zufluss wirtschaftlichen Nutzens so gut wie sicher geworden ist, werden der Vermögenswert und der diesbezügliche Ertrag im Abschluss des Berichtszeitraums erfasst, in dem die Änderung eintritt.
Der AMAG-Konzern hat die Verpflichtung, Sickerwässer aus einer geschlossenen und abgedichteten Deponie auf vorgegebene Konsenswerte zu reinigen und Deponien zu betreuen. Die Verpflichtungen wurden mit dem Barwert der geschätzten Betriebskosten ermittelt. Als Zinssatz wurde der laufzeitäquivalente Zinssatz aus der Zinsstrukturkurve „European Government Yield Curve“ auf EURO-Staatsanleihen verwendet. Der Buchwert des langfristigen Teils der Rückstellung beträgt 4.994 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.894 Tsd. EUR).
Weitere Details sind in Kapitel L Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Haftungen zu finden.

G SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Geschäftssegmente
Die Gliederung in die Segmente Metall, Gießen, Walzen und Service entspricht der internen Organisations- und Führungsstruktur des Konzerns und ist damit Basis für die Segmentberichterstattung.
In das Segment Metall fallen die Produktion von Primäraluminium, die Steuerung der Metallströme, die Absicherung der operativen AMAG-Gesellschaften gegen das Aluminiumpreisrisiko sowie die Vermarktung des Primäraluminiums.
Das Segment Gießen beinhaltet die Produktion von hochwertigen Aluminiumgusslegierungen aus Aluminiumschrotten, die in der Automobil- und Zuliefererindustrie, im Maschinenbau, in der Elektrotechnik und anderen Branchen ihren Einsatz finden.
In das Segment Walzen fällt die Herstellung hochwertiger Aluminiumwalzprodukte wie Bleche, Bänder und Platten. Diese finden Anwendung in der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie in Sport, Maschinenbau, Transport und Industrie. Weitere Schwerpunkte bilden Glanzqualitäten, Kathodenkomplettelemente für Zinkelektrolysen, lotplattierte Werkstoffe und spezielle Trittbleche sowie hochfeste Legierungen. Abgerundet wird das Portfolio durch Folienvorwalzmaterialien für die Verpackungsindustrie. Weiters ist AMAG components dem Segment Walzen zugeordnet. Diese stellt hochwertige Luftfahrtstrukturteile durch die Bearbeitung und Zerspanung von Platten, Schmiede- und Gussteilen her.
Das Segment Service enthält sämtliche zentral organisierten Dienste und Dienstleistungen für die operativen Bereiche der AMAG am Standort Ranshofen sowie die gesamten Leitungsfunktionen des AMAG-Konzerns. Die Aufgaben erstrecken sich insbesondere auch auf das gesamte Gebäude- und Flächenmanagement am Standort Ranshofen. Die Gebäudewerte und Abschreibungen für die produktionsrelevanten Gebäude sind den Segmenten Gießen und Walzen zugeordnet. Weiters beinhaltet dieses Segment die Ver- und Entsorgung, allgemeine Werksdienste sowie die Materialwirtschaft. Die Umsatzerlöse im Segment Service beziehen sich nur auf Dienstleistungen.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der
AMAG Austria Metall AG liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde.
Die AMAG Austria Metall AG beurteilt die Leistungen der Segmente unter anderem anhand des Absatzes und des Ergebnisses vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie des Ergebnisses vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT).
Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und -schulden umfassen sämtliche Vermögenswerte und Schulden, die auf der Basis der durch die operativen Segmente erstellten und in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse bilanziert werden. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Intersegmentäre Transaktionen
Erträge, Aufwendungen und Ergebnis der einzelnen Segmente beinhalten Verrechnungen zwischen diesen Geschäftssegmenten sowie auch den geografischen Segmenten. Intersegmentäre Verrechnungspreise basieren auf vergleichbaren marktüblichen Bedingungen.
Geschäftssegmente 2024 in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konsolidierung
Konzern
Absatzmenge in Tonnen
126.394
93.208
205.416
0
-34.455
390.563
davon intern1
0
31.901
2.554
0
-34.455
0
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzerlöse
1.050.096
154.478
1.172.052
106.708
-1.034.534
1.448.800
Außenumsatz
311.145
141.328
990.911
5.416
0
1.448.800
Innenumsatz
738.951
13.150
181.141
101.291
-1.034.534
0
Bruttoergebnis vom Umsatz
61.428
13.012
133.547
26.945
-8.367
226.564
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) vor intersegmentären Sondereffekten
76.941
7.019
96.173
-951
-16
179.165
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
76.941
7.019
96.173
-52.051
51.084
179.165
Abschreibungen²
28.002
2.242
65.809
6.015
-11
102.056
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) vor intersegmentären Sondereffekten
48.939
4.777
30.364
-6.966
-5
77.109
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
48.939
4.777
30.364
-58.066
51.095
77.109
Zinserträge
9.835
22
395
21.536
-23.397
8.391
Zinsaufwendungen
-4.611
-109
-21.946
-18.152
23.397
-21.420
Zinsergebnis
5.224
-87
-21.551
3.384
0
-13.029
Sonstiges Finanzergebnis
1.767
0
127
26.881
-26.800
1.974
Finanzergebnis
6.991
-87
-21.424
30.265
-26.800
-11.056
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) vor intersegmentären Sondereffekten
55.930
4.690
8.939
23.299
-26.805
66.053
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
55.930
4.690
8.939
-27.801
24.295
66.053
Ertragsteuern
-13.294
-1.051
-9.993
17.084
-15.601
-22.854
Ergebnis nach Ertragsteuern vor intersegmentären Sondereffekten
42.636
3.638
-1.053
40.383
-42.405
43.199
Ergebnis nach Ertragsteuern
42.636
3.638
-1.053
-10.717
8.695
43.199
 
 
 
 
 
 
 
Bilanz
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
552.079
51.952
838.364
929.762
-621.568
1.750.590
Segmentschulden
260.644
25.564
630.207
592.773
-499.467
1.009.721
Andere Informationen
 
 
 
 
 
 
Investitionen (ohne Finanzanlagen)
33.936
3.687
31.860
15.991
-16
85.458
Durchschnittliche Mitarbeiter:innen (FTE)
203
123
1.694
216
0
2.237
1 Interne Mengen enthalten Umarbeitungsmengen im Segment Gießen.
2 Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2024 beinhalten im Segment Walzen die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components gem. IAS 36 in Höhe von 13.200 Tsd. EUR.
Geschäftssegmente 2023 in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konsolidierung
Konzern
Absatzmenge in Tonnen
126.521
94.485
204.794
0
-30.402
395.398
davon intern*
0
29.821
581
0
-30.402
0
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzerlöse
1.038.055
165.754
1.175.439
119.880
-1.039.955
1.459.172
Außenumsatz
308.279
153.767
991.611
5.515
0
1.459.172
Innenumsatz
729.776
11.987
183.828
114.365
-1.039.955
0
Bruttoergebnis vom Umsatz
56.114
15.491
165.275
20.286
-15.597
241.568
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
67.678
10.975
114.982
-5.206
0
188.429
Abschreibungen
26.625
2.247
51.081
6.035
0
85.988
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
41.052
8.729
63.902
-11.242
0
102.441
Zinserträge
8.699
33
439
22.181
-21.839
9.513
Zinsaufwendungen
-4.688
-124
-20.089
-18.452
21.842
-21.512
Zinsergebnis
4.011
-91
-19.651
3.729
3
-11.999
Sonstiges Finanzergebnis
-494
0
151
27.140
-27.080
-284
Finanzergebnis
3.517
-91
-19.500
30.869
-27.077
-12.283
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
44.569
8.637
44.402
19.627
-27.077
90.158
Ertragsteuern
-11.813
-2.012
-10.179
233
0
-23.770
Ergebnis nach Ertragsteuern
32.756
6.626
34.223
19.861
-27.077
66.388
 
 
 
 
 
 
 
Bilanz
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
531.215
53.157
821.986
839.743
-625.913
1.620.188
Segmentschulden
302.925
29.715
584.653
448.734
-492.117
873.909
Andere Informationen
 
 
 
 
 
 
Investitionen (ohne Finanzanlagen)
31.789
4.111
47.609
13.347
0
96.857
Durchschnittliche Mitarbeiter:innen (FTE)
207
123
1.694
207
-0
2.231
* Interne Mengen enthalten Umarbeitungsmengen im Segment Gießen.
Geografische Segmente 2024 in Tsd. EUR
Produktionsstandort
Österreich/Deutschland
Produktionsstandort
Kanada
Summe
Konsolidierung
Konzern
Umsatzerlöse
 
 
 
 
 
Absatzmarkt Österreich*
153.056
307.680
460.736
-307.680
153.056
Absatzmarkt Europa
840.669
0
840.669
0
840.669
Sonstige Absatzmärkte
460.417
-5.342
455.075
0
455.075
 
1.454.142
302.338
1.756.480
-307.680
1.448.800
Ergebnis
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
120.097
59.068
179.165
0
179.165
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
46.022
31.086
77.109
0
77.109
Bilanz
 
 
 
 
 
Langfristiges Segmentvermögen
605.507
125.427
730.934
0
730.934
Geografische Segmente 2023 in Tsd. EUR
Produktionsstandort
Österreich/Deutschland
Produktionsstandort
Kanada
Summe
Konsolidierung
Konzern
Umsatzerlöse
 
 
 
 
 
Absatzmarkt Österreich*
199.399
304.914
504.313
-304.914
199.399
Absatzmarkt Europa
805.993
0
805.993
0
805.993
Sonstige Absatzmärkte
461.047
-7.267
453.780
0
453.780
 
1.466.440
297.647
1.764.087
-304.914
1.459.172
Ergebnis
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
132.544
55.885
188.429
0
188.429
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
73.163
29.278
102.441
0
102.441
Bilanz
 
 
 
 
 
Langfristiges Segmentvermögen
628.902
112.239
741.141
0
741.141
*Die anteilige Produktion an der kanadischen Elektrolyse wird an die österreichische Metallmanagement-Gesellschaft verkauft, die ihrerseits das Aluminium weiterveräußert.
Die Zuordnung der Umsätze zu den jeweiligen Absatzmärkten erfolgt aufgrund des Sitzes der Kunden.
H Erläuterungen zur Konzernbilanz
01) Anlagevermögen
Konzernanlagespiegel
Entwicklung Anschaffungswerte
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2024
32.368
345.897
1.157.728
79.430
56.860
1.639.914
Differenzen aus Währungsumrechnungen
292
3.244
23.087
354
517
27.202
Zugänge
5.436
15.329
42.124
9.334
13.236
80.023
Abgänge
-13
-640
-23.697
-3.939
-257
-28.534
Umbuchungen
-2
2.767
46.699
1.913
-51.378
2
Stand 31.12.2024
38.081
366.596
1.245.942
87.092
18.978
1.718.607
Entwicklung Anschaffungswerte
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2023
27.526
331.464
1.118.181
74.188
54.845
1.578.678
Differenzen aus Währungsumrechnungen
-165
-1.777
-12.388
-151
-357
-14.674
Zugänge
4.950
11.021
42.460
7.272
31.154
91.906
Abgänge
-34
-2.012
-11.490
-2.287
-117
-15.906
Umbuchungen
91
7.201
20.965
408
-28.665
-91
Stand 31.12.2023
32.368
345.897
1.157.728
79.430
56.860
1.639.914

Entwicklung Abschreibungen
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2024
14.512
139.825
722.274
54.250
280
916.629
Differenzen aus Währungsumrechnungen
178
2.309
17.325
231
0
19.865
Zugänge
6.191
14.602
72.349
7.492
243
94.686
Abgänge
-6
-432
-22.243
-3.626
0
-26.301
Stand 31.12.2024
20.875
156.304
789.705
58.348
523
1.004.879
Entwicklung Abschreibungen
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2023
12.449
132.936
675.153
49.610
280
857.978
Differenzen aus Währungsumrechnungen
-88
-1.261
-9.385
-118
0
-10.765
Zugänge
2.165
9.770
67.317
6.983
0
84.070
Abgänge
-15
-1.619
-10.811
-2.224
0
-14.654
Stand 31.12.2023
14.512
139.825
722.274
54.250
280
916.629
Buchwerte
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Anschaffungswerte 31.12.2024
38.081
366.596
1.245.942
87.092
18.978
1.718.607
Kumulierte Abschreibung 31.12.2024
20.875
156.304
789.705
58.348
523
1.004.879
Buchwerte 31.12.2024
17.206
210.292
456.237
28.745
18.455
713.728
Buchwerte 31.12.2023
17.856
206.072
435.454
25.180
56.580
723.285
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 2 bis 25 Jahren. Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung überprüft.
Immaterielle Vermögenswerte betreffen entgeltlich erworbene gewerbliche Schutz-, Konzessions-, Marken- und sonstige Rechte, Lizenzen, Patente und Software.
Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.
Werthaltigkeitstest:
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts in Höhe von 4.515 Tsd. EUR erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components.
Als Basis des Werthaltigkeitstests nach IAS 36 diente eine aktuelle strategische Unternehmensplanung für die Jahre 2025 bis 2029. In diesen Plänen werden die aktuellen ökonomischen Rahmenbedingungen, das wirtschaftliche Umfeld sowie die aktuellen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der Märkte – insbesondere in der Flugzeugindustrie – berücksichtigt. Dabei finden auch externe Markteinschätzungen Berücksichtigung.
Der daraus entwickelte Werthaltigkeitstest zur Schätzung des Nutzungswertes (value-in-use) wird im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode entwickelt, wobei der erzielbare Betrag wesentlich vom verwendeten Diskontierungszinssatz (WACC) sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung (Detailplanungszeitraum) und in der ewigen Rente abhängt. Zusätzlich sind in die Schätzung des Nutzungswertes Synergie-Effekte aus dem Konzern miteingeflossen. Um den Unsicherheiten in der zukünftigen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden Planungsabschläge berücksichtigt. In der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 1,0 % eingearbeitet, um das langfristige Wachstum in der Luftfahrtbranche abzubilden.
Die Schätzung des Nutzungswertes wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes nach Steuern von 7,94 % (Vorjahr: 8,18 %) ermittelt. Es wurde ein Steuersatz von 29 % angesetzt.
Der Werthaltigkeitstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components führte zu einer Abwertung in Höhe von 13.200Tsd. EUR, die sich wie folgt verteilt:
in Tsd. EUR
2024
2023
Firmenwert
4.515
0
Grundstücke und Bauten
4.059
0
Technische Anlagen und Maschinen
3.789
0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
595
0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
243
0
Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components
13.200
0
Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit der Wertminderung der Sachanlagen in Höhe von 2.533 Tsd. EUR wurden mangels Aussicht auf Verwertbarkeit nicht angesetzt.
Eine Erhöhung der geplanten Ergebnisse (EBIT) um 10 % würde eine Wertminderung in Höhe von lediglich 6.700 Tsd. EUR ergeben, eine Reduktion der geplanten Ergebnisse um 10 % würde hingegen eine Wertminderung in Höhe von 19.700 Tsd. EUR ergeben.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen aktiviert.
Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Importzölle und nicht refundierbare Steuern sowie all jene direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen.

Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer:
Nutzungsdauern im Konzern
 
Geschäfts-/Fabrikgebäude und andere Baulichkeiten
5 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
2 bis 50 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2 bis 20 Jahre
Die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die angewendete Abschreibungsmethodik werden periodisch darauf überprüft, ob diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen der Anlagen entsprechen. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen.
Die Herstellungskosten von Sachanlagen beinhalten direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungskosten werden nicht aktiviert.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils eines Vermögensgegenstandes, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Ansonsten werden die Ersatz- und Wartungsgeräte unter den Vorräten bilanziert.
Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, werden solche Teile als gesonderte Vermögenswerte mit spezifischer Nutzungsdauer bzw. Abschreibung erfasst. Bei Durchführung einer Großinspektion werden die Kosten entsprechend im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung des Vermögenswertes nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Siehe dazu auch Punkt 12.
Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Reparaturen, Wartungen und Überholungskosten, werden grundsätzlich als Aufwand verrechnet.
Ist es wahrscheinlich, dass die nachträglichen Aufwendungen zu weiteren zukünftigen wirtschaftlichen Vorteilen aus der Nutzung des Vermögenswertes führen, werden sie aktiviert.
Leasing-Nutzungsrechte
Seit dem 1. Jänner 2019 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten.
Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeit aktiviert - gegebenenfalls angepasst um anfängliche direkte Kosten sowie Leasingzahlungen, die am oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasinggeber geleistet wurden, abzüglich jeglicher vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize. Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Die festgelegte Vertragslaufzeit beinhaltet die unkündbare Laufzeit des Leasingvertrags. Kündigungs- und Verlängerungsoptionen werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn die Ausübung hinreichend sicher eingeschätzt wird und unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung darstellen.

Die folgende Tabelle zeigt die Nutzungsrechte an Vermögenswerten, die im Rahmen eines Leasings im Sachanlagevermögen bilanziert sind:
Nutzungsrechte in Tsd. EUR
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachanlagen
Anschaffungswerte 31.12.2024
9.860
1.954
620
12.433
davon Zugänge
2.597
49
252
2.898
Kumulierte Abschreibung
4.224
848
239
5.311
Buchwerte 31.12.2024
5.636
1.106
381
7.123
Buchwerte 31.12.2023
4.364
1.495
207
6.066
Die jährliche Abschreibung der Nutzungsrechte verteilt sich wie folgt:
Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Tsd. EUR
2024
2023
Grundstücke und Bauten
1.287
965
Technische Anlagen und Maschinen
265
234
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
87
100
 
1.639
1.299
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich folgende Darstellung:
Leasing in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Tsd. EUR
2024
2023
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen
308
604
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte
1.647
1.438
Andere Aufwendungen aus Leasingverträgen (Nebenkosten)
131
35
Aufwendungen für variable Leasingraten
3.650
354
 
5.736
2.431
Der AMAG-Konzern ist Leasingnehmer insbesondere bei der Miete von Büro- und Lagerflächen, Grundstücken und Produktionsgebäuden, Produktionsmaschinen, Transportcontainern, Stapler, Tanks (unter anderem für Flüssiggas in Kanada) und beim Leasing von Fahrzeugen.
Angaben zu den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten finden sich unter Punkt 13.
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von der Anwendungserleichterung Gebrauch gemacht und es werden die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (großteils Verwaltungsaufwendungen) erfasst.
Als Leasinggegenstände von geringem Wert werden im AMAG-Konzern Leasinggegenstände mit einem Anschaffungsneuwert von bis zu 5 Tsd. EUR eingestuft. Dies betrifft insbesondere die Anlagenklassen Telefone, Kopiergeräte und Drucker.
Die Bilanzierungsregeln des IFRS 16 werden nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten werden voneinander getrennt dargestellt. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.
Restwertgarantien sowie mit Leasingverhältnissen verbundene Beschränkungen oder Zusagen sind nicht relevant. Zusätzliche Zahlungen aus Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden nicht erwartet.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden langfristige Energielieferverträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren für den Bezug von Strom aus Wasserkraft ab dem 1. Jänner 2024 im Ausmaß von maximal rund 15% des jährlichen Strombedarfes am Standort Ranshofen abgeschlossen, die als Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 klassifiziert werden. Die zu leistenden Zahlungen sind von den erzeugten Strommengen abhängig und werden daher als variable Leasingzahlungen - ohne Bilanzierung eines Nutzungsrechtes bzw. einer Leasingverbindlichkeit - laufend als Leasingaufwand in der GuV erfasst.
Die geplanten variablen Leasingzahlungen aus dem Power Purchase Agreement (PPA) Wasser belaufen sich auf 21.239 Tsd. EUR in den nächsten 5 Jahren (Vorjahr: 0 Tsd. EUR), die geplanten variablen Leasingzahlungen betreffend die Photovoltaikanlage betragen in den nächsten 5 Jahren 3.822 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.123 Tsd. EUR).
Die möglichen zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse aus nicht berücksichtigten Verlängerungsoptionen in den nächsten Jahren beziehen sich auf Optionen bei Grundstücks- und Gebäudemieten:
Leasingzahlungen aus nicht ausgeübten Verlängerungsoptionen in Tsd. EUR
2024
2023
bis 5 Jahre
0
0
über 5 Jahre
6.020
6.020
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen ist zum 31. Dezember 2024 wie auch im Vorjahr nicht hinreichend sicher.
In die Berechnung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden die Faktoren Währung, wirtschaftliches Umfeld und Laufzeit sowie die Bonität miteinbezogen.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sie werden bis zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft des jeweiligen Vermögenswertes nicht planmäßig abgeschrieben.
Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen und Zuschreibungen
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte überprüft, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört.
Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Hinsichtlich der im Geschäftsjahr 2024 vorgenommenen Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert“ verwiesen.
Spezialersatzteile
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Spezialersatzteile in Höhe von 149 Tsd. EUR (Vorjahr: 142 Tsd. EUR) aktiviert.
Verpflichtungen aus Anlageninvestitionen
Die Verpflichtungen aus Anlageninvestitionen belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf 25.638 Tsd. EUR (Vorjahr: 24.760 Tsd. EUR).
02) Nach der Equity-Methode bilanzierte Gesellschaften
Buchwert Equity-Beteiligungen in Tsd. EUR
2024
2023
Nettobuchwert zum 1.1.
1.541
1.516
Anteiliges Jahresergebnis laufend
115
140
Anteiliges sonstiges Ergebnis
5
-15
Ausschüttungen
0
-100
Nettobuchwert zum 31.12
1.661
1.541
Die 25,1 %ige Beteiligung an der Speditionsservice Ranshofen GmbH (SSR) wird als at-equity-Beteiligung erfasst. Die SSR führt die Zoll- und Speditionsabwicklung für den Standort Ranshofen durch. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Ranshofen und der Bilanzstichtag der Gesellschaft ist der 31. Dezember.
Nachfolgend finden Sie die Finanzinformationen der Gesellschaft in zusammengefasster Form:
Zusammengefasste Finanzinformationen
der Equity-Beteiligung in Tsd. EUR
2024
2023
Kurzfristige Vermögenswerte
6.609
5.332
Langfristige Vermögenswerte
5.403
5.636
Nettoreinvermögen
6.616
6.139
Kurzfristige Schulden
4.598
4.031
Langfristige Schulden
798
799
Umsatzerlöse
8.734
8.309
Ergebnis nach Steuern
458
557
Sonstiges Ergebnis
20
-59
Gesamtergebnis
477
498
Ausschüttungen
0
400
Die auf das anteilige Ergebnis entfallenden latenten Steuern wurden nicht bilanziert, da die AMAG die entsprechende Umkehrung selbst steuern kann und diese aus derzeitiger Sicht nicht gegeben ist.
03) Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Finanzanlagen umfassen zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere und nicht konsolidierte Beteiligungen sowie die Beteiligung an der unitIT Dienstleistungs GmbH & Co KG.
Im Zuge des erstmaligen Ansatzes wurde das Wahlrecht ausgeübt, die Bewertung im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die Option wurde ausgeübt, da die Finanzinstrumente strategische Investitionen darstellen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden.
Hinsichtlich der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte, die Fremdkapitalinstrumente sind, kommt das Geschäftsmodell „Halten“ zur Anwendung, diese sind daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Sonstige langfristige Vermögenswerte und
Finanzanlagen in Tsd. EUR
2024
2023
Langfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
2.677
8.993
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere
1.832
1.691
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere
10.413
9.994
Sonstige langfristige Vermögenswerte
1.867
1.446
 
16.788
22.124
Details zu den Derivaten finden Sie unter Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Derivative Finanzinstrumente.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere beinhalten Anteile an drei Gesellschaften mit einem Beteiligungsausmaß von weniger als 20 %.
In der Position „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere“ sind Geldmarktfonds enthalten, die aufgrund der Veranlagungsstruktur die Kriterien der Zahlungsmitteläquivalente nicht erfüllen.
In den sonstigen langfristigen Vermögenswerten sind Ansprüche an Versicherungen für versicherte Forderungen an im Ausgleichs- oder Konkursverfahren befindliche Kunden, verbindliche Zusagen für staatliche Förderungen in Höhe von 752 Tsd. EUR (Vorjahr: 231 Tsd. EUR) sowie nicht konsolidierte Beteiligungen enthalten.
04)
Latente Steueransprüche
Latente Steueransprüche in Tsd. EUR
2024
2023
Latente Steueransprüche erfolgswirksam
-2.730
-603
Latente Steueransprüche erfolgsneutral
7.009
9.978
 
4.279
9.376
Latente Steuern werden unter Anwendung der Balance Sheet Liability-Methode errechnet. Sie spiegeln die Steuereffekte der temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden zum einen und den auf den jeweiligen steuerlichen Vorschriften basierenden Werten zum anderen wider. Bei der Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag in der Periode gültig sein werden, in welcher die Realisierung der latenten Steuern erwartet wird. Latente Steuerabgrenzungen werden für alle temporären Differenzen gebildet, die zu latenten Steuerschulden führen. Latente Steueransprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftig ausreichend steuerbare Gewinne vorhanden sein werden, um die aktive Steuerabgrenzung zu verwenden. Zu diesem Zweck wird zu jedem Bilanzstichtag der Buchwert der gebildeten aktiven Steuerabgrenzung neu eingeschätzt. Gegebenenfalls wird der Buchwert latenter Steueransprüche in jenem Ausmaß wertberichtigt, in dem es nicht länger wahrscheinlich ist, dass in Zukunft genügend steuerbare Gewinne zur Verwendung der latenten Steueransprüche vorhanden sein werden.
Es bestehen latente Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von 1.599 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.386 Tsd. EUR), die aus Verlusten der AMAG-Steuergruppe in Höhe von 6.713 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) sowie Vorgruppenverlusten in Höhe von 234 Tsd. EUR (Vorjahr: 244 Tsd. EUR) resultieren, bei denen aufgrund der Steuerplanungen Aussicht auf Verwertbarkeit besteht.
Per 31. Dezember 2024 wurden für die AMAG components gemäß IAS 12.36 (a) latente Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe der vorhandenen latenten Steuerschulden von 3.384 Tsd. EUR gebildet und in der Konzernbilanz saldiert dargestellt. Darüberhinausgehende latente Steueransprüche auf Verlustvorträge wurden mangels Aussicht auf Verwertbarkeit nicht angesetzt. Im Vorjahr waren auf als verwertbar eingeschätzte Verlustvorträge der AMAG components in Höhe von 11.389 Tsd. EUR latente Steueransprüche in Höhe von 3.331 Tsd. EUR enthalten.
Mangels Aussicht auf Verwertbarkeit wurden somit für Verlustvorträge in Deutschland in Höhe von 20.439 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.812 Tsd. EUR) keine latenten Steueransprüche bilanziert. Weiters wurden latente Steueransprüche in Höhe von 5.223 Tsd. EUR auf temporäre Differenzen der AMAG components per 31. Dezember 2024 ebenfalls mangels Aussicht auf Verwertbarkeit nicht angesetzt. In Österreich wurden für offene Siebentel auf die Abwertung von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 15.772 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.282 Tsd. EUR) keine latenten Steueransprüche bilanziert.
Die nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Im Berichtsjahr wurde außerdem eine Saldierung der latenten Steuern auf Ebene der Steuergruppe AMAG components in Höhe von 3.384 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.775 Tsd. EUR) vorgenommen. Die Saldierung in der Steuergruppe der AMAG Austria Metall AG beträgt 25 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.182 Tsd. EUR).
Latente Steuern werden direkt erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, und diese Steuer in derselben oder in einer anderen Periode mit dem Eigenkapital verrechnet oder diesem gutgeschrieben wird.
 
Latente Steuern 2024
Latente Steuern 2023
Latente Steuern in Tsd. EUR
Aktiva
Passiva
Aktiva
Passiva
Sachanlagen
0
27.249
0
24.649
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
0
3.896
2
5.451
Vorräte
2.457
3.780
3.244
1.552
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
9.465
24.366
12.527
11.609
Verlustvortrag
4.983
0
3.386
0
Rückstellungen
12.458
2.985
14.776
4.140
Verbindlichkeiten
26.810
7.213
21.661
6.955
 
56.174
69.488
55.595
54.356
Aufrechnung gegenüber derselben Steuerbehörde
51.895
51.895
46.219
46.219
Saldierte latente Steueransprüche und Steuerschulden
4.279
17.594
9.376
8.137
Die Entwicklung und die Aufteilung der Veränderungen der latenten Steuern in ergebniswirksame und ergebnisneutrale Komponenten zeigt folgende Darstellung:
Veränderung latenter Steuern in Tsd. EUR
Latente Steueransprüche
Latente Steuerschulden
Stand zum 01.01.2023
17.167
4.845
Ergebniswirksame Veränderungen
4.727
5.995
Ergebnisneutrale Veränderungen
-8.184
1.246
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe
-377
8
Saldierung auf Steuergruppenebene
-3.957
-3.957
Stand zum 31.12.2023
9.375
8.136
Ergebniswirksame Veränderungen
-5.881
8.917
Ergebnisneutrale Veränderungen
3.858
3.896
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe
286
4
Saldierung auf Steuergruppenebene
-3.359
-3.359
Stand zum 31.12.2024
4.279
17.594
05)
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt für jederzeit austauschbare Vorräte, die zum Verbrauch bestimmt sind, mittels Verbrauchsfolgeverfahren (Durchschnittsmethode, First-in-first-out-Verfahren). Vorräte, die normalerweise nicht austauschbar sind, werden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungspreis unter dem Buchwert liegt. In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist ein im Geschäftsjahr 2022 als kurzfristig risikomitigierende Maßnahme erworbener Erdgasvorrat enthalten.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden auf Basis der Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert aktiviert. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht berücksichtigt. Der Nettoveräußerungswert ist der im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufspreis abzüglich der geschätzten noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Der Aluminiumpreis-Anteil der Vorräte, welcher als Fair Value-Hedge designiert wurde, wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Befindet er sich in keiner Hedge-Beziehung, wird er mit den Anschaffungskosten bewertet. Ist der Nettoveräußerungswert (durchschnittlicher Wert der Kundenaufträge) zum Bilanzstichtag niedriger, so wird dieser angesetzt.
Vorräte in Tsd. EUR
2024
2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
249.609
259.989
Unfertige Erzeugnisse
89.696
79.412
Fertige Erzeugnisse
114.540
93.488
Handelswaren
326
214
 
454.171
433.103
In dieser Position sind Wertberichtigungen in Höhe von 46.292 Tsd. EUR (Vorjahr: 45.862 Tsd. EUR) enthalten. Von der Veränderung der Wertberichtigung entfallen 2.006 Tsd. EUR (Vorjahr: 12.618 Tsd. EUR) auf Zuführungen und 1.719 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.493 Tsd. EUR) auf Verbräuche, der Rest betrifft im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen.
In der Berichtsperiode wurden aus den Vorräten 790.235 Tsd. EUR (Vorjahr: 792.428 Tsd. EUR) ergebniswirksam erfasst, davon entfallen 785.590 Tsd. EUR (Vorjahr: 789.334 Tsd. EUR) auf die Umsatzkosten.
06) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden erstmalig mit dem Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und in weiterer Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle, ausgewiesen. Siehe dazu auch Kapitel K Finanzinstrumente.
Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Vertraglich vereinbarte Boni und Preisstaffelungen, welche den Transaktionspreis vermindern, werden als variable Vergütungen nach IFRS 15 behandelt und mit den zugehörigen Kundenforderungen saldiert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Tsd. EUR
2024
2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
192.659
153.839
Sonstige Forderungen
28
22
 
192.687
153.862
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Wertberichtigungen in Höhe von 634 Tsd. EUR gebildet (Vorjahr: 274 Tsd. EUR). Details zur Bewertung der Wertberichtigung finden Sie unter Kapitel K
Finanzinstrumente im Abschnitt Kreditrisiken.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen per 31. Dezember 2024 sind Forderungen gegenüber Alouette-Partnern in Höhe von 11.584 Tsd. EUR enthalten, welche im Vorjahr mit einem Wert von 16.071 Tsd. EUR in den sonstigen Forderungen und Anzahlungen ausgewiesen wurden.
07)
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Tsd. EUR
2024
2023
Sonstige Forderungen und Anzahlungen
39.344
46.250
Kurzfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
25.960
39.511
Finanzforderungen schwebende Gelder
0
218
Forderungen Margin Calls
1.810
0
 
67.114
85.979
In den sonstigen Forderungen und Anzahlungen sind Forderungen aus Sozialversicherung und Steuern in Höhe von 19.350 Tsd. EUR (Vorjahr: 11.296 Tsd. EUR), kurzfristige Forderungen aus staatlichen Zuschüssen in Höhe von 2.738 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.186 Tsd. EUR), Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 3.689 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.608 Tsd. EUR), kurzfristige Emissionszertifikate in Höhe von 4.948 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.422 Tsd. EUR) und Firm commitments in Höhe von 135 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.295 Tsd. EUR) enthalten.
Im Vorjahr waren in den sonstigen Forderungen und Anzahlungen Forderungen gegenüber Alouette-Partnern in Höhe von 16.071 Tsd. EUR enthalten, die ab dem Geschäftsjahr 2024 in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden.
Details zu den Derivaten und Firm commitments finden Sie unter Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Derivative Finanzinstrumente.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Werte vor und nach Saldierung.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden
2024 in Tsd. EUR
vor
Saldierung
Saldierung
nach
Saldierung
Kurzfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
33.781
-7.821
25.960
Kurzfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
64.957
-7.821
57.136
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden
2023 in Tsd. EUR
vor
Saldierung
Saldierung
nach
Saldierung
Kurzfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
56.055
-16.544
39.511
Kurzfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
56.987
-16.544
40.442
Eine Saldierung erfolgt, wenn entsprechende Vereinbarungen mit den Geschäftspartnern vorliegen. Es werden nur Derivate berücksichtigt, die sich in keiner Hedge-Beziehung befinden und zudem wird sichergestellt, dass nur die Bewertung je Broker, je Liefertermin und je Währung herangezogen wird.
08) Vertragsvermögenswerte
Vertragsvermögenswerte in Tsd. EUR
2024
2023
Stand zum 1.1.
2.403
2.419
Zeitraumbezogene Umsatzerlöse
2.627
2.403
Umgliederung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
-2.403
-2.419
Stand zum 31.12.
2.627
2.403
Vertragsvermögenswerte beinhalten die zeitraumbezogen realisierten Umsatzerlöse aus Aufträgen über kundenspezifische Erzeugnisse, deren alternative Nutzungsmöglichkeit vertraglich beschränkt ist und für die ein jederzeitiger Zahlungsanspruch hinsichtlich der bereits erbrachten Leistung besteht.
09) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Barbestände und kurzfristige Kapitalanlagen sowie bestimmte Geldmarktveranlagungen erfasst.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Erleichterung, auf eine Analyse der Verschlechterung des Bonitätsrisikos zu verzichten, wenn den Banken zum Stichtag ein geringes Bonitätsrisiko beigemessen wird, wird für sämtliche Bankguthaben in Anspruch genommen, da die entsprechenden Banken ein Rating der Kategorie „Investmentgrade“ und damit ein geringes Bonitätsrisiko aufweisen.
Die Buchwerte entsprechen den Marktwerten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
in Tsd. EUR
2024
2023
Kassa
17
41
Kontokorrentguthaben
73.650
35.777
Geldmarktveranlagung
205.118
133.119
 
278.785
168.937
Diese Bilanzpositionen entsprechen den Zahlungsmittelbeständen am Anfang und am Ende der Periode in der Konzern-Kapitalflussrechnung. Siehe dazu auch Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen.

10) Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in einer separaten Aufstellung (Entwicklung des Konzerneigenkapitals) dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital umfasst ausschließlich Stammaktien, die dieselben Rechte verbriefen und zur Gänze ausgegeben sind.
Das Grundkapital setzt sich aus 35.264.000 nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie zusammen. Alle Anteile sind zur Gänze einbezahlt und befinden sich im Umlauf.
Kapitalrücklagen
In den Kapitalrücklagen sind Zuschüsse von Gesellschaftern und Zahlungen der Aktionär:innen anlässlich der Ausgabe von Aktien sowie Auswirkungen aus Umgründungen enthalten.
Die Kapitalrücklagen betragen 377.661 Tsd. EUR, sie entfallen mit 94.752 Tsd. EUR auf gebundene und mit 282.909 Tsd. EUR auf nicht gebundene Kapitalrücklagen. Gegenüber dem Vorjahr gab es keine Veränderung.
Hedgingrücklage
Die Hedgingrücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus einem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst. Die Veränderung der Rücklage im Berichtsjahr ist vor allem auf die Entwicklung des US-Dollar-Kurses sowie die Bewertung des eingebetteten Derivats zurückzuführen.
Zeitwertrücklage
In der Zeitwertrücklage erfolgt die ergebnisneutrale Erfassung der Zeitwertänderungen von Optionen.
Neubewertungsrücklage
Die Anpassungen der Beteiligungen an den beizulegenden Zeitwert werden in der Neubewertungsrücklage erfasst. Auch bei Abgang des entsprechenden Finanzinstruments erfolgt keine Realisierung über die Gewinn- und Verlustrechnung.
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie bei Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in dieser Position erfasst.
Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung
Die Rücklagen für Währungsumrechnung dienen der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen. Die Veränderung der Rücklage im Berichtsjahr ist vor allem auf die Entwicklung des US-Dollar-Kurses zurückzuführen.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen beinhalten die kumulierten Jahresergebnisse aus Vorjahren und des laufenden Jahres.
Vom Unternehmen wurde im Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 52.896 Tsd. EUR bzw. 1,50 EUR je Aktie (Vorjahr: 52.896 Tsd. EUR bzw. 1,50 EUR je Aktie) ausbezahlt.
Vom Vorstand wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Mutterunternehmens eine Dividende von 1,20 EUR je Aktie auszuschütten.
Genehmigte Anteile
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 22. September 2025
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2020). Das gesetzliche Bezugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 21. Juli 2020 wurde der Vorstand gemäß § 174 Abs.2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses Beschlusses, sohin bis zum 21. Juli 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben (Wandelschuldverschreibung 2020). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wandelschuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter
finanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Bezugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs.2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber:innen lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Hauptversammlung vom 21. Juli 2020 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandelschuldverschreibungsbedingungen.
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 20. April 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21. Juli 2020, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 20. April 2022 gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21. Juli 2020, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktieninhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 sowie Abs. 1a und 1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 – ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters für die Dauer von 5 Jahren ab dem 11. April 2024 ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 – für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Beschränkungen
Dem Vorstand sind nach interner Prüfung keine Beschränkungen iSd § 243a Abs. 1 Z2 UGB bekannt.
Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
Die AMAG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Aufgrund der Volatilität des Geschäftes mit Aluminium sowie aufgrund der hohen Anlagenintensität bildet die solide Kapitalstruktur eine wesentliche Basis für finanzielle Flexibilität.
Ziel des Kapitalmanagements ist insbesondere, die Weiterentwicklung der AMAG sicherzustellen und gleichzeitig die Rendite der Aktionär:innen zu optimieren. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Konzerneigenkapital nach IFRS. Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht und zeigt zum Bilanzstichtag folgendes Bild:
Kapitalstruktur in Tsd. EUR
2024
2023
Eigenkapital
740.868
746.279
Eigenkapitalquote
42,3%
46,1%
Bilanzsumme
1.750.590
1.620.188
11) Personalrückstellungen
Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen, Zusagen für medizinische Vorsorgeleistungen sowie Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden jährlich durch unabhängige Versicherungsmathematiker bewertet.
Die Verpflichtungen und Aufwendungen werden durch Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämie (Anwartschaftsbarwertverfahren) gemäß IAS 19 ermittelt. Dabei werden die erwarteten Versorgungsleistungen auf den gesamten Zeitraum der Beschäftigung verteilt. Bei den Rückstellungen für Abfertigungen werden die erwarteten Verpflichtungen auf den Zeitraum bis zum Erreichen des individuell maximal möglichen Anspruchs verteilt.
Personalrückstellungen in Tsd. EUR
2024
2023
Rückstellungen für Abfertigungen
26.817
30.439
Rückstellungen für Pensionen
14.547
17.934
Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistungen
6.962
7.002
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
8.551
8.882
Summe Personalrückstellungen
56.877
64.257
davon langfristig
52.028
59.352
Der Berechnung der Rückstellungen werden die folgenden finanziellen und demografischen Annahmen zugrunde gelegt:
Abzinsungssätze werden länderspezifisch auf der Grundlage der am Markt erzielten Renditen erstrangiger Industrieanleihen bestimmt. Für die Pläne der österreichischen Gesellschaften werden als Basis für die Festsetzung die von MERCER Deutschland ermittelten Zinsverläufe zugrunde gelegt und entsprechend der Restlaufzeit der Verpflichtungen (Duration) festgesetzt. In Kanada wird analog die „Fiera Capital’s CIA Method Accounting Discount Rate Curve“ als Referenz verwendet.
Die Bezugssteigerung wird aus der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Anspruchsberechtigten der vergangenen Jahre unter Berücksichtigung künftiger Erwartungen abgeleitet. Basis für die Pensionsanpassung in Österreich ist das langfristige Inflationsziel der EZB. Die Kostentrends für medizinische Versorgungsleistungen werden anhand der Gegebenheiten in Kanada festgelegt.
Die Fluktuation von Mitarbeiter:innen wird länderspezifisch nach unterschiedlichen Kriterien
(z.B. Dienstalter, Alter) ermittelt.
Als Rechnungsgrundlagen für die österreichischen Gesellschaften dienen die aktuellen Tabellenwerte der Aktuarvereinigung Österreichs AVÖ 2018-P für Angestellte. Diese werden sowohl für die Sterblichkeits- als auch für die Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten verwendet. In der kanadischen Gesellschaft Aluminerie Alouette Inc. werden als Grundlage für die Sterbewahrscheinlichkeit die Tabellen „CPM2014Priv projected with scale CPMB (2 dimensions)“ mit einer Reduktion der Sterblichkeitsrate um 2,5 % bzw. 5 % herangezogen.
Die Aufwendungen aus dem laufenden Dienstzeitaufwand und einem etwaigen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand werden im Personalaufwand ausgewiesen, die Aufwendungen aus der Verzinsung der Nettoschuld bei der Bewertung der genannten Verpflichtungen im Finanzergebnis. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, ausgenommen jene für Jubiläumsgelder, werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Leistungen, die im folgenden Geschäftsjahr zu erwarten sind, werden unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Rückstellungen für Abfertigungen
Mitarbeiter:innen österreichischer Konzerngesellschaften, welche vor dem 1. Jänner 2003 eingetreten sind, haben bei Pensionsantritt sowie im Falle einer Kündigung durch den Dienstgeber einen Abfertigungsanspruch in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe des letzten Bezugs („Abfertigung alt“). Diese Verpflichtungen werden als leistungsorientierte Pläne bilanziert.
Für Mitarbeiter:innen, die ab dem 1. Jänner 2003 eingetreten sind, wird für Abfertigungsansprüche in beitragsorientierten Plänen durch Einzahlungen in betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) in Höhe von 1.579 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.441 Tsd. EUR) vorgesorgt.
Die Rückstellungen für Abfertigungen haben sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen für Abfertigungen in Tsd. EUR
2024
2023
Barwert der Verpflichtung zum 1.1.
30.439
27.517
Laufender Dienstzeitaufwand
567
604
Nettozinsaufwand
978
1.055
Auszahlungen
-2.672
-1.964
Erwartete Verpflichtung zum 31.12.
29.312
27.212
Tatsächliche Verpflichtung zum 31.12.
26.817
30.439
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
-2.494
3.228
davon aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen
-2.101
2.117
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
-393
1.112
Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter Abfertigungen
2024
2023
Bezugssteigerung in %
3,75
4,50
Abzinsungssatz in %
3,50
3,60
Pensionsantrittsalter in Jahren
65
65
Die Fluktuation wird, gestaffelt nach Dienstjahren, unter Berücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit ermittelt und liegt je nach Dienstalter zwischen 0,50 und 7,50 % (Vorjahr: zwischen 0,50 und 7,50 %). Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren hauptsächlich aus der Reduktion der Bezugssteigerung.
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) der Verpflichtungen beträgt 12,1 Jahre (Vorjahr: 12,7 Jahre).
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2024
2023
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand
567
604
Aufwendungen für Abfertigungen
113
227
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
1.579
1.441
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
2.258
2.272
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
978
1.055
Für das folgende Geschäftsjahr sind Abfertigungsleistungen im Ausmaß von 722 Tsd. EUR (Vorjahr: 473 Tsd. EUR) zu erwarten, welche unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen sind.
Sensitivität Abfertigungsrückstellung in Prozent
2024
2023
 
+ 0,25 %
- 0,25 %
+ 0,25 %
- 0,25 %
Auswirkung von Bezugswertveränderungen
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
3,0%
-2,8%
3,1%
-3,0%
Auswirkung von Veränderungen des Abzinsungssatzes
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
-2,9%
3,0%
-3,0%
3,1%
Rückstellungen für Pensionen
Die Rückstellungen für Pensionen betreffen Vorsorgen in Österreich und Kanada für leistungsorientierte Pläne, welche zu einem großen Teil mit Planvermögen gedeckt sind. Bei Pensionsplänen, die die Voraussetzungen für eine Saldierung des Planvermögens mit der Rückstellung nach IAS 19 erfüllen, erfolgt eine diesbezügliche Aufrechnung.
Die Verpflichtungen der österreichischen Gesellschaften bestehen gegenüber früheren Führungskräften auf Basis einzelvertraglicher Zusagen. Die Ansprüche basieren auf dem jeweiligen Letztbezug und sind wertgesichert. Der Kreis der Begünstigten umfasst ausschließlich bereits Anspruchsberechtigte. Da sich unter den Begünstigten keine aktiven Dienstnehmer mehr befinden, wird keine Fluktuation berücksichtigt.
In Kanada bestehen für alle Beschäftigten mit Eintrittsdatum vor Juni 2012 leistungsorientierte Vereinbarungen. Die Leistungen sind abhängig von der Dienstzeit im Unternehmen und vom durchschnittlichen Bezug. Seit Juni 2012 erhalten nur noch Produktionsmitarbeiter:innen leistungsorientierte Verträge. Das Pensionsantrittsalter liegt für Männer und Frauen zwischen 55 und 65 Jahren. Für die Bewertung erfolgt eine Aufteilung auf diesen Zeitraum mit ansteigender Gewichtung. Die Fluktuation wird differenziert nach Alter und Geschlecht berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Pensionen haben sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen für Pensionen in Tsd. EUR
2024
2023
Barwert der Verpflichtung zum 1.1.
97.106
86.542
Währungsdifferenz
-1.703
-786
Laufender Dienstzeitaufwand
1.479
1.382
Dienstnehmerbeiträge in das Planvermögen
629
656
Nettozinsaufwand
4.128
4.169
Auszahlungen aus dem Planvermögen
-4.239
-4.221
Erwartete Verpflichtung zum 31.12.
97.399
87.743
Tatsächliche Verpflichtung zum 31.12.
96.049
97.106
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
-1.350
9.363
 
 
 
Marktwert des Planvermögens in Tsd. EUR
 
 
Marktwert des Planvermögens zum 1.1.
79.172
71.313
Währungsdifferenz
-1.495
-702
Nettozinsertrag
3.300
3.345
Dienstgeberbeiträge in das Planvermögen
2.749
4.383
Dienstnehmerbeiträge in das Planvermögen
629
656
Auszahlungen aus dem Planvermögen
-4.239
-4.211
Erwarteter Wert des Planvermögens zum 31.12.
80.115
74.784
Marktwert des Planvermögens zum 31.12.
81.502
79.172
Neubewertung der Periode
1.386
4.387
 
 
 
Rückstellungen für Pensionen 31.12.
14.547
17.934
Rückstellungen für Pensionen in Tsd. EUR
2024
2023
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
-2.737
4.976
davon aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen
-1.291
6.499
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
-59
2.864
davon aufgrund von Änderungen des Planvermögens
-1.386
-4.387
Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter Pensionen
2024
2023
Österreich
 
 
Bezugssteigerung in %
2,25
2,50
Abzinsungssatz in %
3,40
3,50
Kanada
 
 
Bezugssteigerung in %
3,00
3,00
Abzinsungssatz in %
4,74
4,65
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) der Verpflichtungen beträgt in Österreich 9,7 Jahre (Vorjahr: 9,8 Jahre) und in Kanada 16,0 Jahre (Vorjahr: 15,4 Jahre).
In Österreich resultieren die versicherungsmathematischen Gewinne vor allem aus dem Rückgang der Bezugssteigerung. In Kanada hingegen sind die versicherungsmathematischen Gewinne vorwiegend auf den Anstieg des Zinssatzes zurückzuführen.
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2024
2023
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand (Dienstgeber)
2.107
2.038
Dienstnehmerbeiträge in das Planvermögen
-629
-656
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
828
824
Zuordnung Aufwendungen für Altersversorgung
in GuV in Tsd. EUR
2024
2023
Umsatzkosten
3.015
2.734
Vertriebskosten
377
344
Verwaltungsaufwendungen
564
589
Andere Aufwendungen
203
170
 
4.158
3.837
Planvermögen:
Das Planvermögen wird in Österreich bei der APK Pensionskasse AG veranlagt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Verpflichtungsstruktur in verschiedenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG). Das Vermögen der Pensionsbezieher ist in der VRG2 veranlagt, deren Risiko- und Veranlagungsstrategie auf kürzere Fristigkeiten ausgelegt ist. Nachschussverpflichtungen bestehen nur in dem Ausmaß, in dem die erzielte Rendite nicht ausreicht, das Deckungserfordernis für die laufenden Pensionszahlungen in der APK zu gewährleisten.
Im folgenden Geschäftsjahr werden Nachschüsse von 1.741 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.240 Tsd. EUR) erwartet, welche unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen sind.
Die Veranlagung in Kanada erfolgt für die einzelnen Pensionspläne in jeweils eigenen Pensionsfonds, die alle treuhändisch in einer gemeinsamen Vermögensverwaltung (Fiducie Desjardins) gehalten werden, für deren Management Letko Brosseau & Associates, TD Asset Management, UBS, Montrusco Bolton, Axium Infrastructure und Sun Life Capital Management. verantwortlich sind.
Die Dienstgeberbeiträge in das Planvermögen der kanadischen Gesellschaft werden im Folgejahr voraussichtlich 1.529 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.473 Tsd. EUR) betragen, diese erwarteten Zahlungen werden ebenfalls unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.

Die Entwicklung des Planvermögens stellt sich in Österreich und in Kanada wie folgt dar:
Marktwert des Planvermögens in Tsd. EUR
2024
2023
 
Österreich
Kanada
Österreich
Kanada
Marktwert des Planvermögens zum 1.1.
13.279
65.892
11.154
60.159
Währungsdifferenz
0
-1.495
0
-702
Nettozinsertrag
391
2.910
407
2.938
Beiträge in das Planvermögen
1.274
2.103
2.876
2.163
Auszahlungen aus dem Planvermögen
-1.597
-2.642
-1.766
-2.445
Versicherungsmathematische Gewinne (+) / Verluste (-)
51
1.335
609
3.779
Marktwert des Planvermögens zum 31.12.
13.398
68.104
13.279
65.892
Die Veranlagungsstruktur ist wie folgt:
Veranlagung des Planvermögens zum 31.12. (in %)
2024
2023
Vermögenskategorien
Österreich
Kanada
Österreich
Kanada
Eigenkapitalinstrumente
27,6
42,2
24,6
46,7
Schuldinstrumente
53,6
23,8
52,4
41,4
Immobilien
9,1
9,5
9,0
10,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
3,5
0,7
8,2
1,7
Sonstige
6,3
23,8
5,8
0,0
Summe
100,0
100,0
100,0
100,0
Die Planvermögen beinhalten in überwiegendem Maße Vermögenswerte, für die eine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt besteht. Von den Eigenkapitalinstrumenten sind in Österreich ungefähr ein Drittel Euro-Aktien, US-Aktien sowie Aktien aus dem asiatischen Raum. Die Schuldtitel in Österreich sind zu knapp 50% Staatsanleihen, von denen rund zwei Drittel aus dem OECD-Bereich stammt. Der Rest sind Unternehmensanleihen. Bei den Schuldinstrumenten des kanadischen Planvermögens handelt es sich ausschließlich um Fremdwährungstitel (Non-Euro). Von den Eigenkapitalinstrumenten lauten 17 % auf Euro und 83 % auf Fremdwährungen, davon stammen 23 % aus „Emerging Markets“.
Sensitivität Pensionsrückstellung
in Prozent
2024
2023
 
+ 0,25 %
- 0,25 %
+ 0,25 %
- 0,25 %
Auswirkung von Bezugswertveränderungen
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
1,3 %
-1,3 %
1,4 %
-1,4 %
Auswirkung von Veränderungen des Abzinsungssatzes
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
-3,4 %
3,6 %
-3,3 %
3,5 %
Beitragsorientierte Pläne:
In Österreich bestehen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit auch beitragsorientierte Pensionspläne. Abhängig vom Bezug werden durch die jeweiligen Konzernunternehmen Einzahlungen in eine Pensionskasse geleistet.
In Kanada erfolgen für Verwaltungsmitarbeiter:innen sowie Führungskräfte und leitende Angestellte der Aluminerie Alouette Inc. Einzahlungen in beitragsorientierte Pläne.
Der Gesamtbetrag dieser Leistungen beträgt im Berichtsjahr 2.408 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.213 Tsd. EUR) und wurde aufwandswirksam erfasst. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen daraus.

Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistungen
Für Mitarbeiter:innen der Aluminerie Alouette Inc. mit Eintrittsdatum vor dem 1. April 2009 besteht eine leistungsorientierte Pensionszusatzkrankenversicherung. Die Leistungen sind abhängig von der Dienstzeit im Unternehmen und vom durchschnittlichen Bezug. Das Pensionsantrittsalter liegt für Männer und Frauen zwischen 55 und 65 Jahren. Für die Bewertung erfolgt eine Aufteilung auf diesen Zeitraum mit ansteigender Gewichtung. Die Fluktuation wird differenziert nach Alter und Geschlecht berücksichtigt.
Die Rückstellung hat sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistung in Tsd. EUR
2024
2023
Barwert der Verpflichtung zum 1.1.
7.002
7.041
Währungsdifferenz
-157
-81
Laufender Dienstzeitaufwand
58
57
Nettozinsaufwand
318
327
Auszahlungen
-334
-303
Erwartete Verpflichtung zum 31.12.
6.886
7.040
Tatsächliche Verpflichtung zum 31.12.
6.962
7.002
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
76
-38
davon aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen
-15
337
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
90
-375

Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter medizinische Vorsorgeleistung
2024
2023
Bezugssteigerung in %
3,00
3,00
Kostensteigerung in %
4,75
4,75
Abzinsungssatz in %
4,67
4,65
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) der Verpflichtungen beträgt 16,8 Jahre (Vorjahr: 16,8 Jahre).
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2024
2023
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand
58
57
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
318
327
Im Folgejahr sind Dienstgeberbeiträge in einer voraussichtlichen Höhe von 376 Tsd. EUR (Vorjahr: 310 Tsd. EUR) zu erwarten, welche unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen werden.
Die Auswirkungen einer Veränderung der angenommenen Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung um 0,25 %-Punkte sind wie folgt:
Sensitivität medizinische Vorsorgeleistung in Prozent
2024
2023
Auswirkung von Veränderung des Kostentrends
+ 0,25 %
- 0,25 %
+ 0,25 %
- 0,25 %
auf den Anwartschaftsbarwert
2,9 %
-2,7 %
2,8 %
-2,7 %
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden von Konzerngesellschaften in Österreich für auf Basis von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen gebührende und von der Dienstzugehörigkeit abhängige Vergütungen gebildet. Zum 31. Dezember 2024 besteht eine Rückstellung in Höhe von 8.551 Tsd. EUR (Vorjahr: 8.882 Tsd. EUR)
Von der Verpflichtung sind die im Folgejahr zu erwartenden Jubiläumsgeldzahlungen in Höhe von 482 Tsd. EUR (Vorjahr: 409 Tsd. EUR) als kurzfristige Rückstellung ausgewiesen.
Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter Jubiläumsgelder
2024
2023
Bezugssteigerung in %
3,75
4,50
Abzinsungssatz in %
3,50
3,60
Pensionsantrittsalter in Jahren
65
65
Die Fluktuation wird gestaffelt nach Dienstjahren ermittelt und liegt, unter Berücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit, je nach Dienstalter zwischen 0,50 % und 12,00 % (Vorjahr: zwischen 0,50 % und 12,00 %). Der Rückgang des Zinssatzes führte zu versicherungsmathematischen Gewinnen, die im Personalaufwand enthalten sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) beträgt 12,9 Jahre (Vorjahr: 13,4 Jahre).
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2024
2023
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand
568
472
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+)
-804
973
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
301
297
12)
Übrige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem Ereignis aus der Vergangenheit besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des Rückstellungsbetrages am Bilanzstichtag zuverlässig schätzbar ist.
Übrige Rückstellungen in Tsd. EUR
2024
2023
Übrige langfristige Rückstellungen
24.770
21.640
Übrige kurzfristige Rückstellungen
23.195
12.977
 
47.965
34.617
Veränderungen übrige Rückstellungen 2024 in Tsd. EUR
Nachsorge
Kontraktrisiko
Reklamationen
Sonstige
Summe
Buchwert 01.01.2024
17.384
11.123
951
5.161
34.617
Währungsdifferenz
363
0
0
-2
361
Verbrauch
-1.514
-2.582
-525
-3.730
-8.351
Auflösung
-3.590
-1.273
-684
-77
-5.624
Zuführung
4.446
16.935
2.045
3.367
26.793
Aufzinsung
342
-205
0
33
169
Umgliederung
0
-736
736
0
0
Buchwert 31.12.2024
17.430
23.260
2.523
4.751
47.965
davon kurzfristig
2.005
15.086
2.523
3.581
23.195
Veränderungen übrige Rückstellungen 2023 in Tsd. EUR
Nachsorge
Kontraktrisiko
Reklamationen
Sonstige
Summe
Buchwert 01.01.2023
16.682
31.241
1.312
4.276
53.511
Währungsdifferenz
-207
0
0
-11
-218
Verbrauch
-1.202
-12.524
-346
-3.234
-17.306
Auflösung
-186
-9.947
-1.136
0
-11.268
Zuführung
1.944
2.352
1.121
4.147
9.564
Aufzinsung
352
0
0
-18
334
Buchwert 31.12.2023
17.384
11.123
951
5.161
34.617
davon kurzfristig
2.147
5.910
951
3.970
12.977
Die Rückstellungen für Nachsorgekosten umfassen folgende Positionen: Die Aluminerie Alouette Inc. ist verpflichtet, die kontaminierte Ofenausmauerung der Elektrolysezellen am Ende der erwarteten Betriebsdauer fachgerecht zu entsorgen. Die geschätzten Entsorgungskosten werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Barwert rückgestellt. Der Abzinsungsfaktor wird auf Basis des Zinssatzes kanadischer Staatsanleihen mit einer fünfjährigen Laufzeit ermittelt. Der Buchwert des langfristigen Teils der Rückstellung beträgt 4.729 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.403 Tsd. EUR). Weiters sind die im Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen angeführten Positionen in Bezug auf Umweltnachsorgekosten, Sickerwasserreinigung und Deponieerhaltung enthalten.
Die Rückstellungen für Kontraktrisiko betreffen Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge. Alle Kundenaufträge wurden auf negative Ergebnisse untersucht. Dazu wurden die geschätzten Kosten unter Berücksichtigung der Inflation den vereinbarten Preisen gegenübergestellt. Überstiegen die Kosten die erwarteten Erlöse, wurde der Differenzbetrag fristenkongruent (verwendeter Zinssatz: laufzeitäquivalente European Government Yield Curve auf EURO-Staatsanleihen) abgezinst und rückgestellt. Nähere Informationen finden sich im Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Abschnitt Rückstellungen. Der Anstieg der Rückstellungen für Kontraktrisiko im Geschäftsjahr 2024 ist im Wesentlichen auf belastende Kundenverträge der AMAG components zurückzuführen.
Unter Reklamationen werden alle offenen Reklamationsfälle in Bezug auf die geschätzten Aufwendungen bewertet und als Rückstellung bilanziert.

13) Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten
Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Tsd. EUR
2024
2023
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten
454.183
454.726
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
206.888
78.723
 
661.071
533.449
Details zu den Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten werden unter Kapitel J Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung angeführt.
14) sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
in Tsd. EUR
2024
2023
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
40.854
44.492
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
97.003
95.794
 
137.857
140.286
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse enthalten den langfristigen Teil des Zuschusses im Zusammenhang mit dem Abschluss des Stromvertrages der Alouette in Höhe von 25.981 Tsd. EUR (Vorjahr 30.222 Tsd. EUR), langfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 13.382 Tsd. EUR (Vorjahr 12.001 Tsd. EUR), sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen in Höhe von 148 Tsd. EUR (Vorjahr: 62 Tsd. EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 972 Tsd. EUR (Vorjahr: 750 Tsd. EUR).
Die Vorstandsverträge enthalten eine langfristige erfolgsabhängige Komponente. Der langfristige variable Leistungsbonus wird für jedes einzelne Vorstandsmitglied bis zum jeweiligen Vertragslaufzeitende berechnet. Er basiert vor allem auf der zukünftigen Entwicklung des Unternehmenswerts (Equity Value). Aufgrund angepasster Planwerte wurden für die langfristigen variablen Bonifikationen des Vorstandes, die von zukünftigen Entwicklungen und dem Eintritt der Kennzahlen abhängen, im laufenden Geschäftsjahr Vorsorgen in Höhe von 117 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 9 Tsd. EUR in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten aufgelöst (bzw. im Vorjahr 621 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 45 Tsd. EUR gebildet).
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüssein Tsd. EUR
2024
2023
Kurzfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
57.136
40.442
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen
23.634
25.527
Sonstige Steuerverbindlichkeiten
2.902
4.217
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsanstalten
3.933
4.235
Zuschuss Stromvertrag
6.164
10.449
Verbindlichkeiten aus Gruppenbesteuerung
0
7.926
Sonstige übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
3.234
2.997
 
97.003
95.794
Details zu den Derivaten werden im Kapitel K Finanzinstrumente unter dem Abschnitt Derivative Finanzinstrumente zusammengefasst. Details zur Saldierung der Derivate finden Sie unter Punkt 7.
Nähere Informationen zur Gruppenbesteuerung finden sich im Kapitel M Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.

15) Latente Steuerschulden
Latente Steuerschulden in Tsd. EUR
2024
2023
Latente Steueransprüche erfolgswirksam
24.823
11.946
Latente Steueransprüche erfolgsneutral
-7.229
-3.809
 
17.594
8.137
Details zur Bilanzierung der latenten Steuern finden Sie unter Punkt 4.
16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Tsd. EUR
2024
2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
88.265
93.089
 
88.265
93.089
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen 10.251 Tsd. EUR (Vorjahr: 15.732 Tsd. EUR) auf Investitionsverbindlichkeiten.
I Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Der AMAG-Konzern stellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren auf.
01) Umsatzerlöse
Die Erlösströme im AMAG-Konzern resultieren aus dem Verkauf von Primäraluminium (Segment Metall), dem Verkauf von Aluminiumwalzprodukten und Luftfahrtstrukturteilen (Segment Walzen), dem Verkauf von Aluminiumgusslegierungen (Segment Gießen) und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gebäude- und Flächenmanagement, Werksdiensten etc. am Standort Ranshofen (Segment Service), wobei der Außenumsatz an Dienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielt (0,37 % vom Gesamtumsatz, Vorjahr: 0,38 %). Weitere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen sind in der Segmentberichterstattung im Kapitel G enthalten.
Durch die Tätigkeit des AMAG-Konzerns in mehreren Segmenten wird das Risiko der Abhängigkeit von einigen wenigen Abnehmern deutlich reduziert. Der Anteil der zehn größten Kunden liegt umsatzmäßig bei 31,0 % (Vorjahr: 30,1 %) und der des größten Abnehmers, der dem Segment Walzen zuzuordnen ist, bei 8,4 % (Vorjahr: 9,4 %).
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
Aufteilung Umsatzerlöse in Tsd. EUR
2024
2023
Umsatzerlöse Dritte
1.455.149
1.460.807
Erlöse Dienstleistungen
5.416
5.515
Ergebnis Derivate
-11.765
-7.149
 
1.448.800
1.459.172
Die Umsatzerlöse resultieren zur Gänze aus Erlösen aus Verträgen mit Kunden.
Bei den Leistungen, die vom AMAG-Konzern erbracht werden, handelt es sich hauptsächlich um zeitpunktbezogene Leistungen. In geringem Umfang werden Leistungen erbracht, die zeitraumbezogen realisiert werden, im Besonderen bei kundenspezifischen Produkten, deren alternative Nutzungsmöglichkeit vertraglich beschränkt ist und für die ein jederzeitiger Zahlungsanspruch hinsichtlich der bereits erbrachten Leistung besteht.
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt bei zeitpunktbezogenen Leistungen, sobald der Kunde die Verfügungsmacht über die übertragenen Güter erlangt. Die Erlangung der Verfügungsmacht erfolgt entsprechend der vereinbarten Incoterms. Einzige Ausnahme sind Kundenverträge mit der Lieferkondition CIF, CFR oder CIP - hier wird zusätzlich zur Lieferung auch die Transportleistung/Versicherung verrechnet. In diesen Fällen erfolgt, wenn der Transport zum Stichtag noch nicht durchgeführt wurde, eine Abgrenzung der entsprechenden erwarteten Transportkosten in den Umsatzerlösen und den Forderungen. Der Transaktionspreis setzt sich aus dem Aluminiumpreis, etwaigen Prämien (für Transport etc.) und Aufschlägen für Umarbeitung bzw. Qualitäten zusammen. Das Zahlungsziel wird vertraglich individuell vereinbart, beträgt aber maximal 180 Tage.
Bei zeitraumbezogenen Leistungen erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse entsprechend dem Leistungsfortschritt, welcher als Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt wird.
Das Ergebnis aus Derivaten enthält Aufwendungen aus Derivaten, die in einer Cashflow-Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 designiert waren. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden nur im Segment Service erzielt.
Der AMAG-Konzern realisiert den Umsatz in den folgenden Regionen:
Umsatz nach Regionen 2024
in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konzern
Westeuropa (ohne Österreich)
116.977
105.117
455.442
0
677.536
Österreich
0
24.290
123.350
5.416
153.056
Übriges Europa
0
11.921
151.212
0
163.133
Nordamerika
194.168
0
183.354
0
377.522
Asien, Ozeanien und Sonstige
0
0
77.553
0
77.553
 
311.145
141.328
990.911
5.416
1.448.800
Umsatz nach Regionen 2023
in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konzern
Westeuropa (ohne Österreich)
92.471
122.049
448.348
6
662.875
Österreich
0
21.116
172.774
5.509
199.399
Übriges Europa
0
10.389
132.730
0
143.119
Nordamerika
215.808
212
188.898
0
404.918
Asien, Ozeanien und Sonstige
0
0
48.862
0
48.862
 
308.279
153.767
991.611
5.515
1.459.172
02) Materialaufwand
Ausweis in Gewinn- und Verlustrechnung
in Tsd. EUR
2024
2023
Umsatzkosten
942.075
935.625
Vertriebskosten
330
270
Verwaltungsaufwendungen
726
573
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
3.677
2.590
Andere Aufwendungen
2.191
2.828
 
948.999
941.887
Details zu den Auswirkungen der Derivate auf den Materialaufwand sind im Kapitel K Finanzinstrumente unter dem Bereich Derivative Finanzinstrumente enthalten.
Aufwandsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden grundsätzlich planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 20.518 Tsd. EUR (Vorjahr: 19.515 Tsd. EUR) an aufwandsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand ertragswirksam erfasst. Diese sind im Materialaufwand in den Umsatzkosten mit 10.671 Tsd. EUR (Vorjahr: 15.679 Tsd. EUR) und in den sonstigen Erträgen in Höhe von 9.847 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.836 Tsd. EUR), siehe Punkt 3, enthalten. Die Zuwendungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus dem Stromvertrag der Alouette.
03) Sonstige Erträge
Aufteilung sonstige Erträge in Tsd. EUR
2024
2023
Zuschüsse und öffentliche Förderungen
9.847
3.836
Erträge aus Währungsumrechnung
2.134
5
Sonstige übrige Erträge
5.582
6.439
 
17.562
10.280
Zuschüsse und öffentliche Förderungen betreffen im Wesentlichen Forschungsförderungen in Höhe von 8.955 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.309 Tsd. EUR). In den sonstigen übrigen Erträgen sind erbrachte Instandhaltungsleistungen und erhaltene Entschädigungszahlungen enthalten.
04) Personalaufwand
Aufteilung Personalaufwand in Tsd. EUR
2024
2023
Löhne
97.809
90.517
Gehälter
70.412
69.335
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an MVK
2.258
2.272
Aufwendungen für Altersversorgung
4.158
3.837
Aufwendungen für Sozialabgaben
38.496
35.831
Sonstige Sozialaufwendungen
501
492
 
213.634
202.283
Der Personalaufwand ist in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
Zuordnung der Personalaufwendungen in GuV
in Tsd. EUR
2024
2023
Umsatzkosten
156.690
145.044
Vertriebskosten
17.088
18.108
Verwaltungsaufwendungen
22.779
23.194
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
13.774
12.482
Andere Aufwendungen
3.303
3.456
 
213.634
202.283
Vorstand und leitende Angestellte
Die variable Vergütung des Vorstandes der AMAG Austria Metall AG orientiert sich neben anderen Kriterien an der Gesamtkapitalrentabilität sowie am Konzernergebnis nach Steuern. Weiters werden auch nicht finanzielle Ziele, wie zum Beispiel spezifische CO2-Emissionen bewertet und berücksichtigt. Das Verhältnis der fixen zu den variablen Bestandteilen der Gesamtbezüge des Vorstandes beträgt rund 55 % zu 45 % (Vorjahr: rund 63 % zu 37 %). Die geschuldete Gesamtvergütung des Vorstands einschließlich der Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen betrugen im Geschäftsjahr 3.067 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.144 Tsd. EUR). Aufwandswirksam wurden 2.179 Tsd. EUR im aktuellen Geschäftsjahr (Vorjahr: 3.344 Tsd. EUR) erfasst.
An Geschäftsführer:innen der vollkonsolidierten Gesellschaften und leitende Angestellte des Konzerns wurden 14.248 Tsd. EUR (Vorjahr: 14.882 Tsd. EUR) vergütet.
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gliedern sich wie folgt:
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an MVK nach Funktionen in Tsd. EUR
2024
2023
Vorstandsmitglieder
70
74
Leitende Angestellte
93
95
Andere Arbeitnehmer:innen
2.095
2.103
 
2.258
2.272
Davon entfallen auf Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen 1.579 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.441 Tsd. EUR).
Die Aufwendungen für Pensionen gliedern sich wie folgt:
Aufwendungen für Altersversorgung nach Funktionen
in Tsd. EUR
2024
2023
Vorstandsmitglieder
137
152
Leitende Angestellte
368
393
Andere Arbeitnehmer:innen
3.653
3.292
 
4.158
3.837
Darin enthalten sind Leistungen an Pensionskassen in Höhe von 2.408 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.213 Tsd. EUR).
Zusätzlich sind für eine D&O-Haftpflichtversicherung Prämien in der Höhe von 73 Tsd. EUR (Vorjahr: 74 Tsd. EUR) angefallen.
Die betriebliche Altersvorsorge für Mitglieder des Vorstandes und Geschäftsführer:innen der vollkonsolidierten Gesellschaften erfolgt ausschließlich über beitragsorientierte Versicherungspläne, für die das Unternehmen keine Nachschussverpflichtung trifft.
Personalstand
Durchschnittlicher Personalstand
(Full Time Equivalent)
2024
2023
Arbeiter:innen
1.361
1.382
Angestellte
876
849
 
2.237
2.231
Im Mitarbeiterstand ist anteilig mit 20 % das durchschnittliche Personal der gemeinschaftlichen Tätigkeit der Elektrolyse Alouette im Jahr 2024 mit 196 Mitarbeiter:innen (132 Arbeiter:innen,
67 Angestellte) (Vorjahr: 199 Mitarbeiter:innen - 139 Arbeiter:innen, 64 Angestellte) enthalten.
05) Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Ausgaben für Forschung werden in jener Periode, in der sie angefallen sind, im Aufwand erfasst. Ausgaben für Entwicklung werden als Aufwand ausgewiesen, sofern die Kriterien für die Aktivierung nach IAS 38 nicht erfüllt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 25.200 Tsd. EUR (Vorjahr: 22.128 Tsd. EUR) als Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen berücksichtigt.
06) Abschreibungen
Zuordnung der Abschreibung in GuV in Tsd. EUR
2024
2023
Umsatzkosten
82.760
80.386
Vertriebskosten
1.290
810
Verwaltungsaufwendungen
1.746
1.736
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
1.865
1.816
Andere Aufwendungen
14.395
1.240
 
102.056
85.988
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2024 beinhalten im Bereich „andere Aufwendungen“ die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components gem. IAS 36 in Höhe von 13.200 Tsd. EUR. Weitere Details zum Werthaltigkeitstest sind in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz unter Punkt 1 zu finden.
07) Verwaltungsaufwendungen
Die Kosten für Abschlussprüfungen sind in den anderen Aufwendungen (Verwaltungsaufwendungen) enthalten und umfassen die Honorare für die Prüfung der Einzelabschlüsse nach lokalem Recht, der IFRS-Packages der Einzelgesellschaften und des Konzernabschlusses der AMAG Austria Metall AG durch den Konzernabschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Aufteilung Leistungen Konzernabschlussprüfer
in Tsd. EUR
2024
2023
Abschlussprüfungen
335
319
Andere Bestätigungsleistungen
70
79
Sonstige Leistungen
44
31
Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2024 wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats der AMAG Austria Metall AG Vergütungen in Höhe von 1.079 Tsd. EUR (Vorjahr: 980 Tsd. EUR) geleistet.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird jährlich von der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG festgelegt und hat der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Besondere Berücksichtigung haben dabei die Größe und die Organisationsstruktur des Unternehmens sowie die Tragweite der Entscheidungen des Aufsichtsrats zu finden. Hingegen ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Gegensatz zur Vergütung der Vorstände nicht von Bedeutung und wird daher in der Vergütung nicht berücksichtigt.
Die Aufteilung der Gesamtvergütung unter den Aufsichtsratsmitgliedern wird dem Aufsichtsrat überlassen.
08) Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
Das Ergebnis aus Equity Beteiligungen in Höhe von 115 Tsd. EUR (Vorjahr: 140 Tsd. EUR) betrifft den Anteil am Ergebnis nach Steuern.
09) Finanzergebnis
Aufteilung Finanzergebnis in Tsd. EUR
2024
2023
Zinserträge
8.391
9.513
Zinsaufwendungen
-21.420
-21.512
Sonstiges Finanzergebnis
1.974
-284
 
-11.056
-12.283
Zinsaufwendungen in Tsd. EUR
2024
2023
Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
-17.557
-17.419
Zinsaufwendungen aus Rückstellungen
-2.594
-2.838
Zinsaufwendungen aus nicht finanziellen Verbindlichkeiten
-1.185
-1.216
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
-84
-39
 
-21.420
-21.512
Die Zinsaufwendungen aus Rückstellungen beinhalten den Nettozinsaufwand für das Sozialkapital sowie die Aufzinsung aus den Rückstellungen.
Im sonstigen Finanzergebnis sind unter anderem Erträge aus nicht konsolidierten Beteiligungen und Anteilen in Höhe von 148 Tsd. EUR (Vorjahr: 259 Tsd. EUR), Effekte aus der Umrechnung aus Finanzierung in Höhe von 1.767 Tsd. EUR (Vorjahr: -494 Tsd. EUR) und der ineffektive Teil des Hedgings in Höhe von -466 Tsd. EUR (Vorjahr: -730 Tsd. EUR) enthalten. Details zu den Auswirkungen der Derivate auf das Finanzergebnis sind im Kapitel K Finanzinstrumente im Bereich Derivative Finanzinstrumente enthalten.
Dividendenerträge werden ausgewiesen, wenn das Recht der Gesellschafter, die Zahlung zu erhalten, begründet wurde.
10) Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Ertragsteuern beinhalten die gezahlten und geschuldeten Ertragsteuern sowie die latenten Steuern. Teile der Gesellschaften des AMAG-Konzerns werden in einer Steuergruppe veranlagt. Ebenso besteht eine Steuergruppe für die Gesellschaften AMAG components Übersee GmbH und die AMAG components Karlsruhe GmbH. Nähere Informationen zu den Steuergruppen und -umlageverträgen finden sich in Kapitel M Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag in Tsd. EUR
2024
2023
Laufende Steuern
8.049
22.485
davon Laufende Steuern aus Umlagevereinbarungen
-192
12.243
davon Laufende Steuern gegenüber Finanzbehörden
8.241
10.242
Latente Steuern
14.806
1.286
 
22.854
23.770
Steuerüberleitung in Tsd. EUR
2024
2023
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
66.053
90.158
Erwarteter Steueraufwand zu 23 % (bzw. 24 % in 2023)
15.192
21.638
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
2.780
1.087
Steuerfreie Erträge
-2.273
-1.050
Andere Steuersätze
-2.113
128
Steueraufwand Vorjahre
498
410
Anpassung Latente Steuern Vorjahr
297
45
Veränderung des in Bezug auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen nicht angesetzten Aktivpostens
9.992
574
steuerliche Begünstigung
-959
-369
Gutschrift Steuergruppe B&C
0
-83
Quellensteuer
5
1.382
Sonstiges
-565
9
Tatsächlicher Steueraufwand
22.854
23.770
Steuerzahlungen
20.283
26.047
Für Details zu den Verlustvorträgen wird auf die Ausführungen im Kapitel 04 Latente Steueransprüche verwiesen.

Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn sie gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und ein verrechenbarer Anspruch vorhanden ist. Die Berechnung der Ertragsteuern basiert auf dem Ergebnis vor Steuern und berücksichtigt latente Steuern.
In Österreich sind Ausschüttungen der Konzerngesellschaften an die Konzernmutter steuerfrei. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Österreich fällt bei Ausschüttungen der Aluminium Austria Metall (Québec) Inc. Quellensteuer in Höhe von 5 % an.
Im Vorjahr wurden 30.000 Tsd. USD von der kanadischen Tochtergesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet. Darauf ist eine Quellensteuer in Höhe von 1.500 Tsd. USD angefallen.
Im Falle einer Ausschüttung des gesamten Bilanzgewinnes der kanadischen Tochtergesellschaft in Höhe von 122.792 Tsd. USD (Vorjahr: 95.217 Tsd. USD) würden 6.140 Tsd. USD (Vorjahr: 4.761 Tsd. USD) an Quellensteuer anfallen.
Die Steuerzahlungen erfolgen in folgenden Ländern:
Steuerzahlungen nach Ländern in Tsd. EUR
2024
2023
Österreich
13.051
17.253
Kanada
7.023
8.614
Rest
209
181
Steuerzahlungen
20.283
26.047
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt. Von jenen Ländern, in denen die AMAG mit Konzerngesellschaften tätig ist, wurden bisher lediglich in Taiwan, China sowie in den USA noch keine Umsetzungsmaßnahmen gesetzt.
Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der AMAG Austria Metall AG und ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteuerungsregeln. Die AMAG Austria Metall AG ist gemäß Mindestbesteuerungsgesetz eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft.
Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß
MinBestG länderbezogen, d.h. für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten und insbesondere auch den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechender Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der B&C Privatstiftung abgeschlossen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelungen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaig in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll.
Da die Teilkonzerne der B&C Privatstiftung mit ihren jeweiligen Geschäftseinheiten außerhalb Österreichs zum Teil in denselben Ländern vertreten sind, ist vor dem Hintergrund der länderbezogenen Betrachtung für Zwecke der Mindestbesteuerungsvorschriften eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen zur Erfüllung sämtlicher sich aus den gesetzlichen Bestimmungen in den betroffenen Ländern ergebenden abgabenrechtlichen und administrativen Pflichten unerlässlich. Dazu wurde von den Teilkonzernen im Geschäftsjahr 2024 eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet, die – unter Berücksichtigung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen – die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch die verursachungsgerechte Verteilung etwaig in den betroffenen Ländern anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne regeln, sofern gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen.
Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-Two-Regelungen auf die AMAG als Teilkonzern der B&C Privatstiftung werden laufend gemeinsam evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des AMAG-Konzerns erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings für das Geschäftsjahr 2023 sowie einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2024 und wird laufend aktualisiert. Auf Basis dieser Evaluierungen werden die Safe Harbour Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns AMAG gegenwärtig deutlich eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise geringfügige Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Bestimmungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt werden.
Im vorliegenden Konzernabschluss wird die Ausnahmeregelung gem. IAS 12.4A hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewendet.
Laufende Steuern aus Pillar Two werden als laufende Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
J Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Darstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Innerhalb der Kapitalflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Die im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthaltenen sonstigen unbaren Aufwendungen und Erträge sind vor allem Bewertungseffekte aus der Währungsumrechnung.
In der Position „Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte“ ist die Veränderung der Investitionsverbindlichkeiten in Höhe von -5.566 Tsd. EUR (Vorjahr:
-751 Tsd. EUR) enthalten.
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Barbestände von 17 Tsd. EUR (Vorjahr: 41 Tsd. EUR) und kurzfristige hochliquide Kapitalanlagen von 278.768 Tsd. EUR (Vorjahr: 168.896 Tsd. EUR).
Folgend die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellte Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten:
 
 
Cashflows
nicht zahlungswirksame Veränderungen
 
Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten in Tsd. EUR
Stand
01.01.2024
Neuaufnahme
Tilgung
Differenzen aus Währungs-
umrechnungen
Zugang Leasing
Bewertungseffekte
Stand
31.12.2024
Kredite und Darlehen
527.817
237.500
-110.294
-471
0
-25
654.526
Leasingverbindlichkeiten
5.632
0
-2.018
20
2.834
76
6.544
Finanzverbindlichkeiten
533.449
237.500
-112.313
-451
2.834
51
661.071

 
 
Cashflows
nicht zahlungswirksame Veränderungen
 
Entwicklung der Finanz-
verbindlichkeiten in Tsd. EUR
Stand
01.01.2023
Neuaufnahme
Tilgung
Differenzen aus Währungs-
umrechnungen
Zugang Leasing
Bewertungseffekte
Stand
31.12.2023
Kredite und Darlehen
672.986
4.152
-150.234
-231
0
1.144
527.817
Leasingverbindlichkeiten
6.034
0
-1.603
-44
1.210
34
5.632
Finanzverbindlichkeiten
679.020
4.152
-151.836
-274
1.210
1.178
533.449
Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse belaufen sich auf 7.839 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.073 Tsd. EUR). Die Leasinggegenstände sind als Nutzungsrechte mit Buchwerten in Höhe von 7.123 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.066 Tsd. EUR) im Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 1 ausgewiesen.


K Finanzinstrumente
Risikomanagementstrategien
Die AMAG Austria Metall AG unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Risiken aus Veränderungen der Wechselkurse, der Zinssätze und der Börsenkurse. Der Umgang mit diesen Risiken ist in konzernweit gültigen Richtlinien geregelt, die laufend aktualisiert beziehungsweise an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden, operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt.
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich nicht jederzeit Finanzmittel beschaffen zu können, um eingegangene finanzielle Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Dementsprechend sorgt der Konzern dafür, dass ausreichend flüssige Mittel vorhanden sind bzw. eine notwendige Finanzierung aus entsprechendem Kreditrahmen sichergestellt ist. Liquiditätsrisiken werden durch die konzernweit durchgeführte währungsdifferenzierte Liquiditätsplanung ermittelt. Aufgrund dieser Ergebnisse werden Kapitalmaßnahmen für Konzerngesellschaften geplant.
Um das Liquiditätsrisiko zu managen, stehen dem AMAG-Konzern neben Avallinien kommittierte Kreditlinien zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit diversen Fazilitäten hat die AMAG Austria Metall AG folgende Zusicherungen hinsichtlich Finanzkennzahlen an Finanzierungspartner gegeben:
Zum 31. Dezember 2024 nicht gezogene kommittierte Linien mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. EUR und Laufzeitende 2025 - 2027, abgeschlossen mittels bilateraler Verträge bei Hausbanken, beinhalten Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 30 % sowie zum Teil dem Verhältnis Net Debt zu EBITDA von nicht mehr als 4,0.
Ein zum 31. Dezember 2024 nicht gezogener Refinanzierungsrahmen der OeKB (KRR) mit einem Gesamtvolumen von 75 Mio. EUR besteht mittels bilateraler Verträge bei vier Hausbanken, welche Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 bzw. 30 % beinhalten.
Eine OeKB refinanzierte, mittels bilateraler Verträge bei mehreren Hausbanken gezogene Fazilität mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 50 Mio. EUR und Laufzeitenden bis 2026, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 bzw. 30 % sowie teils dem Verhältnis Net Debt zu EBITDA von nicht mehr als 4,0.
Ein zum 31. Dezember 2024 bestehendes, langfristiges Refinanzierungsgeschäft der EZB (TLTRO) mit einem ausstehenden Volumen von 7 Mio. EUR und einem Laufzeitende von 2025, abgeschlossen bei einer Hausbank, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Zur Finanzierung einer Bandveredelungsanlage besteht per 31.12.2024 ein bei der OeKB refinanzierter Kredit mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 32,3 Mio. EUR und Laufzeitenden 2025-2029. Die bilateralen Verträge bei zwei Hausbanken verpflichten zur Einhaltung einer Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 % bzw. 30 % ab 30.06.2027.
Weiters besteht per 31.12.2024 ein bei der OeKB refinanziertes Darlehen, abgeschlossen bei einer Hausbank, in Höhe von 25 Mio. EUR mit Laufzeitende 2027. Dieses enthält Zusicherungen hinsichtlich der Einhaltung einer Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Zwei Schuldscheindarlehen mit Laufzeitenden bis längstens 2029 und einem ausstehenden Volumen iHv. gesamt 320 Mio. EUR enthalten keine finanziellen Zusicherungen, die zu einer Kündigung berechtigen könnten.
Eine in einer Finanzierungsrunde einer OeKB refinanzierten, gezogenen Fazilität mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 190 Mio. EUR und Laufzeitende 2029, abgeschlossen im Geschäftsjahr 2024 mittels bilateraler Verträge bei mehreren Hausbanken, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Bei den oben genannten Finanzierungslinien werden in der Ermittlung dieser Kennzahlen Bewertungseffekte aus einem langfristigen Stromvertrag der Alouette herausgerechnet.
Die Unterschreitung eines bestimmten Schwellenwertes bzgl. einer finanziellen Zusicherung berechtigt den Kreditgeber zur Erhöhung der Kreditkondition oder bei Nichteinhaltung zur Kündigung des jeweiligen Finanzierungsvertrags. Sowohl zu den Stichtagen als auch während des Jahres wurden sämtliche Zusicherungen eingehalten.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten 2024 in Tsd. EUR
Buchwert
Brutto-Cashflow
Restlaufzeit
unter 1 Jahr
Restlaufzeit
über 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten
654.526
705.252
203.686
466.779
34.787
Leasingverbindlichkeiten
6.544
6.900
1.875
3.540
1.486
Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse ohne Derivate
3.685
3.685
2.713
972
0
Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
70.520
70.520
57.136
13.272
112
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
88.265
88.265
88.265
0
0
 
823.541
874.622
353.674
484.563
36.385
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten 2023 in Tsd. EUR
Buchwert
Brutto-Cashflow
Restlaufzeit
unter 1 Jahr
Restlaufzeit
über 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten
527.817
575.961
76.886
419.981
79.094
Leasingverbindlichkeiten
5.632
5.654
1.562
3.058
1.033
Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse ohne Derivate
3.276
3.276
2.525
750
0
Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
52.443
52.443
40.442
9.473
2.528
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
93.089
93.089
93.089
0
0
 
682.257
730.422
214.504
433.263
82.655
Kreditrisiken
Kreditrisiken oder das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von privaten Kreditversicherern, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.
Das Kreditrisiko wird durch die Tatsache, dass der Konzern nur mit Finanzpartnern mit guter Kreditwürdigkeit zusammenarbeitet, beschränkt.
Derzeit gibt es folgende Risikokategorien:
Stufe
Beschreibung
Erwarteter Kreditausfall
1. ohne Risiko
Geringes Ausfallrisiko und zeitgerechte Zahlungen der Gegenpartei in der Vergangenheit.
12m ECL
2. zweifelhaft
Betrag ist mehr als 30 Tage überfällig oder es gab einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung.
Lifetime ECL
3. in Verzug
Bonitätsbeeinträchtigungen aufgrund Eintreten eines Konkurses oder Beginn eines Insolvenzverfahrens.
Lifetime ECL
4. Ausbuchung
Die Aussicht auf Erholung ist nicht realistisch. Kein Zahlungseingang zu erwarten.
Betrag wird abgeschrieben
Bei den Vermögenswerten stellen die ausgewiesenen Beträge originärer Finanzinstrumente gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Für alle identifizierten Risiken wurden Vorsorgen eingestellt. Das Management ist der Auffassung, dass darüber hinaus keine anderen Kreditrisiken auftreten werden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Standorts Ranshofen werden gemäß dem vereinfachten Modell (erwartete Kreditausfälle „Expected Credit Loss (ECL)“ aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit bewertet. Hierfür wird im Rahmen einer Wertberichtigungsmatrix mittels einer Vergangenheitsanalyse und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen der Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Jene Unternehmen der AMAG components führen die Forderungsbewertung mittels des Implied Rating Models unter Anwendung der in Reuters erhältlichen Ausfallswahrscheinlichkeiten der relevanten Kunden unter Berücksichtigung der Zahlungsziele nach der allgemeinen Methode durch. Erst bei Insolvenz oder erfolgloser rechtlicher Geltendmachung wird die Forderung ausgebucht. Wertminderungen werden erfolgswirksam rückgängig gemacht, wenn der Grund für die Wertminderung entfällt oder eine Verbesserung vorliegt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die noch nicht fällig sind, handelt es sich im Wesentlichen um jene mit langjährigen Geschäftspartnern. Die Bewertung der Bonität erfolgt nach internen Bewertungsrichtlinien. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes wurden in der AMAG die Ausfälle der letzten 10 Jahre evaluiert. Die Analyse hat ergeben, dass kein wesentliches Risiko für Forderungen mit einer gewissen Überfälligkeit besteht Das Management ist der Auffassung, dass diese Einschätzung auch für die Folgejahre zutrifft. Die Forderungen von Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden, wurden abgeschrieben (15 Tsd. EUR, Vorjahr 126 Tsd. EUR). Für einen wesentlichen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (80 %, Vorjahr: 87 %) ist eine Kreditversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen worden. Diese Versicherung sieht einen Selbstbehalt im Schadensfall vor. Bei derartigen Forderungen wird als erwarteter Kreditverlust maximal der Selbstbehalt wertberichtigt. Aufgrund der Analyse der Vergangenheit konnte ein erhöhtes Ausfallsrisiko bei Forderungen, die über 90 Tage überfällig sind, nicht festgestellt werden. Daher wird eine Überfälligkeit über 90 Tage nicht als Indikator für ein eingetretenes Ausfallsereignis gesehen, das eine Zuordnung der Forderungen zur Stufe 3 implizieren würde.

Die folgende Tabelle zeigt das Risikoprofil der Forderungen aus Lieferungen aus Leistungen, basierend auf der Wertberichtigungsmatrix:
Fälligkeiten Forderungen in Tsd. EUR
2024
2023
Noch nicht fällige Forderungen
160.118
131.623
 
 
 
Überfällige Forderungen
32.570
22.238
Weniger als 30 Tage überfällig
27.688
18.433
Mehr als 30 Tage, aber weniger als 60 Tage überfällig
3.446
2.822
Mehr als 60 Tage, aber weniger als 90 Tage überfällig
379
149
Mehr als 90 Tage überfällig
312
641
Mehr als 180 Tage überfällig
744
193
 
192.687
153.862
Bei den Sonstigen finanziellen Forderungen liegen keine Überfälligkeiten vor.
Marktrisiken
Fremdwährungskursrisiken
Das Fremdwährungsrisiko besteht darin, dass sich der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursschwankungen verändern kann. Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte und -optionen ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen, welches aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert (Cashflow-Hedge). Der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird durch Devisentermingeschäfte und Optionen abgesichert.

Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der AMAG-Konzern weltweit in verschiedenen Ländern operiert und Umsätze tätigt. Berücksichtigt werden sowohl Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus bilanzierungspflichtigen Geschäften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch bestimmte außerbilanzielle Positionen, zu denen vor allem betriebsbedingte Seriengeschäfte (antizipierte Materialeinkäufe und Umsatzerlöse) zählen.
Kosten für die Produktion am Standort Ranshofen fallen vor allem in Euro, jedoch auch in US-Dollar sowie in geringem Ausmaß in weiteren Fremdwährungen an. Der sich nicht ausgleichende Teil zwischen Aufwendungen und Erlösen wird ab einem definierten Schwellenwert gesichert. Kosten am Standort Kanada entstehen in US- und kanadischen Dollar sowie in Euro, Verkaufserlöse dagegen vor allem in US-Dollar. Es werden ebenfalls die nicht durch einen natürlichen Hedge geschlossenen Positionen entsprechend der Risikoposition und dem Risikohorizont abgesichert.
Aus Abweichungen bei den wertbestimmenden Faktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (hedge ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus dem Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accounting unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann. Es liegen somit keine Ineffektivitäten vor.

Die originären Finanzinstrumente – darunter fallen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzforderungen und Finanzverbindlichkeiten sowie Wertpapiere – verteilen sich zum Bilanzstichtag auf folgende Währungspositionen:
 
 
2024
2023
Aktive originäre
Finanzinstrumente
Währung
in Tsd. EUR
Anteil
in Tsd. EUR
Anteil
 
EUR
229.661
58,9%
159.274
55,8%
 
USD
151.876
39,0%
118.531
41,5%
 
CAD
3.450
0,9%
4.739
1,7%
 
GBP
3.077
0,8%
2.274
0,8%
 
JPY
1.472
0,4%
624
0,2%
 
 
389.535
100,0%
285.443
100,0%
Passive originäre Finanzinstrumente
Währung
in Tsd. EUR
Anteil
in Tsd. EUR
Anteil
 
EUR
694.592
92,2%
572.869
91,0%
 
USD
30.697
4,1%
30.562
4,8%
 
CAD
27.351
3,6%
26.364
4,2%
 
Sonstige
382
0,1%
18
0,0%
 
 
753.020
100,0%
629.813
100,0%

Zinsrisiken
Zinsrisiken stellen sich als Zinssaldo- oder als Barwertrisiken dar. Zinsrisiken können nicht eliminiert werden, da eine Wechselwirkung zwischen Barwert- und Zinssaldorisiken besteht. Barwertrisiken treffen den Konzern im Marktwert der verzinslichen Finanzinstrumente und -anlagen, Zinssaldorisiken im Zinsaufwand bzw. Zinsertrag.
Zum Bilanzstichtag bestanden als Cashflow-Hedge qualifizierte Zinsswaps auf EUR-Basis. Auf die eingesetzten Swap-Kontrakte zahlt die AMAG Austria Metall AG fixe Zinsen auf den Nominalwert des Swap-Kontraktes und erhält im Gegenzug dafür variable Zinsen auf denselben Kapitalbetrag.
Diese Zinsswaps gleichen Auswirkungen auf die Cashflows der zugrunde liegenden variablen verzinslichen Finanzverbindlichkeiten aufgrund zukünftiger Veränderungen der Zinssätze aus. Die Zinsswaps werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von als Cashflow-Hedge klassifizierten Zinsswaps werden erfolgsneutral im Eigenkapital als Hedgingrücklage erfasst. Mit Eintreten der Zinszahlungen aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgt eine Reklassifizierung von der erfolgsneutralen Hedgingrücklage zur erfolgswirksamen Erfassung im Zinsergebnis.
Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical Terms Match Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren entweder Sensitivitätsanalysen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.
Aus Abweichungen bei den wertbestimmenden Faktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei designierten Sicherungsbeziehungen im Zinsrisikobereich gibt es derzeit keine potenziellen Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (hedge ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accounting unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann. Es gibt daher keine Ineffektivitäten.
Im Detail stellen sich die gewichteten Zinssätze zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Zinsübersicht per 31.12.2024
 
 
 
 
 
Position
Zinsbindung
Durchschnitt
Bankkonten
kurzfristig
langfristig
Guthaben
Fix
-
-
-
-
 
Variabel
3,48 %
3,34 %
3,49 %
-
 
Durchschnitt
3,48 %
3,34 %
3,49 %
-
Finanzverbindlichkeiten
Fix
1,54 %
-
1,31 %
1,72 %
 
Variabel
3,54 %
-
3,30 %
3,62 %
 
Durchschnitt
2,92 %
-
2,43 %
3,13 %
Zinsübersicht per 31.12.2023
 
 
 
 
 
Position
Zinsbindung
Durchschnitt
Bankkonten
kurzfristig
langfristig
Guthaben
Fix
-
-
-
-
 
Variabel
4,65 %
4,02 %
4,72 %
-
 
Durchschnitt
4,65 %
4,02 %
4,72 %
-
Finanzverbindlichkeiten
Fix
1,49 %
-
1,09 %
1,54 %
 
Variabel
4,64 %
-
4,55 %
4,65 %
 
Durchschnitt
3,24 %
-
2,98 %
3,27 %
Rohstoffpreisrisiken
Die AMAG Austria Metall AG ist im Rohstoffbereich insbesondere Preisrisiken aus Aluminium ausgesetzt. Diese resultieren aus dem Umstand, dass der AMAG-Konzern Aluminium produziert und verarbeitet.
Dadurch entstehende Einkaufs- und Verkaufsrisiken hinsichtlich der Preisänderungsrisiken von zukünftigen Einkäufen bzw. des Bestands von Rohstoffen sowie Verkäufen von Aluminiumprodukten (Primäraluminium, Gusslegierungen, Walzprodukte) des an der London Metal Exchange (LME) notierten Rohstoffs werden mittels gängiger Rohstoff-Termingeschäfte und Rohstoff-Optionen als Sicherungsinstrumente abgesichert.
Der Aluminiumpreis, wie er an der London Metal Exchange (LME) gehandelt wird, ist sowohl bei den erzeugten Produkten der AMAG (Primäraluminium, Gießprodukte, Walzprodukte) als auch bei eingesetzten Rohstoffen wie Primäraluminium und Aluminiumschrotten ein getrennt identifizierbarer Preisbestandteil. Dieser wird vertraglich als eigene Komponente vereinbart, zuzüglich etwaiger Prämien (für Transport etc.), Aufschlägen für Umarbeitung bzw. Qualitäten oder Qualitätsabschlägen (bei Schrotten). Diese Identifizierbarkeit bleibt auch für Produkte im Produktionsprozess bestehen (Vorratsbestand). Die Komponente ist aufgrund der Notierung des Aluminiumpreises an der LME verlässlich bewertbar. Es handelt sich dabei um die wesentlichste Komponente, die Preisrisiken ausgesetzt ist. Der Anteil der Wertänderungen des Aluminiumpreises an den Wertänderungen des Fair Values des Vorratsbestandes kann nicht abgeschätzt werden, da der Aluminiumpreis sehr starken Schwankungen (auch zum jeweiligen Stichtag) unterliegen kann.
Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen aus dem Verkauf von Aluminiumprodukten der Aluminerie Alouette Inc. werden als Cashflow-Hedge klassifiziert.
Alle Bestände mit Aluminiumbestandteilen hinsichtlich des Aluminiumpreisrisikos werden entweder mit derivativen Finanzinstrumenten oder mit Kundenaufträgen gesichert. Das mit diesen Beständen resultierende Preisänderungsrisiko wird im Rahmen eines dynamischen Prozesses gesteuert, da sich die Aluminiumbestände laufend durch Neuzugänge und Abgänge ändern. Die AMAG bildet die dynamische Absicherung jener Bestände, denen derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente gegenüber stehen, als Fair Value-Hedges im Abschluss ab, um die aus der laufenden Bewertung der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente resultierende GuV-Volatilität zu reduzieren. Dabei werden Fair Value-Hedge Designationen mit einer Dauer von einem Monat vorgenommen und die designierten Sicherungsbeziehungen nach Ablauf jedes Monats neu designiert, um den im Vergleich zum Vormonat geänderten Aluminiumbestand als Grundgeschäft zusammen mit dem geänderten Volumen der Sicherungsinstrumente im Rahmen des Hedge Accounting widerzuspiegeln.
Aus Abweichungen bei den wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei designierten Sicherungsbeziehungen im Rohstoffrisikobereich gibt es mit Ausnahme der potenziellen Ineffektivität aus der Berücksichtigung der LME-Prämienerwartung (oben bereits beschrieben) derzeit keine potenziellen Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen und bei Einsatz von Optionen als Sicherungsinstrumente stets der innere Wert designiert wird, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (hedge ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accounting unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann.
Derivate, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nach den derzeit gültigen Bestimmungen nicht als Cashflow- oder Fair Value-Hedge designiert werden, sichern aber operative Risiken im Konzern ab.
Aufgrund des zum Teil langen Risikohorizonts werden diese Sicherungen mit einer Vorlaufzeit von bis zu drei Jahren abgeschlossen (Derivate nicht in Sicherungsbeziehungen bis zu sechs Jahre). Auch im Bereich der Rohstoffpreissicherung gilt der Grundsatz, dass nur Derivate eingesetzt werden, welche klar bewertbar und abbildbar sind.
Für Risiken aufgrund schwankender Prämien im Zusammenhang mit Aluminium-Einkauf werden nach Bedarf Prämien-Derivate abgeschlossen. Für Rohstoffpreisrisiken im Zusammenhang mit Kupfer-Einkauf werden nach Bedarf Kupfer-Derivate zur Sicherung des zukünftigen Kupfereinkaufes abgeschlossen. Für Rohstoffpreisrisiken im Zusammenhang mit Tonerde-Einkauf werden nach Bedarf Tonerde-Derivate zur Sicherung des zukünftigen Tonerdeeinkaufes abgeschlossen. Diese Derivate werden als Cashflow-Hedge bilanziert.
Für Rohstoffrisiken in Zusammenhang mit der Erdgasbeschaffung am Standort Ranshofen werden nach Bedarf ebenfalls Terminkontrakte zur Sicherung des zukünftigen Erdgaspreises abgeschlossen. Diese Derivate werden als Cashflow-Hedge bilanziert.
Sensitivitätsanalysen per 31.12.2024 (in Tsd. EUR)
 
 
 
 
 
Wechselkursrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung der Nettofinanzverbindlichkeiten bei Wechselkursänderung um
10 %
0
-5.534
-219
-99
-5.853
 
-10 %
0
6.764
267
121
7.153
Auswirkung auf das Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um*
10 %
0
33
0
550
583
 
-10 %
0
-40
0
-672
-712
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um*
10 %
0
51.630
-7.073
485
45.041
 
-10 %
0
-63.103
8.645
-593
-55.050
Zinsrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinssteigerung um
1 %
-3.490
812
24
11
-2.644
davon aktiv
 
941
817
24
11
1.792
davon passiv
 
-4.431
-5
0
0
-4.436
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinsreduktion um
-1 %
3.490
-812
-24
-11
2.644
davon aktiv
 
-941
-817
-24
-11
-1.792
davon passiv
 
4.431
5
0
0
4.436
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Zinsswaps bei Zinsänderung um
1 %
70
0
0
0
70
 
-1 %
-70
0
0
0
-70
Auswirkung auf das Ergebnis aus Anleihefonds bei Zinsänderung um
1 %
-197
0
0
0
-197
 
-1 %
197
0
0
0
197
Rohstoffpreisrisiken
Änderung
 
 
 
AL
Gesamt
Änderung der Vorratsabwertung bei LME-Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
-10.291
-10.291
Auswirkung auf das Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
12
12
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
12.140
12.140
* Aufgrund methodischer Anpassungen in der Sensitivitätsanalyse ergeben sich Abweichungen zum Reporting im Vorjahr. Diese Anpassungen betreffen primär die aggregierte Darstellung von Effekten aus Long- und Short-Positionen innerhalb der entsprechenden Währung sowie die Ermittlung von Wechselkurs-Sensitivitäten unter Ceteris-Paribus-Annahme.
Sensitivitätsanalysen per 31.12.2023 (in Tsd. EUR)
 
 
 
 
 
Wechselkursrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung der Nettofinanzverbindlichkeiten bei Wechselkursänderung um
10 %
0
-1.819
-442
-27
-2.289
 
-10 %
0
1.605
535
30
2.170
Auswirkung auf das Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um*
10 %
0
20
0
378
398
 
-10 %
0
-24
0
-462
-487
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um*
10 %
0
45.120
-4.537
295
40.879
 
-10 %
0
-55.147
5.545
-361
-49.963
Zinsrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinssteigerung um
1 %
-2.461
521
25
3
-1.912
davon aktiv
 
354
572
25
3
955
davon passiv
 
-2.815
-51
0
0
-2.867
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinsreduktion um
-1 %
2.461
-521
-25
-3
1.912
davon aktiv
 
-354
-572
-25
-3
-955
davon passiv
 
2.815
51
0
0
2.867
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Zinsswaps bei Zinsänderung um
1 %
240
0
0
0
240
 
-1 %
-240
0
0
0
-240
Auswirkung auf das Ergebnis aus Anleihefonds bei Zinsänderung um
1 %
-217
0
0
0
-217
 
-1 %
217
0
0
0
217
Rohstoffpreisrisiken
Änderung
 
 
 
AL
Gesamt
Änderung der Vorratsabwertung bei LME-Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
-9.648
-9.648
Auswirkung auf das Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
515
515
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
5.306
5.306


* Aufgrund methodischer Anpassungen in der Sensitivitätsanalyse ergeben sich Abweichungen zum Reporting im Vorjahr. Diese Anpassungen betreffen primär die aggregierte Darstellung von Effekten aus Long- und Short-Positionen innerhalb der entsprechenden Währung sowie die Ermittlung von Wechselkurs-Sensitivitäten unter Ceteris-Paribus-Annahme.
Originäre finanzielle Vermögenswerte und Schulden
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden beinhalten sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel und verzinsliche Finanzverbindlichkeiten.
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit oder ohne Recycling) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Diese Klassifizierung erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.
Die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt für die Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu behalten, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. In der AMAG wird im Wesentlichen das Geschäftsmodell „Halten“ angewendet.
Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag werden Preisangebote von Banken oder entsprechende Preismodelle verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Sofern Preise aktiver Märkte nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle und aktueller Marktparameter (insbesondere Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner) berechnet. Dazu werden die Cashflows der Finanzinstrumente auf den Bilanzstichtag diskontiert.
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte aus den Vermögenswerten auslaufen oder der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IFRS 9 3.2 erfüllt (sog. Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen hat.
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, jedoch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern einen Vermögenswert im Umfang seines anhaltenden Engagements. Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Firm Commitment
Wurden bilanzunwirksame bindende Verpflichtungen (Kundenaufträge) als abgesicherte Grundgeschäfte designiert, so werden die nachfolgenden kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der Verpflichtung, die auf das gesicherte Risiko zurückzuführen sind, als Vermögenswert oder Verbindlichkeit erfolgswirksam erfasst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Effektivzinsmethode amortisiert den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Nominalwert unter Verwendung des effektiven Zinssatzes. Als effektiver Zinssatz gilt der Kalkulationszinssatz, mit dem der erwartete künftige Zahlungsmittelfluss bis zum Endfälligkeitstermin oder zum nächsten marktpreisorientierten Zinsanpassungstermin auf den gegenwärtigen Buchwert des finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst wird.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung werden ausschließlich marktübliche Instrumente mit einer ausreichenden Marktliquidität und von Geschäftspartnern mit geringem Ausfallsrisiko verwendet. Das Kreditausfallsrisiko des Kontrahenten als auch das eigene Kreditausfallsrisiko werden, sofern wesentlich, bei der Bewertung berücksichtigt.
Eingebettete Derivate
In anderen Finanzinstrumenten oder in anderen Basisverträgen eingebettete Derivate werden als separate Derivate behandelt, wenn die Risiken und ihre Charakteristiken nicht eng mit den Basisverträgen verbunden sind und ohnehin nicht zum Fair Value bewertet werden.
Cashflow-Hedges
Zur Absicherung zukünftiger Cashflows aus schwebenden und antizipierten Fremdwährungstransaktionen werden Währungsderivate eingesetzt. Des Weiteren werden zur Absicherung von Rohstoffpreisrisiken (Aluminium und in geringer Menge Kupfer, Tonerde, Zink sowie Prämien) aus erwarteten, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Transaktionen Commodity Derivate (Termingeschäfte und Optionen) eingesetzt. Zur Absicherung des Zinsrisikos bestehen Zinsswaps auf EUR-Basis. Auf den Nominalwert des Swap-Kontraktes werden fixe Zinsen bezahlt, im Gegenzug dafür erhält der Konzern variable Zinsen auf denselben Kapitalbetrag. Diese Zinsswaps gleichen Auswirkungen auf die Cashflows der zugrunde liegenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten aufgrund zukünftiger Veränderungen der Zinssätze aus, und die Marktwerte aus den Zinsderivaten resultieren aus der Veränderung in der Zinskurve, die seit Laufzeitbeginn stattgefunden hat.
Bei Optionen wird als Sicherungsinstrument nur der innere Wert des Derivats designiert, die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des inneren Wertes werden in der Hedgingrücklage erfasst und die Änderungen des Zeitwertes erfolgsneutral in der Zeitwertrücklage. Die Zeitwertrücklage wird bei der Absicherung von transaktionsbezogenen Grundgeschäften zum Zeitpunkt des Eintritts der abgesicherten Transaktion entweder gegen die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswertes aufgelöst oder in allen anderen Fällen über das sonstige Ergebnis in die GuV umgebucht. Sofern zeitraumbezogene Grundgeschäfte abgesichert werden, wird die Zeitwertrücklage grundsätzlich systematisch über die Designationsperiode in der GuV aufgelöst. Eine systematische Auflösung in der GuV unterbleibt in Übereinstimmung mit IFRS 9B6.5.31 insoweit, als der Betrag der Zeitwertrücklage Kombinationen von Call- und Put-Optionen zuzurechnen ist, deren Zeitwert zum Designationszeitpunkt Null betragen hat.
Bei Cashflow-Hedges wird der effektive Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes direkt im sonstigen Ergebnis in der Hedgingrücklage erfasst, der ineffektive Teil hingegen sofort erfolgswirksam im Materialaufwand berücksichtigt. Resultiert die Absicherung einer erwarteten Transaktion im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswertes oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit. In allen anderen Fällen werden die im Eigenkapital abgegrenzten Beträge zu dem Zeitpunkt bzw. zu den Zeitpunkten in der GuV erfasst, zu dem die abgesicherten Zahlungsströme das Ergebnis beeinflussen.
Im Konzern werden die zukünftigen Verkäufe der anteiligen Produktion der Aluminerie Alouette Inc. und Fremdwährungsgeschäfte teilweise durch Forward-Kontrakte und Optionen abgesichert, wobei die verwendeten derivativen Instrumente als Absicherung des Cashflows klassifiziert werden.

Als Cashflow-Hedge qualifizierte und über die Hedgingrücklage gebuchte derivative Finanzinstrumente:
 
 
2024
2023
Währung bzw. Commodity
 
längste Laufzeit
Nominalwerte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominalwerte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
USD
Verkauf
10/2032
571.749
-18.944
02/2030
572.320
7.395
JPY
Verkauf
03/2032
897.299
392
12/2025
508.914
729
CAD
Kauf
01/2028
120.000
-3.144
03/2027
77.000
326
USD
Kauf
05/2025
19.692
312
11/2024
24.760
-271
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
12/2026
30.750
733
12/2025
23.325
-1.585
CU
Verkauf
01/2025
50
13
 
0
0
PR
Verkauf
04/2025
1.100
-39
 
0
0
CU
Kauf
06/2028
725
561
06/2028
900
-18
TE
Kauf
01/2026
24.000
-723
 
 
 
ZN
Kauf
06/2028
1.750
799
06/2028
2.250
322
PR
Kauf
04/2026
10.479
594
01/2026
19.661
-4
Optionen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
12/2027
40.000
-697
12/2025
18.000
-431
Energiederivate
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffswaps
 
 
 
 
 
 
 
Gas
Kauf
01/2030
534.576
-2.350
01/2030
534.576
-5.170
PPA
 
 
 
 
 
 
 
Strom
Kauf
06/2025
23.671
-529
 
0
0
*) Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
 
2024
2023
Währung bzw. Commodity
 
längste Laufzeit
Nominalwerte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominalwerte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
Zinsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
 
 
 
 
 
 
 
EUR
 
12/2025
7.000
552
12/2025
24.000
1.258
Eingebettetes Derivat
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
12/2029
113.516
-2.151
12/2029
136.268
-2.031
*) Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
2024
2023
Cashflow-Hedges in Tsd. EUR
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Währungsderivate
832
-22.216
-21.383
11.481
-3.303
8.179
Commodity Derivate
3.675
-2.434
1.242
1.289
-3.005
-1.715
Energiederivate
548
-3.428
-2.880
 
-5.170
-5.170
Zinsderivate
552
 
552
1.258
 
1.258
Eingebettetes Derivat
639
-2.791
-2.151
3.283
-5.313
-2.031
Summe
6.247
-30.868
-24.621
17.311
-16.791
521

 
 
1 Jahr Laufzeit
1-3 Jahre Laufzeit
über 3 Jahre Laufzeit
Währung bzw. Commodity 2024 in Tsd. EUR
 
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
USD
Verkauf
224.116
1,1015
180.111
1,1278
167.522
1,1505
JPY
Verkauf
179.814
127,8118
216.100
155,0124
501.385
146,9329
CAD
Kauf
66.000
1,3655
53.000
1,3611
1.000
1,3801
USD
Kauf
19.692
1,0571
 
 
 
 
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
26.250
2.440
4.500
2.416
 
 
CU
Verkauf
50
8.345
 
 
 
 
PR
Verkauf
1.100
24
 
 
 
 
CU
Kauf
225
8.439
400
8.460
100
8.364
TE
Kauf
22.000
476
2.000
471
 
 
ZN
Kauf
500
2.848
1.000
2.656
250
2.431
PR
Kauf
10.018
347
461
276
 
 
Optionen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
22.000
2.440
18.000
2.400
 
 
Energiederivate
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffswaps
 
 
 
 
 
 
 
Gas
Kauf
144.288
48
231.480
37
158.808
27
PPA
 
 
 
 
 
 
 
Strom
Kauf
23.671
120
 
 
 
 
*) Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
 
1 Jahr Laufzeit
1-3 Jahre Laufzeit
über 3 Jahre Laufzeit
Währung bzw. Commodity 2024 in Tsd. EUR
 
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Zinsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
 
 
 
 
 
 
 
EUR
 
7.000
-2,74%
 
 
 
 
Eingebettetes Derivat
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
 
 
 
 
113.516
2.600 USD/Tonne
*) Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
 
1 Jahr Laufzeit
1-3 Jahre Laufzeit
über 3 Jahre Laufzeit
Währung bzw. Commodity 2023 in Tsd. EUR
 
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Nominale *)
durchschnittl. Terminkurs
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
USD
Verkauf
167.886
1,1095
184.887
1,1226
219.547
1,1431
JPY
Verkauf
367.600
125,5967
141.314
121,2338
 
 
CAD
Kauf
38.000
1,3153
36.000
1,3493
3.000
1,3616
USD
Kauf
24.760
1,0927
 
 
 
 
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
20.325
2.074
3.000
2.353
 
 
CU
Kauf
200
7.630
600
7.630
100
7.630
TE
Kauf
 
 
 
 
 
 
ZN
Kauf
500
2.222
1.500
2.222
250
2.222
PR
Kauf
19.007
219
654
221
 
 
Optionen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
12.000
2.285
6.000
2.262
 
 
Energiederivate
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffswaps
 
 
 
 
 
 
 
Gas
Kauf
144.288
51
313.512
37
76.776
40
Zinsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
 
 
 
 
 
 
 
EUR
 
17.000
3,51%
7.000
3,16%
 
 
Eingebettetes Derivat
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
 
 
 
 
136.268
2.696 USD/Tonne
*) Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.

Folgende Grundgeschäfte wurden abgesichert:
 
2024
2023
Risiko
Wertänderung Grundgeschäft
Stand Rücklage
Wertänderung Grundgeschäft
Stand Rücklage
Fremdwährungsrisiko
 
 
 
 
Zukünftige Verkaufstransaktion
-18.551
18.551
8.123
-8.123
Zukünftige Einkaufstransaktion
-2.832
2.832
55
-55
 
 
 
 
 
Rohstoffpreisrisiko
 
 
 
 
Zukünftige Verkaufstransaktion
-2.141
32.471
-4.046
43.961
Zukünftige Einkaufstransaktion
1.231
-1.231
300
-300
 
 
 
 
 
Energierisiko
 
 
 
 
Zukünftige Einkaufstransaktion
-2.880
2.880
-5.170
5.170
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
Zukünftige Zinszahlung
552
-552
1.258
-1.258
 
 
 
 
 
abzüglich latenter Steuer auf Hedgingrücklage
 
-13.858
 
-10.936
Summe
-24.621
41.093
521
28.458
Die kumulierte Wertanpassung des Grundgeschäfts aus der Cashflow-Hedge Bilanzierung stimmt mit der Wertänderung des Derivats zuzüglich der Ineffektivität überein. Die Wertänderung des eingebetteten Derivats entspricht dem Stand der Rücklage abzüglich der Ineffektivität und dem Betrag der Erstbewertung.

Entwicklung der Hedgingrücklage (brutto) gemäß IFRS 9:
Hedgingrücklage 2024 in Tsd. EUR
Währungsderivate
Commodity Derivate
Energiederivate
Zinsderivate
Eingebettetes Derivat
Gesamt
Wertänderung direkt im sonstigen Ergebnis (OCI)
-29.759
881
2.290
-706
2.371
-24.923
Umgliederung aus dem OCI über die Gewinn- und Verlustrechnung
5.006
-1.553
 
 
8.308
11.761
Umsatz
4.595
-2.056
 
 
4.154
6.693
Material
-565
503
 
 
4.154
4.092
Sonstige betriebliche Aufwendungen
976
 
 
 
 
976
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
0
 
 
 
 
 
 
 
Hedgingrücklage 2023 in Tsd. EUR
Währungsderivate
Commodity Derivate
Energiederivate
Zinsderivate
Eingebettetes Derivat
Gesamt
Wertänderung direkt im sonstigen Ergebnis (OCI)
18.571
-4.641
-5.278
-623
24.076
32.105
Umgliederung aus dem OCI über die Gewinn- und Verlustrechnung
6.086
-3.223
 
 
10.278
13.141
Umsatz
3.880
-3.979
 
 
5.139
5.040
Material
2.307
756
 
 
5.139
8.202
Sonstige betriebliche Aufwendungen
439
 
 
 
 
439
Finanzergebnis
-540
 
 
 
 
-540

Fair Value-Hedges
Zur Bestandssicherung der Aluminiumbestände wurden Termingeschäfte abgeschlossen, welche als Fair Value-Hedge klassifiziert wurden. Die physischen Bestände werden gegen Fremdwährungs- und Preisschwankungsrisiken abgesichert (Bestandssicherung des Aluminiumpreis-Anteils der Vorräte). Die Marktwertschwankungen dieser Derivate werden im Materialeinsatz ausgewiesen.
Bei Fair Value-Hedges werden sowohl das Grundgeschäft hinsichtlich des abgesicherten Risikos als auch das derivative Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Änderungen erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zum Marktwert.
Als Fair Value-Hedge qualifizierte und über die Gewinn- und Verlustrechnung gebuchte derivative Finanzinstrumente:
 
 
2024
2023
Währung bzw.
Commodity
längste Laufzeit
Nominal-
werte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominal-
werte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
02/2025
76.939
-6.641
02/2024
91.175
-12.376
AL
Kauf
11/2025
339
78
 
 
 
Abgesicherte feste Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
11/2025
339
-78
 
 
 
AL
Kauf
02/2025
76.939
6.641
02/2024
91.175
12.376
*) Angabe der Nominalwerte bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL)
 
2024
2023
Fair Value Hedges in Tsd. EUR
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Commodity Derivate
6.719
-6.719
0
12.376
-12.376
0
Folgende Grundgeschäfte wurden abgesichert:
 
2024
2023
Risiko in Tsd. EUR
Wertänderung Grundgeschäft
Buchwert des Grundgeschäftes
Wertänderung Grundgeschäft
Buchwert des Grundgeschäftes
Rohstoffpreisrisiko
 
 
 
 
Vorräte
11.929
170.252
-1.579
169.810
Die kumulierte Wertanpassung des Grundgeschäfts aus der Fair Value-Hedge Bilanzierung stimmt mit der Wertänderung des Sicherungsgeschäfts überein.
Zeitwertrücklage
Zeitwertrücklage in Tsd. EUR
2024
2023
Stand 1.1.
-332
-861
Änderung Fair Value
-204
529
Stand 31.12.
-536
-332
Derivative Finanzinstrumente
Fremdwährungs- und Commodity Derivate (Aluminium), die die Voraussetzung für Hedge-Accounting nach IFRS 9 hinsichtlich Dokumentation und Effektivität nicht erfüllen, werden verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgen erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung.
Als zum beizulegenden Zeitwert qualifizierte und über die Gewinn- und Verlustrechnung gebuchte derivative Finanzinstrumente:
 
 
2024
2023
Währung
bzw. Commodity
längste Laufzeit
Nominalwerte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominalwerte *)
Marktwerte
in Tsd. EUR
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
JPY
Kauf
 
0
0
02/2024
43.000
-6
USD
Kauf
02/2025
1.836
120
02/2024
921
10
GBP
Verkauf
06/2025
4.162
-42
05/2024
2.750
7
JPY
Verkauf
03/2025
177.000
5
02/2024
203.000
11
USD
Verkauf
02/2025
2.213
-123
02/2024
1.165
16
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Kauf
03/2026
169.886
27.125
12/2025
402.375
37.887
AL
Verkauf
05/2025
169.886
-37.768
12/2024
402.375
-29.948
Zinsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
 
 
 
 
 
 
 
EUR
 
12/2025
7.000
-15
12/2025
14.000
-61
*) Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL)

Die Nominalwerte ergeben sich aus der unsaldierten Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge der derivativen Finanzgeschäfte; die Commodity Derivate werden in Tonnen zur Transaktionswährung angegeben.
Die Marktwerte leiten sich aus den Beträgen ab, zu denen die betreffenden Finanzgeschäfte am Bilanzstichtag gehandelt werden. Die Marktwerte von Commodity Derivaten basieren auf offiziellen Aluminiumnotierungen an der London Metal Exchange (LME) zum Bilanzstichtag.
Die beizulegenden Zeitwerte von Devisenterminderivaten werden auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag ermittelt.
Bei Optionen wurden anerkannte Modelle zur Ermittlung der Optionspreise angewandt. Für Zins
swaps, Zins-Caps und Forward Rate Agreements erfolgt die Marktbewertung nach allgemein mathematisch anerkannten Bewertungsmodellen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts.

Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten nach IFRS 7:
2024
Finanzinstrumente nach IFRS 7
in Tsd. EUR
Fair Value-Hedge
Cashflow-Hedge
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Investitionen in
Eigenkapital-instrumente)
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet
Kein Finanzinstrument
Buchwert
31.12.2024
Fair Value
31.12.2024
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
0
2.661
10.428
1.860
1.839
0
16.788
16.788
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
192.687
0
192.687
192.687
Forderungen aus laufenden Steuern
0
0
0
0
0
1.543
1.543
1.543
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
266
3.586
22.108
0
8.427
32.727
67.114
67.114
Vertragsvermögenswerte
0
0
0
0
2.627
0
2.627
2.627
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente *
0
0
96.691
0
182.095
0
278.785
278.785
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
449.400
0
449.400
437.977
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
4.782
0
4.782
4.782
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
0
13.384
0
0
972
26.498
40.854
40.854
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
205.126
0
205.126
199.826
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
1.762
0
1.762
1.762
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
88.265
0
88.265
88.265
Steuerschulden
0
0
0
0
0
92
92
92
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
6.828
17.484
32.824
0
2.713
37.154
97.003
97.003
* In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Investitionen in Geldmarktfonds enthalten, die der Kategorie „verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet “ zugeordnet werden.
2023
Finanzinstrumente nach IFRS 7
in Tsd. EUR
Fair Value-Hedge
Cashflow-Hedge
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Investitionen in
Eigenkapital-instrumente)
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet
Kein Finanzinstrument
Buchwert
31.12.2023
Fair Value
31.12.2023
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
0
8.969
10.019
1.699
1.437
0
22.124
22.124
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
153.862
0
153.862
153.862
Forderungen aus laufenden Steuern
0
0
0
0
0
1.724
1.724
1.724
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
0
8.358
31.153
0
24.838
21.630
85.979
85.979
Vertragsvermögenswerte
0
0
0
0
2.403
0
2.403
2.403
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente *
0
0
67.733
0
101.204
0
168.937
168.937
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
450.643
0
450.643
427.740
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
4.083
0
4.083
4.083
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
0
11.986
15
0
750
31.741
44.492
44.492
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
77.174
0
77.174
74.683
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
1.549
0
1.549
1.549
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
93.089
0
93.089
93.089
Steuerschulden
0
0
0
0
0
74
74
74
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
12.376
4.820
23.246
0
2.525
52.827
95.794
95.794
* In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Investitionen in Geldmarktfonds enthalten, die der Kategorie „verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet “ zugeordnet werden.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte dieser Positionen zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. In den nicht nach IFRS 7 kategorisierten Finanzinstrumenten sind sowohl finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert, als auch solche, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, enthalten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten haben im Wesentlichen kurze Restlaufzeiten von unter einem Jahr, die bilanzierten Werte stellen approximativ die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie unter Berücksichtigung des eigenen Kreditrisikos ermittelt.
Die Derivate gliedern sich gemäß IFRS 9 in folgende Kategorien:
Derivate mit positivem
beizulegenden Zeitwert
2024
2023
in Tsd. EUR
langfristig
kurzfristig
langfristig
kurzfristig
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Derivate
15
22.108
24
31.153
Fair Value-Hedge Derivate
0
266
0
0
Cashflow-Hedge Derivate
2.661
3.586
8.969
8.358
Summe
2.677
25.960
8.993
39.511
Derivate mit negativem
beizulegenden Zeitwert
2024
2023
in Tsd. EUR
langfristig
kurzfristig
langfristig
kurzfristig
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Derivate
0
32.824
15
23.246
Fair Value-Hedge Derivate
0
6.828
0
12.376
Cashflow-Hedge Derivate
13.384
17.484
11.986
4.820
Summe
13.384
57.136
12.001
40.442
Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden in der Bilanz unter der Position Sonstige Vermögenswerte ausgewiesen, Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert unter Sonstigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen.
Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien
Nettoergebnis Finanzinstrumente
in Tsd. EUR
2024
2023
Sicherungsinstrumente und verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
2.132
1.934
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
148
259
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
2.541
-2.233
 
4.821
-41
Das Nettoergebnis beinhaltet Dividendenerträge, jedoch nicht Ergebnisanteile von assoziierten Unternehmen sowie Zinsaufwendungen und -erträge. In die Ermittlung des Nettoergebnisses aus Finanz-instrumenten werden Wertberichtigungen und Zuschreibungen, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Abgangsgewinne bzw. -verluste und sonstige erfolgswirksame Änderungen von Zeitwerten von Finanzinstrumenten einbezogen.
Erträge und Aufwendungen aus derivativen Instrumenten, die zur Absicherung von operativen Risiken dienen und denen gegenläufige Aufwendungen und Erträge in den Umsatzerlösen bzw. im Materialeinsatz gegenübergestellt sind, sind im Ergebnis aus Finanzinstrumenten nicht enthalten.
Die Bewertungsklassen teilen sich wie folgt:
 
2024
2023
Bewertungsklassen in Tsd. EUR
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
AKTIVA
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
10.413
2.037
2.500
14.950
9.994
8.993
1.699
20.687
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
0
25.960
0
25.960
0
36.228
3.283
39.511
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
96.691
0
0
96.691
67.733
0
0
67.733
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PASSIVA
 
 
 
 
 
 
 
 
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten
0
437.977
0
437.977
0
427.740
0
427.740
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
0
13.384
0
13.384
0
6.688
5.313
12.001
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
0
199.826
0
199.826
0
74.683
0
74.683
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
0
54.345
2.791
57.136
0
40.442
0
40.442
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Level 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Dies betrifft zur Gänze einen Investmentfonds.
Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind. Folgende Geschäfte sind in dieser Hierarchiestufe bilanziert:
Devisentermingeschäfte:
Bei einem Devisentermingeschäft wird zu einem zukünftigen Stichtag ein festgelegter Betrag einer Devise gegen eine andere Devise zu einem festgelegten Währungskurs getauscht. Bei der Bewertung werden die beiden Cashflows, die zum Fälligkeitstermin fließen, mit Hilfe der jeweiligen zugehörigen Zinsstrukturkurven (der beiden Geschäftswährungen) auf die Laufzeit verbarwertet. Der Barwert des Devisentermingeschäfts ist die Differenz der beiden mit Hilfe der Währungskurse auf die Berichtswährung umgerechneten verbarwerteten Cashflows. Als Inputparameter werden Währungskurse und die Zinsstrukturkurve herangezogen.
Zinsswaps:
Beim Zinsswap wird ein variabler Zinssatz gegen einen Fixzins getauscht. Bei der Bewertung werden der Barwert der variablen Zinszahlungen und der Barwert der Fixzinszahlungen ermittelt. Der Barwert des Zinsswaps ist die Differenz der beiden auf die Laufzeit des Geschäftes verbarwerteten Cashflows. Als Inputparameter werden der 3-Monats-Euribor und die Zinsstrukturkurve herangezogen.
Rohstofftermingeschäfte:
Die Bewertung des Termingeschäftes ergibt sich aus der Differenz von Vertragspreis zu Schlussnotierung des Aluminiumpreises an der London Metal Exchange (LME) zur jeweiligen Fälligkeit des Geschäftes. Als Inputparameter werden die Schlussnotierung des Aluminiumpreises an der London Metal Exchange (LME) inkl. Terminstruktur sowie die Währungsterminstrukturkurve (USD zu EUR) herangezogen.
Rohstoffoptionen:
Zur Bewertung der Rohstoffoptionen wird das Black-Scholes-Modell herangezogen. Wesentliche Inputparameter sind die Schlussnotierung des Aluminiumpreises an der London Metal Exchange (LME) inkl. Terminstruktur sowie die Währungsterminstrukturkurve (USD zu EUR) und die Volatilität des Aluminiumpreises.
Tonerde- und Prämienderivate:
Die Bewertung des Tonerde- und Prämiengeschäfts ergibt sich aus der Differenz von Vertragspreis zu Schlussnotierung des Tonerde- bzw. Prämienpreises laut Broker zur jeweiligen Fälligkeit des Geschäftes. Als Inputparameter werden die Schlussnotierungen des Tonerde- bzw. Prämienpreises laut Broker sowie zu Währungsterminstrukturkurve (USD zu EUR) herangezogen.
Erdgastermingeschäfte:
Die Bewertung des Termingeschäftes ergibt sich aus der Differenz von Vertragspreis zur Schlussnotierung des Erdgaspreises (THE EEX Base) zur jeweiligen Fälligkeit des Geschäftes. Als Inputparameter werden die Schlussnotierungen der Börse herangezogen.
Power Purchase Agreement (PPA):
Die Bewertung des virtuellen Power Purchase Agreements ergibt sich aus der Differenz zwischen Vertragspreis und Marktpreis für die erwartete Laufzeit. Als Inputparameter werden die Terminkurse der EEX Austrian Power Futures herangezogen.
Level 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt nicht auf Basis von beobachtbaren Daten, sondern auf Basis von Einschätzungen durch das Unternehmen und ist daher Level 3 zuzuordnen.
Die Vermögenswerte, die im Rahmen der Folgebewertung auf einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des Level 3 beruhen, stellen das eingebettete Derivat im Strombezugskontrakt der Alouette dar.
Stromvertrag Aluminerie Alouette Inc. (Eingebettetes Derivat):
Alouette hält einen mit dem staatlichen Stromanbieter abgeschlossenen Strombezugskontrakt, der den von Alouette zu bezahlenden Strompreis auf Basis einer vertraglich festgelegten Strompreis-formel unmittelbar an den Marktpreis des Aluminiums koppelt.
Der Vertrag enthält aufgrund der Abhängigkeit des Strompreises vom Aluminiumpreis ein eingebettetes Derivat. Dieses Derivat wird im Rahmen von Cashflow-Hedges als Sicherungsinstrument designiert. Der beizulegende Zeitwert des Derivats wird mittels modellbasierter Bewertung ermittelt. In Kanada existiert aufgrund des monopolistischen Strommarktes kein liquider Marktpreis im herkömmlichen Sinne (ein Mark-to-market-Preis ist nicht direkt beobachtbar). Zur Bewertung wird daher ein Forward-Preis-Modell unter Verwendung eines Strom-Referenzpreises für Alouette, der entsprechenden Zinsstrukturkurven und der Forward-Preise von Aluminium und Fremdwährungen herangezogen.
Um eine marktnahe Bewertung des Kontrakts zu erhalten, wird in weiterer Folge bezugnehmend auf die erwartete Laufzeit des Stromvertrages der Barwert zukünftiger Stromzahlungen auf Basis von Aluminiumpreis-Forwards und eines Prämienaufschlages (Mid-West Prämie) berechnet und dem Barwert zukünftiger Stromzahlungen auf Basis des Strom-Referenzpreises unter Berücksichtigung der USD zu CAD-Terminstrukturen für Alouette gegenübergestellt. Der so ermittelte Unterschiedsbetrag liefert eine modellbasierte Bewertung des eingebetteten Derivats.
Der im Zuge der Erstbewertung ermittelte positive Fair Value des Derivats wurde als öffentlicher Zuschuss (der Regierung von Quebec) klassifiziert und entsprechend unter den sonstigen langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten verbucht. Der Zuschuss wird entsprechend den erwarteten Aufwendungen für die im Vertrag geregelten Bedingungen erfolgswirksam aufgelöst.
Der Zeitwert des eingebetteten Derivats im Strombezugskontrakt der Aluminerie Alouette Inc. beruht auf einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des Level 3. Die Entwicklung des eingebetteten Derivats stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung Eingebettetes Derivat in Tsd. EUR
2024
2023
Stand zum 1.1.
-2.031
-22.199
Währungsdifferenzen
-129
350
Änderung Fair Value
2.371
24.076
Recycling
-2.363
-4.259
Stand zum 31.12.
-2.152
-2.031
davon kurzfristig
-2.791
3.283
Eine Veränderung des Aluminiumpreises würde sich auf die Bewertung folgendermaßen auswirken:
Sensitivität in Tsd. EUR
2024
2023
 
+10 %
-10 %
+10 %
-10 %
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
-22.505
22.505
-27.597
27.597
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
-5.590
5.590
-4.977
4.977

Eine Veränderung der Laufzeit des Derivats würde sich auf die Bewertung folgendermaßen auswirken:
Sensitivität in Tsd. EUR
2024
2023
 
1 Jahr kürzer
1 Jahr kürzer
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
-1.956
-1.715
L
Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Haftungen
Prozesse
Zum Bilanzstichtag waren keine Prozesse anhängig, die ein über den Umfang der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hinausgehendes Risiko darstellen. Ebenso waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine rechtserheblichen Umstände bekannt, aus denen derartige Prozesse drohen könnten.
Sonstiges
Bürgschaften und Garantien 2024 in Tsd. EUR
2024
2023
Bürgschaften und Garantien
6.753
2.364
 
6.753
2.364
Bei den Bürgschaften und Garantien handelt es sich im Wesentlichen um Bankgarantien für öffentliche Einrichtungen (5.253 Tsd. EUR, Vorjahr: 582 Tsd. EUR). Für den gleichen Sachverhalt ist eine Rückstellung in Höhe von 2.743 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.410 Tsd. EUR) bilanziert.
Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt, abgesehen von im Rahmen von IFRS 3 bilanzierten Eventualverbindlichkeiten (siehe Punkt F Ermessensentscheidungen und Schätzungen). Sie werden dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht ausgeschlossen werden kann, aber die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung nicht vorliegen.
Eventualforderungen werden im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2024 besteht eine Eventualforderung aus einem offenen Rechtsmittelverfahren in Österreich im Zusammenhang mit der Forschungsprämie für die Jahre 2019 – 2021. Der wirtschaftliche Nutzen für den Zeitraum 2019-2024 beträgt 5.930 Tsd. EUR. Im Vorjahr bestanden zum Stichtag keine Eventualforderungen.
M Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die jeweiligen Geschäfte finden zu marktkonformen Konditionen statt.
Folgende Vergütungen wurden an Aufsichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen gewährt:
Vergütungen 2024 in Tsd. EUR
Aufsichtrats-mitglieder
Vorstands-mitglieder
Geschäfts-führer:innen
Gesamt
Fällige Leistungen
1.079
2.179
3.359
6.617
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
534
534
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
185
185
 
1.079
2.179
4.079
7.337
Vergütungen 2023 in Tsd. EUR
Aufsichtsrats-mitglieder
Vorstands-mitglieder
Geschäfts-führer:innen
Gesamt
Fällige Leistungen
980
3.344
3.388
7.712
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
436
436
 
980
3.344
3.824
8.148
Die geschuldete Gesamtvergütung des Vorstands einschließlich der Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen betrugen im Geschäftsjahr 3.067 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.144 Tsd. EUR). Aufwandswirksam wurden 2.179 Tsd. EUR im aktuellen Geschäftsjahr (Vorjahr: 3.344 Tsd. EUR) erfasst.
Die Vorstandsverträge enthalten eine langfristige erfolgsabhängige Komponente. Der langfristige variable Leistungsbonus wird für jedes einzelne Vorstandsmitglied bis zum jeweiligen Vertragslaufzeitende berechnet. Er basiert vor allem auf der zukünftigen Entwicklung des Unternehmenswerts (Equity Value). Aufgrund angepasster Planwerte wurden für die langfristigen variablen Bonifikationen des Vorstandes, die von zukünftigen Entwicklungen und dem Eintritt der Kennzahlen abhängen, im laufenden Geschäftsjahr Vorsorgen in Höhe von 117 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 9 Tsd. EUR in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten aufgelöst (bzw. im Vorjahr 621 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 45 Tsd. EUR gebildet).
Mitgliedern des Vorstandes und von Aufsichtsräten wurden weder Darlehen gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungen eingegangen. Geschäfte anderer Art, insbesondere Kaufverträge über nennenswerte Vermögenswerte, wurden ebenfalls nicht abgeschlossen.
Liefer- und Leistungsbeziehungen
Lieferbeziehungen 2024
in Tsd. EUR
RLB Ober-österreich AG
Speditionsservice
Ranshofen Ges.m.b.H.
Sonstige
Gesamt
Bezogen
364
23.460
1.851
25.675
Erbracht
0
391
2
392
Forderungsstand
31.205
0
0
31.205
Verbindlichkeitenstand
33.880
2.724
155
36.759
Lieferbeziehungen 2023
in Tsd. EUR
RLB Ober-österreich AG
Speditionsservice
Ranshofen Ges.m.b.H.
Sonstige
Gesamt
Bezogen
651
21.347
1.347
23.345
Erbracht
0
423
13
436
Forderungsstand
13.318
22
0
13.340
Verbindlichkeitenstand
29.147
1.317
35
30.500
Bei der Speditionsservice Ranshofen Ges.m.b.H. betreffen die bezogenen Leistungen Fracht- und Speditionsdienstleistungen. Die erbrachten Leistungen beziehen sich auf die Vermietungen von Betriebsgebäuden. Bei der RLB Oberösterreich AG resultieren die bezogenen Leistungen aus Zinsen und Provisionen für gewährte Darlehen.
Weiters bestehen kommittierte Kreditlinien der RLB Oberösterreich in Höhe von 30.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 30.000 Tsd. EUR).
Die AMAG Austria Metall AG war von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2021 Gruppenträger einer
Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 1 KStG 1988. Ab 1. Jänner 2012 mit dem Gruppenmitglied AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH, mit Beginn des Wirtschafts- und Kalenderjahres 2018 mit den weiteren Gruppenmitgliedern Austria Metall GmbH, AMAG casting GmbH, AMAG metal GmbH, AMAG rolling GmbH und AMAG service GmbH, sowie mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2019 mit dem weiteren Gruppenmitglied coilDNA GmbH. Die Steuerverrechnung wurde im Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 10. Dezember 2012 geregelt. An den Gruppenträger war eine Umlage in jener Höhe zu entrichten, die einer Steuer entspricht, die ohne eine Unternehmensgruppe anfallen würde. Eine Gruppenumlage in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer war jedenfalls zu entrichten. Steuerliche Verluste und Mindestkörperschaftsteuern wurden evident gehalten und auf zukünftige steuerliche Gewinne angerechnet. Mit Vereinbarung vom 4. Mai 2022 wurde die Unternehmensgruppe mit dem Gruppenträger AMAG Austria Metall AG mit Ablauf des Kalender- und Wirtschaftsjahres 2021 beendet.
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 4. Mai 2022 ist die AMAG Austria Metall AG als Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs. 1 KStG 1988 mit dem Gruppenträger B&C Holding Österreich GmbH beigetreten. Die Gruppenbildung zwischen der B&C Holding Österreich GmbH und der AMAG Austria Metall AG erfolgte erstmals für das Wirtschaftsjahr 2022 des Gruppenmitglieds. Gemäß Vertrag bilden AMAG Austria Metall AG und einbezogene AMAG-Gesellschaften die AMAG-Steuergruppe.
Für die Ermittlung der Steuerumlage der AMAG Austria Metall AG an den Gruppenträger ist das zusammengefasste steuerliche Ergebnis der AMAG-Steuergruppe, welches unter Berücksichtigung der Sonderbestimmungen für steuerliche Unternehmensgruppen zu ermitteln ist, relevant. Die Bestimmungen über die Zinsschranke in § 12a KStG sind zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuersatz anwendbar. Auf die Steuerschuld betreffend das gesamte Gruppenergebnis beim Gruppenträger effektiv anrechenbare in- oder ausländische Quellensteuern von Gesellschaften der AMAG-Steuergruppe, die an den Gruppenträger weitergeleitet werden, mindern die Steuerumlage bzw. werden diese in bestimmten Fällen abgegolten. Die Steuerumlage reduziert sich, wenn der Gruppenträger steuerliche Verlustvorträge oder steuerliche Verluste, die vom Gruppenträger verursacht wurden, mit dem zugewiesenen steuerpflichtigen Gewinn der AMAG-Steuergruppe verrechnen kann. Für die Beurteilung der Verrechenbarkeit von Verlusten bzw. Verlustvorträgen gilt das Prinzip der Gleichberechtigung aller Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers. Erzielt die AMAG-Steuergruppe in einem Wirtschaftsjahr einen steuerlichen Verlust bzw. einen steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet. An den Gruppenträger ist mindestens ein Betrag als Steuerumlage zu entrichten, der der Summe der Mindeststeuern für sämtliche in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, die in die AMAG-Steuergruppe miteinbezogen sind, entspricht. Die Mindeststeuerumlage wird evident gehalten und mit zukünftigen Steuerumlagen verrechnet. Bei Beendigung des Vertrags sind noch nicht verrechnete Verluste und Mindeststeuerumlagen durch den Gruppenträger in Form einer Ausgleichszahlung angemessen abzugelten. Gleiches gilt für noch nicht verrechnete Zins- und EBITDA-Vorträge.
Für die AMAG-Steuergruppe wurde am 4. Mai 2022 zwischen der AMAG Austria Metall AG und den einbezogenen AMAG-Gesellschaften ein gesonderter Steuerumlagevertrag mit Wirksamkeit ab
1. Jänner 2022 abgeschlossen. Erzielt eine Gesellschaft der AMAG-Steuergruppe in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten steuerpflichtigen Gewinn, so ist diese Gesellschaft verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn (fiktiv) entfallenden Körperschaftsteuer eine Steuerumlage an die AMAG Austria Metall AG zu zahlen. Die Steuerumlage wird unabhängig davon geschuldet, ob bzw. in welcher Höhe die AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu leisten hat. Anrechenbare in- oder ausländische Quellensteuern einer Gesellschaft der AMAG-Steuergruppe, die an den Gruppenträger weitergeleitet werden, mindern die Steuerumlage dieser Gesellschaft bzw. sind in bestimmten Fällen zu erstatten. Erzielt eine Gesellschaft der AMAG-Steuergruppe einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten Verlust, so erhält diese Gesellschaft von der AMAG Austria Metall AG eine Gutschrift in Höhe der auf diesen Verlust (fiktiv) entfallenden Körperschaftsteuerentlastung. Die Gutschrift wird unabhängig davon erteilt, ob bzw. in welcher Höhe der AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine Gutschrift vom Gruppenträger ausbezahlt wird. Eine fiktive Mindestkörperschaftsteuer wird vom Gutschriftsbetrag nicht in Abzug gebracht. Sofern das Ergebnis der AMAG-Steuergruppe negativ ist, wird keine Gutschrift für zugewiesene Verluste erteilt. Die Gutschrift wird nachgeholt, sobald die AMAG Austria Metall AG die Verluste der Gruppenmitglieder der AMAG-Steuergruppe ihrerseits verwerten kann. Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuersatz anwendbar.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Zusammenhang mit dem in Österreich eingeführten Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) ein Ausgleichsvertrag mit der B&C Privatstiftung und ihren Teilkonzernen abgeschlossen. Weitere Erläuterungen dazu sind im Kapitel I Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Abschnitt 10 Steuern vom Einkommen und Ertrag zu finden.

N Sonstige Angaben
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 10. Februar 2025 wurde in den USA die Einführung von Zöllen in Höhe von 25 % auf alle Aluminium- und Stahlimporte angekündigt, wobei die Details zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar sind. Von der Einhebung von Zöllen auf Aluminium wäre die AMAG Gruppe möglicherweise betroffen. Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen ist eine präzise Einschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die AMAG Gruppe allerdings derzeit nicht möglich.
Ansonsten sind keine weiteren besonderen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
O
Freigabe
Der Konzernabschluss wurde am 11. Februar 2025 (Vorjahr: 5. Februar 2024) vom Vorstand genehmigt und zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschlussprüfer wird am 11. Februar 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Abschlusses veranlassen.
Ranshofen, am 11. Februar 2025
Der Vorstand
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Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.a Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
264
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
Der Vorstand der AMAG Austria Metall AG bestätigt nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit
den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlage-
bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der
Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern
ausgesetzt ist.
Ranshofen, am 11. Februar 2025
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
KONZERNABSCHLUSS
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
265
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG, Ranshofen, und ihrer Tochtergesell-
schaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzernge-
samtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldfluss-
rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum
31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Ver-
antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem
Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt,
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Stromvertrag Aluminierie Alouette Inc.
Beschreibung:
Aluminierie Alouette Inc., Kanada ("AAI"), ein nach IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen an-
teilsmäßig in den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG einbezogenes Unternehmen, hat im
Oktober 2016 einen Strombezugsvertrag mit dem staatlichen Stromanbieter abgeschlossen, dabei ist
der vereinbarte Strompreis an den Marktpreis von LME Aluminium gekoppelt. Der Strombezugsvertrag
enthält aufgrund dieser Koppelung ein eingebettetes Derivat, welches gesondert zu bilanzieren ist.
Das eingebettete Derivat wurde als Sicherungsinstrument für zukünftige Primäraluminiumverkäufe
als Grundgeschäft in einem Cash Flow Hedge designiert. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
stellt der positive Fair Value des Derivats darüber hinaus auch eine Zuwendung der öffentlichen Hand
dar.
Das Derivat hat zum Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2024 einen negativen Wert von EUR 2,2 Mio.
Im Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG zum 31. Dezember 2024 ist das Derivat in Höhe
von EUR 0,6 Mio. in der Position "Sonstige langfristige Vermögenswerte" sowie in Höhe von
EUR 2,8 Mio. in der Position "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" enthalten. Der
Bilanzansatz für die erfolgte Zuwendung der öffentlichen Hand beträgt gesamt EUR 32,1 Mio. und
ist in der Position "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" mit EUR 26,0 Mio. und in
der Position "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" mit EUR 6,1 Mio. ausgewiesen.
Die Beurteilung dieses Sachverhaltes erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen des Mana-
gements hinsichtlich der Bewertung, da dem eingebetteten Derivat unterschiedliche wertbestim-
mende Risikofaktoren und Bewertungsparameter zugrunde liegen. Der Fair Value des Derivats wird
dabei seitens der Gesellschaft unverändert mittels Forward-Preis Modells ermittelt. Dabei werden ein
BESTÄTIGUNGSVERMERK
KONZERNABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
266
KONZERNABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
Strom-Referenzpreis, entsprechende Zinsstrukturkurven und die Forward-Preise von Aluminium und
Fremdwährungen herangezogen.
Wesentlich dabei ist auch die Einschätzung der erwarteten Laufzeit des Stromvertrages, wobei die
Gesellschaft davon ausgeht, dass der Stromvertrag bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit
(31. Dezember 2029) Gültigkeit haben wird.
Die entsprechenden Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang in den Abschnitten "F Ermes-
sensentscheidungen und Schätzungen", "H14 Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" sowie
"K Finanzinstrumente" enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter
anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung, inwieweit das Risikomanagementziel der Sicherungsbeziehung mit der Risikomana-
gementstrategie von AMAG in Einklang steht und ob sich im Geschäftsjahr Änderungen ergeben
haben;
› Beurteilung des Prozesses zur Einschätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten (un-
verändert gültigen) Laufzeit des
Stromvertrages;
› Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des Forward-Preis Modells und Würdigung der verwende-
ten Bewertungsp
arameter;
› Prüfung der korr
ekten Darstellung im IFRS-Konzernabschluss.
Werthaltigkeit der Vermögenswerte
Beschreibung:
Der Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG weist per 31. Dezember 2024 713.728 TEUR
an Sachanlagen und 17.206 TEUR an immateriellen Vermögenswerten auf.
Im Zuge der Bewertung der Vermögenswerte ist laufend zu beurteilen ob Anhaltspunkte für eine Wert-
minderung vorliegen. Dabei sind gem. IAS 36.12 externe und interne Indikatoren zu berücksichtigen.
Für den Geschäftsbereich (=zahlungsmittelgenerierende Einheit) AMAG components ist ein verpflich-
tender Wertminderungstest aufgrund des vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. des imma-
teriellen Vermögenswertes mit unbestimmbarer Nutzungsdauer jährlich durchzuführen.
Für den genannten Geschäftsbereich wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit per 31. Dezem-
ber 2024 die erzielbaren Beträge als Nutzungswerte ermittelt. Nach erfolgtem Vergleich mit den
Buchwerten ergab sich ein Wertminderungsbedarf von 13.200 TEUR.
Im Rahmen der Ermittlung der Nutzungswerte sind wesentliche Annahmen und Schätzungen notwen-
dig, welche mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet sind. Es besteht demnach das Risiko für den
Konzernabschluss, dass eine Wertminderung oder -aufholung nicht oder nicht in angemessener Höhe
berücksichtigt wird.
Die entsprechenden Angaben der AMAG Austria Metall AG sind in den Anhangangaben "F Ermes-
sensentscheidungen und Schätzungen", "H01 Anlagevermögen", "H04 latente Steueransprüche“ und
"H06 Abschreibungen" enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter
anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Identifikation von Anzeichen
einer potenziellen Wertminderung oder -wertaufholung, sowie der anschließenden Bewertung
von V
ermögenswe
rten;
› Prüfung der Ableitung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse aus den, dem Aufsichtsrat
vorgelegten, Plänen sowie deren
Überleitung auf die Erfordernisse des IAS 36
;
› Durchsicht der
Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Wert-
treiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital und Cash-
flow);
› Prüfung der ang
ewandten Methodik, der rechnerischen Richtigke
it der vorgelegten Unterlagen
und Berec
hnungen sowie Plausibilisierung des Diskontierungssatzes für die Berechnung des er-
zielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Beiziehung unserer Bewer-
tungsspezialisten;
› Prüfung der korr
ekten Ermittlung der Buchwerte der Vermögenswerte als Vergleichswert zum er-
zielbaren Betrag
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit;
› Prüfung der Angemessenheit der Anhangangaben.
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KONZERNABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht 2024 und im Geschäftsbericht 2024,
ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der
Jahresfinanzbericht 2024 und der Geschäftsbericht 2024 werden uns voraussichtlich nach dem Da-
tum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen we-
sentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten
Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES
PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätz-
lichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen-
den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
KONZERNABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher-
heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
› Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachw
eise, die ausreichend
und geeignet sin
d, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risi
ko, dass aus
dolosen Ha
ndlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden
,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose H
andlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
› Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll-
system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemesse
n
sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsys-
tems des Konzerns abzugeben.
› Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
268
KONZERNABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
› Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zur Folge haben.
› Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
› Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prü-
fungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb
des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernab-
schluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwe-
cke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinver-
antwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Ver-
haltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschrei-
ben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte,
weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften da-
rauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere
Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzern-
lageberichts durchgeführt.
269
KONZERNABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
AMAG Austria Metall AG | JAHRESFINANZBERICHT 2024
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewon-
nenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben
im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am
13. Mai 2024 v
om Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 2017 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätz-
lichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der ge-
prüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich
Sorli.
Wien, am 11. Februar 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh ppa MMag. Philipp Maier eh
W
i
rtschaftsprüfer W
i
rtschaftsprüfer
INHALTSVERZEICHNIS
JAHRESFINANZBERICHT 2024
Konzernlagebericht
Corporate Governance
Konzernabschluss
Jahresabschluss per 31. Dezember 2024
Anlage 1 Bilanz
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3 Anhang zum Jahresabschluss
Erklärung des Vorstandes gem. § 124 (1) BörseG 2018
Bestätigungsvermerk
Anlage 4 Lagebericht zum Jahresabschluss
JAHRESABSCHLUSS
PER 31. DEZEMBER 2024
JAHRESFINANZBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
ANLAGE 1
BILANZ
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
AMAG AUSTRIA METALL AG, RANSHOFEN
EUR Tsd. EUR
AKTIVA
31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen
22.178,28 40
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
437.538,54 568
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
540.551.270,00 540.551
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
9.994.652,38 9.994
550.545.922,38 550.546
551.005.639,20 551.153
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
660.388.305,45 657.347
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
0,00 25.000
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
3.212.698,46 2.938
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
0,00 0
663.601.003,91 660.285
II. Guthaben bei Kreditinstituten
187.982.867,96 102.661
851.583.871,87 762.946
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2024
ANLAGE 1
BILANZ
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
EUR Tsd. EUR
AKTIVA
31.12.2024 31.12.2023
C. Rechnungsabgrenzungsposten
106.920,06 128
D. Aktive latente Steuern
1.738.180,79 183
SUMME AKTIVA
1.404.434.611,92 1.314.410
ANLAGE 1
BILANZ
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
EUR Tsd. EUR
PASSIVA
31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, einbezahltes und gezeichnetes Grundkapital
35.264.000,00 35.264
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene Kapitalrücklage
94.752.000,00 94.752
2. Nicht gebundene Kapitalrücklage
540.511.618,00 540.512
635.263.618,00 635.264
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage
3.526.400,00 3.526
2. Andere Rücklagen (Freie Rücklagen)
42.956.913,40 41.962
46.483.313,40 45.488
IV. Bilanzgewinn
42.316.800,00 52.896
davon Gewinnvortrag
0,00 0
759.327.731,40 768.912
B. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln
510,00 1
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
482.292,00 314
2. Steuerrückstellungen
1.590.067,00 0
3. Sonstige Rückstellungen
2.671.652,43 5.570
4.744.011,43 5.884
ANLAGE 1
BILANZ
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
EUR Tsd. EUR
PASSIVA
31.12.2024 31.12.2023
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
624.258.064,58 493.543
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
188.951.612,88 59.285
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
435.306.451,70 434.258
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
999.802,83 210
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
999.802,83 210
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
14.231.527,22 45.005
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
14.231.527,22 45.005
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
21,60 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
21,60 0
5. Sonstige Verbindlichkeiten
872.942,86 855
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
802.416,64 855
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
70.526,22 0
davon aus Steuern
17.810,18 26
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
17.810,18 26
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
62.749,04 74
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
62.749,04 74
Summe Verbindlichkeiten
640.362.359,09 539.613
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
204.985.381,17 105.355
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
435.376.977,92 434.258
SUMME PASSIVA
1.404.434.611,92 1.314.410
Haftungsverhältnisse
10.299.130,00 6.696
ANLAGE 2
GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
EUR Tsd. EUR
1-12/2024 1-12/2023
1. Umsatzerlöse
9.123.750,47 9.162
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
0,00 12
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
33.714,00 0
c) übrige
47.368,58 72
81.082,58 84
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen
-3.740.758,21 -3.929
4. Personalaufwand
a) Gehälter
-4.786.793,71 -6.154
b) soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersversorgung
-202.194,45 -230
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-111.001,15 -139
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-599.528,17 -684
dd) Sonstige Sozialaufwendungen
-11.499,86 -12
-5.711.017,34 -7.220
5. Abschreibungen
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-196.353,36 -226
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen
-11.003,95 -16
b) übrige
-58.908.330,99 -5.965
-58.919.334,94 -5.981
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg)
-59.362.630,80 -8.110
GEWINN
-
UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
ANLAGE 2
GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
EUR Tsd. EUR
1-12/2024 1-12/2023
8. Erträge aus Beteiligungen
85.000.000,00 55.000
davon aus verbundenen Unternehmen 85.000.000,00 EUR (Vorjahr: 55.000 Tsd. EUR)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
24.623.318,14 24.395
davon aus verbundenen Unternehmen 21.934.029,93 EUR (Vorjahr: 20.204 Tsd. EUR)
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
252,38 555
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-18.864.028,73 -18.001
davon betreffend verbundene Unternehmen -349.177,30 EUR (Vorjahr: -547 Tsd. EUR)
12. Zwischensumme aus Z 8 bis 11 (Finanzerfolg)
90.759.541,79 61.949
13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und 12)
31.396.910,99 53.839
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
a) Laufende Steuern
10.359.228,60 22
davon Verrechnung an Gruppenträger 192.043,86 EUR (Vorjahr: -12.243 Tsd. EUR)
davon Verrechnung an Gruppenmitglieder 10.865.968,74 EUR (Vorjahr: 12.247 Tsd. EUR)
b) Latente Steuern
1.555.563,40 -59
11.914.792,00 -38
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
43.311.702,99 53.802
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
1
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
A ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften des UGB in der geltenden
Fassung unter Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie der
Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft zu vermitteln, erstellt. Dabei wurde von der Fortführung der Gesellschaft (Going
Concern-Prinzip) ausgegangen.
Die Gliederungen im Jahresabschluss erfolgen gemäß § 224 und § 231 Abs. 2 UGB in der Fassung
nach dem RÄG 2014.
Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen, -verbindlichkeiten und -bankenstände erfolgte mit
dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Jahresultimo 2024.
B B
ILANZIERUNGSMETHODEN
In den Methoden der Bilanzierung traten gegenüber 2023 keine Änderungen ein.
C BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert
um die Abschreibung, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Berücksichtigung der wirt-
schaftlichen Nutzungsdauer.
Nutzungsdauer
Immaterielle Vermögenswerte
4 bis 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2 bis 10 Jahre
Es wurden im Geschäftsjahr keine Zinsen gemäß § 203 Abs. 4 UGB aktiviert.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Wert, sollte ihnen am Bilanz-
stichtag ein solcher beizumessen sein, angesetzt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der vorliegenden
Planungen durch Diskontierung der prognostizierten Cashflows unter Heranziehung eines Kapitalkos-
tensatzes nach Steuern, welcher aufgrund aktueller Marktdaten für vergleichbare Unternehmen im
selben Industriezweig unter Berücksichtigung der länderspezifischen Inflationserwartungen ermittelt
wird.
Forderungen werden mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen,
angesetzt.
Rückstellungen werden entsprechend dem Grundsatz der Vorsicht gebildet und mit dem Erfüllungs-
betrag angesetzt, welcher bestmöglich geschätzt wird.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
D E
RLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
01) ANLAGEVERMÖGEN
Der Wert der Beteiligung an der AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH in Höhe von
540.551 Tsd. EUR resultiert aus dem Jahr 2011 aus Anschaffungskosten und einer Kapitaleinzah-
lung von insgesamt 40 Tsd. EUR sowie aus durchgebuchten Einbringungsvorgängen in die AMAG
Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH.
Zum Bilanzstichtag wurden Werthaltigkeitstests für die enthaltenen Anteile an verbundenen Unter-
nehmen (einschließlich der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen) durchgeführt. Es
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
2
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
wurde ein Kapitalkostensatz nach Steuern von 8,37 % bzw. 7;94 % verwendet. Daraus hat sich für
den Beteiligungswert der AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH kein Abwertungsbedarf erge-
ben.
02) FORDERUNGEN
Es bestehen keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und es wurden keine Pauschalwertberich-
tigungen (§ 226 Abs. 5 UGB) vorgenommen.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen:
IN EUR
31.12.2024 31.12.2023
Lieferungen und Leistungen
13.168,00 14.834,00
Finanzierung
563.428.292,64 595.249.769,39
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
0,00 25.000.000,00
Gruppenbesteuerung
11.943.953,84 7.071.145,23
phasengleiche Gewinnausschüttung
85.000.000,00 55.000.000,00
sonstige Forderungen
2.890,97 11.260,42
SUMME
660.388.305,45 657.347.009,04
Aufgrund von Werthaltigkeitstests der mittelbar gehaltenen Beteiligungen an der AMAG components
Gruppe wurden im Geschäftsjahr langfristige Finanzforderungen über 25.000 Tsd. EUR (Vorjahr:
25.000 Tsd. EUR) zur Gänze wertberichtigt (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) und für kurzfristige Finanzforde-
rungen über 45.139 Tsd. EUR (Vorjahr: 24.239 Tsd. EUR) Wertberichtigungen von 26.100 Tsd. EUR
(Vorjahr: 0 Tsd. EUR) vorgenommen.
03) GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Geldmarktfonds über 93.152 Tsd. EUR (Vorjahr:
65.816 Tsd. EUR) enthalten.
04) LATENTE STEUERN
Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 23 % verwendet.
Latente Steuern 2024 Latente Steuern 2023
IN EUR
Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Sachanlagen
0,00 -10.669,73 0,00 -21.045,27
Forderungen
322.169,31 0,00 156.184,16 0,00
Verlustvortrag
1.544.005,09 0,00 0,00 0,00
Rückstellungen
54.556,69 0,00 39.990,10 0,00
Verbindlichkeiten
11.134,83 -183.015,41 7.488,40 0,00
SUMME
1.931.865,92 -193.685,14 203.662,66 -21.045,27
Saldierung
-193.685,14 193.685,14 -21.045,27 21.045,27
1.738.180,78 182.617,39
Aktive latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB i.d.F. des RÄG 2014 angesetzt.
Für in Zukunft mit steuerlichen Gewinnen verrechenbare kumulierte steuerliche Verluste der AMAG-
Gruppe von 6.713 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) werden aktive latente Steuern angesetzt, da auf
Basis der Steuerplanung der AMAG-Gruppe für die nächsten 5 Jahre diese mit steuerlichen Gewinnen
verrechnet werden können.
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
3
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
05) EIGENKAPITAL
IN EUR
Stand 01.01.2024
Ergebnis nach
Steuern Zuführung Ausschüttung Stand 31.12.2024
I. Eingefordertes, einbezahltes und gezeichnetes Grundkapital
35.264.000,00 0,00 0,00 0,00 35.264.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene Kapitalrücklage
94.752.000,00 0,00 0,00 0,00 94.752.000,00
2. Nicht gebundene Kapitalrücklage
540.511.618,00 0,00 0,00 0,00 540.511.618,00
Summe Kapitalrücklagen
635.263.618,00 0,00 0,00 0,00 635.263.618,00
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage
3.526.400,00 0,00 0,00 0,00 3.526.400,00
2. Andere Rücklagen (Freie Rücklagen)
41.962.010,41 0,00 994.902,99 0,00 42.956.913,40
Summe Gewinnrücklagen
45.488.410,41 0,00 994.902,99 0,00 46.483.313,40
IV. Bilanzgewinn
52.896.000,00 43.311.702,99 -994.902,99 52.896.000,00 42.316.800,00
SUMME EIGENKAPITAL
768.912.028,41 43.311.702,99 0,00 52.896.000,00 759.327.731,40
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
4
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 35.264.000,00 EUR und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zu-
sammen.
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 22. September 2025
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in meh-
reren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von
bis zu 17.500.000 Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die
Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital
2020). Das gesetzliche Bezugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass
die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht an-
zubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrates das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten
Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum
Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligun-
gen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehen-
den Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder
(iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung,
die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 21. Juli 2020 wurde der
Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses
Beschlusses, sohin bis zum 21. Juli 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren
Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-
oder Umtauschpflicht auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vor-
sehen, auszugeben (Wandelschuldverschreibung 2020). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wand-
lungsverfahren der Wandelschuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind
nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der
Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht
kann den Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibun-
gen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung über-
nommen werden, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittel-
bares Bezugsrecht). Der Vorstand ist weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Be-
zugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ganz oder teil-
weise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlagen
zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteili-
gungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang ste-
henden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich
aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen,
sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag
der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages
ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen
Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Bezugspreis (Ausgabebetrag) der
Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses
der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermittelt wird und
nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem
Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000
durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber:innen lautende neue Aktien ohne Nennwert
(Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in
der Hauptversammlung vom 21. Juli 2020 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2020). Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuld-
verschreibungen von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch ma-
chen bzw. jene, die zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder
Umtausch erfüllen, und der Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Ak-
tien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter
finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem aner-
kannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der
Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugeben-
den Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle Dividendenberechtigung für das gesamte
Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der
Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Fall
der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandelschuldver-
schreibungsbedingungen.
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand er-
mächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
5
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
20. April 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei
der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnitt-
lichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufpro-
gramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rück-
kaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen
Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand
kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals
ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb
kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel
mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt,
die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7
UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem
für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß § 65 Abs. 1b AktG ermächtigt, unter
gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022,
für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zuläs-
sige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktieninhaber:innen zu beschließen
und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Die gebundene Kapitalrücklage gemäß § 229 Abs. 2 Z 1 UGB über 94.752 Tsd. EUR resultiert aus
dem Mehrbetrag des Ausgabebetrages über dem Nennbetrag, der bei der in 2011 erfolgten Ausgabe
von 5.264.000 neuen Stückaktien erzielt wurde.
Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen von 540.511,62 Tsd. EUR resultieren mit 1 Tsd. EUR aus
einem Gesellschafterzuschuss und mit 540.510 Tsd. EUR aus der Durchbuchung von Einbringungs-
vorgängen (Großmutterzuschüssen) in 2011. Von den nicht gebundenen Kapitalrücklagen unterliegt
ein Betrag von 171.678 Tsd. EUR einer Ausschüttungssperre.
Für die aktivierten latenten Steuern in Höhe von 1.738.180,79 EUR (Vorjahr: 183 Tsd. EUR) besteht
gemäß § 235 Abs. 2 UGB eine Ausschüttungssperre.
Vom Vorstand wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn 1,20 EUR (Vorjahr: 1,50 EUR) je Aktie,
somit einen Maximalbetrag von 42.317 Tsd. EUR (Vorjahr: 52.896 Tsd. EUR) als Dividende auszu-
schütten.
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
6
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
06) RÜCKSTELLUNGEN
POSTEN (IN EUR)
Vortrag 01.01.2024 Umgliederung
Verbrauch inkl.
Überrechnung Auflösung Dotierung Stand 31.12.2024
ABFERTIGUNGEN
314.056,00
0,00
177.489,00
-26.845,00
17.592,00
482.292,00
STEUERN
0,00
0,00
0,00
0,00
1.590.067,00
1.590.067,00
SONSTIGE
5.569.911,39
0,00
-3.883.772,42
-414.548,97
1.400.062,43
2.671.652,43
Jubiläumsgelder
73.299,00
0,00
34.368,00
-6.869,00
3.876,00
104.674,00
Nicht konsumierte Urlaube
189.412,36
0,00
-189.412,36
0,00
281.521,37
281.521,37
Personal sonstige
5.199.200,03
0,00
-3.620.728,06
-407.679,97
990.065,06
2.160.857,06
Übrige
108.000,00
0,00
-108.000,00
0,00
124.600,00
124.600,00
SUMME RÜCKSTELLUNGEN
5.883.967,39
0,00
-3.706.283,42
-441.393,97
3.007.721,43
4.744.011,43
Die Rückstellung für Abfertigungen wurde, ebenso wie die Rückstellung für Jubiläumsgelder, versi-
cherungsmathematisch auf Basis der „Projected Unit Credit Method“ ermittelt, wobei unterstellt wird,
dass den Arbeitnehmer:innen der jeweilige Anspruch jährlich gleichmäßig verteilt bis zur maximalen
Abfertigungsdauer, die bis zum Pensionsalter erreicht werden kann, zuwächst. Die Verteilung der
Jubiläumsgeldansprüche erfolgt vom Eintritt bis zum jeweiligen Jubiläum. Auf alle anfallenden Jubi-
läumsgelder werden Lohnnebenkosten in Höhe von 7 % berücksichtigt. Zusätzlich werden Sozialver-
sicherungsabgaben individuell in Höhe von 22 % für den Anteil eines Jubiläumsgeldes mitbewertet,
der gemeinsam mit den Sonderzahlungen (Modell: zwei Jubiläumsgeldbemessungsgrundlagen) die
doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt. Der Bewertung werden die biometrischen Rech-
nungsgrundlagen AVÖ 2018-P ANG zugrunde gelegt. Gemäß den geltenden Regeln für die gesetzliche
Pensionsversicherung wurde das Standard-Pensionsalter als gesetzliches Pensionsalter laut Pensi-
onsreform Herbst 2014, ohne Einrechnung der Korridorpension, berücksichtigt.
Bei der Bewertung werden folgende Parameter verwendet:
31.12.2024 31.12.2023
Abfertigungen Jubiläumsgelder Abfertigungen Jubiläumsgelder
Rechenzinssatz
3,50 % 3,50 % 3,60 % 3,60 %
Lohn- und Gehaltstrend
3,75 % 3,75 % 4,50 % 4,50 %
Der Fluktuationsabschlag für Abfertigungen wird nach Dienstjahren berechnet und beträgt unter Be-
rücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit 0,5 % bis 7,5 % (Vorjahr: 0,5 % bis 7,5 %). Der
Fluktuationsabschlag für Jubiläumsgelder wird ebenso nach Dienstjahren berechnet und beträgt unter
Berücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit 0,5 % bis 12,0 % (Vorjahr: 0,5 % bis 12,0 %).
Für im Rahmen des AMAG-Steuerumlagevertrags von Gruppenmitgliedern zugewiesenen Verlusten
wurde aufgrund des negativen Ergebnisses der AMAG-Steuergruppe keine Gutschriften erteilt. Für
zukünftige Steuergutschriften an die Gruppenmitglieder wurden 1.590 Tsd. EUR rückgestellt.
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
7
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
Unter „Personal sonstige“ wurden für langfristige variable Bonifikationen des Vorstandes, die von
zukünftigen Entwicklungen und dem Eintritt vereinbarter Kennzahlen abhängen, im laufenden Ge-
schäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 145 Tsd. EUR (Vorjahr: 621 Tsd. EUR) zuzüglich Gehaltsne-
benkosten in Höhe von 10 Tsd. EUR (Vorjahr: 45 Tsd. EUR) erfolgswirksam dotiert.
Weiters wurden im laufenden Geschäftsjahr Rückstellungen für kurzfristige Bonuszahlungen ein-
schließlich Gehaltsnebenkosten in Höhe von 812 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.789 Tsd. EUR) gebildet.
07) VERBINDLICHKEITEN
Am Bilanzstichtag bestanden weder Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstel-
lung eigener Wechsel. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Restlaufzeiten bis 2029.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen (Vorjahr:
43.452 Tsd. EUR).
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
IN EUR
31.12.2024 31.12.2023
Lieferungen und Leistungen
0,00 10.800,00
Finanzierung
3.262.996,61 35.675.942,78
Gruppenbesteuerung
10.968.530,61 9.318.087,53
SUMME
14.231.527,22 45.004.830,31
Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Aufwendungen, die erst 2025 zahlungswirk-
sam werden, betreffen im Wesentlichen Zinsaufwand in Höhe von 675 Tsd. EUR (Vorjahr: 753 Tsd.
EUR).
08) FINANZINSTRUMENTE
Variable Zinszahlungen für eine Nominale von 7,0 Mio. EUR (Vorjahr: 24,0 Mio. EUR) von aufgenom-
menen Darlehen und Krediten mit Laufzeiten bis 2025 werden durch Zins-Swaps in fixe Zinszahlun-
gen gedreht. Die Swaps zur Zinssicherung sowie das Grundgeschäft bilden eine Bewertungseinheit.
Der nicht bilanzierte Marktwert der Zins-Swaps beträgt 133 Tsd. EUR (Vorjahr: 839 Tsd. EUR). Es
liegt eine effektive Sicherungsbeziehung vor.
Prospektiv wurde die Effektivität durch Vergleich der entscheidenden Konditionen gemessen. Da alle
Parameter des Grund- und des Absicherungsgeschäftes, die das Ausmaß der Wertänderung bestim-
men, identisch, aber gegenläufig sind, ist eine vollständige Effektivität gegeben. Retrospektiv wurde
für das Darlehen ein hypothetisches Derivat erzeugt und dessen kumulierter Marktwert mit jenem des
Sicherungsderivats verglichen.
09) HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN
Haftungen und Garantien in Höhe von 20.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 20.000 Tsd. EUR) wurden gegen-
über Dritten für Kredite und Haftungen für verbundene Unternehmen abgegeben. Zum Bilanzstichtag
waren diese zugrunde liegenden Kredite und Haftungen bei verbundenen Unternehmen in Höhe von
10.299 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.696 Tsd. EUR) ausgenutzt. Es wurden wie in den Vorjahren weder
Pfandrechte noch dingliche Sicherheiten eingeräumt.
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
8
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen:
31.12.2024 31.12.2023
IN TSD. EUR
für das nächste
Geschäftsjahr
für die nächsten
5 Geschäftsjahre
für das nächste
Geschäftsjahr
für die nächsten
5 Geschäftsjahre
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
213 769 211 757
davon gegenüber
verbundenen
Unternehmen
114 531 118 535
davon Verpflichtungen aus
der Nutzung von nicht in
der Bilanz ausgewiesenen
Sachanlagen
151 629 151 584
davon gegenüber
verbundenen
Unternehmen
114 531 118 535
E ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
01) UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus verrechneten Dienstleistungen an Tochtergesell-
schaften am Standort Ranshofen.
02) PERSONALAUFWAND
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen Pensionskassenbeiträge für Pensionsvorsorgen in
Höhe von 202 Tsd. EUR (Vorjahr: 230 Tsd. EUR).
Der Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorge-
kassen“ beinhaltet Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen mit 111 Tsd. EUR (Vorjahr:
118 Tsd. EUR).
Erträge von 27 Tsd. EUR (Vorjahr: 21 Tsd. EUR Aufwand) aus der Veränderung der Abfertigungsrück-
stellung sind in den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen ausgewiesen.
Erträge von 7 Tsd. EUR (Vorjahr: 1 Tsd. EUR) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellung
sind in den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen ausgewiesen (im Vorjahr im Personalauf-
wand erfasst).
Veränderungen des Rechnungszinssatzes und von Wahrscheinlichkeiten (versicherungsmathemati-
sches Ergebnis) ergeben einen Ertrag von 39 Tsd. EUR (Vorjahr: 16 Tsd. EUR Aufwand).
Von der Veränderung der Personalrückstellungen werden 21 Tsd. EUR (Vorjahr: 14 Tsd. EUR) im Zins-
aufwand ausgewiesen.
03) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN, ÜBRIGE
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 51.100 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) aus Wert-
berichtigungen von Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen der AMAG components
Gruppe enthalten.
04) ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN
Die Erträge aus Beteiligungen von 85.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 55.000 Tsd. EUR) resultieren zur
Gänze aus einer phasengleichen Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft.
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
9
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
05) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist für Vorjahre ein Aufwand von 699 Tsd. EUR
(Vorjahr: Ertrag 18 Tsd. EUR) enthalten. Ein weiterer die Vorjahre betreffender Ertrag von 468 Tsd.
EUR (Vorjahr: Aufwand 74 Tsd. EUR) resultiert aus Gruppensteuerverrechnungen, wovon aus der mit
31.12.2021 beendeten Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs. 1 KStG 1988 mit der
AMAG Austria Metall AG als Gruppenträger 281 Tsd. EUR Ertrag (Vorjahr: Aufwand 6 Tsd. EUR) stam-
men. Aus laufenden Körperschaftsteuergruppenverrechnungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein
Ertrag von 10.590 Tsd. EUR (Vorjahr: Ertrag 77 Tsd. EUR).
06) AUFWENDUNGEN FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFER
Eine Aufschlüsselung der Aufwendungen für die Abschlussprüfer der Gesellschaft unterbleibt, da die
AMAG Austria Metall AG in den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG einbezogen wird, der
diese Angaben enthält und beim Landesgericht Ried im Innkreis veröffentlicht wird.
F B
EZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Landesgericht Ried im Innkreis hinterlegt. Mutter-
unternehmen mit dem Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen ist die B&C Holding
Österreich GmbH, die ihren Sitz in Wien hat. Der Konzernabschluss wird auf der elektronischen Ver-
lautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) veröffentlicht. Die oberste Muttergesell-
schaft ist die B&C Privatstiftung, Wien.
Dienstleistungen der Finanzabteilung, des Rechnungswesens, der IT-Abteilung, der Personal-
abteilung, der Rechtsabteilung, des Einkaufs und der Logistik, der Forschung und Entwicklung ein-
schließlich Werkstoffprüfung, der Werksdienste, der Medienversorgung und Abfallentsorgung, der In-
standhaltung und der Liegenschaftsvermietung werden am Standort Ranshofen zentral erbracht und
aufgrund von Dienstleistungsverträgen durch die AMAG Austria Metall AG erbracht bzw. bezogen.
AMAG Austria Metall AG fungiert seit 1. Juli 2011 als Organträger einer Umsatzsteuerorganschaft
gemäß § 2 Abs. 2 UStG 1994 für die Organmitglieder Austria Metall GmbH, AMAG casting GmbH,
AMAG metal GmbH, AMAG rolling GmbH und AMAG service GmbH. Seit Dezember 2017 ist die
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH und seit 2019 die coilDNA GmbH Mitglied der Umsatz-
steuerorganschaft.
AMAG Austria Metall AG war von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2021 Gruppenträger einer
Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 1 KStG 1988. Ab 1. Jänner 2012 mit dem Gruppenmitglied
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH, mit Beginn des Wirtschafts- und Kalenderjahres 2018
mit den weiteren Gruppenmitgliedern Austria Metall GmbH, AMAG casting GmbH, AMAG metal
GmbH, AMAG rolling GmbH und AMAG service GmbH, sowie mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2019
mit dem weiteren Gruppenmitglied coilDNA GmbH. Die Steuerverrechnung wurde im Gruppen- und
Steuerausgleichsvertrag vom 10. Dezember 2012 geregelt. An den Gruppenträger war eine Umlage
in jener Höhe zu entrichten, die einer Steuer entspricht, die ohne eine Unternehmensgruppe anfallen
würde. Eine Gruppenumlage in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer war jedenfalls zu entrichten.
Steuerliche Verluste und Mindestkörperschaftsteuern wurden evident gehalten und auf zukünftige
steuerliche Gewinne angerechnet. Mit Vereinbarung vom 4. Mai 2022 wurde die Unternehmens-
gruppe mit dem Gruppenträger AMAG Austria Metall AG mit Ablauf des Kalender- und Wirtschafts-
jahres 2021 beendet.
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 4. Mai 2022 ist die AMAG Austria Metall AG als
Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs. 1 KStG 1988 mit dem Gruppen-
träger B&C Holding Österreich GmbH beigetreten. Die Gruppenbildung zwischen der B&C Holding
Österreich GmbH und der AMAG Austria Metall AG erfolgt erstmals für das Wirtschaftsjahr 2022 des
Gruppenmitglieds. Gemäß Vertrag bilden AMAG Austria Metall AG und einbezogene AMAG-Gesell-
schaften die „AMAG-Gruppe“.
Für die Ermittlung der Steuerumlage der AMAG Austria Metall AG an den Gruppenträger ist das zu-
sammengefasste steuerliche Ergebnis der „AMAG-Gruppe“, welches unter Berücksichtigung der Son-
derbestimmungen für steuerliche Unternehmensgruppen zu ermitteln ist, relevant. Die Bestimmun-
gen über die Zinsschranke in § 12a KStG sind zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Steuerum-
lage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuersatz anwendbar. Auf die
Steuerschuld betreffend das gesamte Gruppenergebnis beim Gruppenträger effektiv anrechenbare in-
oder ausländische Quellensteuern von Gesellschaften der „AMAG-Gruppe, die an den Gruppenträger
weitergeleitet werden, mindern die Steuerumlage bzw. werden diese in bestimmten Fällen abgegolten.
Die Steuerumlage reduziert sich, wenn der Gruppenträger steuerliche Verlustvorträge oder steuerliche
Verluste, die vom Gruppenträger verursacht wurden, mit dem zugewiesenen steuerpflichtigen Gewinn
der „AMAG-Gruppe“ verrechnen kann. Für die Beurteilung der Verrechenbarkeit von Verlusten bzw.
Verlustvorträgen gilt das Prinzip der Gleichberechtigung aller Gruppenmitglieder und des Gruppen-
trägers. Erzielt die „AMAG-Gruppe“ in einem Wirtschaftsjahr einen steuerlichen Verlust bzw. einen
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
10
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und mit zukünftigen
steuerlichen Gewinnen verrechnet. An den Gruppenträger ist mindestens ein Betrag als Steuerumlage
zu entrichten, der der Summe der Mindeststeuern für sämtliche in Österreich unbeschränkt steuer-
pflichtigen Kapitalgesellschaften, die in die „AMAG-Gruppe“ miteinbezogen sind, entspricht. Die
Mindeststeuerumlage wird evident gehalten und mit zukünftigen Steuerumlagen verrechnet. Bei Be-
endigung des Vertrags sind noch nicht verrechnete Verluste und Mindeststeuerumlagen durch den
Gruppenträger in Form einer Ausgleichszahlung angemessen abzugelten. Gleiches gilt für noch nicht
verrechnete Zins- und EBITDA-Vorträge.
Für die „AMAG-Gruppe“ wurde am 4. Mai 2022 zwischen der AMAG Austria Metall AG und den
einbezogenen AMAG-Gesellschaften ein gesonderter Steuerumlagevertrag mit Wirksamkeit ab
1. Jänner 2022 abgeschlossen. Erzielt eine Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“ in einem Wirtschafts-
jahr einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten steuerpflichtigen Ge-
winn, so ist diese Gesellschaft verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn (fiktiv) entfallenden Kör-
perschaftsteuer eine Steuerumlage an die AMAG Austria Metall AG zu zahlen. Die Steuerumlage wird
unabhängig davon geschuldet, ob bzw. in welcher Höhe die AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine
Steuerumlage an den Gruppenträger zu leisten hat. Anrechenbare in- oder ausländische Quellensteu-
ern einer Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“, die an den Gruppenträger weitergeleitet werden, mindern
die Steuerumlage dieser Gesellschaft bzw. sind in bestimmten Fällen zu erstatten. Erzielt eine
Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“ einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermit-
telten Verlust, so erhält diese Gesellschaft von der AMAG Austria Metall AG eine Gutschrift in Höhe
der auf diesen Verlust (fiktiv) entfallenden Körperschaftsteuerentlastung. Die Gutschrift wird unab-
hängig davon erteilt, ob bzw. in welcher Höhe der AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine Gutschrift
vom Gruppenträger ausbezahlt wird. Eine fiktive Mindestkörperschaftsteuer wird vom Gutschriftsbe-
trag nicht in Abzug gebracht. Sofern das Ergebnis der „AMAG-Gruppe“ negativ ist, wird keine Gut-
schrift für zugewiesene Verluste erteilt. Die Gutschrift wird nachgeholt, sobald die AMAG Austria
Metall AG die Verluste der Gruppenmitglieder der „AMAG-Gruppe“ ihrerseits verwerten kann. Bei der
Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuer-
satz anwendbar.
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG)
wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer
globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) in österreichisches Recht um-
gesetzt.
Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der AMAG Austria Metall AG und
ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteuerungsregeln. Die AMAG Austria Metall AG
ist gemäß MinBestG eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft und trägt sämtliche eventuell
in Österreich anfallenden Ergänzungssteuern.
Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß
MinBestG länderbezogen, d.h. für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftsein-
heiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe
der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise
zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im
Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten und insbesondere auch
den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechen-
der Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der
B&C Privatstiftung abgeschlossen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Ver-
pflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelun-
gen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaig
in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkon-
zerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll.
Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-Two-Regelungen werden laufend gemeinsam mit
der B&C Privatstiftung sowie deren Teilkonzernen evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären
Safe Harbour Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesentlichen Effekte auf die Er-
tragsteuern der AMAG Austria Metall AG erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf
den Daten des Country-by-Country Reportings für das Geschäftsjahr 2023 sowie einer vorläufigen
Berechnung für das Geschäftsjahr 2024 und wird laufend aktualisiert. Auf Basis dieser Evaluierungen
werden die Safe Harbour Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns AMAG ge-
genwärtig deutlich eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise gering-
fügige Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der
B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Bestim-
mungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt
werden.
Die AMAG Austria Metall AG wendet die Ausnahmeregelung gem. § 198 Abs 10 Satz 3 Z 4 UGB
hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben,
an.
Laufende Steuern aus Pillar Two werden im laufenden Steueraufwand erfasst, wobei im Geschäftsjahr
2024 aufgrund der Safe Harbour Regelungen keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
11
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
G BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
Beteiligungsanteil
BETEILIGUNGEN
Sitz in % über Währung
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2024 in Tsd.
Direkte Beteiligung:
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH
Ranshofen, A 100
- EUR 736.678
52.007
Indirekte Beteiligungen:
Austria Metall GmbH
Ranshofen, A 100
AMAG Erste EUR 291.614
43.355
AMAG casting GmbH
Ranshofen, A 100
AMAG GmbH EUR 79.454
15.860
AMAG metal GmbH
Ranshofen, A 100
AMAG GmbH EUR 88.421
17.355
AMAG rolling GmbH
Ranshofen, A 100
AMAG GmbH EUR 189.853
13.235
AMAG service GmbH
Ranshofen, A 100
AMAG GmbH EUR 44.305
10.171
Aluminium Austria Metall (Québec) Inc.
1)
Montréal, CAN 100
AMAG GmbH USD 208.416
27.575
EUR 200.612
25.484
coilDNA GmbH
Linz, A 100
AMAG GmbH EUR 180
-80
AMAG components GmbH
Ranshofen, A 100
AMAG GmbH EUR 74
-16.082
AMAG components Deutschland GmbH
1)
Übersee, D 100
AMAG components EUR -6.763
-21.088
AMAG components Übersee GmbH
1)
Übersee, D 100
AMAG components
Deutschland EUR -16.616
-24.033
AMAG components Karlsruhe GmbH
1)
Karlsruhe, D 100
AMAG components
Übersee EUR 360
-956
Metallwerk Furth GmbH
1)
Furth im Wald, D 100
AMAG GmbH EUR 191
-21
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
12
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
Beteiligungsanteil
BETEILIGUNGEN
Sitz in % über Währung
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2024 in Tsd.
AMAG Asia Pacific Limited
1)
Taipeh, TW 100
ROL TWD 6.451
345
EUR 190
10
AMAG Asia Pacific Limited
1)
Tokio, JP 100
ROL JPY 8.253
3.268
EUR 51
20
AMAG China Co. Ltd.
1)
Shanghai, CN 100
ROL CNY 278
101
EUR 37
13
AMAG Deutschland GmbH
1)
Neu-Ulm, D 100
ROL EUR 67
41
AMAG rolling Eastern Europe, s.r.o.
1)
Prag, CZ 100
ROL CZK 1.556
559
EUR 62
22
AMAG France S.A.R.L.
1)
Suresnes, F 100
ROL EUR 77
33
AMAG rolling Iberia S.L.
1)
Madrid, E 100
ROL EUR 109
19
AMAG Italia S.r.l.
1)
Mailand, IT 100
ROL EUR 44
15
AMAG Alüminyum Ticaret Limited Şirketi
1)
Istanbul, TR 100
ROL TRY 433
289
EUR 12
8
AMAG UK Ltd.
1)
East Horsely, Surrey, GB 100
ROL GBP 75
25
EUR 90
29
AMAG USA Corp.
1)
Upper Saddle River,
New Jersey, USA 100
ROL USD 458
142
EUR 441
131
Ausbildungszentrum Braunau Ges.m.b.H.
3)
Braunau, A 20
AMAG GmbH EUR 133
96
Aluminerie Alouette Inc.
1)2)
Sept-Îles, CAN 20
AAM USD 2.763.190
EUR 2.659.727
Speditionsservice Ranshofen Gesellschaft m.b.H.
3)
Ranshofen, A 25
SER EUR 6.125
623
1) Werte gemäß IFRS Abschluss
2) Das anteilige Ergebnis der Aluminerie Alouette Inc. wird in der Aluminium Austria Metall (Québec) Inc. erfasst.
3) Werte per 31.12.2023
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
13
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
H ORGANE, ARBEITNEHMER:INNEN
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen:
Angestellte 21 (Vorjahr: 22)
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen (in Tsd. EUR):
Vorstand und leitende Angestellte 282 (Vorjahr: 356)
Andere Arbeitnehmer:innen 26 (Vorjahr: 31)
Die geschuldete Gesamtvergütung für den Vorstand im Geschäftsjahr beträgt einschließlich der Auf-
wendungen für Pensionen und Abfertigungen 3.067 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.144 Tsd. EUR). Davon sind
2.179 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.344 Tsd. EUR) aufwandswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden an die Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen von 1.079 Tsd. EUR (Vor-
jahr: 980 Tsd. EUR) ausbezahlt.
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
14
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
Organmitglieder:
Aufsichtsrat Dipl.-Ing. Herbert Ortner
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mag. Thomas Zimpfer
Erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Heinrich Schaller
Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Maximilian Angermeier
Dr. Wolfgang Bernhard
Alessandro Dazza (ab 11.04.2024)
Mag. Gerald Mayer (ab 11.04.2024)
Mag.
a
Birgit Noggler (ab 11.04.2024)
Dipl.-Ing. Walter Oblin (bis 11.04.2024)
Mag. Gerhard Schwartz
O. Univ.-Prof.
in
Dr.
in
Sabine Seidler (bis 11.04.2024)
D
ipl.-Ing. Franz Viehböck
Martin Aigner
(vom Betriebsrat entsandt)
Harald Berger
(vom Betriebsrat entsandt)
Robert Hofer
(vom Betriebsrat entsandt)
Günter Mikula
(vom Betriebsrat entsandt)
Vorstand Hon.-Prov. Priv.-Doz. Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender, Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ANLAGE 3
ANHANG
ZUM JAHRESABSCHLUSS
15
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
I EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Am 10. Februar 2025 wurde in den USA die Einführung von Zöllen in Höhe von 25 % auf alle
Aluminium- und Stahlimporte angekündigt, wobei die Details zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar
sind. Von der Einhebung von Zöllen auf Aluminium wäre die AMAG Gruppe möglicherweise betroffen.
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen ist eine präzise Einschätzung der finanziellen Aus-
wirkungen auf die AMAG Gruppe allerdings derzeit nicht möglich.
Ranshofen, 11. Februar 2025
Der Vorstand
Hon.-Prov. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Fi
nanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
ANLAGENSPIEGEL
1
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
ANSCHAFFUNGSWERTE IN EUR
Stand 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2024
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen
365.942,53 0,00 0,00 0,00 365.942,53
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.469.997,77 110.917,89 205.045,25 0,00 1.375.870,41
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
540.551.270,00 0,00 0,00 0,00 540.551.270,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
9.994.652,38 0,00 0,00 0,00 9.994.652,38
Summe Finanzanlagen
550.545.922,38 0,00 0,00 0,00 550.545.922,38
Summe Anlagevermögen
552.381.862,68 110.917,89 205.045,25 0,00 552.287.735,32
ANLAGENSPIEGEL
ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
ANLAGENSPIEGEL
2
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
ABSCHREIBUNGEN IN EUR
Stand 01.01.2024 Zugänge Abgänge Zuschreibung Umbuchungen Stand 31.12.2024
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen
325.883,08 17.881,17 0,00 0,00 343.764,25
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
902.306,33 178.472,19 142.446,65 0,00 938.331,87
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
252,38 0,00 0,00 252,38 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen
252,38 0,00 0,00 252,38 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen
1.228.441,79 196.353,36 142.446,65 252,38 0,00 1.282.096,12
ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
ANLAGENSPIEGEL
3
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG
Austria Metall AG
WERTE IN EUR
Anschaffugswerte
31.12.2024
Kumulierte Abschreibung
31.12.2024 Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen
365.942,53 343.764,25 22.178,28 40.059,45
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.375.870,41 938.331,87 437.538,54 567.691,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
540.551.270,00 0,00 540.551.270,00 540.551.270,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
9.994.652,38 0,00 9.994.652,38 9.994.400,00
Summe Finanzanlagen
550.545.922,38 0,00 550.545.922,38 550.545.670,00
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
552.287.735,32 1.282.096,12 551.005.639,20 551.153.420,89
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
JAHRESABSCHLUSS 2024
AMAG Austria Metall AG
Der Vorstand der AMAG Austria Metall AG bestätigt nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit
den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunterneh-
mens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ver-
mittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unter-
nehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ent-
steht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das
Unternehmen ausgesetzt ist.
Ranshofen, am 11. Februar 2025
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
BESTÄTIGUNGSVERMERK
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JAHRESABSCHLUSS 2024
AMAG Austria Metall AG
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG, Ranshofen, bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024
sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Ver-
antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungs-
vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Da-
tum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemä-
ßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres wa-
ren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als
Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein geson-
dertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen
Beschreibung:
Im Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG zum 31. Dezember 2024 sind in wesentlichem
Umfang Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 540,6 Mio.) sowie Forderungen gegenüber ver-
bundenen Unternehmen (EUR 660,4 Mio.) ausgewiesen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie von Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetz-
lichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie ge-
gebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.
Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der (mittelbaren)
Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezo-
gen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und
Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
sind im Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG im Anhang in den Abschnitten "A. Allgemeine
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "C. Bewertungsmethoden", "D01 Anlage-
vermögen", "D02 Forderungen" und "G. Beteiligungsunternehmen" sowie im Anlagenspiegel zum
31. Dezember 2024 enthalten.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BESTÄTIGUNGSVERMERK
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JAHRESABSCHLUSS 2024
AMAG Austria Metall AG
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kri-
tisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Überprüfung der Werthaltig-
keit
› Überprüfung anhand aktueller Jahresabschlüsse, ob Indikatoren auf eine mögliche Wertminde-
rung vorliegen
› Beurteilung der angewandten Methodik zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unterneh-
men sowie von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen des Managements zur Er-
mittlung des beizulegenden Werts und zur Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Be-
rechnungsmethode und Abstimmung der verwendeten Diskontierungssätze;
› Durchsicht der vom Aufsichtsrat genehmigten Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung aus-
gewählter Werttreiber (Ergebnisplanung unter Berücksichtigung der Umsatzerlöse und Aufwen-
dungen).
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht 2024, ausgenommen den Jahresab-
schluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht 2024 wird uns vo-
raussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir ge-
ben keine Art der Zusicherung darauf ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlang-
ten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES
PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erach-
ten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen-
den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren
oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher-
heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
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JAHRESABSCHLUSS 2024
AMAG Austria Metall AG
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
› Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand-
lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschun-
gen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
› Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll-
system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsys-
tems der Gesellschaft abzugeben.
› Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
› Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
› Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Ver-
haltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Hand-
lungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschrei-
ben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte,
weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
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JAHRESABSCHLUSS 2024
AMAG Austria Metall AG
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM LAGEBERICHT
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lagebe-
richts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-
stellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonne-
nen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Lagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am
13. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 2017 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzli-
chen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der ge-
prüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich
Sorli.
Wien, am 11. Februar 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh ppa MMag. Philipp Maier eh
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
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JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
ÜBERBLICK ÜBER DAS UNTERNEHMEN
Die AMAG Austria Metall AG fungiert als Holdinggesellschaft der AMAG-Gruppe. Ihr Geschäftsverlauf
ist im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften abhängig.
Die Tätigkeitsfelder der AMAG-Gruppe sind:
› E
rzeugung von Primärmetall
› Erzeugung von hoch qualitativen Walzprodukten
› Erzeugung von Gusslegierungen in Form von Masseln, Sows, Flüssigmetall und Walzbarren
› E
rzeugung von Bauteilen aus Aluminium und Titan für die Luftfahrtindustrie
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
SEGMENT METALL - PRIMÄRALUMINIUM
Laut Prognosen der Commodity Research Unit (CRU)
1
hat sich die globale Nachfrage nach Primäralu-
minium im Vorjahresvergleich um 2,9 % auf 72,2 Mio. Tonnen erhöht (Vorjahr: 70,2 Mio. Tonnen).
Ähnlich wie im Vorjahr ist auch im aktuellen Berichtsjahr China mit einem Plus von 4,0 % auf
44,6 Mio. Tonnen Gesamtbedarf wesentlicher Treiber für dieses Wachstum (Vorjahr: 42,9 Mio. Ton-
nen). Mit einem Anteil von über 60 % am Gesamtmarkt zählt China unverändert zum größten Verbrau-
cherland von Primäraluminium. Für die restliche Welt prognostizierte CRU für das Jahr 2024 einen
moderaten Nachfrageanstieg von 1,1 % auf 27,6 Mio. Tonnen (Vorjahr: 27,3 Mio. Tonnen). Der erwar-
tete Bedarf in Europa hat sich laut dem Marktforschungsinstitut erneut reduziert und lag im Gesamtjahr
2024 bei 8,1 Mio. Tonnen (-0,9 %). Ein noch größerer prozentueller Rückgang von 2 % und damit
eine Nachfrage von 6,1 Mio. Tonnen wurde für Westeuropa prognostiziert. In Nordamerika lag der er-
wartete Jahresbedarf mit 5,8 Mio. Tonnen nur marginal unter dem Vorjahresniveau.
Mit +2,7 % erwartete CRU für das Gesamtjahr 2024 auch produktionsseitig einen ähnlichen globalen
Zuwachs wie in der Nachfrage nach Primäraluminium. Damit wurde eine weltweite Produktion von
1
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024
72,6 Mio. Tonnen prognostiziert (Vorjahr: 70,7 Mio. Tonnen). Auch in Europa sollte sich mit
7,4 Mio. Tonnen ein 3%iger Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zeigen. Basierend auf den weltweiten
Einschätzungen zur Nachfrage- und Produktionsentwicklung ergab sich im Jahr 2024 ein leichter
Marktbilanz-Überschuss von 0,4 Mio. Tonnen Primäraluminium. Die Lagerbestände der LME-registrier-
ten Lagerhäuser waren laut der Schätzung von CRU mit 0,7 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr auf
einem etwas höheren Niveau.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2024 in einer Bandbreite von
2.154 USD/t (22. Jänner 2024) und 2.741 USD/t (29. Mai 2024). In der 1. Jahreshälfte 2024 zeigte
sich im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.400 USD/t (H1/2023: 2.360 USD/t). Von Juli bis Dezem-
ber 2024 machte sich unter anderem der starke Anstieg im Tonerdepreis auch in der Aluminiumpreis-
entwicklung bemerkbar. Das durchschnittliche Preisniveau stieg im 2. Halbjahr 2024 auf 2.511 USD/t
(H2/2023: 2.212 USD/t). Mit Blick auf den Gesamtjahresdurchschnitt ist ein knapp 8%iger Anstieg
von 2.285 USD/t im Vorjahr auf 2.457 USD/t im aktuellen Berichtsjahr zu erkennen.
2
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien werden insbesondere durch Lieferort, Ange-
bot und Nachfrage sowie Handelsrestriktionen bestimmt. Die durchschnittliche Prämie für Lieferungen
in die USA hat sich, trotz einem spürbaren Anstieg im 4. Quartal 2024, im Jahresvergleich erneut
reduziert. Unter anderem sind die anhaltend globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten und die damit
verbundene schwächere Nachfrage nach Aluminiumprodukten in bestimmten Branchen dafür verant-
wortlich. Im europäischen Raum haben sich die Prämien im 1. Halbjahr 2024 positiv entwickelt und
zeigten in der 2. Jahreshälfte einen relativ konstanten Verlauf. Ein wesentlicher Faktor für diese Ent-
wicklung sind die gestiegenen Logistikkosten aus dem Mittleren Osten und Asien, bedingt durch die
Umgehung des Suezkanals
Der zur Primäraluminiumherstellung notwendige Rohstoff Tonerde hat sich im 2. Halbjahr 2024 sig-
nifikant verteuert was insbesondere auf Versorgungsengpässe beim Rohstoff Bauxit und Produktions-
kürzungen in Australien zurückzuführen war. Während der durchschnittliche Tonerdepreis in der
1. Jahreshälfte 2024 noch bei 409 USD/t (17,1 LME-%) lag, zeichnete sich im 2. Halbjahr ein sig-
nifikanter Anstieg auf durchschnittlich 618 USD/t (24,6 LME-%) ab. Der Jahresdurchschnitt lag bei
514 USD/t (Vorjahr: 343 USD/t) bzw. bei 20,9 % (Vorjahr: 15,0 %) in Relation zum Aluminiumpreis
(3-Monats-LME).
3
Die sonstigen für den Elektrolyseprozess erforderlichen Rohstoffe (v.a. Petrolkoks)
zeigten im Jahresvergleich einen Preisrückgang.
2
London Metal Exchange
3
Bloomberg
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
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JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
SEGMENT GIESSEN - GUSSPRODUKTE
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales Geschäft mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbranche
dieses Segments dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der Entwicklung
der europäischen Automobilindustrie geprägt.
Mit Blick auf die internationalen Automobilmärkte und die Entwicklung der Absatzmengen bzw. Neuzu-
lassungen von PKWs und leichten Nutzfahrzeugen, zeigten sich laut dem Verband der Automobilindustrie
(VDA)
4
in 2024 unterschiedliche Entwicklungen. Weltweit soll der Absatz von 76,2 Mio. Fahrzeugen im
Vorjahr auf 78,5 Mio. Einheiten im Jahr 2024 zugelegt haben (+3 %).
In Europa spiegelte sich das herausfordernde und zum Teil stagnierende Wirtschaftsumfeld auch in den
Neuzulassungen wider. Am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) stieg die Anzahl der registrierten Neuzu-
lassungen leicht um rund +1 % auf 13,0 Mio. PKWs an (Vorjahr: 12,9 Mio. PKWs). In Deutschland ha-
ben sich die Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahr marginal, um -1 %, reduziert und lagen im Jahr
2024 bei 2,82 Mio. PKWs (Vorjahr: 2,84 Mio. Einheiten). Die Abweichung zum Jahr 2019 stellt sich mit
-22 % damit nach wie vor signifikant dar.
5
In den USA, deren Konjunktur sich in 2024 spürbar besser entwickelte, zeigten die Absätze von „Light-
Vehicles“ (PKWs und leichte Nutzfahrzeuge) mit 15,9 Mio. Einheiten ein moderates Plus von rund 2 %
gegenüber dem Vorjahr (15,5 Mio. Einheiten).
6
In China wurden laut den im Jänner 2025 veröffentlichten Absatzdaten 23,0 Mio. PKWs verkauft und
damit ein Plus von rund 6 % gegenüber dem Vorjahr (21,7 Mio. Einheiten) erzielt
SEGMENT WALZEN - WALZPRODUKTE
Die wirtschaftliche Stimmungslage zeigte sich im Jahr 2024, vor allem in Europa, weiterhin beeinträch-
tigt. Insbesondere die europäische Industrieproduktion litt infolge der andauernden straffen Geldpolitik,
der erhöhten Kosten für Energie und Personal sowie der Unsicherheiten aufgrund geopolitischer
4
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
5
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt im Dezember 2024“, Jänner 2025
6
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
Konflikte.
7
Das Kerngeschäft des Segments Walzen findet in Europa statt. Insofern machte sich dieses
herausfordernde Umfeld auch in vielen für AMAG relevanten Abnehmerindustrien bemerkbar.
Laut jüngster CRU-Prognosen
8
konnte sich auch der globale Bedarf nach Aluminiumwalzprodukten po-
sitiv entwickeln. Nach 29,3 Mio. Tonnen im Jahr 2023 stieg die erwartete Nachfrage im aktuellen Be-
richtsjahr auf 30,7 Mio. Tonnen. Mit Blick auf die von CRU angeführten Sektoren zeigt sich im Vergleich
zum Vorjahr überall ein Anstieg. Mit +5,3 % wurde im Verpackungsbereich der höchste Zuwachs auf
16,6 Mio. Tonnen Aluminiumwalzprodukte erwartet. Auch im Transportsektor sollte mit +5,0 % ein
deutlicher, weltweiter Anstieg auf 5,5 Mio. Tonnen im Jahr 2024 verzeichnet werden. Der für das Ge-
samtjahr erwartete Bedarf im Maschinenbau soll um +3,6 % auf 1,8 Mio. Tonnen wachsen. Die erwar-
tete Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen ist laut CRU um 3,8 % auf 3,2 Mio. Tonnen ange-
stiegen, während die Baubranche ein Plus von 1,7 % auf 3,5 Mio. Tonnen aufweisen soll.
Mit Blick auf die prognostizierte Nachfrageentwicklung in den Kernmärkten sind zum Teil große Unter-
schiede zu erkennen. Für Europa wurde mit +2,4 % ein moderater Anstieg auf 5,2 Mio. Tonnen erwartet.
Rund 4 Mio. Tonnen Bedarf wurde für Westeuropa erwartet (+1,7 %). Nordamerika entwickelte sich laut
CRU-Prognose spürbar positiver und lag mit 6,2 Mio. Tonnen um +6,3 % über dem Vorjahr. Ein erneuter
Bedarfsanstieg konnte auch in der Prognose für China verzeichnet werden. Mit 12,0 Mio. Tonnen lag
die Erwartung für das Jahr 2024 um +3,9 % über dem Vorjahr.
Unverändert sind die internationalen Warenströme von Aluminiumwalzprodukten Zolleinflüssen aus-
gesetzt, die mit Preisvor- und -nachteilen verbunden sein können. Die per Ende Oktober 2021 erzielte
Einigung zwischen den USA und der EU ermöglichte auch im Geschäftsjahr 2024 für ein bestimmtes
Kontingent (Quoten-Regelung) eine vom 10%igen Zusatzzoll („Section 232“) befreite Lieferung in
die USA. Für das Segment Walzen konnten im aktuellen Berichtsjahr keine wesentlichen zollbeding-
ten Auswirkungen auf die erzielten Umsätze am US-Markt festgestellt werden.
Der EU-Antidumpingzoll auf Aluminiumwalzprodukte aus China, der seit Mitte 2022 tatsächlich ein-
gehoben wird, hat einen tendenziell unterstützenden Charakter für die Entwicklungen im Segment.
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WIFO, Konjunkturprognose 4/2024, Dezember 2024
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CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
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JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
GESCHÄFTSVERLAUF
ERTRAGSLAGE
Die Umsatzerlöse resultierten aus Verrechnungen erbrachter Leistungen sowie Weiterverrechnungen
an die Tochtergesellschaften am Standort Ranshofen und lagen im Geschäftsjahr bei 9.124 Tsd. EUR
(2023: 9.162 Tsd. EUR).
Der Betriebserfolg (EBIT) betrug -59.363 Tsd. EUR (2023: -8.110 Tsd. EUR). Der Betriebserfolg vor
Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf -59.166 Tsd. EUR (2023: -7.884 Tsd. EUR). Der Rück-
gang des Ergebnisses resultierte vor allem aus einer Wertberichtigung von Finanzforderungen gegen-
über den Gesellschaften AMAG components Deutschland GmbH, AMAG components Übersee GmbH
und AMAG components Karlsruhe GmbH in Höhe von -51.100 Tsd. EUR sowie höheren Beratungs-
aufwänden. Gegenläufig wirkten niedrigere Personalkosten vor allem aufgrund von Bewertungseffek-
ten bei Rückstellungen.
Der Finanzerfolg von 90.760 Tsd. EUR (2023: 61.949 Tsd. EUR) setzte sich aus Beteiligungserträ-
gen in Höhe von 85.000 Tsd. EUR (2023: 55.000 Tsd. EUR), aus Zinserträgen mit 24.623 Tsd. EUR
(2023: 24.395 Tsd. EUR) und aus Zinsaufwendungen in Höhe von -18.864 Tsd. EUR
(2023: -18.001 Tsd. EUR) zusammen. Die Veränderung der Beteiligungserträge ergab sich aus den
gestiegenen Dividendenerträgen der Tochtergesellschaften.
Das Ergebnis vor Steuern lag mit 31.397 Tsd. EUR unter dem Niveau des Vorjahres von
53.839 Tsd. EUR.
WERTE IN TSD. EUR
2024
2023
Umsatzerlöse
9.124
9.162
EBITDA
-59.166
-7.884
Finanzerfolg
90.760
61.949
Ergebnis vor Steuern
31.397
53.839
Die Kennzahl EBITDA berechnet sich aus dem Betriebserfolg zuzüglich Abschreibung laut Gewinn-
und Verlustrechnung.
VERMÖGENSLAGE
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 1.404.435 Tsd. EUR und setzte
sich wie folgt zusammen:
WERTE IN TSD. EUR
2024 2023
Immaterielles
- und Sachanlagevermögen 460
608
Finanzanlagen
550.546
550.546
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten
663.708
660.412
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
187.983
102.661
Aktive latente Steuer
1.738
183
SUMME AKTIVA
1.404.435
1.314.410
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
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JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
Die Finanzanlagen betreffen den Beteiligungsbuchwert der Anteile an der AMAG Erste Beteiligungs-
verwaltungs GmbH. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen waren Forderungen
aus Finanzierung und Clearing in Höhe von 563.428 Tsd. EUR (2023: 595.250 Tsd. EUR) enthal-
ten. Im Jahr 2024 erfolgte eine Wertberichtigung von Finanzforderungen gegenüber den Gesellschaf-
ten AMAG components Deutschland GmbH, AMAG components Übersee GmbH und AMAG compo-
nents Karlsruhe GmbH in Höhe von -51.100 Tsd. EUR. Weiters waren im Wesentlichen phasengleiche
Dividendenerträge in Höhe von 85.000 Tsd. EUR (2023: 55.000 Tsd. EUR), sonstige Forderungen
und Vermögensgegenstände in Höhe von 3.213 Tsd. EUR (2023: 2.938 Tsd. EUR) und Forderungen
aus der Gruppenbesteuerung in Höhe von 11.944 Tsd. EUR (2023: 7.071 Tsd. EUR) enthalten. Der
Anstieg der Zahlungsmittel war auf Refinanzierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von
190.000 Tsd. EUR zurückzuführen.
Finanziert werden die Vermögenswerte durch:
WERTE IN TSD. EUR
2024 2023
Eigenkapital
759.328
768.912
Fremdkapital
645.106
545.497
SUMME PASSIVA
1.404.435
1.314.410
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 beträgt 54,1 % (2023: 58,5 %). Der Anstieg des
Fremdkapitals war auf Refinanzierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2024 zurückzuführen.
FINANZLAGE
Der Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betraf vor allem die Dividendenzahlung der AMAG
Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH für das jeweilige Vorjahr sowie Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen sowie die Veränderungen der Forderungen und der Verbindlichkeiten mit
verbundenen Unternehmen aus dem Konzernclearing. Der Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit hing
insbesondere mit der Tilgung von Krediten und Darlehen in der Höhe von -106.785 Tsd. EUR sowie
der Neuaufnahme von 237.500 Tsd. EUR und der Dividendenzahlung von -52.896 Tsd. EUR an die
Eigentümer zusammen.
WERTE IN TSD. EUR
2024
2023
Netto
-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (OCF) 7.555
75.215
Netto
-Geldfluss aus Investitionstätigkeit (ICF) -53
-292
Netto
-Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit (FCF) 77.819
-198.631
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestandes
85.321
-123.707
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
187.983
102.661
ZWEIGSTELLENBERICHT
Die Gesellschaft hat weder im Inland noch im Ausland Zweigniederlassungen.
ANLAGE 4
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5
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
SOZIALBERICHT
AMAG ist stets bestrebt, der Verantwortung gegenüber allen Mitarbeiter:innen nachzukommen. Ge-
genseitige Wertschätzung, Vertrauen, Offenheit und Fairness im Umgang mit eigenen Mitarbeiter:in-
nen, Leiharbeiter:innen sowie Kunden und Auftragnehmern sind die Eckpfeiler des unternehmeri-
schen Handelns, kompetente und motivierte Mitarbeiter:innen sind Grundlage eines funktionierenden
Geschäftsmodells und ein wesentlicher Schlüssel des Erfolgs des Unternehmens.
Die Achtung und Förderung der Einhaltung von Menschenrechten ist die oberste Prämisse eines fairen
und diskriminierungsfreien Miteinanders und ein Kernelement einer verantwortungsvollen Unterneh-
mensführung. Die Rechte der Mitarbeiter:innen genießen höchsten Schutz und höchste Priorität.
AMAG baut auf gesunde, motivierte und kompetente Mitarbeiter:innen, weshalb die stete Weiterent-
wicklung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie maßgeschneiderte Aus-
und Weiterbildungsangebote zu den zentralen Rahmenbedingungen einer ehrlichen und verantwor-
tungsvollen Mitarbeiter:innenbeziehung gehören. Die Förderung von Know-how und damit verbundene
Maßnahmen zu einer langfristigen Mitarbeiter:innenbindung sichern auf Dauer die Innovationskraft
und zukunftssichere Unternehmensentwicklung.
Eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung basiert zudem auf fairen und attraktiven Arbeitsbedin-
gungen, die neben arbeitsrechtlichen Vorgaben zusätzlich unternehmensinterne Benefits beinhalten.
Flexible Arbeitszeitmodelle, umfassende Gesundheitsangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten und
Veranstaltungen, Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement und zahlreiche
weitere Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten.
Die Förderung von Chancengleichheit und Diversität ist für ein stabiles und erfolgreiches Unterneh-
men ebenso unverzichtbar. Dementsprechend ist es für AMAG wichtig, die Vielfalt der
Mitarbeiter:innen anzuerkennen und sie als Chance für das Unternehmen zu betrachten. Ein wert-
schätzender Umgang ist auf allen Ebenen Voraussetzung dafür, Wohlbefinden und Zufriedenheit der
Mitarbeiter:innen zu sichern.
Die AMAG erzielt positive Auswirkungen auf ihre Belegschaft, indem sie ein sicheres Arbeitsumfeld
gewährleistet, Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte einhält und fördert sowie Kompetenzentwicklung
ermöglicht und Anreize zur Ideenentwicklung und somit zur aktiven Mitgestaltung des Unternehmens
schafft.
AMAG berücksichtigt angesichts ihrer Ambitionen und Ziele hinsichtlich eines Übergangs zu einer
CO
2
-neutralen Wirtschaft auch die Notwendigkeit von sozial gerechten Bedingungen für alle
betroffenen Stakeholder, insbesondere für AMAG-Beschäftigte. Da Recyclingkompetenz und Innova-
tionskraft seit jeher im Zentrum des Geschäftsmodells stehen, werden Mitarbeiter:innen stetig moti-
viert, ihr Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und ihre Kompetenzen, speziell auch in Bezug auf
ESG-Qualifikationen, zu erweitern.
Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich Sozia-
les:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH SOZIALES
2024
2023
Unfallrate (TFRIFR*)
0
0
Anzahl Unfälle
0
0
Ausfallstunden
0
0
Personalstand (Köpfe per 31.12.)
21 22
Mitarbeiter:innenfluktuation in %
9,5 4,6
Ø Betriebszugehörigkeit
13,3
11,2
Anzahl Personen bis 5 Jahre 6
7
Anzahl Personen 6 - 10 Jahre 4
4
Anzahl Personen 11 - 20 Jahre 8
9
Anzahl Personen 21 - 30 Jahre 1
1
Anzahl Personen 31 - 40 Jahre 2
1
Anzahl Personen über 40 Jahre 0
0
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
6
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
NACHHALTIGKEIT
INTEGRIERTE UNTERNEHMENS- UND NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE
Nachhaltigkeit ist elementarer Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses der AMAG.
Die Überführung der strategischen Zielsetzungen in Unternehmensprozesse wird durch Einbeziehung
zahlreicher Fachbereiche sichergestellt und ist mit Zielen und Messgrößen über alle Unternehmens-
bereiche hinweg integriert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses verfolgt die AMAG zwei langfristige
Grundsätze: Fußabdruck reduzieren und einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Mehrwert
schaffen – sowohl für die Mitarbeiter:innen als auch für die Gesellschaft. Nach diesen beiden Grund-
sätzen richtet sich auch der AMAG-Nachhaltigkeitskompass aus. Er definiert sechs Handlungsfelder,
die im Einflussbereich des Unternehmens liegen und somit als Orientierung für die Entwicklung und
Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen dienen:
Nachstehend ein Überblick über ausgewählte Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich
Nachhaltigkeit:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH NACHHALTIGKEIT
2024
2023
Anzahl Compliance Verstöße
0
0
Frauenquote in %
19 18
ANLAGE 4
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7
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
RISIKOBERICHT
Als integraler Bestandteil zur Identifikation, Beurteilung und Kontrolle aller wesentlichen Risiken und
Chancen ist ein systematisches Risikomanagement in der AMAG-Gruppe implementiert. Risiken sollen
frühzeitig erkannt und nach Möglichkeit proaktiv bearbeitet werden, um deren Eintreten und mögliche
negative Auswirkungen zu begrenzen oder gänzlich zu vermeiden. Neben der Mitigation von Risiken
sollen auf der anderen Seite unternehmerische Chancen gezielt genutzt werden. In diesem Sinne stellt
ein ausgewogenes Risiko- und Chancenmanagement einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Unterneh-
mensgruppe dar.
Der umfangreiche Risiko- und Chancenbericht ist fester Bestandteil des jährlichen Geschäftsberichts
der AMAG. Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über wesentliche Risiken sowie
zentrale risikomitigierende Maßnahmen. Für einen umfassenden Einblick wird auf den AMAG
Geschäftsbericht bzw. Finanzbericht 2024 verwiesen, der ab 20. Februar 2025 auf der AMAG-Home-
page (www.amag-al4u.com
) unter Investor Relations > P
ublikationen zu finden ist.
PERSONALRISIKEN
Durch die demografische Entwicklung und das hohe Beschäftigungsniveau vor allem am Unterneh-
menshauptsitz besteht das Risiko des Mangels an Fachkräften. Die AMAG stellt sich zunehmend auf
diese Herausforderungen bei der Mitarbeiter:innengewinnung ein und begegnet diesen u.a. mit einem
leistungsgerechten Entlohnungssystem, flexiblen Arbeitszeiten, maßgeschneiderten Aus- und Weiter-
bildungsprogrammen, der frühzeitigen Identifikation und Förderung von Potenzialträger:innen sowie
weiteren Benefits. Besonderes Augenmerk wird außerdem auf die Lehrlingsausbildung und die Bin-
dung der Arbeitskräfte an das Unternehmen gelegt.
OPERATIVE RISIKEN
Produktion
Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Gesellschaften der AMAG-Gruppe neben
der Gefahr von Betriebsunterbrechungen auch Risiken in Bezug auf Qualität und Arbeitssicherheit
ausgesetzt. Umfassende Verfahrensanweisungen in den Bereichen Produktion, Qualität und Arbeitssi-
cherheit tragen neben der durch den etablierten KVP-Prozess begünstigten hohen Eigenverantwortung
der Mitarbeiter:innen maßgeblich zur Risikominimierung bei. Dem Ausfallrisiko der Anlagen und der
Energieversorgung, insbesondere am Standort Ranshofen, wird u.a. durch systematische, vorbeugende
Instandhaltung und laufende RBM-Überwachung (Risk Based Maintenance) sowie durch eine regel-
mäßige Evaluierung des technischen Anlagenrisikos und durch das Setzen geeigneter Maßnahmen
begegnet. Für wichtige Produkte wurden Notfallpläne erstellt, die im Falle eines Anlagenstillstands ein
rasches Umstellen auf eine Ersatzherstellroute ermöglichen. Die AMAG ist für die Aufrechterhaltung
des Betriebes auf eine ausreichende Energieversorgung angewiesen.
Technologische Entwicklungen
Der Werkstoff Aluminium ist gerade in technisch anspruchsvollen Bereichen wie Luftfahrt, Automobil
und Sport dem Wettbewerb potenzieller alternativer Werkstoffe mit vergleichbaren Materialeigen-
schaften wie Glas- und Carbonfaser-Composites, Kunststoffe, Magnesium oder weiterentwickelte
Stahlqualitäten ausgesetzt. Ebenso könnten neue Herstellungsprozesse oder technologische Umbrü-
che in einzelnen Abnehmerbranchen disruptiven Einfluss auf die relevanten Märkte haben. Durch
laufende Marktbeobachtung, Technologiescouting und gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit Kun-
den sowie durch die kontinuierliche Verbesserung der Eigenschaften der Aluminiumwerkstoffe im
Rahmen von Legierungsentwicklung wird diesem Gefährdungspotenzial entgegengewirkt. Gleichzeitig
wird daran gearbeitet, neue Anwendungsgebiete für Aluminiumlegierungen zu erschließen und in
Kooperationen aktiv AMAG-relevante Produkte für neue Anwendungen bzw. in potenziell disruptiven
Technologien zu etablieren.
Elementarrisiken
Entsprechend den Erfordernissen werden ausgewählte Maßnahmen zur Vorbeugung und Handhabung
von Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser oder Brand getroffen.
ANLAGE 4
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8
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
Umweltrisiken
Die Gefahr des Eintritts von Umweltrisiken, z.B. betreffend Wasser, Abfall, Bodenkontamination und
Luftemissionen, wird durch strikte Befolgung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben minimiert,
deren Einhaltung durch das nach ISO 14001 zertifizierte Umweltmanagementsystem laufend über-
prüft wird. Zusätzlich zum Umweltmanagement wird am Standort Ranshofen auch ein Energiemana-
gementsystem nach ISO 50001 vorangetrieben, das die kontinuierliche Verbesserung der energeti-
schen Leistung sicherstellt.
Altlasten aus der früheren Nutzung des Betriebsgeländes in Ranshofen wurden durch rasche Umset-
zung der Sanierungspflichten gesichert bzw. behoben oder sind durch Rückstellungen bzw. Eventu-
alverbindlichkeiten abgedeckt. Vormaterialien mit einem Kontaminationsrisiko werden bereits bei An-
lieferung umfangreich untersucht und gegebenenfalls abgewiesen.
Klimarisiken
Der Klimawandel und seine Folgen führen zu einer Vielzahl von Problemen und haben Auswirkungen
auf unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Man unterscheidet bei den Auswir-
kungen und den damit verbundenen Risiken grundsätzlich zwischen physischen und transitorischen
Klimarisiken. Die AMAG betrachtet den Klimawandel als eine der größten globalen Herausforderun-
gen und bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Ein wichtiger Schritt, um
den Klimawandel zu bekämpfen ist die Dekarbonisierung, für die die AMAG eine eigene Roadmap
ausgearbeitet hat. Um regulatorische Risiken in Zusammenhang mit der Dekarbonisierung aufgrund
politischer Entscheidungen zu managen, werden laufend die Rechtslage bzw. die Gesetzesentwürfe
beobachtet und es wird an unterschiedlichen Gremien und Tagungen teilgenommen.
Informationsverarbeitung und -sicherheit
In diesem sensiblen Bereich liegt das Hauptaugenmerk auf Datensicherheit, Kompatibilität sowie
Effizienz der Systeme, Ausfalls- und Zugriffssicherheit, Manipulations- und Schadsoftwareschutz so-
wie Betriebssicherheit, insbesondere auch bei den vernetzten, digitalisierten Produktionsanlagen. Die
konzernweite Steuerung der IT-Aktivitäten erfolgt durch die Bereichsleitung Informationstechnologie
sowie durch den bzw. die Informationssicherheitsbeauftragte:n auf Basis einer IT-Richtlinie, definier-
ter Standard-IT-Prozesse nach ITIL sowie eines zertifizierten Managementsystems für Informationssi-
cherheit nach ISO27001. Weiters sind Sicherheits- und Berechtigungskonzepte sowie örtlich ge-
trennte Ausweichrechenzentren und weitere zahlreiche Maßnahmen implementiert, um das Risiko
und die Dauer eines Systemausfalls durch Hardwaredefekt, Datenverlust oder Manipulation, auch im
Falle eines Cyberangriffs, zu reduzieren.
Risiken aus unzulänglichen Überwachungssystemen und betrügerischen Handlungen
Zur Früherkennung, Überwachung und Vermeidung von Risiken ist ein umfassendes internes Kon-
trollsystem institutionalisiert. Dieses umfasst adäquate Instrumente und Abläufe zur Vermeidung und
Früherkennung sowie zur sinnvollen Reaktion auf eintretende Risikofälle.
GESCHÄFTSRISIKEN
Beschaffung
Zur Herstellung von Aluminiumprodukten werden Roh- und Hilfsstoffe aus externen Quellen, die ei-
nem Preis- und Verfügbarkeitsrisiko unterliegen können, benötigt. Die Bestände kritischer Materialien
werden laufend geprüft. Zudem wird einem Lieferanten- und Dienstleisterrisiko durch die Ausweitung
des Portfolios entgegengewirkt. Das Ausfallsrisiko von Geschäftspartnern kann durch die steigende
Kosteninflation und die deutlichen Zinserhöhungen negativ beeinflusst werden. Die AMAG begegnet
diesem Risiko unter anderem mit einem laufenden Bonitätsmonitoring.
Marktumfeld und Absatz
Die AMAG-Gruppe ist als internationales Unternehmen makroökonomischen Risiken ausgesetzt, die
unter anderem Einfluss auf Preis und Nachfrage haben können. Hierzu zählen beispielsweise die
Entwicklung der weltweiten Konjunktur, geopolitische Konflikte, klimapolitische Auswirkungen sowie
die politische Lage in einzelnen Absatzregionen. Die breit gefächerte Produktpalette der AMAG-Gruppe
gewährleistet die Unabhängigkeit von einigen wenigen Absatzregionen, Abnehmerbranchen oder Groß-
abnehmern.
Projekte und Investitionen
Die Risiken von Großprojekten werden in regelmäßigen Projektaufsichtssitzungen überwacht. Eine
wesentliche Aufgabe der Projektaufsicht ist die laufende Definition und Überwachung der Umsetzung
von risikominimierenden Maßnahmen.
ANLAGE 4
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JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
Wettbewerb und Kapitalmarkt
Die AMAG bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zur fairen Vertragsge-
staltung mit ihren Geschäftspartnern im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen sowie zu den Kapi-
talmarktregeln. Dieses Bekenntnis ist durch die Einführung entsprechender Richtlinien (z.B. Kartell-
recht-Richtlinie, Emittenten-Compliance-Richtlinie und Richtlinie zur Korruptionsprävention) sowie
durch den Verhaltenskodex (Code of Conduct) institutionalisiert.
Forschung und Entwicklung
Durch regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und der laufenden Beobachtung des Wettbewerbs
wird sichergestellt, dass frühzeitige Anforderungen und (technologische) Änderungen erkannt und
berücksichtigt werden. F&E-Schwerpunktprojekte sorgen dafür, insbesondere die Recycling- und Le-
gierungskompetenz der AMAG am Standort Ranshofen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit soll
das Risiko einer Reduktion des technologischen Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern minimiert wer-
den. Risiken für die Entwicklungsarbeiten bestehen in der generellen Zunahme von Anmeldungen für
„Intellectual Properties“, insbesondere gefördert durch die fortschreitende Konsolidierung der Alu-
miniumkonzerne und das Aufkommen von (länderbezogenen) Verwendungspatenten. Zur Abklärung
dieses Risikopotenzials ist daher bei der Planung von Entwicklungsarbeiten – zusätzlich zur kontinu-
ierlichen Prüfung – verpflichtend die aktuelle Schutzrechtssituation unter anderem im Rahmen von
dezidierten externen Patentrecherchen zu ermitteln und der Stand der nationalen wie internationalen
Forschung inklusive der Auswirkungen auf das Unternehmen zu erheben, in Abstimmung mit externen
Patentkanzleien zu evaluieren sowie zu dokumentieren.
Recht
Die AMAG-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Sie verfügt über eine spezialisierte Rechtsabteilung, die je nach Anforderung und Jurisdiktion die recht-
lichen Risiken intern oder unter Einbeziehung von externen Anwält:innen prüft und bewertet. In der
Vertragsgestaltung werden Risiken durch die Implementierung von Haftungslimits mitigiert. Die Einhal-
tung der rechtlichen Verpflichtungen wird laufend überwacht. Dies erfolgt beispielsweise im Zuge von
internen Audits, die im Rahmen der implementierten Managementsysteme durchgeführt werden (z.B.
im Bereich Umweltrecht und Arbeitnehmerschutz), sowie durch regelmäßige externe Überprüfungen.
Finanzwirtschaft
Als Produzent und Verarbeiter von Aluminium unterliegt die AMAG-Gruppe vor allem dem Metallpreis-
und Währungsrisiko. Aluminium wird an der LME in US-Dollar gehandelt, und die volatilen Verläufe
sowohl der Aluminiumnotierung als auch des Dollarkurses hätten ohne entsprechende Sicherungs-
maßnahmen direkte Auswirkungen auf die Ertragslage. In den verbindlichen Konzernrichtlinien „Me-
tallmanagementrichtlinie“ und „Finanzmanagementrichtlinie“ sind die Vorgangsweisen zur Erfassung
dieser beiden Hauptrisiken und deren Absicherung geregelt.
Zur Stabilisierung der Ergebnisse der Elektrolysebeteiligung können Verkaufspreise von Teilen der
Produktion rollierend nach vorne durch Terminverkäufe und Optionen abgesichert werden. Das Me-
tallmanagement am Standort Ranshofen erfasst zentral alle LME-korrelierten Aluminiumeinkäufe und
-bestände sowie die LME-korrelierten Aluminiumverkäufe der operativen Gesellschaften und ermittelt
laufend die dem Kursrisiko ausgesetzte Aluminiumposition.
Für die mit den derivativen Sicherungsaktivitäten potenziell verbundenen Einschussverpflichtungen
(Liquiditätsrisiko) wird durch vorhandene Liquiditätsreserven und kurzfristig verfügbare Banklinien
vorgesorgt. Das Kreditrisiko, das durch die Nichterfüllung durch Kontrahenten von Derivaten mit po-
sitivem Marktwert besteht, wird durch die sorgfältige Auswahl internationaler Banken und Broker
sowie einer Limitpolitik zur Risikostreuung begrenzt. Bei den Forderungen wird das Ausfallrisiko
durch den Abschluss von Kreditversicherungen und bankmäßigen Sicherheiten wie Garantien und
Akkreditiven mitigiert.
Die Finanzierungs- und Veranlagungsaktivitäten, deren Absicherung sowie das Fremdwährungsma-
nagement werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gesteuert. Das Kontrahentenrisiko
aus Guthaben bei Kreditinstituten wird durch Vergabe interner Veranlagungslimits und, sofern vor-
handen, unter Beachtung externer Ratings und regelmäßiger Kontrolle der CDS-Spreads gemanagt.
Soweit nicht durch Zahlungseingänge und -ausgänge in gleicher Fremdwährung ein natürlicher Risiko-
ausgleich bei Kursschwankungen gegeben ist, werden Wechselkursrisiken der wesentlichen Fremdwäh-
rungspositionen durch Devisentermingeschäfte und gegebenenfalls Optionen quotenmäßig gesichert.
Am Standort Ranshofen ist ein in SAP integrierter Zahlungsprozess etabliert. Durch die Eliminierung
von manuellen Eingriffsmöglichkeiten an den Schnittstellen wurde das Manipulationsrisiko im Zah-
lungsverkehr auf ein Minimum reduziert. Die Rechnungs- und Zahlungsfreigaben erfolgen konzern-
weit nach einem technisch und organisatorisch abgesicherten Mehraugenprinzip.
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
10
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
RISIKEN AUS DEM ANTEIL AN DER ELEKTROLYSE ALOUETTE
(NUR IM SEGMENT METALL ABZUBILDEN)
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette, an der
die AMAG-Gruppe zu 20 % beteiligt ist, sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentlichen
Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit 90 % Zustimmung
erforderlich. Hinsichtlich der operativen Risiken bestehen auch für die Elektrolyse Alouette ein eigenes
Risikomanagement und ein umfangreiches Versicherungskonzept. Detailliertere Angaben zu den Risiken
aus dem Anteil an der Elektrolysenbeteiligung befinden sich im AMAG Finanzbericht 2024.
FORSCHUNGSBERICHT
Die Forschungsstrategie der AMAG zielt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwick-
lung kundenspezifischer Problemlösungen sowie Spezialprodukte ab und leistet somit einen wesent-
lichen Beitrag zur Wachstumsstrategie. Ein hoher Grad an Spezialisierung, modernste Produktions-
technologien sowie weitreichende Digitalisierung spielen dabei eine maßgebliche Rolle. Auch die
Optimierung von Materialeigenschaften sowie der effiziente Materialeinsatz gehören zu den F&E-
Aktivitäten. Dabei setzt die AMAG an den Standorten insbesondere auf die Zusammenarbeit mit
Schlüsselkunden aus technologisch herausfordernden Branchen mit hohem Innovationspotenzial
(z.B. Automobil, Luftfahrt).
Die Verantwortung für die Koordination von Forschung, Entwicklung und Technologie der einzelnen
Gesellschaften liegt im Fachbereich Corporate Technology, dessen Leitung direkt an den Technikvor-
stand berichtet. Der Fachbereich ist für die Entwicklung und Umsetzung der F&E-Strategie, Koope-
rationen mit (außer-)universitären Forschungsinstituten, die Neu- und Weiterentwicklung von Produk-
ten und Prozessen, die anwendungsorientierte Werkstoffentwicklung, digitale Technologien zur
Analyse und die IP-Strategie (IP= intellectual property) zur Sichtung, Sicherung und Verwertung von
geistigem Eigentum zuständig. In den operativen Gesellschaften sind zudem eigene Technologiebe-
reiche installiert.
Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich For-
schung & Entwicklung:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
2024
2023
F&E Aufwendungen in Mio. EUR
0,4
0,3
Personalstand (Köpfe per 31.12.) im Bereich F&E
1
1
In der AMAG Austria Metall AG ist überwiegend Leitungspersonal beschäftigt, welches nicht Teil des
KVP-Prozesses ist.
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
11
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
Gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind folgende Informationen anzugeben:
Das Grundkapital der AMAG Austria Metall AG beträgt EUR 35.264.000 und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zusam-
men. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontroll-
rechten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen
Aktiengattungen.
Dem Vorstand sind folgende Vereinbarungen zwischen Gesellschafter:innen bekannt:
› B
eteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft vom 1. April 2015: Aufgrund dieses Beteiligungsvertrags mit der Raiffeisenlan-
desbank Oberösterreich Aktiengesellschaft sind der B&C Privatstiftung weitere 16,5 % des Aktien-
kapitals und der Stimmrechte der AMAG Austria Metall AG zuzurechnen.
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Esola B
eteiligungsverwaltungs GmbH
vom 14. Februar 2019: Aufgrund des Abschlusses dieser Beteiligungsvereinbarung sind der
B&C Privatstiftung gemäß §133 Z 1 BörseG 2018 weitere 4,30 % des Aktienkapitals und der
Stimmrechte zuzurechnen.
Die direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zumindest zehn Prozent betragen, setzten sich
per Jahresultimo 2024 wie folgt zusammen:
› B&C P
rivatstiftung 52,7 %
› Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG 16,5 %
› A
MAG Arbeitnehmer Privatstiftung 11,7 %
Die Stimmrechte der von der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung an der AMAG Austria Metall AG
gehaltenen Aktien werden durch den aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand der AMAG Arbeit-
nehmer Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustim-
mung des Beirats der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung. Entscheidungen werden in gemeinsamen
Sitzungen des Vorstands und des Beirats getroffen. Über die Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium des Konzernbetriebsrats
nominiert werden, zusammen. Dem Vorsitzenden des Vorstands steht ein Dirimierungsrecht zu. Die
Mitarbeiter:innen am Standort Österreich sind die Begünstigten der Privatstiftung.
Eine Änderung der Satzung der Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beschlossen werden, soweit gesetzlich nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorgeschrieben ist. Mitglieder
des Aufsichtsrats können mit einfacher Stimmenmehrheit vorzeitig abberufen werden.
Elf Kreditvereinbarungen im Rahmen von zwei begebenen Schuldscheindarlehen, 14 bilateralen Darle-
hensvereinbarungen und drei kommittierten Kreditlinien sowie ein von der Österreichischen Kontrollbank
gewährter Refinanzierungsrahmen („KRR“) mit vier Einzelverträgen enthalten „Change of Control“-Klau-
seln, die im Falle eines Kontrollwechsels in der AMAG Austria Metall AG den kreditgewährenden Banken
ein Kündigungsrecht einräumen. Mit Ausnahme der angeführten Verträge bestehen keine bedeutenden
Finanzierungsvereinbarungen, an welchen die AMAG Austria Metall AG beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der AMAG Austria Metall AG infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich
ändern oder enden.
Für zwei Vorstandsmitglieder besteht eine „Change of Control“-Klausel. Der Abfindungsanspruch in einem
solchen Fall ist auf die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei Jahresgesamt-
vergütungen limitiert.
Genehmigtes Kapital
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 22. September 2025 er-
mächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren
Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu
17.500.000 Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der
Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2020). Das
gesetzliche Bezugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitaler-
höhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung über-
nommen wird, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Be-
zugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der
Aktieninhaber:innen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszu-
schließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit
einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Be-
dienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
12
JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
Wandelschuldverschreibung
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 21. Juli 2020 wurde der Vor-
stand gemäß § 174 Abs.2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses Beschlus-
ses, sohin bis zum 21. Juli 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wan-
delschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht
auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben (Wan-
delschuldverschreibung 2020). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wandel-
schuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts-
rats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter fi-
nanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkann-
ten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktieninhaber:innen in
der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder ei-
nem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktieninha-
ber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist wei-
ters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Un-
ternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder
von s
onstigen mit ei-
nem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für
den Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Der Vorstand ist
ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuldverschreibungen
ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung
gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der endgültigen Fest-
legung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden er-
mittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Bezugspreis
(Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden
sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermit-
telt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage
vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs.2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000 durch
Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber:innen lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stück-
aktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Haupt-
versammlung vom 21. Juli 2020 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die Kapi-
talerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von
ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum
Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der
Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebe-
trag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie
des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln
(Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen
Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben
die volle Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vor-
stand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung ent-
sprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nicht-
ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermäch-
tigungszeitraumes sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen
nach den Wandelschuldverschreibungsbedingungen.
Aktienrückerwerb
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand ermäch-
tigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April
2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der nied-
rigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsen-
schlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten durchschnittlichen Bör-
senschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach ins-
gesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne wei-
teren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu ver-
äußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterun-
ternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
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JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß
§ 65 Abs. 1b Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptver-
sammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktieninhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
AUSBLICK
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK 2025
Nach einem prognostizierten globalen Wirtschaftsanstieg von 3,2 % für das aktuelle Berichtsjahr
rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF, eng: International Monetary Fund – IMF)
9
mit einem
leichten Anstieg auf 3,3 % im Jahr 2025. Die Inflationsrate soll sich weiter stabilisieren und wird bei
4,2 % erwartet.
Für die Industrieländer rechnet der IWF im Jahr 2025 mit einem BIP-Anstieg von +1,9 % (2024:
+1,7 %). Die Wirtschaftsleistungen der Eurozone sollen sich um 1,0 % verbessern (2024: +0,8 %),
wobei für Deutschland nur ein leichter Anstieg von 0,3 % prognostiziert wurde (2024: -0,2 %). Die
Konjunkturentwicklung in den USA wird mit +2,7 % anhaltend positiv erwartet (2024: +2,8 %). Das
österreichische BIP soll laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)
10
ein
Wachstum von 0,6 % im Jahr 2025 aufweisen (2024: -0,9 %). In der Gruppe der Schwellen- und
Entwicklungsländer erwartet der IWF
11
mit +4,2 % für 2025 eine idente BIP-Entwicklung wie im Jahr
2024. In China soll sich die Wirtschaftsleistung im nächsten Jahr um 4,6 % erhöhen (2024:
+4,8 %).
9
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2025
10
WIFO, Konjunkturprognose 4/2024, Dezember 2024
11
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2025
12
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024
AUSBLICK ALUMINIUMMARKT
Marktausblick 2025
Der globale Bedarf an Primäraluminium soll sich laut der Commodity Research Unit (CRU)
12
im Jahr
2025 um 2,4 % auf 74,0 Mio. Tonnen erhöhen. Im Vergleich dazu wird für die weltweite Produktion
ein etwas geringerer Anstieg von 1,7 % auf 73,9 Mio. Tonnen erwartet. Damit zeigt sich eine weitest-
gehend ausgeglichene Marktbilanz im Jahr 2025.
Im Bereich der Aluminiumwalzprodukte soll sich laut CRU
13
der globale Bedarf um 4,5 % auf
32,0 Mio. Tonnen im Jahr 2025 erhöhen. Die weltweite Produktion wird ebenfalls mit 32,0 Mio. Ton-
nen prognostiziert und soll sich damit um +4,3 % im Vergleich zum Jahr 2024 steigern. Unverändert
ist Aluminium ein Werkstoff, der aufgrund einer Vielzahl an positiven Eigenschaften (Gewicht, Stabi-
lität, Formbarkeit etc.) in zahlreichen Branchen eingesetzt und weiterverarbeitet wird.
Mit Blick auf die Prognosedaten des Verbands der Automobilindustrie (VDA)
14
zur Entwicklung der
Automobilmärkte im Jahr 2025 wird für Europa (EU, EFTA & UK) mit 13,2 Mio. Einheiten ein mo-
derates Absatzplus von 2 % erwartet. In Deutschland wird sich die Anzahl der Neuzulassungen nur
marginal, um rund +1 %, auf 2,84 Mio. PKWs erhöhen können.
Mittelfristiger Marktausblick bis 2029
Der weltweite Bedarf an Primäraluminium soll bis 2029 laut CRU-Prognose
15
im Durchschnitt um
1,6 % p.a. auf 78,1 Mio. Tonnen ansteigen (2024: 72,2 Mio. Tonnen). Ein spürbar kräftigeres jähr-
liches Wachstum wird laut CRU
16
im Bereich der Aluminiumwalzprodukte erwartet. Die globale
Nachfrage soll bis 2029 im Durchschnitt um 4,1 % p.a. auf 37,5 Mio. Tonnen ansteigen (2024:
30,7 Mio. Tonnen)
.
13
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
14
VDA, Pressemitteilung „VDA-Jahrespressekonferenz 2025“, Jänner 2025
15
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2024
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CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2024
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
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JAHRESABSCHLUSS
2024
AMAG Austria Metall AG
AUSBLICK GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2025
Die Beteiligungserträge bilden einen wesentlichen Anteil des Ergebnisses der Holding-Gesellschaft.
Zukünftige Beteiligungserträge hängen stark von der Geschäftsentwicklung der operativen Gesell-
schaften ab. Daher und infolge erhöhter Unsicherheiten durch angekündigte Zollregelungen auf Ein-
fuhren von Aluminiumprodukten in die USA ist eine belastbare Ergebnisprognose aus heutiger Sicht
nicht möglich.
Ran
shofen, 11. Februar 2025
Der Vorstand
Ho
n.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
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Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
IMPRESSUM
GESCHÄFTSBERICHT 2024
AMAG Austria Metall AG
HERAUSGEBER
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Lamprechtshausener Straße 61
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Tel.: +43 7722 801 0
Fax: +43 7722 809 498
E-Mail: md-amag@amag.at
www.amag-al4u.com
KONTAKT
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Mag. Christoph M. Gabriel, BSc
Tel.: +43 7722 801 3821
E-Mail: investorrelations@amag.at
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MMag.
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Alexandra Hanischläger, MBA
Tel.: +43 7722 801 2673
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KONZEPTION, LAYOUT, GESTALTUNG UND PRODUKTION
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SATZ UND PRODUKTION
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DISCLAIMER
Die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsbezogenen Einschätzungen
und Aussagen wurden auf Basis aller der AMAG bis zum 05. Februar 2025 zur Verfügung stehenden
Informationen getroffen. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen,
Zielsetzungen nicht erreicht werden oder Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse
von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Prog-
nosen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln. Dieser Bericht
wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und die Daten wurden überprüft. Rundungs-, Über-
mittlungs- oder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Generell kann es aufgrund
von Rundungen zu Abweichungen bei den dargestellten Werten, Summierungen und Prozentangaben
kommen. Die AMAG und deren Vertreter übernehmen insbesondere für die Vollständigkeit und Rich-
tigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Informationen keine Haftung. Dieser Bericht ist auch in
englischer Sprache verfügbar, wobei in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version maßgeblich ist.
Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der
AMAG dar.
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