Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Grundlagen der SLM Solutions Group AG
Struktur
Der in Lübeck ansässige Konzern SLM Solutions Group AG (SLM Solutions) verfügte zum 31. Dezember 2020 über acht
hundertprozentige Tochterunternehmen. Die SLM Solutions Group AG fungiert im Konzern als der einzige
Produktionsstandort und ist für wesentliche Teile der operativen und verwaltungsbezogenen Aufgaben sowie die
Produktentwicklung innerhalb der Gruppe zuständig und koordiniert auch die weltweiten Vertriebstätigkeiten. Die in
Singapur, USA, Kanada, China, Russland, Indien, Italien und Frankreich bestehenden Tochtergesellschaften forcieren die
lokalen Vertriebsaktivitäten in den ihnen zugeordneten geografischen Regionen. Darüber hinaus erbringen sie
Servicedienstleistungen für Kunden.
An dem Gemeinschaftsunternehmen 3 D Metal Powder GmbH hielt die SLM Solutions Group AG bis zum 30. Juni 2020 51%
des Grundkapitals. Die Anteile wurden im Jahr 2020 veräußert.
SLM Solutions NA, Inc.,
Wixom, Michigan, USA
100 %
SLM Solutions Singapore Pte
Ltd, Singapur
100 %
SLM Solutions (Shanghai) Co.
Ltd., Shanghai, China
100 %
SLM Solutions Group AG,
Lübeck
SLM Solutions RUS OOO,
Moskau, Russland
100 %
SLM Solutions (India) Private
Limited, Bangalore, Indien
100%
SLM Solutions Italy S.R.L.,
Mailand, Italien
100%
SLM Solutions France SAS,
Paris, Frankreich
100%
SLM Solutions (Canada), Inc.,
Toronto, Kanada
100%
Mitarbeiter
Die SLM Solutions beschäftigte zum 31.12.2020 429 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente), fast ein Viertel hiervon im Bereich
Forschung und Entwicklung.
Vollzeitäquivalente (FTE)
Forschung und Entwicklung
Vertrieb
31.12.2020 31.12.2019
103
103
76
94
93
After Sales
76
Produktion
87
92
Administration
Gesamt
60
50
429
353
34
405
331
36
davon Europa
davon USA
davon Asien
42
38
Geschäftsmodell
SLM Solutions mit Sitz in Lübeck ist aus Sicht der Gesellschaft ein führender Anbieter metallbasierter additiver
Fertigungstechnologie („3D-Druck“). Die Produktpalette umfasst derzeit vier Anlagen, die SLM®125, die SLM®280, die
SLM®500 und die SLM®800, die sich nach der Größe der Baukammer sowie der Anzahl der verbaubaren Laser
unterscheiden. Weiterhin wurde im November 2020 die NXG XII 600 präsentiert, welche seither vorbestellt werden kann.
Erste Auslieferungen der NXG XII 600 werden im ersten Quartal 2022 erwartet.
Alle angebotenen Maschinen ermöglichen die direkte Fertigung hochkomplexer Metallbauteile aus einer Vielzahl von
Ursprungsmaterialien wie Aluminium, Titan, Kobalt-Chrom, IN, Werkzeug- oder Edelstahl sowie Superlegierungen. Nahezu
jede schweißbare Legierung kann mithilfe der Anlagen zu einem fertigen Objekt verarbeitet werden. Die Anlagen werden
fortlaufend weiterentwickelt und mit neuen Funktionalitäten ausgestattet.
Das Geschäft gliederte sich im Berichtszeitraum in zwei Segmente:
•
•
Das Segment „Machine Business“ umfasst die Entwicklung und Produktion sowie die Vermarktung und den
Verkauf von Maschinen und Peripheriegeräte zum selektiven Laserschmelzen. Die Maschinen werden über ein
weltweites Distributionsnetz vertrieben. Dieses Segment bildet derzeit den Schwerpunkt des Geschäfts.
Das Segment „After Sales Business“ ist von strategischem Interesse für die Gesellschaft und gewinnt
zunehmend an Bedeutung. Es beinhaltet das Geschäft mit maschinenbezogenen Serviceleistungen, den Vertrieb
von Ersatzteilen und Zubehör sowie den Vertrieb von Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und
maschinenunabhängigen Leistungen.
Die Anlagen der SLM Solutions nutzen die Technik des selektiven Laserschmelzens: Am Anfang des additiven
Fertigungsprozesses steht ein am Computer erstelltes 3D-Modell des zu fertigenden Objekts. Dieses Objekt wird mithilfe
von einem oder mehreren gleichzeitig arbeitenden Laserstrahlen in einem metallischen Pulverbett schichtweise
verschmolzen. Auf diese Weise gefertigte Bauteile genügen höchsten Ansprüchen an Stabilität, Oberflächenstruktur oder
Biokompatibilität – je nach Einsatzgebiet sind unterschiedliche Anforderungen vorrangig.
Das selektive Laserschmelzen wird vom Beratungshaus Ampower als die bekannteste und führende Technologie im Bereich
metallbasierter additiver Fertigung eingestuft. Unter insgesamt 18 Verfahren wird dem selektiven Laserschmelzen dabei
die weiteste Verbreitung in der industriellen Fertigung und der höchste technologische Reifegrad zugeschrieben.1
Ein wesentlicher Vorteil der additiven Fertigung liegt in der Verringerung des Materialverbrauchs gegenüber klassischen
Fertigungsmethoden. Darüber hinaus wird eine neue Freiheit beim Produktdesign ermöglicht, welche die gewünschten
Funktionalitäten des Bauteils in den Vordergrund stellt. Damit eignet sich die additive Fertigung für komplexe Bauteile, die
als Prototypen oder in Serie verwendet werden. Komplexität stellt dabei im Gegensatz zu klassischen Produktionsverfahren
keinen Kostenfaktor dar („complexity comes for free“). Die additive Fertigung von Metallteilen bietet zudem enorme
Geschwindigkeitsvorteile, da keine Formen oder Werkzeuge benötigt werden. Die patentierte Multi-Laser-Technologie von
SLM Solutions unterstreicht die für sich beanspruchte Technologieführerschaft. Industrielle Fertigungsverfahren wie das
Präzisionsfräsen werden zunehmend um das Laserschmelzen ergänzt und teilweise ersetzt.
Gemäß einer Studie von Ernst & Young aus dem Jahr 2019 erwarten Unternehmen in drei Bereichen die größten Vorteile
aus der Anwendung additiver Fertigungsverfahren: Die Herstellung von Produkten, um Kundenanforderungen besser zu
erfüllen, die Reduzierung von Logistikaufwand, Transport und Lagerbeständen sowie effizientere F&E-Prozesse durch
Rapid Prototyping.2 Laut Studienergebnissen von Ernst & Young hat die Erfahrung mit additiven Fertigungstechnologien
auf Unternehmensseite in den letzten drei Jahren zudem deutlich zugenommen. 26% der befragten Unternehmen gaben
2019 an, additive Fertigungsverfahren in ausgewählten Abteilungen zu nutzen oder Geschäftsmodelle zur Nutzung von 3D-
Druck-Verfahren zu entwickeln. 2016 waren dies noch 13%. Nur noch 35% der befragten Unternehmen gaben an, sich erst
beim Eintritt in die Landschaft der additiven Fertigung zu befinden (2016: 76%).3
Die Kunden von SLM Solutions stammen aus unterschiedlichsten Industriebereichen, darunter die Luft- und Raumfahrt,
der Automobil-, Werkzeug- und Maschinenbau, die Medizintechnik sowie der Energiesektor. Bei den Kunden für die SLM-
Maschinen lässt sich zwischen Auftragsfertigern und Endkunden unterscheiden. Die Zielmärkte von SLM Solutions sind
neben Europa (inkl. Deutschland) die Regionen Nordamerika und Asia-Pacific.
Das Maschinen-Geschäft von SLM Solutions unterliegt branchentypischen saisonalen Schwankungen: In der Regel wird
ein signifikanter Anteil des Auftragseingangs im vierten Quartal des Jahres erzielt, während das erste Quartal traditionell
das schwächste des Jahres darstellt. Der Vorstand beabsichtigt, diese Saisonalität durch den weiteren Ausbau des After
Sales Geschäfts sowie durch Partnerschaften und durch die Erweiterung des Produktspektrums um weniger
schwankungsanfällige Produkte wie Verbrauchsmaterialien (Pulver) und Software mittelfristig abzuschwächen.
Ziele und Strategie
SLM Solutions verfolgt das Ziel, dauerhaft die für sich beanspruchte technologische Führerschaft im Bereich der
metallbasierten additiven Fertigung zu sichern, die Technologie entscheidend zu prägen und dadurch auf absehbare Zeit
deutlich und profitabel zu wachsen. Dazu verfolgt SLM Solutions eine mittelfristige Wachstumsstrategie aus drei Säulen,
für die Zwischenziele regelmäßig definiert und evaluiert werden:
•
•
SLM verfolgt das Ziel, die vorhandene Technologieführerschaft im Bereich der metallbasierten additiven Fertigung
weiter auszubauen. Hierfür investiert SLM Solutions signifikante Ressourcen in die Forschung und Entwicklung (F&E).
Das Portfolio intellektueller Eigentumsrechte wird kontinuierlich optimiert und das F&E-Team sorgt aus Sicht des
Unternehmens in vielfältigen Projekten für den Ausbau der Technologieführerschaft. Darüber hinaus kooperiert SLM
Solutions mit Forschungsinstituten und Hochschulen, um die Technologie weiterzuentwickeln und ihren Einsatz für
immer neue Anwendungen aus allen Branchen zu ermöglichen.
SLM beabsichtigt, sich zu einem umfassenden Lösungs- und integrierten Systemanbieter im Bereich der additiven
Fertigung weiterzuentwickeln und in benachbarte Geschäftsfelder hineinzuwachsen. So hat SLM Solutions in den
vergangenen Jahren seine Aktivitäten im Geschäft mit metallischen Pulvern signifikant ausgeweitet. Weiterhin wird
1 Ampower (2020), Metal Additive Manufacturing Report 2020 (Digitalausgabe)
2 Ernst & Young (2019), EY‘s Global 3D Printing Report 2019, S. 9
3 Ernst & Young (2019), EY‘s Global 3D Printing Report 2019, S. 7
eine engere Zusammenarbeit mit den Kunden forciert, um sicherzustellen, dass die Einführung bzw. Erweiterung der
additiven Fertigung in den entsprechenden Unternehmen erfolgreich umgesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist die
enge Zusammenarbeit mit Honeywell für die Qualifizierung von bestimmten Aluminiumbauteilen für die Luft- und
Raumfahrtindustrie.
•
Im Tagesgeschäft hat sich SLM Solutions das Ziel gesetzt, bestehende Prozesse zu optimieren bzw. neue einzuführen
und damit eine Steigerung der Effizienz sowie eine Reduktion der Kosten zu erreichen. Diese in Fachkreisen als
Operative Exzellenz bezeichnete Kultur wird maßgeblich durch den erfolgten Umbau des erweiterten Management-
Teams vorangetrieben, welches sich durch weitreichende Erfahrungen in der Branche oder anderen
Industrieunternehmen auszeichnet.
Steuerungssystem
SLM Solutions identifiziert die folgenden Kennzahlen als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren des Geschäfts und
veröffentlicht diese auch regelmäßig:
•
•
Die Umsatzentwicklung der Gesellschaft ist die maßgebliche Kennzahl, um die Ausschöpfung des
Wachstumspotenzials in einem abgeschlossenen Berichtszeitraum zu beurteilen. Diese wird zudem regelmäßig der
Wachstumsrate des weltweiten Markts für additive Fertigung gegenübergestellt.
Für SLM Solutions als junges Wachstumsunternehmen ist das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern
(EBITDA) der beste Indikator für die Ertragskraft. Bei dieser Kennzahl werden nationale Besonderheiten der
Steuergesetzgebung, die gewählte Finanzierungsstruktur und die Anlagenintensität des operativen Geschäfts nicht
berücksichtigt, was den internationalen Vergleich mit Unternehmen der Peer Group erleichtert.
Forschung und Entwicklung
•
Für SLM Solutions werden seit Jahren in den Bereichen Forschung und Entwicklung die Weichen für wesentliche
Bestandteile des Geschäftserfolgs gestellt. Gerade durch die aus Sicht der Gesellschaft bestehende
Technologieführerschaft im Bereich der Multi-Laser-Technologie konnten diverse Marktpotenziale im Bereich der
industriellen Fertigung zunehmend erschlossen werden. Das Unternehmen verfügt dementsprechend über ein
umfassendes Portfolio geistiger Eigentumsrechte, darunter Patente und Lizenzen im Wesentlichen für die selektive
Laserschmelztechnologie und das Hülle-Kern-Belichtungsverfahren.
•
Weltweite Kooperationen mit Universitäten und Forschungseinrichtungen ermöglichen es SLM Solutions, immer am
Puls der Zeit zu sein. Dadurch wird die Basis für den erfolgreichen Einsatz der SLM Technologie in der Serienfertigung
in diversen Branchen ermöglicht. Die Investitionen in Forschung und Entwicklung konzentrieren sich in erster Linie auf
die Bereiche Produktivitätssteigerung und robuste Produktionssysteme. Auch Verbesserungen im Bereich der
Materialforschung (z.B. schwer formbare / bearbeitbare Materialien), sowie Möglichkeiten zur Optimierung der
Gesamtproduktionszeit von Bauteilen stehen im Fokus. Darüber hinaus wird die additive Fertigung zunehmend in
andere Teile des Herstellungsprozesses („Industrie 4.0“) integriert, was für die vollständige Digitalisierung des
gesamten Produktionsprozesses unerlässlich ist.
•
•
Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung von SLM Solutions umfasste am 31. Dezember 2020 103 FTE (Full time
equivalents) (Vorjahr: 94 FTE).
Es wurden im Jahr 2020 Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 7.128 (Vorjahr TEUR 3.838) aktiviert. Zusätzlich sind
im Jahr 2020 im Bereich der Entwicklung Kosten in Höhe von TEUR 8.962 (Vorjahr TEUR 7.727) angefallen, die nicht
aktiviert wurden. Diese enthalten auch die Abschreibungen auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte in
Höhe von TEUR 2.824 (Vorjahr TEUR 2.150).
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Situation in den Absatzmärkten
Die deutsche Wirtschaft ist 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie erheblich geschrumpft. Das preisbereinigte
Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2020 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5.0%
4
unter dem Vorjahreswert
Nach einer zehnjährigen Wachstumsphase ist Deutschland entsprechend in eine
Rezessionsphase eingetreten. Im produzierenden Gewerbe ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung um 9,7% und im
verarbeitenden Gewerbe um 10,4% zurück5, was mit den erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen im Rahmen der
Pandemiemaßnahmen der deutschen Regierung erklärt werden kann.
Nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Weltwirtschaft im Jahr 2020 um 3,5% gegenüber den
Vorjahreswert geschrumpft.6 In den wichtigen Absatzmärkten der SLM Solutions in den USA (-3.4%) sowie im Euro-Raum
(-7.2%) ist die Wirtschaftskraft in 2020 erheblich gesunken. 7 Lediglich die chinesische Wirtschaft konnte ein leichtes
Wachstum von 2,3% in 2020 verbuchen.8
Markt für metallbasierten 3D-Druck
SLM Solutions agiert im Wachstumsmarkt für metallbasierte additive Fertigungsverfahren. Das Beratungshaus Ampower
beziffert das globale Volumen des Marktes für metallbasierte additive Fertigung für das Jahr 2019 auf 2,0 Mrd. EUR (2018:
1,5 Mrd. EUR).9 Davon entfielen mit 1,1 Mrd. EUR mehr als die Hälfte auf Fertigungsanlagen (2018: 0,8 Mrd. EUR), 0,5 Mrd.
EUR auf Materialien (2018: 0,4 Mrd. EUR) und 0,4 Mrd. EUR auf Serviceleistungen (2018: 0,3 Mrd. EUR).10 Gegenüber dem
Jahr 2018 berichtet Ampower damit ein Wachstum des Gesamtmarktvolumens von 34%.11
Studiendaten von Ernst & Young zeigen, dass metallbasierte additive Fertigungsverfahren für die Anwenderseite
zunehmend wichtiger werden. 65% der von Ernst & Young 2019 befragten Unternehmen gaben an, dass sie perspektivisch
Metall als wichtigstes Arbeitsmaterial im Bereich der additiven Fertigung sehen.12
Das von SLM Solutions verwendete selektive Laserschmelzen zählt zu den so genannten „Powder bed fusion“-Verfahren,
die im Vergleich zu anderen 3D-Druck-Verfahren eine größere Genauigkeit, Oberflächenqualität und Designfreiheit bieten.
Darüber hinaus wird den additiven Fertigungsverfahren nach Überzeugung des Vorstands der SLM Solutions mittlerweile
die Reife für den Einsatz in der Serienfertigung zugeschrieben. Aus technischer Sicht kennzeichnet unter anderem die
Möglichkeit, bis zu vier Laser gleichzeitig zur Fertigung eines Bauteils einsetzen zu können, diesen Reifegrad bei der SLM
Solutions Group AG. Im Jahr 2020 hat die SLM Solutions eine neue Maschinengeneration, die NXG XII 600 präsentiert, die
über die bisherigen technischen Möglichkeiten und damit auch Einsatzmöglichkeiten deutlich hinausgeht.
Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr 2020 war geprägt von der COVID-19 Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen für einen
Großteil der wesentlichen Absatzmärkte und Branchen der SLM Solutions. Als Folge hat SLM Solutions hat einen Rückgang
im Auftragswert von von 32% auf TEUR 46.084 im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet (2019: TEUR 67.677 Auftragswert)
verzeichnet. Das Auftragsbuch zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf TEUR 30.362 (Vorjahr: TEUR 34.978). Im zweiten
Quartal hat die Gesellschaft einen neuen Prozess zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung des Auftragsbuches
eingeführt, wodurch sich dieses reduziert hat. Unter Einbeziehung dieser Anpassung ist das Auftragsbuch im Vergleich zum
Vorjahr stabil geblieben.
Das Unternehmen konnte einen Gesamtumsatz in Höhe von TEUR 61.759 (Vorjahr: TEUR 48.962) generieren.
Als Reaktion auf die Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen sowie der Unsicherheit bezüglich des weiteren
Geschäftsverlaufs hat das Unternehmen im zweiten Quartal zunächst Werksferien am Stammsitz in Lübeck sowie
anschließend Kurzarbeit eingeführt, welche im dritten Quartal aufgrund einer zufriedenstellenden Auftragslage wieder
beendet wurde. Zusätzlich hat das Unternehmen einen staatlichen Zuschuss in den USA im Rahmen des Paycheck
4
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021
5
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021
6
International Monetary Fund, World Economic Outlook Update – January 2021
7
International Monetary Fund, World Economic Outlook Update – January 2021
8
International Monetary Fund, World Economic Outlook Update – January 2021
9
Ampower (2020), Metal Additive Manufacturing Report 2019 (Digitalausgabe)
10
Ampower (2020), Metal Additive Manufacturing Report 2019 (Digitalausgabe)
11
Ampower (2020), Metal Additive Manufacturing Report 2019 (Digitalausgabe)
12
Ernst & Young (2019), EY‘s Global 3D Printing Report 2019, S. 11
Protection Program erhalten. Trotz der vorhandenen Einschränkungen hat SLM Solutions kontinuierlich an der Entwicklung
der NXG XII 600 gearbeitet, welche im November offiziell vorgestellt wurde.
Im Januar 2021 verkündete das Unternehmen, dass Meddah Hadjar seinen Vertrag als Vorstandsvorsitzender nicht
verlängern wird und zum 31.01.2021 seinen Vorstandsposten niederlegt. Sam O’Leary, bisheriger Chief Operating Officer,
wurde daraufhin zum Vorstandsvorsitzenden der SLM Solutions ernannt. Zusätzlich wurde André Witt, General Counsel der
SLM Solutions, interimistisch zum Vorstandsmitglied ernannt. Im Zuge der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 wurde der
Aufsichtsrat mit Dr. Nicole Englisch um eine Person ergänzt.
Die sechste ordentliche Hauptversammlung des Konzerns fand am 16. Juni 2020 statt. Die Aktionäre haben den Vorstand
und den Aufsichtsrat des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2019 entlastet und den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 gewählt. Die Abstimmungsergebnisse wurden im Anschluss auf der Unternehmenshomepage veröffentlicht. Des
Weiteren haben die Aktionäre der Satzungsänderung zur Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Änderung des
bestehenden Bedingten Kapitals 2014/2018 zugestimmt.
SLM Solutions hat ihre Anteile an der 3 D Metal Powder GmbH mit Sitz im Estlandring 4 in 23564 Lübeck, zum 30.06.2020
verkauft. Das Unternehmen hielt 51% der Anteile des Joint Ventures.
Ertragslage
Entwicklung Konzernumsatz (TEUR)
61.759
48.962
17.848
15.825
Q4/20
14.756
Q3/20
13.330
Q2/20
Q1/20
2020
2019
SLM Solutions erzielte einen Konzernumsatz von TEUR 61.759 und damit 26% höher als im Vorjahr (TEUR 48.962). Zu 73%
stammt der Umsatz aus dem Kerngeschäft der Gesellschaft, dem Segment „Machine Business“ (Vorjahr: 72%). In diesem
Segment werden die Maschinen aus dem Bereich Selective Laser Melting nebst Optionen wie Pulversiebstationen und
anderen Peripheriegeräte betrachtet. In dem Segment „Machine Business“ stieg der Umsatz auf TEUR 45.127 (Vorjahr:
TEUR 35.142). In dem Segment „After Sales Business“ wurde ein Umsatz von TEUR 16.632 (Vorjahr: TEUR 13.821)
erwirtschaftet, das entspricht einem Anteil von 27% (Vorjahr 28%). In diesem Segment werden der Service, die Ersatzteile,
die Handelswaren nebst Pulver sowie Training und Installation der Maschinen berücksichtigt.
Auch die Gesamtleistung (Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderung und anderen aktivierten Eigenleistungen) lag
mit TEUR 64.570 deutlich über Vorjahr (TEUR 44.806). SLM Solutions konnte auch in 2020 das Vorratsvermögen reduzieren.
Dies führte zu einem Bestandsabbau an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von TEUR 2.219 (Vorjahr: TEUR 7.524). Die
aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 5.030 stiegen aufgrund der Fokussierung auf die Entwicklung der NXG XII
600 im Vergleich zum Vorjahr um 49% (Vorjahr: TEUR 3.368).
Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen mit TEUR 3.726 deutlich höher aus als im Vorjahr (TEUR 1.635). Haupttreiber der
Steigerung war die Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 1.206. Ferner haben sich die Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen aufgrund eines verbesserten Forderungsmanagement und der daraus resultierenden Verringerung
überfälliger Forderungen um TEUR 463 verringert. Zudem hat die Gesellschaft staatliche Zuwendungen in den USA im
Rahmen des sogenannten Paycheck Protection Program in Höhe von TEUR 716 erhalten.
Der Materialaufwand lag mit TEUR 30.665 um 47% über dem Vorjahr (Vorjahr: TEUR 20.896). Dies ist auf die gestiegene
Gesamtleistung zurückzuführen. Die Materialaufwandsquote (in % der Gesamtleistung) lag damit wie im Vorjahr bei 47%.
Die Personalkapazität von SLM Solutions stieg im Geschäftsjahr 2019 auf 429 Vollzeitäquivalente (FTE) zum Stichtag 31.
Dezember 2020 (31. Dezember 2019: 405 FTE). Aufgrund von Abfindungszahlungen im Rahmen des Umbaus des
Führungsteams und angesichts der gezielten Einstellung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften stieg der
Personalaufwand um 9% auf TEUR 35.637 (Vorjahr: TEUR 31.871). Die Personalaufwandsquote (in % der Gesamtleistung)
lag bei 55% (Vorjahr: 71%).
Der sonstige betriebliche Aufwand von TEUR 16.768 lag um 13% unter dem Vorjahreswert von TEUR 19.234. Die Reduktion
wurde wesentliche durch eine Verringerung der Reisekosten als Folge der COVID-19 Pandemie sowie geringeren
Marketingaufwendungen in Folge der Stornierung des Großteils von Branchenmessen (z.B. FormNext) getrieben.
EBITDA (TEUR)
-2.539
-2.987
-3.023
-6.232
-14.781
-26.001
2019
Q1/20
Q2/20
Q3/20
Q4/20
2020
SLM Solutions berichtet für das Geschäftsjahr 2020 ein EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) in Höhe
von TEUR -14.781. Es lag damit im Berichtszeitraum um TEUR 11.221 über dem Vorjahreswert (TEUR -26.001). Die
Verbesserung ist im Wesentlichen auf die Steigerung des Umsatzes sowie geringerer negativer Einmaleffekt im Vergleich
zum Vorjahr zurückzuführen. Die EBITDA-Marge (in % des Umsatzes) beläuft sich für das Geschäftsjahr 2020 auf -24%
(Vorjahr: -53%).
Die Abschreibungen lagen mit TEUR 8.613 auf Vorjahresniveau (Vorjahr: TEUR 8.659).
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) lag für das Geschäftsjahr 2020 bei TEUR -23.394 (Vorjahr: TEUR -34.660).
Die EBIT-Marge (in % des Umsatzes) belief sich im Berichtszeitraum auf -38% und zeigt somit eine deutliche Verbesserung
gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: -71%).
Das Finanzergebnis von TEUR -4.461 lag leicht unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: TEUR -3.976). Es setzt sich aus
Zinsaufwendungen von TEUR -4.509 (Vorjahr: TEUR -4.152) und Zinserträgen von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 176) zusammen.
Die höheren Zinsaufwendungen wurden wesentlich von Zinsaufwendungen für die im zweiten Quartal ausgegebene
Wandelanleihe getrieben.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Steueraufwand in Höhe von TEUR 2.397 gebucht (Vorjahr: TEUR 8.419 Steuerertrag).
Wesentlicher Effekt im Vorjahr war dabei die erstmalige Nichterfassung der die passiven latenten Steuern übersteigenden
Beträge aus den aktiven latenten Steuern aus den Verlustvorträgen.
Das Periodenergebnis nach Steuern belief sich für das Geschäftsjahr 2020 auf TEUR-29.947 (Vorjahr: TEUR -47.055). Dies
entspricht einem Ergebnis je Aktie von EUR -1,53 (Vorjahr: EUR -2,38). Berechnungsgrundlage der in diesem Absatz
aufgeführten Ergebniszahlen je Aktie sind 19.778.953 im Umlauf befindliche Aktien (Vorjahr: 19.778.953).
Finanzlage
Der operative Cash Flow betrug im Geschäftsjahr 2020 bei TEUR -3.338 (Vorjahr: TEUR 3.453). Die Verschlechterung im
Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf einen Einmaleffekt bezüglich der Reduktion der Forderungen im Vorjahr
begründet.
Die Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit lagen in 2020 mit TEUR 11.155 unter Vorjahresniveau (TEUR 13.015).
Davon betrugen die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Geschäftsjahr
2020 TEUR 6.160 (Vorjahr: TEUR 9.482). Weitere Investitionen des Berichtszeitraums entfielen teilweise auf
anwendungsorientierte Technologie in Höhe von TEUR 5.030 (Vorjahr: TEUR 3.368), die in den aktivierten Eigenleistungen
erfasst wurden.
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit lag in 2020 bei TEUR 8.444 (Vorjahr: TEUR 7.202). Die im Juli 2020 ausgegebene
Wandelanleihe von TEUR 15.000 überkompensierte dabei die Tilgung von Krediten sowie Leasing- und Zinszahlungen von
TEUR 6.556 (Vorjahr: TEUR 5.798). Im Vorjahr wurde der Cash Flow maßgeblich von der begebenen Kapitalerhöhung von
TEUR 13.000 beeinflusst.
Zum 31. Dezember 2020 belief sich der Zahlungsmittelbestand auf TEUR 18.864 (31. Dezember 2019: TEUR 25.523).
Über die Liquiden Mittel hinaus hat SLM Solutions Zugang zu Avalkreditlinien in Höhe von kEUR 3,500. (Vorjahr: kEUR 0.).
Im Rahmen der Wandelschuldverschreibung 2020/26 hat das Unternehmen Anrecht auf eine zweite und dritte Tranche über
TEUR 15.000 and 30.000, sobald bestimmte in den Bedingungen festgelegte Umsatz- und Forderungswerte erreicht
werden. Alternativ können beide Tranchen mit einem Mehrheitsbeschluss der Gläubiger der ersten Tranche freigegeben
werden.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme der SLM Solutions Group AG lag am 31. Dezember 2020 bei TEUR 126.247 (31. Dezember 2019: TEUR
136.637).
Die langfristigen Vermögenswerte lagen zum Bilanzstichtag mit TEUR 67.381 leicht über dem Vorjahreswert (31. Dezember
2019: TEUR 64.708). Ebenso wie im Vorjahr machte das Sachanlagevermögen mit TEUR 38.486 den größten Teil der
langfristigen Vermögenswerte aus (31. Dezember 2019: TEUR 39.136).
Die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 28.092 (31. Dezember 2019: 24.288) beinhalten hauptsächlich die
Lasertechnologie und aktivierte Entwicklungskosten. Die Steigerung ist im Wesentlichen mit den Investitionen in die NXG
XII 600 Maschinenplattform verbunden.
Die aktiven latenten Steuern betrugen zum 31. Dezember 2020 TEUR 388 (Vorjahr: TEUR 43).
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum Stichtag bei TEUR 58.866 (31. Dezember 2019: TEUR 71.929). Ihr Anteil an
der Bilanzsumme sank im Geschäftsjahr 2020 auf 47% (Vorjahr: 53%). Wesentliche Ursache für die Veränderung waren die
auf TEUR 18.864 reduzierten liquiden Mittel (31. Dezember 2019: TEUR 25.523) sowie der aktive Vorratsabbau auf TEUR
20.770 zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: TEUR 28.281).
Das Eigenkapital des Konzerns reduzierte sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 15.768 (31. Dezember 2019: TEUR 44.514). Die
Eigenkapitalquote sank dabei auf 12% (31. Dezember 2019: 33%). Die Fremdkapitalquote stieg im Gegenzug zum
Bilanzstichtag auf 88 % (31. Dezember 2019: 67%).
Die langfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt auf TEUR 89.859 (31. Dezember 2019: TEUR
74.877). Sie beinhalten zwei Darlehen für den Neubau des Unternehmenssitzes in Lübeck mit einer Laufzeit bis zum
31.12.2026. Die Tilgung erfolgt in 30 gleich hohen aufeinanderfolgenden vierteljährlichen Raten in Höhe von TEUR 333 und
einer Schlussrate in Höhe von TEUR 133, mit Beginn am 30. Juni 2019. Für diese Verbindlichkeiten wurden erstrangige
Grundschulden für die kreditgewährenden Banken auf dem Grundstück Estlandring in Lübeck eingetragen. Darüber hinaus
wird hier die Wandelanleihe 2017/22 ausgewiesen. Das Emissionsvolumen der Wandelanleihe beträgt EUR 58,5 Mio. Die
Wandelanleihe ist anfänglich in 1.379.760 neue oder existierende, auf den Inhaber lautende Stückaktien wandelbar. Der
anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 42,3987. Die Anleihe wird mit jährlich 5,5% verzinst und hat eine Laufzeit bis zum
11. Oktober 2022. Die Wandelanleihe enthält sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapital-Komponenten. Des Weiteren
wird hier die erste Tranche der im Juli 2020 begebene Wandelanleihe 2020/26 ausgewiesen. Das Emmissionsvolumen der
kompletten Anleihe beträgt EUR 60,0 Mio, welche in 3 Tranchen von EUR 15,0 Mio. (erste Tranche), EUR 15,0 Mio. (zweite
Tranche) und EUR 30,0 Mio. (dritte Tranche) ausgegeben wird. Der anfängliche Wandlungspreis für die erste Tranche
beträgt EUR 6,75. Die Anleihe wird jährlich mit 2,0% verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2026. Das Wandlungsrecht
für beide Wandelanleihen stellt Eigenkapital dar. Eingebettete Derivate in Form von Kündigungsrechten sind nicht
trennungspflichtig.
Die Pensionsverpflichtungen lagen mit TEUR 6.982 auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: TEUR 6.719). Die langfristigen
Rückstellungen lagen mit TEUR 875 über dem Vorjahr (31. Dezember 2019: TEUR 139).
Die kurzfristigen Schulden lagen zum Stichtag mit TEUR 20.619 über dem Vorjahreswert (31. Dezember 2019: TEUR 17.247).
In den kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.304 (31. Dezember 2019: TEUR 5.293) waren wie im Vorjahr
hauptsächlich Rückstellungen für Gewährleistungs- und Instandhaltungsleistungen enthalten. Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen lagen zum Stichtag mit TEUR 6.983 über dem Vorjahreswert (31. Dezember 2019: TEUR 5.341).
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten lagen mit TEUR 2.781 über dem Vorjahr (31. Dezember 2019: TEUR 2.536) und
die nicht finanziellen Verbindlichkeiten lagen mit TEUR 6.522 ebenfalls über dem Vorjahreswert von TEUR 4.054. Zum
Stichtag erhöhten sich die Steuerrückstellungen auf TEUR 29 (31. Dezember 2018: TEUR 23).
Das Working Capital wurde zum Bilanzstichtag im Vergleich zur Vorjahresstichtag auf TEUR 27.237 signifikant reduziert (31.
Dezember 2019: TEUR 38.428). Die Working-Capital-Intensität gerechnet mit einem Umsatz von TEUR 61.571 wurde
signifikant auf 44% reduziert (Vorjahr: 79%). In die Berechnung zum Working Capital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020
sowie 31. Dezember 2019 wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Vorräte und die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen einbezogen.
Working Capital (%)
100.000
90.000
80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
100,0
90,0
80,0
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Q4/19
48.962
38.428
78,5
Q1/20
59.474
42.118
70,8
Q2/20
63.762
37.332
58,5
Q3/20
61.460
28.737
46,8
Q4/20
61.759
27.236
44,1
Umsatz LTM (TEUR)
WC am Bilanzstichtag (TEUR)
WC-Intensität (%)
Chancen- und Risikobericht
Chancen- und Risikomanagementsystem
SLM Solutions agiert in einem technologisch anspruchsvollen Markt, der Chancen und Risiken birgt. Um den
Fortbestand des Unternehmens zu sichern und seine Entwicklung positiv zu fördern, hat SLM Solutions eine
Reihe von Maßnahmen ergriffen. Ein wichtiger Teil dieser Maßnahmen ist das Chancen- und
Risikomanagementsystem, das kontinuierlich in alle wesentlichen Unternehmensabläufe integriert ist. Dies
hilft der Unternehmensgruppe, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und vorausschauend agieren zu
können. Die Implementierung und Pflege eines Risikomanagementsystems ist somit nicht nur eine gesetzliche
Verpflichtung für das börsennotierte Unternehmen, sondern erfüllt vielmehr das Ziel, frühzeitig alle
wesentlichen und bestandsgefährdenden Chancen bzw. Risiken darzustellen und darüber intern zu berichten.
Weitgehend ist es als integrativer Bestandteil des Managementinformations- und Kontrollsystems zu
verstehen.
Das Risikomanagementsystem ist im Geschäftsjahr 2019 vollständig überarbeitet und verbessert worden. Die
Regelungen und Verfahrensweisen gelten für alle Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe
gleichermaßen. Die Risiken werden in zwei Dimensionen bewertet: nach Risikoeintrittswahrscheinlichkeit
(Eintrittswahrscheinlichkeit in Prozent bezogen auf hundert Jahre; Beispiel: 10% = einmal in zehn Jahren) und
Risikoauswirkung (Auswirkungs- bzw. potenzielle Schadenshöhe in TEUR bei Eintritt des Risikos). Es handelt
sich dabei um eine Netto-Risikobetrachtung. Dies bedeutet, dass alle bereits erfolgreich implementierten
Maßnahmen, die das jeweilige Risiko minimieren, berücksichtigt werden und somit das tatsächlich
verbleibende Unternehmensrisiko betrachtet wird. Die bewerteten Risiken werden schließlich in die drei
Kategorien wesentlich (rot), bedeutend (gelb) und moderat (grün) eingeteilt. Diese Ranking-Methode
(Risikorangfolge) ist leicht verständlich, schafft hohe Transparenz und stellt grafisch dargestellt ein
übersichtliches visuelles Medium dar. Außerdem wird für jedes Risiko der Schadenserwartungswert (SEW)
kalkuliert (Risikoeintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit Risikoauswirkung), um eine Rangfolge der Risiken
vornehmen zu können. So lassen sich Risiken leicht überwachen und steuern. Neben der Risikobewertung zum
aktuellen Status kann zusätzlich eine Zielbewertung des Risikos vorgenommen werden (konkret: Bewertung
der Ausprägungen zukünftige Risikoeintrittswahrscheinlichkeit und zukünftige Risikoauswirkung). Dies
ermöglicht einen Ausblick und gibt Aufschluss über zukünftige Risikoveränderungen. Darüber hinaus wird die
potenzielle Reputationswirkung der jeweiligen Risiken betrachtet und separat ausgewertet. In diesem
Lagebericht sollen allerdings ausschließlich die wesentlichen Risiken mit einem SEW von mindestens 1.500
TEUR näher erläutert werden.
Die Grundsätze der Risikopolitik sind in einem Risikohandbuch festgehalten, in dem der
Risikomanagementprozess definiert und beschrieben wird. Dieses Handbuch wird regelmäßig überprüft und
bei Bedarf aktualisiert. Es ist für SLM Solutions und alle Tochtergesellschaften verbindlich. Im Rahmen einer
halbjährlichen Risikoinventur werden alle relevanten Risiken systematisch identifiziert, bewertet und intern
kommuniziert. Es lassen sich Handlungsempfehlungen ableiten und Gegenmaßnahmen können gezielt
eingesetzt und deren Umsetzung nachgehalten werden. So lassen sich Risiken professionell überwachen und
steuern. Auf diese Weise kann nachteiligen Entwicklungen, die von wesentlicher Bedeutung für die
Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sind, rechtzeitig entgegengewirkt werden.
SLM Solutions erkennt an, dass der Umgang mit Geschäftsrisiken den Kern jeder unternehmerischen Tätigkeit
bildet. Im Einklang mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 20 wird unter dem Begriff Risiko13
13
„Risiko: Mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung
führen können.“ Quelle: Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20), Seite 12
die Möglichkeit negativer künftiger Entwicklungen und unter dem Begriff Chance14 die Möglichkeit positiver
künftiger Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage verstanden. Bezogen auf das Unternehmen wird ein Risiko
als Gefahr definiert und kann SLM Solutions daran hindern, ihre Ziele zu erreichen bzw. ihre Strategie
erfolgreich umzusetzen. Sämtliche Entscheidungen, die die gegenwärtige und zukünftige Lage des
Unternehmens beeinflussen können, werden einer Chancen- und Risikoabwägung unterzogen. In den
regelmäßig stattfindenden Vorstandsbesprechungen werden die gegenwärtige Geschäftslage und die sich
daraus ergebenden Risiken diskutiert. Werden unternehmensgefährdende Risiken identifiziert, werden
geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen.
Die zentrale Risikoverantwortung liegt beim Vorstand. Der Vorstand hat einen
Risikomanagementbeauftragten ernannt, der den Vorstand im Bereich Risikomanagement unterstützt.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) bezogen auf den Konzern-
Rechnungslegungsprozess (Bericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB)
SLM Solutions verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen und Prozesse definiert und in der Organisation
umgesetzt sind. Es ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung
aller geschäftlichen Prozesse und Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung gesetzlicher
Normen, der Rechnungslegungsvorschriften und der internen Anweisungen zur Rechnungslegung sicher.
Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards sowie anderer Verlautbarungen werden fortlaufend
bezüglich der Relevanz und der Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert und die daraus resultierenden
Änderungen in die konzerninternen Systeme und Vorgehensweisen integriert.
Grundlagen des internen Kontrollsystems sind neben definierten Kontrollmechanismen auch
systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse, die Trennung zwischen ausführenden und
kontrollierenden Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen. Die ausländischen
Konzerngesellschaften erstellen ihre Abschlüsse lokal und übermitteln sie über ein konzernweit einheitlich
definiertes Datenmodell. Die Konzerngesellschaften sind für die Einhaltung der konzernweit gültigen
Richtlinien und Verfahren, die in einem Handbuch festgehalten sind, sowie für den ordnungsgemäßen und
zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme verantwortlich. Im gesamten
Rechnungslegungsprozess werden die lokalen Gesellschaften durch zentrale Ansprechpartner in der SLM
Solutions Group AG unterstützt. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses sind Maßnahmen
implementiert, die die Regelungskonformität des Jahresabschlusses sicherstellen. Dabei dienen die
Maßnahmen der Identifikation und Bewertung der Risiken sowie der Begrenzung erkannter Risiken und deren
Überprüfung.
Auf Basis der Daten der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen werden die
konsolidierten Rechenwerke zentral erstellt. Die Konsolidierungsmaßnahmen, bestimmte Abstimmarbeiten
und die Überwachung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgen durch eigens dafür geschulte
Mitarbeiter unter Zuhilfenahme einer anerkannten Softwarelösung für Konsolidierungen. Systemtechnische
Kontrollen werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen
ergänzt. Grundsätzlich wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet, das das Risiko von dolosen Handlungen
minimiert. Im gesamten Rechnungslegungsprozess müssen bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen werden.
Das Management in den lokalen Gesellschaften trägt die Verantwortung für die lokale Umsetzung und
Überwachung des IKS.
14
„Chance: Mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung
führen können.“ Quelle: Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20), Seite 10
Das interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt. Ein zeitlicher Nachlauf der Dokumentation
und systemtechnischen Abbildung von Neuerungen ist dabei nicht auszuschließen und wird durch manuelle
Kontrollen aufgefangen. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass das interne Kontrollsystem, unabhängig
von dessen Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der
Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Es verhindert aber mit ausreichender Sicherheit, dass
sich Unternehmensrisiken wesentlich auswirken können.
Risikoprofil
Im Rahmen der fortlaufenden Risikoinventur wurden für die SLM Solutions Group AG zur Minimierung des
organisatorischen Aufwands und der besseren Handhabung sogenannte Beobachtungsbereiche (Risikofelder)
definiert. Den Risikofeldern sind die verschiedenen Risiken, die identifiziert und quantifiziert wurden,
zugeordnet. Es handelt sich dabei um folgende Risikofelder:
•
•
•
•
•
Kapitalmarktbezogene Risiken
Markt- und branchenbezogene Risiken
Rechtliche, regulatorische und steuerliche Risiken
Risiken in Bezug auf geistiges Eigentum
Unternehmensbezogene Risiken
Die Risikowerte lassen sich wie zuvor beschrieben nach der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe der
Auswirkung definieren.
Die Dimension „Risikoeintrittswahrscheinlichkeit“ erlaubt die Abstufung der Risikobeurteilung nach:
unwahrscheinlich(bis 10%)
möglich
konkret vorstellbar
wahrscheinlich
(mehr als 10% bis 50%)
(mehr als 50% bis 90%)
(mehr als 90%)
Die inhaltliche Ausprägung des Kriteriums „Risikoauswirkung“ orientiert sich an der Einschätzung der
bewertenden Fachbereiche und basiert auf den Auswirkungen auf das EBITDA in TEUR. Es handelt sich bei der
Bewertung um eine Nettobetrachtung. Dabei wurden die folgenden vier Abstufungen festgelegt:
niedrig
(bis zu 300 TEUR)
mittel
(mehr als 300 TEUR bis 1.500 TEUR)
(mehr als 1.500 TEUR bis 3.000 TEUR)
(mehr als 3.000 TEUR)
hoch
schwerwiegend
Insgesamt sind in der SLM Solutions zum 31. Dezember 2020 79 (Vorjahr: 101) Risiken identifiziert worden. Die
vier wesentlichen Einzelrisiken mit einem kalkulierten Schadenserwartungswert in Höhe von ab 1.500 TEUR
werden im Folgenden beschrieben.
Finanzierung weiterer Geschäftstätigkeit
Ausweislich der Planungen des Konzerns für die kommenden zwei Geschäftsjahre ist von einer negativen
Ertragslage auszugehen. Dies ist der kontinuierlichen Investition in Forschung und Entwicklung sowie der
Entwicklung neuer Produkte und dem weiteren Auf- und Ausbau des Service-Netzwerkes geschuldet bei aktuell
durch die Pandemie geprägter Weltwirtschaftslage, die sich negativ auf die Auftragslage der Gesellschaft
auswirkt. Gleichzeitig folgt daraus, dass voraussichtlich zum Ende des Geschäftsjahres 2021 planungsgemäß
die liquiden Mittel aufgebraucht sind und die Gesellschaft daher weitere finanzielle Mittel benötigen wird. Diese
sollen im 2. Quartal 2021 durch die Begebung der zweiten Tranche der Wandelschuldverschreibung 2020/26
eingeworben werden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen
Unsicherheit hin, die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
Datenabfluss durch kriminelle Energie mit der Hilfe von Schadsoftware durch Externe
Mit der Hilfe von Schadsoftware könnten Daten oder Systeme in der Integrität bzw. Verfügbarkeit gefährdet
werden. Durch eine Infektion bzw. einen unautorisierten Zugriff durch Externe (z.B. E-Mail-Kommunikation,
Phishing) wäre es konkret vorstellbar, dass es zum Datenverlust von Unternehmens-/Geschäftsdaten oder
personenbezogenen Daten kommt. Möglicherweise könnte es dabei dazu kommen, dass eine Vertraulichkeit
von Daten nicht gewährleistet werden kann. Insgesamt würde eine solche Attacke zu einem
Wettbewerbsnachteil, Wissensverlust sowie zu einem Imageschaden und potenziell zu
Schadensersatzforderungen führen. Die potenzielle Schadenshöhe wird als schwerwiegend eingestuft. Um das
Risiko abzumildern, sind seitens der IT Abteilung diverse Maßnahmen implementiert worden: Konkret gibt es
regelmäßige Systemupdates und Backups zur Absicherung von Daten, konsistentes Patch-Management,
weitreichende Antivirensoftware und eine lückenlose Überwachung der Systeme und Datenströme. Die IT
Abteilung hat die internen Prozesse optimiert und arbeitet weiterhin an der Verbesserung der Systeme und
Automatisierung der Überwachung. Zusätzlich ist eine personelle Aufstockung in Planung. In enger
Zusammenarbeit mit qualifizierten externen Partnern ist eine 24-Stunden Erreichbarkeit angestrebt, um in
einem potenziellen Schadensfall schnellstmöglich reagieren zu können.
Plagiate und Verletzung eigener Schutzrechte
Neu gegründete Unternehmen könnten den geschützten Namen bzw. das Logo der SLM Solutions sowie
dessen Produkte nachahmen. In der Vergangenheit sind vermehrt Firmengründungen mit dem Begriff „SLM“
oder ähnlicher Bezeichnung – insbesondere im asiatischen Raum – vorgekommen. Ferner hat SLM Solutions
diverse Patente angemeldet, um die vom Unternehmen entwickelte Technologie zu schützen. Wettbewerber
könnten versuchen, das Produktdesign nachzuahmen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird –wie auch im
letzten Geschäftsbericht- als konkret vorstellbar eingeschätzt. Der potenzielle Schaden wird als hoch
eingestuft und äußert sich in entgangenem Gewinn und steigender Gefahr der Kundenabwanderung. Der
Reputationsschaden
wäre
deutlich
spürbar.
Mutmaßliche
Markenrechtsverletzungen
und
Patentverletzungsfälle werden konsequent verfolgt.
Verletzung fremder Schutzrechte
Benutzung einer von Dritten geschützten Technologie, die unbeabsichtigt in unseren Produkten Anwendung
findet, könnte bei mangelnder Lizenzierungsbereitschaft des Schutzrechtsinhabers zur Unterlassung führen
und schließlich auch zu Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit oder zu Schadenersatzforderungen. Ein
Imageschaden ist für das Unternehmen dabei nicht auszuschließen. Eine zunehmende Schutzrechtsaktivität
ist im Marktumfeld zu beobachten. Trotz des sehr sensiblen Umgangs mit fremden Schutzrechten könnte ein
Verstoß vorkommen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als möglich eingestuft. Allerdings wäre die
Auswirkung schwerwiegend, sodass das Risiko insgesamt gesehen in die Kategorie „wesentlich“ fällt. Unter
anderem wirken regelmäßige Überwachung von Wettbewerbsanmeldungen dem Risiko entgegen. Außerdem
gibt es durchaus Lizenzierungsbereitschaft bei Wettbewerbern, sodass Lizenzabkommen oder sogenannte
Kreuzlizenzabkommen vereinbart werden können. Gegen mutmaßlich zu Unrecht erteilte Schutzrechte wird
vorgegangen.
Chancen
Bei der SLM Solutions Group AG werden im Rahmen des Risikomanagements insbesondere die Risiken
aufgenommen, bewertet und gesteuert. Das Chancenmanagement wird dabei nicht außer Acht gelassen. Das
Unternehmen definiert Chancen als Wertsteigerungspotential, das über die (Budget-) Planung hinaus geht.
Somit geht es im Kern um eine mögliche Übererfüllung der Planung. Die potenziellen Chancen werden
beobachtet und bewertet, so dass bei Bedarf geeignete Maßnahmen initiiert werden können, um zum Beispiel
Geschäftschancen besser nutzen zu können. Zum Jahresende 2020 wurden insgesamt fünf Chancen
identifiziert (Vorjahr: fünf). Diese sind nach Ihrer Gewichtung im Folgenden aufgelistet und im Fortlauf näher
erläutert.
1. Unternehmensbezogene Chancen
2. Technologiebezogene Chancen
3. Chancen im After-Sales Geschäft
4. Chancen in Bezug auf die Internationalisierung des Vertriebs
5. Kapitalmarktbezogene Chancen
Unternehmensbezogene Chancen
Wenn das Unternehmen Marktanalysen sowie Vertriebs- und Marketingaktivitäten intensiviert, könnten
Geschäftschancen besser genutzt werden. Es besteht die Chance, dass die SLM Solutions Group AG am Markt
stärker wahrgenommen wird und mehr Anfragen und Ausschreibungsaufforderungen erhält. SLM Solutions ist
dabei, sich intern strategisch neu aufzustellen und hat bereits Leitungspositionen in den Schlüsselbereichen
Vertrieb und Marketing entsprechend besetzt. Ziel ist es, interne Prozesse zu verbessern sowie die Transparenz
und Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens zu stärken, um Geschäftschancen zukünftig besser zu
erkennen und zu nutzen.
Technologiebezogene Chancen
Im Wettbewerb mit anderen Herstellern additiver Fertigungsanlagen profitiert SLM Solutions von der für sich
beanspruchten Technologieführerschaft beim selektiven Laserschmelzen. Durch den Einsatz der Multilaser-
Technologie und die beständige Reduktion von Stückkosten werden große Produktivitätssteigerungen
erreicht, die den Einsatz der Maschinen in besonderem Maße attraktiv für die industrielle Serienfertigung
machen. Es besteht die Chance, dass SLM Solutions eine neue Vertriebsstärke erreicht, sobald eine neue SML®
Technologie oder eine neue SLM® Maschine serienreif am Markt platziert wird.
Chancen im After-Sales-Geschäft
Durch die Rekrutierung von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern in den Bereichen Vertrieb, Service und
Marketing entstehen SLM Solutions Wachstumschancen im Vertrieb der Maschinen sowie im After-Sales-
Geschäft. Insbesondere im Pulverbereich kann das Unternehmen sein Geschäft mit Verbrauchsmaterialien
ausbauen und die eigene Wertschöpfungskette erweitern. Es besteht die Chance, dass SLM Solutions hier über
die erwartete Entwicklung hinaus signifikante Verkaufserfolge erzielt.
Chancen in Bezug auf die Internationalisierung des Vertriebs
Durch Investitionen in den Ausbau lokaler Vertriebsbüros weltweit und die daraus entstehende Nähe zum
Kunden wachsen Vertrauensbeziehungen sowie zusätzliche Vertriebspotenziale.
Kapitalmarktbezogene Chancen
Die Notierung am Kapitalmarkt bietet SLM Solutions die Chance, sich in Zukunft, sofern Bedarf besteht,
finanzielle Mittel über den Kapitalmarkt zu beschaffen.
Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation
Die überwachten Risiken betreffen alle Segmente der Gesellschaft. Die Gesamtrisikoposition der Gesellschaft
sieht der Vorstand weiterhin als angemessen an. Der Markt für metallbasierte Anlagen zur additiven Fertigung
ist grundsätzlich intakt und aufgrund der sich bietenden Wachstumschancen weiterhin attraktiv. Die SLM
Solutions Gruppe ist technologisch gut aufgestellt, die Produktionsanlagen sind auf dem neuesten Stand und
die Mitarbeiter bilden ein hochqualifiziertes und leistungsstarkes Team. Der Vorstand sieht die Gesellschaft als
gut positioniert an. Trotz größter Sorgfalt kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich bedeutende,
bislang nicht erkannte Risiken negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken.
Prognosebericht
Für 2021 und 2022 erwartet der IWF eine signifikante Erholung (2021: 5,5%;2022: 4.2%) der Weltwirtschaft,
was mit einer gesteigerten Verfügbarkeit von Impfmitteln in der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie weiterer
Konjunkturmaßnahmen weltweit begründet wird.
Als Risiken für die weitere Entwicklung des wirtschaftlichen Wachstums werden unter anderem die erhöhte
Ansteckbarkeit neuer Varianten des Sars-Cov-2 Virus, Probleme in der Produktion und der Bereitstellung von
Impfdosen sowie die Einstellung von Konjunkturmaßnahmen genannt.
Die SLM Solutions-Gruppe stützt ihre Prognose für das Jahr 2020 auf folgende konjunkturelle und
branchenbezogene Hintergrundannahmen:
•
•
Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht laut aktuellen Zahlen vom Januar 2021 davon aus, dass die
Wirtschaftskraft in den für SLM wichtigsten Absatzmärkten im Jahr 2021 erheblich gesteigert werden kann. Dies
betrifft die USA (5.1%), den Euro-Raum (4.2%) sowie China (8.1%).
Das Beratungshauses Ampower geht von einem Wachstum des globalen Gesamtmarkts für metallbasierte
additive Fertigungsverfahren auf 6,9 Mrd. EUR bis zum Jahr 2024 aus, was einer durchschnittlichen jährlichen
Wachstumsrate von 27,9% entspräche. Der Teilmarkt für Fertigungsanlagen soll ebenfalls mit einer jährlichen
Wachstumsrate von 27,9 auf ein Volumen von 3,7 Mrd. EUR im Jahr 2024 anwachsen.15
•
•
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sieht Deutschland in dem Schlüsselbereich additive Fertigung
(3D-Druck) noch immer als führend an.16 Zudem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für die Investition in
die additive Fertigung, bspw. das Programm Digital.jetzt der Bundesregierung.17
SLM Solutions beurteilt das Marktpotenzial ebenfalls sehr zuversichtlich und möchte die für sich beanspruchte
Position als Technologieführer weiter ausbauen.
15 Ampower (2020), Metal Additive Manufacturing Report 2019 (Digitalausgabe)
16 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Nationale Industriestrategie 2030, Februar 2019
17 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Richtlinie zum Förderprogramm „Digital jetzt –
Investitionsförderung für KMU“, 19.05.2020
Prognose des Konzerns
Für das Geschäftsjahr 2020 wurde vom Management der SLM Solutions Group AG im März 2020 folgende
Prognose ausgegeben:
•
•
•
Steigerung des Auftragseingangs und des Umsatzes jeweils im mittleren zweistelligen Prozentbereich
im Vergleich zum Vorjahr
Negatives EBITDA im oberen einstelligen Millionenbereich, sowie eine negative EBITDA-Marge (im
Verhältnis zum Konzernumsatz) im niedrigeren zweistelligen Prozentbereich
Verbesserung der Materialaufwandsquote im einstelligen sowie der Personalaufwandsquote im
zweistelligen Prozentpunktebereich im Vergleich zum Vorjahr
Aufgrund der negativen Entwicklung der globalen Weltwirtschaft als Folge der COVID-19 Pandemie und der
unklaren weiteren Entwicklung der Absatzmärkte wurde die Prognose von der Gesellschaft im März 2020
wieder zurückgenommen.
Im August 2020 wurde von der Gesellschaft, nachdem die Auswirkungen der globalen Pandemie besser
abgeschätzt werden konnten, ein Umsatzwachstum von mindestens 20% im Vorjahresvergleich sowie ein
EBITDA-Ergebnis zwischen EUR -13 Mio. und -18 Mio. prognostiziert. Durch den im Jahr 2020 erzielten
Umsatzwachstum von 26% im Vergleich zum Vorjahr sowie dem EBITDA Ergebnis von EUR -14.8 Mio. wurden
beide Ziele erfüllt.
Für das Geschäftsjahr 2021 geht das Management von einem weiteren deutlichen Wachstum aus. Aufgrund der
erwarteten Erholung der wesentlichen Absatzmärkte speziell im zweiten Halbjahr erwartet das Management
ein Umsatzwachstum von mindestens 15% sowie eine mindestens leichte Verbesserung des EBITDA jeweils im
Vergleich zum Vorjahr. In den Folgejahren prognostiziert das Management eine weitere Steigerung des
Umsatzwachstums aufgrund der positiven Effekte durch die Einführung der branchenführenden NXG XII 600
Maschine.
Das Unternehmen beobachtet aufmerksam die weitere Entwicklung der COVID19-Situation. SLM hat bisher
alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um den Schutz seiner Mitarbeiter, Kunden und seines Geschäfts zu
gewährleisten. Derzeit läuft der Geschäftsbetrieb mehr oder weniger wie gewohnt weiter, jedoch mit einer
weiterhin im Vergleich zum Vorjahr spürbaren Zurückhaltung wesentlicher Kundensegmente. Eine weitere
Verschlechterung des Marktumfeldes in Folge der COVID19-Krise würde jedoch wahrscheinlich auch zu
größeren Störungen des Geschäfts führen. Die aktuellen Erwartungen hinsichtlich der Geschäftsentwicklung
im Jahr 2021 basieren auf einer spürbaren Verbesserung des Geschäftsumfelds im zweiten Halbjahr 2021. Der
Vorstand wird die Situation weiterhin beobachten und die Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter entsprechend
informieren.
Corporate-Governance-Bericht
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) umfasst national und international anerkannte Leitlinien guter und
verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SLM Solutions Group
AG bekennen sich ausdrücklich zu diesen Standards und wirken auf ihre Umsetzung im Unternehmen hin. Ziel ist es,
Transparenz herzustellen und das Vertrauen aufseiten der Kapitalmarktteilnehmer, der Mitarbeiter, der Kunden und der
Öffentlichkeit auszubauen. Der folgende von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Corporate Governance-Bericht (gemäß
Ziffer 3.10) beschreibt die wesentlichen Corporate Governance-Strukturen des Unternehmens. Er enthält zudem den
Bericht über das Vergütungssystem des Vorstands und Aufsichtsrats.
Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 315d HGB i. V. m. §289f wurde auf der Internetseite der
Gesellschaft www.slm-solutions.com im Bereich „Investor Relations“ unter „Corporate Governance“ veröffentlicht: https://
www.slm-solutions.com/de/investor-relations/ corporate-governance/pflichtdokumente/. Sie enthält auch die Erklärung
zur Frauenquote.
Erklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes
Die Erklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG
wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.slm-solutions.com im Bereich „Investor Relations“ unter „Corporate
Governance“ veröffentlicht.
Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals: Das Grundkapital der SLM Solutions Group AG ist eingeteilt in 19.778.953
auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es gibt keinerlei verschiedene Aktiengattungen.
Jede Aktie ist voll stimm- und dividendenberechtigt. Dabei gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den
§§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 Aktiengesetz (AktG).
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen, sind dem Vorstand nicht
bekannt.
3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte zum 31. Dezember 2020 überschreiten: Dem
Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach §§ 33ff.
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach Art. 19
Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der
Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten:
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnis verleihen, existieren nicht.
5. Eine Stimmrechtskontrolle am Kapital beteiligter Arbeitnehmer besteht nicht.
6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des
Vorstands und über die Änderung der Satzung:
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden
Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung
der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 6 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand aus
mindestens zwei Personen zu bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des
Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der
Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des
Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses
der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei
der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine
Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit, bestimmen.
7. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen: Der
Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des
Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt das Grundkapital bis zum 24. Juni 2024 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 9.889.476,00 durch Ausgabe von bis
zu 9.889.476 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2019). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter den in § 4 Abs. 5 der Satzung
näher beschriebenen Voraussetzungen ist der Vorstand jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Darüber hinaus ist das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung um bis zu EUR 9.889.476,00 durch
Ausgabe von bis zu 9.889.476 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2014/2018/2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandel-
und/ oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom
14. April 2014 unter Tagesordnungspunkt 4.1 bis zum 21. Juni 2018 (einschließlich) (Ermächtigung 2014) oder der
Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2018 in der durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 16. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 geänderten Fassung bis zum 15. Juni 2025 (einschließlich) (Ermächtigung
2018/2020) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar
oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben worden sind oder ausgegeben
werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den vorgenannten
Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht worden ist oder Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten
aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt worden sind oder erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur
Bedienung eingesetzt worden sind oder eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe
der jeweiligen Ermächtigung jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen von dem
Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung
von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt
der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten noch kein Beschluss der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist
ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Ausgabe der neuen Aktien aus dem
Bedingten Kapital 2014/2018/2020 anzupassen. Das Gleiche gilt, soweit die Ermächtigung 2018/2020 während ihrer
Laufzeit nicht ausgeübt worden ist oder nicht ausgeübt wird oder die entsprechenden Wandlungs- oder Optionsrechte bzw.
Wandlungspflichten durch Ablauf der Ausübungsfristen oder in sonstiger Weise erloschen sind oder erlöschen.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines
Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Kontrollwechsels mit den Mitgliedern des
Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, liegen [nicht] vor.
Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat der SLM Solutions Group AG orientiert sich an der Verantwortung
und den Aufgaben der jeweiligen Person und berücksichtigt in den für den Vorstand bestehenden variablen Komponenten
die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat berät und beschließt die Vergütung des Vorstandes. Die
derzeitige Vergütungsstruktur wurde mit den abgeschlossenen Dienstverträgen fixiert. Die bestehenden Dienstverträge
beinhalten ein long-term-incentive-Programm (LTI). Entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex
enthalten die Bezüge für einzelne Vorstandsmitglieder fixe und variable Bestandteile.
Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Henner Schöneborn besteht eine leistungsorientierte Pensionszusage aus
seiner langjährigen Tätigkeit als Führungskraft in der SLM Solutions GmbH, welche sich zum 31. Dezember 2020 auf eine
Rückstellung in Höhe von TEUR 1.552 (Vorjahr: TEUR 1.436) beläuft. Die Pensionszusage entspricht grundsätzlich den
auch anderen Mitarbeitern gewährten Zusagen und sieht eine Alters-, Invaliden- und Witwenrente vor. Die Höhe der
Alters- bzw. Invalidenrente beträgt 15% der pensionsfähigen Bezüge (letztes Bruttogehalt ohne Nebenbezüge) und steigt
nach Ablauf der Wartezeit von 10 Dienstjahren um 1% pro weiteres Dienstjahr bis auf max. 35%.
Die Witwen-/Witwerrente beträgt 50% der Rente, auf die der Ehemann bzw. die Ehefrau Anspruch oder Anwartschaft
hatte.
Die in 2020 erfassten Aufwendungen belaufen sich in 2020 auf TEUR 116 (Vorjahr: TEUR 211) und werden in den
nachfolgenden Tabellen nicht mehr erfasst.
Weitere Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Jahr 2020 nicht gewährt oder gezahlt.
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 verteilen sich wie folgt:
erfolgsabhä
ngige
Vergütung
201
anteilsbasi
erte
Vergütung
202 201
Vorstandsvergütun
g
Festvergüt
ung
202 201
Einmalige
Vergütung
202
Nebenleistun Gesamtbezüg
gen
e
in TEUR
0
9
2020
9
0
9
0
2019
2020
2019
2020
2019
Vorstandmitglieder
Herr Bögershausen
0
0
175
125
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5
0
180
714
Herr Dr. Schulz
Herr Dr.
0
584
0
5
0
Heinemann
50 300
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
400
0
0
0
2
8
9
0
7
452
83
309
0
Herr Hülsmann
Herr Hadjar
75
550
300
0
367
25
87
11
140
227
49
20
178
102
14
14
700
345
692
355
Herr O'Leary
Insgesamt
1
975 992
98
0
0
367
469
864
38
27 1.580 2.250
Zu den Tabellen ist anzumerken, dass die Herren Bögershausen und Dr. Schulz in 2019 und die Herren Dr. Heinemann und
Hülsmann in 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden sind.
Gewährte Zuwendungen der Vorstandsmitglieder:
Gewährte
Zuwendungen
Herr Dr. Heinemann
Herr Dr. Schulz
Herr Bögershausen
Ziel Ziel Minim
Ziel Ziel Minim
Ziel Ziel Minim
wer wer al
Maxim wer wer al
Maxim wer wer al
Maxim
al wert
t
t
wert
al wert
t
t
wert
al wert
t
t
wert
202 201
202 201
202 201
2020
2020
2020
2020
2020
2020
in TEUR
0
9
0
9
0
9
Festver-gütung
Einmal-
50 300
0
50
0
125
0
0
0
175
0
0
/Sonder-
zahlungen
Nebenleis-
tungen
125
0
9
0
0
0
125
2
0
0
0
584
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5
0
0
0
0
0
0
2
Summe
177 309
125
714
180
Erfolgsab-
hängige
Vergütung
0
0
100
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
50
0
0
0
0
0
0
0
LTI*
Gesamt-
vergütung
177 409
125
714
230
* Long Term Incentive Programm mit einer jährlichen maximalen Zuteilung von TEUR 150. Diese Zuteilung wird zum 10.
Juli des 2. Jahres danach in Aktien umgewandelt und mit einem Höchstwert von je EUR 54 ausgezahlt.
Gewährte Herr Hadjar
Zuwendu
Herr O'Leary
Herr Hülsmann
ngen
Ziel- Ziel-
wert wert
Mini Maxi-
mal-
mal- wert
wert
Ziel-
wert
Ziel
wert
Mini-
mal-
wert
Maxi
mal-
wert
Ziel
wert
Ziel
wert
Mini
mal-
wert
Maxi
mal-
wert
-
in TEUR
202
0
550
2019
367
202
0
550
2020
2020
300
20
2019
25
2020
300
20
2020
300
20
2020
75
2019
2020
75
2020
75
Festver-
gütung
Einmal-
/Sonder-
zahlunge
n
550
0
0
199
178
199
199
102
0
0
0
Nebenleis 14
-tungen
7
14
14
14
1
14
14
8
0
8
8
Summe
763
552
67
763
0
763
130
334
100
128
8
334
0
334
130
83
0
0
0
83
0
83
0
Erfolgsab 100
-hängige
Vergütun
g
LTI*
Gesamtv
ergütung
0
863
140
759
0
763
150
1.043
0
434
227
363
0
334
150
614
0
83
0
0
0
83
0
83
* Long Term Incentive Programm mit einer jährlichen maximalen Zuteilung von TEUR 150. Diese Zuteilung wird zum 10.
Juli des 2. Jahres danach in Aktien umgewandelt und mit einem Höchstwert von je EUR 54 ausgezahlt.
Zufluss bei den Vorstandsmitgliedern:
Zufluss
Herr Dr. Schulz
Herr Bögershausen
in TEUR
2020
2019
125
2020
2019
175
0
Festvergütung
0
0
0
0
Einmal-
584
/Sonderzahlungen
Nebenleistungen
0
0
0
5
0
0
0
5
Summe
714
0
180
0
erfolgsabhängige
Vergütung
anteilsbasierte Vergütung
0
0
0
0
0
42
Gesamtvergütung
Zufluss
714
222
Herr Hadjar
Herr O'Leary
Herr
Dr. Herr Hülsmann
Heinemann
in TEUR
2020
550
1
2019
367
2020
300
22
2019
2020
50
2019
2020
75
2019
Festvergütung
Einmal-
25
300
0
0
0
168
100
400
0
/Sonderzahlungen
Nebenleistungen
Summe
14
7
14
1
2
9
8
0
0
0
565
87
542
0
336
11
126
0
452
0
309
0
83
0
erfolgsabhängige
Vergütung
anteilsbasierte
Vergütung
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamtvergütung
652
542
347
126
452
309
83
0
In Ergänzung zum Vorstandsanstellungsvertrag erhalten die Vorstände eine weitere Vergütungskomponente mit
langfristiger Anreizwirkung mit Barauszahlungsanspruch, die für die Dauer der Vorstandstätigkeit gilt. Das LTI-Programm
ist derart gestaltet, dass Anteilswertsteigerungsrechte, sog. Stock Appreciation Rights (SAR), den Vorständen unter
bestimmten Voraussetzungen zugeteilt werden. Basierend auf der prozentualen Wertsteigerung des Börsenkurses der
Aktie der SLM Solutions Group AG nach Maßgabe der Staffelung beträgt der maximale Gegenwert der jährlich
auszahlbaren SAR je Vorstand TEUR 100 bzw. TEUR 150.
Die Zuteilung der Rechte erfolgt jährlich und erstmalig zum 20. Juli des jeweiligen Jahres basierend auf der Entwicklung des
Börsenkurses des Vorjahreszeitraums. Dabei werden die jeweiligen Referenzkurse vom Aufsichtsrat basierend auf den
Börsenkursen jeweils von Mai/Juni festgesetzt. Der Auszahlungsanspruch für die ausgegebenen SAR entsteht, soweit kein
außerplanmäßiges Ergebnis eintritt, zwei Jahre später, für den Auszahlungsanspruch des Jahres 2015/2016 z. B. am 20. Juli
2018. Die Höhe des Auszahlungsanspruchs errechnet sich dann aus der Multiplikation der insgesamt ausgegebenen SARs
mit dem Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft am Tag des Entstehens Ihres Auszahlungsanspruchs. Sollte der Börsenkurs
an diesem Tag um 200% über dem angenommenen Ausgangskurs von EUR 18,00 liegen, wird dieser auf einen Börsenkurs
von EUR 54,00 gedeckelt.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen noch Verpflichtungen gegenüber Herr Meddah Hadjar und Herr Sam O’Leary. Für die
ehemaligen Vorstandsmitglieder ist das Programm entweder bereits zeitlich abgelaufen oder wurde mit dem Ausscheiden
abgefunden. .
Die im Geschäftsjahr 2020 ergebniswirksam erfassten Beträge setzen sich wie folgt zusammen. Für Herrn Dr. Heinemann
wurde diese Vergütungszusage mit seinem Ausscheiden abgefunden und die Rückstellung entsprechend verbraucht bzw.
der Restbetrag als Ertrag in Höhe von TEUR 81 erfasst (Vorjahr: Aufwand TEUR 39 im Rahmen der Zuführung). Für Herrn
Meddah Hadjar ergibt sich ein Aufwand aus der Zuführung zur Rückstellung in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 31) und
für Herrn Sam O’Leary in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 6). Die Bewertung des Fair Value der Schuld in Höhe von TEUR
219 erfolgte mittels einer Monte-Carlo Simulation.
Die Hauptversammlung entscheidet über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Gemäß
Beschluss vom 2. Juni 2017 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats bis heute unverändert neben dem Ersatz ihrer
Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für das einzelne Mitglied EUR 25.000,00
beträgt. Dabei erhält der Vorsitzende das 2-fache und der Stellvertreter das 1,5-fache dieser Pauschale. Die Vergütung für
die Mitglieder des Präsidialausschusses beträgt jeweils EUR 5.000 und des Prüfungsausschusses EUR 7.500, wobei der
Vorsitzende jeweils das 2-fache erhält.
In TEUR
2020
226
2019
226
Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit
Weitere Vergütungsvereinbarungen bestanden für die Aufsichtsräte im Geschäftsjahr 2020 nicht.
Konzernabschluss (IFRS) für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2020
Inhaltsübersicht
Konzerngewinn- und –verlustrechnung (1. Januar bis 31. Dezember)
Konzerngesamtergebnisrechnung (1. Januar bis 31. Dezember)
Konzernbilanz (zum 31. Dezember)
Konzernkapitalflussrechnung (1.Januar bis 31. Dezember)
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung (1.Januar bis 31. Dezember)
Konzernanhang (IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember
Konzerngewinn- und -verlustrechnung (1. Januar bis 31. Dezember
2020)
(in TEUR)
Note
2020
2019
10
Umsatzerlöse
Verminderung / Erhöhung des Bestands
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
-2.219
-7.524
20
-30.665
-35.637
Andere aktivierte Eigenleistungen
Gesamtleistung
-20.896
-31.871
Materialaufwand
Rohertrag
11
12
13
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Erträge
-16.768
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
-19.234
-7
-442
-26.001
-8.659
-34.660
-14.781
-8.613
-23.394
EBITDA
20;21
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Sonstige Zinserträge
Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
14
15
-4.509
-27.855
-4.152
Ergebnis vor Steuern (EBT)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Periodenergebnis
-38.636
-8.419
-2.397
-30.252
-47.055
Den Eigentümern des Mutterunternehmens
zugerechnetes
Periodenergebnis
-47.055
19,8
-30.252
19,8
Anzahl der Aktien in Mio.
-1,53
-2,38
-2,38
Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR
Ergebnis je Aktie verwässert in EUR
-1,53
Konzerngesamtergebnisrechnung (1. Januar bis 31. Dezember
2020)
(in TEUR)
Note
2020
2019
-30.252
Periodenergebnis
-47.055
Erträge/Aufwendungen, die in Zukunft nicht in die
Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden:
-116
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
27
27
-730
Erträge/Aufwendungen, die in Zukunft in die Gewinn-
und Verlustrechnung reklassifiziert werden:
-735
-851
Erträge/Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
-600
Sonstiges Gesamtergebnis
-31.103
-31.103
Konzerngesamtergebnis
-47.655
-47.655
Zurechnung des Gesamtergebnisses:
Aktionäre der SLM Solutions Group AG
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020
31.
Dez.
2019
(in TEUR)
Note 31. Dez. 2020
Aktiva
16
17
Liquide Mittel
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
17
18
Vorräte
19
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Kurzfristige Steuerforderungen
Summe kurzfristige Vermögenswerte
20
21
17
19
15
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagevermögen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Aktive latente Steuern
Summe langfristige Vermögenswerte
Summe Aktiva
31. Dez.
2020
31. Dez.
2019
(in TEUR)
Note
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Rückstellungen
22
23
24
26
Steuerrückstellungen
Summe kurzfristige Schulden
22
25
23
24
26
15
Finanzielle Verbindlichkeiten
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Rückstellungen
Passive latente Steuern
Summe langfristige Schulden
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
-101.589
-3.005
-71.337
-2.153
Konzernbilanzverlust
Rücklagen
27
Summe Eigenkapital
Summe Passiva
Konzernkapitalflussrechnung (1. Januar bis 31. Dezember 2020)
(in TEUR)
2020
2019
-30.252
-48
Periodenergebnis
Abschreibungen
Zinsaufwendungen
Zinserträge
-47.055
-176
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
Veränderungen der Aktiva und Passiva
Vorräte
-4.500
Forderungen
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Verbindlichkeiten
-387
Rückstellungen
-846
Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Vermögenswerte und Schulden
Gezahlte Ertragsteuern
-74
Sonstige Veränderungen im Umlaufvermögen
Nettozahlungsmittelzufluss/-abfluss aus
betrieblicher Tätigkeit
-260
-3.338
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
-6.160
-5.030
-9.482
-3.368
Investitionen in Entwicklungskosten
Auszahlungen für Investitionen in Gemeinschafts-
unternehmen
-200
Erhaltene Zinsen
Nettozahlungsmittelzufluss/-abfluss aus
Investitionstätigkeit
-11.155
-13.015
(in TEUR)
2020
2019
Kapitalzuführung durch Gesellschafter
Einzahlung aus Wandelschuldverschreibung
Auszahlungen von Krediten
-1.308
-893
-963
-850
-3.985
Tilgung aus Leasingverbindlichkeiten
-4.354
Zinszahlungen
Nettozahlungsmittelzufluss/-abfluss aus
Finanzierungstätigkeit
Nettozunahme (-abnahme) von Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten
-6.048
-2.360
Währungskursbedingte Veränderung des
Finanzmittelfonds
-611
Liquide Mittel zu Beginn der Berichtsperiode
Liquide Mittel zum Ende der Berichtsperiode*
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zur Überleitung Zahlungsmittelbestand lt. Bilanz vgl. Note 16.
*
Gezeich-
netes
Kapital
Kapital- Konzern-
Erst-
Währungs-
Sonstige
Rücklagen
Eigen-
kapital
rück-
bilanz-
verlust
anwendungs- ausgleichs-
rücklage
(in TEUR)
lagen
rücklage
Stand zum
1. Januar 2019
-632
-51
-953
Eigenkapital aus
Kapitalerhöhung
ꢀ
ꢀ
ꢀ
Konzernergebnis
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
-47.055
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
-47.055
Erstanwendung IFRS 9
und 15
ꢀ
Eigenkapitalver-
änderungen aus
Fremdwährungen
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
Eigenkapitalver-
änderungen aus
versicherungs-
mathematischen
Gewinnen/
ꢀ
-731
-731
Verlusten
Stand zum
31. Dezember 2019
-549
-549
ꢀ
ꢀ
-1.684
Stand zum
1. Januar 2020
-1.684
-30.252
-30.252
Konzernergebnis
ꢀ
ꢀ
ꢀ
Eigenkapital aus
Wandelanleihe
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
-735
Eigenkapitalver-
änderungen aus
Fremdwährungen
ꢀ
-735
Eigenkapitalveränderun
gen aus versicherungs-
mathematischen
ꢀ
-116
-116
Gewinnen/Verlusten
Stand zum
31 Dezember 2020
-549
-656
-1.800
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
ꢀ
Anhang zum konsolidierten Abschluss zum 31. Dezember 2020
Note 1) Angaben zum Unternehmen
Der zugehörige Konzernabschluss ist der konsolidierte Abschluss von
SLM Solutions Group AG
("die
Gesellschaft" oder "SLM
AG
") mit Sitz in Lübeck, Deutschland , und ihren Tochtergesellschaften (gemeinsam
"der Konzern"). Die SLM AG ist das oberste Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe.
SLM AG ist eine in
Deutschland
niedergelassene Gesellschaft mit Sitz in Lübeck/Deutschland, und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 13827 eingetragen.
untergeordneten Gesellschaften sind in Note 3 enthalten.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses wurde am 19. März 2021 abgeschlossen und vom Vorstand
genehmigt. Er wird voraussichtlich am 23. März 2021 dem Aufsichtsrat zur Freigabe der Veröffentlichung
vorgelegt.
Note 2) Grundlagen der Aufstellung
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie
sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der konsolidierte Abschluss wurde auf der Grundlage fortgeführter, historischer Anschaffungs- oder
Herstellungskosten erstellt und ist in Tausend EURO (TEUR) dargestellt. Aufgrund von Rundungen kann es
zu geringfügigen zahlenmäßigen Differenzen kommen.
Note 3) Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SLM Solutions Group AG und der von ihr beherrschten
Tochtergesellschaften.
Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über
die Tochtergesellschaften erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft
endet. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement
bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen
mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen.
Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften
entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.
Die einbezogenen Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden über denselben Zeitraum erstellt wie der der
Muttergesellschaft, sowie nach denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Alle konzerninternen
Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge, nicht realisierten Gewinne und
Verluste aus Geschäften innerhalb des Konzerns sowie Dividenden werden im Rahmen der Konsolidierung
eliminiert.
Der Konzernabschluss umfasst den Jahresabschluss der Muttergesellschaft SLM Solutions Group AG, Lübeck,
und die Jahresabschlüsse folgender Gesellschaften, an denen die SLM AG unmittelbar bzw. mittelbar die
Mehrheit der Stimmrechte hat:
Name
Anteil in %
100
SLM Solutions NA, Inc., Michigan, USA
SLM Solutions Singapore Pte, Ltd., Singapur
SLM Solutions (Shanghai) Co. Ltd., China
SLM Solutions RUS OOO, Russland
SLM Solutions (India) Private Limited*, Indien
SLM Solutions (Italy) S.R.L., Italien
SLM Solutions (France) SAS, Frankreich
SLM Solutions (Canada) Ltd., Kanada
100
100
100
100
100
100
100
*einschließlich mittelbare Beteiligung über SLM Solutions Singapore Pte Ltd. von 0,1%
Der Konsolidierungskreis ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Tochtergesellschaften haben im Konzern im Wesentlichen die Aufgabe Vertriebs- und Serviceleistungen
in den jeweiligen Regionen für die Gruppe zu erbringen.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen
Gemeinschaftliche Vereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen, durch die zwei oder mehr Personen
eine wirtschaftliche Aktivität gemeinsam ausführen und bzgl. dieser Aktivität eine gemeinschaftliche Führung
vereinbart haben. Dabei ist zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen zu
unterscheiden. Entscheidendes Merkmal sind die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Bestehen diese
bezüglich der einzelnen Vermögenswerte und Schulden der gemeinschaftlichen Vereinbarung, liegt eine
gemeinschaftliche Tätigkeit vor. Bestehen diese am Nettovermögen, handelt es sich um ein
Gemeinschaftsunternehmen.
Die SLM hatte am 26.05.2014 mit der in Singapur ansässigen Nanyang Technological University (NTU) ein bis
zum 18.08.2019 laufendes Kooperationsabkommen abgeschlossen. Hierin wurde eine enge Zusammenarbeit in
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den sog. „Additive Manufacturing“-Technologien vereinbart.
Dabei wurden die jeweiligen Expertisen beider Parteien eingebracht. Im Kooperationsabkommen wurden eine
gemeinsame Aktivität bzgl. der Forschung sowie der Entwicklung von intellectual property vereinbart. Beide
Parteien haben Personal zur Verfügung gestellt, das gemeinsam die Aktivitäten operativ ausgeführt hat. Der
Hauptgeschäftssitz ist in Singapur.
Bei der Kooperation liegt mangels bestehender Anteile an einem Nettovermögen eine gemeinschaftliche
Tätigkeit vor. Die Vermögenswerte und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit sind, sofern die
Vertragspartner Rechte bzw. Pflichten bezüglich dieser besitzen, ebenso wie die einhergehenden
Erfolgskomponenten im Konzernabschluss der SLM AG anteilig zu berücksichtigen. Der gemeinschaftlichen
Tätigkeit wurde ein eigenes Vermögen zur Verfügung gestellt, an dem die SLM AG weiter die Rechte hat und
damit auch weiter bilanziert wird. Erträge und Aufwendungen aus der gemeinschaftlichen Tätigkeit werden
in der GuV erfasst, soweit sie sich auf dieses Vermögen beziehen bzw. der SLM AG zuzurechnen sind. Die
Gesellschaft wurde im Jahr 2020 abgewickelt und letzte Ausgleichszahlungen im Januar 2021 geleistet.
Joint Ventures
Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit
ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des
Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder
Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten
Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten
Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigen, werden nicht erfasst.
Für die Gesellschaften liegt keine Beherrschung im Sinne von IFRS 10 vor, obwohl die SLM AG 51% der
Anteile hält, da Gesellschafterbeschlüsse Einstimmigkeit erfordern.
Die Anteile der im Jahr 2016 gegründet 3 D Metal Powder GmbH, Lübeck, wurde im Geschäftsjahr 2020
verkauft.
Note 4) Erläuterung der wichtigsten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die unten aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden einheitlich auf alle in diesem
Konzernabschluss dargestellten Zeiträume angewandt.
Nicht finanzielle Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns – mit Ausnahme Vorräten und latenten
Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für
eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt.
Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Ein Wertminderungsaufwand wird nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den
Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre,
wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen,
werden als zur Veräußerung gehalten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräuße-
rung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden.
Im Allgemeinen werden diese Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden
Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen
Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im
Gewinn oder Verlust erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben und jedes nach
der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsunternehmen wird nicht mehr nach der Equity-Methode
bilanziert, sobald sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind.
Finanzinstrumente
1. Ansatz und erstmalige Bewertung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind,
angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag
erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche
Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL (Fair value through profit or loss /
beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) bewertet wird, werden die
Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. ihrer Ausgabe zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw.
abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente
werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
2. Klassifizierung und Folgebewertung
Finanzielle Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
zu fortgeführten Anschaffungskosten
FVOCI-Schuldinstrumente (Fair value through other comprehensive income) (Investments in
Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet
werden)
FVOCI-Eigenkapitalinvestments (Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit
Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden)
FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust)
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der
Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden
alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die
Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der
folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle
Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu
Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden
Kapitalbetrag darstellen.
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es
nicht als FVTPL designiert wurde:
Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl im Halten
finanzieller Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im
Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann
der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im
sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.
Der Konzern hält im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bilanziert werden. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode
folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen
gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn
oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL
eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als
ein solches designiert wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne
oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen
werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im
Gewinn oder Verlust erfasst.
3. Aktuelle Bestandsaufnahme der wesentlichen finanziellen Vermögenswerte und Schulden bei SLM
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden bei SLM erfolgt anhand der Einordnung
der vertraglichen Zahlungsströme und dem Geschäftsmodell, in dem SLM den Vermögenswert hält.
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen und ggfs. kurzfristiger Termingelder
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf oder der Vermietung von
Maschinen und Zubehör, Ersatzteile und Verbrauchsmaterial, Dienstleistungen bezogen auf diese
Maschinen, Vermietung der Maschinen.
Sonstige langfristige Vermögenswerte aus dem Verkauf der Anteile an der AT-Equity-Beteiligung,
der SLM Software GmbH
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (i. W. kurzfristige Bankschulden)
Darlehensverbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten mit fester Laufzeit und Zinssatz)
Wandelschuldverschreibung
Von der Möglichkeit, beim Zugang des Vermögenswertes oder der Schulden diese zum beizulegenden
Zeitwert zu erfassen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bewertung für die Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten für:
Flüssige Mittel
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderung aus dem Anteilsverkauf an der At-Equity-Beteiligung, der SLM Software GmbH in Perg
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Klassifizierung und die Bewertung der vorhandenen finanziellen Verbindlichkeiten der SLM erfolgte zu
fortgeführten Anschaffungskosten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Darlehensverbindlichkeiten
Wandelschuldverschreibungen
Die Wandelschuldverschreibungen enthalten sowohl Eigen- als auch Fremdkapital-Komponenten.
Dabei stellt das Wandlungsrecht Eigenkapital dar. Der Fremdkapitalanteil weist wiederum die
Merkmale zur Klassifizierung als zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
4. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der
Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der
Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des
finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung
findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und
Chancen weder überträgt noch behält und er nicht die Verfügungsgewalt über den übertragenen
Vermögenswert behält. Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte
überträgt, aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen
Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt,
aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus,
wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten
Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend
auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer
finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und
dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener
Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.
5. Verrechnung
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag
ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten
Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis
herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige
Verbindlichkeit abzulösen.
6. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Der Konzern hält derzeit keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und
Zinsrisiken.
Immaterielle Vermögenswerte
1. Forschungs- und Entwicklungskosten
SLM ist ein sehr innovativer Konzern und konzentriert sich daher auf Forschung und Entwicklung. Kosten für
Forschungstätigkeiten mit dem Ziel, neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse zu erwerben, werden
in der jeweiligen Periode als Aufwand erfasst.
Aufwendungen für Entwicklungstätigkeiten, bei denen Erkenntnisse in einen Plan oder Entwurf für neue oder
wesentlich verbesserte Produkte und Prozesse umgesetzt werden, werden aktiviert, wenn
(1) die Entwicklungskosten zuverlässig bewertet werden können,
(2) das Produkt oder der Prozess technisch und
(3) wirtschaftlich machbar ist,
(4) der künftige wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich ist und
(5) SLM die Entwicklung zu Ende führen und den Vermögenswert nutzen oder verkaufen will und
(6) die nötigen Mittel dazu hat.
Die aktivierten Kosten umfassen die Aufwendungen, die der Vorbereitung des Vermögenswerts zur Nutzung
unmittelbar zuzuordnen sind, wie beispielsweise Materialkosten, sowie direkte und indirekte Arbeitskosten.
Diese aktivierten Kosten sind unter dem Posten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Alle übrigen
Entwicklungskosten stellen Periodenaufwand dar.
Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Wertminderungsaufwendungen bewertet. Diese Abschreibungen werden planmäßig linear über 4 Jahre
verteilt ab dem Zeitpunkt der Nutzungsmöglichkeit.
Eine Überprüfung der Werthaltigkeit dieser Entwicklungskosten wird bei Vorliegen von Anhaltspunkten
vorgenommen. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit dieser immateriellen Vermögenswerte wird der Barwert der
zukünftigen Zahlungsströme auf der Basis der Planungsrechnung des Unternehmens dem Restbuchwert
gegenübergestellt.
Es wurden im Jahr 2020 Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 7.128 (Vorjahr TEUR 4. 994) aktiviert.
Zusätzlich sind im Jahr 2020 im Bereich der Entwicklung Kosten in Höhe von TEUR 8.962 (Vorjahr TEUR 7.727)
angefallen, die nicht aktiviert wurden. Diese enthalten auch die Abschreibungen auf bereits abgeschlossene
Entwicklungsprojekte in Höhe von TEUR 2.706 (Vorjahr TEUR 2.041).
2. Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben
wurden
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses wurden bisher nicht aktivierte immaterielle
Vermögenswerte identifiziert. Dabei handelt es sich um die Grundlagentechnologie der SLM-Maschinen
sowie den damaligen Kundenstamm. Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen bzw. Wertminderungsaufwendungen.
Die planmäßige lineare Abschreibung erfolgt dabei für die Grundlagentechnologie über 15 Jahre, für den
Kundenstamm über 10 Jahre.
Zur Wertermittlung beim Vorliegen von besonderen Erkenntnissen s. unter „Wertminderungen von
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten“.
3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu
Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst.
Die Abschreibung der übrigen immateriellen Vermögenswerte erfolgt ab dem Zeitpunkt der
Nutzungsmöglichkeit über einen Zeitraum von 3 bis 8 Jahren.
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des
Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden in der jeweiligen
Periode im Aufwand erfasst.
Der Konzern hat keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert.
Zur Wertermittlung beim Vorliegen von besonderen Erkenntnissen s. unter „Wertminderungen von
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten“.
Sachanlagen
Sachanlagen, die einer Abnutzung unterliegen und die im Unternehmen länger als ein Jahr genutzt werden,
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung und
Wertminderungen bewertet. Sachanlagen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Finanzierungskosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS
23 berücksichtigt, sofern qualifizierte Vermögenswerte bestehen. Wartungs- und Instandsetzungskosten
werden als Periodenaufwand erfasst. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anlagen werden in der
konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen
ausgewiesen.
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben
verbundene, künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich
ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern hinweg
abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Die geschätzte Nutzungsdauer der wesentlichen Sachanlagen beträgt für das Gebäude 50 Jahre, für technische
Anlagen und Maschinen 4 bis 15 Jahre und für die Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre.
Zur Wertermittlung beim Vorliegen von besonderen Erkenntnissen s. unter „Wertminderungen von
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten“.
Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten einschließlich der ROU
Die Gesellschaft überprüft die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte einschließlich der ROU
wann immer Ereignisse oder Umstände eintreten, die auf eine Minderung des Buchwerts hinweisen.
Außerdem werden noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte bei Vorliegen von Anzeichen auf
Wertminderung geprüft. Die Werthaltigkeit von Vermögenswerten wird durch Vergleichen des Buchwertes
des Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag bestimmt, welcher der höhere Betrag aus dem Nutzungswert
des Vermögenswerts, seinem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) abzüglich Veräußerungskosten bzw.
Marktkapitalisierung zum jeweiligen Bilanzstichtag ist. Generieren Vermögenswerte keine Mittelzuflüsse, die
in hohem Maße von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten unabhängig sind,
wird die Überprüfung auf Wertminderung auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten ausgeführt,
zu der der Vermögenswert gehört. Gelten solche Vermögenswerte als im Wert gemindert, wird die
anzusetzende Wertminderung in der Höhe erfasst, in der der Buchwert der Vermögenswerte bzw. der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der Nutzungswert von
Vermögenswerten entspricht dem gegenwärtigen Wert ihrer voraussichtlichen zukünftigen Kapitalzuflüsse
mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes im Geschäftsjahr
wurden die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) auf Basis der aktuellen Marktwerte
zusammengestellt bzw. aus dem höheren Wert aus der Ableitung der Marktkapitalisierung. Bestehen
Anzeichen, dass die Gründe für die Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird geprüft, ob eine vollständige
oder teilweise Zuschreibung geboten ist.
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum
Nettoveräußerungswert, sofern dieser zum Abschlussstichtag niedriger ist. Die Anschaffungskosten werden
prinzipiell auf der Basis eines Durchschnittswerts oder nach der First-In-First-Out-Methode ermittelt. Die
Herstellungskosten der SLM-Anlagen enthalten die direkten Material- und Arbeitskosten sowie die
entsprechenden Gemeinkosten der Herstellung einschließlich der Abschreibungskosten. Der
Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverlauf, abzüglich der
geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der geschätzten Verkaufskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden bei
erstmaligem Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Die Analyse der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte, die aus gleichartigen Verträgen resultieren, hat ergeben, dass
diese grundsätzlich die gleichen Risikomerkmale aufweisen. Das Ausfallrisiko des Konzerns wird
hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Der Konzern bilanziert
Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für die kurz- und langfristigen finanziellen Vermögenswerte,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden einschließlich der Leasingforderungen und der
sonstigen finanziellen Vermögenswerte. SLM hat für seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie die Vermögenswerte das vereinfachte Modell der erwarteten Kreditverluste sowie – für seine zu
fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Schuldinstrumente und die erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert angesetzten Schuldinstrumente – das allgemeine Modell der erwarteten Kreditverluste übernommen.
Dazu sind die Vermögenswerte in drei Stufen einzuteilen:
Stufe 1 als Eingangs- oder Basisstufe für alle Vermögenswerte, für die nicht bereits zum
Zugangszeitpunkt ein objektiver Wertminderungshinweis vorliegt
Stufe 2 bei signifikanter Erhöhung des Kreditrisikos gegenüber der Eingangsstufe 1
Stufe 3 bei objektiven Wertminderungshinweisen des einzelnen Vermögenswertes
Bewertung innerhalb der Stufen:
Stufe 1: Barwert unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste der nächsten 12 Monate,
Zinserfassung auf Basis des Bruttobuchwerts
Stufe 2: Barwert unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste der Gesamtlaufzeit, Zinserfassung
auf Basis des Bruttobuchwerts
Stufe 3: Wie Stufe 2, jedoch höherer (individuellerer) Abzinsungsfaktor, Zinserfassung auf Basis des
Nettobuchwertes. Der Bruttobuchwert wird zunächst durch die Risikovorsorge vermindert und darauf
die Effektivzinsmethode anzuwenden
Die Ermittlung des Effektivzinssatz für die drei Stufen berücksichtigt dabei:
Bonität des Kunden
Währungsrisiko, soweit nicht in EUR fakturiert
Berücksichtigung von vergangenen Ereignissen, gegenwärtigen Bedingungen und Prognosen
zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen
Länderrisiko zum Zahlungsverhalten
Der Konzern sichert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen auch über
Anzahlungen bzw. Zahlungssicherungen insbesondere auf ausländischen Märkten ab. Der Konzern hat keine
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte, für die keine Wertminderungen
aufgrund von Sicherheiten erfasst wurden.
Liquide Mittel
Liquide Mittel umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere hochliquide Anlagen mit einer Fälligkeit von
maximal drei Monaten im Zeitpunkt der Anschaffung. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist in 19.778.953 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Nennwert von je einem Euro eingeteilt. Alle Aktien wurden vollständig einbezahlt.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt das Grundkapital bis zum 24. Juni 2024 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
EUR 9.889.476,00 durch Ausgabe von bis zu 9.889.476 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen. Unter den in § 4 Abs. 5 der Satzung näher beschriebenen Voraussetzungen ist der
Vorstand jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen.
Darüber hinaus ist das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung um bis zu EUR 9.889.476,00
durch Ausgabe von bis zu 9.889.476 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2014/2018/2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber oder
Gläubiger von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung gemäß
Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2014 bis zum 21. Juni 2018 (einschließlich) (Ermächtigung
2014) oder der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2018 in der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 geänderten Fassung bis zum 15. Juni 2025 (einschließlich)
(Ermächtigung 2018/2020) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist,
ausgegeben worden sind oder ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs-
oder Optionsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht worden ist
oder Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt worden
sind oder erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt worden sind
oder eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der jeweiligen
Ermächtigung jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen von dem
Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch
die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand,
sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des
Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der
Erfüllung von Wandlungspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,
die Fassung von § 4 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Ausgabe der neuen Aktien aus dem
Bedingten Kapital 2014/2018/2020 anzupassen. Das Gleiche gilt, soweit die Ermächtigung 2018/2020 während
ihrer Laufzeit nicht ausgeübt worden ist oder nicht ausgeübt wird oder die entsprechenden Wandlungs- oder
Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten durch Ablauf der Ausübungsfristen oder in sonstiger Weise
erloschen sind oder erlöschen.
2. Kapitalrücklage
Im Jahr 2020 wurden in die Kapitalrücklage die Eigenkapitalbestandteile aus der im Jahr 2020 herausgegebenen
Wandelanleihe abzüglich der sich darauf beziehenden latenten Steuerverpflichtungen eingestellt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die SLM AG hat einzelnen Mitarbeitern einzelvertragliche Pensionszusagen erteilt. Es handelt sich hierbei um
einen leistungsorientierten Plan, bei dem Beträge festgelegt werden, die die Beschäftigten bei Renteneintritt
erhalten und die in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig
sind. Danach erhalten die Mitarbeiter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung entsprechend der
Satzung und den Richtlinien des Unterstützungsvereins der Firma HEK GmbH e. V. (gegründet am 29.
September 1969), deren Mitglieder sie bisher waren.
Nach den Richtlinien vom 10. Mai 1971 werden Alters-, Invaliden- und Witwenrenten gezahlt. Die Zahlung der
Altersrente beginnt beim Ausscheiden nach Vollendung des 60. (bei Frauen) bzw. 65. Lebensjahres (bei
Männern). Eine Invalidenrente wird bei vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt.
Die Höhe der Alters- bzw. Invalidenrente beträgt 15% der pensionsfähigen Bezüge (letztes Bruttogehalt ohne
Nebenbezüge) und steigt nach Ablauf der Wartezeit von 10 Dienstjahren um einen Prozentpunkt pro weiteres
Dienstjahr bis auf max. 35%.
Die Witwen-/Witwerrente beträgt 50% der Rente, auf die der Ehemann bzw. die Ehefrau Anspruch oder
Anwartschaft hatte.
Bei den Zusagen handelt es sich um rückstellungsfinanzierte Zusagen. Pensionsfonds bestehen nicht. Das
Unternehmen begleicht die fälligen Verpflichtungen gegenüber den Begünstigten direkt.
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der
leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird
jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der
Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet,
indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von erstrangigen Unternehmensanleihen
abgezinst werden. Die Unternehmensanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen
den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten auf. In den Ländern, in denen es keinen hinreichend
entwickelten Markt für solche Anleihen gibt, werden Staatsanleihen zu Grunde gelegt.
Die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen wird auf Basis
versicherungsmathematischer Annahmen berechnet, wodurch Schätzungen erforderlich werden. Die
Annahmen zur Lebenserwartung, der Abzinsungsfaktor sowie der erwartete Gehalts- und Rententrend
beeinflussen als wesentliche Parameter die Höhe der Pensionsverpflichtung. Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste entstehen, wenn sich die tatsächlichen Werte der Parameter eines Jahres von den
getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen für dieses Jahr unterscheiden.
Der laufende Dienstzeitaufwand spiegelt den von den Arbeitnehmern in der Berichtsperiode erdienten
Zuwachs der Leistungsverpflichtung wider. Er wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung im
Personalaufwand erfasst.
Die Nettozinsen werden in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und
Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im
sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter den sonstigen Rücklagen angesammelt.
Für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde eine Duration von 15 Jahren angenommen und
folgende Bewertungsgrundlagen angewendet:
2020
1,00%
2,50%
1,70%
1,00%
2019
1,30%
2,50%
1,70%
1,00%
2018
2,02%
2,50%
1,70%
1,00%
Rechnungszins
Einkommenssteigerungen
Rentenanpassungen
Fluktuationsquote
Eine Veränderung von einem Prozentpunkt in der angenommenen Zinsrate würde einen Effekt auf die
Bewertung wie folgt haben:
Zinssatz
Einkommenstrend
Rentenanpassung
(in TEUR)
Anstieg
von 1%
-1.232
-1.203
Rückgang
von 1%
1.666
Anstieg
von 1%
Rückgang
von 1%
-177
Anstieg
von 1%
Rückgang
von 1%
-880
-828
Effect on DBO (2020)
Effect on DBO (2019)
191
230
1.153
1.104
1.640
-211
Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung aller Annahmen um +/- einen Prozentpunkt und soll den
jeweiligen Effekt auf die DBO darstellen. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten
Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen werden dieselben Methoden verwendet, mit der
Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden (der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren zum Ende der Berichtsperiode berechnet). Die Methoden und
die Annahmen, die bei der Sensitivitätsanalyse angewendet werden, wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht
geändert.
Das Unternehmen wird aus dem leistungsorientierten Versorgungsplan vor allem mit den folgenden Risiken
belastet:
Der Plan garantiert den Begünstigten lebenslange Rentenzahlungen, sodass eine Erhöhung der
Lebenserwartung zu einem Anstieg der Planverbindlichkeiten führt.
Die Pensionsleistungen sind abhängig von der Inflation, so dass eine höhere Inflation zu höheren
Verbindlichkeiten führen wird (auch wenn der Plan durch gesetzte Grenzen vor extremer Inflation
geschützt ist).
Sonstige Rückstellungen
1. Produktbezogene Rückstellungen für Gewährleistung
Rückstellungen für voraussichtliche Aufwendungen für Produktgewährleistung werden zum Zeitpunkt der
Umsatzrealisierung erfasst. Schätzungen basieren auf Vergangenheitswerten bei den Gewährleistungskosten.
Dabei fließen bei der Berechnung die Erfahrungswerte und den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten aus
der Häufigkeit der Einsätze je Maschinentyp sowie die durchschnittlichen Material-, Personal-, Reise- und
sonstige Gemein- und Nebenkosten für die noch im Gewährleistungszeitraum befindlichen Maschinen in den
Rückstellungsbedarf ein. Bei neuen Produktlinien werden für die Schätzung dieser Rückstellungen die
Erfahrungswerte bereits bestehender Produktlinien sowie Expertenmeinungen berücksichtigt. Der
Gewährleistungszeitraum beträgt üblicherweise 12 Monate.
2. Übrige Rückstellungen
Eine Rückstellung wird in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Gesellschaft gegenwärtig aufgrund eines
Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die wahrscheinlich zu einem
Mittelabfluss führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Höhe der Rückstellung wird
ermittelt, in dem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der
die aktuelle Markterwartung im Hinblick auf den Zinseffekt widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als
Finanzaufwand erfasst. Zusätzliche Rückstellungen und die Auflösung von Rückstellungen werden in der
konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zu den Rückstellungen für die LTI-Vergütung siehe im Vergütungsbericht.
Leasing
Die SLM tritt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sowohl als Leasinggeber als auch als Leasingnehmer auf.
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern seit 1. Januar 2019, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet
oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten
Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu
beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der
Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
1. SLM als Leasingnehmer
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der
Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für
Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der
Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine
einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Dies betrifft insbesondere die Mietverträge der
Tochtergesellschaften, die ihre Geschäftstätigkeiten in gemieteten Räumen ausüben.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie
eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der
erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem
Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der
geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur
Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich
befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear
abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der
Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist
berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht
über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den
Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um
Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der
Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten
Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser
nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt
der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet
anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes
Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben,
Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese
auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei
denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode
bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-
)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen
einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-,
Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des
Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der
Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.
In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, im Anlagevermögen als Right of use (ROU) und die
Leasingverbindlichkeiten in den anderen finanziellen Verbindlichkeiten aus.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen
Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse
einschließlich IT-Ausstattung nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in
Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als sonstigen
Aufwand.
2. SLM als Leasinggeber
Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern
das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf.
Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als
Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das
Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem
zugrundeliegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das
Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im
Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das
Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes
umfasst.
Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet der Konzern IFRS 15 zur
Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.
Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition
in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten
geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden vom Konzern regelmäßig überprüft.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den sonstigen Umsatzerlösen erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten fassen die Wandelanleihen und die Darlehen für die Neubaufinanzierung
zusammen.
1. Wandelanleihen
Am 11. Oktober 2017 hat SLM eine Wandelanleihe begeben. Das Emissionsvolumen beträgt EUR 58,5
Mio. Die Wandelanleihe ist anfänglich in 1.379.760 neue oder existierende, auf den Inhaber lautende
Stückaktien wandelbar. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 42,3987, was einer Prämie von
28,0% über dem Referenzkurs entsprach. Die Anleihe wird mit jährlich 5,5% verzinst und hat eine
Laufzeit bis 11. Oktober 2022. Die Zinsabgrenzung für die Anleihe zum Jahresende wird unter den
finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen und hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die SLM Solutions hat am 14. Juli 2020 die erste Tranche der zweiten Wandelschuldverschreibungen
2020/2026 im Volumen von EUR 15,0 Mio. ausgegeben. Der Umwandlungspreis betrug EUR 6,75. Das
Bezugsangebot hatte sich ausschließlich an Inhaber der Aktien der Gesellschaft und Inhaber der im
Jahr 2017 von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 gerichtet. Die
Anleihe wird mit jährlich 2,0% verzinst und hat eine Laufzeit bis 30. September 2026. Die
Zinsabgrenzung für die Anleihe zum Jahresende wird unter den finanziellen Verbindlichkeiten
ausgewiesen und hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Beide Wandelanleihen enthalten sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapital-Komponenten. Das
Wandlungsrecht stellt Eigenkapital dar. Eingebettete Derivate in Form von Kündigungsrechten sind nicht
trennungspflichtig. Für die Wandelschuldverschreibungen wird jeweils ein Netto-Barwert ermittelt. Er
ergibt sich aus einem Diskontierungszinssatz, abgeleitet aus notierten Renditen für Anleihen mit
ähnlichen Laufzeiten und ähnlichen Bonitäten, die in aktiven Märkten gehandelt werden, aufgegeben
durch die Emissionsbank.
Die Zinszahlungen wie die Aufwendungen aus der Aufzinsung werden als Zinsaufwendungen
ergebniswirksam im jeweiligen Jahr erfasst.
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Zur Finanzierung des Neubaus wurden Kredite aufgenommen.
Die beiden bestehenden
Darlehensverpflichtungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Tilgung erfolgt in 30 gleich
hohen aufeinanderfolgenden vierteljährlichen Raten in Höhe von TEUR 333, beginnend am 30. Juni 2019, sowie
einer Schlussrate von TEUR 133. Für diese Verbindlichkeiten wurden erstrangige Grundschulden für die
kreditgewährenden Banken auf dem Grundstück Estlandring in Lübeck eingetragen. Die Tilgung für das
Folgejahr wird unter den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert des Barwertes der
Zahlungsströme entspricht.
Fremdwährungsumrechnung
1. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende
funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden
zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung
bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig
ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung
bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Das Eigenkapital wird
zum historischen Kassakurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im
Gewinn oder Verlust der Periode erfasst und innerhalb der Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.
2. Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Stichtagskurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen
Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen
werden
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
und
in
der
Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen.
Folgende Wechselkurse wurden im Konzernabschluss verwendet:
Durchschnitt im
Jahr
31. Dez.
Währung
U.S. Dollar
SG Dollar
CNY
2020
1,227
1,622
8,023
91,467
89,661
1,563
2019
1,123
1,511
7,821
69,956
80,187
1,460
2020
2019
1,217
1,622
1,111
1,508
7,960
7,797
RUB
90,240
89,608
1,560
69,987
79,109
1,464
INR
CAD
Ertragsrealisierung
SLM erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Maschinen und Zubehör sowie Ersatzteilen, Handelswaren
und Verbrauchsmaterial sowie von maschinenbezogenen Dienstleistungen. SLM wendet IFRS 15 erstmals auf
das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr an.
Bei Vertragsabschluss überprüft SLM die in einem Vertrag mit dem Kunden zugesagten Güter oder
Dienstleistungen und jede Zusage, auf Übertragung eines eigenständig abnutzbaren Gutes oder abgrenzbaren
Dienstleistung. Die Verträge werden so gestaltet, dass die Güter und Dienstleistungen, deren Übertragung dem
Kunden zugesagt werden, ausdrücklich aufgeführt werden. SLM identifiziert bei Vertragsabschluss bzw.
Vertragsbeginn, ob die Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten
Zeitraum erfüllt wird. Über zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen wie Wartungsverträge werden
grundsätzlich separate Verträge geschlossen. Wird die Leistungsverpflichtung nicht über einen bestimmten
Zeitraum erfüllt, erfüllt das Unternehmen die Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei
beachtet SLM die Vorschriften zur Verschaffung der Verfügungsmacht. SLM realisiert die Umsatzerlöse, wenn
es durch die Übertragung des vertraglich zugesagten Gutes oder der zugesagten Dienstleistung bzw.
Vermögenswertes auf den Kunden seiner Leistungsverpflichtung nachgekommen ist und diese erfüllt hat. Als
übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über diesen Vermögenswert
erlangt hat. Dabei handelt es sich bei SLM insbesondere um die Lieferung von Maschinen und Zubehör,
Ersatzteile und Metallpulver. Dabei werden die Umsatzerlöse grundsätzlich erfasst, wenn die Güter aus dem
Lager des Konzerns versandt wurden. Die Kunden können darüber hinaus optional Dienstleistungen wie
Installationen oder Schulungen buchen, die separat berechnet und die Umsatzerlöse zum Zeitpunkt dieser
Leistungserbringung realisiert werden.
Alle Verträge enthalten dabei grundsätzlich weder variable Vergütungen noch Schätzungen oder
Finanzierungskomponenten. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen werden Anzahlungen je nach
Liefer- bzw. Leistungsfortschritt fällig und in Rechnung gestellt, die mit der Schlusszahlung verrechnet
werden. Die erhaltenen Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Mit den Verträgen wird eine Gewährleistung von 12 Monaten vereinbart, die als nachgelagerte
Leistungsverpflichtung als Rückstellung erfasst werden.
Ein Unternehmen überträgt dagegen die Verfügungsmacht über ein Gut oder eine Dienstleistung über einen
bestimmten Zeitraum, und erfüllt damit die Leistungsverpflichtung und realisiert die Umsatzerlöse, wenn
eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung, während
diese erbracht wird
durch die Leistung wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert (z. B. unfertige Leistungen) und
der Kunde erlangt die Verfügungsmacht über den Vermögenswert, während dieser erstellt oder
verbessert wird oder
durch die Leistung wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten
für das Unternehmen aufweist und das Unternehmen hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der
bereits erbrachten Leistungen.
Dabei handelt es sich bei SLM insbesondere um Miet-, Service- und Wartungsverträge. Die Erlöse werden auf
die Laufzeit der Verträge unter Berücksichtigung möglicher Sonderleistungen oder Zinseffekte
fristenkongruent aufgeteilt und vereinnahmt. Die Vorauszahlungen für Folgeperioden werden in den
Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Leistungen an Arbeitnehmer
1. Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die
damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden
Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen
Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung
verlässlich geschätzt werden kann.
2. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen
Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen bestehen ausschließlich mit den Vorstandsmitgliedern. Zur
Bewertung verweisen wir auf den Vergütungsbericht.
3. Leistungsorientierte Vergütungsvereinbarungen
SLM räumt nur nicht kapitalgedeckte Pläne ein und bewertet die Ansprüche aus den leistungsorientierten
Plänen durch Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode. Bei der Ermittlung des Nettobarwerts des
künftigen Leistungsanspruchs für bereits erbrachte Leistungen (Rentenanspruch) berücksichtigt SLM künftige
Lohn- und Rentensteigerungen, wenn der Anspruch des Mitarbeiters im Renteneintrittsalter von zukünftigen
Lohn- und Rentensteigerungen abhängt.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich beispielsweise aus einer Anpassung des
Abzinsungssatzes ergeben, werden von SLM im sonstigen Ergebnis erfasst, und zwar in der Periode, in der sie
entstehen.
Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich von einem anerkannten
Versicherungsmathematiker durchgeführt.
4. Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Abgesehen von Vorstandsmitgliedern bestehen keine Vereinbarungen mit Arbeitnehmern über langfristig
fälligen Leistungen. Zum Vergütungsmodell des Vorstands verweisen wir auf die Darstellung im
Vergütungsbericht.
5. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden
Zeitpunkte als Aufwand erfasst: wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr
zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht
zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten
werden, werden sie abgezinst.
Öffentliche Zuschüsse
Der Konzern erhält für Entwicklungstätigkeiten im normalen Geschäftsverlauf öffentliche Zuschüsse.
Öffentliche Zuschüsse werden erfasst, wenn mit angemessener Sicherheit festgestellt wird, dass die
Voraussetzungen für die öffentlichen Zuschüsse erfüllt und die Zuschüsse gewährt werden. Für den Kauf oder
die Herstellung von Sachanlagen gewährte Zuschüsse (Zuschüsse zum Anlagevermögen) werden mit den
Anschaffungs- oder kapitalisierten Entwicklungskosten der betreffenden Anlagen verrechnet, sobald die
Entwicklung abgeschlossen ist, und verringern künftige Abschreibungen entsprechend. Noch nicht
zweckentsprechend verwendete aber bereits gewährte und erhaltene Zuschüsse werden zum beizulegenden
Wert erfasst und passivisch unter den Verbindlichkeiten abgegrenzt.
Für den Neubau der Betriebsstätte in Lübeck Genin wurden Zuschüsse gewährt, die von den Anschaffungs-
und Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte des Anlagevermögens abgezogen wurden. Der
Förderzeitraum endete im Jahr 2020.
Zu anderen Zwecken als Sachanlagen verwendete Zuschüsse (erfolgsbezogene Zuwendungen) werden in der
konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge in der Periode erfasst, in der die entsprechenden
Aufwendungen anfallen.
Das im Jahr 2020 für die Mitarbeiter in Deutschland beantragte Kurzarbeitergeld sowie die erhaltenen
Zuschüsse zur Sozialversicherung werden mit den jeweiligen Personalkosten saldiert ausgewiesen. Die
Personalkosten sind daher um TEUR 147 (Kurzarbeitergeld) bzw. TEUR 136 (Sozialversicherung) durch diese
Zuschüsse verringert ausgewiesen.
Die Landesregierungen in Kanada und in den USA haben den jeweiligen Tochtergesellschaften ebenfalls
entsprechende Fördermittel gewährt. Im Jahr 2020 wurde im Rahmen der Corona-Pandemie der Kanadischen
Tochtergesellschaft ein Darlehen in Höhe von CAN 40.000 (TEUR 26) gewährt, dass am 31.12.2020 noch mit
CAN 30.000 (TEUR 19) in den Verbindlichkeiten enthalten ist. Der Differenzbetrag wurde ertragswirksam
vereinnahmt. Die Tochtergesellschaft in den USA hat ebenfalls ein Darlehen in Höhe von US$ 817.400 (TEUR
716) erhalten, was im Jahr 2020 vollständig in den sonstigen betrieblichen Erträgen ertragswirksam
vereinnahmt wurde.
Im Geschäftsjahr gibt es keine unerfüllten Fördermittelbedingungen, die zu einer Rückforderung des
Fördermittelgebers führen könnten.
Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
Zinserträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dividendenerträge
Fremdwährungsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst.
Dividendenerträge werden im Gewinn oder Verlust zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem der Rechtsanspruch des
Konzerns auf Zahlung besteht.
Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungsaus- oder -eingänge
während der voraussichtlichen Lebensdauer des Finanzinstruments
auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder
auf den Restbuchwert der finanziellen Verbindlichkeit
abzinst.
Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des
Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf den Restbuchwert der
Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der
Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf
die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögens-
wert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der
Bruttobasis vorgenommen.
Ertragsteuern
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus den laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im
Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im
Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
1. Tatsächliche Steuern
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu
versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von örtlichen
Steuervorschriften und -steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle
Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung
spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste
Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der
Festsetzung von Dividenden entstehen.
Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert.
2. Latente Steuern
Latente Steuern werden nach der liability method (Verbindlichkeitenmethode) gebildet. Sie werden im
Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für
Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst.
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte
Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich
ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können.
Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf Basis der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen
ermittelt. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um latente Steueransprüche vollständig zu aktivieren, werden die
zukünftig zu versteuernden Gewinne – unter Berücksichtigung der Umkehr temporärer Differenzen – auf Basis
der individuellen Geschäftspläne der Gesellschaft bzw. Tochterunternehmen ermittelt. Diese sind nur dann
und unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung zu aktivieren, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit
zukünftig genügend steuerlicher Gewinn zur Verlustverrechnung zur Verfügung steht. Die Verlustvorträge
sind in Abhängigkeit von den jeweiligen landesspezifischen Steuergesetzen ggfs. nur eingeschränkt mit
Gewinnen der Folgejahre verrechenbar. Zudem ist ihre Verrechnungsmöglichkeit mit zukünftigen Gewinnen
womöglich befristet.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital gebucht werden, werden ebenfalls
direkt im Eigenkapital ausgewiesen.
Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem
es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird;
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder
Ergebnisse verbessert.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen
angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am
Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Latente Steuern reflektieren eine etwaig enthaltene
Unsicherheit in den Ertragsteuern.
Der Auswirkung aus geänderten Steuersätzen werden in der Periode, in der die neuen Steuergesetze gänzlich
oder großenteils in Kraft sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung Rechnung getragen, es sei denn, es betrifft
Posten, die direkt im Eigenkapital ausgewiesen sind.
In Deutschland liegen der Berechnung der Ertragsteuern ein Körperschaftsteuersatz von 15 % und ein
Solidaritätszuschlag darauf von 5,5 % auf sämtliche ausgeschüttete Erträge und Gewinnrücklagen zugrunde.
Neben der Körperschaftsteuer wird auf die in Deutschland erzielten Gewinne Gewerbesteuer erhoben. Da es
sich bei der Gewerbesteuer in Deutschland um eine nicht abzugsfähige Aufwendung handelt, beläuft sich der
durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz auf 15,75 % und der Gesamtsteuersatz auf 31,575 % (Vorjahr
31,575%).
Bei ausländischen Tochtergesellschaften werden die Ertragsteuern auf Grundlage der lokalen
steuerrechtlichen Vorschriften und der in den jeweiligen Ländern geltenden Steuersätze ermittelt. Die
anzuwendenden Steuersätze der Konzerngesellschaften variieren für die latenten Steuern zwischen 17%
(Vorjahr 17%) und 27,9% (Vorjahr 27,9%).
Aktive und passive latente Steuern werden aufgerechnet, wenn ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch vorliegt,
latente Steuerforderungen gegen latente Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn sich die latenten
Steuerforderungen und die latenten Steuerverbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben
Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt oder für verschiedene Steuersubjekte erhoben werden, falls der
Saldo auf Nettobasis zu begleichen ist.
Note 5) Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geänderte
Standards und Interpretationen
Zum 1. Januar 2020 hat der Konzern das überarbeitete Rahmenkonzept in den IFRS-Standards berücksichtigt
sowie erstmalig Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3), Reform der Referenzzinssätze
(Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) und Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS
8) angewendet.
Der Konzern hat die Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) auf
Unternehmenszusammenschlüsse angewendet, deren Erwerbszeitpunkte am oder nach dem 1. Januar 2020
liegen, um zu beurteilen, ob sie ein Unternehmen oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die
Beurteilung hat ergeben, dass keine Geschäftsbetriebe im Jahr 2020 erworben wurden.
Der Konzern hat die Änderungen aus der Reform der Referenzzinssätze auf die zum 1. Januar 2020 bestehenden
sowie auf die danach designierten Sicherungsbeziehungen retrospektiv angewendet, soweit sie von der
Reform der Referenzzinssätze betroffen sind. Diese Änderungen sind auch auf den zum 1. Januar 2020 in der
Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen kumulierten Gewinn oder Verlust anzuwenden. Die
erstmalige Anwendung des Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung des Konzerns.
Mit der Definition von wesentlich (Änderung IAS 1 und IAS 8) wird ein einheitlicher und genauer umrissener
Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende
Beispiele ergänzt. Diese Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Zudem war eine Reihe weiterer neuer Standards erstmalig zum 1. Januar 2020 anzuwenden. Diese Änderungen
haben jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
Note 6) Neue Standards, die noch nicht anzuwenden sind
Eine Reihe neuer Standards sind in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2020 beginnenden
Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist; der Konzern hat jedoch die
neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet.
Dabei haben die nachstehenden geänderten Standards und Interpretationen voraussichtlich keine
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
1. Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen an IAS 37)
Die Änderungen präzisieren, welche Kosten ein Unternehmen bei der Bestimmung der Kosten für die
Erfüllung eines Vertrags einbezieht, um zu beurteilen, ob der Vertrag belastend ist. Die Änderungen sind in
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, auf Verträge anzuwenden, die zum Zeitpunkt
der erstmaligen Anwendung der Änderungen bestehen. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wird der
kumulative Effekt der Anwendung der Änderungen als Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte in den
Gewinnrücklagen oder gegebenenfalls in anderen Eigenkapitalbestandteilen erfasst. Die Vergleichswerte
werden nicht angepasst. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass alle zum 31. Dezember 2020 bestehenden
Verträge vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen erfüllt sein werden.
2. Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
Die Änderungen befassen sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung infolge der Reform der
Referenzzinssätze beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen
Zahlungsströmen oder von Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch
einen alternativen Referenzsatz ergeben. Die Änderungen bieten praktische Erleichterungen in Bezug auf
bestimmte Anforderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16:
Änderungen der Basis zur Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen
Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten
Derzeit besitzt der Konzern ausschließlich finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und
Leasingverbindlichkeiten, die auf Basis von festen Zinssätzen vereinbart wurden. Daher erwartet der Konzern
derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch die erstmalige Anwendung.
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
Die Änderungen bieten in den folgenden Bereichen Ausnahmeregelungen von den Vorschriften zur
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften:
Die Änderungen erlauben, die Designation einer Sicherungsbeziehung anzupassen, um Änderungen
zu berücksichtigen, die durch die Reform notwendig werden.
Wenn ein gesichertes Grundgeschäft in einer Absicherung von Zahlungsströmen angepasst wird, um
Änderungen zu berücksichtigen, die durch die Reform notwendig werden, wird der in der Rücklage
für die Absicherung von Zahlungsströmen angesammelte Betrag als auf dem alternativen
Referenzsatz basierend betrachtet, auf dessen Basis die zukünftigen abgesicherten Zahlungsströme
bestimmt werden.
Wenn eine Gruppe von Grundgeschäften als abgesichertes Grundgeschäft designiert wird und ein
Grundgeschäft in der Gruppe geändert wird, um die durch die Reform erforderlichen Änderungen
widerzuspiegeln, werden die abgesicherten Grundgeschäfte auf der Grundlage der abgesicherten
Referenzsätze auf Untergruppen aufgeteilt.
Wenn ein Unternehmen vernünftigerweise erwartet, dass ein alternativer Referenzsatz innerhalb
eines Zeitraums von 24 Monaten separat identifizierbar sein wird, dieser zum Zeitpunkt der
Designation aber nicht separat identifizierbar ist, ist es nicht verboten, den Zinssatz als eine nicht
vertraglich spezifizierte Risikokomponente zu bestimmen.
Derzeit bestehen im Konzern keine derartigen Sicherungsgeschäfte. Daher geht der Konzern davon aus, dass
die erstmalige Anwendung des Standards keine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben
wird.
Anhangangaben
Die Änderungen verpflichten den Konzern, zusätzliche Informationen über die Risiken, denen das
Unternehmen durch die Reform der Referenzzinssätze ausgesetzt ist und über die damit verbundenen
Risikomanagementaktivitäten offenzulegen.
Übergangsvorschriften
Der Konzern plant die Änderungen ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Die Anwendung wird keine
Auswirkung auf Werte haben, die im Jahr 2020 oder Vorjahren berichtet wurden.
Die nachstehenden geänderten Standards und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentlichen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss:
COVID-19 bezogene Mieterleichterungen (Änderungen an IFRS 16)
Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an IAS 16)
IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem
assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)
Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz-bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1)
IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
IFRS 4 Verlängerung von vorübergehenden Befreiung von IFRS 9
Note 7) Schätzungen und Annahmen
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind in einem gewissen Maße Schätzungen und Annahmen
erforderlich. Die Schätzungen und Annahmen haben Einfluss auf den Ansatz, die Bewertung und die
Darstellung der Vermögenswerte, Schulden, der Erträge und Aufwendungen.
Wesentliche Annahmen
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Ausweislich der
Planungen des Konzerns ist für die kommenden zwei Geschäftsjahre von einer negativen Ertragslage
auszugehen. Dies ist der kontinuierlichen Investition in Forschung und Entwicklung sowie der Entwicklung
neuer Produkte und dem weiteren Auf- und Ausbau des Vertriebs geschuldet bei aktuell durch die Pandemie
geprägter Weltwirtschaftslage, die sich negativ auf die Auftragslage der Gesellschaft auswirkt. Gleichzeitig
folgt daraus, dass voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2021 planungsgemäß die
liquiden Mittel aufgebraucht sind und die Gesellschaft daher weitere finanzielle Mittel benötigen wird. Diese
sollen im ersten Halbjahr 2021 im Wege einer Finanzierungsrunde durch die Begebung der zweiten Tranche
der Wandelschuldverschreibung 2020/26 eingeworben werden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten weisen
darauf hin, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, weshalb der Konzern gegebenenfalls nicht in der
Lage ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit seine Vermögenswerte zu realisieren und seine
Schulden zu erfüllen.
Der Vorstand ist der Meinung, dass die vertragsgemäße Bedienung der Kredite aus dem operativen Cashflow
und aufgrund der ergriffenen Maßnahmen des Vorstands zur Kostensenkung sowie der Optimierung der
Cashflows und der Liquidität des Konzerns erfolgen wird. Zu diesen zählen die folgenden Maßnahmen:
Reduzierung von Investitionsausgaben durch Verschiebung oder Unterbrechung von Projekten und
Veränderungen, Verschiebung oder Streichung von nicht notwendigen Ausgaben, Einfrieren von nicht
notwendigen Neueinstellungen. Gleichzeitig wurde eine Fokussierung auf die Vorstellung einer neuen
innovativen Maschinengeneration am Markt vorgenommen.
Der Vorstand geht davon aus, dass zusätzlicher Bedarf an liquiden Mitteln durch die Einwerbung neuer
Mittel am Kapitalmarkt erfolgen kann. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass die derzeitigen Maßnahmen den
Bedarf an zusätzlichen liquiden Mitteln decken werden.
Aufgrund dieser Faktoren hat der Vorstand die realistische Erwartung, dass der Konzern über adäquate
Ressourcen verfügen wird, um die Geschäftstätigkeit auf absehbare Zeit fortzuführen.
Schätzungen
Bei den Schätzungen werden alle verfügbaren Informationen berücksichtigt. Tatsächliche Ergebnisse können
von dieser Schätzung abweichen. Wesentliche Schätzungen beziehen sich auf die
Aktivierung von Entwicklungskosten
Werthaltigkeitstests für die Entwicklungskosten
Bestimmung der Nutzungsdauer
Berechnung latenter Steuerforderungen
Ansatz aktiver latenter Steuerforderungen für Verlustvorträge bezüglich der zukünftigen
Verrechenbarkeit
Werthaltigkeit von Forderungen und der erwarteten inhärenten Risiken
Erfassung und Bewertung von Sonstigen Rückstellungen insbesondere der Garantierückstellungen
Bewertung der Pensionsrückstellungen
Von besonderer Bedeutung sind insbesondere auch die aus der angespannten aktuellen Zinssituation
resultierenden Schätzunsicherheiten, die sich auf die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden
bzw. deren Werthaltigkeit auswirken.
Die Bewertungsmethode der Vorräte wurde beibehalten. Im Jahr 2020 wurde die Bewertung der Vorräte
überprüft. Insbesondere bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen liegen beim noch verhältnismäßig jungen
SLM-Konzern und neuen Produkten zwischenzeitlich repräsentative historische Daten zu den Vorräten vor.
Durch die Überprüfung von internen Prozessen und der Auswertung der bisherigen Bedarfe ergaben sich neue
Erkenntnisse für die Schätzung zukünftiger Bedarfe und damit Lagerreichweiten, die im Jahr 2020 in die
Bewertung eingeflossen sind. Der Effekt durch diese Bewertungsanpassung betrug unter EUR 0,5 Mio. auf die
Gewinn- und Verlustrechnung durch die gegenüber dem Vorjahr höhere Abwertung.
Note 8)
Zusätzliche Anhangangaben zu Finanzinstrumenten
Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente werden mit den abgezinsten
Zahlungsströmen bewertet. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen,
diskontiert mit einem risikoadjustierten Diskontierungszins. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und
finanzieller Verbindlichkeiten. Die Tabelle enthält keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert, wenn der
Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
in
31.12.2020
Buchwert
31.12.2019
Buchwert
TEUR
Buchwert
Buchwert
finanzielle
Vermögens-
werte zu
Finanzielle
Verbindlich-
keiten
finanzielle
Vermögens-
werte zu
Finanzielle
Verbindlich-
keiten
fortgeführten
Anschaffungs-
kosten
fortgeführten
Anschaffungs-
kosten
Nicht
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
13.499
15.488
Sonstige
finanzielle
0
208
345
525
Forderungen, kurzfristig
Sonstige
finanzielle
Forderungen, langfristig
Zahlungsmittel
und
18.864
25.523
Zahlungsmitteläquivalente
Nicht
zum
beizulegenden
Zeitwert
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
aus
6.983
5.341
Lieferungen und
Leistungen
gesicherte Bankdarlehen
8.598
68.526
1.143
9.888
56.295
1.256
Wandelschuldverschreibungen
sonstige
finanzielle
Verbindlichkeiten,
langfristig
sonstige
finanzielle
670
451
Verbindlichkeiten,
kurzfristig
Gesamt
32.571
85.920
41.881
73.231
Die SLM nutzt im Übrigen keine Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Note 9) Finanzrisikomanagement
Das Finanzrisikomanagement der SLM AG ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung und Umsetzung von
Geschäftsstrategien. Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements der SLM AG werden vom Vorstand
vorgegeben.
Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Marktrisiko
Zunehmende Marktfluktuationen können für die SLM AG zu erheblichen Volatilitätsrisiken bei
Zahlungsmittelflüssen und Erträgen führen. Das operative Geschäft des Unternehmens wird ebenso wie seine
Investitions- und Finanzierungstätigkeiten von Veränderungen der Wechselkurse, der Zinssätze und der
Rohstoffpreise beeinträchtigt. Zur Optimierung der Aufteilung der finanziellen Ressourcen auf die SLM-
Segmente und -Unternehmen sowie zur Sicherung einer optimalen Rendite für die Anteilseigner identifiziert
und analysiert die SLM AG die damit verbundenen Finanzmarktrisiken und steuert sie proaktiv.
Aufgrund ihrer Größe hat die SLM AG keine mathematischen oder vergleichbaren Instrumente zur Steuerung
finanzieller Risiken implementiert. Die SLM AG hat jedoch zwingende Finanzrisikomanagement-
Maßnahmen eingeführt, die seit Jahren wirksam installiert sind.
1. Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines
Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko
besteht grundsätzlich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und wesentlichen Teilen der
sonstigen finanziellen Vermögenswerte einschließlich der Einlagen bei Banken. Das maximale Kredit- und
Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.
Der Konzern hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, diese Risiken zu minimieren. Überschreitet ein Verkauf
definierte Grenzen, prüft der Vorstand bzw. das Management der SLM Solutions bzw. der
Tochtergesellschaften zuvor die Kreditwürdigkeit der Gegenpartei. Darüber hinaus behält sich die SLM
Solutions bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum vor. Eine weitere Maßnahme zur Risikoreduzierung
besteht in den Vorleistungen von Kunden sowie dem Einsatz von Akkreditiven.
Die Analyse der Werthaltigkeit, der weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte
zeigt, dass keine besonderen Risiken hinsichtlich der jeweiligen Geschäftspartner (bspw. zweifelhafte Bonität
oder erfahrungsbezogene Ausfallquoten) bestehen.
Der zu beobachtende Trend zu sogenannten „Multi-Machine-Orders“, bei dem ein Kunde gleich mehrere
Maschinen abnimmt, könnte zu vergleichsweise höheren Forderungsbeständen mit Einzelkunden führen.
Die Gesellschaft begegnet diesem Trend mit einer weiteren Diversifizierung des Kundenstamms sowie einer
verstärkten Beobachtung dieser Forderungsbestände. Daneben werden die üblichen Instrumente wie
Zahlungen per Vorauskasse und andere Sicherungsinstrumente auch für diese Art von Aufträgen genutzt.
2. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen
Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen
Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherzustellen, dass – soweit
möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten
Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste
zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.
Die SLM AG überwacht ihre Liquidität regelmäßig. Der Konzern strebt an, die Höhe der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente auf einem Stand zu halten, der über den erwarteten Zahlungsabflüssen aus
finanziellen Verbindlichkeiten (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) der nächsten 60
Tage liegt. Der Konzern überwacht zudem die Höhe der erwarteten Einzahlungen aus Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zusammen mit den erwarteten Auszahlungen aus
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten.
Von dem mittelfristigen Ziel, durch die Nutzung von Überziehungskrediten, Bankdarlehen,
Schuldverschreibungen, Finanzierungs- und Operate-Leasingverträgen sowie Aktionärsdarlehen die
Kontinuität der Finanzierung und eine dauerhafte Liquidität zu gewährleisten, hat die SLM AG durch die
Wandelschuldverschreibung im Oktober 2017 sowie Juli 2020 Gebrauch gemacht. Im Jahr 2019 wurde das
genehmigte Kapital in Form der Herausgabe neuer Aktien genutzt. Der Vorstand ist gemäß
Hauptversammlungsbeschluss 2019 berechtigt, weitere Aktien herauszugeben. Diese Ermächtigung wurde mit
Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 verlängert.
Die SLM AG hat Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung der erwarteten Expansion ergriffen. Die
SLM AG hat in ihrer internen Berichtsstruktur Working-Capital-Ratios eingearbeitet, sodass die Risiken
unzureichender Mittel regelmäßig überwacht werden.
Zudem verfügt der Konzern über eine Kreditlinien bzw. Avalkreditlinie in Höhe von EUR 3,5 Mio.
Wie in der Risikoberichterstattung angegeben, verfügt der Konzern über zwei gesicherte Bankdarlehen, wobei
eines der beiden Auflagen enthält. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflage kann dazu führen, dass das
Darlehen früher als in der Tabelle angegeben zurückzuzahlen ist.
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung des Fälligkeitsprofils der finanziellen
Verbindlichkeiten des Konzerns. Dabei ist anzumerken, dass die Wandelanleihen mit dem aktuellen Barwert
zum Geschäftsjahresende dargestellt sind. Der Rückzahlungsbetrag für die Wandelanleihe 2017 im Jahr 2022
beträgt TEUR 58.500 bzw. für die Wandelanleihe 2020 im Jahr 2026 TEUR 15.000.
Fälligkeiten
über 1 bis 5 über 1 bis
über 5
Jahre
in TEUR
Bilanz
Bilanz
bis 1 Jahr
bis 1 Jahr
Jahre
5 Jahre
über 5 Jahre
Buchwert
Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr
Wandelanleihe
Verbindlichkeiten
gegenüber
68.526
8.598
1.832
56.295
9.888
1.707
0
587
689
0
2.085
451
57.086
8.011
1.143
56.295
5.335
1.256
11.440
0
2.468
0
Kreditinstituten
Sonstige
0
0
finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
6.983
5.341
6.983
8.259
5.341
7.877
0
0
0
0
85.939
73.231
66.240
62.886
11.440
2.468
3. Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse oder Zinssätze ändern
und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden.
Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und
zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
a. Währungsrisiko
Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierungen von
Währungen, in denen Veräußerungs- und Erwerbsgeschäfte sowie Forderungen und Kreditgeschäfte erfolgen,
mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen. Bei den funktionalen
Währungen der Konzerngesellschaften handelt es sich um den Euro.
Die SLM AG erwirbt Rohmaterialien und Betriebsmittel im Wesentlichen in Euro. Absatzgeschäfte werden zu
einem nicht unerheblichen Teil auch in Fremdwährungen -insbesondere in US-Dollar, SG-Dollar und
chinesischer Yuan, russischer Rubel und indische Rupie- vereinbart, sodass die SLM AG
Wechselkursänderungsrisiken ausgesetzt ist, die die Rentabilität des Unternehmens beeinträchtigen können.
Sicherungsgeschäfte werden aktuell jedoch nicht als erforderlich erachtet. Die SLM AG hat im Geschäftsjahr
keine Fremdwährungsswaps oder vergleichbare Instrumente zur Sicherung variabler Wechselkurse eingesetzt.
Die Geschäftsleitung der SLM AG behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich die
Wechselkurse nachteilig entwickeln oder wenn die gesamte Risikolage dies erfordert.
In den folgenden Tabellen ist die Sensitivität des Konzerngewinns vor Steuern sowie des Eigenkapitals des
Konzerns gegenüber einer möglichen Änderung des Wechselkurses zwischen US-Dollar, SG-Dollar,
chinesischer Yuan, russischer Rubel und indischer Rupie bei sonst konstanten Variablen dargestellt. Das
Risiko, dem der Konzern durch etwaige Änderungen der Wechselkurse aller anderen Währungen ausgesetzt
ist, ist nicht erheblich.
Die Auswirkungen auf den Gewinn vor Steuern entspricht grundsätzlich aktuell auch der Auswirkung auf das
Eigenkapital. Die Gesellschaft hat steuerliche Verlustvorträge, die nur bis zur Höhe des Passivüberhangs
aktiviert werden.
Auswirkung auf
Änderung des
USD-Kurses
Gewinn vor
Steuern
Auswirkung auf
Eigenkapital
in TEUR
2020
10%
1.501
1.027
-841
-10%
-1.228
2019
10%
476
329
-10%
-389
-269
Auswirkung auf
Gewinn vor
Steuern
Änderung des
SGD-Kurses
Auswirkung auf
Eigenkapital
2020
2019
10%
428
293
-10%
-778
-532
10%
332
230
-10%
-604
-418
Auswirkung auf
Änderung des
CNY-Kurses
Gewinn vor
Steuern
Auswirkung auf
Eigenkapital
2020
2019
10%
419
286
-10%
-343
-234
10%
175
121
-99
-10%
-143
Auswirkung auf
Gewinn vor
Steuern
Änderung des
RUB-Kurses
Auswirkung auf
Eigenkapital
2020
2019
10%
13
9
-10%
-11
-7
10%
30
21
-10%
-24
-17
Auswirkung auf
Gewinn vor
Steuern
Änderung des
INR-Kurses
Auswirkung auf
Eigenkapital
2020
10%
31
21
-10%
-56
2
-39
2019
10%
1
-10%
-3
Auswirkung auf
Gewinn vor
Steuern
-2
Änderung des
CAN-Kurses
Auswirkung auf
Eigenkapital
2020
2019
10%
18
12
-10%
-32
-22
10%
10
7
-10%
-18
-13
b. Zinsrisiko
SLM Solutions weist derzeit ein geringes Zinsrisiko auf. Es bestehen nur in geringem Umfang Forderungen
gegen Kunden mit einer zinstragenden Ratenvereinbarung. Mit den Beteiligungsgesellschaften und
verbundenen
Unternehmen
bestehen
Darlehensverträge
mit
marktüblichen
risikoaversen
Zinsvereinbarungen. Die Bankdarlehen wurden mit festen Zinssätzen von bis zu 1,2% vereinbart. Diese dienen
der Neubaufinanzierung und sind damit mit entsprechenden Sicherheiten unterlegt. Die Verzinsung der
Wandelanleihen liegt unterhalb der Referenzverschuldung einer vergleichbaren Anleihe ohne
Wandlungskomponente, sodass das Risiko ebenfalls als gering eingeschätzt wird.
Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze vorgenommen, einschließlich des
Ersatzes einiger „Interbank Offered Rates“ (IBORs) durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (als „IBOR-
Reform“ bezeichnet). Die Finanzinstrumente des Konzerns sind nicht direkt dem IBORs ausgesetzt, die im
Rahmen dieser marktweiten Initiativen ersetzt oder reformiert werden. Daher geht der Konzern nicht davon
aus, dass sich die IBOR-Reform auf ihr Risikomanagement und die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
auswirken wird.
Die SLM setzt insgesamt keine derivativen Finanzinstrumente bzw. Sicherungsinstrumente ein.
Der Vorstand der SLM hat keine erheblichen Risikokonzentrationen erkannt.
Note 10) Umsatzerlöse
in TEUR
2020
45.127
11.325
5.307
2019
35.142
4.625
Maschinenverkäufe nebst Zubehör
Verkauf von Handelswaren einschließlich Pulver
Ersatzteile und Services
9.195
61.759
48.962
Note 11) Personalaufwendungen
Im Durchschnitt wurden im Geschäftsjahr 2020 folgende full time equivalent (FTE) - unterteilt in sechs
Mitarbeiter-Gruppen - beschäftigt:
2020
2019
Vorstand
Vertrieb
2
100
81
3
89
76
91
97
49
After Sales
F&E
103
88
Produktion
Verwaltung
53
427
19
405
18
Davon Azubis /
Praktikanten
Die Personalaufwendungen betragen insgesamt TEUR 35.637 (Vorjahr TEUR 31.871). Für Löhne und Gehälter
wurden TEUR 30.898 (Vorjahr: TEUR 27.486) aufgewendet. Darin sind auch die Aufwendungen für Rentenpläne
und Mitarbeitervorsorge in Höhe von TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 222) enthalten.
Note 12) Sonstige betriebliche Erträge
in TEUR
2020
484
2019
740
38
Währungsgewinne
Staatliche Zuschüsse
Sachleistungen an Mitarbeiter
Auflösung von Rückstellungen
Sonstige
760
340
350
205
304
1.635
1.206
936
3.726
Note 13) Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
2020
3.753
3.532
3.520
1.295
945
2019
Vertriebsaufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Rechts- und Beratungskosten
Verwaltungsaufwendungen
Mieten, Leasing, Raumkosten
Reisekosten
4.325
2.865
2.924
2.380
897
1.182
507
2.585
433
Fahrzeugkosten
Forderungsmanagement
Sonstige
968
2.517
308
1.066
16.768
19.234
Die
betrieblichen
Aufwendungen
enthalten
als
wesentliche
Aufwendungen
EDV-
und
Kommunikationskosten, Versicherungen, Instandhaltungen sowie Werkzeuge und Arbeitsmittel.
Note 14) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
in TEUR
2020
100
26
2019
112
Pensionsbezogene Zinsaufwendungen / Erträge
Finanzierungskosten
32
Zinsaufwendungen aus Bankdarlehen
Zinsen aus Wandelanleihe
Sonstige
84
99
4.202
97
3.803
105
4.509
4.152
In den Zinsen aus der Wandelanleihe sind gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR 3.440 sowie aus der Aufzinsung
von TEUR 762 enthalten.
Note 15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Ertragssteueraufwand für die zum 31. Dezember 2020 bzw. Vorjahr endenden Geschäftsjahre setzt sich
hauptsächlich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
in TEUR
2020
-198
2019
0
laufende Ertragsteuer
Laufender
Ertragsteueraufwand
Steueraufwand/-erträge aus
Vorjahren
-74
-61
-61
-272
Latente Steuern
Einbuchung und Auflösung
temporärer Differenzen ohne
Verlustvorträge
-751
-528
Veränderung Ansatz
steuerlicher Verlustvorträge
-1.374
-2.125
-2.397
-7.830
-8.358
-8.419
Ertragsteuer lt. Gewinn- und
Verlustrechnung
Im Gesamtergebnis erfasst:
Latente Steuern, die direkt im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden:
Herausgabe Wandelanleihe
-1.124
54
0
337
337
Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne aus Pensionsrückstellungen
Im Gesamtergebnis erfasste Ertragsteuer
-1.070
Die Verlustvorträge in den Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 4.324) wurden
insgesamt als nicht nutzbar eingeschätzt. Davon verfallen innerhalb einer Frist von 5 Jahren TEUR 0 (Vorjahr
TEUR 0), unbegrenzt nutzbar sind Verlustvorträge in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 4.324).
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge der SLM Solutions Group AG in Höhe von TEUR 3.124 wurden
in der Höhe aktiviert, wie ihnen, unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung, passive latente Steuern
gegenüberstehen. Diese stammen aus der in einer Verlusthistorie befindlichen SLM AG. Dieser Überhang ist
insbesondere durch das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2020 der SLM Solutions Group AG bei bereits
bestehenden Verlustvorträge entstanden.
2020
2020
2019
2019
in TEUR
in %
in TEUR
in %
in TEUR
Gewinn/Verlust vor Steuern
-27.855
8.795
-38.636
12.199
Erwartete Ertragsteuer berechnet mit 31,575%
(Vorjahr: 31,575%)
31,575
31,575
Steuerliche Auswirkungen aus:
Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen
0,728
203
2,763
0,000
1.072
0
Nutzung Verlustvortrag, für den bisher keine latenten
Steuern berücksichtigt waren
-5,274
-1.469
Verluste des laufenden Jahres bei den Tochter-
gesellschaften, für die keine latenten
Steueransprüche erfasst wurden
-0,483
-134
-3,506
-1.354
Verluste des laufenden Jahres bei der
Muttergesellschaft, für die keine latenten
Steueransprüche erfasst wurden
Latente Mindestbesteuerung auf zukünftige Umkehr
latenter Steuern lt. Bilanz
-39,184
11,215
-10.915
3.124
-37,090
5,798
-14.330
2.240
Sonstiges
1,422
396
0,448
173
Ertragsteuer
0,000
0
0,000
0
2020
in TEUR
01.01.
01.01.
31.12.
31.12.
31.12.
31.12.
Im
Latente
Steuern,
netto
Latente
Steuer-
ansprüche
Bilanzwert -
Unterschied
latente
Steuer
Ergebnis-
wirksam
Bilanzwert -
Unterschied
Latente
Steuerschulden
Eigenkapital
erfasst
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
24.085
-7.605 -1.100
0
0
27.570
-8.705
-8.705
0
0
369
-1.167
369
369
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Vermögenswerte
1.391
573
-
569
-121
-266
0
-1.418
5.239
-
448
-1.572
3.124
484
448
Rechnungsabgrenzungsposten
-181
-1.1240
-1.572
Verlustvorträge
Pensionsverpflichtungen und
sonstige
Personalverpflichtungen
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
4.453 -1.374
0
54
0
3.124
484
20
3.911
208
458
66
26
4.165
62
-46
20
Summe der
aktiven/(passiven)
latenten Steuern
30.168
-2.240 -2.513
-1.070
34.451
-5.832
4.444
-10.277
Note 16) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
In der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Bankguthaben,
Kassenbestand und Termineinlagen. In der Bilanz werden diese zusammengefasst als „Liquide Mittel“
ausgewiesen.
in TEUR
2020
17.659
1
2019
23.057
2
Bankguthaben
Kassenbestand
Termineinlagen
1.204
18.864
2.464
25.523
Die Termineinlagen waren nur begrenzt verfügbar, da sie im Jahr 2020 insbesondere als Sicherheiten für Avale
dienten.
Note 17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
finanzielle Forderungen
31. Dez
31. Dez
in TEUR
2020
2019
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige finanzielle
Vermögenswerte (kurz- und langfristige)
14.373
17.639
Wertberichtigungen
-716
-1.281
13.657
16.358
in TEUR
Wertberichtigung
01.01.2019
331
Zuführung
1.068
-118
Verbrauch/Auflösung
31.12.2019
1.281
342
Zuführung
Verbrauch/Auflösung
31.12.2020
-907
716
Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen
Vermögenswerten
Stufe 1
nach
Länderkategorie Wertberichtigte
Forderung
Wertberichtigung
in %
Wertberichtigung
Länderrisiken
1
2
3
4
5.888.419,22
0,5
29.442,10
3.318.318,18
630.528,85
645.525,35
2,0
66.366,36
5,0
31.526,44
8,0
51.642,03
Stufe 2
nach Alter der Alter
der Wertberichtigte
Wertberichtigung
in %
Wertberichtigung
Forderung
Forderung
Forderung
> 6 Monate
> 12 Monate
> 24 Monate
1.504.154,41
1.328.882,56
98.224,61
10
150.415,44
20
265.776,51
40
39.289,84
Stufe 3
nach
Wertberichtigte
Forderung
Wertberichtigung
in %
Wertberichtigung
individuellen
Erkenntnissen
81.144,95
81.144,95
Gesamt
13.495.198,13
715.603,68
Künftige Mieteinnahmen aus Operate-Leasingverhältnissen als Leasinggeber
Es besteht zum Geschäftsjahresende ein Operate-Leasingvertrag (Vorjahr zwei) aus dem Bereich Selective
Laser Melting. Aus den bestehenden Operate-Leasingverhältnissen erzielt der Konzern die folgenden
Mindestleasingzahlungen (in TEUR):
in TEUR
bis 1 Jahr
420
1 bis 5 Jahre
771
Gesamt
1.191
Mietmaschine 1
Gesamt
420
771
1.191
Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen als Leasinggeber
Es bestehen insgesamt zwei (Vorjahr: drei) Finanzierungsleasingverträge über Maschinen und Zubehör aus
dem Bereich Selective Laser Melting, bei dem die Eigentumsrechte am Leasingobjekt am Ende der
Vertragslaufzeit automatisch auf den Leasingnehmer übergehen. Der Buchwert der Forderung zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses betrug TEUR 830 und reduziert sich ratierlich um den Tilgungsanteil der monatlichen
Mietzahlungen in Höhe von zusammen TEUR 16. Es besteht ein Rückgaberecht mit Ablauf von 12 bzw. 24
Monaten. Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung
zu den Bruttoleasingforderungen gestalten sich wie folgt:
in TEUR
2020
146
64
2019
221
159
0
unter 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahren
mehr als 5 Jahre
Gesamt
0
210
380
über 5
Jahre
Gesamt
2020
Gesamt
2019
Bezeichnung
bis 1 Jahr
über 1 bis 5 Jahre
Zukünftige Raten
146
0
64
0
0
0
210
380
+ nicht garantierte
Restwerte
=Investitionswert
146
64
64
0
0
210
210
380
380
Mindestleasingzahlungen 146
Note 18) Vorräte
in TEUR
2020
2019
6.689
8.214
12.601
777
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse und Waren
geleistete Anzahlungen
7.135
6.250
7.125
260
20.770
28.281
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden Materialaufwendungen von EUR 30,7 Mio. sowie
Bestandserhöhungen aus der Veränderung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse in Höhe von EUR 2,2 Mio.
erfasst. In den Materialaufwendungen sind auch Wertberichtigungen, Verschrottungen und Umbewertungen
in Höhe von EUR 4,4 Mio. enthalten.
Durch die Anpassung der geschätzten Lagerreichweiten der Vorratsbestände im Jahr 2020 ergibt sich ein Effekt
auf das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 von unter EUR 0,5 Mio.
Note 19) Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
31. Dez
2020
31. Dez
2019
399
in TEUR
Forderungen aus Umsatzsteuer
1.313
Forderungen aus Kooperationsabkommen mit NTU
297
380
Forderung aus der Übertragung der Anteile an der SLM
Software GmbH
207
717
Vertragsvermögen (contract assets)
Sonstige
2.163
2.009
5.989
113
925
2.534
Der Posten Sonstige enthält im Wesentlichen Vorauszahlungen für Mieten, Messeveranstaltungen und
Versicherungen.
Die Forderungen aus der Übertragung der Anteile an der SLM Software GmbH haben eine Fälligkeit bis
31.12.2024.
Note 20) Immaterielle Vermögenswerte
2020
Anschaffungs- und
in TEUR
Herstellungskosten
kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Zugän- Ab-
Umbu-
chungen 31.12.
Zugän- Ab-
Umbu-
01.01.
ge
gänge
01.01.
ge
gänge chungen 31.12.
31.12.
Vorjahr
Immaterielle
Vermögensge-
genstände
1. Selbst
geschaffene
gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte
12.309
0
0
0
12.309
4.722
2.824
0
-208
7.546
4.763
7.589
2. Entgeltlich
erworbene Kon-
zessionen,
gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte sowie
Lizenzen an
solchen
Rechten und
Werten
1.619
885
-3
0
0
2.500
13.764
1.245
0
295
0
-1
0
0
0
1.540
0
961
372
3. Anlagen im
Bau Entwick-
lungskosten
6.440
7.128
195
13.764
6.440
4. Erwerb
im Zusammen-
hang mit einem
Unternehmens-
zusammen-
schluss
19.109
0
0
0
19.109
9.222
1.282
0
0
10.504
8.605
9.886
Lasertechnolo-
gie
18.124
737
0
0
0
0
0
0
18.124
737
8.458
516
1.208
74
0
0
0
0
9.666
589
8.458
147
9.666
221
Kundenstamm
Auftragsbe-
stand
249
0
0
0
249
249
0
0
0
249
0
0
39.478 8.013 -3
195
47.683
15.190 4.401 -1
-208
19.590
28.092 24.288
2019
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
in TEUR
kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Stand
Zugän- Ab-
Umbu-
chungen 31.12.
Zugän- Abgän- Umbu-
01.01.
ge
gänge
01.01.
ge
ge
chungen 31.12.
31.12.
01.01.
Immaterielle
Vermögensge-
genstände
1. Selbst
geschaffene
gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte
7.215
1.167
-774
4.701
12.309
4.589
2.150
-2.018
0
4.722
7.587
2.628
2. Entgeltlich
erworbene Kon-
zessionen,
gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte sowie
Lizenzen an
solchen
Rechten und
Werten
1.599
9.091
140
-121
0
1.619
961
0
370
0
-85
0
0
0
1.245
0
373
638
3. Anlagen im
Bau Entwick-
lungskosten
2.671
-621
-4.701
6.440
6.440
9.091
4. Erwerb
im Zusammen-
hang mit einem
Unternehmens-
zusammen-
schluss
19.109
0
0
0
19.109
7.941
1.282
0
0
9.222
9.887
11.168
Lasertechnolo-
gie
18.124
737
0
0
0
0
18.124
737
7.249
442
1.208
74
0
0
0
0
8.458
516
9.666
221
10.874
295
Kundenstamm
0
0
0
Auftragsbe-
stand
249
0
0
249
249
0
0
0
249
0
0
37.015
3.979 -1.516
39.478
13.491 3.802 -2.103
0
15.190
24.288 23.524
Note 21) Sachanlagevermögen
2020
Anschaffungs- und
in TEUR
Herstellungskosten
kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Stand
Stand
31.12.
Stand
Stand
31.12.
Stand
Stand
Um-
bu-
Abgän- chun-
Umbu-
chun-
gen
Zugän- Abgän-
Zu-
gänge ge
01.01.
ge
ge
01.01.
gen
31.12.
Vorjahr
Sachanlagen
1. Grundstück,
grundstücks-
gleiche
Rechte und
Bauten
einschließlich
der Bauten
auf fremden
Grundstücken
24.969
18.106
-5
0
-107
0
24.857 749
485
0
-45
-92
1.189
23.668
9.750
24.219
10.829
2. Technische
Anlagen und
Maschinen
2.402
-2.170
18.338
7.278
2.220 -817
1.508 -260
8.589
3. Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
7.583
2.595
-315
0
466
10.328
453
4.174
0
291
0
5.713
4.615
453
3.409
679
4. Anlagen im
Bau
679
328
-554
0
0
0
51.337
5.319
-2.485 -195
53.976 12.201 4.212 -1.077 155
15.491
38.486 39.136
2019
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
in TEUR
kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Stand
Stand
31.12.
Stand
Stand
31.12.
Stand
Stand
Um-
bu-
Abgän- chun-
Umbu-
chun-
gen
Zugän- Abgän-
Zu-
gänge ge
01.01.
ge
ge
01.01.
gen
31.12.
Vorjahr
Sachanlagen
1. Grundstück,
grundstücks-
gleiche
Rechte und
Bauten
einschließlich
der Bauten
auf fremden
Grundstücken
25.038
13.557
-69
0
0
0
24.969 252
469
28
0
749
24.219
10.829
24.864
7.860
2. Technische
Anlagen und
Maschinen
6.531
-1.982
18.106
6.558
2.869 -2.086
-63
7.278
3. Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
5.527
2.190
601
-186
-873
53
7.583
679
1.886
0
1.518
0
769
0
0
0
4.174
3.409
3.528
4. Anlagen im
Bau
1.004
-53
0
679
1.360
45.127
9.252 -3.042
0
51.337 8.696
4.857 -1.289 -63
12.201
39.136
37.612
Das im Sachanlagevermögen bilanzierte Grundstück in Höhe von TEUR 4.487 dient zur Sicherung der eingetragenen
Grundschulden in Höhe von EUR 10,7 Mio.
22) Finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
- Wandelschuldverschreibung
68.526
6.488
56.295
7.803
- Verbindlichkeiten Kreditinstitute aus Darlehen
75.014
64.098
Finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)
- Verbindlichkeiten Kreditinstitute
2.110
2.110
2.085
2.085
Finanzielle Verbindlichkeiten
77.124
66.183
Note 23) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
- Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
1.143
1.143
1.256
1.256
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)
- sonstige Verpflichtungen
50
620
670
46
405
451
- Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
1.813
1.707
Die oben dargestellten langfristigen Leasingverhältnisse haben eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren.
Den Leasing-Verbindlichkeiten nach IFRS 16 stehen entsprechende Nutzungsrechte gegenüber. Diese stellen
sich im Jahr 2020 wie folgt dar (in TEUR):
Stand 1.1.2020
Abschreibungen
Zugänge
1.608
-893
922
Stand 31.12.2020
1.637
Die Restbuchwerte der Nutzungsrechte betreffen mit TEUR 441 (Vorjahr TEUR 696) Grundstücke und
Gebäuderechte sowie im Übrigen mit TEUR 1.196 (Vorjahr TEUR 912) Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Pflichten aus Leasingverträgen als Leasingnehmer
Der Konzern hat gewerbliche Leasingverträge über Grundstücke, Fahrzeuge und IT-Infrastruktur
abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren.
Der Grundstücksleasingvertrag enthält eine Verlängerungsoption.
Zum 31. Dezember 2020 stellen sich die künftigen Mindestzahlungsverpflichtungen aus befristeten
Leasingverträgen wie folgt dar:
in TEUR
2020
620
2019
405
unter 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahren
mehr als 5 Jahre
1.143
0
1.256
0
Sale-and-Lease-back
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Sale-and-Lease-back-Vereinbarungen.
Überleitung der Bewertung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
Übrige
Wandel-
anleihe
Verbindlich-
keiten aus
Gezeichnetes
Kapital /
Rück-
lagen
Gesamt
andere
finanzielle
Verbind-
lichkeiten
Finanzierungs- Kapitalrücklage
leasing
in TEUR
Bilanz zum 01. Januar 2020
8.326
52.092
1.661
118.004
-2.154 177.929
Veränderungen des Cashflows aus
Finanzierungstätigkeiten
Einzahlungen aus der Ausgabe von
Wandelanleihen
15.000
15.000
-1.308
-893
Rückzahlung von Krediten
Auszahlung von
-1.308
-1.061
-2.369
Leasingverbindlichkeiten
-893
Gezahlte Zinsen
-3.293
-4.354
Gesamtveränderung des Cashflows aus
der Finanzierungstätigkeit
11.707
-893
768
8.444
Sonstige Änderungen bezogen auf das
Eigenkapital
2.359
-851
1.508
Bilanz zum 31. Dezember 2020
5.957
63.799
120.363
-3.005 187.882
Note 24) Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2020
31.12.2019
(in TEUR)
Sonstige nicht finanzielle Verpflichtungen (langfristig)
- Umsatzabgrenzung (IFRS 15)
13
0
291
134
- Personalverpflichtungen
13
425
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- sonstige Steuern
2.857
401
1.590
19
- Personalverpflichtungen
3.264
6.522
2.445
4.054
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
6.535
4.478
Keine Verbindlichkeit hat eine Fälligkeit von über 5 Jahren.
Note 25) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(in TEUR)
2020
6.719
89
2019
5.554
68
Barwert zum 01. Januar
Aufwand der Versorgungsansprüche
Zinsaufwand
87
112
-82
Pensionszahlungen
-83
170
0
Gewinne/Verluste wg. finanzieller Änderungen
Gewinne/Verluste wg. demografischer Änderungen
Gewinne/Verluste wg. erfahrungsbedingter Änderungen
Barwert zum 31. Dezember
1.067
0
0
0
6.982
6.719
Für das Folgejahr wird mit Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr TEUR 83) gerechnet.
Note 26) Rückstellungen
01.01.2020 Verbrauch
TEUR TEUR
Auflösung
TEUR
Zuführung
TEUR
31.12. 2020
TEUR
Rückstellungen
langfristige Rückstellungen
Garantierückstellungen
Sonstige Rückstellungen
139
0
0
0
0
0
0
0
638
777
98
98
139
736
875
kurzfristige Rückstellungen
Garantierückstellungen
Sonstige Rückstellungen
3.959
1.334
5.293
3.708
457
0
2.947
801
3.198
1.106
4.304
572
4.165
572
3.748
Note 27) Eigenkapital
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 ermittelt sich wie folgt:
in TEUR
2020
2019
44.514
136.637
33%
Eigenkapital
15.768
126.247
12%
Bilanzsumme
Eigenkapitalquote
Ergebnis je Aktie (unverwässert)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Gewinn, der den Aktionären
des Mutterunternehmens zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des
Geschäftsjahres gebildet wird.
2020
19.778.953
0
2019
17.980.867
1.798.086
19.778.953
Anzahl der ausgegebenen Aktien zum 1. Januar
Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien
Durchschnittliche gewichtete Anzahl von ausgegebenen Aktien
19.778.953
2020
2019
Auf
Aktionäre
des
Mutterunternehmens
entfallendes
-30.252
-47.055
Konzernjahresergebnis in TEUR
Durchschnittliche gewichtete Anzahl von ausgegebenen Aktien
19.778.953
19.778.953
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR
-1,53
-2,38
Ergebnis je Aktie (verwässert)
Das verwässerte Ergebnis entspricht wie im Vorjahr dem unverwässerten Ergebnis. Die begebene
Wandelanleihe könnte verwässernd wirken, tut es aber derzeit wegen Antiverwässerung aufgrund des
negativen Jahresergebnisses nicht.
Sonstiges Ergebnis in den Rücklagen, nach Steuern, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar,
jeweils zum Jahresende:
in TEUR
31.12.2020
31.12.2019
Sonstige Rücklagen
Finanzmathematische Gewinne/Verluste
2.631
-831
2.460
-777
latente Steuern
1.800
1.683
Währungsausgleichsrücklage
-79
656
Erstanwendungsrücklage
IFRS 15
384
-121
418
384
-121
418
latente Steuern
IFRS 9
latente Steuern
-132
549
-132
549
Gesamt
3.005
2.153
Note 28) Darstellung der berichtspflichtigen Segmente
Darstellung der berichtspflichtigen Segmente
Die Art der Segmentierung richtet sich nach dem sogenannten Management Approach. Segmente sind
demnach zu definieren als Teilbereiche des Unternehmens, zu dem separate Finanzinformationen verfügbar
sind, die von der obersten Führungskraft („Chief Operating Decision Maker“) im Rahmen der Verteilung von
Ressourcen und Beurteilung von Leistungen regelmäßig ausgewertet werden. Maßgeblich ist dabei die oberste
Ebene des Berichtswesens. Eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten ist nicht vorgenommen worden.
Es wurden die Segmente „Machine Business“ und „After Sales Business“ als Geschäftsfelder für das interne
Berichtswesen vom Vorstand identifiziert. Im Segment des „Machine Business“ werden die Maschinen aus
dem Bereich Selective Laser Melting nebst Optionen sowie Pulversiebstationen und andere Peripheriegeräte
betrachtet. Im Segment des „After Sales Business“ werden der Service, die Ersatzteile, die Handelswaren nebst
Pulver sowie Training und Installation der Maschinen berücksichtigt.
Die beiden beschriebenen Segmente bildeten im Berichtsjahr die Basis der Segmentberichterstattung und
umfassen sämtliche Aktivitäten der SLM im Geschäftsjahr.
Zentrale Steuerungselemente sind Umsatz, die EBITDA-Marge und das absolute EBITDA. Vermögenswerte
oder Verbindlichkeiten werden nicht gesondert angegeben.
2020
After Sales
Business
(in T€)
Machine Business
Total
Umsatzerlöse
45.127
16.632
61.759
62.602
23.938
76.540
Aufwand
EBITDA
--7.475
-7.305
-14.781
Abschreibungen
Zinsen
-8.613
-4.461
Steuern vom Einkommen und
Ertrag und sonstige Steuern
-2.397
Periodenergebnis
-30.252
2019
(in TEUR)
Machine Business After Sales Business
Total
Umsatz
35.142
-49.798
-14.656
13.821
-25.166
-11.345
48.962
Aufwand
-74.964
EBITDA
-26.001
Abschreibungen
-7.377
-1.282
-3.976
PPA-Abschreibung
Zinsergebnis
Steuern vom
Einkommen und
vom Ertrag
-8.419
Periodenergebnis
-47.055
Neben den Abschreibungen und Steuern vom Einkommen und Ertrag ergaben sich im Berichtsjahr keine
wesentlichen zahlungsunwirksamen Aufwendungen.
Bei den oben dargestellten Segmentumsatzerlösen handelt es sich um Umsatzerlöse aus Geschäften mit
externen Kunden. Zwischen den verschiedenen Segmenten gibt es keine wesentlichen Geschäftsvorfälle.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzern.
Aufteilung der Segmentumsätze:
2020
8.841
2019
5.442
Deutschland
Asien/Pazifik
14.513
14.907
21.708
1.790
14.113
17.167
11.481
759
Europäische Länder (EU, ohne Deutschland)
Nordamerika
sonstige Länder
61.759
48.962
Die obenstehenden Umsatzangaben beziehen sich auf den Standort des Kunden.
Note 29) Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen
Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, die nahe stehende
Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser
Anhangangabe nicht erläutert. Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem Konzern und anderen
nahestehenden Unternehmen und Personen sind nachfolgend angegeben.
Vorstände in 2020:
Dr. Gereon W. Heinemann, Ingenieur, CTO (bis 18. Februar 2020)
Frank Hülsmann, CFO (1. Januar bis 2. März 2020)
Meddah Hadjar, CEO (bis 20. Januar 2021)
Sam O’Leary, COO (ab 20. Januar 2021 CEO)
Aufsichtsräte in 2020:
Hans-Joachim Ihde
Thomas Schweppe
Roland Busch
Kevin Czinger
Magnus René
Dr. Nicole Englisch (ab 16. Juni 2020)
Nahestehende Unternehmen des SLM-Konzerns sind die Folgenden:
Ceresio GmbH
3 D Metal Powder GmbH bis 30. Juni 2020
Es besteht keine unmittelbare Beherrschung durch einen Anteilseigner.
Die bis zum 31. Dezember bzw. im Geschäftsjahr erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen sowie weitere
Geschäftsvorfälle an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (hier: 3 D Metal Powder
GmbH bis 30. Juni 2020), haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
Gesamtbetrag
Geschäftsjahr
2020
Gesamtbetrag
Geschäftsjahr
2019
Offene Posten per
31. Dezember 2020
Offene Posten per
31. Dezember 2019
Art des Geschäfts
TEUR
TEUR
TEUR
63
TEUR
Erbrachte Lieferungen
Erhaltene Leistungen
0
0
0
0
0
0
164
Einzahlung in das Eigenkapital 0
0
0
0
0
0
5
0
0
0
Ausleihungen
2
0
0
266
0
ausstehende/eingeforderte
Einlagen
Anzahlungen
0
Im Geschäftsjahr erfolgten keine Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen zu nicht
marktüblichen Konditionen.
Das Management besteht aus Vorstand und Aufsichtsrat. Die Vergütung des Managements wird nachfolgend
dargestellt:
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
in TEUR
Aufsichtsratsvergütung 2020
Aufsichtsratsvergütung 2019
Herr Ihde
30
45
Herr Busch
40
25
50
67
14
0
20
13
22
36
0
Herr Czinger
Herr René
Herr Schweppe
Frau Englisch
Herr Grosch
Herr Hackmann
Herr Grimberg
Herr Hichert
Herr Becker
Herr Mertin
Summe
12
16
20
11
10
21
226
0
0
0
0
0
226
Weitere Vergütungsvereinbarungen bestanden für die Aufsichtsräte im Geschäftsjahr 2020 nicht.
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr und das Vorjahr stellen sich wie folgt dar:
erfolgsabhängig anteilsbasiert
e Vergütung e Vergütung
Einmalige
Vergütung
Festvergütung
Nebenleistungen
Vorstandsvergütung
Gesamtbezüge
in TEUR
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
Vorstandmitglieder
Herr Bögershausen
Herr Dr. Schulz
0
175
125
300
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
584
0
0
0
2
8
5
5
9
0
7
1
0
0
180
0
50
0
0
0
0
0
0
0
714
309
0
Herr Dr.
Heinemann
400
0
452
83
Herr Hülsmann
Herr Hadjar
75
0
0
550
300
367
25
87
11
140
227
49
20
178
102
14
14
700
345
692
355
Herr O'Leary
Insgesamt
975
992
98
0
0
367
469
864
38
27
1.580
2.250
Dem Vorstand wurde ein erfolgsabhängiger Bonus zugesagt, der nach Billigung des Konzernjahresabschlusses
festgelegt wird. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde dafür eine Rückstellung von TEUR 260 gebildet.
Das long-term-incentive-Programm (LTI) mit langfristiger Anreizwirkung erhalten die Vorstände ergänzend
zum Vorstandsanstellungsvertrag, welches für die Dauer der Vorstandstätigkeit gilt. Das LTI-Programm ist
derart gestaltet, dass Anteilswertsteigerungsrechte, sog. Stock Appreciation Rights (SAR), den Vorständen
unter bestimmten Voraussetzungen zugeteilt werden. Basierend auf der prozentualen Wertsteigerung des
Börsenkurses der Aktie der SLM Solutions Group AG nach Maßgabe der Staffelung beträgt der maximale
Gegenwert der jährlich auszahlbaren SAR je Vorstand TEUR 100 bzw. TEUR 150. Die Auszahlung erfolgt
jeweils 2 Jahre nach Ausgabe der SAR zu dem Börsenkurs, der bei der Einlösung gilt, höchstens aber EUR 54,00
(cap). Der Vertrag sieht grundsätzlich ein Wahlrecht zur Begleichung der Beteiligung in Aktien vor, der
Aufsichtsratsbeschluss aber selbst sieht nur eine Begleichung in bar vor. Die Bilanzierung erfolgt deshalb als
cash-settled.
Die Zuteilung der Rechte erfolgt jährlich zum 10. Juli basierend auf der Entwicklung des Börsenkurses des
Vorjahreszeitraums. Dabei werden die jeweiligen Referenzkurse vom Aufsichtsrat basierend auf den
Börsenkursen jeweils von Mai/Juni festgesetzt. Der Auszahlungsanspruch für die ausgegebenen SAR entsteht,
soweit kein außerplanmäßiges Ergebnis eintritt, zwei Jahre später.
Aktuell bestehen zum 31. Dezember 2020 diese Verpflichtungen gegenüber Herr Meddah Hadjar und Herr
Sam O’Leary. Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder ist das Programm entweder bereits zeitlich abgelaufen
oder wurde mit dem Ausscheiden abgefunden.
Die im Geschäftsjahr 2020 ergebniswirksam erfassten Beträge setzen sich wie folgt zusammen. Für Herrn Dr.
Heinemann wurde diese Vergütungszusage mit seinem Ausscheiden abgefunden und die Rückstellung
entsprechend verbraucht bzw. der Restbetrag als Ertrag in Höhe von TEUR 81 erfasst (Vorjahr: Aufwand TEUR
39 im Rahmen der Zuführung). Für Herrn Meddah Hadjar ergibt sich ein Aufwand aus der Zuführung zur
Rückstellung in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 31) und für Herrn Sam O’Leary in Höhe von TEUR 39
(Vorjahr: TEUR 6). Die Bewertung des Fair Value der Schuld in Höhe von TEUR 219 erfolgte mittels einer
Monte-Carlo Simulation.
Für das im Jahr 2018 ausgetretene Vorstandsmitglied Herrn Schöneborn besteht eine leistungsorientierte
Pensionszusage aus seiner langjährigen Tätigkeit als Führungskraft in der SLM Solutions GmbH. Die
Pensionszusage entspricht grundsätzlich den auch anderen Mitarbeitern gewährten Zusagen und sieht Alters-,
Invaliden- und Witwenrenten vor. Die Höhe der Alters- bzw. Invalidenrente beträgt 15% der pensionsfähigen
Bezüge (letztes Bruttogehalt ohne Nebenbezüge) und steigt nach Ablauf der Wartezeit von 10 Dienstjahren um
1% pro weiteres Dienstjahr bis auf maximal 35% an. Die Witwenrente beträgt 50% der Rente, auf die der
Anspruchsberechtigte Anspruch oder Anwartschaft hatte.
Die Rückstellung der Versorgungsleistungen für das ehemalige Vorstandmitglied beträgt zum 31. Dezember
2020 TEUR 1.552 (Vorjahr: TEUR 1.436), die ergebniswirksam aufgestockt wird.
Weitere Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Jahr 2020 nicht gewährt oder gezahlt.
Note 30) Honorare des Abschlussprüfers
Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses berechnete Gesamthonorar beträgt:
in TEUR
2020
170
Abschlussprüfung
Andere Bestätigungsleistungen
0
Steuerberatungsleistungen
Sonstige Leistungen
Summe
0
0
170
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie
die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen des Einzelabschlusses der SLM Solutions Group AG.
Weitere Leistungen wurden nicht erbracht.
Note 31) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Die SLM AG hat die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und der
Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens (www.slm-solutions.com) dauerhaft zugänglich
gemacht.
Note 32) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 20. Januar 2021 hat Herr Meddah Hadjar sein Amt als Mitglied im Vorstand niedergelegt und Herr Sam
O’Leary ist zum CEO bestellt worden. Herr André Witt wurde mit gleichem Datum zum Vorstandsmitglied
bestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses liegen keine weiteren Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
haben.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der
Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen
Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Lübeck, 19. März 2021
SLM Solutions Group AG
Der Vorstand
Sam O’Leary
André Witt