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finanz
BANK FÜR TIROL UND VORARLBERG AKTIENGESELLSCHAFT
JAHRESFINANZBERICHT 2024
Jahres
BTV Jahresfinanzbericht 2024
2
Inhalt
BTV Jahresfinanzbericht 2024
BTV Konzern Geschäftsbericht 2024
BTV Aktiengesellschaft Jahresabschluss 2024
3
451
BTV Jahresfinanzbericht 2024
2
3
Inhalt
BTV Konzern Geschäftsbericht 2024
Konzernabschluss
294 Bilanz
295 Gesamtergebnisrechnung
296 Eigenkapital-Veränderungsrechnung
298 Kapitalflussrechnung
300 Anhang BTV Konzern
442 Erklärung der gesetzlichen Vertreter
443 Bestätigungsvermerk
450 Impressum
BTV Geschäftsbericht 2024
3
Geschäftsjahr 2024
7 Vorwort des Vorstandes
8 BTV Konzern im Überblick
9 Bericht des Aufsichtsrates
Konzernlagebericht
13 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
272 Geschäftsentwicklung
283 Compliance und Geldwäscheprävention
285 Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems
287 Aktien, Aktionärsstruktur und Satzung
289 Ausblick und jüngste Entwicklungen
4
BTV Jahresfinanzbericht 2024
4
Termine für BTV Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung 28.05.2025, 10.00 Uhr, Stadtforum 1, Innsbruck
Die Dividende wird am Tag nach der Hauptversammlung auf der
BTV Homepage sowie auf der Elektronischen Verlautbarungs-
und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht.
Ex-Dividendentag 11.06.2025
Dividendenzahltag 13.06.2025
Zwischenbericht zum 31.03.2025 Veröffentlichung am 30.05.2025 (www.btv.at)
Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2025 Veröffentlichung am 29.08.2025 (www.btv.at)
Zwischenbericht zum 30.09.2025 Veröffentlichung am 28.11.2025 (www.btv.at)
5
BTV Jahresfinanzbericht 2024
Geschäftsjahr
2024
Vorwort des Vorstandes S. 7
BTV Konzern im Überblick S. 8
Bericht des Aufsichtsrates S. 9
BTV Jahresfinanzbericht 2024
6
Lagebericht BTV Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2022
V. l. n. r.:
Dr. Markus Perschl, MBA – Mitglied des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller – Mitglied des Vorstandes
Gerhard Burtscher – Vorsitzender des Vorstandes
Silvia Vicente – Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst – Mitglied des Vorstandes
BTV Jahresfinanzbericht 2024
7
Sehr geehrte Damen und Herren,
Stabilität und Sicherheit sind in der heutigen volatilen Zeit ein hohes Gut. Diese Charakteristiken kennzeichnen die BTV seit
Anbeginn und spielen r unsere Kund*innen eine entscheidende Rolle. Wir leben das Bankgeschäft, wie es erfunden wurde:
Wir sammeln Einlagen und stellen diese in Form von Krediten innovationsfreudigen Unternehmen und für regionale Projekte zur
Verfügung. Darüber hinaus profitiert die BTV vor allem von ihrer Eigenständigkeit. Diese ist für uns essenziell. 2024 wurde der
mehrjährige Rechtsstreit mit der UniCredit endlich beendet. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien hat die UniCredit
alle noch offenen Anfechtungsklagen zurückgezogen. Diese Entscheidung beweist, dass unser Handeln richtig war. Somit
können wir unseren eigenständigen, verantwortungsvollen Weg entschlossen weitergehen.
Wir haben eine unglaubliche Anzahl an sensationellen Unternehmer*innen mit tollen Ideen in unserem Einzugsgebiet, mit
unserer Unterstützung kommen ihre Ideen ins Fliegen. Unsere fachliche Expertise, gepaart mit der ganz persönlichen Betreuung,
macht die BTV zu einer starken Partnerin. Unsere Mitarbeiter*innen begleiten unsere Kund*innen bei der Umsetzung ihrer
individuellen Vorhaben. Mit ihrem fundierten Wissen, ihrem tiefen Verständnis für die Geschäftsmodelle der Unternehmer*innen
und ihrem unermüdlichen Einsatz legen sie den Grundstein für unseren gemeinsamen Erfolg. So konnten wir 2024 einen Meilen-
stein erreichen: Die betreuten Kundengelder übertrafen erstmals die 20-Milliarden-Euro-Marke. Darüber hinaus haben wir unsere
Geschäftsvolumina in allen Segmenten erneut gesteigert und das beste Ergebnis in der 120-jährigen Geschichte der BTV erzielt.
Wir blicken mutig in die Zukunft und sind mit unserem umfassenden Angebot (analog wie digital), unserer breiten Produkt-
palette und unseren bestens ausgebildeten Mitarbeiter*innen sehr gut aufgestellt. So können wir allen, die etwas unternehmen
wollen, bestmöglich zur Seite stehen – und auch künftig nachhaltige Werte schaffen.
Vorwort des Vorstandes
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes
Die Ressortverteilung finden Sie auf Seite 330.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
8
Erfolgszahlen in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung in %
Zinsüberschuss 266,2 251,9 +5,7 %
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft −39,0 −31,7 +23,0 %
Provisionsüberschuss 61,3 57,8 +5,9 %
Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen 93,4 91,9 +1,6 %
Verwaltungsaufwand −267,8 −238,7 +12,2 %
Sonstiger betrieblicher Erfolg 151,8 105,2 +44,2 %
Jahresüberschuss vor Steuern 264,9 229,4 +15,5 %
Konzernjahresüberschuss 223,7 196,1 +14,1 %
Bilanzzahlen in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung in %
Bilanzsumme 15.391 14.857 +3,6 %
Forderungen an Kunden 8.794 8.615 +2,1 %
Primärmittel 11.458 10.653 +7,6 %
davon eigene Emissionen 1.702 1.623 +4,8 %
Eigenkapital 2.488 2.284 +8,9 %
Betreute Kundengelder 20.335 18.450 +10,2 %
Regulatorische Eigenmittel (CRR) in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung in %
Gesamtrisikobetrag 9.764 9.249 +5,6 %
Eigenmittel 1.763 1.631 +8,1 %
davon hartes Kernkapital (CET1) 1.520 1.385 +9,7 %
davon gesamtes Kernkapital (CET1 und AT1) 1.520 1.385 +9,7 %
Harte Kernkapitalquote 15,6 % 15,0 % +0,6 %-Pkt.
Kernkapitalquote 15,6 % 15,0 % +0,6 %-Pkt.
Eigenmittelquote 18,1 % 17,6 % +0,4 %-Pkt.
Unternehmenskennzahlen in %-Punkten 31.12.2024 31.12.2023
Veränderung
in %-Punkten
Return on Equity vor Steuern (Eigenkapitalrendite) 11,1 % 10,5 % +0,6 %-Pkt.
Return on Equity nach Steuern 9,4 % 9,0 % +0,4 %-Pkt.
Cost-Income-Ratio (Aufwand/Ertrag-Koeffizient) 46,5 % 46,8 % −0,3 %-Pkt.
Risk-Earnings-Ratio (Kreditrisiko/Zinsergebnis) 14,7 % 12,6 % +2,1 %-Pkt.
Ressourcen Anzahl 31.12.2024 31.12.2023
Veränderung
Anzahl
Durchschnittlich gewichteter Mitarbeiterstand 1.568 1.522 +46
Anzahl der Geschäftsstellen 35 35 +0
Kennzahlen zu BTV Aktien 31.12.2024 31.12.2023
Anzahl Stamm-Stückaktien 37.125.000 37.125.000
Höchstkurs Stammaktie in € 56,00 47,60
Tiefstkurs Stammaktie in € 54,50 41,00
Schlusskurs Stammaktie in 56,00 46,00
Marktkapitalisierung in Mio. 2.079 1.708
IFRS-Ergebnis je Aktie in € 5,87 5,16
Kurs-Gewinn-Verhältnis Stammaktie 9,5 8,9
BTV Konzern im Überblick
BTV Jahresfinanzbericht 2024
9
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
in einem wiederum turbulenten und volatilen Geschäftsjahr 2024 hat die BTV durch Stabilität, Bodenständigkeit und sehr gute
Ergebnisse überzeugt. Das hohe Kundenvertrauen führte dazu, dass die Geschäftsvolumina über alle Segmente erneut gesteigert
werden konnten.
Sehr erfreulich war, dass die im Juni 2024 ebenfalls zugunsten der 3 Banken ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes
Wien in den Verfahren vor der Übernahmekommission die UniCredit Bank Austria AG (UniCredit) dazu bewogen haben, ihren
fünf Jahre dauernden Angriff auf die 3 Banken Gruppe einzustellen und sämtliche noch anhängigen Anfechtungsklagen unter
Anspruchsverzicht zurückzuziehen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung, in deren Verlauf insbesondere die rechtliche
Struktur der 3 Banken, die Rechtmäßigkeit der von den 3 Banken durchgeführten Kapitalerhöhungen sowie eine Reihe weiterer
rechtlicher Fragestellungen einer umfassenden gerichtlichen Pfung unterzogen wurden, war, dass Struktur und Handeln der
3 Banken stets rechtskonform waren und sind.
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Pflichten unter Beachtung der Regeln der für das
Berichtsjahr geltenden Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex wahrgenommen. Die Aufgaben des Auf-
sichtsrates sind die Überwachung und Unterstützung des Vorstands. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen diskutieren die
Mitglieder des Aufsichtsrates gemeinsam mit dem Vorstand die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage und des
Risikomanagements, die strategische Weiterentwicklung sowie weitere bankrelevante Ereignisse.
Insbesondere waren die Auswirkungen des deutlich gestiegenen Zinsniveaus auf die durch die BTV ausgereichten Immobilien-
finanzierungen sowie die allgemeine Lage und Entwicklung des Immobilienmarktes Gegenstand ausführlicher Diskussionen. Die
Zinsentwicklung führte auch zu einem geänderten Veranlagungsverhalten der Kund*innen, welche Entwicklung Gegenstand der
Erörterungen des Aufsichtsrates war. Schließlich lag ein Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrates darin, die Umsetzung der
Strategie 2030 der BTV zu verfolgen und mit seiner Expertise zu begleiten.
Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres in jedem Quartal eine Sitzung abgehalten, wobei der Vorstand auch außerhalb
der Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse mit dem Aufsichtsrat insbesondere bezüglich wesentlicher Vorkommnis-
se stets im Austausch stand. Der Aufsichtsrat war somit in die wesentlichen Entscheidungen eingebunden und wurde durch den
Vorstand der BTV umfassend und sorgfältig über die Geschäftstätigkeit informiert.
Zum Zweck einer effizienten Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates bzw. in Umsetzung gesetzlicher Vorgaben hat der
Aufsichtsrat sieben Ausschüsse eingerichtet, und zwar den Prüfungs-, den Arbeits-, den Risiko-, den Kredit-, den Vergütungs-, den
Nominierungs- sowie den Rechtsausschuss. Die Ausschüsse bereiten im Wesentlichen Themen und Beschlüsse vor, die in der
Folge im Plenum zu behandeln sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind den Ausschüssen in Einzelllen die Entschei-
dungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt im Nominierungsausschuss den Vorsitz. Der
Arbeits- sowie der Kreditausschuss des Aufsichtsrates haben laufend die Geschäftsfälle, die ihrer Genehmigung bedurften,
geprüft und darüber befunden. Weiters tagte der Prüfungsausschuss planmäßig zweimal und hat seine gesetzlichen Pfungs-
und Überwachungsaufgaben, insbesondere hinsichtlich des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des
Rechnungslegungsprozesses, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Unabhängigkeit des Abschlussprü-
fers sowie des Corporate-Governance-Berichts als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung, vollumfänglich erllt. Der Vergü-
tungsausschuss tagte planmäßig einmal und hat während des Geschäftsjahres die ihm durch das Bankwesengesetz übertragenen
Aufgaben, insbesondere die Verabschiedung, Überprüfung und Überwachung der Grundsätze der Vergütungspolitik sowie die
Bemessung der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes, vollumfänglich wahrgenommen. Der Nominierungsausschuss
tagte dreimal und hat dabei die ihm durch das Bankwesengesetz übertragenen Aufgaben, insbesondere betreffend die Nachfolge-
planung in Vorstand und Aufsichtsrat, die Überwachung der Erreichung einer Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht
sowie die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Geschäftsleiter als auch der einzelnen Mitglieder
des Aufsichtsrates sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit, vollumfänglich erfüllt. Der Nominierungsausschuss hat dem
Bericht des Aufsichtsrates
BTV Jahresfinanzbericht 2024
10
Plenum des Aufsichtsrates im März 2024 im Rahmen eines strukturierten Besetzungsprozesses den Vorschlag unterbreitet,
Dr. Hansjörg Müller zum weiteren Mitglied des Vorstandes mit Marktzuständigkeit zu bestellen. Der Vorschlag lautete, Dr.
Hansjörg Müller mit Wirkung ab 01.09.2024 auf eine Dauer von drei Jahren, somit bis zum 31.08.2027, zum Mitglied des Vorstan-
des zu bestellen, welcher Vorschlag vom Plenum des Aufsichtsrates in seiner Sitzung vom 28.03.2024 einstimmig angenommen
worden ist. Der Nominierungsausschuss hat dem Plenum des Aufsichtsrates im November 2024 den Vorschlag unterbreitet, Silvia
Vicente zum stellvertretenden Mitglied des Vorstandes zu bestellen. Der Vorschlag lautete, Silvia Vicente mit Wirkung ab
01.01.2025 auf eine Dauer von zwei Jahren, somit bis zum 31.12.2026, zum stellvertretenden Mitglied des Vorstandes zu bestel-
len, welcher Vorschlag vom Plenum des Aufsichtsrates in seiner Sitzung vom 29.11.2024 einstimmig angenommen worden ist. In
Wahrnehmung seiner Aufgabe der Besetzungsplanung betreffend den Aufsichtsrat hat der Nominierungsausschuss dem Plenum
des Aufsichtsrates im Hinblick auf die 106. ordentliche Hauptversammlung der BTV vorgeschlagen, das aufgrund des Ablaufs
seiner Mandatsdauer ausgeschiedene Mitglied Dr. Andreas König auf die satzungsmäßige Höchstdauer, somit bis zur Hauptver-
sammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, wiederzuwählen und weiters auf die Stelle des
aufgrund des Zeitablaufs des Mandats ausgeschiedenen Mitglieds DI Johannes Collini Mag. Nikolaus Juhász ebenfalls auf die
satzungsgemäße Höchstdauer neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Das Plenum des Aufsichtsrates ist diesen Vorschlägen in seiner
Sitzung vom 28.03.2024 einstimmig gefolgt. Der Risikoausschuss tagte planmäßig einmal und hat während des Geschäftsjahres
die ihm durch das Bankwesengesetz übertragenen Aufgaben, insbesondere die Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich
Risikobereitschaft und Risikostrategie sowie die Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie und die Überprüfung der
Angemessenheit der Preisgestaltung sowie der dem Vergütungssystem immanenten Risikoanreize, vollumfänglich wahrgenom-
men. Der Kreditausschuss hat die ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere die Genehmigung von Kreditengagements über
einer Schwelle von 23 Mio. €, vollumfänglich wahrgenommen – eine Sitzung fand planmäßig nicht statt. Der Aufgabenbereich
des Rechtsausschusses erstreckte sich weiterhin auf die Auseinandersetzung der BTV mit der UniCredit samt allen damit in
Zusammenhang stehenden gerichtlichen und behördlichen Verfahren. Der Rechtsausschuss trat im Berichtszeitraum zu keiner
Sitzung zusammen. Vor dem Hintergrund der Beendigung der Auseinandersetzung mit der UniCredit im Juni 2024 hat der
Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 27.09.2024 beschlossen, den Rechtsausschuss aufzulösen.
Über die Sitzungen und Beschlüsse der Ausschüsse des Aufsichtsrates wurde dem Plenum des Aufsichtsrates jeweils in der
darauffolgenden Sitzung berichtet. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das hohe
Engagement und die wertvollen Diskussionen.
Zur nachhaltigen Sicherstellung der fachlichen Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des Managements der BTV haben
über das Geschäftsjahr sowohl durch unternehmensexterne als auch -interne Vortragende durchgeführte Aus- und Weiterbil-
dungsveranstaltungen stattgefunden.
Der Abschlussprüfer, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, hat die Buchführung, den Einzel- und den Konzern-
jahresabschluss sowie den Einzel- und Konzernlagebericht der Gesellschaft geprüft. Den gesetzlichen Vorschriften wurde
entsprochen, die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestigungs-
vermerk versehen.
Der Pfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.03.2025 den Einzel- und Konzernjahresabschluss sowie den Einzel- und
Konzernlagebericht der Gesellschaft sowie des Weiteren den nichtfinanziellen Bericht und den Corporate-Governance-Bericht
geprüft und dem Plenum des Aufsichtsrates die Feststellung des Jahresabschlusses empfohlen, worüber dem Plenum des Auf-
sichtsrates entsprechend Bericht erstattet wurde. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an jener des Plenums
des Aufsichtsrates, in denen der Jahresabschluss erörtert wurde, nahmen Vertreter des Abschlussprüfers Deloitte Audit Wirt-
schaftsprüfungs GmbH teil und haben die Ergebnisse ihrer Prüfung erläutert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
11
Dem Aufsichtsrat lagen der Jahresabschluss und der Lagebericht, der in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften erstellt wurde, sowie der nichtfinanzielle Bericht und der Corporate-Governance-Bericht jeweils zur
Prüfung vor. Der Jahresabschluss vermittelt zum 31. Dezember 2024 ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage
der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft. Ein ebensolches Bild im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 vermitteln
die dargelegten Erläuterungen zur Ertragslage. Dem Vorschlag des Vorstandes, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2024 eine
Dividende von 0,40 € je Aktie sowie zusätzlich eine Sonderdividende von 0,20 € je Aktie, somit einen Gesamtbetrag von
22.275.000,00 € auszuschütten und den verbleibenden Gewinnrest auf neue Rechnung vorzutragen, schließt sich der
Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat hat sich nach eigener Prüfung dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und sich mit dem vom Vorstand vor-
gelegten Jahresabschluss samt Lagebericht, nichtfinanziellem Bericht und Corporate-Governance-Bericht auf Basis der dem
Aufsichtsrat vorgelegten Pfberichte einverstanden erklärt. Der Jahresabschluss 2024 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und
gilt damit als gemäß § 96 Absatz 4 Aktiengesetz festgestellt.
Den Erfolg unserer Bank verdanken wir einerseits unseren Kund*innen, andererseits unseren tüchtigen und hochqualifizierten
Mitarbeiter*innen. Sie sind es, die unsere Bank einzigartig machen. Diese Entwicklung ist aber auch nur deshalb möglich, weil der
Vorstand den entsprechenden Rahmen dar schafft. Im Namen des Aufsichtsrates bedanke ich mich daher beim Vorstand und
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hohe Einsatzbereitschaft und das persönliche Engagement jeder und jedes
Einzelnen, ohne welches wir das abgelaufene Jahr im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sicher nicht so positiv hätten abschließen
können.
Innsbruck, im März 2025
Für den Aufsichtsrat
Hanno Ulmer e. h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Vorsitzender des Aufsichtsrates Hanno Ulmer.
12
BTV Jahresfinanzbericht 2024
Konzern-
lagebericht
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung S. 13
Geschäftsentwicklung S. 272
Compliance und Geldwäscheprävention S. 283
Merkmale des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems S. 285
Aktien, Aktionärsstruktur und Satzung S. 287
Ausblick und jüngste Entwicklungen S. 289
12BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung
Inhalt
Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung
ESRS 2: Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
17 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
18 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Governance
23 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
25 Themenbezogene Angabepflichten: G1.GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
26 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
des Unternehmens befassen
28 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
31 Themenbezogene Angabepflichten: E1.GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
32 GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
33 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Strategie
41 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
58 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
61 Themenbezogene Angabepflichten: S1.SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
62 Themenbezogene Angabepflichten: S4.SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessentger*innen
63 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
70 Themenbezogene Angabepflichten: E1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
73 Themenbezogene Angabepflichten: E4.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
76 Themenbezogene Angabepflichten: S1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
80 Themenbezogene Angabepflichten: S4.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
84 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
93 Themenbezogene Angabepflichten: E1.IRO-1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
97 Themenbezogene Angabepflichten: E3.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
99 Themenbezogene Angabepflichten: E4.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
104 Themenbezogene Angabepflichten: G1.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
105 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
BTV Jahresfinanzbericht 2024 13
13BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung
109
Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
ESRS E1: Klimawandel
Strategie
173 E1-1: Übergangsplan für den Klimawandel
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
173 E1-2: Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
179 E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Kennzahlen und Ziele
185 E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
187 E1-5: Energieverbrauch und Energiemix
188 E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
193 E1-7: Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
194 E3-1: Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
197 E3-2: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Kennzahlen und Ziele
198 E3-3: Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
200 E3-4: Wasserverbrauch
BTV Jahresfinanzbericht 2024 14
13BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung
109
Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
ESRS E1: Klimawandel
Strategie
173 E1-1: Übergangsplan für den Klimawandel
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
173 E1-2: Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
179 E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Kennzahlen und Ziele
185 E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
187 E1-5: Energieverbrauch und Energiemix
188 E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
193 E1-7: Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
194 E3-1: Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
197 E3-2: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Kennzahlen und Ziele
198 E3-3: Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
200 E3-4: Wasserverbrauch
14BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
202 E4-2: Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
205 E4-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Kennzahlen und Ziele
207 E4-4: Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
208 E4-5: Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
209 S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
216 S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen
218 S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann
220 S1-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum
Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Beleg
schaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Kennzahlen und Ziele
231 S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
235 S1-6: Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
238 S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
239 S1-9: Diversitätsparameter
240 S1-10: Angemessene Entlohnung
240 S1-11: Sozialschutz
241 S1-12: Menschen mit Behinderungen
242 S1-13: Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
242 S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
243 S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
244 S1-16: Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
245 S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
BTV Jahresfinanzbericht 2024 15
15BTV Gescftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS S4: Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
246 S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
250 S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in Bezug auf Auswirkungen
251 S4-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher*innen und
Endnutzer*innen Bedenken äußern können
253 S4-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
Verbraucher*innen und Endnutzer*innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Kennzahlen und Ziele
259 S4-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1: Unternehmensführung
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
261 G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
266 G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferant*innen
268 G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Kennzahlen und Ziele
271 G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle
271 G1-5: Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
271 G1-6: Zahlungspraktiken
BTV Jahresfinanzbericht 2024 16
16
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
1. Allgemeine Informationen
ESRS 2: Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
BP-1: 5a — Konsolidierungskreis
Die Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2024 wird auf konsolidierter Basis erstellt. Somit umfasst die Nachhaltigkeitserklärung alle
wesentlichen vollkonsolidierten Konzernunternehmen. Folgende Konzernteile werden aufgrund ihrer wirtschaftlichen sowie
strategischen Relevanz in den Fokus der Berichterstattung gestellt:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV AG)
BTV Leasing Gesellschaft m.b.H. (BTV Leasing)
BTV Tourismus Holding GmbH (Silvretta Montafon Holding GmbH, Mayrhofner Bergbahnen AG)
Die folgenden allgemeinen und themenspezifischen Angaben gelten, soweit nicht anders definiert, auf Konzernebene (BTV
Konzern). Bei Abweichungen innerhalb der Gruppe wird zwischen den einzelnen Entitäten differenziert. Die BTV AG und die BTV
Leasing werden aufgrund der thematischen und organisatorischen Nähe im Verbund betrachtet und daher als BTV bezeichnet.
BP-1: 5b (i & ii) — Informationen zu konsolidierten Nachhaltigkeitserklärungen
Der Konsolidierungskreis stimmt mit jenem des Konzernabschluss überein. Es sind keine Tochterunternehmen (gemäß Artikel 19a
Absatz 9 oder Artikel 29a Absatz 8 der Richtlinie 2013/34/EU) von der jährlichen oder konsolidierten Nachhaltigkeits-
berichterstattung ausgenommen.
BP-1: 5c — Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Bei den Aktivitäten und bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsauswirkungen des BTV Konzerns wird der eigene Geschäftsbetrieb
sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst insbesondere
Lieferant*innen und Dienstleister*innen. Die nachgelagerte umfasst insbesondere die Kund*innen und steht im Zusammenhang
mit der Erbringung der Dienstleistungen (Finanzinstitut und Seilbahnen). Im Bankkontext ist hier v. a. das Finanzierungsportfolio, d.
h. die Kund*innen, die finanziert werden, und die Auswirkungen dieser Finanzierungen, von Relevanz. Aufgrund begrenzter
Informations- und Datenlage zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette kann die Wertschöpfungskette nicht in allen
Berichtsstandards, in denen dies vorgesehen ist, vollumfänglich betrachtet werden. Dies wird im vorliegenden Bericht bei den
jeweiligen Themen transparent aufgezeigt.
BP-1: 5d — Auslassen von Informationen
Das Unternehmen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen, die sich
auf geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse beziehen, von der Offenlegung
auszuschließen.
Ja Nein
BP-1: 5eAusnahmeregelung
Das Unternehmen hat von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a
Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU zu Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen
oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten Gebrauch gemacht.
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 17
17
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
BP-2: 9Zeithorizonte
Das Unternehmen ist von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten, die in ESRS 1 Abschnitt 6.4
Definition von „kurz-, mittel- und langfristig“ für die Zwecke der Berichterstattung festgelegt sind,
abgewichen.
Ja Nein
BP-2: 10 Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Die Kennzahlen umfassen Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, die
anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt
werden.
Ja Nein
BP-2: 10a, b, c & dGrundlagen, Genauigkeitsgrad und geplante Maßnahmen von Kennzahlen in der Wertschöpfungskette,
welche auf Basis von Schätzungen berechnet werden.
Definition der Emissions Scopesinnerhalb der Scopes wurden folgende Verbräuche berücksichtigt:
Scope 1: Direkte Emissionen aus Wärmeerzeugung, eigenem Fuhrpark mit fossilen Brennstoffen, Kühlmittel
Scope 2: Indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie (Strom, Wärme, Kühlung)
Scope 3: Indirekte Emissionen aus der Lieferkette (gekaufte Waren & Dienstleistungen, brennstoff- und energiebezogene
Emissionen, Transport [vor- und nachgelagerte Lieferkette], Abfall, Geschäftsreisen, Pendeln und finanzierte Emissionen)
Kennzahlen zu Verbräuchen und THG(Treibhausgas)-Emissionen
Grundlage: In die Klimabilanz, deren Ergebnisse im ESRS E1 Klimawandel veröffentlicht werden, fließen Schätzungen mit
ein. Die THG-Emissionen aus dem Pendlerverhalten wurden auf Basis einer Mitarbeiterbefragung hochgerechnet. Beim
Ausweis der entstandenen THG-Emissionen im Geschäftsbetrieb ist zu beachten, dass im Zeitverlauf, gemäß der Logik
des Greenhouse Gas (GHG) Protocol, sukzessive weitere Emissionsquellen in der Klimabilanz miterfasst und ausgewiesen
werden. In Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren muss berücksichtigt werden, dass Emissionsfaktoren und -
intensitäten tourlich angepasst werden.
Genauigkeitsgrad (upstream):
- Scope 3.1 Gekaufte Waren und Dienstleistungen: Wird für die BTV AG berechnet und umfasst die
wesentlichsten Büromaterialien inkl. elektronischer Geräte sowie die für die Bewirtung gekauften Getränke und
Kaffee. Diese Eingangsparameter können auf Basis von Echtdaten erhoben werden. Als Emissionsfaktoren
werden Standardwerte je Produkt, d. h. keine hersteller-/lieferantenspezifischen Daten, herangezogen.
- Scope 3.3 Brennstoff- und energiebezogene Emissionen der Vorkette: Wird für den BTV Konzern berechnet. Die
Berechnung erfolgt auf Basis von Echtverbräuchen und den Emissionsfaktoren lt. österr. Umweltbundesamt.
- Scope 3.4 Transport und Vertrieb: Wird für die BTV berechnet und umfasst den selbst durchgeführten
Posttransport zwischen den unterschiedlichen Geschäftsstellen. Die Berechnung erfolgt auf Basis von modellhaft
angenommenen Fahrkilometern und Transportgewichten zwischen den Standorten in Abhängigkeit von der
Periodizität der Transporte.
- Scope 3.5 Abfall: Wird für die BTV berechnet. Die wichtigsten Abfallkategorien für die BTV sind Büroabfälle
(insbesondere Papier und Restmüll) sowie Abwasser. Das Gesamtabfallaufkommen wird auf Basis der Daten des
BTV Stadtforums mittels Umlage auf die Anzahl der Mitarbeiter*innen der BTV hochgerechnet.
- Scope 3.6 Geschäftsreisen: Wird für die BTV AG berechnet: Basis sind die per Zug zurückgelegten Kilometer, die
mittels Privat-Pkw zurückgelegten Kilometer (basierend auf der Rückrechnung aus dem verrechneten
Kilometergeld), die mittels Taxi zurückgelegten Kilometer (basierend auf der Rückrechnung aus den
verrechneten Taxikosten), Flüge sowie die Anzahl an Hotelübernachtungen. Dabei werden unterschiedliche
Emissionsfaktoren je Land herangezogen.
- Scope 3.7 Pendeln: Wird für den BTV Konzern berechnet. BTV: Der Anreisemix basiert auf einer Befragung zum
Anreiseverhalten aus dem Herbst 2023. Es erfolgt eine Hochrechnung auf die aktuelle Mitarbeiterzahl.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 18
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
BP-2: 9Zeithorizonte
Das Unternehmen ist von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten, die in ESRS 1 Abschnitt 6.4
Definition von „kurz-, mittel- und langfristig“ für die Zwecke der Berichterstattung festgelegt sind,
abgewichen.
Ja
Nein
BP-2: 10 Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Die Kennzahlen umfassen Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, die
anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt
werden.
Ja
Nein
BP-2: 10a, b, c & dGrundlagen, Genauigkeitsgrad und geplante Maßnahmen von Kennzahlen in der Wertschöpfungskette,
welche auf Basis von Schätzungen berechnet werden.
Definition der Emissions Scopesinnerhalb der Scopes wurden folgende Verbräuche berücksichtigt:
Scope 1: Direkte Emissionen aus Wärmeerzeugung, eigenem Fuhrpark mit fossilen Brennstoffen, Kühlmittel
Scope 2: Indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie (Strom, Wärme, Kühlung)
Scope 3: Indirekte Emissionen aus der Lieferkette (gekaufte Waren & Dienstleistungen, brennstoff- und energiebezogene
Emissionen, Transport [vor- und nachgelagerte Lieferkette], Abfall, Geschäftsreisen, Pendeln und finanzierte Emissionen)
Kennzahlen zu Verbräuchen und THG(Treibhausgas)-Emissionen
Grundlage: In die Klimabilanz, deren Ergebnisse im ESRS E1 Klimawandel veröffentlicht werden, fließen Schätzungen mit
ein. Die THG-Emissionen aus dem Pendlerverhalten wurden auf Basis einer Mitarbeiterbefragung hochgerechnet. Beim
Ausweis der entstandenen THG-Emissionen im Geschäftsbetrieb ist zu beachten, dass im Zeitverlauf, gemäß der Logik
des Greenhouse Gas (GHG) Protocol, sukzessive weitere Emissionsquellen in der Klimabilanz miterfasst und ausgewiesen
werden. In Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren muss berücksichtigt werden, dass Emissionsfaktoren und -
intensitäten tourlich angepasst werden.
Genauigkeitsgrad (upstream):
- Scope 3.1 Gekaufte Waren und Dienstleistungen: Wird für die BTV AG berechnet und umfasst die
wesentlichsten Büromaterialien inkl. elektronischer Geräte sowie die für die Bewirtung gekauften Getränke und
Kaffee. Diese Eingangsparameter können auf Basis von Echtdaten erhoben werden. Als Emissionsfaktoren
werden Standardwerte je Produkt, d. h. keine hersteller-/lieferantenspezifischen Daten, herangezogen.
- Scope 3.3 Brennstoff- und energiebezogene Emissionen der Vorkette: Wird für den BTV Konzern berechnet. Die
Berechnung erfolgt auf Basis von Echtverbräuchen und den Emissionsfaktoren lt. österr. Umweltbundesamt.
- Scope 3.4 Transport und Vertrieb: Wird für die BTV berechnet und umfasst den selbst durchgeführten
Posttransport zwischen den unterschiedlichen Geschäftsstellen. Die Berechnung erfolgt auf Basis von modellhaft
angenommenen Fahrkilometern und Transportgewichten zwischen den Standorten in Abhängigkeit von der
Periodizität der Transporte.
- Scope 3.5 Abfall: Wird für die BTV berechnet. Die wichtigsten Abfallkategorien für die BTV sind Büroabfälle
(insbesondere Papier und Restmüll) sowie Abwasser. Das Gesamtabfallaufkommen wird auf Basis der Daten des
BTV Stadtforums mittels Umlage auf die Anzahl der Mitarbeiter*innen der BTV hochgerechnet.
- Scope 3.6 Geschäftsreisen: Wird für die BTV AG berechnet: Basis sind die per Zug zurückgelegten Kilometer, die
mittels Privat-Pkw zurückgelegten Kilometer (basierend auf der Rückrechnung aus dem verrechneten
Kilometergeld), die mittels Taxi zurückgelegten Kilometer (basierend auf der Rückrechnung aus den
verrechneten Taxikosten), Flüge sowie die Anzahl an Hotelübernachtungen. Dabei werden unterschiedliche
Emissionsfaktoren je Land herangezogen.
- Scope 3.7 Pendeln: Wird für den BTV Konzern berechnet. BTV: Der Anreisemix basiert auf einer Befragung zum
Anreiseverhalten aus dem Herbst 2023. Es erfolgt eine Hochrechnung auf die aktuelle Mitarbeiterzahl.
18
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Genauigkeitsgrad (downstream):
- Scope 3.9 Transport und Vertrieb: Wird für die BTV berechnet. Basis sind die Anzahl der versendeten Briefe und
Pakete sowie allgemeine Emissionsfaktoren je Stück.
Geplante Maßnahmen: Ziel ist die tourliche Verbesserung in Hinblick auf die Berechnung. Dies betrifft insbesondere die
Prozesse der Primärdatenerhebung.
Finanzierte Emissionen (Scope 3.15)
Grundlage: Die finanzierten Emissionen der BTV wurden 2024 mithilfe des Tools „Climcycle“ (Modul: PCAF, Partnership
for Carbon Accounting Financials) der ESG Software GmbH erstellt. Für die Berechnung finanzierter Emissionen (Scope
3.15) wird auf Branchenwerte für Emissionen und Bilanzkennzahlen zurückgegriffen, sofern keine tatsächlichen
Informationen vorliegen. Die BTV hat sich im Jahr 2023 erstmals dazu entschieden, die finanzierten Emissionen nach der
PCAF-Methode zu berechnen. Diese ermöglicht es Finanzinstituten, die Klimabelastung ihrer Investitions- und
Kreditportfolios zu messen und zu bewerten. Ein wesentlicher Aspekt der Erstellungsgrundlage ist die detaillierte
Erfassung und Analyse der Daten zu allen relevanten Investitionen und Krediten. Dabei werden, wenn keine Primärdaten
verfügbar sind, verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Art der finanzierten Projekte, die Branchen,
in denen die betreffenden Unternehmen tätig sind, und die geografische Lage der Projekte. Die BTV nutzt diese Daten,
um die Treibhausgasemissionen zu berechnen, die durch ihre Finanzierungsaktivitäten indirekt verursacht werden. Diese
Methode ermöglicht es der Bank, die Klimabelastung ihrer finanzierten Aktivitäten zu messen und darauf basierend
nachhaltige und klimafreundliche Entscheidungen zu treffen. Falls möglich werden zur Berechnung der finanzierten
Emissionen tatsächliche Emissionen der Kreditnehmer*innen, die in deren Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht
wurden, herangezogen. Da aufgrund des Geschäftsmodells der BTV der Großteil der Kund*innen selbst nicht verpflichtet
ist, Treibhausgasemissionen offenzulegen, liegen nur sehr wenige Daten zu den tatsächlichen Emissionen der
Kreditnehmer*innen vor. Bei allen Kreditnehmer*innen, für die keine tatsächlichen Emissionsdaten vorliegen, wird auf
Durchschnittsdaten zurückgegriffen.
Genauigkeitsgrad: Je nach der gewählten Berechnungsmethode erfolgt auf der Ebene der einzelnen Transaktionen eine
Qualitätsbewertung von 1 bis 5 (beste bis schlechteste). Der nach Exposure gewichtete Durchschnitt dieser
Qualitätsbewertung wird in der Analyse auf der Ebene der Anlageklassen, der NACE-Codes (Statistische Systematik der
Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) und auch auf Portfolioebene aggregiert und soll eine wesentliche
Information für die Stakeholder darstellen.
Geplante Maßnahmen: In Hinblick auf die Emissionen in der Wertschöpfungskette dominieren die finanzierten
Emissionen (Scope 3.15). Die weiteren Emissionskategorien werden, auch hinsichtlich ihrer Bedeutung in der
Wertschöpfungskette, mit einer hinreichenden Genauigkeit berechnet. Eine der wichtigsten Assetklassen in Bezug auf die
Dekarbonisierung des Kundenportfolios umfasst die Immobilienfinanzierungen. Hier werden Schwerpunkte gesetzt, um
die Energieausweise im Neugeschäft flächendeckend einzuholen und zu erfassen. Die Energieausweise bilden in Hinblick
auf Handhabung und Genauigkeit die relevanteste Datenbasis für die Berechnung. Parallel wird darauf hingearbeitet, die
Energieausweise auch von den Bestandskund*innen einzuholen. Zur effizienteren Berechnung und Datenhaltung wurde
eine Maske zur Datenerfassung der THG-Emissionen der Kund*innen, d. h. deren Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-
Emissionen, in das Kernbanksystem integriert. Insbesondere aufgrund des auf Basis der CSRD erweiterten Kreises an
berichtspflichtigen Unternehmen ist in den kommenden Jahren mit deutlich besseren und genaueren Daten hinsichtlich
der THG-Emissionen der Kund*innen zu rechnen. Einschränkend ist dabei festzuhalten, dass sich im Kundenportfolio der
BTV zu einem beträchtlichen Teil Klein- und Mittelbetriebe befinden, die großteils keinen erweiterten
Berichtsverpflichtungen unterliegen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 19
19
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESG-Ratings: Steuerung und Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft
Grundlage: Zur Steuerung und Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft nutzt die BTV das Tool
„Climcycle“ (Modul: ESG-Risiko-Scoring), welches von der ESG Software GmbH entwickelt wurde.
Genauigkeitsgrad: In der BTV wird für alle Kund*innen ein ESG-Score ermittelt, welcher zur systematischen Beurteilung
der Nachhaltigkeitsrisiken der Kund*innen dient. Dazu werden Umwelt- (physisch & transitorisch), soziale und
Governance-Risiken basierend auf Adresse/Branche sowie kundenspezifischen Softfacts bewertet. Als Input-Parameter
für die physischen Umweltrisiken dient österreichweit die HORA-Einschätzung (Natural Hazard Overview & Risk
Assessment Austria). Diese liefert auf Adressebene eine Risikoeinschätzung hinsichtlich verschiedener Naturgefahren.
Weltweit wird auf die Daten von ThinkHazard! zurückgegriffen, die eine Risikoeinschätzung der Naturgefahren auf
Bezirksebene ermöglichen. Zusätzlich wird die physische Umweltrisikoeinschätzung aufgrund der Branche der
Kund*innen mittels der Heatmap des technischen Anhangs der EU-Taxonomie-Verordnung beeinflusst. In die Bewertung
des transitorischen Umweltrisikos fließen der Legatum Prosperity Index (abhängig vom Land der Kund*innen), CO
2
-
Daten von Eurostat (land- und branchenabhängig), die SASB Materiality Map (Identifizierung von relevanten ESG-
Themen je Branche) und FIRST („Financial Institutions: Resources, Solutions and Tools“ branchenspezifische
Informationen über Umwelt- und soziale Risiken) ein. Die sozialen sowie die Governance-Risiken setzen sich aus Daten
des Legatum Prosperity Index (länderabhängig) und des SASB (branchenabhängig) zusammen. Mittels
kundenspezifischer Softfacts können diese branchen- bzw. länderabhängigen Scores individuell angepasst werden. Somit
ergibt sich eine umfassende Risikobeurteilung aus Sicht der Nachhaltigkeit.
Geplante Maßnahmen: Die Weiterentwicklungen der externen Software werden laufend evaluiert.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Wasserverbrauch
- Grundlage: Aufgrund des Fehlens von Wasserzählern im Gemeindegebiet von Mayrhofen wird die Höhe der
Bemessungsgrundlage anhand eines Punktesystems der Wassergenossenschaft Mayrhofen ermittelt und somit der
Wasserverbrauch geschätzt. Im Gemeindegebiet beziehen die Mayrhofner Bergbahnen an vier Standorten Wasser aus
der Wasserversorgung der Wassergenossenschaft Mayrhofen. Anhand der Daten eines bereits vorhandenen
Wasserzählers an der Talstation der Penkenbahn und der Gästefrequenz werden die Verbräuche für die Talstation und die
Bergstation der Ahornbahn inkl. der Anlagen auf dem Ahornplateau ungefähr berechnet. Die Wasserverbräuche im
Verwaltungsgebäude sowie in den beiden Mitarbeiterhäusern werden anhand von durchschnittlichen
Wasserverbräuchen und Anwesenheiten berechnet.
- Genauigkeitsgrad: Der Wasserverbrauch wird nach dem Substitutionsprinzip aus den Jahresfrequenzen der
Zubringerbahnen als Schätzung hochgerechnet. Es wird angenommen, dass der Wasserverbrauch mit dem
Gästeaufkommen auf den Zubringerbahnen korreliert. Durch die vorgegebene Punktzahl zur Ermittlung der
Bemessungsgrundlage können die Kosten im Voraus genau bestimmt werden.
- Geplante Maßnahmen: An den drei verbleibenden Wasserverbrauchsstellen ohne Zähler der Mayrhofner Bergbahnen
wurden im Jahr 2024 Zähler installiert, um ab dem nächsten Geschäftsjahr valide Werte zu haben.
THG(Treibhausgas)-Emissionen Scope 3.7 Pendeln
Grundlage: Im Zuge von jährlichen Mitarbeiterbefragungen wird das verwendete Verkehrsmittel ermittelt und
weiterführend die Kilometerleistung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abzüglich der gesetzlichen Urlaubs- und
durchschnittlichen Krankenstandstage aller Stammmitarbeiter*innen berechnet.
Genauigkeitsgrad: Unterschiedliche Saisonlängen erschweren die Vergleichbarkeit zwischen den Geschäftsjahren.
Geplante Maßnahmen: Die Daten werden weiterhin jährlich ausgewertet.
Silvretta Montafon Holding GmbH
THG(Treibhausgas)-Emissionen Scope 3.7 Pendeln
Grundlage: Das Anreiseverhalten der Mitarbeiter*innen wird zweimal jährlich (1x Winter- / 1x Sommersaison) mittels
Umfrage erhoben und anschließend auf das Geschäftsjahr hochgerechnet.
Genauigkeitsgrad: Unterschiedliche Saisonlängen erschweren die Vergleichbarkeit zwischen den Geschäftsjahren.
Geplante Maßnahmen: Fortsetzung der halbjährlichen Datenerhebung mittels Fragebogen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 20
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESG-Ratings: Steuerung und Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft
Grundlage: Zur Steuerung und Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft nutzt die BTV das Tool
„Climcycle“ (Modul: ESG-Risiko-Scoring), welches von der ESG Software GmbH entwickelt wurde.
Genauigkeitsgrad: In der BTV wird für alle Kund*innen ein ESG-Score ermittelt, welcher zur systematischen Beurteilung
der Nachhaltigkeitsrisiken der Kund*innen dient. Dazu werden Umwelt- (physisch & transitorisch), soziale und
Governance-Risiken basierend auf Adresse/Branche sowie kundenspezifischen Softfacts bewertet. Als Input-Parameter
für die physischen Umweltrisiken dient österreichweit die HORA-Einschätzung (Natural Hazard Overview & Risk
Assessment Austria). Diese liefert auf Adressebene eine Risikoeinschätzung hinsichtlich verschiedener Naturgefahren.
Weltweit wird auf die Daten von ThinkHazard! zurückgegriffen, die eine Risikoeinschätzung der Naturgefahren auf
Bezirksebene ermöglichen. Zusätzlich wird die physische Umweltrisikoeinschätzung aufgrund der Branche der
Kund*innen mittels der Heatmap des technischen Anhangs der EU-Taxonomie-Verordnung beeinflusst. In die Bewertung
des transitorischen Umweltrisikos fließen der Legatum Prosperity Index (abhängig vom Land der Kund*innen), CO
2
-
Daten von Eurostat (land- und branchenabhängig), die SASB Materiality Map (Identifizierung von relevanten ESG-
Themen je Branche) und FIRST („Financial Institutions: Resources, Solutions and Tools“ branchenspezifische
Informationen über Umwelt- und soziale Risiken) ein. Die sozialen sowie die Governance-Risiken setzen sich aus Daten
des Legatum Prosperity Index (länderabhängig) und des SASB (branchenabhängig) zusammen. Mittels
kundenspezifischer Softfacts können diese branchen- bzw. länderabhängigen Scores individuell angepasst werden. Somit
ergibt sich eine umfassende Risikobeurteilung aus Sicht der Nachhaltigkeit.
Geplante Maßnahmen: Die Weiterentwicklungen der externen Software werden laufend evaluiert.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Wasserverbrauch
- Grundlage: Aufgrund des Fehlens von Wasserzählern im Gemeindegebiet von Mayrhofen wird die Höhe der
Bemessungsgrundlage anhand eines Punktesystems der Wassergenossenschaft Mayrhofen ermittelt und somit der
Wasserverbrauch geschätzt. Im Gemeindegebiet beziehen die Mayrhofner Bergbahnen an vier Standorten Wasser aus
der Wasserversorgung der Wassergenossenschaft Mayrhofen. Anhand der Daten eines bereits vorhandenen
Wasserzählers an der Talstation der Penkenbahn und der Gästefrequenz werden die Verbräuche für die Talstation und die
Bergstation der Ahornbahn inkl. der Anlagen auf dem Ahornplateau ungefähr berechnet. Die Wasserverbräuche im
Verwaltungsgebäude sowie in den beiden Mitarbeiterhäusern werden anhand von durchschnittlichen
Wasserverbräuchen und Anwesenheiten berechnet.
- Genauigkeitsgrad: Der Wasserverbrauch wird nach dem Substitutionsprinzip aus den Jahresfrequenzen der
Zubringerbahnen als Schätzung hochgerechnet. Es wird angenommen, dass der Wasserverbrauch mit dem
Gästeaufkommen auf den Zubringerbahnen korreliert. Durch die vorgegebene Punktzahl zur Ermittlung der
Bemessungsgrundlage können die Kosten im Voraus genau bestimmt werden.
- Geplante Maßnahmen: An den drei verbleibenden Wasserverbrauchsstellen ohne Zähler der Mayrhofner Bergbahnen
wurden im Jahr 2024 Zähler installiert, um ab dem nächsten Geschäftsjahr valide Werte zu haben.
THG(Treibhausgas)-Emissionen Scope 3.7 Pendeln
Grundlage: Im Zuge von jährlichen Mitarbeiterbefragungen wird das verwendete Verkehrsmittel ermittelt und
weiterführend die Kilometerleistung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abzüglich der gesetzlichen Urlaubs- und
durchschnittlichen Krankenstandstage aller Stammmitarbeiter*innen berechnet.
Genauigkeitsgrad: Unterschiedliche Saisonlängen erschweren die Vergleichbarkeit zwischen den Geschäftsjahren.
Geplante Maßnahmen: Die Daten werden weiterhin jährlich ausgewertet.
Silvretta Montafon Holding GmbH
THG(Treibhausgas)-Emissionen Scope 3.7 Pendeln
Grundlage: Das Anreiseverhalten der Mitarbeiter*innen wird zweimal jährlich (1x Winter- / 1x Sommersaison) mittels
Umfrage erhoben und anschließend auf das Geschäftsjahr hochgerechnet.
Genauigkeitsgrad: Unterschiedliche Saisonlängen erschweren die Vergleichbarkeit zwischen den Geschäftsjahren.
Geplante Maßnahmen: Fortsetzung der halbjährlichen Datenerhebung mittels Fragebogen.
20
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
BP-2: 11 Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
BP-2: 11a, b (i & ii) Positionen mit Messunsicherheiten
Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen weisen alle ein abweichendes Wirtschaftsjahr auf (01.10.2023 30.09.2024 Leasing
und Silvretta Montafon bzw. 01.12.2023 30.11.2024 Mayrhofner Bergbahnen). In Übereinstimmung mit den Anforderungen der
ESRS hat der Berichtszeitraum für die Nachhaltigkeitserklärung mit dem des Konzernabschlusses übereinzustimmen. In Hinblick
auf die zu berichtenden Metriken, insb. Daten in den themenspezifischen Standards E-1, E-3 und S-1 fungiert die nicht dem
Wirtschaftsjahr der BTV AG entsprechende Periode als Datenbasis und der beste verfügbarer Schätzer. D.h. die Perioden
01.12.2023 31.12.2023 (MBB) bzw. 01.10.2023 31.12.2023 (BTV Leasing und SiMo) werden als Basis für die zu berichtenden
und nicht die Wirtschaftsjahre der Tochtergesellschaften umfassenden Zeiträume (01.12.2024 31.12.2024 bzw. 01.10.2024
31.12.2024) herangezogen. In Bezug auf zu berichtende Stichtagsdaten wird der Ultimo des Geschäftsjahres der
Tochterunternehmen als Basis und beste verfügbare Schätzer für die Berichterstattung zum 31.12.2024 herangezogen.
Finanzierte Emissionen (Scope 3.15)
Informationen über die Quellen der Messunsicherheit: Für die Bestimmung finanzierter Emissionen werden, wenn
möglich, tatsächliche Emissionen der Kreditnehmer*innen, die in deren Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht wurden,
herangezogen. Aufgrund der Kundenstruktur der BTV ist der Großteil der Kund*innen nicht berichtspflichtig und es
werden weder Emissionsdaten berechnet noch veröffentlicht. Zudem liegen nur sehr wenige Informationen zu den
tatsächlichen Emissionen der Kreditnehmer*innen vor. Ebenso ist zum aktuellen Zeitpunkt die Datenlage bei Immobilien,
d. h. die Anzahl an verfügbaren Energieausweisen, sehr gering. Für weitere Informationen siehe BP-2: 10a, b, c & d
Grundlagen, Genauigkeitsgrad und geplante Maßnahmen von Kennzahlen in der Wertschöpfungskette, welche auf Basis
von Schätzungen berechnet werden..
Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen: Bei der Berechnung der Emissionen werdenfür Kundenpositionen im
Allgemeinen, aber auch für ImmobilienDurchschnittswerte und Emissionsfaktoren verwendet, die auf allgemeinen
Branchenstandards basieren. Diese Faktoren können je nach Quelle variieren und Einfluss auf die Genauigkeit der
Ergebnisse haben. Der Verwendung von Branchenmittelwerten bei der Bestimmung finanzierter Emissionen liegt die
Annahme zugrunde, dass sich ein Unternehmen wie die Branche, der es zugeordnet ist, verhält. Diese Bezugnahme auf
Branchenmittelwerte wird für die BTV aufgrund des Geschäftsmodells und der deswegen nicht vorhandenen granularen
Datenbasis als angemessen erachtet. Für weitere Informationen siehe BP-2: 10 Schätzungen zur Wertschöpfungskette.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Siehe BP-2: 10a, b, c & dGrundlagen, Genauigkeitsgrad und geplante Maßnahmen von Kennzahlen in der Wertschöpfungskette,
welche auf Basis von Schätzungen berechnet werden. BP-2: 10 Schätzungen zur Wertschöpfungskette.
BP-2: 12Unsichere Informationen
Die Angaben zu zukünftigen Entwicklungen basieren auf den derzeit verfügbaren Informationen und sind mit einer gewissen
Unsicherheit behaftet. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Prognosen abweichen.
BP-2: 13a Änderung bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Der Nachhaltigkeitsbericht 2023 wurde in Übereinstimmung mit den Global Reporting Initiative (GRI) Standards erstellt.
Betreffend Gliederung der Inhalte folgte die BTV im Bericht 2023 den Inhalten der damals durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse.
Für die Berichtsperiode 2024 hat die BTV eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Auf Basis dieser Analyse wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu aufgestellt und
die Nachhaltigkeitserklärung 2024 anhand der Struktur der ESRS gegliedert.
Hintergrund der geänderten Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen ist die Berichtspflicht nach Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD), gemäß jener für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 die Kennzahlen entsprechend den ESRS zu
berichten sind.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 21
21
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
BP-2: 14 Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
Das Unternehmen stellt fest, dass es in früheren Berichtszeiträumen zu wesentlichen Fehlern
gekommen ist (siehe ESRS 1 Abschnitt 7.5 Fehler bei der Berichterstattung in früheren
Berichtszeiträumen).
Ja Nein
BP-2: 15Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gemäß § 267a UGB und § 243b UGB (NaDiVeG) sowie nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung) ist
die BTV AG auf Konzernebene zur Erstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (NFI-Erklärung) verpflichtet, der den
Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes („NaDiVeG“) entspricht.
Die mit 5. Jänner 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Directive (CSRD), die klare, europaweit einheitliche
Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht, hätte im Jahr 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
In Österreich trat das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) jedoch nicht rechtzeitig in Kraft.
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung basiert in ihrer Form und ihren Inhalten auf den European Sustainability Reporting
Standards (ESRS) und ist, wie in diesen gefordert, in den Lagebericht integriert. In den ESRS wird der Bezeichnung
Nachhaltigkeitserklärung definiert, die in weiterer Folge auch genutzt wird. Inhaltlich entsprechen die Ausführungen jedoch
mindestens den Anforderungen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung lt. NaDiVeG. Letztere hat zu umfassen:
Beschreibung des Geschäftsmodells
Beschreibung und Ergebnis der Konzepte
Angewandte Prozesse/Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfalt („Due Diligence“)
Wesentliche Risiken (Auswirkungen) und deren Handhabung
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Dies führt zu mehr Transparenz und Klarheit über soziale und ökologische Auswirkungen der unternehmerischen
Geschäftstätigkeit in Bezug auf:
Umweltbelange
Sozial- und Arbeitnehmerbelange
Achtung der Menschenrechte
Korruptionsbekämpfung
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) werden nach den allgemeinen Informationen des
ESRS 2 dargestellt.
BP-2: 16Verweise außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung
Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung
Verweis
GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Verweis auf Corporate-Governance-Bericht
GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
Verweis auf Vergütungsbericht
GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Verweis auf Risikobericht
E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
THG-Gesamtemissionen
Verweis auf Konzernabschluss
BTV Jahresfinanzbericht 2024 22
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
BP-2: 14 Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
Das Unternehmen stellt fest, dass es in früheren Berichtszeiträumen zu wesentlichen Fehlern
gekommen ist (siehe ESRS 1 Abschnitt 7.5 Fehler bei der Berichterstattung in früheren
Berichtszeiträumen).
Ja
Nein
BP-2: 15Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gemäß § 267a UGB und § 243b UGB (NaDiVeG) sowie nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung) ist
die BTV AG auf Konzernebene zur Erstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (NFI-Erklärung) verpflichtet, der den
Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes („NaDiVeG“) entspricht.
Die mit 5. Jänner 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Directive (CSRD), die klare, europaweit einheitliche
Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht, hätte im Jahr 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
In Österreich trat das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) jedoch nicht rechtzeitig in Kraft.
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung basiert in ihrer Form und ihren Inhalten auf den European Sustainability Reporting
Standards (ESRS) und ist, wie in diesen gefordert, in den Lagebericht integriert. In den ESRS wird der Bezeichnung
Nachhaltigkeitserklärung definiert, die in weiterer Folge auch genutzt wird. Inhaltlich entsprechen die Ausführungen jedoch
mindestens den Anforderungen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung lt. NaDiVeG. Letztere hat zu umfassen:
Beschreibung des Geschäftsmodells
Beschreibung und Ergebnis der Konzepte
Angewandte Prozesse/Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfalt („Due Diligence“)
Wesentliche Risiken (Auswirkungen) und deren Handhabung
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Dies führt zu mehr Transparenz und Klarheit über soziale und ökologische Auswirkungen der unternehmerischen
Geschäftstätigkeit in Bezug auf:
Umweltbelange
Sozial- und Arbeitnehmerbelange
Achtung der Menschenrechte
Korruptionsbekämpfung
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) werden nach den allgemeinen Informationen des
ESRS 2 dargestellt.
BP-2: 16Verweise außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung
Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung
Verweis
GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Verweis auf Corporate-Governance-Bericht
GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
Verweis auf Vergütungsbericht
GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Verweis auf Risikobericht
E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
THG-Gesamtemissionen
Verweis auf Konzernabschluss
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Governance
GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
GOV-1: 21 a, b, d — Zusammensetzung und Diversität von Organen
2023 2024
Absolut in % Absolut in %
Geschäftsführende Mitglieder
männlich 3 100,0 % 4 100,0 %
weiblich 0 0,0 % 0 0,0 %
Nicht geschäftsführende Mitglieder
männlich 6 60,0 %
6 60,0 %
weiblich 4 40,0 % 4 40,0 %
Arbeitnehmervertreter
männlich 3 60,0 % 3 60,0 %
weiblich 2 40,0 % 2 40,0 %
Summe
männlich 12 66,7 % 13 68,4 %
weiblich 6 33,3 % 6 31,6 %
GOV-1: 21 e Zusammensetzung der unabhängigen Gremienmitglieder
100 % der Gremienmitglieder werden als unabhängig eingestuft.
GOV-1: 21c — Erfahrungen
Die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsregulatorik berichtet in regelmäßigen Abständen (alle 2 Monate) an das
Nachhaltigkeitsregulatorik-Komitee, welches aus Mitgliedern des Vorstands und der Managementrunde besteht.
Im Aufsichtsrat der BTV sind Expert*innen verschiedenster Branchen und Fachgebiete vertreten, die für das BTV Geschäft relevant
sind. Diese kommen zudem aus den unterschiedlichen Branchen der BTV (siehe SBM-1: 40a (ii)Beschreibungen bedeutender
Märkte und Kundengruppen). Der überwiegende Teil setzt sich aus Unternehmer*innen und Vorständ*innen bedeutender Firmen
zusammen. Sie bringen ihre Expertise, die sie durch die eigene Beschäftigung in ihren Unternehmen mit dem Thema
Nachhaltigkeit gewonnen haben, in den Aufsichtsrat ein und liefern mit ihrer Kompetenz einen Mehrwert für die BTV. Darüber
hinaus ist durch laufend wahrgenommene interne und externe Fort- bzw. Weiterbildungen sichergestellt, dass eine fachliche
Weiterqualifizierung erfolgt. Darüber hinaus finden sich unter G1.GOV-1: 5b Fachwissen der Organe in Bezug auf
Unternehmensführung weitere Informationen zur Expertise der Organe der BTV im Bereich Nachhaltigkeit.
G1.GOV-1: 5b Fachwissen der Organe und Unternehmenspolitik verwiesen.
Im Jahr 2024 erfolgten zwei Fit & Proper-Schulungen der Aufsichtsräte, die sich inhaltlich unter anderem mit der Green Asset Ratio
und den EBA (Europäische Bankenaufsicht) Guidelines ESG-Risikomanagement bzw. dem Digital Operational Resilience Act
(DORA) beschäftigt haben. Darüber hinaus erfolgten weitere Weiterbildungsmaßnahmen der Aufsichtsrät*innen im Zuge ihrer
Vorstandstätigkeiten in anderen Unternehmen.
Im Hinblick auf das herausragende berufliche Know-how sowie die langjährige und breite Erfahrung der Mitglieder des Vorstandes
im Bankgeschäft entspricht die Geschäftsleitung der BTV in ihrer Gesamtheit unzweifelhaft den Anforderungen der gesetzlichen
Bestimmungen. Durch laufend wahrgenommene interne und externe Fort- bzw. Weiterbildungen ist auch sichergestellt, dass eine
fachspezifische Weiterqualifizierung erfolgt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 23
23
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-1: 22aVerantwortlichkeiten für die Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Führung des Unternehmens und damit auch die Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt dem Vorstand.
Dieser berichtet die wesentlichen Themen und Erkenntnisse dem Aufsichtsrat der BTV. Einen Überblick über diese beiden Gremien
findet sich im Corporate-Governance-Bericht, welcher jährlich auf der Homepage der BTV (www.btv.at) veröffentlicht wird.
GOV-1: 22bZuständigkeit der Mitglieder
Das Nachhaltigkeitsregulatorik-Komitee ist das zentrale operative Gremium in der BTV in Hinblick auf die relevanten
Nachhaltigkeitsaspekte. Diesem steht Mario Pabst (CFO & CRO) als Mitglied des Vorstands vor. Ergänzt wird es um die
Leiter*innen der Bereiche Risk Management, Konzernrechnungswesen und -controlling, Regulatory, Tax & Compliance,
Kreditmanagement und des Geschäftsbereichs Kunden sowie Mitglieder der ständigen Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsregulatorik.
Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sind quartalsweise fester Bestandteil der Banksteuerung, der alle vier Vorstände
der BTV beiwohnen.
GOV-1: 22cRolle der Unternehmensleitung
GOV-1: 22c (i) — Verknüpfung Rolle und Position bzw. Ausschuss
Die Verantwortung zum Themenbereich Nachhaltigkeit obliegt im Vorstand Mario Pabst. In dieser Funktion übernimmt er auch die
direkte Führung des Sustainability & Strategy Offices im Bereich Nachhaltigkeit. Wesentliche Entscheidungen werden dabei im
Rahmen der tourlichen (wöchentlichen) Vorstandssitzung gemeinschaftlich im Gesamtvorstand besprochen und getroffen.
GOV-1: 22c (ii) — Berichtspflichten gegenüber Organen
Das für den Themenbereich Nachhaltigkeit verantwortliche Mitglied des Vorstandes berichtet im Rahmen der Vorstandssitzung
seinen Vorstandskollegen und führt dort, wenn notwendig, entsprechende Entscheidungen herbei. Des Weiteren berichtet dieses
Vorstandsmitglied zu Themen der Nachhaltigkeit gegenüber dem Aufsichtsrat.
GOV-1: 22c (iii) — Kontrollen und Verfahren des Managements
Die auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden durch den
Vorstand freigegeben. Spezifische Formen der Kontrolle sowie deren Management sind im Aufbau begriffen, wobei wesentliche
Aspekte der Impacts, Risks & Opportunities (IROs) schon jetzt im Rahmen der operativen Tätigkeit Beachtung finden. Dies erfolgt
im Rahmen der Ressortverantwortungen durch die Vorstände bzw. die Bereiche und deren Bereichsleiter*innen. Im Rahmen der
etablierten Risikomanagementverfahren werden Nachhaltigkeitsrisiken als Querschnittsrisiken definiert und sind in diese
Verfahren integriert.
GOV-1: 22dGeschäftsleitung und Ziele
Wie in GOV-1: 22cRolle der Unternehmensleitung beschrieben, befinden sich formale Wege der Kontrolle und des
Managements von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Aufbau. Im Zuge dessen werden auch Zielsetzungen dahingehend
formuliert. Es existieren definierte Nachhaltigkeitsziele (siehe GOV-3: 29b Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Ziele), die
wichtige Aspekte der wesentlichen IROs abdecken. Diese werden quartalsweise im Rahmen der Banksteuerung berichtet und
diskutiert.
GOV-1: 23aNachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Organe
Im Zuge der jährlichen Fit & Proper-Schulungen erfolgt auf Geschäftsleitungs- wie auf Aufsichtsratsebene eine laufende
Fortbildung zu allen bankaufsichtsrechtlichen Themen, insbesondere auch zur Regulatorik betreffend ESG.
Für definierte Schlüsselkräfte der BTV ist eine gesetzliche Aus- und Weiterbildung unter dem Titel Fit & Properverpflichtend. Die
Schulungen umfassen regulatorische Anforderungen und werden von der Firma apc Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung
durchgeführt. Die Inhalte werden quartalsweise mit dem Team BWG-Compliance bestimmt. Der Fokus liegt dabei auf den von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellten Anforderungen sowie auf Themengebieten, die für die BTV relevant sind.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 24
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-1: 22aVerantwortlichkeiten für die Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Führung des Unternehmens und damit auch die Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt dem Vorstand.
Dieser berichtet die wesentlichen Themen und Erkenntnisse dem Aufsichtsrat der BTV. Einen Überblick über diese beiden Gremien
findet sich im Corporate-Governance-Bericht, welcher jährlich auf der Homepage der BTV (www.btv.at) veröffentlicht wird.
GOV-1: 22bZuständigkeit der Mitglieder
Das Nachhaltigkeitsregulatorik-Komitee ist das zentrale operative Gremium in der BTV in Hinblick auf die relevanten
Nachhaltigkeitsaspekte. Diesem steht Mario Pabst (CFO & CRO) als Mitglied des Vorstands vor. Ergänzt wird es um die
Leiter*innen der Bereiche Risk Management, Konzernrechnungswesen und -controlling, Regulatory, Tax & Compliance,
Kreditmanagement und des Geschäftsbereichs Kunden sowie Mitglieder der ständigen Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsregulatorik.
Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sind quartalsweise fester Bestandteil der Banksteuerung, der alle vier Vorstände
der BTV beiwohnen.
GOV-1: 22cRolle der Unternehmensleitung
GOV-1: 22c (i) — Verknüpfung Rolle und Position bzw. Ausschuss
Die Verantwortung zum Themenbereich Nachhaltigkeit obliegt im Vorstand Mario Pabst. In dieser Funktion übernimmt er auch die
direkte Führung des Sustainability & Strategy Offices im Bereich Nachhaltigkeit. Wesentliche Entscheidungen werden dabei im
Rahmen der tourlichen (wöchentlichen) Vorstandssitzung gemeinschaftlich im Gesamtvorstand besprochen und getroffen.
GOV-1: 22c (ii) — Berichtspflichten gegenüber Organen
Das für den Themenbereich Nachhaltigkeit verantwortliche Mitglied des Vorstandes berichtet im Rahmen der Vorstandssitzung
seinen Vorstandskollegen und führt dort, wenn notwendig, entsprechende Entscheidungen herbei. Des Weiteren berichtet dieses
Vorstandsmitglied zu Themen der Nachhaltigkeit gegenüber dem Aufsichtsrat.
GOV-1: 22c (iii) — Kontrollen und Verfahren des Managements
Die auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden durch den
Vorstand freigegeben. Spezifische Formen der Kontrolle sowie deren Management sind im Aufbau begriffen, wobei wesentliche
Aspekte der Impacts, Risks & Opportunities (IROs) schon jetzt im Rahmen der operativen Tätigkeit Beachtung finden. Dies erfolgt
im Rahmen der Ressortverantwortungen durch die Vorstände bzw. die Bereiche und deren Bereichsleiter*innen. Im Rahmen der
etablierten Risikomanagementverfahren werden Nachhaltigkeitsrisiken als Querschnittsrisiken definiert und sind in diese
Verfahren integriert.
GOV-1: 22dGeschäftsleitung und Ziele
Wie in GOV-1: 22cRolle der Unternehmensleitung beschrieben, befinden sich formale Wege der Kontrolle und des
Managements von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Aufbau. Im Zuge dessen werden auch Zielsetzungen dahingehend
formuliert. Es existieren definierte Nachhaltigkeitsziele (siehe GOV-3: 29b Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Ziele), die
wichtige Aspekte der wesentlichen IROs abdecken. Diese werden quartalsweise im Rahmen der Banksteuerung berichtet und
diskutiert.
GOV-1: 23aNachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Organe
Im Zuge der jährlichen Fit & Proper-Schulungen erfolgt auf Geschäftsleitungs- wie auf Aufsichtsratsebene eine laufende
Fortbildung zu allen bankaufsichtsrechtlichen Themen, insbesondere auch zur Regulatorik betreffend ESG.
Für definierte Schlüsselkräfte der BTV ist eine gesetzliche Aus- und Weiterbildung unter dem Titel Fit & Properverpflichtend. Die
Schulungen umfassen regulatorische Anforderungen und werden von der Firma apc Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung
durchgeführt. Die Inhalte werden quartalsweise mit dem Team BWG-Compliance bestimmt. Der Fokus liegt dabei auf den von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellten Anforderungen sowie auf Themengebieten, die für die BTV relevant sind.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-1: 23bZusammenhang von Kenntnissen mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Durch die laufenden Fortbildungen der Leitungsgremien zu allen bankaufsichtsrechtlichen Themen wird gewährleistet, dass die
Personen den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die laufenden internen und externen Fort- bzw.
Weiterbildungen stellen zudem eine umfassende fachspezifische Weiterqualifizierung sicher. Diese Fort- und Weiterbildungen
sind die Basis, um die spezifisch für die BTV identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen richtig bewerten und managen zu
können.
Themenbezogene Angabepflichten: G1.GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
G1.GOV-1: 5a Rolle der Organe in Bezug auf Unternehmensführung
Der Vorstand hat die Verantwortung, die BTV erfolgreich zu führen und ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit langfristig zu
sichern. Dabei müssen die Interessen der Aktionär*innen und der Arbeitnehmer*innen sowie das öffentliche Interesse
berücksichtigt werden. Grundlegende Entscheidungen obliegen dem Gesamtvorstand. Dazu zählen insbesondere die
Konkretisierung der Unternehmensziele und die Festlegung der Strategie der BTV. Bei der Entwicklung und Umsetzung der
Strategie werden auch Aspekte der Nachhaltigkeit sowie der damit verbundenen Chancen und Risiken in Bezug auf Umwelt,
soziale Belange und Corporate Governance miteinbezogen. Der Vorstand hat eigenverantwortlich für die Umsetzung seiner
Beschlüsse Sorge zu tragen. Zudem trifft er geeignete Vorkehrungen, um die für das Unternehmen relevanten Gesetze einzuhalten
sowie die Umsetzung der Unternehmensstrategie sicherzustellen. Bei signifikanten Abweichungen von Zielwerten informiert der
Vorstand unverzüglich den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und unterstützt diesen bei der Leitung des Unternehmens, insbesondere bei
Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält vor allem mit dem Vorstandsvorsitzenden
regelmäßig Kontakt und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.
Alle Mitarbeiter*innen setzen die durch den Vorstand festgelegte Strategie um und sind somit für die diesbezügliche
Zielerreichung mitverantwortlich.
G1.GOV-1: 5b Fachwissen der Organe in Bezug auf Unternehmensführung
Gemäß der Fit & Proper-Policy der BTV findet ein jährliches Assessment statt. Dabei erfolgt eine Berichterstattung im
Nominierungsausschuss bzw. Aufsichtsrat zur Eignung des Aufsichtsrates, der Mitarbeiter*innen in Schlüsselfunktionen und des
Vorstandes. Als Grundlage der jährlichen Reevaluierung werden die entsprechenden laufenden Fortbildungsmaßnahmen
herangezogen.
Im Jahr 2024 kam es diesbezüglich zu Schulungen im Bereich Neuerungen im Zahlungsverkehr, zu Green Asset Ratio und EBA GL
ESG-Risikomanagement, DORA, Umsetzung von Basel IV: CRR3 und CRD IV, FMA-MS ICAAP sowie EBA Risk Dashboards.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 25
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-2: 26aInformationsfluss und Organe
Das Nachhaltigkeitsmanagement in der BTV ist im Sustainability & Strategy Office zentralisiert. Dieses berichtet direkt an den
Vorstand und verantwortet die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Das Sustainability & Strategy Office war, zusammen mit
wesentlichen internen Stakeholdern, für die Durchführung der Analyse der doppelten Wesentlichkeit verantwortlich, deren
Ergebnisse durch den Vorstand freigegeben wurden.
Neben dem Sustainability & Strategy Office besteht eine ständige Arbeitsgruppe zur Nachhaltigkeitsregulatorik. Diese setzt sich
aus Mitgliedern aus den Fachbereichen Risk Management, Kreditmanagement, Organisation & IT, dem Geschäftsbereich Kunden
sowie dem Sustainability & Strategy Office zusammen. Diese bereichsübergreifende Arbeitsgruppe ist das zentrale
Umsetzungsinstrument und berichtet in regelmäßigen Abständen, ca. alle zwei Monate, an das Nachhaltigkeitsregulatorik-
Komitee, welches aus Mitgliedern des Vorstands und der Managementrunde besteht. Des Weiteren sind Aspekte der
Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen quartalsweise fester Bestandteil der Banksteuerung, der alle vier Vorstände der BTV
beiwohnen (siehe auch GOV-1: 22bZuständigkeit der Mitglieder). In diesem Rahmen werden ein Kreditrisikobericht mit
Schwerpunkt Nachhaltigkeit sowie die definierten Nachhaltigkeitsziele der BTV berichtet.
Themen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit werden regelmäßig dem Aufsichtsrat berichtet.
GOV-2: 26bOrgane und deren Überwachung der Strategie
Die Verantwortung für die Risikostrategie liegt beim Vorstand, der regelmäßig den Risikoausschuss über Risiken und Chancen aus
ESG-Faktoren informiert. Die Risikostrategie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie. Die Nachhaltigkeitsrisiken sind in den
Risikomanagementprozess der BTV eingebettet. Dieser umfasst die Festlegung der Risikostrategie sowie die Risikoüberwachung
und -steuerung. In allen Teilen des Prozesses sind die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt.
GOV-2: 26cThemen der Organe im Berichtszeitraum
Wie bereits unter GOV-2: 26aInformationsfluss und Organe beschrieben, hat das Sustainability & Strategy Office im Berichtsjahr
erstmals die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der ESRS mit den entsprechenden internen
Stakeholdern durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse wurden vom Vorstand freigegeben. Darüber hinaus wurden die Themen in
der entsprechenden Arbeitsgruppe diskutiert. Zudem sind Nachhaltigkeitsrisiken bereits Bestandteil der Banksteuerung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 26
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-2: 26aInformationsfluss und Organe
Das Nachhaltigkeitsmanagement in der BTV ist im Sustainability & Strategy Office zentralisiert. Dieses berichtet direkt an den
Vorstand und verantwortet die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Das Sustainability & Strategy Office war, zusammen mit
wesentlichen internen Stakeholdern, für die Durchführung der Analyse der doppelten Wesentlichkeit verantwortlich, deren
Ergebnisse durch den Vorstand freigegeben wurden.
Neben dem Sustainability & Strategy Office besteht eine ständige Arbeitsgruppe zur Nachhaltigkeitsregulatorik. Diese setzt sich
aus Mitgliedern aus den Fachbereichen Risk Management, Kreditmanagement, Organisation & IT, dem Geschäftsbereich Kunden
sowie dem Sustainability & Strategy Office zusammen. Diese bereichsübergreifende Arbeitsgruppe ist das zentrale
Umsetzungsinstrument und berichtet in regelmäßigen Abständen, ca. alle zwei Monate, an das Nachhaltigkeitsregulatorik-
Komitee, welches aus Mitgliedern des Vorstands und der Managementrunde besteht. Des Weiteren sind Aspekte der
Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen quartalsweise fester Bestandteil der Banksteuerung, der alle vier Vorstände der BTV
beiwohnen (siehe auch GOV-1: 22bZuständigkeit der Mitglieder). In diesem Rahmen werden ein Kreditrisikobericht mit
Schwerpunkt Nachhaltigkeit sowie die definierten Nachhaltigkeitsziele der BTV berichtet.
Themen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit werden regelmäßig dem Aufsichtsrat berichtet.
GOV-2: 26bOrgane und deren Überwachung der Strategie
Die Verantwortung für die Risikostrategie liegt beim Vorstand, der regelmäßig den Risikoausschuss über Risiken und Chancen aus
ESG-Faktoren informiert. Die Risikostrategie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie. Die Nachhaltigkeitsrisiken sind in den
Risikomanagementprozess der BTV eingebettet. Dieser umfasst die Festlegung der Risikostrategie sowie die Risikoüberwachung
und -steuerung. In allen Teilen des Prozesses sind die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt.
GOV-2: 26cThemen der Organe im Berichtszeitraum
Wie bereits unter GOV-2: 26aInformationsfluss und Organe beschrieben, hat das Sustainability & Strategy Office im Berichtsjahr
erstmals die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der ESRS mit den entsprechenden internen
Stakeholdern durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse wurden vom Vorstand freigegeben. Darüber hinaus wurden die Themen in
der entsprechenden Arbeitsgruppe diskutiert. Zudem sind Nachhaltigkeitsrisiken bereits Bestandteil der Banksteuerung.
26
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Thema Vorstandssitzung
Nachhaltigkeits-
regulatorik-Komitee
Aufsichtsrat
E1 — Anpassung an den Klimawandel X X X
E1 — Vermeidung des Klimawandels X X X
E1 — Energie X X X
E3 — Wasserentnahme X
X
E3 — Ableitung von Wasser X
X
E4 — Beispiele: 1. Landdegradation, 2.
Wüstenbildung, 3. Bodenversiegelung
E4 — Auswirkungen von Abhängigkeiten von
Ökosystemdienstleistungen
X
S1 — Sichere Beschäftigung X
S1 — Arbeitszeit X
S1 — Angemessene Entlohnung X
X
S1 — Sozialer Dialog X
X
S1 — Tarifverhandlungen, einschließlich der
Quote der durch Tarifverträge abgedeckten
Arbeitskräfte
X
X
S1 — Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben X
S1 — Gesundheitsschutz und Sicherheit X
S1 — Gleichstellung der Geschlechter und
gleicher Lohn für gleiche Arbeit
X
X
S1 — Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
X
X
S1 — Vielfalt X
S1 — Datenschutz X
X
S4 — Datenschutz X
X
S4 — Zugang zu hochwertigen Informationen X
S4 — Persönliche Sicherheit von
Verbraucher*innen und/oder
Endnutzer*innen
X
S4 — Gesundheitsschutz und Sicherheit X
S4 — Persönliche Sicherheit X
S4 — Zugang zu Produkten und
Dienstleistungen
X
S4 — Verantwortliche Vermarktungspraktiken X
G1 — Unternehmenskultur X X X
G1 — Schutz von Hinweisgeber*innen
(Whistleblower*innen)
X
X
G1 — Management der Beziehungen zu
Lieferant*innen, einschließlich
Zahlungspraktiken
X
G1 — Vermeidung und Aufdeckung
(Korruption) einschließlich Schulung
X
X
BTV Jahresfinanzbericht 2024 27
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-3: 29 Anreiz- und Vergütungssysteme der Organe
GOV-3: 29aAnreizsysteme
Die Vergütungspolitik der BTV zielt darauf ab, Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu setzen und die
Geschäftsstrategie sowie die langfristige Entwicklung des Konzerns zu fördern. Zudem muss sichergestellt sein, dass die
Gesamtvergütung der Mitarbeiter*innen in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der BTV und zur üblichen Vergütung in
vergleichbaren Unternehmen steht.
Bezüglich der Anreizsysteme der Organe ist zu unterscheiden:
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates beinhaltet ausschließlich fixe Vergütungsanteile und insofern keine
(nachhaltigkeitsbezogenen) Anreizsysteme. Die Vergütung ist gestaffelt, je nachdem, ob die Funktion des/der Vorsitzenden,
des/der Stellvertreter*in des/der Vorsitzenden oder eines einfachen Mitgliedes übernommen wird. Zudem gebührt den
Mitgliedern der Ausschüsse eine zusätzliche Vergütung, welche nach Arbeitsaufwand und Verantwortung je Ausschuss gestaffelt
ist. Die Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und
erhalten keine Vergütung.
Hinsichtlich der Bereichsleiter*innen sowie der regionalen Geschäftsleiter*innen kann festgehalten werden, dass ein
untergeordneter Teil der Vergütung an nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen gebunden ist.
Die Mitglieder des Vorstandes bekommen entsprechend der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen eine fixe Vergütung und eine
variable Vergütung. Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile basiert auf der Erfüllung von finanziellen Leistungskriterien,
Risikokriterien und nichtfinanziellen allgemeinen und individuellen Leistungskriterien.
GOV-3: 29b Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Ziele
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten fixe und variable Vergütungsbestandteile.
Die fixe Vergütung beinhaltet aufgrund der Tatsache, dass diese aufsichtsrechtlich leistungs- und ermessensunabhängig
sein müssen, keine nachhaltigkeitsbezogenen Ziele
Die variable Vergütung wird auf Basis von Kriterien bestimmt, welche einerseits für alle Mitglieder des Vorstandes
gleichermaßen gelten und andererseits je Vorstandsmitglied, insbesondere anhand des jeweiligen Aufgabenbereichs,
individuell festgelegt sind.
Folgende nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien sind Teil der variablen Vergütung und gelten für alle Vorstände:
Fluktuationsquote bei Mitarbeiter*innen in Schlüsselfunktionen
Geleistete Stunden in der Einsatzstaffel der BTV
Frauen in Führungspositionen
CO
2
-Äquivalent pro FTE in Tonnen
Nachhaltiges Netto-Finanzierungswachstum in %
Bruttozuflüsse in nachhaltige Fonds
GOV-3: 29c Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Parameter in die Vergütung
Die variablen Anteile sind somit unter anderem auch an die Erreichung der oben genannten Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Die
Zielsetzungen definieren sich anhand verschiedener Faktoren und orientieren sich an vergleichbaren Geschäftsmodellen. Wenn
Faktoren nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden, hat dies auf die Bemessung der variablen Jahresvergütung Auswirkungen. Die
Kursentwicklung der BTV Aktien hat keinen Einfluss auf die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes.
Mit jedem Vorstandsmitglied werden auch individuell Ziele vereinbart. Diese dienen der Messung der persönlichen Leistung und
finden im Rahmen der Berechnung des variablen Vergütungsbestandteils Berücksichtigung. Dadurch sollen Anreize hinsichtlich der
jeweiligen Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß Ressortverteilung gesetzt werden. Zudem wird damit das
Ziel verfolgt, in diesem Rahmen insbesondere auch nachhaltige, nichtfinanzielle Leistungskriterien in die variable Vergütung
einfließen zu lassen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 28
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-3: 29 Anreiz- und Vergütungssysteme der Organe
GOV-3: 29aAnreizsysteme
Die Vergütungspolitik der BTV zielt darauf ab, Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu setzen und die
Geschäftsstrategie sowie die langfristige Entwicklung des Konzerns zu fördern. Zudem muss sichergestellt sein, dass die
Gesamtvergütung der Mitarbeiter*innen in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der BTV und zur üblichen Vergütung in
vergleichbaren Unternehmen steht.
Bezüglich der Anreizsysteme der Organe ist zu unterscheiden:
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates beinhaltet ausschließlich fixe Vergütungsanteile und insofern keine
(nachhaltigkeitsbezogenen) Anreizsysteme. Die Vergütung ist gestaffelt, je nachdem, ob die Funktion des/der Vorsitzenden,
des/der Stellvertreter*in des/der Vorsitzenden oder eines einfachen Mitgliedes übernommen wird. Zudem gebührt den
Mitgliedern der Ausschüsse eine zusätzliche Vergütung, welche nach Arbeitsaufwand und Verantwortung je Ausschuss gestaffelt
ist. Die Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und
erhalten keine Vergütung.
Hinsichtlich der Bereichsleiter*innen sowie der regionalen Geschäftsleiter*innen kann festgehalten werden, dass ein
untergeordneter Teil der Vergütung an nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen gebunden ist.
Die Mitglieder des Vorstandes bekommen entsprechend der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen eine fixe Vergütung und eine
variable Vergütung. Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile basiert auf der Erfüllung von finanziellen Leistungskriterien,
Risikokriterien und nichtfinanziellen allgemeinen und individuellen Leistungskriterien.
GOV-3: 29b Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Ziele
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten fixe und variable Vergütungsbestandteile.
Die fixe Vergütung beinhaltet aufgrund der Tatsache, dass diese aufsichtsrechtlich leistungs- und ermessensunabhängig
sein müssen, keine nachhaltigkeitsbezogenen Ziele
Die variable Vergütung wird auf Basis von Kriterien bestimmt, welche einerseits für alle Mitglieder des Vorstandes
gleichermaßen gelten und andererseits je Vorstandsmitglied, insbesondere anhand des jeweiligen Aufgabenbereichs,
individuell festgelegt sind.
Folgende nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien sind Teil der variablen Vergütung und gelten für alle Vorstände:
Fluktuationsquote bei Mitarbeiter*innen in Schlüsselfunktionen
Geleistete Stunden in der Einsatzstaffel der BTV
Frauen in Führungspositionen
CO
2
-Äquivalent pro FTE in Tonnen
Nachhaltiges Netto-Finanzierungswachstum in %
Bruttozuflüsse in nachhaltige Fonds
GOV-3: 29c Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Parameter in die Vergütung
Die variablen Anteile sind somit unter anderem auch an die Erreichung der oben genannten Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Die
Zielsetzungen definieren sich anhand verschiedener Faktoren und orientieren sich an vergleichbaren Geschäftsmodellen. Wenn
Faktoren nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden, hat dies auf die Bemessung der variablen Jahresvergütung Auswirkungen. Die
Kursentwicklung der BTV Aktien hat keinen Einfluss auf die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes.
Mit jedem Vorstandsmitglied werden auch individuell Ziele vereinbart. Diese dienen der Messung der persönlichen Leistung und
finden im Rahmen der Berechnung des variablen Vergütungsbestandteils Berücksichtigung. Dadurch sollen Anreize hinsichtlich der
jeweiligen Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß Ressortverteilung gesetzt werden. Zudem wird damit das
Ziel verfolgt, in diesem Rahmen insbesondere auch nachhaltige, nichtfinanzielle Leistungskriterien in die variable Vergütung
einfließen zu lassen.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-3: 29dAnteil variable Vergütung, geknüpft an nachhaltigkeitsbezogene Ziele
Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet die Sitzung des Vergütungsausschusses statt. Dabei überprüft dieser das
Resultat der Geschäftstätigkeit der drei vorangegangenen Geschäftsjahre („Betrachtungszeitraum“) und legt davon ausgehend den
jeweiligen Zielerreichungsgrad endgültig wie folgt fest:
Zunächst wird die Zielerreichung der Einzelkriterien für jedes Jahr im Betrachtungszeitraum ermittelt. Diese ist je Einzelkriterium
und Jahr mit 140 % gedeckelt („durchschnittliche Zielerreichung pro Jahr“).
Im nächsten Schritt erfolgt eine Gewichtung der durchschnittlichen Zielerreichung pro Jahr für jedes Einzelkriterium in den
Kategorien Geschäftsziele und Risikoziele im Betrachtungszeitraum. Dabei fließt das am längsten zurückliegende Jahr mit 90 %, das
mittlere mit 95 % und das Vorjahr mit 100 % in die Berechnung ein („gewichteter durchschnittlicher Zielerreichungsgrad“).
Anschließend wird der gewichtete durchschnittliche Zielerreichungsgrad sowohl innerhalb der Kriteriengruppen wie auch im
Verhältnis der Kriteriengruppen zueinander erneut einer Faktorgewichtung unterworfen. Hinsichtlich des Verhältnisses zueinander
entfallen 30 % auf die finanziellen Leistungskriterien, 30 % auf die Risikokriterien, 20 % auf die nichtfinanziellen Leistungskriterien
sowie 20 % auf die individuellen Leistungskriterien je Vorstandsmitglied.
Bei einer auf diese Weise ermittelten Gesamtzielerreichung von 100 % erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine variable
Vergütung von 30 % des jährlichen Grundgehalts. Bei Übertreffen der Ziele ist die variable Vergütung mit 40 % gedeckelt. Pro
Prozentpunkt Zielerreichung bzw. Nichtzielerreichung gegenüber dem Basiswert 100 % erfolgt eine Erhöhung bzw. Verminderung
der variablen Vergütung um +/1 Prozentpunkt, ausgehend von 30 % des Grundgehalts. Beispielsweise beträgt bei 101 %
Zielerreichung die variable Vergütung 31 %, bei 90 % Zielerreichung 20 % des Grundgehalts.
Der Vergütungsausschuss kann in besonderen und begründeten Fällen vom beschriebenen Verfahren abweichen. Zudem steht
diese Festlegung unter dem Vorbehalt des Testats und der Feststellung durch den Aufsichtsrat. Im Anschluss werden die variablen
Gehaltsbestandteile für die Mitglieder des Vorstandes dem Bereich Human Resources für die Auszahlung mitgeteilt.
Gemäß den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen ist ein Anteil von zumindest 40 % der variablen Vergütung auf einen Zeitraum
von fünf Jahren zurückzustellen. Beträgt die variable Vergütung jedoch mehr als 175.000 Euro, sind 60 % der variablen Vergütung
zurückzustellen. Die zurückgestellte Vergütung wird in diesem Mindestzeitraum nicht schneller als anteilig erworben, d. h. jedes
Jahr höchstens ein Fünftel des zurückgestellten Betrages, beginnend mit dem ersten Jahrestag der Zumessung.
2023
2024
Nachhaltigkeitsbezogene Ziele Ziel Gewichtung Ziel Gewichtung
Fluktuationsquote bei Mitarbeiter*innen
in Schlüsselfunktionen
0-7 = 100 %
7,1-8 = 90 %
8,1-9 = 80 %
9,1-10 = 70 %
>10 = 0 %
50,0 %
0-7 = 100 %
7,1-8 = 90 %
8,1-9 = 80 %
9,1-10 = 70 %
>10 = 0 %
50,0 %
Geleistete Stunden in der Einsatzstaffel
300,0 10,0 %
300,0 10,0 %
Anteil Frauen als Führungskräfte
27,0 % 10,0 %
28,5 % 10,0 %
CO
2
-Äquivalent pro FTE in Tonnen
1,2 10,0 %
0,7 10,0 %
Nachhaltiges Netto-
Finanzierungswachstum in %
19,0 % 10,0 %
26,0 % 10,0 %
Bruttozuflüsse in nachhaltige Fonds
30,0 % 10,0 %
40,0 % 10,0 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024 29
29
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-3: 29eZuständigkeitsebene für Anreizsysteme
Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung gemäß § 78b Abs. 1 AktG zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr zur
Abstimmung vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum Vergütungssystem des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BTV sowie der im abgelaufenen
Geschäftsjahr gewährten oder geschuldeten Vergütung sind im Vergütungsbericht gemäß §§ 78c und 98a AktG, veröffentlicht auf
der Homepage der BTV (www.btv.at), dargestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 30
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-3: 29eZuständigkeitsebene für Anreizsysteme
Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung gemäß § 78b Abs. 1 AktG zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr zur
Abstimmung vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum Vergütungssystem des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BTV sowie der im abgelaufenen
Geschäftsjahr gewährten oder geschuldeten Vergütung sind im Vergütungsbericht gemäß §§ 78c und 98a AktG, veröffentlicht auf
der Homepage der BTV (www.btv.at), dargestellt.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: E1.GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
E1.GOV-3: 13 Klimabezogener Vergütungsanteil
Die BTV deckt in ihrer Vergütungspolitik implizit klimabezogene Erwägungen über den Bereich Umwelt ab (siehe GOV-3: 29c
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Parameter in die Vergütung). Eine direkte variable Vergütung auf Basis von THG-
Emissionsminderungszielen wurde bisher nicht integriert, gewinnt jedoch im Zusammenhang mit der Erstellung des
Transitionsplans zunehmend an Bedeutung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 31
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-4: 32 Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Die BTV legt besonderen Wert darauf, ihre Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten wahrzunehmen. Dazu werden beispielsweise
folgende Maßnahmen umgesetzt: Risikobewertungen (Auslagerungsrisiken, Business-Continuity-Management [BCM]-Risiken, IT-
Risiken, Datenschutz- und Informationssicherheitsrisiken), Integritätsprüfungen, Identifizierung von Red Flags, Festlegung von
Anforderungen wie die Zertifizierung nach ISO 27001 und weitere.
Die nachstehende Liste gibt einen Überblick über die Anwendung der wichtigsten Aspekte und die Verfahrensschritte zur Erfüllung
der Sorgfaltspflicht in der Nachhaltigkeitserklärung:
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: 26a, b & c; ESRS 2 GOV-3: 29a, b, c, d & e; ESRS 2
SBM-3: 48a, b
Einbindung betroffener Interessenträger*innen in alle wichtigen
Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 SBM-2: 45a (i-v); S1.SBM-2: 12; S4.SBM-2: 8; ESRS 2 IRO-1:
53b (iii); ESRS E1-2: 24 24; ESRS E3-1: 11; ESRS E4-2: 22; ESRS S1-1:
19; ESRS S4-1: 15; ESRS S1-2: 27b; S4-2: 20b
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
ESRS 2-IRO-1: 53a, e & g; E1.IRO-1: 20a, b (ii), c (i); E1-IRO-1: 21; E3-
IRO-1: 8a; E4-IRO: 17a, c; ESRS 2 SBM-3: 48a & b
Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
ESRS E1-3: 28; ESRS E3-2: 17; ESRS E4-3: 27; ESRS S1-4: 37; ESRS S4-
4: 30
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und
Kommunikation
ESRS E1-4; ESRS E3-3; ESRS E4-4; ESRS S1-5; ESRS S4-5
BTV Jahresfinanzbericht 2024 32
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-4: 32 Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Die BTV legt besonderen Wert darauf, ihre Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten wahrzunehmen. Dazu werden beispielsweise
folgende Maßnahmen umgesetzt: Risikobewertungen (Auslagerungsrisiken, Business-Continuity-Management [BCM]-Risiken, IT-
Risiken, Datenschutz- und Informationssicherheitsrisiken), Integritätsprüfungen, Identifizierung von Red Flags, Festlegung von
Anforderungen wie die Zertifizierung nach ISO 27001 und weitere.
Die nachstehende Liste gibt einen Überblick über die Anwendung der wichtigsten Aspekte und die Verfahrensschritte zur Erfüllung
der Sorgfaltspflicht in der Nachhaltigkeitserklärung:
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: 26a, b & c; ESRS 2 GOV-3: 29a, b, c, d & e; ESRS 2
SBM-3: 48a, b
Einbindung betroffener Interessenträger*innen in alle wichtigen
Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 SBM-2: 45a (i-v); S1.SBM-2: 12; S4.SBM-2: 8; ESRS 2 IRO-1:
53b (iii); ESRS E1-2: 24 24; ESRS E3-1: 11; ESRS E4-2: 22; ESRS S1-1:
19; ESRS S4-1: 15; ESRS S1-2: 27b; S4-2: 20b
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
ESRS 2-IRO-1: 53a, e & g; E1.IRO-1: 20a, b (ii), c (i); E1-IRO-1: 21; E3-
IRO-1: 8a; E4-IRO: 17a, c; ESRS 2 SBM-3: 48a & b
Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
ESRS E1-3: 28; ESRS E3-2: 17; ESRS E4-3: 27; ESRS S1-4: 37; ESRS S4-
4: 30
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und
Kommunikation
ESRS E1-4; ESRS E3-3; ESRS E4-4; ESRS S1-5; ESRS S4-5
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
GOV-5: 36a Umfang, Hauptmerkmal und Bestandteile des Risikomanagements
Risikogoverance: Das Rahmenwerk Risikogovernance ist allen Mitarbeiter*innen der BTV zugänglich. Es bildet die Basis für die
risikopolitischen Entscheidungen und beschreibt die entsprechenden Grundsätze sowie die organisatorische Ausgestaltung des
Risikomanagements in der BTV. Das Rahmenwerk definiert die Rollen sowie Funktionen und legt die Verantwortlichkeiten fest.
Zudem werden die Gremien der BTV beschrieben, in denen risikorelevante Informationen behandelt und gesteuert werden. Ein
weiterer zentraler Bestandteil ist das Limitsystem bzw. die Risikobegrenzung. Diesbezüglich werden der Informations- sowie der
Eskalationsprozess beschrieben.
Risikokultur: Die Risikokultur der BTV ist integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie. Sie wurde intern veröffentlicht und ist für
alle Mitarbeiter*innen jederzeit einsehbar. Der Leitsatz lautet Risiko vor Ertrag vor Wachstum. Generell wird eine adäquate
Risikokultur als Grundlage für ein funktionierendes Risikomanagement in der BTV angesehen. Alle Mitarbeiter*innen sind
individuell für einen angemessenen Umgang mit Risiken, die sich in ihrem Aufgabenbereich ergeben, verantwortlich. Der Umgang
mit Risiken erfolgt im Auftrag und unter Aufsicht des Vorstands.
Weitere Ausführungen zu Finanzrisiken und zum Risikomanagement der BTV sind im Risikobericht zu finden.
Internes Kontrollsystem (IKS): Das IKS der BTV basiert auf dem COSO(Committee of Sponsoring Organizations of the
Treadway Commission)-Modell und dem Drei-Verteidigungslinien-Modell. Die Prozesse werden jährlich evaluiert (Prozess-, IKS-
und OpRisk-Assessments). Darauf aufbauend werden, auf Basis von IKS-Matrizen durch die Fachbereiche, die Prozesse, die Risiken,
die Maßnahmen, die Kontrollen und die Reifegrade festgelegt.
Um eine effiziente Abwicklung zu erreichen, sind die Themenbereiche Prozesse, IKS und OpRisk eng miteinander verzahnt. Auch
die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist in den IKS-Prozess integriert.
Im Rahmen der jährlichen IKS- und OpRisk-Assessments werden im Sinne der Nachhaltigkeit ineffiziente Kontrollen reduziert und
wenn möglich der Automatisierungsgrad der Kontrolldurchführung optimiert und an die aktuelle Risikolage angepasst.
Um frühzeitig Schwächen im IKS zu erkennen, ist die operative Steuerung der operationellen Risiken dem Bereich Risk
Management zugeordnet. Dort sind auch die Aufgaben im Zusammenhang mit dem IKS angesiedelt. Durch diese enge Verbindung
von operationellem Risikomanagement und IKS werden Synergien optimal genutzt. Zudem sind frühzeitige Korrekturen im
Zusammenhang mit Schadensfällen und Unzulänglichkeiten bei Systemen sowie Prozessen möglich.
Durch das Drei-Verteidigungslinien-Modell wird bereits in der ersten Verteidigungslinie, bestehend aus den Fachbereichen, eine
Trennung zwischen Prozesseigentümer*in (Überwachung und Optimierung bei Unzulänglichkeiten) und -expert*in (Durchführung
von Kontrollen und Berichtspflichten bei Unzulänglichkeiten) erreicht. Dadurch wird wiederum ein schnelles Handeln bei
Unzulänglichkeiten gewährleistet.
In der zweiten Verteidigungslinie sind weitere Überwachungsverantwortungen in Form eines effizienten Risk Managements,
Compliance Managements und IT-Sicherheitsmanagements eingerichtet.
In der dritten Verteidigungslinie überprüft und überwacht die Interne Revision die Wirksamkeit des IKS.
Der IKS-Bericht wird jährlich für den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erstellt. Ziel ist es, über die
Wirkungsweise des IKS zu berichten. Zur Beurteilung dieser werden sowohl die durchgeführten Kontrollen als auch die Ergebnisse
der Kontroll- und Wirkungsanalyse zusammengeführt. Der Vorstand ordnet gegebenenfalls adäquate Maßnahmen zur Behebung
von Mängeln an. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Wirksamkeit des IKS. Die genaue Vorgehensweise ist im
Handbuch Internes Kontrollsystem der BTV dokumentiert.
Interne Revision: Die Interne Revision ist ein wesentlicher Baustein des Risikomanagementsystems der BTV. Sie erfüllt durch ihre
unabhängigen und objektiven Prüfungen eine wesentliche Kontrollfunktion im Unternehmen. Vorrangiges Ziel ist es, Geschäfts-
und Überwachungsprozesse zu verbessern und damit Mehrwerte zu schaffen. Die Interne Revision leistet mit ihren laufenden und
umfassenden Prüfungen einen bedeutenden Beitrag zur Übereinstimmung aller Tätigkeiten und Einheiten des Unternehmens mit
externen gesetzlichen Anforderungen sowie mit internen Richtlinien und Verfahren. Zudem können dadurch frühzeitig Risiken,
Gefahren und Mängel im Unternehmen aufgezeigt werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 33
33
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die Interne Revision stellt im Drei-Verteidigungslinien-Modell die dritte Ebene dar und prüft bzw. bewertet regelmäßig das
Risikomanagementsystem. Dabei steht vor allem die Funktionsfähigkeit des IKS, das durch die Organisationseinheiten der ersten
und zweiten Verteidigungslinie ausgestaltet und angewendet wird, im Fokus. Sie verleiht eine unabhängige und objektive
Sicherheit, dass der Governance-Rahmen inklusive des Risikomanagementrahmens bzw. -systems entsprechend der Konzeption
funktioniert, und liefert gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge. Im Unterschied zu den Organisationseinheiten der ersten und
zweiten Verteidigungslinie ist die Interne Revision nicht Teil des IKS und nicht prozessbegleitend tätig. Vielmehr führt sie
Prüfungen zeitlich versetzt und aus dem Blickwinkel eines unbeteiligten Dritten durch.
Verantwortung: Die Verantwortung für die Risikostrategie liegt beim Vorstand, der regelmäßig den Risikoausschuss über Risiken
und Chancen aus ESG-Faktoren informiert. Die Risikostrategie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie.
Wesentliche Risiken und ihre Auswirkungen: Die Gesamtbankrisikostrategie ist geprägt von einem konservativen Umgang
mit den bankbetrieblichen Risiken. Dieser ergibt sich aus den Anforderungen eines kundenorientierten Fokus im Bankbetrieb und
der Ausrichtung anhand der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dabei gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag zu
erreichen, um nachhaltig einen Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung im Einklang mit den nachhaltigen Zielen zu leisten.
Identifikation, Definition, Systematisierung und Beurteilung der Risiken hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit für die BTV bilden die
Basis für die Gesamtbankrisikosteuerung. Diese Grundlage wird in Form eines jährlichen Risk Self-Assessments geschaffen.
Zusätzlich werden quartalsweise das Risikoinventar auf Vollständigkeit sowie die Beurteilung der Risiken auf Aktualität geprüft.
Die BTV versteht als Risiko die Gefahr einer negativen Abweichung von einem erwarteten Ergebnis. Bei Nachhaltigkeitsrisiken
handelt es sich um Gefahren oder Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung.
Nachhaltigkeitsrisiken werden im Risikomanagement nicht als eigenständige Risikoart gesehen, sondern sie werden in den
bestehenden Risikokategorien abgebildet. Aus diesem Grund zählen die Nachhaltigkeitsrisiken zu den Querschnittsrisiken.
Darunter fallen in der BTV auch die „makroökonomischen Risiken“ und die „globalen Stressszenarien.
GOV-5: 36bVerwendeter Ansatz zur Risikobewertung
Die Nachhaltigkeitsrisiken sind in den Risikomanagementprozess der BTV eingebettet. Dieser umfasst die Festlegung der
Risikostrategie sowie die Risikoüberwachung und -steuerung. In allen Teilen des Prozesses sind die Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt. Der Risiko-Regelkreislauf ist im Risk Management angesiedelt und die einzelnen Schritte werden von den
Mitarbeiter*innen des Bereichs erarbeitet.
Positive Auswirkungen auf das Umfeld und auf die Geschäftstätigkeit der BTV werden als Chancen aufgefasst.
Im jährlichen Risk Self-Assessment wird die Wesentlichkeitseinschätzung aller Risiken vorgenommen. Die Nachhaltigkeitsrisiken
fließen hier als Querschnittsrisiken in die Bewertung ein. Die zentrale Fragestellung der Analyse im Jahr 2024 war, wie Klima- und
Umweltrisiken auf das Portfolio wirken. Des Weiteren stand im Fokus, welche sozialen und Governance-Risiken auf die finanziellen
und nichtfinanziellen Risiken der BTV wirken.
Das Ergebnis wird in folgender Tabelle dargestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 34
33
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die Interne Revision stellt im Drei-Verteidigungslinien-Modell die dritte Ebene dar und prüft bzw. bewertet regelmäßig das
Risikomanagementsystem. Dabei steht vor allem die Funktionsfähigkeit des IKS, das durch die Organisationseinheiten der ersten
und zweiten Verteidigungslinie ausgestaltet und angewendet wird, im Fokus. Sie verleiht eine unabhängige und objektive
Sicherheit, dass der Governance-Rahmen inklusive des Risikomanagementrahmens bzw. -systems entsprechend der Konzeption
funktioniert, und liefert gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge. Im Unterschied zu den Organisationseinheiten der ersten und
zweiten Verteidigungslinie ist die Interne Revision nicht Teil des IKS und nicht prozessbegleitend tätig. Vielmehr führt sie
Prüfungen zeitlich versetzt und aus dem Blickwinkel eines unbeteiligten Dritten durch.
Verantwortung: Die Verantwortung für die Risikostrategie liegt beim Vorstand, der regelmäßig den Risikoausschuss über Risiken
und Chancen aus ESG-Faktoren informiert. Die Risikostrategie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie.
Wesentliche Risiken und ihre Auswirkungen: Die Gesamtbankrisikostrategie ist geprägt von einem konservativen Umgang
mit den bankbetrieblichen Risiken. Dieser ergibt sich aus den Anforderungen eines kundenorientierten Fokus im Bankbetrieb und
der Ausrichtung anhand der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dabei gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag zu
erreichen, um nachhaltig einen Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung im Einklang mit den nachhaltigen Zielen zu leisten.
Identifikation, Definition, Systematisierung und Beurteilung der Risiken hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit für die BTV bilden die
Basis für die Gesamtbankrisikosteuerung. Diese Grundlage wird in Form eines jährlichen Risk Self-Assessments geschaffen.
Zusätzlich werden quartalsweise das Risikoinventar auf Vollständigkeit sowie die Beurteilung der Risiken auf Aktualität geprüft.
Die BTV versteht als Risiko die Gefahr einer negativen Abweichung von einem erwarteten Ergebnis. Bei Nachhaltigkeitsrisiken
handelt es sich um Gefahren oder Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung.
Nachhaltigkeitsrisiken werden im Risikomanagement nicht als eigenständige Risikoart gesehen, sondern sie werden in den
bestehenden Risikokategorien abgebildet. Aus diesem Grund zählen die Nachhaltigkeitsrisiken zu den Querschnittsrisiken.
Darunter fallen in der BTV auch die „makroökonomischen Risiken“ und die „globalen Stressszenarien.
GOV-5: 36bVerwendeter Ansatz zur Risikobewertung
Die Nachhaltigkeitsrisiken sind in den Risikomanagementprozess der BTV eingebettet. Dieser umfasst die Festlegung der
Risikostrategie sowie die Risikoüberwachung und -steuerung. In allen Teilen des Prozesses sind die Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt. Der Risiko-Regelkreislauf ist im Risk Management angesiedelt und die einzelnen Schritte werden von den
Mitarbeiter*innen des Bereichs erarbeitet.
Positive Auswirkungen auf das Umfeld und auf die Geschäftstätigkeit der BTV werden als Chancen aufgefasst.
Im jährlichen Risk Self-Assessment wird die Wesentlichkeitseinschätzung aller Risiken vorgenommen. Die Nachhaltigkeitsrisiken
fließen hier als Querschnittsrisiken in die Bewertung ein. Die zentrale Fragestellung der Analyse im Jahr 2024 war, wie Klima- und
Umweltrisiken auf das Portfolio wirken. Des Weiteren stand im Fokus, welche sozialen und Governance-Risiken auf die finanziellen
und nichtfinanziellen Risiken der BTV wirken.
Das Ergebnis wird in folgender Tabelle dargestellt.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Um die Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren, gibt es die BTV Ausschlussliste. Diese beinhaltet Produkte, Technologien und
Geschäftstätigkeiten, die mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit nicht vereinbar sind. Diese Ausschlusskriterien gelten für das
gesamte Bankgeschäft und in allen vier Ländern.
Konkret bedeutet dies, dass von der BTV mit Privaten, Unternehmen und Staaten, deren Aktivitäten mit den Prinzipien der
Nachhaltigkeit nicht vereinbar sind, keine Geschäftsverbindung eingegangen wird.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 35
35
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESG-Score in der Kreditvergabe
Die ESG-Risiken, welche auf die Kund*innen der BTV wirken, werden in einem ESG-Score dargestellt. In der BTV wird für jede/n
Kund*in ein ESG-Score ermittelt. Diese Bewertung dient der systematischen Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken des
Geschäftsmodells der Kund*innen.
Der ESG-Score wird in drei Bereiche unterteilt:
E (Environment/Umwelt): Im Bereich Umwelt werden sowohl die physischen als direkt einwirkende Risiken als auch
die transitorischen Risiken, die eine indirekte Wirkung haben, berücksichtigt.
- Physische Risiken für den Unternehmensgegenstand
§ Hier erfolgt die Bewertung der direkten Folgen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse wie
Hagel und Hochwasser bzw. langfristige Klimaänderung) für den Unternehmensgegenstand und
das Geschäftsmodell der Kund*innen.
- Physische Risiken für das Vermögen
§ Dabei werden die Auswirkungen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse wie Hagel und
Hochwasser bzw. langfristige Klimaänderung) auf das Vermögen der Kund*innen (Firmenstandort,
Lager/Vorräte, Maschinen) beurteilt.
- Transitionsrisiken Stranded Assets
§ Hier werden Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft
und Gesellschaft entstehen, bewertet. Zu den Auslösern zählen politische und rechtliche
Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen, aber auch Verhaltensveränderungen der
Gesellschaft.
- Transitionsrisiken erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft
§ Dabei wird die Betroffenheit der Kund*innen von einer verstärkten Ausrichtung auf erneuerbare
Energien und Kreislaufwirtschaft (Abfallvermeidung und Recycling) bewertet.
S (Social/Soziales): Als soziale Risiken werden jene Risiken definiert, die sich aus der Missachtung arbeitsrechtlicher
Vorschriften und sozialer Standards ergeben.
G (Governance/Unternehmensführung): Unter Governance wird die verantwortungsvolle Unternehmensführung
verstanden. Risiken daraus ergeben sich, wenn definierte Standards, Regelwerke und Kontrollsysteme nicht
eingehalten werden.
Alle angeführten Informationen über die Kund*innen fließen gesammelt in den ESG-Score mit ein und ergeben eine umfassende
Risikobeurteilung aus Sicht der Nachhaltigkeit.
Zusätzlich werden in den Kundengesprächen die Auswirkungen des Klimawandels und des regulatorischen Umfelds auf die
strategische Positionierung sowie auf die Produkte der Kund*innen erörtert. Gemeinsam werden die Chancen und Risiken des
jeweiligen Unternehmens identifiziert. Die BTV hat in den letzten Jahren festgestellt, dass bei den Kund*innen ein großes Potenzial
vorhanden ist, um auf Krisen zu reagieren, Strategien anzupassen sowie Umstrukturierungspläne auszuarbeiten und somit das
Geschäftsmodell neu auszurichten. Die Erfahrung zeigt, dass sich ein Großteil der Kund*innen der sich aus Nachhaltigkeitsthemen
stellenden Herausforderungen bewusst ist und diese proaktiv angeht.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 36
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESG-Score in der Kreditvergabe
Die ESG-Risiken, welche auf die Kund*innen der BTV wirken, werden in einem ESG-Score dargestellt. In der BTV wird für jede/n
Kund*in ein ESG-Score ermittelt. Diese Bewertung dient der systematischen Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken des
Geschäftsmodells der Kund*innen.
Der ESG-Score wird in drei Bereiche unterteilt:
E (Environment/Umwelt): Im Bereich Umwelt werden sowohl die physischen als direkt einwirkende Risiken als auch
die transitorischen Risiken, die eine indirekte Wirkung haben, berücksichtigt.
- Physische Risiken für den Unternehmensgegenstand
§ Hier erfolgt die Bewertung der direkten Folgen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse wie
Hagel und Hochwasser bzw. langfristige Klimaänderung) für den Unternehmensgegenstand und
das Geschäftsmodell der Kund*innen.
- Physische Risiken für das Vermögen
§ Dabei werden die Auswirkungen des Klimawandels (extreme Wetterereignisse wie Hagel und
Hochwasser bzw. langfristige Klimaänderung) auf das Vermögen der Kund*innen (Firmenstandort,
Lager/Vorräte, Maschinen) beurteilt.
- Transitionsrisiken Stranded Assets
§ Hier werden Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft
und Gesellschaft entstehen, bewertet. Zu den Auslösern zählen politische und rechtliche
Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen, aber auch Verhaltensveränderungen der
Gesellschaft.
- Transitionsrisiken erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft
§ Dabei wird die Betroffenheit der Kund*innen von einer verstärkten Ausrichtung auf erneuerbare
Energien und Kreislaufwirtschaft (Abfallvermeidung und Recycling) bewertet.
S (Social/Soziales): Als soziale Risiken werden jene Risiken definiert, die sich aus der Missachtung arbeitsrechtlicher
Vorschriften und sozialer Standards ergeben.
G (Governance/Unternehmensführung): Unter Governance wird die verantwortungsvolle Unternehmensführung
verstanden. Risiken daraus ergeben sich, wenn definierte Standards, Regelwerke und Kontrollsysteme nicht
eingehalten werden.
Alle angeführten Informationen über die Kund*innen fließen gesammelt in den ESG-Score mit ein und ergeben eine umfassende
Risikobeurteilung aus Sicht der Nachhaltigkeit.
Zusätzlich werden in den Kundengesprächen die Auswirkungen des Klimawandels und des regulatorischen Umfelds auf die
strategische Positionierung sowie auf die Produkte der Kund*innen erörtert. Gemeinsam werden die Chancen und Risiken des
jeweiligen Unternehmens identifiziert. Die BTV hat in den letzten Jahren festgestellt, dass bei den Kund*innen ein großes Potenzial
vorhanden ist, um auf Krisen zu reagieren, Strategien anzupassen sowie Umstrukturierungspläne auszuarbeiten und somit das
Geschäftsmodell neu auszurichten. Die Erfahrung zeigt, dass sich ein Großteil der Kund*innen der sich aus Nachhaltigkeitsthemen
stellenden Herausforderungen bewusst ist und diese proaktiv angeht.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die Grafik zeigt, in welchen Wirtschaftszweigen die BTV welche ausstehenden On-Balance-Salden hat und welche
durchschnittlichen ESG-Scores erzielt werden (0 ist der beste Wert, 100 der schlechteste). Ebenfalls ist dargestellt, in welcher
Bandbreite sich die ESG-Scores je Wirtschaftszweig verteilen. Der mittlere ESG-Score der BTV Kund*innen liegt durchwegs im
guten Bereich.
Die ESG-Risiken werden im Kreditentscheidungsprozess berücksichtigt. Das Nachhaltigkeitsscoring fließt in die
Kreditentscheidung ein. Es ist das Ziel der BTV, gemeinsam mit den Kund*innen nachhaltigere Projekte zu entwickeln und daraus
einzelne Finanzierungen nachhaltiger zu gestalten.
Des Weiteren werden KPIs definiert, um gemeinsam mit den Kund*innen nachhaltigere Finanzierungen zu gestalten. Mit diesen
Kundenprojekten will die BTV einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Zusätzlich werden durch die Investitionen für
nachhaltige Finanzierungen die Nachhaltigkeitsrisiken der BTV reduziert.
Im Bereich Financial Markets ist das Ziel definiert, mindestens 20 % der Neuinvestments bei Anleihen in nachhaltige Assets zu
investieren. Dieses wurde im Jahr 2024 erreicht. Auch dadurch werden die Nachhaltigkeitsrisiken gesenkt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 37
37
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die BTV hat einen Klimastresstest durchgeführt. Der Stresstest wurde an die Vorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) für
Großbanken angelehnt und liefert eine erste Einschätzung der Betroffenheit der BTV gegenüber Klimarisiken.
Dabei wurden folgende Szenarien durchgespielt:
Short-Disorderly: Kurzfristige Einführung sehr hoher CO
2
-Preise
Long-Disorderly: Ungebremste Erwärmung bis 2030 und anschließend starke Gegenmaßnahmen
Hot House World: Ungebremste Erwärmung über 2030 hinaus
Überschwemmung: Potenzielle Überschwemmungen führen zu starken Immobilienpreisrückgängen.
Hangrutschungsrisiko: Erhöhte Gefährdung durch Hangrutschungen führt zu Wertverlusten bei den
Immobiliensicherheiten.
Sturmrisiko: Schwere Sturmschäden führen zu Wertverlusten bei den Immobiliensicherheiten.
GOV-5: 36cWichtigste Risiken und Minderungsstrategien
Als Kreditinstitut ist die BTV gefordert, die Folgen des Klimawandels und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise als
Risikotreiber zu bewerten und zu steuern. Klima- und Umweltrisiken wirken in erster Linie auf physische und transitorische Risiken.
Nachhaltigkeitsaspekte können bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der
Vermögensgegenstände oder die Zahlungsfähigkeit der Kund*innen wirken.
Physische Risiken: Physische Risiken berücksichtigt die BTV insbesondere im Rahmen der Kreditvergabe und bei der
Sicherheitenbewertung. Deshalb erfolgt beispielsweise bei Kreditvergaben im Bereich Wintertourismus eine Prüfung speziell in
Bezug auf die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Skibetriebes ohne große Naturschneemengen. Selbstverständlich wird
dabei auch auf eine möglichst naturverträgliche Umsetzung dieser Maßnahmen geachtet. Im Bereich der Sicherheitenbewertung
werden insbesondere in der Liegenschaftsbewertung physische Risiken beachtet (Hochwassergebiete, Lawinenzonen etc.).
Darüber hinaus ist die operative Geschäftstätigkeit der BTV selbst physischen Risiken ausgesetzt. Extreme Wetterereignisse und
Naturkatastrophen können etwa die Betriebsinfrastruktur der BTV negativ beeinflussen. Die Gefahr, dass dadurch direkte
Schadensfälle entstehen, wird dabei als gering eingeschätzt. Dennoch wurden hierfür eigene Notfalls- und
Geschäftsfortführungspläne entwickelt. Diese zielen darauf ab, Schadenswirkungen von Ausnahmesituationen, sofern nicht
verhinderbar, zumindest zu begrenzen. Entscheidend ist das rasche und richtige Reagieren in Notfällen und die Fähigkeit, die
wichtigen Geschäftsprozesse fortführen zu können. In der Business Continuity Management (BCM) Policy der BTV sind Szenarien
skizziert, die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Notfallpläne sowie Wiederanlauf-Strategien festschreiben. Eine zentrale Rolle
nimmt darin der BCM-Manager ein, der bankweit für den Gesamtprozess der Notfallplanung verantwortlich ist. Dieser wird durch
die Business-Continuity-Koordinatoren der betroffenen Organisationseinheiten unterstützt. Sie sind für die Ausarbeitung und
Testung der Notfallpläne verantwortlich. Im Bereich des operationellen Risikos erfolgt eine genaue Betrachtung der Schadensfälle
im Zusammenhang mit Naturkatastrophen.
Transitionsrisiken: Die Transitionsrisiken erwachsen aus den politischen und regulatorischen Interventionen, um den
Kohlendioxidausstoß der Wirtschaft zu senken. Diese Maßnahmen führen dazu, dass bestimmte Sektoren und Unternehmen an
Profitabilität verlieren, sodass deren Marktwert und Kreditwürdigkeit leiden. Daraus können Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken
für die BTV schlagend werden.
Seit jeher ist es ein Kernelement der Kreditentscheidung, die nachhaltige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Kund*innen zu
verstehen und zu beurteilen. Dies fließt ein über das Ratingsystem der BTV und ist damit integraler Bestandteil der
Bonitätsbeurteilung. Daher ist es selbstverständlich, dass beispielsweise geprüft wird, ob sich die Tourismus-Kund*innen damit
auseinandersetzen, wie sie sich neben dem Wintertourismus breiter aufstellen können.
Ebenso wird etwa bei der Bonitätsbeurteilung von Kund*innen aus der Automobilzulieferindustrie ein Hauptaugenmerk darauf
gelegt, wie sich diese mit dem Thema alternative Antriebssysteme auseinandersetzen und ihre Geschäftsmodelle anpassen. Im
Rahmen von Limits für bestimmte Branchen wird zudem das Konzentrationsrisiko für besonders betroffene Sektoren begrenzt.
Zum Teil werden diese Branchen auch speziellen Stresstests unterzogen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 38
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die BTV hat einen Klimastresstest durchgeführt. Der Stresstest wurde an die Vorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) für
Großbanken angelehnt und liefert eine erste Einschätzung der Betroffenheit der BTV gegenüber Klimarisiken.
Dabei wurden folgende Szenarien durchgespielt:
Short-Disorderly: Kurzfristige Einführung sehr hoher CO
2
-Preise
Long-Disorderly: Ungebremste Erwärmung bis 2030 und anschließend starke Gegenmaßnahmen
Hot House World: Ungebremste Erwärmung über 2030 hinaus
Überschwemmung: Potenzielle Überschwemmungen führen zu starken Immobilienpreisrückgängen.
Hangrutschungsrisiko: Erhöhte Gefährdung durch Hangrutschungen führt zu Wertverlusten bei den
Immobiliensicherheiten.
Sturmrisiko: Schwere Sturmschäden führen zu Wertverlusten bei den Immobiliensicherheiten.
GOV-5: 36cWichtigste Risiken und Minderungsstrategien
Als Kreditinstitut ist die BTV gefordert, die Folgen des Klimawandels und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise als
Risikotreiber zu bewerten und zu steuern. Klima- und Umweltrisiken wirken in erster Linie auf physische und transitorische Risiken.
Nachhaltigkeitsaspekte können bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der
Vermögensgegenstände oder die Zahlungsfähigkeit der Kund*innen wirken.
Physische Risiken: Physische Risiken berücksichtigt die BTV insbesondere im Rahmen der Kreditvergabe und bei der
Sicherheitenbewertung. Deshalb erfolgt beispielsweise bei Kreditvergaben im Bereich Wintertourismus eine Prüfung speziell in
Bezug auf die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Skibetriebes ohne große Naturschneemengen. Selbstverständlich wird
dabei auch auf eine möglichst naturverträgliche Umsetzung dieser Maßnahmen geachtet. Im Bereich der Sicherheitenbewertung
werden insbesondere in der Liegenschaftsbewertung physische Risiken beachtet (Hochwassergebiete, Lawinenzonen etc.).
Darüber hinaus ist die operative Geschäftstätigkeit der BTV selbst physischen Risiken ausgesetzt. Extreme Wetterereignisse und
Naturkatastrophen können etwa die Betriebsinfrastruktur der BTV negativ beeinflussen. Die Gefahr, dass dadurch direkte
Schadensfälle entstehen, wird dabei als gering eingeschätzt. Dennoch wurden hierfür eigene Notfalls- und
Geschäftsfortführungspläne entwickelt. Diese zielen darauf ab, Schadenswirkungen von Ausnahmesituationen, sofern nicht
verhinderbar, zumindest zu begrenzen. Entscheidend ist das rasche und richtige Reagieren in Notfällen und die Fähigkeit, die
wichtigen Geschäftsprozesse fortführen zu können. In der Business Continuity Management (BCM) Policy der BTV sind Szenarien
skizziert, die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Notfallpläne sowie Wiederanlauf-Strategien festschreiben. Eine zentrale Rolle
nimmt darin der BCM-Manager ein, der bankweit für den Gesamtprozess der Notfallplanung verantwortlich ist. Dieser wird durch
die Business-Continuity-Koordinatoren der betroffenen Organisationseinheiten unterstützt. Sie sind für die Ausarbeitung und
Testung der Notfallpläne verantwortlich. Im Bereich des operationellen Risikos erfolgt eine genaue Betrachtung der Schadensfälle
im Zusammenhang mit Naturkatastrophen.
Transitionsrisiken: Die Transitionsrisiken erwachsen aus den politischen und regulatorischen Interventionen, um den
Kohlendioxidausstoß der Wirtschaft zu senken. Diese Maßnahmen führen dazu, dass bestimmte Sektoren und Unternehmen an
Profitabilität verlieren, sodass deren Marktwert und Kreditwürdigkeit leiden. Daraus können Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken
für die BTV schlagend werden.
Seit jeher ist es ein Kernelement der Kreditentscheidung, die nachhaltige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Kund*innen zu
verstehen und zu beurteilen. Dies fließt ein über das Ratingsystem der BTV und ist damit integraler Bestandteil der
Bonitätsbeurteilung. Daher ist es selbstverständlich, dass beispielsweise geprüft wird, ob sich die Tourismus-Kund*innen damit
auseinandersetzen, wie sie sich neben dem Wintertourismus breiter aufstellen können.
Ebenso wird etwa bei der Bonitätsbeurteilung von Kund*innen aus der Automobilzulieferindustrie ein Hauptaugenmerk darauf
gelegt, wie sich diese mit dem Thema alternative Antriebssysteme auseinandersetzen und ihre Geschäftsmodelle anpassen. Im
Rahmen von Limits für bestimmte Branchen wird zudem das Konzentrationsrisiko für besonders betroffene Sektoren begrenzt.
Zum Teil werden diese Branchen auch speziellen Stresstests unterzogen.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
GOV-5: 36d — Einbindung der Risikobewertung und interne Kontrolle
Für die Wesentlichkeitseinschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken im jährlichen Risk Self-Assessment wird ihre Wirkung auf die
Risikoarten in der BTV beurteilt.
Die BTV ist den ESG-Risiken hauptsächlich im Kredit- und im Beteiligungsrisiko ausgesetzt. Vor allem durch Hinterfragen der
Exponiertheit der Kund*innen und Beteiligungen gegenüber Klimarisiken sowie der vorhandenen Anpassungsstrategien der
Kund*innen kann dieses Risiko bereits im Kreditvergabeprozess eingegrenzt werden. Während für einen Großteil des
Portfolios die Kreditlaufzeit auf wenige Jahre begrenzt ist, werden die Klimarisiken über einen Zeithorizont von Jahrzehnten
schlagend. Dadurch verbleibt eine entsprechende Zeit einerseits für eine Anpassung der Kreditvergabestandards und
andererseits für die Anpassung der Geschäftsmodelle.
Ebenfalls tritt ein Liquiditätsabfluss in den betroffenen Sektoren nur langsam ein und somit ist dieser aus dispositiver
Steuerungsperspektive von untergeordneter Bedeutung.
Im Zusammenhang mit den sozialen und Governance-Risiken gibt es unterschiedliche Einflüsse. Dazu zählen neben der
Mitarbeiterzufriedenheit und den Arbeitsbedingungen die Menschenrechte, die soziale Verantwortung und das ethische
Verhalten. Aber auch bei diesen Themen wird in der BTV kein erhöhtes Risiko gesehen.
In den Bereich der Governance-Risiken fallen des Weiteren die Themen Fehlverhalten, Korruption, fehlende Transparenz und
unzureichende Unternehmensführung.
Im Risk Self-Assessment 2024 wird die strategische Wichtigkeit der Nachhaltigkeitsrisiken in der BTV als hoch bewertet und
im Ausblick wird die strategische Wichtigkeit als steigend eingeschätzt. Die quantitative Höhe des Nachhaltigkeitsrisikos wird
für den ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) als mittel und für den ILAAP (Internal Liquidity Adequacy
Assessment Process) als niedrig bewertet.
GOV-5: 36eBerichterstattung an Organe
Die mit Nachhaltigkeit verbundenen Risiken werden im quartalsweisen Risikobericht Nachhaltigkeit zusammengefasst. In diesem
werden auch die definierten KPIs an den Vorstand berichtet, die dann in der BTV Banksteuerung besprochen werden. Des
Weiteren wird auch der Aufsichtsrat regelmäßig über die Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit informiert.
Zudem wird im Rahmen der Risikosteuerung der BTV simuliert, wie sich ein sich unerwartet verschlechterndes
makroökonomisches Umfeld auf die Kernkapitalquote, die Liquidität und die Ertragslage der Bank auswirken würde.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Kund*innen mit Zahlungsschwierigkeiten („Forbearance“ bzw. „Nachsicht“) ist
ebenfalls im Detail geregelt.
Weiterführenden Informationen zu den wesentlichen Prozesse, der Organisation und den Ergebnissen des Risikomanagements
werden im Risikobericht im Detail beschrieben.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 39
39
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Überblick über die Organisation des Risikomanagements in der BTV.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 40
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Überblick über die Organisation des Risikomanagements in der BTV.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Strategie
SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
SBM-1: 40a (i)Beschreibung Produkte und Dienstleistungen
Die BTV bietet eine breite Palette von Finanzprodukten und -dienstleistungen an, um die Bedürfnisse ihrer Kund*innen zu erfüllen.
Die Bank ist sowohl für Privatkund*innen als auch für Geschäftskund*innen tätig und legt großen Wert auf persönliche Beratung
und maßgeschneiderte Lösungen. Im Geschäftsjahr 2024 hat sich ein klarer Fokus auf die Förderung von Nachhaltigkeit in all ihren
Geschäftsbereichen fortgesetzt. Die nachstehende Grafik und die Beschreibungen geben einen Überblick über die wichtigsten
Produkte und Dienstleistungen der BTV im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten.
Hauptprodukte und Dienstleistungen
Nachhaltige Finanzierung
Die BTV legt großen Wert auf nachhaltige Finanzierungslösungen. Mit der BTV fair future Produktpalette zielt die Bank darauf ab,
nachhaltige Projekte zu unterstützen und damit sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile zu schaffen. Die Kund*innen
können von speziell entwickelten Finanzierungsangeboten profitieren, die auf die Förderung von Nachhaltigkeit abzielen. Ein
Highlight des Jahres 2024 war die Emission eines weiteren BTV fair future Bonds, der der Refinanzierung eines Portfolios an
Kundenprojekten im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz dient.
Nachhaltige Veranlagung
Auch im Bereich der Veranlagung setzt die BTV auf Nachhaltigkeit. Die BTV bietet ihren Kund*innen eine Vielzahl von nachhaltigen
Anlageprodukten an, die ökonomische, ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen. Dies umfasst unter anderem die BTV fair
future Bonds, das Anlagekonto fair future oder das VM Strategie Zukunft. Die Zertifizierung durch das Österreichische
Umweltzeichen für verschiedene Veranlagungslösungen der BTV unterstreicht das Engagement der Bank für nachhaltige
Investments.
BTV Sustainable Finance Framework
Das Regelwerk für die BTV fair future Produktpalette bzw. die als nachhaltig eingestuften Finanzierungen ist das Sustainable Finance
Framework. Aus der Metaebene betrachtet, besteht der Anspruch der BTV an eine nachhaltige Finanzierung darin, dass diese einen
möglichst direkten und positiven Beitrag zur Erreichung der SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen
leistet. Auf der operativen Ebene bedeutet die Qualifikation als nachhaltige Finanzierung die Zugehörigkeit zu einem oder
mehreren von der BTV definierten ökologischen und sozialen Finanzierungsfeldern. Mögliche Vorhaben im Bereich der
nachhaltigen Finanzierungsfelder sind sowohl der Erwerb von bestehenden Vermögenswerten (z. B. die Akquisition einer
bestehenden Anlage) als auch die Schaffung von Vermögenswerten (z. B. die Errichtung einer neuen Anlage). Die allgemeinen, für
alle Arten von Geschäften anzuwendenden Ausschlusskriterien der BTV umfassen Produkte, Technologien und
Geschäftstätigkeiten, die mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit unvereinbar sind. Sie gelten auch für die nachhaltigen
Finanzierungsfelder der BTV.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 41
41
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
2023 wurde das BTV Sustainable Finance Framework als Regelwerk für die nachhaltige Produktpalette der BTV verabschiedet.
Dieses definiert insbesondere:
die Verwendung der Emissionserlöse bzw. Einlagen („Use of Proceeds“),
den Prozess der Bewertung und Auswahl der nachhaltigen Finanzierungen („Process for Project Evaluation and
Selection“),
das Management der Emissionserlöse bzw. Einlagen („Management of Proceeds“) sowie
die Berichterstattung hierzu („Reporting“).
Das Regelwerk wurde durch eine externe Validierung durch die Ratingagentur ISS ESG im Rahmen einer SPO (Second Party
Opinion) bestätigt.
Folgende Finanzierungsfelder sind im Sustainable Finance Framework inkludiert. Für diese erfolgt auf Basis der Sustainable
Development Goals (SDGs) und sonstiger relevanter Key Performance Indicators (KPIs) jährlich eine Impact-Auswertung der
nachhaltigen Finanzierungen.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Die Errichtung und der Betrieb von Fremdenverkehrseinrichtungen aller Art, insbesondere von Seilbahnen und Skiliften, ist gemäß
der Satzung der Mayrhofner Bergbahnen der Unternehmensgegenstand. Vision ist es, eine einzigartige Umgebung zu schaffen, in
der Menschen die Mayrhofner Berge immer wieder neu entdecken. Mission ist es, die Menschen physisch wie emotional mit den
außergewöhnlichen Bergerlebnissen zu bewegen und begeistern.
Die Mayrhofner Bergbahnen AG betreibt 24 Seilbahnanlagen inklusive 66 Pistenkilometern mit Schneeanlage im Skigroßraum
Schwendau-Mayrhofen-Finkenberg-Tux, welcher insgesamt 45 Anlagen mit 142 Pistenkilometern aufweist. Auf den Bergen Ahorn,
Penken und Horberg finden Wintersportler*innen Pisten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade, einen Funpark, Rennstrecken,
Übungsflächen und Funrides sowie zusätzliche Alternativangebote.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 42
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
2023 wurde das BTV Sustainable Finance Framework als Regelwerk für die nachhaltige Produktpalette der BTV verabschiedet.
Dieses definiert insbesondere:
die Verwendung der Emissionserlöse bzw. Einlagen („Use of Proceeds“),
den Prozess der Bewertung und Auswahl der nachhaltigen Finanzierungen („Process for Project Evaluation and
Selection“),
das Management der Emissionserlöse bzw. Einlagen („Management of Proceeds“) sowie
die Berichterstattung hierzu („Reporting“).
Das Regelwerk wurde durch eine externe Validierung durch die Ratingagentur ISS ESG im Rahmen einer SPO (Second Party
Opinion) bestätigt.
Folgende Finanzierungsfelder sind im Sustainable Finance Framework inkludiert. Für diese erfolgt auf Basis der Sustainable
Development Goals (SDGs) und sonstiger relevanter Key Performance Indicators (KPIs) jährlich eine Impact-Auswertung der
nachhaltigen Finanzierungen.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Die Errichtung und der Betrieb von Fremdenverkehrseinrichtungen aller Art, insbesondere von Seilbahnen und Skiliften, ist gemäß
der Satzung der Mayrhofner Bergbahnen der Unternehmensgegenstand. Vision ist es, eine einzigartige Umgebung zu schaffen, in
der Menschen die Mayrhofner Berge immer wieder neu entdecken. Mission ist es, die Menschen physisch wie emotional mit den
außergewöhnlichen Bergerlebnissen zu bewegen und begeistern.
Die Mayrhofner Bergbahnen AG betreibt 24 Seilbahnanlagen inklusive 66 Pistenkilometern mit Schneeanlage im Skigroßraum
Schwendau-Mayrhofen-Finkenberg-Tux, welcher insgesamt 45 Anlagen mit 142 Pistenkilometern aufweist. Auf den Bergen Ahorn,
Penken und Horberg finden Wintersportler*innen Pisten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade, einen Funpark, Rennstrecken,
Übungsflächen und Funrides sowie zusätzliche Alternativangebote.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Im Sommer werden verschiedene Attraktionen und Dienstleistungen am Berg angeboten: Greifvogelvorführung, Felsensteig,
Aussichtsplattformen, Paragleiterstartplatz, Klettersteige, E-Trial-Parcours, Motorik-Parcours, Bergroller, Spielplätze,
Wasseroasen, Ruhezonen, Erholungsplätze, Grillplätze, Schaubauernhof, Rundwanderwege, Mountainbikewege und
Musikkonzerte.
Ganzjährig zu den Öffnungszeiten können eine Indoor-Spielewelt besucht sowie Seilbahnführungen und ein
Sonnenaufgangsfrühstück gebucht werden. Die zwei Restaurants sind verpachtet. Die Haupteinnahmen, also mehr als 90 % des
Umsatzes, erzielen die Mayrhofner Bergbahnen aber mit dem Seilbahnbetrieb. Ein wesentliches Augenmerk liegt auf der ständigen
Entwicklung neuer Produkte und Attraktionen.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Silvretta Montafon ist ein Unternehmen, das für den Tourismus in der Alpenregion Montafon lebt. Als Komplettanbieter am
Berg liefert sie alle Leistungen aus einer Hand. Dies geschieht über eine der Unternehmungen der Silvretta Montafon Gruppe,
vereint in der Silvretta Montafon Holding GmbH.
Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH betreibt 35 Seilbahnen und Lifte sowie 140 Pistenkilometer in den Gemeindegebieten
Schruns, St. Gallenkirch, Gaschurn und Silbertal und stellt somit den klassischen Bergbahnbetrieb dar. Mittlerweile sind neben dem
Vollbetrieb während der Wintersaison auch zahlreiche Bahnen während der Sommersaison in Betrieb.
Die Silvretta Montafon Gastronomie GmbH betreibt 11 Gastronomiebetriebe, davon den Großteil an Standorten im Skigebiet.
Drei Restaurants befinden sich direkt an den Zutrittsorten ins Skigebiet. Viele der Gastronomiebetriebe sind mittlerweile fast
ganzjährig in Betrieb.
Die Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co. KG betreibt ein Hotel mit 86 Zimmern in der Gemeinde Gaschurn.
Die Silvretta Montafon Sportshops GmbH verwaltet diverse Geschäftslokale mit dem Fokus auf Verleih und Service sowie dem
Verkauf von hauptsächlich Wintersportausrüstung und Sportartikeln.
Von den beiden Firmen Silvretta Montafon Skischule Schruns GmbH und Skischule Silvretta Montafon St. Gallenkirch GmbH
werden während der Wintersaison Gäste rund um das Thema Wintersport betreut.
SBM-1: 40a (ii)Beschreibungen bedeutender Märkte und Kundengruppen
Das Marktgebiet der BTV umfasst, die in der folgenden Grafik dargestellten Gebiete:
BTV Jahresfinanzbericht 2024 43
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die BTV ist überwiegend in Österreich tätig, insbesondere in den Regionen Tirol, Vorarlberg und Wien. Darüber hinaus hat sie eine
starke Präsenz in Deutschland (Bayern und Baden-Württemberg) sowie in der deutschsprachigen Schweiz. Insgesamt betreibt die
BTV 35 Geschäftsstellen und 2 SB-Filialen in diesen drei Ländern. BTV Kund*innen aus Südtirol werden von Innsbruck aus betreut.
Die BTV betreut drei zentrale Kundensegmente:
Firmenkund*innen: Mittelständische und große Unternehmen aus Industrie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Handel
und Dienstleistungsgeschäft sowie Projektentwickler von Wohnimmobilien im urbanen Raum.
Private Banking & Stiftungen: Privatkund*innen und Freiberufler*innen mit einem sehr hohen laufenden Einkommen bzw.
mit einem substanziellen Vermögen und Bedarf an ganzheitlicher Beratung. Ferner zählen Stiftungen und Family Offices
zu diesem Zielkundensegment.
Retail Banking & Kleingewerbe: Privatkund*innen in den Kernmärkten Tirol und Vorarlberg, die das Leistungsangebot
umfänglich nutzen, sodass die BTV den Hausbankstatus erreicht. Ferner werden in gleicher Art, d. h. mit einem starken
Fokus auf digitale Leistungen, die Kleingewerbekund*innen betreut.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Die Zielgruppe der Mayrhofner Bergbahnen sind Sportbegeisterte zwischen Mitte zwanzig und Mitte vierzigPaare, Familien und
Individualurlauber*innen. Die gesamthafte Marktbearbeitung außerhalb des Zillertals erfolgt durch die von den
Tourismusverbänden und Seilbahnunternehmen eingerichtete Dachorganisation Zillertal Tourismus GmbH.
Das Zillertal mit einer großen Kapazität von ca. 50.000 Gästebetten und ca. 7,5 Mio. Nächtigungen pro Jahr bietet vor allem Gästen
aus den Kernmärkten Deutschland, Niederlande und Großbritannien (Winter) ein breites Angebot. Die Gäste des Zillertals stellen
eine homogene Kundengruppe dar. Die Kaufkraft des typischen Zillertaler Urlaubsgastes liegt im mittleren Segment. Sommer- und
Wintergäste unterscheiden sich in ihren Urlaubsmotiven, weisen aber viele Gemeinsamkeiten auf.
Die Nachfrage von Tagesgästen außerhalb des Zillertals, insbesondere aus dem Tiroler Unterland (ca. 140.000 Einwohner*innen)
und aus Oberbayern (ca. 4,3 Mio. Einwohner*innen), ist aufgrund der Verkehrssituation verhalten. Ein weiteres Marktsegment,
dessen Bearbeitung vor allem zur besseren Akzeptanz des starken Tourismus im Tal beiträgt, stellen die einheimische Bevölkerung
des Zillertals mit ca. 35.000 Einwohner*innen und deren Vereine dar. Die Kund*innen lassen sich in B2C und B2B und diese jeweils
in stationären und Online-Vertrieb unterteilen.
Da die Mayrhofner Bergbahnen keine direkten Aufzeichnungen über die Herkunft ihrer Mehrtagesgäste führen, wird auf die
offiziellen Meldedaten des TVB Mayrhofen-Hippach zurückgegriffen.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Zielgruppe der Silvretta Montafon sind alle Bergsportbegeisterten aus den Kernmärkten Westösterreich, Ostschweiz und
Liechtenstein, Baden-Württemberg und Bayern. Damit ist das Montafon eine Destination, die generell stark von Tagesgästen
abhängig ist. Derzeit wird zudem der Zielmarkt Niederlande aktiv und gezielt bearbeitet. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit
dem regionalen Tourismusverband.
SBM-1: 40a (iii)Zahl der Beschäftigten nach geografischen Gebieten
BTV Konzern
Österreich Deutschland Schweiz
PZ 2023
PZ 2024 PZ 2023 PZ 2024 PZ 2023 PZ 2024
Dauerhaft 1.385,0 1.406,6 93,0 94,0 31,0 34,0
Vorübergehend (= fixe Befristung) 309,5 322,8 1,0 - - -
Summe 1.694,5 1.729,5 94,0 94,0 31,0 34,0
Vollbeschäftigte 1.228,5 1.265,0 70,0 66,0 26,0 30,0
Teilzeitbeschäftigte 466,1 464,6 24,0 28,0 5,0 4,0
SBM-1: 40a (iv)Verbotene Produkte und Dienstleistungen auf bestimmten Märkten
Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die in bestimmten Märkten verboten
sind.
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 44
43
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die BTV ist überwiegend in Österreich tätig, insbesondere in den Regionen Tirol, Vorarlberg und Wien. Darüber hinaus hat sie eine
starke Präsenz in Deutschland (Bayern und Baden-Württemberg) sowie in der deutschsprachigen Schweiz. Insgesamt betreibt die
BTV 35 Geschäftsstellen und 2 SB-Filialen in diesen drei Ländern. BTV Kund*innen aus Südtirol werden von Innsbruck aus betreut.
Die BTV betreut drei zentrale Kundensegmente:
Firmenkund*innen: Mittelständische und große Unternehmen aus Industrie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Handel
und Dienstleistungsgeschäft sowie Projektentwickler von Wohnimmobilien im urbanen Raum.
Private Banking & Stiftungen: Privatkund*innen und Freiberufler*innen mit einem sehr hohen laufenden Einkommen bzw.
mit einem substanziellen Vermögen und Bedarf an ganzheitlicher Beratung. Ferner zählen Stiftungen und Family Offices
zu diesem Zielkundensegment.
Retail Banking & Kleingewerbe: Privatkund*innen in den Kernmärkten Tirol und Vorarlberg, die das Leistungsangebot
umfänglich nutzen, sodass die BTV den Hausbankstatus erreicht. Ferner werden in gleicher Art, d. h. mit einem starken
Fokus auf digitale Leistungen, die Kleingewerbekund*innen betreut.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Die Zielgruppe der Mayrhofner Bergbahnen sind Sportbegeisterte zwischen Mitte zwanzig und Mitte vierzigPaare, Familien und
Individualurlauber*innen. Die gesamthafte Marktbearbeitung außerhalb des Zillertals erfolgt durch die von den
Tourismusverbänden und Seilbahnunternehmen eingerichtete Dachorganisation Zillertal Tourismus GmbH.
Das Zillertal mit einer großen Kapazität von ca. 50.000 Gästebetten und ca. 7,5 Mio. Nächtigungen pro Jahr bietet vor allem Gästen
aus den Kernmärkten Deutschland, Niederlande und Großbritannien (Winter) ein breites Angebot. Die Gäste des Zillertals stellen
eine homogene Kundengruppe dar. Die Kaufkraft des typischen Zillertaler Urlaubsgastes liegt im mittleren Segment. Sommer- und
Wintergäste unterscheiden sich in ihren Urlaubsmotiven, weisen aber viele Gemeinsamkeiten auf.
Die Nachfrage von Tagesgästen außerhalb des Zillertals, insbesondere aus dem Tiroler Unterland (ca. 140.000 Einwohner*innen)
und aus Oberbayern (ca. 4,3 Mio. Einwohner*innen), ist aufgrund der Verkehrssituation verhalten. Ein weiteres Marktsegment,
dessen Bearbeitung vor allem zur besseren Akzeptanz des starken Tourismus im Tal beiträgt, stellen die einheimische Bevölkerung
des Zillertals mit ca. 35.000 Einwohner*innen und deren Vereine dar. Die Kund*innen lassen sich in B2C und B2B und diese jeweils
in stationären und Online-Vertrieb unterteilen.
Da die Mayrhofner Bergbahnen keine direkten Aufzeichnungen über die Herkunft ihrer Mehrtagesgäste führen, wird auf die
offiziellen Meldedaten des TVB Mayrhofen-Hippach zurückgegriffen.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Zielgruppe der Silvretta Montafon sind alle Bergsportbegeisterten aus den Kernmärkten Westösterreich, Ostschweiz und
Liechtenstein, Baden-Württemberg und Bayern. Damit ist das Montafon eine Destination, die generell stark von Tagesgästen
abhängig ist. Derzeit wird zudem der Zielmarkt Niederlande aktiv und gezielt bearbeitet. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit
dem regionalen Tourismusverband.
SBM-1: 40a (iii)Zahl der Beschäftigten nach geografischen Gebieten
Österreich
Deutschland
Schweiz
PZ 2023
PZ 2024
PZ 2023
PZ 2024
PZ 2023
PZ 2024
1.385,0
1.406,6
93,0
94,0
31,0
34,0
309,5
322,8
1,0
-
-
-
1.694,5
1.729,5
94,0
94,0
31,0
34,0
1.228,5
1.265,0
70,0
66,0
26,0
30,0
466,1
464,6
24,0
28,0
5,0
4,0
SBM-1: 40a (iv)Verbotene Produkte und Dienstleistungen auf bestimmten Märkten
Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die in bestimmten Märkten verboten
sind.
Ja
Nein
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-1: 40d (i)Sektor fossile Brennstoffe
Das Unternehmen ist im Sektor der fossilen Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) tätig.
Ja Nein
SBM-1: 40d (ii)Herstellung von Chemikalien
Das Unternehmen ist im Bereich der Herstellung von Chemikalien tätig.
Ja Nein
SBM-1: 40d (iii)Umstrittene Waffen
Das Unternehmen ist im Bereich der umstrittenen Waffen tätig.
Ja Nein
SBM-1: 40d (iv)Anbau und Produktion von Tabak
Das Unternehmen ist im Bereich Anbau und Produktion von Tabak tätig.
Ja Nein
SBM-1: 40e — Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen
Die BTV strebt eine nachhaltige Entwicklung an, die über gesetzliche Anforderungen hinausgeht. Ihr Ziel ist es, durch langfristiges
und umsichtiges Handeln einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Im Geschäftsjahr 2024 standen dabei
insbesondere nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Kundenkategorien und die Beziehungen zu Interessengruppen im Fokus.
Nachhaltigkeitsstrategie
Die BTV hat auf Basis des Leitgedankens Geist & Haltung eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die kontinuierliches
Wachstum unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Komponenten sicherstellen soll. Dazu wurden fünf Wirkungsfelder
BTV Jahresfinanzbericht 2024 45
45
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
definiert: Kund*innen & Produkte, Umwelt & Ressourcen, Mitarbeiter*innen, Gesellschaft & Soziales sowie Strategie &
Governance. Geist & Haltung bedeutet, achtsam, sozial und im Sinne der Umwelt zu handeln. Damit können sich neben den
Kund*innen auch die Mitarbeiter*innen und die Partner*innen stets auf die BTV verlassen. Um dies zu gewährleisten, wurde die
Nachhaltigkeitsstrategie unter Einbeziehung des Vorstands sowie von Mitarbeiter*innen und Kund*innen entwickelt. Die
Finanzierung von nachhaltigen Projekten erfolgt in der BTV auf Grundlage des Sustainable Finance Frameworks.
Produkte und Dienstleistungen
Die BTV bietet eine breite Palette nachhaltiger Finanzprodukte und Dienstleistungen an, die speziell darauf abzielen, nachhaltige
Projekte und Initiativen zu unterstützen.
Nachhaltige Finanzierung: Die BTV finanziert gezielt Projekte, die ökologische und soziale Kriterien erfüllen. Hierzu zählen
unter anderem Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie soziale Projekte.
Nachhaltige Veranlagung: Investitionen werden in Finanzprodukte getätigt, die strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Dazu gehören Green Bonds und andere nachhaltige Anlageinstrumente.
Digitalisierung & Innovation: Die BTV entwickelt kontinuierlich innovative digitale Lösungen, die nicht nur den
Kundenservice verbessern, sondern auch ressourcenschonend sind.
Kundensegmente siehe SBM-1: 40a (ii)Beschreibungen bedeutender Märkte und Kundengruppen
Die Nachhaltigkeitsziele der BTV richten sich grundsätzlich an all ihre relevanten Kundensegmente, wobei Firmenkund*innen und
Private-Banking-Kund*innen im Fokus stehen.
Geografische Gebiete siehe SBM-1: 40a (ii)Beschreibungen bedeutender Märkte und Kundengruppen
Obwohl sich die Schwerpunkte der BTV in ihren Marktgebieten im Hinblick auf Kundensegmente und damit auch die angebotenen
Produkte und Dienstleistungen unterscheiden, werden Aspekte der Nachhaltigkeit und dezidierte Nachhaltigkeitsziele in allen
Marktgebieten gleichermaßen integriert und gehandhabt.
Beziehungen zu Interessengruppen
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen ist für die BTV von zentraler Bedeutung, um
ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Zu den Stakeholdern zählt die BTV jene Personengruppen, die durch die Geschäftstätigkeit
der BTV finanziell beeinflusst werden oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Entwicklung des Unternehmens haben.
Weiters zählen dazu auch jene Organisationen, die durch ihre Handlungen und Entscheidungen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit
der BTV haben. Zu den wichtigsten Stakeholdergruppen zählen demnach Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Aktionär*innen,
Lieferant*innen und Dienstleister*innen sowie NGOs und gesellschaftspolitische Akteur*innen.
Mitarbeiter*innen: Die BTV fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Chancengleichheit, Gesundheit und Weiterbildung setzt.
Mitarbeiter*innen werden aktiv in die Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden.
Kund*innen: Die BTV pflegt durch direkte Kommunikation und verschiedene Veranstaltungen einen aktiven Dialog mit
ihren Kund*innen, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen und nachhaltige Lösungen anzubieten.
Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen: Die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien wird auch von
Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen mittels Code of Conduct gefordert. Die BTV setzt auf faire und transparente
Geschäftsbeziehungen.
NGOs und gesellschaftspolitische Akteur*innen: Die BTV arbeitet mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und
gesellschaftspolitischen Akteur*innen zusammen, um gemeinsame Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Ziele und Maßnahmen
Die BTV hat konkrete Ziele für 2025 und 2030 definiert, um ihre Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen und messbare Fortschritte
zu erzielen. Die Nachhaltigkeitsstrategie der BTV basiert auf den Prinzipien von Geist & Haltung. Dies bedeutet, das Richtige zu
erkennen und das Richtige zu tun. Die Bank hat eine klare Governance-Struktur etabliert, die die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele unterstützt. Regelmäßige Schulungen zu ESG-Themen und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sind
integraler Bestandteil der Unternehmensführung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 46
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
definiert: Kund*innen & Produkte, Umwelt & Ressourcen, Mitarbeiter*innen, Gesellschaft & Soziales sowie Strategie &
Governance. Geist & Haltung bedeutet, achtsam, sozial und im Sinne der Umwelt zu handeln. Damit können sich neben den
Kund*innen auch die Mitarbeiter*innen und die Partner*innen stets auf die BTV verlassen. Um dies zu gewährleisten, wurde die
Nachhaltigkeitsstrategie unter Einbeziehung des Vorstands sowie von Mitarbeiter*innen und Kund*innen entwickelt. Die
Finanzierung von nachhaltigen Projekten erfolgt in der BTV auf Grundlage des Sustainable Finance Frameworks.
Produkte und Dienstleistungen
Die BTV bietet eine breite Palette nachhaltiger Finanzprodukte und Dienstleistungen an, die speziell darauf abzielen, nachhaltige
Projekte und Initiativen zu unterstützen.
Nachhaltige Finanzierung: Die BTV finanziert gezielt Projekte, die ökologische und soziale Kriterien erfüllen. Hierzu zählen
unter anderem Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie soziale Projekte.
Nachhaltige Veranlagung: Investitionen werden in Finanzprodukte getätigt, die strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Dazu gehören Green Bonds und andere nachhaltige Anlageinstrumente.
Digitalisierung & Innovation: Die BTV entwickelt kontinuierlich innovative digitale Lösungen, die nicht nur den
Kundenservice verbessern, sondern auch ressourcenschonend sind.
Kundensegmente siehe SBM-1: 40a (ii)Beschreibungen bedeutender Märkte und Kundengruppen
Die Nachhaltigkeitsziele der BTV richten sich grundsätzlich an all ihre relevanten Kundensegmente, wobei Firmenkund*innen und
Private-Banking-Kund*innen im Fokus stehen.
Geografische Gebiete siehe SBM-1: 40a (ii)Beschreibungen bedeutender Märkte und Kundengruppen
Obwohl sich die Schwerpunkte der BTV in ihren Marktgebieten im Hinblick auf Kundensegmente und damit auch die angebotenen
Produkte und Dienstleistungen unterscheiden, werden Aspekte der Nachhaltigkeit und dezidierte Nachhaltigkeitsziele in allen
Marktgebieten gleichermaßen integriert und gehandhabt.
Beziehungen zu Interessengruppen
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen ist für die BTV von zentraler Bedeutung, um
ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Zu den Stakeholdern zählt die BTV jene Personengruppen, die durch die Geschäftstätigkeit
der BTV finanziell beeinflusst werden oder ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Entwicklung des Unternehmens haben.
Weiters zählen dazu auch jene Organisationen, die durch ihre Handlungen und Entscheidungen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit
der BTV haben. Zu den wichtigsten Stakeholdergruppen zählen demnach Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Aktionär*innen,
Lieferant*innen und Dienstleister*innen sowie NGOs und gesellschaftspolitische Akteur*innen.
Mitarbeiter*innen: Die BTV fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Chancengleichheit, Gesundheit und Weiterbildung setzt.
Mitarbeiter*innen werden aktiv in die Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden.
Kund*innen: Die BTV pflegt durch direkte Kommunikation und verschiedene Veranstaltungen einen aktiven Dialog mit
ihren Kund*innen, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen und nachhaltige Lösungen anzubieten.
Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen: Die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien wird auch von
Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen mittels Code of Conduct gefordert. Die BTV setzt auf faire und transparente
Geschäftsbeziehungen.
NGOs und gesellschaftspolitische Akteur*innen: Die BTV arbeitet mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und
gesellschaftspolitischen Akteur*innen zusammen, um gemeinsame Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Ziele und Maßnahmen
Die BTV hat konkrete Ziele für 2025 und 2030 definiert, um ihre Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen und messbare Fortschritte
zu erzielen. Die Nachhaltigkeitsstrategie der BTV basiert auf den Prinzipien von Geist & Haltung. Dies bedeutet, das Richtige zu
erkennen und das Richtige zu tun. Die Bank hat eine klare Governance-Struktur etabliert, die die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele unterstützt. Regelmäßige Schulungen zu ESG-Themen und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sind
integraler Bestandteil der Unternehmensführung.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
KPIs Kund*innen & Produkte
Die BTV ermöglicht ihren Kund*innen nachhaltige Bankgeschäfte und pflegt langfristige Kundenbeziehungen. Als
vertrauenswürdige Partnerin berät sie ganzheitlich und individuell. Die BTV begeistert mit Kompetenz und Schnelligkeit. In ihren
Produkten und Dienstleistungen spiegelt sich die Verantwortung gegenüber ihren Kund*innen, der Umwelt und der Gesellschaft
wider. Die Einführung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen trägt dazu bei, das Vertrauen der Kund*innen weiter zu stärken
und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen. Die BTV erfüllt die Offenlegungspflichten im Bereich Veranlagung. Die
Ausschlussliste der BTV sowie das Sustainable Finance Framework erfassen die Grundwerte zur Nachhaltigkeit im Kundengeschäft.
Leitfäden sowie Schulungsmaterial bilden für die Mitarbeiter*innen das Rahmenwerk zur Weiterbildung und vermitteln die
Nachhaltigkeitswerte der BTV.
Kategorie Ziel 2025 Ziel 2030
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Portfolio
33,3 % 66,7 %
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Wohnbau-Portfolio
40,0 % 60,0 %
Anteil der nachhaltigen Produkte (Aktien/Anleihen/Fonds) auf der
Wertpapierinformationsliste
50,0 % 60,0 %
Bruttozuflüsse in nachhaltige Fonds auf der Wertpapierinformationsliste (nur bei
Beratung)
50,0 % 60,0 %
Volumen in nachhaltigen AM-Varianten 25,0 % 35,0 %
Anteil aktiver Portalnutzer*innen 65,0 % 75,0 %
KPIs Mitarbeiter*innen
Bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes steht die BTV für eine Unternehmenskultur, in der Wert auf Weiterentwicklung,
Gesundheit und Zuverlässigkeit gelegt und Verantwortung übernommen wird. Chancengleichheit für alle Mitarbeiter*innen ist
dabei selbstverständlich. Ganz nach dem Motto: Wer will und kann, der darf. BTV-intern werden alle wesentlichen Dokumente im
Intranet kommuniziert. Der Code of Conduct als Verhaltenskodex wird von allen Mitarbeiter*innen unterzeichnet. Die Diversitäts-
Policy und die Handbücher zu Führen, Mitarbeiten und Weiterentwicklung sind die Leitplanken für das Human Resources
Management in der BTV.
Kategorie Ziel 2025 Ziel 2030
Frauen in Führungsaufgaben 30,0 % 40,0 %
Bewertung der BTV als Arbeitgeberin mit ausgezeichneter/
sehr guter inklusiver Unternehmenskultur
70,0 % 70,0 %
Gesundheitsquote 54,0 % 54,0 %
Gesundheitsangebot in Stunden 850,0 850,0
Investitionen für Aus-/Weiterbildung inkl. Lohnkosten Trainer 1.250.000 1.500.000
Aus-/Weiterbildungsangebot in Stunden 26.000 28.000
Bewertung der BTV als ausgezeichneter/sehr guter Arbeitgeber 65,0 % 70,0 %
Empfehlungsquote neue Mitarbeiter*innen 25,0 % 30,0 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024 47
47
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
KPIs Umwelt & Ressourcen
Die BTV ist sich der Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt bewusst und verwendet Ressourcen nachweislich schonend,
effizient und sorgsam. Sie reduziert ihren Verbrauch sowie den CO
2
-Ausstoß und leistet damit einen Beitrag zum Umwelt- und
Klimaschutz. Der Code of Conduct für Lieferant*innen sowie die Handbücher zu Beschaffungs-Policy, Car Policy, Fuhrpark und
Sicherheit sowie die Reiserichtlinie manifestieren die Werte der BTV im Umgang mit Ressourcen. Die BTV hat sich verpflichtet, die
Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt zu minimieren. Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um
den CO-Ausstoß zu reduzieren und Ressourcen zu schonen.
Kategorie
Ziel 2025 Ziel 2030
%-Anteil Ökostrom in allen Standorten 100,0 % 100,0 %
%-Anteil E-, Wasserstoff- und Hybrid-
Fahrzeuge am gesamten Fuhrpark
20,0 % 50,0 %
Gesamtverbrauch Papier in Blatt pro Jahr 2,5 Mio. 0,5 Mio.
KPIs Gesellschaft & Soziales
Die gesellschaftliche und soziale Verantwortung der BTV lebt von ihrem Engagement. Sie setzt die finanziellen Mittel ein, um
Positives zu bewirken für sinnstiftende Unternehmen und Projekte und schafft Zugang zu Kunst & Kultur. Das Engagement als
Regionalbank wirkt sich positiv auf die Gesellschaft aus. Die Leitfäden für das Wirkungsfeld sind im BTV Intranet zu finden, hierzu
zählt z. B. der Spenden- und Sponsoring-Leitfaden. Zudem erhalten Mitarbeiter*innen via Intranet regelmäßig aktuelle
Informationen zu den Aktivitäten der BTV Einsatzstaffel. Ebenfalls wird zur BTV Marketing Trophy, zu INN SITU und diversen
Events laufend auf unterschiedlichen Kanälen sowohl intern (Intranet, Mitarbeiterzeitschrift „Unsereins“) als auch extern (z. B.
Website, Social Media, Newsletter, Presse etc.) informiert.
Kategorie Ziel 2025 Ziel 2030
Anzahl der unterstützten gesellschaftlichen Projekte 7 10
Anzahl der Vortrags-/Lehrstunden in
Partnerbildungsinstituten
150 150
Anzahl der Einreichungen von Projekten bei der BTV Marketing Trophy 25 25
Anzahl der geleisteten Stunden von Mitarbeiter*innen im Rahmen der BTV
Einsatzstaffel
300 325
Gesamtanzahl der Besucher*innen von Kunst- & Kulturveranstaltungen 2.100 2.200
davon Anzahl der Besucher*innen von INN SITU Veranstaltungen (Eröffnungswoche
+ Vermittlungsprogramm)
900 1.000
Anzahl der Besucher*innen in der INN SITU Galerie (ohne Besucher*innen von
Schulführungen, Vermittlungsprogramm, Eröffnungswoche)
2.100 2.200
Anzahl der Führungen zusätzlich zum Vermittlungsprogramm (z. B. Schulen,
Institutionen, Kund*innen etc.)
30 35
Die BTV hat sich ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele gesetzt, um langfristig einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu
leisten. Durch die Förderung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen
Interessengruppen und die gezielte Unterstützung ökologischer und sozialer Projekte strebt die Bank danach, eine lebenswerte
Zukunft zu gestalten.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Als Betreiber einer alpinen touristischen Infrastruktur sind die Seilbahnbetriebe wichtige Leistungsträger. Die Unternehmen
agieren sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen im bestmöglichen Einklang mit der Natur und streben
Ressourcenschonung und Energieeffizienz an. Diese Ziele sind strategische Leitplanken im operativen Tagesgeschäft und in der
kontinuierlichen Unternehmensentwicklung. Es soll eine klare Positionierung als Bergsportmarke für Sommer und Winter
innerhalb der Destination Zillertal bzw. Montafon u. a. mit den benachbarten Ferienregionen etabliert werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 48
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
KPIs Umwelt & Ressourcen
Die BTV ist sich der Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt bewusst und verwendet Ressourcen nachweislich schonend,
effizient und sorgsam. Sie reduziert ihren Verbrauch sowie den CO
2
-Ausstoß und leistet damit einen Beitrag zum Umwelt- und
Klimaschutz. Der Code of Conduct für Lieferant*innen sowie die Handbücher zu Beschaffungs-Policy, Car Policy, Fuhrpark und
Sicherheit sowie die Reiserichtlinie manifestieren die Werte der BTV im Umgang mit Ressourcen. Die BTV hat sich verpflichtet, die
Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt zu minimieren. Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um
den CO-Ausstoß zu reduzieren und Ressourcen zu schonen.
Kategorie
Ziel 2025
Ziel 2030
%-Anteil Ökostrom in allen Standorten
100,0 %
100,0 %
%-Anteil E-, Wasserstoff- und Hybrid-
Fahrzeuge am gesamten Fuhrpark
20,0 %
50,0 %
Gesamtverbrauch Papier in Blatt pro Jahr
2,5 Mio.
0,5 Mio.
KPIs Gesellschaft & Soziales
Die gesellschaftliche und soziale Verantwortung der BTV lebt von ihrem Engagement. Sie setzt die finanziellen Mittel ein, um
Positives zu bewirken für sinnstiftende Unternehmen und Projekte und schafft Zugang zu Kunst & Kultur. Das Engagement als
Regionalbank wirkt sich positiv auf die Gesellschaft aus. Die Leitfäden für das Wirkungsfeld sind im BTV Intranet zu finden, hierzu
zählt z. B. der Spenden- und Sponsoring-Leitfaden. Zudem erhalten Mitarbeiter*innen via Intranet regelmäßig aktuelle
Informationen zu den Aktivitäten der BTV Einsatzstaffel. Ebenfalls wird zur BTV Marketing Trophy, zu INN SITU und diversen
Events laufend auf unterschiedlichen Kanälen sowohl intern (Intranet, Mitarbeiterzeitschrift „Unsereins“) als auch extern (z. B.
Website, Social Media, Newsletter, Presse etc.) informiert.
Kategorie
Ziel 2025
Ziel 2030
Anzahl der unterstützten gesellschaftlichen Projekte
7
10
Anzahl der Vortrags-/Lehrstunden in
Partnerbildungsinstituten
150
150
Anzahl der Einreichungen von Projekten bei der BTV Marketing Trophy
25
25
Anzahl der geleisteten Stunden von Mitarbeiter*innen im Rahmen der BTV
Einsatzstaffel
300
325
Gesamtanzahl der Besucher*innen von Kunst- & Kulturveranstaltungen
2.100
2.200
davon Anzahl der Besucher*innen von INN SITU Veranstaltungen (Eröffnungswoche
+ Vermittlungsprogramm)
900
1.000
Anzahl der Besucher*innen in der INN SITU Galerie (ohne Besucher*innen von
Schulführungen, Vermittlungsprogramm, Eröffnungswoche)
2.100
2.200
Anzahl der Führungen zusätzlich zum Vermittlungsprogramm (z. B. Schulen,
Institutionen, Kund*innen etc.)
30
35
Die BTV hat sich ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele gesetzt, um langfristig einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu
leisten. Durch die Förderung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen
Interessengruppen und die gezielte Unterstützung ökologischer und sozialer Projekte strebt die Bank danach, eine lebenswerte
Zukunft zu gestalten.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Als Betreiber einer alpinen touristischen Infrastruktur sind die Seilbahnbetriebe wichtige Leistungsträger. Die Unternehmen
agieren sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen im bestmöglichen Einklang mit der Natur und streben
Ressourcenschonung und Energieeffizienz an. Diese Ziele sind strategische Leitplanken im operativen Tagesgeschäft und in der
kontinuierlichen Unternehmensentwicklung. Es soll eine klare Positionierung als Bergsportmarke für Sommer und Winter
innerhalb der Destination Zillertal bzw. Montafon u. a. mit den benachbarten Ferienregionen etabliert werden.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Im Bereich der Kundensegmente wird eine nachhaltige Kundenbindung angestrebt, die mit einer Erhöhung des Online-Umsatzes
bei gleichzeitiger Komfortsteigerung einhergeht. Im Rahmen eines strategischen Programms sollen Maßnahmen ergriffen werden,
um die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber sowohl beim bestehenden Stammpersonal als auch bei den benötigten
Saisonarbeitskräften zu steigern. Dabei sind zwei Dimensionen zu berücksichtigen: zum einen die objektiven Fakten hinsichtlich
der Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs durch natürliche Abgänge und Investitionen in die Infrastruktur, die notwendigen
Anpassungen im Entlohnungssystem und die Rahmenbedingungen zur Herstellung der Marktkonformität; zum anderen die
Bereiche Personalentwicklung und Unternehmenskultur. Verbindliche Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Produkte,
Dienstleistungen, Kundengruppen und Stakeholder-Beziehungen wurden noch nicht vereinbart.
Die Mayrhofner Bergbahnen AG ist ein Leitbetrieb in der Region, der sich den Herausforderungen der Zukunft stellt und damit
Verantwortung für Klima, Natur- und Lebensraum übernimmt. Das nachhaltige Engagement sichert die Existenzgrundlagen, die zur
Aufrechterhaltung der sozialen Struktur, in der Menschen wirtschaftlich erfolgreich sein können, beitragen.
Im Jahr 2021 hat die Silvretta Montafon Holding GmbH im Rahmen einer Klausurtagung eine Evaluierung der Schnittstellen zu
verschiedenen Stakeholdern durchgeführt. Dabei wurden im Rahmen einer Umfeldanalyse Stakeholder identifiziert und benannt,
die potenziell von den Aktivitäten der Silvretta Montafon betroffen sind. Die Kanäle, über die mit den jeweiligen Stakeholdern
kommuniziert wird, sind im Wesentlichen anlassbezogen und unterscheiden sich außerdem in der Regelmäßigkeit des
Austausches sowie im zugrundeliegenden Gesprächsklima. Eine weitere Beschreibung der Interessengruppe findet sich auch unter
SBM-2: 45aEinbeziehung von Interessenträger*innen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 49
49
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-1: 40fBewertung Produkte/Dienstleistungen und Märkte/Kundengruppen in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele
Eine Beschreibung der wichtigsten Hauptprodukte und Dienstleistungen i. Z. m. Nachhaltigkeitsaspekten findet sich unter SBM-1:
40a (i)Beschreibung Produkte und Dienstleistungen.
Bedeutende Märkte und Kundengruppen
Firmenkund*innen: Das Produkt- und Leistungsspektrum umfasst Zahlungsverkehrs- sowie Cash- und Liquiditätsmanagement-
Lösungen, Finanzierungen im Betriebsmittel- und Investitionsbereich (inkl. Leasing) sowie Sonderlösungen zum Thema
Förderungen und Export. Ergänzt wird das Spektrum durch Beratungsleistungen zur Absicherung von unternehmerischen Risiken.
Private Banking & Stiftungen: Einfache Finanzprodukte des „täglichen Bedarfs“ in den Bereichen Zahlungsverkehr, Finanzierung
(inkl. Leasing), Vorsorge sowie Vermögensaufbau werden ergänzt um klassische Private-Banking-Lösungen wie z. B. individuelle
Wertpapierberatung, Vermögensmanagement sowie komplexere Immobilienfinanzierungen. Die Produkte sind eingebettet in
einen Beratungsansatz, der sich generationenübergreifend auf den gesamten Familienverbund erstreckt.
Retail Banking & Kleingewerbe: Einfache Finanzprodukte des „täglichen Bedarfs“ im Bereich Zahlungsverkehr, Finanzierung,
Vorsorge sowie Vermögensaufbau.
Nachhaltigkeitsziele und deren Umsetzung
Die BTV hat im Jahr 2024 erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele erreicht. Die Einführung
nachhaltiger Finanzprodukte, die Förderung von umweltfreundlichen Projekten und das Engagement für Mitarbeiter*innen und
Gesellschaft sind Beispiele für das umfassende Nachhaltigkeitsprogramm. Durch die Mitberücksichtigung von Nachhaltigkeit in
allen Geschäftsbereichen zeigt die BTV, dass ökonomischer Erfolg und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen können.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die enge Zusammenarbeit mit Kund*innen und
Partner*innen werden auch in Zukunft zentrale Elemente des Erfolgs der BTV bleiben.
Die Nachhaltigkeitsziele umfassen dabei insbesondere die Kundensegmente Firmenkund*innen und Private-Banking-Kund*innen.
Ein Kernprodukt stellen dabei als nachhaltig eingestufte Finanzierungen dar, zum einen im Firmenkundenbereich, zum anderen
aber etwa auch im Bereich der Wohnbaufinanzierungen. Im Hinblick auf das Veranlagungsgeschäft wird grundsätzlich nicht
zwischen Firmenkund*innen, Private-Banking- und Retail-Banking-Kund*innen unterschieden. Die Hauptzielgruppe, wenn es um
den Zufluss nachhaltiger Fonds oder das Volumen nachhaltiger Asset-Management-Varianten geht, ist jedoch das Private-Banking-
Segment.
Der steigende Anteil nachhaltiger Fonds auf der Wertpapierinformationsliste ist ein segmentübergreifendes Ziel. Die Abkehr von
ressourcenintensiven hin zu digitalen Informationskanälen, konkret die stärkere Nutzung der Online-Banking-Möglichkeiten, ist v.
a. in den Segmenten des Retail Bankings und des Private Bankings relevant.
Nachhaltige Veranlagung
KPI
Details
Ist-
Wert
2023
Ist-
Wert
2024
Ziel
2025
Ziel
2030
Anteil der nachhaltigen Produkte
(Aktien/Anleihen/ Fonds) auf der
Wertpapierinformationsliste
Die Nachhaltigkeitskriterien für
Aktien/Anleihen/Fonds decken die Bereiche
Taxonomie und Offenlegung ab. Der
Zielwert ist über alle Anlagesegmente
hinweg zu verstehen und nicht je Segment.
36,6 % 34,7 % 50,0 % 60,0 %
Bruttozuflüsse in nachhaltige Fonds auf der
Wertpapierinformationsliste (nur bei
Beratung)
22,2 % 24,5 % 50,0 % 60,0 %
Volumen in nachhaltigen AM-Varianten
19,9 %
23,1 %
25,0 %
35,0 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024 50
49
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-1: 40fBewertung Produkte/Dienstleistungen und Märkte/Kundengruppen in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele
Eine Beschreibung der wichtigsten Hauptprodukte und Dienstleistungen i. Z. m. Nachhaltigkeitsaspekten findet sich unter SBM-1:
40a (i)Beschreibung Produkte und Dienstleistungen.
Bedeutende Märkte und Kundengruppen
Firmenkund*innen: Das Produkt- und Leistungsspektrum umfasst Zahlungsverkehrs- sowie Cash- und Liquiditätsmanagement-
Lösungen, Finanzierungen im Betriebsmittel- und Investitionsbereich (inkl. Leasing) sowie Sonderlösungen zum Thema
Förderungen und Export. Ergänzt wird das Spektrum durch Beratungsleistungen zur Absicherung von unternehmerischen Risiken.
Private Banking & Stiftungen: Einfache Finanzprodukte des „täglichen Bedarfs“ in den Bereichen Zahlungsverkehr, Finanzierung
(inkl. Leasing), Vorsorge sowie Vermögensaufbau werden ergänzt um klassische Private-Banking-Lösungen wie z. B. individuelle
Wertpapierberatung, Vermögensmanagement sowie komplexere Immobilienfinanzierungen. Die Produkte sind eingebettet in
einen Beratungsansatz, der sich generationenübergreifend auf den gesamten Familienverbund erstreckt.
Retail Banking & Kleingewerbe: Einfache Finanzprodukte des „täglichen Bedarfs“ im Bereich Zahlungsverkehr, Finanzierung,
Vorsorge sowie Vermögensaufbau.
Nachhaltigkeitsziele und deren Umsetzung
Die BTV hat im Jahr 2024 erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele erreicht. Die Einführung
nachhaltiger Finanzprodukte, die Förderung von umweltfreundlichen Projekten und das Engagement für Mitarbeiter*innen und
Gesellschaft sind Beispiele für das umfassende Nachhaltigkeitsprogramm. Durch die Mitberücksichtigung von Nachhaltigkeit in
allen Geschäftsbereichen zeigt die BTV, dass ökonomischer Erfolg und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen können.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die enge Zusammenarbeit mit Kund*innen und
Partner*innen werden auch in Zukunft zentrale Elemente des Erfolgs der BTV bleiben.
Die Nachhaltigkeitsziele umfassen dabei insbesondere die Kundensegmente Firmenkund*innen und Private-Banking-Kund*innen.
Ein Kernprodukt stellen dabei als nachhaltig eingestufte Finanzierungen dar, zum einen im Firmenkundenbereich, zum anderen
aber etwa auch im Bereich der Wohnbaufinanzierungen. Im Hinblick auf das Veranlagungsgeschäft wird grundsätzlich nicht
zwischen Firmenkund*innen, Private-Banking- und Retail-Banking-Kund*innen unterschieden. Die Hauptzielgruppe, wenn es um
den Zufluss nachhaltiger Fonds oder das Volumen nachhaltiger Asset-Management-Varianten geht, ist jedoch das Private-Banking-
Segment.
Der steigende Anteil nachhaltiger Fonds auf der Wertpapierinformationsliste ist ein segmentübergreifendes Ziel. Die Abkehr von
ressourcenintensiven hin zu digitalen Informationskanälen, konkret die stärkere Nutzung der Online-Banking-Möglichkeiten, ist v.
a. in den Segmenten des Retail Bankings und des Private Bankings relevant.
Nachhaltige Veranlagung
Details
Ist-
Wert
2023
Ist-
Wert
2024
Ziel
2025
Ziel
2030
Die Nachhaltigkeitskriterien für
Aktien/Anleihen/Fonds decken die Bereiche
Taxonomie und Offenlegung ab. Der
Zielwert ist über alle Anlagesegmente
hinweg zu verstehen und nicht je Segment.
36,6 %
34,7 %
50,0 %
60,0 %
22,2 %
24,5 %
50,0 %
60,0 %
19,9 %
23,1 %
25,0 %
35,0 %
50
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Nachhaltige Finanzierungen
KPI Details
Ist-
Wert
2023
Ist-
Wert
2024
Ziel
2025
Ziel
2030
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Portfolio
Die Definitionsgrundlage ist
das BTV Sustainable Finance
Framework.
22,2 %
49,9 % 33,3 % 66,7 %
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Wohnbau-Portfolio
_*
_* 40,0 % 60,0 %
*Es wurde im Wohnbau kein Nettowachstum erzielt, weshalb eine Zielberechnung nicht möglich ist.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Da die Seilbahnen noch keine verbindlichen Ziele in Bezug auf Produkte/Dienstleistungen sowie Märkte/Kundengruppen
festgelegt haben, können noch keine Bewertungen dieser erfolgen.
SBM-1: 40gAuswirkung der Strategie auf Nachhaltigkeitsaspekte
Die BTV hat im Jahr 2021 eine neue Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die auf dem Leitgedanken Geist & Haltung basiert. Der
Strategieprozess beinhaltete eine Wesentlichkeitsanalyse und die Definition von fünf Handlungsfeldern, wesentlichen Themen,
Zielen und Maßnahmen.
Handlungsfelder
Die BTV hat mehrere wesentliche Themen identifiziert, die in fünf Handlungsfelder eingeteilt sind:
Gesellschaft & Soziales: Gesellschaftliche Verantwortung, soziale Verantwortung sowie Kunst & Kultur.
Kund*innen & Produkte: Nachhaltige Finanzierung und Veranlagung, Digitalisierung und Innovation,
Kundenzufriedenheit.
Umwelt & Ressourcen: CO
2-
Fußabdruck und Energie, Ressourcenverbrauch, Mobilität, nachhaltiger Einkauf.
Mitarbeiter*innen: Zuverlässiger Arbeitgeber, Weiterbildung, Vielfalt, Gesundheit.
Strategie & Governance: Nachhaltigkeitsstrategie, Unternehmenskultur, Governance.
KPIs und Ziele
Die Handlungssfelder wurden mit konkreten Zielen für 2025 und 2030 quantifiziert. Die Überwachung der KPIs erfolgt
quartalsweise im Sustainability & Strategy Office, zudem werden die Ergebnisse an den Vorstand berichtet (siehe SBM-1: 40e —
Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen).
Managementansatz
Strategie & Governance: Dieses Wirkungsfeld bildet die Basis für das Wirtschaften der BTV und eine Unternehmensführung mit
Geist & Haltung. Ziel ist es, ein Bewusstsein sowie Verständnis für nachhaltiges und umsichtiges Handeln zu schaffen.
Kund*innen & Produkte: Die BTV bietet nachhaltige Bankgeschäfte an und pflegt langfristige Kundenbeziehungen. Die Produkte
und Dienstleistungen reflektieren die Verantwortung der Bank gegenüber Kund*innen, Umwelt und Gesellschaft.
Mitarbeiter*innen: Die BTV fördert eine Unternehmenskultur, die auf Weiterentwicklung, Gesundheit und Zuverlässigkeit setzt.
Chancengleichheit wird großgeschrieben.
Umwelt & Ressourcen: Die Bank ist sich der Umweltfolgen ihres Handelns bewusst und strebt nach Ressourcenschonung und CO
2
-
Reduktion.
Gesellschaft & Soziales: Die gesellschaftliche und soziale Verantwortung der BTV zeigt sich in ihrem Engagement für sinnstiftende
Unternehmen und Projekte sowie den Zugang zu Kunst und Kultur.
Zukunftsorientierte Herausforderungen und Lösungen
Die BTV identifiziert mehrere Herausforderungen und plant entsprechende Lösungen:
BTV Jahresfinanzbericht 2024 51
51
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
CO
2
-Reduktion: Ziel ist es, den CO
2
-Fußabdruck zu verringern, insbesondere innerhalb der finanzierten Emissionen
(Scope 3.15).
Nachhaltige Mobilität: Ausweitung des Anteils von E-, Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen, um den Fuhrpark
umweltfreundlicher zu gestalten. Zudem werden alternative Treibstoffe für Dieselfahrzeuge verwendet.
Digitale Transformation: Ausbau benutzerfreundlicher digitaler Services zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Nachhaltige Finanzprodukte: Erweiterung der Produktpalette nachhaltiger Veranlagungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten.
Soziale Verantwortung: Steigerung der Anzahl unterstützter gesellschaftlicher Projekte und Bildungsinitiativen.
Die BTV setzt auf kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und das
Bewusstsein für nachhaltiges Handeln zu stärken.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mayrhofner Bergbahnen haben in ihrer 2019 erarbeiteten Strategie keine Nachhaltigkeitsaspekte explizit in die Strategie
aufgenommen. 2025 findet voraussichtlich einen Reevaluierung dieser Strategie statt.
Die Silvretta Montafon hat 2022 ihre Nachhaltigkeitsstrategie Green-Mountains-Initiative verabschiedet. Darin wurde größtenteils
Grundlagenarbeit geleistet. Es wurden Handlungsfelder erarbeitet, Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, Leitplanken für Maßnahmen
definiert und Kommunikationsleitlinien niedergeschrieben. Innerhalb der drei Handlungsfelder Klima, Naturraum und Lebensraum
wurden zudem erste Ziele formuliert, die laufend überarbeitet werden. Ergänzt werden diese drei Handlungsfelder der Initiative
durch die Strategie Attraktive Arbeitgeberin, die den personellen Herausforderungen als Tourismusbetrieb (insbesondere
Saisonalität) begegnen soll.
SBM-1: 42aInputs für Geschäftsmodell & Wertschöpfungskette
Inputs und Ansatz zur Sammlung, Entwicklung und Sicherung von Inputs
Als dienstleistungsorientiertes Unternehmen ist vor allem die interne Wertschöpfungskette der BTV mit ihren verschiedenen
Abteilungen und Funktionen relevant. Diese Abteilungen fokussieren sich auf die strategische Ausrichtung und das Management
von Geschäftsrisiken und gliedern sich in Human Resources, IT & Digitalisierung, Recht und Beteiligungen, Regulatorik &
Compliance, Marketing & Kommunikation, Projekt-, Prozess- & Innovationsmanagement, Facility Management,
Vertriebssteuerung sowie die Gesamtbanksteuerung. Vgl. dazu Inputfaktor Sozialinformationen
ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens.
Zusätzlich ist die vorgelagerte Wertschöpfung, welche aus Lieferant*innen und Dienstleister*innen besteht, von Bedeutung. Das
Management dieser Beziehungen ist zentral, um die internen Prozesse effizient und nachhaltig zu gestalten. Die BTV ist bestrebt,
verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Aus Sicht der BTV gehören vor allem die 3 Banken IT sowie Beratungs- und
Dienstleistungsunternehmen zu den wichtigsten Lieferant*innen. Ebenso sind Lieferant*innen, die im Zusammenhang mit den
Filialstandorten für Umbauarbeiten zur Verfügung stehen, von Bedeutung.
Kundensegmente & Vertriebskanäle
Firmenkund*innen: Im Firmenkundengeschäft setzt die BTV in erster Linie auf den persönlichen Kontakt sowie das Gespräch vor
Ort. Ergänzt wird dies durch die klassischen digitalen Kanäle, welche im Wesentlichen der Abwicklung des Tagesgeschäfts dienen.
Private Banking & Stiftungen: Im Segment Private Banking & Stiftungen setzt die BTV primär auf den persönlichen Kontakt sowie
das Gespräch vor Ort. Ergänzt wird dies durch die klassischen digitalen Kanäle, welche aber in der Hauptsache eine Service- und
Informationsfunktion erfüllen.
Retail Banking & Kleingewerbe: In diesem Segment verfolgt die BTV in den Kernmärkten den klassischen Omnichannel-Ansatz.
Neben der Betreuerleistung unterstützt durch das Kundenkontaktcenter (KKC)kommen verstärkt digitale Kanäle wie das BTV
Kundenportal sowie die BTV App zum Einsatz.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 52
51
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
CO
2
-Reduktion: Ziel ist es, den CO
2
-Fußabdruck zu verringern, insbesondere innerhalb der finanzierten Emissionen
(Scope 3.15).
Nachhaltige Mobilität: Ausweitung des Anteils von E-, Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen, um den Fuhrpark
umweltfreundlicher zu gestalten. Zudem werden alternative Treibstoffe für Dieselfahrzeuge verwendet.
Digitale Transformation: Ausbau benutzerfreundlicher digitaler Services zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Nachhaltige Finanzprodukte: Erweiterung der Produktpalette nachhaltiger Veranlagungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten.
Soziale Verantwortung: Steigerung der Anzahl unterstützter gesellschaftlicher Projekte und Bildungsinitiativen.
Die BTV setzt auf kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und das
Bewusstsein für nachhaltiges Handeln zu stärken.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mayrhofner Bergbahnen haben in ihrer 2019 erarbeiteten Strategie keine Nachhaltigkeitsaspekte explizit in die Strategie
aufgenommen. 2025 findet voraussichtlich einen Reevaluierung dieser Strategie statt.
Die Silvretta Montafon hat 2022 ihre Nachhaltigkeitsstrategie Green-Mountains-Initiative verabschiedet. Darin wurde größtenteils
Grundlagenarbeit geleistet. Es wurden Handlungsfelder erarbeitet, Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, Leitplanken für Maßnahmen
definiert und Kommunikationsleitlinien niedergeschrieben. Innerhalb der drei Handlungsfelder Klima, Naturraum und Lebensraum
wurden zudem erste Ziele formuliert, die laufend überarbeitet werden. Ergänzt werden diese drei Handlungsfelder der Initiative
durch die Strategie Attraktive Arbeitgeberin, die den personellen Herausforderungen als Tourismusbetrieb (insbesondere
Saisonalität) begegnen soll.
SBM-1: 42aInputs für Geschäftsmodell & Wertschöpfungskette
Inputs und Ansatz zur Sammlung, Entwicklung und Sicherung von Inputs
Als dienstleistungsorientiertes Unternehmen ist vor allem die interne Wertschöpfungskette der BTV mit ihren verschiedenen
Abteilungen und Funktionen relevant. Diese Abteilungen fokussieren sich auf die strategische Ausrichtung und das Management
von Geschäftsrisiken und gliedern sich in Human Resources, IT & Digitalisierung, Recht und Beteiligungen, Regulatorik &
Compliance, Marketing & Kommunikation, Projekt-, Prozess- & Innovationsmanagement, Facility Management,
Vertriebssteuerung sowie die Gesamtbanksteuerung. Vgl. dazu Inputfaktor Sozialinformationen
ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens.
Zusätzlich ist die vorgelagerte Wertschöpfung, welche aus Lieferant*innen und Dienstleister*innen besteht, von Bedeutung. Das
Management dieser Beziehungen ist zentral, um die internen Prozesse effizient und nachhaltig zu gestalten. Die BTV ist bestrebt,
verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Aus Sicht der BTV gehören vor allem die 3 Banken IT sowie Beratungs- und
Dienstleistungsunternehmen zu den wichtigsten Lieferant*innen. Ebenso sind Lieferant*innen, die im Zusammenhang mit den
Filialstandorten für Umbauarbeiten zur Verfügung stehen, von Bedeutung.
Kundensegmente & Vertriebskanäle
Firmenkund*innen: Im Firmenkundengeschäft setzt die BTV in erster Linie auf den persönlichen Kontakt sowie das Gespräch vor
Ort. Ergänzt wird dies durch die klassischen digitalen Kanäle, welche im Wesentlichen der Abwicklung des Tagesgeschäfts dienen.
Private Banking & Stiftungen: Im Segment Private Banking & Stiftungen setzt die BTV primär auf den persönlichen Kontakt sowie
das Gespräch vor Ort. Ergänzt wird dies durch die klassischen digitalen Kanäle, welche aber in der Hauptsache eine Service- und
Informationsfunktion erfüllen.
Retail Banking & Kleingewerbe: In diesem Segment verfolgt die BTV in den Kernmärkten den klassischen Omnichannel-Ansatz.
Neben der Betreuerleistung unterstützt durch das Kundenkontaktcenter (KKC)kommen verstärkt digitale Kanäle wie das BTV
Kundenportal sowie die BTV App zum Einsatz.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Einen integralen Bestandteil des Geschäftsmodells der Seilbahnen bildet vor allem die Seilbahntechnik, welche in den
Verantwortungsbereich der Betriebsleitung fällt. Ein reibungsloser und vor allem sicherer Betrieb der Seilbahnen ist somit der
Grundpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs.
Bei den Mayrhofner Bergbahnen ist die Betriebsleitung, in welche auch der Hauptanteil der beschäftigten Mitarbeiter*innen fällt, in
drei Bereiche (Berge) aufgeteilt Penken, Horberg, Ahorn. Die jeweilige Betriebsleitung umfasst die Technikbereiche
Seilbahntechnik & Revision, Fuhrpark & Werkstatt, Schneeanlage & Pisten sowie Infrastruktur & Bautrupp.
Neben der strategischen Ausrichtung vonseiten des Vorstands stehen innerhalb der Seilbahnen folgende Abteilungen operativ
entlang der Wertschöpfungskette zur Verfügung: Personal, Finanz, IT, Vertrieb, Marketing und Stabsstellen für Nachhaltigkeit &
Projekte sowie für Human Resources.
Innerhalb der Silvretta Montafon werden zudem die weiteren Tochterfirmen (Gastronomie, Hotel) größtenteils über die Silvretta
Montafon Holding GmbH verwaltet.
SBM-1: 42bOutputs für Kund*innen, Investor*innen und andere Interessenträger*innen
Investor*innen & Interessenträger*innen
Die Dividende für das Geschäftsjahr 2023 betrug 0,40 je Aktie. Bei 37.125.000 Stamm-Stückaktien entspricht dies einem
Ausschüttungsbetrag von 14,85 Mio.
Kund*innen
Die drei primären Kundensegmente der BTV sind das Firmenkundengeschäft, Private Banking sowie das Retail Banking. Die
wesentliche Wertschöpfung für die Kund*innen erfolgt dabei im Rahmen der folgenden drei Kernprozesse:
Finanzieren: Bereitstellung von Liquidität, um mittel- und langfristige Investitionen tätigen zu können bzw. damit der kurzfristige
Finanzierungsbedarf der Kund*innen abgedeckt werden kann.
Veranlagen: Neben dem klassischen Einlagengeschäft liegt hier der Fokus vor allem auf dem Wertpapiergeschäft (insbesondere
individuelle Depots & Asset Management). Ebenso zählen Produkte rund um das Thema Vorsorgen in Zusammenarbeit mit
verschiedenen Partnern zum Portfolio.
Bezahlen: Es wird eine große Vielfalt unterschiedlicher Konto- und Kartenlösungen und damit zusammenhängender Services
angeboten.
Mit Jahresende 2024 betrug der Bestand der Forderungen an Kund*innen 8.794 Mio. . Der Anteil nachhaltiger Finanzierungen am
Wachstum des Gesamtaktivgeschäftes auf der Firmenkundenseite konnte dabei auch im laufenden Geschäftsjahr ausgeweitet
werden und lag bei 49,9 %.
Die Primärmittel erhöhten sich im Jahr 2024 auf mittlerweile 11.458 Mio. . Dabei nutzten immer mehr Kund*innen nachhaltige
Produktlösungen zur Geldanlage und finanziellen Vorsorge. Ferner wurden von den Kund*innen zur Vermögensbildung verstärkt
Fondssparpläne genutzt. Im Jahr 2024 betrug der Anteil nachhaltiger Produkte auf der WP-Informationsliste im Beratungsgeschäft
34,7 %. Der Anteil an den Bruttozuflüssen nachhaltiger Fonds betrug 24,5 %. Im Asset Management konnte das Volumen
nachhaltiger Asset-Management-Varianten auf 23,1 % gesteigert werden.
Gesellschaft & Soziales
Das Engagement der BTV AG für gesellschaftliche und soziale Projekte zeigt, wie das Unternehmen über seine direkten
Geschäftstätigkeiten hinaus positive Impulse für die Gesellschaft geben möchte. Hierzu zählen unter anderem die Förderung von
Kunst und Kultur sowie die Unterstützung regionaler Sozialprojekte.
Zusätzlich engagiert sich die BTV AG im Sportsponsoring. Sportsponsoring und der gesellschaftliche Auftrag sind eng miteinander
verbunden. Durch ihr Engagement fördert sie Begeisterung für den Sport in der Gesellschaft im Allgemeinen und bei den
Mitarbeiter*innen im Besonderen. Außerdem trägt sie dazu bei, einen gesunden und aktiven Lebensstil zu unterstützen. Die BTV
AG fördert den Wintersport, da dieser in der Region ein wichtiger Wirtschaftstreiber und Arbeitgeber ist. Neben dem Sponsoring
BTV Jahresfinanzbericht 2024 53
53
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
der beiden Athleten Johannes Strolz und Janine Flock hat sich die BTV AG dazu entschieden, ein Zeichen in der
Jugendskisportförderung zu setzen, um auch junge, vielversprechende Skitalente auf ihrem Weg nach oben zu unterstützen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Ziel ist es, den Kund*innen ein sicheres Erlebnis am Berg zu bieten und ein breites Feld an Angeboten auf und abseits der Pisten zu
schaffen.
Die Aktionär*innen erwarten sich ökonomische Entscheidungen, die den finanziellen Erfolg des Unternehmens sicherstellen und so
Gewinnausschüttungen ermöglichen.
Die Seilbahnen haben aufgrund von Dienstbarkeitsverträgen mit zahlreichen Grundbesitzer*innen das Recht, auf deren Grund
Seilbahnanlagen, Pistenflächen, Schneeanlagen sowie diverse Infrastruktureinrichtungen zu errichten, zu betreiben, zu erhalten und
instand zu setzen bzw. Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Für die Einräumung der Dienstbarkeit erhalten die
Grundbesitzer*innen eine indexierte entgeltliche Entschädigung.
In der Region sind die Unternehmen in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs miteingebunden. Dies führt zu einer
Aufstockung der Kapazitäten und Taktverdichtungen vor allem in der Hauptsaison.
Die Mayrhofner Bergbahnen und die Silvretta Montafon leisten auch einen positiven Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in der
Region und unterstützen durch Sponsoring Ski- und Snowboardvereine, aber auch Sportprojekte und kulturelle Veranstaltungen.
Zudem werden auch andere Sportvereine, die nicht dem Wintersport zuzuordnen sind, unterstützt. Hierbei sind der
Mitarbeiterbezug sowie die Regionalität ausschlaggebend.
SBM-1: 42cMerkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Bei ihren Aktivitäten und bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsauswirkungen befasst sich die BTV mit dem eigenen
Geschäftsbetrieb sowie mit der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst
insbesondere Lieferant*innen und Dienstleister*innen. Die nachgelagerte umfasst die Kund*innen im Zusammenhang mit der
Erbringung von Dienstleistungen. Im Bankkontext ist hier v. a. auch das Finanzierungsportfolio, d. h. die Kund*innen, die finanziert
werden, und die Auswirkungen dieser Finanzierungen, von Relevanz.
Vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
Interne Wertschöpfungskette
Die interne Wertschöpfungskette der BTV AG umfasst verschiedene Abteilungen und Funktionen, die sicherstellen, dass die
Nachhaltigkeitsprinzipien bei allen Geschäftsprozessen berücksichtigt werden. Dies beginnt bei der strategischen Ausrichtung
sowie dem Management von Geschäftsrisiken und erstreckt sich über Human Resources, IT & Digitalisierung, Recht und
Beteiligungen, Regulatorik & Compliance, Marketing & Kommunikation, Projekt-, Prozess- & Innovationsmanagement, Einkauf &
Infrastruktur, Vertriebssteuerung sowie die Gesamtbanksteuerung.
Das Geschäftsmodell der BTV AG basiert auf dem klassischen Verständnis hinsichtlich der Aufgaben einer Bank. Zum einen ist sie
ein integraler Bestandteil des regionalen Wirtschaftssystems mit der Aufgabe, Einlagen entgegenzunehmen und diese in Form von
Krediten wieder zur Verfügung zu stellen. Zum anderen ist sie auch Anbieter zeitgemäßer Dienstleistungen in Zusammenhang mit
den finanziellen Bedürfnissen ihrer Kund*innenFirmenkund*innen, Private Banking, Stiftungen, Retail Banking und Kleingewerbe.
Diese stellen die wesentlichen Inputgeber für die Wertschöpfung der BTV AG dar.
Zentral betreute Kund*innen wie Banken oder institutionelle Kund*innen werden vor allem in Zusammenhang mit dem
Liquiditätsmanagement betrachtet und daher nicht als primäre Kundensegmente definiert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 54
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
der beiden Athleten Johannes Strolz und Janine Flock hat sich die BTV AG dazu entschieden, ein Zeichen in der
Jugendskisportförderung zu setzen, um auch junge, vielversprechende Skitalente auf ihrem Weg nach oben zu unterstützen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Ziel ist es, den Kund*innen ein sicheres Erlebnis am Berg zu bieten und ein breites Feld an Angeboten auf und abseits der Pisten zu
schaffen.
Die Aktionär*innen erwarten sich ökonomische Entscheidungen, die den finanziellen Erfolg des Unternehmens sicherstellen und so
Gewinnausschüttungen ermöglichen.
Die Seilbahnen haben aufgrund von Dienstbarkeitsverträgen mit zahlreichen Grundbesitzer*innen das Recht, auf deren Grund
Seilbahnanlagen, Pistenflächen, Schneeanlagen sowie diverse Infrastruktureinrichtungen zu errichten, zu betreiben, zu erhalten und
instand zu setzen bzw. Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Für die Einräumung der Dienstbarkeit erhalten die
Grundbesitzer*innen eine indexierte entgeltliche Entschädigung.
In der Region sind die Unternehmen in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs miteingebunden. Dies führt zu einer
Aufstockung der Kapazitäten und Taktverdichtungen vor allem in der Hauptsaison.
Die Mayrhofner Bergbahnen und die Silvretta Montafon leisten auch einen positiven Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in der
Region und unterstützen durch Sponsoring Ski- und Snowboardvereine, aber auch Sportprojekte und kulturelle Veranstaltungen.
Zudem werden auch andere Sportvereine, die nicht dem Wintersport zuzuordnen sind, unterstützt. Hierbei sind der
Mitarbeiterbezug sowie die Regionalität ausschlaggebend.
SBM-1: 42cMerkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Bei ihren Aktivitäten und bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsauswirkungen befasst sich die BTV mit dem eigenen
Geschäftsbetrieb sowie mit der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst
insbesondere Lieferant*innen und Dienstleister*innen. Die nachgelagerte umfasst die Kund*innen im Zusammenhang mit der
Erbringung von Dienstleistungen. Im Bankkontext ist hier v. a. auch das Finanzierungsportfolio, d. h. die Kund*innen, die finanziert
werden, und die Auswirkungen dieser Finanzierungen, von Relevanz.
Vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
Interne Wertschöpfungskette
Die interne Wertschöpfungskette der BTV AG umfasst verschiedene Abteilungen und Funktionen, die sicherstellen, dass die
Nachhaltigkeitsprinzipien bei allen Geschäftsprozessen berücksichtigt werden. Dies beginnt bei der strategischen Ausrichtung
sowie dem Management von Geschäftsrisiken und erstreckt sich über Human Resources, IT & Digitalisierung, Recht und
Beteiligungen, Regulatorik & Compliance, Marketing & Kommunikation, Projekt-, Prozess- & Innovationsmanagement, Einkauf &
Infrastruktur, Vertriebssteuerung sowie die Gesamtbanksteuerung.
Das Geschäftsmodell der BTV AG basiert auf dem klassischen Verständnis hinsichtlich der Aufgaben einer Bank. Zum einen ist sie
ein integraler Bestandteil des regionalen Wirtschaftssystems mit der Aufgabe, Einlagen entgegenzunehmen und diese in Form von
Krediten wieder zur Verfügung zu stellen. Zum anderen ist sie auch Anbieter zeitgemäßer Dienstleistungen in Zusammenhang mit
den finanziellen Bedürfnissen ihrer Kund*innenFirmenkund*innen, Private Banking, Stiftungen, Retail Banking und Kleingewerbe.
Diese stellen die wesentlichen Inputgeber für die Wertschöpfung der BTV AG dar.
Zentral betreute Kund*innen wie Banken oder institutionelle Kund*innen werden vor allem in Zusammenhang mit dem
Liquiditätsmanagement betrachtet und daher nicht als primäre Kundensegmente definiert.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Zwei entscheidende Aktivitäten in den Vertriebseinheiten sind die (Bestands-)Kundenbetreuung sowie die Neukundengewinnung.
In der nachfolgenden Grafik ist die Beratung nicht als eigenständiger Prozess dargestellt. Ein grundlegender Bestandteil des
Leistungsversprechens der BTV AG ist der Anspruch einer überdurchschnittlichen Beratungsqualität. Die Beratung gewinnt in der
strategischen Ausprägung weiter an Bedeutung und wird durch entsprechende Produktlösungen begleitet. Der Großteil der
Wertschöpfung der BTV AG findet im Rahmen von drei definierten Kernprozessen statt:
Finanzieren
Veranlagen und Vorsorgen
Bezahlen
Finanzieren
Die Bereitstellung von Liquidität, um Investitionen zu tätigen bzw. den kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken, ist eine
Kerndienstleistung, die in allen drei Kundensegmenten angeboten wird. Dabei offeriert die BTV AG ihren Kund*innen ein
differenziertes Produktportfolio, das im Firmenkundengeschäft neben klassischen Betriebsmittel- und Investitionskrediten auch
Kredite in Zusammenarbeit mit Förderstellen, Leasing und spezialisierte Finanzierungslösungen umfasst. Im Private Banking, aber
auch im Retail Banking kann der überwiegende Teil den Wohnbaufinanzierungen zugerechnet werden. Konsumfinanzierungen
spielen eine untergeordnete Rolle.
Veranlagen und Vorsorgen
Der Kernprozess Veranlagen und Vorsorgen gliedert sich in drei wesentliche Teilprozesse. Der erste Bereich ist das klassische
Einlagengeschäft über ungebundene oder gebundene Kontoeinlagen (Sparbücher werden aktiv nicht mehr angeboten, hier besteht
nur noch ein Restbestand). Diese stellen auch, den strategischen Leitplanken der BTV entsprechend, einen wesentlichen Teil der
Refinanzierung für das Kreditgeschäft dar. Den zweiten Teil bildet das Wertpapiergeschäft, in dem die BTV ihren Kund*innen
Möglichkeiten für Investitionen in eine breite Produktpalette anbietet. Um eine ganzheitliche Beratung zu ermöglichen, wird neben
BTV Produkten auch ein umfangreiches Anlageuniversum offeriert. Die dritte Säule, die Vorsorge, wird in Zusammenarbeit mit
ausgewählten Partnern vor allem im Versicherungsbereich gebildet.
Bezahlen
Eine Kernaufgabe hierbei sieht die BTV AG in der Schaffung und Bereitstellung der notwendigen Produkte sowie der Services für
ihre Kund*innen. Dieser Bereich erlebte in den vergangenen Jahren eine dynamische Entwicklung, unterstützt durch die sich rasant
beschleunigende Digitalisierung.
Die Weiterentwicklung dieser Kernprozesse sowie der laufende Betrieb werden durch vier wesentliche Bereiche, die als „Enabler
dienen, ermöglicht und gesichert. Ziel ist es, dass umsichtiges und effektives Liquiditäts-, Risiko- und Finanzmanagement nicht zum
Selbstzweck ausgeübt werden, sondern den durch das Kundengeschäft getriebenen geschäftlichen Erfolg sichern. Das
Produktmanagement und die Produktentwicklung wirken wiederum unmittelbar auf die Kernprozesse sowie die Kundenbetreuung
und sind ein kritischer Erfolgsfaktor insbesondere in einem an Dynamik gewinnenden Umfeld. Diese vier Schlüsselfaktoren
stellen die Weichen für den Fortschritt. Unterstützt werden sie, wie auch die Kernprozesse, durch eine Vielzahl an
Supportprozessen, die sich an den klassischen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten orientieren.
Der Mission „Zukunftsfähig. Werte. Schaffen.“ folgend ist es das Ziel, den Kund*innen die bestmögliche Betreuung, Beratung und
Versorgung mit den passenden Produkten zu bieten. Dabei gilt es, ihre individuellen Situationen in Hinblick auf den Wertekreislauf
(Werte schaffen, Werte managen, Werte sichern, Werte weitergeben) zu berücksichtigen. Die Erreichung dieses Ziels spiegelt sich
in einer ausgeprägten Kundenzufriedenheit wider.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 55
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Externe Wertschöpfungskette
Die externe Wertschöpfungskette des BTV Konzerns umfasst sowohl die vor- als auch die nachgelagerten Prozesse, die im
Geschäftsmodell des Unternehmens eine Rolle spielen.
Wesentliche Elemente und Akteur*innen der vorgelagerten Wertschöpfungskette:
Lieferant*innen und Dienstleister*innen: Sowohl für den Bankbetrieb als auch für die Seilbahnen sind die wichtigsten
Akteur*innen der vorgelagerten Wertschöpfungskette Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen und Dienstleister*innen,
die die Unternehmen in der Erbringung der Dienstleistungen unterstützen und die notwendigen Ressourcen dafür zur
Verfügung stellen. Der überwiegende Anteil wird dabei so weit als möglich regional bezogen bzw. durch regionale
Dienstleister*innen erbracht. Es werden nachhaltige Beschaffungsrichtlinien („Code of Conduct für Lieferant*innen“)
verfolgt und mit den Lieferant*innen langfristige Beziehungen gepflegt, die auf Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung
basieren.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 56
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Externe Wertschöpfungskette
Die externe Wertschöpfungskette des BTV Konzerns umfasst sowohl die vor- als auch die nachgelagerten Prozesse, die im
Geschäftsmodell des Unternehmens eine Rolle spielen.
Wesentliche Elemente und Akteur*innen der vorgelagerten Wertschöpfungskette:
Lieferant*innen und Dienstleister*innen: Sowohl für den Bankbetrieb als auch für die Seilbahnen sind die wichtigsten
Akteur*innen der vorgelagerten Wertschöpfungskette Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen und Dienstleister*innen,
die die Unternehmen in der Erbringung der Dienstleistungen unterstützen und die notwendigen Ressourcen dafür zur
Verfügung stellen. Der überwiegende Anteil wird dabei so weit als möglich regional bezogen bzw. durch regionale
Dienstleister*innen erbracht. Es werden nachhaltige Beschaffungsrichtlinien („Code of Conduct für Lieferant*innen“)
verfolgt und mit den Lieferant*innen langfristige Beziehungen gepflegt, die auf Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung
basieren.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Wesentliche Elemente und Akteur*innen der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Kund*innen: Die qualitativ hochwertigen Produkte und Dienstleistungen bilden die Grundlage für die angestrebte
langfristige Beziehung zu Kund*innen. Dies gilt für die Bank und die Seilbahnen gleichermaßen. Im Bankkontext werden
über die unmittelbare und direkte Kundeninteraktion auch das finanzierte Portfolio, die wirtschaftlichen Tätigkeiten der
Kund*innen sowie deren Auswirkungen mitberücksichtigt. Durch die kontinuierliche Verbesserung und Optimierung der
Kernprozesse wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Kund*innen stets im Mittelpunkt stehen. Dies wird durch die
Einführung nachhaltiger Finanzprodukte und -dienstleistungen, wie z. B. Green Bonds und die BTV fair future
Produktpalette, verdeutlicht.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst Lieferant*innen (Industrie, Gewerbe, Handel, Planungsbüros, Berater*innen,
Sachverständige und sonstige Dienstleister*innen). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die vertragswirksamen
Beziehungen aufgrund der grundbücherlichen Sicherstellungen von Dienstbarkeiten zwischen den Seilbahnen und den
Grundbesitzer*innen zu erwähnen.
Die Seilbahnen achten bei der Vergabe von Aufträgen darauf, dass die Lieferant*innen aus der Region kommen, soweit dies
möglich ist. Sie sind bestrebt, langfristige und nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufzubauen, dies wird u. a. durch Rahmenverträge
oder anhand von Wartungsvereinbarungen sichergestellt. Bei Neubauprojekten werden die verschiedenen Gewerke durch
Ausschreibungen vergeben, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus werden innerhalb der Silvretta Montafon auch Lebensmittel für die Gastronomie beschafft. Der Einkauf erfolgt
nach ausreichender Verfügbarkeit, entsprechender Qualität, Regionalität und Preis.
Um das Freizeitangebot im Winter wie auch im Sommer in der angestrebten Qualität bereitzustellen, arbeiten entlang der
Wertschöpfungskette die verschiedenen Abteilungen und Leistungsträger abteilungsübergreifend zusammen vom Einkauf und
der Bereitstellung der dafür benötigten Ressourcen und Infrastruktur bis hin zu Vermarktung und Vertrieb.
Die Gewährleistung der Anlagensicherheit durch gesetzlich vorgeschriebene Revisionsintervalle und behördlich angeordnete
Sicherheitsüberprüfungen bildet in der internen Leistungserstellung einen fundamentalen Prozess ab.
Der Verkauf der angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfolgt innerhalb der Mayrhofner Bergbahnen hauptsächlich über
den stationären Direktvertrieb mit Kassenstandorten an den vier Zubringerbahnen sowie über den B2B-Vertrieb u. a. mit
Kooperationsbetrieben in der Tourismusregion Mayrhofen-Hippach und internationalen Reisebüros. Darüber hinaus wird auch der
Online-Ticketverkauf über diverse Internet-Verkaufsplattformen angeboten. In der Silvretta Montafon liegt der Fokus auf der
stetigen Erhöhung des Online-Vertriebs.
Die wesentlichen Akteur*innen der nachgelagerten Wertschöpfung sind die Kund*innen, die grob in Urlaubsgäste, Tagesgäste und
Einheimische unterteilt werden können.
Die Verkehrsmobilität der Gäste nimmt im Tourismus einen besonderen Stellenwert ein, da die An- und Abreise sowohl der vor-
als auch der nachgelagerten Wertschöpfungskette zugeordnet werden kann.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
SBM-2: 45aEinbeziehung von Interessenträger*innen
SBM-2: 45a (i, ii & iii) — Einbeziehung der wichtigsten Interessenträger*innen
In der Abbildung werden die wichtigsten Stakeholdergruppen des BTV Konzerns dargestellt und es wird aufgezeigt, mit welchen
Formaten diese einbezogen werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 58
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
SBM-2: 45aEinbeziehung von Interessenträger*innen
SBM-2: 45a (i, ii & iii) — Einbeziehung der wichtigsten Interessenträger*innen
In der Abbildung werden die wichtigsten Stakeholdergruppen des BTV Konzerns dargestellt und es wird aufgezeigt, mit welchen
Formaten diese einbezogen werden.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-2: 45a (iv)Beschreibung des Zwecks
Im Rahmen der Stakeholder-Interaktionen werden wichtige Informationen an die verschiedenen Gruppen kommuniziert.
Gleichzeitig werden Interessenträger*innen miteinbezogen, sodass sie ihre Bedürfnisse äußern können. Dies trägt zur
Weiterentwicklung der Geschäftsstrategie bei.
Für die Erarbeitung der Strategie 2030 wurden die Handlungsfelder Kund*innen, Mitarbeiter*innen, Organisation, Digitalisierung
und Kultur unter der Führung der Bereichsleitungen definiert. Die Zusammenstellung der Arbeitsgruppe erfolgte
hierarchieunabhängig. Dadurch waren in die Strategieerarbeitung rund 200 Mitarbeiter*innen involviert, um die Interessen aller
miteinzubeziehen.
Durch die Teilnahme an Programmen und Events von Brancheninitiativen werden die Themen rund um den unternehmerischen
Klimaschutz vertieft. Zudem werden im Austausch mit anderen Unternehmen wertvolle Umsetzungsmaßnahmen diskutiert. Ein
Beispiel dafür ist die Workshop-Reihe Climate Ambition Accelerator des UN Global Compact Networks Austria, die zusätzlich von
externen Expert*innen begleitet wurde. Im Jahr 2024 standen die Themen Datenmanagement, Dekarbonisierung und
Transitionspläne im Fokus.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Der tourliche Austausch zu verschiedenen Aspekten des Seilbahntourismus, insbesondere zum Thema Nachhaltigkeit, mit den
wichtigsten Interessenträger*innen führt u. a. auch zu einer höheren Akzeptanz von zukünftigen Entscheidungen. In der
Fachgruppe Seilbahn der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) werden branchenspezifische Themen behandelt und wertvolle
Inputs für die Weiterentwicklung des Seilbahnbetriebes geliefert.
SBM-2: 45a (v)Berücksichtigung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Austauschformate mit den Interessenträger*innen werden evaluiert und bei Entscheidungen zur strategischen
und operativen Weiterentwicklung des BTV Konzerns bestmöglich berücksichtigt.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Gästebefragungen bilden die Grundlage für die Optimierung bestehender sowie für die Entwicklung neuer Kundenangebote und
Dienstleistungen. Darüber hinaus tragen die Befragungen dazu bei, aktuelle Trends und Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen, sodass
innovative und maßgeschneiderte Erlebnisse geschaffen werden können.
SBM-2: 45b Interessen und Standpunkte
Die Einbeziehung der in SBM-2: 45a (i, ii & iii) — Einbeziehung der wichtigsten Interessenträger*innen beschriebenen
Interessenträger*innen erfolgt implizit durch interne Bereiche des Konzerns.
Die wichtigsten Interessenträger*innen und durch welche internen Bereiche ihre Interessen im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse betrachtet werden:
Mitarbeiter*innen durch Human Resources (BTV und Seilbahnen)
Die langjährige Expertise der jeweiligen Human-Resources-Bereiche in den Unternehmen ermöglicht die Mitbetrachtung der
relevanten Themen aus Sicht der Mitarbeiter*innen.
Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen durch Einkauf und Infrastruktur und Seilbahnen
Durch den intensiven Austausch und Verhandlungen können die Bereiche Einkauf und Infrastruktur der BTV und der
Seilbahnen die Interessen ihrer Lieferant*innen einschätzen und diese bei der Bewertung der wesentlichen Themen
miteinbringen.
Kund*innen durch den Geschäftsbereich Kunden und die Seilbahnen
Der Geschäftsbereich Kunden der BTV und die Seilbahnen erfahren durch den ständigen und direkten Austausch mit den
Kund*innen und teilweise durch Befragungen, welche Interessen diese Gruppe hat, und versuchen, diese in strategischen
Entscheidungen mitzudenken und die für diese Gruppe wesentlichen Themen zu bewerten.
Grundbesitzer*innen und Behörden durch die Seilbahnen
Die Seilbahnen haben viele Kontaktpunkte mit den Grundbesitzer*innen, im Rahmen dessen die Interessen klar kommuniziert
werden. Aufgrund der stark verankerten Zusammenarbeit mit den Behörden besteht in den Seilbahnen zudem ein gutes
Verständnis der behördlichen Interessen bzw. Anforderungen an den Seilbahnbetrieb. Beide Interessengruppen werden bei
der Bewertung der Wesentlichkeit durch die Expert*innen der Seilbahnen berücksichtigt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 59
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-2: 45c (i, ii) — Änderungen Strategie & Geschäftsmodell und vorgesehener Zeitraum
Ein regelmäßiger Austausch mit den wichtigsten Akteur*innen im Unternehmensumfeld sowie eine Analyse ihres Inputs
unterstützt den Entscheidungsprozess im BTV Konzern. Ziel ist es, sich auf veränderte Gegebenheiten einzustellen und wenn
notwendig das Geschäftsmodell hinsichtlich der Strategie anzupassen. Der Strategieprozess sieht einen regelmäßigen Review der
Strategie in Bezug auf sich verändernde Umweltbedingungen vor. Gegebenenfalls werden dadurch Anpassungen vorgenommen.
Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Analyse der Strategie der BTV im Rahmen ihrer Tätigkeit als Finanzinstitut. In diesen
Prozess sind zahlreiche interne Stakeholder eingebunden, die ihr Know-how und ihre Erfahrung einbringen. Zusätzlich werden in
dem fachspezifischen Austausch die Interessen externer Stakeholder berücksichtigt.
2024 erfolgten eine umfassende Analyse und eine Anpassung der Strategie, wobei deren grundsätzliche Ausrichtung unverändert
blieb. Ein Strategiereview findet in der BTV AG regelmäßig, d. h. jährlich, statt, wobei in etwas längerfristigen Abständen, ca. im
Dreijahresrhythmus, eine umfangreichere Analyse erfolgt.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mayrhofner Bergbahnen haben ihre Transformationsüberlegungen erstmals 2019 mit dem Strategiepapier „Vom
Bergbahnunternehmen zum erlebnisorientierten Alpinsportpark“ festgelegt und dabei die Interessen der Stakeholder einfließen
lassen. Eine Überarbeitung des Strategiepapiers ist für 2025 angedacht. Die aktuelle Strategie der Silvretta Montafon Holding
Silvretta Montafon 2025ist derzeit in Reevaluierung.
SBM-2: 45c (iii)Änderung des Verhältnisses zu Interessenträger*innen
Derzeit ist keine Änderung des strategischen Verhältnisses zu den Stakeholdern der BTV geplant.
SBM-2: 45dInformation der Organe zu Standpunkten und Interessen
Die Entscheidungsträger*innen sind in einige Austauschformate mit den Interessenvertreter*innen eingebunden, über andere
werden sie nur informiert. Somit wissen die Organe über die wichtigsten Standpunkte und Interessen Bescheid.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 60
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-2: 45c (i, ii) — Änderungen Strategie & Geschäftsmodell und vorgesehener Zeitraum
Ein regelmäßiger Austausch mit den wichtigsten Akteur*innen im Unternehmensumfeld sowie eine Analyse ihres Inputs
unterstützt den Entscheidungsprozess im BTV Konzern. Ziel ist es, sich auf veränderte Gegebenheiten einzustellen und wenn
notwendig das Geschäftsmodell hinsichtlich der Strategie anzupassen. Der Strategieprozess sieht einen regelmäßigen Review der
Strategie in Bezug auf sich verändernde Umweltbedingungen vor. Gegebenenfalls werden dadurch Anpassungen vorgenommen.
Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Analyse der Strategie der BTV im Rahmen ihrer Tätigkeit als Finanzinstitut. In diesen
Prozess sind zahlreiche interne Stakeholder eingebunden, die ihr Know-how und ihre Erfahrung einbringen. Zusätzlich werden in
dem fachspezifischen Austausch die Interessen externer Stakeholder berücksichtigt.
2024 erfolgten eine umfassende Analyse und eine Anpassung der Strategie, wobei deren grundsätzliche Ausrichtung unverändert
blieb. Ein Strategiereview findet in der BTV AG regelmäßig, d. h. jährlich, statt, wobei in etwas längerfristigen Abständen, ca. im
Dreijahresrhythmus, eine umfangreichere Analyse erfolgt.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mayrhofner Bergbahnen haben ihre Transformationsüberlegungen erstmals 2019 mit dem Strategiepapier „Vom
Bergbahnunternehmen zum erlebnisorientierten Alpinsportpark“ festgelegt und dabei die Interessen der Stakeholder einfließen
lassen. Eine Überarbeitung des Strategiepapiers ist für 2025 angedacht. Die aktuelle Strategie der Silvretta Montafon Holding
Silvretta Montafon 2025ist derzeit in Reevaluierung.
SBM-2: 45c (iii)Änderung des Verhältnisses zu Interessenträger*innen
Derzeit ist keine Änderung des strategischen Verhältnisses zu den Stakeholdern der BTV geplant.
SBM-2: 45dInformation der Organe zu Standpunkten und Interessen
Die Entscheidungsträger*innen sind in einige Austauschformate mit den Interessenvertreter*innen eingebunden, über andere
werden sie nur informiert. Somit wissen die Organe über die wichtigsten Standpunkte und Interessen Bescheid.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: S1.SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
S1.SBM-2: 12Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte des Unternehmens
Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte fließen durch verschiedene Prozesse und Dialoge in die Strategien und
Entscheidungen des Unternehmens mit ein:
Strategieentwicklung: Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie 2030 wurden unter Führung der Bereichsleitungen
Arbeitsgruppen implementiert. Die Zusammenstellung der Arbeitsgruppen erfolgte hierarchieunabhängig. In die
Strategieerarbeitung waren rund 200 Mitarbeiter*innen involviert, um die Interessen aller miteinzubeziehen. In den
Handlungsfeldern Mitarbeiter*innen und Kultur ist die Bereichsleitung Human Resources federführend.
Kernteams: Für die laufende Umsetzung der strategischen Schwerpunkte aus allen Handlungsfeldern wurden sogenannte
Kernteams (z. B. Vielfalt, Gesundheit) bzw. Projekt- und Arbeitsgruppen geschaffen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppen
erfolgt die detaillierte Ausarbeitung und Umsetzung. So wird gewährleistet, dass die Sichtweisen der Mitarbeiter*innen
mit einfließen.
Tourliche Informations- und Dialogformate: Hierzu zählen beispielsweise Townhall Meetings und regelmäßige Brownbag
Sessions (Brownbag Session im Kontext der BTV ist eine kurze, informelle Online-Präsentation, die in der Mittagspause
stattfindet). Mitarbeiter*innen erhalten darin zeitnahe Informationen und können in diesen Formaten auch unmittelbar
Fragen stellen.
Dialog: Regelmäßiger Austausch zwischen Mitarbeiter*innen und ihren Führungskräften (Zielvereinbarungs- und
Zielerreichungsgespräche).
Mitarbeiterbefragung: Einmal jährlich wird die Mitarbeiterzufriedenheit (Weiterempfehlungsquote und Employee
Engagement Index) mittels Umfrage gemessen.
BTV Ideenraum: Mittels dieses Online-Tools können Ideen in Hinblick auf Verbesserungen von Prozessen, Produkten, der
BTV AG als Arbeitgeberin etc. unbürokratisch und sofern gewünscht auch anonym eingemeldet werden. Die Ideen
werden anschließend geprüft und der Status der Weiterverfolgung transparent für alle ersichtlich festgehalten.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Die Wahrung der Interessen der Stakeholdergruppe Arbeitskräfte wird durch verschiedene Prozesse und Dialoge sichergestellt. Im
Jahr 2022 wurde der Organisationsentwicklungsprozess MBB VITAL gestartet, bei dem sich die Mitarbeiter*innen aktiv in
Arbeitsgruppen einbringen konnten. Der Prozess wurde extern begleitet und moderiert. Im Mittelpunkt standen die Eruierung von
Stressoren und daraus abgeleitete Verbesserungspotenziale, Mitarbeiterwünsche sowie Ideen zur Verbesserung von Strukturen
und Prozessen. Die Umsetzung der definierten Maßnahmen ist noch nicht vollständig abgeschlossen, wird ständig evaluiert und
angepasst.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Zur Wahrung der Interessen aller Arbeitskräfte werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wird beispielsweise eine Open-
Door-Ansatz praktiziert. Hierbei hat jede*r Mitarbeiter*in jederzeit die Möglichkeit, nicht nur seinen direkten Vorgesetzten über
Missstände zu informieren, sondern auch Anfragen oder Beschwerden bis hin zur Geschäftsführerebene vorzubringen. Darüber
hinaus wird ein transparenter Informationsfluss über die interne Plattform „SiMo Inside“ gewährleistet. Informationen aus dem
Verwaltungsbereich zu Betrieb, Veranstaltungen, Vorfällen und anderen Themen gelangen so aus erster Hand an alle Nutzer*innen.
Jeder Beitrag lädt über eine Kommentarfunktion zur Diskussion ein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über die
Nachrichtenfunktion direkt mit Personen in Kontakt zu treten. Entscheidend dabei ist vor allem, dass sich die Mitarbeiter*innen in
unterschiedlichen Formaten einbringen und ihre Meinungen sowie allfällige Kritikpunkte offen äußern können.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 61
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: S4.SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
S4.SBM-2: 8 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
Für die Erarbeitung der Strategie 2030 wurde das definierte Handlungsfeld Kund*innen & Produkte unter der Leitung des
Geschäftsbereichs Kunden implementiert. Dadurch sollen Meinungen und Bedürfnisse der Kund*innen, auch unter
Berücksichtigung der Wahrung der Menschenrechte, in den Fokus gerückt werden. Durch den laufenden Austausch im
Rahmen von persönlichen Gesprächen und Kundenveranstaltungen mit den Kund*innen und anlassbezogene Umfragen
werden Standpunkte und Anliegen gesammelt, evaluiert und im Entwicklungs- und Optimierungsprozess von
Dienstleistungen und Produkten berücksichtigt. Die Kundenzufriedenheit steht stets im Mittelpunkt und soll im Sinne der
verschiedenen Stakeholder kontinuierlich gesteigert werden. Daher ist ein gesetzeskonformer Umgang mit Kundendaten im
Konzern nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) implementiert.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Die allgemeine Kundenkommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder digital. Zur Messung und Entwicklung der
Kundenzufriedenheit finden sowohl in jeder Sommer- als auch in jeder Wintersaison Kundenbefragungen statt. Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse fließen sowohl in die laufende Optimierung der Servicequalität als auch in die Produktentwicklung mit
ein. Parallel dazu sind Gäste auch eingeladen, direktes und persönliches Feedback in Form offener Kommentare im Zuge der
Fragebogenbeantwortung abzugeben. Diese Kommentare werden regelmäßig überprüft, um im Bedarfsfall auch kurzfristig auf
etwaige Problemfelder eingehen und entsprechend gegensteuern zu können. Im Bereich der Barrierefreiheit wird kontinuierlich an
einer Optimierung der Einrichtungen gearbeitet. Weiters werden dem Themenkomplex Diversität vermehrt Ressourcen zur
laufenden Sensibilisierung gewidmet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 62
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: S4.SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
S4.SBM-2: 8 — Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen
Für die Erarbeitung der Strategie 2030 wurde das definierte Handlungsfeld Kund*innen & Produkte unter der Leitung des
Geschäftsbereichs Kunden implementiert. Dadurch sollen Meinungen und Bedürfnisse der Kund*innen, auch unter
Berücksichtigung der Wahrung der Menschenrechte, in den Fokus gerückt werden. Durch den laufenden Austausch im
Rahmen von persönlichen Gesprächen und Kundenveranstaltungen mit den Kund*innen und anlassbezogene Umfragen
werden Standpunkte und Anliegen gesammelt, evaluiert und im Entwicklungs- und Optimierungsprozess von
Dienstleistungen und Produkten berücksichtigt. Die Kundenzufriedenheit steht stets im Mittelpunkt und soll im Sinne der
verschiedenen Stakeholder kontinuierlich gesteigert werden. Daher ist ein gesetzeskonformer Umgang mit Kundendaten im
Konzern nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) implementiert.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Die allgemeine Kundenkommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder digital. Zur Messung und Entwicklung der
Kundenzufriedenheit finden sowohl in jeder Sommer- als auch in jeder Wintersaison Kundenbefragungen statt. Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse fließen sowohl in die laufende Optimierung der Servicequalität als auch in die Produktentwicklung mit
ein. Parallel dazu sind Gäste auch eingeladen, direktes und persönliches Feedback in Form offener Kommentare im Zuge der
Fragebogenbeantwortung abzugeben. Diese Kommentare werden regelmäßig überprüft, um im Bedarfsfall auch kurzfristig auf
etwaige Problemfelder eingehen und entsprechend gegensteuern zu können. Im Bereich der Barrierefreiheit wird kontinuierlich an
einer Optimierung der Einrichtungen gearbeitet. Weiters werden dem Themenkomplex Diversität vermehrt Ressourcen zur
laufenden Sensibilisierung gewidmet.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
SBM-3: 48a Erläuterung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Gemäß ESRS 1 §21 wurde auf Konzernebene das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewandt, welches die Grundlage für die
Erstellung der themenspezifischen Angaben bildet. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Themen und
deren Bezug zum Geschäftsmodell gegeben. Dabei ist zu beachten, dass sich das Geschäftsmodell der BTV als Bank vom
Geschäftsmodell der Seilbahnen (Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon) unterscheidet. Diese wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen sind in verschiedenen Bereichen des Geschäftsmodells, der eigenen Tätigkeiten und der vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette konzentriert. Für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden
Stakeholder einbezogen und verschiedene Datenquellen wie ESG-Scores oder öffentliche Karten verwendet siehe hierzu auch
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Wesentliche Auswirkungen
Innerhalb der Auswirkungen wurde grundsätzlich zwischen den eigenen Tätigkeiten (inkl. der vorgelagerten Wertschöpfungskette)
und dem Portfolio (nachgelagerte Wertschöpfungskette) unterschieden. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass sich die
Wesentlichkeit häufig aus den erheblichen Auswirkungen ergibt. Wesentliche Auswirkungen wurden in den Themen E1
Klimawandel, E3 Wasser, E4 Biodiversität, S1 Arbeitsbedingungen, S4 Verbraucher und Endnutzer und in Punkt G1
Unternehmensführung festgestellt.
E1 Klimawandel
Vermeidung des Klimawandels & Energie: Der Fokus liegt vor allem auf der Portfolio-Seite, da hier für Finanzinstitute der größte
Ansatzpunkt bei den finanzierten Emissionen liegt (Scope 3.15). Positive und negative Effekte sind vor allem mit der Finanzierung
bzw. Nicht-Finanzierung von Dekarbonisierungstechnologien und Energieeffizienzmaßnahmen verbunden. Darüber hinaus wird
aus Sicht des Konzerns auch die eigene Geschäftstätigkeit hinsichtlich ihrer Scope-1- & -2-Emissionen betrachtet und als
wesentlich adressiert, da jede Emission von Bedeutung ist. Die oben beschriebenen Punkte sind teilweise in der Strategie 2030 und
in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 (BTV AG) festgehalten. Zudem wurde damit begonnen, einen Übergangsplan auf
Konzernebene zu erarbeiten, um weitere gezielte Maßnahmen zu setzen.
E3 Wasser
Wasserentnahme & Ableitung von Wasser: Die Wasserentnahme und -ableitung ist besonders für die Seilbahnen relevant, da
diese auf das ökologische Gleichgewicht (zeitlich & örtlich) einwirkennnen. Darüber hinaus ist geplant, das Thema Wasser und
Wassernutzung aus intrinsischer Motivation und durch externe Stakeholder aufzugreifen.
E4 Biodiversität
Auswirkungen & Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen und Bodenversiegelung: Diese Themen konzentrieren sich
insbesondere auf das Portfolio, da hier die größten Auswirkungen zu erwarten sind. Insbesondere die Finanzierung von
Immobilien- und öffentlichen Infrastrukturprojekten kann sich durch Bodenversiegelung und Bodendegradation negativ auf die
Biodiversität auswirken. Auch die Finanzierung von Unternehmen, die natürliche Ressourcen übermäßig nutzen (z. B.
Holzeinschlag, Bergbau), kann zur Degradierung von Ökosystemen führen und den Erhalt der Biodiversität gefährden.
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte: Die Auswirkungen dieser
Themenfelder betreffen insbesondere die eigene Belegschaft, wobei aufgrund der starken Regulierung in Österreich, Deutschland
und der Schweiz vor allem die positiven Auswirkungen als wesentlich erachtet werden. Ein Arbeitsumfeld, welches die Gesundheit
der Mitarbeiter*innen nicht negativ beeinträchtigt, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglicht und
Chancengleichheit für alle bietet, ist von besonders großer Bedeutung. Im Gegensatz dazu kann ein negatives Umfeld die
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Aufgrund der großen Bedeutung der Themen wurden divers besetzte Kernteams zu
den Themen Gesundheit, Diversity bzw. Gleichbehandlung und Chancengleichheit gegründet. Sie tragen dazu bei, die Entwicklung
in diesen Themenfeldern strukturell in der BTV zu verankern und eine laufende Weiterentwicklung zu gewährleisten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 65
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S4 Verbraucher und Endnutzer
Informationsbezogene Auswirkungen, persönliche Sicherheit und soziale Inklusion: Die Auswirkungen dieser Themenfelder stehen
insbesondere im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit. Im Bankenbereich spielen v. a. Datensicherheit und der
Schutz der Privatsphäre eine tragende Rolle, da viele persönliche (DSGVO-relevante) Informationen verarbeitet werden. Im
Seilbahnbetrieb kommt vor allem die physische Sicherheit zu tragen. Das Thema soziale Inklusion ist ebenfalls für Kund*innen
(Zugang zu Filialen, Seilbahnen, Website) von Bedeutung.
G1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber*innen, Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, Korruption und
Bestechung: Die genannten Subthemen zielen auch auf die positiven Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit ab und sind
insbesondere für die Bank ein wesentlicher Bestandteil. Eine funktionierende Governance ist essenziell für den konformen Ablauf
der eigenen Tätigkeit der BTV. Somit kann die Governance (innerhalb der BTV: Drei-Verteidigungslinien-Modell) eine
unterstützende Rolle bei der Vermeidung negativer Umweltrisiken spielen. Insbesondere die Unternehmenskultur und der Schutz
von Whistleblower*innen sind aufgrund regulatorischer Vorgaben bei Banken von wesentlicher Bedeutung. Die Beziehungen zu
den Lieferant*innen werden durch den Verhaltenskodex geregelt.
Wesentliche Risiken
Wesentliche Risiken werden speziell im Bereich E1 Klimawandel gesehen. Innerhalb dieses Standards werden die Subthemen
Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels und Energie als wesentlich eingestuft.
E1 Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels und Energie
Risiken aus Sicht der Bank im Zusammenhang mit dem Klimawandel umfassen u. a. physische Schäden an Immobilien und
Infrastruktur durch extreme Wetterereignisse, die zu erhöhten Anpassungskosten führen können. Darüber hinaus besteht ein
Reputationsrisiko, wenn Kund*innen nicht ausreichend bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Die Nicht-
Reduzierung von Treibhausgasemissionen trägt aktiv zum Klimawandel bei und kann langfristig negative Auswirkungen haben,
einschließlich steigender Rohstoffpreise und höherer Kosten für energieintensive Industrien. Darüber hinaus kann es zu
Reputationsverlusten kommen, wenn gesetzliche Dekarbonisierungsziele nicht erreicht werden, und zu einem erhöhten
Kreditausfallrisiko, wenn sich die finanzielle Situation der Kund*innen verschlechtert. Ein hoher Energieverbrauch, insbesondere
durch fossile Energieträger, kann steigende Betriebskosten nach sich ziehen und die Abhängigkeit von technologischen
Entwicklungen zur Dekarbonisierung birgt Unsicherheiten. Insgesamt verdeutlichen diese Risiken die Herausforderungen, die mit
dem Klimawandel und den damit verbundenen Anpassungs- und Vermeidungsstrategien sowie dem Energieverbrauch verbunden
sind. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements als Querschnittsrisiken behandelt und sind somit
Bestandteil der Geschäftsstrategie. Eine Erläuterung hierzu findet sich unter GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen
der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Aus Sicht der Seilbahnen führt die Klimaerwärmung zu einer Abnahme der Schneesicherheit in den Skigebieten, insbesondere in
tieferen Lagen. Mit der Klimaerwärmung geht ein Anstieg der Jahresdurchschnittstemperaturen sowie eine Verschiebung der
Schneefallgrenze in höhere Lagen einher. Dieser negative Effekt wirkt sich in weiterer Folge auf die technische Beschneiung aus, da
das Zeitfenster für die Beschneiung an kalten Tagen in der Vorsaison (November & Dezember) immer kleiner wird.
Wesentliche Chancen
Wesentliche Chancen wurden vor allem in den themenspezifischen Bereichen E1 Klimawandel und S1Arbeitskräfte des
Unternehmens identifiziert. Innerhalb von E1 betrifft dies vor allem die Subthemen Vermeidung des Klimawandels und Energie.
Innerhalb von S1 wurde insbesondere das Sub-Subthema Weiterbildung und Kompetenzentwicklung als wesentlich eingestuft.
E1Vermeidung des Klimawandels & Energie
Die Chancen in diesem Bereich bieten erhebliche Potenziale für nachhaltige Entwicklungen und wirtschaftliche Vorteile.
Investitionen in Dekarbonisierungstechnologien und erneuerbare Energien können langfristig die Treibhausgasemissionen
reduzieren und die Betriebskosten senken. Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Kund*innen stärken. Zudem
eröffnen klimafreundliche Projekte bedeutende Marktchancen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der
energieeffizienten Gebäude. Die Nachfrage nach grünen Finanzprodukten nimmt stetig zu, was zu einem entsprechenden
Kreditvolumenwachstum führen kann. Insgesamt ergeben sich aus diesen Chancen nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch
wirtschaftliche Potenziale für Unternehmen und Finanzinstitute. Darüber hinaus bieten neue Seilbahnsysteme bzw. moderne
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S4 Verbraucher und Endnutzer
Informationsbezogene Auswirkungen, persönliche Sicherheit und soziale Inklusion: Die Auswirkungen dieser Themenfelder stehen
insbesondere im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit. Im Bankenbereich spielen v. a. Datensicherheit und der
Schutz der Privatsphäre eine tragende Rolle, da viele persönliche (DSGVO-relevante) Informationen verarbeitet werden. Im
Seilbahnbetrieb kommt vor allem die physische Sicherheit zu tragen. Das Thema soziale Inklusion ist ebenfalls für Kund*innen
(Zugang zu Filialen, Seilbahnen, Website) von Bedeutung.
G1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber*innen, Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, Korruption und
Bestechung: Die genannten Subthemen zielen auch auf die positiven Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit ab und sind
insbesondere für die Bank ein wesentlicher Bestandteil. Eine funktionierende Governance ist essenziell für den konformen Ablauf
der eigenen Tätigkeit der BTV. Somit kann die Governance (innerhalb der BTV: Drei-Verteidigungslinien-Modell) eine
unterstützende Rolle bei der Vermeidung negativer Umweltrisiken spielen. Insbesondere die Unternehmenskultur und der Schutz
von Whistleblower*innen sind aufgrund regulatorischer Vorgaben bei Banken von wesentlicher Bedeutung. Die Beziehungen zu
den Lieferant*innen werden durch den Verhaltenskodex geregelt.
Wesentliche Risiken
Wesentliche Risiken werden speziell im Bereich E1 Klimawandel gesehen. Innerhalb dieses Standards werden die Subthemen
Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels und Energie als wesentlich eingestuft.
E1 Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels und Energie
Risiken aus Sicht der Bank im Zusammenhang mit dem Klimawandel umfassen u. a. physische Schäden an Immobilien und
Infrastruktur durch extreme Wetterereignisse, die zu erhöhten Anpassungskosten führen können. Darüber hinaus besteht ein
Reputationsrisiko, wenn Kund*innen nicht ausreichend bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Die Nicht-
Reduzierung von Treibhausgasemissionen trägt aktiv zum Klimawandel bei und kann langfristig negative Auswirkungen haben,
einschließlich steigender Rohstoffpreise und höherer Kosten für energieintensive Industrien. Darüber hinaus kann es zu
Reputationsverlusten kommen, wenn gesetzliche Dekarbonisierungsziele nicht erreicht werden, und zu einem erhöhten
Kreditausfallrisiko, wenn sich die finanzielle Situation der Kund*innen verschlechtert. Ein hoher Energieverbrauch, insbesondere
durch fossile Energieträger, kann steigende Betriebskosten nach sich ziehen und die Abhängigkeit von technologischen
Entwicklungen zur Dekarbonisierung birgt Unsicherheiten. Insgesamt verdeutlichen diese Risiken die Herausforderungen, die mit
dem Klimawandel und den damit verbundenen Anpassungs- und Vermeidungsstrategien sowie dem Energieverbrauch verbunden
sind. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements als Querschnittsrisiken behandelt und sind somit
Bestandteil der Geschäftsstrategie. Eine Erläuterung hierzu findet sich unter GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen
der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Aus Sicht der Seilbahnen führt die Klimaerwärmung zu einer Abnahme der Schneesicherheit in den Skigebieten, insbesondere in
tieferen Lagen. Mit der Klimaerwärmung geht ein Anstieg der Jahresdurchschnittstemperaturen sowie eine Verschiebung der
Schneefallgrenze in höhere Lagen einher. Dieser negative Effekt wirkt sich in weiterer Folge auf die technische Beschneiung aus, da
das Zeitfenster für die Beschneiung an kalten Tagen in der Vorsaison (November & Dezember) immer kleiner wird.
Wesentliche Chancen
Wesentliche Chancen wurden vor allem in den themenspezifischen Bereichen E1 Klimawandel und S1Arbeitskräfte des
Unternehmens identifiziert. Innerhalb von E1 betrifft dies vor allem die Subthemen Vermeidung des Klimawandels und Energie.
Innerhalb von S1 wurde insbesondere das Sub-Subthema Weiterbildung und Kompetenzentwicklung als wesentlich eingestuft.
E1Vermeidung des Klimawandels & Energie
Die Chancen in diesem Bereich bieten erhebliche Potenziale für nachhaltige Entwicklungen und wirtschaftliche Vorteile.
Investitionen in Dekarbonisierungstechnologien und erneuerbare Energien können langfristig die Treibhausgasemissionen
reduzieren und die Betriebskosten senken. Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Kund*innen stärken. Zudem
eröffnen klimafreundliche Projekte bedeutende Marktchancen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der
energieeffizienten Gebäude. Die Nachfrage nach grünen Finanzprodukten nimmt stetig zu, was zu einem entsprechenden
Kreditvolumenwachstum führen kann. Insgesamt ergeben sich aus diesen Chancen nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch
wirtschaftliche Potenziale für Unternehmen und Finanzinstitute. Darüber hinaus bieten neue Seilbahnsysteme bzw. moderne
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Beschneiungsanlagen Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Aus Sicht der Seilbahnen sind sie auch als Chance im Zusammenhang
zur Reduktion der laufenden Betriebskosten zu sehen.
S1 Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Die Chancen im Bereich Weiterbildung und Kompetenzentwicklungbieten erhebliche Potenziale für die berufliche und
persönliche Entwicklung der Mitarbeiter*innen sowie für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von
Unternehmen. Investitionen in die Weiterbildung und Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter*innen fördern deren berufliches
Wachstum und verbessern ihre Fähigkeiten. Dies führt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit, da die Mitarbeitenden die Chance
sehen, ihre Karriere voranzutreiben und sich fachlich weiterzuentwickeln. Durch gezielte Schulungen und Entwicklungsprogramme
fühlen sich die Mitarbeiter*innen wertgeschätzt und motiviert, was zu einer gesteigerten Produktivität und einem höheren
Engagement im Konzern beiträgt.
SBM-3: 48b Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die
Strategie und die Entscheidungsfindung
Die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz eröffnet nach Einschätzung der
BTV bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen. Mit Produkten und
Dienstleistungen, die einen positiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und
Größenklassen neue Geschäftschancen eröffnen. In dem mit dieser Entwicklung einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen
liegen nach Auffassung der BTV wichtige Entwicklungspotenziale. Diese sollen auf der Grundlage des gesellschaftlichen Auftrags
gemäß der Haltung der BTV und des bestehenden Geschäftsmodells genutzt und weiter ausgebaut werden. Aus heutiger Sicht sind
keine wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells zu erwarten.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die zu erwartende Klimaveränderung nimmt einen hohen Stellenwert in der zukünftigen Strategie ein. Aus diesem Grund wurde
die Geosphere Austria mit einer Studie über die klimabedingte Entwicklung der Naturschneedecke sowie die künftigen
Beschneiungsbedingungen beauftragt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Untersuchungsgebiet bei einer
Klimaerwärmung von 2 °C in den nächsten Jahrzehnten vor allem Höhenlagen unter 1.700 m von einem deutlichen Rückgang der
potenziellen Beschneiungsstunden sowie von einem Rückgang der Naturschneedecke betroffen sein werden. Hochgelegene
Skigebiete über 1.700 m, wie z. B. das Mayrhofner oder Montafoner Skigebiet, sind vom Klimawandel weniger stark betroffen.
SBM-3: 48c (i)Wesentliche negative und positive Auswirkungen
Eine Erläuterung zu den wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen des Unternehmens findet sich unter SBM-3: 48a
Erläuterung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen.
SBM-3: 48c (ii)Verbindung zwischen Strategie und Geschäftsmodell auf die Auswirkungen des Unternehmens
Die Auswirkungen auf Portfolioebene sind spezifisch auf das Geschäftsmodell der Bank zurückzuführen. Dies betrifft vor allem das
Thema Klimawandel & Biodiversität. Beim Thema Wasser kommt vor allem das Geschäftsmodell der Seilbahnen zum Tragen. Die
übrigen wesentlichen Auswirkungen resultieren naturgemäß aus der eigenen Geschäftstätigkeit und sind ebenfalls
geschäftsmodellbedingt.
SBM-3: 48c (iii)Zeithorizonte
E1 Klimawandel: Die Auswirkungen des Klimawandels sind tendenziell langfristig. Erste Auswirkungen sind jedoch bereits
spürbar. Die heutigen CO
2
-Emissionen werden sich in den nächsten Jahrzehnten am stärksten auf die Erderwärmung auswirken
und damit langfristig am stärksten spürbar sein.
E3 Wasser: Kurz- bis mittelfristig, da sich zum einen die negativen Auswirkungen unmittelbar auf das Ökosystem auswirken
können. Zum anderen benötigen positive Auswirkungen, wie z. B. Investitionen in entsprechende Betriebe, zumindest einen
mittelfristigen Zeitraum, um Wirkung zu zeigen.
E4 Biodiversität: Langfristig, da Bodenversiegelung nicht nur unmittelbare negative Auswirkungen auf den Boden, sondern auch
mittel- und langfristig auf das Ökosystem hat.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 67
67
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens: Kurz- bis mittelfristig, da die Maßnahmen in diesem Bereich nicht immer sofort und
direkt wirken. Veränderungen im Arbeits- bzw. Marktumfeld finden laufend statt. Unmittelbar operative Themen (insbesondere im
Zusammenhang mit Arbeitssicherheit) sind schneller wirksam.
S4 Verbraucher und Endnutzer*innen: Kurz- bis mittelfristig, da insbesondere die negativen Auswirkungen im Bereich des
Datenschutzes, des Persönlichkeitsschutzes und der sozialen Integration in der Regel kurzfristig wirksam werden. Die positiven
Auswirkungen hingegen dauern in der Regel etwas länger.
G1 Unternehmensführung: Sowohl positive als auch negative Auswirkungen wirken in diesem Themencluster eher kurzfristig.
SBM-3: 48c (iv) — Unternehmensauswirkungen durch Tätigkeiten und Beziehungen
Durch Kreditvergaben, Investitionen und weitere Geschäftsbeziehungen hat die BTV einen komplexen und weitreichenden Einfluss
auf spezifische Auswirkungen. Diese liegen vor allem im Bereich Klimawandel und Biodiversität.
Kreditvergabe
Energiebranche: Kredite an Unternehmen im Energiesektor können je nach Geschäftsmodell des/der Kreditnehmer*in (fossile
Brennstoffe vs. erneuerbare Energien) Auswirkungen auf den Klimawandel und die Umwelt haben.
Industrie: Kredite an produzierende Unternehmen können mit Emissionen, Arbeitsbedingungen und sozialen Auswirkungen
verbunden sein.
Immobilien: Immobilienfinanzierungen können Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, den Wohnungsmarkt und die
Umwelt (z. B. Bodenversiegelung) haben.
Investitionen
Aktien und Anleihen: Investitionen in Unternehmen können zu einer indirekten Beteiligung an deren ESG-Performance führen.
Private Equity: Beteiligungen an Unternehmen können einen direkten Einfluss auf deren Geschäftspraktiken und
Nachhaltigkeitsstrategien ermöglichen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Seilbahnen tragen durch Emissionen aus der Pistenpräparierung (mit dieselbetriebenen Pistengeräten) und der
Wasserentnahme bzw. der zeitlich und räumlich versetzten Rückführung in den Wasserkreislauf für die technische Beschneiung zu
den negativen Auswirkungen bei.
SBM-3: 48dAktuelle finanzielle Auswirkungen
Für die aktuelle Berichtsperiode wurden keine zukünftigen wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf das finanzielle Ergebnis
und Wertanpassungen identifiziert.
SBM-3: 48fWiderstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells
Der Strategieprozess der BTV sieht einen regelmäßigen Review der Strategie in Bezug auf sich ändernde Umweltbedingungen und
eine damit gegebenenfalls verbundene Anpassung vor. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Analyse der Strategie der BTV
im Rahmen ihrer Tätigkeit als Finanzinstitut. In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette werden das Kundengeschäft in
seiner gesamtheitlichen Ausprägung sowie die Digitalisierung, die mittel- und unmittelbare Auswirkungen auf die vorgelagerte
Wertschöpfungskette hat, in den Mittelpunkt gestellt. Im Zuge des im Jahr 2024 durchgeführten Strategiereviews waren dies
Detailanpassungen, die zu keinen wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells führten. Anpassungen der Strategie und
gegebenenfalls des Geschäftsmodells sind durch diesen Prozess in kurzfristigen Abständen möglich und vorgesehen, um
entsprechend schnell auf sich ändernde Umweltbedingungen reagieren zu können. Verantwortlich für diesen Review sind der
Gesamtvorstand, die Handlungsfeldleiter*innen (diese verantworten die im Rahmen der Strategie als wesentlich identifizierten
Themenfelder) sowie das Sustainability & Strategy Office. Der unmittelbare Aktionszeitraum der Strategie ist derzeit mit 2030
definiert und damit als langfristig einzustufen, wobei der tatsächliche Wirkungszeitraum darüber hinausgehen wird.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Im Sommer 2024 wurde mit dem Neubau des Speicherteiches Knorren samt zugehöriger Pumpstation sowie der
Kapazitätserweiterung der Beschneiungsanlage Penken die strategische Absicherung der Mayrhofner Bergbahnen im Hinblick auf
zukünftige Klimaveränderungen vorangetrieben. In der derzeitigen Ausbaustufe ist die Grundbeschneiung bei optimalen
Witterungsverhältnissen innerhalb von einer Woche gewährleistet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 68
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens: Kurz- bis mittelfristig, da die Maßnahmen in diesem Bereich nicht immer sofort und
direkt wirken. Veränderungen im Arbeits- bzw. Marktumfeld finden laufend statt. Unmittelbar operative Themen (insbesondere im
Zusammenhang mit Arbeitssicherheit) sind schneller wirksam.
S4 Verbraucher und Endnutzer*innen: Kurz- bis mittelfristig, da insbesondere die negativen Auswirkungen im Bereich des
Datenschutzes, des Persönlichkeitsschutzes und der sozialen Integration in der Regel kurzfristig wirksam werden. Die positiven
Auswirkungen hingegen dauern in der Regel etwas länger.
G1 Unternehmensführung: Sowohl positive als auch negative Auswirkungen wirken in diesem Themencluster eher kurzfristig.
SBM-3: 48c (iv) — Unternehmensauswirkungen durch Tätigkeiten und Beziehungen
Durch Kreditvergaben, Investitionen und weitere Geschäftsbeziehungen hat die BTV einen komplexen und weitreichenden Einfluss
auf spezifische Auswirkungen. Diese liegen vor allem im Bereich Klimawandel und Biodiversität.
Kreditvergabe
Energiebranche: Kredite an Unternehmen im Energiesektor können je nach Geschäftsmodell des/der Kreditnehmer*in (fossile
Brennstoffe vs. erneuerbare Energien) Auswirkungen auf den Klimawandel und die Umwelt haben.
Industrie: Kredite an produzierende Unternehmen können mit Emissionen, Arbeitsbedingungen und sozialen Auswirkungen
verbunden sein.
Immobilien: Immobilienfinanzierungen können Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, den Wohnungsmarkt und die
Umwelt (z. B. Bodenversiegelung) haben.
Investitionen
Aktien und Anleihen: Investitionen in Unternehmen können zu einer indirekten Beteiligung an deren ESG-Performance führen.
Private Equity: Beteiligungen an Unternehmen können einen direkten Einfluss auf deren Geschäftspraktiken und
Nachhaltigkeitsstrategien ermöglichen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Seilbahnen tragen durch Emissionen aus der Pistenpräparierung (mit dieselbetriebenen Pistengeräten) und der
Wasserentnahme bzw. der zeitlich und räumlich versetzten Rückführung in den Wasserkreislauf für die technische Beschneiung zu
den negativen Auswirkungen bei.
SBM-3: 48dAktuelle finanzielle Auswirkungen
Für die aktuelle Berichtsperiode wurden keine zukünftigen wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf das finanzielle Ergebnis
und Wertanpassungen identifiziert.
SBM-3: 48fWiderstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells
Der Strategieprozess der BTV sieht einen regelmäßigen Review der Strategie in Bezug auf sich ändernde Umweltbedingungen und
eine damit gegebenenfalls verbundene Anpassung vor. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Analyse der Strategie der BTV
im Rahmen ihrer Tätigkeit als Finanzinstitut. In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette werden das Kundengeschäft in
seiner gesamtheitlichen Ausprägung sowie die Digitalisierung, die mittel- und unmittelbare Auswirkungen auf die vorgelagerte
Wertschöpfungskette hat, in den Mittelpunkt gestellt. Im Zuge des im Jahr 2024 durchgeführten Strategiereviews waren dies
Detailanpassungen, die zu keinen wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells führten. Anpassungen der Strategie und
gegebenenfalls des Geschäftsmodells sind durch diesen Prozess in kurzfristigen Abständen möglich und vorgesehen, um
entsprechend schnell auf sich ändernde Umweltbedingungen reagieren zu können. Verantwortlich für diesen Review sind der
Gesamtvorstand, die Handlungsfeldleiter*innen (diese verantworten die im Rahmen der Strategie als wesentlich identifizierten
Themenfelder) sowie das Sustainability & Strategy Office. Der unmittelbare Aktionszeitraum der Strategie ist derzeit mit 2030
definiert und damit als langfristig einzustufen, wobei der tatsächliche Wirkungszeitraum darüber hinausgehen wird.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Im Sommer 2024 wurde mit dem Neubau des Speicherteiches Knorren samt zugehöriger Pumpstation sowie der
Kapazitätserweiterung der Beschneiungsanlage Penken die strategische Absicherung der Mayrhofner Bergbahnen im Hinblick auf
zukünftige Klimaveränderungen vorangetrieben. In der derzeitigen Ausbaustufe ist die Grundbeschneiung bei optimalen
Witterungsverhältnissen innerhalb von einer Woche gewährleistet.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die Silvretta Montafon plant derzeit auch eine Effizienzsteigerung der technischen Beschneiung durch die Errichtung eines
Speicherteiches.
SBM-3: 48gÄnderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Aufgrund der Vorgaben der CSRD/ESRS wird die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erstmals im Geschäftsjahr 2024 durchgeführt,
sodass Änderungen erst in den Folgejahren zu erwarten sind.
SBM-3: 48hBeschreibung der zusätzlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Verwendung von zusätzlichen unternehmensspezifischen Angaben.
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 69
69
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: E1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E1.SBM-3: 18 Klimabezogene Risiken
Anpassung an den
Klimawandel
Klimabezogenes physisches Risiko
Durch Extremwetterereignisse und mangelnde Anpassungsmaßnahmen sind physische Risiken für
Immobilien (eigene und im Portfolio) möglich. Dies führt zu einem erhöhten Ausfallrisiko.
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: Zunehmende Schäden an der Infrastruktur durch extreme
Wetterereignisse (physisches Risiko).
Vermeidung des
Klimawandels
Klimabezogenes Übergangsrisiko
Steigende Rohstoffpreise, auch bedingt durch steigende CO
2
-Preise, können zu einem hohen Kostendruck in
energieintensiven Branchen führen. Ebenso können sich verschärfende Auflagen und Gesetze auf etablierte
Geschäftsmodelle und Prozesse auswirken. Dies führt zu einem Risiko hinsichtlich der finanziellen Situation
der Kund*innen und damit in weiterer Folge zu einem Kreditausfallrisiko der BTV. Langfristig besteht die
Gefahr, dass dadurch die bestehende Kundenbasis der BTV erodiert.
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: Das inhärente Hauptrisiko besteht darin, dass das
Geschäftsmodell des Wintertourismus aufgrund steigender Temperaturen unter Druck gerät.
Energie
Klimabezogenes Übergangsrisiko
Durch steigende Energiepreise (getrieben durch steigende Emissionspreise, aber natürlich auch durch die
Verknappung fossiler Rohstoffe), aber auch Investitionsaufwendungen für Umrüstungen aufgrund höherer
(Energie-)Standards und/oder der Einführung neuer Systeme kann es zu höheren Betriebskosten kommen.
Einige Geschäftsmodelle sind überdurchschnittlich stark von der Verfügbarkeit billiger (derzeit meist nicht
nachhaltiger) Energie abhängig. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Bonität bzw.
Zukunftsfähigkeit dieser Unternehmen.
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: Die mittelfristige Umstellung auf alternative Treibstoffe für
Pistenfahrzeuge, z. B. HVO 100, kann zu höheren Kosten führen.
Weitere bzw. ergänzende Informationen zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind in SBM-3: 48a Erläuterung
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben.
E1.SBM-3: 19aUmfang der Resilienzanalyse
Der Strategieprozess der BTV sieht einen regelmäßigen Review der Strategie in Bezug auf sich ändernde Umweltbedingungen und
eine damit gegebenenfalls verbundene Anpassung vor. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Analyse der Strategie der BTV
im Rahmen ihrer Tätigkeit als Finanzinstitut. In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette werden das Kundengeschäft in
seiner gesamtheitlichen Ausprägung sowie die Digitalisierung, die mittel- und unmittelbare Auswirkungen auf die vorgelagerte
Wertschöpfungskette hat, in den Mittelpunkt gestellt. Im Rahmen dieses Strategiereviews erfolgte keine unmittelbare und
formalisierte Einarbeitung von physischen Risiken oder Übergangsrisiken. Allerdings wurden die Herausforderungen des
Klimawandels berücksichtigt und die Reaktion auf diesen bzw. die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind ein wesentlicher Aspekt
der Nachhaltigkeitsstrategie als Teil der Gesamtstrategie. Ebenso konnte auf die Ergebnisse des durchgeführten
Klimarisikostresstests zurückgegriffen werden, der in eingeschränktem Umfang hinsichtlich der zugrunde gelegten Klimaszenarien
sowie der physischen und transitorischen Risiken insbesondere Risiken in den Bereichen Kreditrisiko, operationelles Risiko (inkl.
Immobilienrisiko) & Beteiligungsrisiko identifizieren konnte. Zudem wurde aufgrund des Geschäftsmodells die vorgelagerte
Wertschöpfungskette nicht berücksichtigt. In Bezug auf die Seilbahngesellschaften ist weiters Folgendes anzumerken: Aus
Gründen der Wesentlichkeit der Bewertungseffekte wurde keine Überprüfung der individuellen Exponierung der Betriebsanlagen
in Hinblick auf physische Risiken durchgeführt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 70
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: E1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E1.SBM-3: 18 Klimabezogene Risiken
Anpassung an den
Klimawandel
Klimabezogenes physisches Risiko
Durch Extremwetterereignisse und mangelnde Anpassungsmaßnahmen sind physische Risiken für
Immobilien (eigene und im Portfolio) möglich. Dies führt zu einem erhöhten Ausfallrisiko.
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: Zunehmende Schäden an der Infrastruktur durch extreme
Wetterereignisse (physisches Risiko).
Vermeidung des
Klimawandels
Klimabezogenes Übergangsrisiko
Steigende Rohstoffpreise, auch bedingt durch steigende CO
2
-Preise, können zu einem hohen Kostendruck in
energieintensiven Branchen führen. Ebenso können sich verschärfende Auflagen und Gesetze auf etablierte
Geschäftsmodelle und Prozesse auswirken. Dies führt zu einem Risiko hinsichtlich der finanziellen Situation
der Kund*innen und damit in weiterer Folge zu einem Kreditausfallrisiko der BTV. Langfristig besteht die
Gefahr, dass dadurch die bestehende Kundenbasis der BTV erodiert.
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: Das inhärente Hauptrisiko besteht darin, dass das
Geschäftsmodell des Wintertourismus aufgrund steigender Temperaturen unter Druck gerät.
Energie
Klimabezogenes Übergangsrisiko
Durch steigende Energiepreise (getrieben durch steigende Emissionspreise, aber natürlich auch durch die
Verknappung fossiler Rohstoffe), aber auch Investitionsaufwendungen für Umrüstungen aufgrund höherer
(Energie-)Standards und/oder der Einführung neuer Systeme kann es zu höheren Betriebskosten kommen.
Einige Geschäftsmodelle sind überdurchschnittlich stark von der Verfügbarkeit billiger (derzeit meist nicht
nachhaltiger) Energie abhängig. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Bonität bzw.
Zukunftsfähigkeit dieser Unternehmen.
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: Die mittelfristige Umstellung auf alternative Treibstoffe für
Pistenfahrzeuge, z. B. HVO 100, kann zu höheren Kosten führen.
Weitere bzw. ergänzende Informationen zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind in SBM-3: 48a Erläuterung
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben.
E1.SBM-3: 19aUmfang der Resilienzanalyse
Der Strategieprozess der BTV sieht einen regelmäßigen Review der Strategie in Bezug auf sich ändernde Umweltbedingungen und
eine damit gegebenenfalls verbundene Anpassung vor. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Analyse der Strategie der BTV
im Rahmen ihrer Tätigkeit als Finanzinstitut. In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette werden das Kundengeschäft in
seiner gesamtheitlichen Ausprägung sowie die Digitalisierung, die mittel- und unmittelbare Auswirkungen auf die vorgelagerte
Wertschöpfungskette hat, in den Mittelpunkt gestellt. Im Rahmen dieses Strategiereviews erfolgte keine unmittelbare und
formalisierte Einarbeitung von physischen Risiken oder Übergangsrisiken. Allerdings wurden die Herausforderungen des
Klimawandels berücksichtigt und die Reaktion auf diesen bzw. die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind ein wesentlicher Aspekt
der Nachhaltigkeitsstrategie als Teil der Gesamtstrategie. Ebenso konnte auf die Ergebnisse des durchgeführten
Klimarisikostresstests zurückgegriffen werden, der in eingeschränktem Umfang hinsichtlich der zugrunde gelegten Klimaszenarien
sowie der physischen und transitorischen Risiken insbesondere Risiken in den Bereichen Kreditrisiko, operationelles Risiko (inkl.
Immobilienrisiko) & Beteiligungsrisiko identifizieren konnte. Zudem wurde aufgrund des Geschäftsmodells die vorgelagerte
Wertschöpfungskette nicht berücksichtigt. In Bezug auf die Seilbahngesellschaften ist weiters Folgendes anzumerken: Aus
Gründen der Wesentlichkeit der Bewertungseffekte wurde keine Überprüfung der individuellen Exponierung der Betriebsanlagen
in Hinblick auf physische Risiken durchgeführt.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E1.SBM-3: 19bDurchführung der Resilienzanalyse in Hinblick auf die Strategie
Der Strategiereview erfolgt jährlich durch den Vorstand, die Handlungsfeldleiter*innen sowie durch das Sustainability & Strategy
Office. In längerfristigen Abständen, i. d. R. alle drei Jahre, erfolgt eine umfassendere Evaluation der Strategie. Letztere wurde zum
Stichtag 30.06.2024 durchgeführt. Im Zuge dessen wurde in Hinblick auf die Treffsicherheit der Kundenstrategie eine Einbeziehung
der Kundenbetreuer*innen durch eine breit angelegte Befragung vorgenommen.
Aus heutiger Sicht kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die derzeit in Ausarbeitung befindlichen
Dekarbonisierungsziele unmittelbare Auswirkungen auf die Strategie der BTV haben werden. Von tiefgreifenden Änderungen im
Geschäftsmodell, insbesondere im Bankbetrieb, ist derzeit jedoch nicht auszugehen.
Diese Einschätzung unterstreicht auch der jährlich von der BTV durchgeführte Klimastresstest. Dieser deckt die physischen und
transitorischen Ergebnisse ab, die durch die kurz- und langfristigen Klimaszenarien der EZB vorgegeben werden. Im Stresstest 2024
wurden folgende kurzfristige physische Szenarien mit einem Zeithorizont von drei Jahren analysiert:
Überschwemmungsrisiko
Hangrutschungsrisiko
Sturmrisiko
Weiters wurden folgende Szenarien betreffend die Übergangsrisiken analysiert:
Kurzfristiges ungeordnetes Szenario betreffend die Übergangsrisiken über 3 Jahre
Langfristiges geordnetes Szenario über 30 Jahre
Langfristiges ungeordnetes Szenario über 30 Jahre
Langfristiges Szenario „Treibhaus Erde“ über 30 Jahre
Die Annahmen zu den Szenarien stammen aus dem NGFS (Network for Greening the Financial System) und die Parameter für die
Quantifizierung werden, soweit verfügbar, der von der EZB publizierten Methodik zum Klimastresstest 2022 entnommen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Der Klimastresstest umfasst auch die beiden Seilbahngesellschaften und wird auf Konzernebene als Beteiligungsrisiko
ausgewiesen. Dabei wurden ein kurzfristiges und zwei langfristige Übergangsrisiken simuliert. Aufgrund der besonderen
Betroffenheit der Seilbahngesellschaften ist das Beteiligungsrisiko im Hot-House-World-Szenario doppelt so hoch wie im
Disorderly-Szenario. Die Beteiligungen beschäftigen sich bereits intensiv mit der Thematik. Die Klimaauswirkungen erfordern
zusätzliche Aufmerksamkeit im Rahmen der Geschäftsplanung und der darauf aufbauenden Beteiligungsbewertung.
E1.SBM-3: 19cErgebnisse der Resilienzanalyse in Hinblick auf die Strategie
Der durchgeführte Klimastresstest lässt auf Basis der zugrunde liegenden Parameter auf keine maßgeblichen Risiken schließen, die
gravierende Eingriffe in das Geschäftsmodell notwendig machen würden. Im Speziellen wurden darin folgende Aspekte
untersucht: Die Verwundbarkeit des Kreditportfolios in Bezug auf die klimatischen NGFS-Szenarien, die Auswirkungen der
Klimaszenarien auf die physischen Risiken inklusive der operationellen Risiken und die Kosten der Refinanzierung bei einer
Verschlechterung der Liquiditätsausstattung, abhängig von klimatischen Ereignissen. Darüber hinaus wurden potenzielle
Bewertungseffekte auf die Beteiligungen der BTV simuliert. Die Ergebnisse des Klimastresstests zeigen, dass das Geschäftsmodell
der BTV vom Klimawandel zwar betroffen ist, sich daraus jedoch aus aktueller Sicht keine signifikante Anpassungsnotwendigkeit
ergibt. Die BTV hat aufgrund ihrer Ertragskraft, ihrer Marktpräsenz und ihres sehr guten Kundenportfolios ein erhebliches Potenzial
zur Anpassung des Geschäftsmodells aufgrund klimatischer Gegebenheiten. Grundsätzlich ist der Strategieprozess in der BTV so
gestaltet, dass eine regelmäßige Bewertung im Hinblick auf das Umfeld vorgesehen ist. Dadurch können frühzeitig aufkommende
Themen analysiert und gegebenenfalls darauf reagiert werden.
Im Hinblick auf die kurz-, mittel- und langfristige Anpassungsfähigkeit des Geschäftsmodells ist festzuhalten, dass aus Sicht der
Bank, wie bereits erwähnt, eine laufende Überprüfung stattfindet. Das grundsätzliche Geschäftsmodell der Fristentransformation,
also der Einlage von Kundengeldern und der Vergabe von Krediten, wird sich jedoch nicht ändern. Die Ausgestaltung der
Dienstleistungsangebote kann sich allerdings wandeln.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 71
71
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Seilbahnbeteiligungen passen aufgrund der durchgeführten Resilienzanalyse ihre Strategie an das geänderte Umfeld wie
folgt an:
Mayrhofner Bergbahnen: Der Fokus wird auch in Zukunft auf dem Wintersport liegen, aber die Entwicklung von alternativen
(Ganzjahres-)Produkten wird stetig vorangetrieben. Ziel ist es, auch für Nicht-Wintersportler*innen Erlebnisprodukte anbieten zu
können, das alpine Angebotsspektrum sukzessive auszubauen sowie die Attraktivität im Winter zu erhalten und im Sommer zu
steigern.
Silvretta Montafon: Im Hinblick auf die langfristige Anpassung des Geschäftsmodells liegt der Fokus auf der Stärkung der
Sommersaison als zweites Standbein, um ganzjährig eine hohe Wertschöpfung erzielen zu können. Dazu wird seit mehreren Jahren
die Produktvielfalt am Berg kontinuierlich erweitert. Zudem wird das Ziel verfolgt, die bereits errichtete Infrastruktur ganzjährig
nutzen zu können.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 72
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Seilbahnbeteiligungen passen aufgrund der durchgeführten Resilienzanalyse ihre Strategie an das geänderte Umfeld wie
folgt an:
Mayrhofner Bergbahnen: Der Fokus wird auch in Zukunft auf dem Wintersport liegen, aber die Entwicklung von alternativen
(Ganzjahres-)Produkten wird stetig vorangetrieben. Ziel ist es, auch für Nicht-Wintersportler*innen Erlebnisprodukte anbieten zu
können, das alpine Angebotsspektrum sukzessive auszubauen sowie die Attraktivität im Winter zu erhalten und im Sommer zu
steigern.
Silvretta Montafon: Im Hinblick auf die langfristige Anpassung des Geschäftsmodells liegt der Fokus auf der Stärkung der
Sommersaison als zweites Standbein, um ganzjährig eine hohe Wertschöpfung erzielen zu können. Dazu wird seit mehreren Jahren
die Produktvielfalt am Berg kontinuierlich erweitert. Zudem wird das Ziel verfolgt, die bereits errichtete Infrastruktur ganzjährig
nutzen zu können.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: E4.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E4.SBM-3: 16a Liste der Standorte
Wie in den themenbezogenen Angabepflichten E4.IRO-1 festgehalten, werden im Zusammenhang mit der eigenen
Geschäftstätigkeit keine wesentlichen positiven oder negativen Auswirkungen festgestellt.
Die BTV führt ihre Aktivitäten hauptsächlich in folgenden Regionen durch:
Österreich: Tirol, Vorarlberg und Wien
Deutschland: Bayern und Baden-Württemberg
Schweiz: Kantone St. Gallen und Zürich
Insgesamt betreibt die BTV in diesen Regionen 35 Geschäftsstellen und 2 SB-Filialen. Darüber hinaus stehen weitere
Bürostandorte zur Verfügung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 73
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG
Die Mayrhofner Bergbahnen befinden sich im hinteren Zillertal und betreiben u. a. folgende Zubringerbahnen, welche in die
Skigebiete Penken/Horberg sowie Ahorn führen.
Talstation Zubringerbahn
Adresse
Breitengrad
Längengrad
Penkenbahn
Hauptstraße 472, 6290
Mayrhofen, AT
47,16341 11,86061
Horbergbahn
Kohlstatt 263, 6283 Schwendau,
AT
47,19090 11,85782
Möslbahn
Hochschwendberg 525, 6283
Hippach, AT
47,20657 11,81843
Ahornbahn
Ahornstraße 853, 6290
Mayrhofen, AT
47,16062 11,85956
Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Silvretta Montafon hat mehrere Standorte, darunter die Hochjoch Bahn, die Grasjoch Bahn und die Valisera Bahn. Die
Zubringerbahnen befinden sich in verschiedenen Gemeinden wie Gaschurn und Schruns und sind im Folgenden aufgelistet:
Standort Adresse Breitengrad Längengrad
Kapell Bahn Talstation
Silbertalerstraße 3, 6780
Silbertal, AT
47,095071 9,966917
Hochjoch Bahn Talstation
Bergbahnstraße 22, 6780
Schruns, AT
47,07975 9,923519
Zamang Bahn Talstation
Silvrettastraße 150, 6780
Schruns, AT
47,068793 9,929913
Grasjoch Bahn Talstation &
Valisera Bahn Talstation
Valiserabahnstraße 198a, 6791
St. Gallenkirch, AT
47,022777 9,964596
Garfrescha Bahn Talstation
St. Gallenkirch 271c, 691 St.
Gallenkirch, AT
47,014463 9,988586
Versettla Bahn Talstation
Seilbahnstraße 87b, 6793
Gaschurn, AT
46,984076 10,024427
Alpin Sport Zentrale
(Verwaltungsgebäude)
Silvrettaplatz 1, 6780 Schruns
AT
47,078952 9,921565
Sporthotel Silvretta Montafon
Dorfstraße 11b, 6793 Gaschurn
AT
46,986288 10,028082
E4.SBM-3:16a (i) Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Weder die Filial- und Bürostandorte der BTV noch die Standorte der Seilbahnen liegen in Gebieten mit schutzbedürftiger
Biodiversität wie Naturschutzgebieten, wo sie zu negativen Auswirkungen führen könnten.
E4.SBM-3:16a (ii) Aufschlüsselung der Standorte
Die BTV und die Seilbahnen haben keine spezifischen Tätigkeiten identifiziert, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
negative Auswirkungen haben könnten. Daher wurden keine detaillierten Aufschlüsselungen der Standorte hinsichtlich der
ermittelten Auswirkungen, Abhängigkeiten und des ökologischen Zustands der Gebiete bereitgestellt.
Innerhalb der folgenden Grenzen befindet
sich die gesamte Infrastruktur
(Seilbahnanlagen, Pisten, Pumpstationen,
diverse Gebäude, Produkte etc.) der
Mayrhofner Bergbahnen.
Breitengrad Längengrad
Skigebietsgrenzen Nord Süd West Ost
Penken/Horberg 47,20657 47,16341 11,78703 11,86061
Ahorn 47,16062 47,13418 11,84596 11,87556
BTV Jahresfinanzbericht 2024 74
73
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG
Die Mayrhofner Bergbahnen befinden sich im hinteren Zillertal und betreiben u. a. folgende Zubringerbahnen, welche in die
Skigebiete Penken/Horberg sowie Ahorn führen.
Talstation Zubringerbahn
Adresse
Breitengrad
Längengrad
Penkenbahn
Hauptstraße 472, 6290
Mayrhofen, AT
47,16341
11,86061
Horbergbahn
Kohlstatt 263, 6283 Schwendau,
AT
47,19090
11,85782
Möslbahn
Hochschwendberg 525, 6283
Hippach, AT
47,20657
11,81843
Ahornbahn
Ahornstraße 853, 6290
Mayrhofen, AT
47,16062
11,85956
Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Silvretta Montafon hat mehrere Standorte, darunter die Hochjoch Bahn, die Grasjoch Bahn und die Valisera Bahn. Die
Zubringerbahnen befinden sich in verschiedenen Gemeinden wie Gaschurn und Schruns und sind im Folgenden aufgelistet:
Standort
Adresse
Breitengrad
Längengrad
Kapell Bahn Talstation
Silbertalerstraße 3, 6780
Silbertal, AT
47,095071
9,966917
Hochjoch Bahn Talstation
Bergbahnstraße 22, 6780
Schruns, AT
47,07975
9,923519
Zamang Bahn Talstation
Silvrettastraße 150, 6780
Schruns, AT
47,068793
9,929913
Grasjoch Bahn Talstation &
Valisera Bahn Talstation
Valiserabahnstraße 198a, 6791
St. Gallenkirch, AT
47,022777
9,964596
Garfrescha Bahn Talstation
St. Gallenkirch 271c, 691 St.
Gallenkirch, AT
47,014463
9,988586
Versettla Bahn Talstation
Seilbahnstraße 87b, 6793
Gaschurn, AT
46,984076
10,024427
Alpin Sport Zentrale
(Verwaltungsgebäude)
Silvrettaplatz 1, 6780 Schruns
AT
47,078952
9,921565
Sporthotel Silvretta Montafon
Dorfstraße 11b, 6793 Gaschurn
AT
46,986288
10,028082
E4.SBM-3:16a (i) Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Weder die Filial- und Bürostandorte der BTV noch die Standorte der Seilbahnen liegen in Gebieten mit schutzbedürftiger
Biodiversität wie Naturschutzgebieten, wo sie zu negativen Auswirkungen führen könnten.
E4.SBM-3:16a (ii) Aufschlüsselung der Standorte
Die BTV und die Seilbahnen haben keine spezifischen Tätigkeiten identifiziert, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
negative Auswirkungen haben könnten. Daher wurden keine detaillierten Aufschlüsselungen der Standorte hinsichtlich der
ermittelten Auswirkungen, Abhängigkeiten und des ökologischen Zustands der Gebiete bereitgestellt.
Breitengrad
Längengrad
Nord
Süd
West
Ost
47,20657
47,16341
11,78703
11,86061
47,16062
47,13418
11,84596
11,87556
74
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E4.SBM-3:16a (iii) Betroffene Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität
Es wurden keine spezifischen Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität identifiziert, die negativ von den Tätigkeiten des BTV
Konzerns betroffen wären.
E4.SBM-3: 16b Wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelungen
Die BTV hat als Finanzinstitut potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Bodenversiegelung im Zusammenhang mit
ihrem Immobilienportfolio festgestellt (siehe E4.IRO-1: 17a, bAuswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme &
Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen).
E4.SBM-3: 16c Auswirkung auf bedrohte Arten
Führt das Unternehmen Tätigkeiten durch, die sich auf bedrohte Arten auswirken?
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 75
75
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: S1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S1.SBM-3: 14 Auswirkungen auf eigene Belegschaft
S1.SBM-3: 14a Beschreibung Belegschaft
In der BTV sind alle Mitarbeiter*innen von den Auswirkungen betroffen (Angestellte, Arbeiter*innen). In der BTV werden keine von
Drittunternehmen bereitgestellten Arbeitskräfte eingesetzt.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
In beiden Seilbahnunternehmen werden Stammmitarbeiter*innen und befristete Saisonmitarbeiter*innen vor allem in der
Wintersaison beschäftigt. Der Großteil der Saisonmitarbeiter*innen arbeitet seit Jahren bei den Seilbahnen. Beide Gruppen sind im
ähnlichen Maße von den Auswirkungen betroffen.
In den Mayrhofner Bergbahnen werden keine Arbeitskräfte von Drittunternehmen eingesetzt.
In der Silvretta Montafon wird im Bereich Skischule auf zugekaufte Dienstleistungen von Drittunternehmen zurückgegriffen, bei
denen von denselben Auswirkungen ausgegangen werden kann.
S1.SBM-3: 14b (i,ii)Negative Auswirkungen
Für den BTV Konzern wurden drei negative Auswirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens als
wesentlich eingestuft:
Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Der Schutz des körperlichen und geistigen Wohlbefindens von Arbeitnehmer*innen und die Vermeidung
von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten und Gefahren sind durch verschiedene Richtlinien und
Arbeitsschutzmaßnahmen reguliert. Trotzdem können durch unvorhersagbare Ereignisse wie Banküberfälle,
Bombenanschläge auf Geldautomaten oder andere Straftaten an den Standorten erhebliche negative
Auswirkungen auf die Mitarbeiter*innen entstehen. Auch fehlende Initiativen zur Förderung der geistigen
und körperlichen Gesundheit der Mitarbeiter*innen können Kosten durch Krankheitsausfälle,
Personalfluktuation und Überlastung der verbleibenden Mitarbeiter*innen zur Folge haben. Außerdem
können hohe Schadensersatzforderungen durch Unfälle oder Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz
entstehen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Arbeit im Seilbahnbetrieb birgt auch nach Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ein Risiko für Unfälle und
Verletzungen für bestimmte Berufsbilder. Unterweisungen, Schulungen und Betriebsvorschriften klären die
Arbeitnehmer*innen diesbezüglich auf.
Gleichstellung der
Geschlechter und gleicher
Lohn für gleiche Arbeit
Durch Geschlechter-Ungleichstellung und Lohndiskriminierung fühlen sich Mitarbeiter*innen ungerecht
behandelt, was zu Unzufriedenheit, Demotivation und möglicherweise einer höheren Fluktuation führen
kann. Besonders Frauen können durch ungleiche Bezahlung und geringere Aufstiegschancen frustriert sein,
was ihr berufliches Engagement und Wohlbefinden negativ beeinflusst. Dies kann zu einem negativen
Arbeitsklima und einem Vertrauensverlust innerhalb der Belegschaft führen.
Datenschutz
Das Fehlen eines soliden Datenschutzes für sensible Mitarbeiterinformationen schafft ein anfälliges Umfeld,
in dem die Gefahr besteht, dass personenbezogene Daten durch nicht Autorisierte eingesehen oder
offengelegt werden. Durch die potenzielle Offenlegung und das Verbreiten von persönlichen Informationen
oder Daten kann es zu negativen Folgen für Mitarbeiter*innen kommen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 76
75
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: S1.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S1.SBM-3: 14 Auswirkungen auf eigene Belegschaft
S1.SBM-3: 14a Beschreibung Belegschaft
In der BTV sind alle Mitarbeiter*innen von den Auswirkungen betroffen (Angestellte, Arbeiter*innen). In der BTV werden keine von
Drittunternehmen bereitgestellten Arbeitskräfte eingesetzt.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
In beiden Seilbahnunternehmen werden Stammmitarbeiter*innen und befristete Saisonmitarbeiter*innen vor allem in der
Wintersaison beschäftigt. Der Großteil der Saisonmitarbeiter*innen arbeitet seit Jahren bei den Seilbahnen. Beide Gruppen sind im
ähnlichen Maße von den Auswirkungen betroffen.
In den Mayrhofner Bergbahnen werden keine Arbeitskräfte von Drittunternehmen eingesetzt.
In der Silvretta Montafon wird im Bereich Skischule auf zugekaufte Dienstleistungen von Drittunternehmen zurückgegriffen, bei
denen von denselben Auswirkungen ausgegangen werden kann.
S1.SBM-3: 14b (i,ii)Negative Auswirkungen
Für den BTV Konzern wurden drei negative Auswirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens als
wesentlich eingestuft:
Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Der Schutz des körperlichen und geistigen Wohlbefindens von Arbeitnehmer*innen und die Vermeidung
von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten und Gefahren sind durch verschiedene Richtlinien und
Arbeitsschutzmaßnahmen reguliert. Trotzdem können durch unvorhersagbare Ereignisse wie Banküberfälle,
Bombenanschläge auf Geldautomaten oder andere Straftaten an den Standorten erhebliche negative
Auswirkungen auf die Mitarbeiter*innen entstehen. Auch fehlende Initiativen zur Förderung der geistigen
und körperlichen Gesundheit der Mitarbeiter*innen können Kosten durch Krankheitsausfälle,
Personalfluktuation und Überlastung der verbleibenden Mitarbeiter*innen zur Folge haben. Außerdem
können hohe Schadensersatzforderungen durch Unfälle oder Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz
entstehen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Arbeit im Seilbahnbetrieb birgt auch nach Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ein Risiko für Unfälle und
Verletzungen für bestimmte Berufsbilder. Unterweisungen, Schulungen und Betriebsvorschriften klären die
Arbeitnehmer*innen diesbezüglich auf.
Gleichstellung der
Geschlechter und gleicher
Lohn für gleiche Arbeit
Durch Geschlechter-Ungleichstellung und Lohndiskriminierung fühlen sich Mitarbeiter*innen ungerecht
behandelt, was zu Unzufriedenheit, Demotivation und möglicherweise einer höheren Fluktuation führen
kann. Besonders Frauen können durch ungleiche Bezahlung und geringere Aufstiegschancen frustriert sein,
was ihr berufliches Engagement und Wohlbefinden negativ beeinflusst. Dies kann zu einem negativen
Arbeitsklima und einem Vertrauensverlust innerhalb der Belegschaft führen.
Datenschutz
Das Fehlen eines soliden Datenschutzes für sensible Mitarbeiterinformationen schafft ein anfälliges Umfeld,
in dem die Gefahr besteht, dass personenbezogene Daten durch nicht Autorisierte eingesehen oder
offengelegt werden. Durch die potenzielle Offenlegung und das Verbreiten von persönlichen Informationen
oder Daten kann es zu negativen Folgen für Mitarbeiter*innen kommen.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1.SBM-3: 14c Positive Auswirkungen
Für den BTV Konzern wurden folgende positive Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens als
wesentlich eingestuft. Wenn nicht anders beschrieben, betreffen die Auswirkungen alle Arten der Mitarbeiter*innen, die unter
S1.SBM-3: 14a Beschreibung Belegschaft angeführt sind, auf gleiche Art und Weise, es bestehen keine Unterschiede zwischen
Ländern und Tätigkeiten.
Sichere Beschäftigung
Dieses Thema umfasst die Sicherheit des Arbeitsplatzes, z. B. den Umgang mit befristeten Verträgen und
Sozialschutz. Das Wohl und die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen hat einen hohen Stellenwert. Daher ist
ein sicherer Arbeitsplatz von großer Bedeutung. Es werden langfristige und stabile Beschäftigungen mit
guten Gehältern angeboten, was sich positiv auf die finanzielle und soziale Sicherheit der Mitarbeiter*innen
auswirkt. Die hohe Mitarbeiterzufriedenheit, eine hohe Weiterempfehlungsquote und der Employee
Engagement Index bestätigen, dass die BTV eine sichere Arbeitgeberin ist.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Die Bergbahnen bieten den Mitarbeiter*innen langfristige und stabile Beschäftigungen (dies gilt auch für die
Saisonmitarbeiter*innen, die sich auf Grund ihrer guten Arbeit auf eine Wiedereinstellung verlassen können)
mit marktkonformen Gehältern, die jährlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Die
Mitarbeiterbefragungen werden regelmäßig sowohl bei Stamm- und Saisonmitarbeiter*innen durchgeführt
und bestätigen die hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen.
Arbeitszeit
Die BTV bietet flexible Arbeitszeiten an, dadurch kommt es zu einer zufriedenstellenden Vereinbarkeit von
Berufs- und Privatleben, einschließlich familiärer oder pflegerischer Verpflichtungen, Hobbys und Freizeit.
Flexible Arbeitszeiten, verschiedene Arbeitsmodelle sowie die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten und die
Vereinbarung von Auszeiten leisten einen positiven Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit und können damit
auch positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Je nach Berufsbild haben die Mitarbeiter*innen die Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Alle
Beschäftigten profitieren von flexiblen Arbeitszeitmodellen, da sie neben der Arbeit andere Tätigkeiten
ausüben können. Dadurch können die Seilbahnen eine treue Gruppe von saisonalen Kräften binden, die auch
in den Folgejahren wieder zur Verfügung stehen. Durch flexible Arbeitszeiten kommt es zu einer
zufriedenstellenden Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, einschließlich familiärer,
landwirtschaftlicher oder pflegerischer Verpflichtungen, Hobbys und Freizeit.
Angemessene
Entlohnung
Der Konzern bietet eine angemessene Entlohnung für alle Arbeitskräfte des Unternehmens. Das ermöglicht
den Arbeitnehmer*innen, einen akzeptablen Lebensstandard zu erreichen und die Grundbedürfnisse wie
Nahrung, Wohnung, Gesundheitsversorgung und Bildung zu befriedigen. Die tatsächlichen positiven
Auswirkungen sind die finanzielle Zuverlässigkeit und Sicherheit. Diese tragen wiederum zu einem höheren
Engagement sowie einer niedrigen Fluktuationsrate bei und positionieren die BTV als eine attraktive
Arbeitgeberin. Für die Festlegung der adäquaten Bezahlung werden externe Gehaltsstudien als Benchmark
herangezogen. Ein wesentlicher positiver Aspekt ist die durchgängige Altersversorgung über betriebliche
Pensionsvorsorgemodelle.
Sozialer Dialog/Existenz
von Betriebsräten/Rechte
der Arbeitskräfte auf
Information, Anhörung
und Mitbestimmung
Sozialer Dialog beinhaltet alle Formen der Verhandlung, der Anhörung und des Informationsaustauschs
zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen (inkl. Betriebsräte). Im Konzern gibt es zahlreiche
Initiativen und Maßnahmen zur Beteiligung der Arbeitnehmervertretung bzw. zum aktiven Dialog mit
Mitarbeiter*innen und Führungskräften. Durch diesen laufenden Austausch und das aktive Feedback erhöht
sich das gegenseitige Verständnis sowie die Wertschätzung und Identifikation. Zu den tatsächlichen
positiven Auswirkungen zählt auch das bessere Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen.
Vereinigungsfreiheit/
Tarifverhandlungen
Bei Tarifgesprächen im BTV Konzern verhandeln Arbeitnehmervertreter*innen, in der Regel
Gewerkschaften, mit Arbeitgeber*innen, um Beschäftigungsbedingungen wie Löhne, Sozialleistungen,
Arbeitszeiten und die Arbeitsplatzpolitik festzulegen. Dazu zählen Diskussionen, Kompromisse und
Vereinbarungen, die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen
getroffen werden. Hier wurden tatsächliche positive Auswirkungen auf die Arbeitnehmer*innen identifiziert,
da es auch in allen Tochtergesellschaften einen Tarifvertrag gibt. Dadurch haben die Arbeitnehmer*innen die
Sicherheit, standardisierte und angemessene Löhne zu erhalten.
Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben
Um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben einschließlich familiärer oder pflegerischer
Verpflichtungen sicherzustellen, bietet der Konzern Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen und flexible
Karenz- und Arbeitszeitmodelle an. Weiters steht den Mitarbeiter*innen in Innsbruck die betriebseigene
Kinderbetreuungseinrichtung MUKKI zur Verfügung. Das trägt zur besseren physischen und psychischen
Gesundheit bei und damit auch zu guten Arbeitsleistungen und kann als tatsächlich positive Auswirkungen
auf die Mitarbeiter*innen wahrgenommen werden und somit in weiterer Folge eine zufriedenstellende
BTV Jahresfinanzbericht 2024 77
77
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Work-Life-Balance.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
In der Silvretta Montafon unterstützt die Kinderbetreuung im SiMo Gagla Club die Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben. Zusätzlich ermöglicht die Saisonarbeit eine bessere Vereinbarkeit mit landwirtschaftlichen
Arbeiten von nicht hauptberuflichen Bauern und Bäuerinnen.
Gesundheitsschutz &
Sicherheit
Der Schutz des körperlichen und geistigen Wohlbefindens von Arbeitnehmer*innen sowie die Vermeidung
von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten und Gefahren nimmt einen hohen Stellenwert ein. Dies spiegelt
sich in einer Vielzahl von Initiativen und Präventionsmaßnahmen, beispielsweise Impulsvorträgen zu
medizinischen Themen, Unterstützung von Sport-Events, individueller psychologischer Beratung, speziellen
Ausbildungen oder dem Ausbau der Arbeitsplatzausstattung, wider. Dies trägt zu einer verbesserten
Gesundheit der Mitarbeiter*innen bei und wirkt sich tatsächlich positiv aus.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Der Schutz des körperlichen und geistigen Wohlbefindens von Arbeitnehmer*innen sowie die Vermeidung
von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten und Gefahren nehmen bei diesen Unternehmen einen hohen
Stellenwert ein.
Die Mayrhofner Bergbahnen bieten zusätzlich eine Vielzahl an Maßnahmen an. Dazu zählen unter anderem
Rabatte in Fitnessstudios, Impfaktionen, Arbeitsplatzbegehungen, Unterweisungen, Bergeübungen und
Sicherheitsschulungen.
Gleichstellung der
Geschlechter und gleicher
Lohn für gleiche Arbeit
Durch die Einhaltung von Gleichstellungsprinzipien gewährleistet der Konzern die faire und gleiche
Behandlung der Menschen aller Geschlechter. Dazu zählen auch das Arbeitsentgelt sowie die gleichen
Chancen, Rechte und Pflichten. Durch die Geschlechtergleichstellung ergibt sich eine Vielzahl an tatsächlich
positiven Auswirkungen für die Mitarbeiter*innen, wie gleiche berufliche Entwicklungschancen und
psychisches Wohlbefinden. Weiters steigern eine faire Bezahlung sowie gleiche Aufstiegschancen die
Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter*innen, da diese sich wertgeschätzt und gerecht
behandelt fühlen. Dies führt zu einer höheren Motivation und stärkt die Bindung der Mitarbeiter*innen an
die BTV, was wiederum die Produktivität steigert und ein positives Arbeitsklima fördert.
Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
Die BTV bietet allen Mitarbeiter*innen Aus- und Weiterbildungen an und fördert damit die Verbesserung
ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse. In der BTV ist das Feld der Aus- und Weiterbildungen als Fokusthema
definiert. In diesem Zusammenhang wurden in der BTV nur positive Auswirkungen identifiziert, die bereits
erkennbar sind. Dazu zählen zum Beispiel der Auf- und Ausbau neuer oder erweiterter Fähigkeiten und
Fertigkeiten, Horizonterweiterungen durch die Beschäftigung mit neuen (z. B. strategisch oder
gesellschaftspolitisch relevanten) Themen, eine Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und die Möglichkeit
eines erhöhten Wertschöpfungsbeitrages im Unternehmen. Die Unterstützung bzw. Ermöglichung von Aus-
und Weiterbildung ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung der Mitarbeiter*innen. Das Aus- und
Weiterbildungsangebot der BTV ist für alle Mitarbeiter*innen über ein zentrales Learning-Management-
System (KONNI) einsehbar. Regelmäßige Mitarbeitergespräche geben Orientierung und zeigen
Möglichkeiten für die persönliche Weiterentwicklung auf. Für die Veränderung in andere Aufgaben gibt es
kommunizierte Leitplanken, an denen sich sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter*innen orientieren.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Die Mayrhofner Bergbahnen und die Silvretta Montafon Holding GmbH bieten allen Mitarbeiter*innen Aus-
und Weiterbildungen an und fördern damit die Verbesserung ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse. In den
WissensWerkstätten der Mayrhofner Bergbahnen finden verschiedene Zielgruppen (Führungskräfte,
Lehrlinge, alle Mitarbeiter*innen) eine Vielzahl an Bildungsangeboten sowohl im fachlichen Bereich als auch
im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Weiterentwicklung der sozialen Kompetenzen.
Regelmäßige Mitarbeitergespräche geben Orientierung und zeigen Möglichkeiten für die persönliche
Weiterentwicklung auf.
Vielfalt
Das Vorhandensein einer Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Erfahrungen,
Perspektiven und Eigenschaften in der Belegschaft schafft tatsächliche positive Auswirkungen. Die
Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz bringt positive Effekte, da ein vielfältiges Team eine offene, inklusive
und innovative Arbeitskultur schafft. Mitarbeiter*innen fühlen sich in einem solchen Umfeld respektiert und
wertgeschätzt, unabhängig von ihrem Hintergrund oder ihrer Perspektive. Die Wahrnehmung des Konzerns
als inklusive Arbeitgeberin und das damit verbundene Identifikationspotenzial wirken sich sowohl auf bereits
beschäftigte Mitarbeiter*innen als auch auf zukünftige positiv aus.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 78
77
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Work-Life-Balance.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
In der Silvretta Montafon unterstützt die Kinderbetreuung im SiMo Gagla Club die Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben. Zusätzlich ermöglicht die Saisonarbeit eine bessere Vereinbarkeit mit landwirtschaftlichen
Arbeiten von nicht hauptberuflichen Bauern und Bäuerinnen.
Gesundheitsschutz &
Sicherheit
Der Schutz des körperlichen und geistigen Wohlbefindens von Arbeitnehmer*innen sowie die Vermeidung
von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten und Gefahren nimmt einen hohen Stellenwert ein. Dies spiegelt
sich in einer Vielzahl von Initiativen und Präventionsmaßnahmen, beispielsweise Impulsvorträgen zu
medizinischen Themen, Unterstützung von Sport-Events, individueller psychologischer Beratung, speziellen
Ausbildungen oder dem Ausbau der Arbeitsplatzausstattung, wider. Dies trägt zu einer verbesserten
Gesundheit der Mitarbeiter*innen bei und wirkt sich tatsächlich positiv aus.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Der Schutz des körperlichen und geistigen Wohlbefindens von Arbeitnehmer*innen sowie die Vermeidung
von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten und Gefahren nehmen bei diesen Unternehmen einen hohen
Stellenwert ein.
Die Mayrhofner Bergbahnen bieten zusätzlich eine Vielzahl an Maßnahmen an. Dazu zählen unter anderem
Rabatte in Fitnessstudios, Impfaktionen, Arbeitsplatzbegehungen, Unterweisungen, Bergeübungen und
Sicherheitsschulungen.
Gleichstellung der
Geschlechter und gleicher
Lohn für gleiche Arbeit
Durch die Einhaltung von Gleichstellungsprinzipien gewährleistet der Konzern die faire und gleiche
Behandlung der Menschen aller Geschlechter. Dazu zählen auch das Arbeitsentgelt sowie die gleichen
Chancen, Rechte und Pflichten. Durch die Geschlechtergleichstellung ergibt sich eine Vielzahl an tatsächlich
positiven Auswirkungen für die Mitarbeiter*innen, wie gleiche berufliche Entwicklungschancen und
psychisches Wohlbefinden. Weiters steigern eine faire Bezahlung sowie gleiche Aufstiegschancen die
Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter*innen, da diese sich wertgeschätzt und gerecht
behandelt fühlen. Dies führt zu einer höheren Motivation und stärkt die Bindung der Mitarbeiter*innen an
die BTV, was wiederum die Produktivität steigert und ein positives Arbeitsklima fördert.
Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
Die BTV bietet allen Mitarbeiter*innen Aus- und Weiterbildungen an und fördert damit die Verbesserung
ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse. In der BTV ist das Feld der Aus- und Weiterbildungen als Fokusthema
definiert. In diesem Zusammenhang wurden in der BTV nur positive Auswirkungen identifiziert, die bereits
erkennbar sind. Dazu zählen zum Beispiel der Auf- und Ausbau neuer oder erweiterter Fähigkeiten und
Fertigkeiten, Horizonterweiterungen durch die Beschäftigung mit neuen (z. B. strategisch oder
gesellschaftspolitisch relevanten) Themen, eine Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und die Möglichkeit
eines erhöhten Wertschöpfungsbeitrages im Unternehmen. Die Unterstützung bzw. Ermöglichung von Aus-
und Weiterbildung ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung der Mitarbeiter*innen. Das Aus- und
Weiterbildungsangebot der BTV ist für alle Mitarbeiter*innen über ein zentrales Learning-Management-
System (KONNI) einsehbar. Regelmäßige Mitarbeitergespräche geben Orientierung und zeigen
Möglichkeiten für die persönliche Weiterentwicklung auf. Für die Veränderung in andere Aufgaben gibt es
kommunizierte Leitplanken, an denen sich sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter*innen orientieren.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Die Mayrhofner Bergbahnen und die Silvretta Montafon Holding GmbH bieten allen Mitarbeiter*innen Aus-
und Weiterbildungen an und fördern damit die Verbesserung ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse. In den
WissensWerkstätten der Mayrhofner Bergbahnen finden verschiedene Zielgruppen (Führungskräfte,
Lehrlinge, alle Mitarbeiter*innen) eine Vielzahl an Bildungsangeboten sowohl im fachlichen Bereich als auch
im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Weiterentwicklung der sozialen Kompetenzen.
Regelmäßige Mitarbeitergespräche geben Orientierung und zeigen Möglichkeiten für die persönliche
Weiterentwicklung auf.
Vielfalt
Das Vorhandensein einer Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Erfahrungen,
Perspektiven und Eigenschaften in der Belegschaft schafft tatsächliche positive Auswirkungen. Die
Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz bringt positive Effekte, da ein vielfältiges Team eine offene, inklusive
und innovative Arbeitskultur schafft. Mitarbeiter*innen fühlen sich in einem solchen Umfeld respektiert und
wertgeschätzt, unabhängig von ihrem Hintergrund oder ihrer Perspektive. Die Wahrnehmung des Konzerns
als inklusive Arbeitgeberin und das damit verbundene Identifikationspotenzial wirken sich sowohl auf bereits
beschäftigte Mitarbeiter*innen als auch auf zukünftige positiv aus.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1.SBM-3: 14d Risiken und Chancen aus Abhängigkeiten
Für den BTV Konzern wurde folgende Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens als wesentlich eingestuft:
Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
Das Aus- und Weiterbildungsangebot der BTV bietet viele wichtige Chancen für das Unternehmen, sowohl
in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht. Durch zusätzliche Trainings können Mitarbeiter*innen
beispielsweise ihre Kenntnisse im Umgang mit Bankprodukten und -dienstleistungen, neuen Technologien
oder in speziellen Bereichen erweitern. Die gewonnenen Fähigkeiten tragen dazu bei, die Beratungsqualität
in der Kundenbetreuung zu verbessern und Arbeitsabläufe effektiver zu gestalten, was unmittelbare
Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg hat. Infolgedessen steigt auch die Zufriedenheit am Arbeitsplatz
sowie die Motivation innerhalb des Teams oder der Bereiche, was langfristig häufig auch eine höhere
Mitarbeiterbindung bedeutet. Auch im Hinblick auf soziale Veränderungen ist eine umfassende
Fortbildungspolitik wichtig. Umfragen zeigen immer wieder, dass Arbeitnehmer*innen bereit sind, ihren Job
wechseln, wenn Entwicklungsperspektiven und die Möglichkeit, Neues zu lernen, fehlen. Interessante
Angebote zur Individualförderung oder Karriereentwicklung schaffen Loyalität und stärken die Bindung zum
Unternehmen. Know-how-Ausbau trägt damit direkt dazu bei, auch zukünftige Herausforderungen besser
meistern zu können.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Das Aus- und Weiterbildungsangebot der Seilbahnen bietet viele wichtige Chancen für das Unternehmen,
sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht. Durch zusätzliches Training können
Mitarbeiter*innen beispielsweise besonders sicherheitsrelevante Kenntnisse erlangen. Durch qualifizierte
Mitarbeiter*innen kann die fachgerechte Instandhaltung und Bedienung der Hightech-Anlagen sichergestellt
werden. Dadurch können Folgekosten reduziert werden.
S1.SBM-3: 14e Übergangsplan und eigene Belegschaft
Im Jahr 2024 wurde mit der Ausarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie und eines Transitionsplans begonnen, diese jedoch
noch nicht abgeschlossen. Umfangreiche unmittelbare Auswirkungen auf die Mitarbeiter*innen sind durch die Dominanz des
Effekts aus dem Portfolio nicht zu erwarten. Die Chance wird darin bestehen, dass Mitarbeiter*innen durch einen einschlägigen
Kompetenzerwerb ihre Fähigkeiten ausbauen können und das Unternehmen davon profitiert. Dies ist v. a. im Feld der
Kundenbetreuung der Fall, in dem von einem steigenden Bedarf hinsichtlich grüner Finanzprodukte ausgegangen wird.
S1.SBM-3: 14f (i, ii) & 14g (i, ii)Tätigkeiten und Gebiete mit erheblichem Risiko für Zwangs- & Kinderarbeit
Weder die Tätigkeiten noch die Gebiete (Österreich, Deutschland & Schweiz) in denen der BTV Konzern tätig ist, weißt ein
systemisch erhöhtes Risiko gegenüber Zwangs- & Kinderarbeit aus.
S1.SBM-3: 15 Betroffene Personengruppen von negativen Auswirkungen
Grundsätzlich werden alle Mitarbeiter*innen bestmöglich vor allen negativen Auswirkungen geschützt, dennoch gibt es
Unterschiede in der Ausgesetztheit einiger Berufsbilder. So betreffen die potenziellen negativen Auswirkungen rund um
Gesundheitsschutz und Sicherheit Filialmitarbeiter*innen, die mit Überfällen konfrontiert sein könnten, aber auch
Mitarbeiter*innen, die direkt an den Liftanlagen bzw. an/mit Pistenfahrzeugen oder anderen Geräten arbeiten, stärker. Durch
Geschlechter-Ungleichstellung und ungleiche Löhne entstehen negative Auswirkungen, die Frauen stärker betreffen. Um die
Mitarbeiter*innen vor den negativen Auswirkungen zu schützen oder diese zu mindern, hat der BTV Konzern verschiedene
Maßnahmen ergriffen, diese sind in S1-4: 38 a, b, c — Maßnahmen zur Minderung, Abschaffung negativer & Förderung positiver
Auswirkungen beschrieben.
S1.SBM-3: 16 — Von Risiken und Chancen betroffene Personengruppen
Die Chance Weiterbildung und Kompetenzentwicklung steht jede/r Mitarbeiter*in in der BTV im gleichen Maß zur Verfügung. Je
nach Berufsgruppe kann sich das Angebot unterscheiden.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Bei den Seilbahnen besteht in der Stammbelegschaft für alle Mitarbeiter*innen das gleiche Angebot, mit Unterschieden in den
Berufsgruppen. Wiederkehrende Saisonarbeitskräfte können nach Rücksprache mit der Betriebsleitung ebenfalls einige
Weiterbildungsangebote nutzen. Einzelne Berufsgruppen wie Pistengerätefahrer*innen erhalten zu Saisonbeginn eine
Grundschulung der Herstellerfirma.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 79
79
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: S4.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S4.SBM-3: 10 Angaben zu Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
Die Angaben bezüglich Verbraucher*innen und Endnutzer*innen des BTV Konzerns fallen unter die allgemeinen Angaben der ESRS
2.
S4.SBM-3: 10a Beschreibung der Arten
Die Kund*innen der BTV lassen sich neben der Unterscheidung von Firmen- und Privatkund*innen in die drei Segmente Retail
Banking & Kleingewerbe, Private Banking & Stiftungen sowie Corporates & Mittelstand unterteilen. Neben dem klassischen
Filialgeschäft im Retail Banking liegt der Fokus zum einen auf dem gehobenen Privatkundensegment und zum anderen auf
eigentümergeführten Mittelstandsunternehmen sowie Tourismusbetrieben im Firmenkundenbereich. Dabei wird eine breite
Produktpalette in den Bereichen Finanzierungen, Einlagen, Zahlungsverkehr, Wertpapiergeschäft und Versicherungen angeboten.
Von wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf die Themen Datenschutz, Zugang zu hochwertigen Informationen, Zugang zu
Produkten und Dienstleistungen und verantwortungsvolle Marketingpraktiken sind alle Kund*innen der BTV in gleichem Maße
betroffen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Kund*innen der Seilbahnen sind bergsportbegeisterte Menschen aller Altersklassen und Herkunft. Sie können ebenfalls in die
Kategorien Firmen- und Privatkund*innen unterschieden werden. Von diversen Auswirkungen sind sie jedoch in gleichem Ausmaß
betroffen.
S4.SBM-3: 10a (i) Schädliche Produkte
Die BTV und auch die Seilbahnen bieten keine Dienstleistungen oder Produkte an, die für den Menschen schädlich sind und/oder
das Risiko einer chronischen Erkrankung erhöhen.
S4.SBM-3: 10a (ii) Negative Auswirkung von Dienstleistungen auf Privatsphäre, personenbezogene Daten, das Recht auf freie
Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung
Die BTV verpflichtet sich als datenschutzrechtlich Verantwortliche, personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter*innen,
Bewerber*innen, Kund*innen, Lieferant*innen und anderer Personen, die mit dem Unternehmen interagieren, in Übereinstimmung
mit allen geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Zudem verpflichtet sich jede/r Mitarbeiter*in bei Beschäftigungsantritt
zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG. Der Auftrag des BTV Datenschutzmanagements ist es unter anderem, die
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in der BTV sicherzustellen, die Kolleg*innen bei Fragen in ihrem täglichen Tun zu
unterstützen sowie sie durch regelmäßige Schulungen gezielt für die Themen Datenschutz und Informationssicherheit zu
sensibilisieren. Das Datenschutzmanagement war in der BTV bis September 2024 im Bereich Organisation & IT angesiedelt, seither
ist es dem Bereich Recht und Beteiligungen zugeordnet und liegt in der Verantwortung des Datenschutzbeauftragten der BTV AG.
Im Jahr 2024 wurden keine meldepflichtigen Beschwerden hinsichtlich Data Breaches und keine Fälle von Datendiebstahl oder
Datenverlust gemeldet. In der BTV wird der gesamte Themenbereich IKT/Outsourcing abgedeckt (CISO, BCM Officer, IT-
Risikomanager, Outsourcing Manager & Datenschutzbeauftragter). Im Jahr 2024 konnte die inhaltliche Optimierung diverser
Policies erfolgreich umgesetzt werden, beispielsweise die BCM(Business Continuity Management)-Policy und das
Notfallhandbuch. Die Policy zur sicheren Software-Entwicklung wurde überarbeitet und in einen neuen
Applikationsmanagementprozess (Bewertung, Entwicklung, Tests und Abnahme von Applikationen) integriert. Darüber hinaus ist
es der BTV AG sehr wichtig, ihre Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten wahrzunehmen. Dazu werden beispielsweise folgende
Maßnahmen umgesetzt: Risikobewertungen (Auslagerungsrisiken, BCM-Risiken, IT-Risiken, Datenschutz- und
Informationssicherheitsrisiken), Integritätsprüfungen, Identifizierung von Red Flags, Festlegung von Anforderungen wie die
Zertifizierung nach ISO 27001 und weitere. Zudem werden dritte Datenverarbeiter vertraglich verpflichtet, angemessene
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu ergreifen. Die Überwachung und Überprüfung der Auslagerungspartner
erfolgt jährlich im Rahmen von internen Governance-Prozessen.
Bankgeheimnis und Datenschutz
Die Wahrung des Bankgeheimnisses bildet die Grundlage für das Vertrauen der Kund*innen in die BTV. Alle Mitarbeiter*innen sind
an das Bankgeheimnis gebunden und zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt für alle Kunden-, Mitarbeiter- und
BTV Jahresfinanzbericht 2024 80
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: S4.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S4.SBM-3: 10 Angaben zu Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
Die Angaben bezüglich Verbraucher*innen und Endnutzer*innen des BTV Konzerns fallen unter die allgemeinen Angaben der ESRS
2.
S4.SBM-3: 10a Beschreibung der Arten
Die Kund*innen der BTV lassen sich neben der Unterscheidung von Firmen- und Privatkund*innen in die drei Segmente Retail
Banking & Kleingewerbe, Private Banking & Stiftungen sowie Corporates & Mittelstand unterteilen. Neben dem klassischen
Filialgeschäft im Retail Banking liegt der Fokus zum einen auf dem gehobenen Privatkundensegment und zum anderen auf
eigentümergeführten Mittelstandsunternehmen sowie Tourismusbetrieben im Firmenkundenbereich. Dabei wird eine breite
Produktpalette in den Bereichen Finanzierungen, Einlagen, Zahlungsverkehr, Wertpapiergeschäft und Versicherungen angeboten.
Von wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf die Themen Datenschutz, Zugang zu hochwertigen Informationen, Zugang zu
Produkten und Dienstleistungen und verantwortungsvolle Marketingpraktiken sind alle Kund*innen der BTV in gleichem Maße
betroffen.
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Die Kund*innen der Seilbahnen sind bergsportbegeisterte Menschen aller Altersklassen und Herkunft. Sie können ebenfalls in die
Kategorien Firmen- und Privatkund*innen unterschieden werden. Von diversen Auswirkungen sind sie jedoch in gleichem Ausmaß
betroffen.
S4.SBM-3: 10a (i) Schädliche Produkte
Die BTV und auch die Seilbahnen bieten keine Dienstleistungen oder Produkte an, die für den Menschen schädlich sind und/oder
das Risiko einer chronischen Erkrankung erhöhen.
S4.SBM-3: 10a (ii) Negative Auswirkung von Dienstleistungen auf Privatsphäre, personenbezogene Daten, das Recht auf freie
Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung
Die BTV verpflichtet sich als datenschutzrechtlich Verantwortliche, personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter*innen,
Bewerber*innen, Kund*innen, Lieferant*innen und anderer Personen, die mit dem Unternehmen interagieren, in Übereinstimmung
mit allen geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Zudem verpflichtet sich jede/r Mitarbeiter*in bei Beschäftigungsantritt
zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG. Der Auftrag des BTV Datenschutzmanagements ist es unter anderem, die
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in der BTV sicherzustellen, die Kolleg*innen bei Fragen in ihrem täglichen Tun zu
unterstützen sowie sie durch regelmäßige Schulungen gezielt für die Themen Datenschutz und Informationssicherheit zu
sensibilisieren. Das Datenschutzmanagement war in der BTV bis September 2024 im Bereich Organisation & IT angesiedelt, seither
ist es dem Bereich Recht und Beteiligungen zugeordnet und liegt in der Verantwortung des Datenschutzbeauftragten der BTV AG.
Im Jahr 2024 wurden keine meldepflichtigen Beschwerden hinsichtlich Data Breaches und keine Fälle von Datendiebstahl oder
Datenverlust gemeldet. In der BTV wird der gesamte Themenbereich IKT/Outsourcing abgedeckt (CISO, BCM Officer, IT-
Risikomanager, Outsourcing Manager & Datenschutzbeauftragter). Im Jahr 2024 konnte die inhaltliche Optimierung diverser
Policies erfolgreich umgesetzt werden, beispielsweise die BCM(Business Continuity Management)-Policy und das
Notfallhandbuch. Die Policy zur sicheren Software-Entwicklung wurde überarbeitet und in einen neuen
Applikationsmanagementprozess (Bewertung, Entwicklung, Tests und Abnahme von Applikationen) integriert. Darüber hinaus ist
es der BTV AG sehr wichtig, ihre Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten wahrzunehmen. Dazu werden beispielsweise folgende
Maßnahmen umgesetzt: Risikobewertungen (Auslagerungsrisiken, BCM-Risiken, IT-Risiken, Datenschutz- und
Informationssicherheitsrisiken), Integritätsprüfungen, Identifizierung von Red Flags, Festlegung von Anforderungen wie die
Zertifizierung nach ISO 27001 und weitere. Zudem werden dritte Datenverarbeiter vertraglich verpflichtet, angemessene
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu ergreifen. Die Überwachung und Überprüfung der Auslagerungspartner
erfolgt jährlich im Rahmen von internen Governance-Prozessen.
Bankgeheimnis und Datenschutz
Die Wahrung des Bankgeheimnisses bildet die Grundlage für das Vertrauen der Kund*innen in die BTV. Alle Mitarbeiter*innen sind
an das Bankgeheimnis gebunden und zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt für alle Kunden-, Mitarbeiter- und
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Geschäftsdaten, die ihnen in der Ausübung ihres Berufs zur Kenntnis gelangen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allerdings
nicht nur gegenüber externen Personen, sondern auch gegenüber Kolleg*innen, die mit der Betreuung der Kundenposition nicht
unmittelbar betraut sind. Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses darf nur in ausdrücklich vom Gesetz genannten Fällen und
nach eingehender Prüfung des Sachverhalts erfolgen. Auch nach der Beendigung ihrer Tätigkeit in der BTV AG sind die
Mitarbeiter*innen zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet. Zudem sind die Mitarbeiter*innen auch an das
Datengeheimnis gebunden. Sie sind zur Geheimhaltung aller personenbezogenen Daten verpflichtet, die ihnen in Ausübung ihres
Berufs zur Kenntnis gelangen. Mit den IT-Projekten und dem IT-Betrieb der BTV ist für Österreich die 3 Banken IT GmbH, eine
Tochtergesellschaft der 3 Banken Gruppe, beauftragt. Für Deutschland stehen zur Abwicklung des täglichen Bankgeschäfts die
Atruvia AG mit dem Kernbanksystem agree21, die DZ Bank AG und die Deutsche WertpapierService Bank AG und für die Schweiz
die SOBACO Solutions AG mit dem Programm Finnova und die Finanz-Logistik AG zur Verfügung.
Darüber hinaus setzt die BTV mehrschichtige Sicherheitskonzepte ein, um die Sicherheitsziele der Bank sowie der Kund*innen
vollumfänglich abzudecken. Hierzu sind technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um die IT-
Systeme und damit die Informationen der Kund*innen vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder
Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Rechenzentren der BTV sind gemäß dem internationalen Standard zur
Informationssicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert bzw. werden regelmäßig nach ISAE 3402 Type 2 geprüft. Die
Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend ausgebaut.
Alle Beschäftigten absolvieren unabhängig von der Dauer des Angestelltenverhältnisses eine jährliche interaktive Awareness-
Schulung zum Thema Datenschutz, Cybercrime und Informationssicherheit. Darüber hinaus werden Mitarbeiter*innen laufend
über aktuelle Themen rund um Datenschutz, Cybercrime und Informationssicherheit informiert und geschult. Hierzu werden
laufende Informationen zu Bedrohungen sowie zusätzliche Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zur
Verfügung gestellt.
S4.SBM-3: 10a (iii) Zugängliche Informationen
Sämtliche Kund*innen haben die Möglichkeit, sich entweder persönlich oder per Telefon, E-Mail oder Videotelefonie
vertrauensvoll an ihre Betreuer*innen/Co-Betreuer*innen zu wenden. Sie klären die Kund*innen über sämtliche Chancen und
Risiken sowie Funktionsweisen und Besonderheiten im Zusammenhang mit allen BTV Produkten und Dienstleistungen auf. Zudem
stehen für Produkte und Dienstleistungen die BTV Produktinformationen in einfacher und verständlicher Art und Weise auf der
BTV Website zur Verfügung. Regelmäßige Kundenveranstaltungen zu diversen Themen im Finanzbereich, die das Know-how der
Kund*innen erweitern sollen, sowie Newsletter und Onlinemagazine, für die sich sämtliche Kund*innen anmelden können,
vervollständigen die Informationsmöglichkeiten zu Produkten und Dienstleistungen der BTV.
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Im Zuge des seilbahnrechtlichen Verfahrens zur Bewilligung von Seilbahnen sowie in gewerberechtlichen Verfahren zur
Genehmigung von Förderbändern werden dementsprechende Beförderungsbedingungen ausgearbeitet. Diese dienen u. a. der
Sicherheit der Gäste und dem richtigen Gebrauch und müssen im Zutrittsbereich einer jeden Anlage ersichtlich und leserlich
angeschlagen sein. Für die individuelle Nutzung der Skipisten weisen die Seilbahnen die Gäste auf der Website sowie durch Flyer
an den Kassenstandorten auf die international anerkannten FIS-Regeln hin. Diese gelten als Maßstab für sportgerechtes Verhalten
der sorgfältigen und verantwortungsbewussten Skifahrer*innen und Snowboarder*innen.
Des Weiteren können sich Kund*innen per Telefon, E-Mail oder auch direkt bei den Seilbahnbediensteten über die sachgemäße
Nutzung der Anlagen, Pisten, Produkte und Dienstleistungen informieren. So können etwaige Personenschäden durch falschen
Gebrauch vermieden werden.
S4.SBM-3: 10a (iv) Anfällige Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
Bei der Umsetzung ihres Werbe- und Kommunikationsauftritts hält sich die BTV AG an die Vorgaben ihrer Policy
„Verantwortungsvolles Marketing für Mitarbeiter*innen & Führungskräfte der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft.
Deren Hauptaugenmerk liegt auf transparenten, klaren, fairen sowie genauen Informationen rund um Produkte und
Dienstleistungen.
Vermeidung von irreführenden, falschen oder diskriminierenden Angaben in der Bewerbung und der Kommunikation mit
Kund*innen
Gestaltung und Bildsprache sind in ihrem Aufbau klar, zugänglich und frei von inhaltlichen oder formalen
Diskriminierungen
Langfristig angelegte Design-Prinzipien, um Neuproduktionen von Marketing-Mitteln zu minimieren
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Prüfung von Produktprospekten zu Themen, für die es rechtliche Vorgaben gibt, ebenso wie verschiedener Publikationen
(z. B. Anlagekompass) vor der Veröffentlichung durch den Bereich Regulatory, Tax & Compliance
Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer datenschutzrechtlicher
Verpflichtungen
S4.SBM-3: 10b Wesentliche negative Auswirkungen
Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffe könnten dazu führen, dass das Gefühl der Sicherheit und der Privatsphäre des/der
Einzelnen beeinträchtigt wird und private sowie finanzielle Daten der betroffenen Kund*innen missbräuchlich verwendet werden.
Es könnte sogar zu finanziellen Verlusten für die Kund*innen kommen. Um die Kund*innen vor den negativen Auswirkungen zu
schützen oder diese zu mindern, hat der BTV Konzern verschiedene Maßnahmen ergriffen, diese sind in S4-4: 30Aktionspläne
und Mittel beschrieben.
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Auch innerhalb der Seilbahnen können Kundendaten durch Datenschutzverletzungen, z. B. beim Online-Shop, potenziell
missbraucht werden. Zusätzlich bergen die alpinen Restrisiken Gefahrenpotenziale.
S4.SBM-3: 10c Wesentliche positive Auswirkungen
Die Auswirkungen betreffen alle Arten der Kund*innen und Endnutzer*innen, die in S4.SBM-3: 10a Beschreibung der Arten
beschrieben werden, auf gleiche Art und Weise und es bestehen keine Unterschiede zwischen den Ländern.
Zugang zu hochwertigen
Informationen
Sämtliche Kund*innen haben die Möglichkeit, sich vertrauensvoll über diverse Kanäle an ihre/n
Betreuer*in/Co-Betreuer*in sowie das Kundenkontaktcenter zu wenden. Diese können die Kund*innen über
Chancen und Risiken sowie Funktionsweisen und Besonderheiten i. Z. m. allen BTV Produkten und
Dienstleistungen aufklären. Ergänzend können für vertiefende Informationen und Beratungen speziell
ausgebildete Expert*innen in der BTV Zentrale in Anspruch genommen werden. Zudem stehen für Produkte
und Dienstleistungen die Produktinformationen in einfacher sowie verständlicher Art und Weise auf der
BTV Website zur Verfügung. Regelmäßige Kundenveranstaltungen zu diversen Themen im Finanzbereich,
die das Know-how der Kund*innen erweitern sollen, sowie Newsletter und Onlinepublikationen, für die sich
sämtliche Kund*innen anmelden können, vervollständigen die Informationsmöglichkeiten zu Produkten und
Dienstleistungen. Zudem ist es der BTV ein Anliegen, auch die Finanzbildung bereits in jungen Jahren zu
fördern. So steht die Bank im Austausch mit Schulen und der Universität Innsbruck, um sowohl den
Schüler*innen/Studierenden wertvolle Inputs in Bezug auf den Finanzsektor zu geben als auch innovative
Ideen der Schüler*innen/ Studierenden zu diesem Themenbereich kennenzulernen. Die BTV stellt ihren
Kund*innen hochwertige Informationen sowie kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Dadurch
können Kund*innen informierte Entscheidungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Produkten und
Dienstleistungen der BTV treffen, das volle Potenzial der Produktpalette ausschöpfen und eventuell damit
verbundene Risiken erkennen und somit bewusst eingehen.
Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Das Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit ist vor allem aus Sicht der Seilbahnen im Rahmen der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich einzustufen. Es ist jedoch anzumerken, dass für die BTV als
Finanzdienstleisterin bereits umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und die
Wahrscheinlichkeit, dass Kund*innen bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu Schaden kommen,
als sehr gering eingeschätzt wird.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Im behördlichen Genehmigungsverfahren von Seilbahnanlagen, Pisten sowie sonstiger Infrastrukturanlagen
werden Gutachten, Sicherheitsanalysen, Stellungnahmen und Berichte von diversen (Amts-)
Sachverständigen zu diversen Fachbereichen eingebracht und in weiterer Folge als Auflage vorgeschrieben.
Diese betreffen u. a. die technische Sicherheit, den Brandschutz und den Gesundheitsschutz. In gesetzlich
vorgeschriebenen Intervallen müssen alle Anlagen technischen Überprüfungen (Revisionen) u. a. der Seile,
der Antriebe, der Getriebe, der Hydraulik, der Elektronik und sonstiger Anlagenteile sowie Blitz- und
Brandschutzüberprüfungen unterzogen werden. Ausgearbeitete Alarmpläne und Krisenkommunikations-
workshops helfen, in Notfällen und Krisensituationen schnell und richtig reagieren zu können.
Persönliche Sicherheit
Das Thema „Persönliche Sicherheit“ ist vor allem aus Sicht der Seilbahnen im Rahmen der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich einzustufen. Es ist jedoch anzumerken, dass für die BTV als
Finanzdienstleisterin bereits umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und die
Wahrscheinlichkeit, dass Kund*innen bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu Schaden kommen,
als sehr gering eingeschätzt wird.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Prüfung von Produktprospekten zu Themen, für die es rechtliche Vorgaben gibt, ebenso wie verschiedener Publikationen
(z. B. Anlagekompass) vor der Veröffentlichung durch den Bereich Regulatory, Tax & Compliance
Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer datenschutzrechtlicher
Verpflichtungen
S4.SBM-3: 10b Wesentliche negative Auswirkungen
Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffe könnten dazu führen, dass das Gefühl der Sicherheit und der Privatsphäre des/der
Einzelnen beeinträchtigt wird und private sowie finanzielle Daten der betroffenen Kund*innen missbräuchlich verwendet werden.
Es könnte sogar zu finanziellen Verlusten für die Kund*innen kommen. Um die Kund*innen vor den negativen Auswirkungen zu
schützen oder diese zu mindern, hat der BTV Konzern verschiedene Maßnahmen ergriffen, diese sind in S4-4: 30Aktionspläne
und Mittel beschrieben.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Auch innerhalb der Seilbahnen können Kundendaten durch Datenschutzverletzungen, z. B. beim Online-Shop, potenziell
missbraucht werden. Zusätzlich bergen die alpinen Restrisiken Gefahrenpotenziale.
S4.SBM-3: 10c Wesentliche positive Auswirkungen
Die Auswirkungen betreffen alle Arten der Kund*innen und Endnutzer*innen, die in S4.SBM-3: 10a Beschreibung der Arten
beschrieben werden, auf gleiche Art und Weise und es bestehen keine Unterschiede zwischen den Ländern.
Zugang zu hochwertigen
Informationen
Sämtliche Kund*innen haben die Möglichkeit, sich vertrauensvoll über diverse Kanäle an ihre/n
Betreuer*in/Co-Betreuer*in sowie das Kundenkontaktcenter zu wenden. Diese können die Kund*innen über
Chancen und Risiken sowie Funktionsweisen und Besonderheiten i. Z. m. allen BTV Produkten und
Dienstleistungen aufklären. Ergänzend können für vertiefende Informationen und Beratungen speziell
ausgebildete Expert*innen in der BTV Zentrale in Anspruch genommen werden. Zudem stehen für Produkte
und Dienstleistungen die Produktinformationen in einfacher sowie verständlicher Art und Weise auf der
BTV Website zur Verfügung. Regelmäßige Kundenveranstaltungen zu diversen Themen im Finanzbereich,
die das Know-how der Kund*innen erweitern sollen, sowie Newsletter und Onlinepublikationen, für die sich
sämtliche Kund*innen anmelden können, vervollständigen die Informationsmöglichkeiten zu Produkten und
Dienstleistungen. Zudem ist es der BTV ein Anliegen, auch die Finanzbildung bereits in jungen Jahren zu
fördern. So steht die Bank im Austausch mit Schulen und der Universität Innsbruck, um sowohl den
Schüler*innen/Studierenden wertvolle Inputs in Bezug auf den Finanzsektor zu geben als auch innovative
Ideen der Schüler*innen/ Studierenden zu diesem Themenbereich kennenzulernen. Die BTV stellt ihren
Kund*innen hochwertige Informationen sowie kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Dadurch
können Kund*innen informierte Entscheidungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Produkten und
Dienstleistungen der BTV treffen, das volle Potenzial der Produktpalette ausschöpfen und eventuell damit
verbundene Risiken erkennen und somit bewusst eingehen.
Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Das Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit ist vor allem aus Sicht der Seilbahnen im Rahmen der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich einzustufen. Es ist jedoch anzumerken, dass für die BTV als
Finanzdienstleisterin bereits umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und die
Wahrscheinlichkeit, dass Kund*innen bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu Schaden kommen,
als sehr gering eingeschätzt wird.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Im behördlichen Genehmigungsverfahren von Seilbahnanlagen, Pisten sowie sonstiger Infrastrukturanlagen
werden Gutachten, Sicherheitsanalysen, Stellungnahmen und Berichte von diversen (Amts-)
Sachverständigen zu diversen Fachbereichen eingebracht und in weiterer Folge als Auflage vorgeschrieben.
Diese betreffen u. a. die technische Sicherheit, den Brandschutz und den Gesundheitsschutz. In gesetzlich
vorgeschriebenen Intervallen müssen alle Anlagen technischen Überprüfungen (Revisionen) u. a. der Seile,
der Antriebe, der Getriebe, der Hydraulik, der Elektronik und sonstiger Anlagenteile sowie Blitz- und
Brandschutzüberprüfungen unterzogen werden. Ausgearbeitete Alarmpläne und Krisenkommunikations-
workshops helfen, in Notfällen und Krisensituationen schnell und richtig reagieren zu können.
Persönliche Sicherheit
Das Thema „Persönliche Sicherheit“ ist vor allem aus Sicht der Seilbahnen im Rahmen der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich einzustufen. Es ist jedoch anzumerken, dass für die BTV als
Finanzdienstleisterin bereits umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und die
Wahrscheinlichkeit, dass Kund*innen bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu Schaden kommen,
als sehr gering eingeschätzt wird.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
In den Betriebsvorschriften beider Seilbahn-Unternehmen sind die Sorgfaltspflichten der Maschinist*innen
und Stationsbediensteten in Bezug auf den Betrieb, die Bedienung und die Fahrgastabwicklung genau
geregelt, um einen sicheren Betrieb für die Gäste zu gewährleisten.
Im Rahmen der Pistensicherungspflicht sind im Bereich der markierten Pisten einschließlich der Pistenränder
von ca. 2 Metern atypische Gefahren zu sichern.
Im Gegensatz dazu sind typische Gefahren Gefahrenstellen, die üblicherweise bei der Benützung von
Skipisten im Gebirge auftreten und so auch jedem/jeder Ski- und Snowboardfahrer*in bewusst sein müssen.
Während der Betriebszeiten im Winter stehen Pistenrettungsteams ausgestattet mit Skidoos auf Abruf
bereit, um schnellstmöglich zum Einsatzort zu kommen. Die Seilbahnbediensteten nehmen regelmäßig an
Erste-Hilfe-Kursen teil, um für einen möglichen Notfalleinsatz bestmöglich vorbereitet zu sein.
Alle betriebsfremden Personen, die die Pisten der Seilbahnen mit Skidoos, Pistenraupen, Raupenquads oder
vergleichbaren Überschneefahrzeugen befahren möchten, werden im Vorhinein mit einer diesbezüglichen
Richtlinie aufgeklärt, deren Erhalt unterzeichnet werden muss. Damit soll eine sichere Benützung der
Skipisten für die Gäste gewährleistet werden. Zusätzlich werden betriebsfremde Fahrzeuge über die
Bezirkshauptmannschaft an die Seilbahnen gemeldet, die dann eine Stellungnahme abgeben müssen.
Zugang zu Produkten und
Dienstleistungen
Das Geschäftsmodell der BTV basiert auf der Präsenz vor Ort bzw. der Nähe zu ihren Kund*innen. Die
Kund*innen können das Dienstleistungsangebot in der Filiale vor Ort in Anspruch nehmen. Qualifizierte
Mitarbeiter*innen stehen jederzeit bzw. nach Vereinbarung für ein Gespräch zur Verfügung, ohne dass
Kund*innen hierfür ein gesondertes Entgelt berechnet wird. Bei Bedarf kann ein Gespräch auch unter
Hinzuziehung von Expert*innen erfolgen. Diese Hinzuziehung ist persönlich, aber auch technisch
unterstützt, z. B. durch Videokonferenz, möglich. Zudem bietet die BTV Kund*innen die Möglichkeit, über
die Öffnungszeiten hinaus ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Dabei können Kund*innen wählen, auf
welchem Weg sie die Dienstleistungen der BTV in Anspruch nehmen, d. h. in einem persönlichen Gespräch
oder per Telefon/Videoberatung.
Zudem können Erstinformationen zu Produkten und Dienstleistungen jederzeit auf der Website abgerufen
werden bzw. können Produkte und Dienstleistungen zum Teil auch über das Online-Banking abgeschlossen
werden.
Verantwortungsvolle
Marketingpraktiken
Die BTV AG legt großen Wert auf eine gleichwertige und umfassende Aufklärung über Chancen wie auch
Risiken von Produkten/Dienstleistungen sowie eine transparente und einfache Darstellung von
Produktmerkmalen und Kosten.
Die Zertifizierungen der Mitarbeiter*innen im Sinne von MiFID II sowie dem Hypothekar- und
Immobilienkreditgesetz (HIKrG) werden immer aktuell gehalten und tourlich geprüft.
Bei der Erstellung von BTV-weit gültigen Marketingunterlagen werden die Vorgaben von MiFID II
eingehalten. Zudem erfolgt die Prüfung von Produktprospekten zu Themen, für die es rechtliche Vorgaben
gibt, ebenso wie verschiedener Publikationen (z. B. Anlagekompass) vor der Veröffentlichung durch den
Bereich Regulatory, Tax & Compliance (RTC). Darüber hinaus werden Marketingmitteilungen von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) kontrolliert. Bei Marketingaktivitäten auf digitalen Kanälen und der damit
verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich die BTV an die einschlägigen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
des Datenschutzgesetzes (DSG). Die Einhaltung wird durch den Bereich Recht und Beteiligungen überprüft.
Neben den genannten Punkten können Kund*innen Feedback, unter anderem zur Vermarktung von
Produkten und Dienstleistungen, bei der Ombudsstelle hinterlassen.
S4.SBM-3: 10d Wesentliche Risiken und Chancen
Auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen identifiziert.
S4.SBM-3: 11 Arten der Verbraucher*innen/Endnutzer*innen, die von negativen Auswirkungen betroffen sein können
Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffe können dazu führen, dass das Gefühl der Sicherheit und der Privatsphäre des/der
Einzelnen beeinträchtigt wird und private und finanzielle Daten der betroffenen Kund*innen missbräuchlich verwendet werden.
Datenschutzverletzungen sowie Cyberangriffe würden alle Kund*innen der BTV treffen, besonders vulnerable und schützenswerte
Personengruppen wie zum Beispiel Minderjährige, Senior*innen und Personen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
wären nicht in einem erhöhten Maß betroffen.
S4.SBM-3: 12 Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
Auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen identifiziert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 83
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
IRO-1: 53aBeschreibung der angewandten Methoden und Annahmen
Im Allgemeinen ist ein Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich, wenn er die in ESRS 1 §28 / ESRS 1 §37 festgelegten Kriterien erfüllt:
Wesentlichkeit der Auswirkungen oder
finanzielle Wesentlichkeit oder
beides
Des Weiteren wurde der Prozess in Übereinstimmung mit den in ESRS 1 §38-42 festgelegten Anforderungen durchgeführt.
Wesentlichkeit der Auswirkungen
Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus Sicht der Auswirkungen wesentlich, wenn (ESRS 1 §43):
er sich auf die wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen, positiven oder negativen kurz-, mittel- oder langfristigen
Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt bezieht.
Zu den Auswirkungen gehören die Auswirkungen, die mit den eigenen Tätigkeiten und der eigenen Wertschöpfungskette eines
Unternehmens sowie mit seinen Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Zu den Geschäftsbeziehungen zählen jene in der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette eines Unternehmens (nicht nur direkte vertragliche Beziehungen) (ESRS 1 §43). In diesem
Zusammenhang umfassen die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auch die Auswirkungen in Bezug auf ökologische, soziale
und Governance-Angelegenheiten (ESRS 1 §44).
Die Bewertung der Wesentlichkeit einer negativen Auswirkung orientiert sich an der Sorgfaltspflicht, die in den internationalen
Instrumenten der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale
Unternehmen festgelegt ist. Bei tatsächlichen negativen Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf der Schwere der Auswirkung.
Bei potenziellen negativen Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf der Schwere und zusätzlich der Wahrscheinlichkeit der
Auswirkung.
Der Schweregrad basiert auf den folgenden Faktoren:
Ausmaß,
Umfang und
Unumkehrbarkeit der Auswirkungen
Im Falle einer möglichen negativen Auswirkung auf die Menschenrechte hat die Schwere der Auswirkung Vorrang vor ihrer
Wahrscheinlichkeit. Die Schweregrad berechnet sich in diesem Fall wie folgt: (Ausmaß der negativen Auswirkung + Umfang der
negativen Auswirkung + Unumkehrbarkeit)/3
ESRS §1-46: Für positive Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf
dem Ausmaß und dem Umfang der Auswirkungen für die tatsächlichen Auswirkungen und
dem Ausmaß, Umfang und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen für potenzielle Auswirkungen.
Finanzielle Wesentlichkeit
Der Umfang der finanziellen Wesentlichkeit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Erweiterung des Umfangs der
Wesentlichkeit, der bei der Entscheidung, welche Informationen in den Jahresabschluss des Unternehmens aufgenommen werden
sollen, verwendet wird (ESRS 1 §47).
Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn (ESRS 1 §49):
er wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat oder nach vernünftigem Ermessen erwartet werden
kann, dass er sie hat. Dies ist der Fall, wenn ein Nachhaltigkeitsaspekt Risiken oder Chancen hervorruft oder hervorrufen
kann, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung, die Finanz- und Ertragslage, die Cashflows, den Zugang zu
BTV Jahresfinanzbericht 2024 84
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
IRO-1: 53aBeschreibung der angewandten Methoden und Annahmen
Im Allgemeinen ist ein Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich, wenn er die in ESRS 1 §28 / ESRS 1 §37 festgelegten Kriterien erfüllt:
Wesentlichkeit der Auswirkungen oder
finanzielle Wesentlichkeit oder
beides
Des Weiteren wurde der Prozess in Übereinstimmung mit den in ESRS 1 §38-42 festgelegten Anforderungen durchgeführt.
Wesentlichkeit der Auswirkungen
Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus Sicht der Auswirkungen wesentlich, wenn (ESRS 1 §43):
er sich auf die wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen, positiven oder negativen kurz-, mittel- oder langfristigen
Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt bezieht.
Zu den Auswirkungen gehören die Auswirkungen, die mit den eigenen Tätigkeiten und der eigenen Wertschöpfungskette eines
Unternehmens sowie mit seinen Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Zu den Geschäftsbeziehungen zählen jene in der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette eines Unternehmens (nicht nur direkte vertragliche Beziehungen) (ESRS 1 §43). In diesem
Zusammenhang umfassen die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auch die Auswirkungen in Bezug auf ökologische, soziale
und Governance-Angelegenheiten (ESRS 1 §44).
Die Bewertung der Wesentlichkeit einer negativen Auswirkung orientiert sich an der Sorgfaltspflicht, die in den internationalen
Instrumenten der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale
Unternehmen festgelegt ist. Bei tatsächlichen negativen Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf der Schwere der Auswirkung.
Bei potenziellen negativen Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf der Schwere und zusätzlich der Wahrscheinlichkeit der
Auswirkung.
Der Schweregrad basiert auf den folgenden Faktoren:
Ausmaß,
Umfang und
Unumkehrbarkeit der Auswirkungen
Im Falle einer möglichen negativen Auswirkung auf die Menschenrechte hat die Schwere der Auswirkung Vorrang vor ihrer
Wahrscheinlichkeit. Die Schweregrad berechnet sich in diesem Fall wie folgt: (Ausmaß der negativen Auswirkung + Umfang der
negativen Auswirkung + Unumkehrbarkeit)/3
ESRS §1-46: Für positive Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf
dem Ausmaß und dem Umfang der Auswirkungen für die tatsächlichen Auswirkungen und
dem Ausmaß, Umfang und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen für potenzielle Auswirkungen.
Finanzielle Wesentlichkeit
Der Umfang der finanziellen Wesentlichkeit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Erweiterung des Umfangs der
Wesentlichkeit, der bei der Entscheidung, welche Informationen in den Jahresabschluss des Unternehmens aufgenommen werden
sollen, verwendet wird (ESRS 1 §47).
Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn (ESRS 1 §49):
er wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat oder nach vernünftigem Ermessen erwartet werden
kann, dass er sie hat. Dies ist der Fall, wenn ein Nachhaltigkeitsaspekt Risiken oder Chancen hervorruft oder hervorrufen
kann, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung, die Finanz- und Ertragslage, die Cashflows, den Zugang zu
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Finanzmitteln oder die kurz-, mittel- oder langfristigen Kapitalkosten des Unternehmens haben oder von denen nach
vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie einen wesentlichen Einfluss haben.
Risiken und Chancen können aus vergangenen oder zukünftigen Ereignissen resultieren. Die finanzielle Wesentlichkeit eines
Nachhaltigkeitsaspekts ist nicht auf Sachverhalte beschränkt, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, sondern umfasst
auch Informationen über wesentliche Risiken und Chancen, die auf Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen oder
Stakeholdern außerhalb des bei der Erstellung des Abschlusses verwendeten Konsolidierungskreises zurückzuführen sind (ESRS 1
§49).
Abhängigkeiten von natürlichen, menschlichen und sozialen Ressourcen können eine Quelle finanzieller Risiken oder Chancen sein.
Abhängigkeiten können in zweierlei Hinsicht Auswirkungen haben: Sie können die Fähigkeit des Unternehmens beeinflussen, die
für seine Geschäftsprozesse benötigten Ressourcen weiterhin zu nutzen oder zu erhalten. Zudem können sie die Qualität und
Preisgestaltung dieser Ressourcen und damit die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen, sich auf die für seine
Geschäftsprozesse benötigten Beziehungen zu akzeptablen Bedingungen zu verlassen (ESRS 1 §50).
Die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wird auf der Grundlage einer Kombination bewertet (ESRS 1 §51):
der Eintrittswahrscheinlichkeit und
dem potenziellen Ausmaß der finanziellen Auswirkungen.
Für die Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit (siehe ESRS 1 §47) werden unter anderem Informationen identifiziert, die von
den primären Nutzer*innen der Finanzberichterstattung für allgemeine Zwecke als wesentlich für die Entscheidung über die
Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen angesehen werden (d. h. Informationen werden als wesentlich für die
primären Adressaten der Finanzberichterstattung für allgemeine Zwecke angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
kann, dass deren Entscheidungen auf der Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens beeinflusst werden, wenn
diese Informationen weggelassen, falsch dargestellt oder verschleiert werden) (ESRS 1 §48).
Ergebnis der Wesentlichkeitsbewertung
Das Ergebnis der Wesentlichkeitsbeurteilung teilt sich in wesentlich/nicht wesentlich auf. Unabhängig vom Ergebnis muss die
Wesentlichkeitsbeurteilung immer gemäß ESRS 2 General Disclosures (d. h. alle Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte in
ESRS 2) offengelegt werden. (ESRS 1 §29)
Für wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte: ESRS 2 IRO-1, IRO-2 und SBM-3 legen Offenlegungsanforderungen fest. Die
Informationen müssen gemäß den Offenlegungs- und Anwendungsanforderungen offengelegt werden, die in den entsprechenden
thematischen ESRS enthalten sind. Wenn sie nicht von den ESRS abgedeckt werden oder nur in unzureichender Granularität,
müssen zusätzliche unternehmensspezifische Angaben (siehe §11 und AR 1 bis AR 5) offengelegt werden. (ESRS 1 §30)
Für unwesentliche Nachhaltigkeitsthemen: Die Offenlegungsanforderungen in einem thematischen ESRS können weggelassen
werden und darüber hinaus können die Schlussfolgerungen der Wesentlichkeitsbewertung für dieses Thema erläutert werden
(siehe ESRS 2 IRO-2 DR in ESRS). (ESRS 1 §31).
IRO-1: 53bÜberblick über das Verfahren von potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen
Zuweisung und Analyse der in die engere Wahl gezogenen Themen durch interne Expert*innen
Tätigkeit
Jedes der relevanten Themen wird internen Sachverständigen zugeteilt und auf seine tatsächlichen und
potenziellen negativen sowie positiven Auswirkungen hin analysiert, um die spezifischen Auswirkungen der
relevanten Themen zu ermitteln.
Ausgabe
Die Liste der relevanten Themen wurde um eine Bewertung und eine qualitative Zusammenfassung der
tatsächlichen/potenziellen negativen und positiven Auswirkungen pro Thema ergänzt.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Risk Management (RM), Einkauf & Infrastruktur (EI), Human Resources (HR), Geschäftsbereich
Kunden (GBK), Silvretta Montafon Holding GmbH & Mayrhofner Bergbahnen AG
Methode
Ausgangsbasis bildet die Auswahlliste, welche um zusätzliche Spalten erweitert wurde, um für jedes Thema
die negativen und positiven Auswirkungen (von innen nach außen) festzuhalten:
Ermittlung der internen Expert*innen und Zuweisung der Themenverantwortlichkeiten.
Grundvoraussetzung für diese Expert*innen sind themenspezifische Kenntnisse im Zusammenhang
mit den aktuellen Leistungen des BTV Konzerns.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Analyse durch interne Expert*innen:
Die Themenverantwortlichen verfügen über offengelegte
oder interne Informationen zu positiven und negativen Auswirkungen (z. B. in Richtlinien beschriebene
Auswirkungen, gesammelte Daten zu Auswirkungen, z. B. Scope-1-, -2- und -3-Emissionen oder andere
KPIs). Darüber hinaus werden auch spezifische Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt. Die
ermittelten positiven und negativen Auswirkungen werden gesammelt und den Themen der
Auswahlliste zugeordnet.
Punktevergabe: Die Themenverantwortlichen bewerten die Auswirkungen unter Berücksichtigung
des Ausmaßes, des Umfangs, der Unumkehrbarkeit & Menschenrechte (bei negativen Auswirkungen)
und der Eintrittswahrscheinlichkeit und vergeben eine Punktzahl von 0—5.
Ausmaß: Wie schwerwiegend die Auswirkungen sind
(0 = kein; 1 = minimal; 2 = gering; 3 = mittelmäßig; 4 = hoch; 5 = sehr hoch)
Umfang: Wie weitreichend die Auswirkungen sind
(0 = null; 1 = beschränkt; 2 = konzentriert; 3 = mittelmäßig; 4 = großflächig; 5 = global)
Unumkehrbarkeit (nur bei negativen Auswirkungen): Ob und in welchem Umfang die Auswirkungen
behoben werden könnten
(0 = sehr leicht zu beheben; 1 = leicht behebbar (kurzfristig); 2 = mit Aufwand behebbar (Zeit und
Kosten); 3 = schwer zu beheben (mittelfristig); 4 = sehr schwer zu beheben (langfristig); 5 =
unumkehrbar
Menschenrechte (nur bei negativen Auswirkungen): Berücksichtigung, ob Menschenrechte verletzt
werden. Vorgehensweise: Menschenrechtsverletzungen fließen bei eindeutiger Kenntnis über eine
solche in die Bewertung ein. Im Falle einer möglichen negativen Auswirkung auf die Menschenrechte
hat die Schwere der Auswirkung Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit.
Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich/unwahrscheinlich ist das Ereignis?
(0 = nie; 1 = unwahrscheinlich mit 20 % Wahrscheinlichkeit; 2 = möglich mit 40 % Wahrscheinlichkeit; 3
= wahrscheinlich mit 60 % Wahrscheinlichkeit; 4 = sehr wahrscheinlich mit 80 % Wahrscheinlichkeit; 5
= garantiert mit 99 % Wahrscheinlichkeit)
Abhaltung von Arbeitssitzungen/Interviews, um die gesammelten Auswirkungen mit den
Themeneigentümer*innen zu validieren und den qualitativen Charakter der Bewertung pro Thema
zusammenzufassen.
Benötigte Dokumente
Auswahlliste
Validierung der Punktevergabe durch eine Expertenjury
Tätigkeit
Abschluss der Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen durch eine Expertenjury
Ausgabe
Diskussion der wesentlichen Themen und Reevaluierung der Themen mit dem Ergebnis der Einstufung des
Themas „Wasser“ als wesentlich.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Vorstand/Expertenjury
Methode
Einsetzen einer Expertenjury: Die Jurymitglieder haben ausgezeichnete Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Validierung des Scorings und der qualitativen Zusammenfassung durch die internen Expert*innen.
Abschließende Identifizierung der wesentlichen Themen unter Berücksichtigung der
Schwere/Zeithorizonte pro Thema.
Festlegung von Schwellenwerten für die Wesentlichkeit der Auswirkungen auf der Grundlage
einer validierten Bewertung und einer qualitativen Zusammenfassung.
Benötigte Dokumente
Die Liste, der in die engere Wahl gezogenen Themen wurde um eine Bewertung und eine qualitative
Zusammenfassung der tatsächlichen/potenziellen negativen und positiven Auswirkungen pro Thema
ergänzt.
IRO-1: 53b (i)Erhöhtes Risiko durch spezifische Faktoren
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die spezifischen Tätigkeiten sowie die geografischen Gegebenheiten
durch die Expertise von Bank und Seilbahnen berücksichtigt.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Analyse durch interne Expert*innen: Die Themenverantwortlichen verfügen über offengelegte
oder interne Informationen zu positiven und negativen Auswirkungen (z. B. in Richtlinien beschriebene
Auswirkungen, gesammelte Daten zu Auswirkungen, z. B. Scope-1-, -2- und -3-Emissionen oder andere
KPIs). Darüber hinaus werden auch spezifische Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt. Die
ermittelten positiven und negativen Auswirkungen werden gesammelt und den Themen der
Auswahlliste zugeordnet.
Punktevergabe: Die Themenverantwortlichen bewerten die Auswirkungen unter Berücksichtigung
des Ausmaßes, des Umfangs, der Unumkehrbarkeit & Menschenrechte (bei negativen Auswirkungen)
und der Eintrittswahrscheinlichkeit und vergeben eine Punktzahl von 0—5.
Ausmaß: Wie schwerwiegend die Auswirkungen sind
(0 = kein; 1 = minimal; 2 = gering; 3 = mittelmäßig; 4 = hoch; 5 = sehr hoch)
Umfang: Wie weitreichend die Auswirkungen sind
(0 = null; 1 = beschränkt; 2 = konzentriert; 3 = mittelmäßig; 4 = großflächig; 5 = global)
Unumkehrbarkeit (nur bei negativen Auswirkungen): Ob und in welchem Umfang die Auswirkungen
behoben werden könnten
(0 = sehr leicht zu beheben; 1 = leicht behebbar (kurzfristig); 2 = mit Aufwand behebbar (Zeit und
Kosten); 3 = schwer zu beheben (mittelfristig); 4 = sehr schwer zu beheben (langfristig); 5 =
unumkehrbar
Menschenrechte (nur bei negativen Auswirkungen): Berücksichtigung, ob Menschenrechte verletzt
werden. Vorgehensweise: Menschenrechtsverletzungen fließen bei eindeutiger Kenntnis über eine
solche in die Bewertung ein. Im Falle einer möglichen negativen Auswirkung auf die Menschenrechte
hat die Schwere der Auswirkung Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit.
Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich/unwahrscheinlich ist das Ereignis?
(0 = nie; 1 = unwahrscheinlich mit 20 % Wahrscheinlichkeit; 2 = möglich mit 40 % Wahrscheinlichkeit; 3
= wahrscheinlich mit 60 % Wahrscheinlichkeit; 4 = sehr wahrscheinlich mit 80 % Wahrscheinlichkeit; 5
= garantiert mit 99 % Wahrscheinlichkeit)
Abhaltung von Arbeitssitzungen/Interviews, um die gesammelten Auswirkungen mit den
Themeneigentümer*innen zu validieren und den qualitativen Charakter der Bewertung pro Thema
zusammenzufassen.
Benötigte Dokumente
Auswahlliste
Validierung der Punktevergabe durch eine Expertenjury
Tätigkeit
Abschluss der Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen durch eine Expertenjury
Ausgabe
Diskussion der wesentlichen Themen und Reevaluierung der Themen mit dem Ergebnis der Einstufung des
Themas „Wasser“ als wesentlich.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Vorstand/Expertenjury
Methode
Einsetzen einer Expertenjury: Die Jurymitglieder haben ausgezeichnete Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Validierung des Scorings und der qualitativen Zusammenfassung durch die internen Expert*innen.
Abschließende Identifizierung der wesentlichen Themen unter Berücksichtigung der
Schwere/Zeithorizonte pro Thema.
Festlegung von Schwellenwerten für die Wesentlichkeit der Auswirkungen auf der Grundlage
einer validierten Bewertung und einer qualitativen Zusammenfassung.
Benötigte Dokumente
Die Liste, der in die engere Wahl gezogenen Themen wurde um eine Bewertung und eine qualitative
Zusammenfassung der tatsächlichen/potenziellen negativen und positiven Auswirkungen pro Thema
ergänzt.
IRO-1: 53b (i)Erhöhtes Risiko durch spezifische Faktoren
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die spezifischen Tätigkeiten sowie die geografischen Gegebenheiten
durch die Expertise von Bank und Seilbahnen berücksichtigt.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
IRO-1: 53b (ii)Auswirkungen durch eigene Tätigkeit oder Geschäftsbeziehungen
Im Rahmen der Analyse wurden die Auswirkungen berücksichtigt, die durch eigene Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen
verursacht werden. Insbesondere wurde eine Unterteilung in „vorgelagerte & eigene Geschäftstätigkeit“ und „Portfolio“
vorgenommen, um die Geschäftsbeziehungen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette abzubilden. Innerhalb dieser
beiden Kategorien wurden jeweils die positiven und negativen Auswirkungen bewertet.
IRO-1: 53b (iii)Konsultationen mit betroffenen Interessenträger*innen
Die Stakeholder wurden implizit mithilfe des Know-hows und der Erfahrungen der In-house-Expert*innen (Bank und Seilbahnen)
berücksichtigt. Grundsätzlich findet ein regelmäßiger Austausch mit den Stakeholdern auf verschiedenen Ebenen statt.
IRO-1: 53b (iv)Priorisierung von Auswirkungen und Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Grundsätze der Parameter sind unter IRO-1: 53bÜberblick über das Verfahren von potenziellen und tatsächlichen
Auswirkungen abgebildet.
Weitere Regeln:
Positive Auswirkungen
- Falls bei einer Auswirkung entweder Ausmaß und/oder Umfang mit „5“ (höchste Kategorie) bewertet werden,
wird ein Thema sofort als wesentlich eingestuft.
Negative Auswirkungen
- Falls bei einer Auswirkung entweder Ausmaß, Umfang und/oder die Unumkehrbarkeit mit „5“ (höchste
Kategorie) bewertet werden, wird das Thema sofort als wesentlich eingestuft.
- Im Falle einer möglichen negativen Auswirkung auf die Menschenrechte hat die Schwere der Auswirkung
Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit und wird wie folgt berechnet: (Ausmaß der neg. Auswirkung + Umfang der
neg. Auswirkung + Unumkehrbarkeit)/3
-
Auswirkungen werden grundsätzlich ab einem Schwellenwert von 2,50 als wesentlich eingestuft. Eine Übersteuerung dieser
Themen durch eine Expertenjury ist möglich.
IRO-1: 53cÜberblick über das Verfahren von Risiken & Chancen
Analyse von Risiken und Chancen
Tätigkeit
In einem ersten Schritt wurden die finanziellen Risiken und Chancen, die mit den einzelnen Themen
verbunden sind, im Hinblick auf ihre möglichen negativen und positiven finanziellen Auswirkungen
analysiert.
Ausgabe
Auswahlliste zu Themen mit identifizierten finanziellen Auswirkungen (Risiken und Chancen), die auftreten
oder auftreten könnten.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Risk Management (RM), Einkauf & Infrastruktur (EI), Human Resources (HR)
Methode
Durchführung von Workshops mit internen Expert*innen, um die finanziellen Abhängigkeiten jedes Themas
aus der Auswahlliste zu bewerten, sie entweder als Risiko oder als Chance einzustufen und sie dem
jeweiligen Thema zuzuordnen.
Risiken:
Aufbauend auf den Ergebnissen der durchgeführten Risikoanalyse, z. B. dem jährlichen Szenarioanalyse-
Workshop oder den nach EU-Recht vorgeschriebenen Stresstests (ICAAP, SREP, Klima-Stresstests).
Durchführung von Arbeitssitzungen mit internen Themenexpert*innen und dem Risikomanagement, um die
Auswirkungen der folgenden Schritte zu bewerten:
Überprüfen der Themen in der Auswahlliste und Evaluierung, ob das Risiko als relevant
einzustufen ist.
Feststellen, ob das Risiko portfoliobedingt oder operativ oder beides ist.
Zuordnung identifizierter Risiken zu Risikokategorien gemäß der Risikotaxonomie.
Erfassung der zusätzlich identifizierten finanziellen Risiken und Zuordnung zu ESG-Themen.
Berücksichtigen der Zeithorizonte, die für jedes ESG-Thema anzuwenden sind.
Chancen:
Durchführung von Arbeitssitzungen, um Chancen zu ermitteln, die die folgenden Schritte umfassen:
Screening von Schwerpunktthemen in der ESG-Strategie in Bezug auf Chancen.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Auswertung der von Business Development durchgeführten Analyse der wirtschaftlichen
Marktchancen.
Erkennen, ob sich Chancen positiv auf die Einnahmen auswirken, oder die Kosten optimieren.
Sammlung von zusätzlichen ermittelten Chancen und Zuordnung in die Auswahlliste.
Benötigte Dokumente
Auswahlliste (Excel)
Jährlicher Szenarioanalyse-Workshop-Output (Risk Self-Assessment)
Ergebnisse der Stresstests
Informationen zum Kreditengagement (Liste der von der BTV finanzierten Sektoren)
Geschäftsentwicklung: Analyse der Chancen
Informationen über Produkte und Länderaktivitäten (Informationen über das
Vermögensverwaltungsportfolio)
Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit
Tätigkeit
Bewertung der Wahrscheinlichkeit finanzieller Auswirkungen, um festzustellen, welche Risiken/Chancen
nach vernünftigem Ermessen wesentliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen können.
Ausgabe
Auswahlliste zu Themen mit Bewertung der Wahrscheinlichkeit der finanziellen Auswirkungen.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Risk Management (RM), Einkauf & Infrastruktur (EI), Human Resources (HR)
Methode
Ausgangsbasis ist die Liste der ermittelten Risiken und Chancen. Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit
nach dieser Skala:
Risiken und Chancen: Eintrittswahrscheinlichkeit (gemäß ESRS 1 §45)
5 Garantiert
Die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens ist garantiert (100 %).
4 Sehr wahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr
wahrscheinlich oder tritt häufig auf
(80 %).
3 Wahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit ist
wahrscheinlich, aber nicht häufig
(50 %).
2 Möglich
Die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens ist möglich, aber
ungewöhnlich (25 %).
1 Unwahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens ist unwahrscheinlich
oder tritt fast nie auf (10 %).
0 Nie
Keine Wahrscheinlichkeit des
Auftretens (0 %)
Risiken:
Risiken, deren Wahrscheinlichkeit nicht als „nie“ und „unwahrscheinlich“ eingestuft wird, werden als
signifikant definiert und können nach vernünftigem Ermessen wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Nur bedeutende Risiken werden in die Auswahlliste der Risiken für eine weitere Wesentlichkeitsbewertung
aufgenommen. Geringe Risiken werden in die Longlist für die jährliche Überprüfung aufgenommen.
Chancen:
Bewertung der Wahrscheinlichkeit von Chancen anhand eines qualitativen professionellen Urteils, das sich
an der von der Geschäftsentwicklung durchgeführten Analyse der Marktchancen orientiert. Für die
Bewertung steht folgende numerische Skala zur Verfügung: 0 = nie; 1 = unwahrscheinlich mit 20 %
Wahrscheinlichkeit; 2 = möglich mit 40 % Wahrscheinlichkeit; 3 = wahrscheinlich mit 60 %
Wahrscheinlichkeit; 4 = sehr wahrscheinlich mit 80 % Wahrscheinlichkeit; 5 = garantiert mit 99 %
Wahrscheinlichkeit;
Benötigte Dokumente
Liste (Excel) der identifizierten Risiken und Chancen
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Auswertung der von Business Development durchgeführten Analyse der wirtschaftlichen
Marktchancen.
Erkennen, ob sich Chancen positiv auf die Einnahmen auswirken, oder die Kosten optimieren.
Sammlung von zusätzlichen ermittelten Chancen und Zuordnung in die Auswahlliste.
Benötigte Dokumente
Auswahlliste (Excel)
Jährlicher Szenarioanalyse-Workshop-Output (Risk Self-Assessment)
Ergebnisse der Stresstests
Informationen zum Kreditengagement (Liste der von der BTV finanzierten Sektoren)
Geschäftsentwicklung: Analyse der Chancen
Informationen über Produkte und Länderaktivitäten (Informationen über das
Vermögensverwaltungsportfolio)
Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit
Tätigkeit
Bewertung der Wahrscheinlichkeit finanzieller Auswirkungen, um festzustellen, welche Risiken/Chancen
nach vernünftigem Ermessen wesentliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen können.
Ausgabe
Auswahlliste zu Themen mit Bewertung der Wahrscheinlichkeit der finanziellen Auswirkungen.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Risk Management (RM), Einkauf & Infrastruktur (EI), Human Resources (HR)
Methode
Ausgangsbasis ist die Liste der ermittelten Risiken und Chancen. Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit
nach dieser Skala:
Risiken und Chancen: Eintrittswahrscheinlichkeit (gemäß ESRS 1 §45)
5
Garantiert
Die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens ist garantiert (100 %).
4
Sehr wahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr
wahrscheinlich oder tritt häufig auf
(80 %).
3
Wahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit ist
wahrscheinlich, aber nicht häufig
(50 %).
2
Möglich
Die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens ist möglich, aber
ungewöhnlich (25 %).
1
Unwahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens ist unwahrscheinlich
oder tritt fast nie auf (10 %).
0
Nie
Keine Wahrscheinlichkeit des
Auftretens (0 %)
Risiken:
Risiken, deren Wahrscheinlichkeit nicht als „nie“ und „unwahrscheinlich“ eingestuft wird, werden als
signifikant definiert und können nach vernünftigem Ermessen wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Nur bedeutende Risiken werden in die Auswahlliste der Risiken für eine weitere Wesentlichkeitsbewertung
aufgenommen. Geringe Risiken werden in die Longlist für die jährliche Überprüfung aufgenommen.
Chancen:
Bewertung der Wahrscheinlichkeit von Chancen anhand eines qualitativen professionellen Urteils, das sich
an der von der Geschäftsentwicklung durchgeführten Analyse der Marktchancen orientiert. Für die
Bewertung steht folgende numerische Skala zur Verfügung: 0 = nie; 1 = unwahrscheinlich mit 20 %
Wahrscheinlichkeit; 2 = möglich mit 40 % Wahrscheinlichkeit; 3 = wahrscheinlich mit 60 %
Wahrscheinlichkeit; 4 = sehr wahrscheinlich mit 80 % Wahrscheinlichkeit; 5 = garantiert mit 99 %
Wahrscheinlichkeit;
Benötigte Dokumente
Liste (Excel) der identifizierten Risiken und Chancen
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Bewertung des potenziellen Umfangs der finanziellen Auswirkungen
Tätigkeit
Bewertung des Umfangs der finanziellen Auswirkungen von Risiken und Chancen
Ausgabe
Liste (Excel) der Themen mit Einschätzung des Umfangs der finanziellen Auswirkungen.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Risk Management (RM), Einkauf & Infrastruktur (EI), Human Resources (HR)
Methode
Abhaltung von Arbeitssitzungen, um die finanzielle Wesentlichkeit zu bewerten und das potenzielle Ausmaß
der negativen finanziellen Auswirkungen (Risiken) und der positiven finanziellen Auswirkungen (Chancen)
einzuschätzen.
Risiken:
Folgende Bewertungsskala wurde hierfür verwendet :
Risiken und Chancen: Ausmaß der finanziellen Auswirkung (gemäß ESRS 1 §45)
1
3 Hoch
Die Folgen eines solchen Risikos
sind nachteilig und lassen sich
möglicherweise nur schwer
überwinden. Die Folgen eines
solchen Risikos könnten ein
erheblicher finanzieller Verlust, ein
erheblicher Imageschaden,
schwerwiegende rechtliche und
Compliance-Impakte und andere
Auswirkungen auf das
Unternehmen sein. Es sollte ein
sofortiger Behandlungsplan
entwickelt werden, um Probleme,
die auf dieser Stufe eingestuft
werden, anzugehen.
2 Mittel
Das Risiko könnte zu einem
spürbaren finanziellen Verlust,
einem beträchtlichen
Imageschaden, rechtlichen und
Compliance-bezogenen
Geldbußen und anderen
Auswirkungen auf das
Unternehmen führen. Zur
Behebung von Problemen, die auf
dieser Stufe eingestuft werden,
sollte ein rechtzeitiger Abhilfeplan
entwickelt werden. Die
Geschäftsanforderungen können
jedoch andere Maßnahmen
erforderlich machen.
1 Niedrig
Die Folgen des Risikos werden
leicht zu bewältigen sein. Risiken,
die auf dieser Stufe identifiziert
werden, sollten im Rahmen des
normalen Verbesserungsprozesses
der Geschäftstätigkeit angegangen
werden.
0
Null
Kein finanzieller Effekt.
Chancen:
Bewertung von Chancen in einer Arbeitssitzung mit dem Sustainability & Strategy Office und dem Risk
Management unter Verwendung eines qualitativen fachlichen Urteils, das sich an der von der
Geschäftsentwicklung durchgeführten Analyse der Marktchancen orientiert.
1
Bei der Bewertung sollten unterschiedliche Zeithorizonte (kurz-/mittel-/langfristig) berücksichtigt werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 89
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Bewertung der Wesentlichkeit der identifizierten Chancen und der damit verbundenen positiven finanziellen
Auswirkungen auf die Einnahmen oder Kosten. Es wird für die Bewertung eine qualitative numerische
Bewertung verwendet.
Benötigte Dokumente
Liste (Excel) für die Berechnung, basierend auf der Auswahlliste
Marktanalyse zur Geschäftsentwicklung
Festlegung der Gesamtpunktzahl und des Schwellenwerts für die finanzielle Wesentlichkeit
Tätigkeit
Abschluss der finanziellen Wesentlichkeitsbewertung durch Festlegung der Gesamtpunktzahl und des
Schwellenwerts für die Wesentlichkeit.
Ausgabe
Abschließende Bewertung (Punktzahl) der finanziellen Auswirkungen für jedes relevante Thema.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Risk Management (RM), Einkauf & Infrastruktur (EI), Human Resources (HR)
Methode
Konsolidierung der endgültigen Risiko-/Chancenbewertung aus dem vorherigen Schritt in einer einzigen
Tabelle.
Der Bewertungstabelle sind Begründungen beigefügt, aus denen hervorgeht, warum die Punktzahlen
gewählt wurden. Die Beschreibung der finanziellen Auswirkungen wird ergänzt.
Interpretation der finanziellen Wesentlichkeit durch Anwendung von Schwellenwerten:
— minimal (nicht materiell für die BTV)
1-1,4 — informativ (nicht materiell für die BTV)
1,5-2 — wichtig (muss weiterbewertet werden in der Risikoevaluation)
2-2,4 — signifikant (muss weiterbewertet werden in der Risikoevaluation)
>2,4 — kritisch (muss weiterbewertet werden in der Risikoevaluation)
Benötigte Dokumente
Liste (Excel) für die Berechnung
Beschreibung der finanziellen Wesentlichkeit
IRO-1: 53c (i)Berücksichtigung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in der Risikobewertung
Wie bereits unter IRO-1: 53aBeschreibung der angewandten Methoden und Annahmen beschrieben, werden spezifische
Themen einerseits aus der Insight-Out-Perspektive (Umweltauswirkungen) und andererseits aus der Outsight-In-Perspektive
(finanzielle Wesentlichkeit) betrachtet und somit alle Aspekte eines Themas abgedeckt. Zusätzlich wurde die Interdependenz von
Auswirkungen sowie den finanziellen Effekten berücksichtigt.
IRO-1: 53c (ii)Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes von Risiken und Chancen
Die Bewertung wurde unter IRO-1: 53cÜberblick über das Verfahren von Risiken & Chancen im Detail beschrieben.
IRO-1: 53c (iii)Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken und Einsatz von Risikobewertungsinstrumenten
Nachhaltigkeitsrisiken stellen ein Querschnittsrisiko dar, das sich in den klassischen Risikokategorien manifestiert. Diese, z. B.
Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Reputationsrisiko, wurden bei der Bewertung der finanziellen Risiken und Chancen berücksichtigt.
IRO-1: 53dProzessbeschreibung Entscheidungsfindung
Der Prozess der Entscheidungsfindung wurde bereits unter den Punkten IRO-1: 53bÜberblick über das Verfahren von
potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen und IRO-1: 53cÜberblick über das Verfahren von Risiken & Chancen beschrieben.
Die folgende Abbildung beschreibt den Prozess im Überblick:
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Bewertung der Wesentlichkeit der identifizierten Chancen und der damit verbundenen positiven finanziellen
Auswirkungen auf die Einnahmen oder Kosten. Es wird für die Bewertung eine qualitative numerische
Bewertung verwendet.
Benötigte Dokumente
Liste (Excel) für die Berechnung, basierend auf der Auswahlliste
Marktanalyse zur Geschäftsentwicklung
Festlegung der Gesamtpunktzahl und des Schwellenwerts für die finanzielle Wesentlichkeit
Tätigkeit
Abschluss der finanziellen Wesentlichkeitsbewertung durch Festlegung der Gesamtpunktzahl und des
Schwellenwerts für die Wesentlichkeit.
Ausgabe
Abschließende Bewertung (Punktzahl) der finanziellen Auswirkungen für jedes relevante Thema.
Zuständigkeiten
Verantwortlich: Sustainability & Strategy Office (SO)
Mitwirkende: Risk Management (RM), Einkauf & Infrastruktur (EI), Human Resources (HR)
Methode
Konsolidierung der endgültigen Risiko-/Chancenbewertung aus dem vorherigen Schritt in einer einzigen
Tabelle.
Der Bewertungstabelle sind Begründungen beigefügt, aus denen hervorgeht, warum die Punktzahlen
gewählt wurden. Die Beschreibung der finanziellen Auswirkungen wird ergänzt.
Interpretation der finanziellen Wesentlichkeit durch Anwendung von Schwellenwerten:
— minimal (nicht materiell für die BTV)
1-1,4 — informativ (nicht materiell für die BTV)
1,5-2 — wichtig (muss weiterbewertet werden in der Risikoevaluation)
2-2,4 — signifikant (muss weiterbewertet werden in der Risikoevaluation)
>2,4 — kritisch (muss weiterbewertet werden in der Risikoevaluation)
Benötigte Dokumente
Liste (Excel) für die Berechnung
Beschreibung der finanziellen Wesentlichkeit
IRO-1: 53c (i)Berücksichtigung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in der Risikobewertung
Wie bereits unter IRO-1: 53aBeschreibung der angewandten Methoden und Annahmen beschrieben, werden spezifische
Themen einerseits aus der Insight-Out-Perspektive (Umweltauswirkungen) und andererseits aus der Outsight-In-Perspektive
(finanzielle Wesentlichkeit) betrachtet und somit alle Aspekte eines Themas abgedeckt. Zusätzlich wurde die Interdependenz von
Auswirkungen sowie den finanziellen Effekten berücksichtigt.
IRO-1: 53c (ii)Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes von Risiken und Chancen
Die Bewertung wurde unter IRO-1: 53cÜberblick über das Verfahren von Risiken & Chancen im Detail beschrieben.
IRO-1: 53c (iii)Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken und Einsatz von Risikobewertungsinstrumenten
Nachhaltigkeitsrisiken stellen ein Querschnittsrisiko dar, das sich in den klassischen Risikokategorien manifestiert. Diese, z. B.
Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Reputationsrisiko, wurden bei der Bewertung der finanziellen Risiken und Chancen berücksichtigt.
IRO-1: 53dProzessbeschreibung Entscheidungsfindung
Der Prozess der Entscheidungsfindung wurde bereits unter den Punkten IRO-1: 53bÜberblick über das Verfahren von
potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen und IRO-1: 53cÜberblick über das Verfahren von Risiken & Chancen beschrieben.
Die folgende Abbildung beschreibt den Prozess im Überblick:
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
IRO-1: 53eIntegration von Nachhaltigkeitsrisiken in das allgemeine Risikomanagement
Für die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen und Risiken wird auf die Datenbasis des Risikomanagements zurückgegriffen
und diese in weiterer Folge für die Bewertung im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verwendet. In Hinblick auf die
Bewertung der klimabedingten Gefahren und der zugrundeliegenden Szenarien, insbesondere auch die Bewertung der physischen
Risiken, wird die Konzeptionierung, Weiterentwicklung und Integration in das Risikomanagement laufend vorangetrieben.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
IRO-1: 53f — Integration von Chancenmanagement in das allgemeine Unternehmensmanagement
Chancen werden grundsätzlich in Zusammenhang mit der Strategieentwicklung berücksichtigt. Eine Integration der identifizierten
Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in das Chancenmanagement ist geplant.
IRO-1: 53gInput-Parameter & Datenquellen
Folgende Input-Parameter wurden für die Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verwendet:
Standard
Quellen
E1 — Klimawandel
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
CCF (Corporate Carbon Footprint) & Gesamtenergiebedarf des BTV Konzerns
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
E2 —
Umweltverschmutzung
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Tiefergehende Sektorenanalyse zu „Mikroplastik“ & „Gefährlichen Stoffen“
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
E3 — Wasser- und
Meeresressourcen
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
Karten zum Thema „Water Stress“
- Aqueduct Water Risk Atlas
- WWF Water Risk Filter - Maps
E4 — Biodiversität
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
Zusätzlich relevante Karten:
- WWF Biodiversity Risk Filter - Explore Maps
- Natura 2000 Network Viewer
E5 — Kreislaufwirtschaft
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Finanzielle Opportunität:
Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
S1 — Arbeitskräfte des
Unternehmens
HR-Informationen seitens BTV, Silvretta Montafon und Mayrhofner Bergbahnen
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
S2 — Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Code of Conduct
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
S3 — Betroffene
Gemeinschaften
n. a.
S4 — Verbraucher und
Endnutzer
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
G1 —
Unternehmensführung
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
IRO-1: 53hVerfahrensänderungen und Überprüfungstermine
Die Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde erstmalig angewandt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 92
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
IRO-1: 53f — Integration von Chancenmanagement in das allgemeine Unternehmensmanagement
Chancen werden grundsätzlich in Zusammenhang mit der Strategieentwicklung berücksichtigt. Eine Integration der identifizierten
Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in das Chancenmanagement ist geplant.
IRO-1: 53gInput-Parameter & Datenquellen
Folgende Input-Parameter wurden für die Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verwendet:
Standard
Quellen
E1 — Klimawandel
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
CCF (Corporate Carbon Footprint) & Gesamtenergiebedarf des BTV Konzerns
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
E2 —
Umweltverschmutzung
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Tiefergehende Sektorenanalyse zu „Mikroplastik“ & „Gefährlichen Stoffen“
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
E3 — Wasser- und
Meeresressourcen
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
Karten zum Thema „Water Stress“
- Aqueduct Water Risk Atlas
- WWF Water Risk Filter - Maps
E4 — Biodiversität
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Finanzielle Opportunität: Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
Zusätzlich relevante Karten:
- WWF Biodiversity Risk Filter - Explore Maps
- Natura 2000 Network Viewer
E5 — Kreislaufwirtschaft
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Finanzielle Opportunität:
Investments in the sustainability transition: leveraging green industrial
policy against emerging constraints – European Environment Agency
S1 — Arbeitskräfte des
Unternehmens
HR-Informationen seitens BTV, Silvretta Montafon und Mayrhofner Bergbahnen
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
S2 — Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Code of Conduct
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
S3 — Betroffene
Gemeinschaften
n. a.
S4 — Verbraucher und
Endnutzer
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
G1 —
Unternehmensführung
Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores
Sub-Sub-Cluster-spezifische Informationen aus den Abteilungen
IRO-1: 53hVerfahrensänderungen und Überprüfungstermine
Die Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde erstmalig angewandt.
92
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: E1.IRO-1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1.IRO-1: 20a Auswirkungen auf den Klimawandel & Treibhausgasemissionen
Methoden & Annahmen
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Treibhausgasemissionen des Unternehmens und die damit
zusammenhängenden Auswirkungen und resultierenden Risiken und Chancen evaluiert. Die Annahmen basieren auf den
Emissionsberechnungen der Scopes 1, 2 und 3 aus dem Geschäftsjahr 2023. Bei der Erfassung der Scope 3.15-Emissionen
orientiert sich die BTV an der PCAF (Partnership for Carbon Accounting Financials)-Methode.
Instrumente
Zur Bestimmung der Wesentlichkeit wurden einerseits die Ergebnisse der Emissionsberechnung, der Gesamtenergiebedarf der
Organisation, aber auch die Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores herangezogen. Zusätzlich wurden interne Stakeholder
miteinbezogen.
Auswirkungen
Die Treibhausgasemissionen des eigenen Betriebs und der vorgelagerten Wertschöpfungskette des BTV Konzerns tragen zum
Klimawandel und damit zur globalen Erwärmung bei und weisen daher eine tatsächlich negative Auswirkung auf. Die BTV finanziert
Projekte, die zur Vermeidung des Klimawandels beitragen und daher besteht eine potenziell positive Auswirkung des Portfolios.
Die finanzierten Emissionen erreichen eine signifikante Größe und der Umfang ist im finanzierten Portfolio ein Vielfaches als in der
eigenen Tätigkeit und damit mit global zu bewerten. Daher ist das Subthema Vermeidung des Klimawandels als eine tatsächlich
wesentliche negative Auswirkung einzustufen, auch aus der Betrachtung des Portfolios.
Das Subthema Energie weist aufgrund der Finanzierungen von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und der damit
zusammenhängenden Transition der Wirtschaft tatsächlich positive Auswirkungen auf. Gleichzeitig entstehen durch Unternehmen
im Portfolio tatsächlich negative Auswirkungen, sollten diese weiterhin fossile Energie nutzen und nicht in effiziente und
erneuerbare Maßnahmen investieren.
Risiken und Chancen
Durch fehlende oder mangelhafte Anpassungslösungen an den Klimawandel ergeben sich für die BTV und die Seilbahnen, aber vor
allem auch für das Portfolio Risiken.
Aufgrund von Reputationsrisiken, steigenden Kosten für Rohstoffe, möglichen Umstellungen der Geschäftsmodelle, hohen
Investitionskosten und vor allem durch die mögliche Nichterfüllung der regulatorischen Anforderungen ergeben sich für den BTV
Konzern und die Unternehmen im Portfolio wesentliche Risiken in Bezug auf die Vermeidung des Klimawandels. Gleichzeitig
besteht auch hier eine Chance, durch die Förderung von klimafreundlichen Projekten das Portfolio nachhaltiger zu entwickeln.
Auch die Seilbahnen können durch Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen ihre Chance nutzen und einen Beitrag zur
Vermeidung des Klimawandels liefern.
Beim Subthema Energie wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit wesentliche Risiken definiert, bedingt durch steigende
Energiekosten (getrieben durch Emissionspreise oder Verknappung fossiler Energieträger), aber auch durch Umrüstungskosten der
Seilbahnen und anderer Unternehmen. Als wesentliche Chancen wurden im Zusammenhang mit Energie der potenzielle
Reputationsgewinn, sinkende Kosten durch Energieeffizienz und Marktchancen definiert.
Weitere Informationen zu Treibhausgaszielen und -emissionen sind unter E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und
der Anpassung an den Klimawandel und E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen verfügbar.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 93
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E1.IRO-1: 20b — Klimabedingte physische Risiken
In die Ermittlung der IROs flossen Erkenntnisse aus dem Klimastresstest der BTV, der auf den Szenarien des Klimastresstests der
EZB des Jahres 2022 aufbaut, ein. Für die Bewertung des physischen Risikos liegt der Fokus auf drei extremen Wetterevents,
welche die wesentlichen Klimarisiken im Marktgebiet abbilden: einer großen Überflutung, dem Eintreten von Hangrutschungen
sowie dem Auftreten schwerer Sturmschäden.
Flussüberschwemmungen sind historisch gesehen eine der größten physischen Risiken in Europa, wie beispielsweise die
Flutkatastrophen im deutschen Ahrtal 2021 oder in Niederösterreich 2024 zeigten. Mit der Erderwärmung sind extreme
Niederschlagsereignisse assoziiert, daher ist von einem steigenden Risiko auszugehen. Im Rahmen dieses Stresstests wird
angenommen, dass in ganz Europa heftige Überschwemmungen stattfinden und dadurch der Wert der Immobilien
abhängig von der Region einen signifikanten Preisabschlag erfährt.
Hangrutschungen sind im alpinen Gelände eines der größten physischen Risiken und oftmals unmittelbare Folge von
extremen Regenfällen. Ebenso kommt es durch Auftauen des Permafrosts zu instabilen Hängen und infolgedessen zu
Rutschungen. Deshalb ist mit einem steigenden Hangrutschungsrisiko in Österreich infolge der Erderwärmung zu
rechnen.
Beim Sturmrisiko handelt es sich um das Auftreten eines schweren Sturmereignisses. Dieses Ereignis ist angelehnt an die
Stürme, die in Tirol 2023 zu abgedeckten Dächern, umgestürzten Waldstrichen und blockierten Straßen führten.
Klimamodelle prognostizieren, dass die Windgeschwindigkeiten vor allem entlang des Alpenhauptkamms leicht
zunehmen werden. Wiederum nehmen die Sicherheitenwerte der Immobilien abhängig von ihrer Lage ab.
Im Rahmen einer Simulation wurden die Auswirkungen der oben dargestellten drei extremen Wetterereignisse auf das
Kreditportfolio der BTV sowie auf die BTV-eigenen Immobilien eingeschätzt. Die Berechnungen basieren dabei auf den von der
EZB angewandten Parametern in den Stressszenarien, welche um die Gefahreneinschätzung auf Basis der Systematik
der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) und sofern verfügbar um Eintrittswahrscheinlichkeiten physischer Ereignisse zu den
betroffenen Adressen aus der HORA-Datenbank des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft angereichert wurden. Zur Identifikation des physischen Risikos wird auf Adressebene die Exponiertheit der
jeweiligen Liegenschaft gegenüber den Faktoren Überschwemmung, Hangrutschung und Sturm ermittelt. Die BTV hat die Risiken
in allen drei physischen Szenarien quantifiziert, jedoch wurden sie aufgrund ihrer beschränkten Auswirkung als nicht wesentlich für
die BTV eingestuft. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die BTV kein produzierendes Gewerbe ist und daher die Klimarisiken in
der Lieferkette nicht in die Bewertung einbezogen hat.
Im Rahmen der Simulation der physischen Risiken im kurzfristigen Klimastresstest wurden ausschließlich die Risiken des
Kreditportfolios und der BTV-eigenen Immobilien quantifiziert. Eine Betrachtung der individuellen Exponiertheit der
Betriebsanlagen der Seilbahnen erfolgte aus Gründen der Wesentlichkeit der Bewertungseffekte nicht.
Die physischen Risiken wurden einer kurz- bis mittelfristigen Analyse über einen Zeitraum von drei Jahren unterzogen. Eine
Differenzierung zwischen kurz- und mittelfristigen Auswirkungen erfolgte dabei nicht. Zudem erfolgte keine längerfristige Analyse
der physischen Risiken, da Banken über diese Zeitspanne in einem viel stärkeren Ausmaß den transitorischen Risiken unterworfen
sind. Daher fokussierte der Klimastresstest über den langen Zeitraum von 30 Jahren ausschließlich auf die transitorischen Risiken.
Sämtliche Simulationen umfassen folgende Komponenten:
Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten betroffener Kund*innen
Erhöhte Wertverluste der Sicherheiten des Kreditengagements
Wertverluste auf den Immobilien-Eigenstand
Wertverluste auf Wertpapiere im Eigenstand (Aktien, Anleihen)
Bewertungsverluste von Beteiligungen
Die Vorgehensweise im Klimastresst umfasst folgende Schritte:
Ermittlung der Adresse der physischen Sicherheit
Hinzufügen der Gefahreneinstufung auf Basis der HORA-Datenbank bzw. der Risiken basierend auf der NUTS-Region
Übersetzung der Gefahreneinstufung in einen Wertverlust der betroffenen Sicherheit
Quantifizierung des Risikos aufgrund des verringerten Sicherheitswertes im Rahmen der Ermittlung des erwarteten
Kreditverlusts
BTV Jahresfinanzbericht 2024 94
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E1.IRO-1: 20b — Klimabedingte physische Risiken
In die Ermittlung der IROs flossen Erkenntnisse aus dem Klimastresstest der BTV, der auf den Szenarien des Klimastresstests der
EZB des Jahres 2022 aufbaut, ein. Für die Bewertung des physischen Risikos liegt der Fokus auf drei extremen Wetterevents,
welche die wesentlichen Klimarisiken im Marktgebiet abbilden: einer großen Überflutung, dem Eintreten von Hangrutschungen
sowie dem Auftreten schwerer Sturmschäden.
Flussüberschwemmungen sind historisch gesehen eine der größten physischen Risiken in Europa, wie beispielsweise die
Flutkatastrophen im deutschen Ahrtal 2021 oder in Niederösterreich 2024 zeigten. Mit der Erderwärmung sind extreme
Niederschlagsereignisse assoziiert, daher ist von einem steigenden Risiko auszugehen. Im Rahmen dieses Stresstests wird
angenommen, dass in ganz Europa heftige Überschwemmungen stattfinden und dadurch der Wert der Immobilien
abhängig von der Region einen signifikanten Preisabschlag erfährt.
Hangrutschungen sind im alpinen Gelände eines der größten physischen Risiken und oftmals unmittelbare Folge von
extremen Regenfällen. Ebenso kommt es durch Auftauen des Permafrosts zu instabilen Hängen und infolgedessen zu
Rutschungen. Deshalb ist mit einem steigenden Hangrutschungsrisiko in Österreich infolge der Erderwärmung zu
rechnen.
Beim Sturmrisiko handelt es sich um das Auftreten eines schweren Sturmereignisses. Dieses Ereignis ist angelehnt an die
Stürme, die in Tirol 2023 zu abgedeckten Dächern, umgestürzten Waldstrichen und blockierten Straßen führten.
Klimamodelle prognostizieren, dass die Windgeschwindigkeiten vor allem entlang des Alpenhauptkamms leicht
zunehmen werden. Wiederum nehmen die Sicherheitenwerte der Immobilien abhängig von ihrer Lage ab.
Im Rahmen einer Simulation wurden die Auswirkungen der oben dargestellten drei extremen Wetterereignisse auf das
Kreditportfolio der BTV sowie auf die BTV-eigenen Immobilien eingeschätzt. Die Berechnungen basieren dabei auf den von der
EZB angewandten Parametern in den Stressszenarien, welche um die Gefahreneinschätzung auf Basis der Systematik
der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) und sofern verfügbar um Eintrittswahrscheinlichkeiten physischer Ereignisse zu den
betroffenen Adressen aus der HORA-Datenbank des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft angereichert wurden. Zur Identifikation des physischen Risikos wird auf Adressebene die Exponiertheit der
jeweiligen Liegenschaft gegenüber den Faktoren Überschwemmung, Hangrutschung und Sturm ermittelt. Die BTV hat die Risiken
in allen drei physischen Szenarien quantifiziert, jedoch wurden sie aufgrund ihrer beschränkten Auswirkung als nicht wesentlich für
die BTV eingestuft. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die BTV kein produzierendes Gewerbe ist und daher die Klimarisiken in
der Lieferkette nicht in die Bewertung einbezogen hat.
Im Rahmen der Simulation der physischen Risiken im kurzfristigen Klimastresstest wurden ausschließlich die Risiken des
Kreditportfolios und der BTV-eigenen Immobilien quantifiziert. Eine Betrachtung der individuellen Exponiertheit der
Betriebsanlagen der Seilbahnen erfolgte aus Gründen der Wesentlichkeit der Bewertungseffekte nicht.
Die physischen Risiken wurden einer kurz- bis mittelfristigen Analyse über einen Zeitraum von drei Jahren unterzogen. Eine
Differenzierung zwischen kurz- und mittelfristigen Auswirkungen erfolgte dabei nicht. Zudem erfolgte keine längerfristige Analyse
der physischen Risiken, da Banken über diese Zeitspanne in einem viel stärkeren Ausmaß den transitorischen Risiken unterworfen
sind. Daher fokussierte der Klimastresstest über den langen Zeitraum von 30 Jahren ausschließlich auf die transitorischen Risiken.
Sämtliche Simulationen umfassen folgende Komponenten:
Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten betroffener Kund*innen
Erhöhte Wertverluste der Sicherheiten des Kreditengagements
Wertverluste auf den Immobilien-Eigenstand
Wertverluste auf Wertpapiere im Eigenstand (Aktien, Anleihen)
Bewertungsverluste von Beteiligungen
Die Vorgehensweise im Klimastresst umfasst folgende Schritte:
Ermittlung der Adresse der physischen Sicherheit
Hinzufügen der Gefahreneinstufung auf Basis der HORA-Datenbank bzw. der Risiken basierend auf der NUTS-Region
Übersetzung der Gefahreneinstufung in einen Wertverlust der betroffenen Sicherheit
Quantifizierung des Risikos aufgrund des verringerten Sicherheitswertes im Rahmen der Ermittlung des erwarteten
Kreditverlusts
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Die Ergebnisse des Stresstests liefern dabei einen Rahmen für die Bewertung des Kreditportfolios, der Beteiligungen sowie der
eigenen Immobilien in Hinblick auf die physischen Risiken. Diese Erkenntnisse unterstützen bei der darüber hinaus erfolgten
qualitativen Bewertung, bei der von weitreichenden klimabedingten Veränderungen ausgegangen wird, ohne jedoch im Detail auf
spezifische Szenarien bzw. konkrete Auswirkungen auf einzelne Branchen oder geografische Räume zurückgreifen zu können.
Der kurz- und mittelfristige Betrachtungszeitraum von bis zu drei Jahren korrespondiert mit der internen Planung und
Budgetierung, welche auf detaillierter Ebene stattfindet. Über den Planungshorizont können daher die finanziellen Auswirkungen
der simulierten physischen Risiken analysiert sowie deren Ergebniseffekte und somit die Soll-Ist-Abweichung in den Erträgen und
Kapitalquoten quantifiziert werden.
In Hinblick auf die Bewertung der klimabedingten Gefahren und der zugrundeliegenden Szenarien, insbesondere auch die
Bewertung der physischen und transitorischen Risiken, werden Konzeptionierung, Weiterentwicklung und die Integration in das
Risikomanagement laufend vorangetrieben.
E1.IRO-1: 20c Klimabedingte Übergangsrisiken
In die Ermittlung der IROs flossen Erkenntnisse aus dem Klimastresstest der BTV, der auf den Szenarien des EZB-Klimastresstests
aufbaut, ein. In diesem wurden neben den oben beschriebenen physischen Risiken auch ein kurzfristiges Szenario für die
Transitionsrisiken sowie drei langfristige Szenarien betrachtet. Der Klimastresstest deckt die für die BTV langfristig relevanten
politischen und marktbasierten Übergangsereignisse ab. Diese jedoch nicht explizit aufgezählten Übergangsereignisse übersetzen
sich in den simulierten Szenarien in eine Veränderung der Bruttowertschöpfung der betroffenen Sektoren und eine
Verschlechterung der makroökonomischen Lage. Das Resultat hieraus ist wiederum eine Verschlechterung der Bonität des
Kundenportfolios bzw. eine Verringerung der Sicherheitenwerte. Das Übergangsereignis Technologie wurde in diesem
Zusammenhang als nicht wesentlich eingestuft.
Im Klimastresstest werden die Auswirkungen in den nächsten drei Jahren (kurzfristiges Transitionsrisiko) sowie in den nächsten 30
Jahren (langfristiges Transitionsrisiko) einer Analyse unterzogen. Im Kurzfristszenario wird neben dem Basis- ein Disorderly-
Szenario simuliert. Beide umfassen einen Zeithorizont von drei Jahren, beginnend im Jahr 2024. Das Übergangsereignis im
kurzfristigen Disorderly-Szenario („short-term disorderly transistion risk“) geht von einer abrupten CO
2
-Preiserhöhung aus und
baut auf dem NGFS(Network for Greening the Financial Systems)-Referenzszenario auf. Mit diesem Übergangsereignis gehen
höhere Kreditausfallraten in den besonders betroffenen Sektoren einher.
Langfristig werden drei Szenarien berücksichtigt, welche ebenfalls auf den NGFS-Referenzszenarien beruhen. Beim ersten Szenario
handelt es sich um ein Orderly-Szenario. Dabei wird als Übergangsereignis von einer frühzeitigen und geordneten Einführung von
klimapolitischen Maßnahmen ausgegangen. Dadurch würde die globale Klimaerwärmung durch strengere Vorschriften und
Innovationen auf 1,5 °C begrenzt und im Jahr 2050 schließlich das Klimaziel „Net Zero“ erreicht. Dies entspricht dem NGFS-
Szenario „Net Zero 2050“. In diesem Szenario sind die transitorischen Risiken gering: Durch die frühzeitigen klimapolitischen
Maßnahmen fallen die Kosten der Energiewende niedriger aus, da das 1,5 °C-Ziel erreicht wird. Das im Disorderly-Szenario
unterstellte Übergangsereignis geht von höheren Transitionsrisiken durch verspätet eingeführte Maßnahmen aus. Dies entspricht
dem NGFS-Szenario „Delayed Transition“. Hier werden bis 2030 keine klimapolitischen Maßnahmen eingeführt und nach 2030
sind strenge Vorschriften nötig, um die Erderwärmung auf unter 2 °C zu beschränken. Unter anderem wird ein höherer CO
2
-Preis
als im Orderly-Szenario eingeführt, um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Als Konsequenz sinkt die Wertschöpfung der
betroffenen Sektoren und dies führt zu einem Anstieg der Kreditausfallraten in den Stressszenarien im Vergleich zum Orderly-
Szenario. Das dritte Szenario wird als „Treibhaus Erdebezeichnet (englisch „hot house world“). Dieses Szenario nimmt als
Übergangsereignis an, dass keine neuen politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Erderwärmung eingeführt werden und die
heutigen Vorschriften nicht ausreichend sind, diese zu verhindern. Dadurch kommt es zusätzlich auch zu hohen Kosten aufgrund
von Anpassungsmaßnahmen. Hier handelt es sich um das NGFS-Szenario „Current Policies“. Des Weiteren wird die Annahme
getroffen, dass die Klimaneutralität nicht erreicht werden kann, weshalb die transitorischen Risiken nicht schlagend werden.
Allerdings beeinflusst die klimatische Entwicklung die wirtschaftliche Situation.
Im Vergleich zum Orderly-Szenario konnte hier zwar ein Anstieg des Risikos, in Form eines höheren ECL (expected credit loss),
festgestellt werden, dieses wird jedoch aufgrund der Höhe als nicht wesentlich eingestuft.
Die Vorgehensweise im Klimastresst umfasst folgende Schritte:
Zuweisung des Exposures zu einem bestimmten Sektor
Zuweisung der Risiko-Einschätzungen dem Exposure bzw. der Sicherheit basierend auf dem ESG-Scoring
Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Szenarios über ein makroökonomisches Prognosemodell
BTV Jahresfinanzbericht 2024 95
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ermittlung der Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit des Exposures
Hinzufügen der Region und der CO
2
-Emissionen der physischen Sicherheit
Ermittelung der Wertveränderungen der betroffenen Sicherheit
Quantifizierung des Risikos aufgrund der erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit und des verringerten Sicherheitswerts
im Rahmen der Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts
Die Ergebnisse des Stresstests liefern einen Rahmen für die Bewertung des Kreditportfolios, der Beteiligungen sowie der eigenen
Immobilien in Hinblick auf die transitorischen Risiken. Die daraus abgeleiteten Erkenntnisse unterstützen die Geschäftsführung in
der strategischen Planung und Kapitalallokation. Die im Rahmen der Simulationen gewonnenen Einblicke unterstützen bei der
darüber hinaus erfolgten qualitativen Bewertung, bei der von weitreichenden klimabedingten Veränderungen ausgegangen wird,
ohne jedoch im Detail auf spezifische Szenarien bzw. konkrete Auswirkungen auf einzelne Branchen oder geografische Räume
zurückgreifen zu können.
In Hinblick auf die Bewertung der klimabedingten Gefahren und der zugrundeliegenden Szenarien, insbesondere auch die
Bewertung der transitorischen Risiken, werden Konzeptionierung, Weiterentwicklung und die Integration in das
Risikomanagement laufend vorangetrieben.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 96
95
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ermittlung der Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit des Exposures
Hinzufügen der Region und der CO
2
-Emissionen der physischen Sicherheit
Ermittelung der Wertveränderungen der betroffenen Sicherheit
Quantifizierung des Risikos aufgrund der erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit und des verringerten Sicherheitswerts
im Rahmen der Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts
Die Ergebnisse des Stresstests liefern einen Rahmen für die Bewertung des Kreditportfolios, der Beteiligungen sowie der eigenen
Immobilien in Hinblick auf die transitorischen Risiken. Die daraus abgeleiteten Erkenntnisse unterstützen die Geschäftsführung in
der strategischen Planung und Kapitalallokation. Die im Rahmen der Simulationen gewonnenen Einblicke unterstützen bei der
darüber hinaus erfolgten qualitativen Bewertung, bei der von weitreichenden klimabedingten Veränderungen ausgegangen wird,
ohne jedoch im Detail auf spezifische Szenarien bzw. konkrete Auswirkungen auf einzelne Branchen oder geografische Räume
zurückgreifen zu können.
In Hinblick auf die Bewertung der klimabedingten Gefahren und der zugrundeliegenden Szenarien, insbesondere auch die
Bewertung der transitorischen Risiken, werden Konzeptionierung, Weiterentwicklung und die Integration in das
Risikomanagement laufend vorangetrieben.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: E3.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3.IRO-1: 8a Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Methoden & Annahmen
Innerhalb der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Wasserverbrauch, Wasserentnahme und Ableitung von Wasser evaluiert.
Wasserentnahme entspricht der Summe aus Wasserverbrauch und Ableitung. Meeresressourcen (Ableitung in Ozeane &
Nutzung von Meeresressourcen) liegen nicht im Einflussbereich des BTV Konzerns und sind daher nicht relevant. Gemäß den
definierten Skalen für Auswirkungen und Risiken und Chancen ist es schwer, eines der Themen als wesentlich einzuordnen.
Instrumente
Zur Bestimmung der Wesentlichkeit wurden eine Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores sowie öffentliche
Wasserstresskarten
2
herangezogen. Zusätzlich werden durch den intensiven Austausch der Seilbahnen mit betroffenen
Anspruchsgruppen deren Anliegen berücksichtigt.
Auswirkungen
Für die BTV als Finanzinstitut und deren vorgelagerte Wertschöpfungskette ist das Thema Wasser von untergeordneter
Bedeutung, da keine signifikanten Wassermengen anfallen (Wasser und Abwasser werden im Rahmen der Bürotätigkeiten
großteils für sanitäre Anlagen verwendet). Somit ist hier mit keinen positiven oder negativen Auswirkungen zu rechnen. Aus
Perspektive der Seilbahnen stellt die technische Beschneiung in den Skigebieten einen jährlichen Regelfall dar. Zeitliche und
räumliche Verschiebung von Wasserentnahme bzw. Wasserableitung sind daher garantiert bzw. treten periodisch auf. Die
entnommene Wassermenge variiert von Jahr zu Jahr aufgrund der Wettereinflüsse (Niederschlag und Temperatur) in der
Vorsaison (November und Dezember), wird aber im Zuge des Abschmelzens wieder rückgeführt. Die technische Beschneiung
findet dabei vollkommen ohne Zusätze zum Schneiwasser statt. Ein Teil des entnommenen Wassers wird bis zur Wasserableitung
in dazu eigens errichteten Speicherteichen zwischengelagert. Die Folgen der technischen Beschneiung sind äußerst gering bzw.
vorhersehbar und damit leicht behebbar. Innerhalb dieses Punktes gibt es jedoch eine intrinsische Motivation, die Ressource
Wasser und deren Nutzung transparent zu kommunizieren. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der Perspektive
externer Stakeholder (NGOs) wurden die beiden Sub-Subthemen Wasserentnahme und Ableitung von Wasser übersteuert und
als wesentlich eingestuft. In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette bzw. das Portfolio der BTV hat das Thema Wasser
ebenfalls keine materielle Bedeutung, da im Marktgebiet der BTV (DACH-Raum) hohe Auflagen und Standards gelten.
Risken & Chancen
Nach Betrachtung der Risiken und Chancen ist mit keinen wesentlichen finanziellen Effekten sowohl für die eigene
Geschäftstätigkeit als auch für das Portfolio zu rechnen.
Das Wasser für die BTV wird aus den Gemeinde-/Stadtquellen entnommen und das Abwasser über die städtischen Kanäle bzw. die
Gemeindekanalisation abgegeben. Aufgrund des geringen Verbrauchs können die finanziellen Auswirkungen als nachrangig
eingestuft werden. Aus Sicht der Seilbahnen ist zwar mit schwankenden Kosten für das Schneiwasser zu rechnen, die daraus
potenziell entstehenden finanziellen Risiken sind jedenfalls tragbar. Ein Ausfall von bisherigen Wasserquellen ist höchst
unwahrscheinlich. Wasserknappheit als Risiko wird in der Region aus aktueller Sicht ausgeschlossen. Jedoch wird das
Reputationsrisiko als „mitteleingestuft. Gemäß Portfolioeinschätzung und verfügbaren Wasserstresskarten ist für das Markgebiet
der BTV größtenteils mit keinem hohen Wasserstress zu rechnen. Der Einsatz von moderner Schneeanlagentechnik garantiert in
Zukunft eine effiziente technische Beschneiung in puncto Wasserentnahmemenge.
E3.IRO-1: 8b Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Ein Austausch der Seilbahnen mit betroffenen Anspruchsgruppen findet regelmäßig statt. Weitere Informationen finden sich unter
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger*innen.
Mayrhofner Bergbahnen AG
An fünf der sechs Wasserentnahmestellen der Mayrhofner Bergbahnen haben Energieversorgungsunternehmen das primäre
Wasserbezugsrecht. Aufgrund dessen bestehen Vereinbarungen, die Art, Umfang, Menge, Entgelt und Zeitraum der
Wasserentnahme detailliert regeln. Weiters besteht mit einem Fischereiberechtigten an einem der Gewässer eine Vereinbarung
2
WWF Water Risk Filter - Maps (01.10.2024)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 97
97
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
für eine Entschädigung. Die Beschneiungsanlagen der Mayrhofner Bergbahnen sind alle von der zuständigen Wasserrechtsbehörde
bescheidmäßig bewilligt.
Silvretta Montafon Holding GmbH
An vier der sechs Wasserentnahmestellen der Silvretta Montafon haben Energieversorgungsunternehmen das primäre
Wasserbezugsrecht. Daher wurden auch hier privatrechtliche Vereinbarungen über Art, Umfang, Menge, Entgelt und Zeitraum der
Wasserentnahme getroffen. Auch die Beschneiungsanlagen der Silvretta Montafon sind alle wasserrechtlich durch Bescheid der
zuständigen Behörde bewilligt.
Ein Austausch über die Wasserentnahme für die Beschneiung findet hauptsächlich und wiederkehrend mit der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft (Meldung z. B. von Wassermenge oder Wasserqualität), den primär wasserbezugsberechtigten
Kraftwerksbetreiber*innen (z. B. für die jährliche Abrechnung) und fallweise mit den Grundeigentümer*innen statt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 98
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
für eine Entschädigung. Die Beschneiungsanlagen der Mayrhofner Bergbahnen sind alle von der zuständigen Wasserrechtsbehörde
bescheidmäßig bewilligt.
Silvretta Montafon Holding GmbH
An vier der sechs Wasserentnahmestellen der Silvretta Montafon haben Energieversorgungsunternehmen das primäre
Wasserbezugsrecht. Daher wurden auch hier privatrechtliche Vereinbarungen über Art, Umfang, Menge, Entgelt und Zeitraum der
Wasserentnahme getroffen. Auch die Beschneiungsanlagen der Silvretta Montafon sind alle wasserrechtlich durch Bescheid der
zuständigen Behörde bewilligt.
Ein Austausch über die Wasserentnahme für die Beschneiung findet hauptsächlich und wiederkehrend mit der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft (Meldung z. B. von Wassermenge oder Wasserqualität), den primär wasserbezugsberechtigten
Kraftwerksbetreiber*innen (z. B. für die jährliche Abrechnung) und fallweise mit den Grundeigentümer*innen statt.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: E4.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
E4.IRO-1: 17a, bAuswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme & Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von
Ökosystemen
Methoden & Annahmen
Innerhalb des themenspezifischen Standards E4 (Biologische Vielfalt und Ökosystem) wurden die beiden Subthemen
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen (insbesondere das Beispiel Bodenversiegelung) sowie
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen als wesentlich eingestuft. Die Wesentlichkeit stammt
insbesondere aus der Portfolioperspektive. Für die BTV als Finanzinstitut wurden die Standorte
3
keiner genaueren Betrachtung
unterzogen, da durch den Bürobetrieb und die Lokalisierung in urbanen Räumen keine materiellen Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu erwarten sind. Eine Auflistung der Standorte findet sich ebenfalls unter E4.SBM-3: 16a
Liste der Standorte.
Aus der Perspektive der Seilbahnen werden die Auswirkungen nicht als wesentlich eingestuft. Hierzu wurden die Standorte mit
Biodiversitätskarten des WWF
4
analysiert (Filter = „5. Pressures on Biodiversity“) und befinden sich nicht in Gebieten mit hohen
Biodiversitätsrisiken.
Instrumente
Zur Bestimmung der Wesentlichkeit wurden eine Sektorenanalyse auf Grundlage des ESG-Scores durchgeführt sowie öffentliche
Karten (WWF & Natura 2000)
5
herangezogen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Biodiversitätsrisiko-Karte des WWF
6
Auswirkungen
Bodendegradation/Bodenversiegelung ist nur für das Portfolio relevant, da ein großer Teil des Engagements im Portfolio in der
Finanzierung von Wohnraum besteht. Die Wesentlichkeit stammt insbesondere aus den negativen Auswirkungen. Hierbei kann
sich vor allem die Finanzierung von Immobilien- und öffentlichen Infrastrukturprojekten negativ auf die biologische Vielfalt
auswirken, da der Boden versiegelt und das Land degradiert wird. Dies führt zu einem erhöhten Überschwemmungsrisiko, einer
Verschärfung des Klimawandels und möglichen Gesundheitsproblemen aufgrund einer schlechteren Luft- und Wasserqualität. Die
3
Standorte | Kontakt & Services | BTV VIER LÄNDER BANK (01.10.2024)
4
WWF Biodiversity Risk Filter - Explore Maps (01.10.2024)
5
WWF Biodiversity Risk Filter - Explore Maps (01.10.2024) & Natura 2000 Network Viewer (01.10.2024)
6
WWF Biodiversity Risk Filter - Explore Maps (01.10.2024)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 99
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Auswirkung würde eine große Anzahl von Menschen betreffen und für sie erheblich sein. Darüber hinaus erfordert die
Wiederherstellung zerstörter Ökosysteme erheblichen Aufwand und nimmt viel Zeit in Anspruch. Es ist sehr wahrscheinlich, dass
es in den kommenden Jahren zur Bodenversiegelung und Bodendegradation kommen wird. Dies wird sich negativ auf die
biologische Vielfalt und die Ökosysteme auswirken, da eines der Hauptfinanzierungsgeschäfte der BTV nach wie vor
Immobilienkredite sind. Positive Auswirkungen auf der anderen Seite wären Finanzierungen in Unternehmen, die sich aktiv an der
Wiederherstellung oder Sanierung geschädigter Lebensräume beteiligen, um die verlorene biologische Vielfalt und die
Funktionalität des Ökosystems wiederherzustellen. Diese werden jedoch als nicht wesentlich eingestuft.
Beim Subthema Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen ist die BTV als Finanzinstitut in ihren eigenen Betriebsabläufen, der
Wertschöpfungskette oder dem Portfolio nicht direkt betroffen und hat somit auch keine wesentlichen Auswirkungen. Seilbahnen
und Tourismus haben zwar eine potenzielle Auswirkung auf Ökosystemleistungen, werden allerdings nicht als wesentlich (gemäß
Skala) eingestuft. Auf Portfolioebene sind vor allem die negativen Auswirkungen als wesentlich einzustufen. Dies tritt ein, wenn die
BTV in Unternehmen investiert, die natürliche Ressourcen übermäßig abbauen (z. B. Holzernte, Bergbau). Dies kann zur
Degradierung von Ökosystemen führen und die Erhaltung der Biodiversität gefährden. Die Auswirkung würde eine große Anzahl
von Menschen betreffen und für sie erheblich sein. Die Behebung von negativen Auswirkungen auf das Ökosystem ist mit großem
Aufwand verbunden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es in den kommenden Jahren zu negativen Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt und die Ökosysteme kommen wird. Auf der anderen Seite könnte die BTV in Projekte investieren, die den Schutz und die
Wiederherstellung von Ökosystemen fördern, wie Aufforstungsprogramme, nachhaltige Landwirtschaft und Naturschutzprojekte.
Solche Investitionen können zur Erhaltung der Biodiversität beitragen und die Resilienz von Ökosystemen stärken. Diese werden
jedoch als nicht wesentlich eingestuft.
Risken & Chancen
Nach Betrachtung der Risiken und Chancen ist mit keinen wesentlichen finanziellen Effekten sowohl für die eigene
Geschäftstätigkeit als auch für das Portfolio zu rechnen. Da die Auswirkungen von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
schwer monetär abzubilden sind und auch bei einer Verschlechterung der Biodiversität nicht unmittelbar akute Einbußen messbar
und bewertbar sind, ist das finanzielle Risiko als niedrig anzusehen, auch wenn die Langfristigkeit mitbedacht wird. Wesentliche
Risikotreiber sind v. a. Einschränkungen von regulatorischer Seite her (Flächennutzung oder Bebauung).
Innerhalb des Sub-Subthemas Bodendegradation/Bodenversiegelung ist mit Reputationsschäden zu rechnen, wenn Biodiversität
an den eigenen Standorten keine Berücksichtigung findet. Bei den Seilbahnen könnten durch neue Naturschutzauflagen erhöhte
Kosten entstehen, was ebenfalls ein Reputationsrisiko darstellt. Engagements im Bereich Biodiversität könnten zu einem
Reputations- und Wettbewerbsvorteil führen und die Zahlungsbereitschaft der Kund*innen erhöhen. Auf Portfolioebene könnten
Reputationsschäden und höhere Kosten durch neue Naturschutzauflagen zu einem höheren Kreditausfallrisiko führen. Gleichzeitig
bieten Biodiversitätsprojekte neue Geschäftschancen, insbesondere in der nachhaltigen Landwirtschaft und Produktverarbeitung.
Innerhalb des Subthemas Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen entstehen auf der einen Seite potenziell Risiken, wenn
in Projekte investiert wird, welche negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben. Dies kann langfristig zu finanziellen Verlusten
führen, insbesondere wenn Umweltauflagen oder gesellschaftlicher Druck zu einer Abwertung dieser Investitionen führen. Auf der
anderen Seite sind Investitionen in nachhaltige Projekte für Banken zwar generell vielversprechend, die direkten Auswirkungen auf
die Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten der BTV sind aufgrund des geringen Volumens jedoch begrenzt. Langfristig
könnten sich jedoch neue Chancen eröffnen, insbesondere durch die Entwicklung spezifischer Finanzierungsmodelle.
E4.IRO-1: 17c Übergangsrisiken und physische Risiken
Berücksichtigung von Übergangsrisiken und physischen Risiken sowie Chancen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen bei der Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen.
Ja Nein
E4.IRO-1: 17d Systematische Risiken
Berücksichtigung systemischer Risiken bei der Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen.
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 100
99
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Auswirkung würde eine große Anzahl von Menschen betreffen und für sie erheblich sein. Darüber hinaus erfordert die
Wiederherstellung zerstörter Ökosysteme erheblichen Aufwand und nimmt viel Zeit in Anspruch. Es ist sehr wahrscheinlich, dass
es in den kommenden Jahren zur Bodenversiegelung und Bodendegradation kommen wird. Dies wird sich negativ auf die
biologische Vielfalt und die Ökosysteme auswirken, da eines der Hauptfinanzierungsgeschäfte der BTV nach wie vor
Immobilienkredite sind. Positive Auswirkungen auf der anderen Seite wären Finanzierungen in Unternehmen, die sich aktiv an der
Wiederherstellung oder Sanierung geschädigter Lebensräume beteiligen, um die verlorene biologische Vielfalt und die
Funktionalität des Ökosystems wiederherzustellen. Diese werden jedoch als nicht wesentlich eingestuft.
Beim Subthema Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen ist die BTV als Finanzinstitut in ihren eigenen Betriebsabläufen, der
Wertschöpfungskette oder dem Portfolio nicht direkt betroffen und hat somit auch keine wesentlichen Auswirkungen. Seilbahnen
und Tourismus haben zwar eine potenzielle Auswirkung auf Ökosystemleistungen, werden allerdings nicht als wesentlich (gemäß
Skala) eingestuft. Auf Portfolioebene sind vor allem die negativen Auswirkungen als wesentlich einzustufen. Dies tritt ein, wenn die
BTV in Unternehmen investiert, die natürliche Ressourcen übermäßig abbauen (z. B. Holzernte, Bergbau). Dies kann zur
Degradierung von Ökosystemen führen und die Erhaltung der Biodiversität gefährden. Die Auswirkung würde eine große Anzahl
von Menschen betreffen und für sie erheblich sein. Die Behebung von negativen Auswirkungen auf das Ökosystem ist mit großem
Aufwand verbunden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es in den kommenden Jahren zu negativen Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt und die Ökosysteme kommen wird. Auf der anderen Seite könnte die BTV in Projekte investieren, die den Schutz und die
Wiederherstellung von Ökosystemen fördern, wie Aufforstungsprogramme, nachhaltige Landwirtschaft und Naturschutzprojekte.
Solche Investitionen können zur Erhaltung der Biodiversität beitragen und die Resilienz von Ökosystemen stärken. Diese werden
jedoch als nicht wesentlich eingestuft.
Risken & Chancen
Nach Betrachtung der Risiken und Chancen ist mit keinen wesentlichen finanziellen Effekten sowohl für die eigene
Geschäftstätigkeit als auch für das Portfolio zu rechnen. Da die Auswirkungen von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
schwer monetär abzubilden sind und auch bei einer Verschlechterung der Biodiversität nicht unmittelbar akute Einbußen messbar
und bewertbar sind, ist das finanzielle Risiko als niedrig anzusehen, auch wenn die Langfristigkeit mitbedacht wird. Wesentliche
Risikotreiber sind v. a. Einschränkungen von regulatorischer Seite her (Flächennutzung oder Bebauung).
Innerhalb des Sub-Subthemas Bodendegradation/Bodenversiegelung ist mit Reputationsschäden zu rechnen, wenn Biodiversität
an den eigenen Standorten keine Berücksichtigung findet. Bei den Seilbahnen könnten durch neue Naturschutzauflagen erhöhte
Kosten entstehen, was ebenfalls ein Reputationsrisiko darstellt. Engagements im Bereich Biodiversität könnten zu einem
Reputations- und Wettbewerbsvorteil führen und die Zahlungsbereitschaft der Kund*innen erhöhen. Auf Portfolioebene könnten
Reputationsschäden und höhere Kosten durch neue Naturschutzauflagen zu einem höheren Kreditausfallrisiko führen. Gleichzeitig
bieten Biodiversitätsprojekte neue Geschäftschancen, insbesondere in der nachhaltigen Landwirtschaft und Produktverarbeitung.
Innerhalb des Subthemas Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen entstehen auf der einen Seite potenziell Risiken, wenn
in Projekte investiert wird, welche negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben. Dies kann langfristig zu finanziellen Verlusten
führen, insbesondere wenn Umweltauflagen oder gesellschaftlicher Druck zu einer Abwertung dieser Investitionen führen. Auf der
anderen Seite sind Investitionen in nachhaltige Projekte für Banken zwar generell vielversprechend, die direkten Auswirkungen auf
die Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten der BTV sind aufgrund des geringen Volumens jedoch begrenzt. Langfristig
könnten sich jedoch neue Chancen eröffnen, insbesondere durch die Entwicklung spezifischer Finanzierungsmodelle.
E4.IRO-1: 17c Übergangsrisiken und physische Risiken
Berücksichtigung von Übergangsrisiken und physischen Risiken sowie Chancen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen bei der Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen.
Ja
Nein
E4.IRO-1: 17d Systematische Risiken
Berücksichtigung systemischer Risiken bei der Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen.
Ja
Nein
100
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E4.IRO-1: 17e (i, ii & iii)Betroffene Gemeinschaften
Für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der BTV sind keine gemeinsam genutzten biologischen Ressourcen und Ökosysteme
erforderlich, daher wurden auch keine Gemeinschaften kontaktiert.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Durchführung von Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften über
Nachhaltigkeitsbewertungen von gemeinsam genutzten biologischen Ressourcen und Ökosystemen.
Ja Nein
Die Errichtung der Seilbahnanlagen und die Nutzung der Pistenflächen sind mit den Grundeigentümer*innen über Dienstbarkeiten
vertraglich geregelt. Mit verschiedenen Vertreter*innen dieser Stakeholdergruppe finden anlassbezogen Gespräche mit
Begehungen statt, u. a. zur Behebung von Flurschäden, da die Pistenflächen im Sommer auch für die Almwirtschaft genutzt werden.
E4.IRO-1: 19a Standorte in schutzbedürftigen Gebieten
Die BTV als Finanzinstitut verfügt über Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit
schutzbedürftiger Biodiversität.
Ja Nein
Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Standorten wirken sich negativ auf die Gebiete aus.
Ja Nein
Da aus jetziger Perspektive nicht final geklärt werden konnte, ob die Gebiete der Seilbahnen eine negative Auswirkung auf die
Schutzgebiete haben, wurden diese der Vollständigkeit halber unterhalb angeführt.
Der Fokus der Standortanalyse liegt speziell auf den Seilbahnen. Grundsätzlich weisen diese eine relativ hohe Flächennutzung auf,
welche potenziell einen Einfluss auf die Biodiversität haben kann. Ob die intensive Nutzung von Boden durch den Skibetrieb
unmittelbare Auswirkungen auf die Biodiversität hat, ist nicht abschließend geklärt. Ein Einfluss auf die Biodiversität ist jedoch
wahrscheinlich, wenn auch lokal begrenzt. Die Auswirkungen der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Seilbahnen können zu
einer Verschlechterung natürlicher Lebensräume und der Lebensräume von Arten sowie zu Störungen der Arten führen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 101
101
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG
In der näheren Umgebung der Skigebiete der Mayrhofner Bergbahnen wurden folgende Ruhezonen, sowie zwei geschützte
Landschaftsteile in unmittelbarer Nähe identifiziert:
7
Naturpark Zillertaler Alpen: eine vielfältige Kulturlandschaft, die nach wie vor mit großer Mühe gepflegt und erhalten wird
und das alpine Landschaftsbild bereichert.
Glocke Finkenberg: Der geschützte Landschaftsteil zeichnet sich besonders durch schroffe Felsen und Buchen- und
Lindenmischwälder aus. Maßnahmen im Rahmen der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, darunter fällt
auch die Jagd und Fischerei, können insoweit durchgeführt werden, als dadurch der Schutzzweck nicht beeinträchtigt
wird.
Scheulingwald Finkenberg: Trotz des anthropogenen Einflusses hat sich im geschützten Landschaftsteil Scheulingwald ein
naturnaher Waldbestand erhalten, der neben der bestandsbildenden Fichte noch Bergahorn, Hasel, Holunder, vereinzelte
Kiefern und junge Tannen sowie aufgeforstete Linden aufweist.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Mayrhofner Bergbahnen keine Infrastruktur, Winter wie Sommer, auf diesen
ausgewiesenen Flächen betreiben, auch wenn man mit dem Skigebiet Ahorn unmittelbar an den Naturpark Zillertaler Alpen grenzt.
7
https://maps.tirol.gv.at/synserver?user=guest&project=tmap_master&client=core (01.10.2024)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 102
101
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG
In der näheren Umgebung der Skigebiete der Mayrhofner Bergbahnen wurden folgende Ruhezonen, sowie zwei geschützte
Landschaftsteile in unmittelbarer Nähe identifiziert:
7
Naturpark Zillertaler Alpen: eine vielfältige Kulturlandschaft, die nach wie vor mit großer Mühe gepflegt und erhalten wird
und das alpine Landschaftsbild bereichert.
Glocke Finkenberg: Der geschützte Landschaftsteil zeichnet sich besonders durch schroffe Felsen und Buchen- und
Lindenmischwälder aus. Maßnahmen im Rahmen der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, darunter fällt
auch die Jagd und Fischerei, können insoweit durchgeführt werden, als dadurch der Schutzzweck nicht beeinträchtigt
wird.
Scheulingwald Finkenberg: Trotz des anthropogenen Einflusses hat sich im geschützten Landschaftsteil Scheulingwald ein
naturnaher Waldbestand erhalten, der neben der bestandsbildenden Fichte noch Bergahorn, Hasel, Holunder, vereinzelte
Kiefern und junge Tannen sowie aufgeforstete Linden aufweist.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Mayrhofner Bergbahnen keine Infrastruktur, Winter wie Sommer, auf diesen
ausgewiesenen Flächen betreiben, auch wenn man mit dem Skigebiet Ahorn unmittelbar an den Naturpark Zillertaler Alpen grenzt.
7
https://maps.tirol.gv.at/synserver?user=guest&project=tmap_master&client=core (01.10.2024)
102
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Silvretta Montafon Holding GmbH
Für die Standortanalyse wurde das Einzugsgebiet der Seilbahnen den Natura-2000-Schutzgebieten gegenübergestellt.
8
Die Silvretta Montafon grenzt im Bereich der Bergstation Freda Bahn im Gemeindegebiet St. Gallenkirch an das Natura-2000-
Schutzgebiet Verwall. Dieses hat eine Gesamtfläche von ca. 120 km² und ist somit das größte Schutzgebiet Vorarlbergs. Es stellt
einen bedeutenden Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Gebirgsvogelarten und andere heimische Wildtiere dar. Im
Nahbereich der Bergstation der Freda Bahn wurden daher in Abstimmung mit der regionalen Arbeitsgruppe Naturverträglicher
Bergsport MontafonLenkungsmaßnahmen getroffen.
E4.IRO-1: 19b Abhilfemaßnahmen
Die BTV als Finanzinstitut ist zu dem Schluss gekommen, dass Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die
biologische Vielfalt ergriffen werden müssen.
Ja Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG
Vonseiten der Mayrhofner Bergbahnen sind keine Abhilfemaßnahmen gegeben.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Räumliche Entwicklungsgrenzen wurden definiert. Die Arbeitsgruppe Naturverträglicher Bergsport, in der Vertreter*innen
sämtlicher Interessengruppen (Jagd, Naturschutz, Bergbahnen ...) vertreten sind, widmet sich der Lenkung von
Wintersportler*innen.
8
Natura 2000 Network Viewer (01.10.2024)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 103
103
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: G1.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1. IRO-1: 6 Relevante Kriterien im Verfahren
Methoden & Annahmen
Innerhalb des themenspezifischen Standards G1 (Governance) wurden die Subthemen Unternehmenskultur, Schutz von
Hinweisgeber*innen, Management der Beziehungen zu Lieferant*innen sowie Korruption und Bestechung als wesentlich
eingestuft. Die Wesentlichkeit ergibt sich dadurch, dass eine funktionierende Governance und eine transparente Umsetzung von
Grundsätzen guter Unternehmensführung essenziell sind für konforme Handlungen und das Fortbestehen der Organisation.
Weiters ist hervorzuheben, dass die Wesentlichkeit auf die BTV als Finanzinstitut und deren hohen Regulierungsgrad
zurückzuführen ist. Im Finanzsektor ist die geforderte Governance (inkl. der oben genannten Subthemen) wesentlich und erfordert
ein hohes Maß an Kontrolle.
Entscheidende Faktoren dafür sind: die Unterstützung durch geeignete Governance-Prozesse und -Verfahren bei der Vermeidung
von negativen Umweltrisiken, der adäquate Umgang mit Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Lieferant*innen sowie das Wirken der
Bank in ihrem Umfeld.
Eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit findet sich in SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, eine
Liste aller Standorte in E4.SBM-3: 16a Liste der Standorte.
Auswirkungen
Das Subthema Unternehmenskultur wirkt sich durch die Definition von Zielen, Werten, Strategien und Überzeugungen auf die
Aktivitäten der Unternehmensgruppe aus. Die Unternehmenskultur stellt sicher, dass Personen, die Fehlverhalten, illegale
Aktivitäten oder unethisches Verhalten innerhalb der Organisation melden, vor negativen Konsequenzen geschützt werden.
Infolgedessen ergibt sich ein offener Austausch und eine ehrliche Kommunikation in Bezug auf die Behandlung dieser Punkte.
Darüber hinaus führt die Unternehmenskultur zu geregelten Abläufen mit klaren Verantwortlichkeiten und
Handlungsanweisungen, die sich mit den Konsequenzen von unerwünschtem, unethischem oder illegalem Verhalten befassen. In
diesem Zusammenhang wird der Schutz von Whistleblower*innen als positiver Effekt definiert, da die Meldung von Fehlverhalten
zu einem sicheren und regelkonformen Arbeitsumfeld führt.
Mit dem Subthema Korruption und Bestechung wird die Auflistung der ungewollten, unethischen und illegalen Handlungen um
zwei weitere für eine Bank besonders relevante Punkte ergänzt. Zusätzlich forciert der Code of Conduct auch ein effizientes
Management der Lieferantenbeziehungen, welches das Vertrauen und die Zusammenarbeit positiv stärkt.
Risiken und Chancen
Eine unzureichende Unternehmensführung (inkl. aller Subthemen) birgt insbesondere bei Banken die Gefahr für erhebliche
finanzielle Risiken. Dennoch werden insgesamt aufgrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit keine wesentlichen finanziellen
Risiken und Chancen für die eigene Geschäftstätigkeit gesehen. Hierbei ist vor allem hervorzuheben, dass der Bankensektor in
dieser Hinsicht stark reguliert ist und ein hohes Maß an Kontrolle herrscht.
Eine positive Unternehmenskultur fördert Innovation und Mitarbeiterbindung. Ein Mangel an Whistleblower-Schutz oder
unzureichende Lieferantenbeziehungen können hingegen zu Risiken führen. Korruptionsfälle können erhebliche finanzielle und
reputative Schäden verursachen. Zwar wird die Eintrittswahrscheinlichkeit schwerwiegender Vorfälle auf Konzernebene als gering
eingeschätzt, trotzdem sind kontinuierliche Überwachungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden
Kontrollmechanismen erforderlich. So können die identifizierten Risiken minimiert und die Chancen genutzt werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 104
103
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Themenbezogene Angabepflichten: G1.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1. IRO-1: 6 Relevante Kriterien im Verfahren
Methoden & Annahmen
Innerhalb des themenspezifischen Standards G1 (Governance) wurden die Subthemen Unternehmenskultur, Schutz von
Hinweisgeber*innen, Management der Beziehungen zu Lieferant*innen sowie Korruption und Bestechung als wesentlich
eingestuft. Die Wesentlichkeit ergibt sich dadurch, dass eine funktionierende Governance und eine transparente Umsetzung von
Grundsätzen guter Unternehmensführung essenziell sind für konforme Handlungen und das Fortbestehen der Organisation.
Weiters ist hervorzuheben, dass die Wesentlichkeit auf die BTV als Finanzinstitut und deren hohen Regulierungsgrad
zurückzuführen ist. Im Finanzsektor ist die geforderte Governance (inkl. der oben genannten Subthemen) wesentlich und erfordert
ein hohes Maß an Kontrolle.
Entscheidende Faktoren dafür sind: die Unterstützung durch geeignete Governance-Prozesse und -Verfahren bei der Vermeidung
von negativen Umweltrisiken, der adäquate Umgang mit Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Lieferant*innen sowie das Wirken der
Bank in ihrem Umfeld.
Eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit findet sich in SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, eine
Liste aller Standorte in E4.SBM-3: 16a Liste der Standorte.
Auswirkungen
Das Subthema Unternehmenskultur wirkt sich durch die Definition von Zielen, Werten, Strategien und Überzeugungen auf die
Aktivitäten der Unternehmensgruppe aus. Die Unternehmenskultur stellt sicher, dass Personen, die Fehlverhalten, illegale
Aktivitäten oder unethisches Verhalten innerhalb der Organisation melden, vor negativen Konsequenzen geschützt werden.
Infolgedessen ergibt sich ein offener Austausch und eine ehrliche Kommunikation in Bezug auf die Behandlung dieser Punkte.
Darüber hinaus führt die Unternehmenskultur zu geregelten Abläufen mit klaren Verantwortlichkeiten und
Handlungsanweisungen, die sich mit den Konsequenzen von unerwünschtem, unethischem oder illegalem Verhalten befassen. In
diesem Zusammenhang wird der Schutz von Whistleblower*innen als positiver Effekt definiert, da die Meldung von Fehlverhalten
zu einem sicheren und regelkonformen Arbeitsumfeld führt.
Mit dem Subthema Korruption und Bestechung wird die Auflistung der ungewollten, unethischen und illegalen Handlungen um
zwei weitere für eine Bank besonders relevante Punkte ergänzt. Zusätzlich forciert der Code of Conduct auch ein effizientes
Management der Lieferantenbeziehungen, welches das Vertrauen und die Zusammenarbeit positiv stärkt.
Risiken und Chancen
Eine unzureichende Unternehmensführung (inkl. aller Subthemen) birgt insbesondere bei Banken die Gefahr für erhebliche
finanzielle Risiken. Dennoch werden insgesamt aufgrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit keine wesentlichen finanziellen
Risiken und Chancen für die eigene Geschäftstätigkeit gesehen. Hierbei ist vor allem hervorzuheben, dass der Bankensektor in
dieser Hinsicht stark reguliert ist und ein hohes Maß an Kontrolle herrscht.
Eine positive Unternehmenskultur fördert Innovation und Mitarbeiterbindung. Ein Mangel an Whistleblower-Schutz oder
unzureichende Lieferantenbeziehungen können hingegen zu Risiken führen. Korruptionsfälle können erhebliche finanzielle und
reputative Schäden verursachen. Zwar wird die Eintrittswahrscheinlichkeit schwerwiegender Vorfälle auf Konzernebene als gering
eingeschätzt, trotzdem sind kontinuierliche Überwachungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden
Kontrollmechanismen erforderlich. So können die identifizierten Risiken minimiert und die Chancen genutzt werden.
104
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
IRO-2 — In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
IRO-2: 56Angabepflichten Nachhaltigkeitserklärung
Datenpunkt, der sich aus EU-
Rechtsvorschriften ergibt
Bezeichnung Absatz Seitenzahl / Wesentlichkeit
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und
Kontrollorganen
21d
2
3
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind
21e
2
3
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
30
3
2
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen
40d (i)
4
5
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Herstellung von Chemikalien
40d (ii)
4
5
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen
40d (iii)
4
5
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
dem Anbau und der Produktion von Tabak
40d (iv)
4
5
ESRS E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der
Klimaneutralität bis 2050
14 k. A.
ESRS E1-1
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten
Referenzwerten ausgenommen sind
16g k. A.
ESRS E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel
24 172
ESRS E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten
28 178
ESRS E1-4
THG-Emissionsreduktionsziele
34
k. A.
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive
Sektoren)
38 k. A.
ESRS E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
37
186
ESRS E1-5
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren
40-43 k. A.
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und
3 sowie THG-Gesamtemissionen
44
18
8
ESRS E1-6
Intensität der THG-Bruttoemissionen
53-55
19
2
ESRS E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und CO
2
-Zertifikate
56
k. A. / nicht wesentlich
ESRS E1-9
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken
66 k. A. / nicht wesentlich
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischen Risiko
66a k. A. / nicht wesentlich
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit
wesentlichem physischen Risiko befinden
66c k. A. / nicht wesentlich
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien
nach Energieeffizienzklassen
67c k. A. / nicht wesentlich
ESRS E1-9
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber
klimabezogenen Chancen
69 k. A. / nicht wesentlich
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung
(Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in
Luft, Wasser und Boden emittiert wird
28 k. A. / nicht wesentlich
ESRS E3-1
Wasser- und Meeresressourcen
9
k. A.
ESRS E3-1
Spezielles Konzept
13
19
6
ESRS E3-1
Nachhaltige Ozeane und Meere
14
19
6
BTV Jahresfinanzbericht 2024 105
105
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E3-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
Wasser- und Meeresressourcen
17
19
7
ESRS E3-3
Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und
Meeresressourcen
22
19
8
ESRS E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und
wiederverwendeten Wassers
28c
200
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m³ je Nettoeinnahme aus
eigenen Tätigkeiten
29
20
1
ESRS 2 SBM-3 E4
/
16a (i)
7
4
ESRS 2 SBM-3 E4
/
16b
7
5
ESRS 2 SBM-3 E4
/
16c
7
5
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich
Landnutzung und Landwirtschaft
24b
20
5
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich
Ozeane/Meere
24c
20
5
ESRS E4-2
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung
24d
20
5
ESRS E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
27
20
5
ESRS E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
31
20
7
ESRS E4-5
Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemveränderungen
35
20
8
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle
37d
k. A. / nicht wesentlich
ESRS E5-5
Gefährliche und radioaktive Abfälle
39
k. A. / nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-3 S1
Risiko von Zwangsarbeit
14f
7
9
ESRS 2 SBM-3 S1
Risiko von Kinderarbeit
14g
7
9
ESRS S1-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
20
21
4
ESRS S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt
werden
21
21
4
ESRS S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels
22
21
4
ESRS S1-1
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung
von Arbeitsunfällen
23
21
4
ESRS S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in
Bezug auf Auswirkungen
27
21
6
ESRS S1-3
Bearbeitung von Beschwerden
32c
21
8
ESRS S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften
des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen
37
2
20
ESRS S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
44
23
1
ESRS S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
50
23
6
ESRS S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
60a-c
23
8
ESRS S1-9
Diversitätskennzahlen
66a, b
23
9
ESRS S1-10
Angemessene Entlohnung
69
2
40
ESRS S1-11
Soziale Absicherung
74 a-e
240
ESRS S1-12
Menschen mit Behinderungen
79
24
1
BTV Jahresfinanzbericht 2024 106
105
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E3-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
Wasser- und Meeresressourcen
17
196
ESRS E3-3
Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und
Meeresressourcen
22
197
ESRS E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und
wiederverwendeten Wassers
28c
199
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m³ je Nettoeinnahme aus
eigenen Tätigkeiten
29
200
ESRS 2 SBM-3 E4
/
16a (i)
73
ESRS 2 SBM-3 E4
/
16b
74
ESRS 2 SBM-3 E4
/
16c
74
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich
Landnutzung und Landwirtschaft
24b
204
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich
Ozeane/Meere
24c
204
ESRS E4-2
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung
24d
204
ESRS E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
27
204
ESRS E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
31
206
ESRS E4-5
Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang
mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemveränderungen
35
207
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle
37d
k. A. / nicht wesentlich
ESRS E5-5
Gefährliche und radioaktive Abfälle
39
k. A. / nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-3 S1
Risiko von Zwangsarbeit
14f
78
ESRS 2 SBM-3 S1
Risiko von Kinderarbeit
14g
78
ESRS S1-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
20
213
ESRS S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt
werden
21
213
ESRS S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels
22
213
ESRS S1-1
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung
von Arbeitsunfällen
23
213
ESRS S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in
Bezug auf Auswirkungen
27
215
ESRS S1-3
Bearbeitung von Beschwerden
32c
217
ESRS S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften
des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen
37
219
ESRS S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
44
230
ESRS S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
50
234
ESRS S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
60a-c
237
ESRS S1-9
Diversitätskennzahlen
66a, b
238
ESRS S1-10
Angemessene Entlohnung
69
239
ESRS S1-11
Soziale Absicherung
74 a-e
239
ESRS S1-12
Menschen mit Behinderungen
79
240
106
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
83a, b
24
2
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der
Arbeitsunfälle
88b, c
24
2
ESRS S1-14
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle
oder Krankheiten bedingten Ausfalltage
88e
24
2
ESRS S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
93a, b
24
3
ESRS S1-16
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches
Verdienstgefälle
97a
24
4
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der
Leitungsorgane
97b
24
4
ESRS S1-17
Fälle von Diskriminierung
103a
24
5
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
104a
24
5
ESRS 2 SBM-3 S2
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette
11b k. A. / nicht wesentlich
ESRS S2-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
17 k. A. / nicht wesentlich
ESRS S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in
der Wertschöpfungskette
18 k. A. / nicht wesentlich
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
19 k. A. / nicht wesentlich
ESRS S2-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt
werden
19 k. A. / nicht wesentlich
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten innerhalb der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette
36 k. A. / nicht wesentlich
ESRS S3-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
16
k. A. / nicht wesentlich
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
17 k. A. / nicht wesentlich
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten
36 k. A. / nicht wesentlich
ESRS S4-1
Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern
16
24
9
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
17
24
9
ESRS S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
20a-d
2
50
ESRS S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer
Bedenken äußern können
25a-d
25
1
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten
35
25
8
ESRS S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
38a-c
25
9
ESRS G1-1
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Korruption
10b
26
5
ESRS G1-1
Schutz von Hinweisgeber*innen
(Whistleblower*innen)
10d
26
5
ESRS G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferanten
14
26
6
BTV Jahresfinanzbericht 2024 107
107
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
18a-c
26
8
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
24a
27
1
ESRS G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung
24b
27
1
ESRS G1-6
Zahlungspraktiken
33a-d
27
1
IRO-2:
59Informationsermittlung
Zu den einzelnen Themen der ESRS wurden relevante Informationen innerhalb des BTV Konzerns gesammelt und mit internen
Expert*innen diskutiert. Die Beschreibung der Schwellenwerte und der detaillierten Vorgehensweise, wie die einzelnen
Auswirkungen, Risiken und Chancen adressiert und identifiziert wurden, findet sich unter IRO-1 Beschreibung des Verfahrens
zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 108
107
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
18a-c
267
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
24a
270
ESRS G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung
24b
270
ESRS G1-6
Zahlungspraktiken
33a-d
270
IRO-2: 59Informationsermittlung
Zu den einzelnen Themen der ESRS wurden relevante Informationen innerhalb des BTV Konzerns gesammelt und mit internen
Expert*innen diskutiert. Die Beschreibung der Schwellenwerte und der detaillierten Vorgehensweise, wie die einzelnen
Auswirkungen, Risiken und Chancen adressiert und identifiziert wurden, findet sich unter IRO-1 Beschreibung des Verfahrens
zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
108
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
2. Umweltinformation
Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Ein Kernstück des EU-Aktionsplans für Sustainable Finance mit dem Ziel, Finanzströme in nachhaltige Investments zu lenken ist
die EU-Taxonomie. Diese dient als Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Gemäß Art. 8 der Verordnung VO (EU) 2020/852 („Taxonomie-Verordnung“) sind Finanzunternehmen dazu verpflichtet, den
Anteil an taxonomiefähigen und -konformen Geschäften an den berücksichtigten Aktiva offenzulegen. Ab dem 1. Januar 2024 sind
Kreditinstitute somit verpflichtet, die Green Asset Ratio (GAR) gemäß VO (EU) 2021/2178, Anhang V und VI, auszuweisen.
Darüber hinaus werden qualitative Informationen (Anhang XI) und Daten im Zusammenhang mit Kernenergie und fossilem Gas
(Anhang XII) offengelegt.
Die EU-Taxonomie versteht sich als dynamisches Regelwerk, welches im Jahr 2023 wesentlich erweitert und adaptiert wurde.
Insbesondere die „Environmental Delegated Regulation“ ((EU) 2023/2486) und die „Amended Climate Delegated Regulation“
((EU) 2023/2485) haben Wirtschaftstätigkeiten für die ausständigen Umweltziele definiert, bestehende Wirtschaftstätigkeiten
adaptiert und die Offenlegungspflichten dahingehend erweitert. Zusätzlich wurden am 21. Dezember 2023, sowie am 29.
November 2024 weitere Klarstellungen zu den Offenlegungspflichten in einem Level-3-Rechtsakt (FAQ Draft Commission
Notice) veröffentlicht. Die FAQs der EU-Kommission werden insofern berücksichtigt, als dass sie nicht über die Anforderungen der
Verordnungstexte hinausgehen oder mit diesen in Widerspruch stehen. Die EU-Taxonomie umfasst Wirtschaftstätigkeiten in allen
sechs Umweltzielen.
Umweltziele:
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC)
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO)
Im Zuge der Offenlegung veröffentlichen Finanzinstitute ihren Anteil an taxonomiefähigen und -konformen Geschäften an den
berücksichtigten Aktiva pro Umweltziel. Die EU-Taxonomie dient als Mittel, um Finanzströme in nachhaltige Investitionen zu
lenken. Um als ökologisch nachhaltig zu gelten, müssen wirtschaftliche Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu mindestens
einem der sechs definierten Umweltziele leisten, ohne gleichzeitig die anderen Ziele erheblich zu beeinträchtigen. Geschäfte
können hierbei jeweils lediglich einem Umweltziel zugeordnet werden (Vermeidung einer Doppelzählung). Für das Geschäftsjahr
2024 sind grundsätzlich alle Umweltziele von Interesse, wobei für die Umweltziele 3 bis 6 nur Informationen zur
Taxonomiefähigkeit ausgewiesen werden. Zukünftig wird hier auch die entsprechende Taxonomiekonformität berichtet. Ziel der
Datenerhebung ist es, festzustellen, ob bestehende und neue Transaktionen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-
Klimaziele leisten.
Entsprechend den von der EU veröffentlichten Frequently Asked Questions (2022/C 385/01) muss für die Klassifikation auf Daten
zurückgegriffen werden, die direkt durch Kund*innen bzw. Gegenparteien zur Verfügung gestellt werden. Risikopositionen
gegenüber Unternehmen, welche nicht zur Veröffentlichung eines nichtfinanziellen Berichts verpflichtet sind, werden nicht in die
Zähler der wichtigsten KPIs miteinbezogen ((EU) 2021/2178, Art. 7, Abs. 3). Hierbei muss insbesondere zwischen Geschäften mit
bekanntem und unbekanntem Verwendungszweck differenziert werden. Speziell bei Geschäften mit bekanntem
Verwendungszweck, z. B. bei Haushalten, werden die relevanten Informationen über die Taxonomiekonformitätsprüfung in der
Bank gesammelt. Die Datenbasis für die Berichterstattung hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert.
Ein entscheidendes Kriterium für die Verfügbarkeit von Unternehmensdaten (bei unbekanntem Verwendungszweck) zur
Taxonomiefähigkeit und -konformität ist die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU (nationale Umsetzung in Österreich
durch das NaDiVeG), welche die Veröffentlichung von KPIs vorschreibt.
Im Falle von Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen sieht die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 (in der Folge als
„Taxonomie-Offenlegungsverordnung“ bezeichnet) in Art. 7 Abs. 4 vor, dass die Bruttobuchwerte mit dem umsatzbasierten
(Umsatz-KPI) und dem CapEx-basierten KPI (CapEx-KPI) gewichtet werden. Das betrifft sowohl die Taxonomiefähigkeit als auch die
BTV Jahresfinanzbericht 2024 109
109
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Taxonomiekonformität. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Meldebögen einmal für Umsatz und einmal für Investitionen
(CapEx) ausgewiesen werden.
Für eine Einstufung einzelner Geschäfte (bekannter Verwendungszweck) sind die Datenbasis und die technische Infrastruktur im
Aufbau begriffen. Für das Berichtsjahr 2024 findet eine eingeschränkte Prüfung statt, wobei der Umfang im Vergleich zum Vorjahr
zugenommen hat. Einzelheiten sind auf den folgenden Seiten beschrieben.
Kennzahlen im Überblick
Wie aus der nachfolgenden Übersichtstabelle und den angeführten Meldebögen ersichtlich, wird insgesamt eine Green Asset Ratio
(GAR) auf Umsatzbasis von 0,30 % sowie eine GAR auf CapEx-Basis von 0,35 % ausgewiesen. Für den Zähler des jeweiligen KPIs
werden die berücksichtigten taxonomiekonformen Aktiva verwendet. Für den dazugehörigen Nenner werden die erfassten
Vermögenswerte (Covered Assets) hinzugezogen. Im Vergleich zu den gesamten Aktiva (Total Assets) werden bei den erfassten
Vermögenswerten die gesamten Vermögenswerte um die Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und
supranationalen Emittenten sowie die zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte reduziert.
In Summe sind nachhaltige Vermögenswerte (auf Umsatzbasis) in Höhe von 36,1 Mio. (taxonomiekonform) vorhanden. Es
wurden 77,6 % der Gesamtaktiva erfasst.
Bei der Einstufung von Krediten an private Haushalte innerhalb der EU kann über den Verwendungszweck die Wirtschaftstätigkeit
abgeleitet werden, sodass zum 31.12.2024 Kredite in Höhe von 714,6 Mio. als taxonomiefähig und in Höhe von 0,63 Mio. als
taxonomiekonform eingestuft werden. Damit ein Geschäft von der Taxonomiefähigkeit zur Taxonomiekonformität übergehen
kann, müssen die technischen Bewertungskriterien für die betreffende Tätigkeit erfüllt und dokumentiert sein. Des Weiteren
entsprechen Kfz-Kredite an private Haushalte in Höhe von 2,4 Mio. den Kriterien der Taxonomiefähigkeit. Aufgrund von teilweise
unvollständigen Unterlagen kann keine Taxonomiekonformitätsprüfung mit hinreichender Sicherheit vorgenommen werden.
Bei Finanzierungen von lokalen Gebietskörperschaften können 36 Mio. als taxonomiefähig eingestuft werden. Eine
Konformitätsprüfung ist aufgrund einer unzureichenden Datengrundlage nicht möglich.
Der Handelsbestand ist in der BTV von untergeordneter Bedeutung. Es gelten für diesen die allgemein gültigen Leitplanken
bezüglich Investitionen bzw. Kreditvergabe.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 110
109
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Taxonomiekonformität. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Meldebögen einmal für Umsatz und einmal für Investitionen
(CapEx) ausgewiesen werden.
Für eine Einstufung einzelner Geschäfte (bekannter Verwendungszweck) sind die Datenbasis und die technische Infrastruktur im
Aufbau begriffen. Für das Berichtsjahr 2024 findet eine eingeschränkte Prüfung statt, wobei der Umfang im Vergleich zum Vorjahr
zugenommen hat. Einzelheiten sind auf den folgenden Seiten beschrieben.
Kennzahlen im Überblick
Wie aus der nachfolgenden Übersichtstabelle und den angeführten Meldebögen ersichtlich, wird insgesamt eine Green Asset Ratio
(GAR) auf Umsatzbasis von 0,30 % sowie eine GAR auf CapEx-Basis von 0,35 % ausgewiesen. Für den Zähler des jeweiligen KPIs
werden die berücksichtigten taxonomiekonformen Aktiva verwendet. Für den dazugehörigen Nenner werden die erfassten
Vermögenswerte (Covered Assets) hinzugezogen. Im Vergleich zu den gesamten Aktiva (Total Assets) werden bei den erfassten
Vermögenswerten die gesamten Vermögenswerte um die Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und
supranationalen Emittenten sowie die zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte reduziert.
In Summe sind nachhaltige Vermögenswerte (auf Umsatzbasis) in Höhe von 36,1 Mio. (taxonomiekonform) vorhanden. Es
wurden 77,6 % der Gesamtaktiva erfasst.
Bei der Einstufung von Krediten an private Haushalte innerhalb der EU kann über den Verwendungszweck die Wirtschaftstätigkeit
abgeleitet werden, sodass zum 31.12.2024 Kredite in Höhe von 714,6 Mio. als taxonomiefähig und in Höhe von 0,63 Mio. als
taxonomiekonform eingestuft werden. Damit ein Geschäft von der Taxonomiefähigkeit zur Taxonomiekonformität übergehen
kann, müssen die technischen Bewertungskriterien für die betreffende Tätigkeit erfüllt und dokumentiert sein. Des Weiteren
entsprechen Kfz-Kredite an private Haushalte in Höhe von 2,4 Mio. den Kriterien der Taxonomiefähigkeit. Aufgrund von teilweise
unvollständigen Unterlagen kann keine Taxonomiekonformitätsprüfung mit hinreichender Sicherheit vorgenommen werden.
Bei Finanzierungen von lokalen Gebietskörperschaften können 36 Mio. als taxonomiefähig eingestuft werden. Eine
Konformitätsprüfung ist aufgrund einer unzureichenden Datengrundlage nicht möglich.
Der Handelsbestand ist in der BTV von untergeordneter Bedeutung. Es gelten für diesen die allgemein gültigen Leitplanken
bezüglich Investitionen bzw. Kreditvergabe.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Übersichtstabelle EU-Taxonomie
9
Zusammenfassung EU-Taxonomie-KPIs in Mio.
Anteil gesamte
Aktiva
Erfasste
Vermögenswerte
Basis Umsatz
Erfasste
Vermögenswerte
Basis CapEx
in Mio.
In %
in Mio.
In %
Gesamte Aktiva (Total Assets) 15.531 100,0 %
Erfasste Vermögenswerte (Covered Assets) 12.060 77,6 %
Taxonomiefähige Assets 1.096 9,1 % 1.109 9,2 %
Taxonomiekonforme Assets (GAR) 36,08 0,30 % 42,74 0,35 %
Informationen zu Vermögenswerten, Datenquellen und Prozessen
Mit dem verpflichtenden Reporting der GAR hat die Berichtstiefe gegenüber dem Vorjahr weiter zugenommen. Die Berechnung
der geforderten KPIs für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt gemäß Artikel 10 Abs. 5 der „Taxonomie-Offenlegungsverordnung“.
Hierbei wird insbesondere auf die Berechnungsmethodik in Anhang V und die anzuwendenden Meldebögen in Anhang VI
abgestellt.
Übersicht Meldebögen (VO (EU) 2021/2178 Anhang VI)
Meldebogen 0: Überblick über die KPI (Summary of KPIs)
Meldebogen 1: Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Assets for the calculation of GAR)
Meldebogen 2: GAR-Sektorinformationen (GAR sector information)
Meldebogen 3: GAR KPI-Bestand (GAR KPI stock)
Meldebogen 4: GAR KPI-Zuflüsse (GAR KPI flow)
Meldebogen 5: KPI außerbilanzielle Risikopositionen (KPI off-balance sheet exposure)
Meldebogen 6: KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und
Vermögensverwaltung (KPI on fees and commissions income from services other than lending and asset management)
Meldebogen 7: KPI Handelsbuchbestand (KPI Trading book portfolio)
Die Meldebögen 1, 2, 3, 4 und 5 werden für die Umsatz- und CapEx-basierten Offenlegungen dupliziert. Weiters muss
Meldebogen 5 für Zuflüsse und den Bestand (Flow und Stock) dargestellt werden. Die KPIs „Gebühren- und Provisionserträge“
(Meldebogen 6) und „Handelsbuchbestand“ (Meldebogen 7) gelten erst ab 2026. In Meldebogen 2 (Sektorinformationen) werden
die Bruttobuchwerte nur dann den Umweltzielen zugeordnet, wenn eine Taxonomiefähigkeit besteht. Die Zuteilung erfolgt auf
NACE-Code-Ebenen, wobei hier der Hauptcode der Gegenpartei herangezogen wird. Somit wird in der Spalte Bruttobuchwerte
nur der taxonomiefähige Anteil dargestellt. In den offenzulegenden Meldebögen 3 und 4 werden die KPIs auf Zeilenebene
berechnet und stellen somit nicht auf die Gesamtsumme der GAR (Nenner) ab.
Die Datenbasis der KPIs beruht auf der Financial-Reporting(FINREP)-Meldung, die im Bereich Risk Management erstellt wird. Die
Berechnung erfolgt von der Stabsstelle Sustainability & Strategy Office. Die Datenverfügbarkeit und -beschaffung ist und wird eine
der zentralen Herausforderungen für die Einstufung der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität bleiben. Erweiterungen der
Kernbanksysteme zur Speicherung der notwendigen Daten sowie prozessuale Anpassungen befinden sich in der Planung und
Umsetzung. Die Einordnung der Sektoren erfolgt auf Basis der FINREP-Meldung zum 31.12.2024.
Als Basis für die wesentlichen KPIs sind die erfassten Vermögenswerte (Covered Assets) heranzuziehen, die gegenüber den
gesamten Vermögenswerten um die Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten sowie
9
Die angeführten Kennzahlen sind nur eine exemplarische Auflistung der zu veröffentlichenden KPIs. Die für Umsatz und CapEx
erfassten Vermögenswerte basieren auf der Summe der sechs Umweltziele. Weitere Einzelheiten sind in den spezifischen
Meldebögen ersichtlich.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 111
111
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
die zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte reduziert werden. Als Basis werden die Bruttobuchwerte der FINREP-
Meldung herangezogen.
Identifikation von NFRD-pflichtigen Unternehmen und Übernahme der Taxonomie-KPIs
Der bestehende Kundenstock wurde mittels Desk Research hinsichtlich einer möglichen NFRD-Pflicht gescreent und kontrolliert.
Dies erfolgte durch Durchsicht der veröffentlichten Geschäftsberichte bzw. nichtfinanziellen Erklärungen. Im Zuge dessen wurden
die Top-150-Kundenpositionen ausnahmslos, d. h. ohne Vorselektion, untersucht. Die restlichen Kund*innen wurden auf Basis von
definierten Kriterien (der im Vorjahr identifizierten NFRD-Pflicht, einer Mitarbeiteranzahl > 500, der Bilanzsumme, des Umsatzes
sowie einer Rechtsform, die auf eine mögliche NFRD-Pflicht schließen lässt) geprüft. Zum 31.12.2024 umfasste das Portfolio 103
Kund*innen bzw. Gegenparteien, die als NFRD-pflichtig identifiziert wurden. Mit 65 stellen dabei Kreditinstitute den
überwiegenden Teil dar.
Einstufung der Taxonomiefähigkeit und -konformität
Für die Ermittlung der gemäß Art. 10 Abs. 5 der „Taxonomie-Offenlegungsverordnung“ geforderten KPIs wurde das Template zur
Ermittlung der Green Asset Ratio lt. Anhang VI der EU-Taxonomie-Verordnung herangezogen.
Vom Zähler des KPIs und von der Taxonomiefähigkeits- und -konformitätsprüfung ausgeschlossen sind:
Nicht-Finanzunternehmen, die nicht der NFRD unterliegen
Derivate
Kurzfristige Interbankenkredite
Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten (mit Ausnahme von Multilateral
Development Banks MDBs)
Bei der Ermittlung der Taxonomiefähigkeit und -konformität muss grundsätzlich zwischen bekanntem und unbekanntem
Verwendungszweck unterschieden werden:
Bekannter Verwendungszweck:
- Fähigkeit: Wenn der Verwendungszweck mit der Definition einer wirtschaftlichen Tätigkeit übereinstimmt, ist das
Fähigkeitskriterium erfüllt.
- Konformität: Prüfung der technischen Bewertungskriterien (SCC substantial contribution criteria), Nichtverletzung
der restlichen Umweltziele (DNSH do no significant harm) und Einhaltung eines Mindeststandards hinsichtlich des
wirtschaftlichen Gebarens (MS minimum safeguards)
Unbekannter Verwendungszweck: Verwendung der Taxonomie-KPIs von NFRD-pflichtigen Unternehmen (Umsatz,
CapEx)
Hinweis: Die veröffentlichten Taxonomie-KPIs werden ausschließlich bei Geschäften berücksichtigt, bei denen kein
Verwendungszweck bekannt ist.
Differenzierung von Bestand (Stock) und Zuflüssen (Flow)
Zuflüsse (Flow) werden gemäß der im Dezember 2023 veröffentlichten FAQs (65) der Europäischen Kommission berechnet. Das
bedeutet, dass nur neue Risikopositionen, die im Jahr vor dem Offenlegungsstichtag eingegangen wurden, gezählt werden dürfen.
Die Berechnung stellt daher nicht auf die Veränderung zwischen (T) und (T-1) ab.
Für die gesamten Aktiva und die Off-Balance-Position „Finanzgarantien“ werden die per 31.12.2024 aktuellen Bestände gemäß der
FINREP-Meldung herangezogen. Für die Differenzierung zwischen Beständen und Zuflüssen wurde eine Flag „Flow“ hinzugefügt,
welche auf unterschiedliche Termindatenfelder zurückgreift.
Finanzunternehmen:
Die für die BTV relevanten Kreditinstitute üben derzeit keine Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
aus. Daher wird für das Reporting der Taxonomiefähigkeit auf die veröffentlichten Daten der Kreditinstitute abgestellt.
Versicherungen werden in der Taxonomie-Verordnung derzeit nur mit den Wirtschaftstätigkeiten 10.1.
„Nichtlebensversicherungen“ und 10.2. „Rückversicherungen“ bzw. den entsprechenden NACE-Codes 65.12 und 65.20
abgebildet. Im Zusammenhang mit der KPI-Sammlung wird im Versicherungsbereich auf die Investment-KPIs abgestellt.
Finanzunternehmen, die keiner der obigen Kategorien zugeordnet werden können, werden als sonstige
Finanzunternehmen geführt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 112
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
die zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte reduziert werden. Als Basis werden die Bruttobuchwerte der FINREP-
Meldung herangezogen.
Identifikation von NFRD-pflichtigen Unternehmen und Übernahme der Taxonomie-KPIs
Der bestehende Kundenstock wurde mittels Desk Research hinsichtlich einer möglichen NFRD-Pflicht gescreent und kontrolliert.
Dies erfolgte durch Durchsicht der veröffentlichten Geschäftsberichte bzw. nichtfinanziellen Erklärungen. Im Zuge dessen wurden
die Top-150-Kundenpositionen ausnahmslos, d. h. ohne Vorselektion, untersucht. Die restlichen Kund*innen wurden auf Basis von
definierten Kriterien (der im Vorjahr identifizierten NFRD-Pflicht, einer Mitarbeiteranzahl > 500, der Bilanzsumme, des Umsatzes
sowie einer Rechtsform, die auf eine mögliche NFRD-Pflicht schließen lässt) geprüft. Zum 31.12.2024 umfasste das Portfolio 103
Kund*innen bzw. Gegenparteien, die als NFRD-pflichtig identifiziert wurden. Mit 65 stellen dabei Kreditinstitute den
überwiegenden Teil dar.
Einstufung der Taxonomiefähigkeit und -konformität
Für die Ermittlung der gemäß Art. 10 Abs. 5 der „Taxonomie-Offenlegungsverordnung“ geforderten KPIs wurde das Template zur
Ermittlung der Green Asset Ratio lt. Anhang VI der EU-Taxonomie-Verordnung herangezogen.
Vom Zähler des KPIs und von der Taxonomiefähigkeits- und -konformitätsprüfung ausgeschlossen sind:
Nicht-Finanzunternehmen, die nicht der NFRD unterliegen
Derivate
Kurzfristige Interbankenkredite
Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten (mit Ausnahme von Multilateral
Development Banks MDBs)
Bei der Ermittlung der Taxonomiefähigkeit und -konformität muss grundsätzlich zwischen bekanntem und unbekanntem
Verwendungszweck unterschieden werden:
Bekannter Verwendungszweck:
- Fähigkeit: Wenn der Verwendungszweck mit der Definition einer wirtschaftlichen Tätigkeit übereinstimmt, ist das
Fähigkeitskriterium erfüllt.
- Konformität: Prüfung der technischen Bewertungskriterien (SCC substantial contribution criteria), Nichtverletzung
der restlichen Umweltziele (DNSH do no significant harm) und Einhaltung eines Mindeststandards hinsichtlich des
wirtschaftlichen Gebarens (MS minimum safeguards)
Unbekannter Verwendungszweck: Verwendung der Taxonomie-KPIs von NFRD-pflichtigen Unternehmen (Umsatz,
CapEx)
Hinweis: Die veröffentlichten Taxonomie-KPIs werden ausschließlich bei Geschäften berücksichtigt, bei denen kein
Verwendungszweck bekannt ist.
Differenzierung von Bestand (Stock) und Zuflüssen (Flow)
Zuflüsse (Flow) werden gemäß der im Dezember 2023 veröffentlichten FAQs (65) der Europäischen Kommission berechnet. Das
bedeutet, dass nur neue Risikopositionen, die im Jahr vor dem Offenlegungsstichtag eingegangen wurden, gezählt werden dürfen.
Die Berechnung stellt daher nicht auf die Veränderung zwischen (T) und (T-1) ab.
Für die gesamten Aktiva und die Off-Balance-Position „Finanzgarantien“ werden die per 31.12.2024 aktuellen Bestände gemäß der
FINREP-Meldung herangezogen. Für die Differenzierung zwischen Beständen und Zuflüssen wurde eine Flag „Flow“ hinzugefügt,
welche auf unterschiedliche Termindatenfelder zurückgreift.
Finanzunternehmen:
Die für die BTV relevanten Kreditinstitute üben derzeit keine Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
aus. Daher wird für das Reporting der Taxonomiefähigkeit auf die veröffentlichten Daten der Kreditinstitute abgestellt.
Versicherungen werden in der Taxonomie-Verordnung derzeit nur mit den Wirtschaftstätigkeiten 10.1.
„Nichtlebensversicherungen“ und 10.2. „Rückversicherungen“ bzw. den entsprechenden NACE-Codes 65.12 und 65.20
abgebildet. Im Zusammenhang mit der KPI-Sammlung wird im Versicherungsbereich auf die Investment-KPIs abgestellt.
Finanzunternehmen, die keiner der obigen Kategorien zugeordnet werden können, werden als sonstige
Finanzunternehmen geführt.
112
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Anhand der verfügbaren Daten von Finanzunternehmen werden die Bruttobuchwerte mit deren ausgewiesenen
Taxonomiefähigkeits- & Konformitätsquoten gewichtet.
- Falls es sich um eine Tochtergesellschaft eines Finanzunternehmens handelt und dieses keine eigenen
Taxonomie-KPIs ausweist (Offenlegungsbefreiung), werden die Kennzahlen der Mutter herangezogen.
Nicht-Finanzunternehmen:
Als taxonomiefähig bzw. -konform können jene Kund*innen bzw. Gegenparteien eingestuft werden, die NFRD-pflichtig
sind und eine von der Taxonomie-Verordnung umfasste Wirtschaftstätigkeit ausüben. Die Daten dazu wurden aus den
Geschäftsberichten bzw. NFI-Erklärungen entnommen. Für die Berechnung des Anteils der Vermögenswerte, der von
Kreditinstituten als taxonomiefähig bzw. -konform eingestuft werden kann, sind lt. Anhang V Abschnitt 1.2.1 der
„Taxonomie-Offenlegungsverordnung“ der CapEx-KPI und der Umsatz-KPI ausschlaggebend.
- Falls es sich um eine Tochtergesellschaft (die im Rahmen der NFRD-Prüfung die oben beschriebenen Indikatoren
erfüllt hat) eines Nicht-Finanzunternehmens handelt und dieses keine eigenen Taxonomie-KPIs ausweist,
werden die Kennzahlen der Mutter herangezogen.
Haushalte:
Als taxonomiefähig bzw. -konform können Kredite an private Haushalte innerhalb der EU eingestuft werden, die durch
Wohnimmobilien besichert sind oder für Gebäudesanierungen gewährt werden. Zudem müssen sie auch einer der in den
Anhängen 1 bzw. 2 angeführten Wirtschaftstätigkeiten (7.1. 7.7.) entsprechen, wobei v. a. die Wirtschaftstätigkeit 7.7.
„Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ für die BTV von wesentlicher Relevanz ist.
Ebendiese Wirtschaftstätigkeit „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ kann über den Kreditverwendungszweck bzw.
eine entsprechende Kennzeichnung in dem Basissystem, das Kredite zum Zwecke des privaten Wohnbaus umfasst,
identifiziert werden. Die Bezeichnung „Wohnbau“ bezieht sich dabei nicht auf den alleinigen und unmittelbaren Neubau,
sondern umfasst den Erwerb bzw. die Schaffung von Wohnraum im Allgemeinen. Ebenso wird mit dieser Kennzeichnung
die Sanierung von Wohnraum gekennzeichnet, wodurch eine automatisierte Unterscheidung und eine getrennte
Darstellung im Meldebogen nicht möglich ist. Im Zuge der Taxonomieprüfung kann auf Einzelfallebene differenziert
werden.
Auf Grundlage der eingemeldeten Energieausweise wurden Taxonomiekonformitätsprüfungen für das Geschäftsjahr
2024 durchgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Geschäft nur dann als taxonomiekonform eingestuft wird, wenn die
technischen Bewertungskriterien und die in Anhang A geforderte Klimarisiko- Vulnerabilitätsanalyse keine physischen
Risiken aufweisen.
Kredite an private Haushalte für den Erwerb von Kraftfahrzeugen spielen im Produktportfolio der BTV eine
untergeordnete Rolle. Kfz-Leasings können auf Basis der Objektkategorie identifiziert werden. Aufgrund von fehlenden
Informationen insbesondere zu Sommer- und Winterreifen können die Taxonomiekonformitätsprüfungen nicht mit
hinreichender Sicherheit durchgeführt werden.
Öffentliche Stellen:
Finanzierungen gegenüber öffentlichen Stellen können als taxonomiefähig bzw. -konform eingestuft werden, wenn sie
dem öffentlichen Wohnbau dienen bzw. wenn durch diese eine taxonomiefähige bzw. -konforme Wirtschaftstätigkeit
finanziert wird.
Die Methodik der Berechnung für den öffentlichen Wohnbau entspricht dabei der Methodik des
Wohnimmobiliengeschäfts. D. h., es muss eine Besicherung durch eine Wohnimmobilie vorhanden sein sowie der Zweck
der Wohnraumschaffung durch ein entsprechendes Auswertekennzeichen nachvollziehbar sein.
Die sonstigen Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften (Spezialfinanzierungen) können derzeit auf Geschäftsebene
nicht hinsichtlich der Taxonomiefähigkeit ausgewertet werden, d. h., es ist keine Zuordnung zu einer taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeit möglich.
Gemäß den im Dezember 2023 veröffentlichten FAQs (15 & 47) werden nur Finanzinstrumente oder Kredite, deren
Verwendungszweck bekannt ist, in den Zähler des KPIs aufgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle
Finanzinstrumente oder Kredite, deren Verwendungszweck nicht bekannt ist, nicht im Zähler oder Nenner des KPIs
ausgewiesen werden dürfen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 113
113
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Außerbilanzielle Risikopositionen:
Finanzgarantien (Financial Guarantees): Bei Finanzgarantien für NFRD-pflichtige Unternehmen wird auf die
veröffentlichten Taxonomie-KPIs abgestellt (Umsatz, CapEx). Die Basis für Finanzgarantien bildet die FINREP-Meldung.
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under Management): Die Datengrundlage wird vom Geschäftsbereich Kunden (insb.
dem Asset Management) zur Verfügung gestellt und stichtagsbezogen (per 31.12.) ausgewertet. Die verwalteten
Vermögenswerte bestehen aus Einzeltiteln sowie fremden und eigenen Fonds. Die Einschränkung auf die NFRD-Pflicht
erfolgt mittels eines mitangelieferten Datenfelds. Für die Flow-Betrachtung im Meldebogen 5 werden alle Zukäufe im
Geschäftsjahr 2024 betrachtet.
Methodische Anmerkungen:
Multilateral Development Banks (MDBs): Im Gegensatz zu supranationalen Unternehmen werden MDBs gemäß Art. 117
CRR in den Covered Assets berücksichtigt.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Risikopositionen werden im Nenner der GAR folgende Posten beachtet:
Die gesamten Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen, Eigenkapitalinstrumente für Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen (z. B. KMUs und Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern) sowie alle anderen erfassten bilanzwirksamen
Vermögenswerte (Derivate, kurzfristige Interbankenkredite, Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte, sonstige Vermögenswerte).
Kernenergie und Gas Anhang XII:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 zur Ergänzung der Wirtschaftstätigkeiten in den Energiesektoren Kernenergie und
Gas, die im März 2022 veröffentlicht wurde, fordert die Offenlegung der Investitionen in diese Sektoren und der Höhe ihres Anteils
an den wichtigsten Leistungsindikatoren (unter Verwendung der Meldebögen lt. Anhang XII). Wie schon ausgeführt, ist bei der
Berechnung der KPIs auf veröffentlichte Daten der Kund*innen und Gegenparteien abzustellen oder ggf. (sofern der
Verwendungszweck und eine passende Wirtschaftstätigkeit i. S. d. Abschnitte 4.26 bis 4.31 bekannt sind) eine
Taxonomiekonformitätsprüfung vorzunehmen.
Für die Berechnung der Meldebögen wird ausschließlich auf KPIs von relevanten NFRD-pflichtigen Unternehmen gesetzt. In
diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass insbesondere die Angaben der Kreditinstitute zu den Kennzahlen zu
Kernenergie und Gas erstmals für das Geschäftsjahr 2023 gemeldet wurden und nun Anwendung finden. Aufgrund der
Möglichkeit, dass andere Kreditinstitute wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich 4.26 bis 4.31 finanzieren, ist es möglich, dass die
Tätigkeiten 4.26 bis 4.31 über die Kennzahlen der Gegenpartei im Meldebogen 1 bejaht werden. Dies steht jedoch nicht im
Widerspruch zur Ausschlussliste der BTV, da keine direkte Finanzierung der Aktivitäten 4.26 bis 4.28 erfolgt. Für die
Datensammlung wird einerseits auf die vorab identifizierten NFRD-pflichtigen Unternehmen (Gesamtaktiva) und für die
verwalteten Vermögenswerte (Assets under Management) andererseits auf Daten von externen Datenanbietern zurückgegriffen
Entwicklung der taxonomiefähigen und -konformen Vermögenswerte
Im Rahmen der BTV Nachhaltigkeitsstrategie ist festgelegt, das Angebot an nachhaltigen Veranlagungsprodukten zu erweitern. So
wurde beispielsweise im Geschäftsjahr 2024 ein weiterer Green Bond der BTV emittiert (gemäß BTV Sustainable Finance
Framework). Auf der Finanzierungsseite ist es das Ziel, nachhaltige Projekte durch verbesserte Finanzierungsbedingungen zu
fördern. Die Taxonomie-Verordnung bietet dabei ein universelles und vergleichbares Rahmenwerk, um diese Projekte bzw.
Investments zu identifizieren. Der Anteil der taxonomiefähigen Assets hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf
Basis des Umsatz-KPI bzw. um 0,2 Prozentpunkte auf Basis des CapEx-KPI erhöht. Weiters hat sich der Anteil der
taxonomiekonformen Assets im Vergleich zum Vorjahr um 0,17 Prozentpunkte auf Basis des Umsatz-KPI bzw. um 0,13
Prozentpunkte auf Basis des CapEx-KPI erhöht.
Integration der Taxonomie-Verordnung in die Geschäftsstrategie sowie in den operativen Bankbetrieb
Die Geschäfts- und die Nachhaltigkeitsstrategie der BTV wird sukzessive um Nachhaltigkeitsaspekte sowie entsprechend den
regulatorischen Anforderungen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung erweitert. Mit der Bearbeitung und Umsetzung der
Taxonomie-Verordnung in der BTV wurde die „ständige Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsregulatorik“ betraut. Zur Beurteilung der
BTV Jahresfinanzbericht 2024 114
113
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Außerbilanzielle Risikopositionen:
Finanzgarantien (Financial Guarantees): Bei Finanzgarantien für NFRD-pflichtige Unternehmen wird auf die
veröffentlichten Taxonomie-KPIs abgestellt (Umsatz, CapEx). Die Basis für Finanzgarantien bildet die FINREP-Meldung.
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under Management): Die Datengrundlage wird vom Geschäftsbereich Kunden (insb.
dem Asset Management) zur Verfügung gestellt und stichtagsbezogen (per 31.12.) ausgewertet. Die verwalteten
Vermögenswerte bestehen aus Einzeltiteln sowie fremden und eigenen Fonds. Die Einschränkung auf die NFRD-Pflicht
erfolgt mittels eines mitangelieferten Datenfelds. Für die Flow-Betrachtung im Meldebogen 5 werden alle Zukäufe im
Geschäftsjahr 2024 betrachtet.
Methodische Anmerkungen:
Multilateral Development Banks (MDBs): Im Gegensatz zu supranationalen Unternehmen werden MDBs gemäß Art. 117
CRR in den Covered Assets berücksichtigt.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Risikopositionen werden im Nenner der GAR folgende Posten beachtet:
Die gesamten Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen, Eigenkapitalinstrumente für Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen (z. B. KMUs und Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern) sowie alle anderen erfassten bilanzwirksamen
Vermögenswerte (Derivate, kurzfristige Interbankenkredite, Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte, sonstige Vermögenswerte).
Kernenergie und Gas Anhang XII:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 zur Ergänzung der Wirtschaftstätigkeiten in den Energiesektoren Kernenergie und
Gas, die im März 2022 veröffentlicht wurde, fordert die Offenlegung der Investitionen in diese Sektoren und der Höhe ihres Anteils
an den wichtigsten Leistungsindikatoren (unter Verwendung der Meldebögen lt. Anhang XII). Wie schon ausgeführt, ist bei der
Berechnung der KPIs auf veröffentlichte Daten der Kund*innen und Gegenparteien abzustellen oder ggf. (sofern der
Verwendungszweck und eine passende Wirtschaftstätigkeit i. S. d. Abschnitte 4.26 bis 4.31 bekannt sind) eine
Taxonomiekonformitätsprüfung vorzunehmen.
Für die Berechnung der Meldebögen wird ausschließlich auf KPIs von relevanten NFRD-pflichtigen Unternehmen gesetzt. In
diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass insbesondere die Angaben der Kreditinstitute zu den Kennzahlen zu
Kernenergie und Gas erstmals für das Geschäftsjahr 2023 gemeldet wurden und nun Anwendung finden. Aufgrund der
Möglichkeit, dass andere Kreditinstitute wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich 4.26 bis 4.31 finanzieren, ist es möglich, dass die
Tätigkeiten 4.26 bis 4.31 über die Kennzahlen der Gegenpartei im Meldebogen 1 bejaht werden. Dies steht jedoch nicht im
Widerspruch zur Ausschlussliste der BTV, da keine direkte Finanzierung der Aktivitäten 4.26 bis 4.28 erfolgt. Für die
Datensammlung wird einerseits auf die vorab identifizierten NFRD-pflichtigen Unternehmen (Gesamtaktiva) und für die
verwalteten Vermögenswerte (Assets under Management) andererseits auf Daten von externen Datenanbietern zurückgegriffen
Entwicklung der taxonomiefähigen und -konformen Vermögenswerte
Im Rahmen der BTV Nachhaltigkeitsstrategie ist festgelegt, das Angebot an nachhaltigen Veranlagungsprodukten zu erweitern. So
wurde beispielsweise im Geschäftsjahr 2024 ein weiterer Green Bond der BTV emittiert (gemäß BTV Sustainable Finance
Framework). Auf der Finanzierungsseite ist es das Ziel, nachhaltige Projekte durch verbesserte Finanzierungsbedingungen zu
fördern. Die Taxonomie-Verordnung bietet dabei ein universelles und vergleichbares Rahmenwerk, um diese Projekte bzw.
Investments zu identifizieren. Der Anteil der taxonomiefähigen Assets hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf
Basis des Umsatz-KPI bzw. um 0,2 Prozentpunkte auf Basis des CapEx-KPI erhöht. Weiters hat sich der Anteil der
taxonomiekonformen Assets im Vergleich zum Vorjahr um 0,17 Prozentpunkte auf Basis des Umsatz-KPI bzw. um 0,13
Prozentpunkte auf Basis des CapEx-KPI erhöht.
Integration der Taxonomie-Verordnung in die Geschäftsstrategie sowie in den operativen Bankbetrieb
Die Geschäfts- und die Nachhaltigkeitsstrategie der BTV wird sukzessive um Nachhaltigkeitsaspekte sowie entsprechend den
regulatorischen Anforderungen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung erweitert. Mit der Bearbeitung und Umsetzung der
Taxonomie-Verordnung in der BTV wurde die „ständige Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsregulatorik“ betraut. Zur Beurteilung der
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität von Finanzierungen ist eine Softwarelösung (Climcycle) in Anwendung. Der Prozess zur
Taxonomieeinstufung im Kundengeschäft mit den damit einhergehenden Systemänderungen wird schrittweise umgesetzt.
Dazu existiert im Geschäftsbereich Kunden eine Stelle, die sich schwerpunktmäßig mit der Einstufung von Kundenprojekten
beschäftigt. Die Nachhaltigkeitsagenden haben durch die Etablierung des Sustainability Officers in der Stabsstelle Sustainability &
Strategy Office eine deutliche Aufwertung erfahren. Bereits im Geschäftsjahr 2023 wurde die Stabsstelle um zwei
Mitarbeiter*innen erweitert, um die erfolgreiche Verankerung der Themen in der Bank sicherzustellen.
Ergänzende Angaben zur Bedeutung der Finanzierung von taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten
In der Nachhaltigkeitsstrategie der BTV mit dem Leitgedanken Geist & Haltung sind in den Handlungsfeldern Strategie &
Governance sowie Kund*innen & Produkte Themen der Taxonomie integriert. Dadurch wird ein allgemein gültiger und
vergleichbarer Rahmen für die Identifikation nachhaltiger Investments bzw. Kredite geschaffen. Ebenso orientiert sich das BTV
Sustainable Finance Framework an der Taxonomie-Verordnung. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die GAR nur einen kleinen
Teil des Portfolios abdeckt und wesentliche Teile, wie z. B. das Geschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), nicht im
Zähler der GAR berücksichtigt werden können.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 115
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
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Taxonomie-Meldebögen
117 Anhang VI
133 Anhang XII
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
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Taxonomie-Meldebögen
117 Anhang VI
133 Anhang XII
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
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Anhang VI
118 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
119 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – Umsatz
121 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – CapEx
123 2. GAR-Sektorinformationen – Umsatz
124 2. GAR-Sektorinformationen – CapEx
125 3. GAR KPI-Bestand – Umsatz
127 3. GAR KPI-Bestand – CapEx
129 4. GAR KPI-Zuflüsse – Umsatz
130 4. GAR KPI-Zuflüsse – CapEx
131 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Bestand – Umsatz
131 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Bestand – CapEx
132 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Zuflüsse – Umsatz
132 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Zuflüsse – CapEx
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
117
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI - Umsatz
Meldebogen 0
Gesamte ökologisch nachhaltige
Vermögenswerte KPI**** KPI*****
% Erfassung (an den
Gesamtaktiva)***
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3
sowie Anhang V
Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 36,08 (Umsatz) 42,74 (CapEx) 0,30 % 0,35 % 77,65 % 58,38 % 22,35 %
Gesamte ökologisch nachhaltige
Vermögenswerte KPI KPI
% Erfassung (an den
Gesamtaktiva)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3
sowie Anhang V
Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1,65 (Umsatz) 1,33 (CapEx) 0,12 % 0,10 % 100,00 % 87,39 % 0,00 %
Handelsbuch* N/A N/A N/A
Finanzgarantien 0,00 (Umsatz) 0,00 (CapEx) 0,00 % 1,33 %
Verwaltete Vermögenswerte
(Assets under management)
21,37 (Umsatz) 31,56 (CapEx) 2,29 % 3,39 %
Gebühren- und Provisionserträge** N/A N/A N/A
* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
** Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
*** % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
***** basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet
BTV Anmerkung: In der Spalte „Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte“ werden die Werte in Mio. € abgebildet.
BTV Anmerkung: Die Spalte „ % Erfassung (an den Gesamtaktiva)***“ wird auf Grundlage von Meldebogen 1 folgendermaßen berechnet: a48/a53.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
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0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI - Umsatz
Meldebogen 0
Gesamte ökologisch nachhaltige
Vermögenswerte KPI**** KPI*****
% Erfassung (an den
Gesamtaktiva)***
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3
sowie Anhang V
Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 36,08 (Umsatz) 42,74 (CapEx) 0,30 % 0,35 % 77,65 % 58,38 % 22,35 %
Gesamte ökologisch nachhaltige
Vermögenswerte KPI KPI
% Erfassung (an den
Gesamtaktiva)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3
sowie Anhang V
Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1,65 (Umsatz) 1,33 (CapEx) 0,12 % 0,10 % 100,00 % 87,39 % 0,00 %
Handelsbuch* N/A N/A N/A
Finanzgarantien 0,00 (Umsatz) 0,00 (CapEx) 0,00 % 1,33 %
Verwaltete Vermögenswerte
(Assets under management)
21,37 (Umsatz) 31,56 (CapEx) 2,29 % 3,39 %
Gebühren- und Provisionserträge** N/A N/A N/A
* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
** Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
*** % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
***** basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet
BTV Anmerkung: In der Spalte „Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte“ werden die Werte in Mio. € abgebildet.
BTV Anmerkung: Die Spalte „ % Erfassung (an den Gesamtaktiva)***“ wird auf Grundlage von Meldebogen 1 folgendermaßen berechnet: a48/a53.
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1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – Umsatz
BTV Anmerkung: Das Feld a1 wird folgendermaßen berechnet: a2 + a20 + a24 + a28. Somit wird das Feld a31 nicht miteinbezogen.
BTV Anmerkung: Die Zeile „GAR-Vermögenswerte insgesamt“ wird folgendermaßen berechnet: a1 + a31 + a32.
BTV Anmerkung: Gemäß den FAQs 15 & 47 (21. Dezember 2023) werden in Feld a28 lediglich Geschäfte mit spezifischem Verwendungszweck dargestellt. Alle Geschäfte, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden
in Feld a50 abgebildet.
BTV Anmerkung: Gemäß FAQ 26 (21. Dezember 2023) muss Zeile 55 nicht das Aggregat der Zeilen 56 & 57 bilden. Der Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass bestimmte Positionen nicht eindeutig als Schuld-
verschreibung oder Eigenkapitalinstrument deklariert werden können.
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
Mio. EUR
Gesamt-
brutto-
buchwert
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.992,2 1.090,8 36,1 17,8 3,7 9,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 4,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.096,0 36,08 17,8 3,7 9,8
2 Finanzunternehmen 1.533,0 306,4 20,0 7,4 1,8 6,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 307,1 20,0 7,4 1,8 6,5
3 Kreditinstitute 1.512,3 292,4 17,9 7,4 1,7 4,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 293,0 17,9 7,4 1,7 4,7
4 Darlehen und Kredite 20,1 3,2 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,3 0,1 0,1 0,0 0,0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
474,7 140,5 9,5 7,3 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 140,6 9,5 7,3 0,3 0,3
6 Eigenkapitalinstrumente 1.017,5 148,6 8,3 1,5 4,4 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 149,2 8,3 1,5 4,4
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 20,7 14,0 2,1 0,0 0,0 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,0 2,1 0,0 0,0 1,8
8 davon Wertpapierfirmen 12,4 11,9 1,8 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11,9 1,8 0,0 0,0 1,7
9 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
12,4 11,9 1,8 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11,9 1,8 0,0 0,0 1,7
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
13 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
16 davon Versicherungsunternehmen 8,3 2,1 0,3 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,1 0,3 0,0 0,0 0,1
17 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
8,3 2,1 0,3 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,1 0,3 0,0 0,0 0,1
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0
0,0 0,0 0,0
0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 Nicht-Finanzunternehmen 166,7 31,3 15,5 9,8 1,9 3,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 35,9 15,5 9,8 1,9 3,4
21 Darlehen und Kredite 148,2 30,0 15,3 9,8 1,9 3,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
34,6 15,3 9,8 1,9 3,2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
18,5 1,3 0,2 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 0,2 0,0 0,0 0,2
23 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
24 Private Haushalte 1.211,2 717,1 0,6 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 717,1 0,6 0,6 0,0 0,0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
798,2 714,6 0,6 0,6 714,6 0,6 0,6 0,0 0,0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
27 davon Kfz-Kredite 2,7 2,4 0,0 0,0 2,4 0,0 0,0 0,0 0,0
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
81,3 36,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 36,0 0,0 0,0 0,0 0,0
29 Wohnraumfinanzierung 36,0 36,0 36,0 0,0 0,0 0,0 0,0
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
45,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für
die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
9.067,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 8.659,3
34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
7.336,7
35 Darlehen und Kredite 6.958,0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besi-
cherte Darlehen
2.451,0
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen 113,0
39 Eigenkapitalinstrumente 265,7
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
1.322,6
41 Darlehen und Kredite 1.078,7
42 Schuldverschreibungen 209,3
43 Eigenkapitalinstrumente 34,5
44 Derivate 79,9
45 Kurzfristige Interbankenkredite 52,5
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelver-
wandte Vermögenswerte
52,8
47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unterneh-
menswert, Waren etc.)
223,1
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 12.059,8 1.090,8 36,1 17,8 3,7 9,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 4,6 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.096,0 36,1 17,8 3,7 9,8
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste
Vermögenswerte
3.471,7
50 Zentralstaaten und supranationale
Emittenten
367,9
51 Risikopositionen gegenüber Zen-
tralbanken
3.069,4
52 Handelsbuch 34,4
53 Gesamtaktiva 15.531,5 1.090,8 36,1 17,8 3,7 9,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 4,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.096,0 36,1 17,8 3,7 9,8
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under
management)
932,2 55,8 20,7 0,0 1,3 10,9 1,2 0,7 0,0 0,4 0,5 0,0 0,0 0,0 7,1 0,0 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 66,4 21,4 0,0 1,3 11,3
56 Davon Schuldverschreibungen 405,6 44,8 15,8 0,0 1,2 7,0 0,8 0,6 0,0 0,4 0,4 0,0 0,0 0,0 1,5 0,0 0,0 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 48,6 16,4 0,0 1,2 7,4
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 517,9 10,1 4,7 0,0 0,1 3,9 0,4 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 4,9 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 16,2 4,8 0,0 0,1 3,9
BTV Jahresfinanzbericht 2024
118
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
119
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
Mio. EUR
Gesamt-
brutto-
buchwert
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.934,0 1.014,5 15,6 0,1 3,6 2,9 3,9 0,0 0,0 0,0 1.018,3 15,6 0,1 3,6 2,9
2 Finanzunternehmen 1.404,0 197,9 6,1 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 201,8 6,1 0,0 0,0 0,0
3 Kreditinstitute 1.354,5 190,8 0,0 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 0,0 0,0
4 Darlehen und Kredite 57,2 10,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 0,0 0,0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
348,6 56,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 0,0 0,0
6 Eigenkapitalinstrumente 948,6 123,7 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 0,0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 49,5 7,2 6,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,2 6,1 0,0 0,0 0,0
8 davon Wertpapierfirmen 41,3 6,4 6,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,4 6,1 0,0 0,0 0,0
9 Darlehen und Kredite 41,3 6,4 6,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
6,4 6,1 0,0 0,0 0,0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
13 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0
16 davon Versicherungsunternehmen 8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
17 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 Nicht-Finanzunternehmen 170,9 29,9 9,4 3,6 2,9 0,0 0,0 0,0 29,9 9,4 0,0 3,6 2,9
21 Darlehen und Kredite 123,5 21,4 5,4 0,3 2,3 0,0 0,0 0,0
21,4 5,4 0,0 0,3 2,3
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
37,4 6,0 3,6 3,4 0,2 0,0 0,0 0,0 6,0 3,6 0,0 3,4 0,2
23 Eigenkapitalinstrumente 9,9 2,5 0,4 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 2,5 0,4 0,0 0,4
24 Private Haushalte 1.312,5 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
831,3 746,3 0,1 0,1 746,3 0,1 0,1 0,0 0,0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
27 davon Kfz-Kredite 3,7 2,8 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
46,6 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
29 Wohnraumfinanzierung 37,5 37,5 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
9,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für
die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
8.683,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 8.239,3
34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
7.186,8
35 Darlehen und Kredite 6.782,5
36 davon durch Gewerbeimmobilien besi-
cherte Darlehen
2.083,5
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen 161,1
39 Eigenkapitalinstrumente 243,1
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
1.052,6
41 Darlehen und Kredite 814,6
42 Schuldverschreibungen 198,8
43 Eigenkapitalinstrumente 39,2
44 Derivate 73,4
45 Kurzfristige Interbankenkredite 52,2
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelver-
wandte Vermögenswerte
51,7
47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unterneh-
menswert, Waren etc.)
267,2
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11.617,8 1.014,5 15,6 0,1 3,6 2,9 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.018,3 15,6 0,1 3,6 2,9
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste
Vermögenswerte
3.319,6
50 Zentralstaaten und supranationale
Emittenten
351,1
51 Risikopositionen gegenüber Zen-
tralbanken
2.947,9
52 Handelsbuch 20,6
53 Gesamtaktiva 14.937,5 1.014,5 15,6 0,1 3,6 2,9 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.018,3 15,6 0,1 3,6 2,9
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under
management)
859,5 43,7 14,0 0,0 0,4 6,2 0,0 0,0 0,0 0,0 43,7 14,0 0,0 0,4 6,2
56 Davon Schuldverschreibungen 350,7 24,2 9,1 0,0 0,3 3,5 0,0 0,0 0,0 0,0 24,2 9,1 0,0 0,3 3,5
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 473,7 18,8 4,5 0,0 0,1 2,7 0,0 0,0 0,0 0,0 18,8 4,5 0,0 0,1 2,7
BTV Jahresfinanzbericht 2024
120
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
119
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
Mio. EUR
Gesamt-
brutto-
buchwert
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.934,0 1.014,5 15,6 0,1 3,6 2,9 3,9 0,0 0,0 0,0 1.018,3 15,6 0,1 3,6 2,9
2 Finanzunternehmen 1.404,0 197,9 6,1 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 201,8 6,1 0,0 0,0 0,0
3 Kreditinstitute 1.354,5 190,8 0,0 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 0,0 0,0
4 Darlehen und Kredite 57,2 10,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 0,0 0,0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
348,6 56,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 0,0 0,0
6 Eigenkapitalinstrumente 948,6 123,7 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 0,0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 49,5 7,2 6,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,2 6,1 0,0 0,0 0,0
8 davon Wertpapierfirmen 41,3 6,4 6,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,4 6,1 0,0 0,0 0,0
9 Darlehen und Kredite 41,3 6,4 6,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
6,4 6,1 0,0 0,0 0,0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
13 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0
16 davon Versicherungsunternehmen 8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
17 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 Nicht-Finanzunternehmen 170,9 29,9 9,4 3,6 2,9 0,0 0,0 0,0 29,9 9,4 0,0 3,6 2,9
21 Darlehen und Kredite 123,5 21,4 5,4 0,3 2,3 0,0 0,0 0,0
21,4 5,4 0,0 0,3 2,3
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
37,4 6,0 3,6 3,4 0,2 0,0 0,0 0,0 6,0 3,6 0,0 3,4 0,2
23 Eigenkapitalinstrumente 9,9 2,5 0,4 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 2,5 0,4 0,0 0,4
24 Private Haushalte 1.312,5 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
831,3 746,3 0,1 0,1 746,3 0,1 0,1 0,0 0,0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
27 davon Kfz-Kredite 3,7 2,8 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
46,6 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
29 Wohnraumfinanzierung 37,5 37,5 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
9,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für
die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
8.683,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 8.239,3
34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
7.186,8
35 Darlehen und Kredite 6.782,5
36 davon durch Gewerbeimmobilien besi-
cherte Darlehen
2.083,5
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen 161,1
39 Eigenkapitalinstrumente 243,1
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
1.052,6
41 Darlehen und Kredite 814,6
42 Schuldverschreibungen 198,8
43 Eigenkapitalinstrumente 39,2
44 Derivate 73,4
45 Kurzfristige Interbankenkredite 52,2
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelver-
wandte Vermögenswerte
51,7
47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unterneh-
menswert, Waren etc.)
267,2
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11.617,8 1.014,5 15,6 0,1 3,6 2,9 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.018,3 15,6 0,1 3,6 2,9
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste
Vermögenswerte
3.319,6
50 Zentralstaaten und supranationale
Emittenten
351,1
51 Risikopositionen gegenüber Zen-
tralbanken
2.947,9
52 Handelsbuch 20,6
53 Gesamtaktiva 14.937,5 1.014,5 15,6 0,1 3,6 2,9 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.018,3 15,6 0,1 3,6 2,9
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under
management)
859,5 43,7 14,0 0,0 0,4 6,2 0,0 0,0 0,0 0,0 43,7 14,0 0,0 0,4 6,2
56 Davon Schuldverschreibungen 350,7 24,2 9,1 0,0 0,3 3,5 0,0 0,0 0,0 0,0 24,2 9,1 0,0 0,3 3,5
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 473,7 18,8 4,5 0,0 0,1 2,7 0,0 0,0 0,0 0,0 18,8 4,5 0,0 0,1 2,7
120
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – CapEx
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
Mio. EUR
Gesamt-
brutto-
buchwert
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.992,2 1.106,6 42,7 17,8 5,2 9,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 1.109,2 42,7 17,8 5,2 9,1
2 Finanzunternehmen 1.533,0 310,3 24,8 7,3 4,0 5,9 0,2 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 311,1 24,8 7,3 4,0 5,9
3 Kreditinstitute 1.512,3 295,8 21,3 7,3 4,0 3,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 296,6 21,3 7,3 4,0 3,0
4 Darlehen und Kredite 20,1 3,3 0,2 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,4 0,2 0,1 0,0 0,1
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
474,7 140,2 10,1 7,2 0,3 0,4 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 140,4 10,1 7,3 0,3 0,4
6 Eigenkapitalinstrumente 1.017,5 152,2 11,0 3,6 2,6 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 152,8 11,0 3,6 2,6
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 20,7 14,5 3,5 0,0 0,0 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,5 3,6 0,0 0,0 2,8
8 davon Wertpapierfirmen 12,4 12,4 3,1 0,0 0,0 2,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,4 3,1 0,0 0,0 2,7
9 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
12,4 12,4 3,1 0,0 0,0 2,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,4 3,1 0,0 0,0 2,7
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
13 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0
16 davon Versicherungsunternehmen 8,3 2,1 0,4 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,1 0,5 0,0 0,0 0,1
17 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
8,3 2,1 0,4 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,1 0,5 0,0 0,0 0,1
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 Nicht-Finanzunternehmen 166,7 43,2 17,3 9,8 1,2 3,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 45,1 17,3 9,8 1,2 3,3
21 Darlehen und Kredite 148,2 40,1 16,5 9,8 1,1 2,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 41,8 16,5 9,8 1,1 2,5
22
Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
18,5 3,2 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 3,3 0,8 0,0 0,0 0,8
23 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
24 Private Haushalte 1.211,2 717,1 0,6 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 717,1 0,6 0,6 0,0 0,0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
798,2 714,6 0,6 0,6 714,6 0,1 0,1 0,0 0,0
26 davon Gebäudesanierungskredite –– 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
27 davon Kfz-Kredite 2,7 2,4 0,0 0,0 2,4 0,0 0,0 0,0 0,0
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
81,3 36,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 36,0 0,0 0,0 0,0 0,0
29 Wohnraumfinanzierung 36,0 36,0 36,0 0,0 0,0 0,0 0,0
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
45,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für
die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
9.067,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 8.659,3
34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
7.336,7
35 Darlehen und Kredite 6.958,0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besi-
cherte Darlehen
2.451,0
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen 113,0
39 Eigenkapitalinstrumente 265,7
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
1.322,6
41 Darlehen und Kredite 1.078,7
42 Schuldverschreibungen 209,3
43 Eigenkapitalinstrumente 34,5
44 Derivate 79,9
45 Kurzfristige Interbankenkredite 52,5
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelver-
wandte Vermögenswerte
52,8
47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unterneh-
menswert, Waren etc.)
223,1
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 12.059,8 1.106,6 42,7 17,8 5,2 9,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 1.109,2
42,7 17,8 5,2 9,1
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste
Vermögenswerte
3.471,7
50 Zentralstaaten und supranationale
Emittenten
367,9
51 Risikopositionen gegenüber Zen-
tralbanken
3.069,4
52 Handelsbuch 34,4
53 Gesamtaktiva 15.531,5 1.106,6 42,7 17,8 5,2 9,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 1.109,2 42,7 17,8 5,2 9,1
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under
management)
932,2 72,4 30,9 0,0 1,6 16,0 3,3 0,7 0,0 0,3 1,0 0,0 0,0 0,0 5,1 0,0 0,0 0,0 1,4 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 83,4 31,6 0,0 1,6 16,3
56 Davon Schuldverschreibungen 405,6 53,6 23,4 0,0 1,3 10,6 2,3 0,5 0,0 0,3 0,8 0,0 0,0 0,0 1,3 0,0 0,0 0,0 0,9 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 59,0 24,0 0,0 1,3 10,9
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 517,9 17,9 7,3 0,0 0,2 5,4 1,1 0,2 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 3,3 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23,0 7,4 0,0 0,2 5,4
BTV Anmerkung: Das Feld a1 wird folgendermaßen berechnet: a2 + a20 + a24 + a28. Somit wird das Feld a31 nicht miteinbezogen.
BTV Anmerkung: Die Zeile „GAR-Vermögenswerte insgesamt“ wird folgendermaßen berechnet: a1 + a31 + a32.
BTV Anmerkung: Gemäß den FAQs 15 & 47 (21. Dezember 2023) werden in Feld a28 lediglich Geschäfte mit spezifischem Verwendungszweck dargestellt. Alle Geschäfte, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden
in Feld a50 abgebildet.
BTV Anmerkung: Gemäß FAQ 26 (21. Dezember 2023) muss Zeile 55 nicht das Aggregat der Zeilen 56&57 bilden. Der Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass bestimmte Positionen nicht eindeutig als Schuld-
verschreibung oder Eigenkapitalinstrument deklariert werden können.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
120
121
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
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ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
Mio. EUR
Gesamt-
brutto-
buchwert
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.934,0 1.039,4 25,4 0,1 1,1 4,4 3,9 0,0 0,0 0,0 1.043,3 25,4 0,1 1,1 4,4
2 Finanzunternehmen 1.404,0 203,4 10,3 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 207,3 10,3 0,0 0,0 0,0
3 Kreditinstitute 1.354,5 191,2 0 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 195,1 0,0 0,0 0,0 0,0
4 Darlehen und Kredite 57,2 10,2 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,2 0,0 0,0 0,0 0,0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
348,6 56,9 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 0,0 0,0
6 Eigenkapitalinstrumente 948,6 124,1 0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 128,0 0,0 0,0 0,0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 49,5 12,2 10,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,2 10,3 0,0 0,0 0,0
8 davon Wertpapierfirmen 41,3 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0
9 Darlehen und Kredite 41,3 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
13 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0
16 davon Versicherungsunternehmen 8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
17 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 Nicht-Finanzunternehmen 170,9 49,3 15,0 1,1 4,4 0,0 0,0 0,0 49,3 15,0 0,0 1,1 4,4
21 Darlehen und Kredite 123,5 36,4 9,3 0,5 3,0 0,0 0,0 0,0 36,4
9,3 0,0 0,5 3,0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
37,4 8,5 4,4 0,5 0,4 0,0 0,0 0,0 8,5 4,4 0,0 0,5 0,4
23 Eigenkapitalinstrumente 9,9 4,5 1,3 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 4,5 1,3 0,0 1,1
24 Private Haushalte 1.312,5 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
831,3 746,3 0,1 0,1 746,3 0,1 0,1 0,0 0,0
26 davon Gebäudesanierungskredite –– 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
27 davon Kfz-Kredite 3,7 2,8 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
46,6 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
29 Wohnraumfinanzierung 37,5 37,5 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
9,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für
die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
8.683,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 8.239,3
34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
7.186,8
35 Darlehen und Kredite 6.782,5
36 davon durch Gewerbeimmobilien besi-
cherte Darlehen
2.083,5
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen 161,1
39 Eigenkapitalinstrumente 243,1
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
1.052,6
41 Darlehen und Kredite 814,6
42 Schuldverschreibungen 198,8
43 Eigenkapitalinstrumente 39,2
44 Derivate 73,4
45 Kurzfristige Interbankenkredite 52,2
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelver-
wandte Vermögenswerte
51,7
47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unterneh-
menswert, Waren etc.)
267,2
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11.617,8 1.039,4 25,4 0,1 1,1 4,4 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.043,3 25,4 0,1 1,1 4,4
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste
Vermögenswerte
3.319,6
50 Zentralstaaten und supranationale
Emittenten
351,1
51 Risikopositionen gegenüber Zen-
tralbanken
2.947,9
52 Handelsbuch 20,6
53 Gesamtaktiva 14.937,5 1.039,4 25,4 0,1 1,1 4,4 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.043,3 25,4 0,1 1,1 4,4
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 14.937,5
54 Finanzgarantien 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under
management)
859,5 63,6 25,8 0,0 1,0 11,3 0,0 0,0 0,0 0,0 63,6 25,8 0,0 1,0 11,3
56 Davon Schuldverschreibungen 350,7 38,4 18,5 0,0 0,6 7,4 0,0 0,0 0,0 0,0 38,4 18,5 0,0 0,6 7,4
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 473,7 24,3 6,8 0,0 0,4 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 24,3 6,8 0,0 0,4 3,9
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
Mio. EUR
Gesamt-
brutto-
buchwert
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermöglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.934,0 1.039,4 25,4 0,1 1,1 4,4 3,9 0,0 0,0 0,0 1.043,3 25,4 0,1 1,1 4,4
2 Finanzunternehmen 1.404,0 203,4 10,3 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 207,3 10,3 0,0 0,0 0,0
3 Kreditinstitute 1.354,5 191,2 0 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 195,1 0,0 0,0 0,0 0,0
4 Darlehen und Kredite 57,2 10,2 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,2 0,0 0,0 0,0 0,0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
348,6 56,9 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 0,0 0,0
6 Eigenkapitalinstrumente 948,6 124,1 0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 128,0 0,0 0,0 0,0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 49,5 12,2 10,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,2 10,3 0,0 0,0 0,0
8 davon Wertpapierfirmen 41,3 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0
9 Darlehen und Kredite 41,3 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 11,4 10,3 0,0 0,0 0,0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
13 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0
16 davon Versicherungsunternehmen 8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
17 Darlehen und Kredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
8,2 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 Nicht-Finanzunternehmen 170,9 49,3 15,0 1,1 4,4 0,0 0,0 0,0 49,3 15,0 0,0 1,1 4,4
21 Darlehen und Kredite 123,5 36,4 9,3 0,5 3,0 0,0 0,0 0,0 36,4
9,3 0,0 0,5 3,0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
37,4 8,5 4,4 0,5 0,4 0,0 0,0 0,0 8,5 4,4 0,0 0,5 0,4
23 Eigenkapitalinstrumente 9,9 4,5 1,3 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 4,5 1,3 0,0 1,1
24 Private Haushalte 1.312,5 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 749,1 0,1 0,1 0,0 0,0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
831,3 746,3 0,1 0,1 746,3 0,1 0,1 0,0 0,0
26 davon Gebäudesanierungskredite –– 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
27 davon Kfz-Kredite 3,7 2,8 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
46,6 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
29 Wohnraumfinanzierung 37,5 37,5 37,5 0,0 0,0 0,0 0,0
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
9,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für
die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
8.683,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 8.239,3
34 KMUs und NFK (die keine KMUs sind), die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
7.186,8
35 Darlehen und Kredite 6.782,5
36 davon durch Gewerbeimmobilien besi-
cherte Darlehen
2.083,5
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen 161,1
39 Eigenkapitalinstrumente 243,1
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die
der Offenlegungspflicht der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
1.052,6
41 Darlehen und Kredite 814,6
42 Schuldverschreibungen 198,8
43 Eigenkapitalinstrumente 39,2
44 Derivate 73,4
45 Kurzfristige Interbankenkredite 52,2
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelver-
wandte Vermögenswerte
51,7
47 Sonstige Vermögenswerte (wie Unterneh-
menswert, Waren etc.)
267,2
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11.617,8 1.039,4 25,4 0,1 1,1 4,4 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.043,3 25,4 0,1 1,1 4,4
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste
Vermögenswerte
3.319,6
50 Zentralstaaten und supranationale
Emittenten
351,1
51 Risikopositionen gegenüber Zen-
tralbanken
2.947,9
52 Handelsbuch 20,6
53 Gesamtaktiva 14.937,5 1.039,4 25,4 0,1 1,1 4,4 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.043,3 25,4 0,1 1,1 4,4
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 14.937,5
54 Finanzgarantien 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under
management)
859,5 63,6 25,8 0,0 1,0 11,3 0,0 0,0 0,0 0,0 63,6 25,8 0,0 1,0 11,3
56 Davon Schuldverschreibungen 350,7 38,4 18,5 0,0 0,6 7,4 0,0 0,0 0,0 0,0 38,4 18,5 0,0 0,6 7,4
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 473,7 24,3 6,8 0,0 0,4 3,9 0,0 0,0 0,0 0,0 24,3 6,8 0,0 0,4 3,9
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2. GAR-Sektorinformationen – Umsatz
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene
(Code und Bezeichnung)
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller Infor-
mationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalge-
sellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die
Angabe nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die
Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nichtfi-
nanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CCM) Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CE) Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Mio.
EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (BIO) Mio. EUR
Davon ökolo-
gisch nachhaltig
(CCM + CCA
+ WTR + CE +
PPC + BIO)
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CCM +
CCA + WTR + CE +
PPC + BIO)
1 C 27.4 Manufacture of electric lighting
equipment
4,0 0,9 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 4,0 0,9 1.028,1
2 G 46.75 Wholesale of chemical products 3,9 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 3,9 0,0 211,6
3 H 52.23 Service activities incidental to air
transportation
3,6 0,2 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 3,6 0,2 194,6
4 M 70.1 Activities of head offices 2,2 1,9 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 2,2 1,9 10,1
5 C 28.95 Manufacture of machinery for
paper and paperboard production
1,9 1,6 56,9 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 0,4 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 2,4 1,6 56,9
6 C 28.99 Manufacture of other spe-
cial-purpose machinery n.e.c.
1,5 0,5 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 1,5 0,5 127,5
7 C 24.52 Casting of steel 1,4 0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 0,0
0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 1,4 0,0 17,0
8 C 29.1 Manufacture of motor vehicles 0,9 0,1 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,9 0,1 16,2
9 G 46.73 Wholesale of wood, construc-
tion materials and sanitary equipment
0,8 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,8 0,0 16,2
10 C 20.59 Manufacture of other chemical
products n.e.c.
0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 0,0
11 C 29.32 Manufacture of other parts and
accessories for motor vehicles
0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,0 0,0
12 K 64.2 Activities of holding companies 0,2 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0
13 G 46.21 Wholesale of grain, unmanufac-
tured tobacco, seeds and animal feeds
0,2 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 0,0
14 C 16.21 Manufacture of veneer sheets
and wood-based panels
0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0
15 H 52.21 Service activities incidental to
land transportation
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
16 N 79.11 Travel agency activities 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8
17 C 26.4 Manufacture of consumer
electronics
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 C 26.11 Manufacture of electronic
components
0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 4,1 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 4,1 0,0 0,8
19 C 11.05 Manufacture of beer 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 N 77.32 Renting and leasing of construc-
tion and civil engineering machinery and
equipment
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
21 H 49.41 Freight transport by road 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
BTV Anmerkung: Bruttobuchwerte werden nur dann den Umweltzielen zugeordnet, wenn eine Taxonomiefähigkeit besteht. Somit wird in der Spalte Bruttobuchwerte nur der taxonomiefähige Anteil dargestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
122
123
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
123
2. GAR-Sektorinformationen – CapEx
BTV Anmerkung: Bruttobuchwerte werden nur dann den Umweltzielen zugeordnet, wenn eine Taxonomiefähigkeit besteht. Somit wird in der Spalte Bruttobuchwerte nur der taxonomiefähige Anteil dargestellt.
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene
(Code und Bezeichnung)
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller Infor-
mationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalge-
sellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die
Angabe nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die
Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nichtfi-
nanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CCM) Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CE) Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Mio.
EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (BIO) Mio. EUR
Davon ökolo-
gisch nachhaltig
(CCM + CCA
+ WTR + CE +
PPC + BIO)
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CCM +
CCA + WTR + CE +
PPC + BIO)
1 H 52.23 Service activities incidental to air
transportation
7,3 0,8 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,1 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 7,4 0,8 1.028,1
2 C 16.21 Manufacture of veneer sheets
and wood-based panels
5,5 0,9 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 5,5 0,9 211,6
3 C 27.4 Manufacture of electric lighting
equipment
2,9 1,1 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 2,9 1,1 194,6
4 G 46.75 Wholesale of chemical products 2,6 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 2,6 0,0 10,1
5 C 26.11 Manufacture of electronic
components
2,3 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 1,1 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 3,4 0,0 56,9
6 C 24.52 Casting of steel 2,1 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 2,1 0,0 127,5
7 M 70.1 Activities of head offices 2,0 0,6 17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0
17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 2,0 0,6 17,0
8 G 46.21 Wholesale of grain, unmanufac-
tured tobacco, seeds and animal feeds
1,8 1,7 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 1,8 1,7 16,2
9 H 52.21 Service activities incidental to
land transportation
1,5 0,4 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,1 0,0 16,2 1,6 0,4 16,2
10 C 28.95 Manufacture of machinery for
paper and paperboard production
1,3 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 0,9 0,0
11 C 28.99 Manufacture of other spe-
cial-purpose machinery n.e.c.
1,1 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 0,4 0,0
12 C 29.1 Manufacture of motor vehicles 0,9 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 0,2 0,0
13 C 29.32 Manufacture of other parts and
accessories for motor vehicles
0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0
14 C 20.59 Manufacture of other chemical
products n.e.c.
0,7 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 0,2 0,0
15 K 64.2 Activities of holding companies 0,5 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,2 0,0
16 G 46.73 Wholesale of wood, construc-
tion materials and sanitary equipment
0,1 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,1 0,0 0,8
17 C 11.05 Manufacture of beer 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 N 79.11 Travel agency activities 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8
19 C 26.4 Manufacture of consumer
electronics
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 N 77.32 Renting and leasing of construc-
tion and civil engineering machinery and
equipment
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
21 H 49.41 Freight transport by road 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
BTV Jahresfinanzbericht 2024
124
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
123
2. GAR-Sektorinformationen – CapEx
BTV Anmerkung: Bruttobuchwerte werden nur dann den Umweltzielen zugeordnet, wenn eine Taxonomiefähigkeit besteht. Somit wird in der Spalte Bruttobuchwerte nur der taxonomiefähige Anteil dargestellt.
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene
(Code und Bezeichnung)
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller Infor-
mationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalge-
sellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die
Angabe nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die
Angabe
nichtfinanzieller Informa-
tionen unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe
nichtfinanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nichtfi-
nanzieller
Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der
Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert Bruttobuchwert
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CCM) Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CE) Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Mio.
EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (BIO) Mio. EUR
Davon ökolo-
gisch nachhaltig
(CCM + CCA
+ WTR + CE +
PPC + BIO)
Mio. EUR
Davon ökologisch
nachhaltig (CCM +
CCA + WTR + CE +
PPC + BIO)
1 H 52.23 Service activities incidental to air
transportation
7,3 0,8 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,1 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 0,0 0,0 1.028,1 7,4 0,8 1.028,1
2 C 16.21 Manufacture of veneer sheets
and wood-based panels
5,5 0,9 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 0,0 0,0 211,6 5,5 0,9 211,6
3 C 27.4 Manufacture of electric lighting
equipment
2,9 1,1 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 0,0 0,0 194,6 2,9 1,1 194,6
4 G 46.75 Wholesale of chemical products 2,6 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 0,0 0,0 10,1 2,6 0,0 10,1
5 C 26.11 Manufacture of electronic
components
2,3 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 1,1 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 0,0 0,0 56,9 3,4 0,0 56,9
6 C 24.52 Casting of steel 2,1 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 0,0 0,0 127,5 2,1 0,0 127,5
7 M 70.1 Activities of head offices 2,0 0,6 17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0
17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 17,0 2,0 0,6 17,0
8 G 46.21 Wholesale of grain, unmanufac-
tured tobacco, seeds and animal feeds
1,8 1,7 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 1,8 1,7 16,2
9 H 52.21 Service activities incidental to
land transportation
1,5 0,4 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 16,2 0,1 0,0 16,2 1,6 0,4 16,2
10 C 28.95 Manufacture of machinery for
paper and paperboard production
1,3 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 0,9 0,0
11 C 28.99 Manufacture of other spe-
cial-purpose machinery n.e.c.
1,1 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 0,4 0,0
12 C 29.1 Manufacture of motor vehicles 0,9 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 0,2 0,0
13 C 29.32 Manufacture of other parts and
accessories for motor vehicles
0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0
14 C 20.59 Manufacture of other chemical
products n.e.c.
0,7 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 0,2 0,0
15 K 64.2 Activities of holding companies 0,5 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,2 0,0
16 G 46.73 Wholesale of wood, construc-
tion materials and sanitary equipment
0,1 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,1 0,0 0,8
17 C 11.05 Manufacture of beer 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
18 N 79.11 Travel agency activities 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8
19 C 26.4 Manufacture of consumer
electronics
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 N 77.32 Renting and leasing of construc-
tion and civil engineering machinery and
equipment
0,0 0,0
0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
21 H 49.41 Freight transport by road 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
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124
3. GAR KPI-Bestand – Umsatz
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
36,5 % 1,2 % 0,6 % 0,1 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 36,6 % 1,2 % 0,6 % 0,1 % 0,3 % 19,3 %
2 Finanzunternehmen 20,0 % 1,3 % 0,5 % 0,1 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 20,0 % 1,3 % 0,5 % 0,1 % 0,4 % 9,9 %
3 Kreditinstitute 19,3 % 1,2 % 0,5 % 0,1 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 19,4 % 1,2 % 0,5 % 0,1 % 0,3 % 9,7 %
4 Darlehen und Kredite 16,1 % 0,5 % 0,3 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,2 % 0,5 % 0,3 % 0,0 % 0,1 % 0,1 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
29,6 % 2,0 % 1,5 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,6 % 2,0 % 1,5 % 0,1 % 0,1 % 3,1 %
6 Eigenkapitalinstrumente 14,6 % 0,8 % 0,1 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,7 % 0,8 % 0,1 % 0,4 % 6,6 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 67,9 % 10,3 % 0,0 % 0,1 % 8,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 67,9 % 10,3 % 0,0 % 0,1 % 8,8 %
0,1 %
8 davon Wertpapierfirmen 96,1 %
14,3 % 0,0 % 0,0 % 14,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 96,1 % 14,3 % 0,0 % 0,0 % 14,1 % 0,1 %
9 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
96,1 % 14,3 % 0,0 % 0,0 % 14,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 96,1 % 14,3 % 0,0 % 0,0 % 14,1 % 0,1 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 25,7 % 4,2 % 0,0 % 0,2 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 25,8 % 4,2 % 0,0 % 0,2 % 0,8 % 0,1 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
25,7 % 4,2 % 0,0 % 0,2 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 25,8 % 4,2 % 0,0 % 0,2 % 0,8 % 0,1 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 18,8 % 9,3 % 5,9 % 1,2 % 2,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,7 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 21,5 % 9,3 % 5,9 % 1,2 % 2,0 % 1,1 %
21 Darlehen und Kredite 20,2 % 10,3 % 6,6 % 1,3 % 2,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 23,3 % 10,3 % 6,6 % 1,3 % 2,2 % 1,0 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
7,0 % 1,0 % 0,0 % 0,1 % 0,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 7,0 % 1,0 % 0,0 % 0,1 % 0,9 % 0,1 %
23 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
24 Private Haushalte 59,2 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 59,2 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 7,8 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
89,5 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 89,5 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 5,1 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 89,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
44,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 44,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,5 %
29 Wohnraumfinanzierung 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9,0 % 0,30 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,1 % 0,3 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 77,6 %
BTV Anmerkung: Zähler und Nenner der oben dargestellten Werte beziehen sich immer auf dieselbe Zeile (Line Level). Somit wird im Nenner auf die Covered Assets pro Zeile abgestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
124
125
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
125
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
34,6 % 0,5 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 34,7 % 0,5 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 19,6 %
2 Finanzunternehmen 14,1 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,4 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,4 %
3 Kreditinstitute 14,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,1 %
4 Darlehen und Kredite 17,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,3 %
6 Eigenkapitalinstrumente 13,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 13,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,4 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 14,5 % 12,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,5 % 12,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,3 %
8 davon Wertpapierfirmen 15,4 %
14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 15,4 % 14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
9 Darlehen und Kredite 15,4 % 14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 15,4 % 14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 17,5 % 5,5 % 0,0 % 2,1 % 1,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
17,5 % 5,5 % 0,0 % 2,1 % 1,7 % 1,1 %
21 Darlehen und Kredite 17,3 % 4,4 % 0,0 % 0,2 % 1,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17,3 % 4,4 % 0,0 % 0,2 % 1,9 % 0,8 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
16,1 % 9,6 % 0,0 % 9,0 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,1 % 9,6 % 0,0 % 9,0 % 0,5 % 0,3 %
23 Eigenkapitalinstrumente 24,9 % 3,8 % 0,0 % 3,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 24,9 % 3,8 % 0,0 % 3,7 % 0,1 %
24 Private Haushalte 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 5,6 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 76,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
80,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
29 Wohnraumfinanzierung 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,7 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 77,8 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
126
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
125
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
34,6 % 0,5 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 34,7 % 0,5 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 19,6 %
2 Finanzunternehmen 14,1 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,4 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,4 %
3 Kreditinstitute 14,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,1 %
4 Darlehen und Kredite 17,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,3 %
6 Eigenkapitalinstrumente 13,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 13,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,4 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 14,5 % 12,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,5 % 12,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
8 davon Wertpapierfirmen 15,4 %
14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 15,4 % 14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
9 Darlehen und Kredite 15,4 % 14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 15,4 % 14,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 17,5 % 5,5 % 0,0 % 2,1 % 1,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
17,5 % 5,5 % 0,0 % 2,1 % 1,7 % 1,1 %
21 Darlehen und Kredite 17,3 % 4,4 % 0,0 % 0,2 % 1,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17,3 % 4,4 % 0,0 % 0,2 % 1,9 % 0,8 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
16,1 % 9,6 % 0,0 % 9,0 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,1 % 9,6 % 0,0 % 9,0 % 0,5 % 0,3 %
23 Eigenkapitalinstrumente 24,9 % 3,8 % 0,0 % 3,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 24,9 % 3,8 % 0,0 % 3,7 % 0,1 %
24 Private Haushalte 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 5,6 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 76,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
80,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
29 Wohnraumfinanzierung 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,7 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 77,8 %
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
126
3. GAR KPI-Bestand – CapEx
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
37,0 % 1,4 % 0,6 % 0,2 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 37,1 % 1,4 % 0,6 % 0,2 % 0,3 % 19,3 %
2 Finanzunternehmen 20,2 % 1,6 % 0,5 % 0,3 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 20,3 % 1,6 % 0,5 % 0,3 % 0,4 % 9,9 %
3 Kreditinstitute 19,6 % 1,4 % 0,5 % 0,3 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 19,6 % 1,4 % 0,5 % 0,3 % 0,2 % 9,7 %
4 Darlehen und Kredite 16,6 % 0,8 % 0,3 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,7 % 0,8 % 0,3 % 0,0 % 0,3 % 0,1 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
29,5 % 2,1 % 1,5 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,6 % 2,1 % 1,5 % 0,1 % 0,1 % 3,1 %
6 Eigenkapitalinstrumente 15,0 % 1,1 % 0,4 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 15,0 % 1,1 % 0,4 % 0,3 % 6,6 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 70,2 % 17,2 % 0,0 % 0,1 % 13,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 70,2 % 17,2 % 0,0 % 0,1 % 13,7 % 0,1 %
8 davon Wertpapierfirmen 99,9 %
25,0 % 0,0 % 0,0 % 22,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 99,9 % 25,0 % 0,0 % 0,0 % 22,0 % 0,1 %
9 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
99,9 % 25,0 % 0,0 % 0,0 % 22,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 99,9 % 25,0 % 0,0 % 0,0 % 22,0 % 0,1 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 25,7 % 5,4 % 0,0 % 0,2 % 1,1 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 25,8 % 5,5 % 0,0 % 0,2 % 1,1 % 0,1 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
25,7 % 5,4 % 0,0 % 0,2 % 1,1 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 25,8 % 5,5 % 0,0 % 0,2 % 1,1 % 0,1 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 25,9 % 10,4 % 5,9 % 0,7 % 2,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 27,0 % 10,4 % 5,9 % 0,7 % 2,0 % 1,1 %
21 Darlehen und Kredite 27,0 % 11,1 % 6,6 % 0,8 % 1,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 28,2 % 11,1 % 6,6 % 0,8 % 1,7 % 1,0 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
17,1 % 4,5 % 0,0 % 0,1 % 4,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17,9 % 4,5 % 0,0 % 0,1 % 4,1 % 0,1 %
23 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
24 Private Haushalte 59,2 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 59,2 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 7,8 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
89,5 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 89,5 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 5,1 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 89,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
44,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 44,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,5 %
29 Wohnraumfinanzierung 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9,2 % 0,4 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,2 % 0,4 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 77,6 %
BTV Anmerkung: Zähler und Nenner der oben dargestellten Werte beziehen sich immer auf dieselbe Zeile (Line Level). Somit wird im Nenner auf die Covered Assets pro Zeile abgestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
126
127
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
127
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
35,4 % 0,9 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 35,6 % 0,9 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 19,6 %
2 Finanzunternehmen 14,5 % 0,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,8 % 0,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,4 %
3 Kreditinstitute 14,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,1 %
4 Darlehen und Kredite 17,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,3 %
6 Eigenkapitalinstrumente 13,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 13,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,4 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 24,7 % 20,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 24,7 % 20,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
8
davon Wertpapierfirmen 27,5 % 24,8 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 27,5 % 24,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
9 Darlehen und Kredite 27,5 % 24,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 27,5 % 24,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 28,9 % 8,8 % 0,0 % 0,6 % 2,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28,9 % 8,8 % 0,0 % 0,6 % 2,6 % 1,1 %
21 Darlehen und Kredite 29,4 % 7,6 % 0,0 % 0,4 % 2,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,4 % 7,6 % 0,0 % 0,4 % 2,4 % 0,8 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
22,7 % 11,8 % 0,0 % 1,4 % 1,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 22,7 % 11,8 % 0,0 % 1,4 % 1,0 % 0,3 %
23 Eigenkapitalinstrumente 44,9 % 12,6 % 0,1 % 10,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 44,9 % 12,6 % 0,1 % 10,7 % 0,1 %
24 Private Haushalte 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 5,6 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 76,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
80,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
29 Wohnraumfinanzierung 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,9 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 77,8 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
128
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
127
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Offenlegungsstichtag T-1
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
35,4 % 0,9 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 35,6 % 0,9 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 19,6 %
2 Finanzunternehmen 14,5 % 0,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,8 % 0,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,4 %
3 Kreditinstitute 14,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 14,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,1 %
4 Darlehen und Kredite 17,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 17,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 16,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,3 %
6 Eigenkapitalinstrumente 13,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 13,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,4 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 24,7 % 20,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 24,7 % 20,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
8 davon Wertpapierfirmen 27,5 % 24,8 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 27,5 % 24,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
9 Darlehen und Kredite 27,5 % 24,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 27,5 % 24,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 10,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 28,9 % 8,8 % 0,0 % 0,6 % 2,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28,9 % 8,8 % 0,0 % 0,6 % 2,6 % 1,1 %
21 Darlehen und Kredite 29,4 % 7,6 % 0,0 % 0,4 % 2,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,4 % 7,6 % 0,0 % 0,4 % 2,4 % 0,8 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
22,7 % 11,8 % 0,0 % 1,4 % 1,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 22,7 % 11,8 % 0,0 % 1,4 % 1,0 % 0,3 %
23 Eigenkapitalinstrumente 44,9 % 12,6 % 0,1 % 10,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 44,9 % 12,6 % 0,1 % 10,7 % 0,1 %
24 Private Haushalte 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 57,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 89,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 5,6 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 76,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
80,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
29 Wohnraumfinanzierung 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,9 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 9,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 77,8 %
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
128
4. GAR KPI-Zuflüsse – Umsatz
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
31,2 % 1,0 % 0,4 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 31,2 % 1,0 % 0,4 % 0,6 % 0,0 % 12,6 %
2 Finanzunternehmen 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
3 Kreditinstitute 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
6 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 %
8 davon Wertpapierfirmen 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
9 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 20,2 % 3,6 % 0,0 % 3,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 20,2 % 3,6 % 0,0 % 3,6 % 0,0 % 2,2 %
21 Darlehen und Kredite 20,2 % 3,6 % 0,0 % 3,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 20,2 % 3,6 % 0,0 % 3,6 % 0,0 % 2,2 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
23 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
24 Private Haushalte 37,3 % 0,5 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 37,3 % 0,5 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 9,4 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
85,0 % 1,2 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 85,0 % 1,2 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 4,1 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,1 %
29 Wohnraumfinanzierung 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,1 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 3,9 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,9 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 100,0 %
BTV Anmerkung: Zähler und Nenner der oben dargestellten Werte beziehen sich immer auf dieselbe Zeile (Line Level). Somit wird im Nenner auf die Covered Assets pro Zeile abgestellt.
BTV Anmerkung: In Zeile 32 wird analog zu Meldebogen 3 im Nenner auf die Covered Assets abgestellt. Für die Zuflüsse (Flow) wurden die Covered Assets separat berechnet, die Berechnung folgte dabei
derselben Logik wie die Berechnung des Bestandes (Stock).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
128
129
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
129
4. GAR KPI-Zuflüsse – CapEx
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
31,6 % 0,8 % 0,4 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 31,6 % 0,8 % 0,4 % 0,1 % 0,0 % 12,6 %
2 Finanzunternehmen 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
3 Kreditinstitute 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
6 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 %
8 davon Wertpapierfirmen 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
9 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 2,2 %
21 Darlehen und Kredite 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 2,2 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
23 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
24 Private Haushalte 37,3 % 0,5 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 37,3 % 0,5 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 9,4 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
85,0 % 1,2 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 85,0 % 1,2 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 4,1 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,1 %
29 Wohnraumfinanzierung 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,1 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 4,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 %
BTV Anmerkung: Zähler und Nenner der oben dargestellten Werte beziehen sich immer auf dieselbe Zeile (Line Level). Somit wird im Nenner auf die Covered Assets pro Zeile abgestellt.
BTV Anmerkung: In Zeile 32 wird analog zu Meldebogen 3 im Nenner auf die Covered Assets abgestellt. Für die Zuflüsse (Flow) wurden die Covered Assets separat berechnet, die Berechnung folgte dabei
derselben Logik wie die Berechnung des Bestandes (Stock).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
130
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
129
4. GAR KPI-Zuflüsse – CapEx
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten
Vermögenswerten im Nenner)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxono-
mierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxono-
miekonform)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch
die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwend-
ung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste
Vermögungswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen
und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigen-
kapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
31,6 % 0,8 % 0,4 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 31,6 % 0,8 % 0,4 % 0,1 % 0,0 % 12,6 %
2 Finanzunternehmen 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
3 Kreditinstitute 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
4 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
5 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
6 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
8 davon Wertpapierfirmen 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
9 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
10 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
11 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
13 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
14 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
15 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
16 davon Versicherungsunternehmen 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
17 Darlehen und Kredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
18 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
19 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
20 Nicht-Finanzunternehmen 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 2,2 %
21 Darlehen und Kredite 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 22,7 % 2,4 % 0,0 % 0,9 % 0,1 % 2,2 %
22 Schuldverschreibungen, einschließlich
solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
23 Eigenkapitalinstrumente 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
24 Private Haushalte 37,3 % 0,5 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 37,3 % 0,5 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 9,4 %
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte
Kredite
85,0 % 1,2 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 85,0 % 1,2 % 1,2 % 0,0 % 0,0 % 4,1 %
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
27 davon Kfz-Kredite 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
28 Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,1 %
29 Wohnraumfinanzierung 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
30 Sonstige Finanzierung lokaler
Gebietskörperschaften
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,1 %
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherhei-
ten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 4,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 %
BTV Anmerkung: Zähler und Nenner der oben dargestellten Werte beziehen sich immer auf dieselbe Zeile (Line Level). Somit wird im Nenner auf die Covered Assets pro Zeile abgestellt.
BTV Anmerkung: In Zeile 32 wird analog zu Meldebogen 3 im Nenner auf die Covered Assets abgestellt. Für die Zuflüsse (Flow) wurden die Covered Assets separat berechnet, die Berechnung folgte dabei
derselben Logik wie die Berechnung des Bestandes (Stock).
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
130
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Bestand – CapEx
BTV Anmerkung: Für die Einstufung der NFRD-Pflichtigkeit wurde bei Fonds der Prozentsatz des Marktwerts ermittelt, der in Emittenten investiert ist, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen.
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den
gesamten erfassten
Vermögenswerten im
Nenner)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und Meeresressourcen
(WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosys-
teme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finan-
ziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die taxon-
omierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxonomie-
konform)
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien
(FinGar-KPI)
19,2 % 1,1 % 0,0 % 0,1 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2
Verwaltete Vermö-
genswerte (AuM-
KPI)
6,0 % 2,2 % 0,0 % 0,1 % 1,2 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 7,1 % 2,3 % 0,0 % 0,1 % 1,2 %
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den
gesamten erfassten
Vermögenswerten im
Nenner)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und Meeresressourcen
(WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosys-
teme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finan-
ziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Ver-
mögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxonomie-
konform)
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
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ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
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ermögli-
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Davon
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Davon
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ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien
(FinGar-KPI)
19,5 % 1,3 % 0,0 % 0,4 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 19,5 % 1,3 % 0,0 % 0,4 % 0,2 %
2
Verwaltete Vermö-
genswerte (AuM-
KPI)
7,8 % 3,3 % 0,0 % 0,2 % 1,7 % 0,4 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,9 % 3,4 % 0,0 % 0,2 % 1,8 %
BTV Anmerkung: Für die Einstufung der NFRD-Pflichtigkeit wurde bei Fonds der Prozentsatz des Marktwerts ermittelt, der in Emittenten investiert ist, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Bestand – Umsatz
BTV Jahresfinanzbericht 2024
130
131
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
131
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Zuflüsse – CapEx
BTV Anmerkung: Für die Einstufung der NFRD-Pflichtigkeit wurde bei Fonds der Prozentsatz des Marktwerts ermittelt, der in Emittenten investiert ist, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen.
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den
gesamten erfassten
Vermögenswerten im
Nenner)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und Meeresressourcen
(WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosys-
teme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finan-
ziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die taxon-
omierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxonomie-
konform)
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
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Tätigkeiten
Davon
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Davon
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Erlöse
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ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien
(FinGar-KPI)
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2
Verwaltete Vermö-
genswerte (AuM-
KPI)
5,5 % 2,6 % 0,0 % 0,1 % 1,3 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,8 % 2,7 % 0,0 % 0,1 % 1,3 %
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den
gesamten erfassten
Vermögenswerten im
Nenner)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und Meeresressourcen
(WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosys-
teme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finan-
ziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Ver-
mögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxonomie-
konform)
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
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ermögli-
chende
Tätigkeiten
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chende
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chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien
(FinGar-KPI)
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2
Verwaltete Vermö-
genswerte (AuM-
KPI)
7,4 % 3,5 % 0,0 % 0,1 % 1,8 % 0,3 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 % 3,5 % 0,0 % 0,1 % 1,8 %
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Zuflüsse – Umsatz
BTV Anmerkung: Für die Einstufung der NFRD-Pflichtigkeit wurde bei Fonds der Prozentsatz des Marktwerts ermittelt, der in Emittenten investiert ist, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen.
132
BTV Jahresfinanzbericht 2024
132
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
131
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Zuflüsse – CapEx
BTV Anmerkung: Für die Einstufung der NFRD-Pflichtigkeit wurde bei Fonds der Prozentsatz des Marktwerts ermittelt, der in Emittenten investiert ist, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen.
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den
gesamten erfassten
Vermögenswerten im
Nenner)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und Meeresressourcen
(WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosys-
teme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finan-
ziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die taxon-
omierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxonomie-
konform)
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
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chende
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chende
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Über-
gangs-
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Davon
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Tätigkeiten
1
Finanzgarantien
(FinGar-KPI)
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2
Verwaltete Vermö-
genswerte (AuM-
KPI)
5,5 % 2,6 % 0,0 % 0,1 % 1,3 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,8 % 2,7 % 0,0 % 0,1 % 1,3 %
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den
gesamten erfassten
Vermögenswerten im
Nenner)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Wasser- und Meeresressourcen
(WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosys-
teme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC
+ BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finan-
ziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Ver-
mögenswerte, durch die taxo-
nomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomiere-
levante Sektoren finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten Vermö-
genswerte, durch die taxonomierelevante
Sektoren finanziert werden (taxonomie
-
konform)
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon
Verwen-
dung der
Erlöse
Davon
Über-
gangs-
tätigkeiten
Davon
ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien
(FinGar-KPI)
0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
2
Verwaltete Vermö-
genswerte (AuM-
KPI)
7,4 % 3,5 % 0,0 % 0,1 % 1,8 % 0,3 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 8,8 % 3,5 % 0,0 % 0,1 % 1,8 %
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Zuflüsse – Umsatz
BTV Anmerkung: Für die Einstufung der NFRD-Pflichtigkeit wurde bei Fonds der Prozentsatz des Marktwerts ermittelt, der in Emittenten investiert ist, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen.
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
132
Anhang XII
Stock
134 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
135 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) Umsatz
136 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) CapEx
137 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz
138 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
139 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
140 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
141 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
142 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
BTV Jahresfinanzbericht 2024
132
133
132
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
133
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
134
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
133
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
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134
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – Umsatz
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,2 0,0 % 0,2 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
35,9 0,3 % 35,9 0,3 % 0,0 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 36,1 0,3 % 36,1 0,3 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
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134
135
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135
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
42,5 0,4 % 42,5 0,4 % 0,0 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 42,7 0,4 % 42,7 0,4 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) -∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
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135
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
42,5 0,4 % 42,5 0,4 % 0,0 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 42,7 0,4 % 42,7 0,4 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) -∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
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136
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,2 0,5 % 0,2 0,5 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
35,9 99 % 35,9 99 % 0,0 100,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
36,1 100 % 36,1 100 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
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137
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Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,2 % 0,1 0,2 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,2 % 0,1 0,2 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
42,5 100 % 42,5 100 % 0,0 100,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
42,7 100 % 42,7 100 % 13.899 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
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137
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,2 % 0,1 0,2 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,2 % 0,1 0,2 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
42,5 100 % 42,5 100 % 0,0 100,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
42,7 100 % 42,7 100 % 13.899 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
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Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
1,3 0,0 % 1,3 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,2 0,0 % 0,2 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,2 0,0 % 0,2 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.052,9 8,7 % 1.052,9 8,7 % 0,0 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.054,7 8,7 % 1.054,7 8,7 % 0,0 0,0 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,3 0,0 % 0,3 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.063,5 8,8 % 1.063,4 8,8 % 0,2 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.064,0 8,8 % 1.063,9 8,8 % 0,2 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
140
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
139
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,3 0,0 % 0,3 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.063,5 8,8 % 1.063,4 8,8 % 0,2 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.064,0 8,8 % 1.063,9 8,8 % 0,2 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
140
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
10.963,8 90,9 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
10.963,8 90,9 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
140
141
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141
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
10.950,6 90,8 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
10.950,6 90,8 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
142
BTV Jahresfinanzbericht 2024
142
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
141
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
10.950,6 90,8 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
10.950,6 90,8 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
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142
Anhang XII
Flow
144 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
145 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) Umsatz
146 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) CapEx
147 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz
148 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
149 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
150 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
15 1 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
152 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
BTV Jahresfinanzbericht 2024
142
143
142
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
143
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
144
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
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Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
144
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – Umsatz
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1,6 0,1 % 1,6 0,1 % 0,0 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 1,6 0,1 % 1,6 0,1 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
144
145
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
145
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1,3 0,1 % 1,3 0,1 % 0,0 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 1,3 0,1 % 1,3 0,1 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
146
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
145
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1,3 0,1 % 1,3 0,1 % 0,0 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 1,3 0,1 % 1,3 0,1 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
146
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
1,6 100 % 1,6 100 % 0,0 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
1,6 100 % 1,6 100 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
146
147
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
147
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
1,3 100 % 1,3 100 % 0,00 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
1,3 100 % 1,3 100 % 0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
148
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
147
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
1,3 100 % 1,3 100 % 0,00 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
1,3 100 % 1,3 100 % 0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
148
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
50,3 3,8 % 50,3 3,8 % 0,0 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
50,3 3,8 % 50,3 3,8 % 0,0 0,0 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
148
149
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
149
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
51,3 3,9 % 51,3 3,9 % 0,0 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
51,3 3,9 % 51,3 3,9 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
150
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
149
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
51,3 3,9 % 51,3 3,9 % 0,0 0,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
51,3 3,9 % 51,3 3,9 % 0,0 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
150
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.267,6 96,1 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
1.267,6 96,1 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
150
151
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
151
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.266,9 96,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
1.266,9 96,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
152
BTV Jahresfinanzbericht 2024
152
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
151
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.266,9 96,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
1.266,9 96,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
152
Anhang XII
AuM Stock
154 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
155 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) Umsatz
15 6 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) CapEx
157 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz
158 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
159 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
160 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
161 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
162 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
BTV Jahresfinanzbericht 2024
152
153
152
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
153
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas (AuM)
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
154
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
153
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas (AuM)
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
154
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – Umsatz (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,2 0,0 % 0,2 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,3 0,0 % 0,3 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
20,6 2,2 % 20,0 2,1 % 0,6 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 21,4 2,3 % 20,7 2,2 % 0,7 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
154
155
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
155
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
1,0 0,1 % 1,0 0,1 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,7 0,1 % 0,7 0,1 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
29,5 3,2 % 28,8 3,1 % 0,7 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 31,6 3,4 % 30,9 3,3 % 0,7 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
156
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
155
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
1,0 0,1 % 1,0 0,1 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,7 0,1 % 0,7 0,1 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
29,5 3,2 % 28,8 3,1 % 0,7 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 31,6 3,4 % 30,9 3,3 % 0,7 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
156
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,2 0,9 % 0,2 0,9 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,6 % 0,1 0,6 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,3 1,6 % 0,3 1,5 % 0,0 5,5 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,3 % 0,1 0,3 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
20,6 97 % 20,0 97 % 0,6 94,5 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
21,4 100 % 20,7 97 % 0,7 3,1 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
156
157
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
157
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,5 % 0,1 0,5 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
1,0 3,3 % 1,0 3,4 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,3 % 0,1 0,3 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,3 % 0,1 0,3 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,7 2,2 % 0,7 2,2 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
29,5 93 % 28,8 93 % 0,7 100,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
31,6 100 % 30,9 98 % 0,7 2,2 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
157
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,5 % 0,1 0,5 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
1,0 3,3 % 1,0 3,4 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,3 % 0,1 0,3 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,3 % 0,1 0,3 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,7 2,2 % 0,7 2,2 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
29,5 93 % 28,8 93 % 0,7 100,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
31,6 100 % 30,9 98 % 0,7 2,2 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
158
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz (AuM)
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,2 0,0 % 0,2 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
1,2 0,1 % 1,2 0,1 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,2 0,0 % 0,2 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
33,9 3,6 % 33,5 3,6 % 0,5 0,1 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
35,6 3,8 % 35,0 3,8 % 0,5 0,1 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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159
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
159
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
1,1 0,1 % 1,1 0,1 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,4 0,0 % 0,4 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
42,6 4,6 % 40,0 4,3 % 2,6 0,3 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
44,2 4,7 % 41,6 4,5 % 2,6 0,3 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
159
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
1,1 0,1 % 1,1 0,1 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,4 0,0 % 0,4 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
42,6 4,6 % 40,0 4,3 % 2,6 0,3 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
44,2 4,7 % 41,6 4,5 % 2,6 0,3 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
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160
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
865,6 92,9 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
865,7 92,9 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
160
161
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
161
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
848,7 91,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
848,8 91,1 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
162
BTV Jahresfinanzbericht 2024
162
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
161
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
848,7 91,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
848,8 91,1 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
162
Anhang XII
AuM Flow
164 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
165 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) Umsatz
166 2. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) CapEx
167 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz
168 3. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx
169 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
170 4. Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
171 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz
172 5. Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx
BTV Jahresfinanzbericht 2024
162
163
162
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
163
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas (AuM)
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
164
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
163
Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas (AuM)
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmever-
sorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Techno-
logien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung
oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risiko-
positionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
BTV Anmerkung: Die Fragen im Zusammenhang mit dem Thema fossiles Gas werden auf Grundlage der zugrundeliegenden „Counterparty KPIs“ mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet.
BTV Anmerkung: Die Covered Assets (a48) werden als Nenner für alle Prozentsätze herangezogen (mit Ausnahme von Meldebogen 3).
BTV Anmerkung: In allen Meldebögen werden die Werte in Mio. € dargestellt.
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
164
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – Umsatz (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
9,3 2,6 % 9,1 2,6 % 0,2 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 9,4 2,7 % 9,2 2,6 % 0,2 0,1 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
164
165
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
165
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
12,3 3,5 % 12,0 3,4 % 0,3 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 12,4 3,5 % 12,2 3,5 % 0,3 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
166
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
165
Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
12,3 3,5 % 12,0 3,4 % 0,3 0,0 %
8 Anwendbarer KPI insgesamt 12,4 3,5 % 12,2 3,5 % 0,3 0,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
166
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – Umsatz (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,5 % 0,1 0,6 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,1 % 0,0 0,1 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,7 % 0,0 0,3 % 0,0 19,1 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,1 % 0,0 0,1 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
9,3 99 % 9,1 99 % 0,2 80,9 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
9,4 100 % 9,2 98 % 0,2 2,0 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
166
167
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
167
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,2 % 0,0 0,2 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,9 % 0,1 0,9 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
12,3 99 % 12,0 99 % 0,3 100,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
12,4 100 % 12,2 98 % 0,3 2,1 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
168
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
167
Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,2 % 0,0 0,2 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,1 0,9 % 0,1 0,9 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
12,3 99 % 12,0 99 % 0,3 100,0 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
anwendbaren KPI
12,4 100 % 12,2 98 % 0,3 2,1 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
168
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz (AuM)
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,1 0,0 % 0,1 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,2 0,1 % 0,2 0,1 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
9,9 2,8 % 9,7 2,8 % 0,2 0,1 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
10,3 2,9 % 10,0 2,9 % 0,3 0,1 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
168
169
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
169
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
14,6 4,2 % 13,8 3,9 % 0,9 0,2 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
14,7 4,2 % 13,8 3,9 % 0,9 0,2 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
170
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
169
Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwend-
baren KPI
0,0 0,0 % 0,0 0,0 % 0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
14,6 4,2 % 13,8 3,9 % 0,9 0,2 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
14,7 4,2 % 13,8 3,9 % 0,9 0,2 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (b48(CCM) oder g48(CCA) - c48(CCM) oder h48(CCA)) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
170
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – Umsatz (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
326,8 93,2 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
326,9 93,2 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
170
171
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erkrung | Taxonomie-Meldebögen
171
Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten – CapEx (AuM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
2
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
3
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
4
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
5
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
6
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner
des anwendbaren KPI
0,0 0,0 %
7
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
319,7 91,2 %
8
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
319,7 91,2 %
BTV Anmerkung: Zeile 7 (Absolutbetrag) = GAR Meldebogen 1 (a48 - ab48) - ∑ (Zeile 1-6)
BTV Anmerkung: Zeile 8 (Absolutbetrag) = ∑ (Zeile 1-7)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
172
172
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E1: Klimawandel
Strategie
E1-1: Übergangsplan für den Klimawandel
E1-1: 17 Kein Übergangsplan
Im Rahmen der Operationalisierung des übergeordneten Dekarbonisierungszieles findet eine detaillierte Erarbeitung von
Transitionsplänen in den Jahren 2024 und 2025 statt.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-2: Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-2: 24 & 25 (a, b, c, d, e) Klimastrategien
Titel des Konzepts
Nachhaltigkeitsstrategie
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Ziel der BTV AG ist es, ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsprogramm zu implementieren, das weit über die
regulatorischen Anforderungen zum Thema ESG hinausgeht. Insgesamt wurden fünf Handlungsfelder auf
Basis der strategischen Ausrichtung und der möglichen Risiken erarbeitet. Diese sollen ein kontinuierliches
Wachstum unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Komponenten sicherstellen.
Strategie & Governance
- Nachhaltigkeitsstrategie
- Unternehmenskultur
- Governance
Kund*innen & Produkte
- Nachhaltige Finanzierung
- Nachhaltige Veranlagung
- Digitalisierung & Innovation
- Kundenzufriedenheit
Mitarbeiter*innen
- Zuverlässiger Arbeitgeber
- Weiterbildung
- Vielfalt
- Gesundheit
Umwelt & Ressourcen
- CO
2
-Fußabdruck & Energie
- Ressourcenverbrauch
- Mobilität
- Nachhaltiger Einkauf
Gesellschaft & Soziales
- Gesellschaftliche Verantwortung
- Soziale Verantwortung
- Kunst & Kultur
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch die Integration der Handlungsfelder und der darin beschriebenen Maßnahmen werden die
Auswirkungen (Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung Klimawandel & Energie) zum Teil direkt, zum
Teil indirekt berücksichtigt.
Insbesondere die strategischen Inhalte der Handlungsfelder Kund*innen & Produkte und Umwelt &
Ressourcen tragen dazu bei, Risiken und Auswirkungen zu mitigieren.
Überwachungsprozess
Sustainability & Strategy Office (SO)
Anwendungsbereich
Gesamtbank (inkl. der vor- & nachgelagerten Wertschöpfungskette im Marktgebiet der BTV)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 173
173
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Verantwortlicher Bereich
Geschäftsbereich Kunden (GBK), Human Resources (HR), Einkauf & Infrastruktur (EI), Marketing &
Kommunikation (MK), Sustainability & Strategy Office (SO)
Verweis auf Standards
oder Initiativen
n. a.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde unter Einbeziehung des Vorstands sowie von Mitarbeiter*innen und
Kund*innen entwickelt.
Verfügbarkeit der
Policy/Richtlinie
Intern
Titel des Konzepts
BTV Ausschlussliste
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die BTV Ausschlussliste definiert Produkte, Technologien und Geschäftstätigkeiten, die nicht im Einklang mit
den Prinzipien der BTV stehen. Mit Privaten, Unternehmen und Staaten, deren Aktivitäten mit den Prinzipien
der Nachhaltigkeit nicht vereinbar sind, werden keine Geschäftsbeziehungen eingegangen. Die
Ausschlusskriterien umfassen folgende Punkte und unterliegen Umsatzgrenzen:
Energie: Atom- und Kohleenergie, Erdgas/Erdöl
Rüstung und Waffen
Umwelt und Medizin & Pharmazie: Gentechnik
Gesundheit und Menschenrechte: Suchtmittel & Glücksspiel und Prostitution und Pornografie
Weiters werden keine Geschäftsverbindungen und Investitionen mit Unternehmen eingegangen, die für
folgende Vergehen verurteilt und nicht rehabilitiert wurden:
Menschenrechtsverletzung gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen
Arbeitsrechtsverletzung gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen (u. a. Versammlungs-
/Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung)
Korruption
Bilanzfälschung
Geldwäsche
Unlautere Steuerpraktiken
Schwerwiegende und langanhaltende Kontroversen rund um die Geschäftspraktiken
Zusätzlich dazu gilt für Staaten:
Exzessive Anwendung der Todesstrafe (Staaten, die lt. Amnesty International im Schnitt der
letzten drei Jahre mehr als eine Todesstrafe pro Million Einwohner exekutiert haben)
Kriegsführende Staaten
Staaten mit massiv überhöhten Rüstungsausgaben
Keine Ratifizierung der Konventionen zu biologischen und chemischen Waffen
Autoritäre Regime
- Verstoß gegen Presse- und Meinungsfreiheit
- Verstoß gegen Vereinigungsfreiheit und gewerkschaftliche Organisation
-
Fehlende Religionsfreiheit (Unterbindung freier Religionsausübung)
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Ausschlussliste deckt die negativen Auswirkungen aus Perspektive des Portfolios ab. Durch den
Ausschluss der oben genannten Tätigkeiten können potenziell negative Auswirkungen im Zusammenhang
mit der Vermeidung des Klimawandels sowie mit Energie mitigiert werden.
Überwachungsprozess
Die BTV überwacht bei jeder Geschäftstätigkeit die Einhaltung der Ausschlusskriterien und evaluiert einmal
jährlich die Kriterien.
Anwendungsbereich
Die BTV Ausschlussliste kann als Basis für jede Art von Geschäften der BTV AG verstanden werden, das
bedeutet, diese findet Anwendung im eigenen WP-Nostro, auf der Aktivseite, auf der Passivseite sowie im
Veranlagungsgeschäft und im Zahlungsverkehr.
Verantwortlicher Bereich
Die Verantwortung für die jährliche Überprüfung liegt bei den Bereichen Sustainability & Strategy Office,
Risk Management, Kreditmanagement und Geschäftsbereich Kunden. Das Dokument unterliegt einer
jährlichen Genehmigung durch den Gesamtvorstand der BTV.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 174
173
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Verantwortlicher Bereich
Geschäftsbereich Kunden (GBK), Human Resources (HR), Einkauf & Infrastruktur (EI), Marketing &
Kommunikation (MK), Sustainability & Strategy Office (SO)
Verweis auf Standards
oder Initiativen
n. a.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde unter Einbeziehung des Vorstands sowie von Mitarbeiter*innen und
Kund*innen entwickelt.
Verfügbarkeit der
Policy/Richtlinie
Intern
Titel des Konzepts
BTV Ausschlussliste
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die BTV Ausschlussliste definiert Produkte, Technologien und Geschäftstätigkeiten, die nicht im Einklang mit
den Prinzipien der BTV stehen. Mit Privaten, Unternehmen und Staaten, deren Aktivitäten mit den Prinzipien
der Nachhaltigkeit nicht vereinbar sind, werden keine Geschäftsbeziehungen eingegangen. Die
Ausschlusskriterien umfassen folgende Punkte und unterliegen Umsatzgrenzen:
Energie: Atom- und Kohleenergie, Erdgas/Erdöl
Rüstung und Waffen
Umwelt und Medizin & Pharmazie: Gentechnik
Gesundheit und Menschenrechte: Suchtmittel & Glücksspiel und Prostitution und Pornografie
Weiters werden keine Geschäftsverbindungen und Investitionen mit Unternehmen eingegangen, die für
folgende Vergehen verurteilt und nicht rehabilitiert wurden:
Menschenrechtsverletzung gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen
Arbeitsrechtsverletzung gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen (u. a. Versammlungs-
/Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung)
Korruption
Bilanzfälschung
Geldwäsche
Unlautere Steuerpraktiken
Schwerwiegende und langanhaltende Kontroversen rund um die Geschäftspraktiken
Zusätzlich dazu gilt für Staaten:
Exzessive Anwendung der Todesstrafe (Staaten, die lt. Amnesty International im Schnitt der
letzten drei Jahre mehr als eine Todesstrafe pro Million Einwohner exekutiert haben)
Kriegsführende Staaten
Staaten mit massiv überhöhten Rüstungsausgaben
Keine Ratifizierung der Konventionen zu biologischen und chemischen Waffen
Autoritäre Regime
- Verstoß gegen Presse- und Meinungsfreiheit
- Verstoß gegen Vereinigungsfreiheit und gewerkschaftliche Organisation
- Fehlende Religionsfreiheit (Unterbindung freier Religionsausübung)
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Ausschlussliste deckt die negativen Auswirkungen aus Perspektive des Portfolios ab. Durch den
Ausschluss der oben genannten Tätigkeiten können potenziell negative Auswirkungen im Zusammenhang
mit der Vermeidung des Klimawandels sowie mit Energie mitigiert werden.
Überwachungsprozess
Die BTV überwacht bei jeder Geschäftstätigkeit die Einhaltung der Ausschlusskriterien und evaluiert einmal
jährlich die Kriterien.
Anwendungsbereich
Die BTV Ausschlussliste kann als Basis für jede Art von Geschäften der BTV AG verstanden werden, das
bedeutet, diese findet Anwendung im eigenen WP-Nostro, auf der Aktivseite, auf der Passivseite sowie im
Veranlagungsgeschäft und im Zahlungsverkehr.
Verantwortlicher Bereich
Die Verantwortung für die jährliche Überprüfung liegt bei den Bereichen Sustainability & Strategy Office,
Risk Management, Kreditmanagement und Geschäftsbereich Kunden. Das Dokument unterliegt einer
jährlichen Genehmigung durch den Gesamtvorstand der BTV.
174
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Verweis auf Standards
oder Initiativen
ILO-Kernarbeitsnormen, Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
Verfügbarkeit des
Konzepts
Online Ausschlussliste | BTV VIER LÄNDER BANK
Titel des Konzepts
BTV Sustainable Finance Framework (SFF)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Nachhaltigkeitsstrategie der BTV AG sieht die Begebung von nachhaltigen Refinanzierungsinstrumenten
vor. Dies sind Anleihen und ähnliche Instrumente sowie nachhaltige Spar- und Veranlagungsprodukte zur
Aufbringung von Liquidität.
Die daraus zufließenden Mittel werden zur Vergabe von Finanzierungen an qualifiziert nachhaltige
Einzelprojekte, an einzelne Investitionsobjekte sowie an qualifiziert nachhaltige Finanzierungsnehmer*innen
verwendet (nachhaltige Finanzierungen).
Das Regelwerk hierfür ist das BTV Sustainable Finance Framework. Dieses definiert insbesondere
die Verwendung der Emissionserlöse bzw. Einlagen („Use of Proceeds“),
den Prozess der Bewertung und Auswahl der nachhaltigen Finanzierungen („Process for Project
Evaluation and Selection“),
das Management der Emissionserlöse bzw. Einlagen („Management of Proceeds“) sowie
die Berichterstattung hierzu („Reporting“).
Folgende ökologische und soziale Finanzierungsfelder sind im Framework definiert:
Finanzierungsfeld I: Energieeffizienz & erneuerbare Energie
Finanzierungsfeld II: Umwelt- und Wasserschutz
Finanzierungsfeld III: Nachhaltiger Transport
Finanzierungsfeld IV: Nachhaltige Land- und Freizeitwirtschaft
Finanzierungsfeld V: Umweltfreundliche Produkte und Technologien
Finanzierungsfeld VI: Leistbares Wohnen und nachhaltige Gebäude
Finanzierungsfeld VII: Gesundheit, Bildung und Soziales
Für jedes Finanzierungfeld wurden Mindestkriterien definiert.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Das Sustainable Finance Framework deckt vor allem die Auswirkungen aus der Portfolioperspektive ab.
Durch die oben genannten Finanzierungsfelder können potenziell nachteilige Auswirkungen im
Zusammenhang mit der Anpassung und der Vermeidung des Klimawandels sowie Energie reduziert werden.
Darüber hinaus können potenziell nachteilige Auswirkungen im Zusammenhang mit Bodenversiegelung und
Ökosystemdienstleistungen gemindert werden (biologische Vielfalt & Ökosystem).
Überwachungsprozess
Sustainable-Finance-Gremium
Anwendungsbereich
Dient der Begebung von Refinanzierungsinstrumenten.
Verantwortlicher Bereich
Die BTV hat ein Sustainable-Finance-Gremium installiert. Dieses besteht aus Vertreter*innen der Bereiche
Risk Management (RM), Kreditmanagement (KM), Geschäftsbereich Kunden (GBK), Financial Markets (FM
— Treasury) sowie Sustainability & Strategy Office (SO — Leitungsfunktion).
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Um auch internationalen Standards und Usancen zu entsprechen, folgt das BTV Sustainable Finance
Framework den strukturellen und inhaltlichen Vorgaben und Empfehlungen der Green Bond Principles
(ICMA, Version Juni 2021 & Erweiterung Juni 2022), der Social Bond Principles (ICMA, Version Juni 2023)
und der Sustainability Bond Guidelines (ICMA, Version Juni 2021). Weitere relevante Standards sind
insbesondere die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, das Österreichische
Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte (in den Ausprägungen für Green Bonds sowie für
Sparprodukte), die EU-Taxonomie-Verordnung sowie die EU-Offenlegungsverordnung. Auch die Dynamik
dieser Standards sowie zukünftige relevante Regularien wie der European Green Bond Standard werden bei
künftigen Überarbeitungen berücksichtigt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Prüfung erfolgte durch eine SPO (Second Party Opinion) von ISS ESG
Verfügbarkeit der
Policy/Richtlinie
Online verfügbar unter: https://btv.at/uploads/2023/10/BTV_Sustainable_Finance_Framework.pdf
BTV Jahresfinanzbericht 2024 175
175
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Titel des Konzepts
Energieaudit
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Das Energieaudit wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Berater im Dezember 2023 für die BTV, die
Silvretta Montafon und die Mayrhofner Bergbahnen erstellt. Das Energieaudit gibt einen Überblick über die
einzelnen Energiebezugsarten und -mengen sowie die größten Verbrauchsstellen je Unternehmen.
Empfehlungen zu Maßnahmen für die Optimierung des Energiehaushaltes wurden ausgearbeitet und
einzelne Maßnahmen sind in Evaluierung bzw. wurden bereits umgesetzt.
Die empfohlenen Maßnahmen je Unternehmen sollen zu einem energiesparenden, nachhaltigen,
kosteneffizienten Energiemanagement beitragen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Das Energieaudit deckt wesentliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der Vermeidung des
Klimawandels sowie das Risiko von durch steigende Energiepreise erhöhten Betriebskosten ab.
Die Chance, die Energiekosten durch Energiesparmaßnahmen und dadurch die Betriebskosten zu
reduzieren, wird durch das Energieaudit unterstützt.
Durch das Energieaudit soll die Energieeffizienz gesteigert und der Einsatz erneuerbarer Energien im
Unternehmen evaluiert werden.
Überwachungsprozess
Laufende Kontrolle sowie neuerliches Energieaudit spätestens alle 4 Jahre lt. gesetzlicher Vorgabe.
Anwendungsbereich
BTV, Silvretta Montafon, Mayrhofner Bergbahnen
Verantwortlicher Bereich
Infrastruktur je Unternehmen
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) — BGBl Teil I Nr. 59/2023 (AT)
Einbindung von
Interessenträger*innen
Externer zertifizierter Auditor
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
Abfallwirtschaftskonzept
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Das Abfallwirtschaftskonzept gibt einen Überblick über Art, Menge, Herkunft und Verbleib aller Abfälle in
einem Betrieb. Es dokumentiert auch Maßnahmen für die Optimierung der betrieblichen Abfallwirtschaft. Es
unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung eines nachhaltigen, kosteneffizienten Abfallmanagements.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch Ressourcenschonung, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Effizienzsteigerung können die
negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel gemindert bzw. Klimaschutz durch
richtige Abfallhierarchie gefördert werden.
Überwachungsprozess
Laufende Kontrolle sowie Konzeptaktualisierung spätestens alle 7 Jahre.
Anwendungsbereich
Es betrifft alle Bereiche und Tätigkeiten der BTV und der Mayrhofner Bergbahnen und ihre nachgelagerte
Wertschöpfungskette mit den Entsorgungsunternehmen.
Verantwortlicher Bereich
Abfallbeauftragter je Unternehmen
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) § 10
Einbindung von
Interessenträger*innen
Von den Mayrhofner Bergbahnen wurden im Zuge der Ausarbeitung die Entsorgungsunternehmen sowie
die Standortgemeinden zwecks der anfallenden Mengen sowie Entsorgungsmöglichkeiten kontaktiert.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
Mobilität
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Car-Policy: Differenzierung und Begrenzung der Fahrzeugstärke und somit des CO
2
-Ausstoßes durch klare
Vorgaben.
Reisen mit Geist und Haltung — BTV-Reiserichtlinie: Die Richtlinien bilden die Leitplanken für Dienstreisen
der Mitarbeiter*innen und geben vor, dass vorzugsweise öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden sind und
BTV Jahresfinanzbericht 2024 176
175
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Titel des Konzepts
Energieaudit
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Das Energieaudit wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Berater im Dezember 2023 für die BTV, die
Silvretta Montafon und die Mayrhofner Bergbahnen erstellt. Das Energieaudit gibt einen Überblick über die
einzelnen Energiebezugsarten und -mengen sowie die größten Verbrauchsstellen je Unternehmen.
Empfehlungen zu Maßnahmen für die Optimierung des Energiehaushaltes wurden ausgearbeitet und
einzelne Maßnahmen sind in Evaluierung bzw. wurden bereits umgesetzt.
Die empfohlenen Maßnahmen je Unternehmen sollen zu einem energiesparenden, nachhaltigen,
kosteneffizienten Energiemanagement beitragen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Das Energieaudit deckt wesentliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der Vermeidung des
Klimawandels sowie das Risiko von durch steigende Energiepreise erhöhten Betriebskosten ab.
Die Chance, die Energiekosten durch Energiesparmaßnahmen und dadurch die Betriebskosten zu
reduzieren, wird durch das Energieaudit unterstützt.
Durch das Energieaudit soll die Energieeffizienz gesteigert und der Einsatz erneuerbarer Energien im
Unternehmen evaluiert werden.
Überwachungsprozess
Laufende Kontrolle sowie neuerliches Energieaudit spätestens alle 4 Jahre lt. gesetzlicher Vorgabe.
Anwendungsbereich
BTV, Silvretta Montafon, Mayrhofner Bergbahnen
Verantwortlicher Bereich
Infrastruktur je Unternehmen
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) — BGBl Teil I Nr. 59/2023 (AT)
Einbindung von
Interessenträger*innen
Externer zertifizierter Auditor
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
Abfallwirtschaftskonzept
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Das Abfallwirtschaftskonzept gibt einen Überblick über Art, Menge, Herkunft und Verbleib aller Abfälle in
einem Betrieb. Es dokumentiert auch Maßnahmen für die Optimierung der betrieblichen Abfallwirtschaft. Es
unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung eines nachhaltigen, kosteneffizienten Abfallmanagements.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch Ressourcenschonung, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Effizienzsteigerung können die
negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel gemindert bzw. Klimaschutz durch
richtige Abfallhierarchie gefördert werden.
Überwachungsprozess
Laufende Kontrolle sowie Konzeptaktualisierung spätestens alle 7 Jahre.
Anwendungsbereich
Es betrifft alle Bereiche und Tätigkeiten der BTV und der Mayrhofner Bergbahnen und ihre nachgelagerte
Wertschöpfungskette mit den Entsorgungsunternehmen.
Verantwortlicher Bereich
Abfallbeauftragter je Unternehmen
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) § 10
Einbindung von
Interessenträger*innen
Von den Mayrhofner Bergbahnen wurden im Zuge der Ausarbeitung die Entsorgungsunternehmen sowie
die Standortgemeinden zwecks der anfallenden Mengen sowie Entsorgungsmöglichkeiten kontaktiert.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
Mobilität
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Car-Policy: Differenzierung und Begrenzung der Fahrzeugstärke und somit des CO
2
-Ausstoßes durch klare
Vorgaben.
Reisen mit Geist und Haltung — BTV-Reiserichtlinie: Die Richtlinien bilden die Leitplanken für Dienstreisen
der Mitarbeiter*innen und geben vor, dass vorzugsweise öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden sind und
176
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Flüge nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ziel ist die Reduzierung des durch Dienstfahrten
verursachten CO
2
-Ausstoßes.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch Konzepte rund um das Thema Mobilität werden Emissionen eingespart, um die Vermeidung des
Klimawandels zu unterstützen. Weiters rückt durch das Verwenden von E-Fahrzeugen der Einsatz
erneuerbarer Energien in den Vordergrund.
Überwachungsprozess
Quartalsweises Monitoring zur Erhöhung des %-Anteils an E-, Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen
durch den Bereich Einkauf & Infrastruktur.
Dienstreisen: Monitoring durch Human Resources
Anwendungsbereich
Car-Policy für alle Mitarbeiter*innen mit Dienstwagen der BTV
Dienstreisen für alle Mitarbeiter*innen der BTV
Verantwortlicher Bereich
Human Resources und Einkauf & Infrastruktur
Einbindung von
Interessenträger*innen
Vorstand, Einkauf & Infrastruktur, Human Resources
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
Optimierung Energiemanagement
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Arbeitsgruppe Energiemanagement der Mayrhofner Bergbahnen hat sich zum Ziel gesetzt, die
Implementierung von erneuerbaren Energien, insbesondere von PV-Anlagen, zur Eigenstromproduktion und
etwaiger Stromspeicher am Berg in Zusammenhang mit wirtschaftlicher Rentabilität sowie das Aufspüren
von Stromeinsparungspotenzialen und die Reduktion von THG-Emissionen zu evaluieren und umzusetzen.
Des Weiteren werden Möglichkeiten zur Teilnahme an Energiegemeinschaften geprüft.
Die Gruppe besteht aus den Betriebsleiter*innen mit elektrotechnischer Ausbildung, einem externen
Berater, der Stabsstelle für Nachhaltigkeit sowie dem Vorstand für den Bereich Technik.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch die Optimierung des Energiemanagements sollen der Transformationsprozess der Energiewirtschaft
hin zu einer steigenden Energieautonomie in einzelnen Bereichen sowie Kostensenkungen unterstützt
werden. Damit soll das Risiko im Zusammenhang mit Energie minimiert werden. Durch den Einsatz von
erneuerbaren Energiequellen bietet das Konzept auch Potenzial zur THG-Emissionssenkung. Weiters
werden die Bereiche Klimaschutz und Energieeffizienz berücksichtigt.
Überwachungsprozess
Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe
Anwendungsbereich
Sämtliche Tätigkeiten der Mayrhofner Bergbahnen mit Stromverbrauch (vorgelagerte
Wertschöpfungskette), vor allem aber der Betrieb der Schneeanlagen und der Seilbahnanlagen sowie die
Eigenstromproduktion durch PV-Anlagen.
Verantwortlicher Bereich
Vorstand Mayrhofner Bergbahnen
Einbindung von
Interessenträger*innen
Diverse Konsultationen mit Stromlieferant*innen und Netzanbieter*innen sowie diversen Unternehmen, die
sich auf erneuerbare Energien und deren Management spezialisiert haben, um die Möglichkeiten
auszuwägen.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Besprechungsprotokolle intern verfügbar
Titel des Konzepts
Green-Mountains-Initiative
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Green-Mountains-Initiative wurde 2022 durch den Aufsichtsrat der Silvretta Montafon Holding GmbH
verabschiedet. Sie ist die Nachhaltigkeitsstrategie der Silvretta Montafon und befasst sich mit Grundlagen,
Stakeholdern, Handlungsfeldern, Zielen und Kommunikation in Bezug auf Nachhaltigkeit.
In den drei Handlungsfeldern Klima, Naturraum und Lebensraum werden Auswirkungen auf ihre Umgebung
und vice versa festgehalten. Es wurden auch erste Ziele hinsichtlich Ressourcenschonung, Energieeffizienz,
Entwicklungsgrenzen oder Dekarbonisierung formuliert.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Initiative beleuchtet die Auswirkungen, die durch die Tätigkeiten der Seilbahn im Zusammenhang mit
dem Klimawandel entstehen.
Gleichzeitig werden aber auch Chancen beschrieben, die sich aus der Anpassung an den Klimawandel für ein
Bergsportgebiet ergeben können.
Überwachungsprozess
Durch Nachhaltigkeitsabteilung, Geschäftsführung und periodische Berichte im Aufsichtsrat
Anwendungsbereich
Sämtliche Tätigkeiten der Silvretta Montafon
Verantwortlicher Bereich
Nachhaltigkeitsabteilung der Silvretta Montafon Holding GmbH
BTV Jahresfinanzbericht 2024 177
177
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Einbindung von
Interessenträger*innen
Bei der Erstellung der Green-Mountains-Initiative wurden keine externen Interessenträger*innen
eingebunden. Die Initiative wurde in Zusammenarbeit aller Führungskräfte der Silvretta Montafon Gruppe
erstellt. Aufgrund des großen Erfahrungsschatzes der Beteiligten flossen diverse externe Interessen mit ein,
diese standen allerdings nicht im Fokus.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Greenmountains.at
Weiter stand das 2023 erschienene „Gipfelbuch“ der Silvretta Montafon im Zeichen der Green-Mountains-
Initiative.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mayrhofner Bergbahnen haben durch die Ausarbeitung der oben angeführten Konzepte im Zusammenhang mit der
Anpassung an den Klimawandel dem Klimaschutz, der Energieeffizienz, aber auch dem Ausbau von erneuerbaren Energien
Rechnung getragen.
In der Green-Mountains-Initiative der Silvretta Montafon werden in den Handlungsfeldern Klima, Naturraum und Lebensraum
diverse Themenbereiche und mögliche Maßnahmen berücksichtigt. Dazu gehören u.a. Klimaschutz, Dekarbonisierung, Ausbau der
technischen Beschneiung, Sommersaison- und Non-Skier-Angebote. Diese werden im Zuge der Anpassung an den Klimawandel
und zur Steigerung von Energieeffizienz und Eigenstromerzeugung über Energiemanagementsysteme und den Ausbau von PV-
Anlagen („PV-Offensive“) im gesamten Skigebiet umgesetzt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 178
177
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Einbindung von
Interessenträger*innen
Bei der Erstellung der Green-Mountains-Initiative wurden keine externen Interessenträger*innen
eingebunden. Die Initiative wurde in Zusammenarbeit aller Führungskräfte der Silvretta Montafon Gruppe
erstellt. Aufgrund des großen Erfahrungsschatzes der Beteiligten flossen diverse externe Interessen mit ein,
diese standen allerdings nicht im Fokus.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Greenmountains.at
Weiter stand das 2023 erschienene „Gipfelbuch“ der Silvretta Montafon im Zeichen der Green-Mountains-
Initiative.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mayrhofner Bergbahnen haben durch die Ausarbeitung der oben angeführten Konzepte im Zusammenhang mit der
Anpassung an den Klimawandel dem Klimaschutz, der Energieeffizienz, aber auch dem Ausbau von erneuerbaren Energien
Rechnung getragen.
In der Green-Mountains-Initiative der Silvretta Montafon werden in den Handlungsfeldern Klima, Naturraum und Lebensraum
diverse Themenbereiche und mögliche Maßnahmen berücksichtigt. Dazu gehören u.a. Klimaschutz, Dekarbonisierung, Ausbau der
technischen Beschneiung, Sommersaison- und Non-Skier-Angebote. Diese werden im Zuge der Anpassung an den Klimawandel
und zur Steigerung von Energieeffizienz und Eigenstromerzeugung über Energiemanagementsysteme und den Ausbau von PV-
Anlagen („PV-Offensive“) im gesamten Skigebiet umgesetzt.
178
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
E1-3: 28 & 29a, bMaßnahmen und Mittel zum Klimaschutz
Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie
Maßnahme
Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie — Erreichung der definierten KPIs
Ergebnisse
Für Kernthemen der Nachhaltigkeitsstrategie wurden Ziele bzw. KPIs definiert, deren Umsetzung und
Erreichung einen maßgeblichen Beitrag zur Performanceverbesserung im Bereich der Nachhaltigkeit der BTV
liefern.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Zielerreichung in den einzelnen Handlungsfeldern zahlt auf die Umsetzung der gesamten Strategie 2030
ein.
Umfang
Die Handlungsfelder Gesellschaft & Soziales, Umwelt & Ressourcen, Mitarbeiter*innen, Kund*innen &
Produkte und die definierten Ziele bzw. KPIs gelten für die BTV.
Zeithorizonte
Definierte Ziele sind bis 2030 mit Zwischenzielen 2025 definiert. Jährlich werden die Zielpfade in operative
Ziele übersetzt.
Messbare Ziele
Definierte Ziele siehe SBM-1: 40e — Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf die wichtigsten Gruppen
Maßnahme
Anwendung der BTV Ausschlussliste
Ergebnisse
Die erwarteten Ergebnisse der BTV Ausschlussliste umfassen mehrere Aspekte. Die Ausschlussliste
beinhaltet Produkte, Technologien und Geschäftstätigkeiten, die mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit nicht
vereinbar sind. Diese Liste dient als Basis für alle Arten von Geschäften, einschließlich WP-Nostro, Aktiv- und
Passivgeschäft sowie Veranlagung und Zahlungsverkehr.
Ein konkretes Ergebnis ist, dass die BTV keine Geschäftsverbindungen mit Privatpersonen und Unternehmen
eingehen möchte, deren Aktivitäten nicht mit ihren Nachhaltigkeitsprinzipien übereinstimmen. Dies
bedeutet, dass die BTV im Neugeschäft nicht in Unternehmen und Branchen investiert, die gegen die
definierten Kriterien verstoßen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Ausschlussliste dazu beiträgt, die ESG-Risiken (Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung) zu minimieren und die Reputation der Bank zu schützen. Die bewusste und
selektive Übernahme von Risiken und deren angemessene Steuerung sind Kernfunktionen des
Bankgeschäfts und somit auch der BTV.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Durch die Anwendung der BTV Ausschlussliste wird die strategische Umsetzung der
Nachhaltigkeitsstrategie und die konkrete Anwendung der Ausschlussliste sichergestellt.
Umfang
Die BTV Ausschlussliste umfasst Produkte, Technologien und Geschäftstätigkeiten, die mit den Prinzipen der
Nachhaltigkeit nicht vereinbar sind. Diese Kriterien gelten für das gesamte Bankgeschäft (WP-Nostro,
Aktivseite, Passivseite, Veranlagungsgeschäft, Zahlungsverkehr) und in allen vier Ländern.
Zeithorizonte
Für diese Maßnahme ist kein Abschluss sinnvoll, da laufend in Anwendung.
Maßnahme
Anwendung des Sustainable Finance Frameworks
Ergebnisse
Durch die Anwendung der Kriterien des Sustainable Finance Frameworks werden mehrere Ergebnisse
angestrebt. Einerseits die Sicherstellung der Kriterien, die für die sieben Finanzierungsfelder im Framework
definiert wurden. Andererseits wird durch die Begebung von nachhaltigen Refinanzierungsinstrumenten,
sprich Anleihen und ähnlichen Instrumenten, sowie nachhaltigen Spar- und Veranlagungsprodukten zur
Aufbringung von Liquidität die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der BTV unterstützt.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Sicherstellung der Anwendung der Kriterien des Sustainable Finance Frameworks und Beitrag zur
Nachhaltigkeitsstrategie.
Umfang
Passende Refinanzierungsinstrumente der BTV
Zeithorizonte
Für diese Maßnahme ist kein Abschluss sinnvoll, da laufend in Anwendung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 179
179
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Maßnahmen zur Reduktion der finanzierten Emissionen
Maßnahme
Laufende Maßnahmen: Im Berichtsjahr wurde entsprechend der SBTi-Methodik eine Grundlage für die
weitere Erarbeitung eines Klimatransitionsplans geschaffen.
Geplante Maßnahmen: Dekarbonisierung, Entwicklung eines Klimatransitionsplans
Ergebnisse
Die geplanten Maßnahmen werden dazu führen, dass die Bank verstärkt auf grüne Finanzprodukte setzt, um
insbesondere die finanzierten Emissionen zu verringern und somit den Anforderungen des Green Deals
gerecht zu werden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Nachhaltigkeitsstrategie
Umfang
Die geplanten Maßnahmen betreffen das Portfolio (nachgelagerte Wertschöpfungskette) der BTV.
Zeithorizonte
Der Klimatransitionsplan soll im Laufe des Jahres 2025 formell verabschiedet werden.
Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen
Maßnahme
Anwendung der Car-Policy und Erweiterung des Fuhrparks auf E-, Wasserstoff- bzw. hybridbetriebene
Fahrzeuge. Auch die vermehrte Nutzung des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) bei Dienstreisen wird
als konkrete Maßnahme aus der Policy „Reisen mit Geist und Haltung“ umgesetzt.
Geplante Maßnahme: Anpassung der Car-Policy und Vorgabe, ein E-Fahrzeug zu nutzen bei unter 25.000
Jahreskilometern
Ergebnisse
Autos und Lade-Infrastruktur:
Die BTV konnte ihre E-Auto-Flotte erweitern und den Anteil der Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge auf 22,3 %
steigern. Damit wird auf das Ziel, den Anteil der Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 2030 auf 50,0 % zu
steigern, planmäßig hingearbeitet.
In der Tiefgarage des BTV Stadtforums stehen acht öffentliche Ladestationen für Kund*innen und fünf
Ladestationen für die BTV E-Flotte bereit. Es ist geplant, die Ladestationen 2025 zu erweitern. Der Standort
Dornbirn verfügt über zwei Ladestationen für Kund*innen sowie vier für die Nutzung durch BTV Mitarbeiter
bestimmte.
Um den CO
2
-Ausstoß der fossilen Fahrzeuge zu reduzieren, wurde im Sommer 2024 HVO100 getestet. Im
Herbst wurden alle Fahrer*innen, mit dem Ziel die Nutzung von HVO100 zu forcieren, via News im BTV-
Intranet informiert.
E-Bikes:
Seit einigen Jahren können Mitarbeiter*innen im BTV Stadtforum E-Bikes sowohl beruflich als auch privat
nutzen. Mit den insgesamt fünf E-Bikes wurde im Jahr 2024 eine Gesamtstrecke von 5.699 km von 150
Mitarbeiter*innen zurückgelegt.
Zugfahrten:
Bei Dienstreisen setzt die BTV bevorzugt auf öffentliche Verkehrsmittel. Die entsprechenden Reiserichtlinien
sind im Konzept Geist & Haltung formuliert. Im Jahr 2024 betrug die insgesamt zurückgelegte Entfernung in
Österreich mit dem Zug 394.909,5 Kilometer. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Reisen, die über
das ÖBB Businesskonto gebucht wurden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
CAR-Policy
Reisen mit Geist und Haltung
Umfang
Diese Maßnahmen betreffen die BTV.
Zeithorizonte
CAR-Policy: Es erfolgt ein laufendes, quartalsweises Monitoring. Dadurch könnte bei Abweichung von der
Zielvorgabe eine Nachschärfung der CAR-Policy vorgenommen werden. Seit 2022 ist der %-Anteil an E-,
Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen jährlich gestiegen.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die Reduktion der Emissionen im Zusammenhang mit Mobilität soll einen Beitrag zur Verminderung des
Klimawandels leisten.
Messbare Ziele
%-Anteil an E-, Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen
Entwicklung der mit der Bahn gefahrenen Kilometer
BTV Jahresfinanzbericht 2024 180
179
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Maßnahmen zur Reduktion der finanzierten Emissionen
Maßnahme
Laufende Maßnahmen: Im Berichtsjahr wurde entsprechend der SBTi-Methodik eine Grundlage für die
weitere Erarbeitung eines Klimatransitionsplans geschaffen.
Geplante Maßnahmen: Dekarbonisierung, Entwicklung eines Klimatransitionsplans
Ergebnisse
Die geplanten Maßnahmen werden dazu führen, dass die Bank verstärkt auf grüne Finanzprodukte setzt, um
insbesondere die finanzierten Emissionen zu verringern und somit den Anforderungen des Green Deals
gerecht zu werden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Nachhaltigkeitsstrategie
Umfang
Die geplanten Maßnahmen betreffen das Portfolio (nachgelagerte Wertschöpfungskette) der BTV.
Zeithorizonte
Der Klimatransitionsplan soll im Laufe des Jahres 2025 formell verabschiedet werden.
Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen
Maßnahme
Anwendung der Car-Policy und Erweiterung des Fuhrparks auf E-, Wasserstoff- bzw. hybridbetriebene
Fahrzeuge. Auch die vermehrte Nutzung des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) bei Dienstreisen wird
als konkrete Maßnahme aus der Policy „Reisen mit Geist und Haltung“ umgesetzt.
Geplante Maßnahme: Anpassung der Car-Policy und Vorgabe, ein E-Fahrzeug zu nutzen bei unter 25.000
Jahreskilometern
Ergebnisse
Autos und Lade-Infrastruktur:
Die BTV konnte ihre E-Auto-Flotte erweitern und den Anteil der Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge auf 22,3 %
steigern. Damit wird auf das Ziel, den Anteil der Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 2030 auf 50,0 % zu
steigern, planmäßig hingearbeitet.
In der Tiefgarage des BTV Stadtforums stehen acht öffentliche Ladestationen für Kund*innen und fünf
Ladestationen für die BTV E-Flotte bereit. Es ist geplant, die Ladestationen 2025 zu erweitern. Der Standort
Dornbirn verfügt über zwei Ladestationen für Kund*innen sowie vier für die Nutzung durch BTV Mitarbeiter
bestimmte.
Um den CO
2
-Ausstoß der fossilen Fahrzeuge zu reduzieren, wurde im Sommer 2024 HVO100 getestet. Im
Herbst wurden alle Fahrer*innen, mit dem Ziel die Nutzung von HVO100 zu forcieren, via News im BTV-
Intranet informiert.
E-Bikes:
Seit einigen Jahren können Mitarbeiter*innen im BTV Stadtforum E-Bikes sowohl beruflich als auch privat
nutzen. Mit den insgesamt fünf E-Bikes wurde im Jahr 2024 eine Gesamtstrecke von 5.699 km von 150
Mitarbeiter*innen zurückgelegt.
Zugfahrten:
Bei Dienstreisen setzt die BTV bevorzugt auf öffentliche Verkehrsmittel. Die entsprechenden Reiserichtlinien
sind im Konzept Geist & Haltung formuliert. Im Jahr 2024 betrug die insgesamt zurückgelegte Entfernung in
Österreich mit dem Zug 394.909,5 Kilometer. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Reisen, die über
das ÖBB Businesskonto gebucht wurden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
CAR-Policy
Reisen mit Geist und Haltung
Umfang
Diese Maßnahmen betreffen die BTV.
Zeithorizonte
CAR-Policy: Es erfolgt ein laufendes, quartalsweises Monitoring. Dadurch könnte bei Abweichung von der
Zielvorgabe eine Nachschärfung der CAR-Policy vorgenommen werden. Seit 2022 ist der %-Anteil an E-,
Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen jährlich gestiegen.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die Reduktion der Emissionen im Zusammenhang mit Mobilität soll einen Beitrag zur Verminderung des
Klimawandels leisten.
Messbare Ziele
%-Anteil an E-, Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen
Entwicklung der mit der Bahn gefahrenen Kilometer
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Minderung der Treibhausgasemissionen.
Maßnahme
Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von THG-Emissionen im eigenen Geschäftsbetrieb
Ergebnisse
Um die Treibhausgasemissionen der BTV Gebäude zu senken, wurde bereits eine Vielzahl an Maßnahmen
umgesetzt bzw. sind weitere Schritte für die Zukunft geplant:
Energie:
Als erste Maßnahme aus dem Energieaudit 2023 wurde die Umstellung auf LED-Beleuchtung im BTV
Stadtforum umgesetzt. Durch diese Änderung konnte der Energieverbrauch signifikant um ca. 0,5 GWh pro
Jahr gesenkt werden. Gleichzeitig werden erhebliche Kosteneinsparungen erzielt. Dies stellt einen wichtigen
Beitrag zur nachhaltigen Unternehmensführung dar. Die BTV nutzt 100 % Ökostrom.
Im Rahmen der Umsetzung des Standortkonzeptes werden in der Folge alle Gebäude auf LED-Beleuchtung
umgestellt. Für die Standorte in Deutschland und der Schweiz sind die Anpassungen für 2025 und 2026
geplant — der Standort Wien wird ebenfalls 2025 auf LED umgestellt.
2024 verzeichnete die BTV einen Gesamt-Stromverbrauch von 2.826 MWh. Das entspricht einer
Reduzierung gegenüber dem Vorjahr von 15,7 %.
Ausbau von PV-Anlagen:
Der Ausbau von Photovoltaik an den BTV Standorten Wolfurt, Bregenz-Vorkloster und Bregenz wird noch
geprüft.
Umstellung auf energieeffiziente Heizsysteme:
Die Heizsysteme der BTV Standorte Wolfurt, Bregenz-Vorkloster und Bregenz wurden bzw. werden von Gas
auf Luft-Wärmepumpen umgestellt. PV-Anlagen könnten an diesen drei Standorten umgesetzt werden, um
den zusätzlichen Strombedarf zu kompensieren. Darüber hinaus hat sich im Jahr 2024 der betriebliche
Flächenbedarf in Bregenz-Vorkloster und Wolfurt um etwa zwei Drittel reduziert. Dies trägt ebenfalls zu
einer Reduktion der Emissionen bei.
Die Emissionen aus stationärer Verbrennung in der BTV betrugen im Berichtsjahr 293,2 t CO
2
e (2023: 346, t
CO
2
e).
IT:
Die BTV arbeitet kontinuierlich daran, die IT nachhaltig auszurichten. Eine bereits in Umsetzung befindliche
Maßnahme ist die Umstellung auf nur ein Gerät pro Mitarbeiter*in.
Geplante Maßnahmen: Einsatz von umweltschonenderer Hardware und moderner IT-Infrastruktur, bessere
Dimensionierung der IT, Unterstützung mobiler Arbeitsprozesse und des papierlosen Büros sowie der
Hardwareentsorgung.
Reduzierung des Papierverbrauchs und Reduktion von Abfall:
Papierverbrauch:
Durch die Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen zum Thema Drucken und die Einrichtung von
Gemeinschaftsdruckern konnte nicht nur ein Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs, sondern auch zur
Senkung des gesamten Papierverbrauchs geleistet werden. Diese Maßnahme wurde auch im
Abfallwirtschaftskonzept empfohlen.
Maßgeblichen Einfluss nehmen jedoch die umgesetzten Digitalisierungsprojekte, allen voran die Zustellung
der Konto- und Depotauszüge in die E-Box und die Kundenanlage mittels U-Pad, der eingeführte Purchase-2-
Pay-Prozess (von der digitalen Bestellung bis zur automatisierten Rechnungsbezahlung) sowie das Projekt
zur Kostenreduktion der Papier- und Druckkosten.
Abfall-Management
:
Als Dienstleistungsunternehmen verursacht die BTV nur Abfall aus dem Bürobetrieb. Es werden nur
sekundäre Rohstoffe eingesetzt. Seltene Erden oder andere kritische Rohstoffe werden nicht verbraucht und
kommen nur im Rahmen der zugekauften Smartphones, IT-Geräte oder bei den Fahrzeugen bzw.
gegebenenfalls bei deren Herstellung zum Einsatz.
Entsprechend den länderspezifischen Abfallverordnungen setzt sich die BTV gezielt mit der Sammlung und
dem Trennen von unterschiedlichen Abfallarten auseinander. Die Mitarbeiter*innen werden über den
korrekten Umgang informiert. Es stehen entsprechende Behältnisse mit Kennzeichnung bzw. farblich
BTV Jahresfinanzbericht 2024 181
181
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
erkennbar zur Verfügung, welche anschließend ordnungsgemäß in die großen Sammel-Container entleert
werden. Darüber hinaus wird bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Begehung zur Sicherstellung
des Arbeitsschutzes je Standort auch die Einhaltung der Mülltrennung geprüft. Gegebenenfalls werden
Maßnahmen zur Optimierung getroffen.
Durch die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfalltrennung konnte das Restmüllaufkommen in den letzten
zwei Jahren bereits um 29 % reduziert und zudem sichergestellt werden, dass 2 t Glas, 32 t Altpapier und 1 t
Leichtverpackungen dem Recycling-Kreislauf zugeführt werden.
Altgeräte der IT werden an das Rechenzentrum zurückgegeben und von diesem ordnungsgemäß entsorgt.
Aufgrund der Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner kann ein sortenreiner, datenschutzsicherer und
nachvollziehbarer Abfallstrom des Papiers garantiert werden.
Gütertransporte innerhalb der BTV:
Das Transportaufkommen zwischen dem BTV Stadtforum und den Standorten wird kontinuierlich effizienter
gestaltet, um die Emissionen weiter zu senken. Im Jahr 2022 wurden noch 9,9 t CO
2
e emittiert. Im Jahr 2024
waren es 6,7 t CO
2
e.
Um die Mitarbeiter*innen über all diese Maßnahmen und die Fortschritte zu informieren, werden via
Intranet Beiträge veröffentlicht.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Maßnahmen und die damit zusammenhängenden Ziele stammen aus den Konzepten Energieaudit,
Nachhaltigkeitsstrategie und Abfallwirtschaft.
Umfang
BTV
Zeithorizonte
Energie:
Auf Basis des Energieaudits bzw. der daraus vorgeschlagenen Maßnahmen hat die BTV im Jahr
2024 ein Maßnahmenprogramm gestartet, das in den Folgejahren bis zum nächsten Audit fortgeführt wird.
Ziel ist es, den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens zu reduzieren.
Heizsysteme: Die Umstellung der fossilen Heizsysteme wird in den kommenden Jahren bis zum nächsten
Audit fortgeführt. Die einzelnen Standorte werden im Zuge des Umbaus laut Standortkonzept evaluiert und
eine Umstellung wird gegebenenfalls umgesetzt, um die THG-Emissionen aus Scope 1 des Unternehmens
weiter zu reduzieren.
Abfall: Durch interne Projekte wie Purchase-2-Pay und BeST zur Papierreduktion konnte 2024 eine
Einsparung an Kopierpapier erreicht werden. Die laufende Digitalisierung von Prozessen und Abläufen in den
kommenden Jahren trägt zu dem Ziel, das Papieraufkommen zu reduzieren, bei.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Senkung der THG-Emissionen, um damit die Folgen des Klimawandels zu vermindern.
Messbare Ziele
Energie:
Reduktion der Stromverbräuche durch Umstellung auf LED
Reduktion des externen Energiebedarfs durch Ausbau der PV-Anlagen
100 % Ökostrom
Heizsysteme
Reduktion der THG-Emissionen
Abfall:
Reduktion von Kopierpapier
Maßnahmenkategorie
der Klimaschutz-
maßnahme
Reduktion Papier (Minderung), Mülltrennung (Klimaschutz und Minderung) und Optimierung der
Heizsysteme und Dämmung (Minderung)
Mittel
Durch die Investition von ca. 1,1 Mio. in LED-Beleuchtung spart die BTV im Stadtforum bis zu 500.000
kWh Strom pro Jahr ein.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Maßnahme
Energieverbrauchsmonitoring, Optimierung Schneeanlage & Ausbau PV-Anlagen der Mayrhofner
Bergbahnen
Ergebnisse
Energieverbrauchsmonitoring:
Im Herbst 2024 wurde ein softwareunterstütztes System zur Stromverbrauchsüberwachung implementiert.
Dieses System soll u. a. dabei helfen, die Strombezüge, vor allem die internen Hauptstromverbräuche, nach
Tätigkeitsfeldern (Seilbahnen und Schneeanlagen) besser zuzuordnen, Lastspitzen zu kappen und unnötige
Standby-Verbräuche zu reduzieren. Mit dieser Software können sowohl die Verbräuche sowie die Leistung
verschiedener Anlagen als auch zusammengefasste Verbräuche spezifischer Tätigkeitsfelder dargestellt und
BTV Jahresfinanzbericht 2024 182
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
erkennbar zur Verfügung, welche anschließend ordnungsgemäß in die großen Sammel-Container entleert
werden. Darüber hinaus wird bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Begehung zur Sicherstellung
des Arbeitsschutzes je Standort auch die Einhaltung der Mülltrennung geprüft. Gegebenenfalls werden
Maßnahmen zur Optimierung getroffen.
Durch die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfalltrennung konnte das Restmüllaufkommen in den letzten
zwei Jahren bereits um 29 % reduziert und zudem sichergestellt werden, dass 2 t Glas, 32 t Altpapier und 1 t
Leichtverpackungen dem Recycling-Kreislauf zugeführt werden.
Altgeräte der IT werden an das Rechenzentrum zurückgegeben und von diesem ordnungsgemäß entsorgt.
Aufgrund der Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner kann ein sortenreiner, datenschutzsicherer und
nachvollziehbarer Abfallstrom des Papiers garantiert werden.
Gütertransporte innerhalb der BTV:
Das Transportaufkommen zwischen dem BTV Stadtforum und den Standorten wird kontinuierlich effizienter
gestaltet, um die Emissionen weiter zu senken. Im Jahr 2022 wurden noch 9,9 t CO
2
e emittiert. Im Jahr 2024
waren es 6,7 t CO
2
e.
Um die Mitarbeiter*innen über all diese Maßnahmen und die Fortschritte zu informieren, werden via
Intranet Beiträge veröffentlicht.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Maßnahmen und die damit zusammenhängenden Ziele stammen aus den Konzepten Energieaudit,
Nachhaltigkeitsstrategie und Abfallwirtschaft.
Umfang
BTV
Zeithorizonte
Energie: Auf Basis des Energieaudits bzw. der daraus vorgeschlagenen Maßnahmen hat die BTV im Jahr
2024 ein Maßnahmenprogramm gestartet, das in den Folgejahren bis zum nächsten Audit fortgeführt wird.
Ziel ist es, den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens zu reduzieren.
Heizsysteme: Die Umstellung der fossilen Heizsysteme wird in den kommenden Jahren bis zum nächsten
Audit fortgeführt. Die einzelnen Standorte werden im Zuge des Umbaus laut Standortkonzept evaluiert und
eine Umstellung wird gegebenenfalls umgesetzt, um die THG-Emissionen aus Scope 1 des Unternehmens
weiter zu reduzieren.
Abfall: Durch interne Projekte wie Purchase-2-Pay und BeST zur Papierreduktion konnte 2024 eine
Einsparung an Kopierpapier erreicht werden. Die laufende Digitalisierung von Prozessen und Abläufen in den
kommenden Jahren trägt zu dem Ziel, das Papieraufkommen zu reduzieren, bei.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Senkung der THG-Emissionen, um damit die Folgen des Klimawandels zu vermindern.
Messbare Ziele
Energie:
Reduktion der Stromverbräuche durch Umstellung auf LED
Reduktion des externen Energiebedarfs durch Ausbau der PV-Anlagen
100 % Ökostrom
Heizsysteme
Reduktion der THG-Emissionen
Abfall:
Reduktion von Kopierpapier
Maßnahmenkategorie
der Klimaschutz-
maßnahme
Reduktion Papier (Minderung), Mülltrennung (Klimaschutz und Minderung) und Optimierung der
Heizsysteme und Dämmung (Minderung)
Mittel
Durch die Investition von ca. 1,1 Mio. in LED-Beleuchtung spart die BTV im Stadtforum bis zu 500.000
kWh Strom pro Jahr ein.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Maßnahme
Energieverbrauchsmonitoring, Optimierung Schneeanlage & Ausbau PV-Anlagen der Mayrhofner
Bergbahnen
Ergebnisse
Energieverbrauchsmonitoring:
Im Herbst 2024 wurde ein softwareunterstütztes System zur Stromverbrauchsüberwachung implementiert.
Dieses System soll u. a. dabei helfen, die Strombezüge, vor allem die internen Hauptstromverbräuche, nach
Tätigkeitsfeldern (Seilbahnen und Schneeanlagen) besser zuzuordnen, Lastspitzen zu kappen und unnötige
Standby-Verbräuche zu reduzieren. Mit dieser Software können sowohl die Verbräuche sowie die Leistung
verschiedener Anlagen als auch zusammengefasste Verbräuche spezifischer Tätigkeitsfelder dargestellt und
182
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
miteinander verglichen werden. Vorzeitige Warnungen wie z. B. bei der Gefahr einer Überschreitung des
Netznutzungsrechts können gegebenenfalls an bestimmte Personen übermittelt werden.
Ausbau PV-Anlagen:
Im Skigebiet Ahorn wurde im Herbst 2024 das alte Förderband Ahorn II durch ein neues ersetzt. Im Zuge
des Neubaus wurde das Förderband mit einer Holzkonstruktion eingehaust und auf dem Dach mit einer 100-
kWp-PV-Anlage versehen. Der erzeugte Strom wird für den Antrieb der 8SB Ahorn bzw. der 160PB Ahorn
verwendet. In der Zwischensaison wird der Strom ins öffentliche Netz eingespeist.
Dies beeinflusst die vorgelagerte Wertschöpfungskette, indem weniger Strom über den Stromlieferanten
bezogen wird. Der Strom wird nachhaltig am selben Ort verbraucht, an dem er erzeugt wird.
Optimierung Schneeanlage:
In den Sommermonaten 2024 wurde die Schneeanlage Penken durch den Bau des Speicherteichs Knorren
sowie durch zusätzliche Leitungen erweitert. Der Teich weist einen Nutzinhalt von 160.550 m³ Wasser auf.
Durch diese strategische Zukunftsabsicherung für den Winterbetrieb und die nun zur Verfügung stehende
Wasserkapazität sind die Mayrhofner Bergbahnen in der Lage, das Skigebiet bei bestmöglichen
Wetterbedingungen innerhalb von 6 Tagen zu beschneien und in weiterer Folge für den Skibetrieb zu
öffnen. Aufgrund der Erhöhung der Effizienz wird Strom eingespart. Um diese Effizienz zu gewährleisten,
wurden vonseiten des Vorstands Beschneiungsregeln definiert.
Pistengerätefahrertraining:
In Zusammenarbeit mit dem Pistengerätelieferanten werden jährliche Fahrertrainings für Pistengeräte
angeboten, insbesondere um den mechanischen Verschleiß sowie den Treibstoffverbrauch zu minimieren.
Darüber hinaus unterstützt die digitale Schneehöhenmessung der Pistengeräte mittels GPS die Fahrer*innen
dabei, eine gleichmäßige Schneedecke herzustellen und somit die Ressourcen effizient einzusetzen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Optimierung Energiemanagement
Umfang
Das Energieverbrauchsmonitoring und die zugehörigen Maßnahmen betreffen alle Tätigkeiten der
Mayrhofner Bergbahnen, bei denen Energie in Form von Strom verbraucht wird, und somit die vorgelagerte
Wertschöpfungskette in Form der Energielieferant*innen.
Zeithorizonte
Das System befindet sich zurzeit im Aufbau und wird kontinuierlich ausgebaut. Die Schneeanlage ist im
November und die PV-Anlage im Dezember 2024 in Betrieb gegangen. Die Pistengerätefahrertrainings
finden auch in Zukunft jährlich statt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Es können Scope-2- (location-based) und Scope-3-Emissionen eingespart werden. Damit wird ein Beitrag
geleistet, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Energie sowie das Risiko im
Zusammenhang mit Energie zu vermindern.
Messbare Ziele
Erhöhung der Eigenstromproduktion mit erneuerbaren Energien; Einsparung von Energie und dadurch
Reduktion der THG-Emissionen.
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Optimierung Schneeanlage (Anpassung und Minderung), Optimierung Abfallmanagement (Klimaschutz)
und Neubau Speicherteich (Anpassung)
Mittel
Für die beschrieben Maßnahmen (Neubau Speicherteich, Erneuerung Pumpstation, PV-Anlage und
Energiemonitoring) hat die Mayrhofner Bergbahn rund 11,4 Mio aufgewendet. Die erwartete jährliche
Energieeinsparung des Neubaus des Speicherteichs wird auf rund 185.567 kWh geschätzt.
Maßnahme
Optimierung Abfallmanagement
Ergebnisse
Es stehen mehrere Sammel- und Trennstationen für Gäste und Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Der im
Skigebiet (am Berg) anfallende Müll wird mittels Seilbahn zum Sammelraum in der Talstation der jeweiligen
Zubringerbahn gebracht. Verantwortlich dafür sind die diensthabenden Mitarbeiter*innen.
Die gefährlichen Abfälle (z. B. ölhaltige Abfälle, Druckgaspackungen) werden in geeigneten Behältern
(Metallbehälter, Spannringfässer) gesammelt, zur Horbergbahn-Talstation gebracht, dort in einem
brandsicheren Öllagerraum gelagert und anschließend durch ein Entsorgungsunternehmen abgeholt.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Abfallwirtschaftskonzept
Umfang
Betroffen sind alle Bereiche der Mayrhofner Bergbahnen, in denen Müll anfällt, insbesondere die
Müllentsorgung am Berg, um dadurch den Umweltschutz sicherzustellen. Die Maßnahme betrifft die
nachgelagerte Wertschöpfungskette mit den Entsorgungsunternehmen und Recyclinghöfen.
Zeithorizonte
Dieser Prozess, der schon jahrelang informell ausgeführt wurde, ist im Sommer 2023 im
Abfallwirtschaftskonzept verschriftlicht worden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 183
183
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Reduzierung von Scope-3-Emissionen der eigenen Geschäftstätigkeit. Die richtige Mülltrennung ist ein
entscheidender Beitrag zur Reduktion von THG-Emissionen. Sie ermöglicht Recycling, senkt
Methanemissionen und spart Energie. Durch konsequente Mülltrennung können nicht nur Kosten reduziert,
sondern auch ein messbarer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Messbare Ziele
Kostenreduktion
Reduktion THG-Emissionen
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Klimaschutz
Maßnahme
PV-Offensive Silvretta Montafon
Ergebnisse
Durch die Installation von PV-Anlagen auf bestehender Infrastruktur sollen die Eigenstromproduktion
erhöht, Vorkettenemissionen gesenkt und die Planbarkeit bei der Strombeschaffung gewährleistet werden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Optimierung Energiemanagement
Umfang
Es wurde eine Machbarkeitsstudie über alle Liegenschaften der Silvretta Montafon erstellt. Überall, wo eine
technische und wirtschaftliche Machbarkeit gegeben ist, sollen Anlagen errichtet werden.
Zeithorizonte
Bisher wurden PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 470 kWp auf 10 Gebäuden installiert.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Einsparung von Scope-2- und Scope-3-Emissionen, um die negativen Auswirkungen und Risiken im
Zusammenhang mit dem Klimawandel zu mindern.
Messbare Ziele
Kostenreduktion, Verbesserung der Planbarkeit der Strombeschaffung, Reduktion der THG-Emissionen
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Indirekte Minderung der THG-Emissionen durch die örtliche Produktion von erneuerbaren Energien
Mittel
Die Silvretta Montafon hat im Berichtszeitraum 750 Tsd. für die neu errichtete PV-Anlagen aufgewendet,
dadurch wird jährlich eine Produktion an erneuerbarer Energie in Höhe von ca. 467.000 kWh erwartet.
Maßnahme
Mit E in den Schnee
Ergebnisse
2021 wurde im Silvretta Park die damals weltweit größte Ladegarage in einem Skigebiet (64 Ladestellen)
errichtet, um Anreize zu setzen bzw. die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um eine
umweltschonende Gästeanreise zu ermöglichen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Erhöhung des Anteils der umweltschonenden Gästeanreise und damit Reduktion der THG-Emissionen.
Diese Maßnahme ist Teil der Green-Mountains-Initiative.
Umfang
Diese Maßnahme betrifft neben dem firmeninternen Fuhrpark (4 E-Fahrzeuge) hauptsächlich die
Gästeanreise in die Silvretta Montafon.
Zeithorizonte
An sechs der sieben Zubringerbahnen wurden Ladepunkte für E-Fahrzeuge installiert.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Einsparung von Scope-3-Emissionen (Gästeanreise) und somit Verminderung der negativen Auswirkungen
und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
Messbare Ziele
Erhöhung des Ladestroms, Reduktion von THG-Emissionen
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Minderung der THG-Emissionen
BTV Jahresfinanzbericht 2024 184
183
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Reduzierung von Scope-3-Emissionen der eigenen Geschäftstätigkeit. Die richtige Mülltrennung ist ein
entscheidender Beitrag zur Reduktion von THG-Emissionen. Sie ermöglicht Recycling, senkt
Methanemissionen und spart Energie. Durch konsequente Mülltrennung können nicht nur Kosten reduziert,
sondern auch ein messbarer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Messbare Ziele
Kostenreduktion
Reduktion THG-Emissionen
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Klimaschutz
Maßnahme
PV-Offensive Silvretta Montafon
Ergebnisse
Durch die Installation von PV-Anlagen auf bestehender Infrastruktur sollen die Eigenstromproduktion
erhöht, Vorkettenemissionen gesenkt und die Planbarkeit bei der Strombeschaffung gewährleistet werden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Optimierung Energiemanagement
Umfang
Es wurde eine Machbarkeitsstudie über alle Liegenschaften der Silvretta Montafon erstellt. Überall, wo eine
technische und wirtschaftliche Machbarkeit gegeben ist, sollen Anlagen errichtet werden.
Zeithorizonte
Bisher wurden PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 470 kWp auf 10 Gebäuden installiert.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Einsparung von Scope-2- und Scope-3-Emissionen, um die negativen Auswirkungen und Risiken im
Zusammenhang mit dem Klimawandel zu mindern.
Messbare Ziele
Kostenreduktion, Verbesserung der Planbarkeit der Strombeschaffung, Reduktion der THG-Emissionen
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Indirekte Minderung der THG-Emissionen durch die örtliche Produktion von erneuerbaren Energien
Mittel
Die Silvretta Montafon hat im Berichtszeitraum 750 Tsd. für die neu errichtete PV-Anlagen aufgewendet,
dadurch wird jährlich eine Produktion an erneuerbarer Energie in Höhe von ca. 467.000 kWh erwartet.
Maßnahme
Mit E in den Schnee
Ergebnisse
2021 wurde im Silvretta Park die damals weltweit größte Ladegarage in einem Skigebiet (64 Ladestellen)
errichtet, um Anreize zu setzen bzw. die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um eine
umweltschonende Gästeanreise zu ermöglichen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Erhöhung des Anteils der umweltschonenden Gästeanreise und damit Reduktion der THG-Emissionen.
Diese Maßnahme ist Teil der Green-Mountains-Initiative.
Umfang
Diese Maßnahme betrifft neben dem firmeninternen Fuhrpark (4 E-Fahrzeuge) hauptsächlich die
Gästeanreise in die Silvretta Montafon.
Zeithorizonte
An sechs der sieben Zubringerbahnen wurden Ladepunkte für E-Fahrzeuge installiert.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Einsparung von Scope-3-Emissionen (Gästeanreise) und somit Verminderung der negativen Auswirkungen
und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
Messbare Ziele
Erhöhung des Ladestroms, Reduktion von THG-Emissionen
Maßnahmenkategorie
der
Klimaschutzmaßnahme
Minderung der THG-Emissionen
184
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Kennzahlen und Ziele
E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die Zielfestlegung erfolgte 2022 auf Basis des Anspruchsniveaus der BTVohne wissenschaftliche Grundlage und ohne das 1,5-
Grad-Ziel in die Berechnungen einzubeziehen.
E1-4: 32,33Nachverfolgung der Wirksamkeit
Ziele zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung
Ziel
Anteil Ökostrom in allen Filialen
2021
Ist-Wert 2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
77,0 %
100,0 %
100,0 %
100,0 %
100,0 %
Umfang
BTV
Bezugswert & Bezugsjahr
77,0 % im Bezugsjahr 2021
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Festlegung der Ziele erfolgte 2022 auf Basis des Anspruchsniveaus der BTV und in Abstimmung mit
Energielieferanten.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Vorstand, Einkauf & Infrastruktur
Zielanalyse
Einkauf & Infrastruktur ist für die jährliche Messung und Maßnahmen verantwortlich.
Ziel
Gesamtverbrauch Kopierpapier in Blatt pro Jahr
2021 Ist-Wert 2024
Ziel 2024 Ziel 2025 Ziel 2030
3,96 Mio.
2,7 Mio.
2,8
2,5 Mio.
0,5 Mio.
Umfang
BTV
Bezugswert & Bezugsjahr
3,96 Mio. Blatt im Bezugsjahr 2021
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Festlegung der Ziele erfolgte 2022 auf Basis des Anspruchsniveaus der BTV und in Übereinstimmung
mit den Zielen der Digitalisierung, die Nutzung von E-Banking zu erhöhen.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Vorstand, Einkauf & Infrastruktur
Zielanalyse
Die Messung erfolgt quartalsweise.
Einkauf & Infrastruktur ist für die Messungen und Maßnahmen verantwortlich.
Ziel
Anteil an E-, Wasserstoff- und Hybrid-Fahrzeugen am gesamten Fuhrpark
2021 Ist-Wert 2024 Ziel 2024 Ziel 2025 Ziel 2030
3,2 % 22,3 % 17,0 % 20,0 % 50,0 %
Umfang
BTV
Bezugswert & Bezugsjahr
3,2 % im Bezugsjahr 2021
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Festlegung der Ziele erfolgte 2022 auf Basis des Anspruchsniveaus der BTV. Die Erweiterung des
Fuhrparks erfolgt nach den klaren Vorgaben der Car-Policy. Um das Ziel bis 2030 zu erreichen, wird die
Regelung zur Vergabe der Fahrzeuge 2025 angepasst.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Vorstand, Einkauf & Infrastruktur
Zielanalyse
Die Messung des %-Anteils erfolgt quartalsweise.
Einkauf & Infrastruktur ist für die Messungen und Maßnahmen verantwortlich.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 185
185
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ziele zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkredit- & Anlagegeschäft
Ziel
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkredit- & Anlagegeschäft
Kategorie
2021
Ist-Wert
2024
Ziel 2024 Ziel 2025 Ziel 2030
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Portfolio
/*
49,9 % 26,0 % 33,0 % 66,7 %
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Wohnbau-
Portfolio
/* 0,0 %** 30,0 % 40,0 % 60,0 %
Anteil der nachhaltigen Produkte
(Aktien/Anleihen /Fonds) auf der
Wertpapierinformationsliste
/* 34,7 % 42,5 % 50,0 % 60,0 %
Bruttozuflüsse in nachhaltige Fonds
auf der Wertpapierinformationsliste
(nur bei Beratung)
/* 24,5 % 40,0 % 50,0 % 60,0 %
Volumen in nachhaltigen AM-
Varianten
10,0 %
23,1 % 21,5 % 25,0 % 35,0 %
Anteil aktiver Portalnutzer*innen 47,0 % 53,0 % 60,0 % 65,0 % 75,0 %
* Hier wurde ein langfristiges Anspruchsniveau definiert.
** 2024 wurde im Wohnbau kein Nettowachstum erzielt, weshalb eine Zielberechnung nicht möglich ist.
Umfang
BTV
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2021
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Festlegung der Ziele erfolgte 2022 auf Basis des Anspruchsniveaus der BTV. Auf Basis der historischen
Daten wurde das Ziel für 2030 erarbeitet und das Zwischenziel 2025 abgeleitet. Für die Festlegung der
Zielwerte wurden Trends und das Anspruchsniveau der BTV berücksichtigt.
Die (Zwischen-)Ergebnisse werden in regelmäßigen Abständen mit dem Vorstand diskutiert.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Geschäftsbereich Kunden, Digital Unit, Organisation & IT, Sustainability & Strategy Office, Vorstand
Zielanalyse
Die Messung erfolgt quartalsweise.
Silvretta Montafon: Reduktion THG-Emissionen
Ziel
THG-Emissionen (Scope 1 & 2) um 25 % reduzieren.
Umfang
Das Ziel umfasst die Scope-1- und -2-THG-Emissionen sämtlicher Unternehmen der Silvretta Montafon
Gruppe.
Bezugswert & Bezugsjahr
Als Bezugsjahr gilt das Geschäftsjahr 2018/19, in welchem 4.086 t CO
2
e emittiert wurden.
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Als Zieljahr wurde 2025 gewählt.
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Als Basis für die Ermittlung des Ziels dient ein CCF für das Basisjahr 2018/19. Durch die Umstellung auf ein
emissionsfreies Stromprodukt werden erhebliche Einsparungen prognostiziert. Weiters wird auf die
Weiterentwicklung im Bereich Treibstoffe/Pistengeräte gesetzt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Es wurden keine externen Interessenträger*innen in den Prozess eingebunden.
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
Aufgrund der geänderten regulatorischen Lage ist es notwendig, das Ziel 2025 zu überarbeiten und an die
aktuelle Gesetzeslage anzupassen.
Zielanalyse
Die Ziele werden jährlich überprüft, um festzustellen, ob die Maßnahmen und ihre Auswirkungen zu den
gewünschten Emissionsreduktionen führen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 186
185
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ziele zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkredit- & Anlagegeschäft
Ziel
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkredit- & Anlagegeschäft
Kategorie
2021
Ist-Wert
2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Portfolio
/*
49,9 %
26,0 %
33,0 %
66,7 %
Nettowachstum Nachhaltige
Finanzierung in % vom Wohnbau-
Portfolio
/*
0,0 %**
30,0 %
40,0 %
60,0 %
Anteil der nachhaltigen Produkte
(Aktien/Anleihen /Fonds) auf der
Wertpapierinformationsliste
/*
34,7 %
42,5 %
50,0 %
60,0 %
Bruttozuflüsse in nachhaltige Fonds
auf der Wertpapierinformationsliste
(nur bei Beratung)
/*
24,5 %
40,0 %
50,0 %
60,0 %
Volumen in nachhaltigen AM-
Varianten
10,0 %
23,1 %
21,5 %
25,0 %
35,0 %
Anteil aktiver Portalnutzer*innen
47,0 %
53,0 %
60,0 %
65,0 %
75,0 %
* Hier wurde ein langfristiges Anspruchsniveau definiert.
** 2024 wurde im Wohnbau kein Nettowachstum erzielt, weshalb eine Zielberechnung nicht möglich ist.
Umfang
BTV
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2021
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Festlegung der Ziele erfolgte 2022 auf Basis des Anspruchsniveaus der BTV. Auf Basis der historischen
Daten wurde das Ziel für 2030 erarbeitet und das Zwischenziel 2025 abgeleitet. Für die Festlegung der
Zielwerte wurden Trends und das Anspruchsniveau der BTV berücksichtigt.
Die (Zwischen-)Ergebnisse werden in regelmäßigen Abständen mit dem Vorstand diskutiert.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Geschäftsbereich Kunden, Digital Unit, Organisation & IT, Sustainability & Strategy Office, Vorstand
Zielanalyse
Die Messung erfolgt quartalsweise.
Silvretta Montafon: Reduktion THG-Emissionen
Ziel
THG-Emissionen (Scope 1 & 2) um 25 % reduzieren.
Umfang
Das Ziel umfasst die Scope-1- und -2-THG-Emissionen sämtlicher Unternehmen der Silvretta Montafon
Gruppe.
Bezugswert & Bezugsjahr
Als Bezugsjahr gilt das Geschäftsjahr 2018/19, in welchem 4.086 t CO
2
e emittiert wurden.
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Als Zieljahr wurde 2025 gewählt.
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Als Basis für die Ermittlung des Ziels dient ein CCF für das Basisjahr 2018/19. Durch die Umstellung auf ein
emissionsfreies Stromprodukt werden erhebliche Einsparungen prognostiziert. Weiters wird auf die
Weiterentwicklung im Bereich Treibstoffe/Pistengeräte gesetzt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Es wurden keine externen Interessenträger*innen in den Prozess eingebunden.
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
Aufgrund der geänderten regulatorischen Lage ist es notwendig, das Ziel 2025 zu überarbeiten und an die
aktuelle Gesetzeslage anzupassen.
Zielanalyse
Die Ziele werden jährlich überprüft, um festzustellen, ob die Maßnahmen und ihre Auswirkungen zu den
gewünschten Emissionsreduktionen führen.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E1-5: Energieverbrauch und Energiemix
E1-5: 37 a, b, c — Gesamtenergieverbrauch
Gesamtenergieverbrauch in der Organisation in MWh 2023 2024
Direkte Brennstoffe
19.745,5 20.117,4
Erneuerbare Quellen
793,2 1.328,4
Brennstoffe
Biogas
0,0 0,0
Brennstoffe
Pellets
793,2 982,5
Treibstoffe
HVO 100 (Fuhrpark)
0,0 345,9
Nicht erneuerbare Quellen
18.952,4 18.789,0
Brennstoffe
Heizöl
1.872,2 2.279,1
Brennstoffe
Erdgas
1.693,3 1.272,4
Treibstoffe
Diesel (Fuhrpark)
15.250,0 14.764,7
Treibstoffe Benzin 136,8 472,8
Zugekaufte Energie 39.222,0 34.251,7
Erneuerbare Quellen
38.878,8 33.724,8
Stromverbrauch
36.514,1 31.468,8
Wärmeenergieverbrauch
2.364,7 2.244,3
Kühlenergieverbrauch
0,0 11,7
Nukleare Quellen
0,0 0,0
Nukleare Quellen
0,0 0,0
Nicht erneuerbare Quellen
343,2 526,9
Stromverbrauch
0,0 0,0
Wärmeenergieverbrauch
334,4 468,8
Kühlenergieverbrauch
8,7 58,1
Erneuerbar selbst erzeugte und verbrauchte Energie 105,1 240,5
PV-Anlage 105,1 240,5
Gesamtenergieverbrauch innerhalb der Organisation 59.072,6 54.609,6
Erneuerbar
39.777,1 35.293,7
Nicht erneuerbar
19.295,5 19.315,9
Selbst erzeugte und verkaufte Energie 89,0 86,9
89,0 86,9
Verkaufte Energie 107,2 138,0
107,2 138,0
Der Energieverbrauch des BTV Konzerns wird wesentlich bestimmt durch die beiden Seilbahnunternehmen. Der Anteil dieser am
Dieselverbrauch lag bei 92 %, jener am Stromverbrauch bei 91 %. Bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch entfielen 89 % auf die
Seilbahnen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 187
187
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
E1-6: 44 —52 THG-Brutto- und Gesamtemissionen
Bezogen auf die Scope-1- und Scope-2-Emissionen, die direkten und indirekten Emissionen aus der eigenen Betriebstätigkeit, kann
der überwiegende Teil den Seilbahnen zugeordnet werden, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit emissionsintensiver sind. Dies
betrifft insbesondere die Emissionen aus der Verbrennung von Treibstoffen, die die größte Emissionsquelle im Bereich der Scope-
1-Emissionen darstellen und insbesondere auf die dieselbetriebenen Pistengeräte zurückzuführen sind. Weiters fallen darunter
auch die mittels Diesel oder Benzin betriebenen Kraftfahrzeuge. Im Bereich der Scope-2-Emissionen wird darauf geachtet, Energie
aus möglichst erneuerbaren Quellen zu beschaffen. Im Bereich des Stroms ist dies im Gesamtkonzern möglich. Im Bereich der
Fernwärme ist man auf den vor Ort verfügbaren Anbieter angewiesen. Innerhalb der Scope-3-Emissionen dominiert die Kategorie
3.15 Investitionen. Diese beinhaltet im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut jene Emissionen, die den von der BTV vergebenen
Krediten bzw. Investments zuzuschreiben sind. Details dazu finden sich, aufgrund des überwiegenden Anteils dieser Emissionen,
im Abschnitt Scope-3.15-Emissionen aus dem finanzierten Portfolio. In Hinblick auf den Anteil der Primärdaten in der Berechnung
der Scope 3 Emissionen kann ein Anteil von 24,6% ausgewiesen werden. Es sind wiederrum die finanzierten Emissionen, die das
Ergebnis bestimmen. In diesen können Daten aus den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen und Daten die wir direkt von
Kunden mittels Fragebögen erhalten haben als Primärdaten eingestuft werden. In den übrigen Scope 3 Kategorien mussten wir auf
Annahmen und Modellrechnungen zurückgreifen.
Basis für die Berechnung der Treibhausgasemissionen bilden die Richtlinien des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol).
Die Scope-1- und Scope-2-Daten umfassen den Konzern, d. h. die BTV AG, die BTV Leasing sowie die beiden
Seilbahnunternehmen.
Die Emissionsfaktoren stammen, sofern sie nicht unmittelbar von Energieanbietern zur Verfügung gestellt werden, aus frei
verfügbaren Quellen bzw. Datenbanken. Die wichtigsten sind dabei das österreichische Umweltbundesamt
(www.umweltbundesamt.at), das Greenhouse Gas Protocol (www.ghgprotocol.org) sowie das UK Government GHG Conversion
Factors for Company Reporting des Departments for Energy Security and Net Zero bzw. des Departments for Business, Energy &
Industrial Strategy der Regierung des Vereinten Königreichs (www.gov.uk).
Durch die Eigenschaft als Dienstleistungsunternehmen und der damit nicht als erheblich eingestuften differenzierten Betrachtung
verschiedener Treibhausgase werden die Emissionen in CO
2
-Äquivalent angegeben bzw. werden auch die Emissionsfaktoren in
Form von CO
2
-Äquivalenten herangezogen. Eine Aufteilung auf verschiedene Treibhausgase findet nicht statt.
Im Berichtsjahr wurden die Emissionsfaktoren entsprechend dem verfügbaren Stand aktualisiert sowie die Berechnung der
Gesellschaften, BTV, Silvretta Montafon und Mayrhofner Bergbahnen vereinheitlicht.
Details zu Methodik der Berechnung der größten Emissionskategorie werden unter Scope-3.15-Emissionen aus dem finanzierten
Portfolio ausgeführt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 188
187
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
E1-6: 44 —52 THG-Brutto- und Gesamtemissionen
Bezogen auf die Scope-1- und Scope-2-Emissionen, die direkten und indirekten Emissionen aus der eigenen Betriebstätigkeit, kann
der überwiegende Teil den Seilbahnen zugeordnet werden, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit emissionsintensiver sind. Dies
betrifft insbesondere die Emissionen aus der Verbrennung von Treibstoffen, die die größte Emissionsquelle im Bereich der Scope-
1-Emissionen darstellen und insbesondere auf die dieselbetriebenen Pistengeräte zurückzuführen sind. Weiters fallen darunter
auch die mittels Diesel oder Benzin betriebenen Kraftfahrzeuge. Im Bereich der Scope-2-Emissionen wird darauf geachtet, Energie
aus möglichst erneuerbaren Quellen zu beschaffen. Im Bereich des Stroms ist dies im Gesamtkonzern möglich. Im Bereich der
Fernwärme ist man auf den vor Ort verfügbaren Anbieter angewiesen. Innerhalb der Scope-3-Emissionen dominiert die Kategorie
3.15 Investitionen. Diese beinhaltet im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut jene Emissionen, die den von der BTV vergebenen
Krediten bzw. Investments zuzuschreiben sind. Details dazu finden sich, aufgrund des überwiegenden Anteils dieser Emissionen,
im Abschnitt Scope-3.15-Emissionen aus dem finanzierten Portfolio. In Hinblick auf den Anteil der Primärdaten in der Berechnung
der Scope 3 Emissionen kann ein Anteil von 24,6% ausgewiesen werden. Es sind wiederrum die finanzierten Emissionen, die das
Ergebnis bestimmen. In diesen können Daten aus den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen und Daten die wir direkt von
Kunden mittels Fragebögen erhalten haben als Primärdaten eingestuft werden. In den übrigen Scope 3 Kategorien mussten wir auf
Annahmen und Modellrechnungen zurückgreifen.
Basis für die Berechnung der Treibhausgasemissionen bilden die Richtlinien des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol).
Die Scope-1- und Scope-2-Daten umfassen den Konzern, d. h. die BTV AG, die BTV Leasing sowie die beiden
Seilbahnunternehmen.
Die Emissionsfaktoren stammen, sofern sie nicht unmittelbar von Energieanbietern zur Verfügung gestellt werden, aus frei
verfügbaren Quellen bzw. Datenbanken. Die wichtigsten sind dabei das österreichische Umweltbundesamt
(www.umweltbundesamt.at), das Greenhouse Gas Protocol (www.ghgprotocol.org) sowie das UK Government GHG Conversion
Factors for Company Reporting des Departments for Energy Security and Net Zero bzw. des Departments for Business, Energy &
Industrial Strategy der Regierung des Vereinten Königreichs (www.gov.uk).
Durch die Eigenschaft als Dienstleistungsunternehmen und der damit nicht als erheblich eingestuften differenzierten Betrachtung
verschiedener Treibhausgase werden die Emissionen in CO
2
-Äquivalent angegeben bzw. werden auch die Emissionsfaktoren in
Form von CO
2
-Äquivalenten herangezogen. Eine Aufteilung auf verschiedene Treibhausgase findet nicht statt.
Im Berichtsjahr wurden die Emissionsfaktoren entsprechend dem verfügbaren Stand aktualisiert sowie die Berechnung der
Gesellschaften, BTV, Silvretta Montafon und Mayrhofner Bergbahnen vereinheitlicht.
Details zu Methodik der Berechnung der größten Emissionskategorie werden unter Scope-3.15-Emissionen aus dem finanzierten
Portfolio ausgeführt.
188
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
THG-Brutto- und Gesamtemissionen in t CO
2
e
2023 2024
Veränderung
zum Vorjahr
in %
Scope-1-THG-Emissionen
4.806,7
4.804,6 -0,0 %
Anteil Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Handelssystemen (in %)
n. a. n. a. n. a.
Scope-2-THG-Emissionen (location-based)
6.692,7
5.689,9 -15,0 %
Strom (location-based)
6.666,1 5.298,0 -20,5 %
Fernwärme (location-based)
26,4 385,5 >+100,0 %
Fernkühlung (location-based)
0,2
6,3 >+100,0 %
Scope-2-THG-Emissionen (market-based)
110,2
67,5 -38,7 %
Strom (market-based)
0,1
1,6 >+100,0 %
Fernwärme (market-based)
110,0
64,4 -41,5 %
Fernkühlung (market-based)
0,2
1,5 >+100,0 %
Scope-3-THG-Emissionen 3.230.183,3 2.867.459,0 -11,2 %
Scope-3-THG-Emissionen exkl. 3.15 (finanzierte Emissionen) 3.157,6 3.761,4 +19,1 %
1 von 15: Erworbene Waren und Dienstleistungen 236,0 199,4 -15,5 %
2 von 15: Investitionsgüter / / /
3 von 15: Brennstoff- und energiebezogene Emissionen 2.208,9 2.878,2 +30,3 %
4 von 15: Vorgelagerter Transport und Vertrieb 6,4 6,7 +4,7 %
5 von 15: Abfallaufkommen in Betrieben 5,3 3,9 -25,9 %
6 von 15: Geschäftsreisen 59,2 50,7 -14,5 %
7 von 15: Pendelnde Arbeitnehmer*innen 640,6 621,7 -3,0 %
8 von 15: Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter / / /
9 von 15: Nachgelagerter Transport und Vertrieb 1,3 0,9 -30,1 %
10 von 15: Verarbeitung verkaufter Produkte / / /
11 von 15: Verwendung verkaufter Produkte / / /
12 von 15: Umgang mit Produkten am Lebenszyklusende / / /
13 von 15: Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter / / /
14 von 15: Franchise / / /
15 von 15: Investitionen (finanzierte Emissionen exkl. LULUCF) 3.227.025,7 2.863.697,6 -11,3 %
Gesamt-THG-Emissionen (location-based)
3.241.682,8
2.877.953,4 -11,2 %
Gesamt-THG-Emissionen (location-based) exkl. 3.15
14.657,0
14.255,9 -2,7 %
Gesamt-THG-Emissionen (market-based)
3.235.100,3
2.872.331,1 -11,2 %
Gesamt-THG-Emissionen (market-based) exkl. 3.15
8.074,5
8.633,5 +6,9 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024 189
189
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Scope-3-Treibhausgasemissionen
In der Berechnung werden folgende Emissionskategorien berücksichtigt:
BTV AG Mayrhofner Bergbahnen Silvretta Montafon
3.1 Gekaufte Waren und Dienstleistungen x / /
3.2 Kapitalgüter Nicht relevant die BTV ist kein produzierendes Unternehmen
3.3 Brennstoff- und energiebezogene
Emissionen
x x x
3.4 Transport und Vertrieb x / /
3.5 Abfall x / /
3.6 Geschäftsreisen x / /
3.7 Pendeln x x x
3.8 Angemietete oder geleaste Sachanlagen werden in Scope 1 & Scope 2 betrachtet
3.9 Transport und Vertrieb x / /
3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte Nicht relevant — der BTV Konzern verkauft keine Produkte, nur Dienstleistungen
3.11 Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte Nicht relevant — der BTV Konzern verkauft keine Produkte, nur Dienstleistungen
3.12 End-of-Life-Behandlung verkaufter
Produkte
Nicht relevant — der BTV Konzern verkauft keine Produkte, nur Dienstleistungen
3.13 Vermietete oder verleaste Sachanlagen werden in Scope 1 & Scope 2 betrachtet
3.14 Franchise Nicht relevant kein Franchise
3.15 Investitionen x / /
Scope-3.15-Emissionen aus dem finanzierten Portfolio
Die Emissionen aus dem finanzierten Portfolio stellen für Kreditinstitute die größte Emissionskategorie dar. Die BTV AG berechnet
diese auf Basis der Methode der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). Dabei wurden folgende gemäß PCAF
definierten Anlageklassen miteinbezogen:
börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen
Unternehmenskredite und börsennotiertes Eigenkapital
Gewerbeimmobilien
Hypotheken
Staatsanleihen
Die PCAF-Anlageklassen Projektfinanzierungen und Kraftfahrzeugfinanzierungen wurden aufgrund des geringen Volumens und der
untergeordneten Rolle in der BTV AG nicht in die Kalkulation mitaufgenommen.
Insgesamt umfasste die Berechnung der 2024 finanzierten Emissionen ein Gesamtkreditvolumen von 9,7 Mrd. bzw. wurden 64 %
des gesamten quantifizierten Portfolios berücksichtigt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 190
190
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
in Mio. Volumen davon abgedeckt Anteil in %
Barreserve 3.122,4 / 0,0 %
Forderungen an Kreditinstitute 467,8 450,7 96,4 %
Forderungen an Kund*innen 9.002,7 7.780,4 86,4 %
Sonstiges Finanzvermögen 1.430,5 452,6 31,6 %
Anteile an at-equity-bewerteten
Unternehmen
991,8 986,2 99,4 %
Handelsaktiva 67,2 25,3 37,7 %
Gesamt 15.082,2 9.695,3 64,2 %
Der Posten „Barreserve“ fällt nicht unter den PCAF-Standard, daher sind hier 0 % abgedeckt. In der Bilanzposition „Sonstiges
Finanzvermögen“ wurden mehr als 50 % des Volumens von der Berechnung ausgeschlossen. Grund dafür ist, dass dieser
Bilanzposition Anleihen von Bundesländern und Supranationals sowie Green Bonds, Covered Bonds und Sustainability-Linked
Bonds zugeordnet werden, für die es jedoch noch keinen PCAF-Standard gibt. Auch für Derivate, die in den Bereich
„Handelsaktiva“ fallen, fehlt noch ein PCAF-Standard. Daher sind diese ebenfalls nicht berücksichtigt. In der Bilanzposition
„Forderungen an Kund*innen“ sind Finanzierungen an Privatpersonen, welche nicht dem Kauf bzw. der Renovierung von
Wohnraum dienen, sowie Leasing ausgeschlossen. Für Ersteres gibt es noch keinen Standard, Letzteres fällt unter Scope 3.13. Die
Emissionen der Beteiligungen Silvretta Montafon Holding GmbH und Mayrhofner Bergbahnen AG sind nicht Teil der finanzierten
Emissionen, da diese im Rahmen der Scope-1- und Scope-2-Emissionen berichtet werden.
Methodik
Für die Berechnung der finanzierten Emissionen wurde, mit Ausnahme der Investments in Fonds, das Tool Climcycle der ESG
Software GmbH verwendet. Die Kalkulation der finanzierten Emissionen erfolgt anhand folgender Formel:
Finanzierte Emissionen = Zurechnungsfaktor x Emissionen Unternehmen bzw. Kreditnehmer
Der Zurechnungsfaktor setzt sich wie folgt zusammen:
nicht börsennotierte Unternehmen
- Zurechnungsfaktor = (Ausstehender Betrag) / (Eigenkapital+Gesamtschulden)
börsennotierte Unternehmen aus
- Zurechnungsfaktor = (Ausstehender Betrag) / (Enterprise Value including Cash EVIC)
Bei Krediten für Gewerbeimmobilien und Hypotheken berechnet sich der Zurechnungsfaktor als Quotient aus dem ausstehenden
Betrag und dem ursprünglichen Marktwert der Hypothek. Als Emissionsdaten werden die Emissionen des finanzierten Gebäudes
verwendet. Da nicht für jedes Unternehmen bzw. jedes finanzierte Gebäude Daten verfügbar sind, werden diese mittels
Schätzungen basierend auf Finanzzahlen und Emissionsfaktoren, welche in Climcycle je Branche und Land sowie Gebäudetyp
hinterlegt sind, berechnet. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Einstufungen anhand von Datenqualitätsscores gemäß der
PCAF-Methodik. Die Skala reicht von 1 (= verifizierte Emissionsdaten) bis zu 5 (= durchschnittliche Emissions- und Umsatzdaten je
Sektor). Aktuell ist es mittels Climcycle nicht möglich die unterschiedliche Berechnungsmethoden auf Basis verschiedener
Datenquellen für einzelne Kundenpositionen durchzuführen. Das hat zur Folge, dass keine separate Darstellung der
Datenqualitätsscores für die Berechnung der Scope-1- und Scope-2- bzw. der Scope-3-Emissionen erfolgen kann bzw. diese ident
sind. Ausgewiesen wird aus diesem Grund nur ein gesamter gewichteter Datenqualitätsscore.
Unternehmen, die gemäß dem NACE-Code (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft)
dem Bereich „Beteiligungsgesellschaften“ zuzuordnen sind, wurden manuell dem NACE-Code zugeordnet, der ihrer primären
Wirtschaftstätigkeit entspricht. Firmen, die den Kredit für Wohnbau bzw. für den Bau von Industriegebäuden verwenden, wurden
dem NACE-Code F (Bau) zugeordnet, da die hier entstandenen Emissionen nicht auf die Wirtschaftstätigkeit der Firma, sondern
auf die Bauwirtschaft entfallen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 191
191
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ergebnisse
Insgesamt betrugen die finanzierten Emissionen des Portfolios 2,9 Mio. t CO
2
e, wovon Scope-1- und Scope-2-Emissionen 0,5 Mio.
t CO
2
e und Scope-3-Emissionen 2,4 Mio. t CO
2
e ausmachten. Die finanzierte Emissionsintensität lag bei 397,6 t CO
2
e/Mio. Euro.
Die gewichtete durchschnittliche Datenqualität des quantifizierten Portfolios betrug 3,67. Die finanzierten Gesamtemissionen
sanken gegenüber dem Vorjahr um 363,3 Tsd. Tonnen. Die Emissionsintensität erhöhte sich um 54,7 Tonnen je Mio. Euro.
Finanzierte Emissionen nach
PCAF
Vol. in
Mio.
Euro
Finanzierte Emissionen
(t CO
2
e)
Emissionsintensität
(t CO
2
e/Mio. Euro)
Gew.
Daten-
qualitäts-
score
Scope
1 + 2
Scope
3
Scope
1 + 2
Scope
3
Gesamt
Börsennotierte Aktien und
Unternehmensanleihen
1.166 15.405 270.470 13,2 231,9 245,1 2,08
Unternehmenskredite und
nicht börsennotiertes
Eigenkapital
5.556 283.345 2.107.999 51,0 379,4 430,4 3,64
Gewerbeimmobilien
1.934
134.580
/
69,6
/
69,6
4,69
Hypotheken
906
16.641
/
18,4
/
18,4
4,19
Staatsanleihen exkl. LULUCF
134
21.165
14.094
157,8
105,1
262,8
1,00
Gesamt
9.695
471.135
2.392.562
48,6
349,0
397,6
3,68
Für die Assetklasse der Staatsanleihen erfordert PCAF auch den Ausweis der Scope 1 Emissionen inklusive der Berücksichtigung
von land use, land-use change and forestry (LULUCF) Emissionen. Die finanzierten Scope 1+2 Emissionen inkl. LULUCF betrugen
für diese Assetklasse 18.690 t CO
2
e.
Im Jahr 2024 kam es in der verwendeten Berechnungssoftware Climcycle zu Anpassungen von Emissionsfaktoren. So wurden
insbesondere die sektorspezifischen Durchschnittsemissionen angepasst und in der Mehrheit verringert.
Für die Berechnung der Scope 3 Emissionsintensität bzw. der Gesamtintensität wurden die Volumen von Gewerbeimmobilien
sowie Hypotheken im Nenner ausgeschlossen, da diese für diese Assetklassen keine Scope 3 Emissionen berechnet werden und sie
damit auch von der Intensitätsberechnung auszuschließen sind. Dies führt zu einem Anstieg in der Scope 3 Intensität bzw. der
Gesamtintensität.
E1-6: 54 — Treibhausgasintensität
Für die Berechnung der Treibhausgasintensität werden als Bezugsgröße die Nettoumsatzerlöse lt. ESRS gefordert. Diese stellen
sich für Finanzunternehmen nur als eingeschränkt praktikabel dar, da sie insbesondere in der operativen Steuerung nur eine
eingeschränkte Aussagekraft als Basis für einen KPI aufweisen. In Hinblick auf den Nenner der Treibhausgasintensität wird auf die
allgemein in der BTV angewandte Logik abgestellt und Daten in Übereinstimmung mit dem Segmentbericht herangezogen.
(Details siehe E1-6: 55Abgleich der Bezugsgröße zur THG-Intensität).
Die Berechnung basiert in Hinblick auf die Scope 3.15 Emissionen exkl. LULUCF.
THG-Intensität je Nettoeinnahme 2023
2024
Veränderung zum
Vorjahr
THG-Gesamtemissionen (location-based) je
Nettoeinnahme (t CO
2
e/Euro)
0,006
0,005 -22,8 %
THG-Gesamtemissionen (market-based) je
Nettoeinnahme (t CO
2
e/Euro)
0,006
0,005 -22,8 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024 192
191
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ergebnisse
Insgesamt betrugen die finanzierten Emissionen des Portfolios 2,9 Mio. t CO
2
e, wovon Scope-1- und Scope-2-Emissionen 0,5 Mio.
t CO
2
e und Scope-3-Emissionen 2,4 Mio. t CO
2
e ausmachten. Die finanzierte Emissionsintensität lag bei 397,6 t CO
2
e/Mio. Euro.
Die gewichtete durchschnittliche Datenqualität des quantifizierten Portfolios betrug 3,67. Die finanzierten Gesamtemissionen
sanken gegenüber dem Vorjahr um 363,3 Tsd. Tonnen. Die Emissionsintensität erhöhte sich um 54,7 Tonnen je Mio. Euro.
Finanzierte Emissionen nach
PCAF
Vol. in
Mio.
Euro
Finanzierte Emissionen
(t CO
2
e)
Emissionsintensität
(t CO
2
e/Mio. Euro)
Gew.
Daten-
qualitäts-
score
Scope
1 + 2
Scope
3
Scope
1 + 2
Scope
3
Gesamt
Börsennotierte Aktien und
Unternehmensanleihen
1.166
15.405
270.470
13,2
231,9
245,1
2,08
Unternehmenskredite und
nicht börsennotiertes
Eigenkapital
5.556
283.345
2.107.999
51,0
379,4
430,4
3,64
Gewerbeimmobilien
1.934
134.580
/
69,6
/
69,6
4,69
Hypotheken
906
16.641
/
18,4
/
18,4
4,19
Staatsanleihen exkl. LULUCF
134
21.165
14.094
157,8
105,1
262,8
1,00
Gesamt
9.695
471.135
2.392.562
48,6
349,0
397,6
3,68
Für die Assetklasse der Staatsanleihen erfordert PCAF auch den Ausweis der Scope 1 Emissionen inklusive der Berücksichtigung
von land use, land-use change and forestry (LULUCF) Emissionen. Die finanzierten Scope 1+2 Emissionen inkl. LULUCF betrugen
für diese Assetklasse 18.690 t CO
2
e.
Im Jahr 2024 kam es in der verwendeten Berechnungssoftware Climcycle zu Anpassungen von Emissionsfaktoren. So wurden
insbesondere die sektorspezifischen Durchschnittsemissionen angepasst und in der Mehrheit verringert.
Für die Berechnung der Scope 3 Emissionsintensität bzw. der Gesamtintensität wurden die Volumen von Gewerbeimmobilien
sowie Hypotheken im Nenner ausgeschlossen, da diese für diese Assetklassen keine Scope 3 Emissionen berechnet werden und sie
damit auch von der Intensitätsberechnung auszuschließen sind. Dies führt zu einem Anstieg in der Scope 3 Intensität bzw. der
Gesamtintensität.
E1-6: 54 — Treibhausgasintensität
Für die Berechnung der Treibhausgasintensität werden als Bezugsgröße die Nettoumsatzerlöse lt. ESRS gefordert. Diese stellen
sich für Finanzunternehmen nur als eingeschränkt praktikabel dar, da sie insbesondere in der operativen Steuerung nur eine
eingeschränkte Aussagekraft als Basis für einen KPI aufweisen. In Hinblick auf den Nenner der Treibhausgasintensität wird auf die
allgemein in der BTV angewandte Logik abgestellt und Daten in Übereinstimmung mit dem Segmentbericht herangezogen.
(Details siehe E1-6: 55Abgleich der Bezugsgröße zur THG-Intensität).
Die Berechnung basiert in Hinblick auf die Scope 3.15 Emissionen exkl. LULUCF.
2023
2024
Veränderung zum
Vorjahr
0,006
0,005
-22,8 %
0,006
0,005
-22,8 %
192
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Für die finanzierten Emissionen stellt die Emissionsintensität je finanziertem Euro bzw. je Mio. Euro die operativ relevante und von
PCAF geforderte Kenngröße dar.
THG-Intensität des finanzierten
Portfolios lt. PCAF
2023 2024
Veränderung zum
Vorjahr
THG-Gesamtemissionen aus dem
finanzierten Portfolio exkl. LULUCF
(t CO
2
e/Mio. Euro)
342,9 397,6 +15,9 %
E1-6: 55Abgleich der Bezugsgröße zur THG-Intensität
Die Bezugsgrößen für die Treibhausgasintensitäten werden aus dem Segmentbericht der BTV abgeleitet.
Diese werden berechnet aus der Summe von:
Zinsüberschuss inkl. AT-equity-Ergebnis
Provisionsüberschuss
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Erfolg aus Finanzgeschäften und Handelsergebnis
E1-7: Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Gutschriften
Der BTV Konzern setzt derzeit keine CO
2
-Zertifikate ein.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 193
193
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E3: WASSER- UND MEERESRESSOURCEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E3-1: Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-1: 11 Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Wie unter E3.IRO-1: 8a Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
beschrieben, sind die wesentlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten der Seilbahnen (Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta
Montafon) zurückzuführen. Aus Sicht der BTV als Finanzinstitut ist das Thema für die eigene Geschäftstätigkeit nicht relevant, da
an den jeweiligen Standorten reine Bürotätigkeiten stattfinden.
Titel des Konzepts Wasserentnahme Schneeanlage
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Schneeanlagen für die Skigebiete sind wasserrechtlich von der zuständigen Behörde per Bescheid
genehmigt. Das Wasser für die Beschneiung wird aus natürlichen Fließgewässern, aus einer Beileitung sowie
aus einem Druckstollen von Wasserkraftanlagen entnommen. Der Ort und die Menge der Entnahme zu
bestimmten Jahreszeiten sind hier genau geregelt. Die entnommene Wassermenge wird in künstlich
angelegten Speicherteichen für die Beschneiung zwischengespeichert. Der durch die technische
Beschneiung auf den Pisten aufgebrachte Schnee wird zeitlich und örtlich versetzt fast gänzlich durch die
Schneeschmelze im Frühjahr und -sommer in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Ein sehr geringer Teil von
ca. 6 % des Schneiwassers verdunstet bzw. sublimiert während des Beschneiungsprozesses und kommt in
der Folge als Niederschlag wieder in den Wasserkreislauf zurück. Das allgemeine Ziel einer effizienten
Schneeanlage ist es, die Grundbeschneiung des Skigebiets zum bestmöglichen Zeitpunkt in der Vorsaison
(November & Dezember) zu garantieren. Die Wassernutzung soll dabei möglichst gering sein. Das Ausmaß
der Wassernutzung hängt stark von Witterungseinflüssen (Temperatur & Niederschlag) ab.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Wasserentnahme für die technische Beschneiung ist durch eine Konsensmenge begrenzt. Der
zukünftige Betrieb des Skigebietes gerät durch den Klimawandel stark unter Druck. Daher ist ein Ausbau der
Beschneiungsanlagen unerlässlich.
Eine erhebliche Wassermenge kann durch eine leistungsfähige Anlage eingespart werden. Dafür notwendig
ist die gleichzeitig zur Verfügung stehende Wassermenge durch große Speicherteichkapazitäten und der
Betrieb zu optimalen Zeiten mit entsprechender Feuchtkugeltemperatur.
Überwachungsprozess
Eine laufende Überwachung erfolgt durch Verbrauchsmonitoring an den Zapfstellen und Zählerablesung an
den Entnahme- und Pumpstationen.
Anwendungsbereich
Dieses Konzept bezieht sich auf die Wasserentnahme für die technische Beschneiung und damit auf die
vorgelagerte Wertschöpfungskette in Form der Energieunternehmen.
Verantwortlicher Bereich
Die jeweilige Betriebsleitung
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Wasserrechtliche Bescheide der jeweils zuständigen Behörde
Einbindung von
Interessenträger*innen
Mit den Energieversorgungsunternehmen wurden Vereinbarungen über die Wasserentnahme und die
damit verbundenen Entschädigungen getroffen, da die Unternehmen die primären
Wasserentnahmeberechtigten sind.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
E3-1: 12aWasserbewirtschaftung
Ist das Konzept auf die Wasserbewirtschaftung ausgerichtet?
Ja Nein
E3-1: 12a (i) Nutzung und Beschaffung von Wasser- und Meeresressourcen
Die wasserrechtliche Genehmigung der Beschneiungsanlagen durch die Behörde dient insbesondere der Regelung von Maß, Art,
Zweck und Dauer der Gewässerbenutzung.
Die Versorgung mit Trink- oder Brauchwasser für den menschlichen Konsum oder für den Betrieb von Sanitäranlagen erfolgt über
Quellfassungen direkt am Berg. Diese Wasserversorgungsanlagen (WVA) sind durch wasserrechtliche Bescheide behördlich
bewilligt. Da mehr Wasser zur Verfügung steht, als verbraucht wird, wird das Überschusswasser der WVA teilweise direkt in den
Wasserkreislauf zurückgeführt oder für die Beschneiungsanlage verwendet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 194
193
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E3: WASSER- UND MEERESRESSOURCEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E3-1: Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-1: 11 Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Wie unter E3.IRO-1: 8a Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
beschrieben, sind die wesentlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten der Seilbahnen (Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta
Montafon) zurückzuführen. Aus Sicht der BTV als Finanzinstitut ist das Thema für die eigene Geschäftstätigkeit nicht relevant, da
an den jeweiligen Standorten reine Bürotätigkeiten stattfinden.
Titel des Konzepts
Wasserentnahme Schneeanlage
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Schneeanlagen für die Skigebiete sind wasserrechtlich von der zuständigen Behörde per Bescheid
genehmigt. Das Wasser für die Beschneiung wird aus natürlichen Fließgewässern, aus einer Beileitung sowie
aus einem Druckstollen von Wasserkraftanlagen entnommen. Der Ort und die Menge der Entnahme zu
bestimmten Jahreszeiten sind hier genau geregelt. Die entnommene Wassermenge wird in künstlich
angelegten Speicherteichen für die Beschneiung zwischengespeichert. Der durch die technische
Beschneiung auf den Pisten aufgebrachte Schnee wird zeitlich und örtlich versetzt fast gänzlich durch die
Schneeschmelze im Frühjahr und -sommer in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Ein sehr geringer Teil von
ca. 6 % des Schneiwassers verdunstet bzw. sublimiert während des Beschneiungsprozesses und kommt in
der Folge als Niederschlag wieder in den Wasserkreislauf zurück. Das allgemeine Ziel einer effizienten
Schneeanlage ist es, die Grundbeschneiung des Skigebiets zum bestmöglichen Zeitpunkt in der Vorsaison
(November & Dezember) zu garantieren. Die Wassernutzung soll dabei möglichst gering sein. Das Ausmaß
der Wassernutzung hängt stark von Witterungseinflüssen (Temperatur & Niederschlag) ab.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Wasserentnahme für die technische Beschneiung ist durch eine Konsensmenge begrenzt. Der
zukünftige Betrieb des Skigebietes gerät durch den Klimawandel stark unter Druck. Daher ist ein Ausbau der
Beschneiungsanlagen unerlässlich.
Eine erhebliche Wassermenge kann durch eine leistungsfähige Anlage eingespart werden. Dafür notwendig
ist die gleichzeitig zur Verfügung stehende Wassermenge durch große Speicherteichkapazitäten und der
Betrieb zu optimalen Zeiten mit entsprechender Feuchtkugeltemperatur.
Überwachungsprozess
Eine laufende Überwachung erfolgt durch Verbrauchsmonitoring an den Zapfstellen und Zählerablesung an
den Entnahme- und Pumpstationen.
Anwendungsbereich
Dieses Konzept bezieht sich auf die Wasserentnahme für die technische Beschneiung und damit auf die
vorgelagerte Wertschöpfungskette in Form der Energieunternehmen.
Verantwortlicher Bereich
Die jeweilige Betriebsleitung
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Wasserrechtliche Bescheide der jeweils zuständigen Behörde
Einbindung von
Interessenträger*innen
Mit den Energieversorgungsunternehmen wurden Vereinbarungen über die Wasserentnahme und die
damit verbundenen Entschädigungen getroffen, da die Unternehmen die primären
Wasserentnahmeberechtigten sind.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
E3-1: 12aWasserbewirtschaftung
Ist das Konzept auf die Wasserbewirtschaftung ausgerichtet?
Ja
Nein
E3-1: 12a (i) Nutzung und Beschaffung von Wasser- und Meeresressourcen
Die wasserrechtliche Genehmigung der Beschneiungsanlagen durch die Behörde dient insbesondere der Regelung von Maß, Art,
Zweck und Dauer der Gewässerbenutzung.
Die Versorgung mit Trink- oder Brauchwasser für den menschlichen Konsum oder für den Betrieb von Sanitäranlagen erfolgt über
Quellfassungen direkt am Berg. Diese Wasserversorgungsanlagen (WVA) sind durch wasserrechtliche Bescheide behördlich
bewilligt. Da mehr Wasser zur Verfügung steht, als verbraucht wird, wird das Überschusswasser der WVA teilweise direkt in den
Wasserkreislauf zurückgeführt oder für die Beschneiungsanlage verwendet.
194
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E3-1: 12a (ii) Wasseraufbereitung
Das Wasser für die Wasserversorgungs- und Beschneiungsanlagen ist von ausgezeichneter Qualität und muss nicht aufbereitet
werden. Zusätzlich werden in der Silvretta Montafon UV-Anlagen im Bereich der Gastronomie eingesetzt.
E3-1: 12a (iii) Vermeidung und Verminderung von Wasserverschmutzung
Im Rahmen der wasserrechtlichen Bewilligung der Behörde sind für die Beschneiungsanlagen (Anlage mit geringem hygienischen
Risiko) in regelmäßigen Abständen Wasserüberprüfungen vorgeschrieben. Die Trinkwasserversorgungsanlagen müssen gemäß der
Trinkwasserverordnung überprüft werden.
E3-1: 12bProdukte und Dienstleistungen
Ist das Konzept auf die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf
wasserbezogene Themen und die Erhaltung der Meeresressourcen ausgerichtet?
Ja Nein
Für die Betreibung von Skigebieten ist die technische Beschneiung von großer Bedeutung. Ohne die Aufbringung von technisch
erzeugtem Schnee auf den Pistenflächen lässt sich ein durchgehender Skibetrieb in der ganzen Wintersaison nicht
aufrechterhalten. Die Konsenswassermenge der Schneeanlage ist durch die wasserrechtliche Bewilligung festgelegt und kann nur
durch ein formelles Ansuchen bei der Behörde im jeweiligen Jahr überschritten werden. Eine Überschreitung der Konsensmenge
hängt wiederum mit den Wetterverhältnissen in der Vorsaison zusammen.
E3-1: 12cWasserverbrauch in Gebieten mit Wasserrisiken
Ist das Konzept auf die Verpflichtung zur Verringerung des wesentlichen Wasserverbrauchs in
Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb
der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ausgerichtet?
Ja Nein
Die Silvretta Montafon und die Mayrhofner Bergbahnen befinden sich in Regionen, in denen kein Wassermangel herrscht (siehe
unterhalbAnnahmen: Timeframe = 2080 & Szenario = Business as usual)
Mayrhofner Bergbahnen
10
10
Aqueduct Water Risk Atlas (wri.org)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 195
195
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Silvretta Montafon
11
E3-1: 13Standorte mit hohem Wasserstress
Aufgrund der geografischen Lage steht bei den Seilbahnen mehr Süßwasser zur Verfügung, als benötigt wird, dadurch ergibt sich
kein Wasserstress.
E3-1: 14Strategie und Nachhaltigkeit der Meere
Die BTV sowie die zugehörigen Seilbahnen haben keinerlei Geschäftstätigkeiten, die in Zusammenhang mit Meeresressourcen
stehen.
11
Aqueduct Water Risk Atlas (wri.org)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 196
195
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Silvretta Montafon
11
E3-1: 13Standorte mit hohem Wasserstress
Aufgrund der geografischen Lage steht bei den Seilbahnen mehr Süßwasser zur Verfügung, als benötigt wird, dadurch ergibt sich
kein Wasserstress.
E3-1: 14Strategie und Nachhaltigkeit der Meere
Die BTV sowie die zugehörigen Seilbahnen haben keinerlei Geschäftstätigkeiten, die in Zusammenhang mit Meeresressourcen
stehen.
11
Aqueduct Water Risk Atlas (wri.org)
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E3-2: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-2: 17Beschreibung der Maßnahmen und Mittel
Maßnahmen und Mittel zur Reduktion von Wasserressourcen
Maßnahme
Optimierung Schneeanlage
Ergebnisse
Um den Wassereinsatz für die Beschneiung zu steuern bzw. zu minimieren und gleichzeitig den
kontinuierlichen Skibetrieb während der Wintersaison nicht zu gefährden, werden den jeweiligen
Pistenabschnitten Soll-Wassermengen zugewiesen. Diese sind verbindlich einzuhalten und werden jährlich
hinsichtlich der eingesetzten Menge evaluiert. Voraussetzung dafür sind optimale Witterungsbedingungen
in der Vorsaison. Die GPS-gestützte digitale Schneehöhenmessung ermöglicht eine tägliche Auswertung der
Schneedeckenmächtigkeit im Skigebiet. Dies ist z. B. bei einer eventuellen Nachbeschneiung im Januar oder
Februar notwendig, um die potenziellen Flächen genau zu lokalisieren. So kann der gezielte Einsatz von
Wasser in der richtigen Menge sichergestellt werden.
Mayrhofner Bergbahnen: Der neu errichtete Speicherteich Knorren steigert die Effizienz der
Beschneiungsanlage Penken/Horberg enorm. Durch die zusätzliche Speicherung von 160.550 m³ Wasser
können die besonders kalten Tage in der Vorsaison optimal genutzt werden und der Faktor zwischen
eingesetzter Wassermenge und produziertem Schnee wird erhöht. Um mit den nun zur Verfügung
stehenden Kapazitäten eine effiziente Beschneiung zu gewährleisten, wurden vom Vorstand
Beschneiungsregeln definiert. Damit soll der Wasserverbrauch so gering wie möglich gehalten werden.
Silvretta Montafon: Es ist der Bau eines weiteren Speicherteiches geplant, der die Effizienz der
Beschneiungsanlage erhöhen wird.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzeptes
Wasserentnahme Schneeanlage
Umfang
Diese Maßnahme betrifft den Betrieb der Beschneiungsanlage, insbesondere die Wasserentnahme. Sie
beeinflusst u. a. die vorgelagerte Wertschöpfungskette, da witterungsbedingt möglichst wenig Wasser für
die Beschneiung von den primär wasserberechtigten Stromerzeugungsunternehmen entnommen wird und
damit deren verrechnete Erzeugungsverluste geringer ausfallen.
Zeithorizonte
Laufende Kontrolle und Anpassungen vor allem der Sollwassermengen an den Zapfstellen
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Um eine Reduktion des Wasserverbrauchs zu erreichen, sollten in der Vorsaison möglichst günstige
Witterungsbedingungen — insbesondere kalte Temperaturen — herrschen.
Messbare Ziele
Wassernutzung
Kostenreduktion bei Minimierung der Wasserentnahme
E3-2: 19Maßnahmen und Gebiete mit Wasserrisiken
Keines der beiden Seilbahngebiete (Silvretta Montafon & Mayrhofner Bergbahnen) wird als Gebiet mit hohem Wasserstress
definiert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 197
197
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Kennzahlen und Ziele
E3-3: Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-3: 22Nachverfolgung der Wirksamkeit
Ziele zur Reduktion von Wasserverbrauch
Ziel
Für den Wasserverbrauch der technischen Beschneiung gibt es keine absoluten Zielwerte. Im Rahmen der
formulierten Konzepte und Maßnahmen soll so viel Schnee produziert und zur Verfügung gestellt werden,
dass ein durchgehender Skibetrieb über die gesamte Wintersaison und ein qualitativ hochwertiges
Pistenangebot (Schneegarantie) gewährleistet sind, um das Geschäftsmodell nicht zu gefährden. Dabei soll
so viel Wasser wie nötig, aber nicht mehr als notwendig eingesetzt werden. Technische Hilfsmittel wie die
digitale Schneehöhenmessung der Pistengeräte oder definierte Sollschneemengen für einzelne
Pistenabschnitte unterstützen dabei. Wichtig ist zudem die Bereitstellung des Wassers bei idealen
Bedingungen, d. h. bei kalten und trockenen Temperaturen. Dafür sind Speicherteiche zur
Wasserbevorratung oder -entnahme mit entsprechender Leistung notwendig.
Verweis Konzept
Wasserentnahme Schneeanlage
Umfang
Dies betrifft die technische Beschneiung im gesamten Skigebiet sowie die vorgelagerte
Wertschöpfungskette mit dem Wasserbezug und der damit verbundenen Verrechnung von
Erzeugungsverlusten durch die Stromerzeugungsunternehmen.
Bezugswert & Bezugsjahr
Als Bezugswert dient die Summe der jährlich behördlich genehmigten Wasserentnahmemengen. Die
behördlich genehmigte Konsensmenge pro Jahr sollte möglichst unterschritten werden.
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Jährlich wiederkehrend — pro Schneisaison von Oktober des Vorjahres bis März des aktuellen Jahres.
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Es besteht die Annahme, dass die Konsensmenge für eine Grundbeschneiung des Skigebiets auch in Zukunft
nicht erhöht werden muss.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Der Wasserverbrauch der Beschneiungsanlage in m³ pro Saison ist der zuständigen Behörde nach jeder
Beschneiungsperiode zu melden.
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
Die Bezugswerte und die Zielformulierung bleiben unverändert.
Zielanalyse
Die Wassermenge für die technische Beschneiung muss aufgrund der jährlich unterschiedlichen
Witterungsbedingungen in der Vorsaison (November & Dezember) differenziert betrachtet werden. Die
jährlich erfassten Entnahmemengen sind im Kontext des jeweiligen Winters und der dabei vorherrschenden
äußeren Bedingungen zu sehen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 198
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Kennzahlen und Ziele
E3-3: Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E3-3: 22Nachverfolgung der Wirksamkeit
Ziele zur Reduktion von Wasserverbrauch
Ziel
Für den Wasserverbrauch der technischen Beschneiung gibt es keine absoluten Zielwerte. Im Rahmen der
formulierten Konzepte und Maßnahmen soll so viel Schnee produziert und zur Verfügung gestellt werden,
dass ein durchgehender Skibetrieb über die gesamte Wintersaison und ein qualitativ hochwertiges
Pistenangebot (Schneegarantie) gewährleistet sind, um das Geschäftsmodell nicht zu gefährden. Dabei soll
so viel Wasser wie nötig, aber nicht mehr als notwendig eingesetzt werden. Technische Hilfsmittel wie die
digitale Schneehöhenmessung der Pistengeräte oder definierte Sollschneemengen für einzelne
Pistenabschnitte unterstützen dabei. Wichtig ist zudem die Bereitstellung des Wassers bei idealen
Bedingungen, d. h. bei kalten und trockenen Temperaturen. Dafür sind Speicherteiche zur
Wasserbevorratung oder -entnahme mit entsprechender Leistung notwendig.
Verweis Konzept
Wasserentnahme Schneeanlage
Umfang
Dies betrifft die technische Beschneiung im gesamten Skigebiet sowie die vorgelagerte
Wertschöpfungskette mit dem Wasserbezug und der damit verbundenen Verrechnung von
Erzeugungsverlusten durch die Stromerzeugungsunternehmen.
Bezugswert & Bezugsjahr
Als Bezugswert dient die Summe der jährlich behördlich genehmigten Wasserentnahmemengen. Die
behördlich genehmigte Konsensmenge pro Jahr sollte möglichst unterschritten werden.
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Jährlich wiederkehrend — pro Schneisaison von Oktober des Vorjahres bis März des aktuellen Jahres.
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Es besteht die Annahme, dass die Konsensmenge für eine Grundbeschneiung des Skigebiets auch in Zukunft
nicht erhöht werden muss.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Der Wasserverbrauch der Beschneiungsanlage in m³ pro Saison ist der zuständigen Behörde nach jeder
Beschneiungsperiode zu melden.
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
Die Bezugswerte und die Zielformulierung bleiben unverändert.
Zielanalyse
Die Wassermenge für die technische Beschneiung muss aufgrund der jährlich unterschiedlichen
Witterungsbedingungen in der Vorsaison (November & Dezember) differenziert betrachtet werden. Die
jährlich erfassten Entnahmemengen sind im Kontext des jeweiligen Winters und der dabei vorherrschenden
äußeren Bedingungen zu sehen.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E3-3: 23aAuswirkungen, Risiken und Chancen in Gebieten mit Wasserrisiken
Die oben genannten Ziele beziehen sich nur auf die Seilbahnen, wobei anzumerken ist, dass keine der beiden Seilbahnen in einem
Wasserstressgebiet liegt (siehe E3-1: 12cWasserverbrauch in Gebieten mit Wasserrisiken).
Marktgebiet BTV
12
Aus Sicht der BTV als Finanzinstitut ist anzumerken, dass ein Großteil des Marktgebietes in Gebieten ohne Wasserrisiko liegt, mit
Ausnahme der Standorte Stuttgart, Nürnberg und Mannheim. Bei diesen Standorten handelt es sich jedoch um reine
Bürostandorte der Bank, sodass eine Zieldefinition als nicht wesentlich erachtet wird.
E3-3: 23bManagement der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Meeresressourcen
Nicht relevant, da der BTV Konzern keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Meeresressourcen ausübt.
E3-3: 23cVerringerung des Wasserverbrauchs
Für das Geschäftsmodell der Seilbahnen ist die technische Beschneiung und die damit verbundene Wassernutzung (räumliche und
zeitliche Verschiebung der Wasserressourcen) eine Notwendigkeit. Im Zusammenhang mit dem oben genannten Konzept und
12
Aqueduct Water Risk Atlas (wri.org)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 199
199
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
dessen Maßnahmen und Zielen ist festzuhalten, dass die Wassernutzung von äußeren Einflüssen abhängig ist und die Effizienz der
Anlagen einen wichtigen Faktor darstellt. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Seilbahngebiete keinem Wasserstress
ausgesetzt sind.
E3-3: 25Verbindliche/freiwillige Ziele
Die Sollwasser-/Konsensmengen der Seilbahnen werden behördlich genehmigt und sollten nicht überschritten werden. Weitere
Ziele wurden nicht definiert.
E3-4: Wasserverbrauch
E3-4: 28a, b, c & dWasserverbrauch
Kategorie 2023 (m³) 2024 (m³)
Unterschied im Vergleich
zum Vorjahr (in %)
a) Gesamtwasserverbrauch (m³) 1.628.645,1 1.070.878,4 -34,2 %
b) Gesamtwasserverbrauch in
Wasserrisikogebieten (m³)
0,0
0,0 0,0 %
c) Gesamtvolumen des zurückgewonnenen
und wiederverwendeten Wassers (m³)
1.628.645,1
1.070.878,4 -34,2 %
d) Gesamtvolumen des gespeicherten
Wassers (m³)
404.775,0
565.325,0 39,7 %
E3-4: 28e Hintergrundinformationen
Berechnungs- bzw. Erhebungsmethoden:
Standorte/Anteilig
Mayrhofner
Bergbahnen
Messungen/Daten aus Abrechnungen
Trink- und Brauchwasser:
Über Quartalsabrechnungen der Gemeinden sowie eigene Zähler
Schneiwasser:
Über Zapfstellenverbräuche mittels der Beschneiungssoftware,
Schneiwasserentnahme über Zählerstände und Abrechnungen der
Energieunternehmen sowie Speicherteichinhalt über behördlich genehmigten
Nutzinhalt. Die Abrechnung des Schneiwassers bezieht sich auf die
Wintersaison.
Trink- und Brauchwasser:
11 Sanitäranlagen
Schneiwasser:
6 Wasserentnahmestellen,
736 Zapfstellen
Probenahmen
Die WVAs werden intervallmäßig laut Trinkwasserverordnung von einem
akkreditierten Unternehmen überprüft.
Die Wasserqualität der Schneeanlage muss ebenfalls intervallmäßig
dahingehend überprüft werden.
8 WVAs
2 Schneeanlagen
Extrapolationen
In Mayrhofen wird der Wasserverbrauch aufgrund einer Verordnung der
Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft nach einem Punktesystem,
welches dem Wasserverbrauch annähernd entsprechen soll, abgerechnet.
Genaue Rückschlüsse auf den Verbrauch lässt dies aber nicht zu.
5 Sanitäranlagen
Silvretta
Montafon
Messungen/Daten aus Abrechnungen
Trink- und Brauchwasser:
Abrechnungen mit Gemeinde
Trink- und Brauchwasser:
Gemeinden: Schruns, Tschagguns,
Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn
BTV Jahresfinanzbericht 2024 200
199
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
dessen Maßnahmen und Zielen ist festzuhalten, dass die Wassernutzung von äußeren Einflüssen abhängig ist und die Effizienz der
Anlagen einen wichtigen Faktor darstellt. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Seilbahngebiete keinem Wasserstress
ausgesetzt sind.
E3-3: 25Verbindliche/freiwillige Ziele
Die Sollwasser-/Konsensmengen der Seilbahnen werden behördlich genehmigt und sollten nicht überschritten werden. Weitere
Ziele wurden nicht definiert.
E3-4: Wasserverbrauch
E3-4: 28a, b, c & dWasserverbrauch
2023 (m³)
2024 (m³)
Unterschied im Vergleich
zum Vorjahr (in %)
1.628.645,1
1.070.878,4
-34,2 %
0,0
0,0
0,0 %
1.628.645,1
1.070.878,4
-34,2 %
404.775,0
565.325,0
39,7 %
E3-4: 28e Hintergrundinformationen
Berechnungs- bzw. Erhebungsmethoden:
Standorte/Anteilig
Mayrhofner
Bergbahnen
Messungen/Daten aus Abrechnungen
Trink- und Brauchwasser:
Über Quartalsabrechnungen der Gemeinden sowie eigene Zähler
Schneiwasser:
Über Zapfstellenverbräuche mittels der Beschneiungssoftware,
Schneiwasserentnahme über Zählerstände und Abrechnungen der
Energieunternehmen sowie Speicherteichinhalt über behördlich genehmigten
Nutzinhalt. Die Abrechnung des Schneiwassers bezieht sich auf die
Wintersaison.
Trink- und Brauchwasser:
11 Sanitäranlagen
Schneiwasser:
6 Wasserentnahmestellen,
736 Zapfstellen
Probenahmen
Die WVAs werden intervallmäßig laut Trinkwasserverordnung von einem
akkreditierten Unternehmen überprüft.
Die Wasserqualität der Schneeanlage muss ebenfalls intervallmäßig
dahingehend überprüft werden.
8 WVAs
2 Schneeanlagen
Extrapolationen
In Mayrhofen wird der Wasserverbrauch aufgrund einer Verordnung der
Marktgemeinde und der Wassergenossenschaft nach einem Punktesystem,
welches dem Wasserverbrauch annähernd entsprechen soll, abgerechnet.
Genaue Rückschlüsse auf den Verbrauch lässt dies aber nicht zu.
5 Sanitäranlagen
Silvretta
Montafon
Messungen/Daten aus Abrechnungen
Trink- und Brauchwasser:
Abrechnungen mit Gemeinde
Trink- und Brauchwasser:
Gemeinden: Schruns, Tschagguns,
Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn
200
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Schneiwasser:
Abrechnungen mit Energieunternehmen und Auswertung der Leitsysteme. Die
Abrechnung des Schneiwassers bezieht sich auf die Wintersaison.
Schneiwasser:
3 Energieunternehmen
Probenahmen
Trink- und Brauchwasser:
Laufende Überwachung durch externen Wassermeister, zusätzliche
Probenahmen durch Land Vorarlberg.
Schneiwasser:
Probenahmen und Auswertung gemäß den wasserrechtlichen Genehmigungen.
Trink- und Brauchwasser:
4 Wasserversorgungsanlagen (WVA):
Valisera, Versettla, Hochjoch, Grasjoch
Schneiwasser:
4 Entnahmestellen: Gandawald,
Novatal, Gaschurn, Seebliga
Extrapolationen
Keine
Keine
BTV
Messungen/Daten aus Abrechnungen
Trink- und Brauchwasser:
Innsbruck (BTV Stadtforum): Abrechnungen mit Innsbrucker
Kommunalbetrieben (IKB)
Restliche Standorte (AT, DE & CH): Standorte, die sich im Eigentum
der BTV befinden, werden über den jeweiligen Dienstleister
abgerechnet. Gemietete Standorte verfügen über eine
entsprechende Betriebskostenabrechnung.
Löschwasser:
Innsbruck (BTV Stadtforum): Abrechnungen mit Innsbrucker
Kommunalbetrieben (IKB)
Trink- und Brauchwasser wird vor allem
für Sanitäranlagen verwendet:
Eine Liste aller Standorte (AT, DE &
CH) findet sich unter E4.SBM-3: 16a
Liste der Standorte.
Löschwasser:
Aufgrund der Größe der Zentrale (BTV
Stadtforum) ist ein Löschwassertank
vorgeschrieben.
Probenahmen
Keine
Keine
Extrapolationen
Der Wasserverbrauch wird auf Basis der Abrechnung des BTV Stadtforums
anteilig auf Grundlage der FTEs (Full Time Equivalent) hochgerechnet.
Keine
E3-4: 29Wasserintensität
Die Wasserverbrauchsintensität der Mayrhofner Bergbahnen und der Silvretta Montafon belief sich 2024 auf 9.323,8 m
3
/Mio. .
Detail zur Berechnung der Intensitäten finden sich in E1-6: 55Abgleich der Bezugsgröße zur THG-Intensität.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 201
201
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E4: BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E4-2: Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E4-2: 22Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen
Im Zusammenhang mit den wesentlichen negativen Auswirkungen des finanzierten Portfolios hat die BTV zwei Konzepte: Das
Sustainable Finance Framework deckt implizit die Auswirkungen aus der Portfolioperspektive ab, vor allem durch die einzelnen
ökologischen Finanzierungsfelder. Das Konzept der Ausschlussliste versucht die negativen Auswirkungen des Portfolios auf
Biodiversität und Ökosysteme durch Landdegradierung, Wüstenbildung und Bodenversiegelung zu reduzieren. Dazu werden keine
Geschäftsaktivitäten eingegangen bzw. distanziert sich die BTV von jenen Aktivitäten, die nicht im Einklang mit ihren
Nachhaltigkeitszielen stehen. Die genannten Konzepte wurden bereits unter E1-2: Konzepte im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel beschrieben.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Ob die intensive Flächeninanspruchnahme durch den Skibetrieb direkte Auswirkungen auf den Zustand der Arten hat, kann
aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschließend beurteilt werden. Aus diesem Grund werden diese Auswirkungen als nicht
wesentlich eingestuft. Dennoch werden im Folgenden kurze konzeptionelle Erläuterungen zu den Seilbahnen gegeben:
Titel des Konzepts
Behördliche Bewilligungen (projektbezogen)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Für die meisten Infrastrukturprojekte am Berg ist eine wasser-, forst- oder naturschutzrechtliche Bewilligung
der zuständigen Behörde erforderlich. So werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und der
Umweltschutz gewährleistet (bei Bedarf werden projektbezogene Gestaltungs- und Begrünungskonzepte
erstellt). Ein solcher Bescheid enthält neben der Bewilligung eine Vielzahl an Nebenbestimmungen, die auf
Basis der einschlägigen Gesetze, der Gutachten des behördlichen Einreichers und der darauf bezogenen
Stellungnahmen der zuständigen Amtssachverständigen vorgeschrieben werden.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Negative Folgen durch übermäßige Eingriffe in die Natur sollen dadurch von vornherein vermieden werden.
Darüber hinaus dienen die Bewilligungen der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und damit der
Vermeidung einer negativen Reputation. Sie fördern u. a. auch einen generationenübergreifenden,
verantwortungsvollen Umgang mit dem Lebens- und Naturraum, der die Existenzgrundlage für ein
erfolgreiches Seilbahnunternehmen darstellt.
Überwachungsprozess
Der Konsenswerber hat, wenn dies im Bescheid vorgeschrieben ist, der zuständigen Behörde eine fachlich
geeignete Person als ökologische Bauaufsicht zu benennen.
Anwendungsbereich
Es betrifft die vorgelagerte Wertschöpfungskette mit dem Bau und der Herstellung von Infrastruktur, um
Dienstleistungen und Produkte anbieten zu können. Die Vorgaben der Behörde betreffen u. a. auch die
Grundeigentümer*innen als betroffene Stakeholder.
Verantwortlicher Bereich
Projektverantwortlicher Betriebsleiter
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Tiroler/Vorarlberger Naturschutzgesetz
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die zuständige Behörde erteilt den projektbezogenen Bescheid nach Maßgabe der zugrundeliegenden
Gesetze.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Behördlicher Bewilligungsbescheid
Abgesehen von den oben beschriebenen behördlichen Genehmigungen gibt es auf Ebene der Seilbahnen kein Konzept.
E4-2: 23aAspekte
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) die in ESRS E4 AR 4 genannten Aspekte?
Ja Nein
Das Sustainable Finance Framework (SFF) der BTV geht zum Teil implizit auf die einzelnen Aspekte des ESRS E4 AR 4 ein.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 202
201
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS E4: BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E4-2: Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E4-2: 22Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen
Im Zusammenhang mit den wesentlichen negativen Auswirkungen des finanzierten Portfolios hat die BTV zwei Konzepte: Das
Sustainable Finance Framework deckt implizit die Auswirkungen aus der Portfolioperspektive ab, vor allem durch die einzelnen
ökologischen Finanzierungsfelder. Das Konzept der Ausschlussliste versucht die negativen Auswirkungen des Portfolios auf
Biodiversität und Ökosysteme durch Landdegradierung, Wüstenbildung und Bodenversiegelung zu reduzieren. Dazu werden keine
Geschäftsaktivitäten eingegangen bzw. distanziert sich die BTV von jenen Aktivitäten, die nicht im Einklang mit ihren
Nachhaltigkeitszielen stehen. Die genannten Konzepte wurden bereits unter E1-2: Konzepte im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel beschrieben.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Ob die intensive Flächeninanspruchnahme durch den Skibetrieb direkte Auswirkungen auf den Zustand der Arten hat, kann
aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschließend beurteilt werden. Aus diesem Grund werden diese Auswirkungen als nicht
wesentlich eingestuft. Dennoch werden im Folgenden kurze konzeptionelle Erläuterungen zu den Seilbahnen gegeben:
Titel des Konzepts
Behördliche Bewilligungen (projektbezogen)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Für die meisten Infrastrukturprojekte am Berg ist eine wasser-, forst- oder naturschutzrechtliche Bewilligung
der zuständigen Behörde erforderlich. So werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und der
Umweltschutz gewährleistet (bei Bedarf werden projektbezogene Gestaltungs- und Begrünungskonzepte
erstellt). Ein solcher Bescheid enthält neben der Bewilligung eine Vielzahl an Nebenbestimmungen, die auf
Basis der einschlägigen Gesetze, der Gutachten des behördlichen Einreichers und der darauf bezogenen
Stellungnahmen der zuständigen Amtssachverständigen vorgeschrieben werden.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Negative Folgen durch übermäßige Eingriffe in die Natur sollen dadurch von vornherein vermieden werden.
Darüber hinaus dienen die Bewilligungen der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und damit der
Vermeidung einer negativen Reputation. Sie fördern u. a. auch einen generationenübergreifenden,
verantwortungsvollen Umgang mit dem Lebens- und Naturraum, der die Existenzgrundlage für ein
erfolgreiches Seilbahnunternehmen darstellt.
Überwachungsprozess
Der Konsenswerber hat, wenn dies im Bescheid vorgeschrieben ist, der zuständigen Behörde eine fachlich
geeignete Person als ökologische Bauaufsicht zu benennen.
Anwendungsbereich
Es betrifft die vorgelagerte Wertschöpfungskette mit dem Bau und der Herstellung von Infrastruktur, um
Dienstleistungen und Produkte anbieten zu können. Die Vorgaben der Behörde betreffen u. a. auch die
Grundeigentümer*innen als betroffene Stakeholder.
Verantwortlicher Bereich
Projektverantwortlicher Betriebsleiter
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Tiroler/Vorarlberger Naturschutzgesetz
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die zuständige Behörde erteilt den projektbezogenen Bescheid nach Maßgabe der zugrundeliegenden
Gesetze.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Behördlicher Bewilligungsbescheid
Abgesehen von den oben beschriebenen behördlichen Genehmigungen gibt es auf Ebene der Seilbahnen kein Konzept.
E4-2: 23aAspekte
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) die in ESRS E4 AR 4 genannten Aspekte?
Ja
Nein
Das Sustainable Finance Framework (SFF) der BTV geht zum Teil implizit auf die einzelnen Aspekte des ESRS E4 AR 4 ein.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept die in ESRS E4 AR 4 genannten Aspekte?
Ja Nein
Aufgrund des Bergbahnbetriebes und aller damit verbundenen Aktivitäten ergeben sich Landnutzungsänderungen, wie z. B. die
dauerhafte Rodung von Waldflächen für Seilbahntrassen oder Pistenflächen, der Bau und der Betrieb von Seilbahnstationen, die
Errichtung und Nutzung von Parkplätzen, verschiedenen Infrastrukturgebäuden sowie von Speicherteichen für die Schneeanlage.
Auch wenn es sich bei den Pistenflächen um keine Bodenversiegelung handelt und diese im Sommer für die landwirtschaftliche
Almbewirtschaftung durch die Grundbesitzer*innen genützt werden, sind dennoch gewisse Abschnitte anthropogen überformt.
Aus der Entnahme von Süßwasser für die technische Beschneiung und die daraus resultierende Schmelze des produzierten
Schnees im Frühjahr ergibt sich eine räumliche bzw. zeitliche Nutzungsänderung.
E4-2: 23b Auswirkungen auf Vielfalt und Ökosysteme
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) seine wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen?
Ja Nein
In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden rund um das Thema E4 alle Sub- & Sub-Subthemen abgehandelt (siehe
Themenbezogene Angabepflichten: E4.IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen). Das oben genannte
Sustainable Finance Framework konzentriert sich auf die als wesentlich identifizierten Auswirkungen aus Portfolioperspektive und
deckt durch die einzelnen ökologischen Finanzierungsfelder die unter AR 4 angeführten Faktoren teilweise ab.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept seine wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen?
Ja Nein
Das projektbezogene Konzept der behördlichen Bewilligungen beinhaltet auf Basis der einschlägigen Gesetze sowie der Gutachten
des behördlichen Einreichoperates und der darauf bezogenen Stellungnahmen der zuständigen Sachverständigen projektbezogene
wasser-, forst- und naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen. Diese orientieren sich an der Größe, dem Umfeld, der Höhenlage,
der biologischen Vielfalt und dem vorherrschenden Ökosystem des Projektstandortes. Dabei ist zu beachten, dass die
Auswirkungen eines Seilbahnbetriebes mit all seinen Aktivitäten auf die Biodiversität und das Ökosystem nicht abschließend
geklärt sind.
E4-2: 23cAbhängigkeiten und physische Risiken
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme wesentliche
Abhängigkeiten und wesentliche physische Risiken sowie Übergangsrisiken und -chancen?
Ja Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme wesentliche Abhängigkeiten
und wesentliche physische Risiken sowie Übergangsrisiken und -chancen?
Ja Nein
E4-2: 23dRückverfolgbarkeit innerhalb der Wertschöpfungskette
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und
Rohstoffen mit wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt und Ökosysteme innerhalb der Wertschöpfungskette?
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 203
203
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und
Rohstoffen mit wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt und Ökosysteme innerhalb der Wertschöpfungskette?
Ja Nein
E4-2: 23eProduktion/Beschaffung/Verbrauch aus Ökosystemen
Berücksichtigt das Konzept die Produktion, Beschaffung oder den Verbrauch aus bewirtschafteten
Ökosystemen, um die Bedingungen für die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu verbessern? Dies
soll durch regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der biologischen
Vielfalt sowie den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt nachgewiesen werden.
Ja Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept die Produktion, Beschaffung oder den Verbrauch aus bewirtschafteten
Ökosystemen, um die Bedingungen für die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu verbessern? Dies
soll durch regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der biologischen
Vielfalt sowie den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt nachgewiesen werden.
Ja Nein
Der projektbezogene Bescheid einer wasser-, forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligung enthält Nebenbestimmungen, die
vorschreiben, die biologische Vielfalt zumindest zu erhalten oder im besten Fall zu ihrer Verbesserung beizutragen. Mit einem
projektbezogenen Bescheid können u. a. auch Erhebungen über die Biodiversität bzw. über den Bestand und die Entwicklung
bestimmter Tier- und Pflanzenarten angeordnet werden.
E4-2: 23fSoziale Folgen
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) die sozialen Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen?
Ja Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept die sozialen Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen?
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 204
203
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und
Rohstoffen mit wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt und Ökosysteme innerhalb der Wertschöpfungskette?
Ja
Nein
E4-2: 23eProduktion/Beschaffung/Verbrauch aus Ökosystemen
Berücksichtigt das Konzept die Produktion, Beschaffung oder den Verbrauch aus bewirtschafteten
Ökosystemen, um die Bedingungen für die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu verbessern? Dies
soll durch regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der biologischen
Vielfalt sowie den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt nachgewiesen werden.
Ja
Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept die Produktion, Beschaffung oder den Verbrauch aus bewirtschafteten
Ökosystemen, um die Bedingungen für die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu verbessern? Dies
soll durch regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der biologischen
Vielfalt sowie den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt nachgewiesen werden.
Ja
Nein
Der projektbezogene Bescheid einer wasser-, forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligung enthält Nebenbestimmungen, die
vorschreiben, die biologische Vielfalt zumindest zu erhalten oder im besten Fall zu ihrer Verbesserung beizutragen. Mit einem
projektbezogenen Bescheid können u. a. auch Erhebungen über die Biodiversität bzw. über den Bestand und die Entwicklung
bestimmter Tier- und Pflanzenarten angeordnet werden.
E4-2: 23fSoziale Folgen
Berücksichtigt das Konzept (BTV SFF) die sozialen Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen?
Ja
Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Berücksichtigt das Konzept die sozialen Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen?
Ja
Nein
204
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E4-2: 24aSchutz biologischer Vielfalt und von Ökosystemen
Hat das Unternehmen ein Konzept zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in
Bezug auf Betriebsstandorte, die es in oder in der Nähe eines Schutzgebiets oder eines Gebiets mit
schutzbedürftiger Biodiversität betreibt?
Ja Nein
E4-2: 24bLandnutzung und Landwirtschaft
Hat das Unternehmen nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und
Landwirtschaft?
Ja Nein
E4-2: 24cOzeane und Meere
Hat das Unternehmen nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere?
Ja Nein
E4-2: 24dEntwaldung
Hat das Unternehmen Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung?
Ja Nein
E4-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E4-3: 27Nachhaltigkeitsaspekte
Durch die operative Anwendung des Sustainable Finance Frameworks (SFF) und der Ausschlussliste können die negativen
Auswirkungen auf Portfolioseite mitigiert werden. Zum einen kann durch die Anwendung des SFF in den einzelnen Marktgebieten
über die individuell definierten Finanzierungsfelder eine Wirkung erzielt werden. So können insbesondere potenziell negative
Auswirkungen im Zusammenhang mit Bodenversiegelung und Ökosystemdienstleistungen (Biodiversität & Ökosystem)
gemindert werden. Die erwarteten Ergebnisse der BTV Ausschlussliste umfassen mehrere Aspekte. Die BTV Ausschlussliste enthält
Produkte, Technologien und Geschäftsaktivitäten, die nicht mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit vereinbar sind. Diese Liste dient
als Grundlage für alle Arten von Geschäften, einschließlich WP-Nostro-, Aktiv- und Passivgeschäften sowie Veranlagungen und
Zahlungsverkehr. Konkret bedeutet dies, dass die BTV keine Geschäftsbeziehungen mit Personen und Unternehmen eingehen
möchte, deren Aktivitäten nicht im Einklang mit ihren Nachhaltigkeitsgrundsätzen stehen. Das bedeutet, dass die BTV im
Neugeschäft nicht in Unternehmen und Branchen investiert, die gegen die definierten Kriterien verstoßen. Darüber hinaus soll die
Ausschlussliste dazu beitragen, ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) zu minimieren und die Reputation der Bank zu
schützen. Das bewusste und selektive Eingehen von Risiken und deren adäquates Management sind Kernfunktionen des
Bankgeschäfts und somit auch der BTV.
Details zu den Maßnahmen auf Portfolioebene finden sich ebenfalls unter E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
den Klimakonzepten.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Maßnahme
Projektbezogene Vorschreibungen und Ausgleichsmaßnahmen
Ergebnisse
Bei größeren Infrastrukturprojekten am Berg können von der Umweltbehörde projektbezogene
Nebenbestimmungen und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Dadurch sollen mögliche
negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt vermieden oder im besten Fall sogar eine Verbesserung
des Ökosystems erreicht und damit der (hoch-)alpine Lebens- und Naturraum geschont und erhalten
werden. Maßnahmen, die bei einem Bauprojekt im alpinen Umfeld vorgeschrieben sind, können z. B.
Aufforstungen, die Verlegung von Tierlebensräumen, die Neuanlage von Tümpeln, die Errichtung eines
Amphibienzaunes um das Baufeld sowie die Erhaltung und Pflege von Biotopflächen sein.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Behördliche Bewilligungen (projektbezogen)
Umfang
Es betrifft die vorgelagerte Wertschöpfungskette während der Bauphase und die nachgelagerte
Wertschöpfungskette bei der Beweissicherung sowie bei den langfristigen Pflege- und
BTV Jahresfinanzbericht 2024 205
205
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Erhaltungsmaßnahmen. Die Auswirkungen der vorgeschriebenen Maßnahmen betreffen auch die
Grundeigentümer*innen als Betroffene.
Zeithorizonte
Während der Bauphase wird die Umsetzung der Maßnahmen durch die ökologische Baubegleitung
überwacht. Nach Abschluss des Vorhabens wird der zuständigen Behörde ein Abschlussbericht vorlegt. Bei
längerfristigen oder wiederkehrenden Auflagen wird der Zeithorizont im Projektbescheid festgelegt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Bei richtiger Ausführung der Naturschutzmaßnahmen kann der Natur- und Lebensraum sehr gut erhalten
werden, damit eine Koexistenz zwischen Menschen, Flora und Fauna in der alpinen Bergwelt gegeben ist.
Messbare Ziele
Monitoring im Tierhabitat
Biotopkartierung
Silvretta Montafon Holding GmbH
Maßnahme
Social Days „Gmewerch“ Silvretta Montafon
Ergebnisse
Die Social Days „Gmewerch“ sollen den Mitarbeiter*innen der Silvretta Montafon eine Teilnahme an
gemeinnützigen Projekten ermöglichen. Dafür wurden im Jahr 2024 zwei Aktionstage organisiert: ein Tag,
um 1.000 Bäume zu pflanzen, und ein Tag, um Lebensräume für Raufußhühner herzustellen bzw. instand zu
setzen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Maßnahme trägt zu den Handlungsfeldern der Green-Mountain-Initiative bei (siehe E1-2: Konzepte im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel). Ziel der beiden Aktionstage
ist eine direkte positive Auswirkung auf die Biodiversität und die Ökosysteme.
Umfang
Zwei Aktionstage pro Jahr mit jeweils 10 Teilnehmer*innen
Zeithorizonte
Die Maßnahme wurde 2024 zum ersten Mal durchgeführt. Neben der physischen Wirkung konnte auch ein
Mehrwert im Team der Silvretta Montafon verzeichnet werden (Teambuilding sowie Kommunikation).
E4-3: 28aAbhilfemaßnahmenhierarchie
Hat das Unternehmen Abhilfemaßnahmenhierarchie in Bezug auf seine Maßnahmen (Vermeidung,
Minimierung, Wiederherstellung/Sanierung und Ausgleich oder Kompensation) angewandt?
Ja Nein
E4-3: 28b (i, ii & iii) Biodiversitätskompensationsmaßnahmen
Die BTV als Finanzinstitut sieht keine Kompensationsmaßnahmen vor.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Wie bereits in den obigen Maßnahmen erwähnt, können projektbezogene Vorschreibungen und Ausgleichsmaßnahmen von den
lokalen Behörden angeordnet werden. Diese können entsprechend der Hierarchie der Abhilfemaßnahmen hauptsächlich als
Wiederherstellung oder Kompensation eingestuft werden. Im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Infrastruktureinrichtungen
werden in der Regel mit den Amtssachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Im
Wesentlichen handelt es sich dabei um projektbezogene Vegetationskartierungen und die anschließende Erstellung von
Gestaltungs- und Rekultivierungskonzepten mit möglichen ergänzenden Ausgleichsmaßnahmen. Diese können z. B. in der Anlage
oder Pflege verschiedener Lebensräume bestehen.
Darüber hinaus bietet die Silvretta Montafon ihren Gästen in Zusammenarbeit mit der Firma Tree.ly die Möglichkeit, freiwillig
lokale Klimaschutzprojekte zu unterstützen. Gäste der Silvretta Montafon können bei der Buchung einer 1- oder 2-Tageskarte über
den Online-Shop beim Check-out wahlweise 1,— pro Tageskarte spenden. Dieses Geld fließt zu 100 % über die Plattform Tree.ly
an den TÜV-zertifizierten Forstbetrieb Stand Montafon“. Dort wird das Geld zweckgebunden für Klimaschutzprojekte eingesetzt,
um die Wälder im Montafon klimafit zu machen.
E4-3: 28c — Einheimisches und indigenes Wissen
Hat das Unternehmen einheimisches und indigenes Wissen und naturbasierte Lösungen in die
Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen einbezogen?
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 206
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Erhaltungsmaßnahmen. Die Auswirkungen der vorgeschriebenen Maßnahmen betreffen auch die
Grundeigentümer*innen als Betroffene.
Zeithorizonte
Während der Bauphase wird die Umsetzung der Maßnahmen durch die ökologische Baubegleitung
überwacht. Nach Abschluss des Vorhabens wird der zuständigen Behörde ein Abschlussbericht vorlegt. Bei
längerfristigen oder wiederkehrenden Auflagen wird der Zeithorizont im Projektbescheid festgelegt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Bei richtiger Ausführung der Naturschutzmaßnahmen kann der Natur- und Lebensraum sehr gut erhalten
werden, damit eine Koexistenz zwischen Menschen, Flora und Fauna in der alpinen Bergwelt gegeben ist.
Messbare Ziele
Monitoring im Tierhabitat
Biotopkartierung
Silvretta Montafon Holding GmbH
Maßnahme
Social Days „Gmewerch“ Silvretta Montafon
Ergebnisse
Die Social Days „Gmewerch“ sollen den Mitarbeiter*innen der Silvretta Montafon eine Teilnahme an
gemeinnützigen Projekten ermöglichen. Dafür wurden im Jahr 2024 zwei Aktionstage organisiert: ein Tag,
um 1.000 Bäume zu pflanzen, und ein Tag, um Lebensräume für Raufußhühner herzustellen bzw. instand zu
setzen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Maßnahme trägt zu den Handlungsfeldern der Green-Mountain-Initiative bei (siehe E1-2: Konzepte im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel). Ziel der beiden Aktionstage
ist eine direkte positive Auswirkung auf die Biodiversität und die Ökosysteme.
Umfang
Zwei Aktionstage pro Jahr mit jeweils 10 Teilnehmer*innen
Zeithorizonte
Die Maßnahme wurde 2024 zum ersten Mal durchgeführt. Neben der physischen Wirkung konnte auch ein
Mehrwert im Team der Silvretta Montafon verzeichnet werden (Teambuilding sowie Kommunikation).
E4-3: 28aAbhilfemaßnahmenhierarchie
Hat das Unternehmen Abhilfemaßnahmenhierarchie in Bezug auf seine Maßnahmen (Vermeidung,
Minimierung, Wiederherstellung/Sanierung und Ausgleich oder Kompensation) angewandt?
Ja
Nein
E4-3: 28b (i, ii & iii) Biodiversitätskompensationsmaßnahmen
Die BTV als Finanzinstitut sieht keine Kompensationsmaßnahmen vor.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Wie bereits in den obigen Maßnahmen erwähnt, können projektbezogene Vorschreibungen und Ausgleichsmaßnahmen von den
lokalen Behörden angeordnet werden. Diese können entsprechend der Hierarchie der Abhilfemaßnahmen hauptsächlich als
Wiederherstellung oder Kompensation eingestuft werden. Im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Infrastruktureinrichtungen
werden in der Regel mit den Amtssachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Im
Wesentlichen handelt es sich dabei um projektbezogene Vegetationskartierungen und die anschließende Erstellung von
Gestaltungs- und Rekultivierungskonzepten mit möglichen ergänzenden Ausgleichsmaßnahmen. Diese können z. B. in der Anlage
oder Pflege verschiedener Lebensräume bestehen.
Darüber hinaus bietet die Silvretta Montafon ihren Gästen in Zusammenarbeit mit der Firma Tree.ly die Möglichkeit, freiwillig
lokale Klimaschutzprojekte zu unterstützen. Gäste der Silvretta Montafon können bei der Buchung einer 1- oder 2-Tageskarte über
den Online-Shop beim Check-out wahlweise 1,— pro Tageskarte spenden. Dieses Geld fließt zu 100 % über die Plattform Tree.ly
an den TÜV-zertifizierten Forstbetrieb Stand Montafon“. Dort wird das Geld zweckgebunden für Klimaschutzprojekte eingesetzt,
um die Wälder im Montafon klimafit zu machen.
E4-3: 28c — Einheimisches und indigenes Wissen
Hat das Unternehmen einheimisches und indigenes Wissen und naturbasierte Lösungen in die
Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen einbezogen?
Ja
Nein
206
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Kennzahlen und Ziele
E4-4: Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E4-4: 31Beschreibung der Ziele
Der BTV Konzern als Dienstleistungsunternehmen hat sich bisher keine Ziele in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme gesetzt.
Zielfestlegung
Der BTV Konzern beabsichtigt, in der Zukunft Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen zu formulieren. Die Evaluierung möglicher Ziele folgt im nächsten Berichtsjahr.
Wirksamkeit der Konzepte und
Maßnahmen
Die Wirksamkeit in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen der genannten Konzepte und Maßnahmen wird nicht nachverfolgt.
E4-4: 32a (i, ii & iii)Angewandte Ziele ökologischer Schwellenwerte
Hat das Unternehmen bei der Festlegung der Ziele ökologische Schwellenwerte und die Zuteilung
der Auswirkungen auf das Unternehmen angewandt?
Ja Nein
E4-4: 32bGlobaler Biodiversitätsrahmen
Hat das Unternehmen die Ziele basierend auf dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-
Montreal, relevanten Aspekten der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und anderen nationalen
Konzepten und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
erstellt?
Ja Nein
E4-4: 32eZiele und Biodiversitätskompensationsmaßnahmen
Hat das Unternehmen bei der Festlegung seiner Ziele Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt?
Ja Nein
BTV Jahresfinanzbericht 2024 207
207
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E4-5: Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
E4-5: 35Standorte bei schutzbedürftigen Gebieten
Wie bereits unter E4.IRO-1: 19a Standorte in schutzbedürftigen Gebieten beschrieben, befindet sich keiner der Bankstandorte
der BTV und der Seilbahnstandorte der Mayrhofner Bergbahnen in einem schutzbedürftigen Gebiet.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Silvretta Montafon grenzt im Bereich der Bergstation Freda Bahn in der Gemeinde St. Gallenkirch an das Natura-2000-
Schutzgebiet Verwall. Dieses hat eine Gesamtfläche von ca. 120 km² und ist damit das größte Schutzgebiet Vorarlbergs. Es stellt
einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Gebirgsvogelarten und andere heimische Wildtiere dar. In der Nähe des
Schutzgebietes befinden sich 102 ha Skipisten. In Abstimmung mit der regionalen Arbeitsgruppe Naturverträglicher Bergsport
Montafonwurden daher Lenkungsmaßnahmen im Bereich der Bergstation der Freda Bahn getroffen.
Zusätzlich findet sich eine Übersicht der Standorte unter E4.SBM-3: 16a Liste der Standorte.
E4-5: 38Einflussfaktoren im Hinblick auf Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und/oder Meeresnutzungsänderungen
Durch das von der BTV finanzierte Portfolio hat die Bank einen direkten Einfluss auf Landnutzungsänderungen. Einerseits kann die
Bank einen positiven Einfluss ausüben, indem sie die nachhaltige Finanzierung von Projekten fördert, die Bodenversiegelung
vermeiden und umweltfreundliche Infrastruktur unterstützen. Andererseits könnte die Bodenversiegelung durch die Ausweisung
neuer Baugebiete zunehmen. In diesem Zusammenhang können noch keine aussagekräftigen Kennzahlen veröffentlicht werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 208
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
E4-5: Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
E4-5: 35Standorte bei schutzbedürftigen Gebieten
Wie bereits unter E4.IRO-1: 19a Standorte in schutzbedürftigen Gebieten beschrieben, befindet sich keiner der Bankstandorte
der BTV und der Seilbahnstandorte der Mayrhofner Bergbahnen in einem schutzbedürftigen Gebiet.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Silvretta Montafon grenzt im Bereich der Bergstation Freda Bahn in der Gemeinde St. Gallenkirch an das Natura-2000-
Schutzgebiet Verwall. Dieses hat eine Gesamtfläche von ca. 120 km² und ist damit das größte Schutzgebiet Vorarlbergs. Es stellt
einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Gebirgsvogelarten und andere heimische Wildtiere dar. In der Nähe des
Schutzgebietes befinden sich 102 ha Skipisten. In Abstimmung mit der regionalen Arbeitsgruppe Naturverträglicher Bergsport
Montafonwurden daher Lenkungsmaßnahmen im Bereich der Bergstation der Freda Bahn getroffen.
Zusätzlich findet sich eine Übersicht der Standorte unter E4.SBM-3: 16a Liste der Standorte.
E4-5: 38Einflussfaktoren im Hinblick auf Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und/oder Meeresnutzungsänderungen
Durch das von der BTV finanzierte Portfolio hat die Bank einen direkten Einfluss auf Landnutzungsänderungen. Einerseits kann die
Bank einen positiven Einfluss ausüben, indem sie die nachhaltige Finanzierung von Projekten fördert, die Bodenversiegelung
vermeiden und umweltfreundliche Infrastruktur unterstützen. Andererseits könnte die Bodenversiegelung durch die Ausweisung
neuer Baugebiete zunehmen. In diesem Zusammenhang können noch keine aussagekräftigen Kennzahlen veröffentlicht werden.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
3. Sozialinformationen
ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-1: 19 Konzepte im Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die BTV hat interne Policies, Konzepte und Vereinbarungen definiert, die angewandt werden, um negative Auswirkungen und
Risiken auf bzw. für die eigene Belegschaft zu vermeiden bzw. um positive Auswirkungen sicherzustellen. Mitarbeiter*innen
können diese Unterlagen intern abrufen und werden über Aktualisierungen entsprechend informiert. Unterlagen, die für
Stakeholder relevant sind, werden auf der BTV Website bereitgestellt. Für die Erstellung werden unterschiedliche
Interessengruppen eingebunden.
Titel des Konzepts Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Der Code of Conduct (Verhaltenskodex) legt verbindliche Verhaltensstandards fest, die für alle
Mitarbeiter*innen und Führungskräfte gelten. Der Code of Conduct bündelt die wichtigsten Regeln und
Verhaltensstandards. Das Dokument umfasst insbesondere Informationen zur Einhaltung gesetzlicher und
regulatorischer Vorgaben sowie ethische Verhaltensregeln im Umgang mit Kund*innen und in der
Zusammenarbeit mit Kolleg*innen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Der Code of Conduct trägt dazu bei, das Risiko diskriminierender Verhaltensweisen zu vermindern. Zudem
fördert er Verhaltensweisen von Mitarbeiter*innen, die sich positiv auf die Mitarbeiter- bzw.
Kundenzufriedenheit und damit den Geschäftserfolg auswirken. Berücksichtigt werden unter anderem die
als wesentlich identifizierten Themenfelder, wie z. B. Gleichbehandlung und Diversität, Gesundheit und
Sicherheit oder Aus- und Weiterbildung.
Überwachungsprozess
Die Einhaltung der Bestimmungen des Code of Conduct wird im jeweiligen Verantwortungsbereich durch
die Führungskräfte überwacht und Verstöße werden an Human Resources gemeldet.
Anwendungsbereich
Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Verantwortlicher Bereich
Vorstand und Bereichsleiter*innen (insbesondere Human Resources, Risk Management, Regulatory, Tax &
Compliance, Marketing & Kommunikation, Interne Revision, Einkauf und Infrastruktur, Recht und
Beteiligungen).
Der Verhaltenskodex der BTV AG wurde im April 2024 vom Vorstand verabschiedet.
Verweis auf Standards
oder Initiativen
n. a.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Interessen der Interessenträger*innen wurden bei der Erarbeitung des Code of Conduct insbesondere
durch den Bereich Human Resources eingebracht.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Öffentlich auf Website abrufbar
Titel der Konzepte
Kollektiv-/Tarifverträge (Ö/D)
Betriebsvereinbarungen (Ö)
Betriebsordnungen und Reglements (Ö, D, CH)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Schaffung verbindlicher Regelungen für Beschäftigte zu den jeweiligen Themen (sofern nicht anders
angeführt, gelten die Regelungen nur für die BTV AG):
Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers (Ö)
Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken (D)
Kollektivvertrag für Handwerk und Gewerbe (Leasing, Ö)
Betriebsvereinbarung allgemein (Ö)
Betriebsvereinbarung variable Arbeitszeit (Ö)
Betriebsvereinbarung Aufzeichnungen, Zutritt, Internet (Ö)
Pensionskassen-Kollektivvertrag (Ö)
Betriebsordnung (D)
Regelung variable Arbeitszeit (D, Leasing Ö, D, CH))
Personalreglement (CH)
Gleitzeitreglement (CH)
BTV Jahresfinanzbericht 2024 209
209
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Betriebsreglement Aufzeichnungen (CH)
Reglement Personenversicherungen (CH)
Policy Mobiles Arbeiten (Ö, D, CH)
Mayrhofner Bergbahnen: Betriebsvereinbarungen für Urlaub, für Feiertage, für Beschneiung und für die
Zeiterfassung
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die als wesentlich identifizierten Themen Tarifverhandlungen, sozialer Dialog, Entlohnung und Arbeitszeit
werden abgedeckt.
Überwachungsprozess
Die Überwachung wird in der jeweiligen Vereinbarung geregelt bzw. erfolgt im Rahmen von Regelprozessen
insbesondere durch Human Resources und die verantwortlichen Führungskräfte.
Anwendungsbereich
Die Vereinbarungen gelten für den in der jeweiligen Vereinbarung umfassten Personenkreis.
Die Silvretta Montafon hat keine Betriebsvereinbarung.
Verantwortlicher Bereich
BTV: Vorstand und Human Resources
Mayrhofner Bergbahnen: Vorstand, Betriebsrat und Human Resources
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Grundlage für Kollektiv-/Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen/Reglements bilden die jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Betriebsvereinbarungen (Ö) werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat als
Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen abgeschlossen. Dadurch werden sowohl die Interessen des
Unternehmens als auch die Interessen der Mitarbeiter*innen berücksichtigt. Betriebsordnungen (D) bzw.
Reglements (CH) werden vom Bereich Human Resources ausgearbeitet.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Sämtliche Vereinbarungen sind im BTV Intranet veröffentlicht und für die Mitarbeiter*innen einsehbar.
Mayrhofner Bergbahnen: Liegen im Personalbüro zur Einsicht auf.
Titel der Konzepte
Diversitäts-Policy für Mitarbeiter*innen & Führungskräfte der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft (AG)
Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die BTV bekennt sich zu Diversität und fördert Diversität, indem sie folgende Inhalte in der Policy regelt:
Bekenntnis zu Diversität und Inklusion
Rekrutierung
Entwicklung
Vergütung
Ausbildung
Arbeitsausstattung
Belästigung, Diskriminierung, Mobbing
Beschwerden
Zusätzlich dazu beinhaltet das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat folgende Inhalte:
Diversitätsaspekte in Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstandes und die Vorschläge
zur Wahl der Aufsichtsräte
Verfahren für die Auswahl der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Policy trägt dazu bei, die positiven Auswirkungen im Bereich Vielfalt und Gleichbehandlung zu fördern —
gleichzeitig soll durch die Einhaltung auch den negativen Auswirkungen, die durch die Geschlechter-
Ungleichstellung entstehen, entgegengewirkt werden.
Das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat dient dazu, eine bestmögliche Kombination aus
Kompetenzen, Wissen, Erfahrungen und Meinungen in Aufsichtsrat und Vorstand zu erzielen. Damit wird
eine kritische Sicht auf Strategien, Entscheidungen und Risiken gefördert und es können wohldurchdachte
und ausgewogene Entscheidungen zum Wohle des Unternehmens getroffen werden.
Überwachungsprozess
Der Vorstand und Human Resources befassen sich jährlich mit den Diversitätszielen im Rahmen der
Strategieklausur. Für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden, wird der Vorstand über die Gründe
beraten sowie die zu ergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele erörtern und neu entscheiden.
Das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat wird jährlich dem Nominierungsausschuss zur
Prüfung und gegebenenfalls Anpassung vorgelegt. Der Nominierungsausschuss ist das zuständige Organ,
das unter anderem auf die Einhaltung des Diversitäts-Konzepts achtet.
Anwendungsbereich
Die Diversitäts-Policy bildet einen Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat wird bei einem Vorschlag für die Besetzung eines
Organmandats herangezogen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien
BTV Jahresfinanzbericht 2024 210
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Betriebsreglement Aufzeichnungen (CH)
Reglement Personenversicherungen (CH)
Policy Mobiles Arbeiten (Ö, D, CH)
Mayrhofner Bergbahnen: Betriebsvereinbarungen für Urlaub, für Feiertage, für Beschneiung und für die
Zeiterfassung
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die als wesentlich identifizierten Themen Tarifverhandlungen, sozialer Dialog, Entlohnung und Arbeitszeit
werden abgedeckt.
Überwachungsprozess
Die Überwachung wird in der jeweiligen Vereinbarung geregelt bzw. erfolgt im Rahmen von Regelprozessen
insbesondere durch Human Resources und die verantwortlichen Führungskräfte.
Anwendungsbereich
Die Vereinbarungen gelten für den in der jeweiligen Vereinbarung umfassten Personenkreis.
Die Silvretta Montafon hat keine Betriebsvereinbarung.
Verantwortlicher Bereich
BTV: Vorstand und Human Resources
Mayrhofner Bergbahnen: Vorstand, Betriebsrat und Human Resources
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Grundlage für Kollektiv-/Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen/Reglements bilden die jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Betriebsvereinbarungen (Ö) werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat als
Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen abgeschlossen. Dadurch werden sowohl die Interessen des
Unternehmens als auch die Interessen der Mitarbeiter*innen berücksichtigt. Betriebsordnungen (D) bzw.
Reglements (CH) werden vom Bereich Human Resources ausgearbeitet.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Sämtliche Vereinbarungen sind im BTV Intranet veröffentlicht und für die Mitarbeiter*innen einsehbar.
Mayrhofner Bergbahnen: Liegen im Personalbüro zur Einsicht auf.
Titel der Konzepte
Diversitäts-Policy für Mitarbeiter*innen & Führungskräfte der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft (AG)
Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die BTV bekennt sich zu Diversität und fördert Diversität, indem sie folgende Inhalte in der Policy regelt:
Bekenntnis zu Diversität und Inklusion
Rekrutierung
Entwicklung
Vergütung
Ausbildung
Arbeitsausstattung
Belästigung, Diskriminierung, Mobbing
Beschwerden
Zusätzlich dazu beinhaltet das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat folgende Inhalte:
Diversitätsaspekte in Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstandes und die Vorschläge
zur Wahl der Aufsichtsräte
Verfahren für die Auswahl der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Policy trägt dazu bei, die positiven Auswirkungen im Bereich Vielfalt und Gleichbehandlung zu fördern —
gleichzeitig soll durch die Einhaltung auch den negativen Auswirkungen, die durch die Geschlechter-
Ungleichstellung entstehen, entgegengewirkt werden.
Das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat dient dazu, eine bestmögliche Kombination aus
Kompetenzen, Wissen, Erfahrungen und Meinungen in Aufsichtsrat und Vorstand zu erzielen. Damit wird
eine kritische Sicht auf Strategien, Entscheidungen und Risiken gefördert und es können wohldurchdachte
und ausgewogene Entscheidungen zum Wohle des Unternehmens getroffen werden.
Überwachungsprozess
Der Vorstand und Human Resources befassen sich jährlich mit den Diversitätszielen im Rahmen der
Strategieklausur. Für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden, wird der Vorstand über die Gründe
beraten sowie die zu ergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele erörtern und neu entscheiden.
Das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat wird jährlich dem Nominierungsausschuss zur
Prüfung und gegebenenfalls Anpassung vorgelegt. Der Nominierungsausschuss ist das zuständige Organ,
das unter anderem auf die Einhaltung des Diversitäts-Konzepts achtet.
Anwendungsbereich
Die Diversitäts-Policy bildet einen Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat wird bei einem Vorschlag für die Besetzung eines
Organmandats herangezogen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien
210
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
zu gewährleisten. Weiters wird es vom Nominierungsausschuss in Bezug auf die Ausgewogenheit der
Kenntnisse und Fähigkeiten, der Diversität und der Erfahrung der Mitglieder des Vorstandes und
Aufsichtsrates bewertet.
Verantwortlicher
Bereiche
Diversitäts-Policy für Mitarbeiter*innen: Vorstand, Human Resources
Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat: Recht und Beteiligungen Fit & Proper Office für
Vorstand und Aufsichtsrat
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Diversitäts-Policy für Mitarbeiter*innen: Charta der Vielfalt Österreich und Charta der Vielfalt Deutschland
Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat: Gemäß den Bestimmungen der EBA/GL/2021/06 vom
02.07.2021 sollen Institute über eine Richtlinie zur Förderung der Diversität im Leitungsorgan verfügen und
diese umsetzen. Mit diesem Konzept werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2013/36/EU umgesetzt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Bei der Erstellung der Diversitäts-Policy bringen sich Human Resources und das Kernteam Vielfalt ein.
Verfügbarkeit der Policy
Die Diversitäts-Policy ist im BTV Intranet veröffentlicht und für alle Mitarbeiter*innen einsehbar.
Das Diversitäts-Konzept für Vorstand und Aufsichtsrat wird den Mitgliedern des Nominierungsausschusses
jährlich zur Verfügung vorgelegt.
Vergütung
Titel der Konzepte
Vergütungspolitik der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft gemäß § 78a AktG sowie § 98a AktG;
Vergütungsrichtlinie der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft bzw. der BTV KI-Gruppe
Vergütungsrichtlinie lt. BWG
Vergütungsrichtlinie lt. AktG
Vergütungsrichtlinie der BTV Leasing , D, CH)
Provisionsordnung der BTV Leasing (D)
Wichtigste Inhalte
Die Vergütungspolitik regelt die Vergütung für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der
Risikoträger*innen und beinhaltet folgende Themen:
Grundsätze der Vergütungspolitik
Zielsetzung
Vergütungsbestandteile
Relation zur Vergütung der Arbeitnehmer*innen
Laufzeit und Beendigung der Verträge
Verfahren zur Festlegung der Vergütungspolitik
Vorübergehende Abweichung von der Vergütungspolitik
Wesentliche Änderungen der Vergütungspolitik
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch die Einhaltung der oben beschrieben Policy und der entsprechenden Gesetze werden potenzielle
Auswirkungen, Risiken und Chancen mitigiert.
Überwachungsprozess
Verabschiedung der Vergütungsrichtlinie im Vergütungsausschuss
Vorlage und Abstimmung des Vergütungsberichts an der Hauptversammlung
Anwendungsbereich
BTV Konzern
Verantwortlicher Bereich
Recht und Beteiligungen, Human Resources
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Bankwesengesetz (BWG), Aktiengesetz (AktG)
Einbindung von
Interessenträger*innen
Hauptversammlung
Verfügbarkeit der Policy
Vergütungspolitik sowie -bericht sind auf der Website verfügbar.
Datenschutz
Titel der Konzepte
BTV: Datenschutzpolicy (strategisches Dokument) und Handbuch Datenschutz (operatives Dokument)
Mayrhofner Bergbahnen: Leitfaden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) + DSGVO: Information und
Belehrung für Mitarbeiter*innen
Silvretta Montafon: Information über Datenverarbeitung und Anweisungen hinsichtlich Datenschutz für
Mitarbeiter*innen
BTV Jahresfinanzbericht 2024 211
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Silvretta Montafon: Information über Datenverarbeitung und Anweisungen hinsichtlich Datenschutz für
Mitarbeiter*innen
Wichtigste Inhalte
Die Datenschutzpolicy beschreibt das Verständnis und die Verpflichtungen der BTV AG
hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten und dient damit der Umsetzung der
Anforderungen der DSGVO durch die BTV AG. Sie beschreibt insbesondere die wesentlichen
Ziele, Grundlagen, Rollen und Verantwortlichkeiten der Datenschutzagenden der BTV AG und die
Grundprinzipien des Datenschutzes.
Die organisatorischen (Umsetzungs-)Maßnahmen (Zuständigkeiten, Prozesse,
Vorgangsweise/Verfahren, Dokumentation, Überwachung) sind im BTV Handbuch Datenschutz
geregelt.
Inhalte des Leitfadens der Mayrhofner Bergbahnen:
Verarbeitungsverzeichnis
Auftragsverarbeiter*innen
Auskunfts- und Löschprozess
Datenverlust
Umgang im Bereich EDV
Ansprechpartner*innen
Inhalte der Informationen der Silvretta Montafon:
Art und Umfang der verarbeiteten Daten
Umgang mit sensiblen Daten und Schutz dieser
Verschwiegenheit
Geheimhaltung
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die transparente Darstellung des Themas Datenschutz vermindert das Risiko datenschutzrechtlicher Fehler
(z. B. unzulässige Veröffentlichung von persönlichen Informationen) und somit negative Auswirkungen auf
die Belegschaft.
Überwachungsprozess
Human Resources, BTV Datenschutzbeauftragter
Anwendungsbereich
Gilt für alle Mitarbeiter*innen des jeweiligen Unternehmens.
Verantwortlicher Bereich
Human Resources, BTV Datenschutzbeauftragter
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: IT-Abteilung + Datenschutzbeauftragter
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Interessen von Interessenträger*innen wurden bei der Erstellung des Handbuchs durch die Bereiche
Human Resources und Recht und Beteiligungen berücksichtigt.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Die Policy und das Handbuch sind im BTV Intranet veröffentlicht und für alle Mitarbeiter*innen einsehbar.
Auszüge daraus sind auch im Dienstvertrag abgebildet.
Mayrhofner Bergbahnen: Der Leitfaden wird jedem/jeder Mitarbeiter*in beim Onboarding-Prozess
umfassend erklärt.
Silvretta Montafon: Die Dokumente werden allen Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht und sind im
Intranet „SiMo Inside“ verfügbar.
Gesundheitsschutz & persönliche Sicherheit
Titel des Konzepts
Betriebsvorschriften für Aufstiegshilfen
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Gewährleistung eines gefahr- und reibungslosen Betriebs von Liften und Seilbahnen. Durch die Einhaltung
der Betriebsvorschriften wird der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter*innen
sichergestellt.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Mit der Einhaltung der behördlich genehmigten Betriebsvorschrift werden Risiken und Gefahren auf ein
Minimum reduziert bzw. gibt diese vor, wie auf auftretende Störungen zu reagieren ist.
Überwachungsprozess
Die Betriebsvorschriften werden im Zuge der Betriebsbewilligung der Seilbahn geprüft und genehmigt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 212
211
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Silvretta Montafon: Information über Datenverarbeitung und Anweisungen hinsichtlich Datenschutz für
Mitarbeiter*innen
Wichtigste Inhalte
Die Datenschutzpolicy beschreibt das Verständnis und die Verpflichtungen der BTV AG
hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten und dient damit der Umsetzung der
Anforderungen der DSGVO durch die BTV AG. Sie beschreibt insbesondere die wesentlichen
Ziele, Grundlagen, Rollen und Verantwortlichkeiten der Datenschutzagenden der BTV AG und die
Grundprinzipien des Datenschutzes.
Die organisatorischen (Umsetzungs-)Maßnahmen (Zuständigkeiten, Prozesse,
Vorgangsweise/Verfahren, Dokumentation, Überwachung) sind im BTV Handbuch Datenschutz
geregelt.
Inhalte des Leitfadens der Mayrhofner Bergbahnen:
Verarbeitungsverzeichnis
Auftragsverarbeiter*innen
Auskunfts- und Löschprozess
Datenverlust
Umgang im Bereich EDV
Ansprechpartner*innen
Inhalte der Informationen der Silvretta Montafon:
Art und Umfang der verarbeiteten Daten
Umgang mit sensiblen Daten und Schutz dieser
Verschwiegenheit
Geheimhaltung
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die transparente Darstellung des Themas Datenschutz vermindert das Risiko datenschutzrechtlicher Fehler
(z. B. unzulässige Veröffentlichung von persönlichen Informationen) und somit negative Auswirkungen auf
die Belegschaft.
Überwachungsprozess
Human Resources, BTV Datenschutzbeauftragter
Anwendungsbereich
Gilt für alle Mitarbeiter*innen des jeweiligen Unternehmens.
Verantwortlicher Bereich
Human Resources, BTV Datenschutzbeauftragter
Mayrhofner Bergbahnen & Silvretta Montafon: IT-Abteilung + Datenschutzbeauftragter
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Interessen von Interessenträger*innen wurden bei der Erstellung des Handbuchs durch die Bereiche
Human Resources und Recht und Beteiligungen berücksichtigt.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Die Policy und das Handbuch sind im BTV Intranet veröffentlicht und für alle Mitarbeiter*innen einsehbar.
Auszüge daraus sind auch im Dienstvertrag abgebildet.
Mayrhofner Bergbahnen: Der Leitfaden wird jedem/jeder Mitarbeiter*in beim Onboarding-Prozess
umfassend erklärt.
Silvretta Montafon: Die Dokumente werden allen Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht und sind im
Intranet „SiMo Inside“ verfügbar.
Gesundheitsschutz & persönliche Sicherheit
Titel des Konzepts
Betriebsvorschriften für Aufstiegshilfen
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Gewährleistung eines gefahr- und reibungslosen Betriebs von Liften und Seilbahnen. Durch die Einhaltung
der Betriebsvorschriften wird der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter*innen
sichergestellt.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Mit der Einhaltung der behördlich genehmigten Betriebsvorschrift werden Risiken und Gefahren auf ein
Minimum reduziert bzw. gibt diese vor, wie auf auftretende Störungen zu reagieren ist.
Überwachungsprozess
Die Betriebsvorschriften werden im Zuge der Betriebsbewilligung der Seilbahn geprüft und genehmigt.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Anwendungsbereich
Alle Mitarbeiter*innen, die an Aufstiegshilfen der Mayrhofner Bergbahnen und der Silvretta Montafon
arbeiten.
Verantwortlicher Bereich
Die zuständige Betriebsleitung der jeweiligen Aufstiegshilfen
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Rahmenentwurf des BMK
Einbindung von
Interessenträger*innen
n. a.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Die Betriebsvorschriften liegen in den Seilbahnen auf.
Gesundheitsschutz
Titel des Konzepts
BTV Bewusst (Gesundheitsinitiative)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeiter*innen durch Impulse für einen
eigenverantwortlichen Umgang mit dem Thema Gesundheit
Gestaltung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch die Förderung der Gesundheit werden auch die Leistungsfähigkeit und die Zufriedenheit der
Mitarbeiter*innen gefördert.
Überwachungsprozess
In Zusammenarbeit mit der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) bzw. der beauftragten Beratungsfirma
verfolgt die BTV AG den vorgegebenen Projektplan zur Erlangung des BGF(Betriebliche
Gesundheitsförderung)-Siegels.
Anwendungsbereich
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Verantwortlicher Bereich
Human Resources, Kernteam Gesundheit — der Betriebsrat ist Mitglied
Verweis auf Standards
oder Initiativen
BGF-Prozess der ÖGK
Einbindung von
Interessenträger*innen
Durch die Implementierung des Kernteams Gesundheit werden Wünsche und Vorschläge aus den Reihen
der Mitarbeiter*innen zusammengetragen, besprochen, evaluiert und zum Teil umgesetzt.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Im Intranet verfügbar
Aus- und Weiterbildung
Titel des Konzepts
Prinzipien von Aus- und Weiterbildung
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Prinzipien bilden die Leitplanken für die Aus- und Weiterbildung:
Prinzip 1: Die richtige Menge und Tiefe zur richtigen Zeit
Prinzip 2: Hauptberufliche/r (und damit hauptverantwortliche/r) Trainer*in
Prinzip 3: Prozess- und Praxisorientierung
Prinzip 4: Beiziehen von Expert*innen
Prinzip 5: Verbindlichkeit
Prinzip 6: Zertifizierung
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Inhalte der Aus- und Weiterbildung fördern positive Auswirkungen auf die Mitarbeiter*innen und fördern
eine bestmögliche Nutzung der Chance.
Überwachungsprozess
Tourlicher Blick auf die verfügbaren Seminardesigns, mit dem die Einhaltung der Prinzipien (= Leitplanken)
überprüft wird.
Anwendungsbereich
BTV AG und BTV Leasing im Rahmen BTV-intern angebotener Ausbildungsmaßnahmen, nicht zwingend im
Fall BTV-intern angebotener Weiterbildungsformate, sofern diese rein der Information dienen.
Verantwortlicher Bereich
Human Resources
Verfügbarkeit des
Konzepts
Im Intranet verfügbar
BTV Jahresfinanzbericht 2024 213
213
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-1: 20Verpflichtung im Bereich der Menschenrechtspolitik
S1-1: 20a Achtung der Menschenrechte
Der BTV Konzern respektiert die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Dementsprechend hält sich der Konzern
an die in nationales Recht übergeführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigt diese in allen Geschäftsprozessen. Dazu
zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und
Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Förderung der physischen und psychischen
Gesundheit der Mitarbeiter*innen. Die BTV schafft gute Arbeitsbedingungen und fördert Diversität und Chancengerechtigkeit im
Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft. Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Achtung der
Menschenrechte orientiert sich die BTV an der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den
OECD-Leisätzen für multinationale Unternehmen. Die Mitgliedschaft im UN Global Compact Netzwerk, die Unterzeichnung der
Charta der Vielfalt Österreich und Deutschland sowie das Engagement zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der
Vereinten Nationen (SDGs) betonen die Relevanz für den BTV Konzern.
S1-1: 20b Einbeziehung der Belegschaft
Die in ESRS S1-2 dargestellten Verfahren zur Einbeziehung der Mitarbeiter*innen und der Arbeitnehmervertretung können auch
genutzt werden, um Menschenrechtsthemen zu adressieren und zu diskutieren (siehe S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der
eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen).
S1-1: 20c — Abhilfe
In ESRS S1-3 werden Verfahren und Kanäle dargestellt, über die die Mitarbeiter*innen Bedenken äußern können. Gleichzeitig
bieten die Verfahren und Kanäle eine Möglichkeit, Bedenken hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten zu äußern.
Dadurch sollen negative Auswirkungen reduziert werden (siehe S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die die eigene Belegschaft Bedenken).
S1-1: 21Strategie und Leitprinzipien
Hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte orientiert sich das Unternehmen an internationalen Standards und Konventionen,
zu denen u. a. die Prinzipien des UN Global Compact, die Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation
über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen) und die Umsetzung der globalen
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) gehören. Die unternehmerische Auffassung steht im Einklang mit der
Grundsatzerklärung Menschenrechte und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte.
S1-1: 22Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Die Policies in Bezug auf die eigene Belegschaft umfassen die Themen Menschenhandel,
Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Ja Nein
S1-1: 23Verhütung von Arbeitsunfällen
Die BTV verfügt über ein Managementsystem (Arbeitsschutzausschuss) zur Verhütung von
Arbeitsunfällen.
Ja Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Für die Seilbahnen gelten gesetzliche Vorgaben, um Arbeitsunfälle im Seilbahnbetrieb zu vermeiden. Die meisten Vorgaben sind
als Unterweisungen geregelt. Folgende Unterweisungen gelten in den Skigebieten:
Seilbahnen und Lifte
Bergegeräte, Bergeübung, Eigenbergung
Skidoo, Pistengeräte, Quad
Pistendienst
Anweisung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
Brandschutzunterweisung
BTV Jahresfinanzbericht 2024 214
213
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-1: 20Verpflichtung im Bereich der Menschenrechtspolitik
S1-1: 20a Achtung der Menschenrechte
Der BTV Konzern respektiert die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Dementsprechend hält sich der Konzern
an die in nationales Recht übergeführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigt diese in allen Geschäftsprozessen. Dazu
zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und
Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Förderung der physischen und psychischen
Gesundheit der Mitarbeiter*innen. Die BTV schafft gute Arbeitsbedingungen und fördert Diversität und Chancengerechtigkeit im
Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft. Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Achtung der
Menschenrechte orientiert sich die BTV an der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den
OECD-Leisätzen für multinationale Unternehmen. Die Mitgliedschaft im UN Global Compact Netzwerk, die Unterzeichnung der
Charta der Vielfalt Österreich und Deutschland sowie das Engagement zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der
Vereinten Nationen (SDGs) betonen die Relevanz für den BTV Konzern.
S1-1: 20b Einbeziehung der Belegschaft
Die in ESRS S1-2 dargestellten Verfahren zur Einbeziehung der Mitarbeiter*innen und der Arbeitnehmervertretung können auch
genutzt werden, um Menschenrechtsthemen zu adressieren und zu diskutieren (siehe S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der
eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen).
S1-1: 20c — Abhilfe
In ESRS S1-3 werden Verfahren und Kanäle dargestellt, über die die Mitarbeiter*innen Bedenken äußern können. Gleichzeitig
bieten die Verfahren und Kanäle eine Möglichkeit, Bedenken hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten zu äußern.
Dadurch sollen negative Auswirkungen reduziert werden (siehe S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle,
über die die eigene Belegschaft Bedenken).
S1-1: 21Strategie und Leitprinzipien
Hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte orientiert sich das Unternehmen an internationalen Standards und Konventionen,
zu denen u. a. die Prinzipien des UN Global Compact, die Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation
über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen) und die Umsetzung der globalen
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) gehören. Die unternehmerische Auffassung steht im Einklang mit der
Grundsatzerklärung Menschenrechte und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte.
S1-1: 22Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Die Policies in Bezug auf die eigene Belegschaft umfassen die Themen Menschenhandel,
Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Ja
Nein
S1-1: 23Verhütung von Arbeitsunfällen
Die BTV verfügt über ein Managementsystem (Arbeitsschutzausschuss) zur Verhütung von
Arbeitsunfällen.
Ja
Nein
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Für die Seilbahnen gelten gesetzliche Vorgaben, um Arbeitsunfälle im Seilbahnbetrieb zu vermeiden. Die meisten Vorgaben sind
als Unterweisungen geregelt. Folgende Unterweisungen gelten in den Skigebieten:
Seilbahnen und Lifte
Bergegeräte, Bergeübung, Eigenbergung
Skidoo, Pistengeräte, Quad
Pistendienst
Anweisung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
Brandschutzunterweisung
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Weiters werden regelmäßig arbeitsmedizinische Begehungen durchgeführt (Arbeitsmediziner + TÜV). Zudem werden
Betriebsbesprechungen durchgeführt, um auf Gefahrenquellen hinzuweisen. Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte
sorgen im Allgemeinen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und haben sowohl überprüfenden als auch unterstützenden
Charakter in allen Bereichen.
S1-1: 24aBeseitigung von Diskriminierung und Förderung von Chancengleichheit
Die BTV verfügt über Policies, die auf die Beseitigung von Diskriminierung, die Förderung von
Chancengleichheit sowie andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion abzielen.
Ja Nein
Diese Policies sind unter S1-1: 19 Konzepte im Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ausführlich
beschrieben.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Es sind keine Konzepte verschriftlicht, allerdings werden zur Förderung von Diversität verschiedene Maßnahmen durchgeführt.
Zudem ist Chancengleichheit als Grundprinzip verankert, um allen Mitarbeiter*innen in ihrer Position vergleichbare Chancen zu
bieten.
S1-1: 24b Diskriminierung und Strategie
Die BTV Diversitäts-Policy umfasst folgende Diversitätsaspekte: ethnische Herkunft, genetische Merkmale, Hautfarbe, Geschlecht,
sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung, Sprache, politische Meinung,
nationale Abstammung oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen sowie weitere Formen der
Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen.
S1-1: 24c Politische Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion und Fördermaßnahmen
Die BTV ist aufgrund ihrer Unternehmensgröße verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an begünstigten Behinderten einzustellen
(Österreich: auf jeweils 25 Beschäftigte zumindest einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte lt.
Behinderteneinstellungsgesetz § 1; Deutschland: zumindest pro durchschnittlich 20 Arbeitsplätze 5 % Arbeitsplätze für
schwerbehinderte Menschen lt. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch § 154). Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem
Dienstgeber oder der Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice (Ö) bzw. der Bundesagentur für Arbeit (D) alljährlich für das
jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben. Der Anteil an begünstigten behinderten Mitarbeiter*innen
betrug im Berichtsjahr 1,53 %, damit lag der Anteil unter der gesetzlichen Pflichtquote. Die Rehabilitation und Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen ist der BTV ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde die Sensibilisierung von
Mitarbeiter*innen und Führungskräften als Aus- und Weiterbildungsangebot standardmäßig aufgenommen. Zudem werden
vakante Aufgaben auf einschlägigen Jobplattformen (myAbility) ausgeschrieben und im BTV Intranet wurde eine spezielle
Informationsseite implementiert. Zu allen Diversitätsaspekten finden regelmäßige Sensibilisierungsangebote im Rahmen des
Diversitätsschwerpunktes „Wir sind vielfältig“ statt.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mayrhofner Bergbahnen unterliegen aufgrund ihrer Größe ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben in Österreich und haben diese
Quote 2024 vollständig erfüllt.
Die Silvretta Montafon hat die Quote teilweise erfüllt. Insbesondere der Bereich Personenbeförderung (Gefährdungspotenzial für
Gäste und Mitarbeiter*innen) stellt hier eine Herausforderung dar. Aktuell wird ein Inklusionscheck durchgeführt.
S1-1: 24d Bekämpfung von Diskriminierung
In der BTV gibt es klare Handlungsanleitungen und Prozessbeschreibungen, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Dazu zählen
zum Beispiel Leitplanken für die Ausschreibung vakanter Aufgaben, Gesprächsleitfäden, Ausstattungsleitfäden sowie der Zugang
zu Aus- und Weiterbildung. Ein wichtiges Verfahren, um Diskriminierung zu verhindern, einzudämmen und zu bekämpfen, ist die
Sensibilisierung und Weiterbildung aller Mitarbeiter*innen. So ist die Basisausbildung zu den ThemenUnconscious Biasund
Inklusion und Behinderungverpflichtend im Onboarding neuer Mitarbeiter*innen vorgesehen. Für Mitarbeiter*innen gibt es
sowohl E-Learning- als auch Workshopangebote, dabei werden jährlich Schwerpunkte gesetzt, um alle potenziellen
Diskriminierungsaspekte abzudecken.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 215
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Jede/r Mitarbeiter*in hat denselben Zugang zu Aus- und Weiterbildung, kann sich auf vakante Stellen bewerben und wird gleich
entlohnt (auf Basis Kollektivvertrag + Zulagen).
S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug
auf Auswirkungen
S1-2: 27Entscheidungsprozess und Belegschaft
S1-2: 27aEinbeziehung von Belegschaft und Vertreter*innen
Durch die Strategie 2030 ist in der BTV eine gelebte Feedbackkultur verankert und diese wird durch eine Reihe von Initiativen
gestärkt. Die Einbeziehung der Mitarbeiter*innen erfolgt direkt oder durch die Arbeitnehmervertretung. Im Rahmen verschiedener
Formate und Kanäle haben BTV Mitarbeiter*innen bzw. Arbeitnehmervertreter*innen die Möglichkeit, sich in die Entwicklung der
BTV einzubringen bzw. Feedback zu geben:
Kultur-Komitee (verantwortlich für die Weiterentwicklung der BTV Unternehmenskultur)
BTV Mitarbeitergespräch: zumindest 1x pro Jahr (Zielvereinbarung, Zielabgleich, Entwicklungsmaßnahmen)
My colors coffee“ — im Rahmen der strategischen Kulturarbeit implementiertes Format für unmittelbares Feedback
zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in bzw. zwischen Mitarbeiter*innen.
Austauschformate zwischen Vorstand und Mitarbeiter*innen (Townhall Meeting, b.trifft Vorstandsvorsitzender zu Gast
in einzelnen Teams, Einladung zu persönlichen Kennenlerngesprächen mit dem Vorstandsvorsitzenden)
Austauschformate zwischen Vorstand und Führungskräften neues Format BTV leaders - unplugged
Zusammenstellung von Arbeitsgruppen unter der Vorgabe so gut gemischt wie möglich(z. B. Kernteam Vielfalt,
Kernteam Gesundheit, Projekt-Gruppen, Lenkungsausschüsse)
Regelmäßiger Austausch, Beratungen und Vereinbarungen zwischen Vorstand, Bereich Human Resources und
Zentralbetriebsrat
Jährliche BTV Mitarbeiterbefragung und unmittelbare Dialogformate mit den Führungskräften
Mitarbeiterbefragung im Rahmen des Schwerpunktes zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
Anlassbezogene (Ad-hoc-)Befragungen und Abstimmungen (z. B. zur Mitarbeitermobilität)
Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu: Ein Kanal, der sowohl von Mitarbeiter*innen als auch von externen
Stakeholdern, wie z. B. Bewerber*innen, für anonymes Feedback genutzt werden kann. Die BTV zählt zu den Top 5 % der
auf kununu bewerteten Unternehmen und wurde mit dem „Top Company 2024“-Siegel ausgezeichnet. Mit der
hervorragenden Bewertung von 4,3 von 5 Punkten liegt die BTV auch deutlich über dem Branchendurchschnitt von 3,7
Punkten. Die Weiterempfehlungsrate lag im Jahr 2024 bei 88,46 %.
Die BTV wurde 2024 erneut mit dem Leading Employer Award ausgezeichnet und zählt damit weiterhin zum Top 1 % der
Arbeitgeber in Österreich. Die Bewertung erfolgt durch eine Expertenjury.
Mitarbeiter*innen in Österreich haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Arbeitnehmervertretung zu beraten. In der
BTV gibt es eine kooperative Zusammenarbeit der Unternehmensleitung mit der Arbeitnehmervertretung. Zwischen
dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung herrscht eine offene und auf Augenhöhe gelebte Kommunikationskultur.
Neben anlassbezogenen Gesprächen findet mindestens zweimal im Jahr ein mehrstündiges strukturiertes Gespräch des
Vorstandes mit dem Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats statt. Drei der vier gewählten Mitglieder des
Zentralbetriebsrats sind auch in den Aufsichtsrat der BTV delegiert und erfüllen dort ihre Kontrollfunktion im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Gespräche des Betriebsrats mit der Bereichsleitung
Human Resources. Die Arbeitnehmervertreter*innen können Betriebsversammlungen mit allen Mitarbeiter*innen oder
auch nur mit Teilen der Belegschaft organisieren. Die Teilnahme an Betriebsversammlungen steht allen Mitarbeiter*innen
frei. Die BTV stellt dafür die adäquaten Räumlichkeiten zur Verfügung.
Der Betriebsrat ist zudem im Intranet der BTV mit eigenen Seiten vertreten. Neben den bereitgestellten Inhalten kann der
Betriebsrat auch via News über Veränderungen informieren. Alle gewählten Vertreter*innen können im Rahmen der
Bildungsfreistellung bei Bedarf an Ausbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer
Betriebsratstätigkeit teilnehmen. Es gibt und gab in der BTV keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vorstand
und Betriebsrat.
Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen in der BTV. Im Rahmen des
Arbeitnehmerschutzausschusses (Human Resources, Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft, Betriebsrat,
Sicherheitsvertrauenspersonen) werden kollektive Anliegen eingebracht, besprochen und entschieden. Außerhalb dieses
BTV Jahresfinanzbericht 2024 216
215
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Jede/r Mitarbeiter*in hat denselben Zugang zu Aus- und Weiterbildung, kann sich auf vakante Stellen bewerben und wird gleich
entlohnt (auf Basis Kollektivvertrag + Zulagen).
S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug
auf Auswirkungen
S1-2: 27Entscheidungsprozess und Belegschaft
S1-2: 27aEinbeziehung von Belegschaft und Vertreter*innen
Durch die Strategie 2030 ist in der BTV eine gelebte Feedbackkultur verankert und diese wird durch eine Reihe von Initiativen
gestärkt. Die Einbeziehung der Mitarbeiter*innen erfolgt direkt oder durch die Arbeitnehmervertretung. Im Rahmen verschiedener
Formate und Kanäle haben BTV Mitarbeiter*innen bzw. Arbeitnehmervertreter*innen die Möglichkeit, sich in die Entwicklung der
BTV einzubringen bzw. Feedback zu geben:
Kultur-Komitee (verantwortlich für die Weiterentwicklung der BTV Unternehmenskultur)
BTV Mitarbeitergespräch: zumindest 1x pro Jahr (Zielvereinbarung, Zielabgleich, Entwicklungsmaßnahmen)
My colors coffee“ — im Rahmen der strategischen Kulturarbeit implementiertes Format für unmittelbares Feedback
zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in bzw. zwischen Mitarbeiter*innen.
Austauschformate zwischen Vorstand und Mitarbeiter*innen (Townhall Meeting, b.trifft Vorstandsvorsitzender zu Gast
in einzelnen Teams, Einladung zu persönlichen Kennenlerngesprächen mit dem Vorstandsvorsitzenden)
Austauschformate zwischen Vorstand und Führungskräften neues Format BTV leaders - unplugged
Zusammenstellung von Arbeitsgruppen unter der Vorgabe so gut gemischt wie möglich(z. B. Kernteam Vielfalt,
Kernteam Gesundheit, Projekt-Gruppen, Lenkungsausschüsse)
Regelmäßiger Austausch, Beratungen und Vereinbarungen zwischen Vorstand, Bereich Human Resources und
Zentralbetriebsrat
Jährliche BTV Mitarbeiterbefragung und unmittelbare Dialogformate mit den Führungskräften
Mitarbeiterbefragung im Rahmen des Schwerpunktes zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
Anlassbezogene (Ad-hoc-)Befragungen und Abstimmungen (z. B. zur Mitarbeitermobilität)
Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu: Ein Kanal, der sowohl von Mitarbeiter*innen als auch von externen
Stakeholdern, wie z. B. Bewerber*innen, für anonymes Feedback genutzt werden kann. Die BTV zählt zu den Top 5 % der
auf kununu bewerteten Unternehmen und wurde mit dem „Top Company 2024“-Siegel ausgezeichnet. Mit der
hervorragenden Bewertung von 4,3 von 5 Punkten liegt die BTV auch deutlich über dem Branchendurchschnitt von 3,7
Punkten. Die Weiterempfehlungsrate lag im Jahr 2024 bei 88,46 %.
Die BTV wurde 2024 erneut mit dem Leading Employer Award ausgezeichnet und zählt damit weiterhin zum Top 1 % der
Arbeitgeber in Österreich. Die Bewertung erfolgt durch eine Expertenjury.
Mitarbeiter*innen in Österreich haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Arbeitnehmervertretung zu beraten. In der
BTV gibt es eine kooperative Zusammenarbeit der Unternehmensleitung mit der Arbeitnehmervertretung. Zwischen
dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung herrscht eine offene und auf Augenhöhe gelebte Kommunikationskultur.
Neben anlassbezogenen Gesprächen findet mindestens zweimal im Jahr ein mehrstündiges strukturiertes Gespräch des
Vorstandes mit dem Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats statt. Drei der vier gewählten Mitglieder des
Zentralbetriebsrats sind auch in den Aufsichtsrat der BTV delegiert und erfüllen dort ihre Kontrollfunktion im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Gespräche des Betriebsrats mit der Bereichsleitung
Human Resources. Die Arbeitnehmervertreter*innen können Betriebsversammlungen mit allen Mitarbeiter*innen oder
auch nur mit Teilen der Belegschaft organisieren. Die Teilnahme an Betriebsversammlungen steht allen Mitarbeiter*innen
frei. Die BTV stellt dafür die adäquaten Räumlichkeiten zur Verfügung.
Der Betriebsrat ist zudem im Intranet der BTV mit eigenen Seiten vertreten. Neben den bereitgestellten Inhalten kann der
Betriebsrat auch via News über Veränderungen informieren. Alle gewählten Vertreter*innen können im Rahmen der
Bildungsfreistellung bei Bedarf an Ausbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer
Betriebsratstätigkeit teilnehmen. Es gibt und gab in der BTV keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vorstand
und Betriebsrat.
Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen in der BTV. Im Rahmen des
Arbeitnehmerschutzausschusses (Human Resources, Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft, Betriebsrat,
Sicherheitsvertrauenspersonen) werden kollektive Anliegen eingebracht, besprochen und entschieden. Außerhalb dieses
216
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Formates sind die verantwortlichen Personen von den Mitarbeiter*innen direkt kontaktierbar. Für Menschen mit
Behinderung ist ein Mitglied des Betriebsrates spezieller Ansprechpartner. Die Kontaktdaten stehen im Intranet zur
Verfügung. Im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (Wiedereingliederungsteilzeit,
Betriebliches Eingliederungsmanagement) werden Arbeitsmedizin, Expert*innen und die Arbeitnehmervertretung auf
Wunsch des/der Mitarbeiter*in miteinbezogen. Im Falle von psychischen Beeinträchtigungen stellt die BTV ein anonymes
Erstberatungsangebot zur Verfügung. Zusätzlich werden jährlich rund 40 Mitarbeiter*innen speziell für Erste Hilfe für die
Seeleals Erstansprechpartner*innen ausgebildet, um der Belegschaft ein unabhängiges psychologisch-soziales
Beratungsangebot zu bieten.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Mitarbeiter*innen werden durch verschiedene Initiativen eingeladen, ihre Sichtweisen ins Unternehmen einzubringen. Die
Einbeziehung der Mitarbeiter*innen erfolgt durch verschiedene Formate.
Die Mayrhofner Bergbahnen bieten folgende Kanäle als Austauschmöglichkeiten:
MBB Vital: Organisationsentwicklungsprozess mit Arbeitsgruppen von Mitarbeiter*innen
Jährliche Mitarbeitergespräche für alle Mitarbeiter*innen
Jährliche Mitarbeiterbefragung
Ideenwerkstatt: Postkasten für Feedback und Ideen
Regelmäßiger Austausch zwischen Vorstand, dem Bereich Human Resources und der Belegschaft
Mitarbeiter*innen haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Arbeitnehmervertretung zu beraten.
Die Silvretta Montafon bietet folgende Kanäle als Austauschmöglichkeiten:
Für alle Mitarbeiter*innen zugängliches IntranetSiMo Inside. Dadurch wird ein transparenter Informationsfluss
gewährleistet und zum regen Austausch eingeladen.
Zudem bestehen bei regelmäßigen Team-Events Möglichkeiten zum gemeinsamen Austausch (insbesondere
firmenübergreifend).
Unter Saisonkräften werden Befragungen durchgeführt, jährliche Mitarbeitergespräche kommen hauptsächlich bei
ganzjährig Angestellten zum Einsatz. Zwischen der Leitung Human Resources und der Geschäftsführung finden
regelmäßige Jours fixes statt.
S1-2: 27bPhasen und Häufigkeit der Einbeziehung
Die Einbeziehung erfolgt tourlich (wie in S1-2: 27aEinbeziehung von Belegschaft und Vertreter*innen beschrieben) bzw.
anlassbezogen.
S1-2: 27c Operative Verantwortung
Die operative Verantwortung tragen die Geschäftsführung (Vorstand) sowie die Bereichsleitung Human Resources.
Betriebsvereinbarungen werden zwischen der BTV als Arbeitgeberin und dem Betriebsrat als Interessenvertretung der
Angestellten (Österreich) verhandelt und abgeschlossen. Bestehende Betriebsvereinbarungen beinhalten Regelungen wie z. B.
allgemeine Rechte und Pflichten oder variable Arbeitszeit.
Bei den Seilbahnunternehmen liegt die Verantwortung bei der Geschäftsführung sowie bei der Personalabteilung.
S1-2: 27d — Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretungen
Die BTV hat keine explizite Rahmenvereinbarung getroffen, die im direkten Zusammenhang mit Menschenrechten bei den
Arbeitskräften steht.
S1-2: 27e — Bewertung der Wirksamkeit der Einbeziehung
Die unter S1-2: 27bPhasen und Häufigkeit der Einbeziehung angeführten Dialogformate werden anhand der regen Teilnahme der
Mitarbeiter*innen und eingebrachten Meldungen als wirksame Instrumente angesehen, um die Belegschaft miteinzubeziehen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 217
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-2: 28Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen besonders anfälliger Personen der Arbeitskräfte zu gewinnen
Für Arbeitskräfte, die besonders anfällig für Auswirkungen sind (z. B Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, Arbeitskräfte mit
Behinderung) stehen ein Mitglied des Betriebsrates in Österreich, das BTV Kulturkomitee sowie die Kernteams Vielfalt und
Gesundheit als Kontaktpunkte zur Verfügung.
S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken
äußern kann
S1-3: 32a Abhilfemaßnahmen & Kanäle
In der BTV in Österreich und in den Mayrhofner Bergbahnen wurden Betriebsräte eingerichtet, die somit als
Arbeitnehmervertretungen fungieren und Mitarbeiter*innen bei möglichen Konfliktsituationen unterstützen. Weiters bestehen
Whistleblowing-Systeme, die intern und extern eingerichtet wurden. Hier können sowohl Mitarbeiter*innen als auch Kund*innen
Vorfälle einmelden. Die Meldungen können unter Angabe des Namens oder auch anonym erfolgen.
Folgende Kanäle stehen den Mitarbeiter*innen zusätzlich zur Verfügung:
Gespräche mit der Führungskraft
Teilnahme an tourlichen Mitarbeiterbefragungen
Kontaktaufnahme mit Human Resources
Gespräche mit dem Betriebsrat (in der BTV in Österreich und in den Mayrhofner Bergbahnen installiert)
Gespräche mit der Behindertenvertrauensperson
Einmeldung über das Whistleblowingsystem
Sicherheitsvertrauensperson, Betriebsarzt
S1-3: 32b Spezifische Kanäle
Mit den in Punkt S1-2: 27aEinbeziehung von Belegschaft und Vertreter*innen genannten Formaten wurden umfangreiche und
wirksame Verfahren im BTV Konzern implementiert, um negative Auswirkungen auf Personen der eigenen Belegschaft zu erkennen
und zeitnah Abhilfemaßnahmen zu installieren. Eine sehr große Bedeutung ist hier sicherlich den Gesprächen zwischen
Mitarbeiter*innen und Führungskräften beizumessen, in denen entsprechende Sorgen, Probleme und Ideen besprochen und
Maßnahmen abgestimmt werden können. Bei Bedarf können dabei auch entsprechende Ansprechpersonen aus dem Bereich
Human Resources, dem Betriebsrat sowie die Behindertenvertrauensperson hinzugezogen werden. Selbstverständlich ist auch ein
direkter Kontakt der Mitarbeiter*innen zu den vorhin genannten Ansprechpersonen möglich.
Zusätzlich besteht in der BTV im Rahmen des Ideenraums die Möglichkeit, Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge
einzureichen, die von der BTV geprüft und bei Eignung umgesetzt werden. Auch das Engagement im Rahmen der Kernteams steht
jedem/jeder Mitarbeiter*in offen.
S1-3: 32c Bearbeitung von Beschwerden
Die BTV toleriert keinerlei Verhalten, das ihr selbst, ihren Mitarbeiter*innen, ihren Stakeholdern oder der Allgemeinheit Schaden
jeglicher Art zufügen kann. Alle Mitarbeiter*innen der BTV sind angehalten, ein faires, moralisch korrektes und gesetzeskonformes
Verhalten an den Tag zu legen. Verbindliche Grundlage dafür sind der Code of Conduct sowie zahlreiche interne Richtlinien und
Arbeitsanweisungen. Die Abteilung Compliance übernimmt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Steuerungs- und
Kontrollfunktion. Schwerwiegende Verstöße gegen diese Regeln können der BTV und einzelnen Mitarbeiter*innen unter
Umständen massiven Schaden zufügen. Zahlreiche wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren gewährleisten, dass bereits
geringstes Fehlverhalten aufgedeckt, sanktioniert und falls erforderlich an die zuständigen Stellen bzw. Behörden gemeldet wird.
Das eingeführte Whistleblowing-Hinweisgebersystem soll zusätzlich zu bestehenden Wegen ein weiteres Angebot schaffen, damit
Mitarbeiter*innen schwerwiegendes Fehlverhalten zur Kenntnis bringen können. Der Kanal ist insbesondere dann zu bevorzugen,
wenn das persönliche Gespräch mit dem/der Vorgesetzten oder sonstigen Ansprechpartner*innen laut Verhaltenskodex oder
Compliance-Richtlinie nicht möglich oder nicht gewollt ist.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Alle Beschwerden werden ernst genommen und an die zuständige Abteilung oder Person weitergeleitet. Das eingeführte
Whistleblowing-Hinweisgebersystem soll zusätzlich zu bestehenden Wegen ein weiteres Angebot schaffen, damit
BTV Jahresfinanzbericht 2024 218
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-2: 28Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen besonders anfälliger Personen der Arbeitskräfte zu gewinnen
Für Arbeitskräfte, die besonders anfällig für Auswirkungen sind (z. B Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, Arbeitskräfte mit
Behinderung) stehen ein Mitglied des Betriebsrates in Österreich, das BTV Kulturkomitee sowie die Kernteams Vielfalt und
Gesundheit als Kontaktpunkte zur Verfügung.
S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken
äußern kann
S1-3: 32a Abhilfemaßnahmen & Kanäle
In der BTV in Österreich und in den Mayrhofner Bergbahnen wurden Betriebsräte eingerichtet, die somit als
Arbeitnehmervertretungen fungieren und Mitarbeiter*innen bei möglichen Konfliktsituationen unterstützen. Weiters bestehen
Whistleblowing-Systeme, die intern und extern eingerichtet wurden. Hier können sowohl Mitarbeiter*innen als auch Kund*innen
Vorfälle einmelden. Die Meldungen können unter Angabe des Namens oder auch anonym erfolgen.
Folgende Kanäle stehen den Mitarbeiter*innen zusätzlich zur Verfügung:
Gespräche mit der Führungskraft
Teilnahme an tourlichen Mitarbeiterbefragungen
Kontaktaufnahme mit Human Resources
Gespräche mit dem Betriebsrat (in der BTV in Österreich und in den Mayrhofner Bergbahnen installiert)
Gespräche mit der Behindertenvertrauensperson
Einmeldung über das Whistleblowingsystem
Sicherheitsvertrauensperson, Betriebsarzt
S1-3: 32b Spezifische Kanäle
Mit den in Punkt S1-2: 27aEinbeziehung von Belegschaft und Vertreter*innen genannten Formaten wurden umfangreiche und
wirksame Verfahren im BTV Konzern implementiert, um negative Auswirkungen auf Personen der eigenen Belegschaft zu erkennen
und zeitnah Abhilfemaßnahmen zu installieren. Eine sehr große Bedeutung ist hier sicherlich den Gesprächen zwischen
Mitarbeiter*innen und Führungskräften beizumessen, in denen entsprechende Sorgen, Probleme und Ideen besprochen und
Maßnahmen abgestimmt werden können. Bei Bedarf können dabei auch entsprechende Ansprechpersonen aus dem Bereich
Human Resources, dem Betriebsrat sowie die Behindertenvertrauensperson hinzugezogen werden. Selbstverständlich ist auch ein
direkter Kontakt der Mitarbeiter*innen zu den vorhin genannten Ansprechpersonen möglich.
Zusätzlich besteht in der BTV im Rahmen des Ideenraums die Möglichkeit, Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge
einzureichen, die von der BTV geprüft und bei Eignung umgesetzt werden. Auch das Engagement im Rahmen der Kernteams steht
jedem/jeder Mitarbeiter*in offen.
S1-3: 32c Bearbeitung von Beschwerden
Die BTV toleriert keinerlei Verhalten, das ihr selbst, ihren Mitarbeiter*innen, ihren Stakeholdern oder der Allgemeinheit Schaden
jeglicher Art zufügen kann. Alle Mitarbeiter*innen der BTV sind angehalten, ein faires, moralisch korrektes und gesetzeskonformes
Verhalten an den Tag zu legen. Verbindliche Grundlage dafür sind der Code of Conduct sowie zahlreiche interne Richtlinien und
Arbeitsanweisungen. Die Abteilung Compliance übernimmt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Steuerungs- und
Kontrollfunktion. Schwerwiegende Verstöße gegen diese Regeln können der BTV und einzelnen Mitarbeiter*innen unter
Umständen massiven Schaden zufügen. Zahlreiche wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren gewährleisten, dass bereits
geringstes Fehlverhalten aufgedeckt, sanktioniert und falls erforderlich an die zuständigen Stellen bzw. Behörden gemeldet wird.
Das eingeführte Whistleblowing-Hinweisgebersystem soll zusätzlich zu bestehenden Wegen ein weiteres Angebot schaffen, damit
Mitarbeiter*innen schwerwiegendes Fehlverhalten zur Kenntnis bringen können. Der Kanal ist insbesondere dann zu bevorzugen,
wenn das persönliche Gespräch mit dem/der Vorgesetzten oder sonstigen Ansprechpartner*innen laut Verhaltenskodex oder
Compliance-Richtlinie nicht möglich oder nicht gewollt ist.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Alle Beschwerden werden ernst genommen und an die zuständige Abteilung oder Person weitergeleitet. Das eingeführte
Whistleblowing-Hinweisgebersystem soll zusätzlich zu bestehenden Wegen ein weiteres Angebot schaffen, damit
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mitarbeiter*innen schwerwiegendes Fehlverhalten zur Kenntnis bringen können. Der Kanal ist insbesondere dann zu bevorzugen,
wenn das persönliche Gespräch mit dem/der Vorgesetzten oder sonstigen Ansprechpartner*innen nicht möglich oder nicht
gewollt ist.
S1-3: 32d Verfügbarkeit Kanäle
Die zur Verfügung stehenden Kanäle werden über das BTV Intranet publiziert und Neuerungen aktiv kommuniziert. Hier werden
auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner*innen angeführt. Nachdem das Whistleblowing-Tool nicht nur den aktiven
BTV Mitarbeiter*innen, sondern auch sonstigen Personen mit beruflichen Verbindungen zur BTV zur Verfügung stehen soll, erfolgt
der Zugang zum digitalen Whistleblowing-Tool „BTV Integrity Line“ über die BTV Website im Internet.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Das Whistleblowing-Tool ist auf der Website zu finden und in den Mayrhofner Bergbahnen finden zudem anonyme
Mitarbeiterbefragungen statt. Weiters werden im Rahmen des Onboardings Saisonkräfte über die Kanäle informiert.
S1-3: 32e Verfolgung und Überwachung von Problemen
Die Kanäle, über die Mitarbeiter*innen ihre Anliegen und Bedürfnisse äußern können, sind aus Sicht der BTV wirksam, da sie
etabliert und bekannt sind und die Dialoge mit Führungskräften bzw. die BTV Mitarbeiterbefragung in regelmäßigen Abständen
erfolgen. Zudem ist der Bereich Human Resources für die Überwachung von Maßnahmen verantwortlich. Die Interne Revision ist
als interne Meldestelle sowohl für die Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen auf Verstöße gegen die im
Hinweisgeberschutzgesetz angeführten Rechtsvorschriften als auch vorrangig für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig.
Jeder Hinweis wird auf Stichhaltigkeit geprüft und bei festgestellter Relevanz weiterverfolgt. Spätestens drei Monate nach
Entgegennahme eines Hinweises wird dem/der Hinweisgeber*in durch die Interne Revision mitgeteilt, welche Folgemaßnahmen
ergriffen wurden bzw. aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Kanäle, über die Mitarbeiter*innen ihre Anliegen und Bedürfnisse äußern können, sind aus Sicht der Seilbahnen wirksam, da sie
etabliert und bekannt sind und die Dialoge mit Führungskräften bzw. die Mitarbeiterbefragungen in regelmäßigen Abständen
erfolgen.
S1-3: 33 Sicherstellung der Bekanntheit der Strukturen und Verfahren
Im Rahmen des Onboarding-Prozesses werden allen neuen Mitarbeiter*innen der BTV und der Seilbahnen die entsprechenden
Kanäle kommuniziert. Die BTV stellt durch entsprechende Intranet-Seiten und wiederkehrende News im Intranet sicher, dass alle
Mitarbeiter*innen von den Kanälen wissen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 219
219
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang
mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
S1-4: 37Aktionspläne und Mittel
S1-4: 38 a, b, c — Maßnahmen zur Minderung, Abschaffung negativer & Förderung positiver Auswirkungen
Im BTV Konzern wurden folgende Maßnahmen etabliert, um negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, aber auch um positive
Auswirkungen sicherzustellen bzw. noch weiter zu fördern.
Sichere Beschäftigung
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen werden umgesetzt, um positive Auswirkungen auf Mitarbeiter*innen sicherstellen:
Beteiligung am unternehmerischen Erfolg:
- BTV Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung (BTV AG)
- BTV Privatstiftung (BTV AG Ö)
- Mitarbeiter*innen empfehlen Mitarbeiter*innen (Prämienmodell)
Entwicklung von Mitarbeiter*innen:
- Prozess interne Veränderung
- BTV extended (flexibel arbeiten an unterschiedlichen BTV Standorten)
Strategische Personalplanung zur Sicherstellung einer stabilen Beschäftigungsstruktur
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Strategische Personalplanung
Mitarbeiter-Werbeprämie
UnterbringungHeimat auf Zeitfür Saisonkräfte
Familienfreundlicher Betrieb mit Kinderbetreuung
Geplante Maßnahmen
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Evaluierung der marktkonformen Entlohnung
Ausbau der Mitarbeiterunterkünfte
Ergebnisse
Die Umsetzung der Maßnahmen leistet einen Beitrag zu einer stabilen Beschäftigungsstruktur, damit die
BTV weiterhin eine stabile Arbeitgeberin ist.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Der Unternehmenserfolg und die Entwicklungsmöglichkeiten tragen zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur
Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei. All das soll sicherstellen, dass die BTV auch
weiterhin eine sichere Arbeitgeberin für ihre Mitarbeiter*innen ist.
Umfang
Die angeführten Maßnahmen umfassen die Mitarbeiter*innen der BTV bzw. der beiden Bergbahnen.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen werden je Unternehmen laufend analysiert, überprüft und bei Bedarf angepasst bzw.
weiterentwickelt.
Angemessene Entlohnung
Maßnahmen
Angemessene Bezahlung entsprechend dem geltenden Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und
Bankiers, dem Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, dem Kollektivvertrag
für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung bzw. der jeweiligen gesetzlichen
Grundlagen der Länder.
Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungs-, Betreuungs- und Expertenaufgaben, um dadurch
auch die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu verkleinern:
Teilnahme Bankengehaltsstudie
Gender-Pay-Gap-Berechnungen werden seit einigen Jahren für die Mitarbeiter*innen in
Österreich durchgeführt (Einkommensbericht)
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
BTV Jahresfinanzbericht 2024 220
220
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Angemessene Bezahlung entsprechend dem Kollektivvertrag der österreichischen Seilbahnen (bzw.
Hotellerie und Gastronomie, Handel), Teilnahme an Tiroler Gehaltsstudie sowie laufende Evaluierung der
Löhne.
Geplante Maßnahmen
Umsetzung EU-Lohntransparenzrichtlinie
Ergebnisse
Erhöhung des Frauenanteils in Führungsaufgaben auf 30,67 %
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Maßnahmen für eine angemessene Entlohnung tragen zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur Gewinnung,
Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sind Teil der Personalplanung und Personalsteuerung.
Umfang
Die angeführten Kollektivverträge gelten für alle Angestellten der jeweiligen Unternehmen.
Zeithorizonte
Die Kollektivverträge sind aufrecht. Die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie ist für 2026 geplant.
Arbeitszeit
Maßnahmen
Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, variable Arbeitszeit, Elternteilzeit, geringfügige Beschäftigung
während der Eltern- oder Bildungskarenz, Wiedereingliederungsteilzeit, Bildungsteilzeit, mobiles Arbeiten,
Sabbaticals, temporäre Reduktion von Arbeitszeiten)
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, variable Arbeitszeit, Elternteilzeit, geringfügige Beschäftigung
während der Elternkarenz, Homeoffice, temporäre Reduktion von Arbeitszeiten)
Geplante Maßnahmen
Bei Bedarf Ausweitung bzw. Anpassung der Arbeitszeitmodelle.
Ergebnisse
Ein messbares Ergebnis der Maßnahmen ist die Zahl der Nutzer*innen des mobilen Arbeitens. 2024 wurde
dies von 95 % der Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Die Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitszeit tragen zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur Gewinnung,
Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sind Teil der Personalplanung und -steuerung. Details
zu den Maßnahmen sind in den Betriebsvereinbarungen, im Speziellen in der Policy für mobiles Arbeiten,
festgelegt.
Umfang
Gilt für den BTV Konzern, die Verfügbarkeit der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle für die
Mitarbeiter*innen ist jedoch abhängig von deren Aufgaben und den organisatorischen Erfordernissen.
Zeithorizonte
Die Arbeitszeitmodelle werden bereits umgesetzt.
Sozialer Dialog
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
Regelmäßiger Austausch zwischen Vorstand und Betriebsrat
Regelmäßiger Austausch und Abstimmung zwischen Human Resources und Betriebsrat
Jährliche Mitarbeiterbefragung mit ergänzenden Dialogformaten
Persönlicher Austausch zwischen Vorstand und Mitarbeiter*innen
Veranstaltungen
Mayrhofner Bergbahnen AG:
Regelmäßiger Austausch zwischen Vorstand und Betriebsrat
Mitarbeiter-Gespräche
Jährliche Mitarbeiterbefragung mit ergänzenden Dialogformaten
Persönlicher Austausch zwischen Vorstand und Mitarbeiter*innen bzw. Betriebsleitung und
Mitarbeiter*innen
Veranstaltungen
Silvretta Montafon Holding GmbH:
Veranstaltungen
Laufende Kommunikation über das Intranet „SiMo Inside“ fördert Transparenz und das
Gefühl von Zugehörigkeit.
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wurden 2024 folgende Ergebnisse laut der jährlichen
Mitarbeiterbefragung erreicht, welche von einem guten sozialen Dialog zeugen:
Index Mitarbeiterzufriedenheit: 75 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024 221
221
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Weiterempfehlung durch Mitarbeiter*innen: 76 %
Beitrag zur
Verwirklichung des
Konzepts
Die Maßnahmen in Bezug auf den sozialen Dialog tragen zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur
Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sind Teil der Personalplanung und
-steuerung.
Umfang
Es sind alle Mitarbeiter*innen (mit Ausnahme der Raumpflegerinnen und studentischen Aushilfen)
eingeladen, an der jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen werden bereits umgesetzt und vom Bereich Human Resources und dem Vorstand
analysiert, überprüft und regelmäßig angepasst bzw. weiterentwickelt.
Tarifverhandlungen
Maßnahmen
Mitgliedschaft im jeweiligen Arbeitgeberverband (Ö, D)
Ergebnisse
Jährlicher Kollektiv- bzw. Tarifabschluss
Beitrag zur
Verwirklichung des
Konzepts
Die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband trägt zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur Gewinnung,
Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei und ist Teil der Personalplanung und -steuerung.
Umfang
Gilt für den BTV Konzern, für alle Mitarbeiter*innen, die dem jeweiligen Kollektiv- bzw. Tarifvertrag
unterliegen.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen werden jährlich gesetzt.
Gesundheitsschutz
Maßnahmen
In der BTV gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Angeboten für die Mitarbeitenden, die die Gesundheit
fördern:
Arbeitsschutz- & Gesundheitsausschuss (tagt 1—2-mal jährlich)
Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
(tourliche Begehungen der Arbeitsplätze durch Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft)
Betriebsärztlicher Dienst (Beratung zu arbeitsmedizinischen Themen, Vorsorgeuntersuchungen,
Impfungen etc.)
Ersthelfer*innen und Brandschutz: jährliche Updates und Evakuierungsübungen
Unabhängiges und anonymes psychologisches Beratungsangebot. Ergänzend wird auch intern
Kompetenz aufgebaut, Mitarbeiter*innen werden tourlich zum Thema „Erste Hilfe für die Seele“
ausgebildet.
Betriebsvereinbarungen
Wiedereingliederungsmanagement: Nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen gibt es gemeinsame
Gespräche zwischen dem/der Betroffenen, der Arbeitsmedizin und Human Resources, um gemeinsam
den besten Weg für eine Rückkehr zu klären.
Behindertenvertretung: Mitarbeiter*innen mit einer Behinderung, Gleichgestellte oder auch Personen,
denen eine Behinderung droht, können sich an den Betriebsrat wenden. Hier übt ein Mitglied die
Funktion der Behindertenvertrauensperson aus.
Gesundheit in der Führung: In der Führungsausbildung erhalten Führungskräfte einen Einblick, wie sie
zu diesem Thema unterstützen können.
Ausstattung der Arbeitsplätze: Die Arbeitsplätze sind ergonomisch ausgestattet und verfügen falls
notwendig über höhenanpassbare Tische sowie ergonomische Arbeitsstühle.
Gesundheitsinitiative „BTV Bewusst“: Im Jahr 2024 gab es eine Vielzahl an Impulsvorträgen und
Initiativen mit den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Augengesundheit und mentale Gesundheit.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Laufende Impfangebote
Psychologische Betreuung bei Bedarf
Betriebsärztliche Untersuchung (laut Seilbahngesetz)
Für den BOGU-Vorsorgecheck (Gesundenuntersuchung) wird alle 2 Jahre ein freier Arbeitstag zur
Verfügung gestellt (laut Kollektivvertrag)
Sonderkonditionen bei Fitnessstudio
Ergonomische Tische/Stühle nach Bedarf
BTV Jahresfinanzbericht 2024 222
221
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Weiterempfehlung durch Mitarbeiter*innen: 76 %
Beitrag zur
Verwirklichung des
Konzepts
Die Maßnahmen in Bezug auf den sozialen Dialog tragen zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur
Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sind Teil der Personalplanung und
-steuerung.
Umfang
Es sind alle Mitarbeiter*innen (mit Ausnahme der Raumpflegerinnen und studentischen Aushilfen)
eingeladen, an der jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen werden bereits umgesetzt und vom Bereich Human Resources und dem Vorstand
analysiert, überprüft und regelmäßig angepasst bzw. weiterentwickelt.
Tarifverhandlungen
Maßnahmen
Mitgliedschaft im jeweiligen Arbeitgeberverband (Ö, D)
Ergebnisse
Jährlicher Kollektiv- bzw. Tarifabschluss
Beitrag zur
Verwirklichung des
Konzepts
Die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband trägt zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur Gewinnung,
Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei und ist Teil der Personalplanung und -steuerung.
Umfang
Gilt für den BTV Konzern, für alle Mitarbeiter*innen, die dem jeweiligen Kollektiv- bzw. Tarifvertrag
unterliegen.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen werden jährlich gesetzt.
Gesundheitsschutz
Maßnahmen
In der BTV gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Angeboten für die Mitarbeitenden, die die Gesundheit
fördern:
Arbeitsschutz- & Gesundheitsausschuss (tagt 1—2-mal jährlich)
Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
(tourliche Begehungen der Arbeitsplätze durch Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft)
Betriebsärztlicher Dienst (Beratung zu arbeitsmedizinischen Themen, Vorsorgeuntersuchungen,
Impfungen etc.)
Ersthelfer*innen und Brandschutz: jährliche Updates und Evakuierungsübungen
Unabhängiges und anonymes psychologisches Beratungsangebot. Ergänzend wird auch intern
Kompetenz aufgebaut, Mitarbeiter*innen werden tourlich zum Thema „Erste Hilfe für die Seele“
ausgebildet.
Betriebsvereinbarungen
Wiedereingliederungsmanagement: Nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen gibt es gemeinsame
Gespräche zwischen dem/der Betroffenen, der Arbeitsmedizin und Human Resources, um gemeinsam
den besten Weg für eine Rückkehr zu klären.
Behindertenvertretung: Mitarbeiter*innen mit einer Behinderung, Gleichgestellte oder auch Personen,
denen eine Behinderung droht, können sich an den Betriebsrat wenden. Hier übt ein Mitglied die
Funktion der Behindertenvertrauensperson aus.
Gesundheit in der Führung: In der Führungsausbildung erhalten Führungskräfte einen Einblick, wie sie
zu diesem Thema unterstützen können.
Ausstattung der Arbeitsplätze: Die Arbeitsplätze sind ergonomisch ausgestattet und verfügen falls
notwendig über höhenanpassbare Tische sowie ergonomische Arbeitsstühle.
Gesundheitsinitiative „BTV Bewusst“: Im Jahr 2024 gab es eine Vielzahl an Impulsvorträgen und
Initiativen mit den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Augengesundheit und mentale Gesundheit.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Laufende Impfangebote
Psychologische Betreuung bei Bedarf
Betriebsärztliche Untersuchung (laut Seilbahngesetz)
Für den BOGU-Vorsorgecheck (Gesundenuntersuchung) wird alle 2 Jahre ein freier Arbeitstag zur
Verfügung gestellt (laut Kollektivvertrag)
Sonderkonditionen bei Fitnessstudio
Ergonomische Tische/Stühle nach Bedarf
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Laufende Unterweisungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bikeleasing
Schulungen für Lehrlinge: Umgang mit Alkohol, Nikotin etc.
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wurde im Jahr 2024 eine Gesundheitsquote von 43,47 % erreicht.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Durch die verschiedenen Angebote werden die Gesundheitskompetenzen der Mitarbeiter*innen gefördert.
Dadurch trägt die BTV dazu bei, dass sich Krankenstände reduzieren, sodass die Gesundheitsquote steigt
und eine langfristige Tätigkeit im Beruf möglich ist. Damit wird insgesamt die Arbeitgebermarke gestärkt.
Umfang
Die Maßnahmen sind zum Teil gesetzlich verpflichtend, der überwiegende Teil ist jedoch freiwillig und
macht somit einen Teil der Benefits aus.
Die Maßnahmen gelten für alle BTV Mitarbeiter*innen, die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson gibt es
nur in Österreich. Die Filialstandorte in Österreich und Deutschland werden je nach Größe in tourlichen
Abständen besucht.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen sind bereits in Umsetzung und werden laufend evaluiert und angepasst.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Durch die Umsetzung der genannten Maßnahmen wird eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung
gestaltet, womit potenziellen negativen Folgen für die Mitarbeiter*innen wie z. B. Verletzungen bestmöglich
vorgebeugt wird.
Messbare Ziele
BTV AG: Gesundheitsquote
Mittel
Für die angegebenen Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum rund 180.000 aufgewendet.
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen werden in der BTV gelebt:
Anwendung der Diversitäts-Policy
Jährliche Gender-Pay-Gap-Analysen
Interne Ausschreibungen von Führungsaufgaben
Interner Veränderungsprozess
Forcierung des Frauenanteils in Führungs-, Vertriebs- und Expertenaufgaben
Geplante Maßnahmen
BTV: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz
Mayrhofner Bergbahnen AG: Umstellung auf das neue Programm BWI Lohn-Guide, mit dem der Gender-
Pay-Gap automatisch berechnet und so die Grundlage für gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen
gebildet wird.
Silvretta Montafon Holding GmbH: Laufende Kontrolle durch die Personalverrechnung.
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden folgende Ergebnisse angestrebt bzw. wurden schon erreicht:
Der Anteil von Frauen in Führungsaufgaben ist von 25,52 % (Berichtsjahr 2023) auf 30,67 %
(Berichtsjahr 2024) gestiegen
Verringerung des Gender-Pay-Gaps ab nächstem Jahr
Mayrhofner Bergbahnen AG: Zukünftiges Ziel ist es, den Gender-Pay-Gap zu erheben und daraus
gegebenenfalls Maßnahmen abzuleiten.
Silvretta Montafon Holding GmbH: Ziel ist, den Gender-Pay-Gap zu erheben und daraus gegebenenfalls
Maßnahmen abzuleiten.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
In Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit hat sich die BTV im
Rahmen der Diversitäts-Policy folgende Ziele gesetzt:
Frauenanteil: Bis 2030 sollen 40 % der Führungsaufgaben mit Frauen besetzt werden.
Diversitätsindex: Bis 2025 soll ein Diversitätsindex von 70 % erreicht werden.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele wird die Förderung der Diversität stetig
vorangetrieben.
Umfang
Umfasst Mitarbeiter*innen des jeweiligen Unternehmens
BTV Jahresfinanzbericht 2024 223
223
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Zeithorizonte
Bei der Umsetzung der Maßnahmen orientiert sich die BTV an dem Zielergebnis, das für 2030 festgesetzt
wurde. Die Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter werden vom Bereich Human Resources im
Rahmen von Regelprozessen analysiert, überprüft und laufend fortgeführt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Strukturiertes Monitoring der Vergütungsentscheidungen
Weiterentwicklungs- sowie Karrierechancen wurden durch die interne Ausschreibung sämtlicher
Führungspositionen deutlich erhöht.
Messbare Ziele
BTV AG: Frauen in Führungsaufgaben
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Maßnahmen
Flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit und Vertrauensarbeitszeit ermöglichen Mitarbeiter*innen
unter Berücksichtigung betrieblicher Belange und in Absprache mit der Führungskraft, ihre
Arbeitszeiten nach individuellen Bedürfnissen flexibel zu gestalten.
Gemäß der Policy für mobiles Arbeiten können Mitarbeiter*innen derzeit maximal 60 Tage pro Jahr
mobil arbeiten, davon 10 Tage pro Monat. Teilzeitkräfte können dies entsprechend aliquot nach
Arbeitstagen nutzen. Alle Mitarbeiter*innen sind hierfür mit mobil nutzbaren Geräten ausgestattet.
Förderung verschiedener Arbeitszeitmodelle wie Elternteilzeit, Väterkarenz, Altersteilzeit sowie
Jobsharing. Führungspositionen in Teilzeit oder Shared-Leadership-Modelle werden angeboten.
Seit Januar 2022 wird Mitarbeiter*innen in Karenz eine geringfügige Beschäftigung in ihrem bisherigen
Tätigkeitsfeld angeboten. Nach der Karenz können sie ihre Aufgaben wieder in einem höheren
Stundenausmaß aufnehmen.
Um Berufs- und Privatleben optimal vereinbaren zu können, wird Mitarbeiter*innen mit Kindern
angeboten, die betriebseigene Kinderbetreuungseinrichtung MUKKI zu nutzen. Auch externen
Personen bieten wir Betreuungsplätze für ihre Kinder an.
Mayrhofner Bergbahnen:
Ein steuerfreier Zuschuss für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 480,— pro Kind und Jahr wird den
Familienbeihilfenbezieher*innen seit 2023 angeboten.
Entsprechend den Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegegesetzes wird im
Bedarfsfall eine unbezahlte Freistellung für die Pflege naher Angehöriger ermöglicht.
Zudem wird eine unabhängige psychologisch-soziale Beratung durch externe Dienstleister*innen
angeboten, die auch für Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf genutzt werden kann.
Seit 2018 wird Mitarbeiter*innen in Karenz eine geringfügige Beschäftigung in ihrem bisherigen
Tätigkeitsfeld angeboten. Nach der Karenz können sie ihre Aufgaben wieder in einem höheren
Stundenausmaß aufnehmen.
Silvretta Montafon: Für Mitarbeiter*innen gibt es die Möglichkeit einer kostenfreien, ganztägigen
Kinderbetreuung im SiMo Gagla Club an Wochenenden und in den Ferien.
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden folgende Ergebnisse erwartet:
Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
Erhöhung der Bindung der Mitarbeiter*innen
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben tragen zur Förderung der Attraktivität als
Arbeitgeberin, zur Diversität und zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bei. Damit
stehen diese Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der BTV Diversitäts-Policy.
Umfang
BTV: Umfasst alle Mitarbeiter*innen
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH: Umfasst alle Mitarbeiter*innen mit
Ausnahmen beim Homeoffice, dieses ist abhängig vom Berufsbild und wird in Absprache mit der
Führungskraft gestaltet.
Zeithorizonte
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine zeitgebundenen Ziele, jedoch gibt es sehr viele bestehende
Maßnahmen zu den Themen flexible Arbeitszeiten, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und mobiles
Arbeiten oder das Angebot der Kinderbetreuung in Innsbruck.
Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben werden vom Bereich Human Resources im
Rahmen von Regelprozessen analysiert, überprüft und bei Bedarf angepasst.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 224
223
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Zeithorizonte
Bei der Umsetzung der Maßnahmen orientiert sich die BTV an dem Zielergebnis, das für 2030 festgesetzt
wurde. Die Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter werden vom Bereich Human Resources im
Rahmen von Regelprozessen analysiert, überprüft und laufend fortgeführt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Strukturiertes Monitoring der Vergütungsentscheidungen
Weiterentwicklungs- sowie Karrierechancen wurden durch die interne Ausschreibung sämtlicher
Führungspositionen deutlich erhöht.
Messbare Ziele
BTV AG: Frauen in Führungsaufgaben
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Maßnahmen
Flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit und Vertrauensarbeitszeit ermöglichen Mitarbeiter*innen
unter Berücksichtigung betrieblicher Belange und in Absprache mit der Führungskraft, ihre
Arbeitszeiten nach individuellen Bedürfnissen flexibel zu gestalten.
Gemäß der Policy für mobiles Arbeiten können Mitarbeiter*innen derzeit maximal 60 Tage pro Jahr
mobil arbeiten, davon 10 Tage pro Monat. Teilzeitkräfte können dies entsprechend aliquot nach
Arbeitstagen nutzen. Alle Mitarbeiter*innen sind hierfür mit mobil nutzbaren Geräten ausgestattet.
Förderung verschiedener Arbeitszeitmodelle wie Elternteilzeit, Väterkarenz, Altersteilzeit sowie
Jobsharing. Führungspositionen in Teilzeit oder Shared-Leadership-Modelle werden angeboten.
Seit Januar 2022 wird Mitarbeiter*innen in Karenz eine geringfügige Beschäftigung in ihrem bisherigen
Tätigkeitsfeld angeboten. Nach der Karenz können sie ihre Aufgaben wieder in einem höheren
Stundenausmaß aufnehmen.
Um Berufs- und Privatleben optimal vereinbaren zu können, wird Mitarbeiter*innen mit Kindern
angeboten, die betriebseigene Kinderbetreuungseinrichtung MUKKI zu nutzen. Auch externen
Personen bieten wir Betreuungsplätze für ihre Kinder an.
Mayrhofner Bergbahnen:
Ein steuerfreier Zuschuss für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 480,— pro Kind und Jahr wird den
Familienbeihilfenbezieher*innen seit 2023 angeboten.
Entsprechend den Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegegesetzes wird im
Bedarfsfall eine unbezahlte Freistellung für die Pflege naher Angehöriger ermöglicht.
Zudem wird eine unabhängige psychologisch-soziale Beratung durch externe Dienstleister*innen
angeboten, die auch für Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf genutzt werden kann.
Seit 2018 wird Mitarbeiter*innen in Karenz eine geringfügige Beschäftigung in ihrem bisherigen
Tätigkeitsfeld angeboten. Nach der Karenz können sie ihre Aufgaben wieder in einem höheren
Stundenausmaß aufnehmen.
Silvretta Montafon: Für Mitarbeiter*innen gibt es die Möglichkeit einer kostenfreien, ganztägigen
Kinderbetreuung im SiMo Gagla Club an Wochenenden und in den Ferien.
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden folgende Ergebnisse erwartet:
Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
Erhöhung der Bindung der Mitarbeiter*innen
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben tragen zur Förderung der Attraktivität als
Arbeitgeberin, zur Diversität und zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bei. Damit
stehen diese Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit der BTV Diversitäts-Policy.
Umfang
BTV: Umfasst alle Mitarbeiter*innen
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH: Umfasst alle Mitarbeiter*innen mit
Ausnahmen beim Homeoffice, dieses ist abhängig vom Berufsbild und wird in Absprache mit der
Führungskraft gestaltet.
Zeithorizonte
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine zeitgebundenen Ziele, jedoch gibt es sehr viele bestehende
Maßnahmen zu den Themen flexible Arbeitszeiten, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und mobiles
Arbeiten oder das Angebot der Kinderbetreuung in Innsbruck.
Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben werden vom Bereich Human Resources im
Rahmen von Regelprozessen analysiert, überprüft und bei Bedarf angepasst.
224
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Durch die sukzessive Ausweitung der Arbeitszeiten im Einklang mit der intensiven Kinderbetreuungszeit
bzw. der verstärkten Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigungen für Mitarbeiter*innen wird eine Reduktion des
Gender-Pay-Gaps angestrebt. All das fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirkt sich positiv
auf die Mitarbeiter*innen aus.
Messbare Ziele
BTV: Employee Engagement Index
Aus- und Weiterbildung
Maßnahmen
Der Bereich Human Resources analysiert in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Kunden sowie mit
anderen zentralen Bereichen den Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter*innen vor dem Hintergrund sich
wandelnder Anforderungen. Diese ergeben sich zum Beispiel aus der Änderung des Produkt- und
Dienstleistungsangebots, aus regulatorischen Anforderungen, im Zuge der Digitalisierung oder auch im
Zusammenhang mit neuen EDV-Anwendungen. Daraus resultieren konkrete Aus- und
Weiterbildungsformate sowie klar definierte Ausbildungswege für einzelne Mitarbeitende und Teams. Zu
den Maßnahmen in Bezug auf Aus- und Weiterbildung zählen:
Konzeption und Durchführung fachlicher Ausbildung durch fünf hauptberufliche Trainer*innen.
Abhängig vom Thema werden zusätzlich auch Weiterbildungsangebote von Expert*innen aus
verschiedensten Bereichen durchgeführt. Der Bereich Human Resources hat eine beratende
Funktion.
Lernmaterialien bzw. -angebote wie E-Learnings, Tutorials und Web Based Trainings (WBTs), aber
auch Seminare, System- und Gesprächstrainings zu den Leistungsbündeln Anlegen, Zahlen,
Finanzieren, Vorsorgen & Absichern.
Das Learning-Management-System KONNI ermöglicht allen Mitarbeiter*innen, sich umfassend
über das gesamte Aus- und Weiterbildungsangebot zu informieren und dieses zu nutzen.
Inhalte der Aus- und Weiterbildungen der BTV:
Start.klar — der Onboarding-Prozess der BTV
Der Onboarding-Prozess Start.klar hat das Ziel, neuen Mitarbeiter*innen den Einstieg zu erleichtern.
Unterstützt wird die soziale Integration durch den persönlichen Buddy vor Ort im Team.
Nachhaltigkeitsausbildung
Mitarbeiter*innen im Private Banking und interessierte Mitarbeiter*innen im Retail Banking können an
einem Online-ESG-Lehrgang teilnehmen.
Tourliche Auffrischung und Überprüfung
Zu bestimmten Themen gibt es die regulatorische Anforderung, Wissen tourlich aufzubauen, aufzufrischen
und einen Nachweis dafür zu erbringen. So werden z. B. zu Governance, zum Hypothekar- und
Immobilienkreditgesetz (HiKrG) sowie zu MiFID (Markets in Financial Instruments Directive)
Weiterbildungsmaßnahmen angeboten und darüber hinaus Testings via KONNI durchgeführt. Durch deren
Absolvierung wird der Nachweis erbracht, dass die Mitarbeiter*innen fachlich auf dem aktuellen Stand sind.
Business-Etikette
Eine externe Trainerin bietet in unterschiedlicher Tiefe und mit unterschiedlichem Fokus ein Seminar zum
Thema Business-Etikette an.
Understanding & Discussing Regulatory issues
Es wird ein Training angeboten, um englische Texte im Kontext von Regulatorien, Steuern und Compliance
besser nutzen zu können.
Digitale Fitness
Das Programm umfasst WBTs und Tutorials zum Umgang mit verschiedenen Programmen.
Stärkung emotionaler Kompetenzen
Aus- und Weiterbildungsangebot zur Stärkung emotionaler Kompetenzen, beispielsweise mit
Impulsformaten oder auch Learning Journeys.
Führungskräfteausbildung
Führungskräfte erhalten eine Ausbildung, um sich mit der neuen Rolle zu beschäftigen und zu erfahren, was
der BTV in diesem Zusammenhang wichtig ist. Darüber hinaus lernen sie hilfreiche Führungsinstrumente
kennen und probieren diese aus.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 225
225
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Erweitertes Coachingangebot für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte
In Coachings haben sowohl Mitarbeiter*innen als auch Führungskräfte die Gelegenheit, einen Blick auf ihre
aktuelle (Lebens-)Situation zu werfen, um ihr Potenzial bestmöglich zu entfalten.
Von Vertikalen und Haarnadeln
Profi-Skiläufer und Markenbotschafter Johannes Strolz zeigt bei dem Workshop Parallelen zwischen
Spitzensport und Arbeitsleben auf und wie Methoden aus dem Spitzensport genutzt werden können. Die
Teilnahme daran wurde 2024 unter interessierten Mitarbeiter*innen der BTV ausgelost.
Fit & Proper
Für definierte Schlüsselkräfte der BTV ist eine gesetzliche Aus- und Weiterbildung unter dem Titel „Fit &
Proper“ verpflichtend. Die Schulungen umfassen regulatorische Anforderungen und werden von der Firma
apc Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung durchgeführt.
Diverse Angebote zur Stärkung der Diversitäts- sowie der Gesundheitskompetenz
Externe Seminare
Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, Seminare von externen Seminarveranstaltern (= externe
Seminare) zu besuchen, um Spezialwissen aufzubauen.
Externe Impulse
BTV-weit haben alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, an sogenannten externen Impulsen teilzunehmen.
Es handelt sich dabei um Vorträge diverser Netzwerkpartner wie z. B. dem MCI Management Center
Innsbruck, der Uni Innsbruck, weXelerate und dem INNOX-Netzwerk. Ziel ist es, „über den Tellerrand zu
blicken“.
Die Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH bieten folgende Aus- und
Weiterbildungen an:
Um den Anforderungen im Seilbahnbetrieb, der sich laufend technisch weiterentwickelt, gerecht zu werden,
gibt es aktuell einen umfassenden Bildungskatalog, der den Mitarbeitenden je nach Motivation,
Einsatzgebiet und Eignung offensteht. Der inhaltliche Fokus liegt hierbei auf den fachlichen Fortbildungen.
Welche Fortbildungen besucht werden, wird meist in persönlichen Gesprächen (Mitarbeitergespräch)
definiert und anschließend geplant. Aus- und Fortbildungen für Führungs- bzw. Nachwuchsführungskräfte
werden individuell besprochen und geplant. Die WissensWerkstätten der Mayrhofner Bergbahnen, die
firmeninterne Ausbildungsschmiede, umfassen die drei Bereiche Kader, Lehrling und Zukunft.
Inhalte der Aus- und Weiterbildungen der Seilbahnen:
Allgemeine Inhalte:
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson, Erste-Hilfe-Kurs oder Ausbildung zum/zur
Brandschutzbeauftragen oder Abfallbeauftragten
Führerscheine: Traktor F, Fahrzeug und Ladekran, Lauf-, Bock- und Portalkran und Staplerschein
Sommelier, Barkeeper, Massage, Marketing-Workshops (nur in der Silvretta Montafon)
Seilbahnspezifische Inhalte:
Seilbahntechniker*in, Maschinist*innen-Kurs, Lawinenkommissionskurs & Sprengbefugten-Lehrgang,
Pistenrettung, Betriebsleitung
Mechanik-Aus- und Weiterbildungen
Wartung und Betrieb von Antriebsmaschinen und Schulungen zu diversen Pistengeräten
ABB-Stromrichter
Inhalte für Führungskräfte:
Systembezogene Einschulung für Betriebsleiter*in
Führung von Mitarbeiter*innen, Kommunikation und Gesprächstechnik, Mitarbeiter*innen fördern und
Ziele setzen und Coaching-Angebot für Führungskräfte
Führungskräftetraining
Inhalte für Lehrlinge:
Entwicklung von sozialen Kompetenzen
Umgang mit Nikotin, Alkohol etc.
Incentive-Lehrlingstag
Inhalte für Saisonkräfte:
BTV Jahresfinanzbericht 2024 226
225
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Erweitertes Coachingangebot für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte
In Coachings haben sowohl Mitarbeiter*innen als auch Führungskräfte die Gelegenheit, einen Blick auf ihre
aktuelle (Lebens-)Situation zu werfen, um ihr Potenzial bestmöglich zu entfalten.
Von Vertikalen und Haarnadeln
Profi-Skiläufer und Markenbotschafter Johannes Strolz zeigt bei dem Workshop Parallelen zwischen
Spitzensport und Arbeitsleben auf und wie Methoden aus dem Spitzensport genutzt werden können. Die
Teilnahme daran wurde 2024 unter interessierten Mitarbeiter*innen der BTV ausgelost.
Fit & Proper
Für definierte Schlüsselkräfte der BTV ist eine gesetzliche Aus- und Weiterbildung unter dem Titel „Fit &
Proper“ verpflichtend. Die Schulungen umfassen regulatorische Anforderungen und werden von der Firma
apc Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung durchgeführt.
Diverse Angebote zur Stärkung der Diversitäts- sowie der Gesundheitskompetenz
Externe Seminare
Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, Seminare von externen Seminarveranstaltern (= externe
Seminare) zu besuchen, um Spezialwissen aufzubauen.
Externe Impulse
BTV-weit haben alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, an sogenannten externen Impulsen teilzunehmen.
Es handelt sich dabei um Vorträge diverser Netzwerkpartner wie z. B. dem MCI Management Center
Innsbruck, der Uni Innsbruck, weXelerate und dem INNOX-Netzwerk. Ziel ist es, „über den Tellerrand zu
blicken“.
Die Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH bieten folgende Aus- und
Weiterbildungen an:
Um den Anforderungen im Seilbahnbetrieb, der sich laufend technisch weiterentwickelt, gerecht zu werden,
gibt es aktuell einen umfassenden Bildungskatalog, der den Mitarbeitenden je nach Motivation,
Einsatzgebiet und Eignung offensteht. Der inhaltliche Fokus liegt hierbei auf den fachlichen Fortbildungen.
Welche Fortbildungen besucht werden, wird meist in persönlichen Gesprächen (Mitarbeitergespräch)
definiert und anschließend geplant. Aus- und Fortbildungen für Führungs- bzw. Nachwuchsführungskräfte
werden individuell besprochen und geplant. Die WissensWerkstätten der Mayrhofner Bergbahnen, die
firmeninterne Ausbildungsschmiede, umfassen die drei Bereiche Kader, Lehrling und Zukunft.
Inhalte der Aus- und Weiterbildungen der Seilbahnen:
Allgemeine Inhalte:
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson, Erste-Hilfe-Kurs oder Ausbildung zum/zur
Brandschutzbeauftragen oder Abfallbeauftragten
Führerscheine: Traktor F, Fahrzeug und Ladekran, Lauf-, Bock- und Portalkran und Staplerschein
Sommelier, Barkeeper, Massage, Marketing-Workshops (nur in der Silvretta Montafon)
Seilbahnspezifische Inhalte:
Seilbahntechniker*in, Maschinist*innen-Kurs, Lawinenkommissionskurs & Sprengbefugten-Lehrgang,
Pistenrettung, Betriebsleitung
Mechanik-Aus- und Weiterbildungen
Wartung und Betrieb von Antriebsmaschinen und Schulungen zu diversen Pistengeräten
ABB-Stromrichter
Inhalte für Führungskräfte:
Systembezogene Einschulung für Betriebsleiter*in
Führung von Mitarbeiter*innen, Kommunikation und Gesprächstechnik, Mitarbeiter*innen fördern und
Ziele setzen und Coaching-Angebot für Führungskräfte
Führungskräftetraining
Inhalte für Lehrlinge:
Entwicklung von sozialen Kompetenzen
Umgang mit Nikotin, Alkohol etc.
Incentive-Lehrlingstag
Inhalte für Saisonkräfte:
226
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Deutschkurse
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden folgende Ergebnisse erwartet:
Umfassend ausgebildete Mitarbeiter*innen entsprechend ihrer Position
Anzahl der Ausbildungsstunden 2024: 41.432
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen tragen zur Arbeitgeber-Attraktivität sowie zur Gewinnung,
Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden bei und sind Teil der Personalplanung und -steuerung. Die
hier beschriebenen Maßnahmen verfolgen die Umsetzung des Gesamtkonzepts in Bezug auf Aus- und
Weiterbildung.
Umfang
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen grundsätzlich allen Mitarbeitenden zur Verfügung — nach
Relevanz für ihre Berufsgruppe.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen in Bezug auf Aus- und Weiterbildung werden laufend fortgesetzt.
Messbare Ziele
Aus- und Weiterbildungsangebot in Stunden
Mittel
Für die Umsetzung aller Maßnahmen in Bezug auf Aus- und Weiterbildung wurden von der BTV AG im Jahr
2024 rund 1,011 Mio. aufgewendet.
Die Silvretta Montafon hat für die Aus- und Weiterbildungen der Mitarbeiter*innen 121.171 aufgewendet.
Förderung von Diversität
Maßnahmen
Ziel der Diversitäts-Policy ist es, die positive Haltung gegenüber Diversität über die gesetzlichen und
regulatorischen Anforderungen hinaus zu etablieren und eine Handlungsgrundlage für den Umgang mit
Vielfalt innerhalb der Organisation zu schaffen.
Die BTV unterstützt Vielfalt und Chancengleichheit unter Berücksichtigung aller Diversitätsaspekte. Dieses
Ziel ist im Code of Conduct, im Ausbildungsprogramm der BTV sowie in einem eigenen Kernteam zum
Thema Vielfalt verankert.
Die Maßnahmen zur Förderung von Diversität umfassen:
Vielfalt im Recruiting
Bei Stelleninseraten wird darauf geachtet, stereotype Sprachformulierungen zu vermeiden. Die BTV nutzt
den Job Ad Decoder JADE, um die Vielfalt von Bewerber*innen zu fördern und eine Sensibilität für
versteckte Benachteiligungen zu schaffen.
Jobplattform myAbility.jobs
Veröffentlichung von ausgewählten Stellenanzeigen auf myAbility.jobs. Damit stehen ausschließlich die
Fähigkeiten der Jobsuchenden im Mittelpunkt.
Integrativer Arbeitsplatz
Seit März 2019 bietet die BTV einem Mitarbeiter einen integrativen Arbeitsplatz. Dazu gibt es einen genau
definierten Tätigkeitskatalog sowie einen Mentor, der ihn unterstützt.
Vielfaltsmonat Mai
Der Monat Mai steht in der BTV ganz im Zeichen der Diversität. Neben gezielten Veranstaltungen wird
regelmäßig via Intranet-News zu unterschiedlichen Thematiken sensibilisiert. Der Fokus 2024 lag auf den
Themen Weltreligionen, LGBTIQA+ sowie Sprache und Kultur.
Frauenförderung
Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, werden sämtliche Führungsaufgaben zunächst
intern für alle Mitarbeiter*innen ausgeschrieben. Somit können sich alle Mitarbeiterinnen aktiv auf die
Führungspositionen bewerben und haben dadurch die Chance, sich beruflich im Unternehmen
weiterzuentwickeln. Alle weiblichen Führungskräfte der Bank erhalten zudem eine Female-Future-
Mitgliedschaft und sind somit Teil dieser Community.
Female Future Festival
Teilnahme am Female Future Festival in Bregenz und in München — 2024 nahmen 10 Kolleginnen teil.
Regelmäßiges Weiterbildungsangebot für Führungskräfte
Regelmäßige Schulungen, um notwendige Kompetenzen und Fähigkeiten zu vermitteln sowie den Wandel
hin zu mehr Vielfalt in den Teams innerhalb des Unternehmens effektiv zu fördern. Unterstützt wird das
BTV Jahresfinanzbericht 2024 227
227
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Format durch die Unternehmensberatung factor-D Diversity Consulting.
Mayrhofner Bergbahnen AG:
Im Seilbahnbetrieb stehen vor allem die Themen Herkunft (Sprache, Kultur, Aussehen) und Alter
(Generationenkonflikte) im Mittelpunkt. Im Berichtsjahr wurden Maßnahmen durchgeführt, um das
gegenseitige Verständnis zu fördern, der Fokus lag dabei auf Führungskräften und Schlüsselarbeitskräften.
Um Frauen verstärkt für technische Berufe zu begeistern, sind die Mayrhofner Bergbahnen bei der Initiative
„Girls’ Day“ des AMS (Arbeitsmarktservice) vertreten. 2024 nahmen 17 Mädchen an der Veranstaltung teil.
Geplante Maßnahmen
Die Mayrhofner Bergbahnen planen laufende Sensibilisierungen und eine Erweiterung der Zielgruppen des
Trainings.
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wurden folgende Ergebnisse erzielt bzw. angestrebt:
Der Anteil von Frauen in Führungsaufgaben stieg von 25,52 % (Berichtsjahr 2023) auf 30,67 %
(Berichtsjahr 2024)
Verringerung des Gender-Pay-Gaps ab nächstem Jahr
Erhöhung des jährlichen Diversitätsindex — Ziel 2030: 77 %
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Die Maßnahmen fördern die operative Umsetzung der Diversitäts-Policy. Durch die Umsetzung der
Maßnahmen wird die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen angestrebt, das wiederum
trägt zur Erhöhung der Attraktivität der BTV als Arbeitgeberin bei.
Umfang
Umfasst alle Mitarbeiter*innen der BTV AG
Mayrhofner Bergbahnen AG: Derzeit liegt der Fokus auf Führungskräften und Schlüsselkräften.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen zur Förderung von Diversität werden vom Bereich Human Resources im Rahmen von
Regelprozessen analysiert, überprüft und bei Bedarf angepasst. Sie werden laufend fortgeführt, um die für
2030 angestrebten Ziele zu erreichen.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die Maßnahmen fördern die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt im Unternehmen mit dem
Ziel, ein gutes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter*innen zu schaffen und die negativen Auswirkungen zu
minimieren.
Messbare Ziele
BTV AG: Frauen in Führungspositionen
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Maßnahme
Einhaltung des Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Ergebnisse
Mit der Einhaltung des Code of Conduct werden keine Verstöße erwartet.
Beitrag zur Verwirklichung
der Ziele de
s Konzepts
Durch die Einhaltung der Regeln und Verhaltensstandards werden die Ziele des Verhaltenskodex (Code of
Conduct) verfolgt.
Umfang
Gilt für alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Zeithorizonte
Die Maßnahme wird laufend fortgesetzt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die Regeln und Verhaltensstandards, die im Verhaltenskodex (Code of Conduct) definiert werden, tragen dazu
bei, dass das Risiko diskriminierender Verhaltensweisen vermindert wird und somit die Mitarbeiter*innen
davon profitieren.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 228
227
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Format durch die Unternehmensberatung factor-D Diversity Consulting.
Mayrhofner Bergbahnen AG:
Im Seilbahnbetrieb stehen vor allem die Themen Herkunft (Sprache, Kultur, Aussehen) und Alter
(Generationenkonflikte) im Mittelpunkt. Im Berichtsjahr wurden Maßnahmen durchgeführt, um das
gegenseitige Verständnis zu fördern, der Fokus lag dabei auf Führungskräften und Schlüsselarbeitskräften.
Um Frauen verstärkt für technische Berufe zu begeistern, sind die Mayrhofner Bergbahnen bei der Initiative
„Girls’ Day“ des AMS (Arbeitsmarktservice) vertreten. 2024 nahmen 17 Mädchen an der Veranstaltung teil.
Geplante Maßnahmen
Die Mayrhofner Bergbahnen planen laufende Sensibilisierungen und eine Erweiterung der Zielgruppen des
Trainings.
Ergebnisse
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wurden folgende Ergebnisse erzielt bzw. angestrebt:
Der Anteil von Frauen in Führungsaufgaben stieg von 25,52 % (Berichtsjahr 2023) auf 30,67 %
(Berichtsjahr 2024)
Verringerung des Gender-Pay-Gaps ab nächstem Jahr
Erhöhung des jährlichen Diversitätsindex — Ziel 2030: 77 %
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
Die Maßnahmen fördern die operative Umsetzung der Diversitäts-Policy. Durch die Umsetzung der
Maßnahmen wird die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen angestrebt, das wiederum
trägt zur Erhöhung der Attraktivität der BTV als Arbeitgeberin bei.
Umfang
Umfasst alle Mitarbeiter*innen der BTV AG
Mayrhofner Bergbahnen AG: Derzeit liegt der Fokus auf Führungskräften und Schlüsselkräften.
Zeithorizonte
Die Maßnahmen zur Förderung von Diversität werden vom Bereich Human Resources im Rahmen von
Regelprozessen analysiert, überprüft und bei Bedarf angepasst. Sie werden laufend fortgeführt, um die für
2030 angestrebten Ziele zu erreichen.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die Maßnahmen fördern die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt im Unternehmen mit dem
Ziel, ein gutes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter*innen zu schaffen und die negativen Auswirkungen zu
minimieren.
Messbare Ziele
BTV AG: Frauen in Führungspositionen
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Maßnahme
Einhaltung des Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Ergebnisse
Mit der Einhaltung des Code of Conduct werden keine Verstöße erwartet.
Beitrag zur Verwirklichung
der Ziele des Konzepts
Durch die Einhaltung der Regeln und Verhaltensstandards werden die Ziele des Verhaltenskodex (Code of
Conduct) verfolgt.
Umfang
Gilt für alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Zeithorizonte
Die Maßnahme wird laufend fortgesetzt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die Regeln und Verhaltensstandards, die im Verhaltenskodex (Code of Conduct) definiert werden, tragen dazu
bei, dass das Risiko diskriminierender Verhaltensweisen vermindert wird und somit die Mitarbeiter*innen
davon profitieren.
228
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Datenschutz
Maßnahme
Anwendung des Handbuches (BTV), des Leitfadens (Mayrhofner Bergbahnen) und der Information über die
Datenverarbeitung (Si
lvretta Montafon)
Ergebnisse
Durch die korrekte Anwendung soll es zu keinen Verstößen im Zusammenhang mit Datenschutz und
Mitarbeiterdaten kommen.
Beitrag zur Verwirklichung
der Ziele der Konzepte
Das übergeordnete Ziel der Verhinderung von Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit
Mitarbeiterdaten
steht im Einklang mit der Datenschutzpolicy (BTV), dem Leitfaden
Datenschutzgrundverordnung
(Mayrhofner Bergbahnen) und der Information über Datenverarbeitung
(S
ilvretta Montafon).
Umfang
Gilt für alle Mitarbeiter*innen der jeweiligen Unternehmen
.
Zeithorizonte
Die Maßnahme wird laufend fortgesetzt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die transparente Darstellung des Themas Datenschutz vermindert das Risiko datenschutzrechtlicher Fehler und
somit
von negativen Auswirkungen auf die Belegschaft.
S1-4: 38d Bewertung der Maßnahmen
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird anhand der Fortschritte und der definierten Ziele bewertet.
S1-4: 39 Verfahren zur Feststellung, ob Maßnahmen hinsichtlich negativer Auswirkungen erforderlich bzw. angemessen sind
Für die BTV AG wird monatlich eine Risikolandkarte mit allen relevanten Parametern für die Personalsteuerung erstellt. Damit kann
vorzeitig auf potenzielle negative Entwicklungen reagiert werden.
S1-4: 40b Nutzung der Chance
Das Aus- und Weiterbildungsangebot ist in der BTV bereits stark verankert und beinhaltet eine Vielzahl an unterschiedlichen
Formaten und Inhalten. Durch eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung erhöht die BTV AG permanent die
Qualifikation ihrer Mitarbeiter*innen auf fachlicher, technischer und sozial-emotionaler Ebene. Durch die Stärkung all dieser
Kompetenzfelder ermöglicht es die BTV den Mitarbeiter*innen, ihre Aufgaben sehr gut zu erfüllen. Damit tragen die
Mitarbeiter*innen mit ihren Arbeitsergebnissen zum Geschäftsergebnis der BTV unmittelbar und mittelbar bei. Zusätzlich wird ab
dem Jahr 2025 das neu etablierte BTV Aus- und Weiterbildungskomitee die weitere Entwicklung des BTV Ausbildungswesens
gestalten und optimieren. Ziel ist es, Chancen, die sich im Zusammenhang mit gut ausgebildeten Mitarbeiter*innen bieten,
bestmöglich zu nutzen.
S1-4: 41 Vermeidung negativer Auswirkungen
Das Unternehmen stellt sicher, dass seine eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen
Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens haben.
Ja Nein
Durch die Ergreifung der oben beschriebenen Maßnahmen und die tourliche Evaluierung der Ziele stellt die BTV sicher, dass es
keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gibt bzw. zeitnah agiert werden kann, um die
Mitarbeiter*innen zu schützen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 229
229
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-4: 42 Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen
Durch tourliche Evaluierung und Überwachung und die Erstellung der Risikolandkarte werden die Maßnahmen und die
dahinterliegenden Strategien laufend bewertet und bei Bedarf angepasst. Weiters werden durch die Messung der definierten KPIs
die Ziele überwacht. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele ist unter S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen abgebildet.
S1-4: 43 Zuweisung von Mitteln
Für die beschriebenen Maßnahmen stehen ausreichend Ressourcen zur Verfügung. Angaben bezüglich aufgewendeter Geldmittel
werden bei den jeweiligen Maßnahmen unter S1-4: 37Aktionspläne und Mittel (Gesundheitsschutz, Aus- & Weiterbildung)
angeführt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 230
229
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-4: 42 Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen
Durch tourliche Evaluierung und Überwachung und die Erstellung der Risikolandkarte werden die Maßnahmen und die
dahinterliegenden Strategien laufend bewertet und bei Bedarf angepasst. Weiters werden durch die Messung der definierten KPIs
die Ziele überwacht. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele ist unter S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen abgebildet.
S1-4: 43 Zuweisung von Mitteln
Für die beschriebenen Maßnahmen stehen ausreichend Ressourcen zur Verfügung. Angaben bezüglich aufgewendeter Geldmittel
werden bei den jeweiligen Maßnahmen unter S1-4: 37Aktionspläne und Mittel (Gesundheitsschutz, Aus- & Weiterbildung)
angeführt.
230
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Kennzahlen und Ziele
S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-5: 44 Ziele im Zusammenhang mit wesentlichen negativen Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Das übergeordnete Ziel gemäß der Human-Resources-Strategie ist es, eine qualitativ und quantitativ langfristig wettbewerbsfähige
Personalstruktur sicherzustellen. Eine hohe Arbeitgeber-Attraktivität ist als strategisches Ziel verankert. Folgende Kennzahlen
wurden 2022 im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der BTV definiert.
Sichere Beschäftigung
Im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung wird sowohl die Bewertung der BTV als Arbeitgeberin als auch die
Empfehlungsquote neuer Mitarbeiter*innen erfragt. Beide Ziele wurden im Zusammenhang mit der sicheren Beschäftigung
formuliert. Der Bereich Human Resources erstellt eine monatliche Risikolandkarte pro Bereich/regionalem Geschäftsbereich, in die
alle operativen Parameter eingepflegt werden (Fluktuation, gesundheitliche Auffälligkeiten, vakante Aufgaben). Die Risikolandkarte
wird monatlich mit dem Vorstand hinsichtlich Auffälligkeiten besprochen und gegebenenfalls werden präventive Maßnahmen
vereinbart.
Ziel
Mitarbeiter-Bewertung der BTV AG als attraktive Arbeitgeberin
2022
Ist-Wert 2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
55,0 %
67,0 %
62,5 %
65,0 %
70,0 %
Verweis auf Konzept
BTV Strategie 2030
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Die Messung erfolgt jährlich, Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Austausch zwischen dem Vorstand und dem Bereich Human Resources (bisherige Entwicklung, Zwischenziele,
Maßnahme zur Erreichung der gesetzten Ziele)
Einbindung von
Interessenträger*innen
Austausch mit dem Betriebsrat
Zielanalyse
Jährliche Erhebung im Rahmen der Mitarbeiterbefragung
Jährliche Analyse des Gesamtbankergebnisses und der Ergebnisse pro Organisationseinheit
Fortschritt liegt über der ursprünglichen Planung
Ziel
Mitarbeiter*innen empfehlen Mitarbeiter*innen: Empfehlungsquote, wie viele offene Positionen über die
Empfehlung eigener Mitarbeiter*innen besetzt werden.
2022
Ist-Wert 2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
22,4 %
27,3 %
24 %
25,0 %
30,0 %
Verweis auf Konzept
BTV Strategie 2030
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand und dem Bereich Human Resources festgelegt.
Zielanalyse
Ausschreibung aller offenen Positionen über den BTV Talentbringer
Jährliche Auswertung
Fortschritt liegt über der ursprünglichen Planung
Gesundheit und Arbeitsplatzsicherheit
Das Thema Gesundheit wurde in der BTV als strategisches Fokusthema definiert. Die BTV AG sieht es als ihre Verantwortung, die
unmittelbar arbeitsplatzrelevanten Faktoren zu optimieren und die Kompetenz der Mitarbeiter*innen in Bezug auf das eigene
Gesundheitsbewusstsein zu stärken.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 231
231
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ziel
Gesundheitsquote: Anzahl Mitarbeiter*innen mit max. 3 Krankheitstagen/Grundgesamtheit Mitarbeiter*innen
2022
Ist-Wert 2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
46,1 %
43,5 %
52,0 %
54,0 %
54,0 %
Verweis auf Konzept
BTV Bewusst (Gesundheitsinitiative)
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand, dem Bereich Human Resources, der Projektgruppe
Betriebliche Gesundheitsförderung und dem Kernteam Gesundheit festgelegt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Kernteam Gesundheit (Betriebsrat ist Mitglied)
Zielanalyse
Laufende Erhebung über Personalcontrolling (pro Quartal)
Die Zielerreichung liegt unter dem definierten Ziel. Die Zieldefinition stammt aus der Zeit der Covid-Pandemie,
in der Quarantänezeiten nicht als Krankenstand gewertet wurden.
Gesundheitsangebot
Ziel
Gesundheitsangebot in Stunden
2022
Ist-Wert 2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
802
4.225
850
850
850
Verweis auf Konzept
BTV Bewusst (Gesundheitsinitiative)
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand, dem Bereich Human Resources, der Projektgruppe
Betriebliche Gesundheitsförderung und dem Kernteam Gesundheit festgelegt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Kernteam Gesundheit (Betriebsrat ist Mitglied)
Zielanalyse
Im Zusammenhang mit dem Projekt zur Betrieblichen Gesundheitsförderung wurde die Berechnung analog
zum Thema „Aus- und Weiterbildung“ auf „genutzte Stunden“ umgestellt. Das ursprünglich gesetzte Ziel
wurde dadurch deutlich überschritten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 232
231
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ziel
Gesundheitsquote: Anzahl Mitarbeiter*innen mit max. 3 Krankheitstagen/Grundgesamtheit Mitarbeiter*innen
2022
Ist-Wert 2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
46,1 %
43,5 %
52,0 %
54,0 %
54,0 %
Verweis auf Konzept
BTV Bewusst (Gesundheitsinitiative)
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand, dem Bereich Human Resources, der Projektgruppe
Betriebliche Gesundheitsförderung und dem Kernteam Gesundheit festgelegt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Kernteam Gesundheit (Betriebsrat ist Mitglied)
Zielanalyse
Laufende Erhebung über Personalcontrolling (pro Quartal)
Die Zielerreichung liegt unter dem definierten Ziel. Die Zieldefinition stammt aus der Zeit der Covid-Pandemie,
in der Quarantänezeiten nicht als Krankenstand gewertet wurden.
Gesundheitsangebot
Ziel
Gesundheitsangebot in Stunden
2022
Ist-Wert 2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
802
4.225
850
850
850
Verweis auf Konzept
BTV Bewusst (Gesundheitsinitiative)
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand, dem Bereich Human Resources, der Projektgruppe
Betriebliche Gesundheitsförderung und dem Kernteam Gesundheit festgelegt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Kernteam Gesundheit (Betriebsrat ist Mitglied)
Zielanalyse
Im Zusammenhang mit dem Projekt zur Betrieblichen Gesundheitsförderung wurde die Berechnung analog
zum Thema „Aus- und Weiterbildung“ auf „genutzte Stunden“ umgestellt. Das ursprünglich gesetzte Ziel
wurde dadurch deutlich überschritten.
232
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Gleichstellung der Geschlechter, gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Ziel
Frauenanteil in Führungsaufgaben
2022 Ist-Wert 2024
Ziel
2024
Ziel 2025 Ziel 2030
24,1 %
31,8 %
28,5 %
30,0 %
40,0 %
Verweis auf Konzept
Diversitäts-Policy
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand und dem Bereich Human Resources festgelegt. Bei der
Berechnung des Nenners werden der Vorstand und die zum Stichtag inaktiven Führungskräfte exkludiert. Dieser
KPI wurde intern festgelegt und ist nicht in Übereinstimmung mit S1-9.
Zielanalyse
Jährliche Erhebung im Rahmen des Personalcontrollings.
Ausschreibung aller Führungsaufgaben mit einem klar definierten Prozess.
Zusätzlich wird im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung die Bewertung der BTV als inklusive
Arbeitgeberin erhoben. Bei Abweichungen in den Ergebnissen kann im direkten Dialog mit den
verantwortlichen Führungskräften über weitere Maßnahmen verhandelt werden.
Aus- und Weiterbildung
Die beiden Maßnahmen zum Thema Aus- und Weiterbildung adressieren sowohl die positiven Auswirkungen als auch die Chance.
Ziel
Ausbildungsangebot in Stunden
2022 Ist-Wert 2024
Ziel
2024
Ziel 2025 Ziel 2030
24.473
41.432
25.000
26.000
28.000
Verweis auf Konzept
Prinzipien von Aus- und Weiterbildung
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand und dem Bereich Human Resources festgelegt.
Zielanalyse
Erfassung des gesamten Ausbildungsangebotes über das zentrale Learning-Management-System.
Ziel
Investitionen in Aus- und Weiterbildung
2022 Ist-Wert 2024
Ziel
2024
Ziel 2025 Ziel 2030
0,79 Mio. Euro
1,01 Mio. Euro
1,13 Mio. Euro
1,25 Mio. Euro
1,5 Mio. Euro
Verweis auf Konzept
Prinzipien von Aus- und Weiterbildung
Umfang
Alle BTV AG Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Die Ziele wurden im Austausch zwischen dem Vorstand und dem Bereich Human Resources festgelegt.
Zielanalyse
Erfassung der Kosten über die zentrale Buchhaltung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 233
233
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Vielfalt
Ziel
Bewertung der BTV als inklusive Arbeitgeberin
2022
Ist-Wert
2024
Ziel 2024 Ziel 2025 Ziel 2030
70,0 %
77,0 %
70,0 %
70,0 %
70,0 %
Verweis auf Konzept
Diversitäts-Policy und Code of Conduct
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Das Ziel wurden im Austausch zwischen dem Vorstand, dem Bereich Human Resources und dem Kernteam
Vielfalt festgelegt.
Zielanalyse
Erhebung im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung. Der Quote liegt die Bewertung „ausgezeichnet“ bzw.
„sehr gut“ zugrunde.
Arbeitszeit
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, die überwacht werden. Die Einhaltung der
Arbeitszeitmodelle wird in unregelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen überprüft. Beispielweise gibt es Auswertungen zu
Pausenbuchungen, Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit oder zur Nutzung des mobilen Arbeitens, um negativen
Entwicklungen vorzubeugen. Da es keine Häufung von Anlassfällen gibt, ist eine Formulierung von messbaren, zeitgebundenen
Zielen nicht vorgesehen.
Angemessene Entlohnung
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen
Vorgaben sind Grundlage für die Bezahlung der Mitarbeiter*innen. Die BTV AG zieht regelmäßig Benchmarks externer
Gehaltsstudien heran und arbeitet mit einem Gender-Pay-Gap-Dashboard, um im Rahmen der gehaltlichen Entwicklungen
vergleichbar zu bleiben. Es ist das Ziel, vorhandene Gender-Pay-Gaps sukzessive zu schließen.
Sozialer Dialog
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung
werden verschiedene Indizes erhoben (z. B. Employee Engagement Index, Bewertung der BTV als inklusiver Arbeitgeber), deren
Entwicklung beobachtet und entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung vereinbart.
Tarifverhandlungen
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Die Tarifverhandlungen finden jährlich statt.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine zeitgebundenen Ziele, jedoch gibt es sehr viele bestehende Maßnahmen zu den
Themen flexible Arbeitszeiten, verschiedene Arbeitsmodelle, mobiles Arbeiten oder Kinderbetreuungs-Angebot in Innsbruck.
Datenschutz
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine zeitgebundenen Ziele, jedoch gibt es regelmäßige Schulungsmaßnahmen für
Führungskräfte und Mitarbeiter*innen, um das Wissen zu den geltenden Regelungen und die Sensibilität für deren Einhaltung
hochzuhalten. Da es aktuell keine Häufung von Anlassfällen gibt, ist eine Formulierung von messbaren, zeitgebundenen Zielen
nicht vorgesehen.
S1-5: 47a, b, c — Festlegung der Ziele, Nachverfolgung der Leistung & Ermittlung von Erkenntnissen unter Einbindung der
Arbeitskräfte
Die oben angeführten Ziele haben in allen Bereichen/regionalen Geschäftsbereichen Gültigkeit, soweit nicht explizit auf einen
anderen Geltungsbereich hingewiesen wird. Die Zielvereinbarung erfolgt mit dem Vorstand, gegebenenfalls werden
Zielanpassungen vorgenommen. Die Zielerreichung wird quartalsweise überprüft und im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht
offengelegt. Erkenntnisse aus der Zielerreichung fließen in die Weiterentwicklung der Maßnahmen ein.
Die Einbeziehung der eigenen Belegschaft wird in ESRS S1-2 ausführlich beschrieben (siehe S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der
eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen).
BTV Jahresfinanzbericht 2024 234
233
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Vielfalt
Ziel
Bewertung der BTV als inklusive Arbeitgeberin
2022
Ist-Wert
2024
Ziel 2024
Ziel 2025
Ziel 2030
70,0 %
77,0 %
70,0 %
70,0 %
70,0 %
Verweis auf Konzept
Diversitäts-Policy und Code of Conduct
Umfang
Alle BTV Mitarbeiter*innen
Bezugswert & Bezugsjahr
Bezugsjahr = 2022
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Das Ziel wurden im Austausch zwischen dem Vorstand, dem Bereich Human Resources und dem Kernteam
Vielfalt festgelegt.
Zielanalyse
Erhebung im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung. Der Quote liegt die Bewertung „ausgezeichnet“ bzw.
„sehr gut“ zugrunde.
Arbeitszeit
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele, die überwacht werden. Die Einhaltung der
Arbeitszeitmodelle wird in unregelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen überprüft. Beispielweise gibt es Auswertungen zu
Pausenbuchungen, Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit oder zur Nutzung des mobilen Arbeitens, um negativen
Entwicklungen vorzubeugen. Da es keine Häufung von Anlassfällen gibt, ist eine Formulierung von messbaren, zeitgebundenen
Zielen nicht vorgesehen.
Angemessene Entlohnung
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen
Vorgaben sind Grundlage für die Bezahlung der Mitarbeiter*innen. Die BTV AG zieht regelmäßig Benchmarks externer
Gehaltsstudien heran und arbeitet mit einem Gender-Pay-Gap-Dashboard, um im Rahmen der gehaltlichen Entwicklungen
vergleichbar zu bleiben. Es ist das Ziel, vorhandene Gender-Pay-Gaps sukzessive zu schließen.
Sozialer Dialog
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung
werden verschiedene Indizes erhoben (z. B. Employee Engagement Index, Bewertung der BTV als inklusiver Arbeitgeber), deren
Entwicklung beobachtet und entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung vereinbart.
Tarifverhandlungen
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine messbaren, zeitgebundenen Ziele. Die Tarifverhandlungen finden jährlich statt.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine zeitgebundenen Ziele, jedoch gibt es sehr viele bestehende Maßnahmen zu den
Themen flexible Arbeitszeiten, verschiedene Arbeitsmodelle, mobiles Arbeiten oder Kinderbetreuungs-Angebot in Innsbruck.
Datenschutz
Zu diesem wesentlichen Thema gibt es keine zeitgebundenen Ziele, jedoch gibt es regelmäßige Schulungsmaßnahmen für
Führungskräfte und Mitarbeiter*innen, um das Wissen zu den geltenden Regelungen und die Sensibilität für deren Einhaltung
hochzuhalten. Da es aktuell keine Häufung von Anlassfällen gibt, ist eine Formulierung von messbaren, zeitgebundenen Zielen
nicht vorgesehen.
S1-5: 47a, b, c — Festlegung der Ziele, Nachverfolgung der Leistung & Ermittlung von Erkenntnissen unter Einbindung der
Arbeitskräfte
Die oben angeführten Ziele haben in allen Bereichen/regionalen Geschäftsbereichen Gültigkeit, soweit nicht explizit auf einen
anderen Geltungsbereich hingewiesen wird. Die Zielvereinbarung erfolgt mit dem Vorstand, gegebenenfalls werden
Zielanpassungen vorgenommen. Die Zielerreichung wird quartalsweise überprüft und im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht
offengelegt. Erkenntnisse aus der Zielerreichung fließen in die Weiterentwicklung der Maßnahmen ein.
Die Einbeziehung der eigenen Belegschaft wird in ESRS S1-2 ausführlich beschrieben (siehe S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der
eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen).
234
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-6: Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
S1-6: 50aCharakteristik der Beschäftigten nach Personenzahl
Die BTV AG strebt unbefristete Arbeitsverhältnisse an. Befristungen dienen in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und
der Erprobung. Danach geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über (nach sechs Monaten in Österreich und Deutschland,
nach drei Monaten in der Schweiz). Ferialstellen und Praktika für Schüler*innen bzw. Studierende bilden dabei eine Ausnahme,
aber auch hier ist es das Ziel, Studierende in ein fixes unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Fixe Befristungen gibt es in
der Regel nur bei Mitarbeiter*innen, die neben einer Karenz geringfügig arbeiten, und bei Karenzvertretungen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Bedingt durch die touristischen Saisonverläufe und das deutlich größere Leistungsangebot im Winter wird es bei den Seilbahnen
auch langfristig betrachtet deutlich mehr befristete als unbefristete Arbeitsverhältnisse geben. Durch gezielte Maßnahmen wie
z. B. hochwertige Unterkünfte (Heimat auf Zeit), Austrittsgespräche, Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen den
Saisonen etc. wird versucht, eine möglichst hohe Wiederkehrerquote zu erreichen.
Geschlecht Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl)
Männlich 1.027,9
Weiblich 829,7
Divers 0,0
Keine Angaben 0,0
Gesamtzahl der Arbeitnehmer 1.857,5
Land Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl)
Österreich 1.729,5
Deutschland 94,0
Schweiz 34,0
S1-6: 50b (i, ii, iii) & 51Gesamtzahl nach Personenzahl im Geschäftsjahr 2024
Gesamtzahl in Personenzahl Weiblich Männlich Sonstige Keine Angaben Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer 829,7 1.027,9 0,0 0,0 1.857,5
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten
Arbeitsverträgen 707,5 827,3 0,0 0,0 1.534,7
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten
Arbeitsverträgen 122,3 200,6 0,0 0,0 322,9
Zahl der Abrufkräfte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zahl der Vollzeitkräfte 428,0 933,0 0,0 0,0 1.361,0
Zahl der Teilzeitkräfte 401,7 94,9 0,0 0,0
496,6
Gesamtzahl in Personenzahl Österreich Deutschland Schweiz Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer 1729,5 94,0 34,0
1857,5
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten
Arbeitsverträgen 1406,6 94,0 34,0 1534,6
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten
Arbeitsverträgen 322,8 0,0 0,0
322,8
Zahl der Abrufkräfte 0,0 0,0 0,0 0,0
Zahl der Vollzeitkräfte 1265,0 66,0 30,0 1361,0
Zahl der Teilzeitkräfte 464,6 28,0 4,0 496,6
BTV Jahresfinanzbericht 2024 235
235
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-6: 50cFluktuation
Die Fluktuation errechnet sich aus dem Verhältnis der Austritte während des Betrachtungszeitraums zum Personalstand am Ende
des Betrachtungszeitraums.
2023 2024
Personalstand Ende Wirtschaftsjahr
1.516
1.543
Austritte während des Wirtschaftsjahres
284
225
davon Ferialarbeiter*innen
19
27
Fluktuation mit Ferialarbeiter*innen 18,7 % 14,6 %
Fluktuation ohne Ferialarbeiter*innen 17,5 % 12,8 %
S1-6: 50dMethoden und Annahmen
Die Datenbasis bildet das Lohnverrechnungsprogramm Sage DPW. Die Aufbereitung der Daten erfolgt dann in einem Excel-
Dokument. Es gibt derzeit keine Mitarbeiter*innen, die sich nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Datenbasis der Mayrhofner Bergbahnen kommt aus dem Lohnverrechnungsprogramm von RZL Software. Die Aufbereitung
der Daten erfolgt in einem Excel-Dokument. Es gibt derzeit bei den Mayrhofner Bergbahnen keine Mitarbeiter*innen, die sich
weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugehörig fühlen. Zudem gibt es keine Abrufkräfte oder Fremdarbeitskräfte.
Die Datenbasis der Silvretta Montafon stammt aus dem Personalmanagementprogramm von BMD. Die Aufbereitung der Daten
erfolgt via Excel. Soweit derzeit bekannt, gibt es in der Silvretta Montafon keine Mitarbeiter*in, die sich weder dem weiblichen
noch männlichen Geschlecht zugehörig fühlen.
S1-6: 50d (i, ii) & ePersonenzahl & Methodik der Ermittlung
Die Zahlen für die BTV und BTV Leasing wurden auf Basis Headcount (HC je Kopf) angegeben. Für die Berechnung der
Fluktuation wurde der Zeitraum vom letzten Tag des vorherigen Betrachtungszeitraums bis zum vorletzten Tag des aktuellen
Betrachtungszeitraums angesetzt (Begründung: Mitarbeiter*innen, die am letzten Tag des Betrachtungszeitraums das
Dienstverhältnis beenden, sind noch im Personalstand).
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Zahlen für die Mayrhofner Bergbahnen werden basierend auf einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung auf Basis Headcount
(HC je Kopf). Die Datenbasis bildet das Lohnverrechnungsprogramm von RZL Software. Die Aufbereitung der Daten erfolgt dann
in einem Excel-Dokument. Derzeit gibt es keine Abrufkräfte oder Fremdarbeitskräfte.
Die Zahlen für die Silvretta Montafon werden basierend auf einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung ausgewertet und auf Basis
Headcount (HC je Kopf) angegeben. Die Datenbasis bildet das Personalmanagementprogramm von BMD. Die Aufbereitung der
Daten erfolgt dann in einem Excel-Dokument. In der Silvretta Montafon gibt es keine Abrufkräfte, in den Skischulen gibt es
temporär beschäftigte Fremdarbeitskräfte.
Um den starken saisonalen Schwankungen bei den Beschäftigtenzahlen Rechnung zu tragen, wurden Durchschnittswerte über das
Geschäftsjahr gebildet. Für die Betrachtung der Fluktuation wurden nur unbefristete Arbeitsverhältnisse der
Stammmitarbeiter*innen herangezogen.
S1-6: 50fQuerverweis
Das Geschlechterverhältnis von 55,3 % Männern zu 44,7 % Frauen ist die repräsentativste Zahl aus den Tabellen unter 50a.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 236
235
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-6: 50cFluktuation
Die Fluktuation errechnet sich aus dem Verhältnis der Austritte während des Betrachtungszeitraums zum Personalstand am Ende
des Betrachtungszeitraums.
2023
2024
Personalstand Ende Wirtschaftsjahr
1.516
1.543
Austritte während des Wirtschaftsjahres
284
225
davon Ferialarbeiter*innen
19
27
Fluktuation mit Ferialarbeiter*innen
18,7 %
14,6 %
Fluktuation ohne Ferialarbeiter*innen
17,5 %
12,8 %
S1-6: 50dMethoden und Annahmen
Die Datenbasis bildet das Lohnverrechnungsprogramm Sage DPW. Die Aufbereitung der Daten erfolgt dann in einem Excel-
Dokument. Es gibt derzeit keine Mitarbeiter*innen, die sich nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Datenbasis der Mayrhofner Bergbahnen kommt aus dem Lohnverrechnungsprogramm von RZL Software. Die Aufbereitung
der Daten erfolgt in einem Excel-Dokument. Es gibt derzeit bei den Mayrhofner Bergbahnen keine Mitarbeiter*innen, die sich
weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugehörig fühlen. Zudem gibt es keine Abrufkräfte oder Fremdarbeitskräfte.
Die Datenbasis der Silvretta Montafon stammt aus dem Personalmanagementprogramm von BMD. Die Aufbereitung der Daten
erfolgt via Excel. Soweit derzeit bekannt, gibt es in der Silvretta Montafon keine Mitarbeiter*in, die sich weder dem weiblichen
noch männlichen Geschlecht zugehörig fühlen.
S1-6: 50d (i, ii) & ePersonenzahl & Methodik der Ermittlung
Die Zahlen für die BTV und BTV Leasing wurden auf Basis Headcount (HC je Kopf) angegeben. Für die Berechnung der
Fluktuation wurde der Zeitraum vom letzten Tag des vorherigen Betrachtungszeitraums bis zum vorletzten Tag des aktuellen
Betrachtungszeitraums angesetzt (Begründung: Mitarbeiter*innen, die am letzten Tag des Betrachtungszeitraums das
Dienstverhältnis beenden, sind noch im Personalstand).
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Zahlen für die Mayrhofner Bergbahnen werden basierend auf einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung auf Basis Headcount
(HC je Kopf). Die Datenbasis bildet das Lohnverrechnungsprogramm von RZL Software. Die Aufbereitung der Daten erfolgt dann
in einem Excel-Dokument. Derzeit gibt es keine Abrufkräfte oder Fremdarbeitskräfte.
Die Zahlen für die Silvretta Montafon werden basierend auf einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung ausgewertet und auf Basis
Headcount (HC je Kopf) angegeben. Die Datenbasis bildet das Personalmanagementprogramm von BMD. Die Aufbereitung der
Daten erfolgt dann in einem Excel-Dokument. In der Silvretta Montafon gibt es keine Abrufkräfte, in den Skischulen gibt es
temporär beschäftigte Fremdarbeitskräfte.
Um den starken saisonalen Schwankungen bei den Beschäftigtenzahlen Rechnung zu tragen, wurden Durchschnittswerte über das
Geschäftsjahr gebildet. Für die Betrachtung der Fluktuation wurden nur unbefristete Arbeitsverhältnisse der
Stammmitarbeiter*innen herangezogen.
S1-6: 50fQuerverweis
Das Geschlechterverhältnis von 55,3 % Männern zu 44,7 % Frauen ist die repräsentativste Zahl aus den Tabellen unter 50a.
236
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-6: 52 a, b — Aufschlüsselung in Vollzeit oder Teilzeit und nach Geschlecht und Regionen
Gesamt BTV Konzern
Anzahl In %
2023 2024 2023 2024
Gesamt Vollbeschäftigt
1.324,5
1.361,0 72,8 73,3
Frauen Vollbeschäftigt
420,6
428,0 23,1 23,0
Männer Vollbeschäftigt
903,9
933,0 49,7 50,2
Gesamt Teilzeitbeschäftigt
495,1 496,6 27,2 26,7
Frauen Teilzeitbeschäftigt
402,1
401,7 22,1 21,6
Männer Teilzeitbeschäftigt
93,1
94,9 5,1 5,1
Österreich
Anzahl in %
2023 2024 2023 2024
Gesamt Vollbeschäftigt
1.228,5
1.265,0 72,5 73,1
Frauen Vollbeschäftigt
396,6
406,0 23,4 23,5
Männer Vollbeschäftigt
831,9
859,0 49,1 49,7
Gesamt Teilzeitbeschäftigt
466,1 464,6 27,5 26,9
Frauen Teilzeitbeschäftigt
376,1
371,7 22,2 21,5
Männer Teilzeitbeschäftigt
90,1
92,9 5,3 5,4
Deutschland
Anzahl in %
2023 2024 2023 2024
Gesamt Vollbeschäftigt
70,0 66,0 74,5 70,2
Frauen Vollbeschäftigt
19,0
18,0 20,2 19,2
Männer Vollbeschäftigt
51,0
48,0 54,3 51,1
Gesamt Teilzeitbeschäftigt
24,0
28,0 25,53 29,8
Frauen Teilzeitbeschäftigt
22,0
26,0 23,4 27,7
Männer Teilzeitbeschäftigt
2,0
2,0 2,1 2,1
Schweiz
Anzahl in %
2023 2024 2023 2024
Gesamt Vollbeschäftigt
26,0
30,0 83,9 88,2
Frauen Vollbeschäftigt
5,0
4,0 16,1 11,8
Männer Vollbeschäftigt
21,0
26,0 67,7 76,5
Gesamt Teilzeitbeschäftigt
5,0 4,0 16,1 11,8
Frauen Teilzeitbeschäftigt
4,0
4,0 12,9 11,8
Männer Teilzeitbeschäftigt
1,0
0,0 3,2 0,0
BTV Jahresfinanzbericht 2024 237
237
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
S1-8: 60aAnteil Tarifverträge
Die BTV ist Mitglied im Bankenverband (BTV Österreich) und im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (BTV
Deutschland). Dadurch ist sie verpflichtet, alle Vereinbarungen, die vonseiten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getroffen
wurden, umzusetzen.
S1-8: 60b & 63 a, bAbdeckung Tarifverträge und sozialer Dialog
Anzahl in %
Abdeckung Kollektivverträge 2023
2024
2023
2024
Anzahl der Gesamtbelegschaft 1.819
1.858
Durch Kollektivverträge abgedeckte
Beschäftigte insgesamt
1.727
1.774
94,8
95,5
Beschäftigte in der Funktion als
Arbeitnehmervertreter*innen
29
26
1,6
1,4
Abdeckung nach Ländern
Kollektivvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Beschäftigte — EWR (für Länder mit
> 50 Beschäftigten, die > 10 % der
Gesamtzahl ausmachen)
Beschäftigte — Nicht EWR-Länder
(Schätzung für Regionen mit >50
Beschäftigten, die > 10 % der
Gesamtzahl ausmachen)
Vertretung am Arbeitsplatz (nur
EWR) (für Länder mit > 50
Beschäftigten, die > 10 % der
Gesamtzahl ausmachen)
Abdeckungsquote
2023 2024 2023 2024 2023 2024
0—19 %
Schweiz Schweiz Deutschland Deutschland
20—39 %
40—59 %
60—79 %
80—100 %
Österreich,
Deutschland
Österreich,
Deutschland
Österreich Österreich
In Österreich ist der Betriebsrat ein wichtiger Partner bei der Umsetzung von Mitarbeiterinitiativen. Darüber hinaus steht dieser
den Mitarbeiter*innen bei persönlichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Anliegen als Ansprechpartner zur
Verfügung. Der Betriebsrat setzt sich aus insgesamt 17 Mitgliedern zusammen darunter 4 Frauen und 13 Männer. Fünf
Mitglieder des Betriebsrats (drei männliche sowie zwei weibliche) sind zudem in den Aufsichtsrat der BTV entsandt worden und
üben dort ihre Kontrollfunktion unter Wahrung aller rechtlichen Bestimmungen aus. Die Kooperation zwischen dem Betriebsrat
und der Unternehmensleitung erfolgt stets auf einer transparenten und lösungsorientierten Basis. Es findet ein regelmäßiger
Austausch statt sowohl planmäßig als auch anlassbezogen. Außerdem wird ein konstruktiver Dialog mit dem Bereich Human
Resources gepflegt. Bei allen Vorhaben werden die Einwände sorgfältig geprüft, bevor eine endgültige Entscheidung gefällt wird.
Zwischen den beiden Parteien gab und gibt es keine gerichtlichen Streitigkeiten. Die Betriebsratsmitglieder haben die Möglichkeit,
Firmenversammlungen mit der gesamten Belegschaft oder auch nur mit spezifischen Gruppen innerhalb des Unternehmens zu
organisieren. Es steht allen Mitarbeiter*innen frei, daran teilzunehmen. Für die Treffen stellt die BTV geeignete Räumlichkeiten zur
Verfügung. Alle Informationen zum Betriebsrat sind im BTV Intranet zusammengefasst und allen Mitarbeiter*innen zugänglich.
Hier finden sich Daten zu den gewählten Betriebsratsmitgliedern, zur BTV Privatversicherung (Krankenversicherung), zum
Kollektivvertrag und zur Gewerkschaft. Zusätzlich verwaltet der Betriebsrat auch das Schwarze Brett mit Aktionen für
Mitarbeiter*innen sowie die BTV Börse, eine Plattform, auf der Mitarbeiter*innen eigene Angebote und Gesuche im Sinne einer
Kleinanzeige platzieren können. Für das Tool wurden Richtlinien definiert, dadurch sind beispielsweise kommerzielle Angebote,
gewerbliche Anzeigen sowie Sammelinserate nicht gestattet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 238
237
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
S1-8: 60aAnteil Tarifverträge
Die BTV ist Mitglied im Bankenverband (BTV Österreich) und im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (BTV
Deutschland). Dadurch ist sie verpflichtet, alle Vereinbarungen, die vonseiten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getroffen
wurden, umzusetzen.
S1-8: 60b & 63 a, bAbdeckung Tarifverträge und sozialer Dialog
Anzahl
in %
2023
2024
2023
2024
1.819
1.858
1.727
1.774
94,8
95,5
29
26
1,6
1,4
Abdeckung nach Ländern
Kollektivvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Beschäftigte — EWR (für Länder mit
> 50 Beschäftigten, die > 10 % der
Gesamtzahl ausmachen)
Beschäftigte — Nicht EWR-Länder
(Schätzung für Regionen mit >50
Beschäftigten, die > 10 % der
Gesamtzahl ausmachen)
Vertretung am Arbeitsplatz (nur
EWR) (für Länder mit > 50
Beschäftigten, die > 10 % der
Gesamtzahl ausmachen)
Abdeckungsquote
2023
2024
2023
2024
2023
2024
0—19 %
Schweiz
Schweiz
Deutschland
Deutschland
20—39 %
40—59 %
60—79 %
80—100 %
Österreich,
Deutschland
Österreich,
Deutschland
Österreich
Österreich
In Österreich ist der Betriebsrat ein wichtiger Partner bei der Umsetzung von Mitarbeiterinitiativen. Darüber hinaus steht dieser
den Mitarbeiter*innen bei persönlichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Anliegen als Ansprechpartner zur
Verfügung. Der Betriebsrat setzt sich aus insgesamt 17 Mitgliedern zusammen darunter 4 Frauen und 13 Männer. Fünf
Mitglieder des Betriebsrats (drei männliche sowie zwei weibliche) sind zudem in den Aufsichtsrat der BTV entsandt worden und
üben dort ihre Kontrollfunktion unter Wahrung aller rechtlichen Bestimmungen aus. Die Kooperation zwischen dem Betriebsrat
und der Unternehmensleitung erfolgt stets auf einer transparenten und lösungsorientierten Basis. Es findet ein regelmäßiger
Austausch statt sowohl planmäßig als auch anlassbezogen. Außerdem wird ein konstruktiver Dialog mit dem Bereich Human
Resources gepflegt. Bei allen Vorhaben werden die Einwände sorgfältig geprüft, bevor eine endgültige Entscheidung gefällt wird.
Zwischen den beiden Parteien gab und gibt es keine gerichtlichen Streitigkeiten. Die Betriebsratsmitglieder haben die Möglichkeit,
Firmenversammlungen mit der gesamten Belegschaft oder auch nur mit spezifischen Gruppen innerhalb des Unternehmens zu
organisieren. Es steht allen Mitarbeiter*innen frei, daran teilzunehmen. Für die Treffen stellt die BTV geeignete Räumlichkeiten zur
Verfügung. Alle Informationen zum Betriebsrat sind im BTV Intranet zusammengefasst und allen Mitarbeiter*innen zugänglich.
Hier finden sich Daten zu den gewählten Betriebsratsmitgliedern, zur BTV Privatversicherung (Krankenversicherung), zum
Kollektivvertrag und zur Gewerkschaft. Zusätzlich verwaltet der Betriebsrat auch das Schwarze Brett mit Aktionen für
Mitarbeiter*innen sowie die BTV Börse, eine Plattform, auf der Mitarbeiter*innen eigene Angebote und Gesuche im Sinne einer
Kleinanzeige platzieren können. Für das Tool wurden Richtlinien definiert, dadurch sind beispielsweise kommerzielle Angebote,
gewerbliche Anzeigen sowie Sammelinserate nicht gestattet.
238
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Mayrhofner Bergbahnen: In Österreich ist der Betriebsrat ein bedeutender Partner bei der Umsetzung von Mitarbeiterinitiativen.
Darüber hinaus steht dieser den Mitarbeiter*innen bei persönlichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Anliegen als
Ansprechpartner zur Verfügung. Der Betriebsrat setzt sich aus insgesamt 9 Mitgliedern zusammen darunter 1 Frau und 8
Männer. Zwei Mitglieder des Betriebsrats (zwei männliche) sind zudem in den Aufsichtsrat der Mayrhofner Bergbahnen entsandt
worden und üben dort ihre Kontrollfunktion unter Wahrung aller rechtlichen Bestimmungen aus. Die Kooperation zwischen dem
Betriebsrat und der Unternehmensleitung erfolgt stets auf einer transparenten und lösungsorientierten Basis. Es findet ein
regelmäßiger Austausch statt sowohl planmäßig als auch anlassbezogen. Außerdem wird ein konstruktiver Dialog mit dem
Bereich Human Resources gepflegt. Bei allen Vorhaben werden die Einwände sorgfältig geprüft, bevor eine endgültige
Entscheidung gefällt wird. Zwischen den beiden Parteien gab und gibt es keine gerichtlichen Streitigkeiten. Die
Betriebsratsmitglieder haben die Möglichkeit, Firmenversammlungen mit der gesamten Belegschaft oder auch nur mit spezifischen
Gruppen innerhalb des Unternehmens zu organisieren. Es steht allen Mitarbeiter*innen frei, daran teilzunehmen. Für die Treffen
stellen die Mayrhofner Bergbahnen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.
Die Silvretta Montafon Holding GmbH verfügt über keinen Betriebsrat.
S1-8: 60cAbdeckung Tarifverträge außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Mitarbeiter*innen in der Schweiz und der BTV Leasing Deutschland unterliegen keinem Tarifvertrag.
S1-8: 61Grundlage von Tarifverträgen
Angestellte ohne Kollektiv-/Tarifvertrag haben branchenübliche, attraktiv ausgestaltete Verträge.
S1-8: 62Umfang Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von freien Dienstnehmer*innen unterliegen keinem Kollektiv- oder Tarifvertrag.
S1-9: Diversitätsparameter
S1-9: 66aGeschlechterverteilung und Altersgruppen Führungsebene
Anzahl in %
2023
2024 2023 2024
Gesamt
179
203 100 100
Männer 144 156 80,1 76,9
Frauen 36 47 19,9 23,1
Zu den Führungskräften zählen in der BTV die Geschäftsführer, die Mitglieder der Managementrunde und die Team- bzw.
Regionalleiter*innen sowie die Führungskräfte der jeweiligen Hierarchiestufe in Ausbildung (Koordinator*innen).
BTV Jahresfinanzbericht 2024 239
239
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-9: 66b — Verteilung der Arbeitnehmer*innen nach Altersgruppen
2023
2024
nach Altersgruppe
bis inkl. 30
Jahre
von 31 bis 50
Jahren
über 50 Jahre
bis inkl. 30
Jahre
von 31 bis 50
Jahren
über 50 Jahre
Personalstand Ende Wirtschaftsjahr 418,2 879,0 522,4 474,9 849,3 533,3
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die genaue Berechnungsmethodik der Seilbahnen wird in S1-6: 50aCharakteristik der Beschäftigten nach Personenzahl erklärt.
S1-10: Angemessene Entlohnung
S1-10: 69Angemessene Entlohnung zu Referenzwerten
Alle Arbeitnehmer*innen erhalten eine mit den geltenden Referenzwerten in Einklang stehende
angemessene Entlohnung.
Ja Nein
Die Vergütung der Mitarbeiter*innen in der BTV entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Kollektiv-/Tarifverträgen in den
jeweiligen Ländern. Um sicherzustellen, dass die Bezahlung darüber hinaus marktgerecht ist, werden Gehaltsstudien aller Länder
herangezogen. Neben den kollektiv-/tarifvertraglichen Erhöhungen erfolgen bei den in diesem Kreis nicht umfassten
Mitarbeiter*innen jährliche Valorisierungen. Im Rahmen all dieser Regelungen erhalten alle Mitarbeiter*innen eine angemessene
Entlohnung, die mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht.
S1-11: Sozialschutz
S1-11: 74aKrankheit
Alle eigenen Beschäftigten genießen durch öffentliche Programme oder durch von dem
Unternehmen angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund von
Krankheit.
Ja Nein
Österreichische Mitarbeiter*innen, die nur auf geringfügiger Basis beschäftigt sind (2024 Bezug unter 518,44 Euro p. M.), sind
nicht über das Unternehmen krankenversichert. Dieser Personenkreis ist im Familienverband mitversichert.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Österreichische Mitarbeiter*innen, die nur auf geringfügiger Basis beschäftigt sind (2024 Bezug unter 518,44 Euro p. M.), sind
nicht über das Unternehmen krankenversichert. Dieser Personenkreis ist im Familienverband mitversichert. Außerdem werden die
Mitarbeiter*innen bei einem Arbeitsunfall durch eine Firmen-Unfallversicherung geschützt. Die Restkosten, die nicht durch
gesetzliche oder private Unfallversicherungen getragen werden, werden durch die Firmen-Unfallversicherung erstattet.
S1-11: 74bArbeitslosigkeit
Alle eigenen Beschäftigten genießen durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen
angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund von Arbeitslosigkeit
ab dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitskraft des Unternehmens für dieses tätig ist.
Ja Nein
Österreichische Mitarbeiter*innen, die nur auf geringfügiger Basis beschäftigt sind (2024 Bezug unter 518,44 Euro p. M.), sind
nicht über das Unternehmen arbeitslosenversichert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 240
239
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-9: 66b — Verteilung der Arbeitnehmer*innen nach Altersgruppen
2023
2024
bis inkl. 30
Jahre
von 31 bis 50
Jahren
über 50 Jahre
bis inkl. 30
Jahre
von 31 bis 50
Jahren
über 50 Jahre
418,2
879,0
522,4
474,9
849,3
533,3
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die genaue Berechnungsmethodik der Seilbahnen wird in S1-6: 50aCharakteristik der Beschäftigten nach Personenzahl erklärt.
S1-10: Angemessene Entlohnung
S1-10: 69Angemessene Entlohnung zu Referenzwerten
Alle Arbeitnehmer*innen erhalten eine mit den geltenden Referenzwerten in Einklang stehende
angemessene Entlohnung.
Ja
Nein
Die Vergütung der Mitarbeiter*innen in der BTV entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Kollektiv-/Tarifverträgen in den
jeweiligen Ländern. Um sicherzustellen, dass die Bezahlung darüber hinaus marktgerecht ist, werden Gehaltsstudien aller Länder
herangezogen. Neben den kollektiv-/tarifvertraglichen Erhöhungen erfolgen bei den in diesem Kreis nicht umfassten
Mitarbeiter*innen jährliche Valorisierungen. Im Rahmen all dieser Regelungen erhalten alle Mitarbeiter*innen eine angemessene
Entlohnung, die mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht.
S1-11: Sozialschutz
S1-11: 74aKrankheit
Alle eigenen Beschäftigten genießen durch öffentliche Programme oder durch von dem
Unternehmen angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund von
Krankheit.
Ja
Nein
Österreichische Mitarbeiter*innen, die nur auf geringfügiger Basis beschäftigt sind (2024 Bezug unter 518,44 Euro p. M.), sind
nicht über das Unternehmen krankenversichert. Dieser Personenkreis ist im Familienverband mitversichert.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Österreichische Mitarbeiter*innen, die nur auf geringfügiger Basis beschäftigt sind (2024 Bezug unter 518,44 Euro p. M.), sind
nicht über das Unternehmen krankenversichert. Dieser Personenkreis ist im Familienverband mitversichert. Außerdem werden die
Mitarbeiter*innen bei einem Arbeitsunfall durch eine Firmen-Unfallversicherung geschützt. Die Restkosten, die nicht durch
gesetzliche oder private Unfallversicherungen getragen werden, werden durch die Firmen-Unfallversicherung erstattet.
S1-11: 74bArbeitslosigkeit
Alle eigenen Beschäftigten genießen durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen
angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund von Arbeitslosigkeit
ab dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitskraft des Unternehmens für dieses tätig ist.
Ja
Nein
Österreichische Mitarbeiter*innen, die nur auf geringfügiger Basis beschäftigt sind (2024 Bezug unter 518,44 Euro p. M.), sind
nicht über das Unternehmen arbeitslosenversichert.
240
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-11: 74cArbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit
Alle eigenen Beschäftigten genießen durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen
angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund von Arbeitsunfällen
und Erwerbsunfähigkeit.
Ja Nein
S1-11: 74dElternurlaub
Alle eigenen Beschäftigten genießen durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen
angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund von Elternurlaub.
Ja Nein
S1-11: 74eRuhestand
Alle eigenen Beschäftigten genießen durch öffentliche Programme oder durch vom Unternehmen
angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund von Ruhestand.
Ja Nein
Österreichische Mitarbeiter*innen, die nur auf geringfügiger Basis beschäftigt sind (2024 Bezug unter 518,44 Euro p. M.), sind
nicht über das Unternehmen pensionsversichert.
S1-11: 75Kein Sozialschutz
In den Personenkreis der geringfügig Beschäftigten fallen Student*innen, die neben dem Studium einer Beschäftigung nachgehen
und über ihre Eltern krankenversichert sind. Zusätzlich bietet die BTV Eltern parallel zur Elternkarenz an, geringfügig im
Unternehmen zu arbeiten. Dieser Personenkreis ist dann über den zweiten Elternteil krankenversichert. Eine Pensionsversicherung
besteht nur, wenn diese Mitarbeiter*innen selbst Beiträge in die Sozialversicherung leisten.
S1-12: Menschen mit Behinderungen
S1-12: 79, 80Anteil Menschen mit Behinderung & Aufschlüsselung nach Geschlecht
Anzahl in %
2023
2024
2023
2024
Gesamt 29,0 28,4 1,6 1,5
Männer 18,0 16,4 1,8 1,6
Frauen 11,0 12,0 1,3 1,4
Umfasst sind hier alle Mitarbeiter*innen, die den entsprechenden Nachweis vorgelegt haben.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 241
241
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-13: Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
S1-13: 83aAnteil Leistungs- und Laufbahnbeurteilung
Alle Mitarbeiter*innen mit Ausnahme der Raumpflegerinnen und der Fremdarbeitskraftsomit 94,42 % der Frauen und 100 % der
Männerführen mindestens einmal pro Kalenderjahr mit ihrer direkten Führungskraft ein Gespräch zur Beurteilung ihrer Leistung
und beruflichen Entwicklung.
Mayrhofner Bergbahnen AG
100 % der Mitarbeiter*innen führen ein jährliches Mitarbeitergespräch mit ihrer Führungskraft bezüglich Leistungs- und
Laufbahnbeurteilung.
Silvretta Montafon Holding GmbH
100 % der Mitarbeiter*innen führen ein jährliches Gespräch zur Beurteilung bezüglich ihrer Leistung. Auch alle
Saisonmitarbeiter*innen führen nach der jeweiligen Saison entweder mit der direkt vorgesetzten Führungskraft oder mit der
Personalabteilung ein Austrittsgespräch.
S1-13: 83bSchulungsstunden nach Geschlecht
durchschnittliche Stunden
2023
2024
weiblich 17,5 27,6
männlich 22,6 32,0
S1-13: 85Nicht angestellte Beschäftigte
Die Fremdarbeitskraft ist nicht in das Unternehmen eingebunden und hat daher keinen Zugang zu den Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten.
S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
S1-14: 88 a, b, c, d & e — Anteil Abdeckung Gesundheit und Sicherheit, meldepflichtige Arbeitsunfälle & arbeitsbedingte
Erkrankungen
2023 2024
Mitarbeiter*innen, die durch das Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgedeckt
sind (in %)
100,0 %
100,0 %
Arbeitsbedingte Todesfälle aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten
Gesundheitsproblemen (Anzahl)
0,0
0,0
Arbeitsbedingte Unfälle (Anzahl) 47,0 51,0
- davon Wegunfälle (Anzahl) 5,0 9,0
Meldepflichtige arbeitsbedingte Unfälle (Quote) 18,9 17,8
Fälle von erfassten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen (Anzahl) 0,0 0,0
Krankheitstage aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen und Verletzungen (Anzahl) 1096,2 815,2
Gesamtanzahl der Krankheitstage 19.599,0 20.349,0
BTV Jahresfinanzbericht 2024 242
241
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-13: Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
S1-13: 83aAnteil Leistungs- und Laufbahnbeurteilung
Alle Mitarbeiter*innen mit Ausnahme der Raumpflegerinnen und der Fremdarbeitskraftsomit 94,42 % der Frauen und 100 % der
Männerführen mindestens einmal pro Kalenderjahr mit ihrer direkten Führungskraft ein Gespräch zur Beurteilung ihrer Leistung
und beruflichen Entwicklung.
Mayrhofner Bergbahnen AG
100 % der Mitarbeiter*innen führen ein jährliches Mitarbeitergespräch mit ihrer Führungskraft bezüglich Leistungs- und
Laufbahnbeurteilung.
Silvretta Montafon Holding GmbH
100 % der Mitarbeiter*innen führen ein jährliches Gespräch zur Beurteilung bezüglich ihrer Leistung. Auch alle
Saisonmitarbeiter*innen führen nach der jeweiligen Saison entweder mit der direkt vorgesetzten Führungskraft oder mit der
Personalabteilung ein Austrittsgespräch.
S1-13: 83bSchulungsstunden nach Geschlecht
durchschnittliche Stunden
2023
2024
17,5
27,6
22,6
32,0
S1-13: 85Nicht angestellte Beschäftigte
Die Fremdarbeitskraft ist nicht in das Unternehmen eingebunden und hat daher keinen Zugang zu den Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten.
S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
S1-14: 88 a, b, c, d & e — Anteil Abdeckung Gesundheit und Sicherheit, meldepflichtige Arbeitsunfälle & arbeitsbedingte
Erkrankungen
2023
2024
Mitarbeiter*innen, die durch das Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgedeckt
sind (in %)
100,0 %
100,0 %
Arbeitsbedingte Todesfälle aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten
Gesundheitsproblemen (Anzahl)
0,0
0,0
Arbeitsbedingte Unfälle (Anzahl)
47,0
51,0
- davon Wegunfälle (Anzahl)
5,0
9,0
Meldepflichtige arbeitsbedingte Unfälle (Quote)
18,9
17,8
Fälle von erfassten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen (Anzahl)
0,0
0,0
Krankheitstage aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen und Verletzungen (Anzahl)
1096,2
815,2
Gesamtanzahl der Krankheitstage
19.599,0
20.349,0
242
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-14: 89Nicht angestellte Beschäftigte
In der BTV gibt es nur eine Fremdarbeitskraft. 2024 gab es keine arbeitsbedingten Unfälle. Über Krankenstandstage kann keine
Auskunft gegeben werden, da dieser Mitarbeiter keine Verpflichtung hat, dies der BTV mitzuteilen. Dieser Mitarbeiter ist auch
nicht in das Unternehmen eingebunden und kann daher auch nicht am Gesundheits- und Sicherheitsmanagement teilnehmen.
S1-14: 90 — Zusätzliche Informationen
Alle Mitarbeiter*innen der BTV profitieren vom Gesundheitsmanagementsystem.
S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
S1-15: 93a, b und 94 — Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen
Alle BTV Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen. Die Ansprüche sind in den Ländern
unterschiedlich ausgeprägt.
Freistellung aufgrund der Geburt eines Kindes
In Österreich besteht Anspruch bis zum Ende des 22. Lebensmonats des Kindes, in Deutschland bis zum Ende des 3. Lebensjahres
des Kindes und in der Schweiz bis zum Ende des 6. Lebensmonats des Kindes. In Österreich haben Väter zusätzlich Anspruch auf
einen Papamonat (Freistellung von einem Monat innerhalb der ersten zwei Lebensmonate des Kindes). Weiters vereinbart die BTV
auf Wunsch mit den Eltern nach Ende der Elternkarenz eine weitere freiwillige Freistellung. Basis für die Verbleibrate für das Jahr
2023 sind die Karenzrückkehrer*innen 2022 + 12 Monate im Unternehmen und für jene für das Jahr 2024 die
Karenzrückkehrer*innen 2023 + 12 Monate im Unternehmen.
Anzahl in %
2023
2024
2023
2024
Mitarbeiter*innen, die Anspruch auf
familienbezogene Urlaubszeiten haben
1.819
1.858 100,0 100,0
Weibliche Mitarbeiterinnen mit Anspruch auf
familienbezogene Urlaubszeiten
823
830 100,0 100,0
Männliche Mitarbeiter mit Anspruch auf
familienbezogene Urlaubszeiten
997
1.028 100,0 100,0
Mitarbeiter*innen, die familienbezogene
Urlaubszeiten genommen haben
199
214 10,9 11,5
Weibliche Mitarbeiterinnen, die
familienbezogene Urlaubszeiten genommen
haben
151 145 18,4 17,5
Männliche Mitarbeiter, die familienbezogene
Urlaubszeiten genommen haben
48
69 4,8 6,7
BTV Jahresfinanzbericht 2024 243
243
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Familienbezogene Urlaubszeiten
Neben den oben erwähnten Freistellungen anlässlich der Geburt eines Kindes gibt es für die Pflege naher Angehöriger
Freistellungen (Pflegefreistellung bis max. 2 Wochen pro Arbeitsjahr, Pflegekarenz und Pflegehospizkarenz), die je nach Land
unterschiedlich ausgeprägt sind. Die Basis zur Berechnung der Prozentsätze jener Mitarbeiter*innen, die familienbezogene
Urlaubszeiten genommen haben, ist der Personalstand zum Ende des Wirtschaftsjahres.
S1-16: Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
S1-16: 97a und b — Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Verhältnis Median und Topverdiener
2024
Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als
Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Arbeitnehmer
7,5 %
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen
Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer
1:19
Der Ausweis des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles sowie des Verhältnisses der am höchsten bezahlten Person zum
Median erfolgt in der aktuellen Berichtsperiode zum ersten Mal auf Konzernebene.
S1-16: 97cHintergrundinformationen
Basis für die Berechnungen bilden die jeweiligen Personalverrechnungssysteme der Gesellschaften. Diese Daten werden
zusammengeführt um die geforderten Datenpunkte auf Konzernebene zu berechnen. Innerhalb der BTV werden die
bankspezifischen Besonderheiten wie die Aktien der BTV Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung berücksichtigt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 244
244
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
2023
2024
Diskriminierung (103 a) Gesamtzahl an Vorfällen 0 0
Beschwerden (103 b) Gesamtzahl eingereichter Beschwerden 0 0
Geldbußen und Entschädigung (103 c)
Gesamtzahl an Vorfällen von Verstößen gegen
Menschenrechte
0
0
Gesamthöhe der Geldbußen/Entschädigung
für Verstöße
0
0
Schwerwiegende Menschenrechtsvorfälle
(104 a, b)
Gesamtzahl der schwerwiegenden
Menschenrechtsvorfälle (einschl. Klagen,
formaler Beschwerden, schwerwiegender
Vorwürfe)
0
0
Gesamthöhe der Geldbußen im
Zusammenhang mit schwerwiegenden
Vorfällen
0 0
S1-17: 103 a, b, c Fälle von Diskriminierung und Belästigung
Die BTV bekennt sich ausdrücklich dazu, sowohl nach innen als auch nach außen stets verantwortungsvoll, ethisch wertvoll und
wertschätzend zu agieren. Dies gilt generell für den Umgang mit allen Menschen, egal ob mit Mitarbeiter*innen, Kund*innen oder
Stakeholdern, meint aber ebenso die Rücksichtnahme auf ökologische sowie ökonomische Aspekte und schließlich den
verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Entscheidung und allem Tun liegen
ethische Prinzipien zugrunde.
S1-17: 104a Vorfälle in Bezug auf Menschen- oder Kinderrechte & Sanktionen
Es gab keine schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschen- oder Kinderrechte im Berichtszeitraum. Daher mussten auch keine
Strafzahlungen getätigt werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 245
245
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS S4: VERBRAUCHER*INNEN UND ENDNUTZER*INNEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
S4-1: 15Konzepte für Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
Titel der Policy
Datenschutzpolicy der BTV AG
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Datenschutzpolicy beschreibt das Verständnis und die Verpflichtungen der BTV AG hinsichtlich des
Schutzes von personenbezogenen Daten und dient damit der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
durch die BTV AG. Sie beschreibt insbesondere die wesentlichen Ziele, Grundlagen, Rollen und
Verantwortlichkeiten der Datenschutzagenden der BTV AG und die Grundprinzipien des Datenschutzes.
Die organisatorischen (Umsetzungs-)Maßnahmen (Zuständigkeiten, Prozesse, Vorgangsweise/Verfahren,
Dokumentation, Überwachung) sind im BTV Handbuch Datenschutz geregelt.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Policy hilft der BTV, DSGVO-konform zu handeln und damit die Datenschutzrechte der Kund*innen
gebührend zu berücksichtigen. Somit wird potenziellen negativen Auswirkungen vorgebeugt bzw. werden
diese gemindert.
Überwachungsprozess
Jährlicher Review, gegebenenfalls Freigabe durch Ressortvorstand bei Änderungen
Anwendungsbereich
BTV AG
Verantwortlicher Bereich
Recht und Beteiligungen
Verweis auf Standards
oder Initiativen
DSGVO, DSG Österreich, BDSG Deutschland, DSG Schweiz
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Policy wurde bankintern mit allen wichtigen Stakeholdern abgestimmt und vom Gesamtvorstand
freigegeben.
Verfügbarkeit der Policy
Intern verfügbar
Titel der Policy
Verantwortungsvolles Marketing
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Grundsätze und Richtlinien für die verantwortungsbewusste Vermarktung von Produkten und
Dienstleistungen.
Ziele:
Vermeidung von irreführenden, falschen oder diskriminierenden Angaben in der Bewerbung.
Gestaltung und Bildsprache sind frei von inhaltlichen und formalen Diskriminierungen.
Regulatorische Prüfung von Marketing- und Produktunterlagen.
Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Verpflichtungen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch die Policy werden verantwortliche Vermarktungspraktiken sichergestellt, welche sich positiv auf die
Endnutzer*innen auswirken. Die BTV legt großen Wert auf eine gleichwertige und umfassende Aufklärung
über Chancen wie auch Risiken von Produkten/Dienstleistungen sowie eine transparente, einfache
Darstellung von Produktmerkmalen und Kosten.
Überwachungsprozess
Die Zertifizierungen der Mitarbeiter*innen im Sinne von MiFID II sowie dem Hypothekar- und
Immobilienkreditgesetz (HIKrG) werden immer aktuell gehalten und tourlich geprüft.
Bei der Erstellung von BTV-weit gültigen Marketingunterlagen werden die Vorgaben von MiFID II
eingehalten. Zudem erfolgt die Prüfung von Produktprospekten zu Themen, für die es rechtliche Vorgaben
gibt, ebenso wie verschiedener Publikationen (z. B. Anlagekompass) vor der Veröffentlichung durch den
Bereich Regulatory, Tax & Compliance (RTC). Darüber hinaus werden Marketingmitteilungen von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) kontrolliert. Bei Marketingaktivitäten auf digitalen Kanälen und der damit
verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich die BTV an die einschlägigen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
des Datenschutzgesetzes (DSG). Die Einhaltung erfolgt durch die Prüfung des Bereichs Recht und
Beteiligungen. Neben den genannten Punkten können Kund*innen Feedback, unter anderem zur
Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, bei der Ombudsstelle hinterlassen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 246
245
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
ESRS S4: VERBRAUCHER*INNEN UND ENDNUTZER*INNEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
S4-1: 15Konzepte für Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
Titel der Policy
Datenschutzpolicy der BTV AG
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Datenschutzpolicy beschreibt das Verständnis und die Verpflichtungen der BTV AG hinsichtlich des
Schutzes von personenbezogenen Daten und dient damit der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
durch die BTV AG. Sie beschreibt insbesondere die wesentlichen Ziele, Grundlagen, Rollen und
Verantwortlichkeiten der Datenschutzagenden der BTV AG und die Grundprinzipien des Datenschutzes.
Die organisatorischen (Umsetzungs-)Maßnahmen (Zuständigkeiten, Prozesse, Vorgangsweise/Verfahren,
Dokumentation, Überwachung) sind im BTV Handbuch Datenschutz geregelt.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Policy hilft der BTV, DSGVO-konform zu handeln und damit die Datenschutzrechte der Kund*innen
gebührend zu berücksichtigen. Somit wird potenziellen negativen Auswirkungen vorgebeugt bzw. werden
diese gemindert.
Überwachungsprozess
Jährlicher Review, gegebenenfalls Freigabe durch Ressortvorstand bei Änderungen
Anwendungsbereich
BTV AG
Verantwortlicher Bereich
Recht und Beteiligungen
Verweis auf Standards
oder Initiativen
DSGVO, DSG Österreich, BDSG Deutschland, DSG Schweiz
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Policy wurde bankintern mit allen wichtigen Stakeholdern abgestimmt und vom Gesamtvorstand
freigegeben.
Verfügbarkeit der Policy
Intern verfügbar
Titel der Policy
Verantwortungsvolles Marketing
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Grundsätze und Richtlinien für die verantwortungsbewusste Vermarktung von Produkten und
Dienstleistungen.
Ziele:
Vermeidung von irreführenden, falschen oder diskriminierenden Angaben in der Bewerbung.
Gestaltung und Bildsprache sind frei von inhaltlichen und formalen Diskriminierungen.
Regulatorische Prüfung von Marketing- und Produktunterlagen.
Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Verpflichtungen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Durch die Policy werden verantwortliche Vermarktungspraktiken sichergestellt, welche sich positiv auf die
Endnutzer*innen auswirken. Die BTV legt großen Wert auf eine gleichwertige und umfassende Aufklärung
über Chancen wie auch Risiken von Produkten/Dienstleistungen sowie eine transparente, einfache
Darstellung von Produktmerkmalen und Kosten.
Überwachungsprozess
Die Zertifizierungen der Mitarbeiter*innen im Sinne von MiFID II sowie dem Hypothekar- und
Immobilienkreditgesetz (HIKrG) werden immer aktuell gehalten und tourlich geprüft.
Bei der Erstellung von BTV-weit gültigen Marketingunterlagen werden die Vorgaben von MiFID II
eingehalten. Zudem erfolgt die Prüfung von Produktprospekten zu Themen, für die es rechtliche Vorgaben
gibt, ebenso wie verschiedener Publikationen (z. B. Anlagekompass) vor der Veröffentlichung durch den
Bereich Regulatory, Tax & Compliance (RTC). Darüber hinaus werden Marketingmitteilungen von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) kontrolliert. Bei Marketingaktivitäten auf digitalen Kanälen und der damit
verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich die BTV an die einschlägigen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
des Datenschutzgesetzes (DSG). Die Einhaltung erfolgt durch die Prüfung des Bereichs Recht und
Beteiligungen. Neben den genannten Punkten können Kund*innen Feedback, unter anderem zur
Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, bei der Ombudsstelle hinterlassen.
246
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Anwendungsbereich
Marktgebiet der BTV, sämtliche Bereiche und regionale Geschäftsbereiche der BTV;
Interessengruppen: Alle Aktionär*innen, Kund*innen, Mitarbeiter*innen der BTV, Beteiligungen der BTV, im
Speziellen die BTV Leasing, Netzwerkpartner
Verantwortlicher Bereich
Marketing & Kommunikation, Geschäftsbereich Kunden, Recht und Beteiligungen, Regulatory Tax &
Compliance
Verweis auf Standards
oder Initiativen
MiFID, Barrierefreiheitsgesetz, Charta der Vielfalt
Einbindung von
Interessenträger*innen
Interne Abstimmung mit betroffenen Bereichen, beispielsweise Geschäftsbereich Kunden
Verfügbarkeit der Policy
Auf der Website abrufbar.
Management weiterer wesentlicher Themen
Zu den Themen „Zugang zu Informationen“ sowie „Zugang zu Produkten und Dienstleistungen“ gibt es keine verschriftlichten
Policies. Es wurden allerdings umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die den Kund*innen der BTV den Zugang zu hochwertigen
Informationen sowie zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen bzw. diesen stetig verbessern (siehe S4.SBM-3: 10c
Wesentliche positive Auswirkungen).
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Titel des Konzepts
Anlagensicherheit
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfahrens für Seilbahnanlagen, Pisten und weitere
Infrastrukturanlagen werden Gutachten, Sicherheitsanalysen, Stellungnahmen und Berichte von diversen
(Amts-)Sachverständigen zu verschiedenen Fachbereichen eingereicht. Diese umfassen unter anderem die
technische Sicherheit, den Brandschutz, den Gesundheitsschutz sowie weitere Aspekte.
Seilbahnanlagen müssen umfassenden technischen Revisionen unterzogen werden, die in regelmäßigen
Abständen durchgeführt werden, um die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft der Anlagen zu
gewährleisten. Darüber hinaus werden alle weiteren Verschleißteile einer Seilbahnanlage kontinuierlich
überprüft und im Bedarfsfall ausgetauscht.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Dieses Konzept bzw. die hier erwähnten gesetzlichen Vorschriften dienen in erster Linie der Sicherheit von
Seilbahnanlagen, um etwaige Sicherheitsrisiken für die Gäste zu vermeiden. Erhebliche Mängel bei der
Revision können neben dem unzureichenden Qualitätsanspruch dazu führen, dass Anlagen vorübergehend
geschlossen werden und die Reputation leidet.
Überwachungsprozess
Im Rahmen der Bewilligung bzw. Kollaudierung von Seilbahnanlagen, Pisten sowie sonstigen
Infrastrukturanlagen wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften von der Baubehörde kontrolliert.
Die Durchführung einer Revision ist der Seilbahnbehörde zu melden.
Anwendungsbereich
Das Konzept betrifft die vorgelagerte Wertschöpfungskette mit der Bereitstellung einer sicheren
Infrastruktur, welche zum einwandfreien Betrieb notwendig ist.
Verantwortlicher Bereich
Betriebsleitung
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Seilbahngesetz, Schlepplift-, Seilbahn-Bauentwurfs-, Seilbahnüberprüfungs-,
Seilbahngeneralrevisionsverordnung, Erlass über die Hauptuntersuchungsberichte und diverse weitere
Richtlinien und Erlässe.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Meldungen an die zuständige Behörde
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
BTV Jahresfinanzbericht 2024 247
247
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Titel des Konzepts
Gesundheitsschutz & persönliche Sicherheit
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
In den Betriebsvorschriften beider Seilbahn-Unternehmen sind die Sorgfaltspflichten der Maschinist*innen
und Stationsbediensteten in Bezug auf den Betrieb, die Bedienung und die Fahrgastabwicklung genau
geregelt, um einen sicheren Betrieb für die Gäste zu gewährleisten. Im Rahmen der Pistensicherungspflicht
sind im Bereich der markierten Pisten einschließlich der Pistenränder von ca. 2 Metern atypische Gefahren
zu sichern.
Im Gegensatz dazu sind typische Gefahren Gefahrenstellen, die üblicherweise bei der Benützung von
Skipisten im Gebirge auftreten und so auch jedem/jeder Ski- und Snowboardfahrer*in bewusst sein müssen.
Während der Betriebszeiten im Winter stehen Pistenrettungsteams ausgestattet mit Skidoos auf Abruf
bereit, um schnellstmöglich zum Einsatzort zu gelangen. Die Seilbahnbediensteten nehmen regelmäßig an
Erste-Hilfe-Kursen teil, um für einen möglichen Notfalleinsatz bestmöglich vorbereitet zu sein.
Alle betriebsfremden Personen, die die Pisten der Seilbahnen mit Skidoos, Pistenraupen, Raupenquads oder
vergleichbaren Überschneefahrzeugen befahren möchten, werden im Vorhinein mit einer diesbezüglichen
Richtlinie aufgeklärt, deren Erhalt unterzeichnet werden muss. Damit soll eine sichere Benützung der
Skipisten für die Gäste gewährleistet werden. Zusätzlich werden betriebsfremde Fahrzeuge über die
Bezirkshauptmannschaft an die Seilbahnen gemeldet, die dann eine Stellungnahme abgeben müssen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Dieses Konzept dient in erster Linie der Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der persönlichen
Sicherheit. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, Unfälle während des Seilbahnbetriebs und bei der
Pistenbenutzung durch die Gäste zu vermeiden, Sicherheitsstandards zu erhöhen und etwaige
Reputationsrisiken abzuwenden.
Überwachungsprozess
Die Betriebsvorschrift ist durch die zuständige Behörde genehmigt. Der Pistendienst und der/die
diensthabenden Betriebsleiter*in kontrollieren täglich vor Betriebsbeginn sowie im Tagesverlauf die
Sicherheit der Pisten.
Anwendungsbereich
Betriebsbereich der Mayrhofner Bergbahnen und der Silvretta Montafon
Verantwortlicher Bereich
Betriebsleitung
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Gesetzliche Anforderungen
Einbindung von
Interessenträger*innen
n. a.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
Alarmplan (Mayrhofner Begbahnen) bzw. Evakuierungskonzept (Silvretta Montafon)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Der Alarmplan ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Notfallplanung und dient dazu, im Ernstfall
schnell, strukturiert und effektiv handeln zu können. Er umfasst folgende Themen: Notrufnummern,
Erstmelderinformation, Brandalarmplan, Plan der Löschwasserentnahmestellen, Brandschutzordnung,
Telefonverzeichnis intern, Kontakte extern, Übersichtslageplan.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Ein Alarmplan bietet systematische Regelungen, um Menschenleben zu schützen, Sach- und
Umweltschäden zu begrenzen, Betriebsstörungen zu minimieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu
erhalten. Ein Alarmplan, der klare Handlungsanweisungen, regelmäßige Übungen und eine gute
Kommunikation umfasst, kann die genannten Auswirkungen effektiv abdecken und die Folgen von Notfällen
begrenzen.
Überwachungsprozess
Der Alarmplan wird einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls überarbeitet, um sicherzustellen, dass er
den aktuellen Anforderungen, Risiken und Gegebenheiten entspricht. Zudem werden die Kontaktdaten auf
Aktualität überprüft.
Anwendungsbereich
Der Plan betrifft Notfälle, welche im Betriebsbereich der Seilbahnen auftreten, und dabei vor allem jene
Notfälle während des laufenden Betriebs.
Verantwortlicher Bereich
Vorstand
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Gewerbeordnung, Seilbahngesetz
Einbindung von
Interessenträger*innen
Der überarbeitete Plan wird den verschiedenen Einsatzorganisationen (Rettung, Bergrettung,
Wasserrettung, Polizei, Alpinpolizei, Feuerwehr) einmal jährlich übermittelt.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
BTV Jahresfinanzbericht 2024 248
247
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Titel des Konzepts
Gesundheitsschutz & persönliche Sicherheit
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
In den Betriebsvorschriften beider Seilbahn-Unternehmen sind die Sorgfaltspflichten der Maschinist*innen
und Stationsbediensteten in Bezug auf den Betrieb, die Bedienung und die Fahrgastabwicklung genau
geregelt, um einen sicheren Betrieb für die Gäste zu gewährleisten. Im Rahmen der Pistensicherungspflicht
sind im Bereich der markierten Pisten einschließlich der Pistenränder von ca. 2 Metern atypische Gefahren
zu sichern.
Im Gegensatz dazu sind typische Gefahren Gefahrenstellen, die üblicherweise bei der Benützung von
Skipisten im Gebirge auftreten und so auch jedem/jeder Ski- und Snowboardfahrer*in bewusst sein müssen.
Während der Betriebszeiten im Winter stehen Pistenrettungsteams ausgestattet mit Skidoos auf Abruf
bereit, um schnellstmöglich zum Einsatzort zu gelangen. Die Seilbahnbediensteten nehmen regelmäßig an
Erste-Hilfe-Kursen teil, um für einen möglichen Notfalleinsatz bestmöglich vorbereitet zu sein.
Alle betriebsfremden Personen, die die Pisten der Seilbahnen mit Skidoos, Pistenraupen, Raupenquads oder
vergleichbaren Überschneefahrzeugen befahren möchten, werden im Vorhinein mit einer diesbezüglichen
Richtlinie aufgeklärt, deren Erhalt unterzeichnet werden muss. Damit soll eine sichere Benützung der
Skipisten für die Gäste gewährleistet werden. Zusätzlich werden betriebsfremde Fahrzeuge über die
Bezirkshauptmannschaft an die Seilbahnen gemeldet, die dann eine Stellungnahme abgeben müssen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Dieses Konzept dient in erster Linie der Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der persönlichen
Sicherheit. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, Unfälle während des Seilbahnbetriebs und bei der
Pistenbenutzung durch die Gäste zu vermeiden, Sicherheitsstandards zu erhöhen und etwaige
Reputationsrisiken abzuwenden.
Überwachungsprozess
Die Betriebsvorschrift ist durch die zuständige Behörde genehmigt. Der Pistendienst und der/die
diensthabenden Betriebsleiter*in kontrollieren täglich vor Betriebsbeginn sowie im Tagesverlauf die
Sicherheit der Pisten.
Anwendungsbereich
Betriebsbereich der Mayrhofner Bergbahnen und der Silvretta Montafon
Verantwortlicher Bereich
Betriebsleitung
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Gesetzliche Anforderungen
Einbindung von
Interessenträger*innen
n. a.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
Alarmplan (Mayrhofner Begbahnen) bzw. Evakuierungskonzept (Silvretta Montafon)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Der Alarmplan ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Notfallplanung und dient dazu, im Ernstfall
schnell, strukturiert und effektiv handeln zu können. Er umfasst folgende Themen: Notrufnummern,
Erstmelderinformation, Brandalarmplan, Plan der Löschwasserentnahmestellen, Brandschutzordnung,
Telefonverzeichnis intern, Kontakte extern, Übersichtslageplan.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Ein Alarmplan bietet systematische Regelungen, um Menschenleben zu schützen, Sach- und
Umweltschäden zu begrenzen, Betriebsstörungen zu minimieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu
erhalten. Ein Alarmplan, der klare Handlungsanweisungen, regelmäßige Übungen und eine gute
Kommunikation umfasst, kann die genannten Auswirkungen effektiv abdecken und die Folgen von Notfällen
begrenzen.
Überwachungsprozess
Der Alarmplan wird einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls überarbeitet, um sicherzustellen, dass er
den aktuellen Anforderungen, Risiken und Gegebenheiten entspricht. Zudem werden die Kontaktdaten auf
Aktualität überprüft.
Anwendungsbereich
Der Plan betrifft Notfälle, welche im Betriebsbereich der Seilbahnen auftreten, und dabei vor allem jene
Notfälle während des laufenden Betriebs.
Verantwortlicher Bereich
Vorstand
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Gewerbeordnung, Seilbahngesetz
Einbindung von
Interessenträger*innen
Der überarbeitete Plan wird den verschiedenen Einsatzorganisationen (Rettung, Bergrettung,
Wasserrettung, Polizei, Alpinpolizei, Feuerwehr) einmal jährlich übermittelt.
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
248
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Generell gilt, dass durch den Erwerb eines Skipasses und den Eintritt in das Skigebiet die Gäste mit den allgemein gültigen
Bedingungen der Seilbahnen einverstanden sind. Diese sind jederzeit online einsehbar. Es existieren darüber hinaus keine weiteren
schriftlichen Konzepte.
S4-1: 16Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
S4-1: 16aAchtung der Menschenrechte
Der BTV Konzern achtet und fördert aktiv Menschenrechte, dabei bezieht er sich auf international anerkannte
Menschenrechtsnormen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Konventionen der International Labour
Organisation (ILO). Der BTV Konzern ist in den Märkten Österreich, Deutschland, Schweiz und Italien aktiv. Dabei handelt es sich
um streng regulierte und kontrollierte Rechtsräume. Zudem ist in diesen Staaten global gesehen ein hoher
Menschenrechtsstandard etabliert. Der Konzern stellt sicher, dass die Menschenrechte eingehalten werden, indem er sich an alle
geltenden Gesetze hält und das Angebot der Whistleblower-Hotline schafft. Im Zusammenhang mit der Hotline ist ein Prozess
vorgeschrieben, der bei Vorfällen Abhilfe schaffen soll.
Unabhängig von der rechtlichen Grundlage nimmt das Thema Menschenrechte einen hohen Stellenwert im Konzern ein. So
spielen Menschenrechte zudem bei Geschäftsbeziehungen und im Bereich Finanzprodukte eine entscheidende Rolle. Sie sind
sowohl in der BTV Ausschlussliste als auch im Code of Conduct verankert. Die BTV Ausschlussliste wird in E1-2: 24 & 25 (a, b, c, d,
e) Klimastrategien detailliert beschrieben.
S4-1: 16bEinbeziehung der Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
Die Sichtweisen der Kund*innen werden laufend in die Entscheidungen und Tätigkeiten der BTV miteinbezogen. Die BTV nimmt
den in den Zufriedenheitsmessungen hervorgetretenen Verbesserungsbedarf ernst, ebenso wie sonstige Rückmeldungen bzw.
Beschwerden der Kund*innen.
S4-1: 16cMaßnahmen zur Abhilfe
Über verschiedene Kanäle können Verbraucher*innen ihre Beschwerden, Vorfälle und Bedenken via Telefon, Brief, Mail, Fax oder in
den persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeiter*innen gegebenenfalls auch anonym äußern. Diese werden im BTV Konzern
ernst genommen, überprüft und gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2024 gab es keine Fälle in Bezug
auf die Nichtbeachtung der Menschenrechte.
S4-1: 17International anerkannte Instrumente
Die Konzepte in Bezug auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen stehen im Einklang mit
international anerkannten Instrumenten.
Ja Nein
Die Datenschutzpolicy steht mit dem DSGVO, DSG Österreich, BDSG Deutschland, DSG Schweiz im Einklang, die Policy
Verantwortungsvolles Marketing mit MiFID, Barrierefreiheitsgesetz und der Charta der Vielfalt.
Aufgrund der BTV Ausschlussliste, die als vollständiges Konzept in E1(siehe E1-2: 24 & 25 (a, b, c, d, e) Klimastrategien)
abgebildet ist, wird keine Geschäftsverbindung mit Geschäftsführer*innen, Privatpersonen, Körperschaften und Staaten
eingegangen und es erfolgen keine Investition in Unternehmen (inkl. Banken) und deren Gesellschafter*innen (mit wesentlichem
Einfluss), die aufgrund einer Menschenrechtsverletzung gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen verurteilt und nicht rehabilitiert wurden.
Bisher sind der BTV noch keine Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen bekannt, an denen Kund*innen der BTV beteiligt waren.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 249
249
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in Bezug auf Auswirkungen
S4-2: 20Berücksichtigung der Sichtweise von Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
S4-2: 20aDirekte Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen oder rechtmäßigen Vertreter*innen
Die Nähe zu den Kund*innen, ihre Wertschätzung sowie das Verstehen ihrer Motive und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt des
Handelns der BTV. Sie pflegt verantwortungsvolle, langfristige Beziehungen direkt mit den Kund*innen und ermöglicht ihnen
nachhaltige Bankgeschäfte. Dabei bietet die BTV individuelle, länderübergreifende Lösungen und überzeugt mit einer besonderen
Dienstleistungsorientierung.
Aufbauend auf der Kundenzufriedenheitsmessung von 2021 hat die BTV ein strategisches Projekt zur Customer Experience mit
dem Ziel ins Leben gerufen, die wichtigsten Treiber für die Kundenzufriedenheit zu identifizieren und entsprechende Kennzahlen
zu definieren. Aufbauend auf diesem Projekt werden mittlerweile in der BTV in regelmäßigen Abständen Zufriedenheitsumfragen
an die Kund*innen versendet. Dabei werden neben der Gesamtzufriedenheit (Customer Satisfaction Score) und der
Weiterempfehlungsrate (NPS) auch der Aufwand (Customer Effort Score) der Kund*innen in der Interaktion mit der BTV
gemessen. Die Ergebnisse der Umfragen werden laufend über ein Dashboard visualisiert, gemonitort und reportet. Anmerkungen,
Wünsche und Kritik vonseiten der Kund*innen werden analysiert und für mögliche Verbesserungsansätze von Produkten und
Dienstleistungen genutzt.
BTV als digitaler Gastgeber
Die Vision des Kundenkontaktcenters (KKC) ist es, ein digitaler Kontaktpunkt mit klarem Fokus auf der Kundenzufriedenheit zu
sein und eine Omnikanalbetreuung anzubieten. Kund*innen haben die Möglichkeit, die BTV telefonisch, per Mail, auf der Website
per TONI-Chat, über ein Kontaktformular oder per Videotelefonie zu kontaktieren. Neben allgemeinen Kundenanfragen werden
hier auch die Anfragen zum Online-Banking meineBTV sowie der Firmenkundenplattform BTV FINYU gebündelt und bearbeitet.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Das Feedback der Gäste wird laufend abgefragt. Anlaufstelle ist hier in erster Linie das Gästeservice, das online oder telefonisch zur
Verfügung steht.
S4-2: 20bEinbeziehung
Die Sichtweisen der Kund*innen des Konzerns werden laufend in die Entscheidungen und Tätigkeiten miteinbezogen. Die BTV
nimmt den in den Zufriedenheitsmessungen hervorgetretenen Verbesserungsbedarf ernst, ebenso wie sonstige Rückmeldungen
bzw. Beschwerden der Kund*innen.
S4-2: 20cOperative Verantwortung
Die operative Hauptverantwortung tragen die regionalen Geschäftsleiter*innen sowie die Leitung des Geschäftsbereichs Kunden.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die jeweiligen Standortleiter*innen (Skischulleiter*in, Restaurantleiter*in, Betriebsleiter*in, Shopleiter*in, Hoteldirektor*in etc.)
sind für die operative Verwendung von Rückmeldungen zuständig.
S4-2: 20dArt und Weise der Zusammenarbeit
Neben den persönlichen Kontakten mit den Kundenbetreuer*innen werden Kund*innen auch bei der Einführung neuer Produkte
wie beispielsweise der Plattform BTV FINYU für Business Banking miteinbezogen. Die BTV setzt auf die enge Zusammenarbeit mit
den Kund*innen und bietet ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Entstehung und Weiterentwicklung teilzuhaben, indem sie
wertvolles Feedback geben können. Diese partnerschaftliche Herangehensweise stellt sicher, dass die Lösungen den Bedürfnissen
der Kund*innen optimal entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.
Zudem hat die BTV ein System zur automatisierten und regelmäßigen Befragung der Kundenzufriedenheit implementiert. Dabei
werden nach Interaktionen mit den Kund*innen digitale Zufriedenheitsumfragen verschickt und definierte Kennzahlen im
BTV Jahresfinanzbericht 2024 250
249
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in Bezug auf Auswirkungen
S4-2: 20Berücksichtigung der Sichtweise von Verbraucher*innen/Endnutzer*innen
S4-2: 20aDirekte Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen oder rechtmäßigen Vertreter*innen
Die Nähe zu den Kund*innen, ihre Wertschätzung sowie das Verstehen ihrer Motive und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt des
Handelns der BTV. Sie pflegt verantwortungsvolle, langfristige Beziehungen direkt mit den Kund*innen und ermöglicht ihnen
nachhaltige Bankgeschäfte. Dabei bietet die BTV individuelle, länderübergreifende Lösungen und überzeugt mit einer besonderen
Dienstleistungsorientierung.
Aufbauend auf der Kundenzufriedenheitsmessung von 2021 hat die BTV ein strategisches Projekt zur Customer Experience mit
dem Ziel ins Leben gerufen, die wichtigsten Treiber für die Kundenzufriedenheit zu identifizieren und entsprechende Kennzahlen
zu definieren. Aufbauend auf diesem Projekt werden mittlerweile in der BTV in regelmäßigen Abständen Zufriedenheitsumfragen
an die Kund*innen versendet. Dabei werden neben der Gesamtzufriedenheit (Customer Satisfaction Score) und der
Weiterempfehlungsrate (NPS) auch der Aufwand (Customer Effort Score) der Kund*innen in der Interaktion mit der BTV
gemessen. Die Ergebnisse der Umfragen werden laufend über ein Dashboard visualisiert, gemonitort und reportet. Anmerkungen,
Wünsche und Kritik vonseiten der Kund*innen werden analysiert und für mögliche Verbesserungsansätze von Produkten und
Dienstleistungen genutzt.
BTV als digitaler Gastgeber
Die Vision des Kundenkontaktcenters (KKC) ist es, ein digitaler Kontaktpunkt mit klarem Fokus auf der Kundenzufriedenheit zu
sein und eine Omnikanalbetreuung anzubieten. Kund*innen haben die Möglichkeit, die BTV telefonisch, per Mail, auf der Website
per TONI-Chat, über ein Kontaktformular oder per Videotelefonie zu kontaktieren. Neben allgemeinen Kundenanfragen werden
hier auch die Anfragen zum Online-Banking meineBTV sowie der Firmenkundenplattform BTV FINYU gebündelt und bearbeitet.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Das Feedback der Gäste wird laufend abgefragt. Anlaufstelle ist hier in erster Linie das Gästeservice, das online oder telefonisch zur
Verfügung steht.
S4-2: 20bEinbeziehung
Die Sichtweisen der Kund*innen des Konzerns werden laufend in die Entscheidungen und Tätigkeiten miteinbezogen. Die BTV
nimmt den in den Zufriedenheitsmessungen hervorgetretenen Verbesserungsbedarf ernst, ebenso wie sonstige Rückmeldungen
bzw. Beschwerden der Kund*innen.
S4-2: 20cOperative Verantwortung
Die operative Hauptverantwortung tragen die regionalen Geschäftsleiter*innen sowie die Leitung des Geschäftsbereichs Kunden.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die jeweiligen Standortleiter*innen (Skischulleiter*in, Restaurantleiter*in, Betriebsleiter*in, Shopleiter*in, Hoteldirektor*in etc.)
sind für die operative Verwendung von Rückmeldungen zuständig.
S4-2: 20dArt und Weise der Zusammenarbeit
Neben den persönlichen Kontakten mit den Kundenbetreuer*innen werden Kund*innen auch bei der Einführung neuer Produkte
wie beispielsweise der Plattform BTV FINYU für Business Banking miteinbezogen. Die BTV setzt auf die enge Zusammenarbeit mit
den Kund*innen und bietet ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Entstehung und Weiterentwicklung teilzuhaben, indem sie
wertvolles Feedback geben können. Diese partnerschaftliche Herangehensweise stellt sicher, dass die Lösungen den Bedürfnissen
der Kund*innen optimal entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.
Zudem hat die BTV ein System zur automatisierten und regelmäßigen Befragung der Kundenzufriedenheit implementiert. Dabei
werden nach Interaktionen mit den Kund*innen digitale Zufriedenheitsumfragen verschickt und definierte Kennzahlen im
250
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Zusammenhang mit der Zufriedenheit und Weiterempfehlung abgefragt. Diese KPIs werden in einem tourlichen Reporting
gemonitort und analysiert sowie mittel- und langfristige Zielvorgaben in den verschiedenen Kategorien definiert. Individuelle
Anmerkungen und Wünsche der Kund*innen in den Umfragen werden ebenso gesammelt, regelmäßig analysiert und in engem
Austausch mit den relevanten Bereichen in Hinblick auf mögliche Adaptierungen und Verbesserungen von Dienstleistungen und
Services behandelt und diskutiert.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die allgemeine Kundenkommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder digital. Zur Messung und Entwicklung der
Kundenzufriedenheit finden sowohl in jeder Sommer- als auch in jeder Wintersaison Kundenbefragungen mittels digitaler
Fragebögen durch die Firma MANOVA statt. Im Anschluss an den Befragungszyklus wird ein interner Workshop zur
Ergebnisauswertung abgehalten, der von dem Marktforschungsunternehmen moderiert wird. Die daraus gewonnenen
Erkenntnisse fließen sowohl in die laufende Optimierung der Servicequalität als auch in die Produktentwicklung mit ein. Parallel
dazu sind Gäste auch eingeladen, direktes und persönliches Feedback in Form offener Kommentare im Zuge der
Fragebogenbeantwortung abzugeben. Diese Kommentare werden regelmäßig überprüft, um im Bedarfsfall auch kurzfristig auf
etwaige Problemfelder eingehen und entsprechend gegensteuern zu können.
S4-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher*innen und
Endnutzer*innen Bedenken äußern können
S4-3: 25aAnsatz und Verfahren für Abhilfemaßnahmen
Zu wesentlichen negativen Auswirkungen kann es im Bereich des Datenschutzes kommen, wenn es aufgrund von
Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffen zu Vorfällen kommt, die Kundendaten betreffen. Dies hätte einen Vertrauensverlust
der Kund*innen in die BTV zur Folge und könnte wirtschaftliche Auswirkungen auf Kund*innen haben.
Sollten Kund*innen Bedenken u. a. in Bezug auf den Datenschutz haben, haben sie jederzeit die Möglichkeit, sich mit ihren
Anliegen an die BTV zu wenden, sei es über die eigens eingerichtete Ombudsstelle, ihre/n persönliche/n Betreuer*in oder das
Kundenkontaktcenter. Bei spezifischeren Anfragen werden diese an die zuständigen Expert*innen weitergeleitet, um eine schnelle
Lösung sicherzustellen. Ziel ist es, dass sich Kund*innen stets gut aufgehoben und verstanden fühlen. Kundenzufriedenheit ist für
die BTV von größter Bedeutung und steht an oberster Stelle.
Beschwerdemanagement
Erster Ansprechpartner für das Beschwerdemanagement in der BTV ist die Ombudsstelle. Beschwerden gehen entweder direkt in
der Ombudsstelle ein oder werden vom Vorstand, anderen Zentralabteilungen oder den Geschäftsstellen an diese weitergeleitet.
Die Kontaktaufnahme seitens der Kund*innen bzw. ihrer Vertreter*innen (Arbeiterkammer, Rechtsanwalt) kann per Telefon, Brief,
Mail, Fax oder auch durch persönliche Vorsprache erfolgen. Für den elektronischen Beschwerdeweg steht den Kund*innen nicht
nur die E-Mail-Adresse der Ombudsstelle zur Verfügung, sondern es wurde auch auf der Website der BTV ein eigener Link zur
Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle eingerichtet. Sobald eine Beschwerde eingeht, wird sie umfassend und detailliert
dokumentiert. Dabei wird darauf geachtet, dass alle relevanten Informationen erfasst werden, um eine möglichst effiziente und
effektive Bearbeitung sicherzustellen. Jede Beschwerde wird in einem internen System festgehalten, damit der gesamte Verlauf des
Anliegens transparent nachverfolgt werden kann. Dies ermöglicht die Erarbeitung einer schnellen und effizienten Lösung des
Problems.
Im Rahmen des Beschwerdemanagements gab es für das Meldejahr 2024 insgesamt 2.025 eingegangene Beschwerden (2023:
2.594) im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 VERA-V und 190 eingegangene Beschwerden (2023:
259) im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten gemäß § 1 Z 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Schlichtungsstelle
Kund*innen steht es frei, für die alternative Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft mit der BTV
die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft anzurufen. Für Beschwerden im Zusammenhang mit
einem Fremdwährungskredit können sich Kund*innen an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte wenden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 251
251
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Anlaufstelle für sämtliche Anfragen, Rückmeldungen, Auskünfte und Beschwerden ist der Gästeservice. Dieser steht zu den
Öffnungszeiten telefonisch und per Mail zur Verfügung. Anlaufstelle für persönliche Anfragen sind in erster Linie
Mitarbeiter*innen an den Kassen oder am Empfang sowie für die Gäste in Restaurants oder Beherbergungsbetrieben das
Bedienpersonal bzw. die Rezeption.
S4-3: 25bSpezifische Kanäle
Kund*innen haben die Möglichkeit, sich persönlich, per Telefon, per E-Mail oder per Videotelefonie vertrauensvoll an ihre
Betreuer*innen/Co-Betreuer*innen oder das Kundenkontaktcenter zu wenden. Darüber hinaus beinhaltet die Website eine
übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Anlaufstellen.
Ob telefonisch, per E-Mail, via TONI-Chat oder persönlich über die Betreuer*innen und die digitalen Gastgeber*innen, der Fokus
liegt immer auf einer zeitnahen und unkomplizierten Unterstützung der Kund*innen. Dabei wird jede Anfrage mit größter Sorgfalt
und Diskretion behandelt. Die hier erwähnten Kanäle werden alle vom Unternehmen direkt betreut.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Neben den oben angeführten Anlaufstellen können Kund*innen sich auch beim jeweiligen Tourismusverband (TVB) melden und
dort ihre Anliegen deponieren. Dies geschieht ebenfalls entweder telefonisch, via E-Mail oder persönlich in einem der Standorte
der TVBs.
S4-3: 25cVerfügbarkeit der Kanäle
Kund*innen können sich während der Geschäftszeiten persönlich, telefonisch, per Videotelefonie oder per E-Mail an ihre
Betreuer*innen wenden oder bei Beschwerden mit der Ombudsstelle der BTV telefonisch, per E-Mail, postalisch oder über die
Website Kontakt aufnehmen.
Zudem wurde im Mai 2022 in der BTV ein Kundenkontaktcenter (KKC) eingerichtet und damit das Fundament für das Berufsbild
des digitalen Gastgebers gelegt. 15 Mitarbeiter*innen sind zum Jahresende 2024 in diesem Bereich tätig und widmen sich Fragen
und Anregungen von Kund*innen, die telefonisch, per E-Mail, Fax, via TONI-Chat oder persönlich eingebracht werden können.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Kanäle Telefon, E-Mail oder persönlich sind grundsätzlich zu den Öffnungszeiten verfügbar, einige auch an Wochenenden und
Feiertagen.
S4-3: 25dSicherstellung der Wirksamkeit der Kanäle
Um eine effektive Bearbeitung und zeitnahe Lösung von Beschwerdeanfragen zu gewährleisten, ist in der BTV je nach Art der
Beschwerde ein entsprechender Bereich zuständig. Sobald eine Anfrage einem bestimmten Bereich zugewiesen wurde, erhält
dieser automatisch eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, alle relevanten Informationen im System zu dokumentieren.
Durch diese Vorgehensweise werden sämtliche Anfragen systematisch erfasst und dem entsprechenden Prozessablauf zugeordnet.
Im Falle offener oder unerledigter Beschwerden erfolgt darüber hinaus eine regelmäßige Auswertung des Systems zur Kontrolle
und Gewährleistung einer schnellen Erledigung.
Die Kund*innen werden nach der Erfassung der Beschwerde und der darauffolgenden Bearbeitung erneut kontaktiert. Es ist der
BTV wichtig, dass die Kund*innen über den aktuellen Stand der Dinge informiert sind. Ziel ist es, den Kund*innen nicht nur zeitnah
weiterzuhelfen, sondern auch sicherzustellen, dass sie mit der Bearbeitung bzw. der entsprechenden Lösung ihrer Beschwerde
zufrieden sind.
Zudem erstattet die Ombudsstelle dem Vorstand einen jährlichen Bericht über das Beschwerdewesen. Dieser enthält unter
anderem Informationen über allfällige Änderungen von rechtlichen Vorgaben betreffend die Bearbeitung von Beschwerden. Der
Bericht umfasst zudem die Anzahl der Beschwerden und Anfragen, eine Auflistung der häufigsten Beschwerdegründe, die Art der
Erledigung und die getroffenen Maßnahmen sowie allfällige aus den Beschwerden abgeleitete Verbesserungsvorschläge. Das
Beschwerdemanagement ist im Detail im Beschwerdemanagement-Regelwerk der BTV geregelt. Bei WAG-relevanten
Beschwerden erhält der Compliance Officer der BTV bereits bei Eingang der Beschwerde eine Kopie. Der Compliance Officer
kontrolliert wöchentlich und quartalsweise die eingegangenen Beschwerden im Zusammenhang mit Wertpapieren. Außerdem
erhält er tourlich die Übersicht über eingetretene Schäden im Zusammenhang mit WAG-relevanten Schadensfällen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 252
251
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Anlaufstelle für sämtliche Anfragen, Rückmeldungen, Auskünfte und Beschwerden ist der Gästeservice. Dieser steht zu den
Öffnungszeiten telefonisch und per Mail zur Verfügung. Anlaufstelle für persönliche Anfragen sind in erster Linie
Mitarbeiter*innen an den Kassen oder am Empfang sowie für die Gäste in Restaurants oder Beherbergungsbetrieben das
Bedienpersonal bzw. die Rezeption.
S4-3: 25bSpezifische Kanäle
Kund*innen haben die Möglichkeit, sich persönlich, per Telefon, per E-Mail oder per Videotelefonie vertrauensvoll an ihre
Betreuer*innen/Co-Betreuer*innen oder das Kundenkontaktcenter zu wenden. Darüber hinaus beinhaltet die Website eine
übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Anlaufstellen.
Ob telefonisch, per E-Mail, via TONI-Chat oder persönlich über die Betreuer*innen und die digitalen Gastgeber*innen, der Fokus
liegt immer auf einer zeitnahen und unkomplizierten Unterstützung der Kund*innen. Dabei wird jede Anfrage mit größter Sorgfalt
und Diskretion behandelt. Die hier erwähnten Kanäle werden alle vom Unternehmen direkt betreut.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Neben den oben angeführten Anlaufstellen können Kund*innen sich auch beim jeweiligen Tourismusverband (TVB) melden und
dort ihre Anliegen deponieren. Dies geschieht ebenfalls entweder telefonisch, via E-Mail oder persönlich in einem der Standorte
der TVBs.
S4-3: 25cVerfügbarkeit der Kanäle
Kund*innen können sich während der Geschäftszeiten persönlich, telefonisch, per Videotelefonie oder per E-Mail an ihre
Betreuer*innen wenden oder bei Beschwerden mit der Ombudsstelle der BTV telefonisch, per E-Mail, postalisch oder über die
Website Kontakt aufnehmen.
Zudem wurde im Mai 2022 in der BTV ein Kundenkontaktcenter (KKC) eingerichtet und damit das Fundament für das Berufsbild
des digitalen Gastgebers gelegt. 15 Mitarbeiter*innen sind zum Jahresende 2024 in diesem Bereich tätig und widmen sich Fragen
und Anregungen von Kund*innen, die telefonisch, per E-Mail, Fax, via TONI-Chat oder persönlich eingebracht werden können.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Kanäle Telefon, E-Mail oder persönlich sind grundsätzlich zu den Öffnungszeiten verfügbar, einige auch an Wochenenden und
Feiertagen.
S4-3: 25dSicherstellung der Wirksamkeit der Kanäle
Um eine effektive Bearbeitung und zeitnahe Lösung von Beschwerdeanfragen zu gewährleisten, ist in der BTV je nach Art der
Beschwerde ein entsprechender Bereich zuständig. Sobald eine Anfrage einem bestimmten Bereich zugewiesen wurde, erhält
dieser automatisch eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, alle relevanten Informationen im System zu dokumentieren.
Durch diese Vorgehensweise werden sämtliche Anfragen systematisch erfasst und dem entsprechenden Prozessablauf zugeordnet.
Im Falle offener oder unerledigter Beschwerden erfolgt darüber hinaus eine regelmäßige Auswertung des Systems zur Kontrolle
und Gewährleistung einer schnellen Erledigung.
Die Kund*innen werden nach der Erfassung der Beschwerde und der darauffolgenden Bearbeitung erneut kontaktiert. Es ist der
BTV wichtig, dass die Kund*innen über den aktuellen Stand der Dinge informiert sind. Ziel ist es, den Kund*innen nicht nur zeitnah
weiterzuhelfen, sondern auch sicherzustellen, dass sie mit der Bearbeitung bzw. der entsprechenden Lösung ihrer Beschwerde
zufrieden sind.
Zudem erstattet die Ombudsstelle dem Vorstand einen jährlichen Bericht über das Beschwerdewesen. Dieser enthält unter
anderem Informationen über allfällige Änderungen von rechtlichen Vorgaben betreffend die Bearbeitung von Beschwerden. Der
Bericht umfasst zudem die Anzahl der Beschwerden und Anfragen, eine Auflistung der häufigsten Beschwerdegründe, die Art der
Erledigung und die getroffenen Maßnahmen sowie allfällige aus den Beschwerden abgeleitete Verbesserungsvorschläge. Das
Beschwerdemanagement ist im Detail im Beschwerdemanagement-Regelwerk der BTV geregelt. Bei WAG-relevanten
Beschwerden erhält der Compliance Officer der BTV bereits bei Eingang der Beschwerde eine Kopie. Der Compliance Officer
kontrolliert wöchentlich und quartalsweise die eingegangenen Beschwerden im Zusammenhang mit Wertpapieren. Außerdem
erhält er tourlich die Übersicht über eingetretene Schäden im Zusammenhang mit WAG-relevanten Schadensfällen.
252
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S4-3: 26Sicherstellung Vertrautheit Strukturen und Verfahren
Kund*innen der BTV werden über die Möglichkeiten, Anregungen, Fragen oder auch Beschwerden bei der BTV einzubringen, über
die Kundenbetreuer*innen, das Kundenkontaktcenter, die Website der BTV oder das MiFID-Infopaket, das jedem/jeder
Neukund*in im Wertpapierbereich verpflichtend zur Verfügung gestellt wird, informiert.
Grundsätzlich können Kund*innen jegliche Beschwerden bei ihrem/ihrer Kundenbetreuer*in einbringen. Diese/r ist verpflichtet,
die Beschwerde in der Beschwerdemanagement-Anwendung zu erfassen.
Kund*innen können Beschwerden auch direkt bei der BTV Ombudsstelle schriftlich, telefonisch oder per E-Mail in deutscher
Sprache einbringen. Sollte eine Beschwerde nicht auf Deutsch einlangen, wird der/die Beschwerdeträger*in darauf hingewiesen
und darum gebeten, die Beschwerde auf Deutsch vorzubringen.
Der/die Kundenbetreuer*in erklärt den Kund*innen bei der Entgegennahme der Beschwerde das weitere Vorgehen. Bei direkten
Beschwerden an die Ombudsstelle erhalten Kund*innen spätestens nach zwei Bankarbeitstagen eine Lösung angeboten oder, falls
dies nicht möglich ist, werden sie über die weitere Vorgehensweise informiert.
Die BTV verfügt über Konzepte, um Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn
solche Strukturen oder Verfahren genutzt werden.
Ja Nein
S4-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher*innen und
Endnutzer*innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen und Ansätze
S4-4: 30Aktionspläne und Mittel
Maßnahmen zur Reduktion von Datenschutzverstößen
Maßnahme
Der in der BTV etablierte Datenschutzprozess stellt sicher, dass
Mitarbeiter*innen und Neueintritte jährlich mindestens einmal sowie anlassbezogen zu
Datenschutz- und Datensicherheitsthemen geschult werden.
bei der Anschaffung neuer Software bzw. bei neuen Datenverarbeitungsvorgängen stets alle
Risiken betrachtet werden:
- Beschreibung der neuen Anwendung/Software/Verarbeitungstätigkeit
- Art der Anwendung, wie z. B. Webanwendung, On-Premise-Anwendung, SaaS
- Angabe, für welche Prozesse (Geschäfts-/Supportprozess) der BTV die
Anwendung/Software/Verarbeitungstätigkeit benötigt wird
- Angabe der Rechtsgrundlage(n)
- Verarbeitungszwecke
- Angabe der betroffenen Personen (Mitarbeiter*innen, Kund*innen etc.)
- Angabe der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Speicher- sowie Verarbeitungsort/Serverstandorte
- Datenabflüsse in Drittstaaten (falls ja, Angabe der Drittstaaten)
- Angabe (Name, Sitz, Verarbeitungstätigkeit) von Subauftragnehmer*innen
- Identifizierte Risiken
- Maßnahmen zur Risikomitigierung
bei Betroffenenanfragen innerhalb weniger Tage dem Begehren entsprochen werden kann.
bei Data Breaches innerhalb weniger Stunden eine belastbare Erstanalyse erfolgt und, wenn
gesetzlich notwendig, die Behörde informiert wird.
interne Mitarbeiteranfragen zeitgerecht beantwortet werden.
jährliche Datenschutzaudits durchgeführt werden.
jährliche Überprüfungen der Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutzfolgenabschätzungen
durchgeführt werden, um die Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten jährlich neu zu evaluieren.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 253
253
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Darüber hinaus setzt die BTV mehrschichtige Sicherheitskonzepte ein, um die Sicherheitsziele der Bank
sowie die der Kund*innen vollumfänglich abzudecken. Hierzu sind technische und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um die IT-Systeme der BTV und damit die Informationen der
Kund*innen vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff
unberechtigter Personen zu schützen. Die Rechenzentren der BTV sind gemäß dem internationalen
Standard zur Informationssicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert bzw. werden regelmäßig nach ISAE 3402
Type 2 geprüft. Die Sicherheitsmaßnahmen der BTV werden entsprechend der technologischen Entwicklung
fortlaufend ausgebaut.
Ergebnisse
Durch die Einhaltung der Maßnahmen werden die Kund*innen vor Datenschutzverstößen geschützt, das ist
anhand der Anzahl der Data Breaches messbar. Erwartbar ist, dass nach getroffenen Maßnahmen die Risiken
soweit gesenkt wurden, das der Data Breach nicht an die Behörde zu melden ist.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
BTV Handbuch Datenschutz
Umfang
BTV AG
Zeithorizonte
Die wichtigsten Maßnahmen aus dem Konzept wurden bereits implementiert. Weitere Maßnahmen
werden laufend evaluiert und umgesetzt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
n. a.
Messbare Ziele
Gemeldete Data Breaches nach Setzen von Maßnahmen: 0
Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu hochwertigen Informationen
Maßnahme
Sämtliche Kund*innen haben die Möglichkeit, sich entweder persönlich oder per Telefon, E-Mail oder
Videotelefonie vertrauensvoll an ihre Betreuer*innen/Co-Betreuer*innen oder das Kundenkontaktcenter zu
wenden. Diese klären die Kund*innen über sämtliche Chancen und Risiken sowie Funktionsweisen und
Besonderheiten im Zusammenhang mit allen BTV Produkten und Dienstleistungen auf. Zudem stehen für
Produkte und Dienstleistungen die BTV Produktinformationen in einfacher und verständlicher Art und
Weise auf der BTV Website zur Verfügung. Regelmäßige Kundenveranstaltungen zu diversen Themen im
Finanzbereich, die das Know-how der Kund*innen erweitern sollen, sowie Newsletter und Onlinemagazine,
für die sich sämtliche Kund*innen anmelden können, vervollständigen die Informationsmöglichkeiten zu
Produkten und Dienstleistungen der BTV.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Im Sinne einer fairen Preispolitik kommunizieren die Seilbahnen die Tarife klar und transparent ohne
versteckte Gebühren. Grundlage dafür sind klar formulierte AGBs.
Ergebnisse
Im Jahr 2024 gab es in der BTV 87.433 dokumentierte Kundenkontakte.
Fachveranstaltungen der BTV zu Themen wie „Die Zukunft der Energieversorgung“, „Wie zukunftsfähig ist
Europa?“, „Neue Wege der Geldpolitik“, „Drei (Aktien-)Märkte im Fokus“, „Nach der Zinswende:
Gelegenheiten im neuen Investmentumfeld“, „Kapitalmarktupdates“ sowie „Allgemeine Einblicke in unsere
innovativen Anlagestrategien“ wurden von insgesamt 913 Kund*innen besucht.
Die BTV Newsletter sowie diverse regelmäßige Informationen, Publikationen und Briefings (BTV Gipfelblick,
BTV Anlagekompass, Morning- und Mittags-Briefing, wöchentliche Marktinformation) waren im Jahr 2024
von insgesamt 10.883 Personen abonniert.
Auf der BTV Website wurden im Jahr 2024 allein im Newsroom mehr als 2.500 Klicks verzeichnet. Zudem
gab es über 4.000 Klicks in Bezug auf Anlegen und Sparen, über 1.500 Klicks in Bezug auf Finanzieren und
über 4.400 Klicks in Bezug auf Konten und Karten.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Maßnahmen tragen dazu bei, dass Kund*innen die passenden Produkte bzw. Dienstleistungen erhalten
und dadurch Unsicherheiten sowie Reklamationen vermieden werden. Darüber hinaus wird das Vertrauen in
die BTV gestärkt und damit die Basis für eine vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit gelegt.
Zur Kundeninformation tragen Informationsveranstaltungen, Publikationen, Newsletter sowie
Informationen auf der Website zu Produkten und Dienstleistungen bei.
Umfang
Der Zugang zu hochwertigen Informationen betrifft das gesamte Produktangebot der BTV (Finanzieren,
Zahlungsverkehr, Veranlagen).
Zeithorizonte
Diese Maßnahmen sind etabliert und werden beibehalten. Die Fortschritte werden durch laufende
Kundenzufriedenheitsmessungen evaluiert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 254
253
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Darüber hinaus setzt die BTV mehrschichtige Sicherheitskonzepte ein, um die Sicherheitsziele der Bank
sowie die der Kund*innen vollumfänglich abzudecken. Hierzu sind technische und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um die IT-Systeme der BTV und damit die Informationen der
Kund*innen vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff
unberechtigter Personen zu schützen. Die Rechenzentren der BTV sind gemäß dem internationalen
Standard zur Informationssicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert bzw. werden regelmäßig nach ISAE 3402
Type 2 geprüft. Die Sicherheitsmaßnahmen der BTV werden entsprechend der technologischen Entwicklung
fortlaufend ausgebaut.
Ergebnisse
Durch die Einhaltung der Maßnahmen werden die Kund*innen vor Datenschutzverstößen geschützt, das ist
anhand der Anzahl der Data Breaches messbar. Erwartbar ist, dass nach getroffenen Maßnahmen die Risiken
soweit gesenkt wurden, das der Data Breach nicht an die Behörde zu melden ist.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
des Konzepts
BTV Handbuch Datenschutz
Umfang
BTV AG
Zeithorizonte
Die wichtigsten Maßnahmen aus dem Konzept wurden bereits implementiert. Weitere Maßnahmen
werden laufend evaluiert und umgesetzt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
n. a.
Messbare Ziele
Gemeldete Data Breaches nach Setzen von Maßnahmen: 0
Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu hochwertigen Informationen
Maßnahme
Sämtliche Kund*innen haben die Möglichkeit, sich entweder persönlich oder per Telefon, E-Mail oder
Videotelefonie vertrauensvoll an ihre Betreuer*innen/Co-Betreuer*innen oder das Kundenkontaktcenter zu
wenden. Diese klären die Kund*innen über sämtliche Chancen und Risiken sowie Funktionsweisen und
Besonderheiten im Zusammenhang mit allen BTV Produkten und Dienstleistungen auf. Zudem stehen für
Produkte und Dienstleistungen die BTV Produktinformationen in einfacher und verständlicher Art und
Weise auf der BTV Website zur Verfügung. Regelmäßige Kundenveranstaltungen zu diversen Themen im
Finanzbereich, die das Know-how der Kund*innen erweitern sollen, sowie Newsletter und Onlinemagazine,
für die sich sämtliche Kund*innen anmelden können, vervollständigen die Informationsmöglichkeiten zu
Produkten und Dienstleistungen der BTV.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH:
Im Sinne einer fairen Preispolitik kommunizieren die Seilbahnen die Tarife klar und transparent ohne
versteckte Gebühren. Grundlage dafür sind klar formulierte AGBs.
Ergebnisse
Im Jahr 2024 gab es in der BTV 87.433 dokumentierte Kundenkontakte.
Fachveranstaltungen der BTV zu Themen wie „Die Zukunft der Energieversorgung“, „Wie zukunftsfähig ist
Europa?“, „Neue Wege der Geldpolitik“, „Drei (Aktien-)Märkte im Fokus“, „Nach der Zinswende:
Gelegenheiten im neuen Investmentumfeld“, „Kapitalmarktupdates“ sowie „Allgemeine Einblicke in unsere
innovativen Anlagestrategien“ wurden von insgesamt 913 Kund*innen besucht.
Die BTV Newsletter sowie diverse regelmäßige Informationen, Publikationen und Briefings (BTV Gipfelblick,
BTV Anlagekompass, Morning- und Mittags-Briefing, wöchentliche Marktinformation) waren im Jahr 2024
von insgesamt 10.883 Personen abonniert.
Auf der BTV Website wurden im Jahr 2024 allein im Newsroom mehr als 2.500 Klicks verzeichnet. Zudem
gab es über 4.000 Klicks in Bezug auf Anlegen und Sparen, über 1.500 Klicks in Bezug auf Finanzieren und
über 4.400 Klicks in Bezug auf Konten und Karten.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Maßnahmen tragen dazu bei, dass Kund*innen die passenden Produkte bzw. Dienstleistungen erhalten
und dadurch Unsicherheiten sowie Reklamationen vermieden werden. Darüber hinaus wird das Vertrauen in
die BTV gestärkt und damit die Basis für eine vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit gelegt.
Zur Kundeninformation tragen Informationsveranstaltungen, Publikationen, Newsletter sowie
Informationen auf der Website zu Produkten und Dienstleistungen bei.
Umfang
Der Zugang zu hochwertigen Informationen betrifft das gesamte Produktangebot der BTV (Finanzieren,
Zahlungsverkehr, Veranlagen).
Zeithorizonte
Diese Maßnahmen sind etabliert und werden beibehalten. Die Fortschritte werden durch laufende
Kundenzufriedenheitsmessungen evaluiert.
254
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
Maßnahme
Für den persönlichen Service und die Beratung der Kund*innen sowie die Bargeldversorgung verfügt die BTV
über 35 personenbesetzte Filialen und 2 SB-Standorte. Die Dichte der Standorte im Kerngebiet der BTV
(Tirol und Vorarlberg) ist wesentlich höher als in den Expansionsmärkten (Wien, Deutschland und Schweiz).
Darüber hinaus bietet die BTV ein Kundenkontaktcenter, das sowohl per E-Mail als auch telefonisch
erreichbar ist.
Kund*innen, die ihre Bankgeschäfte von unterwegs mit dem Laptop, Smartphone oder Tablet erledigen
möchten, bietet die BTV mit dem Internetbanking meineBTV, der BTV Banking App sowie der BTV Security
App leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an.
Um den digitalen Zugang zu Produkten weiter zu verbessern, wird auch die Website der BTV stetig
weiterentwickelt und nutzerzentrierter gestaltet. Ein Schwerpunkt ist dabei die Optimierung hinsichtlich der
Barrierefreiheit. Maßstab dafür ist die Richtlinie (EU) 2019/882 „European Accessibility Act“, deren
Umsetzung im österr. Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
(Barrierefreiheitsgesetz BaFG) verankert ist. Diese tritt mit 28. Juni 2025 u. a. für Banken in Kraft. Im Jahr
2024 wurden die Bilder auf der Website mit sogenannten Alternativtexten („Alt-Texten“) versehen. Diese
Informationen ermöglichen es blinden oder sehbeeinträchtigten Personen, die Bilder mithilfe eines
„Screenreaders“ zuordnen bzw. deren Inhalt verstehen zu können. In Zukunft wird dieser Prozess
automatisiert.
Für sozial und wirtschaftlich besonders schutzwürdige Verbraucher*innen wird das BTV Basiskonto
angeboten. Dieses umfasst einen Internetbanking-Zugang, eine Debitkarte sowie alle elektronischen
Transaktionen und Buchungsvorgänge zum im Verbraucherzahlungskontogesetz festgelegten Preis von 20
Euro pro Quartal bzw. 10 Euro pro Quartal. Zusätzliche Kosten fallen keine an. Das BTV Basiskonto kann
ungeachtet des Aufenthaltsstatus von jeder Person eröffnet werden, die in der EU ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Ausgenommen sind Nutzer*innen, die in Österreich bereits ein anderes Girokonto führen,
über das sie vollumfänglich verfügen können.
Ergebnisse
Kund*innen haben die Möglichkeit, Bankgeschäfte sowohl analog in der Filiale als auch digital zu erledigen
und alle für sie relevanten Informationen zu erhalten.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Die Maßnahmen erweitern bzw. erleichtern den Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen. Dadurch
tragen sie zur Attraktivität der BTV als Partnerin in Finanzangelegenheiten bei, unterstützen die Gewinnung
von Neukund*innen und sind ein Baustein für eine langfristigen Kundenbindung.
Umfang
Alle Kund*innen der BTV
Zeithorizonte
Die Maßnahmen zum Zugang zu Produkten und Dienstleistungen sind etabliert, werden beibehalten und
vor allem im Bereich der Zugänglichkeit für Personen mit körperlichen Einschränkungen laufend verbessert.
Im Rahmen von Regelprozessen werden die Maßnahmen vom Geschäftsbereich Kunden analysiert,
überprüft und bei Bedarf angepasst.
Maßnahmen zur Sicherstellung der verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken
Maßnahme
Folgende Maßnahmen werden getroffen, um die Verantwortung im Bereich Marketing & Kommunikation
wahrzunehmen:
MiFID-Kontrolle der Marketingmitteilungen
Zugang zu hochwertigen Informationen
Gendergerechte Sprache
Barrierefreiheit der BTV Website
LinkedIn
Ergebnisse
Durch die ergriffenen Maßnahmen werden alle regulatorischen und rechtlichen Auflagen erfüllt. Darüber
hinaus wird eine gleichwertige und umfassende Aufklärung über Chancen wie auch Risiken von
Produkten/Dienstleistungen sowie eine transparente und einfache Darstellung von Produktmerkmalen und
Kosten erreicht. Oberstes Ziel ist, dass die Kund*innen den Informationen uneingeschränkt vertrauen
können und niemand diskriminiert wird.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Policy
BTV Policy Verantwortungsvolles Marketing
Umfang
Marktgebiet der BTV, sämtliche Bereiche und regionale Geschäftsbereiche der BTV sowie folgende
Interessengruppen: alle Aktionär*innen, Kund*innen, Mitarbeiter*innen der BTV, Beteiligungen der BTV, im
Speziellen die BTV Leasing, Netzwerkpartner*innen
BTV Jahresfinanzbericht 2024 255
255
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Zeithorizonte
Laufende Umsetzung der genannten Maßnahmen und stetige Weiterentwicklung sowie gegebenenfalls
Definition neuer Maßnahmen
Messbare Ziele
Das qualitative Ziel ist es, größtmögliches Kundenvertrauen zu erlangen. Darüber hinaus sind zwei messbare
Ziele: keine Beanstandungen durch die FMA und keine Beschwerden bei der BTV Ombudsstelle betreffend
die Marketing- und Kommunikationsaktivitäten der BTV.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Seilbahnrevision
Maßnahme
Seilbahnrevisionen
In Österreich beinhaltet eine Seilbahnrevision eine umfassende Überprüfung und Wartung der gesamten
Anlage. So werden Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
sichergestellt. In gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen müssen alle Seilbahnanlagen technischen
Überprüfungen unterzogen werden. Diese Überprüfungen umfassen die Seile, die Antriebe, die Getriebe,
die Hydraulik, die Elektronik und sonstige Anlagenteile sowie Blitz- und Brandschutz.
Ergebnisse
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften dient in erster Linie der Sicherheit von Seilbahnanlagen, um
etwaige Sicherheitsrisiken für die Gäste zu vermeiden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Anlagensicherheit
Umfang
Die Revisionen betreffen den Betriebsleitungsbereich und insbesondere die Seilbahntechnik. Eine
ordnungsgemäß durchgeführte Revision gewährleistet einen reibungslosen Seilbahnbetrieb und betrifft
somit u. a. auch die vorgelagerte Wertschöpfungskette mit den Seilbahntechniklieferanten. Die gesetzlich
vorgeschriebenen Revisionen sind jährlich an die zuständige Seilbahnbehörde zu melden. Bei Bedarf sind
zusätzliche externe Bestätigungsdokumente vorzulegen.
Zeithorizonte
Revisionen werden in der Zwischensaison im Frühjahr und Herbst bzw. bei Bahnen, die nur im Winter in
Betrieb sind, zwischen Ende der vergangenen und Beginn der neuen Wintersaison durchgeführt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Diese Maßnahmen dienen dazu, einen sicheren, effizienten und zuverlässigen Betrieb der Seilbahn zu
gewährleisten, während gleichzeitig alle negativen Folgen für Nutzer*innen, Betreiber*innen und die
Umwelt minimiert oder kompensiert werden.
Maßnahme
Tiroler Pistengütesiegel (Mayrhofner Bergbahnen) & Vorarlberger Pistengütesiegel (Silvretta
Montafon)
Ergebnisse
Die Gütesiegel stehen für einheitlich markierte und gepflegte Skipisten mit entsprechendem Rettungsdienst
und dienen der Sicherheit im alpinen Raum. Die Vergabe der Pistengütesiegel erfolgt auf Basis definierter
Anforderungen, die in der entsprechenden Norm detailliert aufgeführt sind. Diese Kriterien umfassen unter
anderem die Einteilung des Skigeländes, die Markierung der Skipisten, die Absturz- und Gefahrensicherung,
die Orientierungs- und Informationstafeln, die Präparierung, die Pistenkontrolle und den
Pistenrettungsdienst.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Endnutzer*innen und persönliche Sicherheit
Umfang
Diese Maßnahmen betreffen den Bereich der Betriebsführung und hier insbesondere die Pistenpräparierung
und -sicherung.
Zeithorizonte
Die Pistengütesiegel werden nach erfolgter Begutachtung vergeben und können verlängert werden.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Sie dienen vor allem der einheitlichen Kennzeichnung von Pisten und helfen den Gästen bei der
Orientierung im Skigebiet. In weiterer Folge sollen vor allem durch die Pistensicherung Unfälle, welche durch
atypische Gefahren ausgelöst werden können, reduziert werden.
Messbare Ziele
Sämtliche Unfälle, welche über die Pistenrettung abgewickelt werden, werden erfasst.
Maßnahme
Brandschutzordnung
Ergebnisse
Die Brandschutzordnung umfasst eine definierte, klare und strukturierte Regelung zum Schutz von
Personen, Sachwerten sowie der Umwelt vor Bränden. Sie dient der Gefahrenminimierung und regelt das
Verhalten im Brandfall. Darüber hinaus benennt sie eine/n zuständige/n Brandschutzbeauftragte*n, der/die
für die Einhaltung der Brandschutzordnung verantwortlich ist. Die wesentlichen Bestandteile einer
BTV Jahresfinanzbericht 2024 256
255
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Zeithorizonte
Laufende Umsetzung der genannten Maßnahmen und stetige Weiterentwicklung sowie gegebenenfalls
Definition neuer Maßnahmen
Messbare Ziele
Das qualitative Ziel ist es, größtmögliches Kundenvertrauen zu erlangen. Darüber hinaus sind zwei messbare
Ziele: keine Beanstandungen durch die FMA und keine Beschwerden bei der BTV Ombudsstelle betreffend
die Marketing- und Kommunikationsaktivitäten der BTV.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Seilbahnrevision
Maßnahme
Seilbahnrevisionen
In Österreich beinhaltet eine Seilbahnrevision eine umfassende Überprüfung und Wartung der gesamten
Anlage. So werden Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
sichergestellt. In gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen müssen alle Seilbahnanlagen technischen
Überprüfungen unterzogen werden. Diese Überprüfungen umfassen die Seile, die Antriebe, die Getriebe,
die Hydraulik, die Elektronik und sonstige Anlagenteile sowie Blitz- und Brandschutz.
Ergebnisse
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften dient in erster Linie der Sicherheit von Seilbahnanlagen, um
etwaige Sicherheitsrisiken für die Gäste zu vermeiden.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Anlagensicherheit
Umfang
Die Revisionen betreffen den Betriebsleitungsbereich und insbesondere die Seilbahntechnik. Eine
ordnungsgemäß durchgeführte Revision gewährleistet einen reibungslosen Seilbahnbetrieb und betrifft
somit u. a. auch die vorgelagerte Wertschöpfungskette mit den Seilbahntechniklieferanten. Die gesetzlich
vorgeschriebenen Revisionen sind jährlich an die zuständige Seilbahnbehörde zu melden. Bei Bedarf sind
zusätzliche externe Bestätigungsdokumente vorzulegen.
Zeithorizonte
Revisionen werden in der Zwischensaison im Frühjahr und Herbst bzw. bei Bahnen, die nur im Winter in
Betrieb sind, zwischen Ende der vergangenen und Beginn der neuen Wintersaison durchgeführt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Diese Maßnahmen dienen dazu, einen sicheren, effizienten und zuverlässigen Betrieb der Seilbahn zu
gewährleisten, während gleichzeitig alle negativen Folgen für Nutzer*innen, Betreiber*innen und die
Umwelt minimiert oder kompensiert werden.
Maßnahme
Tiroler Pistengütesiegel (Mayrhofner Bergbahnen) & Vorarlberger Pistengütesiegel (Silvretta
Montafon)
Ergebnisse
Die Gütesiegel stehen für einheitlich markierte und gepflegte Skipisten mit entsprechendem Rettungsdienst
und dienen der Sicherheit im alpinen Raum. Die Vergabe der Pistengütesiegel erfolgt auf Basis definierter
Anforderungen, die in der entsprechenden Norm detailliert aufgeführt sind. Diese Kriterien umfassen unter
anderem die Einteilung des Skigeländes, die Markierung der Skipisten, die Absturz- und Gefahrensicherung,
die Orientierungs- und Informationstafeln, die Präparierung, die Pistenkontrolle und den
Pistenrettungsdienst.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Endnutzer*innen und persönliche Sicherheit
Umfang
Diese Maßnahmen betreffen den Bereich der Betriebsführung und hier insbesondere die Pistenpräparierung
und -sicherung.
Zeithorizonte
Die Pistengütesiegel werden nach erfolgter Begutachtung vergeben und können verlängert werden.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Sie dienen vor allem der einheitlichen Kennzeichnung von Pisten und helfen den Gästen bei der
Orientierung im Skigebiet. In weiterer Folge sollen vor allem durch die Pistensicherung Unfälle, welche durch
atypische Gefahren ausgelöst werden können, reduziert werden.
Messbare Ziele
Sämtliche Unfälle, welche über die Pistenrettung abgewickelt werden, werden erfasst.
Maßnahme
Brandschutzordnung
Ergebnisse
Die Brandschutzordnung umfasst eine definierte, klare und strukturierte Regelung zum Schutz von
Personen, Sachwerten sowie der Umwelt vor Bränden. Sie dient der Gefahrenminimierung und regelt das
Verhalten im Brandfall. Darüber hinaus benennt sie eine/n zuständige/n Brandschutzbeauftragte*n, der/die
für die Einhaltung der Brandschutzordnung verantwortlich ist. Die wesentlichen Bestandteile einer
256
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Brandschutzordnung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vermeidung von Brandgefahren, Sicherstellung
von Rettungsmaßnahmen, Schulung und Sensibilisierung, wirksames Verhalten im Brandfall, rechtliche
Absicherung und Schutz von Sachwerten.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Alarmplan
Umfang
Es betrifft den ganzheitlichen Betrieb der Bergbahnen mit ihren Seilbahnanlagen, Gebäuden und sonstigen
Infrastrukturanlagen.
Zeithorizonte
Die Einhaltung der Maßnahmen, welche durch die Brandschutzordnung vorgeschrieben sind, wie z. B. der
Aushang der Brandschutzpläne, die Freihaltung von Fluchtwegen und die Platzierung von Feuerlöschern, ist
einmal im Monat durch eine Kontrollbegehung des/der Brandschutzbeauftragten zu überprüfen.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Diese Maßnahmen wirken zusammen, um Menschenleben zu schützen, Sachschäden zu minimieren und
die allgemeine Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen. Regelmäßige Überprüfungen und die Anpassung an
aktuelle Standards sind entscheidend, um einen wirksamen Schutz für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Maßnahme
Mitarbeiterunterweisung
Ergebnisse
Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig zu den individuellen funktionsbedingten Aufgaben des jeweiligen
Betriebsleitungsbereichs unterwiesen. Im Rahmen dieser Unterweisungen werden den Mitarbeiter*innen
auch sicherheitsrelevante Informationen vermittelt, die unter anderem den Seilbahnbetrieb, die
Fahrgastabwicklung und die laufenden Wartungen betreffen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der
Betriebsvorschrift und den Beförderungsbedingungen, die die sichere und regelkonforme Nutzung der
Seilbahn gewährleisten. Im Anschluss müssen die Mitarbeiter*innen die Kenntnisnahme dieser beiden
zentralen Dokumente bestätigen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Anlagensicherheit
Umfang
Diese Maßnahme betrifft den laufenden Betrieb der Anlagen und liegt somit in der Verantwortung der
Betriebsleitung.
Zeithorizonte
Die Unterweisungen finden vor jeder Winter- bzw. Sommersaison statt.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Diese Unterweisungen tragen u. a. dazu bei, Unfälle und Schäden durch präventives Wissen, trainiertes
Verhalten und die Förderung von Eigenverantwortung zu verhindern. Sie schaffen eine Kultur der Sicherheit
und minimieren die Auswirkungen von Notfällen, indem sie die Reaktionsfähigkeit und
Handlungsbereitschaft der Beteiligten stärken.
Maßnahme
Pistenrettung
Ergebnisse
Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht darin, Erste Hilfe zu leisten, die Verletzten und die Helfer*innen
vor anderen Skifahrer*innen auf der Piste zu schützen, den raschen und fachgerechten Abtransport von
verunfallten Personen mittels Skidoo oder Ackja zu gewährleisten, bei Bedarf den Weitertransport mit dem
Hubschrauber oder der Rettung zur weiteren medizinischen Versorgung zu veranlassen und gewisse
Erhebungsaufgaben mit einem digitalen Unfallbericht vor Ort zu übernehmen.
Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele
der Konzepte
Gesundheitsschutz & persönliche Sicherheit
Umfang
Die Maßnahmen der Pistenrettung betreffen den laufenden Seilbahn- und Skibetrieb im Winter. Die
Einteilung der Dienste obliegt der Betriebsleitung. Mit der Einbindung der Rettungsorganisationen betrifft
der Rettungsvorgang und die weitere medizinische Versorgung eines Verletzten auch die nachgelagerte
Wertschöpfungskette.
Zeithorizonte
Gemäß der Seilbahnpersonalverordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) müssen alle Seilbahnbediensteten in regelmäßigen Abständen
Erste-Hilfe-Kurse absolvieren.
Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen
Auswirkungen
Die zentrale Aufgabe der Pistenrettung im Skigebiet ist es, die Sicherheit der Skifahrer*innen und
Snowboarder*innen zu gewährleisten, indem sie bei Unfällen rasch und effizient Hilfe leistet und damit die
Rettungskette in Gang setzt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 257
257
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S4-4: 31aErgriffene und geplante Maßnahmen
Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen werden unter Punkt S4-4: 30Aktionspläne und Mittel ausführlich beschrieben.
S4-4: 31bSchaffung von Abhilfe
Aufgrund der von der BTV bereits ergriffenen Maßnahmen konnten die Risiken von Datenschutzvorfällen auf ein Minimum
gesenkt werden.
S4-4: 31cZusätzliche Maßnahmen und Initiativen
Zusätzlich zu den bereits unter Punkt S4-4: 30Aktionspläne und Mittel beschriebenen Maßnahmen wurden im Jahr 2024 keine
weiteren Maßnahmen ergriffen.
S4-4: 31dWirksamkeit der Maßnahmen und Initiativen
Durch die Kontrolle der Ziele, die unmittelbar mit den Konzepten und Maßnahmen zusammenhängen, kann die Wirksamkeit der
Maßnahmen überprüft werden.
S4-4: 32a, b, c — Verfahren zur Ermittlung von Maßnahmen, Ergreifen der Maßnahmen und Sicherstellung von Abhilfemaßnahmen
Die unter Punkt S4-4: 30Aktionspläne und Mitteldetailliert beschriebenen Maßnahmen wurden durch diverse Prozesse und
Verfahren sowie durch die Einbeziehung verschiedener Stakeholder festgelegt. Zusätzlich werden auch von gesetzlicher Seite im
Zuge der starken Regulierung der Finanzbranche Maßnahmen eingefordert, welche in die internen Datenschutz- und Prüfprozesse
integriert sind. Dadurch sollen die negativen Auswirkungen auf Kund*innen minimiert werden.
Um potenzielle Datenschutzverletzungen zu vermeiden, werden umfassende Abhilfemaßnahmen ergriffen. Ob diese ausreichend
sind, kann durch die Überprüfung des dafür definierten Zieles festgestellt werden.
S4-4: 33a, bMinderung von wesentlichen Risiken & Nutzung von wesentlichen Chancen
Auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine wesentlichen Risiken oder Chancen identifiziert.
S4-4: 34Vermeidung negativer Auswirkungen
Um negative Auswirkungen im Bereich Datenschutz zu vermeiden, setzt die BTV mehrschichtige Sicherheitskonzepte ein. Dadurch
sollen die Sicherheitsziele der Bank sowie der Kund*innen vollumfänglich abgedeckt werden. Hierzu sind technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um die IT-Systeme der BTV und damit die Informationen der Kund*innen
vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die
Rechenzentren der BTV sind gemäß dem internationalen Standard zur Informationssicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert bzw.
werden regelmäßig nach ISAE 3402 Type 2 geprüft. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen
Entwicklung fortlaufend ausgebaut.
S4-4: 35Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Im Berichtsjahr sind der BTV diesbezüglich keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle in Verbindung mit Verbraucher*innen
und Endnutzer*innen bekannt geworden.
S4-4: 36Wirksamkeit der Maßnahmen
Das qualitative Ziel der BTV ist es, ein größtmögliches Kundenvertrauen zu erreichen. Darüber hinaus gibt es zwei messbare Ziele:
keine Beanstandungen durch die FMA und keine Beschwerden bei der BTV Ombudsstelle betreffend die Marketing- und
Kommunikationsaktivitäten der BTV. Nachdem es im Jahr 2024 dahingehend keine Beanstandungen bzw. Beschwerden gab, geht
die BTV von der Wirksamkeit der Maßnahmen aus.
S4-4: 37Zuweisung von Mitteln
Um die Umsetzung und Anpassung von Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz, den Zugang zu hochwertigen Informationen,
den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen sowie ein verantwortungsvolles Marketing zu gewährleisten, werden in den
BTV Jahresfinanzbericht 2024 258
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
S4-4: 31aErgriffene und geplante Maßnahmen
Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen werden unter Punkt S4-4: 30Aktionspläne und Mittel ausführlich beschrieben.
S4-4: 31bSchaffung von Abhilfe
Aufgrund der von der BTV bereits ergriffenen Maßnahmen konnten die Risiken von Datenschutzvorfällen auf ein Minimum
gesenkt werden.
S4-4: 31cZusätzliche Maßnahmen und Initiativen
Zusätzlich zu den bereits unter Punkt S4-4: 30Aktionspläne und Mittel beschriebenen Maßnahmen wurden im Jahr 2024 keine
weiteren Maßnahmen ergriffen.
S4-4: 31dWirksamkeit der Maßnahmen und Initiativen
Durch die Kontrolle der Ziele, die unmittelbar mit den Konzepten und Maßnahmen zusammenhängen, kann die Wirksamkeit der
Maßnahmen überprüft werden.
S4-4: 32a, b, c — Verfahren zur Ermittlung von Maßnahmen, Ergreifen der Maßnahmen und Sicherstellung von Abhilfemaßnahmen
Die unter Punkt S4-4: 30Aktionspläne und Mitteldetailliert beschriebenen Maßnahmen wurden durch diverse Prozesse und
Verfahren sowie durch die Einbeziehung verschiedener Stakeholder festgelegt. Zusätzlich werden auch von gesetzlicher Seite im
Zuge der starken Regulierung der Finanzbranche Maßnahmen eingefordert, welche in die internen Datenschutz- und Prüfprozesse
integriert sind. Dadurch sollen die negativen Auswirkungen auf Kund*innen minimiert werden.
Um potenzielle Datenschutzverletzungen zu vermeiden, werden umfassende Abhilfemaßnahmen ergriffen. Ob diese ausreichend
sind, kann durch die Überprüfung des dafür definierten Zieles festgestellt werden.
S4-4: 33a, bMinderung von wesentlichen Risiken & Nutzung von wesentlichen Chancen
Auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine wesentlichen Risiken oder Chancen identifiziert.
S4-4: 34Vermeidung negativer Auswirkungen
Um negative Auswirkungen im Bereich Datenschutz zu vermeiden, setzt die BTV mehrschichtige Sicherheitskonzepte ein. Dadurch
sollen die Sicherheitsziele der Bank sowie der Kund*innen vollumfänglich abgedeckt werden. Hierzu sind technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um die IT-Systeme der BTV und damit die Informationen der Kund*innen
vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die
Rechenzentren der BTV sind gemäß dem internationalen Standard zur Informationssicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert bzw.
werden regelmäßig nach ISAE 3402 Type 2 geprüft. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen
Entwicklung fortlaufend ausgebaut.
S4-4: 35Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Im Berichtsjahr sind der BTV diesbezüglich keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle in Verbindung mit Verbraucher*innen
und Endnutzer*innen bekannt geworden.
S4-4: 36Wirksamkeit der Maßnahmen
Das qualitative Ziel der BTV ist es, ein größtmögliches Kundenvertrauen zu erreichen. Darüber hinaus gibt es zwei messbare Ziele:
keine Beanstandungen durch die FMA und keine Beschwerden bei der BTV Ombudsstelle betreffend die Marketing- und
Kommunikationsaktivitäten der BTV. Nachdem es im Jahr 2024 dahingehend keine Beanstandungen bzw. Beschwerden gab, geht
die BTV von der Wirksamkeit der Maßnahmen aus.
S4-4: 37Zuweisung von Mitteln
Um die Umsetzung und Anpassung von Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz, den Zugang zu hochwertigen Informationen,
den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen sowie ein verantwortungsvolles Marketing zu gewährleisten, werden in den
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Bereichen Recht und Beteiligungen, Geschäftsbereich Kunden sowie Marketing & Kommunikation Mitarbeiter*innen eingesetzt,
die die Aufrechterhaltung des bisherigen hohen Standards sowie etwaige Verbesserungen zu verantworten haben.
Des Weiteren werden Ressourcen zur Sicherstellung der Datenschutzanforderungen, zur Schulung von BTV
Kundenbetreuer*innen, zur Verbesserung der Zugänglichkeit der BTV Website, des Kundenportals, der Banking App, der digitalen
Kontaktaufnahme (Videotelefonie, Videoberatung „Toni“), für Kundenpublikationen und Informationsveranstaltungen verwendet.
Kennzahlen und Ziele
S4-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
S4-5: 38a — Bewältigung negativer Auswirkungen
Ziele zur Bewältigung negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit Datenschutz
Es wurden keine konkreten Ziele definiert. Der Anspruch der BTV ist es alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Wirksamkeit
der Konzepte und Maßnahmen wird daher tourlich evaluiert.
So werden im Rahmen des jährlichen Datenschutzberichts an den Gesamtvorstand folgende Inhalte beschrieben und überprüft:
Kontrollhandlungen im Berichtszeitraum
Begehren von betroffenen Personen
Data Breaches
Revisionen
Allgemeine Anfragen zum Datenschutz
Kontrollen der Aufsichtsbehörde
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Es wurden keine konkreten Ziele in Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen in Bezug auf
Gesundheitsschutz, Sicherheit und persönliche Sicherheit definiert. Natürlich werden die gesetzlichen Bestimmungen zur
Vermeidung von Unfällen stets strengstens eingehalten und die selbstdefinierten Standards zu dieser Thematik laufend evaluiert
sowie gegebenenfalls an sich ändernde Umstände angepasst.
S4-5: 38b — Förderung positiver Auswirkungen
Ziele in Bezug auf den Zugang zu hochwertigen Informationen
Bezüglich Zugang zu hochwertigen Informationen gibt es keine speziellen zeitgebundenen und ergebnisorientierten Zielvorgaben.
Vielmehr möchte die BTV ihr umfangreiches Angebot in Bezug auf marktorientierte Kundeninformationen, -veranstaltungen und
Onlinemagazine fortführen und bei speziellen Ereignissen wie z. B. US-Wahlen oder Krisensituationen wie z. B. kriegerischen
Auseinandersetzungen bestmöglich informieren. Weiterhin rdert die BTV die Finanzbildung bereits in jungen Jahren und wird
demnach den Austausch mit Schulen und Universitäten fortsetzen, um sowohl den Schüler*innen/Studierenden wertvolle Inputs
in Bezug den Finanzsektor zu geben als auch innovative Ideen der Schüler*innen/Studierenden zu diesem Themenbereich
kennenzulernen. Eine etwaige künftige Zielmessung ist in Evaluierung.
Ziele in Bezug auf den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
Ziel der BTV ist es, dass alle Kund*innen die Produkte und Dienstleistungen der BTV in Anspruch nehmen können. Dies soll sowohl
digital als auch persönlich vor Ort möglich sein. Dafür hat sich die BTV das Ziel gesetzt, sowohl die Filialen kundenfreundlicher zu
gestalten als auch die Website bis Ende Juni 2025 an die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes nach WCAG Level 2.2 anzupassen.
Bei den Umbauten der Filialen Bregenz, Bregenz-Vorkloster und Wolfurt wurde bei der Planung eine externe Beratungsfirma zur
Prüfung auf Barrierefreiheit miteinbezogen. Kund*innen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, können sich in diesen
Filialen selbstständig und uneingeschränkt bewegen. Alle zukünftigen Umbauten werden ebenfalls bereits im Zuge der Planung
einer externen Prüfung hinsichtlich baulicher Barrieren unterzogen, um mit der Umsetzung der sich daraus ergebenden
Empfehlungen eine uneingeschränkte Bewegungsfähigkeit zu gewährleisten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 259
259
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Förderung der positiven Auswirkung durch verantwortungsvolles Marketing
Ziel
Keine Beanstandungen durch die FMA und keine Beschwerden bei der BTV Ombudsstelle betreffend die
Marketing- und Kommunikationsaktivitäten der BTV
Verweis auf Konzept
Policy „Verantwortungsvolles Marketing“
Umfang
Alle Marketing- und Kommunikationsaktivitäten
Bezugswert & Bezugsjahr
Keine Beschwerden 2024
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Ab 2024
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Wurde im Bereich Marketing & Kommunikation festgelegt: keine Meldungen durch Ombudsstelle und
FMA
Einbindung von
Interessenträger*innen
Vorstand, Geschäftsbereich Kunden, Regulatory, Tax & Compliance, Recht und Beteiligungen
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
n. a.
Zielanalyse
Keine Beschwerden 2024
IKS für Marketingunterlagen
Interne Information betreffend jegliche Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden und Kund*innen
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmH
Ziel
Sicherstellung Gesundheitsschutz und Sicherheit
Verweis Konzepte
Anlagensicherheit (Pistensiegel, Alarmplan, Betriebsvorschriften)
Umfang
Der gesicherte Skiraum der Mayrhofner Bergbahnen & der Silvretta Montafon
Bezugswert & Bezugsjahr
Jährlicher Erhalt des Pistensiegels
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Jährlich
Methoden & Annahmen
für Festlegung der Ziele
Jährliche Rezertifizierung Tiroler bzw. Vorarlberger Pistengütesiegels
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Zertifizierung erfolgt durch das jeweilige Gremium
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
n. a.
Zielanalyse
Extern durch Pistengütesiegel
S4-5: 41aFestlegung der Ziele
Zur Festlegung der Ziele hat die BTV nicht direkt mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen zusammengearbeitet. Vielmehr
fließen Kundenrückmeldungen, die die BTV von Betreuer*innen, dem Kundenkontaktcenter, der Ombudsstelle sowie im Zuge der
Kundenzufriedenheitsumfragen erhält, in die Überlegungen zur Festlegung neuer Ziele mit ein.
S4-5: 41bNachverfolgung der Leistung
Die Nachverfolgung der Leistung erfolgt durch eine sorgfältige Analyse von Ergebnissen, Feedback und Daten u. a. aus der Umfrage
Customer Experience, Kundenkontakten, dem Zugriff auf Informationen auf der Website, der Teilnahme an
Kundenveranstaltungen sowie Kundenbeschwerden.
S4-5: 41cErmittlung von Erkenntnissen
Aus der sorgfältigen Analyse von Ergebnissen, Feedback und Daten lassen sich mögliche Verbesserungen und gezielte
Handlungsempfehlungen ableiten, die zur Erreichung der Ziele beitragen können.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 260
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Förderung der positiven Auswirkung durch verantwortungsvolles Marketing
Ziel
Keine Beanstandungen durch die FMA und keine Beschwerden bei der BTV Ombudsstelle betreffend die
Marketing- und Kommunikationsaktivitäten der BTV
Verweis auf Konzept
Policy „Verantwortungsvolles Marketing“
Umfang
Alle Marketing- und Kommunikationsaktivitäten
Bezugswert & Bezugsjahr
Keine Beschwerden 2024
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Ab 2024
Methoden & Annahmen
für die Festlegung der
Ziele
Wurde im Bereich Marketing & Kommunikation festgelegt: keine Meldungen durch Ombudsstelle und
FMA
Einbindung von
Interessenträger*innen
Vorstand, Geschäftsbereich Kunden, Regulatory, Tax & Compliance, Recht und Beteiligungen
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
n. a.
Zielanalyse
Keine Beschwerden 2024
IKS für Marketingunterlagen
Interne Information betreffend jegliche Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden und Kund*innen
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmH
Ziel
Sicherstellung Gesundheitsschutz und Sicherheit
Verweis Konzepte
Anlagensicherheit (Pistensiegel, Alarmplan, Betriebsvorschriften)
Umfang
Der gesicherte Skiraum der Mayrhofner Bergbahnen & der Silvretta Montafon
Bezugswert & Bezugsjahr
Jährlicher Erhalt des Pistensiegels
Zeitraum, für den das Ziel
gilt
Jährlich
Methoden & Annahmen
für Festlegung der Ziele
Jährliche Rezertifizierung Tiroler bzw. Vorarlberger Pistengütesiegels
Einbindung von
Interessenträger*innen
Die Zertifizierung erfolgt durch das jeweilige Gremium
Änderung von Zielen &
Kennzahlen
n. a.
Zielanalyse
Extern durch Pistengütesiegel
S4-5: 41aFestlegung der Ziele
Zur Festlegung der Ziele hat die BTV nicht direkt mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen zusammengearbeitet. Vielmehr
fließen Kundenrückmeldungen, die die BTV von Betreuer*innen, dem Kundenkontaktcenter, der Ombudsstelle sowie im Zuge der
Kundenzufriedenheitsumfragen erhält, in die Überlegungen zur Festlegung neuer Ziele mit ein.
S4-5: 41bNachverfolgung der Leistung
Die Nachverfolgung der Leistung erfolgt durch eine sorgfältige Analyse von Ergebnissen, Feedback und Daten u. a. aus der Umfrage
Customer Experience, Kundenkontakten, dem Zugriff auf Informationen auf der Website, der Teilnahme an
Kundenveranstaltungen sowie Kundenbeschwerden.
S4-5: 41cErmittlung von Erkenntnissen
Aus der sorgfältigen Analyse von Ergebnissen, Feedback und Daten lassen sich mögliche Verbesserungen und gezielte
Handlungsempfehlungen ableiten, die zur Erreichung der Ziele beitragen können.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
4. Governance-Information
ESRS G1: Unternehmensführung
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
G1-1: 9Unternehmenskultur
Die BTV zeichnet sich durch eine erfolgsorientierte Kultur mit hoher Identifikation aus, die auf erprobten Erfahrungen aufbaut. Die
Erkenntnisse aus der Kulturanalyse wurden in die strategischen Handlungsfelder integriert und sind ein Element der weiteren
strategischen und operativen Entscheidungen. Die Kulturentwicklung wird laufend im Rahmen von Workshops vorangetrieben.
Die Schwerpunkte sind:
Stärkung der Feedbackkultur (z. B. durch die jährliche BTV Mitarbeiterbefragung)
Führung auf Augenhöhe symmetrische Beziehungen
Permanente Auseinandersetzung mit der Zukunft
Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen werden die Mitarbeiter*innen über aktuelle Gesamtbankthemen informiert.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Strategie 2030 ein BTV Kulturkomitee installiert. Es setzt sich aus Vertreter*innen der
Managementrunde zusammen, die als Impulsgeber und Verantwortliche für die Gestaltung von Initiativen zur Kulturentwicklung
fungieren. Die Maßnahmen zur Veränderung der Unternehmenskultur werden vom BTV Kulturkomitee regelmäßig analysiert,
überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Entwicklung der Unternehmenskultur wird im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung (Bewertung der BTV als
Arbeitgeberin, Employee Engagement Index) erhoben. Im Berichtsjahr wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Bewertung der BTV als Arbeitgeberin: 67 % der BTV Mitarbeiter*innen bewerten die BTV als ausgezeichnete / sehr gute
Arbeitgeberin.
Der Employee Engagement Index liegt bei 73 %.
Die aktive Gestaltung und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur trägt zur Attraktivität der BTV als Arbeitgeberin sowie zur
Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen bzw. zur Steigerung der Identifikation mit der BTV als Arbeitgeberin bei.
Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang die folgenden Konzepte der Unternehmensführung und -kultur von großer
Bedeutung:
Titel des Konzepts
Code of Conduct (Verhaltenskodex)
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung veröffentlicht die BTV auf ihrer Website ihren
Verhaltenskodex (Code of Conduct). In diesem sind ihre Grundhaltung und ihre Wertvorstellungen sowie
die Strategie in Bezug auf Verhalten im Unternehmen näher beschrieben. Zudem werden darin die
Mindeststandards für ein respektvolles und vertrauensvolles Miteinander festgelegt. Der Code of Conduct
ist eine Form der freiwilligen Selbstverpflichtung, sich rechtmäßig und nach ethischen Grundsätzen zu
verhalten. Der Kodex dient der BTV und ihren Geschäftspartner*innen zum Schutz vor Fehlverhalten.
Außerdem bietet er den Mitarbeiter*innen beim Umgang mit Kolleg*innen, Kund*innen, Behörden und
Medien eine Orientierung und formuliert verpflichtende Regeln und Verhaltensweisen. Jede/r
Mitarbeiter*in erhält bei Arbeitsantritt den Verhaltenskodex ausgehändigt. Der BTV Verhaltenskodex wird
jährlich reevaluiert.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Der Code of Conduct ist ein wichtiges Kernstück, der insbesondere die wesentlichen Auswirkungen wie
Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber*innen, Umgang mit Kund*innen und
Geschäftspartner*innen sowie das Thema Korruption und Bestechung abdeckt. Dabei ist zu beachten, dass
das Konzept einige Punkte zusammenfasst und zu spezifischen Themen eigene Konzepte existieren.
Überwachungsprozess
Führungskräfte überwachen die Einhaltung der Bestimmungen des Code of Conduct im jeweiligen
Verantwortungsbereich. Verstöße gegen den Code of Conduct werden unverzüglich an Human Resources
gemeldet. Nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles legt Human Resources gemeinsam mit der
Führungskraft und in Abstimmung mit dem Vorstand die zu ergreifenden Maßnahmen fest.
Anwendungsbereich
BTV
BTV Jahresfinanzbericht 2024 261
261
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Verantwortlicher Bereich
Human Resources (HR)
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Keine
Einbindung
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Der Verhaltenskodex ist im Internet abrufbar.
Titel des Konzepts
Rahmenwerk zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der BTV AG
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Policy regelt die in der BTV verbindlich geltenden allgemeinen Anforderungen an den Umgang mit
Interessenkonflikten bei Adressat*innen. Dieses Rahmenwerk gibt einen Überblick über Situationen, in
denen potenziell Interessenkonflikte auftreten können und legt für diese verschiedenen Konfliktsituationen
eine Zuständigkeit für Verhindern, Erkennen, Lösen, Eskalieren, Dokumentieren und bei Bedarf Offenlegen
innerhalb der BTV fest. Ein Verstoß gegen die Grundsätze dieses Rahmenwerks kann für Mitarbeiter*innen
arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) bedeuten. Für die BTV
kann ein Verstoß gegen dieses Rahmenwerk oder spezielle Policies zu Schadenersatzansprüchen oder auch
zu Reputationsschäden führen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Schaffung verbindlicher Regelungen für alle Adressat*innen und Vermeidung aller Arten von
Interessenkonflikten.
Überwachungsprozess
Überwachungsprozesse erfolgen auf Einzelbasis und werden durch die verantwortlichen Führungskräfte mit
Unterstützung durch RTC und der internen Revision durchgeführt.
Anwendungsbereich
Die Policy umfasst die gesamte BTV AG.
Verantwortlicher Bereich
Regulatory, Tax & Compliance (RTC)
Verweis auf Standards
oder Initiativen
EBA/GL/2021/05
Einbindung von
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Die Policy ist im Intranet für alle Adressat*innen veröffentlicht.
Weitere untergeordnete
Dokumente:
Interessenkonflikt-Policy BTV Mitarbeiter*innen, Handbuch (HB) Wertpapiere - MIFID II, Kapitel
Vermeidung von Interessenkonflikten, HB WAG-Compliance, Interessenkonflikt-Policy bezüglich der
Unvoreingenommenheit von Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie Inhaber*innen
von Schlüsselfunktionen, ABC and Fraud Prevention Policy, Geschenkannahme-Policy, HB
Versicherungsgeschäft IDD (Punkt 5 Interessenkonflikte)
Titel des Konzepts
Anti-Bribery, Corruption and Fraud Prevention Policy
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Richtlinie soll eine Kultur unterstützen, welche die Verhinderung sowie Aufdeckung von Betrug und
sonstiger verpönter Handlungsweisen durch eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei allen
Mitarbeiter*innen im gesamten Unternehmen und auf allen Hierarchieebenen fördert. Für die BTV stellt
transparentes und integres Handeln eine äußerst wichtige Leitlinie dar. Sie erwartet von allen
Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen aufrichtiges und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren
und toleriert keine Form von Bestechung und Korruption. Aus diesem Grund werden z. B.
Beschaffungsprozesse, die Vergabe von Sonderkonditionen und der Kreditgenehmigungsprozess auf
Korruptionsrisiken geprüft und so gestaltet, dass Korruption bestmöglich ausgeschlossen werden kann. Alle
Mitarbeiter*innen und insbesondere Führungskräfte, Vorstände und Aufsichtsrät*innen werden regelmäßig
über aktuelle Maßnahmen in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung informiert. Als Handlungsrahmen dient
die Anti-Bribery, Corruption and Fraud Prevention Policy.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Policy minimiert das Risiko und die Auswirkungen von Bestechung, Korruption und Betrug.
Überwachungsprozess
Die Überwachungsprozesse erfolgen auf Einzelbasis und durch die verantwortlichen Führungskräfte mit
Unterstützung durch RTC und die interne Revision.
Anwendungsbereich
Die Policy richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Verantwortlicher Bereich
Die Verantwortung für die Policy liegt im Bereich RTC.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 262
261
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Verantwortlicher Bereich
Human Resources (HR)
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Keine
Einbindung
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Der Verhaltenskodex ist im Internet abrufbar.
Titel des Konzepts
Rahmenwerk zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der BTV AG
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Policy regelt die in der BTV verbindlich geltenden allgemeinen Anforderungen an den Umgang mit
Interessenkonflikten bei Adressat*innen. Dieses Rahmenwerk gibt einen Überblick über Situationen, in
denen potenziell Interessenkonflikte auftreten können und legt für diese verschiedenen Konfliktsituationen
eine Zuständigkeit für Verhindern, Erkennen, Lösen, Eskalieren, Dokumentieren und bei Bedarf Offenlegen
innerhalb der BTV fest. Ein Verstoß gegen die Grundsätze dieses Rahmenwerks kann für Mitarbeiter*innen
arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) bedeuten. Für die BTV
kann ein Verstoß gegen dieses Rahmenwerk oder spezielle Policies zu Schadenersatzansprüchen oder auch
zu Reputationsschäden führen.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Schaffung verbindlicher Regelungen für alle Adressat*innen und Vermeidung aller Arten von
Interessenkonflikten.
Überwachungsprozess
Überwachungsprozesse erfolgen auf Einzelbasis und werden durch die verantwortlichen Führungskräfte mit
Unterstützung durch RTC und der internen Revision durchgeführt.
Anwendungsbereich
Die Policy umfasst die gesamte BTV AG.
Verantwortlicher Bereich
Regulatory, Tax & Compliance (RTC)
Verweis auf Standards
oder Initiativen
EBA/GL/2021/05
Einbindung von
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Die Policy ist im Intranet für alle Adressat*innen veröffentlicht.
Weitere untergeordnete
Dokumente:
Interessenkonflikt-Policy BTV Mitarbeiter*innen, Handbuch (HB) Wertpapiere - MIFID II, Kapitel
Vermeidung von Interessenkonflikten, HB WAG-Compliance, Interessenkonflikt-Policy bezüglich der
Unvoreingenommenheit von Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie Inhaber*innen
von Schlüsselfunktionen, ABC and Fraud Prevention Policy, Geschenkannahme-Policy, HB
Versicherungsgeschäft IDD (Punkt 5 Interessenkonflikte)
Titel des Konzepts
Anti-Bribery, Corruption and Fraud Prevention Policy
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Richtlinie soll eine Kultur unterstützen, welche die Verhinderung sowie Aufdeckung von Betrug und
sonstiger verpönter Handlungsweisen durch eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei allen
Mitarbeiter*innen im gesamten Unternehmen und auf allen Hierarchieebenen fördert. Für die BTV stellt
transparentes und integres Handeln eine äußerst wichtige Leitlinie dar. Sie erwartet von allen
Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen aufrichtiges und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren
und toleriert keine Form von Bestechung und Korruption. Aus diesem Grund werden z. B.
Beschaffungsprozesse, die Vergabe von Sonderkonditionen und der Kreditgenehmigungsprozess auf
Korruptionsrisiken geprüft und so gestaltet, dass Korruption bestmöglich ausgeschlossen werden kann. Alle
Mitarbeiter*innen und insbesondere Führungskräfte, Vorstände und Aufsichtsrät*innen werden regelmäßig
über aktuelle Maßnahmen in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung informiert. Als Handlungsrahmen dient
die Anti-Bribery, Corruption and Fraud Prevention Policy.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Die Policy minimiert das Risiko und die Auswirkungen von Bestechung, Korruption und Betrug.
Überwachungsprozess
Die Überwachungsprozesse erfolgen auf Einzelbasis und durch die verantwortlichen Führungskräfte mit
Unterstützung durch RTC und die interne Revision.
Anwendungsbereich
Die Policy richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Verantwortlicher Bereich
Die Verantwortung für die Policy liegt im Bereich RTC.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Keine
Einbindung von
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Titel des Konzepts
BTV Handbuch Whistleblowing
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
In der BTV übernimmt die Interne Revision die Funktion der internen Meldestelle für die BTV. Sie ist sowohl
für die Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen als auch für das Ergreifen von Folgemaßnahmen
zuständig. Bei Hinweisen gegen die Interne Revision übernimmt die Bereichsleitung RTC diese Rolle.
Hinweise auf Verstöße gegen Vorschriften aus den in den Gesetzen genannten Rechtsbereichen können mit
dem digitalen Whistleblowing-Tool „BTV Integrity Line“ vertraulich und auf Wunsch der
Hinweisgeber*innen auch anonym gemeldet werden. Das Tool ist sowohl für Mitarbeiter*innen als auch für
externe Personen jederzeit über das Intranet oder über die eigene BTV Whistleblowing-Webseite zu
erreichen. Sofern ein Hinweis auf einen Verstoß unter Nennung des eigenen Namens erfolgt, wird die
Identität des/der Hinweisgeber*in von der internen Meldestelle nicht bekannt gegeben. Die Person bleibt
auch geschützt, wenn im Rahmen der Bearbeitung des gemeldeten Vorfalls Mitarbeiter*innen aus anderen
Bereichen zur Unterstützung herangezogen werden müssen. Die gesamte Kommunikation zwischen
dem/der Hinweisgeber*in und der internen Meldestelle erfolgt vertraulich im Tool unter Verwendung eines
sicheren Postfachs. Auf Ersuchen des/der Hinweisgeber*in stehen die zuständigen Mitarbeiter*innen der
Internen Revision auch für ein persönliches, vertrauliches Gespräch zur Verfügung.
Sollte trotz der getroffenen Schutzvorkehrungen die Identität des/der Hinweisgeber*in im Unternehmen
bekannt werden, ist diese/r gesetzlich vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Neben dem Schutz der
Hinweisgeber*innen ist der Schutz der Identität der von der Meldung betroffenen Personen ein weiterer
wesentlicher Bestandteil des Hinweisgeberschutzverfahrens. Die Identität der Betroffenen wird von der
internen Meldestelle ebenfalls vertraulich behandelt, um diese insbesondere im Fall von nicht zutreffenden
Vorwürfen vor einer Stigmatisierung zu bewahren.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Das Konzept trägt zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower*innen) bei.
Überwachungsprozess
In der BTV übernimmt die Interne Revision die Funktion der internen Meldestelle.
Anwendungsbereich
Das Konzept richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der BTV.
Verantwortlicher Bereich
Die Verantwortung für das Konzept liegt im Bereich Interne Revision (IR) & Regulatory, Tax & Compliance
(RTC).
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Richtlinie (EU) 2019/1937 — in Österreich werden die unionsrechtlichen Vorgaben durch das
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Einstufung der Wesentlichkeit ist primär auf die eigene Geschäftstätigkeit der BTV und deren hohen Regulierungsgrad
zurückzuführen. Dennoch sind einzelne Aspekte auch aus der Seilbahnperspektive relevant und werden hier der Vollständigkeit
halber dargestellt.
Aufbauend auf der Unternehmensvision und -mission der Mayrhofner Bergbahnen wurden die Unternehmenswerte mit den
dazugehörigen Führungsgrundsätzen erarbeitet. An diesem Prozess waren alle Führungskräfte sowie Stabsstellen beteiligt. Der
Modus der Unternehmenskulturentwicklung zielt nun darauf ab, diese Führungsgrundsätze zu „leben“. Dazu dienen verschiedene
Formate. Die Entwicklung der Unternehmenskultur wird im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbefragung und der
Mitarbeitergespräche evaluiert. Die aktive Gestaltung und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur trägt zur Attraktivität der
Mayrhofner Bergbahnen als Arbeitgeber sowie zur Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen bzw. zur Steigerung der Identifikation mit
dem Arbeitgeber bei.
Die Silvretta Montafon hat einen umfangreichen Strategie- und Kulturentwicklungsprozess durchgeführt. Im Fokus stand das
unternehmerisch erfolgreiche Handeln im Tourismus. Dabei wurden die dafür notwendigen Werte und Verhaltensgrundsätze
BTV Jahresfinanzbericht 2024 263
263
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
erarbeitet. Eine kontinuierliche Evaluierung und Adaption wird durch halbjährliche Klausuren sichergestellt. Weitere Informationen
zu den Strategien der Seilbahnen finden sich unter SBM-1: 40gAuswirkung der Strategie auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Im Zusammenhang mit G1 ist aus Seilbahnperspektive folgendes Konzept von besonderer Bedeutung:
Titel des Konzepts
Hinweisgebersystem Seilbahnen
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Seilbahnen betreiben mit Hilfe eines externen Anbieters ein Online-Portal als Hinweisgeberstelle
(gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)). So können Informationen streng vertraulich
eingemeldet werden. Die Meldungen werden direkt an den Vorstand weitergeleitet. In diesem
Hinweisgebersystem können schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten gemeldet werden, die das
Unternehmen, das Wohlergehen der Mitarbeitenden oder dritter Personen betrifft. Das Meldesystem darf
nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden bzw. ist die Meldung wissentlich falscher
Informationen verboten. Der/Die Whistleblower*in soll ermutigt werden, seinen/ihren Namen in der
Hinweisabgabe zu nennen. Unabhängig davon sollte er/sie ein sicheres Postfach erstellen, um eine
weiterführende Kommunikation zu ermöglichen. Die Mitarbeiter*innen wurden über die Einführung dieser
Möglichkeit zur digitalen, anonymen Einmeldung informiert.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Das Konzept trägt zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower*innen) bei.
Überwachungsprozess
Innerhalb der Seilbahnen werden Meldungen direkt an den Vorstand weitergeleitet.
Anwendungsbereich
Das Konzept richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Seilbahnen und dritte Personen.
Verantwortlicher Bereich
Die Verantwortung für das Konzept liegt im Bereich des jeweiligen Vorstands.
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Richtlinie (EU) 2019/1937 — in Österreich werden die unionsrechtlichen Vorgaben durch das
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
G1-1: 10a Ermittlung rechtswidriger Verhaltensweisen
Um die Einhaltung der Gesetze und einen angemessenen Umgang mit den Risiken des Bankgeschäfts sicherzustellen, wurden in
der BTV Kontrollinstanzen und -mechanismen etabliert, die den Aufsichtsvorgaben entsprechen.
Für die Ermittlung rechtswidriger Verhaltensweisen innerhalb der BTV ist neben der Internen Revision und dem Risk Management
vor allem der Bereich Regulatory, Tax and Compliance (RTC) zuständig. In diesem sind folgende Kontrollfunktionen rein
organisatorisch zusammengefasst: Wertpapier-Compliance, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Sanktionen
und Embargo sowie die Bankwesengesetz(BWG)-Compliance. Die jeweiligen Beauftragten der Kontrollfunktionen sind in der
Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben unabhängig, berichten direkt an den Gesamtvorstand und sind nur diesem direkt
verantwortlich. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen darin, durch effektive Maßnahmen und Vorgaben die Risiken von Verstößen
gegen aufsichtsrechtliche, insbesondere wertpapierrechtliche Vorschriften des Kapitalmarktrechtes zu vermeiden, die Einhaltung
der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung innerhalb des Unternehmens
sicherzustellen und die Risiken einer etwaigen Missachtung der in § 69 Abs. 1 BWG aufgelisteten Vorschriften auf ein Mindestmaß
zu beschränken. Die Berichterstattung der Kontrollfunktionen an den Vorstand ist mannigfaltig und besteht aus monatlichen Jours
fixes, Quartalsberichten und einem jährlichen Tätigkeitsbericht. Außerdem können anlassbezogene Einzelfälle jederzeit an den
Gesamtvorstand und an den Aufsichtsrat gemeldet werden. Die genannten Kontrollfunktionen tauschen sich auch vierteljährlich zu
wesentlichen Erkenntnissen aus. Alle Kontrollfunktionen berücksichtigen in ihren Risikoanalysen Erkenntnisse interner Prüfungen
und Prüfungsergebnisse von Wirtschaftsprüfers oder externen Aufsichtsorganen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex der BTV
werden von Human Resources erhoben, verfolgt und an den Gesamtvorstand berichtet.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Seilbahnen verfügen über ein internes Kontrollsystem (IKS), um die Überwachungs- und Kontrollfunktion der Geschäftsleitung
erfüllen zu können. Der Aufbau und die Umsetzung sind im Aktiengesetz verpflichtend vorgeschrieben. Ziel des internen
Kontrollsystems sowie der entsprechenden Maßnahmen in der Organisation ist es: das Vermögen des Unternehmens zu sichern,
die betriebliche Effizienz zu steigern, die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens zu gewährleisten sowie, die
Einhaltung der betriebsinternen Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Durch das IKS sollen die Sicherheit,
BTV Jahresfinanzbericht 2024 264
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
erarbeitet. Eine kontinuierliche Evaluierung und Adaption wird durch halbjährliche Klausuren sichergestellt. Weitere Informationen
zu den Strategien der Seilbahnen finden sich unter SBM-1: 40gAuswirkung der Strategie auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Im Zusammenhang mit G1 ist aus Seilbahnperspektive folgendes Konzept von besonderer Bedeutung:
Titel des Konzepts
Hinweisgebersystem Seilbahnen
Wichtigste Inhalte (inkl.
allgemeine Ziele)
Die Seilbahnen betreiben mit Hilfe eines externen Anbieters ein Online-Portal als Hinweisgeberstelle
(gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)). So können Informationen streng vertraulich
eingemeldet werden. Die Meldungen werden direkt an den Vorstand weitergeleitet. In diesem
Hinweisgebersystem können schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten gemeldet werden, die das
Unternehmen, das Wohlergehen der Mitarbeitenden oder dritter Personen betrifft. Das Meldesystem darf
nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden bzw. ist die Meldung wissentlich falscher
Informationen verboten. Der/Die Whistleblower*in soll ermutigt werden, seinen/ihren Namen in der
Hinweisabgabe zu nennen. Unabhängig davon sollte er/sie ein sicheres Postfach erstellen, um eine
weiterführende Kommunikation zu ermöglichen. Die Mitarbeiter*innen wurden über die Einführung dieser
Möglichkeit zur digitalen, anonymen Einmeldung informiert.
Abdeckungen von
Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Das Konzept trägt zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower*innen) bei.
Überwachungsprozess
Innerhalb der Seilbahnen werden Meldungen direkt an den Vorstand weitergeleitet.
Anwendungsbereich
Das Konzept richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Seilbahnen und dritte Personen.
Verantwortlicher Bereich
Die Verantwortung für das Konzept liegt im Bereich des jeweiligen Vorstands.
Verweis auf Standards
oder Initiativen
Richtlinie (EU) 2019/1937 — in Österreich werden die unionsrechtlichen Vorgaben durch das
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt.
Einbindung von
Interessenträger*innen
Keine
Verfügbarkeit des
Konzepts
Intern verfügbar
G1-1: 10a Ermittlung rechtswidriger Verhaltensweisen
Um die Einhaltung der Gesetze und einen angemessenen Umgang mit den Risiken des Bankgeschäfts sicherzustellen, wurden in
der BTV Kontrollinstanzen und -mechanismen etabliert, die den Aufsichtsvorgaben entsprechen.
Für die Ermittlung rechtswidriger Verhaltensweisen innerhalb der BTV ist neben der Internen Revision und dem Risk Management
vor allem der Bereich Regulatory, Tax and Compliance (RTC) zuständig. In diesem sind folgende Kontrollfunktionen rein
organisatorisch zusammengefasst: Wertpapier-Compliance, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Sanktionen
und Embargo sowie die Bankwesengesetz(BWG)-Compliance. Die jeweiligen Beauftragten der Kontrollfunktionen sind in der
Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben unabhängig, berichten direkt an den Gesamtvorstand und sind nur diesem direkt
verantwortlich. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen darin, durch effektive Maßnahmen und Vorgaben die Risiken von Verstößen
gegen aufsichtsrechtliche, insbesondere wertpapierrechtliche Vorschriften des Kapitalmarktrechtes zu vermeiden, die Einhaltung
der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung innerhalb des Unternehmens
sicherzustellen und die Risiken einer etwaigen Missachtung der in § 69 Abs. 1 BWG aufgelisteten Vorschriften auf ein Mindestmaß
zu beschränken. Die Berichterstattung der Kontrollfunktionen an den Vorstand ist mannigfaltig und besteht aus monatlichen Jours
fixes, Quartalsberichten und einem jährlichen Tätigkeitsbericht. Außerdem können anlassbezogene Einzelfälle jederzeit an den
Gesamtvorstand und an den Aufsichtsrat gemeldet werden. Die genannten Kontrollfunktionen tauschen sich auch vierteljährlich zu
wesentlichen Erkenntnissen aus. Alle Kontrollfunktionen berücksichtigen in ihren Risikoanalysen Erkenntnisse interner Prüfungen
und Prüfungsergebnisse von Wirtschaftsprüfers oder externen Aufsichtsorganen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex der BTV
werden von Human Resources erhoben, verfolgt und an den Gesamtvorstand berichtet.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Seilbahnen verfügen über ein internes Kontrollsystem (IKS), um die Überwachungs- und Kontrollfunktion der Geschäftsleitung
erfüllen zu können. Der Aufbau und die Umsetzung sind im Aktiengesetz verpflichtend vorgeschrieben. Ziel des internen
Kontrollsystems sowie der entsprechenden Maßnahmen in der Organisation ist es: das Vermögen des Unternehmens zu sichern,
die betriebliche Effizienz zu steigern, die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens zu gewährleisten sowie, die
Einhaltung der betriebsinternen Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Durch das IKS sollen die Sicherheit,
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit aller Abläufe gewährleistet sein. Dabei nimmt das 4-Augen-Prinzip eine wesentliche
Rolle ein. Regelmäßige interne Überprüfungen und eine jährliche externe Evaluation gewährleisten eine korrekte
Unternehmensführung.
G1-1: 10b Bekämpfung von Korruption/Bestechung
Das Unternehmen verfügt über eine Policy, die im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen Korruption und somit zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung steht.
Ja Nein
G1-1: 10c (i & ii)Schutz von Hinweisgeber*innen
Einzelheiten zur Einrichtung interner Meldekanäle für Hinweisgeber*innen wurden bereits im Konzept „BTV Handbuch
Whistleblowing” unter G1-1: 9Unternehmenskultur beschrieben. Weiters finden sich unter G1-3: 21aSchulungsprogramme
Informationen zum Umgang mit Mitarbeiterschulungen.
G1-1: 10dSchutzkonzepte für Hinweisgeber*innen: Aktueller Stand und zukünftige Pläne
Die BTV unterliegt den rechtlichen Anforderungen des nationalen Rechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937.
G1-1: 10e Untersuchung Korruptions- und Bestechungsvorfälle
Der BTV Konzern toleriert keinerlei Korruptions- und Bestechungsvorfälle und erwartet von ihren Mitarbeiter*innen und
Geschäftspartner*innen, sich redlich zu verhalten. Die BTV verfolgt ausnahmslos jeden Verdacht und entscheidet nach detaillierter
Prüfung des jeweiligen Sachverhalts über die Konsequenzen (siehe G1-1: 10a Ermittlung rechtswidriger Verhaltensweisen).
G1-1: 10g Organisationsinterne Schulungen
Die Themen Unternehmenskultur und damit Unternehmensführung sind Teil zahlreicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
(siehe G1-3: 21aSchulungsprogramme). Im Rahmen des Onboarding-Prozesses Start.klar beschäftigen sich alle neuen
Mitarbeiter*innen der BTV zum Beispiel mit der Lernkultur wie auch mit dem Geschäftsmodell der BTV. In der Führungskräfte-
Ausbildung wird auf die geltenden kulturellen Erwartungen (= Führen, unternehmerisch mit Freude und Mut) aufgesetzt. In
diversen fachlichen wie verkäuferischen Aus- und Weiterbildungen spielen Erwartungen an die Mitarbeiter*innen in Bezug auf ihre
Rechte und Pflichten eine große Rolle. Dies umfasst beispielsweise die geltenden Regelungen aus den Bereichen Markets in
Financial Instruments Directive (MiFID), Insurance Distribution Directive (IDD) oder Governance. Bezogen auf die genannten
Beispiele ist zudem in tourlichen Abständen ein Nachweis zu liefern, dass das vorhandene Wissen aufgefrischt wurde.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Der Ausbildung der Unternehmensführung der Führungskräfte kommt in den Mayrhofner Bergbahnen seit jeher eine große
Bedeutung zu. Hier werden sowohl externe Maßnahmen ergriffen (Seilbahnakademie des Fachverbandes) als auch interne
Maßnahmen im Rahmen der Unternehmensentwicklung. Es wurden sowohl individuelle Maßnahmen wie Führungskräfte-
Coachings durchgeführt als auch gemeinsame Veranstaltungen aller Führungskräfte. Durch den Fokus auf die Ausbreitung der
Unternehmenswerte (Vitalität, Pioniergeist und Wertschätzung) wurde im vergangenen Jahr der Schwerpunkt auf den Bereich der
Wertschätzung gelegt. Durch Workshops für das Führungsteam soll es gelingen, den Faktor Wertschätzung im gesamten
Unternehmen zu heben.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Auf die fachliche und persönliche Entwicklung von Führungskräften sowie deren Integration in unternehmerisch relevante Prozesse
wird bei der Silvretta Montafon Holding GmbH besonderer Wert gelegt. In mindestens halbjährlich stattfindenden
Strategieklausuren erarbeitet das Führungsteam, welches aus Führungskräften unterschiedlicher Ebenen aus allen
Unternehmensteilen besteht, gemeinsam Strategien, Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen für unterschiedliche Zeithorizonte.
Die fachliche Weiterbildung und -entwicklung des Führungsteams erfolgt primär mit externen Partnern, beispielsweise durch
Nutzung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen bei Lieferant*innen und Partner*innen, über die Seilbahnakademie oder
öffentliche Einrichtungen. Mit dem Führungskader der Bergbahnen fanden im vergangenen Jahr Führungskräftetrainings mit den
Schwerpunkten Führungskultur und -werte statt, deren Umsetzung in der Praxis im Rahmen eines 360-Grad-Feedbacks evaluiert
werden soll. Im Bereich der Stations- und Fahrdienstmitarbeiter*innen lag die Schwerpunkte im vergangenen Jahr auf
Gästeorientierung, Freundlichkeit und Erscheinungsbild. Dazu wurden Kurztrainings in Kleingruppen durchgeführt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 265
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
G1-1: 10h Gefährdete Funktionen hinsichtlich Korruption/Bestechung
Für die BTV stellt transparentes und integres Handeln eine sehr wichtige Leitlinie dar. Sie erwartet von allen Mitarbeiter*innen und
Geschäftspartner*innen aufrichtiges und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren und toleriert keine Form von Bestechung und
Korruption.
Für Funktionen und Prozesse in der BTV, die aufgrund der Einschätzung hinsichtlich Korruption/Bestechung potenziell gefährdet
sein können, hat die BTV Informationen im Intranet, verpflichtende Schulungen und Testings zur Awarenessbildung und
umfangreiche Richtlinien entwickelt, die Korruption und Bestechung verhindern sollen. Für 2025 ist geplant, die umfangreichen
Awareness- und Präventionsmaßnahmen erneut auf deren Effektivität hin zu analysieren.
G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferant*innen
G1-2: 14Verhinderung Zahlungsverzug
Die Einhaltung der gesetzten Zahlungsfristen wird in der BTV anhand eines automatisierten Eskalationssystems kontrolliert. Wenn
24 Stunden nach Erhalt der Eingangsrechnung noch keine Bearbeitung erfolgt ist, wird eine automatisierte E-Mail an den/die
Adressat*in gesendet. Sollte es nach 48 Stunden noch immer zu keiner Bearbeitung gekommen sein, wird eine weitere Nachricht
an den/die Kostenartenverantwortliche*n gesendet. Nach 72 Stunden ohne Bearbeitung wird der Bereich
Konzernrechnungswesen und -controlling (KRC) automatisiert verständigt siehe G1-6: Zahlungspraktiken.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Im Handbuch zum Internen Kontrollsystem (IKS) der Mayrhofner Bergbahnen ist der Prozess des Bestellvorgangs, der
Rechnungskontrolle sowie der Zahlungsabwicklung genau dokumentiert, sodass keine Zahlungsverzüge entstehen.
Eingangsrechnungen werden von dem/der Besteller*in auf Richtigkeit geprüft und der Finanzabteilung freigegeben. Von dieser
werden die Rechnungen mittels Aufträgen und Angeboten gegenkontrolliert und verbucht. Die Zahlung erfolgt entweder durch
Import einer Auftragsliste aus dem Buchhaltungs- bzw. Lohnverrechnungsprogramm ins Zahlungsprogramm oder durch manuelle
Eingabe. Bevor die Zahlungsliste dem Vorstand zur Stichprobenkontrolle vorgelegt wird, wird diese nochmals durch die
Finanzabteilung geprüft. Schlussendlich erfolgt die Freigabe der Zahlung durch den Vorstand. Zahlungsfristen und -konditionen
werden wie vereinbart eingehalten.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Das IKS der Silvretta Montafon entspricht dem der BTV. Der Eskalationsprozess wird jedoch erst nach 72 Stunden ausgelöst.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 266
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
G1-1: 10h Gefährdete Funktionen hinsichtlich Korruption/Bestechung
Für die BTV stellt transparentes und integres Handeln eine sehr wichtige Leitlinie dar. Sie erwartet von allen Mitarbeiter*innen und
Geschäftspartner*innen aufrichtiges und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren und toleriert keine Form von Bestechung und
Korruption.
Für Funktionen und Prozesse in der BTV, die aufgrund der Einschätzung hinsichtlich Korruption/Bestechung potenziell gefährdet
sein können, hat die BTV Informationen im Intranet, verpflichtende Schulungen und Testings zur Awarenessbildung und
umfangreiche Richtlinien entwickelt, die Korruption und Bestechung verhindern sollen. Für 2025 ist geplant, die umfangreichen
Awareness- und Präventionsmaßnahmen erneut auf deren Effektivität hin zu analysieren.
G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferant*innen
G1-2: 14Verhinderung Zahlungsverzug
Die Einhaltung der gesetzten Zahlungsfristen wird in der BTV anhand eines automatisierten Eskalationssystems kontrolliert. Wenn
24 Stunden nach Erhalt der Eingangsrechnung noch keine Bearbeitung erfolgt ist, wird eine automatisierte E-Mail an den/die
Adressat*in gesendet. Sollte es nach 48 Stunden noch immer zu keiner Bearbeitung gekommen sein, wird eine weitere Nachricht
an den/die Kostenartenverantwortliche*n gesendet. Nach 72 Stunden ohne Bearbeitung wird der Bereich
Konzernrechnungswesen und -controlling (KRC) automatisiert verständigt siehe G1-6: Zahlungspraktiken.
Mayrhofner Bergbahnen AG
Im Handbuch zum Internen Kontrollsystem (IKS) der Mayrhofner Bergbahnen ist der Prozess des Bestellvorgangs, der
Rechnungskontrolle sowie der Zahlungsabwicklung genau dokumentiert, sodass keine Zahlungsverzüge entstehen.
Eingangsrechnungen werden von dem/der Besteller*in auf Richtigkeit geprüft und der Finanzabteilung freigegeben. Von dieser
werden die Rechnungen mittels Aufträgen und Angeboten gegenkontrolliert und verbucht. Die Zahlung erfolgt entweder durch
Import einer Auftragsliste aus dem Buchhaltungs- bzw. Lohnverrechnungsprogramm ins Zahlungsprogramm oder durch manuelle
Eingabe. Bevor die Zahlungsliste dem Vorstand zur Stichprobenkontrolle vorgelegt wird, wird diese nochmals durch die
Finanzabteilung geprüft. Schlussendlich erfolgt die Freigabe der Zahlung durch den Vorstand. Zahlungsfristen und -konditionen
werden wie vereinbart eingehalten.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Das IKS der Silvretta Montafon entspricht dem der BTV. Der Eskalationsprozess wird jedoch erst nach 72 Stunden ausgelöst.
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
G1-2: 15aBeziehungen zu Lieferant*innen
Die BTV übernimmt Verantwortung für das regionale Umfeld. Der Leitsatz „In der Region für die Region“ dient als Grundlage, um
eng mit lokalen Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten und regionale Anbieter zu fördern. Projekte werden bevorzugt an
einheimische Unternehmen vergeben und es wird großer Wert auf regionale Produkte gelegt. Dies spiegelt sich auch in den
Investitionen wider: Im Jahr 2024 wurden 78 % der Bauvorhaben, Infrastrukturinvestitionen, Lieferungen von
Verbrauchsmaterialien sowie Reparatur- und Umbaumaßnahmen von Tiroler und Vorarlberger Firmen durchgeführt. Der Anteil
österreichischer Unternehmen lag bei 98,87 %.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Lieferant*innen der Seilbahnen stammen überwiegend aus Österreich, wobei langjährige Partnerschaften zu regionalen
Landwirtschafts- und Handwerksbetrieben gepflegt werden. Bei Infrastrukturprojekten wird ein besonderes Augenmerk auf die
regionale Vergabe an Unternehmen in unmittelbarer Umgebung mit alpiner Erfahrung gelegt, sofern es der Auftragsgegenstand
sowie das -volumen zulassen.
G1-2: 15bBerücksichtigung sozialer und ökologischer Auswahlkriterien
Der Code of Conduct für Lieferant*innen stellt sicher, dass neue Lieferant*innen nicht nur die geltenden Gesetze, sondern auch die
Arbeitsprinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) und die relevanten Bestimmungen der International Labour
Organisation (ILO) einhalten. Dieser Prozess wurde parallel zur Beschaffungspolitik eingeführt und 2024 in den digitalen Purchase-
2-Pay-Prozess integriert.
Unternehmen verpflichten sich zur Einhaltung folgender Kriterien:
Geschäftliche Integrität (wirtschaftliche Kriterien):
Fairer Wettbewerb
Anti-Korruption und Anti-Bestechung
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Vermeidung von Interessenkonflikten
BTV Jahresfinanzbericht 2024 267
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Menschenrechte und Arbeitsgrundsätze (soziale Kriterien):
Einhaltung der Menschenrechte (UNGC-Prinzipien 3, 4, 5 und 6) und Unterstützung der ILO-Konventionen
Keine Zwangs- oder Kinderarbeit
Nichtdiskriminierung und faire Behandlung
Einhaltung von Mindestlöhnen und Arbeitszeiten
Gesundheit und Sicherheit
Vereinigungsfreiheit
Umwelt (ökologische Kriterien):
Unterstützung der Umweltpolitik (UNGC-Prinzipien 7, 8 und 9)
Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zu Konfliktmineralien
Lieferant*innen werden aufgefordert, den Code of Conduct der BTV zu unterzeichnen oder eine entsprechende Corporate-Social-
Responsibility-Richtlinie in ihrer Geschäftsordnung zu befolgen. Dies kann auch durch Audits überprüft werden. Bei
Nichteinhaltung oder Verstößen gegen diese Richtlinien bzw. bei Nichtumsetzung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung des
Code of Conduct kann dies Konsequenzen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung nach sich ziehen.
G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
G1-3: 18a — Beschreibung von Verfahren
Die BTV verfügt über ein wirksames Anti-Corruption and Bribery System, welches folgende Bereiche umfasst:
Fraud Prevention: Entwicklung von Prozessen und Systemen, um Risiken von Betrug, Unterschlagung und
Vermögensverlusten vorzubeugen
Fraud Detection: Identifizierung von Risiken für betrügerische Handlungen und Aufdeckung/Erkennung von dolosen
Handlungen im Unternehmen
Fraud Response: Bearbeitung von aufgedeckten dolosen Handlungen, Vorgehensweise bei Betrugsuntersuchungen,
strukturiertes Delikt- und Schadensfallmanagement
Bei Hinweisen auf versuchte oder bereits realisierte dolose Handlungen durch Mitarbeiter*innen, Kund*innen oder sonstige
Geschäftspartner*innen wird unverzüglich die interne Revision verständigt. Sämtliche verfügbaren Informationen und Unterlagen
werden unter Wahrung der Vertraulichkeit umgehend der internen Revision zur Verfügung gestellt. Liegen substanzielle
Verdachtsmomente vor, werden folgenden Standardmaßnahmen durch die interne Revision eingeleitet:
Abfrage und Überprüfung der Kontoumsätze der involvierten Mitarbeiter*innen, Kund*innen und sonstigen
Geschäftspartner*innen,
Durchführung von Mitarbeitergesprächen und Erstellung von Gesprächsprotokollen,
Einforderung einer schriftlichen Sachverhaltsdarstellung der involvierten Mitarbeiter*innen.
Je nach Sachverhalt werden durch den/die Leiter*in der internen Revision weitere Bereiche verständigt.
Im Jahr 2024 gab es in der BTV keine Korruptionsfälle oder -vorwürfe. 962 Mitarbeiter*innen haben 2024 ihr Wissen zu
Interessenkonflikten, zur Annahme von Geschenken und Einladungen, zur Korruptions- und Betrugsbekämpfung sowie zum
Hinweisgeberverfahren im Rahmen des zweijährlichen Governance-Testings auffrischen können und Wissensfragen dazu
beantwortet. Weitere Informationen siehe G1-3: 21aSchulungsprogramme. Die nächste Durchführung ist für 2026 geplant.
Die Grenzen, bei denen Einladungen und Zuwendungen von Geschäftspartner*innen akzeptable Bereiche überschreiten und als
Vorteile im Sinne des Korruptionsstrafrechts zu beurteilen sind, sind nicht immer einfach abzustecken. Vor allem betragsmäßig
geringe (Gast-)Geschenke, Aufmerksamkeiten und Einladungen können kulturell bedingt sein oder als gute Gepflogenheiten im
Geschäftsleben betrachtet werden. Um zu gewährleisten, dass BTV Mitarbeiter*innen bei der Annahme von Zuwendungen bzw.
Geschenken, Sachgeschenken, Preisnachlässen, Bewirtungen und Einladungen zu Reisen, Veranstaltungen und Entertainments
nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, gibt es klare Handlungsrichtlinien. Die Annahme und die Vergabe von
Geldgeschenken sind generell untersagt. Für alle anderen Formen von Geschenken gelten strenge Wertgrenzen und
Genehmigungspflichten. Allgemein gilt, dass keinerlei Vorteile gewährt, angeboten oder versprochen werden dürfen, die
BTV Jahresfinanzbericht 2024 268
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Menschenrechte und Arbeitsgrundsätze (soziale Kriterien):
Einhaltung der Menschenrechte (UNGC-Prinzipien 3, 4, 5 und 6) und Unterstützung der ILO-Konventionen
Keine Zwangs- oder Kinderarbeit
Nichtdiskriminierung und faire Behandlung
Einhaltung von Mindestlöhnen und Arbeitszeiten
Gesundheit und Sicherheit
Vereinigungsfreiheit
Umwelt (ökologische Kriterien):
Unterstützung der Umweltpolitik (UNGC-Prinzipien 7, 8 und 9)
Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zu Konfliktmineralien
Lieferant*innen werden aufgefordert, den Code of Conduct der BTV zu unterzeichnen oder eine entsprechende Corporate-Social-
Responsibility-Richtlinie in ihrer Geschäftsordnung zu befolgen. Dies kann auch durch Audits überprüft werden. Bei
Nichteinhaltung oder Verstößen gegen diese Richtlinien bzw. bei Nichtumsetzung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung des
Code of Conduct kann dies Konsequenzen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung nach sich ziehen.
G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
G1-3: 18a — Beschreibung von Verfahren
Die BTV verfügt über ein wirksames Anti-Corruption and Bribery System, welches folgende Bereiche umfasst:
Fraud Prevention: Entwicklung von Prozessen und Systemen, um Risiken von Betrug, Unterschlagung und
Vermögensverlusten vorzubeugen
Fraud Detection: Identifizierung von Risiken für betrügerische Handlungen und Aufdeckung/Erkennung von dolosen
Handlungen im Unternehmen
Fraud Response: Bearbeitung von aufgedeckten dolosen Handlungen, Vorgehensweise bei Betrugsuntersuchungen,
strukturiertes Delikt- und Schadensfallmanagement
Bei Hinweisen auf versuchte oder bereits realisierte dolose Handlungen durch Mitarbeiter*innen, Kund*innen oder sonstige
Geschäftspartner*innen wird unverzüglich die interne Revision verständigt. Sämtliche verfügbaren Informationen und Unterlagen
werden unter Wahrung der Vertraulichkeit umgehend der internen Revision zur Verfügung gestellt. Liegen substanzielle
Verdachtsmomente vor, werden folgenden Standardmaßnahmen durch die interne Revision eingeleitet:
Abfrage und Überprüfung der Kontoumsätze der involvierten Mitarbeiter*innen, Kund*innen und sonstigen
Geschäftspartner*innen,
Durchführung von Mitarbeitergesprächen und Erstellung von Gesprächsprotokollen,
Einforderung einer schriftlichen Sachverhaltsdarstellung der involvierten Mitarbeiter*innen.
Je nach Sachverhalt werden durch den/die Leiter*in der internen Revision weitere Bereiche verständigt.
Im Jahr 2024 gab es in der BTV keine Korruptionsfälle oder -vorwürfe. 962 Mitarbeiter*innen haben 2024 ihr Wissen zu
Interessenkonflikten, zur Annahme von Geschenken und Einladungen, zur Korruptions- und Betrugsbekämpfung sowie zum
Hinweisgeberverfahren im Rahmen des zweijährlichen Governance-Testings auffrischen können und Wissensfragen dazu
beantwortet. Weitere Informationen siehe G1-3: 21aSchulungsprogramme. Die nächste Durchführung ist für 2026 geplant.
Die Grenzen, bei denen Einladungen und Zuwendungen von Geschäftspartner*innen akzeptable Bereiche überschreiten und als
Vorteile im Sinne des Korruptionsstrafrechts zu beurteilen sind, sind nicht immer einfach abzustecken. Vor allem betragsmäßig
geringe (Gast-)Geschenke, Aufmerksamkeiten und Einladungen können kulturell bedingt sein oder als gute Gepflogenheiten im
Geschäftsleben betrachtet werden. Um zu gewährleisten, dass BTV Mitarbeiter*innen bei der Annahme von Zuwendungen bzw.
Geschenken, Sachgeschenken, Preisnachlässen, Bewirtungen und Einladungen zu Reisen, Veranstaltungen und Entertainments
nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, gibt es klare Handlungsrichtlinien. Die Annahme und die Vergabe von
Geldgeschenken sind generell untersagt. Für alle anderen Formen von Geschenken gelten strenge Wertgrenzen und
Genehmigungspflichten. Allgemein gilt, dass keinerlei Vorteile gewährt, angeboten oder versprochen werden dürfen, die
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
(unabhängig von der Höhe des Wertes) dazu geeignet wären, die Entscheidung der Geschäftspartner*innen oder sonstiger
Empfänger*innen zu beeinflussen.
G1-3: 18bTrennung Untersuchung und Management
Die BTV ist gemäß § 5 Abs. 4 BWG als Kreditinstitut von erheblicher Bedeutung. Daher hat die BTV eine weitere dauerhafte und
unabhängig arbeitende Kontrollfunktion mit direktem Zugang zur Geschäftsleitung eingerichtet. Durch die organisatorische
Trennung der Geschäfts- und Fachbereiche ist die Unabhängigkeit der internen Revision, welche den Prozess leitet, zu jedem
Zeitpunkt sichergestellt.
G1-3: 18cÜbermittlung der Ergebnisse an Organe
Nach dem Erhalt von Informationen und der Erstbewertung durch die interne Revision wird der Vorstandsvorsitzende von
dem/der Leiter*in der internen Revision erstmalig und im Anschluss laufend informiert. Der Vorstandsvorsitzende entscheidet
über eine etwaige Information des Aufsichtsrats bzw. von Aufsichtsbehörden und über eine gegebenenfalls notwendige
Pressemitteilung.
G1-3: 20 Zugänglichkeit des Konzepts
Wie bereits unter G1-1: 9Unternehmenskultur erwähnt, ist die Anti-Bribery, Corruption and Fraud Prevention Policy intern über
das Intranet zu finden und über das Dokumentationssystem abrufbar. Darüber hinaus gibt es Schulungsprogramme zu diesem
Thema, auf die im Folgenden eingegangen wird.
G1-3: 21aSchulungsprogramme
In tourlichen Abständen müssen alle BTV Mitarbeiter*innen ein Governance-E-Testing absolvieren, das sich aus verschiedensten
Themen zusammensetzt. Für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend sind die Themen Compliance-konformes Handeln, Code of
Conduct, Bankgeheimnis und Whistleblowing, Mitarbeitergeschäft und Interessenkonflikte, Diversität und Inklusion, Risikokultur,
Geschenkannahme sowie Betrugs- und Korruptionsbekämpfung. Im Jahr 2024 haben 962 über das E-Testing ihr Wissen
aufgefrischt und den Abschlusstest erfolgreich absolviert.
Testing: Governance 2024 Code of
Conduct
Gesamt Führungskräfte
Mitarbeiter*innen (exkl.
Führungskräfte)
Teilnehmer*innen (Köpfe) 962,0 150,0 812,0
Prozentualer Anteil 100,0 15,6 84,4
Umfang (Stunden) 320,7 50,0 270,7
Vermittlungsmethode Computerbasiertes Testing
Häufigkeit Alle 2 Jahre
Abgedeckte Themen
Geltungsbereich des
Code of Conduct
X X X
Zielsetzung des
Code of Conduct
X X X
Inhalte des Code of
Conduct
X X X
Testing: Governance 2024
Geschenkannahme, Betrugs- und
Korruptionsbekämpfung
Gesamt Führungskräfte
Mitarbeiter*innen (exkl.
Führungskräfte)
Teilnehmer*innen (Köpfe)
962,0 150,0 812,0
Prozentualer Anteil
100,0 15,6 84,4
Umfang (Stunden)
320,7 50,0 270,7
BTV Jahresfinanzbericht 2024 269
269
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Vermittlungsmethode
Computer—basiertes Testing
Häufigkeit
Alle 2 Jahre
Abgedeckte Themen
Definition
Korruption
X X X
Geschenkannahme-
Richtlinie der BTV
X X X
Vorgehen in der
Prävention und
Vermeidung
X X X
Anti-Bribery,
Corruption and
Fraud Prevention
Policy
X X X
Mögliche Folgen für
MA
X X X
Sonstiges X X X
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Für neu eintretende Führungskräfte werden Schulungsprogramme durchgeführt. Es finden jedoch keine regelmäßigen Schulungen
oder Rezertifizierungen statt.
G1-3: 21bAbgedeckter Anteil
100 % der Mitarbeiter*innen in risikobehafteten Funktionen und Bereichen haben die Schulungen erfolgreich absolviert.
G1-3: 21cSchulung von Organen
Ebenso haben auch alle Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Schulungsprogramme abgeschlossen.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Zusätzlich wurden Fit & Proper-Schulungen für Teile des Managements durchgeführt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 270
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BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Computer—basiertes Testing
Alle 2 Jahre
Abgedeckte Themen
X
X
X
X
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X
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X
X
X
X
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Für neu eintretende Führungskräfte werden Schulungsprogramme durchgeführt. Es finden jedoch keine regelmäßigen Schulungen
oder Rezertifizierungen statt.
G1-3: 21bAbgedeckter Anteil
100 % der Mitarbeiter*innen in risikobehafteten Funktionen und Bereichen haben die Schulungen erfolgreich absolviert.
G1-3: 21cSchulung von Organen
Ebenso haben auch alle Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Schulungsprogramme abgeschlossen.
Silvretta Montafon Holding GmbH
Zusätzlich wurden Fit & Proper-Schulungen für Teile des Managements durchgeführt.
270
BTV Geschäftsbericht 2024 | Konzernlagebericht | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Kennzahlen und Ziele
G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle
Wie bereits in G1-3: 18a — Beschreibung von Verfahren beschrieben gab es in der BTV im Berichtszeitraum keine Korruptions- oder
Bestechungsfälle, weder bei eigenen Arbeitskräften noch bei Geschäftspartner*innen. Aus diesem Grund gab es auch keine
Verurteilungen oder Gerichtsverfahren und somit auch keine weiteren Maßnahmen.
G1-5: Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Im Berichtszeitraum gab es keinerlei finanzielle Unterstützung, Sachleistungen oder indirekte Zuwendungen für politische Parteien,
ihre gewählten Vertreter*innen oder Personen, die ein politisches Amt anstreben.
Kein Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane hatte in den beiden Jahren vor der Ernennung eine vergleichbare
Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) inne.
G1-6: Zahlungspraktiken
Die BTV als verlässliche Partnerin lebt das Prinzip, Rechnungen nach Erhalt schnellstmöglich zu zahlen. Hierbei ist anzumerken, dass
es keine Unterschiede bei den Zahlungszielen in Abhängigkeit von der Größe der Geschäftspartner gibt. Um dieses Ziel noch
genauer zu verfolgen, wurde mit 16. September 2024 in der Bank eine neue SAP-Anwendung integriert.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Die Zahlungen erfolgen nach den vereinbarten Zahlungskonditionen und -fristen.
G1-6: 33aDurchschnittliche Zeit
Die BTV ist bestrebt, Rechnungen ohne Bestellbezug innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die
Eingangsrechnungen gelangen automatisiert in das Rechnungssystem und werden in drei Stufen freigegeben, gebucht und bezahlt.
Rechnungen mit Bestellbezug werden je nach Komplexität (Leistungserbringung bspw. vor oder nach Rechnungserhalt) binnen
fünf Tagen bezahlt. Da die BTV bemüht ist, eventuelle Skontos zu nutzen, wird die Einhaltung der Zahlungsfristen streng
kontrolliert.
G1-6: 33bStandardzahlungsbedingungen
Gemäß der Standardzahlungsbedingungen werden Rechnungen ohne Bestellbezug innerhalb von drei Tagen, Rechnungen mit
Bestellbezug längstens fünf Tage nach Erhalt beglichen.
Mayrhofner Bergbahnen AG & Silvretta Montafon Holding GmbH
Bei den Seilbahnen gibt es keine Standardzahlungsbedingungen für Lieferant*innen, da für alle Aufträge Zahlungsbedingungen
vereinbart werden bzw. wurden. Bei langfristigen Partnerschaften werden die Zahlungsbedingungen bei den Mayrhofner
Bergbahnen im Buchhaltungsprogramm hinterlegt. Bei der Silvretta Montafon werden die Zahlungsbedingungen der
Lieferant*innen bei der ersten Rechnung hinterlegt.
G1-6: 33cGerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs
Derzeit sind keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs anhängig.
G1-6: 33dBeschreibung der Methodik
Den beschriebenen Zahlungspraktiken liegt keine Auswertung zugrunde. Vielmehr handelt es sich hier um die internen
Leitplanken, nach denen sich die BTV richtet. Die Umsetzung wird automatisiert anhand eines Eskalationssystems kontrolliert, um
die geforderte Bearbeitungsdauer einzuhalten. Dabei wird, wenn 24 Stunden nach Erhalt der Eingangsrechnung noch keine
Bearbeitung erfolgt ist, eine automatisierte E-Mail an den/die Adressat*in gesendet. Sollte es nach 48 Stunden noch immer zu
keiner Bearbeitung gekommen sein, wird eine weitere Nachricht an den/die Kostenartenverantwortliche*n gesendet. Nach 72
Stunden ohne Bearbeitung wird der Bereich KRC automatisiert verständigt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024 271
BTV Jahresfinanzbericht 2024
272
Wirtschaftliches Umfeld
Wirtschaftliche Erholung in der Eurozone ist ausgeblieben
Das Jahr 2024 war geprägt von bedeutenden (geo-)politischen Ereignissen, die die Finanzmärkte stark beeinflusst haben. Der
Konflikt im Nahen Osten resultierte in erheblichen Preisschwankungen des Ölpreises, während sich das politische Chaos in
Frankreich auf starke Kurseinbrüche am französischen Finanzmarkt beschränkte. Die deutsche Regierung fand ein ebenso jähes
Ende, während es nach wochenlangen Koalitionsverhandlungen in Österreich nicht gelang, eine neue Regierung zu bilden. Das
bedeutendste politische Ereignis des Jahres fand aber mit den Psidentschaftswahlen in den USA statt. Der Wahlausgang und
Trumps Sieg wurden vom US-Aktienmarkt positiv aufgenommen, haben allerdings auch erneut Inflationsgefahren heraufbe-
schworen. Vor allem, da die US-Wirtschaft auch im 4. Quartal recht kräftig gewachsen ist und in den kommenden vier Jahren
eine ausgabenfreudige Regierung erwartet wird. Mit einem republikanischen Kongress wird es deutlich einfacher, geplante Aus-
gabenpakete durchzusetzen, was – gemeinsam mit möglichen neuen Zöllen – das Preisniveau wieder nach oben treiben kann.
In der Eurozone war hingegen von der allgemein erwarteten wirtschaftlichen Belebung auch zum Jahresende noch nichts zu
sehen. Als größter Belastungsfaktor galt einmal mehr die Industrie, speziell in Deutschland. Im Gegensatz zu den USA scheint in
der Eurozone die Inflation aber weitgehend unter Kontrolle zu sein, wenngleich die Kerninflation (ohne Energie, Nahrungs- und
Genussmittel) mit 2,7 % im Dezember im Jahresvergleich noch immer über dem 2 %-Ziel der EZB lag. Diese dürfte in den
kommenden Monaten aber weiter sinken und der EZB Spielraum für weitere Zinssenkungen verschaffen.
In China kämpften Regierung und Notenbank gegen die anhaltende Wirtschaftsschwäche und für 2025 wurden zusätzliche
Maßnahmen angekündigt. Bisher gelang es aber nicht, die schwache Inlandsnachfrage zu beleben, und Konsument*innen wie
Unternehmer*innen blieben durch die Krise am Immobilienmarkt verunsichert. Zusätzliche Risiken haben sich durch den
Wahlsieg Trumps und mögliche neue Zölle auf chinesische US-Importe im kommenden Jahr ergeben.
Zinsentwicklung
Geldpolitik im Fokus der Finanzmärkte
Eine zentrale Rolle im Jahr 2024 spielte die Geldpolitik der großen Notenbanken Fed und EZB. Wurden die Erwartungen an
Zinssenkungen nicht erfüllt, führte dies zu Kursverlusten. Wurden die Zinssenkungserwartungen durch die Notenbanker hingegen
befeuert bzw. die Leitzinsen gesenkt, performten Aktien sowie Anleihen positiv. Nach der letzten Fed-Sitzung des Jahres Ende
Dezember sorgte Notenbankchef Powell noch einmal für etwas Unruhe an den Märkten, da seine Rede als etwas vorsichtiger
hinsichtlich kommender Zinssenkungen interpretiert wurde. Während Anfang Dezember noch zumindest drei Zinssenkungsschrit-
te à 25 Basispunkte im Laufe von 2025 erwartet wurden, waren es nach der Sitzung nur mehr höchstens zwei. Die Erwartung eines
höheren Zinsniveaus im kommenden Jahr führte zu vorübergehenden Verlusten an den Aktien- und Anleihemärkten.
In der Eurozone hingegen dürfte der Fokus der EZB nicht mehr auf der Bekämpfung der Inflation liegen, die weitgehend auf
Zielniveau ist. Vielmehr dürfte die Notenbank die schwächelnde Wirtschaft mit weiteren Zinssenkungen unterstützen. Mit Ende
Dezember wurden zwei weitere Schritte à 25 Basispunkte bis Ende 2025 erwartet.
Geschäftsentwicklung des
BTV Konzerns 2024
BTV Jahresfinanzbericht 2024
273
In Summe führten die Zinssenkungen durch Fed und EZB (jeweils 100 Basispunkte) und der Rückgang der kurzfristigen Zinsen
zu einer positiven Jahresperformance im Anleihesegment, obwohl die langfristigen Zinsen Ende 2024 etwas höher lagen als zu
Jahresbeginn. Positiv ausgewirkt hat sich die Einengung der Risikoaufschläge in den riskanteren Anleihesegmenten wie Unterneh-
mens-, Hochzins- und Schwellenländeranleihen.
Die langlaufenden Euro-Zinssätze (10-Jahres-Euro-Swap) lagen zum Ende des 4. Quartals 2024 im Quartalsvergleich beinahe
unverändert bei 2,36 %. Die Geldmarktzinsen sanken im 4. Quartal von 3,28 % auf 2,71 % (3-Monats-Euribor).
Devisenkurse
EUR/USD-Wechselkurs entwickelte sich gegen Jahresende in Richtung Parität
Der EUR/USD-Wechselkurs zeigte sich 2024 getrieben von den Konjunkturerwartungen sowie von der Geldpolitik der Noten-
banken Fed und EZB. Zu Jahresbeginn stärkten die besseren Konjunkturdaten den US-Dollar, wohingegen der Euro unter
schwächeren Konjunkturaussichten litt. Im weiteren Jahresverlauf war der Wechselkurs hauptsächlich von den Zinssenkungser-
wartungen an die beiden Notenbanken Fed und EZB beeinflusst. Vor allem die Veränderungen in der Inflationsrate und in den
Arbeitsmarktdaten führten immer wieder zu stärkeren Anpassungen bei den Zinssenkungserwartungen. Im 4. Quartal machte
der Wechselkurs allerdings den stärksten Sprung, der US-Dollar wertete gegenüber dem Euro um über 7,6 % auf, wodurch der
Wechselkurs das Jahr bei 1,03 schloss. Grund dafür war der Wahlsieg Donald Trumps, der mit den damit verbundenen Ankündi-
gungen einer protektionistischeren Handels- und Immigrationspolitik sowie der Aussicht auf eine steigende Staatsverschuldung
zu höheren Inflationserwartungen führte. Gestiegene Inflationsrisiken ließen auch die Zinssenkungserwartungen an die Fed
stark zurückgehen, wodurch der US-Dollar gegenüber dem Euro gegen Jahresende stark aufwerten konnte. Im Gesamtjahr 2024
legte der US-Dollar somit gegenüber dem Euro um 6,7 % zu.
Schweizer Franken mit Volatilität
Der EUR/CHF-Wechselkurs war im Laufe des Jahres 2024 zwar deutlichen Schwankungen unterworfen, am Jahresende zeigte
sich das Währungspaar mit einem Kurs von 0,94 im Vergleich zum Jahresbeginn (0,93) jedoch kaum verändert. Von Januar bis
Mai wertete der Euro gegenüber dem Schweizer Franken spürbar auf, und das trotz der schwachen Konjunkturdaten aus der
Eurozone. Der Grund lag vor allem in der Abwertung des Schweizer Frankens infolge der Senkung des Leitzinses von 1,75 % auf
1,5 % durch die SNB Mitte März. Die SNB hatte diesen Schritt als erste unter den großen Notenbanken der entwickelten Welt
gesetzt, um die Wirtschaft zu unterstützen. Als jedoch im Juni auch die EZB den Zinssenkungszyklus einleitete, verlor der Euro
gegenüber dem Schweizer Franken erneut an Wert. Die weiteren Zinssenkungen der SNB konnten der Franken-Stärke im
weiteren Jahresverlauf nichts mehr anhaben.
Devisenkurse zum 31.12.2024:
EUR/USD: 1,0389
EUR/CHF: 0,9412
EUR/JPY: 163,06
Geschäftsentwicklung des
BTV Konzerns 2024
BTV Jahresfinanzbericht 2024
274
Aktienmärkte
US-Aktienmarkt hat weiter die Nase vorn
2024 war ein starkes Jahr an den globalen Aktienmärkten. Die Hauptgründe hierr waren eine robustere Wirtschaftsleistung als
vorerst erwartet, solide Unternehmensgewinne sowie die Zinssenkungen durch die großen Notenbanken Fed und EZB. Beson-
ders stark entwickelte sich der US-amerikanische Aktienmarkt mit einem Jahresplus von +23,3 % (S&P 500), insbesondere
getrieben durch den US-Technologiesektor. Der IT-lastige Nasdaq-100 stach mit einem Jahresplus von +24,9 % noch stärker
hervor. Zusätzlich befeuert wurde der US-Aktienmarkt durch das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahlen im November. Da
Trumps wirtschaftspolitische Linie auf Deregulierung, Steuersenkungen und protektionistischen Maßnahmen basieren wird,
dürften Unternehmen in Form von höheren Unternehmensgewinnen profitieren. Dies sollte zu einer höheren wirtschaftlichen
Aktivit führen, weshalb sich der S&P 500 euphorisch zeigte und allein im November um +5,7 % zulegte. Der europäische
Aktienmarkt konnte bereits in den ersten drei Quartalen nicht mit der Performance des US-Aktienmarktes mithalten, was vor
allem der schwächeren konjunkturellen Entwicklung der Eurozone geschuldet war. Zudem nahm er das Ergebnis der US-Präsi-
dentschaftswahlen im November nicht positiv auf und zeigte sich verunsichert angesichts neuer möglicher Zölle auf europäi-
sche Exporte in die USA. Der breite europäische STOXX 600 schloss das Gesamtjahr 2024 mit +6,0 %. Trotz der angeschlagenen
Konjunktur konnte der deutsche DAX um +18,9 % zulegen, wohingegen der französische CAC mit einem Minus von −2,2 %
deutlich unter dem politischen Chaos in Frankreich litt.
Auch die chinesischen Aktienmärkte konnten das Jahr 2024 mit einem deutlichen Plus beenden. Der Shanghai Composite
erzielte ein Plus von +12,7 %, der Hang Seng Index schloss das Jahr mit +17,7 %. Die positive Performance resultierte fast voll-
ständig aus den angekündigten Stimulusmaßnahmen durch die chinesische Regierung im September. Enttäuschte Erwartungen
hinsichtlich des Stimuluspakets sowie Risiken eines möglichen Handelskonflikts mit den USA führten gegen Jahresende zu einer
Gegenbewegung.
Die Stammaktien der BTV stiegen im Laufe des Jahres um knapp +22,0 % von 46,00 € auf 56,00 €.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
275
Geschäftsentwicklung
IFRS-Konzernabschluss
Der Konzernabschluss ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Inter-
pretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) als befreiender Konzernabschluss gemäß
§ 59a BWG in Verbindung mit § 245a UGB aufgestellt. Bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurden alle
Standards angewandt, deren Anwendung für die Geschäftsjahre Pflicht war. Eine Übersicht über die Standards sowie die
Bilanzierungsgrundsätze bietet der Anhang ab Seite 300.
Detaillierte Erläuterungen zum Risikomanagement sowie Beschreibungen der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen
das Unternehmen ausgesetzt ist, befinden sich im Risikobericht ab Seite 373.
Im Folgenden wird die Geschäftstätigkeit des BTV Konzerns unter Einbeziehung der für die Geschäftstätigkeit wichtigsten
finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren analysiert:
Erfolgsentwicklung
Das Geschäftsjahr 2024 war vor allem von der Entwicklung der Zinslandschaft und der weiterhin hohen Inflation und den damit
verbundenen Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben geprägt. Zusätzlich trübte die Eskalation des
Nahostkonflikts die weltweiten Entwicklungen. Operativ erwirtschaftete die BTV ein gutes Ergebnis.
Im operativen Kundengeschäft ist die BTV weiterhin gewachsen. Als Kundenbank lebt die BTV das Bankgeschäft so, wie es
erfunden wurde: Einlagen aus der Region werden in die Bankbilanz genommen und anschließend für Kredite und regionale
Projekte zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis wird damit durch das Zins- und Provisionsgeschäft bestimmt. Basis für dieses
Geschäftsmodell ist neben der besonderen Kundennähe die Einsatzbereitschaft und die Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen.
Die gute Eigenkapitalausstattung ermöglicht es auch, ein starker Partner für die Wirtschaft und gleichzeitig ein sicherer Ort für
die Vermögenslage zu sein – und so mit den Kund*innen mitzuwachsen.
Die Ausführungen in diesem Konzernlagebericht beziehen sich auf den Konzernabschluss zum Stichtag 31.12.2024 nach
entsprechend gültiger Rechtslage.
Ausgewählte Komponenten Ergebnisveränderung gegenüber Vorjahr in Tsd. €
Zinsüberschuss +14.250
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft −7.296
Provisionsüberschuss +3.439
Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen +1.446
Handelsergebnis −57
Verwaltungsaufwand −29.080
Sonstiger betrieblicher Erfolg +46.567
Erfolg aus Finanzgeschäften +6.214
Jahresüberschuss vor Steuern +35.483
Konzernjahresüberschuss +27.654
BTV Jahresfinanzbericht 2024
276
Zinsergebnis nach Risikovorsorgen
Ein wichtiger Parameter für das Zinsergebnis ist neben der allgemeinen Zinsentwicklung die Volumenentwicklung auf der
Kredit- und Einlagenseite. Diese verlief erfreulich, das Neugeschäft übertraf die Tilgungen. In Summe konnte der Zinsüber-
schuss um +14,3 Mio. € auf 266,2 Mio. € gesteigert werden.
Das schwächelnde wirtschaftliche Umfeld spiegelte sich auch in der Entwicklung bei den Risikovorsorgen im Kreditgeschäft
wider. Der Saldo aus Zuführungen und Auflösungen von Risikovorsorgen einschließlich der Direktabschreibungen auf Forder-
ungen und Eingängen aus bereits abgeschriebenen Forderungen betrug im Berichtsjahr −39,0 Mio. € (Vorjahr: −31,7 Mio. ).
Die NPL-Ratio (Non-Performing-Loans-Ratio) wies 2024 einen höheren Wert auf. Der Anteil der notleidenden Kundenforderun-
gen an den Gesamtkundenforderungen lag mit 3,3 % über dem Wert zum 31.12.2023 (2,5 %).
Provisionsüberschuss
Das Dienstleistungsgeschäft zeigte sich im Jahresverlauf robust. Das Kreditgeschäft verzeichnete einen Anstieg um +0,5 Mio. €
bzw. +6,1 % auf 8,1 Mio. . Zufriedenstellend entwickelte sich auch das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr, das sich um
+1,0 Mio. € auf 16,1 Mio. € verbesserte. Die Provisionen aus dem Wertpapiergeschäft erhöhten sich in Summe um +1,9 Mio.
bzw. +6,6 % von 28,8 Mio. € auf nunmehr 30,6 Mio. €. Der Überschuss aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft be-
trug 4,3 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. ) und das sonstige Dienstleistungsgeschäft erreichte einen Wert von 2,1 Mio. € (Vorjahr:
1,8 Mio. ). In Summe ergab sich im gesamten Provisionsergebnis damit im Jahr 2024 ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
um +3,4 Mio. € auf 61,3 Mio. €.
Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen
Diese Position beinhaltet das Ergebnis aus den at-equity-bewerteten Unternehmen des Konsolidierungskreises. Der Gesamt-
beitrag dieser Unternehmen von 93,4 Mio. € bedeutet einen Anstieg um +1,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Handelsergebnis und Erfolg aus Finanzgeschäften
Im Jahr 2024 konnte der Erfolg aus Finanzgeschäften gesteigert werden, während das Handelsergebnis unverändert blieb. Im
Jahresvergleich erhöhte sich der Erfolg aus Finanzgeschäften um +6,2 Mio. € auf −4,1 Mio. . Das Handelsergebnis erreichte
einen Wert von 3,2 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. ).
Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand lag mit 267,8 Mio. € um +29,1 Mio. € über dem Vorjahr. Dieser Anstieg verteilt sich dabei folgenderma-
ßen auf die drei wesentlichen Aufwandskategorien: Der Personalaufwand lag um +13,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau und stieg
auf 150,0 Mio. €, der Sachaufwand erhöhte sich um +14,0 Mio. € auf 79,8 Mio. €, die Abschreibungen stiegen um +1,8 Mio. € auf
38,0 Mio. .
Der Mitarbeiterstand erhöhte sich 2024 im Jahresdurchschnitt um +46 auf 1.568. Die Anzahl an Geschäftsstellen der BTV blieb
gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 35. In der Schweiz ist der Sitz der Zweigniederlassung in Staad. In Deutschland ist der Sitz
der Zweigniederlassung in München. Die Details zu den bestehenden Geschäftsstellen bzw. Zweigniederlassungen der BTV sind
im Internet unter www.btv.at im Menüpunkt Kontakt & Services > Standorte zu finden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
277
Nachdem keine eigenständige und planmäßige Suche betrieben wird, um zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkennt-
nissen zu kommen, und auch keine für eine kommerzielle Produktion oder Nutzung vorgelagerte Entwicklung betrieben wird,
wurde wie schon im Vorjahr keine Forschung und Entwicklung durchgeführt.
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Der sonstige betriebliche Erfolg erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um +46,6 Mio. € auf 151,8 Mio. €. Maßgeblich bestimmt
wird diese Position von den Umsätzen bzw. sonstigen Erträgen der vollkonsolidierten Seilbahnen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag“ ausgewiesenen Betge betreffen neben der laufenden Belastung
durch die Körperschaftsteuer vor allem die gemäß IFRS vorzunehmenden aktiven und passiven Abgrenzungen latenter Steuern
der Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis. Zum 31.12.2024 stieg die Steuerbelastung gegenüber dem Vorjahr um
+7,8 Mio. € auf 41,1 Mio. €.
Jahresüberschuss vor Steuern und Konzernjahresüberschuss
In Summe bedeuten diese Entwicklungen für den Jahresüberschuss vor Steuern eine Steigerung um +35,5 Mio. € auf
264,9 Mio. €. Der Konzernjahresüberschuss stieg von 196,1 Mio. € auf 223,7 Mio. €.
Ergebnis je Aktie
Der Gewinn je Aktie betrug 5,87 € (Vorjahr: 5,16 ).
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung wird der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 0,40 € je
Aktie (Vorjahr: 0,40 €) sowie eine Sonderdividende von 0,20 € je Aktie (Vorjahr: 0,00 €) vorschlagen. Das gesamte Ausschüttungs-
erfordernis beträgt somit 22,3 Mio. € (Vorjahr: 14,85 Mio. €).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
278
Bilanzentwicklung
Entwicklung der Aktiva
Die Bilanzsumme des BTV Konzerns erhöhte sich im Berichtsjahr um +535 Mio. € auf 15.391 Mio. €. Die Forderungen an Kunden
erhöhten sich von 8.615 Mio. € auf 8.794 Mio. . Die Forderungen an Kreditinstitute verzeichneten einen Anstieg um +87 Mio. €
auf 468 Mio. €. Das sonstige Finanzvermögen erhöhte sich von 2.301 Mio. € auf 2.488 Mio. €, die Barreserven stiegen von
3.000 Mio. € auf 3.122 Mio. €.
Der Erfolg bei den Kundenforderungen steht in der BTV im direkten Zusammenhang mit der engen Begleitung der Kund*innen
durch die Betreuer*innen und deren Verständnis um die Geschäftsmodelle ihrer Kund*innen. So konnte die Position Forderun-
gen an Kunden“ mit 8.794 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um +178 Mio. € ausgebaut werden. Der Wachstumstreiber war das
Firmenkundengeschäft.
Bezüglich der Risikomanagementziele und -methoden sowie Aussagen hinsichtlich bestehender Ausfall- und Marktrisiken wird
auf den detaillierten Risikobericht ab Seite 373 verwiesen.
Das sonstige Finanzvermögen inkl. der Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen sowie der Handelsaktiva lag zum Jahres-
ende 2024 mit 2.488 Mio. € um +188 Mio. € über dem Stand des Vorjahres. Das sonstige Finanzvermögen erhöhte sich dabei
um +88 Mio. €, während sich die Handelsaktiva und das Ergebnis aus den Anteilen an at-equity-bewerteten Unternehmen um
+28 Mio. € bzw. um +72 Mio. € erhöhten.
Entwicklung Forderungen an Kunden 2020–2024
Werte in Mio. €
8.081
8.452
8.615
8.036
8.794
2021 2022 20232020 2024
9.000
7.000
5.000
Forderungen an Kunden
Veränderung wesentlicher Bilanzpositionen 2024 gegenüber Vorjahr in Mio. €
Bilanzsumme +535
Barreserven +123
Forderungen an Kreditinstitute +87
Forderungen an Kunden +178
Sonstiges Finanzvermögen inkl. Anteilen an at-equity-bewerteten Unternehmen und Handelsaktiva +188
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten −441
Primärmittel +806
Eigenkapital +204
BTV Jahresfinanzbericht 2024
279
Entwicklung der Passiva
Das hohe Vertrauen der Kund*innen in die BTV und ihr Geschäftsmodell spiegelt sich in der Entwicklung der Passiva wider. Der
Stand der Primärmittel erhöhte sich um +806 Mio. € auf 11.458 Mio. €. Das strategische Ziel der BTV, die Kundenkredite durch
Primärmittel zu refinanzieren, womit das Wachstum der Kundenforderungen zur Gänze durch das Wachstum der Kundeneinla-
gen gedeckt wird, wurde weiterhin übererfüllt.
Die Loan Deposit-Ratio, das Verhältnis aus Kundenforderungen nach Risikovorsorgen zu Primärmitteln, betrug zum Jahresultimo
76,7 % (Vorjahr: 80,9 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken um −441 Mio. € auf 1.057 Mio. €. Die
betreuten Kundengelder, die Summe aus Depotvolumen und Primärmitteln, erhöhten sich um +1.885 Mio. € auf 20,3 Mrd. €.
Besonders erfreulich r die BTV war im Berichtsjahr das Wachstum des bilanziellen Eigenkapitals, da die Kapitalstärke für das
Geschäftsmodell der Bank enorme Bedeutung hat. Insgesamt erhöhte sich das Eigenkapital vor allem aufgrund des Ergebnisses
um +204 Mio. € auf 2.488 Mio. €.
Entwicklung Primärmittel 2020–2024
Werte in Mio. €
10.000
7.500
5.000
9.649
11.458
20212020 2024
9.394
9.743
10.653
2022 2023
Primärmittel
BTV Jahresfinanzbericht 2024
280
Anrechenbare Eigenmittel gemäß CRR
Die anrechenbaren Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe beliefen sich gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in
Verbindung mit der CRR-Begleitverordnung der FMA unter Anwendung der Übergangsbestimmungen zum 31.12.2024 auf
1.763 Mio. , gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich um +132 Mio. €. Das harte Kernkapital (CET1) verzeichnete ebenso
wie das Kernkapital einen Anstieg um +135 Mio. € auf 1.520 Mio. €. Der Gesamtrisikobetrag erhöhte sich um +515 Mio.
auf 9.764 Mio. €. Die harte Kernkapitalquote erreichte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Verbindung mit der
CRR-Begleitverordnung der FMA unter Anwendung der Übergangsbestimmungen zum 31.12.2024 einen Wert von 15,6 %
(Vorjahr: 15,0 %), die Kernkapitalquote lag ebenfalls bei 15,6 % (Vorjahr: 15,0 %). Die Gesamtkapitalquote betrug 18,1 %
(Vorjahr: 17,6 %). Die Berechnungsbasis bildet seit 2014 die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Verbindung mit der
CRR-Begleitverordnung der FMA unter Anwendung der Übergangsbestimmungen (= Basel 3 aktuell).
Entwicklung anrechenbare Eigenmittel 2020–2024
Werte in Mio. €
1.600
800
0
1.352
1.510
1.631
1.317
1.763
2022 202320212020 2024
anrechenbare Eigenmittel
BTV Jahresfinanzbericht 2024
281
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite auf Basis Jahresüberschuss vor Steuern zum Jahresende 2024 stieg um +0,6 Prozentpunkte auf 11,1 %,
nach Steuern erhöhte sie sich um +0,4 Prozentpunkte auf 9,4 %. Die Loan-Deposit-Ratio (Verhältnis aus Kundenforderungen
nach Risikovorsorgen zu Primärmitteln) lag bei 76,7 % (Vorjahr: 80,9 %). Die Leverage Ratio (Verschuldungsgrad) übertraf mit
9,7 % die geforderte Mindestgröße von 3,0 % deutlich. Die Cost-Income-Ratio verringerte sich im Berichtsjahr 2024 von 46,8 %
auf 46,5 %. Diese Kennzahl wird durch die vollkonsolidierten Bergbahnen in ihrer Höhe wesentlich beeinflusst. Die Risk-
Earnings-Ratio betrug 14,7 % (Vorjahr: 12,6 %). Die Non-Performing Loans-Ratio betrug 3,3 % (Vorjahr: 2,5 %).
Kennzahlen in % 31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapitalrendite vor Steuern 11,1 % 10,5 %
Eigenkapitalrendite nach Steuern 9,4 % 9,0 %
Loan-Deposit-Ratio 76,7 % 80,9 %
LCR 189,7 % 224,3 %
NSFR 136,6 % 134,4 %
Leverage Ratio 9,7 % 9,1 %
Cost-Income-Ratio 46,5 % 46,8 %
Risk-Earnings-Ratio 14,7 % 12,6 %
Non-Performing-Loans-Ratio 3,3 % 2,5 %
Kernkapitalquote gem. CRR 15,6 % 15,0 %
Gesamtkapitalquote gem. CRR 18,1 % 17,6 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
282
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Erstellung des Konzernabschlusses fanden im BTV Konzern keine wesentlichen
Ereignisse statt, die das im vorliegenden Bericht vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussten und
somit berichtet werden müssen.
Verweise auf Angaben im Konzernabschluss
Detaillierte Angaben zur Finanzlage (Liquidität, Eigenkapitalausstattung, Kapitalflussrechnungen) sowie zum Investitions- und
Finanzierungsbereich (Bilanzstruktur, Liquidität, Verschuldungsgrad) sind im Konzernabschluss ab Seite 291 veröffentlicht.
Corporate-Governance-Bericht
Der ÖCGK ist auf der Internetseite des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporategovernance.at)
sowie auf der Internetseite der BTV (btv.at/ueber-uns/investor-relations/corporate-governance/) öffentlich zugänglich. Auf der
zuletzt genannten Internetseite findet sich auch ein Link zum Corporate-Governance-Bericht der BTV.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
283
Compliance gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz
In der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) verpflichten sich die Mitarbeiter*innen bei ihrem Eintritt, die Bestim-
mungen des Compliance-Regelwerks der BTV in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten einzuhalten. Dieses Regelwerk baut auf
den Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung, den Compliance-Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes
(WAG 2018), dem Börsegesetz sowie den relevanten Delegierten Verordnungen der EU auf. Ziel dieser Bestimmungen ist nicht nur
die Verhinderung von Insidergeschäften, Marktmanipulation bzw. Marktmissbrauch oder Vermeidung von Interessenkonflikten,
sondern die Verhinderung bzw. Minimierung sämtlicher Compliance-relevanter Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten,
die sich aus der Nichteinhaltung von Gesetzen, regulatorischer Vorgaben, nicht gesetzlicher Empfehlungen oder interner Richtlini-
en ergeben können. Zur Einhaltung dieser Regeln wurden vom Compliance-Beauftragten im Unternehmen Verfahren und Maßnah-
men definiert, die tourlich überprüft und dokumentiert werden, wobei im Berichtszeitraum keine Verstöße festgestellt wurden.
962 BTV Mitarbeiter*innen haben 2024 über das Compliance-E-Learning ihr Wissen aufgefrischt und den Abschlusstest erfolgreich
absolviert. Zudem haben 95 neu eingetretene Mitarbeiter*innen einerseits das E-Testing zur Einführung in Compliance-
konformes Handeln absolviert und sich auch im Modul „Start-klar – Mitarbeiten“ mit Compliance-relevanten Fragestellungen
beschäftigt. Durch diese Maßnahmen wird die Einhaltung der Bestimmungen des Compliance-Regelwerks in Zusammenhang mit
Finanzinstrumenten und insbesondere der EU-Marktmissbrauchsverordnung sowie des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2018)
gewährleistet.
Compliance gemäß § 39 Abs. 6 Bankwesengesetz (BWG)
Als Kreditinstitut von erheblicher Bedeutung gemäß § 5 Abs. 4 BWG hat die BTV eine weitere dauerhafte und unabhängig
arbeitende Compliance-Funktion mit direktem Zugang zur Geschäftsleitung eingerichtet. Primäres Ziel der Compliance-Funkti-
on gemäß BWG ist die Minimierung des Risikos, das sich aus einer Nichteinhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen ergibt,
und die Etablierung einer angemessenen Compliance-Kultur in der BTV.
Die Compliance-Funktion gemäß BWG hat daher die ständige Überwachung und regelmäßige Bewertung der Angemessenheit
und Wirksamkeit der diesbezüglich festgelegten Grundsätze und Verfahren zur Aufgabe, um die Risiken einer etwaigen Miss-
achtung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften durch Geschäftsleitung, Aufsichtsratsmitglieder und Mitarbeiter*innen auf ein
Mindestmaß zu beschränken. Im Berichtszeitraum wurden diesbezüglich keine Auffälligkeiten festgestellt.
Im Jahr 2024 wurden fünf neue Mitarbeiter*innen im Umgang mit dem IT-gestzten Prozess vom Eingang neuer Regularien
über die Bewertung bis zur Umsetzung und deren Dokumentation durch die Fachbereiche durch die Compliance-Funktion
gemäß BWG geschult. Das dazugehörige E-Learning im Jahr 2024 samt Abschlusstest haben 962 Mitarbeiter*innen absolviert.
Das nächste E-Learning samt Abschlusstest ist für 2026 geplant.
Compliance und Geldwäscheprävention
BTV Jahresfinanzbericht 2024
284
Geldwäscheprävention
Ziel der BTV ist es, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit jegliche Form von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhin-
dern. Zu diesem Zweck sind in der BTV verschiedene Verfahren und Systeme eingerichtet, um auffällige Transaktionen und
Geschäftsfälle aufzudecken und bei Verdacht auf Geldwäsche an die Geldwäschemeldestelle weiterzuleiten. Die ebenfalls
systemunterstützte tägliche Embargo- und Sanktionen-Prüfung sowie die Prüfung von bestehenden und neuen Geschäftsbezie-
hungen mit politisch exponierten Personen (PEP) wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
546 BTV Mitarbeiter*innen aus den Geschäftsstellen in Österreich haben 2024 über das Geldwäsche-E-Learning-Tool ihr
Wissen aufgefrischt und den Abschlusstest erfolgreich absolviert, die nächste Durchführung ist r 2026 geplant. Das E-Learning
beinhaltete die gesetzlichen Vorgaben aus dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sowie dem Wirtschaftlichen
Eigentümer Registergesetz (WiEReG) und relevante interne Richtlinien. 2024 haben 40 Mitarbeiter*innen der Leasing-Tochter-
gesellschaften in Österreich, Deutschland und der Schweiz den Abschlusstest des Geldwäsche-E-Learnings positiv absolviert.
Spezifische Trainings zu den lokalen gesetzlichen Vorgaben wurden auch in der Zweigniederlassung Staad angeboten, hier
absolvierten 28 Mitarbeiter*innen das Geldwäsche-E-Learning-Tool. In der Zweigniederlassungen Deutschland absolvierten
insgesamt 80 BTV Mitarbeiter*innen spezifische Trainings zu den Vorgaben des GwG sowie zu Finanzsanktionen. Im Lichte der
aktuellen Sanktionsregime wurden 218 Mitarbeiter*innen in der Verhinderung von Umgehungsgeschäften von gezielten
Finanzsanktionen geschult.
85 neu eingetretene BTV Mitarbeiter*innen nahmen an einer Basisschulung mit dem Fokus, ein Verständnis für risikobehaftete
Transaktionen und Geschäftsfälle sowie die Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters bzw. der einzelnen Mitarbeiterin zur
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen, teil.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
285
Berichterstattung über die wesentlichen
Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Absatz 2 Unternehmensgesetzbuch werden im Folgenden die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems der BTV in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess angeführt.
Der Vorstand der BTV trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Konzerns
entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse. Dieser
Bericht gibt einen Überblick, wie die internen Kontrollen in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess geregelt sind.
Die folgenden Ausführungen orientieren sich an einer Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee
(AFRAC) zur Lageberichterstattung gemäß §§ 243 bis 243b, 267 und 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB) vom September 2019
und an den Aufgaben des Prüfungsausschusses gemäß § 63a Bankwesengesetz (BWG). Die Beschreibung der wesentlichen
Merkmale ist in Anlehnung an das Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission
(COSO) strukturiert.
Das Konzernrechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen sowie das dazugehörige Risikomanagement sind in den
Bereichen Konzernrechnungswesen & -controlling sowie Risk Management angesiedelt.
Primäre Aufgaben des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems sind es, alle Prozesse im Rahmen
der Rechnungslegung zu kontrollieren und die Risiken, die die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung
betreffen, zu identifizieren, zu analysieren und laufend zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, damit
die Unternehmensziele erreicht werden können.
Kontrollumfeld
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Österreich, Deutschland und der Schweiz stehen die von der BTV definier-
ten Verhaltensgrundsätze im Vordergrund. Des Weiteren wird nachhaltig auf die Beachtung der BTV Corporate-Governance-
Grundsätze sowie die Umsetzung der BTV Standards Wert gelegt.
Für das umfassende Kontrollumfeld liegen für den gesamten Bereich KRC Stellenbeschreibungen mit dazugehörigen Kompeten-
zen und zugewiesenem Verantwortungsbereich sowie entsprechende Ausbildungspyramiden für die bestmögliche Weiterent-
wicklung des Know-hows der Mitarbeiter*innen vor. Dadurch können Neuerungen rechtzeitig und korrekt im Rechnungsle-
gungsprozess mit berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter*innen des Bereichs verfügen in Abhängigkeit von ihrem Aufgaben-
gebiet über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
Um die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und relevanten Rechnungslegungsstandards zu erfüllen, werden in der BTV die
Rechnungslegungsprozesse (IFRS und die jeweiligen nationalen Rechnungslegungsstandards), insbesondere die Schlüsselprozes-
se, in den Bereichen Konzernrechnungswesen & -controlling sowie Risk Management durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher,
Arbeitsbehelfe sowie durch schriftliche Anweisungen unterstützt. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktuali-
siert.
Zusätzlich ist mittels teamRADAR auch sichergestellt worden, dass alle wesentlichen Neuerungen in einem Frühstadium in der
BTV analysiert werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
286
Risikobeurteilung
Ein Risikokatalog für die wesentlichen unternehmenstypischen Geschäftsprozesse im Rechnungslegungsprozess wurde erar-
beitet und die wesentlichsten Risikofelder wurden identifiziert. Diese werden durch Kontrollen laufend überwacht bzw. über-
prüft und gegebenenfalls evaluiert. Die interne Kontrolle kann zwar eine hinreichende, aber keine absolute Sicherheit bei der
Erfüllung dieser Zielsetzungen darstellen. Die Möglichkeit von Mängeln bei der Aushrung von Tätigkeiten oder Irrtümern bei
Schätzungen oder Ausübung von Ermessensspielräumen ist naturgemäß gegeben. Aufgrund dessen können selbstverständlich
Fehlaussagen in den Abschlüssen nicht mit uneingeschränkter Sicherheit aufgedeckt oder verhindert werden. Um das Risiko
einer Fehleinschätzung zu minimieren, wird punktuell auf externe Expert*innen zurückgegriffen sowie auf öffentlich zugängli-
che Quellen abgestellt.
Kontrollmaßnahmen
Diese Aktivitäten umfassen systemische Kontrollen, die durch die BTV und IT-Anbieter definiert wurden, sowie händische
Kontrollen wie Plausibilitätsprüfungen, das Vier-Augen-Prinzip (teilweise auch unter Einbeziehung des Bereichsleiters oder der
Bereichsleiterin bzw. der jeweiligen Team- und Gruppenleiter*innen) oder Job-Rotation innerhalb der Teams bzw. im Bereich.
Um sicherzustellen, dass diese Kontrollen durchgeführt werden, wurden stichprobenartige Wirksamkeitskontrollen eingeführt.
Ziel ist es, dass die durchgeführten Kontrollen zu jedem Zeitpunkt dokumentiert vorgelegt werden können. Eine zusätzliche
Absicherung der Sicherheit innerhalb der Systeme wird in der BTV durch eine restriktive Handhabung der IT-Berechtigungen
gewährleistet.
Diese umfassenden Kontrollmaßnahmen werden durch interne Handbücher, Arbeitsbehelfe, Checklisten, Prozessbeschrei-
bungen und durch Stellenbeschreibungen mit den dazugehörigen Verantwortungsbereichen unterstützt. Des Weiteren werden
laufend Abstimmungen bzw. Plausibilisierungen der Daten durch den Bereich Konzernrechnungswesen & -controlling und den
Bereich Risk Management durchgeführt. Dies gewährleistet die Korrektheit und Übereinstimmung der in den Risikoberichten
und gesetzlichen Meldungen verwendeten Daten.
Information und Kommunikation
Über die wesentlichsten Prozesse in der Rechnungslegung sowie die Aktivitäten im Konzern werden regelmäßig zeitgerechte
und umfassende Berichte an den Vorstand (in Form von monatlichen Finanzreportings), Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
sowie an die Aktionär*innen der BTV (quartalsweise Finanzberichterstattung) erstattet und entsprechend erläutert.
Überwachungsmaßnahmen
Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses gewährleisten einerseits das funktionierende und laufend gewartete Interne
Kontrollsystem (IKS) sowie andererseits der unabhängige Bereich Interne Revision der BTV (die Berichterstattung erfolgt dabei
direkt an den Vorstand der BTV).
Die Bereichsleitung sowie die verantwortlichen Team- und Gruppenleiter*innen üben bei den Rechnungslegungsprozessen eine
unterstützende Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus.
Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen, um die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses sowie
des dazugehörigen Berichtswesens zu gewährleisten, werden durch die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer des Konzern-
abschlusses und den auf Ebene des Aufsichtsrates verpflichtend eingesetzten Prüfungsausschuss wahrgenommen.
BTV Aktionärsstruktur
*)
konzernmäßig verbunden
**)
Aktiore, die Parteien des Syndikatsvertrages sind – Anteil des Syndikats: 49,85 %
15,34 % G3B Holding AG, Wien
**)
37,53 % CABO Beteiligungsgesellschaft
m.b.H., Wien
*)
16,35 % BKS Bank AG, Klagenfurt
**)
(inkl. Unterordnungssyndikatsnehmer: BTV Privatstiftung
Doppelmayr Seilbahnen GmbH
Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.)
18,16 % Oberbank AG, Linz
**)
(inkl. Unterordnungssyndikatsnehmer:
3C-Carbon Group GmbH & Co KG
3SI Invest GmbH
BFI Beteiligungsgesellschaft für Industrieunternehmen mbH
BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung
DHB Grundstücks GmbH & Co. KG
Enzian AG
Knapp Finance 1 GmbH
Nußbaumer Beteiligungs GmbH
PRIMEPULSE SE
RCM GmbH
Schilifte Gampe, Ötztaler Gletscherbahn,
Kommanditgesellschaft
Skiliftgesellschaft Sölden - Hochsölden GmbH)
9,85 % UniCredit Bank Austria AG, Wien
*)
2,77 % Streubesitz
BTV Jahresfinanzbericht 2024
287
Aktien, Aktionärsstruktur und Satzung
Das Grundkapital der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) beträgt 74.250.000 € und ist eingeteilt in 37.125.000
Stamm-Stückaktien. Hinsichtlich des Bestandes an eigenen Aktien und der im Geschäftsjahr erfolgten Veränderungen verweisen
wir auf die Angaben im Anhang.
Die Aktionäre Oberbank AG, BKS Bank AG sowie G3B Holding AG bilden ein Syndikat (BTV Syndikat). Zweck des BTV Syndikates
ist es, die Eigensndigkeit der BTV zu bewahren, wobei es im Interesse der Syndikatspartner liegt, dass sich die BTV als ertrags-
und gewinnorientiertes Unternehmen weiterentwickelt.
Dem BTV Syndikat gehören die 3C-Carbon Group GmbH & Co KG, die 3SI Invest GmbH, die BFI Beteiligungsgesellschaft für
Industrieunternehmen mbH, die BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung, die BTV Privatstiftung, die DHB Grundstücks GmbH &
Co. KG, die Doppelmayr Seilbahnen GmbH, die Enzian AG, die Knapp Finance 1 GmbH (vormals Knapp Schmid FDS GmbH), die
Nußbaumer Beteiligungs GmbH, die PRIMEPULSE SE, die RCM GmbH, die Schilifte Gampe, Ötztaler Gletscherbahn, Kommandit-
gesellschaft, die Skiliftgesellschaft Sölden - Hochsölden GmbH sowie die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. jeweils als
Untersyndikatsnehmerinnen an. Die Untersyndikatsnehmerinnen haben sich verpflichtet, die Stimmen aus den von ihnen jeweils an
der BTV gehaltenen Aktien entsprechend den Beschlüssen des BTV Syndikats auszuüben.
Zur Verwirklichung der Zielsetzung des BTV Syndikats haben die Syndikatspartner und die Untersyndikatsnehmerinnen die
einheitliche Ausübung ihrer mit dem Aktienbesitz verbundenen Gesellschaftsrechte sowie Vorkaufs- und Aufgriffsrechte ver-
einbart.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
288
In Form der BTV Privatstiftung und der BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatsstiftung bestehen jeweils Kapitalbeteiligungen der
Mitarbeiter*innen der BTV. Die im Jahr 2001 errichtete BTV Privatstiftung dient ausschließlich und unmittelbar der vollständigen
Weitergabe von Beteiligungserträgen aus Beteiligungen an der BTV oder an mit ihr verbundenen Konzernunternehmen an die
Mitarbeiter*innen der BTV. Die im Jahr 2023 durch die BTV errichtete BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung verfolgt den
Zweck, den Mitarbeiter*innen der BTV BTV Aktien zuzuwenden, sie für diese bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
treuhändig zu halten und die Stimmrechte aus diesen BTV Aktien einheitlich auszuüben. Dividendenerträge aus den treuhändisch
gehaltenen BTV Aktien werden unmittelbar an die Mitarbeiter*innen weitergeleitet. Durch diese Privatstiftungen ist es den
Mitarbeiter*innen der BTV insgesamt möglich, am Erfolg des Unternehmens unmittelbar beteiligt zu sein. Die Stimmen aus den
von den Privatstiftungen gehaltenen BTV Aktien werden jeweils vom Stiftungsvorstand nach seinem eigenen, pflichtgemäßen
Ermessen ausgeübt, wobei beide Privatstiftungen derzeit Untersyndikatsnehmerinnen des BTV Syndikats sind.
Die Satzung der BTV sieht vor, dass sowohl die Wahl als auch die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates mit einfacher
Mehrheit der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen erfolgen kann. Ebenso bedarf es für Änderungen der Satzung
der BTV lediglich der einfachen Mehrheit in der Hauptversammlung.
Die BTV ist jeweils bis zum 14. November 2026 ermächtigt, eigene Aktien (i) zum Zweck des Wertpapierhandels, (ii) für eigene
Arbeitnehmer*innen, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates sowie (iii) zweckfrei, jeweils mit
der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der dar erworbenen Aktien hinsichtlich (i) und (ii) jeweils fünf von Hundert
sowie hinsichtlich (iii) zehn von Hundert des Grundkapitals am Ende eines jeden Tages nicht übersteigen darf. Aufgrund dieser
Beschlüsse dürfen Aktien jeweils nur erworben werden, wenn der Gegenwert je Aktie den Durchschnitt der an der Wiener Börse
festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsentagen um nicht mehr
als 20 % übersteigt oder unterschreitet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
289
Ausblick und jüngste Entwicklungen
Für 2025 erwarten wir, dass das globale Wirtschaftswachstum weiter schwach bleiben wird. Die größten Unsicherheitsfaktoren in
diesem Jahr dürften weiterhin geopolitische Themen wie die tatsächlichen Auswirkungen von im Zuge der geänderten US-Politik
möglicherweise ausbrechenden Handelskonflikten, die Drohgebärden Chinas gegenüber Taiwan sowie die weitere Entwicklung der
kriegerischen Handlungen in der Ukraine und im Nahen Osten sein. Unter der schwachen Dynamik leiden besonders auch die euro-
päischen Länder. Für diese Entwicklung gibt es gemäß OeNB-Prognose zwei wesentliche Ursachen: die Industrierezession und eine
ausgepgte Konsumzurückhaltung. Die Industrie leidet vor allem unter der Schwäche der internationalen Konjunktur. In Deutschland
ist die Konjunkturschwäche besonders ausgeprägt, wovon die österreichische Industrie aufgrund der engen Verflechtungen mit dem
Nachbarland stark betroffen ist. Neben der schwachen Auslandsnachfrage entwickelt sich auch die inländische Nachfrage für viele
Sektoren ungünstig. Vor allem Hersteller von Investitionsgütern sowie baunahe Sektoren sind davon betroffen. Nach den beiden
Rezessionsjahren 2023 und 2024 erwarten wir jedoch zumindest ein minimales BIP-Wachstum für Österreich und Deutschland. Die
neu gewählten Regierungen in beiden Ländern werden jedoch aufgrund der bedingt durch die hohen Neuverschuldungen erforderli-
chen Sparpakete nur wenige Wachstumsimpulse zur Unterstützung setzen können.
Für die zuletzt hohe Inflation hingegen sind dies gute Nachrichten, der Inflationsschock läuft aus. Dafür sind sowohl die schwache
Konjunkturentwicklung als auch die zurückgehende Kostenentwicklung auf Erzeugerebene verantwortlich. In den Folgejahren ist auch
aufgrund auslaufender Fiskalmaßnahmen im Energiesektor mit einem langsameren Rückgang der Teuerung zu rechnen. Für 2025
erwartet die OeNB für Österreich eine HVPI-Inflationsrate von leicht über 2 %, womit die zuletzt vorhandene Inflationsdifferenz zum
Euroraum beinahe verschwunden sein wird.
Für die Geldpolitik im Euroraum erwarten wir nach den vier Zinssenkungen 2024 um jeweils −25 Prozentpunkte 2025 noch zwei
weitere Zinssenkungsschritte gleicher Größenordnung.
Der BTV bieten sich in diesem Umfeld dennoch viele Chancen, ihre langfristige Wachstumsstrategie weiterhin fortzusetzen. Treiber
dabei sind insbesondere die Entwicklung der Kundenforderungen und Kundeneinlagen sowie die gesteigerten Provisionserträge. Der
strategische Grundsatz, die Kundenforderungen dabei gänzlich über Primärmittel zu refinanzieren, bleibt aufrecht. Gleichzeitig bleiben
bei den Veranlagungen Wertpapiere eine interessante Alternative. Mit einer höheren Volatilität an den Aktien- und Anleihenmärkten
ist zu rechnen.
Der Zinsüberschuss wurde aufgrund der zu erwartenden sinkenden Leitzinsen für 2025 unter dem Vorjahr budgetiert. Im Kundenge
-
schäft wurde mit einem moderaten Wachstum geplant. Für die Risikokosten bleibt eine treffsichere Prognose im aktuellen Umfeld
schwierig. Wir erwarten bei den Risikovorsorgen im Kreditgeschäft eine Seitwärtsentwicklung auf hohem Niveau.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
290
Das Wertpapier- sowie das Kreditgeschäft werden die Motoren des Wachstums beim Provisionsüberschuss sein, unterstützend wird
sich die erwartete Entwicklung beim Zahlungsverkehr auswirken. Der sonstige betriebliche Erfolg wird im Vergleich zum Vorjahr
niedriger erwartet, nachdem 2024 Einmalerträge aus Auflösungen von Rückstellungen zu atypischen Erträgen führten und 2025 höhere
Aufwendungen aus der Stabilitätsabgabe erwartet werden. Der Ergebnisbeitrag aus at-equity-bewerteten Beteiligungen wird sich
deutlich reduzieren.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wurden moderat höher als die erwartete Entwicklung der Verbraucherpreise budgetiert.
Vor allem aufgrund des tiefer erwarteten Nettozinsüberschusses sowie geringerer sonstiger betrieblicher Erträge wird für 2025 von
einem deutlich unter dem hohen Vorjahresergebnis liegenden Jahresüberschuss vor Steuern ausgegangen – mit einer erwarteten
Bandbreite von 150 bis 170 Mio. €.
Innsbruck, 7. März 2025
Der Vorstand
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes
Die Ressortverteilung finden Sie auf Seite 330.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
291
Konzern-
abschluss
Bilanz S. 294
Gesamtergebnisrechnung S. 295
Eigenkapital-Veränderungsrechnung S. 296
Kapitalflussrechnung S. 298
Anhang BTV Konzern S. 300
Erklärung der gesetzlichen Vertreter S. 442
Bestätigungsvermerk S. 443
BTV Jahresfinanzbericht 2024
292
Inhalt Konzernabschluss
294 Bilanz – Aktiva 294 Bilanz – Passiva 295 Gesamtergebnisrechnung
Angaben zur Bilanz
– Aktiva
335 Barreserve
1
335 Forderungen an Kreditinstitute
2
335 Forderungen an Kunden
3
337 Restlaufzeitengliederung Fi-
nance-Lease-Forderungen
3a
337 Sonstiges Finanzvermögen
4
338 Eigenkapitalinstrumente, als
erfolgsneutral zum beizule-
genden Zeitwert bewertet
4a
339 Ausgebuchte Eigenkapitalinstru-
mente
4b
339 Anteile an at-equity-bewerteten
Unternehmen
5
340 Risikovorsorgen
6
341 Stufentransfer
6a
343 Überleitungsrechnung der
Bruttobuchwerte
6b
345 Änderung der vertraglichen
Zahlungsströme während des
Geschäftjahres
6c
345 Handelsaktiva
7
346 Anlagespiegel
8
348 Immaterielles Anlage-
vermögen
8a
348 Sachanlagen
8b
348 Als Finanzinvestitionen gehal-
tene Immobilien
8c
348 Restlaufzeitengliederung Ope-
rate-Lease-Verträge
8d
349 Nutzungsrechte gem. IFRS 16
8e
349 Steueransprüche
9
350 Latente Steueransprüche/
Steuerschulden
9a
350 Sonstige Aktiva
10
Angaben zur Bilanz
– Passiva
351 Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
11
351 Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
12
351 Sonstige Finanzverbindlich-
keiten
13
352 Leasingverbindlichkeiten gem.
IFRS 16
13a
354 Handelspassiva
14
354 Rückstellungen
15
355 Personalrückstellungen für
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses: Leitungs-
orientierte Pläne
15a
356 Andere langfristige Personal-
rückstellungen
15b
357 Überblick langfristige Personal-
rückstellungen
15c
357 Versicherungsmathematische
Annahmen für den Bank-
bereich
15d
358 Versicherungsmathematische
Annahmen für den bankfremden
Bereich
15e
359 Sensitivitätsanalyse
15f
359 Fälligkeitsprofil der zu
erwartenden Leistungsauszah-
lungen
15g
359 Sonstige Rückstellungen
15h
360 Steuerschulden
16
360 Sonstige Passiva
17
360 Eigenkapital
18
Angaben zur Gesamt-
ergebnisrechnung und
Segmentberichterstattung
362 Zinsergebnis
19
362 Zinsergebnis: Details
19a
363 Risikovorsorgen im Kreditge-
schäft
20
364 Provisionsüberschuss
21
364 Erfolg aus at-equity-bewerteten
Unternehmen
22
364 Handelsergebnis
23
365 Erfolg aus Finanzgeschäften
24
365 Ausbuchung finanzieller Vermö-
genswerte
24a
366 Nettogewinne/-verluste
24b
366 Verwaltungsaufwand
25
367 Aufwendungen an Abschluss-
prüfer
25a
367 Mitarbeiterstand
25b
367 Sonstiger betrieblicher Erfolg
26
367 Steuern vom Einkommen und
Ertrag
27
368 Steuern: Überleitungs-
rechnung
27a
368 Ergebnis je Aktie
28
368 Gewinnverwendung
29
369 Segmentberichterstattung
30
BTV Jahresfinanzbericht 2024
293
296 Eigenkapital-Veränderungs-
rechnung
298 Kapitalflussrechnung
300 Anhang BTV Konzern
Angaben zur
Risikoberichterstattung
373 Risikokultur
31a
373 Struktur und Organisation des
Risikomanagements
31b
376 Risikostrategie
31c
376 Risikoidentifikation
31d
389 Verfahren zur Messung der
Risiken im ICAAP
31e
390 Kreditrisiko
31f
410 Verfahren zur Messung
31g
413 Risiken aus Stressszenarien
31h
Sonstige und
ergänzende Angaben
414 Regulatorische Eigenmittel und
Verschuldung
32
415 Konsolidierte Eigenmittel
32a
416 Sonstige Angaben
33
417 Angaben im Zusammenhang mit
Saldierungen von Finanzinstru-
menten
33a
418 Angaben gem. § 64 BWG
33b
418 Patronatserklärungen
33c
419 Verbriefungstransaktionen
33d
420 Angaben zu den Geschäften mit
nahe stehenden Personen
34
420 Bezüge der Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichts-
rates
34a
421 Forderungen und Verbindlich-
keiten gegenüber verbundenen
nicht konsolidierten Unterneh-
men und Beteiligungen
34b
422 Forderungen und Verbindlich-
keiten gegenüber assoziierten
Unternehmen und
Beteiligungen
34c
422 Überleitung des Equity-Buch-
wertes der in den Konzernab-
schluss aufgenommenen assozi-
ierten Unternehmen auf Basis
des Bestandes
34d
423 Die at-equity-bewerteten
assoziierten Unternehmen
34e
424 Die zu fortführenden Anschaf-
fungskosten bzw. zum Fair Value
bewerteten assoziierten Unter-
nehmen
34f
424 Forderungen und Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinsti-
tuten mit Anteilsbesitz an der
BTV AG > 20 %
34g
425 Gesamtvolumen noch nicht
abgewickelter derivativer Finanz-
produkte
35
428 Fair-Value-Hierarchie von Finanz-
instrumenten, die zum beizule-
genden Zeitwert bewertet
werden
36
430 Bewegungen in Level 3 von zum
Fair Value bewerteten Finanz-
instrumenten
36a
432 Sensitivitätsanalyse Beteili-
gungen
36b
432 Bonitätsbedingte Veränderung
des beizulegenden Zeitwerts bei
Forderungen an Kunden
36c
432 Marktzinsbedingte Veränderung
des beizulegenden Zeitwerts bei
Forderungen an Kunden
36d
433 Fair Value von Finanzinstru-
menten, die nicht zum beizule-
genden Zeitwert bewertet
werden
37
435 Fair-Value-Hierarchie von Finanz-
instrumenten, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewer-
tet werden, deren beizulegender
Zeitwert aber angegeben wird
38
436 Hedge Accounting
39
438 Restlaufzeitengliederung
40
439 Organe
41
440 Darstellung des Anteils-
besitzes
42
442 Erklärung der gesetzlichen
Vertreter
443 Bestätigungsvermerk
BTV Jahresfinanzbericht 2024
294
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Aktiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Veränd.
absolut
Veränd.
in %
Barreserve
1 [Verweise auf Notes]
3.122.395 2.999.856 +122.539 +4,1 %
Forderungen an Kreditinstitute
2
467.715 381.022 +86.693 +22,8 %
Forderungen an Kunden
3
8.793.560 8.615.298 +178.262 +2,1 %
Sonstiges Finanzvermögen
4
1.429.516 1.341.841 +87.675 +6,5 %
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
5
991.766 919.408 +72.358 +7,9 %
Handelsaktiva
7
67.157 39.277 +27.880 +71,0 %
Immaterielles Anlagevermögen
8a
6.783 5.486 +1.297 +23,6 %
Sachanlagen
8b
378.256 376.312 +1.944 +0,5 %
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
8c
58.064 58.790 −726 −1,2 %
Laufende Steueransprüche
9
1.720 1.818 −98 −5,4 %
Latente Steueransprüche
9a
3.464 4.572 −1.108 −24,2 %
Sonstige Aktiva
10
70.987 113.115 −42.128 −37,2 %
Summe der Aktiva 15.391.383 14.856.795 +534.588 +3,6 %
Passiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Veränd.
absolut
Veränd.
in %
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
11
1.057.378 1.498.433 −441.055 −29,4 %
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
12
9.756.707 9.029.451 +727.256 +8,1 %
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
13
1.779.602 1.702.853 +76.749 +4,5 %
Handelspassiva
14
8.724 32.403 −23.679 −73,1 %
Rückstellungen
15
154.679 194.415 −39.736 −20,4 %
Laufende Steuerschulden
16
11.478 18.409 −6.931 −37,7 %
Latente Steuerschulden
9a
14.351 822 +13.529 >+100 %
Sonstige Passiva
17
120.678 96.275 +24.403 +25,3 %
Eigenkapital
18
2.487.785 2.283.734 +204.051 +8,9 %
Nicht beherrschende Anteile 55.753 50.034 +5.719 +11,4 %
Eigentümer des Mutterunternehmens 2.432.032 2.233.701 +198.331 +8,9 %
Summe der Passiva 15.391.383 14.856.795 +534.588 +3,6 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
295
Gesamtergebnisrechnung
zum 31. Dezember 2024
Gewinn- und Verlustrechnung in Tsd. €
01.01.–
31.12.2024
01.01.–
31.12.2023
Veränd.
absolut
Veränd.
in %
Zinsen und ähnliche Erträge aus Anwendung Effektivzinsmethode 540.132 447.439 +92.693 +20,7 %
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 48.786 41.034 +7.752 +18,9 %
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 322.757 236.562 −86.195 +36,4 %
Zinsüberschuss
19
266.161 251.911 +14.250 +5,7 %
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft
20
39.020 31.724 −7.296 +23,0 %
Provisionserträge 77.053 72.714 +4.339 +6,0 %
Provisionsaufwendungen 15.790 14.889 −901 +6,1 %
Provisionsüberschuss
21
61.264 57.825 +3.439 +5,9 %
Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen
22
93.383 91.937 +1.446 +1,6 %
Handelsergebnis
23
3.172 3.229 −57 −1,8 %
Erfolg aus Finanzgeschäften
24
4.090 10.304 +6.214 −60,3 %
Verwaltungsaufwand
25
267.808 238.728 −29.080 +12,2 %
Sonstige betriebliche Erträge 181.598 135.575 +46.023 +33,9 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen 29.782 30.326 +544 −1,8 %
Sonstiger betrieblicher Erfolg
26
151.816 105.249 +46.567 +44,2 %
Jahresüberschuss vor Steuern 264.878 229.395 +35.483 +15,5 %
Steuern vom Einkommen und Ertrag
27
41.150 33.321 −7.829 +23,5 %
Konzernjahresüberschuss 223.728 196.074 +27.654 +14,1 %
Nicht beherrschende Anteile 5.903 4.631 +1.272 +27,5 %
Eigentümer des Mutterunternehmens 217.825 191.443 +26.382 +13,8 %
Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis in Tsd. €
01.01.–
31.12.2024
01.01.–
31.12.2023
Konzernjahresüberschuss 223.728 196.074
Sonstiges Ergebnis
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
15
7.329 7.488
Erfolgsneutrale Änderungen von at-equity-bewerteten Unternehmen
22
1.809 6.555
Erfolgsneutrale Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten
24
5.320 16.326
davon in die Gewinnrücklagen umgegliederte Verluste aus der Veräußerung von Eigenkapitalinstrumenten 452 0
Fair-Value-Änderung des eigenen Bonitätsrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten 1.207 2.964
davon in die Gewinnrücklagen umgegliederte Fair-Value-Änderung des eigenen Bonitätsrisikos von
finanziellen Verbindlichkeiten
126 87
Gewinne/Verluste in Bezug auf latente Steuern, die direkt im Gesamtergebnis verrechnet wurden
27
666 927
Summe der Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden können
4.358 11.502
Erfolgsneutrale Änderungen von at-equity-bewerteten Unternehmen
22
137 158
Erfolgsneutrale Änderungen von Schuldtiteln
24
4.267 13.851
Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Anpassungen der Währungsumrechnung 180 637
Gewinne/Verluste in Bezug auf latente Steuern, die direkt im Gesamtergebnis verrechnet wurden
27
969 3.246
Summe der Posten, die anschließend in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden können
3.615 11.084
Summe des sonstigen Ergebnisses 743 22.586
Gesamtjahresergebnis 222.985 218.660
Nicht beherrschende Anteile 5.749 4.514
Eigentümer des Mutterunternehmens 217.236 214.146
Kennzahlen 31.12.2024 31.12.2023
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie in
28
5,87 5,16
BTV Jahresfinanzbericht 2024
296
Eigenkapital-Veränderungsrechnung
Eigenkapital-
veränderungsrechnung
in Tsd. €
Gezeichn.
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
OCI
recycelbar
At-equity-
bewertete
Unter-
nehmen
OCI
recycelbar
Erfolgs-
neutrale
Änderun-
gen von
Schuldtiteln
OCI
recycelbar
Währungs
umrechnung
OCI
recycelbar
Latente
Steuern auf
OCI
recycelbar
OCI nicht
recycelbar
Neubewer-
tungen aus
leistungsori-
entierten
Versorgungs-
plänen
OCI nicht
recycelbar
At-equity-be-
wertete Un-
ternehmen
OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital-
instrumente
OCI nicht
recycelbar
Fair-Value-
Änderung
des eigenen
Bonitätsrisikos
OCI nicht
recycelbar La-
tente Steuern
auf OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital
ohne nicht be-
herrschende
Anteile
Nicht be-
herrschende
Anteile
Eigen-
kapital
Eigenkapital 01.01.2024 74.250 338.906 1.778.031 15.495 9.165 4.064 1.769 −24.100 550 65.355 −2.606 −8.846 2.233.701 50.034 2.283.734
Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtperiodenergebnis
Konzernperiodenüberschuss 0 0 217.825 0 0 0 0
0 0 0 0 0 217.825 5.903 223.728
Sonstiges Ergebnis ohne at-equity-
bewertete Unternehmen
0 0 577 0 4.261 180 969 −7.170 0 4.869 −1.333 666 −72 −154 −226
Sonstiges Ergebnis aus at-equity-
bewerteten Unternehmen
0 0 4.001 137 0 0 0 0 −1.809 0 0 0 −5.673 0 −5.673
Ausschüttung 0 0 14.850 0 0 0 0 0 0 0 0 0 −14.850 −30 −14.880
Eigene Aktien 0 107 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 −107 0 −107
Sonstige ergebnisneutrale
Veränderungen
0 0 630 0 0 0 0 0 0 452 126 0 1.207 0 1.207
Eigenkapital 31.12.2024 74.250 338.798 1.977.058 15.631 4.904 4.244 800 −31.270 −1.259 70.675 −3.813 −8.180 2.432.032 55.753 2.487.785
Eigenkapital-
veränderungsrechnung
18
in Tsd. €
Gezeichn.
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
OCI
recycelbar
At-equity-
bewertete
Unter-
nehmen
OCI
recycelbar
Erfolgs-
neutrale
Änderun-
gen von
Schuldtiteln
OCI
recycelbar
Währungs
umrechnung
OCI
recycelbar
Latente
Steuern auf
OCI
recycelbar
OCI nicht
recycelbar
Neubewer-
tungen aus
leistungsori-
entierten
Versorgungs-
plänen
OCI nicht
recycelbar
At-equity-be-
wertete Un-
ternehmen
OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital-
instrumente
OCI nicht
recycelbar
Fair-Value-
Änderung
des eigenen
Bonitätsrisikos
OCI nicht
recycelbar La-
tente Steuern
auf OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital
ohne nicht be-
herrschende
Anteile
Nicht be-
herrschende
Anteile
Eigen-
kapital
Eigenkapital 01.01.2023 74.250 339.000 1.595.269 15.652 23.017 3.427 5.014 −16.728 −6.005 49.029 358 −7.920 2.028.329 45.520 2.073.849
Kapitalerhöhungen 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 −1 0 −1
Gesamtperiodenergebnis
Konzernperiodenüberschuss 0 0 191.443 0 0 0 0
0 0 0 0 0 191.443 4.631 196.074
Sonstiges Ergebnis ohne at-equity-
bewertete Unternehmen
0 0 87 0 13.852 637 3.246 −7.372 0 16.326 −2.877 −927 16.481 −117 16.364
Sonstiges Ergebnis aus at-equity-
bewerteten Unternehmen
0 0 3.477 158 0 0 0 0 6.555 0 0 0 9.874 0 9.874
Ausschüttung 0 0 12.251 0 0 0 0 0 0 0 0 0 −12.251 0 −12.251
Eigene Aktien 0 93 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 −93 0 −93
Sonstige ergebnisneutrale
Veränderungen
0 1 6 0 0 0 0 0 0 0 −87 0 −81 0 −81
Eigenkapital 31.12.2023 74.250 338.906 1.778.031 15.495 9.165 4.064 1.769 −24.100 550 65.355 −2.606 −8.846 2.233.701 50.034 2.283.734
BTV Jahresfinanzbericht 2024
297
Eigenkapital-
veränderungsrechnung
in Tsd. €
Gezeichn.
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
OCI
recycelbar
At-equity-
bewertete
Unter-
nehmen
OCI
recycelbar
Erfolgs-
neutrale
Änderun-
gen von
Schuldtiteln
OCI
recycelbar
Währungs
umrechnung
OCI
recycelbar
Latente
Steuern auf
OCI
recycelbar
OCI nicht
recycelbar
Neubewer-
tungen aus
leistungsori-
entierten
Versorgungs-
plänen
OCI nicht
recycelbar
At-equity-be-
wertete Un-
ternehmen
OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital-
instrumente
OCI nicht
recycelbar
Fair-Value-
Änderung
des eigenen
Bonitätsrisikos
OCI nicht
recycelbar La-
tente Steuern
auf OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital
ohne nicht be-
herrschende
Anteile
Nicht be-
herrschende
Anteile
Eigen-
kapital
Eigenkapital 01.01.2024 74.250 338.906 1.778.031 15.495 −9.165 4.064 1.769 24.100 550 65.355 2.606 8.846 2.233.701 50.034 2.283.734
Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtperiodenergebnis
Konzernperiodenüberschuss 0 0 217.825 0 0 0 0
0 0 0 0 0 217.825 5.903 223.728
Sonstiges Ergebnis ohne at-equity-
bewertete Unternehmen
0 0 −577 0 4.261 180 −969 7.170 0 4.869 1.333 666 72 154 226
Sonstiges Ergebnis aus at-equity-
bewerteten Unternehmen
0 0 −4.001 137 0 0 0 0 1.809 0 0 0 5.673 0 5.673
Ausschüttung 0 0 −14.850 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14.850 30 14.880
Eigene Aktien 0 −107 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 107 0 107
Sonstige ergebnisneutrale
Veränderungen
0 0 630 0 0 0 0 0 0 452 126 0 1.207 0 1.207
Eigenkapital 31.12.2024 74.250 338.798 1.977.058 15.631 −4.904 4.244 800 31.270 1.259 70.675 3.813 8.180 2.432.032 55.753 2.487.785
Eigenkapital-
veränderungsrechnung
18
in Tsd. €
Gezeichn.
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
OCI
recycelbar
At-equity-
bewertete
Unter-
nehmen
OCI
recycelbar
Erfolgs-
neutrale
Änderun-
gen von
Schuldtiteln
OCI
recycelbar
Währungs
umrechnung
OCI
recycelbar
Latente
Steuern auf
OCI
recycelbar
OCI nicht
recycelbar
Neubewer-
tungen aus
leistungsori-
entierten
Versorgungs-
plänen
OCI nicht
recycelbar
At-equity-be-
wertete Un-
ternehmen
OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital-
instrumente
OCI nicht
recycelbar
Fair-Value-
Änderung
des eigenen
Bonitätsrisikos
OCI nicht
recycelbar La-
tente Steuern
auf OCI nicht
recycelbar
Eigenkapital
ohne nicht be-
herrschende
Anteile
Nicht be-
herrschende
Anteile
Eigen-
kapital
Eigenkapital 01.01.2023 74.250 339.000 1.595.269 15.652 −23.017 3.427 5.014 16.728 6.005 49.029 358 7.920 2.028.329 45.520 2.073.849
Kapitalerhöhungen 0 −1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1
Gesamtperiodenergebnis
Konzernperiodenüberschuss 0 0 191.443 0 0 0 0
0 0 0 0 0 191.443 4.631 196.074
Sonstiges Ergebnis ohne at-equity-
bewertete Unternehmen
0 0 87 0 13.852 637 −3.246 7.372 0 16.326 2.877 927 16.481 117 16.364
Sonstiges Ergebnis aus at-equity-
bewerteten Unternehmen
0 0 3.477 −158 0 0 0 0 6.555 0 0 0 9.874 0 9.874
Ausschüttung 0 0 −12.251 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12.251 0 12.251
Eigene Aktien 0 −93 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 93 0 93
Sonstige ergebnisneutrale
Veränderungen
0 −1 6 0 0 0 0 0 0 0 87 0 81 0 81
Eigenkapital 31.12.2023 74.250 338.906 1.778.031 15.495 −9.165 4.064 1.769 24.100 550 65.355 2.606 8.846 2.233.701 50.034 2.283.734
BTV Jahresfinanzbericht 2024
298
Kapitalflussrechnung
zum 31. Dezember 2024
Kapitalflussrechnung in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Jahresüberschuss 223.728 196.074
Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitungen
auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit:
– Abschreibung/Zuschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien und sonstiges Finanzvermögen sowie andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit
38.012 36.213
– Dotierung/Auflösung von Rückstellungen und Risikovorsorgen 33.758 38.306
– Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen,
als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und sonstigem Finanzvermögen
3.786 154
– Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Posten 202 916
– Gewinn-/Verlustanteile an at-equity-bilanzierten Unternehmen 93.383 91.937
– Nettozinsertrag 266.161 251.911
– Steueraufwand/-ertrag 41.150 33.321
Zwischensumme 26.480 40.696
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer
Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile:
– Forderungen an Kreditinstitute 93.515 123.496
– Forderungen an Kunden 249.579 209.714
– Sonstiges Finanzvermögen 14.636 187.319
– Handelsaktiva 23.781 5.913
– Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit 29.868 19.973
– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 437.565 381.701
– Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 727.256 594.757
– Sonstige Finanzverbindlichkeiten 83.364 283.592
– Handelspassiva 27.402 4.411
– Rückstellungen 11.363 6.662
– Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit 37.932 30.891
– Erhaltene Zinsen 579.572 478.233
– Erhaltene Dividenden 19.472 13.658
– Gezahlte Zinsen 313.440 224.047
– Ertragsteuerzahlungen 34.830 14.772
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 244.875 535.230
Mittelzufluss aus der Veräußerung von
– immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 11.164 833
– sonstigem Finanzvermögen 180.977 164.009
Mittelabfluss durch Investitionen in
– immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 47.611 30.606
– sonstiges Finanzvermögen 245.328 279.548
Cashflow aus Investitionstätigkeit 100.798 145.312
Kapitalerhöhungen 0 1
Dividendenzahlungen 14.850 12.251
Nachrangige Verbindlichkeiten und sonstige Finanzierungstätigkeiten 10.013 37.761
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 24.863 25.508
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 3.060.823 2.630.489
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 244.875 535.230
Cashflow aus Investitionstätigkeit 100.798 145.312
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 24.863 25.508
Wechselkurseffekte 3.489 14.907
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 3.176.547 3.060.823
BTV Jahresfinanzbericht 2024
299
Der Zahlungsmittelbestand umfasst den Bilanzposten Barreserve, bestehend aus Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken,
in Höhe von 3.122.396 Tsd. € (Vorjahr: 2.999.856 Tsd. €), und die täglich fällige Position im Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute in
Höhe von 54.152 Tsd. € (Vorjahr: 60.966 Tsd. €).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasst die Ein- und Auszahlungen jener Wertpapiere, die dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeord-
net wurden, sowie die Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden.
Der Cashflow aus Finanzierungstigkeiten umfasst in der Position Nachrangige Verbindlichkeiten und sonstige Finanzierungstätigkeiten
Einzahlungen aus der Emission von Nachrangkapital in Höhe von 32.423 Tsd. € (Vorjahr: 44.851 Tsd. €), Auszahlungen aus der Rückzahlung
von Nachrangkapital in Höhe von 35.000 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) sowie Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe
von 7.436 Tsd. € (Vorjahr: 7.090 Tsd. €).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
300
Der Konzernabschluss der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) ist nach den Vorschriften der IFRS sowie den
Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union
anzuwenden sind, aufgestellt. Bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurden alle Standards angewandt, deren
Anwendung für die Geschäftsjahre Pflicht waren.
Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich. Eingetragener Sitz der
Gesellschaft ist 6020 Innsbruck, Stadtforum 1. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen umfassen
die Vermögensverwaltung, Corporate und Retail Banking, das Halten von Beteiligungen sowie den Betrieb von Seilbahnen und
anderen Tourismusbetrieben. Nähere Informationen dazu enthält die Segmentberichterstattung.
Die konzernweit einheitlich definierten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stehen im Einklang mit den Normen der
europäischen Bilanzrichtlinien, sodass die Aussagekraft dieses Konzernabschlusses der eines nach den Vorschriften des UGB in
Verbindung mit den Vorschriften des BWG gleichwertig ist.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensforthrung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31.12.2024 sind gegenüber dem geprüften BTV
Konzernabschluss 2023 im Wesentlichen unverändert geblieben. Eine Übersicht über alle neu geltenden Standards ist ab
Seite 331 dargestellt.
Die Freigabe zur Weiterleitung des Konzernabschlusses durch den Vorstand an den Aufsichtsrat erfolgte am 7. März 2025.
Die Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat erfolgt voraussichtlich am 28. März 2025.
Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, welche gemäß IFRS 10 von der BTV beherrscht werden, werden gemäß IFRS 10 in den
Konzernabschluss einbezogen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engage-
ment bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner
Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 3
im Rahmen der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Gegenleistung mit den anteiligen identifizierten Vermögensgegenstän-
den und Schulden. Die Vermögensgegensnde und Schulden des Tochterunternehmens sind mit ihrem jeweiligen beizulegen-
den Zeitwert im Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Im Rahmen der Gegenleistung werden Anteile anderer Gesellschafter mit ihrem
Anteil an den identifizierten Vermögensgegenständen und Schulden bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaf-
fungskosten und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen ist als Firmenwert zu aktivieren. Der
aktivierte Firmenwert ist gemäß den Bestimmungen des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 und IAS 38 einer jährlichen Werthaltig-
keitsüberprüfung zu unterziehen. Nicht vollkonsolidiert werden Tochtergesellschaften, deren Auswirkungen auf die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind .
Der Vollkonsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum 31.12.2023 wie folgt verändert:
Die Besitzgesellschaft N1 GmbH mit Sitz in Schruns wurde am 23.12.2023 mit Eintragung im Firmenbuch gegründet.
Im BTV Leasing Teilkonzern kam es zu einer Änderung der Beteiligungsstruktur. Im Juli 2024 wurden die BTV-Real-Leasing
Gesellschaft m.b.H., BTV-Real-Leasing I Gesellschaft m.b.H., BTV-Real-Leasing II Gesellschaft m.b.H., BTV-Real-Leasing IV
Gesellschaft m.b.H. und BTV-Anlagenleasing 2 GmbH als übertragende Gesellschaften mit der BTV-Anlagenleasing 3 Ge-
sellschaft m.b.H. als übernehmende Gesellschaft verschmolzen .
Anhang BTV Konzern
BTV Jahresfinanzbericht 2024
301
Die BTV Tourismus Holding GmbH (vormals: Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH) mit Sitz in Innsbruck wurde als Holdingge-
sellschaft für die vollkonsolidierten Seilbahnen implementiert, welche sich im Konsolidierungskreis der BTV befinden, und wird
mit 31.12.2024 erstmals vollkonsolidiert.
Der Vollkonsolidierungskreis umfasst neben der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft die im Folgenden angeführten
Beteiligungen:
Vollkonsolidierte Gesellschaften Anteil in %
Stimm-
rechte in %
BTV Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 100,00 % 100,00 %
BTV Real-Leasing III Nachfolge GmbH & Co KG, Innsbruck 100,00 % 100,00 %
BTV Real-Leasing V Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 100,00 % 100,00 %
BTV Anlagenleasing 1 GmbH, Innsbruck 100,00 % 100,00 %
BTV Anlagenleasing 3 Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 100,00 % 100,00 %
BTV Anlagenleasing 4 GmbH, Innsbruck 100,00 % 100,00 %
BTV Leasing Deutschland GmbH, München 100,00 % 100,00 %
BTV Leasing Schweiz AG, Staad 100,00 % 100,00 %
TiMe Holding GmbH, Innsbruck 100,00 % 100,00 %
BTV Tourismus Holding GmbH, Innsbruck 100,00 % 100,00 %
Silvretta Montafon Holding GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Silvretta Montafon Gastronomie GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Silvretta Montafon Skischule Schruns GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co. KG, Gaschurn 100,00 % 100,00 %
Besitzgesellschaft TOP Schruns GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Silvretta Montafon Sportshops GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Skischule Silvretta Montafon St. Gallenkirch GmbH, St. Gallenkirch 50,00 % 50,00 %
Silvretta Montafon Bergerlebnisse GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Besitzgesellschaft St. Gallenkirch Hotel Joint Venture GmbH 100,00 % 100,00 %
Besitzgesellschaft N1 GmbH, Schruns 100,00 % 100,00 %
Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Mayrhofen 50,52 % 50,52 %
BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck 100,00 % 100,00 %
Beteiligungsholding 5000 GmbH, Innsbruck 100,00 % 100,00 %
Wilhelm-Greil-Straße 4 GmbH, Innsbruck 100,00 % 100,00 %
Die Leasing-Gesellschaften und die Gesellschaften der Silvretta Montafon Holding GmbH weisen ein abweichendes Wirt-
schaftsjahr auf und werden mit Berichtsstichtag 30.09. in den Geschäftsbericht einbezogen. Die BTV 2000 Beteiligungsverwal-
tungsgesellschaft m.b.H. und die Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft beenden ihr Geschäftsjahr mit 30.11. Die Gesell-
schaften der Silvretta Montafon Holding GmbH und die Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft haben durch die saisonale
tigkeit einen abweichenden Stichtag. Aufgrund struktureller Gegebenheit in der Konzernorganisation ergibt sich bei den
Leasing-Gesellschaften ein abweichender Abschlussstichtag.
Die restlichen vollkonsolidierten Gesellschaften werden mit dem Berichtsstichtag 31.12. berücksichtigt.
Mit 19.12.2024 wurde der Bilanzstichtag der BTV Anlagenleasing 4 GmbH vom 30.09. auf den 31.12. umgestellt .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
302
Die Abschlüsse der Unternehmen im Konsolidierungskreis werden um die Auswirkungen bedeutender Geschäftsfälle oder
Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag der assoziierten Unternehmen am 30.09. bzw. 30.11. und dem Konzernabschlussstich-
tag am 31.12. angepasst.
Die BTV Tourismus Holding GmbH hält Anteile an der Silvretta Montafon Holding GmbH sowie an der Mayrhofner Bergbahnen
Aktiengesellschaft. In den Anteilen der Silvretta Montafon Holding GmbH bestehen lediglich indirekte nicht beherrschende Anteile,
die aus der Beteiligung an der Skischule Silvretta Montafon St. Gallenkirch GmbH resultieren.
Es bestehen direkte nicht beherrschende Anteile, die aus der Beteiligung an der Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft resultie-
ren. Der Konzernjahresüberschuss, der den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen wird, beträgt 5.903 Tsd. €.
Die Mayrhofner Bergbahnen AG wies zum Bilanzstichtag (30.11.) Vermögenswerte in Höhe von 163.709 Tsd. € (Vorjahr:
145.014 Tsd. ), Schulden in Höhe von 51.177 Tsd. € (Vorjahr: 44.033 Tsd. €), Erlöse in Höhe von 55.821 Tsd. € (Vorjahr:
48.467 Tsd. €), einen Jahresüberschuss in Höhe von 11.862 Tsd. € (Vorjahr: 9.297 Tsd. ), ein sonstiges Gesamtergebnis in Höhe
von −157 Tsd. € (Vorjahr: −119 Tsd. €) und ein Gesamtjahresergebnis in Höhe von 11.705 Tsd. € (Vorjahr: 9.177 Tsd. ) auf.
Wesentliche Beteiligungen, auf die die BTV einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode bilanziert. In der
Regel besteht ein maßgeblicher Einfluss bei einem Anteil zwischen 20 und 50 % („assoziierte Unternehmen“). Maßgeblicher Einfluss
heißt: Die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken, jedoch nicht die Beherrschung aus-
zuüben. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an dem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten
zuzüglich der nach der Erstkonsolidierung eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten
Unternehmens erfasst .
Nach der Equity-Methode wurden folgende Beteiligungen einbezogen:
At-equity-konsolidierte Gesellschaften Anteil in %
BKS Bank AG, Klagenfurt 17,87 %
Oberbank AG, Linz 16,45 %
Moser Holding Aktiengesellschaft, Innsbruck 24,99 %
Die BKS Bank AG mit Sitz in Klagenfurt und die Oberbank AG mit Sitz in Linz sind regionale Universalbanken und bilden gemein-
sam mit der BTV die 3 Banken Gruppe. Die Moser Holding Aktiengesellschaft ist im Verlagswesen mit den Schwerpunkten Print
(Tageszeitungen, Gratiswochenzeitungen, Magazine) und Online tätig.
Die Beteiligungen an der Oberbank AG und der BKS Bank AG wurden aus folgenden Gründen in den Konzernabschluss einbezo-
gen, obwohl sie die 20 %-Beteiligungsgrenze nicht erreichen:
Für die Beteiligung an der Oberbank AG besteht zwischen der BTV und der BKS Bank AG bzw. für die Beteiligung an der BKS Bank
AG besteht zwischen der BTV, der Oberbank AG und der G3B Holding AG jeweils ein Syndikatsvertrag, dessen Zweck die Erhal-
tung der Eigensndigkeit der Institute ist. Somit ist bei den angeführten Unternehmen die Möglichkeit gegeben, einen maßgebli-
chen Einfluss auszuüben.
Die assoziierten Unternehmen werden jeweils mit Stichtag 30.09. becksichtigt, um eine zeitnahe Jahresabschlusserstellung zu
ermöglichen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
303
Die ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H. wird als gemeinschaftliche Tätigkeit eingestuft. Das Unternehmen
verfügt über eine Konzession gem. § 1 Abs. 1 Z 8 BWG. Ausschließlicher Unternehmensgegenstand ist die Übernahme von
Garantien, Bürgschaften und sonstigen Haftungen für Aktivgeschäfte der 3 Banken Gruppe. Die 3 Banken Gruppe ist im We-
sentlichen die einzige Quelle für Zahlungsströme, die zum Fortbestehen der Tätigkeiten der Vereinbarung beitragen. Deshalb
erfolgte nach IFRS 11.B29-32 eine Einstufung als gemeinschaftliche Tätigkeit. Die anteiligen Vermögenswerte und Schulden des
Unternehmens werden in der Berichtsperiode mit Stichtag 31.12. becksichtigt.
Anteilsmäßig konsolidierte Gesellschaft Anteil in %
ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H. 25,00 %
Die Oberbank AG ist zu 50 %, die BKS AG und die BTV AG sind jeweils zu 25 % an der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELL-
SCHAFT m.b.H. (i. d. F. kurz ALGAR“) beteiligt. Geschäftsgegenstand der ALGAR, die über eine eingeschnkte Bankkonzessi-
on verfügt, ist die Übernahme von Ausfallrisiken r definierte Kredite und Darlehen der Gesellschafterbanken, wobei das Aus-
maß der Inanspruchnahme mit dem in der ALGAR vorhandenen Vermögen, welches nicht für bereits in Anspruch genommene
Garantieleistungen reserviert ist, begrenzt ist (Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete nftige Inanspruchnahmen). Die
Laufzeit der Garantie ist zeitlich unlimitiert. Die Gesellschafterbanken haben laufend ein Garantieentgelt zu leisten, welches sich
im Falle einer Entnahme entsprechend zukünftig erhöht (Malusregelung).
Zum 31. Dezember 2024 steht einem von den Gesellschafterbanken eingemeldeten und von der Garantie umfassten Volumen
von 27.357.314 Tsd. € (Vorjahr: 25.878.854 Tsd. ) eine Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen in der ALGAR in
Höhe von 45.339 Tsd. € (Vorjahr: 120.555 Tsd. ) gegenüber. Da der für das Garantievolumen ermittelte erwartete Kreditverlust
den Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen übersteigt, greift zu diesem Stichtag die oben
angeführte Begrenzungsregelung.
Aufgrund der besonderen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sowie des mit der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktien-
gesellschaft und mit der BKS Bank AG geschlossenen Gesellschaftebereinkommens wird die ALGAR als gemeinschaftliche
tigkeit (Joint Operation) iSd IFRS 11 in den Konzern der BTV einbezogen.
Insoweit seitens der Gesellschafterbanken bereits Garantien der ALGAR aufgrund eines Ausfalles in Anspruch genommen
wurden, werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung die in der ALGAR dafür vorgenommenen Rückstellungen der
jeweiligen betroffenen Gesellschafterbank zugeordnet. Dies betrifft ebenso die im Rahmen der vorläufigen Garantieerklärungen
angemeldeten Kreditobligos, für die in der ALGAR bereits Risikovorsorgen gebildet wurden.
Die seitens der ALGAR vorgenommenen Rückstellungen für erwartete Kreditverluste r das noch nicht ausgefallene Garantie-
volumen werden von den Gesellschafterbanken mangels einer eindeutigen Zuordenbarkeit der Vorsorgen zu spezifischen
garantierten Krediten und Darlehen entsprechend dem Beteiligungsverhältnis in den Konzern einbezogen. Hieraus ergibt sich
für die BTV in der Stufe 2 die Übernahme von Rückstellungen für erwartete Lifetime-Kreditverluste aus nicht eindeutig zuorden-
baren Kreditrisiken in Höhe von 9.198 Tsd. € (Vorjahr: 30.724 Tsd. €). In der Stufe 3 wurden Vorsorgen in Höhe von 3.457 Tsd. €
(Vorjahr: 7.234 Tsd. €) gebildet.
Bezüglich der Unternehmen, die per 31. Dezember 2024 nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird auf
Note 42 auf Seite 440 verwiesen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
304
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der BTV wird in Euro (€), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Alle Betragsangaben
werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend (Tsd.) € dargestellt. In den nachstehenden Tabellen sind
Rundungsdifferenzen möglich.
Kassageschäfte
Kassageschäfte von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erllungstag erfasst bzw. ausgebucht.
Strukturierte Einheiten
Strukturierte Einheiten sind Unternehmen, die so konzipiert wurden, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der
dominierende Faktor bei der Beurteilung der Beherrschung sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Stimmrechte sich nur auf
administrative Aufgaben beziehen und die Rechte zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten auf Basis vertraglicher Grundlagen
gesteuert werden. Im Konzern der BTV werden insbesondere Projekt- und Leasinggesellschaften mit eingeschränktem Tätigkeits-
bereich sowie Publikumsfonds, Finanzgesellschaften Dritter und Verbriefungsgesellschaften als strukturierte Einheiten angesehen,
sofern die Geschäftsverbindung zu diesen Einheiten keine gewöhnliche Geschäftstigkeit darstellt. In der Berichtsperiode bestan-
den keine wesentlichen vertraglichen bzw. nicht vertraglichen Beziehungen zu strukturierten Gesellschaften. Die BTV wird als
Sponsor einer strukturierten Einheit angesehen, wenn Marktteilnehmer die Einheit mit dem Konzern, insbesondere durch Verwen-
dung des Namens BTV in der Firma oder auf Geschäftspapieren bei Gesellschaften, bei denen die BTV als Makler fungiert, verknüp-
fen. Die BTV unterhielt im Berichtszeitraum keine Geschäftsverbindungen und ist in diesem Sinne nicht als Sponsor aufgetreten.
Finanzinstrumente gem. IFRS 9
Finanzinstrumente gem. IFRS 9 werden bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls zuzüglich Transaktionskosten,
angesetzt. Bei der Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten gem. IFRS 9 ist zwischen Schuldinstru-
menten, Eigenkapitalinstrumenten sowie Derivaten zu unterscheiden.
Schuldinstrumente können für die Folgebewertung bei Zugang wahlweise als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert be-
wertet designiert werden (Fair-Value-Option), wenn dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder
wesentlich verringert werden. Wird die Fair-Value-Option nicht ausgeübt, ist die Klassifizierung von Schuldinstrumenten einerseits
an das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Vermögenswerte gekoppelt, andererseits werden die Eigenschaften der mit dem
Schuldinstrument einhergehenden Zahlungsströme berücksichtigt.
Ein Geschäftsmodell ist ein beobachtbarer Sachverhalt, wie ein Unternehmen finanzielle Vermögenswerte für Zwecke der Verein-
nahmung von Zahlungsströmen steuert. Das klassifizierungsrelevante Geschäftsmodell wurde vom Management der BTV festge-
legt. Dabei sind nicht die Absichten in Bezug auf einen einzelnen finanziellen Vermögenswert ausschlaggebend, sondern es ist auf eine
höhere Aggregationsebene – die Steuerungsebene – abzustellen. Folgende Geschäftsmodelle sind für die Klassifizierung von Schuldin-
strumenten zu unterscheiden:
Halten“: Die Zielsetzung des Geschäftsmodells besteht darin, die Schuldinstrumente zu halten, um bis zur Fälligkeit die vertragli-
chen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Die Zuordnung zum Geschäftsmodell „Halten“ setzt die vorhandene Absicht, die Schuld-
instrumente bis zu der jeweiligen Fälligkeit zu halten, voraus. Eine grundsätzliche Bereitschaft zur vorzeitigen Veräußerung und
folglich zur Realisierung von Gewinnen und Verlusten führt dazu, dass die für dieses Geschäftsmodell erforderliche Halteabsicht
nicht besteht. In diesem Zusammenhang hat die BTV detaillierte Bestimmungen zu den „Nichtaufgriffsgrenzen“ für unerwartete
Verkäufe definiert. Diese Verkäufe stehen nur dann im Einklang mit dem Geschäftsmodell „Halten“, wenn diese entweder unregel-
BTV Jahresfinanzbericht 2024
305
mäßig vorkommen, selbst wenn diese von signifikantem Wert sind, oder wenn die Verkäufe regelmäßig auftreten und von nicht
signifikantem Wert sind. Die entsprechenden quantitativen „Nichtaufgriffsgrenzen“ wurden vom Vorstand genehmigt und sind
intern in der „IFRS 9 Policy“ dokumentiert.
Halten und Verkaufen“: Die Schuldinstrumente werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin
besteht, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und die Schuldinstrumente zu veräußern.
Verkaufen“: Die Zielsetzung in diesem Geschäftsmodell besteht in der Maximierung von Zahlungsströmen durch kurzfristige
Käufe und Verkäufe. Die Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Zahlungsströme ist nebensächlich.
Das Management der BTV hat die Geschäftsmodelle wie folgt definiert:
Dem Geschäftsmodell „Halten“ werden grundsätzlich Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie Wertpapiere zugeordnet.
Dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ werden grundsätzlich Wertpapiere zugeordnet, die hauptsächlich als freie Liquidi-
tätsreserve dienen.
Dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ werden grundsätzlich alle finanziellen Vermögenswerte zugeordnet, die keinem der anderen
beiden Geschäftsmodelle zuzuordnen sind. Darunter fallen insbesondere im UGB/BWG-Handelsbuch gewidmete Wertpapiere
sowie im UGB/BWG-Bankbuch gewidmete Investmentfonds.
Hat sich das Geschäftsmodell der BTV zur Steuerung von Finanzinstrumenten geändert und hat dies eine erhebliche Bedeutung
für die Geschäftstätigkeit, dann ist eine Reklassifizierung aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte prospektiv ab dem
Zeitpunkt der Reklassifizierung – das ist der erste Tag der nächsten Berichtsperiode – vorzunehmen. Die Veränderung in der
Zielsetzung des Geschäftsmodells muss vor dem Zeitpunkt der Reklassifizierung wirksam geworden sein. Damit eine Reklassifi-
zierung zulässig ist, dürfen nach der Änderung des Geschäftsmodells keine tigkeiten mehr ausgeübt werden, die dem frühe-
ren Geschäftsmodell entsprochen haben.
Neben dem Geschäftsmodell ist für die Klassifizierung nach den Bewertungskategorien das Zahlungsstromkriterium maßgeblich.
Dieses besagt, dass die vertraglichen Bestimmungen zu Zahlungsströmen zu festgelegten Zeitpunkten führen, die ausschließlich
Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (Solely Payment of Principal and Interest – SPPI).
Zinsen im Sinne von IFRS 9 sind das Entgelt für die Bereitstellung von Geld über einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichti-
gung des Kreditausfallrisikos und anderer Risiken der grundlegenden Kreditgewährung, wie bspw. das Liquiditätsrisiko. Die Beurtei-
lung der vertraglichen Zahlungsmerkmale ist anhand der bei Zugang geltenden Vertragsbedingungen für jedes einzelne Finanzin-
strument durchzuführen.
Im Rahmen von IFRS-9 wurde eine Checkliste aufgebaut, auf Basis derer die Überprüfung des Zahlungsstromkriteriums für die
Geschäftsmodelle „Halten“ sowie „Halten und Verkaufen“ stattfindet. Die Entscheidung, ob in Einzelfällen das Zahlungsstromkrite-
rium erfüllt ist oder nicht, erfolgt nach Einbeziehung aller relevanten Faktoren und stellt eine Ermessensentscheidung dar.
Sind die Voraussetzungen des Zahlungsstromkriteriums nicht erfüllt, so muss das Geschäft nicht zwangsläufig zum beizulegenden
Zeitwert bilanziert werden. Ob das Zahlungsstromkriterium erfüllt ist, hängt von der Art und der Signifikanz ab, mit der die
Zeitwertkomponente verletzt ist. Die Überprüfung kann mithilfe eines Benchmarktests durchgeführt werden. Lässt sich ohne oder
mit nur geringem Analyseaufwand klären, ob die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts sich signifikant
von den Vergleichs-Zahlungsströmen eines nicht schädlichen Benchmarkinstruments unterscheiden, ist eine qualitative Analyse
ausreichend. Ist dies nicht möglich, ist ein quantitativer Benchmarktest durchzuführen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
306
Im Falle von nachträglichen wesentlichen Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen führt dies zu einem bilanziellen Abgang
des ursprünglichen Finanzinstruments und zu einem bilanziellen Zugang eines modifizierten „neuen“ Finanzinstruments. Bei
nachträglichen nicht wesentlichen Änderungen, die nicht zu einem Abgang des Finanzinstruments führen, wird der Bruttobuchwert
des finanziellen Vermögenswerts neu berechnet und ein Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Mangels eindeutiger
Regelungen in IFRS 9 zur Abgrenzung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen wird auf eine unternehmensspe-
zifische Abgrenzung abgestellt (siehe hierzu weiters Punkt „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Seite 320).
Schuldinstrumente werden für die Folgebewertung als zu fortgehrten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert, wenn die
beiden folgenden Bedingungen erllt sind und die Fair- Value-Option nicht ausgeübt wird:
Geschäftsmodell „Halten“
Zahlungsstromkriterium erfüllt
Schuldinstrumente werden für die Folgebewertung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet
klassifiziert, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind und die Fair-Value-Option nicht ausgeübt wird:
Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“
Zahlungsstromkriterium erfüllt
Mit IFRS 9 wurde bei Vermögenswerten die Separierung von eingebetteten Derivaten bei Schuldinstrumenten ausgeschlossen. Die
Klassifizierungskriterien werden folglich auf den hybriden Kontrakt aus Schuldinstrument und eingebettetem Derivat angewandt.
Erfüllen Schuldinstrumente den SPPI-Test nicht oder werden diese dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zugeordnet, so sind diese für
die Folgebewertung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zu klassifizieren. In der BTV wird das Kreditgeschäft
prinzipiell dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet, daher werden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden mit festen oder
bestimmbaren Zahlungen, wenn das SPPI-Kriterium erfüllt ist, mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sofern
Direktabschreibungen vorgenommen werden, haben diese die Forderungen vermindert. Wertberichtigungen werden als Risikovor-
sorgen ausgewiesen.
Eigenkapitalinstrumente werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert von
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente wird auf Basis eines Börsenkurses oder aufgrund anerkannter Bewertungsmodelle
ermittelt. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht bei der Ersterfassung
das unwiderrufliche Wahlrecht, alle Wertänderungen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital auszuweisen (OCI-Wahlrecht). Das
Wahlrecht kann für jedes einzelne Finanzinstrument gesondert ausgeübt werden. Zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Volatili-
ten in der Gewinn- und Verlustrechnung wird dieses Wahlrecht von der BTV überwiegend ausgeübt. Im Falle eines Abgangs des
finanziellen Vermögenswerts vor Fälligkeit ist der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Betrag nicht in die Gewinn- und
Verlustrechnung umzubuchen (kein Recycling). Eine Umbuchung in einen anderen Eigenkapitalposten ist zulässig.
Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden, sind nach IFRS 9 für die Folgebewertung als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet zu klassifizieren.
Im sonstigen Finanzvermögen und in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind ökonomische Hedges enthalten, die nicht den
Anforderungen des Hedge Accounting nach IFRS 9 entsprechen. Bei diesen werden Kundenderivate mit Bankenderivaten abge-
sichert.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind für die Folgebewertung grundsätzlich als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zu
klassifizieren. Diese können für die Folgebewertung bei Zugang wahlweise auch als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet designiert werden (Fair-Value-Option), wenn dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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wesentlich verringert werden. Im BTV Konzern wird für gewisse verbriefte Verbindlichkeiten sowie Ergänzungskapitalanleihen, die
im Rahmen der Zinsrisikosteuerung mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert wurden, die Fair-Value-Option angewendet.
Derivative Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten des Handelsbestands werden verpflichtend als zum beizulegenden Zeitwert
bewertet klassifiziert.
Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
Soweit in der BTV Hedge Accounting gemäß IFRS 9 angewandt wird, dient es der Absicherung des Zinsergebnisses und des Marktri-
sikos.r Mnahmen zur Minimierung des Zinnderungsrisikos werden Fair Value Hedges eingesetzt. Die prospektive bzw.
retrospektive nachweisbare und dokumentierte Effektivität der Sicherungsbeziehungen ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für
die Anwendung des Fair Value Hedge Accounting.
Die Absicherung der Fair-Value-Hedge-Geschäfte erfolgt dadurch, dass Zinssätze von fixverzinsten Grundgeschäften durch in
Bezug auf wesentliche Parameter weitgehend identische, aber gegenläufige derivative Finanzinstrumente mit Geldmarktbindung
getauscht werden.
Die bilanzielle Darstellung der Sicherungsgeschäfte im Rahmen des Fair Value Hedge Accounting erfolgt in den Posten „Sonstiges
Finanzvermögen“ sowie „Sonstige Finanzverbindlichkeiten“.
Abgesicherte Grundgeschäfte im Rahmen des Fair Value Hedge Accounting werden in folgenden Bilanzposten abgebildet:
Forderungen an Kunden
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Das Ergebnis aus dem Fair Value Hedge Accounting wird erfolgswirksam in der Position „Erfolg aus Finanzgeschäften“ gezeigt.
Erlöse aus Kundenverträgen
Die Regelungen des IFRS 15 bestimmen, wie und wann Erträge vereinnahmt werden, welche nicht in Zusammenhang mit der
Vereinnahmung von Erträgen aus Finanzinstrumenten stehen, die unter die Regelungen des IFRS 9 fallen. In der BTV wurden
Prozesse mit damit verbundener interner Kontrolle implementiert, die sicherstellen, dass eine Erlösrealisierung aus Vertgen mit
Kunden in Einklang mit IFRS 15 steht.
Gemäß IFRS 15 wird anhand eines Fünf-Schritte-Modells bestimmt, zu welchem Zeitpunkt (oder über welchen Zeitraum) und in
welcher Höhe Umsatzerlöse erfasst werden. Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt (oder über den Zeitraum) des
Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf Kunden mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf
den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat. Abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien werden Umsatzerlöse wie
folgt erfasst:
über einen Zeitraum derart, dass die Leistungserbringung des Unternehmens widergespiegelt wird; oder
zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übergeht.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
308
Umsatzerlöse sind demzufolge in Höhe der Gegenleistung, welche das Unternehmen höchstwahrscheinlich im Austausch für die
Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen erhält, zu erfassen. Um dies zu erreichen, werden die Grundsätze des Standards, die
in folgende fünf „Kernbereiche“ gefasst sind, beachtet:
1) Identifizierung des Vertrags (bzw. der Verträge) mit einem Kunden
2) Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags (bzw. der Verträge)
3) Bestimmung des Transaktionspreises
4) Allokation des Transaktionspreises auf die vertraglich vereinbarten separaten Leistungsverpflichtungen
5) Erlösrealisierung bei Erllung der zuvor identifizierten Leistungsverpflichtungen
Darüber hinaus bedingt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachstehend angeführter Ansatzkriterien:
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der BTV umfasst die Erbringung von Bankdienstleistungen, welche im Wesentlichen nicht unter
den Anwendungsbereich von IFRS 15 fallen.
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Silvretta Montafon Holding GmbH umfasst Erlöse aus dem Verkauf von Skipässen (Tages-,
Saison- und Jahreskarten), Erlöse aus Tätigkeiten der Skischule, Erlöse aus dem Verleih und Verkauf von Ski- und Snowboardausrüs-
tungen sowie Bekleidung, Erlöse aus dem Betrieb eines Hotels sowie Erlöse von Gastronomieeinrichtungen. Die gewöhnliche
Geschäftstätigkeit der Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft umfasst Erlöse aus dem Verkauf von Skipässen (Tages-, Saison-
und Jahreskarten).
Veräußerte Skipässe werden in der Regel bar bezahlt bzw. durch Überweisung sofort beglichen. Die Umsatzerlöse aus dem
Verkauf von Saison- bzw. Jahreskarten werden periodengerecht abgegrenzt. In Einzelfällen kann es zu kurzfristigen Forderungen
kommen, wenn an Hotels größere Kartenkontingente veußert werden. Gastronomieerlöse werden sofort bezahlt, Hotelerlöse
werden spätestens bei Abreise beglichen. Leistungen, die von Skischulen erbracht werden, werden in der Regel vor Durchh-
rung der Dienstleistung bezahlt. Erlöse, die im Sporthandel erzielt werden, werden sofort mit Übergabe der Ware beglichen.
Aus all diesen beschriebenen Sachverhalten entstehen keine Vertge mit signifikanten Finanzierungskomponenten oder Verträge,
die Abgrenzungen entsprechend den Kriterien des IFRS 15 erfordern.
Zuwendungen der öffentlichen Hand gem. IAS 20
Die BTV bilanziert die von der Europäischen Zentralbank ausgegebenen „Gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte III
(TLTRO III)“ nach den Grundsätzen des IAS 20. Die Geschäfte sind zum 30.06.2024 ausgelaufen (Verbindlichkeiten 31.12.2023:
350 Mio. €). Insgesamt führte das TLTRO-III-Programm im Berichtsjahr 2024 zu einem erhöhten Zinsaufwand in Höhe von
6.838 Tsd. €. Der Vergleichswert zum 31.12.2023 lag bei 15.126 Tsd. €.
In den Konzerngesellschaften wurden im Zusammenhang mit COVID-19 die Entschädigungen nach dem EpidemieG in Höhe von
258 Tsd. € (Vorjahr: 320 Tsd. €) vereinnahmt. Die BTV wählt hier gemäß IAS 20 die Nettodarstellung, bei der die Zuwendungen
den ausgewiesenen Personalaufwand kürzen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden staatliche Beihilfen in Höhe von
294 Tsd. € (Vorjahr: 122 Tsd. €) ausgewiesen .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
309
Erfassung von Wertminderungen gem. IFRS 9
Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 sieht eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Kreditverlusts (Expected Credit Loss –
ECL) vor. Dem Modell zufolge sind erwartete Verluste zu erfassen, auch wenn zum Zeitpunkt der Bilanzierung noch keine konkreten
Hinweise für einen Zahlungsausfall vorliegen. Eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste ist für Schuldinstrumente, welche
entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, sowie
für Kreditzusagen und finanzielle Garantien, ausgenommen wenn diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert
werden, zu erfassen.
Das Wertminderungsmodell sieht eine Gliederung der finanziellen Vermögenswerte in drei Stufen der Wertberichtigung vor.
Die Höhe der Wertminderung hängt dabei von der Zuordnung des Finanzinstruments zu einer von drei Stufen ab:
In der Regel werden bei Erstansatz alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 zugeordnet. Die Wertminderung entspricht bei
einer Zuweisung des Geschäfts in Stufe 1 dem erwarteten Kreditverlust auf Basis möglicher Ausfallereignisse über die nächsten
12 Monate.
Wird eine signifikante Erhung des Kreditrisikos bei einem finanziellen Vermögenswert festgestellt, erfolgt ein Transfer des finanzi-
ellen Vermögenswertes von Stufe 1 in Stufe 2.
Die Wertminderung entspricht bei einer Stufe-2-Zuordnung dem erwarteten Kreditverlust von möglichen Ausfallereignissen über
die Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts. Zur Determinierung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos schreibt IFRS 9
einen Vergleich des Ausfallrisikos zum aktuellen Stichtag mit dem Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz vor. Bei Eintritt eines
Ausfallereignisses erfolgt ein Transfer des finanziellen Vermögenswertes in Stufe 3.
Die Zuordnung finanzieller Vermögenswerte zu den drei Stufen im Rahmen der Bestimmung der Wertminderung erfolgt in der BTV
anhand der unten angeführten Transferlogik auf Ebene des individuellen finanziellen Vermögenswertes. Dabei bestimmt der Eintritt
der in der Tabelle angeführten rating- und prozessbezogenen Indikatoren die zu verwendende Stufe.
Risikostufe Beschreibung Höhe des Kreditverlusts
1 – geringes Risiko Neugeschäft oder keine signifikant erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit bzw.
keine negativen Risikoinformationen
12-Monats-ECL
2 – erhöhtes Risiko Kund*in ist 30 Tage überzogen (keine Nachsicht gewährt) Gesamtlaufzeit-ECL
2 – erhöhtes Risiko Nachsicht wurde gewährt Gesamtlaufzeit-ECL
2 – erhöhtes Risiko Signifikanter Anstieg der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit zwischen
Erstansatz und aktuellem Stichtag (siehe weiterführende Beschreibungen im Text)
Gesamtlaufzeit-ECL
2 – erhöhtes Risiko Aktuelles Rating hat sich im Vergleich zum Initialrating um mindestens
4 Stufen verschlechtert
Gesamtlaufzeit-ECL
2 – erhöhtes Risiko Kein Neugeschäft, aber Initialrating oder aktuelles Rating fehlt Gesamtlaufzeit-ECL
2 – erhöhtes Risiko Unterstützende Betreuung des/der Kund*in in Form einer Betriebsberatung durch
Expert*innen des Sanierungsmanagements
Gesamtlaufzeit-ECL
2 – erhöhtes Risiko Durch Overlay-Ansatz identifizierte Kund*innen Gesamtlaufzeit-ECL
3 – Ausfall Kund*in ist ausgefallen Gesamtlaufzeit-ECL
(Discounted-Cash-Flow-
Methode / pauschale Ermittlung
Wertminderung)
Es werden keine unterschiedlichen Transferkriterien je Segment oder Art des finanziellen Vermögenswertes angewandt .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
310
Zur Durchführung des quantitativen Transfers erfolgt eine Überprüfung des Unterschieds der Ausfallwahrscheinlichkeit über die
erwartete Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts zum aktuellen Stichtag im Vergleich zur Einschätzung auf Basis der
Risikoeinschätzung beim erstmaligen Zugang. Ist bei einer Verschlechterung des aktuellen Ratings im Vergleich zum Rating beim
erstmaligen Zugang um mindestens eine Ratingklasse der relative Unterschied zwischen den Ausfallwahrscheinlichkeiten größer
als 100 % und die absolute Differenz größer als 0,25 Prozentpunkte, wird von einem signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos
ausgegangen. Darüber hinaus erfolgt ein Transfer in Stufe 2 ebenfalls, wenn sich das aktuelle Rating im Vergleich zum Rating
beim erstmaligen Zugang um vier oder mehr Ratingklassen verschlechtert hat bzw. keine ausreichende aktuelle Risikoeinschät-
zung auf Basis von Ratings vorliegen sollte.
Die Gewährung einer Nachsicht stellt ebenfalls ein Kriterium zum Transfer eines finanziellen Vermögenswertes in Stufe 2 dar.
Dies betrifft einerseits den finanziellen Vermögenswert, auf welchen sich die eingeräumte Maßnahme bezieht, und andererseits
auch alle weiteren Geschäfte des/der Kund*in, da die Nachsichtsmaßnahme eine wirtschaftliche Bedrängnis auf Ebene des/der
Kund*in impliziert.
Des Weiteren kommt in der BTV derzeit auch ein Overlay-Ansatz für betroffene Kund*innen/Unternehmen in den Branchen
Automotive, Bau, Maschinenbau, Realitätenwesen und Sachgüter bzw. Immobilien-Entwicklungsprojekte, die nicht über aus-
reichend langfristig gesicherte Liquidität verfügen, zum Einsatz (Top-down-Ansatz).
Derzeit sind Geschäfte primär aufgrund des quantitativen Kriteriums, des Overlay-Ansatzes und aufgrund von Forbearance/
Nachsichten in Stufe 2 transferiert. Eine Überziehung von 30 Tagen oder mehr ist aktuell nur in sehr wenigen Fällen ein relevan-
ter Grund für eine Zuordnung von Geschäften in Stufe 2.
Sollte es in der Vergangenheit zu einer wesentlichen Steigerung des Kreditrisikos im Vergleich zum erstmaligen Ansatz gekom-
men sein, sodass ein finanzieller Vermögenswert in die Stufe 2 transferiert wurde, liegt jedoch die zuvor determinierte wesentli-
che Erhöhung des Kreditrisikos zum aktuellen Abschlussstichtag nicht mehr vor, so wird der finanzielle Vermögenswert wieder in
die Stufe 1 transferiert. Explizite Bewährungszeiträume oder Gesundungsperioden für den Rücktransfer von Stufe 2 in
Stufe 1, die nur für die Stufenzuweisung relevant sind, existieren nicht. Der bei Nachsichten generell zur Anwendung kommende
Beobachtungszeitraum von 2 Jahren nach Aufgabe der Nachsicht wird jedoch auch bei der Stufenzuweisung berücksichtigt.
Wenn die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts neu verhandelt oder anderweitig geändert wurden
und dieser finanzielle Vermögenswert nicht ausgebucht wird, erfolgt die Beurteilung, ob seit der erstmaligen Erfassung des
finanziellen Vermögenswerts ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos eingetreten ist, analog der beschriebenen Stufenzuwei-
sungslogik unter Berücksichtigung der geänderten Vertragsbedingungen.
Die Schätzung der erwarteten Kreditverluste eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt über eine Funktion auf Einzelgeschäfts-
ebene, in welcher Ausfallwahrscheinlichkeiten („Probability of Default – PD“), die Verlustquote bei Ausfall („Loss Given Default
– LGD“) unter Berücksichtigung von vorhandenen Sicherheiten sowie erhaltene Garantien und die für die Zukunft erwarteten
Forderungshöhen bei Ausfall („Exposure at Default – EAD“) berücksichtigt werden. Die sich aus der Funktion ergebenden
erwarteten marginalen Kreditverluste werden diskontiert und aggregiert .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
311
Für finanzielle Vermögenswerte mit deterministischen Zahlungsströmen ergibt sich die erwartete Forderungshöhe bei Ausfall
aus den vertraglich geschuldeten zukünftigen Zahlungen. Für finanzielle Vermögenswerte mit nichtdeterministischen Zahlungs-
strömen ergibt sich die erwartete Forderungshöhe bei Ausfall aus dem gezogenen Betrag zum Abschlussstichtag unter Beck-
sichtigung empirisch determinierter Kapitalbindungen für zukünftige Zahlungsflüsse bis zum Vertragsende. Darüber hinaus
gehen zum Abschlussstichtag noch nicht in Anspruch genommene Zusagen, deren zukünftige Ziehung im Falle eines Ausfalls
erwartet werden kann, sowie gegebene Garantien mit ihrem Nominalbetrag unter Anwendung von Kreditkonversionsfaktoren
in die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste ein. Im Rahmen des LGDs werden einerseits dem finanziellen Vermögenswert
gewidmete Sicherheiten mit ihrem internen Deckungswert becksichtigt und andererseits auch r das unbesicherte Exposure
ein Rückfluss im Falle eines Ausfalls unterstellt.
Generell unterscheidet die BTV im Rahmen der Wertminderung gem. IFRS 9 ihre Kunden auf Basis ihres Segments, wobei
insgesamt vier Segmente – (i) Firmenkunden, (ii) Privatkunden, (iii) Staaten und (iv) Banken – zur Anwendung kommen. Die
Segmentzuordnung des Kunden hat einen Einfluss auf die prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeiten und die Verlustquote
bei Ausfall, da aufgrund der Zuordnung unterschiedliche empirische Modelle, Ansätze und Parameter in den Berechnungen
genutzt werden. Die Verlustquote bei Ausfall für den nicht besicherten Teil einer Forderung sowie die prognostizierten Ausfall-
wahrscheinlichkeiten basieren auf segmentspezifischen empirischen Auswertungen.
Die einem finanziellen Vermögenswert zugeordnete Ausfallwahrscheinlichkeit wird durch segmentspezifische Modelle ermit-
telt, welche neben dem Kundenrating auch zukunftsorientierte makroökonomische Informationen berücksichtigen. Im Rahmen
der Modellierung werden die aus den einjährigen segmentspezifischen empirischen Migrationsmatrizen abgeleiteten und vom
Rating abhängigen Ausfallwahrscheinlichkeiten (gemäß Masterskala) unter Berücksichtigung von internen und externen
makroökonomischen Prognosen und deren erwartete Wirkung auf die zukünftigen Portfolioausfallraten der BTV adjustiert und
auf diese Weise in Point-in-Time-Ausfallwahrscheinlichkeiten überführt. Die Prognosen becksichtigen dabei Vorhersagen über
die Entwicklung makroökonomischer Variablen, wie bspw. des realen Bruttoinlandsproduktwachstums oder des Wachstums der
realen Bruttoanlageinvestitionen, und werden zur Prognose der segmentspezifischen Portfolioausfallraten genutzt, welche
in weiterer Folge zur Skalierung der Ausfallwahrscheinlichkeiten (Bayes’scher Skalaransatz) genutzt werden.
Die in der Berechnung zur Anwendung kommenden (marginalen) Ausfallwahrscheinlichkeiten entsprechen somit nicht den
Through-the-Cycle-Ausfallwahrscheinlichkeiten, sondern sind Point-in-Time-Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dabei beträgt die
Prognoseperiode für die Point-in-Time-Ausfallwahrscheinlichkeiten zwei Jahre. Nach diesen zwei Jahren erfolgt eine lineare
Extrapolation über die folgenden drei Jahre zu den Through-the-Cycle-Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche unter Berücksichti-
gung der erwarteten langfristigen mittleren segmentspezifischen Portfolioausfallraten ermittelt werden. Diese Ausfallwahr-
scheinlichkeiten werden für die Berechnungen ab dem nften Jahr genutzt. Die Prognosen der makroökonomischen Variablen
der externen Organisation bzw. die aus diesen abgeleiteten prognostizierten Portfolioausfallraten stellen ein Basis-Szenario dar.
Für alle finanziellen Vermögenswerte wird der erwartete Kreditverlust für dieses Basis-Szenario ermittelt. Darüber hinaus wird
das Basis-Szenario durch zwei weitere, intern modellierte Szenarien ergänzt, wobei ein Szenario eine positivere Entwicklung und
das andere Szenario eine negativere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und darauf aufbauend des Ausfallverhaltens auf
Portfolioebene widerspiegelt. Auch für diese beiden Szenarien wird für alle finanziellen Vermögenswerte ein erwarteter
Kreditverlust ermittelt. In weiterer Folge wird ein gewichteter Durchschnitt von den szenarioabhängigen erwarteten Kredit-
verlusten je finanziellem Vermögenswert berechnet. Dieser stellt den tatsächlich erwarteten Kreditverlust dar, wobei für den
erwarteten Kreditverlust über die Gesamtlaufzeit alle Perioden bis zum Laufzeitende für die Berechnung genutzt werden. Für
den 12-monatigen erwarteten Kreditverlust werden alle Perioden bis zum Ende des ersten Jahres bzw. bis zum Laufzeitende,
wenn diese geringer als ein Jahr ist, genutzt .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
312
Das Gewicht für das Basis-Szenario ist derzeit 60 % und für die beiden anderen Szenarien jeweils 20 %. Die Festlegung der
Gewichtung ergibt sich aus der Methodik zur Generierung der vom Basis-Szenario abweichenden Szenarien, sodass die in den
jeweiligen Szenarien unterstellten prognostizierten Entwicklungen der Portfolioausfallraten auf Basis der in dem Szenario
erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung mit der jeweiligen Gewichtung konsistent sind. Während das Basis-Szenario somit
stets dem erwarteten Szenario entspricht und entsprechend ein höheres Gewicht bekommt, stellen die anderen beiden
Szenarien eine positive bzw. negative Abweichung des Basis-Szenarios dar, die aufgrund ihrer zugeschriebenen Eintrittswahr-
scheinlichkeit, betrachtet als Abweichung vom Basis-Szenario, ein Gewicht von jeweils 20 % erhalten.
Die BTV geht davon aus, dass die drei zur Anwendung kommenden Szenarien in Verbindung mit den durchgeführten Berech-
nungen für jedes der Szenarien etwaige Nichtlinearitäten in den erwarteten Kreditverlusten adäquat widerspiegeln und somit
die Anwendung von drei Szenarien zur Ermittlung der Wertminderung ausreichend ist.
Klimabedingte Risiken würden in der Bestimmung der erwarteten Kreditverluste derzeit insofern indirekt wirken, wenn diese
einen Effekt auf das aktuelle Kundenrating bzw. auf den Deckungswert individueller Sicherheiten haben.
Weitere Details zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste in Stufe 1 und Stufe 2 unter Berücksichtigung der aktuellen
Situation sind ab Seite 326 dargelegt.
Bei tatsächlichem Eintritt von Verlusten bzw. bei Vorliegen von objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung wird der finanzi-
elle Vermögenswert als wertgemindert eingestuft und in Stufe 3 transferiert. Die dritte Stufe umfasst in der BTV daher sämtli-
che Positionen, bei denen ein Ausfall gemäß Ausfalldefinition vorliegt.
Die BTV hat ihre Ausfalldefinition auf Basis der Bestimmungen gemäß Artikel 178 der EU-Verordnung 575/2013 (Capital
Requirements Regulation – CRR) unter Berücksichtigung der EBA GL 2016/07 zur Anwendung der Ausfalldefinition sowie
von § 23 CRR-BV zur Schwellwertdefinition festgelegt. Eine Risikoposition gilt demnach als ausgefallen, wenn:
eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber der BTV mehr als 90 Tage überfällig ist oder
die BTV es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten gegenüber der BTV in voller Höhe
begleichen wird, ohne dass die BTV auf die Verwertung von Sicherheiten zurückgreift (drohender Zahlungsausfall), oder
eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners, dem eine Nachsicht gewährt wurde, während des Nachsichtbewährungs-
zeitraumes ausgefallen ist und nach Ablauf der Unterbrechung des Bewährungszeitraumes gegenüber der BTV mehr als
30 Tage überfällig ist oder
ein Schuldner, dem eine Nachsicht gewährt wurde, während des Nachsichtbewährungszeitraumes ausgefallen ist und die
BTV nach Ablauf der Unterbrechung des Bewährungszeitraumes eine weitere Nachsicht gewährt.
Die Beurteilung, ob eine Forderung gegenüber einem/einer Kund*in überfällig ist, richtet sich ausschließlich nach der zivilrecht-
lichen Fälligkeit der Risikoposition.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
313
In der BTV findet eine Aufteilung sämtlicher Stufe-3-Positionen abhängig vom Obligo in signifikante und nicht signifikante Fälle
statt:
Für signifikante Fälle – das sind jene, bei denen das Obligo auf Kundenebene größer gleich 1 Mio. € ist – erfolgt die Ermittlung
der Einzelwertberichtigung bzw. Rückstellung durch die Discounted-Cash-Flow(DCF)-Methode, bei welcher die zukünftigen,
abgezinsten Cashflows den aktuellen Aushaftungen und dem Eventualobligo gegenübergestellt werden. Der Ansatz der Cash-
flows ist von Fall zu Fall unterschiedlich, folgt aber grundsätzlich der intern festgelegten Logik, welche im Going-Concern- sowie
im Gone-Concern-Ansatz jeweils die drei Szenarien „Best Case“, „Realistic Case“ sowie „Worst Case“ unterscheidet. Höhe und
Zeitpunkt eines Cashflows werden also je nach Ansatz und Szenario unterschiedlich erfasst.
Für nicht signifikante Fälle – das sind jene, bei denen das Obligo auf Kundenebene kleiner als 1 Mio. € ist – erfolgt die Wertmin-
derungsermittlung nach pauschalen Kriterien. Das heißt, dass abhängig von der jeweiligen Bonitätsstufe ein pauschaler Prozent-
satz vom Blankovolumen (Obligo abzüglich Sicherheitenwerte), welcher auf historischen Erfahrungswerten basiert, an Wert-
minderung ermittelt wird.
Die Wertminderung erfolgt analog der Stufe 2 in Höhe des Gesamtlaufzeit-Kreditverlusts. Während in Stufe 1 und 2 Zinsen und
Wertminderungen getrennt erfasst und die Zinserträge auf Basis des Bruttobuchwertes berechnet werden, werden die Zinser-
träge in Stufe 3 auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten und somit auf Basis des Bruttobuchwerts nach Abzug der Risiko-
vorsorge berechnet.
Für Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen (Purchased or
Originated Credit Impaired – POCI), ist beim erstmaligen Ansatz aufgrund der Verwendung eines bonitätsangepassten Effektiv-
zinssatzes keine Wertminderung zu erfassen. Für diese Vermögenswerte gilt, dass nur die seit dem erstmaligen Ansatz kumu-
lierten Änderungen der bei Zugang erwarteten Kreditverluste ertrags- oder aufwandswirksam in der Risikovorsorge erfasst
werden. Die POCI-Vermögenswerte werden bei Zugang der Stufe 3 zugeordnet und die Wertminderung erfolgt stets über die
Gesamtlaufzeit. POCIs sind in der BTV jedoch derzeit nicht relevant.
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom
Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. Wertminderungen von Fremdkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden. Die
Wertminderung selbst führt nicht zu einer Verringerung des Buchwerts dieser Vermögenswerte in der Bilanz, sondern wird im
sonstigen Ergebnis gezeigt. In Bezug auf Write-offs erfolgen in der BTV Direktausbuchungen primär aufgrund von gerichtlich
fixierten Regelungen (keine Masse vorhanden) oder außergerichtlichen Kapitalmaßnahmen, wozu beispielsweise Haircuts
zählen. Die nachgelagerte Ausbuchung von Forderungen ist häufig auf die
Finalisierung von Quotenregelungen,
die Schließung von langjährigen Insolvenzverfahren oder
auf der BTV zur Kenntnis gelangten Umständen bei Verbraucher*innen, die eine Verschlechterung der persönlichen Situation,
in Verbindung mit der nicht vorhandenen Erwartung auf eine Verbesserung, zum Gegenstand haben,
zurückzuführen. Diese Aspekte stellen somit Indikatoren für die Feststellung von nicht mehr vorhandenen Rückflusserwartun-
gen dar.
Die BTV macht nicht vom Wahlrecht der vereinfachten Vorgehensweise für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsvermögenswerte und Forderungen aus Leasingverhältnissen Gebrauch .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
314
Nachträgliche Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen gem. IFRS 9
Bei der Würdigung, ob eine Modifikation zu einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Zahlungsströme und somit zu
einem Abgang des Finanzinstruments führt, werden qualitative und quantitative Faktoren berücksichtigt. Eine qualitative
Würdigung ist bei finanziellen Vermögenswerten immer dann ausreichend, wenn mittels dieser eindeutig eine wesentliche
Modifikation identifiziert werden kann. Diese kommt insbesondere bei Schuldner- und Währungswechsel oder der Einräumung
einer Vertragsklausel, welche die Zahlungsstrombedingungen nicht erfüllt, in Betracht. Bei einer Modifikation eines finanziellen
Vermögenswertes, welche nicht vorab als eindeutig wesentliche Vertragsanpassung definiert ist, erfolgt die Beurteilung mittels
eines Barwerttests. Demnach liegt eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen vor, wenn aus der Modifikation eine
Barwertdifferenz zwischen der Restschuld der ursprünglichen Zahlungsströme und den neuen Zahlungsströmen resultiert, die
mindestens 10 % beträgt.
Währungsumrechnung
Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegensnde und Verbindlichkeiten sowie nicht abgewickelte Fremdwährungskassage-
schäfte werden zu den Richtkursen der EZB des Bilanzstichtages umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden zu aktuellen,
für die Restlaufzeit gültigen Terminkursen bewertet. Die Umrechnung des Abschlusses der Schweizer Zweigniederlassung
erfolgt nach der funktionalen Umrechnungsmethode. Umrechnungsdifferenzen des Gewinnvortrages werden im Eigenkapital
erfasst. Die Umrechnung des Abschlusses der BTV Leasing Schweiz AG erfolgt unter Anwendung der einheitlichen Stichtags-
kursmethode, Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst. Neben Finanzinstrumenten in der funktionalen
Währung bestehen vorwiegend auch Finanzinstrumente in Schweizer Franken und US-Dollar.
Barreserve
Als Barreserve werden der Kassenbestand und die Guthaben bei Zentralnotenbanken ausgewiesen .
Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Bankgeschäftes trägt die BTV durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen im entspre-
chenden Ausmaß Rechnung. Für Bonitätsrisiken wird auf Basis konzerneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe und unter Becksichtigung
etwaiger Besicherungen vorgesorgt.
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
In dieser Position werden die Beteiligungen an jenen assoziierten Unternehmen, die gemäß der Equity-Methode einbezogen
werden, ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag beurteilt der BTV Konzern, ob sich objektive Hinweise darauf ergeben, dass die
Beteiligung an assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte, beispielsweise wenn die Buchwerte des Reinvermögens
wertmäßig die Marktkapitalisierungen überschreiten. Liegen objektive Hinweise vor, so wird der Buchwert auf Wertminderung
überprüft, indem sein erzielbarer Betrag, der dem höheren der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert
abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit dem Buchwert verglichen wird. In weiterer Folge wird, sofern sich eine Notwendigkeit
gemäß IAS 28 ergibt, eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
315
Die wechselseitigen Beteiligungen mit der Oberbank AG und mit der BKS Bank AG sind unter dem Begriff Ringbeteiligung bekannt.
Bei der Werthaltigkeitsprüfung der Ringbeteiligung wird der geplante Jahresüberschuss auf Ebene Einzelabschluss (somit inklusive
erwarteter Dividenden der Schwesterbanken) herangezogen. In einem zweiten Schritt werden die geplanten Dividenden der
Schwesterbanken eliminiert. Im dritten Schritt werden allfällige Rücklagendotierungen in der Detailplanungsphase (zur Einhaltung
von Eigenmittelvorschriften) abgezogen. Als Ergebnis daraus und somit als Basis für die Bewertung steht das ausschüttungsfähige
Ergebnis (gegebenenfalls belastet mit Refinanzierungsaufwendungen). Die Werthaltigkeit der wechselseitigen Beteiligungen war im
Berichtsjahr gegeben.
Gemäß einer in Übereinstimmung mit IAS 28 durchgeführten Sensitivitätsanalyse, bei der der Diskontierungszinssatz um
+0,25 %-Pkt. erhöht bzw. um
0,25 %-Pkt. vermindert wurde, würde sich der Unternehmenswert der Oberbank AG um
+21 Mio. € (
0,25 %-Pkt.) bzw. 20 Mio. € (+0,25 %-Pkt.) verändern. Für die BKS Bank AG würde sich der Unternehmenswert
um +11 Mio. € (0,25 %-Pkt.) bzw. 10 Mio. € (+0,25 %-Pkt.) verändern.
Handelsaktiva
In den Handelsaktiva werden zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögensgegenstände (siehe Notes 7) abgebildet.
Diese Finanzinstrumente dienen dazu, aus Kurs- und Preisunterschieden bzw. Zinsschwankungen innerhalb eines kurz- bzw.
mittelfristigen Wiederverkaufs einen Gewinn zu erzielen. Alle Handelsaktiva, das sind positive Marktwerte aus derivativen
Finanzinstrumenten sowie Fonds, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Immaterielles Anlagevermögen
Diese Position umfasst Mietrechte, gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskos-
ten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nut-
zungsdauer. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft
und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte erfolgt
grundsätzlich über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren bzw. 40 Jahren bei längerfristigen Pacht- und sonstigen
Nutzungsrechten .
Bei Vorliegen einer Wertminderung gemäß IAS 36 werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wenn der Grund
für eine früher durchgeführte außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt außer bei Firmenwerten eine Zuschreibung
auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Sachanlagen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und
– sofern notwendig – um außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Die
Abschreibungsdauer beträgt für Gebäude 32 bis 50 Jahre, bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 20 Jahre. Eine
Ausbuchung des voll abgeschriebenen Anlagevermögens erfolgt bei Außerbetriebnahme. Bei Anlagenabgängen werden die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen abgesetzt. Ergebnisse aus Anlagenabgängen
(Veräußerungserlös abzüglich Buchwert) werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ausgewiesen. Güter des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Anschaffungs- und Herstellungsnebenkosten und Erweiterungsinvestitionen werden aktiviert, hingegen werden Instandhal-
tungsaufwendungen in der Periode, in der sie angefallen sind, aufwandswirksam erfasst.
Fremdkapitalkosten, die direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden
können, werden in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Grundstücke und Gebäude und Einbauten in Mietlokale, die der BTV Konzern als Finanzinvestitionen zur Erzielung von Mieter-
trägen und Wertsteigerungen langfristig hält, werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Die Nutzungsdauer bei Gebäuden
beträgt 5 bis 60 Jahre, bei Einbauten in Mietlokalen richtet sich die Nutzungsdauer nach der Mietdauer. Die entsprechenden
Mieterträge werden in der GuV-Position Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
Leasing
Der BTV Konzern bilanziert Leasingverhältnisse gemäß den Vorschriften des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“.
Leasingnehmer:
Bei Vorliegen eines Leasingverhältnisses erfasst die BTV ein Nutzungsrecht, welches das Recht auf Nutzung des zugrunde
liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit in der Bilanz.
Bei der Bestimmung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis gem. IFRS 16 enthält, beurteilt die BTV mit Abschluss eines jeden
Vertrages, ob die vertragliche Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder ein solches begründet. Dazu wird auf Basis des
einzelnen Vertrages beurteilt, ob der Vermögenswert, welcher der Vereinbarung zugrunde liegt, ein konkret identifizierbarer
Vermögenswert ist, ob die BTV als Leasingnehmer dazu berechtigt ist, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus
der Verwendung des Vermögenswerts zu ziehen, sowie ob die BTV das Recht zur Bestimmung der Nutzung des Vermögenswerts
innehat. Wenn diese drei Bedingungen kumulativ erllt sind, liegt ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 vor.
Eine Leasingverbindlichkeit ist gemäß IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der zu dem Zeitpunkt noch
nicht geleisteten Leasingzahlungen zu bewerten. Mangels Vorliegen der vollständigen Informationen, die zur Bestimmung des
zur Abzinsung vorrangig zu verwendenden impliziten Zinssatzes notwendig sind, zinst die BTV die künftigen Leasingzahlungen
mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz ab. Die Leasingverbindlichkeit ist in den Folgeperioden in Abhängigkeit von der vereinbar-
ten Tilgung fortzuschreiben. Die Leasingverbindlichkeit ist neu zu bewerten, wenn es eine Änderung einer bereits im Rahmen
der Zugangsbewertung vorgenommenen Schätzung der Zahlungserwartungen gibt.
Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Zu den Anschaffungskosten
zählen der Betrag aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, sämtliche Leasingzahlungen, die zu oder vor Beginn
der Laufzeit des Leasingverhältnisses getätigt werden, anfängliche direkte Kosten sowie geschätzte Kosten des Rückbaus.
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses setzt sich zusammen aus dem unkündbaren Zeitraum sowie aus Perioden, für die eine
Verlängerungsoption mit hinreichender Sicherheit ausgeübt wird bzw. für die eine einseitige Kündigungsoption mit hinreichen-
der Sicherheit nicht ausgeübt wird. Bei der Beurteilung, ob die Ausübung bzw. Nichtausübung der Optionen hinreichend sicher
ist, berücksichtigt die BTV insbesondere die Bedeutung des Vermögenswerts für den Konzern, Kündigungskosten und Kosten
im Hinblick auf die Bestimmung eines alternativen Vermögenswerts sowie wesentliche Einbauten der BTV. Ergibt sich durch die
Berücksichtigung aller Faktoren zum Bereitstellungsdatum eine Laufzeit von maximal 12 Monaten, liegt ein kurzfristiges
Leasingverhältnis vor. Für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse, deren zugrunde liegender Vermögens-
wert einen Neuwert von 5 Tsd. € im Beurteilungszeitpunkt nicht übersteigt, nimmt die BTV vom Wahlrecht Gebrauch, diese
Leasingverhältnisse nicht zu bilanzieren, und erfasst stattdessen Zahlungen aus diesen Verträgen aufwandswirksam linear über
die Laufzeit des Leasingverhältnisses .
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Leasinggeber:
Werden im Rahmen eines Leasingverhältnisses alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen, handelt es
sich um ein Finanzierungsleasing. Die BTV beurteilt insbesondere anhand der folgenden Indikatoren, ob es sich um ein als
Finanzierungsleasing klassifiziertes Leasingverhältnis handeln könnte:
Am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird dem Leasingnehmer das Eigentum an dem Vermögenswert übertragen.
Der Leasingnehmer hat die Option, den Vermögenswert zu einem Preis zu erwerben, der erwartungsgemäß deutlich niedri-
ger als der zum möglichen Optionsausübungszeitpunkt beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts ist, sodass zu Beginn des
Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist, dass die Option ausgeübt wird.
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögens-
werts, auch wenn das Eigentumsrecht nicht übertragen wird.
Der Vermögenswert ist so speziell, dass er ohne wesentliche Veränderung nur vom Leasingnehmer genutzt werden kann.
Werden nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen, wird ein Leasingverhält-
nis als Operating-Leasingverhältnis eingestuft.
Bei einem Finanzierungsleasing werden die im Rahmen des Leasings gehaltenen Vermögenswerte als Forderung in Höhe der
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis eingebucht. Die Leasingraten werden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zerlegt,
wobei letzterer so auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu verteilen ist, dass sich auf Basis des internen Zinssatzes des
Leasinggebers eine periodisch gleichbleibende Rendite des Nettoinvestitionswerts ergibt.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen sind linear als Ertrag zu erfassen. Bei einem Operating-Leasingverhältnis
hat der Leasinggeber den Vermögenswert im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten
und in der Bilanz seiner Art entsprechend darzustellen. Der Vermögenswert wird in der Folge, je nachdem, ob es sich um
bewegliches Anlagevermögen oder um Immobilien handelt, gemäß IAS 16 „Sachanlagen“ oder IAS 38 Immaterielle Vermö-
genswerte“ fortgeschrieben.
Kurzfristiges Vermögen
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte des bankfremden Bereichs werden in den sonstigen Aktiva ausgewiesen und
umfassen im Wesentlichen die Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermö-
genswerte der Silvretta Montafon Holding GmbH sowie der Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft. Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Skonti und Rabatte sowie
ähnliche Preisminderungen, und dem Nettoveräußerungswert. Die Anschaffungskosten werden nach dem gleitenden Durch-
schnittspreisverfahren ermittelt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben,
werden durch Abwertungen berücksichtigt. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse
werden berücksichtigt.
Primärmittel
Die Primärmittel setzen sich aus den Positionen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ und „Sonstige Finanzverbindlichkeiten“
der Bewertungskategorien „fortgeführte Anschaffungskosten“ sowie „Fair-Value-Option“ zusammen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
318
Rückstellungen
Langfristige Personalrückstellungen (Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Sterbequartalverpflichtungen) werden gemäß
IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected-Unit-Credit-Methode“) ermittelt. Die zukünftigen Verpflichtun-
gen werden, basierend auf versicherungsmathematischen Gutachten, unter Berücksichtigung nicht nur der am Bilanzstichtag
bekannten Renten, sondern auch der nftig zu erwartenden Steigerungsraten bewertet.
Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn der Konzern bestehende rechtliche oder faktische Verpflichtun-
gen hat, die aus zurückliegenden Transaktionen oder Ereignissen resultieren, bei denen es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung
der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist, und eine verlässliche Schätzung der
Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Neufestsetzung. Dabei
bestehen Schätzungsunsicherheiten, die im kommenden Jahr zu Veränderungen führen können.
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus bankfremden Leistungen sind nicht verzinslich und werden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Steueransprüche und Steuerschulden
Ansprüche und Verpflichtungen aus Ertragsteuern werden in den Positionen „Steueransprüche“ bzw. „Steuerschulden“ ausge-
wiesen.
Für die Berechnung latenter Steuern wird das bilanzbezogene Temporar-Konzept, das die Wertansätze der Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten mit den Wertansätzen vergleicht, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutref-
fend sind, angewandt. Differenzen zwischen diesen beiden Wertansätzen führen zu temporären Unterschieden, r die latente
Steueransprüche oder latente Steuerverpflichtungen zu bilanzieren sind.
Laufende Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen sind mit den Steuerwerten angesetzt, in deren Höhe die Verrechnung
mit den jeweiligen Steuerbehörden erwartet wird.
Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass
in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in entsprechender Höhe erwirtschaftet werden. Abzinsungen für latente Steuern werden
nicht vorgenommen. Die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung wird von der BTV als Gruppenträger genutzt.
Echte Pensionsgeschäfte
Echte Pensionsgeschäfte sind Vereinbarungen, durch die finanzielle Vermögenswerte gegen Zahlung eines Betrages übertragen
werden und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die finanziellen Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im
Voraus vereinbarten Betrages an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen. Die infrage stehenden finanziellen
Vermögenswerte verbleiben weiterhin in der Bilanz des BTV Konzerns. Diese werden nach den entsprechenden Bilanzierungsre-
geln der jeweiligen Bilanzposition bewertet. Die erhaltene Liquidit aus den Pensionsgeschäften wird als Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden passiviert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
319
Zinsüberschuss
Im Zinsüberschuss sind Erträge und Aufwendungen, die ein Entgelt für die Überlassung von Kapital darstellen, enthalten.
Darüber hinaus sind in diesem Posten auch die Erträge aus dem sonstigen Finanzvermögen, Erträge aus Beteiligungen und
Erträge aus den Handelsaktiva ausgewiesen. Aufwendungen aus sonstigen Finanzverbindlichkeiten, Handelspassiva und Zinsauf-
wendungen für langfristige Personalrückstellungen werden ebenfalls in diesem Posten verbucht. Außerdem werden Negativzin-
sen in eigenen Positionen ausgewiesen. Die negativen Zinsaufwendungen werden als Zinserträge aus Verbindlichkeiten und die
negativen Zinserträge als Zinsaufwendungen aus Vermögenswerten dargestellt.
Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst. Beteiligungserträge werden mit der Ent-
stehung des Rechtsanspruches auf Zahlung vereinnahmt.
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft
Der Posten „Kreditrisikovorsorge“ beinhaltet Zuführungen zu Wertberichtigungen und Rückstellungen bzw. Erträge aus der
Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Direktabschreibungen und nachträgliche Eingänge bereits
ausgebuchter Forderungen im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft.
Provisionsüberschuss
Der Provisionsüberschuss ist der Saldo aus den Erträgen und den Aufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft. Diese um-
fassen vor allem Erträge und Aufwendungen für Dienstleistungen aus dem Zahlungsverkehr, dem Wertpapiergeschäft, dem
Kreditgeschäft sowie aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft und dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft.
Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen
Erträge aus den at-equity-bewerteten Unternehmen werden in diesem Posten verbucht .
Handelsergebnis
Dieser Posten beinhaltet realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Devisen und Valuten, Wertpapieren, Derivaten und
sonstigen Finanzinstrumenten des Handelsbestands sowie unrealisierte Bewertungsgewinne und -verluste aus der Marktbewer-
tung von Devisen und Valuten, Wertpapieren, Derivaten und sonstigen Finanzinstrumenten des Handelsbestands.
Erfolg aus Finanzgeschäften
Unter dieser Position werden sowohl Bewertungserfolge als auch realisierte Erfolge aus dem Abgang von Wertpapieren,
Derivaten, Kreditforderungen und eigenen Emissionen erfasst .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
320
Verwaltungsaufwand
Im Verwaltungsaufwand werden der Personalaufwand, der Sachaufwand sowie planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagever-
mögen, auf immaterielles Anlagevermögen und auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien auf die Berichtsperiode
abgegrenzt ausgewiesen.
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, variable Gehaltsbestandteile, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwen-
dungen, personalabhängige Steuern und Abgaben sowie Aufwendungen (einschließlich der Veränderung von Rückstellungen) für
Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgeld und Sterbequartal verbucht, soweit sie nicht im sonstigen Ergebnis erfasst werden.
Im Sachaufwand sind neben dem EDV-Aufwand, dem Raumaufwand sowie den Aufwendungen für den Bürobetrieb, dem Aufwand
für Werbung und Marketing und dem Rechts- und Beratungsaufwand noch sonstige Sachaufwendungen enthalten.
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im Sonstigen betrieblichen Erfolg sind all jene Erträge und Aufwendungen des BTV Konzerns ausgewiesen, die nicht der laufen-
den Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse aus der Vermietung/Verwertung von als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und sonstigen Sachanlagen, Wareneinsätze sowie Erlöse aus bankfremdem Ge-
schäft, wie Versicherungen, Seilbahn- sowie Tourismusumsätze. Darüber hinaus werden in dieser Position neben Aufwendungen
aus sonstigen Steuern und Abgaben auch Aufwendungen aus der Dotierung sowie Erträge aus der Auflösung von sonstigen
Rückstellungen ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
In dieser Position werden laufende und latente Ertragsteuern erfasst. Diese beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen
auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die
Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
Ermessensentscheidungen, Annahmen, Schätzungen
Bei der Erstellung des BTV Konzernabschlusses werden Werte ermittelt, die auf Grundlagen von Ermessensentscheidungen
sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen festgelegt werden. Die damit verbundenen Unsicherheiten könnten
in zukünftigen Berichtsperioden zu zusätzlichen Erträgen oder Aufwendungen hren sowie eine Anpassung der Buchwerte in
der Bilanz notwendig machen. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen des Managements basieren auf historischen
Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und nach heutigem Ermessen wahrscheinlichen Erwartungen und Prognosen
zukünftiger Ereignisse. Dies mit der Zielsetzung, aussagekräftige Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens zu geben. Bezüglich der Ermessensentscheidungen über die Risikolage des Konzerns wird auf den Risikobe-
richt (ab Seite 373) verwiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen
Nachfolgend werden Ermessensentscheidungen aufgezeigt, die das Management des Unternehmens getroffen hat und die die
Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
321
Schätzunsicherheiten
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen maßgeblichen Quellen von Schätzunsicherheiten sind im
Wesentlichen von folgenden Sachverhalten betroffen:
Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
Kann der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht auf Basis von Daten
eines aktiven Marktes abgeleitet werden, wird er unter Verwendung verschiedener Bewertungsmodelle ermittelt. Die Input-
Parameter für diese Modellberechnungen werden, soweit möglich, von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet.
Die zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden wie folgt der dreistufigen Bewertungshierarchie zum Fair Value
zugeordnet. Diese Hierarchie spiegelt die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten wider und ist wie folgt
gegliedert:
Notierte Preise in aktiven Märkten (Level 1):
Diese Kategorie enthält an wichtigen Börsen notierte Eigenkapitaltitel, Unternehmensschuldtitel und Staatsanleihen. Der Fair
Value von in aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten wird auf der Grundlage notierter Preise ermittelt, sofern diese
die im Rahmen von regelmäßig stattfindenden und aktuellen Transaktionen verwendeten Preise darstellen.
Ein aktiver Markt muss kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen,
vertragswillige Käufer und Verkäufer können i. d. R. jederzeit gefunden werden und
Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Ein Finanzinstrument wird als auf einem aktiven Markt notiert angesehen, wenn notierte Preise leicht und regelmäßig von einer
Börse, einem Händler oder Broker, einer Branchengruppe, einer Preis-Service-Agentur oder einer Aufsichtsbehörde verfügbar
sind und diese Preise tatsächliche und sich regelmäßig ereignende Markttransaktionen repräsentieren.
Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter (Level 2):
Diese Kategorie beinhaltet die OTC-Derivatekontrakte, Forderungen sowie die emittierten, zum Fair Value klassifizierten
Schuldtitel des Konzerns.
Bewertungsverfahren mittels wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter (Level 3):
Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen Inputparameter auf, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten basieren. Die
Zuordnung bestimmter Finanzinstrumente zu den Level-Kategorien erfordert eine systematische Beurteilung, insbesondere
wenn die Bewertung sowohl auf beobachtbaren als auch auf nicht am Markt beobachtbaren Parametern beruht. Auch unter
Berücksichtigung von Änderungen im Bereich von Marktparametern kann sich die Klassifizierung eines Instrumentes im
Zeitablauf ändern.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
322
Bei Wertpapieren und sonstigen Beteiligungen, die zum Fair Value bewertet werden, werden folgende Bewertungsverfahren
angewandt:
Level 1
Der Fair Value leitet sich aus den an der Börse gehandelten Transaktionspreisen ab.
Level 2
Wertpapiere, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, werden mittels der Discounted-Cash-Flow-Methode bewer-
tet. Das bedeutet, dass die zukünftig projizierten Cashflows mittels geeigneter Diskontfaktoren abgezinst werden, um den Fair
Value zu ermitteln. Die Diskontfaktoren beinhalten sowohl die kreditrisikolose Zinskurve als auch Kreditaufschläge (Credit
Spreads), welche sich nach der Bonität und der Rangigkeit des Emittenten richten. Die Zinskurve zur Diskontierung beinhaltet
dabei am Markt beobachtbare Depot-, Geldmarktfutures- und Swapsätze.
Die Ermittlung der Credit Spreads richtet sich nach einem 3-stufigen Verfahren:
1) Existiert für den Emittenten eine am Markt aktiv gehandelte Anleihe gleichen Ranges und gleicher Restlaufzeit, wird dieser
Credit Spread eingestellt.
2) Existiert keine vergleichbare am Markt aktiv gehandelte Anleihe, wird der Credit Default Swap Spread (CDS-Spread) mit
ähnlicher Laufzeit verwendet.
3) Existiert weder eine vergleichbare am Markt aktiv gehandelte Anleihe noch ein aktiv gehandelter CDS, so wird der Kreditauf-
schlag eines vergleichbaren Emittenten verwendet (Level 3). Zurzeit gibt es diesen Anwendungsfall im BTV Konzern nicht.
Level 3
Die beizulegenden Zeitwerte der angeführten finanziellen Vermögenswerte in der Stufe 3 wurden in Übereinstimmung mit
allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt. Wesentliche Eingangsparameter sind der Abzinsungssatz sowie
langfristige Erfolgs- und Kapitalisierungsgrößen unter Becksichtigung der Erfahrung der Geschäftsführung sowie Kenntnisse
der Marktbedingungen der spezifischen Branche.
Die Emissionen werden dem Level 2 zugeordnet, die Bewertung erfolgt nach dem folgenden Verfahren:
Level 2
Die eigenen Emissionen unterliegen nicht einem aktiven Handel am Kapitalmarkt. Es handelt sich vielmehr um Retail-Emissionen
und Privatplatzierungen. Die Bewertung findet somit mittels eines Discounted-Cash-Flow-Bewertungsmodells statt. Diesem
liegen eine auf Geldmarktzinsen und Swapzinsen basierende Zinskurve und Kreditaufschläge der BTV zugrunde.
Die Derivate werden auch dem Level 2 zugeordnet. Folgende Bewertungsverfahren kommen zur Anwendung:
Level 2
Derivative Finanzinstrumente gliedern sich in Derivate mit symmetrischem Auszahlungsprofil sowie Derivate mit asymmetri-
schem Auszahlungsprofil. Derivate mit symmetrischem Auszahlungsprofil beinhalten in der BTV Zinsderivate (Zinsswaps und
Zinstermingeschäfte) und Fremdwährungsderivate (FX Swaps, Cross Currency Swaps und FX-Outright-Geschäfte). Diese
Derivate werden mittels Discounted-Cash-Flow-Methode berechnet, welche durchgehend auf am Markt beobachtbaren
Geldmarktzinssätzen, Geldmarktfutures-Zinssätzen, Swapsätzen sowie Basisspreads basiert.
Derivate mit asymmetrischem Auszahlungsprofil beinhalten in der BTV Zinsderivate (Caps und Floors). Die Ermittlung des Fair
Values erfolgt hier mittels des Black-76-Optionspreismodells. Sämtliche Inputs sind entweder vollsndig direkt am Markt
BTV Jahresfinanzbericht 2024
323
beobachtbar (Geldmarktsätze, Geldmarktfutures-Zinssätze sowie Swapsätze) oder von am Markt beobachtbaren Inputfaktoren
abgeleitet (implizite von Optionspreisen abgeleitete Cap/Floor-Volatilitäten).
Die Kredite, die zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind, werden wie folgt bewertet:
Level 3
Die Kredite, die zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind, werden mittels eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens
bewertet, bei dem die zukünftig erwarteten Cashflows für die Laufzeit des Instruments unter Berücksichtigung des Kreditrisikos
abgezinst werden. Die Diskontkurve wird dabei um ein Epsilon erhöht, welches so kalibriert wird, dass das Geschäft zum
Initialisierungszeitpunkt der Nominale entspricht und somit keinen Bewertungsgewinn/-verlust erzeugt. Die Summe der auf
diese Weise abgezinsten Cashflows ergibt den beizulegenden Zeitwert.
Die Fair-Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden in den Notes 36 und 36a näher erläutert.
Risikovorsorgen im Ausleihungsgeschäft
Der Bestand an Risikovorsorgen wird durch Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle und die Zusammensetzung der
Qualität des Kreditbestandes bestimmt. Zusätzlich ist es für die Ermittlung des Aufwandes an Risikovorsorge nötig, die Höhe
und den Zeitpunkt zukünftiger Cashflows zu schätzen. Auf Basis der erwarteten Kreditverluste (ECL) werden Wertminderungen
einzelner Finanzinstrumente, die noch nicht feststellbar sind, gebildet.
Angaben zu Grundlagen der verwendeten Inputfaktoren, Annahmen und Schätzverfahren, um die erwarteten Kreditverluste zu
bemessen sowie um zu bestimmen, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit dem erstmaligen Ansatz signifikant
erhöht hat, und um zu bestimmen, ob ein finanzieller Vermögenswert einer mit beeinträchtigter Bonit ist, werden im Teil
Erfassung von Wertminderungen gemäß IFRS 9auf Seite 309 näher erläutert.
Langfristige Personalrückstellungen
Langfristige Personalrückstellungen werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsma-
thematischen Berechnungen basieren auf Annahmen zu Diskontierungszinssatz, nftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit
und künftigen Pensionsanhebungen.
Sonstige Rückstellungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert eine Einschätzung, inwieweit das Unternehmen aufgrund von vergangenen Ereignissen
eine Verpflichtung gegenüber Dritten hat. Zudem sind bei der Rückstellungsermittlung Schätzungen hinsichtlich Höhe und
Fälligkeit der zukünftigen Cashflows notwendig. Nähere Details werden in Note 15h dargestellt. Der Verbrauch der Rückstellungen
wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren erwartet .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
324
Rechtsstreitigkeiten der 3 Banken mit der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H.:
Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., die ein verbundenes Unternehmen der UniCredit
Bank Austria AG darstellt, (gemeinsam kurz: „UniCredit“) haben in der Hauptversammlung der BTV im Mai 2019 den Antrag
gestellt, eine Sonderprüfung hinsichtlich sämtlicher durch die BTV seit dem Jahr 1993 durchgeführten Kapitalerhöhungen
durchzuführen. Dieser Antrag fand keine Zustimmung. Vor dem Hintergrund der Ablehnung dieses Beschlussantrags hat die
UniCredit weiters im Juni 2019 vor dem Landesgericht Innsbruck einen gerichtlichen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers
eingebracht. Der Antrag wurde sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ab- bzw. zurückgewiesen und der dagegen durch die
UniCredit an den Obersten Gerichtshof erhobene außerordentliche Revisionsrekurs schließlich mit Beschluss des Obersten
Gerichtshofs vom 25.11.2020 zurückgewiesen, sodass dieses Verfahren rechtskftig abgeschlossen ist.
Weiters hat die UniCredit im Juni 2019 vor dem Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Anfechtung einzelner Beschlüsse der
101. ordentlichen Hauptversammlung der BTV vom 16.05.2019 erhoben. Mit Beschluss vom 19.01.2020 hat das Landesgericht
Innsbruck das Verfahren zur Klärung einer Vorfrage durch die Übernahmekommission unterbrochen. Diese Klage wurde unter
Anspruchsverzicht der UniCredit zurückgezogen und das Verfahren somit am 18.06.2024 mit Beschluss des Landesgerichts
Innsbruck beendet.
Am 09.07.2020 hat die UniCredit vor dem Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Anfechtung einzelner Beschlüsse der
102. ordentlichen Hauptversammlung der BTV vom 10.06.2020 erhoben. Mit Beschluss vom 06.07.2021 hat das Landes-
gericht Innsbruck das Verfahren ebenfalls zur Klärung von Vorfragen durch die Übernahmekommission unterbrochen. Diese
Klage wurde unter Anspruchsverzicht der UniCredit zurückgezogen und das Verfahren somit am 18.06.2024 mit Beschluss
des Landesgerichts Innsbruck beendet.
Am 09.06.2022 hat die UniCredit vor dem Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Anfechtung einzelner Beschlüsse der
104. ordentlichen Hauptversammlung der BTV vom 11.05.2022 erhoben. Das Landesgericht Innsbruck hat bereits in der am
17.10.2022 stattgefunden habenden vorbereitenden Tagsatzung das Verfahren erster Instanz wegen Spruchreife geschlossen,
das Urteil ist am 05.01.2023 schriftlich ergangen. Sowohl die Wiederwahl von Mag. Hannes Bogner auf eine Dauer bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2023 in den Aufsichtsrat der BTV als auch die Ablehnung der Wiederwahl von Mag. Bogner
auf die gesetzliche Höchstdauer wurden jeweils für nichtig erklärt. Das Klagebegehren der UniCredit auf positive Feststellung
des Beschlusses, dass Mag. Bogner als auf die gesetzliche chstdauer wiedergewählt gilt, wurde hingegen abgewiesen. Die
BTV hat fristgerecht gegen die Spruchpunkte 1. und 2. des Urteils Berufung an das Oberlandesgericht Innsbruck erhoben,
die UniCredit gegen Spruchpunkt 3. – das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Urteil vom 26.04.2023 die Entscheidung des
Landesgerichts Innsbruck in den Spruchpunkten 1. und 3. bestätigt und hinsichtlich des Spruchpunktes 2. das Klagebegehren
abgewiesen und die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof für nicht zulässig erklärt. Keine der Parteien hat außer-
ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erhoben, sodass dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Die UniCredit hat Ende Februar 2020 bei der Übernahmekommission Anträge gestellt, mit denen überpft werden sollte, ob
die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt hätten. Die BTV war
von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der Oberbank AG und bei der BKS Bank AG unmittelbar betroffen. Die
UniCredit erhob den Einwand, dass sich die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese
insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine
Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Im Zeitraum vom 28.09.2020 bis 01.10.2020 hat vor der Übernahmekommission das
Beweisverfahren in diesen Nachprüfungsverfahren stattgefunden. Die Entscheidung der Übernahmekommission ist am
03.11.2023 ergangen. Darin ist die Übernahmekommission zum Schluss gelangt, dass in keinem Fall eine Verletzung der über-
nahmerechtlichen Angebotspflicht vorlag. Den Anträgen der UniCredit wurde daher nicht stattgegeben. Die UniCredit hat am
17.11.2023 fristgerecht Rekurs gegen die Entscheidung erhoben, die BTV am 05.12.2023 fristgerecht Rekursbeantwortung
erstattet. Mit Beschlüssen vom 23.05.2024 hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass den Rekursen der UniCredit
nicht stattgegeben wird und dass somit keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die BTV und
BTV Jahresfinanzbericht 2024
325
betreffend die BTV vorlag. Das Oberlandesgericht Wien bestigt damit die Entscheidungen der Übernahmekommission und
folgt dem Vorbringen der BTV. Da die UniCredit auf die Erhebung von Rechtsmitteln verzichtet hat, ist dieses Urteil rechtskftig.
Am 25.06.2021 hat die UniCredit gegen die BTV eine Klage auf Unterlassung und Feststellung vor dem Landesgericht Innsbruck
eingebracht, deren Ziel es zusammengefasst war, auf Basis von im Gesetz nicht vorgesehenen Voraussetzungen und von den
Gerichten bereits verworfenen Rechtsansichten bestimmte bisherige Kapitalerhöhungen der BTV für nichtig zu erklären und
die rechtliche Zulässigkeit künftiger Kapitalerhöhungen von der Entsprechung dieser abhängig zu machen. Das Landesgericht
Innsbruck hat bereits in der am 21.10.2021 stattgefunden habenden vorbereitenden Tagsatzung das Verfahren erster Instanz
wegen Spruchreife geschlossen. Mit Urteil vom 12.12.2021 hat das Landesgericht Innsbruck die Klage in vollem Umfang abge-
wiesen, mit Urteil vom 02.06.2022 hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Berufung der UniCredit in vollem Umfang abgewie-
sen – die UniCredit hat dagegen ordentliche Revision erhoben. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist am 18.08.2023
ergangen. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung sämtliche Klagebegehren der UniCredit abgewiesen und ist
insbesondere zum Schluss gelangt, dass die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3 Banken rechtmäßig ist und alle bisher von den
3 Banken durchgeführten Kapitalerhöhungen im Einklang mit dem Gesetz standen. Dieses Verfahren ist damit rechtskftig
abgeschlossen. Im selben Verfahren hat die UniCredit einen Antrag auf einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Kapital-
erhöhung der BTV des Jahres 2022 eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Landesgericht Innsbruck rechtskräftig abgewiesen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sämtliche oben angeführten Verfahren nunmehr endgültig abgeschlossen
wurden und aktuell somit keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der UniCredit mehr anhängig sind.
Ertragsteuern
Laufende Steueransprüche und -schulden für das Berichtsjahr und frühere Perioden werden mit jenem Betrag angesetzt, in
dessen Höhe eine Erstattung der oder eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die BTV und ihre Tochterunternehmen
unterliegen regelmäßigen Steuerprüfungen von Finanzbehörden mit möglichen Feststellungen.
Latente Steuern
Aktive latente Steuern werden für steuerlich verwertbare temporäre Differenzen gebildet. Hierr wird vorausgesetzt, dass in
Zukunft ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verrechnung mit den Verlusten zur Verfügung steht. Ermessensentscheidungen und
Schätzungen sind erforderlich, um auf Basis des zukünftigen zu versteuernden Gewinns sowie zukünftiger Steuerplanungen
festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Angaben zu latenten Steuern finden sich in der Note 9a .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
326
Aktuelle Entwicklungen mit Bezug auf die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste
Gemäß der aktuellen BTV Marktmeinung leidet die deutsche Industrie weiterhin stark unter strukturellen Problemen. Die
Rezession hat sich zuletzt verstärkt und die wirtschaftlichen Prognosen wurden zurückgenommen – ein Aufschwung ist weiter-
hin nicht in Sicht. Die von Donald Trump angedrohten Handelszölle der USA gegenüber ihren Handelspartnern sowie die
politische Instabilität sowohl in der Weltpolitik als auch im Marktgebiet der BTV gelten als weitere Risikofaktoren. Die Ver-
flechtungen mit Deutschlands Industrie belasten auch Österreich, wobei der Tourismus die Wirtschaft im Kernmarkt der
BTV unterstützt. Fiskalpolitische Maßnahmen sowie ein ausgelasteter Arbeitsmarkt unterstützen Konsum und Investitionen.
Im Vergleich zum 31.12.2023 haben sich die Wertberichtigungen und die Rückstellungen für freie Rahmen und Garantien um
rund +31,0 Mio. € erhöht. Diese Zunahme der Risikovorsorge setzt sich aus einer Erhöhung um rund +41,5 Mio. € in Stufe 3 und
einer Verringerung um rund −10,5 Mio. € in Stufe 1 und 2 zusammen. Die Veränderung der Risikovorsorge in Stufe 1 und Stufe 2
im Vergleich zum 31.12.2023 resultiert primär aus der Verringerung der Rückstellung für die ALGAR-Garantien um −21,5 Mio.
bzw. einer Erhöhung der Risikovorsorge in Stufe 1 und Stufe 2 um +11,0 Mio. .
Zusätzlich haben sich im Vergleich zum 31.12.2023 die im Rahmen der Stufenzuweisung zur Anwendung kommenden Regeln
geändert. Seit dem 31.12.2024 wird der Collective-Staging-Ansatz für die Wirtschaftszweige bzw. Branchen Automotive,
Immobilienprojektfinanzierungen in Zweckgesellschaften, Maschinenbau und Sachgütererzeugung nicht mehr angewendet.
Stattdessen wird ein Overlay-Ansatz r betroffene Unternehmen in den Branchen Automotive, Bauwirtschaft, Maschinenbau,
Realitätenwesen und Sachgütererzeugung eingesetzt. Dabei wird ein erwarteter Ertragsrückgang für die identifizierten
Kund*innen simuliert und als Resultat werden diese als gefährdet bzw. nicht gefährdet eingestuft. Für die gefährdeten
Kund*innen wird ein Ratingshift angenommen und der dadurch erwartete Kreditausfallverlust berechnet. Die Summe der
auf Kundenebene größten 20 Veränderungen ergibt den Overlay, der auf die betroffenen Kund*innen bzw. deren Geschäfte
rückverteilt wird. Der Overlay-Ansatz wird als Top-down-Ansatz angewendet: Geschäfte von Kund*innen, die als gefährdet
eingestuft wurden und einen Overlay erhalten, werden in Stufe 2 gehrt. Der mit 31.12.2023 eingeführte Overlay für Immobili-
en-Entwicklungsprojekte, die nicht über ausreichend langfristig gesicherte Liquidität verfügen, wird beibehalten. Die Höhe
dieses Overlays entspricht dem Sechsfachen der (modellbasierten) erwarteten Kreditausfallverluste.
Zur adäquaten Berücksichtigung der derzeitigen Situation wurde weiterhin eine Modellkomponente unter Berücksichtigung der
zum Abschlussstichtag verfügbaren Informationen über die gegenwärtigen Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftli-
cher Entwicklungen adjustiert. Bei der adjustierten Modellkomponente handelt es sich um die szenarioabhängigen Prognosen
der Portfolioausfallraten für die Segmente Firmenkunden und Privatkunden. Diese werden zur Transformation der Through-the-
Cycle- in Point-in-Time-Ausfallwahrscheinlichkeiten genutzt. Im Rahmen der aktuellen Situation werden die Erwartungen über
die zukünftigen Portfolioausfallraten qualitativ, unter Berücksichtigung aktueller wirtschaftlicher Prognosen und der Eigenschaf-
ten der historischen Ausfallratenzeitreihen, gebildet und direkt zur Transformation der Through-the-Cycle- in Point-in-Time-
Ausfallwahrscheinlichkeiten genutzt.
Grundlage für die qualitative Ermittlung der Portfolioausfallratenprognosen sind dabei aktuelle Prognosen zu verschiedenen
makroökonomischen Faktoren (u. a. Entwicklung des Output-Gaps und des BIP, Arbeitslosenrate, Geschäftserwartungen) von
verschiedenen Anbietern (u. a. OECD, EZB, WIFO, EIU) in Kombination mit den aktuellen Entwicklungen des Russland-Ukraine-
Kriegs, des Nahost-Konflikts, der Energiepreise und von Inflations- und Zinserwartungen sowie unter Einbeziehung der Wirkung
von staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen. Diese Faktoren werden umfassend analysiert, um darauf aufbauend deren Einfluss
auf die zukünftigen Portfolioausfallraten zu bestimmen. Bei den drei Szenarien handelt es sich um ein Basisszenario, welches den
erwarteten Verlauf der Portfolioausfallraten darstellt und mit 60 % gewichtet wurde, sowie jeweils ein Szenario für eine negative
und eine positive Abweichung vom Basisszenario mit einer Gewichtung von jeweils 20 %. Somit wurde die Szenariogewichtung
im Vergleich zum 31.12.2023 nicht verändert. Die szenariobedingten Prognosen der Portfolioausfallraten wurden unter Berück-
sichtigung dieser Gewichtung, welche mit erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten korrespondiert, gebildet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
327
Auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren makroökonomischen Prognosen, welche auf eine herausfordernde wirtschaft-
liche Umgebung hindeuten, und des aktuell niedrigen Niveaus der Ausfallraten ergibt sich eine Erwartung von zukünftig
steigenden Portfolioausfallraten. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte haben sich die im Rahmen der ECL-Berechnung
genutzten Point-in-Time-Ausfallwahrscheinlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. In allen drei Szenarien und in
jedem Segment wird ein Anstieg der Portfolioausfallraten, in unterschiedlicher Intensität, in der näheren Zukunft im Vergleich
zum derzeitigen Stand der Portfolioausfallraten unterstellt.
Folgende erwartete Entwicklungen liegen dem jeweiligen Szenario zugrunde, wobei die verschiedenen Szenarien auch die
vorhandene Unsicherheit in Verbindung mit der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung und deren Wirkung auf die Portfolio-
ausfallraten widerspiegeln:
Basisszenario
Steigerung der Portfolioausfallraten im Vergleich zu 2024 – in Relation zur aktuellen Ratingverteilung wird eine Verschlechte-
rung des Portfolios erwartet
Schwache internationale Konjunktur durch Rückgang bei Konsum und Investitionen
Inflation geht infolge einer Entspannung am Arbeitsmarkt weiter zurück, aber Dynamik verlangsamt sich
Gut aufgestellte Unternehmen und private Haushalte verhindern tiefe Rezession
Geopolitische Unsicherheiten können Finanzmarktvolatilität zwischenzeitlich erhöhen
Keine kurzfristige Lösung des Russland-Ukraine- bzw. des Nahost-Konflikts
Nationale Unsicherheit durch hohes Budgetdefizit, negative Wachstumseffekte hängen von der Höhe und
der konkreten Ausgestaltung der Konsolidierung ab
Pessimistischeres (Down-)Szenario
Deutliche Steigerung der Portfolioausfallraten mit einer höheren Dynamik der Ausfallereignisse als im Basisszenario
die beobachtbaren Ausfallzahlen liegen auf dem Niveau wie zum Höhepunkt der Euro-Krise und reduzieren sich über
die nächsten 5 Jahre zu den erwarteten langfristigen Portfolioausfallraten
Weitere Eskalation der Kriege in der Ukraine bzw. im Nahen Osten
Globale Fronten verhärten sich und führen zu einer fortschreitenden Deglobalisierung und zur Einführung von weiteren
Importzöllen durch die USA
Budgetkonsolidierung in Österreich belastet Konsum und Investitionen
Optimistischeres (Up-)Szenario
Deutlich geringere Steigerung der Portfolioausfallraten, Entwicklung hin zu den langfristigen mittleren Portfolioausfallraten
Kein Ende, aber Auflockerung der geopolitischen Spannungen
Produktivitätszugewinne führen zu Inflationsrückgängen und erhöhen Wirtschaftswachstum
Inflation geht weiter zurück und erlaubt weitere Zinssenkungen
Rückgang der Sparquote auf den historischen Durchschnitt und dadurch erhöhter Konsum
Die erwarteten makroökonomischen Entwicklungen führen in allen drei Szenarien zu einem Anstieg der Portfolioausfallraten im
Vergleich zu den über die letzten Jahre eingetretenen Ausfallraten. Im Basisszenario wird eine Steigerung der Portfolioausfallra-
ten über die nächsten zwei Jahre unterstellt, die ihren Höhepunkt Ende 2025, Anfang 2026 erreichen sollte. In den darauffolgen-
den Jahren wird eine sich verbessernde Situation der Ausfallraten unterstellt, welche sich damit den langfristig erwarteten
mittleren Portfolioausfallraten annähern. Während im pessimistischen Szenario eine signifikant höhere Dynamik der Ausfaller-
eignisse mit einer erhöhten Anzahl an Ausfallereignissen als im Basisszenario unterstellt wird, entwickeln sich die erwarteten
Portfolioausfallraten im optimistischen Szenario deutlich schneller zurück zu den langfristigen Portfolioausfallraten, welche nur
kurzfristig überschritten werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
328
Die segmentspezifischen LGD-Parameter für unbesichertes Exposure (Blanko-LGD) liegen wie zum 31.12.2023 zwischen
Werten von 45 % bis 53 %. Im Jahr 2024 wurde eine Aktualisierung der Schätzung der LGD-Parameter für die Segmente Firmen-
kunden und Privatkunden durchgeführt, diese führte zu keiner Änderung des Blanko-LGD im Segment Firmenkunden bzw. zu
einer Verringerung des Blanko-LGD im Segment Privatkunden von 50 % auf 47 %.
Darüber hinaus wurden die Ratingmigrationsmatrizen aktualisiert.
Die folgende Tabelle stellt Sensitivitäten der gebildeten Risikovorsorge in Stufe 1 und Stufe 2, getrennt nach Wertberichtigun-
gen für das Kreditgeschäft und Rückstellungen für nicht ausgenützte Rahmen sowie für Garantien, dar. Neben den der ECL-
Berechnung zugrunde liegenden Szenarien in Einzelbetrachtung zeigt die Tabelle darüber hinaus den Einfluss einer ECL-Berech-
nung ohne die Verwendung von Forward-Looking Information, den Effekt bei einer Betrachtung aller Geschäfte nur in Stufe 1
bzw. nur in Stufe 2, den Effekt durch die Anwendung des Overlay-Ansatzes auf Basis von Branchenzugehörigkeiten sowie die
resultierenden Risikovorsorgen bei durchgängiger Verwendung von unterschiedlichen Blanko-LGD-Parametern. Im Rahmen der
Sensitivitätsanalyse ist die Höhe der Rückstellung in Verbindung mit ALGAR-Garantien konstant.
Die ersten beiden Wertespalten zeigen den Effekt in Stufe 1 und Stufe 2, wobei ein positives Vorzeichen einer Erhöhung der
Risikovorsorge entspricht und ein negatives Vorzeichen einer Reduktion der Risikovorsorge. Die dritte Spalte entspricht der
Summe dieses Effekts und die vierte Spalte der daraus resultierenden Risikovorsorge für die jeweilige Sensitivit.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
329
Sensitivität der Risikovorsorge
in Stufe 1 und Stufe 2
in Tsd. € Stufe 1 Stufe 2
Stufe 1 +
Stufe 2 Gesamt
Gesamt 24.631 68.616 93.246 93.246
Nach Szenario
Basisszenario
−986 −662 −1.648 91.599
Negatives Szenario
+6.711 +5.898 +12.609 105.855
Positives Szenario
−3.754 −3.911 −7.665 85.581
ECL-Berechnung ohne FLI-Anpassungen der PDs ohne Skalierung −4.800 −5.511 −10.312 82.935
Skalierung auf langfristige
Portfolioausfallraten
−7.044 −8.397 −15.441 77.806
Kein Staging Alle Geschäfte in Stufe 1 +52.441 −68.616 −16.175 77.072
Alle Geschäfte in Stufe 2 −24.631 +80.854 +56.224 149.470
Kein Overlay +6.094 −43.073 −36.979 56.267
Parameter Verlustquote bei Ausfall
(Blanko-LGD) auf unbesichertes Exposure
35 % −8.497 −9.582 −18.079 75.167
65 % +5.976 +6.770 +12.746 105.992
Wertberichtigungen Kreditgeschäft 13.245 39.934 53.178 53.178
Nach Szenario
Basisszenario
−515 −449 −964 52.214
Negatives Szenario
+3.680 +3.965 +7.646 60.824
Positives Szenario
−2.015 −2.721 −4.737 48.441
ECL-Berechnung ohne FLI-Anpassungen der PDs ohne Skalierung −2.592 −3.438 −6.030 47.148
Skalierung auf langfristige
Portfolioausfallraten
−3.800 −5.607 −9.407 43.771
Kein Staging Alle Geschäfte in Stufe 1 +27.459 −39.934 −12.475 40.704
Alle Geschäfte in Stufe 2 −13.245 +49.634 +36.389 89.568
Kein Overlay +3.759 −28.624 −24.865 28.314
Parameter Verlustquote bei Ausfall
(Blanko-LGD) auf unbesichertes Exposure
35 % −4.595 −6.683 −11.278 41.900
65 % +3.383 +4.783 +8.167 61.345
Rückstellungen nicht ausgenützte Rahmen 8.298 13.174 21.471 21.471
Nach Szenario
Basisszenario
−349 −119 −468 21.004
Negatives Szenario
+2.200 +1.207 +3.407 24.878
Positives Szenario
−1.273 −747 −2.020 19.451
ECL-Berechnung ohne FLI-Anpassungen der PDs ohne Skalierung −1.604 −1.411 −3.015 18.456
Skalierung auf langfristige
Portfolioausfallraten
−2.347 −2.005 −4.352 17.119
Kein Staging Alle Geschäfte in Stufe 1 +10.379 −13.174 −2.794 18.677
Alle Geschäfte in Stufe 2 −8.298 +25.389 +17.091 38.563
Kein Overlay +1.632 −10.427 −8.794 12.677
Parameter Verlustquote bei Ausfall
(Blanko-LGD) auf unbesichertes Exposure
35 % −2.854 −1.825 −4.680 16.792
65 % +1.891 +1.270 +3.160 24.632
Rückstellungen Garantien 3.088 15.508 18.597 18.597
Nach Szenario
Basisszenario
−122 −94 −216 18.381
Negatives Szenario
+831 +725 +1.556 20.153
Positives Szenario
−466 −442 −909 17.688
ECL-Berechnung ohne FLI-Anpassungen der PDs ohne Skalierung −604 −662 −1.267 17.330
Skalierung auf langfristige
Portfolioausfallraten
−896 −785 −1.681 16.915
Kein Staging Alle Geschäfte in Stufe 1 +14.603 −15.508 −906 17.691
Alle Geschäfte in Stufe 2 −3.088 +5.831 +2.743 21.340
Kein Overlay +703 −4.023 −3.320 15.277
Parameter Verlustquote bei Ausfall
(Blanko-LGD) auf unbesichertes Exposure
35 % −1.047 −1.074 −2.121 16.475
65 % +702 +717 +1.419 20.016
BTV Jahresfinanzbericht 2024
330
Weitere Informationen zur Schätzung der erwarteten Kreditverluste sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ab
Seite 304 und in den entsprechenden Anhangsangaben ab Seite 335 beschrieben. Darüber hinaus befinden sich im Risikobericht
ab Seite 373 weitere Darstellungen zur Risikosituation der BTV.
Aufgrund von geänderten Zahlungsplänen kann es zu einem Barwertverlust bzw. -gewinn des einzelnen Kreditvertrages kommen,
der in der Regel mit einer einmaligen Anpassung des Bruttobuchwerts als unwesentliche Modifikation dieses Vertrages in der Ge-
winn- und Verlustrechnung der BTV erfasst wird. Im Jahr 2024 wurden diesbezüglich +352 Tsd. € (Vorjahr: −208 Tsd. €) im Konzern-
ergebnis berücksichtigt.
Weitere Details zur Schätzung der erwarteten Kreditverluste sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ab Seite 304
beschrieben.
Wesentliche Geschäftsfälle der Berichtsperiode
Die Beschlussfassungen aus der 106. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am
15.05.2024 sind auf der BTV Homepage (www.btv.at) unter Über uns > Investor Relations > Hauptversammlung veröffentlicht.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Erstellung des Konzernabschlusses fanden im BTV Konzern keine wesentlichen
Ereignisse statt, die das im vorliegenden Bericht vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussten und somit
berichtet werden müssen.
Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Die Offenlegung des BTV Konzerns gem. Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) findet sich im Internet unter
www.btv.at im Menüpunkt Über uns > Investor Relations > Veröffentlichungen > Offenlegung.
Ressortverteilung
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes mit Verantwortung für das Firmen- und Privatkundengeschäft; Recht und Beteiligungen; Human Resources;
Marketing & Kommunikation; Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung.
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes mit Verantwortung für das Firmen- und Privatkundengeschäft, Geschäftsbereich Kunden; Financial Markets;
Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung.
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes mit Verantwortung für die Marktfolge; Bereiche Kreditmanagement; Konzernrechnungswesen & -controlling;
Risk Management; Regulatory, Tax and Compliance; Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geldwäsche &
Terrorismusfinanzierung.
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes mit Verantwortung für die Marktfolge; Bereiche Digital Unit; Operations; Organisation und IT; Projekt-,
Prozess- und Innovationsmanagement; Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geldwäsche & Terrorismus-
finanzierung.
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
BTV Jahresfinanzbericht 2024
331
Anwendung geänderter/neuer IFRS-/IAS-Standards
Erstanwendung der IFRS und Endorsement
Inkrafttreten für kalendergleiche Geschäftsjahre beginnend ab:
2027 2025 2026 2024
IFRS 10/IAS 28
Sale or Contribution
of Assets
(Veröffentlichung 2014)
IFRS 18
Presentation and Disclosure
in Financial Statements
IFRS 19
Subsidiaries without Public
Accountability: Disclosures
IAS 21
Lack of Exchangeability
IFRS 9 / IFRS 7
Amendments to the
Classification and
Measurement of
Financial Instruments
IAS 1
Classification of Liabilities as
Current or Non-current
IFRS 16
Lease Liability in a Sale and
Leaseback
AIP Volume 11
IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9,
IFRS 10, IAS 7
IAS 1
Non-current Liabilities with
Covenants
IAS 7 / IFRS 7
Supplier Finance
Arrangements
01.01. 01.01. 01.01. 01.01.
Zeitpunkt des Inkrafttretens auf unbestimmte Zeit verschoben
BTV Jahresfinanzbericht 2024
332
Kurzübersicht der Regelungsinhalte
Anzuwenden ab dem 01.01.2024:
IAS 1: Classification of Liabilities as Current or Non-current
(IASB-Veröffentlichung: 23.01.2020; EU-Endorsement: 19.12.2023)
Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig
sollen ausschließlich „Rechte“, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld sein.
Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens
zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen.
Hinweis: Die am 23.01.2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 sahen eine Erstanwendung für Geschäftsjahre vor, die am
oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Der IASB hatte am 15.07.2020 „Classification of Liabilities as Current or Non-current –
Deferral of Effective Date“ verabschiedet und damit das Datum der erstmaligen verpflichtenden Anwendung der Änderungen auf
den 01.01.2023 verschoben. Mit den am 31.10.2022 verabschiedeten Non-current Liabilities with Covenants“ wurde das Datum
der erstmaligen verpflichtenden Anwendung der Änderungen nochmals verschoben – nunmehr auf den 01.01.2024.
IFRS 16: Lease Liability in a Sale and Leaseback
(IASB-Veröffentlichung: 22.09.2022; EU-Endorsement: 20.11.2023)
Die Änderung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback (SLB) für
Verkäufer-Leasingnehmer. Hierdurch soll vor allem die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten vereinheitlicht werden, um so
unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern. Grundsätzlich führt die Änderung dazu, dass bei der Folgebewertung von
Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen zu berücksichtigen sind. In jeder
Periode wird die Leasingverbindlichkeit um die erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen
erfolgswirksam erfasst.
IAS 1: Non-current Liabilities with Covenants
(IASB-Veröffentlichung: 31.10.2022; EU-Endorsement: 19.12.2023)
Durch die Änderungen an IAS 1 wird hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klargestellt, dass nur
Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizierung beeinflussen.
Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, das Risiko
zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.
Supplier Finance Arrangements (Amendments to IAS 7 and IFRS 7)
(IASB-Veröffentlichung: 25.05.2023; EU-Endorsement: 15.05.2024)
Durch die Änderungen soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die
Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die
bereits bestehenden Angabeanforderungen dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative
Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
333
Anzuwenden ab dem 01.01.2025:
IAS 21: Lack of Exchangeability
(IASB-Veröffentlichung: 15.08.2023; EU-Endorsement: 12.11.2024)
Die Änderungen an IAS 21 verpflichten ein Unternehmen zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob
eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwen-
denden Wechselkurses sowie der erforderlichen Anhangangaben.
Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch die Anwendung des geänderten Standards sind unwesentlich.
Anzuwenden ab dem 01.01.2026:
Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments (Amendments to IFRS 9 and IFRS 7)
(IASB-Veröffentlichung: 30.05.2024; EU-Endorsement: offen)
Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 betreffen die Bereiche:
Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte:
Zinskomponenten im Rahmen einer elementaren Kreditvereinbarung,
Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die he der vertraglichen Zahlungsströme ändern inkl. dazuge-
höriger Angaben nach IFRS 7,
nicht rückgriffsberechtigte finanzielle Vermögenswerte (non-recourse),
vertraglich verknüpfte Instrumente (contractually linked instruments) und
Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit,
Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Annual Improvements Volume 11
(IASB-Veröffentlichung: 18.07.2024; EU-Endorsement: offen)
Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7.
Anzuwenden ab dem 01.01.2027:
IFRS 18: Presentation and Disclosure in Financial Statements
(IASB-Veröffentlichung: 09.04.2023; EU-Endorsement: offen)
Der neue Standard IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 Presentation of Financial Statements ersetzen. Die Zielsetzung
bei der Erarbeitung des neuen Standards lag auf der Verbesserung der Berichterstattung über die finanzielle Leistung eines
Unternehmens mit Schwerpunkt auf der Gewinn- und Verlustrechnung. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Einfüh-
rung von vordefinierten Zwischensummen und die Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und
Verlustrechnung, Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenfassung und der Aufgliederung von Posten sowie die Einführung
von Angaben zu bestimmten von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
334
IFRS 19: Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures
(IASB-Veröffentlichung: 09.05.2024; EU-Endorsement: offen)
Der neue Standard IFRS 19 ermöglicht es bestimmten Tochterunternehmen, reduzierte Angaben offenzulegen, wenn es die
IFRS-Rechnungslegungsstandards in seinem Abschluss anwendet. IFRS 19 ist r infrage kommende Tochterunternehmen
optional in der Anwendung und legt die Angabevorschriften für Tochterunternehmen fest, die sich für die Anwendung des
Standards entscheiden. Ein Unternehmen darf IFRS 19 nur anwenden, wenn (1) es ein Tochterunternehmen ist, (2) es keiner
öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt und (3) das oberste oder ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen einen
Konzernabschluss erstellt, der der Öffentlichkeit zugänglich ist und der im Einklang mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards
erstellt wird.
Kein EU-Endorsement:
IFRS 14: Regulatory Deferral Accounts
(IASB-Veröffentlichung: 30.01.2014; EU-Endorsement: nicht beabsichtigt)
Nur Unternehmen, die IFRS-Erstanwender sind und die nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften regulatorische
Abgrenzungsposten erfassen, ist gestattet, dies auch nach dem Übergang auf die IFRS weiterhin zu tun. Der Standard ist als
kurzfristige Zwischenlösung gedacht, bis der IASB sein längerfristiges grundlegendes Projekt zu preisregulierten Geschäftsvor-
llen abschließt.
Zeitpunkt des lnkrafttretens auf unbestimmte Zeit verschoben:
IFRS 10/IAS 28: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture
(IASB-Veröffentlichung: 11.09.2014; EU-Endorsement: offen)
Durch die Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das
Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb
darstellen.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist vom IASB im Dezember 2015 auf unbestimmte Zeit verschoben worden, bis das For-
schungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
335
1 Barreserve in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Kassenbestand 53.039 51.962
Guthaben bei Zentralnotenbanken 3.069.356 2.947.894
Barreserve 3.122.395 2.999.856
2 Forderungen an Kreditinstitute in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Fortgeführte Anschaffungskosten 467.715 381.022
Forderungen an Kreditinstitute 467.715 381.022
Risikovorsorgen Kreditinstitute 2024
(Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2024
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2024
Wertberichtigungen Stufe 1 29 18 −17 0 0 0 30
Wertberichtigungen Stufe 2 0 7 0 0 0 0 7
Wertberichtigungen Stufe 3 0 0 0 0 0 0 0
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 29 25 −17 0 0 0 37
Risikovorsorgen Kreditinstitute 2023
(Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2023
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2023
Wertberichtigungen Stufe 1 20 22 −13 0 0 0 29
Wertberichtigungen Stufe 2 0 0 0 0 0 0 0
Wertberichtigungen Stufe 3 10.000 0 0 −10.000 0 0 0
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 10.020 22 −13 −10.000 0 0 29
3 Forderungen an Kunden in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Fortgeführte Anschaffungskosten 8.585.573 8.382.340
Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert 207.986 232.958
Forderungen an Kunden 8.793.560 8.615.298
Angaben zur Bilanz – Aktiva
BTV Jahresfinanzbericht 2024
336
Risikovorsorgen Kunden 2024
(Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2024
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2024
Wertberichtigungen Stufe 1 9.452 21.210 −17.700 0 0 0 12.962
Wertberichtigungen Stufe 2 35.660 29.772 −26.219 0 0 0 39.213
Wertberichtigungen Stufe 3 108.932 95.253 −44.795 −15.241 −39 12.842 156.952
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 154.044 146.235 −88.714 −15.241 −39 12.842 209.127
Risikovorsorgen Kunden 2023
(Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2023
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2023
Wertberichtigungen Stufe 1 7.726 16.464 −14.738 0 0 0 9.452
Wertberichtigungen Stufe 2 30.804 25.948 −21.092 0 0 0 35.660
Wertberichtigungen Stufe 3 93.003 41.885 −13.591 −12.546 148 33 108.932
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 131.533 84.297 −49.421 −12.546 148 33 154.044
Stufentransfer Kunden 2024 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −1.533 1.533 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 −46 0 46
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 16.067 −16.067 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 −611 611
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 638 −638
Gesamt 14.488 −14.507 19
Stufentransfer Kunden 2023 in Tsd. € Stage 1 Stage 2 Stage 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −2.091 2.091 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 −87 0 87
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 13.457 −13.457 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 −118 118
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 1.217 −1.217
Gesamt 11.279 −10.267 −1.012
In den Forderungen an Kunden sind Finance-Lease-Verträge mit einem Nettoinvestitionswert in Höhe von 1.036.499 Tsd.
(Vorjahr: 970.737 Tsd. €) enthalten. Der entsprechende Bruttoinvestitionswert dieser Leasingverhältnisse beträgt 1.154.665 Tsd. €
(Vorjahr: 1.086.103 Tsd. ), die damit verbundenen nicht realisierten Finanzerträge belaufen sich auf 118.166 Tsd. € (Vorjahr:
115.365 Tsd. €). Die Restwerte des gesamten Leasingvermögens waren sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr garantiert.
Zum Bilanzstichtag bestanden Wertberichtigungen auf uneinbringliche Leasingforderungen in Höhe von 12.641 Tsd. € (Vorjahr:
10.779 Tsd. €). Für erwartete Verluste bei Kundenforderungen in den nächsten 12 Monaten wurde eine Risikovorsorge (Stufe 1)
in Höhe von 989 Tsd. € (Vorjahr: 1.086 Tsd. ) und für erwartete Verluste bei Kundenforderungen über die gesamte Vertragslauf-
zeit wurde eine Risikovorsorge (Stufe 2) in Höhe von 2.453 Tsd. € (Vorjahr: 2.628 Tsd. €) gebildet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
337
3a Restlaufzeitengliederung 2024 Finance-Lease-Forderungen in Tsd. € < 1 Jahr 1 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Bruttoinvestitionswerte 292.699 710.547 151.419 1.154.665
Nicht realisierte Finanzerträge 37.111 67.521 13.534 118.166
Nettoinvestitionswerte 255.588 643.026 137.885 1.036.499
Restlaufzeitengliederung 2023 Finance-Lease-Forderungen in Tsd. € < 1 Jahr 1 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Bruttoinvestitionswerte 265.232 656.886 163.985 1.086.103
Nicht realisierte Finanzerträge 34.233 66.467 14.665 115.365
Nettoinvestitionswerte 230.999 590.419 149.320 970.737
4 Sonstiges Finanzvermögen in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Schuldtitel, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 923.953 845.842
Schuldtitel, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet 274.115 245.921
Schuldtitel, verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet 19.957 17.241
Geschäftsmodell „Halten“ 0 0
Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ 19.957 17.241
Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet 129.928 140.867
Wertpapiere 4 11.121
Sonstige Beteiligungen 126.938 119.681
Sonstige verbundene Unternehmen 2.986 10.065
Eigenkapitalinstrumente, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet 34.547 37.080
Wertpapiere 0 0
Sonstige Beteiligungen 34.547 37.080
Positive Marktwerte aus Derivaten 47.016 54.890
Fair Value Hedge / Bewertung Sicherungsinstrument 16.405 24.031
Positive Marktwerte Swaps / Optionen 30.611 30.859
Sonstiges Finanzvermögen 1.429.516 1.341.841
Risikovorsorgen Sonstiges Finanzver-
mögen 2024 (Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2024
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2024
Wertberichtigungen Stufe 1 289 106 −143 0 0 0 252
Wertberichtigungen Stufe 2 27 710 −24 0 0 0 714
Wertberichtigungen Stufe 3 0 0 0 0 0 0 0
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 316 816 −167 0 0 0 966
Risikovorsorgen Sonstiges Finanzver-
mögen 2023 (Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2023
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2023
Wertberichtigungen Stufe 1 263 117 −91 0 0 0 289
Wertberichtigungen Stufe 2 0 30 −3 0 0 0 27
Wertberichtigungen Stufe 3 0 0 0 0 0 0 0
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft 263 147 −94 0 0 0 316
Im Berichtsjahr gab es wie im Vorjahr keine Stufentransfers bei den Forderungen aus sonstigem Finanzvermögen.
Die BTV setzte für diese finanziellen Vermögenswerte Zinsswaps als Sicherungsgeschäfte ein, welche keine finanziellen
Auswirkungen auf den Betrag des maximalen Ausfallrisikos haben.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
338
Zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Eigenkapitalin-
strumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert:
4a Eigenkapitalinstrumente, als erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet per 31.12.2024
in Tsd. €
Beizulegen-
der Zeit-
wert zum
31.12.2024
Dividenden
gesamt
2024*
Dividenden
Bestand*
Dividenden
Bestand
ausgebucht
Umglie-
derung OCI
ins Eigen-
kapital
SANOFI SA 0 92 0 92 218
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellscahft 0 142 0 142 –370
emeis 0 0 0 0 711
Restliche Wertpapiere (< 1,5 Mio. €) 4 183 0 183 –1.010
Wertpapiere 4 417 0 417 –451
Generali 3Banken Holding AG 73.012 174 174 0 0
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft 24.134 1.479 1.479 0 0
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. 12.713 113 113 0 0
Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft 4.466 0 0 0 0
Zeller Bergbahnen Zillertal GmbH & Co KG 2.841 0 0 0 0
Südtiroler Volksbank AG 2.700 362 362 0 0
3 Banken Kfz-Leasing GmbH 2.654 497 497 0 0
Restliche sonstige Beteiligungen (< 1,0 Mio. €) 4.418 520 520 0 0
Sonstige Beteiligungen 126.938 3.145 3.145 0 0
Restliche sonstige verbundene Unternehmen (< 1,0 Mio. €) 2.986 0 0 0 0
Sonstige verbundene Unternehmen 2.986 0 0 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
erfolgsneutrale Eigenkapitalinstrumente insgesamt
129.928 3.562 3.145 417 –451
* Die Dividenden beinhalten Ergebnisse aus Gewinn- und Verlustabführungsvertgen.
Eigenkapitalinstrumente, als erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet per 31.12.2023
in Tsd. €
Beizulegen-
der Zeit-
wert zum
31.12.2023
Dividenden
gesamt
2023*
Dividenden
Bestand*
Dividenden
Bestand
ausgebucht
Umglie-
derung OCI
ins Eigen-
kapital
Wertpapiere 11.117 467 467 0 0
Sonstige Beteiligungen 119.682 2.164 2.164 0 0
Sonstige verbundene Unternehmen 10.065 0 0 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
erfolgsneutrale Eigenkapitalinstrumente insgesamt
140.864 2.631 2.631 0 0
* Die Dividenden beinhalten Ergebnisse aus Gewinn- und Verlustabführungsvertgen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
339
4b Ausgebuchte Eigenkapitalinstrumente per 31.12.2024
in Tsd. €
Beizulegender Zeit-
wert zum Zeitpunkt
der Ausbuchung
Kumulierter
Gewinn/Verlust aus
Veräußerung
Wertpapiere 11.117 −2.097
Sonstige Beteiligungen 0 −0
Sonstige verbundene Unternehmen 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
erfolgsneutrale Eigenkapitalinstrumente insgesamt
11.117 −2.097
Ausgebuchte Eigenkapitalinstrumente per 31.12.2023
in Tsd. €
Beizulegender Zeit-
wert zum Zeitpunkt
der Ausbuchung
Kumulierter
Gewinn/Verlust aus
Veräußerung
Wertpapiere 0 0
Sonstige Beteiligungen 2 −1
Sonstige verbundene Unternehmen 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
erfolgsneutrale Eigenkapitalinstrumente ingesamt
2 −1
Während des Geschäftsjahres wurde aufgrund von Abngen von Eigenkapitalinstrumenten, welche nicht als Beteiligung geführt
werden, innerhalb des Eigenkapitals ein Verlust von 2.698 Tsd. € (Vorjahr: keine Gewinne oder Verluste) umgegliedert.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr aufgrund von Abgängen von Beteiligungen innerhalb des Eigenkapitals 0 Tsd.
(Vorjahr: 1 Tsd. €) umgegliedert.
5 Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Kreditinstitute 986.202 914.036
Nicht-Kreditinstitute 5.564 5.373
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen 991.766 919.408
BTV Jahresfinanzbericht 2024
340
6 Risikovorsorgen 2024
(Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2024
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2024
Wertberichtigungen Stufe 1 9.771 21.334 −17.860 0 0 0 13.245
Wertberichtigungen Stufe 2 35.687 30.489 −26.243 0 0 0 39.934
Wertberichtigungen Stufe 3 108.931 95.253 −44.795 −15.241 −39 12.842 156.952
Risikovorsorgen
im Kreditgeschäft
154.389 147.077 −88.898 −15.241 −39 12.842 210.130
Rückstellungen Garantien/
nicht ausgenützte Rahmen Stufe 1 und 2
58.290 34.278 −46.732 0 0 −5.768 40.068
Rückstellungen Garantien/
nicht ausgenützte Rahmen Stufe 3
16.182 6.294 −12.828 0 −10 0 9.638
Rückstellungen
Garantien und Rahmen
74.472 40.572 −59.560 0 −10 −5.768 49.706
Gesamte Risikovorsorgen 228.861 187.649 −148.458 −15.241 −49 7.074 259.836
Innerhalb der Risikovorsorgen wurde in der Berichtsperiode das Kontrahentenrisiko direkt in den jeweiligen Bilanzpositionen
erfasst. Umgliederungen in Rückstellungen für Garantien und nicht ausgenützte Rahmen resultieren aus der anteilsmäßigen
Konsolidierung der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H.
Die Spalten Zuführung (+) bzw. Auflösung () beinhalten das Neugeschäft, den Abgang von finanziellen Vermögenswerten, die
Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit, die Anpassung vertraglicher Cashflows sowie die Transfers zwischen den einzelnen
Stufen, die detailliert in folgenden Tabellen ersichtlich sind.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden von der BTV keine Sicherheiten gehalten, die unabhängig vom Ausfall des Schuldners verwertet
werden dürfen.
Risikovorsorgen 2023
(Bestandsdarstellung)
in Tsd. €
Stand
01.01.2023
Zu-
führung
Auf-
lösung
Ver-
brauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2023
Wertberichtigungen Stufe 1 8.010 16.603 −14.842 0 0 0 9.771
Wertberichtigungen Stufe 2 30.804 25.978 −21.095 0 0 0 35.687
Wertberichtigungen Stufe 3 103.002 41.885 −13.591 −22.546 148 33 108.931
Risikovorsorgen
im Kreditgeschäft
141.816 84.466 −49.528 −22.546 148 33 154.389
Rückstellungen Garantien/
nicht ausgenützte Rahmen Stufe 1 und 2
73.410 34.001 −37.187 0 0 −11.934 58.290
Rückstellungen Garantien/
nicht ausgenützte Rahmen Stufe 3
18.399 12.194 −13.032 −195 39 −1.223 16.182
Rückstellungen
Garantien und Rahmen
91.809 46.195 −50.219 −195 39 −13.157 74.472
Gesamte Risikovorsorgen 233.625 130.661 −99.747 −22.741 187 −13.124 228.861
BTV Jahresfinanzbericht 2024
341
6a Stufentransfer in Tsd. € Wertberichtigung 01.01.2024 − 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −1.533 1.533 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 −46 0 46
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 16.067 −16.067 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 −611 611
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 638 −638
Gesamt 14.488 −14.507 19
Rückstellungen für Garantien 01.01.2024 − 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −370 370 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 0 0 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 1.532 −1.532 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 −18 18
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 212 −212
Gesamt 1.162 −968 −194
Rückstellungen für Rahmen 01.01.2024 − 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −566 566 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 0 0 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 8.595 −8.595 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 2.332 −2.332
Gesamt 8.029 −5.697 −2.332
Die gezeigten Transfers von einer Stufe in die andere werden in der BTV über die Gewinn- und Verlustrechnung mittels Zuweisung
oder Auflösung in den jeweiligen Positionen gebucht und sind in den Werten in Note 6 in den jeweiligen Positionen Zuführung (+)
und Auflösung () enthalten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
342
Stufentransfer in Tsd. € Wertberichtigung 01.01.2023 − 31.12.2023
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −2.091 2.091 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 −87 0 87
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 13.457 −13.457 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 −118 118
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 1.217 −1.217
Gesamt 11.279 −10.267 −1.012
Rückstellungen für Garantien 01.01.2023 − 31.12.2023
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −240 240 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 −17 0 17
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 1.335 −1.335 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 −13 13
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 0 0
Gesamt 1.078 −1.108 30
Rückstellungen für Rahmen 01.01.2023 − 31.12.2023
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2 −1.137 1.137 0
Transfer von Stufe 1 zu Stufe 3 −5 0 5
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 1 312 −312 0
Transfer von Stufe 2 zu Stufe 3 0 −1 1
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 1 0 0 0
Transfer von Stufe 3 zu Stufe 2 0 0 0
Gesamt −830 824 6
BTV Jahresfinanzbericht 2024
343
Die folgende Tabelle erläutert, inwieweit signifikante Änderungen des Bruttobuchwerts der Finanzinstrumente im aktuellen
Geschäftsjahr zu Änderungen der Wertberichtigung beigetragen haben:
6b Bruttobuchwerte zu AC bewertete
finanzielle Vermögenswerte
in Tsd. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 POCI Gesamt
Stand zum 01.01.2024 5.948.617 3.599.302 215.674 0 9.763.593
Transfer in Stufe 1 1.676.434 −1.676.402 −31 0 0
Transfer in Stufe 2 −498.682 501.810 −3.128 0 0
Transfer in Stufe 3 −9.487 −114.892 124.380 0 0
Zuführung 856.482 185.895 17.338 0 1.059.715
davon neu erworbene oder aus-
gegebene finanzielle Vermögenswerte
504.327 0 0 0 504.327
davon Bestandsgeschäft 35.046 0 0 0 35.046
Abgänge −317.568 −262.068 −40.337 0 −619.974
davon Forderungsausfall (Write-offs) 0 0 −593 0 −593
Veränderung durch Vertragsmodifika-
tionen, die nicht zur Ausbuchung führen
255 239 0 0 494
Wechselkursänderungen −14.327 −2.038 −93 0 −16.458
Stand zum 31.12.2024 7.641.722 2.231.846 313.802 0 10.187.371
Bruttobuchwerte zu FV/OCI bewertete
finanzielle Vermögenswerte
in Tsd. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 POCI Gesamt
Stand zum 01.01.2024 236.408 9.512 0 0 245.920
Transfer in Stufe 1 6.548 −6.548 0 0 0
Transfer in Stufe 2 −8.791 8.791 0 0 0
Transfer in Stufe 3 0 0 0 0 0
Zuführung 74.709 617 0 0 75.326
davon neu erworbene oder aus-
gegebene finanzielle Vermögenswerte
0 0 0 0 0
davon Bestandsgeschäft 0 0 0 0 0
Abgänge −47.130 −1 0 0 −47.131
davon Forderungsausfall (Write-offs) 0 0 0 0 0
Veränderung durch Vertragsmodifika-
tionen, die nicht zur Ausbuchung führen
0 0 0 0 0
Wechselkursänderungen 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2024 261.744 12.371 0 0 274.115
BTV Jahresfinanzbericht 2024
344
Bruttobuchwerte zu AC bewertete
finanzielle Vermögenswerte
in Tsd. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 POCI Gesamt
Stand zum 01.01.2023 5.900.035 3.299.226 158.279 0 9.357.540
Transfer in Stufe 1 956.591 −956.591 0 0 0
Transfer in Stufe 2 −1.095.955 1.101.055 −5.100 0 0
Transfer in Stufe 3 −72.871 −19.226 92.097 0 0
Zuführung 1.676.062 865.524 25.215 0 2.566.801
davon neu erworbene oder aus-
gegebene finanzielle Vermögenswerte
1.383.899 641.535 7.268 0 2.032.703
davon Bestandsgeschäft 292.163 223.989 17.947 0 534.098
Abgänge −1.414.880 −690.837 −54.817 0 −2.160.534
davon Forderungsausfall (Write-offs) 0 0 −135 0 −135
Veränderung durch Vertragsmodifika-
tionen, die nicht zur Ausbuchung führen
−366 151 0 0 −215
Wechselkursänderungen 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2023 5.948.617 3.599.302 215.674 0 9.763.593
Bruttobuchwerte zu FV/OCI bewertete
finanzielle Vermögenswerte
in Tsd. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 POCI Gesamt
Stand zum 01.01.2023 389.816 903 0 0 390.719
Transfer in Stufe 1 0 0 0 0 0
Transfer in Stufe 2 −6.355 6.355 0 0 0
Transfer in Stufe 3 0 0 0 0 0
Zuführung 113.570 7.695 0 0 121.265
davon neu erworbene oder aus-
gegebene finanzielle Vermögenswerte
0 0 0 0 0
davon Bestandsgeschäft 0 0 0 0 0
Abgänge −260.622 −5.441 0 0 −266.063
davon Forderungsausfall (Write-offs) 0 0 0 0 0
Veränderung durch Vertragsmodifika-
tionen, die nicht zur Ausbuchung führen
0 0 0 0 0
Wechselkursänderungen 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2023 236.408 9.512 0 0 245.920
Für finanzielle Vermögenswerte, die abgeschrieben sind, aber noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen, wird mit einer
Einzelwertberichtigung in Höhe des aushaftenden Betrags abzüglich des materiellen Werts der Sicherheiten vorgesorgt. Für
Eventualverbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet. Seitens der Betreibungsabteilung der BTV kommen alle gesetzlichen
Mittel zur Anwendung, um den offenen Betrag einbringlich zu machen. Kann mit diesen Maßnahmen nicht die gesamte Forde-
rung einbringlich gemacht werden, wird der offene Teil ausgebucht und die Betreibungsmaßnahmen werden eingestellt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
345
Die folgende Tabelle enthält Informationen über finanzielle Vermögenswerte, bei denen die vertraglichen Zahlungsströme geän-
dert wurden und deren Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde:
6c Änderung der vertraglichen Zahlungsströme
während des Geschäftsjahrs
in Tsd. € 2024 2023
Fortgeführte Anschaffungskosten 16.615 55.907
Netto-Gewinn aus der Änderung 26 151
Im Berichtsjahr gab es keine finanziellen Vermögenswerte, die vor der Änderung der vertraglichen Zahlungsströme über die
Laufzeit der erwarteten Kreditverluste bemessen wurden und bei denen die Wertberichtigung auf die Höhe des erwarteten
12-Monats-Kreditverlusts umgestellt wurde. An den Schätzverfahren oder wesentlichen Annahmen, die während des Jahres
getroffen wurden, hat sich in der aktuellen Berichtsperiode nichts Wesentliches geändert.
7 Handelsaktiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Fonds 34.445 20.673
Börsenotiert 5.229 2.834
Nicht börsenotiert 29.216 17.839
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzgeschäften 32.712 18.604
Währungsbezogene Geschäfte 15.268 5.724
Zinsbezogene Geschäfte 17.361 12.787
Sonstige Geschäfte 83 93
Handelsaktiva 67.157 39.277
BTV Jahresfinanzbericht 2024
346
8 Anlagespiegel
31.12.2024
in Tsd. €
Anschaf-
fungswert
01.01.2024 Zugänge Abgänge
Umglie-
derung
Um-
buchungen
Währungs-
veränd.
Anschaf-
fungswert
31.12.2024
Abschreibung
kumuliert
01.01.2024 Zugänge AfA
Zuschreibun-
gen AfA
Abgänge
AfA
Um-
buchungen
AfA
Währungs-
veränd.
AfA
Abschrei-
bung
kumuliert
31.12.2024
Bilanz-
wert
31.12.2024
Bilanz-
wert
31.12.2023
Immaterielles Anlagevermögen 14.892 4.287 −1.327 205 0 0 18.057 −9.406 −3.194 0 1.326 0 0 −11.274 6.783 5.486
Grundstücke und Gebäude 407.588 11.355 −5.349 7.405 0 0 420.999 −166.975 −12.354 0 1.355 0 0 −177.974 243.025 240.613
davon Grundstücke und
Gebäude gemäß IFRS 16
38.210 8.709 −4.038 0 0 0 42.881 −15.632 −3.895 0 385 0 0 −19.142 23.739 22.577
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
433.249 29.497 −6.842 −7.610 0 −9 448.284 −297.550 −20.830 0 5.323 0 4 −313.053 135.231 135.699
davon Betriebs- und
Geschäftsausstattung
gemäß IFRS 16
23.455 928 −89 0 0 0 24.294
−3.064 −1.819 0 50 0 0 −4.833 19.461 20.390
Als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien (IAS 40)
93.168 2.473 −2.193 0 0 325 93.774 −34.379 −1.661 0 329 0 0 −35.710 58.064 58.790
davon als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien
(IAS 40) gemäß IFRS 16
6.778 292 0 0 0 0 7.070
−2.312 −532 0 0 0 0 −2.844 4.226 4.466
Summe 948.897 47.612 −15.711 0 0 316 981.114 −508.310 −38.039 0 8.333 0 4 −538.011 443.103 440.588
Anlagespiegel
31.12.2023
in Tsd. €
Anschaf-
fungswert
01.01.2023 Zugänge Abgänge
Umglie-
derung
Um-
buchungen
Währungs-
veränd.
Anschaf-
fungswert
31.12.2023
Abschreibung
kumuliert
01.01.2023 Zugänge AfA
Zusc hreibun-
gen AfA
Abgänge
AfA
Um-
buchungen
AfA
Währungs-
veränd.
AfA
Abschrei-
bung
kumuliert
31.12.2023
Bilanz-
wert
31.12.2023
Bilanz-
wert
31.12.2022
Immaterielles Anlagevermögen 12.485 3.601 −1.227 33 0 0 14.892 −8.499 −2.134 0 1.227 0 0 −9.406 5.486 3.986
Grundstücke und Gebäude 403.592 7.718 −2.803 −918 0 0 407.588 −157.833 −12.327 0 2.321 865 0 −166.975 240.613 245.759
davon Grundstücke und
Gebäude gemäß IFRS 16
32.642 5.568 0 0 0 0 38.210 −11.653 −3.980 0 0 0 0 −15.632 22.577 20.989
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
427.576 18.671 −9.824 −3.268 0 93 433.249 −286.917 −20.111 0 9.546 −3 −65 −297.550 135.699 140.659
davon Betriebs- und
Geschäftsausstattung
gemäß IFRS 16
1.288 1.045 0 21.121 0 0 23.455
−398 −1.629 0 0 −1.037 0 −3.064 20.390 890
Als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien (IAS 40)
89.079 616 −530 4.153 0 −151 93.168 −32.179 −1.641 0 303 −862 0 −34.379 58.790 56.900
davon als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien
(IAS 40) gemäß IFRS 16
6.394 411 0 −28 0 0 6.778
−1.812 −502 0 0 3 0 −2.312 4.466 4.582
Summe 932.732 30.606 −14.384 0 0 −58 948.897 −485.428 −36.213 0 13.397 0 −65 −508.310 440.588 447.304
BTV Jahresfinanzbericht 2024
347
8 Anlagespiegel
31.12.2024
in Tsd. €
Anschaf-
fungswert
01.01.2024 Zugänge Abgänge
Umglie-
derung
Um-
buchungen
Währungs-
veränd.
Anschaf-
fungswert
31.12.2024
Abschreibung
kumuliert
01.01.2024 Zugänge AfA
Zuschreibun-
gen AfA
Abgänge
AfA
Um-
buchungen
AfA
Währungs-
veränd.
AfA
Abschrei-
bung
kumuliert
31.12.2024
Bilanz-
wert
31.12.2024
Bilanz-
wert
31.12.2023
Immaterielles Anlagevermögen 14.892 4.287 −1.327 205 0 0 18.057 −9.406 −3.194 0 1.326 0 0 −11.274 6.783 5.486
Grundstücke und Gebäude 407.588 11.355 −5.349 7.405 0 0 420.999 −166.975 −12.354 0 1.355 0 0 −177.974 243.025 240.613
davon Grundstücke und
Gebäude gemäß IFRS 16
38.210 8.709 −4.038 0 0 0 42.881 −15.632 −3.895 0 385 0 0 −19.142 23.739 22.577
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
433.249 29.497 −6.842 −7.610 0 −9 448.284 −297.550 −20.830 0 5.323 0 4 −313.053 135.231 135.699
davon Betriebs- und
Geschäftsausstattung
gemäß IFRS 16
23.455 928 −89 0 0 0 24.294
−3.064 −1.819 0 50 0 0 −4.833 19.461 20.390
Als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien (IAS 40)
93.168 2.473 −2.193 0 0 325 93.774 −34.379 −1.661 0 329 0 0 −35.710 58.064 58.790
davon als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien
(IAS 40) gemäß IFRS 16
6.778 292 0 0 0 0 7.070
−2.312 −532 0 0 0 0 −2.844 4.226 4.466
Summe 948.897 47.612 −15.711 0 0 316 981.114 −508.310 −38.039 0 8.333 0 4 −538.011 443.103 440.588
Anlagespiegel
31.12.2023
in Tsd. €
Anschaf-
fungswert
01.01.2023 Zugänge Abgänge
Umglie-
derung
Um-
buchungen
Währungs-
veränd.
Anschaf-
fungswert
31.12.2023
Abschreibung
kumuliert
01.01.2023 Zugänge AfA
Zuschreibun-
gen AfA
Abgänge
AfA
Um-
buchungen
AfA
Währungs-
veränd.
AfA
Abschrei-
bung
kumuliert
31.12.2023
Bilanz-
wert
31.12.2023
Bilanz-
wert
31.12.2022
Immaterielles Anlagevermögen 12.485 3.601 −1.227 33 0 0 14.892 −8.499 −2.134 0 1.227 0 0 −9.406 5.486 3.986
Grundstücke und Gebäude 403.592 7.718 −2.803 −918 0 0 407.588 −157.833 −12.327 0 2.321 865 0 −166.975 240.613 245.759
davon Grundstücke und
Gebäude gemäß IFRS 16
32.642 5.568 0 0 0 0 38.210 −11.653 −3.980 0 0 0 0 −15.632 22.577 20.989
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
427.576 18.671 −9.824 −3.268 0 93 433.249 −286.917 −20.111 0 9.546 −3 −65 −297.550 135.699 140.659
davon Betriebs- und
Geschäftsausstattung
gemäß IFRS 16
1.288 1.045 0 21.121 0 0 23.455
−398 −1.629 0 0 −1.037 0 −3.064 20.390 890
Als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien (IAS 40)
89.079 616 −530 4.153 0 −151 93.168 −32.179 −1.641 0 303 −862 0 −34.379 58.790 56.900
davon als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien
(IAS 40) gemäß IFRS 16
6.394 411 0 −28 0 0 6.778
−1.812 −502 0 0 3 0 −2.312 4.466 4.582
Summe 932.732 30.606 −14.384 0 0 −58 948.897 −485.428 −36.213 0 13.397 0 −65 −508.310 440.588 447.304
BTV Jahresfinanzbericht 2024
348
8a Immaterielles Anlagevermögen in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Immaterielles Anlagevermögen 6.783 5.486
Immaterielles Anlagevermögen 6.783 5.486
8b Sachanlagen in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Grundstücke und Gebäude 243.025 240.613
davon aktivierte Nutzungsrechte für Leasinggegenstände gemäß IFRS 16 23.739 22.577
Betriebs- und Geschäftsausstattung 135.231 135.699
davon aktivierte Nutzungsrechte für Leasinggegenstände gemäß IFRS 16 19.461 20.390
Sachanlagen 378.256 376.312
In der Berichtsperiode wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert (Vorjahr: 0 Tsd.).
8c Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 58.064 58.790
davon aktivierte Nutzungsrechte für Leasinggegenstände gemäß IFRS 16 4.226 4.466
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 58.064 58.790
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien betrug 86.769 Tsd. € (Vorjahr: 91.352 Tsd. €). Die
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte von zertifizierten Gutachtern durch Ertragswertberechnungen, deren Basis die
vereinbarten Mieten bildeten.
Die Mieterträge betrugen im Berichtsjahr 4.946 Tsd. € (Vorjahr: 5.699 Tsd. €), die mit der Erzielung der Mieterträge im Zusam-
menhang stehenden Aufwendungen betrugen inklusive der Abschreibungen 3.097 Tsd. € (Vorjahr: 3.180 Tsd. €). Die Erträge aus
Operate-Lease-Verträgen betrugen im Berichtsjahr 571 Tsd. € (Vorjahr: 548 Tsd. ).
8d Restlaufzeitengliederung
Operate-Lease-Verträge
in Tsd. € < 1 Jahr 1 – 5 J ahre > 5 Jahre Gesamt
Künftige Mindestleasingzahlungen 562 13.116 0 13.677
In der Position Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ sind Buchwerte aus Operate-Lease-Verträgen in Höhe von
13.677 Tsd. € (Vorjahr: 13.352 Tsd. ) enthalten.
Der Zeitwert beträgt 22.567 Tsd. € (Vorjahr: 20.755 Tsd. €). Für bedingte Mietzahlungen wurden im Berichtsjahr keine Erträge
vereinnahmt .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
349
Die folgende Tabelle stellt die Abschreibungen, Zugänge sowie den Buchwert des Nutzungsrechts nach Klassen zugrunde
liegender Vermögenswerte dar:
8e Nutzungsrechte gem. IFRS 16 in Tsd. €
Buchwert
01.01.2024
Neuverträge/
Umgliederungen
Anpassung
Nutzungsrecht Abschreibung
Buchwert
31.12.2024
Grundstücke und Gebäude 22.577 609 4.447 −3.895 23.739
Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.390 905 −15 −1.819 19.461
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 4.466 0 292 −532 4.226
Gesamt 47.433 1.514 4.724 −6.246 47.426
Nutzungsrechte gem. IFRS 16 in Tsd. €
Buchwert
01.01.2023
Neuverträge/
Umgliederungen
Anpassung
Nutzungsrecht Abschreibung
Buchwert
31.12.2023
Grundstücke und Gebäude 20.989 4.717 851 −3.980 22.577
Betriebs- und Geschäftsausstattung 890 21.172 −42 −1.629 20.390
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 4.582 −25 411 −502 4.466
Gesamt 26.461 25.864 1.220 −6.111 47.433
Die aktivierten Nutzungsrechte stammen aus Leasingverträgen, welche von der Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft
sowie der Silvretta Montafon Holding GmbH vor allem für den Zweck der Errichtung und des Betriebs von Liften und Seilbahnen
sowie zur Benutzung als Wintersportgelände auf fremdem Grund abgeschlossen wurden. Die weiteren aktivierten Nutzungs-
rechte resultieren im Wesentlichen aus Leasingverträgen, welche die Miete von Immobilien und Parkplätzen durch ein BTV
Konzernunternehmen zum Inhalt haben.
9 Steueransprüche in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Laufende Steueransprüche 1.720 1.818
Latente Steueransprüche 3.464 4.572
Steueransprüche 5.184 6.390
BTV Jahresfinanzbericht 2024
350
9a Latente Steueransprüche/Steuerschulden in Tsd. € 31.12.2024
Steuer-
ansprüche
Steuer-
schulden 31.12.2023
Umwertung Finance Leasing und Ford./Verb. an/ggü. Kunden 18.287 24.561 −6.275 19.859
Sonstiges Finanzvermögen und Verbindlichkeiten −22.252 9.949 −32.201 −19.710
Risikovorsorgen 6.272 6.498 −226 6.132
Handelsaktiva und -passiva −711 1.174 −1.885 3.079
Sachanlagen −21.380 994 −22.374 −21.027
Rückstellungen 6.534 6.899 −366 8.623
Sonstige 2.364 2.520 −156 6.794
Latente Steueransprüche/Steuerschulden −10.887 52.596 −63.482 3.749
Saldierung 0 −49.131 49.131 0
Latente Steueransprüche 3.464 3.464 −14.351 4.572
Latente Steuerschulden −14.351 −822
Am 20. Jänner 2022 wurde vom Nationalrat die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Diese sieht unter anderem eine stufen-
weise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 23 % vor (2023: 24 %, 2024: 23 %). Für Jahresabschlüsse bzw. Kon-
zernabschlüsse mit Stichtag nach dem 20. Jänner 2022 erfolgt die Berechnung der aktiven und passiven latenten Ertragsteuern
mit den neuen Steuersätzen. Heranzuziehen ist dabei jener Steuersatz, der wahrscheinlich bei Realisierung (Umkehr) der der
latenten Steuer zugrunde liegenden temporären Differenz zur Anwendung kommt. Da es im Geschäftsjahr 2023 zu keinen
wesentlichen Realisierungen der latenten Steuer kam, wurde bereits im Geschäftsjahr 2023 der ab 2024 gültige Körperschaft-
steuersatz von 23 % zur Berechnung herangezogen.
In den sonstigen Steueransprüchen sind latente Ansprüche auf Verlustvorträge aus vollkonsolidierten Beteiligungen in Höhe
von 1.403 Tsd. € (Vorjahr: 3.114 Tsd. €) enthalten, die voraussichtlich kurzfristig steuerlich verwendet werden können.
10 Sonstige Aktiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Aktive Rechnungsabgrenzungen 19.229 16.781
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 634 1.177
Vorräte 4.849 4.905
Verrechnungsforderungen 7.754 27.249
Übrige Aktiva 38.521 63.004
Sonstige Aktiva 70.987 113.115
Die Position „Übrige Aktiva“ enthält im Wesentlichen Forderungen aus noch nicht in Kraft gesetzten Mietkaufverträgen in
Höhe von 19.921 Tsd. € (Vorjahr: 42.446 Tsd. €) .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
351
Angaben zur Bilanz – Passiva
11 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.057.378 1.498.433
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.057.378 1.498.433
12 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 9.756.707 9.029.451
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 9.756.707 9.029.451
13 Sonstige Finanzverbindlichkeiten in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Fortgeführte Anschaffungskosten 1.347.637 1.208.097
Anleihen 1.130.467 1.024.380
Kassenobligationen 107 107
Ergänzungskapital 217.063 183.610
Fair-Value-Option 353.898 415.157
Anleihen 248.480 276.480
Ergänzungskapital 105.418 138.677
Negative Marktwerte aus Derivaten 28.562 30.981
Fair Value Hedge / Bewertung Sicherungsinstrument 3.052 3.700
Negative Marktwerte Swaps / Optionen 25.511 27.281
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gem. IFRS 16 49.505 48.618
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.779.602 1.702.853
Die BTV hat finanzielle Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Der kumulative
Betrag der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der auf Änderungen des Kreditrisikos dieser finanziellen Verbindlichkeiten
zurückzuführen ist, beträgt −3.813 Tsd. € (Vorjahr: −2.606 Tsd. €). Die Wertänderung wurde im sonstigen Ergebnis erfasst. Die
Änderung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Änderungen des Ausfallrisikos bestimmt sich aus dem Unterschiedsbetrag
zwischen der Gesamtänderung des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen Verbindlichkeiten und der Änderung des beizule-
genden Zeitwerts aufgrund von Marktrisikofaktoren. Der beizulegende Zeitwert wurde durch Diskontierung künftiger Zahlungs-
ströme zum Abschlussstichtag bestimmt, der Ausfallrisikozuschlag wurde auf Basis des Fundings für vergleichbare Fälligkeiten
geschätzt.
Für finanzielle Verbindlichkeiten, die während der Periode ausgebucht wurden, wurde für das kumulierte Ausfallrisiko ein Betrag
von −102 Tsd. € (Vorjahr: −87 Tsd. €) vom OCI in die Gewinnrücklagen umgegliedert.
Der Rückzahlungsbetrag für die finanziellen Verbindlichkeiten inklusive Zinsabgrenzung, für die die Fair-Value-Option ausgeübt
wurde, beträgt 341.869 Tsd. € (Vorjahr: 415.713 Tsd. €). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der
finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Fair-Value-Option ausgeübt wurde, und deren Rückzahlungsbetrag beläuft sich auf
−12.029 Tsd. € (Vorjahr: 555 Tsd. €).
Die BTV hat eigene Emissionen begeben, die mit Kreditsicherheiten in Form von Wohnbaukrediten verbunden sind. Diese Kredite
als Deckungsstock haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Covered-Bond-Emissionen der BTV, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
352
Das in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesene Ergänzungskapital weist Fälligkeiten in den Geschäftsjahren
2025–2034 und Verzinsungen zwischen 2,25 % und 5,40 % (Vorjahr, Fälligkeiten 2024–2033: 2,00 % und 5,40 %) aus.
Im Berichtsjahr wurden 26.600 Tsd. € nachrangiges Ergänzungskapital mit Endfälligkeiten bis 2034 begeben (Vorjahr: 41.683 Tsd. €,
Endfälligkeit bis 2033). Aus den Neuemissionen zum Jahresende 2023 wurden im Berichtsjahr 5.441 Tsd. € (Vorjahr: 3.329 Tsd. €)
begeben. Im Berichtsjahr wurden 35.000 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) börsengängiges Ergänzungskapital getilgt. Es wurde kein (Vor-
jahr: 0 Tsd. €) nicht börsengängiges Ergänzungskapital getilgt.
Zinsen dürfen nur ausbezahlt werden, soweit sie im unternehmensrechtlichen Jahresüberschuss vor Rücklagenbewegung gedeckt
sind. Die Rückzahlung bei Fälligkeit ist nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Verluste möglich. Bei
Ergänzungskapital, welches nach dem 01.01.2010 emittiert wurde, sind die Zinsen nur dann auszubezahlen, soweit diese in den
ausschüttungsfähigen Gewinnen gedeckt sind.
Der gesamte Aufwand für Ergänzungskapitalanleihen betrug im Berichtsjahr 12.151 Tsd. € (Vorjahr: 9.892 Tsd. €). Im Geschäfts-
jahr 2025 wird begebenes Ergänzungskapital in Höhe von 18.000 Tsd. € (Vorjahr: 35.000 Tsd. €) fällig.
Von den im Geschäftsjahr erfolgten nachrangigen Kreditaufnahmen der BTV lag keine Emission über der 10 %-Grenze des Ge-
samtbetrages der nachrangigen Kreditaufnahmen.
13a Leasingverbindlichkeiten
gem. IFRS 16
in Tsd. €
Buchwert
01.01.2024
Neuverträge/
Umgliede-
rungen
Anpassung
Leasingver-
bindlichkeit Tilgung Zinsen
Fremd-
währung
Buchwert
31.12.2024
Grundstücke und Gebäude 22.894 609 4.447 −4.107 224 14 24.081
Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.157 905 −15 −2.759 1.792 5 21.085
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 4.567 0 292 −570 49 0 4.339
Gesamt 48.618 1.514 4.724 −7.436 2.065 19 49.505
Leasingverbindlichkeiten
gem. IFRS 16
in Tsd. €
Buchwert
01.01.2023
Neuverträge/
Umgliede-
rungen
Anpassung
Leasingver-
bindlichkeit Tilgung Zinsen
Fremd-
währung
Buchwert
31.12.2023
Grundstücke und Gebäude 21.350 4.717 851 −4.177 242 −90 22.894
Betriebs- und Geschäftsausstattung 890 22.174 −42 −2.376 527 −16 21.157
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 4.668 −25 411 −536 48 0 4.567
Gesamt 26.908 26.866 1.220 −7.089 817 −106 48.618
Die BTV macht vom Wahlrecht Gebrauch, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten sowie
geringwertige Leasingverhältnisse mit einem Neuwert von unter 5 Tsd. € nicht zu bilanzieren und stattdessen Zahlungen aus
diesen Verträgen aufwandswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu erfassen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
353
Die folgende Tabelle stellt den Aufwand r kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für geringwertige Leasingverhältnisse im
Geschäftsjahr 2024 dar:
Leasingaufwand in Tsd. € 2024 2023
Kurzfristige Leasingverhältnisse −728 −648
Geringwertige Leasingverhältnisse −2 −3
Leasingaufwand gesamt −730 −651
Insgesamt betrugen die Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingvertgen im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
Zahlungsmittelabflüsse in Tsd. € 2024 2023
Feste und variable Zahlungen, die an einen Index gekoppelt sind
für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse −730 −651
für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 12 Monaten −7.436 −7.089
Variable Zahlungen, die nicht an einen Index gekoppelt sind
für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 12 Monaten −2.525 −548
Zahlungsmittelabflüsse gesamt −10.691 −8.288
Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden nicht in die Bewertung der Leasingver-
bindlichkeiten einbezogen. Dieser Aufwand resultiert aus Verträgen, die von der Silvretta Montafon Holding GmbH mit Grund-
eigentümern insbesondere für den Betrieb von Liften und Seilbahnen sowie zur Benutzung als Wintersportgelände auf fremdem
Grund abgeschlossen wurden. Die Höhe dieser Zahlungen ist abhängig vom Umsatz, welcher von der Silvretta Montafon
Holding GmbH auf den Grundscken der Eigentümer erwirtschaftet wird. Diese variablen Zahlungen hatten im Geschäftsjahr
2024 einen Anteil von rund 23,6 % (Vorjahr: 7,8 %) an den gesamten Zahlungen (feste und variable Zahlungen) an die betroffe-
nen Leasinggeber.
Die BTV hat mit einigen Leasinggebern die Wertbeständigkeit von Leasingzahlungen vereinbart. Die Anpassungen der Leasing-
zahlungen erfolgen abhängig vom vereinbarten Index, der Indexreihe sowie der Bezugsgröße. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten
aufgrund der Entwicklung von Indizes Anpassungen von Leasingzahlungen, welche eine Neubewertung von Leasingverbindlich-
keiten zur Folge hatten. Diese führten zu einem erfolgsneutralen, buchwerterhöhenden Zugang bezogen auf das Nutzungsrecht
und die Leasingverbindlichkeit in Höhe der Differenz zwischen dem fortgeführten Buchwert der Leasingzahlungen und dem
revidierten Barwert.
Bei Ansatz der Leasingverbindlichkeiten werden sämtliche Verlängerungs- und Kündigungsoptionen berücksichtigt. Ist es
hinreichend sicher, dass eine Verlängerungsoption in Anspruch bzw. eine Kündigungsoption nicht in Anspruch genommen wird,
findet diese Einschätzung Eingang in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten. Anpassungen, die nach dem Bilanzstichtag
erwartet werden, sind nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten becksichtigt.
Insgesamt hrten die Anpassungen der Leasingzahlungen sowie auch Laufzeitänderungen und Vertragskündigungen im
Geschäftsjahr 2024 zu einem Anstieg des Nutzungsrechts bzw. der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 4.724 Tsd. €
(Vorjahr: 1.220 Tsd. €).
Es fanden in der BTV im Geschäftsjahr 2024 sowie im vorangegangenen Geschäftsjahr keine Sale-and-lease-back-Transaktionen
statt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
354
14 Handelspassiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzgeschäften 8.724 32.403
Währungsbezogene Geschäfte 3.614 22.304
Zinsbezogene Geschäfte 5.110 10.099
Handelspassiva 8.724 32.403
15 Rückstellungen in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Personalrückstellungen 68.860 63.448
Sonstige Rückstellungen 85.819 130.967
Rückstellungen 154.679 194.415
Pensionsrückstellung
Den Leistungen und der Anwartschaft liegt der Kollektivvertrag betreffend Neuregelung der Pensionsrechte zugrunde. Vom
Geltungsbereich sind alle in Österreich beschäftigten angestellten Mitarbeiter*innen der BTV, die dem Kollektivvertrag für
Banken und Bankiers unterliegen und vor dem 1. Jänner 2002 eingetreten sind, umfasst. Der Kollektivvertrag regelt Leistungen
und Anwartschaften auf Berufsunfähigkeits- und Berufsunfallspension, Alterspension und vorzeitige Alterspension, Administra-
tivpension, Sozialzulagen und Pflegegeldzuschuss. Für die Hinterbliebenen finden sich Bestimmungen über Hinterbliebenenpen-
sionen als Witwen-, Witwer- und Waisenpension, Pflegegeldzuschuss, Witwen-/Witwerabfindung und Sterbequartal.
In der Ermittlung der Rückstellungen werden neben den Leistungen auch die Anwartschaften abgebildet. Mit Jänner 2000
wurden die Anwartschaften auf die Alters- und vorzeitige Alterspensionen inkl. darauf basierender Hinterbliebenenleistungen in
die VBV-Pensionskasse übertragen. Die in der Silvretta Montafon Holding GmbH sowie in der Mayrhofner Bergbahnen Aktien-
gesellschaft gewährten betrieblichen Altersversorgungen richten sich nach den im Einzelnen zwischen der Gesellschaft und
ihren Mitarbeiter*innen vereinbarten Leistungen.
Abfertigungsrückstellung
Für alle Mitarbeiter*innen innerhalb des BTV Konzerns in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen
hat, besteht nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes bzw. Arbeiterabfertigungsgesetzes ein Anspruch auf Abferti-
gung, der bei Vorliegen entsprechender Beendigungsgründe zur Auszahlung gelangt. Für alle anderen Dienstverhältnisse
bezahlen die Konzernunternehmen nach den Bestimmungen des BMSVG Beiträge in die Betriebliche Vorsorgekasse.
Darüber hinaus besteht nach dem Kollektivvertrag für Banken und Bankiers ein Anspruch auf zwei zusätzliche Monatsentgelte
Abfertigung, wenn das Dienstverhältnis mehr als 5 Jahre angedauert hat und aufgrund einer Dienstgeberkündigung oder mehr
als 15 Jahre und aufgrund der Inanspruchnahme einer Alterspension bzw. Berufsunfähigkeitspension beendet wird. Im Unter-
schied zur gesetzlichen Abfertigung besteht dieser kollektivvertragliche Anspruch auch für Dienstverhältnisse, die nach dem
31. Dezember 2002 begonnen haben bzw. in Zukunft beginnen werden. Zudem besteht nach den Bestimmungen des Pensions-
kassen-Kollektivvertrages für angestellte Mitarbeiter*innen, die nach dem 31. Dezember 1996 eingetreten sind, bei Dienstge-
berkündigung ein zusätzlicher Anspruch auf 3 Monatsentgelte (20 Dienstjahre) bzw. 4 Monatsentgelte (25 Dienstjahre). Für die
Mitarbeiter*innen in Deutschland und der Schweiz bestehen keine Verpflichtungen zur Bildung von Abfertigungsrückstellun-
gen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
355
15a Personalrückstellungen für Leistungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne
in Tsd. €
Pensions-
rückstell.
Abfert.-
rückstell. Summe
Pensions- und Abfertigungsrückstellungen zum 01.01.2023 31.987 15.652 47.639
Im Periodenergebnis erfasst
Zinsaufwand 1.276 616 1.892
Dienstzeitaufwand 39 609 648
Im sonstigen Ergebnis erfasst
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen demografischer Annahmen 0 0 0
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen finanzieller Annahmen 2.503 1.027 3.530
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen erfahrungsbedingter Annahmen 3.003 956 3.959
Sonstige
Zahlungen aus den Verpflichtungen −3.174 −1.384 −4.558
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0
Pensions- und Abfertigungsrückstellungen zum 31.12.2023 35.634 17.476 53.110
Im Periodenergebnis erfasst
Zinsaufwand 1.196 597 1.793
Dienstzeitaufwand 46 701 747
Im sonstigen Ergebnis erfasst
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen demografischer Annahmen
0 0 0
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen finanzieller Annahmen
2.133 848 2.981
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen erfahrungsbedingter Annahmen
3.226 1.121 4.347
Sonstige
Zahlungen aus den Verpflichtungen −3.358 −2.302 −5.660
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0
Pensions- und Abfertigungsrückstellungen zum 31.12.2024 38.877 18.441 57.318
BTV Jahresfinanzbericht 2024
356
15b Andere langfristige Personalrückstellungen in Tsd. €
Jubiläums-
rückstell.
Sonstige
Personal-
rückstell. Summe
Andere langfristige Personalrückstellungen zum 01.01.2023 6.135 2.876 9.011
Im Periodenergebnis erfasst
Zinsaufwand 239 120 359
Dienstzeitaufwand 494 0 494
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen demografischer Annahmen −105 0 −105
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen finanzieller Annahmen 339 385 724
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen erfahrungsbedingter Annahmen 204 165 369
Sonstige
Zahlungen aus den Verpflichtungen −483 −30 −513
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0
Andere langfristige Personalrückstellungen zum 31.12.2023 6.823 3.516 10.339
Im Periodenergebnis erfasst
Zinsaufwand 230 124 354
Dienstzeitaufwand 567 0 567
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen demografischer Annahmen
9 0 9
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen finanzieller Annahmen
443 201 644
Versicherungsmathematischer Gewinn (−)/Verlust (+)
aus Veränderungen erfahrungsbedingter Annahmen
39 185 224
Sonstige
Zahlungen aus den Verpflichtungen −583 −12 −595
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0
Andere langfristige Personalrückstellungen zum 31.12.2024 7.528 4.014 11.542
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Aufwand für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder und sonstige Per-
sonalrückstellungen wird bis auf den Zinsaufwand, welcher im Zinsergebnis dargestellt wird, im Personalaufwand ausgewiesen.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste für Abfertigungen und Pensionen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen
und basieren zur Gänze auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
357
15c Überblick langfristige
Personalrückstellungen 2020–2024
in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020
Pensionsrückstellungen 38.877 35.634 31.987 45.554 49.062
Abfertigungsrückstellungen 18.441 17.476 15.652 20.856 22.533
Jubiläumsrückstellungen 7.528 6.823 6.135 8.776 8.886
Sonstige Personalrückstellungen 4.014 3.516 2.876 4.510 4.529
Gesamt 68.860 63.448 56.650 79.696 85.010
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtungen (Duration) für den Bankbereich beträgt im
Berichtsjahr für Abfertigungsverpflichtungen 9,33 Jahre (Vorjahr: 9,24 Jahre), für Pensionsverpflichtungen 10,92 Jahre (Vorjahr:
10,69 Jahre) und für Sterbequartale 16,83 Jahre (Vorjahr: 17,01 Jahre). Für die bankfremden Leistungen beträgt die Duration im
Berichtsjahr für Abfertigungsverpflichtungen 7,56 Jahre (Vorjahr: 7,72 Jahre) und für Pensionsverpflichtungen 7,04 Jahre (Vorjahr:
6,43 Jahre). Für die nächsten Berichtsperioden werden keine Beiträge zum Plan erwartet. Der Bewertung der bestehenden
Personalrückstellungen liegen Annahmen zum Rechnungszinssatz, zum Pensionsantrittsalter, zur Lebenserwartung, zur Fluktua-
tionsrate und zu künftigen Gehaltsentwicklungen zugrunde. In den Berechnungen wurden die aktuellen Regelungen für die
schrittweise Angleichung des Pensionsantrittsalters von Männern und Frauen auf 65 berücksichtigt.
15d Versicherungsmathematische Annahmen für den Bankbereich 2024 2023
Finanzielle Annahmen
Zinssatz für die Abzinsung Pensionen 3,45 % 3,49 %
Zinssatz für die Abzinsung Abfertigungen 3,37 % 3,47 %
Zinssatz für die Abzinsung Jubliläumsgelder 3,56 % 3,55 %
Zinssatz für die Abzinsung Sterbequartale 3,60 % 3,59 %
Gehaltssteigerung 3,43 % 3,09 %
Pensionserhöhung 2,95 % 2,62 %
Fluktuationsabschlag 10,77 % 11,05 %
Demografische Annahmen
Pensionsantrittsalter: weibliche Angestellte 65 Jahre 65 Jahre
Pensionsantrittsalter: männliche Angestellte 65 Jahre 65 Jahre
Sterbetafel A2018 AVÖ 2018
Für die Abzinsung der Pensionen, Abfertigungen, Jubiläumsgelder und Sterbequartale werden die Zinssätze entsprechend ihrer
jeweiligen Duration verwendet.
Durch die bankfremden Leistungen und das abweichende Wirtschaftsjahr der Silvretta Montafon Holding GmbH sowie der
Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft ergeben sich im Vergleich zur Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
andere versicherungsmathematische Annahmen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
358
15e Versicherungsmathematische Annahmen
für den bankfremden Bereich 2024
Mayrhofner
Bergbahnen
Silvretta
Montafon
Finanzielle Annahmen
Zinssatz für die Abzinsung 3,13 % 3,34 %
Gehaltssteigerung 3,84 % 3,70 %
Pensionserhöhung 3,34 % 3,20 %
Fluktuationsabschlag 10,00 % 13,67 %
Demografische Annahmen
Pensionsantrittsalter: weibliche Angestellte 65 Jahre 65 Jahre
Pensionsantrittsalter: männliche Angestellte 65 Jahre 65 Jahre
Sterbetafel A2018 AVÖ 2018
Versicherungsmathematische Annahmen
für den bankfremden Bereich 2023
Mayrhofner
Bergbahnen
Silvretta
Montafon
Finanzielle Annahmen
Zinssatz für die Abzinsung 3,94 % 4,04 %
Gehaltssteigerung 3,30 % 3,25 %
Pensionserhöhung 2,80 % 2,75 %
Fluktuationsabschlag 10,00 % 11,00 %
Demografische Annahmen
Pensionsantrittsalter: weibliche Angestellte 65 Jahre 65 Jahre
Pensionsantrittsalter: männliche Angestellte 65 Jahre 65 Jahre
Sterbetafel A2018 AVÖ 2018
Der Konzern ist im Wesentlichen folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: Zinsänderungsrisiko, Langlebig-
keitsrisiko und Gehaltsrisiko.
Zinsänderungsrisiko
Ein Rückgang des Zinssatzes führt zu einer Erhöhung der Verpflichtung.
Langlebigkeitsrisiko
Der Barwert der Verpflichtungen wird auf Basis der bestmöglichen Schätzungen der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten
Arbeitnehmer*innen ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung führt zu einer Erhöhung der Verpflichtung.
Gehaltsrisiko
Der Barwert der Verpflichtung wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer*innen ermittelt. Somit
führen Gehaltserhöhungen der begünstigen Arbeitnehmer*innen zu einer Erhöhung der Verpflichtung.
Bei einer Änderung des Rechnungszinssatzes um +/−0,50 %-Pkt., einer Änderung um +/−0,50 %-Pkt. bei der Gehaltssteigerung sowie
einer Änderung um +/−0,50 %-Pkt. bei der Rentensteigerung würden sich die Rückstellungsbeträge bei Gleichbleiben aller übrigen
Parameter folgendermaßen entwickeln:
BTV Jahresfinanzbericht 2024
359
15f Sensitivitätsanalyse 2024
in Tsd. € Rechnungszinssatz Gehaltssteigerung Rentensteigerung
−0,50 % +0,50 % −0,50 % +0,50 % −0,50 % +0,50 %
Abfertigungen 19.297 17.646 17.643 19.293 0 0
Pensionen 41.025 36.929 38.805 38.951 37.051 40.865
Sterbequartale 4.366 3.702 3.992 4.038 3.739 4.322
Sensitivitätsanalyse 2023
in Tsd. € Rechnungszinssatz Gehaltssteigerung Rentensteigerung
−0,50 % +0,50 % −0,50 % +0,50 % −0,50 % +0,50 %
Abfertigungen 18.281 16.726 16.721 18.281 0 0
Pensionen 37.556 33.889 35.566 35.707 33.996 37.416
Sterbequartale 3.828 3.240 3.497 3.536 3.271 3.790
Das Fälligkeitsprofil der zu erwartenden Leistungsauszahlungen aus den gebildeten Personalrückstellungen gestaltet sich für die
Berichtsjahre 2025 bis 2029 wie folgt:
15g Fälligkeitsprofil der zu erwartenden
Leistungsauszahlungen
in Tsd. € 2025 2026 2027 2028 2029 Summe
Abfertigungen 1.273 1.315 1.167 1.279 1.525 6.559
Pensionen 3.343 3.050 2.802 2.584 2.377 14.156
Sterbequartale 157 177 201 228 258 1.021
15h Sonstige
Rückstellungen
in Tsd. €
Stand
01.01.2024 Zuführung Auflösung Verbrauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2024
Rückstellungen Garantien/nicht
ausgenützte Rahmen Stufe 1 und 2
58.290 34.278 −46.732 0 0 −5.768 40.068
Rückstellungen Garantien/
nicht ausgenützte Rahmen Stufe 3
16.182 6.294 −12.828 0 −10 0 9.638
Rückstellungen für Sonstiges 56.495 11.305 −29.551 −5.198 −2 3.064 36.113
Sonstige Rückstellungen 130.967 51.877 −89.111 −5.198 −12 −2.704 85.819
Sonstige
Rückstellungen
in Tsd. €
Stand
01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch
Währungs-
umrech-
nung
Umglie-
derung
Stand
31.12.2023
Rückstellungen Garantien/nicht
ausgenützte Rahmen Stufe 1 und 2
73.410 34.001 −37.187 0 0 −11.934 58.290
Rückstellungen Garantien/
nicht ausgenützte Rahmen Stufe 3
18.399 12.194 −13.032 −195 39 −1.223 16.182
Rückstellungen für Sonstiges 39.766 6.426 −1.339 −1.396 11 13.027 56.495
Sonstige Rückstellungen 131.575 52.621 −51.558 −1.591 50 −130 130.967
Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 für rechtliche oder faktische Verpflichtungen des Konzerns gebildet. In
der BTV umfasst diese Bilanzposition im Wesentlichen Rückstellungen für außerbilanzielle Garantien und sonstige Haftungen,
Rechtsfälle sowie r Steuern und Abgaben. Der Verbrauch der Rückstellungen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in den
kommenden Jahren erwartet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
360
16 Steuerschulden in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Laufende Steuerschulden 11.478 18.409
Latente Steuerschulden 14.351 822
Steuerschulden 25.829 19.231
17 Sonstige Passiva in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Passive Rechungsabgrenzungen 18.955 16.686
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.332 20.014
Verrechnungsverbindlichkeiten 28.834 13.413
Übrige Passiva 46.557 46.162
Sonstige Passiva 120.678 96.275
Die Position „Übrige Passiva“ enthält im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus ungewissen Verpflichtungen und Vorsorgen für mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit eintretende Risiken in Höhe von 18.359 Tsd. € (Vorjahr: 13.913 Tsd. €), die im Zusammenhang
mit dem operativen Geschäft der Bank und den Tochtergesellschaften stehen.
18 Eigenkapital in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital 74.250 74.250
Kapitalrücklagen inkl. abgezogener eigener Aktien 338.798 338.906
Gewinnrücklagen (inkl. Bilanzgewinn) 1.977.058 1.778.031
Andere Rücklagen 41.925 42.514
davon Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können 26.154 30.352
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen −31.270 −24.100
Erfolgsneutrale Änderungen von at-equity-bewerteten Unternehmen −1.259 550
Erfolgsneutrale Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten 70.675 65.355
Fair-Value-Änderung des eigenen Bonitätsrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten −3.813 −2.606
Gewinne/Verluste in Bezug auf latente Steuern, die direkt im Gesamtergebnis verrechnet wurden −8.180 −8.846
davon Posten, die anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können 15.771 12.162
Erfolgsneutrale Änderungen von at-equity-bewerteten Unternehmen 15.631 15.495
Erfolgsneutrale Änderungen von Schuldtiteln −4.904 −9.165
Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Anpassungen der Währungsumrechnung 4.244 4.064
Gewinne/Verluste in Bezug auf latente Steuern, die direkt im Gesamtergebnis verrechnet wurden 800 1.769
Eigentümer des Mutterunternehmens 2.432.032 2.233.701
Nicht beherrschende Anteile 55.753 50.034
Eigenkapital 2.487.785 2.283.734
Per 31. Dezember 2024 betgt das gezeichnete Kapital 74,3 Mio. € (Vorjahr: 74,3 Mio. €). Das Grundkapital wird durch
37.125.000 Stück (Vorjahr: 37.125.000 Stück) – auf Inhaber lautende – voll eingezahlte, stimmberechtigte Stückaktien
(Stammaktien) repräsentiert. Der anteilige Betrag am Grundkapital pro Stückaktie beträgt 2,00 €.
Der Buchwert der gehaltenen eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag 883 Tsd. € (Vorjahr: 727 Tsd. ). Die Kapitalrücklagen
enthalten Agiobeträge aus der Ausgabe von Aktien. In den Gewinnrücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie sonstige
ergebnisneutrale Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Die dargestellten Anteile entsprechen den genehmigten Anteilen .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
361
Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien in Stück 2024 2023
Im Umlauf befindliche Aktien 01.01. 37.103.268 37.107.581
Kauf eigener Aktien −7.203 −5.928
Verkauf eigener Aktien 5.414 1.615
Kapitalerhöhung 0 0
Im Umlauf befindliche Aktien 31.12. 37.101.479 37.103.268
zuzüglich eigener Aktien im Konzernbestand 23.521 21.732
Ausgegebene Aktien 31.12. 37.125.000 37.125.000
BTV Jahresfinanzbericht 2024
362
Angaben zur Gesamtergebnisrechnung
und Segmentberichterstattung
19 Zinsergebnis in Tsd. €
01.01.–
31.12.2024
01.01.–
31.12.2023
Zinsen und ähnliche Erträge aus:
Kredit- und Geldmarktgeschäften mit Kreditinstituten 127.241 91.934
Kredit- und Geldmarktgeschäften mit Kunden 424.870 373.908
Sonstigem Finanzvermögen 35.815 22.107
Handelsaktiva 47 75
Vertragsanpassungen 857 347
Verbindlichkeiten 89 102
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Erträge 588.918 488.473
Zinsen und ähnliche Aufwendungen für:
Einlagen von Kreditinstituten −21.445 −28.402
Einlagen von Kunden −232.424 −147.518
Sonstige Finanzverbindlichkeiten −65.358 −56.843
Langfristige Personalrückstellungen −3.024 −3.240
Vertragsanpassungen −506 −555
Vermögenswerte 0 −4
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Aufwendungen −322.757 −236.562
Zinsüberschuss 266.161 251.911
Die in vorangegangener Tabelle angeführten Beträge beinhalten nach der Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge und
Zinsaufwendungen, die sich auf die folgenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehen. In den Zinsaufwen-
dungen aus den sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind Zinsaufwendungen in Höhe von 2.065 Tsd. € (Vorjahr: 817 Tsd. €) aus
Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 enthalten.
19a Zinsergebnis: Details in Tsd. €
01.01.−
31.12.2024
01.01.−
31.12.2023
Zinsen und ähnliche Erträge:
Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode gesamt 540.132 447.439
Aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten 535.057 445.865
Aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten (recycelbar) 4.986 1.472
Positive Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten 89 102
Sonstige Zinserträge gesamt 48.786 41.034
Aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten 44.264 37.869
Aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten (nicht recycelbar) 4.522 3.165
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Erträge 588.918 488.473
Zinsen und ähnliche Aufwendungen:
Zinsaufwendungen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode gesamt −302.443 −209.558
Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten −302.443 −209.554
Negative Zinserträge aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten 0 −4
Sonstige Zinsaufwendungen gesamt −20.314 −27.004
Für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten −17.290 −23.764
Zinsaufwendungen aus nicht finanziellen Verbindlichkeiten −3.024 −3.240
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Aufwendungen −322.757 −236.562
Zinsüberschuss 266.161 251.911
BTV Jahresfinanzbericht 2024
363
Für wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wurde ein aufgelaufener Zinsertrag in Höhe von 8.409 Tsd. € (Vorjahr:
5.322 Tsd. ) vereinnahmt.
Zusätzlich zu den in den Positionen „Zinserträge aus Verbindlichkeiten“ und „Zinsaufwendungen aus Vermögenswerten“ verbuch-
ten Negativzinsen wurden im Jahr 2024 negative Habenzinsen in Höhe von 337 Tsd. € (Vorjahr: 289 Tsd. €) und negative Sollzinsen
in Höhe von 15 Tsd. € (Vorjahr: 47 Tsd. €) bei Derivaten verbucht.
20 Risikovorsorgen im Kreditgeschäft in Tsd. €
01.01.–
31.12.2024
01.01.–
31.12.2023
Zuführung zu Kreditrisikovorsorgen on-balance −147.447 −84.805
Stufe 1 + 2 Forderungen Kreditinstitute / Kunden −51.008 −42.435
Stufe 1 + 2 Schuldverschreibungen AC −816 −147
Stufe 1 + 2 Schuldverschreibungen OCI −163 −80
Stufe 3 Forderungen Kreditinstitute / Kunden −95.253 −41.885
Zuführung CVA −207 −258
Zuführung zu Kreditrisikovorsorgen off-balance −40.572 −46.194
Stufe 1 + 2 Garantien −8.804 −17.497
Stufe 1 + 2 nicht ausgenützte Rahmen −25.474 −16.503
Stufe 3 Garantien −4.732 −9.801
Stufe 3 nicht ausgenützte Rahmen −1.562 −2.393
Auflösung von Kreditrisikovorsorgen on-balance 88.345 48.964
Stufe 1 + 2 Forderungen Kreditinstitute / Kunden 43.937 35.844
Stufe 1 + 2 Schuldverschreibungen AC 166 94
Stufe 1 + 2 Schuldverschreibungen OCI 173 106
Stufe 3 Forderungen Kreditinstitute / Kunden 44.044 12.904
Auflösung CVA 25 16
Auflösung von Kreditrisikovorsorgen off-balance 59.560 50.218
Stufe 1 + 2 Garantien 21.983 22.166
Stufe 1 + 2 nicht ausgenützte Rahmen 24.750 15.021
Stufe 3 Garantien 9.933 13.031
Stufe 3 nicht ausgenützte Rahmen 2.894 0
Direktabschreibungen −593 −136
Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen 1.687 229
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft −39.020 −31.724
Die Zuweisungen und Auflösungen zu und von Vorsorgen r außerbilanzielle Kreditrisiken sind in obigen Zahlen enthalten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
364
21 Provisionsüberschuss in Tsd. €
01.01.–
31.12.2024
01.01.–
31.12.2023
Provisionserträge aus
Kreditgeschäft 17.831 17.070
Zahlungsverkehr 20.129 18.535
Wertpapiergeschäft 32.606 30.693
Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 4.329 4.591
Sonstigem Dienstleistungsgeschäft 2.159 1.825
Zwischensumme Provisionserträge 77.053 72.714
Provisionsaufwendungen für
Kreditgeschäft −9.733 −9.439
Zahlungsverkehr −4.063 −3.466
Wertpapiergeschäft −1.957 −1.930
Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 0 0
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft −36 −54
Zwischensumme Provisionsaufwendungen −15.790 −14.889
Provisionsüberschuss 61.264 57.825
Die in der obigen Tabelle angeführten Provisionserträge und -aufwendungen beinhalten Erträge in der Höhe von 28.821 Tsd. €
(Vorjahr: 27.520 Tsd. €) und Aufwendungen in der Höhe von 9.957 Tsd. € (Vorjahr: 9.633 Tsd. €) aus finanziellen Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Beträge, die in die Bestimmung
der Effektivzinssätze einbezogen werden, sind in diesen Erträgen und Aufwendungen nicht enthalten. Das Wertpapiergeschäft
beinhaltet Provisionserträge, welche von der BTV im Rahmen treuhändischer und anderer fiduziarischer Geschäfte, in denen die
BTV Vermögen der Kunden hält oder investiert, erzielt werden .
22 Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Kreditinstitute 92.320 99.078
Nicht-Kreditinstitute 1.063 –7.141
Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen 93.383 91.937
23 Handelsergebnis in Tsd. €
01.01.–
31.12.2024
01.01.–
31.12.2023
Bewertungs- und Realisationserfolg aus Derivaten 96 −1.143
Bewertungs- und Realisationserfolg aus Schuldverschreibungen 1 1.936
Bewertungs- und Realisationserfolg aus Fonds 2.919 1.855
Erfolg aus Devisen und Valuten 156 581
Handelsergebnis 3.172 3.229
BTV Jahresfinanzbericht 2024
365
24 Erfolg aus Finanzgeschäften in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Realisationserfolg – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet −13 −5.703
Bewertungs- und Realisationserfolg – erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet 166 −5.916
Bewertungs- und Realisationserfolg aus Schuldverschreibungen 176 −2.367
Realisierter Erfolg aus Veränderung OCI-Rücklage −10 −3.549
Bewertungs- und Realisationserfolg aus Eigenkapitalinstrumenten, die nicht als Beteiligungen
geführt werden
0 0
Bewertungs- und Realisationserfolg aus Eigenkapitalinstrumenten, die als Beteiligungen geführt werden 0 0
Bewertungs- und Realisationserfolg – verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet −2.041 −2.530
Kurserfolg Forderungen Kreditinstitute / Forderungen Kunden (SPPI-schädlich) 47 −2.697
Bewertungs- und Realisationserfolg Fremdkapitalinstrumente 444 −165
Bewertungs- und Realisationserfolg Eigenkapitalinstrumente −2.533 332
Bewertungs- und Realisationserfolg – Fair-Value-Option 246 1.918
Bewertungs- und Realisationserfolg Schuldverschreibungen (Aktiva) 0 0
Bewertungs- und Realisationserfolg Sicherungsinstrument Schuldverschreibungen (Aktiva) 0 0
Bewertungs- und Realisationserfolg Emissionen (Passiva) −12.199 −16.328
Bewertungs- und Realisationserfolg Sicherungsinstrument Emissionen (Passiva) 12.445 18.246
Erfolg aus Fair Value Hedge Accounting −2.448 1.927
Erfolg aus Finanzgeschäften −4.090 −10.304
Die Buchwerte der veräußerten finanziellen Vermögenswerte sowie die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung dieser
Vermögenswerte betrugen wie folgt:
24a Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
(zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) 2024
in Tsd. €
Buchwert der
ausgebuchten
Vermögenswerte
Gewinne aus der
Ausbuchung
Verluste aus der
Ausbuchung
Schuldverschreibungen – Geschäftsmodell „Halten“ 169.992 0 −13
Forderungen an Kunden – Geschäftsmodell „Halten“ 0 0 0
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte insgesamt 169.992 0 −13
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
(zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) 2023
in Tsd. €
Buchwert der
ausgebuchten
Vermögenswerte
Gewinne aus der
Ausbuchung
Verluste aus der
Ausbuchung
Schuldverschreibungen – Geschäftsmodell „Halten“ 33.514 0 −5.703
Forderungen an Kunden – Geschäftsmodell „Halten“ 0 0 0
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte insgesamt 33.514 0 −5.703
BTV Jahresfinanzbericht 2024
366
24b Nettogewinne/-verluste in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Gewinn oder Verlust im sonstigen Ergebnis
4.873 13.236
Finanzinvestitionen in Fremdkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet 4.275 10.464
Gewinn oder Verlust im sonstigen Ergebnis 4.274 13.852
Umgliederung in den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres 1 −3.388
Bei Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurde
in der Berichtsperiode kumuliert ein Gewinn in Höhe von 4.873 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 13.236 Tsd. €) direkt im sonstigen
Ergebnis erfasst.
Bei den sonstigen Beteiligungen und sonstigen verbundenen Unternehmen der Fair-Value-Hierarchie-Stufe 1 wurde in der
Berichtsperiode kumuliert ein Gewinn von 9.839 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 7.456 Tsd. €) direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
Bei den sonstigen Beteiligungen und sonstigen verbundenen Unternehmen der Fair-Value-Hierarchie-Stufe 3 wurde in der
Berichtsperiode kumuliert ein Verlust von 2.869 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 5.780 Tsd. ) direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
Hiervon entfällt auf sonstige Beteiligungen ein Verlust in Höhe von 2.606 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 5.466 Tsd. €) und auf sonstige
verbundene Unternehmen ein Verlust in Höhe von 263 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 314 Tsd. €).
Bei Finanzinvestitionen in Fremdkapitalinstrumente, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
wurde in der Berichtsperiode kumuliert ein Gewinn in Höhe von 4.275 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 10.464 Tsd. ) direkt im sonsti-
gen Ergebnis erfasst. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr durch Verkäufe bzw. Tilgungen vom sonstigen Ergebnis
1 Tsd. € Gewinn (Vorjahr: Verlust 3.388 Tsd. €) in diese GuV-Position gebucht.
Der Verlust aus dem Fair Value Hedge Accounting betrug im Berichtsjahr 2.449 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 1.927 Tsd. €). Dabei
entfällt auf das gesicherte Grundgeschäft ein Gewinn von 4.546 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 19.861 Tsd. ) und auf das Sicherungsin-
strument ein Verlust von 6.995 Tsd. € (Vorjahr: Verlust 17.934 Tsd. ) .
25 Verwaltungsaufwand in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Personalaufwand −150.007 −136.779
davon Löhne und Gehälter −103.942 −92.765
davon gesetzliche Sozialabgaben −25.885 −23.765
davon sonstiger Personalaufwand −18.865 −19.107
davon Aufwendungen für langfristige Personalrückstellungen −1.314 −1.142
Sachaufwand −79.761 −65.736
Abschreibungen −38.039 −36.213
davon Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte für Leasinggegenstände gemäß IFRS 16 −6.246 −6.111
Verwaltungsaufwand −267.808 −238.728
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungspläne in Höhe von 3.019 Tsd. € (Vorjahr: 2.586 Tsd. €)
enthalten.
In den Konzerngesellschaften wurden im Zusammenhang mit COVID-19 die Entschädigungen nach dem EpidemieG in Höhe von
258 Tsd. € (Vorjahr: 320 Tsd. €) in Anspruch genommen. Die BTV wählt hier gemäß IAS 20 die Nettodarstellung, bei der die
Zuwendungen den ausgewiesenen Personalaufwand kürzen .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
367
Die vom Abschlussprüfer des Konzerns verrechneten Aufwendungen r die Prüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses
und die sonstigen Leistungen betrugen (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
25a Aufwendungen an Abschlussprüfer in Tsd. € 2024 2023*
Abschlussprüfung Einzel- und Konzernabschluss 554 514
Andere Bestätigungsleistungen 126 124
Sonstige Leistungen 84 57
Aufwendungen an Abschlussprüfer 764 695
* Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund einer Umgründung
25b Mitarbeiterstand im Jahresdurchschnitt gewichtet in Personenjahren 31.12.2024 31.12.2023
Angestellte 1.060 1.034
Arbeiter 508 488
Mitarbeiterstand 1.568 1.522
Darüber hinaus waren im Berichtsjahr durchschnittlich 12 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 13 Mitarbeiter*innen) an nahe stehende
Unternehmen entsandt, welche in der oben angeführten Tabelle nicht berücksichtigt sind.
26 Sonstiger betrieblicher Erfolg in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Erträge aus sonstigen Geschäften 181.598 135.575
Aufwendungen aus sonstigen Geschäften −29.782 −30.326
Sonstiger betrieblicher Erfolg 151.816 105.249
In den Erträgen aus sonstigen Geschäften werden Umsatzerlöse aus bankfremdem Geschäft (Segment Seilbahnen) in Höhe
von 140.615 Tsd. € (Vorjahr: 124.291 Tsd. €) ausgewiesen. Die Summe der sonstigen Steuern, die in den Aufwendungen aus
sonstigen Geschäften enthalten sind, belief sich im Jahr 2024 auf 4.466 Tsd. € (Vorjahr: 4.342 Tsd. €).
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind in den Seilbahngesellschaften staatliche Beihilfen in Höhe von 294 Tsd. € (Vorjahr:
122 Tsd. €) enthalten.
27 Steuern vom Einkommen und Ertrag in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Laufender Steueraufwand −27.898 −32.014
Latenter Steueraufwand (−)/-ertrag (+) −13.251 −1.307
Steuern vom Einkommen und Ertrag −41.150 −33.321
Die Ertragsteuern beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten
laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
368
27a Steuern: Überleitungsrechnung in Tsd. € 2024
Überleitung
Steuersatz 2023
Überleitung
Steuersatz
Jahresüberschuss vor Steuern 264.878 229.395
Errechneter Steueraufwand −60.922 23,0 % −55.055 24,0 %
Steuerbefreiung At-equity-Erträge 21.478 −8,1 % 22.065 −9,6 %
Aperiodischer Steueraufwand (−)/-ertrag (+) −664 0,3 % −248 0,1 %
Steuermehrung aus nicht abzugsfähigem Aufwand −411 0,2 % −624 0,3 %
Sonstiger Steueraufwand (−)/-ertrag (+) −631 0,2 % 541 −0,2 %
Steuern vom Einkommen und Ertrag −41.150 15,5 % −33.321 14,5 %
Die Position „Sonstiger Steueraufwand/-ertrag“ umfasst im Wesentlichen Unterschiede aus ausländischen Besteuerungen. Das
aperiodische Steuerergebnis beinhaltet im Wesentlichen Ertragsteuern aus Vorperioden sowie sonstige Quellensteuern.
Innerhalb der Gesamtergebnisrechnung werden im Berichtsjahr −302 Tsd. € (Vorjahr: −4.173 Tsd. €) an latenten Steuern direkt
im Eigenkapital verrechnet.
Die direkt im Eigenkapital verrechneten latenten Steuern, welche anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umge-
gliedert werden können, betragen 666 Tsd. € (Vorjahr: −927 Tsd. €) und resultieren aus der Neubewertung aus leistungsorientier-
ten Versorgungsplänen in Höhe von 1.649 Tsd. € (Vorjahr: 1.696 Tsd. €), der Neubewertung von Eigenkapitalinstrumenten in Höhe
von −1.261 Tsd. € (Vorjahr: −3.305 Tsd. €) und der Fair-Value-Änderung finanzieller Verbindlichkeiten des eigenen Bonitätsrisikos
in Höhe von 278 Tsd. € (Vorjahr: 682 Tsd. €).
Die direkt im Eigenkapital verrechneten latenten Steuern, welche anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert
werden können, betragen −969 Tsd. € (Vorjahr: −3.246 Tsd. €) und betreffen die erfolgsneutralen Änderungen von Schuldtiteln, die
zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, in Höhe von −980 Tsd. € (Vorjahr: −3.184 Tsd. €) und die Anpassungen aus der Wäh-
rungsumrechnung in Höhe von 11 Tsd. € (Vorjahr: −62 Tsd. €).
28 Ergebnis je Aktie (Stammaktien) 2024 2023
Aktienanzahl (Stammaktien) 37.125.000 37.125.000
Durchschnittliche Anzahl der umlaufenden Aktien (Stammaktien) 37.102.292 37.104.357
Den Eigentümern zurechenbarer Konzernjahresüberschuss in Tsd. 217.825 191.443
Gewinn je Aktie in € 5,87 5,16
Verwässerter Gewinn je Aktie in € (Stammaktien) 5,87 5,16
Dividende je Aktie in € 0,60* 0,40
* Sonderdividende von 0,20 € je Aktie enthalten
Im Berichtszeitraum waren keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt auf die Stammaktien im Umlauf. Daraus resultiert,
dass die Werte „Gewinn je Aktie“ und „Verwässerter Gewinn je Aktie“ ident sind.
29 Gewinnverwendung
Der verteilungsfähige Gewinn wird anhand des Jahresabschlusses der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft festgestellt.
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 betrug 69.378 Tsd. € (Vorjahr: 48.793 Tsd. €). Nach Rücklagen-
dotation von 47.079 Tsd. € (Vorjahr: 34.193 Tsd. €) und nach Zurechnung des Gewinnvortrages ergibt sich ein verwendungsfähiger
Bilanzgewinn von 22.857 Tsd. € (Vorjahr: 15.493 Tsd. €). Der Vorstand stellt in der Hauptversammlung den Antrag, für das Geschäfts
-
jahr 2024 eine Dividende von 0,4 0 € je Aktie (Vorjahr: 0,4 0) sowie eine Sonderdividende von 0,20 € je Aktie (Vorjahr: 0,00 €)
auszuschütten. Die Ausschüttung erfordert damit insgesamt 2 2 . 275 Tsd. € (Vorjahr: 14.850 Tsd. €). Der verbleibende Gewinnrest ist
auf neue Rechnung vorzutragen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
369
30 Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung erfolgt im BTV Konzern gemäß den Ausweis- und Bewertungsregeln von IFRS 8. Die Segmentin-
formationen basieren auf dem sogenannten Management Approach. Dieser verlangt, die Segmentinformationen auf Basis der
internen Berichterstattung so darzustellen, wie sie vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens regelmäßig zur Entschei-
dung über die Zuteilung von Ressourcen zu den Segmenten und zur Beurteilung ihrer Performance herangezogen werden. Die
gemäß IFRS 8 definierten qualitativen und quantitativen Schwellen werden im Rahmen dieser Segmentberichterstattung erfüllt.
Die Segmente werden in ihrer Ergebnisverantwortung dargestellt.
Basis der Segmentberichterstattung ist r den Geschäftsbereich Kunden mit dem Firmen- und Privatkundengeschäft die
Profitcenterrechnung und für den Bereich Financial Markets der Gesamtbankbericht. Für das Segment Leasing sowie r das
Segment Tourismus Holding ist das jeweilige Reporting Package die maßgebliche Basis für die Berichterstattung. Die Grundlagen
für die Segmentberichterstattung zur Kategorie Andere Segmente/Konsolidierung/Sonstiges“ bilden neben der Profitcenter-
rechnung tourliche Managementberichte sowie die jeweiligen Reporting Packages.
Die Profitcenterrechnung dient dazu, den Märkten einen gesamthaften Überblick über die Ergebnislage der eigenen Vertriebs-
einheit zu vermitteln und somit das Unternehmertum vor Ort zu stärken. Das Marktumfeld wurde noch kompetitiver, daher ist
eine Sensibilisierung und Berücksichtigung im Hinblick auf die Kosten auch auf dezentraler Ebene notwendig. In der BTV wird
zwischen Profitcenter und Servicecenter unterschieden, wobei den Profitcentern direkt Leistungen und Erträge zugeordnet
werden können, während die Servicecenter die Leistungen für die Profitcenter erbringen. Der Verwaltungsaufwand berechnet
sich aus den direkten Personalkosten, den direkten Sach- und Raumkosten sowie den Overhead-Personal-, -Sach- und -Raum-
kosten der internen Dienstleistungsbereiche.
Die oben genannten Berichte bilden die im Jahr 2024 gegebene Managementverantwortung innerhalb des BTV Konzerns ab.
Diese internen Berichterstattungen an den Vorstand, die nur teilweise den IFRS-Rechnungslegungsstandards entsprechen,
erfolgen fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme bzw. Schnittstellen. Stichtag für die Daten sind die jeweilig in den
Konzernabschluss einbezogenen Abschlussstichtage der Tochterunternehmen. Die Informationen des internen und externen
Rechnungswesens beruhen damit auf derselben Datenbasis und werden in den Bereichen Konzernrechnungswesen & -control-
ling und Risk Management für das Berichtswesen abgestimmt.
Eine gegenseitige Kontrolle, laufende Abstimmungen bzw. Plausibilisierungen zwischen den Teams Rechnungswesen, Control-
ling, Risikocontrolling sowie Meldewesen sind somit gewährleistet. Das Kriterium r die Abgrenzung des Geschäftsbereichs
Kunden ist in erster Linie die Betreuungszusndigkeit für die Kunden. Änderungen in der Betreuungszuständigkeit können auch
zu unterjährigen Änderungen in der Segmentzuordnung führen. Diese Auswirkungen werden, sofern unwesentlich, im Vorjah-
resvergleich nicht korrigiert.
In der BTV sind im Jahr 2024 folgende Segmente definiert:
Der Geschäftsbereich Kunden verantwortet das Firmen- und das Privatkundensegment. Das Firmenkundensegment ist verant-
wortlich für die Kundengruppen Klein-, Mittel- und Großunternehmen sowie Wirtschaftstreuhänder. Das Privatkundensegment
ist verantwortlich für die Marktsegmente Privatkunden, Freiberufler und Kleinstbetriebe. Der Bereich Financial Markets beinhal-
tet im Wesentlichen die Treasury- und Handelsaktivitäten der BTV AG. Die BTV Leasing umfasst sämtliche Leasingaktivitäten
der BTV Leasing GmbH. Das Segment Tourismus Holding beinhaltet die BTV Tourismus Holding GmbH, in welcher sämtliche
touristischen Aktivitäten der beiden Seilbahnen Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft und Silvretta Montafon Holding
GmbH gebündelt sind. In den Ergebnissen dieser Segmente sind auch Transaktionen zwischen den Segmenten abgebildet,
insbesondere zwischen dem Firmenkundensegment und der Leasing sowie den Seilbahnen. Die Verrechnung der Leistungen
erfolgt zu Marktpreisen. Neben diesen fünf berichtspflichtigen Segmenten werden in der Überleitungsspalte Andere Segmen-
te/Konsolidierung/Sonstiges“ die Ergebnisse der BTV-weiten Dienstleistungsbereiche wie Konzernrechnungswesen & -control-
BTV Jahresfinanzbericht 2024
370
ling, Recht und Beteiligungen, Vorstandsbüro, Interne Revision, Organisation und IT etc. berichtet. Des Weiteren werden diesem
Segment im Wesentlichen Konsolidierungseffekte sowie unter den Schwellenwerten liegende konsolidierte Gesellschaften
(ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H., Wilhelm-Greil-Straße 4 GmbH sowie TiMe Holding GmbH) zugeord-
net. Die Erlöse der Segmente Firmen- und Privatkunden sowie Leasing werden im Marktgebiet der BTV, welches Österreich,
Süddeutschland, die Ostschweiz und Südtirol umfasst, erwirtschaftet. Die Erlöse im Segment Tourismus Holding stammen
ausschließlich aus Österreich. Die BTV hat, bedingt durch ihren Regionalbankcharakter, ein begrenztes geografisches Einzugsge-
biet. Auf eine Geschäftszuordnung nach geografischen Merkmalen wird daher wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet.
Folgend werden die Ergebnisse der fünf berichtspflichtigen Segmente beschrieben.
Segment Firmenkunden
Das Firmenkundensegment, mit dem operativen Zinsergebnis als Hauptertragskomponente, stellt die ertragsmäßig größte
Geschäftssparte dar. Im Vergleich zum 31.12.2023 erhöhte sich das Zinsergebnis um +3,3 Mio. € auf 172,4 Mio. €. Die Risikovor-
sorgen im Kreditgeschäft belasteten das Segmentergebnis mit −37,3 Mio. €. Der Provisionsüberschuss des Segments verzeichnete
einen Anstieg um +2,9 Mio. € auf 33,2 Mio. €. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich um +6,1 Mio. € auf 62,3 Mio. €. Das Ergebnis
aus Finanzgeschäften ergab einen Saldo in Höhe von +0,0 Mio. € und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um +2,7 Mio. €. Vor
allem das robuste Neugeschäft sorgte für einen Anstieg der Segmentforderungen um +286 Mio. € auf 8.249 Mio. €. Die Segment-
verbindlichkeiten erhöhten sich von 4.500 Mio. € auf 5.096 Mio. €. Insgesamt erreichte das Jahresergebnis vor Steuern 106,1 Mio. €
und lag damit um −1,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert.
Segment Privatkunden
Das Privatkundengeschäft als die zweite tragende Säule der BTV trug im Berichtszeitraum mit einem Zinsergebnis von 69,1 Mio. €
wesentlich zum Zinserfolg der BTV bei. Die Risikovorsorgen im Kreditgeschäft wiesen aufgrund von Auflösungen ein positives
Ergebnis in Höhe von 0,6 Mio. € auf. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um +3,8 Mio. € auf 38,8 Mio. . Der typischerweise
hohe umliche und personelle Ressourceneinsatz im Privatkundensegment schlug sich im Verwaltungsaufwand mit 87,4 Mio. €
nieder, der sich damit um +8,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr erhöhte. Der sonstige betriebliche Erfolg blieb mit 0,9 Mio.
auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt betrug das Jahresergebnis vor Steuern im Privatkundengeschäft 21,9 Mio. € (Vorjahr:
28,6 Mio. ).
Segment Financial Markets
Der Zinsüberschuss im Segment Financial Markets erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um +11,6 Mio. € auf 31,9 Mio. €. Die
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft belasteten das Segmentergebnis mit −0,7 Mio. €. Der Verwaltungsaufwand des Segments
verzeichnete mit 5,6 Mio. € einen Rückgang um 0,2 Mio. . Das Ergebnis aus Finanzgeschäften inklusive Handelsergebnis
erhöhte sich um +6,6 Mio. € auf 1,9 Mio. €. In Summe verzeichnete das Jahresergebnis vor Steuern einen Anstieg um +17,5 Mio. €
auf 27,5 Mio. €.
Segment Leasing
Die Leasingtochter der BTV entwickelte sich im Berichtszeitraum robust, das Kundenbarwertvolumen erhöhte sich im Vergleich
zum 31.12.2024 um +33,7 Mio. € auf 1.094 Mio. €. Das Jahresergebnis vor Steuern reduzierte sich insgesamt um −0,5 Mio. € auf
14,8 Mio. €. Der Zinsüberschuss stieg im Vergleich zum Vorjahr um +4,3 Mio. € auf 20,6 Mio. €. Die Risikovorsorgen im Kredit-
geschäft belasteten das Segmentergebnis mit −1,6 Mio. . Der Provisionsüberschuss lag mit 0,6 Mio. € um +0,1 Mio. € über dem
Vorjahr. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich um +1,2 Mio. € auf 9,3 Mio. . Der sonstige betriebliche Erfolg verringerte sich
von 5,3 Mio. € auf 4,9 Mio. .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
371
Segment Tourismus Holding
Das Segment Tourismus Holding beinhaltet den Konzernabschluss der BTV Tourismus Holding GmbH, die die beiden Seilbah-
nen Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft und Silvretta Montafon Holding GmbH bündelt. Die Gesellschaft wird im
Geschäftsverlauf vom Tourismus dominiert. Das Zinsergebnis lag mit −4,3 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 4,0 Mio. €.
Der sonstige betriebliche Erfolg, in dem vor allem die Umsatzerlöse enthalten sind, verbesserte sich um +12,8 Mio. € auf
119,1 Mio. . Diese Erlöse sind gleichzeitig der ergebnisbestimmende Faktor der Gesellschaft, deren beide Tochtergesellschaf-
ten im Berichtszeitraum im Durchschnitt insgesamt 686 Mitarbeiter*innen beschäftigten. Der Verwaltungsaufwand erhöhte
sich um +11,4 Mio. € auf 90,8 Mio. . Insgesamt erreichte das Segment ein Jahresergebnis vor Steuern in he von 23,0 Mio. €,
dieses verbesserte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um +1,1 Mio. €.
Segmentbericht-
erstattung
in Tsd. € Jahr
Firmen-
kunden
Privat-
kunden
Financial
Markets Leasing
Tour-
ismus
Holding
Berichts-
pflichtige
Segmente
Andere
Segmente/
Konsoli-
dierung/
Sonsti-
ges
Konzern-
Bilanz/
-GuV
Zinsüberschuss inkl.
At-equity-Ergebnis
12/2024 172.352 69.099 31.882 20.619 −4.266 289.686 69.858 359.544
12/2023 169.058 72.223 20.318 16.297 −4.036 273.860 69.988 343.848
Risikovorsorgen im
Kreditgeschäft
12/2024 −37.263 570 −692 −1.634 0 −39.020 0 −39.020
12/2023 −32.909 −298 176 1.308 0 −31.724 0 −31.724
Provisionsüberschuss 12/2024 33.234 38.803 0 566 −1.008 71.594 −10.331 61.264
12/2023 30.331 35.047 0 506 −885 64.997 −7.172 57.825
Verwaltungsaufwand 12/2024 −62.312 −87.441 −5.598 −9.337 −90.837 −255.525 −12.283 −267.808
12/2023 −56.201 −79.083 −5.755 −8.156 −79.450 −228.644 −10.084 −238.728
Sonstiger betrieblicher
Erfolg
12/2024 0 902 0 4.933 119.067 124.903 26.913 151.816
12/2023 0 709 0 5.304 106.258 112.271 −7.023 105.249
Erfolg aus Finanzgeschäften
und Handelsergebnis
12/2024 47 0 1.871 −315 0 1.604 −2.522 −918
12/2023 −2.697 0 −4.766 67 1 −7.395 320 −7.075
Jahresergebnis
vor Steuern
12/2024 106.057 21.933 27.463 14.832 22.957 193.242 71.637 264.878
12/2023 107.581 28.598 9.973 15.325 21.888 183.366 46.030 229.395
Segmentforderungen 12/2024 8.249.118 1.150.367 4.687.648 1.094.031 48.918 15.230.082 −276.811 14.953.271
12/2023 7.963.034 1.229.697 4.376.843 1.060.315 27.820 14.657.710 −293.257 14.364.453
Segmentverbindlich-
keiten
12/2024 5.096.403 4.709.285 1.651.982 993.468 121.683 12.572.821 −7.696 12.565.126
12/2023 4.499.746 4.468.179 1.939.048 995.011 123.241 12.025.225 174.531 12.199.756
BTV Jahresfinanzbericht 2024
372
Segmentbericht: Erläuterungen
Die Verteilung des Zinsüberschusses erfolgt nach der Marktzinsmethode. Enthalten sind bei den Firmen- und Privatkunden aus
Steuerungsgründen unter anderem Liquiditätskostenverrechnungen. Beim Zinsüberschuss werden die jeweiligen Erträge und
Aufwendungen saldiert dargestellt. Der Erfolg aus at-equity-bewerteten Unternehmen wird dem Bereich „Andere Segmente/
Konsolidierung/Sonstiges“ zugeteilt. Der Provisionsüberschuss ermittelt sich aus der Zuordnung der internen Spartenrechnung.
Die Kosten werden verursachungsgerecht den jeweiligen Segmenten zugeteilt. Die Aufwendungen der BTV Leasing GmbH bzw.
der BTV Tourismus Holding GmbH sind entsprechend den einzelnen Reporting Packages direkt zuordenbar. Nicht direkt
zuordenbare Kosten werden unter „Andere Segmente/Konsolidierung/Sonstiges“ ausgewiesen. Der sonstige betriebliche Erfolg
beinhaltet unter anderem den Umsatz der in der BTV Tourismus Holding GmbH gebündelten Seilbahnbeteiligungen sowie unter
Andere Segmente/Konsolidierung/Sonstiges“ neben den Konsolidierungseffekten im Wesentlichen die Stabilitätsabgabe
sowie die Vermietungsaktivitäten.
Die Segmentforderungen enthalten die Positionen Forderungen an Zentralnotenbanken“, Forderungen an Kreditinstitute“,
Forderungen an Kunden“, „Sonstiges Finanzvermögen“ der Bewertungskategorien „fortgeführte Anschaffungskosten, „er-
folgsneutral zum beizulegenden Zeitwert, „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ und Fair-Value-Option“ sowie
Garantien und Haftungen. In der Spalte „Andere Segmente/Konsolidierung/Sonstiges“ werden die Risikovorsorgen dazugezählt,
da die interne Steuerung im Gegensatz zur Bilanz die Forderungen als Nettogröße berücksichtigt. Des Weiteren sind in dieser
Spalte Konsolidierungsbuchungen enthalten. Den Segmentverbindlichkeiten sind die Positionen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten“, „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“, „Sonstige Finanzverbindlichkeiten“ der Bewertungskategorien
„fortgeführte Anschaffungskosten“ und „Fair-Value-Option“ sowie „Sonstige Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverbindlich-
keiten“ zugeordnet. In der Spalte „Andere Segmente/Konsolidierung/Sonstiges“ sind ebenfalls Konsolidierungsbuchungen
enthalten.
Der Erfolg der Geschäftsfelder wird an dem von diesem Segment erwirtschafteten Jahresüberschuss vor Steuern gemessen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
373
31 Risikoberichterstattung
31a Risikokultur
Risiko vor Ertrag und vor Wachstum“ – dies ist der erste Leitsatz der Risikokultur in der BTV, welcher seit vielen Jahren unser
Handeln prägt.
Darüber hinaus sind die zentralen Elemente der Risikokultur in der BTV:
Mit „Tone from the Topübernimmt der Vorstand die Vorbildfunktion und lebt die Risikokultur vor.
Jede/r Mitarbeiter*in ist sich seiner/ihrer Verantwortung in Bezug auf das tägliche Risikomanagement bewusst und über-
nimmt diese Verantwortung.
Eine wirksame Kommunikation und ein kritischer Dialog ist zwischen allen Hierarchieebenen möglich.
Anreize für Interessenkonflikte werden konsequent vermieden.
Die verschiedensten Kulturelemente werden in der Governance verankert.
Die Führungskräfte der BTV, allen voran der Vorstand, halten sich an diese Regelwerke und fordern die Einhaltung von den
Mitarbeiter*innen ein.
Das Rahmenwerk Risikogovernance gibt den organisatorischen Rahmen mit der Organisationsstruktur innerhalb der Risikothe-
men vor.
Im Fokus des Dokuments stehen die Risikokultur, die allgemeinen risikopolitischen Leitplanken sowie die Aufbauorganisation
des Risikomanagements inklusive der Einbindung der Risikomanagement-Funktion in verschiedene Prozesse in der BTV.
Durch die klare Definition von Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Berichtswesens sowie der Regelung der Informations-
und Eskalationsprozesse wird eine angemessene Ausgestaltung des Risikomanagements in der BTV sichergestellt.
31b Struktur und Organisation des Risikomanagements
Die zentrale Verantwortung für das angemessene Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand.
Hierbei kommen dem Gesamtvorstand insbesondere folgende Aufgaben zu:
Verantwortung für die Ausarbeitung der Geschäfts- und Risikostrategie
Festlegung der Risikopolitik sowie der risikopolitischen Grundsätze
Verankerung des Risikomanagementprozesses als wesentlichen Bestandteil der Gesamtbanksteuerung
Festlegung des Risikoappetits
Bestimmung der Limits und Richtwerte
Einrichtung einer entsprechenden Aufbau- und Ablauforganisation zur Sicherung der Kapitaladäquanz (ICAAP) und Liquidi-
tätsadäquanz (ILAAP)
Kommunikation der Risikostrategie an die Mitarbeiter*innen
Installierung eines angemessenen internen Kontrollsystems
Funktionale und organisatorische Trennung von Zuständigkeiten zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Bereitstellung ausreichender Personalressourcen
Sicherstellung der Qualifikation der Mitarbeiter*innen
Regelmäßige – zumindest jährliche – Überprüfung der Prozesse, Systeme und Verfahren
Überwachung der Einhaltung von strategischen Zielen, der Organisationsstruktur, Risikostrategie, Risikobereitschaft und des
Risikomanagement-Rahmenwerks
Überwachung der Integrität der Finanzinformationen und des Berichtswesens sowie des internen Kontrollrahmens
Tone from the Top“: Laufende Förderung der Risikokultur in Bezug auf die finanzielle Stabilität, das Risikoprofil und Beck-
sichtigung einer soliden Unternehmensführung
BTV Jahresfinanzbericht 2024
374
Förderung der offenen Kommunikation und Schaffung eines Umfelds des offenen und konstruktiven Engagements
Schaffung angemessener Anreize bei der Ausrichtung des Risikoverhaltens auf das Risikoprofil und dessen langfristige
Interessen
Bereitstellung entsprechender Mitarbeiterschulungen, damit die Verantwortung der Mitarbeiter*innen in Bezug auf die
Risikobereitschaft und das Risikomanagement berücksichtigt wird
Das vor allem in der Phase der Nachsteuerung des Risikomanagementprozesses agierende Gremium ist die BTV Banksteuerung.
Die BTV Banksteuerung tagt monatlich. Sie setzt sich aus dem Gesamtvorstand und den Leiter*innen der Bereiche Risk Manage-
ment, Konzernrechnungswesen & -controlling, Kreditmanagement, Financial Markets und dem Geschäftsbereich Kunden sowie
den Leiter*innen der Teams Regulatory & Model Development und Treasury zusammen. Die Hauptverantwortlichkeit der BTV
Banksteuerung umfasst:
Steuerung der Bilanzstruktur unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten
Steuerung aller Risikoarten
Darstellung der Kapitalsituation und Risikodeckungsmasse und deren weitere Entwicklung
Darstellung der Refinanzierungssituation und deren Entwicklung
Gesamtbankentwicklung – Budgetabgleich und Forecast
Monitoring der Sanierungsindikatoren und der Risikostrategie
Monitoring der Umsetzung der Reorganisationsmaßnahmen nach erfolgter Abwicklung
Funktion der Sanierungsgovernance
Monitoring der Fortschritte im Falle einer Abwicklung bzw. der Reorganisation
Als wesentliche Informationsquellen stehen der BTV Banksteuerung mehrere von den Bereichen Risk Management sowie Kredit-
management erstellte Risikoberichte zur Verfügung.
Im Rahmen des Risikomanagements fällt dem Aufsichtsrat der BTV die Aufgabe der Genehmigung von Kreditrisiko-Einzellimits im
Rahmen des definierten Kompetenzweges sowie die der Überwachung des Risikomanagementsystems zu. Die Wahrnehmung
dieser Überwachungsfunktion erfolgt im Wesentlichen über die nachstehend angeführten Berichte:
Bericht des Vertreters des Risikomanagements über die Risikokategorien und die Risikolage der BTV im Risikoausschuss
Jährliche Sitzung des Risikoausschusses
Jährlicher ICAAP-Bericht an den Risikoausschuss
Jährlicher ILAAP-Bericht an den Risikoausschuss
Jährliche Informationen über Risiken der ESG-Faktoren an den Risikoausschuss
Risikoberichterstattungen des Gesamtvorstandes im Rahmen der vorbereitenden Prüfungsausschusssitzungen sowie im
Plenum des Aufsichtsrats
Laufende Berichte der Konzernrevision zu den mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführten Pfungen
Jährlicher Bericht des Abschlussprüfers über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems an den Aufsichtsratsvor-
sitzenden sowie im Prüfungsausschuss
Berichterstattung über die jederzeitige Einhaltung der Sanierungsindikatoren gemäß Sanierungsplan an den Aufsichtsrat
Jährlicher Bericht der Risikomanagement-Funktion im Vergütungsausschuss
Risikomanagementbericht gemäß WAG an den Prüfungsausschuss
Die gemäß § 39 Abs. 5 BWG geforderte Risikomanagement-Funktion wird durch die Position des Bereichsleiters Risk Manage-
ment wahrgenommen. Der Bereichsleiter Risk Management ist dem Risikovorstand unterstellt, er hat einen direkten Zugang
zum Gesamtvorstand und er übernimmt die Berichterstattung an den Gesamtvorstand. Ebenfalls besteht ein direkter Zugang
zum Aufsichtsrat durch die Einbringung in den Risikoausschuss. Des Weiteren besteht ein Zugang zu allen Geschäftsbereichen
und sonstigen internen Einheiten sowie auch zu den verbundenen Unternehmen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
375
Die Risikomanagement-Funktion ist von den Geschäftsbereichen und internen Organisationseinheiten, deren Risiken sie
kontrolliert, unabhängig und wird nicht an einem Zusammenwirken mit ihnen gehindert. Die Aufgaben des Bereichsleiters Risk
Management sind:
Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung der Risiken lt. BWG § 39
Direkte Kommunikation und Vertretung der Interessen der BTV gegenüber Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und dem
Aufsichtsrat
Tourliche Überprüfung der Wirksamkeit von risikorelevanten Themen, die nicht operativ im Bereich Risk Management
angesiedelt sind
Unterstützung bei der Ausarbeitung der Risikostrategie
Festlegung des Rahmenwerks Risikogovernance
Beteiligung an allen wesentlichen Entscheidungen zum Risikomanagement
Vollständiger Überblick über die Ausprägung sämtlicher Risikoarten und die Risikolage des Unternehmens inkl. Nachhaltig-
keitsrisiken
Unterstützung der Geschäftsleitung durch Analysen hinsichtlich der bestehenden Nachhaltigkeitsrisiken
Mitarbeit bei der Erstellung des Risk-Self-Assessments sowie des Sanierungs- und Abwicklungsplans
Mitarbeit im NPP-Prozess: Überprüfung und Sicherstellung, dass die neuen oder neuartigen Produkte im Einklang mit der
Risikostrategie und dem Risikoappetit stehen
Mitarbeit bei der Definition von geeigneten Risikoparametern
Sicherstellung der Einrichtung institutsweiter wirksamer Risikomanagementprozesse
Berichterstattung an das Leitungsorgan mit allen risikobezogenen Informationen
Bewertung der Robustheit und Nachhaltigkeit der Risikostrategien und der Risikobereitschaft der Geschäftseinheiten
Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Risiken
Laufende Berichterstattung an das Leitungsorgan (u. a. Vorschläge für geeignete risikomindernde Maßnahmen)
Sicherstellung, dass alle identifizierten Risiken von den Geschäftseinheiten wirksam überwacht werden
Regelmäßige Überwachung des Risikoprofils und Überpfung der strategischen Ziele und Risikobereitschaft, um dem
Leitungsorgan in seiner Managementfunktion eine Entscheidungsfindung und dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion
eine Überpfung zu ermöglichen
Analyse von Trends und Erkennung von neuen oder neu auftretenden Risiken
Zentrale Ansprechperson (Single Point of Contact) der Abwicklungsplanung
Koordination und operative Leitung der Aktivitäten der Bank in der Abwicklungsplanung
Umsetzung der Abwicklungsmaßnahmen
Die Interne Revision der BTV als unabhängige Überwachungsinstanz prüft die Wirksamkeit und Angemessenheit des gesamten
Risikomanagementsystems und ergänzt somit auch die Funktion der Aufsichts- und der Eigentümervertreter.
Die WAG-Compliance-Funktion überwacht sämtliche gesetzlichen Regelungen und internen Richtlinien im Zusammenhang mit
Finanzdienstleistungen insbesondere nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) und der Marktmissbrauchsverordnung
(MAR). Die Überwachung von Mitarbeiter- und Kundengeschäften soll Insidergeschäfte hintanhalten und das Vertrauen in den
Kapitalmarkt sichern, womit Compliance unmittelbar zum Schutz der Reputation der BTV beiträgt.
Die BWG-Compliance-Funktion koordiniert die Prozesse im Zusammenhang mit der Risikobewertung, Umsetzung und Einhal-
tung regulatorischer Vorschriften gemäß § 69 Abs. 1 BWG mit dem Ziel, das Compliance-Risiko bzw. das Risiko, das sich aus
einer Nicht-Einhaltung dieser aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergibt, zu minimieren und eine angemessene Compliance-
Kultur in der BTV zu etablieren. Außerdem bet und unterstützt sie den Gesamtvorstand in Compliance-Fragestellungen und
bei der Beseitigung allfälliger Mängel, die die BWG-Compliance-Funktion im Rahmen ihrer Tätigkeit erkannt hat.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
376
Während die BWG-Compliance-Funktion für die Koordination der Prozesse in Zusammenhang mit der Bewertung, Umsetzung
und Einhaltung regulatorischer Vorschriften zuständig ist, liegt die Verantwortung in Zusammenhang mit der Einführung und
Einhaltung der Prozesse, welche der Umsetzung der regulatorischen Vorschriften dienen, bei den Fachbereichen.
Die Funktion zur Prävention von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierungen hat die Aufgabe, Geldwäsche und Terrorismusfinan-
zierung in der BTV zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse Richtlinien und
Maßnahmen definiert, um das Einschleusen von illegal erlangten Vermögenswerten in das legale Finanzsystem zu unterbinden.
Im Falle von Hinweisen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hat der Geldwäschebeauftragte das Bundesministerium
für Inneres zu informieren. Sowohl die Compliance-Funktion als auch der Geldwäschebeauftragte berichten direkt dem Gesamt-
vorstand.
Die Funktionen des Risikomanagements und der Internen Revision sowie jene der WAG-Compliance, der BWG-Compliance
und der Prävention von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung sind in der BTV voneinander unabhängig organisiert. Damit ist
gewährleistet, dass diese Organisationseinheiten ihre Aufgaben im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems zweck-
entsprechend wahrnehmen können.
31c Risikostrategie
Die bewusste und selektive Übernahme von Risiken und deren angemessene Steuerung stellt eine der Kernfunktionen der BTV
dar. Dabei gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag zu erzielen, um nachhaltig einen Beitrag zur positiven
Unternehmensentwicklung zu leisten.
Die BTV versteht unter einer Risikostrategie die komprimierte, auf strategische Inhalte fokussierte Dokumentation der risiko-
politischen Grundhaltung. Daher wird die Risikostrategie als Instrument zur Absicherung der Unternehmensziele im Zeitablauf
verstanden und steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie.
Die Risikostrategie ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankbetrieblichen Risiken, welcher sich aus den
Anforderungen eines kundenorientierten Fokus im Bankbetrieb und der Orientierung an den gesetzlichen sowie aufsichtlichen
Rahmenbedingungen ergibt.
Das Risikomanagement wird in der BTV als integraler Bestandteil der strategischen und operativen Unternehmensführung
gesehen. Als Bestandteil der strategischen Unternehmensführung hat das Risikomanagement insbesondere den Zweck der
Bewusstmachung, dass strategische Entscheidungen immer Risiken in sich bergen und diese bewältigt werden müssen. Im
Rahmen der operativen Unternehmenshrung besteht die Aufgabe des Risikomanagements darin, die eingegangenen Risiken
adäquat zu steuern. Dementsprechend wurde in der BTV ein Regelkreislauf implementiert, der sicherstellt, dass sämtliche
Risiken identifiziert, quantifiziert, aggregiert und aktiv gesteuert werden. Die einzelnen Risikodefinitionen und Steuerungsme-
chanismen, welche im Zuge dieses Regelkreislaufes zur Anwendung kommen, werden nachstehend im Detail beschrieben.
31d Risikoidentifikation
In der BTV wird als Risiko die Gefahr einer negativen Abweichung des tatsächlichen vom erwarteten Ergebnis verstanden. Die
BTV unterscheidet dabei Risiken betreffend die Kapitalausstattung (ICAAP-Risiken), Risiken betreffend die Liquiditätsausstat-
tung (ILAAP-Risiken) und Stressszenarien, die sowohl die Kapital- als auch die Liquiditätsausstattung betreffen. Die nachfolgen-
de Auflistung stellt die in der BTV zur Anwendung kommende Systematisierung der Risikokategorien und Risikoarten gesamt-
haft dar.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
377
Finanzielle Risiken
Kreditrisiko
Adressausfallrisiko
Kreditkonzentrationsrisiko
Restrisiken aus kreditrisikomindernden Techniken
Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung
Konzentrationsrisiken aus Wertpapierveranlagungen
Beteiligungsrisiko
Immobilienrisiko
Marktrisiko
Zinsrisiko
Credit-Spread-Risiko
Aktienkursrisiko
Fremdwährungsrisiko
Volatilitätsrisiko
Refinanzierungsrisiko im ICAAP
Strukturelles Liquiditätsrisiko im ICAAP
Konzentrationsrisiko der Refinanzierung im ICAAP
Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Konzentrationsrisiken
Liquiditätsrisiken (ILAAP-Risiken)
Dispositives Liquiditätsrisiko
Marktliquiditätsrisiko
Risiko einer Konzentration in der Refinanzierung
Liquiditätsrisiko aus Derivatepositionen
Liquiditätsrisiko aus Beteiligungen
Strukturelles Liquiditätsrisiko im ILAAP
Risiko aus dem Geschäftsmodell
Nichtfinanzielle Risiken
Operationelles Risiko
Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten
Ausführungen, Lieferungen und Prozesse
Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit
Geschäftsunterbrechung und Systemstörungen
Interner Betrug
Externer Betrug
Sachschäden
Reputationsrisiko
Step-in-Risiko
Sonstige Risiken
Systemisches Risiko
Puffer für sonstige und nicht quantifizierte Risiken
Querschnittsrisiken
Makroökonomisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken
Globale Stressszenarien
Risiken aus geopolitischen Spannungen und damit einhergehende
makroökonomische Effekte
Risiken aus einer Pandemie
Risiken aus atomaren Zwischenfällen
Risiken aus Sanktionen bzw. aus regulatorischen Maßnahmen
BTV Jahresfinanzbericht 2024
378
Finanzielle Risiken spiegeln sich in den Bankbilanzen wider und ergeben sich aus der Geschäftstigkeit der Bank. Auf den
folgenden Seiten werden die Risiken betreffend die Kapital- und Liquiditätsausstattung beschrieben.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko wird in der BTV wie folgt gegliedert:
Adressausfallrisiko
Kreditkonzentrationsrisiko
Restrisiken aus kreditrisikomindernden Techniken
Risiko aus der Anpassung der Kreditbewertung
Konzentrationsrisiken aus Wertpapierveranlagungen
Adressausfallrisiko
Unter Adressausfallrisiko versteht die BTV das Risiko eines gänzlichen oder auch nur teilweisen Ausfalls einer Gegenpartei und
eines damit einhergehenden Ausfalls der aufgelaufenen Ertge bzw. Verluste des eingesetzten Kapitals. Der Überwachung des
Adressausfallrisikos, als wichtigster Risikokategorie in der BTV, kommt besondere Bedeutung zu. Das Adressausfallrisiko der
Organisationseinheiten Geschäftsbereich Kunden und Financial Markets ist separat begrenzt und wird getrennt gesteuert.
Kreditkonzentrationsrisiko
Als Kreditkonzentrationsrisiko wird in der BTV das Risiko bezeichnet, das aus einer ungleichmäßigen Verteilung der Geschäfts-
partner in Kredit- oder sonstigen Geschäftsbeziehungen, geografischer bzw. branchenspezifischer Geschäftsschwerpunktbil-
dung oder sonstigen Konzentrationen entsteht und geeignet ist, so große Verluste zu generieren, dass der Fortbestand der BTV
gefährdet ist.
Restrisiken aus kreditrisikomindernden Techniken
Darunter wird das Risiko verstanden, dass die von der BTV eingesetzten kreditrisikomindernden Techniken weniger wirksam
sind als erwartet. Dieses Risiko kann nach Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen, makroökonomischen und sonstigen
Risiken unterschieden werden.
Unter Kreditrisiko versteht die BTV in diesem Zusammenhang das Risiko eines gänzlichen oder auch nur teilweisen Ausfalls einer
Gegenpartei sowie des Sicherungsgebers bzw. des Sicherheitenstellers und des damit einhergehenden Ausfalls der aufgelaufenen
Erträge bzw. Verluste des eingesetzten Kapitals.
Als Marktrisiken sind das Zins-, Fremdwährungs-, Aktienkurs-, Credit-Spread- und Volatilitätsrisiko zu nennen. Das Fremdwäh-
rungsrisiko entsteht hierbei durch Währungsinkongruenzen zwischen Forderung und risikomindernder Technik. Verändert sich
der Nominalkurs der Sicherheit negativ zum Nominalkurs des Kredites, vergrößert sich der unbesicherte Teil der Forderung und
somit die potenzielle Verlusthöhe bei Ausfall der Forderung. Zins-, Aktienkurs- und Credit-Spread-Risiko sind vor allem im
Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten zu sehen. So könnten sich beispielsweise aufgrund makroökonomischer Einflüsse
die Marktwerte von finanziellen Sicherheiten (Aktien, Anleihen etc.) verringern.
Das Liquiditätsrisiko ist im Zuge der Risiken aus risikomindernden Techniken definiert als das Risiko der Nichtliquidierbarkeit
von Teilen des Sicherheitenportfolios.
Finanzielle Risiken
BTV Jahresfinanzbericht 2024
379
Weiters können operationelle, makroökonomische und sonstige Risiken – entsprechend den Definitionen in den nachfolgenden
Kapiteln – dazu führen, dass Teile des Sicherheitenportfolios an Sicherheitenwert verlieren.
Bei allen genannten Risiken vergrößert sich durch die Minderung des Sicherheitenwertes der unbesicherte Forderungsteil und
somit die potenzielle he des wirtschaftlichen Verlustes r die BTV bei Ausfall der Forderung.
Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung
Die Anpassung einer Kreditbewertung wird als die Anpassung der Bewertung eines Portfolios von Geschäften mit einer Gegen-
partei an die Bewertung zum mittleren Marktwert verstanden. Diese Anpassung spiegelt den Marktwert des Kreditrisikos der
Gegenpartei gegenüber der BTV wider, jedoch nicht den Marktwert des Kreditrisikos der BTV gegenüber der Gegenpartei. Das
Risiko besteht hierbei darin, dass sich der positive Wiederbeschaffungswert für derivative Finanzinstrumente mindert, weil sich
die Risikopmie für die Gegenpartei erhöht hat, ohne dass diese ausfällt.
Konzentrationsrisiken aus Wertpapierveranlagungen
Die in Vermögenswerte (Anleihen, Fonds, Aktien) investierten Mittel unterliegen laufend Marktschwankungen. Aufgrund
außergewöhnlicher Ereignisse können sämtliche Titel von den Marktverwerfungen betroffen sein und die Erträge sowie das
Kapital der BTV negativ beeinflussen. Durch eine ausgewogene Investmentstrategie werden diese Risiken begrenzt.
Beteiligungsrisiko
Als Beteiligungsrisiken (Anteilseignerrisiken) werden in der BTV die potenziellen Verluste aus bereitgestelltem Eigenkapital,
Dividendenausfällen, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten, Reduktion der stillen Reserven, Haftungsrisiken
(z. B. Patronatserklärungen) oder Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) bezeichnet.
Immobilienrisiko
Das aus den eigenen Veranlagungen in Immobilien entstehende Risiko resultiert aus einer Verschlechterung der Marktbewer-
tung aufgrund sinkender Immobilienpreise (Preisänderungsrisiko) bzw. aufgrund geringerer Mieterträge aus den Immobilien
(Leerstandsrisiko, Mietausfallrisiko).
Marktrisiko
Unter Marktrisiken versteht die BTV den potenziellen Verlust, der durch Veränderungen von Preisen und Zinssätzen an Finanz-
märkten für sämtliche Positionen im Bank- und im Handelsbuch entstehen kann. Das Marktrisiko setzt sich aus den Risikoarten
Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Aktienkursrisiko, Fremdwährungsrisiko und Volatilitätsrisiko zusammen.
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko wird als die Gefahr verstanden, dass die erwartete Zinsergebnisgröße aufgrund eintretender Marktzinsänderun-
gen nicht erreicht wird. Zinsänderungen wirken in unterschiedlicher Art und Weise auf die Ertrags- und Risikosituation der BTV.
Die beiden wesentlichen ökonomischen Effekte sind hierbei der Barwerteffekt und der Einkommenseffekt. Der Barwerteffekt
auf der einen Seite besteht im Risiko geminderter Barwerte durch die Veränderung von Marktzinsen für das Zinsbuch. Der
Einkommenseffekt auf der anderen Seite birgt das Risiko, den erwarteten Zinsertrag durch eine Veränderung der Zinssätze zu
unterschreiten .
Finanzielle Risiken
BTV Jahresfinanzbericht 2024
380
Arten des Zinsrisikos
Die verschiedenen Formen des Zinsrisikos gliedern sich in der BTV wie folgt:
Zinsgaprisiko:
Das Risiko resultiert aus der Zinsstruktur von zinssensitiven Instrumenten und der damit verbundenen Terminierung der
Zinsanpassung. Das Zinsgaprisiko beinhaltet einerseits Risiken im Zusammenhang mit zeitlichen Inkongruenzen hinsichtlich der
Laufzeit und der Neubewertung von Aktiva, Passiva sowie außerbilanziellen Positionen (Neubewertungsrisiko) und andererseits
das Risiko, welches aus Veränderungen der Neigung und der Gestalt der Zinsstrukturkurve erwächst (Zinsstrukturkurvenrisiko).
Basis-Risiko:
Dieses Risiko ergibt sich aus unterschiedlicher Zinsreagibilität von Aktiv- und Passivpositionen bei gleicher Zinsbindung und
entsteht, wenn bei Absicherungsgeschäften gegenüber einer Zinsrisikoposition ein anderer Zinssatz zugrunde liegt, sodass eine
Neubewertung zu leicht veränderten Bedingungen führt.
Nichtlineare Risiken:
Die nichtlinearen Zinsrisiken, auch Optionsrisiken genannt, entstehen aus dem Gamma- und dem Vegaeffekt von Optionen,
einschließlich eingebetteter Optionen.
Credit-Spread-Risiko
Der Credit Spread stellt eine Risikoprämie für die mit der Investition übernommenen Kredit- und Liquiditätsrisiken dar. Der
Credit Spread wird als Renditedifferenz zwischen einem Vermögenswert und einer risikofreien Referenzanleihe bestimmt. Das
Credit-Spread-Risiko findet in Substanzwertschwankungen des Anleihenportfolios, welche nicht auf Zinsänderungen zurückzu-
führen sind, seinen Niederschlag.
Aktienkursrisiko
Als Aktienkursrisiko wird die Gefahr verstanden, dass Preisveränderungen von Aktien und Fonds, die Aktien enthalten, negativ
auf das erwartete Ergebnis wirken.
Fremdwährungsrisiko
Fremdwährungsrisiken entstehen für ein Kreditinstitut, wenn Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung einge-
gangen werden, die nicht durch eine gegengleiche Position oder ein Derivativgeschäft ausgeglichen werden. Eine ungünstige
Wechselkursentwicklung kann damit zu Verlusten führen.
Volatilitätsrisiko
Als Volatilitätsrisiko wird das Risiko der Preisänderung von gekauften und verkauften Optionen aufgrund von Änderungen der
Volatilität des Basiswerts verstanden, welche negativ auf das erwartete Ergebnis wirken.
Refinanzierungsrisiko im ICAAP
Das Refinanzierungsrisiko im ICAAP setzt sich zusammen aus dem strukturellen Liquiditätsrisiko und dem Konzentrationsrisiko
der Refinanzierung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
381
Strukturelles Liquiditätsrisiko im ICAAP
Das Liquiditätsrisiko im weiteren Sinn, also das Risiko aus der strukturellen Liquidität, auch Refinanzierungsrisiko genannt,
beschreibt im Wesentlichen erfolgswirksame Auswirkungen durch eine nicht fristenkonforme Refinanzierungsstruktur. Das
Refinanzierungsrisiko wird als die Gefahr verstanden, zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschaffen
zu können. Dies bezeichnet die Situationen, in denen nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschafft
werden kann. Die bewusst unter Ertragsgesichtspunkten eingegangenen Fristeninkongruenzen bergen die Gefahr, dass sich die
Einkaufskonditionen verteuern.
Konzentrationsrisiko der Refinanzierung im ICAAP
Eine Konzentration in der Refinanzierung könnte im Falle eines starken Abflusses aus diesen Refinanzierungsquellen übermäßig
hohe Refinanzierungskosten für die Ersatzbeschaffung bedeuten. Die BTV ermittelt die Refinanzierungskosten im ICAAP über
die Refinanzierung mittels der teuersten Refinanzierungsquelle (Begebung von Anleihen am Kapitalmarkt). Ein übermäßiger
Abfluss z. B. von kurz gebundenen Einlagen von einzelnen Kontrahenten muss über andere Refinanzierungsformen abgefedert
werden.
Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung ist jenes Risiko, welches aus einer faktischen oder möglichen Verschuldung eines
Kreditinstitutes für dessen Stabilität entsteht und das unvorhergesehene Korrekturen seines Geschäftsplanes erfordert,
einschließlich der Veräußerung von Aktivposten aus einer Notlage heraus, was zu Verlusten oder Bewertungsanpassungen der
verbleibenden Aktivposten führen könnte.
Konzentrationsrisiken
Unter Konzentrationsrisiken werden Gefahren subsumiert, die innerhalb von oder übergreifend zwischen verschiedenen
Risikokategorien in der BTV entstehen können und das Potenzial haben, Verluste zu produzieren, die groß genug sind, um die
Stabilität der BTV oder ihre Fähigkeit, ihren Kernbetrieb aufrechtzuerhalten, zu bedrohen, oder eine wesentliche Änderung im
Risikoprofil zu bewirken. Es wird hierbei zwischen Inter-Risikokonzentrationen und Intra-Risikokonzentrationen unterschieden.
Inter-Risikokonzentration bezieht sich auf Risikokonzentrationen, die sich aus Interaktionen zwischen verschiedenen Positionen
unterschiedlicher Risikokategorien ergeben können. Die Interaktionen zwischen den verschiedenen Positionen können aufgrund
eines zugrunde liegenden gemeinsamen Risikofaktors oder aus in Wechselwirkung stehenden Risikofaktoren entstehen.
Intra-Risikokonzentration bezieht sich auf Risikokonzentrationen, die sich aus Interaktionen zwischen verschiedenen Positionen
in einer einzelnen Risikokategorie ergeben können.
Liquiditätsrisiken (ILAAP-Risiken)
Das Liquiditätsrisiko wird in der BTV wie folgt gegliedert:
Dispositives Liquiditätsrisiko
Marktliquiditätsrisiko
Risiko einer Konzentration in der Refinanzierung
Liquiditätsrisiko aus Derivatepositionen
Liquiditätsrisiko aus Beteiligungen
BTV Jahresfinanzbericht 2024
382
Dispositives Liquiditätsrisiko
Das dispositive Liquiditätsrisiko (auch Liquiditätsrisiko im engeren Sinn oder Zahlungsunfähigkeitsrisiko genannt) ist definiert als
die Gefahr, dass die BTV ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollsndig oder nicht
fristgerecht nachkommen kann. Dieses umfasst in der BTV im Wesentlichen folgende Risikounterarten:
Terminrisiko: Als Gefahr einer unplanmäßigen Verlängerung der Kapitalbindungsdauer von Aktivgeschäften infolge nicht
vertragskonformen Verhaltens der Gegenpartei.
Abrufrisiko: Die Gefahr, die sich aus der unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditzusagen oder dem unerwarteten Abruf
von Einlagen mit unbestimmter Kapitalbindung ergibt.
Wiederbeschaffungsrisiko: Jenes Risiko, auslaufende Finanzierungsmittel nicht verlängern bzw. ersetzen zu können.
Marktliquiditätsrisiko
Wird als die Gefahr verstanden, bedingt durch außergewöhnliche Begebenheiten Vermögenswerte nur mit Abschlägen am
Markt liquidieren zu können und hierdurch einen geringen Liquiditszufluss zu realisieren.
Risiko einer Konzentration in der Refinanzierung
Das Risiko ergibt sich, wenn ein Teil der zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmittel hinsichtlich bestimmter Instrumente,
eines oder mehrerer Geldgeber, Segmenten, Restlaufzeiten, Währungen oder geografischer Gebiete unverhältnismäßig hoch im
Vergleich zur Gesamtheit aller Refinanzierungsmittel ist.
Liquiditätsrisiko aus Derivatepositionen
Hier besteht die Gefahr darin, dass es aus diesen Geschäften zu unvorhergesehenen Liquiditätsabflüssen kommen kann, die schluss-
endlich zu refinanzieren sind. Die Ursache kann in plötzlichen Änderungen von Wechselkursen oder des Zinsniveaus liegen.
Liquiditätsrisiko aus Beteiligungen
Die Gefahr von Liquiditätsabflüssen aus Beteiligungen besteht darin, dass die BTV als Anteilseigner einen Reputationsschaden
erleiden könnte, wenn eine Beteiligung illiquid wird. Daher stellen über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehende Abflüsse
aus Beteiligungen ein zusätzliches Liquiditätsrisiko dar.
Strukturelles Liquiditätsrisiko im ILAAP
Das strukturelle Liquiditätsrisiko im ILAAP bezeichnet die Möglichkeit, dass eine Bank langfristige Vermögenswerte hält, die
nicht durch entsprechende langfristige Verbindlichkeiten abgedeckt sind. Diese Diskrepanz in den Fälligkeiten kann die Wahr-
scheinlichkeit von Liquiditätsengpässen erhöhen. Es handelt sich dabei nicht um ein plötzlich auftretendes Risiko, sondern
dieses entsteht möglicherweise aufgrund einer allmählichen Veränderung in der Refinanzierungsstruktur.
Risiko aus dem Geschäftsmodell
Das Risiko aus dem Geschäftsmodell resultiert aus negativen Auswirkungen auf Kapital und Ertrag durch mangelnde
Tragfähigkeit des Geschäftsmodells bzw. fehlende Nachhaltigkeit der Strategie. Beides ist gegeben, wenn keine akzeptable
Rendite erwirtschaftet werden kann.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
383
Nichtfinanzielle Risiken ergeben sich aus dem Betrieb der Bank, ihren Prozessen und ihren Systemen. Die BTV unterteilt das
nichtfinanzielle Risiko in folgende 3 Untergruppen:
Operationelles Risiko
Reputationsrisiko
Step-in-Risiko
Sonstige Risiken
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko gliedert sich in folgende Risikoarten:
Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten
Ausführungen, Lieferungen und Prozesse
Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit
Geschäftsunterbrechung und Systemstörungen
Interner Betrug
Externer Betrug
Sachschäden
Als Risiko aus Kunden, Produkten und Geschäftsgepflogenheiten wird das Risiko, dass die für den Bankbetrieb relevanten
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht beachtet werden bzw. geändert werden oder aber Verträge nicht durchgesetzt werden
können, gesehen.
Als Risiko aus Ausführungen, Lieferungen und Prozessen werden Verluste aufgrund von Fehlern bei der Geschäftsabwicklung
oder im Prozessmanagement und Verluste aus Beziehungen zu Geschäftspartnern und Lieferanten/Anbietern gesehen. Ebenfalls
zu dieser Risikoart hlt das Auslagerungsrisiko, das entsteht, wenn die Beauftragung eines Dritten oder eines anderen Grup-
penunternehmens (gruppeninterne Auslagerung) mit der Bereitstellung von IKT-Systemen oder der Erbringung damit zusam-
menhängender Dienstleistungen das Leistungs- und Risikomanagement der Bank nachteilig beeinflusst.
Zum Risiko aus Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit zählen Verluste aufgrund von Handlungen, die gegen Beschäfti-
gungs-, Gesundheitsschutz- oder Sicherheitsvorschriften bzw. -vereinbarungen verstoßen, Verluste aufgrund von Schadener-
satzzahlungen wegen Körperverletzung und Verluste aufgrund von Diskriminierung auch aufgrund sozialer und kultureller
Verschiedenheit.
Zu den Risiken aus Geschäftsunterbrechung und Systemstörungen zählen alle Risiken, welche aus dem Themenbereich Informa-
tions- und Kommunikationstechnologie (IKT) entstehen. IKT umfasst alle technischen Mittel, die der Verarbeitung oder Über-
tragung von Informationen dienen. Zur Verarbeitung von Informationen gehören die Erhebung, die Erfassung, die Nutzung, die
Speicherung, die Übermittlung, die programmgesteuerte Verarbeitung, die interne Darstellung und die Ausgabe von Informatio-
nen. Das Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko (IKT-Risiko) ist das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten
aufgrund der Unzweckmäßigkeit oder des Versagens der Hard- und Software technischer Infrastrukturen, welche die Verfügbarkeit,
Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturen oder von Daten beeinträchtigen können.
Unter dem IT-Sicherheitsrisiko wird das Risiko eines unbefugten Zugangs zu IKT-Systemen und Datenzugriffs von innerhalb oder
außerhalb der BTV (z. B. Cyber-Attacken) verstanden. Hierzu zählen auch das Auftreten von Schwachstellen, wodurch der Schutz
der Daten nicht mehr gewährleistet werden kann bzw. die Gefahr von Datendiebstahl besteht, und speziell auch Cyber-Risiken.
Das Verfügbarkeits- und Kontinuitsrisiko ist jenes Risiko, dass die Leistung und die Verfügbarkeit von IKT-Systemen und
-Daten nachteilig beeinflusst werden. Dazu zählt sowohl die mangelnde Fähigkeit der rechtzeitigen Wiederherstellung von
Nichtfinanzielle Risiken
BTV Jahresfinanzbericht 2024
384
IKT-Hard- oder -Softwarekomponenten nach einem Ausfall als auch der negative Effekt von Schwächen im IKT-Systemma-
nagement oder eines sonstigen Ereignisses auf die Dienste der BTV. Mögliche Geschäftsunterbrechungen aufgrund von
Systemausfällen fallen ebenfalls unter das Verfügbarkeits- und Kontinuitätsrisiko.
Das Datenintegritätsrisiko ist jenes Risiko, dass die von IKT-Systemen gespeicherten und verarbeiteten Daten über verschie-
dene IKT-Systeme hinweg unvollständig, ungenau oder inkonsistent sind. Beispielsweise aufgrund mangelhafter oder fehlen-
der IKT-Kontrollen während der verschiedenen Phasen des IKT-Datenlebenszyklus (d. h. Entwurf der Datenarchitektur,
Entwicklung des Datenmodells und/oder der Datenbeschreibungsverzeichnisse, Überprüfung von Dateneingaben, Kontrolle
von Datenextraktionen, -übertragungen und -verarbeitungen, einschließlich gerenderter Datenausgaben), was dazu führt,
dass die Fähigkeit eines Instituts zur Erbringung von Dienstleistungen und zur ordnungsgemäßen und zeitgerechten Produkti-
on von (Risiko-)Management- und Finanzinformationen beeinträchtigt wird.
Das ITnderungsrisiko ergibt sich aus der mangelnden higkeit eines Instituts, durchzuführende IKT-Systemänderungen
zeitgerecht und kontrolliert zu steuern, insbesondere was umfangreiche und komplexe Änderungsprogramme angeht.
Unter internem Betrug werden Verluste aufgrund von Handlungen mit betrügerischer Absicht, Veruntreuung von Eigentum,
Umgehung von Verwaltungs-, Rechts- oder internen Vorschriften, mit Ausnahme von Verlusten aufgrund von Diskriminierung
oder sozialer und kultureller Verschiedenheit, wenn mindestens eine interne Partei beteiligt ist, verstanden.
Unter externem Betrug werden Verluste aufgrund von Handlungen mit betrügerischer Absicht, Veruntreuung von Eigentum
oder Umgehung von Rechtsvorschriften durch einen Dritten verstanden.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko bezeichnet die negativen Folgen, die sich aus einer negativen Wahrnehmung, Meinung oder Einstellung
externer Stakeholder gegenüber der Bank und ihren Aktivitäten ergeben, was zu einem Verlust an Vertrauen, Kundenabwande-
rung, Geschäftseinbußen oder rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Step-in-Risiko
Unter Step-in-Risiken werden die Risiken verstanden, die aus der Gewährung finanzieller oder personeller Unterstützung für ein
nicht aufsichtlich konsolidiertes Unternehmen resultieren, ohne dass die Bank hierzu vertraglich verpflichtet wäre. Dieser
Step-in erfolgt meist, um Reputationsschäden zu vermeiden.
Sonstige Risiken
Die sonstigen Risiken werden in der BTV wie folgt gegliedert:
Systemisches Risiko
Puffer für sonstige und nicht quantifizierte Risiken
Diese Unterkategorien sind folgendermaßen definiert:
Das systemische Risiko beschreibt das Risiko einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit und der Stabilität des gesamten Finanz-
systems. So kann die Zahlungsunfähigkeit eines Marktteilnehmers oder einer Marktteilnehmerin zu einer Kettenreaktion
führen, die erhebliche Liquiditäts- und Solvenzprobleme einer Vielzahl anderer Marktteilnehmer*innen nach sich zieht.
Der Puffer dient zur Abdeckung r sonstige und nicht quantifizierte Risiken.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
385
Querschnittsrisiken können alle anderen im Risikoinventar angeführten Risiken beeinflussen. Das heißt, dass sowohl finanzielle
als auch nichtfinanzielle Risiken gleichermaßen von Querschnittsrisiken betroffen sein können. Auf den folgenden Seiten
werden die Querschnittsrisiken beschrieben.
Makroökonomisches Risiko
Als makroökonomische Risiken werden Gefahren bezeichnet, die aus ungünstigen Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklungen im Marktgebiet der BTV resultieren und negativ auf das erwartete Ergebnis der BTV wirken. Diese Risiken liegen
außerhalb des Einflussbereichs der BTV. Die Sensitivität von Kundengruppen, Branchen und Märkten gegenüber negativen
gesamtwirtschaftlichen Änderungen ist allerdings unterschiedlich stark ausgeprägt und wird in der Geschäftsausrichtung
berücksichtigt. Aus diesem Blickwinkel ist auch eine inhaltliche Nähe zum strategischen Risiko gegeben.
Nachhaltigkeitsrisiken
In der BTV werden Nachhaltigkeitsrisiken als Teil der bestehenden Risiken gesehen, insbesondere des Adressausfallrisikos –
durch Becksichtigung im Kundenrating und in den risikopolitischen Leitplanken –, aber auch als Teil des operationellen Risikos.
Die möglichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken fließen zum Beispiel in die Risikofrüherkennung, Stresstests etc. ein –
insbesondere in Branchen, die derartigen Risiken besonders ausgesetzt sind (beispielsweise Automobilsektor, Wintertouris-
mus).
Als Nachhaltigkeitsrisiken sieht die BTV Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintre-
ten tatchlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die
Reputation eines Unternehmens haben kann. Darin eingeschlossen sind klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken
(Stürme, Dürre, Anstieg der Meeresspiegel, steigende Schneefallgrenze, Überschwemmungen etc.) und Transitionsrisiken
(Risiken aus der Umstellung auf kohlenstoffarme Wirtschaft – Elektromobilität, angepasstes Käuferverhalten etc.).
Des Weiteren ist das Greenwashing-Risiko ein Teil des Nachhaltigkeitsrisikos. Die European Supervisory Authorities verstehen
unter Greenwashing eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen das
zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar
und angemessen widerspiegeln. Diese Praxis kann für Verbraucher*innen, Anleger*innen oder andere Marktteilnehmer*innen
irreführend sein .
Querschnittsrisiken
BTV Jahresfinanzbericht 2024
386
Die folgende Darstellung zeigt, bei welchen Risikoarten die ESG-Risiken im Risk-Self-Assessment 2024 erkannt wurden.
Klimarisiko
Umwelt-
risiko
Soziales
Risiko
Governance-
Risiko Kapitalrisiken (ICAAP) Transitionsrisiko Physisches Risiko
Kreditrisiko
Kontrahentenrisiko X X X X X
Branchenrisiko X X X
Regionenrisiko X X
Risikomindernde Techniken X X X
Beteiligungsrisiko X X X X X
Marktrisiko
Aktienkursrisiko X X X
Zinsrisiko
Fremdwährungsrisiko
Credit-Spread-Risiko X X X
Liquiditäts-/Refinanzierungsrisiko X X X
Geschäftsmodellrisiko X X X X X
Operationelles Risiko X X X X
Reputationsrisiko X X X X X
Step-in-Risiko X X
Das Ergebnis dieses Assessments ist eine Wesentlichkeitseinstufung, welche Risiken auf die BTV wesentlichen Einfluss haben
können. In Summe kann gesagt werden, dass sich die aus den ESG-Faktoren resultierenden Kredit- und Beteiligungsrisiken am
stärksten auf die Kapitalausstattung niederschlagen könnten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
387
Mittlere
Betroffenheit
70,2 %
Geringe
Betroffenheit
29,7 %
Starke
Betroffenheit
0,07 %
Sehr starke
Betroffenheit
0,0 %
Sehr geringe
Betroffenheit
0,0 %
Die Einschätzung bezüglich des Kredit- und Beteiligungsexposures der BTV stellt sich wie folgt dar:
Kreditexposure Beteiligungsexposure
Die Liquiditätsausstattung wird ebenso in einem mittleren Ausmaß getroffen, wobei sich dieser Effekt über einen längeren
Zeitraum hinzieht und daher leicht aussteuerbar ist .
Seit einigen Jahren wird auch immer größeres Augenmerk auf die anderen Arten der Nachhaltigkeitsrisiken gerichtet, um deren
Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren – dies findet seinen Ausdruck in den strategischen Vorgaben und in den gesetzten Limits.
In den Risikostrategien der BTV wurde das Thema Nachhaltigkeit verankert, um den hohen Stellenwert, den dieses Thema in der
BTV einnimmt, deutlich zu unterstreichen.
Im Bereich des operationellen Risikos erfolgt eine genaue Beobachtung der Schadensfälle in Zusammenhang mit physischen
Risiken.
Um die Nachhaltigkeitsrisiken ganzheitlich zu erfassen, wird die BTV das Stresstesting über alle Risikoarten hinweg weiterent-
wickeln. Dadurch ist gewährleistet, dass Nachhaltigkeitsrisiken in einem ausreichenden Ausmaß in die Risikosteuerung der BTV
einfließen.
Starke
Betroffenheit
10,9 %
Sehr starke
Betroffenheit
0,0 %
Sehr geringe
Betroffenheit
0,0 %
Geringe
Betroffenheit
1,0 %
Mittlere
Betroffenheit
88,1 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
388
Globale Stressszenarien
Globale Stressszenarien bzw. Katastrophenrisiken sind für die BTV Ereignisse, deren Tragweite das Wirtschaftsleben in vielen
Bereichen auf internationaler Ebene durchschlagend vendert. Die Auswirkungen einer solchen Krise können sich auf sämtliche
Risikoarten niederschlagen, sodass diese nur über umfassende Stresstests erfasst werden können.
Risiken aus geopolitischen Spannungen und damit einhergehende makroökonomische Effekte
Die geopolitischen Spannungen wirken sich direkt auf die Marktpreise und das Vertrauen der Marktteilnehmer*innen aus.
Zusätzlich können effektive Lieferkettenprobleme und steigende Güterpreise die wirtschaftliche Tätigkeit einschränken. Die
inflationären Effekte führen zu einem Margendruck und zu einer Konsumzurückhaltung. Die Folge ist eine wirtschaftliche
Abwärtsspirale, welche viele Unternehmen und Verbraucher*innen in Mitleidenschaft zieht. Diese Situation wirkt sich negativ
auf die Marktpreise der Nostro-Titel, auf die Kreditrisiken betreffend Unternehmen und Verbraucher*innen und auf die Liquidi-
tätssituation aus.
Risiken aus einer Pandemie
Unter Pandemie wird die weltweite Ausbreitung einer Infektionskrankheit verstanden. In der BTV werden die Risiken aus einer
Pandemie als Teil der bestehenden Risiken gesehen. Dies begndet sich in der Annahme, dass sich Risiken einer Pandemie
beispielsweise in Form von Kreditrisiken auswirken können. Zum Beispiel kann es durch einen Lockdown während der Pandemie
zu Geschäftsschließungen und dadurch zu vermehrten Kreditausfällen kommen. Des Weiteren kann es durch erkrankte
Mitarbeiter*innen und fehlende Ressourcen zu operationellen Schäden kommen. Ebenfalls kann es durch fehlende
Mitarbeiter*innen zu Systemausfällen kommen.
Risiken aus atomaren Zwischenfällen
Atomare Zwischenfälle könnten sich auf die Geschäftstätigkeit in den betroffenen Regionen auswirken und die Wirtschaft und
somit die Werthaltigkeit des Portfolios stark beeintchtigen.
Risiken aus Sanktionen bzw. aus regulatorischen Maßnahmen
Hierunter wird das Risiko verstanden, dass sich eine Änderung von Gesetzen negativ auf ein Unternehmen, einen Sektor oder
einen Markt auswirkt. Eine Änderung der Regulatorien, welche von den Gesetzgebern oder einer Aufsichtsbehörde vorgenom-
men wird, kann die Kosten für den Betrieb eines Unternehmens erhöhen, die Attraktivität einer Investition verringern oder die
Wettbewerbslandschaft verändern.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
389
31e Verfahren zur Messung der Risiken im ICAAP
Die Anforderungen an ein quantitatives Risikomanagement zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz, die sich aus der 2. Säule von Basel
III und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit ergeben, werden in der BTV vor allem durch die auf dem aufsichtlichen Konsoli-
dierungskreis gemäß Artikel 18 CRR basierende Risikotragfähigkeitsrechnung abgedeckt. Mithilfe der Risikotragfähigkeitsrechnung
wird festgestellt, inwieweit die BTV in der Lage ist, unerwartet eintretende Kapitalrisiken zu verkraften.
Die BTV wendet in ihrem ICAAP die aufsichtlichen Vorgaben der EZB für den ICAAP an. In ihrem Leitfaden unterscheidet die
EZB die folgenden beiden Perspektiven:
Ansatz Quantifiziertes Risiko Quantifizierungsmethodik
Normative Perspektive
Stressszenarien Risiko, dass die in Stressszenarien schlagend wer-
denden Risiken die aufsichtlichen Kapitalquoten
unter eine kritische Schwelle sinken lassen
Berechnung der in den Stressszenarien schlagend
werdenden Risiken und deren Einfluss auf die
Kapitalquoten
Ökonomische Perspektive
Ökonomische Kapitalausstattung Risiko, dass die unerwartet eintretenden
Verluste die Risikodeckungsmasse übersteigen
Ermittlung des Risikos anhand eines Value-at-Risk-
Ansatzes mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %
und einer Haltedauer von einem Jahr
In der normativen Perspektive wird die Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalquoten im Falle eines adversen Szenarios simuliert.
Das adverse Szenario umfasst einen langanhaltenden signifikanten Wirtschaftseinbruch, der sich in hohen Kreditausfällen,
einem starken Einbruch der Marktpreise und in stark gestiegenen Refinanzierungskosten manifestiert. Durch diese Faktoren
werden die Erträge der Bank wesentlich belastet und die Kapitaldecke in Mitleidenschaft gezogen. Das Szenario erstreckt sich
über zumindest drei Jahre. Über den gesamten Beobachtungszeitraum
sind die gesetzlichen Kapitalquoten zuzüglich eines
Managementpuffers zu erllen. Die Simulation per 31.12.2024 zeigt, dass die BTV über den gesamten Beobachtungszeitraum
die Kapitalquoten samt Managementpuffer erfüllt.
In der ökonomischen Perspektive werden die im Risk-Self-Assessment als wesentlich erachteten Risiken quantifiziert und dem
internen Kapital (Risikodeckungsmasse) gegenübergestellt. Das interne Kapital in der ökonomischen Perspektive besteht im
Wesentlichen aus dem aufsichtlichen Kernkapital, welches um bestimmte Abzugsposten korrigiert wird, und berücksichtigt
zudem stille Reserven bzw. stille Lasten aus Immobilien und Wertpapieren.
Die folgende Tabelle zeigt die quantifizierten Risiken per 31.12.2024 und 31.12.2023.
Risikokategorie in Mio. € 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil
Kreditrisiko 570,8 40,7 % 578,6 43,6 %
Kreditkonzentrationsrisiko 32,2 2,3 % 20,8 1,6 %
Beteiligungsrisiko 267,3 19,1 % 255,9 19,3 %
Immobilienrisiko 27,8 2,0 % 27,3 2,1 %
Marktrisiko 207,0 14,8 % 163,2 12,3 %
Refinanzierungsrisiko 45,6 3,3 % 48,9 3,7 %
Operationelles Risiko 40,9 2,9 % 38,9 2,9 %
Geschäftsmodellrisiko 109,3 7,8 % 95,4 7,2 %
Puffer für sonstige und nicht quantifizierbare Risiken 101,1 7,2 % 96,8 7,3 %
Gesamt 1.402,1 100,0 % 1.325,7 100,0 %
Die Ausnützung der Risikodeckungsmasse betrug in der ökonomischen Perspektive per 31.12.2024 66,9 % (Vorjahr: 68,9 %).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
390
31f Kreditrisiko
Die BTV verwendet in der Risikotragfähigkeitsrechnung zur Quantifizierung des Adressausfallrisikos in der ökonomischen
Perspektive den IRB-Basisansatz. Für sonstige Positionen wie beispielsweise Sachanlagevermögen, Zinsabgrenzungen etc. wird
der Standardansatz zur Quantifizierung des Risikos verwendet.
Den zentralen Parameter zur Berechnung des Kreditrisikos stellt im IRB-Basisansatz die Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Diese wird
aus bankinternen Ratings abgeleitet. Für Firmen- und Privatkunden sowie für Banken und Immobilienprojektfinanzierungen sind
Ratingsysteme im Einsatz, mit denen eine Einteilung der Kreditrisiken in einer Skala mit 13 zur Verfügung stehenden Stufen
vorgenommen wird. Das Rating bildet die Basis für die Berechnung von Kreditrisiken und schafft die Voraussetzungen für eine
risikoadjustierte Konditionengestaltung sowie die Früherkennung von Problemfällen. Die Preiskalkulation im Kreditgeschäft baut
darauf auf und erfolgt damit unter Berücksichtigung von ratingabhängigen Risikoaufschlägen.
Steuerung des Adressausfallrisikos
Der Bereich Kreditmanagement ist zuständig für die Risikosteuerung des Kreditbuches sowie die bonitätsmäßige Beurteilung der
Kund*innen. Weiters erfolgt in diesem Bereich die umfassende Gestion des Finanzierungsgeschäfts, das Sanierungsmanagement,
die Abwicklung von ausgefallenen Kreditengagements, die Erstellung von Bilanz- und Unternehmensanalysen und die Sicherheiten-
bewertung.
Kundennähe spielt für die BTV eine besonders wichtige Rolle. Dies spiegelt sich auch stark im Bereich Kreditmanagement wider.
Ein tourlicher Austausch zwischen der Kundenbetreuung und den Mitarbeiter*innen des Kreditmanagements ist ebenso selbst-
versndlich wie Debitorenbesprechungen und regelmäßige Einzelfallbesprechungen auf Basis von Frühwarnsystemen. Bei Bedarf
findet auch ein direkter Kontakt zwischen dem Kreditmanagement und den Kund*innen statt. Als wesentliche Zielvorgaben für das
Management des Adressausfallrisikos wurden die langfristige Optimierung des Kreditgeschäfts im Hinblick auf die Risiko-Ertrags-
Relation sowie kurzfristig die Erreichung der jeweils budgetierten Kreditrisikoziele in den einzelnen Kundensegmenten definiert.
Zu den Risikobewältigungstechniken auf Einzelebene zählen die Bonitätsprüfung bei der Kreditvergabe, die Hereinnahme von
Sicherheiten, laufende Überwachung der Kontogestion und tourliche Überprüfung des Ratings und der Werthaltigkeit der Besiche-
rung. Ebenso erfolgen laufende und zeitnahe Portfolioanalysen aufgrund externer Ereignisse (z. B. Zinsentwicklung, Inflation). Für
im Geschäftsjahr identifizierte und quantifizierte Ausfallrisiken werden unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten gewissen-
haft Risikovorsorgen gebildet.
Geschäfte mit Nachsichten
Unter Forbearance (Nachsicht) werden Konzessionen (Zugeständnisse) an einen Schuldner verstanden, der Schwierigkeiten hat,
seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, oder kurz vor solchen finanziellen Schwierigkeiten steht. Die Kennzeichnung
von Nachsichtsmaßnahmen erfolgt auf Einzelgeschäftsebene.
Unter einer Konzession versteht man:
eine Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen zugunsten des Schuldners bzw.
eine völlige oder teilweise Umschuldung bzw. Neustrukturierung eines Problemvertrages.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
391
Arten von Nachsichten
Es werden in der BTV folgende Arten von Nachsichtsmaßnahmen unterschieden:
Kurzfristig (max. 2 Jahre):
Tilgungsaussetzung über einen festgelegten kurzen Zeitraum
Tilgungsreduzierung über einen festgelegten kurzen Zeitraum
Zahlungsaufschub/-moratorium (siehe auch Tilgungsaussetzung)
Kapitalisierung von Zahlungsrückständen/Zinsen
Langfristig:
Zinssenkung (Konditionensenkung/Pricing) entweder dauerhaft oder vorübergehend
Laufzeitverlängerung
Zusätzliche Sicherheiten im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses zur Kompensation des höheren Risikos
Änderung des Tilgungsplans
Währungsumrechnung, d. h. Anpassung der Kreditwährung an die Währung des Cashflows
Sonstige Änderung von Vertragsbedingungen/Vereinbarungen
Refinanzierung/neue Kreditlinien zur Unterstützung der finanziellen Erholung
Schuldenzusammenfassung
Teilweiser oder vollsndiger Schuldenerlass
Risiken
Grundsätzlich senken alle oben erwähnten Maßnahmen das Ausfallrisiko des Kreditnehmers. Sollten jedoch die getroffenen
Vereinbarungen seitens des Kunden nicht eingehalten werden, besteht durch die Verzögerung des Ausfalls bzw. durch die Verzöge-
rung einer eventuellen Kreditkündigung das Risiko einer verminderten Einbringlichkeitsquote. Diesem Risiko wird jedoch durch die
vor jeder Nachsichtsgewährung durchzuführende Traghigkeitsanalyse ausreichend Rechnung getragen. Fällt diese Tragfähigkeits-
prüfung negativ aus, erfolgt keine Nachsichtsgewährung und es werden notwendige Schritte hinsichtlich Betreibung eingeleitet.
Dadurch wird gewährleistet, dass es zu keiner Verzögerung des Ausfalls kommt.
Risikomanagement und Risikoüberwachung
Die internen Regelungen der BTV sehen vor, dass Nachsichten nur dann gewährt werden, wenn eine ordentliche Rückführung auf
Basis der vorliegenden Daten, Unterlagen und Informationen gewährleistet werden kann (Tragfähigkeitsprüfung z. B. durch
Kredithigkeitsprüfung bzw. Haushaltsrechnung). Die Bewilligung wird im Kompetenzweg entschieden. Die mit dem Kreditneh-
mer getroffenen Vereinbarungen werden immer schriftlich dokumentiert. Wird in bestehende Verträge eingegriffen, müssen die
geänderten bzw. neuen Verträge vom Kreditnehmer sowie von allen Mitkreditnehmern und Sicherheitengebern unterfertigt
werden. Die Überwachung wird im Bereich Kreditmanagement mittels der bestehenden Kontrollsysteme wie beispielsweise
Überziehungs- und Rahmenablauflisten vorgenommen. Sonstige mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen werden durch den
jeweiligen Kompetenzträger der Marktfolge gesondert kontrolliert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
392
Wegfall der Nachsichtsmarkierung
Im Lebendsegment:
Für die Überwachung von Nachsichtkunden gelten verschärfte Kriterien. Nach Aufgabe der Nachsicht startet ein 2-jähriger
Beobachtungszeitraum; das System prüft nach Ablauf dieser Frist automatisch, ob:
der Kunde sich im Lebendsegment befindet
keine Überziehung > 30 Tage vorliegt
keine offenen Zahlungsverpflichtungen bestehen (erhebliche, regelmäßige Zahlungen über zumindest die lfte des Beob-
achtungszeitraumes)
Zudem erfolgt eine Pfung durch den Betreuer und eine Kreditprüfung, ob der Kreditnehmer nach aktueller wirtschaftlicher
Situation die Forderungen rückführen kann. Sind die Kriterien erfüllt, fällt die Nachsichtsmarkierung weg.
Im Ausfallssegment:
Wenn der Kunde während des Beobachtungszeitraumes ausfällt, wird der Beobachtungszeitraum unterbrochen; nach Wiedergesun-
dung (Ratingverbesserung frühestens 1 Jahr ab Setzung der Nachsicht möglich) startet erneut ein Beobachtungszeitraum von 2 Jahren,
während dessen verschärfte Kriterien gelten:
Überziehung > 30 Tage hrt automatisch wieder zum Ausfall
Zweite Nachsicht auf das bereits gekennzeichnete Konto führt automatisch wieder zum Ausfall
Wegfall der Nachsicht nach Ablauf der 2 Jahre nach Gesundung und automatischer Pfung gem. den Kriterien für das
Lebendsegment
Sicherheiten
Sämtliche in der BTV zur Anwendung kommenden Sicherheiten sind eindeutigen Sicherheitenarten zugeordnet, wodurch die Klas-
sifizierungsmöglichkeit von Besicherungen mit gleichem Charakter nachhaltig gewährleistet ist. Dabei werden die jeweils gültigen
nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zur Bestellung, Bewertung und Überwachung von Sicherheiten becksichtigt
und in den internen Vorgaben je Sicherheitenart bzw. -kategorie von Experten*innen der Marktfolge entsprechend eingearbeitet
und allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt. Inwieweit Sicherheiten nicht nur zur internen, sondern auch zur aufsichtssei-
tig vorgesehenen Risikominimierung im Zuge der Eigenmittelberechnung herangezogen werden bzw. ob die hierfür notwendigen
regulatorischen Voraussetzungen erfüllt werden, wird durch den Bereich Risk Management unter Miteinbeziehung des Bereichs
Kreditmanagement festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Bewertung aller Sicherheiten auf Basis ihrer aktuellsten Marktwerte. Der unterschiedlichen Verwertbar-
keit von verschiedenen Sicherheitenarten wird durch die Anwendung von Belehnsätzen Rechnung getragen, welche Faktoren wie
die Dauer und Kosten einer potenziellen Verwertung oder die Marktgängigkeit einer Sicherheit berücksichtigen. Nur in Fällen, wo
die jeweiligen Standard-Belehnsätze zur Beurteilung der Verwertbarkeit einer Sicherheit nicht ausreichen, wird die Verwertbar-
keit im Rahmen der Marktwertermittlung mitberücksichtigt. Als weitere Limitierung nach oben dient die Höhe der besicherten
Geschäfte.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
393
Die Marktwerte von Sicherheiten werden anhand einheitlich vorgegebener Bewertungsverfahren und -methoden durch jeweils
dazu befugte Mitarbeiter*innen ermittelt und überwacht. Wo sinnvoll, möglich und mit aufsichtsseitigen Vorgaben vereinbar,
werden Marktwerte mittels automatisierter Verfahren und unter Einbindung externer Informationen ermittelt und aktualisiert.
Wo Marktwertermittlungen nicht automatisiert erfolgen, kommen vom Kreditentscheidungsprozess unabhängige interne und
externe Bewerter*innen zum Einsatz. In jedem Fall erfolgt die Wertermittlung gemäß den durch Marktfolgeexpert*innen vor-
gegebenen Standards und Kriterien, die auch die aufsichtsseitigen Vorgaben und Mindestanforderungen becksichtigen. Dazu
gehören Vorgaben zur Aktualisierungshäufigkeit, zu den verwendeten Verfahren, zu außertourlichen Wertanpassungen aufgrund
von Sonderereignissen etc. Speziell für die größte Sicherheitenkategorie – hypothekarische Sicherheiten – existieren detaillierte
Dokumentationen zur Einhaltung nationaler und internationaler Bewertungsvorschriften, zur Sicherstellung nachhaltiger Daten-
qualität und zur Aussagekraft von Bewertungen. Die Ergebnisse automatisierter Wertermittlungen werden stichprobenartig und
gesamtportfolioseitig fachlich validiert, um etwaige Anpassungsnotwendigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Die Belehnsätze orientieren sich an den im Rahmen von Verwertungen gesammelten Erfahrungen, die sowohl rechtliche als auch
sicherheitenartenspezifisch fachliche Gründe mitberücksichtigen. Darüber hinaus erfolgt ein jährliches Backtesting der durch-
geführten Sicherheitenverwertungen, welches Rückschlüsse auf die Validität der sich in Verwendung befindlichen Belehnsätze
erlaubt. Hierbei wird auf die statistische Aussagekraft geachtet, sodass Anpassungen der Belehnsätze nur aufgrund von nachvoll-
ziehbaren und nachhaltig gültigen Entwicklungen durchgeführt werden.
Die folgenden Werte beziehen sich auf den Konsolidierungskreis gemäß dem Rechnungslegungsrahmen IFRS.
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kunden der BTV in Risikokategorien zusammengefasst. In
der Kategorie „Ohne erkennbares Ausfallrisiko“ befinden sich die Ratingklassen AA, A1, 1a, 1b, 2a, 2b und 3a mit einem PD-Bereich
von 0,05 % bis 1,65 %. In der Stufe „Mit Anmerkung“ sind die Ratingklassen 3b und 4a enthalten (PD-Bandbreite von 2,8 % bis 5,25
%) und in der Stufe „Erhöhtes Ausfallrisiko“ die Ratingklasse 4b mit einer von PD von 15 %. In der Kategorie „Notleidend“ befinden
sich jene Kreditrisikovolumina, für die ein Ausfallkriterium im Sinne von Basel III zutrifft und die damit in den folgenden Ratingklas-
sen enthalten sind: Die Ratingklasse 5a beinhaltet jene Kreditrisikovolumina, die noch nicht in Abwicklung sind; die Kreditrisikovolumi-
na in den Ratingklassen 5b und 5c werden bereits betrieben.
Das Kreditrisikovolumen setzt sich aus den Bilanzpositionen „Forderungen an Kreditinstitute“ (Note 2), „Forderungen an Kunden“
(Note 3), „Sonstiges Finanzvermögen“ ohne Eigenkapitalinstrumente und Derivate (Note 4) sowie den Rahmen und Garantien
(Note 33, Punkt VIII) zusammen .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
394
Der Unterschied in der Risikovorsorge zwischen den folgenden Tabellen und den Angaben in Note 6 in Höhe von 9,2 Mio. € ergibt
sich aus der Rückstellung für Garantien der ALGAR.
Bonitätsstruktur Gesamt in Tsd.
Stichtag Daten
Ohne
erkenn
bares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt
31.12.2024 Gesamtausnützung 13.549.171 1.190.657 110.053 356.337 15.206.217
Fortgeführte Anschaffungskosten 8.907.011 914.071 56.582 309.707 10.187.371
Beizulegender Zeitwert 378.442 68.682 29.512 25.422 502.059
Außerbilanzielle Posten 4.263.717 207.904 23.958 21.208 4.516.788
Anteil in % 89,1 % 7,8 % 0,7 % 2,3 % 100,0 %
Risikovorsorgen 58.043 22.841 3.497 166.253 250.633
Fortgeführte Anschaffungskosten 35.916 16.015 1.580 156.614 210.125
Außerbilanzielle Posten 22.128 6.826 1.917 9.639 40.509
Prozentsatz der Deckung 0,4 % 1,9 % 3,2 % 46,7 % 1,6 %
31.12.2023 Gesamtausnützung 13.466.910 855.296 60.505 270.285 14.652.996
Fortgeführte Anschaffungskosten 8.850.601 657.840 39.862 215.290 9.763.593
Beizulegender Zeitwert 433.898 23.216 15.165 23.840 496.120
Außerbilanzielle Posten 4.182.411 174.240 5.478 31.155 4.393.284
Anteil in % 91,9 % 5,8 % 0,4 % 1,8 % 100,0 %
Risikovorsorgen 57.608 13.328 2.128 125.073 198.138
Fortgeführte Anschaffungskosten 34.281 9.356 1.861 108.892 154.389
Außerbilanzielle Posten 23.327 3.972 267 16.182 43.748
Prozentsatz der Deckung 0,4 % 1,6 % 3,5 % 46,3 % 1,4 %
Veränderung Gesamtausnützung zum Vj. 82.261 335.361 49.547 86.052 553.221
Fortgeführte Anschaffungskosten zum Vj. 56.410 256.231 16.720 94.417 423.778
Beizulegender Zeitwert zum Vj. −55.456 45.465 14.347 1.582 5.939
Außerbilanzielle Posten zum Vj. 81.306 33.665 18.480 −9.947 123.504
zur Gesamtausnützung des Vj. (in
%) 0,6 % 39,2 % 81,9 % 31,8 % 3,8 %
der Risikovorsorgen zum Vj. 435 9.513 1.369 41.179 52.496
Fortgeführte Anschaffungskosten zum Vj. 1.635 6.659 −281 47.723 55.735
Außerbilanzielle Posten zum Vj. −1.200 2.854 1.650 −6.543 −3.240
der Risikovorsorgen zum Vj. (in %) 0,8 % 71,4 % 64,3 % 32,9 % 26,5 %
Das gesamte Kreditvolumen der BTV erhöhte sich im Jahresvergleich um +553,2 Mio. € bzw. +3,8 % auf 15.206,2 Mio. €. Der
Bestand an notleidenden Krediten stieg um +86,1 Mio. € bzw. +31,8 %. Der Anteil am Gesamtvolumen betrug zum Jahresultimo
2,3 % nach 1,8 % im Vorjahr .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
395
Bonitätsstruktur des Kreditrisikos nach Ländern
Rund 47,9 % des Kreditrisikovolumens (Summe aus fortgeführ- ten Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert) betreffen
inländische Kreditnehmer. 35,1 % entfallen auf deutsche und 9,4 % auf Schweizer Kreditnehmer. Die restlichen 7,6 % verteilen sich
wie folgt: 5,0 % entfallen auf die Länder Italien, Frankreich, Schweden, Niederlande und Norwegen. Die verbleibenden 2,6 %
verteilen sich auf Kreditnehmer in sonstigen Ländern.
Entwicklung Länderstruktur Kreditrisiko in %
Österreich Deutschland Schweiz Sonstige
20202019
0
20
40
60
80
100
2021 2022 2023 2024
51,3
59,8 56,3 56,7
35,1 %
35,7 %
32,4 %
30,1 %26,1 %
25,7 %
9,4 %
7,8 %
7,5 %
7,4 %
8,2 %8,1 %
7,6 %
7,4 %
8,8 %9,7 %9,0 %9,8 %
47,9 %
49,2 %
51,3 %
52,9 %
56,7 %
56,3 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
396
Wirtschaftszweige
Ohne erkenn.
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt Anteil in %
Fortgeführte Anschaffungskosten
Realitätenwesen 1.609.562 391.737 13.396 132.905 2.147.599 14,1 %
Sachgütererzeugung 1.858.327 141.445 13.023 80.575 2.093.369 13,8 %
Kredit- und Versicherungswesen 1.079.041 99 16 336 1.079.492 7,1 %
Private 956.144 24.594 2.672 17.501 1.000.912 6,6 %
Handel 724.956 55.246 5.027 25.952 811.180 5,3 %
Fremdenverkehr 627.067 134.990 18.528 18.349 798.935 5,3 %
Dienstleistungen 437.336 89.429 2.753 26.927 556.445 3,7 %
Bauwesen 484.400 34.631 196 3.978 523.205 3,4 %
Öffentliche Hand 393.470 0 0 0 393.470 2,6 %
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
256.624 13.132 190 944 270.890 1,8 %
Seilbahnen
222.295 0 0 0 222.295 1,5 %
Energie- und Wasserversorgung 111.960 3.564 0 7 115.531 0,8 %
Sonstige 145.830 25.204 781 2.233 174.047 1,1 %
Beizulegender Zeitwert
Realitätenwesen 76.733 61.394 29.512 25.182 192.821 1,3 %
Kredit- und Versicherungswesen 187.512 0 0 0 187.512 1,2 %
Öffentliche Hand 69.324 0 0 0 69.324 0,5 %
Sachgütererzeugung
13.977 0 0 0 13.977 0,1 %
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
12.921 0 0 0 12.921 0,1 %
Bauwesen 9.073 0 0 0 9.073 0,1 %
Handel 0 7.027 0 0 7.027 0,0 %
Dienstleistungen 5.399 0 0 0 5.399 0,0 %
Private 3.502 260 0 240 4.003 0,0 %
Seilbahnen 0 0 0 0 0 0,0 %
Sonstige 0 0 0 0 0 0,0 %
Außerbilanzielle Posten
Bauwesen 1.340.881 46.742 0 145 1.387.768 9,1 %
Sachgütererzeugung 1.197.808 27.121 13.748 14.528 1.253.205 8,2 %
Realitätenwesen 508.107 42.160 3.215 2.096 555.578 3,7 %
Handel 326.439 16.643 4.838 2.532 350.453 2,3 %
Dienstleistungen 238.302 16.534 1.346 896 257.077 1,7 %
Fremdenverkehr 152.129 54.862 641 967 208.600 1,4 %
Private 135.442 1.035 78 44 136.599 0,9 %
Energie- und Wasserversorgung 121.702 510 0 0 122.212 0,8 %
Kredit- und Versicherungswesen 51.566 1.020 0 0 52.586 0,3 %
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 49.483 1.074 92 0 50.650 0,3 %
Seilbahnen 41.931 0 0 0 41.931 0,3 %
Öffentliche Hand 605 0 0 0 605 0,0 %
Sonstige 99.322 203 0 0 99.524 0,7 %
Gesamt 13.549.171 1.190.657 110.053 356.337 15.206.217 100,0 %
Bonitätsstruktur nach Wirtschaftsbranchen 31.12.2024 in Tsd. €
Bonitätsstruktur des Kreditrisikos nach Wirtschaftszweigen
Im Berichtsjahr 2024 hat die Sachgütererzeugung mit einem Anteil von 22,1 % das Realitätenwesen mit 19,0 % auf den zweiten Platz
der Wirtschaftszweige verwiesen. Den größten Anstieg gab es mit +365,6 Mio. € in der Sachgütererzeugung. Den größten Abfluss
gab es mit −686,4 Mio. € im Bereich Dienstleistungen, wodurch der relative Anteil von 10,3 % auf 5,4 % sank.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
397
Bonitätsstruktur nach Wirtschaftsbranchen 31.12.2023 in Tsd.
Wirtschaftszweige
Ohne erkenn.
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt Anteil in %
Fortgeführte Anschaffungskosten
Realitätenwesen 1.622.115 240.526 14.880 61.793 1.939.314 13,2 %
Sachgütererzeugung 1.778.093 95.714 11.691 32.120 1.917.618 13,1 %
Private 1.031.891 36.607 2.986 22.714 1.094.199 7,5 %
Dienstleistungen 919.804 54.088 1.478 40.506 1.015.877 6,9 %
Kredit- und Versicherungswesen 957.665 8.061 25 336 966.088 6,6 %
Fremdenverkehr 574.483 138.310 1.378 20.827 734.999 5,0 %
Handel 615.788 18.092 6.396 29.181 669.457 4,6 %
Bauwesen 352.182 50.450 304 5.892 408.828 2,8 %
Öffentliche Hand 307.261 0 0 0 307.261 2,1 %
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
252.035 12.168 329 806 265.339 1,8 %
Seilbahnen
252.801 994 0 0 253.795 1,7 %
Energie- und Wasserversorgung 96.802 0 0 13 96.815 0,7 %
Sonstige 89.680 2.828 394 1.101 94.003 0,6 %
Beizulegender Zeitwert
Realitätenwesen 156.101 14.554 14.973 19.425 205.053 1,4 %
Kredit- und Versicherungswesen 148.371 0 0 0 148.371 1,0 %
Öffentliche Hand 91.775 0 0 0 91.775 0,6 %
Sachgütererzeugung 12.578 0 0 0 12.578 0,1 %
Bauwesen
9.335 0 0 0 9.335 0,1 %
Handel 0 8.407 0 0 8.407 0,1 %
Dienstleistungen 4.003 0 0 4.194 8.196 0,1 %
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 6.832 0 0 0 6.832 0,0 %
Private 4.904 255 193 221 5.573 0,0 %
Seilbahnen 0 0 0 0 0 0,0 %
Sonstige 0 0 0 0 0 0,0 %
Außerbilanzielle Posten
Bauwesen 1.201.558 26.852 107 637 1.229.154 8,4 %
Sachgütererzeugung 1.005.395 45.443 2.183 11.739 1.064.761 7,3 %
Realitätenwesen 513.705 47.233 694 4.501 566.132 3,9 %
Dienstleistungen 461.353 11.563 113 8.266 481.295 3,3 %
Handel 370.794 8.140 2.145 4.392 385.470 2,6 %
Fremdenverkehr 160.028 31.570 12 1.581 193.192 1,3 %
Private 136.169 1.038 127 38 137.372 0,9 %
Energie- und Wasserversorgung 119.713 20 0 0 119.733 0,8 %
Kredit- und Versicherungswesen 96.499 1.905 0 0 98.403 0,7 %
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 56.045 267 92 0 56.404 0,4 %
Seilbahnen 42.423 5 0 0 42.428 0,3 %
Öffentliche Hand 3.621 0 0 0 3.621 0,0 %
Sonstige 15.109 205 6 0 15.320 0,1 %
Gesamt 13.466.910 855.296 60.505 270.285 14.652.996 100,0 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
398
Währung
Ohne
erkennbares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt Anteil in %
Fortgeführte Anschaffungskosten
EUR 7.813.063 894.170 55.865 301.983 9.065.082 59,6 %
CHF mit Schweizer Kunden 852.101 10.140 3 5.751 867.995 5,7 %
CHF 196.175 9.759 714 1.570 208.218 1,4 %
USD 23.899 0 0 402 24.301 0,2 %
JPY 1.683 0 0 0 1.683 0,0 %
Sonstige 20.090 1 0 0 20.091 0,1 %
Beizulegender Zeitwert
EUR 378.435 61.655 29.512 23.527 493.129 3,2 %
CHF mit Schweizer Kunden 0 7.027 0 0 7.027 0,0 %
CHF 8 0 0 1.895 1.903 0,0 %
USD 0 0 0 0 0 0,0 %
JPY 0 0 0 0 0 0,0 %
Sonstige 0 0 0 0 0 0,0 %
Außerbilanzielle Posten
EUR 3.920.973 206.396 23.958 20.977 4.172.304 27,4 %
CHF mit Schweizer Kunden 276.115 1.009 0 212 277.336 1,8 %
CHF 42.503 371 0 13 42.887 0,3 %
USD 7.741 0 0 0 7.741 0,1 %
JPY 715 0 0 0 715 0,0 %
Sonstige 15.670 128 0 6 15.805 0,1 %
Gesamt 13.549.171 1.190.657 110.053 356.337 15.206.217 100,0 %
Bonitätsstruktur des Kreditrisikos nach Währungen
90,3 % (Vorjahr: 91,5 %) des Kreditrisikovolumens betreffen Forderungen in Euro. Auf Schweizer Franken entfallen 9,2 %
(Vorjahr: 8,0 %), die restlichen Währungen entsprechen 0,5 % (Vorjahr: 0,4 %) des Forderungsvolumens. Dabei sank der
Anteil der CHF-Finanzierungen im Euro-Währungsgebiet um 0,2 %-Punkte auf 1,7 %.
Bonitätsstruktur nach Währungen zum 31.12.2024 in Tsd.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
399
Währung
Ohne
erkennbares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt Anteil in %
Fortgeführte Anschaffungskosten
EUR 8.046.554 611.761 38.287 202.165 8.898.767 60,7 %
CHF mit Schweizer Kunden 575.750 25.891 660 10.630 612.931 4,2 %
CHF 199.237 19.933 912 1.845 221.926 1,5 %
USD 21.958 254 0 650 22.862 0,2 %
JPY 4.921 0 0 0 4.921 0,0 %
Sonstige 2.182 0 3 0 2.185 0,0 %
Beizulegender Zeitwert
EUR 433.669 14.809 15.165 21.939 485.583 3,3 %
CHF mit Schweizer Kunden 0 8.407 0 0 8.407 0,1 %
CHF 229 0 0 1.900 2.130 0,0 %
USD 0 0 0 0 0 0,0 %
JPY 0 0 0 0 0 0,0 %
Sonstige 0 0 0 0 0 0,0 %
Außerbilanzielle Posten
EUR 3.828.407 165.951 5.478 30.489 4.030.325 27,5 %
CHF mit Schweizer Kunden 264.591 7.281 0 648 272.520 1,9 %
CHF 59.700 281 0 11 59.992 0,4 %
USD 8.090 294 0 0 8.384 0,1 %
JPY 787 0 0 0 787 0,0 %
Sonstige 20.836 433 0 7 21.276 0,1 %
Gesamt 13.466.910 855.296 60.505 270.285 14.652.996 100,0 %
Bonitätsstruktur nach Währungen zum 31.12.2023 in Tsd.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
400
Erhaltene Sicherheiten
Die BTV gruppiert Sicherheiten nach Hypotheken, Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten. Insbesondere bei schlechte-
ren Risikoklassen wird darauf geachtet, dass mit abnehmender Qualität der Kreditnehmerbonität die Höhe der Besicherung
steigt. Der niedrigere Besicherungsanteil in der Bonitätsstufe „Notleidend“ (dieser Kategorie werden ausgefallene Kunden
zugeordnet) ist auf bereits durchgeführte Verwertungen von Sicherheiten zurückzuführen.
Hinsichtlich IFRS 7.15 hat die BTV derzeit keine derartigen Sicherheitenvereinbarungen.
Erhaltene Sicherheiten zum 31.12.2024 in Tsd.
Wert
Ohne
erkennbares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt
Fortgeführte Anschaffungskosten
Gesamtausnützung 8.907.011 914.071 56.582 309.707 10.187.371
Grundbücherliche Sicherheiten 2.571.046 407.132 31.354 101.709 3.111.240
Wertpapier-Sicherheiten 91.661 3.792 104 653 96.210
Sonstige Sicherheiten 826.864 80.210 6.499 14.937 928.511
Summe Besicherung in % 39,2 % 53,7 % 67,1 % 37,9 % 40,6 %
Risikovorsorgen 35.916 16.015 1.580 156.614 210.125
Beizulegender Zeitwert
Gesamtausnützung 378.442 68.682 29.512 25.422 502.059
Grundbücherliche Sicherheiten 57.252 38.081 19.831 17.493 132.658
Wertpapier-Sicherheiten 404 0 0 0 404
Sonstige Sicherheiten 677 12 24 200 914
Summe Besicherung in % 15,4 % 55,5 % 67,3 % 69,6 % 26,7 %
Risikovorsorgen 0 0 0 0 0
Außerbilanzielle Posten
Gesamtausnützung 4.263.717 207.904 23.958 21.208 4.516.788
Grundbücherliche Sicherheiten 225.694 50.635 5.095 685 282.108
Wertpapier-Sicherheiten 59.629 448 411 1 60.489
Sonstige Sicherheiten 111.551 5.549 2.858 1.166 121.124
Summe Besicherung in % 28,1 % 86,5 % 105,6 % 13,8 % 31,0 %
Risikovorsorgen 22.128 6.826 1.917 9.639 40.509
Gesamt
Gesamtausnützung 13.549.171 1.190.657 110.053 356.337 15.206.217
Grundbücherliche Sicherheiten 2.853.991 495.847 56.280 119.887 3.526.006
Wertpapier-Sicherheiten 151.693 4.241 515 654 157.104
Sonstige Sicherheiten 939.093 85.772 9.381 16.303 1.050.549
Summe Besicherung in % 36,9 % 55,9 % 70,4 % 39,2 % 38,8 %
Risikovorsorgen 58.043 22.841 3.497 166.253 250.633
BTV Jahresfinanzbericht 2024
401
Erhaltene Sicherheiten zum 31.12.2023 in Tsd. €
Wert
Ohne
erkennbares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt
Fortgeführte Anschaffungskosten
Gesamtausnützung 8.850.601 657.840 39.862 215.290 9.763.593
Grundbücherliche Sicherheiten 2.506.511 301.245 19.104 77.244 2.904.104
Wertpapier-Sicherheiten 85.177 3.760 60 648 89.644
Sonstige Sicherheiten 848.900 74.193 3.158 13.253 939.504
Summe Besicherung in % 38,9 % 57,6 % 56,0 % 42,3 % 40,3 %
Risikovorsorgen 34.281 9.356 1.861 108.892 154.389
Beizulegender Zeitwert
Gesamtausnützung 433.898 23.216 15.165 23.840 496.120
Grundbücherliche Sicherheiten 85.986 6.824 12.433 17.209 122.452
Wertpapier-Sicherheiten 455 55 0 0 510
Sonstige Sicherheiten 2.017 42 0 482 2.542
Summe Besicherung in % 20,4 % 29,8 % 82,0 % 74,2 % 25,3 %
Risikovorsorgen 0 0 0 0 0
Außerbilanzielle Posten
Gesamtausnützung 4.182.411 174.240 5.478 31.155 4.393.284
Grundbücherliche Sicherheiten 291.415 14.665 1.485 2.045 309.611
Wertpapier-Sicherheiten 19.083 766 0 1 19.850
Sonstige Sicherheiten 122.621 5.702 1.265 1.323 130.911
Summe Besicherung in % 32,1 % 29,0 % 117,3 % 19,1 % 31,9 %
Risikovorsorgen 23.327 3.972 267 16.182 43.748
Gesamt
Gesamtausnützung 13.466.910 855.296 60.505 270.285 14.652.996
Grundbücherliche Sicherheiten 2.883.913 322.734 33.022 96.498 3.336.167
Wertpapier-Sicherheiten 104.715 4.581 60 648 110.004
Sonstige Sicherheiten 973.538 79.937 4.423 15.058 1.072.956
Summe Besicherung in % 37,3 % 54,0 % 65,4 % 43,7 % 38,6 %
Risikovorsorgen 57.608 13.328 2.128 125.073 198.138
BTV Jahresfinanzbericht 2024
402
Risikostruktur von Geschäften mit Nachsichten nach Kreditqualität
Die nachfolgende Tabelle stellt Geschäfte mit Nachsichten gegliedert nach ihrer Kreditqualität dar. Die Kreditqualität wird
hierbei wie folgt unterschieden:
Nicht wertberichtigt und nicht notleidend
Nicht wertberichtigt und notleidend
Wertberichtigt und notleidend
Risikostruktur von Geschäften mit Nachsichten nach Kreditqualität zum 31.12.2024 in Tsd. €
Kreditqualität Werte
Ohne erkennbares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt
Nicht wertberichtigt und
nicht notleidend
Gesamtausnützung 72.273 93.900 14.047 0 180.220
Risikovorsorge 1.656 1.114 104 0 2.874
Sicherheiten 34.633 70.392 12.258 0 117.283
Nicht wertberichtigt und
notleidend
Gesamtausnützung 0 0 0 6.927 6.927
Risikovorsorge 0 0 0 0 0
Sicherheiten 0 0 0 4.948 4.948
Wertberichtigt und
notleidend
Gesamtausnützung 0 0 0 13.216 13.216
Risikovorsorge 0 0 0 5.184 5.184
Sicherheiten 0 0 0 4.352 4.352
Gesamt Gesamtausnützung 72.273 93.900 14.047 20.143 200.363
Risikovorsorge 1.656 1.114 104 5.184 8.058
Sicherheiten 34.633 70.392 12.258 9.300 126.583
BTV Jahresfinanzbericht 2024
403
Zudem wird je Kreditqualität dargestellt, wie viel Risikovorsorge gebildet wurde und wie hoch der Wert der Sicherheiten ist. Bei
den dargestellten Risikovorsorgen in den ersten drei Bonitätsstufen handelt es sich um Risikovorsorgen gemäß IFRS 9 Stage 1
und 2. Die in der Kategorie Notleidend“ angezeigten Risikovorsorgen stellen Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen dar. Das
Kreditrisikovolumen reduzierte sich in den Kategorien „Nicht wertberichtigt und notleidend“ (0,1 Mio. ) und Wertberichtigt
und notleidend“ (−1,3 Mio. €) gegenüber dem Vorjahr. Gestiegen ist hingegen das Volumen bei „Nicht wertberichtigt und nicht
notleidend“ (+12,4 Mio. €).
Risikostruktur von Geschäften mit Nachsichten nach Kreditqualität zum 31.12.2023 in Tsd. €
Kreditqualität Werte
Ohne erkennbares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt
Nicht wertberichtigt und
nicht notleidend
Gesamtausnützung 119.290 38.209 10.348 0 167.847
Risikovorsorge 1.214 289 495 0 1.998
Sicherheiten 73.901 24.779 5.404 0 104.084
Nicht wertberichtigt und
notleidend
Gesamtausnützung 0 0 0 7.047 7.047
Risikovorsorge 0 0 0 0 0
Sicherheiten 0 0 0 7.030 7.030
Wertberichtigt und
notleidend
Gesamtausnützung 0 0 0 14.475 14.475
Risikovorsorge 0 0 0 6.587 6.587
Sicherheiten 0 0 0 4.779 4.779
Gesamt Gesamtausnützung 119.290 38.209 10.348 21.522 189.369
Risikovorsorge 1.214 289 495 6.587 8.585
Sicherheiten 73.901 24.779 5.404 11.810 115.894
BTV Jahresfinanzbericht 2024
404
Kreditkonzentrationsrisiko
Das Kreditkonzentrationsrisiko setzt sich aus dem Risiko aus hohen Kreditvolumina, dem Risiko aus Fremdwährungskrediten
und dem Risiko aus Krediten mit Tilgungsträgern zusammen. Das Risiko aus hohen Kreditvolumina ist in der BTV mittels IRB
Granularity Adjustment im ICAAP integriert. Das Risiko aus Fremdwährungskrediten sowie das Risiko aus Krediten mit Tilgungs-
trägern werden in Form von Stresstests im ICAAP becksichtigt.
Die Quantifizierung des Risikos in Bezug auf Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken sowie anderen Kreditrisikokonzentra-
tionen erfolgt durch Sensitivitätsanalysen. Für diese Zwecke werden Stresstests in Bezug auf die nachfolgenden Teilportfolios
durchgeführt:
Branche Bauwesen
Branche Maschinenbau
Branche Automotive
Branche Tourismusbetriebe
Branche Sachgütererzeugung
Wohnbaukredite
Fremdwährungskredite
Großpositionen mit Obligo > 40 Mio. €
Wohnimmobiliensicherheiten
Gewerbeimmobiliensicherheiten
Teilportfolio Collective Staging
Teilportfolio Bauträger mit Overlay
Immobilienprojekte
Hier nicht becksichtigte Kreditrisiken werden unter den sonstigen Risiken im Puffer der Risikotragfähigkeitsrechnung berück-
sichtigt.
Die Steuerung des Kreditrisikos auf Portfolioebene basiert vor allem auf internen Ratings, Größenklassen, Branchen, Währungen
und Ländern. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung stellt das Kreditrisikoberichtssystem und hierbei vor allem der quartalsweise
erstellte Kreditrisikobericht der BTV ein zentrales Steuerungs- und Überwachungsinstrument für die Entscheidungsträger dar.
Beteiligungsrisiko
Zur Quantifizierung des Beteiligungsrisikos verwendet die BTV den IRB-PD/LGD-Ansatz. Wie im Kreditrisiko-IRB-Basisansatz stellt
die Ausfallwahrscheinlichkeit, die aus bankinternen Ratings abgeleitet wird, den zentralen Parameter für die Berechnung dar.
Immobilienrisiko
Das Preisänderungsrisiko aus Immobilien wird getrennt für Wohn- und Gewerbeimmobilien ermittelt. Es wird dabei ein starker
Preisrückgang am Immobilienmarkt unterstellt. Der dadurch erlittene Bewertungsverlust wird als Immobilienrisiko in der
Risikotragfähigkeit angesetzt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
405
Marktrisiko
Die Steuerung der Marktrisiken wird in der BTV zentral im Geschäftsbereich Financial Markets vorgenommen. Es werden hierzu
sowohl die periodischen als auch die substanzwertigen Effekte einer Aktiv-Passiv-Steuerung berücksichtigt. Als zentrale
Nebenbedingungen werden die Auswirkungen der Steuerungsmaßnahmen auf die Rechnungslegung nach IFRS und UGB sowie
der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Zu den Steuerungsmaßnahmen zählen in der BTV die Identifikation von Bindungsinkongruenzen und deren Aussteuerung, das
laufende Monitoring der Credit Spreads im Wertpapiernostro, die Sicherstellung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen,
die Trennung der Ergebniskomponenten mittels eines Transferpreissystems und die Sicherstellung der jederzeitigen Risikotrag-
fähigkeit.
Zum Zweck der Risikomessung auf Gesamtbankebene quantifiziert die BTV den Value at Risk für die Risikoarten Zins-, Fremd-
währungs-, Aktienkurs- und Credit-Spread-Risiko bezüglich des Liquidationsansatzes auf Basis eines Konfidenzniveaus von
99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen.
Der Value at Risk (VaR) ist dabei der Verlust, der mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit über einen definierten Zeitraum nicht
überschritten wird. Der Value at Risk wird auf Basis einer historischen Simulation geschätzt. Basis für die verwendeten Marktpa-
rameter sind historische Zeitreihen der letzten vier Jahre. Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisikoklassen
sind bereits implizit in den Datenhistorien enthalten und werden separat ausgewiesen. Das VaR-Modell lässt sich kurz wie folgt
skizzieren:
Definition von Risikofaktoren je Risikokategorie
Zuweisung der Produkte zu den Risikofaktoren
Bestimmung der historischen Risikofaktoren anhand historischer Beobachtungen
Simulation von Änderungen der Risikofaktoren, basierend auf historischen Ereignissen
Neubewertung der Positionen unter allen Szenarien und Bestimmung von Gewinn und Verlust
Bestimmung des VaR-Quantils, basierend auf der Gewinn- bzw. Verlustverteilung der Positionen
Die Quantifizierung des Marktrisikos wird monatlich durchgeführt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Marktrisikos
im ICAAP:
Risikoart
in Mio. € 31.12.2024 Durchschnitt Minimum Maximum 31.12.2023
Zinsrisiko 202,7 175,1 138,7 213,1 140,0
Credit-Spread-Risiko 74,0 65,0 50,9 76,7 69,9
Aktienkursrisiko 6,8 13,7 6,8 21,4 21,3
Fremdwährungsrisiko 27,3 20,8 14,8 27,3 14,8
Diversifikation −103,7 −92,1 −103,7 −77,2 −82,8
Gesamt 207,0 182,5 145,8 218,0 163,2
BTV Jahresfinanzbericht 2024
406
Zinsrisiko
Im Rahmen des ICAAP wird das Risikokapital dem Risikopotenzial aus dem VaR-Modell gegenübergestellt und somit limitiert.
Grundlage dar ist das Zinsportfolio der BTV, welches sich aus sämtlichen zinsinduzierten Aktiva und Passiva sowie derivativen
Geschäften zusammensetzt. Dieses Portfolio wird nach den Zinsbindungen der einzelnen Geschäfte gegliedert und in einer
zeitlichen Ablaufstruktur (Zinsbindungsbilanz) zusammengeführt. Die Messung des Zinsrisikos auf Gesamtbankebene findet
monatlich statt.
Die folgende Darstellung zeigt die Zinsbindungsgaps im Bankbuch je Währung:
Zinsbindungsgaps im Bankbuch je Währung per 31.12.2024 in Mio. €
Währung 1 – 2 Jahre 2 – 3 Jahre 3 – 5 Jahre 5 – 7 Jahre 7 – 10 Jahre > 10 Jahre
EUR 17,1 −127,4 207,2 280,5 −6,5 46,0
CHF 25,9 23,8 59,6 10,0 10,3 5,0
USD 20,9 −0,9 −0,4 −0,4 −0,5 −1,0
Gesamt 63,9 −104,5 266,4 290,2 3,3 50,0
Zinsbindungsgaps im Bankbuch je Währung per 31.12.2023 in Mio. €
Währung 1 – 2 Jahre 2 – 3 Jahre 3 – 5 Jahre 5 – 7 Jahre 7 – 10 Jahre > 10 Jahre
EUR 15,7 170,5 −36,9 177,3 102,8 98,6
CHF 38,0 19,5 50,9 9,4 3,7 0,0
USD 9,9 −3,7 −0,2 −3,0 0,0 0,0
Gesamt 63,6 186,4 13,9 183,6 106,5 98,6
Credit-Spread-Risiko
Das Credit-Spread-Risiko wird r das Wertpapierportfolio über den historischen Value-at-Risk-Ansatz quantifiziert. Die
Ermittlung des Credit Spreads erfolgt mittels der Gegenüberstellung der Wertpapierrendite und der Rendite aus einer risikofrei-
en Zinskurve. Die Wertpapierrendite wird dabei aus der Renditekurve des Emittenten bzw. aus einer Renditekurve von Anleihen
mit gleicher Bonität aus demselben Branchensektor entnommen. Der risikofreie Zins wird aus der Overnight-Index-Swap-Kurve
abgeleitet.
Der Wertverlust der Wertpapiere aufgrund eines Anstiegs des Credit Spreads um einen Basispunkt wird in folgender Tabelle
aufgeschlüsselt nach Bilanzkategorien dargestellt:
Credit-Spread-Risiko in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte −436,2 −267,8
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte −12,1 −13,6
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte −85,2 −83,4
Gesamt −533,5 −364,8
BTV Jahresfinanzbericht 2024
407
Aktienkursrisiko
Die Quantifizierung des Aktienkursrisikos erfolgt mithilfe eines historischen Value-at-Risk-Ansatzes. Hierbei werden Einzeltitel
direkt den jeweiligen Kurshistorien zugeordnet. Die Messung der Aktienkursrisiken auf Gesamtbankebene findet monatlich
statt.
Fremdwährungsrisiko
Die BTV ist bestrebt, die offenen Devisenpositionen weitmöglichst auszugleichen. Im Rahmen des ICAAP treten Fremdwäh-
rungsrisiken aufgrund der positiven Barwerte von Geschäften in Fremdwährung auf. Die Quantifizierung des Fremdwährungsri-
sikos erfolgt ebenfalls anhand eines historischen Value-at-Risk-Ansatzes.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die größten offenen Devisenpositionen zum 31.12.2024 im Vergleich zum Vorjahr:
Offene Devisenposition in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Schweizer Franken (CHF) 2.607 3.852
US-Dollar (USD) 1.926 2.039
Pfund Sterling (GBP) 226 12
Zloty (PLN) 109 297
Kanadischer Dollar (CAD) 90 3.399
Refinanzierungsrisiko im ICAAP
Zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos wird eine Kapitalbindungsbilanz bzw. Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Die sich aus der
Liquiditätsablaufbilanz ergebenden Liquiditätsgaps entstehen durch die von der Bank übernommene Funktion der Fristentrans-
formation und die aus Ertragsgesichtspunkten bewusst eingegangenen Fristeninkongruenzen. In der Liquiditätsablaufbilanz
werden die künftigen Einzahlungen der Aktivseite der Bilanz den künftigen Auszahlungen der Passivseite der Bilanz gegenüber-
gestellt. Diese Ein- und Auszahlungen werden daraufhin in Laufzeitbänder zeitlich gegliedert.
Das Refinanzierungsrisiko im ICAAP wird quantifiziert als die Summe
der Verteuerung der Refinanzierungskosten unter Stressbedingungen für die Erreichung einer Ziel-Refinanzierungsstruktur
(anhand einer Ziel-NSFR-Ratio) und
der Verteuerung der Refinanzierungskosten unter Stressbedingungen für die Rollierung der Liquiditätsgaps um ein Jahr.
Die Stressbedingungen werden im Rahmen der Quantifizierung des Refinanzierungsrisikos als eine Ausweitung der BTV-spezifi-
schen Credit Spreads definiert, wobei die Ausweitung aus einer Kombination (Aggregation) aus der Credit-Spreads-Ausweitung
aufgrund des Rating-Downgrades (Bonitätsverschlechterung) und jener aufgrund einer Verschlechterung des allgemeinen Markt-
umfeldes resultiert. Dieser Vorgangsweise (Kosten für Erreichung Ziel-Refinanzierungsstruktur und Rollierung von Liquiditätsgaps
um ein Jahr) liegt die Annahme zugrunde, dass die Liquiditätspositionierung nach Erreichen einer Ziel-Refinanzierungsstruktur
bewusst eingegangen wird, um aus Ertragsgesichtspunkten die Funktion der Fristentransformation zu übernehmen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
408
Risiko aus dem Geschäftsmodell
In der BTV wurden vier Risikofaktoren identifiziert, welche durch ihre Wirkung auf das Geschäftsmodell der BTV einen poten-
ziellen negativen Einfluss auf die zukünftigen Erträge der BTV haben könnten. Diese sind Wettbewerb, Substitution, Regulatorik
und Recht sowie Nachfrage. Im Zuge einer Monte-Carlo-Simulation werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Verlust-
höhe dieser Ereignisse simuliert und ein potenzieller Wertverlust der BTV ermittelt.
Operationelles Risiko
In der BTV wurde ein Risikomanagementprozess entwickelt, der sowohl qualitative als auch quantitative Methoden anwendet.
Für bereits eingetretene Schäden existiert eine Schadensfalldatenbank, in der alle Schadensfälle gesammelt werden. Nach
Analyse der Schäden werden entsprechende Maßnahmen gesetzt, um das zukünftige Verlustrisiko zu minimieren. Ergänzt wird
dieser Ansatz um die Durchführung von sogenannten Self-Assessments für das operationelle Risiko, bei denen alle Bereiche und
relevanten Tochtergesellschaften bzw. Prozesse auf mögliche operationelle Risiken untersucht werden. Diese Risiken werden in
Form von Interviews erfasst und anschließend – soweit erforderlich – interne Prozesse und Systeme angepasst.
Im ICAAP nutzt die BTV einen Verlustverteilungsansatz („Loss Distribution Approach – LDA“) zur Quantifizierung des operatio-
nellen Risikos. Das Risikomaß, welches in der Risikotragfähigkeitsberechnung genutzt wird, ist der unerwartete Verlust über
einen Zeithorizont von einem Jahr, da die BTV den erwarteten Verlust durch ihre internen Geschäftspraktiken bereits angemes-
sen in der Risikotragfähigkeitsrechnung becksichtigt. Anhand der ermittelten Verlustverteilung ergibt sich der unerwartete
Verlust aus der Differenz zwischen dem 99,9 %-Quantil und dem erwarteten Verlust. Die Modellierung der Verlustverteilung
erfolgt unter dem Leitparadigma einer robusten, hinreichend stabilen, risikosensitiven und risikokonservativen Schätzung,
welche auch selten bzw. noch nicht aufgetretene Verluste bzw. Extremereignisse berücksichtigt. Dazu kommen unter anderem
Methoden aus der Extremwerttheorie zum Einsatz. Die Verlustverteilung ergibt sich primär aus einer statistischen Modellierung
der historischen OpRisk-Schadensfälle seit dem Jahr 2005.
Steuerung des operationellen Risikos
Der Gesamtvorstand ist für die OpRisk-Strategie verantwortlich und trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement
und somit auch r das Management des operationellen Risikos in der BTV.
Das Team Governance & Risk Management, welches organisatorisch dem Bereich Risk Management zugeordnet ist, ist einerseits
für die systematische Identifikation operationeller Risiken im Rahmen des jährlichen Self-Assessments und andererseits für die
Erfassung und Überprüfung der durch die Mitarbeiter*innen gemeldeten Schadensfälle und das damit verbundene Berichtswesen
im Zusammenhang mit der Steuerung der operationellen Schadensfälle verantwortlich. Die Analyse der einzelnen Schadensfälle
sowie von Auswertungen hinsichtlich der Entwicklung des operationellen Risikos wird in der BTV durch den OpRisk-Verantwortli-
chen gemeinsam mit dem Prozessverantwortlichen wahrgenommen. Gemeinsam werden risikominimierende Maßnahmen
festgelegt, deren Umsetzung im Anschluss durch den OpRisk-Verantwortlichen überwacht wird.
In der BTV ist ein OpRisk- und IKS-Komitee eingerichtet, welches sich aus zwei Vorständen (Chief Risk Officer und Chief Operating
Officer) und den Bereichsleitern für Organisation & IT, Konzernrechnungswesen & -controlling, Risk Management und Projekt-,
Prozess- & Innovationsmanagement zusammensetzt. In diesem Komitee werden wesentliche OpRisk-Ereignisse besprochen und
Festlegungen im Zusammenhang mit der Steuerung von operationellen Risiken getroffen. Ebenfalls wird die Umsetzung der
getroffenen Maßnahmen berichtet. Durch die Zusammenlegung der Verantwortungen für das IKS und OpRisk im Team Gover-
nance & Risk Management werden in der BTV Synergien des IKS (Informationen zur Risiko- und Kontrollsituation) und OpRisk
(Informationen aus der Schadensfallanalyse) im Rahmen der Risikofrüherkennung genutzt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
409
Sonstige und nicht quantifizierbare Risiken
Für sonstige und nicht quantifizierbare Risiken wird ein Puffer vorgehalten. Zu diesen Risiken zählt unter anderem auch das
systemische Risiko. Dieses wird unter dem Aspekt der Bedeutung der BTV für das Finanzsystem eingeschätzt und baut auf dem
Abwicklungsplan für die BTV auf.
Konzentrationsrisiken
In der ökonomischen Perspektive werden Risiken über VaR-Modelle bzw. alternative Messmethoden abgebildet. Die Quantifi-
zierungsmethoden umfassen sämtliche Bankbuch- sowie Handelsbuchpositionen. Im Rahmen der Risikotragfähigkeit werden
die quantifizierten Risikoarten summiert, sodass keine Diversifikationseffekte angenommen werden. Konzentrationsrisiken
zwischen den Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen) werden somit im Rahmen der Risikoaggregation konservativ berücksich-
tigt. Risikokonzentrationen innerhalb der Risikoarten (Intra-Risikokonzentrationen) werden im Rahmen von Stresstests berech-
net und im Rahmen einer gestressten Risikotragfähigkeitsrechnung berichtet, limitiert und Maßnahmen aus den Erkenntnissen
abgeleitet .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
410
31g Verfahren zur Messung der Risiken im ILAAP
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist für das kurz- bis mittelfristige Liquiditätsrisikomanagement verantwortlich. Oberstes
Ziel der dispositiven Liquiditssteuerung ist die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der BTV sowie die
nachhaltige Erfüllung der regulatorischen Liquiditätsanforderungen und der in der Liquiditätsrisikostrategie definierten Schlüs-
selindikatoren. Primäre Aufgabe des kurz- bis mittelfristigen Liquiditätsrisikomanagements ist es, die dispositive Liquiditätsrisi-
koposition zu identifizieren und zu steuern. Durch die Gewinnung von neuen Geldhandelspartnern (Banken und institutionelle
Kunden) sowie die Schaffung angemessener freier Tender- und Repo-Refinanzierungspotenziale im Rahmen des Managements
des Wertpapier-Eigenstands wird der übergeordneten Zielsetzung der Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit
Rechnung getragen. Die kurzfristige Aufnahme bzw. Veranlagung von Geldern von Banken und institutionellen Kunden dient
dabei primär dem Spitzenausgleich. Diese Steuerung basiert auf einer Analyse täglicher Zahlungen und der Planung erwarteter
Cashflows sowie dem bedarfsbezogenen Geldhandel unter Berücksichtigung des Liquiditätspuffers und dem Zugang zu
Nationalbank-Fazilitäten. In den Verantwortungsbereich der Liquiditätsrisikomanagement-Funktion fällt auch die Steuerung der
aufsichtsrechtlichen Mindestliquiditätsquote Liquidity Coverage Ratio (LCR).
Die BTV verfügt über ein tägliches Liquiditätsreporting, in dem die aktuelle Liquiditätsposition mittels dreier Stressszenarien
laufend bezüglich der festgelegten Limits überwacht wird. Zudem werden die in der Liquiditätsrisikostrategie festgelegten
Konzentrationslimits im Rahmen des täglichen Reportings überwacht. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätsquote LCR wird
wöchentlich und die NSFR monatlich ausgewertet und auf die Einhaltung der Limits überprüft. Die folgende Tabelle stellt die
Entwicklung der LCR dar. Die Quote liegt dabei weiterhin weit über dem gesetzlichen Erfordernis und gibt die komfortable
Liquiditätsausstattung der BTV wieder.
Mindestliquiditätsquote LCR in Mio. € bzw. in % 31.12.2024 31.12.2023
Liquiditätspuffer 3.880,6 3.792,8
Mittelabflüsse 2.323,2 1.953,5
Mittelzuflüsse 278,0 262,5
Liquiditätsdeckungsquote 189,7 % 224,3 %
Ein weiteres Instrument zur Sicherstellung der dispositiven Liquidität ist der Liquiditätsnotfallplan. Dieser umfasst Eskalations-
prozesse, Frühwarnindikatoren und Maßnahmen zur Abwendung einer Illiquidität. Das Funktionieren der darin beschriebenen
Mechanismen wird jährlich getestet.
Die Steuerung des langfristigen Liquiditätsrisikos findet in der BTV Banksteuerung statt und beinhaltet folgende Punkte:
Optimierung der Refinanzierungsstruktur bis Minimierung der Refinanzierungskosten
Ausreichende Ausstattung durch Primärmittel
Diversifikation der Refinanzierungsquellen
Optimierung des Liquiditätspuffers
Klare Investitionsstrategie über tenderfähige Wertpapiere im Bankbuch
Einhaltung der aufsichtsrechtlichen strukturellen Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Strukturelle Liquiditätsquote NSFR in Mio. € bzw. in % 31.12.2024 31.12.2023
Verfügbare stabile Refinanzierung 10.449,1 9.856,1
Erforderliche stabile Refinanzierung 7.651,1 7.334,7
Strukturelle Liquiditätsquote 136,6 % 134,4 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
411
Die BTV ist bestrebt, ihre langfristigen Vermögenswerte durch langfristige Verbindlichkeiten zu refinanzieren. Die folgende
Darstellung zeigt die nicht abgezinsten Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Restlaufzeiten Forderungen
31.12.2024
in Tsd. € tägl. fällig < 3 Monate
3 Monate
– 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Gesamt-
ergebnis
Forderungen an Kreditinstitute 54.138 356.434 57.142 0 0 467.715
Forderungen an Kunden 2.252.600 271.288 917.420 2.888.865 2.463.387 8.793.560
Sonstiges Finanzvermögen 326 41.209 190.659 679.917 470.390 1.382.500
Nicht derivative Forderungen 2.307.064 668.931 1.165.221 3.568.782 2.933.777 10.643.775
Derivative Forderungen 293 15.967 21.904 39.477 2.086 79.728
Gesamt 2.307.357 684.899 1.187.125 3.608.259 2.935.863 10.723.502
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten
31.12.2024 nach IFRS 7.39
in Tsd. € tägl. fällig < 3 Monate
3 Monate
– 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Gesamt-
ergebnis
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 286.989 164.395 72.707 261.056 272.230 1.057.378
Verbindlichkeiten Kunden 5.970.566 2.079.756 1.195.617 429.050 81.718 9.756.707
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 60.443 151.650 1.279.521 259.427 1.751.040
Nicht derivative Verbindlich-
keiten
6.257.555 2.304.594 1.419.974 1.969.627 613.375 12.565.126
Derivative Verbindlichkeiten 146 2.566 15.281 27.682 −8.388 37.286
Gesamt 6.257.701 2.307.160 1.435.255 1.997.309 604.987 12.602.412
Finanzgarantien 173.851 271.839 704.340 154.893 192.975 1.497.898
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen inkl.
offener Capital Calls
330.347 524.901 1.148.036 516.365 499.241 3.018.889
Außerbilanzielle Posten 504.198 796.740 1.852.376 671.258 692.216 4.516.788
BTV Jahresfinanzbericht 2024
412
Restlaufzeiten Forderungen
31.12.2023
in Tsd. € tägl. fällig < 3 Monate
3 Monate
– 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Gesamt-
ergebnis
Forderungen an Kreditinstitute 60.959 256.338 63.725 0 0 381.022
Forderungen an Kunden 2.117.096 269.358 934.716 2.985.802 2.308.324 8.615.298
Sonstiges Finanzvermögen 464 80.830 186.191 740.183 279.282 1.286.951
Nicht derivative Forderungen 2.178.519 606.527 1.184.633 3.725.986 2.587.606 10.283.271
Derivative Forderungen 301 6.327 17.034 39.711 10.119 73.494
Gesamt 2.178.821 612.855 1.201.667 3.765.697 2.597.725 10.356.765
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten
31.12.2023 nach IFRS 7.39
in Tsd. € tägl. fällig < 3 Monate
3 Monate
– 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Gesamt-
ergebnis
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 288.464 117.320 464.786 313.840 314.022 1.498.433
Verbindlichkeiten Kunden 5.189.095 1.429.611 1.702.734 602.877 105.134 9.029.451
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 35.909 159.051 1.210.578 266.334 1.671.872
Nicht derivative Verbindlich-
keiten
5.477.560 1.582.840 2.326.571 2.127.295 685.490 12.199.756
Derivative Verbindlichkeiten 151 16.484 15.344 26.998 4.407 63.385
Gesamt 5.476.292 1.599.462 2.342.459 2.154.661 690.266 12.263.140
Finanzgarantien 113.122 346.704 586.920 209.047 186.788 1.442.582
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen inkl.
offener Capital Calls
305.425 520.619 1.022.708 654.220 447.730 2.950.702
Außerbilanzielle Posten 418.547 867.323 1.609.628 863.268 634.518 4.393.284
Neben der Ausgestaltung der vertraglichen Restlaufzeiten sind Konzentrationsrisiken im Liquiditsrisikomanagement von hoher
Bedeutung. Zur Steuerung der Konzentrationsrisiken hat die BTV in ihrer Liquiditätsrisikostrategie Schlüsselindikatoren festgelegt.
Diese umfassen Limits bezüglich der Höhe von Exposures gegenüber Kontrahenten sowie Ober- und Untergrenzen bezüglich des
Refinanzierungsmixes, bestehend aus Corporates-Kunden, Retailkunden, Finanzkunden und Kapitalmarktemissionen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
413
31h Risiken aus Stressszenarien
Die BTV hat zur Messung der Konzentrationsrisiken im ICAAP und der negativen Auswirkungen im makroökonomischen Umfeld
ein Stresstestprogramm entwickelt.
Das makroökonomische Risiko manifestiert sich in der für die BTV negativen Veränderung des Marktumfeldes und deren
Implikationen auf die wesentlichen Risikotreiber. Die Quantifizierung findet mittels eines makroökonomischen Stresstests statt,
welcher die wesentlichen Veränderungen in den Parametern eines konjunkturellen Abschwungs beinhaltet. Die Stressszenarien
werden sowohl in Bezug auf die regulatorischen Quoten über den Planungshorizont von zumindest drei Jahren (normative
Perspektive) sowie für die barwertige Betrachtungsweise (ökonomische Perspektive) durchgehrt. Hiermit wird die Aufrechter-
haltung der Risikotragfähigkeit im Stressfall sichergestellt.
Situationsspezifisch werden auch bei geänderten Umständen die globalen Stressszenarien durchsimuliert. Im Jahr 2020 wurden
beispielsweise die von der EZB in ihrem Stresstest vorgegebenen Szenarien zur COVID-19-Pandemie simuliert und auf das
Portfolio der BTV umgelegt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
414
32 Regulatorische Eigenmittel und Verschuldung
Die konsolidierten Eigenmittel der Gruppe werden gemäß dem Rahmenwerk von Basel III ausgewiesen. Grundlage dafür bildet
die EU-Verordnung 575/2013 (Capital Requirements Regulation − CRR) in Verbindung mit der österreichischen CRR-Begleitver-
ordnung. Die Eigenmittel gem. CRR setzen sich aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 − CET1), dem zusätzlichen
Kernkapital (Additional Tier 1 − AT1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2 − T2) zusammen. Die jeweiligen Kapitalquoten werden
ermittelt, indem die entsprechende regulatorische Kapitalkomponente nach Becksichtigung aller regulatorischen Abzüge und
Übergangsbestimmungen der Gesamtrisikomessgröße gegenübergestellt wird. Gemäß den Bestimmungen der CRR und
einschließlich des Ergebnisses des durchgehrten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) wurde von der Finanz-
marktaufsicht für das CET1 ein Mindesterfordernis von 5,34 % vorgesehen, das sich durch den nach CRD IV (Capital Require-
ments Directive IV) definierten Kapitalpuffer um 2,50 % sowie den antizyklischen Kapitalpuffer um 0,24 % erhöht. Für das
gesamte Kernkapital ist ein Mindesterfordernis von 9,87 % vorgesehen, die gesamten Eigenmittel müssen einen Wert von
12,24 % erreichen.
Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gibt das Verhältnis des Kernkapitals (Tier 1) zum Leverage Exposure (ungewichtete
Aktivposten der Bilanz sowie außerbilanzielle Geschäfte gem. CRR) an. Die Vorgaben zur Ermittlung und Offenlegung der
Verschuldungsquote innerhalb der EU werden von der BTV im Zuge der Offenlegungsverpflichtung umgesetzt. Die Verschul-
dungsquote betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt 9,66 % (Vorjahr: 9,11 %).
Sonstige und ergänzende Angaben
zum Konzernabschluss
BTV Jahresfinanzbericht 2024
415
32a Konsolidierte Eigenmittel gem. CRR in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023
Hartes Kernkapital (CET1)
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente inkl. eig. Instrumente des harten Kernkapitals 340,3 347,8
Einbehaltene Gewinne und sonstige Gewinnrücklagen 1.816,2 1.626,2
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 42,9 44,5
Sonstige Rücklagen 144,3 144,3
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters) 1,5 0,3
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände −4,9 −4,1
Verbriefungspositionen, denen alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % zugeordnet werden kann −5,9 −8,7
Regulatorische Anpassungen in Zusammenhang mit Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
−798,8 −746,8
Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag −7,7 −12,0
Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen −8,0 −6,6
Hartes Kernkapital − CET1 1.519,9 1.385,0
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) 0,0 0,0
Kernkapital (Tier 1): Summe hartes (CET1) & zusätzliches (AT1) Kernkapital 1.519,9 1.385,0
Ergänzungskapital (Tier 2)
Voll eingezahlte, direkt begebene Kapitalinstrumente 243,0 245,6
Ergänzungskapital (Tier 2) 243,0 245,6
Gesamte anrechenbare Eigenmittel 1.762,8 1.630,7
Gesamtrisikobetrag 9.763,9 9.249,0
Harte Kernkapitalquote 15,57 % 14,97 %
Kernkapitalquote 15,57 % 14,97 %
Eigenmittelquote 18,05 % 17,63 %
Die Gliederung der regulatorischen Eigenmittel basiert auf dem finalen Vorschlag der Richtlinien der EBA (European Banking
Authority), die Ermittlung der Werte erfolgt anhand des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
416
33 Sonstige Angaben in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 715.887 696.022
Forderungen an Kreditinstitute 30.454 33.970
Forderungen an Kunden 2.364.211 2.452.149
I) Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände 3.110.551 3.182.141
Verbindlichkeiten, für die Sicherheiten übertragen wurden:
Mündelgeldeinlagen 25.452 26.525
Begebene Schuldverschreibungen 440.772 237.792
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 878.005 994.911
II) Verbindlichkeiten, für die Sicherheiten übertragen wurden 1.344.229 1.259.228
Nachrangige Vermögensgegenstände:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 14.197 13.744
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0
III) Nachrangige Vermögensgegenstände 14.197 13.744
Fremdwährungsvolumen:
Forderungen 1.339.761 1.140.998
Verbindlichkeiten 740.464 703.649
IV) Fremdwährungsvolumen
Auslandsvolumen:
Auslandsaktiva 5.459.656 5.213.386
Auslandspassiva 4.455.096 3.519.063
V) Auslandsvolumen
Treuhandforderungen: 14.965 18.089
Forderungen an Kunden 14.965 18.089
Treuhandverpflichtungen: 14.965 18.089
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 14.965 18.089
VI) Treuhandgeschäfte
VII) Echte Pensionsgeschäfte 23.000 358.447
Erfüllungsgarantien und Kreditrisiken:
Erfüllungsgarantien 1.497.898 1.442.582
Kreditrisiken 3.014.949 2.944.489
VIII) Erfüllungsgarantien und Kreditrisiken 4.512.847 4.387.071
IX) Offene Capital Calls 3.940 6.213
Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ist in Form einer Kommanditeinlage in Höhe von maximal 10.000 Tsd. € an
der Gain Capital Private Equity III SCSp mit Sitz in Luxemburg beteiligt. Die insgesamt zugesagte Kommanditeinlage in Höhe von
10.000 Tsd. € kann je nach Bedarf in Summe oder in mehreren Tranchen von der Gain Capital Private Equity III SCSp abgerufen
werden (Capital Calls). Per 31. Dezember 2024 bestehen noch offene Capital Calls in Höhe von 2.880 Tsd. € .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
417
Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG ist in Form einer Kommanditeinlage in Höhe von maximal 4.000 Tsd. € an der österreichischen
Onsight Ventures (EuVECA) GmbH & Co KG beteiligt. Die insgesamt zugesagte Kommanditeinlage in Höhe von 4.000 Tsd. € kann
je nach Bedarf in Summe oder in mehreren Tranchen von der Gesellschaft abgerufen werden (Capital Calls). Per 31. Dezember 2024
bestehen noch offene Capital Calls in Höhe von 1.060 Tsd. €.
Transaktionen, bei denen Wertpapiere mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft
werden, werden als Pensionsgeschäfte bezeichnet. Die in Pension gegebenen Wertpapiere werden weiterhin in der Bank für Tirol
und Vorarlberg Aktiengesellschaft bilanziert, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei der
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft verbleiben. Die Finanzinstrumente werden nach Auslaufen des Pensionsgeschäftes
rückübertragen. Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ist während der Laufzeit des Pensionsgeschäftes Begünstigter
aller Zinszahlungen und sonstiger während der Laufzeit erhaltener Erträge. Die Bilanzierung als Finanzierung entspricht dem
wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion. Im Rahmen von Pensionsgeschäften wurden Wertpapiere an Dritte übertragen. Der
Marktwert ohne Zinsabgrenzung beträgt per 31.12.2024 insgesamt 645.754 Tsd. € (Vorjahr: 621.985 Tsd. €), der Buchwert ohne
Zinsabgrenzung 657.484 Tsd. € (Vorjahr: 642.097 Tsd. €). Die Wertpapiere sind mit einem Betrag von 154.320 Tsd. € (Vorjahr:
201.832 Tsd. €) der Kategorie „Schuldtitel, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“, mit 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €)
der Kategorie „Schuldtitel (Fair-Value-Option)“ und mit 503.164 Tsd. € (Vorjahr: 440.265 Tsd. €) der Kategorie „Schuldtitel, zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ gewidmet. Die dazugehörigen Verbindlichkeiten sind unter „Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten“ ausgewiesen, die Ausnützung per 31.12.2024 beträgt 23.000 Tsd. € (Vorjahr: 350.000 Tsd. €). Die
Angaben nach § 64 (1) Z 10 und 11 BWG befinden sich im Einzelabschluss der BTV AG zum 31.12.2024. Der Nominalbetrag der
begebenen Garantien beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 1.497.898 Tsd. € (Vorjahr: 1.442.582 Tsd. €) .
33a Angaben im Zusammenhang mit
Saldierungen von Finanzinstrumenten
per 31.12.2024
in Tsd. €
Bilanzierte
finanzielle
Vermögenswerte/
Schulden
Effekte aus
Aufrechnungs-
vereinbarungen
Erhaltene/
gegebene
Sicherheiten in
Form von Finanz-
instrumenten
Finanzielle
Vermögenswerte/
Schulden (netto)
Handelsaktiva − Derivate 79.728 −22.225 −23.338 34.165
Summe Forderungen 79.728 −22.225 −23.338 34.165
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und Kundeneinlagen
10.814.085 0 −1.704.542 9.109.543
Handelspassiva − Derivate 37.286 −22.225 −1.033 14.029
Summe Verbindlichkeiten 10.851.371 −22.225 −1.705.575 9.123.572
Angaben im Zusammenhang mit
Saldierungen von Finanzinstrumenten
per 31.12.2023
in Tsd. €
Bilanzierte
finanzielle
Vermögenswerte/
Schulden
Effekte aus
Aufrechnungs-
vereinbarungen
Erhaltene/
gegebene
Sicherheiten in
Form von Finanz-
instrumenten
Finanzielle
Vermögenswerte/
Schulden (netto)
Handelsaktiva − Derivate 73.605 −26.890 −20.391 26.324
Summe Forderungen 73.605 −26.890 −20.391 26.324
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und Kundeneinlagen
10.527.884 0 −2.109.755 8.418.129
Handelspassiva − Derivate 65.235 −26.890 −11.414 26.931
Summe Verbindlichkeiten 10.593.119 −26.890 −2.121.169 8.445.060
BTV Jahresfinanzbericht 2024
418
33b Ausgewählte Daten und Kennzahlen 2024
zu den Niederlassungen gem. § 64 BWG
in Tsd. € Österreich Schweiz Deutschland
Nettozinsertrag 186.147 13.960 66.054
Betriebserträge 329.951 19.176 74.853
Anzahl Mitarbeiter in Personenjahren 1.458 28 82
Jahresergebnis vor Steuern 205.835 10.195 48.848
Steuern vom Einkommen 29.634 1.084 10.432
Ausgewählte Daten und Kennzahlen 2023
zu den Niederlassungen gem. § 64 BWG
in Tsd. € Österreich Schweiz Deutschland
Nettozinsertrag 172.147 13.342 66.422
Betriebserträge 312.826 18.050 74.026
Anzahl Mitarbeiter in Personenjahren 1.416 24 82
Jahresergebnis vor Steuern 176.648 11.842 40.905
Steuern vom Einkommen 23.337 1.321 8.663
In der Schweiz hat die BTV eine Niederlassung, die BTV Schweiz mit Sitz in Staad, und die BTV Leasing eine Niederlassung, die BTV
Leasing Schweiz AG, ebenfalls mit Sitz in Staad. In Deutschland hat die BTV eine Niederlassung, die BTV Deutschland mit Sitz in
München, und die BTV Leasing eine Niederlassung, die BTV Leasing Deutschland GmbH, ebenfalls mit Sitz in München.
Gesamtkapitalrentabilität gem. § 64 BWG 2024 2023
Gesamtkapitalrentabilität 1,45 % 1,32 %
33c Patronatserklärungen
Die BTV hat im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Patronatserklärungen abgegeben.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
419
33d Verbriefungstransaktionen
Die BTV führte im Dezember 2020 ihre erste synthetische Verbriefungstransaktion durch. Mit der Verbriefung wird das Ziel
einer Kreditrisikoabsicherung eines großteils österreichischen KMU-Kreditportfolios mittels einer Garantie verfolgt. Die
Garantie der EIB-Gruppe, bestehend aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF),
sichert die zwei Mezzanine-Tranchen ab. Das Referenzportfolio hatte bei Abschluss ein Volumen von insgesamt 690,6 Mio. €.
Die Transaktion verfügte über eine Wiederaufllungsperiode von zwei Jahren. Das Volumen verringerte sich im nun abgelaufe-
nen vierten Jahr aufgrund von Tilgungen auf 367,3 Mio. .
Verbriefung 1
EIB/EIF
Tranchenhöhe
per 31.12.2024
in Mio. €
Tranchenhöhe
per 31.12.2023
in Mio. € Anteil in %
Garantierter
Anteil in %
Senior 289,1 420,6 78,7 %
Upper Mezzanine 23,3 33,9 6,4 % 100,0 %
Lower Mezzanine 45,6 66,3 12,4 % 100,0 %
Junior 9,3 10,7 2,5 %
Gesamt 367,3 531,6 100,0 %
Excess Spread - 2,0
Im Dezember 2023 führte die BTV eine zweite synthetische Verbriefungstransaktion durch. Mit der Verbriefung wird das Ziel
einer Kreditrisikoabsicherung eines Hypotheken-Kreditportfolios mittels einer Garantie verfolgt. Die Garantie des privaten
Investors sichert die Junior-Tranchen ab. Das Referenzportfolio hatte zum Effektivdatum 31.12.2023 ein Volumen von insgesamt
667,9 Mio. . Das Volumen verringerte sich im nun abgelaufenen ersten Jahr aufgrund von Tilgungen auf 565,3 Mio. €.
Verbriefung 2
Privater Investor
Tranchenhöhe
per 31.12.2024
in Mio. €
Tranchenhöhe
per 31.12.2023
in Mio. € Anteil in %
Garantierter
Anteil in %
Senior 536,5 633,9 94,9 %
Junior 28,8 34,1 5,1 % 100,0 %
Gesamt 565,3 667,9 100,0 %
Excess Spread 0,2 0,1
Durch die signifikante Risikoübertragung auf die Investoren wurden bei beiden Transaktionen risikogewichtete Aktiva verringert
und regulatorisches Kapital für Kreditneuvergaben freigesetzt.
In der Bilanz der BTV erfolgt keine Ausbuchung der Forderungsbestände. Diese werden weiterhin in den Büchern der BTV
geführt. Der Ausweis für die Garantieprovisionen erfolgt in der Ergebnisrechnung in der Position „Provisionsaufwand/Kreditge-
schäft. Die Transaktionen wurden nicht geratet. Sie sind im Fall der ersten Verbriefung mit EIB/EIF spätestens im September
2038 und im Fall der zweiten Verbriefung im März 2037 fällig, vorbehaltlich der Ausübung von vorzeitigen Kündigungsrechten.
Zur Berechnung der Risikogewichte der Tranchen wurde der aufsichtsrechtliche Formelansatz (SEC-SA Approach) herangezo-
gen. Die BTV hat von ihrem Wahlrecht laut Artikel 253 (1) der Regulierung 2017/2401 Gebrauch gemacht und zieht die Verbrie-
fungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250 % vom Kapital ab und berücksichtigt sie nicht mehr in den risikogewichteten
Aktiva. Die Selbstbehaltspflicht wird durch Einbehalt von mindestens 5 % von jedem verbrieften Kredit der Verbriefungen erfüllt
(Artikel 6 (3b) der Regulierung 2017/2402).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
420
34 Angaben zu den Geschäften mit nahe stehenden Personen
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstigkeit werden Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu
marktüblichen Bedingungen und Konditionen abgeschlossen. Der Umfang dieser Transaktionen ist im Folgenden dargestellt:
Geschäftsbeziehungen in Tsd. € 2024 2023
Vorstände
Aktivgeschäfte 0 0
Aktivgeschäfte nicht ausgenützte Rahmen 0 0
Garantien 0 0
Passivgeschäfte 1.796 1.150
Erträge 53 3
Aufwendungen −4 −31
Aufsichtsräte
Aktivgeschäfte 1.755 1.906
Aktivgeschäfte nicht ausgenützte Rahmen 2.169 2.150
Garantien 0 3
Passivgeschäfte 14.093 10.833
Erträge 599 140
Aufwendungen −117 −265
34a Bezüge der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Berichtsjahr 2.217 Tsd. € (Vorjahr: 1.873 Tsd. €). Die Pensionszahlungen
an ehemalige Vorstände ergaben inklusive Anpassungen der Sozialkapitalrückstellungen einen Aufwand von 3.602 Tsd. € (Vorjahr:
Aufwand 3.582 Tsd. €). Der Aufwand für Aufsichtsratsvergütungen betrug im Berichtsjahr 331 Tsd. € (Vorjahr: 334 Tsd. €).
Die Grundsätze für die Vergütung des Vorstands sind in der Vergütungspolitik der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
gemäß § 78a AktG sowie § 98a AktG festgelegt. Die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der BTV wurden
auf Vorschlag des gemäß § 39c BWG im Aufsichtsrat der BTV eingerichteten Vergütungsausschusses gemäß § 78a AktG bzw.
L-Regel 26b des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2020 (ÖCGK) durch Beschluss des Aufsichts-
rats sowie der Hauptversammlung der BTV festgelegt.
Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung gemäß § 78b Abs. 1 AktG zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr zur Abstim-
mung vorzulegen. Ausführliche Informationen zum Vergütungssystem des Vorstands und des Aufsichtsrats der BTV sowie der im
abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten oder geschuldeten Vergütung sind in der Vergütungspolitik gemäß §§ 78a und 98a AktG
sowie im Vergütungsbericht gemäß §§ 78c und 98a AktG, jeweils veröffentlicht auf der Homepage der BTV (www.btv.at), darge-
stellt.
Die Zielsetzung der Vergütungspolitik liegt in angemessenen Verhaltensanreizen zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung und
Förderung der Geschäftsstrategie sowie der langfristigen Entwicklung des BTV Konzerns. Sie stellt zudem sicher, dass die Gesamt-
vergütung der Mitglieder des Vorstands in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der BTV und zur in vergleichbaren Unterneh-
men üblichen Vergütung steht .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
421
Die Mitglieder des Vorstands erhalten fixe Vergütungsbestandteile, die erfolgsunabhängig sind, sowie variable Vergütungsbestand-
teile, basierend auf der Erfüllung von finanziellen Leistungskriterien, Risikokriterien und nichtfinanziellen allgemeinen und individu-
ellen Leistungskriterien. Die Kursentwicklung der BTV Aktien hat keinen Einfluss auf die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes.
Vor dem Hintergrund, dass die BTV ein im Sinne der bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen „hochkomplexes Institut“ darstellt,
gelangen auf die Bemessung und die Auszahlung der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes die Bestimmungen des
§ 39b BWG einschließlich der Anlage zu § 39b BWG im vollen Umfang zur Anwendung. Gemäß diesen bankaufsichtsrechtlichen
Bestimmungen ist ein Anteil von zumindest 40 % der variablen Vergütung auf einen Zeitraum von fünf Jahren zurückzustellen. Die
zurückgestellte Vergütung wird in diesem Mindestzeitraum nicht schneller als anteilig erworben, d. h. jedes Jahr höchstens ein
Fünftel des zurückgestellten Betrages, beginnend mit dem ersten Jahrestag der Zumessung. Überdies erfolgt die Auszahlung
variabler Vergütungsbestandteile einschließlich des zurückgestellten Anteils nur dann, wenn dies angesichts der Finanzlage der BTV
tragbar und nach der Leistung des betreffenden Vorstandsmitglieds gerechtfertigt ist. Die bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen
sehen des Weiteren vor, dass 50 % der variablen Vergütung, somit sowohl betreffend den sofort zu gewährenden Anteil als auch
den zurückzustellenden Anteil, in Aktien zu gewähren sind. In der BTV werden den Mitgliedern des Vorstands zu diesem Zweck
jeweils BTV Stammaktien gewährt. Der Anteil an Instrumenten, welcher sofort gewährt wird, unterliegt einer dreijährigen Behalte-
bzw. Sperrfrist. Jener Anteil an Instrumenten, welcher zurückzustellen ist, unterliegt, folgend der jeweiligen Gewährung, einer
Behalte- bzw. Sperrfrist von einem Jahr.
Zum Zwecke der Aktienkäufe wurden im Dezember 2024 insgesamt 1.040 Stück Stammaktien via rse/außerrslich gekauft.
Der Durchschnittskurs der Aktien betrug dabei 55,50 € bei einem Gesamtkurswert von 58 Tsd. €. Die enthaltene Rückstellung
für die aktienbasierte Vergütung der Vorstände für die kommenden Jahre betrug zum 31.12.2024 insgesamt 126 Tsd. € (Vorjahr:
94 Tsd. €).
Es gibt keine Optionen, es werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung des Vergütungsausschusses die Aktien zum zu dem Zeit-
punkt gültigen Marktwert gekauft.
34b Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
nicht konsolidierten Unternehmen und Beteiligungen
in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Forderungen an Kreditinstitute 0 0
Forderungen an Kunden 4.188 4.270
Gesamtsumme Forderungen 4.188 4.270
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 46.161 46.383
Gesamtsumme Verbindlichkeiten 46.161 46.383
Im Rahmen der Ergebnisrechnung sind 94 Tsd. € Erträge (Vorjahr: 92 Tsd. €) und 1.198 Tsd. € Aufwendungen (Vorjahr: 1.037 Tsd. €)
für Transaktionen mit der Muttergesellschaft und ihren verbundenen Unternehmen angefallen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
422
34c Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten
Unternehmen und Beteiligungen
in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Forderungen an Kreditinstitute 20.352 38.787
Forderungen an Kunden 0 0
Gesamtsumme Forderungen 20.352 38.787
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.242 338
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5 2
Gesamtsumme Verbindlichkeiten 5.247 340
Im Rahmen der Ergebnisrechnung sind 1.129 Tsd. € Erträge (Vorjahr: 771 Tsd. €) und 47 Tsd. € Aufwendungen (Vorjahr:
60 Tsd. €) für Transaktionen mit der Muttergesellschaft und ihren assoziierten Unternehmen angefallen.
Der beizulegende Zeitwert der nach der Equity-Methode einbezogenen börsenotierten Unternehmen beträgt zum Bilanz-
stichtag 940.768 Tsd. € (Vorjahr: 881.328 Tsd. €), davon entfielen auf die BKS Bank AG 130.126 Tsd. € (Vorjahr: 133.400 Tsd. )
und auf die Oberbank AG 810.642 Tsd. € (Vorjahr: 747.928 Tsd. €). Die Summe temporärer Differenzen im Zusammenhang mit
Anteilen an assoziierten Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, beträgt zum Bilanzstichtag
780.688 Tsd. € (Vorjahr: 713.907 Tsd. €).
Die Anzahl der über assoziierte Unternehmen gehaltenen eigenen Anteile beträgt wie im Vorjahr 9.906.262 Stück.
34d Überleitung des Equity-
Buchwertes der in den Konzernabschluss
aufgenommenen assoziierten Unternehmen
auf Basis des Bestandes zum 31.12.2024
in Tsd. €
Fortge-
schriebener
Buchwert
per
01.01.2024
Kapital-
erhöhung
Erfolgs-
neutrale
Veränderung
2024
Erfolgs-
wirksame
Veränderung
2024
Fortge-
schriebener
Buchwert
per
31.12.2024
Börsen-
kurs
Stamm-
aktien
BKS Bank AG 295.531 0 1.786 29.851 327.167 15,90
Oberbank AG 618.506 0 −7.461 47.990 659.035 69,80
Moser Holding Aktiengesellschaft 5.372 0 3 189 5.564 n. v.
Überleitung des Equity-
Buchwertes der in den Konzernabschluss
aufgenommenen assoziierten Unternehmen
auf Basis des Bestandes zum 31.12.2023
in Tsd. €
Fortge-
schriebener
Buchwert
per
01.01.2023
Kapital-
erhöhung
Erfolgs-
neutrale
Veränderung
2023
Erfolgs-
wirksame
Veränderung
2023
Fortge-
schriebener
Buchwert
per
31.12.2023
Börsen-
kurs
Stamm-
aktien
BKS Bank AG 272.091 952 7.161 15.327 295.531 16,30
Oberbank AG 542.478 0 2.724 73.304 618.506 64,40
Moser Holding Aktiengesellschaft 13.036 0 −10 −7.654 5.372 n. v.
n. v. = nicht vorhanden
BTV Jahresfinanzbericht 2024
423
34
e
Die at-equity-bewerteten assoziierten Unternehmen wiesen
zum Bilanzstichtag folgende Werte auf
in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
BKS Bank AG 10.842.870 10.572.131
Oberbank AG 27.973.636 27.977.388
Moser Holding AG 90.274 93.384
Vermögenswerte 38.906.780 38.642.903
BKS Bank AG 8.946.527 8.852.862
Oberbank AG 23.908.448 24.158.173
Moser Holding AG 61.033 68.365
Schulden 32.916.008 33.079.400
BKS Bank AG 369.658 322.411
Oberbank AG 807.402 951.592
Moser Holding AG 93.965 103.629
Erlöse 1.271.025 1.377.632
Konzernjahresüberschuss 183.110 149.419
Sonstiges Gesamtergebnis 14.981 12.859
BKS Bank AG Gesamtjahresergebnis 198.091 162.278
Konzernjahresüberschuss 362.598 498.325
Sonstiges Gesamtergebnis −26.640 24.292
Oberbank AG Gesamtjahresergebnis 335.958 522.617
Konzernjahresüberschuss 4.652 −28.346
Sonstiges Gesamtergebnis 0 0
Moser Holding AG Gesamtjahresergebnis 4.652 −28.346
Gesamtjahresergebnis 538.701 656.549
BKS Bank AG 2.864 2.028
Oberbank AG 11.614 8.420
Moser Holding AG 875 512
Erhaltene Dividenden 15.353 10.960
BTV Jahresfinanzbericht 2024
424
34
f
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum Fair Value bewerteten
assoziierten Unternehmen wiesen zum Bilanzstichtag folgende Werte auf
in Tsd. € 2024 2023
Vermögenswerte 96.701 92.522
Schulden 50.933 53.822
Erlöse 102.261 89.461
Konzernjahresüberschuss 1.975 2.082
34g Kreditinstitute mit Anteilsbesitz > 20 % an der BTV AG wiesen
zum Bilanzstichtag folgende Werte auf
in Tsd
. € 2024 2023
Vermögenswerte 784.974.000 843.506.000
Schulden 720.895.000 781.625.000
Erlöse 23.826.000 11.897.000
Jahresüberschuss 6.473.000 5.934.000
Im Rahmen der Ergebnisrechnung sind 11 Tsd. € Erträge (Vorjahr: 8 Tsd. €) und 5 Tsd. € Aufwendungen (Vorjahr: 105 Tsd. €)
für Transaktionen angefallen. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum Stichtag auf 3.002 Tsd. € (Vor-
jahr: 2.908 Tsd. €), die Verbindlichkeiten auf 7.850 Tsd. € (Vorjahr: 3.540 Tsd. €).
Es wurden für die Ermittlung der Werte in den Tabellen 34e und 34g die letztvorliegenden Jahresabschlüsse als Berechnungsgrund-
lage herangezogen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
425
Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte per 31.12.2024:
in Tsd. € Kontraktvolumen/Restlaufzeiten Marktwerte
positiv negativ positiv negativ positiv negativ
< 1 Jahr
1 – 5
Jahre > 5 Jahre Gesamt < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Zinsswaps 271.948 2.261.317 846.808 3.380.073 873 −1.290 22.887 −15.997
22.717
−14.434
Kauf 103.224 1.151.417 528.403 1.783.044 801 −49 12.138 −7.793
13.451
−9.607
Verkauf 168.724 1.109.900 318.405 1.597.029 73 −1.241 10.749 −8.204
9.266
−4.827
Zinssatzoptionen 292.174 88.688 32.142 413.004 290 −289 718 −716 386 −306
Kauf 146.087 44.344 16.071 206.502 290 0 716 0 347 −11
Verkauf 146.087 44.344 16.071 206.502 0 −289 1 −716 39 −295
Zinssatzverträge Gesamt 564.121 2.350.004 878.951 3.793.076 1.163 −1.579 23.605 −16.713
23.103
−14.740
Währungsswaps 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Devisentermingeschäfte 150.788 36.284 0 187.072 5.105 −1.031 721 −150 0 0
FX-Swaps 871.812 0 0 871.812 9.502 −2.434 0 0 0 0
Wechselkursverträge Gesamt 1.022.600 36.284 0 1.058.884 14.606 −3.465 721 −150 0 0
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
29.000 65.500 0 94.500 8.304 0 6.467 −777 0 0
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 29.000 65.500 0 94.500 8.304 0 6.467 −777 0 0
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
29.000 65.500 0 94.500 8.304 0 6.467 −777 0 0
Bankbuch Gesamt 1.615.721 2.451.788 878.951 4.946.460 24.074 −5.044 30.792 −17.641
23.103
−14.740
Zinssatzoptionen – Handelsbuch 553 11.529 21.791 33.874 0 0 4 −113 685 −4
Kauf 266 11.018 19.887 31.171 0 0 4 −113 685 0
Verkauf 287 511 1.904 2.703 0 0 0 0 0 −4
Zinsswaps – Handelsbuch 1.200 0 25.000 26.200 6 0 0 0 1.255 0
Kauf 1.200 0 25.000 26.200 6 0 0 0 1.255 0
Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zinssatzverträge Gesamt 1.753 11.529 46.791 60.074 6 0 4 −113 1.940 −4
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 88 0
Kauf 0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 88 0
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 88 0
Handelsbuch Gesamt 1.753 11.529 48.791 62.074 6 0 4 −113 2.028 −4
Nicht abgewickelte derivat.
Finanzinstrumente Gesamt
1.617.474 2.463.317
927.742
5.008.533 24.080
−5.044 30.796 −17.754
25.131
−14.744
35 Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte
BTV Jahresfinanzbericht 2024
426
Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte per 31.12.2023:
in Tsd. € Kontraktvolumen/Restlaufzeiten Marktwerte
positiv negativ positiv negativ positiv negativ
< 1 Jahr
1 – 5
Jahre > 5 Jahre Gesamt < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Zinsswaps 136.729 1.364.957 793.659 2.295.345 527 −1.378 20.626 −17.194
32.547
−16.765
Kauf 31.414 649.656 499.886 1.180.957 527 0 16.846 −2.028
25.080
−7.358
Verkauf 105.314 715.300 293.774 1.114.388 0 −1.378 3.780 −15.166
7.467
−9.407
Zinssatzoptionen 50.000 346.176 96.794 492.970 286 −286 2.865 −2.828 2.143 −935
Kauf 25.000 176.088 58.298 259.386 286 0 2.865 −27 2.143 0
Verkauf 25.000 170.088 38.496 233.584 0 −286 0 −2.801 0 −935
Zinssatzverträge Gesamt 186.729 1.711.133 890.453 2.788.315 814 −1.664 23.491 −20.022
34.690
−17.700
Währungsswaps 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Devisentermingeschäfte 118.719 66.115 0 184.834 1.650 −1.394 3.435 −671 0 0
FX-Swaps 733.722 27.525 0 761.248 486 −17.305 187 −2.946 0 0
Wechselkursverträge Gesamt 852.441 93.640 0 946.081 2.136 −18.698 3.623 −3.617 0 0
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
0 90.300 15.000 105.300 0 0 8.042 −1.709 733 −72
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 0 90.300 15.000 105.300 0 0 8.042 −1.709 733 −72
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
0 90.300 15.000 105.300 0 0 8.042 −1.709 733 −72
Bankbuch Gesamt 1.039.170 1.895.073 905.453 3.839.696 2.950 −20.362 35.156 −25.349
35.423
−17.772
Zinssatzoptionen – Handelsbuch 50 1.117 5.077 6.244 0 0 0 0 8 −11
Kauf 32 531 2.216 2.778 0 0 0 0 8 0
Verkauf 19 586 2.861 3.465 0 0 0 0 0 −11
Zinsswaps – Handelsbuch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zinssatzverträge Gesamt 50 1.117 5.077 6.244 0 0 0 0 8 −11
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 93 0
Kauf 0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 93 0
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 93 0
Handelsbuch Gesamt 50 1.117 7.077 8.244 0 0 0 0 101 −11
Nicht abgewickelte derivat.
Finanzinstrumente Gesamt
1.039.220 1.896.190
912.530
3.847.940 2.950
−20.362 35.156 −25.349
35.525
−17.783
BTV Jahresfinanzbericht 2024
427
Das Geschäftsvolumen wird je nach zugrunde liegendem Finanzinstrument in die Kategorien zinssatz-, wechselkurs- und
wertpapierbezogene Geschäfte eingeteilt. Die gewählte Einteilung der Volumina nach Laufzeitkategorien entspricht internatio-
nalen Empfehlungen, ebenso die Klassifizierung in zinssatz-, wechselkurs- und wertpapierbezogene Geschäfte. Zum Ultimo
2024 hatte die BTV nur OTC(Over-the-Counter)-Geschäfte in den Büchern.
Die nicht zu Handelszwecken gehaltenen derivativen Instrumente resultieren bei den Zinssatzverträgen überwiegend aus dem
Kundengeschäft. Neben Zinsswaps wurden Cross-Currency-Swaps und Zinsoptionen von den Kunden nachgefragt. Die BTV
schließt diese Positionen mit Gegengeschäften bei anderen Kreditinstituten und nimmt kein Risiko auf das eigene Buch. Die BTV
selbst verwendet zur Steuerung des Gesamtbankzinsrisikos vor allem Zinsswaps. Für die Steuerung des Devisenkursrisikos sind
es hauptchlich Devisentermingeschäfte und Währungsswaps, die in der BTV eingesetzt werden. Die wertpapierbezogenen
Geschäfte betreffen ausschließlich emittierte strukturierte Veranlagungsprodukte. Die dazu benötigten Optionen wurden bei
Fremdbanken zugekauft.
Der Absicherungszeitraum für Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung stehen, ist identisch mit jenem für das Grundgeschäft.
Der Konzern wendet Fair Value Hedge Accounting überwiegend mittels Zinsswaps an, um sich gegen Veränderungen des Fair
Values von festverzinslichen Finanzinstrumenten infolge von Bewegungen der Marktzinssätze abzusichern. Die Fair Values der
Sicherungsinstrumente sind aktivseitig im sonstigen Finanzvermögen und passivseitig in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten
enthalten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
428
36 Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten,
die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
per 31.12.2024
in Tsd. €
In aktiven
Märkten
notierte Preise
Level 1
Auf Marktdaten
basierende
Bewertungsmethode
Level 2
Nicht auf Marktdaten
basierende
Bewertungsmethode
Level 3
Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kunden, verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
0 0 207.986
Schuldtitel, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
254.835 19.280 0
Schuldtitel, verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet 9.673 0 10.284
Schuldtitel (Fair-Value-Option) 0 0 0
Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
73.012 0 56.916
Eigenkapitalinstrumente, erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet
34.547 0 0
Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten 0 47.016 0
Handelsaktiva – Fonds 34.445 0 0
Handelsaktiva – positive Marktwerte aus derivativen
Finanzinstrumenten
0 32.712 0
Zum Fair Value klassifizierte Vermögenswerte insgesamt 406.512 99.008 275.186
Zum Fair Value bewertete finanzielle Verpflichtungen
Fair-Value-Option 0 353.898 0
Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten 0 28.562 0
Handelspassiva – negative Marktwerte aus derivativen
Finanzinstrumenten
0 8.724 0
Zum Fair Value klassifizierte Verpflichtungen insgesamt 0 391.184 0
BTV Jahresfinanzbericht 2024
429
Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten,
die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
per 31.12.2023
in Tsd. €
In aktiven
Märkten
notierte Preise
Level 1
Auf Marktdaten
basierende
Bewertungsmethode
Level 2
Nicht auf Marktdaten
basierende
Bewertungsmethode
Level 3
Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kunden, verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
0 0 232.958
Schuldtitel, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
224.841 21.079 0
Schuldtitel, verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet 9.565 0 7.676
Schuldtitel (Fair-Value-Option) 0 0 0
Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
74.290 0 66.578
Eigenkapitalinstrumente, erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet
37.080 0 0
Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten 0 54.890 0
Handelsaktiva – Fonds 20.674 0 0
Handelsaktiva – positive Marktwerte aus derivativen
Finanzinstrumenten
0 18.604 0
Zum Fair Value klassifizierte Vermögenswerte insgesamt 366.450 94.573 307.212
Zum Fair Value bewertete finanzielle Verpflichtungen
Fair-Value-Option 0 415.157 0
Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten 0 30.981 0
Handelspassiva – negative Marktwerte aus derivativen
Finanzinstrumenten
0 32.403 0
Zum Fair Value klassifizierte Verpflichtungen insgesamt 0 478.541 0
BTV Jahresfinanzbericht 2024
430
In der Berichtsperiode ergaben sich zwischen den einzelnen Levelstufen Umgliederungen in Höhe von 1.454 Tsd. € (Zugang)
b zw. −8.243 Tsd. € (Abgang) . Bei den zum Fair Value bewerteten sonstigen Beteiligungen und sonstigen verbundenen Unterneh-
men beläuft sich der Bestand an Level-3-Finanzinstrumenten zum 31.12.2024 auf 56.912 Tsd. € (Vorjahr: 66.574 Tsd. €).
Im Berichtsjahr 2024 wurde aus Verkäufen bei in Level 3 erfassten Eigenkapitalinstrumenten, welche erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden, ein Ergebnis in Höhe von −0 Tsd. € (Vorjahr: Verlust −1 Tsd. ) im sonstigen
Ergebnis erfasst. Im sonstigen Ergebnis wurden 2.869 Tsd. € (Vorjahr: Gewinn 5.780 Tsd. ) an Bewertungsverlusten erfasst.
36a Bewegungen in Level 3 von zum Fair
Value bewerteten Finanzinstrumenten
in Tsd. € 01.01.2024
Erfolg
GuV
Erfolg im
sonstigen Ergebnis Käufe
Verkäufe
Tilgungen
Transfer in
Level 3
Transfer
aus
Level
3
Währungs-
umrechnung 31.12.2024
Forderungen an Kunden, verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
232.958 47 0 13.760 −38.779 0 0 0 207.986
Schuldtitel, verpflichtend zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
7.676 335 0 2.273 0 0 0 0 10.284
Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
66.578 0 −2.869 0 −4 1.454 −8.243 0 56.916
Zum Fair Value klassifizierte
Vermögenswerte insgesamt
307.212 382 −2.869 16.033 −38.783 1.454 −8.243 0 275.186
Bewegungen in Level 3 von zum Fair
Value bewerteten Finanzinstrumenten
in Tsd. € 01.01.2023
Erfolg
GuV
Erfolg im
sonstigen Ergebnis Käufe
Verkäufe
Tilgungen
Transfer in
Level 3
Transfer
aus
Level
3
Währungs-
umrechnung 31.12.2023
Forderungen an Kunden, verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
231.861 −2.697 0 32.320 −28.526 0 0 0 232.958
Schuldtitel, verpflichtend zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
5.614 −502 0 2.564 0 0 0 0 7.676
Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
60.592 0 6.079 4 −97 0 0 0 66.578
Zum Fair Value klassifizierte
Vermögenswerte insgesamt
298.066 −3.199 6.079 34.888 −28.623 0 0 0 307.212
BTV Jahresfinanzbericht 2024
431
36a Bewegungen in Level 3 von zum Fair
Value bewerteten Finanzinstrumenten
in Tsd. € 01.01.2024
Erfolg
GuV
Erfolg im
sonstigen Ergebnis Käufe
Verkäufe
Tilgungen
Transfer in
Level 3
Transfer
aus
Level
3
Währungs-
umrechnung 31.12.2024
Forderungen an Kunden, verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
232.958 47 0 13.760 −38.779 0 0 0 207.986
Schuldtitel, verpflichtend zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
7.676 335 0 2.273 0 0 0 0 10.284
Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
66.578 0 −2.869 0 −4 1.454 −8.243 0 56.916
Zum Fair Value klassifizierte
Vermögenswerte insgesamt
307.212 382 −2.869 16.033 −38.783 1.454 −8.243 0 275.186
Bewegungen in Level 3 von zum Fair
Value bewerteten Finanzinstrumenten
in Tsd. € 01.01.2023
Erfolg
GuV
Erfolg im
sonstigen Ergebnis Käufe
Verkäufe
Tilgungen
Transfer in
Level 3
Transfer
aus
Level
3
Währungs-
umrechnung 31.12.2023
Forderungen an Kunden, verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
231.861 −2.697 0 32.320 −28.526 0 0 0 232.958
Schuldtitel, verpflichtend zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
5.614 −502 0 2.564 0 0 0 0 7.676
Eigenkapitalinstrumente, erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
60.592 0 6.079 4 −97 0 0 0 66.578
Zum Fair Value klassifizierte
Vermögenswerte insgesamt
298.066 −3.199 6.079 34.888 −28.623 0 0 0 307.212
Die BTV prüft zum Ende einer Berichtsperiode, inwieweit Umgruppierungen aufgrund von Veränderungen relevanter Parameter
zwischen den verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie stattgefunden haben. Umgruppierungen erfolgen auf Basis der
Bestände der jeweiligen Berichtsperiode.
Die Buchwerte von Finanzinstrumenten, bei denen es sich um Zweckgesellschaften von untergeordneter Bedeutung handelt und
der Buchwert somit als Zeitwert ermittelt wird, betragen zum 31.12.2024 bei den sonstigen Beteiligungen 6.119 Tsd. € (Vorjahr:
6.091 Tsd. €) und bei den sonstigen verbundenen Unternehmen 2.327 Tsd. € (Vorjahr: 9.087 Tsd. ).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
432
Die Ermittlung des Fair Values für die im Level 3 ausgewiesenen Vermögensgegensnde erfolgt auf Basis zukünftiger Zahlungs-
ströme bzw. mittels Marktwert- und Substanzwertverfahren. Für die Sensitivitätsanalyse des beizulegenden Zeitwerts in Bezug
auf den Beteiligungswert werden die Beteiligungen, welche zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden und nicht als
Zweckgesellschaft kategorisiert sind, einem Zinsshift von +100 Basispunkten bzw. −100 Basispunkten unterworfen. Auf Basis
dieser geshifteten Zinskurven werden die beizulegenden Zeitwerte neu ermittelt und mit dem ursprünglich ermittelten
beizulegenden Zeitwert auf Basis des aktuellen Zinsniveaus verglichen.
Die Differenz zum ursprünglich ermittelten Fair Value beträgt hierbei:
36b Sensitivitätsanalyse Beteiligungen
in Tsd. €
Zinsen
+100 BP
31.12.2024
Zinsen
+100 BP
31.12.2023
Zinsen
−100 BP
31.12.2024
Zinsen
−100 BP
31.12.2023
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts im Szenario −869 −931 +1.151 +1.216
Für die Sensitivitätsanalyse des beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf das Kreditrisiko werden die Forderungen an Kunden,
welche zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, unter einem negativen und einem positiven Szenario neu bewertet.
Hierzu werden die makroökonomischen Einflussfaktoren auf das Kreditrisiko auf ein negatives Niveau bzw. ein positives Niveau
gesetzt und der r die Bewertung im Fair Value verwendete ECL unter diesen Szenarien neu ermittelt. Die Differenz zum
ursprünglich ermittelten Fair Value beträgt hierbei:
36c Bonitätsbedingte Veränderung des beizulegenden Zeitwerts bei
Forderungen an Kunden
in Tsd. €
Negatives
Szenario
31.12.2024
Negatives
Szenario
31.12.2023
Positives
Szenario
31.12.2024
Positives
Szenario
31.12.2023
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts im Szenario −197,4 −219,8 +112,0 +145,0
Für die Sensitivitätsanalyse des beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf das Marktzinsniveau werden die Forderungen an Kunden,
welche zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, einem Zinsshift von +100 Basispunkten bzw. −100 Basispunkten unter-
worfen. Auf Basis dieser geshifteten Zinskurven werden die beizulegenden Zeitwerte neu ermittelt und mit dem ursprünglich
ermittelten beizulegenden Zeitwert auf Basis des aktuellen Zinsniveaus verglichen.
36d Marktzinsbedingte Veränderung des beizulegenden Zeitwerts
bei Forderungen an Kunden
in Tsd. €
Zinsen
+100 BP
31.12.2024
Zinsen
+100 BP
31.12.2023
Zinsen
−100 BP
31.12.2024
Zinsen
−100 BP
31.12.2023
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts im Szenario −1.983,7 −2.019,8 +2.419,5 +2.387,1
Die szenariobedingte Veränderung des erwarteten Kreditverlusts ist auf Seite 329 zu finden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
433
37 Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
In der nachfolgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der Marktwert ist
derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für
einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Für Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit war der jeweilige Buchwert
maßgeblich. Bei fehlenden Marktpreisen wurden anerkannte Bewertungsmodelle, insbesondere die Analyse diskontierter
Cashflows und Optionspreismodelle, herangezogen.
Aktiva zum 31.12.2024
in Tsd. €
Brutto-
buchwert
Risiko-
vorsorge
Netto-
buchwert Fair Value
Barreserve 3.122.396 0 3.122.396 3.122.396
Forderungen an Kreditinstitute,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
467.752 −37 467.715 467.905
Forderungen an Kunden,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
8.794.700 −209.127 8.585.573 8.595.925
Sonstiges Finanzvermögen,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
924.918 −966 923.952 917.479
Aktiva zum 31.12.2023
in Tsd. €
Brutto-
buchwert
Risiko-
vorsorge
Netto-
buchwert Fair Value
Barreserve 2.999.856 0 2.999.856 2.999.856
Forderungen an Kreditinstitute,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
381.051 −29 381.022 381.071
Forderungen an Kunden,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
8.536.383 −154.044 8.382.339 8.360.493
Sonstiges Finanzvermögen,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
846.158 −316 845.842 827.121
Passiva
in Tsd. €
Buchwert
31.12.2024
Fair Value
31.12.2024
Buchwert
31.12.2023
Fair Value
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.057.378 1.057.410 1.498.433 1.500.149
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
9.756.707 9.727.911 9.029.451 9.012.936
Sonstige Finanzverbindlichkeiten,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.397.142 1.392.325 1.256.715 1.229.872
BTV Jahresfinanzbericht 2024
434
Vermögenswerte
Level 1
Für Wertpapiere, die der Kategorie „Sonstiges Finanzvermögen, zu fortgehrten Anschaffungskosten bewertet“ gewidmet
sind, wird der Fair Value aus dem am Markt gebildeten Preis ermittelt.
Level 2
Für Wertpapiere, welche nicht durch am Markt gebildete Preise bewertet werden können (im Wesentlichen bei an Börsen und
auf funktionsfähigen Märkten gehandelten Wertpapieren), bildet sich der beizulegende Zeitwert nach der Discounted-Cash-
Flow-Methode. Das bedeutet, dass die zukünftig projizierten Cashflows mittels geeigneter Diskontfaktoren abgezinst werden,
um den Fair Value zu ermitteln. Hier fließen adäquate Credit Spreads je Anleiheemittent mit ein. Der Credit Spread leitet sich für
illiquide Wertpapiere in erster Linie aus Credit Default Swaps ab. Ist kein Credit Default Swap Spread verfügbar, so erfolgt die
Ermittlung des Credit Spreads über am Markt vorhandene, vergleichbare Finanzinstrumente von vergleichbaren Emittenten.
Weiters werden auch externe Bewertungen von Dritten berücksichtigt, welche allerdings jedenfalls indikativen Charakter
aufweisen.
Level 3
Im Level 3 erfolgt die Fair-Value-Ermittlung anhand von Modellen, wobei ein Teil der Inputparameter nicht am Markt beobacht-
bare Daten beinhaltet und somit auf bankinternen Annahmen beruht. Dies betrifft in erster Linie nicht verbriefte Forderungen
an Kunden und Banken, welche „at cost“ bewertet werden. Hierfür ist in der Regel in der Fair-Value-Ermittlung der zugrunde
liegende Credit Spread je Gegenpartei nicht bekannt und kann auch nicht vom Markt abgeleitet werden.
Verbindlichkeiten
Level 2
Für Verbindlichkeiten, welche nicht zum Fair Value bilanziert werden, bildet sich der beizulegende Zeitwert nach der Discoun-
ted-Cash-Flow-Methode. Das bedeutet, dass die zukünftig projizierten Cashflows mittels geeigneter Diskontfaktoren abgezinst
werden, um den Fair Value zu ermitteln. Bei verbrieften Verbindlichkeiten kommt dabei der Credit Spread der BTV zum Einsatz,
welcher sich an den aktuell zu zahlenden Aufschlägen bei Anleiheemissionen orientiert.
Level 3
Ähnlich den nicht verbrieften Forderungen sind auch die nicht verbrieften Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Banken
Bestandteil des Levels 3. Diese Produkte werden ebenfalls in der Regel nicht zum Marktwert bewertet. Die Bildung eines
beizulegenden Zeitwerts findet ebenfalls mittels Discounted-Cash-Flow-Methode statt, wobei der Credit Spread hier außer
Acht bleibt .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
435
38 Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren beizulegender
Zeitwert aber angegeben wird, per 31.12.2024
in Tsd. €
In aktiven
Märkten
notierte Preise
Auf Markt-
daten basierende
Bewertungsmethode
Nicht auf Markt-
daten basierende
Bewertungsmethode
Nicht zum Fair Value bewertete Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 467.905
Forderungen an Kunden,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 8.595.925
Sonstiges Finanzvermögen,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
849.904 67.575 0
Nicht zum Fair Value bewertete Vermögenswerte insgesamt 849.904 67.575 9.063.829
Nicht zum Fair Value bewertete Verpflichtungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 1.057.410
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 9.727.911
Sonstige Finanzverbindlichkeiten,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 1.342.820 49.505
Nicht zum Fair Value bewertete Verpflichtungen insgesamt 0 1.342.820 10.834.827
Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren beizulegender
Zeitwert aber angegeben wird, per 31.12.2023
in Tsd. €
In aktiven
Märkten
notierte Preise
Auf Markt-
daten basierende
Bewertungsmethode
Nicht auf Markt-
daten basierende
Bewertungsmethode
Nicht zum Fair Value bewertete Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 381.071
Forderungen an Kunden,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 8.360.493
Sonstiges Finanzvermögen,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
744.186 82.935 0
Nicht zum Fair Value bewertete Vermögenswerte insgesamt 744.186 82.935 8.741.563
Nicht zum Fair Value bewertete Verpflichtungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 1.500.149
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 0 9.012.936
Sonstige Finanzverbindlichkeiten,
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0 1.181.254 48.618
Nicht zum Fair Value bewertete Verpflichtungen insgesamt 0 1.181.254 10.561.703
BTV Jahresfinanzbericht 2024
436
39 Hedge Accounting
Grundgeschäfte zum 31.12.2024
in Tsd. €
Buchwert des
Grundgeschäfts
Kumulierte Buchwert-
anpassung für Grundge-
schäfte bei Fair Value
Hedges
Kumulierte Buchwert-
anpassung für Grundge-
schäfte bei Fair Value
Hedges, die nicht mehr im
Sicherungsgewinn/-ver-
lust angepasst werden
Aktiva Passiva Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Fair Value Hedges
Zinsrisiko
Forderungen an Kunden 226.114 −9.873 0
Sonstiges Finanzvermögen 314.763 −4.265 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 23.862 −21 0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 68.909 −1.365 0
Grundgeschäfte zum 31.12.2023
in Tsd. €
Buchwert des
Grundgeschäfts
Kumulierte Buchwert-
anpassung für Grundge-
schäfte bei Fair Value
Hedges
Kumulierte Buchwert-
anpassung für Grundge-
schäfte bei Fair Value
Hedges, die nicht mehr im
Sicherungsgewinn/-ver-
lust angepasst werden
Aktiva Passiva Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Fair Value Hedges
Zinsrisiko
Forderungen an Kunden 256.623 −14.252 9
Sonstiges Finanzvermögen 210.791 −5.673 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 46.762 −477 329
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 80.874 −2.167 0
BTV Jahresfinanzbericht 2024
437
Sicherungsgeschäfte zum 31.12.2024
in Tsd. € Nominalbetrag Buchwert
Aktiva Passiva
Fair Value Hedges
Zinsrisiko
Sonstiges Finanzvermögen 428.596 16.405 0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 190.775 0 3.052
Sicherungsgeschäfte zum 31.12.2023
in Tsd. € Nominalbetrag Buchwert
Aktiva Passiva
Fair Value Hedges
Zinsrisiko
Sonstiges Finanzvermögen 449.871 24.050 0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 166.200 0 3.703
Positive Marktwerte bei Sicherungsgeschäften werden in der Position Derivate im sonstigen Finanzvermögen, negative Markt-
werte bei Sicherungsgeschäften in der Position Derivate in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten gebucht.
Ineffektivität 01.01.–31.12.2024
in Tsd. €
Ineffektivität in
der GuV erfasst
Ineffektivität im
OCI erfasst
Posten in der GuV und im OCI, in dem die
Hedge-Ineffektivität ausgewiesen wird
Fair Value Hedges
Zinsrisiko
Forderungen an Kunden −1.209 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
Sonstiges Finanzvermögen −1.626 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 102 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 284 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
Ineffektivität 01.01.–31.12.2023
in Tsd. €
Ineffektivität in
der GuV erfasst
Ineffektivität im
OCI erfasst
Posten in der GuV und im OCI, in dem die
Hedge-Ineffektivität ausgewiesen wird
Fair Value Hedges
Zinsrisiko
Forderungen an Kunden 1.113 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
Sonstiges Finanzvermögen 962 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 48 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
Sonstige Finanzverbindlichkeiten −197 0 Erfolg aus Finanzgeschäften
BTV Jahresfinanzbericht 2024
438
40 Restlaufzeitengliederung
Aktiva per 31.12.2024 in Tsd. € täglich fällig < 3 Monate 3 Mon. – 1 J. 1 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Forderungen an Kreditinstitute 54.138 356.434 57.142 0 0 467.715
Forderungen an Kunden
2.252.600 271.288 917.420 2.888.865 2.463.387 8.793.560
Sonstiges Finanzvermögen 326 41.209 190.659 679.917 470.390 1.382.500
Nicht derivative Forderungen 2.307.064 668.931 1.165.221 3.568.782 2.933.777 10.643.775
Derivative Forderungen 293 15.967 21.904 39.477 2.086 79.728
Summe 2.307.357 684.899 1.187.125 3.608.259 2.935.863 10.723.502
Passiva per 31.12.2024 in Tsd. € täglich fällig < 3 Monate 3 Mon. – 1 J. 1 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 286.989 164.395 72.707 261.056 272.230 1.057.378
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.970.566 2.079.756 1.195.617 429.050 81.718 9.756.707
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 60.443 151.650 1.279.521 259.427 1.751.040
Nicht derivative Verbindlichkeiten 6.257.555 2.304.594 1.419.974 1.969.627 613.375 12.565.125
Derivative Verbindlichkeiten 146 2.566 15.281 27.682 −8.388 37.286
Summe 6.257.701 2.307.160 1.435.255 1.997.309 604.987 12.602.411
Aktiva per 31.12.2023 in Tsd. € täglich fällig < 3 Monate 3 Mon. – 1 J. 1 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Forderungen an Kreditinstitute 60.959 256.338 63.725 0 0 381.022
Forderungen an Kunden
2.117.096 269.358 934.716 2.985.802 2.308.324 8.615.297
Sonstiges Finanzvermögen 464 80.830 186.191 740.184 279.282 1.286.951
Nicht derivative Forderungen 2.178.519 606.527 1.184.633 3.725.986 2.587.606 10.283.271
Derivative Forderungen 0 825 1.983 35.123 35.562 73.494
Summe 2.178.519 607.352 1.186.616 3.761.109 2.623.168 10.356.765
Passiva per 31.12.2023 in Tsd. € täglich fällig < 3 Monate 3 Mon. – 1 J. 1 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 288.464 117.320 464.786 313.840 314.022 1.498.433
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.189.095 1.429.611 1.702.734 602.877 105.134 9.029.451
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 35.909 159.051 1.210.578 266.334 1.671.872
Nicht derivative Verbindlichkeiten 5.477.560 1.582.840 2.326.571 2.127.295 685.490 12.199.756
Derivative Verbindlichkeiten 149 18.004 15.952 24.872 4.407 63.385
Summe 5.477.709 1.600.844 2.342.522 2.152.167 689.897 12.263.140
BTV Jahresfinanzbericht 2024
439
41 Organe der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Folgende Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates waren im Jahr 2024 für die BTV tätig:
Vorstand
Gerhard Burtscher,
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller,
Mitglied des Vorstandes
(ab 01.09.2024)
Mario Pabst,
Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA,
Mitglied des Vorstandes
Aufsichtsrat
Ehrenpräsident
KR Ehrensenator Dkfm.
Dr. Hermann Bell, Linz
Vorsitzender
Hanno Ulmer, Wolfurt
Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Sonja Zimmermann, Wien
Mitglieder
Mag. Hannes Bogner, Arcozelo,
Portugal
DI Johannes Collini, Hohenems
(bis 15.05.2024)
Angela Falkner, Sölden
Generaldirektor Konsul KR
Dr. Franz Gasselsberger, MBA, Linz
Vorstandsdirektor Mag. Nikolaus
Juhász, Klagenfurt (ab 15.05.2024)
Mag. Martha Kloibmüller, Linz
RA Dr. Andreas König, Innsbruck
Arno Schuchter, Schwarzach
Konsulin Mag. Dr. Herta Stockbauer,
Klagenfurt
Arbeitnehmervertreter*innen
Vorsitzender des Zentralbetriebsrates
Harald Gapp, Innsbruck
Betriebsratsobmann-Stellvertreter
Harald Praxmarer, Neustift im
Stubaital
Birgit Fritsche, Nüziders
Bettina Lob, Vils
Thiemo Perterer, Axams
Staatskommissäre
Staatskommissär HR Dr. Michael
Manhard, Wien
Staatskommissär-Stellvertreterin
Mag. Ewelina Boula, Wien
BTV Jahresfinanzbericht 2024
440
42 Darstellung des Anteilsbesitzes per 31. Dezember 2024
Die Gesellschaft hielt per 31. Dezember 2024 bei folgenden Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen
werden und auch in Summe unwesentlich sind, mindestens 20 % Anteilsbesitz:
Unternehmensname und -sitz
Kapitalanteil
insges.
Kapitalanteil
direkt
Eigenkapital
in Tsd. €
1
Ergebnis
in Tsd. €
2
Abschluss-
datum
a) Verbundene Unternehmen
1. Inländische Finanzinstitute: keine vorhanden
2. Sonstige inländische Unternehmen:
BTV Real-Leasing VI Gesellschaft m.b.H., Vomp 100,00 % 574 494 31.12.2023
Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH, Innsbruck 100,00 % 100,00 % 35 1 31.12.2023
Freiraum I GmbH, Mayrhofen 50,52 % 135 −1 30.11.2023
C3 Logistik GmbH, Innsbruck 100,00 % 1.051 28 30.09.2023
3. Sonstige ausländische Unternehmen:
AG für energiebewusstes Bauen AGEB, Staad 50,00 % 519 6 30.06.2024
KM Beteiligungsinvest AG, Staad 100,00 % 34.547 −1.934 31.12.2023
1
Eigenkapital im Sinne des § 229 UGB
2
Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Ertragsteuern, vor Rücklagenbewegung und Ergebnisverwendung
Unternehmensname und -sitz
Kapitalanteil
insges.
Kapitalanteil
direkt
Eigenkapital
in Tsd. €
1
Ergebnis
in Tsd. €
2
Abschluss-
datum
b) Assoziierte Unternehmen
1. Sonstige inländische Unternehmen:
Montafoner Kristberg-Bahn Silbertal
Gesellschaft m.b.H., Silbertal
32,29 % 452 −41 30.04.2024
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz 30,00 % 30,00 % 14.361 571 31.12.2024
3 Banken IT GmbH, Linz 30,00 % 30,00 % 3.633 54 31.12.2024
3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz 30,00 % 3.237 266 31.12.2024
3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H.,
Innsbruck
30,00 % 30,00 % 673 126 31.12.2024
Sitzwohl in der Gilmschule GmbH, Innsbruck 25,71 % 228 −4 30.09.2023
KopfStart GmbH, Wien 25,03 % 268 93 31.12.2023
Innfoliolytix GmbH, Innsbruck 26,00 % 89 16 31.12.2023
1
Eigenkapital im Sinne des § 229 UGB
2
Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Ertragsteuern, vor Rücklagenbewegung und Ergebnisverwendung
BTV Jahresfinanzbericht 2024
441
Innsbruck, 7. März 2025
Der Vorstand
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes
Die Ressortverteilung finden Sie auf Seite 330.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
442
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
gem. § 124 Abs. 1 und § 125 Abs. 1
rseG 2018
Wir bestigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der
Konzernlagebericht inkl. der nichtfinanziellen Erklärung den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns
so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der
Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unterneh-
mens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt,
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen
Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Innsbruck, 7. März 2025
Der Vorstand
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes
Die Ressortverteilung finden Sie auf Seite 330.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
443
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck, und ihrer Tochtergesellschaf-
ten (der Konzern), bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnis-
rechnung, der Eigenkapital-Veränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäfts-
jahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des
Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesen-
gesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlusspfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit
den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwen-
dung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind
im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlusspfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestigungsvermerks erlang-
ten Pfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Pfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut-
samsten r unsere Pfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang
mit unserer Pfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und
wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung:
1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
2. Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen
1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
Sachverhalt und Problemstellung
Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2024 Forderungen an Kunden iHv EUR 8.794 Mio ausgewiesen.
Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminde-
rungen in dem Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Erfassung von Wertminderungen sowie im
Abschnitt Risikoberichterstattung/31f Kreditrisiko.
Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifi-
kanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell signifikante
BTV Jahresfinanzbericht 2024
444
Kreditforderungen basiert auf erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschät-
zung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherhei-
ten beeinflusst.
Die Wertberichtigung für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als
Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt.
Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer
wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlauf-
zeit bilanziert (Stufe 2).
Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspiel-
räumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlust-
quoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwartsbezogene und zukunftsge-
richtete Informationen berücksichtigt.
Wenn die verwendeten Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken,
verwendet die Bank temporär Post-Model-Adjustments.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsi-
cherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als beson-
ders wichtigen Pfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durch-
geführt
Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungsle-
gungsvorschriften beurteilt.
Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und
kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der
Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung
und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben
auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen
Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Becksichtigung von
Sicherheiten überpft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen
oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorlie-
gen eines Ausfalls bestehen.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2)
haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilit von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten
Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im
Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und Post-Model-Adjustments untersucht. Weiters haben wir die
Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall
sowie des Stufenzuordnungsmodells und wesentliche Rechenschritte nachvollzogen.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderun-
gen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze
erhoben und gewürdigt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
445
Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen
Annahmen und Schätzunsicherheiten in den Notes zutreffend sind.
2. Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen
Sachverhalt und Problemstellung
Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2024 at Equity bilanzierte Unternehmen iHv EUR 992 Mio ausgewiesen.
Gemäß IAS 28 wurde für diese Unternehmen überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für Unterneh-
men, bei denen ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung identifiziert wurde, schätzt die Bank den erzielbaren Betrag dieses
Vermögenswertes gemäß IAS 36.
Für diesen Zweck wurden Nutzungswerte („Value-in-Use“) auf Basis der zukünftig zu erwartenden Cashflows ermittelt, siehe
Notes im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten / Anteile an at Equity
bilanzierten Unternehmen. Den bei diesen Berechnungen verwendeten Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit
Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen behaftet sind. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen können zu
wesentlich abweichenden Ergebnissen führen.
Auf Grund des Ermessensspielraums in den Annahmen und der damit verbundenen Sensitivität des Bewertungsergebnisses
haben wir die Bewertung von at Equity bilanzierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse zur Überprüfung der Werthaltigkeit von at Equity bilanzierten Unternehmen untersucht und die
Ausgestaltung und Implementierung der identifizierten wesentlichen Kontrolle evaluiert.
Wir haben die Angemessenheit der für die Value-in-Use-Berechnungen herangezogenen Jahresplanungen, der Überleitung
auf den maximal jährlich ausschüttbaren Betrag und des angewandten Diskontierungszinssatzes unter Beiziehung von
Spezialisten anhand der Anforderungen von IAS 36 und aktueller Kapitalmarktdaten sowie die mathematische Korrektheit der
Berechnung überprüft.
Wir haben die von der Bank getroffenen Annahmen und das durchgeführte Backtesting der historischen Planungen mit den
erzielten Ergebnissen kritisch gewürdigt. Die verwendeten Zahlen und die gewählten Szenarien wurden mit der Bank unter
Berücksichtigung der aktuellen Marktunsicherheit diskutiert und anhand interner und externer Prognosen plausibilisiert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Infor-
mationen im Geschäfts- sowie im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bestätigungsvermerk. Den Geschäfts- sowie den Jahresfinanzbericht (jeweils ohne den Bericht des Aufsichtsrates) haben wir vor
dem Datum dieses Bestigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum
zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine
Art der Zusicherung geben. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum
Konzernlagebericht“.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informatio-
nen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder
zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
446
Falls wir, auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen
durchgeführten Arbeiten, den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt,
sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim-
mung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesen-
gesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur
Fortführung der Unternehmenstigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Forthrung der Unternehmen-
stätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgehrte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Abschlusspfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlusspfung pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Pfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrmern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem r die Abschlusspfung relevanten internen Kontrollsystem, um Pfungshandlun-
gen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Forth-
rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an
der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehöri-
gen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsur-
teil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von
der Fortführung der Unternehmenstigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie
ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanz-
informationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines
Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für
Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Pfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser
Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung
der Abschlusspfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Pfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur
Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenom-
mene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachver-
halte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise
erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen
würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu pfen, ob er mit dem
Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzern-
lagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt
wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss
oder zu unseren bei der Abschlusspfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich r die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält
zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Pfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über
den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Ge-
schäftsjahr gewählt und am 10. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem
wurden wir von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer
gewählt und am 15. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am
31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlusspfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Wolfgang Wurm.
Wien, 7. März 2025
BTV Jahresfinanzbericht 2024
449
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer
Qualifiziert elektronisch signiert:
Datum: Datum:
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten
Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollsndigen Konzernabschluss
samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
444183 | 14
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am
31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 10. Mai 2023 vom Aufsichtsrat
mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der
Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 15. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung
beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden
Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Wolfgang
Wurm.
Wien
7. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer
Qualifiziert elektronisch signiert:
Datum:
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2
UGB zu beachten.
07.03.2025
450
BTV Jahresfinanzbericht 2024
Impressum
Herausgeber und Medieninhaber
Bank r Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
T +43 505 333 – 0
E info@btv.at
www.btv.at
DVR: 0018902
FN: 32942w
UID: ATU31712304
Redaktion
BTV Marketing & Kommunikation
BTV Konzernrechnungswesen & -controlling
BTV Sustainability & Strategy Office
BTV Risk Management
Konzept
BTV Marketing & Kommunikation
Gestaltung
BTV Marketing & Kommunikation
Redaktionsschluss
7. März 2025
Fotografie
BTV (S. 2)
Thomas Schrott (S. 6)
Studio Fasching (S. 11)
Hinweise
Soweit im Bericht personenbezogene Bezeichnungen nur
in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf
alle Geschlechter in gleicher Weise.
Im Geschäftsbericht der BTV können aufgrund von Run-
dungsdifferenzen minimal abweichende Werte in Tabellen
bzw. Grafiken auftreten.
Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der
BTV beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis
aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden
Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen
zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken
in nicht kalkulierter Höhe eintreten, so können die tatsäch-
lichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen
abweichen.
Der Bericht steht online auf der Website der BTV unter
btv.at/ueber-uns/investor-relations/berichte zur Verfügung.
Inhalt
BTV Jahresfinanzbericht 2024
451
Inhalt
BTV Aktiengesellschaft
Jahresabschluss 2024
Lagebericht
453 Wirtschaftliches Umfeld
455 Geschäftsentwicklung
458 Nichtfinanzieller Bericht
459 Risikobericht
467 Berichterstattung IKS Rechnungslegungsprozess
469 Aktien, Aktionärsstruktur und Satzung
471 Compliance und Geldwäscheprävention
473 Ausblick und jüngste Entwicklungen
Jahresabschluss Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft
476 Bilanz zum 31. Dezember 2024
479 Gewinn- und Verlustrechnung 2024
480 Anhang zum Jahresabschluss 2024
486 Angaben zur Bilanz – Aktiva
495 Angaben zur Bilanz – Passiva
498 Angaben zu außerbilanzmäßigen Geschäften
501 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
506 Sonstige und ergänzende Angaben zum
Jahresabschluss
520 Gewinnverteilungsvorschlag
521 Bilanzeid des Vorstandes
522 Bestätigungsvermerk
528 Bericht des Aufsichtsrates
531 Impressum
BTV Jahresfinanzbericht 2024
452
Lagebericht
Wirtschaftliches Umfeld
Geschäftsentwicklung
Nichtfinanzieller Bericht
Risikobericht
Berichterstattung IKS Rechnungslegungsprozess
Aktien und Aktionärsstruktur
Compliance und Geldwäscheprävention
Ausblick und jüngste Entwicklungen
BTV Jahresfinanzbericht 2024
453
Wirtschaftliches Umfeld
Wirtschaftliche Erholung in der Eurozone ist ausgeblieben
Das Jahr 2024 war geprägt von bedeutenden (geo-)politischen Ereignissen, die die Finanzmärkte stark beeinflusst haben. Der
Konflikt im Nahen Osten resultierte in erheblichen Preisschwankungen des Ölpreises, während sich das politische Chaos in
Frankreich auf starke Kurseinbrüche am französischen Finanzmarkt beschränkte. Die deutsche Regierung fand ein ebenso jähes
Ende, während es nach wochenlangen Koalitionsverhandlungen in Österreich nicht gelang, eine neue Regierung zu bilden. Das
bedeutendste politische Ereignis des Jahres fand aber mit den Psidentschaftswahlen in den USA statt. Der Wahlausgang und
Trumps Sieg wurden vom US-Aktienmarkt positiv aufgenommen, haben allerdings auch erneut Inflationsgefahren heraufbe-
schworen. Vor allem, da die US-Wirtschaft auch im 4. Quartal recht kräftig gewachsen ist und in den kommenden vier Jahren eine
ausgabenfreudige Regierung erwartet wird. Mit einem republikanischen Kongress wird es deutlich einfacher, geplante Ausga-
benpakete durchzusetzen, was – gemeinsam mit möglichen neuen Zöllen – das Preisniveau wieder nach oben treiben kann.
In der Eurozone war hingegen von der allgemein erwarteten wirtschaftlichen Belebung auch zum Jahresende noch nichts zu
sehen. Als größter Belastungsfaktor galt einmal mehr die Industrie, speziell in Deutschland. Im Gegensatz zu den USA scheint
in der Eurozone die Inflation aber weitgehend unter Kontrolle zu sein, wenngleich die Kerninflation (ohne Energie, Nahrungs-
und Genussmittel) mit 2,7 % im Dezember im Jahresvergleich noch immer über dem 2 %-Ziel der EZB lag. Diese dürfte in den
kommenden Monaten aber weiter sinken und der EZB Spielraum für weitere Zinssenkungen verschaffen.
In China kämpften Regierung und Notenbank gegen die anhaltende Wirtschaftsschwäche und für 2025 wurden zusätzliche
Maßnahmen angekündigt. Bisher gelang es aber nicht, die schwache Inlandsnachfrage zu beleben, und Konsument*innen wie
Unternehmer*innen blieben durch die Krise am Immobilienmarkt verunsichert. Zusätzliche Risiken haben sich durch den
Wahlsieg Trumps und mögliche neue Zölle auf chinesische US-Importe im kommenden Jahr ergeben.
Zinsentwicklung
Geldpolitik im Fokus der Finanzmärkte
Eine zentrale Rolle im Jahr 2024 spielte die Geldpolitik der großen Notenbanken Fed und EZB. Wurden die Erwartungen an Zins-
senkungen nicht erfüllt, führte dies zu Kursverlusten. Wurden die Zinssenkungserwartungen durch die Notenbanker hingegen
befeuert bzw. die Leitzinsen gesenkt, performten Aktien sowie Anleihen positiv. Nach der letzten Fed-Sitzung des Jahres Ende
Dezember sorgte Notenbankchef Powell noch einmal für etwas Unruhe an den Märkten, da seine Rede als etwas vorsichtiger
hinsichtlich kommender Zinssenkungen interpretiert wurde. Während Anfang Dezember noch zumindest drei Zinssenkungs-
schritte à 25 Basispunkte im Laufe von 2025 erwartet wurden, waren es nach der Sitzung nur mehr höchstens zwei. Die Erwartung
eines höheren Zinsniveaus im kommenden Jahr führte zu vorübergehenden Verlusten an den Aktien- und Anleihemärkten.
In der Eurozone hingegen dürfte der Fokus der EZB nicht mehr auf der Bekämpfung der Inflation liegen, die weitgehend auf
Zielniveau ist. Vielmehr dürfte die Notenbank die schwächelnde Wirtschaft mit weiteren Zinssenkungen unterstützen. Mit
Ende Dezember wurden vier weitere Schritte à 25 Basispunkte bis Ende 2025 erwartet.
In Summe führten die Zinssenkungen durch Fed und EZB (jeweils 100 Basispunkte) und der Rückgang der kurzfristigen Zinsen
zu einer positiven Jahresperformance im Anleihesegment, obwohl die langfristigen Zinsen Ende 2024 etwas höher lagen als zu
Jahresbeginn. Positiv ausgewirkt hat sich die Einengung der Risikoaufschläge in den riskanteren Anleihesegmenten wie Unterneh-
mens-, Hochzins- und Schwellenländeranleihen.
Die langlaufenden Euro-Zinssätze (10-Jahres-Euro-Swap) lagen zum Ende des 4. Quartals 2024 im Quartalsvergleich beinahe
unverändert bei 2,36 %. Die Geldmarktzinsen sanken im 4. Quartal von 3,28 % auf 2,71 % (3-Monats-Euribor).
Lagebericht und Erläuterungen zur
Geschäftsentwicklung der BTV 2024
BTV Jahresfinanzbericht 2024
454
Devisenkurse
EUR/USD-Wechselkurs entwickelte sich gegen Jahresende in Richtung Parität
Der EUR/USD-Wechselkurs zeigte sich 2024 getrieben von den Konjunkturerwartungen sowie von der Geldpolitik der Noten-
banken Fed und EZB. Zu Jahresbeginn stärkten die besseren Konjunkturdaten den US-Dollar, wohingegen der Euro unter
schwächeren Konjunkturaussichten litt. Im weiteren Jahresverlauf war der Wechselkurs hauptsächlich von den Zinssenkungser-
wartungen an die beiden Notenbanken Fed und EZB beeinflusst. Vor allem die Veränderungen in der Inflationsrate und in den
Arbeitsmarktdaten führten immer wieder zu stärkeren Anpassungen bei den Zinssenkungserwartungen. Im 4. Quartal machte
der Wechselkurs allerdings den stärksten Sprung, der US-Dollar wertete gegenüber dem Euro um über 7,6 % auf, wodurch der
Wechselkurs das Jahr bei 1,03 schloss. Grund dafür war der Wahlsieg Donald Trumps, der mit den damit verbundenen Ankündi-
gungen einer protektionistischeren Handels- und Immigrationspolitik sowie der Aussicht auf eine steigende Staatsverschuldung
zu höheren Inflationserwartungen führte. Gestiegene Inflationsrisiken ließen auch die Zinssenkungserwartungen an die Fed
stark zurückgehen, wodurch der US-Dollar gegenüber dem Euro gegen Jahresende stark aufwerten konnte. Im Gesamtjahr 2024
legte der US-Dollar somit gegenüber dem Euro um 6,7 % zu.
Schweizer Franken mit Volatilität
Der EUR/CHF-Wechselkurs war im Laufe des Jahres 2024 zwar deutlichen Schwankungen unterworfen, am Jahresende zeigte
sich das Währungspaar mit einem Kurs von 0,94 im Vergleich zum Jahresbeginn (0,93) jedoch kaum verändert. Von Januar bis
Mai wertete der Euro gegenüber dem Schweizer Franken spürbar auf, und das trotz der schwachen Konjunkturdaten aus der
Eurozone. Der Grund lag vor allem in der Abwertung des Schweizer Frankens infolge der Senkung des Leitzinses von 1,75 % auf
1,5 % durch die SNB Mitte März. Die SNB hatte diesen Schritt als erste unter den großen Notenbanken der entwickelten Welt
gesetzt, um die Wirtschaft zu unterstützen. Als jedoch im Juni auch die EZB den Zinssenkungszyklus einleitete, verlor der Euro
gegenüber dem Schweizer Franken erneut an Wert. Die weiteren Zinssenkungen der SNB konnten der Franken-Stärke im
weiteren Jahresverlauf nichts mehr anhaben.
Devisenkurse zum 31.12.2024:
EUR/USD: 1,0389
EUR/CHF: 0,9412
EUR/JPY: 163,06
Aktienmärkte
US-Aktienmarkt hat weiter die Nase vorn
2024 war ein starkes Jahr an den globalen Aktienmärkten. Die Hauptgründe hierr waren eine robustere Wirtschaftsleistung
als vorerst erwartet, solide Unternehmensgewinne sowie die Zinssenkungen durch die großen Notenbanken Fed und EZB.
Besonders stark entwickelte sich der US-amerikanische Aktienmarkt mit einem Jahresplus von +23,3 % (S&P 500), insbesondere
getrieben durch den US-Technologiesektor. Der IT-lastige Nasdaq-100 stach mit einem Jahresplus von +24,9 % noch stärker
hervor. Zusätzlich befeuert wurde der US-Aktienmarkt durch das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahlen im November. Da
Trumps wirtschaftspolitische Linie auf Deregulierung, Steuersenkungen und protektionistischen Maßnahmen basieren wird,
dürften Unternehmen in Form von höheren Unternehmensgewinnen profitieren. Dies sollte zu einer höheren wirtschaftlichen
Aktivit führen, weshalb sich der S&P 500 euphorisch zeigte und allein im November um +5,7 % zulegte. Der europäische
Aktienmarkt konnte bereits in den ersten drei Quartalen nicht mit der Performance des US-Aktienmarktes mithalten, was vor
allem der schwächeren konjunkturellen Entwicklung der Eurozone geschuldet war. Zudem nahm er das Ergebnis der US-Präsi-
dentschaftswahlen im November nicht positiv auf und zeigte sich verunsichert angesichts neuer möglicher Zölle auf europäi-
sche Exporte in die USA. Der breite europäische STOXX 600 schloss das Gesamtjahr 2024 mit +6,0 %. Trotz der angeschlagenen
Konjunktur konnte der deutsche DAX um +18,9 % zulegen, wohingegen der französische CAC mit einem Minus von −2,2 %
deutlich unter dem politischen Chaos in Frankreich litt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
455
Auch die chinesischen Aktienmärkte konnten das Jahr 2024 mit einem deutlichen Plus beenden. Der Shanghai Composite
erzielte ein Plus von +12,7 %, der Hang Seng Index schloss das Jahr mit +17,7 %. Die positive Performance resultierte fast voll-
ständig aus den angekündigten Stimulusmaßnahmen durch die chinesische Regierung im September. Enttäuschte Erwartungen
hinsichtlich des Stimuluspakets sowie Risiken eines möglichen Handelskonflikts mit den USA führten gegen Jahresende zu einer
Gegenbewegung.
Die Stammaktien der BTV stiegen im Laufe des Jahres um knapp +22,0 % von 46,00 € auf 56,00 €.
Geschäftsentwicklung
Das Geschäftsjahr 2024 war vor allem von der Entwicklung der Zinslandschaft und der weiterhin hohen Inflation und den damit
verbundenen Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben geprägt. Zusätzlich trübte die Eskalation des
Nahostkonflikts die weltweiten Entwicklungen. Operativ erwirtschaftete die BTV ein gutes Ergebnis.
Im operativen Kundengeschäft ist die BTV weiterhin gewachsen. Als Kundenbank lebt die BTV das Bankgeschäft so, wie es erfun-
den wurde: Einlagen aus der Region werden in die Bankbilanz genommen und anschließend für Kredite und regionale Projekte
zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis wird damit durch das Zins- und Provisionsgeschäft bestimmt. Basis für dieses Geschäfts-
modell ist neben der besonderen Kundennähe die Einsatzbereitschaft und die Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen. Die gute
Eigenkapitalausstattung ermöglicht es auch, ein starker Partner für die Wirtschaft und gleichzeitig ein sicherer Ort für die
Vermögensanlage zu sein – und so mit den Kund*innen mitzuwachsen.
Die wesentlichen Ergebniskomponenten stellen sich wie folgt dar:
Zins- und Beteiligungsergebnis
Die größte Ergebnisposition der BTV ist das Nettozinsergebnis. Im Berichtsjahr konnte dieses um +4,0 Mio. € bzw. +1,7 % auf
240,1 Mio. € gesteigert werden. Ein wichtiger Parameter für das Zinsergebnis ist die Volumenentwicklung auf der Kredit- und
Einlagenseite. Diese verlief erfreulich, das Neugeschäft übertraf die Tilgungen.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Ergebnis aus Wertpapieren und Beteiligungen um +4,3 Mio. € auf 15,9 Mio. €. Das darin
enthaltene Ergebnis aus Aktien und anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren stieg um +0,6 Mio. € und
betrug zum Jahresultimo somit 1,4 Mio. €.
Provisionsüberschuss
Das Dienstleistungsgeschäft erhöhte sich im Jahresverlauf um +4,0 Mio. € auf 69,6 Mio. €. Das Ergebnis aus dem Wertpapier-
geschäft konnte einen Anstieg um +1,9 Mio. € auf 30,7 Mio. € verzeichnen. Das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr erhöhte sich
um +1,0 Mio. € auf 17,1 Mio. .
Die Provisionen aus dem Kreditgeschäft stiegen im Berichtsjahr um +1,1 Mio. € auf 15,5 Mio. €. Das Ergebnis aus dem Devisen-,
Sorten- und Edelmetallgeschäft verringerte sich in Summe um −0,3 Mio. € auf nunmehr 4,3 Mio. €.
Das sonstige Dienstleistungsgeschäft erreichte einen Wert von 2,1 Mio. .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
456
Ergebnis Finanzgeschäfte/Sonstige betr. Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Jahr 2024 um +30,2 Mio. € auf 39,1 Mio. . Diese Position beinhaltet
Einmaleffekte, resultierend aus dem Abwicklungsfonds und der Einlagensicherung. Das Ergebnis aus Finanzgeschäften betrug
0,5 Mio. € nach 1,0 Mio. € im Jahr 2023.
Betriebsaufwendungen
Die Betriebsaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um +22,6 Mio. € auf 189,3 Mio. . Der Personalaufwand stieg dabei
um +8,1 Mio. € auf 115,9 Mio. €. Die Anzahl der angestellten Mitarbeiter*innen erhöhte sich im Jahresschnitt
um +22 Personenjahre (Vollzeitäquivalente) auf 830 Personenjahre (Vollzeitäquivalente).
Die Sachaufwendungen erhöhten sich um +6,6 Mio. € auf 55,6 Mio. €. Die BTV investierte unter anderem verstärkt in ihre IT,
ebenfalls erhöhten sich inflationsbedingt die Kosten r Marketing und jene für den allgemeinen Raumaufwand. Die Abschrei-
bungen stiegen um +1,5 Mio. € auf 7,8 Mio. €. Der sonstige betriebliche Aufwand erhöhte sich von 3,7 Mio. € auf 10,0 Mio. €.
Branchenbedingt gibt es keine Forschung und Entwicklung. In der Schweiz hat die BTV eine Zweigniederlassung, die BTV
Schweiz mit Sitz in Staad. In Deutschland hat die BTV eine Zweigniederlassung, die BTV Deutschland mit Sitz in München.
Die Anzahl an Geschäftsstellen der BTV blieb gegenüber dem Vorjahr unvendert bei 35.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich somit in Summe um +19,4 Mio. € auf 176,0 Mio. . Dies entspricht einem Anstieg
von +12,4 %.
Ertrags-/Aufwandssaldo 11./12. und 13./14.
Der Saldo der Risikogebarung lag im Berichtsjahr 2024 mit 82,0 Mio. € etwas unter dem Vorjahresniveau (87,9 Mio. €).
Der Aufwand aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen und Eventualverbindlichkeiten sowie von Wertpapieren
des Umlaufvermögens (Position 11./12.) betrug im Berichtsjahr 81,6 Mio. € (Vorjahr: 81,4 Mio. ). Darin enthalten ist ein
zusätzlicher Bewertungsaufwand gemäß § 57 Abs. 1 BWG in Höhe von 46,5 Mio. € (Vorjahr: 53,5 Mio. €).
Das Ergebnis in der Position 13./14. sank aufgrund von Beteiligungsentwicklungen von −8,9 Mio. € auf −1,2 Mio. €. Detaillierte
Erläuterungen zum Risikomanagement und zur Risikosituation befinden sich im anschließenden Risikobericht ab Seite 459, der
aufgrund der Steuerungsphilosophie der BTV auf Konzernbasis erstellt wird.
Ergebnis vor Steuern bis Jahresüberschuss
In Summe bedeuten diese Entwicklungen für das Ergebnis vor Steuern eine Steigerung um +26,9 Mio. € auf 93,1 Mio. .
Es gab 2024 wie im Vorjahr kein außerordentliches Ergebnis.
Der Steueraufwand von Einkommen und Ertrag erhöhte sich um +6,5 Mio. € auf nunmehr 21,0 Mio. €. Das Ergebnis ist vor allem
auf den Anstieg der latenten Steuern zurückzuführen. Die sonstigen Steuern sanken von 3,0 Mio. € auf 2,7 Mio. €. Der Jahres-
überschuss der BTV betrug somit im Jahr 2024 insgesamt 69,4 Mio. , im Vorjahr lag der Jahresüberschuss bei 48,8 Mio. .
BTV Jahresfinanzbericht 2024
457
Kennzahlen
Der Return on Equity (RoE) auf Basis des Ergebnisses vor Steuern geteilt durch das gewichtete bilanzielle Eigenkapital beläuft
sich auf 6,9 % (Vorjahr: 5,1 %). Die Cost-Income-Ratio (Betriebsaufwendungen geteilt durch Betriebserträge) für das Berichtsjahr
betrug 51,8 % (Vorjahr: 51,6 %).
Für das Geschäftsjahr 2024 wird der Vorstand eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von 0,40 € je Aktie
vorschlagen. Zudem stellt der Vorstand den Antrag, eine Sonderdividende in Höhe von 0,20 € (Vorjahr: 0 €) je Aktie auszuschütten.
Bilanzentwicklung
Die Bilanzsumme der BTV zum 31.12.2024 erhöhte sich auf 14.235 Mio. € (Vorjahr: 13.815 Mio. €).
Die Forderungen an Kunden konnten im Berichtsjahr weiter gesteigert werden: Im Vergleich zum Jahresultimo 2023 wuchsen die
Kredite nach Risikovorsorgen um +111 Mio. € oder +1,3 % auf 8.725 Mio. €. Der Wachstumstreiber war das Firmenkundengeschäft,
das sich im abgelaufenen Jahr gut entwickelte. Die Barreserve erhöhte sich um +123 Mio. € auf 3.122 Mio. €, die Forderungen an
Kreditinstitute erhöhten sich um +119 Mio. € auf 514 Mio. €.
Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere stiegen im Vergleich zum Vorjahr um +7,1 % von 723 Mio. €
auf 775 Mio. €. Die Position „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ erhöhte sich um +2 Mio. € auf 32 Mio. €. Die
Schuldtitel öffentlicher Stellen erhöhten sich um +24 Mio. € auf 394 Mio. €. Einen Anstieg um +1 Mio. € gab es bei den Beteili-
gungsbuchwerten. Der Anteil an verbundenen Unternehmen entwickelte sich mit 299 Mio. € unvendert.
Die Primärmittel erhöhten sich deutlich um +780 Mio. € auf 11.569 Mio. €. Die Kundeneinlagen inkl. der Spareinlagen stiegen dabei
von 9.144 Mio. € um +721 Mio. € auf 9.865 Mio. €. Einen Anstieg um +62 Mio. € auf 1.382 Mio. € verzeichneten die verbrieften
Verbindlichkeiten. Das Ernzungskapital reduzierte sich gegenüber dem Jahresultimo 2023 von 325 Mio. € auf 323 Mio. €. Die Ver-
bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um −408 Mio. € auf 1.067 Mio. €.
Das bilanzielle Eigenkapital inkl. Bilanzgewinn stieg 2024 um +54 Mio. € auf 1.379 Mio. €. Der Anstieg resultierte insbesondere aus
der Dotierung der Gewinnrücklage, die die Rücklagen erhöhte.
Erneut gesteigert wurden im Jahr 2024 auch die anrechenbaren Eigenmittel der BTV. Diese beliefen sich gemäß der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Verbindung mit der CRR-Begleitverordnung der FMA unter Anwendung der Übergangsbestimmungen
zum 31.12.2024 auf 1.577 Mio. € gegenüber 1.477 Mio. € im Vorjahr (+6,8 %). Das harte Kernkapital (CET1) bzw. Kernkapital (T1)
stieg um +5,0 % auf 1.224 Mio. € (Vorjahr: 1.167 Mio. €). Der Gesamtrisikobetrag erhöhte sich auf nunmehr 8.689 Mio. € (Vorjahr:
8.229 Mio. €).
Die harte Kernkapitalquote erreichte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Verbindung mit der CRR-Begleitverord-
nung der FMA unter Anwendung der Übergangsbestimmungen zum 31.12.2024 einen Wert von 14,08 % (Vorjahr: 14,18 %). Dieser
Wert entspricht auch der Kernkapitalquote.
Die Gesamtkapitalquote verbesserte sich auf 18,16 % (Vorjahr: 17,95 %).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
458
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Erstellung bzw. der Aufstellung des Jahresabschlusses fanden keine wesentli-
chen betriebsrelevanten Ereignisse statt.
Nach dem Stichtag des Jahresabschlusses gab es ansonsten keine in ihrer Form oder Sache nach berichtsrelevanten Aktivitäten
oder Ereignisse im BTV Konzern, die das im vorliegenden Bericht vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
beeinflussten.
Nichtfinanzieller Bericht
Die BTV hat sich dazu entschlossen, die NFI-Erklärung (Berichterstattungspflicht von nichtfinanziellen Informationen
gem. § 243b UGB) im Konzernlagebericht zu veröffentlichen. Dieser steht online auf der BTV Homepage unter
https://btv.at/ueber-uns/investor-relations/berichte/ zur Verfügung.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Risikobericht
Risikokultur
Risiko vor Ertrag und vor Wachstum“ – dies ist der erste Leitsatz der Risikokultur in der BTV, welcher seit vielen Jahren unser
Handeln prägt.
Darüber hinaus sind die zentralen Elemente der Risikokultur in der BTV:
Mit „Tone from the Topübernimmt der Vorstand die Vorbildfunktion und lebt die Risikokultur vor.
Jede/r Mitarbeiter*in ist sich seiner/ihrer Verantwortung in Bezug auf das tägliche Risikomanagement bewusst und über-
nimmt diese Verantwortung.
Eine wirksame Kommunikation und ein kritischer Dialog ist zwischen allen Hierarchieebenen möglich.
Anreize für Interessenkonflikte werden konsequent vermieden.
Die verschiedensten Kulturelemente werden in der Governance verankert.
Die Führungskräfte der BTV, allen voran der Vorstand, halten sich an diese Regelwerke und fordern die Einhaltung von den
Mitarbeiter*innen ein.
Struktur und Organisation des Risikomanagements
Die zentrale Verantwortung für das angemessene Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand.
Das vor allem in der Phase der Nachsteuerung des Risikomanagementprozesses agierende Gremium ist die BTV Banksteuerung.
Die BTV Banksteuerung tagt monatlich. Sie setzt sich aus dem Gesamtvorstand und den Leiter*innen der Bereiche Risk Manage-
ment, Konzernrechnungswesen & -controlling, Kreditmanagement, Financial Markets und dem Geschäftsbereich Kunden sowie
den Leiter*innen der Teams Regulatory & Model Development und Treasury zusammen.
Im Rahmen des Risikomanagements fällt dem Aufsichtsrat der BTV die Aufgabe der Genehmigung von Kreditrisiko-Einzellimits
im Rahmen des definierten Kompetenzweges sowie die der Überwachung des Risikomanagementsystems zu. Die Wahrneh-
mung dieser Überwachungsfunktion erfolgt im Wesentlichen über das Berichtswesen in den Ausschüssen.
Die gemäß § 39 Abs. 5 BWG geforderte Risikomanagement-Funktion wird durch die Position des Bereichsleiters Risk Manage-
ment wahrgenommen. Der Bereichsleiter Risk Management ist dem Risikovorstand unterstellt, er hat einen direkten Zugang
zum Gesamtvorstand und er übernimmt die Berichterstattung an den Gesamtvorstand. Ebenfalls besteht ein direkter Zugang
zum Aufsichtsrat durch die Einbringung in den Risikoausschuss.
Die Interne Revision der BTV als unabhängige Überwachungsinstanz prüft die Wirksamkeit und Angemessenheit des gesamten
Risikomanagementsystems und ergänzt somit auch die Funktion der Aufsichts- und der Eigentümervertreter.
Die WAG-Compliance-Funktion überwacht sämtliche gesetzlichen Regelungen und internen Richtlinien im Zusammenhang mit
Finanzdienstleistungen insbesondere nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) und der Marktmissbrauchsverordnung
(MAR). Die Überwachung von Mitarbeiter- und Kundengeschäften soll Insidergeschäfte hintanhalten und das Vertrauen in den
Kapitalmarkt sichern, womit Compliance unmittelbar zum Schutz der Reputation der BTV beiträgt.
Die BWG-Compliance-Funktion koordiniert die Prozesse im Zusammenhang mit der Risikobewertung, Umsetzung und Einhal-
tung regulatorischer Vorschriften gemäß § 69 Abs. 1 BWG mit dem Ziel, das Compliance-Risiko bzw. das Risiko, das sich aus
einer Nicht-Einhaltung dieser aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergibt, zu minimieren und eine angemessene Compliance-
Kultur in der BTV zu etablieren. Außerdem bet und unterstützt sie den Gesamtvorstand in Compliance-Fragestellungen und
BTV Jahresfinanzbericht 2024
460
bei der Beseitigung allfälliger Mängel, die die BWG-Compliance-Funktion im Rahmen ihrer Tätigkeit erkannt hat.
Während die BWG-Compliance-Funktion für die Koordination der Prozesse in Zusammenhang mit der Bewertung, Umsetzung
und Einhaltung regulatorischer Vorschriften zuständig ist, liegt die Verantwortung in Zusammenhang mit der Einführung und
Einhaltung der Prozesse, welche der Umsetzung der regulatorischen Vorschriften dienen, bei den Fachbereichen.
Die Funktion zur Prävention von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierungen hat die Aufgabe, Geldwäsche und Terrorismusfinan-
zierung in der BTV zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse Richtlinien und
Maßnahmen definiert, um das Einschleusen von illegal erlangten Vermögenswerten in das legale Finanzsystem zu unterbinden.
Im Falle von Hinweisen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hat der Geldwäschebeauftragte das Bundesministerium
für Inneres zu informieren. Sowohl die Compliance-Funktion als auch der Geldwäschebeauftragte berichten direkt dem Gesamt-
vorstand.
Die Funktionen des Risikomanagements und der Internen Revision sowie jene der WAG-Compliance, der BWG-Compliance und
der Prävention von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung sind in der BTV voneinander unabhängig organisiert. Damit ist
gewährleistet, dass diese Organisationseinheiten ihre Aufgaben im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems zweck-
entsprechend wahrnehmen können.
Risikostrategie
Die bewusste und selektive Übernahme von Risiken und deren angemessene Steuerung stellt eine der Kernfunktionen der
BTV dar. Dabei gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag zu erzielen, um nachhaltig einen Beitrag zur positiven
Unternehmensentwicklung zu leisten.
Die BTV versteht unter einer Risikostrategie die komprimierte, auf strategische Inhalte fokussierte Dokumentation der risiko-
politischen Grundhaltung. Daher wird die Risikostrategie als Instrument zur Absicherung der Unternehmensziele im Zeitablauf
verstanden und steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie.
Die Risikostrategie ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankbetrieblichen Risiken, welcher sich aus den
Anforderungen eines kundenorientierten Fokus im Bankbetrieb und der Orientierung an den gesetzlichen sowie aufsichtlichen
Rahmenbedingungen ergibt.
Das Risikomanagement wird in der BTV als integraler Bestandteil der strategischen und operativen Unternehmensführung
gesehen. Als Bestandteil der strategischen Unternehmensführung hat das Risikomanagement insbesondere den Zweck der
Bewusstmachung, dass strategische Entscheidungen immer Risiken in sich bergen und diese bewältigt werden müssen. Im
Rahmen der operativen Unternehmenshrung besteht die Aufgabe des Risikomanagements darin, die eingegangenen Risiken
adäquat zu steuern. Dementsprechend wurde in der BTV ein Regelkreislauf implementiert, der sicherstellt, dass sämtliche
Risiken identifiziert, quantifiziert, aggregiert und aktiv gesteuert werden. Die einzelnen Risikodefinitionen und Steuerungsme-
chanismen, welche im Zuge dieses Regelkreislaufes zur Anwendung kommen, werden nachstehend im Detail beschrieben.
Risikoidentifikation
In der BTV wird als Risiko die Gefahr einer negativen Abweichung des tatsächlichen vom erwarteten Ergebnis verstanden. Die
BTV unterscheidet dabei Risiken betreffend die Kapitalausstattung (ICAAP-Risiken), Risiken betreffend die Liquiditätsausstat-
tung (ILAAP-Risiken) und Stressszenarien, die sowohl die Kapital- als auch die Liquiditätsausstattung betreffen. Die nachfolgen-
de Auflistung stellt die in der BTV zur Anwendung kommende Systematisierung der Risikokategorien und Risikoarten gesamt-
haft dar.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
461
Finanzielle Risiken
Kreditrisiko
Adressausfallrisiko
Kreditkonzentrationsrisiko
Restrisiken aus kreditrisikomindernden Techniken
Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung
Konzentrationsrisiken aus Wertpapierveranlagungen
Beteiligungsrisiko
Immobilienrisiko
Marktrisiko
Zinsrisiko
Credit-Spread-Risiko
Aktienkursrisiko
Fremdwährungsrisiko
Volatilitätsrisiko
Refinanzierungsrisiko im ICAAP
Strukturelles Liquiditätsrisiko im ICAAP
Konzentrationsrisiko der Refinanzierung im ICAAP
Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Konzentrationsrisiken
Liquiditätsrisiken (ILAAP-Risiken)
Dispositives Liquiditätsrisiko
Marktliquiditätsrisiko
Risiko einer Konzentration in der Refinanzierung
Liquiditätsrisiko aus Derivatepositionen
Liquiditätsrisiko aus Beteiligungen
Strukturelles Liquiditätsrisiko im ILAAP
Risiko aus dem Geschäftsmodell
Nichtfinanzielle Risiken
Operationelles Risiko
Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten
Ausführungen, Lieferungen und Prozesse
Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit
Geschäftsunterbrechung und Systemstörungen
Interner Betrug
Externer Betrug
Sachschäden
Reputationsrisiko
Step-in-Risiko
Sonstige Risiken
Systemisches Risiko
Puffer für sonstige und nicht quantifizierte Risiken
Querschnittsrisiken
Makroökonomisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken
Globale Stressszenarien
Risiken aus geopolitischen Spannungen und damit einhergehende
makroökonomische Effekte
Risiken aus einer Pandemie
Risiken aus atomaren Zwischenfällen
Risiken aus Sanktionen bzw. aus regulatorischen Maßnahmen
Finanzielle Risiken spiegeln sich in den Bankbilanzen wider und ergeben sich aus der Geschäftstigkeit der Bank.
Nichtfinanzielle Risiken ergeben sich aus dem Betrieb der Bank, ihren Prozessen und ihren Systemen.
Querschnittsrisiken können alle anderen im Risikoinventar angeführten Risiken beeinflussen. Das heißt, dass sowohl finanzielle
als auch nichtfinanzielle Risiken gleichermaßen von Querschnittsrisiken betroffen sein können. Zu ihnen zählen unter anderem
die Nachhaltigkeitsrisiken.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
462
Nachhaltigkeitsrisiken
In der BTV werden Nachhaltigkeitsrisiken als Teil der bestehenden Risiken gesehen, insbesondere des Adressausfallrisikos –
durch Becksichtigung im Kundenrating und in den risikopolitischen Leitplanken –, aber auch als Teil des operationellen Risikos.
Die möglichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken fließen zum Beispiel in die Risikofrüherkennung, Stresstests etc. ein –
insbesondere in Branchen, die derartigen Risiken besonders ausgesetzt sind (beispielsweise Automobilsektor, Wintertouris-
mus).
Als Nachhaltigkeitsrisiken sieht die BTV Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintre-
ten tatchlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die
Reputation eines Unternehmens haben kann. Darin eingeschlossen sind klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken
(Stürme, Dürre, Anstieg der Meeresspiegel, steigende Schneefallgrenze, Überschwemmungen etc.) und Transitionsrisiken
(Risiken aus der Umstellung auf kohlenstoffarme Wirtschaft – Elektromobilität, angepasstes Käuferverhalten etc.).
Des Weiteren ist das Greenwashing-Risiko ein Teil des Nachhaltigkeitsrisikos. Die European Supervisory Authorities verstehen
unter Greenwashing eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen das
zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar
und angemessen widerspiegeln. Diese Praxis kann für Verbraucher*innen, Anleger*innen oder andere Marktteilnehmer*innen
irreführend sein.
Die folgende Darstellung zeigt, bei welchen Risikoarten die ESG-Risiken im Risk-Self-Assessment 2024 erkannt wurden.
Klimarisiko
Umwelt-
risiko
Soziales
Risiko
Governance-
RisikoKapitalrisiken (ICAAP) Transitionsrisiko Physisches Risiko
Kreditrisiko
Kontrahentenrisiko X X X X X
Branchenrisiko X X X
Regionenrisiko X X
Risikomindernde Techniken X X X
Beteiligungsrisiko X X X X X
Marktrisiko
Aktienkursrisiko X X X
Zinsrisiko
Fremdwährungsrisiko
Credit-Spread-Risiko X X X
Liquiditäts-/Refinanzierungsrisiko X X X
Geschäftsmodellrisiko X X X X X
Operationelles Risiko X X X X
Reputationsrisiko X X X X X
Step-in-Risiko X X
Das Ergebnis dieses Assessments ist eine Wesentlichkeitseinstufung, welche Risiken auf die BTV wesentlichen Einfluss haben
können. In Summe kann gesagt werden, dass sich die aus den ESG-Faktoren resultierenden Kredit- und Beteiligungsrisiken am
stärksten auf die Kapitalausstattung niederschlagen könnten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
463
Verfahren zur Messung der Risiken im ICAAP
Die Anforderungen an ein quantitatives Risikomanagement zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz, die sich aus der 2. Säule von
Basel III und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit ergeben, werden in der BTV vor allem durch die auf dem aufsichtlichen
Konsolidierungskreis gemäß Artikel 18 CRR basierende Risikotragfähigkeitsrechnung abgedeckt. Mithilfe der Risikotragfähig-
keitsrechnung wird festgestellt, inwieweit die BTV in der Lage ist, unerwartet eintretende Kapitalrisiken zu verkraften.
Die BTV wendet in ihrem ICAAP die aufsichtlichen Vorgaben der EZB für den ICAAP an. In ihrem Leitfaden unterscheidet die
EZB die folgenden beiden Perspektiven:
Ansatz Quantifiziertes Risiko Quantifizierungsmethodik
Normative Perspektive
Stressszenarien Risiko, dass die in Stressszenarien schlagend wer-
denden Risiken die aufsichtlichen Kapitalquoten
unter eine kritische Schwelle sinken lassen
Berechnung der in den Stressszenarien schlagend
werdenden Risiken und deren Einfluss auf die
Kapitalquoten
Ökonomische Perspektive
Ökonomische Kapitalausstattung Risiko, dass die unerwartet eintretenden
Verluste die Risikodeckungsmasse übersteigen
Ermittlung des Risikos anhand eines Value-at-Risk-
Ansatzes mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %
und einer Haltedauer von einem Jahr
In der normativen Perspektive wird die Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalquoten im Falle eines adversen Szenarios simuliert.
Das adverse Szenario umfasst einen langanhaltenden signifikanten Wirtschaftseinbruch, der sich in hohen Kreditausfällen,
einem starken Einbruch der Marktpreise und in stark gestiegenen Refinanzierungskosten manifestiert. Durch diese Faktoren
werden die Erträge der Bank wesentlich belastet und die Kapitaldecke in Mitleidenschaft gezogen. Das Szenario erstreckt sich
über zumindest drei Jahre. Über den gesamten Beobachtungszeitraum sind die gesetzlichen Kapitalquoten zuzüglich eines
Managementpuffers zu erfüllen. Die Simulation per 31.12.2024 zeigt, dass die BTV über den gesamten Beobachtungszeitraum
die Kapitalquoten samt Managementpuffer erfüllt.
In der ökonomischen Perspektive werden die im Risk-Self-Assessment als wesentlich erachteten Risiken quantifiziert und dem
internen Kapital (Risikodeckungsmasse) gegenübergestellt. Das interne Kapital in der ökonomischen Perspektive besteht im
Wesentlichen aus dem aufsichtlichen Kernkapital, welches um bestimmte Abzugsposten korrigiert wird, und berücksichtigt
zudem stille Reserven bzw. stille Lasten aus Immobilien und Wertpapieren.
Die folgende Tabelle zeigt die quantifizierten Risiken per 31.12.2024 und 31.12.2023.
Risikokategorie in Mio. € 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil
Kreditrisiko 570,8 40,7 % 578,6 43,6 %
Kreditkonzentrationsrisiko 32,2 2,3 % 20,8 1,6 %
Beteiligungsrisiko 267,3 19,1 % 255,9 19,3 %
Immobilienrisiko 27,8 2,0 % 27,3 2,1 %
Marktrisiko 207,0 14,8 % 163,2 12,3 %
Refinanzierungsrisiko 45,6 3,3 % 48,9 3,7 %
Operationelles Risiko 40,9 2,9 % 38,9 2,9 %
Geschäftsmodellrisiko 109,3 7,8 % 95,4 7,2 %
Puffer für sonstige und nicht quantifizierbare Risiken 101,1 7,2 % 96,8 7,3 %
Gesamt 1.402,1 100,0 % 1.325,7 100,0 %
Die Ausnützung der Risikodeckungsmasse betrug in der ökonomischen Perspektive per 31.12.2024 66,9 % (Vorjahr: 68,9 %).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
464
Kreditrisiko
Die BTV verwendet in der Risikotragfähigkeitsrechnung zur Quantifizierung des Adressausfallrisikos in der ökonomischen
Perspektive den IRB-Basisansatz. Für sonstige Positionen wie beispielsweise Sachanlagevermögen, Zinsabgrenzungen etc. wird
der Standardansatz zur Quantifizierung des Risikos verwendet.
Den zentralen Parameter zur Berechnung des Kreditrisikos stellt im IRB-Basisansatz die Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Diese wird
aus bankinternen Ratings abgeleitet. Für Firmen- und Privatkunden sowie für Banken und Immobilienprojektfinanzierungen sind
Ratingsysteme im Einsatz, mit denen eine Einteilung der Kreditrisiken in einer Skala mit 13 zur Verfügung stehenden Stufen
vorgenommen wird. Das Rating bildet die Basis für die Berechnung von Kreditrisiken und schafft die Voraussetzungen für eine
risikoadjustierte Konditionengestaltung sowie die Früherkennung von Problemfällen. Die Preiskalkulation im Kreditgeschäft baut
darauf auf und erfolgt damit unter Berücksichtigung von ratingabhängigen Risikoaufschlägen.
Die folgenden Werte beziehen sich auf den Konsolidierungskreis gemäß dem Rechnungslegungsrahmen UGB.
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kunden der BTV in Risikokategorien zusammengefasst.
In der Kategorie „Ohne erkennbares Ausfallrisiko“ befinden sich die Ratingklassen AA, A1, 1a, 1b, 2a, 2b und 3a mit einem
PD-Bereich von 0,05 % bis 1,65 %. In der Stufe Mit Anmerkung“ sind die Ratingklassen 3b und 4a enthalten (PD-Bandbreite von
2,8 % bis 5,25 %) und in der Stufe Erhöhtes Ausfallrisiko“ die Ratingklasse 4b mit einer von PD von 15 %. In der Kategorie
Notleidend“ befinden sich jene Kreditrisikovolumina, r die ein Ausfallkriterium im Sinne von Basel III zutrifft und die damit in
den folgenden Ratingklassen enthalten sind: Die Ratingklasse 5a beinhaltet jene Kreditrisikovolumina, die noch nicht in Abwick-
lung sind; die Kreditrisikovolumina in den Ratingklassen 5b und 5c werden bereits betrieben.
Das Kreditrisikovolumen setzt sich aus den Bilanzpositionen „Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind, Forderungen an Kreditinstitute“, „Forderungen an Kunden“, „Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere“ sowie den Rahmen und Garantien zusammen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Stichtag Daten
Ohne
erkenn
bares
Ausfallrisiko
Mit
Anmerkung
Erhöhtes
Ausfallrisiko Notleidend Gesamt
31.12.2024 Gesamtausnützung 13.572.046 1.120.969 106.425 344.911 15.144.351
Bilanzielle Posten 9.227.532 915.509 82.467 323.702 10.549.210
Außerbilanzielle Posten 4.344.514 205.460 23.958 21.208 4.595.140
Anteil in % 89,6 % 7,4 % 0,7 % 2,3 % 100,0 %
Risikovorsorgen 54.882 22.054 3.922 97.490 178.349
Bilanzielle Posten 33.076 15.313 2.005 91.309 141.703
Außerbilanzielle Posten 21.807 6.741 1.917 6.181 36.646
Prozentsatz der Deckung 0,4 % 2,0 % 3,7 % 28,3 % 1,2 %
31.12.2023 Gesamtausnützung 13.569.753 787.638 57.946 258.185 14.673.521
Bilanzielle Posten 9.332.862 616.046 52.468 227.029 10.228.404
Außerbilanzielle Posten 4.236.891 171.592 5.478 31.155 4.445.117
Anteil in % 92,5 % 5,3 % 0,4 % 1,8 % 100,0 %
Risikovorsorgen 55.151 12.956 2.525 92.168 162.800
Bilanzielle Posten 32.476 9.019 2.258 83.220 126.973
Außerbilanzielle Posten 22.675 3.937 267 8.948 35.827
Prozentsatz der Deckung 0,4 % 1,6 % 4,4 % 35,7 % 1,1 %
Veränderung Gesamtausnützung zum Vj. 2.293 333.332 48.479 86.726 470.830
Bilanzielle Posten zum Vj. −105.330 299.464 29.999 96.673 320.806
Außerbilanzielle Posten zum Vj. 107.622 33.868 18.480 −9.947 150.024
zur Gesamtausnützung des Vj. (in
%) 0,0 % 42,3 % 83,7 % 33,6 % 3,2 %
der Risikovorsorgen zum Vj. −269 9.098 1.397 5.323 15.549
Bilanzielle Posten zum Vj. 599 6.294 −253 8.089 14.730
Außerbilanzielle Posten zum Vj. −868 2.804 1.650 −2.766 819
der Risikovorsorgen zum Vj. (in %) −0,5 % 70,2 % 55,3 % 5,8 % 9,6 %
Das gesamte Kreditvolumen der BTV erhöhte sich im Jahresvergleich um +470,8 Mio. € bzw. +3,2 % auf 15.144,4 Mio. . Der
Bestand an notleidenden Krediten stieg um +86,7 Mio. € bzw. +33,6 %. Der Anteil am Gesamtvolumen betrug zum Jahresultimo
2,3 % nach 1,8 % im Vorjahr.
Verfahren zur Messung der Risiken im ILAAP
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist für das kurz- bis mittelfristige Liquiditätsrisikomanagement verantwortlich. Oberstes
Ziel der dispositiven Liquiditssteuerung ist die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der BTV sowie die
nachhaltige Erfüllung der regulatorischen Liquiditätsanforderungen und der in der Liquiditätsrisikostrategie definierten Schlüs-
selindikatoren. Primäre Aufgabe des kurz- bis mittelfristigen Liquiditätsrisikomanagements ist es, die dispositive Liquiditätsrisi-
koposition zu identifizieren und zu steuern. Durch die Gewinnung von neuen Geldhandelspartnern (Banken und institutionelle
Kunden) sowie die Schaffung angemessener freier Tender- und Repo-Refinanzierungspotenziale im Rahmen des Managements
des Wertpapier-Eigenstands wird der übergeordneten Zielsetzung der Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit
Rechnung getragen. Die kurzfristige Aufnahme bzw. Veranlagung von Geldern von Banken und institutionellen Kunden dient
dabei primär dem Spitzenausgleich. Diese Steuerung basiert auf einer Analyse täglicher Zahlungen und der Planung erwarteter
Cashflows sowie dem bedarfsbezogenen Geldhandel unter Berücksichtigung des Liquiditätspuffers und dem Zugang zu Natio-
nalbank-Fazilitäten. In den Verantwortungsbereich der Liquiditätsrisikomanagementfunktion fällt auch die Steuerung der
aufsichtsrechtlichen Mindestliquiditätsquote Liquidity Coverage Ratio (LCR).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
466
Die BTV verfügt über ein tägliches Liquiditätsreporting, in dem die aktuelle Liquiditätsposition mittels dreier Stressszenarien
laufend bezüglich der festgelegten Limits überwacht wird. Zudem werden die in der Liquiditätsrisikostrategie festgelegten
Konzentrationslimits im Rahmen des täglichen Reportings überwacht. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätsquote LCR wird
wöchentlich und die NSFR monatlich ausgewertet und auf die Einhaltung der Limits überprüft. Die folgende Tabelle stellt die
Entwicklung der LCR dar. Die Quote liegt dabei weiterhin weit über dem gesetzlichen Erfordernis und gibt die komfortable
Liquiditätsausstattung der BTV wieder.
Mindestliquiditätsquote LCR in Mio. € bzw. in % 31.12.2024 31.12.2023
Liquiditätspuffer 3.880,6 3.792,8
Mittelabflüsse 2.387,6 2.044,7
Mittelzuflüsse 348,4 331,8
Liquiditätsdeckungsquote 190,3 % 221,4 %
Ein weiteres Instrument zur Sicherstellung der dispositiven Liquidität ist der Liquiditätsnotfallplan. Dieser umfasst Eskalations-
prozesse, Frühwarnindikatoren und Maßnahmen zur Abwendung einer Illiquidität. Das Funktionieren der darin beschriebenen
Mechanismen wird jährlich getestet.
Die Steuerung des langfristigen Liquiditätsrisikos findet in der BTV Banksteuerung statt und beinhaltet folgende Punkte:
Optimierung der Refinanzierungsstruktur bis Minimierung der Refinanzierungskosten
Ausreichende Ausstattung durch Primärmittel
Diversifikation der Refinanzierungsquellen
Optimierung des Liquiditätspuffers
Klare Investitionsstrategie über tenderfähige Wertpapiere im Bankbuch
Einhaltung der aufsichtsrechtlichen strukturellen Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Strukturelle Liquiditätsquote NSFR in Mio. € bzw. in % 31.12.2024 31.12.2023
Verfügbare stabile Refinanzierung 9.537,9 9.069,3
Erforderliche stabile Refinanzierung 6.206,9 6.018,8
Strukturelle Liquiditätsquote 153,7 % 150,7 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
467
Berichterstattung über die wesentlichen
Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Absatz 2 Unternehmensgesetzbuch werden im Folgenden die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems der BTV in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess angeführt.
Der Vorstand der BTV trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Konzerns
entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse. Dieser
Bericht gibt einen Überblick, wie die internen Kontrollen in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess geregelt sind.
Die folgenden Ausführungen orientieren sich an einer Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee
(AFRAC) zur Lageberichterstattung gemäß §§ 243 bis 243b, 267 und 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB) vom September 2019
und an den Aufgaben des Prüfungsausschusses gemäß § 63a Bankwesengesetz (BWG). Die Beschreibung der wesentlichen
Merkmale ist in Anlehnung an das Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission
(COSO) strukturiert.
Das Konzernrechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen sowie das dazugehörige Risikomanagement sind in den Berei-
chen Konzernrechnungswesen & -controlling sowie Risk Management angesiedelt.
Primäre Aufgaben des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems sind es, alle Prozesse im Rahmen
der Rechnungslegung zu kontrollieren und die Risiken, die die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung
betreffen, zu identifizieren, zu analysieren und laufend zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, damit
die Unternehmensziele erreicht werden können.
Kontrollumfeld
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Österreich, Deutschland und der Schweiz stehen die von der BTV definier-
ten Verhaltensgrundsätze im Vordergrund. Des Weiteren wird nachhaltig auf die Beachtung der BTV Corporate-Governance-
Grundsätze sowie die Umsetzung der BTV Standards Wert gelegt.
Für das umfassende Kontrollumfeld liegen für den gesamten Bereich Konzernrechnungswesen & -controlling Stellenbeschrei-
bungen mit dazugehörigen Kompetenzen und zugewiesenem Verantwortungsbereich sowie entsprechende Ausbildungspyrami-
den für die bestmögliche Weiterentwicklung des Know-hows der Mitarbeiter*innen vor. Dadurch können Neuerungen rechtzei-
tig und korrekt im Rechnungslegungsprozess mit berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter*innen des Bereichs verfügen in
Abhängigkeit von ihrem Aufgabengebiet über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
Um die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und relevanten Rechnungslegungsstandards zu erllen, werden in der BTV die
Rechnungslegungsprozesse (IFRS und die jeweiligen nationalen Rechnungslegungsstandards), insbesondere die Schlüsselprozesse,
in den Bereichen Konzernrechnungswesen & -controlling sowie Risk Management durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher,
Arbeitsbehelfe sowie durch schriftliche Anweisungen unterstzt. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Zusätzlich ist mittels teamRADAR auch sichergestellt worden, dass alle wesentlichen Neuerungen in einem Frühstadium in der
BTV analysiert werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
468
Risikobeurteilung
Ein Risikokatalog für die wesentlichen unternehmenstypischen Geschäftsprozesse im Rechnungslegungsprozess wurde erarbei-
tet und die wesentlichsten Risikofelder wurden identifiziert. Diese werden durch Kontrollen laufend überwacht bzw. überprüft
und gegebenenfalls evaluiert. Die interne Kontrolle kann zwar eine hinreichende, aber keine absolute Sicherheit bei der Erfül-
lung dieser Zielsetzungen darstellen. Die Möglichkeit von Mängeln bei der Ausführung von tigkeiten oder Irrtümern bei
Schätzungen oder Ausübung von Ermessensspielräumen ist naturgemäß gegeben. Aufgrund dessen können selbstverständlich
Fehlaussagen in den Abschlüssen nicht mit uneingeschränkter Sicherheit aufgedeckt oder verhindert werden. Um das Risiko
einer Fehleinschätzung zu minimieren, wird punktuell auf externe Expert*innen zurückgegriffen sowie auf öffentlich zugängli-
che Quellen abgestellt.
Kontrollmaßnahmen
Diese Aktivitäten umfassen systemische Kontrollen, die durch die BTV und IT-Anbieter definiert wurden, sowie händische
Kontrollen wie Plausibilitätsprüfungen, das Vier-Augen-Prinzip (teilweise auch unter Einbeziehung des Bereichsleiters oder der
Bereichsleiterin bzw. der jeweiligen Team- und Gruppenleiter*innen) oder Job-Rotation innerhalb der Teams bzw. im Bereich.
Um sicherzustellen, dass diese Kontrollen durchgeführt werden, wurden stichprobenartige Wirksamkeitskontrollen eingeführt.
Ziel ist es, dass die durchgeführten Kontrollen zu jedem Zeitpunkt dokumentiert vorgelegt werden können. Eine zusätzliche
Absicherung der Sicherheit innerhalb der Systeme wird in der BTV durch eine restriktive Handhabung der IT-Berechtigungen
gewährleistet.
Diese umfassenden Kontrollmaßnahmen werden durch interne Handbücher, Arbeitsbehelfe, Checklisten, Prozessbeschreibun-
gen und durch Stellenbeschreibungen mit den dazugehörigen Verantwortungsbereichen unterstützt. Des Weiteren werden
laufend Abstimmungen bzw. Plausibilisierungen der Daten durch den Bereich Konzernrechnungswesen & -controlling und den
Bereich Risk Management durchgeführt. Dies gewährleistet die Korrektheit und Übereinstimmung der in den Risikoberichten
und gesetzlichen Meldungen verwendeten Daten.
Information und Kommunikation
Über die wesentlichsten Prozesse in der Rechnungslegung sowie die Aktivitäten im Konzern werden regelmäßig zeitgerechte
und umfassende Berichte an den Vorstand (in Form von monatlichen Finanzreportings), Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
sowie an die Aktionär*innen der BTV (quartalsweise Finanzberichterstattung) erstattet und entsprechend erläutert.
Überwachungsmaßnahmen
Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses gewährleisten einerseits das funktionierende und laufend gewartete Interne
Kontrollsystem (IKS) sowie andererseits der unabhängige Bereich Interne Revision der BTV (die Berichterstattung erfolgt dabei
direkt an den Vorstand der BTV).
Die Bereichsleitung sowie die verantwortlichen Team- und Gruppenleiter*innen üben bei den Rechnungslegungsprozessen eine
unterstützende Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus.
Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen, um die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses sowie
des dazugehörigen Berichtswesens zu gewährleisten, werden durch die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer des Konzern-
abschlusses und den auf Ebene des Aufsichtsrates verpflichtend eingesetzten Prüfungsausschuss wahrgenommen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
469
Aktien, Aktionärsstruktur und Satzung
Das Grundkapital der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) beträgt 74.250.000 € und ist eingeteilt in 37.125.000
Stamm-Stückaktien. Hinsichtlich des Bestandes an eigenen Aktien und der im Geschäftsjahr erfolgten Veränderungen verweisen
wir auf die Angaben im Anhang.
Die Aktionäre Oberbank AG, BKS Bank AG sowie G3B Holding AG bilden ein Syndikat (BTV Syndikat). Zweck des BTV Syndikates
ist es, die Eigensndigkeit der BTV zu bewahren, wobei es im Interesse der Syndikatspartner liegt, dass sich die BTV als ertrags- und
gewinnorientiertes Unternehmen weiterentwickelt.
Dem BTV Syndikat gehören die 3C-Carbon Group GmbH & Co KG, die 3SI Invest GmbH, die BFI Beteiligungsgesellschaft für
Industrieunternehmen mbH, die BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung, die BTV Privatstiftung, die DHB Grundstücks GmbH &
Co. KG, die Doppelmayr Seilbahnen GmbH, die Enzian AG, die Knapp Finance 1 GmbH (vormals Knapp Schmid FDS GmbH), die
Nußbaumer Beteiligungs GmbH, die PRIMEPULSE SE, die RCM GmbH, die Schilifte Gampe, Ötztaler Gletscherbahn, Kommandit-
gesellschaft, die Skiliftgesellschaft Sölden – Hochsölden GmbH sowie die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. jeweils als
Untersyndikatsnehmerinnen an. Die Untersyndikatsnehmerinnen haben sich verpflichtet, die Stimmen aus den von ihnen jeweils an
der BTV gehaltenen Aktien entsprechend den Beschlüssen des BTV Syndikats auszuüben.
Zur Verwirklichung der Zielsetzung des BTV Syndikats haben die Syndikatspartner und die Untersyndikatsnehmerinnen die ein-
heitliche Ausübung ihrer mit dem Aktienbesitz verbundenen Gesellschaftsrechte sowie Vorkaufs- und Aufgriffsrechte vereinbart.
BTV Aktionärsstruktur
*)
konzernmäßig verbunden
**)
Aktiore, die Parteien des Syndikatsvertrages sind – Anteil des Syndikats: 49,85 %
15,34 % G3B Holding AG, Wien
**)
37,53 % CABO Beteiligungsgesellschaft
m.b.H., Wien
*)
16,35 % BKS Bank AG, Klagenfurt
**)
(inkl. Unterordnungssyndikatsnehmer: BTV Privatstiftung
Doppelmayr Seilbahnen GmbH
Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.)
18,16 % Oberbank AG, Linz
**)
(inkl. Unterordnungssyndikatsnehmer:
3C-Carbon Group GmbH & Co KG
3SI Invest GmbH
BFI Beteiligungsgesellschaft für Industrieunternehmen mbH
BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung
DHB Grundstücks GmbH & Co. KG
Enzian AG
Knapp Finance 1 GmbH
Nußbaumer Beteiligungs GmbH
PRIMEPULSE SE
RCM GmbH
Schilifte Gampe, Ötztaler Gletscherbahn,
Kommanditgesellschaft
Skiliftgesellschaft Sölden - Hochsölden GmbH)
9,85 % UniCredit Bank Austria AG, Wien
*)
2,77 % Streubesitz
BTV Jahresfinanzbericht 2024
470
In Form der BTV Privatstiftung und der BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatsstiftung bestehen jeweils Kapitalbeteiligungen der
Mitarbeiter*innen der BTV. Die im Jahr 2001 errichtete BTV Privatstiftung dient ausschließlich und unmittelbar der vollständigen
Weitergabe von Beteiligungserträgen aus Beteiligungen an der BTV oder an mit ihr verbundenen Konzernunternehmen an die
Mitarbeiter*innen der BTV. Die im Jahr 2023 durch die BTV errichtete BTV-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung verfolgt den
Zweck, den Mitarbeiter*innen der BTV BTV Aktien zuzuwenden, sie für diese bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
treuhändig zu halten und die Stimmrechte aus diesen BTV Aktien einheitlich auszuüben. Dividendenerträge aus den treuhändisch
gehaltenen BTV Aktien werden unmittelbar an die Mitarbeiter*innen weitergeleitet. Durch diese Privatstiftungen ist es den
Mitarbeiter*innen der BTV insgesamt möglich, am Erfolg des Unternehmens unmittelbar beteiligt zu sein. Die Stimmen aus den
von den Privatstiftungen gehaltenen BTV Aktien werden jeweils vom Stiftungsvorstand nach seinem eigenen, pflichtgemäßen
Ermessen ausgeübt, wobei beide Privatstiftungen derzeit Untersyndikatsnehmerinnen des BTV Syndikats sind.
Die Satzung der BTV sieht vor, dass sowohl die Wahl als auch die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates mit einfacher
Mehrheit der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen erfolgen kann. Ebenso bedarf es für Änderungen der Satzung der
BTV lediglich der einfachen Mehrheit in der Hauptversammlung.
Die BTV ist jeweils bis zum 14. November 2026 ermächtigt, eigene Aktien (i) zum Zweck des Wertpapierhandels, (ii) für eigene
Arbeitnehmer*innen, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates sowie (iii) zweckfrei, jeweils mit der
Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der dafür erworbenen Aktien hinsichtlich (i) und (ii) jeweils fünf von Hundert
sowie hinsichtlich (iii) zehn von Hundert des Grundkapitals am Ende eines jeden Tages nicht übersteigen darf. Aufgrund dieser
Beschlüsse dürfen Aktien jeweils nur erworben werden, wenn der Gegenwert je Aktie den Durchschnitt der an der Wiener Börse
festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsentagen um nicht mehr
als 20 % übersteigt oder unterschreitet.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
471
Compliance gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz
In der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) verpflichten sich die Mitarbeiter*innen bei ihrem Eintritt, die Bestim-
mungen des Compliance-Regelwerks der BTV in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten einzuhalten. Dieses Regelwerk baut auf
den Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung, den Compliance-Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes
(WAG 2018), dem Börsegesetz sowie den relevanten Delegierten Verordnungen der EU auf. Ziel dieser Bestimmungen ist nicht nur
die Verhinderung von Insidergeschäften, Marktmanipulation bzw. Marktmissbrauch oder Vermeidung von Interessenkonflikten,
sondern die Verhinderung bzw. Minimierung sämtlicher Compliance-relevanter Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten,
die sich aus der Nichteinhaltung von Gesetzen, regulatorischer Vorgaben, nicht gesetzlicher Empfehlungen oder interner Richtlini-
en ergeben können. Zur Einhaltung dieser Regeln wurden vom Compliance-Beauftragten im Unternehmen Verfahren und Maßnah-
men definiert, die tourlich überprüft und dokumentiert werden, wobei im Berichtszeitraum keine Verstöße festgestellt wurden.
962 BTV Mitarbeiter*innen haben 2024 über das Compliance-E-Learning ihr Wissen aufgefrischt und den Abschlusstest erfolgreich
absolviert. Zudem haben 95 neu eingetretene Mitarbeiter*innen einerseits das E-Testing zur Einführung in Compliance-
konformes Handeln absolviert und sich auch im Modul „Start-klar – Mitarbeiten“ mit Compliance-relevanten Fragestellungen
beschäftigt. Durch diese Maßnahmen wird die Einhaltung der Bestimmungen des Compliance-Regelwerks in Zusammenhang mit
Finanzinstrumenten und insbesondere der EU-Marktmissbrauchsverordnung sowie des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2018)
gewährleistet.
Compliance gemäß § 39 Abs. 6 Bankwesengesetz (BWG)
Als Kreditinstitut von erheblicher Bedeutung gemäß § 5 Abs. 4 BWG hat die BTV eine weitere dauerhafte und unabhängig
arbeitende Compliance-Funktion mit direktem Zugang zur Geschäftsleitung eingerichtet. Primäres Ziel der Compliance-Funkti-
on gemäß BWG ist die Minimierung des Risikos, das sich aus einer Nichteinhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen ergibt,
und die Etablierung einer angemessenen Compliance-Kultur in der BTV.
Die Compliance-Funktion gemäß BWG hat daher die ständige Überwachung und regelmäßige Bewertung der Angemessenheit
und Wirksamkeit der diesbezüglich festgelegten Grundsätze und Verfahren zur Aufgabe, um die Risiken einer etwaigen Miss-
achtung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften durch Geschäftsleitung, Aufsichtsratsmitglieder und Mitarbeiter*innen auf ein
Mindestmaß zu beschränken. Im Berichtszeitraum wurden diesbezüglich keine Auffälligkeiten festgestellt.
Im Jahr 2024 wurden fünf neue Mitarbeiter*innen im Umgang mit dem IT-gestzten Prozess vom Eingang neuer Regularien
über die Bewertung bis zur Umsetzung und deren Dokumentation durch die Fachbereiche durch die Compliance-Funktion
gemäß BWG geschult. Das dazugehörige E-Learning im Jahr 2024 samt Abschlusstest haben 962 Mitarbeiter*innen absolviert.
Das nächste E-Learning samt Abschlusstest ist für 2026 geplant.
Compliance und Geldwäscheprävention
BTV Jahresfinanzbericht 2024
472
Geldwäscheprävention
Ziel der BTV ist es, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit jegliche Form von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhin-
dern. Zu diesem Zweck sind in der BTV verschiedene Verfahren und Systeme eingerichtet, um auffällige Transaktionen und
Geschäftsfälle aufzudecken und bei Verdacht auf Geldwäsche an die Geldwäschemeldestelle weiterzuleiten. Die ebenfalls
systemunterstützte tägliche Embargo- und Sanktionen-Prüfung sowie die Prüfung von bestehenden und neuen Geschäftsbezie-
hungen mit politisch exponierten Personen (PEP) wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
546 BTV Mitarbeiter*innen aus den Geschäftsstellen in Österreich haben 2024 über das Geldwäsche-E-Learning-Tool ihr
Wissen aufgefrischt und den Abschlusstest erfolgreich absolviert, die nächste Durchführung ist r 2026 geplant. Das E-Learning
beinhaltete die gesetzlichen Vorgaben aus dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sowie dem Wirtschaftlichen
Eigentümer Registergesetz (WiEReG) und relevante interne Richtlinien. 2024 haben 40 Mitarbeiter*innen der Leasing-Tochter-
gesellschaften in Österreich, Deutschland und der Schweiz den Abschlusstest des Geldwäsche-E-Learnings positiv absolviert.
Spezifische Trainings zu den lokalen gesetzlichen Vorgaben wurden auch in der Zweigniederlassung Staad angeboten, hier
absolvierten 28 Mitarbeiter*innen das Geldwäsche-E-Learning-Tool. In der Zweigniederlassungen Deutschland absolvierten
insgesamt 80 BTV Mitarbeiter*innen spezifische Trainings zu den Vorgaben des GwG sowie zu Finanzsanktionen. Im Lichte der
aktuellen Sanktionsregime wurden 218 Mitarbeiter*innen in der Verhinderung von Umgehungsgeschäften von gezielten
Finanzsanktionen geschult.
85 neu eingetretene BTV Mitarbeiter*innen nahmen an einer Basisschulung mit dem Fokus, ein Verständnis für risikobehaftete
Transaktionen und Geschäftsfälle sowie die Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters bzw. der einzelnen Mitarbeiterin zur
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen, teil.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
473
Ausblick und jüngste Entwicklungen
Für 2025 erwarten wir, dass das globale Wirtschaftswachstum weiter schwach bleiben wird. Die größten Unsicherheitsfaktoren in
diesem Jahr dürften weiterhin geopolitische Themen wie die tatsächlichen Auswirkungen von im Zuge der geänderten US-Politik
möglicherweise ausbrechenden Handelskonflikten, die Drohgebärden Chinas gegenüber Taiwan sowie die weitere Entwicklung der
kriegerischen Handlungen in der Ukraine und im Nahen Osten sein. Unter der schwachen Dynamik leiden besonders auch die
europäischen Länder. Für diese Entwicklung gibt es gemäß OeNB-Prognose zwei wesentliche Ursachen: die Industrierezession und
eine ausgeprägte Konsumzurückhaltung. Die Industrie leidet vor allem unter der Schwäche der internationalen Konjunktur. In
Deutschland ist die Konjunkturschwäche besonders ausgeprägt, wovon die österreichische Industrie aufgrund der engen Verflech
-
tungen mit dem Nachbarland stark betroffen ist. Neben der schwachen Auslandsnachfrage entwickelt sich auch die inländische
Nachfrage für viele Sektoren ungünstig. Vor allem Hersteller von Investitionsgütern sowie baunahe Sektoren sind davon betroffen.
Nach den beiden Rezessionsjahren 2023 und 2024 erwarten wir jedoch zumindest ein minimales BIP-Wachstum für Österreich und
Deutschland. Die neu gewählten Regierungen in beiden Ländern werden jedoch aufgrund der bedingt durch die hohen Neuverschul
-
dungen erforderlichen Sparpakete nur wenige Wachstumsimpulse zur Unterstützung setzen können.
Für die zuletzt hohe Inflation hingegen sind dies gute Nachrichten, der Inflationsschock läuft aus. Dafür sind sowohl die schwache
Konjunkturentwicklung als auch die zurückgehende Kostenentwicklung auf Erzeugerebene verantwortlich. In den Folgejahren ist
auch aufgrund auslaufender Fiskalmaßnahmen im Energiesektor mit einem langsameren Rückgang der Teuerung zu rechnen. Für
2025 erwartet die OeNB für Österreich eine HVPI-Inflationsrate von leicht über 2 %, womit die zuletzt vorhandene Inflationsdiffe
-
renz zum Euroraum beinahe verschwunden sein wird.
Für die Geldpolitik im Euroraum erwarten wir nach den vier Zinssenkungen 2024 um jeweils 25 Prozentpunkte 2025 noch zwei
weitere Zinssenkungsschritte gleicher Größenordnung.
Der BTV bieten sich in diesem Umfeld dennoch viele Chancen, ihre langfristige Wachstumsstrategie weiterhin fortzusetzen. Treiber
dabei sind insbesondere die Entwicklung der Kundenforderungen und Kundeneinlagen sowie die gesteigerten Dienstleistungsert
-
ge. Der strategische Grundsatz, die Kundenforderungen dabei gänzlich über Primärmittel zu refinanzieren, bleibt aufrecht. Gleich-
zeitig bleiben bei den Veranlagungen Wertpapiere eine interessante Alternative. Mit einer höheren Volatilität an den Aktien- und
Anleihenmärkten ist zu rechnen.
Der Zinsüberschuss wurde aufgrund der zu erwartenden sinkenden Leitzinsen für 2025 unter dem Vorjahr budgetiert. Im Kunden-
geschäft wurde mit einem moderaten Wachstum geplant. Für die Risikokosten bleibt eine treffsichere Prognose im aktuellen
Umfeld schwierig. Wir erwarten bei den Risikovorsorgen im Kreditgeschäft (ohne die Bewertungen gem. § 57 Abs. 1 BWG) eine
Seitwärtsentwicklung auf hohem Niveau.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
474
Das Wertpapier- sowie das Kreditgeschäft werden die Motoren des Wachstums beim Provisionsüberschuss sein, unterstzend wird
sich die erwartete Entwicklung beim Zahlungsverkehr auswirken. Der Saldo aus sonstigem betrieblichem Ertrag und Aufwand wird
im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedriger erwartet, nachdem 2024 Einmalerträge aus Auflösungen von Rückstellungen zu atypi
-
schen Erträgen führten.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wurden moderat höher als die erwartete Entwicklung der Verbraucherpreise budgetiert.
Vor allem aufgrund des deutlich tiefer erwarteten Nettozinsergebnisses und des niedrigeren Saldos aus sonstigen betrieblichen
Erträgen und Aufwendungen wird für 2025 von einem unter dem Vorjahresergebnis liegenden Jahresüberschuss vor Steuern
ausgegangen.
Innsbruck, 7. März 2025
Der Vorstand
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes
Die Ressortverteilung finden Sie auf Seite 485.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
475
Jahresabschluss Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft
BTV Jahresfinanzbericht 2024
475
BTV Jahresfinanzbericht 2024
476
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Aktiva
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken 3.122.170.127,54 2.999.586 +122.584 +4,1 %
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentral-
notenbank zugelassen sind
394.275.129,37 369.812 +24.463 +6,6 %
3. Forderungen an Kreditinstitute 513.741.829,90 394.774 +118.968 +30,1 %
a) täglich fällig 52.569.001,17 56.122 −3.553 −6,3 %
b) sonstige Forderungen 461.172.828,73 338.652 +122.521 +36,2 %
4. Forderungen an Kunden 8.724.769.799,67 8.613.554 +111.216 +1,3 %
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 774.720.771,19 723.291 +51.430 +7,1 %
a) von öffentlichen Emittenten 0,00 0 +0 +0,0 %
b) von anderen Emittenten 774.720.771,19 723.291 +51.430 +7,1 %
darunter: eigene Schuldverschreibungen 12.603.583,26 15.958 −3.355 −21 %
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 31.474.734,63 29.861 +1.614 +5,4 %
7. Beteiligungen 204.395.943,27 203.346 +1.050 +0,5 %
darunter: an Kreditinstituten 184.072.731,94 183.620 +453 +0,2 %
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 298.593.100,54 298.593 +0 +0,0 %
darunter: an Kreditinstituten 0,00 0 +0 +0,0 %
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 6.123.096,08 4.959 +1.164 +23,5 %
10. Sachanlagen 68.362.806,85 68.806 −443 −0,6 %
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen
seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
36.097.293,42 36.593 −495 −1,4 %
11. Sonstige Vermögensgegenstände 48.111.102,13 60.878 −12.766 −21 %
12. Rechnungsabgrenzungsposten 12.948.569,04 11.971 +977 +8,2 %
13. Aktive latente Steuern 35.651.464,64 35.773 −122 −0,3 %
Summe der Aktiva 14.235.338.474,85 13.815.205 +420.134 +3,1 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
477
Passiva
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.066.830.652,52 1.474.594 −407.764 −27,7 %
a) täglich fällig 308.373.649,79 319.551 −11.177 −3,5 %
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 758.457.002,73 1.155.043 −396.586 −34,3 %
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 9.864.300.033,24 9.143.491 +720.809 +7,9 %
a) Spareinlagen 494.706.717,83 648.772 −154.066 −23,7 %
darunter aa) täglich fällig 3.007.585,97 7.257 −4.249 −58,6 %
ab) mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist 491.699.131,86 641.516 −149.816 −23,4 %
b) sonstige Verbindlichkeiten 9.369.593.315,41 8.494.719 +874.875 +10,3 %
darunter ba) täglich fällig 5.659.252.326,11 4.681.098 +978.155 +20,9 %
bb) mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist 3.710.340.989,30 3.813.621 −103.280 −2,7 %
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 1.381.646.739,56 1.320.279 +61.367 +4,6 %
a) begebene Schuldverschreibungen 1.381.646.739,56 1.320.279 +61.367 +4,6 %
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0 +0 +0,0 %
4. Sonstige Verbindlichkeiten 71.777.656,36 81.303 −9.525 −11,7 %
5. Rechnungsabgrenzungsposten 3.756.008,17 2.744 +1.012 +36,9 %
6. Rückstellungen 145.645.066,16 143.313 +2.332 +1,6 %
a) Rückstellungen für Abfertigungen 15.785.482,55 14.943 +843 +5,6 %
b) Rückstellungen für Pensionen 37.279.692,55 34.158 +3.122 +9,1 %
c) Steuerrückstellungen 12.083.925,29 15.116 −3.032 −20,1 %
d) sonstige 80.495.965,77 79.096 +1.399 +1,8 %
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
322.759.166,96 325.193 −2.434 −0,7 %
8. Gezeichnetes Kapital 74.202.958,00 74.207 −4 −0,0 %
a) Stammaktien 74.250.000,00 74.250 +0 +0,0 %
b) Abzugsposten Nennbetrag eigener Aktien -47.042,00 −43 −4 +8,2 %
9. Kapitalrücklagen 340.293.461,24 340.245 +48 +0,0 %
a) gebundene 335.588.961,72 335.541 +48 +0,0 %
b) nicht gebundene 4.704.499,52 4.704 +0 +0,0 %
10. Gewinnrücklagen 803.695.166,76 756.769 + 46.927 +6,2 %
a) gesetzliche Rücklage 588.692,37 589 +0 +0,0 %
b) Rücklage für eigene Aktien (Nennbetrag) 47.042,00 43 +4 +8,2 %
c) Abzugsposten eigene Anteile -882.529,06 −727 −156 +21,4 %
d) andere Rücklagen 803.941.961,45 756.863 + 47.079 +6,2 %
11. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 137.575.000,00 137.575 +0 +0,0 %
12. Bilanzgewinn 22.856.565,88 15.493 +7.364 +47,5 %
Summe der Passiva 14.235.338.474,85 13.815.205 +420.134 +3,1 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
478
Posten unter Bilanz – Passiva
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
1. Eventualverbindlichkeiten 1.489.805.786,77 1.437.856 +52.028 +3,6 %
darunter: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus
der Bestellung von Sicherheiten
1.485.865.719,93 1.431.643 +54.223 +3,8 %
2. Kreditrisiken 3.069.010.140,55 2.977.647 +88.363 +3,0 %
3. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
1.577.804.901,82 1.476.861 +100.944 +6,8 %
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
354.009.763,42 310.143 +43.867 +14,1 %
4. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 (Gesamtrisikobetrag)
8.689.300.192,72 8.229.371 +459.929 +5,6 %
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1
lit. a (Harte Kernkapitalquote),
lit. b (Kernkapitalquote),
lit. c (Gesamtkapitalquote)
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
14,08 %
14,08 %
18,16 %
14,18 %
14,18 %
17,95 %
−0,10 %-Pkt.
−0,10 %-Pkt.
+0,21 %-Pkt.
5. Auslandspassiva 4.336.341.090,04 4.045.072 +291.269 +7,2 %
Posten unter Bilanz – Aktiva
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
1. Auslandsaktiva 5.348.095.941,50 5.171.139 +176.957 +3,4 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
479
Gewinn- und Verlustrechnung
2024
in €
2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
1. Zinsen und ähnliche Erträge 555.402.945,67 461.795 +93.608 +20,3 %
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 28.453.387,73 13.545 +14.908 >+100 %
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen −315.256.923,78 −225.692 −89.565 +39,7 %
I. NETTOZINSERTRAG 240.146.021,89 236.103 +4.043 +1,7 %
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 15.907.670,30 11.577 +4.331 +37,4 %
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht
festverzinslichen Wertpapieren
1.379.600,47 761 +619 +81,3 %
b) Erträge aus Beteiligungen 14.540.724,76 10.316 +4.225 +41,0 %
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen −12.654,93 500 −513 >−100 %
4. Provisionserträge 84.369.338,09 79.543 +4.827 +6,1 %
5. Provisionsaufwendungen −14.757.511,33 −13.945 −812 +5,8 %
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 536.766,54 1.038 −501 −48,3 %
7. Sonstige betriebliche Erträge 39.070.047,00 8.877 30.193 >+100 %
II. BETRIEBSERTRÄGE 365.272.332,49 323.192 42.080 +13,0 %
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen −171.488.790,14 −156.717 −14.772 +9,4 %
a) Personalaufwand −115.911.581,46 –107.803 8.109 +7,5 %
aa) Löhne und Gehälter −71.502.171,98 −64.276 −7.226 +11,2 %
ab) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soz. Abgaben und v. Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
−16.604.644,26 −15.344 −1.261 +8,2 %
ac) sonstiger Sozialaufwand −15.960.398,37 −16.358 +398 −2,4 %
ad) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstüt
zung −5.383.606,19 −4.921 −462 +9,4 %
ae) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung −3.121.832,66 −3.608 +486 −13,5 %
af) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
−3.338.928,00 −3.296 −43 +1,3 %
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) −55.577.208,68 −48.914 −6.663 +13,6 %
9. Wertberichtigungen (Abschreibungen) auf die im
Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
−7.839.523,38 −6.318 −1.522 +24,1 %
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen −10.012.667,02 −3.645 −6.367 >+100 %
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN −189.340.980,54 −166.680 22.661 +13,6 %
IV. BETRIEBSERGEBNIS 175.931.351,95 156.512 19.419 +12,4 %
11./
12.
Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und
aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
−81.593.624,71 −81.435 −159 +0,2 %
13./
14.
Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen
bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Un-
ternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die
wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen
−1.235.763,71 −8.869 +7.633 −86,1 %
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 93.101.963,.53 66.209 26.893 +40,6 %
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag −20.984.073,42 −14.457 −6.528 +45,2 %
16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 ausgewiesen −2.739.710,14 −2.959 219 7,4 %
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 69.378.179,97 48.793 20.585 +42,2 %
17. Rücklagenbewegung −47.078.578,06 −34.193 12.885 +37,7 %
darunter: Dotierung der Haftrücklage 0,00 0 0 +0 %
VII. JAHRESGEWINN 22.299.601,91 14.600 7.699 +52,7 %
18. Gewinnvortrag 556.963,97 893 336 −37,6 %
VIII. BILANZGEWINN 22.856.565,88 15.493 7.364 47,5 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
480
Der Jahresabschluss 2024 der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde nach den Vorschriften des Unternehmens-
gesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung sowie auch – soweit anwendbar – nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes
(BWG), in geltender Fassung, aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend
den in der Anlage 2 zu § 43 BWG enthaltenen Formblättern.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unterneh-
mens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als
nur die zum Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei der
Bewertung berücksichtigt wurden.
a) Fremdwährungsvermögenswerte wurden mit dem Referenzkurs der EZB per 31. Dezember 2024 bewertet. Fremdwährungsbe-
träge, für die keine EZB-Referenzkurse festgesetzt wurden, hat die BTV zu den Devisen- bzw. Sortenmittelkursen laut bankeige-
nem Fixing umgerechnet.
b) Buchforderungen an Kreditinstitute und Kunden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Für konkrete
Risiken erfolgten Einzelwertberichtigungen beziehungsweise pauschale Einzelwertberichtigungen. Für mögliche künftige
Ausfälle wird der erwartete Kreditverlust in Form von Portfolio- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Das Wert-
minderungsmodell der BTV sieht eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Kreditverlusts (Expected Credit Loss – ECL) vor.
Dem Modell zufolge sind erwartete Verluste zu erfassen, auch wenn zum Zeitpunkt der Bilanzierung noch keine konkreten
Hinweise für einen Zahlungsausfall vorliegen. Es werden Wertberichtigungen in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts
(ECL Stage 1) oder des Lifetime-Kreditverlusts (ECL Stage 2) erfasst.
Ebenso werden auch für das außerbilanzielle Geschäft Vorsorgen in Form von Rückstellungen gebildet.
Um dem derzeit erhöhten Ausfallrisiko und einer erwarteten Bonitsverschlechterung Rechnung zu tragen, wurde für das
Geschäftsjahr 2024 eine Anpassung des ECL in Form von Overlays vorgenommen. Davon betroffen sind Kunden im Immobilien-
Entwicklungsportfolio sowie in den Portfolios Automotive, Bau, Maschinenbau, Realitätenwesen und Sachgütererzeugung.
Das Wertminderungsmodell sieht eine Gliederung der finanziellen Vermögenswerte in drei Stufen der Wertberichtigung vor.
Die Höhe der Wertminderung hängt dabei von der Zuordnung des Finanzinstruments zu einer von drei Stufen ab:
In der Regel werden bei Erstansatz alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 zugeordnet, in welcher die Wertberichtigungen
in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen werden. Kommt es nach der erstmaligen Erfassung von finanziellen
Vermögenswerten zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos, folgt ein Transfer von Stufe 1 zu Stufe 2.
Anhang zum Jahresabschluss 2024
der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft (BTV)
BTV Jahresfinanzbericht 2024
481
Die Wertminderung entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen während der Restlaufzeit des finanziellen
Vermögenswerts entstehen kann (Gesamtlaufzeit-Kreditverlust). Zur Determinierung eines signifikanten Anstiegs des Kreditri-
sikos wird ein Vergleich des Ausfallrisikos zum aktuellen Stichtag mit dem Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz vorgenom-
men. Bei Eintritt eines Ausfallereignisses erfolgt ein Transfer des finanziellen Vermögenswertes in Stufe 3.
c) Wertpapiere, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und entsprechend gewidmet sind, werden als Finanzanlagevermögen
bilanziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren wird das Wahlrecht gemäß § 56 Abs. 2 BWG in Anspruch genommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen höheren
Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag wird zeitanteilig abgeschrieben und bei den Wertpapieren ausgewiesen. Das
Wahlrecht gemäß § 56 Abs. 3 BWG wird in Anspruch genommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen niedrigeren Anschaffungs-
kosten und dem Rückzahlungsbetrag wird zeitanteilig zugeschrieben und bei den Wertpapieren ausgewiesen. Bei nachhaltigen
Wertminderungen wird gemäß § 204 Abs. 2 UGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag abgeschrieben.
Bei Wegfall der nachhaltigen Wertminderung wird gemäß § 208 Abs. 1 UGB wieder auf den niedrigeren Wert zwischen
beizulegendem Wert und fortgehrtem Anschaffungswert zugeschrieben. Wertpapiere des Umlaufvermögens (Liquiditätsre-
serve) werden zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. Im Falle der Werterholung wird wieder auf den niedrigeren Wert
zwischen beizulegendem Wert und Anschaffungswert zugeschrieben.
d) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht dauernde
Wertminderungen eingetreten sind, die eine Abwertung erforderlich machten. Bei Wegfall der Abwertung wird im Umfang der
Werterholung, jedoch maximal bis zu den Anschaffungskosten, eine Zuschreibung vorgenommen.
Bei der Überprüfung des Bilanzansatzes auf Wertminderung findet unter anderem das Barwertverfahren Anwendung. Beim
Barwertverfahren wird der Buchwert mit dem Barwert aller zukünftigen cashwirksamen Zahlungsströme, die der Gesellschaft
zuzurechnen sind, verglichen (Discounted-Cash-Flow-Modell).
Die wesentlichen Inputfaktoren des zur Berechnung herangezogenen Zinssatzes sind:
Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson-Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
Marktrisikoprämie
Betafaktor (Quelle: Damodaran)
Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
e) Die Position „Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“ umfasst Lizenzen und Software. Die Bewertung
erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf
Basis der geschätzten Nutzungsdauer. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes
Geschäftsjahres überpft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Die Abschreibung immaterieller
Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren.
f) Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und
– sofern notwendig – um außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Die
Abschreibungsdauer beträgt für Gebäude 40 bis 50 Jahre, bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre. Geringwer-
tige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten kleiner 1.000,00 € werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
g) Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
482
h) Emissionskosten wurden sofort aufwandswirksam verbucht, Agio und Disagio eigener Emissionen werden auf die Laufzeit der
Schuld linear verteilt aufgelöst.
i) Die Berechnung der Sozialkapitalrückstellungen (Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Sterbequartalrückstellung)
erfolgte nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Verwendung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundla-
gen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler und unter Zugrundelegung der Vorschriften des International Financial
Reporting Standards (IAS 19 – Projected Unit Credit Method). Der Zinssatz wird auf Basis von Renditen für erstrangige, festver-
zinsliche Industrieanleihen ermittelt, dabei wurde auf die von der Mercer (Austria) GmbH veröffentlichte Tabelle zugegriffen.
Der langfristige Kapitalmarktzins wurde mit 3,45 % (Vorjahr: 3,49 %) für Pensionen, mit 3,37 % (Vorjahr: 3,47 %) für Abfertigun-
gen, mit 3,56 % (Vorjahr: 3,55 %) für Jubiläumsgelder und mit 3,60 % (Vorjahr: 3,59 %) für Sterbequartale festgelegt. Der
Kollektivvertragstrend in Höhe von 2,95 % (Vorjahr: 2,62 %), ein Karrieretrend in Höhe von 0,48 % (Vorjahr: 0,47 %) sowie eine
Fluktuation in Höhe von 10,77 % (Vorjahr: 11,05 %) wurden becksichtigt. Das Pensionsantrittsalter wurde individuell entspre-
chend den gesetzlichen Übergangsregelungen ermittelt. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen wird über die gesamte Dienstzeit
bis zum Pensionsantritt verteilt.
Für beitragsorientierte Versorgungspläne werden keine Rückstellungen gebildet. Die für beitragsorientierte Pläne vereinbarten
Zahlungen an eine Pensionskassa werden laufend im Personalaufwand erfasst.
j) Sonstige Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag, der bestmöglich geschätzt wurde, angesetzt.
Die UniCredit Bank Austria AG und die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., die ein verbundenes Unternehmen der UniCredit
Bank Austria AG darstellt, (gemeinsam kurz: „UniCredit“) haben in der Hauptversammlung der BTV im Mai 2019 den Antrag
gestellt, eine Sonderpfung hinsichtlich sämtlicher durch die BTV seit dem Jahr 1993 durchgeführten Kapitalerhöhungen
durchzuführen. Dieser Antrag fand keine Zustimmung. Vor dem Hintergrund der Ablehnung dieses Beschlussantrags hat die
UniCredit weiters im Juni 2019 vor dem Landesgericht Innsbruck einen gerichtlichen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers
eingebracht. Der Antrag wurde sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ab- bzw. zurückgewiesen und der dagegen durch die
UniCredit an den Obersten Gerichtshof erhobene außerordentliche Revisionsrekurs schließlich mit Beschluss des Obersten
Gerichtshofs vom 25.11.2020 zurückgewiesen, sodass dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Weiters hat die UniCredit im Juni 2019 vor dem Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Anfechtung einzelner Beschlüsse der
101. ordentlichen Hauptversammlung der BTV vom 16.05.2019 erhoben. Mit Beschluss vom 19.01.2020 hat das Landesgericht
Innsbruck das Verfahren zur Klärung einer Vorfrage durch die Übernahmekommission unterbrochen. Diese Klage wurde unter
Anspruchsverzicht der UniCredit zurückgezogen und das Verfahren somit am 18.06.2024 mit Beschluss des Landesgerichts
Innsbruck beendet.
Am 09.07.2020 hat die UniCredit vor dem Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Anfechtung einzelner Beschlüsse der
102. ordentlichen Hauptversammlung der BTV vom 10.06.2020 erhoben. Mit Beschluss vom 06.07.2021 hat das Landesgericht
Innsbruck das Verfahren ebenfalls zur Klärung von Vorfragen durch die Übernahmekommission unterbrochen. Diese Klage
wurde unter Anspruchsverzicht der UniCredit zurückgezogen und das Verfahren somit am 18.06.2024 mit Beschluss des
Landesgerichts Innsbruck beendet.
Am 09.06.2022 hat die UniCredit vor dem Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Anfechtung einzelner Beschlüsse der
104. ordentlichen Hauptversammlung der BTV vom 11.05.2022 erhoben. Das Landesgericht Innsbruck hat bereits in der am
17.10.2022 stattgefunden habenden vorbereitenden Tagsatzung das Verfahren erster Instanz wegen Spruchreife geschlossen,
das Urteil ist am 05.01.2023 schriftlich ergangen. Sowohl die Wiederwahl von Mag. Hannes Bogner auf eine Dauer bis zur
ordentlichen Hauptversammlung 2023 in den Aufsichtsrat der BTV als auch die Ablehnung der Wiederwahl von Mag. Bogner
BTV Jahresfinanzbericht 2024
483
auf die gesetzliche Höchstdauer wurden jeweils für nichtig erklärt. Das Klagebegehren der UniCredit auf positive Feststellung
des Beschlusses, dass Mag. Bogner als auf die gesetzliche Höchstdauer wiedergewählt gilt, wurde hingegen abgewiesen. Die
BTV hat fristgerecht gegen die Spruchpunkte 1. und 2. des Urteils Berufung an das Oberlandesgericht Innsbruck erhoben, die
UniCredit gegen Spruchpunkt 3. – das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Urteil vom 26.04.2023 die Entscheidung des
Landesgerichts Innsbruck in den Spruchpunkten 1. und 3. bestätigt und hinsichtlich des Spruchpunktes 2. das Klagebegehren
abgewiesen und die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof für nicht zulässig erklärt. Keine der Parteien hat außer-
ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erhoben, sodass dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Die UniCredit hat Ende Februar 2020 bei der Übernahmekommission Anträge gestellt, mit denen überprüft werden sollte, ob
die bei den 3 Banken bestehenden Aktionärssyndikate eine übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt hätten. Die BTV war
von diesen Verfahren als Mitglied der Syndikate bei der Oberbank AG und bei der BKS Bank AG unmittelbar betroffen. Die
UniCredit erhob den Einwand, dass sich die Zusammensetzung und Willensbildung der Syndikate verändert sowie diese
insgesamt seit dem Jahr 2003 ihr Stimmgewicht in übernahmerechtlich relevanter Weise ausgebaut hätten und dadurch eine
Angebotspflicht ausgelöst worden wäre. Im Zeitraum vom 28.09.2020 bis 01.10.2020 hat vor der Übernahmekommission das
Beweisverfahren in diesen Nachprüfungsverfahren stattgefunden. Die Entscheidung der Übernahmekommission ist am
03.11.2023 ergangen. Darin ist die Übernahmekommission zum Schluss gelangt, dass in keinem Fall eine Verletzung der über-
nahmerechtlichen Angebotspflicht vorlag. Den Anträgen der UniCredit wurde daher nicht stattgegeben. Die UniCredit hat am
17.11.2023 fristgerecht Rekurs gegen die Entscheidung erhoben, die BTV am 05.12.2023 fristgerecht Rekursbeantwortung
erstattet. Mit Beschlüssen vom 23.05.2024 hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass den Rekursen der UniCredit nicht
stattgegeben wird und dass somit keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die BTV und betreffend
die BTV vorlag. Das Oberlandesgericht Wien bestätigt damit die Entscheidungen der Übernahmekommission und folgt dem
Vorbringen der BTV. Da die UniCredit auf die Erhebung von Rechtsmitteln verzichtet hat, ist dieses Urteil rechtskräftig.
Am 25.06.2021 hat die UniCredit gegen die BTV eine Klage auf Unterlassung und Feststellung vor dem Landesgericht Innsbruck
eingebracht, deren Ziel es zusammengefasst war, auf Basis von im Gesetz nicht vorgesehenen Voraussetzungen und von den
Gerichten bereits verworfenen Rechtsansichten bestimmte bisherige Kapitalerhöhungen der BTV für nichtig zu erklären und die
rechtliche Zulässigkeit künftiger Kapitalerhöhungen von der Entsprechung dieser abhängig zu machen. Das Landesgericht
Innsbruck hat bereits in der am 21.10.2021 stattgefunden habenden vorbereitenden Tagsatzung das Verfahren erster Instanz
wegen Spruchreife geschlossen. Mit Urteil vom 12.12.2021 hat das Landesgericht Innsbruck die Klage in vollem Umfang
abgewiesen, mit Urteil vom 02.06.2022 hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Berufung der UniCredit in vollem Umfang
abgewiesen – die UniCredit hat dagegen ordentliche Revision erhoben. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist am
18.08.2023 ergangen. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung sämtliche Klagebegehren der UniCredit abgewiesen
und ist insbesondere zum Schluss gelangt, dass die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3 Banken rechtmäßig ist und alle bisher
von den 3 Banken durchgeführten Kapitalerhöhungen im Einklang mit dem Gesetz standen. Dieses Verfahren ist damit rechts-
kräftig abgeschlossen. Im selben Verfahren hat die UniCredit einen Antrag auf einstweilige Verfügung auf Unterlassung der
Kapitalerhöhung der BTV des Jahres 2022 eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Landesgericht Innsbruck rechtskräftig abge-
wiesen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sämtliche oben angeführten Verfahren nunmehr endgültig abgeschlossen
wurden und aktuell somit keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der UniCredit mehr anhängig sind.
k) Die BTV bilanziert die von der Europäischen Zentralbank ausgegebenen „Gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte III
(TLTRO III), die bei Erllung bestimmter Bedingungen mit einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz verzinst werden als
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der durch die Zuwendungen gewährte Vorteil ist erst zu erfassen, wenn eine
angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die BTV die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwen-
dungen gewährt werden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
484
Die Teilnahme der BTV am EZB-Tenderprogramm TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations III) beinhaltet
folgende Eckdaten:
Laufzeit von drei Jahren mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit
Refinanzierung von bis zu 55 % der refinanzierungsfähigen Kredite
Festlegung von Referenzperioden mit unterschiedlichen Verzinsungsperioden (special interest rate period [SIRP])
Die BTV schätzt das TLTRO-III-Programm wie folgt ein: Auf Basis einer Analyse der für uns als Kreditinstitut am Markt für
vergleichbar besicherte Refinanzierungsquellen erlangbaren Konditionen ist die BTV zur Auffassung gelangt, dass die Konditio-
nen des TLTRO-III-Programmes einen wesentlichen Vorteil im Vergleich zum Markt bieten. Als Vergleichsquelle am Markt wird
der Zinssatz der EZB-Hauptfinanzierungsgeschäfte (Main Refinancing Operations bzw. MRO) angesehen. Dieser Vorteil stellt
nach unserer Auffassung eine staatliche Unterstützungsmaßnahme für den Bankensektor dar, weil die EZB nach unserer
Auffassung eine Einrichtung darstellt, die mit einer staatlichen Behörde vergleichbar ist.
Die Verbindlichkeit der BTV ist im Geschäftsjahr 2024 ausgelaufen und betrug zum 31.12.2024 0,00 € (Vorjahr: 350.000 Tsd. €).
Insgesamt führte das TLTRO-III-Programm 2024 zu einem Zinsaufwand in Höhe von −6.838.037,49 €. Der Vergleichswert 2023
lag bei −15.126 Tsd. €.
l) Bei der Würdigung, ob eine Vertragsanpassung zu einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Zahlungsströme führt,
werden qualitative und quantitative Faktoren berücksichtigt. Eine qualitative Würdigung ist bei finanziellen Vermögenswerten
immer dann ausreichend, wenn mittels dieser eindeutig eine wesentliche Modifikation identifiziert werden kann. Diese kommt
insbesondere bei Schuldner- und Währungswechsel oder der Einräumung einer Vertragsklausel, welche die Zahlungsstrombe-
dingungen nicht erfüllt, in Betracht. Bei einer Modifikation eines finanziellen Vermögenswertes, welche nicht vorab als eindeutig
wesentliche Vertragsanpassung definiert ist, erfolgt die Beurteilung mittels eines Barwerttests. Demnach liegt eine wesentliche
Änderung der Vertragsbedingungen vor, wenn aus der Modifikation eine Barwertdifferenz zwischen der Restschuld der ur-
sprünglichen Zahlungsströme und den neuen Zahlungsströmen resultiert, die mindestens 10 % beträgt.
m) Die von der BTV getätigten Geschäfte mit Derivaten beinhalten sowohl das Eigen- wie auch das Kundengeschäft. Im Rahmen des
Eigengeschäfts werden Interest-Rate-Swaps (Zinsswaps) zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Abgesichert
werden unter anderem Wertpapiere, Kredite, eigene Emissionen und emittierte Schuldscheindarlehen. Dabei nutzt die BTV als
Sicherungsstrategie Micro-Hedges, die gemeinsam mit dem Grundgeschäft eine Bewertungseinheit („verbundene Bewertung“)
bilden. Die damit zusammenhängenden Zinsansprüche werden laufzeitkonform zum Grundgeschäft abgegrenzt (Abgrenzungs-
methode).
Ein ineffektiver Anteil des Derivates mit negativem Marktwert wird zum Bilanzstichtag als Drohverlustrückstellung erfasst.
Zusätzlich werden Kundenderivate mittels Micro-Hedges abgesichert. Bei diesen Bewertungseinheiten wird bezugnehmend auf
„critical terms match“ auf die Ermittlung einer Effektivität verzichtet.
Zur Absicherung der Devisenkursrisiken nutzt die Bank vor allem Devisentermingeschäfte, die bei der Erst- und Folgebewertung
zu Marktwerten bilanziert werden. Soweit Derivate dem Handelsbestand zugerechnet werden, erfolgt die Bewertung bei
Erst- und Folgebewertung zum Marktwert.
Im Kundengeschäft werden sowohl symmetrische (Interest-Rate-Swaps, Cross-Currency-Swaps, Devisentermingeschäfte) als
auch asymmetrische Produkte (Zinsoptionen) für Kunden im Rahmen des Zins- und Währungsmanagements abgeschlossen,
wobei die BTV dabei ebenfalls kein Risiko auf das eigene Buch nimmt. Diese eingegangenen Kundenpositionen werden mit
Gegengeschäften bei anderen Kreditinstituten geschlossen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
485
Für derivative Finanzinstrumente wird ein beizulegender Zeitwert (clean Fair Value) im Anhang ausgewiesen. Der beizulegende
Zeitwert ist jener Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspart-
nern ein Vermögensgegenstand getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Sofern Börsenkurse vorhanden waren,
wurden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanzinstrumente ohne Börsenkurs wurden interne Bewertungsmodelle mit
aktuellen Marktparametern, insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle, herangezogen. Die dabei verwende-
ten Parameter (Credit Spreads, Volatilitäten, Korrelationen etc.) werden so weit als möglich aus Marktwerten abgeleitet oder aus
Marktwerthistorien statistisch ermittelt. Der Modellpreis entspricht dabei dem am Markt bei Glattstellung des Finanzinstru-
ments erreichbaren Preis.
n) Die BTV ist weder von der Ukraine-Krise noch vom Israel-Gaza-Krieg betroffen.
Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Die Offenlegung des BTV Konzerns gem. Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) findet sich im Internet unter www.btv.at
im Menüpunkt Über uns > Investor Relations > Veröffentlichungen > Offenlegung.
Ressortverteilung
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes mit Verantwortung für das Firmen- und Privatkundengeschäft; Recht und Beteiligungen; Human
Resources; Marketing & Kommunikation; Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geldwäsche & Terroris-
musfinanzierung.
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes mit Verantwortung für das Firmen- und Privatkundengeschäft, Geschäftsbereich Kunden; Financial Markets;
Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung.
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes mit Verantwortung für die Marktfolge; Bereiche Kreditmanagement; Konzernrechnungswesen & -control-
ling; Risk Management; Regulatory, Tax and Compliance; Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geld-
wäsche & Terrorismusfinanzierung.
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes mit Verantwortung für die Marktfolge; Bereiche Digital Unit; Operations; Organisation und IT; Projekt-,
Prozess- und Innovationsmanagement; Bereich Interne Revision; BWG- & WAG-Compliance; Prävention Geldwäsche & Terrorismus-
finanzierung.
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
BTV Jahresfinanzbericht 2024
486
Angaben zur Bilanz – Aktiva
1 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Kassenbestand 52.813.789,75 51.692
EUR 52.326.306,40 51.165
FW 314.858,85 370
Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind 172.624,50 156
Guthaben bei Zentralnotenbanken 3.069.356.337,79 2.947.894
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken 3.122.170.127,54 2.999.586
2 Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
394.275.129,37 369.812
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
394.275.129,37 369.812
3 Forderungen an Kreditinstitute
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Ausleihungen 453.244.340,37 360.993
Nicht zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere 60.497.489,53 33.781
Forderungen an Kreditinstitute 513.741.829,90 394.774
4 Forderungen an Kunden
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Ausleihungen 8.723.749.641,17 8.608.384
Nicht zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere 1.020.158,50 5.170
Forderungen an Kunden 8.724.769.799,67 8.613.554
5 Wertpapiere und Beteiligungen
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 774.720.771,19 723.291
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 31.474.734,63 29.861
Beteiligungen 204.395.943,27 203.346
Anteile an verbundenen Unternehmen 298.593.100,54 298.593
Wertpapiere und Beteiligungen 1.309.184.549,63 1.255.092
BTV Jahresfinanzbericht 2024
487
Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und deren
Anschaffungskosten höher sind als der Rückzahlungsbetrag, wurde der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig
abgeschrieben. Der auf die Restlaufzeit noch zu verteilende Unterschiedsbetrag betrug zum Jahresende 3.114.127,55 € (Vorjahr:
5.594 Tsd. €).
Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und deren
Anschaffungskosten niedriger sind als der Rückzahlungsbetrag, wurde der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG zeitanteilig
zugeschrieben. Der auf die Restlaufzeit noch zu verteilende Unterschiedsbetrag betrug zum Jahresende 77.961.420,08 € (Vorjahr:
20.118 Tsd. €).
Bei den Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens erfolgte gemäß § 208 Abs. 1 UGB zum Bilanzstichtag eine Zuschreibung
in Höhe von 809.978,27 € (Vorjahr: 2.515 Tsd. €).
Die stillen Reserven gemäß § 56 Abs. 4 BWG bei börsenotierten Wertpapieren des Umlaufvermögens betrugen 1.618.219,89 €
(Vorjahr: 1.778 Tsd. €).
Die stillen Nettolasten der im Anlagevermögen geführten Wertpapiere wurden zum Bilanzstichtag mit einem Wert von
18.216.161,72 € (Vorjahr stille Nettolast: −33.254 Tsd. €) ermittelt.
Im Jahr 2025 werden in der BTV Forderungen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren im Ausmaß
von 126.492.738,71 € (Vorjahr: 89.021 Tsd. €) fällig.
Im Berichtsjahr erfolgten keine Umwidmungen von Umlaufvermögen ins Finanzanlagevermögen.
Im Jahr 2024 wurden keine Abschreibung gem. § 204 Abs. 2 UGB durchgeführt, da keine dauerhaften Wertminderungen vorlagen.
Die Änderung der Marktwerte war lediglich auf zinsbedingte Faktoren zurückzuführen. Es lagen keine nachhaltigen Bonitätsven-
derungen vor.
Das anteilige Jahresergebnis aus Investmentfondsanteilen betrug 4.892.165,55 € (Vorjahr: 726 Tsd. €). Das kumulierte Ergebnis seit
jeweiliger Anschaffung der Investmentfondsanteile betrug 5.993.733,43 €. Im Geschäftsjahr 2024 wurden ausschüttungsgleiche
Erträge in Höhe von 916.812,24 € (Vorjahr: 219 Tsd. €) aktiviert. Anteilige Jahresergebnisse wurden in Höhe von 46.719,20 €
(Vorjahr: 75 Tsd. €) ausgeschüttet. Ausschüttungsbedingte Abschreibungen wurden wie im Vorjahr keine vorgenommen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
488
Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach börsenotierten
und im Freiverkehr bzw. sonstigen Wertpapierhandel gehandelten Wertpapieren
(§ 64 Abs. 1 Z 10 BWG)
2024
in €
2023
in Tsd. €
Aufgliederung der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere der Bilanz-
position 5 der Aktiva (§ 64 Abs. 1 Z 10 BWG):
börsenotiert 767.657.902,05 718.249
anteilige Zinsen 7.062.869,14 5.042
Aufgliederung der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere
der Bilanzposition 5 der Aktiva exkl. anteiliger Zinsen
767.657.902,05 718.249
anteilige Zinsen 7.062.869,14 5.042
Aufgliederung der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere
der Bilanzposition 5 der Aktiva inkl. anteiliger Zinsen
774.720.771,19 723.291
Aufgliederung der Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere der Bilanzposition 6
der Aktiva (§ 64 Abs. 1 Z 10 BWG):
börsenotiert 5.229.309,00 13.209
nicht börsenotiert 26.245.425,63 16.652
Aufgliederung der Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere der Bilanz-
position 6 der Aktiva
31.474.734,63 29.861
Aufgliederung der Beteiligungen der Bilanzposition 7 der Aktiva (§ 64 Abs. 1 Z 10 BWG):
börsenotiert 177.480.969,98 177.481
Aufgliederung der Beteiligungen der Bilanzposition 7 der Aktiva 177.480.969,98 177.481
börsenotiert exkl. anteiliger Zinsen 950.368.181,03 908.939
anteilige Zinsen 7.062.869,14 5.042
börsenotiert inkl. anteiliger Zinsen 957.431.050,17 913.981
nicht börsenotiert exkl. anteiliger Zinsen 26.245.425,63 16.652
anteilige Zinsen 0,00 0
nicht börsenotiert inkl. anteiliger Zinsen 26.245.425,63 16.652
im Freiverkehr und sonstigen Wertpapierhandel notierte Wertpapiere exkl. anteiliger Zinsen 0,00 0
BTV Jahresfinanzbericht 2024
489
Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere
nach Bewertungskategorien (§ 64 Abs. 1 Z 11 BWG)
2024
in €
2023
in Tsd. €
Aufgliederung der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere der Bilanz-
position 5 der Aktiva (§ 64 Abs. 1 Z 11 BWG):
Wertpapiere, die gem. § 56 Abs. 1 BWG wie Anlagevermögen bewertet werden 682.781.246,12 674.738
anteilige Zinsen 5.999.682,96 4.806
Wertpapiere des Umlaufvermögens 84.876.655,93 43.511
anteilige Zinsen 1.063.186,18 236
zum Börsenhandel zugelassene Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere der Bilanzposition 5 exkl. anteiliger Zinsen
767.657.902,05 718.249
anteilige Zinsen 7.062.869,14 5.042
zum Börsenhandel zugelassene Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere der Bilanzposition 5 inkl. anteiliger Zinsen
774.720.771,19 723.291
Aufgliederung der Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere der Bilanzpo-
sition 6 der Aktiva (§ 64 Abs. 1 Z 11 BWG)
in €
Wertpapiere, die gem. § 56 Abs. 1 BWG wie Anlagevermögen bewertet werden 0,00 0
Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.229.309,00 13.209
zum Börsenhandel zugelassene Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
der Bilanzposition 6
5.229.309,00 13.209
BTV Jahresfinanzbericht 2024
490
In der folgenden Tabelle sind die Angaben über die Entwicklung des Finanzanlagevermögens gemäß § 226 Abs. 1 UGB dargestellt:
Finanzanlagespiegel zum
31.12.2024
in Tsd. €
Anschaf-
fungswert
01.01.2024 Zugänge
davon
Zinsen Abgänge
Um-
buchungen
Wäh-
rungs-
verän-
derung
Anschaf-
fungswert
31.12.2024
a) Wertpapiere des Anlage-
vermögens
1.039.240.193,81 250.474.484,00 0,00 195.283.119,42 0,00 0,00 1.094.431.558,39
davon Schuldtitel öffentli-
cher Stellen (A2)
326.597.643,85 139.212.371,00 0,00 103.214.211,42 0,00 0,00 362.595.803,43
davon Forderungen an
Kreditinstitute (A3)
30.661.484,00 19.908.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.569.884,00
davon Forderungen an
Kunden (A4)
4.099.129,50 0,00 0,00 4.099.129,50 0,00 0,00 0,00
davon Schuldverschreibun-
gen u. a. festv. WP (A5)
677.881.936,46 91.353.713,00 0,00 87.969.778,50 0,00 0,00 681.265.870,96
b) Beteiligungen 209.978.701,86 2.272.704,97 0,00 0,07 0,00 0,00 212.251.406,76
davon an Kreditinstituten 188.618.384,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 188.618.384,37
davon an Sonstigen 21.360.317,49 2.272.704,97 0,00 0,07 0,00 0,00 23.633.022,39
c) Anteile an verbundenen
Unternehmen
298.593.100,54 70.289.561,00
*)
0,00 0,00 −70.289.561,00
*)
0,00 298.593.100,54
Summe 1.547.811.996,21 323.036.749,97 0,00 195.283.119,49 70.289.561,00 0,00 1.605.276.065,69
Ab-
schreibung
kumuliert
01.01.2024
Zugänge
AfA
Zuschrei-
bungen
AfA
Abgänge
AfA
Um-
bu-
chun-
gen
AfA
Wäh-
rungs-
verän-
derung
AfA
Ab-
schreibung
kumuliert
31.12.2024
Bilanzwert
31.12.2024
Bilanzwert
31.12.2023
−12.821.837,68 −2.714.633,84 7.309.175,60 11.278.545,00 0,00 0,00 −3.051.249,08 1.097.482.807,47 1.026.418.356,13
−9.549.938,40 −1.782.408,84 3.311.969,05 9.704.520,42 0,00 0,00 −1.684.142,23 364.279.945,66 317.047.705,45
−128.538,45 −39.022,53 19.292,67 0,00 0,00 0,00 −148.268,31 50.421.615,69 30.532.945,55
−638,12 −0,00 115,80 −753,92 0,00 0,00 −0,00 0,00 4.099.767,62
−3.143.998,95 −893.202,47 3.977.798,08 1.574.778,50 0,00 0,00 −1.515.375,16 682.781.246,12 674.737.937,51
−6.632.287,46 −1.726.054,19 502.878,16 0,00 0,00 0,00 −7.855.463,49 204.395.943,27 203.346.414,40
−4.998.687,40 −0,00 453.034,97 0,00 0,00 0,00 −4.545.652,43 184.072.731,94 183.619.696,97
−1.633.600,06 −1.726.054,19 49.843,19 0,00 0,00 0,00 −3.309.811,06 20.323.211,33 19.726.717,43
−0,00 −0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 −0,00 298.593.100,54 298.593.100,54
19.454.125,14 4.440.688,03 7.812.053,76 11.278.545,00 0,00 0,00 4.804.214,41 1.600.471.851,28 1.528.357.871,07
*)
Die Umbuchungen bzw. mit
*)
gekennzeichneten Zugänge betreffen die Abgänge bzw. Zugänge im Zusammenhang mit den erfolgten Umgndungen
innerhalb der BTV
BTV Jahresfinanzbericht 2024
491
Die BTV hielt per 31.12.2024 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
Beteiligungen
Name und Sitz des Unternehmens
Anteil am
Kapital
Eigenkapital
in €
1
Ergebnis
in €
2
Abschluss-
datum
A. Verbundene Unternehmen
1. Inländische Finanzinstitute:
BTV Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 100,00 % 50.226.302,99 1.190.199,04 30.09.2024
2. Sonstige inländische Unternehmen:
Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH, Innsbruck
3
100,00 % 35.000,00 648,64 31.12.2023
Silvretta Montafon Holding GmbH, Schruns 25,00 % 82.571.209,24 163.145,58 30.09.2024
TiMe Holding GmbH, Innsbruck 100,00 % 24.683.579,71 6.508.225,55 31.12.2024
Beteiligungsholding 5000 GmbH, Innsbruck 100,00 % 26.064.878,02 1.592.133,57 31.12.2024
Wilhelm-Greil-Straße 4 GmbH, Innsbruck 99,71 % 293.357,12 −130.125,81 31.12.2024
BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck 100,00 % 75.600.501,83 52.233.433,17 30.11.2024
BTV Tourismus Holding GmbH (vormals:
Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH), Innsbruck
100,00 % 76.213.667,56 94.819,56 31.12.2024
C3 Logistik GmbH, Innsbruck 100,00 % 1.050.542,88 27.808,37 30.09.2023
B. Andere Unternehmen
1. Inländische Kredit- und Finanzinstitute:
ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H., Linz 25,00 % 10.946.709,05 0 31.12.2024
2. Sonstige inländische Unternehmen:
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz 30,00 % 14.360.771,19 570.568,39 31.12.2024
3 Banken IT GmbH, Linz
30,00 % 3.633.361,87 53.664,95 31.12.2024
3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 30,00 % 672.609,74 125.711,23 31.12.2024
Onsight Ventures GmbH & Co KG, Innsbruck 36,53 % 5.371.023,45 −823.408,74 31.12.2023
3. Sonstige ausländische Unternehmen:
Gain Capital Private Equity III SCSp, Luxemburg 35,21 % 17.250.025,00 1.665.701,00 31.12.2023
1
Eigenkapital im Sinne des § 229 UGB
2
Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Ertragsteuern, vor Rücklagenbewegung und Ergebnisverwendung
3
Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Wechselseitige Beteiligungen bestehen mit der BKS Bank AG, Klagenfurt, und der Oberbank AG, Linz.
Im Geschäftsjahr 2024 gab es folgende Veränderungen:
Die BTV-Real-Leasing l GmbH, die BTV-Real-Leasing ll GmbH und die BTV-Real-Leasing GmbH wurden in die BTV Leasing
Gesellschaft m. b. H. verschmolzen.
Die BTV Tourismus Holding GmbH (vormals Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH) übernahm die Anteile an der Mayrhofner
Bergbahnen AG aus der BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. Zudem übernahm sie 75 % der Anteile an der
Silvretta Montafon Holding GmbH von der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft.
Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft übernahm die C3 Logistik GmbH von der BTV Tourismus Holding GmbH
(vormals Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH).
Die Beteiligungsholding 5000 GmbH übernahm die KopfStart GmbH sowie die Innfoliolytix GmbH von der BTV Tourismus
Holding GmbH (vormals Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
492
6 Anlagevermögen
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 6.123.096,08 4.959
Sachanlagen 68.362.806,85 68.806
Anlagevermögen 74.485.902,93 73.765
In den Sachanlagen enthaltener Grund
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
Grund 17.472.034,35 18.708 −1.236 −6,6 %
In der folgenden Tabelle sind die Angaben über die Entwicklung des Sachanlagevermögens gemäß § 226 Abs. 1 UGB dargestellt:
Sachanlagespiegel zum
31.12.2024
in €
Anschaf-
fungswert
01.01.2024 Zugänge
davon
Zinsen Abgänge
Um-
buchun-
gen
Währungs-
verän-
derung
Anschaf-
fungswert
31.12.2024
a) Immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens
9.519.978,74 4.099.383,04 0,00 −1.256.514,94 0,00 0,00 12.362.846,84
b) Sachanlagen 127.399.366,09 6.141.617,93 0,00 −5.428.815,72 0,00 −10.273,91 128.101.894,39
Summe 136.919.344,83 10.241.000,97 0,00 −6.685.330,66 0,00 −10.273,91 140.464.741,23
Abschreibung
kumuliert
01.01.2024
Zugänge
AfA
Zu-
schrei-
bungen
AfA
Abgänge
AfA
Um-
buchun-
gen
AfA
Währungs-
verän-
derung AfA
Abschreibung
kumuliert
31.12.2024
Bilanzwert
31.12.2024
Bilanzwert
31.12.2023
−4.561.176,05 −2.935.089,65 0,00 1.256.514,94 0,00 0,00 −6.239.750,76 6.123.096,08 4.958.802,69
−58.593.422,31 −4.904.433,73 0,00 3.752.977,35 0,00 5.791,15 −59.739.087,54 68.362.806,85 68.805.943,13
−63.154.598,36 −7.839.523,38 0,00 5.009.492,29 0,00 5.791,15 −65.978.838,30 74.485.902,93 73.764.745,82
BTV Jahresfinanzbericht 2024
493
7 Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Sonstige Vermögensgegenstände 48.111.102,13 60.878
Sonstige Vermögensgegenstände 48.111.102,13 60.878
Im Aktivposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Erträge in Höhe von 16.211.703,38 € (Vorjahr: 31.635 Tsd. €) enthalten,
die zum überwiegenden Teil erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Unter anderem sind in den sonstigen Vermögensgegensnden Kautionen in Höhe von 11.665.470,33 € (Vorjahr: 11.629 Tsd. €),
Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 7.161.138,75 € (Vorjahr: 26.299 Tsd. ) und das Ergebnis aus Zinsabgren-
zungen und der Marktwertbewertung aus Derivaten in Höhe von 24.511.355,18 € (Vorjahr: 14.302 Tsd. €) enthalten.
8 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 12.948.569,04 11.971
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 12.948.569,04 11.971
Im Posten „Aktive Rechnungsabgrenzung“ sind Disagios von begebenen Emissionen in Höhe von 3.539.758,64 € (Vorjahr:
4.141 Tsd. €) sowie Abgrenzungen für vorausbezahlte Rechnungen und Gehälter in Höhe von 9.408.810,40 € (Vorjahr:
7.830 Tsd. ) enthalten.
9 Aktive latente Steuern
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Aktive latente Steuern 35.651.464,64 35.773
Aktive latente Steuern 35.651.464,64 35.773
Am 20. Januar 2022 wurde vom österreichischen Nationalrat die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Diese sieht unter
anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 23 % vor (2023: 24 %, ab 2024: 23 %). Für
Jahresabschlüsse mit Stichtag nach dem 20. Januar 2022 erfolgt die Berechnung der aktiven und passiven latenten Ertragsteuern
mit den neuen Steuersätzen. Heranzuziehen ist dabei jener Steuersatz, der wahrscheinlich bei Realisierung (Umkehr) der der
latenten Steuer zugrundeliegenden temporären Differenz zur Anwendung kommt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde demzufolge
der gültige Körperschaftsteuersatz von 23 % zur Berechnung der latenten Steuer herangezogen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
494
Angaben zu latenten Steuern
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Wertpapiere des Finanzanlagevermögens 0,00 784
Einzelwertberichtigungen 493.171,68 3.126
Nicht ausgenutzte Rahmen 2.439.202,78 1.227
Kundenforderungen 135.051.892,96 83.101
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken 1.668.752,79 2.578
Sozialkapitalrückstellungen 22.907.508,30 18.425
Sonstige Rückstellungen 5.023.117,90 37.397
Beteiligungen 2.376.858,91 4.340
Bemessungsgrundlage vor Saldierung 169.960.505,32 150.977
Daraus errechnete aktive latente Steuern 39.090.916,22 34.725
Saldierung 0,00 1.049
Steuersatzdifferenzen 1.501.814,37 1.194
Saldierung passive latente Steuern –4.941.265,95 −145
Stand der aktiven, ausschüttungsgesperrten latenten Steuern 35.651.464,64 35.773
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
2024
in €
2023
in Tsd. €
Stand am 01.01. 35.773.255,26 24.376
Erfolgswirksame Veränderungen –121.790,62 +11.397
Stand am 31.12. 35.651.464,64 35.773
BTV Jahresfinanzbericht 2024
495
Angaben zur Bilanz – Passiva
10 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.066.830.652,52 1.474.594
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.066.830.652,52 1.474.594
11 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Spareinlagen 494.706.717,83 648.772
Sonstige Verbindlichkeiten 9.369.593.315,41 8.494.719
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 9.864.300.033,24 9.143.491
12 Verbriefte Verbindlichkeiten
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Begebene Schuldverschreibungen 1.381.646.739,56 1.320.279
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.381.646.739,56 1.320.279
Im Jahr 2025 werden verbriefte Verbindlichkeiten aus eigenen Emissionen in Höhe von 163.315.000,00 € (Vorjahr: 133.897 Tsd. €)
fällig.
13 Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Sonstige Verbindlichkeiten 71.777.656,36 81.303
Sonstige Verbindlichkeiten 71.777.656,36 81.303
Im Passivposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von 17.815.924,25 € (Vorjahr: 43.521 Tsd. €) enthalten,
die zum überwiegenden Teil erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Diese Position enthält u. a. Verpflichtungen im
Zusammenhang mit der Einlagensicherung und dem Abwicklungsfonds in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 25.920 Tsd. €), Verbindlichkei-
ten aus schwebenden Geschäften in Höhe von 24.580.091,52 € (Vorjahr: 0 €), Verbindlichkeiten gegenüber der BTV-Mitarbeiter-
beteiligungsprivatstiftung in Höhe von 15.000.000,00 € (Vorjahr: 0 €) und das Ergebnis aus Zinsabgrenzungen und der Marktwert-
bewertung aus Derivaten in Höhe von 12.976.497,76 € (Vorjahr: 30.806 Tsd. €). Die laufenden Beiträge zur Stabilitätsabgabe
betrugen im Berichtsjahr 2.213.616,05 € (Vorjahr: 2.196 Tsd. €).
14 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3.756.008,17 2.744
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3.756.008,17 2.744
BTV Jahresfinanzbericht 2024
496
15 Rückstellungen
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Rückstellungen für Abfertigungen 15.785.482,55 14.943
Rückstellungen für Pensionen 37.279.692,55 34.158
Steuerrückstellungen 12.083.925,29 15.116
Sonstige Rückstellungen 80.495.965,77 79.096
Rückstellungen 145.645.066,16 143.313
Die Sozialkapitalrückstellungen wurden gemäß AFRAC-Stellungnahme „Personalrückstellungen“ nach IAS 19 ermittelt und im
Einzelabschluss berücksichtigt. Den Rückstellungsbeträgen liegt ein Gutachten der VBV - Consult Beratung für betriebliche
Vorsorge GmbH, Wien, zugrunde.
Im Berichtsjahr erhöhten sich vor allem aufgrund der veränderten Berechnungsparameter (siehe Seite 482 f.) im Vergleich zum
Vorjahr die Abfertigungsrückstellung um +842.762,94 € auf 15.785.482,55 €, die Jubiläumsgeldrückstellung um +577.740,92 € auf
6.246.419,96 € und die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen um +3.121.832,66 € auf 37.279.692,55 €.
Die Sterbequartalrückstellung für Aktive und Pensionist*innen stieg um +498.306,68 € auf 4.014.003,03 €. Die Bilanzposition
Sonstige Rückstellungen“ umfasst im Wesentlichen Rückstellungen für nicht verbrauchte Urlaube, Jubiläumsgelder, Erfolgsprämi-
en und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 24.746.755,03 € (Vorjahr: 23.025 Tsd. €) sowie für sonstige ungewisse Verpflichtungen
in Höhe von 53.538.257,26 € (Vorjahr: 48.948 Tsd. €). In den letztgenannten Verpflichtungen sind Rückstellungen für Garantien und
nicht ausgenützte Rahmen im Ausfall enthalten. Diese Position beinhaltet außerdem ECL-ckstellungen in Höhe von
30.464.491,02 € (Vorjahr: 26.879 Tsd. €) sowie eine Rückstellung für eine mögliche rückwirkende Änderung der Auslegung der
Zwischenbankbefreiung (geregelt im § 6 UstG) in Höhe von 3.628.023,84 €. Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Aufwen-
dungen bestehen in Höhe von 2.210.953,48 € (Vorjahr: 7.123 Tsd. €).
16 Ergänzungskapital
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Ergänzungskapital 322.759.166,96 325.193
Ergänzungskapital 322.759.166,96 325.193
Das Ernzungskapital weist Fälligkeiten in den Geschäftsjahren 2025–2034 und Verzinsungen zwischen 2,25 % und 5,40 %
(Vorjahr: Fälligkeiten 2024–2033; Verzinsungen zwischen 2,00 % und 5,40 %) aus.
Im Berichtsjahr wurden 26.600.000,00 € (Vorjahr: 41.683 Tsd. €) börsenotiertes Ernzungskapital mit Endfälligkeiten bis 2034
begeben. Im Berichtsjahr wurden 35.000.000,00 € (Vorjahr: 0 Tsd. €) börsengängiges Ernzungskapital getilgt. Es wurde kein
(Vorjahr: 0 Tsd. €) nicht börsengängiges Ergänzungskapital getilgt. Aus den Neuemissionen zum Jahresende 2023 wurden im
Berichtsjahr 5.441 Tsd € (Vorjahr: 3.329 Tsd. €) begeben.
Zinsen dürfen nur ausbezahlt werden, soweit sie im Jahresüberschuss vor Rücklagenbewegung gedeckt sind. Die Rückzahlung bei
Fälligkeit ist nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Verluste möglich.
Der gesamte Aufwand für nachrangige Verbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr 12.151.139,74 € (Vorjahr: 9.892 Tsd. €). Im
Geschäftsjahr 2025 wird begebenes Ernzungskapital in Höhe von 18.000.000,00 € (Vorjahr: 35.000 Tsd. €) fällig.
Im Eigenstand der BTV befand sich zum 31.12.2024 so wie im Vorjahr kein eigenes Ergänzungskapital. Von den im Bilanzjahr
erfolgten nachrangigen Kreditaufnahmen der BTV liegt keine Emission über der 10 %-Grenze des Gesamtbetrages der nachrangi-
gen Kreditaufnahmen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
497
17 Eigenkapital
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Gezeichnetes Kapital 74.202.958,00 74.207
Kapitalrücklagen 340.293.461,24 340.245
Gewinnrücklagen 803.695.166,76 756.769
Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 137.575.000,00 137.575
Bilanzgewinn 22.856.565,88 15.493
Eigenkapital 1.378.623.151,88 1.324.288
Das Grundkapital betrug im Berichtsjahr 2024 74.250.000,00 € (Vorjahr: 74.250 Tsd. €). Es besteht aus 37.125.000 (Vorjahr:
37.125.000) Stück Stammaktien.
Das Grundkapital abzüglich des Nennbetrags der eigenen rückgekauften Aktien in Höhe von 47.042,00 € (Vorjahr: 43 Tsd. €) ergibt
das gezeichnete Kapital in Höhe von 74.202.958,00 € (Vorjahr: 74.207 Tsd. €). Die dargestellten Anteile entsprechen den geneh-
migten Anteilen.
Der Stand von 23.521 Stück eigene Stammaktien am 31.12.2024 stellt einen Anteil von 0,06 % bzw. 47.042,00 € des Grundkapitals
dar. Der höchste Tagesbestand war am 30.11.2024 mit 25.504 Stück zu verzeichnen.
Die Aktienstände bewegten sich während des Jahres 2024 innerhalb der von der Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapier-
handels genehmigten Größenordnung, wonach der zu diesem Zweck zu erwerbende Handelsbestand an eigenen Aktien fünf
Prozent des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf (§ 65 AktG). Sämtliche Veräußerungserlöse werden direkt
dem Eigenkapital zugerechnet.
Eigene Aktien
2024
Stück
2024
Kurse in €
2023
Stück
2023
Kurse in €
Stand 01.01. 21.732 19.923
Zugänge 7.203 53,43 5.928 42,18
Abgänge −5.414 30,88 −4.119 38,21
Stammaktien Stand 31.12. 23.521 21.732
Der für die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft im Jahresabschluss 2024 ausgewiesene Bilanzgewinn einschließlich des
Gewinnvortrages aus dem Vorjahr beträgt 22.856.565,88 € (Vorjahr: 15.493 Tsd. €).
Der Vorstand stellt den Antrag, für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,40 € (Vorjahr: 0,40 €) je Aktie auszuschütten.
Zudem stellt der Vorstand den Antrag, eine Sonderdividende in Höhe von 0,20 € (Vorjahr: 0 €) je Aktie auszuschütten.
Die Ausschüttung erfordert damit insgesamt 22.275.000,00 € (Vorjahr: 14.850 Tsd. €).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
498
18 Eventualverbindlichkeiten
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Eventualverbindlichkeiten 1.489.805.786,77 1.437.856
Eventualverbindlichkeiten 1.489.805.786,77 1.437.856
In den unter dem Bilanzstrich der Bankbilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten sind Bürgschaften und Garantien in
Höhe von 1.480.766.184,50 € (Vorjahr: 1.430.475 Tsd. €) und Akkreditive in Höhe von 5.099.534,43 € (Vorjahr: 1.168 Tsd. €)
enthalten.
Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG ist in Form einer Kommanditeinlage in Höhe von maximal 10.000.000,00 € an der GC PE III
GmbH & Co KG nach luxemburgischem Recht (Société en commandite spéciale) mit Sitz in Luxemburg beteiligt. Die insgesamt
zugesagte Kommanditeinlage in Höhe von 10.000.000,00 € kann je nach Bedarf in Summe oder in mehreren Tranchen von der
GC PE III GmbH & Co KG abgerufen werden (Capital Calls). Per 31. Dezember 2024 bestanden noch offene Capital Calls in Höhe
von 2.880.066,84 € (Vorjahr: 4.753 Tsd. €).
Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG ist in Form einer Kommanditeinlage in Höhe von maximal 4.000.000,00 € an der österrei-
chischen Onsight Ventures (EuVECA) GmbH & Co KG beteiligt. Die insgesamt zugesagte Kommanditeinlage in Höhe von
4.000.000,00 € kann je nach Bedarf in Summe oder in mehreren Tranchen von der Gesellschaft abgerufen werden (Capital
Calls). Per 31. Dezember 2024 bestanden noch offene Capital Calls in Höhe von 1.060.000,00 € (Vorjahr: 1.460 Tsd. €).
Neben der österreichischen Einlagensicherung besteht für die deutsche Zweigniederlassung eine Mitgliedschaft im Einlagensi-
cherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (Details u. a. zur Sicherungsgrenze siehe www.bankenverband.de) und
für die Schweizer Zweigniederlassung eine Zugehörigkeit zur Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler. In
der Position Eventualverbindlichkeiten“ sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der BTV von
wesentlicher Bedeutung sind.
Die BTV nutzte 2024 im Wesentlichen Dienstleistungen der 3 Banken IT GmbH, Österreich, der C3 Logistik GmbH, Österreich,
der Senacor FCS GmbH, Österreich, der Certitude Consulting GmbH, Österreich, der Atruvia AG, Deutschland, der DZ Bank
AG, Deutschland, der DZ CompliancePartner GmbH, Deutschland, der DZ Service GmbH, Deutschland, der Schulz & Cie.
Consulting GmbH, Deutschland, der ZAM eG, Deutschland, der Incore Technology AG, Schweiz, der Finanz-Logistik AG,
Schweiz, und der SPS Switzerland AG, Schweiz, zur Abwicklung des täglichen Bankgeschäfts.
Angaben zu außerbilanzmäßigen
Geschäften
BTV Jahresfinanzbericht 2024
499
19 Kreditrisiken
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Kreditrisiken 3.069.010.140,55 2.977.647
Kreditrisiken 3.069.010.140,55 2.977.647
In den unter dem Bilanzstrich vermerkten Kreditrisiken sind noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und Promessen
ausgewiesen.
Die Unter-Bilanzstrich-Position Kreditrisiken“ setzt sich wie folgt zusammen:
Kreditrisiko
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
Nicht ausgenützte Kreditrahmen 2.907.540.448,79 2.741.957 +165.583 +6,0 %
Nicht ausgenützte Promessen 161.469.691,76 235.690 −74.220 −31,5 %
Der Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegensnde aus echten Pensionsgeschäften betrug zum Bilanzstichtag
23.000.000,00 € (Vorjahr: 360.217 Tsd. €).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
500
20 Eigenmittel
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränderung
in Tsd. €
Hartes Kernkapital (CET1) 1.223.795.138,40 1.166.718 +57.077
Anrechenbare Kapitalinstrumente 371.183.058,63 373.178 −1.995
Einbehaltene Gewinne 805.198.054,97 757.568 +47.630
Sonstige Rücklagen 144.320.225,38 144.320 +0
Abzugsposten −96.906.200,58 −108.348 +11.442
Anpassungen gem. Übergangsbestimmungen 0,00 0 +0
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 0 +0
Anpassungen gem. Übergangsbestimmungen 0,00 0 +0
Sonstige Übergangsanpassungen des zusätzlichen Kernkapitals 0,00 0 +0
Zwischensumme Kernkapital (T1) 1.223.795.138,40 1.166.718 +57.077
Ergänzungskapital (T2) 354.009.763,42 310.143 +43.867
Anrechenbare Kapitalinstrumente 243.009.763,42 245.643 −2.633
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen 111.000.000,00 64.500 +46.500
Anpassungen gem. Übergangsbestimmungen 0,00 0 +0
Gesamt anrechenbare Eigenmittel 1.577.804.901,82 1.476.861 +100.944
Gesamtrisikobetrag 8.689.300.192,72 8.229.371 +459.929
Harte Kernkapitalquote 14,08 % 14,18 % −0,10 %
Kernkapitalquote 14,08 % 14,18 % −0,10 %
Gesamtkapitalquote 18,16 % 17,95 % +0,21 %
Die Eigenmittelberechnung für 2024 beinhaltet eine Zuweisung zur freien Gewinnrücklage in Höhe von 47.078.578,06 € (Vorjahr:
34.193 Tsd. €), keine Zuweisung zur Haftrücklage gem. § 57 Abs. 5 BWG (Vorjahr: 0 €), vorbehaltlich der Feststellung des Jahresab-
schlusses durch den Aufsichtsrat am 28.03.2025.
Die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 17 werden im Konzernabschluss ausgewiesen. Dieser findet sich im Internet
unter www.btv.at im Menüpunkt Über uns > Investor Relations > Berichte > Finanzberichte.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
501
Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
21 Nettozinsertrag
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Zinsen und ähnliche Erträge:
Erträge aus EUR-Forderungen an Kreditinstitute 98.637.319,57 70.108
davon nicht zum Börsenhandel zugelassene festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0
Erträge aus festverzinslichen FW-Wertpapieren und FW-Forderungen an Kreditinstitute 27.043.044,47 21.514
davon nicht zum Börsenhandel zugelassene festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0
Erträge aus EUR-Forderungen an Kunden 371.768.374,73 326.899
davon nicht zum Börsenhandel zugelassene festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0
Erträge aus FW-Forderungen an Kunden 29.500.819,17 29.729
Erträge aus festverzinslichen EUR-Wertpapieren 28.409.228,42 13.539
Erträge aus festverzinslichen FW-Wertpapieren 44.159,31 6
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Erträge 555.402.945,67 461.795
Zinsen und ähnliche Aufwendungen:
Aufwendungen für EUR-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten −22.479.886,15 −29.101
Aufwendungen für FW-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.273.767,85 2.213
Aufwendungen für EUR-Verbindlichkeiten gegenüber Kunden −225.461.199,24 −142.636
davon Sichteinlagen −85.468.001,35 −53.245
davon Termineinlagen −128.446.791,86 −78.554
davon Spareinlagen −11.546.406,03 −10.837
Aufwendungen für FW-Verbindlichkeiten gegenüber Kunden −10.763.116,42 −7.675
davon Sichteinlagen −3.383.159,84 −2.138
davon Termineinlagen −7.379.956,58 −5.537
Aufwendungen für verbriefte EUR-Verbindlichkeiten −59.043.594,21 −47.535
davon begebene Schuldverschreibungen −57.115.472,55 −46.046
davon andere verbriefte Verbindlichkeiten −1.928.121,66 −1.489
Aufwendungen für verbriefte FW-Verbindlichkeiten −782.895,61 −959
davon begebene Schuldverschreibungen −273.368,12 −466
davon andere verbriefte Verbindlichkeiten −509.527,49 −493
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Aufwendungen −315.256.923,78 −225.692
Nettozinsertrag 240.146.021,89 236.103
In den Zinserträgen sind negative Zinsertge (exklusive Derivate) in Höhe von 484,28 € (Vorjahr: 4 Tsd. ) enthalten, wobei
484,28 € (Vorjahr: 4 Tsd. €) auf Forderungen gegenüber Kreditinstituten und 0,00 € (Vorjahr: 0 Tsd. €) auf Forderungen gegen-
über Kunden entfallen.
Die negativen Zinsaufwendungen (exklusive Derivate) belaufen sich auf 23.693,44 € (Vorjahr: 27 Tsd. €) bei Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, auf 46.533,56 € (Vorjahr: 51 Tsd. ) bei Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und somit insgesamt
auf 70.227,00 € (Vorjahr: 78 Tsd. €).
Zusätzlich wurden im Jahr 2024 negative Habenzinsen in Höhe von 336.991,77 € (Vorjahr: 289 Tsd. €) und negative Sollzinsen in
Höhe von 14.572,74 € (Vorjahr: 47 Tsd. €) bei Derivaten verbucht.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
502
22 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.379.600,47 761
davon in EUR 1.052.848,33 710
davon in Fremdwährung 326.752,14 51
Ergebnis aus Beteiligungen 14.540.724,76 10.316
davon in EUR 14.540.724,76 10.316
Ergebnis aus Anteilen an verbundenen Unternehmen −12.654,93 500
davon in EUR −12.654,93 500
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 15.907.670,30 11.577
In den Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen wurden 916.812,24 € ausschüttungsgleiche Erträge (Vorjahr: 219 Tsd. €)
erfasst.
23 Provisionsüberschuss
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Provisionserträge aus
Kreditgeschäft 25.086.287,09 23.765
Zahlungsverkehr 20.191.392,19 18.677
Wertpapiergeschäft 32.603.859,97 30.684
Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 4.328.675,29 4.592
Sonstigem Dienstleistungsgeschäft 2.159.123,55 1.825
Zwischensumme Provisionserträge 84.369.338,09 79.543
Provisionsaufwendungen für
Kreditgeschäft −9.657.579,21 −9.332
Zahlungsverkehr −3.108.597,80 −2.638
Wertpapiergeschäft −1.955.176,57 −1.921
Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 0,00 0
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft −36.157,75 −54
Zwischensumme Provisionsaufwendungen −14.757.511,33 −13.945
Provisionsüberschuss 69.611.826,76 65.598
24 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Erträge/Aufwendungen aus Geschäften in Wertpapieren, die nicht wie Finanzanlagen bewertet
werden und Teil des Handelsbestandes sind
54.010,40 −1
Erträge/Aufwendungen aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft 643.539,95 587
Erträge/Aufwendungen aus sonstigen Finanzgeschäften −160.783,81 451
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 536.766,54 1.038
BTV Jahresfinanzbericht 2024
503
25 Sonstige betriebliche Erträge
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.989.427,50 261
Andere betriebliche Erträge 37.080.619,50 8.616
Sonstige betriebliche Erträge 39.070.047,00 8.877
In der Position Andere betriebliche Erträge“ sind u. a. Mieterlöse in Höhe von 3.700.908,13 € (Vorjahr: 4.506 Tsd. € ) sowie
Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen in he von 3.921.922,44 € (Vorjahr: 1.344 Tsd. €) enthalten. Weiters enthält die
Position Erträge aus der Auflösung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagensicherung und dem Abwicklungs-
fonds in Höhe von 25.847.922,73 € (Vorjahr: 0 €).
26 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Personalaufwand −115.911.581,46 −107.803
davon Löhne und Gehälter −71.502.171,98 −64.276
davon Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeträge
−16.604.644,26 −15.344
davon sonstiger Sozialaufwand −15.960.398,37 −16.358
davon Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung −5.383.606,19 −4.921
davon Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung −3.121.832,66 −3.608
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter-
vorsorgekassen
−3.338.928,00 −3.296
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) −55.577.208,68 −48.914
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen −171.488.790,14 −156.717
In den Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind beitragsorientierte Zahlungen an eine Pensionskasse in
Höhe von 1.829.236,54 € (Vorjahr: 1.599 Tsd. ) enthalten. In der Position „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ errechnet sich ohne Berücksichtigung der Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor-
sorgekassen für die BTV im Berichtsjahr ein Aufwand von 3.512.809,78 € (Vorjahr: Aufwand 2.729 Tsd. €).
Rückstellungsänderungen für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder und sonstige Personalrückstellungen werden im
Personalaufwand ausgewiesen.
Verpflichtungen aus Miet- und Leasinganlagen
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
im folgenden Geschäftsjahr 5.292.701,60 7.386 −2.093 −28,3 %
in den folgenden 5 Jahren 23.357.713,84 39.017 −15.659 −40,1 %
Obenstehende Tabelle zeigt jene Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen (aus
Miet- und Leasingverträgen), welche in der Folgeperiode bzw. in den nächsten fünf Jahren fällig werden. Im Wesentlichen
handelt es sich dabei um Mietaufwendungen für betrieblich genutzte Immobilien sowie um Leasingaufwendungen im
Mobilienbereich.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
504
Mitarbeiteranzahl 2024 2023
Veränd.
absolut
Veränd.
in %
Im Jahresdurchschnitt gewichtete Arbeitnehmer in Personenjah
ren 850 833 +16 +2,0 %
davon Angestellte 830 808 +22 +2,7 %
davon Arbeiter 20 25 −5 −21,6 %
27 Wertberichtigungen (Abschreibungen) auf die im Aktivposten 9 und 10
enthaltenen Vermögensgegenstände
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände −2.935.089,65 −1.954
Abschreibungen auf Sachanlagen −4.904.433,73 −4.364
Wertberichtigungen (Abschreibungen) auf die im Aktivposten 9 und 10 enthaltenen
Vermögensgegenstände
−7.839.523,38 −6.318
28 Sonstige betriebliche Aufwendungen
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Aufwendungen aus der Veräußerung von Sachanlagen −38.437,96 −41
Andere betriebliche Aufwendungen −9.974.229,06 −3.604
Sonstige betriebliche Aufwendungen −10.012.667,02 −3.645
In der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen“ sind u. a. Mietaufwendungen in Höhe von 2.360.155,99 € (Vorjahr:
2.515 Tsd. ) sowie Aufwendungen für eine mögliche rückwirkende Änderung der Auslegung der Zwischenbankbefreiung
(geregelt im §6 UstG) in Höhe von 3.628.110,83 € (Vorjahr: 0 €) enthalten.
29 Wertberichtigungen auf Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken und auf Wertpapiere
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für
Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wert-
berichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und
für Kreditrisiken
−81.593.624,71 −81.435
Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie
auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichti-
gungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen
−1.235.763,71 −8.869
Wertberichtigungen auf Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kredit-
risiken und auf Wertpapiere
−82.829.388,42 −90.304
BTV Jahresfinanzbericht 2024
505
30 Außerordentliches Ergebnis
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Außerordentlicher Ertrag/Aufwand 0,00 0
Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurde kein außerordentliches Ergebnis erzielt.
31 Steuern
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Steuern vom Einkommen und Ertrag −20.984.073,42 −14.457
Sonstige Steuern −2.739.710,14 −2.959
Steuern − 23.723.783,56 −17.415
Die Position Steuern vom Einkommen und Ertrag“ weist einen Aufwandssaldo in der Höhe von 20.984.073,42 €
(Vorjahr: 14.457 Tsd. €) auf. In der Position enthalten ist im Wesentlichen der Körperschaftsteueraufwand für das
Geschäftsjahr 2024.
Zudem wird ein latenter Steueraufwand in Höhe von 121.790,62 € (Vorjahr: Steuerertrag 11.397 Tsd. €) ausgewiesen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
506
32 Sonstige Angaben
In der BTV bestanden per 31.12.2024 keine Forderungen aus dem Leasinggeschäft gemäß § 64 Abs. 1 Z. 1 BWG.
Das Leasinggeschäft wird in den sechs inländischen und zwei ausländischen Tochtergesellschaften abgebildet.
Aktiva und Passiva in fremder Währung
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
Aktiva 1.269.625.490,52 1.103.229 +166.396 +15,1 %
Passiva 700.549.700,14 620.462 +80.088 +12,9 %
Eine nach Niederlassungsstaaten geordnete Auflistung der Daten und Kennzahlen auf konsolidierter Basis gemäß § 64 Abs. 1
Z 18 BWG wird im Konzernabschluss ausgewiesen. Dieser findet sich im Internet unter www.btv.at im Menüpunkt Über uns
> Investor Relations > Berichte > Finanzberichte.
Auf die Aufgliederung gem. § 64 Abs. 1 Z 9 BWG wurde verzichtet, da sich die Märkte der BTV nicht wesentlich voneinander
unterscheiden.
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlusspfer werden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB im
Konzernabschluss ausgewiesen. Dieser findet sich im Internet unter www.btv.at im Menüpunkt Über uns > Investor Relations >
Berichte > Finanzberichte.
Die BTV hat sich dazu entschlossen, die NFI-Erklärung (Berichterstattungspflicht von nichtfinanziellen Informationen gem.
§ 243b UGB, für den Einzelabschluss gilt aufgrund der Erstellung des konsolidierten Berichtes die Befreiungsbestimmung) im
Konzernabschluss zu veröffentlichen. Dieser findet sich im Internet unter www.btv.at im Menüpunkt Über uns > Investor
Relations > Berichte > Finanzberichte.
33 Nachrangige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
Die Vermögensgegenstände nachrangiger Art stellen sich in den Aktiva wie folgt dar:
Vermögensgegenstände nachrangiger Art
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
Forderungen an Kreditinstitute 0,00 0 +0 +0,0 %
Forderungen an Kunden 11.579.825,78 11.747 −168 −1,4 %
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 12.473.199,13 12.445 +28 +0,2 %
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0 +0 +0,0 %
Vermögensgegenstände nachrangiger Art 24.053.024,91 24.192 −139 −0,6 %
Angaben zur Bilanz – Sonstiges
und ergänzende Angaben
BTV Jahresfinanzbericht 2024
507
Der Stand der nachrangigen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Nachrangige Verbindlichkeiten
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
Ergänzungskapital 318.197.000,00 321.455 −3.258 −1,0 %
anteilige Zinsen 4.562.166,96 3.738 +824 +22,1 %
Nachrangige Verbindlichkeiten 322.759.166,96 325.193 −2.434 −0,7 %
34 Verbriefte und unverbriefte Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. ggü. verbundenen Unternehmen
und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Aktivposten an verbundene Unternehmen sowie Unternehmen
mit Beteiligungsverhältnis
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
a) Verbundene Unternehmen
Forderungen an Kunden 972.840.372,52 957.871 +14.969 +1,6 %
b) Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
Forderungen an Kreditinstitute 22.866.715,37 5.114 +17.753 >+100 %
Forderungen an Kunden 1.961.360,93 2.651 690 26,0 %
Passivposten an verbundene Unternehmen sowie Unternehmen
mit Beteiligungsverhältnis
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
a) Verbundene Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 131.266.297,03 139.943 8.677 6,2 %
b) Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 98.265.548,02 94.443 +3.823 +4,0 %
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6.003.965,18 4.449 +1.555 +34,9 %
Zwischen der BTV AG und ihren verbundenen Unternehmen bestehen vor allem Mietverträge zur Nutzung von Immobilien
sowie Finanzierungsvereinbarungen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
508
35 Aufstellung jener Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten dienten
Aufstellung jener Vermögensgegen-
stände, die zum 31.12.2024 als Sicher-
heit für Verbindlichkeiten dienten
(§ 64 Abs. 1 Z 8 BWG)
Bil.-Pos.
Bilanzwert
in €
Bezeichnung der
Verbindlichkeiten Bil.-Pos.
Bilanzwert
in €
Wertpapiere im Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen:
Mündelgeldspareinlagen Passiva 2a 4.162.901,97
Bundesanleihen Aktiva 2a 33.091.100,00 Mündelgeldeinlage im
Kontokorrent
Passiva 2b 21.289.323,22
Summe 33.091.100,00 25.452.225,19
Von der Oesterreichischen Kontrollbank AG refinanzierte Exportforderungen:
Forderungen an Kunden Aktiva 4 239.731.317,12 Verpflichtungen aus der Refinan-
zierung von Exportkrediten bei der
Oesterreichischen Kontrollbank AG
Passiva 1b 239.685.995,62
Summe 239.731.317,12 239.685.995,62
Von der KfW refinanzierte Förderkredite:
Forderungen an Kunden Aktiva 4 329.152.188,51 Verpflichtungen aus der Refinanzierung
von Förderkrediten bei der KfW
Passiva 1b 317.480.600,04
Summe 329.152.188,51 317.480.600,04
Von der LfA Förderbank Bayern / L-Bank refinanzierte Förderkredite:
Forderungen an Kunden Aktiva 4 232.444.494,39 Verpflichtungen aus der Refinanzierung
von Förderkrediten bei der LfA Förder-
bank Bayern / L-Bank
Passiva 1b 252.817.842,62
Summe 232.444.494,39 252.817.842,62
Deckungsstock für fundierte BTV Emissionen:
fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungstock öffentlich
Passiva 3a 0,00
fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungsstock hypothekarisch
Passiva 3a 436.000.000,00
öffentlich / Kredite an die
Republik Österreich
Aktiva 4 10.000.000,00 fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungstock öffentlich
Passiva 3b 0,00
hypothekarisch besicherte Kredite Aktiva 4 801.752.818,00 fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungsstock hypothekarisch
Passiva 3b 0,00
Summe 811.752.818,00 436.000.000,00
Forderungen an Kunden:
Sicherheitenpool OeNB Aktiva 4 632.944.080,94
und verfügbare WP-Sicherheiten für
OeNB-/EZB-Tendergeschäfte
Aktiva
2a+5
601.031.435,22
WP-Sicherheiten für SNB-/Eurex-Repos Aktiva
2b+5
25.008.094,41 Repo-Geschäfte Passiva 1 23.000.000,00
Summe 1.258.983.610,57 23.000.000,00
Sperrdepots als Sicherheiten bei diversen Kreditinstituten in EUR und FW:
Anleihen (Nominale 23.200.000 €) Aktiva 5b 22.780.191,10
gezahlte Collaterals/Marginford. Banken
für Derivatgeschäfte
Aktiva 3 34.291.000,00 erhaltene Collaterals/Marginverbind.
Banken für Derivatgeschäfte
Passiva 1 30.454.011,05
BTV Jahresfinanzbericht 2024
509
Aufstellung jener Vermögensgegenstände,
die zum 31.12.2023 als Sicherheit für
Verbindlichkeiten dienten
(§ 64 Abs. 1 Z 8 BWG)
Bil.-Pos.
Bilanz-
wert
in Tsd. € Bezeichnung der Verbindlichkeiten Bil.-Pos.
Bilanz-
wert
in Tsd. €
Wertpapiere im Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen:
Mündelgeldspareinlagen Passiva 2a 6.926
Bundesanleihen Aktiva 2a 28.949 Mündelgeldeinlage im
Kontokorrent
Passiva 2b 19.599
Summe 28.949 26.525
Von der Oesterreichischen Kontrollbank AG refinanzierte Exportforderungen:
Forderungen an Kunden Aktiva 4 280.163 Verpflichtungen aus der Refinanzierung
von Exportkrediten bei der Oester-
reichischen Kontrollbank AG
Passiva 1b 276.969
Summe 280.163 276.969
Von der KfW refinanzierte Förderkredite:
Forderungen an Kunden Aktiva 4 360.611 Verpflichtungen aus der Refinanzierung von
Förderkrediten bei der KfW
Passiva 1b 349.181
Summe 360.611 349.181
Von der LfA Förderbank Bayern / L-Bank refinanzierte Förderkredite:
Forderungen an Kunden Aktiva 4 243.682 Verpflichtungen aus der Refinanzierung
von Förderkrediten bei der LfA Förderbank
Bayern / L-Bank
Passiva 1b 273.227
Summe 243.682 273.227
Deckungsstock für fundierte BTV Emissionen:
fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungstock öffentlich
Passiva 3a 0
fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungsstock hypothekarisch
Passiva 3a 238.000
öffentlich / Kredite an die Republik Österreich Aktiva 4 10.000 fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungstock öffentlich
Passiva 3b 0
hypothekarisch besicherte Kredite Aktiva 4 792.231 fundierte BTV Covered Bonds/
Deckungsstock hypothekarisch
Passiva 3b 0
Summe 802.231 238.000
Forderungen an Kunden:
Sicherheitenpool OeNB Aktiva 4 709.483
und verfügbare WP-Sicherheiten für
OeNB-/EZB-Tendergeschäfte
Aktiva
2a+5
646.708
WP-Sicherheiten für SNB-/Eurex-Repos Aktiva 5 0 Repo-Geschäfte Passiva 1 350.000
Summe 1.356.191 350.000
Sperrdepots als Sicherheiten bei diversen Kreditinstituten in EUR und FW:
Anleihen (Nominale 25,4 Mio. €) Aktiva 5b 24.917
gezahlte Collaterals/Marginford. Banken
für Derivatgeschäfte
Aktiva 3 33.970 erhaltene Collaterals/Marginverbind.
Banken für Derivatgeschäfte
Passiva 1 33.707
BTV Jahresfinanzbericht 2024
510
36 Treuhandgeschäfte
Im Aktivposten „Forderungen an Kunden“ sind treuhändig gewährte Kredite im Betrag von 14.965.314,26 € (Vorjahr: 18.089 Tsd. €)
ausgewiesen. Diesen Treuhandforderungen stehen auf der Passivseite unter Verbindlichkeiten ggü. inländischen Kunden
Treuhandeinlagen des ERP-Fonds in Höhe von 14.965.314,26 € (Vorjahr: 18.089 Tsd. €) gegenüber.
37 Verbriefungstransaktion
Die BTV führte im Dezember 2020 ihre erste synthetische Verbriefungstransaktion durch. Mit der Verbriefung wird das Ziel
einer Kreditrisikoabsicherung eines großteils österreichischen KMU-Kreditportfolios mittels einer Garantie verfolgt. Die
Garantie der EIB-Gruppe, bestehend aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF),
sichert die zwei Mezzanine-Tranchen ab.
Das Referenzportfolio hatte bei Abschluss ein Volumen von insgesamt 690.613.105,38 €. Die Transaktion verfügte über eine
Wiederauffüllungsperiode von zwei Jahren. Das Volumen verringerte sich im nun abgelaufenen vierten Jahr aufgrund von
Tilgungen auf 367.321.170,09 €.
Tranchen Verbriefungstransaktion EIB/EIF
Tranchen-
höhe 2024
in €
Tranchen-
höhe 2023
in Tsd. €
Anteil
in %
Garant.
Anteil (EIF)
Senior 289.119.448,32 420.608 78,7 %
Upper Mezzanine 23.333.725,51 33.946 6,4 % 100,0 %
Lower Mezzanine 45.573.683,35 66.300 12,4 % 100,0 %
Junior 9.294.312,91 10.736 2,5 %
Gesamt 367.321.170,09 531.590 100,0 %
Excess Spread - 2.016
Im Dezember 2023 führte die BTV eine zweite synthetische Verbriefungstransaktion durch. Mit der Verbriefung wird das Ziel
einer Kreditrisikoabsicherung eines Hypotheken-Kreditportfolios mittels einer Garantie verfolgt. Die Garantie des privaten
Investors sichert die Junior-Tranchen ab. Das Referenzportfolio hatte zum Effektivdatum 31.12.2024 ein Volumen von insgesamt
565.296.162,80 .
Tranchen Verbriefungstransaktion Privater Investor
Tranchen-
höhe 2024
in €
Tranchen-
höhe 2023
in Tsd. €
Anteil
in %
Garant.
Anteil (EIF)
Senior 536.456.561,03 633.862 94,9 %
Junior 28.839.601,77 34.064 5,1 % 100 %
Gesamt 565.296.162,80 667.926 100 %
Excess Spread 197.702,14 134
Durch die signifikante Risikoübertragung auf die Investoren wurden bei beiden Transaktionen risikogewichtete Aktiva verringert
und regulatorisches Kapital für Kreditneuvergaben freigesetzt. In der Bilanz der BTV erfolgt keine Ausbuchung der Forderungs-
besnde. Diese werden weiterhin in den Büchern der BTV gehrt. Der Ausweis für die Garantieprovisionen erfolgt in der
Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsaufwand/Kreditgeschäft“. Die Transaktionen wurden nicht geratet. Sie
sind im Fall der ersten Verbriefung mit EIB/EIF spätestens im September 2038 und im Fall der zweiten Verbriefung im März 2037
fällig, vorbehaltlich der Ausübung von vorzeitigen Kündigungsrechten. Zur Berechnung der Risikogewichte der Tranchen wurde
der aufsichtsrechtliche Formelansatz (SEC-SA Approach) herangezogen. Die BTV hat von ihrem Wahlrecht laut Artikel 253 (1)
der Regulierung 2017/2401 Gebrauch gemacht und zieht die Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250 % vom
Kapital ab und berücksichtigt sie nicht mehr in den risikogewichteten Aktiva. Die Selbstbehaltspflicht wird durch Einbehalt von
mindestens 5 % von jedem verbrieften Kredit der Verbriefungen erfüllt (Artikel 6 (3b) der Regulierung 2017/2402).
BTV Jahresfinanzbericht 2024
511
38 Fristengliederungen
Die nachstehenden Tabellen zeigen die nicht täglich fälligen Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und
Kunden.
Fristengliederung Forderungen Kreditinstitute
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
bis 3 Monate 120.754.440,83 170.640 −49.885 −29,2 %
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 290.939.881,48 135.226 +155.714 >+100,0 %
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 26.311.275,81 32.786 −6.475 −19,7 %
mehr als 5 Jahre 23.167.230,61 0 +23.167 +100,0 %
Fristengliederung Forderungen Kunden
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
bis 3 Monate 258.042.191,32 1.152.792 −894.750 −77,6 %
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 715.954.165,64 1.014.014 −298.060 −29,4 %
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 2.198.378.076,73 1.753.306 +445.072 +25,4 %
mehr als 5 Jahre 2.120.245.178,71 1.410.216 +710.029 +50,3 %
Fristengliederung Verpflichtungen Kreditinstitute
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
bis 3 Monate 128.777.110,16 71.345 +57.432 +80,5 %
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 23.487.780,69 387.422 −363.935 −93,9 %
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 199.815.820,14 264.635 −64.819 −24,5 %
mehr als 5 Jahre 406.376.291,74 431.641 −25.264 −5,9 %
Fristengliederung Verpflichtungen Kunden
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
bis 3 Monate 2.208.122.289,56 1.719.339 +488.784 +28,4 %
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1.179.654.863,99 1.682.870 −503.216 −29,9 %
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 541.103.819,35 733.823 −192.719 −26,3 %
mehr als 5 Jahre 273.871.675,60 319.105 −45.233 −14,2 %
BTV Jahresfinanzbericht 2024
512
39 Derivate
Im Rahmen der üblichen Geschäftstigkeit wickelt die BTV unterschiedliche Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten
sowohl für Handels- als auch Nichthandelszwecke ab. Die BTV setzt derivative Instrumente ein, um den Bedürfnissen der Kunden
Rechnung zu tragen, Risiken des Bankbuches zu steuern sowie Handelserträge zu generieren. Zu den im Handels- und Nichthan-
delsgeschäft eingesetzten derivativen Kontrakten zählen vor allem Swaps, weiters standardisierte Terminkontrakte und Terminge-
schäfte, Optionen und ähnliche Kontraktarten, die vor allem an Zins-, aber auch an Aktienindizes gebunden sind.
Die nicht zu Handelszwecken gehaltenen derivativen Instrumente resultieren bei den Zinssatzverträgen überwiegend aus dem
Kundengeschäft. Neben Zinsswaps werden Cross-Currency-Swaps und Zinsoptionen von den Kunden nachgefragt. Die BTV
schließt diese Positionen mit Gegengeschäften bei anderen Kreditinstituten ab und nimmt kein Risiko auf das eigene Buch
– die BTV führt also kein Derivate-Buch.
Die BTV selbst verwendet zur Steuerung des Gesamtbankzinsrisikos vor allem Zinsswaps. Die Absicherungsinstrumente werden
mit den dazugehörigen Grundgeschäften als Bewertungseinheit dargestellt. In der BTV werden nur Micro-Hedges gebildet. Zur
Berechnung der Hedge-Effektivität wird für den prospektiven Effektivitätstest die Sensitivitsanalyse und für die retrospektive
Effektivitätsmessung die Dollar-Offset-Methode verwendet. Falls dies nicht möglich ist, wird die vereinfachte Bestimmung der
Effektivität gemäß AFRAC-Stellungnahme angewandt. Für die Steuerung des Devisenkursrisikos werden fast ausschließlich
Devisentermingeschäfte und FX-Swaps eingesetzt.
Der Absicherungszeitraum für Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung stehen, ist identisch mit jenem für das Grundgeschäft. Im
Jahr 2024 wurden keine Sicherungsbeziehungen vorzeitig aufgelöst (Vorjahr: 0 Tsd.).
Für Derivate in Sicherungsbeziehungen, bei denen ein Bewertungsverlust vorliegt, beträgt die Drohverlustrückstellung 2024
610.473,96 € (Vorjahr: 1.036 Tsd. €). Für diese Positionen wurden analog zum Vorjahr in der Bilanz keine Marktwerte verbucht. Die
wertpapierbezogenen Geschäfte betreffen ausschließlich von der BTV emittierte strukturierte Veranlagungsprodukte. Die dazu
benötigten Optionen wurden bei Fremdbanken zugekauft.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
513
Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte per 31.12.2024:
in € Kontraktvolumen/Restlaufzeiten
< 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Zinsswaps 274.347.571,60 2.261.316.501,63 896.808.477,74 3.432.472.550,97
Kauf 104.423.785,80 1.151.416.571,33 553.403.169,36 1.809.243.526,49
Verkauf 169.923.785,80 1.109.899.930,30 343.405.308,38 1.623.229.024,48
Zinssatzoptionen 292.173.645,32 109.687.500,00 69.228.479,48 471.089.624,80
Kauf 146.086.822,66 54.843.750,00 34.614.239,73 235.544.812,39
Verkauf 146.086.822,66 54.843.750,00 34.614.239,75 235.544.812,41
Zinssatzverträge Gesamt 566.521.216,92 2.371.004.001,63 966.036.957,22 3.903.562.175,77
Währungsswaps 0,00 0,00 0,00 0,00
Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00
Verkauf 0,00 0,00 0,00 0,00
Devisentermingeschäfte 150.787.872,80 36.283.817,71 0,00 187.071.690,51
FX-Swaps 871.812.081,50 0,00 0,00 871.812.081,50
Wechselkursverträge Gesamt 1.022.599.954,30 36.283.817,71 0,00 1.058.883.772,01
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
29.000.000,00 65.500.000,00 0,00 94.500.000,00
Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00
Verkauf 29.000.000,00 65.500.000,00 94.500.000,00
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
29.000.000,00 65.500.000,00 0,00 94.500.000,00
Gesamt Bankbuch 1.618.121.171,22 2.472.787.819,34 966.036.957,22 5.056.945.947,78
Zinssatzoptionen – Handelsbuch 552.737,78 1.029.455,62 3.248.335,90 4.830.529,30
Kauf 265.573,92 518.091,33 1.344.000,00 2.127.665,25
Verkauf 287.163,86 511.364,29 1.904.335,90 2.702.864,05
Zinsswaps – Handelsbuch 0,00 0,00 0,00 0,00
Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00
Verkauf 0,00 0,00 0,00 0,00
Zinssatzverträge Gesamt 552.737,78 1.029.455,62 3.248.335,90 4.830.529,30
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
0,00 0,00 2.000.000,00 2.000.000,00
Kauf 0,00 0,00 2.000.000,00 2.000.000,00
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
0,00 0,00 2.000.000,00 2.000.000,00
Gesamt Handelsbuch 552.737,78 1.029.455,62 5.248.335,90 6.830.529,30
Nicht abgewickelte derivat.
Finanzinstrumente Gesamt
1.618.673.909,00 2.473.817.274,96 971.285.293,12
5.063.776.477,08
BTV Jahresfinanzbericht 2024
514
in € Marktwerte
positiv negativ positiv negativ positiv negativ
< 1 Jahr < 1 Jahr 1 – 5 Jahre 1 – 5 Jahre > 5 Jahre > 5 Jahre
Zinsswaps 879.932,82 −1.295.871,27 22.886.871,67 −15.997.484,79 23.971.718,54 −15.297.475,15
Kauf 807.376,13 −48.873,69 12.138.310,69 −7.793.163,52 14.705.710,60 −9.606.982,14
Verkauf 72.556,69 −1.246.997,58 10.748.560,98 −8.204.321,27 9.266.007,94 −5.690.493,01
Zinssatzoptionen 289.610,98 −289.247,13 870.256,17 −828.635,25 1.068.430,39 −861.879,94
Kauf 289.610,98 0,00 719.652,56 −112.773,36 1.029.499,77 −11.164,37
Verkauf 0,00 −289.247,13 150.603,61 −715.861,89 38.930,62 −850.715,57
Zinssatzverträge Gesamt 1.169.543,80 −1.585.118,40 23.757.127,84 −16.826.120,04 25.040.148,93 −16.159.355,09
Währungsswaps 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Verkauf 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Devisentermingeschäfte 5.104.924,52 −1.031.136,80 720.541,94 −150.211,13 0,00 0,00
FX-Swaps 9.501.550,80 −2.433.597,15 0,00 0,00 0,00 0,00
Wechselkursverträge Gesamt 14.606.475,32 −3.464.733,95 720.541,94 −150.211,13 0,00 0,00
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
8.304.120,65 0,00 6.466.972,10 −777.188,44 0,00 0,00
Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Verkauf 8.304.120,65 0,00 6.466.972,10 −777.188,44 0,00 0,00
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
8.304.120,65 0,00 6.466.972,10 −777.188,44 0,00 0,00
Gesamt Bankbuch 24.080.139,77 −5.049.852,35 30.944.641,88 −17.753.519,61 25.040.148,93 −16.159.355,09
Zinssatzoptionen – Handelsbuch 0,43 −0,67 385,59 −380,18 2.918,51 −4.383,46
Kauf 0,43 0,00 385,59 0,00 2.918,51 0,00
Verkauf 0,00 −0,67 0,00 −380,18 0,00 −4.383,46
Zinsswaps – Handelsbuch 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Verkauf 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zinssatzverträge Gesamt 0,43 −0,67 385,59 −380,18 2.918,51 −4.383,46
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
0,00 0,00 0,00 0,00 87.724,45 0,00
Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00 87.724,45 0,00
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
0,00 0,00 0,00 0,00 87.724,45 0,00
Gesamt Handelsbuch 0,43 −0,67 385,59 −380,18 90.642,96 −4.383,46
Nicht abgewickelte derivat.
Finanzinstrumente Gesamt
24.080.140,20 −5.049.853,02 30.945.027,47 −17.753.899,79 25.130.791,89 −16.163.738,55
BTV Jahresfinanzbericht 2024
515
Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte per 31.12.2023:
in Tsd. € Kontraktvolumen/Restlaufzeiten Marktwerte
positiv negativ positiv negativ positiv negativ
< 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Zinsswaps 136.729 1.367.357 818.659 2.322.745 527 −1.378 20.626 −17.239 32.547 −18.002
Kauf 31.414 649.656 499.886 1.180.957 527 0 16.846 −2.028 25.080 −7.358
Verkauf 105.314 717.700 318.774 1.141.788 0 −1.378 3.780 −15.211 7.467 −10.644
Zinssatzoptionen 50.000 352.176 116.597 518.772 286 −286 2.904 −2.869 2.143 −1.900
Kauf 25.000 176.088 58.298 259.386 286 0 2.865 −27 2.143 0
Verkauf 25.000 176.088 58.298 259.386 0 −286 39 −2.841 0 −1.900
Zinssatzverträge Gesamt 186.729 1.719.533 935.256 2.841.517 814 −1.664 23.530 −20.107 34.690 −19.902
Währungsswaps 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Devisentermingeschäfte 118.719 66.115 0 184.834 1.650 −1.394 3.435 −671 0 0
FX-Swaps 733.722 27.525 0 761.248 486 −17.305 187 −2.946 0 0
Wechselkursverträge Gesamt 852.441 93.640 0 946.081 2.136 −18.698 3.623 −3.617 0 0
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
0 90.300 15.000 105.300 0 0 8.042 −1.709 733 −72
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 0 90.300 15.000 105.300 0 0 8.042 −1.709 733 −72
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
0 90.300 15.000 105.300 0 0 8.042 −1.709 733 −72
Gesamt Bankbuch 1.039.170 1.903.473 950.256 3.892.899 2.950 −20.362 35.195 −25.434 35.423 −19.974
Zinssatzoptionen – Handelsbuch 50 1.117 5.077 6.244 0 0 0 0 8 −11
Kauf 32 531 2.216 2.778 0 0 0 0 8 0
Verkauf 19 586 2.861 3.465 0 0 0 0 0 −11
Zinsswaps – Handelsbuch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zinssatzverträge Gesamt 50 1.117 5.077 6.244 0 0 0 0 8 −11
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 93 0
Kauf 0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 93 0
Wertpapierbezogene Geschäfte
und sonstige Derivate Gesamt
0 0 2.000 2.000 0 0 0 0 93 0
Gesamt Handelsbuch 50 1.117 7.077 8.244 0 0 0 0 101 −11
Nicht abgewickelte derivat.
Finanzinstrumente Gesamt
1.039.220 1.904.590 957.332
3.901.142
2.950 −20.362 35.195 −25.434 35.525 −19.985
BTV Jahresfinanzbericht 2024
516
40 Handelsbuch
Die BTV führt ein Handelsbuch im Sinne von Teil 3, Titel I, Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Die enthaltenen Deriva-
te, bewertet zu Börsenkursen bzw. Marktwerten, sind in der Tabelle „Handelsbuch“ dargestellt.
Handelsbuch
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
in Tsd. €
Veränd.
in %
Zinssatzoptionen 1.459,78 4 +2 −60,5 %
Derivate auf Substanzwerte 87.724,45 93 −6 −6,1 %
41 Steuerliche Verhältnisse
Die BTV AG bildet als Gruppenträger gemeinsam mit der BTV Leasing Gesellschaft m.b.h. und weiteren vier österreichischen
Leasing-Tochtergesellschaften sowie der Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß
§ 9 KStG und fungiert als Gruppenträger. Im Kalenderjahr 2024 gab es bei der steuerlichen Unternehmensgruppe keine Verän-
derung. Die BTV wendet die Belastungsmethode („Stand-alone-Methode“) als Steuerumlage an. Mit allen Gruppenmitgliedern
wurden Gruppen- und Steuerausgleichsverträge abgeschlossen, wobei für steuerpflichtige Gewinne in Höhe der auf diesen
Gewinn entfallenden Körperschaftsteuer eine Steuerumlage an die BTV AG entrichtet wird. Es wird der jeweils gültige Steuer-
satz angewendet. Eine finanzielle Verpflichtung aus einem Steuerschlussausgleich besteht zum Bilanzierungszeitpunkt nicht.
Die Steuerumlage verzeichnete für das Veranlagungsjahr per Saldo einen Betrag in Höhe von 1.285.302,99 € (Vorjahr: −1.393 Tsd. €).
Als positive Steuerumlage wurden 1.514.806,81 € (Vorjahr: 1.388 Tsd. €) verbucht, die negative Steuerumlage betrug
229.503,82 € (Vorjahr: −2.781 Tsd. €).
42 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Aufstellung des Jahresabschlusses fanden keine wesentlichen betriebs-
relevanten Ereignisse statt.
43 Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität – gemessen als Quotient aus Jahresergebnis nach Steuern und der durchschnittlich gewichteten
Bilanzsumme zum Stichtag – betrug zum Bilanzstichtag 0,49 %, für das Vorjahr errechnete sich ein Wert von 0,36 %.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
517
44 Bezüge der und Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
31.12.2024
in €
31.12.2023
in Tsd. €
Veränd.
absolut
Veränd.
in %
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes 0,00 0 +0 +0,0 %
Garantien Mitglieder des Vorstandes 0,00 0 +0 +0,0 %
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates 1.755.431,45 1.906 −151 −7,9 %
Garantien Mitglieder des Aufsichtrates 0,00 3 −3 −100,0 %
Erträge/Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive/ehemalige Vor-
standsmitglieder
3.871.576,54 3.812 +60 +1,6 %
Erträge/Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für andere Arbeitnehmer 8.791.077,31 8.013 +778 +9,7 %
Bezüge des Vorstandes:
Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder 2.217.372,27 1.873 +344 +18,4 %
Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder 0,00 0 +0 +0,0 %
Pensionszahlungen inkl. Sozialkapitalanpassungen ehemalige Vorstandsmitglieder 3.601.537,18 3.582 +20 +0,5 %
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates 331.311,48 334 −3 −0,8 %
Die Kredite und Garantien an die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Die Grundsätze für die Vergütung des Vorstands sind in der Vergütungspolitik der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesell-
schaft gemäß § 78a AktG sowie § 98a AktG festgelegt. Die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der BTV
wurden auf Vorschlag des gemäß § 39c BWG im Aufsichtsrat der BTV eingerichteten Vergütungsausschusses gemäß § 78a AktG
bzw. L-Regel 26b des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2020 (ÖCGK) durch Beschluss des
Aufsichtsrats sowie der Hauptversammlung der BTV festgelegt.
Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung gemäß § 78b Abs. 1 AktG zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr zur
Abstimmung vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum Vergütungssystem des Vorstands und des Aufsichtsrats der BTV sowie der im abgelaufenen
Geschäftsjahr gewährten oder geschuldeten Vergütung sind in der Vergütungspolitik gemäß §§ 78a und 98a AktG sowie im
Vergütungsbericht gemäß §§ 78c und 98a AktG, jeweils veröffentlicht auf der Homepage der BTV (www.btv.at), dargestellt.
Die Zielsetzung der Vergütungspolitik liegt in angemessenen Verhaltensanreizen zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung
und Förderung der Geschäftsstrategie sowie der langfristigen Entwicklung des BTV Konzerns. Sie stellt zudem sicher, dass die
Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der BTV und zur in vergleichbaren
Unternehmen üblichen Vergütung steht.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten fixe Vergütungsbestandteile, die erfolgsunabhängig sind, sowie variable Vergütungsbe-
standteile, basierend auf der Erfüllung von finanziellen Leistungskriterien, Risikokriterien und nichtfinanziellen allgemeinen und
individuellen Leistungskriterien. Die Kursentwicklung der BTV Aktien hat keinen Einfluss auf die Vergütung der Mitglieder des
Vorstandes.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
518
Vor dem Hintergrund, dass die BTV ein im Sinne der bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen „hochkomplexes Institut“ dar-
stellt, gelangen auf die Bemessung und die Auszahlung der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes die Bestimmun-
gen des § 39b BWG einschließlich der Anlage zu § 39b BWG im vollen Umfang zur Anwendung. Gemäß diesen bankaufsichts-
rechtlichen Bestimmungen ist ein Anteil von zumindest 40 % der variablen Vergütung auf einen Zeitraum von nf Jahren
zurückzustellen. Die zurückgestellte Vergütung wird in diesem Mindestzeitraum nicht schneller als anteilig erworben, d. h.
jedes Jahr höchstens ein Fünftel des zurückgestellten Betrages, beginnend mit dem ersten Jahrestag der Zumessung. Überdies
erfolgt die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile einschließlich des zurückgestellten Anteils nur dann, wenn dies
angesichts der Finanzlage der BTV tragbar und nach der Leistung des betreffenden Vorstandsmitglieds gerechtfertigt ist. Die
bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen sehen des Weiteren vor, dass 50 % der variablen Vergütung, somit sowohl betreffend
den sofort zu gewährenden Anteil als auch den zurückzustellenden Anteil, in Aktien zu gewähren sind. In der BTV werden den
Mitgliedern des Vorstands zu diesem Zweck jeweils BTV Stammaktien gewährt. Der Anteil an Instrumenten, welcher sofort
gewährt wird, unterliegt einer dreijährigen Behalte- bzw. Sperrfrist. Jener Anteil an Instrumenten, welcher zurückzustellen ist,
unterliegt, folgend der jeweiligen Gewährung, einer Behalte- bzw. Sperrfrist von einem Jahr.
Zum Zwecke der Aktienkäufe wurden im Dezember 2024 insgesamt 1.040 Stück Stammaktien via rse/außerrslich gekauft.
Der Durchschnittskurs der Aktien betrug dabei 55,50 € bei einem Gesamtkurswert von 57.720,00 €. Die enthaltene Rückstellung
für die aktienbasierte Vergütung der Vorstände für die kommenden Jahre betrug zum 31.12.2024 insgesamt 126.425,60 €
(Vorjahr: 94 Tsd. €).
Es gibt keine Optionen, es werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung des Vergütungsausschusses die Aktien zum zu diesem
Zeitpunkt gültigen Marktwert gekauft.
45 Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen
Die BTV unterhielt keine Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen, die unter marktunüblichen Bedingungen
abgeschlossen worden sind.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
519
Organe der Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft
Folgende Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates waren im Jahr 2024 für die BTV tätig:
Vorstand
Gerhard Burtscher,
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller,
Mitglied des Vorstandes
(ab 01.09.2024)
Mario Pabst,
Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA,
Mitglied des Vorstandes
Aufsichtsrat
Ehrenpräsident
KR Ehrensenator Dkfm. Dr.
Hermann Bell, Linz
Vorsitzender
Hanno Ulmer, Wolfurt
Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Sonja Zimmermann, Wien
Mitglieder
Mag. Hannes Bogner, Arcozelo, Portugal
DI Johannes Collini, Hohenems
(bis 15.05.2024)
Angela Falkner, Sölden
Generaldirektor Konsul KR Dr. Franz
Gasselsberger, MBA, Linz
Vorstandsdirektor Mag. Nikolaus Juhász,
Klagenfurt (ab 15.05.2024)
Mag. Martha Kloibmüller, Linz
RA Dr. Andreas König, Innsbruck
Arno Schuchter, Schwarzach
Mag. Dr. Herta Stockbauer, Klagenfurt
Arbeitnehmervertreter*innen
Vorsitzender des Zentralbetriebsrates
Harald Gapp, Innsbruck
Betriebsratsobmann-Stellvertreter
Harald Praxmarer, Neustift im Stubaital
Birgit Fritsche, Nüziders
Bettina Lob, Vils
Thiemo Perterer, Axams
Staatskommissäre
Staatskommissär HR Dr. Michael
Manhard, Wien
Staatskommissär-Stellvertreterin
Mag. Ewelina Boula, Wien
BTV Jahresfinanzbericht 2024
520
Der für die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft im Jahresabschluss 2024 ausgewiesene Bilanzgewinn einschließlich des
Gewinnvortrages aus dem Vorjahr beträgt 22.856.565,88 € (Vorjahr: 15.493 Tsd. €). Der Vorstand stellt den Antrag, für das Ge-
schäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,40 € (Vorjahr: 0,40 €) je Aktie auszuschütten. Zudem stellt der Vorstand den Antrag, eine
Sonderdividende in Höhe von 0,20 € (Vorjahr: 0 €) je Aktie auszuschütten. Die Ausschüttung erfordert damit insgesamt
22.275.000,00 € (Vorjahr: 14.850 Tsd. €).
Der nach Dividendenausschüttung verbleibende Gewinnrest ist unter Beachtung des § 65 Abs. 5 Aktiengesetz auf neue Rechnung
vorzutragen.
Innsbruck, 7. März 2025
Der Vorstand
Gewinnverteilungsvorschlag
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes
Die Ressortverteilung finden Sie auf Seite 485.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
521
Wir bestigen nach bestem Wissen,
dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt,
dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken
und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Innsbruck, 7. März 2025
Der Vorstand
Bilanzeid des Vorstandes
Gerhard Burtscher
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Hansjörg Müller
Mitglied des Vorstandes
Mario Pabst
Mitglied des Vorstandes
Silvia Vicente
Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
Dr. Markus Perschl, MBA
Mitglied des Vorstandes
Die Ressortverteilung finden Sie auf Seite 485.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
522
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck, bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang,
geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft r das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem
Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlusspfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit
den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwen-
dung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind
im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlusspfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestigungsvermerks erlang-
ten Pfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Pfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut-
samsten r unsere Pfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang
mit unserer Pfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir
geben kein gesondertes Pfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
Sachverhalt und Problemstellung
Im Jahresabschluss werden zum 31. Dezember 2024 Forderungen an Kunden iHv EUR 8.725 Mio ausgewiesen.
Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminde-
rungen im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifi-
kanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell signifikante
Kreditforderungen basiert auf erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschät-
Bestätigungsvermerk
BTV Jahresfinanzbericht 2024
523
zung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherhei-
ten beeinflusst.
Die Wertberichtigung für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als
Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt.
Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer
wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlauf-
zeit bilanziert (Stufe 2).
Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspiel-
räumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlust-
quoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwartsbezogene und zukunftsge-
richtete Informationen berücksichtigt.
Wenn die verwendeten Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken,
verwendet die Bank temporär Post-Model-Adjustments.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsi-
cherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als beson-
ders wichtigen Pfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchge-
führt:
Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungs-
legungsvorschriften beurteilt.
Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und
kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der
Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung
und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben
auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen
Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Becksichtigung
von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von
internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für
das Vorliegen eines Ausfalls bestehen.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe
2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilit von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten
Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen
im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und Post-Model-Adjustments untersucht. Weiters haben wir
die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei
Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells und wesentliche Rechenschritte nachvollzogen.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forde-
rungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze
erhoben und gewürdigt.
Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen
Annahmen und Schätzunsicherheiten im Anhang zutreffend sind.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
524
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Infor-
mationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestigungsvermerk. Den
Jahresfinanzbericht (ohne den Bericht des Aufsichtsrates) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der
Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art
der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu
unseren bei der Abschlusspfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir, auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen
durchgeführten Arbeiten, den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt,
sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Forthrung der Unternehmen-
stätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgehrte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
525
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Abschlusspfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlusspfung pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Pfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus
Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlun-
gen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachwei-
se, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Forthrung der Unternehmenstigkeit aufwerfen können. Falls wir die
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr
der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie
ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung
der Abschlusspfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Pfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur
Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenom-
mene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachver-
halte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichti-
gen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder
andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen,
dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass
die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile r das öffentliche Interesse übersteigen würden.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
526
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich r die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält
zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Pfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die
Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Ge-
schäftsjahr gewählt und am 10. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem
wurden wir von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer
gewählt und am 15. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am
31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-
ausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlusspfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Wolfgang Wurm.
Wien, 7. März 2025
BTV Jahresfinanzbericht 2024
527
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer
Qualifiziert elektronisch signiert:
Datum: Datum:
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung
erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollsndigen Jahresabschluss samt
Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
528
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
in einem wiederum turbulenten und volatilen Geschäftsjahr 2024 hat die BTV durch Stabilität, Bodenständigkeit und sehr gute
Ergebnisse überzeugt. Das hohe Kundenvertrauen führte dazu, dass die Geschäftsvolumina über alle Segmente erneut gesteigert
werden konnten.
Sehr erfreulich war, dass die im Juni 2024 ebenfalls zugunsten der 3 Banken ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes
Wien in den Verfahren vor der Übernahmekommission die UniCredit Bank Austria AG (UniCredit) dazu bewogen haben, ihren
fünf Jahre dauernden Angriff auf die 3 Banken Gruppe einzustellen und sämtliche noch anhängigen Anfechtungsklagen unter
Anspruchsverzicht zurückzuziehen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung, in deren Verlauf insbesondere die rechtliche
Struktur der 3 Banken, die Rechtmäßigkeit der von den 3 Banken durchgeführten Kapitalerhöhungen sowie eine Reihe weiterer
rechtlicher Fragestellungen einer umfassenden gerichtlichen Pfung unterzogen wurden, war, dass Struktur und Handeln der
3 Banken stets rechtskonform waren und sind.
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Pflichten unter Beachtung der Regeln der für das
Berichtsjahr geltenden Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex wahrgenommen. Die Aufgaben des Auf-
sichtsrates sind die Überwachung und Unterstützung des Vorstands. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen diskutieren die
Mitglieder des Aufsichtsrates gemeinsam mit dem Vorstand die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage und des
Risikomanagements, die strategische Weiterentwicklung sowie weitere bankrelevante Ereignisse.
Insbesondere waren die Auswirkungen des deutlich gestiegenen Zinsniveaus auf die durch die BTV ausgereichten Immobilien-
finanzierungen sowie die allgemeine Lage und Entwicklung des Immobilienmarktes Gegenstand ausführlicher Diskussionen Die
Zinsentwicklung führte auch zu einem geänderten Veranlagungsverhalten der Kund*innen, welche Entwicklung Gegenstand der
Erörterungen des Aufsichtsrates war. Schließlich lag ein Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrates darin, die Umsetzung
der Strategie 2030 der BTV zu verfolgen und mit seiner Expertise zu begleiten.
Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres in jedem Quartal eine Sitzung abgehalten, wobei der Vorstand auch außerhalb
der Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse mit dem Aufsichtsrat insbesondere bezüglich wesentlicher Vorkommnis-
se stets im Austausch stand. Der Aufsichtsrat war somit in die wesentlichen Entscheidungen eingebunden und wurde durch den
Vorstand der BTV umfassend und sorgfältig über die Geschäftstätigkeit informiert.
Zum Zweck einer effizienten Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates bzw. in Umsetzung gesetzlicher Vorgaben hat der
Aufsichtsrat sieben Ausschüsse eingerichtet, und zwar den Prüfungs-, den Arbeits-, den Risiko-, den Kredit-, den Vergütungs-, den
Nominierungs- sowie den Rechtsausschuss. Die Ausschüsse bereiten im Wesentlichen Themen und Beschlüsse vor, die in der
Folge im Plenum zu behandeln sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind den Ausschüssen in Einzelllen die Entschei-
dungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt im Nominierungsausschuss den Vorsitz. Der
Arbeits- sowie der Kreditausschuss des Aufsichtsrates haben laufend die Geschäftsfälle, die ihrer Genehmigung bedurften,
geprüft und darüber befunden. Weiters tagte der Prüfungsausschuss planmäßig zweimal und hat seine gesetzlichen Pfungs-
und Überwachungsaufgaben, insbesondere hinsichtlich des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des
Rechnungslegungsprozesses, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Unabhängigkeit des Abschlussprü-
fers sowie des Corporate-Governance-Berichts als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung, vollumfänglich erllt. Der Vergü-
tungsausschuss tagte planmäßig einmal und hat während des Geschäftsjahres die ihm durch das Bankwesengesetz übertragenen
Aufgaben, insbesondere die Verabschiedung, Überprüfung und Überwachung der Grundsätze der Vergütungspolitik sowie die
Bemessung der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes, vollumfänglich wahrgenommen. Der Nominierungsausschuss
tagte dreimal und hat dabei die ihm durch das Bankwesengesetz übertragenen Aufgaben, insbesondere betreffend die Nachfolge-
planung in Vorstand und Aufsichtsrat, die Überwachung der Erreichung einer Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht
sowie die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Geschäftsleiter als auch der einzelnen Mitglieder
des Aufsichtsrates sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit, vollumfänglich erfüllt. Der Nominierungsausschuss hat dem
Bericht des Aufsichtsrates
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Plenum des Aufsichtsrates im März 2024 im Rahmen eines strukturierten Besetzungsprozesses den Vorschlag unterbreitet,
Dr. Hansjörg Müller zum weiteren Mitglied des Vorstandes mit Marktzuständigkeit zu bestellen. Der Vorschlag lautete,
Dr. Hansjörg Müller mit Wirkung ab 01.09.2024 auf eine Dauer von drei Jahren, somit bis zum 31.08.2027, zum Mitglied des
Vorstandes zu bestellen, welcher Vorschlag vom Plenum des Aufsichtsrates in seiner Sitzung vom 28.03.2024 einstimmig ange-
nommen worden ist. Der Nominierungsausschuss hat dem Plenum des Aufsichtsrates im November 2024 den Vorschlag unter-
breitet, Silvia Vicente zum stellvertretenden Mitglied des Vorstandes zu bestellen. Der Vorschlag lautete, Silvia Vicente mit
Wirkung ab 01.01.2025 auf eine Dauer von zwei Jahren, somit bis zum 31.12.2026, zum stellvertretenden Mitglied des Vorstandes
zu bestellen, welcher Vorschlag vom Plenum des Aufsichtsrates in seiner Sitzung vom 29.11.2024 einstimmig angenommen
worden ist. In Wahrnehmung seiner Aufgabe der Besetzungsplanung betreffend den Aufsichtsrat hat der Nominierungsausschuss
dem Plenum des Aufsichtsrates im Hinblick auf die 106. ordentliche Hauptversammlung der BTV vorgeschlagen, das aufgrund des
Ablaufs seiner Mandatsdauer ausgeschiedene Mitglied Dr. Andreas König auf die satzungsmäßige Höchstdauer, somit bis zur
Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, wiederzuwählen und weiters auf den
Vorschlag, auf die Stelle des aufgrund des Zeitablaufs des Mandats ausgeschiedenen Mitglieds DI Johannes Collini Mag. Nikolaus
Juhász ebenfalls auf die satzungsgemäße Höchstdauer neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Das Plenum des Aufsichtsrates ist diesen
Vorschlägen in seiner Sitzung vom 28.03.2024 einstimmig gefolgt. Der Risikoausschuss tagte planmäßig einmal und hat während
des Geschäftsjahres die ihm durch das Bankwesengesetz übertragenen Aufgaben, insbesondere die Beratung der Geschäftslei-
tung hinsichtlich Risikobereitschaft und Risikostrategie sowie die Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie und die
Überprüfung der Angemessenheit der Preisgestaltung sowie der dem Vergütungssystem immanenten Risikoanreize, vollumfäng-
lich wahrgenommen. Der Kreditausschuss hat die ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere die Genehmigung von Kreditenga-
gements über einer Schwelle von 23 Mio. €, vollumfänglich wahrgenommen – eine Sitzung fand planmäßig nicht statt. Der
Aufgabenbereich des Rechtsausschusses erstreckte sich weiterhin auf die Auseinandersetzung der BTV mit der UniCredit samt
allen damit in Zusammenhang stehenden gerichtlichen und behördlichen Verfahren. Der Rechtsausschuss trat im Berichtszeit-
raum zu keiner Sitzung zusammen. Vor dem Hintergrund der Beendigung der Auseinandersetzung mit der UniCredit im Juni 2024
hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 27.09.2024 beschlossen, den Rechtsausschuss aufzulösen.
Über die Sitzungen und Beschlüsse der Ausschüsse des Aufsichtsrates wurde dem Plenum des Aufsichtsrates jeweils in der
darauffolgenden Sitzung berichtet. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das hohe
Engagement und die wertvollen Diskussionen.
Zur nachhaltigen Sicherstellung der fachlichen Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des Managements der BTV haben
über das Geschäftsjahr sowohl durch unternehmensexterne als auch -interne Vortragende durchgeführte Aus- und Weiterbil-
dungsveranstaltungen stattgefunden.
Der Abschlussprüfer, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, hat die Buchführung, den Einzel- und den Konzernjah-
resabschluss sowie den Einzel- und Konzernlagebericht der Gesellschaft geprüft. Den gesetzlichen Vorschriften wurde entspro-
chen, die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der Pfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.03.2025 den Einzel- und Konzernjahresabschluss sowie den Einzel- und
Konzernlagebericht der Gesellschaft sowie des Weiteren den nichtfinanziellen Bericht und den Corporate-Governance-Bericht
geprüft und dem Plenum des Aufsichtsrates die Feststellung des Jahresabschlusses empfohlen, worüber dem Plenum des Auf-
sichtsrates entsprechend Bericht erstattet wurde. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an jener des Plenums
des Aufsichtsrates, in denen der Jahresabschluss erörtert wurde, nahmen Vertreter des Abschlussprüfers Deloitte Audit Wirt-
schaftsprüfungs GmbH teil und haben die Ergebnisse ihrer Prüfung erläutert.
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Dem Aufsichtsrat lagen der Jahresabschluss und der Lagebericht, der in Übereinstimmung mit den österrei-
chischen unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellt wurde, sowie der nichtfinanzielle Bericht und der
Corporate-Governance-Bericht jeweils zur Prüfung vor. Der Jahresabschluss vermittelt zum 31. Dezember 2024
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesell-
schaft. Ein ebensolches Bild im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 vermitteln die dargelegten Erläute-
rungen zur Ertragslage. Dem Vorschlag des Vorstandes, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2024 eine Dividende
von 0,40 € je Aktie sowie zusätzlich eine Sonderdividende von 0,20 € je Aktie, somit einen Gesamtbetrag von
22.275.000,00 € auszuschütten und den verbleibenden Gewinnrest auf neue Rechnung vorzutragen, schließt
sich der Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat hat sich nach eigener Prüfung dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und sich mit dem
vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Lagebericht, nichtfinanziellem Bericht und Corporate-Gover-
nance-Bericht auf Basis der dem Aufsichtsrat vorgelegten Prüfberichte einverstanden erklärt. Der Jahres-
abschluss 2024 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und gilt damit als gemäß § 96 Absatz 4 Aktiengesetz
festgestellt.
Den Erfolg unserer Bank verdanken wir einerseits unseren Kund*innen, andererseits unseren tüchtigen und
hochqualifizierten Mitarbeiter*innen. Sie sind es, die unsere Bank einzigartig machen. Diese Entwicklung ist
aber auch nur deshalb möglich, weil der Vorstand den entsprechenden Rahmen dafür schafft. Im Namen des
Aufsichtsrates bedanke ich mich daher beim Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die
hohe Einsatzbereitschaft und das persönliche Engagement jeder und jedes Einzelnen, ohne welches wir das
abgelaufene Jahr im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sicher nicht so positiv hätten abschließen können.
Innsbruck, im März 2025
Für den Aufsichtsrat
Hanno Ulmer e. h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Impressum
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
T +43 505 333 – 0
E info@btv.at
www.btv.at
S.W.I.F.T./BIC: BTVAAT22
BLZ: 16000
DVR: 0018902
FN: 32942w
UID: ATU31712304
Hinweise
Soweit im Geschäftsbericht personenbezogene Bezeichnungen
nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle
Geschlechter in gleicher Weise.
Im Jahresabschluss der BTV können aufgrund von Rundungsdif-
ferenzen minimal abweichende Werte in Tabellen bzw. Grafiken
auftreten.
Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der BTV
beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns
zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informatio-
nen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde ge-
legten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken in nicht kalku-
lierter Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse
von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen.
Medieninhaber (Verleger)
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
Inhalt
BTV Konzernrechnungswesen & -controlling
(S. 453-458 , S. 467–470)
BTV Risk Management (S. 459–466)
Gestaltung
BTV Marketing & Kommunikation
Redaktionsschluss
7. März 2025
BTV Jahresfinanzbericht 2024
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Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
Österreich
T +43 505 333 − 0
E info@btv.at
finanz
www.btv.at