Die folgenden Gesellschaften sind nach § 264b HGB von der
Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Jahresabschlus-
ses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
befreit: Akrimo GmbH & Co. KG, Pullach, Blueprint Holding
GmbH & Co. KG, Pullach, Flash Holding GmbH & Co. KG, Pul-
lach, Lightning Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Matterhorn
Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Sigma Grundstücks- und Ver-
waltungs GmbH & Co. Immobilien KG, Pullach, Sigma Pi Hold-
ing GmbH & Co. KG, Pullach, Sixt Beteiligungen GmbH & Co.
Holding KG, Pullach, Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Pul-
lach, Sixt Ride GmbH & Co. KG, Pullach, Sixt Ride Holding
GmbH & Co. KG, Pullach, Sixt Verwaltungsgesellschaft mit be-
schränkter Haftung & Co. Delta Immobilien KG, Pullach, Sixt
Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Epsi-
lon Immobilien KG, Pullach, Sixt Verwaltungsgesellschaft mit
beschränkter Haftung & Co. Gamma Immobilien KG, Pullach,
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co.
Sita Immobilien KG, Pullach, Speed Holding GmbH & Co. KG,
Pullach, SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Rostock,
SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co. KG, Rostock,
SXT Retina Lab GmbH & Co. KG, Pullach, SXT Services GmbH
& Co. KG, Pullach, sowie Velocity Holding GmbH & Co. KG, Pul-
lach. Die Sixt Transatlantik GmbH, Pullach, Smaragd Interna-
tional Holding GmbH, Pullach, SXT International Projects and
Finance GmbH, Pullach, sowie SXT Projects and Finance
GmbH, Pullach, nehmen hinsichtlich der Offenlegung die Er-
leichterungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB in Anspruch.
2.2 VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES
Am 21. Februar 2020 gab die Sixt SE bekannt, dass sie am glei-
chen Tag mit der Hyundai Capital Bank Europe GmbH eine Ver-
einbarung über den Verkauf ihrer gesamten Beteiligung an der
Sixt Leasing SE abgeschlossen hat. Diese Beteiligung bestand
aus Aktien im Umfang von rund 41,9 % des Grundkapitals der
Sixt Leasing SE. Der Vollzug des Verkaufs erfolgte am 15. Juli
2020. Der Kaufpreis ohne Dividende belief sich auf 155,6 Mio.
Euro oder 18,00 Euro je verkaufter Aktie.
Die börsennotierte Sixt Leasing SE und ihre Tochtergesellschaf-
ten waren im Sixt-Konzern vollkonsolidiert und repräsentierten
den Geschäftsbereich Leasing. Mit Beschluss des Verkaufs wur-
den die Vermögenswerte und Schulden des Geschäftsbereichs
bis zur Entkonsolidierung entsprechend IFRS 5 als nicht fortge-
führter Geschäftsbereich bilanziert.
Die Isar Valley S.A., Luxemburg (Kapitalanteil 0 %), wird infolge
des Verkaufs der Sixt Leasing SE ebenfalls nicht mehr in den
Konsolidierungskreis einbezogen, da die geschäftliche Tätigkeit
der Gesellschaft aufgrund vertraglicher Gestaltung einer Abhän-
gigkeit und Beherrschung durch die Sixt Leasing SE unterliegt.
Folgende weitere Änderungen im Konsolidierungskreis haben
sich gegenüber dem Jahresende 2019 ergeben:
Erstmalig konsolidiert wurden die durch den Sixt-Konzern ge-
gründeten Gesellschaften Sixt Car Sales, LLC, Wilmington, Sixt
Fleet Transfer LLC, Wilmington, Sixt Funding Associate LLC,
Wilmington, Sixt Funding LLC, Wilmington, SIL CAP, LLC, South
Burlington, und Sixt Titling Trust, Wilmington.
Nennenswerte Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns ergaben sich aus den Erstkonsolidie-
rungen nicht.
Des Weiteren wurden die Liquidationen der Sixt AG, Basel, und
der Sixt Nord SARL, Paris, im Geschäftsjahr 2020 abgeschlos-
sen.
2.3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse werden
einheitlich nach den für den Sixt-Konzern geltenden Bilanzie-
rungs- und Bewertungsgrundsätzen der IFRS auf den Bilanz-
stichtag 31. Dezember 2020 aufgestellt. Soweit erforderlich,
werden die Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen ange-
passt, um sie den im Konzern angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden anzugleichen. Tochterunternehmen sind
diejenigen Gesellschaften, bei denen der Konzern über beste-
hende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit ver-
leihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgebli-
chen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der
Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist daher
gegeben, wenn der Konzern variablen Rückflüssen aus der Be-
ziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mithilfe seiner
Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Mög-
lichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen. In der Regel be-
ruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder
unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Sixt SE. Die Einbezie-
hung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Be-
herrschung besteht. Sie endet, wenn diese nicht mehr besteht.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3, wonach Unter-
nehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode (Ac-
quisition Method) zu bilanzieren sind. Erworbene Vermögens-
werte und Schulden sind dabei grundsätzlich mit dem beizule-