iso4217:EURxbrli:sharesiso4217:EURxbrli:shares5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-315299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-315299002NFQKOBT1E85692026-03-315299002NFQKOBT1E85692025-03-315299002NFQKOBT1E85692024-03-315299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:ReserveOfEquityComponentOfConvertibleInstrumentsMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299002NFQKOBT1E85692025-03-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:ReserveOfEquityComponentOfConvertibleInstrumentsMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299002NFQKOBT1E85692025-04-012026-03-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:ReserveOfEquityComponentOfConvertibleInstrumentsMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299002NFQKOBT1E85692026-03-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:ReserveOfEquityComponentOfConvertibleInstrumentsMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299002NFQKOBT1E85692024-03-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:ReserveOfEquityComponentOfConvertibleInstrumentsMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299002NFQKOBT1E85692024-04-012025-03-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember
DO & CO AKTIENGESELLSCHAFT
JAHRESFINANZ-
BERICHT
GESCHÄFTSJAHR 2025/2026
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
INHALT
Konzernlagebericht 2025/2026 .............................................................................................................................
1. Managementbericht ................................................................................................................................................
1.1. Highlights ................................................................................................................................................................
1.2. Kennzahlen der DO & CO Gruppe nach IFRS ...........................................................................................
1.3. Wirtschaftliches Umfeld .....................................................................................................................................
1.4. Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................................
1.4.1. Umsatz .................................................................................................................................................................
1.4.2. Ergebnis ...............................................................................................................................................................
1.4.3. Bilanz ....................................................................................................................................................................
1.4.4. MitarbeiterInnen ..............................................................................................................................................
1.4.5. Forschung und Entwicklung .........................................................................................................................
1.4.6. Airline Catering .................................................................................................................................................
1.4.7. International Event Catering .......................................................................................................................
1.4.8. Restaurants, Lounges & Hotels ..................................................................................................................
1.4.9. Aktie / Investor Relations / Angaben gemäß § 243a UGB ..............................................................
1.5. Ausblick ...................................................................................................................................................................
1.6. Chancen- und Risikomanagement ................................................................................................................
1.7. Internes Kontrollsystem ....................................................................................................................................
2. Nachhaltigkeitsbericht ...........................................................................................................................................
2.1. ESRS 2 Angaben ..................................................................................................................................................
2.2. Umwelt-Angaben .................................................................................................................................................
2.3. EU-Taxonomie .......................................................................................................................................................
2.4. Sozial-Angaben .....................................................................................................................................................
2.5. Governance-Angaben .........................................................................................................................................
Konsolidierter Corporate Governance Bericht ...............................................................................................
1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex ...........................................................................................
2. Der Vorstand .............................................................................................................................................................
3. Der Aufsichtsrat .......................................................................................................................................................
4. Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats ...............................................................................................
5. Diversitätskonzept zur Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat ......................................................
6. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden Stellen ....
Bericht des Aufsichtsrates .........................................................................................................................................
Konzernabschluss 2025/2026 der DO & CO Aktiengesellschaft nach IFRS ................................
1. Konzernbilanz ............................................................................................................................................................
2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ..........................................................................................................
3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................................
4. Konzern-Geldflussrechnung .................................................................................................................................
5. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ...............................................................................................
Konzernanhang ................................................................................................................................................................
1. Allgemeine Angaben ...............................................................................................................................................
2. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS ..................................................................................................
2.1. Neue und geänderte Standards und Interpretationen ..........................................................................
2.2. Zukünftige Änderungen der IFRS und deren Interpretationen .........................................................
3. Rechnungslegung in Hochinflationsländern ...................................................................................................
4. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze ...................................................................................................
4.1. Konsolidierung ......................................................................................................................................................
4.2. Währungsumrechnung ......................................................................................................................................
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
4.3. Rechnungslegungsmethoden ..........................................................................................................................
4.4. Materielle Ermessensentscheidungen und Schätzungen .....................................................................
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz ......................................................................................................................
5.1. Immaterielles Anlagevermögen .....................................................................................................................
5.2. Sachanlagen ..........................................................................................................................................................
5.3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen ..............................................................................
5.4. Sonstige finanzielle Vermögenswerte ..........................................................................................................
5.5. Vorräte .....................................................................................................................................................................
5.6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .........................................................................................
5.7. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte ..............................................................................................
5.8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ......................................................................................
5.9. Eigenkapital ...........................................................................................................................................................
5.10. Finanzielle Verbindlichkeiten ........................................................................................................................
5.11. Rückstellungen ...................................................................................................................................................
5.12. Ertragsteuern ......................................................................................................................................................
5.13. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .............................................................................
5.14. Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................................
5.15. Übrige Vermögenswerte .................................................................................................................................
6. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn und Verlustrechnung ......................................................................
6.1. Umsatzerlöse .........................................................................................................................................................
6.2. Sonstige betriebliche Erträge ..........................................................................................................................
6.3. Materialaufwand ...................................................................................................................................................
6.4. Personalaufwand ..................................................................................................................................................
6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen ...........................................................................................................
6.6. Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen .................................................
6.7. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ...............................................................
6.8. Finanzergebnis ......................................................................................................................................................
6.9. Ertragsteuern ........................................................................................................................................................
6.10. Ergebnis je Aktie ...............................................................................................................................................
6.11. Vorschlag für die Gewinnverwendung ......................................................................................................
7. Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement) ..............................................
8. Segmentberichterstattung ...................................................................................................................................
9. Sonstige Angaben ....................................................................................................................................................
9.1. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen ..........................................................................
9.2. Leasingverhältnisse ............................................................................................................................................
9.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten ...........................................................................................
9.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht) .............................................
9.5. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen .......................................
9.6. Beteiligungen .........................................................................................................................................................
9.7. Organe .....................................................................................................................................................................
Bestätigungsvermerk ................................................................................................................................
Zusicherungsvermerk ...............................................................................................................................
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Börsegesetz ................................
Glossar ...............................................................................................................................................................
Einzelabschluss 2025/2026 der DO & CO Aktiengesellschaft inkl. Lagebericht
und Bestätigungsvermerk ......................................................................................................................
1
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzernlagebericht 2025/2026
1. Managementbericht
1.1. Highlights
#unlockingtomorrow – Dank des konsequenten Fokus auf nachhaltiges Umsatzwachstum
und langfristig ausgerichtete Profitabilitätssteigerungen setzt DO & CO seine positive
Geschäftsentwicklung auch in diesem Geschäftsjahr fort. Operative Entscheidungen und
strategische Ausrichtung orientieren sich bei DO & CO stets an den Unternehmenswerten
Innovation – Qualität – Menschen“. Kundenfokus, Innovation, Perfektion, Qualität und
Profitabilität sind die Prinzipien der DO & CO-Geschäftstätigkeit, Leitlinien für alle wesentlichen
Geschäftsentscheidungen und die Erfolgsfaktoren des Unternehmens. Als höchste Priorität und
stets im Mittelpunkt steht die Schaffung eines einzigartigen Kundenerlebnisses durch Gourmet
Entertainment und Premiumdienstleistungen. Den DO & CO Unternehmenswerten und dem
kontinuierlichen Engagement der MitarbeiterInnen an allen Standorten ist der Erfolg des
Geschäftsjahres 2025/2026 zu verdanken.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026 stieg der Umsatz um 7,1 % auf 2.461,59 m€. Dies
entspricht einem Anstieg von 17,6 % zu konstanten Wechselkursen. Gleichzeitig hat DO & CO
seine EBIT-Marge um 0,63 p.p. auf 8,6 % gesteigert. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte
sich von 174,17 m€ auf 240,80 m€ im Geschäftsjahr 2025/2026. Sehr erfreulich ist das
Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA (Net Debt to EBITDA), welches innerhalb des
Geschäftsjahres 2025/2026 weiter reduziert werden konnte und per 31. März 2026 bei 0,05
(VJ: 0,64) lag. Auch die Eigenkapital-Quote stieg im Geschäftsjahr 2025/2026 auf erfreuliche
42,7 % (VJ: 35,8 %).
Die DO & CO Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2025/2026 zunächst eine
positive Kursentwicklung. Ausgehend von einem Kurs von 163,00 € zum Ende des
Geschäftsjahres 2024/2025 konnte die Aktie im Jahresverlauf deutlich zulegen und erreichte
ein Allzeithoch von rund 235,00 €. Gegen Ende des Geschäftsjahres kam es vor dem
Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds sowie geopolitischer Spannungen zu einer
Abschwächung des Kurses. Der Aktienkurs schloss das Geschäftsjahr schließlich bei 162,00 €,
nahezu auf Vorjahresniveau. Aufgrund des erfolgreichen Geschäftsjahres wird der Vorstand der
Hauptversammlung vorschlagen eine Dividende von 2,50 € je dividendenberechtigter Aktie
auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Auch beim Ergebnis setzt sich der positive Trend fort. Im Geschäftsjahr 2025/2026 erzielte
DO & CO mit 300,63 m€ das höchste EBITDA und mit 212,28 m€ das höchste EBIT der
Unternehmensgeschichte.
Das Ergebnis war im Geschäftsjahr 2025/2026 durch die Anwendung der Regelungen des
IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ auf die Abschlüsse der türkischen
Tochtergesellschaften belastet. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Bewertungseffekte,
welche zu keinen Zahlungsmittelabflüssen führen. Ohne Anwendung des IAS 29 wäre das
Ergebnis vor Ertragssteuern mit 213,70 m€ um 23,23 m€ höher ausgefallen.
Der auf die Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft entfallende Ergebnisanteil
(Konzernergebnis) beträgt 105,77 m€ (VJ: 92,43 m€). Das Ergebnis je Aktie liegt damit bei
9,63 € (VJ: 8,42 €).
2
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der deutliche Verfall der türkischen Lira setzte sich auch im Geschäftsjahr 2025/2026 fort.
Während die türkische Lira gegenüber dem Euro zu Beginn des Geschäftsjahres 2025/2026
noch 40,93 TRY/EUR betrug, belief sich der Kurs Ende März 2026 nur mehr auf 51,08 TRY/EUR
und ist damit um 19,9 % gefallen. Nachdem ein wesentlicher Teil der Kosten in lokaler
Währung anfällt, bleiben die Margen davon größtenteils unberührt.
Erfolgreiches Jahr im Segment Airline Catering
Mit ihrem unverwechselbaren, innovativen und kompetitiven Produktportfolio generiert
die Division Airline Catering den größten Umsatzanteil im DO & CO Konzern.
Das Marktumfeld in der dynamisch wachsenden Division stellte sich auch in diesem
Geschäftsjahr als anspruchsvoll dar. Ungeachtet dessen bleibt die Mission von DO & CO, das
beste Restaurant auf über 39.000 Fuß zu sein, das oberste Ziel.
Mehr als 60 Fluggesellschaften zählen zum Kundenportfolio von DO & CO. Unter diesen finden
sich namhafte Kunden wie u.a. Austrian Airlines, British Airways, Cathay Pacific, Delta Air
Lines, Emirates, Etihad Airways, EVA Air, Iberia, JetBlue, LOT Polish Airlines, Pegasus Airlines,
Qatar Airways, Singapore Airlines, und Turkish Airlines. Die Kundendiversifikation an den
DO & CO Standorten ist nicht nur ein sehr wichtiges Zeichen für die Leistungsfähigkeit von
DO & CO, sondern auch eine Chance, die mit diesen Kunden geschlossenen
Geschäftsbeziehungen zu festigen und dadurch an anderen Standorten zu wachsen.
Mitte Juni 2025 veröffentlichte SKYTRAX erneut die World Airline Awards, die auch als “Oscars
der Luftfahrtindustrie” bezeichnet werden. Unter den Top-Gewinnern in den verschiedenen
Kategorien finden sich etliche DO & CO Kunden, wie Qatar Airways, die zum neunten Mal zur
besten Airline der Welt gekürt wurde oder Turkish Airlines als “Best Airline in Europe”, “Best
Business Class in Europe” und “Best Economy Class in Europe”. Besonders stolz ist DO & CO
auf die erneute Auszeichnung von Turkish Airlines für das “World´s Best Business Class
Onboard Catering” sowie “Best Economy Class Onboard Catering Europe” und auf die
Platzierung von British Airways unter den Top 10 in der Kategorie “Best First Class Onboard
Catering”. Der Standort Boston wurde von Delta Air Lines als “2025 Best Domestic HUB”
ausgezeichnet. Diese Auszeichnungen unterstreichen die kontinuierliche Innovationskraft sowie
die hohe Qualität von DO & CO und festigen die etablierte Marktposition der Gruppe als
Gourmet-Caterer.
Die höchste Anerkennung für die Innovationskraft und Qualität von DO & CO kommt aus dem
Markt selbst und spiegelt sich in unzähligen Ausschreibungsanfragen, der Verlängerung
bestehender Verträge sowie der Gewinnung neuer Kunden wider. Im Geschäftsjahr 2025/2026
gelang es DO & CO Beziehungen zu Neukunden auf- und auszubauen und seine Stellung als
führender Premium-Airline-Caterer zu festigen. Insgesamt konnten 15 Neu- und
Bestandskunden an unterschiedlichen Standorten gewonnen werden, in alphabetischer
Reihenfolge:
Aer Lingusex Chicago, Miami
Air Canadaex München, Frankfurt
Air Dolomitiex Wien
Air Indiaex Wien
All Nippon Airwaysex London Heathrow
Asiana Airlinesex Mailand
Cathay Pacificex München
Egyptairex Mailand
EtihadAirwaysex Warschau
3
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
EVA Airex London Heathrow
Scootex Wien
Vietnam Airlinesex Mailand
WestJetex Detroit
Europaweite Premium-Veranstaltungen und Ausbau im Bereich Sport-Hospitality in
den USA
Im abgelaufenen Geschäftsjahr zeichnete sich DO & CO bei einer Vielzahl renommierter Sport-
und Unterhaltungsveranstaltungen im In- und Ausland für das kulinarische Gästeerlebnis
verantwortlich. Die Formel 1 erfreut sich sehr großer Beliebtheit und zeigte in den
ausgetragenen Rennen hervorragende Auslastungen im Paddock Club. DO & CO ist auf diese
enge Geschäftsverbindung besonders stolz; nicht nur, weil diese seit über 34 Jahren
erfolgreich besteht, sondern da die Guest Experience im Paddock Club als der weltweite
Benchmark der Hospitality-Industrie gilt. Höchste Produkt- und Dienstleistungsqualität,
gepaart mit hoher Innovationskraft und sehr persönlicher Dienstleistung sind auf diesem
konstant hohen Niveau weltweit besonders nachgefragt. Neben diesem hochkarätigen
Veranstaltungsformat verzeichneten auch die prominenten Eventlocations wie die Allianz
Arena, der Olympiapark sowie der SAP Garden in München sowie die österreichischen Sport-
und Unterhaltungsveranstaltungen eine hohe Besucherfrequenz.
Der gezielte Ausbau des Event-Catering-Geschäfts außerhalb der bestehenden europäischen
Kernmärkte und der Formel 1 stärkt die internationale Marktdurchdringung und
Diversifizierung der Division. So übernahm DO & CO im Rahmen der in den USA ausgetragenen
FIFA Club Weltmeisterschaft bei zwölf Spielen in Miami und New Jersey die kulinarische
Betreuung von rund 2.000 VVIP-Gästen der FIFA. Auch in diesem Geschäftsjahr gelang es
DO & CO somit, die im Formel 1 Paddock Club etablierte Guest Experience erfolgreich auf
weitere Sport- und Veranstaltungsformate zu übertragen.
Erfolgreiche Kooperationen in der Division Restaurants, Lounges & Hotels
Die Division Restaurants, Lounges & Hotels ist das kreative Herzstück und Ausgangspunkt der
Innovationsaktivitäten des DO & CO Konzerns. Dabei spielen neben Branding und Image auch
innovative Ideen für Menüs und Serviceabläufe eine zentrale Rolle. Diese können in den
Segmenten Airline Catering sowie International Event Catering skaliert werden und tragen
wesentlich zur Positionierung des Unternehmens bei.
Die im Städtetourismus besonderes gefragten Destinationen Wien und München verzeichneten
2025 Rekordbesucherzahlen. Davon profitierten sowohl die Boutique-Hotels als auch die
Restaurants in beiden Städten. Insbesondere Wien konnte 2025 ein Rekordjahr verzeichnen,
das sich auch positiv auf die “To-Go”-Kulinarik der Marke “Henry - The Art of Living” sowie das
traditionsreiche Demel Café mit seinem legendären Kaiserschmarrn auswirkte. Ein besonderes
Highlight war die Aufnahme des DO & CO Hotels München in den Michelin Guide, begleitet von
der renommierten Auszeichnung „1-Michelin-Key“. Diese prestigeträchtige Ehrung würdigt
weltweit herausragende Hotels und bestätigt die hohe Qualität sowie den erstklassigen Service
des DO & CO Hotels München. Zudem wurde das Hotel erneut mit dem Hotel-Award "Die 101
besten Hotels Deutschlands" ausgezeichnet und unter die Top 3 der Kategorie "Luxury Design
Hotels" in Deutschland gewählt.
Der Bereich Airport-Gastronomie von DO & CO profitiert ebenso von der anhaltend starken
Reisetätigkeit. Sowohl die von DO & CO betriebenen Restaurants am Flughafen Wien als auch
die exklusiven Lounges an mehreren internationalen Standorten verzeichneten ein erfreuliches
Umsatzwachstum. DO & CO ist stolz, dass an gleich drei Standorten der Vertrag mit der
Emirates für weitere fünf Jahre verlängert wurde, zusätzlich konnte die Ausschreibung der
4
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Emirates Lounge in Mailand zum 1. März 2026 gewonnen werden. Auch die SKYTRAX-
Auszeichnungen 2025 für die von DO & CO betrieben Lounges von Iberia in Madrid und Turkish
Airlines in Istanbul, die zu den Top 10 der Kategorie “Best Business Class Airline Lounge
Catering” zählen, unterstreichen eindrucksvoll die Qualität von DO & CO.
Nachhaltigkeit bei DO & CO
Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und fungiert als Grundlage
für langfristige Wertschöpfung sowie die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Zur
strategischen Steuerung der Transformation wurden Science Based Targets (SBTi) definiert. Im
Geschäftsjahr 2026/2027 wird ein Climate Transition Plan entwickelt, um den Übergang zu
einem nachhaltigeren Geschäftsmodell auch finanziell messbar und planbar zu gestalten. 
Der globale Rollout des Environmental Management Systems (EMS) wird konsequent
vorangetrieben, um zusätzliche Business Units einzubinden und Umweltstandards gruppenweit
weiter zu harmonisieren. Derzeit sind bereits 53% der Geschäftsaktivitäten, gemessen am
Umsatz, nach ISO 14001 zertifiziert. Parallel dazu baut DO & CO das Abfallmanagement in
Produktionsstätten und im Eventbereich kontinuierlich aus. 
Entlang der gesamten Wertschöpfungskette verfolgt DO & CO einen nachhaltigen Ansatz mit
Fokus auf ethische Beschaffungspraktiken, Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und
Umweltverantwortung. Zur Stärkung von Transparenz, Traceability und Monitoring entlang der
Lieferkette implementiert DO & CO das konzernweite Projekt Beyond, das auf einer
Zusammenarbeit unterschiedlicher Unternehmensbereiche basiert. 
Im Bereich Diversity, Equity & Inclusion (DEI) verfolgt DO & CO global gültige Zielsetzungen
und Maßnahmen. Strukturierte Trainings- und Mentoringprogramme fördern Wissenstransfer,
Talentidentifikation und organisatorische Fähigkeiten. Ergänzend wird ein globales Learning-
Management-Tool konzernweit ausgerollt. 
Soziale Verantwortung umfasst neben einer fördernden Arbeitskultur und gezielten
Weiterbildungsmaßnahmen auch strenge Qualitätskontrollen sowie die konsequente Einhaltung
regulatorischer und interner Standards zur Lebensmittelsicherheit.
Die Einhaltung höchster ethischer und gesetzlicher Standards in allen Tätigkeitsländern, ein
transparentes Hinweisgebersystem sowie die laufende Integration regulatorischer
Anforderungen sind feste Bestandteile der unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstrategie. 
Detaillierte Informationen zu den obigen Prinzipien sind dem Kapitel 2. Nachhaltigkeitsbericht
zu entnehmen.
5
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
1.2. Kennzahlen der DO & CO Gruppe nach IFRS
Die Berechnungen der Kennzahlen werden im Kennzahlen Glossar erläutert.
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Umsatz
m€
2.461,59
2.298,12
Wachstum zu aktuellen Wechselkursen
%
7,1 %
26,3 %
Wachstum zu konstanten Wechselkursen1
%
17,6 %
31,5 %
EBITDA
m€
300,63
262,39
EBITDA-Marge
%
12,2 %
11,4 %
EBIT2
m€
212,28
183,60
EBIT-Marge
%
8,6 %
8,0 %
Ergebnis vor Ertragsteuern
m€
190,47
152,27
Konzernergebnis
m€
105,77
92,43
Net Result-Marge
%
4,3 %
4,0 %
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit (Netto-Cashflow)
m€
244,08
173,94
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
m€
-18,20
-48,71
Free Cashflow
m€
225,88
125,23
EBITDA je Aktie3
27,37
23,90
EBIT je Aktie3
19,33
16,72
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
9,63
8,42
Verwässertes Ergebnis je Aktie
9,63
8,41
ROS
%
7,7 %
6,6 %
31. März 2026
31. März 2025
Eigenkapital4
m€
543,05
435,98
Eigenkapital-Quote4
%
42,7 %
35,8 %
Net Debt (Finanzverschuldung) 
m€
14,86
168,85
Net Debt to EBITDA5
0,05
0,64
Net Gearing4
%
2,7 %
38,7 %
Net Working Capital4
m€
6,96
-32,20
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
m€
240,80
174,17
Buchmäßiges Eigenkapital je Aktie3,4
41,27
34,44
Höchstkurs6
235,00
220,00
Tiefstkurs6
123,80
132,80
Kurs ultimo6
162,00
163,00
Aktienanzahl ultimo
TStk
10.983
10.983
Aktienanzahl gewichtet
TStk
10.983
10.981
Marktkapitalisierung ultimo
m€
1.779,32
1.790,30
MitarbeiterInnen
16.450
15.255
1… Das Wachstum zu konstanten Wechselkursen wird berechnet, indem der Umsatz der aktuellen Berichtsperiode in lokalen Währungen mithilfe der
durchschnittlichen Wechselkurse des Vorjahres in Euro umgerechnet und mit den entsprechenden Umsatzwerten des Vorjahres in Euro verglichen wird.
2… Das EBIT enthält auch Finanzierungserträge in unwesentlichem Ausmaß.
3… mit der gewichteten Aktienzahl gerechnet
4… bereinigt um vorgesehene Dividende
5… Das EBITDA umfasst die letzten vier Quartale (LTM EBITDA)
6… Schlusskurs
1 Quelle Wirtschaftsdaten u.a.:
IMF World Economic Outlook Okt. 2025 und Jan. 2026 Update
(https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2025/10/14/world-economic-outlook-october-2025)
(https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2026/01/19/world-economic-outlook-update-january-2026)
WIFO Konjunkturprognose 12/2025 und 04/2026
(https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-6792/kp_2025_04.pdf)
(https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-9277/kp_2026_01.pdf)
OECD Economic Outlook Dez. 2025 und Interim Report Mar. 2026
(https://www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-outlook-volume-2025-issue-2_9f653ca1-en/full-report.html)
(https://www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-outlook-interim-report-march-2026_d4623013-en/full-
report.html)
6
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
1.3. Wirtschaftliches Umfeld 1
Ein Verständnis für das wirtschaftliche Umfeld ist unerlässlich, um die Zahlen eines
Jahresabschlusses in den richtigen Kontext zu setzen. Aus diesem Grund werden nachfolgend
die Entwicklungen im Umfeld der DO & CO Gruppe zusammenfassend erläutert, wobei
nacheinander verschiedene Perspektiven (global, regional, lokal) und Blickwinkel (geopolitisch,
soziokulturell, wirtschaftlich, etc.) eingenommen werden.
Makroökonomischer Rückblick 2025 und Ausblick 2026
Nach einem stabilen Jahr 2024 war das Jahr 2025 von handelspolitischer Unsicherheit und
anhaltender Desinflation geprägt, wobei sich die Dynamik zum Jahresende stärker als erwartet
entwickelte. Der Weltwirtschaftsausblick (WEO) des IWF vom Oktober 2025 prognostizierte ein
Wachstum von 3,2 % im Jahr 2025 und 3,1 % im Jahr 2026, da Technologieinvestitionen, eine
Lockerung der finanziellen Rahmenbedingungen und politische Unterstützung die Belastungen
durch sich wandelnde Handelsregime ausglichen; die globale Desinflation hält an, wobei die
USA allmählicher zu ihrem Ziel zurückkehren.
In seinem Update vom Januar 2026 korrigierte der IWF die Prognose für 2026 auf 3,3 % nach
oben, behielt die Prognose für 2027 bei 3,2 % bei und wies auf Abwärtsrisiken hin. Der
Wirtschaftsausblick der OECD vom Dezember 2025 fiel hingegen vorsichtiger aus und
prognostizierte ein globales Wachstum von 2,9 % im Jahr 2026 und 3,1 % im Jahr 2027
(0,4 Prozentpunkte unter dem Wert des IWF für 2026), was in erster Linie auf die kumulativen
Belastungen durch höhere US-Zollsätze zurückzuführen ist. Der Zwischenbericht der OECD
vom März 2026 hält an der Prognose von 2,9 % für 2026 fest und stellt fest, dass eine vor
dem Konflikt vorgenommene Aufwärtskorrektur um etwa 0,3 Prozentpunkte vollständig durch
die Eskalation des Nahostkonflikts und dessen Auswirkungen auf die Energiemärkte
ausgeglichen wurde.
Euro-Raum - Die Projektionen der EZB-Experten von Mitte März 2026 bestätigen einen
moderaten Wachstumskurs, weisen jedoch darauf hin, dass der Krieg im Nahen Osten und die
damit verbundenen Energiepreisspitzen die kurzfristigen Aussichten getrübt haben; das
Basisszenario geht davon aus, dass die Energiepreise im 2. Quartal 2026 ihren Höchststand
erreichen und dann nachgeben, wobei das Wachstum durch die Binnennachfrage gestützt wird,
falls diese Normalisierung eintritt.
Vereinigte Staaten - Nach einer starken Dynamik zur Jahresmitte verlangsamte sich das
Wachstum in den USA im letzten Quartal 2025 spürbar, was zu einem Gesamtjahreswachstum
von 2,1 % führte. Die Federal Reserve hielt den Leitzins bei ihren Sitzungen im Januar und
März 2026 bei 3,50–3,75 %, wobei die Medianprognosen eine Zinssenkung im Jahr 2026 als
Basisszenario signalisieren.
Welthandel - Das weltweite Warenhandelsvolumen wuchs 2025 um 4,6 % und lag damit
deutlich über der Prognose der WTO vom Oktober 2025 von 2,4 %, angetrieben durch starke
AI-bezogene Güter und Vorabkäufe um etwaige Auswirkungen von Zolländerungen abzufedern.
7
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
In ihrem Global Trade Outlook vom März 2026 prognostiziert die WTO ein Wachstum des
Warenhandels von 1,9 % im Jahr 2026 und 2,6 % im Jahr 2027, wobei ein Szenario mit hohen
Energiepreisen das Wachstum 2026 auf etwa 1,4 % senkt und ein stark durch KI getriebenes
Szenario es auf etwa 2,4 % erhöht.
Tourismus und Flugverkehr - Die Zahl der internationalen Touristenankünfte erreichte 2025
1,52 Milliarden (neuer Höchststand nach der Pandemie), was auf eine anhaltende
Reisennachfrage und die fortschreitende Erholung im asiatisch-pazifischen Raum
zurückzuführen ist. Die IATA erwartet für 2026 Rekordumsätze und einen Nettogewinn von
41 Milliarden US-Dollar, da die Auslastungsraten trotz Kosten- und Lieferkettenprobleme hoch
bleiben.
Energie - Die Ölpreise blieben bis Ende 2025 relativ stabil, stiegen jedoch nach Ende Februar
2026 sprunghaft an, als sich der Konflikt im Nahen Osten ausweitete und der Transit durch die
Straße von Hormus unterbrochen wurde; Die EIA erwartet nun, dass der Brent-Preis im
2. Quartal 2026 durchschnittlich bei etwa 91 USD/Barrel liegen und bis zum 4. Quartal 2026
auf 70 USD/Barrel fallen wird, da sich der Durchfluss durch die Straße von Hormus allmählich
normalisiert. Auch der europäische Erdgaspreis (TTF) stieg sprunghaft an, wobei der
Frontmonatskontrakt Anfang März 2026 im Tagesverlauf auf knapp unter 70 €/MWh kletterte,
bevor er bis zum Monatsende wieder auf rund 55 €/MWh zurückging, da Ausfälle bei
katarischem LNG und höhere Prämien für Transportrisiken die Marktbilanz verschärften. Das
Ausmaß der Störungen in der Straße von Hormuz ist erheblich: Laut Berichten der OECD und
der Internationalen Energieagentur machten die Öl- und Ölproduktexporte durch die Meerenge
im Jahr 2025 etwa 20 % der weltweiten Produktion und 25 % des weltweiten Ölhandels auf
dem Seeweg aus, wobei nur begrenzte alternative Routen zur Verfügung stehen. Bei
Flüssigerdgas (LNG) ist die Abhängigkeit noch stärker konzentriert – rund 93 % der LNG-
Exporte aus Katar und 96 % derjenigen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten werden über
die Meerenge transportiert, was zusammen fast ein Fünftel des weltweiten LNG-Handels
ausmacht, wobei es keine praktikablen alternativen Lieferwege gibt. Die IEA-Mitgliedsländer
einigten sich im März 2026 darauf, 400 Millionen Barrel aus den Notreserven freizugeben, um
die Versorgungsunterbrechung teilweise auszugleichen; diese Menge entspricht etwa dem
Durchsatz der Meerenge vor dem Konflikt über einen Zeitraum von 20 Tagen.
Resümee der Märkte
Die wichtigsten Märkte des Konzerns werden im Folgenden vorgestellt. Es ist zu anzumerken,
dass auch regionale und lokale Märkte Schwankungen und gegenseitigen Abhängigkeiten
unterliegen. Die daraus resultierende Komplexität ist in strategische Entscheidungen
einzubeziehen, eine tiefergehende Analyse würde jedoch den Rahmen dieses Abschnitts
sprengen.
Österreich - Ursprünglich gingen die zwischen März und Dezember 2025 veröffentlichten
Prognosen von einem schwierigen Jahr 2025 mit einer Trendwende im Jahr 2026 aus. Die
OeNB prognostizierte für 2025 ein stagnierendes bis leicht negatives Wachstum, gefolgt von
1,2 % im Jahr 2026, während die WIFO-Zusammenfassungen auf ein Wachstum von 1,1 % im
Jahr 2026 hindeuteten, da die Wirtschaft gemäß der Prognose vom Dezember 2025 die
Rezession hinter sich lassen würde. Die WIFO-Prognose vom April 2026 deutet jedoch auf eine
noch schwächere Erholung hin als zuvor erwartet: Das reale BIP soll 2026 um nur 0,9 % und
2027 um 1,3 % wachsen, nach einem Wachstum von 0,6 % im Jahr 2025. Die Inflation wird
2026 voraussichtlich bei durchschnittlich 2,7 % liegen und 2027 auf 2,3 % zurückgehen,
während die Arbeitslosenquote 2026 voraussichtlich bei 7,4 % bleiben wird, bevor sie 2027 auf
7,1 % sinkt. Daher wird weiterhin mit einer wirtschaftlichen Erholung gerechnet, wenn auch
angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklungen langsamer und schwächer ausfallend.
8
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Türkiye - Nach der Normalisierung der Geldpolitik und einem stabileren makroökonomischen
Umfeld wird für die Türkiye in den Jahren 2025–2026 ein moderates Wachstum erwartet,
wobei sich die Prognosen des IWF im Allgemeinen auf 3–4 % belaufen. Die Disinflation dürfte
sich von einem nach wie vor hohen Niveau aus fortsetzen, auch wenn das Tempo angesichts
der Altlasten früherer Preisdrücke und der Sensibilität der Wirtschaft gegenüber externen
Finanzierungsbedingungen uneinheitlich bleibt. Offizielle Daten zeigten, dass sich der
Verbraucherpreisindex im Februar 2026 auf 31,53 % im Jahresvergleich abschwächte,
ausgehend von den deutlich höheren Werten, die Mitte 2024 ihren Höchststand erreichten.
Dies deutet darauf hin, dass sich die Inflation weiterhin abkühlt, auch wenn sie im
internationalen Vergleich nach wie vor hoch ist.
Vereinigtes Königreich - Für 2026 wird ein moderates Wachstum der britischen Wirtschaft
erwartet, wobei das OBR ein BIP-Wachstum von 1,1 % prognostiziert. Die Aussichten werden
weiterhin durch nach wie vor angespannte Finanzierungsbedingungen, ein schwaches
Produktivitätswachstum und nur allmähliche Verbesserungen der privaten Nachfrage gebremst.
Gleichzeitig birgt der Energieschock nach dem 28. Februar Aufwärtsrisiken für die Inflation und
Abwärtsrisiken für das Wachstum, sodass sich die Erholung als ungleichmäßig erweisen
könnte, falls die höheren Energiepreise länger anhalten als angenommen.
Vereinigte Staaten - Die FED geht davon aus, dass die US-Wirtschaft im Jahr 2026 nach einem
soliden Ergebnis im Jahr 2025, als das BIP-Wachstum 2,1 % erreichte, weiterhin in moderatem
Tempo wachsen wird. Die Binnennachfrage bleibt relativ robust, doch dürfte das Wachstum
weniger dynamisch ausfallen als in der jüngsten Vergangenheit, da strengere
Finanzierungsbedingungen, ein langsameres Wachstum der Erwerbsbevölkerung und ein
unsicheres politisches Umfeld die Konjunktur weiterhin belasten. Die Inflation tendiert nach
unten, doch die geldpolitische Lockerung dürfte weiterhin schrittweise erfolgen, da die
politischen Entscheidungsträger die Disinflation gegen das Risiko eines erneuten
Energiepreisanstiegs abwägen.
Deutschland - Die Wirtschaft des Landes dürfte sich 2026 und 2027 nur langsam erholen. Die
Gemeinsame Konjunkturprognose vom März 2026 (von DIW Berlin, ifo, Institut für
Wirtschaftsforschung, IWH, RWI und IHS) prognostiziert ein reales BIP-Wachstum von 0,6 %
im Jahr 2026 und 0,9 % im Jahr 2027, wobei der Iran-bedingte Energieschock die Erholung
dämpft, Die Inflation wird 2026 durchschnittlich 2,8 % und 2027 2,9 % betragen, und die
Arbeitslosenquote wird 2026 auf 6,4 % steigen, bevor sie 2027 auf 6,2 % zurückgeht.
Spanien - Die spanische Wirtschaft gehört weiterhin zu den am schnellsten wachsenden großen
Volkswirtschaften im Euroraum, doch das Wachstum schwächt sich ab, da sich der
Energieschock auf die Konjunktur und die Preise auswirkt. Die Prognosen der Banco de España
vom März 2026 deuten auf ein BIP-Wachstum von 2,3 % im Jahr 2026 und 1,7 % im Jahr
2027 hin, bei einer Inflationsrate von 3,0 % im Jahr 2026 und 2,5 % im Jahr 2027, während
die Arbeitslosenquote nach den neuesten Daten von 10,2 % im 4. Quartal 2025 weiter
zurückging.
Südkorea - Das KDI prognostiziert für 2026 ein Wachstum von 2,5% (gegenüber 1,0 % im
Jahr 2025), angetrieben durch einen vom Halbleitermarkt getragenen Exportaufschwung,
wobei die vierteljährliche Volatilität bis Ende 2025 anhielt.
Tourismus & Nachfrage im Luftverkehr (marktübergreifend) - Die UN-Tourismusorganisation
meldet für 2025 weltweit 1,52 Mrd. Ankünfte, wobei Europa/Naher Osten/Afrika im Vergleich
zu 2019 führend sind; die IATA prognostiziert für 2026 ein Rekordpassagieraufkommen und
9
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
einen Nettogewinn der Branche von 41 Mrd. USD, was das Volumen im Bereich Airline-Catering
stützt.
Zinsen, Preise, Indizes und Wechselkurse
Geldpolitik im Euroraum - Die EZB lockerte ihre Geldpolitik bis 2025 und hielt die Zinsen im
März 2026 unverändert, warnte jedoch, dass der Nahostkonflikt die Aussichten unsicherer
gemacht und die Inflation für 2026 aufgrund der Energiepreise in die Höhe getrieben habe.
Geldpolitik der USA - Die Fed hielt den Leitzins bei ihren Sitzungen im Januar und März 2026
unverändert, und die jüngste Zusammenfassung der Wirtschaftsprognosen deutet auf eine nur
schrittweise Lockerung im Jahr 2026 hin.
Indizes - Der österreichische Leitindex ATX stieg während des Geschäftsjahres 2025/2026 um
1.266,89 Zähler von 4.076,36 auf 5.343,25, was einem Plus von 31,1 % entspricht. In der
gleichen Zeit bewegte sich der türkische Index BIST von 9.659,48 Zählern um 3.131,50 nach
oben hin zu 12.790,98, was einem Plus von 32,4 % entspricht.
Wechselkurse - Im Geschäftsjahr 2025/2026 schwankte der Euro gegenüber dem US-Dollar
zwischen 1,08 und 1,20 EUR/USD. Der Wechselkurs betrug per 31. März 2026 1,15 EUR/USD,
damit stagnierte in der Berichtsperiode der USD gegenüber dem Euro (VJ: 1,08 EUR/USD per
31. März 2025). Das britische Pfund verzeichnete einen Anstieg von 0,83 EUR/GBP am       
31. März 2025 auf 0,87 EUR/GBP per 31. März 2026. Die türkische Lira fiel gegenüber dem
Euro von 40,93 EUR/TRY per  31. März 2025 auf 51,08 EUR/TRY per 31. März 2026. Der EUR/
CHF Kurs lag zum 31. März 2026 bei 0,92 im Vergleich zu 0,95 ein Jahr zuvor. Bei der
ukrainischen Hrywnja ist in der Berichtsperiode eine Abwertung zu verzeichnen, die einen EUR/
UAH Kurs von 50,29 per 31. März 2026 zeigt (im Vergleich zu 44,74 EUR/UAH per             
31. März 2025).
Rohstoffe - Die EIA geht von einem Ölpreisanstieg im 2. Quartal aufgrund von Risiken im
Hormuz-Kanal im März 2026 aus, erwartet jedoch, dass der Brent-Preis bis zum 4. Quartal
2026 auf 70 USD/bbl sinkt, sobald die Lieferungen wieder aufgenommen werden; der TTF-
Gaspreis stieg Anfang März 2026 kurzzeitig auf fast 70 €/MWh, bevor er bis zum Monatsende
auf 55 €/MWh zurückging.
Die geldpolitischen Kurse in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben sich seit dem
Energieschock erheblich auseinanderentwickelt. In den Vereinigten Staaten wird davon
ausgegangen, dass die Federal Reserve die Zinsen bis 2026 und bis ins Jahr 2027 unverändert
belassen wird, wobei die Gesamtinflation nun voraussichtlich 2026 auf 4,2 % steigen wird,
bevor sie 2027 auf 1,6 % zurückgeht. Im Euroraum wird nun erwartet, dass die EZB, die die
Zinsen bis Anfang 2026 unverändert gelassen hatte, im 2. Quartal 2026 eine moderate
Zinserhöhung vornehmen wird, um die Inflationserwartungen angesichts höherer Energiepreise
zu stabilisieren, bevor sie diese wieder zurücknimmt, sobald die Inflation 2027 wieder in
Richtung des Zielwerts zurückkehrt. Der Leitzins im Vereinigten Königreich dürfte 2026
unverändert bleiben, bevor er Anfang 2027 gesenkt wird. Vor diesem Hintergrund haben die
Volatilität an den Devisen- und Energiemärkten stark zugenommen, und die Annahme
allgemein sinkender Finanzierungskosten, auf der die Planung für 2025 beruhte, lässt sich
nicht ohne Einschränkungen auf die Jahre 2026 und 2027 übertragen. Dies unterstreicht die
Bedeutung aktiver Absicherungsstrategien für Energie-, Devisen- und Zinsrisiken sowie
flexibler Beschaffungsrahmen.
10
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Handelswege, Lieferketten und geopolitischer Kontext
Seit Ende 2023 wurde der Schiffsverkehr durch den Korridor Rotes Meer/Suez wiederholt durch
Angriffe der Houthis unterbrochen, was zu einem Anstieg der Versicherungs- und Frachtkosten
führte und Umleitungen über das Kap der Guten Hoffnung erzwang; Anfang 2026 verschärfte
sich die Lage, da der separate Iran-Konflikt die Exporte aus Hormuz und Katar (LNG)
einschränkte, was deutliche Auswirkungen auf die Energiepreise und Transitzeiten hatte. Die
UNCTAD dokumentierte für 2024–2025 einen starken Rückgang des Transits durch den
Suezkanal, während S&P Global einen sprunghaften Anstieg des TTF verzeichnete, wobei der
Konflikt weiterhin sehr unbeständig und dessen Ausgang ungewiss ist.
Diese Störungen bergen das Potenzial für eine Weitergabe der Inflation (über Fracht- und
Energiekosten) und führen zu einer erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der Vorlaufzeiten in den
Lieferketten, selbst wenn sich die zugrunde liegende Nachfrage und die Logistikkapazitäten
anderswo normalisieren. Dies gilt insbesondere für Österreich: Obwohl das Land aufgrund
eines hohen Anteils an erneuerbaren Energien relativ unabhängig von fossilen Energiequellen
ist, spiegeln die Preise für importierte Waren und Dienstleistungen höhere Inputkosten wider,
die bereits über die globalen Lieferketten weitergegeben wurden.
Ein weniger sichtbares, aber potenziell bedeutendes Risiko in der nachgelagerten Wirtschaft
sind die Auswirkungen auf die Düngemittelversorgung. Auf die Staaten am Persischen Golf
entfallen etwa 34 % der weltweiten Harnstoffexporte und rund 20 % der
Diammoniumphosphat- und Ammoniakexporte. Da LNG ein Hauptrohstoff für Stickstoffdünger
ist, hat die Unterbrechung der Lieferungen durch die Lage am Hormuz die Harnstoffpreise seit
Mitte Februar 2026 um über 40 % in die Höhe getrieben. Sollte dieser Trend anhalten, wird
sich dies in höheren landwirtschaftlichen Inputkosten und – mit einer Verzögerung von 12 bis
18 Monaten – in erhöhten Preisen für Nahrungsmittelrohstoffe niederschlagen. Die Golfstaaten
sind zudem eine wichtige Quelle für Schwefel (etwa 50 % der weltweiten Exporte), Helium
(über ein Drittel des Angebots) und Primäraluminium (etwa 8 % des weltweiten Angebots),
was das Ausmaß potenzieller Störungen der industriellen Lieferketten weiter vergrößert, wie
die OECD in ihrem Zwischenbericht vom März 2025 feststellte.
Auch der internationale Luftverkehr ist von erheblichen Störungen betroffen, da mehrere
Fluggesellschaften ihre Flüge in den Nahen Osten und durch den Nahen Osten umleiten,
reduzieren oder streichen. Fluggesellschaften mit Sitz in der Persischen Golfregion machen
etwa 15 % sowohl des internationalen Luftfracht- als auch des Luftpassagiermarktes aus
(OECD, März 2026), was bedeutet, dass eine anhaltende Einschränkung des regionalen
Flugbetriebs spürbare Auswirkungen auf die globale Kapazität, die Auslastung und letztlich das
Catering-Volumen haben könnte. Dies kann somit unmittelbare Auswirkungen auf den Umsatz
der Gruppe haben, abhängig von den jeweiligen Vertragsbeziehungen.
PESTEL-Analyse globaler Entwicklungen 2025/2026
Ein Überblick über die wichtigsten globalen Trends in den Bereichen Politik, Wirtschaft,
Gesellschaft, Technologie, Ökologie und Recht bildet den Abschluss dieses Kapitels. Als Akteur
auf zahlreichen internationalen Märkten ist es für DO & CO unerlässlich, diese Entwicklungen
kontinuierlich zu beobachten, potenzielle Auswirkungen zu antizipieren und in die strategische
Entscheidungsfindung einzubeziehen. Diese Dimensionen entwickeln sich nicht isoliert, sondern
sind eng miteinander verflochten und verstärken sich gegenseitig. Diese Verflechtung erhöht
sowohl die Komplexität als auch die Unvorhersehbarkeit des globalen Umfelds und erfordert
ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit in der
Unternehmensstrategie.
11
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
(Geo-)politische Spannungen blieben während des gesamten Jahres 2025 und bis in die ersten
Monate des Jahres 2026 hinein hoch. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, die anhaltende
Instabilität im Nahen Osten und die zunehmende geopolitische Fragmentierung beeinflussen
weiterhin die globalen Handelsströme, Rohstoffpreise und Investitionsströme. Darüber hinaus
tragen der wachsende strategische Wettbewerb zwischen den großen Volkswirtschaften und
eine Zunahme protektionistischer Maßnahmen zu einem Umfeld politischer Unsicherheit bei.
Regierungen greifen zunehmend in die Märkte ein, sei es durch Industriepolitik,
Handelsbeschränkungen oder Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiemärkte. Diese
Entwicklungen üben anhaltenden Druck auf die globalen Lieferketten aus und erfordern von
den Unternehmen eine Neubewertung ihrer Beschaffungsstrategien, Partnerschaften und
Marktpräsenz, um ihre operative Widerstandsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Aus wirtschaftlicher Sicht bleibt das globale Wachstum moderat, aber ungleichmäßig. Nach
Prognosen des Internationalen Währungsfonds wurde das globale BIP-Wachstum im Januar
2026 auf 3,3 % für 2026 nach oben korrigiert. Die aktuellere Einschätzung der OECD vom
März 2026 fällt mit 2,9 % deutlich niedriger aus und spiegelt die Belastungen durch den
Nahostkonflikt und den damit verbundenen Anstieg der Energiepreise wider, die eine
ansonsten zu erwartende Aufwärtskorrektur vollständig zunichte machten. Die Gesamtinflation
der G20 wird von der OECD nun voraussichtlich von 3,4 % im Jahr 2025 auf 4,0 % im Jahr
2026 steigen, was 1,2 Prozentpunkte über der Basisprognose vom Dezember 2025 liegt, bevor
sie 2027 auf 2,7 % zurückgeht, da sich der Druck durch die Energiepreise allmählich abbaut.
Robuste Arbeitsmärkte bleiben in den meisten großen Volkswirtschaften ein stützender Faktor,
obwohl sinkende Realeinkommen der Haushalte aufgrund höherer Energiekosten ein
erhebliches Abwärtsrisiko für die Konsumausgaben in frei verfügbaren Bereichen wie Reisen
und Gastgewerbe darstellen.
Soziale Trends entwickeln sich parallel zu den wirtschaftlichen Bedingungen weiter. Der globale
Tourismussektor hat sich weitgehend erholt und in mehreren Regionen das Niveau vor der
Pandemie übertroffen, was eine starke zugrunde liegende Nachfrage nach Reiseerlebnissen
widerspiegelt. Gleichzeitig orientiert sich das Verbraucherverhalten zunehmend am Preis-
Leistungs-Verhältnis, wobei die Sensibilität für Preisgestaltung, Nachhaltigkeit und
unternehmerische Verantwortung zugenommen hat. Demografische Veränderungen,
Urbanisierung und sich wandelnde Erwartungen der Arbeitskräfte gestalten die
Nachfragestrukturen und Arbeitsmärkte weiterhin neu. Themen wie Vielfalt, Inklusion, Work-
Life-Balance und psychische Gesundheit sind nach wie vor von hoher Relevanz und
beeinflussen sowohl die Verbraucherpräferenzen als auch die Attraktivität von Arbeitgebern.
Unternehmen sind daher gefordert, ihre Wertversprechen nicht nur an den wirtschaftlichen
Gegebenheiten, sondern auch an den breiteren gesellschaftlichen Erwartungen auszurichten.
Technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wirken
weiterhin als bedeutender Motor für die Wirtschaftstätigkeit und den Strukturwandel.
Verstärkte Investitionen in KI, Automatisierung und digitale Infrastruktur haben das Wachstum
in Sektoren wie Halbleiter, Elektronik und hochwertige Logistik unterstützt, mit
entsprechenden Ausstrahlungseffekten auf den globalen Handel und die Nachfrage nach
Luftfracht. Gleichzeitig erfordert das rasante Tempo des technologischen Wandels, dass
Unternehmen bewusste und strategische Entscheidungen hinsichtlich der Einführung und
Umsetzung treffen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Über Effizienzgewinne hinaus bleiben
Aspekte der Cybersicherheit entscheidend, da die Digitalisierung die potenzielle Angriffsfläche
und die damit verbundenen Risiken weiter vergrößert.
Umwelt- und energiebezogene Faktoren haben 2025/2026 wieder an Bedeutung gewonnen.
Die Volatilität auf den Öl- und Gasmärkten ist erneut aufgetreten, was zum Teil auf
12
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
geopolitische Spannungen zurückzuführen ist, die wichtige Transitrouten und die
Versorgungsinfrastruktur beeinträchtigen. Dies unterstreicht die Bedeutung von
Energiesicherheit, Effizienzmaßnahmen und Absicherungsstrategien. Gleichzeitig schreitet der
langfristige Übergang zu erneuerbaren Energiequellen voran, unterstützt durch
technologischen Fortschritt und regulatorische Anreize. Der Klimawandel bleibt eine
strukturelle Herausforderung, wobei die zunehmende Häufigkeit und Intensität extremer
Wetterereignisse sowohl physische Risiken als auch die Notwendigkeit von
Anpassungsmaßnahmen deutlich machen. Nachhaltigkeitsaspekte sind daher nicht mehr
optional, sondern bilden einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie und
beeinflussen Investitionsentscheidungen, Kostenstrukturen und die Erwartungen der
Stakeholder.
Rechtliche und regulatorische Entwicklungen verstärken die allgemeinen Trends weiter.
Veränderungen in der Handelspolitik, darunter Zölle und Lokalisierungsanforderungen,
gestalten die globalen Lieferketten neu. Analysen der Welthandelsorganisation deuten auf
anhaltende Volatilität der Handelsströme hin, die durch Vorzieheffekte und anhaltende
politische Unsicherheit getrieben wird, ohne dass eine klare kurzfristige Stabilisierung in Sicht
ist. Eine wichtige Entwicklung Anfang 2026 war das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA,
wonach der International Emergency Economic Powers Act keine Zölle zulässt. Maßnahmen auf
der Grundlage des IEEPA wurden durch einen pauschalen Zollsatz von 10 Prozentpunkten auf
US-Importe (mit sektoralen und USMCA-Ausnahmen) ersetzt, wodurch der effektive Satz von
ca. 14 % auf 9,9 % gesenkt wurde. Dies mildert zwar den unmittelbaren Druck auf den
Welthandel, doch bleibt Unsicherheit bestehen: Der Zollsatz muss innerhalb von 150 Tagen
(bis Ende Juli 2026) vom Kongress genehmigt werden, und der längerfristige Rahmen ist
unklar. Auch das Zollniveau liegt weiterhin über dem Stand von vor 2025 und belastet damit
weiterhin grenzüberschreitende Investitionen und die Beschaffung. Gleichzeitig verschärfen
sich die Vorschriften in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Cybersicherheit und
Datenschutz. Unternehmen sehen sich mit zunehmender Komplexität bei der Compliance sowie
sich wandelnden Arbeitsvorschriften konfrontiert, darunter Mindestlöhne, Remote-Arbeit und
Arbeitnehmerrechte. In Verbindung mit einer verstärkten öffentlichen Kontrolle unterstreicht
dies die Notwendigkeit einer starken Unternehmensführung und ethischen Verhaltensweisen.
13
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
1.4. Geschäftsverlauf
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Veränderung
Veränderung
in %
Umsatzerlöse
m€
2.461,59
2.298,12
163,47
7,1 %
Wachstum zu konstanten Wechselkursen
%
17,6 %
31,5 %
Sonstige betriebliche Erträge
m€
9,77
19,56
-9,80
-50,1 %
Materialaufwand 1
m€
-968,63
-948,62
-20,01
-2,1 %
Personalaufwand
m€
-860,05
-779,81
-80,24
-10,3 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen
m€
-343,41
-328,52
-14,89
-4,5 %
Ergebnis aus nach der Equity Methode bilanzierten
Beteiligungen
m€
1,38
1,66
-0,28
-17,0 %
EBITDA - Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen
m€
300,63
262,39
38,24
14,6 %
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
m€
-88,35
-78,78
-9,57
-12,1 %
EBIT -  Betriebsergebnis
m€
212,28
183,60
28,68
15,6 %
Finanzergebnis
m€
-21,81
-31,33
9,52
30,4 %
Ergebnis vor Ertragsteuern
m€
190,47
152,27
38,20
25,1 %
Ertragsteuern
m€
-53,15
-36,49
-16,66
-45,6 %
Ergebnis nach Ertragsteuern
m€
137,32
115,78
21,54
18,6 %
Davon Anteil der nicht beherrschenden Anteile
m€
31,55
23,35
8,20
35,1 %
Davon Anteil der Gesellschafter der DO & CO
Aktiengesellschaft (Konzernergebnis)
m€
105,77
92,43
13,34
14,4 %
EBITDA-Marge
%
12,2 %
11,4 %
EBIT-Marge
%
8,6 %
8,0 %
MitarbeiterInnen
16.450
15.255
1.195
7,8 %
1… Der Materialaufwand beinhaltet auch bezogene Leistungen.
DO & CO profitiert weiterhin in allen Divisionen von einer erhöhten Nachfrage. Mit einem
Umsatz von 2.461,59 m€ (VJ: 2.298,12 m€) verzeichnet DO & CO das umsatzstärkste
Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte und befindet sich somit weiterhin auf Erfolgskurs.
Dies entspricht einem Anstieg von 7,1 % zu aktuellen Wechselkursen und 17,6 % zu
konstanten Wechselkursen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Zum 31. März 2026 konnte trotz Rückzahlung von Darlehen erneut ein hoher Bestand an
liquiden Mitteln in Höhe von 240,80 m€ ausgewiesen werden.
1.4.1. Umsatz
Der DO & CO Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Umsatz von 2.461,59 m€
(VJ: 2.298,12 m€). Dies stellt einen Umsatzanstieg von 7,1 % zu aktuellen Wechselkursen und
17,6 % zu konstanten Wechselkursen bzw. 163,47 m€ gegenüber dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres dar.
14
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Veränderung
Veränderung
zu aktuellen
Wechsel-
kursen
in %
Veränderung
zu
konstanten
Wechsel-
kursen
in %
Airline Catering
m€
1.950,11
1.820,27
129,84
7,1 %
19,5 %
International Event Catering
m€
323,41
305,31
18,10
5,9 %
7,0 %
Restaurants, Lounges & Hotels
m€
188,06
172,53
15,53
9,0 %
16,4 %
Konzernumsatz
2.461,59
2.298,12
163,47
7,1 %
17,6 %
Die Umsätze der Division Airline Catering sind im Geschäftsjahr 2025/2026 von
1.820,27 m€ um 129,84 m€ auf 1.950,11 m€ gestiegen. Das bedeutet einen Anstieg von   
7,1 %. Der Anteil der Umsätze der Division Airline Catering am Gesamtumsatz beträgt 79,2 %
(VJ: 79,2 %). Hinsichtlich näherer Informationen wird auf Abschnitt 1.4.6. Airline Catering
verwiesen.
Die Umsätze der Division International Event Catering sind im Geschäftsjahr 2025/2026
von 305,31 m€ um 18,10 m€ auf 323,41 m€ gestiegen. Das bedeutet einen Anstieg der
Umsatzerlöse von 5,9 %. Der Anteil der Umsätze der Division International Event Catering
am Gesamtumsatz beträgt 13,1 % (VJ: 13,3 %). Hinsichtlich näherer Informationen wird
auf Abschnitt 1.4.7. International Event Catering verwiesen.
Die Umsätze der Division Restaurants, Lounges & Hotels sind im Geschäftsjahr 2025/2026
von 172,53 m€ um 15,53 m€ auf 188,06 m€ gestiegen. Das bedeutet einen Anstieg
der Umsatzerlöse von 9,0 %. Der Anteil der Umsätze der Division Restaurants, Lounges &
Hotels am Gesamtumsatz beträgt 7,6 % (VJ: 7,5 %). Hinsichtlich näherer Informationen wird
auf Abschnitt 1.4.8. Restaurants, Lounges & Hotels verwiesen.
1.4.2. Ergebnis
Seit dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/2023 ist Türkiye als Hochinflationsland
gemäß IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern" einzustufen. Aus der Anwendung
der Regelungen des IAS 29 ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung. Diese sind im Detail in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
15
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Geschäftsjahr
IAS 29
Anwendung
Geschäftsjahr
exkl. IAS 29
Geschäftsjahr
2025/2026
2025/2026
2024/2025
Umsatzerlöse
m€
2.461,59
91,62
2.369,96
2.298,12
Sonstige betriebliche Erträge
m€
9,77
0,36
9,40
19,56
Materialaufwand
m€
-968,63
-35,70
-932,93
-948,62
Personalaufwand
m€
-860,05
-31,99
-828,06
-779,81
Sonstige betriebliche Aufwendungen
m€
-343,41
-11,43
-331,98
-328,52
Ergebnis aus nach der Equity Methode bilanzierten
Beteiligungen
m€
1,38
0,00
1,38
1,66
EBITDA - Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen
m€
300,63
12,86
287,77
262,39
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
m€
-88,35
-6,91
-81,44
-78,78
EBIT -  Betriebsergebnis
m€
212,28
5,95
206,33
183,60
Finanzergebnis
m€
-21,81
-29,17
7,36
-31,33
Ergebnis vor Ertragsteuern
m€
190,47
-23,23
213,70
152,27
EBITDA-Marge
%
12,2%
0,1%
12,1 %
11,4 %
EBIT-Marge
%
8,6%
-0,1%
8,7 %
8,0 %
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 9,77 m€ (VJ: 19,56 m€). Dies bedeutet
einen Rückgang um 9,80 m€.
Der Materialaufwand erhöhte sich in absoluten Zahlen von 948,62 m€ um 20,01 m€ (2,1 %)
auf 968,63 m€ bei einem Umsatzanstieg von 7,1 %. Somit sind die Materialaufwendungen im
Verhältnis zu Umsatz von 41,3 % auf 39,3 % gesunken.
Der Personalaufwand stieg in absoluten Zahlen im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 860,05 m€
(VJ: 779,81 m€). Der Anstieg des Personalaufwands ist großteils auf den Anstieg der
Mitarbeiterzahl zurückzuführen. Damit liegt die Relation von Personalaufwendungen zu Umsatz
bei 34,9 % (VJ: 33,9 %).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichnen im Geschäftsjahr 2025/2026 einen
Anstieg von 14,89 m€ bzw. 4,5 %. Damit liegt der sonstige betriebliche Aufwand in Relation
zum Umsatz bei 14,0 % (VJ: 14,3 %).
Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen beträgt im Geschäftsjahr
2025/2026 1,38 m€ (VJ: 1,66 m€).
Die EBITDA-Marge beträgt im Geschäftsjahr 2025/2026 12,2 % (VJ: 11,4 %).
Die Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen betragen 88,35 m€ und liegen
damit im Geschäftsjahr 2025/2026 über dem Vorjahr (VJ: 78,78 m€).
Die EBIT-Marge liegt im Geschäftsjahr 2025/2026 bei 8,6 % (VJ: 8,0 %).
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2025/2026 von -31,33 m€
auf -21,81 m€.
Der Steueraufwand im Geschäftsjahr 2025/2026 beträgt 53,15 m€ (VJ: 36,49 m€).
Die Steuerquote (Verhältnis des Steueraufwandes zum unversteuerten Ergebnis) beträgt im
Geschäftsjahr 2025/2026 27,9 % (VJ: 24,0 %).
16
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Ergebnis nach Ertragsteuern des Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 2025/2026
137,32 m€ (VJ: 115,78 m€). Vom Ergebnis nach Steuern stehen 31,55 m€ (VJ: 23,35 m€)
nicht beherrschenden Anteilen zu.
Der auf die Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft entfallende Ergebnisanteil
(Konzernergebnis) beträgt daher 105,77 m€ (VJ: 92,43 m€). Das unverwässerte Ergebnis je
Aktie liegt damit bei 9,63 € (VJ: 8,42 €), das verwässerte Ergebnis je Aktie liegt bei 9,63
(VJ: 8,41 €).
1.4.3. Bilanz
Aus der Bilanzierung der Tochtergesellschaften mit funktionaler Währung türkische Lira gemäß
IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern" ergeben sich neben den Anpassungen in
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auch Auswirkungen auf die Konzernbilanz.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhen sich durch die Anwendung des IAS 29 um 29,59 m€
von 594,89 m€ auf 624,47 m€, was im Wesentlichen aus der Indexierung der Sachanlagen
sowie der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie resultiert. Darüber hinaus führt
insbesondere die Indexierung der Vorräte zu einer Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte
von 1,45 m€. Die Erhöhung der Bilanzsumme um 31,04 m€ spiegelt sich auf der Passivseite in
einem Anstieg des konsolidierten Eigenkapitals um 30,90 m€ wider. Zusätzlich ergibt sich aus
der Indexierung der Vermögenswerte sowie des konsolidierten Eigenkapitals eine passive
latente Steuer in Höhe von 0,15 m€.
Das konsolidierte Eigenkapital beträgt zum 31. März 2026 570,51 m€. Damit beträgt
die Eigenkapitalquote zum 31. März 2026 42,7 % (VJ: 35,8 %). Die Verbesserung der
Eigenkapitalquote ist auf den Anstieg der erwirtschafteten Ergebnisse zurückzuführen.
1.4.4. MitarbeiterInnen
Die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalent) beträgt im Geschäftsjahr
2025/2026 16.450 Beschäftigte (VJ: 15.255 Beschäftigte). Zum 31. März 2026 beträgt
die Anzahl der MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalent) 16.395 Beschäftigte (VJ: 14.762
Beschäftigte).
1.4.5. Forschung und Entwicklung
Im Rahmen der Erstellung und Optimierung von Servicekonzepten für Kunden wird im
Unternehmen Forschung und Entwicklung im Bereich von Speisen und Design für
Verpackungen, Geschirr und Equipment betrieben.
17
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
1.4.6. Airline Catering
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Veränderung
Veränderung
in %
2025/2026
exkl. IAS 29
Umsatz
m€
1.950,11
1.820,27
129,84
7,1 %
1.864,43
Materialaufwand
m€
-816,47
-802,85
-13,62
-1,7 %
-783,06
Personalaufwand
m€
-727,54
-655,24
-72,30
-11,0 %
-697,63
Sonstige betriebliche Aufwendungen
m€
-200,58
-180,89
-19,70
-10,9 %
-189,86
Ergebnis nach der Equity-Methode
bilanzierten Beteiligungen
m€
1,38
1,66
-0,28
-17,0 %
1,38
EBITDA
m€
230,33
200,05
30,28
15,1 %
218,57
Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
m€
-70,70
-62,88
-7,81
-12,4 %
-64,23
    Abschreibungen
m€
-70,72
-63,37
-7,35
-11,6 %
-64,25
    Wertminderungen
m€
0,00
0,02
-0,02
-110,1 %
0,00
    Zuschreibungen
m€
0,02
0,46
-0,44
-95,0 %
0,02
EBIT
m€
159,63
137,17
22,47
16,4 %
154,34
EBITDA-Marge
%
11,8 %
11,0 %
11,7 %
EBIT-Marge
%
8,2 %
7,5 %
8,3 %
Anteil am Konzernumsatz
%
79,2 %
79,2 %
78,7 %
Die Division Airline Catering blickt auf eine starke Entwicklung im Geschäftsjahr 2025/2026
zurück.
Die Division Airline Catering erzielte im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Umsatz von
1.950,11 m€ (VJ: 1.820,27 m€). Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Umsatzsteigerung in
Höhe von 129,84 m€ bzw. 7,1 % dar, bei konstanten Wechselkursen beträgt die
Umsatzsteigerung 19,5 %. Das EBITDA liegt mit 230,33 m€ um 30,28 m€ über dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das EBIT beläuft sich auf 159,63 m€ (VJ: 137,17 m€). Die
EBITDA-Marge beträgt im Geschäftsjahr 2025/2026 11,8 % (VJ: 11,0 %). Die EBIT-Marge liegt
bei 8,2 % (VJ: 7,5 %).
Die im Geschäftsjahr durchgehend starke Teilnahme an Ausschreibungen unterstreicht die
führende Marktposition von DO & CO als Premium‑Caterer und bestätigt die hohe
Innovationskraft sowie den konsequenten Qualitätsanspruch. Das Wachstum wird sowohl vom
positiven Umfeld in der Luftfahrtindustrie als auch von den Investitionen der Airlines in
Premiumprodukte und ‑services getragen.
In der Türkei sorgt das gemeinsame Wachstum mit Turkish Airlines für zusätzliche Dynamik.
Der Ausbau des Streckennetzes und die steigenden Passagierzahlen stärken das Geschäft
ebenso wie das deutlich wachsende Drittkundensegment.
In den USA entwickelt sich das Geschäft sehr positiv – sowohl mit Delta Air Lines und JetBlue
als auch mit weiteren internationalen Premium‑Airlines.
Auch in Großbritannien verlief das Geschäftsjahr mit British Airways und den weiteren
Fluggesellschaften erfolgreich. Auch Iberia in Madrid zeigt eine sehr gute Performance. Darüber
hinaus blicken die Standorte in Wien, Deutschland, Polen, Mailand und Seoul dank Neukunden
und Vertragsverlängerungen auf eine ebenfalls äußerst erfreuliche Entwicklung zurück.
18
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der am 28. Februar 2026 eskalierte Konflikt zwischen Iran, Israel und den USA beeinflusste die
Geschäftstätigkeit im letzten Monat des Geschäftsjahres 2025/2026. Die zeitweise Sperrung
des Luftraums wirkte sich insbesondere auf den Umsatz im Airline Catering sowie Flughafen
Lounges mit Golf-Fluggesellschaften aus. Dank der bestehenden Geschäftsmodelle mit hohem
variablen Kostenanteil sowie als Cost-Plus-Verträge ausgestalteten Vereinbarungen mit
Fluggesellschaften hatten die Auswirkungen einen begrenzten Einfluss auf das Ergebnis des
Monats März.
Strategie von DO & CO
Ausbau der Positionierung als Marken-Premium Anbieter und Qualitätsmarktführer im
Bereich Airline Catering
Unverwechselbares, innovatives und kompetitives Produktportfolio
Langfristige Partnerschaften und Premium-Markenallianzen mit Qualitätsfluglinien
Wettbewerbsvorteil von DO & CO
Beste und marktfrische Zutaten, kein Einsatz von Zusatz- oder Konservierungsstoffen sowie
Geschmacksverstärkern
Boutique- und Qualitätsapproach sowie höchste Restaurantqualität trotz aller
Einschränkungen an Bord eines Flugzeuges
Produktkreativität und -innovation
1.4.7. International Event Catering
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Veränderung
Veränderung
in %
2025/2026
exkl. IAS 29
Umsatz
m€
323,41
305,31
18,10
5,9 %
323,41
Materialaufwand
m€
-63,89
-57,58
-6,31
-11,0 %
-63,89
Personalaufwand
m€
-72,52
-70,80
-1,72
-2,4 %
-72,52
Sonstige betriebliche Aufwendungen
m€
-128,90
-134,72
5,82
4,3 %
-128,90
EBITDA
m€
42,83
39,23
3,61
9,2 %
42,83
Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
m€
-9,24
-7,84
-1,41
-18,0 %
-9,24
    Abschreibungen
m€
-9,24
-7,84
-1,41
-18,0 %
-9,24
EBIT
m€
33,59
31,39
2,20
7,0 %
33,59
EBITDA-Marge
%
13,2 %
12,8 %
13,2 %
EBIT-Marge
%
10,4 %
10,3 %
10,4 %
Anteil am Konzernumsatz
%
13,1 %
13,3 %
13,6 %
Die Division International Event Catering verzeichnete im Geschäftsjahr 2025/2026 eine sehr
erfreuliche Entwicklung.
Die Division International Event Catering erzielte im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Umsatz
von 323,41 m€ (VJ: 305,31 m€). Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Umsatzsteigerung
in Höhe von 18,10 m€ bzw. 5,9 % dar, bei konstanten Wechselkursen beträgt die
Umsatzsteigerung 7,0 %. Diese Kennzahl ist vor allem durch den Wegfall der Fußball-
Europameisterschaft EURO 2024 beeinflusst, welche in diesem Geschäftsjahr nicht
stattgefunden hat. Ohne diesen Einmaleffekt wäre die Steigerung 14,9 % gewesen. Das
EBITDA liegt bei 42,83 m€ (VJ: 39,23 m€), woraus eine EBITDA-Marge iHV 13,2 % (VJ:   
12,8 %) resultiert. Das EBIT beträgt im Geschäftsjahr 2025/2026 33,59 m€ (VJ: 31,39 m€).
Die EBIT-Marge liegt bei 10,4 % (VJ:  10,3 %).
19
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Formel 1 erfreut sich ungebrochener Beliebtheit und zeigte in den ausgetragenen Rennen
hervorragende Auslastungen im Paddock Club.
In den drei Münchner Event-Standorten Allianz Arena, Olympiapark und SAP Garden wurden
wieder bei zahlreichen Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen erfreuliche Auslastungsquoten
und höchste Kundenzufriedenheit erzielt.
Auch bei den weiteren europäischen Großereignissen wie den ATP-Turnieren in Madrid und
Wien sowie dem Filmfestival in Wien konnten, wie bereits in den vergangenen Jahren,
erfolgreiche Veranstaltungen durchgeführt werden.
Strategie von DO & CO
Verstärkung der Kernkompetenz als internationaler und auch lokaler Premium-Caterer
Ausbau der Positionierung als „Gourmet Entertainment Generalunternehmer“ mit
„schlüsselfertigen“ Kreativlösungen für die gesamte Kundenerlebniskette
Festigung der Premium Event Marke „DO & CO“
Wettbewerbsvorteil von DO & CO
„One stop partner” - Anbieter von Komplettlösungen
Einzigartiges Premiumprodukt – unverkennbar und nicht austauschbar
Besonders motivierte und engagierte MitarbeiterInnen – einzigartige Unternehmenskultur
Höchste Zuverlässigkeit, Flexibilität und Qualitätsorientierung machen DO & CO zum
„no headache partner“, der seinen Kunden jederzeit zur Verfügung steht
Ein internationales, dynamisches, im Premium-Segment erfahrenes Führungsteam
1.4.8. Restaurants, Lounges & Hotels
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Veränderung
Veränderung
in %
2025/2026
exkl. IAS 29
Umsatz
m€
188,06
172,53
15,53
9,0 %
182,12
Materialaufwand
m€
-88,28
-88,19
-0,09
-0,1 %
-85,99
Personalaufwand
m€
-59,99
-53,77
-6,22
-11,6 %
-57,92
Sonstige betriebliche Aufwendungen
m€
-13,93
-12,92
-1,01
-7,9 %
-13,22
EBITDA
m€
27,47
23,11
4,36
18,9 %
26,37
Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
m€
-8,41
-8,06
-0,35
-4,3 %
-7,97
    Abschreibungen
m€
-8,41
-8,06
-0,35
-4,3 %
-7,97
EBIT
m€
19,06
15,05
4,01
26,7 %
18,40
EBITDA-Marge
%
14,6 %
13,4 %
14,5 %
EBIT-Marge
%
10,1 %
8,7 %
10,1 %
Anteil am Konzernumsatz
%
7,6 %
7,5 %
7,7 %
Auch in der Division Restaurants, Lounges & Hotels konnten der Umsatz und das Ergebnis im
Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die Division Restaurants, Lounges & Hotels
erzielte im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Umsatz von 188,06 m€ (VJ: 172,53 m€). Im
Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Umsatzsteigerung in Höhe von 15,53 m€ bzw. 9,0 %
dar, bei konstanten Wechselkursen beträgt die Umsatzsteigerung 16,4 %. Das EBITDA liegt
mit 27,47 m€ um 4,36 m€ bzw. 18,9 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die
20
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
EBITDA-Marge liegt bei 14,6 % (VJ: 13,4 %). Das EBIT beläuft sich auf 19,06 m€ (VJ: 15,05
m€). Die EBIT-Marge beträgt 10,1 % (VJ: 8,7 %).
Die Restaurants, Lounges & Hotels Division bildet das kreative Herzstück und den
Ausgangspunkt der Innovationsaktivitäten des DO & CO Konzerns. Dabei spielen neben
Branding und Image auch innovative Ideen für Menüs und Serviceabläufe eine zentrale Rolle.
Diese können in den Segmenten Airline Catering sowie International Event Catering skaliert
werden und tragen wesentlich zur Positionierung des Unternehmens bei.
Die anhaltend hohe internationale Reisetätigkeit und Besucherrekorde im Städtetourismus
sorgen weiterhin für eine sehr erfreuliche Auslastung der Restaurants, Cafés sowie der beiden
Boutique-Hotels in Wien und München. Das Reiseaufkommen zeigt sich auch in der positiven
Entwicklung der Airport Gastronomie und den Lounges an mehreren internationalen
Standorten.
Auch das Handelsgeschäft mit der Marke „Henry - the Art of Living“ und der traditionsreichen
Marke „Demel“ verzeichnete steigende Absatzzahlen, was die wachsende Beliebtheit der
Marken und die Aktualität des Konzepts bestätigen.
Strategie von DO & CO
Kreatives Herzstück des DO & CO Konzerns
Branding- und Premium Hospitalitykompetenz für die gesamte DO & CO Gruppe sowie
Marketinginstrument und Imageträger
B2C Division - Direktverkauf an Kunden als bester Gradmesser für Kundenzufriedenheit
Wettbewerbsvorteil von DO & CO
Innovationszentrum der gesamten Gruppe
Starke Marken im Portfolio (DO & CO, DEMEL, HÉDIARD, HENRY), die für Spitzenqualität
und Kompetenz in ihren jeweiligen Segmenten bürgen
Breitgefächertes Spektrum innerhalb der Division: Lounges, Retail, Airport Gastronomie,
Premium-Restaurants und Demel Café, Boutique-Hotels und Mitarbeiterbistros
Einzigartige Standorte: Stephansplatz, Kohlmarkt, Albertina, Michaelerplatz in Wien bzw.
Marienplatz in München
1.4.9. Aktie / Investor Relations / Angaben gemäß § 243a UGB
Aktienmärkte im Überblick
Der gesamteuropäische Aktienindex EuroStoxx 50 ist im Berichtszeitraum um 7,2 % gestiegen.
Der US-Börsenindex Dow Jones Industrial verzeichnete einen Anstieg von 10,3 %. Der DAX ist
im Berichtszeitraum um 3,2 % gestiegen.
Der Wiener Leitindex ATX verzeichnete im Berichtszeitraum mit einer Entwicklung von
4.076,36 Punkten am 31. März 2025 auf 5.343,25 Punkte am 31. März 2026 einen Anstieg um
31,1 %.
Auch die Istanbuler Börse verzeichnete im Berichtszeitraum einen Aufwärtstrend. Der türkische
Leitindex BIST 100 stieg demnach im Berichtszeitraum um 32,4 % und schloss am               
31. März 2026 bei 12.790,98 Punkten.
21
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
DO & CO Aktie
An der Wiener Börse verzeichnete die DO & CO Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2025/2026
zunächst eine positive Kursentwicklung. Ausgehend von einem Kurs von 163,00 € zum Ende
des Geschäftsjahres 2024/2025 konnte die Aktie im Jahresverlauf deutlich zulegen und
erreichte ein Allzeithoch von rund 235,00 €. Gegen Ende des Geschäftsjahres kam es vor dem
Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds sowie geopolitischer Spannungen zu einer
Abschwächung des Kurses. Der Aktienkurs schloss das Geschäftsjahr schließlich bei 162,00 €,
nahezu auf Vorjahresniveau.
image.png
An der Istanbuler Börse hingegen verzeichnete die DO & CO Aktie einen deutlichen Kursanstieg
von 15,5 % und schloss am 31. März 2026 mit einem Kurs von TRY 8.290,00.
image.png
Dividende
Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft wird der Hauptversammlung am 23. Juli 2026
eine Dividende in Höhe von 2,50 € je Aktie vorschlagen.
Handelsvolumen
Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Wiener Börse betrug
im Geschäftsjahr 2025/2026 2.884 t€. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der
DO & CO Aktie an der Istanbuler Börse betrug im Geschäftsjahr 2025/2026 1.707 t€. Damit
liegt das Handelsvolumen an der Wiener Börse über jenem in Istanbul. Das Handelsvolumen
22
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
beider Börsen gemeinsam betrug im Tagesdurchschnitt 4.591 t€ bzw. 25.695 Stück. Damit
liegt das tägliche Handelsvolumen in t€ über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Börse Wien
Börse Istanbul
Summe
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
2025/2026
2024/2025
2025/2026
2024/2025
Volumen in Stk*
15.804
9.350
9.891
6.393
25.695
15.743
Volumen in t€*
2.884
1.539
1.707
1.040
4.591
2.579
* durchschnittliches tägliches Handelsvolumen der DO & CO Aktie
1766
*Handelsvolumen in Stück
Kennzahlen je Aktie
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Höchstkurs1
235,00
220,00
Tiefstkurs1
123,80
132,80
Kurs ultimo1
162,00
163,00
Aktienanzahl ultimo
TStk
10.983
10.983
Marktkapitalisierung ultimo
m€
1.779,32
1.790,30
1… Schlusskurs
Die Aktionärsstruktur der DO & CO Aktiengesellschaft
Zum Stichtag 31. März 2026 befinden sich 69,97 % der Aktien im Streubesitz. Der
verbleibende Aktienanteil wird von der Attila Dogudan Privatstiftung (30,03 %) gehalten.
23
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2149
Informationen zur DO & CO Aktie
ISINAT0000818802
Reuters CodeDOCO.VI, DOCO.IS
Bloomberg CodeDOC AV, DOCO. TI
IndizesATX, ATX Prime, BIST ALL
WKN081880
BörseplätzeWien, Istanbul
WährungEUR, TRY
Finanzkalender
23.07.2026 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025/2026
12.08.2026Ergebnis für das erste Quartal 2026/2027
12.11.2026 Ergebnis für das erste Halbjahr 2026/2027
11.02.2027Ergebnis für die ersten drei Quartale 2026/2027
Investor Relations
Im Geschäftsjahr 2025/2026 hat das Management der DO & CO Aktiengesellschaft Gespräche
mit zahlreichen institutionellen Investoren und Finanzanalysten geführt.
Analysen und Berichte über die DO & CO Aktie werden derzeit von neun internationalen
Institutionen veröffentlicht:
Berenberg
Cantor Fitzgerald
Erste Bank
HSBC
Jefferies
Kepler Cheuvreux
NuWays (aus HAIB hervorgegangen)
Oddo BHF
WOOD & Company
24
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das durchschnittliche Kursziel der Analysten liegt bei 255,52 € (Stand: 31. März 2026).
Alle Veröffentlichungen, den Corporate Governance Bericht sowie Informationen zur Aktie
finden Sie auf unserer Homepage www.doco.com unter „Investor Relations“.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Investor Relations
Email: investor.relations@doco.com
25
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Informationen gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)
1.Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 hat das Grundkapital 21.966.916,-- € betragen und
war in 10.983.458 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Es gibt keine
unterschiedlichen Aktiengattungen.
2.Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch
wenn sie in Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern enthalten sind, sind dem Vorstand
derzeit nicht bekannt.
3.Zum Bilanzstichtag hat die Attila Dogudan Privatstiftung (gerundet) 30,03 % am
Grundkapital der Gesellschaft gehalten.
4.Es gibt derzeit keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5.DO & CO MitarbeiterInnen, die im Besitz von Aktien der Gesellschaft sind, üben ihr
Stimmrecht unmittelbar bei der Hauptversammlung aus.
6.Es gibt keine Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstandes, die
sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Für eine Änderung der Satzung, die
nicht eine bedingte Kapitalerhöhung, ein genehmigtes Kapital, eine ordentliche oder
vereinfachte Kapitalherabsetzung oder die Änderung des Unternehmensgegenstand zum
Gegenstand hat, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %). Der Aufsichtsrat kann
Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen.
7.Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem 10. Juli 2025 ermächtigt,
a) gem. § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu
weitere 2.196.691,-- € durch Ausgabe von bis zu 1.098.345 Stück neue, auf Inhaber
lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in
mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen
und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung jeweils mit
Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen,
b) vorbehaltlich eines Ausschlusses des Bezugsrechtes gem. lit. c) die neuen Aktien
allenfalls im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gem. § 153 Abs 6 AktG den
Aktionären zum Bezug anzubieten,
c) mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in einer oder mehreren Tranchen erfolgt
und die neuen Aktien einem oder mehreren institutionellen Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung angeboten werden und die unter Ausschluss des Bezugsrechtes
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % (zehn Prozent) des im Zeitpunkt dieser
Satzungsänderung im Firmenbuch eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht
überschreiten oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des
Erwerbes von Unternehmen und Betrieben oder Teilen hiervon oder Anteilen an einer
oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland erfolgt oder (iii) um
Aktienübertragungsprogramme, insbesondere Long-Term-Incentive Pläne oder sonstige
Beteiligungsprogramme für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie
sonstige Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zu bedienen oder (iv) um Spitzenbeträge vom
Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder (v) um eine den Emissionsbanken
eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.
8.Der Vorstand ist für die Dauer von 30 Monaten ab 10. Juli 2025 ermächtigt,
a) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 %
des Grundkapitals der Gesellschaft sowohl über die Börse oder durch öffentliches
Angebot als auch auf andere Art, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder
einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von 2,-- € (Euro zwei) je
Aktie und einem höchsten Gegenwert von 300,-- € (Euro dreihundert) je Aktie zu
erwerben sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
26
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm
einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu
veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen
Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach
insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
eine Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstandes und leitenden
Angestellten der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8
UGB) sowie für Long-Term-Incentive Pläne für Vorstandsmitglieder oder (ii) als
Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an
einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Erwerb kann unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel
mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Den Erwerb über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann der Vorstand der
DO & CO Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Jede andere Art des Erwerbes unterliegt
der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle eines Erwerbes auf andere Art
als über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann dieser auch unter Ausschluss
des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung (10. Juli 2025)
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
der Gesellschaft auch auf andere Art zu veräußern oder zu verwenden als durch
Veräußerung über die Börse oder durch öffentliches Angebot und hierbei auch das
quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts)
und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder
für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
c) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm
§ 192 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung,
die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
9.Es bestehen Vereinbarungen mit Abnehmern von Leistungen des DO & CO Konzerns, die
diese Abnehmer berechtigen, im Falle eines Kontrollwechsels in der Gesellschaft das
Vertragsverhältnis teilweise oder zur Gänze aufzukündigen. Eine namentliche
Bekanntgabe dieser Vereinbarungen erfolgt nicht, weil eine solche der Gesellschaft
erheblich schaden würde.
10.Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen
Übernahmeangebotes bestehen nicht.
1.5. Ausblick
Grundsätzlich zeigen alle Unternehmensbereiche und alle Regionen von DO & CO eine
anhaltend starke Nachfrage. DO & CO hat sich durch permanente Innovationen und beste
Qualität in Produkt und persönlicher Dienstleistung eine sehr gute Reputation als verlässlicher
Qualitätslieferant und globaler Partner aufgebaut, welche die wesentliche Basis für weiteres
27
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
starkes Wachstum im Premiumsegment ist. Dies gilt für den Bereich Airline Catering sowie die
Divisionen International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotels gleichermaßen.
Individuelles, kundenfokussiertes Handeln und das Erzeugen einer einzigartigen und
unverwechselbaren „Guest Experience“ sind wesentliche Faktoren bei der Wahl von DO & CO
als Partner. Hinzu kommt große Erfahrung darin, in allen Teilen der Welt konsistente und beste
Qualität zu liefern und somit einen Mehrwert für die Kunden zu schaffen. In allen Bereichen
erfreut sich das Premiumsegment großer Nachfrage und ist ein zentraler Treiber für Wachstum
und Profitabilität. Als einer der wenigen globalen Anbieter im Bereich High- End-Hospitality und
Gourmet-Catering profitiert DO & CO maßgeblich von diesen Entwicklungen. Daher liegt im
kommenden Geschäftsjahr ein besonders hoher Fokus auf Innovation und Ausbildung, bzw. der
Weiterentwicklung von MitarbeiterInnen.
DO & CO legt großen Wert auf qualitatives Wachstum mit hohem Fokus auf nachhaltige
Margenverbesserungen. Dies ist nur mit Premiummarken sowie einem einzigartigen und
innovativen Angebot, wie jenem von DO & CO, zu erreichen. Der Fokus auf interne
Effizienzsteigerungen bleibt auch im kommenden Geschäftsjahr Priorität.
In allen Divisionen von DO & CO begünstigen Trends wie der wachsende Kundenfokus auf
hochwertige, möglichst regionale Zutaten und frische Zubereitung vor Ort, den
Wachstumskurs. Weitere Treiber des stetigen Wachstums der DO & CO Gruppe sind neben der
laufenden Erweiterung des Kundenportfolios und der hohen Loyalität langjähriger Kunden auch
die Expansion in neue Märkte. Die drei Divisionen, das jeweilige Kundenportfolio mit Fokus auf
Premiumsegmente und die geographische Präsenz sind optimale Voraussetzung für eine
Risikostreuung.
Das Management sieht aufgrund solider Finanzkennzahlen, strategischer Investitionen sowie
passionierter MitarbeiterInnen mit einzigartigem Servicegedanken, beste Voraussetzungen,
auch in Zukunft in allen Divisionen sehr stark wachsen zu können.
Die derzeitige Lage im Nahen Osten und damit verbundene wirtschaftliche und geopolitische
Auswirkungen hat die Prognoseunsicherheit für die Luftfahrt- und Tourismusbranche erhöht
und somit auch Auswirkungen auf die mittel- und langfristige Planungssicherheit von DO & CO.
Die Formel 1 Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien sind abgesagt und die Fluggesellschaften
reagieren unterschiedlich auf die derzeit hohen Kerosinpreise. Aufgrund der geographisch und
durch die unterschiedlichen Divisionen diversifizierte Aufstellung, einem Geschäftsmodell mit
hohem variablen Kostenanteil sowie teilweise über Cost-Plus-Verträge abgesicherte Margen,
sieht sich DO & CO jedoch optimal aufgestellt, um weiter nachhaltig zu wachsen.
Der Vorstand der DO & CO AG ist überzeugt, den erfolgreichen Kurs der letzten Jahre auch im
kommenden Geschäftsjahr 2026/2027 fortsetzen zu können.
Die folgenden Ereignisse sind besonders hervorzuheben:
DO & CO expandiert im Airline Catering: Neuaufträge sichern Umsatzwachstum
In der Airline-Industrie bleibt die Nachfrage nach und der Fokus auf Premiumprodukte und     
-dienstleistungen bestehen. Fluggesellschaften investieren in Premium-Klassen an Bord und
erweitern ihre Angebote in den Loungen. Weiterhin planen Fluggesellschaften den Ausbau der
Streckenverbindungen und Flugfrequenzen. Diese Wachstumstreiber werden die Division auch
im kommenden Geschäftsjahr stärken und DO & CO konnte bereits neue Ausschreibungen für
sich entscheiden. So freut sich DO & CO im ersten Quartal 2026/27 Neukunden wie u.a.
Emirates ex Boston, Air Canada, Royal Air Maroc und Egypt Air ex Los Angeles, JetBlue ex
Mailand und Egypt Air ex Chicago bedienen zu dürfen.
28
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zusätzlich ist der im Jänner 2026 erfolgte Spatenstich für die neue, hochmoderne und
150.000 m² große Gourmetküche in Istanbul zu erwähnen, welche die größte Gourmet-
Frischküche sein wird und für DO & CO die Basis für weiteres Wachstum und höhere Effizienz
bilden wird.
Hohe Nachfrage insbesondere bei Großveranstaltungen
Eine loyale Stammkundschaft sowie Neukunden versprechen eine voll ausgelastete Eventsaison
2026/2027. Die Vorbereitungen für zahlreiche Events laufen bereits auf Hochtouren.
Die ab Mai 2026 stattfindenden Formel 1 Rennen zeigen eine vielversprechende Auslastung
und lassen eine besucherstarke F1-Saison erwarten. Besonders freut sich DO & CO auf die
Ausrichtung des Formel 1 Rennes auf dem neuen Stadtkurs in Madrid im September 2026.
Auch dieses Jahr werden die ATP-Tennis Turniere in Madrid und Wien besondere Höhepunkte
der Eventsaison darstellen. In der Allianz Arena freut man sich neben der neuen Saison des FC
Bayern München auf zahlreiche Open-Air-Konzerte und ein NFL Spiel im November 2026. Im
SAP Garden freut sich DO & CO neben zahlreichen weiteren Sport- und Kulturveranstaltungen
auf die Handball Weltmeisterschaft und die deutsche Basketball- und Eishockey Saison.
Außerdem ist der erfreuliche Zuschlag der Fußballweltmeisterschaft 2026 zu erwähnen.
DO & CO wird bei 20 Spielen in Mexiko, New York und Miami für das leibliche Wohl von über
70.000 VIP-Gästen sorgen.
Restaurants, Cafés, Gourmet Retail und Airport-Gastronomie
In der Division Restaurants, Lounges & Hotels, dem kreativen Herzstück des DO & CO
Konzerns, wird ebenfalls mit solidem Wachstum und guten Erträgen gerechnet. Die
Restaurants, Cafés und Hotels von DO & CO in Wien und München erfreuen sich sowohl bei
einheimischen als auch bei internationalen Gästen weiterhin großer Beliebtheit. Ebenso steigt
die Nachfrage im Gourmet-Einzelhandel.
In den Lounges ist mit einem Anstieg der Passagieraufkommens zu rechnen und DO & CO wird
für Iberia die neu eröffnete Emerald Lounge am Flughafen Madrid betreiben.
Besonders freut sich DO & CO, Teil des neuen Reiseerlebnisses für Passagiere am erweiterten
Terminal-3-Süd des Flughafens Wien zu werden. Ab dem ersten Quartal 2027 werden DO & CO
Outlets des Demels, sowie des “Henry - The Art of Living” und eine DO & CO Bar den Kulinarik-
Bereich des neuen Flughafenteils bereichern.
1.6. Chancen- und Risikomanagement
Die weltweite Geschäftstätigkeit in den drei Divisionen Airline Catering, International Event
Catering und Restaurants, Lounges & Hotels eröffnet DO & CO zahlreiche Chancen für eine
positive Weiterentwicklung. Gleichzeitig ist das Unternehmen aufgrund seiner breitgefächerten
Tätigkeit auch vielfältigen Risiken ausgesetzt.
Da konkrete Risiken und deren Eintritt nicht zuverlässig prognostiziert werden können, verfolgt
DO & CO einen vorausschauenden Ansatz und bereitet sich aktiv auf ein dynamisches, sich
kontinuierlich wandelndes Geschäftsumfeld vor. Dieses wird wesentlich durch Entwicklungen im
wirtschaftlichen und operativen Bereich, dem Klimawandel, technologischen Innovationen und
deren Auswirkungen, zunehmend komplexen regulatorischen Anforderungen, geopolitischen
Spannungen sowie Herausforderungen innerhalb globaler Lieferketten beeinflusst.
29
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Im Zuge der fortlaufenden Stärkung seiner Marktposition in allen Geschäftsbereichen
identifiziert DO & CO gezielt strategische Hebel zur operativen Weiterentwicklung. Wesentliche
Wachstumsimpulse ergeben sich dabei aus der systematischen Erschließung neuer
Kundensegmente sowie der gezielten Maximierung der Wertschöpfung aus bestehenden
Kundenbeziehungen. Diese strategische Ausrichtung umfasst sowohl die Erweiterung des
Leistungsportfolios an etablierten Standorten als auch die selektive geografische Expansion in
relevante Wachstumsmärkte.
Basierend auf den Grundwerten „Innovation, Qualität, Menschen“ verfolgt DO & CO eine
kontinuierliche Innovationsstrategie, die auf die Weiterentwicklung seiner Produkte und
Dienstleistungen abzielt. Ziel ist es, das Hospitality-Erlebnis der DO & CO Kunden durch
kontinuierliche Innovations- und Qualitätsimpulse nachhaltig zu steigern und dadurch
langfristigen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen.
DO & CO betrachtet Risikomanagement als ein zentrales Steuerungsinstrument der
Unternehmensführung. Es dient einerseits der Sicherung des langfristigen
Unternehmenserfolgs und andererseits der frühzeitigen Identifikation und Wahrnehmung von
Chancen zur Steigerung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Durch kontinuierliche
Beobachtung und Bewertung veränderter Rahmenbedingungen ermöglicht das
Risikomanagement eine frühzeitige und konkrete Reaktion auf sich abzeichnende Chancen und
Risiken.
Das Risikomanagement bei DO & CO basiert auf einem disziplinierten und kontinuierlichen
Prozess zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Abschwächung von Risiken. Dieser wird
durch die enge Abstimmung zwischen der Unternehmensführung und den relevanten
Bereichsexperten durchgeführt, um sicherzustellen, dass Marktveränderungen und
Unternehmensentwicklungen angemessen berücksichtigt werden.
Das Zusammenspiel aus strategischer Geschäftsplanung, organisatorischer Steuerung,
Kostenkontrolle und Budgetierung gewährleistet eine proaktive Vorbereitung auf potenzielle
Ereignisse und Entwicklungen.
DO & CO verfolgt einen integrierten Risikomanagementansatz, der Risiken und Chancen aus
einer unternehmensweiten sowie strategischen Perspektive erfasst und bewertet. Auf dieser
Basis identifiziert, analysiert, bewertet und mindert das Unternehmen spezifische Risiken
darunter Airline-spezifische Risiken, Risiken in den Bereichen Personal, Hygiene, Beschaffung,
Recht, Finanzen, Umwelt, Soziales und Governance (ESG), Informationstechnologie sowie
weitere relevante Aspekte.
Das Risiko- und Chancenmanagement wird als grundlegende Managementaufgabe gesehen
und ist ein integraler Bestandteil aller Geschäftsprozesse. Diese Einbindung ermöglicht eine
frühzeitige und systematische Identifikation sowie Bewertung relevanter Risiken und Chancen.
Durch ein regelmäßiges internes Berichtswesen sind die Entscheidungsträger in das
Risikomanagement eingebunden. Identifizierte Risiken und Chancen werden in Risiko- und
Chancenfelder zusammengefasst und entsprechend der jeweiligen Verantwortlichkeiten an das
zuständige Management verteilt.
Für die identifizierten Risiken wird unter Berücksichtigung der unternehmerischen
Risikobereitschaft eine angemessene Reaktionsstrategie formuliert. Diese kann in Form von
Risikovermeidung, Risikominderung durch entsprechend konkreter Maßnahmen und Plänen
oder der bewussten Risikoakzeptanz erfolgen. Folglich werden für Risiken und Chancen gezielte
30
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen zur Steuerung, Minderung oder Realisierung definiert und anschließend
umgesetzt.
Dem Prinzip der Diversifikation kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die weltweite
Aktivität der Gruppe und die Verteilung des Geschäfts auf drei Divisionen tragen maßgeblich
dazu bei, spezifische Risiken in einzelnen Märkten abzuschwächen und einen zusätzlichen
Risikoausgleich zu schaffen.
Durch die kontinuierliche Expansion in neue Märkte und die breite Diversifizierung des
Kundenportfolios wird das Konzentrationsrisiko weiter gesenkt.
Die Tätigkeit des Risikomanagements wird durch eine Vielzahl von Regelungen und
Maßnahmen gestützt. Dazu zählen eine zentrale Administration, das Controlling, die
Rechtsabteilung und die Interne Revision, die im Geschäftsjahr 2025/2026 an einen externen
Dienstleiter ausgelagert war. Die enge Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen stellt
sicher, dass versicherbare Risiken entsprechend abgedeckt sind.
Für das Geschäftsjahr 2025/2026 wurden insbesondere die folgenden Risikofelder als
wesentlich identifiziert:
Beschaffungsrisiken
Als Verarbeiter von Lebensmitteln ist DO & CO Beschaffungsrisiken ausgesetzt, die sich aus der
Verfügbarkeit und Preisentwicklung frischer und teilweise verderblicher Qualitätsrohstoffe
ergeben. Klimatische, logistische, politische oder wirtschaftliche Ereignisse können temporäre
Lieferkettenstörungen und Kostensteigerungen verursachen, die bei längerfristigen
Kundenverträgen nicht immer vollständig weitergegeben werden können. Im Geschäftsjahr
2025/2026 blieb die Preisentwicklung bei wesentlichen Rohstoffgruppen volatil, konnte jedoch
durch Skaleneffekte und eine zunehmend effiziente operative Steuerung teilweise abgefedert
werden. Preisdruck bei hochwertigen Proteinprodukten, regionale Ernteschwankungen,
steigende Qualitätsanforderungen sowie logistische Unsicherheiten wirkten sich auf die
Beschaffungsmärkte aus. Der FAO‑Lebensmittelpreisindex bewegte sich auf schwankendem
Niveau und unterstrich die weiterhin erhöhte Volatilität der globalen Agrarmärkte. Energie‑ und
Strompreise blieben für Produktion, Kühlung und Transport ein relevanter Kostenfaktor.
Diesen Risiken stehen Chancen aus der hohen operativen Flexibilität des Geschäftsmodells von
DO & CO gegenüber. Die frische Rohwarenbeschaffung sowie die frische Zubereitung der
Speisen in allen drei Divisionen ermöglichen eine hohe Anpassungsfähigkeit. Durch
regelmäßige, teilweise mehrmals jährlich stattfindende produkt‑ und menübezogene
Abstimmungen mit den Kunden können Speisekomponenten flexibel an veränderte Markt‑ oder
Beschaffungssituationen angepasst werden, ohne Qualitätsverluste oder Einschränkungen des
Kundenerlebnisses. Ergänzend tragen kontinuierliche Effizienz‑ und Skalierungsmaßnahmen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Reduktion von Beschaffungs‑ und Preisrisiken
bei. Verbleibende Effekte werden teilweise durch Fixpreisvereinbarungen abgefedert.
Langfristige Lieferbeziehungen, eine diversifizierte Lieferantenbasis sowie ein kontinuierliches
Monitoring der Beschaffungsmärkte unterstützen die stabile Verfügbarkeit hochwertiger
Rohstoffe zu wettbewerbsfähigen Konditionen.
Liquiditätsrisiken
Der Erhalt der finanziellen Stabilität und die Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden
Liquiditätsausstattung stehen im Zentrum des Treasury-Managements von DO & CO.
Steuerungsgrößen wie die Aufrechterhaltung einer angemessenen Liquiditätsreserve, das
aktive Management des Working Capitals und eine quartalsweise rollierende Liquiditätsplanung
31
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
bilden dabei die Grundlage für eine vorausschauende Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
sowie eine flexible Reaktion auf kurzfristige Marktveränderungen. Eine wesentliche
Verbesserung im Geschäftsjahr 2025/2026 war die Erweiterung der Cash-Pooling-Strukturen in
Europa und den USA, um die Liquidität innerhalb des Konzerns besser steuern zu können.
Es wird weiterhin ein klarer Schwerpunkt auf die Reduzierung der Schulden und die Erhöhung
der finanziellen Unabhängigkeit aus eigenen Mitteln gelegt. Im Laufe des Geschäftsjahres
2025/2026 hat DO & CO Darlehen in Höhe von etwa 66 m€ planmäßig rückgeführt.
Zum Jahresende 2025/2026 verfügte DO & CO über eine solide Liquidität in Höhe von
240,80 m€, bestehend aus liquiden Mitteln sowie kurzfristigen Festgeldern. Zusätzlich dazu,
bestand zum Bilanzstichtag 2025/2026 eine kommittierte Kreditlinie in Höhe von 100 m€,
welche zur Gänze nicht gezogen war.
Der derzeitig bestehende Liquiditätsbedarf kann aus vorhandenen Zahlungsmitteln und bei
Banken eingeräumten Finanzierungsrahmen gedeckt werden.
Zinsrisiken
Das Finanzierungsportfolio von DO & CO beinhaltet im Geschäftsjahr 2025/2026 überwiegend
fest verzinste Verbindlichkeiten. Im Laufe des Geschäftsjahres 2025/2026 wurde ein
signifikanter Teil der bestehenden Finanzschulden planmäßig zurückgeführt, sodass zum
Bilanzstichtag nur noch ein geringes Volumen an Finanzverbindlichkeiten aushaftet. Diese sind
zur Gänze fix verzinst, wodurch aktuell kein wesentliches Zinsänderungsrisiko aus variabel
verzinsten Finanzierungen besteht und keine Absicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Für
nähere Details wird auf die entsprechenden Erläuterungen im Konzernanhang unter Abschnitt
9.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Punkt Hedge Accounting verwiesen.
Auf der Anlageseite verfügt DO & CO weiterhin über eine sehr hohe Liquidität. Diese konnte
auch im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz eines leicht rückläufigen Zinsumfelds effizient
veranlagt werden. Durch die Kombination aus steigender Liquiditätsbasis und einer
kontinuierlichen Verbesserung des Liquiditätsmanagements wurde ein neues Rekordniveau bei
den Zinserträgen erzielt.
Im Fokus steht dabei weiterhin eine ausgewogene und diversifizierte Veranlagung der liquiden
Mittel. Neben der Optimierung der Zinserträge wird besonderes Augenmerk auf die Begrenzung
von Gegenparteirisiken gelegt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ertrag und Risiko
sicherzustellen.
Währungsrisiken
Bedingt durch die Internationalität der Geschäftsbereiche, erzielt DO & CO einen bedeutenden
Teil der Umsatzerlöse in Fremdwährungen.
Durch die Fakturierung in lokaler Währung, der in der Regel Aufwendungen in gleicher
Währung und mit vergleichbarer Fristigkeit gegenüberstehen, ist die Marge von DO & CO
weitgehend durch einen Natural Hedge abgesichert. Währungsschwankungen können sich
daher primär auf die absoluten Werte von Konzernumsatz und -ergebnis auswirken.
Darüber hinaus wird durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten
darauf geachtet, zusätzliche Währungsrisiken weitestgehend zu begrenzen.
Zum Bilanzstichtag bestanden – wie bereits in den Vorjahren – keine aktiven Derivate zur
Währungsabsicherung.
32
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ähnlich zu den Vorjahren, jedoch in einem geringeren Ausmaß, zeichnete das Geschäftsjahr
2025/2026 einen Verfall der türkischen Lira gegenüber dem Euro. Während die türkische Lira
gegenüber dem Euro zu Beginn des Geschäftsjahres 2025/2026 noch 40,93 EUR/TRY betrug,
belief sich der Kurs Ende März 2026 nur mehr auf 51,08 EUR/TRY und ist damit um 19,9 %
(VJ: 14,9 %) gefallen. Nachdem ein wesentlicher Teil der Kosten in lokaler Währung anfällt
und die Fakturierung ebenfalls in türkischer Lira erfolgt, bleiben die Margen davon größtenteils
unberührt. Seit dem 01.04.2022 gilt Türkiye außerdem als Hochinflationsland gemäß IAS 29.
Ausfallrisiken
Die Division Airline Catering verzeichnete im Geschäftsjahr 2025/2026 weiterhin eine starke
Kundennachfrage. Vor diesem Hintergrund konnte das Ausfallrisiko auf ein geringes Restrisiko
begrenzt werden.
DO & CO verzichtet – unter anderem aufgrund der hohen Bonität und Qualität des
Kundenportfolios – weiterhin auf den Abschluss von Kreditversicherungen. Stattdessen wird
das Risiko von Zahlungsausfällen durch eine konsequente und zeitnahe Überwachung des
Debitorenbuchs aktiv gesteuert.
Das Kreditrisiko wird durch tägliche Berichte über offene Forderungen laufend überwacht,
wodurch eine rasche Reaktion auf Veränderungen im Zahlungsverhalten durch die Key Account
Manager sowie die Debitoren-Teams sichergestellt wird. Ergänzend dazu wird insbesondere bei
Großkunden durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sowie, wo zweckmäßig, durch die
Stellung von Sicherheiten eine weitere Risikobegrenzung angestrebt.
Ungeachtet dieser Maßnahmen bleibt DO & CO potenziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus
einer Verschlechterung des Zahlungsverhaltens infolge geopolitischer, makroökonomischer
oder branchenspezifischer Entwicklungen ergeben können.
Weitere detaillierte Informationen zu Währungs-, Liquiditäts-, Ausfalls- und
Zinsänderungsrisiken sind im Konzernanhang unter Abschnitt 5.6. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Abschnitt 9.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten zu
finden.
Personalrisiken
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DO & CO sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die
Umsetzung der Wachstumsstrategie und die Sicherstellung der hohen Qualitäts‑ und
Servicestandards in allen drei Divisionen. Entsprechend bestehen Personalrisiken insbesondere
in der Verfügbarkeit, Gewinnung, Entwicklung und langfristigen Bindung qualifizierter Fach‑
und Führungskräfte in einem zunehmend kompetitiven Arbeitsmarkt.
Mit dem anhaltenden Wachstum in allen Geschäftsbereichen und Regionen hat sich der
Personalbedarf im Geschäftsjahr 2025/2026 weiter erhöht. Die Fähigkeit, geeignete
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgerecht zu rekrutieren und rasch in die operativen
Strukturen zu integrieren, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig steigen die
Anforderungen an Führung, Qualifikation und internationale Einsatzbereitschaft.
Diesen Risiken stehen Chancen aus der gezielten Weiterentwicklung der gruppenweiten
HR‑Strukturen gegenüber. Die Recruiting‑ und HR‑Teams wurden in den vergangenen
Quartalen weiter gestärkt und international ausgebaut. Der Fokus liegt auf langfristigen
Besetzungen, einer klaren Positionierung von DO & CO als qualitäts‑ und werteorientierter
Arbeitgeber sowie auf der systematischen Entwicklung interner Talente. Mit dem Ausbau
strukturierter Trainings‑ und Entwicklungsprogramme, darunter die schrittweise internationale
33
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Implementierung von Leadership‑ und Weiterbildungsinitiativen sowie der Aufbau der DO & CO
Academy an mehreren Standorten, wird der zunehmende Qualifikationsbedarf gezielt
adressiert.
Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt werden Vergütungsmodelle und
Zusatzleistungen laufend überprüft und – unter Berücksichtigung lokaler Marktgegebenheiten –
angepasst. Die internationale Präsenz des Unternehmens eröffnet zusätzliche
Entwicklungsmöglichkeiten durch vielseitige Aufgabenfelder und Karrierepfade und unterstützt
die langfristige Bindung leistungsstarker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Spezifische Risiken und Entwicklungen der Airline Branche
Die Entwicklung der Airline‑Branche bleibt wesentlich von der weltpolitischen Lage und der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Der anhaltende Krieg in der Ukraine wirkt
weiterhin als struktureller Belastungsfaktor auf das geopolitische Umfeld und internationale
Kostenentwicklungen. Aktueller und operativ wirkungsnäher für den internationalen
Luftverkehr sind jedoch die jüngsten Eskalationen im Nahen Osten, einschließlich des
Iran‑bezogenen Konflikts, die zu Luftraumsperrungen, verlängerten Flugrouten, erhöhten
Sicherheitsanforderungen sowie Unsicherheiten im internationalen Reiseverkehr führen
können. Diese Entwicklungen können direkte Auswirkungen auf Verkehrsvolumina, operative
Abläufe und temporär auch Kapazitätsanpassungen nach sich ziehen und beeinflussen damit
auch das Airline‑Catering‑Geschäft von DO & CO.
Nach dem starken Nachholeffekt der Vorjahre setzte sich das Wachstum des
Passagieraufkommens im Geschäftsjahr 2025/2026 fort, jedoch mit moderaterer Dynamik.
Trotz weiterhin hoher Ticketpreise ist von einem insgesamt stabilen, aber abgeschwächten
Wachstum auszugehen. Eine mögliche wirtschaftliche Abschwächung könnte sich dämpfend auf
die Nachfrage nach Flugreisen auswirken. Zusätzlich unterliegt die Umsatzentwicklung der
Airline‑Branche Währungseffekten, die insbesondere bei der Umrechnung aus
Nicht‑Euro‑Währungen einen Einfluss auf die berichtete Top‑Line haben können.
Zunehmende regulatorische und gesellschaftliche Anforderungen im Bereich Klimaschutz,
insbesondere im Zusammenhang mit der Reduktion von CO₂‑Emissionen und Investitionen in
alternative Treibstoffe, wirken sich mittelbar oder unmittelbar auf Kostenstrukturen und
operative Abläufe aus. Während sich der ausgeprägte Arbeitskräftemangel des Vorjahres im
Berichtszeitraum teilweise entspannte, bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen bei
der Verfügbarkeit qualifizierten Personals sowie steigende Lohnkosten.
Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der Konzentration wesentlicher Umsatzanteile auf eine
begrenzte Anzahl von Hauptkunden. Durch ein kontinuierliches Monitoring der geopolitischen
Rahmenbedingungen, den engen Austausch mit den Kunden sowie die breite geografische
Diversifikation der operativen Standorte wird eine zeitnahe Reaktionsfähigkeit sichergestellt
und die Risikostreuung unterstützt.
Konjunkturelle Entwicklung
Die Aktivitäten von DO & CO sind stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung
abhängig, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Tourismus sowie das Freizeitverhalten
der Konsumenten, und somit auf alle drei Divisionen hat.
Obwohl der Inflationsdruck abnimmt, sind die Haushalte weiterhin mit moderaten Zinssätzen
und einer moderaten Verbraucherinflation konfrontiert, während weltweit eine Verlangsamung
des Wirtschaftswachstums prognostiziert wird.
34
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Segment Airline Catering ist jedoch wieder von starker Nachfrage geprägt. Auch die
Segmente Event Catering und Restaurants, Lounges und Hotel konnten an das Niveau vor der
Corona-Pandemie anschließen.
Die kontinuierliche globale Bedrohung durch Terrorismus, politische Unruhen, Epidemien und
Pandemien sowie die Veränderungen in der globalen politischen und wirtschaftlichen
Landschaft stellen Risiken für die weitere Expansion und den Umsatz von DO & CO dar.
Insbesondere die Zunahme protektionistischer Wirtschaftspolitik und die wachsende Gefahr
militärischer Konflikte in verschiedenen Regionen der Welt können die Geschäftstätigkeiten des
Unternehmens beeinträchtigen.
Steigende Lebenshaltungskosten haben Auswirkungen auf die Verbraucher, indem sie zu einem
geringeren verfügbaren Einkommen und einem veränderten Konsumverhalten führen.
DO & CO begegnet dem konjunkturellen Risiko in Bezug auf seine Geschäftsfelder weiterhin
durch eine internationale Diversifikation sowie durch seine Aktivitäten in drei unterschiedlichen
Marktsegmenten. Eine zeitnahe Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Vorschau zum
laufenden operativen Geschäft in jeder „Reporting Entity“ (zum Zweck der internen
Berichterstattung werden die Unternehmen des Konzerns in mit Profit Centern vergleichbare
Einheiten aufgeteilt) stellt sicher, dass eine entsprechende Kapazitätsanpassung unverzüglich
erfolgt.
ESG-Risiken
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) im
Zuge der Umstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Anforderungen der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD) erneut bewertet. Dies erfolgte im Rahmen der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, in die sowohl die bisher in diesem Kapitel beschriebenen
Risiken als auch neu identifizierte Themen einbezogen wurden. Die daraus abgeleiteten ESG-
Risiken werden nun in der Nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB offengelegt.
DO & CO ist als global tätiges Unternehmen sowohl physischen als auch transitorischen
Nachhaltigkeitsrisiken entlang der Wertschöpfungskette ausgesetzt. Der Einsatz fossiler
Energieträger in Verbindung mit einem hohen Energiebedarf führt zu Abhängigkeiten von
preisvolatilen Energiemärkten. Steigende Energiepreise und physische Auswirkungen des
Klimawandels könnten mittel- bis langfristig die operative Kostenbasis beeinflussen und
insbesondere die Profitabilität in energieintensiven Bereichen beeinträchtigen. Klimabezogene
Faktoren werden in den Planungsannahmen (insbesondere Kostenentwicklung, Nachfrage und
Mengen) sowie in den Bewertungsparametern berücksichtigt.
Geschäftsbeziehungen mit biodiversitätsrelevanten Industrien können zu einer zunehmenden
Verknappung natürlicher Ressourcen beitragen. Die Degradierung von Ökosystemen und der
Rückgang von Artenbeständen führen zu steigenden Beschaffungskosten und bergen das
langfristige Risiko einer eingeschränkten oder fehlenden Verfügbarkeit einzelner Produkte.
Darüber hinaus könnten regulatorische Änderungen sowie regionale Entwicklungen in
Beschaffungsmärkten die Stabilität der Lieferketten beeinträchtigen und Kosten erhöhen.
Verschärfte Umweltauflagen sowie Beschaffungsrestriktionen könnten den Einsatz
kostenintensiver Alternativen erforderlich machen und zusätzliche operative Aufwände
verursachen.
Vor diesem Hintergrund legt das Unternehmen besonderen Wert auf einen strukturierten
Risikomanagementansatz, der ESG-Aspekte systematisch einbezieht. Regulatorische
Veränderungen werden fortlaufend beobachtet und bewertet, um potenzielle
35
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Herausforderungen in den Bereichen „Environment, Social und Governance“ frühzeitig zu
erkennen und darauf aufbauend geeignete Präventions- und Anpassungsmaßnahmen zu
entwickeln und umzusetzen.
Rechtliche Risiken
Aufgrund der fortlaufenden Expansion sowie der globalen Geschäftstätigkeit von DO & CO sind
zahlreiche gesetzliche Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene zu erfüllen.
Besonders in den Bereichen Lebensmittelrecht, Hygiene, Abfallwirtschaft, Personalwesen,
Datenschutz, Steuern und Abgaben, Finanzmarktrecht und Compliance ist die laufende
Überwachung und Einhaltung der relevanten Vorschriften essenziell. Darüber hinaus sind die
kundenspezifischen Richtlinien - insbesondere in den Bereichen Airline Catering und
International Event Catering - zu berücksichtigen. Das Unternehmen setzt auf entsprechende
Governance-Prozesse, um regulatorische Vorgaben zu gewährleisten und potenzielle Risiken
rechtzeitig zu erkennen und zu steuern. Zudem reagiert das Unternehmen zeitnah auf
veränderte Rechtsvorschriften und integriert diese in seine Geschäftsprozesse. Die zentral
organisierte Rechts- und Steuerabteilung überwacht dazu gemeinsam mit externen Beratern
die rechtlichen Entwicklungen und Neuerungen.
Die Missachtung gesetzlicher Vorschriften sowie die Nichteinhaltung vertraglicher
Vereinbarungen durch DO & CO kann zu erheblichen Belastungen in Form von
Schadenersatzforderung oder Strafen sowie Reputationsschäden führen. Darüber hinaus ist
DO & CO dem Risiko wirtschaftlich motivierter Nichteinhaltung bzw. einseitiger Änderungen
vertraglicher Verpflichtungen durch Kunden und Lieferanten ausgesetzt. Diesen Risiken wird
durch eine zentral organisierte Rechtsabteilung, strukturiertes Vertragsmanagement und
regelmäßige Evaluierung der Verträge entgegengewirkt.
Haftungsrisiken aus Schäden, die trotz implementierter Vorkehrungen zur
Schadensvermeidung nicht verhindert werden konnten, werden im gesamten Konzern
weitgehend durch den Abschluss spezifischer Versicherungen auf ein Minimum reduziert.
Cyber- und Informationstechnologie-Risiken
Die Nutzung moderner Informations‑ und Kommunikationstechnologie ist für DO & CO
essenziell, um operative, administrative und unterstützende Geschäftsprozesse weltweit
zuverlässig abzubilden. Eine Einschränkung der Verfügbarkeit oder Sicherheit der IT‑Systeme
kann mittelfristig erhebliche Auswirkungen auf Betriebsabläufe, Servicequalität sowie auf
gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen haben.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 hat sich die Bedrohungslage im Bereich Cybersicherheit weiter
verschärft. Die zunehmende Digitalisierung, der verstärkte Einsatz cloudbasierter Lösungen
sowie die wachsende Nutzung daten‑ und KI‑gestützter Anwendungen erhöhen die
Angriffsfläche für externe und interne Bedrohungen. Potenzielle Cyberangriffe können zu
Betriebsunterbrechungen, Datenverlusten sowie Reputations‑ und Haftungsrisiken führen.
Die bereits weitgehend umgesetzte Migration zentraler IT‑Komponenten in resilientere
Infrastrukturen hat die technische Stabilität und das Wiederanlaufverhalten im Störungsfall
verbessert. Ergänzend werden konzernweite Notfall‑ und Wiederherstellungspläne laufend
überprüft und angepasst, um die rasche Wiederherstellung kritischer Systeme sicherzustellen.
Vorübergehende operative Beeinträchtigungen können durch organisatorische Maßnahmen und
lokale Prozesse abgefedert werden.
Gleichzeitig bestehen erhöhte Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz sensibler Daten,
insbesondere durch unbefugten Zugriff, Datenabfluss oder Risiken entlang der Liefer‑ und
36
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Dienstleistungsketten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie gezielte
Schulungs‑ und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
kontinuierlich weiterentwickelt, um ein hohes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit
IT‑Systemen und Daten sicherzustellen.
Die Einhaltung nationaler und internationaler regulatorischer Vorgaben, insbesondere in den
Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit, wird regelmäßig überwacht. Ziel ist es,
Cyber‑ und IT‑Risiken ganzheitlich zu steuern und die technologische Widerstandsfähigkeit von
DO & CO nachhaltig zu stärken.
Reputationsrisiken
Möglichen Schäden an der Marke und dem Ruf von DO & CO wird durch ein konzernweit
etabliertes Reputations‑ und Risikomanagement begegnet. Dieses gewährleistet eine
einheitliche Identifikation, Bewertung und Steuerung potenzieller Reputationsrisiken sowie die
zeitnahe Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 ist die Bedeutung von Reputationsrisiken weiter gestiegen. Das
anhaltende Wachstum in allen Geschäftsbereichen, die hohe internationale Sichtbarkeit der
Marke sowie die enge Zusammenarbeit mit globalen Airline‑, Event‑ und Hospitality‑Partnern
erhöhen die öffentliche Aufmerksamkeit und die Sensibilität gegenüber Qualitäts‑, Compliance‑
oder Governance‑Themen. Reputationsrisiken können sich insbesondere aus operativen
Störungen, Qualitätsabweichungen, regulatorischen Fragestellungen oder externen Ereignissen
ergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die zentralen Botschafter der Marke DO & CO.
Entsprechend wird ein hohes Bewusstsein für qualitätsorientiertes, verantwortungsvolles und
regelkonformes Handeln gefördert. Die Identifikation, Beurteilung und Überwachung
potenzieller Reputationsrisiken erfolgt durch die nationalen und internationalen
Geschäftsbereichsleitungen. Bei Bedarf wird ein zentral gesteuerter Eskalations‑ und
Maßnahmenprozess aktiviert, um mögliche Imageschäden und daraus resultierende
wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu begrenzen.
Hygienerisiken
DO & CO arbeitet an allen Standorten nach hohen nationalen und internationalen Hygiene‑ und
Lebensmittelsicherheitsstandards. Ein wirksames Hygienemanagement ist ein zentraler
Bestandteil der operativen Qualitätssicherung und dient der Minimierung von Risiken für
Kunden, Partner und die Marke DO & CO.
Ein konzernweit implementiertes HACCP‑System (Hazard Analysis and Critical Control Points)
bildet die Grundlage des präventiven Hygienemanagements in allen drei Geschäftsbereichen –
Airline Catering, International Event Catering sowie Restaurants, Lounges und Hotels. Auf
Basis standortspezifischer Risikoanalysen werden geeignete Maßnahmen definiert, umgesetzt
und durch die internationalen Qualitätssicherungsteams regelmäßig überprüft und angepasst.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums und der zunehmenden Internationalisierung
verfolgt DO & CO das Ziel, an relevanten operativen Standorten anerkannte Zertifizierungen im
Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualität weiter auszubauen. Damit wird eine konsistente
Umsetzung definierter Standards gewährleistet und die Vergleichbarkeit über Länder und
Standorte hinweg unterstützt.
Die konzernweiten Hygienerichtlinien werden laufend aktualisiert, um regulatorische
Änderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und anerkannte internationale Standards zu
berücksichtigen. Durch regelmäßige Schulungs‑ und Trainingsmaßnahmen wird sichergestellt,
37
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
dass Hygiene‑ und Qualitätsbewusstsein dauerhaft in allen operativen Bereichen verankert
bleiben.
Schadensrisiken aus Naturkatastrophen
Dem Schadenspotenzial durch Naturkatastrophen wie Feuer, Sturm, Überschwemmungen und
Erdbeben wird durch entsprechende Sicherheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen sowie
Notfallpläne entgegengewirkt, welche regelmäßig trainiert und adaptiert werden. Diese Risiken
sind durch angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt.
Risiken des Ausfalles von Produktionsanlagen
Zur Minimierung des Ausfallrisikos bei kritischen Produktionsanlagen (Großküchen,
Kühlhäusern) werden permanent gezielte, umfangreiche Investitionen in die technische
Optimierung sensibler Aggregate getätigt. Konsequente, vorbeugende Instandhaltung,
risikoorientierte Reserveteillagerung sowie umfassende Schulungen von MitarbeiterInnen sind
weitere zentrale Maßnahmen zur Risikoreduktion im Produktionsanlagenbereich.
Strikte Hygienemaßnahmen, proaktive Information der MitarbeiterInnen, die
Zurverfügungstellung von Schutzausrüstung und verpflichtende periodische Gesundheitschecks
minimieren das Risiko eines Ausfalls von Mitarbeitern sowie damit einhergehender
Beeinträchtigungen der Produktionsprozesse.
Risiken aufgrund von Terror und politischen Unruhen
Politische Instabilität, bewaffnete Konflikte sowie terroristische Bedrohungen stellen weiterhin
einen relevanten Risikofaktor für die internationale Luftfahrt und die globalen Aktivitäten von 
DO & CO dar. Der Airline‑Sektor ist hiervon sowohl direkt durch Luftraumsperrungen,
Flugumleitungen oder Kapazitätsanpassungen als auch indirekt durch verändertes
Reiseverhalten betroffen. Auch im Bereich des internationalen Event Caterings können
geopolitische Entwicklungen zu kurzfristigen Terminverschiebungen, veränderten
Sicherheitsanforderungen oder Projektanpassungen führen.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 waren insbesondere die anhaltenden geopolitischen Spannungen,
darunter der Krieg in der Ukraine sowie Eskalationen im Nahen Osten, prägend für das
operative Umfeld. Branchenanalysen und IATA‑Einschätzungen zeigen jedoch, dass sich der
globale Flugverkehr trotz regionaler Störungen insgesamt als anpassungsfähig erwiesen hat.
Kurzfristige Beeinträchtigungen wurden häufig durch Umroutungen, Kapazitätsverlagerungen
oder Nachfrageverschiebungen kompensiert. Entsprechend wurden keine nachhaltigen
Auswirkungen auf die mittel‑ bis langfristige Entwicklung des internationalen Luftverkehrs
festgestellt.
DO & CO verfügt momentan über keine eigenen operativen Standorte in akuten Konfliktzonen
und ist daher primär indirekt über Verkehrsvolumina einzelner Regionen exponiert. Die hohe
Kostenflexibilität, der überwiegende Anteil variabler Kostenstrukturen sowie langfristige
Kundenverträge tragen dazu bei, vorübergehende Volumenrückgänge operativ abzufedern.
Die sicherheitsrelevanten Risiken sind integraler Bestandteil des konzernweiten Risk‑ und
Business‑Continuity‑Managements. Politische und sicherheitsbezogene Entwicklungen in den
relevanten Märkten werden laufend beobachtet und in Szenarien analysiert. DO & CO steht
dabei in engem Austausch mit Airlines, Flughafenbetreibern, Veranstaltern sowie nationalen
und internationalen Sicherheitsbehörden. Ziel ist es, bei kurzfristigen Veränderungen rasch und
koordiniert reagieren zu können und sowohl operative als auch wirtschaftliche Auswirkungen
möglichst zu begrenzen.
38
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation
Auch das Geschäftsjahr 2025/2026 stand im Zeichen der weiteren globalen Expansion, welches
auf den konsequent gelebten Unternehmenswerten „Innovation, Qualität und Menschen“ sowie
dem Engagement der Mitarbeiter an allen DO & CO Standorten weltweit basiert. 
Risiken und Herausforderungen bestehen weiterhin, insbesondere durch den anhaltenden
Druck auf globale Lieferketten, die Zunahme kriegerischer Auseinandersetzungen, die
Anforderungen höchster Sicherheits- und Hygienestandards an den Produktionsstandorten
sowie zunehmend neuer Risiken wie der raschen digitalen Transformation wie auch den
wachsenden Anforderungen aus dem Bereich der Nachhaltigkeit.
Die Gewinnung, Entwicklung und langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter auf allen
Unternehmens-Ebenen stellt einen entscheidenden Faktor für nachhaltiges Wachstum dar. In
einem nach wie vor herausfordernden Arbeitsmarktumfeld bedarf es innovativer, attraktiver
und kompetitiver Strategien und Ansätze, um die besten Mitarbeiter für das Unternehmen zu
gewinnen und zu halten.
Trotz eines soliden Finanzrisikomanagements und eines entsprechenden Steuerungsrahmens
bleiben finanzielle Restrisiken wie Wechselkurs-, Liquiditäts-, Ausfall- und Zinsrisiken bestehen.
Die Zunahme von Cyber-Attacken und die Weiterentwicklung entsprechender Methoden führen
trotz höchster Sicherheitsvorkehrungen zu einem Anstieg der IT-Risiken, denen entsprechend
entgegengewirkt werden muss.
Der Vorstand ist weiterhin von der Effektivität des implementierten Chancen- und
Risikomanagementsystems überzeugt und verfolgt konsequent das Ziel, ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen unternehmerischen Chancen und potenziellen Risiken zu gewährleisten.
Der Vorstand sieht den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet.
1.7. Internes Kontrollsystem
Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft nimmt seine Verantwortung im Hinblick auf die
Ausgestaltung, Umsetzung und laufende Weiterentwicklung eines wirksamen internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems, des Rechnungslegungsprozesses sowie die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang wahr.
Das interne Kontrollsystem (IKS) hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zum Ziel,
die Vollständigkeit, Aktualität, Verlässlichkeit und Transparenz der Finanzinformationen sowie
der zugrunde liegenden Datenverarbeitungs- und Berichterstattungssysteme sicherzustellen.
Es umfasst klar definierte Richtlinien, Prozesse, Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen
und Verhaltensstandards, die eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung sicherstellen
sollen.
Ein effektives IKS unterstützt DO & CO sowohl bei der Gestaltung und Aufrechterhaltung
effektiver Front-Office- als auch Back-Office-Abläufe. Es versetzt das Unternehmen in die Lage,
wesentliche kommerzielle, operative, finanzielle, IT-bezogene und regulatorische Risiken
frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen zu
setzen. Dadurch wird ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der Unternehmensziele
geleistet.
39
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Im Rahmen der Finanz- und Kontrollfunktionen gewährleistet das IKS die Qualität, Aktualität
und Genauigkeit der internen und externen Berichterstattung. Dies schließt insbesondere die
vollständige und fehlerfreie Erfassung sowie Verarbeitung von Geschäftsvorfällen und
Finanzdaten ein. Darüber hinaus wird die Einhaltung sämtlicher relevanter Gesetze,
Vorschriften sowie unternehmensinterner Richtlinien sichergestellt.
DO & CO unterhält und stärkt das IKS, um wirksame und verbesserte interne Kontrollen im
Zusammenhang mit der Rechnungslegung zu gewährleisten damit die Jahresabschlüsse den
Vorschriften entsprechen.
Darüber hinaus wird das IKS kontinuierlich verbessert, um die Effizienz und Effektivität der
wichtigsten Prozesse zu unterstützen und die Einhaltung aller (gesetzlichen und sonstigen)
Vorschriften zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten innerhalb des IKS werden regelmäßig geprüft und erforderlichenfalls an
die aktuelle Unternehmensorganisation angepasst, um ein angemessenes und belastbares
Kontrollumfeld zu gewährleisten.
Die zentralen Funktionen Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling tragen die
Verantwortung für die Gestaltung einheitlicher Konzernrichtlinien sowie für die Organisation
und Überwachung der Rechnungslegung auf Konzernebene. Die Einhaltung der relevanten
Verfahren zur Erfassung, Verbuchung und Abrechnung von Geschäftsvorfällen wird regelmäßig
durch geeignete organisatorische Maßnahmen und eine unabhängige Prüfung durch die Interne
Revision überwacht, die dem Aufsichtsrat ein objektives Urteil über die Funktionsfähigkeit der
internen Kontrollen innerhalb der Organisation abgibt.
Alle Kontrollmaßnahmen erstrecken sich auf den gesamten Geschäftsprozess - von der
regelmäßigen Überprüfung der Periodenergebnisse durch das Management über die gezielte
Kontenabstimmung bis hin zur Analyse der laufenden Buchungsprozesse.
Die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme werden gezielt weiterentwickelt und laufend
optimiert, wobei besonderes Augenmerk auf die IT-Sicherheit gelegt wird. Der Zugriff auf
Finanz- und Unternehmensdaten wird durch abgestufte Berechtigungskonzepte geregelt, die
eine klare Funktionstrennung und die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips ermöglichen.
Das Interne Kontrollsystem für Daten- und IT-Systeme ist in das gesamte IKS von DO & CO
integriert und basiert auf Standards und Best Practice, wie z.B. den IT-Governance-Kontrollen
aus dem COBIT-Framework, und unterliegt im Anlassfall einer unabhängigen Überprüfung
durch die Interne Revision.
Die interne Revision war im Geschäftsjahr 2025/2026 an einen externen Dienstleister
ausgelagert.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, einheitlichen und nachhaltigen Rechnungslegung
setzt DO & CO auf kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter sowie den Einsatz moderner
und verlässlicher Softwarelösungen.
Die Berichterstattung an Vorstand, Aufsichtsrat und das mittlere Management erfolgt
regelmäßig, strukturiert und zeitnah.
Das Konzernrechnungswesen fungiert als zentraler Ansprechpartner in sämtlichen
Bilanzierungsfragen sowohl auf Einzelgesellschafts- wie auf Konzernebene. Ihm obliegt auch
die Erstellung des Konzernabschlusses unter Zuhilfenahme einer anerkannten
40
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konsolidierungssoftware. Die Integration der Einzelabschlüsse erfolgt unter Anwendung
zahlreicher Kontrollmaßnahmen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten
sicherzustellen. Ein fortlaufend aktualisiertes Konzernhandbuch definiert die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze innerhalb der Gruppe und sorgt so für eine konsistente Abbildung von
Geschäftsvorfällen im gesamten Konzern. Zur sachgerechten und gesetzeskonformen
Abbildung komplexer bilanzieller Sachverhalte zieht DO & CO bei Bedarf externe Fachexperten
hinzu. Das gilt etwa für die Akquisitionen von Unternehmen, die Risiken aus der
Zusammenführung unterschiedlicher Buchungssysteme sowie Bewertungsrisiken bergen. Für
bestimmte Bewertungen (z.B. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen) bedient sich die
Gesellschaft der Expertise von Sachverständigen.
Zur Vermeidung betrügerischer Handlungen und zur Risikominimierung werden
Funktionstrennungen, systematische Kontrollverfahren und regelmäßige Prüfungen im Sinne
eines funktionierenden "Vier-Augen-Prinzips" umgesetzt. Regelmäßige Prüfungen durch die
interne Revision sorgen für eine ständige Verbesserung und Optimierung der Prozesse.
Trotz aller Maßnahmen kann ein internes Kontrollsystem – wie allgemein anerkannt – nicht mit
absoluter Sicherheit garantieren, dass alle Risiken ausgeschlossen und sämtliche Fehler
vermieden werden. Basierend auf der aktuellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des IKS
schätzt DO & CO das Risiko wesentlicher Fehler in der Finanzberichterstattung jedoch als
begrenzt und beherrschbar ein.
2. Nachhaltigkeitsbericht
41
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2.1. ESRS 2 Angaben
ESRS 2
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung
[ESRS 2-BP-1, ESRS 2-BP-2]
Diese konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung der DO & CO Aktiengesellschaft (nachfolgend
„DO & CO", „das Unternehmen" oder „die Gruppe") wurde gemäß den European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) erstellt. Sie enthält alle gemäß der EU-Taxonomie (Verordnung
(EU) 2020/852 und die dazugehörigen delegierten Verordnungen, einschließlich der durch die
delegierte Verordnung (EU) 2026/73 vorgenommenen Änderungen) erforderlichen Angaben
und erfüllt die Berichtspflichten des österreichischen Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG).
Die Berichterstattung wurde im Rahmen einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit geprüft.
DO & CO veröffentlicht die Nachhaltigkeitserklärung als integrierten Bestandteil des
Lageberichts. In den Vorjahren wurde die Option gemäß §§ 267a (6) und 243b (6) des
österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) in der vor Inkrafttreten des NaBeG
geltenden Fassung genutzt, um einen separaten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die
Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) werden gemäß den
im Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol) festgelegten Methoden und Grundsätzen ermittelt.
Es wird von der Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen zum Schutz des
geistigen Eigentums oder aus vergleichbaren Erwägungen auszulassen.  Bei der Erstellung
dieser Nachhaltigkeitserklärung wurden keine weiteren Offenlegungspflichten berücksichtigt,
die sich aus anderen rechtlichen oder allgemein anerkannten Rahmenwerken für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben.
Der ESRS-Konsolidierungskreis für die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung entspricht
grundsätzlich dem IFRS-Konsolidierungskreis für den konsolidierten Jahresabschluss,
vorbehaltlich von Ausnahmen. Die folgenden Tochtergesellschaften wurden nicht in den
Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitserklärung einbezogen, da sie ausschließlich
administrative oder rechtliche Funktionen erfüllen und weder operative Tätigkeiten ausüben
noch lokale Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Diese Gesellschaften dienen in erster Linie der
Abwicklung von Fakturierungsprozessen, der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder
fungieren als Holdingstrukturen ohne eigenständige Wertschöpfung. Standorte mit minimalen
internen Lizenzierungs- oder Kostenverteilungsaktivitäten arbeiten ohne Produktion und
erzielen unwesentliche externe Umsätze. Darüber hinaus haben einige Tochtergesellschaften
aufgrund externer geopolitischer Gegebenheiten ihren Betrieb vollständig eingestellt. Unter
diesen Umständen würden die ausgeschlossenen Gesellschaften nicht wesentlich zu den
nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns beitragen.
42
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Unternehmen
Land
Finanzbericht*
Nachhaltigkeits-
erklärung*
DO & CO Brasil Catering e Eventos LTDA
BR
V
N
DO & CO International Event AG
CH
V
N
DO & CO Holding AG
CH
V
N
Oleander Group AG
CH
V
N
Financière Hédiard SAS
F
V
N
Hédiard Events SAS
F
V
N
Hédiard SAS
F
V
N
Hédiard restauration en vol SAS
F
V
N
Hédiard Fonciere SAS
F
V
N
DO & CO Mexico, S. de R.L. de C.V.
MX
V
N
DO & CO Netherlands Holding B.V.
NL
V
N
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LLC
UA
V
N
DO AND CO KYIV LLC
UA
V
N
* V = Vollkonsolidiert, N = Nicht konsolidiert
[ESRS 2-BP-1]
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse bildete die Bewertung der vorgelagerten und
nachgelagerten Wertschöpfungskette ein zentrales Element zur Ermittlung wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Dieser Prozess ermöglichte es DO & CO, ein klares
Verständnis davon zu entwickeln, wie Geschäftsbeziehungen über die eigenen
Geschäftstätigkeiten hinaus relevante Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen bzw. von ihnen
beeinflusst werden. Die Nachhaltigkeitserklärung enthält auch Informationen zur
Wertschöpfungskette. Wenn sich tatsächliche oder potenzielle wesentliche IROs aus Aktivitäten
oder Interaktionen mit Interessenträger:innen entlang der Wertschöpfungskette ergeben,
werden diese explizit angegeben und spiegeln die systematische Einbindung wichtiger
Interessenträger:innen-Gruppen wider. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl die
vorgelagerten als auch die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette angemessen
berücksichtigt werden.
43
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
[ESRS 2-BP-2]
Für die Nachhaltigkeitserklärung wendet DO & CO grundsätzlich Zeithorizonte gemäß ESRS und
in Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss an. Der kurzfristige Zeithorizont umfasst
Perioden von bis zu einem Jahr, der mittelfristige Zeithorizont erstreckt sich über ein bis fünf
Jahre und der langfristige Zeithorizont geht über fünf Jahre hinaus. Abweichungen von diesen
Definitionen werden gegebenenfalls explizit angegeben. Derzeit werden Abweichungen lediglich
im Zusammenhang mit physischen und transitionsbezogenen Klimarisiken sowie mit
Emissionsreduktionszielen berücksichtigt. Der langfristige Zeithorizont für klimabezogene
Risiken erstreckt sich bis zum Jahr 2050, bei den Emissionsreduktionszielen reicht er bis zum
Jahr 2040. Diese Zeithorizonte wurden gewählt, da der übliche Zeitrahmen von bis zu fünf
Jahren aus Sicht von DO & CO für klimabezogene Themen und die dazu erforderlichen
Maßnahmen nicht ausreicht. Durch die Ausweitung des Zeitrahmens auf die Jahre 2040 und
2050 können die langfristigen Auswirkungen, Chancen und Risiken angemessen
berücksichtigen und frühzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Die Etablierung eines einheitlichen und gruppenweiten Ansatzes zur Datenerhebung stellt für
eine Organisation mit dieser Größe und der diversifizierten Struktur von DO & CO eine große
Herausforderung dar. Einige der berichteten Kennzahlen basieren daher auf Schätzungen und
zugrunde liegenden Annahmen sowie Hochrechnungen. Die jeweiligen Kapitel enthalten
detaillierte Informationen zu den angewandten Methoden, einschließlich Angaben zu
Datenquellen, Annahmen und potenziellen Messunsicherheiten, sofern relevant.
Bei der Erstellung der ausgewiesenen Kennzahlen wurden Schätzungen und Annahmen
herangezogen, wenn eine direkte Messung nicht möglich oder die vollständige Verfügbarkeit
von Daten nicht gegeben war. Kennzahlen, die Informationen zur Wertschöpfungskette
enthalten und auf Schätzungen beruhen, beschränken sich gemäß ESRS E1-6 auf die Scope-3-
Treibhausgasemissionen. Weitere Einzelheiten zu den angewandten Methoden, Annahmen und
Datenquellen sind in Abschnitt Umwelt-Angaben / Eigener Geschäftsbereich / Bruttoemissionen
der Scopes 1, 2 und 3 sowie gesamte THG-Emissionen dargelegt.
44
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
In bestimmten Bereichen, in denen derzeit keine vollständige Datenaufschlüsselung vorliegt,
wurden darüber hinaus Schätzverfahren angewendet. Diese werden im Folgenden näher
erläutert:
Umwelt
Die Daten zum Energie- und Wasserverbrauch sowie zum Abfallaufkommen enthalten
Schätzungen und Hochrechnungen. Wo keine vollständigen Verbrauchsdaten vorlagen, wurden
die Zahlen auf der Grundlage von Lieferant:innenrechnungen, historischen Verbrauchsmustern
und betrieblichen Skalierungsfaktoren abgeleitet. Insbesondere wurden Hochrechnungen unter
Verwendung vergangener Verbrauchstrends in Kombination mit Indikatoren für das
Geschäftswachstum, wie dem Anstieg der Menge der servierten Mahlzeiten in den beichteten
Gesellschaften, durchgeführt. Dieser Ansatz gewährleistet, dass der Umfang der betrieblichen
Aktivitäten und der geschätzte Energieverbrauch übereinstimmen.
Soziales
Bei vegetarischen Mahlzeiten stützt sich die Methodik sowohl auf tatsächliche Daten als auch
auf Schätzungen. Liegen genaue Daten vor, werden diese direkt herangezogen. In Fällen, in
denen solche Daten nicht systematisch erhoben werden, werden Schätzungen zugrunde gelegt,
die auf den dokumentierten und analysierten, fluggesellschaftsspezifischen Verpflegungszyklen
sowie auf prozentualen Annahmen basieren, die aus historischen Erfahrungen und
betrieblichen Erkenntnissen abgeleitet wurden. Entsprechend der internen Klassifizierung des
Konzerns werden vegetarische Mahlzeiten als Mahlzeiten ohne Fleisch und Fisch definiert.
Governance
Als Richtwert für die Gruppe gilt grundsätzlich eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Je
nach Geschäftsbereich und Lieferant:innenkategorie kann es aufgrund betrieblicher,
vertraglicher und lokaler Gegebenheiten jedoch zu Abweichungen kommen. Die Kennzahlen
zur Lieferant:innenbezahlung werden anhand einer repräsentativen Stichprobe aus
verschiedenen Ländern berechnet. Die Ergebnisse werden mit den Berechnungen der
Standorte abgeglichen, um die Konsistenz auf Gruppenebene sicherzustellen. Weitere
Einzelheiten zu den angewandten Methoden, Annahmen und Datenquellen sind im Abschnitt
Governance / Kennzahlen dargelegt.
Die angewandten Schätzmethoden unterliegen inhärenten Einschränkungen und
Messunsicherheiten. Bei den Scope-3-Treibhausgasemissionen ist die Messunsicherheit
aufgrund der Abhängigkeit von Daten aus der Wertschöpfungskette inhärent. Sie unterliegt
daher Schwankungen, die von der Datenqualität und den methodischen Annahmen abhängen.
Beim Energieverbrauch ergibt sich die Schätzunsicherheit aus der Verwendung
hochgerechneter Daten, die aus Rechnungen, historischen Verbrauchswerten und Indikatoren
für das operative Wachstum abgeleitet werden. Schwankungen in der Energieintensität
zwischen den Standorten, Veränderungen der betrieblichen Effizienz und Unterschiede in den
lokalen Messpraktiken können die Genauigkeit der geschätzten Zahlen beeinflussen. Bei den
Kennzahlen zu Lieferant:innenzahlungen hängt die Vollständigkeit der Daten von der
Verfügbarkeit und Genauigkeit der erfassten Eingangs- und Zahlungsdaten in den zugrunde
liegenden Quellsystemen ab. Unterschiede in den lokalen Systemkonfigurationen, Definitionen
von Eingangsdaten und Prozessabläufen können die Vergleichbarkeit zwischen den Standorte
beeinträchtigen. Insgesamt werden die Schätzungsverfahren zwar kontrolliert und konsistent
angewendet, doch können die daraus resultierenden Kennzahlen mit einer gewissen
Unsicherheit behaftet sein. Kontinuierliche Verbesserungen der Datenerfassungssysteme, die
Standardisierung der Methoden und eine erhöhte Verfügbarkeit von Primärdaten könnten die
Abhängigkeit von Schätzungen im Laufe der Zeit verringern.
45
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Messunsicherheit bei THG-Emissionen ist aufgrund begrenzter Datenverfügbarkeit und
etablierter Methoden nach wie vor hoch. Die Analysen und die klimabezogene Zielsetzung von
DO & CO basieren daher auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren, anerkannten
Rahmenwerken. Dadurch werden Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Klarheit gewährleistet,
während gleichzeitig zukunftsorientierte Annahmen über langfristige Zeiträume zugrunde
gelegt werden. Diese sind naturgemäß mit Unsicherheiten und Risiken behaftet.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Nachhaltigkeitserklärung ein integraler Bestandteil des
Lageberichts. In diesem Bericht wurde die Übergangsregelung gemäß ESRS Abschnitt 7.1
„Darstellung von Vergleichsinformationen" angewendet. Daher sind die ESRS-
Vergleichsangaben des Vorjahres nicht in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung enthalten.
Nichtfinanzielle Leistungskennzahlen (KPIs) aus früheren Geschäftsjahren sind in den
jeweiligen Nachhaltigkeitsberichten dieser Zeiträume verfügbar.
[ESRS 2-BP-2]
Gemäß der „Quick-Fix"-Delegierten Verordnung hat sich DO & CO dafür entschieden, die
verlängerte Übergangsregelung für folgende Bereiche anzuwenden:
[S1-11] Sozialschutz;
[S1-14.88d, e] Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen sowie
Zahl der Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Erkrankungen und auf Todesfälle infolge
von Erkrankungen zurückzuführen sind;
[E1-9] Klimawandel;
[E2-6] Umweltverschmutzung;
[E3-5] Wasser und Meeresressourcen;
[E5-6] Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft); sowie
[S3] „Betroffene Gemeinschaften", der als wesentlich eingestuft wurde.
Der folgende Abschnitt fasst die Informationen zu S3 „Betroffene Gemeinschaften" zusammen:
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse stufte DO & CO das Thema „Betroffene
Gemeinschaften" unter den Gesichtspunkten der Auswirkungen, Risiken und Chancen als
wesentlich ein. Gemäß den Übergangsbestimmungen in Anhang C der ESRS 1 macht DO & CO
für den Berichtszeitraum jedoch keine detaillierten Angaben, wie sie nach ESRS S3 erforderlich
wären.
Die identifizierten wesentlichen Themen beziehen sich einerseits auf die Chancen durch lokale
und regionale Wertschöpfung einschließlich der Nutzung regionaler Dienstleistungen und
Produkte sowie der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region.
Andererseits beziehen sie sich auf potenzielle negative Auswirkungen durch die Verletzung der
Menschenrechte betroffener Gemeinschaften im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu
in kritischen Regionen tätigen Unternehmen.
Das Unternehmen berücksichtigt diese Aspekte in seinem Geschäftsmodell und seiner
Strategie. So trägt es zur regionalen Wirtschaftsentwicklung bei, bezieht bei Investitions- und
Geschäftsentscheidungen die Auswirkungen auf die Gemeinschaften und die Menschenrechte
mit ein und verfolgt in seinem eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der
Wertschöpfungskette einen Ansatz für verantwortungsvolle Geschäftsgebaren.
Zum Stichtag hat DO & CO noch keine konkreten, zeitgebundenen Ziele für diese Themen
festgelegt. Das Unternehmen behandelt das Thema im Rahmen der Wohlverhaltenregeln, des
Verhaltenskodex für Lieferant:innen und der Richtlinien für Menschenrechte sowie durch
46
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen zur Erkennung, Überwachung, Prävention und Minderung negativer Auswirkungen.
Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere der Dialog mit Lieferant:innen, der gezielte
Austausch mit ausgewählten Lieferant:innen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
(Double Materiality Assessment, DMA), lokale Personalrekrutierung und Beschaffungspraktiken
sowie der Zugang zu etablierten Melde- und Hinweisgeber:innen-Kanälen. Das Unternehmen
bereitet die Umsetzung eines globalen Transparenzprogramms für die Lieferkette unter dem
Projektnamen Beyond vor, um die Kontrolle zu stärken und die Transparenz entlang der
Wertschöpfungskette zu erhöhen. Das Programm zielt unter anderem darauf ab, die
Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und auf betroffene Gemeinschaften durch die Etablierung standardisierter
Sorgfaltsprüfungsprozesse und eine verbesserte Systemintegration zu optimieren. Zum
Berichtszeitpunkt werden die Ergebnisse dieser Maßnahmen noch nicht anhand spezifischer
Kennzahlen oder Ziele überwacht.
Governance
[ESRS 2-GOV-1, ESRS 2-GOV-2]
DO & CO ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht, deren Aktien an der Wiener
Börse und der Börse Istanbul notiert sind. Die Unternehmensführung von DO & CO ist als
zweigeteiltes System strukturiert und basiert somit auf einem dualistischen Managementmodell
mit (i) dem Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan und (ii) dem Vorstand als Leitungsorgan. Der
Vorstand übernimmt die Geschäftsführung und Vertretung der Aktiengesellschaft und ist für die
strategischen Entscheidungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des
Vorstands und ist für die Bestellung der Vorstandsmitglieder zuständig. In diesem Bericht wird
durchgehend auf den Vorstand und den Aufsichtsrat als Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgan Bezug genommen.
Nach österreichischem Recht wählen die Aktionär:innen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der
Hauptversammlung. Der Vorstand wird nicht von den Aktionär:innen in der Hauptversammlung
gewählt, sondern vom Aufsichtsrat ernannt. DO & CO hat keine Aktien mit unterschiedlichen
Stimmrechten. Daher haben alle Aktien gemäß dem Grundsatz „eine Aktie, eine Stimme"
gleiche Stimmrechte.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) sind auf Vorstandsebene verankert und
werden durch eine klar definierte Verantwortungsverteilung abgedeckt. Innerhalb dieser
Struktur trägt der Chief Legal Officer (CLO) die Verantwortung für Rechtsangelegenheiten
sowie für ESG-bezogene Themen. Der CLO berichtet direkt an die übrigen Vorstandsmitglieder
und den Aufsichtsrat und gewährleistet so eine transparente Unternehmensführung, Aufsicht
und Verantwortung für alle ESG-bezogenen Aktivitäten. Der Aufsichtsrat hat einen ESG-
Ausschuss eingerichtet, der für die Überwachung und Prüfung von ESG-Themen auf
Aufsichtsratsebene zuständig ist. Innerhalb der DO & CO-Gruppe sind darüber hinaus
Strukturen zur Arbeitnehmer:innenvertretung eingerichtet.
47
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Governance-Struktur
2026 (6).png
48
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Vorstand
Der Vorstand von DO & CO besteht aus vier Mitgliedern mit langjähriger Branchenerfahrung.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 lag der Frauenanteil im Vorstand im Durchschnitt bei 25 %. Alle
Vorstandsmitglieder sind österreichische Staatsbürger und verfügen über langjährige
Markterfahrung. Jedes Mitglied bringt Fachwissen und Fachkompetenz ein, die für eine
effektive Steuerung der strategischen und operativen Bereiche des Unternehmens unerlässlich
sind. Eine Aufteilung nach geografischen oder produktspezifischen Bereichen gibt es jedoch
nicht, da die Funktionen rein auf operativer Ebene getrennt sind:
Name
Position
Erstmals in den
Vorstand berufen
am
Ende der
laufenden
Funktionsperiode
Geschlecht
Geburtsjahr
Attila Dogudan
Chief Executive Officer (CEO)
3. Juni 1997
31. Juli 2026
Männlich
1959
Attila Mark Dogudan
Chief Commercial Officer (CCO)
10. Juni 2021
10. Juni 2027
Männlich
1984
Mag. Johannes Echeverria
Chief Financial Officer (CFO)
1. September 2023
31. August 2026
Männlich
1982
Mag. Bettina Höfinger
Chief Legal Officer (CLO)
1. September 2023
31. August 2026
Weiblich
1973
Position
Funktionsbezogene
Nachhaltigkeitsexpertise
Relevanz für wesentliche IROs
Chief Executive Officer (CEO)
Strategische Führung und langfristige
Unternehmensentwicklung;
Gesamtverantwortung für soziale Nachhaltigkeit
und Einbindung der Interessenträger:innen
Übergreifende Überwachung sozialer IROs;
Einbindung von Nachhaltigkeit in die
Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell
Chief Commercial Officer (CCO)
Marktentwicklung, Kund:innenbeziehungen,
Reputationsrisiko
Marktbezogene Chancen und Risiken;
Auswirkungen auf Kund:innen; Werteversprechen
Chief Financial Officer (CFO)
Finanzrisikomanagement, Berichtspflichten und
Offenlegung im Bereich Nachhaltigkeit sowie
finanzielle Wesentlichkeit im Zusammenhang
mit Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsbezogene finanzielle Risiken und
Chancen; Einhaltung der ESRS/Taxonomie
Chief Legal Officer (CLO)
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,
Management rechtlicher Risiken, Corporate
Governance, Berichtspflichten im Bereich
Nachhaltigkeit sowie Sorgfaltspflichten im
Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Compliance und regulatorische IROs, Auswirkungen
und Risiken im Zusammenhang mit der Lieferkette;
Unternehmensführung und des Geschäftsgebarens;
Umweltthemen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung und die
operative Führung von DO & CO. Im Rahmen dieses Mandats überwacht der Vorstand die
organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens und stellt sicher, dass wesentliche
Geschäftsrisiken sowie nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen durch die
ESG-Berichterstattung rechtzeitig erkannt, bewertet und gesteuert werden. Für die Steuerung
wesentlicher IROs sind spezielle Kontroll- und Governance-Prozesse eingerichtet, die in das
unternehmensweite interne Kontrollsystem und das bestehende Risikomanagement-
Rahmenwerk integriert sind. Die Identifizierung, Bewertung und Überwachung wesentlicher
IROs erfolgt in erster Linie im Rahmen der jährlichen Überprüfung der DMA und wird durch die
interne Berichterstattung an die Governance-Verantwortlichen unterstützt. Der Prozess wird
vom Globalen ESG-Team geleitet und koordiniert (weitere Details sind unterhalb zu finden).
Die Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit wesentlichen IROs sind in die bestehenden
Berichts- und Steuerungsprozesse von DO & CO integriert. An der Überwachung und
Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen sind relevante Funktionen, darunter die
49
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Rechtsabteilung, das Controlling und operative Funktionen beteiligt, die im Rahmen klar
definierter Zuständigkeiten zusammenarbeiten. Bei strategischen Entscheidungen werden alle
relevanten wesentlichen IROs berücksichtigt. Das zuständige Vorstandsmitglied bezieht
wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in seine Aufsichtstätigkeit ein. Bei der
Überprüfung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens werden die im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse identifizierten IROs als integraler Bestandteil der strategischen Planung
und Prioritätensetzung berücksichtigt. Wesentliche IROs werden somit in die Gesamtbewertung
der strategischen Positionierung des Unternehmens integriert.
Im Hinblick auf das Risikomanagement überwachen das zuständige Vorstandsmitglied und der
Aufsichtsrat im Rahmen der ESG-Berichterstattung die Einbindung der IROs in das bestehende
Risikomanagement-Rahmenwerk des Unternehmens. Dabei prüfen sie sowohl die Entwicklung
der wesentlichen IROs im Zeitverlauf als auch die Angemessenheit der vorhandenen
Kontrollmechanismen. Im Berichtszeitraum fanden keine wesentlichen Transaktionen statt und
es wurden auch keine strategischen Entscheidungen getroffen, die erhebliche Abwägungen in
Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte erforderten.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist der Vorstand zu einer verantwortungsvollen
Unternehmensführung verpflichtet. Dazu gehört, mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu
handeln und umfassende Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat zu erfüllen. Dazu
gehören regelmäßige Informationen über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des
Unternehmens sowie über etwaige wesentliche Abweichungen vom genehmigten
Geschäftsplan.
Neben diesen Kernaufgaben trägt das zuständige Vorstandsmitglied die übergeordnete
Verantwortung für klimabezogene Angelegenheiten. Dies umfasst die Überwachung und
Steuerung klimabezogener Risiken, einschließlich physischer Risiken und Übergangsrisiken im
Zusammenhang mit dem Klimawandel. Um eine klare Verantwortungszuweisung und eine
wirksame Umsetzung in allen operativen Bereichen sicherzustellen, werden klimabezogene
Aufgaben darüber hinaus bestimmten Führungspositionen zugewiesen. Das zuständige
Vorstandsmitglied überwacht zudem die Aktivitäten im Umweltmanagement im Rahmen der
ESG-Berichterstattung. Diese umfassen den verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, das
Abfallmanagement und nachhaltige Beschaffungspraktiken innerhalb der Lieferkette des
Unternehmens. Als höchstes Leitungsgremium des Unternehmens trägt schlussendlich der
Vorstand die Letztverantwortung für die Gestaltung und Umsetzung der
Unternehmensstrategie, einschließlich der Formulierung und Erreichung von Klimazielen und
weiterführenden Nachhaltigkeitszielen.
Der Vorstand, insbesondere das zuständige Vorstandsmitglied, wird im Rahmen der Sitzungen
des ESG-Ausschusses regelmäßig zu relevanten Themen aus den Bereichen Compliance,
Revision und Nachhaltigkeit informiert. Darüber hinaus ist der Vorstand bei der Wahrnehmung
seiner Managementaufgaben dazu berechtigt, bei Bedarf externe Berater:innen hinzuzuziehen,
um sein Verständnis für die verschiedenen Themen zu vertiefen. So verfügt der Vorstand stets
über aktuelles und fundiertes Fachwissen, auch im Bereich der Nachhaltigkeit.
50
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat von DO & CO besteht aus vier Mitgliedern, die von den Aktionär:innen in der
Hauptversammlung gewählt wurden und über umfangreiche Branchenerfahrung verfügen. Im
Geschäftsjahr 2025/2026 betrug der durchschnittliche Frauenanteil im Vorstand 25 %. Zwei
Aufsichtsratsmitglieder sind keine österreichischen, sondern deutsche und türkische
Staatsbürger und verfügen über langjährige Erfahrung in den jeweiligen Märkten.
Jedes Mitglied bringt spezialisiertes Fachwissen und branchenspezifische Kenntnisse ein, die für
die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Gewährleistung einer soliden und
effektiven Unternehmensführung unerlässlich sind.
Name
Position
Erstmals in
den
Aufsichtsrat
berufen am
Ende der laufenden
Funktionsperiode
Geschlecht
Geburtsjahr
Fachkenntnisse
Dr. Andreas
Bierwirth
Vorsitzender
21. Juni 2016
28. Ordentliche
Hauptversammlung der
Aktionär:innen
Männlich
1971
Luftfahrt
Dr. Peter
Hoffmann-
Ostenhof
Erster
stellvertretender
Vorsitzender
27. Juli 2017
29. Ordentliche
Hauptversammlung der
Aktionär:innen
Männlich
1955
Recht
Dr. Cem Kozlu
Zweiter
stellvertretender
Vorsitzender
21. Juli 2016
28. Ordentliche
Hauptversammlung der
Aktionär:innen
Männlich
1946
Multinationale
Konsumgüter
und Luftfahrt
Mag. Daniela
Neuberger
Mitglied
18. Juli 2019
31. Ordentliche
Hauptversammlung der
Aktionär:innen
Weiblich
1961
Finanzen und
Steuern
Der Aufsichtsrat übt die zentrale Kontroll- und Aufsichtsfunktion innerhalb von DO & CO aus.
Zu seinen Kernaufgaben gehören die Überwachung der Vorstandstätigkeiten, die strategische
Ausrichtung und die Sicherstellung eines wirksamen Risiko- und Compliance-
Managementsystems im gesamten Unternehmen. Im Rahmen dieser Aufgaben stellt der
Aufsichtsrat zudem sicher, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen sowie die diesbezüglich festgelegten Ziele überwacht werden. Der Aufsichtsrat bzw.
die jeweiligen Ausschüsse werden regelmäßig vom Vorstand informiert. Bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben sind die Mitglieder des Aufsichtsrats verpflichtet, mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
zu handeln, die von verantwortungsvollen Unternehmensleiter:innen erwartet wird, um die
Interessen des Unternehmens und seiner Aktionär:innen zu wahren. Dem Aufsichtsrat gehören
keine speziellen ESG-Experten an. Die ESG-Aufsicht wird durch die kollektive Expertise des
Aufsichtsrats in den Bereichen Governance, Revision, Risikomanagement, Finanzen und
Personalwesen gewährleistet. Dabei wird der Aufsichtsrat durch regelmäßige Berichte des
Vorstands und gegebenenfalls durch externe Beratung unterstützt. Die in der obigen Tabelle
dargestellte kollektive Expertise des Aufsichtsrats ermöglicht darüber hinaus eine wirksame
Überwachung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich
klimabezogener, operativer, finanzieller und Governance-bezogener Aspekte.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionäre:innen in der Hauptversammlung
gewählt. Bei der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder sind die für die Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen fachlichen und persönlichen Qualifikationen zu berücksichtigen. Gemäß § 87 des
österreichischen Aktiengesetzes (AktG) sind im Auswahlverfahren die fachliche Kompetenz und
die persönliche Eignung der Kandidat:innen zu prüfen. Darüber hinaus schreibt der
Österreichischer Corporate Governance Kodex vor, dass der Aufsichtsrat als Gremium über die
erforderlichen Qualifikationen, Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen muss, um seinen
Aufsichtsauftrag effektiv wahrzunehmen. Der derzeitige Aufsichtsrat verfügt über Kompetenz
in Nachhaltigkeitsfragen, die mit branchenspezifischem Wissen verbunden ist, das für die
51
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Geschäftstätigkeit und das strategische Umfeld des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung
ist.
Im Rahmen seiner laufenden Aufsichtstätigkeit wird der Aufsichtsrat in Aufsichtsratssitzungen
über Compliance-, Prüfungs- und Nachhaltigkeitsangelegenheiten informiert. Bei der
Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktionen ist der Aufsichtsrat berechtigt, unabhängig und ohne
Zustimmung des Vorstands externe Berater:innen hinzuzuziehen, sofern dies zur Vertiefung
seines Verständnisses bestimmter Themen als notwendig erachtet wird. Dies stellt sicher, dass
der Aufsichtsrat über aktuelles und fundiertes Fachwissen, auch in Bezug auf
Nachhaltigkeitsfragen, verfügt. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Aufsichtsrats, dem
Governance-Rahmen und der Häufigkeit der Sitzungen sind im Corporate-Governance-Bericht
für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu finden, welcher Bestandteil des auf der Homepage des
Unternehmens veröffentlichten Konzernabschlusses 2025/2026 ist.
52
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Gemäß der Satzung ist der Aufsichtsrat dazu ermächtigt, eine Geschäftsordnung für sich selbst
zu erlassen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat befugt, Ausschüsse einzusetzen und deren
Rechte und Pflichten festzulegen. In seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat drei
Ausschüsse eingerichtet und deren Rechte und Pflichten definiert: den Prüfungsausschuss, den
ESG-Ausschuss und den Ausschuss des Vorsitzenden, der den Vergütungs- und
Nominierungsausschuss sowie den Ausschuss für Entscheidungen in dringenden
Angelegenheiten umfasst.
Der Prüfungsausschuss überwacht den Prozess der Finanz- und
Nachhaltigkeitsberichterstattung, kontrolliert die Wirksamkeit der internen Kontroll-, Revisions-
und Risikomanagementsysteme und beaufsichtigt die Prüfung des Einzel- und
Konzernabschlusses sowie der im Lagebericht enthaltenen Nachhaltigkeitserklärung. Darüber
hinaus gewährleistet er die Unabhängigkeit des externen Abschlussprüfers.
Der ESG-Ausschuss ist für die Überwachung und Prüfung von ESG-Angelegenheiten zuständig.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Überwachung von Auswirkungen, Risiken und
Chancen sowie deren Steuerung. Das zuständige Vorstandsmitglied berichtet regelmäßig an
diesen Ausschuss, der sich aus zwei oder mehr Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzt. Im
Geschäftsjahr 2025/2026 tagte der ESG-Ausschuss zwei Mal, um die geltenden regulatorischen
Entwicklungen sowie den ESG-Status und die ESG-Ziele von DO & CO zu überprüfen.
In seiner Funktion als Vergütungsausschuss legt der Ausschuss des Vorsitzenden die
Vergütung des Vorstands im Einklang mit der Vergütungspolitik fest. Er stellt außerdem sicher,
dass die Vergütungsstrukturen die langfristige Strategie des Unternehmens unterstützen. Dies
umfasst auch die Bewertung leistungsabhängiger Komponenten.
In seiner Funktion als Nominierungsausschuss ist der Ausschuss des Vorsitzenden für die
Ausarbeitung von Vorschlägen zur Besetzung des Vorstands zuständig. Er spielt somit eine
zentrale Rolle bei der Nachfolgeplanung. Die Auswahlverfahren des Ausschusses orientieren
sich an Kriterien wie fachlicher Qualifikation, Diversität und Unabhängigkeit. Auf diese Weise
trägt er zur langfristigen Kontinuität in der Unternehmensführung sowie zur Einhaltung der
Governance-Standards des Unternehmens bei.
Der Ausschuss des Vorsitzenden ist in seiner Funktion als Ausschuss für Entscheidungen in
dringenden Angelegenheiten dafür zuständig, Entscheidungen in Dringlichkeitsfällen zu treffen.
53
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Der österreichische Corporate Governance Kodex bietet österreichischen Aktiengesellschaften
wie DO & CO einen Rahmen für transparente, verantwortungsvolle und nachhaltige
Unternehmensführung und -aufsicht. Er basiert auf den Bestimmungen des österreichischen
Aktiengesetzes sowie des Kapitalmarktrechts und orientiert sich an den OECD-Leitsätzen für
Corporate Governance. Die Einhaltung des Kodex ist freiwillig und zielt darauf ab, eine
verantwortungsvolle Governance zu fördern, die auf nachhaltige, langfristige Wertschöpfung
ausgerichtet ist. Durch die freiwillige Verpflichtung bekennt sich DO & CO zu diesen Prinzipien
und fördert hohe Transparenz für alle Interessenträger:innen des Unternehmens.
Darüber hinaus legt der österreichische Corporate Governance Kodex Anforderungen an die
internen Verfahrensregeln und die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder fest. Die
Unabhängigkeit wird anhand definierter Kriterien beurteilt, darunter das Nichtvorliegen
persönlicher oder geschäftlicher Beziehungen zum Unternehmen oder dessen Führungskräfte.
Alle derzeitigen, von der Hauptversammlung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats, das sind
100 %, sind als unabhängig einzustufen, da keine Beziehungen bestehen, die zu einem
wesentlichen Interessenskonflikt führen oder ihre Fähigkeit zur objektiven Aufsicht
beeinträchtigen könnten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der erste stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Peter Hoffmann-Ostenhof, Mitglied des Vorstands der Attila
Dogudan Privatstiftung ist. Diese ist Aktionärin der DO & CO Aktiengesellschaft.
Die vom Aufsichtsrat gemäß C-Regel 53 des österreichischen Corporate Governance Kodex
festgelegten Unabhängigkeitsanforderungen werden vollständig erfüllt. Keines der
Aufsichtsratsmitglieder war in den letzten fünf Jahren Mitglied des Vorstands oder bekleidete
eine leitende Position im Unternehmen oder seinen Tochtergesellschaften. Darüber hinaus
bestanden im vorangegangenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen
zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und dem Unternehmen oder seinen
Tochtergesellschaften, einschließlich Beteiligungen an Dritten, die zu potenziellen
Interessenskonflikten führen könnten. Ferner bestehen keine Überschneidungen der Mandate
von Vorstand oder Aufsichtsrat in anderen Unternehmen, die die Unabhängigkeit
beeinträchtigen oder zu Interessenkonflikten führen könnten.
54
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Fachwissen und Fähigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit
Der Vorstand und der Aufsichtsrat stützen sich auf das Fachwissen aus allen relevanten
Bereichen des Unternehmens. Durch etablierte Berichtswege, regelmäßige Sitzungen des ESG-
Ausschusses und die Beteiligung an strategischen Nachhaltigkeitsinitiativen erhält der Vorstand
zeitnah umfassende Einblicke in wesentliche Nachhaltigkeitsthemen und deren Auswirkungen.
Dies ermöglicht eine effektive strategische Entscheidungsfindung auf Gruppenebene. Der
Aufsichtsrat und die zuständigen Vorstandsmitglieder verfügen über die für ihre Aufgaben
erforderlichen Kenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit. Sie haben Zugang zu gezielten
Schulungen und externem Fachwissen. Dies unterstützt sie bei der Governance, der
strategischen Aufsicht und der Unternehmensverantwortung in Bezug auf nachhaltige
Entwicklung, Qualität und klimabezogene Belange.
Der mindestens zweimal pro Geschäftsjahr tagende ESG-Ausschuss bietet eine zusätzliche
Plattform für einen strukturierten Austausch über regulatorische Entwicklungen, aufkommende
Risiken und strategische Prioritäten. Der CLO wird regelmäßig vom Globalen ESG-Team über
regulatorische, ökologische und soziale Entwicklungen informiert, je nach Relevanz des Themas
im Rahmen wöchentlicher oder monatlicher Updates. Darüber hinaus erhält das zuständige
Vorstandsmitglied Informationen zur ESG-Performance des Unternehmens. Jährliche Strategie-
Workshops, die gemeinsam mit dem CLO abgehalten werden, dienen dazu, strategische
Prioritäten zu überprüfen und zu verfeinern, nächste Schritte zu definieren sowie Risiken,
Chancen und die ESG-Leistung des Vorjahres zu bewerten. Bei finanziellen Auswirkungen wird
die Finanzabteilung einbezogen, um eine integrierte Sorgfaltsprüfung und eine konsistente
Überwachung in allen relevanten Bereichen sicherzustellen.
Das zuständige Vorstandsmitglied und der Aufsichtsrat berücksichtigen bei der Überprüfung
der Konzernstrategie, der Genehmigung wesentlicher Investitionen und Transaktionen sowie
im Rahmen des konzernweiten Risikomanagementprozesses nachhaltigkeitsbezogene
Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dabei werden gegebenenfalls Abwägungen zwischen
wirtschaftlichen Zielen, Risikoexposition und nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen
getroffen.
Im Berichtszeitraum befasste sich das zuständige Vorstandsmitglied, der Aufsichtsrat und
dessen Ausschüsse mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, darunter klimabezogene,
operative sowie Risiken in der Lieferkette, arbeitnehmer:innenbezogene Angelegenheiten sowie
Compliance- und Governance-Risiken.
55
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die globale ESG-Funktion
Die globale ESG-Funktion („Globales ESG-Team") unter der Leitung des Global Head of ESG ist
dafür verantwortlich, die Nachhaltigkeitsverpflichtungen von DO & CO in die operative Praxis
umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Entwicklung und Steuerung der konzernweiten
ESG-Strategie sowie die Koordination ihrer Umsetzung in der gesamten Gruppe, um die
definierten Ziele zu erreichen. Das Globale ESG-Team berichtet direkt an den Vorstand,
insbesondere an den CLO, und unterstützt die lokalen Standorten bei der Bearbeitung von
ESG-bezogenen Angelegenheiten, um die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele von DO & CO
voranzutreiben.
ESG-Sorgfaltspflicht
DO & CO gewährleistet durch strukturierte Kontrollen, eigens dafür vorgesehene Software-
Anwendungen, Prüfprozesse und Abstimmungen mit dem Finanzberichterstattung eine
zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Risiken wie fehlerhafte Daten oder falsch
klassifizierte IROs werden durch die Einbeziehung verschiedener Interessenträger:innen,
Validierungsverfahren und kontinuierliche Verbesserung minimiert. Die Ergebnisse fließen
gegebenenfalls in operative Entscheidungen ein. Eine regelmäßige Überwachung erfolgt dabei
durch den ESG-Ausschuss und das zuständige Vorstandsmitglied.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 bildete der Ausbau des Rahmens für das
Umweltmanagementsystem (Environmental Management System, EMS) die Grundlage für die
konzernweite Umsetzung von Nachhaltigkeit. Dieser Rahmen ermöglicht die formelle Einleitung
der Twin Transition-Strategie, die Abstimmung von ESG- und IT-Roadmaps sowie die
Verankerung beider Dimensionen im Geschäftsmodell von DO & CO. Weitere Einzelheiten zur
Twin Transition sind im Abschnitt ESRS 2 SBM-1 dargelegt.
Auf Basis dieses systematischen Ansatzes konzentriert sich DO & CO derzeit auf die
Verbesserung der Transparenz in der Lieferkette und der Sorgfaltspflicht im Bereich
Menschenrechte, während gleichzeitig die ESG-Berichterstattung weiter ausgebaut wird.
Darüber hinaus war der Berichtszeitraum von den Vorbereitungen für den Start eines
Übergangsplans für den Klimaschutz geprägt, der im nächsten Geschäftsjahr formalisiert
werden soll. Im Rahmen dieser Initiative wird das Unternehmen digitale Tools nutzen, um
grundlegende Erkenntnisse über Emissionen und klimabezogene Risiken zu gewinnen. Durch
die Überprüfung der erforderlichen Investitionen anhand eines datengestützten Ansatzes wird
DO & CO die Übereinstimmung ihres Dekarbonisierungspfads mit der operativen Machbarkeit
sowie den Science Based Targets (SBTi) bewerten.
56
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme
[ESRS 2-GOV-3, E1-GOV-3]
Der Aufsichtsrat legt im Rahmen der etablierten Governance-Struktur die Vergütungsstruktur
für den Vorstand für jedes Geschäftsjahr fest. Dabei berücksichtigt er die strategischen Ziele
des Unternehmens, die Leistungsanforderungen und die aktuellen Marktbedingungen. Die
Vergütungspolitik zielt darauf ab, herausragende Leistungen zu honorieren und den
individuellen Beitrag, das Engagement sowie die Wertschöpfung für das Unternehmen, seine
Aktionär:innen und seine Arbeitnehmer:innen anzuerkennen.
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem festen Jahresgrundgehalt und variablen,
leistungsbezogenen Komponenten zusammen, ergänzt durch bestimmte Sachleistungen gemäß
individueller vertraglicher Vereinbarungen. Die Verantwortung für die Gestaltung, Überprüfung
und Weiterentwicklung der Vergütungspolitik sowie deren jährliche Umsetzung liegt beim
Aufsichtsrat bzw. gegebenenfalls beim Ausschuss des Vorsitzenden in seiner Funktion als
Vergütungsausschuss. Alle Vergütungsgrundsätze entsprechen dem geltenden Rechtsrahmen
und setzen die Anforderungen des österreichischen Aktiengesetzes gemäß §§ 78 bis 78b AktG
sowie die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex um. Die Mitglieder
des Vorstands erhalten ein festes, nicht leistungsbezogenes Jahresgehalt, das die
Verantwortlichkeiten ihres Mandats, den Umfang und die Komplexität ihrer Aufgaben sowie
ihren beruflichen Hintergrund und ihre Erfahrung widerspiegelt. Eine wettbewerbsfähige
Vergütung wird durch Berücksichtigung der Unternehmenssituation und marktüblicher
Vergleichswerte sichergestellt.
Die variable Vergütung honoriert die Leistung des Vorstands anhand finanzieller und
nichtfinanzieller Kriterien. Finanzkennzahlen aus dem IFRS-Konzernabschluss dienen als
zentrale Messgrößen für den Unternehmenserfolg. Der Aufsichtsrat wählt jährlich geeignete
Kriterien auf Basis des operativen, marktbezogenen und makroökonomischen Umfeld des
Unternehmens aus.
Nichtfinanzielle Leistungskriterien ermöglichen es dem Aufsichtsrat, spezifische Beiträge
anzuerkennen, die die langfristige Entwicklung des Unternehmens wesentlich stärken,
insbesondere in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Dazu gehören beispielsweise
Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, die Weiterentwicklung der
Unternehmens- und Konzernstrategie, die Erschließung neuer Märkte oder Geschäftsbereiche,
die Stärkung der Kund:innenbeziehungen, die Unterstützung der Investorenbeziehungen, die
Förderung von Innovationen, die erfolgreiche Durchführung wichtiger Projekte oder
Produktentwicklungen, das Krisenmanagement oder die Leitung von
Restrukturierungsmaßnahmen. Auf diese Weise wird die Gesamtleistung ganzheitlich bewertet
und wettbewerbsfähig vergütet, während die ESG-Ziele die Ausrichtung auf die
Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens weiter stärken.
Die variable Vergütung umfasst einen jährlichen kurzfristigen Anreiz (STI) sowie einen
langfristigen Anreiz (LTI) mit einem Bewertungszeitraum von bis zu drei Jahren. ESG-Faktoren
sind Bestandteil des STI. Dazu zählen der Anteil des nach EMS ISO 14001 zertifizierten
Umsatzes sowie Verbesserungen der ESG-Ratings. Diese sind jeweils mit 10 % der gesamten
variablen Komponente gewichtet und unterstützen die operative Effizienz sowie die
nachhaltigkeitsbezogene Leistung des Unternehmens. Diese ESG-Faktoren können jährlich
angepasst werden.
57
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Einbeziehung von ISO-14001-Zertifizierungen des EMS als Bestandteil der Vergütung von
Führungskräften steht in direktem Zusammenhang mit spezifischen Nachhaltigkeitszielen und -
auswirkungen. EMS-Zertifizierungen ermöglichen die strukturierte Messung, Steuerung und
kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung, insbesondere im Hinblick auf die betriebliche
Effizienz. Die schrittweise, weltweite Einführung des EMS trägt zur Erreichung definierter
Nachhaltigkeitsziele bei. Darüber hinaus stellen die Fortschritte im Zusammenhang mit dem
EMS messbare und überprüfbare Nachhaltigkeitskennzahlen dar, da die Umsetzungsraten
quantitativ erfasst und berichtet werden können.
ESG-Ratings sind umfassende Rahmenwerke, die ökologische, soziale und Governance-
Dimensionen abdecken und somit die gesamten Nachhaltigkeitsauswirkungen widerspiegeln.
Verbesserungen bei den ESG-Ratings werden durch erhöhte Transparenz, verstärkte
Offenlegung und operative Fortschritte in allen ESG-Bereichen vorangetrieben. Da sie extern
validierte, standardisierte und vergleichbare Indikatoren für die Nachhaltigkeitsleistung in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Governance liefern, gelten ESG-Ratings zudem als
Nachhaltigkeitskennzahlen.
58
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
[ESRS 2-GOV-4]
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2-SBM-1, ESRS 2-SBM-3 ESRS 2-IRO-1,
ESRS 2-GOV-1, ESRS 2-GOV-2, ESRS 2-GOV-5,
S1-1, S2-1 und G1-1
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen
Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2-SBM-2, ESRS 2-IRO-1, S1-2 und S4-2
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
ESRS 2-SBM-3 und ESRS 2-IRO-1
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
E1-1, E1-3, E2-2, E3-2, E4-3, E5-2, S1-4, S2-4, S4-4, G1-2
undd G1-3
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und
Kommunikation
E1-4, E2-3, E3-3, E4-4, E5-3, S1-5, S2-5, S4-5, G1-4 und G1-6
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
[ESRS 2-GOV-5]
DO & CO betreibt ein strukturiertes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem, um die
Vollständigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen
sicherzustellen. Der Prozess wird durch eine spezielle Software zur Berichterstattung, das Vier-
Augen-Prinzip, Plausibilitätsprüfungen, regelmäßige Schulungen sowie eine Dashboard-basierte
Überwachung unterstützt. Bei Bedarf werden die Daten mit den Finanzabteilungen
abgeglichen, um die Richtigkeit, die korrekte Zuordnung zu Berichtszeitraum und die
Einhaltung des Vorsichtsprinzips zu gewährleisten. Relevante Informationen werden an die
operativen Standorten zurückgemeldet, um Transparenz und die Verfügbarkeit der Daten
während des gesamten Berichtszyklus sicherzustellen.
Das Unternehmen bewertet Risiken und ordnet sie anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und
Schwere ein:
Wesentliche Risiken bei der Berichterstattung: Ungenaue Daten, falsche Abgrenzungen
und eine falsche Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Anwendungsbereich: Diese Risiken gelten sowohl für numerische Daten als auch für
beschreibende Texte.
Kontrollen: Unser Prozess umfasst interne Kontrollschleifen, Freigaben durch die
Geschäftsleitung und die Beratung durch externe Expert:innen.
Verifizierung: Qualitative Aussagen werden durch konkrete Belege wie Verträge,
Rechnungen und formelle Protokolle untermauert.
Eine umfassende DMA mindert das Risiko, unwesentliche Informationen einzubeziehen oder
wesentliche Themen auszulassen. Die Perspektiven verschiedener Interessenträger:innen-
Gruppen wurden berücksichtigt, um eine präzise Klassifizierung und Priorisierung der IROs zu
gewährleisten. Kontinuierliche Verbesserung ist ein integraler Bestandteil des Prozesses. Dabei
werden Erkenntnisse aus internen Überprüfungen sowie von Beratern und Wirtschaftsprüfern
genutzt, um die Kontroll‑ und Validierungsverfahren zu optimieren.
Die Integration der Ergebnisse erfolgt mittels strukturierter Dashboards und quartalsweiser
Berichterstattung. Die Verarbeitung von ESG-Daten ermöglicht den operativen Standorten,
standortsspezifische Erkenntnisse zu gewinnen, relevante Leistungsindikatoren zu überwachen,
vertragliche Vereinbarungen anzupassen und bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen
umzusetzen. Durch regelmäßige Berichterstattung werden Datenqualität und Konsistenz
59
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
gestärkt und eine fundierte operative Entscheidungsfindung im Einklang mit den
Nachhaltigkeitszielen des Konzerns ermöglicht.
Dem zuständigen Vorstandsmitglied, insbesondere dem CLO, wird vierteljährlich über die
Nachhaltigkeitsleistung Bericht erstattet. Qualitative Informationen werden dabei laufend
bereitgestellt. Das zuständige Vorstandsmitglied berichtet an den ESG-Ausschuss des
Aufsichtsrats, der mindestens zweimal pro Geschäftsjahr tagt, um die Nachhaltigkeitsrisiken,
die Nachhaltigkeitsleistung und die strategischen Fortschritte von DO & CO zu überprüfen.
60
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Strategie und Geschäftsmodell
[ESRS 2-SBM-1]
Nachhaltigkeitsstrategie
DO & CO ist ein „Gourmet-Entertainment"-Unternehmen mit 33 Standorten in 12 Ländern auf
drei Kontinenten. Die Unternehmensstrategie basiert auf dem Auftritt als „One-Stop-Partner"
und „Anbieter von Premium-Marken" in drei übergeordneten Segmenten. Das Geschäftsmodell
reicht von der gehobenen kulinarischen Produktion bis hin zum integrierten
Gastwirtschaftsmanagement. Es zielt darauf ab, eine werteorientierte Struktur und ein lokales
Produktionsmodell aufrechtzuerhalten, die Resilienz gegenüber klimabedingten physischen und
finanziellen Risiken zu stärken sowie Qualität, Agilität und das Kund:innenerlebnis zu
verbessern. DO & CO beschäftigt 19.330 Arbeitnehmer:innen in 12 Ländern. Die folgende
Tabelle enthält detaillierte Informationen zu den Arbeitnehmer:innen pro Land:
Zahl Der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl)
Land
Geschäftsjahr 2025/2026
Österreich
1641
Deutschland
2493
Spanien
1393
Polen
445
Italien
244
Großbritannien
2364
Türkiye
6980
USA
3770
Im Bereich Airline Catering beliefert DO & CO internationale Fluggesellschaften mit Gourmet-
Mahlzeiten für die Bordverpflegung sowie damit verbundenen Catering- und
Logistikdienstleistungen. Angesichts des Umfangs der Produktions- und Logistikabläufe ist
dieses Segment von entscheidender Bedeutung für die Reduzierung von Emissionen
(insbesondere Scope 3), die Minimierung von Lebensmittelabfällen und die Optimierung von
Verpackungen. Die wichtigste Kund:innengruppe sind Fluggesellschaften als direkte
Geschäftspartner. Diese integrieren Nachhaltigkeitsziele zunehmend in Lieferant:innenverträge
und Beschaffungskriterien.
Die Division International Event Catering umfasst Großveranstaltungen, darunter auch
Sportgroßveranstaltungen. Dieses Segment ist durch hohe Nachfrageschwankungen, eine hohe
Produktionsauslastung und eine große öffentliche Aufmerksamkeit gekennzeichnet. Das macht
es sowohl zu einer Herausforderung als auch zu einer Chance im Bereich Nachhaltigkeit. Zu
den wichtigen Kund:innengruppen zählen Betreiber:innen von Sportstätten und Verbände, von
denen viele eigenen Nachhaltigkeitsverpflichtungen und Anforderungen an die Zertifizierung als
umweltfreundliche Veranstaltung unterliegen. Beide Segmente sind in erheblichem Maße von
Ressourcenintensität (Lebensmittel, Energie, Verpackungen, Restaurants, Hotels, Lounges)
sowie einem sich ausweitenden regulatorischen Umfeld betroffen.
DO & CO ist weder im Bereich fossiler Brennstoffe noch in der chemischen Produktion tätig.
Das Unternehmen ist auch nicht im Bereich umstrittener Waffen oder im Anbau und in der
Produktion von Tabak aktiv.
61
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Geschäftsmodell von DO & CO, nämlich die Produktion und der Vertrieb großer Mengen
zeitkritischer Lebensmittel für das Luftfahrt- und Event-Catering, ist von Natur aus
ressourcenintensiv. Es hat erhebliche ökologische und soziale Auswirkungen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette.
Der Umfang und die Struktur der Geschäftstätigkeiten sind eine Quelle für THG-Emissionen.
Die Beschaffung von Lebensmitteln, insbesondere von tierischen Proteinen, verursacht
vorgelagerte Scope-3-Emissionen. Im nachgelagerten Bereich entstehen durch die Logistik für
die Lieferung temperaturgeführter Mahlzeiten an Flughäfen weitere transportbedingte
Emissionen. Die Energieintensität von groß angelegten Küchen- und Kühlkettenbetrieben trägt
zu den Scope-1- und Scope-2-Emissionen bei.
Die Betriebslogik des Luftfahrt- und Event-Caterings, bei der unter Einhaltung strenger
Hygiene- und Sicherheitsfristen feste Mahlzeitenmengen produziert werden, führt zwangsläufig
zu einem gewissen Umfang an Lebensmittelabfällen. Dies gilt insbesondere für das Luftfahrt-
und Event-Catering, da nicht verkaufte Produkte nicht anderweitig verwertet werden können.
Unabhängig von der Abfallproblematik erfordert das Geschäftsmodell einen kontinuierlichen
Verbrauch von Wasser, Verpackungsmaterialien und Einwegartikeln, wodurch Druck auf die
natürlichen Ressourcen und die Abfallströme ausgeübt wird.
Das Geschäftsmodell des Caterings stützt sich auf Schichtarbeit, wobei ein erheblicher Anteil
an Fremdarbeitskräften und Saisonarbeiter:innen zum Einsatz kommt, insbesondere im Bereich
des Event-Caterings von Sportstätten. Dies hat Auswirkungen auf angemessene Bezahlung,
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Beschäftigungsstabilität, die direkt auf die
Unternehmensstruktur zurückzuführen sind.
DO & CO bezieht Lebensmittel aus der ganzen Welt, wodurch das Unternehmen sozialen
Auswirkungen wie Arbeitsbedingungen und potenziellen Menschenrechtsverletzungen in
landwirtschaftlichen Lieferketten ausgesetzt ist. Aus ökologischer Sicht kann die Beschaffung
aus Regionen mit schwächeren rechtlichen Rahmenbedingungen zu Entwaldung, Verlust der
biologischen Vielfalt und übermäßigem Wasserverbrauch beitragen.
Zu den zentralen Herausforderungen zählen die Komplexität globaler Lieferketten, die
Margenempfindlichkeit des Catering-Bereichs im Vergleich zu nachhaltigeren, oft jedoch
kostspieligeren Alternativen sowie das Spannungsfeld zwischen Kund:innenerwartungen und
Nachhaltigkeitszielen. Zu den entscheidenden Lösungen und umzusetzenden Projekten
gehören die Ausweitung von EMS, die digitale Überwachung, die Entwicklung und Umsetzung
der Übergangspläne für den Klima- und Naturschutz der Gruppe, die Stärkung der
Sorgfaltspflichten-Prozesse in der Lieferkette sowie der weitere Ausbau von Schulungen und
Kompetenzaufbau durch die DO & CO Akademie.
62
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Twin Transition Strategie
[ESRS 2-SBM-1]
Die Twin Transition Strategie von DO & CO verbindet die Faktoren Nachhaltigkeit und
Digitalisierung, die sich gegenseitig ergänzen, um Premium-Qualität, operative Exzellenz und
langfristige Wertschöpfung zu erreichen. Aufbauend auf den Werten der Gruppe „Menschen",
„Qualität" und „Innovation" zielt die Strategie darauf ab, Umwelt-, Sozial- und Governance-
Überlegungen systematisch in die Gestaltung von Prozessen, Systemen und
Entscheidungsfindung aller Geschäftsbereiche zu integrieren. Gleichzeitig sollen die
Handwerkskunst, die Servicekultur und die Flexibilität, die die Marke DO & CO auszeichnen,
bewahrt werden.
Um ESG-Ziele und das Geschäftswachstum zu unterstützen, will DO & CO durch die
Abstimmung der ESG-Prioritäten auf die Weiterentwicklung der IT- und Datenarchitektur der
Gruppe eine skalierbare und transparente Grundlage schaffen. Nach und nach werden digitale
Lösungen eingeführt, die eine konsistente Erfassung, Verwaltung und Analyse von ESG-
relevanten Daten über alle Betriebsabläufe und Lieferketten hinweg ermöglichen. Dadurch
sollen die Rückverfolgbarkeit, das Abfall- und CO₂-Management sowie die regulatorische
Berichterstattung verbessert werden. Die Datenqualität und die Automatisierung sollen
schrittweise weiterentwickelt werden. Die Digitalisierung wird daher als langfristiger
Wegbereiter für kontinuierliche Verbesserungen verstanden und nicht als vollständig
umgesetzter Finalzustand.
Die Twin Transition Strategie wird durch mehrere sich gegenseitig verstärkende strategische
Faktoren unterstützt. Diese beziehen Menschen, digitale Kompetenzen und ökologische
Aspekte in den täglichen Betrieb und die Entscheidungsfindung ein.
Innovationen, die von den Menschen ausgehen, bleiben ein wichtiger Faktor. Durch den
kontinuierlichen Ausbau der DO & CO Akademie erhalten Arbeitnehmer:innen aller
Funktionsbereiche Schulungen, die für die Qualitätssicherung und die Erreichung
nachhaltigkeitsbezogener Ziele relevant sind. Digitale Tools und Automatisierung werden
eingesetzt, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen und die Effizienz zu steigern.
Langfristig sollen sie auch zur Abfallreduzierung beitragen, wobei die etablierten Standards in
Bezug auf betriebliche Kompetenz und Servicequalität gewahrt bleiben.
Digitale Kompetenz schafft die dafür erforderliche Infrastruktur durch Investitionen in
Systeme, Cybersecurity und Automatisierung. Diese Technologien werden als
Entscheidungshilfen eingesetzt, um die Planungsgenauigkeit und die operative Resilienz zu
verbessern sowie die operative Leistung mit ökologischen und kund:innenbezogenen
Anforderungen in Einklang zu bringen.
Umweltbelange werden durch die Weiterentwicklung der Rahmenwerke für das
Umweltmanagementsystem unter Einsatz zunehmend verbesserter digitaler Überwachungs-
und Rückmeldemechanismen berücksichtigt. Entscheidungen im Bereich Nachhaltigkeit stützen
sich auf datengestützte Analysen und, soweit verfügbar, auf wesentliche Risikobewertungen.
Das Ziel besteht darin, neben der Geschäftskontinuität und dem Wachstum auch die
Umweltleistung zu fördern.
63
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Im Bereich Einkauf und Beschaffung verfolgt DO & CO zunehmend einen wirkungsorientierten
Ansatz. Zwar wird aus Gründen der Qualität und der Versorgungssicherheit sowie aus
regionalen Erwägungen in der Regel die lokale Beschaffung bevorzugt, doch ist bekannt, dass
diese nicht zwangsläufig die geringsten Umweltauswirkungen mit sich bringt. Bei den
Einkaufsentscheidungen wird daher ein Gleichgewicht zwischen ausreichender Verfügbarkeit,
Produktqualität, Liefersicherheit und Umweltleistung angestrebt. Dabei dienen aktuelle
Lieferant:innendaten, Lebenszyklusüberlegungen und digitale
Lieferant:innenmanagementsysteme als Grundlage.
Die Steuerung der Twin Transition verbindet die Rahmenbedingungen auf Gruppenebene mit
einer dezentralen Umsetzung. Es werden gruppenweite Standards, Instrumente und
Berichtsstrukturen festgelegt, um Einheitlichkeit und die Einhaltung der Vorschriften zu
gewährleisten. Die Umsetzung liegt weiterhin in der Verantwortung des Managements auf
Geschäftsbereichs- und Standortebene, um den unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen
Rechnung zu tragen.
64
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Nachhaltigkeitsziele und Übergangsplanung
[ESRS 2-SBM-1]
Um ihre Nachhaltigkeitsziele in die Praxis umzusetzen, führt DO & CO das strukturierte Twin
Transition-Rahmenwerk ein. Dieses integriert Klimaschutz, Naturschutz und digitale
Transformation in die Steuerung des Kerngeschäfts. Die Gruppe entwickelt derzeit einen
Übergangsplan für den Klimaschutz, der noch der Zustimmung des Vorstands bedarf. Mit
diesem bekräftigt sie ihr Bekenntnis zu den Science Based Targets. Der Plan wird einer
erneuten Validierung unterzogen, bei der er aus einer pragmatischen, operativen Perspektive
betrachtet wird. Darüber hinaus plant DO & CO die Entwicklung eines Übergangsplans für den
Naturschutz, der sich mit wesentlichen Abhängigkeiten und Risiken im Zusammenhang mit der
biologischen Vielfalt und den Wasserressourcen befasst.
DO & CO befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase dieses Transitionsprozesses. Das
Unternehmen vollzieht den Übergang von einer überwiegend manuellen Datenerfassung zu
zunehmend automatisierten und digital gestützten Mechanismen. Dieser schrittweise Ansatz
berücksichtigt die globale operative Komplexität der Gruppe und stellt sicher, dass die
Verbesserungen der Nachhaltigkeitsleistung langfristig robust, überprüfbar und skalierbar sind.
Integrierte strategische Säulen
DO & CO verfolgt einen ganzheitlichen ESG-Ansatz. Dabei werden ökologische, soziale und
Governance-Überlegungen direkt in die operativen und steuerungsrelevanten
Rahmenbedingungen der Gruppe eingebunden. So werden ESG-Themen nicht als
eigenständige oder isolierte Initiativen behandelt. Nachhaltigkeitskennzahlen werden
schrittweise in die zentralen Datensysteme und Entscheidungsprozesse integriert, sofern die
Systemreife dies zulässt. Dadurch ist ein fundiertes, konsistentes und
verantwortungsbewusstes Management in allen Unternehmensbereichen möglich.
65
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Umweltstrategie: Entkopplung von Wachstum und ökologischem
Fußabdruck
[ESRS 2-SBM-1]
Seit 2001 geht DO & CO durch strukturierte Berichterstattung und gezielte Abhilfemaßnahmen
auf Umweltbelastungen ein. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt ist fest in der
Kerngeschäftsstrategie der Gruppe verankert. Langfristig soll die mit dem Wachstum
verbundene Umweltbelastung reduziert werden. Bei diesem Ansatz werden die Unterschiede
zwischen absoluten und intensitätsbasierten Belastungen sowie die unterschiedliche
Verfügbarkeit aktueller Daten in den Bereichen Airline Catering, Event Catering und
Gastwirtschaftsbetriebe berücksichtigt.
Zu den wichtigsten Schwerpunkten gehören:
Energiewende und Infrastrukturwandel
Zunehmende Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Investitionen in
energieeffiziente Gebäude, Anlagen und Technologien.
Abfall- und Ressourcenwirtschaft
Umsetzung von überwachten Initiativen zur Abfallvermeidung, einschließlich
Programmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, unterstützt durch eine
verbesserte Datentransparenz und operative Rückverfolgung.
Nachhaltige Verpackungen
Kontinuierliche Innovation bei nachhaltigen Verpackungslösungen und die
konsequente Reduzierung unnötiger Einwegkunststoffe unter Berücksichtigung
von Betriebssicherheit, Lebensmittelqualität und Auswirkungen auf die Umwelt.
Umweltfreundliche Beschaffung
Bewältigung der materiellen Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt (ESRS
E4) und Wasser (ESRS E3) durch wirkungsorientierte
Beschaffungsentscheidungen. Die Gruppe räumt regenerativen und
verantwortungsvollen landwirtschaftlichen Praktiken, soweit dies möglich ist,
Vorrang ein und führt in Regionen mit Wasserknappheit digitale
Wasserüberwachung und Risikoprüfungen ein, um die langfristige Verfügbarkeit
und Qualität der Inhaltsstoffe sicherzustellen.
Diese Maßnahmen tragen insgesamt zu transparenteren, verantwortungsbewussteren und
umweltfreundlicheren Wertschöpfungsketten bei, ohne dabei die hohen Produktstandards von
DO & CO zu beeinträchtigen.
66
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Strategie im Bereich Soziales: Humankapital als Katalysator
[ESRS 2-SBM-1]
Eine personenzentrierte Kultur bildet die Grundlage für die Geschäftstätigkeit und die
langfristige Resilienz von DO & CO. Soziale Verantwortung wird durch eine strukturierte
Personalentwicklung, integrative Praktiken am Arbeitsplatz sowie die Einbindung von
Nachhaltigkeit in das Gästeerlebnis operativ verankert.
Zu den wichtigsten Elementen zählen:
Interne Mobilität und Talentförderung
DO & CO identifiziert vielversprechende Talente auf der Service- und operativen
Ebene und fördert deren Aufstieg ins Management, indem ihnen eine gezielte
Weiterentwicklung und abteilungsübergreifende Mobilität ermöglicht wird. Dieser
Ansatz stärkt die Arbeitnehmer:innenbindung, bewahrt handwerkliches Können
und gewährleistet die Kontinuität höchster Qualitätsstandards in allen
Geschäftsbereichen.
Auf Tradition aufbauend, um Kultur zu zelebrieren
Nachhaltigkeitsprinzipien werden in die Kund:innenerfahrung integriert, indem
erstklassiger Service mit ethischen Praktiken kombiniert wird. Dabei werden
lokale Gemeinschaften, Kulturen und Arbeitsstandards respektiert.
Globale Vielfalt und Zusammenarbeit
Die Gruppe fördert aktiv kulturelle Vielfalt und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit innerhalb ihrer internationalen Arbeitskräfte. Sie erkennt
Vielfalt zudem als Motor für Innovation, Anpassungsfähigkeit und exzellenten
Service an.
Exzellenz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Gezielte Initiativen am Arbeitsplatz sowie strenge Gesundheits- und
Sicherheitsstandards fördern das Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen, die
Betriebskontinuität und die Resilienz in verschiedenen Betriebsumgebungen.
67
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Governance-Strategie: Einbindung von ESG-Kriterien in die
strategische Steuerung
Eine starke Governance sorgt dafür, dass ökologische und soziale Zielsetzungen mit den
langfristigen geschäftlichen Zielen von DO & CO in Einklang stehen und in die strategische und
operative Entscheidungsfindung einfließen.
Zu den wichtigsten Steuerungsmechanismen gehören:
Datengestützte ESG-Steuerung
Einführung der Nutzung detaillierter ESG-Daten in Management-
Steuerungssystemen unter Verwendung digitaler Erkenntnisse, um die Effizienz
zu steigern, Verschwendung zu reduzieren und eine faktenbasierte
Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dies erfolgt vorbehaltlich kontinuierlicher
Verbesserungen hinsichtlich Datenvollständigkeit und Automatisierung.
Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Supply Chain Due Diligence, SCDD)
Einsatz digitaler Screening- und Risikobewertungstools zur Identifizierung
sozialer und ökologischer Risiken, wie beispielsweise Abholzung und
Wasserknappheit, innerhalb der Lieferkette. Von allen Tier-1-Lieferant:innen
wird grundsätzlich erwartet, den überarbeiteten Verhaltenskodex für
Lieferant:innen sowie die damit verbundenen Richtlinien einzuhalten. Die
Überwachung der Einhaltung und entsprechende Abhilfemaßnahmen werden
schrittweise umgesetzt.
Strategische Integration
ESG-Aspekte fließen zunehmend in die strategische Planung,
Investitionsentscheidungen und Ausschreibungsprozesse ein, wodurch
Nachhaltigkeit eine größere geschäftliche Rolle spielt und nicht als bloßes
Compliance-Zusatzelement betrachtet wird.
Von Richtlinien getriebene Ethik und Schulung
Ethische Standards werden durch gruppenweite Richtlinien durchgesetzt und
durch gezielte Schulungen in allen Geschäftsbereichen und entlang der
Lieferkette unterstützt, um ein einheitliches Verständnis und eine einheitliche
Anwendung sicherzustellen.
68
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
[ESRS 2-SBM-1]
Das Geschäftsmodell verbindet eine hochwertige kulinarische Produktion mit
maßgeschneiderten Dienstleistungen. Zu den wichtigsten Lieferant:innen von DO & CO zählen
Unternehmen, die Dienstleistungen, Materialien oder Produkte im Zusammenhang mit der
Lebensmittelverarbeitung und -zubereitung anbieten. Darüber hinaus ist die Energieversorgung
ein zentraler Aspekt. Für einen vorschriftsmäßigen Betrieb werden zudem Fahrzeuge,
technische Ausrüstung (Küchenausstattung), Wasser und IT-Dienstleistungen benötigt. Derzeit
ist nicht absehbar, dass diese Inputfaktoren gefährdet sind oder in (naher) Zukunft nicht
verfügbar sein werden.
Die Kund:innen von DO & CO sind vorwiegend Fluggesellschaften. Das Hauptsegment Airline
Catering macht 79,22 % des Konzernumsatzes aus. Der verbleibende Anteil verteilt sich auf
das Segment International Event Catering (13,14 %) und das Segment Restaurants, Hotels &
Lounges (7,64 %).
Mit diesem Dienstleistungsangebot positioniert sich das Unternehmen gegenüber seinen
Kund:innen als zuverlässige und erfahrene Partnerin, die auf hohem Niveau agiert. Die
Kombination aus hochwertigen Dienstleistungen, persönlicher Betreuung und einem sorgfältig
gestalteten Kund:innenerlebnis schafft ein Umfeld, das Vertrauen, Qualität und Durchdachtheit
vermittelt.
Investor:innen finden in dem Unternehmen ein stabiles und wachstumsorientiertes
Marktumfeld vor, das durch eine klare strategische Ausrichtung, transparente Entwicklungen
und zukunftsorientierte Geschäftsmodelle geprägt ist.
Mit Lieferant:innen pflegt das Unternehmen eine vertrauensvolle und kooperative
Zusammenarbeit. Klare Kommunikationswege, vorhersehbare Abläufe und ein respektvoller
Umgang sind die Grundlage für qualitativ hochwertige Ergebnisse und eine konstruktive,
langfristige Geschäftsbeziehung.
Den Arbeitnehmer:innen gegenüber ist DO & CO bestrebt, ein allgemein förderliches und
motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen. Verschiedene Faktoren, wie die Anerkennung
individueller Fähigkeiten, angemessene Rahmenbedingungen und interne Strukturen, können
zu Möglichkeiten der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung beitragen. Insgesamt ist
es das Ziel des Unternehmens, eine Arbeitskultur zu fördern, die Engagement,
Verantwortungsbewusstsein und gemeinsamen Fortschritt begünstigt.
Die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten von DO & CO sind eng mit dem
Logistiksektor verflochten. Von der Beschaffung der Rohstoffe bis zur Auslieferung der
Fertiggerichte spielt die logistische Abwicklung eine zentrale Rolle. Das Geschäftsmodell von
DO & CO ist in hohem Maße von diesen Dienstleistungen abhängig, weshalb das Unternehmen
bestrebt ist, diese Beziehungen bestmöglich zu gestalten.
2 Ebene der Geschäftsbereiche: Österreich, Deutschland, Türkiye, Großbritannien, Italien, Spanien, Polen, Boston, Detroit, Los Angeles,
Chicago, Miami, New York.
Um einen klaren Überblick über die Strategie für das Engagement zu geben, werden in den folgenden Tabellen die spezifischen
Zielgruppen, ihre Kommunikationskanäle und die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen, die bei jeder Gruppe angesprochen werden,
detailliert aufgeführt.
69
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
[ESRS 2-SBM-2]
Als wesentlichen Bestandteil im Rahmens der Nachhaltigkeits-Governance und des
Risikomanagements pflegt DO & CO einen proaktiven Dialog mit Interessenträger:innen. Ziel
dieser Interessenträger:innen-Einbindung ist es, einen transparenten und konstruktiven Dialog
zu fördern und die Interessen und Standpunkte derjenigen zu verstehen, die von den
Aktivitäten von DO & CO betroffen sein könnten oder ein Interesse daran haben, sowie jener,
die Einfluss auf das Geschäft von DO & CO nehmen können. Dadurch wird sichergestellt, dass
alle Perspektiven bei strategischen Entscheidungen, der Nachhaltigkeitsstrategie und der
Berichterstattung angemessen berücksichtigt werden.
Die Interessenträger:innen werden durch eine strukturierte Erfassung interner und externer
Akteur:innen im gesamten Geschäftsbetrieb von DO & CO und entlang der gesamten
Wertschöpfungskette identifiziert. Zu den wichtigsten internen Interessenträger:innen zählen
der Vorstand und die Arbeitnehmer:innen sowie elf Fachabteilungen, die zentrale operative und
unterstützende Funktionen abdecken. Hierzu zählen beispielsweise die Bereiche operatives
Geschäft, Beschaffung, Personalwesen (Human Resources, HR), Qualität, Finanzen und Recht.
Die interne Zusammenarbeit konzentriert sich auf vier strategische Regionen, um eine globale
Perspektive zu gewährleisten. Der Hauptsitz befindet sich in Österreich und ist verantwortlich
für das regulatorische Umfeld in der Europäischen Union (EU). Projekte im Bereich
Nachhaltigkeit werden dagegen konzernweit auf einheitsspezifischer 2 Basis umgesetzt, wobei
Spanien als früher Initiator solcher Projekte fungiert. Großbritannien, die Vereinigten Staaten
von Amerika (USA) und Türkiye bieten vielfältige geopolitische und regulatorische
Rahmenbedingungen außerhalb der EU. Auf diese Weise wird eine ausgewogene Bewertung
internationaler IROs ermöglicht. Zu den externen Interessenträger:innen gehören Investoren,
Fluggesellschaften und Event-Kund:innen, wichtige Lieferant:innen und Auftragnehmer,
Banken und Fachexperten.
Interessenträger:innen-Gruppe
Einbindungsformat
Beispiele für wichtige Themen
Investor:innen & Banken
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse,
Interessenträger:innen-Interview
Klimabedingte Risiken, finanzielle Transparenz
Fluggesellschaften & Event-Kund:innen
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse,
Interessenträger:innen-Interview
Energieverbrauch, Abfallmanagement,
Kreislaufwirtschaft im Bereich Verpackungen,
Qualitätssicherung
Lieferant:innen & Auftragnehmer:innen
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse,
Interessenträger:innen-Interview
Arbeitsrechte in der Lieferkette,
Umweltstandards
Personalwesen & Arbeitnehmer:innen
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse,
strukturierte Workshops, regelmäßige
Berichterstattung, ESG-Dialog
Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung,
Arbeitnehmer:innenrechte,
Whistleblowing, Unternehmenskultur,
Korruption und Bestechung,
Rechte der lokalen Bevölkerung
Fachexperten & NGOs
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse,
Interessenträger:innen-Interview
Biodiversität, Wasserknappheit, Tierwohl, neue
EU-Vorschriften
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt nach einem zentralisierten Modell, das die
internationale Organisationsstruktur von DO & CO widerspiegelt. Dabei erfolgt die Einbindung
über auf die jeweilige Interessenträger:innen-Gruppe zugeschnittene Kanäle. Dazu zählen
70
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
unter anderem Interviews mit dem Management, funktionsspezifische und
funktionsübergreifende Workshops, Interaktionen auf operativer Ebene sowie standardisierte
Bewertungsvorlagen. Dieser Ansatz ermöglicht die systematische Erfassung der
Interessenträger:innen-Perspektiven in den verschiedenen Geschäftsbereichen von DO & CO,
darunter Airline Catering, internationales Event-Catering sowie Restaurants, Hotels & Lounges.
Der Prozess zur Einbindung der Interessenträger:innen wird vom Globalen ESG-Team
koordiniert, welche die methodische Konsistenz und die Einhaltung der CSRD-Anforderungen
sicherstellt. Die Aufsichtsfunktion obliegt dem zuständigen Vorstandsmitglied, welches die
Ergebnisse des Interessenträger:innen-Dialogs überprüft und wesentliche Annahmen validiert.
Der Interessenträger:innen-Dialog erfolgt regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, und ist
formal in den Prozess der DMA von DO & CO integriert. Die DMA ist ein fortlaufender Prozess,
der sich kontinuierlich an geografische, klimabezogene und politische Entwicklungen anpassen
muss. Mit der Erweiterung der Wissensbasis zu spezifischen ESG-Themen sind regelmäßige
Aktualisierungen der IROs unerlässlich. Darüber hinaus wendet DO & CO einen risikobasierten
Ansatz an, der in jedem Bewertungszyklus verschiedene Interessenträger:innen-Gruppen
einbezieht, mit besonderem Fokus auf externe Interessenträger:innen, um die Vielfalt der
Perspektiven zu erweitern und zusätzliche Plattformen für Dialog und konstruktive Einbindung
zu schaffen.
Die im Rahmen von Dialogmaßnahmen gesammelten qualitativen Informationen werden
anhand festgelegter Kriterien in quantitative Bewertungen umgewandelt. Zu diesen Kriterien
zählen Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit der Auswirkungen, Eintrittswahrscheinlichkeit und
finanzielle Folgen. Die Perspektiven externer Interessenträger:innen dienen der Validierung
und gegebenenfalls der Verfeinerung der internen Bewertung wesentlicher
Nachhaltigkeitsthemen von DO & CO.
Die Ergebnisse des Interessenträger:innen-Dialogs fließen systematisch in die
Entscheidungsprozesse und die ESG-Kommunikation von DO & CO ein. Das zuständige
Vorstandsmitglied wird im Rahmen der Prüfung und Genehmigung der DMA sowie durch
regelmäßigen Austausch mit Fachexperten über die Ansichten der Interessenträger:innen und
die Ergebnisse des Dialogs informiert. Die identifizierten wesentlichen Themen definieren
Umfang und Inhalt der Offenlegungen und dienen gleichzeitig als Grundlage für die
Priorisierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen, -richtlinien und -zielen.
[ESRS S1-SBM-2]
Die Ansichten, Interessen und Rechte der eigenen Arbeitskräfte von DO & CO werden in erster
Linie im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Durch diese Analyse
wurde ein jährlicher interner und externer Einbindungsprozess etabliert. Die Beiträge werden
durch einen strukturierten Austausch mit den relevanten internen Funktionen, insbesondere
der Personalabteilung, sowie durch den Dialog mit externen Interessenträger:innen, die die
Interessen der Arbeitnehmer:innen vertreten, gesammelt. Die aus diesem Prozess
gewonnenen Erkenntnisse werden an die zuständigen Funktionen innerhalb der Gesellschaften
weitergeleitet. Dort werden sie in konkrete Initiativen und operative Maßnahmen umgesetzt.
Ein wichtiger externer Interessenträger ist die Gewerkschaft in Istanbul, Türkiye, die 76,58 %
Arbeitnehmer:innen am Standort vertritt, was etwa 27,65 % der eigenen Arbeitskräfte der
Gruppe entspricht. Die über diese Kanäle gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ermittlung
von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften
ein. Sie werden bei der Festlegung von Maßnahmen berücksichtigt, um negative Auswirkungen
zu verhindern oder zu mindern, Risiken zu steuern und aufkommende arbeitskräftebezogene
Anliegen anzugehen.
71
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
[ESRS S2-SBM-2]
Bei der Gestaltung ihrer Strategie und ihres Geschäftsmodells betrachtet DO & CO die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette als eine zentrale Gruppe betroffener
Interessenträger:innen, insbesondere in Bezug auf Arbeitsbedingungen, faire Entlohnung,
Arbeitszeit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gleichbehandlung, Vereinigungsfreiheit
und den Schutz der Menschenrechte. Angesichts der Abhängigkeit des Geschäftsmodells von
einer komplexen, internationalen Lieferkette für Lebensmittelzutaten, Getränke,
Verpackungen, Logistik und ausgelagerte Dienstleistungen ist sich DO & CO bewusst, dass ihre
Beschaffungspraktiken, die Auswahl der Lieferant:innen, die Lieferzeiten, die Preisstrukturen
und die Qualitätsanforderungen die Arbeitsbedingungen und Rechte der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette wesentlich beeinflussen können. Insbesondere können Zeit- und
Kostendruck, die sich beispielsweise aus Lieferfristen oder einer schwankenden Nachfrage
ergeben, von den Lieferant:innen an ihre Arbeitskräfte weitergegeben werden. Dies kann sich
wiederum auf die Arbeitsbedingungen auswirken. Sollten wesentliche Auswirkungen oder
Risiken festgestellt werden, können Anpassungen am Geschäftsmodell und an der Strategie
vorgenommen werden. Dies kann unter anderem die Weiterentwicklung von
Beschaffungsstrategien, Lieferant:innenanforderungen, vertraglichen Rahmenbedingungen und
Praktiken der Interessenträger:innen-Einbindung umfassen, um solchen Auswirkungen
entgegenzuwirken. Die Interessen, Ansichten und Rechte der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette werden indirekt durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse des
Unternehmens und die Einbindungsprozesse der Interessenträger:innen berücksichtigt,
insbesondere durch den Dialog mit Kund:innen und Lieferant:innen. Diese Perspektiven fließen
in den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf verantwortungsvolle Beschaffung,
Lieferant:innenmanagement und operative Planung ein. Das Ziel besteht darin, potenzielle
negative Auswirkungen zu mindern, international anerkannte Menschenrechte zu achten und
die Resilienz und Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette zu fördern.
[ESRS S4-SBM-2]
DO & CO betrachtet Verbraucher:innen und Endnutzer:innen als eine wichtige Gruppe
betroffener Interessenträger:innen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Produktsicherheit und -
qualität, Gesundheit und Ernährung, transparente Informationen, Datenschutz und die Achtung
ihrer Rechte. Als Unternehmen, das in den Bereichen gehobene Gastwirtschaft, Events und
Airline Catering tätig ist, ist sich das Unternehmen der Auswirkungen seines Geschäftsmodells
auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen bewusst. Diese Auswirkungen ergeben sich aus
der Beschaffung, Zubereitung, Präsentation und Lieferung von Speisen und Getränken sowie
aus der Kund:innenkommunikation und den Serviceprozessen. Die Interessen, Ansichten und
Rechte von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen fließen daher in den
Qualitätsmanagement-Ansatz und das verantwortungsvolle Produktangebot des Unternehmens
ein. Erfasst werden die Interessen, Ansichten und Rechte von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen durch Kund:innenfeedback und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. In
konkrete Anpassungen im Betrieb und in der Leistungserbringung werden sie anschließend
umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die Verfeinerung der Menüzusammensetzung und
Anpassungen bei der Verpackung. In diesem Zusammenhang ist das Unternehmen bestrebt,
seine Strategie und sein Betriebsmodell so anzupassen, dass nachteilige Auswirkungen auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen verhindert, Vertrauen und Sicherheit gefördert und
die Achtung ihrer Menschenrechte an allen relevanten Berührungspunkten gestärkt werden.
72
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
[ESRS 2-SBM-3]
Alle Konzepte und Richtlinien werden von den zuständigen Vorstandsmitgliedern genehmigt
und sind auf der Homepage von DO & CO öffentlich zugänglich. Der Vorstand ist die oberste
Ebene, die für die Umsetzung verantwortlich ist. Der Überwachungsprozess ist für alle
Richtlinien von DO & CO einheitlich und umfasst regelmäßige Überprüfungen sowie bei Bedarf
Aktualisierungen. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch klare Berichtswege sowie durch
Führungskräfte und Vorgesetzte, die als Vorbilder fungieren, gewährleistet. Im Juni 2026
werden die Richtlinien aktualisiert und es werden neue Schulungssysteme eingeführt, die eine
genaue Nachverfolgung der Richtlinienumsetzung ermöglichen. Dieser Bericht basiert auf den
derzeit gültigen Versionen der Richtlinien.
73
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Richtlinie zum Wohlverhaltensregeln
Beschreibung
Die Richtlinie zu den Wohlverhaltensregeln von DO & CO definiert den ethischen und rechtlichen Rahmen für alle geschäftlichen Aktivitäten der Gruppe.
Die Richtlinie legt die Grundprinzipien für rechtmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln, Integrität, Ehrlichkeit und Professionalität fest. Die
Richtlinie umfasst zentrale Themen wie die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, fairen Wettbewerb, die Verhinderung von Korruption und
Bestechung, den Umgang mit Geschenken und Vorteilen, die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Verhinderung von Geldwäsche, die Einhaltung
von Handelskontrollen sowie verantwortungsbewusstes Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern und Behörden. Das allgemeine Ziel besteht darin,
sicherzustellen, dass alle geschäftlichen Aktivitäten auf rechtmäßige, ethische und verantwortungsvolle Weise durchgeführt werden. Es gibt keinen
formellen Überwachungsprozess, abgesehen davon, dass die Geschäftsleitung als Vorbild fungiert und gleichzeitig die Umsetzung überwacht.
Relevante IROs
Alle IROs sind für diese Richtlinie relevant, da sie die übergreifende Leitlinie für die Geschäftstätigkeit von DO & CO darstellt.
Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für DO & CO und alle Tochterunternehmen und ist für alle Arbeitnehmer:innen weltweit verbindlich. Sie legt auch Erwartungen an das
Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern, Lieferanten und Dritten fest.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
Datenschutzrichtlinie
Beschreibung
Die Datenschutzrichtlinie legt die Grundsätze und Maßnahmen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Speicherung, Übermittlung und Löschung
personenbezogener Daten bei DO & CO fest. Zu den wesentlichen Inhalten gehören der Umgang mit personenbezogenen Daten, die über Websites,
digitale Medien und direkten Kontakt erhoben werden, Regeln zur Datenminimierung und Vertraulichkeit, Aufbewahrungsfristen, der Einsatz von
Auftragsverarbeitern, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie die Rechte der betroffenen Personen, einschließlich Auskunft,
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Das allgemeine Ziel der Richtlinie besteht darin, personenbezogene Daten zu
schützen, Vertraulichkeit und Sicherheit zu gewährleisten sowie einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Daten im gesamten
Unternehmen zu fördern. Es gibt keinen formellen Überwachungsprozess, abgesehen davon, dass die Geschäftsleitung als Vorbild fungiert und die
Umsetzung überwacht.
Relevante IROs
IRO 40, IRO 44
Geltungsbereich
Die Datenschutzrichtlinie gilt für alle Interessengruppen, einschließlich Arbeitnehmer:innen, Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Lieferanten und
andere Dritte, und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten im gesamten Konzern.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Beschreibung
Der Verhaltenskodex für Lieferanten von DO & CO definiert die Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die
Lieferanten bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an die Gruppe erfüllen müssen. Zu den wichtigsten Inhalten gehören Erwartungen
hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, fairer und sicherer Arbeitsbedingungen, des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit, der
Nichtdiskriminierung, des Umweltschutzes, des verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen, ethischen Geschäftsgebaren sowie der
Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeits- und Einkaufsstandards von DO & CO. Das allgemeine Ziel des Kodex ist es, sicherzustellen, dass
Beschaffungs- und Lieferkettenaktivitäten auf faire, transparente, verantwortungsvolle und nachhaltige Weise durchgeführt werden und dass die
Praktiken der Lieferanten mit den Werten von DO & CO im Einklang stehen. Die Einhaltung des Kodex ist verpflichtend, und Lieferanten müssen die
Einhaltung als Voraussetzung für die Zulassung bestätigen. DO & CO behält sich das Recht vor, Audits nach vorheriger Ankündigung durchzuführen, und
erwartet bei Nichteinhaltung Korrekturmaßnahmen. Es gibt jedoch keinen formellen Überwachungsprozess, der über die Vorbildfunktion des
Managements bei der Überwachung der Umsetzung hinausgeht.
Relevante IROs
IRO3, IRO11 – IRO13, IRO15, IRO17 – IRO20, IRO22, IRO24, IRO27, IRO39, IRO42, IRO43, IRO45, IRO46, IRO48 – IRO51
Geltungsbereich
Gilt für DO & CO und alle Tochterunternehmen und ist für alle Lieferanten weltweit verbindlich.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
74
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
Beschreibung
Die Richtlinie von DO & CO zur Nutzung natürlicher Ressourcen definiert, wie das Unternehmen die Gewinnung, den Verbrauch und die Freisetzung von
natürlichen Ressourcen und Energie im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit steuert. Zu den wesentlichen Inhalten gehören die Nutzung materieller
Ressourcen (wie Rohstoffe, Wasser, Brennstoffe und Papier), der Energieverbrauch, das Abfallaufkommen, Emissionen in die Luft (einschließlich
Treibhausgase), Wärmeabgabe, Strahlung und andere Umweltbelastungen, die aus den Unternehmensaktivitäten resultieren. Das allgemeine Ziel der
Richtlinie besteht darin, alle Unternehmensmaßnahmen zu regeln, die mit natürlichen Ökosystemen in Wechselwirkung stehen, um
Umweltauswirkungen verantwortungsbewusst und einheitlich über alle Betriebsbereiche hinweg zu steuern. Es gibt keinen formellen
Überwachungsprozess, abgesehen davon, dass das Management als Vorbild fungiert und die Umsetzung überwacht.
Relevante IROs
IRO1 – IRO28
Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für DO & CO und alle unter seiner Kontrolle stehenden Gesellschaften und umfasst alle Unternehmensmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Nutzung natürlicher Ressourcen, einschließlich der Tätigkeiten von Arbeitnehmer:innen und Dritten, die im Auftrag des Unternehmens handeln.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
Richtlinie für nachhaltige Beschaffung
Beschreibung
Die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung von DO & CO legt Grundsätze für die verantwortungsvolle Beschaffung von Lebensmitteln, Rohstoffen und
anderen Ressourcen innerhalb der gesamten Gruppe fest. Der Schwerpunkt liegt auf der Beschaffung von Zutaten und Materialien in einer Weise, die
ökologische Nachhaltigkeit, verantwortungsvollen Ressourcenumgang, Qualitätsstandards und die Übereinstimmung mit den übergeordneten ESG-
Verpflichtungen des Unternehmens fördert, einschließlich einer Betonung der lokalen Beschaffung und verantwortungsvoller Praktiken in der Lieferkette.
Das allgemeine Ziel der Richtlinie besteht darin, nachhaltige Beschaffungsentscheidungen zu fördern, die die Umweltbelastung verringern, die
langfristige Verfügbarkeit von Ressourcen sichern und die Beschaffungspraktiken mit der Nachhaltigkeitsstrategie von DO & CO in Einklang bringen. Es
gibt keinen formellen Überwachungsprozess, abgesehen davon, dass das Management als Vorbild fungiert und die Umsetzung überwacht.
Relevante IROs
IRO3, IRO15 – IRO22, IRO24, IRO27, IRO48
Geltungsbereich
Die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung gilt für DO & CO und dessen Beschaffungsaktivitäten in allen Geschäftsbereichen und umfasst die
Beschaffung von Lebensmitteln, Rohstoffen und anderen relevanten Vorleistungen. Sie wirkt sich indirekt auf Lieferanten durch Einkaufs- und
Beschaffungsanforderungen aus.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
Richtlinie für Menschenrechte
Beschreibung
Die Menschenrechtsrichtlinie von DO & CO legt das Engagement des Unternehmens für die Achtung und Förderung der Menschenrechte in allen
Geschäftsbereichen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette fest, basierend auf den Grundprinzipien Verantwortung, Dankbarkeit, Gleichheit,
Vielfalt, Inklusion und faire Behandlung. Zu den wesentlichen Inhalten gehören Verpflichtungen zu fairen und respektvollen Arbeitsbedingungen, das
Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, sichere und gesunde Arbeitsplätze, offene und ehrliche Kommunikation
mit den Arbeitnehmer:innen sowie Erwartungen hinsichtlich Löhnen, Arbeitszeiten, Sicherheit und fairer Behandlung, auch innerhalb der Lieferkette. Das
allgemeine Ziel der Richtlinie besteht darin, die Achtung der Menschenrechte in der Unternehmenskultur und den Geschäftspraktiken von DO & CO zu
verankern und sicherzustellen, dass ethisches Verhalten und gute Unternehmensbürgerschaft den langfristigen Geschäftserfolg an Arbeitsplätzen, in
Märkten, Gemeinschaften und im Umweltbereich unterstützen. Die Überwachung wird durch Mechanismen unterstützt, die es Arbeitnehmer:innen
ermöglichen, Bedenken zu äußern oder Fehlverhalten zu melden, wie beispielsweise die Whistleblowing-Plattform. Es gibt jedoch keinen formellen
Überwachungsprozess, der über die Vorbildfunktion des Managements bei der Überwachung der Umsetzung hinausgeht.
Relevante IROs
IRO 29 – IRO 44
75
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Geltungsbereich
Die Menschenrechtsrichtlinie gilt für DO & CO und seine Arbeitnehmer:innen und erstreckt sich auf Lieferanten und Geschäftspartner, indem sie
Erwartungen hinsichtlich fairer Behandlung, Arbeitsstandards und verantwortungsvollen Verhaltens entlang der gesamten Wertschöpfungskette festlegt
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
Richtlinie für Diversität, Integration und Gleichberechtigung
Beschreibung
Die Richtlinie für Diversität, Integration und Gleichberechtigung von DO & CO legt das Engagement des Unternehmens fest, Gleichberechtigung zu
fördern, Diversität zu schätzen und ein inklusives und gerechtes Arbeitsumfeld für alle Arbeitnehmer:innen zu schaffen. Zu den wesentlichen Inhalten
der Richtlinie gehören faire Behandlung in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses, wie z. B. bei der Anwerbung, Auswahl, Bindung, den
Arbeitsbedingungen, dem Arbeitsumfeld, der Weiterbildung und Entwicklung, der Beförderung und Karriereentwicklung, bei Entlassungen und
Versetzungen sowie eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung aufgrund geschützter Merkmale. Das allgemeine Ziel der Richtlinie ist es, eine
Arbeitskultur zu schaffen, in der Diversität, Integrität und Gleichberechtigung aktiv unterstützt und gewürdigt werden, damit die Arbeitnehmer:innen ihr
Potenzial voll ausschöpfen und zu Unternehmensleistung, Innovation und Kreativität beitragen können. Es gibt keinen formellen Überwachungsprozess,
abgesehen davon, dass das Management als Vorbild fungiert und gleichzeitig die Umsetzung überwacht.
Relevante IROs
IRO 30, IRO 34, IRO 36, IRO 37, IRO 38
Geltungsbereich
Die Richtlinie für Diversität, Integration und Gleichberechtigung gilt für DO & CO und alle Arbeitnehmer:innen und deckt alle Phasen des
Arbeitsverhältnisses sowie alle beschäftigungsbezogenen Richtlinien und Praktiken innerhalb der gesamten Gruppe ab.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
Richtlinie zum Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter
Beschreibung
Die Richtlinie zum Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter von DO & CO umfasst das Engagement des Unternehmens für die Schaffung einer
unterstützenden, respektvollen und motivierenden Arbeitsplatzkultur, die das Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen, die Arbeitszufriedenheit und die
berufliche Weiterentwicklung fördert. Zu den wesentlichen Inhalten der Richtlinie gehören Verpflichtungen zu fairen Arbeitsbeziehungen, zur Achtung
der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen, zu offener und ehrlicher Kommunikation mit den Arbeitnehmer:innen und ihren
Vertretern, zur Nichtdiskriminierung, zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten sowie zur Festlegung von Mindeststandards für das
Arbeitnehmer:innenmanagement. Das allgemeine Ziel der Richtlinie besteht darin, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Arbeitnehmer:innen
unterstützt und eingebunden fühlen und ihr Bestes geben können, wobei sichergestellt wird, dass das Wohlbefinden und das Engagement der
Arbeitnehmer:innen positiv zur Unternehmensleistung und zur langfristigen Nachhaltigkeit beitragen. Es gibt keinen formellen Überwachungsprozess,
abgesehen davon, dass das Management als Vorbild fungiert und gleichzeitig die Umsetzung überwacht.
Relevante IROs
IRO29 – IRO38, IRO41, IRO47, IRO52, IRO53
Geltungsbereich
Die Richtlinie zum Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter gilt für DO & CO und alle Mitarbeiter, einschließlich Vollzeit-, Teilzeit- und befristet
beschäftigter Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
76
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Richtlinie für Konsumentengesundheit und -ernährung
Beschreibung
Die Richtlinie für Konsumentengesundheit und -ernährung von DO & CO legt den Ansatz des Unternehmens zur Förderung der Verbrauchergesundheit
durch hochwertige, sichere und ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittelangebote in allen Geschäftsbereichen fest. Zu den wichtigsten
Inhalten gehören die Verpflichtung zur Verwendung hochwertiger Zutaten, die Gewährleistung strenger Standards für Lebensmittelsicherheit und
Hygiene, das Angebot einer vielfältigen Auswahl an Speisen (einschließlich vegetarischer, veganer, halal-, Fleisch- und Fischgerichte), die
Berücksichtigung von Lebensmittelallergien, die Steuerung der Portionsgrößen sowie die Verringerung der Risiken, die mit einem übermäßigen Konsum
von Salz, Fett und Zucker verbunden sind. Die allgemeinen Ziele der Richtlinie bestehen darin, einen positiven Beitrag zur Gesundheit und zum
Wohlbefinden der Verbraucher zu leisten, indem angemessene Portionsgrößen, ernährungsphysiologische Qualität und Lebensmittelsicherheit
gewährleistet werden, und gleichzeitig einen informierten und verantwortungsvollen Konsum zu fördern, insbesondere im Bereich des Airline-Caterings,
der Gastronomie und des Event-Caterings. Es gibt keinen formellen Überwachungsprozess, abgesehen davon, dass das Management als Vorbild fungiert
und die Umsetzung überwacht.
Relevante IROs
IRO 45, IRO 46
Geltungsbereich
Die Richtlinie für Konsumentengesundheit und -ernährung gilt für DO & CO und seine Aktivitäten im Lebensmittelbereich in allen Geschäftsbereichen,
einschließlich Flugcatering, internationalem Event-Catering und Restaurants, und umfasst alle Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher
bereitgestellt werden.
Höchste verantwortliche Ebene
Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für die Umsetzung liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Standards für Dritte
Nicht zutreffend
Interessenträger:innen
Nicht zutreffend
Verfügbarkeit
Öffentlich zugänglich auf der Website von DO & CO.
77
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Positive Auswirkungen
Physische Risiken
Negative Auswirkungen
Übergangsrisikon
Chancen
#
IRO
Beschreibung
Relevante Richtlinie
Tatsächliche/
Potenziell
Wertschöpfungskette
Zeitrahmen
UMWELT
E1 Klimawandel
Klimaschutz
IRO1
Direkte Treibhausgasemissionen
(Scope-1-Emissionen)
Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) stammen aus den
eigenen Betriebsabläufen und der Mobilität von DO & CO. Dazu
gehören der Energieverbrauch in Gebäuden, Dienstreisen der
Arbeitnehmer:innen unter Verwendung fossiler Brennstoffe, der
Transport von Gütern mit fossil betriebenen Fahrzeugen sowie die
Nutzung nicht erneuerbarer Energiequellen.
Richtlinie für die
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
IRO2
Indirekte
Treibhausgasemissionen
(Scope-2-Emissionen)
Indirekte energiebezogene Treibhausgasemissionen (Scope 2)
entstehen durch den Verbrauch von zugekaufter Energie für die
eigenen GeschäftsAktivität des Unternehmens. Dazu gehören
Treibhausgasemissionen, die mit der Nutzung von Strom und
anderer zugekaufter Energie aus nicht erneuerbaren
Energiequellen verbunden sind und die hauptsächlich durch den
Energieverbrauch in unternehmenseigenen Gebäuden und
Anlagen entstehen.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
IRO3
Treibhausgasemissionen in der
Wertschöpfungskette (Scope-3-
Emissionen)
Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette (Scope 3)
entstehen durch Aktivität sowohl vor als auch nach den eigenen
Geschäftsprozessen des Unternehmens. Dazu gehören
Emissionen aus der Rohstoffproduktion sowie aus Vertrieb,
Produktnutzung und Entsorgung. Obwohl sie außerhalb der
direkten Kontrolle des Unternehmens liegen, wirken sie sich
indirekt auf die eigenen Geschäftsprozesse aus, indem sie den
Gesamt-Fußabdruck des Unternehmens beeinflussen.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Eigene, vor- und
nachgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
IRO4
Erhöhte Kosten aufgrund von
Treibhausgasemissionen aus
Transport und Logistik
Treibhausgasemissionen aus Transport und Logistik entstehen
durch die Ein- und Auslieferungslogistik, einschließlich des
Einsatzes von Lkw mit Verbrennungsmotoren, Kühlbedarf und
anderen kraftstoffintensiven Logistikprozessen. Diese Aktivität
führen aufgrund höherer Kraftstoffpreise und strengerer
Emissionsanforderungen zu steigenden Betriebskosten.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Mittel- bis
langfristig
78
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO5
Kosteneinsparungen durch
Investitionen in Maßnahmen zur
Emissionsminderung
Zukünftige Kosteneinsparungen können durch Investitionen in
emissionsmindernde Maßnahmen wie Photovoltaikanlagen und
andere energieeffiziente Technologien erzielt werden. Diese
Maßnahmen verringern die Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen, senken die Treibhausgasemissionen und reduzieren
langfristig die energie- und CO₂-bezogenen Kosten.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Langfristig
Anpassung an den Klimawandel
IRO6
Erhöhter Energiebedarf für die
Kühlung aufgrund zunehmender
Hitzewellen
Energieintensive Kühlung und hitzebedingter zusätzlicher
Energieverbrauch entstehen durch die zunehmende Häufigkeit
und Intensität von Hitzewellen, die den eigenen Betrieb des
Unternehmens beeinträchtigen. Höhere Umgebungstemperaturen
führen zu einem erhöhten Kühlbedarf in Produktionsstätten und
Bürostandorten, um sichere Arbeitsbedingungen und
Betriebsstabilität zu gewährleisten. Darüber hinaus ist ein
erheblicher Energieverbrauch für die Kühlung und
Temperaturregelung von Produkten erforderlich, insbesondere
dort, wo Qualität und Sicherheit von kontrollierten Bedingungen
abhängen. Diese Effekte erhöhen den Gesamtenergiebedarf und
tragen zu höheren Treibhausgasemissionen und Betriebskosten
bei.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Langfristig
IRO7
Kostensteigerungen aufgrund
physischer Auswirkungen des
Klimawandels
Kostensteigerungen können durch die direkten und indirekten
Auswirkungen des Klimawandels auf die Geschäftstätigkeit und
das Lieferumfeld des Unternehmens entstehen. Dazu gehören
Störungen in der Beschaffung, die durch chronische
Klimaveränderungen oder extreme Wetterereignisse bei
Lieferanten verursacht werden, sowie Produktionsausfälle und
höhere Kosten aufgrund von Personalengpässen, beispielsweise
durch hitzebedingte Fehlzeiten bei extremen
Temperaturereignissen. Darüber hinaus können extreme
Wetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen, Waldbrände
und Hitzewellen zu Schäden an Produktions- oder Lagerstätten
führen, die ungeplante Investitionen, Reparaturen oder
Ersatzmaßnahmen erfordern. Zusammengenommen stellen diese
Auswirkungen physische Klimarisiken mit potenziellen finanziellen
und betrieblichen Folgen dar.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Mittel- bis
langfristig
IRO8
Kostensteigerungen aufgrund
regulatorischer Änderungen für
den Übergang zu einer
kohlenstoffarmen Wirtschaft
Das Unternehmen sieht sich potenziellen Kostensteigerungen
gegenüber, die sich aus regulatorischen Änderungen ergeben, die
den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen
sollen. Dazu gehören Maßnahmen wie CO₂-
Bepreisungsmechanismen, strengere
Energieeffizienzanforderungen für Bürogebäude und
Betriebsanlagen sowie andere klimabezogene regulatorische
Verpflichtungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann zu
höheren Betriebskosten und zusätzlichen Investitionen führen,
was ein Übergangsrisiko im Zusammenhang mit klimapolitischen
und regulatorischen Entwicklungen darstellt.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
79
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO9
Langfristige
Kosteneinsparungen durch
Investitionen in klimaresiliente
Infrastruktur
Langfristige Kosteneinsparungen lassen sich durch die
rechtzeitige Anpassung firmeneigener Gebäude, Anlagen und
Prozesse an die physischen Auswirkungen des Klimawandels
erzielen. Investitionen in klimaresiliente Maßnahmen wie
Hochwasserschutz, Sturmschutz und Hitzeschutz verringern die
Wahrscheinlichkeit und Schwere von Schäden durch extreme
Wetterereignisse. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, künftige
Reparaturkosten, Betriebsunterbrechungen und
Produktivitätsverluste zu vermeiden und erhöhen damit die
langfristige Resilienz und die operative Stabilität des
Unternehmens.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Langfristig
Energie
IRO10
Kostensteigerungen aufgrund
von hohem Energieverbrauch,
Abhängigkeit von fossilen
Energieträgern und steigenden
Energiepreisen
Geschäftstätigkeiten, die fossile Brennstoffe für den eigenen
Betrieb beinhalten (z. B. Energieversorgung für Gebäude und
Prozesse), führen zu direkten Treibhausgasemissionen und
schaffen eine Abhängigkeit von nicht erneuerbaren, preisvolatilen
Energiequellen. Dies setzt das Unternehmen steigenden Kosten
aus, die sowohl durch den hohen Energieverbrauch als auch durch
die Volatilität der Energiepreise getrieben werden. Dies kann die
Betriebskosten erhöhen und die Rentabilität beeinträchtigen,
insbesondere in energieintensiven Bereichen.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Langfristig
E2 Umweltverschmutzung
Luftverschmutzung
IRO11
Luftverschmutzung durch
Schadstoffemissionen entlang
der Wertschöpfungskette
Luftverschmutzung entsteht durch Emissionen von
Luftschadstoffen, die nicht zu den Treibhausgasen zählen und
entlang der Wertschöpfungskette entstehen. Diese Emissionen
können aus Transport- und LogistikAktivität, dem Betrieb von
Gebäuden und Anlagen sowie aus Geschäftstätigkeiten oder
Lieferanten in emissionsintensiven Sektoren resultieren.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Tatsächlich
Vorgelagerte und
nachgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
Wasserverschmutzung
IRO12
Wasserverschmutzung in der
vorgelagerten
Wertschöpfungskette durch die
Verwendung von
verschmutzungsintensiven
Materialien und
Zwischenprodukten
Wasserverschmutzung entsteht in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette durch die Beschaffung von Materialien und
Zwischenprodukten, die sich negativ auf die Wasserqualität
auswirken. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftliche
Erzeugnisse, deren Produktion mit Praktiken einhergeht, die zu
einer GrunDMAsserverschmutzung führen können, wie der Einsatz
von Düngemitteln oder Pestiziden.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Tatsächlich
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
E3 Wasser und Meeresressourcen
Wasserentnahmen
80
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO13
Wasserknappheit infolge hoher
externer Wasserentnahmen im
eigenen Betrieb und in der
Wertschöpfungskette
Wasserknappheit entsteht durch Geschäftstätigkeiten, die entlang
der Wertschöpfungskette mit hohen externen Wasserentnahmen
verbunden sind. Dazu gehören Geschäfte mit Unternehmen in
wasserintensiven Sektoren wie der Landwirtschaft, der Chemie-
und Rohstoffindustrie sowie dem Lebensmitteleinzelhandel und
dem Getränkesektor. Der hohe Wasserverbrauch bei diesen
Tätigkeiten kann zu lokalem Wasserstress und Wasserknappheit
beitragen.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Tatsächlich
Eigene und vorgelagerte
Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
Wasserverbrauch
IRO14
Belastung der
Wasserressourcen durch
ineffizienten Wasserverbrauch
in unternehmenseigenen
Gebäuden, Anlagen und
Produktionsstätten
Die Belastung der Wasserressourcen resultiert aus ineffizientem
Wasserverbrauch in unternehmenseigenen Gebäuden, Anlagen
und Produktionsstätten. Ein hoher oder schlecht gesteuerter
Wasserverbrauch erhöht den Druck auf die lokalen
Wasserressourcen, insbesondere in Gebieten, die von
Wasserstress betroffen sind.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
Gewinnung und Nutzung von Meeresresourcen
IRO15
Negative Auswirkungen auf
Meeresressourcen und
Ökosysteme durch
Geschäftstätigkeiten und
Projekte entlang der
Wertschöpfungskette
Negative Auswirkungen auf marine Ressourcen entstehen durch
Geschäftsbeziehungen und Projekte im Zusammenhang mit der
Gewinnung oder Nutzung mariner Ressourcen. Dazu gehören
Aktivität, die zur Überfischung beitragen, sowie Projekte, die zur
Schädigung mariner Ökosysteme führen.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurzfristig
IRO16
Verminderte Qualität und
Verfügbarkeit von
Zwischenprodukten aufgrund
der Überfischung mariner
Ressourcen
Die Qualität und Verfügbarkeit von Zwischenprodukten kann sich
infolge übermäßiger Entnahme und Erschöpfung mariner
Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette verschlechtern.
Überfischung und die Verschlechterung mariner Ökosysteme
können die Versorgungssicherheit und Qualität mariner Rohstoffe
beeinträchtigen, was zu Beschaffungsproblemen,
Preissteigerungen und potenziellen Störungen der nachgelagerten
Produktion und Geschäftstätigkeiten führen kann.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Richtlinie für nachhaltige
Beschaffung
N/A
Eigene Tätigkeiten
Mittel- bis
Langfristig
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Direkte Ursachen des Biodiversitätverlusts
IRO17
Artensterben und Ausbreitung
invasiver Arten infolge von
GeschäftsAktivität und
Geschäftsbeziehungen entlang
der Wertschöpfungskette
Negative Auswirkungen auf die Biodiversität entstehen durch
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, deren Aktivität zur
Einschleppung invasiver Arten in heimische Ökosysteme beitragen
oder Tier- und Pflanzenpopulationen gefährden. Praktiken wie
Monokulturen oder unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen
können die Artenvielfalt verringern, Ökosysteme stören und die
Widerstandsfähigkeit natürlicher Lebensräume gefährden.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
81
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO18
Verbrauch natürlicher
Ressourcen und
sektorspezifische Auswirkungen
auf die biologische Vielfalt, die
sich aus Geschäftstätigkeiten
und Geschäftsbeziehungen in
der Wertschöpfungskette
ergeben
Verlust an biologischer Vielfalt infolge der Nutzung und
Ausbeutung natürlicher Ressourcen im Zusammenhang mit
Geschäftstätigkeiten und Beziehungen innerhalb der
Wertschöpfungskette. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit
Unternehmen in biodiversitätsrelevanten Sektoren wie
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energieerzeugung, Wasser- und
Abfallwirtschaft, Transportwesen, Chemie sowie Lebensmittel-
und Getränkeherstellung, deren Tätigkeiten durch
Rohstoffgewinnung und Umweltverschmutzung Ökosysteme
schädigen und die biologische Vielfalt verringern können.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
IRO19
Landnutzungs- und
Lebensraumveränderungen, die
sich aus Geschäftstätigkeiten
und Geschäftsbeziehungen
entlang der
Wertschöpfungskette ergeben
Die Verschlechterung von Lebensräumen resultiert aus
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, deren Aktivität zu
Landnutzungsänderungen, Bodenversiegelung, Wüstenbildung
oder Bodendegradation beitragen. Branchen wie Landwirtschaft,
Bauwesen, Energie, Bergbau, Forstwirtschaft und
Infrastrukturentwicklung können zur Zerstörung von
Lebensräumen, zur Fragmentierung und zum Verlust der
Ökosystemfunktionalität führen, was sich negativ auf die
biologische Vielfalt und die Landschaftsintegrität auswirkt.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
IRO20
Abhängigkeit von und Druck auf
Ökosystemleistungen infolge
von Geschäftstätigkeiten und
Geschäftsbeziehungen
Negative Auswirkungen können aufgrund der Abhängigkeit des
Unternehmens von Ökosystemleistungen und des Drucks
entstehen, den geschäftliche Aktivität auf diese ausüben.
Ökosystemleistungen wie Ressourcenverfügbarkeit,
Klimaregulierung, Erosionsschutz, Bestäubung und
Selbstreinigung des Wassers können durch wirtschaftliche
Aktivität beeinträchtigt werden, was die Widerstandsfähigkeit des
Ökosystems verringert und die ökologischen und betrieblichen
Anfälligkeiten erhöht.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Eigene und vorgelagerte
Tätigkeiten
Langfristig
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
IRO21
Ressourcenknappheit, steigende
Kosten und Produktausfälle
durch Biodiversitätsverlust
Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die in Branchen tätig
sind, deren wirtschaftliche Aktivität zum Artensterben beitragen,
können negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben.
Aktivität in solchen Branchen können zur Zerstörung von
Lebensräumen, zur Verschlechterung von Ökosystemen und zum
Rückgang der Populationen von Tier- und Pflanzenarten
beitragen, was zu Ressourcenknappheit, steigenden Kosten und
langfristig zur Nichtverfügbarkeit von DO & CO-Produkten führen
kann.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Richtlinie für nachhaltige
Beschaffung
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
82
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
IRO22
Geschäftsbeziehungen zu
ressourcenintensiven Branchen,
die ihren Ressourcenverbrauch
nicht aktiv reduzieren
Negative Auswirkungen ergeben sich aus Geschäftsbeziehungen
mit Unternehmen, die in ressourcenintensiven Branchen tätig sind
und ihren Ressourcenverbrauch nicht aktiv reduzieren. Solche
Praktiken können zu einer übermäßigen Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette
beitragen, die Umweltauswirkungen erhöhen und Risiken in Bezug
auf Regulierung, Kosten und Versorgung mit sich bringen.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Eigene, vor- und
nachgelagerte Tätigkeiten
Kurzfristig
IRO23
Ressourcenknappheit und
Schwankungen der
Rohstoffpreise
Ressourcenknappheit und Schwankungen der Rohstoffpreise
stellen ein Risiko für die Geschäftstätigkeit und die Kostenstruktur
von DO & CO dar. Die begrenzte Verfügbarkeit natürlicher
Ressourcen und Marktvolatilität können zu Preisschwankungen
bei wichtigen Vorleistungen wie Agrarprodukten, Gas und anderen
Energie- oder Rohstoffen führen. Diese Dynamik kann die
Beschaffungskosten erhöhen, die Planungssicherheit verringern
und sich negativ auf die Margen auswirken.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
IRO24
Lieferketten- und Kostenrisiken
aufgrund regulatorischer und
regionaler Entwicklungen
Störungen in der Lieferkette und Kostensteigerungen können
durch regulatorische Änderungen und regionale Entwicklungen
entstehen, die sich auf die Beschaffungsregionen auswirken. Dazu
gehören Beschaffungsschwierigkeiten oder Beschränkungen im
Zusammenhang mit Waren aus kritischen Regionen sowie
regulatorische Änderungen, die Produkte einschränken oder vom
Markt nehmen könnten, die Umweltstandards nicht erfüllen. In
solchen Fällen muss das Unternehmen möglicherweise auf teurere
Alternativen umsteigen. Zusätzliche Kosten können auch durch
neue regulatorische Anforderungen entstehen, wie beispielsweise
höhere Recyclinganteile für Kunststoffe oder strengere
Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
N/A
Eigene und nachgelagerte
Tätigkeiten
Langfristig
IRO25
Kosteneinsparungen durch
Reduzierung des internen
Ressourcenverbrauchs
Die Reduzierung des betrieblichen Ressourcenverbrauchs bietet
die Möglichkeit, Kosteneinsparungen zu erzielen und die Effizienz
zu steigern. Maßnahmen zur Optimierung des Material-, Energie-
und Wasserverbrauchs im eigenen Betrieb können die
Betriebskosten senken, die Abhängigkeit von knappen Ressourcen
verringern und die allgemeine Ressourceneffizienz verbessern,
was sowohl die wirtschaftliche als auch die ökologische Leistung
unterstützt.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Mittel- bis
Langfristig
Abfälle
IRO26
Erhebliche Abfallströme und -
mengen, die aus
Geschäftstätigkeiten und
Geschäftsbeziehungen entlang
der Wertschöpfungskette
entstehen
Bedeutende Abfallströme entstehen durch Geschäftstätigkeiten,
die große Mengen an Produktions- oder Verpackungsabfällen
verursachen, sowie durch Geschäfte mit Branchen wie der
Lebensmittel- und Gastronomiebranche, die typischerweise große
Abfallmengen produzieren. Zusätzliche Auswirkungen ergeben
sich aus dem Vertrieb von Produkten und Materialien, die nicht
oder nur in begrenztem Umfang recycelbar sind, was zu
Ressourcenineffizienz und erhöhten Anforderungen an die
Abfallbewirtschaftung beiträgt.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Tatsächlich
Eigene und nachgelagerte
Tätigkeiten
Kurzfristig
83
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO27
Bodenverunreinigung durch
Abfallentsorgung
Bodenverunreinigungen entstehen durch Deponierung,
Ablagerung oder unsachgemäße Entsorgung von Abfällen, vor
allem im Zusammenhang mit großvolumigen Catering- und
Gastronomiebetrieben, die erhebliche Mengen an organischen
Abfällen, Verpackungsmaterialien und gelegentlich gefährliche
Nebenprodukte aus Reinigungsmitteln und der
Lebensmittelzubereitung erzeugen. Erhebliche negative
Auswirkungen treten auf, wenn Lebensmittelabfälle, Öle und
gemischte Verpackungsströme aus groß angelegten Flugcatering-,
Veranstaltungs- und Restaurantdienstleistungen auf Deponien
gelangen oder unzureichend behandelt werden, was zur Bildung
von Sickerwasser führt, das in die umliegenden Böden eindringen
und Nährstoffe, Krankheitserreger sowie chemische Rückstände
einbringen kann.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
Verhaltenskodex für
Lieferanten Richtlinie für
nachhaltige Beschaffung
Tatsächlich
Eigene und vorgelagerte
Tätigkeiten
Kurzfristig
IRO28
Kosteneinsparungen durch
Verbesserung der internen
Abfallwirtschaft
Die Weiterentwicklung interner Abfallmanagementsysteme bietet
Möglichkeiten für Kosteneinsparungen und eine verbesserte
Ressourceneffizienz. Verbesserte Verfahren zur Abfallvermeidung,
Wiederverwendung und zum Recycling können die
Entsorgungskosten senken, den Materialbedarf verringern und die
Einhaltung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft unterstützen,
was zu langfristigen Kostensenkungen und geringeren
Umweltauswirkungen beiträgt.
Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
SOZIAL
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Arbeitsbedingungen
IRO29
Arbeitsbedingungen, die Risiken
für die körperliche und geistige
Gesundheit der
Arbeitnehmer:innen darstellen
Hohe Arbeitsintensität, Zeitdruck, Belastung durch Lärm, Hitze,
Staub oder gefährliche Stoffe sowie psychosoziale Faktoren (z. B.
übermäßige Überstunden, Mobbing) können sich negativ auf die
körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer:innen
auswirken und zu stressbedingten Erkrankungen, Erschöpfung
oder langfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
IRO30
Unsichere
Beschäftigungsverhältnisse und
Arbeitsbedingungen sowie
mangelnde Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben
Der Einsatz von befristeten Verträgen, saisonale Beschäftigung
und die begrenzte Verfügbarkeit von Teilzeit- oder flexiblen
Arbeitsmodellen können zu Arbeitsplatzunsicherheit,
Einkommensinstabilität und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit
von Arbeit und Familie oder Freizeit führen, was sich negativ auf
das Wohlbefinden und die Arbeitnehmer:innenbindung auswirkt.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter Richtlinie für
Diversität, Integration
und Gleichberechtigung
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Mittelfristig
IRO31
Risiken für die Gesundheit,
Sicherheit und das
Wohlbefinden der
Arbeitnehmer:innen aufgrund
von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und
anspruchsvollen
Arbeitszeitregelungen
Arbeitnehmer:innen können aufgrund von Arbeitsunfällen, sich
wiederholenden Tätigkeiten, Schichtarbeit, Nachtarbeit oder
unzureichenden Erholungsphasen Verletzungen,
Berufskrankheiten oder chronische gesundheitliche
Beeinträchtigungen erleiden, insbesondere in Produktionsküchen
und im Dienstleistungsbereich.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
84
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO32
Brand- und Explosionsgefahren
sowie daraus resultierende
Gesundheitsrisiken für
Arbeitnehmer:innen aufgrund
menschlicher oder technischer
Fehler
Brand- oder Explosionsvorfälle, die durch Geräteausfälle,
Gasinstallationen, brennbare Stoffe oder menschliches Versagen
verursacht werden, können zu schweren Verletzungen,
langfristigen gesundheitlichen Folgen oder Todesfällen bei
Arbeitnehmer:innen führen.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Kurzfristig
IRO33
Umsatzverluste,
Kostensteigerungen und
Produktionsanpassungen
aufgrund regulatorischer
Änderungen
Änderungen arbeitsrechtlicher Vorschriften (wie
Arbeitszeitvorschriften, Entgeltregelungen, Gesundheits- und
Sicherheitsstandards oder Tarifverträge) können zu erhöhten
Personalkosten, eingeschränkter betrieblicher Flexibilität und der
Notwendigkeit führen, Produktions- und Dienstleistungsprozesse
anzupassen, was sich potenziell auf die Rentabilität und Kapazität
auswirken kann.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurzfristig
IRO34
Erhöhte
Arbeitnehmer:innenfluktuation
aufgrund unzureichender
Arbeitsbedingungen
Unzureichende Maßnahmen zur Erfüllung der Erwartungen der
Arbeitnehmer:innen hinsichtlich eines angemessenen
Arbeitsumfelds (z. B. fehlende flexible Arbeitszeitmodelle,
begrenzte Berücksichtigung von Diversität und Integrität,
unzureichende Ausstattung oder als ungerecht empfundene
Vergütung) können zu einer höheren
Arbeitnehmer:innenfluktuation und erhöhten Kosten für
Personalbeschaffung und -schulung führen.
Richtlinie zu
Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter Richtlinie für
Diversität, Integration
und Gleichberechtigung
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
IRO35
Rekrutierungsschwierigkeiten
und Kapazitätsverluste
aufgrund unattraktiver
Arbeitsbedingungen
Unattraktive Arbeitsbedingungen oder die umfassende
Ausnutzung arbeitsrechtlicher Grenzen (z. B. Überstunden,
Bereitschaftsdienst, Ungleichbehandlung oder Mängel im
Management) können die Rekrutierung und Bindung qualifizierter
Arbeitnehmer:innen behindern, was zu Personalmangel und einer
potenziellen Verringerung der Betriebskapazität führt.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
N/A
Eigene Tätigkeiten
Mittel- bis
langfristig
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
IRO36
Ungleiche Behandlung,
Diskriminierung und mangelnde
Chancengleichheit wirken sich
negativ auf Vielfalt, psychische
Gesundheit und sozialen
Zusammenhalt aus
Ungleiche Behandlung bei der Einstellung, Vergütung,
Karriereentwicklung oder beim Zugang zu Fortbildungen kann zur
systematischen Diskriminierung bestimmter
Arbeitnehmer:innengruppen beitragen, darunter auch Menschen
mit Behinderungen. Diskriminierendes Verhalten, Belästigung
oder Machtmissbrauch können die psychische Gesundheit, das
Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen und den sozialen
Zusammenhalt weiter untergraben und sich negativ auf das
Engagement, das Vertrauen und eine inklusive Arbeitsplatzkultur
auswirken.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter Richtlinie für
Diversität, Integration
und Gleichberechtigung
Potenziell
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
85
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO37
Beitrag zu finanzieller
Ungleichheit und
Diskriminierung von Frauen,
insbesondere durch
geschlechtsspezifische
Entgeltunterschiede
Strukturelle geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei Bezahlung,
Aufstiegsmöglichkeiten und Zugang zu Führungspositionen
können finanzielle Ungleichheit und diskriminierende Ergebnisse
begünstigen. Ein anhaltendes geschlechtsspezifisches
Entgeltgefälle (das auf ungleiche Vergütung, Unterrepräsentation
in besser bezahlten Positionen oder eingeschränkte
Aufstiegsmöglichkeiten zurückzuführen ist) kann die langfristige
wirtschaftliche Sicherheit, die Motivation und die
Arbeitnehmer:innenbindung beeinträchtigen. Solche
Ungleichheiten bergen zudem die Gefahr, dass das
Fairnessempfinden, das Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen
und eine inklusive Arbeitsplatzkultur untergraben werden. Die
Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ist daher
entscheidend, um Gleichbehandlung zu gewährleisten, Vielfalt zu
fördern und ein nachhaltiges Engagement der eigenen
Arbeitskräfte zu unterstützen.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter Richtlinie für
Diversität, Integration
und Gleichberechtigung
Potenziell
Eigene Tätigkeiten
Kurzfristig
IRO38
Kostensenkungen und
betriebliche Effizienz durch
Arbeitnehmer:innenschulung
und -entwicklung
Intensive Schulungen, Weiterbildungen und eine systematische
Arbeitnehmer:innenentwicklung können die Qualifikationen,
Produktivität und das Engagement der eigenen Arbeitskräfte
verbessern. Höhere Qualifikationsniveaus und klarere
Entwicklungsperspektiven erhöhen die
Arbeitnehmer:innenbindung und die Betriebszugehörigkeit,
wodurch sich die Kosten für Personalbeschaffung, Einarbeitung
und Schulung im Laufe der Zeit verringern und gleichzeitig die
betriebliche Stabilität und die Servicequalität gestärkt werden.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter Richtlinie für
Diversität, Integration
und Gleichberechtigung
N/A
Eigene Tätigkeiten
Mittel- bis
Langfristig
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
IRO39
Verletzung der Menschenrechte
von Arbeitnehmern,
einschließlich Zwangsarbeit und
Kinderarbeit
Unzureichende Präventions- und Kontrollmaßnahmen können zu
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen,
einschließlich Zwangsarbeit oder Kinderarbeit, was den
betroffenen Arbeitnehmern schweren psychischen, sozialen und
finanziellen Schaden zufügt und ihre Würde sowie ihre
Grundfreiheiten untergräbt.
Richtlinie für
Menschenrechte
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Potenziell
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
IRO40
Beeinträchtigung des Rechts
der Arbeitnehmer:innen auf
Privatsphäre aufgrund
unzureichender Prävention von
Cyberangriffen und
Datenmissbrauch
Unzureichende Datenschutz- und Cybersicherheitsmaßnahmen
können zu unbefugtem Zugriff auf oder Missbrauch von
personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer:innen führen, was
Verletzungen der Privatsphäre, seelische Belastungen und
potenzielle finanzielle oder soziale Schäden zur Folge haben kann.
Datenschutzrichtlinie
Richtlinie für
Menschenrechte
Potenziell
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
IRO41
Gesetzliche Änderungen der
Arbeitsbedingungen
Regulatorische Änderungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
können betriebliche Anpassungen und höhere Compliance-Kosten
erfordern, was möglicherweise zu erhöhten Ausgaben,
Produktionsänderungen oder Umsatzverlusten führen kann, wenn
Anpassungen nicht effizient umgesetzt werden.
Richtlinie für
Menschenrechte Richtlinie
zum Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen
86
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO42
Risiken für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz in
der Wertschöpfungskette
Unangemessene Arbeitsbedingungen und unzureichende
Arbeitsschutzmaßnahmen in der Wertschöpfungskette können zu
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, psychischen Problemen und in
schweren Fällen zu Behinderungen oder zum Tod von
Arbeitnehmern führen.
Richtlinie für
Menschenrechte
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Potenziell
Vorgelagerte und
nachgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
IRO43
Risiken für Menschen- und
Arbeitsrechte in der
Wertschöpfungskette
Unzureichende Sozial- und Arbeitsstandards bei Zulieferern
können zu Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in der
Wertschöpfungskette führen, darunter ungerechte Bezahlung,
unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Diskriminierung, Kinder-
oder Zwangsarbeit sowie Verletzungen der Persönlichkeits- und
Datenschutzrechte der Arbeitnehmer.
Richtlinie für
Menschenrechte
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Potenziell
Vorgelagerte und
nachgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen
IRO44
Negative Auswirkungen auf
Verbraucherrechte aufgrund
unzureichender Prävention von
Cyberangriffen,
Datenschutzverletzungen oder
Missbrauch personenbezogener
Daten
Eine unzureichende Prävention von Cyberangriffen,
Datenverletzungen oder dem Missbrauch personenbezogener
Daten könnte zu Verletzungen der Persönlichkeitsrechte führen
und den betroffenen Verbrauchern und Endnutzern Schaden
zufügen.
Datenschutzrichtlinie
Richtlinie für
Menschenrechte
Potenziell
Nachgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
Persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen
IRO45
Negative Auswirkungen auf die
Gesundheit und Sicherheit von
Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen aufgrund
unzureichender Hygiene,
Lebensmittelsicherheit oder
Allergenmanagement
Werden Hygienestandards, Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit
oder Verfahren zum Allergenmanagement nicht angemessen
umgesetzt, können Verbraucher Gesundheitsrisiken wie
lebensmittelbedingten Erkrankungen, allergischen Reaktionen
oder anderen gesundheitsschädlichen Auswirkungen ausgesetzt
sein, was möglicherweise zu einem Vertrauensverlust und
behördlichen Konsequenzen führen kann.
Richtlinie für
Konsumentengesundheit
und -ernährung
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Tatsächlich
Nachgelagerte Tätigkeiten
Kurzfristig
IRO46
Vertrieb unsicherer
Lebensmittel und daraus
resultierende rechtliche und
Reputationsrisiken
Der Vertrieb unsicherer Lebensmittel aufgrund von
Hygienemängeln, falscher oder unvollständiger
Allergenkennzeichnung, abgelaufener Produkte oder anderer
Mängel bei der Lebensmittelsicherheit kann den Verbrauchern
Schaden zufügen. Dies kann zu Produktrückrufen, rechtlicher
Haftung, behördlichen Sanktionen und erheblichen
Reputationsschäden führen.
Richtlinie für
Konsumentengesundheit
und -ernährung
Verhaltenskodex für
Lieferanten
N/A
Eigene und nachgelagerte
Tätigkeiten
Kurzfristig
Governance
G1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur
IRO47
Transparente
Beschwerdemechanismen und
Schutz von Hinweisgebern
Durch die Bereitstellung zugänglicher und vertraulicher
Beschwerdekanäle, die an bestimmten Standorten außerhalb der
Europäischen Union über die gesetzlichen Mindestanforderungen
hinausgehen können, fördert das Unternehmen das Vertrauen der
Interessenträger:innen, stärkt die Achtung der Menschenrechte
und pflegt eine Kultur der Transparenz und des
verantwortungsvollen Handelns.
Richtlinie zum
Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
Tatsächlich
Eigene Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
87
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Tierschutz
IRO48
Risiken für den Tierschutz, die
sich aus den eigenen
GeschäftsAktivität ergeben
Geschäftstätigkeiten, die die Beschaffung, den Umgang oder die
Verarbeitung tierischer Produkte beinhalten, können zu Tierleid
beitragen, wenn Tierschutzstandards unzureichend umgesetzt
oder überwacht werden.
Richtlinie für nachhaltige
Beschaffung
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Potenziell
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurzfristig
Management der Beziehungen zu Lieferanten einschließlich Zahlungspraktiken
IRO49
Faire Behandlung von
Geschäftspartnern
Faire Geschäftspraktiken gegenüber Lieferanten und Partnern
wirken sich positiv aus, indem sie gerechte wirtschaftliche
Beziehungen fördern, die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette
stärken und ein nachhaltiges Unternehmenswachstum
unterstützen.
Verhaltenskodex für
Lieferanten
Tatsächlich
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
IRO50
Kostensteigerungen oder
Beschaffungsengpässe aufgrund
strengerer Vorschriften zum
Lieferantenmanagement
Neue oder strengere Vorschriften hinsichtlich des
Lieferantenbeziehungsmanagements und der Sorgfaltspflicht
können die Compliance-Kosten erhöhen oder die Verfügbarkeit
von Lieferanten einschränken, wenn die Anforderungen nicht
effizient erfüllt werden können.
Verhaltenskodex für
Lieferanten
N/A
Eigene und vorgelagerte
Tätigkeiten
Langfristig
IRO51
Langfristige, vertrauensvolle
Partnerschaften als Chance zur
Wertschöpfung
Eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Geschäftspartnern kann zu verbesserten Zahlungsbedingungen,
Versorgungssicherheit und stärkeren Geschäftsbedingungen
führen, was sich positiv auf die finanzielle Performance und die
Widerstandsfähigkeit auswirkt.
Verhaltenskodex für
Lieferanten
N/A
Vorgelagerte Tätigkeiten
Kurz-, mittel-
und langfristig
Schutz von Hinweisgebern
IRO52
Frühzeitige Aufdeckung von
Verstößen durch wirksame
Whistleblowing-Systeme
Gut funktionierende Whistleblowing-Systeme können einen
Mehrwert schaffen, indem sie die Transparenz erhöhen, das
Vertrauen der Interessenträger:innen stärken und die
kontinuierliche Verbesserung von Governance- und Compliance-
Praktiken unterstützen.
Richtlinie zum
Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
Korruption und Bestechung
IRO53
Geringeres Korruptionsrisiko
durch wirksame Anti-
Korruptions-Schulungen
Schulungen zu ethischem Verhalten und Korruptionsbekämpfung
unterstützen eine stärkere Unternehmensführung und
organisatorische Widerstandsfähigkeit, indem sie die
Rechenschaftspflicht fördern, das Engagement der
Arbeitnehmer:innen für Compliance-Standards verbessern und
eine verantwortungsvolle Entscheidungsfindung fördern sowie
darüber informieren.
Richtlinie zum
Wohlbefinden und
Engagement der
Mitarbeiter
N/A
Eigene Tätigkeiten
Kurz- bis
mittelfristig
88
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
[ESRS 2 SBM-3]
Die wesentlichen IROs von DO & CO, die der obigen Tabelle zu entnehmen sind,
beeinflussen das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die strategischen Prioritäten
und die operativen Entscheidungsprozesse des Konzerns in den Geschäftsbereichen
Flugcatering, internationales Event-Catering und Gastronomie und werden dies
voraussichtlich auch weiterhin tun. Wesentliche IROs konzentrieren sich auf verschiedene
Stufen der Wertschöpfungskette des Konzerns, insbesondere auf das internationale
Flugcatering, die Lebensmittelbeschaffung, die Logistik und damit verbundene operative
Tätigkeiten. Sie stehen im Zusammenhang mit Produktionsstätten, Catering-Küchen,
Transport- und Logistikinfrastruktur sowie Beschaffungs- und Vertriebsprozessen in den
verschiedenen geografischen Regionen, in denen DO & CO tätig ist. Zu den relevanten
Inputs zählen Lebensmittel, Verpackungsmaterialien, Energie und
Transportdienstleistungen, während zu den relevanten Outputs Catering-
Dienstleistungen, Verpackungsabfälle, Lebensmittelabfälle und Treibhausgasemissionen
gehören, die durch operative und logistische Aktivitäten entstehen.
Innerhalb der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen IROs durch
Lieferant:innenbeziehungen und Beschaffungsaktivitäten, und innerhalb der
nachgelagerten Wertschöpfungskette durch Kund:innenanforderungen,
Leistungserbringung und Abfallmanagementprozesse. Die identifizierten wesentlichen
IROs stehen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell, den operativen Aktivitäten
und den strategischen Prioritäten der Gruppe. Nachhaltigkeitsbezogene Überlegungen
werden in operativen und strategischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt,
einschließlich Beschaffung, Ressourcenmanagement und Lieferkettenmanagement.
DO & CO bewertet die Widerstandsfähigkeit ihrer Strategie und ihres Geschäftsmodells in
Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen durch qualitative
Bewertungen, die mehrere Faktoren berücksichtigen. Weitere Einzelheiten zu dieser
Bewertung sind in Abschnitt ESRS IRO-1 beschrieben.
Die wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens haben zudem aktuelle und
erwartete finanzielle Auswirkungen auf seine Finanzlage, Ertragslage und Cashflows.
Steigende Energiepreise, Inflation bei Lebensmittelrohstoffen, Störungen in der
Lieferkette, Arbeitskräftemangel und immer strengere Umweltvorschriften können die
Betriebskosten erhöhen und Risiken für wesentliche Anpassungen der Vermögenswerte
oder der operativen Aufwendungen in zukünftigen Berichtsperioden mit sich bringen.
Gleichzeitig können sich Chancen aus Kosteneinsparungen durch nachhaltige
Investitionen, reduzierten Verbrauch oder interne Verbesserungen und
Effizienzsteigerungen ergeben. Kurz- bis langfristig erwartet DO & CO, dass ihre
finanzielle Performance und Cashflows durch fortgesetzte Investitionen in nachhaltige
Technologien, Logistikoptimierung und Nachhaltigkeitsinitiativen beeinflusst werden.
Geplante Investitionen können Kapitalausgaben im Zusammenhang mit Energieeffizienz,
Abfallmanagementsystemen, Modernisierungen von Fuhrpark und Anlagen,
Digitalisierung sowie Innovationen bei nachhaltigen Catering-Konzepten umfassen, die
durch operative Cashflows, bestehende Finanzierungsvereinbarungen und potenzielle
zukünftige Finanzierungsquellen finanziert werden. Durch diese Maßnahmen will
DO & CO die operative Widerstandsfähigkeit stärken, das Risiko im Zusammenhang mit
Nachhaltigkeitsthemen verringern und Chancen nutzen, die sich aus den sich
wandelnden Erwartungen von Interessenträger:innen und Märkten ergeben.
89
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
[ESRS 2 IRO-1]
DO & CO identifiziert und bewertet wesentliche IROs mithilfe eines strukturierten
Prozesses der doppelten Wesentlichkeitsanalyse DMA. Im Rahmen dieses Prozesses
werden die Umwelt- und Sozialauswirkungen sowie die nachhaltigkeitsbezogenen
finanziellen Risiken und Chancen entsprechend den Anforderungen der ESRS
systematisch aus einer Inside-Out- und einer Outside-In-Perspektive bewertet. Dabei
werden sowohl die eigenen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens als auch ihre vor-
und nachgelagerten Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette
berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang berücksichtigt DO & CO auch das Zusammenspiel zwischen
Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen. Identifizierte ökologische und
soziale Auswirkungen sowie Abhängigkeiten von natürlichen Ressourcen,
Ökosystemleistungen, der Verfügbarkeit von Arbeitskräften, stabilen Lieferbeziehungen
und funktionierenden Gemeinschaften werden anschließend dahingehend bewertet,
inwieweit sie kurz-, mittel- und langfristig zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und
Chancen führen können. Insbesondere wird geprüft, ob Auswirkungen oder
Abhängigkeiten die operative Resilienz, die Kostenstrukturen, die Lieferkontinuität,
regulatorische Risiken, den Marktzugang, die Reputation oder zukünftige
Wachstumschancen beeinträchtigen könnten.
Die Analyse stützt sich auf einen festgelegten Satz von Eingabeparametern. Dazu
gehören interne betriebliche Daten, Personal- und Beschaffungsinformationen, Angaben
aus der Finanzplanung und dem Controlling, Management-Fachwissen, frühere
Risikobewertungen sowie Rückmeldungen von Interessenträger:innen, die im Rahmen
des DMA-Prozesses eingeholt wurden. Die Analyse umfasst sowohl die eigene
Geschäftstätigkeit als auch die relevante vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Je nach Thema werden Perspektiven auf Gruppenebene, auf Ebene der einzelnen
Gesellschaften sowie auf operativer Ebene berücksichtigt. Dabei werden Annahmen
getroffen, wenn die Datenverfügbarkeit noch nicht ausreichend ist. Diese Annahmen
werden im Rahmen des Plausibilitäts- und Validierungsprozesses dokumentiert und
überprüft.
Die Identifizierung der Umwelt- und sozialen Auswirkungen erfolgt auf Basis eines
dokumentierten Sorgfaltspflichten-Prozesses. Potenzielle und tatsächliche positive und
negative Auswirkungen werden anhand interner Betriebsdaten sowie Erfahrungswerten,
Expertise im Management und dem Feedback externer Interessenträger:innen
identifiziert. Betroffene und interessierte Interessenträger:innen werden in interaktiven
Workshops und gezielten Gesprächen konsultiert, um die ermittelten Auswirkungen zu
validieren und die Vollständigkeit der Bewertung sicherzustellen. Die Auswirkungen
werden entsprechend den ESRS-Leitlinien nach ihrer Schwere priorisiert, wobei Ausmaß,
Umfang, Eintrittswahrscheinlichkeit und Behebbarkeit berücksichtigt werden. Dieser
umfassend angelegte Prozess legt keinen vorgefertigten Schwerpunkt auf bestimmte
Themen oder Wirkungsbereiche. Dadurch wird sichergestellt, dass alle relevanten
ökologischen und sozialen Auswirkungen objektiv und unvoreingenommen bewertet
werden.
90
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Unternehmen prüft gegebenenfalls, ob sich die ermittelten Auswirkungen und
Abhängigkeiten aus finanzieller Sicht auch in nachhaltigkeitsbezogene Risiken oder
Chancen niederschlagen können. So können negative ökologische oder soziale
Auswirkungen beispielsweise zu regulatorischen, operativen, reputationsbezogenen oder
lieferkettenbezogenen Risiken führen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit
Auswirkungen und Abhängigkeiten kann hingegen die Resilienz, das Vertrauen der
Interessenträger:innen und die langfristige Geschäftskontinuität stärken. Auf diese Weise
berücksichtigt die DMA die Zusammenhänge zwischen der Auswirkungswesentlichkeit
und der finanziellen Wesentlichkeit, wobei sie gemäß den Anforderungen der ESRS eine
klare Unterscheidung zwischen den beiden Bewertungsperspektiven beibehält.
Die finanzielle Wesentlichkeit wird durch die Identifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken
und -chancen bestimmt, die die Finanzlage, die Ertragslage sowie zukünftige
Kapitalflüsse beeinflussen können. Die Bewertung beurteilt Art, Ausmaß und
Eintrittswahrscheinlichkeit dieser IROs. Im Einklang mit dem Sorgfaltspflichten-Ansatz
von DO & CO wird jeder festgestellten potenziellen Auswirkung auf Menschenrechte
automatisch eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 100 % zugewiesen. Dadurch wird eine
sofortige Priorisierung im Rahmen des Bewertungsprozesses gewährleistet. Die
Ergebnisse werden konsolidiert und mithilfe statistischer Kennzahlen, einschließlich
Mittelwert und Median, analysiert, um Wesentlichkeitsschwellenwerte festzulegen. Im
Gegensatz zur Wesentlichkeitsanalyse von Auswirkungen werden Menschenrechte im
Rahmen der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse nicht separat bewertet. Diese
konzentriert sich stattdessen auf die von den einzelnen IROs betroffenen
Finanzpositionen. Die Behebbarkeit wird nicht berücksichtigt, da sie sich auf
Auswirkungen bezieht. Ansonsten bleiben alle anderen methodischen Schritte konsistent
und bewerten potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage, die Finanzlage, die
Kapitalflüsse und die Finanzierung.
Die im Rahmen dieses Prozesses ermittelten nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen
und Risiken werden gemäß dem übergeordneten Risikomanagementansatz von DO & CO
priorisiert und im Enterprise Risk Management zusammen mit anderen Risikokategorien
berücksichtigt. Bei der Priorisierung wird insbesondere die eingeschätzte Schwere bzw.
das Ausmaß der potenziellen finanziellen Effekte, die Eintrittswahrscheinlichkeit, der
Zeithorizont und die Relevanz für die betroffenen Finanzpositionen berücksichtigt. Die
Priorisierung hilft dabei, nachhaltige Risiken in die allgemeine Risikoberichterstattung,
die Entscheidungsfindung des Managements und die Planung von
Risikominderungsmaßnahmen zu integrieren.
Der Prozess umfasst fünf Phasen: (1) Erstgespräche mit dem Top-Management,
(2) Einbeziehung der Perspektiven interner Interessenträger:innen, (3) Konsolidierung
der Ergebnisse, (4) Einbeziehung externer Interessenträger:innen-Gruppen,
(5) Überprüfung der Gültigkeit und Plausibilität sowie die anschließende Ableitung von
Offenlegungspflichten.
Die DMA startete mit strukturierten Interviews mit dem Top-Management, um
strategische Prioritäten, wesentliche Risiken und Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu
identifizieren. Dabei wurden eine starke ESG-Integration, eine klare Governance-
Struktur und die Dekarbonisierung als zentrale strategische Treiber bestätigt. In
anschließenden Gesprächen mit den Bereichen Finanzen und Controlling wurden
nachhaltige Investitionspraktiken und eine regelmäßige Finanz- und
91
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Nachhaltigkeitsberichterstattung als Kernziele hervorgehoben. Die Bewertung durch HR
betonte Arbeitsbedingungen und Rekrutierungsprozesse als wesentliche Schwerpunkte.
Die Überprüfung der Lieferkette identifizierte schließlich Groß-Lieferant:innen,
Beschaffungsrisiken, Abfall, Recycling, Transport und Lagerung als zentrale Prioritäten,
die deren Bedeutung für die Umweltauswirkungen, die operative Resilienz und ein
verantwortungsvolles Lieferant:innenmanagement widerspiegeln. Basierend auf den
Erstgesprächen mit dem Top-Management wurden die relevanten IROs identifiziert und
an den spezifischen Kontext des Unternehmens angepasst. Diese IROs bildeten die
Grundlage für alle nachfolgenden Analysen im Rahmen der DMA.
Nach der Zusammenstellung potenzieller IROs und der Entwicklung der Berichtsvorlage
begann die Phase der internen Bewertung. Dabei wurden eine Vielzahl funktionaler
Interessenträger:innen einbezogen, um eine repräsentative und fachkundige Bewertung
zu gewährleisten. Vertreter jeder relevanten Abteilung wurden formell eingebunden und
über den Zweck der DMA, die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD) und ihre Verantwortlichkeiten im Rahmen des Prozesses informiert.
Parallel dazu wurden alle IROs nach thematischer Relevanz und funktionaler
Verantwortung kategorisiert, wobei jede Abteilung nur die Themen erhielt, die zu ihrem
operativen Aufgabenbereich passten. Bei Bedarf wurde eine funktionsübergreifende
Zuordnung vorgenommen, um die Validierung zu stärken und eine vollständige
Abdeckung sicherzustellen. Anschließend bewerteten die Abteilungen ihre zugewiesenen
IROs über verschiedene Zeithorizonte hinweg und lieferten quantitative Bewertungen
und qualitative Erkenntnisse auf Basis einer strukturierten Vorlage. Nach der Erfassung
aller Beiträge führte das Gobale ESG-Team eine mehrstufige Konsolidierung durch, um
die Bewertungen standort-, abteilungs- und funktionsübergreifend abzugleichen.
Abweichungen wurden in Klärungsrunden behoben, und wo keine Angleichung erreicht
werden konnte, wurden Experteneinschätzungen eingesetzt, wobei dem Vorsichtsprinzip
gefolgt wurde, um eine ausgewogene Darstellung von Risiken und Chancen zu
gewährleisten. Alle qualitativen Kommentare wurden berücksichtigt, um
kontextbezogene Faktoren und unterschiedliche Perspektiven zu erfassen. Eine
abschließende Plausibilitätsprüfung bestätigte die Konsistenz, Genauigkeit und
methodische Integrität der konsolidierten Bewertung.
Im Anschluss an die qualitative Einstufung wurde jedes IRO einer quantitativen
Bewertung über kurze, mittlere und langfristige Zeithorizonte unterzogen. Für jeden
Zeitraum wurden drei Kriterien bewertet: Ausmaß und Umfang wurden auf einer Skala
von 1 bis 6 bewertet, die von „keine Auswirkung" bis „erheblich" reichte. Die
Behebbarkeit wurde auf einer Skala von 1 bis 5 eingestuft, von „nicht anwendbar" bis
„irreversibel". Die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde ebenfalls auf einer Skala von 1 bis 6
bewertet und reichte von „nicht anwendbar" bis „sichere bzw. tatsächliche Auswirkung".
Positive Auswirkungen wurden entsprechend einer gesonderten Methodik klassifiziert.
Diese strukturierte Bewertung gewährleistete Vergleichbarkeit und Konsistenz über alle
Themenbereiche hinweg.
Die quantitative Bewertung stützt sich auf klar definierte Eingabeparameter. Dazu zählen
der Umfang der betroffenen Geschäftsbereiche bzw. Wertschöpfungsstufen, der
Zeithorizont der potenziellen Auswirkungen, verfügbare interne und externe
Datenquellen sowie qualitative Annahmen, die von den zuständigen Stellen dokumentiert
wurden. Sofern themenspezifische Daten noch nicht in der gewünschten Detailtiefe
vorlagen, stützte sich die Bewertung auf Expert:innenmeinungen, vorhandenes
92
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Risikowissen und konservative Annahmen, die im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip
standen.
Derselbe methodische Ansatz wurde für die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit
angewandt, ergänzt durch zusätzliche Informationen zur Art des finanziellen Risikos oder
der finanziellen Chance, wie etwa Reputations-, operative, strategische oder
regulatorische Auswirkungen. Im Gegensatz zur Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich der
Auswirkungen wird bei der finanziellen Wesentlichkeit die Relevanz für die
Menschenrechte nicht bewertet. Stattdessen wurde jedes IRO anhand von Schweregrad
und Eintrittswahrscheinlichkeit über alle Zeithorizonte hinweg bewertet, wobei der
Schweregrad auf einer Skala von 1 bis 6 von „kein Risiko" bis „existenziell" reichte. Die
Werte für die finanzielle Wesentlichkeit wurden berechnet, indem Schweregrad und
Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wurden. Der höchste Wert über die drei
Zeithorizonte hinweg bestimmte den Endwert gemäß dem Vorsorgeprinzip. Interne
Interessenträger:innen gaben zudem an, welche Finanzpositionen betroffen sein
könnten, Gewinn oder Verlust, Finanzlage, Cashflow, Zugang zu Finanzmitteln oder
Kapitalkosten, wodurch die Ergebnisse strukturiert in die Finanzplanung, in Maßnahmen
zur Risikominderung und in die Prozesse des Enterprise Risk Managements integriert
werden konnten.
Die Schwellenwerte zur Bestimmung der Wesentlichkeit wurden auf Grundlage einer
Analyse der Bewertungsergebnisse festgelegt. Dabei wurden sowohl der Median als auch
der Mittelwert der quantitativen Bewertungen als Referenzwerte herangezogen. Auf
dieser Basis wurde für die Impact-Wesentlichkeit ein Schwellenwert von 3,5 definiert. Für
die finanzielle Wesentlichkeit wurde ein Schwellenwert von 1,8 festgelegt.
Nachhaltigkeitsthemen mit Bewertungsergebnissen oberhalb dieser Schwellenwerte
wurden als wesentlich eingestuft und in die Berichterstattung aufgenommen.
Die Wesentlichkeit wurde anhand einer strukturierten, quantitativen
Bewertungsmethodik in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten ermittelt. Jedes
Thema wurde zunächst auf seine grundsätzliche Relevanz geprüft, wobei nicht
wesentliche Einstufungen eine dokumentierte Begründung erforderten. Anschließend
erfolgte eine Bewertung der Relevanz für Menschenrechte. Mithilfe der Analyse wurde
anschließend festgestellt, ob bereits ein IRO aufgetreten war oder potenziell auftreten
könnte. Tatsächlichen IROs wurde dabei eine Wahrscheinlichkeit von 100 % zugewiesen.
Der Geltungsbereich wurde für die eigenen Geschäftstätigkeiten, vorgelagerte,
nachgelagerte oder mehrere Bereiche definiert. Anschließend wurde jedes IRO unter
Berücksichtigung kurz-, mittel- und langfristiger Perspektiven bewertet. Dabei wurden
Umfang und Ausmaß, Behebbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit untersucht und durch
qualitative Erläuterungen begründet. Anstatt sich auf einen festen, universellen
Schwellenwert zu stützen, wurde die Wesentlichkeit im Verhältnis zu den eigenen
Auswirkungen und der Risikolandschaft des Unternehmens bestimmt. Im Rahmen der
DMA war diese Wesentlichkeitsschwelle jedoch an einen vordefinierten finanziellen
Schwellenwert geknüpft, der mit den Finanzabteilungen der Gruppe abgestimmt wurde.
Mehrere Abteilungen trugen zur Ausgewogenheit bei, während das Globale ESG-Team
eine abschließende Plausibilitätsprüfung durchführte, um Inkonsistenzen zu beseitigen
und methodische Strenge, Glaubwürdigkeit und Genauigkeit bei der endgültigen
Bestimmung der Wesentlichkeit sicherzustellen.
93
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Globale ESG-Team koordiniert und steuert den Prozess der DMA unter der Aufsicht
des Vorstands und des ESG-Ausschusses. Diese Governance-Struktur gewährleistet
einen robusten, nachvollziehbaren und durch angemessene interne Kontrollen geregelten
Prozess. Die Ergebnisse der Bewertung fließen in das Enterprise Risk Management ein
und dienen als Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie, das Risikomanagement und
die Berichterstattung gemäß ESRS.
[ESRS E1 IRO-1]
Zur Bewertung der Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel
erstellt DO & CO jährlich ein Treibhausgasinventar nach dem GHG-Protokoll. Dazu
gehören die Festlegung der organisatorischen Grenzen auf der Grundlage der finanziellen
Bewertungsmethodik sowie die Ermittlung aller relevanten direkten und indirekten
Emissionsquellen an den einzelnen Standorten. Diese Daten werden erfasst und unter
Anwendung anerkannter Emissionsfaktoren in CO₂-Äquivalente umgerechnet. Die
Ergebnisse werden nach Standort und Scope konsolidiert, auf Vollständigkeit und
Konsistenz überprüft und zur Identifizierung der wichtigsten Emissions-Hotspots
innerhalb der Betriebsabläufe herangezogen.
Für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette bewertet DO & CO die Scope-3-
Emissionen gemäß den 15 Kategorien des GHG-Protokolls. Alle wesentlichen Aktivitäten
der Wertschöpfungskette werden erfasst, um die relevantesten Kategorien zu
identifizieren. Durch die Anwendung von Beschaffungs-, Logistik- und Vertriebsdaten aus
internen Systemen sowie Informationen von Lieferant:innen und aus
Branchendatenbanken werden die Emissionen geschätzt.
Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) entstehen in erster Linie durch die
Verbrennung fossiler Brennstoffe im eigenen Betrieb und im Mobilitätsbereich von
DO & CO. Zu den wichtigsten Quellen zählen der Energieverbrauch für Heizung und
Kochen in Küchen, die Energieerzeugung vor Ort sowie firmeneigene und -kontrollierte
Fahrzeuge, die für Logistik und betrieblichen Transport eingesetzt werden. Diese
Aktivitäten verursachen direkte Treibhausgasemissionen, die sich negativ auf das Klima
auswirken, indem sie den Kohlenstoffgehalt in der Atmosphäre erhöhen und zur globalen
Erwärmung beitragen.
Indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 2) entstehen durch den Verbrauch von
zugekauftem Strom, Heizung und Kühlung für den eigenen Betrieb von DO & CO. Der
Strombedarf ist ein wesentlicher Emissionsfaktor aufgrund des energieintensiven
Charakters der Lebensmittelproduktion, der Kühlung, der Belüftung und des Betriebs der
Anlagen in firmeneigenen Gebäuden und Einrichtungen. Wie bei Scope 1 stellen diese
Scope-2-Emissionen eine Belastung für die Bemühungen zur Eindämmung des
Klimawandels dar, da sie den betrieblichen Emissions-Fußabdruck des Unternehmens
vergrößern.
Alle anderen indirekten Emissionen in der Wertschöpfungskette (Scope 3) umfassen die
Beschaffung von Lebensmittel- und Getränkezutaten, Verpackungsmaterialien und
Logistikdienstleistungen aus einem breiten Netzwerk von vorgelagerten Lieferant:innen,
die in verschiedenen Regionen und Branchen tätig sind. Treibhausgasemissionen in der
Wertschöpfungskette entstehen durch eingekaufte landwirtschaftliche Rohstoffe
(Rindfleisch, Milchprodukte, Obst und Gemüse) und die damit verbundene vorgelagerte
Logistik. Der dominierende Faktor für den Scope-3-Fußabdruck der Gruppe, Scope 3
94
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kategorie 1, ist die größte Einzelquelle der Treibhausgasemissionen der Gruppe und
umfasst sowohl FLAG- (Forstwirtschaft, Landnutzung und Landwirtschaft) als auch E&I-
Komponenten (Energie und Industrie). Eine weitere Quelle sind Treibhausgasemissionen
aus der Ein- und Auslieferungslogistik, einschließlich temperaturgeführter Fracht
(Kühltransporter) und Straßentransport. Weitere Informationen zu den
Treibhausgasemissionen von DO & CO sind auch im Abschnitt Umwelt / Eigener
Geschäftsbereich in der Angabe E1-6 zu finden.
95
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (KRVA): Physische Risiken
und Transitionsrisiken
[ESRS E1-IRO-1]
Umfang der Bewertung
Die Bewertung soll einen strukturierten, transparenten und wiederholbaren Ansatz zur
Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der potenziellen Auswirkungen physischer
und klimabedingter Übergangsrisiken auf die Geschäftsaktivitäten, Vermögenswerte,
Betriebsabläufe und relevanten Wertschöpfungskettenaktivitäten von DO & CO bieten.
Sie dient sowohl dem internen Risikomanagement als auch der Erfüllung externer
Nachhaltigkeitsberichtspflichten gemäß ESRS.
Eigene Betriebe
Die Bewertung physischer Risiken umfasst alle 22 eigenen und kontrollierten
Betriebsstandorte in neun Ländern, darunter Flugcatering-Küchen, Event-Catering-
Einrichtungen, Restaurants, Hotels sowie die dazugehörige Logistik- und
Büroinfrastruktur. Die Expositionsdaten werden auf Anlagenebene anhand präziser
Geolokalisierungs-Koordinaten über die S&P Climanomics®-Plattform zugeordnet. Die
Bewertung des Übergangsrisikos wird auf Portfolioebene für dieselben 22 Standorte
durchgeführt. Die Vulnerabilitätsbewertung und die konsolidierte Netto-Risikobewertung
werden eingehend auf die fünf strategisch ausgewählten Standorten angewendet.
Ausgewählte strategische Standorte
Die fünf für die konsolidierte Vulnerabilitätsbewertung ausgewählter Standorte wurden
auf der Grundlage (i) der geschäftlichen und strategischen Bedeutung für den Konzern,
(ii) der Abdeckung der wichtigsten Regionen und Betriebsprofile sowie (iii) der Relevanz
für das Verständnis der Klimaexposition entlang der Wertschöpfungskette ausgewählt.
Wertschöpfungskette
Der Umfang wurde auf die Wertschöpfungskette ausgeweitet, in der physische und
Übergangs-Klimarisiken einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftskontinuität haben
könnten. Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden auf regionaler Ebene
bewertet, wobei der Schwerpunkt auf den wichtigsten Beschaffungsregionen für
Rohstoffe und Agrarrohstoffe lag. Risiken in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
wurden unter Verwendung der wichtigsten von DO & CO bedienten internationalen
Flughäfen als räumlichen Bezugsrahmen bewertet, da die nachgelagerten Aktivitäten der
Gruppe strukturell an den Flughafenbetrieb gebunden sind. Die Bewertung der
Wertschöpfungskette erfolgt unter Verwendung eines separaten S&P Climanomics®-
Portfolios aus 16 Rohstoff- und Flughafen-Assets.
96
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Methodologie
[Für die gesamte Wertschöpfungskette]
[ESRS E1 IRO-1]
Überblick über den Sechs-Schritte-Prozess
Die KRVA folgt dem sechsstufigen Prozess:
#
Aktivität
Beschreibung
1
Screening relevanter
Klimagefahren
Identifikation akuter und chronischer Gefahren, die potenziell für das Asset- und
Aktivitätsprofil von DO & CO relevant sind. Gefahren, die für bestimmte Standorte
nicht plausibel sind oder keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen
verursachen können, werden unter Angabe von Gründen ausgeschlossen.
2
Beschaffung von
Klimaszenariodaten
Klimaszenariodaten werden von dem vorgesehenen externen Anbieter S&P Global
Climanomics® bezogen und decken alle relevanten Anlagenstandorte,
Gefahrenkategorien, Zeithorizonte und Klimaszenarien ab. Die Daten werden auf
Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz geprüft.
3
Exposition (Expositionsanalyse)
Gesellschaften werden geografisch zu Klimarisikodaten zugeordnet. Es werden
sowohl die eigentumsrechtlich gehaltenen und kontrollierten Vermögenswerte als
auch die kritischen Elemente der Wertschöpfungskette erfasst, sofern die
entsprechenden Daten verfügbar und wesentlich sind.
4
Vulnerabilitätsbewertung
Bottom-up-Bewertung der Sensitivität und Anpassungsfähigkeit von
Systemelementen auf Gesellschaftsebene, die auf die fünf strategisch
ausgewählten Gesellschaften angewendet wird. Es wird eine semiquantitative
Bewertung (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) vorgenommen. Für Systemelemente
mit mindestens mittlerer Sensitivität werden Wirkungsketten modelliert.
5
Kombination:
Gefährdung × Vulnerabilität
Expositionswerte gegenüber Gefahren werden mit Vulnerabilitätswerten
kombiniert, um Netto-Risikowerte je Gesellschaft, Gefährdung, Szenario und
Dekade zu ermitteln.
6
Wesentlichkeitsbewertung
Netto-Risikowerte werden anhand des definierten ESRS-
Wesentlichkeitsschwellenwerts bewertet, um eine priorisierte Liste klimabezogener
Risiken zu erstellen. Die Ergebnisse fließen in die ESRS-Angaben sowie in das
interne Risikomanagement ein.
97
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Klimaszenarien und Zeithorizonte
Die KRVA bewertet Klimarisiken anhand von drei Szenarien des Sechsten
Sachstandsberichts (AR6) des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Diese
werden gemäß den technischen Leitlinien der Task Force on Climate-related Financial
Disclosures (TCFD) und der Climanomics-Plattform unter Verwendung der Nomenklatur
der Representative Concentration Pathways (RCP) und der Shared Socioeconomic
Pathways (SSP) dargestellt. Die drei Szenarien decken den plausiblen Bereich der für die
Unternehmensberichterstattung relevanten Klimazukunftsszenarien ab:
Szenario-
bezeichnung
IPCC-Referenz
Beschreibung
Temp.-Anstieg
bis 2100
Minderungspfad
Niedrig
RCP 2.6 / SSP1-2.6
Paris-konform. Netto-Null bis
2050. Ambitionierte
Emissionsminderung.
+1.3–2,4°C
Ambitioniert
Moderat
RCP 4.5 / SSP2-4.5
Starke Emissionsminderung.
Emissionen stabilisieren sich bis
2050 und sinken danach.
+2,1–3,5°C
Stark
Hoch
RCP 8.5 / SSP5-8.5
Geringe Emissionsminderung.
Emissionen verdreifachen sich bis
2075.
+3,3–5,7 °C
Niedrig
Die Zeithorizonte werden gemäß den Standardzeiträumen des ESRS definiert: kurzfristig
entspricht dies dem Jahrzehnt 2030, mittelfristig dem Jahrzehnt 2040 und langfristig
dem Jahrzehnt 2050. Alle drei Zeiträume werden für alle drei Szenarien bewertet, was zu
neun Kombinationen aus Szenario und Jahrzehnt pro bewerteter Standorte und Gefahr
führt. Der langfristige Zeitraum bis 2050 steht im Einklang mit dem Zeitrahmen der
wissenschaftlich fundierten Emissionsminderungsziele von DO & CO sowie mit ESRS E1.
Quelle: IPCC AR6 (2023); Climanomics®-Szenariodefinitionen
Bewertete Klimagefahren
Nach einer ersten Gefahrenabklärung anhand des Anlagenprofils der 22 eigenen
Betriebsstandorte der Gruppe, gestützt auf georäumliche Gefahreninformationen der
Plattform S&P Global Climanomics® (Version 2025), wurden elf physikalische
Klimagefahren identifiziert, die für das Anlagenprofil von DO & CO relevant sind.
Gefahren, die an allen relevanten Standorten als unwahrscheinlich eingestuft wurden
oder keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Betrieb von DO & CO haben
können, wurden in der Screening-Phase mit einer dokumentierten Begründung
ausgeschlossen. Die Gefahrenklassifizierung ist zwischen der internen Taxonomie von
DO & CO und der S&P Climanomics®-Klassifizierung harmonisiert:
98
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
DO & CO interne Gefährdung
S&P Climanomics® Gefährdung
Art
ESRS AR Ref.
Inbegriffen
Hitzestress
Hitzestress
Chronisch
AR 11(b)
Ja
Hitzewelle
Hitzestress (akut)
Akut
AR 11(a)
Ja
Kälteperioden / Frostwellen
Extreme Kälte
Akut
AR 11(a)
Ja
Wasserknappheit
Wassermangel
Chronisch
AR 11(b)
Ja
Dürre
Dürre
Akut
AR 11(a)
Ja
Extreme Niederschläge
Hochwasser durch Starkregen
Akut
AR 11(a)
Ja
Überschwemmung
(Küste/Fluss/Regen)
Küsten- / Flussüberschwemmung
Akut
AR 11(a)
Ja
Sturm / Wind
Tropischer Zyklon / Wind
Akut
AR 11(a)
Ja
Wald- und Flächenbrand
Waldbrand
Akut
AR 11(a)
Ja
Erdrutsch
Erdrutsch
Akut
AR 11(a)
Ja
Bodensenkung
Bodensenkung
Akut
AR 11(b)
Ja
Ebene der Gefahrenexposition - S&P Climanomics®
S&P Global Climanomics® dient als externer Anbieter von Daten zur Klimagefährdung.
Die Plattform integriert herungergebrochene CMIP6-Klimamodellausgaben (Coupled
Model Intercomparison Project; 35 General Circulation Models, 0,25° Gitterauflösung)
mit proprietären Gefahrenmodellen, um Expositionsdaten auf Anlagenebene zu
produzieren.
Für die Zwecke dieser KRVA wird ausschließlich die Ebene der Gefährdungs-
Expositionswerte von Climanomics herangezogen, nicht jedoch die proprietären
Climanomics‑Funktionen zur finanziellen Auswirkungsbewertung (Anfälligkeitskurven
nach Anlagentyp). Dies liegt daran, dass DO & CO eigenständig eine auf Standortebene
entwickelte Vulnerabilitätsanalyse erstellt hat, die die betrieblichen Besonderheiten des
Premium‑Airline‑Caterings, des Event‑Caterings und des Restaurantbetriebs besser
abbildet. Um eine konsistente Kombination mit den Anfälligkeitswerten von DO & CO zu
ermöglichen, werden die Gefährdungswerte von Climanomics vom ursprünglichen
Bereich von 1–100 auf eine harmonisierte Skalierung von 1–5 umgerechnet.
Vulnerabilitäts‑Ebene: DO & CO KRVA-Tabellenkalkulationstool
[Nur auf eigene Geschäftstätigkeiten anwendbar]
[ESRS E1-IRO-1]
Die Vulnerabilität der fünf strategisch ausgewählten DO & CO-Standorte wurde auf der
Ebene der einzelnen Standorte nach dem Bottom-up-Ansatz bewertet. Dabei kam ein
eigens entwickeltes KRVA-Tabellenkalkulationstool zum Einsatz, das die Methodik des
deutschen Umweltbundesamtes umsetzt und den Anforderungen von ESRS E1 -IRO-1
entspricht.
Für jeden Standort wurde ein konsolidierter Satz von Systemelementen (15
Systemelemente, die kritische betriebliche Dimensionen abdecken) hinsichtlich (i) der
Sensitivität gegenüber jeder Klimagefahr sowie (ii) der bestehenden
Anpassungskapazität bewertet. Der resultierende Roh‑Vulnerabilitätswert pro Gefahr
reicht von 0 bis maximal 75 (15 Systemelemente × maximaler Wert von 5).
99
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Anschließend werden die Rohwerte auf eine Skalierung von 1 bis 5 transformiert, um sie
mit den Gefährdungs-Expositionswerten kombinieren zu können.
100
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Rohwert der Vulnerabilität (1–75)
Skalierter Wert (1–5)
Einordnung
0–9
1
Niedrig
10–20
2
Moderat-niedrig
21–35
3
Moderat
36–45
4
Hoch
>45
5
Sehr hoch
Für jede strategische Einheit wurden kritische Systemelemente identifiziert und deren
Anfälligkeit gegenüber den jeweiligen Klimagefahren anhand einer Bottom-Up
orientierten, semiquantitativen Methodik bewertet, wobei bereits vorhandene
Anpassungskapazitäten berücksichtigt wurden, sofern diese die Gesamtanfälligkeit
verringern. Für jene Systemelemente, die mindestens eine mittlere Anfälligkeit
aufweisen, wurden Wirkungsketten erstellt, die die Analyse von Ursache-Wirkungs-
Zusammenhängen von Klimagefahren bis hin zu potenziellen operativen und finanziellen
Folgen ermöglichen.
Quantifizierung des Netto-Risikos und der
Wesentlichkeitsschwelle
[Nur auf eigene Geschäftstätigkeiten anwendbar]
Das Netto-Risiko pro Standort, Gefährdung, Szenario und Jahrzehnt wird als Produkt aus
dem skalierten Gefährdungswert (1–5) und dem skalierten Anfälligkeitswert (1–5)
berechnet. Der maximale theoretische Netto-Risikowert beträgt somit 25. Im Rahmen
des KRVA-Konzepts von DO & CO gilt jeder Netto-Risikowert über 6 als wesentlich für die
Zwecke der ESRS-Offenlegung:
Netto-Risiko = Gefahrenexposition (1–5) × Vulnerabilität (1–5) | Maximum = 25 |
Wesentlich bei > 6
101
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Physische Risikoanalyse: Konsolidierte Ergebnisse
[Nur auf eigene Geschäftstätigkeiten anwendbar]
[ESRS E1-IRO-1]
Netto-Risikobewertung pro Standort, Gefahr, Szenario und
Jahrzehnt
Die folgenden Tabellen zeigen die konsolidierten Netto-Risikowerte für jede der fünf
strategischen Standorte, berechnet als Produkt aus dem Gefährdungswert und dem
Anfälligkeitswert, für die drei Szenarien und die drei Zeithorizonte von jeweils zehn
Jahren. Die Wesentlichkeitsschwelle liegt bei einem Netto-Risiko > 6. In keiner Zelle der
fünf Standorte überschreitet der Wert 6, was bestätigt, dass kein physisches Klimarisiko
wesentlich ist. Zellen, die die Obergrenze (NR = 6) erreichen, sind hervorgehoben.
Format pro Zelle: 2030 / 2040 / 2050.
Wien – Flugcatering — Internationaler Flughafen (Wien)
Gefährdung
RCP 2.6 (2030/40/50)
RCP 4.5 (2030/40/50)
RCP 8.5 (2030/40/50)
Hitzestress
4/4/4
4/4/4
4/4/6
Wassermangel
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Dürre
4/4/4
4/4/6
4/6/6
Hitzewelle
2/2/2
2/2/2
2/2/4
Extreme Niederschläge
2/4/4
2/4/4
2/4/4
Überschwemmung
3/6/6
3/6/6
3/6/6
Kälteperioden
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Sturm / Wind
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Waldbrand
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Erdrutsch
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Bodensenkung
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Alle Werte ≤ 6. Maximaler Netto-Risikowert = 6 (Überschwemmung in allen Szenarien ab 2040;
Dürre unter RCP 4.5 im Jahr 2050 und unter RCP 8.5 ab 2040; Hitzestress unter RCP 8.5 im Jahr
2050).
102
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Madrid (MAD) – Flughafendienstleistungen und Reinigungsarbeiten (Camino de
la Muñoza)
Gefährdung
RCP 2.6 (2030/40/50)
RCP 4.5 (2030/40/50)
RCP 8.5 (2030/40/50)
Hitzestress
4/4/4
4/4/4
4/4/4
Wassermangel
5/5/5
5/5/5
5/5/5
Dürre
3/3/3
3/3/4
3/3/5
Hitzewelle
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Extreme Niederschläge
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Überschwemmung
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Kälteperioden
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Sturm / Wind
1/0/0
0/0/0
0/0/0
Waldbrand
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Erdrutsch
n. a.
n. a.
n. a.
Bodensenkung
n. a.
n. a.
n. a.
Alle Werte ≤ 6. Maximaler Netto-Risikowert = 5 (Wassermangel in allen Szenarien über alle
Jahrezehnte hinweg; Dürre unter RCP 8.5 im Jahr 2050). Die anhaltende Exposition gegenüber
Wasser wurde als Grund für die verstärkte Überwachung ausgewiesen.
London Heathrow (LHR) – Flugcatering und Logistik (Cranford)
Gefährdung
RCP 2.6 (2030/40/50)
RCP 4.5 (2030/40/50)
RCP 8.5 (2030/40/50)
Hitzestress
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Wassermangel
4/4/5
4/4/5
4/4/5
Dürre
2/2/2
2/2/2
2/2/3
Hitzewelle
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Extreme Niederschläge
1/1/1
1/1/1
1/1/2
Überschwemmung
2/2/2
2/2/2
2/2/4
Kälteperioden
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Sturm / Wind
0/0/0
0/0/0
0/0/0
Waldbrand
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Erdrutsch
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Bodensenkung
n. a.
n. a.
n. a.
Alle Werte ≤ 6. Maximales Netto-Risiko = 5 (Wassermangel im Jahr 2050 in allen Szenarien).
Insgesamt geringes Risikoprofil, das den städtischen Flughafen- und Industriekontext sowie die
begrenzte Vulnerabilität der von Segro Park gemieteten Räumlichkeiten gegenüber einzelnen
Gefahren widerspiegelt.
103
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Istanbul (TUR) – Flughafen Tayakad – Flugcatering (Istanbul)
Gefährdung
RCP 2.6 (2030/40/50)
RCP 4.5 (2030/40/50)
RCP 8.5 (2030/40/50)
Hitzestress
2/2/2
2/2/2
2/2/3
Wassermangel
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Dürre
3/3/3
3/3/3
3/3/4
Hitzewelle
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Starkniederschlag
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Überschwemmung
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Kälteperioden
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Sturm / Wind
0/0/0
0/0/0
0/0/0
Waldbrand
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Erdrutsch
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Bodensenkung
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Alle Werte ≤ 6. Maximales Netto-Risiko = 4 (Dürre unter RCP 8.5 im Jahr 2050). Es ist zu
beachten, dass es sich trotz des vergleichsweise günstigen physischen Risikoprofils um die größte
Konzentration von Übergangsrisiken bei einem einzelnen Vermögenswert handelt (siehe Abschnitt
4).
Chicago (ORD) – Des Plaines – Flugcatering (Chicago)
Gefährdung
RCP 2.6 (2030/40/50)
RCP 4.5 (2030/40/50)
RCP 8.5 (2030/40/50)
Hitzestress
2/2/2
2/2/2
2/2/3
Wassermangel
4/4/5
4/4/5
4/4/4
Dürre
2/2/2
2/2/2
2/2/3
Hitzewelle
2/2/2
2/2/2
2/2/2
Extreme Niederschläge
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Überschwemmung
1/1/1
1/1/1
1/1/1
Kälteperioden
3/3/3
3/3/3
3/3/3
Sturm / Wind
0/0/0
0/0/0
0/0/0
Waldbrand
n. a.
n. a.
n. a.
Erdrutsch
n. a.
n. a.
n. a.
Bodensenkung
n. a.
n. a.
n. a.
Alle Werte ≤ 6. Maximales Netto-Risiko = 5 (Wassermangel unter RCP 2.6 und RCP 4.5 im Jahr
2050). In allen Szenarien erreichen Kälteperioden durchweg den Wert 3. Dies spiegelt die erhöhte
Grundanfälligkeit Chicagos gegenüber Winterstürmen und Frostereignissen wider.
104
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Schlussfolgerung zur Wesentlichkeit physischer Risiken und
verstärkte Überwachung
[ESRS E1-IRO-1]
Über alle fünf strategisch ausgewählten Standorte (Wien, Madrid, London Heathrow,
Istanbul, Chicago), alle elf untersuchten Klimagefahren, alle drei Szenarien (RCP 2.6,
RCP 4.5, RCP 8.5) und alle drei Zehnjahreshorizonte (2030, 2040, 2050) hinweg
überschreitet kein Netto-Risikowert die Wesentlichkeitsschwelle von 6. Folglich wird kein
physisches Klimarisiko als wesentlich eingestuft.
Ungeachtet dieser Schlussfolgerung erreichen die folgenden sechs Kombinationen aus
Standort und Gefahr in mindestens einer Szenario-Jahrzehnt-Kombination die
Obergrenze der Wesentlichkeitsschwelle (Nettorisiko = 6) oder verharren auf dem
höchsten Vor-Schwellenwert-Niveau (NR = 5) und werden daher im Rahmen des
bevorstehenden Klimawandel-Aktionsplans für eine verstärkte Überwachung und
frühzeitige Anpassungsplanung gekennzeichnet:
Standort
Gefährdung
Szenario / Jahrzehnt(e)
bei NR = 6
Begründung und Relevanz für das Monitoring
Wien
Über-schwemmung
RCP 2.6 / 4.5 / 8.5 - 2040,
2050
Der höchste Vulnerabilitätswert im Portfolio (35/75) ist auf
die Standortlage und die infrastrukturelle Abhängigkeit vom
Entwässerungssystem im Donauraum zurückzuführen.
Hochwasserrisiken werden ab dem Jahr 2040 in allen
Szenarien erwartet.
Wien
Dürre
RCP 4.5 (2050); RCP 8.5
(2040, 2050)
Kombinierte chronische Exposition in Bezug auf Dürre und
moderate Vulnerabilität hinsichtlich wasser- bzw.
kühlungsabhängiger Küchensysteme.
Wien
Hitzestress
RCP 8.5 (2050)
Langfristige chronische Hitzeexposition unter dem Szenario
mit hohen Emissionen in Verbindung mit der Sensibilität der
Küchenarbeitskräfte.
Madrid
Wassermangel
Alle Szenarien, alle
Jahrzehnte - NR = 5
Unterhalb des Schwellenwerts, aber anhaltend; spiegelt die
Ausgangsbasis für den Wassermangel im Einzugsgebiet des
Tejo wider.
Chicago
Wassermangel
RCP 2.6 / 4.5 - 2050 - NR =
5
Unterhalb des Schwellenwerts, aber anhaltend;
zunehmender Wassermangel im Einzugsgebiet der Großen
Seen zur Mitte des Jahrhunderts.
London
Heathrow
Wassermangel
Alle Szenarien - 2050 - NR =
5
Unterhalb des Schwellenwerts, aber anhaltend; entspricht
den Projektionen des Wassermangels im Einzugsgebiet der
Themse.
Darüber hinaus wurden chronische physische Gefahren wie sich verändernde
Niederschlagsmuster und zunehmende Wasserknappheit als Risiken für die Stabilität
landwirtschaftlicher Lieferketten identifiziert, die potenzielle langfristige Auswirkungen
auf die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe, darunter auch Frischprodukte, haben können.
Die detaillierte Bewertung der physischen Risiken entlang der Wertschöpfungskette wird
in Abschnitt „Ergebnisse zur Klimarisikobewertung der Wertschöpfungskette" vorgestellt.
105
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Übereinstimmung mit der unabhängigen Wasserrisikobewertung
Die Übereinstimmung zwischen der Wasserrisikobewertung des World Wildlife Funds
(WWF) und der KRVA bestätigt erneut, dass Wasserrisiken die geografisch am stärksten
konzentrierte physische Gefährdung im gesamten Portfolio darstellen, wobei Madrid,
London Heathrow und Chicago von beiden unabhängigen Methoden als besonders
gefährdet eingestuft wurden. Dieses übereinstimmende Ergebnis untermauert die
Priorisierung wasserbezogener Anpassungsmaßnahmen im Klimawandel-Aktionsplan.
Analyse des Übergangsrisikos – Eigener Geschäftsbereich
[ESRS E1-IRO-1]
Methodik
Die Analyse deckt alle fünf TCFD-konformen Übergangsrisikokategorien – CO₂-
Bepreisung, Technologie, Markt, Reputation und Rechtsstreitigkeiten – über die drei
Hauptszenarien (niedrig, moderat, hoch) und Zeiträume von zehn Jahren (von den
2020er bis zu den 2090er Jahren) ab. Climanomics quantifiziert das Übergangsrisiko
anhand des modellierten durchschnittlichen Jahresverlusts (MAAL), der sowohl als
Prozentsatz des Vermögenswerts als auch in absoluten US-Dollar-Beträgen angegeben
wird. Grundlage hierfür sind Vulnerabilitätsfunktionen, die den CO₂-Preis und andere
Übergangstreiber mit den aktuellen Emissionen und betrieblichen Merkmalen der
einzelnen Anlagen sowie den finanziellen Auswirkungen verknüpfen.
106
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kategorien von Übergangsrisiken – Definitionen und betriebliche
Auswirkungen
Die Climanomics®-Plattform modelliert fünf TCFD-konforme Kategorien von
Übergangsrisiken. Die folgende Tabelle zeigt die offiziellen Climanomics®-Definitionen
der einzelnen Übergangsrisikofaktoren sowie die entsprechenden betrieblichen
Auswirkungen auf DO & CO:
Kategorie
Definition nach Climanomics®
Betriebliche Auswirkungen auf DO & CO
CO₂-Bepreisung
Dies bezieht sich auf politische Maßnahmen und
Vorschriften, die durch Mechanismen wie eine CO₂-
Steuer oder den Emissionshandel einen CO₂-Preis
festlegen können. Das Risiko wird anhand einer
Vulnerabilitätsfunktion berechnet. Diese verknüpft
den CO₂-Preis pro Tonne CO₂-Äquivalent-
Emissionen mit den finanziellen Auswirkungen in
Abhängigkeit von den aktuellen Emissionen jedes
einzelnen Vermögenswerts oder einer Gruppe von
Vermögenswerten.
Hohe Anfälligkeit aufgrund von gasbetriebenen
Küchengeräten, Kühlanlagen, Flottenemissionen
und Strombezug im Geltungsbereich des EU-
Emissionshandelssystems und nationalen CO2-
Bepreisungssystemen. Dies ist die vorherrschende
Kategorie von Übergangsrisiken für DO & CO in
allen Szenarien.
Technologie
Bezieht sich auf das Ausmaß, in dem neue
Technologien die Wettbewerbsfähigkeit, die
Produktionseffizienz oder die Nachfrage
beeinträchtigen. Climanomics® nutzt derzeit
Temperaturextreme als Antriebskraft für zukünftige
Technologierisiken.
Mäßiges Risiko im Zusammenhang mit der
notwendigen Elektrifizierung von Küchen, der
Umstellung auf neue Kältemittel, der Umstellung
auf emissionsarme Fahrzeugflotten sowie
Investitionen in Energieeffizienz, da
kohlenstoffarme Technologien zum
Betriebsstandard im Catering und der
Gastwirtschaft werden.
Reputation
Bezieht sich auf die Wahrnehmung der
„gesellschaftlichen Akzeptanz (social license-to-
operate)" eines Unternehmens. Climanomics®
verwendet derzeit Temperaturextreme als
Treiberfunktion für zukünftige Reputationsrisiken.
Moderate Exposition angesichts der Premium-
Positionierung von DO & CO und der hohen
öffentlichen Sichtbarkeit der Bereiche Airline-
Catering, Event-Catering und
Restaurantdienstleistungen; Sensibilität hinsichtlich
der Wahrnehmung der ESG- und Klimaleistung bei
Fluggesellschaften, Sponsoren und
Endverbraucher:innen.
Markt
Bezieht sich darauf, in welchem Ausmaß der
Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft Angebot
und Nachfrage nach Produkten und
Dienstleistungen beeinflusst.
Moderate Exposition durch veränderte Dynamiken
der Luftfahrtindustrie unter
Dekarbonisierungsdruck, Aufschläge für CO₂-arme
Zutaten, veränderte Nachhaltigkeitspräferenzen
der Kund:innen sowie mögliche Anpassungen der
Catering-Mengen.
Rechtsstreitigkeiten
Bezieht sich auf Kosten für Rechtstreitigkeiten im
Zusammenhang mit klimabedingten Ansprüchen,
einschließlich der Unterlassung von Maßnahmen
zur Risikominderung, Anpassung und Offenlegung
von Risiken im Hinblick auf verschiedene lokale
und staatliche Rechtsvorschriften. Climanomics®
nutzt derzeit Temperaturextreme als treibende
Kraft für künftige Prozessrisiken.
Derzeit geringe Exposition; erwarteter Anstieg
aufgrund der Berichtspflichten im Rahmen von
CSRD und ESRS, der EU-Richtlinie Corporate
Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) sowie
des allgemeinen Trends zu klimabezogenen
Rechtsstreitigkeiten gegen Unternehmen.
107
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zusammenfassung der Übergangsrisiken – 2050er, alle Szenarien
Die Climanomics-Analyse zeigt für alle drei modellierten Szenarien für die 2050er Jahre
ein einheitliches Muster. In jedem Szenario dominiert die CO₂-Bepreisung das
Übergangsrisikoprofil, während Rechtsstreitigkeiten eine untergeordnete Rolle spielen:
Risiko-
niveau
Ergebnis
Referenzobjekt
Hoch
Höchstes Übergangsrisiko: CO₂-Bepreisung — in allen
drei Szenarien.
Vermögenswert mit dem höchsten gesamten
Übergangsrisiko: THY DO&CO Ikram Hizmetleri
A.S. (Istanbul).
Moderat
Zweithöchstes Übergangsrisiko: Technologie — in allen
drei Szenarien.
Vermögenswert mit dem zweithöchsten gesamten
Übergangsrisiko: DO & CO Italy S.r.l. (Lombardei).
Niedrig
Minimales Übergangsrisiko: Rechtsstreitigkeiten.
Vermögenswert mit dem niedrigsten gesamten
Übergangsrisiko: DO & CO Olympic Park und SAP
Garden (München).
Die fünf am stärksten dem Risiko der CO₂-Bepreisung
ausgesetzten Standorte
Die fünf Standorte, die laut der Climanomics®-Analyse das höchste Risiko durch CO₂-
Bepreisung aufweisen, konzentrieren sich auf Regionen mit stark ansteigenden
Emissionspreisen, EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), kalifornisches Cap-and-Trade-
System (USA) und die prognostizierte CO₂-Bepreisung in Türkiye. Diese Top-5-Liste
überschneidet sich mit den für die konsolidierte Vulnerabilitätsbewertung ausgewählten
strategischen Standorte, ist jedoch nicht identisch mit diesen. Die strategische Auswahl
umfasst die Standorte von größter geschäftlicher und strategischer Bedeutung für den
Konzern, unabhängig von ihrer Rangfolge hinsichtlich der CO2-Bepreisung.
Drei der fünf strategisch bewerteten Standorte (Wien, Istanbul, Chicago) tauchen in
dieser Liste auf, was eine direkte Überschneidung zwischen der Vulnerabilitäts- und der
Transitionsbewertung darstellt.
108
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ergebnisse zur Klimarisikobewertung der Wertschöpfungskette
[ESRS E1-IRO-1]
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Physische und
Übergangsrisiken
Die Bewertung der vorgelagerten Wertschöpfungskette untersucht die Klimarisiken der
wichtigsten Rohstoffe und Zukaufsgüter der Gruppe auf globaler Ebene und ordnet diese
den Hauptproduktionsregionen für jedes Material zu. Die Analyse ist als Top-down-
Bewertung nach Rohstoffen und Regionen für das gesamte Unternehmen aufgebaut: Sie
ist nicht hub-basiert, nicht an eine bestimmte operative Standorte von DO & CO
gebunden und modelliert keine einzelnen Tier-1-/Tier-2-Lieferant:innen. Die
Klimarisikobelastung wird auf der Ebene der wichtigsten Produktionsregionen bewertet,
die DO & CO mit den wichtigsten Einkaufsmaterialien beliefern, darunter Lebensmittel
(Frischwaren, Proteine, Milchprodukte, Getreide und Getränke wie Kaffee, Kakao und
Wein), Verpackungsmaterialien sowie wichtige Energie- und Logistikressourcen, wodurch
ein konzernweiter Überblick über die klimabedingten Kosten-, Verfügbarkeits- und
Qualitätsrisiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entsteht.
Wichtige Ergebnisse der S&P Climanomics®-Portfolioanalyse (Mai 2026) zur Exposition in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette:
Hochwasser und Temperaturextreme prägen das physikalische Klimasignal für
wichtige Einkaufsgüter. Die S&P Climanomics®-Szenarioanalyse identifiziert
Regenhochwasser als das größte physikalische Klimarisiko für die
Wertschöpfungskette von DO & CO in den 2050er Jahren sowohl im mittleren
(SSP 2-4.5) als auch im niedrigen (SSP 1-2.6) Klimaszenario, wobei
Temperaturextreme im gleichen Zeitraum als zweitgrößte Gefahr eingestuft
werden. Diese beiden Gefahren führen zusammen zu einem erhöhten Risiko in
den wichtigsten Anbaugebieten für klimasensitive Einkaufsgüter, darunter
mediterrane Frischprodukte (Iberische Halbinsel, Italien, Südfrankreich),
Zitrusfruchtanbaugebiete im gesamten Mittelmeerraum und in den USA,
Weinregionen in Südeuropa und der südlichen Hemisphäre, südamerikanische
Kaffee- und Rindfleischgürtel sowie westafrikanische Kakaogürtel. Der
kombinierte Effekt führt auf Konzernebene zu zunehmender Ertragsschwankung,
Preisvolatilität und Qualitätsrisiken für die entsprechenden eingekauften
Rohstoffe, die sich unter RCP 4.5 und RCP 8.5 bis 2050 noch verstärken.
Küstenüberschwemmungen werden als Risiko mit minimalem Risiko für das
Portfolio der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert.
Zitrusfrüchte und Weintrauben weisen in den 2050er Jahren das höchste
physische Gesamtrisiko auf Rohstoffebene auf. Innerhalb des vorgelagerten
Rohstoffportfolios verzeichnet die Anlageklasse Zitrusfrüchte in den 2050er
Jahren sowohl im mittleren als auch im niedrigen Klimaszenario das höchste
physische Gesamtrisiko, gefolgt von Weintrauben an zweiter Stelle. Beide
Rohstoffe konzentrieren sich auf Produktionsregionen, in denen sich
Regenhochwasser (das zu Bodensättigung, Pilzbefall und Ernteausfällen führt)
und Temperaturextreme (die Reifung, den Zuckergehalt und die Fruchtqualität
beeinträchtigen) bis 2050 erheblich verstärken. Das daraus resultierende
109
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Risikoprofil deutet auf eine strukturelle Konzentration der physischen Klimarisiken
in zwei der wichtigsten Zutatenkategorien der Gruppe hin, was Auswirkungen auf
die Zutatenkosten, die Vertragskontinuität und die Strategie zur Diversifizierung
der Lieferant:innen im Zeitraum 2030–2050 hat.
Technologie ist das dominierende Signal für Übergangsrisiken im gesamten
vorgelagerten Rohstoffportfolio. Die S&P Climanomics®-Analyse identifiziert
Technologie als die Kategorie mit dem höchsten Übergangsrisiko in allen drei
Szenarien der 2050er Jahre. Reputations- und Marktrisiken stellen die zweit- bzw.
dritthöchste Kategorie von Übergangsrisiken dar. Daten zur CO₂-Bepreisung sind
für das vorgelagerte Rohstoffportfolio in der aktuellen Version der S&P
Climanomics®-Methodik nicht verfügbar und werden daher in dieser Bewertung
nicht quantifiziert.
Keine einzelne Kombination aus Rohstoff und Region erreicht die ESRS-Schwelle
für die Wesentlichkeit des Netto-Risikos bei physischen Gefahren. Das Risikobild
im Upstream-Bereich ist geprägt von einer verteilten, chronischen Exposition über
mehrere Rohstoffe und Förderregionen hinweg und nicht von akuten, erheblichen
Störungen an einem einzelnen Punkt – was mit der allgemeinen Schlussfolgerung
der KRVA zu physischen Risiken übereinstimmt.
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
[ESRS E1-IRO-1]
Die Bewertung der nachgelagerten Wertschöpfungskette konzentriert sich auf wichtige
internationale Flughäfen, da die nachgelagerten Aktivitäten von DO & CO strukturell an
Fluggesellschaften gebunden sind, die von großen Drehkreuzflughäfen aus operieren. Die
meisten eigenen Betriebsstätten von DO & CO befinden sich an diesen Flughäfen, was
bedeutet, dass klimatische Störungen am Flughafen gleichzeitig (i) den Flugbetrieb der
Fluggesellschaften und (ii) die eigene Produktionskapazität von DO & CO innerhalb der
Catering-Einheit auf dem Flughafengelände beeinträchtigen. Die Auswirkungen von
Klimarisiken in der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind daher untrennbar mit dem
operativen Risiko für DO & CO selbst verbunden, wie sich bereits bei den jüngsten
Störereignissen (hitzebedingte Flughafenausfälle, Überschwemmungen und
sturmbedingte Betriebsunterbrechungen an großen Drehkreuzen) gezeigt hat.
Wichtige Erkenntnisse aus der S&P Climanomics®-Portfolioanalyse (Mai 2026) zum
Risiko in der nachgelagerten Wertschöpfungskette:
Fünf Flughafen-Drehkreuze stellen die primären Berührungspunkte in der
nachgelagerten Wertschöpfungskette dar. Wien (VIE), Madrid-Barajas (MAD),
London Heathrow (LHR), Istanbul (TUR) und Chicago O’Hare (ORD) sind die
strategisch bedeutenden Flughäfen im Netzwerk und decken sich mit den fünf
strategischen Standorten, die in Abschnitt 2.7 bottom-up bewertet wurden. Das
physische Risikoprofil dieser Flughäfen in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette wird daher direkt durch die Ergebnisse auf Standortebene in
den Abschnitten 4.3.1 bis 4.3.5 bestimmt.
Technologie ist das dominierende Übergangsrisiko im gesamten nachgelagerten
Flughafenportfolio, wobei Daten zur CO₂-Bepreisung in der aktuellen Version der
110
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
S&P Climanomics®-Methodik nicht verfügbar sind. In allen drei Szenarien der
2050er Jahre stellt Technologie die Kategorie mit dem höchsten Übergangsrisiko
für die nachgelagerte Wertschöpfungskette dar, gefolgt von Reputations- und
Marktrisiken. Der Flughafen London Heathrow und der Flughafen Istanbul zählen
zu den Vermögenswerten mit dem geringsten Risiko im gesamten
Wertschöpfungskettenportfolio. Der MAAL für die CO₂-Bepreisung ist für das
nachgelagerte Flughafenportfolio nach der aktuellen S&P Climanomics®-Methodik
nicht verfügbar und wird daher in dieser Bewertung nicht quantifiziert.
Die Exposition gegenüber physischen Gefahren an nachgelagerten Flughafen-
Drehkreuzen ist geografisch unterschiedlich. Wien weist eine erhöhte Exposition
gegenüber Überschwemmungen und Dürren auf, die bis 2040 voraussichtlich die
Obergrenze der Netto-Risikoschwelle (NR = 6) erreichen wird. Madrid ist der
Flughafen mit dem größten Wasserstress (Expositionswert 5 in allen Szenarien
und Jahrzehnten). London Heathrow weist unter RCP 8.5 bis 2050 einen
eskalierenden Wasserstress in Verbindung mit einer zunehmenden
Hochwassergefährdung auf. Istanbul weist die geringste physische Gefährdung
der fünf Flughäfen auf, jedoch die höchste Konzentration an Übergangsrisiken im
eigenen Betriebsportfolio. Chicago weist anhaltenden Wasserstress und eine
erhöhte chronische Gefährdung durch Kälteperioden auf (Risiko der Kontinuität
von Winterstürmen).
Die Auswirkungen auf die eigene Produktion sind unmittelbar und bereits teilweise
zu beobachten. Störungen auf Flughafenseite führen unmittelbar zu
Einschränkungen in der Catering-Produktion: Verspätete oder annullierte Flüge
verändern die Nachfrage innerhalb weniger Stunden; Wetterereignisse im Umfeld
des Flughafens schränken den Zugang für Personal, Zutaten und Fertiggerichte
ein. Die Bewertung bestätigt, dass die Resilienz des eigenen Betriebs von DO &
CO nicht von der Klimaresilienz der Flughafeninfrastruktur getrennt werden kann,
von der die nachgelagerte Wertschöpfungskette abhängt.
Ergänzende qualitative Analyse zu Übergangsrisiken in der vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Übergangsrisiken in der Wertschöpfungskette betreffen in erster Linie das regulatorische
Risiko der CO₂-Bepreisung als qualitatives DMA-Ergebnis. Steigende Betriebs- und
Beschaffungskosten aufgrund von CO₂-Steuern, Energieeffizienzanforderungen und CO₂-
Grenzausgleichsmechanismen wirken sich sowohl auf Transport- als auch auf
Lieferkettenpartner aus. Diese qualitative DMA-Erkenntnis ergänzt die in Abschnitt 6
vorgestellte quantitative Wertschöpfungskettenanalyse, in der „Technologie" die
dominierende modellierte Übergangsrisikokategorie ist und keine Daten zur CO₂-
Bepreisung aus der verwendeten S&P Climanomics®-Methodik verfügbar sind.
Die Beschaffung von Rohstoffen mit Entwaldungsrisiko wie Rindfleisch und Milchprodukte
(großer Anteil an der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzfläche), mit Soja gefüttertes
Vieh (Geflügel, Schweinefleisch) sowie tropisches Obst und Gemüse stellt ein
wesentliches Risiko in der vorgelagerten Wertschöpfungskette dar. Die EU-
Entwaldungsverordnung (EUDR) schafft eine direkte gesetzliche Verpflichtung für DO &
CO, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass die betreffenden
111
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Rohstoffe nicht mit Entwaldung nach 2020 in Verbindung stehen. Dies ist das
regulatorische Übergangsrisiko mit der höchsten Priorität, das sich aus dieser Bewertung
ergibt.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette beeinflusst das Kund:innenverhalten,
insbesondere im Zusammenhang mit der Nachfrage nach Flugreisen, die klimabedingten
Übergangsrisiken für das Unternehmen. Partnerschaften mit Fluggesellschaften setzen
das Unternehmen indirekt den Emissionen des Luftverkehrssektors sowie klimabedingten
Reputations- und Regulierungsrisiken aus. Obwohl das Unternehmen keinen Einfluss auf
die Emissionen des Luftverkehrs hat, führen die Erwartungen der Kund:innen und die
öffentliche Wahrnehmung des Flugverkehrs zu indirekten klimabedingten
Übergangsrisiken, die sich auf die Nachfrage nach Dienstleistungen auswirken.
Einschränkungen der Szenarien und Übereinstimmung mit dem
Konzernabschluss
Die KRVA-Ergebnisse unterliegen einer Reihe inhärenter Einschränkungen und
Unsicherheiten, die transparent offengelegt werden, um eine angemessene
Interpretation der Ergebnisse zu ermöglichen:
Unsicherheit der Klimaszenarien. Die drei IPCC-AR6-Szenarien decken ein breites
Spektrum plausibler Zukunftsaussichten ab, erschöpfen jedoch nicht alle
möglichen Klimaszenarien. Langfristige Klimaprognosen unterliegen der
Modellstreuung innerhalb des CMIP6-Ensembles, der internen Klimavariabilität
sowie der Unsicherheit hinsichtlich künftiger Emissionspfade.
Räumliche Auflösung. Obwohl für den eigenen Betrieb georäumliche Koordinaten
auf Anlagenebene verwendet werden, werden die zugrunde liegenden
Klimamodelle auf ein 0,25°-Raster heruntergerechnet, was die Genauigkeit
lokaler Prognosen naturgemäß einschränkt. Für die Wertschöpfungskette liefert
die Auflösung auf Rohstoff- und Regionsebene eher eine repräsentative als eine
anlagenspezifische Sicht auf das Klimarisiko.
Umfang der Gefahren. Es werden elf physikalische Klimagefahren und fünf TCFD-
konforme Kategorien von Übergangsrisiken bewertet. Seltenere Gefahren (z. B.
Permafrosttauen) und komplexe kombinierte Ereignisse (z. B. gleichzeitige Hitze-
und Dürreperioden, die mit regionalen Ernteausfällen zusammenfallen) werden in
dieser Iteration nicht separat modelliert.
Statische Portfolioannahme. Die KRVA bewertet den aktuellen operativen
Fußabdruck und die aktuelle Zusammensetzung der Wertschöpfungskette über
den Zeithorizont 2030–2050. Strukturelle Veränderungen wie künftige
Standorteröffnungen oder -schließungen, Lieferant:innenwechsel und
Verschiebungen in der Kund:innengeografie werden noch nicht modelliert. Das
Portfolio wird im Rahmen des Berichtszyklus jährlich aktualisiert.
Datenlücken bei Übergangsrisiken. Daten zur CO₂-Bepreisung sind für das
Portfolio der vorgelagerten Rohstoff-Wertschöpfungskette unter der aktuellen
Iteration der S&P Climanomics®-Methodik nicht verfügbar. Übergangsrisiken in
3 Ebene der Geschäftsbereiche: Österreich, Deutschland, Türkiye, Großbritannien, Italien, Spanien, Polen, Boston, Detroit, Los
Angeles, Chicago, Miami, New York.
112
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
den Bereichen Rechtsstreitigkeiten, Markt und Reputation werden aus einer
Skalierung auf Sektorebene abgeleitet und sind mit einer inhärenten
Schätzungsunsicherheit behaftet.
Qualitative Resilienzüberlagerung der ersten Iteration. Die auf die KRVA
aufgesetzte Resilienzanalyse wird auf qualitativer Basis in einer ersten Iteration
durchgeführt. Die Analyse der Resilienz von Strategie und Geschäftsmodell unter
kombinierten physischen und Übergangsszenarien ist für das Geschäftsjahr
2026/2027 in Übereinstimmung mit dem derzeit in Entwicklung befindlichen
Klimawandelplan geplant.
Übereinstimmung mit wesentlichen klimabezogenen Annahmen im
Konzernabschluss
Die im KRVA verwendeten Klimaszenarien decken kurz-, mittel- und langfristige
Zeithorizonte (2030, 2040, 2050) ab und basieren auf dem Rahmenwerk des IPCC AR6.
Der DO & CO-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025/2026 wird nach IFRS
erstellt, wobei die wesentlichen Bilanzierungsschätzungen, die klimabezogene Annahmen
beinhalten, im Wesentlichen (i) die Nutzungsdauern und Restwerte von Sachanlagen, (ii)
den erzielbaren Betrag bei der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden
Standorten und (iii) die Bewertung von Rückstellungen betreffen. Der Konzernabschluss
wendet kurz- bis mittelfristige Annahmen an, die mit dem Planungs- und
Werthaltigkeitsprüfungshorizont des Konzerns im Einklang stehen und die aktuell
beobachtbaren Marktbedingungen sowie verbindliche regulatorische
Rahmenbedingungen widerspiegeln. Es wurden keine wesentlichen Unstimmigkeiten
zwischen den im KRVA angewandten Klimaszenarien und den kritischen klimabezogenen
Annahmen im Konzernabschluss festgestellt: (a) Die KRVA identifiziert im aktuellen
Berichtszeitraum keine physischen Klimarisiken, die nach dem ESRS-Rahmenwerk zur
doppelten Wesentlichkeit als wesentlich eingestuft werden und eine Anpassung der
Inputgrößen für Werthaltigkeitsprüfungen, Nutzungsdauern oder Rückstellungen
erfordern würden; und (b) das Übergangsrisikoprofil ist zwar finanziell relevant, wird
jedoch schrittweise durch den derzeit in Entwicklung befindlichen Klimatransitionsplan
integriert und wird sich in den Annahmen des Konzernabschlusses widerspiegeln, sobald
der Plan fertiggestellt und genehmigt ist. Der Konzern wird diese Vereinbarkeit jährlich
im Rahmen des wiederkehrenden KRVA- und Konzernabschluss-Berichtszyklus neu
bewerten.
[ESRS E2-IRO-1]
Der Prozess zur Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit der Umweltbelastung durch Materialien wurde auf Ebene der
Geschäftsbereiche 3 durchgeführt und deckt den gesamten operativen Fußabdruck der
Gruppe ab. Dies umfasst beispielsweise Zentralküchen, Einrichtungen für das Airline-
Catering, Hotel- und Restaurantbetriebe, Veranstaltungsorte für das Event-Catering,
Kühlhäuser, Logistikzentren und Büros in allen Betriebsregionen sowie Aktivitäten
entlang der Wertschöpfungskette.
113
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Dabei stützte man sich auf folgende Inputs und Methoden:
Bewertung potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Umweltverschmutzung mithilfe des WWF Biodiversity Risk Filter, insbesondere
solche, die durch landwirtschaftliche Betriebe verursacht werden.
Analyse des regulatorischen Umfelds, einschließlich der EU-
Wasserrahmenrichtlinie, nationaler Vorschriften zur Wasserentnahme und -
ableitung sowie geltender Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
Zusammenarbeit mit Facility Manager:innen, Ingenieur:innenteams,
Nachhaltigkeitsexpert:innen und dem Globalen ESG-Team zur Validierung der
Ergebnisse der Wesentlichkeit.
Überprüfung der DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen  und
der darin enthaltenen konkreten Verpflichtungen zum verantwortungsvollen
Umgang mit Wasser.
Die Bewertung zeigt, dass Umweltverschmutzung für den eigenen Geschäftsbereich von
DO & CO nicht wesentlich ist. Diese Schlussfolgerung spiegelt die strukturellen Merkmale
des operativen Fußabdrucks der Gruppe wider: Die eigenen Aktivitäten bestehen in
erster Linie aus Lebensmittelzubereitung, Catering-Logistik und
Gastwirtschaftsdienstleistungen, die in kontrollierten Innenräumen durchgeführt werden.
Diese Aktivitäten beinhalten keine chemische Verarbeitung im industriellen Maßstab,
keine verbrennungsbasierte Fertigung, keine großtechnische Stromerzeugung vor Ort
und keinen Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen in Mengen, die für ESRS
E2 relevant sind. Emissionen von Luft-, Wasser- und Bodenschadstoffen aus der eigenen
Geschäftstätigkeit sind daher in ihrem Umfang begrenzt und in Art und Konzentration
mit denen kommerzieller Gastronomiebetreiber vergleichbar. Sie werden im Rahmen der
geltenden lokalen Vorschriften, einschließlich der Standards für Lebensmittelsicherheit,
Abwasserableitung und Emissionen, gehandhabt. Kein Standort im operativen Portfolio
der Gruppe ist als Großemittent gemäß dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregister (E-PRTR) oder entsprechenden nationalen Meldeschwellen
eingestuft.
Demgegenüber wurde die Umweltverschmutzung als wesentliches Thema in der
vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Die Abhängigkeit von DO & CO von
landwirtschaftlichen Rohstoffen führt dort zu einer indirekten Exposition gegenüber
Schadstoffemissionen, die mit der primären landwirtschaftlichen Produktion verbunden
sind.
114
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auf der Grundlage der Branchenkenntnisse der wichtigsten vorgelagerten
Lieferant:innengruppen der Gruppe wurde das folgende Profil der qualitativen
Luftschadstoffe erstellt:
Zulieferer:innen der Lebensmittelproduktion: NOx, VOCs, SOx, NH₃, aus der
Tierhaltung, dem Pflanzenanbau und der Lebensmittelverarbeitung
Vorgelagerte Logistik und Transport: PM₂.₅/PM₁₀, VOCs, NOx, SO₂, aus
dieselbetriebenen Lastkraftwagen. Kühlfahrzeuge, die auf längeren Strecken
eingesetzt werden, stellen ein besonderes Risiko dar, insbesondere in deutschen
Niederlassungen. Aufgrund pandemiebedingter Kapazitätskürzungen sind dort
nicht an allen Standorten Küchen in Betrieb, sodass häufigere
Kund:innenlieferungen über größere Entfernungen erforderlich sind. An den
meisten Standorten kommen Transportmanagementsysteme zum Einsatz, die
laufend verbessert werden, um die Routen zu optimieren.
Lieferant:innen für Verpackungs- und Abfallmanagement: PM, NOx, SOx, VOCs,
NH₃, Lärm, aus industrieller Fertigung und Abfallverarbeitung
Lieferkette für Events: VOCs, PM, NOx, CO aus Generatoren, die für das Event-
Catering bereitgestellt werden; Kältemittel (FCKW) aus Kühlsystemen, die von
Partner:innen der Event-Lieferkette bereitgestellt werden.
Eine weitere Quelle von Umweltbelastungen sind Luftemissionen aus dem Flugverkehr.
Durch Partnerschaften mit Kund:innen und anderen Akteur:innen in emissionsintensiven
Branchen ist DO & CO indirekt Risiken im Zusammenhang mit Umweltbelastungen
ausgesetzt, zu denen verschärfte gesetzliche Vorschriften, verstärkte öffentliche
Kontrolle und Reputationsrisiken gehören.
Obwohl bei DO & CO selbst keine Luftemissionen aus dem Flugbetrieb entstehen, wird
die Umweltbelastung aufgrund der engen operativen und geschäftlichen Verflechtung mit
den Kund:innen als wesentlich angesehen.
Es gab keine gezielten Konsultationen mit den potenziell von der Umweltverschmutzung
betroffenen Gemeinschaften.
[ESRS E3-IRO-1]
Die Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Wasser- und Meeresressourcen erfolgte anhand von standortbezogenen
Wasserrisikodaten aus der WWF Risk Filter Suite v2.0. Diese decken 22
Betriebsstandorte in 10 Ländern ab und umfassen Szenarioprognosen bis 2030 und 2050
für drei Klimaszenarien (optimistisch, aktueller Trend, pessimistisch) (Datensatz
Global_2024). Diese Bewertung erstreckte sich nicht auf die Wertschöpfungskette.
115
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Prozess der Identifizierung stützte sich darüber hinaus auf die folgenden Methoden
und Inputs:
Überprüfung der betrieblichen Wasserabhängigkeit der Gruppe, einschließlich des
Wasserverbrauchs bei der Lebensmittelzubereitung, der Reinigung, der Kühlung
und den Kühlkettenprozessen.
Analyse des regulatorischen Umfelds, einschließlich der EU-
Wasserrahmenrichtlinie, nationaler Vorschriften zur Wasserentnahme und -
ableitung sowie geltender Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
Zusammenarbeit mit Facility Manager:innen, Ingenieur:innen,
Nachhaltigkeitsexpert:innen und dem Globalen ESG-Team zur Validierung der
Ergebnisse der Wesentlichkeit.
Überprüfung der DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen und
der darin enthaltenen konkreten Verpflichtungen zum verantwortungsvollen
Umgang mit Wasser.
116
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
[ESRS E3 IRO-1]
Die nachstehende Tabelle enthält die Werte für das physische Risiko auf Standortebene
(BPH) aus der WWF Risk Filter Suite für alle 22 bewerteten Standorte sowie
Szenarioprognosen für die Jahre 2030 und 2050 (aktueller Trend und pessimistische
Szenarien) und den operativen Wasserrisikowert (OPH). Den Standorten wird für das
Wasserrisikomanagement eine Prioritätsstufe zugewiesen. Die Werte liegen auf einer
Skala von 1 bis 5 (Baseline) und bis zu 6,6 (Szenarien). Farbkennzeichnung: grün =
niedrig; gelb = mittel; orange = hoch; rot = sehr hoch / extrem.
Standort
Land
BPH 2024
BPH 2030
Trend
BPH 2050
Trend
BPH 2050
pessim
Op. Risiko
OPH
Auswirkunge
n auf das
Geschäft
Priorität
Los Angeles –
Airline catering
operations
(Redondo
Beach Ave)
USA
4,14
4,93
4,99
5,25
4,01
hoch
P1 — kritisch
Istanbul
(Airport area,
Tayakad) –
Airline catering
operations
Türkiye
3,27
4,49
4,88
5,11
3,49
hoch
P1 —kritisch
Madrid –
Airport
services &
cleaning
operations
(Camino de la
Muñoza)
Spanien
3,41
4,01
4,00
4,21
3,49
hoch
P2 — hoch
Seoul – Airline
catering
operations
Südkorea
3,60
3,24
3,01
3,25
4,01
hoch
P2 — hoch
London
(Cranford) –
Airline
catering /
logistics
operations
(LHR area)
Großbritannien
2,73
3,09
3,15
3,33
4,01
hoch
P3 —
Überwachung
Chicago (Des
Plaines) –
Airline catering
operations.
USA
2,76
2,69
2,55
3,04
4,01
hoch
P3 —
Überwachung
Miami – Airline
catering
operations
(NW 72nd Ave)
USA
2,84
3,04
2,99
3,01
4,01
hoch
P3 —
Überwachung
New York
(Queens) –
Airline catering
operations
USA
3,23
2,50
2,44
2,30
4,01
hoch
P3 —
Überwachung
Boston –
Airline catering
operations
(William F.
McClellan Hwy)
USA
2,68
2,44
2,48
2,47
4,01
hoch
P4 — Standard
Frankfurt
(Kelsterbach)
– Catering/
operations site
(airport
vicinity)
Deutschland
2,75
2,89
2,92
2,99
4,01
medium
P4 — Standard
Vizzola Ticino
(Milano
Malpensa
Airport) –
Airline catering
operations
Italien
2,76
2,57
2,58
2,65
4,01
medium
P4 — Standard
Pyrzowice –
Airport-related
operations
Polen
2,87
2,90
2,77
3,01
4,01
medium
P4 — Standard
Warsaw –
Catering/
operations site
(Sekundowa)
Polen
2,44
2,35
2,36
2,39
4,01
medium
P4 — Standard
Vienna –
Airline catering
operations
(Dampfmühlga
sse)
Österreich
2,85
2,21
2,19
2,21
4,00
hoch
P4 — Standard
117
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Standort
Land
BPH 2024
BPH 2030
Trend
BPH 2050
Trend
BPH 2050
pessim
Op. Risiko
OPH
Auswirkunge
n auf das
Geschäft
Priorität
Vienna –
Airline catering
operations
(Vienna
Airport)
Österreich
2,85
2,21
2,19
2,21
4,01
hoch
P4 — Standard
Vienna –
Logistics
operations
(Grillgasse)
Österreich
2,85
2,21
2,19
2,21
4,12
hoch
P4 — Standard
Vienna – Hotel
operations
(Stephansplatz
)
Österreich
2,85
2,21
2,19
2,21
4,01
medium
P4 — Standard
Salzburg –
Catering/
operations site
(Wilhelm-
Spazier-
Straße)
Österreich
2,71
2,45
2,43
2,43
4,01
medium
P4 — Standard
Munich
(Garching) –
Event &
stadium
hospitality
operations
(arena site)
Deutschland
2,62
2,53
2,54
2,65
4,01
medium
P4 — Standard
Munich – Event
& hospitality
operations
(Olympic
Park /
Spiridon-Louis-
Ring)
Deutschland
2,58
2,45
2,47
2,54
4,01
medium
P4 — Standard
Munich
(Oberding) –
Airline catering
operations
(airport area)
Deutschland
2,62
2,53
2,54
2,65
4,01
medium
P4 — Standard
Munich – Hotel
operations
(Filserbräugass
e)
Deutschland
2,31
2,53
2,54
2,64
4,01
medium
P4 — Standard
Prioritätseinstufung: P1 (kritisch) = BPH ≥ 4,0 oder pessimistischer BPH-Wert 2050 ≥ 5,0; P2
(hoch) = BPH 3,5–4,0 oder strukturell stabil hoch; P3 (Überwachung) = BPH <3,5 mit steigendem
Trend; P4 (Standard) = BPH <3,5, stabil oder rückläufig in allen Szenarien. Quelle: WWF Risk
Filter Suite v2.0, Datensatz Global_2024, Datenexport vom 17. März 2026.
Die Gruppe betreibt im eigenen Geschäftsbereich keine Gewinnung von
Meeresressourcen. Die im Catering verwendeten Meeresfrüchte und Fische werden von
Lieferant:innen bezogen und werden im Kapitel Umwelt / Vorgelagerte
Wertschöpfungskette / Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen,
biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
behandelt. Im Rahmen des eigenen Geschäftsbereichs wurden keine wesentlichen
Einleitungen ins Meer festgestellt.
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von DO & CO ist geprägt von der Beschaffung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Als Premium-Airline-Caterer, Event-Caterer und
Restaurantbetreiber bezieht das Unternehmen weltweit große Mengen an tierischen
Erzeugnissen (Fleisch, Geflügel, Milchprodukte, Eier, Meeresfrüchte) sowie pflanzlichen
Erzeugnissen (Gemüse, Obst, Getreide, Hülsenfrüchte, Kräuter, Gewürze) von
landwirtschaftlichen Lieferant:innen. Diese Rohstoffe stellen die wichtigste Kostenbasis
sowie den wichtigsten naturbezogenen Abhängigkeits- und Wirkungsweg für das
Unternehmen dar.
Es fanden keine konkreten Konsultationen mit den potenziell von den Auswirkungen auf
die Wasser- und Meeresressourcen betroffenen Gemeinschaften statt.
118
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
[ESRS E4-IRO-1]
Die Biodiversitäts-Risikobewertung von DO & CO, die unter Verwendung des WWF
Biodiversity Risk Filter durchgeführt wurde, umfasst 22 Betriebsstandorte. Dabei werden
sowohl die Abhängigkeiten der Gruppe von Ökosystemleistungen als auch ihre
potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. Die Bewertung
identifiziert die Wasserverfügbarkeit als die wichtigste Abhängigkeit von
Ökosystemleistungen im gesamten Portfolio des eigenen Geschäftsbereichs der Gruppe.
Dies spiegelt die strukturelle Abhängigkeit der Lebensmittelproduktion und der Catering-
Aktivitäten von stabilen und ausreichenden Wasserressourcen wider. Die
Umweltbelastung wurde als der wichtigste Einflussfaktor auf die biologische Vielfalt im
Zusammenhang mit den Betriebsaktivitäten identifiziert. Der WWF Biodiversity Risk Filter
erfasst physische, regulatorische und Reputationsrisiken auf Standortebene in unseren
Betrieben und entlang der Wertschöpfungskette, modelliert jedoch systemische Risiken
wie ökologische Kipppunkte oder kaskadierende Ökosystemzusammenbrüche nicht
explizit. Dies wird als Einschränkung dieser Bewertung anerkannt.
In der Bewertung werden fünf Standorte hervorgehoben: Polen, Miami, Istanbul,
Spanien und Salzburg. Für diese Standorte ist eine weitere Analyse der
Prioritätsüberschneidungen erforderlich. Im Hinblick auf Schutzgebiete, die in der
Weltdatenbank für Schutzgebiete (WDPA), dem Integrierten Instrument zur Bewertung
der biologischen Vielfalt (IBAT) und den Schlüsselgebieten für biologische Vielfalt (KBA)
aufgeführt sind, ist eine zusätzliche Überprüfung dieser Standorte erforderlich. Diese
Prioritätsanalyse wird derzeit im Rahmen des Projekts Beyond entwickelt und soll dazu
dienen, standortspezifische Ansätze für das Risikomanagement und die Risikominderung
zu verfeinern. Durch die Identifizierung von Prioritätsstandorten kann die Gruppe ihre
Bemühungen zum Aufbau von Resilienz dort konzentrieren, wo ökologische Sensibilität
und operative Relevanz aufeinandertreffen.
Landnutzungs- und Lebensraumveränderungen sind ein weiterer Bereich negativer
Auswirkungen, der indirekt mit den betrieblichen Anforderungen von DO & CO in
Verbindung stehen kann. Durch die Abhängigkeit der Gruppe von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien sowie der gebauten Produktions- und
Logistikinfrastruktur sind die eigene Tätigkeiten mit Dynamiken der Landnutzung wie
Landumwandlung, Bodenversiegelung und Lebensraumfragmentierung verknüpft. Die
Ausweitung oder Intensivierung landwirtschaftlicher Flächen in vorgelagerten Bereichen
sowie die mit Produktion und Vertrieb verbundene Infrastrukturentwicklung können die
Lebensraumqualität und -kontinuität beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit von
Ökosystemen sowie die Landschaftsintegrität mindern. Zwar führt DO & CO keine direkte
Landumwandlung durch, doch steht der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit im
Zusammenhang mit dem Landnutzungsdruck, der wiederum die biologische Vielfalt in
den Beschaffungs- und Betriebsregionen beeinflusst.
Der Verlust von Arten und die Ausbreitung invasiver Arten können indirekt durch den
eigenen Geschäftsbereich von DO & CO entstehen, und zwar aufgrund der Art und
Weise, wie Betriebsmittel hergestellt, transportiert und in die Betriebsumgebungen
eingebracht werden. Zwar betreibt DO & CO selbst keine primäre Landumwandlung oder
biologische Rohstoffgewinnung, doch stützen sich ihre Aktivitäten auf landwirtschaftliche
Rohstoffe, Logistiknetzwerke und Lebensmittelverarbeitungsprozesse, die mit
Ökosystemen in Wechselwirkung stehen. Unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen in
119
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
vorgelagerten Bereichen, intensive landwirtschaftliche Praktiken wie Monokulturen oder
unzureichende Kontrollen beim Transport und der Handhabung von Waren können zu
einer Verringerung der Artenvielfalt und zur unbeabsichtigten Einschleppung oder
Ausbreitung invasiver Arten beitragen. Diese Belastungen können lokale Ökosysteme
rund um Produktionsstätten und Beschaffungsregionen stören, die ökologische Resilienz
schwächen und die langfristige Umweltrisikoexposition im Zusammenhang mit dem
operativen Fußabdruck der Gruppe erhöhen.
Der Verlust biologischer Vielfalt und die Verschlechterung von Ökosystemen können auch
durch den Verbrauch natürlicher Ressourcen entstehen, wie er im Geschäftsmodell von
DO & CO und den Sektoren, von denen das Unternehmen abhängig ist, erfolgt. Als
industrieller Anbieter von Lebensmittel- und Gastwirtschafts-Dienstleistungen ist
DO & CO strukturell mit Sektoren verbunden, die für die biologische Vielfalt relevant
sind, darunter Landwirtschaft, Wasserversorgung, Energie, Transport, Abfallwirtschaft
und Lebensmittelherstellung. Rohstoffgewinnung, Wasserentnahme, Energieerzeugung
und Umweltverschmutzung in diesen Sektoren können zur Verschlechterung von
Lebensräumen und zum Rückgang der biologischen Vielfalt beitragen. Obwohl viele
dieser Auswirkungen außerhalb des direkten Einflussbereichs von DO & CO liegen,
bedeutet der Umfang und die Intensität des betrieblichen Ressourcenbedarfs der Gruppe,
dass ihre Geschäftsaktivitäten mit kumulativen Umweltbelastungen verbunden sind, die
die Integrität der Ökosysteme beeinträchtigen. Detaillierte Informationen zu den
identifizierten Auswirkungen finden sich im Kapitel ESRS 2 im Abschnitt SBM-3.
Die Geschäftstätigkeit von DO & CO ist in hohem Maße von Ökosystemleistungen
abhängig, insbesondere von der Verfügbarkeit von Wasser, der Klimaregulierung und der
Kapazität zur Abfallverwertung. Gleichzeitig belasten die industrielle
Lebensmittelproduktion und das Catering eben diese Leistungen durch Wasserverbrauch,
Abwasseranfall und Ressourcenverbrauch. Eine Beeinträchtigung der
Ökosystemleistungen, beispielsweise der Selbstreinigung des Wassers, der
Bodenstabilität, des Erosionsschutzes oder der Bestäubung, kann die Resilienz des
Ökosystems verringern. Dadurch wird die Geschäftstätigkeit von DO & CO anfälliger für
Umweltstörungen, regulatorische Eingriffe und Kostenschwankungen.
In diesem Bericht wird die Biodiversitätsbewertung von DO & CO für ihre vorgelagerte
landwirtschaftliche Wertschöpfungskette vorgestellt. Sie wurde im Rahmen von ESRS E4
unter Verwendung der Sektorgewichtungen des WWF BRF v2.0 Inform Moduls
durchgeführt. Wie in den vorangegangenen Kapiteln erwähnt, umfasste die Bewertung
auch Auswirkungen sowie Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Wasser- und
Umweltverschmutzung.
Mithilfe des BRF Inform Moduls können Abhängigkeits- und Auswirkungsgewichtungen
auf Branchenebene ermittelt werden. Es werden die beiden Sektoren Landwirtschaft
(tierische Erzeugnisse) und Landwirtschaft (pflanzliche Erzeugnisse) bewertet. Mithilfe
dieser Branchenprofile werden die potenziellen direkten Auswirkungen der primären
landwirtschaftlichen Produktion, also der Aktivitäten der landwirtschaftlichen
Lieferant:innen der ersten und zweiten Ebene von DO & CO, auf die biologische Vielfalt
beschrieben.
120
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die nachstehende Tabelle enthält das vollständige BRF-Profil zu Abhängigkeit und
Auswirkungen auf Sektorebene für beide Agrarsektoren anhand aller 34 BRF-Indikatoren.
D = Abhängigkeit (physisches Risiko, inwieweit der Sektor von dieser Ökosystemleistung
abhängig ist); I = Auswirkung (inwieweit der Sektor zu dieser Belastung der biologischen
Vielfalt beiträgt). Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5; 0 = keine
Abhängigkeit/keine Auswirkung.
121
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ref
BRF Indikator
D / I
Tierische
Produkte
Pflanzliche
Produkte
Priorität
ESRS AR
1. VERSORGUNGSDIENSTLEISTUNGEN – Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen (chronisches physisches Risiko)
1.1
Wasserverfügbarkeit
D
5
5
KRITISCH
AR4(d),
AR9(a)ii
1.3
Begrenzte wilde Flora & Fauna
D
1
1
MITTEL
AR4(d)
1.4
Begrenzte Verfügbarkeit von Meeresfischen
D
0
0
Nicht zutreffend
AR4(d)
2. REGULIERENDE UND UNTERSTÜTZENDE DIENSTLEISTUNGEN — Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen (chronisches
physisches Risiko)
2.1
Bodenbeschaffenheit
D
4
5
KRITISCH
AR4(d),
AR9(a)ii
2.2
Wasserqualität
D
5
4
KRITISCH
AR4(d),
AR9(a)ii
2.3
Klimaanlage
D
4
4
HOCH
AR4(d),
AR9(a)ii
2.4
Zustand des Ökosystems
D
4
4
HOCH
AR4(d),
AR9(a)ii
2.5
Bestäubung
D
2
5
KRITISCH
(PFLANZLICH)
AR4(d),
AR2(a)
3. REGULIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN – RISIKOMINDERUNG – Akutes physisches Risiko (AR 9(a)i)
3.1
Erdrutsche
D
4
4
HOCH
AR9(a)i
3.2
Waldbrandgefahr
D
4
4
HOCH
AR9(a)i
3.3
Schädlinge und Krankheiten bei Pflanzen, im Wald und
im Wasser
D
4
4
HOCH
AR9(a)i
3.4
Herbizidresistenz
D
4
4
HOCH
AR9(a)i
3.5
Extreme Hitze
D
5
5
KRITISCH
AR9(a)i
3.6
Tropische Wirbelstürme
D
4
4
HOCH
AR9(a)i
5. BELASTUNGEN FÜR DIE BIODIVERSITÄT — Direkte Auswirkungen (fünf Hauptfaktoren pro AR 4(a)ii–vi)
5.1
Land-, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen
I
5
5
KRITISCH
AR4(a)ii
5.2
Verlust der Baumkronen / Entwaldung
I
5
5
KRITISCH
AR4(a)ii–iii
5.3
Invasive gebietsfremde Arten
I
3
3
MITTEL
AR4(a)iv
5.4
Umweltverschmutzung
I
5
5
KRITISCH
AR4(a)v,
AR2(b)
6. UMWELTFAKTOREN – Auswirkungen auf die Reputation (§16(a), §19(a))
6.1
Schutzgebiete (einschließlich Natura 2000, UNESCO)
I
5
5
KRITISCH
§16(a),
§19(a)
6.2
Gebiete von besonderer Bedeutung für die biologische
Vielfalt (KBAs)
I
4
4
HOCH
§16(a)
6.3
Weitere wichtige ausgewiesene Gebiete
I
4
4
HOCH
§16(a)
6.4
Zustand des Ökosystems
I
4
4
HOCH
AR4(a)vi
6.5
Seltene Verbreitungsgebiete — Gefährdete Arten
I
3
3
MITTEL
§16(c),
AR4(b)
7. SOZIOÖKONOMISCHE FAKTOREN – Auswirkungen auf die Reputation (§17(e))
7.1
Indigene Völker / Lokale Gemeinschaften
I
5
5
HOCH
§17(e)i
7.2
Ressourcenknappheit: Nahrung – Wasser – Luft
I
3
3
MITTEL
§17(e)iii
7.3
Arbeit / Menschenrechte
I
4
4
HOCH
AR4(a)vi
7.4
Finanzielle Ungleichheit
I
2
2
NIEDRIG
AR4(a)vi
8. ZUSÄTZLICHE REPUTATIONSFAKTOREN
8.1
Medienkritik
D
5
5
KRITISCH
AR9(b)iv
8.2
Politische Lage
D
3
3
MITTEL
AR9(b)i
8.3
Standorte von internationalem Interesse
D
3
3
MITTEL
AR9(b)iv
D = ABHÄNGIGKEIT (PHYSISCHES RISIKO); I = AUSWIRKUNG (DRUCK / REPUTATIONSRISIKO). WERTE VON
0 BIS 5 AUS DEM WWF-BRF INFORM-MODUL – SEKTORGEWICHTUNGEN AUF DER GRUNDLAGE DER ENCORE-
UND SBTN-METHODIK. 0 = FÜR DIESEN SEKTOR WURDEN KEINE ABHÄNGIGKEIT ODER AUSWIRKUNG
ZUGEWIESEN.
122
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Insgesamt weist der eigene Geschäftsbereich ein mittleres bis hohes Risiko für die
biologische Vielfalt auf. Kein Standort erreicht einen sehr hohen Gesamtwert für das
physische Risiko (≥ 4,2). Das Portfolio weist jedoch erhebliche Risiken in Bezug auf
wasserbezogene Abhängigkeiten, Belastungsfaktoren und insbesondere die Nähe zu
geschützten und international ausgewiesenen Biodiversitätsgebieten auf. Neun Standorte
(41 % des Portfolios) werden als vorrangige Standorte eingestuft, die einer verstärkten
Überwachung und einer standortspezifischen IBAT-Bewertung bedürfen.
Kennzahl
Physisches Risko
Portfolio Durchschnitt — 22 Standorte
3,14
Standort mit höchster Bewertung (Los Angeles / New York)
3,52
Standort mit niedrigster Bewertung (Salzburg)
2,50
Standort mit hohem physischem Risiko (SPH > 3.4)
4 Standorte
Kennzahl
Reputationsrisiken
Portfolio Durchschnitt — 22 Standorte
314
Standort mit höchster Bewertung (Miami)
369
Standort mit niedrigster Bewertung (Munich / Frankfurt)
269
Standort mit höchstem Reputationsrisiko (SRP > 3.4)
6 Standorte
Prioritätsstandorte — Naturschutzgebiete / S8.3 exposure
7 Standorte / 32% des Portfolios
Skalierung: 1 = Sehr niedrig, 2 = Niedrig, 3 = Mittel, 4 = Hoch, 5 = Sehr hoch
Zur Bewertung des Risikos für die biologische Vielfalt an jedem der 22 Betriebsstandorte
kam das WWF BRF v2.0 Assess-Modul zum Einsatz. Das Modul stellt Risikobewertungen
für 34 Indikatoren in acht Kategorien bereit. Diese decken physische Risiken
(Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen und Belastung der biologischen Vielfalt) sowie
Reputationsrisiken (Nähe zu sensiblen Gebieten und sozioökonomischer Kontext) ab. Alle
Standorte sind dem Industriesektor „Lebensmittel- und Getränkeherstellung"
zugeordnet.
Es fanden keine gezielten Konsultationen mit Gemeinschaften statt, die potenziell von
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme betroffen sein könnten.
[ESRS E4-IRO-1]
Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Die BRF-Kategorie 6 (Umweltfaktoren) identifiziert Standorte in oder in der Nähe von
Gebieten, die für die biologische Vielfalt sensibel sind. Folgende Zonentypen werden
bewertet: S6.1 Schutz-/Naturschutzgebiete (einschließlich Natura 2000 und UNESCO-
Welterbestätten), S6.2 Schlüsselgebiete für die biologische Vielfalt (KBAs), S6.3 Sonstige
wichtige abgegrenzte Gebiete, S6.4 Zustand des Ökosystems, S6.5 Seltenheit des
Verbreitungsgebiets (primärer Indikator für bedrohte Arten gemäß §16(c)) und S8.3
Standorte von internationalem Interesse.
Prioritäre Standorte sind definiert als solche, die einen Wert von S6.1 ≥ 3,5 (hohe
Exposition gegenüber Schutzgebieten), S6.5 ≥ 3,0 (Proxy für bedrohte Arten) oder S8.3
≥ 3,5 in Kombination mit einer bestätigten räumlichen Nähe zu Schutzgebieten
aufweisen. Neun von 22 Standorten (41 %) erfüllen mindestens ein Kriterium. Gemäß
dem ENCORE Biodiversity Tool, ISIC-Gruppe, Event-Catering und sonstige
123
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Gastronomiedienstleistungen, werden die Aktivitäten dieser Gruppe mit einer geringen
Wesentlichkeit bewertet.
Standort
Land / Becken
S6.1
S6.2
S6.4
S6.5
Auslöser
PRIORITÄT — 9 Standorte, die eine IBAT-Bewertung und eine Offenlegung gemäß § 19(a) erfordern
Warschau – Standort für Gastronomie und Betrieb (Sekundowa)
Polen / Vistula
4.0
2.5
2.0
1.0
S6.1 4.0
Miami – Flugzeugcatering (NW 72nd Ave)
Vereinigte Staaten
(FL) Nordatlantik
3.5
3.5
1.88
3.0
S6.1+S6.2+S
6.5
Salzburg – Standort für Gastronomie und Betrieb (Wilhelm-
Spazier-Straße)
Österreich / Inn
3.5
2.5
2.5
1.5
S6.1 Hoch
Madrid – Flughafendienstleistungen und Reinigungsarbeiten
(Camino de la Muñoza)
Spanien / Tagus
3.5
3.0
1.88
1.5
S6.1+S6.2
Pyrzowice – Flughafenbezogene Tätigkeiten
Polen / Vistula
3.5
2.5
2.38
1.5
S6.1 Hoch
Vizzola Ticino (Flughafen Mailand-Malpensa) – Flugcatering
Italien / Po
3.5
2.5
2.12
1.5
S6.1+S8.3
München – Veranstaltungs- und Gastronomiebetrieb
(Olympiapark / Spiridon-Louis-Ring)
Deutschland / Donau
3.5
2.5
2.25
1.0
S6.1 High
London (Cranford) – Flugzeugcatering / Logistik (Raum LHR)
Großbritannien /
Nordsee
3.0
1.5
1.88
1.0
S8.3+bestäti
gt
Los Angeles – Flugzeugcatering (Redondo Beach Ave)
Vereinigte Staaten /
Nordpazifik
3.0
2.0
1.88
3.0
S6.5 Hotspot
STANDARDÜBERWACHUNG — S6.1 = 3,0 (mittel bis hoch)
Wien – Flugzeugcatering (Dampfmühlgasse)
Österreich / Donau
3.0
2.5
2.12
1.0
Wien – Flugzeugcatering (Flughafen Wien)
Österreich / Donau
3.0
2.5
2.12
1.0
Wien – Logistikzentrum (Grillgasse)
Österreich / Donau
3.0
2.5
2.12
1.0
Wien – Hotelbetrieb (Stephansplatz)
Österreich / Donau
3.0
2.5
2.12
1.0
Boston – Flugzeugcatering (William F. McClellan Highway)
Vereinigte Staaten /
Nordpazifik
3.0
2.5
2.38
2.0
München – Hotelbetrieb (Filserbräugasse)
Deutschland / Donau
3.0
2.0
2.25
1.0
DO & CO München Catering München (Oberding) – Flugcatering
(Flughafengelände)
Deutschland / Donau
3.0
2.0
2.12
1.0
München (Garching) – Veranstaltungs- und Stadion-Hospitality-
Betrieb (Arena-Gelände)
Deutschland / Donau
3.0
2.0
2.12
1.0
New York (Queens) – Flugzeugcatering
Vereinigte Staaten
(NY) / Nordpazifik
3.0
2.5
2.62
2.0
Frankfurt (Kelsterbach) – Standort für Catering und Betrieb (in
der Nähe des Flughafens)
Deutschland / Rhein
3.0
2.5
2.25
1.0
GERINGERE BELASTUNG — S6.1 < 3.0
Istanbul (Flughafengebiet, Tayakad) – Flugcatering
Türkiye / Ägäis
2.5
3.0
2.75
1.5
Seoul – Flugzeugcatering
Südkorea / Gelbes
Meer
2.5
2.5
2.25
2.0
Chicago (Des Plaines) – Flugcatering
Vereinigte Staaten
(IL) / Mississippi
2.5
2.5
1.62
2.0
Für den eigenen Geschäftsbereich von DO & CO wurde nicht festgestellt, dass
Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt erforderlich sind.
124
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
[ESRS E5-IRO-1]
Eine Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung des Materialverbrauchs
sowie der damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit der Kreislaufwirtschaft findet sich im allgemeinen Abschnitt des ESRS 2 IRO-1. Eine
zusätzliche Bewertung der Auswirkungen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft
gemäß dem LEAP-Ansatz wurde bislang noch nicht durchgeführt. Die Bewertung der
Wertschöpfungskette stützt sich stattdessen auf:
eine qualitative Überprüfung der nachgelagerten Auswirkungen und Risiken.
Erkenntnisse aus der Kund:innenbindung und vertragliche Beziehungen.
eine Analyse der regulatorischen Rahmenbedingungen (z. B. Vorschriften in den
Bereichen Luftfahrt, Abfall und Verpackung).
operative Erfahrungen aus langjährigen Kund:innenpartnerschaften.
Es fanden keine konkreten Konsultationen mit den potenziell von den Auswirkungen auf
die Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft betroffenen Gemeinschaften statt.
Wesentliche Auswirkungen ergeben sich aus dem hohen Verbrauch an natürlichen
Ressourcen durch das Unternehmen, insbesondere durch die Beschaffung von
Lebensmitteln und die Verwendung von Verpackungsmaterialien.
Als Premium-Flugcaterer, Event-Caterer und Restaurantbetreiber hat das Unternehmen
die folgenden vorrangigen Ressourceneinsätze innerhalb seiner Geschäftstätigkeit
identifiziert:
Frische Erzeugnisse (Gemüse und Obst)
Trockenlebensmittel (z. B. Nudeln, Reis)
Milchprodukte
Öle und Fette
Verpackungsmaterialien (z. B. Aluminium, Papier, Kunststoff)
Diese Ressourcenkategorien stellen aufgrund ihrer Bedeutung für die Geschäftstätigkeit
des Unternehmens und der damit verbundenen Umweltauswirkungen die relevantesten
Ressourcenzuflüsse dar.
In der Wertschöpfungskette entstehen Auswirkungen auch durch Geschäftsbeziehungen
zu Unternehmen in ressourcenintensiven Branchen, die nicht aktiv zur Reduzierung des
Ressourcenverbrauchs beitragen. Solche Aktivitäten sind mit erheblichen
Ressourcenzuflüssen (z. B. Beschaffung von Lebensmitteln, Energie und
Verpackungsmaterialien) sowie erheblichen Abfallströmen und -mengen verbunden, was
zu folgenden Auswirkungen führt:
Geschäftsbeziehungen zu ressourcenintensiven Branchen, die ihren
Ressourcenverbrauch nicht aktiv reduzieren
Erhebliche Abfallströme und -mengen, die aus Geschäftstätigkeiten und
Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette entstehen
Bodenverunreinigung durch Abfallentsorgung
Die Weiterentwicklung des betrieblichen Abfallmanagements ist daher eine zentrale
Priorität in der Nachhaltigkeitsstrategie von DO & CO.
125
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zu den finanziellen und operativen Risiken zählen:
Ressourcenknappheit und Schwankungen der Rohstoffpreise (z. B. Agrarprodukte,
Gas).
Umsatzverluste/Produktionsanpassungen aufgrund regulatorischer Änderungen
hinsichtlich des anfallenden Abfalls sowie Störungen in der Lieferkette.
Zu den finanziellen und betrieblichen Vorteilen zählen:
Kosteneinsparungen durch die Reduzierung des internen Ressourcenverbrauchs
Kosteneinsparungen durch die Weiterentwicklung des betrieblichen
Abfallmanagements
DO & CO identifiziert durch die Reduzierung des internen Ressourcenverbrauchs und
Verbesserungen im Abfallmanagement erhebliche Möglichkeiten für Kosteneinsparungen
und Effizienzsteigerungen (siehe ESRS 2 SBM-3). Als Industriekonzern im Lebensmittel-
und Gastwirtschaftssektor benötigt das Unternehmen erhebliche Mengen an Energie,
Wasser, Lebensmittelzutaten und Verpackungsmaterialien. Eine Verbesserung der
Ressourceneffizienz senkt die Betriebskosten, verringert die Anfälligkeit gegenüber
schwankenden Einkaufspreisen und reduziert die Abhängigkeit von knappen Ressourcen.
Weitere Chancen ergeben sich durch die Optimierung der internen Abfallwirtschaft, zu
der Abfallvermeidung, Mülltrennung und Recycling gehören. Durch diese Maßnahmen
lassen sich die Entsorgungs- und Beschaffungskosten senken. Zudem wird die Einhaltung
der Anforderungen der Kreislaufwirtschaft unterstützt und die betriebliche Effizienz
gefördert.
Aufgrund des Umfangs der Aktivitäten in den Bereichen Lebensmittelproduktion,
Catering und Gastwirtschaft ist der hohe Verbrauch natürlicher Ressourcen ein
wesentliches Merkmal des eigenen Geschäftsbereichs von DO & CO. Um Dienstleistungen
in gleichbleibender Qualität und in großem Umfang erbringen zu können, sind erhebliche
Mengen an Lebensmittelzutaten, Wasser, Energie und Verpackungsmaterialien
erforderlich. Ein intensiver oder ineffizienter Ressourcenverbrauch kann zu einer
erhöhten Belastung der natürlichen Ressourcen, zu höheren Beschaffungskosten sowie
zu indirekten Umweltauswirkungen wie Wasserknappheit, energiebezogenen Emissionen
und Materialabfällen führen.
Der Ressourcenverbrauch und die damit verbundenen negativen Auswirkungen und
Risiken betreffen den eigenen Geschäftsbereich von DO & CO sowie die nachgelagerte
Wertschöpfungskette.
Bei der Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit dem Geschäftsgebaren wendet DO & CO einen risikobasierten
Ansatz an, bei dem eine Reihe relevanter Kriterien berücksichtigt werden. Diese spiegeln
die Art unserer Geschäftstätigkeit wider.
Bei der Bewertung wurde der jeweilige Standort in Betracht gezogen, da sich die
operativen Tätigkeiten über mehrere Regionen und Rechtsordnungen erstrecken, die
jeweils unterschiedliche Niveaus an behördlicher Aufsicht, Rahmenbedingungen zur
126
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeitsstandards aufweisen. Standorte mit
einem höheren Risiko wurden bei der Bewertung besonders sorgfältig geprüft. Bei der
Untersuchung der Geschäftstätigkeit wurden die spezifischen Arten der Betriebsabläufe
und Geschäftsprozesse untersucht, einschließlich der Beschaffung, der
Vertragsabschlüsse mit Lieferant:innen und des Managements von Beziehungen zu
Dritten. Der Kontext des Catering-Sektors spiegelt sich in der Erkenntnis wider, dass DO
& CO in Umgebungen tätig ist, die durch Wettbewerbsdruck, Ausschreibungsverfahren
und Beziehungen zu Vertragspartnern aus dem privaten und öffentlichen Sektor
gekennzeichnet sind. Diese strukturellen Merkmale werden bei der Bewertung der
Wahrscheinlichkeit und des potenziellen Schweregrads von Auswirkungen im
Zusammenhang mit dem Geschäftsgebaren berücksichtigt. Die Struktur der
Transaktionen wird hinsichtlich ihrer Komplexität, der Vertragsform und des Profils der
Vertragspartner:innen einzelner Geschäftsvereinbarungen bewertet. Transaktionen, an
denen Vermittler:innen oder andere Mehrparteienstrukturen beteiligt sind, unterliegen
einer intensiveren Prüfung, da sie ein erhöhtes Risiko darstellen können.
127
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
ESRS 2 / Allgemeine Grundlagen für die
Darstellung
BP-2
Offenlegungen im Zusammenhand mit konkreten Umständen
ESRS 2 / Allgemeine Grundlagen für die
Darstellung
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 / Governance
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 / Governance
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2 / Governance
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
ESRS 2 / Governance
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
ESRS 2 / Governance
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS 2 / Strategie und Geschätsmodell
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
ESRS 2 / Strategie und Geschätsmodell
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Changen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 / Strategie und Geschätsmodell
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
ESRS 2 / Management von Auswirkungen,
Risiken und Chancen
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
ESRS E1 Klimawandel
E1-GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
ESRS 2 / Governance
E1-SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Eigene Tätigkeiten / Klimawandel;
Vorgelagerte Tätigkeiten / Klimawandel;
Nachgelagerte Tätigkeiten
E1-IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 / Management von Auswirkungen,
Risiken und Chancen
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
Eigene Tätigkeiten / Klimawandel;
Vorgelagerte Tätigkeiten / Klimawandel;
Nachgelagerte Tätigkeiten
E1-2
Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Eigene Tätigkeiten / Klimawandel;
Vorgelagerte Tätigkeiten / Klimawandel;
Nachgelagerte Tätigkeiten
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
Eigene Tätigkeiten / Klimawandel;
Vorgelagerte Tätigkeiten / Klimawandel;
Nachgelagerte Tätigkeiten
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Eigene Tätigkeiten / Klimawandel;
Vorgelagerte Tätigkeiten / Klimawandel;
Nachgelagerte Tätigkeiten
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
Eigene Tätigkeiten / Klimawandel
128
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Eigene Tätigkeiten / Klimawandel
ESRS E2 Umweltverschmutzung
E2-IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
ESRS 2 / Management von Auswirkungen,
Risiken und Chancen
E2-1
Strategien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Nachgelagerte Tätigkeiten
E2-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Nachgelagerte Tätigkeiten
E2-3
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Nachgelagerte Tätigkeiten
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
E3-IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
ESRS 2 / Management von Auswirkungen,
Risiken und Chancen; Eigene Tätigkeiten /
Wasser- und Meeresressourcen
E3-1
Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Eigene Tätigkeiten / Wasser- und
Meeresressourcen; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
E3-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Eigene Tätigkeiten / Wasser- und
Meeresressourcen; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
E3-3
Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Eigene Tätigkeiten / Wasser- und
Meeresressourcen; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
E3-4
Wasserverbrauch
Eigene Tätigkeiten / Wasser- und
Meeresressourcen
129
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
E4-IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
ESRS 2 / Management von Auswirkungen,
Risiken und Chancen; Eigene Tätigkeiten /
Biologische Vielfalt und Ökosysteme &
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E4-2
Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 / Management von Auswirkungen,
Risiken und Chancen
130
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
E5-1
Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Nachgelagerte Tätigkeiten
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Nachgelagerte Tätigkeiten
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Vorgelagerte Tätigkeiten /
Umweltverschmutzung, Wasser und
Meeresressourcen, Biodiversität und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft; Nachgelagerte Tätigkeiten
E5-4
Ressourcenzuflüsse
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E5-5
Ressourcenabflüsse
Eigene Tätigkeiten / Biologische Vielfalt und
Ökosysteme & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
ESRS 2 / Strategie und Geschätsmodell
S1-SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-1
Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf
Auswirkungen
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken
äußern können
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen
Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-6
Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-7
Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-9
Diversitätsparameter
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-10
Angemessene Entlohnung
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-12
Menschen mit Behinderungen
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-13
Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
Arbeitskräfte des Unternehmens
131
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
S1-14
Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-15
Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-16
Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-SBM-3
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
ESRS 2 / Strategie und Geschätsmodell
S2-SBM-3
Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
S4-SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
ESRS 2 / Strategie und Geschätsmodell
S4-SBM-3
Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und
Endnutzer Bedenken äußern können
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS G1 Unternehmensführung
G1-GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 / Governance; Governance
G1-IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Governance
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Governance
G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferanten
Governance
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Governance
G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
Governance
G1-6
Zahlungspraktiken
Governance
132
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2.2. Umwelt-Angaben
Dieser Abschnitt ist bewusst in drei Berichtsbereiche gegliedert. Diese orientieren sich an der
Wertschöpfungskette sowie am finanziellen und operativen Kontrollmodell von  DO & CO,
anstatt einer rein standardbasierten Reihenfolge (ESRS E1–E5) zu folgen. Dieser
bereichsbasierte Ansatz ist gemäß den Angaben zum Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung
unter ESRS 1 zulässig, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Angaben so zu strukturieren,
dass sie ihr Geschäftsmodell bestmöglich widerspiegeln. Voraussetzung ist, dass alle ESRS-
Angabepflichten vollständig erfüllt und klar mit Querverweisen versehen sind. Der Abschnitt
„Umwelt" wurde daher in Übereinstimmung mit den übergreifenden Anforderungen des ESRS
2, einschließlich ESRS 2 SBM-1, sowie den geltenden themenspezifischen Umweltstandards
erstellt.
Innerhalb jedes Bereichs werden die relevanten Umweltthemen behandelt: ESRS E1
Klimawandel, ESRS E2 Umweltverschmutzung, ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen, ESRS
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie ESRS E5 Kreislaufwirtschaft werden
entsprechend dem Grad der operativen Kontrolle und des Einflusses, den DO & CO entlang der
Wertschöpfungskette ausübt, behandelt. Dieser Offenlegungsansatz gewährleistet eine
vollständige Abdeckung und Rückverfolgbarkeit zu den geltenden ESRS-Anforderungen und
spiegelt gleichzeitig die Zusammenhänge zwischen den Umweltauswirkungen, -risiken und -
chancen der Gruppe wider.
Bereich 1
Bereich 2
Bereich 3
Eigener Geschäftsbereich
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Der eigene Geschäftsbereich umfasst
Umweltauswirkungen, Risiken und
Chancen, die sich aus Aktivitäten ergeben,
die direkt vom Konzern gesteuert und
kontrolliert werden. Dazu zählen
Produktionsküchen, Logistik, Gebäude und
Geschäftsreisen. DO & CO nutzt in diesem
Kontext digitale Systeme, operative
Governance und die Kompetenzen der
Arbeitnehmer:innen, um messbare
Verbesserungen der Umwelt- und
Betriebsleistung zu erzielen.
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette
befasst sich mit den Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Lieferant:innen und der Herstellung
eingekaufter Waren und Dienstleistungen,
einschließlich klimabezogene
Auswirkungen (Luftqualität und
Landwirtschaft). DO & CO konzentriert
sich auf Einflussnahme statt Kontrolle und
nutzt Lieferant:inneneinbindung,
Datenintegration, vertragliche
Anforderungen und Richtlinien, um die
ökologische und wirtschaftliche Resilienz
entlang der Lieferkette zu stärken.
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette
fokussiert auf Auswirkungen, Risiken und
Chancen, die nach der Lieferung von
Produkten und Dienstleistungen entstehen,
vorwiegend in kund:innenseitigen Betriebs-
und Regulierungsbereichen sowie bei der
Entsorgung. Dies umfasst Abfallbehandlung,
Verpackungsergebnisse und gesetzlich
vorgeschriebene Entsorgungswege. Auch
wenn diese Auswirkungen nicht im direkten
operativen Einflussbereich der Gruppe liegen,
sind sie dennoch von wesentlicher Bedeutung,
da DO & CO durch Produkt- und
Verpackungsdesign, Materialauswahl,
Informationsbereitstellung, digitale
Transparenz und langfristige
Kund:innenpartnerschaften Einfluss auf die
Ergebnisse nehmen kann.
In allen drei Bereichen sind die Angaben im strategischen ESG-Rahmenwerk von DO & CO
verankert und spiegeln die integrierte „Twin Transition„-Agenda der Gruppe wider. Dieser
Ansatz verbindet durch eine enge Abstimmung von IT- und ESG-Roadmaps die Themenfelder
Digitalisierung und ökologischer Wandel. Die Bereiche zeigen auf, wo entlang der
Wertschöpfungskette Auswirkungen entstehen und wie DO & CO diese mithilfe gemeinsamer
operativer und Governance-bezogener Instrumente steuert.
133
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Digitale Systeme unterstützen das Umweltmanagement, indem sie die Datenqualität, die
Rückverfolgbarkeit und die Prozessüberwachung verbessern und so die frühzeitige Erkennung
und effiziente Steuerung von Umweltauswirkungen ermöglichen. Das
Umweltmanagementsystem fördert die Ressourceneffizienz und die operative Kontrolle durch
die Standardisierung von Prozessen und die systematische Überwachung des Energie-, Wasser-
und Materialverbrauchs, was wiederum zur Verringerung der Ressourcenintensität und der
damit verbundenen Emissionen beiträgt. Darüber hinaus unterstützen digitale Tools die
Arbeitskräfte, indem sie die Kompetenzen, die Prozesskonsistenz und die Betriebssicherheit
stärken und gleichzeitig das handwerkliche Können und die Servicestandards bewahren, die ein
wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells sind.
Die Angaben in den einzelnen Bereichen spiegeln die im Rahmen der ESRS 2 IRO-1
identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wider und stehen in direktem
Zusammenhang mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse des Konzerns, die im Abschnitt
ESRS 2 SBM-1, ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 SBM-3 und ESRS 2 IRO-1 näher erläutert wird. Zu
beachten ist, dass der Konzern im Geschäftsjahr 2026/2027 einen Übergangsplan für den
Klimaschutz erarbeiten wird, der die Dekarbonisierung der gesamten Wertschöpfungskette
vorantreiben soll.
134
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Bereich 1: Eigener Geschäftsbereich
Bereich 1 umfasst sämtliche umweltbezogene Angabepflichten in Bezug auf den eigenen
Geschäftsbereich von DO & CO und konsolidiert die relevanten Anforderungen der ESRS E1 bis
ESRS E5 innerhalb eines finanziellen und operativen Kontrollrahmens. Zu den eigenen
Geschäftstätigkeiten von DO & CO zählen jene Tätigkeiten, die direkt vom Konzern gesteuert
und überwacht werden, einschließlich kulinarische Produktionsstätten, Küchen und Restaurants
sowie Logistik- und Transportaktivitäten, Bürogebäude und Geschäftsreisen und
unterstützende Service- und Verwaltungsfunktionen, die die Bereitstellung der Produkte und
Dienstleistungen ermöglichen. Diese operativen Tätigkeitsbereiche stellen die wesentlichen
Auslöser der direkten umweltbezogenen Auswirkungen des Konzerns dar.
Im Einklang mit ESRS 2 sind die Angaben im Bereich 1 „Eigener Geschäftsbereich” nach
umweltbezogenen Themenbereichen gegliedert, welche die wesentlichen Auswirkungen,
Abhängigkeiten, Risiken und Chancen von DO & CO aus ihren eigenen Geschäftstätigkeiten
widerspiegeln. Innerhalb dieser Struktur bündelt der Bereich 1 die Angaben zu folgenden
Themen:
Klimawandel (ESRS E1)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Kreislaufwirtschaft (ESRS E4 und E5)
Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3)
Jeder Unterabschnitt enthält qualitative und quantitative Angaben zur Art und zum Ausmaß der
Auswirkungen aus den direkten operativen Geschäftsaktivitäten von DO & CO, zu den
umgesetzten Richtlinien, Maßnahmen, Kennzahlen und Indikatoren zur Überwachung der
Leistung und Nachverfolgung des Fortschritts gegenüber Zielen über die Zeit. Die Inhalte sind
so strukturiert, dass Vergleichbarkeit, Verständlichkeit und Kohärenz über die einzelnen Kapitel
hinweg gewährleistet sind. Die Bereichslogik stellt sicher, dass die Angaben im Einklang mit
der Interdependenz umweltbezogener Themen stehen und trägt zu einer verbesserten
Übersichtlichkeit sowie Kohärenz mit den themenspezifischen ESRS bei.
135
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Klimawandel
Der Klimawandel hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die
Wertschöpfungskette und die langfristige Resilienz von DO & CO. Als international tätige
Unternehmensgruppe mit Schwerpunkt auf Airline-Catering, internationales Event-Catering
und Restaurants & Lounges sind die klimawandelbezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen von DO & CO eng mit Energieverbrauch, Mobilität, Beschaffungsentscheidungen und
betrieblicher Effizienz verknüpft. Die strukturierte und transparente Auseinandersetzung mit
diesen Themen ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie und
unserer unternehmerischen Verantwortung.
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Klimawandel
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Das Geschäftsmodell von DO & CO ist auf die Herstellung und Bereitstellung hochwertiger
Catering-Dienstleistungen in drei Kerngeschäftsbereichen ausgerichtet: Airline Catering,
International Event Catering sowie Restaurants, Hotels & Lounges. Die Wertschöpfung hängt
von einer energieintensiven Lebensmittelproduktion, temperaturgeführten Logistikabläufen und
einer zeitkritischen Leistungserbringung ab. Infolgedessen stellt der Klimawandel einen
strukturell wesentlichen Faktor für den Konzern über seine eigenen Geschäftstätigkeiten
hinweg dar.
Im Einklang mit ESRS 2 SBM-1 bewertet der Konzern, inwieweit sein Geschäftsmodell im
Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit mit dem Klimawandel verknüpft ist. Dabei wird
berücksichtigt, dass Auswirkungen, Risiken und Chancen auch in Bereichen entstehen können,
die der Konzern nicht direkt kontrollieren oder beeinflussen kann, wobei klar zwischen
kontrollierten Geschäftsaktivitäten, Einflussbereichen und Bereichen ohne Einfluss
unterschieden wird. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die in den Kapiteln ESRS 2 SBM-1,
ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 SBM-3 und ESRS 2 IRO-1 ausführlich beschrieben wird, bildet die
Grundlage für die Identifizierung klimawandelbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
(IROs). Zur Sicherstellung von Transparenz und Konsistenz mit der Berichtsarchitektur des
Konzerns werden klimabezogene IROs in einer Tabelle dargestellt, die in Kapitel ESRS 2 SBM-3
zu finden ist.
136
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Resilienzanalyse: Eigener Geschäftsbereich
[ESRS 2 SBM-3]
Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse ist im Kapitel ESRS 2 E1-IRO-1 zu finden.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit wurden im aktuellen Berichtszeitraum keine
physischen Klimarisiken als wesentlich für DO & CO identifiziert. DO & CO hat sich dennoch
dazu entschlossen, eine qualitative Resilienzanalyse durchzuführen, um Transparenz
hinsichtlich des vorausschauenden Managements der Klimarisiken zu demonstrieren,
angesichts der im KRVA identifizierten Wesentlichkeit des Übergangsrisikos und der
strategischen Bedeutung der Klimawandel-Agenda für den Konzern.
Die Resilienzanalyse ist im Geschäftsjahr 2025/2026 als erste Iteration strukturiert. Die
Methodik, der Umfang und die quantitative Tiefe werden im Berichtszeitraum des
Geschäftsjahres 2026/2027 im Einklang mit der Fertigstellung des Klimatransitionsplan
(Climate Transition Plan, CTP) weiterentwickelt.
Die Evidenzbasis für die Resilienzanalyse stützt sich auf fünf Säulen: (i) die Bewertung von
Klimarisiken und -anfälligkeiten, (ii) die S&P Climanomics®-Klimaszenarioanalyse, (iii) die von
der SBTi validierten wissenschaftlich fundierten Ziele (validiert im Juli 2024), (iv) die
Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe einschließlich des Prpjekts Beyond zur Transparenz und
Dekarbonisierung der Lieferkette sowie (v) die externe Einbindung in die Entwicklung des
Klimatransitionsplans.
Methodik
Die erste Iteration der Resilienzanalyse ist als qualitative Integration der fünf beschriebenen
Evidenzsäulen strukturiert, kombiniert mit der im KRVA quantifizierten asymmetrischen
Szenarioanalyse. Der Ansatz umfasst sieben Schritte:
Abgrenzung des Untersuchungsrahmens. Der Untersuchungsrahmen der Resilienzanalyse
entspricht dem der KRVA.
1. Abgrenzung des Untersuchungsumfangs. Der Umfang der Resilienzanalyse ist so
festgelegt, dass er dem Umfang der KRVA entspricht.
2. Einlesen quantitativer Eingabedaten. Die Nettobewertung der physischen Risiken und
die MAAL-Ergebnisse zum Übergangsrisiko aus der KRVA (basierend auf S&P
Climanomics®-Szenarien) werden ohne erneute Berechnung als direkte Eingabedaten
übernommen.
3. Darstellung der Szenario-Asymmetrie. Die Verläufe der physischen Risiken und
Übergangsrisiken werden über die drei Szenarien hinweg abgebildet, um das
asymmetrische Muster zu identifizieren, das die strategische Resilienzherausforderung
definiert.
4. Überlagerung der Verpflichtungen. Die von der SBTi validierten Ziele werden über das
Übergangsrisikoprofil gelegt, um den Minderungpfad und das verbleibende Risiko nach
Erreichen der Ziele zu ermitteln.
5. Strategieintegration. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe und die „Beyond"-
Initiative werden auf die vorgelagerten Scope-3-, Entwaldungs- und
Wertschöpfungsketten-Übergangsrisikodimensionen abgebildet.
6. CTP-Integration. Die CTP-Entwicklungsinitiative wird als formeller Mechanismus
herangezogen, durch den Minderungspfade in einen finanziell soliden, vom Vorstand
genehmigten Übergangsplan umgesetzt werden.
7. Qualitative Schlussfolgerungen. Aus den Schritten 1–6 werden fünf Schlussfolgerungen
zur strategischen Resilienz gezogen, die sich auf physische Resilienz,
137
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Übergangsresilienz, geografische Verankerung, wasserbezogene Frühwarnung und
immaterielle Übergangsrisikokategorien beziehen.
Integrierte Betrachtung von physischen Risiken und Übergangsrisiken
Die KRVA bestätigt, dass DO & CO einem asymmetrischen Klimarisikoprofil ausgesetzt ist, bei
dem sich physische Risiken und Übergangsrisiken in den verschiedenen Szenarien gegenläufig
entwickeln. Dies stellt eine Herausforderung für die Resilienzplanung dar, da keiner der beiden
Entwicklungspfade isoliert betrachtet werden kann.
Strategische Schlussfolgerungen zur Resilienz
[ESRS 2 SBM-3]
1. Das derzeitige Geschäftsmodell ist widerstandsfähig gegenüber physischen Klimarisiken.
Keine einzelne Kombination aus Einheit und Risiko erreicht die ESRS-Schwelle für die
Wesentlichkeit des Netto-Risikos (mehr als 6 von 25) in keinem der drei Szenarien für
den Zeitraum 2030–2050. Dies spiegelt das geografisch diversifizierte Portfolio, das im
Vergleich zur Schwerindustrie „Asset-Light" Betriebsprofil, die überwiegend städtische
bzw. flughafennahe Lage (mit dem damit verbundenen Schutz durch kommunale
Infrastruktur) sowie die inhärente operative Flexibilität von Catering- und
Gastgewerbetätigkeiten wider.
2. Als Reaktion auf das identifizierte Übergangsrisiko – das sich im Pariser-Szenario auf die
CO₂-Bepreisung konzentriert – baut DO & CO Resilienz durch ihre SBTi-validierten
Dekarbonisierungsziele für Scope 1 und Scope 2 auf, die im Juli 2024 genehmigt
wurden. Der derzeit in Entwicklung befindliche Klimawandelplan wird die spezifischen
Maßnahmen, Investitionspfade und Zeitpläne detailliert darlegen, die erforderlich sind,
um das CO₂-Bepreisungsrisiko der Gruppe zu reduzieren. Bis zur Fertigstellung des
Plans betrachtet der Konzern sein „Asset-Light"-Betriebsprofil, die geografische
Diversifizierung sowie die laufenden Investitionen in Energieeffizienz und die
Beschaffung erneuerbarer Energien als primäre Resilienzmechanismen gegen
Übergangsrisiken.
3. Fünf strategische Einheiten bilden die Grundlage des integrierten Risikoprofils. Drei der
fünf auf Anfälligkeit bewerteten Einheiten (Wien, Istanbul, Chicago) gehören zudem zu
den fünf Einheiten im Portfolio, die am stärksten dem CO₂-Preisanstieg ausgesetzt sind.
Zusammen mit Madrid und London – die beide an der Wesentlichkeitsschwelle für
chronische wasserbezogene Risiken liegen – bilden diese fünf Einheiten den
Schwerpunkt des Anpassungs- und Minderungsprogramms von DO & CO.
4. Chronische wasserbezogene Risiken erfordern eine proaktive Überwachung. Obwohl sie
heute unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegen, sind Wasserstress in Madrid (NR=5
in allen Szenarien), in London (NR=5 im Jahr 2050) und Chicago (NR=5 unter RCP 2.6
und 4.5 im Jahr 2050) sowie Dürre in Kombination mit Hitze in Wien (mehrere Fälle mit
NR=6) eine Entwicklung auf, die frühzeitige Anpassungsinvestitionen in wassersparende
Koch- und Reinigungstechnologien, Wasserwiederverwendungssysteme und
hitzeunempfindliche Gebäudemaßnahmen rechtfertigt.
5. Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, Marktveränderungen und
Reputationsverlusten bleiben unwesentlich. Diese Kategorien werden dennoch
beobachtet, da die Interessenträger:innen die ESG-Leistung des Lebensmittelsektors
zunehmend kritisch prüfen und sich das Umfeld für die Durchsetzung der CSRD/CS3D
weiterentwickelt.
138
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Umfang der Resilienzanalyse entspricht dem Umfang der Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsbewertung (KRVA) und deckt die wichtigsten Betriebsstandorte des Konzerns in
allen Regionen ab.
Link zum bevorstehenden Übergangsplan
Die Ergebnisse der KRVA fließen direkt in die Priorisierung von Resilienz- und
Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des geplanten Übergangsplans von DO & CO ein, der im
Berichtszeitraum 2026/2027 fertiggestellt werden soll. Zu den wichtigsten Zusammenhängen
gehören:
Roadmap zur Dekarbonisierung: Priorisierung der Emissionsminderung in den Bereichen
Scope 1 und Scope 2 in den fünf strategischen Einheiten und anschließende Ausweitung
auf die anderen Einheiten, um das vorherrschende Übergangsrisiko anzugehen – durch
die Elektrifizierung von Küchen, den Umstieg auf neue Kältemittel, die Beschaffung von
Strom aus erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung des Fuhrparks.
Anpassungs-Roadmap: Umsetzung gezielter Resilienzmaßnahmen an Standorten mit
erhöhter chronischer physischer Risikoexposition, einschließlich Modernisierungen von
Kühlsystemen, Wasserwiederverwendungssystemen, hitzebeständigen
Gebäudeveränderungen und Kontinuitätsprotokollen für Winterstürme.
Kapitalallokation: Einbeziehung klimarisikobereinigter finanzieller Auswirkungen in
Investitionsentscheidungen, insbesondere bei den fünf strategischen Einheiten, die das
höchste verbleibende Klimarisikoprofil aufweisen.
Einbindung von Lieferant:innen: Ausweitung des KRVA-Rahmens auf strategische
Tier-1-Lieferant:innen in der vorgelagerten Lieferkette, unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass Wertschöpfungsketten im Lebensmittelsektor physischen Gefahren
(Volatilität bei Agrarrohstoffen) und Übergangskosten ausgesetzt sind.
Die Resilienzanalyse unterliegt inhärenten Unsicherheiten hinsichtlich der Daten, darunter: die
Genauigkeit physikalischer Klimaprognosen auf Standortebene; die Variabilität politischer
Reaktionen auf den Klimawandel in verschiedenen Rechtsräumen; das Tempo und die Kosten
des Einsatzes kohlenstoffarmer Technologien; sowie die Vollständigkeit der Daten zur
vorgelagerten Wertschöpfungskette. Für den eigenen Betrieb basiert die KRVA auf etablierten
Klimamodellen (CMIP6) und anerkannten Szenario-Rahmenwerken (IPCC RCP), die
insbesondere auf lokaler Ebene mit Modellunsicherheiten behaftet sind.
Da es sich um die erste Iteration der Resilienzanalyse handelt, unterliegt sie methodischen
Einschränkungen.
139
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auswirkungen
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Der eigene Geschäftsbereich von DO & CO steht vor allem durch den Energieverbrauch und die
standortbezogenen Prozesse in Wechselwirkung mit dem Klimawandel. Als Betreiber von
Produktionsküchen, logistischen Aktivitäten und Gastronomieeinrichtungen hängen die
klimabezogenen Auswirkungen des Konzerns maßgeblich vom Energie- und
Brennstoffverbrauch ab, der zur Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit, Qualität und
Zuverlässigkeit der Dienstleistungen erforderlich sind. Gleichzeitig beeinflussen veränderte
klimatische Bedingungen zunehmend die Stabilität und Effizienz des täglichen Betriebs.
Klimaschutz
IRO1
Direkte Treibhausgasemissionen (Scope-1-Emissionen)
Die direkten Treibhausgasemissionen (THG) (Scope 1) entstehen vor allem durch die
Verbrennung fossiler Brennstoffe im eigenen Geschäftsbereich von DO & CO sowie im Bereich
Mobilität. Zu den Hauptquellen zählen der Energieverbrauch für Heizung und Kochen in den
Küchen, die standortbezogene Energieerzeugung sowie firmeneigene Fahrzeuge, die für
betriebliche Logistik- und Transportaktivitäten genutzt werden. Der kontinuierliche Betrieb von
Küchen, Lagereinrichtungen und Servicestandorten in verschiedenen geografischen Regionen
führt zu einem fortlaufenden Verbrauch von Brennstoffen und den damit verbundenen
Emissionen. Darüber hinaus tragen Dienstreisen von Arbeitnehmer:innen mit fossil betriebenen
Fahrzeugen sowie der Transport von Gütern unter Einsatz nicht erneuerbarer Energieträger zu
diesen Scope-1-Emissionen bei. Diese Aktivitäten verursachen direkte THG-Emissionen, die
sich negativ auf das Klima auswirken, indem sie die CO2-Konzentration in der Atmosphäre
erhöhen und zur globalen Erwärmung beitragen.
IRO2
Indirekte Treibhausgasemissionen (Scope-2-Emissionen)
Indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 2) entstehen bei von DO & CO durch den Verbrauch
von zugekauftem Strom sowie durch Heizung und Kühlung im eigenen Geschäftsbereich.
Aufgrund der energieintensiven Prozesse in der Lebensmittelproduktion, Kühlung, Belüftung
sowie dem Betrieb von unternehmenseigenen Gebäuden und Anlagen stellt der Strombedarf
einen wesentlichen Emissionstreiber dar. Soweit die bezogene Energie aus nicht erneuerbaren
Quellen stammt, führt dies zu wesentlichen indirekten Emissionen, die einen erheblichen Anteil
am gesamten Emissionsprofil von DO & CO ausmachen. Wie bei Scope 1 stellen auch diese
Scope-2-Emissionen einen negativen Beitrag zu den Klimaschutzbemühungen dar, da sie den
betrieblichen Emissionsfußabdruck des Unternehmens erhöhen.
140
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO3
Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen)
Die Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette (Scope 3) entstehen durch
Aktivitäten, die eng mit dem eigenen Geschäftsbereich von DO & CO sowie mit der
Wertschöpfungskette verbunden sind. Zu den Emissionsursachen im eigenen Geschäftsbereich
zählen Investitionen in Anlagegüter, brennstoff- und energiebezogene Tätigkeiten, die nicht in
Scope 1 oder 2 berücksichtigt werden, betriebliche Abfälle, Geschäftsreisen, der Pendelverkehr
der Arbeitnehmer:innen und die Nutzung verkaufter Produkte. Diese Emissionen resultieren
aus den für den Betrieb des Catering- und Gastwirtschaftsbereichs von DO & CO sowie die
Aufrechterhaltung der operativen Geschäftstätigkeit an allen Standorten erforderlichen
Ressourcen, Infrastruktur, Mobilität und Servicegestaltung. Da diese Scope-3-Kategorien einen
erheblichen Anteil am gesamten Emissionsprofil der Gruppe ausmachen, vergrößern sie den
Emissionsfußabdruck, der den Geschäftsaktivitäten von DO & CO zuzuschreiben ist, erheblich.
Folglich wirken sie sich negativ auf den Klimaschutz aus, da sie die Gesamtmenge der mit den
Kernaktivitäten der Gruppe verbundenen Treibhausgasemissionen erhöhen.
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Anpassung an den Klimawandel
IRO6
Erhöhter Energiebedarf für die Kühlung aufgrund zunehmender Hitzewellen
DO & CO ist den Auswirkungen der Anpassung an den Klimawandel ausgesetzt, die sich aus
der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Hitzeereignissen ergeben. Diese führen zu
einem höheren Energiebedarf für die Kühlung in den eigenen Betrieben, was wiederum zu
höheren Betriebskosten und indirekt zu höheren THG-Emissionen führt. Steigende
Umgebungstemperaturen wirken sich direkt auf Produktionsstätten, Küchen, Lagerbereiche
und Bürostandorte aus und erfordern zusätzliche Kühl- und Lüftungsmaßnahmen, um sichere
Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten und die Betriebskontinuität
sicherzustellen. Zudem ist eine energieintensive Kühlung erforderlich, um die Produktqualität,
die Lebensmittelsicherheit und die Haltbarkeit zu bewahren, da viele Produkte während der
gesamten Zubereitung, Lagerung und Handhabung streng kontrollierte
Temperaturbedingungen benötigen. In Zeiten extremer Hitze ist der verstärkte Einsatz von
Kühl- und Gefrieranlagen unerlässlich, um Betriebsunterbrechungen, Gesundheits- und
Sicherheitsrisiken sowie potenzielle Produktverluste zu vermeiden.
Risiken
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Klimaschutz
IRO4
Erhöhte Kosten aufgrund von Treibhausgasemissionen aus Transport und Logistik
Gleichzeitig bergen die steigende THG-Emissionen im Transport- und Logistikbereich ein
strukturelles Kostenrisiko. Steigende Kraftstoffpreise, emissionsbezogene Abgaben und
mögliche Beschränkungen für CO2-intensive Transportmittel könnten zu einem dauerhaftem
Anstieg der Logistikkosten entlang der Wertschöpfungskette führen. Angesichts der globalen
Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von DO & CO könnte dieser Aspekt des Kostendrucks die
Wettbewerbsfähigkeit und Preisgestaltungsflexibiität des Unternehmens beeinträchtigen. Um
finanzielle Risiken zu minimieren und die Klimaschutzziele zu unterstützen, sind gezielte
Effizienzmaßnahmen, die Optimierung der Logistiknetzwerke und die schrittweise Integration
emissionsärmerer Transportlösungen daher unerlässlich.
141
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Anpassung an den Klimawandel
IRO7
Kostensteigerungen aufgrund physischer Auswirkungen des Klimawandels
Die zunehmenden physischen Auswirkungen des Klimawandels bergen ein wesentliches Risiko
für die Geschäftstätigkeiten von DO & CO. Deshalb ist die Anpassung an den Klimawandel ein
zentrales Ziel. Betriebsstätten und Veranstaltungsorte sind klimabedingten Störungen durch
Hitzewellen, Stürme und Überschwemmungen ausgesetzt, die die Produktionsprozesse
beeinträchtigen, die Stabilität der Infrastruktur gefährden und die Logistik stören können.
Steigende Temperaturen und anhaltende Hitzeeinwirkung können zudem die
Arbeitsproduktivität verringern, insbesondere in Küchen, im Logistikbetrieb sowie bei
Veranstaltungen mit hoher Intensität. Extremwetterereignisse können Anlagen und
Vermögenswerte beschädigen, was zu höheren Instandhaltungskosten und einem erhöhten
Energiebedarf für Kühl- und Resilienzmaßnahmen führt. Klimaszenarioanalysen (RCP 2.6–8.5)
bestätigen, dass sich diese Risiken über alle Geschäftsbereiche hinweg unter verschiedenen
Erwärmungspfaden verstärken. Darüber hinaus stellen chronische physische Auswirkungen wie
verändernde Niederschlagsmuster und zunehmende Wasserknappheit langfristige Risiken für
landwirtschaftliche Erträge und die Verfügbarkeit wichtiger Zutaten dar, darunter frische
Lebensmittel, Kaffee und Kakao.
IRO8
Kostensteigerungen aufgrund regulatorischer Änderungen für den Übergang zu einer
kohlenstoffarmen Wirtschaft
Gleichzeitig birgt der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft regulatorische
Kostenrisiken, die ein anpassungsfähiges Management erforderlich machen. DO & CO ist
zunehmenden regulatorischen Anforderungen ausgesetzt, darunter CO₂-bezogene
Preismechanismen, verschärfte Energieeffizienzstandards und strengere
Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf EU- und internationaler Ebene. Diese Entwicklungen können
zu höheren Betriebskosten, einem erhöhten Compliance-Aufwand und zusätzlichen finanziellen
Risiken führen. Die Doppelnotierung des Unternehmens in Wien und Istanbul verstärkt die
Exposition gegenüber verschiedenen regulatorischen Anforderungen. Eine proaktive Anpassung
durch vorausschauende Beobachtung der regulatorischen Entwicklungen, Investitionen in eine
resiliente Infrastruktur und die Integration von Klimaaspekten in die operative und finanzielle
Planung ist daher unerlässlich, um die Geschäftskontinuität und die langfristige Wertschöpfung
zu gewährleisten.
Energie
IRO10
Kostensteigerungen aufgrund von hohem Energieverbrauch, Abhängigkeit von
fossilen Energieträgern und steigenden Energiepreisen
Energiebedingte Risiken stellen für die Geschäftsaktivitäten von DO & CO ein wesentliches
Transformationsrisiko dar. Ein hoher Energieverbrauch in Verbindung mit steigenden und
volatilen Energiepreisen kann insbesondere in energieintensiven Produktionsumgebungen zu
einem strukturellen Anstieg der Betriebskosten führen. Die anhaltende Abhängigkeit von
Prozessen, die auf fossilen Energieträgern basieren, setzt die Geschäftsaktivitäten zudem
Markt-, Regulierungs- und Reputationsrisiken aus. Denn die Erwartungen hinsichtlich der
Dekarbonisierung seitens Regulierungsbehörden, Kund:innen und Geschäftspartner:innen
nehmen zu. Eine ineffiziente Energienutzung oder unzureichende Fortschritte bei der
Emissionsreduktion könnten den Kostendruck verstärken, die Margenstabilität verringern und
die Nachhaltigkeitserwartungen der Kund:innen untergraben. Der Umfang mit diesen Risiken
erfordert Verbesserungen der Energieeffizienz, gezielte Investitionen in kohlenstoffärmere
Energielösungen und die Integration des Energiemanagements in die operative und
142
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
strategische Entscheidungsfindung erforderlich, um Kostenstabilität und langfristige
Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Chancen
[ESRS 2 E1-SBM-3]
DO & CO hat mehrere Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel identifiziert, die sich
aus dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, dem Einsatz digitaler Technologien
sowie Investitionen ergeben, die die Umweltleistung, die operative Resilienz und die Schaffung
sozialer Werte stärken. Diese Chancen wurden im Rahmen einer doppelten
Wesentlichkeitsanalyse bewertet, die im Abschnitt ESRS 2-SBM-3 näher beschrieben wird.
Klimaschutz
IRO5
Kosteneinsparungen durch Investitionen in Maßnahmen zur Emissionsminderung
Investitionen in Maßnahmen zur Emissionsreduktion bieten das Potenzial, nachhaltige
Kosteneinsparungen zu erzielen, indem sie die Abhängigkeit von volatilen Energiepreisen und
fossilen Brennstoffen verringern. Verbesserungen wie energieeffiziente Anlagen,
Prozessoptimierungen und die schrittweise Einbindung von Strom aus erneuerbaren Energien
können die Betriebskosten senken und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen reduzieren.
Diese Maßnahmen unterstützen die Fortschritte bei der Erreichung der Dekarbonisierungsziele,
stärken die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen regulatorischen und marktbezogenen
Veränderungen und verbessern die Nachhaltigkeitsleistung. Darüber hinaus können proaktive
Investitionen in kohlenstoffarme Lösungen die Wettbewerbsfähigkeit und die Reputation von
DO & CO stärken, indem sie die Geschäftstätigkeit an den wachsenden Erwartungen von
Kund:innen und Interessenträger:innen hinsichtlich klimabewusster Geschäftspraktiken
ausrichten.
Anpassung an den Klimawandel
IRO9
Langfristige Kosteneinsparungen durch Investitionen in klimaresiliente Infrastruktur
Investitionen in klimaresiliente Infrastruktur, wie beispielsweise der Hochwasserschutz von
Standorten, hitzebeständige Gebäudekonzepte, modernisierte Entwässerungssysteme sowie
resiliente Energie- und Kühllösungen, können die langfristigen Kosten, die mit klimabedingten
Störungen, Sachschäden und ungeplanten Ausfallzeiten verbunden sind, erheblich senken.
Durch die proaktive Stärkung der betrieblichen Resilienz kann das Unternehmen künftige
Reparatur- und Instandhaltungskosten reduzieren, Versicherungs- und Energiekosten
stabilisieren und die Produktivität unter sich ändernden Klimabedingungen sichern. Diese
Investitionen unterstützen die Geschäftskontinuität an allen Betriebsstandorten und
Veranstaltungsorten, erhöhen die Planungssicherheit unter verschiedenen Klimaszenarien und
tragen zu einer nachhaltigen, langfristigen Wertschöpfung bei.
143
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Managementansatz
[ESRS E1-1]
Der Konzern betreibt keine Vermögenswerte mit signifikanten gebundenen fossilen Emissionen,
wie etwa kohlebefeuerte Anlagen, langfristige Infrastrukturverträge für fossiles Gas oder
dedizierte Anlagen zur Verarbeitung fossiler Brennstoffe. Zudem betreibt DO & CO keine
Zement-, Stahl- oder sonstigen Industrieanlagen, die sich nur schwer dekarbonisieren lassen.
DO & CO bekennt sich zu einem langfristigen Dekarbonisierungspfad, der mit der Science
Based Targets Initiative im Einklang steht, und hat kurzfristige, langfristige sowie Forst-,
Land-, und Agrarwirtschafts-Ziele (FLAG) festgelegt, die alle im Juli 2024 von der SBTi
genehmigt wurden. Diese Verpflichtungen leiten unsere Entscheidungen in den Bereichen
Betrieb, Beschaffung sowie Energiewende und unterstützen unsere Netto-Null-Ambition bis
2040. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, wird der Konzern im Geschäftsjahr 2026/2027
einen Übergangsplan für den Klimaschutz entwickeln, der den Weg zur Dekarbonisierung der
eigenen Geschäftsbereiche aufzeigt. Der Plan wird die wichtigsten Hebel zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen und die Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette in die
Unternehmensstrategie und die Kapitalallokationsprozesse des Konzerns integrieren.
144
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzepte im Zusammenhang mit Klimawandel
[ESRS E1-2]
Alle Richtlinien von DO & CO sind im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 ausführlich beschrieben. Die
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen ist im Hinblick auf den Klimawandel
am relevantesten. Sie ist auf der Homepage öffentlich zugänglich und ihre Umsetzung obliegt
dem Vorstand. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden keine Interessenträger:innen bei der
Ausarbeitung der Richtlinien berücksichtigt. Da jedoch alle Richtlinien im Laufe des nächsten
Geschäftsjahres aktualisiert werden, werden entsprechende Überlegungen angestellt.
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
[IRO1, IRO2, IRO4, IRO5, IRO6, IRO8, IRO9, IRO10]
Die DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen bekräftigt das übergeordnete
Bekenntnis des Unternehmens zu einem verantwortungsvollen Umgang mit und einer
nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen in allen Geschäftsbereichen. Sie befasst sich
mit wesentlichen IROs in Bezug auf Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energie.
Ziel der Richtlinie ist es, Umwelt-, Rechts-, Reputations- und Übergangsrisiken zu minimieren
und gleichzeitig Innovationschancen im ressourcenintensiven Gastwirtschafts- und Catering-
Sektor zu nutzen. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Steuerung von THG-
Emissionen, der Steigerung der Energieeffizienz und  der Umstellung auf erneuerbare
Energien. Sie gilt weltweit für alle Standorte, Betriebsstätten und unternehmensgesteuerten
Aktivitäten von DO & CO und umfasst somit auch den eigenen Geschäftsbereich.
Die Richtlinie trägt zum Klimaschutz bei durch Verpflichtungen zu wissenschaftsbasierten
Zielen, Netto-Null-Emissionen bis 2040, Management der Scope 1, 2- und 3-THG-Emissionen,
Einsatz erneuerbarer Energie und Energieeffizienzmaßnahmen. Die Anpassung an den
Klimawandel wird durch die Identifizierung und Integration physischer und Übergangsrisiken in
die Geschäftsprozesse berücksichtigt. Umsetzung und Überwachung werden durch den
Vergleich mit Branchenstandards, die jährliche Berichterstattung und kontinuierliche
Verbesserungsprozesse unterstützt. Die Richtlinie orientiert sich an international anerkannten
Rahmenwerken und Verpflichtungen, darunter die der Vereinten Nationen, des EU-
Rechtsrahmens sowie des Pariser Abkommens. Interessenträger:innen wurden bei der
Ausarbeitung der Richtlinie nicht direkt berücksichtigt.
145
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel
[ESRS E1-3]
Die Klimaschutzmaßnahmen von DO & CO zielen darauf ab, Treibhausgasemissionen zu
reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die langfristige Resilienz der
Geschäftsaktivitäten des Konzerns zu stärken. Diese Maßnahmen werden sowohl im Rahmen
bestehender Richtlinien als auch, wo dies sinnvoll ist, als eigenständige operative Initiativen
umgesetzt. Sie konzentrieren sich auf die wesentlichen Emissionsquellen innerhalb der eigenen
Geschäftstätigkeit und sind entsprechend den Anforderungen von ESRS E1 MDR-A nach
spezifischen Dekarbonisierungshebeln strukturiert und dargestellt, um den Ansatz zur
Reduktion der THG-Emissionen zu veranschaulichen. Jeder Hebel spiegelt einen spezifischen
Weg wider, über den Emissionsreduktionen im eigenen Geschäftsbereich angestrebt werden.
Zusammen bilden diese Hebel einen integrierten Rahmen zur Unterstützung langfristiger
Dekarbonisierungsziele.
146
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Hebel
Maßnahme
#
Beschreibung
Umfang
Ziel / Zeitplan
Erreichte/erwartete THG-
Reduktion
Energiewende &
Elektrifizierung
3.1.
Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energien in allen Geschäftsbereichen,
um die Scope-2-Emissionen und
Schwankungen bei den Energiepreisen
zu reduzieren. Ziel ist eine vollständige
Umstellung auf erneuerbare Energien in
den wichtigsten Märkten bis 2030.
Scope 2
100 % Strom
aus
erneuerbaren
Energien (EU,
Großbritannien,
Türkiye) bis
2030
Die erwarteten
Treibhausgasreduktionen
können erst quantifiziert
werden, sobald der
Übergangsplan für den
Klimaschutz fertiggestellt ist.
Dies ist für das kommende
Geschäftsjahr vorgesehen. Da
es sich um den ersten
Berichtszeitraum für diese
Zahlen gemäß ESRS handelt,
ist kein Vorjahresvergleich der
erzielten THG-Reduktionen
nach Dekarbonisierungshebeln
verfügbar.
Aktuelle und zukünftige
Finanzmittel sowie deren
Zusammenhang mit den
relevantesten Beträgen, die
im Jahresabschluss
ausgewiesen werden, werden
im Rahmen des geplanten
Klimawendeplans zugewiesen.
Aktuelle oder geplante CapEx-
oder OpEx-Beträge, die zur
Umsetzung aller Maßnahmen
erforderlich sind, liegen noch
nicht vor.
3.3.
Ersatz gasbetriebener Küchengeräte
durch elektrische Alternativen und
Verbesserung der allgemeinen
Energieeffizienz, um Scope-1-
Emissionen zu senken und die
betriebliche Effizienz zu steigern.
Scope 1
& 2
Nicht
quantifiziert (im
Einklang mit der
Dekarbonisierun
g)
Kohlenstoffarme
Mobilität &
Logistik
3.2.
Umstellung der Logistik- und
Dienstleistungsflotten von fossilen
Brennstoffen auf Elektro- und
Hybridfahrzeuge zur Reduzierung der
Scope-1-Transportemissionen, wobei
bis 2030 ein vollständiger Ausstieg aus
fossilen Brennstoffen angestrebt wird,
vorbehaltlich der technischen
Machbarkeit und der Verfügbarkeit der
Infrastruktur.
Scope 1
Vollständiger
Ausstieg aus
fossilen
Brennstoffen bis
2030
Umweltmanage
ment
3.4.
Ausweitung von ISO 14001-
zertifizierten
Umweltmanagementsystemen zur
Integration von Energieüberwachung,
Emissionserfassung und
Klimarisikomanagement in den
täglichen Betrieb, wodurch die
systematische Ermittlung und
Umsetzung von Möglichkeiten zur
Emissionsminderung ermöglicht wird.
Scope 1,
2 & 3
70 % ISO
14001-
Abdeckung bis
2030
Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen
[ESRS E1-3; IRO1, IRO2, IRO5, IRO6, IRO8, IRO10
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Eine zentrale Maßnahme von DO & CO zum Klimaschutz ist die schrittweise Erhöhung des
Anteils von Strom aus erneuerbaren Energien in allen Betriebsstätten. Die Gruppe bezieht
Strom aus erneuerbaren Energiequellen über Herkunftsnachweise und, wo immer möglich, aus
eigenen Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahme unterstützt das Ziel der Gruppe unmittelbar,
die marktbasierten Scope-2-Emissionen zu reduzieren. Diese machen den größten Einzelposten
im Emissionsprofil von DO & CO (Scope 1 und 2) aus.
DO & CO hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 in der Europäischen Union, in Großbritannien und
in Türkiye ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Durch diese
Maßnahme sollen die Scope-2-THG-Emissionen deutlich reduziert und die Resilienz gegenüber
Schwankungen der Strompreise erhöht werden, da die Umstellung die Abhängigkeit von
fossilen Brennstoffen verringert.
147
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme umfasst Standorte der Bereiche Catering,
Gastwirtschaft, Produktion und Logistik, die zum eigenen Geschäftsbereich der Gruppe
gehören. Sie gilt für mehrere Regionen und betrifft interne Interessenträger:innen, Kund:innen
sowie Energieversorger. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt über einen kurz- bis
mittelfristigen Zeithorizont, der bis zum Jahr 2030 reicht. Die Umstellung auf Strom aus
erneuerbaren Energien hängt von der regionalen Verfügbarkeit und der Preisentwicklung ab.
Zudem hängt die Erzeugung vor Ort von den Platzverhältnissen, betrieblichen Einschränkungen
(z. B. an Flughäfen), der Verfügbarkeit der erforderlichen Ausrüstung und der allgemeinen
wirtschaftlichen Machbarkeit ab. Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen im
Zusammenhang mit dieser Maßnahme festgestellt, die Abhilfemaßnahmen erfordern würden.
Fortschritte im Vergleich zu früheren Zeiträumen zeigen sich in der kontinuierlichen
Ausweitung des Strombezugs aus erneuerbaren Energien. Quantitative Leistungsdaten im
Jahresvergleich liegen jedoch noch nicht vor.
Elektrifizierung des Fuhrparks und Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
[ESRS E1-3, IRO1, IRO4, IRO5, IRO10
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: MITTELFRISTIG, BIS 2030]
DO & CO ist dabei, ihre Logistik- und Serviceflotte von fossilen Brennstoffen auf Elektro- und
Hybridfahrzeuge umzustellen, soweit dies technisch machbar ist. Diese Maßnahme trägt primär
zur Reduzierung der Scope-1-Emissionen aus Transportaktivitäten bei. Erwartet wird eine
deutliche Senkung der transportbedingten Scope-1-Emissionen bis 2030, verbunden mit einer
verbesserten Logistikeffizienz und einer geringeren Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Quantifizierte Angaben zu den erzielten und erwarteten Reduktionen der THG-Emissionen
liegen derzeit noch nicht vor.
Der Anwendungsbereich der Maßnahme umfasst Logistik‑ und Servicetransporte innerhalb des
eigenen Geschäftsbereichs des Konzerns. Dadurch ergeben sich indirekt positive Auswirkungen
auf die Effizienz nachgelagerter Logistikprozesse. Die Maßnahme wird weltweit umgesetzt,
vorbehaltlich der Verfügbarkeit regionaler Infrastruktur, und betrifft Arbeitnehmer:innen sowie
Logistikpartner:innen. Der geplante Umsetzungszeitraum ist mittelfristig, mit dem Ziel des
vollständigen Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen bis 2030. Die Elektrifizierung des Fuhrparks
und der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen hängen stark von technologischen Entwicklungen
ab, insbesondere bei Schwerlastfahrzeugen, die einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs
bilden. Derzeit gibt es für diese Fahrzeuge keine geeigneten emissionsarmen Alternativen und
keine ausreichenden Fördermittel, sodass die Erreichung dieses Ziels stark von künftigen
technologischen Fortschritten abhängt.
Es wurden keine tatsächlichen wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt, die
Abhilfemaßnahmen erfordern würden. Zu den bisherigen Fortschritten zählen die
Implementierung des Transportmanagementsystems und der Beginn der Elektrifizierung des
Fuhrparks; quantitative Daten zu den Fortschritten  liegen jedoch noch nicht vor. Diese
Maßnahme erfordert erhebliche Investitionsausgaben für die Beschaffung von Fahrzeugen und
die dazugehörige Infrastruktur. Es sind zwar zukünftige Investitionsausgaben bis 2030 geplant,
die genauen Beträge wurden jedoch noch nicht beziffert. Ihre Umsetzung hängt von der
Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur, den Marktentwicklungen sowie geeigneter
Fahrzeugtechnologien ab.
148
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Energieeffizienz und Elektrifizierung der Küchen
[ESRS E1-3, IRO1, IRO2, IRO5, IRO10
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: MITTEL- biS LANGFRISTIG, BIS 2030]
Zentrale Produktionsküchen sind energieintensive Anlagen im eigenen Geschäftsbereich von
DO & CO. Um dem entgegenzuwirken, prüft die Gruppe den Austausch gasbetriebener
Kochgeräte durch elektrische und induktionsbetriebene Alternativen, sofern dies technisch
machbar ist. In Verbindung mit dem Einsatz von Gebäudemanagementsystemen soll so der
Energieverbrauch auf Objektebene optimiert werden. Zu den weiteren Effizienzmaßnahmen
zählen Verbesserungen an Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Beleuchtung, Kühlhäusern
und Küchenabläufen.
Diese Maßnahme trägt unmittelbar zur Reduktion der Scope-1-Emissionen bei und sorgt für
operative Effizienzvorteile. Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme umfasst die zentralen
Produktionsküchen in allen weltweiten Niederlassungen der Gruppe und hat Auswirkungen auf
interne Interessenträger:innen und Kund:innen. Der Umsetzungszeitraum ist mittel- bis
langfristig und erstreckt sich bis 2030. Die Energieeffizienz und Elektrifizierung der Küchen
hängen von der Verfügbarkeit geeigneter Technologien, einer angemessenen elektrischen
Infrastruktur und Kapazität (z. B. bei Events), dem Zugang zu erneuerbarer Energie, der
Investitionsrentabilität sowie betrieblichen Einschränkungen ab. Es wurden keine wesentlichen
negativen Auswirkungen festgestellt, die Abhilfemaßnahmen erforderlich machen würden. Die
Pilotprojekte wurden abgeschlossen und eine breitere Einführung ist im Gange, wenngleich
quantitative Angaben zum Fortschritt noch nicht vorliegen.
Durchführung der Umweltmanagementmaßnahmen
[ESRS E1-3, IRO1, IRO2, IRO3, IRO4, IRO5, IRO6, IRO8, IRO9
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: MITTELFRISTIG, bIS 2030]
DO & CO erweitert ihr nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem (UMS), das als
Rahmen für das operative Management dient, um die Umweltleistung standortübergreifend
aktiv steuern zu können, anstatt das UMS als isolierte Richtlinie zu nutzen. Das UMS
unterstützt das Umweltmanagement, indem es für eine verbesserte Datenqualität,
Rückverfolgbarkeit und Prozessüberwachung sorgt. Dadurch können Umweltauswirkungen
frühzeitig erkannt und effizient gesteuert werden. Dies umfasst die Überwachung der
Energieeffizienz sowie die Überprüfung der Emissionen bei Energie-, Wasser- und
Materialverbrauch. Dadurch wird das verpflichtende Energie- und Emissionsmanagement in die
täglichen operativen Entscheidungsprozesse integriert. Das Rahmenwerk stellt sicher, dass der
Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen regelmäßig bewertet werden und
Reduktionspotenziale sich in dokumentierten operativen Maßnahmen an allen Standorten
niederschlagen.
Derzeit sind 53 % der Aktivitäten der Gruppe durch eine Zertifizierung nach ISO 14001
abgedeckt. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 70 % steigen. Dies soll durch eine schrittweise,
risikobasierte Einführung erreicht werden. Als unterstützende Maßnahme fördert diese
Initiative die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, indem emissionsbezogene Kontrollen in
den täglichen Betrieb integriert werden. Direkte Emissionsminderungen werden jedoch nicht
allein diesem Rahmenwerk zugeschrieben. Der Geltungsbereich umfasst die weltweiten
Aktivitäten mit einem mittelfristigen Zeithorizont bis 2030. Die finanziellen Mittel werden über
den Übergangsplan für den Klimaschutz bereitgestellt. Die Einführung eines
Umweltmanagementsystems hängt von der Verfügbarkeit interner Ressourcen und
149
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Fachkenntnissen, einer effektiven, standortübergreifenden Koordination sowie der Integration
in bestehende Prozesse und Systeme ab. Sie hängt außerdem vom Engagement der
Unternehmensleitung, der Schulung und Einbindung der Arbeitnehmer:innen sowie von
regulatorischen Anforderungen und den Implementierungskosten ab. Es wurden keine
wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert, die Abhilfemaßnahmen erfordern. Zu den
bisherigen Fortschritten gehört die Einführung von Umweltmanagementsystemen in wichtigen
operativen Einheiten. Die Abdeckung des gesamten Unternehmens ist jedoch aufgrund der
laufenden Einführung noch nicht quantifizierbar.
Ziele
[ESRS E1-4]
Mit den folgenden Zielen beabsichtigt DO & CO, ihre wesentlichen Auswirkungen zu steuern,
positive Auswirkungen und Chancen zu fördern sowie wesentliche Risiken zu mindern:
ESRS-konforme Ziele
Zeitrahmen und Kennzahl
Klimaschutz
Z 01 Erreichung absoluter Netto-Null-Emissionen in den Bereichen Scope 1 und Scope 2
(IRO1-IRO3)
Netto-Null bis 2040
Energie
Z 02 Verzicht auf fossil betriebene Fahrzeuge bei Neuanschaffungen von Logistik- und
Cateringfahrzeugen (IRO1)
100 % bis 2030
DO & CO hat sich das freiwillige Ziel gesetzt, in ihren Scope-1- und Scope-2-Aktivitäten
absolute Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Dieses Ziel wurde von SBTi validiert,
wodurch das methodische Fundament und  Ambitionsniveau bestätigt wurde, eine solche
Validierung stellt jedoch keinen Nachweis dafür dar, dass das Ziel erreicht wurde, der Netto-
Null-Status ist weder erreicht noch garantiert. Dieses Ziel ist absolut definiert, wird in Tonnen
CO₂-Äquivalent (tCO₂e) gemessen. und legt den Schwerpunkt auf direkte
Emissionsminderungen statt auf relative Intensitätsverbesserungen. Es priorisiert direkte
Emissionsreduktionen gegenüber relativen Verbesserungen der Emissionsintensität.
Es umfasst alle operativen Aktivitäten, die weltweit unter der Kontrolle des Unternehmens
stehen. Es gelten dieselben Grenzen wie für das Treibhausgasinventar, wodurch die Konsistenz
zwischen Zielsetzung und Berichterstattung gewährleistet ist. Als Basisjahr wurde das
Geschäftsjahr 2022 festgelegt. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Anteil der Scope-1-
Emissionen an den kombinierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen (marktbasiert) 61.763
tCO₂e bzw. 61,9 %, während die Scope-2-Emissionen 37.967 tCO₂e bzw. 38,1 % ausmachten.
Bezogen auf die gesamten Scope-1–3-Treibhausgasemissionen (marktbasiert) betrug der
Anteil der Scope-1-Emissionen 10,4 % und der Anteil der Scope-2-Emissionen 6,4 %. Die
Scope-3-Emissionen beliefen sich auf 491.335 tCO₂e und machten 83,2 % der
Gesamtemissionen aus. Im Juli 2024 genehmigte die Science Based Targets Initiative die
kurzfristigen und Netto-Null-Ziele von DO & CO gemäß dem SBTi-Net Zero Standard Version
5.1. Die SBTi hat die Scope-1- und Scope-2-Ziele von DO & CO als mit der Begrenzung der
globalen Erwärmung auf 1,5°C vereinbar eingestuft. Fortschritte lassen sich am Geschäftsjahr
2024/2025 ablesen, in dem der Anteil der Scope-1-Emissionen an den kombinierten Scope-1-
und -2-Emissionen (marktbasiert) bei 48.389 tCO₂e bzw. 52 % lag, während die Scope-2-
Emissionen 44.829 tCO₂e bzw. 48 % ausmachten. Bezogen auf die gesamten
Treibhausgasemissionen der Scope 1–3 (marktbasiert) betrug der Anteil der Scope-1-
150
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Emissionen 7 % und der Anteil der Scope-2-Emissionen 6 %. Emissionszertifikate,
Ausgleichszahlungen und vermiedene Emissionen werden bei der Zielerreichung nicht
berücksichtigt.
Darüber hinaus hat sich DO & CO das freiwillige Ziel gesetzt, den Einsatz von Logistik- und
Catering-Fahrzeugen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, schrittweise einzustellen.
Dies soll erreicht werden, indem sichergestellt wird, dass 100 % der neu angeschafften
Fahrzeuge fossilfrei sind, sofern die entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Das Ziel ist als
betriebliches, aktivitätsbasiertes Ziel definiert und wird als Anteil der neu angeschafften
Fahrzeuge gemessen, die emissionsfrei sind oder mit nicht-fossilen Energiequellen betrieben
werden. Es wird durch die absoluten Ziele zur Reduzierung der THG-Emissionen ergänzt. Der
Anwendungsbereich des Ziels umfasst alle Logistik- und Catering-Fahrzeugflotten im
weltweiten Eigenbetrieb von DO & CO innerhalb derselben organisatorischen Grenzen, die auch
für das THG-Inventar gelten. Das Ziel konzentriert sich auf Scope-1-Emissionsquellen und ist
so konzipiert, dass es direkt zur Reduzierung der Verbrennungsemissionen beiträgt, die mit
firmeneigenen und kontrollierten Fahrzeugen verbunden sind. Das Basisjahr ist das
Geschäftsjahr 2024/2025, der Ausgangswert beträgt 1 % Elektrofahrzeuge bei allen neu
angeschafften Fahrzeugen. Seine Anwendbarkeit hängt von der Verfügbarkeit lokaler
Infrastruktur ab. Dies wird als zentrale Annahme und Einschränkung ausdrücklich
berücksichtigt.
Ab diesem Geschäftsjahr wird das Ziel jährlich anhand des Anteils fossilfreier Fahrzeuge bei
Neuanschaffungen überprüft und bewertet. Derzeit sind noch keine Fortschritte zu
verzeichnen. Das Ziel orientiert sich an den technologischen und marktbezogenen
Entwicklungen im Bereich der emissionsarmen und emissionsfreien Mobilität einschließlich der
Elektrifizierung von Fahrzeugflotten und alternativer Kraftstoffe. Es spiegelt zudem Annahmen
hinsichtlich des Ausbaus der Infrastruktur, regulatorischer Entwicklungen sowie betrieblicher
Anforderungen wider.
Beide Ziele basieren auf von DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen. Im
Kapitel Umwelt / Eigener Geschäftsbereich / Maßnahmen beschreibt DO & CO die wichtigsten
Hebel zur Dekarbonisierung und gibt einen Hinweis auf ihren erwarteten Beitrag zur
Emissionsreduktion. Derzeit können die Treibhausgasemissionsreduktionen jedoch noch nicht
quantifiziert werden. Informationen zum Fortschritt finden sich in der nachstehenden Tabelle
zu Scope 1, 2 und 3 gemäß E1-6. Interessenträger:innen wurden nicht in die Zielsetzung
einbezogen. An diesen Zielen und den dazugehörigen Kennzahlen wurden im Berichtsjahr keine
Änderungen vorgenommen und eine Neuberechnung des Basisjahres war nicht erforderlich.
Die Ziele werden überwacht und jährlich überprüft, nähere Informationen zum Fortschritt
finden sich in der nachstehenden E1-6-Tabelle zu Scope 1, 2 und 3.
151
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
[ESRS E1-5, ESRS E1-6]
Energieverbrauch und Energiemix
Einleitung und Referenzrahmen
In diesem Dokument wird die von DO & CO angewandte Methodik zur Erfassung, Berechnung
und Berichterstattung des Energieverbrauchs und des Energiemix beschrieben. Die Methodik
steht im Einklang mit den Organisationsgrenzen sowie dem für die Berichterstattung über
Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1 und Scope 2 angewendeten operativen
Kontrollansatz.
Mit dieser Offenlegungspflicht soll ein Überblick über den Gesamtenergieverbrauch von
DO & CO in absoluten Zahlen sowie über die Verbesserungen der Energieeffizienz, die
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten
Energiemix gegeben werden.
Folgende Normen und Rechtsvorschriften werden berücksichtigt:
ESRS E1 – Klimawandel, Offenlegungsanforderung E1-5 und Anwendungsanforderungen
E1-AR32 bis E1-AR36
ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen
EU-Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (Anhang IV – Endenergieverbrauch)
Fünfter Sachstandsbericht des IPCC, Anhang II – Energieumrechnungsfaktoren
Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission – EU Taxonomy Climate
Delegated Act (zur Definition von Sektoren mit hohen Klimaauswirkungen)
Grenzen der Organisation
Der Energieverbrauch wird unter Verwendung derselben organisatorischen Abgrenzung wie bei
den THG-Emissionen der Scopes 1 und 2 ausgewiesen. Dabei wird der operative Kontrollansatz
angewendet. Enthalten sind alle Standorte und Betriebe, über die DO & CO operative Kontrolle
ausübt. DO & CO Korea (50 %-Beteiligung, keine operative Kontrolle) ist von den Grenzen des
Betrachtungsraums für Energie ausgeschlossen und wird in der Methodik zur Erfassung von
THG-Emissionen unter Scope 3.15 gesondert behandelt.
Ausgewiesen wird nur die Energie, die in Prozessen verbraucht wird, die sich im Besitz von
DO & CO befinden oder von DO & CO gesteuert werden. Energie, die innerhalb der
Organisationsgrenzen bezogen und verbraucht wird, wird nicht als „gekaufte oder bezogene"
Energie klassifiziert, um Doppelzählungen zu vermeiden. Dampf, Wärme oder Kälte, die als
„Abfallenergie” aus den Industrieprozessen eines Dritten bezogen wird, wird dagegen als
„gekaufte oder bezogene” Energie ausgewiesen.
152
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
[ESRS E1-5]
Beschreibung
Einheit
GJ 2025/2026
Gesamtenergieverbrauch im eigenen Geschäftsbereich
MWh
296.471,30
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen
MWh
181.656,33
Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen
MWh
6.075,48
Anteil des Energieverbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch
%
2,05
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen
MWh
108.739,49
Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen
MWh
10,25
* Verbrauch anderer erneuerbarer Energieträger außer Brennstoffen, Strom und Energieerzeugung
MWh
0,00
Verbrauch von zugekauftem oder bezogenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen
MWh
107.656,51
Verbrauch von selbst erzeugter, nicht als Brennstoff genutzter erneuerbarer Energie
MWh
1.072,73
Prozentualer Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch
%
36,68
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten
MWh
0,00
Brennstoffverbrauch aus Erdöl und Erdölprodukten
MWh
48.773,57
Brennstoffverbrauch aus Erdgas
MWh
110.479,61
Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen
MWh
0,00
Verbrauch von zugekaufter oder bezogener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kälte aus fossilen Quellen
MWh
22.403,15
* Verbrauch von selbst erzeugter nicht erneuerbarer Energie, die kein Brennstoff ist (einschließlich Strom)
MWh
0,00
Anteil fossiler Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch
%
61,27
* Erzeugung nicht erneuerbarer Energie
MWh
0,00
* Erzeugung erneuerbarer Energie
MWh
1072,73
Berichtsgrundsätze und Messgrößen
Alle energiebezogenen Angaben werden in Megawattstunden (MWh) auf Basis des unteren
Heizwerts (Lower Heating Value, LHV), der auch als Netto-Heizwert bezeichnet wird, gemäß
ESRS E1-AR32c und Anhang IV der EU-Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz angegeben.
Alle Zahlen beziehen sich auf den Endenergieverbrauch, also die Energiemenge, die im Betrieb
tatsächlich verbraucht wird.
Liegen Rohdaten in anderen Einheiten als MWh vor, beispielsweise in Gigajoule, Kubikmetern,
Litern oder Kilogramm, erfolgt die Umrechnung in MWh anhand standardisierter
Umrechnungsfaktoren. Die entsprechenden Faktoren für Brennstoffe stammen aus dem
Fünften Sachstandsbericht des IPCC (Anhang II) sowie vom österreichischen
Umweltbundesamt (UBA). Sie werden über alle Berichtszeiträume hinweg einheitlich
angewendet und sind im zugrundeliegenden Datenmodell transparent dargestellt.
Datenerhebungsmethode und Schätzung
Primäre Datenquellen
Die Energieverbrauchsdaten werden auf Standortebene anhand der folgenden Hauptquellen
erhoben:
Zählerstände: Wenn in den Anlagen Energiezähler installiert sind, wird der Verbrauch
anhand der Zählerstände erfasst. Diese werden monatlich oder in
Abrechnungsintervallen abgelesen. Dies gilt in erster Linie für Strom, Erdgas und
Wärme.
153
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Lieferant:innenrechnungen: Die Daten aus den Energierechnungen der
Versorgungsunternehmen dienen als Gegenprüfung und primäre Datenquelle für den
Bezug von Strom, Fernwärme, Dampf und Kälte. Die Rechnungsdaten werden mit den
Zählerständen abgeglichen, sofern beide verfügbar sind.
Aufzeichnungen zum Brennstoffbezug: Der Brennstoffverbrauch für die mobile
Verbrennung (Fahrzeuge, Bodenausrüstung) sowie die stationäre Verbrennung
(Heizkessel, Generatoren) basiert auf Bezugs- und Verbrauchsdaten aus den internen
Systemen für das Flotten- und Anlagenmanagement.
Erzeugungsprotokolle aus Solar-PV-Anlagen: Selbst erzeugter, erneuerbarer Strom aus
Solar-Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) wird über Messgeräte direkt an den Anlagen
erfasst. Fehlen diese, wird die Erzeugung auf der Grundlage der Anlagenkapazität, der
Einstrahlungsdaten und der Wirkungsgrade geschätzt.
Schätzung und Hochrechnung
Liegen für den gesamten Berichtszeitraum keine direkten Daten (Zählerstände oder
Rechnungen) vor, insbesondere für das letzte Quartal des Geschäftsjahres, in dem
möglicherweise noch nicht alle Daten von allen Standorten eingegangen sind, wird der
Verbrauch durch Hochrechnung geschätzt. Bei der Hochrechnung kommt einer der folgenden
Ansätze in der Reihenfolge ihrer Präferenz zur Anwendung:
Extrapolation aus dem Vorjahreszeitraum: Der Energieverbrauch für den fehlenden
Zeitraum wird auf Grundlage des im entsprechenden Vorjahreszeitraum erfassten
Verbrauchs geschätzt und gegebenenfalls um bekannte Veränderungen der
betrieblichen Aktivitäten (z. B. Standorterweiterungen, Schließungen oder Änderungen
der Auslastung) angepasst.
Annualisierung von Teilzeiträumen: Liegen Daten nur für einen Teil des Quartals vor,
wird der Verbrauch für den verbleibenden Zeitraum durch Annualisierung der
verfügbaren Teilzeitraumdaten geschätzt.
Benchmark-basierte Schätzung: Für Standorte, für die keine historischen Daten
vorliegen (z. B. neu in Betrieb genommene Standorte), wird der Verbrauch auf der
Grundlage branchenspezifischer Energieintensitäts-Benchmarks und der betrieblichen
Parameter des Standorts (Grundfläche, Mahlzeitenmengen oder Auslastung) geschätzt.
Alle Schätzwerte sind im zugrunde liegenden Datenmodell entsprechend gekennzeichnet. Der
Anteil der geschätzten Daten am Gesamtenergieverbrauch wird intern überwacht. Ziel ist es,
diesen Anteil in künftigen Berichtszeiträumen durch eine erweiterte Messtechnik und eine
frühzeitigere Datenerfassung zu reduzieren.
154
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Datenqualität und Einschränkung
Zu den wesentlichen Einschränkungen, die die Qualität der Energiedaten beeinträchtigen,
zählen:
Genauigkeit der Messgeräte: Messunsicherheiten können durch die Kalibrierung der
Zähler oder durch technische Ausfälle entstehen, insbesondere bei älteren Anlagen.
Verzögerungen bei den Lieferant:innendaten: Rechnungen und von den Lieferant:innen
gemeldete Daten für das letzte Quartal des Geschäftsjahres gehen möglicherweise nicht
vor Ablauf der Berichtsfrist ein, sodass eine Hochrechnung erforderlich wird.
Vom Lieferant:innen bereitgestellte Daten zum Energiemix: Die Einstufung der
bezogenen Energie als fossile, erneuerbare oder nukleare Energie stützt sich auf
Lieferant:innenspezifische Angaben, die möglicherweise nicht immer verfügbar, aktuell
oder vollständig überprüfbar sind.
Genauigkeit der Schätzungen zur Solar-PV: Wenn keine Vor-Ort-Messung für selbst
erzeugten PV-Strom verfügbar ist, basieren die Erzeugungsschätzungen auf
Einstrahlungsmodellen und angenommenen Wirkungsgraden.
Es wurde keine externe Validierung der Energiedaten durchgeführt. Die Daten stammen aus
internen Systemen und Lieferant:innenrechnungen. Das Gloable ESG-Team ist für die
Datenerhebung, Qualitätsprüfung und Aggregation verantwortlich.
155
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Klassifizierung von Energiequellen
Einteilung in fossile, kern- und erneuerbare Energien
Marktbasierter Ansatz (primär): Die Einstufung von zugekauftem oder bezogenem Strom,
Wärme, Dampf und Kälte als fossil, erneuerbar oder aus Kernenergie erfolgt anhand eines
marktbasierten Ansatzes. Dabei wird auf Lieferant:innenspezifische Energie-Mix-Zertifikate
oder vertragliche Angaben zurückgegriffen, sofern diese verfügbar sind. Hat ein Lieferant einen
zertifizierten Energiemix aus erneuerbaren Energien vorgelegt (z. B. über Herkunftsnachweise
oder gleichwertige Instrumente), wird der entsprechende Verbrauch als erneuerbar eingestuft.
Standortbasierter Ansatz (Ausweichlösung): Sind keine anbieterspezifischen Angaben zum
Energiemix verfügbar, wird der lokale Energiemix des Netzes des jeweiligen Landes oder der
jeweiligen Region als Ausweichlösung herangezogen. Die Daten zum Energiemix des Netzes
stammen von der Internationalen Energieagentur (IEA) oder den nationalen
Energieregulierungsbehörden und werden jährlich aktualisiert.
Dies umfasst nur die bezogene Energie als aus erneuerbaren Quellen stammend, wenn deren
Herkunft aus erneuerbaren Quellen in vertraglichen Vereinbarungen mit den Lieferant:innen
eindeutig festgelegt ist. Dies kann beispielsweise durch Stromabnahmeverträge für
erneuerbare Energien, standardisierte Ökostromtarife, Herkunftsnachweise oder gleichwertige
Instrumente erfolgen.
Werden aufgrund von Berichtsverzögerungen Daten zum Energiemix aus früheren Perioden
verwendet, so wird dies als Einschränkung angegeben.
Erneuerbare Energiequellen – Detaillierte Klassifizierung
Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (einschließlich Biomasse): Umfasst
Biomasse (fest, flüssig, gasförmig), Biokraftstoffe, Biogas und Wasserstoff, die
vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen. Berechnet anhand standortspezifischer
Einkaufs- und Verbrauchsdaten, ergänzt durch Schätzungen, sofern keine direkten
Messungen vorliegen.
Gekaufter oder bezogener Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen:
Ermittelt anhand des marktbasierten Ansatzes (Lieferant:innenzertifikate oder
vertragliche Instrumente) oder, falls diese nicht verfügbar sind, anhand des
standortbezogenen Netzmix-Ansatzes. Der Anteil der zugekauften erneuerbaren
Energie, der mit Herkunftsnachweisen oder gleichwertigen Instrumenten verbunden ist,
wird angegeben, sofern erkennbar.
Selbst erzeugte erneuerbare Energie aus nicht fossilen Quellen (Solar-PV): Bezieht sich
ausschließlich auf Strom, der durch Solar-Photovoltaik-Anlagen (PV) an von DO & CO
betriebenen Standorten erzeugt und intern verbraucht wird. Diese Zahlen werden aus
den Zählerständen vor Ort oder, sofern keine Messdaten vorliegen, aus
Erzeugungsschätzungen auf der Grundlage von Anlagenkapazität und
Einstrahlungsdaten abgeleitet. Vor Ort verbrauchter selbst erzeugter Strom wird
einmalig unter dem Brennstoffverbrauch erfasst, um Doppelzählungen zu vermeiden.
156
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Struktur und Aufgliederung des Energieverbrauchs
Der Gesamtenergieverbrauch umfasst den gesamten Energieverbrauch von DO & CO-Betriebe
innerhalb des Berichtsbereichs. Er ist nach Energiequellen aufgeschlüsselt, wie in der folgenden
Tabelle dargestellt. Alle Werte sind in MWh (unterer Heizwert) angegeben.
Energiekategorie
Unterkategorie /
Komponenten
Methode der Datenerhebung
Wesentliche Einschränkungen
HCI-Sektor
Fossile Brennstoffe – Kohle
und Kohleprodukte
Steinkohle,
Braunkohle,
Kohleprodukte
Aufzeichnungen über Einkauf
und Verbrauch auf
Standortebene
Abhängigkeit von der
Genauigkeit der
Berichterstattung auf
Standortebene
Ja
Fossile Brennstoffe – Erdöl und
Erdölprodukte
Diesel, Heizöl, Altöl,
sonstige flüssige
Brennstoffe
Tankbelege,
Flottenmanagementsysteme,
Standortrechnungen
Genauigkeit der Umrechnung
von Kraftstoffvolumen in
Energie
Ja
Fossile Brennstoffe – Erdgas
Erdgas, Restgas,
sonstige gasförmige
Brennstoffe
Zählerstände, Rechnungen der
Versorger
Schätzung für das 4. Quartal,
wenn keine endgültigen
Rechnungen vorliegen
Ja
Fossile Brennstoffe – andere
fossile Energiequellen
FCC-Koks, sonstige
feste Brennstoffe
Einkaufs- und Verbrauchsdaten
auf Standortebene
Beschränkt auf Standorte mit
entsprechenden Aktivitäten
Ja
Fossil — purchased electricity,
heat, steam, cooling from
fossil sources
Fossile Brennstoffe –
bezogene
Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kälte aus
fossilen Quellen
Lieferant:innenrechnungen;
Netzmix wird angewendet,
wenn kein
Lieferant:innenzertifikat vorliegt
Abhängigkeit von der
Offenlegung des Energiemix
durch den Lieferant:innen;
Rückgriff auf den
standortbezogenen Netzmix
Ja
Kernenergie – Strombezug aus
Kernkraftwerken
Anteil der
Kernenergie am
bezogenen
Netzstrom
Lieferant:innenrechnungen;
Netzmix wird angewendet,
wenn kein
Lieferant:innenzertifikat vorliegt
Stützung auf Angaben der
Lieferant:innen zum Energiemix
Ja
Erneuerbar – Kraftstoff aus
erneuerbaren Quellen
Biomasse,
Biokraftstoffe,
Biogas, erneuerbarer
Wasserstoff
Einkaufs- und Verbrauchsdaten
auf Standortebene, ergänzt
durch Schätzungen
Genauigkeit von Schätzungen,
wenn keine direkten Daten
vorliegen
Ja
Erneuerbare Energien –
bezogene Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kälte aus
erneuerbaren Quellen
Strom aus
erneuerbaren
Energien (über
GOOs oder
Ökostromtarife),
Wärme/Dampf aus
erneuerbaren
Energien
Lieferant:innenzertifikate
(GOOs); standortbezogener
Netzmix als Ausweichlösung
Verfügbarkeit von
Lieferant:innenzertifikaten; bei
Nichtverfügbarkeit der aktuellen
Daten werden Daten aus
früheren Perioden
herangezogen
Ja
Erneuerbar – selbst erzeugte,
nicht aus fossilen Brennstoffen
stammende erneuerbare
Energie
Vor Ort erzeugter
und verbrauchter
Solarstrom
Messungen der PV-Leistung vor
Ort; Schätzungen anhand von
Leistungs- und
Einstrahlungsmodellen, sofern
keine Messwerte vorliegen
Genauigkeit von Messgeräten;
Schätzungsunsicherheit bei
nicht gemessenen Anlagen
Ja
Die Geschäftstätigkeiten von DO & CO werden hauptsächlich unter den folgenden NACE-Codes
ausgeübt, die sämtlich der NACE-Sektion I ‚Beherbergung und Gastronomie‘ zugeordnet sind:
I55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen
I56.11 - Gastronomiebetriebe
I56.21 - Event-Caterer
I56.22 - Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Die NACE-Sektion I ist nicht in der Liste der klimawirksamen Sektoren mit hohem Klimaeinfluss
(NACE-Sektionen A bis H sowie Sektion L) enthalten, die in ESRS E1 definiert sind.
Dementsprechend wird DO & CO gemäß dem ESRS-Rahmenwerk nicht als Unternehmen
eingestuft, das in Sektoren mit hohem Klimaeinfluss tätig ist. Sämtlicher von DO & CO
berichteter Energieverbrauch ist Tätigkeiten in Sektoren mit geringem Klimaeinfluss
zuzuordnen; innerhalb des Konsolidierungskreises wurden keine Tätigkeiten in Sektoren mit
hohem Klimaeinfluss identifiziert.
Ungeachtet dieser Einstufung legt DO & CO den Energieverbrauch nach Energiequellen
aufgeschlüsselt freiwillig offen. Dies erfolgt im Einklang mit den Transparenz- und
157
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Interessenträger:innen-Kommunikationszielen der Gruppe sowie zur Unterstützung der
Nachvollziehbarkeit und Überprüfung der Fortschritte bei den durch die SBTi validierten
Dekarbonisierungszielen für Scope 1 und Scope 2.
Energieerzeugung
DO & CO erzeugt keine Energie zum Verkauf an Dritte oder für den Markt. Der selbst erzeugte
Solarstrom wird vollständig im eigenen Geschäftsbereich verbraucht. Dementsprechend entfällt
die Angabe zur Erzeugung nicht erneuerbarer und erneuerbarer Energien gemäß E1-39 (n. a.).
Hinweise zur Methodik spezifischer Energiekategorien
Verbrauch von fossilen Brennstoffen – stationäre und mobile Verbrennung
Der Gesamtverbrauch an fossilen Brennstoffen umfasst alle Brennstoffe, die in ortsfesten
Anlagen (z. B. Heizkessel, Heizungsanlagen, Generatoren oder Großküchengeräte) und mobilen
Quellen (z. B. Firmenfahrzeuge oder Bodenausrüstung) zu Energiezwecken verbrannt werden.
Ausgenommen sind Rohstoffe und Brennstoffe, die nicht zu Energiezwecken verwendet
werden.
Die Brennstoffmengen werden unter Verwendung der Umrechnungsfaktoren für den unteren
Heizwert aus dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC bzw. der österreichischen
Umweltbundesamts (UBA) in MWh umgerechnet. Diese Faktoren werden einheitlich
angewendet und sind im zugrunde liegenden Datenmodell dokumentiert. Dieselben
Brennstoffverbrauchsdaten bilden die Grundlage für die Berechnung der THG-Emissionen.
Dadurch wird die Konsistenz zwischen der Energie- und der THG-Berichterstattung
gewährleistet.
Gekaufter oder bezogener Strom, Wärme, Dampf und Kälte
Zur zugekauften Energie zählen der gesamte Strom, die Wärme, der Dampf und die Kälte, die
von externen Lieferant:innen für den Einsatz in eigenen oder kontrollierten Betrieben bezogen
werden. Die Daten basieren in erster Linie auf Lieferant:innenrechnungen und Zählerständen.
Die Einstufung der zugekauften Energie als fossil, nuklear oder erneuerbar erfolgt nach dem
marktbasierten Ansatz. Als Ausweichlösung wird dabei der standortbezogene Netz-Energiemix
herangezogen.
Dieselben Daten zum Strombezug dienen auch der Berechnung der Scope-2-THG-Emissionen
und gewährleisten so die Konsistenz zwischen Energie- und THG-Berichterstattung.
Selbst erzeugte erneuerbare Energie ohne Brennstoffe – Solar-PV
Als selbst erzeugte erneuerbare Energie ohne Brennstoff gilt ausschließlich Strom, der durch
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erzeugt wird, die in von DO & CO betriebenen Einrichtungen
installiert sind, und der in diesen Einrichtungen verbraucht wird. In diese Kategorie fällt nur
Strom aus erneuerbaren Quellen, bei dessen Erzeugung keine Brennstoffe verbrannt werden.
Die Erzeugung wird, sofern vorhanden, anhand von Messungen vor Ort erfasst. Fehlen diese,
wird die Erzeugung anhand der Anlagenleistung (kWp), lokaler Sonneneinstrahlungsdaten und
angenommener Wirkungsgrade geschätzt. Diese Schätzungen werden jährlich auf der
Grundlage der verfügbaren Einstrahlungsdaten aktualisiert. Vor Ort verbrauchter, selbst
erzeugter PV-Strom wird in dieser Kategorie einmalig erfasst und nicht erneut unter
„bezogenem Strom“ ausgewiesen.
158
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Erneuerbarer Brennstoff – Biomasse und Biokraftstoffe
Der Gesamtbrennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen umfasst Biomasse (fest, flüssig und
gasförmig) sowie Biokraftstoffe und Biogas, die in Verbrennungsprozessen genutzt werden. Die
Daten werden aus Einkaufsbelegen auf Standortebene sowie aus Lieferant:innenunterlagen
erhoben. Wo eine direkte Messung oder Berechnung nicht möglich ist, werden Schätzungen auf
Basis von Referenzverbrauchsdaten vorgenommen. Daher kann die Zuverlässigkeit der Daten
von der Genauigkeit dieser Schätzungen beeinflusst werden.
Governance, Assurance und Vergleichbarkeit
Governance und Verantwortung
Die Verantwortung für die Erstellung und die Richtigkeit der Energieverbrauchsdaten liegt bei
den Betriebsabteilungen. Dabei werden sie von den Abteilungen Finanzen und Nachhaltigkeit
unterstützt. Die Datenerhebung auf Standortebene wird von den regionalen Nachhaltigkeits-
und Facility-Management-Teams koordiniert. Vor der Veröffentlichung werden die Daten
zentral aggregiert und überprüft. Die Methodik in Bezug auf Energie wird jährlich überprüft und
aktualisiert, um Änderungen im Betrieb, in der Datenverfügbarkeit sowie bei sich
weiterentwickelnden Standards Rechnung zu tragen.
Assurance
Die Energieverbrauchsdaten und die damit verbundenen Leistungsindikatoren für das
Geschäftsjahr 2025/2026 wurden nicht durch eine unabhängige dritte Partei extern validiert.
Die Daten stammen ausschließlich aus internen Systemen (Zählerstände, Rechnungen,
Brennstoffaufzeichnungen). Eine externe Validierung, die über die für die
Nachhaltigkeitserklärung insgesamt angewandten Prüfung hinausging, wurde nicht
durchgeführt.
Basisjahr und Vergleichbarkeit
Das Geschäftsjahr 2025/2026 ist für DO & CO das erste Jahr der ESRS-konformen
Energieberichterstattung. Gemäß der ESRS-Übergangsbestimmung für das erste Jahr der
Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung werden keine Vergleichsdaten aus Vorjahren vorgelegt.
Angaben zur Vergleichbarkeit im Jahresvergleich werden ab dem Geschäftsjahr 2026/2027
bereitgestellt. Die Methodik wird einheitlich angewendet, um einen aussagekräftigen Vergleich
zwischen den Zeiträumen zu ermöglichen.
159
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
[ESRS E1-6]
Einleitung und Referenzrahmen
Die Treibhausgasemissionen (THG) werden gemäß international anerkannten Standards,
insbesondere EN ISO 14064-1:2018 und dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard
(GHG Protokoll), berechnet und ausgewiesen.
Bei der Ausarbeitung dieser Methodik wurden die folgenden Normen und Leitfäden
herangezogen:
GHG Protokoll – Standard für die Bilanzierung und Berichterstattung von Unternehmen
(Version 2004)
GHG Protokoll – Standard für die Bilanzierung und Berichterstattung der
Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Version 2011)
GHG Protokoll – Leitlinien für Scope 2 (Version 2015)
EN ISO 14064-1:2018
ESRS E1 – Klimawandel (European Reporting Sustainability Standards)
ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen
Empfehlung der Kommission (EU) 2021/2279
FLAG-Leitlinien der Science Based Targets initiative (SBTi)
Organisatorische Grenzen und Berichtsgrenzen
Die organisatorische Abgrenzung erfolgt nach dem operativen Kontrollansatz: Alle Einheiten
und Geschäftsbereiche, über die die DO & CO eine operative Kontrolle ausübt, werden in das
THG-Inventar einbezogen. Das bedeutet, dass 100 % der THG-Emissionen dieser Einheiten
konsolidiert werden – unabhängig vom Beteiligungsanteil.
Die Berichtsgrenze ist an die Grundsätze der Konzernkonsolidierung angepasst und umfasst im
Wesentlichen alle weltweiten Aktivitäten. Geringfügige Ausnahmen aufgrund von
Datenbeschränkungen werden als unwesentlich angesehen und haben keinen wesentlichen
Einfluss auf das Gesamtemissionsprofil.
Assoziierte Unternehmen, Joint Ventures und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, über
die die DO & CO keine operative Kontrolle ausübt, werden nicht unter Scope 1 oder Scope 2
konsolidiert. Ihre Emissionen werden anteilig in Scope 3, Kategorie 3.15 (Beteiligungen),
entsprechend dem gehaltenen Kapitalanteil erfasst. Die vollständige Behandlung von
assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ist in Abschnitt „Konzernabrechnung vs.
Beteiligungsunternehmen" nachzulesen.
Basisjahr und Richtlinie zur Neuberechnung
Das Geschäftsjahr 2025/2026 wurde als Basisjahr für die Berechnung der
Treibhausgasemissionen im Rahmen der ESRS-Berichterstattung festgelegt. Da es sich um den
ersten Berichtszeitraum handelt, werden keine Vergleichsdaten aus Vorjahren ausgewiesen.
Angaben zur Vergleichbarkeit im Jahresvergleich werden ab dem Geschäftsjahr 2026/2027
bereitgestellt.
Um die Konsistenz über die Zeit hinweg zu gewährleisten, wendet DO & CO eine
Neuberechnungsrichtlinie an. Die Emissionen des Basisjahres werden im Falle wesentlicher
struktureller Veränderungen (z. B. Akquisitionen oder Veräußerungen), methodischer
Verbesserungen oder einer erhöhten Datengenauigkeit neu berechnet, sofern diese
160
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Veränderungen als wesentlich erachtet werden. Art und Auswirkung einer solchen
Neuberechnung werden im jeweiligen Berichtszeitraum offengelegt.
Geltungsbereich und erfasste Gase
Das THG-Inventar umfasst die Emissionen von CO₂, CH₄, N₂O, HFCs, PFCs, SF₆ und NF₃. Die
Emissionen werden in metrischen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten (tCO₂e) angegeben. Dabei
werden die Treibhauspotenziale über einen Zeithorizont von 100 Jahren (GWP₁₀₀) verwendet,
wie sie im jüngsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimawandel
(IPCC) definiert sind.
Biogene CO₂-Emissionen aus der Verbrennung oder biologischen Zersetzung von Biomasse
werden in allen drei Bereichen erfasst. Sie werden gemäß den Anforderungen des ESRS
separat von den Brutto-Treibhausgasemissionen der Scopes 1, 2 und 3 ausgewiesen.
Emissionen anderer THG aus Biomasse (insbesondere CH4 und N20) sind in den jeweiligen
Bruttozahlen der Bereiche enthalten. Die separaten Zahlen für biogenes CO₂ für das
Berichtsjahr sind untenstehend dargestellt. Wenn die angewandten Emissionsfaktoren den
Anteil an biogenem CO₂ nicht separat ausweisen, wird dies ausdrücklich angegeben.
Datenquellen, Emissionsfaktoren und Berechnungstool
Mit dem ESG Cockpit Carbon Accounting Tool („ESG Cockpit“) werden alle Berechnungen der
THG-Emissionen für Scope 1, Scope 2 und den Großteil der Scope-3-Kategorien durchgeführt.
Das Tool unterstützt die automatisierte Datenverarbeitung, die Erkennung von Datenlücken,
die Anwendung standardisierter Emissionsfaktoren und die standortübergreifende
Vergleichbarkeit. Die Kategorien 3.10 und 3.12 beinhalten ergänzende Berechnungen, die
außerhalb des ESG Cockpit unter Verwendung einer gemischten Methodik durchgeführt
werden. Diese werden in in den folgenden Abschnitten ausführlich beschrieben.
Alle Emissionsfaktoren werden über das ESG Cockpit aus anerkannten Datenbanken bezogen,
darunter Ecoinvent©, EXIOBASE, IPCC und das österreichische Umweltbundesamt (UBA). Die
Aktivitätsdaten werden aus internen Betriebssystemen, Finanzunterlagen und
Lieferant:inneninformationen erhoben.
Sind keine Lieferant:innenspezifischen (primären) Daten verfügbar, werden Sekundärdaten
und generische Emissionsfaktoren herangezogen. Es wird erwartet, dass der Anteil
Lieferant:innenspezifischer Daten im Rahmen der laufenden Verbesserungen der Datenqualität
zunehmen wird. Der aktuelle prozentuale Anteil der Scope-3-Emissionen, der anhand von
primären Daten der Lieferant:innen berechnet wurde, ist untenstehend angegeben.
Methodische Konsistenz und Datenhierarchie
Die Berechnung der THG-Emissionen aller Bereiche erfolgt nach einem einheitlichen,
hierarchischen Datenansatz. Dabei haben, sofern verfügbar, aktivitätsbezogene Daten Vorrang,
entsprechend der vom GHG Protokoll definierten Datenhierarchie.
Scope 1 und Scope 2: Berechnet auf der Grundlage von physischen Aktivitätsdaten
(Kraftstoffverbrauch, Energieverbrauch in kWh).
Scope 3.1 – Warenkomponente: Aktivitätsbasiert, unter Verwendung der tatsächlich
gekauften Mengen (kg oder Liter), multipliziert mit den entsprechenden
Emissionsfaktoren.
Scope 3.1 – Dienstleistungskomponente und Scope 3.2: Ausgabenbasierter Ansatz, bei
dem Emissionsfaktoren aus dem umweltbezogenen Input-Output-Modell (EEIO) auf die
Daten zu den finanziellen Ausgaben angewendet werden.
161
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Alle anderen Scope-3-Kategorien: Aktivitätsbasierte Methoden unter Verwendung von
Betriebskennzahlen wie Entfernungen, Mengen oder Verbrauchsdaten, sofern nicht
anders angegeben.
In allen Scope-3-Kategorien werden die Emissionen derzeit mithilfe sekundärer
Emissionsfaktoren (Durchschnittsdaten) aus anerkannten Datenbanken berechnet. Die
methodische Konsistenz wird durch harmonisierte Datenquellen und Berechnungsansätze
gewährleistet. Der Übergang zu einer verstärkten Nutzung von Primärdaten der Lieferant:innen
wurde jedoch als ein wesentlicher Optimierungsbereich identifiziert.
Scopes
Einheit
Gesamt:
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen
t CO2e
37.363,55
Brutto standort- und länderbasierte Scope-2-THG-Emissionen
t CO2e
52.061,60
Brutto marktbasierte Scope-2-THG-Emissionen (Ausweichlösung:
standort- und mengenbasierte Faktoren)
t CO2e
13.542,94
Brutto standort- und mengenbasierte Scope-3-THG-Emissionen
t CO2e
1.481.465,27
1. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen
t CO2e
621.390,45
2. Kapitalgüter
t CO2e
9.129,40
3. Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder Scope 2
enthalten)
t CO2e
20.996,88
4. Vorgelagerter Transport und Distribution
t CO2e
612.937,77
5. Im Betrieb angefallene Abfälle
t CO2e
83.172,47
6. Geschäftsreisen
t CO2e
19.299,14
7. Arbeitswege der Arbeitnehmer:innen
t CO2e
23.573,96
8. Angemietete oder geleaste Sachanlagen
t CO2e
7.552,59
9. Nachgelagerter Transport und Distribution
t CO2e
nicht anwendbar
10. Weiterverarbeitung verkaufter Produkte
t CO2e
5.061,46
11. Nutzung verkaufter Produkte
t CO2e
nicht anwendbar
12. Entsorgung verkaufter Produkte am Lebensende
t CO2e
78.264,58
13. Vermietete oder verleaste Sachanlagen
t CO2e
nicht anwendbar
14. Franchisenehmer:innen
t CO2e
nicht anwendbar
15. Investitionen
t CO2e
86,56
Gesamte THG-Emissionen standort- und mengenbasiert
t CO2e
1.570.890,42
Gesamte THG-Emissionen marktbasiert (Ausweichlösung: standort- und
mengenbasierte Faktoren)
t CO2e
1.532.371,76
162
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Scope-1-Emissionen
Methodik
Die Brutto-Scope-1-Emissionen umfassen die direkten THG-Emissionen aus Quellen, die sich
im Besitz von DO & CO befinden oder von DO & CO kontrolliert werden.
Diese umfassen:
Stationäre Verbrennung (z. B. Erdgas, Heizöl in eigenen oder kontrollierten Anlagen)
Mobile Verbrennung (z. B. Kraftstoffverbrauch von eigenen oder geleasten Fahrzeugen)
Prozessbedingte Emissionen
Diffuse Emissionen (z. B. Kältemittelleckagen aus eigenen oder kontrollierten
Kälteanlagen)
Die Emissionen werden berechnet, indem die Aktivitätsdaten (Kraftstoffverbrauchsmengen,
Kältemittelmengen) mit den relevanten Emissionsfaktoren multipliziert werden. Diese werden
hauptsächlich vom österreichischen Umweltbundesamt (UBA) und vom IPCC über das ESG
Cockpit bezogen. In der Kennzahl Scope 1 wurden weder Kohlenstoffentnahmen noch
erworbene Emissionszertifikate oder Emissionsberechtigungen berücksichtigt.
Emissionshandelssysteme
DO & CO hat alle im THG-Inventar erfassten Betriebsstätten auf ihre Eignung für regulierte
Emissionshandelssysteme geprüft, darunter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS),
nationale ETS-Systeme sowie ETS-Systeme außerhalb der EU. Auf Grundlage dieser Prüfung
liegt derzeit keine der DO & CO-Betriebsstätten über den Schwellenwerten, die eine
Teilnahmeverpflichtung am EU ETS auslösen würden. Der Anteil der Scope-1-THG-Emissionen
aus regulierten Emissionshandelssystemen beträgt daher 0 %.
Diese Bewertung wird jährlich überprüft. Sollte DO & CO ihre Geschäftstätigkeit auf Aktivitäten
ausweiten, die einem ETS unterliegen, wird der entsprechende Scope-1-Anteil separat unter
Verwendung der folgenden Formel ausgewiesen: (ETS-regulierte Scope-1-Emissionen in
tCO₂e) / (Gesamt-Scope-1-Emissionen in tCO₂e).
Biogenes CO₂ – Scope 1
Die biogenen CO₂-Emissionen aus der Verbrennung oder biologischen Zersetzung von Biomasse
in Scope-1-Quellen werden separat von den Brutto-Scope-1-THG-Emissionen bewertet und
ausgewiesen. Emissionen von CH₄ und N₂O aus der Verbrennung von Biomasse sind hingegen
in der Bruttozahl für Scope 1 enthalten. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 belaufen sich die
biogenen CO₂-Emissionen aus Scope-1-Quellen auf 2,61 tCO₂e,  und werden separat von der
Bruttosumme für Scope 1 ausgewiesen.
Biogene CO2-Emissionen (tCO2e)
GJ 2025/2026
Biogene CO2-Emissionen, die nicht in den Scope-1-THG-Emissionen enthalten sind
2,61
Biogene CO2-Emissionen, die nicht in den Scope-2-THG-Emissionen enthalten sind, (marktbasiert)
6.774,64
Biogene CO2-Emissionen, die nicht in den Scope-3-THG-Emissionen enthalten sind 
461,81
163
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Scope-2-Emissionen
Standortbasierte Methode
Bei der standortbasierten Methode werden die Scope-2-THG-Emissionen anhand der
durchschnittlichen Netzemissionsfaktoren des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region
berechnet. Die länderspezifischen Netz-Emissionsfaktoren werden über das ESG Cockpit von
der Internationalen Energieagentur (IEA) und dem Österreichischen Umweltbundesamt (UBA)
bezogen und jährlich aktualisiert.
Marktbasierte Methode und vertragliche Instrumente
Bei der marktbasierten Methode werden die Scope-2-THG-Emissionen unter Verwendung
Lieferant:innenspezifischer Emissionsfaktoren berechnet. Diese werden aus vertraglichen
Vereinbarungen abgeleitet und entsprechen der „Scope 2 Guidance“ (2015) des GHG Protokolls
dargelegten Qualitätskriterien.
Bestehen vertragliche Vereinbarungen, wird der zugehörige Lieferant:innenspezifische
Emissionsfaktor angewendet. Fehlen diese, werden als Ausweichlösung Emissionsfaktoren für
den Residualmix oder standortbasierte Netzfaktoren herangezogen. Die Arten und Anteile der
im Berichtsjahr verwendeten vertraglichen Vereinbarungen sind wie folgt:
Herkunftsnachweise (GOOs): Werden, sofern verfügbar, für Strom aus erneuerbaren
Quellen auf dem europäischen Markt verwendet. Der Anteil der marktbasierten
Scope-2-Emissionen, der mit GOOs verknüpft ist, beträgt für das Geschäftsjahr
2025/2026 4,77%.
Residualmix oder standortbasierte Ausweichlösung: Wird für die verbleibenden 95,23%
der marktbasierten Scope-2-Emissionen angewendet, wenn keine
Lieferant:innenspezifischen Instrumente verfügbar sind.
In die marktbasierte Scope-2-Berechnung werden keine Emissionszertifikate oder
Treibhausgas-Emissionsrechte einbezogen.
Konzernabrechnung Vs. Beteiligungsunternehmen
Die Scope-2-Emissionen werden nach (a) dem Konsolidierungskreis (Muttergesellschaft und
vollkonsolidierte Tochtergesellschaften) und (b) den Beteiligungsunternehmen, über die die
DO & CO die operative Kontrolle ausübt, aufgeschlüsselt. Im aktuellen Berichtszeitraum sind
alle Unternehmen, über die eine operative Kontrolle ausgeübt wird, im Konsolidierungskreis
enthalten. Die Aktivitäten in Korea (Sharp DO & CO Korea LLC), an denen DO & CO eine 50 %-
Beteiligung ohne operative Kontrolle hält, sind aus Scope 1 und Scope 2 ausgeschlossen und
werden stattdessen in Scope 3, Kategorie 3.15, erfasst.
Biogenes Co₂ — Scope 2
Biogenes CO₂ aus der Verbrennung oder biologischen Zersetzung von Biomasse, das in
zugekauftem Strom, Wärme oder Dampf enthalten ist, wird separat von den Brutto-Scope-2-
THG-Emissionen ermittelt und ausgewiesen. Falls die verwendeten Emissionsfaktoren den
Anteil an biogenem CO₂ nicht gesondert ausweisen, wird dies ausdrücklich angegeben. Für das
Geschäftsjahr 2025/2026 beläuft sich das biogene CO₂ aus Scope-2-Quellen auf 6.774,64
tCO₂e, wie in der vorstehenden Tabelle dargestellt.
164
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Scope-3-Emissionen
Screening und Kategorieauswahl
Im Rahmen der Einreichung der SBTi-Ziele von DO & CO wurde ein erstes Screening der
Scope-3-Emissionen durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2025/2026 erfolgte ein qualitatives
Screening aller 15 Scope-3-Kategorien des GHG Protokolls. Dabei wurden die aktualisierten
Geschäftstätigkeiten, die Datenverfügbarkeit und branchenspezifische Aspekte berücksichtigt.
Die Kategorien werden jährlich überprüft, um Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den
wesentlichen Emissionsquellen sicherzustellen.
Die gesamten Brutto-Scope-3-THG-Emissionen werden für alle relevanten und wesentlichen
Kategorien gemäß dem GHG Protokoll Corporate Value Chain (Scope 3) Standard (Version
2011) ausgewiesen. Die Identifizierung wesentlicher Kategorien basiert auf der Größenordnung
der geschätzten THG-Emissionen sowie anderen Kriterien (Finanzaufwand, Einfluss, Relevanz
für Übergangsrisiken und Sichtweisen der Interessenträger:innen), die mit dem GHG Protokoll
Scope 3 Standard im Einklang stehen.
Die folgenden elf Kategorien sind im Inventar enthalten. Die Kategorien 3.9, 3.11, 3.13 und
3.14 sind ausgeschlossen, die entsprechenden Begründungen finden sich im Abschnitt
„Ausgenommene Scope-3-Kategorien und Begründungen".
165
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Enthaltene Kategorien – Überblick
Kategorie
Berechnungsmethode
Quelle für Aktivitätsdaten
Tool /
Plattform
Berichtsgrenzen
3.1 Eingekaufte Waren
und Dienstleistungen
aktivitätsbasiert
(Waren);
ausgabenbasiert EEIO
(Dienstleistungen)
Abnahmemengen (kg, l) für
Waren; finanzielle
Aufwendungen für
Dienstleistungen; aus internen
Beschaffungssystemen
ESG Cockpit
Alle innerhalb der Gruppe
erworbenen Waren und
Dienstleistungen, einschließlich
FLAG- und Nicht-FLAG-
Komponenten
3.2 Kapitalgüter
ausgabenbasiert EEIO
Angaben zu den
Investitionsausgaben aus den
Finanzunterlagen
ESG Cockpit
Investitionen im
Konsolidierungskreis der Gruppe
3.3 Brennstoff- und
energiebezogene
Aktivitäten
aktivitätsbasiert
(Durchschnittswerte)
Daten zum Brennstoff- und
Energieverbrauch aus
Scope-1- und Scope-2-Inputs
ESG Cockpit
Vorgelagerte Förder-,
Verarbeitungs- und
Übertragungsverluste im
Zusammenhang mit Scope-1- und
Scope-2-Brennstoffen und -Energie
3.4 Vorgelagerter
Transport und
Distribution
aktivitätsbasiert;
unterteilt nach
regionalen und nicht-
regionalen Strömen
Transportmengen,
Entfernungen und
Verkehrsträger auf der
Grundlage von Logistikdaten
und
Lieferant:inneninformationen
ESG Cockpit
Transport von durch die DO & CO
gekauften Waren durch Dritte im
Vorfeld des Betriebs
3.5  Im Betrieb
angefallene Abfälle
aktivitätsbasiert
(durchschnittliche Daten
nach Abfallart)
Abfallmengen nach Art,
basierend auf internen
Abfallwirtschaftsunterlagen
ESG Cockpit
Alle Abfälle, die in von DO & CO
betriebenen Einrichtungen anfallen
3.6 Geschäftsreisen
Hybrid: auf
Einzelunternehmenseben
e gemeldete Daten und
konsolidierte Daten auf
Gruppenebene
Buchungsdaten (auf
Einzelebene) und aggregierte
Reisemanagementdaten (auf
Gruppenebene)
ESG Cockpit
Alle Dienstreisen von
Arbeitnehmer:innen von DO & CO
in allen Unternehmenseinheiten
3.7 Arbeitswege der
Arbeitnehmer:innen
aktivitätsbasiert
(hybrider Ansatz)
Anzahl der
Arbeitnehmer:innen,
geschätzte Pendelwege und
Verkehrsmittelaufteilung auf
der Grundlage von Personal-
und Umfragedaten
ESG Cockpit
Alle Arbeitnehmer:innen der
Gruppe
3.8 Angemietete oder
geleaste Sachanlagen
aktivitätsbasiert
Energie- und
Kraftstoffverbrauchsdaten für
von DO & CO geleaste
Anlagen, die nicht unter Scope
1/2 fallen
ESG Cockpit
Geleaste Vermögenswerte, die für
Scope-1/2-Zwecke nicht unter der
operativen Kontrolle von DO & CO
stehen
3.10
Weiterverarbeitung
verkaufter Produkte
gemischte Methodik
(aktivitätsbasiert +
Branchenvergleiche) –
teilweise außerhalb der
Plattform
Energieverbrauchsdaten für
das Aufwärmen von Catering-
Produkten in Flugzeugen,
basierend auf
wissenschaftlicher Literatur,
Branchen-Benchmarks und
internen Betriebsdaten
Kombiniert:
ESG Cockpit
(EF) +
plattformuna
bhängige
Berechnung
Energieverbrauch der
Partnerfluggesellschaften beim
Aufwärmen von den DO & CO-
Cateringprodukten an Bord von
Flugzeugen
3.12 Entsorgung
verkaufter Produkte am
Lebensende
gemischte Methodik
(konservativer Ansatz
zur Ermittlung des
Abfallvolumens) –
teilweise außerhalb der
Plattform
Interne Abfallaufzeichnungen,
ergänzt durch einen
konservativen Aufschlag für
nachgelagerte Abfälle, die
außerhalb der betrieblichen
Kontrolle anfallen
Kombiniert:
ESG Cockpit
(EF) +
plattformuna
bhängige
Berechnung
Abfallbehandlung von durch die DO
& CO verkauften Produkten
(Verpackungen,
Lebensmittelabfälle) nach dem
Verbrauch
3.15 Investitionen
investitionsspezifisch:
gemeldete Scope-1- und
Scope-2-Daten der
Beteiligungsunternehme
n, aufgeteilt nach
Beteiligungsanteil
Von den
Beteiligungsunternehmen
gemeldete THG-Daten; für die
Aktivitäten in Korea wurde ein
Beteiligungsanteil von 50 %
zugrunde gelegt (keine
operative Kontrolle)
ESG Cockpit
Scope-1- und Scope-2-Emissionen
von Sharp DO & CO Korea LLC (50
%-Beteiligung); gegebenenfalls
weitere Beteiligungsunternehmen
Hinweis: Die Emissionsfaktoren für alle Kategorien werden über das CO₂-Bilanztool ESG Cockpit aus
anerkannten Datenbanken (Ecoinvent©, Exiobase, IPCC, Österreichisches umweltbundesamt) bezogen.
Für die Kategorien 3.10 und 3.12 werden die Emissionsfaktoren aus dem ESG Cockpit bezogen, aber in
externen Berechnungsmodellen angewendet. Die Eingaben und Ergebnisse werden anschließend zur
Konsolidierung im ESG Cockpit erfasst.
166
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kategorienspezifische Methodische Details
3.1 Eingekaufte Waren und Dienstleistungen
Die Warenkomponente wird anhand eines aktivitätsbasierten Ansatzes berechnet. Die
tatsächlich bezogenen Mengen (in Kilogramm oder Litern), die aus den Beschaffungssystemen
stammen, werden mit produktspezifischen Emissionsfaktoren aus Ecoinvent und EXIOBASE
multipliziert. Diese werden über das ESG Cockpit bezogen. Die Dienstleistungskomponente
wird dagegen ausgabenbasiert berechnet, indem EEIO-Emissionsfaktoren auf die
Finanzausgabendaten aus der Konzernbuchhaltung angewendet werden. FLAG-relevante
Waren (landwirtschaftliche Rohstoffe, Lebensmittel und biologische Betriebsmittel) werden
innerhalb dieser Kategorie gesondert ausgewiesen. Nähere Informationen zur FLAG-Grenze
finden sich in Abschnitt „Flag- und Energy & Industrial (E&I)-Emissionsgrenze".
3.2 Kapitalgüter
Die Emissionen von Investitionsgütern werden mithilfe des ausgabenbasierten Ansatzes
geschätzt. Dazu werden die Daten zu den Investitionsausgaben aus Finanzunterlagen
entnommen und mit den EEIO-Emissionsfaktoren aus EXIOBASE multipliziert. Diese werden
über das ESG Cockpit bezogen. Dieser Ansatz wird gewählt, da Daten zur physischen Aktivität
für Investitionsgüter nicht in der erforderlichen Detailtiefe verfügbar sind.
3.3 Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten
Die Emissionen aus der vorgelagerten Gewinnung und Verarbeitung sowie die
Übertragungsverluste im Zusammenhang mit den in den Scopes 1 und 2 verbrauchten
Brennstoffen und Energien werden anhand von durchschnittlichen Emissionsfaktoren aus
anerkannten Datenbanken berechnet. Diese werden über das ESG-Cockpit bezogen. Die
Aktivitätsdaten werden aus den Daten zum Brennstoffverbrauch in Scope 1 bzw. zum
Energieverbrauch in Scope 2 abgeleitet.
3.4 Vorgelagerter Transport und Distribution
Die Emissionen werden auf Grundlage einer Unterscheidung zwischen regionalen und
überregionalen Transportströmen berechnet, entsprechend den im ESG Cockpit verfügbaren
Logistikdaten. Die Transportdistanzen werden nicht aus Logistikaufzeichnungen abgeleitet,
sondern auf Basis interner Annahmen unter Anwendung eines konservativen Ansatzes
geschätzt. Daher unterliegen die Berechnungen einem hohen Maß an Schätzungsunsicherheit.
Informationen zu Transportarten und Transportvolumina stammen aus Logistikaufzeichnungen
sowie von Lieferant:innen. Die verwendeten Emissionsfaktoren variieren je nach eingesetztem
Transportmittel. Die für Kategorie 3.4 ausgewiesenen Emissionen sind bewusst konservativ
angesetzt und tendenziell überschätzt, da die zugrunde liegenden Annahmen darauf
ausgerichtet sind, einen vorsichtigen Berechnungsansatz sicherzustellen.
3.5 Im Betrieb angefallene Abfälle
Die Emissionen aus Abfällen werden anhand abfallartenspezifischer durchschnittlicher
Emissionsfaktoren berechnet, die auf die Abfallmengen nach Kategorien (z. B.
Lebensmittelabfälle, Verpackungen, Restmüll) angewendet werden. Die Abfalldaten werden aus
den internen Abfallwirtschaftsunterlagen der von DO & CO betriebenen Einrichtungen erhoben.
3.6 Geschäftsreisen
Die Emissionen aus Geschäftsreisen umfassen sowohl auf Einzelunternehmensebene gemeldete
Daten aus den Buchungsunterlagen der einzelnen Unternehmen als auch konsolidierte Daten
auf Gruppenebene aus zentralen Reisemanagementsystemen. Dadurch ist eine vollständige
Erfassung sowohl zentral verwalteter als auch dezentraler Reisen gewährleistet. Die
Emissionsfaktoren werden nach Verkehrsmittel und Entfernungsklasse angewendet.
167
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
3.7 Arbeitswege der Arbeitnehmer:innen
Die Emissionen der Pendler:innen werden mithilfe eines hybriden Ansatzes geschätzt. Die
Anzahl der Arbeitnehmer:innen aus den HR-Systemen werden mit geschätzten Pendelstrecken
und Annahmen zum Verkehrsaufkommen kombiniert. Letztere werden aus Umfragedaten oder
regionalen Durchschnittswerten abgeleitet. Anschließend werden die Emissionsfaktoren nach
Verkehrsträgern angewendet.
3.8 Angemietete oder geleaste Sachanlagen
Die Emissionen aus vorgelagerten Leasingobjekten umfassen den Energie- und
Kraftstoffverbrauch von Objekten, die von DO & CO geleast wurden, jedoch nicht unter die
Scope-1- und Scope-2-Grenzen fallen (das heißt, bei denen der Leasinggeber/die
Leasinggeberin die operative Kontrolle behält). Die Aktivitätsdaten werden aus
Leasingunterlagen und Energieabrechnungsdaten erhoben.
3.10 Weiterverarbeitung verkaufter Produkte
In dieser Kategorie wird der Energieverbrauch erfasst, der mit dem Aufwärmen von den
Catering-Produkten von DO & CO an Bord von Flugzeugen durch Partnerfluggesellschaften
verbunden ist. Da diese Tätigkeit außerhalb des operativen Einflussbereichs von DO & CO
stattfindet, wird eine gemischte Methodik angewendet. Die Schätzungen des
Energieverbrauchs werden aus wissenschaftlicher Literatur, branchenspezifischen Benchmark-
Daten und intern verfügbaren Betriebsdaten (z. B. Anzahl der produzierten Mahlzeiten, Art der
Mahlzeit, durchschnittliche Aufwärmzeiten) abgeleitet. Die Emissionsfaktoren stammen aus
dem ESG Cockpit. Die mengenbasierte Berechnung wird außerhalb der Plattform durchgeführt
und die Ergebnisse werden im ESG Cockpit konsolidiert. Die Schätzmethodik und die zugrunde
liegenden Annahmen werden separat dokumentiert und unterliegen einer jährlichen
Überprüfung.
3.12 Entsorgung verkaufter Produkte am Lebensende
Es wird ein konservativer Ansatz verfolgt, bei dem die Abfallmengen im Zusammenhang mit
den von DO & CO verkauften Produkten (einschließlich Verpackungen und nicht verzehrter
Lebensmittel) berücksichtigt werden. Diese Menge geht über die in den internen
Abfallaufzeichnungen erfassten Mengen hinaus. Dieser Aufschlag spiegelt die nachgelagerte
Abfallbehandlung wider, die außerhalb der operativen Kontrolle von DO & CO stattfindet. Die
Emissionsfaktoren nach Abfallart stammen aus dem ESG Cockpit. Die Berechnung des
Aufschlags erfolgt außerhalb der Plattform und die Ergebnisse werden im ESG Cockpit
konsolidiert. Durch die konservative Annahme wird die Vollständigkeit der nachgelagerten
Emissionen gewährleistet.
Es wurde eine konservative Top-down-Methodik gemäß dem GHG Protocol Scope 3 Standard
angewendet. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Mahlzeiten wurde mit einem angenommenen
durchschnittlichen Mahlzeitengewicht multipliziert, um die gesamte ausgehende Masse zu
ermitteln. Anschließend wurde eine Abfallquote angewendet, wodurch eine geschätzte Menge
an Lebensmittelabfällen in Kilogramm berechnet wurde. Diese wurde an das GHG Cockpit
übermittelt und dort in tCO₂e umgerechnet. Die derzeitige Methodik basiert auf einem
einheitlichen globalen Durchschnittswert für das Mahlzeitengewicht sowie einer einheitlichen
Abfallquote. Eine Differenzierung nach Faktoren wie Flugstrecke, Serviceklasse, Route oder
Kunde erfolgt derzeit nicht.
3.15 Investitionen
Emissionen von Beteiligungsunternehmen, bei denen DO & CO weder operative noch finanzielle
Kontrolle ausübt, fallen unter diese Kategorie. Für die Sharp DO & CO Korea, an dem DO & CO
eine 50 %-Beteiligung ohne operative Kontrolle hält, werden die Scope-1- und Scope-2-
Emissionen auf Basis der vom Beteiligungsunternehmen gemeldeten Daten berechnet und
168
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
entsprechend dem Beteiligungsanteil von 50 % zugeordnet. Dieser Ansatz gewährleistet
Transparenz und vermeidet Doppelzählungen im konsolidierten Bereich der Scope-1- und
Scope-2-Emissionen. Andere Beteiligungsunternehmen werden jährlich auf Wesentlichkeit
geprüft.
Ausgenommene Scope-3-Kategorien und Begründungen
Kategorie
Begründung des Ausschlusses
3.9 Nachgelagerter Transport
und Distribution
Nicht zutreffend. DO & CO liefert das Catering direkt an die Partnerfluggesellschaften und
Endkund:innen am Ort der Leistungserbringung. Ein nachgelagerter Vertrieb der verkauften Produkte
an Zwischen- oder Einzelhändler erfolgt nicht. Aufgrund des Geschäftsmodells der Gruppe wird dies als
unwesentlich eingestuft.
3.11 Nutzung verkaufter
Produkte
Nicht zutreffend: Die von DO & CO verkauften Produkte sind Speisen und Getränke, die vor Ort
konsumiert werden. Mit der Nutzungsphase dieser Produkte sind keine Emissionen verbunden, da die
Endverbraucher:innen durch deren Nutzung weder Energie noch Kraftstoff verbrauchen.
3.13 Vermietete oder
verleaste Sachanlagen
Nicht zutreffend. DO & CO vermietet keine Vermögenswerte an Dritte, wodurch wesentliche
nachgelagerte Scope-3-Emissionen entstehen würden. Nach Überprüfung des Vermögens- und
Mietportfolios von DO & CO kann bestätigt werden, dass diese Kategorie nicht zutrifft.
3.14 Franchisenehmer:innen
Nicht zutreffend. DO & CO unterhält keine Franchise-Vereinbarungen. Die Geschäftstätigkeit der Gruppe
wird über eigenständige, direkt geführte Gesellschaften abgewickelt.
Biogenes CO2 — Scope 3
Die biogenen CO₂-Emissionen aus der Verbrennung oder der biologischen Zersetzung von
Biomasse, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von DO & CO entstehen
(einschließlich der Verarbeitung und des Transports von Biomasseprodukten), werden separat
zu den THG-Emissionen ausgewiesen. In den Brutto-Scope-3-Werten sind hingegen die
Emissionen von CH₄ und N₂O aus Biomasse sowie die CO₂-Emissionen aus Biomasse enthalten,
die außerhalb der Verbrennung oder biologischen Zersetzung entstehen (z. B. bei der
Verarbeitung oder beim Transport). Für das Geschäftsjahr 2025/2026 belaufen sich die
biogenen CO₂-Emissionen aus Scope-3-Quellen auf 461,81 tCO₂e. wie in der vorstehenden
Tabelle dargestellt.
Biogene CO₂-Emissionen, die aus den Scope-3-THG-Emissionen ausgeschlossen sind, stammen
aus dem Verkauf erneuerbarer Energien einschließlich Biokraftstoffen. Für alle Scopes werden
Emissionsfaktoren aus Datenbanken wie Ecoinvent®, EXIOBASE, IPCC und UBA verwendet.
Die dargestellten Kennzahlen wurden, abgesehen vom Prüfer mit begrenzter Sicherheit, von
keiner externen Stelle validiert.
Primärdaten von Lieferant:innen
1,08 % der Scope-3.1-Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie 0 %
der Scope-3.2-Emissionen aus Kapitalgüter wurden auf Basis von Primärdaten, die direkt von
den Lieferant:innen bezogen wurden, berechnet. Dies entspricht rund 1,39 % der gesamten
Scope-3-Emissionen. Die übrigen Scope-3-Emissionen wurden mithilfe sekundärer
Emissionsfaktoren (Durchschnittsdaten) aus anerkannten Datenbanken berechnet. Die
Erhöhung des Anteils an Primärdaten von Lieferant:innen wurde als zentrales
Verbesserungsziel für künftige Berichtszeiträume identifiziert.
169
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
FLAG- und Energy & Industrial (E&I)-Emissionsgrenze
FLAG Emissionen (Forst-, Land- und Argrarwirtschaft)
In Übereinstimmung mit den FLAG-Leitlinien der Science Based Targets initiative (SBTi)
unterscheidet DO & CO in ihrem THG-Inventar zwischen FLAG-Emissionen und Emissionen aus
den Bereichen Energie und Industrie (E&I).
FLAG-Emissionen umfassen THG-Emissionen, die aus Aktivitäten im Zusammenhang mit
Forst-, Land- und Argrarwirtschaft entstehen, vor allem im Rahmen von Scope 3.1 Eingekaufte
Waren und Dienstleistungen. Diese stehen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen
Rohstoffen, Lebensmitteln und anderen biologischen Inputs wie Fleisch, Milchprodukte,
Gemüse, Obst, Öle und andere landbasierte Rohstoffe. Die Identifizierung FLAG-bezogener
Güter basiert auf der Art der bezogenen Produkte und deren direktem Zusammenhang mit
landbasierten Produktionssystemen.
Emissionen aus dem Energie- und Industriesektor (E&I)
Die E&I-Emissionen umfassen alle THG-Emissionen, die nicht als FLAG klassifiziert sind. Dazu
zählen der Energieverbrauch, industrielle Prozesse und nicht landbasierte Aktivitäten. Zu den
E&I-Emissionen zählen alle Scope-1- und Scope-2-Emissionen sowie Scope-3.1-Emissionen,
die nicht unter FLAG fallen (z. B. Verpackungen, Dienstleistungen und nicht-biologische
Inputs), und alle anderen Scope-3-Kategorien.
Die Summe der FLAG- und E&I-Emissionen stimmt mit den gemeldeten Gesamt-THG-
Emissionen überein, wodurch Vollständigkeit gewährleistet und Doppelzählungen vermieden
werden. Durch diese Trennung ist eine konsistente Zielsetzung und Nachverfolgung im
Einklang mit den SBTi-Anforderungen möglich, während gleichzeitig die vollständige
Übereinstimmung mit den Offenlegungsanforderungen der ESRS gewahrt bleibt.
FLAG-Emissionen
t CO2e
377.071,43
Scope 3 E&I
t CO2e
2.591.871,64
E&I-Emissionen
t CO2e
2.642.778,13
Intensität der THG-Emissionen
Die THG-Intensität wird als Verhältnis der Gesamtmenge der THG-Emissionen zum
Nettoumsatz ausgedrückt. Die Intensitätskennzahl wird sowohl für die standortbasierte als
auch für die marktbasierte Scope-2-Methode ausgewiesen.
Der Nenner der Nettoumsatzerlöse ist in EUR (der Darstellungswährung des
Konzernabschlusses der DO & CO Aktiengesellschaft) angegeben und stimmt mit dem Anhang
des Geschäftsberichts, Kapitel 6.1. Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2025/2026
ausgewiesenen Zahlen überein.
THG-Intensität auf Basis des Nettoumsatzes
GJ 2025/2026
Gesamt-THG-Emissionen (standortbasiert) im Verhältnis zum Nettoumsatz
638,16 t CO₂e / Mio. EUR
Gesamt-THG-Emissionen (marktbasiert) im Verhältnis zum Nettoumsatz
622,51 t CO₂e / Mio. EUR
Gesamt-Nettoumsatzerlöse
2.462 Mio. EUR
Die in der obigen Tabelle dargestellte THG-Intensität pro Nettoumsatz bezieht sich auf die
gesamten THG-Emissionen eines Unternehmens, aufgeschlüsselt nach standortbasierten und
marktbasierten Emissionen, im Verhältnis zum gesamten Nettoumsatz in Euro. Der gesamte
Nettoumsatz ist im finanziellen Teil des Konzernabschlusses ausgewiesen. Die dargestellten
Leistungsindikatoren wurden nicht von einer externen Stelle validiert.
170
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Datenqualität und Unsicherheit
Die Ergebnisse zu den THG-Emissionen unterliegen naturgemäß Unsicherheiten. Diese ergeben
sich aus der Verwendung von Schätzannahmen, sekundären Emissionsfaktoren und der
Heranziehung aggregierter oder Ersatzdaten, insbesondere bei Scope-3-Emissionen. Zu den
wesentlichen Unsicherheitsquellen zählen branchenweite durchschnittliche Emissionsfaktoren,
auf Ausgaben basierende Ersatzansätze und konsolidierte Reise- und Transportdaten.
DO & CO arbeitet kontinuierlich daran, die Datenqualität zu verbessern. Dazu wird die Nutzung
Lieferant:innenspezifischer Primärdaten verstärkt, Schätzmethoden verfeinert und der Umfang
direkter Messungen, soweit möglich, erweitert. Verbesserungen der Datenqualität werden
dokumentiert und in zukünftigen Berichtszeiträumen berücksichtigt.
Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen bei der THG-Bilanzierung
Für die Erstellung des THG-Emissionsinventars sind Schätzungen, Annahmen und methodische
Ermessensentscheidungen erforderlich, insbesondere bei Scope-3-Emissionen, für die nur
begrenzt Primärdaten verfügbar sind.
Zu den wichtigsten Bereichen, in denen Schätzungen und Ermessensentscheidungen eine Rolle
spielen, gehören:
Sekundäre Emissionsfaktoren (Durchschnittsdaten): Der Großteil der Scope-3-
Emissionen wird mithilfe von branchenüblichen Emissionsfaktoren aus anerkannten
Datenbanken berechnet. Diese geben die durchschnittliche Emissionsintensität wieder
und können von Lieferant:innenspezifischen Werten abweichen.
Datenlücken und Ersatzannahmen: Sind keine vollständigen Aktivitätsdaten verfügbar,
werden Schätzungen anhand von Extrapolationen, Ersatzdatensätzen oder aggregierten
Eingaben (z. B. ausgabenbasierte Ansätze oder konsolidierte Daten auf Konzernebene)
abgeleitet.
Relevanz der Scope-3-Kategorien (Screening): Die Identifizierung der relevanten
Scope-3-Kategorien basiert auf einem qualitativen Screening, bei dem die
Emissionsrelevanz, die Merkmale des Geschäftsmodells und die Datenverfügbarkeit
berücksichtigt werden. Die Kategorien werden jährlich neu bewertet.
Scope 3.10 – Weiterverarbeitung verkaufter Produkte: Die Emissionen im
Zusammenhang mit dem Aufwärmen von Catering-Produkten in Flugzeugen werden
anhand sektorspezifischer Benchmarks, wissenschaftlicher Literatur und interner
Betriebsdaten zum Energieverbrauch pro Mahlzeit geschätzt.
Scope 3.12 – Entsorgung verkaufter Produkte am Lebensende: Es wird ein
konservativer Ansatz angewendet. Dabei wird davon ausgegangen, dass die
Abfallmengen die in den internen Systemen erfassten Mengen übersteigen. So werden
die nachgelagerte Abfallbehandlung und die damit verbundene Unsicherheit außerhalb
der betrieblichen Kontrolle berücksichtigt.
Scope 3.15 – Investitionen (Korea, 50 %-Anteil): Die Emissionen werden anhand der
von den Beteiligungsunternehmen gemeldeten Scope-1- und Scope-2-Daten berechnet
und entsprechend dem Beteiligungsanteil von 50 % zugeordnet, was das Fehlen
operativer oder finanzieller Kontrolle widerspiegelt.
Transport- und Reisedaten: Die Emissionen für Geschäftsreisen und den vorgelagerten
Transport basieren auf der durchschnittlichen Entfernung, Annahmen zum
Verkehrsträger sowie einer Kombination aus Daten auf Einzelunternehmensebene und
konsolidierten Daten auf Gruppenebene.
Biogene CO₂-Anteile: Wenn Emissionsfaktoren biogenes CO₂ nicht separat ausweisen,
wird diese Einschränkung offengelegt und die Schätzungen basieren auf anerkannten
Literaturwerten für den Biomasseanteil.
171
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ausgleiche und Entnahme
Bei der Berechnung der THG-Emissionen der Kategorien Scope 1, Scope 2 und Scope 3 werden
keine CO₂-Ausgleiche, CO₂-Entnahmen oder gekaufte, verkaufte oder übertragene
Emissionszertifikate bzw. THG-Emissionsrechte berücksichtigt. Alle Zahlen geben die
Bruttoemissionen wieder.
Assurance
Die gemeldeten THG-Emissionen und die damit verbundenen Kennzahlen wurden für das
Geschäftsjahr 2025/2026 nicht von einer unabhängigen dritten Partei extern validiert. Das
THG-Inventar wurde von keiner anderen externen Stelle als dem für die
Nachhaltigkeitserklärung beauftragten Prüfungsdienstleister validiert.
Governance und Verantwortung
Die Verantwortung für die Erstellung und Integrität des THG-Inventars liegt bei dem Globalen
ESG-Team, die von den Abteilungen Finanzen und Betrieb unterstützt wird. Methodische
Entscheidungen und wesentliche Beurteilungen werden von der Geschäftsleitung geprüft und
genehmigt. Die THG-Methodik wird jährlich überprüft und aktualisiert, um Änderungen im
Betrieb, in der Datenverfügbarkeit und bei sich weiterentwickelnden Standards Rechnung zu
tragen.
172
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Biologische Vielfalt und Ökosysteme &
Kreislaufwirtschaft
DO & CO definiert den operativen Anwendungsbereich für die Themenbereiche biologische
Vielfalt und Ökosysteme sowie Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage eines finanz- und
operativen Kontrollansatzes. Biologische Vielfalt und Ökosysteme werden durch den Verbrauch
natürlicher Ressourcen beeinträchtigt. Ein Verlust an biologischer Vielfalt kann durch die
Zusammenarbeit mit und die Abhängigkeit von Unternehmen entstehen, die in
biodiversitätsrelevanten Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft, Energieerzeugung, Wasser-
und Abfallwirtschaft, Transportwesen, Chemie sowie Lebensmittel- und Getränkeherstellung
tätig sind. Tätigkeiten in diesen Sektoren können durch Rohstoffgewinnung,
Landnutzungsänderungen und Umweltverschmutzung zu einer Schädigung von Ökosystemen
und einem Rückgang der biologischen Vielfalt führen. Angesichts der Abhängigkeit von
DO & CO von diesen Sektoren zur Unterstützung der eigenen Lebensmittelproduktion und
Catering-Aktivitäten wird der Verlust an biologischer Vielfalt als relevante Umweltauswirkung
im Zusammenhang mit dem eigenen Geschäftsbereich angesehen.
Der Ressourcenverbrauch und die Kreislaufwirtschaft im eigenen Geschäftsbereich werden in
erster Linie durch Lebensmittelproduktions- und -zubereitungsprozesse, Verpackungs- und
Servicematerialien sowie den Betrieb von Anlagen, Gebäuden und der Logistik bestimmt. Zu
den bei diesen Tätigkeiten anfallenden Abfallströmen gehören Lebensmittelabfälle,
Verpackungsabfälle und gemischte Betriebsabfälle. Gegebenenfalls fallen auch regulierte
Abfallströme an, die mit den internationalen Anforderungen an das Catering und die
Lebensmittelsicherheit verbunden sind. Dieser Abschnitt befasst sich, unter Anderem, auch mit
potenziellen Bodenverunreinigungen, die durch Deponierung, Ablagerung oder unsachgemäße
Entsorgung von Abfällen entstehen.
173
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Biologische Vielfalt und Ökosysteme &
Kreislaufwirtschaft
[ESRS E4-IRO-1, ESRS E4-1, ESRS 2 E4-SBM-3]
Risikobewertung zur Biodiversität
Im Folgenden wird die von DO & CO durchgeführte Risikobewertung zur biologischen Vielfalt
für die eigenen Betriebsstandorte vorgestellt. Sie wurde gemäß ESRS E4 unter Verwendung
des WWF Biodiversity Risk Filter (BRF) v2.0 durchgeführt. Die Bewertung umfasst 22 Standorte
in neun Ländern und somit nicht alle 33 von DO & CO betriebenen Standorte, die alle der
Kategorie „Lebensmittel- und Getränkeherstellung" zugeordnet sind. Insgesamt weisen die
eigenen Betriebe ein mittleres bis hohes Risiko für die biologische Vielfalt auf. Kein Standort
erreicht einen sehr hohen aggregierten physischen Risikowert (≥ 4,2). Das Portfolio weist
jedoch erhebliche Risiken in Bezug auf wasserbezogene Abhängigkeiten, Umweltbelastungen
und, am kritischsten, die Nähe zu geschützten und international ausgewiesenen
Biodiversitätsgebieten auf. Neun Standorte (41 % des Portfolios) werden als prioritäre
Standorte für eine verstärkte Überwachung und eine standortspezifische IBAT-Bewertung
eingestuft.
Es werden Risikobewertungen für 34 Indikatoren in acht Kategorien bereitgestellt, die
physische Risiken (Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen und Exposition gegenüber
Biodiversitätsbelastungen) sowie Reputationsrisiken (Nähe zu sensiblen Gebieten und
sozioökonomischer Kontext) abdecken. Alle Standorte sind dem Industriesektor „Lebensmittel-
und Getränkeherstellung" zugeordnet.
Diese Bewertung folgt dem TNFD/ESRS-LEAP-Ansatz für den eigenen Geschäftsbereich.
LEAP-Ansatz – Wertschöpfungskette
Phase 1 (Locate): Die Schnittstelle der Wertschöpfungskette zur Natur liegt in der
landwirtschaftlichen Primärpoduktion, vor allem in europäischen, nordamerikanischen und
weltweiten Beschaffungsregionen, aus denen die operativen Märkte von DO & CO beliefert
werden. Der geografische Fußabdruck der Lieferant:innen ist auf Standortebene noch nicht
vollständig erfasst; diese Erfassung wird als vorrangiger nächster Schritt angesehen.
Phase 2 (Evaluate): Zur Charakterisierung von Abhängigkeiten und Auswirkungen wurden
BRF-Gewichtungen auf Sektorebene angewendet.
Phase 3 (Assess): Physische und Reputationsrisiken wurden nach Indikatoren eingestuft und
die doppelte Wesentlichkeit ermittelt.
Phase 4 (Prepare): Dieser Bericht.
174
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Gesamtrisikoprofil
Auf Kategorie-Ebene wird zwischen akuten physischen Risiken (Kategorie 3 –
Gefahrenereignisse), chronischen physischen Risiken (Kategorien 1–2 – Verlust von
Ökosystemleistungen), direkten Belastungen der biologischen Vielfalt (Kategorie 5) sowie
Reputations- und Übergangsrisiken (Kategorien 6–8) unterschieden. Kategorie 8 (Zusätzliche
Reputationsfaktoren) ist mit 3,50 die Kategorie mit der höchsten Punktezahl, wobei der
wichtigste Faktor in dieser Kategorie die Medienbeobachtung ist (S8.1 = 4,88).
#
Risikokategorie
Risikoart
Durchschnittspunktezahl
Einstufung
1
Versorgungsdienstleistun
gen
Chronisch physisch
3,48
Hoch
2
Regulierungs- und
Unterstützungsdienstleist
ungen – Ermöglichung
Chronisch physisch
2,84
Medium
3
Regulierungsdienstleistun
gen – Minderung
Akut  physisch
2,76
Medium
4
Kulturdienstleistungen
Chronisch physisch
Keine Abhängigkeit
5
Belastungen der
biologischen Vielfalt
Direkte Auswirkung
2,86
Medium
6
Umweltfaktoren
Reputation
2,55
Niedrig
7
Sozioökonomische
Faktoren
Reputation
2,7
Medium
8
Weitere
Reputationsfaktoren
Reputation
3,51
Hoch
Die nachstehende Tabelle enthält die Risikobewertungen hinsichtlich physischer Risiken und
Reputationsrisiken für alle 22 Standorte, sortiert nach dem physischen Risiko. Bei den
physischen Risiken überschreiten vier Standorte den Schwellenwert von 3,4
(Hochrisikobereich): Los Angeles, New York, Miami und Seoul. In Bezug auf Reputationsrisiken
befinden sich zwei Standorte im hohen Risikobereich: Miami und Istanbul. Alle anderen
Standorte liegen bei beiden Risiken im mittleren Bereich (1,8 bis 3,4).
Standort
Land
Physisches
Risiko
Reputations-
risiko
!
Los Angeles – Airline-Catering
USA
3,52
3,1
!
New York (Queens) – Airline-Catering
USA
3,52
2,99
!
Seoul – Airline-Catering
Südkorea
3,5
3,44
!
Miami – Airline-Catering
USA
3,5
3,69
!
Istanbul (Flughafengebiet) – Airline-Catering
Türkiye
3,38
3,5
Boston – Airline-Catering
USA
3,31
2,88
Chicago (Des Plaines) – Airline-Catering
USA
3,25
2,88
London (Cranford / Heathrow Areal) – Airline-
Catering & Logistik
Großbritannien
3,23
3,25
Vizzola Ticino (Flughafen Mailand-Malpensa) –
Airline-Catering
Italien
3,21
3,22
Pyrzowice – Flughafenbezogene Aktivitäten
Polen
3,15
3,44
Madrid – Flughafen- und Reinigungsdienstleistungen
Spanien
3,15
3,44
Warschau – Catering-/Betriebsstandort
Polen
3
3,44
Wien (Dampfmühlgasse) – Airline-Catering
Österreich
3
3,19
Wien (Flughafen) – Airline-Catering
Österreich
3
3,19
Wien (Grillgasse) – Logistik
Österreich
3
3,19
Wien (Stephansplatz) – Hotelbetrieb
Österreich
3
3,19
München (Zentrum) – Hotelbetrieb
Deutschland
3
2,69
München (Oberding / Flughafenareal) – Airline-
Catering
Deutschland
3
2,69
München (Garching) – Stadium & Event- und
Gastwirtschaftsbetrieb
Deutschland
3
2,69
Frankfurt (Kelsterbach) – Catering/Betriebsstätte
Deutschland
3
2,69
175
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Standort
Land
Physisches
Risiko
Reputations-
risiko
!
München (Olympia Park / SAP Garden) – Event- und
Gastwirtschaftsbetrieb
Deutschland
2,77
3,19
Salzburg – Restaurant & Catering
Österreich
2,5
3,14
! = Physisches Risiko > 3,4
Farbcodierung: orange > 3,4, gelb > 1,8 & < 3,4, grün < 1,8
Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität
Warschau – Sekundowa – Catering/Betriebsstätte (S6.1 = 4,0, sehr hoch): Die
höchste Punkteanzahl für Naturschutzgebiete im gesamten Portfolio. Das Weichselbecken in
Masowien beherbergt ein dichtes Netzwerk aus Natura-2000-Gebieten, das Lebensräume in
Auenlandschaften und weltweit bedeutende Vogelpopulationen (Weißstorch,
Seggenrohrsänger) schützt. Warschau liegt in einem der artenreichsten Flusskorridore
Mitteleuropas.
Miami – NW 72nd Ave – Airline-Catering  (S6.1 = S6.2 = 3,5, S6.5 = 3,0 – höchste
kombinierte Belastung): Das insgesamt empfindlichste Umweltprofil im Portfolio, das in den
Bereichen Schutzgebiete, KBAs (Key Boundaries Areas) und Seltenheit des Verbreitungsgebiets
gleichzeitig die Bewertung hoch” erhält. Miami grenzt an die Florida Everglades, die zum
UNESCO-Weltnaturerbe gehören, als Ramsar-Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung
ausgewiesen sind und Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Arten wie den Florida Panther
und den Westindischen Manati bieten.
Salzburg – Wilhelm-Spazier-Straße – Restaurant und Catering (S6.1 = 3,5): Das
Innbecken in Salzburg ist von alpinen Schutzlandschaften umgeben, darunter der Nationalpark
Berchtesgaden (UNESCO-Biosphärenreservat) und mehrere Natura-2000-Gebiete, die montane
und subalpine Ökosysteme umfassen.
Madrid – Camino de la Muñoza – Flughafen- und Reinigungsdienstleistungen (S6.1 =
3,5, S6.2 = 3,0): Das Einzugsgebiet des Tajo umfasst bedeutende Schutzgebiete, darunter
den Nationalpark Guadarrama, mehrere Natura-2000-Gebiete und den Internationalen
Naturpark Tajo (ein grenzüberschreitendes Schutzgebiet mit Portugal). Madrid liegt bei den
KBAs über dem Durchschnittswert des Portfolios (3,0 gegenüber 2,45), was den Status der
Iberischen Halbinsel als europäischer Biodiversitäts-Hotspot für Greifvögel und endemische
Mittelmeerarten widerspiegelt.
Flughafenareal Kattowitz (Pyrzowice) – Flughafenbezogene Aktivitäten / Immobilien
(S6.1 = 3,5): Auch der zweite polnische Standort wurde im Bereich Schutzgebiete mit einer
hohen Punkteanzahl bewertet.  Das steht im Einklang mit dem Artenreichtum des
Weichselbeckens. Die Woiwodschaft Schlesien grenzt an den Karpaten-Gebirgskorridor und die
damit verbundenen Natura-2000-Wald- und Lebensräume.
Flughafenareal Mailand-Malpensa (Vizzola Ticino) – Airline-Catering (S6.1 = 3,5,
S8.3 = 3,5): Der Po-Flusskorridor beherbergt ausgedehnte Natura-2000-Gebiete, in denen
Auwälder und Feuchtgebiete unter Schutz stehen. Das Po-Delta ist UNESCO-Welterbestätte
und Ramsar-Feuchtgebiet, was sich in der S8.3-Bewertung von 3,5 widerspiegelt. Dieses
Gebiet erzielt sowohl bei den Schutzgebieten als auch bei den Gebieten von internationalem
Interesse eine hohe Bewertung.
München (Olympiapark – SAP Garden / Toni-Merkens-Weg-Areal) – Event &
Gastwirtschaft (S6.1 = 3,5): Das Münchner Donaugebiet in Bayern beherbergt eines der
176
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
dichtesten Natura-2000-Gebiete Deutschlands, das die Auen der Isar, Feuchtgebiete im
Voralpenland und Moorlandschaften umfasst.
Areal London Heathrow (Cranford) – Airline-Catering & Logistik (S8.3 = 3,5,
bestätigte Nähe zum Boden): Obwohl S6.1 einen Wert von 3,0 aufweist (knapp unterhalb
der Prioritätsschwelle von 3,5), wird diesem Standort aufgrund seines S8.3-Werts von 3,5 und
der bestätigten Nähe zu ausgewiesenen Schutzgebieten der Prioritätsstatus zuerkannt. Der
Standort befindet sich in der Nähe des Colne Valley Regional Park, der mehrere SSSIs (Sites of
Special Scientific Interest) umfasst, darunter die Stauseen King George VI und Queen Mary
(ausgewiesene Lebensräume für Wasservögel). Der weitere Themse-Flusskorridor kreuzt sich
mit den im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie (die nun im britischen Recht verankert ist)
ausgewiesenen besonderen Vogelschutzgebieten (SPAs) in Südostengland.
Los Angeles – Redondo Beach Ave – Airline-Catering (S6.5 = 3,0 – Priorität aufgrund
der Seltenheit des Verbreitungsgebiets): Kalifornien gehört zur floristischen Provinz
Kalifornien, einem von 36 globalen Biodiversitäts-Hotspots mit einer Vielfalt von über 2.000
endemischen Pflanzenarten und zahlreichen bedrohten Wirbeltieren. S6.5 ist gemäß §16(c)
und AR 4(b) der primäre BRF-Indikator für die Gefährdung bedrohter Arten. Obwohl S6.1 eine
Bewertung von 3,0 aufweist, führt die Seltenheit des Verbreitungsgebiets zu einer
Prioritätseinstufung.
Die Bewertung des eigenen Geschäftsbereichs von DO & CO anhand des WWF Biodiversity Risk
Filter (BRF) ergibt auf Portfolioebene ein mittleres bis hohes Biodiversitätsrisikoprofil, das in
erster Linie auf externe, standortbezogene Faktoren wie wasserbezogene Abhängigkeiten, die
Gefährdung durch Umweltverschmutzung und die Nähe zu Schutzgebieten oder international
ausgewiesenen Biodiversitätsgebieten zurückzuführen ist. Zwar weisen mehrere Standorte
erhöhte Indikatorwerte auf und wurden neun Standorte als prioritäre Standorte für eine
verstärkte Überwachung identifiziert, doch erreicht kein Standort ein sehr hohes aggregiertes
physisches Risikoniveau, und die Mehrheit bleibt im mittleren Risikobereich.
Folglich wurde ein wasserbezogenes Risiko als relevant identifiziert (IRO16), das potenzielle
Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität von Betriebsmitteln aufgrund von
Belastungen der Wasser- und Meeresressourcen widerspiegelt. Es wurden keine Risiken im
Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt identifiziert. Die erhöhten Risikowerte in der
Bewertung sind in erster Linie auf die ökologische Sensibilität der Umgebung zurückzuführen
und nicht auf eine Risikoexposition des eigenen Geschäftsbereichs von DO & CO. Die Nähe zu
Schutzgebieten oder sensiblen Gebieten stellt grundsätzlich kein Geschäftsrisiko dar, sofern
keine operative Abhängigkeit oder einschränkende Mechanismen bestehen.
177
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auswirkungen
[ESRS E4-1, ESRS 2 E4-SBM-3]
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
IRO20
Abhängigkeit von und Druck auf Ökosystemleistungen infolge von
Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen
Der eigene Geschäftsbereich von DO & CO ist naturgemäß von Ökosystemleistungen abhängig,
beispielsweise von einem zuverlässigen Zugang zu natürlichen Ressourcen, stabilen
klimatischen Bedingungen und funktionierenden ökologischen Prozessen. Gleichzeitig können
die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens, insbesondere die Beschaffung von Lebensmitteln,
die Catering-Produktion und die weltweite Logistik, Druck auf eben diese Leistungen ausüben.
So kann die intensive Beschaffung landwirtschaftlicher Betriebsmittel zu Bodendegradation,
Verlust der biologischen Vielfalt und Wassermangel beitragen, während Transport- und
Produktionsaktivitäten die Treibhausgasemissionen erhöhen und somit die Klimaregulierung
beeinträchtigen. All dies kann die Funktionen der Ökosysteme, wie beispielsweise Bestäubung,
Erosionsschutz und Wasserreinigung, schwächen und letztlich deren Resilienz verringern.
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
IRO22
Geschäftsbeziehungen zu ressourcenintensiven Branchen, die ihren
Ressourcenverbrauch nicht aktiv reduzieren
Im Rahmen des eigenen Geschäftsbereichs kann DO & CO durch Geschäftsbeziehungen zu
Unternehmen indirekt negativen Umweltauswirkungen ausgesetzt sein, wenn diese in
ressourcenintensiven Branchen tätig sind und nicht aktiv darauf hinarbeiten, ihren
Ressourcenverbrauch zu senken. Solche Beziehungen können zu einem übermäßigen
Verbrauch natürlicher Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette beitragen und damit die
Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcenverknappung, Energieverbrauch und den
damit verbundenen Emissionen verstärken.
Abfälle
IRO26
Erhebliche Abfallströme und -mengen, die aus Geschäftstätigkeiten und
Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette entstehen
Erhebliche Abfallströme stellen eine wesentliche negative Auswirkung dar, die mit dem eigenen
Geschäftsbereich von DO & CO verbunden ist. Die Generierung von organischen Abfällen,
Verpackungsabfällen und anderen Reststoffen in erheblichem Ausmaß liegt in der Natur der
Lebensmittelproduktion und der Gastwirtschaft.  Zusätzliche Auswirkungen entstehen dort, wo
Verpackungen oder im Betrieb eingesetzte Materialien nicht oder nur in begrenztem Umfang
recycelbar sind. Hohe Abfallmengen tragen zu Ressourcenineffizienz bei, belasten lokale
Abfallentsorgungssysteme und sind mit nachgelagerten Umweltauswirkungen wie Deponierung,
Emissionen und Umweltverschmutzung verbunden. Diese Abhängigkeit von Deponien kann
dazu führen, dass Schadstoffe in den umliegenden Boden gelangen.
178
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO27
Bodenverunreinigung durch Abfallentsorgung
Im Rahmen des eigenen Geschäftsbereichs von DO & CO entstehen negative Auswirkungen in
Form von Bodenverunreinigungen durch die Entstehung und Entsorgung von
Lebensmittelabfällen, Verpackungen und Betriebsmaterialien aus den Bereichen Catering und
Gastwirtschaft. Werden diese Abfallströme nicht ordnungsgemäß getrennt und entsorgt,
gelangen sie auf Deponien, wo sie zur Bildung von Sickerwasser und somit zur
Bodenverschmutzung beitragen können.
Risiken
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
IRO21
Ressourcenknappheit, steigende Kosten und Produktausfälle durch
Biodiversitätsverlust
Durch die eigene Geschäftstätigkeit von DO & CO können negative Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt entstehen. Dies kann beispielsweise durch Beschaffungs- und
Produktionsaktivitäten geschehen, die zur Zerstörung von Lebensräumen, zur Störung von
Ökosystemen und zum Rückgang von Arten beitragen. Dies kann zu Ressourcenknappheit und
steigenden Beschaffungskosten führen und die langfristige Verfügbarkeit wichtiger
Inhaltsstoffe, die in den Produkten von DO & CO verwendet werden, beeinträchtigen.
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
IRO23
Ressourcenknappheit und Schwankungen der Rohstoffpreise
Ressourcenknappheit und Schwankungen bei den Rohstoffpreisen stellen ein physisches Risiko
für die Geschäftstätigkeit von DO & CO dar. Die Gruppe ist auf landwirtschaftliche Erzeugnisse,
Wasser, Energie und andere Rohstoffe angewiesen, deren Verfügbarkeit und Preisgestaltung
zunehmend von klimatischen Bedingungen, der Verschlechterung des Ökosystems und
globalen Marktdynamiken beeinflusst werden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit wichtiger
Produktionsmittel oder plötzliche Preisschwankungen können die Beschaffungskosten erhöhen,
die Planungssicherheit verringern und sich negativ auf die Margen auswirken. Diese Risiken
sind besonders relevant im Zusammenhang mit klimasensitiven landwirtschaftlichen
Lieferketten und Energiemärkten, wo physische Knappheit und Marktvolatilität
zusammenwirken können.
IRO24
Lieferketten- und Kostenrisiken aufgrund regulatorischer und regionaler
Entwicklungen
DO & CO sieht sich zudem aufgrund regulatorischer und regionaler Entwicklungen mit
Übergangsrisiken im Hinblick auf die Lieferkette und die Kosten konfrontiert. Änderungen bei
Umwelt-, Klima- oder Nachhaltigkeitsvorschriften können neue Compliance-Anforderungen mit
sich bringen, Beschaffungsmöglichkeiten einschränken oder dazu führen, dass Produkte vom
Markt genommen werden, die veränderten Standards nicht entsprechen. In solchen Fällen ist
DO & CO möglicherweise gezwungen, auf alternative, kostspieligere oder weniger leicht
verfügbare Rohstoffe oder Materialien umzusteigen. Zusätzlicher Kostendruck kann durch
regulatorische Anforderungen entstehen, beispielsweise durch die Verpflichtung,
Recyclingquoten einzusetzen, oder durch strengere landwirtschaftliche Standards. Das kann
sich auf die Beschaffungspreise und die operative Flexibilität auswirken.
179
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Chancen
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
IRO25
Kosteneinsparungen durch Reduzierung des internen Ressourcenverbrauchs
DO & CO identifiziert wesentliche Chancen für Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen
durch die Reduktion des internen Ressourcenverbrauchs im eigenen Geschäftsbereich. Als
industrieller Lebensmittel‑ und Gastwirtschaftskonzern  erfordert das operative
Geschäftsmodell einen erheblichen Einsatz von Energie, Wasser, Lebensmittelzutaten und
Hilfsstoffen. Eine effizientere Ressourcennutzung bietet die Chance, die Betriebskosten zu
senken, das Risiko durch schwankende Einkaufspreise zu verringern und die Abhängigkeit von
knappen Ressourcen zu reduzieren. Eine verbesserte Ressourceneffizienz erhöht zudem die
Planungssicherheit und die operative Stabilität und fördert sowohl die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit als auch die ökologische Resilienz, ohne den service- und
qualitätsorientierten Charakter des Unternehmens zu beeinträchtigen.
Abfälle
IRO28
Kosteneinsparungen durch Verbesserung der internen Abfallwirtschaft
Weitere Möglichkeiten zur Kosteneinsparung ergeben sich durch die Optimierung der internen
Abfallwirtschaftspraktiken in allen Betrieben von DO & CO. Bei der Lebensmittelproduktion und
im Gastwirtschaftsbereich fallen naturgemäß organische Abfälle, Verpackungsabfälle und
andere Reststoffe an. Durch Optimierung der Abfallvermeidung, -trennung, -
wiederverwendung und -verwertung lassen sich die Entsorgungs- und Aufbereitungskosten
senken, der Bedarf an Neuware verringern und die allgemeine Materialeffizienz verbessern. Ein
verbessertes internes Abfallmanagement unterstützt zudem die Einhaltung der Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft, verringert die mit der Abfallbewirtschaftung verbundene operative
Komplexität und trägt zu langfristigen Kostensenkungen sowie zur Risikominderung im
Zusammenhang mit Abfallvorschriften und Infrastrukturkapazitäten bei.
Managementansatz
[ESRS E4-2, ESRS E5-1]
Im operativen Umfeld von DO & CO trägt die Verringerung der Abhängigkeit von großen
Mengen knapper oder volatiler Ressourcen zu mehr Kostenstabilität bei, verbessert die
Margenresilienz und unterstützt die Fähigkeit, unter verschiedenen geografischen und
marktbezogenen Bedingungen zuverlässig zu operieren. Aus einer längerfristigen strategischen
Perspektive wird die Begrenzung der Bodenverschmutzung innerhalb des operativen
Wirkungsbereichs als Mittel zum Schutz der Geschäftskontinuität, der gesellschaftlichen
Akzeptanz („license to operate“) sowie der Planbarkeit der Kosten verstanden. Das
Abfallmanagement bei von DO & CO wird durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen
Abfalltrennung, Gestaltung der Speisekarte und Optimierung der Produktionsprozesse
verbessert. Eine strukturierte Abfalltrennung verbessert die Materialrückgewinnung und die
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Nachhaltig gestaltete Speisekarten reduzieren
Überschüsse und optimieren die Nutzung der Zutaten. Digitale Tools zur Produktionsplanung
und -optimierung erhöhen die Mengenpräzision, reduzieren Überproduktion und steigern die
Prozesseffizienz. Dadurch werden Entsorgungsmengen und Betriebskosten gesenkt und
gleichzeitig die Ressourcenallokation im gesamten Unternehmen gestärkt.
180
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzepte im Zusammenhang mit Biologische Vielfalt und Ökosysteme
& Kreislaufwirtschaft
[ESRS E4-2, ESRS E5-1]
Alle Richtlinien von DO & CO sind im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 ausführlich beschrieben. In der
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen wird das Engagement von DO & CO
für die verantwortungsvolle Nutzung, den Schutz und die effiziente Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen im eigenen Geschäftsbereich dargelegt. Sie ist für wesentliche IROs in den
Bereichen biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie  Kreislaufwirtschaft relevant und spiegelt
den ressourcenintensiven Charakter der Gastwirtschafts- und Cateringbranche wider. Ziel ist
es, Umwelt-, regulatorische und Reputationsrisiken zu mindern und gleichzeitig die betriebliche
Effizienz und Innovation durch einen verbesserten Umgang mit Ressourcen zu fördern.
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
[IRO21]
Hinsichtlich der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme (ESRS E4) leistet die Richtlinie einen
indirekten Beitrag, indem sie durch eine effizientere Nutzung von Energie und anderen
natürlichen Ressourcen an den eigenen und betriebenen Standorten dazu beiträgt, den Druck
auf die natürlichen Ökosysteme zu verringern. Sie erkennt den Verlust der biologischen
Vielfalt, die Entwaldung und den Ressourcenverbrauch als zentrale ökologische
Herausforderungen an und fördert die Minderung negativer Auswirkungen durch nachhaltige
Beschaffungspraktiken, die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und die Überwachung der
Lieferkette.
Die Richtlinie fördert Transparenz durch Rückverfolgbarkeit und Verpflichtungen zur
Bekämpfung der Entwaldung. Gleichzeitig setzt sie sich für eine verantwortungsvolle
Ressourcennutzung und die Überwachung der Fortschritte ein. Das Unternehmen aktualisiert
derzeit seine Richtlinien, um die folgenden Punkte stärker zu berücksichtigen. Die explizite
Identifizierung und Priorisierung wesentlicher Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und
Abhängigkeiten, die detaillierte Berücksichtigung ökosystemspezifischer Risiken und Chancen,
standortspezifische Maßnahmen für den Betrieb in oder in der Nähe von biologisch sensiblen
Gebieten, die umfassende Behandlung der sozialen Folgen des Verlusts der biologischen
Vielfalt, spezielle Richtlinien zu marinen Ökosystemen sowie die Einbeziehung messbarer
Ergebnisindikatoren für die biologische Vielfalt. Darüber hinaus befasst sich die Richtlinie mit
biologischer Vielfalt und Umweltschutz und trägt somit indirekt zur Minderung von Risiken im
Zusammenhang mit unsachgemäßer Abfallbewirtschaftung bei.
[IRO22, IRO24, IRO27, IRO28]
Aus der Perspektive der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) fördert die
Richtlinie eine Umstellung auf ressourceneffizientere Betriebsabläufe. Sie legt den Fokus auf
einen geringeren Primärenergieverbrauch, eine verbesserte Effizienz und den schrittweisen
Übergang zu erneuerbaren Energiequellen in den eigenen Anlagen. Damit werden festgestellte
Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit hohem Ressourcenverbrauch,
Abfallaufkommen und Kostenbelastungen aufgrund von Ressourcenknappheit direkt
angegangen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten für Kosteneinsparungen und eine verbesserte
betriebliche Effizienz unterstützt. Insbesondere trägt die Richtlinie dazu bei, negative
Auswirkungen im Zusammenhang mit erheblichen Abfallströmen und
Ressourceneffizienzverlusten zu mindern, indem sie einen reduzierten Materialverbrauch und
verbesserte Managementpraktiken fördert.
181
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Darüber hinaus unterstützt die Richtlinie den Übergang des Unternehmens weg von der
Nutzung von Primärrohstoffen, indem sie eine gesteigerte Ressourceneffizienz und
nachhaltigere Beschaffungsansätze fördert. Dadurch wird im Laufe der Zeit eine relative
Verlagerung hin zu Sekundärrohstoffen erreicht. Dieser Übergang steht in engem
Zusammenhang mit den festgelegten IROs. Dazu gehören die Verringerung der Abhängigkeit
von ressourcenintensiven Vorleistungen, die Minderung des Risikos von Preisschwankungen
und Unterbrechungen in der Lieferkette sowie die Unterstützung bei der Einhaltung sich
weiterentwickelnder gesetzlicher Anforderungen bezüglich des Anteils an Recyclingmaterial und
der Kreislaufwirtschaft.
Zudem unterstützt sie die Abfallvermeidung und ein verbessertes Abfallmanagement,
insbesondere durch einen reduzierten Ressourcenverbrauch und Effizienzmaßnahmen.
DO & CO überarbeitet derzeit sein Richtlinienkonzept, um einen strukturierten Ansatz der
Abfallhierarchie ausdrücklich zu integrieren, der Vorrang von Wiederverwendungsmaßnahmen
gegenüber dem Recycling zu stärken und Konzepte wie Ökodesign und die systematische
Nutzung von Post-Consumer-Abfällen weiterzuentwickeln.
182
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
Biologische Vielfalt und Ökosysteme & Kreislaufwirtschaft
[ESRS E4-3, ESRS E5-2]
DO & CO hat eine Reihe von Maßnahmen definiert, die sich auf Abfallvermeidung,
Materialeffizienz, zirkuläres Design und den systematischen Einsatz digitaler Lösungen zur
Optimierung der Ressourcenflüsse innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs konzentrieren.
Diese Maßnahmen sollen die Materialintensität senken, die betriebliche Effizienz steigern und
die mit dem Ressourcenverbrauch verbundenen Umweltauswirkungen begrenzen, während sie
gleichzeitig die übergeordneten Ziele der Konzernpolitik im Bereich Nachhaltigkeit
unterstützen.
Abfalltrennung zur Vermeidung von Bodenverschmutzung
[ESRS E5-2]
[IRO27
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-, MITTEL-, UND LANGFRISTIG]
Um den negativen Auswirkungen der Bodenverschmutzung im eigenen Geschäftsbereich
entgegenzuwirken, hat DO & CO sowohl in den betrieblichen Einheiten als auch an den
Veranstaltungsorten ein systematisches Abfalltrennsystem eingeführt. Durch die Trennung von
recyclebaren, organischen und Restmüllabfällen reduziert das Unternehmen die Menge an
unsortiertem Restmüll, der auf Deponien gelangt. Dieser gezielte Ansatz trägt dazu bei, das
mit der Deponierung verbundene Risiko einer Bodenverunreinigung, einschließlich
Bodenschäden, zu verringern. Die Abfalltrennung wird im täglichen Betrieb und bei
Veranstaltungen konsequent umgesetzt, wodurch ein effektives Ressourcenmanagement
gewährleistet wird. Durch diese Maßnahmen unterstützt DO & CO die Vermeidung von
Umweltauswirkungen an der Quelle und trägt dazu bei, die durch die Abfallentsorgung
verursachten Umweltauswirkungen auf den Boden zu verringern. Diese Maßnahme ist
fortlaufender Natur und nicht an einen festen Endtermin gebunden. Die Umsetzung dieser
Maßnahme erfordert keine nennenswerten Betriebs- oder Investitionskosten (CAPEX, OPEX).
Nachhaltige Menügestaltung und Abfallvermeidung
[ESRS E4-3, ESRS E5-2]
[IRO20, IRO21, IRO22, IRO26, IRO28
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-, MITTEL-, BIS LANGFRISTIG]
Im Rahmen der eigenen Lebensmittelproduktion und der Catering‑Aktivitäten von DO & CO
werden die Prozesse zur Menüplanung optimiert, um Lebensmittelabfälle an der Quelle zu
reduzieren. Dies erfolgt durch eine verbesserte Bedarfsprognose und die Standardisierung von
Zutaten. Dieser Ansatz wird im gesamten eigenen Geschäftsbereich angewendet und auf
Events ausgeweitet, wo in Zusammenarbeit mit lokalen Partner:innen maßgeschneiderte
Abfallmanagementinitiativen umgesetzt werden, um die Wiederverwendung und das Recycling
von veranstaltungsbezogenen Materialien zu maximieren. Durch die Reduzierung von
Lebensmittelabfällen und eine effizientere Ressourcennutzung sollen diese Maßnahmen dazu
beitragen, den Druck auf natürliche Ressourcen und Ökosysteme zu verringern.
Die erwarteten Ergebnisse dieser Maßnahmen sind geringere Mengen an Lebensmittel- und
Verpackungsabfällen sowie eine verbesserte Ressourceneffizienz. Der Umfang dieser
Maßnahmen umfasst die eigenen Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Catering,
Produktionsküchen und Event-Catering in allen Regionen, in denen die Gruppe tätig ist, wobei
183
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
die Auswirkungen Arbeitnehmer:innen, Kund:innen und lokale Partner:innen im Bereich der
Abfallwirtschaft betreffen. Diese Maßnahmen sind fortlaufender Natur und nicht an ein festes
Enddatum gebunden. Quantitative Ergebnisse und Indikatoren für den Fortschritt im Vergleich
zum Vorjahr werden regelmäßig überwacht. Die derzeitigen und künftigen finanziellen Mittel
sowie deren Zuordnung zu den relevanten im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen
werden zu gegebener Zeit vorgenommen. Derzeit liegen noch keine Angaben zu den für die
Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen aktuellen oder geplanten Investitions- oder
Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX) vor.
Digitalisierung und datengetriebene Optimierung der Produktion
[ESRS E5-2]
[IRO22, IRO23, IRO24, IRO25, IRO26, IRO27
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-, MITTEL-, BIS LANGFRISTIG]
DO & CO setzt digitale Tools ein, um Überproduktion durch verbesserte Prognosen und Planung
zu reduzieren, was zu einer genaueren Bedarfsplanung führt und die Transparenz der
Ressourcenflüsse im eigenen Geschäftsbereich erhöht. Parallel dazu werden papierlose
Prozesse eingeführt, um den Materialverbrauch zu senken und die Zuverlässigkeit und
Rückverfolgbarkeit der Daten zu verbessern. Diese Maßnahmen tragen zu einer verbesserten
Planungsqualität, einer geringeren Abfallerzeugung und einem geringeren Materialverbrauch
bei. Der Anwendungsbereich umfasst Verwaltungsaufgaben, Produktionsplanung und operative
Prozesse in den konzerninternen Betrieben weltweit. Die Maßnahmen werden kontinuierlich
und schrittweise umgesetzt. Qualitative Effizienzsteigerungen wurden festgestellt, quantitative
Leistungsdaten und Vergleiche mit Vorperioden liegen jedoch noch nicht vor. Die derzeitigen
und künftigen finanziellen Mittel sowie deren Zuordnung zu den relevanten im
Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen werden zu gegebener Zeit vorgenommen. Derzeit
liegen noch keine Angaben zu den für die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen
aktuellen oder geplanten Investitions- oder Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX) vor.
Prozesse der Abwasser- und Abfallwirtschaft zur Vermeidung von
Umweltverschmutzung
[ESRS E5-2]
[IRO26, IRO27, IRO28
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-, MITTEL-, BIS LANGFRISTIG]
DO & CO wendet Verfahren zur Abwasser- und Abfallwirtschaft an, um die Ergebnisse ihrer
Betriebstätigkeit kontrolliert und verantwortungsvoll zu handhaben. Diese Prozesse werden
durch Verfahren zur Materialkontrolle unterstützt, die darauf ausgelegt sind,
Kontaminationsrisiken bei der Handhabung, Lagerung und Verwendung von Zutaten,
Reinigungsmitteln und anderen Materialien zu verringern. Die standortübergreifende
Standardisierung dieser Prozesse soll ein einheitliches Niveau an Umweltsicherheit und
betrieblicher Disziplin gewährleisten. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf den eigenen
Geschäftsbereich und erstreckt sich nicht über die betrieblichen Schnittstellen hinaus, weder in
die vor- noch in die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Es liegen keine Informationen zu den
erzielten Ergebnissen, den Fortschrittstrends, den Abhilfemaßnahmen und den eingesetzten
finanziellen Mittel liegen vor. Die derzeitigen und künftigen finanziellen Mittel  sowie deren
Zusammenhang mit den relevantesten im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen werden
im Rahmen des geplanten Übergangsplans für den Klimaschutz zugewiesen. Die für die
Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen aktuellen oder geplanten Investitions- und
Betriebskosten (CAPEX, OPEX) liegen noch nicht vor.
184
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS E4-4, ESRS E5-3]
Mit den folgenden Zielen beabsichtigt DO & CO, wesentliche Auswirkungen zu steuern, positive
Auswirkungen und Chancen zu fördern sowie wesentliche Risiken zu mindern:
ESRS-konforme-Ziele
Zeitraum und Kennzahl
Abfälle
Z 03 Regelung der Betriebsabläufe durch ein intern geprüftes, ISO-konformes
Umweltmanagementsystem (EMS) (IRO26, IRO27)
90 % bis 2030
Z 04 Abzweigung von nicht gefährlichen Betriebsabfällen aus den Entsorgungswegen (IRO26, IRO27)
100 % bis 2030
DO & CO hat auf der Grundlage der Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen eine
Reihe von Zielen festgelegt, die darauf abzielen, den Ressourcenverbrauch zu senken, die
Kreislaufwirtschaft zu verbessern und das Umweltmanagement im gesamten eigenen
Geschäftsbereich zu stärken. Diese Ziele sind in erster Linie als absolute oder auf einen
Abdeckungsgrad bezogene Vorgaben definiert und werden in Prozent gemessen. Sie gelten
weltweit für alle Aktivitäten, die der operativen Kontrolle von DO & CO unterliegen, und
orientieren sich an denselben organisatorischen Grenzen, die auch für die Berichterstattung
herangezogen werden.
Bis 2030 will DO & CO sicherstellen, dass 90 % ihrer Geschäftsbereiche von einem intern
auditierten, ISO-konformen Umweltmanagementsystem abgedeckt sind. Als Basisjahr für diese
Zielsetzung gilt das Geschäftsjahr 2025/2026, in dem 53 % der Geschäftsbereiche abgedeckt
waren. Ab dem laufenden Geschäftsjahr wird jährlich im Rahmen der Berichterstattung über
die Fortschritte berichtet. Zudem strebt die Gruppe an, bis 2030 100 % der nicht gefährlichen
Betriebsabfälle durch Recycling-, Wiederverwendungs- und Verwertungsmaßnahmen von der
Deponierung fernzuhalten. Dieses Ziel wurde im Geschäftsjahr 2025/2026 neu festgelegt und
dient als Basisjahr. In diesem Geschäftsjahr wurden 25 % der nicht gefährlichen
Betriebsabfälle von der Deponierung in Recycling- oder Wiederverwendungsströme abgezweigt.
Die Fortschritte werden durch den Vergleich der jährlich abgezweigten Abfallmenge überwacht.
Ab diesem Geschäftsjahr werden die Ziele jährlich mithilfe interner Erfassungssysteme für
Umweltmanagement, Beschaffung und Abfall überwacht und bewertet. Die angewandten
Methoden basieren auf anerkannten Standards und Instrumenten. Dazu zählen Rahmenwerke
zur Wasserrisikobewertung, Abfallklassifizierungssysteme sowie ISO-konforme Anforderungen
an Umweltmanagementsysteme, die mit internen Betriebsdaten kombiniert werden. Zu den
wichtigsten Annahmen zählen die Verfügbarkeit von Infrastruktur für Recycling und
Abfallbehandlung, die Entwicklung von Lösungen für die Kreislaufwirtschaft sowie gesetzliche
Anforderungen. Interessenträger:innen wurden nicht in die Zielsetzung einbezogen und es
wurden keine wissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen. Die Fortschritte bei der
Erreichung aller Ziele werden jährlich überwacht und überprüft. Etwaige Änderungen des
Umfangs, der Methoden, der Annahmen oder externer Rahmenbedingungen werden dabei
transparent offengelegt, um die Vergleichbarkeit durch die jährliche Berichterstattung
sicherzustellen.
Für den eigenen Geschäftsbereich hat DO & CO kein ESRS-konformes Ziel zum wesentlichen
Thema E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme festgelegt. Die Gruppe misst die Wirksamkeit
ihrer Konzepte und Maßnahmen bislang noch nicht anhand spezifischer Zielvorgaben. Weitere
Informationen zu den Richtlinien und Maßnahmen können im Kapitel Umwelt / Eigener
Geschäftsbereich / Ziele gefunden werden.
185
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Für E5 ist DO & CO derzeit dabei, Ziele auszuarbeiten, und hat bereits entsprechende
Ambitionen festgelegt. Weitere Einzelheiten zum Zielrahmen und zum entsprechenden
Überwachungskonzept werden derzeit ausgearbeitet. Dennoch werden die Ambitionen
offengelegt, um das strategische Engagement des Unternehmens in diesen Bereichen zu
demonstrieren, die laufenden Bemühungen zur Festlegung messbarer und wirkungsorientierter
Ziele hervorzuheben und Transparenz hinsichtlich der Ambitionen zu gewährleisten, die in
künftigen Berichtszeiträumen voraussichtlich vollständig messbar und ESRS-konform sein
werden.
Nicht ESRS-konforme Meilensteine:
Zeitrahmen und Metrik
Abfall- und Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
G 01 Festlegung standortspezifischer, zirkulärer Ziele für Wasserrecycling und -einsparung auf der
Grundlage von Risikomodellen für 2028 (IRO25)
Bis 2030
G 02 Null organische Abfälle auf Deponien an allen globalen Produktionsstandorten durch Umwandlung
von Reststoffen in Kreislaufressourcen (IRO28)
100 % bis 2030
G 03 100%ige Abschaffung von Einwegkunststoffen im weltweiten Gastronomiebetrieb (IRO25)
100 % bis 2028
DO & CO hat die Ambition sich das Ziel zu setzen, bis 2030 für 100 % ihrer Betriebsstätten
standortspezifische Ziele für zirkuläres Wasserrecycling und den Wasserschutz festzulegen.
Diese sollen auf bis 2028 fertiggestellten Wasserrisikomodellen basieren. Künftig wird der
Fortschritt anhand der zu diesem Thema festgelegten Meilensteinvorgaben gemessen. Darüber
hinaus hat sich die Gruppe den Meilenstein gesetzt ein Ziel zu etablieren, bis 2030 an 100 %
ihrer weltweiten Produktionsstandorte keine organischen Abfälle mehr auf Deponien zu
entsorgen. Dies soll durch die Umwandlung organischer Abfallströme in kreislauffähige
Ressourcen erreicht werden. Der Fortschritt wird durch den Vergleich der jährlich auf Deponien
gelagerten Abfallmenge im Rahmen der Berichterstattung überwacht. Darüber hinaus strebt
DO & CO an ein Ziel zu formulieren, bis 2028 alle Einwegkunststoffe aus ihrem weltweiten
Lebensmitteldienstleistungsbereich zu entfernen und diese, soweit betrieblich machbar, durch
wiederverwendbare, recycelbare oder kompostierbare Alternativen zu ersetzen. Der Fortschritt
wird durch den Vergleich der jährlich im eigenen Geschäftsbereich verwendeten Menge an
Einwegkunststoffen im Rahmen der Berichterstattung überwacht werden.
186
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
[ESRS E5-4, ESRS E5-5]
Ressourcenzuflüsse
[ESRS E5-4]
Der eigene Geschäftsbereich von DO & CO stützt sich auf folgende Materialzuflüsse:
Produkte und Materialien: hauptsächlich Lebensmittelzutaten, Getränke und
Küchenbedarf
Verpackungen: einschließlich Primärverpackungen für Lebensmittel (z. B. Take-away-
Behälter, Biokunststoffe, Aluminiumfolie) und Transportverpackungen (z. B.
Holzpaletten, Kunststofffolie, wiederverwendbare Kunststoffkisten)
Technische Materialien: Materialien, die in betrieblichen Prozessen verwendet werden
Sachanlagen: einschließlich Kücheneinrichtungen und Fahrzeuge (die für diese
Offenlegung als unwesentlich gelten)
Kritische Rohstoffe und seltene Erden spielen im Lebensmittel- und Getränkebereich von
DO_&_CO keine Rolle. Das Thema Wasser wird separat im Abschnitt Wasser- und
Meeresressourcen unterhalb behandelt und ist nicht Bestandteil dieser Offenlegung.
Ressourcenzuflüsse
Gesamte Ressourcenzuflüsse
206.913.785,54 kg
Biologisch (Lebensmittelprodukte, Papier, Karton, Zellulose, PLA)
96,58 %
Technisch (Chemikalien, Kunststoffe, Aluminium, Glas)
3,42 %
Die in der Tabelle dargestellten Werte stammen aus einem direkten Export des ESG-
Reportingsystems des Unternehmens („ESG Cockpit“), das ein ESRS-konformes Datenset zu
Ressourcenflüssen enthält.
Sekundäre (recycelte oder wiederverwendete) Materialien
Sekundäre Materialien beziehen sich insbesondere auf den Recyclinganteil von
Verpackungsmaterialien, einschließlich der Verwendung zertifizierter Rezyklate in
Kunststoffverpackungen. Derzeit liegen keine konsolidierten Daten vor, die eine verlässliche
Quantifizierung entweder der absoluten Masse oder des prozentualen Anteils sekundärer
Materialien an den gesamten Materialzuflüssen ermöglichen. Daher ist das Unternehmen
derzeit nicht in der Lage, eine umfassende Kennzahl zum Einsatz sekundärer Materialien
gemäß ESRS E5-4 zu berechnen.
Ungeachtet dessen werden recycelte Materialien im Bereich der Verpackungen, soweit möglich,
aktiv eingesetzt und stehen im Einklang mit den Zielen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
DO & CO arbeitet daran, die Datenerhebung sowie die Zusammenarbeit mit Lieferant:innen
weiter zu verbessern, um Verfügbarkeit, Konsistenz und Nachverfolgbarkeit von Informationen
zu Recyclinganteilen zu erhöhen und künftig eine quantitative Berichterstattung zu
ermöglichen.
Das Gesamtgewicht der Materialzuflüsse (einschließlich Lebensmittelzutaten,
Verpackungsmaterialien und technischen Materialien) beträgt im Berichtszeitraum 206.914
Tonnen. Davon entfallen 96,6 % auf biologische Materialien (erneuerbare, biobasierte
Rohstoffe wie Lebensmittelzutaten und andere biobasierte Materialien).
187
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die gesamten Materialzuflüsse entsprechen dem Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum
eingesetzten Produkte sowie technischen und biologischen Materialien.
Der Anteil biologischer Materialien wird als Anteil zertifizierter erneuerbarer
Inputmaterialien an den gesamten Materialzuflüssen berechnet.
Die gesamten Materialzuflüsse entsprechen dem Gesamtgewicht der im
Berichtszeitraum eingesetzten Materialien und dienen als Nenner für sämtliche
prozentualen Berechnungen.
Die Materialzuflüsse werden überwiegend aus Beschaffungsdaten und operativen
Aufzeichnungen abgeleitet, einschließlich Lebensmittelzutaten, Verpackungsmaterialien und
sonstiger betrieblicher Inputs.
Alle offengelegten Daten basieren auf standortspezifischen Informationen und setzen sich aus
direkten Messungen, Berechnungen und Schätzungen zusammen. Rund 27,63 % der Daten
beruhen auf direkten Messungen, 13,16 % auf sekundären Aufzeichnungen und 59,21 % auf
Schätzungen. Die Berechnung der Kennzahlen schließt nicht betriebliche Verwaltungsstandorte
aus, da deren Materialeinsatz vernachlässigbar ist. Die Daten wurden nicht extern validiert, mit
Ausnahme einer begrenzten Prüfung (limited assurance).
188
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ressourcenabflüsse
[ESRS E5-5]
Zu den wichtigsten Produkten und Materialien von DO & CO, die in den Produktionsprozessen
des Unternehmens entstehen, gehören Mahlzeiten im Bereich Airline-Catering,
Bordverpflegung, Catering-Verpackungen, Servicegeschirr und andere lebensmittelbezogene
Materialien für die Luftfahrt, Events und die Gastwirtschaft. Diese Produkte und Materialien
werden unter Berücksichtigung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft konzipiert und
ausgewählt. Verpackungsmaterialien werden so ausgewählt, dass sie die Recyclingfähigkeit
oder Wiederverwendbarkeit fördern. Servicegeschirr, insbesondere in der Luftfahrt, ist darauf
ausgelegt, den Materialverbrauch durch Leichtbaulösungen zu reduzieren und eine wiederholte
Nutzung zu ermöglichen. Dies setzt allerdings voraus, dass Wiederverwendungssysteme
vorhanden sind. Auf diese Weise wird der Ressourceneinsatz optimiert.
Der Luftfahrtbetrieb setzt auf Produkte mit geringerem Materialverbrauch, da Kabinenabfälle in
der Regel unter Einhaltung spezifischer gesetzlicher Vorschriften entsorgt werden müssen. Wo
Einwegprodukte erforderlich sind, zielen die Materialauswahl und das Produktdesign darauf ab,
die Trennung und das Recycling am Ende der Lebensdauer zu erleichtern. Darüber hinaus
werden ausgewählte Materialströme zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe verwendet,
um die Wiederverwertung zu fördern und effizientere Materialflüsse zu ermöglichen.
Aufgrund der Art des Kerngeschäfts von DO & CO, der Herstellung frischer Lebensmittel und
des Airline-Caterings, handelt es sich bei den Produkten jedoch größtenteils um
Verbrauchsgüter mit kurzer Lebensdauer und nicht um von Natur aus kreislauffähige
Gebrauchsgüter. Eine hohe Langlebigkeit und Reparierbarkeit dieser Produkte ist daher nicht
zu erwarten. Der Anteil an recycelbaren Materialien in den Verpackungen von DO & CO belief
sich auf 15,72 %.
Im Berichtszeitraum belief sich das Abfallaufkommen auf insgesamt 81.830,80 Tonnen. In
Summe waren 70.580,84 Tonnen davon nicht recycelte Abfälle, was 86,25 % entspricht. Diese
wurden hauptsächlich auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen entsorgt. Die Menge an
gefährlichen Abfällen betrug 55.524,11 Tonnen. Radioaktive Abfälle fielen im Berichtszeitraum
nicht an.
DO & CO berichtet Abfalldaten primär auf Grundlage von Informationen, die direkt von
externen Entsorgungsdienstleistern bereitgestellt werden. Diese Daten werden in der Regel in
gemessenen Einheiten (z. B. Kilogramm oder Tonnen) angegeben und spiegeln das Material in
seinem ursprünglich gemeldeten Zustand wider. In europäischen Ländern werden zusätzlich
EWC-Codes (European Waste Catalogue, EWC) zur Unterstützung der Abfallklassifizierung
verwendet.
Systematische Anpassungen, wie beispielsweise Umrechnungen auf Trockengewicht oder
andere stoffliche Korrekturen (z. B. Feuchtigkeitsanpassungen), werden nicht vorgenommen.
Es erfolgen jedoch begrenzte Verarbeitungsschritte, um die Konsistenz und Vollständigkeit der
Berichterstattung sicherzustellen.
Dazu zählen insbesondere: die Standardisierung von Einheiten (z. B. Umrechnung von Tonnen
in Kilogramm) sowie die Verwendung von Schätzungen auf Basis historischer Daten, sofern
Primärdaten nicht verfügbar sind.
Werden Schätzungen oder Modellierungen (z. B. mittels Excel-basierter Berechnungen)
eingesetzt, dienen diese ausschließlich der Annäherung fehlender oder unvollständiger Daten
und nicht der Veränderung der physikalischen Eigenschaften der berichteten Abfallströme.
189
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zusammenfassend ist DO & CO der Auffassung, dass die berichteten Daten die Abfallmengen
weitgehend in ihrem ursprünglichen Zustand abbilden, wobei lediglich geringfügige technische
Anpassungen zur Sicherstellung von Konsistenz und Vollständigkeit vorgenommen werden.
DO & CO wendet einen strukturierten Ansatz an, um Doppelzählungen zwischen verschiedenen
Abfallkategorien wie Wiederverwendung, Recycling und sonstigen Behandlungsverfahren zu
vermeiden.
Die Abfalldaten stammen überwiegend aus den Berichten externer Entsorgungsdienstleister
und werden auf Grundlage der endgültigen Behandlungsmethode einer einzigen Kategorie
zugeordnet (z. B. Recycling, Verbrennung oder Deponierung). In Ländern wie Österreich
werden zusätzlich R-Codes sowie EWC-Codes (European Waste Catalogue) bereitgestellt, die
eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Abfallmengen zu ihrem jeweiligen Verwertungs- oder
Entsorgungsweg ermöglichen.
Sofern Datenlücken bestehen, werden Schätzungen und Modellierungsinstrumente (z. B. ESG
Cockpit) verwendet, um Abfallströme näherungsweise zu bestimmen. Dabei werden
standardisierte Annahmen angewendet, Klassifizierungen anhand des jeweils repräsentativsten
Behandlungswegs vorgenommen und Abfallströme ausschließlich einer einzigen Kategorie
zugeordnet.
DO & CO ist sich bewusst, dass bestimmte aggregierte Daten oder Angaben zu „gemischten
Behandlungsverfahren“ verschiedene Verarbeitungswege zusammenfassen können. In diesen
Fällen wird das Risiko einer Doppelzählung durch vordefinierte Zuordnungsregeln innerhalb der
verwendeten Modellierungsinstrumente minimiert. Zudem wird sichergestellt, dass derselbe
Abfallstrom nicht parallel in mehreren Kategorien ausgewiesen wird.
Obwohl Schätzungen und Modellierungen naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden sind, ist
DO & CO der Auffassung, dass die angewandte Methodik das Risiko von Doppelzählungen
angemessen reduziert und eine sachgerechte Darstellung der Abfallströme gewährleistet.
ABFALLAUFKOMMEN
EINHEIT
GJ 2025/2026
Gesamtmenge Abfall
Tonnen
81.830,80
Gesamtmenge nicht gefährlicher Abfall
Tonnen
26.306,69
Gesamtmenge gefährlicher Abfall
Tonnen
55.524,11
Abfallverwertungsquote / Quote der von der Deponierung abgewendeten Abfälle
%
18,86 %
Abfallintensität nach Umsatz
Tonnen/kEUR
33,24
Zu den für DO & CO relevanten Hauptabfallströmen zählen Lebensmittelabfälle,
Verpackungsmaterialien, gebrauchte Speiseöle und -fette, Einweg-Serviceartikel sowie Abfälle
aus dem internationalen Catering (ICW). Im Rahmen der weltweiten Airline- und
internationalen Catering-Aktivitäten von DO & CO fallen ICW an. Diese sind gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 rechtlich als tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 (ABP)
eingestuft. Diese Kategorie stellt die höchste Risikoklasse für tierische Nebenprodukte dar und
umfasst Abfälle aus dem internationalen Transport, die Risiken für die Biosicherheit bergen
können. Daher unterliegen solche Abfälle strengen Anforderungen an Handhabung, Transport
und Entsorgung und werden in der Regel kontrollierten Behandlungsverfahren wie der
Verbrennung oder der kontrollierten Deponierung zugeführt.
190
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zu den in Abfallströmen enthaltenen Materialien zählen Speisereste, Kunststoffe, Papier,
Pappe, Metalle, Glas, Holz und Speisefette und -öle.
Abfallart
Verwertungs-/Entsorgungsmaßnahmen
Geschäftsjahr
2025/2026 (Tonnen)
Prozent (%)
Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle Insgesamt
55.524,11
100,00 %
Aufbereitung zur Wiederverwendung
1,42
%
Verbrennung
29.540,74
53 %
Recycling
0,00
%
Sonstige Verwertungsverfahren
0,00
%
Sonstige Beseitigungsverfahren
0,00
%
Deponierung
25.981,95
47 %
Ungefährliche
Abfälle
Ungefährliche Abfälle Insgesamt
26.306,69
100,00 %
Aufbereitung zur Wiederverwendung
3,05
%
Kompostierung
2.596,23
10 %
Verbrennung
7.789,99
30 %
Deponierung
3.077,25
12 %
Recycling
11.249,96
43 %
Sonstige Verwertungsverfahren
1.593,26
6 %
Sonstige Beseitigungsverfahren
0,00
%
Alle veröffentlichten Abfalldaten basieren auf standortspezifischen Informationen, die sich aus
einer Kombination von direkten Messungen und Schätzungen ergeben. Werden Schätzungen
herangezogen, so erfolgt die Berechnung der Abfallmengen in erster Linie auf der Grundlage
der Anzahl der Abfallbehälter und Transportladungen. In einigen Fällen werden nicht alle
Behälter und Ladungen gewogen, sodass feste Umrechnungsfaktoren angewendet werden.
Eine wesentliche Einschränkung der Abfalldaten von DO & CO resultiert aus der heterogenen
Zusammensetzung der Abfallströme sowie der Verwendung von Schätzverfahren. Quantitativ
basieren 21,33 % der gemeldeten Abfalldaten auf direkten, genauen Messungen. 29,33 %
werden anhand von Rechnungen der Abfallentsorgungsunternehmen berechnet. 49,34 % leiten
sich aus ortsspezifischen Volumenannahmen ab. Die Daten wurden über den Rahmen des
begrenzten Prüfungsauftrags hinaus nicht extern validiert.
191
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Wasser- und Meeresressourcen
In diesem Kapitel wird erläutert, wie das Geschäftsmodell von DO & CO im eigenen
Geschäftsbereich mit Wasser- und Meeresressourcen interagiert und welche Auswirkungen,
Risiken und Chancen sich daraus gemäß ESRS E3 ergeben. Thematisiert werden die
betrieblichen Abhängigkeiten von Wasserentnahme und -einleitung, mögliche Auswirkungen
auf lokale Wasserressourcen sowie die Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung und
Verfügbarkeit von Meeresressourcen.
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Wasser- und Meeresressourcen
[ESRS E3-IRO-1]
Das Geschäftsmodell von DO & CO basiert auf Lebensmittelzubereitung und Catering-
Dienstleistungen in großem Maßstab, die über zentrale Produktionsküchen, Airline-Catering-
Einrichtungen, Veranstaltungsbetriebe, Restaurants und Gastwirtschaftsbetriebe erbracht
werden. Diese Tätigkeiten sind naturgemäß wasserintensiv und verursachen Abwasser und
andere betriebliche Einleitungen, die mit der Lebensmittelzubereitung, Reinigung,
Sanitärversorgung, Kühlung und Kühlkettenlogistik zusammenhängen. Daher sind die
Verfügbarkeit, die Qualität und die Steuerung der Wasserressourcen für die Kontinuität und die
Einhaltung der Vorschriften im Geschäftsbetrieb der Gruppe von entscheidender Bedeutung.
Auswirkungen
Wasserentnahmen
IRO13
Wasserknappheit infolge hoher externer Wasserentnahmen im eigenen Betrieb und
in der Wertschöpfungskette
Hohe externe Wasserentnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang der
Wertschöpfungskette von DO & CO haben negative Auswirkungen auf die Umwelt, da sie zur
lokalen Wasserknappheit und Wassermangel beitragen. Wasser ist ein entscheidender Faktor in
der Gastronomie, der Lebensmittelzubereitung, der Reinigung und im Gebäudemanagement,
und ein erhöhter Verbrauch kann die lokalen Süßwasserressourcen belasten, insbesondere in
Regionen, die ohnehin bereits von begrenzter Wasserverfügbarkeit  betroffen sind.
Wasserverbrauch
IRO14
Belastung der Wasserressourcen durch ineffizienten Wasserverbrauch in
unternehmenseigenen Gebäuden, Anlagen und Produktionsstätten
Ein ineffizienter Wasserverbrauch in den firmeneigenen Gebäuden, Anlagen und
Produktionsstätten von DO & CO kann die lokalen Wasserressourcen belasten und negative
Umweltauswirkungen haben. Dieser erhöhte Bedarf kann die bestehende Wasserknappheit
verschärfen, insbesondere in Regionen mit begrenzter oder saisonabhängiger
Wasserverfügbarkeit.
192
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Risiken
Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen
IRO16
Verminderte Qualität und Verfügbarkeit von Zwischenprodukten aufgrund der
Überfischung mariner Ressourcen
Im eigenen Geschäftsbereich von DO & CO kann die Überfischung der Meeresressourcen die
Qualität und Verfügbarkeit von Zwischenprodukten beeinträchtigen, die bei der Zubereitung
von Speisen und im Catering-Bereich verwendet werden, was somit ein physisches Risiko
darstellt. Eine starke Abhängigkeit von Meeresprodukten wie Fisch und Meeresfrüchten aus
überfischten Beständen erhöht das Risiko einer sinkenden Ressourcenverfügbarkeit und einer
verminderten Produktqualität. Die Erschöpfung mariner Ökosysteme kann zu geringeren
Fangmengen, minderwertigeren Rohstoffen und größeren Lieferschwankungen führen, die
wiederum Herausforderungen bei der Beschaffung bedingen, höhere Kosten verursachen und
die Produktionsplanung im eigenen Geschäftsbereich beeinträchtigen können.
Managementansatz
[ESRS E3-1]
IROs im Zusammenhang mit Wasser sind durch einen integrierten Governance- und
Richtlinienrahmen, der als Leitfaden für den Umgang mit natürlichen Ressourcen in den
weltweiten Geschäftsaktivitäten der Gruppe dient, in die allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie
von DO & CO eingebettet. Das strategische Wassermanagement ist in der DO & CO Richtlinie
für die Nutzung natürlicher Ressourcen verankert, die eine strukturierte Aufsicht und interne
Rechenschaftspflicht in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen gewährleistet.
Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
[ESRS E3-1]
Alle Richtlinien von DO & CO sind im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 ausführlich beschrieben. Für den
Bereich Wasser und Meeresressourcen ist die DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher
Ressourcen von größter Relevanz. Diese Richtlinie ist öffentlich auf der Homepage zugänglich,
und der Vorstand ist für ihre Umsetzung verantwortlich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden
keine Interessenträger:innen bei der Ausarbeitung der Richtlinien berücksichtigt. Da jedoch
alle Richtlinien im Laufe des nächsten Geschäftsjahres aktualisiert werden, werden
entsprechende Überlegungen angestellt.
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
[IRO13, IRO14, IRO16]
Die Gruppe befasst sich im eigenen Geschäftsbereich hauptsächlich mit Wasser- und
Meeresressourcen gemäß der DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen, die
einen umfassenden Ansatz für einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen
definiert und verbindliche Verpflichtungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser für
alle Standorte von DO & CO weltweit festlegt. Die Richtlinie fördert einen verantwortungsvollen
Umgang mit Süßwasser, eine Verringerung der Verbrauchsintensität, systematische Kontrollen
sowie gezielte Technologieinvestitionen. Die Richtlinie orientiert sich am Ziel 6 der UN-Ziele für
nachhaltige Entwicklung (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen). Sie gilt für alle eigenen
und betriebenen Küchen, Logistikzentren, Büros, Lagerstätten und Veranstaltungsorte und
umfasst sowohl den direkten Süßwasserverbrauch als auch wasserabhängige Systeme und
Anlagen. DO & CO aktualisiert derzeit ihr Richtlinienkonzept, um Aspekte im Zusammenhang
mit dem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser- und den Meeresressourcen genauer zu
193
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
definieren. Dazu gehören detailliertere Überlegungen zur Wasseraufbereitung und Vermeidung
von Verschmutzung sowie die Einbeziehung wasserbezogener Aspekte in die Gestaltung von
Produkten und Dienstleistungen. Zwar werden Risiken im Zusammenhang mit
Meeresressourcen auf allgemeiner Ebene anerkannt, doch zielt die laufende Weiterentwicklung
der Richtlinien darauf ab, die Verankerung spezifischer Praktiken für nachhaltige Ozeane und
Meere weiter zu stärken.
Maßnahmen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen
[ESRS E3-2]
Wassermanagement als Quelle langfristiger betrieblicher
Wertschöpfung
[IRO13, IRO14
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-, MITTEL-, BIS LANGFRISTIG]
Im Einklang mit den Maßnahmen des Konzerns gemäß ESRS E1 und ESRS E5 stärkt DO & CO
das Wassernutzungs- und Abwassermanagement durch eine verbesserte operative Steuerung,
die Standardisierung von Prozessen sowie den schrittweisen Ausbau der digitalen Überwachung
und der Datenverfügbarkeit. Diese Maßnahmen, die in das Umweltmanagementsystem und
den übergeordneten Rahmen der „Twin Transition” eingebettet sind, zielen darauf ab, die
Datenqualität, die Rückverfolgbarkeit und die interne Koordination bei wasser- und
ressourcenintensiven Betriebsabläufen zu verbessern. Eine enge Zusammenarbeit zwischen
den operativen Abteilungen und den internen IT-Teams unterstützt die Abstimmung der
Anforderungen an das Umweltmanagement und die Berichterstattung mit der digitalen
Systemlandschaft, wodurch Ineffizienzen früher erkannt werden können und die Einheitlichkeit
standortübergreifend verbessert wird. Durch die Überwachung des Wasserverbrauchs, der
Abwasserleistung und ausgewählter Umweltparameter im eigenen Geschäftsbereich ist der
Konzern bestrebt, die Ressourceneffizienz zu steigern, den Ressourcenverbrauch und die damit
verbundenen Emissionen zu senken sowie die langfristige Betriebssicherheit und Resilienz zu
fördern. Diese Maßnahmen gelten ausschließlich für den eigenen Geschäftsbereich, sind
fortlaufender Natur sowie nicht an feste Umsetzungszeiträume gebunden und weisen derzeit
keine konkreten quantitativen Ziele oder festgelegte Zuweisungen für Investitions- oder
Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX) auf. Diese sollen im Rahmen des geplanten Übergangsplans
für den Klimaschutz berücksichtigt werden.
Einbeziehung von Klimarisikodaten in das Wassermanagement
[IRO13, IRO14, IRO16
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-, MITTEL-, BIS LANGFRISTIG]
Zudem ist das Wassermanagement durch die Einbeziehung von Klimarisiken in die operative
Planung mit der Klimaresilienz verknüpft. Die Abstimmung eines verantwortungsvollen
Umgangs mit Wasser mit den Klimarisikodaten trägt dazu bei, die Produktions- und
Lagerinfrastruktur vor Umwelteinflüssen, wie Extremwetterereignissen, zu schützen. Der
Anwendungsbereich umfasst den eigenen weltweiten Geschäftsbereich, wobei der Schwerpunkt
auf der Aufrechterhaltung der Produktion und dem Schutz der Anlagen liegt. Es werden weder
ein Enddatum noch quantifizierte Ergebnisse im Zusammenhang mit dieser Einbeziehung
offengelegt. Die derzeitigen und künftigen finanziellen Mittel sowie und deren Zusammenhang
mit den wichtigsten im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen werden im Rahmen des
geplanten Übergangsplan für den Klimaschutz zugewiesen.  Derzeit liegen noch keine Angaben
194
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
zu den für die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen aktuellen oder geplanten
Investitions- oder Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX) vor.
Die Geschäftseinheit in Madrid legt konkrete operative Maßnahmen und Ressourcen fest, die
eine effiziente Wassernutzung und Risikominderung in Gebieten mit möglichen Wasserrisiken,
einschließlich Gebieten mit hoher Wasserknappheit, unterstützen. Dazu gehören die
regelmäßige Inspektion und Wartung der internen Rohrleitungen, der Druck- und
Pumpanlagen, der Filter- und Aufbereitungssysteme sowie der Wasserspeicher, ebenso wie die
Überprüfung und Kalibrierung von Wasserzählern zur Überwachung und Steuerung des
Verbrauchs. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Installation von
bewegungsgesteuerten Sensoren an den Wasserhähnen in den Kantinen, um unnötigen
Wasserverbrauch zu reduzieren. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Wasserverluste zu
vermeiden, die betriebliche Effizienz zu verbessern und den Wasserverbrauch im gesamten
Betrieb zu senken.
Wassersparendes Design bei der Infrastrukturentwicklung
[IRO13, IRO14
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-, MITTEL-, BIS LANGFRISTIG]
Überlegungen zur effizienten Wassernutzung und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung
fließen in die Planung neuer Gebäude und größerer Sanierungsvorhaben im gesamten
Geschäftsbereich von DO & CO ein. Mit diesem Ansatz soll sichergestellt werden, dass die
baulichen Anlagen von Anfang an eine nachhaltige Wasserwirtschaft unterstützen und während
ihrer gesamten Betriebsdauer hohe Umweltstandards erfüllen. Der Anwendungsbereich
umfasst weltweit neue und modernisierte Produktions-, Logistik- und Serviceeinrichtungen.
Diese Gestaltungsprinzipien werden fortlaufend im Einklang mit den Zeitplänen für die
Infrastrukturentwicklung umgesetzt. Die derzeitigen und künftigen finanziellen Mittel sowie
deren Zusammenhang mit den wichtigsten im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen
werden im Rahmen des geplanten Übergangsplans für den Klimaschutz zugewiesen. Derzeit
liegen noch keine Angaben zu den für die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen
aktuellen oder geplanten Investitions- oder Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX) vor.
195
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS E3-3]
Für den eigenen Geschäftsbereich hat DO & CO zum wesentlichen Thema E3 Wasser- und
Meeresressourcen kein an den ESRS ausgerichtetes Ziel festgelegt. Die Gruppe misst die
Wirksamkeit ihrer Konzepte und Maßnahmen bislang noch nicht anhand spezifischer
Zielvorgaben. Weitere Informationen zu den Richtlinien und Maßnahmen können im Kapitel
Umwelt / Eigener Geschäftsbereich / Ziele gefunden werden.
Für E3 ist DO & CO derzeit dabei, Ziele auszuarbeiten, und hat bereits entsprechende
Ambitionen festgelegt. Weitere Einzelheiten zum Zielrahmen und zum entsprechenden
Überwachungskonzept werden derzeit ausgearbeitet. Dennoch wird der Meilenstein
offengelegt, um das strategische Engagement des Unternehmens in diesen Bereichen zu
demonstrieren, die laufenden Bemühungen zur Festlegung messbarer und wirkungsorientierter
Ziele hervorzuheben und Transparenz hinsichtlich der Ambitionen zu gewährleisten, die in
künftigen Berichtszeiträumen voraussichtlich vollständig messbar und ESRS-konform sein
werden.
Nicht-ESRS-konforme Meilensteine
Zeitraum und Kennzahl
Wasser
M 04 Vollständige Wasserrisikomodellierung für 100 % der primären Betriebsstätten (IRO13-IRO16)
100 % bis 2028
DO & CO hat die Ambition sich das Ziel zu setzen, für 100 % der primären Betriebsstätten eine
Wasserrisikomodellierung durchzuführen, um die Implementierung der
Umweltmanagementsystems zu unterstützen und auf von DO & CO Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen aufzubauen. Dies gilt für alle Standorte weltweit, die unter der
Kontrolle des Unternehmens stehen. Dabei werden dieselben organisatorischen Grenzen
herangezogen, die auch für die Berichterstattung relevant sind. Dadurch wird die Konsistenz
zwischen der Setzung der Meilensteine, Risikoidentifizierung und Offenlegungsprozessen
gewährleistet. Der Fortschritt wird gemessen, indem der Prozentsatz der Standorte, die jährlich
im Rahmen der Berichterstattung auf Wasserrisiken bewertet wurden, ermittelt wird. Die für
die Wasserrisikomodellierung angewandten Methoden basieren auf anerkannten
Rahmenwerken wie dem WWF Water Risk Filter, kombiniert mit internen Betriebsdaten, um die
standortspezifische Gefährdung und Anfälligkeit zu bewerten. Die Fortschritte bei der
Meilensteinerreichung werden über das interne Umweltmanagementsystem überwacht. Die
Ergebnisse fließen in die Planung von Minderungsmaßnahmen und in die Integration in
umfassendere Umwelt- und Klimastrategien ein.
196
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
[ESRS E3-4]
Wasserverbrauch
[ESRS E3-4]
Wasserverbrauch Und Wasserintensität
Einheit
Geschäftsjahr
2025/2026
Gesamtwasserverbrauch
392.385,00
Gesamtwasserverbrauch in m3 in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich
Gebieten mit hohem Wasserstress
259.448,00
Gesamtvolumen des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers
1.801,00
Gesamtvolumen des gespeicherten Wassers
2.617,00
Veränderungen der Wasserspeicherung
2.617,00
Wasserintensität: Gesamtwasserverbrauch im eigenen Betrieb in m3/Mio. EUR Nettoumsatzerlöse
m³/TEUR
159,40
Alle Daten zum Wasserverbrauch basieren auf standortspezifischen Angaben, darunter interne
Messungen, Messungen von Drittanbietern, Rechnungen, Berechnungen und Schätzungen.
Sind keine direkten Messungen verfügbar, werden die Daten anhand von Methoden wie
Wasserbilanzansätzen, Pumpenspezifikationen und Betriebsstunden berechnet. In Fällen, in
denen weder Messungen noch Berechnungen vorliegen, werden Schätzungen herangezogen.
Zu den Annahmen, die den Kennzahlen im Bereich Wasser zugrunde liegen, gehören die
Verwendung fester Verteilungsfaktoren innerhalb der Netze, Standard-Pumpenspezifikationen
und andere feste Parameter, insbesondere für die Berechnung der Wassereinleitung. Die
größte Einschränkung der Daten zum Wasserverbrauch ist das Fehlen von dedizierten
Messgeräten für jeden einzelnen Wasserstrom. Keine der berichteten Kennzahlen wurde extern
validiert.
Die Daten zur Wasserentnahme und Wasserabgabe wurden direkt aus Primärmessquellen
zusammengestellt, insbesondere aus Lieferant:innenrechnungen sowie Zählerständen, die von
den jeweiligen Standorten bereitgestellt wurden. Der Wasserverbrauch wurde als Differenz
zwischen Wasserentnahme und Wasserabgabe berechnet; daher handelt es sich bei allen
ausgewiesenen Verbrauchswerten um abgeleitete Größen.
In Standorten, in denen sich die Rechnungsstellung durch die Lieferant:innen verzögert hat
oder in denen aufgrund technischer Probleme Abweichungen zwischen Zählerständen und
Rechnungen auftraten, wurden die Werte auf Basis historischer Verbrauchsdaten
hochgerechnet und entsprechend der gestiegenen Anzahl ausgegebener Mahlzeiten angepasst.
Der Gesamtwasserverbrauch, angegeben in Kubikmetern (m³) und in der obigen Tabelle
dargestellt, ergibt sich aus der Gesamtwasserentnahme minus der Gesamtwasserableitung.
Der Wasserverbrauch in Gebieten mit Wasserrisiko, einschließlich Gebieten mit hoher
Wasserknappheit (m³), entspricht dem Gesamtwasserverbrauch der Standorte, die sich in
solchen Gebieten befinden.  Gebiete mit Wasserrisiken werden mithilfe des WWF Water Risk
Filter ermittelt.
197
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Gesamtmenge an wiederaufbereitetem und wiederverwendetem Wasser, angegeben in
Kubikmetern (m³), wird auf Standortebene berechnet. Die Gesamtmenge ergibt sich aus der
Aggregation der Daten aller Betriebsstandorte. Die Gesamtmenge an wiederaufbereitetem und
wiederverwendetem Wasser umfasst sowohl wiederaufbereitetes Wasser als auch
wiederverwendetes Wasser und Abwasser (behandelt oder unbehandelt), das vor der Ableitung
außerhalb der Grenzen des Unternehmens oder der gemeinsamen Anlagen mehrfach genutzt
wurde, wodurch der Gesamtwasserbedarf gesenkt wird. Dies kann innerhalb desselben
Prozesses (Recycling) oder in einem anderen Prozess entweder innerhalb derselben Anlage
oder in der Anlage eines anderen Unternehmens (Wiederverwendung) erfolgen.
Die Kennzahl zur Wasserintensität wird berechnet, indem der gesamte Wasserverbrauch im
eigenen Geschäftsbereich von DO & CO, angegeben in Kubikmetern, durch den Nettoumsatz in
Millionen Euro dividiert wird.
Die gesamte Wasserentnahme wird als Summe der aus allen Quellen entnommenen
Wassermenge berechnet, einschließlich Süßwasser, Nicht-Süßwasser und produziertes Wasser.
Die Daten wurden, abgesehen vom Prüfer mit begrenzter Sicherheit, von keiner externen
Stelle validiert.
198
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Bereich 2: Vorgelagerte Wertschöpfungskette
In diesem Kapitel liegt der Fokus auf der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Als
systematische Antwort auf die identifizierten Defizite wird im Geschäftsjahr 2026/2027 das
Projekt Beyond gestartet. Projekt Beyond spiegelt das Ziel von DO & CO wider, den eigenen
Service „über den Tellerrand hinaus“ weiterzuentwickeln, und zielt darauf ab, Nachhaltigkeit,
Transparenz und Wertschöpfung entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette systematisch
zu integrieren. Das Projekt etabliert einen gruppenweiten Rahmen zur Steuerung von
Lieferant:innenbeziehungen und Nachhaltigkeitsauswirkungen, einschließlich erhöhter
Transparenz, standardisierter Sorgfaltspflichten-Prozesse sowie einer verbesserten
Systemintegration entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Dieses Kapitel ist in zwei Abschnitte gegliedert, die die beiden behandelten
Nachhaltigkeitsbereiche widerspiegeln:
Klimawandel (ESRS E1)
Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E2, E3, E4
und E5)
199
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Klimawandel
DO & CO bezieht Lebensmittel- und Getränkezutaten, Verpackungsmaterialien sowie
Logistikdienstleistungen aus einem breiten Netzwerk vorgelagerter Lieferant:innen, die in
verschiedenen Regionen und Branchen tätig sind. Daher sind Scope-3-Emissionen wesentlich,
da ein erheblicher Anteil der Treibhausgasemissionen aus Lieferant:innentätigkeiten,
Transporten, landwirtschaftlicher Produktion und Materialherstellung stammt und außerhalb
der direkten operativen Kontrolle des Konzerns liegt.
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette:
Klimawandel
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Das Geschäftsmodell von DO & CO basiert auf der Beschaffung, Zubereitung und Lieferung von
Lebensmitteln sowie auf Gastwirtschafts- und Catering-Dienstleistungen in den Bereichen
Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Hotels & Lounges. Ein
wesentlicher Teil der Wertschöpfung hängt daher von vorgelagerten Aktivitäten ab, zu denen
unter anderem die landwirtschaftliche Produktion, die Lebensmittelverarbeitung, Verpackung,
Logistik sowie die Beschaffung energie- und ressourcenintensiver Vorprodukte gehören. Diese
vorgelagerten Aktivitäten stehen in engem Zusammenhang mit dem Klimawandel und sind
daher für den Konzern wesentlich, für einen Überblick über alle Auswirkungen, Risiken und
Chancen wird auf die IRO Tabelle im Kapitel ESRS 2 SBM-3 verwiesen.
Die identifizierten klimabedingten IROs in der vorgelagerten Lieferkette prägen die strategische
Ausrichtung des Konzerns in Bezug auf die Resilienz der Lieferkette, verantwortungsbewusste
Beschaffung und die langfristige Verfügbarkeit von Rohstoffen. Während das Kerngeschäft
weiterhin auf hochwertige kulinarische Dienstleistungen ausgerichtet ist und kurzfristig als
widerstandsfähig gilt, gestützt durch eine diversifizierte Lieferant:innenbasis und langjährige
Partnerschaften, erfordern zunehmende klimabedingte Volatilitäten und ökologische
Belastungen eine kontinuierliche Anpassung der Beschaffungspraktiken. Aktuelle
Resilienzbewertungen zeigen, basierend auf einer qualitativen Analyse von
Beschaffungsabhängigkeiten, geografischer Exposition und Einkaufspraktiken, dass
insbesondere landwirtschaftliche Inputs sowie logistikintensive Lieferketten erhöhten
physischen und regulatorischen Risiken ausgesetzt sind. Während kurzfristige Risiken
beherrschbar sind, können mittel- bis langfristig Risiken für Verfügbarkeit, Kosten und Qualität
entstehen. Zur weiteren Stärkung der Bewertung der Robustheit des Geschäftsmodells ist eine
systematischere Resilienzanalyse der vorgelagerten Wertschöpfungskette geplant, für Details
wird auf das Kapitel Umwelt / Eigener Geschäftsbereich / Klimawandel unter SBM-3 verwiesen.
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Aus Gründen der Transparenz und Kohärenz mit der Berichtsarchitektur des Konzerns werden
die klimabezogenen IROs in einer Tabelle, die sich in Kapitel ESRS 2 SBM-3 befindet,
dargestellt. Die Tabelle stellt die primäre Offenlegung gemäß ESRS 2 SBM-3 in Bezug auf E1
für klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen dar. Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und
Kennzahlen, die sich auf diese IROs beziehen, werden in den folgenden Abschnitten dieses
Kapitels offengelegt.
200
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Klimarisikobewertung der Wertschöpfungskette
Für die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wird auf ESRS 2 E1-IRO-1 verwiesen.
Resilienzanalyse: vorgelagerte Wertschöpfungskette
[ESRS 2 SBM-3]
Umfang und Methodik
Der Umfang dieser Resilienzanalyse entspricht dem Umfang der KRVA.
Dies ist die erste Durchführung einer Resilienzanalyse zur Widerstandsfähigkeit der
Wertschöpfungskette und erfolgt auf qualitativer Basis. Ein detaillierteres,
Lieferant:innenspezifisches Stresstestverfahren ist für das Geschäftsjahr 2027/2028 in
Abstimmung mit dem derzeit in Entwicklung befindlichen Übergangsplans vorgesehen. Eine
detailliertere Methodik wir im Kapitel Umwelt / Eigener Geschäftsbereich / Klimawandel
beschrieben.
Ergebnisse und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit
Die Argumentation zur Widerstandsfähigkeit der vorgelagerten Wertschöpfungskette stützt sich
auf diesen Beobachtungen:
Physikalischer Klimastress ist chronisch und geografisch verteilt. Die wichtigsten
Rohstoffproduktionsregionen weisen eine erhöhte chronische Exposition gegenüber
Hitzestress, Dürre und Wasserstress auf, die sich unter RCP 4.5 und RCP 8.5 bis 2050
noch verschärfen wird. Keine einzelne Kombination aus Rohstoff und Region erreicht die
Wesentlichkeitsschwelle des ESRS, das Resilienzrisiko besteht eher in einem
kumulativen, sich langsam entwickelnden Kosten- und Verfügbarkeitsdruck als in einer
akuten Störung.
Getroffene Resilienzmaßnahmen inkludieren geografische Diversifizierung von Zutaten
und Lieferant:innen, langfristige Vertragsrahmen sowie die dem Premium-Catering-
Geschäftsmodell innewohnende Flexibilität bei der Substitution von Zutaten.
Technologie ist das dominierende quantifizierte Übergangsrisiko in DO & CO’s
vorgelagerten Portfolio. Die S&P Climanomics®-Analyse identifiziert Technologie als die
Kategorie mit dem höchsten Übergangsrisiko in allen drei Szenarien in den 2050er
Jahren. Kaffee (100% Arabica) weist unter den bewerteten Rohstoffen das höchste
individuelle Übergangsrisiko auf. Daten zur CO₂-Bepreisung sind für das vorgelagerte
Rohstoffportfolio nach der aktuellen Methodik von S&P nicht verfügbar. Getroffene
Resilienzmaßnahmen inkludieren SBTi-validierte Reduktionsziele für Scope 3 und Scope
3 FLAG, umgesetzt durch das Projekt Beyond und die Einbindung von Lieferant:innen in
die Emissionsberichterstattung und Dekarbonisierung.
Einschränkungen und Ausblick
Die Resilienzanalyse in der vorgelagerten Lieferkette ist in dieser ersten Version bewusst nicht
auf bestimmte Lieferant:innen zugeschnitten. Zu den im Rahmen des Projekts Beyond und des
Übergangplans geplanten Erweiterungen gehört die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf
strategische Tier-1-Lieferant:innen. Zudem führt der derzeitige qualitative Ansatz sowohl für
die vorgelagerten als auch für die nachgelagerten Wertschöpfungsketten zu Unsicherheiten, da
er das Risiko der Geschäftspartner:innen in Bezug auf physische Risiken und Übergangsrisiken
nicht vollständig quantifiziert.
Auswirkungen
201
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Klimaschutz
IRO3
Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen)
Die Treibhausgase (THG) in der Wertschöpfungskette (Scope 3) entstehen durch Aktivitäten 
außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs des Unternehmens. Dazu zählen Emissionen, die
beim Einkauf von Rohstoffen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen entstehen, deren
Produktion mit Energieverbrauch, Landnutzung und landwirtschaftlichen Prozessen einhergeht.
Diese vorgelagerten Aktivitäten tragen erheblich zum gesamten Klimafußabdruck des
Unternehmens bei und werden durch die Praktiken der Lieferant:innen sowie durch die
Produktionsmethoden und die Beschaffungspraktiken beeinflusst.
Managementansatz
[ESRS E1-1]
Im Geschäftsjahr 2026/27 wird der Konzern einen Übergangsplan erarbeiten, um den Weg für
die Dekarbonisierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette festzulegen. Dieser Plan wird
die wichtigsten Hebel zur Reduzierung der Scope-3-Emissionen aufzeigen.
[ESRS E1-2]
Der Managementansatz des Konzerns in Bezug auf das oben beschriebene IRO in der
vorgelagerten Wertschöpfungskette wird sich auf drei strategische Ebenen stützen:
Ebene 1 - Verstehen: Identifizierung der Hebel für vorgelagerte Emissionen durch
Überwachung der Infrastruktur und Durchführung von Forschung zu emissionsärmeren
Alternativen in den wichtigsten Rohstoffkategorien.
Ebene 2 - Einbindung: Entwicklung strategischer Ansätze zur
Lieferant:inneneinbindung, wobei ermittelt wird, wie und auf welche Weise die
einzelnen Lieferant:innenkategorien einbezogen werden sollen, mit dem Ziel, Klima-
und Luftqualitätsstandards schrittweise in die Lieferkette des Konzerns zu integrieren.
Ebene 3 - Integration: Einbeziehung der Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette
in die allgemeine Unternehmensstrategie des Konzerns, einschließlich des geplanten
Übergangsplans für den Klimaschutz, der Beschaffungsentscheidungen und der
kund:innenorientierten Positionierung im Bereich Nachhaltigkeit.
202
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
[ESRS E1-2]
Alle Richtlinien von DO & CO sind im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 ausführlich beschrieben.
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen
[IRO3]
Der DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen ist die wichtigste Richtlinie für die negative
Auswirkung im Zusammenhang mit dem Klimawandel in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette. Der Kodex fordert direkte und indirekte Lieferant:innen dazu auf,
schriftliche Umweltschutzrichtlinien zu erstellen, auf Emissionsreduktionspfade hinzuarbeiten,
die mit den nationalen Netto-Null-Zielen oder dem Ziel Netto-Null bis 2050 im Einklang stehen,
und geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ergreifen. Durch die Anwendung dieser
Grundsätze in wichtigen Beschaffungskategorien wie Rohstoffen, Logistik und Verpackung trägt
der Kodex dazu bei, Klimawandel-bezogene negative Auswirkungen im Zusammenhang mit
den Scope-3-Aktivitäten zu adressieren.
DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung
[IRO3]
Außerdem unterstützt die DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung das Management der
negativen Auswirkung im Zusammenhang mit dem Klimawandel in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette, indem sie Beschaffungsentscheidungen hinsichtlich direkter und
indirekter Lieferant:innen auf umweltbewusstere Praktiken ausrichtet. Die Richtlinie fördert
eine aktive Einbindung der Lieferant:innen, einschließlich der Erhebung von
Lieferant:innendaten und der Überprüfung ihrer Umweltleistung. Sie adressiert gezielt stark
Kategorien mit hohen Auswirkungen wie landwirtschaftliche Rohstoffe (z. B. Rindfleisch, Soja,
Palmöl), Verpackungen sowie weitere beschaffte Güter, indem zentrale Emissionstreiber in der
vorgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden, etwa Entwaldung,
Landnutzungsänderungen und ressourcenintensive Produktionspraktiken. Die Richtlinie fordert
Lieferant:innen dazu auf, klimabezogene Risiken zu bewerten und zu steuern,
Rückverfolgbarkeit sowie Mapping ihrer Lieferketten umzusetzen und Praktiken einzuführen,
die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Dazu zählen unter anderem
Verpflichtungen zu entwaldungsfreien Lieferketten sowie zu nachhaltigen Futter- und
Produktionssystemen. Durch die Förderung ressourceneffizienter Beschaffung, den Einsatz
emissionsärmerer Materialien, zertifizierter Rohstoffe sowie verbesserter Umweltpraktiken
entlang der gesamten Lieferkette unterstützt die Richtlinie die Reduktion von
Scope‑3‑Emissionen.
203
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel
[ESRS E1-3]
Die nachstehende Tabelle stellt die Maßnahmen von DO & CO in Bezug auf Klimaschutz dar,
die darauf abzielen, THG-Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die wesentlichsten Emissionsquellen innerhalb der
vorgelagerten Aktivitäten der Gruppe und sind in verschiedene Dekarbonisierungshebel
unterteilt. Jeder Hebel stellt einen spezifischen Weg zur Erreichung von Emissionsminderungen
dar. Zusammen bilden sie einen integrierten Rahmen zur Unterstützung der langfristigen
Dekarbonisierungsziele der Gruppe, wobei die komplementäre Rolle technologischer und
naturbasierter Lösungen berücksichtigt wird.
Hebel
Maßnahme #
Beschreibung
Umfang & Ziel
Erreichte/Erwartete THG-
Reduktion
Übergangsplan für
den Klimaschutz und
strategische
Ausrichtung
2.1
Entwicklung eines konzernweiten
Übergangsplans für den Klimaschutz
zur Definition des
Dekarbonisierungspfads für die
vorgelagerte Wertschöpfungskette.
Scope 3
Plan im
GJ 2026/2027
finalisiert und
veröffentlicht
Die erwarteten THG-
Reduktionen lassen sich erst
nach Fertigstellung des
Übergangsplans für den
Klimaschutz quantifizieren, der
für das kommende
Geschäftsjahr vorgesehen ist.
Da dies der erste
Berichtszeitraum für diese
Zahlen gemäß ESRS ist, liegt
kein Vorjahresvergleich der
erzielten THG-Reduktionen
nach Dekarbonisierungs-
hebel vor.
Lieferant:innen-
einbindung &
Dekarbonisierung der
vorgelagerten
Wertschöpfungs-
kette
2.2
Einführung eines zentralen operativen
Programms zur Verwaltung
vorgelagerter IROs, einschließlich
Lieferant:innen-Onboarding,
Governance, Engagement-Verläufe
und Dateninfrastruktur zur
Unterstützung der Scope-3-
Minderung.
Scope 3
Start im GJ
2026/2027
Emissionsarme
Rohstoffbe-
schaffung &
Entscheidungs-
findung
2.3
Aktive Suche nach Partnerschaften
und Kooperationen im Bereich
emissionsärmerer Zutaten,
alternativer Proteinquellen,
pflanzenbasierter Produktoptionen
sowie zertifizierter nachhaltiger
Verpackungen zur Unterstützung von
Beschaffungs- und
Produktentscheidungen.
Scope 3
Laufend ab dem
GJ 2025
2.4
Verbesserung der Messung von
Scope-3-Emissionen der Kategorie 1
durch  verbesserte Datentools.
Scope 3
Laufend ab dem
GJ 2025
Die Fähigkeit von DO & CO, die geplanten klima- und emissionsbezogenen Maßnahmen
umzusetzen, hängt von der Verfügbarkeit und Zuweisung finanzieller und technologischer
Mittel ab. Zur Finanzierung von Analysearbeiten, Datensystemen, Pilotprojekten und der
Einbeziehung von Klimaaspekten in die Prozesse sind angemessene Budgetmittel erforderlich.
Gleichzeitig hängen Fortschritte in bestimmten Handlungsbereichen von technologischen
Entwicklungen ab, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Emissionsdaten sowie die
Identifizierung und Einführung emissionsärmerer Lösungen, die den betrieblichen und
qualitativen Anforderungen entsprechen. Budgetbeschränkungen oder Verzögerungen bei der
Verfügbarkeit oder Reife relevanter Technologien können das Tempo, den Umfang oder die
204
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Abfolge der Umsetzung beeinträchtigen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen sind weder
derzeit noch in Zukunft wesentliche finanzielle Mittel, einschließlich Investitions- und
Betriebsausgaben (CAPEX und OPEX), verbunden.
Entwicklung und geplante Umsetzung des Übergangsplans für den
Klimaschutz
[IRO3
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen, DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung
STATUS: IMPLEMENTIERUNG im GJ 2026/2027
ZEITRAHMEN: KURZ- BIS MITTELFRISTIG]
Der Konzern entwickelt derzeit einen Übergangsplan für den Klimaschutz, der den Weg zur
Dekarbonisierung der vorgelagerten Wertschöpfungskette aufzeigt. Der Plan identifiziert die
wichtigsten Hebel für Scope-3-Emissionen in den Bereichen FLAG und E&I* des Fußabdrucks,
legt fest, an welchen Stellen der Lieferkette Investitionen getätigt werden müssen, und
integriert die Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette in die Entscheidungen zur
allgemeinen Unternehmensstrategie und der Kapitalallokation des Konzerns. Der
Übergangsplan für den Klimaschutz wird in Abstimmung mit dem Globalen ESG-Team und dem
Vorstand entwickelt und soll im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2026/2027 finalisiert und
veröffentlicht werden.
* FLAG = Scope 3 Forst-, Land- und Agrarwirtschaft, E&I = Scope 3 Energie und Industrie
Entwicklung und geplante Einführung des Projekts Beyond
[IRO3
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen, DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung
STATUS: IMPLEMENTIERUNG im GJ 2026/2027
ZEITRAHMEN: KURZ- BIS MITTELFRISTIG]
Die Gruppe wird das Projekt Beyond im Geschäftsjahr 2026/2027 als zentrales operatives
Instrument zur Steuerung vorgelagerter Nachhaltigkeitsrisiken starten. In der Anfangsphase
wird das Projekt Beyond die Governance-Strukturen etablieren, strategische Lieferant:innen
einbinden und die für die Überwachung der Scope-3-Emissionen erforderliche
Dateninfrastruktur aufbauen. Darüber hinaus definiert Projekt Beyond Strategien zur
Einbindung von Lieferant:innen, um festzulegen, wann und wie die einzelnen
Lieferant:innenkategorien in die Dekarbonisierung einbezogen werden sollen. Zu diesen
Mechanismen gehören vertragliche Auflagen, der Aufbau von Kapazitäten,
Kooperationsinitiativen oder Ausstiegskriterien bei fortwährender Nichteinhaltung. Das Projekt
zielt darauf ab, Lieferant:innen der Scope-3-Kategorie 1 (eingekaufte Waren und
Dienstleistungen) vorrangig zu behandeln, da diese den größten Teil des CO₂-Fußabdrucks der
Gruppe ausmachen.
Technologische Forschung zu emissionsärmeren Alternativen
[IRO3
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen; DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung
STATUS: IMPLEMENTIERUNG im GJ 2026/2027
ZEITRAHMEN: KURZ- BIS MITTELFRISTIG]
DO & CO ist aktiv auf der Suche nach Partnerschaften und Kooperationen im Bereich
emissionsärmerer Zutaten und Materialalternativen, darunter pflanzenbasierte
Menükomponenten, emissionsärmere Proteinquellen und zertifizierte nachhaltige
Verpackungsmaterialien. Diese Forschung fließt in Beschaffungsentscheidungen ein und trägt
zur schrittweisen Reduzierung des FLAG- und E&I-Scope-3-Fußabdrucks der Gruppe bei.
205
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Verbesserung der Scope-3-Überwachung
[IRO3
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen; DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung
STATUS: IMPLEMENTIERUNG im GJ 2026/2027
ZEITRAHMEN: KURZ- BIS MITTELFRISTIG]
Der Konzern investiert in Dateninfrastruktur, um die Abdeckung und Qualität der
Berechnungen zu Scope 3 Kategorie 1 durch mehrere wichtige Initiativen zu verbessern.
Hauptsächlich, die Einführung eines verbesserten Tools zur Emissionsbewertung und zum
Datenmanagement im Geschäftsjahr 2025/2026, die Integration von Nachhaltigkeits- und
Treibhausgasdaten der Lieferant:innen in Onboarding- und Ausschreibungsprozesse, die
Nutzung anerkannter Emissionsfaktordatenbanken (IPCC, GLEAM, AGRIBALYSE) und die
abteilungsübergreifende Standardisierung der Lieferant:innenstammdaten.
206
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS E1-4]
Mit den folgenden Zielen beabsichtigt DO & CO, wesentliche Auswirkungen in ihrer
vorgelagerte Wertschöpfungskette zu steuern:
ESRS-konforme Ziele
Zeithorizont und Kennzahl
Klimaschutz
Z 05 Verpflichtung zur vollständigen Ausrichtung der Wertschöpfungskette auf Netto-Null
(Scope 3) (IRO3)
Netto Null bis 2040
Z 06 Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter und CO2-optimierter Gourmet-Mahlzeiten im
Angebot (IRO3)
+33 % bis 2028
DO & CO hat zwei freiwillige, wissenschaftsbasierte Ziele festgelegt, um ihre
Scope‑3‑Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Das erste Ziel ist absolut definiert und
wird in Tonnen CO₂‑Äquivalent (tCO₂e) gemessen. Es umfasst alle relevanten
Scope‑3‑Kategorien innerhalb derselben organisatorischen und berichtsbezogenen Abgrenzung
wie die Treibhausgasbilanz des Unternehmens, wobei das Geschäftsjahr 2022 als Basisjahr
dient. Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Scope-3-Emissionen auf 491.335 tCO₂e, was
83,2 % der Gesamtemissionen ausmachte. Die Scope-3-Emissionen von FLAG beliefen sich im
Geschäftsjahr 2022 auf 175.675 tCO₂e. Als Zwischenziel verpflichtet sich DO & CO, die
absoluten Scope‑3‑THG‑Emissionen bis 2030 um 45 % zu reduzieren sowie die
Scope‑3‑FLAG‑Emissionen im gleichen Zeitraum um 35 % zu senken. Langfristig strebt das
Unternehmen Netto-Null bis 2040 und eine Reduktion der Scope‑3‑FLAG‑Emissionen um 72 %
im selben Zeitraum an. Dieses Ziel umfasst FLAG‑Emissionen und -Entnahmen und
berücksichtigt die spezifischen Bilanzierungsanforderungen für landbasierte Aktivitäten. Es ist
mit wissenschaftsbasierten Methoden im Einklang, die eine Begrenzung der globalen
Erwärmung auf 1,5 °C unterstützen, und wurden im Rahmen der Science Based Targets
initiative (SBTi) validiert. Die zugrunde liegende Methodik basiert auf dem GHG Protocol sowie
den Leitlinien der SBTi. Zentrale Annahmen betreffen den Fortschritt bei der Dekarbonisierung
von Lieferant:innen, Veränderungen in Beschaffungsstrukturen, technologische Entwicklungen,
regulatorische Rahmenbedingungen sowie sich wandelnde Konsument:innennachfrage. Der
aktuellen Stand der Scope-3-Emissionen ist im Kapitel Umwelt /  Eigener Geschäftsbereich in
der Scope 1, 2 und 3 E1-6 Tabelle einsehbar.
Darüber hinaus hat die Gruppe als freiwilliges Ziel festgelegt, den Anteil pflanzenbasierter und
CO₂‑optimierter Gourmet‑Menüangebote zu erhöhen. Dieses Ziel unterstützt die
Klimaschutzstrategie und trägt zur Reduktion von Scope‑3‑Emissionen aus Lebensmittelzutaten
und Catering‑Dienstleistungen bei. Die Zielgröße wird als Anteil vegetarischer bzw.
CO₂‑optimierter Menüangebote an allen angebotenen Speisen gemessen und gilt für sämtliche
Food‑Service‑Aktivitäten unter operativer Kontrolle des Unternehmens weltweit. Das Ziel
ergänzt das absoluten Emissionsminderungsziel, indem es eine Verschiebung des
Produktportfolios hin zu emissionsärmeren Alternativen adressiert. Es umfasst vorgelagerte
Emissionen aus eingekauften Gütern und Dienstleistungen innerhalb derselben
organisatorischen Abgrenzung wie die Scope‑3‑Bilanzierung. Das Basisjahr ist das
Geschäftsjahr 2022/2023 mit einem Anteil von 23 % vegetarischer Menüs. Im Geschäftsjahr
2023/2024 lag dieser Wert bei 15 %, im Jahr 2024/2025 bei 21 % und im aktuellen
Geschäftsjahr 2025/2026 erneut bei 23 %. Die Fortschritte werden jährlich anhand von
Menüdaten, Beschaffungsaufzeichnungen und CO₂‑Fußabdruckanalysen der angebotenen
Speisen im Rahmen des jährlichen Reportings überwacht. Der aktuellen Stand der Scope-3-
Emissionen ist im Kapitel Umwelt / Eigener Geschäftsbereich in der Scope 1, 2 und 3 E1-6
Tabelle einsehbar.
207
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Alle Ziele stehen im Einklang mit den Kriterien der DO & CO Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen. Die vorrangigen Dekarbonisierungshebel sind unter den Maßnahmen
dieses Kapitels dargestellt. Derzeit lassen sich die Treibhausgasemissionen jedoch nicht
quantifizieren. Änderungen in Methodik, Abgrenzung, Annahmen oder Datenqualität werden im
Rahmen der jährlichen Berichterstattung transparent offengelegt, einschließlich ihrer
Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit. Die Zielsetzung erfolgte in Abstimmung mit dem
zuständigen Mitglied des Management Boards sowie internen Fachexpert:innen. Externe
Interessenträger:innen waren nicht in die Zieldefinition eingebunden. Im Berichtsjahr wurden
keine Änderungen an diesen Zielen oder den zugrunde liegenden Kennzahlen vorgenommen,
und eine Neuberechnung des Basisjahres war nicht erforderlich. Die Ziele werden jährlich
überwacht und überprüft.
4 Water Risk Atlas of the World Resources Institute, Integrated Biodiversity Assessment Tool, Exploring Natural Capital Opportunities,
Risks and Exposure
208
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Umweltverschmutzung, Wasser- und
Meeresressourcen, biologische Vielfalt und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Das Geschäftsmodell der Gruppe hängt grundlegend von der Verfügbarkeit und Qualität
landwirtschaftlicher Rohstoffe ab. Diese Abhängigkeit birgt eine Vielzahl wesentlicher Risiken,
die sich aus den ökologischen und sozialen Gegebenheiten der vorgelagerten
landwirtschaftlichen Lieferketten ergeben. Die folgenden IROs wurden im Rahmen eines
strukturierten Bewertungsprozesses identifiziert und als wesentlich eingestuft. Dieser Prozess
umfasste eine Beschaffungsanalyse, die Überprüfung branchenspezifischer Datenbanken zu
Biodiversitäts- und Wasserrisiken (einschließlich WRI Aqueduct, IBAT und ENCORE) 4 sowie die
Einbeziehung interner Fachexperten und externer Interessenträger:innen. Dieser Prozess ist im
Detail im Kapitel ESRS 2 unter IRO-1 zu finden. Das Geschäftsmodell ist von vorgelagerten
Lieferant:innen landwirtschaftlicher Rohstoffe, Verpackungs- und Logistikdienstleistungen
abhängig, die mit einem erheblichen Wasserverbrauch und Umweltbelastungen verbunden
sind, die außerhalb der direkten operativen Kontrolle des Konzerns liegen.
209
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Umweltverschmutzung, Wasser- und
Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
[ESRS 2 E4-SBM-3]
Die IROs in den Bereichen Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische
Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft in vorgelagerten
Aktivitäten resultieren in erster Linie aus flächen- und wasserintensiven landwirtschaftlichen
Praktiken sowie dem Einsatz von Düngemitteln, Chemikalien und Verpackungsmaterialien.
Zunehmende physische Klimarisiken wie extreme Wetterereignisse, Wasserknappheit und der
Verlust der biologischer Vielfalt sowie Übergangsrisiken im Zusammenhang mit der
Dekarbonisierung, Umweltauflagen und sich ändernden Praktiken bei Lieferant:innen können
sich auf die Verfügbarkeit, Qualität, Kosten und Zuverlässigkeit wichtiger Rohstoffe und
Dienstleistungen auswirken, die für die Geschäftstätigkeit von DO & CO erforderlich sind.
Bei der Bewertung der IROs wird klar zwischen drei Bereichen unterschieden: Bereiche, die
unter der direkten Kontrolle des Konzerns stehen, Bereiche, in denen durch
Beschaffungsentscheidungen Einfluss ausgeübt wird, und Risikobereiche ohne direkten
Einfluss. Ein besonderes Hauptaugenmerk liegt dabei auf risikoreichen Rohstoffgruppen. Die
doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA), die in Kapitel ESRS 2 ausführlich beschrieben wird,
bildet die Grundlage für die Identifizierung der nachfolgend beschriebenen IROs. Der
Identifizierungsprozess berücksichtigt sowohl die Auswirkungswesentlichkeit, welche die
tatsächlichen und potenziellen Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit vorgelagerten
Aktivitäten abdeckt, als auch die finanzielle Wesentlichkeit, welche sich auf Risiken und
Chancen konzentriert, die die Kostenstrukturen, die Versorgungssicherheit, die
Betriebskontinuität und die langfristige Resilienz beeinflussen. Die IROs werden über kurz-,
mittel- und langfristige Zeithorizonte hinweg bewertet, als tatsächlich oder potenziell eingestuft
und den relevanten Richtlinien und Managementansätzen zugeordnet.
Aus Gründen der Transparenz und Kohärenz mit der Berichtsarchitektur des Konzerns werden
die IROs in einer Tabelle, die sich in Kapitel ESRS 2 SBM-3 befindet, dargestellt. Die Tabelle
stellt die primäre Offenlegung gemäß ESRS 2 SBM-3 in Bezug auf E2, E3, E4 und E5 für
Auswirkungen, Risiken und Chancen dar. Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen, die
sich auf diese IROs beziehen, werden in den folgenden Abschnitten offengelegt.
210
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Beurteilung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme
[ESRS E4-1]
Charakterisierung der Wertschöpfungskette
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von DO & CO wird von der landwirtschaftlichen
Beschaffung geprägt. Das Unternehmen bezieht weltweit große Mengen an tierischen
Produkten (Fleisch, Geflügel, Milchprodukte, Eier und Meeresfrüchte) sowie an pflanzlichen
Produkten (Gemüse, Obst, Getreide, Hülsenfrüchte, Kräuter und Gewürze) von
landwirtschaftlichen Lieferant:innen. Diese Rohstoffe stellen sowohl den Hauptblock an
Kostentreibern als auch den Hauptbereich naturbezogener Abhängigkeiten und Auswirkungen
des Unternehmens dar.
Das BRF-Inform-Modul liefert branchenspezifische Abhängigkeits- und Wirkungsgewichtungen,
die aus den ENCORE-Naturkapitalbewertungen und dem Entwurf der Wesentlichkeitsmatrix des
Science Based Targets for Nature (SBTN) abgeleitet werden. Es werden zwei Sektoren
bewertet: Landwirtschaft (tierische Produkte) und Landwirtschaft (pflanzliche Produkte). Diese
Sektorprofile charakterisieren die potenziellen direkten Wechselwirkungen der
landwirtschaftlichen Primärproduktion mit der biologischen Vielfalt.
LEAP-Ansatz
Phase 1 (Locate): Die Schnittstelle der Wertschöpfungskette zur Natur liegt in der
landwirtschaftlichen Primärproduktion, vor allem in den europäischen, nordamerikanischen und
weltweiten Beschaffungsregionen, aus denen die operativen Märkte von DO & CO beliefert
werden. Der geografische Fußabdruck der Lieferant:innen ist auf Standortebene noch nicht
vollständig erfasst, diese Erfassung wird als vorrangig nächster Schritt angesehen.
Phase 2 (Evaluate): Zur Charakterisierung von Abhängigkeiten und Auswirkungen wurden BRF-
Gewichtungen auf Sektorebene angewendet.
Phase 3 (Assess): Physische und Reputationsrisiken wurden nach Indikatoren eingestuft und
die doppelte Wesentlichkeit ermittelt.
Phase 4 (Prepare): Aufbereitung und Berichterstattung der Ergebnisse der
Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS.
211
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen
[ESRS E4-1]
Wasserverfügbarkeit und -qualität – S1.1, S2.2 (sehr hoch / kritisch)
Wasser ist die wesentlichste Abhängigkeit von Ökosystemleistungen entlang der
landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette und erhält in beiden Sektoren die höchstmögliche
Bewertung von 5/5 für die Wasserverfügbarkeit sowie 5/5 (Tiere) bzw. 4/5 (Planzen) für die
Wasserqualität. Auf die Landwirtschaft entfallen etwa 70 % des weltweiten
Süßwasserverbrauchs. Die Beschaffung von Milchprodukten, Rindfleisch, Gemüse und Getreide
durch DO & CO ist in wichtigen Agrarregionen in hohem Maße von Wasserknappheit betroffen.
Dies stellt ein chronisches physisches Risiko dar, das sich im Zuge des Klimawandels
voraussichtlich in allen wichtigen Beschaffungsregionen verschärfen wird.
Bodenbeschaffenheit – S2.1 (sehr hoch für Pflanzen, hoch für Tiere)
Die Bodengesundheit ist ein entscheidender Faktor für die Ernteerträge, die Produktivität von
Weideland und die langfristige Resilienz der Lieferkette. Mit Bewertungen von 5/5 (Pflanzen)
bzw. 4/5 (Tiere) stellt die Bodendegradation durch Erosion, Verdichtung und Versalzung eine
direkte Bedrohung für die Zuverlässigkeit und Qualität der landwirtschaftlichen Rohstoffbasis
von DO & CO dar. Gesunder Boden ist zudem die Grundlage für Kohlenstoffbindung,
Wasserspeicherung und die Lebensraumfunktionen der biologischen Vielfalt und bildet somit
eine Schnittstelle zwischen Klima- und Naturrisiken.
Bestäubung – S2.5 (sehr hoch für pflanzliche Produkte)
In Bezug auf pflanzliche Erzeugnisse der Landwirtschaft erhält die Bestäubung die höchste
Bewertung (5/5) und den höchsten Abhängigkeitswert für diesen Sektor nach Wasser und
Boden. Wildlebende und gezüchtete Bestäuber sind die Grundlage für die Produktion von Obst,
Gemüse, Nüssen und vielen Kräutern, die für die Premium-Menüs von DO & CO von
entscheidender Bedeutung sind. Der weltweite Rückgang der Bestäuberpopulationen (bedingt
durch Lebensraumverlust, Pestizideinsatz, Krankheiten und Klimawandel) stellt ein
systemisches Risiko für die Vielfalt und Verfügbarkeit von Zutaten dar. Die EU-
Biodiversitätsstrategie 2030 zielt konkret auf die Umkehrung des Rückgangs der
Bestäuberpopulationen und eine Reduzierung des Pestizideinsatzes um 50 % ab. Dies steht in
direktem Zusammenhang mit den Anforderungen von DO & CO an ihre Lieferant:innen.
Abhängigkeiten von extremer Hitze und akuten Gefahren – S3.5 (sehr hoch, beide
Sektoren)
Extreme Hitze wird für beide landwirtschaftlichen Sektoren mit der höchstmöglichen Bewertung
für akute physische Risiken (5/5) eingestuft. Klimabedingter Hitzestress ist ein gut
dokumentierter Faktor für Ertragsrückgänge, Viehsterblichkeit und Gesundheitsrisiken für
landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Die Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten (S3.3 =
4/5) sowie die Resistenz gegen Herbizide (S3.4 = 4/5) stellen weitere akute physische Risiken
dar, die für die Kontinuität der Lieferkette relevant sind. Die Gefährdung durch Waldbrände
(S3.2 = 4/5) und Erdrutsche (S3.1 = 4/5) verschärft das Risiko von
Versorgungsunterbrechungen in mehreren Beschaffungsregionen zusätzlich.
Zustand der Ökosysteme und regulierende Ökosystemleistungen – S2.4 (hoch, beide
Sektoren)
Funktionsfähige Ökosysteme sorgen für eine natürliche Schädlingsbekämpfung,
Krankheitsbekämpfung, Klimaregulierung und den Wasserkreislauf, die die landwirtschaftliche
Produktivität stützen. Die Bewertung des Ökosystemzustands mit 4/5 für beide Sektoren
spiegelt die systemische Abhängigkeit der Landwirtschaft von intakten natürlichen Systemen
212
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
wider, die über die Grenzen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe hinausreichen, darunter
Waldkorridore, Feuchtgebiete und Grünlandlebensräume, die landwirtschaftliche Flächen vor
externen Belastungen schützen.
Verlust der biologischen Vielfalt
Alle fünf in ESRS E4 identifizierten direkten Einflussfaktoren für den Verlust der biologischen Vielfalt sind
in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette vertreten: (ii) Landnutzungsänderung; (iii) direkte
Nutzung; (iv) invasive gebietsfremde Arten; (v) Umweltverschmutzung; (vi) andere Einflussfaktoren
einschließlich Auswirkungen auf sensible Gebiete und sozioökonomische Auswirkungen.
Landnutzungsänderung und Entwaldung – S5.1, S5.2 (sehr hoch, beide Sektoren)
Landnutzungsänderungen und der Verlust des Waldbestandes weisen mit 5/5 die höchste
Auswirkungsbewertung für beide landwirtschaftlichen Sektoren auf und stellen somit die
schwerwiegendsten Auswirkungen in der Wertschöpfungskette von DO & CO im Rahmen des
BRF dar. Die Umwandlung von Land für Weidehaltung, den Anbau von Futterpflanzen (Soja,
Mais) und den Ackerbau ist der Haupttreiber des globalen Verlusts an terrestrischer
biologischer Vielfalt. Der Verlust des Waldbestandes umfasst sowohl die Zerstörung von
Lebensräumen als auch die direkte Ausbeutung von Holzressourcen.
Für DO & CO ist diese Auswirkung vor allem durch die Beschaffung von Rohstoffen mit
Entwaldungsrisiko spürbar: Rindfleisch und Milchprodukte (großer Anteil an der weltweiten
landwirtschaftlichen Nutzfläche), mit Soja gefüttertes Vieh (Geflügel, Schweinefleisch) sowie
tropisches Obst und Gemüse. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet DO & CO
unmittelbar per Gesetz dazu, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass
diese Rohstoffe nicht mit  Entwaldung nach 2020 in Verbindung stehen.
Umweltverschmutzung – S5.4 (sehr hoch, beide Sektoren)
Die Umweltverschmutzung erhält für beide landwirtschaftlichen Sektoren die höchste
Auswirkungsbewertung (5/5). Die landwirtschaftliche Umweltverschmutzung umfasst: die
Auswaschung von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor), die zur Eutrophierung von Gewässern
führt; die Kontamination durch Pestizide und Herbizide, die Schäden an Nichtzielarten wie
Bestäubern, wirbellosen Wassertieren und der Bodenfauna verursacht; Antibiotikarückstände
aus der Tierhaltung, die zur Entstehung von Antibiotikaresistenzen beitragen; sowie
Treibhausgasemissionen (Methan, Lachgas) aus der Tierhaltung und dem Einsatz von
Düngemitteln, die den klimabedingten Druck auf die biologische Vielfalt verstärken.
In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist eine Reduzierung des Einsatzes chemischer
Pestizide um 50 % sowie eine weitere Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicher
Pestizide um 50 % vorgesehen. Die Strategie von DO & CO zur Einbindung von Lieferant:innen
sieht vor die Reduzierung des Pestizideinsatzes zu adressieren, insbesondere für
Lieferant:innen von hochwertigem Obst und Gemüse.
Auswirkungen auf Schutzgebiete und KBAs – S6.1, S6.2 (sehr hoch / hoch)
Der Bereich Landwirtschaft weist die höchstmögliche Bewertung (5/5) in Bezug auf die
Auswirkungen auf Schutzgebiete und KBAs auf. Die Ausweitung landwirtschaftlicher Aktivitäten
in oder in der Nähe von Schutzgebieten, sei es durch direkte Lieferant:innen von DO & CO oder
durch deren vorgelagerte Produktionsmittel, birgt sowohl rechtliche Risiken (Verstöße gegen
die Gesetzgebung zu Schutzgebieten) als auch erhebliche Reputationsrisiken. Für KBAs liegt
die Bewertung bei 4/5, was die hohe Wahrscheinlichkeit widerspiegelt, dass landwirtschaftliche
Lieferketten, die in der Nähe dieser Gebiete betrieben werden, zu deren Degradation beitragen.
213
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Da die geografische Präsenz der Lieferant:innen von DO & CO auf Standortebene noch nicht
vollständig erfasst ist, lässt sich der Anteil der Lieferant:innen, die in oder in der Nähe von
Schutzgebieten und KBAs tätig sind, derzeit noch nicht quantifizieren. Dies wurde als
wesentliche Datenlücke identifiziert, die durch die empfohlene Kartierung der Lieferkette
geschlossen werden soll.
Auswirkungen auf indigene Völker und lokale Gemeinschaften – S7.1 (sehr hoch)
Beide landwirtschaftlichen Sektoren weisen eine sehr hohe Bewertung (5/5) in Bezug auf ihre
Auswirkungen auf die Ländereien und Territorien indigener Völker (IP, Indigenous Peoples) und
lokaler Gemeinschaften (LC, Local Communities) auf. Die Ausweitung der Landwirtschaft –
insbesondere zur Rohstoffproduktion in tropischen Regionen für die Versorgung europäischer
Lebensmittelmärkte – war in der Vergangenheit häufig mit der Vertreibung von
Gemeinschaften, der Verletzung des Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung
(FPIC) sowie dem Verlust traditioneller Landrechte verbunden. Gemäß ESRS E4 §17(e) ist
DO & CO dazu verpflichtet, bestimmte Beschaffungsregionen mit potenziell negativen
Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu identifizieren und Konsultationsprozesse mit
Interessenträger:innen durchzuführen oder zu unterstützen.
Gefährdete Arten und Seltenheit des Verbreitungsgebiets – S6.5 (mittel, 3/5)
Die Seltenheit des Verbreitungsgebiets wird für beide landwirtschaftlichen Sektoren mit 3/5
bewertet, was auf einen mittleren Beitrag der landwirtschaftlichen Aktivitäten zu den
Auswirkungen auf gefährdete und in ihrem Verbreitungsgebiet eingeschränkte Arten hindeutet.
Dieser Indikator dient als primärer BRF-Proxy (Auswirkungen auf die Populationsgröße von
Arten und das globale Aussterberisiko). Die landwirtschaftliche Expansion in Regionen mit
hoher Biodiversität, insbesondere in tropischen und subtropischen Gebieten, geht mit dem
Verlust von Lebensräumen für bedrohte Arten einher, selbst wenn keine formelle Ausweisung
als Schutzgebiet vorliegt.
Die Gruppe hat ihre Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (KRVA) für die vorgelagerte
Wertschöpfungskette noch nicht abgeschlossen. Diese Analyse wird derzeit im Rahmen eines
integrierten Übergangsplans für den Klimaschutz entwickelt. Derzeit werden alle
Umweltthemen auf qualitativer Basis bewertet. Nach Abschluss der Analyse werden die
identifizierten Risiken über das Projekt Beyond in die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie
der Gruppe integriert.
214
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auswirkungen
Ausführlichere Informationen zu den IROs finden Sie in Abschnitt ESRS 2 SBM-3.
[ESRS 2 E4-SBM-3]
Luftverschmutzung
IRO11
Luftverschmutzung durch Schadstoffemissionen entlang der Wertschöpfungskette
Luftverschmutzung durch Schadstoffemissionen entlang der Wertschöpfungskette entsteht
durch die Freisetzung von Luftschadstoffen, die keine Treibhausgase sind, im Zuge
vorgelagerter Aktivitäten. Diese Emissionen stammen in erster Linie aus den Bereichen
Transport und Logistik, einschließlich Straßen-, Luft- und Seefracht, sowie aus dem
Energieverbrauch in den Produktionsprozessen der Lieferant:innen. Weitere Quellen sind
Geschäftstätigkeiten in emissionsintensiven Sektoren wie Landwirtschaft,
Lebensmittelverarbeitung, Verpackung und Materialherstellung. Dort können
Verbrennungsprozesse, industrielle Abläufe und der Einsatz von Chemikalien zur Entstehung
von Luftschadstoffen führen.
Wasserverschmutzung
IRO12
Wasserverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch die
Verwendung von verschmutzungsintensiven Materialien und Zwischenprodukten
Wasserverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entsteht durch die
Verwendung schadstoffintensiver Materialien und Zwischenprodukte. Sie resultiert aus der
Beschaffung von Materialien und Zwischenprodukten, deren Produktionsprozesse die
Wasserqualität beeinträchtigen. Dazu zählen in erster Linie landwirtschaftliche Rohstoffe und
Lebensmittelzutaten, die unter Einsatz von Verfahren hergestellt werden, welche zu
Nährstoffauswaschungen, Grundwasserverschmutzung und einer Verschlechterung der Qualität
von Oberflächengewässern führen können. Weitere Belastungen können durch vorgelagerte
Verarbeitungs- und Fertigungsprozesse entstehen, die Abwasser erzeugen oder Schadstoffe in
lokale Gewässer einleiten. Dadurch werden Wasserökosysteme beeinträchtigt, die außerhalb
der direkten operativen Kontrolle der Gruppe liegen.
Wasserentnahme
IRO13
Wasserknappheit infolge hoher externer Wasserentnahmen im eigenen Betrieb und
in der Wertschöpfungskette
Die Wasserknappheit ist eine negative Auswirkung, die mit der vorgelagerten
Wertschöpfungskette von DO & CO in Verbindung steht, da in wasserintensiven Branchen wie
der Landwirtschaft, der Lebensmittelproduktion, der Chemie, der Rohstoffgewinnung und der
Getränkeherstellung große Mengen an Wasser aus externen Quellen entnommen werden. Der
erhebliche Wasserverbrauch für Bewässerung, Verarbeitung und Produktion kann zu lokalem
Wasserstress beitragen, insbesondere in Regionen mit begrenzter Wasserverfügbarkeit.
Dadurch verringern sich die Süßwasserressourcen für Ökosysteme und Gemeinden, was
langfristige Risiken für die Umwelt und die Lieferkette birgt.
215
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen
IRO15
Negative Auswirkungen auf Meeresressourcen und Ökosysteme durch
Geschäftstätigkeiten und Projekte entlang der Wertschöpfungskette
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette von DO & CO können durch Geschäftsbeziehungen
und Projekte, die mit der Gewinnung oder Nutzung mariner Ressourcen in Verbindung stehen,
negative Auswirkungen auf marine Ressourcen und Ökosysteme entstehen. Dazu gehört die
Beschaffung bei Lieferant:innen oder Partner:innen, deren Aktivitäten zur Überfischung oder
zur Schädigung mariner Lebensräume beitragen können. Solche Auswirkungen können
Fischbestände verringern, die biologische Vielfalt der Meere beeinträchtigen und die langfristige
Gesundheit und Resilienz der marinen Ökosysteme schwächen, was potenzielle Risiken für die
Umwelt und die Lieferkette mit sich bringt.
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
IRO17
Artensterben und Ausbreitung invasiver Arten infolge von GeschäftsAktivität und
Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette
Artenverlust und die Ausbreitung invasiver Arten stellen negative Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt dar, die mit der vorgelagerten Wertschöpfungskette von DO & CO in
Verbindung stehen, und zwar aufgrund von Geschäftsbeziehungen zu Lieferant:innen, deren
Aktivitäten einheimische Ökosysteme gefährden können. Praktiken wie Monokulturen, die
Umwandlung von Lebensräumen oder unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen können die
Artenvielfalt verringern und die Einschleppung invasiver Arten begünstigen. Diese
Auswirkungen können Ökosysteme stören, Tier- und Pflanzenpopulationen gefährden und die
langfristige Resilienz natürlicher Lebensräume schwächen.
IRO18
Verbrauch natürlicher Ressourcen und sektorspezifische Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt, die sich aus Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen in
der Wertschöpfungskette ergeben
Der Verbrauch natürlicher Ressourcen hat negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
innerhalb der vorgelagerten Wertschöpfungskette von DO & CO. Dies ist auf
Geschäftsaktivitäten und Beziehungen in biodiversitätsrelevanten Sektoren wie Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Energie, Wasser- und Abfallwirtschaft, Transport, Chemie sowie Lebensmittel-
und Getränkeherstellung zurückzuführen. Die mit diesen Sektoren verbundene
Ressourcengewinnung, Landnutzung und Umweltverschmutzung können Ökosysteme
schädigen und die biologische Vielfalt verringern. Solche Auswirkungen können zu
Lebensraumverlust, rückläufigen Artenpopulationen und einer verminderten Resilienz der
Ökosysteme führen und stellen langfristige Risiken für die Umwelt und die
Wertschöpfungskette dar.
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
IRO19
Landnutzungs- und Lebensraumveränderungen, die sich aus Geschäftstätigkeiten
und Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette ergeben
Veränderungen in der Landnutzung und im Lebensraum spiegeln negative Auswirkungen wider,
die mit der vorgelagerten Wertschöpfungskette von DO & CO durch Geschäftstätigkeiten und
Beziehungen zu Sektoren wie Landwirtschaft, Bauwesen, Energie, Bergbau, Forstwirtschaft und
Infrastrukturentwicklung verbunden sind. Diese Aktivitäten können zu
Landnutzungsänderungen, Bodenversiegelung, Wüstenbildung oder Bodendegradation
216
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
beitragen. Infolgedessen können Lebensräume zerstört oder fragmentiert, die
Funktionsfähigkeit von Ökosystemen beeinträchtigt und die biologische Vielfalt sowie die
landschaftliche Integrität langfristig nachteilig beeinflusst werden.
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
IRO20
Abhängigkeit von und Druck auf Ökosystemleistungen infolge von
Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen
Die Abhängigkeit von Ökosystemleistungen hat negative Auswirkungen auf die vorgelagerte
Wertschöpfungskette von DO & CO, die sich aus Geschäftsaktivitäten und Beziehungen
ergeben, welche Druck auf natürliche Systeme ausüben. Die Abhängigkeit von
Ökosystemleistungen wie der Verfügbarkeit von Ressourcen, der Klimaregulierung, dem
Erosionsschutz, der Bestäubung und der Selbstreinigung von Gewässern kann deren
Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, wenn diese Systeme überbeansprucht oder geschädigt
werden. Dies kann langfristig die Resilienz der Ökosysteme schwächen und die ökologischen
sowie betrieblichen Anfälligkeiten entlang der Wertschöpfungskette erhöhen.
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
IRO22
Geschäftsbeziehungen zu ressourcenintensiven Branchen, die ihren
Ressourcenverbrauch nicht aktiv reduzieren
Geschäftsbeziehungen zu ressourcenintensiven Branchen haben negative Auswirkungen, wenn
diese Partner:innen nicht aktiv an der Reduzierung ihres Ressourcenverbrauchs arbeiten. Ein
übermäßiger Verbrauch natürlicher Ressourcen in diesen Sektoren kann den Umweltdruck in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette verstärken. Dies kann zu höheren Emissionen, mehr
Abfall und einer Verschlechterung der Ökosysteme führen. Zudem erhöht diese Abhängigkeit 
die Anfälligkeit gegenüber regulatorischen Änderungen, steigenden Ressourcenkosten und
Lieferkettenunterbrechungen, wodurch langfristige ökologische sowie betriebliche Risiken
entstehen.
Abfälle
IRO27
Bodenverunreinigung durch Abfallentsorgung
Im vorgelagerten Bereich der Geschäftstätigkeit von DO & CO entstehen durch die Erzeugung
und Entsorgung von Lebensmittelabfällen, Verpackungen und Betriebsmaterialien aus dem
Catering- und Gastronomiebereich negative Auswirkungen in Form von
Bodenverunreinigungen. Werden diese Abfallströme nicht ordnungsgemäß getrennt und
entsorgt, landen sie auf Deponien, wo sie zur Bildung von Sickerwasser und zur
Bodenverschmutzung beitragen
217
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Managementansatz
[ESRS E2-1, ESRS E3-1, ESRS E4-2, ESRS E5-1]
Der Managementansatz von DO & CO in den Bereichen Umweltverschmutzung, Wasser- und
Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft in den vorgelagerten Aktivitäten basiert auf einer risikobasierten und
zukunftsorientierten Strategie. Ziel dieses Ansatzes ist es, wesentliche Umweltauswirkungen
und Abhängigkeiten, die sich aus der landwirtschaftlichen Beschaffung sowie den Materialien
und den Aktivitäten der Lieferant:innen ergeben, systematisch zu identifizieren, zu bewerten
und zu beheben, insbesondere in Bereichen, die nicht unter der direkten operativen Kontrolle
des Konzerns stehen.
Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht die Einbeziehung von Umweltaspekten in Entscheidungen
zur vorgelagerten Beschaffung und zum Lieferant:innenmanagement, wobei der Schwerpunkt
auf der Resilienz, der Rückverfolgbarkeit und der langfristigen Verfügbarkeit kritischer
Materialien liegt. Die Gruppe ist bestrebt, das Risiko von Umweltrisiken und
Ressourcenengpässen zu verringern, indem sie ihr Verständnis für Lieferant:innenbezogene
IROs vertieft, die Beschaffungsstrukturen diversifiziert und Umweltkriterien in die
Beschaffungsprozesse integriert.
Im Rahmen ihrer vorgelagerten Nachhaltigkeitsstrategie strebt DO & CO einen Übergang zu
einer ressourceneffizienteren und kreislauforientierten Materialnutzung an. Im Fokus dieser
Strategie steht die systematische Identifizierung und Priorisierung von Materialien und
Verpackungslösungen mit geringeren Umweltauswirkungen. Eine strukturierte Forschung und
Zusammenarbeit mit spezialisierten NGOs unterstützt diese Bemühungen.
Zum Bilanzstichtag befinden sich die quantitativen Ziele, die Umsetzungskennzahlen und die
damit verbundenen finanziellen Zuweisungen noch in der Ausarbeitung. Sie werden im Zuge
der Weiterentwicklung der entsprechenden Programme und Pläne festgelegt.
218
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung,
Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und
Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
[ESRS E2-1, ESRS E3-1, ESRS E4-2, ESRS E5-1]
Alle Richtlinien von DO & CO sind im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 innerhalb einer Tabelle
ausführlich beschrieben.
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen
[IRO11, IRO12, IRO13, IRO15, IRO17, IRO18, IRO19, IRO20, IRO22, IRO27]
Der DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen ist die wichtigste Richtlinie in Bezug auf die
E2-, E3-, E4- und E5-bezogenen IROs in der vorgelagerten Wertschöpfungskette von DO & CO.
Der Kodex ermutigt Lieferant:innen, ihre Umweltleistung zu steuern und kontinuierlich zu
verbessern, indem sie Luftemissionen, Wasserverschmutzung, Bodenverunreinigungen,
Abfallaufkommen und den Verbrauch natürlicher Ressourcen überwachen und reduzieren,
insbesondere in ressourcen- und umweltbelastungsintensiven Sektoren wie Landwirtschaft,
Lebensmittelproduktion, Logistik und Fertigung.
[IRO11, IRO12, IRO22, IRO27]
Der Kodex betont den verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, die ordnungsgemäße
Entsorgung von Abfällen und Gefahrstoffen sowie die Ausrichtung auf nationale oder weltweite
Netto-Null-Emissionsziele, während Investitionen in sauberere Technologien und das
Umweltbewusstsein der Arbeitnehmer:innen gefördert werden.
[IRO13, IRO15]
Die Richtlinie befasst sich allgemein mit dem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser und
der Vermeidung von Wasserverschmutzung, indem sie die Lieferant:innen dazu anhält,
Umweltschäden, einschließlich Wasserverschmutzung, zu vermeiden und sicherzustellen, dass
Abfälle vor ihrer Rückführung  in die Umwelt ordnungsgemäß behandelt werden.
[IRO17, IRO18, IRO19, IRO20, IRO22, IRO27]
In diesem Zusammenhang trägt die Richtlinie dazu bei, negative Auswirkungen im
Zusammenhang mit erheblichen Abfallströmen und ineffizienter Ressourcennutzung zu
verringern, indem sie einen geringeren Materialverbrauch und verbesserte
Managementmethoden fördert. Sie unterstützt zudem die Abfallvermeidung und eine
verbesserte Abfallbewirtschaftung, wobei sie sich weitgehend an den Grundsätzen der
Abfallhierarchie orientiert, insbesondere durch Maßnahmen zur Verringerung des
Ressourcenverbrauchs und zur Steigerung der Effizienz. Durch ihre Anwendung in Sektoren mit
hohem Auswirkungen wie der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion unterstützt die
Richtlinie indirekt den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, indem sie
Praktiken fördert, die Umweltverschmutzung, Ressourcenübernutzung und Umweltzerstörung
verringern.
219
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung
[IRO15, IRO17, IRO18, IRO19, IRO20, IRO22, IRO27]
Die DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung unterstützt die Steuerung der oben
beschriebenen IROs, indem sie eine entwaldungsfreie, torffreie und rückverfolgbare
Beschaffung von risikoreichen Lebensmittel- und Non-Food-Produkten fördert und schädliche
landwirtschaftliche Praktiken, den routinemäßigen Einsatz von Antibiotika sowie
Einwegkunststoffe ablehnt. Die Gruppe befürwortet zertifizierte Fischereien, eine
verantwortungsvoll bewirtschaftete Landwirtschaft, den Schutz der biologischen Vielfalt sowie
erneuerbare oder recycelte Materialien.
[IRO17, IRO18, IRO19, IRO20]
Die Richtlinie erkennt den Verlust der biologischen Vielfalt, die Entwaldung und die
Verschlechterung der Ökosysteme als kritische ökologische Herausforderungen im Rahmen
ihrer vorgelagerten Aktivitäten an, insbesondere im Zusammenhang mit risikoreichen
Rohstoffen wie Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao und Papier, und unterstützt die Minderung
dieser Auswirkungen durch verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken, die Förderung von
Lieferketten, die frei von Entwaldung und Torflandumwandlung sind, sowie durch eine
verstärkte Einbindung und Überwachung der Lieferant:innen.
[IRO17, IRO18, IRO19, IRO20]
Sie unterstreicht die Bedeutung von Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Lieferkette,
indem es Lieferant:innen dazu anhält, Angaben zur Herkunft der Rohstoffe zu machen,
anerkannte Zertifizierungssysteme einzuhalten und die Einhaltung von Verpflichtungen zur
Vermeidung von Entwaldung nachzuweisen, sowie Überwachungssysteme und
Datenerfassungsverfahren zur Verfolgung der Fortschritte einzuführen.
[IRO22, IRO27]
Darüber hinaus fördert die Richtlinie einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen,
indem sie die Reduzierung umweltschädlicher Inputs, die Umstellung auf zertifizierte oder
nachhaltig produzierte Materialien sowie die Abkehr von Einwegkunststoffen zugunsten
wiederverwendbarer, recycelbarer oder kompostierbarer Alternativen fördert und damit
zentrale Risiken im Zusammenhang mit dem Verbrauch von Primärressourcen und
Umweltschädigung adressiert.
[IRO17, IRO18, IRO19, IRO20, IRO22, IRO27]
Die Richtlinie befasst sich mit Abfall und Umweltverschmutzung in erster Linie durch ihr
Bekenntnis zu den Grundsätzen der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, insbesondere
bei Non-Food-Produkten. Sie regt die Abschaffung von Einwegkunststoffen und deren Ersatz
durch wiederverwendbare, recycelbare oder kompostierbare Alternativen an und trägt damit
indirekt zur Minderung von Risiken wie Bodenverunreinigungen bei, die durch unsachgemäße
Abfallentsorgung entstehen. Darüber hinaus unterstützt sie die Verwendung von zertifiziertem
oder recyceltem Papier und regt zu einem insgesamt geringeren Materialverbrauch an, was zu
einer geringeren Abfallerzeugung und einem verbesserten Ressourcenmanagement beiträgt.
[IRO15]
Darüber hinaus befasst sich die Richtlinie indirekt mit wasserbezogenen IROs durch
Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur landwirtschaftlichen Beschaffung.
Zu den Erwartungen an Lieferant:innen gehören beispielsweise Praktiken, die
landwirtschaftliche Abflüsse, Bodendegradation und Ökosystemschäden reduzieren, sowie eine
verantwortungsvolle Land- und Torfmoorbewirtschaftung, die eng mit der Wasserqualität und
hydrologischen Auswirkungen verbunden sind. Darüber hinaus unterstützen die Förderung
einer nachhaltigen Beschaffung von Meeresfrüchten und der Schutz von Ökosystemen implizit
die Gesundheit von Meeres- und Süßwassersystemen.
220
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
[IRO11, IRO12, IRO13, IRO15, IRO17, IRO18, IRO19, IRO20, IRO22, IRO27]
Die DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen unterstützt die Steuerung der
oben genannten IROs, indem sie einen umfassenden Rahmen für die verantwortungsvolle
Nutzung, Erhaltung und Überwachung natürlicher Ressourcen beschreibt und dabei auch die
damit verbundenen Emissionen, das Abfallaufkommen und die Umweltauswirkungen
berücksichtigt. Sie fördert Ressourceneffizienz, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und
den Übergang zu nachhaltigen Praktiken in allen vorgelagerten Betriebsabläufen, einschließlich
der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, der Verbesserung der Energieeffizienz und der
Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
[IRO11, IRO12, IRO17, IRO18, IRO19, IRO20, IRO22, IRO27]
Sie fördert Kreislaufwirtschaft und verantwortungsvollen Materialeinsatz durch Vorschläge für
nachhaltige Verpackungen und Abfallwirtschaft, einschließlich der Reduzierung und
schrittweisen Abschaffung von Einwegkunststoffen, der verstärkten Wiederverwertung und
Trennung von Abfallströmen sowie des Übergangs zu recycelbaren, kompostierbaren oder aus
Post-Consumer-Abfällen gewonnenen Materialien, wodurch die Abhängigkeit von
Primärrohstoffen verringert und die Umweltbelastung durch IROs gemindert wird. Die Richtlinie
befasst sich mit Abfallaufkommen und Umweltverschmutzung durch einen strukturierten
Ansatz zur Abfallwirtschaft, der die Messung und Überwachung des Abfallaufkommens, die
Minimierung des Abfallaufkommens, die Förderung von Wiederverwendung und Recycling
sowie die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Behandlung und Entsorgung gefährlicher
Stoffe umfasst. Sie fördert zudem die Prinzipien der Ressourceneffizienz und des
Umweltschutzes und trägt so zu einem geringeren Materialverbrauch und einer verbesserten
Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme bei.
[IRO13, IRO15]
Darüber hinaus geht die Richtlinie direkt auf wasserbezogene IROs ein, indem sie die
Reduzierung des Frischwasserverbrauchs fördert, die Wassereffizienz verbessert, Leckagen
verhindert und alternative Wassernutzungen fördert. Sie berücksichtigt zudem die
Wasserqualität im Hinblick auf die Umweltauswirkungen von Chemikalien und
Betriebsprozessen und unterstützt damit eine nachhaltige Wasserwirtschaft.
[IRO11, IRO12, IRO13, IRO15, IRO17, IRO18, IRO19, IRO20, IRO22, IRO27]
Für alle oben genannten Richtlinien aktualisiert DO & CO derzeit sein Richtlinien-Rahmenwerk,
um einen strukturierten Ansatz der Abfallhierarchie ausdrücklich zu integrieren, der
Wiederverwendung gegenüber dem Recycling mehr Gewicht zu verleihen und Konzepte wie
Ökodesign und die systematische Nutzung von Post-Consumer-Abfällen weiterzuentwickeln.
Diese Aktualisierungen sollen den Ansatz der Richtlinie in Bezug auf die vorgelagerte
Wasseraufbereitung und die Vermeidung von Umweltverschmutzung stärken, indem sie eine
effizientere Ressourcennutzung fördern, einschließlich einer geringeren Abhängigkeit von
Primärrohstoffen, die Abfallbewirtschaftungspraktiken verbessern und Umweltbelastungen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette minimieren. Darüber hinaus sollen Überlegungen
im Zusammenhang mit der Beschaffung aus Meeresgebieten gestärkt werden, indem
nachhaltigere Beschaffungspraktiken gefördert und potenzielle Auswirkungen auf aquatische
Ökosysteme begrenzt werden sollen. Durch die Integration von Ökodesign-Prinzipien wird die
Richtlinie zudem eine klarere Verbindung zum Produkt- und Dienstleistungsdesign herstellen
und so einen geringeren Materialeinsatz, eine geringere Abfallerzeugung und eine verbesserte
Lebenszyklusleistung unterstützen. Insgesamt zielen diese Entwicklungen darauf ab, den
Geltungsbereich der Richtlinie in Bezug auf Bodenverschmutzung, bedenkliche Stoffe und die
verstärkte Verwendung von Sekundärmaterialien im Einklang mit den Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft zu erweitern.
221
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf Umweltverschmutzung, Wasser-
und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme
sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
[ESRS E2-2, ESRS E3-2, ESRS E4-3, ESRS E5-2]
Die Umsetzung der folgenden Maßnahmen durch DO & CO hängt von der Verfügbarkeit und
Zuweisung wichtiger Ressourcen ab. So sind ausreichende Budgetmittel erforderlich, um
Analysen, die Dateninfrastruktur sowie die schrittweise Integration von Nachhaltigkeitskriterien
in die Beschaffungsprozesse zu unterstützen. Darüber hinaus hängt die Wirksamkeit
bestimmter Maßnahmen, insbesondere der Diversifizierung der Lieferant:innen und der
Innovation im Bereich nachhaltiger Materialien, von der Verfügbarkeit geeigneter
landwirtschaftlicher Produkte und alternativer Materialien ab. Diese müssen den Qualitäts-,
Sicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen in verschiedenen Regionen und Jahreszeiten
gerecht werden. Technologische Fortschritte sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung,
insbesondere für das Projekt Beyond und das Umweltdatenmanagement. Denn hierfür sind
verbesserte Datensysteme, Tools zur Rückverfolgbarkeit und Berichtstechnologien erforderlich
sind, um Risiken zu bewerten und die Entscheidungsfindung in großem Umfang zu
unterstützen.
Quantitative Daten zu erzielten Reduzierungen, zum Umsetzungsfortschritt und zur Zuweisung
finanzieller Mittel liegen nicht für alle Maßnahmen vor. Die derzeitigen und künftigen
finanziellen Mittel sowie deren Zusammenhang mit den wichtigsten in den Jahresabschlüssen
ausgewiesenen Beträgen werden zu gegebener Zeit für jede Maßnahme zugewiesen. Die für
die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen aktuellen oder geplanten Investitions- oder
Betriebsausgaben liegen noch nicht für jede Maßnahme vor.
Entwicklung eines Übergangsplan für den Naturschutz
[ESRS E4-3, ESRS E5-2]
[IRO 22, IRO27
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: IMPLEMENTIERUNG im GJ 2026/2027
ZEITRAHMEN: KURZ- BIS MITTELFRISTIG]
Derzeit entwickelt der Konzern einen Übergangsplan für den Naturschutz (Nature Transition
Plan, NTP), der den Weg zur Verringerung der negativen Auswirkungen des Konzerns auf die
biologische Vielfalt und die Ökosysteme sowie auf die Ressourcennutzung und die
Kreislaufwirtschaft in den vorgelagerten Aktivitäten aufzeigen wird. Der Plan basiert auf einer
abgeschlossenen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (KRVA) für das Berichtsjahr
2026/2027 und definiert zeitgebundene Verpflichtungen für die IROs in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette für die nächsten Jahre. Das Unternehmen hat die ersten Grundlagen für
seinen Übergangsplan für den Naturschutz geschaffen, indem es relevante Richtlinien
aktualisiert und eine Risikobewertung zur biologischen Vielfalt in seinen eigenen Betrieben
sowie in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durchgeführt hat, wobei der Schwerpunkt auf
dem Agrarsektor lag. Die Bewertung erfolgte anhand der Methodik des WWF zur
Risikobewertung der biologischen Vielfalt und dient der Ermittlung naturbezogener
Auswirkungen, Risiken und Abhängigkeiten. Nach seiner Fertigstellung wird der Übergangsplan
für den Naturschutz in die allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe integriert.
222
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Entwicklung der Lieferant:innendiversifizierung
[ESRS E4-3, ESRS E5-2]
[IRO18, IRO19, IRO20, IRO22
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen, DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung; DO & CO
Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Die Gruppe diversifiziert ihre Lieferant:innenbasis im landwirtschaftlichen Bereich aktiv über
verschiedene Regionen und Warengruppen hinweg. Damit möchte sie Risiken durch
Konzentration verringern, ihre Resilienz gegenüber Lieferengpässen aufgrund von Verlusten
der biologischen Vielfalt verbessern und den Zugang zu zertifizierten nachhaltigen und
regenerativen landwirtschaftlichen Produkten erweitern. Bei der Diversifizierung werden sowohl
wirtschaftliche als auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Dabei werden Lieferant:innen
bevorzugt, die über eine bessere Rückverfolgbarkeit, ein geringeres Entwaldungsrisiko und ein
stärkeres Umweltmanagementsystem verfügen. Diese Maßnahmen werden fortlaufend und
ohne festgelegtes Enddatum umgesetzt.
Um die Erfassung von Risiken für die biologische Vielfalt und die Natur in der Lieferkette, den
Zugang zu branchenspezifischen Daten und Benchmarks sowie die Entwicklung von
Programmen zur Befähigung der Lieferant:innen zu unterstützen, arbeitet die Gruppe mit
spezialisierten NGOs und Umweltforschungsorganisationen zusammen. Die Lever Foundation
ist die wichtigste NGO-Partnerin der Gruppe und unterstützt die Entwicklung und Umsetzung
der DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung. Im Rahmen des Übergangsplans für den
Naturschutz und der KRVA werden weitere Partnerschaften mit NGOs aufgebaut.
Entwicklung und geplanter Start des Projekts Beyond
[ESRS E2-2, ESRS E3-2, ESRS E4-3]
[IRO11, IRO12, IRO13, IRO15, IRO17, IRO18, IRO19, IRO20
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen; DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung; DO & CO
Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZFRISTIG, GJ 2026/2027]
Die Gruppe entwickelt derzeit ein strukturiertes Programm zur Sorgfaltspflicht gegenüber
Lieferant:innen, das wichtige Agrarrohstoffkategorien und risikoreiche Beschaffungsregionen
abdeckt. DO & CO ergreift derzeit keine spezifischen Maßnahmen in Bezug auf Gebiete mit
Wasserrisiken, einschließlich Gebiete mit hohem Wasserknappheit. Das Programm umfasst
eine risikobasierte Priorisierung der Lieferant:innen nach Rohstoff und Region, eine Prüfungen
der Einhaltung der relevanten Richtlinien durch die Lieferant:innen sowie die Einbeziehung der
Ergebnisse der Sorgfaltsprüfung in Beschaffungs- und Vertragsentscheidungen. Darüber hinaus
wird Projekt Beyond die Erfassung und Verwaltung von Lieferant:innendaten über die Bereiche
Beschaffung, Nachhaltigkeit und Finanzen hinweg standardisieren. Das Programm wird eine
zentrale Datenquelle für verifizierte Lieferant:inneninformationen schaffen, die
Nachhaltigkeitsleistung, Zertifizierungsstatus, geografischer Herkunft und
Rohstoffklassifizierung abdeckt. Diese Infrastruktur bildet die Grundlage für verbesserte Daten,
Rückverfolgbarkeit und umfassende Sorgfaltsprüfungen. Das Projekt wird im Geschäftsjahr
2026/2027 umgesetzt werden.
223
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Einführung nachhaltiger Materialien und Innovationen im
Verpackungsbereich
[ESRS E5-2]
[IRO22
DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen; DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung; DO & CO
Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
DO & CO evaluiert und beschafft umweltschonendere Materialien, darunter biobasierte und
recycelbare Verpackungslösungen. Dieser Ansatz trägt zu einer schrittweisen Reduzierung von
Einwegkunststoffen bei und optimiert die Materialkreislaufwirtschaft insgesamt. Erwartete
Ergebnissen sind geringere Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit
Verpackungsmaterialien sowie eine bessere Ausrichtung an den Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft. Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme umfasst in erster Linie
Verpackungen und Materialien in der Lebensmittelproduktion, im Catering und in der
Gastwirtschaft an allen Standorten der Gruppe und betrifft somit vor allem Lieferant:innen aus
den Bereichen Verpackung und Logistik. Die Maßnahme wird fortlaufend und ohne festgelegtes
Enddatum umgesetzt.
224
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS E2-3, ESRS E3-3, ESRS E4-4, ESRS E5-3]
Mit dem folgendem Ziel beabsichtigt DO & CO, wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf
Ressourcenzuflüsse zu steuern, positive Auswirkungen und Chancen zu fördern sowie
wesentliche Risiken im Rahmen ihrer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu mindern:
ESRS-konforme Ziele
Zeitraum und Kennzahl
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Z 07 Erreichung von 70 % lokaler Beschaffung bei Fleisch und Gemüse (IRO22)
70 % bis 2030
DO & CO hat sich das freiwillige Ziel gesetzt, 70 % des Fleisch- und Gemüsebedarfs aus lokaler
Erzeugung zu decken, gemessen am Volumen und definiert anhand einer maximalen
Transportentfernung gemäß der aktualisierten internen Definition des Begriffs „lokal“. Für die
ESRS-Berichterstattung umfassen lokal bezogene Produkte ausschließlich Fleisch, Gemüse und
Obst. Lokal bezogene Produkte werden in zwei Kategorien unterteilt: (i) in Türkiye und in
Großbritannien beziehen sich lokal bezogene Produkte auf Waren, die innerhalb der
Landesgrenzen gekauft wurden; (ii) in Österreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien und
den USA beziehen sich lokal bezogene Produkte auf Waren, die in einem Umkreis von 500 km
(310 Meilen) gekauft wurden. Dieses Ziel unterstützt die Kriterien der Richtlinie zur
nachhaltigen Beschaffung, indem es regionale Lieferketten stärkt und die Frische sowie die
Rückverfolgbarkeit der Produkte verbessert. Es wird als Prozentsatz des gesamten
Beschaffungsvolumens an Fleisch und Gemüse gemessen, das die Kriterien für die lokale
Beschaffung erfüllt, und gilt für alle Gastronomiebetriebe unter der operativen Kontrolle von
DO & CO weltweit, innerhalb derselben organisatorischen Grenzen, die für die Beschaffung und
die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen verwendet werden. Als Basisjahr gilt das
Geschäftsjahr 2023/2024, in dem 51 % der Produkte die Kriterien für lokale Beschaffung
erfüllten. Im laufenden Geschäftsjahr lag dieser Anteil bei 65 %.
Die Fortschritte werden jährlich anhand von Beschaffungsdaten überwacht, darunter der
Standort der Lieferant:innen, das Einkaufsvolumen und die berechneten
Transportentfernungen. Die Methodik stützt sich auf interne Beschaffungsdefinitionen in
Verbindung mit geografischen Kartierungen und Logistikdaten, um die Einhaltung der
Grenzwerte für maximale Transportentfernungen zu ermitteln. Zu den wesentlichen Annahmen
zählen die Verfügbarkeit lokaler Lieferant:innen, die die Qualitäts- und Mengenanforderungen
erfüllen, saisonale Schwankungen in der landwirtschaftlichen Produktion sowie regionale
infrastrukturelle Einschränkungen. Änderungen der Methodik, des Umfangs, der Annahmen
oder der Datenqualität werden im Rahmen der jährlichen Berichterstattung transparent
offengelegt, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit.
Das Ziel wurde in Absprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied und internen Experten
festgelegt. Interessenträger:innen waren an der Zielsetzung nicht beteiligt. Im Berichtsjahr
wurden keine Änderungen an diesen Zielen und den entsprechenden Kennzahlen
vorgenommen, und eine Neuberechnung des Basisjahres war nicht erforderlich. Die Ziele
werden jährlich überwacht und überprüft.
DO & CO hat kein ESRS-konformes Ziel für die vorgelagerten wesentlichen Themen E2
(Umweltverschmutzung), E3 (Wasser- und Meeresressourcen) und E4 (Biologische Vielfalt und
Ökosysteme) festgelegt. Die Gruppe misst die Wirksamkeit ihrer Konzepte und Maßnahmen
bislang noch nicht anhand spezifischer Zielvorgaben. Weitere Informationen zu den Richtlinien
und Maßnahmen können im Kapitel Umwelt / Vorgelagerte Wertschöpfungskette / Ziele
gefunden werden.
225
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Für E4 und bestimmte E5 IROs ist DO & CO derzeit dabei, Ziele auszuarbeiten, und hat bereits
entsprechende Ambitionen festgelegt. Weitere Einzelheiten zum Zielrahmen und zum
entsprechenden Überwachungskonzept werden derzeit ausgearbeitet. Dennoch wird der
Meilenstein offengelegt, um das strategische Engagement des Unternehmens in diesen
Bereichen zu demonstrieren, die laufenden Bemühungen zur Festlegung messbarer und
wirkungsorientierter Ziele hervorzuheben und Transparenz hinsichtlich der Ambitionen zu
gewährleisten, die in künftigen Berichtszeiträumen voraussichtlich vollständig messbar und
ESRS-konform sein werden.
Nicht ESRS-konforme Meilensteine
Zeithorizont und Kennzahl
Ressourcenzuflüsse
M 05 Erreichung einer 100%igen geografischen Kartierung (EUDR-konform) (IRO24)
100 % bis 2028
Auswirkungen auf Ausmaß und Zustand von Ökosystemen
M 06 Einführung eines Umweltprofilings zur Erhebung von Ausgangsdaten und Kartierung der
landwirtschaftlichen Praktiken von 100 % der PrimärLieferant:innen von frischen Agrarprodukten
(IRO17-IRO21)
100 % bis 2028
DO & CO hat die Ambition sich das Ziel zu setzen, bis Dezember 2026 eine vollständige
geografische Kartierung risikobehafteter Rohstoffe in Übereinstimmung mit der EU-
Entwaldungsverordnung (EUDR) zu erreichen und die vollständige geografische
Rückverfolgbarkeit bis 2028 auf alle Primärzutaten auszuweiten. Der Fortschritt wird anhand
des prozentualen Anteils der beschafften Rohstoffe und Zutaten, für die präzise geografische
Herkunftsdaten vorliegen und verifiziert sind, gemessen und gilt für alle relevanten
vorgelagerten Aktivitäten. Der Umfang wird zunächst Rohstoffe mit Entwaldungsrisiko im
Einklang mit den Anforderungen der EUDR priorisieren, bevor er auf alle Primärzutaten
ausgeweitet wird. Darüber hinaus hat DO & CO den Meilenstein im Zuge der ausständigen
Zielformulierung festgelegt, ein Umweltprofiling einzuführen, um die landwirtschaftlichen
Praktiken für 100 % ihrer Primär-Lieferant:innen von frischen Agrarprodukten zu erfassen.
Dieser Meilenstein wird anhand des Anteils der Primär-Lieferant:innen von frischen
Agrarprodukten gemessen, für die Umweltdaten zu landwirtschaftlichen Praktiken erhoben,
bewertet und dokumentiert werden.
226
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Bereich 3: Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Bereich 3 befasst sich mit den nachgelagerten Umweltauswirkungen, die sich aus dem
Konsument:innenverhalten, den betrieblichen Aktivitäten der Kund:innen sowie aus
Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette der Luftfahrt- und Gastwirtschaft ergeben.
Der Bereich konzentriert sich auf IROs im Zusammenhang mit der Nachfrage nach Flugreisen,
auf Auswirkungen bezüglich Umweltverschmutzung durch emissionsintensive nachgelagerte
Aktivitäten sowie auf Auswirkungen einer verbesserten Ressourceneffizienz und
Abfallbewirtschaftung während der Nutzungs- und End-of-Life-Phase der Produkte von
DO & CO. Diese Themen sind vor allem im Zusammenhang mit den ESRS E1 (Klimawandel),
ESRS E2 (Umweltverschmutzung) und ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft)
relevant.
Die in diesem Bereich adressierten Auswirkungen treten in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette auf, da sie erst nach der Bereitstellung der Produkte und
Dienstleistungen von DO & CO an Kund:innen, insbesondere Airline Partner:innen,
Eventkund:innen und Kund:innen im Gastwirtschaftsbereich, eintreten. Kund:innenseitige
betriebliche Aktivitäten, Konsument:innenverhalten und Entsorgungspraktiken beeinflussen
unmittelbar den ökologischen Fußabdruck, der mit der  Wertschöpfung von DO & CO
verbunden ist, und somit die langfristige Resilienz, Umsatzstabilität und die Reputation.
227
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette:
Klimawandel, Umweltverschmutzung & Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
[ESRS 2 E1-SBM-3]
Auf der Grundlage des oben beschriebenen Zusammenspiels des Geschäftsmodells mit den
Beziehungen innerhalb der nachgelagerten Wertschöpfungskette spiegeln die folgenden IROs
die wesentlichen Umweltauswirkungen wider, die während der Nutzungs- und End-of-Life-
Phase der Produkte und Dienstleistungen von DO & CO entstehen und gemäß ESRS 2 IRO-1
ermittelt wurden. Weitere detaillierte Informationen zu den IROs findet man in ESRS 2 SBM-3
innerhalb der IRO Tabelle. Der Bewertungsprozess der IROs ist im Kapitel ESRS 2 unter IRO-1
genauer beschrieben.
Aktuelle Evaluierungen, basierend auf einer qualitativen Analyse von
Dienstleistungsabhängigkeiten, geografischer Exposition und B2B-Kund:innensegmenten,
zeigen, dass nachgelagerte Aktivitäten mit hoher Abhängigkeit von Transportinfrastruktur,
Energieverbrauch und großskaliger Eventlogistik besonders stark physischen Klimarisiken und
transitorischen Belastungen ausgesetzt sind. Nähere Informationen zu dieser Evaluierung
finden sich im Kapitel Umwelt / Eigener Geschäftsbereich / Klimawandel unter SBM-3. Eine
systematischere Resilienzanalyse der nachgelagerten Betriebsabläufe ist geplant, um die
Bewertung der Robustheit des Geschäftsmodells zu stärken.
Resilienzanalyse: Nachgelagerte Wertschöpfungskette
[ESRS E1-SBM-3, ESRS 2 SBM-3]
Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse ist in Kapitel ESRS 2 E1-IRO-1 zu finden.
Die qualitative Resilienzanalyse der Strategie und des Geschäftsmodells von DO & CO im
Hinblick auf klimabedingte physische Risiken und Übergangsrisiken wurde auf die gesamte
Wertschöpfungskette ausgeweitet. Über den vorgelagerten Cluster hinaus, der die
Beschaffungsregionen für Agrar- und Lebensmittelrohstoffe umfasst, die auf regionaler Ebene
unter den drei IPCC-Szenarien (RCP 2.6, RCP 4.5 und RCP 8.5) bewertet wurden, deckt die
Analyse gleichermaßen den nachgelagerten Cluster ab, der die von DO & CO bedienten
internationalen Flughäfen und die damit verbundenen Fluggesellschaften umfasst, an denen die
Weiterverpflegung, Logistik und Event-Aktivitäten der Gruppe stattfinden.
Umfang und Methodik
Der Umfang und die Methodik der Analyse der Widerstandsfähigkeit der nachgelagerten
Wertschöpfungskette entsprechen denen, die für die vorgelagerte Wertschöpfungskette
beschrieben wurden (Kapitel Umwelt / Vorgelagerte Wertschöpfungskette unter SBM-3).
228
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ergebnisse und Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz
Die Argumentation für die Resilienz der nachgelagerten Wertschöpfungskette stützt sich auf
vier Beobachtungen:
Die Resilienz der nachgelagerten Wertschöpfungskette ist untrennbar mit der Resilienz
des eigenen Geschäftbereichs verbunden. Die nachgelagerte Tätigkeit von DO & CO ist
strukturell an Fluglinienkund:innen gebunden, die von großen Drehkreuzflughäfen aus
operieren, wobei sich die meisten eigenen Betriebsstätten an diesen Flughäfen
befinden. Eine Klimastörung an einem Flughafen wirkt sich gleichzeitig auf (i) den
Flugbetrieb des Fluglinienkund:innen und (ii) die eigene Produktionskapazität von     
DO & CO innerhalb der Catering-Einheit auf dem Flughafengelände aus. Die
Resilienzbetrachtung für die nachgelagerte Wertschöpfungskette muss daher im
Zusammenhang mit der Resilienzanalyse des eigenen Geschäftsbereichs betrachtet
werden.
Für die fünf eigenen Flughafen-Hubs, Wien, Madrid, London Heathrow, Istanbul und
Chicago, wird die Exposition gegenüber physikalischen Gefahren in der Resilienzanalyse
des eigenen Geschäftsbereichs ausführlich behandelt. Resilienzmaßnahmen inkludieren
vorab geplante Notfallverfahren in jeder Flughafen-Catering-Einheit
(Notstromversorgung für Kühlanlagen, Ausweichrouten für verderbliche Waren,
Protokolle zur Personalmobilisierung, Zeitpläne für die Wiederaufnahme des Betriebs
nach Störungen) zur Minimierung von Produktionsausfällen und zur Aufrechterhaltung
der Lebensmittelsicherheit während und unmittelbar nach klimabedingten
Betriebsstörungen. Diese befinden sich in der Umsetzungsphase, wobei die Einheiten
unterschiedliche Reifegrade und Bereitschaftsstufen aufweisen. Verbesserungsbedarf
besteht jedoch bei der betrieblichen Flexibilität, das Produktionsvolumen und die
Personalbesetzung bei Flugausfällen rasch anzupassen. Zusätzlich gilt es, formelle
Protokolle für den Informationsaustausch und gemeinsame Notfallmaßnahmen zwischen
dem Flughafenbetreiber und der DO & CO-Einheitsleitung zu etablieren und an die
Einheiten weiterzugeben, einschließlich Vorabinformationen zu Wettervorhersagen,
koordinierten Notfallmaßnahmen und der Abstimmung mit den Notfallplänen der
Fluggesellschaften.
Technologie dominiert das quantifizierte Übergangsrisiko. In allen drei Szenarien der
2050er Jahre ist Technologie die dominierende Kategorie des Übergangsrisikos für die
nachgelagerte Wertschöpfungskette, gefolgt von Reputations- und Marktrisiken. Daten
zur CO₂-Bepreisung sind für das nachgelagerte Flughafenportfolio unter der aktuellen
S&P-Methodik nicht verfügbar. Indirekte Übergangsrisiken ergeben sich auch aus dem
Druck zur Dekarbonisierung des Luftverkehrssektors (SAF-Vorgaben, EU-
Emissionshandelssystem für den Luftverkehr, CORSIA), der sich eher auf die
Nachfrageentwicklung der Fluggesellschaften als direkt auf DO & CO auswirkt.
Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz inkludieren die Beobachtung der Politik zur
Dekarbonisierung des Luftverkehrssektors welche bereits im Gange. ist. Sowie, neue
Catering-Angebote, die auf die ESG-Verpflichtungen der Fluggesellschaften abgestimmt
sind, sowie langfristige Kund:innenvertragsstrukturen, die Volumentransparenz bieten,
sollen im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der Resilienzanalyse gestärkt
werden.
Einschränkungen und Ausblick
Die nachgelagerte Resilienzanalyse wird in dieser ersten Iteration auf Portfolioebene
durchgeführt. Eine gründlichere Analyse des Luftverkehrssektors und der wichtigsten
Flughafen-Drehkreuze ist für den nächsten Resilienz-Analysezyklus geplant.
229
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auswirkungen
Die wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), die im Rahmen
der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (KRVA) identifiziert wurden, werden in
Übereinstimmung mit ESRS 2 SBM-3 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und
deren Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell) offengelegt. Die Wechselwirkungen
dieser IROs mit der Strategie und dem Geschäftsmodell von DO & CO, einschließlich der
daraus resultierenden Resilienzanalyse, werden unter ESRS E1-SBM-3 für die Klimadimension
beschrieben und stehen im Einklang mit der umfassenderen Offenlegung von Nachhaltigkeits-
IROs gemäß ESRS 2 SBM-3.
Klimaschutz
IRO3
Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen)
Das Verhalten der Kund:innen, insbesondere im Zusammenhang mit Flugreisen, bedingt
nachgelagerte klimabezogene Auswirkungen des Unternehmens. Durch Partnerschaften mit
Fluggesellschaften ist das Unternehmen indirekt den Emissionen des Luftfahrtsektors sowie
klimabezogenem Reputations- und Regulierungsdruck ausgesetzt. Aufgrund der
Besonderheiten der Emissionsbilanzierung gemäß dem GHG-Protokoll werden diese Emissionen
jedoch nicht in das THG-Inventar von DO & CO aufgenommen.
Luftverschmutzung
IRO11
Luftverschmutzung durch Schadstoffemissionen entlang der Wertschöpfungskette
Die Auswirkungen durch Luftverschmutzung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
entstehen primär aufgrund von Emissionen aus dem Flugverkehr. Partnerschaften mit
Kund:innen und anderen Akteur:innen emissionsintensiver Branchen setzen von DO & CO
indirekten umweltbezogenen Auswirkungen aus, darunter strengere Regulierungen, verstärkte
öffentliche Kontrolle und Reputationsschäden. Obwohl DO & CO selbst keine Emissionen aus
dem Flugbetrieb verursacht, werden die Auswirkungen aufgrund der engen betrieblichen und
kommerziellen Verflechtung mit den Kund:innen als wesentlich angesehen. Die Vermeidung
von Umweltverschmutzung ist daher Teil des Managements der nachgelagerten
Wertschöpfungskette, insbesondere durch Entscheidungen beim Produkt- und
Verpackungsdesign, die sich auf Abfallströme und Materialverluste auswirken.
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
IRO22
Geschäftsbeziehungen zu ressourcenintensiven Branchen, die ihren
Ressourcenverbrauch nicht aktiv reduzieren
Im nachgelagerten Bereich könnte DO & CO durch Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in
ressourcenintensiven Branchen sowie durch die Art und Weise, wie ihre Produkte und
Dienstleistungen nach Verlassen des direkten Einflussbereichs genutzt, vertrieben und
konsumiert werden, indirekt zu Umweltauswirkungen beitragen. In dieser Phase der
Wertschöpfungskette werden die Angebote des Unternehmens Teil umfassenderer Aktivitäten
von Kund:innen und Partner:innen, etwa im Airline-Catering, im Event-Hospitality-Bereich
sowie im Gastronomiebereich, wo Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen weiterhin
anfallen.
230
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Abfälle
IRO26
Erhebliche Abfallströme und -mengen, die aus Geschäftstätigkeiten und
Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette entstehen
Wesentliche Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette betreffen das Volumen
der bei der Leistungserbringung anfallenden Verpackungs- und Lebensmittelabfälle sowie die
Recyclingfähigkeit, das Potenzial zur Wiederverwendung oder die Kompostierbarkeit der
Materialien. Der Ressourcenverbrauch und das Abfallaufkommen während der Nutzungs- und
End-of-Life-Phase von Catering-Produkten stellen somit eine wesentliche nachgelagerte
Auswirkung dar. Je nach Kund:innenverhalten und Entsorgungsinfrastruktur können beim
Bordservice, bei Veranstaltungen und im Gastwirtschaftsbereich erhebliche Abfallmengen
anfallen. Eine ineffiziente Ressourcennutzung hat nicht nur höhere Umweltauswirkungen zur
Folge, sondern führt auch zu höheren Kosten und betrieblichen Ineffizienzen, sowohl für
DO & CO als auch für ihre Kund:innen. Produktdesign, Kund:inneneinbindung und
Kollaborationen im Bereich der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beeinflussen diese
nachgelagerten Abläufe direkt. Eine Verbesserung der Kreislaufwirtschaft unterstützt die
Nachhaltigkeitsziele der Kund:innen und stärkt langfristige Geschäftsbeziehungen.
Risiken
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
IRO24
Lieferketten- und Kostenrisiken aufgrund regulatorischer und regionaler
Entwicklungen
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette von DO & CO können regulatorische Änderungen
und regionale Entwicklungen die Lieferkette beeinträchtigen und die Beschaffung erschweren
sowie verteuern. Dies kann dazu führen, dass auf kostspieligere, konforme Materialien und
Produkte umgestellt werden muss, während neue Anforderungen zusätzlich die betrieblichen
Kosten erhöhen.
231
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Managementansatz
Der Managementansatz von DO & CO hinsichtlich der Auswirkungen in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette konzentriert sich auf die Stärkung der Unternehmensresilienz sowie den
Kompetenzaufbau bei Kund:innen und Partner:innen. Der Ansatz ist entlang von vier Hebeln
strukturiert: Schulung, Innovation, Partnerschaften und Berichterstattung für Kund:innen.
Die Schulungsinitiativen zielen darauf ab, das Bewusstsein der Kund:innen für
Abfallvermeidung, nachhaltige Produktentscheidungen und die Umweltauswirkungen der
Servicegestaltung zu schärfen. Durch transparente Kommunikation und gemeinsame
Lernformate unterstützt DO & CO fundierte Entscheidungsfindung und Verhaltensänderungen.
Innovationsmaßnahmen konzentrieren sich auf alternative Materialien, abfallarme
Menükonzepte und kreislauffähige Verpackungslösungen. Die Entwicklungsküchen fungieren
als kollaborative Plattform, auf der nachhaltige Catering-Konzepte gemeinsam mit Kund:innen
entwickelt, getestet und weiterentwickelt werden.
Partnerschaften sind zentral für das Management der nachgelagerter Auswirkungen. DO & CO
arbeitet mit Fluggesellschaften, Flughäfen, Abfallentsorgern und Brancheninitiativen
zusammen, um die Abfallbewirtschaftung zu optimieren, die Umweltverschmutzung zu
verringern und umfassendere Übergangsmaßnahmen zu unterstützen. Dazu gehört auch die
Ausrichtung auf Strategien für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF), wenn diese relevant sind.
Kund:innenspezifische Berichterstattung schafft Transparenz hinsichtlich Abfallmengen,
Materialzusammensetzung und der Nachhaltigkeitsleistung von Catering-Lösungen. Dies
unterstützt die Ausrichtung an den ESG-Zielen und den regulatorischen Anforderungen der
Kund:innen und stärkt langfristige Geschäftsbeziehungen.
Diese Maßnahmen unterstützen die Kund:innen, nachgelagerte Umweltauswirkungen durch die
Erfüllung regulatorischer Anforderungen und von ESG-Anforderungen zu verringern. Dadurch
stärken sie auch die Unternehmensresilienz der Gruppe. Sie tragen dazu bei, indirekte Umsatz-
und Reputationsrisiken im Zusammenhang mit der klimabezogenen Kritik am Flugverkehr zu
mindern und festigen die Positionierung von DO & CO als bevorzugte Partnerin in emissions-
und ressourcenintensiven Sektoren.
Während nachgelagerte Auswirkungen außerhalb des direkten operativen Einflussbereichs des
Unternehmens auftreten, beeinflusst DO & CO die Ergebnisse in erster Linie durch
Produktdesign, Materialauswahl und Servicekonzepte. Diese Maßnahmen werden durch die
Umweltmanagementsysteme der Gruppe in den eigenen Geschäftsaktivitäten gestützt. Sie
gewähren einheitliche Standards, Datenqualität und Prozessdisziplin, auf denen wiederum die
Produktentwicklung und die Kund:inneneinbindung basieren.
[ESRS E1-1]
Im Geschäftsjahr 2026/27 wird das Unternehmen einen Übergangsplan entwickeln, um seinen
Dekarbonisierungspfad in der nachgelagerten Wertschöpfungskette festzulegen und die
wichtigsten Hebel zur Reduzierung der Scope-3-Emissionen zu identifizieren.
232
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzepte im Zusammenhang mit Klimawandel, Umweltverschmutzung
& Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
[ESRS E1-2, ESRS E2-1, ESRS E5-1]
Die Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden in erster Linie durch die
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen geregelt. Diese umfasst sowohl das
Management der nachgelagerten Auswirkungen des Klimawandels als auch die Auswirkungen
in Bezug auf Ressourcennutzung, Abfall und Kreislaufwirtschaft. Eine ausführliche
Beschreibung der Richtlinie findet sich im Kapitel ESRS 2 im Abschnitt SBM-3.
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
[IRO3, IRO11, IRO22, IRO 24, IRO26]
Aus Sicht des Klimawandels (ESRS E1) adressiert die DO & CO Richtlinie für die Nutzung
natürlicher Ressourcen die negativen Auswirkungen von Scope‑3-Treibhausgasemissionen,
indem sie einen Rahmen für das Emissionsmanagement entlang der gesamten
Wertschöpfungskette festlegt. Sie verpflichtet DO & CO zu Science-Based Targets, zur
Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2040 sowie zur Reduktion der Scope‑1-3-Emissionen
durch Verbesserungen der Energieeffizienz und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer
Energien.
Aus Sicht der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) unterstützt die Richtlinie
die Verringerung negativer Umweltauswirkungen, die mit wesentlichen Abfallströmen und
ineffizientem Ressourceneinsatz verbunden sind, indem sie einen geringeren Materialeinsatz
sowie stärkere Praktiken im Ressourcenmanagement fördert. Zudem unterstützt sie eine
Abkehr von der Abhängigkeit von Primärrohstoffen durch die Verbesserung der
Ressourceneffizienz insgesamt. Darüber hinaus trägt die Richtlinie durch die Berücksichtigung
von Biodiversität und umfassenderem Umweltschutz indirekt zur Reduzierung von Risiken wie
Bodenverunreinigungen infolge unsachgemäßer Abfallbehandlung bei. Insgesamt fördert die
Richtlinie Abfallvermeidung und ein verbessertes Abfallmanagement und steht durch ihren
Fokus auf geringeren Ressourceneinsatz und Effizienzsteigerungen im Einklang mit der
Abfallhierarchie.
DO & CO überarbeitet derzeit ihren Richtlinienrahmen, um eine strukturierte Abfallhierarchie
klarer zu verankern, die Wiederverwendung stärker als das Recycling zu priorisieren und
Ansätze wie Ökodesign sowie den verstärkten Einsatz von Post-Consumer-Materialien weiter
voranzutreiben. Diese Überarbeitungen sollen zudem die Berücksichtigung von Risiken der
Bodenverschmutzung, von besonders besorgniserregenden Stoffen sowie die verstärkte
Nutzung von Sekundärrohstoffen im Einklang mit den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft weiter
stärken.
233
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel,
Umweltverschmutzung & Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
[ESRS E1-3, ESRS E2-2, ESRS E5-2]
Angesichts der begrenzten operativen Kontrolle über Aktivitäten in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette zielen die Maßnahmen von DO & CO darauf ab, die Ergebnisse durch
Produktdesign, Einbindung der Kund:innen, Partnerschaften und Transparenz zu beeinflussen.
Mit diesen Maßnahmen werden die wesentlichen nachgelagerten Auswirkungen, Risiken und
Chancen in Bezug auf Klima, Umweltverschmutzung und Ressourcen adressiert, die im
Rahmen von ESRS 2 IRO-1 identifiziert wurden. So werden die Bemühungen der Kund:innen
um einen nachhaltigen Wandel unterstützt und gleichzeitig die langfristige
Unternehmensresilienz gestärkt.
Nachhaltiges Produkt- Und Verpackungsdesign
[ESRS 5-2]
[IRO22, IRO26
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Eine zentrale Maßnahme von DO & CO zur Reduzierung der Umweltauswirkungen entlang der
Wertschöpfungskette ist die kontinuierliche Weiterentwicklung von Produkten,
Dienstleistungskonzepten und Verpackungen im eigenen Catering- und Gastwirtschaftsbereich.
Weitere Informationen zu den Richtlinien finden sich in Kapitel ESRS 2 im Abschnitt SBM-3
dieses Berichts.
Im Mittelpunkt stehen die verstärkte Verwendung von recycelbaren, wiederverwendbaren und
kompostierbaren Materialien, die Einführung von Leichtverpackungslösungen sowie die
Optimierung des Service-Designs, um Lebensmittel und Materialabfälle zu minimieren. Dieser
Ansatz unterstützt das Ziel der Gruppe, die nachgelagerten Umweltauswirkungen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Umweltverschmutzung zu reduzieren, und steht
im Einklang mit der DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie den
internen Leitlinien für nachhaltiges Produktdesign.
Im Bereich des Airline Caterings umfasst die Umsetzung in erster Linie die Verwendung von
leichtem und strapazierfähigem Servicegeschirr, das den Materialverbrauch senkt und
gleichzeitig die betrieblichen Anforderungen sowie die Anforderungen an die
Lebensmittelsicherheit erfüllt. Im Bereich International Event Catering liegt der Schwerpunkt
auf der größtmöglichen Wiederverwendung vorhandener Materialien und der Reduzierung von
Einwegartikeln, die nur in unvermeidbaren Fällen verwendet werden. Wenn Einwegmaterialien
erforderlich sind, werden umweltschonendere Alternativen wie kompostierbare Teller oder
Besteck bevorzugt. Das erwartete Ergebnis dieser Maßnahme ist eine Verringerung der
nachgelagerten Auswirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen im Einklang mit
den ESRS E2 und ESRS E5. Ebenso sind indirekte Vorteile für die Meeresressourcen durch eine
verantwortungsvolle Materialauswahl und die Einbindung von Lieferant:innen zu erwarten.
Quantifizierte Angaben zur Verringerung der Umweltauswirkungen liegen bisher nicht vor.
Diese Maßnahme umfasst Aktivitäten entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette,
insbesondere im Bereich Airline Catering und dem International Event Catering, und wirkt sich
auf Kund:innen und nachgelagerte Geschäftspartner:innen in verschiedenen Regionen aus. Die
234
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahme wird fortlaufend über einen kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont umgesetzt und gilt
für die gesamte DO & CO-Gruppe.
Es wurden keine tatsächlichen wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt, die im
Zusammenhang mit dieser Maßnahme Abhilfemaßnahmen erforderlich machen. Quantitative
Leistungsdaten zur Entwicklung im Vorjahresvergleich liegen noch nicht vor. Für die
Umsetzung dieser Maßnahme sind weder derzeit noch in Zukunft nennenswerte finanzielle
Mittel erforderlich, einschließlich Investitions- und Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX).
Abfallreduzierte Servicekonzepte und Kreislauffähige Lösungen
[ESRS 5-2]
[IRO26
DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Eine zentrale Maßnahme von DO & CO zur Verringerung des nachgelagerten Abfallaufkommens
ist die Entwicklung maßgeschneiderter, abfallreduzierter Servicekonzepte für den Flug-,
Veranstaltungs- und Gastwirtschaftsbereich. Weitere Informationen zu den Richtlinien finden
sich in Kapitel ESRS 2 Abschnitt SBM-3 dieses Berichts.
Im Mittelpunkt stehen Portionierungsstrategien, die Anpassung der Speisekartengestaltung und
die Vereinfachung der Materialzusammensetzung, um Lebensmittel- und Materialabfälle
während der Nutzungsphase von Catering-Dienstleistungen zu minimieren. Dies ist eng mit
den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft der Gruppe verknüpft und zielt darauf ab, das
Abfallaufkommen in kund:innenorientierten Bereichen systematisch zu reduzieren. Soweit
möglich, werden in Zusammenarbeit mit Kund:innen, Flughäfen und Entsorgungspartner:innen
Analysen und Lösungen zur Kreislauffähigkeit umgesetzt, um die Abfalltrennung, die
Recyclingquoten und die Materialrückgewinnung sowohl während der Nutzungs- als auch der
End-of-Life-Phase von Catering-Produkten zu verbessern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen
hängt von der lokalen Infrastruktur, den Prioritäten der Kund:innen sowie den regulatorischen
Rahmenbedingungen ab, insbesondere in kund:innengeführten Umgebungen wie Flughäfen
und Veranstaltungsorten. Durch diese Maßnahmen wird eine Verringerung des
Abfallaufkommens in den nachgelagerten Bereichen sowie eine verbesserte Kreislauffähigkeit
erwartet. Dies geht mit einer entsprechenden Verringerung der Umweltverschmutzung entlang
der nachgelagerten Wertschöpfungskette einher. Quantifizierte Angaben zur Abfallreduktion
speziell für die nachgelagerten Aktivitäten sowie zu den Recyclingergebnissen liegen noch nicht
vor.
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme erstreckt sich auf die nachgelagerte
Wertschöpfungskette und gilt für den Flug-, Veranstaltungs- und Gastwirtschaftsbereich,
wovon Kund:innen, Flughäfen und Abfallentsorgungspartner:innen in verschiedenen Regionen
betroffen sind. Die Maßnahme wird fortlaufend über einen kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont
umgesetzt. Da die Maßnahme präventiv ausgerichtet ist, wurden keine tatsächlichen
wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt, die Abhilfemaßnahmen erforderlich machen
würden. Zu den bisherigen Fortschritten zählt die Erprobung und Umsetzung von Konzepten
zur Abfallreduzierung in ausgewählten Betriebsbereichen. Die weitere Einführung dieser
Konzepte hängt von den Anforderungen der Kund:innen sowie der Verfügbarkeit lokaler
Abfallentsorgungs- und Recyclinginfrastruktur ab. Diese Maßnahme stellt keinen direkten Hebel
zur Dekarbonisierung dar, jedoch können sich durch eine geringere Materialintensität und
geringere Abfallmengen indirekte Klimavorteile ergeben. Für die Umsetzung dieser Maßnahme
235
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
sind weder derzeit noch in Zukunft nennenswerte finanzielle Mittel erforderlich, einschließlich
Investitions- und Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX).
Kund:innenbindung und Kompetenzaufbau
[ESRS E1-3, ESRS 2-2, ESRS 5-2]
[IRO3, IRO11, IRO26
NICHT VERKNÜPFT MIT SPEZIFISCHER RICHTLINIE
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Eine zentrale Maßnahme von DO & CO zur Steuerung nachgelagerter Umweltauswirkungen und
Übergangsrisiken ist die aktive Einbindung von B2B-Kund:innen aus der Gastwirtschaft. Dies
erfolgt beispielsweise durch Gespräche zur Menüplanung, gemeinsame Planung des
Abfallmanagements, Unterstützung bei der Berechnung des CO₂-Fußabdrucks sowie durch
Vorschläge zu nachhaltiger Beschaffung und Verpackung. Ziel ist es, das Bewusstsein für
Umweltauswirkungen in den von den Kund:innen geführten Bereichen zu schärfen und eine
fundierte Entscheidungsfindung durch den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf
Abfallreduzierung, nachhaltige Materialauswahl und Optimierung der Dienstleistungsgestaltung
zu unterstützen. Dies erfolgt beispielsweise durch Unterstützung bei der Berechnung ihres CO₂-
Fußabdrucks, die Bereitstellung von Informationen zu aktuellen und zukünftigen
regulatorischen Anforderungen, zur Abfallbewirtschaftung sowie zu weiteren relevanten
Themen. Darüber hinaus arbeitet DO & CO mit Kund:innen an der Entwicklung
umweltschonender Catering-Konzepte, die auf die ESG-Ziele der Kund:innen, regulatorische
Erwartungen und betriebliche Anforderungen abgestimmt sind.
Mit dieser Maßnahmen soll eine gesteigerte Sensibilisierung der Kund:innen für nachgelagerte
Umweltauswirkungen erreicht werden. Zudem sollen die Kund:innenbeziehungen langfristig
gestärkt und eine engere Ausrichtung auf die Nachhaltigkeitsstrategien der Kund:innen erzielt
werden. Quantifizierte Umweltergebnisse, die auf die Kund:inneneinbindung zurückzuführen
sind, liegen noch nicht vor.
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme erstreckt sich auf die nachgelagerte
Wertschöpfungskette von DO & CO und gilt für Kund:innen aus der Gastwirtschaft,
insbesondere in von Kund:innen geführten Betriebs- und Dienstleistungsumgebungen. Die
Maßnahme wird fortlaufend umgesetzt, wobei Umfang und Wirksamkeit der
Kund:inneneinbindung je nach Kund:innenbeziehungen, vertraglichen Rahmenbedingungen
und operativem Kontext variieren. Bislang wurden keine endgültigen Ergebnisse hinsichtlich
der Kund:inneneinbindung erzielt. Da die Maßnahme präventiv ausgerichtet ist und eher auf
Risikominderung als auf Schadensbehebung abzielt, wurden keine tatsächlichen wesentlichen
negativen Auswirkungen identifiziert, die Abhilfemaßnahmen erfordern würden. Die Maßnahme
ist zwar für das Management von Klimaauswirkungen relevant, stellt jedoch lediglich einen
indirekten Hebel zur Dekarbonisierung dar. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind weder
derzeit noch in Zukunft nennenswerte finanzielle Mittel erforderlich, einschließlich Investitions-
und Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX).
5 Unter Kreislaufwirtschaft versteht man die Rückgewinnung und Umwandlung von Abfallstoffen nach ihrer Erstnutzung in
Sekundärrohstoffe, die für weitere Anwendungen genutzt werden können, wodurch Abfallmengen reduziert und die Abhängigkeit von
Primärohstoffen verringert werden.
236
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Partnerschaften entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette
[ESRS E1-3, ESRS 2-2, ESRS 5-2]
[IRO3, IRO11, IRO 22, IRO24, IRO26
DO & CO RICHTLINIE FÜR DIE NUTZUNG NATÜRLICHER RESSOURCEN
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Eine zentrale Maßnahme von DO & CO, um die Umweltauswirkungen in nachgelagerten
Bereichen, die nicht unter der direkten operativen Kontrolle des Unternehmens stehen, zu
bewältigen, ist der systematische Einsatz von Partnerschaften entlang der
Wertschöpfungskette. Die Gruppe arbeitet eng mit Fluggesellschaften, Flughafenbehörden,
Veranstaltern, Entsorgungsunternehmen und relevanten Brancheninitiativen zusammen. Ziel
ist es, die Abfallentsorgung zu verbessern, die Umweltbelastung zu verringern und die
betrieblichen Abläufe an die sich wandelnden regulatorischen Anforderungen und
Nachhaltigkeitsanforderungen in von Kund:innen geführten Umgebungen anzupassen. Diese
Partnerschaften ermöglichen koordinierte Lösungen in Bereichen, in denen DO & CO keine
alleinige operative Kontrolle ausübt. Sie sind unerlässlich, um die Umweltleistung in
nachgelagerten Bereichen positiv zu beeinflussen. Weitere Informationen zu relevanten
Richtlinien finden sich in Kapitel ESRS 2-SBM-3 dieses Berichts.
Diese Kooperationsvereinbarungen können gegebenenfalls auch die kreislauffähige
Verwertung 5 von Abfallströmen erleichtern, die im Rahmen des Catering-Betriebs anfallen. Als
erster Schritt wurde in einer operativen Einheit ein Pilotprojekt gestartet, bei dem gebrauchte
Speiseöle und Abfallfette, die bei der Zubereitung von Lebensmitteln anfallen, nach ihrer
Erstnutzung gesammelt und als Sekundärrohstoffe für die Weiterverarbeitung bereitgestellt
werden, einschließlich der Umwandlung in nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) und der Erzeugung
von Biogas. Die Initiative ist derzeit auf diesen einzelnen Pilotstandort beschränkt und wurde
noch nicht auf den breiteren operativen Betrieb ausgeweitet, eine mögliche Ausweitung auf
weitere Standorte wird auf Grundlage der Ergebnisse des Pilotprojekts geprüft. Nach einer
Skalierung wird erwartet, dass das Projekt zur zirkulären Ressourcennutzung entlang der
Wertschöpfungskette beiträgt und die Transformationsbemühungen des Luftfahrtsektors
indirekt unterstützt, ohne dabei die operative Kontrolle über den Kraftstoffeinsatz oder die
flugbezogenen Emissionen zu übernehmen. Mit dieser Maßnahme wird ein verbessertes
nachgelagertes Abfallmanagement und eine verstärkte kreislauforientierte Ressourcennutzung
im Einklang mit ESRS E5 angestrebt. Damit einher geht eine Verringerung der
Umweltbelastungen gemäß ESRS E2 sowie eine indirekte Unterstützung der
Transformationsbemühungen im Luftverkehrssektor. Quantifizierte Angaben zu den positiven
Umweltauswirkungen liegen angesichts des frühen Stadiums der Initiative noch nicht vor.
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme erstreckt sich auf die nachgelagerte
Wertschöpfungskette und gilt für Kund:innen aus den Bereichen Luftfahrt, Veranstaltungen und
Gastwirtschaft sowie für Flughäfen, Abfallentsorger und Verarbeitungspartner:innen der
gesamten DO & CO-Gruppe in verschiedenen Regionen. Dazu zählt vor allem Europa, gefolgt
von Türkiye und der USA. Die Umsetzung dieser Maßnahme begann im Jahr 2025 und wird
fortlaufend durchgeführt. Die bisherigen Fortschritte spiegeln sich in partnerschaftlichen
Verbesserungen der Abfallentsorgung und Projekten zur Verwertung von Altöl an ausgewählten
Standorten wider. Eine weitere Ausweitung hängt weiterhin von der Bereitschaft der
Partner:innen, der behördlichen Akzeptanz sowie der Verfügbarkeit geeigneter Sammel-,
Verarbeitungs- und Flughafeninfrastrukturen ab. Es wurden keine tatsächlichen wesentlichen
nachteiligen Auswirkungen identifiziert, die Abhilfemaßnahmen erfordern würden, da die
Maßnahme präventiv ausgerichtet ist und auf Einflussnahme statt auf Abhilfe abzielt. Obwohl
237
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
diese Maßnahme durch die Verwertung von Abfällen zu Ressourcen indirekt für den
Klimaschutz von Bedeutung ist, wird sie nicht als ein der Gruppe zurechenbarer Hebel zur
Dekarbonisierung angesehen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind weder derzeit noch in
Zukunft nennenswerte finanzielle Mittel erforderlich, einschließlich Investitions- und
Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX).
Kund:innenspezifische Nachhaltigkeitsberichterstattung und
Transparenz
[ESRS 5-2]
[IRO22, IRO24, IRO26
DO & CO RICHTLINIE FÜR DIE NUTZUNG NATÜRLICHER RESSOURCEN
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Eine zentrale Maßnahme von DO & CO zur Verbesserung der Transparenz und des
datengestützten Managements der nachgelagerten Umweltauswirkungen ist die Bereitstellung
kund:innenspezifischer Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug auf Abfallmengen,
Materialzusammensetzung und Kreislaufwirtschaft, wie etwa Wiederverwendung oder
Recycling, der Catering-Lösungen. Weitere Informationen zu relevanten Richtlinien finden sich
in Kapitel ESRS 2 Abschnitt SBM-3 dieses Berichts.
Diese Maßnahme wird durch digitale Datensysteme unterstützt, die eine einheitliche,
skalierbare und transparente Berichterstattung über alle Kund:innenbeziehungen hinweg
ermöglichen. Die kontinuierliche Verbesserung der nachgelagerten Umweltleistung bei
gleichbleibend hohen Standards in der Servicequalität wird durch die Einbindung von
Umweltdaten in die Dienstleistungserbringung von DO & CO unterstützt.
Mithilfe dieser Berichtsfunktion können Kund:innen, insbesondere aus den Bereichen Luftfahrt
und Gastwirtschaft, die Umweltauswirkungen in den von Ihnen kontrollierten Bereichen besser
verstehen und steuern. Erwartete Ergebnisse dieser Maßnahme sind eine erhöhte Transparenz
und eine verbesserte, datengestützte Umweltleistung in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette sowie die Unterstützung der Kund:innen bei der Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften. Quantifizierte Angaben zu positiven Umweltauswirkungen, die auf diese
Berichterstattung zurückzuführen sind, liegen noch nicht vor.
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette
und gilt in erster Linie für Kund:innen aus den Bereichen der Luftfahrt und Gastwirtschaft in
verschiedenen Regionen, insbesondere in Europa und den USA. Die Umsetzung dieser
Maßnahme begann im Jahr 2026, ist vollständig implementiert, und eine kund:innenspezifische
Berichterstattung wird dann bereitgestellt, sofern Datenverfügbarkeit, Systemintegration und
vertragliche Vereinbarungen dies zulassen. Der Umfang der Berichterstattung wird im Laufe
der Zeit schrittweise erweitert. Es wurden keine tatsächlichen wesentlichen negativen
Auswirkungen identifiziert, die Abhilfemaßnahmen erfordern würden. Die Maßnahme ist zwar
für die Transparenz im Bereich Klimawende und Risikomanagement von Bedeutung, stellt
jedoch keinen direkten Hebel zur Dekarbonisierung dar. Für die Umsetzung dieser Maßnahme
sind weder derzeit noch in Zukunft nennenswerte finanzielle Mittel erforderlich, einschließlich
Investitions- und Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX).
238
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Digitale Lösungen für mehr Unternehmenserfolg
[ESRS 5-2]
[IRO26
DO & CO RICHTLINIE FÜR DIE NUTZUNG NATÜRLICHER RESSOURCEN
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: MITTELFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Eine zentrale Maßnahme von DO & CO zur Unterstützung des Managements der
nachgelagerten Umweltauswirkungen ist der systematische Einsatz und der kontinuierliche
Ausbau von Daten und digitalen Anwendungen in den Bereichen Luftfahrt, Veranstaltungen und
Gastwirtschaft. Diese digitalen Systeme dienen als Grundlage für eine menschlich geführte
Entscheidungsfindung, unterstützen eine gleichbleibende Servicequalität, sichern kulinarische
Standards und stärken die Gesamtgeschäftsentwicklung. Durch die Generierung strukturierter
und vergleichbarer Erkenntnisse zu Materialverbrauch, Abfallströmen, Servicegestaltung und
kund:innenspezifischen Anforderungen ermöglichen digitale Anwendungen fundierte operative
und gestalterische Entscheidungen. Diese tragen zur Verringerung der nachgelagerten
Umweltauswirkungen bei, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Weitere Informationen zu den
relevanten Richtlinien finden sich in Kapitel ESRS 2 Abschnitt SBM-3 dieses Berichts.
Eine verbesserte Transparenz und Konsistenz der Informationen, die an Kund:innen, Flughäfen
und Partner:innen im Abfallmanagement weitergegeben werden, fördern die Zusammenarbeit,
den den gemeinsamen Lernprozess und die kontinuierliche Verbesserung entlang der
nachgelagerten Wertschöpfungskette. Durch eine verbesserte Datenverfügbarkeit und -
zugänglichkeit kann DO & CO die nachgelagerten Umweltauswirkungen effektiver beeinflussen,
die Serviceleistungen an den Nachhaltigkeitserwartungen der Kund:innen ausrichten und die
langfristige Resilienz des Unternehmens stärken. Quantifizierte Angaben zu positiven
Umweltauswirkungen, die durch die Digitalisierung ermöglicht werden, liegen noch nicht vor.
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme erstreckt sich auf die nachgelagerte
Wertschöpfungskette und umfasst interne Teams sowie Kund:innen und
Wertschöpfungspartner:innen der gesamten DO & CO-Gruppe in verschiedenen Regionen,
insbesondere in Europa, Türkiye und den USA. Die Implementierung ist noch im Gange.
Digitale Anwendungen werden jedoch bereits für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das
Servicedesign und die Einbindung von Kund:innen eingesetzt werden, während Funktionalität
und Anwendungsbereich kontinuierlich erweitert werden. Bislang wurden keine tatsächlichen
wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt, die Abhilfemaßnahmen erfordern würden.
Die Digitalisierung spielt zwar eine wichtige unterstützende Rolle im Umwelt- und
Klimawandelmanagement, stellt für sich genommen jedoch keinen direkten Hebel zur
Dekarbonisierung dar. Zukünftige finanzielle Ressourcen, einschließlich der Beträge für
Investitions- und Betriebsausgaben (CAPEX, OPEX), werden im Rahmen des geplanten
Übergangsplans für den Klimaschutz zugewiesen, der im Geschäftsjahr 2026/2027 vorliegen
wird.
239
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS E1-4, E2-3, ESRS E5-3]
Mit dem folgendem Ziel beabsichtigt DO & CO, wesentliche Auswirkungen zu steuern, positive
Effekte und Chancen voranzutreiben sowie wesentliche Risiken innerhalb ihrer nachgelagerten
Aktivitäten zu mindern:
ESRS-konforme Ziele
Zeitraum und
Kennzahl
Klimaschutz
Z 08 Verpflichtung zur vollständigen Netto-Null-Ausrichtung entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3) (IRO3)
Netto-Null bis
2040
DO & CO hat sich auf Basis der DO & CO Richtlinie für die Nutzung natürlicher Ressourcen ein
freiwilliges Ziel gesetzt, bis 2040 eine vollständige Netto-Null-Ausrichtung in ihren
nachgelagerten Aktivitäten für ihre Scope-3-Emissionen zu erreichen. Dieses Ziel ist als
absolute Emissionsreduktionsambition definiert und wird durch Maßnahmen zur Einbindung der
Wertschöpfungskette unterstützt. Es wird in Tonnen CO₂-Äquivalent (tCO₂e) gemessen, ergänzt
durch abdeckungsbasierte Kennzahlen wie den Anteil der Lieferant:innen oder
Emissionskategorien, die mit Netto-Null-Pfaden im Einklang stehen. Langfristig strebt DO & CO
an, bis 2040 Netto-Null-Emissionen zu erreichen und die FLAG-Emissionen des Scope 3 im
gleichen Zeitraum um 72 % zu reduzieren. Diese Ziele umfassen FLAG-Emissionen, was die
spezifischen Bilanzierungsanforderungen für landbasierte Aktivitäten widerspiegelt, und stehen
im Einklang mit wissenschaftlich fundierten Methoden, die mit der Begrenzung der globalen
Erwärmung auf 1,5 °C vereinbar sind und im Rahmen der Science Based Targets Initiative
(SBTi) validiert wurden.
Die Methodik basiert auf dem GHG Protocol und den SBTi-Leitlinien. Als Basisjahr wurde das
Geschäftsjahr 2022 festgelegt. Im Basisgeschäftsjahr betrug der Anteil der Scope-3-
Emissionen an den gesamten Scope-1–3-Treibhausgasemissionen 76 % und belief sich auf
491.335 tCO₂e. Die FLAG-Scope-3-Emissionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 175.675
tCO₂e.
Das Ziel priorisiert tatsächliche Emissionsreduktionen in den nachgelagerten Aktivitäten
anstelle relativer Intensitätsverbesserungen und ergänzt die Netto-Null-Ziele des
Unternehmens für Scope 1 und Scope 2. Der Umfang des Ziels umfasst alle relevanten
Scope-3-Kategorien gemäß dem GHG-Protokoll, einschließlich nachgelagerter Auswirkungen,
innerhalb derselben organisatorischen und berichtsbezogenen Grenzen, die auch für die
Treibhausgasinventar des Unternehmens gelten. Der Fortschritt wird jährlich anhand von
Emissionsberechnungen verfolgt, wobei die Abdeckung und Datenqualität im Zeitverlauf
zunehmen.
Das Ziel basiert auf international anerkannten Methoden, einschließlich des GHG-Protokolls und
wissenschaftsbasierter Dekarbonisierungspfade zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf
1,5 °C. Zu den zentralen Annahmen zählen die Bereitschaft der Lieferant:innen zur
Dekarbonisierung, die Verfügbarkeit kohlenstoffarmer Materialien und Dienstleistungen,
technologische Entwicklungen, regulatorische Veränderungen sowie sich wandelnde
Marktbedingungen.
Änderungen in Methodik, Umfang, Annahmen oder Datenqualität werden im Rahmen der
jährlichen Berichterstattung transparent offengelegt, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die
Vergleichbarkeit.Die wichtigsten Hebel zur Dekarbonisierung, die zur Zielerreichung beitragen,
sind im Kapitel Umwelt / Nachgelagerte Wertschöpfungskette / Maßnahmen, beschrieben und
240
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
geben einen Überblick über deren erwarteten Beitrag zur Emissionsminderung. Das Ziel wurde
in Abstimmung mit dem zuständigen Mitglied des Vorstands sowie unter Einbindung interner
Expert:innen festgelegt. Externe Interessenträger:innen waren nicht an der Zielsetzung
beteiligt. Im Berichtsjahr wurden keine Änderungen am Ziel oder an der entsprechenden
Kennzahl vorgenommen, und es war keine Neuberechnung des Basisjahres erforderlich. Die
Zielerreichung wird jährlich überwacht und überprüft. Der aktuellen Stand der Scope-3-
Emissionen ist im Kapitel Umwelt / Eigener Geschäftsbereich in der Scope 1, 2 und 3 E1-6
Tabelle einsehbar.
DO & CO hat für die nachgelagerten wesentlichen Themen E2 (Umweltverschmutzung) und E5
(Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) keine ESRS-konformen Ziele festgelegt. Die
Gruppe misst die Wirksamkeit ihrer Konzepte und Maßnahmen bislang noch nicht anhand
spezifischer Zielvorgaben. Weitere Informationen zu den Richtlinien und Maßnahmen können
im Kapitel Umwelt / Nachgelagerte Wetschöpfungskette / Ziele gefunden werden.
Für E5 ist DO & CO derzeit dabei, Ziele auszuarbeiten, und hat bereits entsprechende
Ambitionen festgelegt. Weitere Einzelheiten zum Zielrahmen und zum entsprechenden
Überwachungskonzept werden derzeit ausgearbeitet. Dennoch wird der Meilenstein
offengelegt, um das strategische Engagement des Unternehmens in diesen Bereichen zu
demonstrieren, die laufenden Bemühungen zur Festlegung messbarer und wirkungsorientierter
Ziele hervorzuheben und Transparenz hinsichtlich der Ambitionen zu gewährleisten, die in
künftigen Berichtszeiträumen voraussichtlich vollständig messbar und ESRS-konform sein
werden.
Nicht-ESRS-konforme Meilensteine
Zeitraum und Kennzahl
Abfall
M 07 Einleitung von 100 % der gesammelten, gebrauchten Speiseöle (Used Cooking Oil = UCO) in
verifizierte Lieferketten von Biokraftstoffraffinerien für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) (IRO26)
100 % bis 2028
DO & CO hat sich die Ambition gesetzt ein Ziel festzulegen, in Bezug auf 100 % der
gesammelten, gebrauchten Speiseöle (Used Cooking Oil = UCO) in verifizierte Lieferketten von
Biokraftstoffraffinerien für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) zu leiten. Diese Ambition ist für E5
relevant, wirkt sich aber durch Emissionsminderungen auch indirekt auf E1 aus. Dieser
Meilenstein, als Vorbereitung auf die Zielformulierung, wird als Anteil der geeigneten UCO-
Mengen gemessen werden, die in zertifizierte SAF-Produktionspfade überführt werden, und gilt
für alle Betriebsbereiche unter der Kontrolle von DO & CO, in denen UCO anfällt. Der
Meilenstein verfolgt die Absicht, Abfallströme in kohlenstoffarme Energieeinsätze aufzuwerten
und damit zur Reduktion der Lebenszyklusemissionen im Luftfahrtsektor beizutragen. Der
Fortschritt wird jährlich auf Basis der gesammelten Mengen sowie des Anteils, der in
verifizierte SAF-Lieferketten geleitet wird, gemessen werden.
241
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2.3. EU-Taxonomie
Einführung
Die EU-Taxonomie spielt eine entscheidende Rolle bei den Initiativen der Europäischen Union
(EU) für nachhaltige Finanzierungen. Als wichtiges Klassifizierungssystem definiert sie klare
Kriterien zur Identifizierung von Wirtschaftstätigkeiten, die entsprechend der Zielsetzungen des
Europäischen Green Deal einen wesentlichen Beitrag zum Übergang zu einer klimaneutralen
und ökologisch nachhaltigen Zukunft leisten. Durch die Ausrichtung von Investitionen auf die
Ziele des Green Deals soll die EU-Taxonomie Kapital in Projekte und Tätigkeiten lenken, die
einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Klima- und Energieziele für 2030 und zur
Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2050 leisten. Gemäß den Verordnungen (EU)
2020/852 vom 18. Juni 2020, (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021, (EU) 2021/2178 vom
6. Juli 2021 und (EU) 2022/1214 vom 9. März 2022 sowie den entsprechenden Änderungen
durch die delegierten Rechtsakte zu Umwelt und Klima (EU) 2023/2485 und (EU) 2023/2486
vom 27. Juni 2023, ist das Unternehmen verpflichtet, drei Leistungsindikatoren (KPIs)
transparent offenzulegen: Umsatz, Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsausgaben
(OPEX). Der erste Schritt zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Kriterien der EU-
Taxonomie ist die Bewertung der umweltrelevanten Aspekte der Geschäftstätigkeit.
Im Rahmen der Omnibusinitiative I der EU-Kommission von 2025 wurde die Delegierte
Verordnung (EU) 2026/73, veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar 2026, zur Änderung der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU)
2020/852 erlassen. Dies führte zu einer Reduzierung des Umfangs der Meldebögen und, unter
bestimmten Voraussetzungen, zur Anwendung von Wesentlichkeitsschwellen für die einzelnen
KPIs. Die Offenlegung der Informationen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
in Verbindung mit (EU) 2021/2178 erfolgt in dieser Fassung ab dem 31. März 2026. Da
hinsichtlich der rechtlichen Auslegung einzelner Vorschriften nach wie vor Unsicherheiten
bestehen, werden die Auslegungen der EU-Kommission, die diese in Form von
Bekanntmachungen im Amtsblatt veröffentlicht hat, herangezogen, soweit dies als
angemessen erachtet wird.
Die EU-Taxonomie fordert die Berichterstattung über den Beitrag von DO & CO zu
ausgewählten Umweltzielen:
(1) Klimaschutz (CCM)
(2) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
(4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC)
(6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
(BIO)
Das Erreichen der Taxonomiefähigkeit gemäß EU‑Taxonomie-Verordnung zeigt, dass die
entsprechende Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens in den Anwendungsbereich der
EU‑Taxonomie fällt. Umsatz, Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsausgaben (OPEX) im
Zusammenhang mit dieser Tätigkeit gelten als taxonomiefähig. Die Voraussetzungen für die
Taxonomiekonformität sind strenger und erfordern, dass die Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu
mindestens einem der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie beiträgt. Dieser Beitrag darf keine
anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen, wofür die Einhaltung relevanter technischer
242
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Bewertungskriterien notwendig ist. Darüber hinaus sind Klimarisiken und -vulnerabilitäten im
Rahmen des Prozesses zur Vermeidung erheblicher Umweltschäden zu bewerten, und das
Unternehmen muss sozialen Mindestschutz gewährleisten. Umsatz, Investitionsausgaben
(CAPEX) und Betriebsausgaben (OPEX) im Zusammenhang mit einer in der EU-Taxonomie-
Verordnung definierten Wirtschaftstätigkeit, die alle diese Kriterien erfüllt, gelten als
taxonomiekonform.
Vorgehensweise
Für die Zwecke der EU-Taxonomie entspricht der jeweilige Zeitraum dem Geschäftsjahr, wie es
im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025/2026 dargelegt ist, und erstreckt sich vom 1.
April 2025 bis zum 31. März 2026. Um die Einhaltung der EU‑Taxonomie zu gewährleisten, ist
es von entscheidender Bedeutung, alle relevanten Wirtschaftstätigkeiten zu ermitteln und sie
gemäß den festgelegten Kriterien zu klassifizieren. Eine umfassende Betroffenheitsanalyse
wurde für alle Umweltziele und Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf jeden der drei KPIs
durchgeführt. In dieser Analyse wurden alle Aktivitäten – bis auf eine – identifiziert und dem
Umweltziel CCM zugeordnet. Zusätzlich wurde die umsatzgenerierende Wirtschaftstätigkeit
„Hotels, Ferienunterkünfte, Campingplätze und ähnliche Beherbergungsbetriebe“ im Rahmen
des Umweltziels Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
identifiziert. Darüber hinaus wurden für die Umweltziele 3 bis 5 keine relevanten
Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf Investitionsausgaben (CAPEX), Betriebsausgaben (OPEX)
oder Umsatz ermittelt. Wirtschaftstätigkeiten tragen nicht zur Erreichung mehrerer
Umweltziele bei. Eine Doppelzählung wird vermieden, da jede Wirtschaftstätigkeit nur einem
Umweltziel zugeordnet wird. Sollten mehrere Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig sein,
werden die Wirtschaftstätigkeiten ausschließlich dem Umweltziel CCM zugeordnet.
Die Finanzdaten werden auf Konzernebene erfasst und aggregiert; die Datenauswertung
erfolgt jedoch für jede Gesellschaft von DO & CO einzeln. Dies bedeutet, dass die
Finanzinformationen gemäß den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen
erfasst werden. Bei der finalen Konsolidierung und Abschlusserstellung werden Konzernwerte
berücksichtigt, um eine einheitliche Darstellung, Vergleichbarkeit und Überleitung zu
gewährleisten. Dieser Ansatz ermöglicht eine detaillierte Analyse auf lokaler Ebene und
gewährleistet gleichzeitig eine konsistente Konzernberichterstattung im Einklang mit der
Finanzberichterstattung. Im Anschluss an die Konsolidierung wurde die Anwendbarkeit der neu
eingeführten Wesentlichkeitsschwellenwerte auf Konzernebene geprüft. Tätigkeiten, die
aggregiert weniger als 10 % des jeweiligen Nenners des betreffenden KPI ausmachen, können
daher als „nicht bewertet“ ausgewiesen werden. Dieser Ansatz wurde gewählt, um die Anzahl
berichteter unwesentlicher Tätigkeiten zu reduzieren, die keiner detaillierten Prüfung
unterzogen wurden.
Innerhalb des Konzerns betreiben lediglich zwei Gesellschaften Hotelaktivitäten, die in den
Vorjahren die einzige taxonomiefähige umsatzgenerierende Wirtschaftstätigkeit von DO & CO
darstellten. Diese Gesellschaften dienten als Grundlage für die Ermittlung der nach der EU-
Taxonomie relevanten Umsatzerlöse. Da der Gesamtbetrag der taxonomiefähigen
Umsatzerlöse unterhalb des Wesentlichkeitsschwellenwerts liegt, erfolgt im Rahmen dieses KPI
keine detaillierte Berichterstattung über taxonomiefähige oder taxonomiekonforme
Umsatzerlöse. Innerhalb der Gruppe betreiben nur zwei Gesellschaften Hotelbetriebe. Diese
beiden Unternehmen dienten als Grundlage für die Ermittlung des nach der EU-Taxonomie
relevanten Umsatzes. Für die Berechnung des Zählers wurden ausschließlich Umsätze
berücksichtigt, die direkt auf Hoteltätigkeiten zurückzuführen sind.
243
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Im Rahmen der Analyse der Investitionsausgaben (CAPEX) wurden zunächst alle relevanten
Konten überprüft, um deren potenzielle Relevanz im Hinblick auf die EU‑Taxonomie zu
bewerten. Auf Basis dieser Analyse wurden die Investitionsausgaben eingehend untersucht.
Jeder einzelne Anlagenzugang wurde daraufhin geprüft, ob eine Taxonomiefähigkeit vorliegt.
Zusätzlich wurden die als taxonomierelevant identifizierten Zugänge den vordefinierten
Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet. Unwesentliche Tätigkeiten innerhalb der zulässigen
Schwellenwerte werden als ‚nicht bewertet‘ ausgewiesen. Abschließend erfolgte eine
Aggregation aller taxonomiefähiger Anlagenzugänge, deren Summe den Zähler des CAPEX‑KPI
bildet.
Die Berechnung der Betriebsausgaben (OPEX) erfolgte nach der gleichen Methodik wie die
Berechnung der Investitionsausgaben (CAPEX). Alle Konten wurden auf ihre Relevanz gemäß
der EU-Taxonomie geprüft und anschließend den entsprechenden vordefinierten
Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet. Auf Grundlage dieser Klassifizierung wurde der Nenner der
Betriebsausgaben (OPEX) ermittelt. Die OPEX sind gemäß der EU-Taxonomie für das
Geschäftsmodell von DO & CO nicht signifikant. Das Unternehmen ist umsatzgetrieben, und
nicht anhand der betriebskosten. Die OPEX sind für das Geschäftsmodell von DO & CO nicht
wesentlich. Die Wertschöpfung des Unternehmens basiert primär auf der Generierung von
Umsätzen aus Catering-Dienstleistungen. Die betrieblichen Aufwendungen dienen überwiegend
der Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs und stehen nicht in wesentlichem
Zusammenhang mit taxonomierelevanten Investitions-, Modernisierungs- oder
Transformationsmaßnahmen. Für die OPEX-Kennzahl erfolgt gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. c der
Delegierten Verordnung über Offenlegungspflichten keine Berichterstattung über
taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Beträge, da der Betrag auch quantitativ als
unwesentlich eingestuft wurde.
Umsatz, Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsausgaben (OPEX) wurden gemäß der in
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegten Definition ermittelt. Nach der
Identifikation der relevanten Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens wurden diese im
Hinblick auf ihre Taxonomiekonformität geprüft. Im Rahmen dieser Bewertung wurde geprüft,
ob die betreffenden Wirtschaftstätigkeiten die Kriterien für eine Einstufung als
taxonomiekonform erfüllten. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiekonform, wenn alle drei
Kriterien erfüllt sind:
Wesentlicher Beitrag (SC): Die Wirtschaftstätigkeit trägt wesentlich zur Erreichung
mindestens eines der sechs in der EU-Taxonomie genannten Umweltziele bei.
Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH): Die Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt
keines der anderen fünf Umweltziele erheblich.
Sozialer Mindestschutz (MSS) : Das Unternehmen erfüllt die im Rahmenwerk der EU-
Taxonomie definierten Standards für sozialen Mindestschutz.
Dieser Prozess begann mit einer umfassenden Prüfung der EU-Taxonomie-Verordnung sowie
der einschlägigen Begleitdokumente, um ein vollständiges Verständnis der einzelnen
Bewertungskriterien zu erlangen. Im Anschluss daran wurde ein systematischer Ansatz
angewandt, um relevante Daten zu den zu bewertenden Wirtschaftstätigkeiten zu erheben.
Diese Daten umfassen eine Vielzahl von Faktoren, darunter unter anderem Umweltkennzahlen,
Energieeffizienzkennzahlen sowie die Einhaltung etablierter Nachhaltigkeitsstandards.
Das DNSH-Prinzip besagt, dass als ökologisch nachhaltig eingestufte Wirtschaftstätigkeiten
keine anderen in der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegten Umweltziele wesentlich
beeinträchtigen dürfen. Daher ist jede in der EU-Taxonomie definierte Wirtschaftstätigkeit
244
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, um die Einhaltung des DNSH-Prinzips
sicherzustellen. Eine umfassende Bewertung der Kriterien für die Einstufung als
taxonomiekonform wurde eingeleitet. Dies umfasst die Bewertung der Kriterien für einen
wesentlichen Beitrag, der DNSH-Kriterien, einschließlich einer Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsanalyse, sowie der Standards für sozialen Mindestschutz.
Für das Geschäftsjahr 2025/2026 wurden wesentliche taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
ausschließlich im Zusammenhang mit den Investitionsausgaben (CAPEX) festgestellt. Die
taxonomiefähigen CAPEX-Zugänge wurden detailliert hinsichtlich der technischen
Bewertungskriterien, der Einhaltung der DNSH-Anforderungen („Do No Significant Harm“)
sowie der Mindestschutzmaßnahmen geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr wurden Zugänge zu
einzelnen Wirtschaftstätigkeiten auf Grundlage der in Abschnitt „Vorgehensweise“
beschriebenen Wesentlichkeitsschwellen als nicht wesentlich eingestuft und daher nicht weiter
im Rahmen der Taxonomieanalyse berücksichtigt. Der wesentliche Unterschied zum Vorjahr
resultiert aus einem geringeren Volumen an Investitionen in Gebäude und Fahrzeuge. Im
Vorjahr wurden mehr Zugänge zu Gebäuden sowie Fahrzeuge verzeichnet, die den
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen sind und daher in höherem Umfang zu
den taxonomiefähigen Investitionsausgaben (CAPEX) beigetragen haben. Dadurch fällt der
Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr
geringer aus.
Die Ergebnisse dieser Bewertung für die relevanten Wirtschaftstätigkeiten sind in der folgenden
Tabelle zusammengefasst:
Aktivität
s-code
Titel
Beschreibung
Relevante
Konzern-
aktivitäten
Taxonomie-
konform
(J/N)
Anmerkungen
CCM 6.6
Güter-
beförderung im
Straßenverkehr
Erwerb, Finanzierung,
Leasing, Miete und
Betrieb von Fahrzeugen,
die unter Kategorie N1,
N2 oder N3 gemäß EURO
VI, Stufe E oder deren
Nachfolger fallen, für
den
Straßengütertransport
CAPEX: Erwerb
und
Hinzufügungen
von
Nutzungsrechte
n an
Vermögenswerte
n von Lkw und
leichten
Nutzfahrzeugen,
die für den
eigenen Betrieb
verwendet
werden
N
Die zusätzlichen
Lkw und
leichten
Nutzfahrzeuge
leisten keinen
wesentlichen
Beitrag, da sie
nicht als
emissionsfreie
oder
emissionsarme
Fahrzeuge
klassifiziert
sind.
245
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Aktivität
s-code
Titel
Beschreibung
Relevante
Konzern-
aktivitäten
Taxonomie-
konform
(J/N)
Anmerkungen
CCM 7.2
Renovierung
bestehender
Gebäude
Hoch- und
Tiefbauarbeiten oder
deren Vorbereitung
CAPEX:
umfangreiche
Renovierungspr
ojekte in
eigenen oder
geleasten
Gebäuden
N
Die
durchgeführten
Renovierungsm
aßnahmen
leisten keinen
wesentlichen
Beitrag, da sie
nicht als
größere
Renovierungen
eingestuft sind
und nicht zu
einer
signifikanten
Reduktion des
primären
Energiebedarfs
führen.
CCM 7.7
Erwerb von und
Eigentum an
Gebäude
Erwerb von Immobilien
und Ausübung von
Eigentum an diesen
Immobilien
CAPEX: Zugänge
von
Nutzungsrechte
n an neu
geleasten
Gebäuden
N
Die geleasten
Gebäude leisten
keinen
wesentlichen
Beitrag, da kein
Energieausweis
der Klasse A
vorliegt; zudem
konnte die
Top-15%-
Energieeffizienz
klasse aufgrund
eingeschränkter
Datenverfügbar
keit nicht
angewendet
werden.
Die im Umsatz-KPI als nicht wesentlich eingestuften Tätigkeiten betreffen den Bereich der
Beherbergungsdienstleistungen. Darüber hinaus umfassen die im CAPEX- und OPEX-KPI als
nicht wesentlich eingestuften Tätigkeiten Aktivitäten aus den Bereichen Verkehr sowie Bau-
und Immobilienwirtschaft.
246
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
Umsatzerlöse
Die finanzielle Entwicklung der DO & CO Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2025/2026 wird
im Konzernabschluss detailliert dargestellt. Die gemäß International Accounting Standard (IAS)
1.82 (a), übernommen durch die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission,
ausgewiesenen Umsatzerlöse werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem
Posten „6.1. Umsatzerlöse“ dargestellt. Der Nenner des Umsatz-KPI setzt sich aus dem
konsolidierten Nettoumsatz auf Konzernebene zusammen und umfasst Erlöse aus dem Verkauf
von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen abzüglich Rabatten, Preisnachlässen
und ähnlichen Abzügen. Der Zähler des KPI umfasst grundsätzlich Umsatzerlöse aus Produkten
und Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Nach Anwendung der im Kapitel „EU-Taxonomie“,
Abschnitt 2 („Vorgehensweise“) beschriebenen Wesentlichkeitsschwellenwerte wurden keine
umsatzbezogenen Tätigkeiten identifiziert, die als wesentlich einzustufen sind.
Investitionsausgaben, CAPEX
Der Nenner umfasst aktivierte Zugänge zu Sachanlagen gemäß der Definition in der
Verordnung (EU) 2021/2178 über die Offenlegung von Finanzinformationen sowie zu
immateriellen Vermögenswerten einschließlich im Bau befindlicher Vermögenswerte und
Zugängen zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Ausgenommen vom Nenner des KPIs sind
jedoch Vorauszahlungen, Anpassungen aufgrund von Wertminderungen und Neubewertungen
sowie Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Weitere Details finden sich im Anhang unter
5.1. Immaterielles Anlagevermögen, 5.2. Sachanlagen und 9.2. Leasingverhältnisse dieses
Berichts.
Der Zähler stellt den Anteil der im Nenner enthaltenen Investitionsausgaben dar, der sich auf
Anlagen oder Prozesse bezieht, die mit taxonomiefähigen oder -konformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nicht als unwesentlich eingestuft werden. Die
Investitionsausgaben (CAPEX) im Geschäftsjahr 2025/2026 haben sich im Wesentlichen durch
den Anstieg der im Bau befindlichen Anlagen verändert. Der Anstieg ist auf die Ausweitung der
Geschäftsbereiche infolge der Neukundengewinnung, insbesondere im Bereich Airline‑Catering,
zurückzuführen. Der Prozess wurde durch präzisere Anfragen und eine detailliertere
Datenerfassung weiter verbessert, indem der Detaillierungsgrad bei der Berechnung dieses KPI
erhöht wurde. Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden keine Investitionsausgaben im
Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen getätigt. Darüber hinaus ist darauf
hinzuweisen, dass für das Geschäftsjahr 2025/2026 kein Investitionsplan erstellt wurde.
247
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Betriebsausgaben, OPEX
Der Nenner umfasst direkte, nicht aktivierte Kosten für Forschung und Entwicklung,
Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, kurzfristige Leasingverträge, Instandhaltung und
Reparatur (z. B. Kosten für regelmäßige Wartung) sowie alle anderen direkten Aufwendungen
für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen. Diese Ausgaben können vom Unternehmen
selbst getätigt oder an Dritte ausgelagert werden, um einen kontinuierlichen und effizienten
Betrieb der Anlagen zu gewährleisten; in diesem Fall handelt es sich um Reinigungskosten. Der
Zähler stellt den Anteil der Betriebsausgaben am Nenner dar, der sich auf Vermögenswerte
oder Prozesse im Zusammenhang mit taxonomiefähigen oder -konformen
Wirtschaftstätigkeiten sowie auf direkte, nicht aktivierte Kosten für Forschung und Entwicklung
bezieht.  Nach Anwendung der im Kapitel „EU-Taxonomie“, Abschnitt 2 („Vorgehensweise“)
beschriebenen Wesentlichkeitsschwellenwerte wurden keine OPEX-bezogenen Tätigkeiten
identifiziert, die als wesentlich einzustufen sind.
248
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Meldebogen 1: Anteil des Umsatzes, der CapEx und OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025/2026 (zusammenfassende KPI)
Geschäftsjahr
2025/2026
KPI
Insgesamt
Anteil
taxonomie
-
fähiger
Tätig-
keiten
Taxonomie-
konforme
Tätig-
keiten
Anteil
taxonomie
-
konformer
Tätig-
keiten
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach
Umweltzielen
Anteil der
ermöglich-
enden
Tätigkeiten
Anteil der
Übergangs-
tätigkeiten
Nicht
bewertete
nicht
wesentliche
Tätigkeiten
Taxono
mie-
kon-
forme
Tätig-
keiten
im
voran-
gegan-
genen
Geschäf
ts-
jahr
(N-1)
Anteil
taxonomie
-
konformer
Tätig-
keiten im
vorange-
gangenen
Geschäfts-
jahr (N-1)
Klima-
schutz
Anpas-
sung an
den
Klima-
wandel
Wasser
Kreislauf-
wirtschaft
Umwelt-
ver-
schmutzu
ng
Bio-log
ische
Vielfalt
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(10)
(11)
(12)
(13)
(14)
(15)
(16)
Text
Mio. EUR
%
Mio. EUR
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
Mio.
EUR
%
Umsatz
2461,59
0%
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0,35 %
0
0%
CapEx
82,57
21,07 %
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
9,70 %
0,46
0.37%
OpEx
87,46
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
249
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Meldebogen 2: Anteil des Umsatzes, der CAPEX und OPEX aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025/2026 (Aufgliederung nach Tätigkeit)
Gemeldeter KPI (CapEx)
Geschäftsjahr 2025/2026
Wirtschaftstätigkeiten
Code
Taxonomie-
fähiger KPI
(Anteil der
taxonomie-
fähigen
CapEx)
Taxonomie-
konformer
KPI
(Geldwert
der CapEx)
Taxonomie-
konformer
KPI (Anteil
des 
taxonomie-
konformen
CapEx)
Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten
Ermöglich-
ende
Tätigkeit
Übergangs-
tätigkeit
Taxonomie-
konformer
Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
Klima-
schutz
Anpassung
an den
Klimawandel
Wasser
Kreislauf-
wirtschaft
Umwelt-
ver-
schmutzu
ng
Bio-
logische
Vielfalt
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(10)
(11)
(12)
(13)
(14)
Text
%
m€
%
%
%
%
%
%
%
(Ggf. E)
(Ggf. T)
%
Güterbeförderung im
Straßenverkehr
CCM 6.6
5,87 %
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Renovierung
bestehender Gebäude
CCM 7.2
9,79 %
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Erwerb von und
Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7
5,41 %
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Summe der
Konformität nach Ziel
0%
0%
0%
0%
0%
0%
KPI-Gesamtwert
(CapEx)
21,07 %
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
250
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2.4. Sozial-Angaben
Arbeitskräfte des Unternehmens
Die tragenden Grundpfeiler der strategischen Ausrichtung der DO & CO-Gruppe sind Menschen,
Qualität und Innovation. Die weltweit tätigen 19.330,00 Arbeitnehmer:innen (Personenzahl
zum 31.03.2026) sind ein entscheidender Faktor für die operative Bereitstellung der Produkte
und Dienstleistungen von DO & CO. Um diese Qualität konsequent aufrechtzuerhalten, liegt ein
strategischer Fokus auf praxisorientiertem Lernen, der Weiterentwicklung von Kompetenzen
und kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung. In einer sich wandelnden Arbeitswelt, die von
zunehmender Komplexität und sich verändernden Erwartungen geprägt ist, wird es immer
anspruchsvoller, auf neue Anforderungen zu reagieren. Diese Dynamiken zu antizipieren, ihre
Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten sowie geeignete Maßnahmen umzusetzen, ist
für die Gewährleistung der organisatorischen Resilienz unerlässlich.
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Arbeitskräfte des Unternehmens
[ESRS S1-SBM-3]
DO & CO ist weltweit in drei Geschäftsbereichen tätig, wobei die operative Leistungserbringung
und das Kund:innenerlebnis in wesentlichem Umfang auf den Einsatz und das Engagement der
eigenen Belegschaft zurückzuführen sind. Sie prägen jede Interatkion mit Kund:innen sowie
jedes Produkterlebnis und werden so zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor entlang der
Wertschöpfungskette. Gleichzeit ist die Wahrnehmung der Rolle als verantwortungsbewusste
Arbeitgeberin integraler Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Die eigenen
Arbeitskräfte von DO & CO setzen sich wie folgt zusammen:
Eigene Arbeitnehmer:innen
Fremdarbeitskräfte
Arbeitnehmer:innen, die von Arbeitskräfteüberlassern/Personaldienstleistern
bereitgestellt werden (NACE-Code N78)
Zu den eigenen Arbeitnehmer:innen zählen Personen mit einem direkten Arbeitsvertrag mit
DO & CO. Die ausgewiesene Anzahl entspricht der Gesamtzahl der zum Ende des jeweiligen
Berichtszeitraums im System erfassten Arbeitnehmer:innen.
Die Arbeitnehmer:innen von DO & CO sind in einer Vielzahl von Funktionen und
Einsatzbereichen tätig. In den Produktionsküchen erfolgt die Zubereitung, das Kochen, die
Portionierung und das Verpacken von Speisen für das Airline-Catering, internationale Events,
den Einzelhandel und die Restaurants. Logistik- und Transportabteilungen sorgen für die
pünktliche und sichere Lieferung der Produkte von den Küchen zu den Flughäfen und
Veranstaltungsorten. An Bord von ausgewählten Flugzeugen sind sogenannte Flying Chefs für
die Bordverpflegung tätig. Direkten Kontakt mit Gästen haben die eigenen Arbeitskräfte von
DO & CO auch in anderen Unternehmenssparten, insbesondere in den Restaurants, Hotels und
Loungen. Die in den administrativen Bereichen tätigen Arbeitnehmer:innen unterstützen den
operativen Betrieb, indem sie die organisatorischen, technischen und administrativen
Rahmenbedingungen für eine effiziente und konsistente Leistungserbringung an allen
Standorten sicherstellen.
251
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Neben den eigenen Arbeitnehmer:innen umfasst die Belegschaft auch Fremdarbeitskräfte, die
im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen eingesetzt werden und wesentlich zum betrieblichen
Ablauf beitragen. Hierzu zählen insbesondere bereitgestellte Fremdarbeitskräfte von
Arbeitskräfteüberlassern/Personaldienstleistern, die auf Grundlage eines Überlassungsvertrags
oder Dienstleistungsvertrages tätig werden. Diese Personen stehen in einem Arbeitsverhältnis
zu ihrem jeweiligen Arbeitgeber (Arbeitskräfteüberlassers/Personaldienstleister) und nicht zu
DO & CO. Ungeachtet dessen sind sie aufgrund ihrer funktionalen Einbindung in die
betrieblichen Abläufe und ihres unmittelbaren Beitrags zur Leistungserbringung dem Kreis der
eigenen Belegschaft von DO & CO zuzurechnen.
Die systematische Ermittlung der folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) erfolgt
gemäß den in den Abschnitten ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 SBM-3 und ESRS IRO-1 dieses Berichts
beschriebenen Verfahrens und stützt sich auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double
Materiality Assessment, DMA). Im Rahmen des DMA-Prozesses wurden durch interne Analysen,
die in Absprache mit Arbeitnehmer:innenvertretungen, darunter eine Gewerkschaft und die
Personalabteilung, durchgeführt wurden, besonders schutzbedürftige Gruppen ermittelt, die bei
der Bewertung berücksichtigt wurden. Die Ermittlung wird zudem durch eine strukturierte
Einbindung interner Interessenträger:innen sowie durch Rückmeldungen externer
Interessenträger:innen unterstützt. Eine Übersicht aller relevanten IROs findet sich in Kapitel
ESRS 2 SBM-3.
252
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
AUSWIRKUNGEN
[ESRS S1-SBM-3]
Arbeitsbedingungen
IRO29
Arbeitsbedingungen, die Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit der
Arbeitnehmer:innen darstellen
Die wesentlichen negativen Auswirkungen bei DO & CO, die sich aus Arbeitsintensität,
Zeitdruck sowie der Belastung durch physische und psychosoziale Risiken ergeben, stehen im
Zusammenhang mit dem operativen Geschäftsmodell des Unternehmens, die sich auf
Dienstleistungen in den Bereichen Küche, Produktion, Catering, Transport und
Eventmanagement konzentrieren. Diese negative, systemische Auswirkung resultiert aus dem
Geschäftsmodell und prägt die Anpassung der Strategie durch Maßnahmen zur Verbesserung
von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, zur Reduzierung von Arbeitsbelastungen sowie zur
Stärkung des Wohlbefindens der Beschäftigten. Aufgrund der Art dieser Tätigkeiten ist die
Wahrscheinlichkeit potenzieller Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit in den
Tätigkeitsbereichen Lebensmittelproduktion, Logistik und Vor-Ort-Dienstleistungen höher.
IRO30
Unsichere Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen sowie mangelnde
Work-Life-Balance
DO & CO hat eine wesentliche tatsächliche negative Auswirkung auf die eigenen Arbeitskräfte
identifiziert, die sich auf Arbeitsplatzunsicherheit, Einkommensinstabilität und eine
eingeschränkte Planbarkeit der Arbeitszeiten bezieht. Diese ergibt sich aus den temporären,
saisonalen und eingeschränkt flexiblen Beschäftigungsmodellen. Diese Auswirkung ist im
Geschäftsmodell der DO & CO-Gruppe verankert, da die ereignisbasierten und
nachfragegetriebenen Aktivitäten auf flexible und angepasste Personaleinsatzmodelle
angewiesen sind. Sie bildet die Grundlage für Anpassungen mit dem Ziel,
Beschäftigungsstabilität, Wohlbefinden und Resilienz der Belegschaft zu stärken, einschließlich
potenzieller Anpassungen von Personalplanungsansätzen. Die negativen Auswirkungen treten
in bestimmten operativen Kontexten strukturell auf. Personen mit Betreuungspflichten könnten
aufgrund eingeschränkter Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben überproportional betroffen
sein. DO & CO erkennt an, dass Beschäftigte in temporären und saisonalen Funktionen
aufgrund der Art ihrer Verträge und Arbeitsbedingungen einem höheren Risiko ausgesetzt sind.
IRO31
Risiken für die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der
Arbeitnehmer:innen, die sich aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
anspruchsvollen Arbeitszeitregelungen ergeben
Die Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen, die
sich aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Arbeitszeitregelungen ergeben, stehen im
Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell von DO & CO in den Bereichen
Lebensmittelproduktion, Gastronomie, Logistik und Eventdienstleistungen. Sie werden durch
Anpassungen der Arbeitsmethoden, der Personalplanung und Weiterbildungsinitiativen geprägt
und beeinflussen diese. Wesentliche Auswirkungen sind systemischer Natur, insbesondere in
Küchen und Produktionsumgebungen, und ergeben sich aus manueller Arbeit, sich
wiederholenden Tätigkeiten, langem Stehen, Schicht- und Nachtarbeit, was zu Verletzungen
und chronischen Gesundheitsproblemen führen kann. Daher besteht eine erhöhte Anfälligkeit
bei Beschäftigten, die körperlich anstrengende und zeitkritische Tätigkeiten ausführen.
253
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO32
Brand- und Explosionsgefahren sowie daraus resultierende Gesundheitsrisiken für
Arbeitnehmer:innen aufgrund menschlicher oder technischer Fehler
Brand- oder Explosionsgefahren, die durch Geräteausfälle, Gasinstallationen, brennbare Stoffe
oder menschliches Versagen entstehen, sind mit der Küchen- und Lebensmittelproduktion
verbunden und könnten daher aus betrieblichen Tätigkeiten entstehen. Beide Gefahren
könnten die Ausgestaltung von Sicherheitsverfahren, präventiven Kontrollen sowie
Notfallmaßnahmen beeinflussen. Diese Auswirkung kann durch einzelne Vorfälle auftreten, die
das Potenzial haben, schwere Verletzungen, langfristige gesundheitliche Folgen oder Todesfälle
zu verursachen, als auch zu betrieblichen Störungen führen.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
IRO36
Ungleiche Behandlung, Diskriminierung und mangelnde Chancengleichheit wirken
sich negativ auf Vielfalt, psychische Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt aus
Ungleiche Behandlung und Diskriminierung bei der Personalbeschaffung, der Vergütung, der
beruflichen Entwicklung sind sowohl Ursache als auch Grundlage für die Gestaltung der
Personalpolitik, der Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion sowie der
Kontrollmechanismen. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen in schutzbedürftigen
Gruppen wie Frauen, Menschen mit Behinderungen, Arbeitnehmer:innen in befristeten oder
Teilzeitstellen, Arbeitnehmer:innen mit Betreuungsaufgaben, Minderheiten oder
unterrepräsentierte Gruppen sowie Berufseinsteiger:innen, die möglicherweise mit
Hindernissen beim Zugang zu gleicher Bezahlung, beruflichem Aufstieg, Arbeitsplatzsicherheit
und Weiterbildungsmöglichkeiten konfrontiert sein könnten. Die Auswirkung wird als potenziell
systemischer negativer Effekt bewertet, der sich über alle Geschäftsbereiche hinweg ergeben
könnte, wobei das Risiko in Bereichen mit schwächeren regulatorischen Schutzmaßnahmen
erhöht ist.
IRO37
Beitrag zur finanziellen Ungleichheit und zur Diskriminierung von Frauen,
insbesondere durch geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede
Strukturelle Ungleichheiten, einschließlich geschlechtsspezifischer Unterschiede in der
Vergütung, der beruflichen Entwicklung und des Zugangs zu Führungspositionen stehen in
erster Linie im Zusammenhang mit den Vergütungssystemen und der Sorgfalt im
Personalwesen von DO & CO und begründen die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur
Entgelttransparenz, Chancengleichheit und Förderung von Führungskräften. Diese wesentliche
Auswirkung betrifft in erster Linie Frauen, insbesondere in Kontexten mit unzureichender
Vergütungstransparenz und strukturellen Barrieren beim Zugang zu höher vergüteten oder
leitenden Positionen, sowie Beschäftigte in operativen Bereichen, in denen solche
Ungleichheiten auftreten können. Die Auswirkung wird als potenziell negative Auswirkung
bewertet, die innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit auftreten könnte, wobei ein erhöhtes
Risiko in Ländern oder Regionen mit schwächerer Regulierung oder Durchsetzung von
Entgeltgleichheit besteht.
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
IRO39
Verletzung der Menschenrechte von Arbeitnehmer:innen, einschließlich Zwangsarbeit
und Kinderarbeit
Ohne die Umsetzung präventiver Maßnahmen bestünde das potenzielle Risiko nachteiliger
Auswirkungen auf die Menschenrechte, insbesondere in Bezug auf Zwangsarbeit und
Kinderarbeit. Diese Risiken stehen im Zusammenhang mit der globalen Beschaffungsstruktur,
254
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
den operativen Tätigkeiten sowie den Geschäftsbeziehungen von DO & CO und sind somit
sowohl Ursprung als auch Ausgangspunkt für die Ausgestaltung von Sorgfaltspflichten,
Lieferant:innenkontrollen und verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln. Es wird
erwartet, dass sich diese wesentlichen Auswirkungen überwiegend in Form einzelner Vorfälle
und nicht als systemische Muster manifestieren. Dieses Risiko kann in Ländern oder Regionen
besonders ausgeprägt sein, in denen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die
Durchsetzung der Vorschriften weniger streng sind.
IRO40
Beeinträchtigung des Rechts der Arbeitnehmer:innen auf Privatsphäre aufgrund
unzureichender Prävention von Cyberangriffen und Datenmissbrauch
Unzureichend robuste Datenschutz- und Cybersicherheitsmaßnahmen könnten die negative
Auswirkungen eines unbefugten Zugriffs auf personenbezogene Daten von Arbeitnehmer:innen
sowie deren Verlust oder Missbrauch erhöhen. Diese Risiken stehen im Zusammenhang mit
den digitalen HR-Systemen von DO & CO und sind somit sowohl Ursprung als auch Treiber für
die Stärkung von IT-Sicherheitskontrollen, Daten-Governance-Strukturen und
Datenschutzmanagementprozessen. Die Auswirkungen könnten sich durch einzelne Vorfälle,
wie isolierte Datenpannen, materialisieren.
RISIKEN
[ESRS S1-SBM-3]
Arbeitsbedingungen
IRO33
Umsatzrückgänge, Kostensteigerungen und Produktionsanpassungen aufgrund
regulatorischer Änderungen
DO & CO identifiziert ein transitorisches Risiko im Zusammenhang mit sich weiterentwickelnder
Gesetzgebung zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Dieses kann operative
Anpassungen sowie zusätzliche Compliance-Maßnahmen erforderlich machen und sich
insbesondere in arbeitsintensiven Bereichen des Unternehmens, wie Küchen- und
Eventbetrieben, auf Kosten, Prozesse und kurzfristig auch auf Umsatzentwicklung auswirken.
Das Risiko ist mit Abhängigkeiten von der eigenen Belegschaft verknüpft und fließt durch
laufendes Monitoring in die Strategie und das Geschäftsmodell ein. Beschäftigte in
arbeitsintensiven Funktionen sind potenziell stärker von regulatorischen Änderungen sowie
Veränderungen der Arbeitsbedingungen betroffen.
IRO34
Erhöhte Arbeitnehmer:innenfluktuation aufgrund unzureichender
Arbeitsbedingungen
DO & CO erkennt ein transitorisches Risiko, das sich aus unzureichend adressierten physischen
und psychischen Belastungen sowie nicht erfüllten Erwartungen der Arbeitnehmer:innen an ein
unterstützendes Arbeitsumfeld ergibt. Dieses Risiko könnte sich negativ auf die
Arbeitnehmer:innenbindung, Verfügbarkeit und operative Effizienz auswirken und zu
steigender Fluktuation sowie erhöhten Rekrutierungs- und Schulungskosten führen. Das Risiko
steht im Zusammenhang mit Abhängigkeiten von der eigenen Belegschaft und werden durch
die kontinuierliche Anpassung von Richtlinien, Prozessen und Maßnahmen im
Personalmanagement in die Strategie und das Geschäftsmodell integriert. Arbeitnehmer:innen
in arbeitsintensiven Bereichen, insbesondere Küchen und veranstaltungsbezogene Tätigkeiten,
gelten als potentiell stärker exponiert.
255
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
IRO35
Rekrutierungsschwierigkeiten und Kapazitätsreduzierung aufgrund unattraktiver
Arbeitsbedingungen
Unattraktive Arbeitsbedingungen könnten DO & CO darin einschränken, qualifizierte
Arbeitnehmer:innen zu gewinnen und langfristig zu binden. Dieses Risiko steht im
Zusammenhang mit der Abhängigkeit von der eigenen Belegschaft und ist durch fortlaufende
Anpassungen der Personalpolitik sowie operativer Prozesse in die Strategie und das
Geschäftsmodell integriert.
IRO41
Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen
Änderungen der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsbedingungen könnten
betriebliche Anpassungen und höhere Compliance-Kosten erfordern, was möglicherweise zu
höheren Ausgaben, Produktionsänderungen oder Umsatzverlusten führen könnte, wenn die
Anpassungen nicht effizient umgesetzt werden.
CHANCEN
[ESRS S1-SBM-3]
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
IRO38
Kostensenkung und betriebliche Effizienz durch Weiterbildung und Entwicklung der
Arbeitnehmer:innen
Gezielte Schulungsmaßnahmen, Qualifizierungsinitiativen sowie eine systematische
Weiterentwicklung der Arbeitnehmer:innen stellen eine wesentliche operative Chance für
DO & CO dar. Diese Chance erstreckt sich über die gesamten eigenen Tätigkeiten, da
qualifizierte und engagierte Arbeitnehmer:innen eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von
Qualität spielen. Der gezielte Ausbau von Kompetenzen durch strukturierte Lern- und
Entwicklungsprogramme trägt darüber hinaus zur Stärkung der operativen Stabilität bei.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in
Bezug auf Auswirkungen
[ESRS S1-2]
Im Rahmen des in ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 SBM-3 und ESRS IRO-1 beschriebenen Verfahrens
zur DMA fand ein globaler Dialog im Hinblick auf die eigenen Arbeitnehmer:innen statt. Der
aktuelle Ansatz umfasst jedoch bislang keine spezifischen Maßnahmen zur systematischen
Erfassung der Perspektiven und Interessen von Beschäftigtengruppen, die potenziell besonders
anfällig auf Auswirkungen sind oder marginalisiert werden könnten. Das Verfahren zur
Einbindung von Interessenträger:innen-Gruppen und die Berücksichtigung ihrer Perspektiven
werden vom Management überwacht und vom Globalen ESG-Team sowie den
Personalabteilungen unterstützt. Diese Teams koordinieren die verschiedenen Inputs,
beobachten aufkommende Risiken und stellen sicher, dass relevante Erkenntnisse in die
Entscheidungsfindung einfließen. Dies erfolgt im Rahmen eines Workshops mit dem Globalen
ESG-Team und einem Vorstandsmitglied. Ein formelles Verfahren zur Bewertung der
Wirksamkeit von Maßnahmen zur Einbindung von Interessenträger:innen-Gruppen gibt es
derzeit nicht. Für die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einbindung wurden bislang noch
keine weiteren spezifischen finanziellen oder personellen Ressourcen formal bereitgestellt.
Darüber hinaus sind derzeit keine strukturierten Prozesse etabliert, um die Einbindung der
eigenen Belegschaft oder der Arbeitnehmer:innenvertretungen hinsichtlich der Auswirkungen
256
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
auf die Belegschaft zu regeln, die sich aus der Reduzierung von CO2-Emissionen und dem
Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Betriebsabläufen ergeben könnten.
Dies betrifft insbesondere potenzielle Umstrukturierungsmaßnahmen, den Verlust oder die
Schaffung von Arbeitsplätzen, den Bedarf an Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen,
Überlegungen zu Geschlechter- und sozialer Gerechtigkeit sowie Auswirkungen auf Gesundheit
und Sicherheit.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
[ESRS S1-3]
DO & CO hat Verfahren etabliert, um negative Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte zu
beheben und sicherzustellen, dass Anliegen der Arbeitnehmer:innen strukturiert und
transparent vorgebracht und gelöst werden können. Das zugängliche Beschwerde- und
Hinweisgeber:innenkanal, namens „Occultum”, steht zur Verfügung, um den eigenen
Arbeitskräften die Möglichkeit zu geben, Bedenken vertraulich und, soweit erwünscht, anonym
sowie ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden können. Gemeldete Sachverhalte
werden anhand festgelegter interner Verfahren adressiert, einschließlich der Untersuchung
sowie der Festlegung von Korrektur- und Folgemaßnahmen. Die Wirksamkeit der
Abhilfemaßnahmen wird von Fall zu Fall im Rahmen einer Managementüberprüfung bewertet.
Gegebenenfalls findet anschließend ein Dialog mit den betroffenen Arbeitnehmer:innen oder
deren Vertreter:innen statt, um eine nachhaltige Lösung sicherzustellen und Wiederholungen
zu verhindern. Neben formalen Kanälen können Anliegen auch über das Linienmanagement
oder die Personalabteilung eingebracht werden. Informationen zu Meldemechanismen und
Arbeitnehmerrechten werden im Rahmen des Onboardings, über interne
Kommunikationskanäle sowie im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht vermittelt.
Aufgrund der Vielfalt und Komplexität potenzieller Vorfälle, die die eigenen Arbeitskräfte
betreffen, wendet DO & CO kein einheitliches Abhilfeverfahren an. Jeder Fall wird individuell
geprüft, da die geeigneten Abhilfemaßnahmen von Faktoren wie dem Standort, der Art des
Vorfalls, den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und den potenziellen Auswirkungen
auf die betroffenen Personen abhängen. Wurden wesentliche negative Auswirkungen
festgestellt und definiert, implementiert DO & CO Abhilfemaßnahmen, die auf die spezifischen
Umstände des jeweiligen Falls zugeschnitten sind. Dies kann Anpassungen der
Arbeitspraktiken, Korrekturmaßnahmen auf operativer oder Führungsebene oder andere
gezielte Maßnahmen umfassen, die darauf abzielen, die Ursache des Sachverhalts zu beheben
und eine Wiederholung zu verhindern.
Je nach Fall werden relevante interne Abteilungen (einschließlich Geschäftsleitung der
Niederlassung, Personalwesen, Rechtsabteilung und Compliance) in den Bewertungs- und
Abhilfeprozess einbezogen. Soweit dies zur Gewährleistung von Unabhängigkeit, Objektivität
oder spezifischem Fachwissen erforderlich ist, können externe Expert:innen hinzugezogen
werden, unter anderem zur Durchführung von Untersuchungen oder zur Unterstützung bei der
Festlegung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen. Dieser Ansatz ermöglicht es  DO_&_CO
zudem, betroffene interne Arbeitnehmer:innen gegebenenfalls aus dem Untersuchungsprozess
auszuschließen.
Die Abhilfemaßnahmen und ihre Wirksamkeit werden von der Rechtsabteilung und der
Geschäftsleitung von Fall zu Fall geprüft und bei Bedarf im Rahmen eines Folgegesprächs mit
den betroffenen Arbeitnehmer:innen oder ihren Vertreter:innen erörtert. Dieser flexible und
257
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
anpassungsfähige Ansatz spiegelt das dynamische Geschäftsumfeld von DO & CO wider und
trägt dazu bei, wesentliche negative Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte wirksam,
verhältnismäßig und kontextspezifisch zu beheben.
DO & CO achtet zudem darauf, dass die Arbeitnehmer:innen diese Strukturen kennen und
ihnen vertrauen, indem das Unternehmen eine Kultur der Offenheit, des Schutzes vor
Vergeltungsmaßnahmen und des Respekts fördert und sichergestellt, dass Bedenken fair,
einheitlich und ohne nachteilige Folgen für die Meldenden behandelt werden. Die DO & CO
Richtlinie für Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter dient dem Schutz von Personen,
die Beschwerde- und Hinweisgeber:innensysteme nutzen, vor Vergeltungsmaßnahmen,
Einschüchterung oder Diskriminierung gemäß der Wohlverhaltensregeln des Unternehmens.
258
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Managementansatz
[ESRS S1-1]
Arbeitspraktiken und mit den Arbeitskräften verbundene Risiken sind auf höchster
Führungsebene verankert und werden durch unternehmensweite Richtlinien und
Managementsysteme unterstützt. Diese Governance-Strukturen sollen sicherstellen, dass
tatsächliche und potenzielle IROs für die Arbeitskräfte frühzeitig erkannt und in allen
Geschäftsbereichen proaktiv angegangen werden.
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens
Eine weiterführende Erläuterung der Richtlinien sowie eine Querverbindung zwischen IROs und
Richtlinien ist im Abschnitt ESRS 2 dieses Berichts unter SBM-3 enthalten. DO & CO hat klare
Richtlinien festgelegt, um Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der
eigenen Belegschaft zu berücksichtigen:
DO & CO Richtlinie für Menschenrechte
DO & CO Richtlinie für Wohlbefinden und Engagement der Arbeitnehmer:innen
DO & CO Richtlinie für Diversität, Integration und Gleichberechtigung
DO & CO Datenschutzrichtlinie
Es gibt derzeit keine spezifischen, eigenständigen Richtlinienverpflichtungen für besonders
vulnerable Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens.
Richtlinie für Menschenrechte
[IRO29, IRO30, IRO31, IRO32, IRO33, IRO34, IRO35, IRO36, IRO37, IRO38, IRO39, IRO40, IRO41]
Mit der DO & CO Richtlinie für Menschenrechte verpflichtet sich das Unternehmen zur Achtung
international anerkannter Menschenrechte sowie zur Gewährleistung einer fairen Behandlung,
Chancengleichheit und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer:innen.
Das Unternehmen verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung, Belästigung,
Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Zudem hält es die geltenden Arbeitsgesetze
in Bezug auf Arbeitszeiten, Vergütung, Vereinigungsfreiheit und
Kollektivvertragsverhandlungen ein. Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, angemessene
Ruhezeiten und ein sicheres Arbeitsumfeld sind Grundprinzipien der Beschäftigungspraxis von
DO & CO. In der Richtlinie ist festgelegt, dass alle Arbeitspraktiken ethisch vertretbar sein
sollen. Obwohl die Richtlinie durch den genannten internationalen Standard geprägt ist,
werden die bestehenden Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung derzeit nicht
systematisch an diesem Rahmenwerk ausgerichtet oder daran gemessen.
Richtlinie für Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter
[IRO29, IRO30, IRO31, IRO32, IRO33, IRO34, IRO35, IRO36, IRO37, IRO38, IRO41]
Das Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen wird durch die DO & CO Richtlinie für Wohlbefinden
und Engagement der Mitarbeiter adressiert, die Mindeststandards für ein verantwortungsvolles
Personalmanagement im Einklang mit den jeweils geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften
und Regelungen festlegt. Die Richtlinie umfasst ausdrücklich Aspekte wie Vergütung,
Arbeitszeiten sowie Transparenz im Rekrutierungsprozess und beinhaltet zudem strukturierte
Schulungsmaßnahmen und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung, mit dem Ziel,
faire und transparente Beschäftigungspraktiken über alle Geschäftsbereiche hinweg
sicherzustellen. Ein Rahmenwerk für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie psychische
Gesundheit ist integraler Bestandteil der Richtlinie und zielt darauf ab, Arbeitsunfälle zu
vermeiden und ein unterstützendes, diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu fördern.
Kontinuierliche Schulungen sowie inklusive Arbeitsplatzpraktiken sind zentrale Elemente zur
259
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Stärkung der Arbeitnehmer:innenzufriedenheit, des Wohlbefindens und der beruflichen
Entwicklung.
Richtlinie für Diversität, Integration und Gleichberechtigung
[IRO30, IRO34, IRO36, IRO37, IRO38]
DO & CO verfügt über eine konzernweite DO & CO Richtlinie für Diversität, Integration und
Gleichberechtigung, die für eigene Arbeitnehmer:innen gilt. Die Richtlinie umfasst Regeln zur
Verhinderung von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, und zur Förderung der
Chancengleichheit während des gesamten Beschäftigungszyklus, einschließlich der
Rekrutierung, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung, Beförderung, Karriereentwicklung und
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Konzern wendet Verfahren wie Meldemechanismen
und Schulungsmaßnahmen an, um Fehlverhalten zu adressieren und ein diskriminierungsfreies
sowie inklusives Arbeitsumfeld zu unterstützen. Diskriminierung wird ausdrücklich untersagt,
insbesondere aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle
Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, nationale und soziale
Herkunft. Diese Richtlinie orientiert sich an den Grundsätzen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO).
Datenschutzrichtlinien
[IRO40]
Der Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer:innen wird durch die DO & CO
Datenschutzrichtlinien geregelt, wonach personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und/oder geltenden nationalen Gesetzen verarbeitet
werden. DO & CO fördert den vertraulichen Umgang mit Arbeitnehmer:innendaten, setzt
angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen ein und wahrt die
Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer
personenbezogenen Daten.
260
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens
[ESRS S1-4]
Um Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitspraktiken und
Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken, setzt DO & CO in all ihren Betrieben weltweit eine
Reihe von Richtlinien, Verfahren und operativen Maßnahmen um. Diese Maßnahmen
orientieren sich an den Richtlinien des Konzerns sowie an den jeweils geltenden lokalen
Arbeitsgesetzen aller Länder und Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist. Wie im
vorherigen Abschnitt dargestellt, orientieren sich die Richtlinien an international anerkannten
Arbeitsstandards, einschließlich der Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die Richtlinien und Maßnahmen der Gruppe zielen darauf ab, faire Beschäftigungsbedingungen
sowie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu fördern. Sie sind ein zentraler Bestandteil
des operativen Managements und der langfristigen Geschäftskontinuität. DO & CO verfolgt das
Ziel, durch ihre Geschäftspraktiken negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu vermeiden
oder zu mindern und dabei gleichzeitig operative Anforderungen in Einklang zu bringen.
Das Unternehmen wendet strukturierte Prozesse in Bezug auf Menschenrechts- und
Arbeitsbelange über sämtliche Geschäftsbereiche hinweg an. Klare Governance-Strukturen
definieren Verantwortlichkeiten in zentralen Funktionen wie Human Resources, Health, Safety
and Environment sowie den operativen Einheiten, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren,
zu priorisieren und umzusetzen. Zur wirksamen Steuerung wesentlicher arbeitsbezogener
Auswirkungen werden angemessene finanzielle, personelle und organisatorische Ressourcen
bereitgestellt.
Managementsystem für Arbeitsschutz zur Gewährleistung von
Risikominimierung, Compliance und Schutz der Arbeitnehmer:innen
[IRO29, IRO30, IRO31, IRO32, IRO33, IRO34, IRO35
DO & CO RICHTLINIE FÜR WOHLBEFINDEN UND ENGAGEMENT DER MITARBEITER;
DO & CO RICHTLINIE FÜR MENSCHENRECHTE
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
DO & CO stellt bei der Festlegung von Arbeitspraktiken die Gesundheit und Sicherheit der
Arbeitnehmer:innen in allen Geschäftsbereichen in den Mittelpunkt. Die Einhaltung der
Sicherheitsstandards wird durch regelmäßige Schulungen, kontinuierliche
Verbesserungsprozesse und die Anwendung betriebsspezifischer Arbeitsanweisungen
gewährleistet, die Verhaltensregeln, Sicherheitsanforderungen und Betriebsabläufe umfassen.
Im gesamten Konzern kommen konsequent Arbeitsschutzmanagementsysteme zum Einsatz,
die den gesetzlichen Anforderungen und gegebenenfalls international anerkannten Standards
entsprechen. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen
sicherzustellen und den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen zu
stärken.
In allen Betriebsbereichen ist ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz eingerichtet, um Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen, zu vermeiden und zu
mindern. Alle Arbeitnehmer:innen erhalten regelmäßig Sicherheitsschulungen, darunter
Einführungen für neue Arbeitnehmer:innen und regelmäßige Auffrischungskurse, sowie
funktionsspezifische Unterweisungen für den jeweiligen Arbeitsplatz sowie zur Handhabung und
zum sicheren Umgang mit Geräten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung wird zur
Verwendung bereitgestellt. Zu den Brandschutzmaßnahmen zählen Alarmanlagen,
Evakuierungsübungen, die Wartung von Gas- und technischen Anlagen sowie planmäßige
Wartungsarbeiten durch externe Dienstleister:innen. Hochrisikogeräte wie Öfen und die
261
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kücheninfrastruktur unterliegen einer vorbeugenden Wartung gemäß den Vorschriften und
Herstelleranforderungen. Dies wird durch kontinuierliche Schulungen der Arbeitnehmer:innen
unterstützt.
DO & CO ergreift gezielte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der
Arbeitnehmer:innen unter Berücksichtigung standortspezifischer Risiken und betrieblicher
Gegebenheiten. Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung lokaler Anforderungen
ausgestaltet und umfassen bei Bedarf saisonal angepasste Arbeitspraktiken sowie geeignete
Ausrüstung, um umwelt- und klimabezogene Risiken zu mindern und gleichzeitig sichere sowie
angemessene Arbeitsbedingungen in unterschiedlichen betrieblichen Kontexten zu
gewährleisten. Am Standort Madrid werden beispielsweise Aufgabenrotationen und die
Vermeidung repetitiver Arbeiten aktiv gefördert. In der Geschäftseinheit in London wurden
Maßnahmen wie Ermüdungsmanagement für Schichtarbeiter:innen eingeführt. In Istanbul
unterstützt ein umfassendes, an ISO 45001 ausgerichtetes Arbeitsschutzmanagementsystem
die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen. Dieses umfasst systematische
Risikoanalysen, Notfallplanung, regelmäßige Schulungen und Unterweisungen,
Baustellenbegehungen, Messungen der Arbeitsplatzhygiene, Einstellungsuntersuchungen und
regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen, eine expositionsbasierte
Gesundheitsüberwachung, festgelegte Pausenregelungen, sichere Verfahren für die manuelle
Handhabung und den Transport von Materialien, die ordnungsgemäße Verwendung von
persönlicher Schutzausrüstung, strukturierte Unfalluntersuchungen und Ursachenanalysen, die
durch ein QR-Code-basiertes Feedbacksystem für Arbeitnehmer:innen unterstützt werden.
Psychische Gesundheit und Wohlbefinden sind ein integraler Bestandteil der Gesundheit und
Sicherheit der Arbeitnehmer:innen. Sie haben Zugang zu Angeboten zur Förderung des
Wohlbefindens sowie zu professioneller Beratung, einschließlich arbeitsmedizinischer Dienste
auf Werksebene. Diese stehen bei arbeitsbezogenen sowie privaten Anliegen zur Verfügung.
Eine offene und unterstützende Unternehmenskultur, die eine frühzeitige und transparente
Kommunikation begünstigt, fördert diese Maßnahmen.
Die Umsetzung der Maßnahmen variieren jedoch je nach Geschäftsbereich und Standort (wie in
den oben genannten Beispielen für London, Madrid und Istanbul). Die Umsetzung erfolgt
fortlaufend und trägt zur Erreichung der unternehmensbezogenen Ziele im Zusammenhang mit
der Belegschaft bei. Diese zielen darauf ab, die Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
durch die DO & CO Akademie bis 2030 zu erweitern, insbesondere im Bereich
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Fortschritte und Ergebnisse werden primär anhand
von Kennzahlen abgebildet, wie beispielsweise dem Anteil der Arbeitnehmer:innen, die von
einem Arbeitsschutzmanagementsystem erfasst werden, oder der Anzahl der Arbeitsunfälle.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden keine spezifischen zusätzlichen Mittel bereitgestellt.
262
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzernweiter Ansatz zu Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zur
Förderung von Stabilität, Schutz und nachhaltiger Personalentwicklung
[IRO31, IRO35, IRO36
DO & CO RICHTLINIE FÜR WOHLBEFINDEN UND ENGAGEMENT DER MITARBEITER;
DO & CO RICHTLINIE FÜR DIVERSITÄT, INTEGRATION UND GLEICHBERECHTIGUNG;
DO & CO RICHTLINIE FÜR MENSCHENRECHTE
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
DO & CO ist bestrebt, in allen Geschäftsbereichen attraktive Arbeitsbedingungen zu
gewährleisten, die auf die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Funktionen und
Arbeitsumgebungen zugeschnitten sind. Die Arbeitsbedingungen werden in Übereinstimmung
mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes oder der jeweiligen
Region, in der das Unternehmen tätig ist, gestaltet. DO & CO stellt sicher, dass alle eigenen
Arbeitnehmer:innen durch die entsprechenden Sozialschutzmaßnahmen gemäß den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen und Marktstandards abgesichert sind. Dazu gehören gesetzliche
Regelungen wie Sozialversicherung, Elternzeit, Altersvorsorge und Krankenversicherung. Die
Struktur und der Umfang dieser Maßnahmen variieren je nach Land und Region, in
Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Die
Maßnahme trägt zur Verbesserung der Beschäftigungsstabilität bei.
DO & CO ist bestrebt, stabile, planbare und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu
schaffen und dabei insbesondere nachteilige Auswirkungen auf das Wohlbefinden der
Arbeitnehmer:innen sowie deren Work-Life-Balance zu vermeiden. Beschäftigungsmodelle
werden so ausgestaltet, dass Unsicherheiten und Arbeitsbelastungen reduziert werden, unter
anderem durch den Fokus auf unbefristete Arbeitsverträge in Kernfunktionen sowie durch
fortschrittliche Personaleinsatzplanung. Zur Minderung arbeitsbedingter Belastungen und
Ermüdung wird die Arbeitszeit aktiv unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und
operativer Risiken gesteuert. Dies umfasst die Überwachung von Arbeitszeiten, die Einhaltung
von Ruhezeiten sowie, soweit operativ umsetzbar, die Berücksichtigung flexibler
Arbeitszeitmodelle zur Unterstützung individueller Bedürfnisse. Teilzeitmodelle und alternative
Arbeitszeitstrukturen werden für geeignete Funktionen angeboten, um eine bessere
Vereinbarkeit von beruflichen und persönlichen Verpflichtungen zu ermöglichen.
Kollektivverträge, die die Arbeitsbeziehungen regeln, tragen ebenfalls zur Förderung einer
ausgewogenen Work-Life-Balance bei. Auf Ebene der Geschäftsbereiche werden gezielte
Maßnahmen umgesetzt, um spezifische Risiken für die Belegschaft zu adressieren. So wurde
beispielsweise am Standort Madrid eine formalisierte Richtlinie zur digitalen Erreichbarkeit
eingeführt, die arbeitsbezogene Kontaktaufnahme außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten
unterbindet. Dadurch wird das Risiko ständiger Verfügbarkeit reduziert und ausreichende
Erholungsphasen werden gefördert. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und an
die jeweiligen operativen Rahmenbedingungen sowie identifizierte Risiken angepasst, mit dem
Ziel, die Work-Life-Balance zu stärken, gesundheitliche Belastungen zu reduzieren und
nachhaltige Arbeitsbedingungen über alle Geschäftsbereiche hinweg sicherzustellen.
Im Bereich International Event Catering wird ein Teil der Belegschaft lokal an den jeweiligen
Veranstaltungsorten beschäftigt. Dieser Ansatz ist ein zentraler Bestandteil des
Geschäftsmodells, da er sowohl Rekrutierungsherausforderungen als auch Kapazitätsengpässe
adressiert und gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung lokaler Wirtschaftsräume durch die
Schaffung von Beschäftigungs- und Ausbildungsangeboten leistet. Zugleich ermöglicht er die
Integration kultureller Besonderheiten in das Serviceangebot, indem lokale Beschäftigte als Teil
eines internationalen Teams agieren und zur Bereitstellung eines global konsistenten sowie
lokal geprägten Kund:innenerlebnisses beitragen. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen an
denselben Standorten wird nach Möglichkeit auf erfahrenes Personal zurückgegriffen, um das
operative Know-how zu bewahren, die Effizienz zu steigern und die Arbeitssicherheit durch
Kontinuität sowie die Vertrautheit mit den Prozessen und Teams zu verbessern.
263
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Gruppe deckt ihren Personal- und Qualifikationsbedarf im Allgemeinen durch eine
Kombination aus lokalen Rekrutierungskampagnen,
Arbeitnehmer:innenempfehlungsprogrammen, Ausbildungsangeboten und gezielten
Einstellungen sowie durch Fremdarbeitskräfte zur Abdeckung saisonaler Nachfragespitzen.
Parallel dazu investiert DO & CO in die berufliche Weiterentwicklung ihrer Arbeitnehmer:innen
durch strukturierte Weiterbildungsmöglichkeiten. Dies umfasst die Entwicklung sowie die
Ausrollung der DO & CO Akademie.
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen erstreckt sich in erster Linie auf die eigenen
Arbeitnehmer:innen. Dabei kommen maßgeschneiderte, auf die jeweiligen Geschäftsbereiche
abgestimmte Maßnahmen zum Einsatz. Die kontinuierliche Umsetzung trägt zur Erreichung
personalbezogener Unternehmensziele bei, darunter:
M 08 Bereitstellung von ≥6 Stunden jährlicher Schulung pro Arbeitnehmer:in zu
Lebensmittelsicherheit, Arbeitssicherheit und Abfalltrennung,
M 09 Bereitstellung von ≥15 Stunden jährlicher Schulung pro Arbeitnehmer:in zu
Handwerk/fachlichen Kompetenzen, Qualität und nachhaltiger Beschaffung,
M 10 Bereitstellung von ≥24 Stunden jährlicher Schulung pro Arbeitnehmer:in zu
Führung, Compliance, Diversität und CO₂-Datenmanagement
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können weder Fortschritte noch ein Überwachungsprozess sowie
spezifischen zusätzlichen Mittel vermeldet werden. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit
den Arbeitsbedingungen, vertraglichen.
Vereinbarungen und Rahmenbedingungen für den Sozialschutz werden regelmäßig überprüft
und an rechtliche Entwicklungen sowie betriebliche Erfordernisse angepasst. Weitere
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind in Entwicklung.
Zwar wurden sie noch nicht umgesetzt, doch ihre schrittweise Einführung in allen
Geschäftsbereichen ist geplant.
Ein strukturierter Ansatz für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen
mit Schwerpunkt auf Compliance, Wohlbefinden und Talentförderung
[IRO35, IRO37, IRO38
DO & CO RICHTLINIE FÜR WOHLBEFINDEN UND ENGAGEMENT DER MITARBEITER;
DO & CO RICHTLINIE FÜR DIVERSITÄT, INTEGRATION UND GLEICHBERECHTIGUNG;
DO & CO RICHTLINIE FÜR MENSCHENRECHTE
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Bei DO & CO ist die interne Talentförderung eine wichtige Quelle für Führungskräfte. Ein
erheblicher Anteil der Führungspositionen wird mit internen Kandidat:innen besetzt, die ihre
Karriere in Einstiegspositionen begonnen haben. Dieser Aufstieg wird durch strukturierte
Schulungen und insbesondere durch etablierte Mentoring-Programme unterstützt, in deren
Rahmen erfahrene Führungskräfte Nachwuchstalente aktiv begleiten und fördern. Die
Kompetenzen der Teams werden durch praxisorientiertes Lernen und durch Mentoren geführte
Entwicklungspfade gestärkt, die das operative Know-how des Unternehmens bewahren, eine
frühzeitige Erkennung von Potenzialen ermöglichen und eine Kultur der kontinuierlichen
Verbesserung fördern. Dies stellt eine Maßnahme dar, die historisch im Unternehmen verankert
ist. Die fortlaufende Umsetzung trägt zur Stärkung der Kompetenzen der Belegschaft bei.
Zur weiteren Stärkung des Bewusstseins für Diversität, Integration, und Chancengleichheit
befindet sich DO & CO derzeit in der Implementierungsphase eines konzernweiten Rollouts von
Management-Schulungsmodulen, die sich explizit mit zentralen Themen der sozialen
264
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Governance befassen. Dazu gehören unbewusste Vorurteile, Diskriminierung und inklusive
Führung. Im Rahmen dieser Initiative stellt der Konzern von der manuellen
Schulungserfassung auf eine zentralisierte digitale Lernarchitektur um, die als zentrales
internes Kontrollinstrument fungiert, indem sie die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
Verfügbarkeit rückverfolgbarer und prüfbarer Daten zu Schulungsabschlüssen verbessert.
Diese digitale Infrastruktur ermöglicht eine strukturierte, schrittweise Einführung in allen
Geschäftsbereichen und gewährleistet, dass die Schulungsnachweise fundiert, übertragbar und
für die regulatorische Berichterstattung geeignet sind. Das Programm wird durch Mechanismen
zur kontinuierlichen Verbesserung unterstützt, wobei systemgesteuerte Feedbackschleifen
genutzt werden, um die Schulungsinhalte regelmäßig auf Grundlage operativer Anforderungen
und sich verändernder Risiken zu überprüfen und zu aktualisieren.
Um die Chancengleichheit zu fördern und das Engagement der DO & CO-Gruppe für Diversität,
Integration, und Chancengleichheit zu stärken, werden in allen Regionen gezielte Initiativen
eingeführt. DO & CO bekennt sich zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei der
Personalauswahl, Beförderung, Vergütung und beim Zugang zu Weiterbildungen. An mehreren
Standorten unterstützen Führungskräftetrainings und von Arbeitnehmer:innen geführte
Initiativen die Integration der Diversität, Integration, und Chancengleichheit Prinzipien in den
Arbeitsalltag und die Unternehmenskultur.
Ausgewählte Beispiele für Initiativen: Am Standort in Madrid erhalten Führungskräfte und
leitende Angestellte in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen spezielle
Schulungen zur Bedeutung von Diversität. Parallel dazu wird eine geschlechts- und
funktionsbezogene Gehaltsanalyse durchgeführt, um mögliche Gehaltsunterschiede zu
ermitteln und faire sowie transparente Vergütungspraktiken zu fördern. In London wird
Lohngerechtigkeit durch strukturierte Einstufungssysteme, und Funktionsvergleiche gefördert.
In Polen werden im Rahmen des Onboarding-Prozesses Anti-Mobbing- und
Antidiskriminierungsschulungen durchgeführt. Diese werden durch Schulungen zu Mobbing am
Arbeitsplatz und Stressbewältigung ergänzt. In den USA umfassen die Initiativen
Sensibilisierungskampagnen, Arbeitnehmer:innennetzwerke und externe Partnerschaften, die
darauf abzielen, Inklusion zu fördern und unterrepräsentierte Gruppen zu unterstützen.
Um das Bewusstsein für Inklusion zu schärfen und inklusive Verhaltensweisen im gesamten
Unternehmen zu verankern, sind an ausgewählten Standorten weitere Workshops und
Entwicklungsprogramme geplant. Diese Maßnahmen spiegeln das kontinuierliche Engagement
für die Förderung eines gerechten, respektvollen und unterstützenden Arbeitsumfelds wider.
Im Rahmen ihrer an den ESRS ausgerichteten Sozialstrategie wird DO & CO die Diversität,
Integration, und Chancengleichheit bezogenen Schulungen, Aktivitäten und Governance-
Strukturen weltweit weiter ausbauen.
265
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen umfasst in erster Linie die eigenen
Arbeitnehmer:innen. Die Grundsätze der Diversität, Integration, und Chancengleichheit 
Richtlinie gelten jedoch auch für Fremdarbeitskräfte innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs.
Dabei kommen differenzierte, auf die jeweiligen Geschäftsbereiche zugeschnittene Maßnahmen
zum Einsatz. Die Umsetzung ist noch im Gange und trägt zur Erreichung der
personalbezogenen Unternehmenszielen bei, darunter:
M 10 Bereitstellung von ≥24 Stunden jährlicher Schulung pro Arbeitnehmer:in zu
Führung, Compliance, Diversität und CO₂-Datenmanagement,
Z 10 Sicherstellen, dass die Schulungen zu Nichtdiskriminierung und Vorurteilen von
den Arbeitnehmer:innen der Personalbeschaffung, der Personalabteilung und den
einstellenden Führungskräften zu 100 % absolviert werden.
Z 11 Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Führungs- und
operativen Funktionen,
Z 12 Sicherstellung eines unbereinigten Gender Pay Gaps von unter 5 % bis 2028.
Fortschritte und Ergebnisse spiegeln sich in erster Linie in KPIs wider, beispielsweise im Anteil
weiblicher Arbeitskräfte in Führungspositionen oder im Anteil von Menschen mit Behinderungen
unter der eigenen Belegschaft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden keine zusätzlichen
spezifischen Mittel gesondert bereitgestellt.
Nulltoleranz-Rahmenwerk für Menschenrechte zur Bekämpfung von
Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Fehlverhalten am Arbeitsplatz
[IRO39, IRO40, IRO41
DO & CO RICHTLINIE FÜR DIVERSITÄT, INTEGRATION UND GLEICHBERECHTIGUNG;
DO & CO RICHTLINIE FÜR MENSCHENRECHTE; DO & CO DATENSCHUTZRICHTLINIE
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
DO & CO handelt im Einklang mit international anerkannten Menschenrechtsstandards und den
lokalen Arbeitsgesetzen. Diese Anforderungen sind in der DO & CO Richtlinie für
Menschenrechte festgeschrieben, die für die gesamte Belegschaft gilt. Die Menschenrechte am
Arbeitsplatz werden durch die folgenden Grundsätze definiert:
faire und diskriminierungsfreie Behandlung,
Achtung der Menschenwürde,
sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit,
Schutz vor Belästigung oder Missbrauch.
Der folgende Abschnitt legt Maßnahmen dar, die darauf abzielen, die Einhaltung
menschenrechtsbezogener gesetzlicher Vorgaben in sämtlichen Tätigkeitsländern und -
regionen sicherzustellen.
Um Risiken im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Kinderarbeit zu erkennen und zu
mindern, führt die DO & CO-Gruppe vorbeugende Maßnahmen durch. Zu diesen Maßnahmen
gehören Einstellungsprüfungen der eigenen Arbeitnehmer:innen, die Überprüfung des
Mindestalters für die Beschäftigung sowie die Prüfung der Ausweisdokumente und
Arbeitspapiere vor der Einstellung. Diese Überprüfungen finden durch verantwortliche
Abteilungen, insbesondere der Personalabteilung, statt. Eine Null-Toleranz-Politik gegenüber
Zwangsarbeit und Kinderarbeit wird konzernweit konsequent umgesetzt, mit dem Ziel von null
bestätigten Fällen. Bei Nichteinhaltung werden Korrekturmaßnahmen eingeleitet und, sofern
erforderlich, Geschäftsbeziehungen beendet.
266
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zur Förderung von Transparenz und verantwortungsvollem Handeln und wie im Abschnitt G1
Governance dieses Berichts näher erläutert, unterhält DO & CO robuste Beschwerde- und
Hinweisgeber:innenmechanismen gemäß den anwendbaren Vorschriften, die es ermöglichen
sollen, (i) Verhaltensweisen, die nicht im Einklang mit den Wohlverhaltensregeln stehen, (ii)
Verstöße gegen Vorschriften, oder (iii) allgemeinen Beschwerden zu melden.
DO & CO verarbeitet personenbezogene Daten von Arbeitnehmer:innen ausschließlich für
legitime Geschäftszwecke und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, werden den betroffenen
Arbeitnehmer:innen, inbesondere jenen, die Zugang zu sensiblen Daten haben, regelmäßig
Schulungen zu den Themen Datenschutz und Privatsphäre angeboten, um das Bewusstsein zu
schärfen, einen vorschriftsmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen und
datenbezogene Risiken zu minimieren. Es werden geeignete organisatorische und technische
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder
Verlust getroffen und im Einklang mit den regulatorischen Entwicklungen und bewährten
Verfahren kontinuierlich überprüft. Die Maßnahme trägt zur Stärkung eines ethisch
verantwortungsvollen Verhaltens in der gesamten Belegschaft und in allen Geschäftsaktivitäten
bei.
Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen erstreckt sich auf die eigenen Arbeitnehmer:innen,
wobei die Wahrung der Menschenrechte auch für Fremdarbeitskräfte innerhalb des eigenen
Geschäftsbereichs gilt. Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich und unterstützt unmittelbar die
personalbezogenen Unternehmensziele, darunter:
Z 09 Konsequente Durchsetzung einer Nulltoleranz-Politik gegenüber Diskriminierung
und Belästigung.
Fortschritte und Ergebnisse spiegeln sich in erster Linie in KPIs wie der Anzahl der
Menschenrechtsverstöße innerhalb der eigenen Arbeitskräfte wider. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt wurden keine spezifischen zusätzlichen Mittel gesondert bereitgestellt.
267
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS S1-5]
Mit den folgenden Zielen beabsichtigt DO & CO, wesentliche Auswirkungen zu steuern,
Chancen zu fördern sowie wesentliche Risiken zu mindern:
ESRS-konforme-Ziele
Zeitraum und Kennzahl
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Z 09 Nulltoleranz gegenüber Diskriminierung und Belästigung durchsetzen (IRO36)
Jährlich, 100%
Z 10 Sicherstellung, dass Schulungen zu Nichtdiskriminierung und Vorurteilen von
Arbeitnehmer:innen der Talent Acquisition, der Personalabteilung und den einstellenden
Führungskräften zu 100 % absolviert werden (IRO36)
100% bis 2030
Z 11 Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungs- und operativen Positionen erreichen
(IRO37)
50% bis 2030
Z 12 Bis 2028 soll das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle unter 5 % gehalten werden
(IRO37)
<5% bis 2028
DO & CO hat sich zum Ziel gesetzt, eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber
Diskriminierung und Belästigung durchzusetzen, und unterstützt damit unmittelbar die Ziele
ihrer Richtlinie zu Diversität, Integration, und Chancengleichheit (DIE), indem ein sicheres und
respektvolles Arbeitsumfeld gefördert wird. Das Ziel sieht vor, dass 100 % der gemeldeten
Fälle untersucht und geklärt werden, und strebt null ungelöste Vorfälle an, gemessen an der
Anzahl der gemeldeten und bearbeiteten Vorfälle. Dieses Ziel wurde im Geschäftsjahr
2025/2026 neu festgelegt, das als Basisjahr dient. Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden 70
Fälle gemeldet und 0 blieben ungelöst. Der Fortschritt wird durch jährliche Berichterstattung
über die Anzahl der Vorfälle überwacht. Da es sich um ein fortlaufendes Jahresziel handelt, das
jedes Jahr erreicht werden soll, sind die erforderlichen Angaben definiert. Der Ausgangswert
wird für das Geschäftsjahr 2025/26 angegeben, danach werden die Kennzahlen jährlich
aktualisiert, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Es gilt für alle
Arbeitnehmer:innen an allen Standorten weltweit. Das Ziel basiert auf internen Systemdaten
und spiegelt Annahmen wider, dass im Laufe der Zeit ein gesteigertes Bewusstsein für
Meldewege und ein größeres Vertrauen der Arbeitnehmer:innen zu einer konsistenteren und
genaueren Meldung von Vorfällen führen werden.
Darüber hinaus strebt die Gruppe eine jährliche Abschlussquote von 100 % für Schulungen zu
Nichtdiskriminierung und Vorurteilen bei den Talent Acquisition-Teams, der Personalabteilung
und insbesondere bei den einstellenden Führungskräften an, um das Wohlbefinden und
Engagement der Arbeitnehmer:innen sowie die DIE-Richtlinie durch die Förderung fairer und
unvoreingenommener Praktiken bei der Personalbeschaffung und im Personalmanagement
direkt zu unterstützen. Das Ziel wird als Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen gemessen, die
innerhalb des Berichtszeitraums den relevanten Funktionen zugeordnet sind und die Schulung
jährlich absolvieren, wobei bis 2030 ein definiertes Zielniveau von 100 % angestrebt wird. Es
gilt weltweit für alle eigenen Betriebe von DO & CO. Als Basisjahr gilt das Geschäftsjahr
2023/2024, in dem die Abschlussquote bei 50 % lag. Im laufenden Geschäftsjahr 2025/2026
betrug die Abschlussquote 65 %. Das Ziel wird anhand interner Lernmanagementsysteme und
HR-Daten überwacht, basierend auf der Annahme, dass eine vollständige Teilnahme dazu
beiträgt, Vorurteile abzubauen und eine inklusive Entscheidungsfindung zu stärken.
268
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Um die Geschlechterparität weiter zu stärken, strebt DO & CO bis 2030 einen Frauenanteil von
50 % in Führungs- und operativen Managementpositionen an und unterstützt damit direkt ihre
DIE-Politik, indem es die Geschlechterparität in Führungs- und Entscheidungspositionen
fördert. Das Ziel wird als prozentualer Anteil von Frauen in Top- und Senior-Management-
Positionen gemessen, wobei ein Zielwert von 50 % angestrebt wird. Die spezifischen
Kennzahlen hierzu finden Sie im Abschnitt „Diversity-Kennzahlen“. Als Basisjahr gilt das
Geschäftsjahr 2024/2025 mit einem Frauenanteil von 47 % in Führungs- und operativen
Spitzen- und leitenden Managementpositionen, ermittelt anhand des Personalbestands zum 31.
März 2025. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2025/2026 betrug dieser Anteil 31 %, ermittelt
anhand des Personalbestands zum 31. März 2026. Im Vorjahr wurde der Frauenanteil in Top-
Management Positionen anhand der Anzahl der von Frauen geführten Arbeitnehmer:innen
ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 basiert die Berechnung auf der tatsächlichen
Anzahl der Arbeitnehmerinnen in Senior-Management-Positionen. Diese methodische Änderung
erklärt den Rückgang von 47 % auf 32 %. Die Zielsetzung gilt für alle Geschäftsbereiche und
Regionen, in denen DO_&_CO tätig ist. Die Zielerreichung wird anhand interner HR-Systeme
und Personaldaten überwacht, basierend auf der Annahme, dass eine erhöhte
Geschlechterdiversität zu einer verbesserten Unternehmensleistung und einer inklusiven Kultur
beiträgt.
DO & CO hat in diesem Geschäftsjahr zudem ein Ziel festgelegt, das im Einklang mit den
geschäftlichen und branchenbezogenen Entwicklungen steht. Das Ziel wurde im Einklang mit
der DIE-Richtlinie festgelegt, wonach bis 2028 in allen operativen Regionen ein unbereinigter
globaler geschlechtsspezifischer Lohnunterschied von unter 5 % erreicht werden soll, wodurch
die Ziele in Bezug auf Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion sowie das Bekenntnis zu fairer und
gleicher Vergütung unterstützt werden. Das Ziel wird als prozentuale Differenz des
durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts zwischen Frauen und Männern gemessen, wobei
ein Schwellenwert von weltweit weniger als 5 % definiert ist. Das Basisjahr für dieses Ziel ist
2025/2026, und das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle betrug 7,13%. Informationen zur
Methodik hinter der Kennzahl sowie zum aktuellen Stand finden Sie im Abschnitt bezüglich
S1-16 weiter unten. Es gilt für alle Arbeitnehmer:innen in allen Regionen, in denen das
Unternehmen tätig ist. Das Ziel wird anhand von Personal- und Gehaltsabrechnungsdaten
überwacht.
Alle oben beschriebenen Ziele wurden in Absprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied
und mit internen Expert:innen festgelegt. Alle Ziele, ob neu vorgestellt oder bereits im
vorangegangenen Geschäftsjahr festgelegt, gelten als fortlaufend; alle Ziele werden künftig
jährlich überwacht und bewertet. Eine umfassende Konsultation mit der Belegschaft von
DO_&_CO oder einer Arbeitnehmer:innenvertretung fand nicht statt. Der Grad der
Zielerreichung sowie etwaige Änderungen an Methoden oder Annahmen werden jährlich im
Rahmen der Berichterstattung bewertet und offengelegt.
Für S1 ist DO & CO derzeit dabei, zusätzliche Ziele auszuarbeiten, und hat bereits
entsprechende Ambitionen festgelegt. Weitere Einzelheiten zum Zielrahmen und zum
entsprechenden Überwachungskonzept werden derzeit ausgearbeitet. Dennoch werden sie
offengelegt, um das strategische Engagement des Unternehmens in diesen Bereichen zu
demonstrieren, die laufenden Bemühungen zur Festlegung messbarer und wirkungsorientierter
Ziele hervorzuheben und Transparenz hinsichtlich der Ambitionen zu gewährleisten, die in
künftigen Berichtszeiträumen voraussichtlich vollständig messbar und ESRS-konform sein
werden.
269
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Nicht-ESRS-konforme Meilensteine
Zeitraum und Kennzahl
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
M 08 Pro Arbeitnehmer:in jährlich mindestens 6 Stunden Schulung zu den Themen
Lebensmittelsicherheit, Arbeitssicherheit und Mülltrennung anbieten (IRO38)
≥6 Stunden bis 2030
M 09 Pro Arbeitnehmer:in jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in den Bereichen Handwerk,
Qualität und nachhaltige Beschaffung anbieten (IRO38)
≥15 hours by 2030
M 10 Pro Arbeitnehmer:in jährlich mindestens 24 Stunden Fortbildung zu den Themen Führung,
Compliance, Diversität und CO₂-Daten anbieten (IRO38)
≥24 hours by 2030
Das Unternehmen hat die Ambition ein Ziel einzuführen welches eine strukturierte jährliche
Fortbildung für alle Arbeitnehmer:innen anbelangt, dies unterstützt die Richtlinie zum
Wohlbefinden und Engagement der Arbeitnehmer:innen. Im Hinblick auf
Arbeitnehmer:innenfortbildung wurden drei Meilensteine, in Vorbereitung festgelegt. Erstens
sind mindestens 6 Stunden Schulungen pro Arbeitnehmer:in und Jahr vorgeschrieben, die
wesentliche Themen wie Lebensmittelsicherheit (ISO 22000), Arbeitssicherheit und
Mülltrennung abdecken. Zweitens Arbeitnehmer:innen sollen jährlich mindestens 15 Stunden
Schulungen in den Bereichen fortgeschrittene Handwerkskunst, Qualitätsmanagement und
nachhaltige Beschaffung absolvieren. Drittens sollen die Arbeitnehmer:innen jährlich
mindestens 24 Stunden Schulungen absolvieren, wobei der Schwerpunkt auf Bereichen wie
strategische Führung, Compliance, Diversity-Governance und Arbeitsabläufen im
Zusammenhang mit CO₂-Daten liegt. Dieser Meilenstein wird anhand der Gesamtzahl der
absolvierten Schulungen pro Arbeitnehmer:in pro Jahr gemessen.
270
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
[ESRS S1-6 - ESRS S1-17]
Merkmale der Arbeitnehmer:innen der Gruppe
[ESRS S1-6, siehe auch Abschnitt 1.4.4 des Konzernabschlusses]
Zahl Der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl)
Geschlecht
Geschäftsjahr
2025/2026
Männlich
12274,4
Weiblich
7039,6
Divers
0
Keine Angaben
16
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen
19330
Anzahl Der Arbeitnehmer:innen, Aufgeschlüsselt Nach Geschlecht Und Land
Land
Insgesamt
Männlich
Weiblich
Österreich
1641
970
671
Deutschland
2493
1358
1135
Spanien
1393
835
558
Großbritannien
2364
1487
877
Italien
244
125
119
Polen
445
309
136
Türkiye
6980
4950
2030
Usa
3770
2240
1514
Zahl Der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) Nach Vertragsart, Aufgeschlüsselt Nach
Geschlecht
Geschäftsjahr 2025/2026
Weiblich
Männlich
Divers*
Keine Angaben
Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl)
7040
12274
0
16
19330
Zahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
6697
12040
0
16
18753
Zahl der Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
336
222
0
0
558
Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl)
7
12
0
0
19
Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl)
6034,62
10345,28
0
16
16395,9
Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen (Personanzahl) belief sich auf 19.330,00, was gemäß
der obigen Tabelle einem Durchschnitt von 16.395,90 Vollzeitäquivalenten für das
Geschäftsjahr entspricht. Bei DO & CO gab es keine Arbeitnehmer:innen, die sich als nicht-
binär identifizierten, sowie 16 Arbeitnehmer:innen, die ihr Geschlecht nicht offenlegen wollten.
Der Anteil der befristeten Arbeitsverträgen verglichen mit den unbefristeten Arbeitsverträgen
betrug 2,98 %. Dies spiegelt die Besonderheiten des Geschäftsmodells im Bezug auf die
Bereiche Catering und Eventdienstleistungen wider. In Bezug auf die verschiedenen
Vertragsarten differenziert DO & CO zwischen Vollzeitäquivalenten (VZÄ), Teilzeit-, Zeitarbeits-
und Saisonarbeitnehmer:innen. Ein VZÄ gibt den Anteil der Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen
271
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
im Vergleich zur im jeweiligen Land festgelegten regulären Vollzeit-Arbeitszeit an. Es wandelt
verschiedene Beschäftigungsformen in eine standardisierte Maßeinheit um, die auf der
vertraglich vereinbarten Arbeitszeit basiert. Für diese Berichterstattung legt jeder Standort/
jede Einheit die VZÄ entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften, der üblichen Praxis oder
vertraglichen Vereinbarungen fest. Der VZÄ-Wert wird berechnet, indem die vertraglich
vereinbarte Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen durch die lokale Vollzeit-Arbeitszeit dividiert
wird. Alle anderen Beschäftigungsformen (Teilzeit, variable und flexible Arbeitszeiten) werden
anteilig in VZÄ umgerechnet. Die Summe aller registrierten Arbeitnehmer:innen über alle
Beschäftigungsformen innerhalb des Geschäftsjahres ergibt die Gesamtanzahl der
Arbeitnehmer:innen (Personenzahl). Alle Kennzahlen werden zum Ende des Berichtszeitraums
erfasst.
Zahl Der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) Nach Vertragsart Und Region
Geschäftsjahr 2025/2026
Österreich
Deutschland
Spanien
Polen
Italien
Großbritanni
en
Türkiye
USA
Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl)
1641
2493
1393
445
244
2364
6980
3770
19.330
Zahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
1637
2320
993
445
150
2356
6980
3751
18.632
Zahl der Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl)
4
173
400
0
75
8
0
19
679
Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl)
0
0
0
0
19
0
0
0
19
Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl)
1249,2
1194
1336
442,62
221,08
1938
6255
3760
16.396
Aufschlüsselung Der Arbeitnehmer:innenfluktuation Nach Geschlecht (Personenanzahl)
Geschäftsjahr
2025/2026
Neueinstellungen insgesamt*
7018
Neueinstellungen weibliche Arbeitnehmerinnen*
3045
Neueinstellungen männliche Arbeitnehmer*
3973
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die das Unternehmen verlassen haben
6264
Gesamtzahl der weiblichen Arbeitnehmerinnen, die das Unternehmen verlassen haben
2555
Gesamtzahl der männlichen Arbeitnehmern, die das Unternehmen verlassen haben
3709
*freiwillige Angabe
Die Arbeitnehmer:innenfluktuation wird in der obigen Tabelle anhand der Neueinstellungen und
Abgänge im Geschäftsjahr dargestellt. Der Zähler der Berechnung der
Arbeitnehmer:innenfluktuation entspricht der Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die das
Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, wobei „Freelancer” nicht berücksichtigt
werden. Die Fluktuationsrate ergibt sich aus der Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innenabgänge
im Berichtszeitraum geteilt durch den durchschnittlichen Personalbestand, der als Durchschnitt
des Personalbestands am 31. März 2025 und des Personalbestands am 31. März 2026 ermittelt
wird. Das Ergebnis beträgt 34,56%.
Als Unternehmen, das hauptsächlich im Airline Catering und der internationalen
Großveranstaltungsgastronomie tätig ist, verzeichnet die Gruppe eine konstant hohe
272
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Arbeitnehmer:innenfluktuation. Diese Zahl spiegelt jedoch nicht unbedingt die strukturelle
Fluktuation im herkömmlichen Sinne wider. Sie wird vielmehr maßgeblich durch
branchentypische saisonale Schwankungen sowie den befristeten Charakter vieler Stellen
beeinflusst. Ein erheblicher Teil der Arbeitskräfte, insbesondere jüngere Arbeitnehmer:innen
und Student:innen mit unterschiedlichem akademischen Hintergrund, sind kurzfristig oder
projektbezogen beschäftigt. Dies führt zu einem dynamischen Personaleinsatz mit häufigen
Ein- und Austritten, die sich an den betrieblichen Anforderungen orientieren. Diese Flexibilität
ist für Branchen mit schwankender Nachfrage, wie beispielsweise das Airline Catering und das
internationale Eventmanagement, von entscheidender Bedeutung. Mithilfe von
Leiharbeiter:innen kann DO & CO den Betrieb schnell ausweiten oder reduzieren und so
betriebliche Effizienz und Kostenkontrolle gewährleisten.
Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innenabgänge entspricht der Gesamtanzahl der
Arbeitnehmer:innen, deren Beschäftigungsverhältnis im Berichtszeitraum endete, einschließlich
aller Formen freiwilliger und unfreiwilliger Abgänge. Die Gesamtanzahl der Neueinstellungen
umfasst Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsvertrag mit DO & CO im Berichtszeitraum begann.
Bei den Abgängen sowie den Neueinstellungen wird jede:r Arbeitnehmer:in auf der Grundlage
des offiziellen Austrittsdatums innerhalb des Berichtszeitraums nur einmal gezählt, selbst wenn
er/sie im selben Berichtszeitraum wieder eintritt und erneut kündigt.
Die Daten für diesen Abschnitt basieren auf dokumentierten Personalangaben und stützen sich
nicht auf Schätzungen. Dementsprechend wurden keine wesentlichen Annahmen getroffen. Es
bestehen keine methodischen Einschränkungen, die über die allgemeine Abhängigkeit von der
Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen der jeweiligen Funktionen hinausgehen. Der
Prozess ist so konzipiert, dass alle relevanten Datenpunkte erfasst werden, die die definierten
Kriterien erfüllen. Die Messung der offengelegten Kennzahlen wurde von keiner anderen
externen Stelle als dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsdienstleister validiert.
Merkmale der Fremdarbeitskräfte der Gruppe
[ESRS S1-7]
Die Zahl der Fremdarbeitskräfte im Gesamtbestand der eigenen Arbeitskräfte (Personenzahl)
belief sich zum 31. März 2026 auf 2.952. Davon waren 100% bei Zeitarbeitsfirmen oder
Arbeitnehmer:innenüberlassungsunternehmen (NACE-Code N78) beschäftigte Personen.
Die Anzahl der Fremdarbeitskräfte im Gesamtbestand der eigenen Arbeitskräfte von DO & CO
umfasst Arbeitnehmer:innen, die von Unternehmen die in erster Linie im Bereich „Vermittlung
und Überlassung von Arbeitskräften” tätig sind bereitgestellt werden. Von Unternehmen die in
erster Linie im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften” (NACE-Code N78)
tätig sind bereitgestellte Arbeitnehmer:innen werden über externe Personaldienstleister zur
Deckung des betrieblichen Bedarfs für einen festgelegten oder begrenzten Zeitraum eingesetzt.
Diese Personen bleiben zwar vertraglich bei der jeweiligen Agentur oder dem jeweiligen
Subunternehmen angestellt und werden von diesem vergütet, führen ihre Aufgaben jedoch
unter der operativen Leitung von DO & CO aus und umfassen von Unternehmen vermittelte
Arbeitnehmer:innen, Arbeitnehmer:innen von Partnerunternehmen, von Subunternehmen
bereitgestelltes Servicepersonal sowie von Leiharbeitsfirmen bezahlte Zeitarbeitskräfte.
Die Daten für diesen Abschnitt basieren auf dokumentierten Informationen aus dem
Personalwesen und beruhen nicht auf Schätzungen. Entsprechend wurden keine wesentlichen
Annahmen zugrunde gelegt. Es bestehen keine inhärenten methodischen Einschränkungen
über die generelle Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung
durch die jeweiligen Funktionen hinaus. Der Prozess ist so ausgestaltet, dass alle relevanten
273
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Datenpunkte erfasst werden, die den definierten Kriterien entsprechen. Die Messung der
offengelegten Kennzahlen wurde – mit Ausnahme des gesetzlichen Abschlussprüfers – nicht
durch eine externe Stelle validiert.
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
[ESRS S1-8]
Tarifvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Abdeckungsquote
Arbeitnehmer:innen - EWR (für
Länder mit >50
Arbeitnehmer:innen, die >10 % 
der Gesamtzahl ausmachen)
Arbeitnehmer:innen - Nicht-
EWR-Länder (Schätzung für mit
Regionen mit >50
Arbeitnehmer:innen, die >10 % 
der Gesamtzahl ausmachen)
Vertretung am Arbeitsplatz (nur
EWR) (für Länder mit >50
Arbeitnehmer:innen, die >10 %
der Gesamtzahl ausmachen)
0-19 %
DE, PL
UK
AT, DE, IT, PL
20-39 %
40-59 %
USA
60-79 %
TR
0
80-100 %
AT, ESP, IT
ESP
Insgesamt fielen 59,00 % der Arbeitnehmer:innen von DO & CO unter Tarifverträge. Wie aus
der obigen Tabelle hervorgeht, fielen im Berichtszeitraum 64,14 % der Arbeitnehmer:innen
von DO & CO im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und 56,56 % der Arbeitnehmer:innen
der Gruppe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Nicht-EWR) unter die in ihrem
jeweiligen Land geltenden Tarifverträge. Zur Ermittlung der Abdeckungsquote wurde die
Anzahl der im Berichtszeitraum durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitnehmer:innen im EWR
und außerhalb des EWR durch die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer:innen im Berichtszeitraum
dividiert und mit 100 multipliziert.
Darüber hinaus geht aus der obigen Tabelle hervor, dass im Geschäftsjahr 24,05% der
Arbeitnehmer:innen der Gruppe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch
Arbeitnehmer:innenvertretetungen abgedeckt waren. Zur Ermittlung der Vertretungsquote
wurde die Gesamtanzahl der im Berichtszeitraum durch Arbeitnehmer:innenvertretungen
vertretenen Arbeitnehmer:innen durch die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer:innen zum 31.
März 2026 dividiert. Eine Vertretung auf europäischer Ebene ist nicht eingerichtet, da derzeit
keine Vereinbarung über eine Repräsentation durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR),
einen SE-Betriebsrat (Societas Europaea) oder einen SCE-Betriebsrat (Societas Cooperativa
Europaea) besteht.
Die Daten für diesen Abschnitt basieren auf dokumentierten Informationen aus dem
Personalwesen und beruhen nicht auf Schätzungen. Entsprechend wurden keine wesentlichen
Annahmen zugrunde gelegt. Es bestehen keine inhärenten methodischen Einschränkungen
über die generelle Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung
durch die jeweiligen Funktionen hinaus. Der Prozess ist so ausgestaltet, dass alle relevanten
Datenpunkte erfasst werden, die den definierten Kriterien entsprechen. Die Messung der
offengelegten Kennzahlen wurde – mit Ausnahme des gesetzlichen Abschlussprüfers – nicht
durch eine externe Stelle validiert.
274
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Diversitätskennzahlen
[ESRS S1-9]
GJ 2025/2026
Ebene
Weiblich
Männlich
Personenzahl
%
Personenzahl
%
Vorstand
1
25 %
3
75 %
Senior Management
47
31 %
106
69 %
Mitarbeitende auf Top-Management-Ebene sind Personen mit organisationsweiter,
strategischer Entscheidungskompetenz, hierzu zählt der Vorstand und wird zu
Vergleichszwecken angeführt. Das Senior Management umfasst Mitarbeitende in gehobenen
Führungspositionen unterhalb des Top-Managements, einschließlich Bereichsleitungen, Senior
Directors, Directors und höherer Führungsebenen sowie Verantwortliche für wesentliche
Geschäftsbereiche oder Funktionen, die direkt an das Top-Management berichten und
maßgebliche operative Aktivitäten steuern. Die Arbeitnehmer:innenzahl wurde am 31. März
2026 ermittelt.
Zahl der Arbeitnehmer:innen nach Alter
Zahl Der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) Nach Alter
Geschäftsjahr 2025/2026
Anzahl der Arbeitnehmer:innen unter 30 Jahren
5303
Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen unter 30 Jahren
27 %
Anzahl der Arbeitnehmer:innen zwischen 30 und 50 Jahren
10366
Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen zwischen 30 und 50 Jahren
54 %
Anzahl der Arbeitnehmer:innen über 50 Jahre
3661
Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen über 50 Jahre
19 %
Die Daten für diesen Abschnitt basieren auf dokumentierten Informationen aus dem
Personalwesen und beruhen nicht auf Schätzungen. Entsprechend wurden keine wesentlichen
Annahmen zugrunde gelegt. Es bestehen keine inhärenten methodischen Einschränkungen, die
über die allgemeine Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Genauigkeit der
Berichterstattung durch die jeweiligen Funktionen hinausgehen. Der Prozess ist darauf
ausgelegt, sämtliche relevanten Datenpunkte zu erfassen, die den festgelegten Kriterien
entsprechen. Die Messung der offengelegten Kennzahlen wurde – mit Ausnahme des
gesetzlichen Abschlussprüfers – nicht durch eine externe Instanz validiert. Die
Arbeitnehmer:innenzahl wurde am 31. März 2026 ermittelt.
275
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Angemessene Entlohnung
[ESRS S1-10]
Angemessene Entlohnung wird als Mindestlohn definiert. Im Geschäftsjahr 2025/2026 erhielten
100 % der Mitarbeitenden der DO & CO-Gruppe eine angemessene Vergütung im Einklang mit
den geltenden Referenzwerten. Wenn erforderlich, wurden Teilzeitgehälter für
Vergleichszwecke auf Vollzeitäquivalente umgerechnet.
Die Daten für diesen Abschnitt basieren auf dokumentierten Informationen aus dem
Personalwesen und beruhen nicht auf Schätzungen. Entsprechend wurden keine wesentlichen
Annahmen zugrunde gelegt. Es bestehen keine inhärenten methodischen Einschränkungen, die
über die allgemeine Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Genauigkeit der
Berichterstattung durch die jeweiligen Funktionen hinausgehen. Der Prozess ist darauf
ausgelegt, sämtliche relevanten Datenpunkte zu erfassen, die den festgelegten Kriterien
entsprechen. Die Messung der offengelegten Kennzahlen wurde – mit Ausnahme des
gesetzlichen Abschlussprüfers – nicht durch eine externe Instanz validiert.
Menschen mit Behinderungen
[ESRS S1-12]
Weltweit sind 1,22% der Arbeitnehmer:innen von DO & CO Menschen mit Behinderung, davon
sind 66,21 % männlich und 33,79 % weiblich. Der Behinderungsstatus wird auf der Grundlage
der Selbstauskunft der Arbeitnehmer:innen und in Übereinstimmung mit den geltenden
nationalen rechtlichen Definitionen von Behinderung ermittelt, die im Allgemeinen offiziell
anerkannte langfristige körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigungen
umfassen. Es bestehen keine gesetzlichen oder regulatorischen Beschränkungen für die
Erhebung von Daten zu Arbeitnehmer:innen mit Behinderung.
Der Prozentsatz wird berechnet, indem die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen mit
Behinderung zum 31. März 2026 durch die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen zum 31. März
2026 geteilt und das Ergebnis mit 100 multipliziert wird. Die Daten stammen aus internen
Systemen und wurden nicht extern validiert, außer im Rahmen der vom Anbieter der
begrenzten Prüfungssicherheit durchgeführten Verfahren.
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
[ESRS S1-13]
Schulungsstunden werden grundsätzlich als die Gesamtzahl der Stunden definiert, an denen
Mitarbeitende sowohl an verpflichtenden als auch an freiwilligen Trainingsmaßnahmen
teilgenommen haben. Verpflichtende Schulungen umfassen beispielsweise
Einführungsprogramme, Zertifizierungen oder Lizenzverlängerungen, die für die Ausübung der
Tätigkeit erforderlich sind, sowie regelmäßig wiederkehrende Schulungen im Bereich
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Freiwillige Schulungen beinhalten unter anderem
Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung.
Insgesamt nahmen 45,72 % der Arbeitnehmer:innen an regelmäßigen Leistungs- und
Karriereentwicklungsgesprächen teil. Davon waren 29,03 % männlich und 16,65 % weiblich.
Die durchschnittliche Anzahl an Schulungsstunden pro Mitarbeitendem betrug 9,70 Stunden,
pro weiblichem Mitarbeitendem 10,02 Stunden und pro männlichem Mitarbeitendem 9,17
Stunden. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2025/2026 187.557,10 Schulungsstunden
absolviert.
276
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Anteil der Mitarbeitenden, die an regelmäßigen Leistungs- und
Karriereentwicklungsgesprächen teilgenommen haben, wird konzernweit auf Grundlage der in
den jeweiligen Business Units etablierten Prozesse geschätzt. Die Ermittlung basierte auf den
jeweils geltenden Beurteilungs- und Entwicklungsverfahren. Dabei wurde entweder
angenommen, dass alle Arbeitnehmer:innen von standardisierten Review-Prozessen erfasst
werden, oder es wurden die von den Business Units bereitgestellten Angaben zur Anzahl der
betroffenen Arbeitnehmer:innen in den jeweiligen Bereichen bzw. Abteilungen herangezogen.
Die Kennzahl wird berechnet indem die Gesamtzahl der Mitarbeitenden mit mindestens einer
Beurteilung pro Jahr durch die Gesamtzahl der Mitarbeitenden geteilt und mit 100 multipliziert
wird. Die Geschlechterverteilung der regelmäßigen Leistungs- und
Karriereentwicklungsgesprächen wurde auf der Grundlage der Geschlechterverteilung der
Gesamtzahl der Personenanzahl geschätzt. Die durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden
nach Geschlecht (männlich/weiblich) wird berechnet, indem die Gesamtzahl der
Schulungsstunden für weibliche bzw. männliche Mitarbeitende durch die jeweilige
Gesamtanzahl dieser Mitarbeitenden geteilt wird. Die durchschnittliche Anzahl der
Schulungsstunden pro Mitarbeitendem ergibt sich aus der Gesamtzahl der Schulungsstunden
geteilt durch die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden.
Die Gesamtzahl der Schulungsstunden umfasst Mitarbeitende, die an verpflichtenden und
freiwilligen Schulungen teilgenommen haben; sowohl interne als auch externe
Schulungsstunden werden berücksichtigt. Die Daten wurden aus internen Berichtssystemen
gewonnen und – mit Ausnahme der Prüfung im Rahmen der Limited Assurance – keiner
externen Validierung unterzogen.
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
[ESRS S1-14]
Die Gesamtanzahl der Arbeitsstunden ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie
entspricht der Gesamtanzahl der im Geschäftsjahr von den im Berichtszeitraum im Rahmen
von Arbeitsverträgen beschäftigten Arbeitnehmer:innen geleisteten Arbeitsstunden,
einschließlich Überstunden, jedoch ohne Abwesenheiten wie Jahresurlaub und
Krankheitszeiten. Dies umfasst sowohl unbefristete als auch befristete Arbeitnehmer:innen
sowie „Freelancer”.
[Freiwillige Angabe]
Gesamtzahl Der Arbeitsstunden Für Eigene
Arbeitnehmer:innen
Geschäftsjahr 2025/2026
Gesamtzahl der Arbeitsstunden
38.915.344,75
Im Berichtszeitraum gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Todesfälle,
weder bei den eigenen Arbeitnehmer:innen der Gruppe, Fremdarbeitskräften oder Arbeitskräfte
in der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus ereigneten sich 2.981,00 Arbeitsunfälle mit
eigenen Arbeitnehmer:innen von DO & CO sowie 145,00 Arbeitsunfälle mit
Fremdarbeitskräften. Die meldepflichtige Unfallquote beträgt 76,60 und für Fremdarbeitskräfte
24,67. Die Unfallquote wurde berechnet, indem die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
durch die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, einschließlich der tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden der eigenen Arbeitnehmer:innen und der geschätzten tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden der Fremdarbeitskräfte, dividiert und das Ergebnis mit 1.000.000 multipliziert
wurde. Es gab 20.389,00 Ausfalltage von Arbeitnehmer:innen aufgrund von meldepflichtigen
Arbeitsunfällen und 0 Ausfalltage aufgrund von tödlichen Arbeitsunfällen. Die Ausfalltage sind
exklusive  arbeitsbedingten Erkrankungen. 100% der eigenen Arbeitskräfte von DO & CO sind
277
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
durch Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsysteme abgedeckt, die auf gesetzlichen
Anforderungen, anerkannten Normen oder Richtlinien basieren.
Darüber hinaus wird die Anzahl aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle, inklusive Erste-Hilfe-Fälle,
für die eigenen Arbeitskräfte als Summe der Verletzungen mit Todesfolge, dauerhafter
Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsausfällen, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und medizinischer
Behandlung errechnet. Die entsprechende Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle wird
anhand der Anzahl dieser meldepflichtigen Verletzungen pro einer Million geleisteter
Arbeitsstunden ermittelt. Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle oder körperliche Beeinträchtigungen,
die sich aus der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ergeben oder unter der Verantwortung des
Arbeitgebers ereignen, eine ärztliche Behandlung erfordern oder zu Arbeitsausfall oder
eingeschränkter Arbeitsfähigkeit führen und durch eine Untersuchung oder einen Bericht
bestätigt wurden. Davon ausgenommen sind gewöhnliche Krankschreibungen aufgrund einer
nicht arbeitsbedingten Erkrankung.
Ein Unfall mit Ausfalltag wird erfasst, wenn aufgrund eines Arbeitsunfalls mindestens ein
Arbeitstag ausfällt. Todesfälle werden gezählt, wenn ein Todesfall infolge eines Arbeitsunfalls
am Arbeitsplatz eintritt.
Die Daten wurden am Ende des Berichtszeitraums aus den internen Systemen bezogen, und es
wurde, abgesehen vom Prüfer mit begrenzter Sicherheit, keine externe Validierung
vorgenommen.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
[ESRS S1-15]
Indikatoren Zur Arbeitsfreistellung Aus Familiären Gründen
Geschäftsjahr 2025/2026
Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen, die Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären
Gründen haben   
96 %
Anzahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen (Personenzahl), die aus familiären
Gründen eine Arbeitsfreistellung genommen haben
745,9
Anzahl der männlichen Arbeitnehmer (Personenzahl), die aus familiären Gründen eine
Arbeitsfreistellung genommen haben
464,1
Anzahl der weiblichen Arbeitnehmerinnen (Personenzahl), die aus familiären Gründen eine
Arbeitsfreistellung genommen haben
281,8
Auf Konzernebene haben 96,13 % der Arbeitnehmer:innen von DO & CO Anspruch auf
Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen. Dieser Wert ergibt sich, indem die Anzahl der
anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen durch die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer:innen
im Berichtszeitraum dividiert wird. Wie in der obenstehenden Tabelle ersichtlich, haben 3,86 %
der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen diese Arbeitsfreistellung aus familiären
Gründen in Anspruch genommen Dieser Wert wird berechnet, indem die Anzahl der
Arbeitnehmer:innen, die eine Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen haben, durch die
Gesamtanzahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen dividiert wird.
Arbeitnehmer:innen in Elternzeit stehen weiterhin in einem Arbeitsverhältnis mit dem
Unternehmen, sind aber vorübergehend von der Arbeit freigestellt, da sie eine gesetzlich
anerkannte Elternzeit gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen in
Anspruch nehmen. Beispiele hierfür sind Mutterschaftszeit, Vaterschaftszeit oder geteilte
Elternzeit.
Die Daten wurden aus den internen Systemen bezogen, und es wurde, abgesehen vom Prüfer
mit begrenzter Sicherheit, keine externe Validierung vorgenommen.
278
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Vergütungskennzahlen
[ESRS S1-16]
Das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle belief sich im Berichtszeitraum auf
7,13%. Das Verhältnis zwischen der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der
Vergütung der Arbeitnehmer:innen im Berichtszeitraum betrug 69,24.
Das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle bezeichnet die prozentuale Differenz
zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Arbeitnehmer:innen,
berechnet im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen männlicher Arbeitnehmer. Die variablen
Vergütungsbestandteile unterscheiden sich je nach Land und individuell zwischen den
Mitarbeitenden, hierzu können beispielsweise Zulagen, Überstundenvergütungen,
Einmalzahlungen, kurz- und langfristige Anreizsysteme sowie sonstige im jeweiligen Jahr
gewährte geldwerte Leistungen zählen. Bei der Berechnung des unbereinigten
geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles wurden „Freelancer” auf der Grundlage ihrer
Stundensätze berücksichtigt, da diese einen zuverlässigen und vergleichbaren Maßstab für die
Vergütung darstellen. Bei der Berechnung des Vergütungsverhältnisses wurden „Freelancer”
nicht berücksichtigt, da ihre Jahresvergütung schwanken kann und nicht direkt mit der
Jahresvergütung von Nicht-„Freelancern” vergleichbar ist.
Da diese Kennzahl ohne Berücksichtigung struktureller oder individueller Einflussfaktoren auf
die Vergütung, wie etwa Berufserfahrung, Qualifikationen, fachliche Expertise,
Betriebszugehörigkeit, Funktion, Hierarchieebene oder Führungsverantwortung, berechnet
wird, sollte der ausgewiesene Prozentsatz als allgemeiner Indikator für die Gesamtverteilung
der Beschäftigten und der Vergütung auf die verschiedenen Funktionen und Ebenen innerhalb
der Organisation verstanden werden. Es wären weitere Analysen erforderlich, um zu
beurteilen, inwieweit etwaige festgestellte Unterschiede auf diese oder andere Faktoren
zurückzuführen sind.
Der Stundenlohn jedes/jeder einzelnen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin wird ermittelt, indem
die jährliche Gesamtvergütung durch die tatsächliche jährlichen Arbeitsstunden pro
Arbeitnehmer:in dividiert wird. Stehen keine tatsächlichen Arbeitsstunden zur Verfügung,
werden die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden herangezogen und die geleistete
Arbeitszeit wird anhand des Einstellungsdatums und gegebenenfalls des Austrittsdatums jedes/
jeder Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin ermittelt. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle
wird auf Länderebene für wesentliche Länder mit mehr als 500 Arbeitnehmer:innen
ausgewiesen. Der Wert des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles umfasst alle
Arbeitnehmer:innen in allen Ländern der DO & CO-Gruppe. Bei der Berechnung des
unbereinigten geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle wurden „Freelancer” auf der Grundlage
ihrer Stundensätze berücksichtigt, da diese einen zuverlässigen und vergleichbaren Maßstab
für die Vergütung darstellen. Bei der Berechnung des Vergütungsverhältnisses wurden
„Freelancer” nicht berücksichtigt, da ihre Jahresvergütung schwanken kann und nicht direkt
mit der Jahresvergütung von Nicht-„Freelancer” vergleichbar ist.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchstbezahlten Einzelperson zum Median
der jährlichen Gesamtvergütung aller übrigen Arbeitnehmer:innen (ohne die höchstbezahlte
Einzelperson) wird anhand der jährlichen Gesamtvergütung pro Arbeitnehmer:in berechnet,
wie sie für die Kennzahl zum geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle definiert ist.
Arbeitnehmer:innen, die während des gesamten Berichtsjahrs unbezahlten Urlaub hatten,
Fremdarbeitskräfte sowie Ausreißerwerte aufgrund individueller Gründe werden bei beiden
Berechnungen nicht berücksichtigt. Die Daten wurden aus den internen Systemen bezogen,
279
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
und es wurde, abgesehen vom Prüfer mit begrenzter Sicherheit, keine externe Validierung
vorgenommen.
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
[ESRS S1-17]
Im Berichtszeitraum wurden keine Vorfälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung,
verzeichnet. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr keine schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen, Probleme oder Vorfälle gemeldet oder festgestellt. Es gingen 70
Beschwerden über die Kanäle ein, die den Arbeitskräften des Unternehmens von DO & CO zur
Verfügung stehen, beispielsweise über das Hinweisgeber:innensystem oder die
Personalabteilung. Zudem fielen 0€ Bußgelder, Strafen oder Schadensersatzzahlungen infolge
von Vorfällen und Beschwerden  an.
Die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung, einschließlich
Belästigung, umfasst alle eingeleiteten Ermittlungsverfahren, in denen ein:e Arbeitnehmer:in
Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing gemeldet hatte und in denen sich die Beschwerde
nach einer formellen Untersuchung als begründet erwiesen hat. Dies schließt alle Fälle ein, in
denen festgestellt wurde, dass der/die Beschwerdeführer:in aufgrund eines geschützten
Merkmals anders behandelt oder von einem/einer anderen Arbeitnehmer:in feindseligem
Verhalten ausgesetzt war. Im Gegenteil dazu spiegelt die Gesamtzahl der Beschwerden, die
über die den Arbeitskräften von DO & CO zur Verfügung stehenden Kanäle eingereicht wurden,
zwar die tatsächliche Anzahl der eingereichten Beschwerden wider, doch wurden diese Vorfälle
nicht offiziell bestätigt.
Die Daten für diesen Abschnitt basieren auf dokumentierten Informationen aus dem
Personalwesen und beruhen nicht auf Schätzungen. Entsprechend wurden keine wesentlichen
Annahmen zugrunde gelegt. Es bestehen keine inhärenten methodischen Einschränkungen
über die allgemeine Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Genauigkeit der
Berichterstattung durch die jeweiligen Funktionen hinaus. Die Messung der offengelegten
Kennzahlen wurde – mit Ausnahme des gesetzlichen Abschlussprüfers – nicht durch eine
externe Stelle validiert.
280
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
[ESRS S2-SBM-3]
Das Geschäftsmodell von DO & CO zielt auf die weltweite Bereitstellung qualitativ hochwertiger
Produkte ab und stützt sich dabei auf ein global strukturiertes Lieferant:innennetzwerk sowie
auf die Belegschaft ihrer Geschäftspartner:innen. Die internationale und mehrstufige
Ausgestaltung der Wertschöpfungskette begründet eine besondere Verantwortung, arbeits-
und sozialrechtliche Standards sicherzustellen und die Einhaltung international anerkannter
Menschenrechte in allen Phasen der Geschäftstätigkeit konsequent zu gewährleisten.
Die Beschaffung einer Vielzahl von Rohstoffen erfordert einen verantwortungsvollen Umgang
mit Landnutzung sowie den Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, während gleichzeitig
faire Arbeitsbedingungen gewährleistet und die Rechte der Arbeitnehmer:innen über sämtliche
Aktivitäten hinweg gesichert werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Lieferant:innen
und Geschäftspartner:innen werden Aspekte sozialer Nachhaltigkeit in die Beschaffungs- und
operativen Prozesse integriert.
Die Schaffung nachhaltiger Werte in lokalen Gemeinschaften wird als ein zentrales Element
verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns betrachtet und bildet die Grundlage für die
Unterstützung der langfristigen Resilienz und Kontinuität des Geschäftsmodells.
281
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
[ESRS S2-SBM-3]
DO & CO hat eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) entlang ihrer Wertschöpfungskette
durchgeführt, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen für ihre Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu bewerten. Eine detaillierte Beschreibung der
Analyse findet sich in Kapitel ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 SBM-3 und ESRS 2 IRO-1. Für S2 wurden
Risiken im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Risiken im Zusammenhang
mit Menschen- und Arbeitsrechten in der Wertschöpfungskette als wesentliche IROs
identifiziert. Dies betrifft insbesondere das Risiko, dass unzureichende Arbeitsbedingungen,
mangelhafte Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen oder niedrige Arbeits- und
Sozialstandards bei Lieferant:innen negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette haben könnten.
Auswirkungen
Arbeitsbedingungen
IRO42
Arbeitssicherheits- und Gesundheitsrisiken in der Wertschöpfungskette
Potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
umfassen arbeitsbedingte Verletzungen, Berufskrankheiten, psychische Belastungen,
unangemessene Vergütung, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Diskriminierung sowie in
schwerwiegenden Fällen Kinder- und Zwangsarbeit.
Diese Auswirkungen stehen in erster Linie im Zusammenhang mit vorgelagerten Tätigkeiten in
der Landwirtschaft und anderen arbeitsintensiven Sektoren und ergeben sich aus der globalen
Beschaffung über vielfältige Lieferant:innennetzwerke von DO & CO. Arbeitskräfte in diesen
Bereichen können arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein, die
aus unzureichenden Arbeitsbedingungen, übermäßigen Arbeitszeiten und fehlenden
Präventionsmaßnahmen resultieren.
Das Unternehmen identifiziert und bewertet diese potenziellen Auswirkungen auf Arbeitskräfte
in der Wertschöpfungskette mittels eines risikobasierten Sorgfaltspflichtenansatzes, mit
besonderem Fokus auf Sektoren und Beschaffungsregionen mit erhöhten Arbeits- und
Menschenrechtsrisiken. Diese Risiken werden durch definierte Lieferant:innenanforderungen
sowie Kontrollmechanismen zur Steuerung von Geschäftsbeziehungen adressiert.
IRO43
Menschen- und Arbeitsrechtsrisiken in der Wertschöpfungskette
Eine Exposition gegenüber Menschen- und Arbeitsrechtsrisiken ergibt sich in vorgelagerten
Lieferketten, insbesondere innerhalb global verteilter und arbeitsintensiver
Beschaffungsnetzwerke. Zu diesen Risiken zählen Aspekte im Zusammenhang mit Vergütung,
Beschäftigungsbedingungen, Diskriminierung, Gleichbehandlung, geschlechtsspezifischen
Lohnunterschieden, Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Verletzungen von Würde und
Privatsphäre.
Derartige potenzielle Auswirkungen sind inhärenter Bestandteil globaler Wertschöpfungsketten
und treten mit höherer Wahrscheinlichkeit in Beschaffungsregionen mit erhöhten
Menschenrechtsrisiken auf.
282
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Unternehmen identifiziert und bewertet diese potenziellen Auswirkungen auf Arbeitskräfte
in der Wertschöpfungskette im Rahmen ihrer risikobasierten Sorgfaltsprozesse, einschließlich
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und – soweit erforderlich – Abhilfe negativer
Auswirkungen.
[ESRS S2-SBM-3]
Bei der Bewertung der IROs in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
berücksichtigt das Unternehmen alle Personengruppen, die zur vor- und nachgelagerten
Wertschöpfung beitragen. Dazu gehören unter anderem:
Arbeitskräfte, die von Subunternehmern auf dem Gelände von DO & CO beschäftigt
werden, ohne dass ein direktes Arbeitsverhältnis zu DO & CO besteht;
Arbeitskräfte von direkten Geschäftspartner:innen;
Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette, die in der Landwirtschaft, einschließlich
Land- und Forstwirtschaft, sowie in arbeitsintensiven Dienstleistungsbereichen tätig
sind.
DO & CO ist sich bewusst, dass nicht alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
gleichermaßen von den identifizierten IROs betroffen sind und hat daher analysiert, welche
Gruppen aufgrund der Art ihrer Tätigkeit, ihrer Beschäftigungsbedingungen und ihres
jeweiligen Arbeitsumfelds erhöhten Risiken ausgesetzt sein könnten. Im Rahmen der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse (DMA) wurde eine Analyse durchgeführt, um ein Verständnis dafür zu
entwickeln, wie verschiedene Gruppen von Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette –
abhängig von der Art ihrer Tätigkeit, ihren Beschäftigungsbedingungen und dem jeweiligen
operativen Umfeld – erhöhten Risiken ausgesetzt sein können. Diese Bewertung
berücksichtigte die Merkmale wesentlicher Rohstoffe (einschließlich Rindfleisch, Geflügel, Eiern,
Meeresfrüchten, Fisch, Soja, Kakao, Kaffee usw.) sowie die typischen Arbeitsbedingungen und
regionalen Kontexte, die mit diesen Rohstoffen verbunden sind. Auf dieser Grundlage
identifizierte DO & CO Gruppen von Arbeitskräften, die innerhalb der Wertschöpfungskette
einem erhöhten Risiko nachteiliger sozialer und menschenrechtlicher Auswirkungen ausgesetzt
sein könnten.
Insbesondere Arbeitskräfte in arbeitsintensiven Bereichen wie der landwirtschaftlichen
Produktion, der Lebensmittelverarbeitung, der Reinigung, der Logistik und anderen geringer
qualifizierten oder ausgelagerten Tätigkeiten sind möglicherweise einem höheren Risiko
unzureichender Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen und schlechter
Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Darüber hinaus sind Gastarbeiter:innen, Arbeitnehmer:innen
mit befristeten Arbeitsvertrag, und Fremdarbeitskräfte sowie Arbeitskräfte in Regionen oder
Branchen mit schwächerem Arbeitnehmerschutz oder einer geringeren behördlichen
Überwachung möglicherweise stärker Risiken im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte
ausgesetzt. Zu diesen Risiken zählen unter anderem unangemessene Entlohnung, unsichere
Beschäftigungsverhältnisse, unverhältnismäßige Arbeitszeiten, Diskriminierung oder
Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Rechte. Dieses Verständnis fließt in die Bewertung der
Auswirkungen in der Wertschöpfungskette durch DO & CO ein und unterstützt einen stärker
risikobasierten Ansatz für verantwortungsbewusste Beschaffung und
Lieferant:innenmanagement.
Das Unternehmen verfolgt ein globales Beschaffungsmodell, das auf hochwertigen
Agrarrohstoffen wie Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchten, Eiern, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl und
Papierprodukten basiert. Produkte in der Lieferkette könnten in arbeitsintensiven Branchen
hergestellt werden und aus Regionen stammen, die sich hinsichtlich Governance-Standards
und behördlicher Überwachung unterscheiden. Infolgedessen können entlang der
Wertschöpfungskette erhöhte Risiken für die Arbeitskräfte entstehen. Diese Risiken betreffen
283
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
die Arbeitsbedingungen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Arbeitszeiten und unsichere
Beschäftigungsverhältnisse. Auch in der Landwirtschaft sind nachweisliche Risiken im Bereich
der Menschen- und Arbeitsrechte vorhanden, wie beispielsweise Kinderarbeit und niedrige
Einkommen in kleinbäuerlichen Kaffee- und Kakaoanbausystemen. Um diese Risikobereiche für
die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu minimieren, greift DO & CO auf die in der
DO & CO Richtlinie für nachhaltige Beschaffung (ESRS 2-SBM-3) definierten Rohstoffe zurück.
Prozess zur Verbesserung negativer Auswirkungen für
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
[ESRS S2-3]
DO & CO verfolgt das Ziel, ihre Geschäftstätigkeit gegenüber den Arbeitskräften entlang der
Wertschöpfungskette verantwortungsvoll auszugestalten. Dabei wird angestrebt, potenzielle
negative soziale oder ökologische Auswirkungen zu minimieren, gleichzeitig
verantwortungsvolle Beziehungen zu lokalen Geschäftspartner:innen aufrechtzuerhalten und
eine nachhaltige Entwicklung in den Regionen der Geschäftstätigkeit zu fördern. Potenziell
betroffene Interessenträger:innen, einschließlich der eigenen Arbeitnehmer:innen,
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie weiterer externer Parteien, haben die
Möglichkeit, Bedenken über etablierte Melde- und Hinweisgebersysteme zu äußern. Diese
Mechanismen ermöglichen die vertrauliche Meldung vermuteter Verstöße oder Fehlverhalten.
Das Hinweisgebersystem, namentlich „Occultum“, ist öffentlich auf der Website von DO & CO
zugänglich. Es wird von einem unabhängigen Drittanbieter betrieben und ermöglicht
vollständig anonyme Meldungen, wobei die Offenlegung der Identität stets freiwillig ist.
Eingehende Meldungen werden direkt an die Rechts- und Compliance-Abteilung weitergeleitet;
alle Fälle werden systematisch erfasst, nachverfolgt und zur weiteren Bearbeitung und Lösung
zugewiesen. Der Meldekanal ist jederzeit verfügbar und folgt einem strukturierten und
transparenten Prozess. Die Wirksamkeit wird durch die Nachverfolgung, Kategorisierung und
Bearbeitung der Fälle überwacht und dient der kontinuierlichen Verbesserung sowie der
Ableitung präventiver Maßnahmen. Darüber hinaus wurden potenzielle Nutzer bislang nicht
aktiv zur Bewertung der Akzeptanz des Systems einbezogen; die öffentliche Verfügbarkeit auf
der Website gewährleistet jedoch eine niedrige Zugangsschwelle und entsprechende
Sichtbarkeit.
Der Schutz vor Repressalien ist integraler Bestandteil des Systems. Strikte Vertraulichkeit wird
gewahrt, Meldungen in gutem Glauben werden geschützt, und jegliches Vergeltungsverhalten
ist untersagt und wird umgehend geahndet. Auf diese Weise wird eine Unternehmenskultur
gefördert, in der Bedenken sicher und ohne Sorge vor negativen Konsequenzen geäußert
werden können.
Abhängig vom jeweiligen Sachverhalt werden relevante interne Funktionen – einschließlich des
operativen Managements sowie der Rechts- und Compliance-Abteilung – in den Bewertungs-
und Abhilfeprozess einbezogen. Sofern zur Sicherstellung von Unabhängigkeit, Objektivität
oder spezifischer Expertise erforderlich, können externe Sachverständige hinzugezogen
werden, etwa zur Durchführung von Untersuchungen oder zur Unterstützung bei der Definition
und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen. Dieser Ansatz ermöglicht es zudem, gegebenenfalls
involvierte interne Personen aus dem Untersuchungsprozess auszuschließen.
Abhilfemaßnahmen sowie deren Wirksamkeit werden fallbezogen durch das Management
überprüft und – sofern relevant – durch einen Folgedialog mit betroffenen
Interessenträger:innen oder deren Vertretungen begleitet. Dieser flexible und adaptive Ansatz
trägt dem dynamischen operativen Umfeld von DO & CO Rechnung und unterstützt eine
284
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
wirksame, angemessene und kontextspezifische Behebung wesentlicher negativer
Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Managementansatz
[ESRS S2-1, ESRS S2-2]
Jede Stufe der Lieferkette von DO & CO spielt eine entscheidende Rolle für die
Aufrechterhaltung der operativen Leistungsfähigkeit, der Produktqualität und nachhaltiger
Geschäftspraktiken. Vom Primärerzeuger bis hin zu den Logistik- und Vertriebspartner:innen
tragen alle Beteiligten zum reibungslosen Ablauf der Wertschöpfungskette bei. Durch
verantwortungsvolle Beschaffung, die Zusammenarbeit mit langfristigen Lieferant:innen und
die enge Kooperation mit ihren Kund:innen will DO & CO die Widerstandsfähigkeit und
Zuverlässigkeit ihrer Lieferkette unterstützen. Das Unternehmen ist bestrebt, die Komplexität
ihrer globalen Wertschöpfungskette kontinuierlich zu bewerten und zu steuern. Es wird
besonderes Augenmerk darauf gelegt, Lieferant:innen zu identifizieren, die erhöhten
Compliance-Risiken ausgesetzt sein könnten, insbesondere solche, die Rohstoffe beziehen, die
mit inhärent höheren sozialen und menschenrechtlichen Risiken verbunden sind, und mit
diesen in einen gezielten Dialog zu treten, um die Einhaltung geltender regulatorischer
Anforderungen und ethischer Standards zu fördern.
Das Unternehmen betrachtet die Achtung der Menschenrechte sowie ethisches Verhalten als
wichtige Faktoren für langfristige Resilienz und nachhaltiges Wachstum. Diese Grundsätze
leiten die Zusammenarbeit von DO & CO mit ihren Geschäftspartner:innen. Eine strukturierte
Einbindung von Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette wurde bislang noch nicht
umgesetzt; DO & CO beabsichtigt jedoch, dies im Zuge der bevorstehenden Implementierung
entsprechender Maßnahmen zu adressieren, die einen Rahmen für ein erweitertes und
systematischeres Interessenträger:innen-Engagement schaffen werden.
Im Berichtszeitraum wurden keine menschenrechtlichen Sachverhalte oder Vorfälle und keine
entsprechenden Meldungen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verzeichnet.
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
[ESRS S2-1]
Eine weiterführende Erläuterung der Richtlinien sowie eine Zuordnung zwischen IROs und
Richtlinien ist im Abschnitt ESRS 2 dieses Berichts unter SBM-3 enthalten. Um Risiken im
Zusammenhang mit Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette zu begegnen, hat
DO & CO strenge Richtlinien eingeführt:
Richtlinien für Menschenrechte
Verhaltenskodex für Lieferant:innen
[ESRS S2-1]
Die Wohlverhaltensregeln umfasst die übergeordneten ethischen Grundsätze und Compliance-
Verpflichtungen für alle Arbeitnehmer:innen und externen Partner:innen. Hinsichtlich des
Geltungsbereichs gibt es keine Ausnahmen. Diese Richtlinie adressiert ausdrücklich
Menschenhandel sowie Zwangs- und Kinderarbeit.
285
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Richtlinien für Menschenrechte
[IRO46, IRO47]
Die Richtlinien für Menschenrechte definiert den grundlegenden Auftrag der Organisation zum
Schutz der Menschenrechte in allen Geschäftsbereichen und Geschäftsbeziehungen. Sie enthält
strenge Null-Toleranz-Bestimmungen in Bezug auf moderne Sklaverei, Zwangsarbeit,
Kinderarbeit und durch Menschenhandel ausgebeutete Arbeitskräfte. Die Richtlinie legt fest,
dass alle Arbeitspraktiken ethisch vertretbar sind. Bei der Erstellung dieser Richtlinie orientierte
sich das Unternehmen an der Internationalen Arbeitsorganisation, den Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Die Richtlinie legt Erwartungen an Verhalten und Compliance für
Lieferant:innen fest, dass diese dieselben Grundsätze einhalten. Dadurch werden
verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette gestärkt.
Verhaltenskodex für Lieferant:innen
[IRO42, IRO43]
Der Verhaltenskodex für Lieferant:innen formalisiert die Kriterien für alle Partner:innen und
Lieferante:innen von DO & CO und orientiert sich an internationalen Leitlinien, darunter:
die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen;
sowie Standards im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, einschließlich
ISO 45001.
Die einschlägige Richtlinie adressiert ausdrücklich Beschäftigungsbedingungen, einschließlich
des Verbots von Menschenhandel sowie Zwangs- und Kinderarbeit. Darüber hinaus sind
Lieferant:innen verpflichtet, den Schutz von Informationen und personenbezogenen Daten
sicherzustellen, Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und Chemikaliensicherheit einzuhalten
und zu gewährleisten, dass Produkte und Prozesse keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken
für die an der Produktion beteiligten Arbeitskräfte darstellen.
Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zur Einschränkung oder Aussetzung der
Geschäftsbeziehung führen, bis entsprechende Abhilfemaßnahmen umgesetzt sind. Der
menschenrechtliche Sorgfaltsprozess wird im Zuge des Lieferkettentransparenz-Projekts weiter
gestärkt.
Diese Richtlinien definieren klare Erwartungen an das interne Verhalten sowie an
Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen und weitere Interessenträger:innen, deren Praktiken
Auswirkungen auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette haben können.
286
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
[ESRS S2-2, ESRS S2-4]
Aufbauend auf den identifizierten Risiken werden gezielte Präventions- und Abhilfemaßnahmen
umgesetzt, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, zu mindern und zu
beheben sowie die Einhaltung der Konzernrichtlinien sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen
finanziellen Ressourcen können nicht quantifiziert werden, da es sich um fortlaufende,
funktionsübergreifende Aktivitäten handelt, die nicht an spezifische Projektbudgets gebunden
sind. Wenngleich bislang keine spezifischen Maßnahmen formell verabschiedet wurden, sind
entsprechende Initiativen geplant.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wendet DO & CO einen risikobasierten Ansatz
auf vorgelagerte Aktivitäten an. Dabei werden rohstoffspezifische Risikoindikatoren, Desk
Research und Beschaffungsdaten genutzt, um tatsächliche und potenzielle negative
Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – insbesondere im Zusammenhang
mit Rohstoffen mit erhöhtem Risiko – zu identifizieren. Wesentliche Risiken werden durch eine
erhöhte Transparenz der Lieferkette adressiert, während verbesserte Einblicke in die
Lieferkette sowie ein verstärkter Dialog mit Lieferant:innen die Identifikation und
Nachverfolgung negativer Auswirkungen unterstützen.
Verbesserung der globalen Lieferkettentransparenz
[IRO42, IRO43
DO & CO RICHTLINIE FÜR MENSCHENRECHTE; DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ- BIS MITTELFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Das Unternehmen plant die Implementierung des Projekts Beyond, um mittelfristig eine
erhöhte Transparenz entlang der Lieferkette zu erreichen. Das Programm zielt darauf ab, die
Qualität und Konsistenz von Stammdaten der Lieferant:innen zu verbessern und die
Zusammenarbeit mit Lieferant:innen zu intensivieren. Dadurch soll die Identifikation,
Bewertung und Prävention potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette, mit Fokus auf vorgelagerte Aktivitäten, bereits im Vorfeld unterstützt
werden.
Dieser Ansatz trägt zu einer erhöhten Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette
bei und ermöglicht ein effektiveres Risikomanagement sowie eine verbesserte Zusammenarbeit
mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Gleichzeitig unterstützt er die Minderung
negativer Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte sowie auf Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz innerhalb der Lieferkette.
Darüber hinaus werden Maßnahmen wie vertragliche Verpflichtungen, gezielte Schulungen
sowie kontinuierliches Monitoring umgesetzt, um die Einhaltung von Standards und die
Transparenz entlang der gesamten Lieferkette zu fördern.
Zur Unterstützung von Transparenz und verantwortungsvollem Handeln betreibt DO & CO – wie
im Governance-Abschnitt G1 dieses Berichts näher ausgeführt, ein robustes
Hinweisgebersystem gemäß den lokalen gesetzlichen Anforderungen. Dieses System
ermöglicht die Meldung von (i) Verhaltensweisen, die nicht mit den Wohlverhaltensregeln im
Einklang stehen, (ii) Verstößen gegen Vorschriften sowie (iii) allgemeinen Beschwerden.
DO & CO weist im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht auf die Verfügbarkeit dieser Plattform hin.
287
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Schutz vor Repressalien ist ein integraler Bestandteil des Hinweisgebersystems: Strikte
Vertraulichkeit wird gewährleistet, Meldungen in gutem Glauben werden geschützt, und
jegliches Vergeltungsverhalten ist untersagt und wird unverzüglich geahndet. Der gesetzlich
vorgeschriebene Meldekanal wird durch interne Compliance-Expert:innen betreut, die
eingehende Hinweise im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen bearbeiten und
eine konsistente sowie faire Behandlung sicherstellen. Bei erhöhter Komplexität oder Schwere
eines Falls können – je nach Einzelfall – unabhängige externe Expert:innen hinzugezogen
werden, um Objektivität und Gründlichkeit zu gewährleisten.
Dieses Hinweisgebersystem unterstützt unmittelbar die Ziele der Initiative zur Verbesserung
der globalen Lieferkettentransparenz, indem es eine frühzeitige Identifikation potenziellen
Fehlverhaltens entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht und einen strukturierten
Meldekanal zur Erfassung von Auswirkungen im Bereich Menschenrechte, Arbeitsstandards und
Compliance bereitstellt. Dadurch wird eine fundiertere, transparentere und wirksamere
Steuerung der Lieferkette gefördert.
Ergänzend wird derzeit ein umfassender Lieferant:innen-Onboarding-Prozess implementiert,
der unter anderem die verpflichtende Einhaltung der entsprechenden Richtlinien vorsieht und
so die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln sicherstellt.
288
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS S2-5]
Mit dem folgendem Ziel beabsichtigt DO & CO, wesentliche negative Auswirkungen zu steuern:
ESRS-konforme Ziele
Zeitraum und
Kennzahl
Sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche
Z 13 Nulltoleranz gegenüber Fällen moderner Sklaverei und Kinderarbeit in allen überprüften Lieferketten (IRO43)
Laufend, 0
bestätigte Fälle
DO & CO hat sich das Ziel gesetzt, in allen überprüften Lieferketten keine bestätigten Vorfälle
von moderner Sklaverei und Verstößen gegen das Verbot von Kinderarbeit zu verzeichnen, und
untermauert damit ihre Richtline für Menschenrechte. Das Ziel wird anhand der jährlichen
Anzahl bestätigter Vorfälle sowie anhand der Lieferant:innenüberprüfungs- und Compliance-
Quoten gemessen und gilt weltweit für die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Da die
Überwachung erst vor kurzem eingeführt wurde, liegen noch keine Ausgangswerte vor. In der
Vergangenheit wurden keine bestätigten Fälle gemeldet, daher wird der Ausgangswert auf null
bestätigte Fälle festgelegt. Das Ziel basiert auf der geplanten Umsetzung von Projekt Beyond,
wobei davon ausgegangen wird, dass verbesserte Überprüfungen die Aufdeckung und
Prävention erhöhen. Die Fortschritte werden jedoch künftig jährlich erfasst. Das Ziel basiert auf
der geplanten Umsetzung vom Projekt Beyond, wobei davon ausgegangen wird, dass eine
verbesserte Überprüfungen die Aufdeckung und Prävention erhöht. Die Leistung wird jährlich
durch Audits und Berichtssysteme überprüft, wobei Trends analysiert und bei Bedarf 
Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Etwaige methodische Änderungen werden offengelegt,
um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Dieses Ziel wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstandsmitglied und internen
Expert:innen festgelegt. Es fanden keine Interessenträger:innen-Konsultationen statt. Der
Zielerreichungsgrad sowie etwaige Änderungen an Methoden oder Annahmen werden jährlich
im Rahmen der Berichterstattung bewertet und offengelegt.
289
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
[ESRS S4-SBM-3, S4-4]
Bei der Ausgestaltung von Strategie und Geschäftsmodell werden Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen als zentrale Gruppe betroffener Interessenträger:innen berücksichtigt,
insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit und -qualität, Gesundheit und Ernährung,
transparente Information, Datenschutz sowie die Wahrung ihrer Rechte.
Als Gourmet-Entertainment-Unternehmen mit den Geschäftsbereichen Airline Catering,
internationalem Event Catering sowie Hotels, Restaurants & Lounges ist sich DO & CO bewusst,
dass das Geschäftsmodell durch die Beschaffung, Zubereitung, Präsentation und Auslieferung
von Speisen und Getränken sowie durch Kund:innenkommunikation und Serviceprozesse
identifizierte Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen verursachen,
verstärken oder mindern kann.
Die Interessen, Perspektiven und Rechte von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen werden
indirekt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie über Interessenträger:innen-Dialoge
berücksichtigt, insbesondere im Rahmen der Interaktion mit Kund:innen. Die daraus
gewonnenen Rückmeldungen prägen den Ansatz in den Bereichen Lebensmittelsicherheit,
Qualitätsmanagement, Allergenmanagement, verantwortungsvolles Produktangebot,
transparente Information sowie Datenschutz.
Vor diesem Hintergrund wird angestrebt, Strategie und Betriebsmodell fortlaufend so
auszurichten, dass nachteilige Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
vermieden werden, Vertrauen und Sicherheit gestärkt werden und die Achtung der
Menschenrechte entlang aller relevanten Kontaktpunkte gewährleistet bleibt.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden keine schwerwiegenden menschenrechtlichen Vorfälle im
Zusammenhang mit Verbraucher:innen oder Endnutzer:innen festgestellt.
Qualität ist einer der drei Grundpfeiler des Geschäftsmodells von DO & CO. Das Unternehmen
hält definierte Standards ein, die auf den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der
Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen abzielen.
Langjährige Kund:innenbeziehungen werden durch die konsequent hohe Qualitätserbringung
nachhaltig gefördert. Die Analyse der IROs in Bezug auf Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen sowie die Implementierung der entsprechenden Maßnahmen ist ein
wesentlicher Bestandteil des operativen Ansatzes von DO & CO. Eine detaillierte Beschreibung
der Analyse findet sich in Kapitel ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 SBM-3 und ESRS 2 IRO-1.
290
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Als international tätiges Hospitality-Unternehmen ist das Geschäftsmodell von DO & CO
unmittelbar mit der Bereitstellung von Speisen und Dienstleistungen für Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen verknüpft, insbesondere in den Segmenten Airline Catering, International
Event Catering sowie in den Restaurant, Hotels & Lounges Lounges.
In diesem Zusammenhang wurden wesentliche potenzielle negative Auswirkungen auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen identifiziert, die sich aus der eigenen
Geschäftstätigkeit sowie aus der nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben können.
[ESRS S4-SBM-3]
Die Beziehung zwischen DO & CO und ihrer Endnutzer:innen und Verbraucher:innen wird durch
die diversifizierten Geschäftsbereiche des Unternehmens geprägt. Diese zeichnen sich jeweils
durch unterschiedliche Interaktionsformen aus. Während einige Bereiche ohne direkten
Kontakt auskommen, erfordern andere einen kontinuierlichen Austausch mit Gästen und
Reisenden. In allen Bereichen sind die Prozesse, Standards und Überwachungsmechanismen
des Unternehmens darauf ausgerichtet, eine sichere und zuverlässige Bereitstellung von
Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Als Verbraucher:innen gelten Personen, die Mahlzeiten oder Lebensmittel für den
persönlichen Gebrauch erwerben, entweder für sich selbst, für Mitglieder des Haushalts
oder für andere Privatpersonen. Diese Käufe erfolgen für den privaten Gebrauch und
sind nicht für den Weiterverkauf, die Weitergabe oder kommerzielle Zwecke bestimmt.
Endnutzer:innen sind Personen, die Mahlzeiten oder Lebensmittel letztendlich
konsumieren oder nutzen. Je nach Vertriebskanal können dies private Endnutzer:innen
sein, die die Produkte selbst kaufen und konsumieren, oder Personen, die Mahlzeiten
über Catering-Dienste, in Flugzeugen, Restaurants, Hotels, Lounges, Betriebskantinen
oder auf Veranstaltungen zu sich nehmen. Somit stellen Endnutzer:innen den letzten
Konsumschritt in der Lebensmittelwertschöpfungskette dar.
Die Kund:innenbeziehungen von DO & CO sind vom Typ Business-to-Business (B2B).
Das Unternehmen beliefert Geschäftskund:innen, denen Produkte und Dienstleistungen
zum Weiterverkauf und zur Weiterverteilung bereitgestellt werden. Diese
Geschäftspartner:innen agieren als Zwischenhändler in professionellen
Wertschöpfungsketten und beliefern Verbraucher:innen und Endnutzer:innen.
Segmentspezifische Gruppen an Endnutzer:innen umfassen:
Airline Catering: Passagiere und Bordpersonal
International Event Catering: Veranstaltungsbesucher:innen sowie Mitarbeiter:innen,
die das Essen verzehren
Hotels, Restaurants & Lounges: Hotelgäste, Restaurantgäste, Gäste von
Betriebskantinen und Gäste in Flughafenlounges
Je nach Geschäftsbereich ist der unmittelbare Kontakt mit Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen unterschiedlich intensiv. Im Segment Airline Catering besteht
unmittelbarer Kontakt zu Verbraucher:innen ausschließlich während des Fluges, sofern Flying
Chefs an Bord eingesetzt sind. Im Bereich des internationalen Event Caterings erfolgt die
Interaktion mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen direkt im Rahmen der
Dienstleistungserbringung. Im Segment Hotels, Restaurants & Lounges findet die Interaktion
mit Gästen überwiegend direkt statt.
291
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Dienstleistungen werden ohne Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer
Herkunft, Religion oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen mit dem Bekenntnis zu
Fairness und Inklusion und dem Ziel, einen gleichberechtigten Zugang sicherzustellen,
erbracht. Um den Schutz schutzbedürftiger Verbraucher:innen- und Endnutzer:innen-Gruppen,
wie Menschen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten, zu gewährleisten, hält sich
DO & CO an alle gesetzlichen Vorgaben und legt besonderen Wert auf umfassende
Bewertungen der Produktsicherheit und des Verpackungsdesigns. Der Bereich
Qualitätssicherung überwacht kontinuierlich die Lebensmittelsicherheit, dokumentiert Vorfälle,
identifiziert Trends und ergreift geeignete Korrekturmaßnahmen. Die Kommunikation wird
durch eine transparente Allergenkennzeichnung, eine enge Zusammenarbeit mit direkten
Kund:innen, Assessments durch Airline‑Partner sowie, soweit möglich, durch einen
unmittelbaren Dialog mit den relevanten Interessenträger:innen sichergestellt.
DO & CO hat Anforderungen etabliert, um sicherzustellen, dass alle Produkte und
Dienstleistungen in jeder Phase den festgelegten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen
entsprechen. Angesichts der täglichen Reichweite des Angebots des Unternehmens ist die
Produktsicherheit bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein zentraler Bestandteil der
betrieblichen Praxis. Die Einhaltung aller geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und
Kennzeichnungsvorschriften in den jeweiligen Einsatzregionen wird systematisch gewährleistet.
Produkte und Prozesse werden kontinuierlich überprüft, um die Einhaltung der Vorschriften zu
gewährleisten und sicherzustellen, dass die festgelegten Standards weiterhin wirksam sind. Die
Grundsätze der Produktsicherheit umfassen den sicheren Umgang und Transport sowie das
sichere Servieren von Speisen.
Trotz dieser Kontrollmaßnahmen lassen sich potentielle negative Auswirkungen auf die
Gesundheit und Sicherheit von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen nicht vollständig
ausschließen. Das Unternehmen verfügt über strenge Qualitätssicherungssysteme, -verfahren
und -überwachungsmechanismen. Risiken ergeben sich im Zusammenhang mit dem Vertrieb
unsicherer Produkte, zu denen Hygienemängel, eine fehlerhafte Allergenkennzeichnung,
abgelaufene Artikel oder Produkte, die gesundheitliche Bedenken hervorrufen können,
gehören. Solche Vorfälle können finanzielle, betriebliche und reputationsbezogene
Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Kund:innen haben. Diese IROs prägen und
steuern die Unternehmensstrategie, indem sie die Priorisierung von Lebensmittelsicherheit,
Allergenmanagement, Hygienekontrollen, Mitarbeiterschulungen sowie
Datenschutzmaßnahmen stärken und zugleich Entscheidungen über zielgerichtete
Gesundheits- und Sicherheitsinitiativen, Qualitätssicherungssysteme und
Verbraucherschutzprozesse entlang der gesamten Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette
leiten.
292
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auswirkungen
[ESRS S4-SBM-3]
DO & CO hat produkt- und dienstleistungsbezogene Auswirkungen auf Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen als wesentliche IROs identifiziert, insbesondere in Bezug auf Gesundheit,
Sicherheit, transparente Information und den Schutz von Verbraucherrechten.
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder
Endnutzer:innen
IRO44
Potenzielle negative Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
aufgrund von unzureichender Prävention von Cyberangriffen,
Datenschutzverletzungen sowie der missbräuchlichen Nutzung personenbezogener
Daten
Potentiell negative Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen können sich aus
einer unzureichenden Abwehr von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen und dem
Missbrauch personenbezogener Daten ergeben.
DO & CO verarbeitet Daten von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen über Hotelsysteme,
Online-Shops sowie Registrierungen in Betriebskantinen. Relevante Datenkategorien umfassen
dabei Kontaktdaten, Adressinformationen sowie Zahlungsinformationen.
Diese Tätigkeiten setzen Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Risiken von
Datenschutzverletzungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen aus, insbesondere im
Fall unzureichender Datenschutz- oder Cybersicherheitsmaßnahmen. Die Exposition
konzentriert sich auf Systeme, die personenbezogene sowie zahlungsrelevante Daten
verarbeiten und daher einen erhöhten Schutz sowie eine kontinuierliche Überwachung
erfordern.
Es handelt sich um eine potenziell negative Auswirkung mit kurzfristigem Zeithorizont,
ausgelöst durch Defizite in Datenschutz- und Cybersicherheitskontrollen.
Persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und/oder
Endnutzer:innen
IRO45
Negative Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit infolge unzureichender
Hygiene-, Lebensmittelsicherheits- oder Allergenmanagementpraktiken
Negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen können sich aus unzureichenden Hygiene-, Lebensmittelsicherheits- und
Allergenmanagementpraktiken ergeben.
Fehler wie unzureichende oder fehlerhafte Allergenkennzeichnung, Kreuzkontaminationen,
mangelhafte Lagerung oder die Verwendung abgelaufener Produkte können allergische
Reaktionen, lebensmittelbedingte Erkrankungen oder andere gesundheitliche
Beeinträchtigungen verursachen, insbesondere bei vulnerablen Gruppen.
Hierbei handelt es sich um eine tatsächlich eingetretene negative Auswirkung, die aus der
eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus nachgelagerten Aktivitäten resultiert, bei denen
Zubereitungs- und Serviceprozesse direkten Einfluss auf Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen haben.
293
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Auswirkung weist einen kurzfristigen, ereignisbezogenen Zeithorizont auf, da die
Konsequenzen von Verstößen gegen Lebensmittelsicherheitsanforderungen unmittelbar
eintreten können.
RISIKEN
Persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und/oder
Endnutzer:innen
IRO46
Verteilung unsicherer Lebensmittelprodukte und daraus resultierende rechtliche und
Reputationsrisiken
Risiken im Zusammenhang mit der Verteilung unsicherer Lebensmittelprodukte würden sich
aus Mängeln in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Allergenmanagement sowie
Qualitätskontrolle ergeben.
Solche Mängel können zu unsicheren Produkten führen und gesundheitliche Beeinträchtigungen
bei Verbraucher:innen und Endnutzer:innen verursachen, darunter allergische Reaktionen und
lebensmittelbedingte Erkrankungen. Darüber hinaus kann dies Produktrückrufe oder
Unterbrechungen von Dienstleistungen erforderlich machen.
Diese Risiken können rechtliche Haftungsfolgen, regulatorische Sanktionen sowie
Reputationsschäden nach sich ziehen und sich entsprechend auf das Vertrauen der Kund:innen
sowie auf die operative und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens auswirken.
Die Risiken stehen im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit von DO & CO sowie
mit nachgelagerten Aktivitäten entlang sämtlicher Kund:innenbezogener Dienstleistungen.
Zwar betreffen sie grundsätzlich alle Konsumentengruppen, jedoch können Personen mit
Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten einer erhöhten Betroffenheit ausgesetzt sein.
Es handelt sich um ein wesentliches Risiko mit kurzfristigem, ereignisgetriebenem Zeithorizont.
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen
[ESRS S4-2]
IROs im Zusammenhang mit Endnutzer:innen und Verbraucher:innen werden im Rahmen
strukturierter interner Interessenträger:innen-Konsultationen ermittelt, zum Beispiel mit den
operativen Einheiten und mit Abteilungen wie Vertrieb, Qualitätsmanagement und
Nachhaltigkeit. Auch mit externen Interessenträger:innen erfolgen strukturierte
Konsultationen, zum Beispiel mit Kund:innen, Airline-Partnern, Veranstaltungsbetreibern,
Lieferant:innen und Endnutzer:innen und Verbraucher:innen. Diese Prozesse gewährleisten,
dass regulatorische Entwicklungen und Erwartungen unter anderem von Kund:innen in die
Bewertung potenzieller Auswirkungen auf alle Geschäftsbereiche einfließen.
Die Perspektiven der Endnutzer:innen und Verbraucher:innen werden primär durch den
direkten Austausch mit den Kund:innen integriert, die als Schnittstelle zu Verbraucher:innen
bzw. Endnutzer:innen fungieren. Das Feedback dieser Partner fließt in die Ermittlung von IROs
sowie in die Festlegung von Maßnahmen zur Minderung von Risiken, negativen Auswirkungen
oder neu auftretender Bedenken ein.
In einigen Segmenten und an bestimmten Servicestandorten arbeitet DO & CO direkt mit
Endnutzer:innen und Verbraucher:innen zusammen. Kund:innenbezogene Informationen
294
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
werden beispielsweise über etablierte Kanäle wie Zufriedenheitsumfragen (Customer
Satisfaction Surveys, CSAT), die von den Fluggesellschaften bereitgestellt werden,
erhoben. Mithilfe dieser Mechanismen erhält das Unternehmen indirekte Einblicke in die
Erwartungen und Erfahrungen Verbraucher:innen und Endnutzer:innen.
Die Aktivitäten zur Kund:inneneinbindung finden in mehreren Phasen statt:
Jährlich im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse;
Regelmäßig im Rahmen von operativer Abstimmungsmeetings mit den Kund:innen des
Unternehmens sowie durch Bewertungen und Leistungsbeurteilungen der Kund:innen;
Gemäß vertraglicher Vereinbarungen mit wichtigen Kund:innen, die einen
kontinuierlichen Informationsfluss sowie eine laufende Abstimmung über Qualitäts- und
Sicherheitsanforderungen gewährleisten.
Derzeit besteht kein formalisiert etabliertes Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit des
Austauschs mit Endnutzer:innen, Verbraucher:innen und Kund:innen. Die Prozesse zur
Interessenträger:innen-Einbindung und die Berücksichtigung ihrer Perspektiven werden vom
Vorstand überwacht. Dabei wird er durch das globale Nachhaltigkeitsteam,
Qualitätssicherungsteams und Funktionen des Key-Account-Managements unterstützt. Diese
Bereiche koordinieren die Beiträge, beobachten aufkommende Risiken und stellen sicher, dass
relevante Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung einfließen.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen für die
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
[ESRS S4-3]
Das Unternehmen hat klare und weltweit zugängliche Meldekanäle implementiert, wie
beispielsweise Beschwerdekanäle und Whistleblowing-Kanäle, namentlich „Occultum“, um
sicherzustellen, dass Anliegen im Zusammenhang mit Kund:innen, Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen gemeldet und verantwortungsvoll bearbeitet werden können. Das Bestehen
dieser Kanäle wird jährlich im globalen Nachhaltigkeitsbericht kommuniziert.
Der Schutz vor Repressalien ist ein integraler Bestandteil des Systems. Die Verfahren sind
darauf ausgelegt, strikte Vertraulichkeit zu gewährleisten und jede Person zu schützen, die in
gutem Glauben ein Anliegen vorbringt. Repressalien sind ausdrücklich untersagt; etwaiges
vergeltendes Verhalten führt zu unverzüglichen Korrekturmaßnahmen. Dieser Rahmen fördert
eine Unternehmenskultur, in der Anliegen sicher und ohne Angst vor negativen Konsequenzen
geäußert werden können.
Sollten negative Auswirkungen eintreten oder sich potenzielle Risiken materialisieren, wird
jeder Fall individuell bewertet. Abhilfemaßnahmen, Konsequenzen sowie weitere Schritte
werden entsprechend der Schwere und Art des jeweiligen Falls festgelegt. Die Wirksamkeit der
ergriffenen Maßnahmen wird anhand fallbezogener qualitativer und – sofern angemessen –
quantitativer Indikatoren überwacht. Je nach Schwere und Komplexität des Sachverhalts
können externe Experten zur Unterstützung bei Bewertung, Abhilfe und Nachverfolgung
hinzugezogen werden.
295
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Lebensmittelsicherheit
Managementansatz
[ESRS S4-1, ESRS S4-4]
Der Managementansatz von DO & CO zum Schutz von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
basiert auf strukturierten, risikobasierten Governance-Mechanismen, die darauf abzielen,
negative Auswirkungen zu verhindern, die Produktintegrität zu gewährleisten und die
Standards für Lebensmittelsicherheit und Datenschutz einzuhalten.
Der Qualitätssicherungsansatz basiert auf einem risikobasierten Managementsystem für
Lebensmittelsicherheit. Die Kernprinzipien dieses Systems sind die Identifizierung von
Gefahren, die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen und die Rückverfolgbarkeit über alle Stufen
der Lieferkette. Kritische Prozesse werden kontinuierlich überwacht, um sicherzustellen, dass
die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen nicht beeinträchtigt
werden. Mitarbeiterschulungen, Lieferant:innenmanagement und regelmäßige interne Audits
unterstützen die kontinuierliche Prozessverbesserung. Diese Mechanismen gewährleisten die
konsequente Einhaltung der betrieblichen Standards und ermöglichen bei Bedarf rasche
Korrekturmaßnahmen.
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit
Ein umfassender Überblick über alle Richtlinien, einschließlich der Zuordnung identifizierter
Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) zu den jeweiligen Richtlinien, wird im Kapitel ESRS
2 unter SBM-3 dargestellt.
Die relevanten Richtlinien des Unternehmens, in diesem Fall der Verhaltenskodex für
Lieferant:innen, orientieren sich an international anerkannten Standards, darunter die OECD-
Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
der Vereinten Nationen, und spiegeln das Bestreben wider, die Rechte von Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen zu achten. Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden keine Fälle gemeldet, in
denen die Grundsätze der UNGPH, der ILO und der OECD in Bezug auf Verbraucher nicht
eingehalten wurden.
Richtlinie für Konsumentengesundheit und -ernährung
[IRO45, IRO46]
Die Richtlinie für Konsumentengesundheit und -ernährung von DO & CO definiert das
Bestreben des Konzerns, die Gesundheit der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen durch
sichere, qualitativ hochwertige und ernährungsbewusst gestaltete Lebensmittelangebote in
allen Geschäftsbereichen zu schützen. Sie umfasst Anforderungen an Lebensmittelsicherheit
und Hygienestandards, die Qualität der eingesetzten Zutaten, das Allergenmanagement, ein
vielfältiges Menüangebot sowie ausgewogene Portionsgrößen, wobei ein besonderer Fokus auf
der Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit einem übermäßigen Konsum von Salz,
Fett und Zucker liegt.
Die DO & CO Food Safety Richtlinien adressieren potenzielle negative Auswirkungen und
Risiken für die Gesundheit von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen infolge von Hygiene-
oder Lebensmittelsicherheitsmängeln und verpflichten dazu, sichere Lebensmittel unter
Einhaltung strengster Hygienevorschriften bereitzustellen. Jede Geschäftseinheit verfügt über
eigene Lebensmittelsicherheitsrichtlinien, die im Einklang mit den jeweils geltenden
gesetzlichen Anforderungen sowie international anerkannten Standards stehen und zugleich
den übergeordneten konzernweiten Rahmen, die Consumer Health and Nutrition Policy,
296
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
einhalten. Alle Catering-Einheiten arbeiten nach dem einheitlichen Global Food Safety
Standard, der auf den Grundsätzen des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis Critical Control
Point), der anerkannten Hygienepraxis sowie den einschlägigen internationalen und rechtlichen
Rahmenbedingungen basiert. Diese Richtlinien definieren verbindliche Standards für den
Umgang mit Rohmaterialien, Fertiggerichten und speziellen Lebensmittelkategorien. Damit
werden besonders schutzbedürftige Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, wie
beispielsweise Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten, geschützt. Die Richtlinie gilt für
Mitarbeiter:innen in der Produktion und der Qualitätssicherung sowie für das Servicepersonal
und wird diesen im Rahmen von Schulungen zugänglich gemacht.
Verhaltenskodex für Lieferant:innen
[IRO45, IRO46]
Der Verhaltenskodex für Lieferant:innen stellt sicher, dass alle für die Lebensmittelsicherheit
relevanten Informationen korrekt offengelegt und alle geltenden nationalen sowie
internationalen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Lieferant:innen müssen
gewährleisten, dass die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen frei von Chemikalien oder
Gefahrstoffen sind, die Risiken für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen darstellen könnten.
Diese Verpflichtungen zielen darauf ab, potenzielle Auswirkungen auf die
Verbraucher:innensicherheit zu verringern, indem sie für Transparenz sorgen und alle
Lieferant:innen gleichermaßen betreffen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
gewährleisten und eine strenge Überwachung aller in der Lieferkette verwendeten Materialien
und Vorprodukte sicherstellen.
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen im Bereich der
Lebensmittelsicherheit
[ESRS S4-3, ESRS S4-4]
Die Identifikation erforderlicher Maßnahmen erfolgt nach einer strukturierten, risikobasierten
Methodik, bei der Gefahren anhand ihrer Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet
werden. Dieser Ansatz löst je nach Bedarf präventive Maßnahmen, Korrekturmaßnahmen oder
Anpassungen von Prozessen aus. Nicht konforme Produkte werden umgehend aus der
Produktion entfernt, untersucht und entweder verworfen oder für eine weiterführende
Nachverfolgung dokumentiert. Abhängig von den Ergebnissen der Ursachenanalyse können
zusätzliche Schulungen, Prozessoptimierungen, Anpassungen von Anlagen oder Maßnahmen
entlang der Lieferkette initiiert werden, um den Schutz von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen sicherzustellen und höchste Standards der Lebensmittelsicherheit
aufrechtzuerhalten. Die Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen erfolgt
überwiegend durch die Überwachung von Lebensmittelsicherheitsvorfällen sowie durch die
Ergebnisse von Lebensmittelsicherheitsaudits.
297
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Lebensmittelsicherheit und Schutz von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen
[IRO45, IRO46
DO & CO RICHTLINIEN FÜR KONSUMENTENGESUNDHEIT UND -ERNÄHRUNG; LOKALE
LEBENSMITTELSICHERHEITSRICHTLINIEN; DO & CO VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANT:INNEN
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Das Unternehmen gewährleistet ein Höchstmaß an Schutz für Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen durch ein umfassendes Managementsystem für Lebensmittelsicherheit, das
auf dem HACCP-Konzept basiert und alle Phasen der Zubereitung, Handhabung, Lagerung und
Auslieferung von Lebensmitteln regelt. Das System basiert auf international anerkannten
Grundsätzen und umfasst strenge betriebliche Kontrollen. Diese sind darauf ausgelegt,
Auswirkungen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen beeinträchtigen könnten, zu mindern und zu beheben. In einigen Einheiten,
beispielsweise am Standort Istanbul, wurde der Global Food Safety Standard der Norm ISO
22000 implementiert. Der Global Food Safety Standard legt einheitliche Anforderungen für das
Airline Catering fest und definiert klare Erwartungen hinsichtlich Hygiene, Prozessintegrität und
Produktsicherheit. Diese Abstimmung stellt sicher, dass alle verbraucherbezogenen
Schutzmaßnahmen internationalen Standards in Bezug auf Sicherheit, Transparenz und
Verlässlichkeit entsprechen.
Potentielle Auswirkungen für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen werden durch eine
strukturierte Gefahrenanalyse und Risikobewertung identifiziert und gesteuert. Diese deckt alle
Schritte des Lebensmittelkreislaufs ab – von der Menüspezifikation und Beschaffung bis hin
zum Versand und der Verladung in das Flugzeug. Durch definierte kritische Kontrollpunkte
werden mikrobiologische, chemische und physikalische Gefahren systematisch vermieden. Dies
erfolgt durch eine kontinuierliche Temperaturüberwachung, kontrollierte
Handhabungsbedingungen, validierte Gar- und Kühlprozesse sowie die strikte Trennung von
rohen und verzehrfertigen Lebensmitteln. Das HACCP-Konzept wird durch umfassende
Standardarbeitsanweisungen unterstützt. Diese behandeln unter anderem die Zulassung von
Lieferant:innen, die Kontrolle von Allergenen, persönliche Hygiene, Reinigung und
Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Wasseraufbereitung, Rückverfolgbarkeit und
Anforderungen an Gebäude. Diese Verfahren legen einheitliche Präventivmaßnahmen und
Umgebungskontrollen fest, die das Risiko einer Kontamination oder Prozessabweichung
minimieren. Es sind keine wesentlichen aktuellen oder zukünftigen finanziellen Ressourcen,
einschließlich Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsausgaben (OPEX), mit der Umsetzung
dieser Maßnahme verbunden.
298
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Vorfallmanagement und Produktverantwortung
[IRO45, IRO46
DO & CO RICHTLINIEN FÜR KONSUMENTENGESUNDHEIT UND -ERNÄHRUNG; LOKALE
LEBENSMITTELSICHERHEITSRICHTLINIEN, DO & CO VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANT:INNEN
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Bei potentiellen sicherheitsrelevanten Vorfällen gewährleisten strukturierte Abhilfemaßnahmen
eine rasche Bewertung sowie Korrekturmaßnahmen. Der Prozess basiert auf folgenden
Grundprinzipien: Ein System zur Rückverfolgbarkeit und für Produktrückrufe ermöglicht die
Identifikation betroffener Zutaten, Mahlzeiten, Kund:innen und Lieferant:innen und stellt
sicher, dass potenziell unsichere Produkte unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden. Zu
den Maßnahmen würden der Produktrückruf, die koordinierte Kommunikation mit Kund:innen
und Behörden sowie eine gründliche Ursachenanalyse gehören, die zu Korrektur- und
Präventivmaßnahmen führt. Schwerwiegende Vorfälle, wie mutmaßliche
Lebensmittelvergiftungen oder Fremdkörperfunde, werden im Rahmen des Prozesses zur
Bearbeitung von Vorfällen im Bereich Lebensmittelsicherheit behandelt. Dieser Prozess schreibt
eine formelle Meldung des Vorfalls, eine Untersuchung durch die regionale und
bereichsbezogene Qualitätssicherung, das Ausfüllen definierter Checklisten sowie die
Kommunikation der Ergebnisse an Kund:innen vor.
Ein strukturiertes Beschwerdemanagementsystem gewährleistet die zeitnahe Erfassung,
Bewertung und Bearbeitung interner sowie externer Bedenken hinsichtlich
Lebensmittelsicherheit. Folgemaßnahmen und Trendanalysen tragen zu wirksameren
Präventivmaßnahmen und einer kontinuierlichen Verbesserung bei.
Das Wohlbefinden der Verbraucher:innen und End:nutzerinnen wird durch zahlreiche
Initiativen weiter gefördert. Dazu gehören strukturierte Schulungsprogramme für alle
Mitarbeiter:innen, jährliche Auffrischungskurse, obligatorische Hygienevorschriften für neue
Mitarbeiter:innen sowie regelmäßige Kompetenzbeurteilungen, um eine hohe operative
Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Spezielle Verfahrensweisen für allergenhaltige
Spezialgerichte schützen besonders empfindliche Verbraucher:innen und Endnutzer:innen,
indem sie Kreuzkontaminationen strikt vermeiden, Produktionsumgebungen validieren, den
Umgang mit Zutaten kontrollieren und eine einheitliche Kennzeichnung sicherstellen. Der
Umgang mit Bio-Produkten unterliegt strengen Trenn- und Kennzeichnungsvorschriften, um die
Integrität der zertifizierten Bio-Angebote zu gewährleisten. Mitarbeiter:innen aller
Unternehmensbereiche, die mit Verbraucher:innen oder Endnutzer:innen in Kontakt stehen,
erhalten obligatorische Schulungen zu Lebensmittelallergenen. Diese Schulungen
gewährleisten den sicheren Umgang mit und die sichere Kommunikation von
allergenbezogenen Informationen und tragen so zur Gesundheit und Sicherheit der
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen bei. Angesichts der sich abzeichnenden neue
regulatorische Entwicklungen im Zusammenhang mit PFAS (per- und polyfluorierten
Alkylsubstanzen) konzentriert sich DO & CO proaktiv auf die Abschaffung von
Verpackungsmaterialien, die PFAS-Substanzen enthalten. Mit diesem Ansatz sollen die
künftigen gesetzlichen Anforderungen entsprochen werden, indem frühzeitig auf sicherere
Alternativen umgestellt wird. Dadurch sollen Umwelt- und Gesundheitsrisiken verringert sowie
die Einhaltung von Vorschriften, Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit
Produkten im gesamten Unternehmen gestärkt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist
nicht mit wesentlichen aktuellen oder künftigen finanziellen Aufwendungen, einschließlich
CAPEX und OPEX, verbunden.
299
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die kontinuierliche Verbesserung ist in den Leistungsbeurteilungen, den messbaren Zielen zur
Lebensmittelsicherheit sowie der systematischen Auswertung von Daten aus Audits,
Beschwerden und mikrobiologischen Untersuchungen verankert. Die Wirksamkeit aller
Maßnahmen wird durch interne und globale Audits, externe Inspektionen sowie
Validierungsprozesse überwacht. Regelmäßige mikrobiologische Analysen von Lebensmitteln,
Wasser, Händen und Oberflächen bestätigen die Wirksamkeit der Hygienemaßnahmen.
Temperaturvalidierungen, Gerätekalibrierungen und die kontinuierliche Überwachung der
Kühlkette gewährleisten die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte für kritische
Kontrollpunkte (Critical Control Points, CCP).
Im Rahmen der Qualitätssicherung werden Produkte als nicht konform oder potenziell unsicher
eingestuft, sobald Gefahren für die Lebensmittelsicherheit die festgelegten Grenzwerte
überschreiten. In jedem Geschäftsbereich sind entsprechende Verfahren eingerichtet, um den
Vertrieb oder die Weiterverarbeitung nicht konformer oder potenziell unsicherer Produkte vor
deren Bewertung zu verhindern. Wenn die Nichtkonformität auf Ursachen beim Lieferant:innen
zurückzuführen ist, werden die Produkte zurückgesandt und vom Lieferant:innen
Korrekturmaßnahmen verlangt. In Fällen, in denen festgestellt wurde, dass bereits an
kund:innen oder Verbraucher:innen ausgegebene Produkte ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko
darstellen, sei es aufgrund mikrobiologischer, chemischer, physikalischer, allergener oder
radiologischer Gefahren, wird ein Rückruf gemäß dem Verfahren zur Rückverfolgbarkeit und
zum Produktrückruf durchgeführt.
Verantwortungsvolle Verbraucher:innenkommunikation
[IRO45, IRO46
DO & CO Richtlinien für Konsumentengesundheit und -ernährung; Lokale
Lebensmittelsicherheitsrichtlinien; DO & CO Verhaltenskodex für Lieferant:innen
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Ein Programm für verantwortungsvolle Kommunikation und Verbraucherschutz zur
Gewährleistung einer korrekten, rechtskonformen und transparenten Produktkennzeichnung,
zum Beispiel in Bezug auf Allergene, über alle Geschäftsbereiche hinweg wurde etabliert, um
negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu verhindern und zu minimieren. Es
wird durch interne Richtlinien, Arbeitsabläufe, Compliance-Überwachung sowie
Mitarbeiterschulungen unterstützt. Die Maßnahme gilt für alle relevanten Geschäftsbereiche,
Produkte, Dienstleistungen und Kommunikationskanäle, die fortlaufende Umsetzung und
kontinuierliche Verbesserung zielen darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher sowie die
Produktintegrität zu stärken. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden keine spezifischen
zusätzlichen Ressourcen gesondert bereitgestellt.
300
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS S4-5]
Mit dem folgendem Ziel beabsichtigt DO & CO wesentliche Auswirkungen zu steuern, positive
Auswirkungen zu fördern sowie wesentliche Risiken in Bezug auf Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen zu mindern:
ESRS-konforme Ziele
Zeitraum und Kennzahl
Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/oder Endnutzer
Z 14 Betrieb aller Geschäftseinheiten unter einem von der Geschäftsleitung validierten, an ISO 22000
ausgerichteten FSMS (IRO45)
100% bis 2030
DO & CO hat sich zum Ziel gesetzt, 100 % ihrer Geschäftseinheiten im Rahmen eines von der
Geschäftsleitung validierten Managementsystems für Lebensmittelsicherheit (FSMS) zu
betreiben, das auf ISO 22000 abgestimmt ist, womit die Richtlinie für Konsumentengesundheit
und -ernährung direkt unterstützt wird. Das Ziel wird als Prozentsatz der zertifizierten
Geschäftseinheiten gemessen und gilt für alle operativen Geschäftseinheiten weltweit. Das
Basisjahr ist das laufende Geschäftsjahr 2025/2026, wobei 7,7 % der Geschäftseinheiten
validierte Managementsysteme haben. Das Ziel basiert auf internen
Qualitätsmanagementsystemen und externen Zertifizierungsaudits, die auf die ISO 22000-
Normen und relevante gesetzliche Anforderungen abgestimmt sind, wobei davon ausgegangen
wird, dass eine einheitliche Umsetzung an allen Geschäftseinheiten die Lebensmittelsicherheit
und die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet. Es fand keine umfassende Konsultation mit
der eigenen Arbeitskräfte von DO & CO oder Arbeitnehmer:innenvertretungen statt.
Änderungen an Methodiken, Umfang, Annahmen oder Datenqualität werden im Rahmen des
jährlichen Berichtsprozesses transparent offengelegt, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die
Vergleichbarkeit. Das Ziel wurde in Absprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied und
relevanten internen Experten entwickelt. Externe Interessenträger:innen waren nicht in den
Zielsetzungsprozess eingebunden. Im Berichtsjahr wurden keine Änderungen am Ziel oder den
zugehörigen Kennzahlen vorgenommen, und eine Neuberechnung des Basisjahres war nicht
erforderlich. Die Fortschritte bei der Zielerreichung werden jährlich überwacht und überprüft.
Für S4 ist DO & CO derzeit dabei, zusätzliche Ziele auszuarbeiten, und hat bereits
entsprechende Ambitionen festgelegt. Weitere Einzelheiten zum Zielrahmen und zum
entsprechenden Überwachungskonzept werden derzeit ausgearbeitet. Dennoch wird der
Meilenstein offengelegt, um das strategische Engagement des Unternehmens in diesen
Bereichen zu demonstrieren, die laufenden Bemühungen zur Festlegung messbarer und
wirkungsorientierter Ziele hervorzuheben und Transparenz hinsichtlich der Ambitionen zu
gewährleisten, die in künftigen Berichtszeiträumen voraussichtlich vollständig messbar und
ESRS-konform sein werden.
301
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Nicht ESRS-konforme Meilensteine
Zeithorizont und Kennzahl
Auswirkungen auf die Information der Verbraucher und/oder Endnutzer
M 11 Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften und Veranstaltungskund:innen, um das
Angebot an verantwortungsbewussten und ernährungsphysiologisch ausgewogenen Speisen
zu erweitern (IRO46)
Laufende, jährliche Überwachung
DO & CO hat sich die Ambition gesetzt ein Ziel zu formulieren, welches die Zusammenarbeit
mit Kund:innen aus der Luftfahrt- und Veranstaltungsbranche das Angebot an
verantwortungsbewussten, ernährungsphysiologisch ausgewogenen Speisen anbelangt und
damit ihre Richtlinie für Konsumentengesundheit und -ernährung bei Kund:innen direkt zu
unterstützen. Die Erreichung dieses Meilensteins wird anhand von Kennzahlen gemessen, wie
beispielsweise der Anzahl der Kund:innenkooperationen in Form von Workshops, bei denen das
Thema ernährungsphysiologisch ausgewogene Speisen behandelt wird.
302
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
Indikatoren Zur Lebensmittelsicherheit
Gj 2025/2026
Gesamtzahl der Audits im Bereich Lebensmittelsicherheit
469
Prozentsatz der von Kund:innen, Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen eingegangenen Beschwerden im
Verhältnis zur Anzahl der servierten Mahlzeiten
0,0021 %
Prozentsatz der Produktrückrufe im Verhältnis zur Anzahl der servierten Mahlzeiten
0,0000011 %
Prozentsatz der Lebensmittelsicherheitsvorfälle im Verhältnis zur Anzahl der servierten Mahlzeiten
0,00044 %
Die Kennzahlen zur Lebensmittelsicherheit werden von den Qualitätssicherungsabteilungen der
jeweiligen Geschäftseinheiten auf der Grundlage interner Aufzeichnungen und etablierter,
obligatorischer Überwachungsprozesse zur Lebensmittelsicherheit erfasst und gemeldet. Audits
im Bereich Lebensmittelsicherheit beziehen sich ausschließlich auf externe Audits, die von
Dritten, wie beispielsweise Aufsichtsbehörden oder Kund:innen, durchgeführt werden. Vorfälle
im Bereich der Lebensmittelsicherheit umfassen bestätigte Fälle, die festgelegte regulatorische
Kriterien erfüllen, während Beschwerden eine breitere Kategorie darstellen, die sowohl
begründete als auch unbegründete Fälle sowie allgemeine Kund:innenbeschwerden umfasst,
die nicht unbedingt mit der Lebensmittelsicherheit in Zusammenhang stehen. Produktrückrufe
spiegeln die Anzahl der vom Markt genommenen Produkte wider.
Die Methodik basiert auf dokumentierten Betriebsdaten und es werden keine Schätzungen oder
modellbasierte Berechnungen herangezogen. Dementsprechend werden keine wesentlichen
Annahmen zugrunde gelegt. Es gibt keine methodischen Einschränkungen, die über die
allgemeine Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Berichterstattung durch die
jeweiligen Qualitätssicherungsabteilungen hinausgehen. Der Prozess ist so konzipiert, dass alle
relevanten Datenpunkte, die die festgelegten Kriterien erfüllen, erfasst werden. Die Ermittlung
der offengelegten Kennzahlen wurde von keiner externen Stelle, abgesehen vom Prüfer mit
begrenzter Sicherheit, validiert.
Indikatoren Zur Gesamtzahl Der Mahlzeiten Und Vegetarischen Mahlzeiten
Gj 2025/2026
Gesamtanzahl der servierten Mahlzeiten
Über 180 Millionen
Prozentanteil der servierten vegetarischen Mahlzeiten
23,00 %
Die Kennzahlen im Zusammenhang mit Speisen werden von den Controlling-Abteilungen der
jeweiligen Geschäftseinheiten auf Basis interner Betriebsaufzeichnungen und dokumentierter
Speisezyklen erhoben und berichtet. Die Gesamtzahl der Speisen werden in erster Linie aus
tatsächlich erfassten Daten abgeleitet und spiegeln die Anzahl der im Berichtszeitraum
zubereiteten und ausgelieferten Speisen wider. Bei vegetarischen Speisen stützt sich die
Methodik sowohl auf tatsächliche Daten als auch auf Schätzungen. Sofern genaue Daten
vorliegen, werden diese direkt herangezogen. In Fällen, in denen solche Daten nicht
systematisch erfasst werden, werden Schätzungen zugrunde gelegt, die auf den
dokumentierten und analysierten, fluggesellschaftsspezifischen Speisezyklen sowie auf
etablierten, prozentualen Annahmen basieren, die aus Erfahrungswerten und operativen
Erkenntnissen abgeleitetet wurden. Vegetarische Mahlzeiten werden gemäß der internen
Klassifizierung des Konzerns als Speisen ohne Fleisch und Fisch definiert.
Die Methodik basiert zwar insgesamt auf operativen Daten, doch ergeben sich aus der
Verwendung von Schätzwerten für vegetarische Speisen gewisse methodische
Einschränkungen. Diese Schätzwerte können zu Unsicherheiten führen, insbesondere wenn
303
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
standardisierte Annahmen für den Speisezyklus zugrunde gelegt werden müssen. Darüber
hinaus ist die Kennzahl generell von der Vollständigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung
der jeweiligen Controlling-Abteilungen der Geschäftseinheiten abhängig. Die Ermittlung der
offengelegten Kennzahlen wurde von keiner externen Stelle, abgesehen vom Prüfer mit
begrenzter Sicherheit, validiert.
304
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Datensicherheit
Managementansatz
[ESRS S4-1, ESRS S4-4]
Zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen von Datenschutzverletzungen auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen betreibt die Organisation ein umfassendes System an
Zugriffs-, Anwendungs- und Prozesssicherheitskontrollen, das sich an internationalen Best
Practices orientiert. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem Least-Privilege-
Zugriffsrichtlinien, eine kontinuierliche 24/7-Überwachung, Erkennungs- und Incident-
Response-Fähigkeiten sowie robuste Netzwerk- und Systemsicherheitsmaßnahmen.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) bzw. die Datenschutzabteilung nimmt eine beratende
Funktion wahr und kann bei allen Fragen zum Datenschutz konsultiert werden. Mitarbeitende
sind verpflichtet, den DSB bzw. die Datenschutzabteilung insbesondere bei der Planung neuer
oder wesentlich geänderter Verarbeitungen personenbezogener Daten (z. B. neue Tools, neue
Tracking-Technologien oder neue HR-Datenverarbeitungen), bei der Prüfung der
Rechtsgrundlage (einschließlich Einwilligungen), bei der Durchführung bzw. Bewertung der
Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sowie bei der Bearbeitung von
Betroffenenanfragen einzubeziehen.
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen in Bezug auf Datensicherheit
Eine detailliertere Erläuterung der Richtlinien sowie ein Verweis auf die IROs und die Richtlinien
findet man im Kapitel ESRS 2 unter SBM-3. DO & CO hat eine klare Richtlinie festgelegt, um
Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer anzugehen: Die DO & CO
Datenschutzrichtlinie
DO & CO Datenschutzrichtlinie
[IRO44]
Der Schutz der Privatsphäre wird durch die Datenschutzrichtlinie geregelt, nach der
personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
und/oder den jeweils anwendbaren lokalen Gesetzen verarbeitet werden. DO & CO fördert den
vertraulichen Umgang mit Daten, angemessene technische und organisatorische
Schutzmaßnahmen und wahrt die Rechte der Interessenträger:innen in Bezug auf Auskunft,
Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten.
305
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen im Bereich der
Datensicherheit
[ESRS S4-3, ESRS S4-4]
Die Identifizierung notwendiger Maßnahmen zum Schutz von Verbraucher:innen- und
Endnutzer:innen-Daten erfolgt anhand einer strukturierten, risikobasierten Methodik, bei der
Datensicherheitsrisiken und Schwachstellen entsprechend ihrer potenziellen Auswirkungen und
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Dieser Ansatz führt bei Bedarf zur Umsetzung
präventiver Maßnahmen, Korrekturmaßnahmen sowie von Sicherheits- oder
Prozessverbesserungen.
Datenschutz- und Cybersicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit
personenbezogenen Daten
[IRO44
DO & CO Datenschutzrichtlinie
STATUS: LAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZFRISTIG, MIT KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Die unternehmensweiten Datenschutz- und Privatsphärenmaßnahmen sowie die Vorgaben zum
Umgang mit personenbezogenen Daten sind in verbindlichen Informations- und
Cybersicherheitsstandards festgelegt. Diese Standards werden durch den DO & CO Vorstand im
Rahmen der Information Security Policy genehmigt und gelten für sämtliche
Anspruchsgruppen, einschließlich Geschäftspartnern, kund:innen, Verbraucher:innen,
Endnutzer:innen sowie Dritten. Im Falle einer Datenschutzverletzung richtet sich die
Umsetzung geeigneter Gegenmaßnahmen nach Art, Umfang und potenziellen Auswirkungen
des Vorfalls. Sämtliche Maßnahmen erfolgen auf Basis einer fundierten Bewertung und stehen
in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Ereignisses sowie im Einklang mit
regulatorischen Anforderungen und Schutzbedürfnissen der betroffenen Personen.
Ein strukturiertes Datenschutz- und Cybersicherheitsprogramm gewährleistet die
rechtskonforme, sichere und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten über
sämtliche Geschäftsbereiche hinweg. Aufbauend auf dem NIST Cybersecurity Framework v2
erfolgt die Umsetzung regulatorischer Anforderungen und interner Vorgaben durch geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt strengen Grundsätzen, insbesondere
Zweckbindung, Datenminimierung sowie kontrollierten Freigabeprozessen. Ergänzend kommen
Verschlüsselungstechnologien, Netzwerksegmentierung und robuste IT-Infrastrukturen zum
Einsatz. Zugriffsrechte werden gemäß dem Need-to-know-Prinzip über rollenbasierte
Berechtigungskonzepte und Multi-Faktor-Authentifizierung gesteuert. Datenqualität wird durch
Validierungsmechanismen und automatisierte Kontrollen sichergestellt, während etablierte
Prozesse die Wahrnehmung von Betroffenenrechten unterstützen. Datenübermittlungen an
Dritte werden durch vertragliche und technische Schutzmaßnahmen abgesichert.
Ein Cyber Incident Management Prozess gemäß dem PIICERL-Zyklus (Prepare, Identify,
Investigate, Contain, Eliminate, Recover, Learn) stellt die zeitnahe Erkennung, Eindämmung
und Behebung von Sicherheitsvorfällen sicher. Kontinuierliches Monitoring,
Schwachstellenanalysen sowie Penetrationstests tragen zur proaktiven Identifikation und
Reduktion von Risiken bei. Ergänzend wird die Einhaltung relevanter regulatorischer
Anforderungen, insbesondere der DSGVO, der EU-NIS2-Richtlinie sowie spezifischer Vorgaben
im Luftfahrtbereich, unterstützt.
306
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zielsetzung ist die nachhaltige Reduktion von Datenschutzrisiken sowie die Stärkung des
Schutzes personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Kund:innen und Geschäftspartnern.
Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf sämtliche Gesellschaften, Systeme, Mitarbeitenden
sowie Interaktionen mit Dritten, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Die
Umsetzung erfolgt laufend, ergänzt durch geplante Maßnahmen zur weiteren Evaluierung der
Kontrollen. Fortschritte werden insbesondere anhand definierter Leistungskennzahlen
gemessen, etwa der Anzahl von Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit Kund:innen-,
Konsumenten- oder Endnutzerdaten. Zusätzliche Ressourcenzuweisungen sind derzeit nicht
vorgesehen, da die wesentlichen Maßnahmen bereits etabliert und operationell umgesetzt sind.
Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten wird geführt und jede Verarbeitung im Hinblick
auf die jeweilige Rechtsgrundlage gemäß DSGVO überprüft. Sofern eine Einwilligung
erforderlich ist, beispielsweise bei Website-Tracking oder der Verarbeitung biometrischer
Mitarbeiterdaten, erfolgt deren Einholung gemäß Artikel 7 DSGVO freiwillig, informiert und
widerruflich.
Die Verarbeitung erfolgt unter konsequenter Anwendung der Grundsätze der DSGVO,
insbesondere Transparenz, Zweckbindung, Richtigkeit, Datenminimierung sowie
Speicherbegrenzung. Aufbewahrungsfristen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben oder,
soweit solche nicht bestehen, nach dokumentierten Interessenabwägungen. Löschkonzepte
werden entsprechend implementiert und nach Möglichkeit automatisiert umgesetzt.
Die Wahrnehmung von Betroffenenrechten, einschließlich Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Widerspruch und Datenübertragbarkeit, wird aktiv unterstützt. Entsprechende
Kontaktmöglichkeiten sind in den Datenschutzinformationen ausgewiesen.
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten bzw. der Datenschutzorganisation übernimmt eine
beratende Rolle und unterstützt insbesondere bei der rechtmäßigen Gestaltung von
Verarbeitungstätigkeiten, der Erfüllung von Transparenzpflichten, der Ausgestaltung von
Aufbewahrungs- und Löschkonzepten sowie der Bearbeitung von Betroffenenanfragen.
Für jede Verarbeitungstätigkeit wird geprüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung
erforderlich ist. Die Durchführung erfolgt anhand nationaler und internationaler
Kriterienkataloge und wird entsprechend den Empfehlungen europäischer Aufsichtsbehörden
dokumentiert.
Im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen werden die technischen und
organisatorischen Maßnahmen der Dienstleister überprüft und hinsichtlich Angemessenheit
sowie Stand der Technik bewertet. Soweit möglich, werden bevorzugt Dienstleister mit
relevanter ISO/IEC 27001-Zertifizierung eingesetzt. Die Einhaltung der Anforderungen gemäß
Artikel 28 DSGVO wird für jede Vereinbarung nachgewiesen und dokumentiert.
Über die Cybersicherheitsmaßnahmen hinaus trägt eine robuste Datenschutz-Governance zur
Reduktion von Compliance-Risiken und zur Stärkung des Vertrauens aller Anspruchsgruppen
bei. Dies umfasst insbesondere die rechtmäßige Datenverarbeitung, wirksame Aufbewahrungs-
und Löschpraktiken sowie eine verlässliche Bearbeitung von Betroffenenrechten. Die
Überwachung von Dienstleistern und Auftragsverarbeitern reduziert zusätzlich Risiken im
Zusammenhang mit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten.
307
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
[ESRS S4-5]
Mit den folgenden Zielen will DO & CO wesentliche Auswirkungen steuern, positive
Auswirkungen und Chancen fördern sowie wesentliche Risiken im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen mindern:
ESRS konforme Ziele
Zeitraum und
Kennzahl
Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/oder Endnutzer
Z 15 100 % der Standorte nach ISO 27001 zertifizieren (IRO44)
100% bis 2030
DO & CO hat sich das Ziel gesetzt, an allen Standorten eine 100-prozentige Zertifizierung nach
ISO 27001 zu erreichen. Dieses Ziel unterstützt DO & CO’s Datenschutzrichtlinie. Das Ziel wird
als prozentualer Anteil der zertifizierten Standorte gemessen und gilt für alle operativen
Standorte weltweit. Als Basisjahr dient das laufende Geschäftsjahr 2025/2026, in dem 0% der
Standorte abgedeckt waren. Das Ziel basiert auf internen Qualitätsmanagementsystemen und
externen Zertifizierungsaudits, die auf die ISO 27001-Normen und relevante regulatorische
Anforderungen abgestimmt sind, wobei davon ausgegangen wird, dass eine einheitliche
Umsetzung an allen Standorten Datensicherheit und Compliance gewährleistet. Es fand keine
umfassende Konsultation mit der Belegschaft von DO & CO oder Arbeitnehmervertretern statt.
Änderungen bei Methodik, Umfang, Annahmen oder Datenqualität werden im Rahmen der
jährlichen Berichterstattung transparent offengelegt, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die
Vergleichbarkeit. Das Ziel wurde in Absprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied und mit
internen Experten festgelegt. Interessenträger:innen wurden nicht in die Zielsetzung
einbezogen. Im Berichtsjahr wurden keine Änderungen am Ziel und den entsprechenden
Kennzahlen vorgenommen, und eine Neuberechnung des Basisjahres war nicht erforderlich.
Die Ziele werden jährlich überwacht und überprüft.
308
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
Indikatoren Zu Datensicherheit Und Datenschutz
Geschäftsjahr
2025/2026
Anzahl der Sicherheitsvorfälle im Bereich der Datensicherheit
1
  davon Datensicherheitsverletzungen, die personenbezogene Daten (PII)
  betroffen haben
1
      davon eigene Arbeitskräfte
1
      davon Geschäftspartner:innen
1
      davon Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
1
Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen
Datenschutzgesetze
0
Die Kennzahlen zur Datensicherheit werden auf der Grundlage von Angaben der IT-Abteilungen
der Gruppe zentral erfasst und berichtet. Die Daten spiegeln bestätigte Fälle sowie
entsprechende Bewertungen gemäß den geltenden regulatorischen Anforderungen wider.
Angesichts der Art dieser Kennzahlen basiert die Methodik auf einer fallbezogenen
Berichterstattung und nicht auf Schätzungen oder modellgestützten Berechnungen.
Dementsprechend werden bei der Ermittlung keine Annahmen zugrunde gelegt. Die Daten
stammen aus validierten Aufzeichnungen und Bewertungen. Es wurden keine methodischen
Einschränkungen festgestellt. Die Ermittlung der offengelegten Kennzahlen wurde von keiner
externen Stelle, abgesehen vom Prüfer mit begrenzter Sicherheit, validiert.
309
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2.5. Governance-Angaben
[ESRS G1-GOV-1]
Ethisches Handeln ist ein zentraler Bestandteil des Governance-Rahmens des Unternehmens
und trägt zur langfristigen Stabilität von DO & CO bei. Die Unternehmenskultur basiert auf
Integrität, Verantwortung und Respekt und prägt das Verhalten in allen Geschäftsbereichen.
Die Wohlverhaltensregeln und die zugehörigen Richtlinien des Unternehmens setzen diese
Werte in Vorgaben um. Sie legen die Erwartungen an gesetzmäßiges und verantwortungsvolles
Verhalten innerhalb des Unternehmens und entlang der Wertschöpfungskette fest und
unterstützen so die Anwendung einheitlicher Standards über die Standorte hinweg.
Klare Governance-Strukturen fördern die Verantwortlichkeit mit klar definierten Rollen und
einer Aufsicht durch den Vorstand. Diese Strukturen sind darauf ausgelegt, Compliance- und
Nachhaltigkeitsaspekte in operative und strategische Entscheidungen zu integrieren. DO & CO
strebt ein inklusives, leistungsorientiertes Arbeitsumfeld an, das offene Kommunikation,
verantwortungsvolles Handeln und kontinuierliche Weiterentwicklung unterstützt. Von den
Mitarbeiter:innen wird erwartet, dass sie umsichtig handeln, sich der Auswirkungen ihrer
Entscheidungen bewusst sind und respektvoll mit Kolleg:innen, Kund:innen und Partner:innen
zusammenarbeiten.
Relevante Informationen über die Rolle und die Fachkenntnisse der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Geschäftsgebaren finden sich im Abschnitt ESRS 2
GOV-1.
310
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Business Conduct
[ESRS G1-1]
Ethisches Verhalten und dessen Verankerung im täglichen Geschäftsbetrieb sind integrale
Bestandteile der Arbeitsweise von DO & CO. Die Geschäftsgebaren werden durch klare
Richtlinien, darunter die Wohlverhaltensregeln, geregelt. Diese spiegeln international
anerkannte Standards und „Best Practices” in Bezug auf Menschenrechte,
Korruptionsbekämpfung und Nachhaltigkeit wider, wie beispielsweise die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und das Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen Korruption. Die Einhaltung geltender Gesetze und regulatorischer
Rahmenbedingungen in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, stellt ein
grundlegendes Prinzip dar. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, die Richtlinien von DO & CO
und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu jeder Zeit einzuhalten. Rechtsverstöße
werden nicht toleriert und ziehen disziplinarische Konsequenzen nach sich, unabhängig von
gesetzlichen Sanktionen.
Transparenz wird durch den Governance-Rahmen des Unternehmens sichergestellt, der darauf
ausgelegt ist, die Einhaltung geltender Vorschriften und ethischer Standards zu unterstützen.
Eine umfassende Übersicht über alle Richtlinien, einschließlich der Zuordnung der
identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) zu den jeweiligen Richtlinien, ist im
Kapitel ESRS 2 IRO-1 dieses Berichts enthalten.
Das Geschäftsmodell und dessen Auswirkungen, Risiken und
Chancen: Business Conduct
Die Unternehmenskultur von DO & CO basiert auf den drei Säulen Menschen, Qualität und
Innovation. Qualität prägt nicht nur Produkte und Dienstleistungen, sondern auch den Umgang
mit Mitarbeiter:innen, die Umsetzung von Prozessen und die Art und Weise, wie Geschäfte
getätigt werden. Dieses gemeinsame Engagement ist durch die tägliche Arbeit in allen Teams
verankert und bildet die Grundlage für verantwortungsbewusstes und nachhaltige
Geschäftsgebaren.
[ESRS G1-3, ESRS G1-4]
Die Organisation verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung. Im
Einklang mit dem unternehmensweiten Risikomanagement werden korruptionsbezogene
Risiken sowohl auf operativer Ebene als auch unternehmensweit identifiziert und bewertet.
Besonderes Augenmerk wird auf Bereiche und Funktionen mit erhöhtem Risiko gelegt.
Governance-Strukturen unterstützen den Fokus auf Antikorruption: Der Vorstand überwacht
aktiv alle Compliance-Themen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung, während die
interne Revision und die Rechtsabteilung eine zentrale Rolle bei der Überwachung der
Umsetzung sowie der Förderung kontinuierlicher Verbesserungen einnehmen. Die
Verantwortlichkeiten sind innerhalb des Managements klar definiert, um hohe Standards
aufrechtzuerhalten und eine konsistente Durchsetzung im gesamten Unternehmen
sicherzustellen.
Die Identifizierung der folgenden IROs basiert auf den in den Abschnitten ESRS 2 SBM-2, ESRS
2 GOV-1/GOV-2 und ESRS 2 GOV-5 dieses Berichts beschriebenen Prozessen und leitet sich
aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA) ab.
311
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auswirkungen
Unternehmenskultur
IRO47
Transparente Beschwerdemechanismen und Schutz von Hinweisgeber:innen
Transparente und zugängliche Beschwerde- und Hinweisgeber:innensysteme, einschließlich
gewährleisteter Anonymität und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, sind mit positiven
Effekten sowohl für die Arbeitskräfte des Unternehmens als auch für den Governance-Rahmen
von DO & CO verbunden. Diese Mechanismen ermöglichen es Mitarbeiter:innen und anderen
Interessenträger:innen, Bedenken im Zusammenhang mit Fehlverhalten,
Menschenrechtsverletzungen oder Compliance-Verstößen frühzeitig zu adressieren.
Alle Interessenträger:innen haben Zugang zum Hinweisgeber:innensystem, wodurch eine
breite Verfügbarkeit sichergestellt wird. Die zeitnahe Identifikation und Bearbeitung von
Sachverhalten unterstützt ein wirksames Risikomanagement, stärkt die Governance-Strukturen
und trägt zur Reduzierung rechtlicher, regulatorischer und reputationsbezogener Risiken bei.
Dies stellt eine tatsächliche positive Auswirkung innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit dar.
Die Vorteile zeigen sich kurzfristig in Form von frühzeitiger Erkennung und
Korrekturmaßnahmen und tragen mittel- bis langfristig zur weiteren Stärkung der Governance-
Qualität, der organisatorischen Integrität sowie des Vertrauens der Interessenträger:innen bei.
Chancen
Schutz von Hinweisgeber:innen
IRO52
Frühzeitige Erkennung von Verstößen durch ein wirksames
Hinweisgeber:innensystem
Ein leistungsfähiges Hinweisgeber:innensystem stellt für DO & CO eine wesentliche
Governance- und operative Chance dar, indem Transparenz erhöht, das Vertrauen der
Interessenträger:innen gestärkt und die kontinuierliche Weiterentwicklung von Governance-
und Compliance-Strukturen unterstützt wird.
Der Geltungsbereich dieser Chance erstreckt sich über sämtliche eigene Geschäftstätigkeiten
sowie auf alle Interessenträger:innen, denen Zugang zum Hinweisgeber:innensystem gewährt
wird, um Bedenken vertraulich oder anonym zu melden. Die Wirksamkeit der bestehenden
Mechanismen steigert sich im Zeitverlauf mit zunehmender Bekanntheit, wachsendem
Vertrauen und intensiverer Nutzung des Systems, wobei die positiven Effekte überwiegend
mittel- bis langfristig zum Tragen kommen.
312
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Korruption und Bestechung
IRO53
Verringerung des Korruptionsrisikos durch wirksame Antikorruptionsschulungen
Schulungen zu ethischem Verhalten und Antikorruption stellen für DO & CO eine wesentliche
Governance- und operative Chance dar, indem sie Verantwortlichkeit fördern, die Einbindung
der Mitarbeiter:innen in Compliance-Standards stärken und informierte sowie
verantwortungsbewusste Entscheidungsprozesse unterstützen. Strukturierte
Schulungsprogramme zur Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erhöhen
das Bewusstsein für ethische Standards und unterstützen zugleich die Einhaltung geltender
Gesetze und Vorschriften. Korruptions- und Bestechungsrisiken sind in erster Linie mit
Funktionen verbunden, die über Entscheidungskompetenzen verfügen, Einfluss auf die Auswahl
oder Beauftragung von Dritten nehmen, mit Amtsträger:innen interagieren, Zahlungen oder
vertragliche Abweichungen genehmigen oder Intermediäre steuern. Entsprechend zählen
Positionen mit erhöhtem Risiko typischerweise zur oberen Führungsebene und zum Senior
Management, zu Abteilungs- und Länderverantwortlichen, zum Einkauf, zu Key-Account- und
Tender-Manager:innen sowie zum operativen Management. Diese Risiken konzentrieren sich
insbesondere in Bereichen wie Einkauf, Vertrieb, Recht, Finanzen und Treasury.
313
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Managementansatz
DO & CO unterhält strukturierte Beschwerde- und Hinweisgeber:innensysteme gemäß den
lokalen gesetzlichen Anforderungen, die darauf ausgelegt sind, die Meldung von
(i) Verhaltensweisen, die nicht mit den Wohlverhaltensregeln des Unternehmens im Einklang
stehen, (ii) Verstößen gegen Vorschriften sowie (iii) allgemeinen Beschwerden zu ermöglichen.
Das Hinweisgeber:innensystem ist für alle Interessenträger:innen zugänglich, einschließlich
Mitarbeiter:innen, Lieferanten und sonstiger Dritter, und unterstützt eine Kultur der
Transparenz und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Darüber hinaus stehen
Mitarbeiter:innen vor Ort spezifische Beschwerdemechanismen zur Verfügung.
Dieser Rahmen unterstützt den Schutz von Menschenrechten, Privatsphäre und ethischem
Verhalten über die gesamten Geschäftsaktivitäten hinweg. Darüber hinaus stellen die
Verfügbarkeit und die wirksame Funktionsweise dieser Mechanismen eine präventive
Maßnahme dar, potenzielle Compliance-Verstöße frühzeitig zu erkennen, die Betroffenheit
gegenüber rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken zu verringern und das gesamte
Kontroll- und Governance-Umfeld zu stärken.
Konzepte im Zusammenhang mit Business Conduct
[ESRS G1-1]
Eine umfassende Übersicht über alle Richtlinien, einschließlich der Zuordnung der
identifizierten IROs zu den jeweiligen Richtlinien, ist im Kapitel ESRS 2 IRO-1 enthalten.
Richtlinie für Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter
[IRO47, IRO52, IRO53]
Die Richtlinie für Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter spiegelt das Engagement von
DO & CO für Integrität und ethisches Verhalten auf allen Ebenen der Organisation wider. Sie
enthält klare Vorgaben, die alle Formen von Korruption und Bestechung untersagen, und
bekräftigt den Null-Toleranz-Ansatz des Unternehmens gegenüber unethischem Verhalten. Die
Richtlinie hält zudem fest, dass DO & CO für betroffene Mitarbeiter:innen regelmäßige
Compliance-Schulungen anbietet, um Bewusstsein, Verständnis und die Einhaltung aller
einschlägigen Gesetze, Vorschriften und anwendbaren Branchenstandards sicherzustellen.
Darüber hinaus legt die Richtlinie die Standards und Verfahren für das
Hinweisgeber:innensystem von DO & CO fest und gilt für alle Mitarbeiter:innen sowie für alle
weiteren Interessenträger:innen. Das Unternehmen stellt sichere und zugängliche Kanäle zur
Verfügung, um mutmaßlich unethisches oder rechtswidriges Verhalten zu melden,
einschließlich anonymer Meldungen über eine 24/7 verfügbare Online-Plattform. Die Richtlinie
gewährleistet Vertraulichkeit, schützt hinweisgebende Personen vor Vergeltungsmaßnahmen
und etabliert einen strukturierten Prozess zur Untersuchung und Umsetzung von
Korrekturmaßnahmen. Regelmäßige Kommunikation und gezielte Schulungen fördern das
Bewusstsein und das Verständnis für die Verantwortung im Zusammenhang mit
Hinweisgeber:innensystemen und stärken somit ethisches Verhalten und Integrität in der
gesamten Organisation.
314
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
Business Conduct
Integrität, Hinweisgeber:innensystem Und Überwachung Der
Compliance
[IRO47, IRO52, IRO53
Richtlinien für Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter
STATUS: FORTLAUFEND
ZEITHORIZONT: KURZ-; MITTEL- BIS LANGFRISTIG, BEI KONTINUIERLICHER ANWENDUNG]
Im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen in der Europäischen Union hat DO & CO einen
Hinweisgeber:innen-Meldekanal implementiert, der weltweit über eine dedizierte Plattform
verfügbar ist, die mit der Website des Unternehmens verknüpft und rund um die Uhr
zugänglich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Bedenken jederzeit vertraulich gemeldet
werden können – unabhängig von Standort, Funktion oder Vertragsverhältnis. Das
Meldesystem ermöglicht auch anonyme Eingaben. Anonymität und Vertraulichkeit werden in
allen Phasen gewährleistet.
Dieses System ermöglicht die Meldung aller wahrgenommenen Vorfälle von Fehlverhalten,
einschließlich Betrug, Korruption, Diskriminierung, Belästigung und anderer unethischer
Praktiken. Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen sind strikt
untersagt, unabhängig von der Identität oder Position der beschuldigten Person. Meldungen
werden im Einklang mit den Grundsätzen der Vertraulichkeit, Fairness, Gleichbehandlung und
des Schutzes von Hinweisgeber:innen in gutem Glauben bearbeitet. Personen, die Meldungen
in gutem Glauben machen, müssen keine negativen Konsequenzen befürchten, auch wenn sich
die Vorwürfe im Nachhinein als unbegründet herausstellen.
Meldungen werden von benannten internen Compliance-Expert:innen entgegengenommen und
bewertet, um Fälle im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen zu bearbeiten
und eine konsistente, objektive und gründliche Prüfung sicherzustellen. Sofern die Schwere
oder Komplexität eines Falls zusätzliche Expertise erfordert, können unabhängige externe
Fachleute hinzugezogen werden, um Unparteilichkeit und eine fundierte Untersuchung zu
gewährleisten. Werden personenbezogene Daten von der meldenden Person freiwillig
bereitgestellt, werden diese vertraulich behandelt und in Übereinstimmung mit der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen Hinweisschutzvorschriften
verarbeitet. Hinweisgeber:innenfälle und wesentliche Entwicklungen werden regelmäßig sowohl
dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat berichtet.
Zur Förderung des Bewusstseins, zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit in komplexen
Situationen sowie zur Hervorhebung der Bedeutung von Transparenz und Verantwortlichkeit
werden Schulungen zu Antikorruption und Bestechungsprävention auf verschiedenen Ebenen
angeboten. Mitarbeiter:innen in Funktionen wie Finanzen, Einkauf, Vertrieb oder im Umgang
mit Dritten erhalten gezieltere, auf ihre Tätigkeit zugeschnittene Schulungen, da diese
Bereiche ein erhöhtes Risiko aufweisen. Die Schulungsunterlagen werden mindestens einmal
jährlich überprüft und aktualisiert, um mit rechtlichen Entwicklungen Schritt zu halten.
DO & CO befindet sich derzeit in der schrittweisen Einführung unternehmensweiter
Management-Trainingsmodule, die Antikorruptions- und Antibestechungsthemen ausdrücklich
adressieren.
Die Organisation verfügt über interne Systeme zur Überwachung, Aufdeckung und
Untersuchung potenzieller korruptionsbezogener Vorfälle. Die Hinweisgeber:innenplattform
315
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
steht allen Interessenträger:innen als vertraulicher Meldekanal zur Verfügung und bietet einen
sicheren und vertrauenswürdigen Mechanismus, um Bedenken ohne Angst vor
Vergeltungsmaßnahmen vorzubringen. Alle Meldungen werden von der Compliance-Funktion
überprüft; Untersuchungen erfolgen gegebenenfalls in Abstimmung mit der internen Revision,
um ein faires und konsistentes Verfahren sicherzustellen.
Alle tatsächlichen und potenziellen Fälle von Korruption oder Bestechung werden unverzüglich
an den Vorstand berichtet und regelmäßig auch dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser
Berichtsrahmen unterstützt eine zeitnahe Überwachung und Transparenz im Governance-
System. Derzeit wurden keine spezifischen zusätzlichen Ressourcen gesondert zugewiesen.
316
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
Mit den folgenden Zielsetzungen beabsichtigt DO & CO, wesentliche Auswirkungen im Bereich
Governance zu steuern, positive Effekte und Chancen voranzutreiben sowie wesentliche Risiken
zu mindern:
ESRS-konforme Ziele
Zeitraum und Kennzahl
Schutz von Hinweisgeber:innen
Z 16 Quote der Erfassung und Erstbewertung über anonyme
Hinweisgeber:innensysteme (IRO47)
Kontinuierlich, 100%
DO & CO hat ein verbindliches Ziel festgelegt, eine 100%ige Erfassungs- und
Erstbewertungsquote über anonyme Hinweisgeber:innensysteme aufrechtzuerhalten, und
unterstützt damit unmittelbar ihre Richtlinien für Wohlbefinden und Engagement der
Mitarbeiter. Das Ziel wird als Anteil der eingegangenen Meldungen gemessen, die formell
erfasst und einer Erstbewertung (Triage) unterzogen werden, sodass sichergestellt ist, dass
alle Fälle zur Kenntnis genommen und geprüft werden. Als Basisjahr gilt das laufende
Geschäftsjahr 2025/2026, in dem 100 % der Fälle bearbeitet wurden. Da das laufende
Geschäftsjahr als Basisjahr dient, kann noch kein Fortschritt berichtet werden. Das Ziel gilt für
alle Mitarbeiter:innen sowie relevante Interessenträger:innen weltweit. Formalisierte
Monitoring- und Prüfprozesse bestehen bereits, jedoch war bislang kein expliziter Referenzwert
definiert. Mit der Einführung einer systematischen Datenerhebung stellt das erste ESRS-
Berichtsjahr nun das Basisjahr dar. Historisch wurde bei Hinweisgeber:innenfällen stets
Anonymität gewährleistet. Das Ziel basiert auf dem internen Hinweisgeber:innensystem und
dem Managementprozess der Fälle und geht davon aus, dass ein zugänglicher und
vertrauenswürdiger Meldekanal die Identifikation und Lösung von Sachverhalten verbessert.
Das Ziel wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Mitglied des Vorstands sowie unter
Einbindung interner Fachleute festgelegt. Es fanden keine Konsultationen mit
Interessenträger:innen statt. Der Zielerreichungsgrad sowie etwaige Änderungen an Methoden
oder Annahmen werden jährlich im Rahmen der Berichterstattung bewertet und offengelegt.
317
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
[ESRS G1-4]
Funktionen mit erhöhtem Risiko werden als Personen in leitenden Managementpositionen
definiert (siehe auch S1-9). 21 % des Senior Managements haben im Geschäftsjahr 2025/2026
an Schulungen zu Korruption und Bestechung teilgenommen. Aufgrund der laufenden
Transformation der globalen Learning-Management-Systeme wird es in den kommenden
Berichtsperioden möglich sein, einen präziseren und umfassenderen Anteil der durch
Trainingsprogramme abgedeckten risikobehafteten Funktionen zu ermitteln. Schulungen zu
Anti-Korruption und Anti-Bestechung wurden gruppenweit durchgeführt, mit dem Ziel, eine
breite und konsistente Abdeckung über die Zeit sicherzustellen. Übergeordnetes Ziel ist die
Bereitstellung entsprechender Trainingsangebote für alle Mitarbeiter:innen. Als Beispiel zeigt
Türkiye, dass entsprechende Programme bereits der gesamten Belegschaft angeboten werden,
was das Engagement der Gruppe zur schrittweisen Ausweitung der Abdeckung auf alle
relevanten Funktionen unterstreicht.
Im Geschäftsjahr 2024/2025 nahmen die Mitglieder des Vorstands an speziellen
Schulungsprogrammen zu Korruption und Bestechung sowie zu den Wohlverhaltensregeln teil.
Die Schulungen umfassten einen Überblick über die Definition und die wichtigsten Merkmale
von Korruption und Bestechung sowie die damit verbundenen Risiken und Folgen und wurden
durch die Wohlverhaltensregeln ergänzt, wobei praktische und anschauliche Beispiele
herangezogen wurden, um das Verständnis und die Anwendung im betrieblichen Kontext zu
fördern.
Indikatoren Zu Korruption Und Bestechung
Geschäftsjahr 2025/2026
Anzahl der bestätigten Vorfälle im Zusammenhang mit Verträgen mit Geschäftspartner:innen, die
aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung gekündigt oder nicht
verlängert wurden
0
Anzahl der bestätigten Vorfälle, bei denen eigene Mitarbeiter:innen aufgrund von Korruption oder
Bestechung entlassen oder disziplinarisch belangt wurden
0
Anzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung
0
Geldbußen für Verstöße gegen Antikorruptions-und Antibestechungsgesetze
0
Anzahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze
0
Kennzahlen zu Korruption und Bestechung werden auf der Grundlage von Angaben der
Rechtsabteilungen der Gruppe und gegebenenfalls externer Rechtsberater:innen zentral erfasst
und berichtet. Die Daten umfassen bestätigte Fälle und einschlägige rechtliche Beurteilungen
im Einklang mit den geltenden regulatorischen Anforderungen. Angesichts der Art dieser
Kennzahlen basiert die Methodik auf einer fallbezogenen Berichterstattung und nicht auf
Schätzungen oder modellgestützten Berechnungen. Dementsprechend werden im Messprozess
keine Annahmen zugrunde gelegt. Die Daten stammen aus validierten Rechtsakten und -
bewertungen. Es wurden keine methodischen Einschränkungen festgestellt. Die Ermittlung der
offengelegten Kennzahlen wurde von keiner externen Stelle, abgesehen vom Abschlussprüfer,
validiert.
318
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Indikatoren Zu Beschwerdemechanismen
Geschäftsjahr 2025/2026
Anzahl der Hinweisgeber:innenvorfälle
0
Meldungen von Hinweisgeber:innen werden über die zentral gesteuerte
Hinweisgeber:innenplattform „Occultum“ entgegengenommen, die als offizieller Meldekanal
dient. Fälle werden durch die Aufzeichnungen der Konzernrechtsabteilung erfasst und
verwaltet. Meldungen erfolgen über einen dedizierten Kommunikationsrahmen innerhalb der
Plattform „Occultum“, das auf die Gewährleistung von Zugänglichkeit, Vertraulichkeit und
Anonymität ausgerichtet ist.
319
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Management der Beziehungen zu Lieferanten
[ESRS G1-1, ESRS G1-2, ESRS G1-6]
Vertrauensbasierte Lieferantenbeziehungen sind ein Kernelement des Geschäftsmodells und
der Wertschöpfungsstrategie von DO & CO. Als Unternehmen, das auf Qualität und Menschen
ausgerichtet ist, stellt DO & CO die faire und zuverlässige Behandlung von
Geschäftspartner:innen unabhängig von ihrer Größe in den Mittelpunkt ihrer
Unternehmenskultur und ihres Governance-Ansatzes.
Das Geschäftsmodells und dessen Auswirkungen, Risiken
und Chancen: Management der Beziehungen zu Lieferanten
Dieses Kapitel behandelt zwei eng miteinander verknüpfte Themenbereiche im übergeordneten
Kontext des Lieferantenmanagements. Zum einen werden das Lieferantenmanagement sowie
die damit verbundenen Zahlungspraktiken dargestellt. Zum anderen werden Aspekte des
Tierwohls behandelt, die ebenfalls in die Prozesse des Lieferantenmanagements integriert sind,
da sie die Beschaffung tierischer Erzeugnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette
betreffen.
Vom Vorstand bis hin zu allen anderen Ebenen besteht ein klares Bekenntnis dazu, dass alle
Geschäftspartner:innen vollständig, korrekt und termingerecht bezahlt werden. Pünktliche
Zahlungen werden als wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Geschäftsgebaren und
eines funktionierenden Wirtschaftssystems betrachtet und tragen zu Vertrauen, finanzieller
Stabilität und langfristigen Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette bei.
Aspekte des Tierwohls, die für die Beschaffungstätigkeiten von DO & CO relevant sind, werden
im Rahmen der konzernweiten Governance- und Lieferantenmanagementstrukturen adressiert.
Die Erwartungen hinsichtlich des artgerechten Umgangs mit Tieren sowie der Einhaltung
geltender Tierschutzvorschriften sind im Verhaltenskodex für Lieferanten sowie in den
Richtlinien für nachhaltigen Beschaffung verankert. Diese Anforderungen gelten für Lieferanten
tierischer Erzeugnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die Umsetzung dieser Anforderungen wird durch den Vorstand sowie die zuständigen
Fachbereiche im Rahmen der Beschaffungsprozesse, des Lieferantendialogs und, soweit
angemessen, durch entsprechende Überprüfungsmaßnahmen überwacht. Tierwohlaspekte sind
somit integraler Bestandteil der Lieferantenqualifizierung, der vertraglichen Einbindung von
Lieferanten sowie der laufenden Lieferantenbetreuung und werden im Einklang mit dem
übergeordneten Rahmenwerk für verantwortungsvolle Unternehmensführung von DO & CO
berücksichtigt.
320
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auswirkungen
Tierschutz
IRO48
Auswirkungen auf das Tierwohl im Zusammenhang mit den eigenen
Geschäftstätigkeiten
Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung, dem Umgang oder der
Verarbeitung tierischer Erzeugnisse könnten zu Beeinträchtigungen des Tierwohls führen,
sofern Tierwohlstandards nicht angemessen umgesetzt, überwacht oder durchgesetzt werden.
Dieses Risiko könnte insbesondere aus einer unzureichenden Transparenz innerhalb der
Lieferkette oder aus Defiziten bei Kontroll- und Überwachungsmechanismen resultieren und
dazu führen, dass Praktiken angewendet werden, die den festgelegten Anforderungen an das
Tierwohl nicht entsprechen.
Hierbei handelt es sich um eine potenzielle negative Auswirkung, die Geschäftspartner:innen
entlang der Wertschöpfungskette betreffen könnte, insbesondere in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette. Die Auswirkungen könnten sich sowohl durch vereinzelte als auch durch
wiederkehrende Vorfälle manifestieren. Das Risiko ist nicht auf bestimmte geografische
Regionen beschränkt, sondern könnte grundsätzlich in sämtlichen relevanten Beschaffungs-
und Geschäftstätigkeiten auftreten.
Management der Beziehungen zu Lieferanten einschließlich
Zahlungspraktiken
IRO49
Faire Behandlung von Geschäftspartner:innen
Die faire und transparente Behandlung von Geschäftspartner:innen trägt zu einem stabilen
wirtschaftlichen Umfeld entlang der Wertschöpfungskette bei. Durch die Förderung
vertrauensvoller Geschäftsbeziehungen und die Schaffung von Planungssicherheit können
finanzielle Belastungen für Lieferanten reduziert sowie langfristige Zusammenarbeit und
Resilienz gestärkt werden.
Dies stellt eine übergreifende positive Auswirkung dar, die sämtliche Geschäftspartner:innen
betrifft, insbesondere jene in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die positive Auswirkung
ist nicht auf bestimmte Regionen beschränkt, sondern entfaltet sich konsistent über alle
Geschäftstätigkeiten hinweg. Faire Geschäftspraktiken unterstützen darüber hinaus eine
verantwortungsvolle Unternehmensführung und stärken die Position von DO & CO als
verlässliche, vertrauenswürdige und verantwortungsbewusste Geschäftspartnerin.
321
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Risiken
Management der Beziehungen zu Lieferanten einschließlich
Zahlungspraktiken
IRO50
Kostensteigerungen oder Beschaffungsengpässe aufgrund verschärfter
regulatorischer Anforderungen im Lieferantenmanagement
Neue oder strengere regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Management
von Lieferantenbeziehungen sowie Sorgfaltspflichten können zu einem erhöhten Compliance-
Aufwand und damit verbundenen Kosten führen. Sofern bestehende Lieferanten diese
Anforderungen nicht effizient umsetzen können, könnte dies die Verfügbarkeit geeigneter
Lieferanten einschränken und dadurch die Flexibilität in der Beschaffung, die Kostenstruktur
sowie die Versorgungssicherheit beeinträchtigen.
Dies stellt ein finanzielles Risiko dar, das aus Geschäftsbeziehungen innerhalb der
vorgelagerten Wertschöpfungskette resultiert. Es wird erwartet, dass sich dieses Risiko
insbesondere mittel- bis langfristig materialisiert, da sich regulatorische Rahmenbedingungen
weiterentwickeln und Sorgfaltspflichten ausgeweitet werden, wodurch Anpassungen von
Prozessen, Systemen und Modellen der Lieferantensteuerung erforderlich werden. Die
kontinuierliche Beobachtung regulatorischer Entwicklungen sowie die fortlaufende
Weiterentwicklung der Lieferantenmanagementprozesse sind wesentliche Maßnahmen, um
potenzielle Auswirkungen zu begrenzen und eine widerstandsfähige sowie regelkonforme
Wertschöpfungskette sicherzustellen.
Chancen
Management der Beziehungen zu Lieferanten einschließlich
Zahlungspraktiken
IRO51
Langfristige, vertrauensvolle Partnerschaften als Wertschöpfungschance
Eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern stellt für
DO & CO eine finanzielle Chance dar. Stabile Lieferantenbeziehungen können zu verbesserten
wirtschaftlichen Konditionen beitragen, beispielsweise durch vorteilhaftere
Zahlungsbedingungen, eine erhöhte Versorgungssicherheit sowie eine höhere Zuverlässigkeit
in der Zusammenarbeit. Dadurch werden Kosteneffizienz, operative Kontinuität und die
finanzielle Resilienz des Unternehmens unterstützt.
Diese Chance entsteht innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit und wird maßgeblich durch die
vorgelagerte Wertschöpfungskette beeinflusst. Es wird erwartet, dass sie sich überwiegend
mittel- bis langfristig realisiert, da sich langfristige Partnerschaften weiter festigen und eine auf
Vertrauen basierende Zusammenarbeit zunehmend etabliert wird.
322
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Managementansatz
Der Managementansatz von DO & CO für verantwortungsvolle Praktiken in der Lieferkette ist in
bestehende Governance‑, Beschaffungs‑ und Finanzprozesse integriert. Faire
Zahlungspraktiken gegenüber Lieferanten werden gruppenweit auf Grundlage vertraglich
definierter Konditionen angewendet, die an lokale Marktstandards ausgerichtet sind, und über
etablierte Kreditorenbuchhaltungsprozesse überwacht werden.
Ergänzend zu diesen finanziellen Governance‑Mechanismen werden Nachhaltigkeitsaspekte
systematisch in das Lieferkettenmanagement integriert. Gleichzeitig werden potenzielle
Auswirkungen auf das Tierwohl adressiert, indem Lieferanten tierbasierter Produkte zur
Einhaltung definierter Standards gemäß den entsprechenden Richtlinien verpflichtet werden.
Diese Grundsätze sind in die standardisierten Beschaffungsprozesse eingebettet und
unterstützen die Erreichung langfristiger Ziele im Bereich verantwortungsvoller Beschaffung.
Konzepte im Zusammenhang mit den Beziehungen zu Lieferanten
Eine umfassende Übersicht sämtlicher Richtlinien, einschließlich der Zuordnung identifizierter
IROs zu den jeweiligen Regelwerken, ist im Kapitel ESRS 2 dargestellt.
Verhaltenskodex für Lieferanten
[IRO48, IRO49, IRO50, IRO51]
Die Grundsätze eines verantwortungsvollen Lieferantenmanagements sind überwiegend im
Verhaltenskodex für Lieferanten verankert, der den verbindlichen Rahmen für die
Zusammenarbeit mit Lieferanten definiert. Diese Grundsätze umfassen zentrale Governance‑
und Nachhaltigkeitsthemen wie Integrität im Geschäftsverkehr und Compliance, Achtung der
Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, soziale Verantwortung, Umweltschutz sowie
verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken.
Die Richtlinie verpflichtet Lieferanten, eine artgerechte Behandlung von Tieren im Einklang mit
den jeweils geltenden lokalen und nationalen Tierschutzvorschriften sicherzustellen. Die
Einhaltung von Tierwohlanforderungen umfasst Kriterien in Bezug auf Fütterung, Haltung,
Gesundheit, Verhalten sowie den Umgang zwischen Mensch und Tier. Zielsetzung ist die
Vermeidung von Leid, der Schutz der Tiergesundheit sowie die Förderung stressfreier
Bedingungen sowohl in der Tierhaltung als auch in der Verarbeitung.
Richtlinien für nachhaltige Beschaffung
[IRO48]
Die Sustainable Sourcing Policy von DO & CO definiert den Ansatz des Unternehmens
hinsichtlich eines verantwortungsvollen und ethischen Umgangs mit Tieren entlang der
gesamten Lieferkette für tierbasierte Produkte.
323
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Beziehung mit Lieferanten
Verantwortungsvolle Zahlungspraktiken gegenüber Lieferanten
[IRO49, IRO50, IRO51
Richtlinien für Wohlbefinden und Engagement der Mitarbeiter
Status: Laufend 
Zeithorizont: Kurz‑, mittel‑ bis langfristig mit fortlaufender Anwendung]
DO & CO wendet definierte Zahlungspraktiken gegenüber Lieferanten an, die faire
Geschäftsgebaren und verantwortungsvolle Beziehungen innerhalb der Wertschöpfungskette
unterstützen. Gruppenweit orientieren sich die Standardzahlungsziele in der Regel an lokalen
Marktpraktiken und betragen üblicherweise rund 30 Tage, sofern keine individuellen
Vereinbarungen getroffen werden. Die durchschnittlichen Zahlungsfristen variieren je nach
Land und Gesellschaft und liegen bei etwa 15 Tagen. Verspätete Zahlungen treten nur in
Ausnahmefällen auf, beispielsweise wenn Rechnungen nach Fälligkeit eingehen oder im Zuge
operativer Abschlussprozesse zum Quartalsende.
In bestimmten Ländern werden Zahlungsbedingungen individuell ausgehandelt und hängen
von Faktoren wie Unternehmensgröße des Lieferanten, Lieferfrequenz, Produktart sowie
vertraglichen Vereinbarungen ab. Auch wenn nicht alle Einheiten derzeit über systemgestützte
Auswertungen zum Anteil überfälliger Zahlungen verfügen, sind vereinbarte
Zahlungsbedingungen im Lieferantenstammdatensatz dokumentiert und unterliegen interner
Überprüfung.
Die Überwachung der Zahlungspraktiken erfolgt im Rahmen etablierter Finanz‑ und
Kreditorenprozesse im operativen Geschäft, mit variierenden Ausprägungen je nach
Geschäftseinheit. Abweichungen von vereinbarten Konditionen werden über interne
Kontrollmechanismen sowie operative Nachverfolgung adressiert. DO & CO unterstützt
fortlaufend die Verbesserung von Datentransparenz und Reportingfähigkeiten in diesem
Bereich im Rahmen des umfassenden Nachhaltigkeits‑ und Governance‑Rahmens. Derzeit sind
keine gesonderten zusätzlichen Ressourcen zugeordnet.
Verantwortungsvolle Beschaffung und Tierschutz
[IRO48, IRO52, IRO53
Verhaltenskodex für Lieferanten, Richtlinien für nachhaltigen Beschaffung
Status: Laufend 
Zeithorizont: Kurzfristig mit fortlaufender Anwendung]
Aufgrund der Struktur des Geschäftsmodells und der Beschaffungspraktiken von DO & CO
entstehen potenzielle Auswirkungen auf Tiere primär im Zusammenhang mit der Beschaffung
tierbasierter Produkte, die im Airline‑ und Event‑Catering sowie im Restaurantbetrieb
eingesetzt werden. Diese Auswirkungen betreffen insbesondere Tierwohlstandards in
vorgelagerten landwirtschaftlichen und lebensmittelverarbeitenden Prozessen.
Die Anwendung verantwortungsvoller Beschaffungsgrundsätze ist daher von wesentlicher
Bedeutung für die Steuerung tierwohlbezogener Auswirkungen entlang der vorgelagerten
Wertschöpfungskette.
Anforderungen und Erwartungen an Lieferanten
DO & CO verpflichtet Lieferanten zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer lokaler und nationaler
Tierschutzgesetze sowie zur Umsetzung artgerechter Standards entlang des gesamten
Produktionsprozesses. Dies umfasst bewährte Praktiken hinsichtlich Haltungsbedingungen,
324
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Platzangebot, verantwortungsvoller Einsatz von Antibiotika sowie die Vermeidung unnötiger
physischer Eingriffe.
Darüber hinaus dienen die „Five Freedoms“ des Farm Animal Welfare Council (FAWC) als
anerkannter Referenzrahmen. Erwartet wird die Ausrichtung an folgenden Grundprinzipien:
Freiheit von Hunger und Durst
Freiheit von Unbehagen
Freiheit von Schmerz, Verletzungen oder Krankheiten
Freiheit zur Ausübung natürlichen Verhaltens
Freiheit von Angst und Stress
Diese Anforderungen gelten über den gesamten Produktionszyklus hinweg, einschließlich
landwirtschaftlicher Erzeugung, Transport und Handhabung sowie Schlachtung und
Verarbeitung.
Kategoriespezifische Beschaffungskriterien
Soweit möglich definiert und implementiert DO & CO schrittweise kategoriespezifische
Anforderungen zur Minimierung von Tierwohlrisiken. Dazu zählen unter anderem Vorgaben für
käfigfreie Eier, Tierwohlstandards für Masthühner, die Vermeidung von Kastenständen in der
Schweinehaltung sowie nachhaltigkeitsbezogene Kriterien für Fisch‑, Meeresfrüchte‑ und
Milchprodukte. Umfang und zeitliche Umsetzung richten sich nach Produktkategorie,
Datenverfügbarkeit und Transparenz der Lieferanten.
Verantwortlichkeit und Überprüfung
Tierwohlanforderungen sind integraler Bestandteil des Verhaltenskodex für Lieferanten sowie
relevanter Beschaffungsrichtlinien. Von Lieferanten wird erwartet, an Verifizierungsmaßnahmen
wie Audits oder Bewertungen mitzuwirken. Festgestellte Abweichungen werden im Rahmen
etablierter Lieferantenmanagementprozesse durch geeignete Nachverfolgungs‑ und
Korrekturmaßnahmen adressiert.
Diese Maßnahmen tragen zur schrittweisen Stärkung verantwortungsvoller
Beschaffungspraktiken entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette bei und unterstützen
die Erreichung der Ziele und Meilensteine.
Der Anwendungsbereich umfasst die vorgelagerte Wertschöpfungskette; die Umsetzung
befindet sich in laufender Implementierung. Zusätzliche spezifische Ressourcen sind derzeit
nicht gesondert allokiert, da die Durchführung in bestehende Beschaffungs‑ und
Lieferantenmanagementstrukturen integriert ist.
325
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ziele
Mit den folgenden Zielen beabsichtigt DO & CO, wesentliche Auswirkungen zu steuern,
Chancen zu fördern sowie wesentliche Risiken im Zusammenhang mit dem
Lieferantenmanagement zu mindern:
ESRS-konforme Ziele
Zeitraum und Kennzahl
Tierschutz
Z 17 Beschaffung der Eierprodukte von Herstellern ohne Käfighaltung (IRO48)
100 % bis 2030
DO & CO hat ein freiwilliges Ziel für verantwortungsvolle Beschaffung festgelegt, wonach bis
2030 ausschließlich Eier von käfigfreien Lieferanten bezogen werden sollen. Damit werden die
Qualität der Produktinformationen, das Tierwohl sowie die Nachvollziehbarkeit innerhalb der
Lieferkette gestärkt. Das Ziel wird anhand des Anteils käfigfreier Eierlieferanten gemessen. Als
Basisjahr dient das aktuelle Geschäftsjahr 2025/2026, in dem 41 % der Lieferanten
Eierprodukte ohne Käfighaltung bereitstellen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf sämtliche
Tätigkeiten im Lebensmittelservice, die weltweit unter der operativen Kontrolle von DO & CO
stehen. Die Fortschritte werden jährlich auf Basis von Lieferantendaten, Zertifizierungen sowie
Rückverfolgbarkeitssystemen erfasst. Die zugrunde liegende Methodik basiert auf anerkannten
Tierwohlstandards, Zertifizierungssystemen sowie Verifizierungsprozessen für Lieferanten und
wird durch interne Beschaffungssysteme unterstützt. Wesentliche Annahmen umfassen die
Bereitschaft der Lieferanten, regulatorische Entwicklungen sowie sich wandelnde
Kund:innenerwartungen.
Für alle Ziele werden Änderungen hinsichtlich Methodik, Umfang, Annahmen oder
Datenqualität im Rahmen der jährlichen Berichterstattung transparent offengelegt,
einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit. Die Ziele wurden in Abstimmung mit
dem zuständigen Vorstandsmitglied und internen Expert:innen festgelegt.
Interessenträger:innen waren an der Festlegung der Ziele nicht beteiligt. Im Berichtsjahr
wurden keine Änderungen an diesen Zielen und den dazugehörigen Kennzahlen vorgenommen,
und eine Neuberechnung des Basisjahres war nicht erforderlich. Die Ziele werden jährlich
überwacht und überprüft.
Für G1 ist DO & CO derzeit dabei, zusätzliche Ziele auszuarbeiten, und hat bereits
entsprechende Ambitionen festgelegt. Weitere Einzelheiten zum Zielrahmen und zum
entsprechenden Überwachungskonzept werden derzeit ausgearbeitet. Dennoch werden sie
offengelegt, um das strategische Engagement des Unternehmens in diesen Bereichen zu
demonstrieren, die laufenden Bemühungen zur Festlegung messbarer und wirkungsorientierter
Ziele hervorzuheben und Transparenz hinsichtlich der Ambitionen zu gewährleisten, die in
künftigen Berichtszeiträumen voraussichtlich vollständig messbar und ESRS-konform sein
werden.
Nicht ESRS-konforme Meilensteine
Zeitraum und Kennzahl
Tierschutz
M 12 Abschaffung des Einsatzes von Kastenständen in Schweinelieferketten (IRO48)
100% bis 2030
M 13 Beschaffung von Geflügel im Einklang mit den Standards des Better Chicken Commitment
(BCC) (IRO48)
100% bis2030
M 14 Ausschließliche Beschaffung zertifizierter Meeresfrüchte (IRO48)
100& bis 2030
M 15 Tierwohlkonforme Beschaffung für sämtliche tierischen Produkte (IRO48)
70% bis 2028
326
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zur Unterstützung des oben beschriebenen ESRS-konformen Ziels sowie zur weiteren
Vertiefung des strategischen Fokus von DO & CO auf Rückverfolgbarkeit im Bereich tierischer
Produkte wurden einige Ambitionen festgelegt. Erstens, soll bis 2030 der Einsatz von
Kastenständen in Schweinelieferketten vollständig eliminiert werden, gemessen anhand des
Anteils der Lieferanten, die Kastenstände einsetzen. Zweitens wird angestrebt, bis 2030 100 %
des Geflügels im Einklang mit den Standards des Better Chicken Commitment (BCC) zu
beziehen, gemessen am Anteil der entsprechend ausgerichteten Lieferanten. Drittens soll
sichergestellt werden, dass bis 2030 100 % der Meeresfrüchte nach anerkannten Tierwohl- und
Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert sind, gemessen am Anteil zertifizierter Beschaffungen.
Abschließend wird angestrebt, bis 2028 einen Gesamtanteil von mindestens 70 % an tierischen
Produkten zu erreichen, die den definierten Tierwohlanforderungen entsprechen.
327
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Kennzahlen
[ESRS G1-6]
Kennzahlen bezüglich Zahlungsbedingungen
Geschäftsjahr
2025/2026
Durchschnittliche Zeit in Tagen bis zur Zahlung der Rechnung, berechnet ab dem Datum, an dem die vertragliche
oder gesetzliche Zahlungsfrist beginnt
15,2 Tage
Beschreibung der Standardzahlungsbedingungen des Unternehmens in Tagen
Im
Allgemeinen 30
Tage
Prozentsatz der Zahlungen, der den Standardzahlungsbedingungen entspricht
83,20 %
Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs
0
Für Lieferantenzahlungen in der gesamten Gruppe gilt grundsätzlich eine globale
Standardzahlungsfrist von 30 Tagen. Aufgrund betrieblicher, vertraglicher und lokaler
Marktbedingungen gibt es Abweichungen zwischen den einzelnen Geschäftseinheiten und
Lieferantenkategorien. Eine Offenlegung auf dieser Detailebene ist derzeit jedoch nicht
möglich.
Die Kennzahl „durchschnittliche Zahlungsdauer in Tagen“ definiert die Zeitspanne zwischen
dem Beginn der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist und dem tatsächlichen
Zahlungsdatum. Die Berechnung basiert auf einem Datensatz, der aus dem
Dokumentenmanagementsystem der Gruppe extrahiert wurde. Es wurden alle
Lieferantenrechnungen berücksichtigt, die ab dem 1. April 2025 eingegangen sind und für die
sowohl ein erfasster Eingangs- als auch ein Zahlungsdatum vorlag. Die Differenz in Tagen
zwischen diesen beiden Zeitpunkten wurde für jede einzelne Rechnung berechnet und
aggregiert, um den Gesamtdurchschnitt zu ermitteln. Rechnungen, bei denen die
Standardzahlungsfrist überschritten wurde, wurden durch Herausfiltern von Fällen identifiziert,
in denen die Zahlungsdauer 30 Tage überstieg. Der Datensatz umfasste rund 150.000
Rechnungen aus verschiedenen Ländern (darunter Österreich, Spanien, Großbritannien und
Frankreich) und gilt hinsichtlich Umfang und geografischer Abdeckung als repräsentativ.
Um die Zuverlässigkeit zu erhöhen, wurden alle Geschäftseinheiten aufgefordert, ihre
jeweiligen durchschnittlichen Zahlungsdauern unter Verwendung lokaler Systeme und
Methoden eigenständig zu berechnen. Diese Ergebnisse wurden abgeglichen und an die zentral
ermittelte Kennzahl angepasst, um die Konsistenz auf Konzernebene sicherzustellen.
Anhand derselben Stichprobe wurde der Anteil der Rechnungen, die innerhalb der üblichen
Zahlungsfrist beglichenen wurden, ermittelt, indem der Prozentsatz der innerhalb von 30
Tagen bezahlten Rechnungen bestimmt wurde. Die angewandten Methoden unterliegen
gewissen Einschränkungen. Die Vollständigkeit der Daten hängt von der Verfügbarkeit und
Genauigkeit der Eingangs- und Zahlungsdaten in den Quellsystemen ab. Unterschiede in den
lokalen Systemkonfigurationen, Definitionen von Eingangsdaten und Prozessabläufen können
die Vergleichbarkeit zwischen den Geschäftsbereichen beeinträchtigen. Darüber hinaus birgt
die Verwendung einer repräsentativen Stichprobe anstelle eines vollständigen, umfassenden
Datensatzes eine inhärente Schätzunsicherheit, obwohl die Stichprobengröße und die
marktübergreifende Abdeckung dieses Risiko mindern.
328
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Rechtsabteilungen der Gruppe bestätigten, dass im Berichtszeitraum keine
Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Zahlungsverzug eingeleitet wurden. Die Ermittlung
der offengelegten Kennzahlen wurde von keiner externen Stelle, abgesehen vom
Abschlussprüfer, validiert.
329
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Wien, am 08. Juni 2026
Der Vorstand:
Attila Dogudan e.h.
Vorstandsvorsitzender
Chief Executive Officer
Mag. Johannes Echeverria e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Financial Officer
Mag. Bettina Höfinger e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Legal Officer
Attila Mark Dogudan e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Commercial Officer
330
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konsolidierter Corporate Governance Bericht
1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt ein den internationalen
Standards entsprechendes Regelwerk für die verantwortungsvolle Führung sowie Leitung von
Aktiengesellschaften in Österreich dar.
Seit Februar 2007 bekennt sich DO & CO umfassend zu den Regeln des Österreichischen
Corporate Governance Kodex (abrufbar unter www.corporate-governance.at), hält die im
Kodex angeführten L-Regeln (Legal Requirements) dem Gesetz entsprechend ein und erklärt,
von den C-Regeln (Comply or Explain) nicht abzuweichen.
Ziel des Managements von DO & CO ist die nachhaltige und langfristige Steigerung des
Unternehmenswertes. Strenge Grundsätze guter Unternehmensführung und Transparenz sowie
die permanente Weiterentwicklung eines effizienten Systems der Unternehmenskontrolle sollen
zu einer Unternehmenskultur führen, die Vertrauen schafft und damit langfristige
Wertschöpfung ermöglicht.
Die Einhaltung des Corporate Governance Kodex lässt DO & CO in Entsprechung der Regel 62
des ÖCGK seit dem Geschäftsjahr 2007/2008 regelmäßig durch eine unabhängige, externe
Institution evaluieren. Die Evaluierung für das Geschäftsjahr 2025/2026 wurde durch
Dr. Ullrich Saurer, Rechtsanwalt, hba Rechtsanwälte GmbH, vorgenommen. Diese Evaluierung
hat ergeben, dass die DO & CO Aktiengesellschaft die Regeln des Österreichischen Corporate
Governance Kodex im Geschäftsjahr 2025/2026 eingehalten hat. Der Bericht über die externe
Evaluierung ist auf der Website von DO & CO unter www.doco.com abrufbar.
2. Der Vorstand
Attila DOGUDAN
Vorsitzender | Chief Executive Officer; geboren 1959
Erstbestellung erfolgte am 3. Juni 1997
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2026
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Attila Mark DOGUDAN
Mitglied des Vorstandes | Chief Commercial Officer; geboren 1984
Erstbestellung erfolgte am 10. Juni 2021
Ende der laufenden Funktionsperiode: 10. Juni 2027
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Mag. Johannes ECHEVERRIA
Mitglied des Vorstandes | Chief Financial Officer; geboren 1982
Erstbestellung erfolgte am 1. September 2023
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. August 2026
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Mag. Bettina HÖFINGER
Mitglied des Vorstandes | Chief Legal Officer; geboren 1973
Erstbestellung erfolgte am 1. September 2023
331
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. August 2026
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Arbeitsweise
In der Satzung sowie in der Geschäftsordnung sind die Geschäftsverteilung und die
Zusammenarbeit des Vorstandes geregelt. Die Geschäftsordnung regelt insbesondere
Verantwortlichkeiten, Beschlusserfordernisse und die Verteilung der Geschäftsbereiche. Die
Geschäftsordnung enthält weiters die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes sowie
einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.
Dem Vorsitzenden des Vorstandes obliegen die Gesamtleitung des Unternehmens und die
Koordinierung der Tätigkeit des Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes unterrichten
einander gegenseitig über alle wichtigen Geschäftsvorfälle ihres Geschäftsbereiches.
Aktienbesitz von Vorstandsmitgliedern
Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 hielt Mag. Bettina Höfinger 900 Stückaktien an der DO & CO
Aktiengesellschaft.
3. Der Aufsichtsrat
Dr. Andreas BIERWIRTH
Vorsitzender; unabhängig; geboren 1971
Repräsentant des Streubesitzes
bestellt bis zur 28. o.HV (2026), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften:
• Mitglied des Aufsichtsrates von Finnair Oyj, Finnland
Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF
1. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1955
bestellt bis zur Beendigung der 29. o.HV (2027), erstmalig gewählt am 27. Juli 2017
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften
Dr. Cem KOZLU
2. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1946
Repräsentant des Streubesitzes
bestellt bis zur 28. o.HV (2026), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften:
• Mitglied des Verwaltungsrates der Pegasus Hava Yollari A.Ş., Türkiye
• Mitglied des Verwaltungsrates der Koç Holding A.Ş., Türkiye (bis zum 3. April 2025)
• Mitglied des Verwaltungsrates der Tüpraş Türkiye Petrol Rafinerileri A. Ş, Türkiye
Mag. Daniela NEUBERGER
Mitglied; unabhängig; geboren 1961
bestellt bis zur 31. o.HV (2029), erstmalig gewählt am 18. Juli 2019
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften
332
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Arbeitsweise
Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrates sind das österreichische Aktiengesetz, die
Satzung sowie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Österreichische Corporate
Governance Kodex, dem sich der Aufsichtsrat ausdrücklich verpflichtet hat.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2025/2026 die ihm nach Gesetz und Satzung
zukommenden Aufgaben im Rahmen von fünf Sitzungen wahrgenommen. Zwei Sitzungen
fanden in physischer Anwesenheit aller Aufsichtsrats-Mitglieder statt, während drei Sitzungen
in Form einer Videokonferenz abgehalten wurden. Die Anwesenheitsrate aller
Aufsichtsratsmitglieder insgesamt betrug 100 %, jedes Aufsichtsratsmitglied nahm an allen
Sitzungen persönlich oder virtuell teil.
Die Schwerpunkte im Berichtsjahr lagen neben der laufenden Abstimmung und Beratung des
Vorstandes betreffend die strategische Ausrichtung des Unternehmens insbesondere in
folgenden Themen:
die Weiterentwicklung der langjährigen Partnerschaften in den Divisionen Airline
Catering und International Event Catering sowie damit verbundene Chancen und
Herausforderungen,
die strategische Zukunftsplanung mit Fokus auf potenzielle weitere Gourmetküchen
sowie die Evaluierung neuer Märkte
den Fokus auf Innovation und Mitarbeiterausbildung im Rahmen der DO & CO Akademie
zur langfristigen Sicherung von Wettbewerbsvorteilen
die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens sowie regulatorische Veränderungen
und damit verbundene Anforderungen
Aktienbesitz von Aufsichtsratsmitgliedern
Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 hielt Dr. Andreas Bierwirth 2.830 Stückaktien an der
DO & CO Aktiengesellschaft. Dr. Cem Kozlu hielt zum Bilanzstichtag 31. März 2026
6.335 Stückaktien an der DO & CO Aktiengesellschaft.
Unabhängigkeit
Im Aufsichtsrat von DO & CO sind weder ehemalige Vorstandsmitglieder noch leitende
Angestellte vertreten; Überkreuzverflechtungen existieren ebenso nicht. Bestehende
Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder der DO & CO
Aktiengesellschaft tätig sind, erfolgen zu fremdüblichen Konditionen.
Im Zusammenhang mit den Regeln 39 und 53 sowie Anhang 1 des ÖCGK hat der Aufsichtsrat
in seiner Sitzung vom 14. Februar 2007 nachstehende Kriterien für die Unabhängigkeit der
Aufsichtsratsmitglieder und Ausschuss-Mitglieder beschlossen:
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder
persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen
Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitgliedes zu
beeinflussen.
Als weitere Kriterien der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes werden festgelegt:
1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstandes
oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft
gewesen sein.
333
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2. Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der
Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden
Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für
Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches
wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat
gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
3. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der
Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen
sein.
4. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in
der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
5. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme,
Ehegatte, Lebensgefährte, Eltern, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines
Vorstandsmitgliedes oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten
beschriebenen Position befinden.
Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates erklären, dass sie im Sinne dieser Kriterien
unabhängig sind.
Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse
PRÜFUNGSAUSSCHUSS:
Mag. Daniela NEUBERGER: Vorsitzende (ab 3. Juni 2025, davor Mitglied des
Prüfungsausschusses)
Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF: 1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Andreas BIERWIRTH: Mitglied (bis 3. Juni 2025 Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Im Geschäftsjahr 2025/2026 war der Vorsitzende des Aufsichtsrates bis 3. Juni 2025 auch
Vorsitzender des Prüfungsausschusses und dessen Finanzexperte. Der Stellvertreter des
Vorsitzenden des Aufsichtsrates ist auch Stellvertreter der Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems,
des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft. Darüber
hinaus die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung
und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers),
insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen
Leistungen. Er hat einen Bericht über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat
zu erstatten und darzulegen, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der
Finanzberichterstattung beigetragen hat und seine eigene Rolle hierbei zu inkludieren. Des
Weiteren hat er die Prüfung des Jahresabschlusses, die Vorbereitung seiner Feststellung, die
Prüfung des Vorschlages für die Gewinnverteilung, des Lageberichtes und des konsolidierten
Corporate Governance-Berichtes und des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichtes sowie die
Erstattung des Berichtes über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat vorzunehmen. Er hat
den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen sowie den Bericht über die
Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten und den Vorschlag des Aufsichtsrates für
die Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) vorzubereiten.
334
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2025/2026 insgesamt dreimal zusammen, jeweils
in Anwesenheit des Abschlussprüfers. In diesen Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss mit
dem Abschlussprüfer auch in Abwesenheit des Vorstandes ausgetauscht. Die
Tätigkeitsschwerpunkte in diesen Sitzungen lagen bei der Behandlung der Maßnahmen des
Internen Kontrollsystems (IKS) sowie zur Funktionsfähigkeit des Risikomanagements, weiters
bei der Umsetzung der internen Revision sowie bei den sonstigen in § 92 Abs 4a AktG zu
setzenden Prüfungshandlungen.
PRÄSIDIUM:
Dr. Andreas BIERWIRTH: Vorsitzender
Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF: Stellvertreter des Vorsitzenden
Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden und dem 1. Stellvertreter.
Dem Präsidium obliegt auch die Funktion des Nominierungsausschusses, des
Vergütungsausschusses sowie des Ausschusses zur Entscheidung in dringenden Fällen.
Als Nominierungsausschuss unterbreitet das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge zur
Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der
Nachfolgeplanung. Im Geschäftsjahr 2025/2026 fand keine Sitzung des
Nominierungsausschusses statt.
Als Vergütungsausschuss befasst sich das Präsidium mit den Angelegenheiten, die die
Beziehung zu der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes betreffen, der Vergütung
der Vorstandsmitglieder und mit dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit
Vorstandsmitgliedern. Der Vergütungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2025/2026 zweimal
und hat sich mit der variablen Vergütung der Vorstände für das Geschäftsjahr 2024/2025
sowie mit den Zielsetzungen für das Geschäftsjahr 2025/2026 beschäftigt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025/2026 wird der 28. Ordentlichen
Hauptversammlung vorgelegt.
Als Ausschuss zur Entscheidung in dringenden Fällen obliegt dem Präsidium die Entscheidung
bei zustimmungspflichtigen Geschäften.
ESG-Ausschuss:
Dr. Andreas BIERWIRTH: Vorsitzender (bis zum 3. Juni 2025)
Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF: Vorsitzender ab dem 3. Juni 2025
Mag. Daniela NEUBERGER: Mitglied
Dem ESG-Ausschuss obliegt die Wahrnehmung und Überprüfung der Verantwortlichkeiten im
Bereich Environmental / Social / Governance. Im Geschäftsjahr 2025/2026 fanden zwei
Sitzungen des ESG-Ausschusses statt, in denen die Ziele und Fortschritte des Unternehmens
im Bereich Nachhaltigkeit sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen evaluiert wurden.
Neben der Evaluierung der vom Unternehmen gesetzten Maßnahmen zur Erreichung der
öffentlich kommunizierten Unternehmensziele, befasst sich der ESG-Ausschuss auch mit den
Entwicklungen im globalen regulatorischen Umfeld sowie mit der Weiterentwicklung der ESG-
Ratings von DO & CO. Darüber hinaus werden ESG-Initiativen in der Zusammenarbeit mit
Kunden von DO & CO evaluiert sowie standortspezifische Projekte an den Produktionsstätten
erörtert.
335
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
4. Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats
Informationen über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind nicht in diesem
Corporate Governance Bericht enthalten. Diese sind der Vergütungspolitik sowie im
gesonderten Vergütungsbericht enthalten. Beide Dokumente sind auf der Website von
DO & CO veröffentlicht (https://www.doco.com/investor-relations).
5. Diversitätskonzept zur Besetzung von Vorstand und
Aufsichtsrat
Bei der Auswahl und Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dienen 
unternehmensspezifische Anforderungen sowie die Qualität der Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder als maßgebliche Entscheidungskriterien. Entsprechend sind die Organe
der DO & CO Aktiengesellschaft mit Persönlichkeiten besetzt, die die erforderlichen Kenntnisse
der für DO & CO relevanten Geschäftsfelder, persönliche Kompetenzen und Erfahrung in
Führungspositionen mitbringen, die die Leitung und Überwachung eines weltweit tätigen und
kapitalmarktorientierten Konzerns erfordern und sicherstellen. Darüber hinaus werden aber
auch Aspekte der Diversität, der Internationalität seiner Mitglieder und der Altersstruktur
berücksichtigt.
Die Mitglieder des Vorstands sind zwischen 42  und 66 Jahre alt, verfügen über einen
unterschiedlichen Bildungshintergrund sowie über unterschiedliche Berufs- und
Managementerfahrungen. Derzeit gehört eine Frau dem Vorstand an.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind zwischen 55 und 79 Jahre alt, wobei zwei Mitglieder nicht
österreichische Staatsbürger sind und über langjährige Erfahrung auf dem deutschen bzw.
türkischen Markt verfügen. Derzeit gehört eine Frau dem Aufsichtsrat an.
6. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand,
Aufsichtsrat und in leitenden Stellen
Das Unternehmen legt größten Wert auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der
Vergabe von Führungspositionen wie auch bei der Gleichstellung der Entlohnung. Die
Besetzung der Managementpositionen der DO & CO Aktiengesellschaft wie auch ihrer
Tochtergesellschaften erfolgt in ausgeglichenem Maße, welches sich am hohen Anteil von
Frauen in der Geschäftsführung der Gesellschaften und in leitender Stellung des Konzerns
zeigt.
DO & CO verfolgt zur Stärkung von Diversity, Equity & Inclusion (DEI) global gültige
Zielsetzungen und Maßnahmen. Im Fokus steht die Erhöhung des Frauenanteils auf 50 % in
Führungs- und operativen Managementpositionen, gemessen über alle Geschäftsbereiche
hinweg. Ergänzend wurde das Ziel definiert, einen unbereinigten globalen Gender Pay Gap von
unter 5 % bis 2028 zu erreichen, um faire und gleichberechtigte Vergütung sicherzustellen.
Die interne Talententwicklung bildet eine zentrale Säule der Führungsbesetzung, wobei ein
wesentlicher Anteil der Schlüsselpositionen unabhängig vom Geschlecht aus den eigenen
Reihen besetzt wird. Strukturierte Trainings- und Mentoring-Programme fördern den
Wissenstransfer, ermöglichen frühe Talentidentifikation und stärken kontinuierlich die
organisatorischen Fähigkeiten. Zur weiteren Verankerung von DEI wird ein gruppenweiter
Rollout von Management-Trainings zu Themen wie unbewusste Vorurteile, Diskriminierung und
inklusive Führung umgesetzt. Unterstützt wird diese Maßnahme durch eine zentrale digitale
336
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Lernplattform, die Transparenz gewährleistet. Regionale Initiativen ergänzen diesen Ansatz
und fördern Chancengleichheit sowie Nichtdiskriminierung in Rekrutierung, Entwicklung,
Vergütung und Unternehmenskultur.
So lag der Anteil an weiblichen Mitglieder im Vorstand und im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr
2025/2026 bei 25%. Der Anteil an weiblichen Mitglieder in leitenden Stellungen beträgt rund
32%.
Besonders hervorzuheben ist die Position des Unternehmens bei der Schaffung von
Rahmenbedingungen für die Rückkehr von Frauen in Führungspositionen nach Mutterschutz
und Karenz. In diversen Teilzeitmodellen wird es den Mitarbeiterinnen ermöglicht, in ihre
ursprünglichen Managementfunktionen wieder einzusteigen und ihre Führungsaufgaben
wahrzunehmen.
Wien, am 08. Juni 2026
Attila Dogudan e.h.
Vorstandsvorsitzender
Chief Executive Officer
Mag. Johannes Echeverria e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Financial Officer
Mag. Bettina Höfinger e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Legal Officer
Attila Mark Dogudan e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Commercial Officer
337
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Bericht des Aufsichtsrates
Im Geschäftsjahr 2025/2026 hat der Aufsichtsrat seine gesetzlichen und satzungsmäßig
festgelegten Aufgaben in fünf Plenarsitzungen sowie in jeweils zwei Sitzungen des
Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des ESG-Ausschusses wahrgenommen.
Bei diesen Sitzungen betrug die Anwesenheit aller Aufsichtsratsmitglieder 100 %. Besondere
Schwerpunkte der Plenarsitzungen war die Beratung des Vorstands bezüglich der strategischen
Ausrichtung des Unternehmens sowie die Expansion und die Veränderungen im
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld des Unternehmens.
Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrates regelmäßig
sowohl schriftlich als auch mündlich in und außerhalb von Sitzungen über die aktuelle Situation
und die Entwicklung des Unternehmens sowie über die wesentlichen Geschäftsvorgänge
informiert. Auf Grundlage dieser Berichte und Auskünfte hat der Aufsichtsrat die
Geschäftsführung überwacht und über wesentliche Geschäftsvorgänge im Rahmen von offenen
Diskussionen eingehend beraten.
Das Geschäftsjahr 2025/2026 war von weiterhin starkem organischem Wachstum der DO & CO
Aktiengesellschaft geprägt.
Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung erörterten Vorstand und Aufsichtsrat
insbesondere die strategische Ausrichtung für die kommenden Jahre, vor Allem in Hinblick auf
den weiteren Ausbau von Gourmetküchen und die Evaluierung neuer Märkte. Ein besonderer
Schwerpunkt der Sitzungen lag auf der strategischen Weiterentwicklung der langjährigen
Partnerschaften in den Divisionen Airline Catering und International Event Catering sowie auf
der Analyse der damit verbundenen Perspektiven und Potenziale. Ebenso wurden
Expansionsmöglichkeiten der weiteren Marken des DO & CO Markenportfolios, insbesondere
der Marke Demel, evaluiert.
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich zudem mit Chancen und Herausforderungen der anhaltend
hohen Nachfrage nach den Qualitätsprodukten des Unternehmens ebenso wie mit der Aus- und
Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der DO & CO Akademie, um
nachhaltig Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Unter Berücksichtigung von geopolitischen Entwicklungen setzte sich der Aufsichtsrat weiters
eingehend mit Maßnahmen zur Diversifikation von Risiken auseinander, sowohl in
geografischer als auch in operativer Hinsicht.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstandsvorsitzende haben regelmäßig über
wesentliche Aspekte der Unternehmensentwicklung diskutiert.
Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2025/2026 insgesamt drei Mal zusammen. An
den Sitzungen nahm auch der Abschlussprüfer teil, um über ihre Prüfungstätigkeit zu berichten
bzw. diese mit dem Prüfungsausschuss abzustimmen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung vom 9. Juni 2026 den Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft, den Vorschlag
für die Gewinnverteilung, den Lagebericht, den konsolidierten Corporate Governance Bericht
sowie die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht geprüft und den Jahresabschluss für seine Feststellung vorbereitet.
Der Prüfungsausschuss hat insbesondere den Rechnungslegungsprozess, das interne
Kontrollsystem, die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und des internen
Revisionssystems überwacht.
338
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Vergütungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2025/2026 zwei Mal und hat sich mit der
fixen und variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder beschäftigt.
Der ESG-Ausschuss ist im Geschäftsjahr 2025/2026 in zwei Sitzungen seiner Verantwortung
der Wahrnehmung und Überprüfung der Verantwortlichkeiten im Bereich „Environment, Social
and Governance“ nachgekommen. Im Rahmen dieser Sitzungen standen darüber hinaus die
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie als auch die regulatorischen Veränderungen
und daraus resultierende Anforderungen im Mittelpunkt.
Neben der Evaluierung der vom Unternehmen gesetzten Maßnahmen zur Erreichung der
öffentlich kommunizierten Unternehmensziele, befasste sich der ESG-Ausschuss mit den
Entwicklungen im globalen regulatorischen Umfeld sowie mit der Weiterentwicklung der ESG-
Ratings des Unternehmens. Darüber hinaus wurden ESG-Initiativen in der Zusammenarbeit mit
den Kunden des Unternehmens sowie standortspezifische Projekte an den Produktionsstätten
erörtert.
Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates und
seinen Ausschüssen sind im Corporate Governance Bericht der DO & CO Aktiengesellschaft
enthalten.
Der um den Anhang erweiterte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum
31. März 2026 samt Lagebericht wurde gemäß den österreichischen
Rechnungslegungsbestimmungen erstellt und durch die KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat den zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der Abschlussprüfer-VO vorgelegt und über das Ergebnis
der Abschlussprüfung schriftlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich nach vorhergehender
Befassung des Prüfungsausschusses mit dem Bericht des Vorstandes zum Prüfungsergebnis
einverstanden erklärt und den Jahresabschluss 2024/2025 gebilligt. Dieser ist damit gemäß
§ 96 Abs 4 AktG festgestellt.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2026 samt Erläuterungen wurde gemäß den International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a UGB, erstellt und mit dem Konzernlagebericht durch die KPMG
Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Der
Abschlussprüfer hat den zusätzlichen Bericht dem Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der
Abschlussprüfer-VO vorgelegt und über das Ergebnis der Konzernabschlussprüfung schriftlich
berichtet. Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen
wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2026
sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025/2026.
Der Aufsichtsrat hat sich nach vorhergehender Befassung des Prüfungsausschusses dem
Ergebnis der Prüfung angeschlossen.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverteilung der
DO & CO Aktiengesellschaft geprüft. Der Hauptversammlung wird am 23. Juli 2026
vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn von 39,91 m€ eine Dividende von 2,50 € je
dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Einklangsprüfung des konsolidierten Corporate Governance Berichtes nach § 267b UGB
sowie die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch die DO & CO
339
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden von RA Dr. Ullrich Saurer, hba
Rechtsanwälte GmbH, durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Prüfung des konsolidierten
Corporate Governance Berichtes in ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass für
wesentlichen Beanstandungen gegeben hat und dass die DO & CO Aktiengesellschaft die
Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2025/2026
eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat auch eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Die Ergebnisse
daraus wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 2. Juni 2026 ausführlich diskutiert.
Die zentralen Unternehmenswerte „Qualität, Innovation und Mitarbeiter“ waren auch im
vergangenen Geschäftsjahr die Grundpfeiler der positiven Geschäftsentwicklung und bilden das
Fundament für die nachhaltige Weiterführung des Unternehmenserfolges.
Der Aufsichtsrat möchte der Unternehmensführung und insbesondere den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in allen DO & CO Units weltweit für ihren herausragenden persönlichen Einsatz
und ihr unerlässliches Streben nach einzigartiger DO & CO-Qualität danken.
Wien, am 09. Juni 2026Dr. Andreas Bierwirth
Vorsitzender des Aufsichtsrates
340
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzernabschluss 2025/2026 der DO & CO
Aktiengesellschaft nach IFRS
341
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
1. Konzernbilanz
A K T I V A                                         
31. März 2026
31. März 2025
Anhang
in m€
5.1.
Immaterielles Anlagevermögen
23,34
23,57
5.2.
Sachanlagen
529,86
551,14
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2,50
2,45
5.3.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
6,35
5,52
5.4.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
13,17
13,49
5.12.
Latente Steueransprüche
32,19
30,07
5.15.
Übrige Vermögenswerte
17,07
16,20
Langfristige Vermögenswerte
624,47
642,43
5.5.
Vorräte
54,40
49,16
5.6.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
264,64
272,09
5.4.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
9,79
12,96
Steuererstattungsansprüche
2,56
0,84
5.7.
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
76,44
65,92
5.8.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
240,80
174,17
Kurzfristige Vermögenswerte
648,63
575,14
Summe Aktiva
1.273,10
1.217,57
P A S S I V A                                       
31. März 2026
31. März 2025
Anhang
in m€
Grundkapital
21,97
21,97
Kapitalrücklagen
171,42
171,42
Erwirtschaftete Ergebnisse
379,08
295,66
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
-91,74
-88,87
Anteile der Anteilseigner der DO & CO
Aktiengesellschaft
480,73
400,17
Nicht beherrschende Anteile
89,78
57,78
5.9.
Eigenkapital
570,51
457,95
5.10.
Finanzielle Verbindlichkeiten
205,57
236,18
5.11.
Rückstellungen
31,95
29,32
Übrige Verbindlichkeiten
0,01
0,01
5.12.
Latente Steuerschulden
14,97
14,97
Langfristige Schulden
252,49
280,48
5.10.
Finanzielle Verbindlichkeiten
51,19
108,19
5.13.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
199,40
210,65
5.11.
Rückstellungen
41,90
23,96
Steuerschulden
12,89
15,67
5.14.
Sonstige Verbindlichkeiten
144,72
120,67
Kurzfristige Schulden
450,10
479,13
Summe Passiva
1.273,10
1.217,57
342
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Anhang
in m€                       
2025/2026
2024/2025
6.1.
Umsatzerlöse
2.461,59
2.298,12
6.2.
Sonstige betriebliche Erträge
9,77
19,56
6.3.
Materialaufwand
-968,63
-948,62
6.4.
Personalaufwand
-860,05
-779,81
6.5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-343,41
-328,52
6.6.
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
1,38
1,66
EBITDA - Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen
300,63
262,39
6.7.
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
-88,35
-78,78
EBIT -  Betriebsergebnis
212,28
183,60
Finanzierungserträge
36,53
19,92
Finanzierungsaufwendungen
-22,96
-23,86
Ergebnis aus der Nettoposition der monetären Posten
-32,15
-27,02
Sonstiges Finanzergebnis
-3,23
-0,38
6.8.
Finanzergebnis
-21,81
-31,33
Ergebnis vor Ertragsteuern
190,47
152,27
6.9.
Ertragsteuern
-53,15
-36,49
Ergebnis nach Ertragsteuern
137,32
115,78
Davon Anteil der nicht beherrschenden Anteile
31,55
23,35
Davon Anteil der Gesellschafter der DO & CO
Aktiengesellschaft (Konzernergebnis)
105,77
92,43
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Konzernergebnis in m€
105,77
92,43
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in
Stück)
10.983.458
10.980.598
6.10.
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)
9,63
8,42
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Konzernergebnis (verwendet zur Ermittlung des
verwässerten Ergebnisses) in m€
105,77
92,45
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien +
gewichteter Durchschnitt potenzieller Aktien (in Stück)
10.983.458
10.989.521
6.10.
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €)
9,63
8,41
343
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Anhang
in m€
2025/2026
2024/2025*
Ergebnis nach Ertragsteuern
137,32
115,78
Anpassung aus Hyperinflation
37,73
30,03
Währungsumrechnung
-38,07
-8,32
Ertragsteuern
2,33
-0,42
9.3.
Cash Flow Hedge Rücklage
0,41
-3,83
Ertragsteuern
-0,09
0,88
Reklassifizierungsfähiges sonstiges Ergebnis
2,31
18,33
Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen
-0,26
-0,25
Ertragsteuern
0,05
0,05
Nicht-Reklassifizierungsfähiges sonstiges Ergebnis
-0,21
-0,20
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
2,10
18,13
Gesamtergebnis
139,42
133,91
Davon Anteil der nicht beherrschenden Anteile
36,51
31,72
Davon Anteil der Gesellschafter der DO & CO
Aktiengesellschaft (Gesamtergebnis)
102,91
102,19
* Die Vorjahreswerte wurden gemäß IAS 1 angepasst. Für weitere Informationen wird auf Abschnitt 4.3.
Rechnungslegungsmethoden Abschnitt Anpassung Vorjahresbeträge verwiesen.
344
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
4. Konzern-Geldflussrechnung
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Anhang
in m€
2025/2026
2024/2025
Ergebnis vor Ertragsteuern
190,47
152,27
6.7.
+/-
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
88,35
78,78
-/+
Gewinne / Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte
-1,68
-1,94
6.6.
-/+
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen,
soweit nicht zahlungswirksam
-1,38
-1,66
+/-
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge
-13,18
-9,40
+/-
Zinssaldo
-10,59
4,87
+/-
Ergebnis aus Hyperinflationsanpassung
32,15
27,02
Cashflow aus dem Ergebnis (Brutto-Cashflow)
284,15
249,94
-/+
Zunahme / Abnahme der Vorräte und der sonstigen kurzfristigen
Vermögenswerte
-40,52
-80,77
+/-
Zunahme / Abnahme von Rückstellungen
20,49
-5,51
+/-
Zunahme / Abnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie der sonstigen Verbindlichkeiten
34,38
55,83
-
Zahlungen für Ertragsteuern
-54,41
-45,56
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit (Netto-Cashflow)
244,08
173,94
+
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellem
Anlagevermögen
1,94
2,47
+
Einzahlungen aus Abgängen sonstiger finanzieller Vermögenswerte
0,28
0,02
-
Auszahlungen für Zugänge von Sachanlagen
-51,09
-66,82
-
Auszahlungen für Zugänge von immateriellem Anlagevermögen
-0,85
-1,57
-
Auszahlungen für Zugänge sonstiger finanzieller Vermögenswerte
-0,80
-0,56
+
erhaltene Zinsen
32,31
17,75
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-18,20
-48,71
6.11.
-
Dividendenzahlung an Aktionäre der DO & CO Aktiengesellschaft
-21,97
0,00
-
Dividendenzahlung an Anteilseigner nicht beherrschender Anteile
-4,89
-3,12
-
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen
0,00
-0,50
-
Auszahlungen aus der Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten
-99,97
-200,47
-
gezahlte Zinsen
-18,41
-18,22
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
-145,24
-222,31
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
80,64
-97,08
5.8.
Anfangsbestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
174,17
276,71
Veränderung aufgrund von Wechselkursänderungen (Anfangsbestand)
-13,96
-5,47
Veränderung aufgrund von Wechselkursänderungen (Bewegung)
-0,05
0,01
5.8.
Endbestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
240,80
174,17
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
80,64
-97,08
Abschnitt 7. Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement) enthält
nähere Informationen zu den Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit.
345
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
5. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Eigenkapital der Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
in m€
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Wandelschuld-
verschreibung
(Eigenkapital-
anteil)
Erwirtschaftete
Ergebnisse
Rücklage
Währungs-
umrechnung
Neu-
bewertung
IAS 19
Cash Flow
Hedge
Rücklage
Summe
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Gesamtes
Eigenkapital
Stand per 1. April 2025
21,97
171,42
0,00
295,66
-77,92
-10,64
-0,32
400,17
57,78
457,95
Dividendenauszahlungen
-21,97
-21,97
-4,89
-26,86
Gesamtergebnis
105,77
-2,97
-0,21
0,32
102,91
36,51
139,42
Transaktionen mit anderen
Gesellschaftern
-0,38
-0,38
0,38
0,00
Stand per 31. März 2026
21,97
171,42
0,00
379,08
-80,90
-10,84
0,00
480,73
89,78
570,51
Stand per 1. April 2024
21,92
158,01
11,77
204,41
-91,59
-10,43
2,63
296,72
29,79
326,51
Wandelschuldverschreibung
0,05
1,64
-0,01
1,68
1,68
Dividendenauszahlungen
0,00
-4,15
-4,15
Umgliederung
11,77
-11,77
-0,75
0,75
0,00
0,00
Gesamtergebnis
92,43
12,91
-0,20
-2,95
102,19
31,72
133,91
Transaktionen mit anderen
Gesellschaftern
-0,42
-0,42
0,42
0,00
Stand per 31. März 2025
21,97
171,42
0,00
295,66
-77,92
-10,64
-0,32
400,17
57,78
457,95
Das Eigenkapital wird in Abschnitt 5.9. Eigenkapital erläutert.
346
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Konzernanhang
1. Allgemeine Angaben
Die DO & CO Aktiengesellschaft (DO & CO, Gesellschaft; Konzern) mit Sitz in 1010 Wien,
Stephansplatz 12, ist das Mutterunternehmen eines international tätigen Cateringkonzerns. Die
Geschäftsaktivitäten umfassen die drei Segmente Airline Catering, International Event Catering
sowie Restaurants, Lounges & Hotels. Die Aktien der DO & CO Aktiengesellschaft notieren an
der Wiener und Istanbuler Börse.
Der Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2025
bis 31. März 2026 (2025/2026) wurde in Übereinstimmung mit den International Accounting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union für kapitalmarktorientierte Unternehmen
anzuwenden sind, sowie den nach § 245a UGB ergänzend zu beachtenden Vorschriften des
Unternehmensgesetzbuches aufgestellt.
Den Anforderungen dieser Vorschriften hat DO & CO uneingeschränkt entsprochen. Der
Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DO & CO Konzerns. Die Abschlüsse aller
wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten in- und ausländischen
Gesellschaften wurden geprüft.
Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen.
Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich
innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens,
aufgestellt. Betragsangaben im Konzernabschluss erfolgen vorbehaltlich abweichender
Angaben in Millionen Euro (m€). Sofern nicht anders vermerkt, werden sämtliche im Abschluss
und in den Anhangangaben ausgewiesenen Beträge auf volle Zehntausender gerundet. Sowohl
Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei
Addition der dargestellten Einzelwerte können deshalb geringfügige Differenzen zu den
ausgewiesenen Summen auftreten.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein
anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind, sind Annahmen und Schätzungen erforderlich, die die Höhe und den Ausweis
von bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen während der
Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen des Vorstandes,
basierend auf Erfahrungen aus vergleichbaren Transaktionen erfolgen, können die
tatsächlichen Werte von diesen Schätzungen abweichen.
Der Vorstand von DO & CO hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025/2026 am
08. Juni 2026 zur Veröffentlichung genehmigt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat
freigegeben. Am 09. Juni 2026 soll der Konzernabschluss vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
gebilligt werden.
347
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
2. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS
Die in der Berichtsperiode 2025/2026 erstmalig verpflichtende Anwendung folgender, vom
IASB bzw. IFRS Interpretations Committee neu erlassener bzw. geänderter und von der
Europäischen Union übernommener Standards und Interpretationen hatte keinen bzw. keinen
wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf
das Ergebnis von DO & CO.
2.1. Neue und geänderte Standards und Interpretationen
Standard / Interpretation
(bis zum 31.03.2026)
Endorsed und
anzuwenden ab
Anwendungspflicht
seitens DO & CO
Auswirkung auf den
Konzernabschluss
IAS 21
Änderungen an IAS 21: Fehlende Austauschbarkeit
Jänner 2025
01. April 2025
keine Auswirkung
In Bezug auf die Änderungen an IAS 21: Fehlende Austauschbarkeit ergeben sich keine
Auswirkungen, da das Unternehmen derzeit weder eine Währung hat, die nicht in eine andere
getauscht werden kann, noch eine Währung besitzt, die in Zukunft nicht verwendet werden
könnte.
2.2. Zukünftige Änderungen der IFRS und deren Interpretationen
Die folgenden vom IASB bzw. IFRS Interpretations Committee neu erlassenen bzw. geänderten
Standards und Interpretationen wurden in der Berichtsperiode 2025/2026 noch nicht
angewendet, da entweder die Übernahme in den Rechtsbestand der EU noch aussteht oder sie
noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Von der Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen
Anwendung macht DO & CO keinen Gebrauch.
Standard / Interpretation
(bis zum 11.06.2026)
Erstanwendungs
-zeitpunkt laut
IASB
Endorsed /
Noch nicht
endorsed
Anwendungspflicht
seitens DO & CO,
falls endorsed
Voraussichtliche
Auswirkung auf
den
Konzernabschluss
IFRS 7 &
IFRS 9
Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9:
Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten
Jänner 2026
Endorsed
01. April 2026
keine wesentliche
Auswirkung
IFRS 7 &
IFRS 9
Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9:
Verträge über naturabhängige
Stromversorgung
Jänner 2026
Endorsed
01. April 2026
keine Auswirkung
IFRS 1 &
IFRS 7 &
IFRS 9 &
IFRS 10 &
IAS 7
Jährliche Änderungen (Band 11) an IFRS
1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7
Jänner 2026
Endorsed
01. April 2026
keine wesentliche
Auswirkung
IAS 21
Änderungen an IAS 21: Auswirkungen
von Wechselkursänderungen
Jänner 2027
Noch nicht
endorsed
01. April 2027
keine Auswirkung
IFRS 18
Neuer Standard: Darstellung und
Angaben in Abschlüssen
Jänner 2027
Endorsed
01. April 2027
wird Auswirkung
haben
IFRS 19
Neuer Standard:Tochterunternehmen
ohne öffentliche Rechenschaftspflicht:
Angaben
Jänner 2027
Noch nicht
endorsed
01. April 2027
keine Auswirkung
IFRS 19
Änderungen an IFRS 19:
Tochterunternehmen ohne öffentliche
Rechenschaftspflicht: Angaben
Jänner 2027
Noch nicht
endorsed
01. April 2027
keine Auswirkung
Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
wirken sich grundsätzlich auf die Überwachung des Zeitpunkts der Erfassung/Ausbuchung von
finanziellen Verbindlichkeiten und Vermögenswerten aus. Unter Berücksichtigung der
348
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
unternehmenseigenen Prozesse und Betriebsabläufe erwarte DO & CO jedoch keine
wesentlichen Auswirkungen.
Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9: Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität
haben keine Auswirkungen, da das Unternehmen keine auf ESG basierenden
Finanzinstrumente besitzt oder Stromabnahmeverträge mit Bezug auf erneuerbare Energien
hat, die Auswirkungen auf das Unternehmen hätten.
Die jährlichen Verbesserungen (Band 11) zu den Standards IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10
und IAS 7 haben keinen Einfluss auf die grundsätzliche Anwendung der IFRS-Standards. Daher
erwarte DO & CO keine wesentlichen Auswirkungen dieser Verbesserungen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses sind DO & CO keine potenziellen
Auswirkungen aus den bevorstehenden Änderungen des IAS 21: Auswirkungen von
Wechselkursänderungen bekannt. Das Unternehmen beobachtet weiterhin die strukturellen
Veränderungen innerhalb des Konzerns, sollten die Änderungen anwendbar werden.
IFRS 18: Darstellung und Angaben im Jahresabschluss, der IAS 1 Darstellung des
Jahresabschlusses ersetzt, führt folgende wichtige neue Anforderungen ein:
DO & CO wird verpflichtet, alle Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und
Verlustrechnung in fünf Kategorien einzuteilen: die betriebliche Kategorie, die
Investitions-Kategorie, die Finanzierungs-Kategorie, die Ertragsteuern-Kategorie und
die Aufgegebene-Geschäftsbereiche-Kategorie. Zudem sind zwei neu definierte
Zwischensummen - “Betriebsergebnis” und “Ergebnis vor Finanzierung und
Ertragssteuern” - auszuweisen.
Bestimmte unternehmensindividuelle Leistungskennzahlen (sogenannte Management-
Defined Performance Measures, MPMs), müssen in einem separaten Anhang zum
Jahresabschluss offengelegt werden.
DO & CO wird verbesserte Leitlinien für die Gruppierung von Informationen im
Jahresabschluss einführen.
Darüber hinaus muss DO & CO das Betriebsergebnis als Startpunkt für die
Kapitalflussrechnung verwenden.
Das Unternehmen prüft derzeit die potenziellen Auswirkungen des neuen Standards,
insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die
Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für MPMs. Das Unternehmen prüft
auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert
werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden.
DO & CO erwartet keine Auswirkungen durch den neuen freiwilligen Standard IFRS 19:
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben, da die meisten
Tochterunternehmen verpflichtet sind, ihre Abschlüsse nach den jeweiligen lokalen
Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) zu erstellen.
3. Rechnungslegung in Hochinflationsländern
Ab dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/2023 berücksichtigt DO & CO die Regelungen
gemäß IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern" in der Einbeziehung von
Tochterunternehmen mit funktionaler Währung türkische Lira in den Konzernabschluss.
349
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Hiernach werden die Jahresabschlüsse jener Tochtergesellschaften in einer Weise angepasst,
die die Änderungen der Kaufkraft der türkischen Lira widerspiegelt. Nicht-monetäre Posten der
Bilanz, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vor der Umrechnung
in die Konzernwährung mittels eines Preisindexes angepasst. Monetäre Posten der Bilanz
werden nicht indexiert. Darüber hinaus werden alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung,
der Gesamtergebnisrechnung sowie des Eigenkapitals ebenfalls angepasst. Gewinne und
Verluste aus der Nettoposition monetärer Posten werden im Finanzergebnis der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung als separate Position dargestellt.
Alle Posten der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Gesamtergebnisrechnung werden anschließend mit dem Stichtagskurs in die Konzernwährung
umgerechnet. Sämtliche sich aus der Indexierung und aus der Währungsumrechnung
ergebenden Differenzen werden erfolgsneutral in der Rücklage für Währungsumrechnung im
sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften mit funktionaler Währung türkische Lira
basieren auf dem Konzept historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die
Indexierung werden die vom türkischen Statistikinstitut (Türkiye İstatistik Kurumu)
veröffentlichten Verbraucherpreisindizes herangezogen. Der Preisindex zum                       
31. März 2026 (2003=100) betrug 3.866,57 (31. März 2025: 2.954,69).
Folgender Aufstellung kann man die Veränderung des Indexes während der aktuellen
Berichtsperiode entnehmen:
Monatliche Veränderung Verbraucherpreisindex
in %
2025/2026
2024/2025
April
3,00%
3,18%
Mai
1,53%
3,37%
Juni
1,37%
1,64%
Juli
2,06%
3,23%
August
2,04%
2,47%
September
3,23%
2,97%
Oktober
2,55%
2,88%
November
0,87%
2,24%
Dezember
0,89%
1,03%
Jänner
4,84%
5,03%
Februar
2,96%
2,27%
März
1,94%
2,46%
Durch die Anpassung der nicht-monetären Posten erhöht sich die Bilanzsumme des DO & CO
Konzerns zum 31. März 2026 um 31,04 m€ (VJ: 26,06 m€). Dies resultiert im Wesentlichen
aus der Indexierung der Sachanlagen (28,12 m€) (VJ: 22,20 m€) und der als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilie (2,34 m€) (VJ: 2,24 m€) sowie aus der Indexierung der Vorräte
(1,10 m€) (VJ: 1,53 m€). Auf der Passivseite erhöhen sich das konsolidierte Eigenkapital um
30,90 m€ (VJ: 26,16 m€), wobei 14,28 m€ (VJ: 23,00 m€) davon auf nicht beherrschende
Anteile entfallen, und die passiven latenten Steuern um 0,15 m€ (VJ: -0,11 m€).
Aus der Nettoposition der monetären Posten ergibt sich im Geschäftsjahr 2025/2026 ein
Verlust in Höhe von 32,15 m€ (VJ: 27,02 m€). Darüber hinaus hat die Anwendung von IAS 29
insbesondere Auswirkungen auf die Positionen Materialaufwand und Abschreibungsaufwand.
350
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2025/2026 steigt in absoluten Zahlen um 35,70 m€
(VJ: 40,12 m€), der Abschreibungsaufwand um 6,91 m€ (VJ: 4,77 m€).
4. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
4.1. Konsolidierung
4.1.1. Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss zum 31. März 2026 umfasst neben DO & CO alle wesentlichen
Tochterunternehmen, die die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Beherrschung
ist gegeben, wenn DO & CO oder eines seiner Tochterunternehmen die Verfügungsgewalt über
ein Beteiligungsunternehmen innehat, aus seinem Engagement in dem
Beteiligungsunternehmen eine Risikobelastung erfährt oder variablen Rückflüssen aus ihm
ausgesetzt ist und kraft seiner Macht die variablen Rückflüsse beeinflussen kann. Diese Macht
resultiert bei den Tochterunternehmen von DO & CO regelmäßig aus dem Halten der
Stimmrechtsmehrheit.
Am Tochterunternehmen THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş. ("TDC") hält DO & CO 50 % der
Stimmrechte. Dennoch liegt die Beherrschung des Beteiligungsunternehmens (vollständig)
gemäß IFRS 10.5 ff. bei DO & CO. Dementsprechend verfügt DO & CO kumulativ über (a) die
Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen, (b) das Risiko von oder Anrechte an
schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen und (c)
die Fähigkeit, durch Ausübung seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die
Höhe seiner Renditen zu beeinflussen (IFRS 15.7). Insbesondere die Verfügungsgewalt über
das Beteiligungsunternehmen (a) wurde u.a. anhand folgender Begebenheiten festgestellt:
Die relevanten Aktivitäten im Sinne des IFRS 10 sind die Beschaffung, die Zubereitung/
Entwicklung und der Verkauf von Catering-Dienstleistungen an Fluggesellschaften, die
alle durch Stimmrechte kontrolliert werden. Das Geschäftsmodell der Gesellschaft
spiegelt jenes von DO & CO vollständig wider. Das Tagesgeschäft wird vom General
Manager geführt und gesteuert, welcher wiederum von DO & CO ernannt wird.
Während die Verteilung des Eigenkapitals gleich ist, ist dies bei der Verteilung der
Stimmrechte nicht immer der Fall. Die Mehrheit der Stimmrechte hängt von den
jeweiligen zu treffenden Entscheidungen ab. Aufgrund von vertraglich zugesicherten
Rechten hat DO & CO sowohl im General Meeting der Eigentümer als auch im Board
Meeting die Stimmenhoheit für bestimmte Entscheidungen. Darunter fallen u.a.
Entscheidungen über die Freigabe der jährlichen Finanz-, Personal- und
Investitionsbudgets.
Das operative Geschäft von TDC wird durch das Fachwissen (welches auch zur
Ausbildung von Fachkräften verwendet wird) und die Industrieerfahrung von DO & CO
ermöglicht.
Diese Fakten haben neben einer tiefergehenden Detailanalyse der Investorenbeziehung zu der
Feststellung geführt, dass die wesentlichen Rechte zur Verwaltung der relevanten Aktivitäten
von DO & CO gehalten werden und substanziell i.S.d. IFRS 10.B23 sind. Dabei wurde auch
sichergestellt, dass das Risiko von oder die Anrechte an schwankenden Renditen aus dem
Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen und die Fähigkeit, durch Ausübung seiner
Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Höhe seiner Renditen zu
beeinflussen, bestehen.
Zu den Informationsanforderungen zu Anteilen an Tochterunternehmen nach IFRS 12 siehe
Abschnitt  5.9. Eigenkapital.
351
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Eine ausländische Beteiligung an einer Joint Venture Gesellschaft (Sharp DO & CO Korea, LLC),
die DO & CO gemeinschaftlich mit einem anderen Unternehmen über eine mittelbare
Beteiligung führt, wird als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den
Konzernabschluss von DO & CO einbezogen.
Die Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sind im Abschnitt
5.3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen angemerkt.
4.1.2. Konsolidierungskreisänderungen
Die Liquidation der von DO & CO vollkonsolidierten Sky Gourmet Slovensko s.r.o wurde mit
Beschluss vom 8. April 2025 rückwirkend auf den 31. März 2025 beschlossen. Die Löschung
der Gesellschaft ist mit Wirkung 1. Mai 2025 erfolgt, im ersten Quartal des Geschäftsjahres
2025/2026 wurde diese entkonsolidiert.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden folgende von DO & CO erworbenen Mantelgesellschaften
erstmals in den Konzernabschluss einbezogen:
• Die Big Daddy Airport GmbH wurde mit Stichtag 31. Dezember 2025 erstkonsolidiert.
• Die FLB Airport GmbH wurde mit Stichtag 31. Dezember 2025 erstkonsolidiert.
Darüber hinaus wurden die zuvor durch die DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH
gehaltenen Anteile der Henry Airport GmbH (vormals Henry am Zug GmbH) sowie die zuvor
durch die DO & CO Aktiengesellschaft gehaltenen Anteile der Demel Airport GmbH (vormals
Demel Salzburg Café-Restaurant GmbH) im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2025/2026 im
ersten Schritt an die DO & CO Airport Hospitality GmbH veräußert und im zweiten Schritt in
diese zu Buchwerten eingebracht.
4.1.3. Konsolidierungsgrundsätze
Die erstmalige Einbeziehung von Tochterunternehmen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Das ist
der Zeitpunkt, zu dem DO & CO die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt hat.
Bei Verlust der Beherrschung werden Tochterunternehmen entkonsolidiert.
Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Sie sieht
eine Bewertung der vom Mutterunternehmen erworbenen Vermögenswerte und
übernommenen Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt vor. Die
Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen
Gegenleistung. Soweit die Anschaffungskosten des Erwerbs zuzüglich des Wertes der Anteile
anderer Gesellschafter und des beizulegenden Zeitwertes etwaiger vor Erlangung der
Beherrschung gehaltener Anteile (sukzessiver Erwerb) den beizulegenden Zeitwert der
identifizierten Vermögenswerte und Schulden übersteigt, setzt DO & CO einen Geschäfts- oder
Firmenwert an. Im umgekehrten Fall erfasst die Gesellschaft den Unterschiedsbetrag nach
einer erneuten Überprüfung der Kaufpreisallokation unmittelbar erfolgswirksam. Nicht
beherrschende Anteile bewertet DO & CO in Höhe ihres Anteils am Nettovermögen der
Tochterunternehmen.
Geschäfts- oder Firmenwerte aus Akquisitionen werden nicht planmäßig abgeschrieben,
sondern jährlich auf Werthaltigkeit überprüft (Impairment-Test) und im Falle einer
Wertminderung auf ihren niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben.
352
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und an assoziierten Unternehmen bilanziert DO & CO
nach der Equity-Methode. Die erworbenen Beteiligungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit
ihren Anschaffungskosten einschließlich Transaktionskosten angesetzt. Übersteigen die
Anschaffungskosten des Anteilserwerbs die erworbenen Anteile an den beizulegenden
Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden, wird ein Firmenwert erfasst. Ein Firmenwert ist
Teil des Beteiligungsbuchwertes und wird nicht separat auf Wertminderung geprüft. Ein
negativer Unterschiedsbetrag wird sofort ergebniswirksam erfasst. Die Fortschreibung des
Beteiligungsbuchwertes erfolgt unter Berücksichtigung der anteilig DO & CO zuzurechnenden
Nettovermögensänderungen der Beteiligungsgesellschaft. Fortgeschriebene Verluste eines
assoziierten oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Buchwert des Anteils von
DO & CO übersteigen, werden nur in jener Höhe erfasst, als eine rechtliche oder faktische
Verpflichtung zur Verlustabdeckung eingegangen wurde. Die Werthaltigkeit der nach der
Equity-Methode bilanzierten Anteile untersucht DO & CO, sofern Anzeichen für eine
Wertminderung vorliegen.
Die Grundlage für Einbeziehung der Tochterunternehmen und der Anteile nach der Equity-
Methode bildet der Abschluss zum Abschlussstichtag von DO & CO. Bei abweichenden
Abschlussstichtagen stützt DO & CO die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes auf einen
zum Abschlussstichtag aufgestellten Zwischenabschluss der betreffenden Unternehmen. Dies
trifft auf keine nach der Equity-Methode konsolidierte Unternehmen zu.
Folgende vollkonsolidierte Gesellschaft hat ein abweichendes Geschäftsjahr (für diese wird ein
Zwischenabschluss per 31.03. erstellt): THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. (Bilanzstichtag
31.12.).
Die Einbeziehung der Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen in den
Konzernabschluss erfolgt nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden. Wesentliche
konzerninterne Transaktionen, Salden und unrealisierte Gewinne aus Lieferungs- und
Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmen des Konsolidierungskreises werden
eliminiert. Bei Transaktionen zwischen dem Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen und
nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen erfolgt die Eliminierung anteilig.
Entsprechendes gilt für unrealisierte Verluste, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine
Wertminderung des übertragenen Vermögenswertes hin.
4.2. Währungsumrechnung
Die Konzernberichtswährung ist der Euro. Die funktionale Währung ausländischer
Tochterunternehmen weicht davon teilweise ab. Die Umrechnung der Abschlüsse von
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, deren
funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt gemäß IAS 21 nach der modifizierten
Stichtagsmethode. Vermögenswerte und Schulden der einzubeziehenden Abschlüsse der
Unternehmen werden mit dem Devisenkassamittelkurs am 31. März 2026, Erträge und
Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.
Fremdwährungsgeschäfte werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden
Wechselkursen in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Die Umrechnung monetärer
Posten (insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten) erfolgt in der Folgezeit zum
jeweiligen Stichtagskurs. Auftretende Umrechnungsdifferenzen erfasst DO & CO unmittelbar
ergebniswirksam. Eine abweichende Behandlung erfahren nicht realisierte
Währungsumrechnungsdifferenzen bei monetären Posten, die wirtschaftlich einen Teil der
Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen darstellen. Sie werden erfolgsneutral
als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst (Net Investment Approach).
353
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Dazu zählen insbesondere bestimmte Ausleihungen an britische, amerikanische und
schweizerische Tochtergesellschaften, deren Rückführung auf absehbare Zeit weder geplant
noch wahrscheinlich ist.
Bewegungen im Anlagevermögen werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Auswirkungen
von Änderungen des Devisenmittelkurses zum Abschlussstichtag gegenüber jenem des
Vorjahres sowie aus der Verwendung von Durchschnittskursen sind in der Entwicklung des
Anlagevermögens als Währungsänderungen gesondert ausgewiesen.
Umrechnungsdifferenzen, die aus der Verwendung unterschiedlicher Stichtagskurse bei Posten
der Bilanz resultieren oder auf Kursabweichungen zwischen den zur Umrechnung von
Aufwendungen und Erträgen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den mit ihnen
verbundenen Nettovermögensänderungen in der Bilanz zurückgehen, sind ergebnisneutral als
Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst. Während der Konzernzugehörigkeit
erfolgsneutral erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden bei der Entkonsolidierung
des betreffenden Unternehmens in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die für die Währungsumrechnung verwendeten Wechselkurse wesentlicher Währungen haben
sich wie folgt entwickelt:
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
1 Euro entspricht
31. März 2026
31. März 2025
31. März 2026
31. März 2025
US-Dollar
USD
1,1488
1,0771
1,1580
1,0740
Britisches Pfund
GBP
0,8682
0,8329
0,8644
0,8414
Türkische Lira1
TRY
51,0753
40,9293
51,0753
40,9293
Schweizer Franken
CHF
0,9182
0,9510
0,9297
0,9518
Polnische Zloty
PLN
4,2880
4,1820
4,2478
4,2716
Ukrainische Hrywnja
UAH
50,2900
44,7438
48,6646
44,0874
Mexikanischer Peso
MXN
20,7634
21,8709
21,4576
20,5750
Brasilianischer Real
BRL
6,0299
6,2073
6,3063
6,0212
Südkoreanische Won
KRW
1.735,5800
1.582,1100
1.649,1976
1.494,7537
1...gemäß IAS 29 wird der Stichtagskurs auch für den Durchschnittskurs verwendet
Aufgrund der starken Wechselkursentwicklungen und vor allem durch die Abwertung des US-
Dollars, des britischen Pfunds und der türkischen Lira im Vergleich zum Euro ergaben sich im
Geschäftsjahres 2025/2026 Auswirkungen auf die Posten des Abschlusses.
4.3. Rechnungslegungsmethoden
Allgemeines Bewertungsprinzip
DO & CO hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem
Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn es ist anders
angegeben (vgl. Abschnitt 2. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS).
Immaterielles Anlagevermögen
Unter dem Bilanzposten Immaterielles Anlagevermögen weist DO & CO im Wesentlichen
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie erworbene Kundenverträge, Lizenzen, Marken- und
Nutzungsrechte aus. Aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen fallen bei DO & CO nicht
an. Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter
planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. In der
Vergangenheit ermittelte Wertminderungen können in späteren Perioden durch Wertaufholung
ganz oder teilweise (maximal auf die fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten)
354
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
rückgängig gemacht werden, wobei Geschäfts- oder Firmenwerte hiervon ausgenommen sind.
Immaterielle Vermögenswerte schreibt DO & CO über den Zeitraum ihrer geschätzten
Nutzungsdauer linear ab. Die planmäßigen Abschreibungen sind in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter
Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. 
Die geschätzten Nutzungsdauern betragen:
Datenverarbeitungssysteme
2,00
bis
3,00
Jahre
Baukostenzuschüsse
2,00
bis
10,00
Jahre
Erworbene Kundenveträge
2,00
bis
17,00
Jahre
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung immaterieller Vermögenswerte vor, unterzieht
DO & CO die entsprechenden Vermögenswerte einem Werthaltigkeitstest. Unabhängig von
solchen Indikatoren testet DO & CO Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer jährlich auf Anhaltspunkte für
Wertminderung. Zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen siehe die Bemerkungen
zu Methodik und verwendeten Parametern in Werthaltigkeitstests sowie  die Erläuterungen zu
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte.
Sachanlagen
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. In der
Vergangenheit ermittelte Wertminderungen können in späteren Perioden durch Wertaufholung
ganz oder teilweise (maximal auf die fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten)
rückgängig gemacht werden. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem
Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Aufwendungen, um den Vermögenswert an den
Standort und in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen,
auch die geschätzten Aufwendungen für eine etwaige Verpflichtung zum Abbruch und zum
Entfernen des Gegenstandes sowie für die Wiederherstellung des Standortes, an dem er sich
befindet. Für qualifizierte Vermögenswerte hat DO & CO bislang keine Fremdkapitalkosten als
Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, da diese für das Geschäftsjahr
2025/2026 unwesentlich waren.
DO & CO schreibt abnutzbare Sachanlagen linear unter Berücksichtigung wesentlicher
Restwerte über folgende Nutzungsdauern ab:
Bauten auf eigenem Grund
25,00
bis
40,00
Jahre
Bauten auf fremdem Grund
2,00
bis
25,00
Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
2,00
bis
20,00
Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2,00
bis
10,00
Jahre
Die planmäßigen Abschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ausgewiesen.
Bei Hinweisen auf mögliche Wertminderungen beurteilt DO & CO die Notwendigkeit einer
Abwertung der Vermögenswerte nach den in diesem Abschnitt unter Wertminderungen nicht
finanzieller Vermögenswerte dargestellten Grundsätzen.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Vergleich des
Nettoveräußerungswertes mit dem Restbuchwert des abgehenden Vermögenswertes im
355
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zeitpunkt der Ausbuchung ermittelt und in den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder den
Sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt.
Bemerkungen zu Methodik und verwendeten Parametern in Werthaltigkeitstests
Um ein getreues Bild der Vermögenslage darzustellen, werden sämtliche immateriellen
Vermögenswerte wie auch Sachanlagen fortlaufend daraufhin überprüft, ob Umstände
existieren, die einen Abwertungsbedarf begründen, oder ob ehemals identifizierte Umstände
für einen Abwertungsbedarf nicht mehr existieren. Konkret werden hierbei die relevanten
Steuerungsgrößen, Umsatz und EBIT, fortlaufend mit den budgetierten Werten verglichen. Bei
Überschreiten eines Schwellenwertes je ZGE wird diese, unter Berücksichtigung der Materialität
der Abweichung und den der ZGE zugeordneten langfristigen Vermögenswerten, einem
Werthaltigkeitstest unterzogen.
Innerhalb der Gruppe werden sämtliche Vermögenswerte (inkl. Geschäfts-oder Firmenwerte),
die im Sinne des IAS 36 auf etwaigen Wertminderungsbedarf untersucht werden müssen,
Zahlungsmittel-generierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. Mittels Discounted Cashflow-
Verfahren (DCF) wird der Nettobarwert der erwarteten Zahlungsströme je ZGE ermittelt. Die
Summe dieser erwarteten Zahlungszu- und -abströme wird als Nutzungswert (Value in Use)
mit dem um Veräußerungskosten bereinigten beizulegenden Zeitwert (Fair Value less Costs of
Disposal) verglichen und der höhere wird als der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) mit
der Summe der Buchwerte der der ZGE zugeordneten Vermögenswerte in Relation gesetzt. Für
den Fall, dass dieser unter dem Buchwert liegt, besteht Wertminderungsbedarf.
Die Schätzung der Zahlungsströme für die Bestimmung des Nutzungswertes basiert in der
Regel auf Prognosen, die auf vom Management genehmigten Finanzplänen fußen, welche
wiederum auf getroffenen Annahmen (Passagieraufkommen, Kundenprognosen, etc.) beruhen.
Näheres hierzu kann den Abschnitten zu den jeweiligen Segmenten entnommen werden. Ein
Nichteintreten dieser Planungsannahmen kann in den nächsten Geschäftsjahren einen
Wertminderungsaufwand bedeuten, weswegen Abweichungen vom Finanzplan und negative
Ergebnisse (EBIT) je ZGE als Anhaltspunkte für Wertminderungsbedarf (Triggering Events)
betrachtet und, wie eingangs erwähnt, verfolgt werden. Weitere solche Anhaltspunkte sind
Ereignisse außerhalb des Einflussradius der Gruppe, die einen erheblichen Einfluss auf die
Zahlungsströme einer oder mehrerer ZGE haben können. Beispiele hierfür können dem
Abschnitt zum makroökonomischen Umfeld entnommen werden.
Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Wachstumsannahmen basieren auf adaptierten
Erfahrungen der Vergangenheit. Sie berücksichtigen zusätzlich Annahmen über die Bindung
wesentlicher Kunden sowie über erwartete Entwicklungen in den entsprechenden Märkten. Die
Entwicklung der Kostenstruktur reflektiert ebenso die Erfahrungen der Vergangenheit wie auch
eingeleitete Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und erwartete Entwicklungen für die
einzelnen Kostenfaktoren. Zur Fortschreibung der Zahlungsstromprognosen nach dem Ende
des Detail- oder Grobplanungszeitraums berücksichtigt DO & CO Wachstumsraten, die sich aus
den erwarteten Inflationsraten des jeweiligen lokalen Marktumfeldes ableiten. Für die Prognose
der Inflationsraten werden externe Quellen herangezogen.
Wie im Abschnitt 1.3. Wirtschaftliches Umfeld beschrieben, ist das makroökonomische Umfeld
weiterhin von geopolitischer Unsicherheit, erneutem Energiepreisdruck und erhöhten
Inflationsrisiken geprägt. Insbesondere der anhaltende Konflikt im Nahen Osten hatte
erhebliche regionale Auswirkungen auf den Luftverkehr, die Treibstoffpreise und die
Lieferketten. Gleichzeitig weisen die derzeit verfügbaren branchenspezifischen Prognosen für
Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und Luftfahrt außerhalb der unmittelbar am stärksten
betroffenen Regionen weiterhin auf einen differenzierten, aber insgesamt resilienten Ausblick
356
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
hin. Bei der Ermittlung der erzielbaren Beträge hat das Management daher sowohl die
fortgesetzte Erholung der relevanten Branchen als auch die erhöhte Unsicherheit hinsichtlich
Inputkosten, Passagieraufkommen und regionaler Nachfrageentwicklung berücksichtigt.
Gestiegene Produktionskosten können auf Grundlage vertraglich vereinbarter jährlicher
Indexierungen, Cost-Plus-Verträge und/oder mehrerer Menüpräsentationen pro Jahr mit
variierenden Produktzusammensetzungen bei wesentlichen Kunden grundsätzlich auch
unterjährig ohne wesentliche Margeneffekte an Kunden weitergegeben werden.
Die Planung der Entwicklung der ZGE erfolgt stets mit Blick auf die eigene Ertrags- und
Innovationskraft, weswegen Sondereffekte wie staatliche Unterstützungsmaßnahmen nicht
Gegenstand der Budgetplanung sind und nur bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
Bei der Schätzung von zukünftigen Cashflows wird das Marktumfeld ganzheitlich aus mehreren
Blickwinkeln wie in der Analyse des wirtschaftlichen Umfeldes betrachtet, was auch den
Einfluss durch klimabezogene Aspekte und/oder ökonomische, soziokulturelle und geopolitisch
volatile Entwicklungen wie dem Iran-Krieg beinhaltet, wie z.B. deren Auswirkungen auf die
Kostenstruktur oder die angesprochenen Kundensegmente und somit die erwarteten Umsätze
beeinflusst. Hierbei wird durch einen regelmäßigen Austausch mit dem den jeweiligen
Management-Ebenen sichergestellt, dass Trends, positive wie negative, rechtzeitig erkannt und
entsprechend genutzt, bzw. mitigiert werden, um daraus einen Beitrag zur Gesamtstrategie
des Konzerns zu leisten. Für die Festlegung von Zins- und Wachstumsraten wird mitunter auf
externe Expertise zurückgegriffen, welche wiederum ihrerseits umfassendes Marktwissen
besitzt, um auch klimabezogene Aspekte in ihre Schätzungen einzuarbeiten.
Aufgrund der langjährigen Vertragslaufzeiten mit den bedeutendsten Kunden, welche auch
nicht durch klimabezogene Aspekte begründet aufgekündigt werden können, wurde auf die
zusätzliche Betrachtung von klimabezogenen Szenarien zusätzlich zu den teilweise erstellten
Multi-Szenario-Werthaltigkeitstests verzichtet. Eine weitere Variable, die durch klimabezogene
Aspekte beeinflusst wird und für DO & CO von Relevanz ist, ist die Zahl der
Flugzeugpassagiere, bzw. der Event-Gäste. Diese werden in der Regel vom Kunden zur
Verfügung gestellt und dienen als Planungsgröße. Schlechtwetterereignisse könnten dazu
führen, dass Flüge storniert oder Events abgesagt werden. Zudem ist es möglich, dass Gäste
künftiger Events aufgrund steigender Temperaturen der Hitze wegen fernbleiben. Da
kurzfristige Änderungen jedoch schon immer Teil des alltäglichen Geschäfts waren, hat
DO & CO hier beträchtliche Erfahrung, um auch auf kurzfristige Planänderungen schnell zu
reagieren. Durch vertraglich vereinbarte Mindestumsätze, bzw. zeitraumbezogene
Mengenrabatte bestehen zusätzlich sowohl Sicherheiten, wie auch Incentivierungen an den
Kunden, Ausfälle zu ersetzen, bzw. Veranstaltungen nach Innen zu verlegen. Durch diese
Vorkehrungen hält eine größere Planungssicherheit durch geringere Volatilität in die Cashflow-
Prognosen Einzug.
DO & CO ist sich des Mehrwertes von langfristigen und fairen Partnerschaften mit seinen
Kunden bewusst und pflegt diese daher als Teil seiner nachhaltigen Unternehmensstrategie.
Das Resultat dieser Bemühungen zeigte sich mitunter bereits in jüngerer Vergangenheit, als
angesichts von stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen als Konsequenz multipler
geopolitischer Krisen notwendige außervertragliche Preisanpassungen mit fast allen
Fluggesellschaften durchgesetzt werden konnten. Dieses Beispiel der proaktiven und
pragmatischen Herangehensweise zeigt, dass DO & CO auch künftig auf adverse
Veränderungen in seinem unternehmerischen Umfeld adäquat reagieren können wird.
Die DO & CO Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer nachhaltigen und
verantwortungsvollen Unternehmensführung, die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte
357
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
berücksichtigt. Die drei Säulen „Qualität, Mensch und Innovation“ stellen seit der Gründung die
Grundbausteine der Unternehmensstrategie dar. Im Einklang mit den Umweltzielen optimiert
der Konzern fortlaufend seine Prozesse, um eine effiziente Rohstoffnutzung sicherzustellen.
Aus den derzeitigen Entwicklungen hinsichtlich des Klimawandels können keine Änderungen
der klimabezogenen Aspekte, unter anderem bei Annahmen und Schätzungen, im Rahmen der
Rechnungslegung abgeleitet werden.
Im Rahmen des Risikomanagements der DO & CO Aktiengesellschaft werden klimabezogene
Risiken und Chancen identifiziert und evaluiert sowie Maßnahmen zur Risikominderung
festgelegt, um deren kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf das
Gesamtunternehmen zu begegnen. Dadurch soll die Erfüllung der zukünftigen Berichtspflichten
sowie Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Lieferkettensorgfalt gewährleistet werden.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurde eine umfassende Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
für die wesentlichen operativen Standorte initiiert, wodurch vorherige Analysen qualitativ und
quantitativ erweitert wurden. Die Evaluierung der Klimarisiken zielt darauf ab, die potenziellen
Auswirkungen auf Vermögenswerte sowie Kosten und Erträge zu bewerten und zu verstehen,
welche möglicherweise einer Abwertung, bzw. Anpassung der Planung unterliegen müssen.
Dies impliziert außerdem die Identifizierung potenziell sensitiver Bereiche, um
Anpassungsstrategien ableiten zu können.
Eine solide Bewertung von Klimarisiken und -vulnerabilitäten erfolgt in mehreren wesentlichen
Schritten. Zunächst werden potenzielle relevante physisch-chronische und physisch-akute
sowie transitorische Klimagefahren identifiziert und systematisch erfasst. Darauf aufbauend
erfolgt eine Analyse mithilfe von Szenarien, die auf den sogenannten Representative
Concentration Pathways (RCPs) basieren – standardisierte Emissionsszenarien, die vom
Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) entwickelt wurden. Hierbei
werden sowohl optimistische (RCP 4.5) als auch pessimistische (RCP 6.0 und RCP 8.5)
Szenarien herangezogen. Diese dienen dazu, die Bandbreite möglicher Klimaentwicklungen und
deren Intensität besser zu verstehen. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Analyse ist die
Bewertung der Vulnerabilität sowie die Einstufung der Wesentlichkeit der Risiken. Dabei wird
analysiert, inwieweit diese Herausforderungen potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen
haben.
Bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts sowie der Nutzungsdauer der übernommenen
Vermögenswerte flossen klimabezogene Risiken und Chancen systematisch mit ein.
Berücksichtigt wurden dabei Ergebnisse aus Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen,
Einschätzungen lokaler Fachkräfte sowie fundierte Annahmen über künftige klimabezogene
Entwicklungen. Im Geschäftsjahr 2025/2026 ergeben sich für den DO & CO Konzern keine
gesetzlichen oder regulatorischen Klimaschutzverpflichtungen, die eine Rückstellung oder die
Ausweisung einer Eventualverbindlichkeit notwendig gemacht hätten. Die durchgeführten
Analysen lassen keine Anhaltspunkte für wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung der
Vermögenswerte erkennen. Zum Bilanzstichtag des vorliegenden Geschäftsjahres sind keine
wesentlichen klimabezogenen Risiken festzustellen, die den Konzernabschluss oder das Going-
Concern-Prinzip beeinflussen. Aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen
Entwicklung klimabezogener Faktoren erfolgt jedoch eine kontinuierliche Überwachung der
Auswirkungen, die in das Risikomanagement des Konzerns integriert sind.
Im Rahmen ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Gruppe insbesondere auf die
Reduktion ihrer CO₂-Emissionen fokussiert. Daher wird das Ziel, bis 2040 Netto-Null-
Emissionen zu erreichen, weiterhin verfolgt. Im Juli 2024 wurden die sogenannten „Near-
Term-, Net-Zero- und FLAG-Ziele“ des Unternehmens von der Science Based Targets initiative
358
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
(SBTi) genehmigt. Diese wurden nach einer umfassenden Überprüfung gemäß den Kriterien
des SBTi Net-Zero Standards (Version 5.1) bewilligt. Entsprechende Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele werden kontinuierlich gesetzt und befinden sich in Umsetzung. Nähere
Details zu den Analysen, Maßnahmen sowie Kennzahlen sind im Lagebericht unter 2.
Nachhaltigkeitsbericht zu entnehmen.
Wie in den Abschnitten 5.1. Immaterielles Anlagevermögen und 5.2. Sachanlagen näher
erläutert wird, ergeben die Werthaltigkeitstests keinen Bedarf für Wertminderungen.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Hierunter fallen für DO & CO bebaute Grundstücke, die für eine unbestimmte künftige Nutzung
gehalten werden. Beim erstmaligen Ansatz hat DO & CO die als Finanzinvestition gehaltene
Immobilie mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Nebenkosten angesetzt. In
der Folge wird die Immobilie zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger
Abschreibungen ab Inbetriebnahme und kumulierter Wertminderungen bewertet.
Leasingverhältnisse
DO & CO beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Dies ist
der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes
gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Zur
Beurteilung, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes
beinhaltet, legt DO & CO die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
DO & CO übt das Wahlrecht aus, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu
12 Monaten und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von
geringem Wert (rund 5.000 €) ist, nicht anzusetzen. Die mit diesen Leasingverhältnissen in
Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen erfasst DO & CO über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese umfassen zum Zeitpunkt der
Ersterfassung:
den Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener
Leasinganreize
alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und geschätzte
Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrundeliegenden
Vermögenswertes, bei der Wiederherstellung des Standortes, an dem sich dieser befindet,
oder bei Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswertes in den in der
Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
Nutzungsrechte werden gegebenenfalls bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten
angepasst und auf Wertminderung überprüft (vgl. Wertminderungen nicht finanzieller
Vermögenswerte).
Leasingverbindlichkeiten
Am Bereitstellungsdatum werden Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der zukünftigen
Leasingzahlungen angesetzt. Diese Leasingzahlungen beinhalten:
feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu
erhaltender Leasinganreize
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind
erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers
359
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
die Ausübung einer Kaufoption, wenn die Ausübung durch den Leasingnehmer hinreichend
sicher ist
Strafzahlungen im Zusammenhang mit Kündigungen eines Leasingverhältnisses, wenn in
der Laufzeit berücksichtigt ist, dass DO & CO die Kündigungsoption wahrnehmen wird.
Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder mit
dem Grenzfremdkapitalzinssatz des jeweiligen Unternehmens, d.h. dem Zinssatz, den das
Unternehmen zahlen müsste, wenn es Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren
wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und
vergleichbaren Bedingungen zu erwerben, abgezinst.
Leasingverbindlichkeiten werden zum fortgeführten Buchwert bewertet. Eine Neubewertung
von Leasingverbindlichkeiten erfolgt bei Änderungen von zukünftigen Leasingzahlungen
aufgrund von Index- oder (Zins-) Satzänderungen oder bei Änderungen von Einschätzungen
über die Ausübung von Kauf-, Kündigungs- und Verlängerungsoptionen.
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
DO & CO prüft aktivierte Geschäfts- und Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit
unbegrenzter Nutzungsdauer jährlich auf Anhaltspunkte für Wertminderung. Alle anderen
immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
werden auf Wertminderungen geprüft, wenn Ereignisse oder Indikatoren darauf hinweisen,
dass ihr Buchwert voraussichtlich weder durch Verkauf der Vermögenswerte noch durch ihren
Einsatz im Unternehmen erzielbar sein wird. Bestätigt sich diese Vermutung, erfasst DO & CO
einen Wertminderungsaufwand in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und niedrigerem
erzielbaren Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden
Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und den diskontierten Nettoeinzahlungen aus der
weiteren Nutzung des Vermögenswertes (Nutzungswert). Lassen sich einzelnen
Vermögenswerten keine abgrenzbaren Cashflows zurechnen, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung
auf Basis der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die sich Zahlungsströme
identifizieren lassen, die weitgehend unabhängig von den Zahlungsströmen anderer
Zahlungsmittel generierender Einheiten sind. Geschäfts- oder Firmenwerte prüft DO & CO auf
der niedrigsten Ebene innerhalb des Konzerns auf Werthaltigkeit, auf der das Management
diese Vermögenswerte für Zwecke der internen Steuerung überwacht. Die ihnen
zugrundeliegende ZGE (zahlungsmittelgenerierende Einheit) umfasst maximal ein operatives
Segment.
Wertminderungen führen zu einer entsprechenden Verminderung des Buchwertes des
Vermögenswertes. Bei Werthaltigkeitsprüfungen auf Basis von Zahlungsmittel generierenden
Einheiten kürzen Wertminderungen vorrangig einen der Einheit zugerechneten Geschäfts- oder
Firmenwert. Ein danach verbleibender Betrag mindert die langfristigen Vermögenswerte im
Verhältnis ihrer Buchwerte, wobei die Abwertung durch den Wert von null und – soweit
feststellbar – durch den Nettoveräußerungspreis bzw. den Nutzungswert des betreffenden
Vermögenswertes begrenzt wird.
Wertminderungsaufwendungen erfasst DO & CO erfolgswirksam in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen.
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines planmäßig abzuschreibenden
Vermögenswertes vor, überprüft DO & CO dessen Restnutzungsdauer, die angewandte
Abschreibungsmethode und einen gegebenenfalls berücksichtigten Restwert unabhängig
davon, ob ein Wertminderungsaufwand zu erfassen ist oder nicht.
360
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Steigt der erzielbare Betrag eines wertgeminderten Vermögenswertes (mit Ausnahme eines
Geschäfts- oder Firmenwertes) zu einem späteren Stichtag an, passt DO & CO den Buchwert
entsprechend an, wobei die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze der Bewertung
bilden. Erträge aus Zuschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ausgewiesen. Wertaufholungen für
Geschäfts- oder Firmenwerte lassen die IFRS nicht zu.
Finanzielle Vermögenswerte
DO & CO erfasst finanzielle Vermögenswerte, wenn das Unternehmen Vertragspartei zu den
Vereinbarungen über das Finanzinstrument wird. Finanzielle Vermögenswerte sind
auszubuchen, wenn die von ihnen gewährten Rechte auf Cashflows auslaufen oder der
Vermögenswert wirksam auf einen Dritten übertragen wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe
von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst bzw. ausgebucht.
Zum Zugangszeitpunkt weist DO & CO finanzielle Vermögenswerte einer der folgenden
Bewertungskategorien zu. Die Einstufung erfolgt abhängig von der Art des finanziellen
Vermögenswertes und dem Zweck des Erwerbs.
Zum Bilanzstichtag hat DO & CO die finanziellen Vermögenswerte folgenden zwei
Klassifizierungen zugeordnet:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
bewertet:
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
wenn die Zahlungsströme aus den Vermögenswerten ausschließlich Tilgungs- und
Zinszahlungen darstellen und sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen
Zielsetzung die Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows ist.
Die Ermittlung eines Wertminderungsbedarfes erfolgt auf Basis des
Wertminderungsmodells des IFRS 9, welches auf die erwarteten Kreditausfälle
ausgerichtet ist. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente und Vertragsvermögenswerte werden die über die Laufzeit
erwarteten Kreditausfälle berechnet („Life-Time-Expected-Credit-Loss“). Die
Beschreibung des Modells erfolgt unter Abschnitt 9.3. Zusätzliche Angaben zu
Finanzinstrumenten zum Ausfallrisiko. Wertminderungen, Zinserträge sowie
Wechselkursänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein
Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL):
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, wenn die
Zahlungsströme aus den Vermögenswerten nicht ausschließlich Tilgungs- und
Zinszahlungen darstellen oder, wenn die Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und
Zinszahlungen darstellen und die Vermögenswerte in einem Geschäftsmodell gehalten
werden, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows
noch in der Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf
finanzieller Vermögenswerte besteht. Nettogewinne und –verluste werden
erfolgswirksam einschließlich Zins- oder Dividendenerträge erfasst. Dieser Kategorie
wurden Beteiligungen und Wertpapiere, die zur Deckung von Pensions- und
Abfertigungsverpflichtungen gehalten werden, sowie derivative Finanzinstrumente mit
positivem Marktwert zugeordnet.
361
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungspreis am
Abschlussstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten ermittelt DO & CO überwiegend nach dem
Durchschnittspreisverfahren. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen
Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung
und der noch anfallenden Vertriebskosten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten vor allem Guthaben bei
Kreditinstituten und in geringem Umfang Kassenbestände und Schecks.
Fremdwährungsbestände werden mit den Tageswerten zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Eigenkapital
Das Eigenkapital repräsentiert das nach Abzug aller Schulden verbleibende Vermögen des
Konzerns. Es ist in der Konzernbilanz getrennt für die Gesellschafter des Mutterunternehmens
und die Anteilseigner nicht beherrschender Anteile ausgewiesen.
DO & CO hat anlässlich eines Unternehmenszusammenschlusses ein Termingeschäft über am
Akquisitionsobjekt verbliebene Anteile anderer Gesellschafter abgeschlossen. Diese Transaktion
wird im Abschluss wie folgt dargestellt:
Bei der erstmaligen Erfassung des Unternehmenszusammenschlusses ist ein Posten für nicht
beherrschende Anteile im Eigenkapital angesetzt worden, der nach Maßgabe eingetretener
Änderungen in der Vermögensposition der anderen Gesellschafter (anteilige
Ergebniszuweisungen und Ausschüttungen) fortgeführt wird. Im Gegenzug hat DO & CO für die
Verpflichtung aus der Stillhalterposition eine langfristige derivative finanzielle Verbindlichkeit
angesetzt. Die Einbuchung der Verbindlichkeit erfolgte erfolgsneutral gegen den Sonderposten
aus Gesellschaftertransaktion (bis Q3 2023/2024, danach wurde der Betrag in den
Gewinnrücklagen ausgewiesen) im Eigenkapital. Unter der Annahme, DO & CO erwerbe jeweils
den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter, wird der zu jedem
Abschlussstichtag für die anderen Gesellschafter entfallende Betrag in den Gewinnrücklagen
erfasst. Differenzen zwischen den jeweils ausgebuchten Eigenkapitalbeträgen und jenen
Beträgen, mit denen die derivative finanzielle Verbindlichkeit erfasst bzw. fortgeschrieben
worden ist, berücksichtigt DO & CO nach den Vorschriften zur Abbildung von Transaktionen
zwischen den Gesellschaftergruppen als Anpassung des Eigenkapitals des
Mutterunternehmens.
Zum Stichtag ist das Termingeschäft weiterhin aufrecht und kann ausgeübt werden. Die
Kaufpreisverbindlichkeit beläuft sich auf 0,00 €.
DO & CO hat hinsichtlich einer Vertragsverlängerung im Geschäftsjahr 2023/2024 eine
Transaktion getätigt, die als Eigenkapitaltransaktion identifiziert wurde. DO & CO investierte
einen Betrag um seinen Einfluss auf das Tochterunternehmen (TDC) und dessen operative
Geschäftsentscheidungen weiter auszubauen. Diese Eigenkapitaltransaktion zwischen den
Gesellschaftern führte zu keiner Veränderung der tatsächlichen Eigenkapitalanteile, sondern zu
Stimm- und Entscheidungsrechten. Da die Anteile beider Parteien unverändert bleiben, wurden
die nicht-beherrschenden Anteile nicht angepasst. Die Eigenkapitaltransaktion wird in den
Gewinnrücklagen ausgewiesen.
362
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Leistungen an Arbeitnehmer
DO & CO hat sich gegenüber Arbeitnehmern zu Leistungen nach Beendigung der
Arbeitsverhältnisse verpflichtet. Bei beitragsorientierten Plänen ist die Verpflichtung auf den an
einen externen Versorgungsträger zu leistenden Beitrag begrenzt. Den Beitrag erfasst DO & CO
als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Am Abschlussstichtag nicht erfüllte
Verpflichtungen werden als kurzfristige Schulden passiviert.
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen hat DO & CO zugesagte Leistungen an
Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewähren: Dienstnehmer, deren
Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und vor dem 1. Januar 2003 begründet
worden ist, haben bei einer Kündigung durch den Dienstgeber oder einer Beendigung des
Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund einen Anspruch auf eine Abfertigung. Entsprechendes
gilt bei Erreichen des Pensionsalters nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von drei Jahren.
Hierbei trägt DO & CO das Anlagerisiko und das Risiko, höhere Aufwendungen als erwartet zu
tragen (versicherungstechnisches Risiko). Die unter den langfristigen Rückstellungen
passivierten Beträge entsprechen dem Barwert der erdienten Ansprüche („defined benefit
obligation“ (DBO)). Sie werden jährlich nach der Methode laufender Einmalzahlungen
(„projected unit credit method“) berechnet und berücksichtigen sowohl die am
Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu
erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten unter Verwendung einer
dienstzeitabhängigen Fluktuationsrate. Als Zinssatz zur Ermittlung des Barwertes der
Verpflichtungen dient die Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen des
jeweiligen Währungsraumes. Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden die voraussichtlich zu
erbringenden Leistungen unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 3,80 % p.a.
(VJ: 3,39 % p.a.) für die Abfertigungsrückstellung und 3,91 % p.a. (VJ: 3,50 % p.a.) für die
Jubiläumsgeldrückstellung sowie unter Einbeziehung von zu erwartenden Bezugssteigerungen
in Höhe von 2,50 % p.a. (VJ: 2,50 % p.a.) ermittelt. Als rechnungsmäßiges Pensionsalter
wurde das früheste mögliche Pensionsalter inklusive Übergangsregelungen gemäß
Pensionsreform 2004, ohne Berücksichtigung der Korridorpension, angesetzt - 65 Jahre bei
Männern und schrittweise Erhöhung auf 65 Jahre bei Frauen (VJ: 65/65). Im ersten Jahr wurde
eine Valorisierung des Gehaltes bzw. Lohnes von 5,76 % p.a. (VJ:  4,47 % p.a.) angenommen.
Die durchschnittlichen Laufzeiten betragen für Abfertigungen 8 Jahre (VJ: 8 Jahre) und für
Jubiläumsgelder 9 Jahre (VJ: 9 Jahre).
Abfertigungsverpflichtungen von ausländischen Gesellschaften wurden nach vergleichbaren
Methoden ermittelt und passiviert, sofern nicht beitragsorientierte Versorgungssysteme
bestehen. Die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen gegenüber MitarbeiterInnen in
türkischen Konzerngesellschaften erfolgt auf Basis eines Rechnungszinssatzes von
28,74 % p.a. (VJ: 29,32 % p.a.) und zu erwartender inflationsbedingter Bezugssteigerungen
von 24,61 % p.a. (VJ: 26,00 % p.a.). Nach türkischem Recht besteht der Anspruch für jede/n
MitarbeiterIn, der/die nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit grundlos gekündigt wird, zum
Militär einberufen wird, aufgrund von Heirat das Unternehmen verlässt, bei Pensionsantritt eine
Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren für Männer bzw. 20 Jahren für Frauen aufweist, ein
Pensionsalter von 60 Jahren für Männer bzw. 58 Jahren für Frauen erreicht oder stirbt. Aus den
leistungsorientierten Verpflichtungen ergeben sich nach Einschätzung des Managements keine
außergewöhnlichen Risiken oder Risikokonzentrationen. Aus Anpassungen und Änderungen
finanzieller und demographischer Annahmen resultierende Gewinne und Verluste werden in der
Periode ihrer Entstehung erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnenden
Dienstzeitaufwand weist DO & CO im Jahr des Anfalls als Personalaufwand in der Gewinn- und
Verlustrechnung aus.
363
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Bewertung anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer (insbesondere
Jubiläumsgelder für in österreichischen Gesellschaften tätige Dienstnehmer) orientiert sich an
den für leistungsorientierte Versorgungspläne dargestellten Grundsätzen. Die gutachtlich
erhobenen Barwerte dieser Verpflichtungen berücksichtigen die jährlichen Fluktuationsraten.
Abweichend von der Behandlung leistungsorientierter Versorgungspläne werden
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus anderen langfristig fälligen Leistungen
an Arbeitnehmer nicht im Sonstigen Ergebnis, sondern unmittelbar ergebniswirksam im
Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sonstige Rückstellungen
DO & CO passiviert Rückstellungen für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen,
die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, wahrscheinlich zu einem künftigen Abfluss
wirtschaftlicher Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem bestmöglich geschätzten Betrag des
erwarteten künftigen Mittelabflusses. Bei längerfristigen Verpflichtungen wird der geschätzte
Zahlungsmittelabfluss abgezinst. Erstattungsansprüche gegen Dritte, deren Entstehen so gut
wie sicher ist, berücksichtigt DO & CO durch Ansatz eines gesonderten Vermögenswertes.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz passiviert, wenn DO & CO
vertraglich verpflichtet ist, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine
konzernfremde Partei zu übertragen. Die erstmalige Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt
zum beizulegenden Zeitwert, ihre Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach
der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie beglichen,
aufgehoben oder erloschen sind. Sämtliche Nettogewinne oder Verluste werden erfolgswirksam
erfasst (einschließlich Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet wurden,
Wechselkursgewinne oder –verluste sowie Wertminderungen).
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Konzern nicht das
unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens
12 Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. In allen anderen Fällen erfolgt der
Ausweis innerhalb der langfristigen Schulden.
Im März 2020 hat DO & CO unbesicherte Darlehen in Höhe von 300 m€ aufgenommen, wovon
150 m€ variabel verzinst wurden. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurden Zinsswaps
abgeschlossen: ein Swap über 100 m€ mit einer Laufzeit von fünf Jahren und ein weiterer über
50 m€ mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Beide Sicherungsbeziehungen wurden als Cash Flow
Hedges designiert. Der ursprünglich im März 2020 abgeschlossene Zinsswap wurde gemeinsam
mit dem zugrunde liegenden Darlehen im März 2025 beendet. Der verbleibende Zinsswap
wurde im Geschäftsjahr 2025/2026 ebenfalls ausgelaufen bzw. beendet, somit gab es zum
Bilanzstichtag per 31. März 2026 keine Cash Flow Hedges. Für nähere Details wird auf die
entsprechenden Erläuterungen unter Abschnitt 9.3. Zusätzliche Angaben zu
Finanzinstrumenten Punkt Hedge Accounting verwiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise hat der DO & CO Konzern diverse
erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Anspruch genommen. Je nach Art der
Zuwendung erfolgte die Bilanzierung in den Vorjahren gesondert unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen oder als Abzug von den jeweiligen Aufwendungen.
364
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Für noch nicht ausgezahlte COVID-Förderungen deren Auszahlung aufgrund der geänderten
Auslegung des Begriffs "Unternehmensverbund" ungewiss ist, wurden im Geschäftsjahr
2022/2023 Wertberichtigungsposten gebildet.
Gewährte Darlehen zur Deckung bereits angefallener Kosten, bei denen zum Bilanzstichtag
noch keine Zusage besteht, dass diese noch erlassen werden, werden unter den finanziellen
Verbindlichkeiten passiviert.
Latente Steuern
Aktive latente Steuern werden für abzugsfähige temporäre Differenzen zwischen den
Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihren Steuerwerten, für steuerliche
Verlustvorträge und für Steuergutschriften gebildet, soweit ein für ihre Nutzung erforderliches
steuerliches Einkommen in der Zukunft wahrscheinlich verfügbar sein wird. Passive latente
Steuern setzt DO & CO für zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten
und den Steuerwerten von Vermögenswerten und Schulden an. Antizipiert wird in beiden Fällen
die erwartete künftige Steuerwirkung, die sich aus der Umkehr der temporären Differenzen
bzw. aus der Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge oder von Steuergutschriften ergibt. Zur
Bestimmung der latenten Ertragsteuern wird der am Abschlussstichtag gültige Steuersatz
herangezogen, es sei denn, für den Zeitpunkt der erwarteten Umkehr temporärer Differenzen
oder der Nutzung eines steuerlichen Verlustvortrages bzw. einer Steuergutschrift ist ein
abweichender Steuersatz bereits beschlossen.
Latente Steuern werden als Ertrag oder Aufwand unter den Ertragsteuern in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst. Davon ausgenommen sind latente Steuern auf Sachverhalte, die sich
unmittelbar auf das Eigenkapital ausgewirkt haben. Sie sind erfolgsneutral erfasst.
Erlösrealisierung
DO & CO erzielt Erlöse aus Verträgen mit Kunden im Wesentlichen in Zusammenhang mit
Catering-, Handling- und Infrastrukturleistungen. Diese werden in den Umsatzerlösen
dargestellt. Andere operative Erträge werden als Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.
Airline Catering
Die Transaktionen im Airline Catering basieren großteils auf globalen Rahmenverträgen mit den
Airlines, wobei an bestimmten Standorten zusätzliche lokale Vereinbarungen getroffen werden
können, die die gleichen Charakteristika wie die globalen Rahmenverträge aufweisen. In den
Rahmenverträgen verpflichtet sich DO & CO zur Belieferung von Airlines mit Food & Beverage
und der Durchführung von Handlingleistungen. Aus den Rahmenverträgen werden von den
Airlines saisonal und bedarfsorientiert Leistungen abgerufen, wobei die Rahmenverträge
teilweise bestimmte Laufzeiten aufweisen können. Diese Abrufe entsprechen somit
kurzfristigen Transaktionen. Güter und Services werden zu einem fix vereinbarten Preis
angeboten. Sofern vertraglich vereinbart, werden Rabatte als variable Gegenleistung bei der
Bestimmung des Transaktionspreises gemäß IFRS 15.50 ff berücksichtigt und errechnen sich
aus der vertraglichen Vereinbarung und den zugrundeliegenden Volumensdaten. Die
Umsatzrealisierung erfolgt mit Übergang der Kontrolle, also durch die Übertragung der
physischen Verfügungsmacht, dem Übergang von Chancen und Risiken und der Übertragung
des rechtlichen Eigentums, bei Beladung des Flugzeuges. Die Rechnungsstellung mit
branchenüblichen Zahlungszielen erfolgt in regelmäßigen Intervallen.
International Event Catering
In diesem Segment gibt es sowohl Verträge mit Großkunden als auch mit Endverbrauchern
über die Bereitstellung von Catering, Infrastruktur und Planungsleistungen. Bei großen Kunden
gibt es neben fixen Preisen auch variable Bestandteile. Die Erlöse werden zum
365
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Veranstaltungszeitpunkt realisiert. Die hier erfassten Dienstleistungen sind grundsätzlich
zeitraumbezogen zu erfassen. Da benutzte Inputs für die Leistungserbringung von
untergeordneter Bedeutung sind, ist, wenn möglich eine outputbasierte Methode zu wählen.
IFRS 15 bietet hier die Erleichterung des „right to invoice“, wonach unter bestimmten
Voraussetzungen bei der zeitraumbezogenen Umsatzerfassung jene Mengen als Umsatz erfasst
werden dürfen, wo ein Recht auf Rechnungsstellung besteht. Dieses gilt hier als erfüllt. Bei
Großkunden erfolgt die Rechnungslegung nach der Veranstaltung und wird in der Regel
innerhalb eines Quartals beglichen.
Restaurants, Lounges & Hotels
Im Bereich Restaurants, Hotels oder der Airport Gastronomie (Shops am Flughafen) ist der
Vertragspartner gemäß IFRS 15 der jeweilige Besucher bzw. Endverbraucher. Die
Leistungsverpflichtungen können Food & Beverage, Logis, Zimmerservice, Reinigungsservice
etc. umfassen. Die Preise für Speisen, Nächtigungskosten, diverse Services sind fixiert. Bisher
wurden Umsätze mit Rechnungsstellung bzw. Zahlung an den Kassen durchgeführt.
Im Bereich der Lounges bestehen Verträge zwischen den Airlines bzw. den Flughäfen und
DO & CO. Der Kunde ist der Flughafen bzw. die Airline, da die Leistungen den Auftraggebern
gegenüber erbracht werden. DO & CO wird ausschließlich für den Betrieb und die Belieferung
mit Food & Beverage beauftragt. Güter und Services werden in Rahmenverträgen überwiegend
zu einem fix vereinbarten Preis angeboten. Bei Verträgen über den Betrieb von
Mitarbeiterrestaurants wurden mehr als eine Kundengruppe identifiziert. Zum einen sind jene
Unternehmen als Kunden anzusehen, welche ein Mitarbeiterrestaurant bei DO & CO in Auftrag
geben. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der Unternehmen ebenfalls als Kunden anzusehen, wenn
diese Speisen in den Restaurants konsumieren und auch selbst bezahlen. DO & CO stellt das
Personal, Infrastruktur und DO & CO Produkte zur Verfügung. Die Transaktionspreise sind
grundsätzlich fixiert und können nur standortbedingt unterschiedlich sein. Die Erlösrealisierung
erfolgt bei Zahlung des Essensteilnehmers bzw. bei subventionierten Modellen bei
Rechnungsstellung an den Kunden.
In den Segmenten Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Lounges &
Hotels ist keine wesentliche Betroffenheit durch die Separation von Leistungsverpflichtungen
gegeben. Anders als in den Bereichen Airline Catering und Restaurant, Lounges & Hotels
wurden im Segment International Event Catering mehr als eine Leistungsverpflichtung
identifiziert: (1.) Catering Services und (2.) Infrastruktur Services.
Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Zinserträge und Zinsaufwendungen erfasst DO & CO nach der Effektivzinsmethode in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Dividenden werden dann erfasst, wenn der Anspruch
des Konzerns auf Zahlung rechtlich entstanden ist.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie, das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen
wird, ermittelt sich als Verhältnis des den Anteilseigner von DO & CO zustehenden Gewinns
oder Verlustes und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des
Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der
ausgegebenen Aktien um die gewichteten durchschnittlichen potenziellen Aktien erhöht wird.
366
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Anpassung Vorjahresbeträge
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurde in der Gesamtergebnisrechnung eine Umgliederung in
Höhe von 0,58 m€ zwischen dem “reklassifizierungsfähigen sonstigen Ergebnis” und dem
“nicht-reklassifizierungsfähigen sonstigen Ergebnis” vorgenommen.
4.4. Materielle Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nimmt DO & CO Ermessensentscheidungen und
Schätzungen vor und trifft Annahmen, die sich auf die Bilanzierung und Bewertung von
Vermögenswerten und Schulden, den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen und die jeweils
zugehörigen Angaben einschließlich der Angaben von Eventualschulden auswirken. Diese
Ermessensentscheidungen und Schätzungen können sich erheblich auf die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von DO & CO auswirken. Durch ein mögliches Abweichen
von den getroffenen Annahmen kann es innerhalb des nächsten Geschäftsjahres zu
wesentlichen Anpassungen der Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden
kommen.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen sowie mit den gewählten
Rechnungslegungsmethoden verbundene Unsicherheiten sind vor allem in den folgenden
Sachverhalten immanent. Ergänzend sei auf die Erläuterungen zu den einzelnen Sachverhalten
verwiesen.
Eine wesentliche Beurteilung betrifft die bilanzielle Abbildung eines Terminkaufes über
Anteile anderer Gesellschafter. DO & CO nimmt die Vereinbarung zum Anlass, zu jedem
Abschlussstichtag den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter als
erworben zu betrachten (siehe auch die grundlegenden Erläuterungen zum Eigenkapital
in Abschnitt 5.9. Eigenkapital). Diese Behandlung der anderen Gesellschafter wirkt sich
auf die Struktur des Eigenkapitals aus.
Die Folgebewertung abnutzbarer immaterieller Vermögenswerte, Sachanlagen und als
Finanzinvestition gehaltener Immobilien erfordert Schätzungen und Annahmen zur
Ermittlung der planmäßigen Abschreibung, insbesondere zur Bestimmung der
Nutzungsdauern, der Abschreibungsmethoden und der Restwerte. Die Schätzungen
basieren auf Erfahrungswerten und Beurteilungen des Managements.
Bei der Bestimmung von Laufzeiten von Leasingverhältnissen berücksichtigt das
Management sämtliche Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von
Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Diese
werden nur dann in die Vertragslaufzeit eingebunden, wenn eine Ausübung bzw. Nicht-
Ausübung hinreichend sicher ist.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit langfristiger Vermögenswerte erfordert wesentliche
Ermessensentscheidungen sowie die Verwendung von Schätzungen. Dies betrifft sowohl
die Einschätzung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, als auch die
Bestimmung der erzielbaren Beträge. Das Management beurteilt zu jedem
Abschlussstichtag, ob interne oder externe Hinweise auf eine Wertminderung bestehen.
Hierbei werden insbesondere Entwicklungen im wirtschaftlichen Umfeld, in den
jeweiligen Märkten und Wettbewerbsbedingungen sowie unternehmensinterne Faktoren
berücksichtigt, wie etwa Abweichungen der tatsächlichen von der erwarteten
Geschäftsentwicklung, Veränderungen im Kundenportfolio oder strategische
Entscheidungen hinsichtlich der Nutzung von Vermögenswerten. Die Einschätzung, ob
solche Sachverhalte als wertminderungsrelevante Indikatoren zu qualifizieren sind,
367
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und kann sowohl den Zeitpunkt als auch
den Umfang einer möglichen Wertminderung beeinflussen. Bei Anteilen an assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beurteilt das Management zusätzlich, ob
objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, insbesondere im Hinblick auf die
wirtschaftliche Entwicklung und die Ertragsaussichten der Beteiligungsunternehmen. Die
Ermittlung der erzielbaren Beträge basiert auf Annahmen und Schätzungen, die mit
Unsicherheiten behaftet sind. Soweit diese auf Nutzungswerten beruhen, werden
DCF‑Modelle unter Verwendung mehrjähriger Planungsrechnungen herangezogen. Die
den Bewertungen zugrunde liegenden Cashflow‑Prognosen berücksichtigen historische
Erfahrungswerte sowie Erwartungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung,
einschließlich makroökonomischer Rahmenbedingungen und branchenspezifischer
Trends. Dabei wird von der Fortführung der Geschäftstätigkeit ausgegangen. Die
wesentlichen Schätzunsicherheiten im Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung
ergeben sich insbesondere aus Annahmen hinsichtlich: a) der zukünftigen Umsatz- und
Ergebnisentwicklung, b) der langfristigen Wachstumsannahmen, c) der Entwicklung von
Kostenstrukturen und Margen und d) der Bestimmung der Diskontierungszinssätze. Die
verwendeten Diskontierungszinssätze spiegeln die aktuellen Markterwartungen
hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes sowie die den jeweiligen Vermögenswerten
inhärenten Risiken wider. Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den
zugrunde gelegten Annahmen können zu wesentlichen Änderungen der erzielbaren
Beträge führen und damit zukünftige Wertminderungen oder Wertaufholungen
erforderlich machen.
Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Ihrer Bewertung liegen
insbesondere Annahmen zu den Abzinsungssätzen, den erwarteten Gehalts- und
Rententrends, den Fluktuationsraten und den Sterbewahrscheinlichkeiten zugrunde. Bei
der Ermittlung eines angemessenen länderspezifischen Diskontierungszinssatzes
orientiert sich DO & CO an den Renditen erstrangiger Industrieschuldverschreibungen
(bzw. im Falle von Türkiye an den Renditen von Staatsanleihen) mit einer
vergleichbaren Restlaufzeit wie die zu bewertende Verpflichtung. Die Schätzung des
Mortalitätsrisikos basiert auf öffentlich zugänglichen länderspezifischen Richttafeln. Die
berücksichtigten Gehalts- und Rentensteigerungen leiten sich aus erwarteten
länderspezifischen Inflationsraten sowie betrieblichen Erfahrungen ab.
Leistungsorientierte Verpflichtungen reagieren höchst sensibel auf Änderungen dieser
Annahmen. Tatsächlich kann die künftige Entwicklung aufgrund sich ändernder Markt-,
Wirtschafts- und sozialer Bedingungen von den in die Bewertung eingeflossenen
Erwartungen abweichen. Die Wertansätze beruhen im Wesentlichen auf Gutachten. Die
zugrundeliegenden Annahmen werden jährlich von DO & CO überprüft.
Beim Ansatz und der Bewertung von sonstigen Rückstellungen bestehen
Schätzungsunsicherheiten über das Vorliegen gegenwärtiger Verpflichtungen sowie über
die Höhe des zur Erfüllung der ungewissen Schulden voraussichtlich notwendigen
Ressourcenabflusses.
Die Bilanzierung latenter Steuern verlangt nach einer Einschätzung, inwieweit der mit
ihnen verbundene künftige Steuervorteil wahrscheinlich realisierbar sein wird. Hierzu
bedarf es einer Prognose, in welchem Umfang steuerliche Gewinne zur Nutzung des
Steuerminderungspotenzials wahrscheinlich zur Verfügung stehen werden. Dabei sind
die Auswirkungen der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen, die geplanten
Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie Steuergestaltungsmaßnahmen
zur Erzeugung von verrechenbaren steuerlichen Einkommen in die Beurteilung
368
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
miteinzubeziehen. Das zukünftige steuerliche Ergebnis und der Zeitpunkt der möglichen
Realisierung von aktiven latenten Steuern bedürfen der Schätzung.
Die Beurteilung der Ausübung der Beherrschung um somit den Einbezug von
Beteiligungsgesellschaften in den Konzernabschluss erfordert
Ermessensentscheidungen, die eine kritische Beurteilung des Zwecks und der
Gestaltung eines Beteiligungsunternehmens, der Art der Rechte (materieller oder
schützender Art), der Beurteilung bestehender und potenzieller Stimmrechte, der
Beziehungen zwischen den Investoren und deren Auswirkungen auf die Beherrschung
sowie des Vorhandenseins von Befugnissen über bestimmte Vermögenswerte
beinhaltet. Für weitere Erläuterungen wird auf den Abschnitt 4.1.1. Konsolidierungskreis
verwiesen.
Das Management überprüft zu jedem Abschlussstichtag die vorgenommenen Schätzungen und
Annahmen. Änderungen führen regelmäßig zu einer erfolgswirksamen Anpassung der
Wertansätze in der laufenden Berichtsperiode. Ausgenommen hiervon sind unmittelbar im
Eigenkapital erfasste Sachverhalte.
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1. Immaterielles Anlagevermögen
Das immaterielle Anlagevermögen umfasst Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill), die Marke
Hédiard sowie erworbene Rechte und Lizenzen an solchen Rechten. Zu den Rechten und
Lizenzen zählen insbesondere Kundenverträge, Marken- und Nutzungsrechte sowie
Softwarelizenzen. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Marke Hédiard
weisen alle immateriellen Vermögenswerte eine bestimmbare Nutzungsdauer auf.
Das immaterielle Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr wie folgt
entwickelt:
in m€
Geschäfts- oder
Firmenwert
Rechte und
Kundenverträge
Marke Hédiard
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2025
47,72
56,01
9,94
113,67
Währungsumrechnung
-4,86
-2,79
0,00
-7,65
Auswirkungen der Hyperinflation
6,49
3,20
0,00
9,69
Zugänge
0,00
0,85
0,00
0,85
Abgänge
0,00
-0,94
0,00
-0,94
Umbuchungen
0,00
0,01
0,00
0,01
Stand 31. März 2026
49,35
56,34
9,94
115,64
Kumulierte Abschreibungen und Effekte
aus Werthaltigkeitsprüfungen Stand
31. März 2025
33,65
51,51
4,94
90,10
Währungsumrechnung
-4,79
-2,70
0,00
-7,49
Auswirkungen der Hyperinflation
6,49
3,06
0,00
9,56
Zugänge (planmäßige Abschreibungen)
0,00
1,15
0,00
1,15
Abgänge
0,00
-1,02
0,00
-1,02
Stand 31. März 2026
35,36
52,00
4,94
92,30
Buchwerte Stand 31. März 2026
13,99
4,34
5,00
23,34
369
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
in m€
Geschäfts- oder
Firmenwert
Rechte und
Kundenverträge
Marke Hédiard
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2024
44,20
57,86
9,94
112,00
Währungsumrechnung
-2,87
-1,28
0,00
-4,15
Auswirkungen der Hyperinflation
7,24
3,49
0,00
10,73
Zugänge
0,00
1,56
0,00
1,56
Abgänge
-0,85
-5,39
0,00
-6,24
Umbuchungen
0,00
-0,23
0,00
-0,23
Stand 31. März 2025
47,72
56,01
9,94
113,67
Kumulierte Abschreibungen und Effekte
aus Werthaltigkeitsprüfungen Stand
31. März 2024
30,20
53,75
4,94
88,89
Währungsumrechnung
-2,94
-1,28
0,00
-4,22
Auswirkungen der Hyperinflation
7,24
3,41
0,00
10,66
Zugänge (planmäßige Abschreibungen)
0,00
1,33
0,00
1,33
Abgänge
-0,85
-5,47
0,00
-6,32
Umbuchungen
0,00
-0,24
0,00
-0,24
Stand 31. März 2025
33,65
51,51
4,94
90,10
Buchwerte Stand 31. März 2025
14,07
4,51
5,00
23,57
Die Auswirkungen der Hyperinflation auf die Geschäfts- oder Firmenwerte und die Rechte und
Kundenverträge beziehen sich auf bereits wertberichtigte Posten.
Im Rahmen von Unternehmenserwerben wurden Kundenverträge erworben, die zum
damaligen beizulegenden Zeitwert aktiviert wurden und über die geschätzte Nutzungsdauer
von bis zu 17 Jahren linear abgeschrieben werden. Die Restlaufzeit beträgt 4 Jahre. Diese sind
mit einem Buchwert von 1,83 m€ (VJ: 2,29 m€) in der Position Immaterielles Anlagevermögen
erfasst.
Bei Hédiard handelt es sich um eine bereits in 1845 etablierte Marke mit einem hohen
Bekanntheitsgrad vor allem in Frankreich, aber auch im arabischen wie asiatischen Raum.
Durch diesen hohen Bekanntheitsgrad und die lange Historie der Marke ist von einer
unbegrenzten Nutzungsdauer auszugehen. Unter dem Namen Hédiard werden im Rahmen von
Events exklusive Produkte vertrieben, wodurch die Marke auf unbestimmte Zeit zu
Zahlungsströmen beiträgt und durch ihre Präsenz in der Konsumentenwahrnehmung verbleibt.
Die langfristigen Vermögenswerte von Hédiard konzentrieren sich aufgrund der Beendigung
des Leasingvertrages für das Objekt am Place de la Madeleine nunmehr im Wesentlichen auf
die Marke Hédiard und Erträgen aus der Lizenzvergabe.
Aufgrund der Annahme der unbegrenzten Nutzungsdauer der Marke ist nach IAS 36 ein
jährlicher Impairment-Test durchzuführen, in welchen nebst quantitativen Kriterien auch
qualitative Aspekte wie Markenimage, Bekanntheitsgrad, Vertriebsmöglichkeiten einerseits und
der Markt und die Positionierung der Marke in diesem andererseits, einflossen.
Die quantitative Ermittlung des Nutzungswertes erfolgte unter Anwendung eines DCF-
Verfahrens (Relief-from-Royalty-Methode) auf Basis prognostizierter Lizenzerlöse über einen
Fünfjahreszeitraum zuzüglich eines Terminal Values. Den Annahmen liegen branchenübliche
Parameter zugrunde, insbesondere eine Lizenzrate von 5 %, ein Diskontierungszinssatz von
12,5 % sowie eine langfristige Wachstumsrate von 1,5 %. Diese Annahmen stammen aus
einem externen Bewertungsgutachten zum 31.03.2024, deren Anwendbarkeit zum 31.03.2026
von der Gesellschaft gewürdigt und als sachgerecht erachtet werden. Auf dieser Grundlage
ergibt sich zum 31.03.2026 kein Anpassungsbedarf des Buchwertes. Die Gesellschaft wird die
Entwicklung der Marke auch weiterhin beobachten.
370
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Diejenigen ZGE, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, da diese
voraussichtliche Nutzen aus den Synergien des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses
ziehen werden, sind jährlich mittels Werthaltigkeitstest nach oben beschriebenem Schema zu
testen. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über diese jährlich zu testenden ZGE.
Zahlungsmittel generierende Einheit
Airline Catering
Österreich
Airline Catering
DO & CO Poland
Arena One Allianz
Arena
Oleander Group
AG / Lasting
Impressions
Segment
Airline Catering
Airline Catering
International
Event Catering
Airline Catering
Buchwert des Geschäfts-
oder Firmenwerts in m€ zum 31.03.2026
4,06
1,23
7,76
0,95
Stichtag für den jährlichen Werthaltigkeitstest
31. März
31. März
31. März
31. März
Dauer des Detailplanungszeitraums
in Jahren
5
5
5
5
Cash Flow Wachstum nach Ende des
Detail- bzw. Grobplanungszeitraums
2 %
2,5 %
2,1 %
2,2 %
Diskontierungssatz (vor Steuern)
8,11% / 8,93%
9,13% / 9,67%
9,41% / 10,46%
8,63 %
Diskontierungssatz (nach Steuern)
6,34 %
7,48 %
5,88% / 6,69%
6,62 %
Wertkonzept
value in use
value in use
value in use
value in use
Zahlungsmittel generierende Einheit
Airline Catering
Österreich
Airline Catering
DO & CO Poland
Arena One Allianz
Arena
Oleander Group
AG / Lasting
Impressions
Segment
Airline Catering
Airline Catering
International
Event Catering
Airline Catering
Buchwert des Geschäfts-
oder Firmenwerts in m€ zum 31.03.2025
4,06
1,26
7,76
0,99
Stichtag für den jährlichen Werthaltigkeitstest
31. März
31. März
31. März
31. März
Dauer des Detailplanungszeitraums
in Jahren
5
5
6
5
Cash Flow Wachstum nach Ende des
Detail- bzw. Grobplanungszeitraums
1,9 %
2,6 %
1,9 %
2 %
Diskontierungssatz (vor Steuern)
10,29% / 11,79%
11,53% / 12,21%
10,98% / 11,15%
10,67 %
Diskontierungssatz (nach Steuern)
7,99 %
9,41 %
7,77 %
8,14 %
Wertkonzept
value in use
value in use
value in use
value in use
Die beiden ZGE Airline Catering Österreich und Airline Catering DO & CO Poland fokussieren
sich auf die Her- und Bereitstellung von diversen Menüs zum Verzehr durch Passagiere an
Board, die von österreichischen, bzw. polnischen Flughäfen abheben.
Um eine umsichtigere Analyse vorzunehmen, wurden für diese ZGE je zwei mögliche Szenarien
bei der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigt und festgestellt, dass auch im
unwahrscheinlicheren und ungünstigeren Szenario des Wegfalls von Großkunden kein
Abwertungsbedarf besteht. Die Gewichtung dieser Szenarien erfolgte anhand von Annahmen
des Managements.
Die Spezialisierung der Lasting Impressions ZGE sind Desserts, die ebenfalls zur Verköstigung
von Fluggästen dienen.
Die Arena One ZGE umfasst vor allem das Catering in der Allianz-Arena in München, sowie eine
Patisserie. Es wurde ein zusätzliches Szenario gerechnet, das keine Verlängerung des
bestehenden Vertrages nach der Laufzeit vorsieht. Diese zwei Szenarien wurden aufgrund von
Annahmen des Managements gewichtet.
371
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
5.2. Sachanlagen
In der nachfolgenden Übersicht ist die Entwicklung der Sachanlagen in der Berichts- und der
Vergleichsperiode dargestellt:
in m€
Grundstücke
und Bauten
einschließlich
der Bauten auf
fremdem
Grund
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen in
Bau
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2025
689,66
80,80
251,15
17,73
1.039,34
Währungsumrechnung
-38,13
-7,53
-20,72
-0,96
-67,34
Auswirkungen der Hyperinflation
14,99
8,97
20,14
0,26
44,36
Zugänge
37,24
13,99
20,81
9,67
81,71
Abgänge
-5,42
-1,31
-4,19
-0,07
-10,99
Umbuchungen
8,94
0,23
0,60
-9,81
-0,04
Stand 31. März 2026
707,29
95,14
267,80
16,81
1.087,03
Kumulierte Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Stand 31. März 2025
264,49
52,63
171,08
0,00
488,20
Währungsumrechnung
-14,57
-4,90
-15,34
0,00
-34,81
Auswirkungen der Hyperinflation
7,61
4,77
14,83
0,00
27,21
Zugänge (planmäßige Abschreibungen)
53,92
8,45
21,74
0,00
84,12
Zuschreibungen
0,00
-0,01
-0,01
0,00
-0,02
Abgänge
-2,80
-1,24
-3,41
0,00
-7,46
Umbuchungen
0,00
-0,02
-0,06
0,02
-0,06
Stand 31. März 2026
308,64
59,69
188,82
0,02
557,17
Buchwerte Stand 31. März 2026
398,65
35,44
78,98
16,79
529,86
in m€
Grundstücke
und Bauten
einschließlich
der Bauten auf
fremdem
Grund
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen in
Bau
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2024
597,53
63,63
214,76
26,49
902,41
Währungsumrechnung
-3,57
-3,01
-7,78
-0,93
-15,29
Auswirkungen der Hyperinflation
13,08
8,12
21,27
-0,44
42,03
Zugänge
74,24
11,35
22,93
12,73
121,25
Abgänge
-4,32
-1,35
-2,71
-1,85
-10,24
Umbuchungen
12,70
2,05
2,69
-18,27
-0,82
Stand 31. März 2025
689,66
80,80
251,15
17,73
1.039,34
Kumulierte Abschreibungen und Effekte
aus Werthaltigkeitsprüfungen Stand
31. März 2024*
216,13
43,92
142,87
0,01
402,94
Währungsumrechnung
-3,97
-2,08
-6,54
0,00
-12,60
Auswirkungen der Hyperinflation
7,76
5,01
15,73
0,00
28,50
Zugänge (planmäßige Abschreibungen)
46,25
7,01
20,77
0,00
74,02
Zugänge (Wertminderungen)
0,00
-0,01
-0,02
0,01
-0,02
Zuschreibungen
-0,28
-0,14
-0,05
0,00
-0,46
Abgänge
-0,91
-1,07
-1,65
-0,01
-3,63
Umbuchungen
-0,49
-0,02
-0,03
-0,02
-0,55
Stand 31. März 2025
264,49
52,63
171,08
0,00
488,20
Buchwerte Stand 31. März 2025
425,18
28,16
80,07
17,73
551,14
*  Die Vorjahreswerte wurden gemäß IAS 1 angepasst.
Die Veränderung der Sachanlagen rührt im Wesentlichen von der Anschaffung etwaiger neuer
Einbauten sowie der Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen in Türkiye als auch
in den USA her.
372
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Im Sachanlagevermögen befinden sich Nutzungsrechte in Höhe von 218,03 m€
(VJ: 241,00 m€) in Zusammenhang mit Leasingobjekten, die nicht die Definition einer als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen. Weitere Erläuterungen zu diesen Mieten
enthält Abschnitt 9.2. Leasingverhältnisse.
Ergebnisse aus Werthaltigkeitstests des Sachanlagevermögens
Durch die konstante Überwachung aller ZGE anhand von mehreren Kriterien, die Anhaltspunkte
für einen Wertminderungsbedarf sein könnten, wird jährlich eine Auswahl getroffen, welche
ebenfalls einem Werthaltigkeitstest unterzogen wird. Diese Auswahl, deren Ergebnisse, sowie
segmentspezifische Details sind nachfolgend dargestellt.
Airline Catering
Zur Erstellung von Finanzplänen im Segment Airline Catering wurden Annahmen basierend auf
extern verfügbaren Forecasts über die Entwicklung der Airline Branche herangezogen (z.B.
IATA “Tourism Economics Air Passenger Forecast”). Aus diesen Forecasts wird die Entwicklung
der Airline Branche für den Planungszeitraum abgeleitet. Ein Nichteintreten dieser Annahmen
kann in den nächsten Geschäftsjahren einen Wertminderungsaufwand erfordern.
Insgesamt ergaben die Werthaltigkeitstest (zusätzlich zu den diesem Segment zugeordneten
ZGE mit Geschäfts- oder Firmenwert), dass kein Wertminderungsbedarf besteht.
International Event Catering
Zur Erstellung von Finanzplänen im Segment International Event Catering wurden Annahmen
aufgrund von Kundenprognosen getroffen. Aus diesen Prognosen wird die Entwicklung für den
Planungszeitraum abgeleitet. Soweit der für die Berechnung der ewigen Rente notwendige
stabile Geschäftsausblick am Ende der Detailplanungsphase nicht gewährleistet ist, erweitert
DO & CO die Planung um eine Grobplanungsphase.
Insgesamt ergaben die Werthaltigkeitstest (zusätzlich zu den diesem Segment zugeordneten
ZGE mit Geschäfts- oder Firmenwert), dass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Restaurant, Lounges & Hotels
Zur Erstellung von Finanzplänen im Segment Restaurants, Lounges and Hotels werden
Annahmen hinsichtlich erwarteter Anzahl Gäste und den durchschnittlichen Ausgaben pro Gast
und Besuch getroffen. Aus diesen Prognosen wird die Entwicklung für den Planungszeitraum
abgeleitet. Soweit der für die Berechnung der ewigen Rente notwendige stabile
Geschäftsausblick am Ende der Detailplanungsphase nicht gewährleistet ist, erweitert DO & CO
die Planung um eine Grobplanungsphase.
Insgesamt ergaben die Werthaltigkeitstest (zusätzlich zu den diesem Segment zugeordneten
ZGE mit Geschäfts- oder Firmenwert), dass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Für alle  ZGE (inkl. jener denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist), bei denen es
zum Stichtag zu keiner Wertminderung kommt, wurden Sensitivitätsanalysen angefertigt, um
die Robustheit der erzielbaren Werte gegenüber Änderungen von ± 0,5 Prozentpunkten im
Diskontierungszinssatz, bzw. in der Wachstumsrate zu evaluieren. Insgesamt lässt sich sagen,
dass alle Buchwerte eine solide Robustheit gegenüber adversen Änderungen im
Diskontierungszinssatz, bzw. in der Wachstumsrate zeigen, was die Nachhaltigkeit der
Bewertung zusätzlich unterstreicht und die Wahrscheinlichkeit einer Volatilität in den
Buchwerten reduziert. Insgesamt ergab sich hieraus kein Wertminderungspotential.
373
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
5.3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen betreffen strategische Partnerschaften im
Segment Airline Catering.
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr und in der
Vorperiode wie folgt entwickelt:
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
in m€
2025/2026
2024/2025
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts-
unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts-
unternehmen
Stand 1. April
0,00
5,52
0,00
4,28
Anteile an Periodenergebnissen
0,00
1,31
0,00
1,72
Währungsdifferenzen
0,00
-0,55
0,00
-0,43
Anteil am sonstigen Ergebnis
0,00
0,07
0,00
-0,06
Stand 31. März
0,00
6,35
0,00
5,52
Die Veränderung der anteiligen Periodenergebnisse bei den Gemeinschaftsunternehmen
gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres resultiert aus der Beteiligung
Sharp DO & CO Korea LLC (1,31 m€ / VJ: 1,72 m€).
Die Anteile an Periodenergebnissen entsprechen den Anteilen am Ergebnis aus fortgeführter
Tätigkeit des Unternehmens.
5.4. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte von DO & CO setzen sich zum Abschlussstichtag
wie folgt zusammen:
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
in m€
2025/2026
2024/2025
Beteiligungen und sonstige Wertpapiere
0,18
0,18
Ausleihung Extern
1,00
0,00
Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte
9,16
10,42
Vermögenswerte derivative Finanzinstrumente (FVPL)
2,83
2,89
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
13,17
13,49
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
in m€
2025/2026
2024/2025
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
13,29
16,40
Wertberichtigungen auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte
-3,50
-3,44
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
9,79
12,96
Die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten Kautionen in Höhe von
5,03 m€ (VJ: 4,53 m€) und langfristige sonstige Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von
4,13 m€ (VJ: 5,90 m€).
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich zusammen aus noch nicht ausgezahlten
COVID-Förderungen in Höhe von 3,80 m€ (VJ: 3,80 m€) und kurzfristigen sonstigen
Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von 1,65 m€ (VJ: 1,71 m€) als auch anderer
sonstiger finanzieller Vermögenswerte.
374
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Wertberichtigungen auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) haben sich
im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
in m€
2025/2026
2024/2025
Stand 1. April
3,44
3,44
Zuführung
0,06
0,00
Stand 31. März
3,50
3,44
Nähere Erläuterungen zu diesen Finanzinstrumenten enthält Abschnitt 9.3. Zusätzliche
Angaben zu Finanzinstrumenten.
5.5. Vorräte
Der Bestand der Vorräte von DO & CO zu den Abschlussstichtagen setzt sich wie folgt
zusammen:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
31,30
26,08
Waren
23,11
23,08
Total
54,40
49,16
Da die Waren überwiegend unmittelbar an Kunden weiterverkauft werden, sind
Wertminderungen für gewöhnlich nur in unwesentlichem Umfang zu erfassen. Entsprechendes
gilt für die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, die kurzfristig umgeschlagen werden.
5.6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen eine Restlaufzeit von höchstens
12 Monaten nach dem Abschlussstichtag auf. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden permanente Bonitätseinschätzungen
vorgenommen. Ein Ausfall wird grundsätzlich auf Basis allgemein anerkannter Ratingklassen
(z.B. Bloomberg) sowie extern verfügbarer oder intern ermittelter Bonitäten definiert.
Zusätzlich werden weitere intern verfügbare Informationen zur Beurteilung des Ausfallrisikos
herangezogen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
268,62
275,63
Wertberichtigungen
-3,98
-3,54
Total
264,64
272,08
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine Risikokonzentration: Zum
31. März 2026 entfallen auf zwei Kunden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe
von 47,22 m€ bzw. 29,22 m€ (VJ: 52,14 m€ bzw. 22,20 m€). Von diesen Forderungen stehen
Mitte Mai 2026 noch 3,09 m€ bzw. 16,66 m€ (VJ: 17,59 m€ bzw. 0,37 m€) aus. Hinweise auf
Uneinbringlichkeit der Forderungen liegen nicht vor.
Vom Gesamtbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. März 2026
187,67 m€ (VJ: 215,57 m€) Forderungen weder einzelwertberichtigt noch überfällig.
375
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im
Wesentlichen die Forderungen mit einer Überfälligkeit von über 80 Tagen und haben sich wie
folgt entwickelt:
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
in m€
2025/2026
2024/2025
Stand 1. April
3,54
3,30
Zuführung
0,35
0,43
Umgliederung / Währungsänderung
0,19
-0,09
Verbrauch
-0,03
-0,05
Auflösung
-0,07
-0,04
Stand 31. März
3,98
3,54
Zum 31. März 2026 ist eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle in Höhe von 3,98 m€
(VJ: 3,54 m€) erfasst.
Zum 31. März 2026 und zum 31. März 2025 weisen die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen nach Wertminderung folgende Überfälligkeiten auf:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
noch nicht fällig
187,67
215,57
bis 20 Tage überfällig
33,01
21,12
21 Tage bis 40 Tage überfällig
12,99
9,71
41 Tage bis 80 Tage überfällig
4,12
15,93
über 80 Tage überfällig
26,86
9,75
Total
264,64
272,08
Abschnitt 9.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten enthält Informationen über die
Exposition der Gruppe gegenüber Kredit- und Marktrisiken sowie über die Wertberichtigung für
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
5.7. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Abgegrenzte Zahlungen
36,43
30,92
Umsatzsteuerforderungen
23,64
27,01
Sonstige Forderungen
6,60
7,99
Vertragsvermögenswerte
9,77
0,00
Total
76,44
65,92
Weitere Erläuterungen zu den Vertragsvermögenswerten enthält Abschnitt 6.1. Umsatzerlöse.
Die Wertberichtigungen auf die kurzfristigen sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte
haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
in m€
2025/2026
2024/2025
Stand 1. April
0,12
0,13
Auflösung
-0,06
-0,01
Stand 31. März
0,06
0,12
376
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
5.8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, erhaltene Schecks,
Sichtguthaben sowie Termineinlagen bei Finanzinstitutionen mit einer Fristigkeit von bis zu drei
Monaten. Diese werden zu tagesaktuellen Werten am Bilanzstichtag angesetzt. In der Bilanz
werden zum Bilanzstichtag 240,80 m€ (VJ: 174,17 m€) angesetzt.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Devisen in fremder Währung u.a.
von:
31. März 2026
31. März 2025
in Fremdwährung
in m€
in Fremdwährung
in m€
mEUR
48,34
48,34
51,72
51,72
mUSD
43,14
37,55
45,27
42,03
mTRY
6.158,76
120,58
2.146,22
52,44
mUAH
0,36
0,01
0,13
0,00
mGBP
24,06
27,71
17,39
20,88
mPLN
18,23
4,25
20,62
4,93
Sonstige
2,36
2,17
Total
240,80
174,17
Hinsichtlich der Bestände in Ukrainischen Hrywnja (UAH) bestehen aufgrund der Auswirkungen
des Krieges in der Ukraine aus Konzernsicht Zahlungsverkehrsbeschränkungen für Zahlungen
ins Ausland.
5.9. Eigenkapital
Die Aktie von DO & CO notiert seit März 2007 im „Prime Market“ der Wiener Börse und seit
Dezember 2010 zusätzlich an der Istanbuler Börse.
Zum Stichtag 31. März 2026 befinden sich 69,97 % der Aktien im Streubesitz. Der
verbleibende Aktienanteil wird von der Attila Dogudan Privatstiftung (30,03 %) gehalten.
Das gezeichnete Kapital von DO & CO beträgt am Abschlussstichtag 21,97 m€ (VJ: 21,97 m€).
Es sind 10.983.458 (VJ: 10.983.458) voll eingezahlte nennwertlose Aktien ausgegeben. Jede
Aktie gewährt eine Stimme.
Die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag beträgt 171,42 m€ (VJ: 171,42 m€). Der Saldo enthält
Beträge aus vergangenen Kapitalerhöhungen, die über den Betrag des Grundkapitals hinaus
erzielt worden sind, abzüglich der Kapitalbeschaffungskosten nach Steuern.
Die innerhalb des Eigenkapitals angesetzte Transaktion mit anderen Gesellschaftern geht auf
den Erwerb von 51 % der Anteile und Stimmrechte an der DO AND CO KYIV LLC zurück. Da
sich die Gesellschaft zugleich gegenüber den anderen Gesellschaftern verpflichtet hat, die von
diesen gehaltenen 49 % der Anteile zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben, ist in Höhe des
Barwertes der Kaufpreisverbindlichkeit eine Schuld anzusetzen. Ihr erstmaliger Ansatz erfolgte
erfolgsneutral gegen den damals im Eigenkapital ausgewiesenen Sonderposten aus
Gesellschaftertransaktionen bei gleichzeitiger Fortführung des Postens für nicht beherrschende
Anteile. Unter der Annahme, DO & CO erwerbe jeweils den aktuellen Stand des Investments
der anderen Gesellschafter, bucht die Gesellschaft zu jedem Stichtag den für die anderen
Gesellschafter im Eigenkapital erfassten Betrag in die Gewinnrücklagen um (bis inklusive
Q3 2023/2024 wurde der Betrag im Eigenkapital unter dem Sonderposten
Gesellschaftertransaktion dargestellt). Differenzen zwischen den ausgebuchten
Eigenkapitalbeträgen und jenen Beträgen, mit denen die derivative finanzielle Verbindlichkeit
377
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
erfasst bzw. fortgeschrieben wird, berücksichtigt DO & CO nach den Vorschriften zur Abbildung
von Transaktionen zwischen den Gesellschaftergruppen als Anpassung des Eigenkapitals des
Mutterunternehmens. Zum Stichtag ist das Termingeschäft weiterhin aufrecht und kann
ausgeübt werden. Die Kaufpreisverbindlichkeit beläuft sich auf 0,00 € (VJ: 0,00 €).
DO & CO hat hinsichtlich einer Vertragsverlängerung im Geschäftsjahr 2023/2024 eine
Transaktion getätigt, die als Eigenkapitaltransaktion identifiziert wurde. DO & CO investierte
einen Betrag um seinen Einfluss auf das Tochterunternehmen und dessen operative
Geschäftsentscheidungen weiter auszubauen. Diese Eigenkapitaltransaktion zwischen den
Gesellschaftern führte zu keiner Veränderung der tatsächlichen Eigenkapitalanteile, sondern zu
Stimm- und Entscheidungsrechten. Da die Anteile beider Parteien unverändert bleiben, wurden
die nicht-beherrschenden Anteile nicht angepasst. Die Eigenkapitaltransaktion wird in den
Gewinnrücklagen ausgewiesen.
Sämtliche sich aus der Anpassung gemäß IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
ergebenden Differenzen werden erfolgsneutral in der Rücklage für Währungsumrechnung im
sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Für weitere Informationen wird auf Abschnitt                     
3. Rechnungslegung in Hochinflationsländern verwiesen.
Das kumulierte übrige Eigenkapital beinhaltet die Rücklage aus der Währungsumrechnung, die
im Geschäftsjahr und in den Vorjahren erfolgsneutral erfassten Unterschiedsbeträge aus der
Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung in die Berichtswährung einschließlich der
Auswirkungen aus Net Investments nach Abzug der darauf entfallenden Ertragssteuern, die
IAS 19 Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen nach Abzug der darauf entfallenden Ertragsteuern, die Cash Flow Hedge
Rücklage nach Abzug der darauf entfallenden Ertragsteuern, sowie die
Hyperinflationsanpassungen gemäß IAS 29.
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die direkten Fremdanteile am Eigenkapital der
vollkonsolidierten THY DO & CO İkram Hizmetleri A.Ş. in Höhe von 50 %, der vollkonsolidierten
Lasting Impressions Food Company Ltd. in Höhe von 10 % und der vollkonsolidierten DO & CO
Netherlands Holding B.V. in Höhe von 49 %. Weiters erfolgt unter diesem Posten der Ausweis
der nicht beherrschenden Anteile von 10 % an der DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs
GmbH.
Den Einfluss von Anteilseignern nicht beherrschender Anteile (NCI – non-controlling interests)
mit materieller Beteiligung an Tochterunternehmen auf die Aktivitäten und den Cashflow der
Unternehmen stellen die nachstehenden Übersichten dar.
31. März 2026
31. März 2025
Name des Tochterunternehmens
Haupt-
niederlassung
Stimmrechts-
anteil
Net result NCI
in m€
Buchwert NCI
in m€
Net result NCI
in m€
Buchwert NCI
in m€
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
Türkiye
50 %
32,02
89,94
23,80
57,96
378
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Geschäftsjahr 2025/2026
in m€
Ergebnis G&V
Name des Tochterunternehmens
Umsatz-
erlöse
Auf-
wendungen
Mutter-
unternehmen
Minderheit
Gesamt
Sonstiges
Ergebnis
Dividenden
Minderheiten
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
762,00
697,96
32,02
32,02
64,04
-11,94
4,89
Geschäftsjahr 2024/2025
in m€
Ergebnis G&V
Name des Tochterunternehmens
Umsatz-
erlöse
Auf-
wendungen
Mutter-
unternehmen
Minderheit
Gesamt
Sonstiges
Ergebnis
Dividenden
Minderheiten
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
647,72
600,12
23,80
23,80
47,60
-5,03
4,15
31. März 2026
in m€
Vermögen
Schulden
Eigenkapital
Name des Tochterunternehmens
Kurzfristig
Langfristig
Kurzfristig
Langfristig
Mutter-
unternehmen
Nicht
beherrschende
Anteile
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
232,97
97,96
112,34
38,71
89,94
89,94
31. März 2025
in m€
Vermögen
Schulden
Eigenkapital
Name des Tochterunternehmens
Kurzfristig
Langfristig
Kurzfristig
Langfristig
Mutter-
unternehmen
Nicht
beherrschende
Anteile
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
166,37
80,09
91,51
39,03
57,96
57,96
31. März 2026
in m€
Cash Flows
Name des Tochterunternehmens
Cashflow aus der
betrieblichen Tätigkeit
(Netto-Cashflow)
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
Cashflow aus der
Finanzierungs-
tätigkeit
Veränderung der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmittel-
äquivalente
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
73,75
5,19
-16,22
62,73
31. März 2025
in m€
Cash Flows
Name des Tochterunternehmens
Cashflow aus der
betrieblichen Tätigkeit
(Netto-Cashflow)
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
Cashflow aus der
Finanzierungs-
tätigkeit
Veränderung der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmittel-
äquivalente
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
27,70
-19,71
3,46
11,46
Das vollkonsolidierte Tochterunternehmen THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. hat einen
abweichenden Bilanzstichtag (31. Dezember).
5.10. Finanzielle Verbindlichkeiten
Die Zusammensetzung der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich zum
Abschlussstichtag wie folgt dar:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Darlehen
0,80
11,38
Leasingverbindlichkeiten
204,77
224,80
Total
205,57
236,18
Der Unterschied zum Vorjahr bei den (langfristigen) Finanzverbindlichkeiten resultiert
hauptsächlich aus der Umgliederung von im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020
aufgenommenen Krediten in kurzfristige Finanzverbindlichkeiten zum 31. März 2026.
379
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Zusammensetzung der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich zum
Abschlussstichtag wie folgt dar:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Darlehen
13,90
73,55
Übrige sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
1,10
0,94
Kurzfristige Leasingverbindlichkeit
36,19
33,29
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
0,00
0,41
Total
51,19
108,19
Der Unterschiedsbetrag der kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Vorjahr ergibt sich unter
anderem durch die Umgliederung von den langfristigen Verbindlichkeiten in die kurzfristigen
Verbindlichkeiten und die jährliche Tilgung der amortisierenden Kredite.
Die übrigen sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen erhaltene
Kautionen und  Abgrenzungen für Garantien und belaufen sich auf 1,10 m€ (VJ: 0,94 m€).
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der finanziellen Verbindlichkeiten (kurz- und
langfristig) zu Beginn und zum Ende des aktuellen und des vorangegangenen
Berichtszeitraums:
Überleitung der finanziellen Verbindlichkeiten zur Eröffnung und am Abschlussstichtag
in m€
Stand per 1. April 2025
343,43
Zugänge
Leasingverbindlichkeiten - durch Neuverträge
30,13
Leasingverbindlichkeiten - Zinsen
15,31
Umgliederungen
Darlehen - Zinsen
-0,12
Darlehen - erlassen
-3,45
Bewertungen
Verbindlichkeiten Derivat
-0,41
Darlehen
0,07
Wechselkurseffekte
Leasingverbindlichkeiten
-10,50
Leasingverbindlichkeiten - aufgelaufene Zinsen und Vorauszahlungen
-0,17
Darlehen
-0,58
Abgänge
Leasingverbindlichkeiten
-2,73
Leasingverbindlichkeiten - aufgelaufene Zinsen und Vorauszahlungen
-0,05
Rückzahlungen
Darlehen
-66,16
Leasingverbindlichkeiten
-49,12
Stand zum 31. März 2026
255,66
380
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Überleitung der finanziellen Verbindlichkeiten zur Eröffnung und am Abschlussstichtag
in m€
Stand per 1. April 2024
492,92
Zugänge
Leasingverbindlichkeiten - durch Neuverträge
51,94
Leasingverbindlichkeiten - Zinsen
15,12
Leasingverbindlichkeiten - aufgelaufene Zinsen und Vorauszahlungen
0,37
Darlehen - Zinsen
0,02
Umgliederungen
Verbindlichkeiten Derivat
0,41
Darlehen
0,62
Wechselkurseffekte
Leasingverbindlichkeiten
2,02
Leasingverbindlichkeiten - aufgelaufene Zinsen und Vorauszahlungen
-0,03
Abgänge
Leasingverbindlichkeiten
-3,99
Leasingverbindlichkeiten - aufgelaufene Zahlungen
-0,37
Rückzahlungen
Darlehen
-171,79
Leasingverbindlichkeiten
-43,80
Stand zum 31. März 2025
343,43
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden Darlehen in Höhe von 3,45 m€ erlassen, die in den
Personalaufwand umgegliedert wurden. Hierbei handelt es sich um gewährte Darlehen im
Zusammenhang mit COVID-19 zur Deckung bereits angefallener Kosten, bei denen zuvor noch
keine Zusage für den Erlass bestand.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der langfristigen und kurzfristigen finanziellen
Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz und den oben angeführten Tabellen in der Höhe von
1,10 m€ (VJ: 0,94 m€) ist auf die übrigen sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten
zurückzuführen.
Weitere Erläuterungen zu diesen Finanzinstrumenten und den zukünftigen Abflüsse enthält
Abschnitt 9.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten.
5.11. Rückstellungen
Die Zusammensetzung der langfristigen Rückstellungen aus Arbeitsverhältnissen stellt sich
zum Abschlussstichtag wie folgt dar:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Abfertigungsrückstellungen DBO
22,88
20,66
Jubiläumsgeldrückstellungen DBO
3,06
2,98
Pensionsrückstellungen DBO
0,25
0,27
Sonstige Rückstellungen
5,76
5,41
Total
31,95
29,32
Vom Gesamtbetrag der langfristigen Rückstellungen sind 3,32 m€ (VJ: 3,05 m€) kurzfristig
fällig.
381
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Anwartschaftsbarwerte der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und der
Jubiläumsgelder haben sich im Geschäftsjahr 2025/2026 bzw. im Vorjahr folgendermaßen
entwickelt:
Abfertigungen
Pensionen
Jubiläumsgelder
in m€
2025/2026
2024/2025
2025/2026
2024/2025
2025/2026
2024/2025
Barwert der Verpflichtungen (DBO)
am 1. April
20,66
17,15
0,27
0,28
2,98
2,21
Währungsänderungen
-3,09
-1,76
-0,01
0,01
0,00
0,00
Dienstzeitaufwand1
3,47
4,22
0,02
0,03
0,26
0,18
Zinsaufwand
3,80
3,61
0,01
0,02
0,10
0,07
Auszahlungen
-2,92
-2,86
0,00
-0,01
-0,39
-0,18
Versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste2,3
0,95
0,29
-0,04
-0,06
0,11
0,71
davon aus erfahrungsbedingten Änderungen
-0,24
-0,42
0,00
0,00
0,21
0,22
davon aus Änderungen der finanziellen Annahmen
1,20
0,72
-0,04
-0,06
-0,11
-0,06
davon aus Änderungen der demografischen
Annahmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,02
0,54
Barwert der Verpflichtungen (DBO)
per 31. März
22,88
20,66
0,25
0,27
3,06
2,98
1... Diese Position ist im Personalaufwand erfasst.
2... Diese Position ist für Jubiläumsgelder im Personalaufwand erfasst.
3... Diese Position kann nicht auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung übergeleitet werden, da hier NCI Effekte enthalten sind.
Die tatsächliche Entwicklung der Verpflichtungen kann infolge sich ändernder Markt-,
Wirtschafts- und sozialer Bedingungen von den Annahmen abweichen, die ihrer Bewertung
zugrunde liegen. Die daraus resultierenden Wertanpassungen sind ebenso wie Änderungen
dieser Annahmen in der vorstehenden Abbildung als versicherungsmathematische Gewinne
und Verluste ausgewiesen.
DO & CO erfasst versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und
Pensionsrückstellungen im Jahr ihrer Entstehung in der Gesamtergebnisrechnung
erfolgsneutral als Neubewertung nach IAS 19. Bei Jubiläumsgeldern werden Neubewertungen
der Verpflichtung unmittelbar im Personalaufwand der Gewinn- und Verlustrechnung
berücksichtigt. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen ist im
Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Aufwendungen aus Abfertigungen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen und sind
in den jeweils angegebenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:
GuV-Position
Abfertigungen
Pensionen
in m€
2025/2026
2024/2025
2025/2026
2024/2025
Laufender Dienstzeitaufwand
Personalaufwand
3,47
4,22
0,02
0,03
Zinsaufwand
Finanzierungsaufwendungen
3,80
3,61
0,01
0,02
Total
7,28
7,83
0,04
0,04
Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
in m€
Stand per
1. April
2025
Währungs-
änderungen
Ver-
änderung
Konsolidie-
rungskreis
Verwendung
Auflösung
Zuführung
Transfer
Stand per
31. März
2026
Sonstige Personalrückstellungen
1,36
0,03
0,00
-1,01
0,00
5,93
0,68
7,00
Sonstige Rückstellungen
22,60
-1,30
0,00
-12,00
-1,15
30,30
-3,55
34,90
Total
23,96
-1,26
0,00
-13,01
-1,15
36,23
-2,87
41,90
382
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die sonstigen Personalrückstellungen betreffen leistungsbezogene Entgeltbestandteile in Höhe
von 7,00 m€ (VJ: 1,36 m€). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Prüfungs-
und Beratungskosten, Prozesskosten, sowie weitere gegenwärtige Verpflichtungen enthalten.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 ergaben sich wesentliche Zuführungen zu den sonstigen
Rückstellungen, insbesondere für Rechtsstreitigkeiten und damit verbundene Rechtskosten in
Höhe von 7,85 m€, für versicherungsbezogene Verpflichtungen in Höhe von 3,63 m€, für
Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von 2,45 m€ sowie für Bonusverpflichtungen
gegenüber Mitarbeitenden in Höhe von 1,94 m€. Darüber hinaus wurden sonstige
Rückstellungen für diverse einzelne Sachverhalte in Höhe von 9,21 m€ gebildet.
Für bestehende Rechtsstreitigkeiten wurden entsprechende Rückstellungen gemäß IAS 37
gebildet; darüber hinaus sind aus heutiger Sicht keine weiteren wesentlichen Rechtsrisiken
erkennbar.
5.12. Ertragsteuern
Die tatsächlichen Ertragssteuerforderungen resultieren aus Steuervorauszahlungen. Sofern ein
Rechtsanspruch zur Verrechnung tatsächlicher Steuerforderungen und Steuerschulden besteht,
wurde eine Saldierung vorgenommen.
Die latenten Steuern zum 31. März 2026 resultieren aus temporären Differenzen zwischen den
Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden und ihren Steuerwerten sowie aus
steuerlichen Verlustvorträgen.
Die wesentlichen Ursachen latenter Steuern zeigt die nachstehende Übersicht:
31. März 2026
31. März 2025
in m€
Aktive latente
Steuern
Passive latente
Steuern
Aktive latente
Steuern
Passive latente
Steuern
Immaterielles Anlagevermögen
1,98
-1,48
2,40
-1,29
Sachanlagen und Finanzinvestitionen
9,38
-60,97
10,16
-54,32
Vorräte
0,44
-2,71
0,07
-0,30
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
7,03
-9,09
1,10
-5,32
Rückstellungen
9,81
-0,09
6,10
-0,87
Verbindlichkeiten
55,65
-9,80
42,22
-5,50
Summe aus temporären Differenzen
84,29
-84,14
62,04
-67,60
Steuerliche Verlustvorträge
17,07
20,66
Saldierung von Bestandsdifferenzen
gegenüber derselben Steuerbehörde
-69,17
69,17
-52,63
52,63
Total
32,19
-14,97
30,07
-14,97
In Österreich bildet DO & CO zwei separate Unternehmensgruppen gemäß
§ 9 Körperschaftsteuergesetz 1988. Dadurch werden die zu versteuernde Gewinne und
Verluste aller wesentlichen Tochtergesellschaften in Österreich sowie etwaige Verluste einer
ausländischen Tochtergesellschaft (DO & CO Italy S.R.L.) in den Unternehmensgruppen
zusammengefasst. Außerdem bestehen Steuergruppen in Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Spanien und den USA.
Beteiligungserträge inländischer Tochtergesellschaften sind in Österreich steuerbefreit.
Dividenden von EU- und EWR-Beteiligungen sowie von Tochtergesellschaften, die in einem
Sitzstaat ansässig sind, der ein umfassendes Amtshilfeabkommen mit Österreich hat, sind
ebenfalls von der Steuer befreit, vorausgesetzt bestimmte Kriterien sind erfüllt (EU-Mutter-
383
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Tochter-Richtlinie). Dividenden aus sonstigen ausländischen Beteiligungen, die mit
österreichischen Kapitalgesellschaften vergleichbar sind und an denen der Konzern für einen
Zeitraum von mindestens einem Jahr einen Beteiligungsanteil von mindestens 10 % hält, sind
ebenfalls von der Besteuerung auf Ebene der österreichischen Muttergesellschaft befreit.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurde ein Steuerertrag in Höhe von 2,29 m€ (VJ: 0,51 m€) aus
der Neubewertung von Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und Net Investments sowie
für den Cash Flow Hedge im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Rücklage der latenten Steuern im
sonstigen Ergebnis weist einen Buchwert von 4,52 m€ (VJ: 2,23 m€) auf. Der Buchwert der
nicht beherrschenden Anteile betrug 2,62 m€ (VJ: 2,51 m€).
Die aktivierten und nicht aktivierten Verlustvorträge und die Vortragsfähigkeit nicht aktivierter
Verlustvorträge, die Summe der noch nicht genutzten Verlustvorträge, veranschaulicht
folgende Übersicht:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Aktivierte Verlustvorträge
66,10
74,80
Nicht aktivierte Verlustvorträge
138,96
157,87
davon unverfallbare Verlustvorträge
138,96
157,87
Total
205,06
232,67
DO & CO hat im Geschäftsjahr latente Steuern in Höhe von 1,35 m€ (VJ: 1,72 m€) auf bisher
nicht berücksichtigte Verlustvorträge angesetzt. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von
138,96 m€ (VJ: 157,87 m€) sind keine latenten Steuern aktiviert, da die Realisierung der
potenziellen Steuervorteile innerhalb des Planungszeitraumes nicht ausreichend gesichert ist.
Eine Bilanzierung von (nicht durch passive latente Steuern gedeckten) aktiven latenten
Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge erfordert zusätzliche substanzielle
Hinweise, dass in den nachfolgenden fünf Geschäftsjahren steuerliche Ergebnisse zur
voraussichtlichen Steuerentlastung herangezogen werden können. Die Basis für die Beurteilung
der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven
temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den
vom Vorstand genehmigten Planungen. Insbesondere in den Ländern, wo aufgrund einer
Verlusthistorie in der jüngeren Vergangenheit die Anforderungen, welche die IFRS an die
Verlässlichkeit der Steuerplanung stellen, erhöht sind, liegen zusätzliche substanzielle Hinweise
vor, dass in den nachfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Ergebnisse zur voraussichtlichen
Steuerentlastung herangezogen werden können.
Für Gesellschaften bzw. Steuergruppen, die im Vorjahr oder in laufenden Perioden ein
negatives Ergebnis erzielt haben, wurde ein saldierter latenter Steueranspruch in Höhe von
23,26 m€ (VJ: 21,30 m€) bilanziert. Die steuerlichen Planungsrechnungen ergeben, dass in
den nächsten Jahren wieder mit ausreichend positiven steuerlichen Ergebnissen gerechnet
werden kann.
Durch positive Umsatzentwicklungen konnten u.a. in Ländern wie Österreich, Italien und
Frankreich Verluste verbraucht werden. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass angesetzte
Verluste innerhalb des Planungszeitraumes (fünf Jahre) verwertet werden können.
Zum 31. März 2026 bestanden temporäre Differenzen in Höhe von 1,53 m€ (VJ: 1,65 m€), die
im Zusammenhang mit Anteilen an vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und at-equity
bewerteten Beteiligungen stehen und für die keine latente Steuerverbindlichkeit gebildet
wurde. Die Ausnahmekriterien gemäß IAS 12.39 für den Nichtansatz dieser latenten
Steuerschulden werden als erfüllt erachtet, da DO & CO in der Lage ist, die relevanten
384
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Entscheidungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Umkehrung zu kontrollieren oder zu
beeinflussen und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in
absehbarer Zeit umkehren werden.
Angaben zu Pillar II
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz
(MinBestG) werden die OECD-Musterregelungen und EU-Vorschriften zur Gewährleistung einer
globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) im österreichischen Recht
umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder führten ebenso entsprechende
Mindestbesteuerungsregelungen ein. DO & CO fällt in den Anwendungsbereich des MinBestG.
Gemäß der Pillar-II-Gesetzgebung fällt je Steuerhoheitsgebiet eine Ergänzungssteuer an, wenn
der GloBE-Effektivsteuersatz den Mindeststeuersatz von idR 15% unterschreitet. Der Konzern
überprüft fortlaufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung und passt seine Evaluierung
entsprechend an. Insbesondere auf Grund der temporären Safe Harbour Regelungen, die
voraussichtlich für fast alle Steuerhoheitsgebiete, in denen DO & CO tätig ist, erfüllt werden,
werden keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern der DO & CO Gruppe erwartet.
Zum 31. März 2026 finden die temporären Safe-Harbour-Regelungen aufgrund nicht aktivierter
Verlustvorträge voraussichtlich in zwei Steuerhoheitsgebieten keine Anwendung: Frankreich
und Italien. Dennoch bestätigen die vorläufigen Detailberechnungen, dass weder in Österreich
noch in diesen Ländern eine Ergänzungssteuer gemäß Pillar II anfällt. Daher enthält der
Steueraufwand zum 31. März 2026 keine Rückstellungen für Ergänzungssteuern nach Pillar II.
Die Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steueransprüche und -verbindlichkeiten gemäß
IAS 12.4A im Zusammenhang mit der Einführung der Pillar-II-Gesetzgebung wurde von der
Gesellschaft angewendet.
Im Zusammenhang mit Artikel 9.1.1 der OECD-GloBE-Mustervorschriften stellt die
nachstehende Tabelle die Zusammensetzung der zum 31. März 2026 bestehenden
Verlustvorträge dar, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden:
Steuerhoheitsgebiet
Steuersatz
in m€
Frankreich
25,0 %
120,87
Italien
24,0 %
8,24
Niederlande
25,8 %
0,35
Österreich
23,0 %
0,28
Schweiz
12,0 %
7,47
Ukraine
18,0 %
0,12
USA
28,5 %
1,64
Total
138,96
5.13. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
149,10
166,11
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen
50,30
44,54
Total
199,40
210,65
385
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
5.14. Sonstige Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
0,45
0,45
Übrige Verbindlichkeiten
38,06
27,56
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
55,04
45,00
Abgegrenzte Zahlungen
4,92
4,46
Vertragsverbindlichkeiten
46,25
43,12
Zuwendungen der öffentlichen Hand
0,00
0,08
Total
144,72
120,67
Die Erfüllung der Verpflichtungen wird innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag
erwartet. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Umsatzsteuerschulden,
Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie andere Lohnnebenkosten. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten großteils Verbindlichkeiten aus
Sonderzahlungen, nicht verbrauchten Urlaub und noch nicht bezahlten Löhnen und Gehältern.
5.15. Übrige Vermögenswerte
Die übrigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Übrige langfristige Vermögenswerte
3,71
0,50
Vertragsvermögenswerte
13,39
15,83
Wertberichtigungen
-0,02
-0,13
Total
17,07
16,20
6. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn und Verlustrechnung
6.1. Umsatzerlöse
DO & CO erzielt Erlöse aus Verträgen mit Kunden im Wesentlichen in Zusammenhang mit
Catering-, Handling- und Infrastrukturleistungen.
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich nach Segmenten und geografischen
Regionen wie folgt für das Geschäftsjahr 2025/2026 :
in m€
Airline Catering
International Event
Catering
Restaurants,
Lounges & Hotels
Summe
Türkiye
713,21
0,12
49,94
763,27
Österreich
94,54
17,22
69,98
181,74
UK
413,26
147,06
15,87
576,19
Deutschland
86,69
87,68
29,73
204,11
USA
484,77
38,94
0,00
523,71
Spanien
98,15
7,25
15,11
120,51
Sonstige Länder
59,49
25,15
7,42
92,07
Total
1.950,11
323,41
188,06
2.461,59
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich nach Segmenten und geografischen
Regionen wie folgt für das Geschäftsjahr 2024/2025 :
386
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
in m€
Airline Catering
International Event
Catering
Restaurants,
Lounges & Hotels
Summe
Türkiye
603,87
0,17
44,11
648,16
Österreich
90,82
21,20
63,95
175,97
UK
409,08
110,95
14,88
534,91
Deutschland
70,07
108,31
29,99
208,38
USA
498,51
35,02
0,00
533,52
Spanien
97,22
7,03
13,78
118,03
Sonstige Länder
50,70
22,64
5,81
79,15
Total
1.820,27
305,31
172,53
2.298,12
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen (vgl. Abschnitt 5.6. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen), Vertragsvermögenswerte (vgl. Abschnitte 5.15. Übrige
Vermögenswerte und 5.7. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte) und
Vertragsverbindlichkeiten (vgl. Abschnitt 5.14. Sonstige Verbindlichkeiten):
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
268,61
275,63
Vertragsvermögenswerte
23,14
15,70
Vertragsverbindlichkeiten
-46,25
-43,12
Die im Geschäftsjahr 2025/2026 aktivierten Vertragskosten in Höhe von 23,14 m€
(VJ: 15,70 m€) betreffen im Wesentlichen Vertragserfüllungskosten, welche ab Vertragsbeginn
linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden. Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden
aktivierte Vertragskosten in Höhe von 3,05 m€ (VJ: 3,86 m€) planmäßig abgeschrieben. Die
Vertragskosten sind in der Bilanz unter der Position Übrige langfristige Vermögenswerte
ausgewiesen.
Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf den
zeitlichen Unterschied zwischen der Umsatzrealisierung und der Rechnungsstellung im Rahmen
von Kundenverträgen zurückzuführen. Aufgrund der Art dieser Vereinbarungen können die
entsprechenden Salden je nach Status der Leistungsverpflichtungen und der Fakturierung zum
Bilanzstichtag zwischen einer Position als Vertragsvermögenswert und einer Position als
Vertragsverbindlichkeit schwanken.
Die Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich zum Teil auf Vorauszahlungen, die von Lieferanten
für F1-Rennen erhalten wurden. Der im Geschäftsjahr 2025/2026 erfasste Umsatz, der zu
Beginn der Berichtsperiode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten war, beträgt
37,87 m€ und der Umsatz, der aus den während der Berichtsperiode erfassten
Vertragsverbindlichkeiten stammt, beträgt 68,17 m€.
6.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2025/2026 bzw. im Vorjahr:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Erträge aus der Währungsumrechnung
2,95
6,51
Übrige sonstige betriebliche Erträge
6,82
13,05
Total
9,77
19,56
Die übrigen betrieblichen Erträge umfassen Einkünfte, die außerhalb der Haupttätigkeiten des
Unternehmens liegen, wie z.B. die Veräußerung von Vermögenswerten,
Versicherungsansprüche, Marketingrechte und die Auflösung der Wertminderung von
Forderungen.
387
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
6.3. Materialaufwand
Im Geschäftsjahr 2025/2026 und im Vorjahr sind Materialaufwendungen und Aufwendungen
für bezogene Leistungen in folgender Höhe angefallen:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Materialaufwand (inkl. Handelswareneinsatz)
-738,26
-692,46
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-230,38
-256,16
Total
-968,63
-948,62
Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Anmietung von Equipment und
zugekauftes Personal.
6.4. Personalaufwand
Im DO & CO Konzern waren im Geschäftsjahr 2025/2026 durchschnittlich
16.450 ArbeitnehmerInnen (VJ: 15.255 ArbeitnehmerInnen) beschäftigt.
Die Personalaufwendungen setzten sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr wie folgt zusammen:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Löhne und Gehälter
-692,75
-626,68
Aufwendungen für Abfertigungen, Pensionen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-9,07
-8,08
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-116,59
-106,80
Sonstige Personalaufwendungen
-41,64
-38,25
Total
-860,05
-779,81
In Österreich wurden 0,94 m€ (VJ: 0,87 m€) in Mitarbeitervorsorgekassen eingezahlt.
Im Personalaufwand sind Erträge aus staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von
3,45 m€ aus erlassenen Darlehen enthalten. Hierbei handelt es sich um gewährte Darlehen im
Zusammenhang mit COVID-19 zur Deckung bereits angefallener Kosten, bei denen zuvor noch
keine Zusage für den Erlass bestand.
6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Mieten, Pachten und Betriebskosten (inkl. Airportabgaben)
-123,39
-114,71
Reise-, Nachrichten- und Kommunikationsaufwand
-28,71
-32,87
Transport-, KFZ-Aufwand und Instandhaltungen
-75,17
-64,99
Versicherungen
-3,96
-3,60
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand
-25,45
-22,49
Forderungsverluste, Wertberichtigungen und sonstige Schadensfälle
-2,43
-4,66
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
-8,35
-7,57
Verluste aus dem Abgang vom Anlagevermögen
-0,23
-0,30
Sonstige Steuern
-16,38
-17,35
Übriger sonstiger betrieblicher Aufwand
-59,34
-59,98
Total
-343,41
-328,52
388
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer betrugen für die Prüfung des Konzernabschlusses
und der Einzelabschlüsse im Berichtsjahr 1,16 m€ (VJ: 0,98 m€) und 0,44 m€ (VJ: 0,39 m€)
für sonstige Beratungsleistungen.
Der übrige sonstige betriebliche Aufwand umfasst Aufwendungen wie übrige
Verwaltungskosten, Provisionen an Dritte sowie Kosten für Uniformen und Schutzkleidung.
6.6. Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Ergebnis aus Beteiligungen
1,38
1,66
Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen entfällt komplett auf die
anteiligen Periodenergebnisse.
6.7. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen umfassen:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Planmäßige Abschreibungen
-88,37
-79,27
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
0,02
0,49
Total
-88,35
-78,78
In den planmäßigen Abschreibungen sind Abschreibung auf aktivierte Vertragskosten in Höhe
von -3,05 m€ (VJ: -3,86 m€), als auch Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien in Höhe von -0,07 m€ (VJ: -0,06 m€) enthalten.
Für nähere Details wird auf die Abschnitte 5.1. Immaterielles Anlagevermögen und             
5.2. Sachanlagen verwiesen.
Die Aufteilung der ausgewiesenen Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen auf die
Geschäftssegmente ist der Segmentberichterstattung zu entnehmen.
6.8. Finanzergebnis
Die Zusammensetzung des Finanzergebnisses zeigt folgende Übersicht:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Finanzierungserträge
36,53
19,92
Finanzierungsaufwendungen
-22,96
-23,86
Ergebnis aus der Nettoposition der monetären Posten
-32,15
-27,02
Sonstiges Finanzergebnis
-3,23
-0,38
Total
-21,81
-31,33
In den Finanzierungserträgen sind im Wesentlichen Zinserträge aus
Zahlungsmitteläquivalenten in Türkiye enthalten.
389
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
In den Finanzierungsaufwendungen sind Zinsaufwendungen für die im Jänner 2021 begebenen
Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 0,00 m€ (VJ: 0,03 m€), für Kredite, für die
Aufzinsung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sonstigen langfristig
fälligen Verpflichtungen in Höhe von 7,04 m€ (VJ: 7,83 m€) sowie aus der Aufzinsung von
Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 15,91 m€ (VJ: 16,00 m€) enthalten.
Das Ergebnis aus der Nettoposition der monetären Posten ergibt sich aus der Anwendung des
IAS 29 für Tochtergesellschaften mit funktionaler Währung türkische Lira. Nähere
Informationen sind in Abschnitt 3. Rechnungslegung in Hochinflationsländern enthalten.
Das sonstige Finanzergebnis beinhaltet Währungseffekte aus Konzernfinanzierungen in
Fremdwährung.
6.9. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt aus tatsächlichen und latenten Ertragsteuern
zusammen:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Tatsächliche Ertragsteuern
-54,32
-43,57
Latente Ertragsteuern
1,16
7,08
Total
-53,15
-36,49
Von den tatsächlichen Ertragsteuern entfallen -54,27 m€ (VJ: -44,32 m€) auf das laufende
Jahr. Ertragssteuererträge in Höhe von -0,05 m€ (VJ: 0,75 m€) betreffen Anpassungen von in
Vorjahren angefallenen Steuern.
Die im Geschäftsjahr 2025/2026 ausgewiesenen Ertragsteuern leiten sich wie folgt aus dem
erwarteten Ertragssteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des österreichischen
Steuersatzes auf das Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Ergebnis vor Ertragsteuern
190,47
152,27
Erwarteter Steueraufwand 23 % (VJ: 23 %)
-43,81
-35,02
+/- Steuerunterschiede Ausland
-2,14
0,64
Rechnerischer Steueraufwand
-45,95
-34,38
Steuereffekte aus permanenten Differenzen
-8,83
-1,81
Nutzung von nicht aktivierten Verlustvorträgen
0,04
0,29
Veränderung der Wertberichtigungen latenter Steuern
0,98
2,59
Nichtansatz aktiver latenter Steuer auf Verlustvorträge & andere temporäre Differenzen
-2,17
-1,68
aperiodische Effekte aus laufenden und latenten Steuern
2,33
-1,36
sonstige Effekte
0,36
-0,13
Ausgewiesener Steueraufwand
-53,15
-36,49
Effektiver Steuersatz
27,9 %
24,0 %
Die effektive Steuerbelastung des DO & CO Konzerns als Verhältnis des ausgewiesenen
Steueraufwandes zum Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 27,9 % (VJ: 24,0 %).
Die Erhöhung der Steuerquote gegenüber dem Vorjahr ist überwiegend auf den gestiegenen
effektiven Steuersatz in Türkiye zurückzuführen. Wesentliche Ursache sind die anhaltenden
Auswirkungen der Hyperinflation. Diese wurden durch eine seit Dezember 2025 geltende
390
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Gesetzesänderung zusätzlich verstärkt, wonach Inflationsanpassungen für steuerliche Zwecke
in den Geschäftsjahren 2025 bis 2027 ausgesetzt werden.
Die Steuerunterschiede im Ausland in Höhe von -2,14  m€ (Vorjahr: 0,64 m€) umfassen
latente Steuereffekte in Höhe von -1,1 m€, die aus der beschlossenen Senkung des deutschen
Körperschaftsteuersatzes resultieren.
Angaben zu Pillar II
Wie in Kapitel 2.1 und 6.14 erwähnt, werden mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich
anzuwendenden MinBestG die OECD-Musterregelungen und EU-Vorschriften zu Pillar II im
österreichischen Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder führten ebenso entsprechende
Mindestbesteuerungsregelungen ein. DO & CO fällt in den Anwendungsbereich des MinBestG.
Zum 31. März 2026 waren aufgrund des Inkrafttretens der Regelungen für nach dem
1. Jänner 2024 beginnende Geschäftsjahre keine entsprechenden Steuern zu erfassen.
6.10. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich als Quotient aus dem auf die
Gesellschafter von DO & CO entfallenden Konzernergebnisses und der durchschnittlichen
Anzahl ausgegebener Aktien während des Geschäftsjahres.
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Konzernergebnis in m€
105,77
92,43
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in Stück)
10.983.458
10.980.598
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)
9,63
8,42
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der
ausgegebenen Aktien um die gewichteten durchschnittlichen potenziellen Aktien erhöht wird.
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Konzernergebnis (verwendet zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses) in
m€
105,77
92,45
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien +
gewichteter Durchschnitt potenzieller Aktien (in Stück)
10.983.458
10.989.521
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €)
9,63
8,41
Folgender Tabelle ist die Überleitung des Konzernergebnisses auf das Konzernergebnis, das zur
Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet wird zu entnehmen:
in m€
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Konzernergebnis
105,77
92,43
Zinsen
0,00
0,03
23% Steuern
0,00
-0,01
Konzernergebnis (verwendet zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses)
105,77
92,45
Folgender Tabelle ist die Überleitung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausgegebener
Aktien auf die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien inklusive des
gewichteten Durchschnitts potenzieller Aktien für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu entnehmen.
Im Wirtschaftsjahr 2025/2026 gab es keine Wandlungen (da keine Wandelanleihe mehr
391
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
besteht), daher entspricht die Anzahl der gewichteten durchschnittlich ausgegebenen Aktien
und die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien + der gewichtete
Durchschnitt potenzieller Aktien der selben Zahl:
in Stück
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien
10.983.458
10.980.598
Gewichteter Durchschnitt potenzieller Stammaktien
0
8.923
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien + gewichteter
Durchschnitt potenzieller Aktien
10.983.458
10.989.521
6.11. Vorschlag für die Gewinnverwendung
Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft
zum 31. März 2026 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Dieser
Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 39,91 m€ aus. Der Vorstand schlägt der
Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 2,50 € je dividendenberechtigter Aktie
auszuschütten. Die vorgeschlagene Dividende löst im Fall der Ausschüttung keine
Steuerwirkungen bei DO & CO aus.
Die DO & CO Aktiengesellschaft schüttete im Geschäftsjahr 2025/2026 eine Dividende in Höhe
von insgesamt 21,97 m€ aus.
7. Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow
Statement)
Die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgte nach der indirekten
Methode. Der Finanzmittelbestand entspricht den Zahlungsmitteln
und Zahlungsmitteläquivalenten laut Bilanz. Sie umfassen Kassabestände, Schecks
und Bankguthaben.
Die Ertragssteuerzahlungen sind gesondert im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
ausgewiesen.
Der Brutto-Cashflow beträgt 284,15 m€ und liegt um 34,20 m€ über jenem des
Vergleichszeitraumes des Vorjahres. Unter Einbeziehung der Veränderungen des Working
Capital und der Zahlungen für Ertragsteuern ergibt sich ein Cashflow aus der betrieblichen
Tätigkeit in Höhe von 244,08 m€ (VJ: 173,94 m€).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf -18,20 m€ (VJ: -48,71 m€).
Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen
betragen -51,93 m€ (VJ: -68,39 m€). Im Geschäftsjahr 2025/2026 gab es nicht
zahlungswirksame Zugänge zu in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechten nach
IFRS 16 in Höhe von 33,57 m€ (siehe Abschnitt 9.2. Leasingverhältnisse). Die verbleibende
Differenz zwischen den zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und den Zugängen zu
Sachanlagen (siehe Abschnitt 5.2. Sachanlagen) resultiert aus Auszahlungen betreffend bereits
im Vorjahr aktivierter Vermögenswerte und Hyperinflationsanpassungen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -145,24 m€ (VJ: -222,31 m€).
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten und die nicht beherrschenden Anteile haben
sich im Geschäftsjahr 2025/2026 wie folgt entwickelt:
392
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
in m€
Erwirtschaftete
Ergebnisse
Nicht
beherrschende
Anteil
Darlehen
Leasing-
verhältnisse
Gesamt
Stand per 1. April 2025
295,66
57,78
84,93
258,09
696,46
Dividendenzahlung an Aktionäre der DO & CO Aktiengesellschaft
-21,97
0,00
0,00
0,00
-21,97
Dividendenzahlung an andere Gesellschafter
0,00
-4,89
0,00
0,00
-4,89
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
0,00
0,00
-66,16
-33,81
-99,97
Gezahlte Zinsen
0,00
0,00
-3,10
-15,31
-18,41
Gesamtänderung des Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
-21,97
-4,89
-69,26
-49,12
-145,24
Auswirkungen aus Wechselkursänderungen
0,00
-10,76
-0,50
-10,66
-21,93
Zinsaufwand
0,00
0,00
2,98
15,31
18,29
Neue / Änderungen Leasingverhältnisse
0,00
0,00
0,00
30,13
30,13
Abgänge Leasingverhältnisse
0,00
0,00
0,00
-2,79
-2,79
Transfer Bilanz
0,00
0,00
-3,45
0,00
-3,45
Ergebnis aus Hyperinflationsanpassung
0,00
16,80
0,00
0,00
16,80
Sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital
105,39
30,86
0,00
0,00
136,25
Stand per 31. März 2026
379,08
89,78
14,69
240,97
724,52
in m€
Erwirtschaftete
Ergebnisse
Nicht
beherrschende
Anteil
Darlehen
Anleihe
Leasing-
verhältnisse
Gesamt
Stand per 1. April 2024*
204,41
29,79
256,08
2,17
236,84
729,29
Dividendenzahlung an andere Gesellschafter
0,00
-3,12
0,00
0,00
0,00
-3,12
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen
0,00
0,00
0,00
-0,50
0,00
-0,50
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
0,00
0,00
-171,79
0,00
-28,68
-200,47
Gezahlte Zinsen
0,00
0,00
-3,10
0,00
-15,12
-18,22
Gesamtänderung des Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
0,00
-3,12
-174,89
-0,50
-43,80
-222,31
Auswirkungen aus Wechselkursänderungen
0,00
-4,14
-0,14
0,00
1,98
-2,30
Zinsaufwand
0,00
0,00
3,26
0,02
0,37
3,65
Abgegrenzte Dividende
0,00
-1,04
0,00
0,00
0,00
-1,04
Neue / Änderungen Leasingverhältnisse
0,00
0,00
0,00
0,00
67,06
67,06
Abgänge Leasingverhältnisse
0,00
0,00
0,00
0,00
-4,36
-4,36
Transfer Bilanz
-0,75
0,00
0,62
0,00
0,00
-0,13
Wandelschuldverschreibung
0,00
0,00
0,00
-1,69
0,00
-1,69
Ergebnis aus Hyperinflationsanpassung
0,00
13,38
0,00
0,00
0,00
13,38
Sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital
92,00
22,91
0,00
0,00
0,00
114,91
Stand per 31. März 2025
295,66
57,78
84,93
0,00
258,09
696,46
* Die Vorjahreswerte wurden gemäß IAS 1 angepasst. Für weitere Informationen wird auf den Jahresfinanzbericht 2024/2045 verwiesen.
Weitere Erläuterungen zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthält
Abschnitt 5.8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
393
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
8. Segmentberichterstattung
Der Vorstand von DO & CO ist der Hauptentscheidungsträger für die Allokation von Ressourcen
auf die Geschäftssegmente sowie zur Bewertung ihrer Ertragskraft. Er steuert den Konzern auf
Basis von nach IFRS ermittelten Finanzdaten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
berichtspflichtigen Segmente entsprechen den im Konzernanhang beschriebenen
Konzernbilanzierungs- und bewertungsmethoden.
Nach dem Management Approach folgt die Segmentberichterstattung der internen
Berichterstattung an den Vorstand von DO & CO für die Geschäftssegmente
Airline Catering,
International Event Catering und
Restaurants, Lounges & Hotels.
Für das Management sind die Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA steuerungsrelevant. Für
Zwecke der Ressourcenallokation orientiert sich das Management vorrangig am EBIT, das
damit das Segmentergebnis im Sinne von IFRS 8 darstellt. Die Wertansätze für die
Segmentberichterstattung entsprechen den auf den IFRS-Konzernabschluss angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das operative Ergebnis (EBIT) wird als
Segmentergebnis berichtet. Die Verrechnungspreise werden entsprechend den OECD-
Richtlinien festgelegt.
Das Finanzergebnis und der Steueraufwand werden im Konzern zentral gesteuert.
Das Segmentvermögen umfasst im Wesentlichen Grundstücke und Bauten, einschließlich der
Bauten auf fremdem Grund, Nutzungsrechte, Anlagen in Bau und darauf geleistete
Anzahlungen, Geschäfts- und Firmenwerte und sonstige Rechte, sowie im Segment
Restaurants, Lounges & Hotels die Marke Hédiard und im Segment International Event
Catering übrige langfristige Vermögenswerte.
Die Zuordnung von finanziellen Verbindlichkeiten wird in der internen Berichterstattung nicht
durchgeführt.
Auf drei Kontinenten generiert das Geschäftssegment Airline Catering mit einem
unverwechselbaren, innovativen und kompetitiven Produktportfolio den größten Umsatzanteil
im DO & CO Konzern. Herzstück des Segments Airline Catering sind 33 Gourmetküchen an
internationalen Flughäfen (unter anderem Istanbul, London, New York, Wien, Frankfurt,
Warschau, Mailand, Madrid). Mehr als 60 Fluglinien zählen zum Kundenportfolio von DO & CO.
Unter diesen finden sich namhafte Kunden wie Austrian Airlines, British Airways, Cathay
Pacific, China Airlines, Delta Air Lines, Emirates, Etihad Airways, EVA Air, Egypt Air, Iberia,
Iberia Express, JetBlue, Korean Air, LOT Polish Airlines, Oman Air, Pegasus Airlines, Qatar
Airways, Singapore Airlines, Thai Airways und Turkish Airlines.
Im Geschäftssegment International Event Catering ist der DO & CO Konzern weltweit aktiv und
bietet den Kunden bei den Events neben dem klassischen Catering auch Komplettlösungen
einschließlich Logistik, Dekoration, Möbel, Zeltbau, Musik, Entertainment und Beleuchtung. Zu
den Referenzen in diesem Geschäftssegment zählen unter anderem das Catering für Formel-1
Grands Prix, die Finalspiele der UEFA Champions League, das Catering der Münchner Allianz
Arena und des Münchner Olympiaparks sowie das Stadioncatering für FC Red Bull Salzburg.
Langjährige Partnerschaften bestätigen: Nationale und internationale Veranstalter vertrauen
auf DO & CO als Gastgeber und Gesamtanbieter für Hospitalitylösungen.
394
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
In dem Segment Restaurants, Lounges & Hotels liegt der Ursprung des Konzerns. Das
Geschäftssegment umfasst eine Reihe unterschiedlicher Bereiche, wie Lounges, Retail, Airport
Gastronomie, Restaurants und Demel Café, Hotels und Mitarbeiterrestaurants.
DO & CO hat zwei Kunden, deren jeweilige Anteile am Konzernumsatz 10 % übersteigen. Die
Umsatzerlöse mit diesen Kunden betragen im Geschäftsjahr 2025/2026 602,67 m€ bzw.
354,23 m€ (VJ: 515,25 m€ bzw. 368,68 m€) und sind insbesondere in den Segmenten Airline
Catering und Restaurants, Lounges & Hotels enthalten.
Die Segmentberichterstattung zu den Geschäftssegmenten stellt sich für das Geschäftsjahr
2025/2026 bzw. das Geschäftsjahr 2024/2025 wie folgt dar:
Geschäftsjahr
2025/2026
Airline Catering
International
Event Catering
Restaurants,
Lounges
& Hotels
Total
Umsatz
m€
1.950,11
323,41
188,06
2.461,59
Materialaufwand
m€
-816,47
-63,89
-88,28
-968,63
Personalaufwand
m€
-727,54
-72,52
-59,99
-860,05
Sonstige betriebliche Aufwendungen
m€
-200,58
-128,90
-13,93
-343,41
Ergebnis nach der Equity-Methode
bilanzierten Beteiligungen
m€
1,38
0,00
0,00
1,38
EBITDA
m€
230,33
42,83
27,47
300,63
Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
m€
-70,70
-9,24
-8,41
-88,35
    Abschreibungen
m€
-70,72
-9,24
-8,41
-88,37
    Zuschreibungen
m€
0,02
0,00
0,00
0,02
EBIT
m€
159,63
33,59
19,06
212,28
EBITDA-Marge
%
11,8 %
13,2 %
14,6 %
12,2 %
EBIT-Marge
%
8,2 %
10,4 %
10,1 %
8,6 %
Anteil am Konzernumsatz
%
79,2 %
13,1 %
7,6 %
100,0 %
Gesamtinvestitionen (inklusive IFRS 16)
m€
66,41
6,46
9,69
82,56
Geschäftsjahr
2024/2025
Airline Catering
International
Event Catering
Restaurants,
Lounges
& Hotels
Total
Umsatz
m€
1.820,27
305,31
172,53
2.298,12
Materialaufwand
m€
-802,85
-57,58
-88,19
-948,62
Personalaufwand
m€
-655,24
-70,80
-53,77
-779,81
Sonstige betriebliche Aufwendungen
m€
-180,89
-134,72
-12,92
-328,52
Ergebnis nach der Equity-Methode
bilanzierten Beteiligungen
m€
1,66
0,00
0,00
1,66
EBITDA
m€
200,05
39,23
23,11
262,39
Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
m€
-62,88
-7,84
-8,06
-78,78
    Abschreibungen
m€
-63,37
-7,84
-8,06
-79,27
    Wertminderungen
m€
0,02
0,00
0,00
0,02
    Zuschreibungen
m€
0,46
0,00
0,00
0,46
EBIT
m€
137,17
31,39
15,05
183,60
EBITDA-Marge
%
11,0 %
12,8 %
13,4 %
11,4 %
EBIT-Marge
%
7,5 %
10,3 %
8,7 %
8,0 %
Anteil am Konzernumsatz
%
79,2 %
13,3 %
7,5 %
100,0 %
Gesamtinvestitionen (inklusive IFRS 16)
m€
102,88
13,65
6,28
122,81
395
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Außenumsatzerlöse des DO & CO Konzerns teilen sich nach dem Sitz des
leistungserbringenden Tochterunternehmens wie folgt auf die geographischen Regionen auf:
Geschäftsjahr
2025/2026
Türkiye
Groß-
britannien
USA
Deutsch-
land
Österreich
Spanien
Sonstige
Länder
Total
Umsatzerlöse
m€
763,27
576,19
523,71
204,11
181,74
120,51
92,07
2.461,59
Anteil am Konzernumsatz
%
31,0 %
23,4 %
21,3 %
8,3 %
7,4 %
4,9 %
3,7 %
100,0 %
Geschäftsjahr
2024/2025
Türkiye
Groß-
britannien
USA
Deutsch-
land
Österreich
Spanien
Sonstige
Länder
Total
Umsatzerlöse
m€
648,16
534,91
533,52
208,38
175,97
118,03
79,15
2.298,12
Anteil am Konzernumsatz
%
28,2 %
23,3 %
23,2 %
9,1 %
7,7 %
5,1 %
3,4 %
100,0 %
Die Gesamtvermögenswerte nach IFRS 8 nach geographischen Regionen betrugen zum 31.
März 2026 bzw. zum 31. März 2025:
31. März 2026
Türkiye
USA
Groß-
britannien
Österreich
Deutsch-
land
Spanien
Sonstige
Länder
Total
Gesamtvermögenswerte
m€
361,45
288,95
273,16
130,88
111,97
35,96
70,72
1.273,10
in %
28,4 %
22,7 %
21,5 %
10,3 %
8,8 %
2,8 %
5,6 %
100,0 %
31. März 2025
Türkiye
USA
Groß-
britannien
Österreich
Deutsch-
land
Spanien
Sonstige
Länder
Total
Gesamtvermögenswerte
m€
267,31
331,08
266,45
110,32
122,23
37,60
82,57
1.217,57
in %
22,0 %
27,2 %
21,9 %
9,1 %
10,0 %
3,1 %
6,8 %
100,0 %
9. Sonstige Angaben
9.1. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen
Die Eventualschulden des DO & CO Konzerns betragen am 31. März 2026 16,46 m€         
(31. März 2025: 18,20 m€) und setzen sich wie folgt zusammen.
in m€
31. März 2026
31. März 2025
Garantien
16,46
18,20
Sonstige vertragliche Haftungsverpflichtungen
0,00
0,00
Total
16,46
18,20
Sämtliche unter den Eventualschulden ausgewiesene Sachverhalte betreffen potenzielle
zukünftige Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag 31. März 2026 ungewiss sind und
DO & CO erst bei Eintreten nicht wahrscheinlicher zukünftiger Ereignisse zu Leistungen
verpflichten. Es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss kommt. Es handelt sich im
Wesentlichen um Garantien für Mietverhältnisse, Zölle und Bankgarantien.
In den Eventualschulden ist ein Betrag in Höhe von 0,00 € (VJ: 0,00 m€) in Bezug auf einen
Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen enthalten.
Die ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten betreffen potenzielle Verpflichtungen, deren
Eintritt vom Eintreten zukünftiger Ereignisse abhängt. Auf Basis der aktuellen Einschätzung des
Managements wird ein Abfluss von Ressourcen als sehr unwahrscheinlich beurteilt. Daher
werden gemäß IAS 37 keine weiteren Angaben zu Art, Unsicherheiten oder potenziellen
finanziellen Auswirkungen gemacht.
396
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zum 31. März 2026 sind schwebende Verträge über den Bezug von Sachanlagen in Höhe von
1,28 m€ (31. März 2025: 2,61 m€) abgeschlossen.
9.2. Leasingverhältnisse
DO & CO mietet vor allem Immobilien. Diese umfassen unter anderem Büroräumlichkeiten und
Produktionsanlagen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um langfristige Verträge,
wobei einige Verträge Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Bei vielen Verträgen
sind die Leasingzahlungen an einen Index gekoppelt. Einige Verträge enthalten variable
Leasingzahlungen auf Basis von Umsätzen. Manche Leasingvereinbarungen enthalten
Beschränkungen, die einen Abschluss von Unterleasingverhältnissen untersagen oder über den
Zweck der Nutzung bestimmen.
Des Weiteren mietet DO & CO technische Anlagen und Maschinen und andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung, wobei der Anteil dieser Leasingverhältnisse im Vergleich
zu den Immobilienleasingverhältnissen gering ist.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte, die in den
Sachanlagen enthalten sind, und die Veränderung während der Berichtsperioden dargestellt:
in m€
Grundstücke
und Bauten
einschließlich
der Bauten auf
fremdem Grund
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Gesamt
Stand per 1. April 2025
235,73
0,12
5,16
241,00
Währungsumrechnung
-12,35
-0,01
-0,19
-12,55
Zugänge
29,52
0,18
3,87
33,57
Abgänge
-2,60
-0,02
-0,66
-3,28
Abschreibungen
-38,10
-0,14
-2,47
-40,71
Stand per 31. März 2026
212,20
0,13
5,70
218,03
in m€
Grundstücke
und Bauten
einschließlich
der Bauten auf
fremdem Grund
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Gesamt
Stand per 1. April 2024
218,05
0,29
6,42
224,76
Währungsumrechnung
-0,78
-0,02
0,10
-0,70
Zugänge
54,96
0,06
0,91
55,93
Abgänge
-3,40
-0,07
-0,32
-3,79
Abschreibungen
-33,11
-0,14
-1,95
-35,20
Stand per 31. März 2025
235,73
0,12
5,16
241,00
Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sind folgende Beträge in der Konzern- Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst:
in m€
Geschäftsjahr
2025/2026
Geschäftsjahr
2024/2025
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte
-40,21
-34,80
Latenter Steueraufwand
1,62
1,86
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
-15,91
-16,00
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
-0,98
-0,38
Variable Leasingzahlungen
-33,06
-31,75
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag
-88,54
-81,08
Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sind folgende Beträge in der Konzern-
Geldflussrechnung erfasst:
397
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
 
in m€
Geschäftsjahr
2025/2026
Geschäftsjahr
2024/2025
Zahlungsmittelabflüsse für IFRS 16 Leasingverhältnisse
-49,12
-43,61
Zahlungsmittelabflüsse für nicht nach IFRS 16 bilanzierte Leasingverhältnisse
-34,04
-32,14
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
-83,16
-75,75
Ein Teil der Verträge enthält variable Zahlungen auf Basis von Umsätzen. Wenn die Umsätze
um 10 % steigen, erhöhen sich die Gesamtleasingzahlungen um rund 4,0 % (VJ: 4,2 %). Des
Weiteren hat DO & CO Leasingvereinbarungen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen
abgeschlossen. Einige Optionen können nur von DO & CO, andere vom Leasinggeber ausgeübt
werden. DO & CO beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob eine Ausübung bzw. Nicht-Ausübung
dieser Optionen von DO & CO hinreichend sicher ist. Eine erneute Beurteilung kann bei
signifikanten Ereignissen oder Änderungen der Umstände erfolgen. Bei einer Neubeurteilung
von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die bei der erstmaligen Bewertung der
Leasinglaufzeit nicht berücksichtigt bzw. berücksichtigt wurden, schätzt DO & CO potenzielle
künftige Leasingzahlungen in Höhe von rund 69,43 m€ (VJ: 72,72 m€). Zum 31. März 2026
bestehen keine Leasingverhältnisse, die eingegangen wurden, aber noch nicht begonnen
haben.
9.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Die angegebenen beizulegenden Zeitwerte werden je nach zugeordneter Stufe (Level) nach
folgenden Parametern ermittelt:
Level 1: Umfasst auf aktiven Märkten quotierte Preise für identische Vermögenswerte
oder Schulden.
Level 2: Sind direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. vom Preis abgeleitet)
beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht der Stufe 1
zugeordnet werden können.
Level 3: Dabei handelt es sich um auf nicht beobachtbaren Marktdaten basierende
Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schulden (d.h. nicht beobachtbare
Inputfaktoren). Eine Einordnung der Bewertung in die Stufe 3 erfolgt bereits dann, wenn
bei der Bewertung ein nicht beobachtbarer Inputfaktor vorliegt, der die Bewertung
signifikant beeinflusst.
Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9,
und nach ihren Klassen zugeordneten Fair Values (beizulegenden Zeitwerten) sind in den
folgenden Tabellen dargestellt:
398
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
in m€
Bilanzierter
Wert
31. März 2026
Bewertungs-
kategorie
gemäß IFRS 9
Beizulegender
Zeitwert
Level
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
13,17
  Beteiligungen und sonstige Wertpapiere1
0,18
AC
  Darlehen2
1,00
AC
1,00
3
  Derivatives Finanzinstrument
2,83
FVTPL
2,83
3
  Sonstige langfristige Vermögenswerte2
5,03
AC
5,03
3
  Sonstige langfristige Vermögenswerte
4,13
FVTPL
4,13
3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1
264,64
AC
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)1
9,79
AC
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1
240,80
AC
Summe Vermögenswerte
528,39
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
205,57
  Darlehen
0,80
FLAC
0,51
3
  Leasingverbindlichkeit IFRS 16
204,77
FLAC
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)
51,19
  Darlehen1
12,07
FLAC
12,07
3
  Darlehen
1,83
FVTPL
1,83
3
  Leasingverbindlichkeit IFRS 16
36,19
FLAC
  Übrige sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten1
1,10
FLAC
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1
199,40
FLAC
Summe Schulden
456,16
1… Der beizulegende Zeitwert für diese Vermögenswerte (/Verbindlichkeiten) entspricht dem bilanzierten Wert, der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird.
2… Der beizulegende Zeitwert dieser langfristigen Vermögenswerte (Verbindlichkeiten) entspricht aufgrund unwesentlicher
Abweichungen in etwa ihrem Buchwert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt wurde.
in m€
Bilanzierter
Wert
31. März 2025
Bewertungs-
kategorie
gemäß IFRS 9
Fair Value
Level
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
13,49
  Beteiligungen und sonstige Wertpapiere1
0,18
AC
  Derivatives Finanzinstrument
2,89
FVTPL
2,89
3
  Sonstige langfristige Vermögenswerte2
4,53
AC
4,53
3
  Sonstige langfristige Vermögenswerte
5,90
FVTPL
5,90
3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1
272,09
AC
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)1
12,96
AC
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1
174,17
AC
Summe Vermögenswerte
472,71
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
236,18
  Darlehen
11,38
FLAC
10,78
3
  Leasingverbindlichkeit IFRS 16
224,80
FLAC
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)
108,19
  Darlehen
67,81
FLAC
67,81
3
  Darlehen
5,74
FVTPL
5,74
3
  Leasingverbindlichkeit IFRS 16
33,29
FLAC
  Derivatives Finanzinstrument
0,41
FVOCI
0,41
2
  Übrige sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten1
0,94
FLAC
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1
210,65
FLAC
Summe Schulden
555,02
1… Der beizulegende Zeitwert für diese Vermögenswerte (/Verbindlichkeiten) entspricht dem bilanzierten Wert, der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird.
2… Der beizulegende Zeitwert dieser langfristigen Vermögenswerte (Verbindlichkeiten) entspricht aufgrund unwesentlicher
Abweichungen in etwa ihrem Buchwert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt wurde.
AC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (financial assets measured at
amortised cost)
FLAC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (financial liabilities measured at
amortised cost)
FVTPL: verpflichtend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte
(financial assets mandatorily at fair value through profit or loss)
FVOCI: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten (financial assets/liabilities at fair value through other comprehensive income)
399
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der beizulegende Zeitwert ist definiert als derjenige Betrag, den ein Unternehmen beim
Verkauf eines Vermögenswertes oder bei der Übertragung einer Verbindlichkeit an einen
anderen Marktteilnehmer im Rahmen einer marktüblichen Transaktion am Bewertungsstichtag
erhielte. DO & CO misst den beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung der Merkmale des
Vermögenswertes, bzw. der Verbindlichkeit, die andere Marktteilnehmer ebenfalls bei der
Bewertung des Vermögenswertes, bzw. der Verbindlichkeit heranzögen.
Sofern nicht anders angegeben, werden die auf Stufe 3 ausgewiesenen beizulegenden
Zeitwerte, bei denen wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden, anhand
der Discounted-Cashflow-Methode berechnet, bei der die künftigen Cashflows mit einem
Fremdkapitalzinssatz abgezinst werden, der so berechnet wird, dass er das aktuelle
wirtschaftliche Umfeld widerspiegelt. Der für die Abzinsung der künftigen Cashflows
verwendete Zinssatz wird anhand mehrerer Faktoren berechnet, darunter der risikofreie
Zinssatz, die Länder- und Aktienrisikoprämie sowie das Kreditrating für die Aktie.
Für liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für andere kurzfristige
Vermögenswerte stellen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeiten eine angemessene
Schätzung ihrer beizulegenden Zeitwerte dar. Entsprechendes gilt für die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, die übrigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und die
Leasingverbindlichkeiten. Auf die Angabe des beizulegenden Zeitwertes wird nach der
Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 7.29 (a) verzichtet.
Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wird durch Abzinsung
der zukünftigen Cashflows ermittelt. Als Abzinsungssatz werden die Fremdkapitalkosten der
DO & CO Aktiengesellschaft, bzw. für Kredite im Ausland an das wirtschaftliche Umfeld
angepasste Fremdkapitalkosten, herangezogen. Bei Verwendung von Finanzierungen im
internationalen Kontext werden länderspezifische Parameter für die Berechnung der
Fremdkapitalkosten herangezogen. Die Fremdkapitalkosten der DO & CO Aktiengesellschaft
betragen zum 31. März 2026 2,9 % (VJ: 2,3 %).
Zu den derivativen Finanzinstrumenten der Stufe 3 gehört eine Buy-Out-Option. Die Buy-Out-
Option wird als derivatives Finanzinstrument eingestuft, das zum FVTPL bewertet wird. Der
beizulegende Zeitwert wird auf der Grundlage nicht beobachtbarer Inputs (Stufe 3) berechnet,
da er hauptsächlich von einem über dem Marktwert der Anteile liegenden Basispreis abgeleitet
wird, der nicht auf einem beobachtbaren aktiven Aktienmarkt gehandelt wird. Für die
Bewertung zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird ein wahrscheinlichkeitsgewichtetes
Ertragswertverfahren verwendet, da die Buy-Out-Option von der Ausübungswahrscheinlichkeit
und der Volatilität des Kaufpreises abhängig ist. Die von DO & CO verwendeten nicht
beobachtbaren Inputs werden als beste Schätzung für den Marktwert der mit dem Vertrag
verbundenen Anteile des Unternehmens angesehen. Da der Ausübungspreis der Option dem
Marktwert der Anteile folgt und die Wahrscheinlichkeit der Ausübung der Anteile als gering
eingeschätzt wird, hat eine hypothetische Verschiebung dieser Inputs keine wesentliche
Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert und würde daher nicht zu wesentlichen
Auswirkungen in der GuV führen.
Aufgrund der Differenz zwischen dem Transaktionspreis und dem beizulegenden Zeitwert bei
Vertragsbeginn wurde am ersten Tag ein Gewinn in Höhe von 2,70 m€ abgegrenzt und als
separate Verbindlichkeit ausgewiesen. Der abgegrenzte „Day-One“-Gewinn wird am Verfallstag
erfolgswirksam aufgelöst, da er aus einem optionalen Vertrag resultiert, der sich nicht linear
verhält. Spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Buy-Out-Option werden direkt in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
400
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung aus wiederkehrenden Fair Value
Bewertungen von finanziellen Instrumenten, die auf Stufe 3 gemessen werden, sind unten
aufgeführt. Diese Neubewertungsgewinne oder -verluste ergeben sich derzeit aus den
Änderungen des Fair Values aus der oben genannten Kaufoption.
in m€
Derivatives
Finanzinstrument
Stand per 1. April 2025
2,89
Realisierter Erlös aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert
-0,06
Stand per 31. März 2026
2,83
Individuellen Merkmalen der Finanzinstrumente wird durch marktübliche Bonitäts- bzw.
Liquiditätsspreads Rechnung getragen. Die finanzielle Verbindlichkeit aus der Verpflichtung
zum zukünftigen Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter (vgl. Abschnitt 5.9. Eigenkapital)
wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert ermittelt sich als
Barwert der Differenz zwischen dem Kaufpreis, den DO & CO für den Erwerb von 51 % der
Anteile geleistet hat, abzüglich des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für sämtliche Anteile
an dem Tochterunternehmen. Wertänderungen werden unmittelbar mit dem
Konzerneigenkapital verrechnet. Aus diesem Grund ist keine Zuordnung zu den
Bewertungskategorien nach IFRS 9 möglich. Zum 31. März 2026 beträgt der Buchwert der
Verbindlichkeit aus dem Erwerb der Anteile anderer Gesellschafter 0,00 m€ (31. März 2025:
0,00 m€).
Währungsrisiko
Eine Absicherung gegen Währungsverluste erfolgt vorrangig durch natürliche
Sicherungsbeziehungen an, die darauf abzielen, Erlöse und Aufwendungen in einer
Fremdwährung hinsichtlich Betrag und Fristigkeit möglichst kongruent zu gestalten.. Darüber
hinaus ist DO & CO bestrebt, , Währungsrisiken durch geeignete vertragliche Vereinbarungen
weitestgehend auf Kunden und Lieferanten zu übertragen.
Bei Bedarf können derivative Finanzinstrumente zur Steuerung von Währungsrisiken eingesetzt
werden. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft - wie bereits in den Vorjahren - keine
Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken.
Um die Abhängigkeit von Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten zu verdeutlichen, die in
einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert sind, verlangt IFRS 7
Sensitivitätsanalysen. Die Analyse ist in zwei Teile gegliedert, wobei der erste Teil die
alleinigen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragssteuern, und der zweite Teil die alleinigen
Auswirkungen auf das Eigenkapital zeigt. Die Analyse zeigt hierbei die Auswirkungen der
Währungsumrechnung zum Bilanzstichtag auf Gewinne und Verluste resultierend aus
Forderungen, Verbindlichkeiten und liquiden Mitteln lautend auf Fremdwährung. Die Effekte auf
das Eigenkapital ergeben sich durch langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten, welche
Teil von Nettoinvestments in ausländische Geschäftsaktivitäten sind. Etwaige
Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Umrechnung von Abschlüssen in die
Konzernberichtswährung resultieren, werden bei der Sensitivitätsanalyse nicht berücksichtigt.
Zum 31. März 2026 wandte DO & CO zur Währungsumrechnung folgende Umrechnungskurse
der wesentlichen Fremdwährungen gegenüber dem Euro an:
401
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Währung
USD
GBP
TRY
PLN
CHF
Stichtagskurs zum 31. März 2026 (Fremdwährung gegenüber Euro)
1,1488
0,8682
51,0753
4,2880
0,9182
Währung
USD
GBP
TRY
PLN
CHF
Stichtagskurs zum 31. März 2025 (Fremdwährung gegenüber Euro)
1,0771
0,8329
40,9293
4,1820
0,9510
Nach dem Ergebnis der Sensitivitätsanalyse führt eine Aufwertung (Abwertung) der für
DO & CO wesentlichen Fremdwährungen um 10 % gegenüber der jeweiligen funktionalen
Währung der Konzerngesellschaften zu den folgenden hypothetischen Auswirkungen auf das
Ergebnis vor Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2025/2026, bzw. auf das Eigenkapital des
Konzerns zum 31. März 2026, bzw. 31. März 2025:
31. März 2026
Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (m€)
USD
GBP
TRY
PLN
CHF
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3,16
0,10
-0,76
-0,07
-0,06
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
0,51
-0,17
-0,15
-0,13
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-0,11
2,44
0,80
0,06
-0,03
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
3,56
2,37
-0,11
-0,14
-0,09
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
-2,59
-0,04
0,76
0,07
0,06
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
-0,42
0,17
0,15
0,13
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,09
-2,47
-0,80
-0,06
0,02
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
-2,91
-2,33
0,11
0,14
0,09
Auswirkungen auf das Eigenkapital (m€)
USD
GBP
TRY
PLN
CHF
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
12,66
4,18
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
-10,36
-3,42
31. März 2025
Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (m€)
USD
GBP
TRY
PLN
CHF
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3,17
-0,01
-0,86
-0,07
-0,07
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
0,68
-0,18
-0,71
-0,02
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,05
3,47
0,72
0,04
-0,03
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
3,90
3,27
-0,86
-0,05
-0,10
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
-2,59
0,05
0,86
0,07
0,07
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
-0,56
0,19
0,71
0,02
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-0,04
-3,51
-0,71
-0,04
0,02
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
-3,19
-3,27
0,86
0,05
0,09
Auswirkungen auf das Eigenkapital (m€)
USD
GBP
TRY
PLN
CHF
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
13,82
6,41
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10 %
-11,30
-5,25
Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Bestände an Finanzinstrumenten in Ukrainischen
Hrywnja wird das Risiko aus einer zukünftigen Abwertung der Währung gegenüber dem Euro
als Folge des Krieges in der Ukraine als moderat eingeschätzt.
402
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Liquiditätsrisiko
Grundlage für die Steuerung der Liquidität und  die Vermeidung von Liquiditätsrisiken ist eine
präzise und laufend aktualisierte Liquiditätsplanung. Insbesondere im Zusammenhang mit
Expansions- und Investitionsvorhaben werden die Auswirkungen auf die Liquiditätssituation
des Konzerns umfassend analysiert.
Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung verfügt DO & CO über jederzeit verfügbare
Zugriffsmöglichkeiten auf eine im Geschäftsjahr 2024/25 von einer österreichischen Bank
eingeräumte, variabel verzinste Rahmenkreditlinie in Höhe von 100 m€. Diese wurde zum
Bilanzstichtag 31. März 2026 nicht in Anspruch genommen.
Zur effektiven Steuerung konzernweiter Zahlungsströme wurde für wesentliche
Konzerngesellschaften ein Cash-Pooling-System in Euro sowie in US-Dollar implementiert. Der
gezielte Einsatz dieses Instruments ermöglicht eine konzernübergreifend optimierte Nutzung
von Liquiditätsüberschüssen und trägt wesentlich zur Reduktion von externer
Finanzierungsbedarfe  bei.
Aufgrund der signifikanten Reduktion der Finanzverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2025/2026
bestehen nur mehr geringe ausstehende Darlehen in Höhe von rund 10 m€. Für diese Darlehen
erfolgt weiterhin eine jährliche Überprüfung des Financial Covenants auf Basis der geprüften
Net Debt-to-EBITDA-Kennzahl des jeweiligen Geschäftsjahres. Ein Überschreiten des
Schwellenwerts von 5,5 könnte dazu führen, dass finanzierende Banken ihre vertraglichen
Rechte zur vorzeitigen Fälligstellung der Darlehen geltend machen, was potenziell zu einer
Belastung der Liquidität des DO & CO Konzerns führen würde. Ausgehend von dem aktuell sehr
niedrigen Verschuldungsgrad von 0,05 (Net Debt-to-EBITDA) sieht das Management zum
Bilanzstichtag kein Risiko einer vorzeitigen Kündigung der Finanzierungen und erwartet, dass
die bestehenden Covenants auch zukünftig eingehalten werden.
Nachstehend sind die undiskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der
in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallenden finanziellen Verbindlichkeiten wiedergegeben:
31. März 2026
in m€
Buchwert
Mittelabfluss in
der nächsten
Berichtsperiode
Mittelabfluss in
der über-
nächsten
Berichtsperiode
Späterer
Mittelabfluss
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
205,57
11,79
44,61
234,52
Hiervon Kredite mit Restlaufzeit 1-5 Jahre
0,80
0,00
0,40
0,41
Hiervon Kredite mit Restlaufzeit über 5 Jahre
0,00
0,00
0,00
0,00
Hiervon Leasingverbindlichkeiten
204,77
11,79
44,21
234,12
Mittelabfluss Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
199,40
199,40
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)
51,19
51,19
Hiervon Leasingverbindlichkeiten
36,19
36,19
Hiervon übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
1,10
1,10
Hiervon Kredite
13,90
13,90
Mittelabfluss Verbindlichkeiten
im Anwendungsbereich von IFRS 7
456,16
262,39
44,61
234,52
403
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
31. März 2025
in m€
Buchwert
Mittelabfluss in
der nächsten
Berichtsperiode
Mittelabfluss in
der über-
nächsten
Berichtsperiode
Späterer
Mittelabfluss
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
236,18
13,34
51,97
271,49
Hiervon Kredite mit Restlaufzeit 1-5 Jahre
11,38
0,15
11,44
0,00
Hiervon Kredite mit Restlaufzeit über 5 Jahre
0,00
0,00
0,00
0,00
Hiervon Leasingverbindlichkeiten
224,80
13,18
40,53
271,49
Mittelabfluss Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
210,65
210,65
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)
108,19
108,19
Hiervon Leasingverbindlichkeiten
33,29
33,29
Hiervon übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
1,35
1,35
Hiervon Kredite
73,55
73,55
Mittelabfluss Verbindlichkeiten
im Anwendungsbereich von IFRS 7
555,02
332,17
51,97
271,49
Zinsrisiko
Die Finanzierungen von DO & CO erfolgen grundsätzlich fristenkongruent zur Mittelbindung der
zugrunde liegenden Investitionen und zu marktüblichen Konditionen. Die Auswirkungen von
Änderungen des Marktzinsniveaus werden regelmäßig im Rahmen von Sensitivitätsanalysen
überprüft.
Zinsänderungsrisiken bestehen grundsätzlich nur bei variabel verzinslichen
Finanzinstrumenten, während fest verzinste Instrumente keinen unmittelbaren Einfluss auf das
laufende Finanzergebnis haben. Zum Bilanzstichtag sind sämtliche zinstragenden
Verbindlichkeiten fix verzinst, wodurch kein wesentliches Risiko aus steigenden
Zinsaufwendungen besteht.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 hat DO & CO nur einen Zinsswap im Einsatz. Diese
Sicherungsbeziehung wurde als Cash Flow Hedges designiert. Für nähere Details zum Cash
Flow Hedge wird auf den Punkt Hedge Accounting verwiesen sowie auf die Ausführungen zu
Finanzinstrumenten in Abschnitt 4.3. Rechnungslegungsmethoden.
DO & CO quantifiziert das Zinsänderungsrisiko anhand der potenziellen Auswirkungen einer
Veränderung des Marktzinsniveaus um 100 Basispunkte auf das Finanzergebnis. Im
Geschäftsjahr 2025/2026 hätte eine Erhöhung (bzw. Senkung) des Zinsniveaus um
100 Basispunkte zu einer Veränderung des Ergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von 1,57 m€
geführt. Da sämtliche zinstragenden Verbindlichkeiten fixiert sind, besteht hinsichtlich des
Zinsaufwands kein Zinsänderungsrisiko. Auf der Ertragsseite hingegen erzielt DO & CO im
derzeitigen Zinsumfeld einen erheblichen Ertrag in den Hauptwährungen (EUR, USD, GBP und
TRY). Eine Änderung des Zinsniveaus hätte somit ausschließlich Auswirkungen auf die
Zinserträge aus liquiden Mitteln und kurzfristigen Veranlagungen.
DO & CO verfolgt eine Strategie des aktiven Liquiditätsmanagements, um Ertragschancen zu
nutzen und gleichzeitig Risiken zu begrenzen.
Ausfallrisiko
Die bilanziellen Vorsorgen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Basis
des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 ermittelt, welches darauf ausgerichtet ist, die
erwarteten Kreditausfälle zu ermitteln. Im Konzern wird zur Erfassung der erwarteten
Kreditausfälle das vereinfachte Modell in Form einer Wertberichtigungsmatrix über die
wahrscheinlichkeitsgewichteten gesamten Kreditausfälle angewandt („Lifetime-Expected-
Credit-Loss-Modell“).
404
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zur Ermittlung der erwarteten Ausfälle werden zunächst die historischen Kreditausfälle separat
für die Regionen Türkiye, Europa und USA ermittelt. Zur Berücksichtigung des zukünftigen
Ausfallrisikos, werden CDS Spreads in der Berechnung verwendet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die erwarteten Kreditausfälle zum 31. März 2026, welche, in
Übereinstimmung mit IFRS 9, nach dem Modell der erwarteten Verluste über die gesamte
Restlaufzeit ermittelt wurden.
Gewichtete
durchschnittliche
Verlustrate
Buchwert
Wertberichtigung
Nicht überfällig
0,08 %
187,81
0,15
Bis zu 20 Tage überfällig
0,33 %
33,12
0,11
21 bis 40 Tage überfällig
0,48 %
13,05
0,06
41 bis 80 Tage überfällig
0,93 %
4,16
0,04
Mehr als 80 Tage überfällig
1,05 %
27,14
0,28
Stand per 31. März 2026
265,28
0,64
Gewichtete
durchschnittliche
Verlustrate
Buchwert
Wertberichtigung
Nicht überfällig
0,07 %
215,73
0,16
Bis zu 20 Tage überfällig
0,42 %
21,21
0,09
21 bis 40 Tage überfällig
0,70 %
9,78
0,07
41 bis 80 Tage überfällig
0,32 %
15,99
0,05
Mehr als 80 Tage überfällig
0,94 %
9,84
0,09
Stand per 31. März 2025
272,55
0,46
Gemäß IFRS 9 führt DO & CO eine Berechnung der erwarteten Kreditverluste in Bezug auf die
zum 31. März 2026 gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte
durch; dies umfasst auch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, bei denen der
ermittelte Wert unwesentlich war.
DO & CO betrachtet finanzielle Vermögenswerte als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist,
dass der Schuldner seine Verpflichtung vollständig bezahlen kann und entschieden wird, dass
die Forderung nicht weiter betrieben wird.
Folgende Indikatoren werden zur Beurteilung herangezogen:
Überfälligkeit über 80 Tage
Segmentspezifische Analyse
Kundenspezifische Analyse
Kosten-Nutzen Analyse
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei DO & CO aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
keine wesentlichen Ausfälle beobachtet wurden. DO & CO beobachtet die verfügbaren Daten
seiner Kunden und wird diese, wenn Indikationen einer Wertminderung gegeben sind,
erfassen. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte (31. März 2026: 528,39 m€)
entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 hat DO & CO keine Kreditversicherungen abgeschlossen.
Veranlagungen erfolgen stets bei Finanzinstituten erster Bonität.
Kapitalmanagement
Die Kapitalmanagementstrategie von DO & CO zielt grundsätzlich auf die Steigerung des
Unternehmenswertes und die Beibehaltung einer soliden Kapitalstruktur mit hoher
Eigenkapitalausstattung ab.
405
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Im Rahmen einer wertorientierten Unternehmensführung kommen als bedeutende
Steuerungsgrößen EBITDA und EBIT sowie EBITDA- und EBIT-Margen zum Einsatz. Im Fokus
stehen der erfolgreiche Einsatz des Gesellschaftsvermögens und das Erreichen eines die
Kapitalkosten übersteigenden Wertbeitrages. DO & CO überwacht sein Kapital anhand der
Kennzahlen Net Gearing (Verschuldungsgrad), Eigenkapitalquote und Net Debt zu EBITDA.
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
EBITDA
m€
300,63
262,39
EBITDA-Marge
%
12,2 %
11,4 %
EBIT
m€
212,28
183,60
EBIT-Marge
%
8,6 %
8,0 %
Eigenkapital-Quote
%
42,7 %
35,8 %
Net Debt (Finanzverschuldung) 
m€
14,86
168,85
Net Debt to EBITDA
0,05
0,64
Net Gearing
%
2,7 %
38,7 %
(Inhalte und Berechnung der Kennzahlen sind im Kennzahlen-Glossar erläutert).
Der Aufrechterhaltung der Kapitalstruktur dient eine Dividendenpolitik, die sich nach dem
Konzernergebnis bemisst. Gemäß dieser Orientierung wird der Vorstand der
Hauptversammlung vorschlagen eine Dividende in Höhe von 2,50 je dividendenberechtigter
Aktie auszuschütten.
Hedge Accounting
DO & CO wendet seit dem Geschäftsjahr 2019/2020 Hedge Accounting gemäß IFRS 9 zur
Absicherung von Zinsänderungsrisiken an. Ziel war die Absicherung variabel verzinster
Finanzierungen durch den Einsatz von Zinsswaps. Das Ziel des Risikomanagements besteht
darin, das Zinsänderungsrisiko der variabel verzinsten, endfälligen Darlehen, die im März 2020
aufgenommen wurden, abzusichern. Zu diesem Zweck wurde am 13. März 2020 bzw. am 31.
Januar 2024 jeweils ein Zinsswap abgeschlossen. Der ursprünglich im März 2020
abgeschlossene Zinsswap wurde gemeinsam mit dem zugrunde liegenden Darlehen im März
2025 beendet. Der verbleibende Zinsswap wurde im Geschäftsjahr 2025/2026 ebenfalls
ausgelaufen bzw. beendet. Die maßgeblichen Bedingungen für die zukünftigen Zinszahlungen
aus dem abgesicherten Grundgeschäft und dem entsprechenden Sicherungsinstrument
stimmten vollständig überein bzw. verliefen gegenläufig. Dies stellte ein sogenanntes „Critical
Terms-Match“ dar. Das Sicherungsverhältnis orientierte sich an den erwarteten Zinszahlungen
des Sicherungsinstruments und betrug 1:1. Dadurch wurde das Zinsänderungsrisiko des
abgesicherten Teils des Grundgeschäfts vollständig neutralisiert. Für nähere Details zu den
Bewertungsgrundsätzen dieses Finanzinstruments wird auf die Ausführungen zu
Finanzinstrumenten in Abschnitt 4.3. Rechnungslegungsmethoden verwiesen.
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zum Sicherungsinstrument und dem gesicherten
Grundgeschäft, sowie den Auswirkungen der Sicherungsbeziehung auf Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis:
406
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Sicherungsinstrumente
Cash Flow Hedge
Nominalbetrag der
Sicherungsinstrumente
Buchwert der
Sicherungsinstrumente
Bilanzposten,
in dem die
Sicherungsinstrumente
enthalten sind
Fair Value Änderung der
Sicherungsinstrumente, die
als Grundlage für die
Erfassung einer
Unwirksamkeit
herangezogen wird
Zinsrisiko
31. März 2026
- Zinsswap
0,00
0,00
Vermögenswerte
Derivative
Finanzinstrumente
(langfristig)
0,41
Zinsrisiko
31. März 2025
- Zinsswap
50,00
-0,41
Verbindlichkeiten
Derivative
Finanzinstrumente
(langfristig)
-3,83
Gesicherte Grundgeschäfte
Cash Flow Hedge
Fair Value Änderung der
gesicherten Grundgeschäfte, die als
Grundlage für die Erfassung einer
Unwirksamkeit herangezogen wird
Saldo Hedge Rücklage im Sonstigen
Ergebnis für die Absicherung von
laufenden Sicherungsbeziehungen
Saldo Hedge Rücklage im Sonstigen
Ergebnis für beendete
Sicherungsbeziehungen
Zinsrisiko
31. März 2026
- variabel verzinstes
Darlehen
-0,41
0,00
0,00
Zinsrisiko
31. März 2025
- variabel verzinstes
Darlehen
3,83
-0,32
0,00
Hedge Effekte
Sicherungsgewinn/-
verlust der
Berichtsperiode, der im
sonstigen Ergebnis erfasst
wurde
Erfolgswirksam erfasste
Ineffektivität der
Absicherung
Betrag, der aus der Hedge Rücklage in den Gewinn/
Verlust umgegliedert wurde
hievon Betrag, bei dem
Eintritt gesicherter
künftiger Zahlungen nicht
mehr erwartet wird
hievon Betrag, welcher
übertragen wurde, da sich
das gesicherte
Grundgeschäft auf den
Gewinn/Verlust
ausgewirkt hat
31. März 2026
Cash Flow Hedge
0,41
0,00
0,00
0,00
31. März 2025
Cash Flow Hedge
-3,83
0,00
0,00
0,00
Der effektive Teil des Sicherungsgeschäftes aus der Cash Flow Hedge Beziehung wird bis zur
Erfolgswirksamkeit des Grundgeschäftes nach Berücksichtigung von latenten Steuern im
sonstigen Ergebnis erfasst und in der Cash Flow Hedge Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen.
Die Entwicklung der Cash Flow Hedge Rücklage ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung
ersichtlich.
Zum 31. März 2026 bestehen keine Ineffektivitäten, welche erfolgswirksam in der Gewinn- und
Verlustrechnung zu erfassen sind.
9.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
(Nachtragsbericht)
Nach dem 31. März 2026 ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse und Entwicklungen, die
für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns von Bedeutung wären.
407
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
9.5. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und
Unternehmen
Die DO & CO Aktiengesellschaft steht unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen
Geschäftstätigkeit mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen
und assoziierten Unternehmen in Beziehung.
Nahestehende Personen und Unternehmen umfassen im Wesentlichen Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates oder Unternehmen im Einflussbereich von Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitgliedern.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen werden zu fremdüblichen
Konditionen abgewickelt.
Geschäftsjahr 2025/2026
Geschäftsjahr 2024/2025
in m€
Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
-
unternehmen
Nicht
konsolidierte
Tochter-
unternehmen
Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
-unternehmen
Nicht
konsolidierte
Tochter-
unternehmen
Erbrachte Lieferungen und
Leistungen
0,00
0,00
0,07
0,02
0,00
0,00
0,00
0,02
Zinserträge
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
0,16
0,00
Mietkosten
(Abschreibungen und
Zinsen)
5,92
0,00
0,00
0,00
5,74
0,00
0,00
0,00
Empfangene Lieferungen
und Leistungen
1,86
0,00
0,00
1,05
2,29
0,00
0,00
0,87
31. März 2026
31. März 2025
in m€
Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
-unternehmen
Nicht
konsolidierte
Tochter-
unternehmen
Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
-unternehmen
Nicht
konsolidierte
Tochter-
unternehmen
Forderungen
0,95
0,00
0,15
0,00
0,95
0,00
0,75
0,00
Schulden
34,61
0,00
0,00
0,27
25,63
0,00
0,00
0,12
gegebene Darlehen
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
1,51
0,00
Es bestehen Forderungen aus Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen mit einer Verzinsung
von 2,80 % p.a. (VJ: 3,25 % p.a.).
In den Schulden gegenüber sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen sind
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 34,27 m€ (VJ: 25,13 m€) enthalten.
Zur Besicherung von Krediten und Bestandsverträgen begab DO & CO Garantien für
Gemeinschaftsunternehmen und Assoziierte Unternehmen in Höhe von 0,00 m€ (VJ: 0,00 m€).
Unter empfangene Lieferungen und Leistungen fallen der Ersatz von Flug- und
Transportleistungen in Höhe von 1,38 m€ (VJ: 1,30 m€), Vergütungen der Aufsichtsräte in
Höhe von 0,23 m€ (VJ: 0,23 m€) und Rechts- und Beratungsaufwendungen in Höhe von 0,25
m€ (VJ: 0,77 m€), die durch sonstige nahestehende Personen und Unternehmen erbracht
werden.
Haftungen für Kredite sowie Firmenkredite von Konzerngesellschaften an Vorstände und
Aufsichtsräte bestehen nicht.
Zur Vergütung der Organmitglieder wird auf Abschnitt 9.7. Organe verwiesen.
408
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
9.6. Beteiligungen
Zum 31. März 2026 hält DO & CO folgende Beteiligungen:
Gesellschaft
Sitz
Land13)
Bet. in
%
Kons.-
Methode1)
Währung
Nominalkapital
in THW2)
AIOLI Airline Catering Austria GmbH
Wien-
Flughafen
A
100
V
EUR
36
3)
B & B Betriebsrestaurants GmbH
Wien
A
100
V
EUR
36
3)
Big Daddy Airport GmbH
Wien
A
100
V
EUR
10
5)
Demel Airport GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
5)
DO & CO - Salzburg Restaurants & Betriebs
GmbH
Salzburg
A
100
V
EUR
36
3)
DO & CO Airline Catering Austria GmbH
Wien
A
100
V
EUR
150
3)
DO & CO Airline Logistics GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
DO & CO Airport Hospitality GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
4)
DO & CO Albertina GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
DO & CO Catering & Logistics Austria GmbH
Wien
A
100
V
EUR
100
3)
DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs
GmbH
Wien
A
100
V
EUR
36
DO & CO Event Austria GmbH
Wien
A
100
V
EUR
100
3)
DO & CO Facility Management GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
DO & CO Gourmet Kitchen Cold GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
DO & CO Gourmet Kitchen Hot GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
DO & CO im Haas Haus Restaurantbetriebs
GmbH
Wien
A
100
V
EUR
36
3)
DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs
GmbH
Wien
A
90
V
EUR
35
DO & CO Immobilien GmbH
Wien
A
100
V
EUR
36
3)
DO & CO Party-Service & Catering GmbH
Wien
A
100
V
EUR
36
3)
DO & CO Pastry GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
DO & CO Procurement GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
DO & CO Special Hospitality Services GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
3)
FLB Airport GmbH
Wien
A
100
V
EUR
10
5)
Henry - the art of living GmbH
Wien
A
100
V
EUR
36
3)
Henry Airport GmbH
Wien
A
100
V
EUR
35
5)
Ibrahim Halil Dogudan Gesellschaft m.b.H.
Wien
A
100
V
EUR
36
3)
K.u.K. Hofzuckerbäcker Ch. Demel's Söhne
GmbH
Wien
A
100
V
EUR
799
4)
Sky Gourmet-airline catering and logistics
GmbH
Wien-
Flughafen
A
100
V
EUR
800
4)
WASH & GO Logistics GmbH
Wien
A
0
N
EUR
36
10)
DO & CO Brasil Catering e Eventos LTDA
Sao Paulo
BR
100
V
BRL
130
DO & CO International Event AG
Zug
CH
100
V
CHF
100
DO & CO Holding AG
Lausanne
CH
100
V
CHF
1.000
Oleander Group AG
Zug
CH
100
V
GBP
67
8)
DO & CO Gastronomie GmbH
München
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO München GmbH
München
D
100
V
EUR
100
Arena One Mitarbeiterrestaurants GmbH
München
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Hotel München GmbH
München
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO (Deutschland) Holding GmbH
Kelsterbach
D
100
V
EUR
25
DO & CO Berlin GmbH
Berlin
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Deutschland Catering GmbH
München
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Düsseldorf GmbH
Düsseldorf
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Frankfurt GmbH
Kelsterbach
D
100
V
EUR
25
6)
FR freiraum Gastronomie GmbH
Kelsterbach
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Lounge Deutschland GmbH
München
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Lounge GmbH
Frankfurt
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Catering München GmbH
München-
Flughafen
D
100
V
EUR
25
6)
DO & CO Hospitality Spain, S.L.
Barcelona
E
100
V
EUR
3
DO & CO Restauración España, S.L.U.
Madrid
E
100
V
EUR
4
DO & CO Airline Catering Spain SL
Madrid
E
100
V
EUR
3
DO & CO Airport Services & Cleaning Spain, SL
Madrid
E
100
V
EUR
3
DO & CO Restauracion y Eventos Holding SL
Madrid
E
100
V
EUR
4
Financière Hédiard SAS
Paris
F
100
V
EUR
5.094
409
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Hédiard Events SAS
Paris
F
100
V
EUR
100
Hédiard SAS
Paris
F
100
V
EUR
310
Hédiard restauration en vol SAS
Paris
F
100
V
EUR
100
Hédiard Fonciere SAS
Paris
F
100
V
EUR
100
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LIMITED
Feltham
GB
100
V
EUR
0
DO & CO Airport Hospitality UK Ltd.
Feltham
GB
100
V
GBP
0
7)
DO & CO CAFE UK LTD
Feltham
GB
100
V
GBP
1.032
DO & CO Event & Airline Catering Ltd.
Feltham
GB
100
V
GBP
0
DO & CO International Catering Ltd.
Feltham
GB
100
V
EUR
30
DO & CO International Investments Ltd.
London
GB
100
V
EUR
5.000
7)
Henry - The Art of Living Ltd.
Feltham
GB
100
V
GBP
0
7)
DO & CO Airline Catering Ltd.
Feltham
GB
100
V
GBP
0
Lasting Impressions Food Co. Ltd
Feltham
GB
90
V
GBP
0
DO & CO Italy S.r.l.
Vizzola
Ticino
I
100
V
EUR
2.900
DO & CO México, S. de R.L. de C.V.
Mexiko-
Stadt
MX
100
V
MXN
50
9)
DO & CO Netherlands Holding B.V.
Den Haag
NL
51
V
EUR
20
DO & CO Poland Sp. z o.o.
Warschau
PL
100
V
PLN
7.447
DO & CO Real Estate Poland Sp. Z o.o.
Warschau
PL
100
V
PLN
55
Sharp DO & CO Korea LLC
Seoul
ROK
50
E
KRW
9.700.000
DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic.
ve San. A.S.
Istanbul
TK
100
V
TRY
750
MAZLUM AMBALAJ SANAYİ VE DIŞ TİCARET A.Ş
Tekirdag
TK
51
N
TRY
n.a.
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
Istanbul
TK
50
V
TRY
30.000
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LLC
Kiew-
Boryspil
UA
100
V
UAH
5.055
DO AND CO KYIV LLC
Kiew-
Boryspil
UA
51
V
UAH
2.400
DEMEL New York Inc.
New York
USA
100
V
USD
1
DO & CO CHICAGO CATERING, INC.
Des Plaines
USA
100
V
USD
1
DO & CO Holdings USA, Inc.
New York
USA
100
V
USD
100
DO & CO Los Angeles, Inc.
Los Angeles
USA
100
V
USD
1
DO & CO Miami Catering, Inc.
Miami
USA
100
V
USD
1
DO & CO NEW JERSEY CATERING, INC.
New York
USA
100
N
USD
n.a.
DO & CO New York Catering, Inc.
New York
USA
100
V
USD
1
DO & CO Restaurant & Cafe USA Inc.
New York
USA
100
V
USD
0
DO & CO Events USA, Inc.
New York
USA
100
V
USD
1
DO & CO Detroit, INC
Detroit
USA
100
V
USD
1
DO & CO DTW Logistics, Inc.
New York
USA
100
V
USD
0
DO & CO Boston, Inc.
Boston
USA
100
V
USD
1
DO & CO JFK Logistics, Inc.
New York
USA
100
V
USD
1
NYC Catering Logistics, Inc.
New York
USA
100
V
USD
1
Henry Retail, Inc.
New York
USA
100
V
USD
1
1) V=Vollkonsolidierung, E=at equity, N=Keine Konsolidierung
2) THW =  Tausend Heimatwährung
3) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Aktiengesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
4) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
5) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Airport Hospitality GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
6) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO (Deutschland) Holding GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
7) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in GBP
8) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in CHF
9) 1 % wird von der DO & CO Holdings USA Inc. gehalten
10) Bilanzstichtag WASH & GO Logistics GmbH 30.11.2024
11)  Der durch die DO & CO AG, Wien, aufgestellte Konzernabschluss entfaltet eine befreiende Wirkung im Sinne des  § 264 Abs. 3 Nr.
4 (HGB (DE)). Die DO & CO (Deutschland) Holding GmbH nimmt die befreiende Wirkung des Konzernabschlusses der DO & CO AG,
Wien, im Sinne  des § 291 Abs. 2 Nr. 4 (HGB (DE)) in Anspruch.
12) A = Österreich, CH = Schweiz, D = Deutschland, E = Spanien, F = Frankreich  GB = Vereinigtes Königreich, I = Italien, MX =
Mexiko, NL = Niederlande, PL = Polen, ROK = Südkoreȧ, TK = Türkiye, UA = Ukraine
410
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
9.7. Organe
Als Organe der DO & CO Aktiengesellschaft sind folgende Personen im Geschäftsjahr
2025/2026 tätig gewesen:
Vorstand:
Attila DOGUDAN
Vorsitzender | Chief Executive Officer; geboren 1959
Erstbestellung erfolgte am 3. Juni 1997
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2026
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Attila Mark DOGUDAN
Mitglied des Vorstandes | Chief Commercial Officer; geboren 1984
Erstbestellung erfolgte am 10. Juni 2021
Ende der laufenden Funktionsperiode: 10. Juni 2027
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Mag. Johannes ECHEVERRIA
Mitglied des Vorstandes | Chief Financial Officer; geboren 1982
Erstbestellung erfolgte am 1. September 2023
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. August 2026
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Mag. Bettina HÖFINGER
Mitglied des Vorstandes | Chief Legal Officer; geboren 1973
Erstbestellung erfolgte am 1. September 2023
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. August 2026
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften.
Die ausbezahlten Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2025/2026 insg.
TEUR 4.922,60 bzw. im vorangegangenen Geschäftsjahr 2024/2025 TEUR 3.154,64. Davon
wurden TEUR 163,67 (VJ: TEUR 176,66) von verbundenen Unternehmen bezogen. Für variable
und sonstige Vergütungsansprüche wurden im aktuellen Geschäftsjahr insgesamt TEUR
3.373,00 (VJ: TEUR 2.530,00) rückgestellt. Von dem im Wirtschaftsjahr 2024/2025 gebildeten
Rückstellungsbetrag wurde im Juli 2025 eine Sonderzahlung in Höhe von 80 % für
leistungsbezogene Entgeltbestandteile (Short-Term Incentive, STI) geleistet, die Zahlung
entsprach TEUR 2.024,00 (VJ: TEUR 0,00). Die Sachbezüge summierten sich im aktuellen
Geschäftsjahr 2025/2026 auf TEUR 147,54 (VJ: TEUR 138,13). Weiterführende Informationen
zur Vorstandsvergütung und deren Zusammensetzung sind im Vergütungsbericht zu finden.
Die nachfolgende Übersicht fasst die Aufteilung der ausbezahlten Vorstandsvergütung
zusammen:
411
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
in t€
Geschäftsjahr
2025/2026
Geschäftsjahr
2024/2025*
Fixe Bezüge
2.587,38
2.839,85
Variable Prämie
2.024,00
0,00
Vergütung in anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe
163,67
176,66
Sachbezüge
147,54
138,13
Total
4.922,60
3.154,64
* Es wird festgehalten, dass in den Bezügen im 1.-3. Quartal des Geschäftsjahres 2024/2025 die Bezüge vom Vorstandsmitglied
Herrn Serdar M. Erden enthalten sind. Herr Erden ist mit 6. August 2024 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Es bestehen derzeit weder Vereinbarungen über eine anteilsbasierte Vergütung, noch für eine
betriebliche Altersvorsorge für den Vorstand. Dem Vorstand steht ein gesetzlicher
Abfertigungsanspruch in analoger Anwendung des Angestelltengesetzes zu. Der Saldo hierfür
beträgt zum 31. März 2026 TEUR 82,35 (31. März 2025: TEUR 81,78), was einer Zuführung
(VJ: Auflösung) von TEUR 0,54 (31. März 2025: TEUR -16,39) entspricht. Die Dienstverträge
der Vorstandsmitglieder sehen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
ohne wichtigen Grund einen Abfindungsanspruch von drei Monatsgehältern vor. Bei vorzeitiger
Beendigung des Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden
wichtigen Grund steht kein Abfindungsanspruch zu. Zusätzliche Ansprüche des Vorstandes im
Falle einer Beendigung der Funktion bestehen nicht. Weiters bestehen derzeit keine
Vereinbarungen im Falle eines Kontrollwechsels. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern weder
Vorschüsse, noch Kredite gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von
Mitgliedern des Vorstandes eingegangen.
Aufsichtsrat:
Dr. Andreas BIERWIRTH
Vorsitzender; unabhängig; geboren 1971
Repräsentant des Streubesitzes
bestellt bis zur 28. o.HV (2026), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften:
• Mitglied des Aufsichtsrates von Finnair Oyj, Finnland
Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF
1. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1955
bestellt bis zur Beendigung der 29. o.HV (2027), erstmalig gewählt am 27. Juli 2017
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften
Dr. Cem KOZLU
2. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1946
Repräsentant des Streubesitzes
bestellt bis zur 28. o.HV (2026), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften:
• Mitglied des Verwaltungsrates der Pegasus Hava Yollari A.Ş., Türkiye
• Mitglied des Verwaltungsrates der Koç Holding A.Ş., Türkiye (bis zum 3. April 2025)
• Mitglied des Verwaltungsrates der Tüpraş Türkiye Petrol Rafinerileri A. Ş, Türkiye
Mag. Daniela NEUBERGER
Mitglied; unabhängig; geboren 1961
bestellt bis zur 31. o.HV (2029), erstmalig gewählt am 18. Juli 2019
412
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten
Gesellschaften
Die Bezüge des Aufsichtsrates wurden in der Hauptversammlung vom 10. Juli 2025
beschlossen und für das Geschäftsjahr 2024/2025 mit 0,23 m€ (VJ: 0,23 m€) festgesetzt.
Wien, am 08. Juni 2026
Der Vorstand:
Attila Dogudan e.h.
Vorstandsvorsitzender
Chief Executive Officer
Mag. Johannes Echeverria e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Financial Officer
Mag. Bettina Höfinger e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Legal Officer
Attila Mark Dogudan e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Commercial Officer
413
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
DO & CO Aktiengesellschaft,
Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum
31. März 2026 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-
Gesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Darstellung der Komponenten
des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem
Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum
31. März 2026 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards
Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im
Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft
und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von Airline Catering Verträgen
Siehe Konzernanhang Punkt 4.3. und 6.1., 
414
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Das Risiko für den Abschluss
Die Umsatzerlöse aus dem Segment Airline Catering beliefen sich im Geschäftsjahr auf 1.950,11 Mio.
EUR (Vorjahr 1.820,27 Mio. EUR) und stellen damit einen wesentlichen Teil der
Konzernumsatzerlöse dar. Die Erfassung dieser Umsätze basiert auf globalen Rahmenverträgen mit
Fluggesellschaften, ergänzt durch lokale Vereinbarungen an einzelnen Standorten. Die Verträge
sehen eine Vielzahl von festen und variablen Gegenleistungen vor, wie beispielsweise
volumenabhängige Rabatte, Preisanpassungen basierend auf Passagierzahlen, Servicequalität oder
Mindestabnahmemengen.
Die Komplexität dieser vertraglichen Regelungen sowie die Bilanzierung variabler
Vergütungsbestandteile gemäß IFRS 15 sind von erheblicher Bedeutung bei der Bestimmung des
Transaktionspreises und des Zeitpunkts der Erlöserfassung.
Ferner beinhalten die Verträge häufig zusätzliche Leistungsverpflichtungen und mögliche
Sanktionsregelungen oder Garantieregelungen, die bei der Bilanzierung von Erlösen und
Rückstellungen zu berücksichtigen sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir beurteilten die Darstellung des Sachverhalts wie folgt:
Erlangen eines Verständnisses über den Prozess des Konzerns zur Bilanzierung von
Umsatzerlösen im Zusammenhang mit Airline Catering Verträgen.
Evaluierung der Konzeption und Ausgestaltung der prozessbezogenen Kontrollen in Bezug
auf die Bilanzierung von Airline Catering Verträgen. Diese umfasst auch die Beurteilung der
vom Konzern erstellten Bilanzierungsmemoranden und Beurteilung, ob die
Umsatzrealisierungsgrundsätze des Konzerns mit den Voraussetzungen des IFRS 15
übereinstimmen.
Beurteilung auf Basis einer Stichprobe von wesentlichen Airline Catering Verträgen, ob die
Umsätze ordnungsgemäß nach IFRS 15 erfasst sind, sowie Beurteilung der Angemessenheit
der Bilanzierung zu volumenabhängigen Rabatten, Strafen, Vertragsänderungen im
Zusammenhang mit den Vertragsklauseln.
Beurteilung auf Basis einer Stichprobe von Airline Catering Umsatzerlösen, um festzustellen
ob, diese Umsatzerlöse zum Zeitpunkt des Fluges ordnungsgemäß und periodengerecht
erfasst wurden.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten
Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
415
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative
dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf
der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
416
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft
abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb
des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum
Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für
Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf
vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder
andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk
mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
417
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er, ausgenommen der
Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht, ausgenommen der Anforderungen an die
konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit
dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 28.
November 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März
2026 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. März 2024 Abschlussprüfer der
Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
gewahrt haben.
418
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg
Hansa.
Wien, am 9. Juni 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Yann Georg Hansa
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk
darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich
ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu
beachten.
419
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Zusicherungsvermerk
über die unabhängige Prüfung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt
8. Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß § 267a
UGB (im Folgenden „Nachhaltigkeitsberichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2025/26 der
DO & CO Aktiengesellschaft,
Wien,
(im Folgenden auch kurz „DO & CO“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nach­weise
sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im
Konzernlagebericht im Abschnitt 8. Nachhaltigkeitsbericht enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeits­
berichterstattung (im Folgenden „Nachhaltigkeits­berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen
Belangen in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes gemäß § 267a UGB (im
Folgenden „NaBeG“),
den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), und
den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-
Taxonomie-VO), sowie
der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu
berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen
Darstellung in der Angabe „IRO-1 - Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Beachtung der gesetz­lichen
Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie
des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000
(Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer be­grenzten Sicherheit sind die
durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer
hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere
Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwor­tung
des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weiter­gehend
beschrieben.
420
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens­
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den
Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanage­
mentsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer
Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer
Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammen­
fassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausge­nommen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht
auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im
Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der Nachhaltigkeitsbe­richterstattung
haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind,
und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten
Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung
dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir
haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und des Prüfungsausschusses
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ein­
schließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse ge­mäß
den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit um­fasst
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesent­lichkeit
dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
die Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des
NaBeG (§ 267a UGB), einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
die Aufnahme von Angaben in die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-
Taxonomie-VO, sowie
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetz­lichen
Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichter­stattung, die frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Über­einstimmung mit den
Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu ein­zelnen
Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
421
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlich­keitsanalyse und der
Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung verantwortlich.
Inhärente Einschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet,
diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereig­
nisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesell­
schaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete
Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter ver­
pflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unter­
schiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unter­
liegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu
erlangen, ob die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der darin dargestellten Ver­fahren
zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden
muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen
ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit
begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung ent­hält. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und wer­den als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise er­wartet werden
könnte, dass sie die auf Grundlage dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellun­gen zu
identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zu­
sammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns
abzugeben;
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der
Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrschein­licher
sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar­stellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshand­
lungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätz­lichen
Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiter­führenden
Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.
422
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von
pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltig­
keitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die
Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind.
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten
Informationen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen wurden.
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang
mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (§ 267a UGB), sowie den
ESRS stehen.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu
ausgewählten Darstellungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch.
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Dar­
stellungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch.
Wir gleichen ausgewählte Angaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den ent­sprechenden
Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und
zukunftsgerichteter Informationen.
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxo­
nomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der Nachhaltig­
keitsberichterstattung.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist
Herr Mag. Yann Georg Hansa.
Wien, am 9. Juni 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Yann Georg Hansa
Wirtschaftsprüfer
423
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 124
Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen,
1. dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt,
2. dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und
Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen,
1. dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Unternehmens vermittelt,
2. dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 08. Juni 2026
Der Vorstand:
Attila Dogudan e.h.
Vorstandsvorsitzender
Chief Executive Officer
Mag. Johannes Echeverria e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Financial Officer
Mag. Bettina Höfinger e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Legal Officer
Attila Mark Dogudan e.h.
Vorstandsmitglied
Chief Commercial Officer
424
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Glossar
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
2025/2026
2024/2025
EBITDA-Marge in %
EBITDA
m€
300,63
12,2 %
11,4 %
Umsatzerlöse mit Dritten
m€
2.461,59
EBIT-Marge in %
EBIT
m€
212,28
8,6 %
8,0 %
Umsatzerlöse mit Dritten
m€
2.461,59
Return on Sales in %
Ergebnis vor Ertragsteuern
m€
190,47
7,7 %
6,6 %
Umsatzerlöse mit Dritten
m€
2.461,59
Bereinigtes
Eigenkapital in m€
+  Eigenkapital
m€
570,51
543,05
435,98
-  (vorgesehene) Dividende
m€
27,46
Eigenkapitalquote
in %
Bereinigtes Eigenkapital
m€
543,05
42,7 %
35,8 %
Gesamtkapital
m€
1.273,10
Return on Equity
(ROE) in %
Ergebnis nach Ertragsteuern
m€
137,32
28,1 %
30,0 %
Ø bereinigtes Eigenkapital1
m€
488,36
Debt (finanzielle
Verbindlichkeiten)
in m€
+  Anleihe
m€
0,00
255,66
343,02
+  Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
m€
205,57
+  Kurzfristige Darlehen
m€
13,90
+  Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
m€
36,19
+  Schulden, die direkt den zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten zugerechnet werden
m€
0,00
Net Debt
(Nettofinanzver-
schuldung) in m€
+  Debt
m€
255,66
14,86
168,85
-  Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
m€
240,80
Net Debt to EBITDA
Net Debt
m€
14,86
0,05
0,64
EBITDA
m€
300,63
Net Gearing in %
Net Debt
m€
14,86
2,7 %
38,7 %
Bereinigtes Eigenkapital
m€
543,05
Surplus Cash in m€
+  Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
m€
240,80
164,11
106,24
-  2% der Umsatzerlöse
m€
49,23
-  (vorgesehene) Dividende
m€
27,46
Net Working Capital in
m€
+  Kurzfristige Vermögenswerte
m€
648,63
6,96
-32,20
-  Kurzfristige Schulden
m€
450,10
-  Surplus Cash
m€
164,11
-  Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
m€
0,00
-  (vorgesehene) Dividende
m€
27,46
Free Cashflow in m€
+  Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit (Netto-Cashflow)
m€
244,08
225,88
125,23
+  Cashflow aus der Investitionstätigkeit
m€
-18,20
Unverwässertes EPS
(Ergebnis je Aktie) in
Konzernergebnis
m€
105,77
9,63
8,42
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in
Stück)
MStk
10,98
Verwässertes EPS
(Ergebnis je Aktie) in
Konzernergebnis (verwendet zur Ermittlung des verwässerten
Ergebnisses je Aktie)
m€
105,77
9,63
8,41
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien +
gewichteter Durchschnitt potenzieller Aktien (in Stück)
MStk
10,98
KGV (Kurs-Gewinn-
Verhältnis)
Kurs ultimo (Schlusskurs)
162,00
16,82
19,37
EPS
9,63
Steuerquote in %
Ertragsteuern
m€
-53,15
27,9%
24,0%
Ergebnis vor Ertragsteuern
m€
190,47
Bereinigtes EBIT in
m€
EBIT
m€
212,28
212,28
183,60
-  Mieterlöse aus als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
m€
0,00
+  Aufwände aus als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
m€
0,00
Capital Employed in
m€
+  Bereinigtes Eigenkapital
m€
543,05
552,24
539,85
+  Langfristige Schulden
m€
252,49
-  Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
m€
240,80
-  Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
m€
2,50
Return on Capital
Employed (ROCE) in
%
+ Bereinigtes EBIT
m€
212,28
39,6%
40,4%
Ø  Capital Employed1
m€
535,87
1 … Ermittelt als Durchschnittsbestand zum Ende der letzten vier Quartale und des Bestands zu Beginn des Betrachtungszeitraums
425
Finanzbericht | Geschäftsjahr 2025/2026
Einzelabschluss 2025/2026 der DO & CO
Aktiengesellschaft inkl. Lagebericht und
Bestätigungsvermerk
2025/2026
DO & CO Aktiengesellschaft
A-1010 Wien, Stephansplatz 12
image.png
Inhaltsverzeichnis
DO & CO Aktiengesellschaft
Bestätigungsvermerk Einzelabschluss
Bilanz ...................................................................................................................................
1
Gewinn- und Verlustrechnung .....................................................................................
Anhang .................................................................................................................................
6
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ......................................................
6
Erläuterungen der Bilanz .......................................................................................
12
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung .......................................
18
Sonstige Angaben .....................................................................................................
20
Beilagen ...............................................................................................................................
26
Anlagenspiegel ...........................................................................................................
26
Beteiligungen ..............................................................................................................
28
Lagebericht..................................................................................................................
31
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
DO & CO Aktiengesellschaft,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2026 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März
2026 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im
Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft
und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und
wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Anteile sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
Siehe die folgenden Kapiteln im Anhang zum Jahresabschluss: Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze, Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und GuV.
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen der DO & CO Aktiengesellschaft betragen zum
Bilanzstichtag 120,5 Mio. EUR, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betragen zum
Bilanzstichtag 189,0 Mio. EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei
Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der
Anteile sowie der Ausleihungen. Dabei wird überprüft, ob einerseits eine wesentliche statische
Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital
des verbundenen Unternehmens zum Bewertungsstichtag vorliegt oder ob andererseits externe und
interne Einflussfaktoren bestehen, die eine erhebliche Wertveränderung auslösen können. Bei
Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung ermittelt die DO & CO Aktiengesellschaft
den beizulegenden Wert der Anteile auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen. Ist
der beizulegende Wert geringer als der aktuelle Buchwert, erfolgt die Abschreibung der Anteile auf
den beizulegenden Wert. Im Jahresabschluss zum 31. März 2026 wurden keine Abschreibungen
durchgeführt.
Das Ergebnis der Beteiligungsbewertungen ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und
Schätzungen abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Daraus ergibt sich das
Risiko für den Jahresabschluss, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolge dessen eine
erforderliche Abschreibung für Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an
verbundene Unternehmen nicht im Jahresabschluss erfasst wird.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der statischen Unterdeckung sowie der
sonstigen externen und internen Einflussfaktoren für wesentliche Anteile an verbundenen
Unternehmen nachvollzogen.
Wenn ein Auslöser für eine Werthaltigkeitsprüfung vorlag, haben wir unter Konsultation unserer
Bewertungsspezialisten die vom Unternehmen vorgenommene Ermittlung des beizulegenden
Wertes und die dabei angewendeten Methoden beurteilt. Dazu haben wir uns ein Verständnis über
den Bewertungsprozess verschafft und die Bewertungsmethoden und die wesentlichen Annahmen,
insbesondere künftige Netto-Zahlungsmittelzuflüsse und Zinssätze, auf Ihre Angemessenheit
überprüft.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den
Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten
Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative
dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf
der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft
abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf
vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder
andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk
mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 28.
November 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März
2026 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. März 2024 Abschlussprüfer der
Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg
Hansa.
Wien, am 9. Juni 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Yann Georg Hansa
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf
nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich
ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für
abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Seite 1
Bilanz
zum 31.03.2025
DO & CO Aktiengesellschaft
Aktiva
31.03.2026
EUR
31.03.2025
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
12 121,85
52 463,18
2. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
814 828,51
0,00
826 950,36
52 463,18
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grund
4 024 688,05
4 304 949,90
2. technische Anlagen und Maschinen
36 584,90
25 089,10
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
458 562,40
423 571,68
4. geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen
im Bau
2 682 008,43
2 604 998,42
7 201 843,78
7 358 609,10
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
120 473 054,76
111 273 973,09
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
188 996 813,39
274 034 769,83
3. Beteiligungen
1,00
1,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
1 042 829,75
2 048 081,28
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
35 351,27
35 351,27
310 548 050,17
387 392 176,47
318 576 844,31
394 803 248,75
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
827 743,35
173 842,61
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
827 743,35
173 842,61
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
107 008 565,44
61 694 214,06
davon aus Lieferungen und Leistungen
10 959 619,57
16 063 627,73
davon sonstige
96 048 945,87
45 630 586 ,33
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
105 992 075,02
61 391 681,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
1 016 490,42
302 532,21
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
47 009,48
116 483,31
davon aus Lieferungen und Leistungen
47 009,48
116 483,31
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
47 009,48
116 483,31
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
8 171 701,65
6 830 380,21
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
2 694 406,55
1 406 633,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
5 477 295,10
5 423 746,44
116 055 019,92
68 814 920,19
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
2 575 842,60
3 586 839,66
118 630 862,52
72 401 759,85
Seite 2
Bilanz
zum 31.03.2025
DO & CO Aktiengesellschaft
C. Rechnungsabgrenzungsposten
21 593 487,69
15 166 968,72
D. Aktive latente Steuern
1 064 664,47
3 724 176,26
Summe Aktiva
459 865 859,00
486  096 153,58
Passiva
31.03.2026
EUR
31.03.2025
EUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital
1. gezeichnetes und eingezahltes Grundkapital
21 966 916,00
21 966 916,00
einbezahlt
21 966 916,00
21 966 916,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene
183 730 773,53
183 730 773,53
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage
64 635,22
64 635,22
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen)
50 553 904,91
50 553 904,91
50 618 540,13
50 618 540,13
IV. Bilanzgewinn
39 910 427,84
33 306 257,43
davon Gewinnvortrag
11 339 341,43
16 499 388,59
296 226 657,50
289 622 487,09
B. Investitionszuschüsse
12,41
128,17
C. Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungen
2 485 668,57
2 426 994,00
II. Steuerrückstellungen
4 761 812,08
4 406 125,02
III. sonstige Rückstellungen
11 173 802,31
10 148 658,50
18 421 282,96
16 981 777,52
D. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
10 115 662,52
76 100 920,29
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
10 115 662,52
65 953 733,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
10 147 186,85
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
13 369 438,73
9 665 476,71
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
13 107 430,02
9 403 468,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
262 008,71
262 008,71
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
118 419 952,07
90 399 642,16
davon aus Lieferungen und Leistungen
3 340 360,15
3 499 594,45
davon sonstige
115 079 591,92
86 900 047,71
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
118 419 952,07
90 399 642,16
4. sonstige Verbindlichkeiten
782 141,11
795 009,95
davon aus Steuern
407 160,88
385 877,87
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
302 984,42
288 656,18
Seite 3
Bilanz
zum 31.03.2025
DO & CO Aktiengesellschaft
davon übrige
71 995,81
120 475,90
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
782 141,11
795 009,95
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
142 425 185,72
166 551 853,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
262 008,71
10 409 195,56
142 687 194,43
176 961 049,11
142 687 194,43
176 961 049,11
E. Rechnungsabgrenzungsposten
2 530 711,70
2 530 711,70
Summe Passiva
459 865 859,00
486 096 153,58
Seite 4
Gewinn- und Verlustrechnung
01.04.2024 bis 31.03.2025
DO & CO Aktiengesellschaft
Gewinn- und Verlustrechnung
2025/2026
EUR
2024/2025
EUR
1. Umsatzerlöse
62 846 632,97
56 980 519,32
2. sonstige betriebliche Erträge
a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
1 365 071,07
3 072 153,41
b. übrige
655 662,35
2 136 676,21
2 020 733,42
5 208 829,62
3. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a. Materialaufwand
827 769,71
452 141,68
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen
15 961 740,23
14 740 712,49
16 789 509,94
15 192 854,17
4. Personalaufwand
a. Löhne und Gehälter
aa. Löhne
830 351,31
810 074,55
bb. Gehälter
18 159 942,54
18 316 033,27
18 990 293,85
19 126 107,82
b. Soziale Aufwendungen
aa. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
195 036,79
204 166,16
bb. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben
und Pflichtbeiträge
3 279 894,55
3 308 864,74
cc. Sonstige Sozialaufwendungen
86 784,37
46 468,47
3 561 715,71
3 559 499,37
22 552 009,56
22 685 607,19
5. Abschreibungen
a. auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
668 321,23
680 498,68
b.  auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit
diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen
überschreiten
181 593,24
0,00
849 914,47
680 498,68
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a. Steuern, soweit nicht vom Einkommen und Ertrag
334 501,82
300 484,07
b. übrige
25 467 273,76
23 708 011,85
25 801 775,58
24 008 495,92
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebserfolg)
-1 125 843,16
-378 107,02
8. Erträge aus Beteiligungen
21 909 621,51
15 265 108,13
davon aus verbundenen Unternehmen
21 909 621,51
15 265 108,13
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
12 965 880,52
16 911 302,12
davon aus verbundenen Unternehmen
12 592 565,95
16 330 815,83
Seite 5
Gewinn- und Verlustrechnung
01.04.2024 bis 31.03.2025
DO & CO Aktiengesellschaft
Gewinn- und Verlustrechnung
2025/2026
EUR
2024/2025
EUR
10. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
9 234 081,67
0,00
davon aus verbunden Unternehmen
9 199 082,67
0,00
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen
5 928 920,27
4 538 220,75
davon Abschreibungen
2 697 210,73
705 000,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
4 730 313,55
4 538 220,75
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
4 693 045,21
5 143 937,99
davon betreffend verbundene Unternehmen
2 392 722,61
945 018,05
13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzerfolg)
33 487 618,22
22 494 251,51
14. Ergebnis vor Steuern
32 361 775,06
22 116 144,49
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
3 790 688,65
5 309 275,65
davon latente Steuern
2 659 511,79
4 357 393,64
16. Ergebnis nach Steuern
28 571 086,41
16 806 868,84
17. Jahresüberschuss
28 571 086,41
16 806 868,84
18. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
11 339 341,43
16 499 388,59
19. Bilanzgewinn
39 910 427,84
33 306 257,43
Seite 6
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des
österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) in der geltenden Fassung unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu
vermitteln, aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit
entsprechend der gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz
der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag
verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste
wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 (3) UGB.
Die Gesellschaft ist Konzernmuttergesellschaft iSd § 15 AktG.
Die Gesellschaft ist oberstes Mutterunternehmen und hat einen Konzernabschluss und einen
Konzernlagebericht gemäß den Bestimmungen der §§ 244 ff  UGB zum 31. März 2025 erstellt.
Die Gesellschaft ist beim Handelsgericht Wien als zuständiges Firmenbuchgericht unter der
Firmenbuchnummer 156765m erfasst.
Gruppenbesteuerung: Die Gesellschaft ist Gruppenträger einer Steuergruppe iSd § 9 KStG.
Die Gesellschaft hat mit inländischen Tochtergesellschaften Ergebnisabführungsverträge
abgeschlossen. Die Namen der von der Ergebnisabführung umfassten Gesellschaften sind dem
Beteiligungsspiegel zu entnehmen. Gemäß diesen Verträgen haben die Töchter ihren
Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen, wogegen sich die DO & CO
Aktiengesellschaft gegenüber den Tochtergesellschaften verpflichtet, allfällige Jahresverluste
zu übernehmen und abzudecken.
Seite 7
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Der Abschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, da eine
positive Fortführungsprognose gegeben ist. Aufgrund des Cash-Poolings und des bestehenden
Kreditrahmens bei der Erste Bank in Höhe von EUR 100 Mio. ist die erforderliche Liquidität
jederzeit gewährleistet. Überdies sind innerhalb des Konzerns genügend liquide Mittel
verfügbar, um den kurzfristigen Liquiditätsbedarf decken zu können.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, unter
Berücksichtigung von Neben-kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
bewertet.
Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres fand die volle Jahresabschreibung,
von den Zugängen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres die halbe Jahresabschreibung
Berücksichtigung.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender
Nutzungsdauern berechnet:
Nutzungsdauer in
Jahren
* Konzessionen
10
* Vertragsrecht
3,5  -  6
* EDV-Software
3  -  7
Sachanlagevermögen
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung von Nebenkosten,
vermindert um plan-mäßige lineare Abschreibungen bewertet.
Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres fand die volle Jahresabschreibung,
von den Zugängen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres die halbe Jahresabschreibung
Berücksichtigung.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear unter Zugrundelegung folgender
Nutzungsdauern berechnet:
Nutzungsdauer in
Jahren
* Bauten auf fremdem Gebäude
5  -  25
* Maschinen
3  -  10
* Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3  -  10
Seite 8
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 13 EStG 1988 werden im Zugangsjahr jeweils
auf EUR 0,01 abgeschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden die
geringwertigen Wirtschaftsgüter nach einer angenommenen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 Jahren als Abgang dargestellt.
Finanzanlagen
Finanzanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und es wurden soweit
notwendig außerplanmäßige Zu- und Abschreibungen durchgeführt. Außerplanmäßige Zu- und
Abschreibungen werden nur dann vorgenommen, wenn Wertsteigerungen bzw. -minderungen
voraussichtlich von Dauer sind.
Die Feststellung der Notwendigkeit außerplanmäßiger Zu- (§ 208 UGB (1)) oder
Abschreibungen (§ 204 (2)) erfolgt, gem. AFRAC 24, bzw. § 237 (1) 1 UGB, in Einklang mit
dem Fachgutachten KFS/BW 1.
Dabei wird zunächst anhand definierter quantitativer Kriterien beurteilt, ob für die jeweilige
Beteiligung bzw. Ausleihung eine vertiefte Bewertung, insbesondere in Form einer
Bewertungsrechnung bzw. eines DCF-Modells, erforderlich ist. Diese Vorbeurteilung dient
ausschließlich der Festlegung des Umfangs der durchzuführenden Bewertungshandlungen und
stellt keine abschließende Beurteilung einer allfälligen Wertminderung dar. Sofern eine
vertiefte Bewertung erforderlich ist, wird anschließend die Notwendigkeit einer
außerplanmäßigen Abschreibung durch Vergleich des Buchwerts mit dem beizulegenden Wert
beurteilt.
Anschließend wird die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung durch Vergleich
des Buchwertes der Finanzanlage zum Stichtag mit dem Liquidationswert in Form des
Barwertes (berechnet durch DCF-Verfahren) zum Stichtag festgestellt: Ist dieser Barwert
geringer als der Buchwert, besteht Abwertungsbedarf. Gleiches gilt für Ausleihungen, sollten
diese erwartungsgemäß gegebenenfalls nicht durch die Ertragskraft gedeckt werden können.
Für den Fall, dass die Umstände, die in Vorjahren zu einer Abwertung geführt haben, nicht
mehr bestehen, ist eine Zuschreibung auf den ursprünglichen Wert vorzunehmen.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit
notwendig, außerplanmäßige Zu- und Abschreibungen vorgenommen.
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
Unter diesem Posten werden an in- und ausländische Tochterunternehmen gegebene
Ausleihungen ausgewiesen. Das Wahlrecht gem. § 906 Abs. 32 UGB wurde in Anspruch
Seite 9
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
genommen und die steuerlich gebildete Zuschreibungsrücklage unter den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Unter diesem Posten werden an ausländische Beteiligungen gegebene Ausleihungen
ausgewiesen. Diese werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit notwendig werden
außerplanmäßige Zu- und Abschreibungen vorgenommen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren
Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Rückstellungen
Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen
Die Abfertigungsrückstellung wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines
Rechnungszinssatzes von 3,80% (Vorjahr 3,39%), einer durchschnittlichen Bezugserhöhung
von 2,50% (Vorjahr 2,50%) ermittelt. Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde das
frühestmögliche Pensionsalter inklusive Übergangsregelungen gemäß Pensionsreform 2004,
ohne Berücksichtigung der Korridorpension, angesetzt – 65 Jahre bei Männern und schrittweise
Erhöhung auf 65 Jahre bei Frauen (VJ: 65/65).
Im ersten Jahr wurde eine Valorisierung des Gehaltes bzw. Lohnes von 5,76% (Vorjahr 4,47%)
angenommen.
Ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 0,00% (Vorjahr 0,00%) wurde berücksichtigt.
Der Berechnung wurde die biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P (Vorjahr AVÖ
2018-P) zugrunde gelegt.
Der Rechnungszinssatz wurde auf Basis von Renditen hochwertiger festverzinslicher
Unternehmensanleihen und deren erwarteten Laufzeit von rund 8 Jahren (Vorjahr: 9 Jahren)
zum Bilanzstichtag ermittelt.
Seite 10
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurde – wie im Vorjahr – das Wahlrecht in Anspruch genommen,
die Zinskomponente der Abfertigungsrückstellung in Höhe von EUR 79.503,51 (Vorjahr EUR
66.078,13) im Finanzerfolg auszuweisen.
Die Veränderungen der Abfertigungsrückstellungen werden bei einer Dotierung unter dem
Personalaufwand und bei Auflösung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach
ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher
Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.
Die Jubiläumsgeldrückstellung wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines
Rechnungszinssatzes von 3,91% (Vorjahr 3,50%), einer durchschnittlichen Bezugserhöhung
von 2,50% (Vorjahr 2,50%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 65 Jahren bei
Frauen und von 65 Jahren bei Männern (VJ: 65/65) ermittelt. Im ersten Jahr wurde eine
Valorisierung des Gehaltes bzw. Lohnes von 5,76% (Vorjahr 4,47%) angenommen.
Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden gestaffelt nach Dienstjahren wie folgt
berücksichtigt:
Volle Dienstjahre
2025/2026
0  bis  2
39,24 %
3  bis  4
12,27 %
5  bis  9
16,13 %
10 bis 14
7,19 %
15 bis 19
5,11 %
20 bis 25
0,97 %
25 bis 35
1,96 %
35 bis 99
0,00 %
Volle Dienstjahre
2024/2025
0  bis  2
39,47 %
3  bis  4
14,71 %
5  bis  9
13,14 %
10 bis 14
7,30 %
15 bis 19
9,77 %
20 bis 25
4,12 %
25 bis 35
0,00 %
35 bis 99
0,00 %
Seite 11
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Der Rechnungszinssatz wurde auf Basis von Renditen hochwertiger festverzinslicher
Unternehmensanleihen und deren erwarteten Laufzeit von rund 9 Jahren (Vorjahr: 9 Jahre)
zum Bilanzstichtag ermittelt.
Der Berechnung wurde die biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P (Vorjahr AVÖ
2018-P) zugrunde gelegt.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurde – wie im Vorjahr – das Wahlrecht in Anspruch genommen,
die Zinsenkomponente der Jubiläumsgeldrückstellung in Höhe von EUR 26.658,07 (Vorjahr
EUR 19.162,31) im Finanzerfolg auszuweisen.
Die Veränderungen der Jubiläumsgeldrückstellungen werden bei einer Dotierung unter dem
Personalaufwand und bei Auflösung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Steuerrückstellungen
Die Rückstellungen für Ertragsteuern wurden in der Höhe ihrer voraussichtlichen
Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren
Devisenmittelkurs zum Stichtag bewertet.
Seite 12
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Erläuterungen der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der
Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs 1 UGB) wird gesondert in der Anlage 3a
zu diesem Anhang dargestellt.
Die Angabe zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Abs 1 Z 4 UGB erfolgt
gesondert in der Anlage 3b zu diesem Anhang
Immaterielles Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des immateriellen Anlagevermögens und die
Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs 1 UGB) wird
gesondert in der Anlage 3a zu diesem Anhang dargestellt
Anteile an verbundenen Unternehmen
Aufgrund einer internen Umstrukturierung wurde die Beteiligung an der Demel Salzburg Cafè-
Restaurant Betriebs GmbH an die DO & Co Airport Hospitality GmbH verkauft und in Demel
Airport GmbH umbenannt. Die in den Vorjahren vorgenommene Abschreibung der Beteiligung
an der Gesellschaft DO & CO Italy S.r.l. wurde im aktuellen Geschäftsjahr rückgängig gemacht
und diese auf ihren ursprünglichen Beteiligungswert zugeschrieben, da Werthaltigkeit aufgrund
positiver Cashflow-Prognosen und der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung als gegeben
erscheint. Daraus resultierte ein Ertrag aus der Zuschreibung in Höhe von TEUR 9.199.
Ausleihungen an verbunden Unternehmen
Unter diesem Posten werden an in- und ausländische Tochterunternehmen gegebene
Ausleihungen ausgewiesen. Die Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr
betragen TEUR 49.227 (Vorjahr TEUR 0) und wurden in der Bilanz zum Umlaufvermögen
umgegliedert.
Die restlichen Ausleihungen haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Im aktuellen Wirtschaftsjahr erfolgt eine Abschreibung der Ausleihungen gegenüber der Henry
– The Art of Living Ltd. in Höhe von TEUR 478 und gegenüber der DO & CO Restaurant & Cafe
USA Inc. in Höhe von TEUR 1.020, da die Rückführung dieser Darlehen aus wirtschaftlicher
Sicht im Moment nicht gegeben ist.
Seite 13
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Unter diesem Posten werden an ausländische Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, gegebene Ausleihungen ausgewiesen. Die Ausleihungen mit
einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2.048). Die restlichen
Ausleihungen in Höhe von TEUR 1.043 (Vorjahr TEUR 2.048) haben eine Restlaufzeit von über
einem Jahr.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus überrechneten Jahresgewinnen der inländischen Gruppenmitglieder
aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen für das Geschäftsjahr 2025/2026 beliefen sich zum
Bilanzstichtag auf insgesamt TEUR 12.834 (Vorjahr TEUR 11.470).
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 107.009 (Vorjahr TEUR 61.694) enthalten.
Betragsmäßig bestehen die größten Forderungen gegenüber den folgenden Gesellschaften: der
DO & CO New York Catering Inc. in Höhe von TEUR 12.502 (Vorjahr TEUR 13.356), der DO &
CO Los Angeles Inc. in Höhe von TEUR 4.840 (Vorjahr TEUR 8.182), der DO & CO
(Deutschland) Holding GmbH in Höhe von TEUR 5.624 (Vorjahr TEUR 4.332), der DO & CO
Miami Catering Inc. in Höhe von TEUR 3.819 (Vorjahr TEUR 3.812) sowie dem LHR Darlehen in
Höhe von TEUR 49.226, welche aufgrund der Restlaufzeit von unter einem Jahr in die
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen umgegliedert wurde.
In der Position sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in Höhe von
TEUR 2.067 (Vorjahr TEUR 1.448) enthalten, die nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam
werden.
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind weiters folgende Posten
enthalten:
in TEUR
31. März 2026
31. März 2025
Debitorische Kreditoren/kreditorische Debitoren
664
422
Abgrenzung COFAG Verlustersatz
3 805
3 805
Kautionen
1 156
1 156
Steuerforderungen
2 010
1 016
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zu Ende des Geschäftsjahres TEUR 21.593
(Vorjahr TEUR 15.167).
Seite 14
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Im Wirtschaftsjahr 25/26, wie bereits in den Vorjahren, wurden Vorauszahlungen für
Marketingleistungen getätigt, welche unter der ARA dargestellt werden. In Summe hat dieses
einen Umfang von EUR 17 Mio., wobei im aktuellen Wirtschaftsjahr eine weitere Zahlung in
Höhe von EUR 5,7 Mio. geleistet wurde und entsprechend in dieser Position enthalten ist. Die
Abschreibung erfolgt dabei nutzungsbezogen, die laufende Abschreibung im Geschäftsjahr
betrug TEUR 1.315 (Vorjahr TEUR 1.543).
Zusätzlich sind in den aktiven Rechnungsabgrenzungen noch aktivierte Kosten für Flugticket-
Bezugsrechte bei der Turkish Airlines in Höhe von EUR 8,0 Mio. enthalten, für welche im
Wirtschaftsjahr ebenfalls eine weitere Vorauszahlung in Höhe von EUR 2,67 Mio. geleistet
wurde. Die Abschreibung erfolgt dabei linear bis zum Jahr 2034 und betrug im Wirtschaftsjahr
TEUR 757 (Vorjahr TEUR 757).
Aktive latente Steuern
Latente Steuern werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages der Gruppenmitglieder im
Gruppenträger DO & CO Aktiengesellschaft ausgewiesen.
Die Differenzen der latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Unterschieden in der
steuerrechtlichen Bewertung bei Abfertigungsrückstellungen, Jubiläumgeldrückstellungen,
Nutzungsdauern bei Sachanlagevermögen sowie Geldbeschaffungskosten.
Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 23% zur Anwendung
gebracht. Die aktiven latenten Steuern veränderten sich zum Vorjahr erfolgswirksam um TEUR
-2.660 (Vorjahr TEUR -4.357). Es sind aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von
TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2.705) in dieser Position enthalten.
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt am Abschlussstichtag unverändert EUR 21.966.916,00 (VJ: TEUR
21.967). Es sind 10.983.458 (VJ: 10.983.458) voll eingezahlte nennwertlose Aktien
ausgegeben. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag beträgt EUR 183.730.773,53 (VJ: TEUR 183.731) und
ist damit unverändert zum Vorjahr. Der Saldo enthält Beträge aus vergangenen
Kapitalerhöhungen, die über den Betrag des Grundkapitals hinaus erzielt worden sind,
abzüglich der Kapitalbeschaffungskosten nach Steuern.
Bilanzgewinn
Seite 15
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Der Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 39.910 (VJ: EUR 33,3 Mio.) setzt sich aus einem
Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von TEUR 11.339 (VJ: EUR 16,5 Mio.) und dem
laufenden Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr in Höhe von TEUR 28.571 (VJ: EUR 16,8 Mio.)
zusammen.
Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
31. März 2026
31. März 2025
Rückstellungen für Abfertigungen
2 485 668,57
2 426 994,00
Steuerrückstellungen
4 761 812,08
4 406 125,02
Rückstellungen für Jubiläumsgeld
829 713,18
794 229,53
Rückstellungen Sonderzahlungen
667 657,69
662 080,80
Rückstellungen Überstunden/Urlaube
1 936 550,93
1 888 134,17
sonstige Rückstellungen
7 739 880,51
6 804 214,00
Summe Rückstellungen
18 421 282,96
16 981 777,52
In der Position „sonstige Rückstellungen“ sind Rückstellungen für fehlende
Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 2.763 (Vorjahr TEUR 1.676), Rückstellungen für
Vorstandsvergütung in Höhe von TEUR 4.505 (Vorjahr TEUR 4.204). Weiters sind in dieser
Position noch die Kosten für die Jahresabschluss-Prüfung in Höhe von TEUR 172 (Vorjahr TEUR
150), sowie Rückstellungen für sonstige Kosten in Höhe von TEUR 254 (Vorjahr TEUR 728)
enthalten. Die Rückstellung zu den Sonderzahlungen betrifft die abgrenzten Kosten für das
13./14. Gehalt und teilt sich auf Arbeiter TEUR 33 (Vorjahr TEUR 33) und Angestellte TEUR
635 (Vorjahr TEUR 629) auf.
Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Vorjahr
TEUR 0).
Im Vorjahr wurde ein Rahmenkredit über EUR 100 Mio. mit der Erste Bank mit einer Laufzeit
für 3 Jahre abgeschlossen worden. Zum 31.03.2026 ist keine Ausnutzung dieses
Rahmenkredites erfolgt.
Weiters sind in der Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe
von TEUR 108.474 (Vorjahr TEUR 90.400) enthalten, wobei der Großteil aus dem Cash-Pooling
der Konzernkonten bei der Erste Bank und der BNP in Höhe von TEUR 110.916 (Vorjahr TEUR
81.872) besteht.
In der Position „sonstige Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 372 (Vorjahr
TEUR 358) enthalten, die nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Seite 16
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist die Zuschreibungsrücklage für die DO & CO
New York enthalten, welche sich zum Jahresende auf TEUR 2.531 beläuft (Vorjahr TEUR
2.531).
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Sachanlagen
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bestehenden
Vereinbarungen über die Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen stellt
sich wie folgt dar:
2025/2026
2025/2026
2024/2025
2024/2025
bis 1 Jahr
bis 5 Jahre
bis 1 Jahr
bis 5 Jahre
      1 658 330,75
      8 291 653,75
1 632 701,09
8 163 505,45
1 658 330,75
8 291 653,75
1 632 701,09
8 163 505,45
Es handelt sich hierbei um laufende Nutzungsentgelte für angemietete Sachanlagen.
Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es wurden Bankgarantien in der Höhe von TEUR 10.106 (Vorjahr TEUR 10.566) abgegeben.
Verpflichtung gegenüber und zugunsten verbundener Unternehmen
Die Gesellschaft übernahm für zwei Tochtergesellschaften die Ausfallshaftung von
Kundenforderungen. Zum Bilanzstichtag belief sich der Betrag der offenen Forderungen auf
TEUR 12.883 (Vorjahr TEUR 8.689).
Zusätzlich hat die Gesellschaft Haftungsübernahmen in der Höhe von TEUR 26.736 (Vorjahr
TEUR 24.571) abgegeben.
Weiters gibt es Rangrücktrittserklärungen in Höhe von TEUR 9.611 (Vorjahr TEUR 9.806).
Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der verbundenen Unternehmen AIOLI Airline Catering
Austria GmbH und DO & CO Party-Service & Catering GmbH glaubhaft zu machen, verpflichtet
sich die DO & CO Aktiengesellschaft dafür Sorge zu tragen, dass die AIOLI Airline Catering
Austria GmbH und die DO & CO Party-Service & Catering GmbH ihre Verpflichtungen als
Dienstleister auf dem Flughafen Wien gemäß dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz erfüllen
können. Diese Erklärung steht im Zusammenhang mit dem Ansuchen der Tochtergesellschaft
Seite 17
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
um eine Bewilligung zur Erbringung eines Bodenverpflegungsdienstes iSd §7 Flughafen-
Bodenabfertigungsgesetzes.
Überdies hat die DO & CO AG Einstandsverpflichtungen gegenüber den in Deutschland
ansässigen Gesellschaften übernommen, mit welchen sie sich verpflichtet für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaften einzustehen. Dies betrifft die folgenden Gesellschaften (in
TEUR):
Gesellschaft
31. März 2026
31. März 2025
DO & CO (Deutschland) Holding GmbH
4 033
2 055
DO & CO Catering München GmbH
2 277
1 986
DO & CO Frankfurt GmbH
4 064
5 968
DO & CO Berlin GmbH
112
210
DO & CO Lounge GmbH
2
9
DO & CO Gastronomie GmbH
7 846
8 924
Arena One Mitarbeiterrestaurants GmbH
1 527
1 668
DO & CO München GmbH
15 082
15 049
DO & CO Lounge Deutschland GmbH
186
245
FR freiraum Gastronomie GmbH
338
173
DO & CO Düsseldorf GmbH
172
187
DO & CO Hotel München GmbH
675
851
DO & CO Deutschland Catering GmbH
340
34
Gesamt
36 313
37 359
Seite 18
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen gemäß § 240 UGB stellte sich
wie folgt dar:
2025/2026
2024/2025
Umsatzerlöse Konzernunternehmen
62 299 735,44
56 885 039,38
Umsatzerlöse Dritte
546 897,53
95 479,94
62 846 632,97
56 980 519,32
Die DO & CO AG erbringt im Wesentlichen Dienstleistungen für Gesellschaften des DO & CO-
Konzerns sowie für andere konzernfremde Gesellschaften und verrechnet dafür sowohl ein
leistungsabhängiges als auch ein pauschales Entgelt. Die Gesellschaft generiert den Großteil
ihrer Umsätze im Inland.
Personalaufwand
In der Position Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betrieblichen
Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr
TEUR 19) und Leistungen an betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen in der Höhe von TEUR
193 (Vorjahr TEUR 186) enthalten.
Im Posten Löhne und Gehälter sind Aufwendungen für die Dotierung der Rückstellungen für
Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR 180 (Vorjahr TEUR 217) enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der größten Aufwandspositionen in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen:
in TEUR
31. März 2026
31. März 2025
Reise- und Fahrtaufwand
3 145
3 278
Miet- und Pachtaufwand
2 051
2 000
Büro- und Verwaltungsaufwand
4 994
3 218
Aufwand für Werbung
8 149
8 225
Rechts- und Beratungsaufwand
4 124
3 075
diverse betriebliche Aufwendungen
421
1 705
Einzelwertberichtigungen zu Forderungen
0
136
Seite 19
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Erträge aus der Beteiligung an verbundene Unternehmen
Der Posten betrifft die aufgrund der Ergebnisabführungsverträge übernommenen
Jahresergebnisse 2025/2026 der inländischen Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 12.834
(Vorjahr TEUR 11.470), und Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften in Höhe von
TEUR 9.076 (Vorjahr TEUR 3.795).
Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen
Unter den Erträgen aus der Zuschreibung von Finanzanlagen sind Zuschreibungserträge aus
Finanzanlagen in Höhe von TEUR 9.199 (Vorjahr TEUR 0) resultierend aus der Zuschreibung
der Beteiligung an der DO & CO Italy S.r.l. enthalten.
Aufwendungen aus Finanzanlagen
Unter den Aufwendungen aus Finanzanlagen werden die Übernahmen der im Geschäftsjahr
angefallenen Jahresverluste von Tochtergesellschaften aufgrund von aufrechten
Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 3.232 (Vorjahr TEUR 3.833) sowie
Abschreibung von Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR
705) und Abschreibungen auf Ausleihungen an Tochtergesellschaften TEUR 1.499 (Vorjahr
TEUR 0) ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Zwischen der Gesellschaft als Gruppenträger und 19 Tochtergesellschaften (Vorjahr 21) als
Gruppenmitglieder besteht eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG.
Steuerausgleichsvereinbarung mit den inländischen Gruppenmitgliedern wurden aufgrund
aufrechter Ergebnisabführungsverträge nicht abgeschlossen.
Die Gesellschaft hat aktive Steuerabgrenzungen gemäß § 198 Abs 10 UGB vorgenommen. Der
gemäß dieser Bestimmung aktivierbare Betrag der Gruppe beträgt zum 31. März 2026 rund
TEUR 1.065 (Vorjahr TEUR 3.724).
Die Steuern aus dem Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31. März 2026
31. März 2025
Latente Steuern
-45
72
Latente Steuern aus Verlustvorträgen
2 705
4 285
Laufende Steuern aus dem aktuellen Jahr
964
1 330
Laufende Steuern aus den Vorjahren
167
-378
Gesamt
3 791
5 309
Seite 20
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Auswirkungen der Anwendung des Mindestbesteuerungsgesetzes gem. § 238
Abs. 1 Z 3a UGB
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz
(MinBestG) werden die OECD-Musterregelungen und EU-Vorschriften zur Gewährleistung einer
globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) im österreichischen Recht
umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder führten ebenso entsprechende
Mindestbesteuerungsregelungen ein. DO & CO fällt in den Anwendungsbereich des MinBestG.
Gemäß der Pillar-II-Gesetzgebung fällt je Steuerhoheitsgebiet eine Ergänzungssteuer an, wenn
der GloBE-Effektivsteuersatz den Mindeststeuersatz von idR 15% unterschreitet. Der Konzern
überprüft fortlaufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung und passt seine Evaluierung
entsprechend an. Insbesondere auf Grund der temporären Safe Harbour Regelungen, die
voraussichtlich in den meisten Steuerhoheitsgebiete, in denen DO & CO tätig ist, erfüllt
werden, werden keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern der DO & CO Gruppe
erwartet.
Auf Basis vorläufiger Daten zum 31.03.2026 finden die temporären Safe-Harbour-Regelungen
aufgrund nicht aktivierter Verlustvorträge in zwei Steuerhoheitsgebieten keine Anwendung:
Frankreich und Italien. Dennoch bestätigen die vorläufigen Detailberechnungen, dass weder in
Österreich noch in diesen Ländern eine Ergänzungssteuer gemäß Pillar II anfällt. Daher enthält
der Steueraufwand zum 31.03.2026 keine Rückstellungen für Ergänzungssteuern nach Pillar II.
Als oberste Muttergesellschaft der DO & CO Gruppe wird die DO & CO AG sämtlichen
Abgabenverpflichtungen nach dem MinBestG nachkommen.
Die in Zusammenhang mit dem MinBestG in § 198 Abs. 10 Z 4 UGB neu geregelte,
verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steueransprüche und -
verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung des MinBestG bzw. vergleichbarer ausländischer
Steuergesetze ergibt, wurde von der Gesellschaft angewendet.
Seite 21
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Sonstige Angaben
Derivative Finanzinstrumente
Zum 31.01.2024 wurde zur Absicherung eines variabel verzinsten Kredits in Höhe von 50 Mio.
EUR ein Zinsswap bei der Ersten Bank abgeschlossen. Die wesentlichen Parameter des
Sicherungsinstruments entsprachen dabei vollständig denen des gesicherten Grundgeschäfts,
insbesondere Nominalbetrag, Laufzeit, Referenzzinssatz und Währung. Der Kredit wurde zum
31.03.2026 vollständig zurückgeführt, entsprechend endete der Zinsswap ebenfalls zum
31.03.2026. Der beizulegende Zeitwert des Derivates betrug zum Stichtag EUR 0 (Vorjahr
TEUR -411, weshalb eine Drohverlustrückstellung gebildet wurde).
In den Vorjahren wurde eine Buy-Out-Option (derivatives Finanzinstrument) abgeschlossen.
Der Zeitwert zum Stichtag beträgt EUR 2,8 Mio. (Vorjahr EUR 2,8 Mio.). Nach UGB unterbleibt
aktuell eine Bilanzierung, da aufgrund des Vorsichtsprinzips nur negative Marktwerte
zurückzustellen sind, während eine Bilanzierung von positiven Marktwerten zu unterbleiben
hat. Im Fall einer nicht einvernehmlichen Verlängerung eines Vertrags räumt die Buy-Out-
Option DO & CO das Recht ein, vom zweiten Gesellschafter zu verlangen, den Anteil von DO &
CO zu erwerben, wenn dieser das Rechts des Erwerbes nicht selber ausübt.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Verbundene Unternehmen im Sinne des 189a Z 8 UGB sind alle Unternehmen, die zum
Konzern der DO & CO AG gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie mit
unabhängigen Dritten abgewickelt.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Angaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen
im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen
Rechnungslegungsstandards unterbleiben gemäß            § 238 Abs 1 Z 12 UGB, da diese zu
marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden.
Zahl der Arbeitnehmer
Gemäß § 239 Abs 1 Z 1 UGB beträgt die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gegliedert
nach Arbeitern und Angestellten:
2025/2026
2024/2025
Arbeiter
8
9
Angestellte
158
164
Gesamt
166
173
Seite 22
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem 10. Juli 2025 ermächtigt,
a) gem. § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu weitere
2.196.691,-- € durch Ausgabe von bis zu 1.098.345 Stück neue, auf Inhaber lautende
Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren
Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates
festzusetzen,
b) vorbehaltlich eines Ausschlusses des Bezugsrechtes gem. lit. c) die neuen Aktien allenfalls
im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gem. § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug
anzubieten,
c) mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn
die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in einer oder mehreren Tranchen erfolgt und die neuen
Aktien einem oder mehreren institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung
angeboten werden und die unter Ausschluss des Bezugsrechtes ausgegebenen Aktien
insgesamt 10 % (zehn Prozent) des im Zeitpunkt dieser Satzungsänderung im Firmenbuch
eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten oder (ii) wenn die
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbes von Unternehmen und
Betrieben oder Teilen hiervon oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und
Ausland erfolgt oder (iii) um Aktienübertragungsprogramme, insbesondere Long-Term-
Incentive Pläne oder sonstige Beteiligungsprogramme für Arbeitnehmer, leitende Angestellte
und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens
sowie sonstige Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zu bedienen oder (iv) um Spitzenbeträge vom
Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder (v) um eine den Emissionsbanken eingeräumte
Mehrzuteilungsoption zu bedienen.
Der Vorstand ist für die Dauer von 30 Monaten ab 10. Juli 2025 ermächtigt,
a) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft sowohl über die Börse oder durch öffentliches Angebot als auch
auf andere Art, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu
einem niedrigsten Gegenwert von EUR 2,-- (Euro zwei) je Aktie und einem höchsten
Gegenwert von EUR 300,-- (Euro dreihundert) je Aktie zu erwerben sowie zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf
beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung
Seite 23
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder
auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z
7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i)
zum Zweck der Durchführung eines Programms für eine Mitarbeiterbeteiligung einschließlich
von Mitgliedern des Vorstandes und leitenden Angestellten der Gesellschaft oder von mit ihr
verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) sowie für Long-Term-Incentive Pläne für
Vorstandsmitglieder oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der
Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Den Erwerb über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann der Vorstand der DO & CO
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem
Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Jede andere Art des Erwerbes unterliegt der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle eines Erwerbes auf andere Art als über die Börse oder
durch öffentliches Angebot kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss).
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung (10. Juli 2025) gemäß
§ 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft
auch auf andere Art zu veräußern oder zu verwenden als durch Veräußerung über die Börse
oder durch öffentliches Angebot und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre
auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden.
c) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls
das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG
herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Bedingtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft vom 15. Jänner 2021
wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu EUR
Seite 24
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
2.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.350.000 neuer Stückaktien zur Ausgabe an
Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht.
Ergebnisverwendung
Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft
zum 31. März 2026 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Dieser
Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 39,9 Mio. (Vorjahr EUR 33,3 Mio.)
aus. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von EUR 2,50 je
dividendenberechtigter Aktie vor, was zu einer Ausschüttung auf Basis der aktuellen
Dividendenanzahl in Höhe von EUR 27,46 Mio. führt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es ergaben sich nach dem 31. März 2026 keine weiteren nennenswerten Ereignisse und
Entwicklungen, die  sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns
auswirken würden.
Unternehmensbewertung
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an
verbundenen Unternehmen geht von der Unternehmensfortführung aus und stützt sich auf
Planungen, in die Erfahrungswerte sowie Annahmen über makroökonomische
Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der jeweiligen Branche eingehen. 
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Angabe der Aufwendungen für den Abschlussprüfer unterbleibt gem. § 238 Abs 1 Z 18 UGB
und kann dem Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft entnommen werden.
Unternehmensbeziehungen gem. § 237 Abs. 1 Z 7 iVm § 238 Abs. 1 Z 7 UGB
Die Gesellschaft ist oberstes Mutterunternehmen und hat einen Konzernabschluss und einen
Konzernlagebericht gemäß den Bestimmungen der §§ 244 ff UGB zum 31. März 2026 erstellt.
Die Gesellschaft ist beim Handelsgericht Wien als zuständiges Firmenbuchgericht unter der
Firmenbuchnummer 156765m erfasst.
Angaben zu Vorstandsmitgliedern
Im Geschäftsjahr 2025/2026 waren als Vorstandmitglieder tätig:
Herr Attila DOGUDAN, Wien, Chief Executive Officer
Herr Attila Mark DOGUDAN, Wien, Chief Commercial Officer
Seite 25
Anhang
DO & CO Aktiengesellschaft
Frau Mag. Bettina HÖFINGER, Wien, Chief Legal Officer
Herr Mag. Johannes ECHEVERRIA, Wien, Chief Financial Officer
Die ausbezahlten Bezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2025/2026 TEUR 4.923
(Vorjahr TEUR 3.155). Von den Bezügen des Vorstandes wurden TEUR 164 (Vorjahr TEUR 177)
von verbundenen Unternehmen bezogen. An variablen und sonstigen Vergütungsansprüche für
das Geschäftsjahr 2025/2026 wurden Beträge in Höhe von TEUR 3.373 (Vorjahr TEUR 2.530)
rückgestellt. Die Höhe der Aufwendungen für die Zuführungen zu den Abfertigungen für den
Vorstand beträgt TEUR 17 (Vorjahr TEUR -53). Hinsichtlich der ausbezahlten Sonderzahlungen
im Geschäftsjahr wird auf den Vergütungsbericht der DO & CO Aktiengesellschaft verwiesen.
Sachbezügen wurden dem Vorstand im Ausmaß von TEUR 148 (Vorjahr TEUR 138) gewährt.
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Es wurden
keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Vorstandes eingegangen.
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates
Im Geschäftsjahr 2025/2026 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates:
Herr Dr. Andreas BIERWIRTH, Schwechat, Vorsitzender
Herr Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF, Wien, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Frau Mag. Daniela NEUBERGER, Wien
Herr Cem KOZLU, Istanbul, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden.
An die Aufsichtsratsmitglieder wurde im Geschäftsjahr für das vorangegangene Geschäftsjahr
eine Vergütung in Höhe von TEUR 225 (Vorjahr TEUR 225) bezahlt.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt.
Wien, 08. Juni 2026
Der Vorstand
………………………………………………………………………..……………………………………………………………………….
Attila DOGUDAN e.hAttila Mark DOGUDAN e.h.
………………………………………………………………………..……………………………………………………………………….
Mag. Johannes ECHEVERRIA e.h.Mag. Bettina HÖFINGER R e.h.
Seite 26
Anlagenspiegel
Anlage 3a
DO & CO Aktiengesellschaft
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
Entwicklung der Abschreibungen
Buchwerte
Stand
Zugang
(davon)
Umbuchung
Abgang
Stand
Stand
Zugang
Um-
buchung
Abgang
Zuschreibung
Stand
Stand
Stand
01.04.2025
Zinsen
31.03.2026
01.04.2025
31.03.2026
31.03.2025
31.03.2026
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
Software
1 349 866,21
0,00
0,00
0,00
0,00
1 349 866,21
1 300 527,58
38 258,97
0,00
0,00
0,00
1 338 786,55
49 338,63
11 079,66
Lizenzen
43 653,45
0,00
0,00
0,00
0,00
43 653,45
40 528,90
2 082,36
0,00
0,00
0,00
42 611,26
3 124,55
1 042,19
1 393 519,66
0,00
0,00
0,00
0,00
1 393 519,66
1 341 056,48
40 341,33
0,00
0,00
0,00
1 381 397,81
52 463,18
12 121,85
2. geleistete Anzahlungen
auf immaterielle
Vermögensgegenstände
0,00
721 904,58
0,00
92 923,93
0,00
814 828,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
814 828,51
1 393 519,66
721 904,58
0,00
92 923,93
0,00
2 208 348,17
1 341 056,48
40 341,33
0,00
0,00
1 381 397,81
826 950,36
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden
Grund
Bauten
7 787 015,90
1 833,92
0,00
0,00
0,00
7 788 849,82
3 482 066,00
282 095,77
0,00
0,00
0,00
3 764 161,77
4 304 949,90
4 024 688,05
2. technische Anlagen und
Maschinen
178 979,12
21 921,22
0,00
0,00
0,00
200 900,34
153 890,02
10 425,42
0,00
0,00
0,00
164 315,44
25 089,10
36 584,90
3. andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
3 391 136,18
362 459,43
0,00
7 990,00
0,00
3 761 585,61
2 967 564,50
335 458,71
0,00
0,00
0,00
3 303 023,21
423 571,68
458 562,40
4. geleistete Anzahlungen
auf Sachanlagen und
Anlagen im Bau
Anlagen im Bau
2 604 998,43
177 923,93
0,00
-100 913,93
0,00
2 682 008,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2 604 998,42
2 682 008,43
13 962 129,63
564 138,50
0,00
-92 923,93
0,00
14 433 344,20
6 603 520,52
627 979,90
0,00
0,00
0,00
7 231 500,42
7 358 609,10
7 201 843,78
III. Finanzanlagen
1.Anteile an verbundenen
Unternehmen
122 194 257,47
0,00
0,00
0,00
-35 000,00
122 159 257,47
10 920 284,38
0,00
0,00
34 999,00
9 199 082,67
1 686 202,71
111 273 973,09
120 473 054,76
2. Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen
316 789 787,77
8 904 480,16
0,00
-50 197 554,81
-42 246 277,78
233 250 435,34
42 755 017,94
1 498 604,01
0,00
0,00
0,00
44 253 621,95
274 034 769,83
188 996 813,39
3. Beteiligungen
36 000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
36 000,00
35 999,00
0,00
0,00
0,00
0,00
35 999,00
1,00
1,00
4. Ausleihungen an
Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis
besteht
2 048 081,28
34 455,52
34 455,52
0,00
-1 039 707,05
1 042 829,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2 048 081,28
1 042 829,75
5. Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens
35 351,27
0,00
0,00
0,00
0,00
35 351,27
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
35 351,27
35 351,27
441 103 477,79
8 938 935,68
34 455,52
-50 197 554,81
-43 320 984,83
356 523 873,83
53 711 301,32
1 498 604,01
0,00
34 999,00
9 199 082,67
45 975 823,66
387 392 176,47
310 548 050,17
Summe Anlagenspiegel
456 459 127,08
10 224 978,76
34 455,52
-50 197 554,81
-43 320 984,83
373 165 566,20
61 655 878,32
2 166 925,24
0,00
34 999,00
9 199 082,67
54 588 721,89
394 803 248,75
318 576 844,31
Seite 27
Beteiligungen
Anlage 3b
DO & CO Aktiengesellschaft
Gesellschaft
Sitz
Land
Kons.-Methode1)
Beteiligung in %
Obergesellschaft
Währung
Jahresüberschuss
/ Jahresfehlbetrag
in THW2)
Eigenkapital in
THW2)
Nominalkapital in
THW2)
AIOLI Airline Catering Austria GmbH
Wien-
Flughafen
A
V
100
DCAG
EUR
803
170
36
3)
B & B Betriebsrestaurants GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
1.689
194
36
3)
Big Daddy Airport GmbH
Wien
A
V
100
DCAH
EUR
42
69
10
5)
Demel Airport GmbH
Wien
A
V
100
DCAH
EUR
44
79
35
5)
DO & CO - Salzburg Restaurants & Betriebs
GmbH
Salzburg
A
V
100
DCAG
EUR
-196
99
36
3)
DO & CO Airline Catering Austria GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
4.163
157
150
3)
DO & CO Airline Logistics GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
67
45
35
3)
DO & CO Airport Hospitality GmbH
Wien
A
V
100
DCCC
EUR
-944
163
35
4)
DO & CO Albertina GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
-335
65
35
3)
DO & CO Catering & Logistics Austria GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
890
100
100
3)
DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs
GmbH
Wien
A
V
100
DINV
EUR
4.559
43.277
36
DO & CO Event Austria GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
1.786
250
100
3)
DO & CO Facility Management GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
132
248
35
3)
DO & CO Gourmet Kitchen Cold GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
281
79
35
3)
DO & CO Gourmet Kitchen Hot GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
188
77
35
3)
DO & CO im Haas Haus Restaurantbetriebs
GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
1.426
483
36
3)
DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs
GmbH
Wien
A
V
90
DCCC
EUR
71
1.321
35
DO & CO Immobilien GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
-50
246
36
3)
DO & CO Party-Service & Catering GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
613
1.112
36
3)
DO & CO Pastry GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
140
55
35
3)
DO & CO Procurement GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
-2.436
998
35
3)
DO & CO Special Hospitality Services GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
258
75
35
3)
FLB Airport GmbH
Wien
A
V
100
DCAH
EUR
-14
256
10
5)
Henry - the art of living GmbH
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
396
69
36
3)
Henry Airport GmbH
Wien
A
V
100
DCAH
EUR
-184
164
35
5)
Ibrahim Halil Dogudan Gesellschaft m.b.H.
Wien
A
V
100
DCAG
EUR
0
22
36
3)
K.u.K. Hofzuckerbäcker Ch. Demel's Söhne
GmbH
Wien
A
V
100
DCCC
EUR
4.066
724
799
4)
Sky Gourmet-airline catering and logistics
GmbH
Wien-
Flughafen
A
V
100
DCCC
EUR
2.491
4.337
800
4)
WASH & GO Logistics GmbH
Wien
A
N
0
EUR
72
316
36
10)
DO & CO Brasil Catering e Eventos LTDA
Sao Paulo
BR
V
100
DCAG
BRL
758
1.277
130
DO & CO International Event AG
Zug
CH
V
100
DINV
CHF
14
701
100
DO & CO Holding AG
Lausanne
CH
V
100
DCAG
CHF
1.263
5
1.000
Oleander Group AG
Zug
CH
V
100
DINV
GBP
-87
5.445
67
8)
DO & CO Gastronomie GmbH
München
D
V
100
DDHO
EUR
702
25
25
6)
DO & CO München GmbH
München
D
V
100
DDHO
EUR
1.001
100
100
Arena One Mitarbeiterrestaurants GmbH
München
D
V
100
DDHO
EUR
596
25
25
6)
DO & CO Hotel München GmbH
München
D
V
100
DDHO
EUR
-737
25
25
6)
DO & CO (Deutschland) Holding GmbH
Kelsterbach
D
V
100
DINV
EUR
-3.280
-25.230
25
DO & CO Berlin GmbH
Berlin
D
V
100
DDHO
EUR
-497
25
25
6)
DO & CO Deutschland Catering GmbH
München
D
V
100
DCAG
EUR
112
881
25
6)
DO & CO Düsseldorf GmbH
Düsseldorf
D
V
100
DDHO
EUR
-253
25
25
6)
DO & CO Frankfurt GmbH
Kelsterbach
D
V
100
DDHO
EUR
-71
25
25
6)
FR freiraum Gastronomie GmbH
Kelsterbach
D
V
100
DDHO
EUR
100
23
25
6)
DO & CO Lounge Deutschland GmbH
München
D
V
100
DDHO
EUR
93
25
25
6)
Seite 28
Beteiligungen
Anlage 3b
DO & CO Aktiengesellschaft
DO & CO Lounge GmbH
Frankfurt
D
V
100
DDHO
EUR
-6
25
25
6)
DO & CO Catering München GmbH
München-
Flughafen
D
V
100
DDHO
EUR
-3.577
25
25
6)
DO & CO Hospitality Spain, S.L.
Barcelona
E
V
100
DINV
EUR
191
1.420
3
DO & CO Restauración España, S.L.U.
Madrid
E
V
100
DSHO
EUR
5.051
11.974
4
DO & CO Airline Catering Spain SL
Madrid
E
V
100
DSHO
EUR
1.897
7.859
3
DO & CO Airport Services & Cleaning Spain,
SL
Madrid
E
V
100
DSHO
EUR
242
592
3
DO & CO Restauracion y Eventos Holding SL
Madrid
E
V
100
DCAG
EUR
3.075
1.771
4
Financière Hédiard SAS
Paris
F
V
100
DCAG
EUR
1.253
-20.133
5.094
Hédiard Events SAS
Paris
F
V
100
DHFI
EUR
1.768
16.665
100
Hédiard SAS
Paris
F
V
100
DHFI
EUR
1.015
-20.670
310
Hédiard restauration en vol SAS
Paris
F
V
100
DHFI
EUR
-9
-98
100
Hédiard Fonciere SAS
Paris
F
V
100
DHFI
EUR
27
2.284
100
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LIMITED
Feltham
GB
V
100
DINV
EUR
-6
-480
0
DO & CO Airport Hospitality UK Ltd.
Feltham
GB
V
100
DINV
GBP
1.771
3.786
0
7)
DO & CO CAFE UK LTD
Feltham
GB
V
100
DDCC
GBP
-374
-4.208
1.032
DO & CO Event & Airline Catering Ltd.
Feltham
GB
V
100
DINV
GBP
17.947
55.946
0
DO & CO International Catering Ltd.
Feltham
GB
V
100
DINV
EUR
20.806
42.102
30
DO & CO International Investments Ltd.
London
GB
V
100
DCAG
EUR
38
56.194
5.000
7)
Henry - The Art of Living Ltd.
Feltham
GB
V
100
DINV
GBP
-414
-3.183
0
7)
DO & CO Airline Catering Ltd.
Feltham
GB
V
100
DINV
GBP
-1
-8
0
Lasting Impressions Food Co. Ltd
Feltham
GB
V
90
DOLG
GBP
335
-688
0
DO & CO Italy S.r.l.
Vizzola Ticino
I
V
100
DCAG
EUR
1.246
1.466
2.900
DO & CO México, S. de R.L. de C.V.
Mexiko-Stadt
MX
V
100
DNEW
MXN
1.599
21.744
50
9)
DO & CO Netherlands Holding B.V.
Den Haag
NL
V
51
DINV
EUR
-66
-431
20
DO & CO Poland Sp. z o.o.
Warschau
PL
V
100
DCAG
PLN
23.606
50.463
7.447
DO & CO Real Estate Poland Sp. Z o.o.
Warschau
PL
V
100
DCAG
PLN
3.525
50.006
55
Sharp DO & CO Korea LLC
Seoul
ROK
E
50
DINV
KRW
4.552.711
21.925.714
9.700.000
DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz.
Tic. ve San. A.S.
Istanbul
TK
V
100
DCAG
TRY
272.453
1.598.702
750
MAZLUM AMBALAJ SANAYİ VE DIŞ TİCARET
A.Ş
Tekirdag
TK
N
51
DCCC
TRY
n.a.
n.a.
n.a.
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S.
Istanbul
TK
V
50
DIST
TRY
4.295.827
7.326.474
30.000
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LLC
Kiew-Boryspil
UA
V
100
DAGA
UAH
-2.246
-17.463
5.055
DO AND CO KYIV LLC
Kiew-Boryspil
UA
V
51
DCNL
UAH
-113.604
-699.097
2.400
DEMEL New York Inc.
New York
USA
V
100
DHOL
USD
3
-2.406
1
DO & CO CHICAGO CATERING, INC.
Des Plaines
USA
V
100
DHOL
USD
4.218
3.489
1
DO & CO Holdings USA, Inc.
New York
USA
V
100
DINV
USD
-2.082
17.300
100
DO & CO Los Angeles, Inc.
Los Angeles
USA
V
100
DHOL
USD
2.442
-13.234
1
DO & CO Miami Catering, Inc.
Miami
USA
V
100
DHOL
USD
-3.187
-27.136
1
DO & CO NEW JERSEY CATERING, INC.
New York
USA
N
100
DHOL
USD
n.a.
n.a.
n.a.
DO & CO New York Catering, Inc.
New York
USA
V
100
DHOL
USD
-10.730
-26.687
1
DO & CO Restaurant & Cafe USA Inc.
New York
USA
V
100
DDCC
USD
169
-2.317
0
DO & CO Events USA, Inc.
New York
USA
V
100
DHOL
USD
4.071
18.294
1
DO & CO Detroit, INC
Detroit
USA
V
100
DHOL
USD
5.630
21.762
1
DO & CO DTW Logistics, Inc.
New York
USA
V
100
DHOL
USD
0
0
0
DO & CO Boston, Inc.
Boston
USA
V
100
DHOL
USD
2.181
7.736
1
DO & CO JFK Logistics, Inc.
New York
USA
V
100
DHOL
USD
0
0
1
NYC Catering Logistics, Inc.
New York
USA
V
100
DHOL
USD
0
0
1
Henry Retail, Inc.
New York
USA
V
100
DHOL
USD
0
0
1
Seite 29
Beteiligungen
Anlage 3b
DO & CO Aktiengesellschaft
Anhang  für Einzelabschluss
1) DAGA = DO & CO Airport Gastronomy Ltd.
DCAG = DO & CO Aktiengesellschaft
DCAH = DO & CO Airport Hospitality GmbH
DCCC = DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH
DCNL = DO & CO Netherlands Holding B.V.
DDHO = DO & CO (Deutschland) Holding GmbH
DHFI = Financière Hédiard SAS
DHOL = DO & CO Holdings USA, Inc.
DHSA = Hédiard SA
DINV = DO & CO International Investments Ltd.
DIST = DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic. ve San. A.S.
DNEW = DO & CO New York Catering, Inc.
DOLG = Oleander Group AG
DRCH = Henry am Zug GmbH
DSKY = Sky Gourmet-airline catering and logistics GmbH
DSHO = DO & CO Restauracion y Eventos Holding SL
DDCC = DO & CO Holding AG
2) THW = Tausend Heimatwährung
3) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Aktiengesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
4) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag
5) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Airport Hospitality GmbH besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag
6) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO (Deutschland) Holding GmbH besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag
7) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in GBP
8) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in CHF
9) 1 % wird von der DO & CO Holdings USA Inc. gehalten
10) Bilanzstichtag WASH & GO Logistics GmbH 30.11.2024
6Quelle Wirtschaftsdaten:
IMF World Economic Outlook Okt. 2025 und Jan. 2026 Update (https://www.imf.org/en/publications/weo/
issues/2025/10/14/world-economic-outlook-october-2025)
(https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2026/01/19/world-economic-outlook-update-january-2026)
WIFO Konjunkturprognose 12/2025 und 04/2026
(https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-6792/kp_2025_04.pdf)
(https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-9277/kp_2026_01.pdf)
OECD Economic Outlook Dez. 2025 und Interim Report Mar. 2026
(https://www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-outlook-volume-2025-issue-2_9f653ca1-en/full-report.html)
(https://www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-outlook-interim-report-march-2026_d4623013-en/full-
report.html)
Seite 30
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
1. Bericht über Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
1.1. Geschäftsverlauf
Die DO & CO Aktiengesellschaft ist Muttergesellschaft eines international tätigen Konzerns,
dessen Geschäftsaktivitäten die Divisionen Airline Catering, International Event Catering und
Restaurants, Lounges & Hotel umfassen.
Die wesentliche Aufgabe der DO & CO Aktiengesellschaft besteht in der zentralen Koordination
sämtlicher vom Unternehmensgegenstand der DO & CO Gesellschaften umfassten Aktivitäten
als Strategie- und Finanzholding.
Wirtschaftliches Umfeld 6  
Ein Verständnis für das wirtschaftliche Umfeld ist unerlässlich, um die Zahlen eines
Jahresabschlusses in den richtigen Kontext zu setzen. Aus diesem Grund werden nachfolgend
die Entwicklungen im Umfeld der DO & CO Gruppe zusammenfassend erläutert, wobei
nacheinander verschiedene Perspektiven (global, regional, lokal) und Blickwinkel (geopolitisch,
soziokulturell, wirtschaftlich, etc.) eingenommen werden.
Makroökonomischer Rückblick 2025 und Ausblick 2026
Nach einem stabilen Jahr 2024 war das Jahr 2025 von handelspolitischer Unsicherheit und
anhaltender Desinflation geprägt, wobei sich die Dynamik zum Jahresende stärker als erwartet
entwickelte. Der Weltwirtschaftsausblick (WEO) des IWF vom Oktober 2025 prognostizierte ein
Wachstum von 3,2 % im Jahr 2025 und 3,1 % im Jahr 2026, da Technologieinvestitionen, eine
Lockerung der finanziellen Rahmenbedingungen und politische Unterstützung die Belastungen
durch sich wandelnde Handelsregime ausglichen; die globale Desinflation hält an, wobei die
USA allmählicher zu ihrem Ziel zurückkehren.
In seinem Update vom Januar 2026 korrigierte der IWF die Prognose für 2026 auf 3,3 % nach
oben, behielt die Prognose für 2027 bei 3,2 % bei und wies auf Abwärtsrisiken hin. Der
Wirtschaftsausblick der OECD vom Dezember 2025 fiel hingegen vorsichtiger aus und
prognostizierte ein globales Wachstum von 2,9 % im Jahr 2026 und 3,1 % im Jahr 2027 (0,4
Seite 31
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Prozentpunkte unter dem Wert des IWF für 2026), was in erster Linie auf die kumulativen
Belastungen durch höhere US-Zollsätze zurückzuführen ist. Der Zwischenbericht der OECD
vom März 2026 hält an der Prognose von 2,9 % für 2026 fest und stellt fest, dass eine vor
dem Konflikt vorgenommene Aufwärtskorrektur um etwa 0,3 Prozentpunkte vollständig durch
die Eskalation des Nahostkonflikts und dessen Auswirkungen auf die Energiemärkte
ausgeglichen wurde.
Euro-Raum - Die Projektionen der EZB-Experten von Mitte März 2026 bestätigen einen
moderaten Wachstumskurs, weisen jedoch darauf hin, dass der Krieg im Nahen Osten und die
damit verbundenen Energiepreisspitzen die kurzfristigen Aussichten getrübt haben; das
Basisszenario geht davon aus, dass die Energiepreise im 2. Quartal 2026 ihren Höchststand
erreichen und dann nachgeben, wobei das Wachstum durch die Binnennachfrage gestützt wird,
falls diese Normalisierung eintritt.
Vereinigte Staaten - Nach einer starken Dynamik zur Jahresmitte verlangsamte sich das
Wachstum in den USA im letzten Quartal 2025 spürbar, was zu einem Gesamtjahreswachstum
von 2,1 % führte. Die Federal Reserve hielt den Leitzins bei ihren Sitzungen im Januar und
März 2026 bei 3,50–3,75 %, wobei die Medianprognosen eine Zinssenkung im Jahr 2026 als
Basisszenario signalisieren.
Welthandel - Das weltweite Warenhandelsvolumen wuchs 2025 um 4,6 % und lag damit
deutlich über der Prognose der WTO vom Oktober 2025 von 2,4 %, angetrieben durch starke
AI-bezogene Güter und Vorabkäufe um etwaige Auswirkungen von Zolländerungen abzufedern.
In ihrem Global Trade Outlook vom März 2026 prognostiziert die WTO ein Wachstum des
Warenhandels von 1,9 % im Jahr 2026 und 2,6 % im Jahr 2027, wobei ein Szenario mit hohen
Energiepreisen das Wachstum 2026 auf etwa 1,4 % senkt und ein stark durch KI getriebenes
Szenario es auf etwa 2,4 % erhöht.
Tourismus und Flugverkehr - Die Zahl der internationalen Touristenankünfte erreichte 2025
1,52 Milliarden (neuer Höchststand nach der Pandemie), was auf eine anhaltende
Reisennachfrage und die fortschreitende Erholung im asiatisch-pazifischen Raum
zurückzuführen ist. Die IATA erwartet für 2026 Rekordumsätze und einen Nettogewinn von 41
Milliarden US-Dollar, da die Auslastungsraten trotz Kosten- und Lieferkettenprobleme hoch
bleiben.
Energie - Die Ölpreise blieben bis Ende 2025 relativ stabil, stiegen jedoch nach Ende Februar
2026 sprunghaft an, als sich der Konflikt im Nahen Osten ausweitete und der Transit durch die
Straße von Hormus unterbrochen wurde; Die EIA erwartet nun, dass der Brent-Preis im 2.
Quartal 2026 durchschnittlich bei etwa 91 USD/Barrel liegen und bis zum 4. Quartal 2026 auf
70 USD/Barrel fallen wird, da sich der Durchfluss durch die Straße von Hormus allmählich
normalisiert. Auch der europäische Erdgaspreis (TTF) stieg sprunghaft an, wobei der
Seite 32
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Frontmonatskontrakt Anfang März 2026 im Tagesverlauf auf knapp unter 70 €/MWh kletterte,
bevor er bis zum Monatsende wieder auf rund 55 €/MWh zurückging, da Ausfälle bei
katarischem LNG und höhere Prämien für Transportrisiken die Marktbilanz verschärften. Das
Ausmaß der Störungen in der Straße von Hormuz ist erheblich: Laut Berichten der OECD und
der Internationalen Energieagentur machten die Öl- und Ölproduktexporte durch die Meerenge
im Jahr 2025 etwa 20 % der weltweiten Produktion und 25 % des weltweiten Ölhandels auf
dem Seeweg aus, wobei nur begrenzte alternative Routen zur Verfügung stehen. Bei
Flüssigerdgas (LNG) ist die Abhängigkeit noch stärker konzentriert – rund 93 % der LNG-
Exporte aus Katar und 96 % derjenigen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten werden über
die Meerenge transportiert, was zusammen fast ein Fünftel des weltweiten LNG-Handels
ausmacht, wobei es keine praktikablen alternativen Lieferwege gibt. Die IEA-Mitgliedsländer
einigten sich im März 2026 darauf, 400 Millionen Barrel aus den Notreserven freizugeben, um
die Versorgungsunterbrechung teilweise auszugleichen; diese Menge entspricht etwa dem
Durchsatz der Meerenge vor dem Konflikt über einen Zeitraum von 20 Tagen
Resümee der Märkte
Die wichtigsten Märkte des Konzerns werden im Folgenden vorgestellt. Es ist zu anzumerken,
dass auch regionale und lokale Märkte Schwankungen und gegenseitigen Abhängigkeiten
unterliegen. Die daraus resultierende Komplexität ist in strategische Entscheidungen
einzubeziehen, eine tiefergehende Analyse würde jedoch den Rahmen dieses Abschnitts
sprengen.
Österreich - Ursprünglich gingen die zwischen März und Dezember 2025 veröffentlichten
Prognosen von einem schwierigen Jahr 2025 mit einer Trendwende im Jahr 2026 aus. Die
OeNB prognostizierte für 2025 ein stagnierendes bis leicht negatives Wachstum, gefolgt von
1,2 % im Jahr 2026, während die WIFO-Zusammenfassungen auf ein Wachstum von 1,1 % im
Jahr 2026 hindeuteten, da die Wirtschaft gemäß der Prognose vom Dezember 2025 die
Rezession hinter sich lassen würde. Die WIFO-Prognose vom April 2026 deutet jedoch auf eine
noch schwächere Erholung hin als zuvor erwartet: Das reale BIP soll 2026 um nur 0,9 % und
2027 um 1,3 % wachsen, nach einem Wachstum von 0,6 % im Jahr 2025. Die Inflation wird
2026 voraussichtlich bei durchschnittlich 2,7 % liegen und 2027 auf 2,3 % zurückgehen,
während die Arbeitslosenquote 2026 voraussichtlich bei 7,4 % bleiben wird, bevor sie 2027 auf
7,1 % sinkt. Daher wird weiterhin mit einer wirtschaftlichen Erholung gerechnet, wenn auch
angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklungen langsamer und schwächer ausfallend.
Türkiye - Nach der Normalisierung der Geldpolitik und einem stabileren makroökonomischen
Umfeld wird für die Türkiye in den Jahren 2025–2026 ein moderates Wachstum erwartet,
wobei sich die Prognosen des IWF im Allgemeinen auf 3–4 % belaufen. Die Disinflation dürfte
sich von einem nach wie vor hohen Niveau aus fortsetzen, auch wenn das Tempo angesichts
Seite 33
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
der Altlasten früherer Preisdrücke und der Sensibilität der Wirtschaft gegenüber externen
Finanzierungsbedingungen uneinheitlich bleibt. Offizielle Daten zeigten, dass sich der
Verbraucherpreisindex im Februar 2026 auf 31,53 % im Jahresvergleich abschwächte,
ausgehend von den deutlich höheren Werten, die Mitte 2024 ihren Höchststand erreichten.
Dies deutet darauf hin, dass sich die Inflation weiterhin abkühlt, auch wenn sie im
internationalen Vergleich nach wie vor hoch ist.
Vereinigtes Königreich - Für 2026 wird ein moderates Wachstum der britischen Wirtschaft
erwartet, wobei das OBR ein BIP-Wachstum von 1,1 % prognostiziert. Die Aussichten werden
weiterhin durch nach wie vor angespannte Finanzierungsbedingungen, ein schwaches
Produktivitätswachstum und nur allmähliche Verbesserungen der privaten Nachfrage gebremst.
Gleichzeitig birgt der Energieschock nach dem 28. Februar Aufwärtsrisiken für die Inflation und
Abwärtsrisiken für das Wachstum, sodass sich die Erholung als ungleichmäßig erweisen
könnte, falls die höheren Energiepreise länger anhalten als angenommen.
Vereinigte Staaten - Die FED geht davon aus, dass die US-Wirtschaft im Jahr 2026 nach einem
soliden Ergebnis im Jahr 2025, als das BIP-Wachstum 2,1 % erreichte, weiterhin in moderatem
Tempo wachsen wird. Die Binnennachfrage bleibt relativ robust, doch dürfte das Wachstum
weniger dynamisch ausfallen als in der jüngsten Vergangenheit, da strengere
Finanzierungsbedingungen, ein langsameres Wachstum der Erwerbsbevölkerung und ein
unsicheres politisches Umfeld die Konjunktur weiterhin belasten. Die Inflation tendiert nach
unten, doch die geldpolitische Lockerung dürfte weiterhin schrittweise erfolgen, da die
politischen Entscheidungsträger die Disinflation gegen das Risiko eines erneuten
Energiepreisanstiegs abwägen.
Deutschland - Die Wirtschaft des Landes dürfte sich 2026 und 2027 nur langsam erholen. Die
Gemeinsame Konjunkturprognose vom März 2026 (von DIW Berlin, ifo, Institut für
Wirtschaftsforschung, IWH, RWI und IHS) prognostiziert ein reales BIP-Wachstum von 0,6 %
im Jahr 2026 und 0,9 % im Jahr 2027, wobei der Iran-bedingte Energieschock die Erholung
dämpft, Die Inflation wird 2026 durchschnittlich 2,8 % und 2027 2,9 % betragen, und die
Arbeitslosenquote wird 2026 auf 6,4 % steigen, bevor sie 2027 auf 6,2 % zurückgeht.
Spanien - Die spanische Wirtschaft gehört weiterhin zu den am schnellsten wachsenden großen
Volkswirtschaften im Euroraum, doch das Wachstum schwächt sich ab, da sich der
Energieschock auf die Konjunktur und die Preise auswirkt. Die Prognosen der Banco de España
vom März 2026 deuten auf ein BIP-Wachstum von 2,3 % im Jahr 2026 und 1,7 % im Jahr
2027 hin, bei einer Inflationsrate von 3,0 % im Jahr 2026 und 2,5 % im Jahr 2027, während
die Arbeitslosenquote nach den neuesten Daten von 10,2 % im 4. Quartal 2025 weiter
zurückging.
Seite 34
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Südkorea - Das KDI prognostiziert für 2026 ein Wachstum von 2,5 % (gegenüber 1,0 % im
Jahr 2025), angetrieben durch einen vom Halbleitermarkt getragenen Exportaufschwung,
wobei die vierteljährliche Volatilität bis Ende 2025 anhielt.
Tourismus & Nachfrage im Luftverkehr (marktübergreifend) - Die UN-Tourismusorganisation
meldet für 2025 weltweit 1,52 Mrd. Ankünfte, wobei Europa/Naher Osten/Afrika im Vergleich
zu 2019 führend sind; die IATA prognostiziert für 2026 ein Rekordpassagieraufkommen und
einen Nettogewinn der Branche von 41 Mrd. USD, was das Volumen im Bereich Airline-Catering
stützt
Zinsen, Preise, Indizes und Wechselkurse
Geldpolitik im Euroraum - Die EZB lockerte ihre Geldpolitik bis 2025 und hielt die Zinsen im
März 2026 unverändert, warnte jedoch, dass der Nahostkonflikt die Aussichten unsicherer
gemacht und die Inflation für 2026 aufgrund der Energiepreise in die Höhe getrieben habe.
Geldpolitik der USA - Die Fed hielt den Leitzins bei ihren Sitzungen im Januar und März 2026
unverändert, und die jüngste Zusammenfassung der Wirtschaftsprognosen deutet auf eine nur
schrittweise Lockerung im Jahr 2026 hin.
Indizes - Der österreichische Leitindex ATX stieg während des Geschäftsjahres 2025/2026 um
1.266,89 Zähler von 4.076,36 auf 5.343,25, was einem Plus von 31,1 % entspricht. In der
gleichen Zeit bewegte sich der türkische Index BIST von 9.659,48 Zählern um 3.131,50 nach
oben hin zu 12.790,98, was einem Plus von 32,4 % entspricht.
Wechselkurse - Im Geschäftsjahr 2025/2026 schwankte der Euro gegenüber dem US-Dollar
zwischen 1,08 und 1,20 EUR/USD. Der Wechselkurs betrug per 31. März 2026 1,15 EUR/USD,
damit stagnierte in der Berichtsperiode der USD gegenüber dem Euro (VJ: 1,08 EUR/USD per
31. März 2025). Das britische Pfund verzeichnete einen Anstieg von 0,83 EUR/GBP am 31.
März 2025 auf 0,87 EUR/GBP per 31. März 2026. Die türkische Lira fiel gegenüber dem Euro
von 40,93 EUR/TRY per  31. März 2025 auf 51,08 EUR/TRY per 31. März 2026. Der EUR/CHF
Kurs lag zum 31. März 2026 bei 0,92 im Vergleich zu 0,95 ein Jahr zuvor. Bei der ukrainischen
Hrywnja ist in der Berichtsperiode eine Abwertung zu verzeichnen, die einen EUR/UAH Kurs
von 50,29 per 31. März 2026 zeigt (im Vergleich zu 44,74 EUR/UAH per 31. März 2025).
Rohstoffe - Die EIA geht von einem Ölpreisanstieg im 2. Quartal aufgrund von Risiken im
Hormuz-Kanal im März 2026 aus, erwartet jedoch, dass der Brent-Preis bis zum 4. Quartal
2026 auf 70 USD/bbl sinkt, sobald die Lieferungen wieder aufgenommen werden; der TTF-
Gaspreis stieg Anfang März 2026 kurzzeitig auf fast 70 €/MWh, bevor er bis zum Monatsende
auf 55 €/MWh zurückging.
Seite 35
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Die geldpolitischen Kurse in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben sich seit dem
Energieschock erheblich auseinanderentwickelt. In den Vereinigten Staaten wird davon
ausgegangen, dass die Federal Reserve die Zinsen bis 2026 und bis ins Jahr 2027 unverändert
belassen wird, wobei die Gesamtinflation nun voraussichtlich 2026 auf 4,2 % steigen wird,
bevor sie 2027 auf 1,6 % zurückgeht. Im Euroraum wird nun erwartet, dass die EZB, die die
Zinsen bis Anfang 2026 unverändert gelassen hatte, im 2. Quartal 2026 eine moderate
Zinserhöhung vornehmen wird, um die Inflationserwartungen angesichts höherer Energiepreise
zu stabilisieren, bevor sie diese wieder zurücknimmt, sobald die Inflation 2027 wieder in
Richtung des Zielwerts zurückkehrt. Der Leitzins im Vereinigten Königreich dürfte 2026
unverändert bleiben, bevor er Anfang 2027 gesenkt wird. Vor diesem Hintergrund haben die
Volatilität an den Devisen- und Energiemärkten stark zugenommen, und die Annahme
allgemein sinkender Finanzierungskosten, auf der die Planung für 2025 beruhte, lässt sich
nicht ohne Einschränkungen auf die Jahre 2026 und 2027 übertragen. Dies unterstreicht die
Bedeutung aktiver Absicherungsstrategien für Energie-, Devisen- und Zinsrisiken sowie
flexibler Beschaffungsrahmen.
Handelswege, Lieferketten und geopolitischer Kontext
Seit Ende 2023 wurde der Schiffsverkehr durch den Korridor Rotes Meer/Suez wiederholt durch
Angriffe der Houthis unterbrochen, was zu einem Anstieg der Versicherungs- und Frachtkosten
führte und Umleitungen über das Kap der Guten Hoffnung erzwang; Anfang 2026 verschärfte
sich die Lage, da der separate Iran-Konflikt die Exporte aus Hormuz und Katar (LNG)
einschränkte, was deutliche Auswirkungen auf die Energiepreise und Transitzeiten hatte. Die
UNCTAD dokumentierte für 2024–2025 einen starken Rückgang des Transits durch den
Suezkanal, während S&P Global einen sprunghaften Anstieg des TTF verzeichnete, wobei der
Konflikt weiterhin sehr unbeständig und dessen Ausgang ungewiss ist.
Diese Störungen bergen das Potenzial für eine Weitergabe der Inflation (über Fracht- und
Energiekosten) und führen zu einer erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der Vorlaufzeiten in den
Lieferketten, selbst wenn sich die zugrunde liegende Nachfrage und die Logistikkapazitäten
anderswo normalisieren. Dies gilt insbesondere für Österreich: Obwohl das Land aufgrund
eines hohen Anteils an erneuerbaren Energien relativ unabhängig von fossilen Energiequellen
ist, spiegeln die Preise für importierte Waren und Dienstleistungen höhere Inputkosten wider,
die bereits über die globalen Lieferketten weitergegeben wurden.
Ein weniger sichtbares, aber potenziell bedeutendes Risiko in der nachgelagerten Wirtschaft
sind die Auswirkungen auf die Düngemittelversorgung. Auf die Staaten am Persischen Golf
entfallen etwa 34 % der weltweiten Harnstoffexporte und rund 20 % der
Diammoniumphosphat- und Ammoniakexporte. Da LNG ein Hauptrohstoff für Stickstoffdünger
ist, hat die Unterbrechung der Lieferungen durch die Lage am Hormuz die Harnstoffpreise seit
Mitte Februar 2026 um über 40 % in die Höhe getrieben. Sollte dieser Trend anhalten, wird
Seite 36
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
sich dies in höheren landwirtschaftlichen Inputkosten und – mit einer Verzögerung von 12 bis
18 Monaten – in erhöhten Preisen für Nahrungsmittelrohstoffe niederschlagen. Die Golfstaaten
sind zudem eine wichtige Quelle für Schwefel (etwa 50 % der weltweiten Exporte), Helium
(über ein Drittel des Angebots) und Primäraluminium (etwa 8 % des weltweiten Angebots),
was das Ausmaß potenzieller Störungen der industriellen Lieferketten weiter vergrößert, wie
die OECD in ihrem Zwischenbericht vom März 2025 feststellte.
Auch der internationale Luftverkehr ist von erheblichen Störungen betroffen, da mehrere
Fluggesellschaften ihre Flüge in den Nahen Osten und durch den Nahen Osten umleiten,
reduzieren oder streichen. Fluggesellschaften mit Sitz in der Persischen Golfregion machen
etwa 15 % sowohl des internationalen Luftfracht- als auch des Luftpassagiermarktes aus
(OECD, März 2026), was bedeutet, dass eine anhaltende Einschränkung des regionalen
Flugbetriebs spürbare Auswirkungen auf die globale Kapazität, die Auslastung und letztlich das
Catering-Volumen haben könnte. Dies kann somit unmittelbare Auswirkungen auf den Umsatz
der Gruppe haben, abhängig von den jeweiligen Vertragsbeziehungen.
PESTEL-Analyse globaler Entwicklungen 2025/2026
Ein Überblick über die wichtigsten globalen Trends in den Bereichen Politik, Wirtschaft,
Gesellschaft, Technologie, Ökologie und Recht bildet den Abschluss dieses Kapitels. Als Akteur
auf zahlreichen internationalen Märkten ist es für DO & CO unerlässlich, diese Entwicklungen
kontinuierlich zu beobachten, potenzielle Auswirkungen zu antizipieren und in die strategische
Entscheidungsfindung einzubeziehen. Diese Dimensionen entwickeln sich nicht isoliert, sondern
sind eng miteinander verflochten und verstärken sich gegenseitig. Diese Verflechtung erhöht
sowohl die Komplexität als auch die Unvorhersehbarkeit des globalen Umfelds und erfordert
ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit in der
Unternehmensstrategie.
(Geo-)politische Spannungen blieben während des gesamten Jahres 2025 und bis in die ersten
Monate des Jahres 2026 hinein hoch. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, die anhaltende
Instabilität im Nahen Osten und die zunehmende geopolitische Fragmentierung beeinflussen
weiterhin die globalen Handelsströme, Rohstoffpreise und Investitionsströme. Darüber hinaus
tragen der wachsende strategische Wettbewerb zwischen den großen Volkswirtschaften und
eine Zunahme protektionistischer Maßnahmen zu einem Umfeld politischer Unsicherheit bei.
Regierungen greifen zunehmend in die Märkte ein, sei es durch Industriepolitik,
Handelsbeschränkungen oder Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiemärkte. Diese
Entwicklungen üben anhaltenden Druck auf die globalen Lieferketten aus und erfordern von
den Unternehmen eine Neubewertung ihrer Beschaffungsstrategien, Partnerschaften und
Marktpräsenz, um ihre operative Widerstandsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Seite 37
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Aus wirtschaftlicher Sicht bleibt das globale Wachstum moderat, aber ungleichmäßig. Nach
Prognosen des Internationalen Währungsfonds wurde das globale BIP-Wachstum im Januar
2026 auf 3,3 % für 2026 nach oben korrigiert. Die aktuellere Einschätzung der OECD vom
März 2026 fällt mit 2,9 % deutlich niedriger aus und spiegelt die Belastungen durch den
Nahostkonflikt und den damit verbundenen Anstieg der Energiepreise wider, die eine
ansonsten zu erwartende Aufwärtskorrektur vollständig zunichte machten. Die Gesamtinflation
der G20 wird von der OECD nun voraussichtlich von 3,4 % im Jahr 2025 auf 4,0 % im Jahr
2026 steigen, was 1,2 Prozentpunkte über der Basisprognose vom Dezember 2025 liegt, bevor
sie 2027 auf 2,7 % zurückgeht, da sich der Druck durch die Energiepreise allmählich abbaut.
Robuste Arbeitsmärkte bleiben in den meisten großen Volkswirtschaften ein stützender Faktor,
obwohl sinkende Realeinkommen der Haushalte aufgrund höherer Energiekosten ein
erhebliches Abwärtsrisiko für die Konsumausgaben in frei verfügbaren Bereichen wie Reisen
und Gastgewerbe darstellen.
Soziale Trends entwickeln sich parallel zu den wirtschaftlichen Bedingungen weiter. Der globale
Tourismussektor hat sich weitgehend erholt und in mehreren Regionen das Niveau vor der
Pandemie übertroffen, was eine starke zugrunde liegende Nachfrage nach Reiseerlebnissen
widerspiegelt. Gleichzeitig orientiert sich das Verbraucherverhalten zunehmend am Preis-
Leistungs-Verhältnis, wobei die Sensibilität für Preisgestaltung, Nachhaltigkeit und
unternehmerische Verantwortung zugenommen hat. Demografische Veränderungen,
Urbanisierung und sich wandelnde Erwartungen der Arbeitskräfte gestalten die
Nachfragestrukturen und Arbeitsmärkte weiterhin neu. Themen wie Vielfalt, Inklusion, Work-
Life-Balance und psychische Gesundheit sind nach wie vor von hoher Relevanz und
beeinflussen sowohl die Verbraucherpräferenzen als auch die Attraktivität von Arbeitgebern.
Unternehmen sind daher gefordert, ihre Wertversprechen nicht nur an den wirtschaftlichen
Gegebenheiten, sondern auch an den breiteren gesellschaftlichen Erwartungen auszurichten.
Technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wirken
weiterhin als bedeutender Motor für die Wirtschaftstätigkeit und den Strukturwandel.
Verstärkte Investitionen in KI, Automatisierung und digitale Infrastruktur haben das Wachstum
in Sektoren wie Halbleiter, Elektronik und hochwertige Logistik unterstützt, mit
entsprechenden Ausstrahlungseffekten auf den globalen Handel und die Nachfrage nach
Luftfracht. Gleichzeitig erfordert das rasante Tempo des technologischen Wandels, dass
Unternehmen bewusste und strategische Entscheidungen hinsichtlich der Einführung und
Umsetzung treffen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Über Effizienzgewinne hinaus bleiben
Aspekte der Cybersicherheit entscheidend, da die Digitalisierung die potenzielle Angriffsfläche
und die damit verbundenen Risiken weiter vergrößert.
Umwelt- und energiebezogene Faktoren haben 2025/2026 wieder an Bedeutung gewonnen.
Die Volatilität auf den Öl- und Gasmärkten ist erneut aufgetreten, was zum Teil auf
7 Es wird darauf verwiesen, dass es sich bei den Zahlen in diesem Abschnitt um Zahlen des Konzernabschlusses
handelt.
Seite 38
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
geopolitische Spannungen zurückzuführen ist, die wichtige Transitrouten und die
Versorgungsinfrastruktur beeinträchtigen. Dies unterstreicht die Bedeutung von
Energiesicherheit, Effizienzmaßnahmen und Absicherungsstrategien. Gleichzeitig schreitet der
langfristige Übergang zu erneuerbaren Energiequellen voran, unterstützt durch
technologischen Fortschritt und regulatorische Anreize. Der Klimawandel bleibt eine
strukturelle Herausforderung, wobei die zunehmende Häufigkeit und Intensität extremer
Wetterereignisse sowohl physische Risiken als auch die Notwendigkeit von
Anpassungsmaßnahmen deutlich machen. Nachhaltigkeitsaspekte sind daher nicht mehr
optional, sondern bilden einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie und
beeinflussen Investitionsentscheidungen, Kostenstrukturen und die Erwartungen der
Stakeholder.
Rechtliche und regulatorische Entwicklungen verstärken die allgemeinen Trends weiter.
Veränderungen in der Handelspolitik, darunter Zölle und Lokalisierungsanforderungen,
gestalten die globalen Lieferketten neu. Analysen der Welthandelsorganisation deuten auf
anhaltende Volatilität der Handelsströme hin, die durch Vorzieheffekte und anhaltende
politische Unsicherheit getrieben wird, ohne dass eine klare kurzfristige Stabilisierung in Sicht
ist. Eine wichtige Entwicklung Anfang 2026 war das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA,
wonach der International Emergency Economic Powers Act keine Zölle zulässt. Maßnahmen auf
der Grundlage des IEEPA wurden durch einen pauschalen Zollsatz von 10 Prozentpunkten auf
US-Importe (mit sektoralen und USMCA-Ausnahmen) ersetzt, wodurch der effektive Satz von
ca. 14 % auf 9,9 % gesenkt wurde. Dies mildert zwar den unmittelbaren Druck auf den
Welthandel, doch bleibt Unsicherheit bestehen: Der Zollsatz muss innerhalb von 150 Tagen
(bis Ende Juli 2026) vom Kongress genehmigt werden, und der längerfristige Rahmen ist
unklar. Auch das Zollniveau liegt weiterhin über dem Stand von vor 2025 und belastet damit
weiterhin grenzüberschreitende Investitionen und die Beschaffung. Gleichzeitig verschärfen
sich die Vorschriften in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Cybersicherheit und
Datenschutz. Unternehmen sehen sich mit zunehmender Komplexität bei der Compliance sowie
sich wandelnden Arbeitsvorschriften konfrontiert, darunter Mindestlöhne, Remote-Arbeit und
Arbeitnehmerrechte. In Verbindung mit einer verstärkten öffentlichen Kontrolle unterstreicht
dies die Notwendigkeit einer starken Unternehmensführung und ethischen Verhaltensweisen.
Höhepunkte Geschäftsjahr 2025/2026 7
#unlockingtomorrow – Dank des konsequenten Fokus auf nachhaltiges Umsatzwachstum
und langfristig ausgerichtete Profitabilitätssteigerungen setzt DO & CO seine positive
Geschäftsentwicklung auch in diesem Geschäftsjahr fort. Operative Entscheidungen und
strategische Ausrichtung orientieren sich bei DO & CO stets an den Unternehmenswerten
Seite 39
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
„Innovation – Qualität – Menschen“. Kundenfokus, Innovation, Perfektion, Qualität und
Profitabilität sind die Prinzipien der DO & CO-Geschäftstätigkeit, Leitlinien für alle wesentlichen
Geschäftsentscheidungen und die Erfolgsfaktoren des Unternehmens. Als höchste Priorität und
stets im Mittelpunkt steht die Schaffung eines einzigartigen Kundenerlebnisses durch Gourmet
Entertainment und Premiumdienstleistungen. Den DO & CO Unternehmenswerten und dem
kontinuierlichen Engagement der MitarbeiterInnen an allen Standorten ist der Erfolg des
Geschäftsjahres 2025/2026 zu verdanken.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026 stieg der Umsatz um 7,1 % auf 2.461,59 m€. Dies
entspricht einem Anstieg von 17,6 % zu konstanten Wechselkursen. Gleichzeitig hat DO & CO
seine EBIT-Marge um 0,63 p.p. auf 8,6 % gesteigert. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte
sich von 174,17 m€ auf 240,80 m€ im Geschäftsjahr 2025/2026. Sehr erfreulich ist das
Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA (Net Debt to EBITDA), welches innerhalb des
Geschäftsjahres 2025/2026 weiter reduziert werden konnte und per 31. März 2026 bei 0,05
(VJ: 0,64) lag. Auch die Eigenkapital-Quote stieg im Geschäftsjahr 2025/2026 auf erfreuliche
43,1 % (VJ: 35,8 %).
Die DO & CO Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2025/2026 zunächst eine
positive Kursentwicklung. Ausgehend von einem Kurs von 163,00 € zum Ende des
Geschäftsjahres 2024/2025 konnte die Aktie im Jahresverlauf deutlich zulegen und erreichte
ein Allzeithoch von rund 235,00 €. Gegen Ende des Geschäftsjahres kam es vor dem
Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds sowie geopolitischer Spannungen zu einer
Abschwächung des Kurses. Der Aktienkurs schloss das Geschäftsjahr schließlich bei 162,00 €,
nahezu auf Vorjahresniveau. Aufgrund des erfolgreichen Geschäftsjahres wird der Vorstand der
Hauptversammlung vorschlagen eine Dividende von 2,50 € je dividendenberechtigter Aktie
auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Auch beim Ergebnis setzt sich der positive Trend fort. Im Geschäftsjahr 2025/2026 erzielte DO
& CO mit 300,63 m€ das höchste EBITDA und mit 212,28 m€ das höchste EBIT der
Unternehmensgeschichte.
Das Ergebnis war im Geschäftsjahr 2025/2026 durch die Anwendung der Regelungen des IAS
29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ auf die Abschlüsse der türkischen
Tochtergesellschaften belastet. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Bewertungseffekte,
welche zu keinen Zahlungsmittelabflüssen führen. Ohne Anwendung des IAS 29 wäre das
Ergebnis vor Ertragssteuern mit 213,70 m€ um 23,23 m€ höher ausgefallen.
Der auf die Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft entfallende Ergebnisanteil
(Konzernergebnis) beträgt 111,22 m€ (VJ: 92,43 m€). Das Ergebnis je Aktie liegt damit bei
10,13 € (VJ: 8,42 €).
Seite 40
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Der deutliche Verfall der türkischen Lira setzte sich auch im Geschäftsjahr 2025/2026 fort.
Während die türkische Lira gegenüber dem Euro zu Beginn des Geschäftsjahres 2025/2026
noch 40,93 TRY/EUR betrug, belief sich der Kurs Ende März 2026 nur mehr auf 51,08 TRY/EUR
und ist damit um 19,9 % gefallen. Nachdem ein wesentlicher Teil der Kosten in lokaler
Währung anfällt, bleiben die Margen davon größtenteils unberührt.
Erfolgreiches Jahr im Segment Airline Catering
Mit ihrem unverwechselbaren, innovativen und kompetitiven Produktportfolio generiert die
Division Airline Catering den größten Umsatzanteil im DO & CO Konzern.
Das Marktumfeld in der dynamisch wachsenden Division stellte sich auch in diesem
Geschäftsjahr als anspruchsvoll dar. Ungeachtet dessen bleibt die Mission von DO & CO, das
beste Restaurant auf über 39.000 Fuß zu sein, das oberste Ziel.
Mehr als 60 Fluggesellschaften zählen zum Kundenportfolio von DO & CO. Unter diesen finden
sich namhafte Kunden wie u.a. Austrian Airlines, British Airways, Cathay Pacific, Delta Air
Lines, Emirates, Etihad Airways, EVA Air, Iberia, JetBlue, LOT Polish Airlines, Pegasus Airlines,
Qatar Airways, Singapore Airlines, und Turkish Airlines. Die Kundendiversifikation an den DO &
CO Standorten ist nicht nur ein sehr wichtiges Zeichen für die Leistungsfähigkeit von DO & CO,
sondern auch eine Chance, die mit diesen Kunden geschlossenen Geschäftsbeziehungen zu
festigen und dadurch an anderen Standorten zu wachsen.
Mitte Juni 2025 veröffentlichte SKYTRAX erneut die World Airline Awards, die auch als “Oscars
der Luftfahrtindustrie” bezeichnet werden. Unter den Top-Gewinnern in den verschiedenen
Kategorien finden sich etliche DO & CO Kunden, wie Qatar Airways, die zum neunten Mal zur
besten Airline der Welt gekürt wurde oder Turkish Airlines als “Best Airline in Europe”, “Best
Business Class in Europe” und “Best Economy Class in Europe”. Besonders stolz ist DO & CO
auf die erneute Auszeichnung von Turkish Airlines für das “World´s Best Business Class
Onboard Catering” sowie “Best Economy Class Onboard Catering Europe” und auf die
Platzierung von British Airways unter den Top 10 in der Kategorie “Best First Class Onboard
Catering”. Der Standort Boston wurde von Delta Air Lines als “2025 Best Domestic HUB”
ausgezeichnet. Diese Auszeichnungen unterstreichen die kontinuierliche Innovationskraft sowie
die hohe Qualität von DO & CO und festigen die etablierte Marktposition der Gruppe als
Gourmet-Caterer.
Die höchste Anerkennung für die Innovationskraft und Qualität von DO & CO kommt aus dem
Markt selbst und spiegelt sich in unzähligen Ausschreibungsanfragen, der Verlängerung
bestehender Verträge sowie der Gewinnung neuer Kunden wider. Im Geschäftsjahr 2025/2026
gelang es DO & CO Beziehungen zu Neukunden auf- und auszubauen und seine Stellung als
führender Premium-Airline-Caterer zu festigen. Insgesamt konnten 15 Neu- und
Seite 41
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Bestandskunden an unterschiedlichen Standorten gewonnen werden, in alphabetischer
Reihenfolge:
Aer Lingusex Chicago, Miami
Air Canadaex München, Frankfurt
Air Dolomitiex Wien
Air Indiaex Wien
All Nippon Airwaysex London Heathrow
Asiana Airlinesex Mailand
Cathay Pacificex München
Egyptairex Mailand
Etihad Airwaysex Warschau
EVA Airex London Heathrow
Scootex Wien
Vietnam Airlinesex Mailand
WestJetex Detroit
Europaweite Premium-Veranstaltungen und Ausbau im Bereich Sport-Hospitality in
den USA
Im abgelaufenen Geschäftsjahr zeichnete sich DO & CO bei einer Vielzahl renommierter Sport-
und Unterhaltungsveranstaltungen im In- und Ausland für das kulinarische Gästeerlebnis
verantwortlich. Die Formel 1 erfreut sich sehr großer Beliebtheit und zeigte in den
ausgetragenen Rennen hervorragende Auslastungen im Paddock Club. DO & CO ist auf diese
enge Geschäftsverbindung besonders stolz; nicht nur, weil diese seit über 34 Jahren
erfolgreich besteht, sondern da die Guest Experience im Paddock Club als der weltweite
Benchmark der Hospitality-Industrie gilt. Höchste Produkt- und Dienstleistungsqualität,
gepaart mit hoher Innovationskraft und sehr persönlicher Dienstleistung sind auf diesem
konstant hohen Niveau weltweit besonders nachgefragt. Neben diesem hochkarätigen
Veranstaltungsformat verzeichneten auch die prominenten Eventlocations wie die Allianz
Arena, der Olympiapark sowie der SAP Garden in München sowie die österreichischen Sport-
und Unterhaltungsveranstaltungen eine hohe Besucherfrequenz.
Der gezielte Ausbau des Event-Catering-Geschäfts außerhalb der bestehenden europäischen
Kernmärkte und der Formel 1 stärkt die internationale Marktdurchdringung und
Diversifizierung der Division. So übernahm DO & CO im Rahmen der in den USA ausgetragenen
FIFA Club Weltmeisterschaft bei zwölf Spielen in Miami und New Jersey die kulinarische
Betreuung von rund 2.000 VVIP-Gästen der FIFA. Auch in diesem Geschäftsjahr gelang es DO
& CO somit, die im Formel 1 Paddock Club etablierte Guest Experience erfolgreich auf weitere
Sport- und Veranstaltungsformate zu übertragen.
Seite 42
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Erfolgreiche Kooperationen in der Division Restaurants, Lounges & Hotels
Die Division Restaurants, Lounges & Hotels ist das kreative Herzstück und Ausgangspunkt der
Innovationsaktivitäten des DO & CO Konzerns. Dabei spielen neben Branding und Image auch
innovative Ideen für Menüs und Serviceabläufe eine zentrale Rolle. Diese können in den
Segmenten Airline Catering sowie International Event Catering skaliert werden und tragen
wesentlich zur Positionierung des Unternehmens bei.
Die im Städtetourismus besonderes gefragten Destinationen Wien und München verzeichneten
2025 Rekordbesucherzahlen. Davon profitierten sowohl die Boutique-Hotels als auch die
Restaurants in beiden Städten. Insbesondere Wien konnte 2025 ein Rekordjahr verzeichnen,
das sich auch positiv auf die “To-Go”-Kulinarik der Marke “Henry - The Art of Living” sowie das
traditionsreiche Demel Café mit seinem legendären Kaiserschmarrn auswirkte. Ein besonderes
Highlight war die Aufnahme des DO & CO Hotels München in den Michelin Guide, begleitet von
der renommierten Auszeichnung „1-Michelin-Key“. Diese prestigeträchtige Ehrung würdigt
weltweit herausragende Hotels und bestätigt die hohe Qualität sowie den erstklassigen Service
des DO & CO Hotels München. Zudem wurde das Hotel erneut mit dem Hotel-Award "Die 101
besten Hotels Deutschlands" ausgezeichnet und unter die Top 3 der Kategorie "Luxury Design
Hotels" in Deutschland gewählt.
Der Bereich Airport-Gastronomie von DO & CO profitiert ebenso von der anhaltend starken
Reisetätigkeit. Sowohl die von DO & CO betriebenen Restaurants am Flughafen Wien als auch
die exklusiven Lounges an mehreren internationalen Standorten verzeichneten ein erfreuliches
Umsatzwachstum. DO & CO ist stolz, dass an gleich drei Standorten der Vertrag mit der
Emirates für weitere fünf Jahre verlängert wurde, zusätzlich konnte die Ausschreibung der
Emirates Lounge in Mailand zum 01.3.2026 gewonnen werden. Auch die SKYTRAX-
Auszeichnungen 2025 für die von DO & CO betrieben Lounges von Iberia in Madrid und Turkish
Airlines in Istanbul, die zu den Top 10 der Kategorie “Best Business Class Airline Lounge
Catering” zählen, unterstreichen eindrucksvoll die Qualität von DO & CO.
Nachhaltigkeit bei DO & CO
Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und fungiert als Grundlage
für langfristige Wertschöpfung sowie die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Zur
strategischen Steuerung der Transformation wurden Science Based Targets (SBTi) definiert.
Im Geschäftsjahr 2026/2027 wird ein Climate Transition Plan entwickelt, um den Übergang zu
einem nachhaltigeren Geschäftsmodell auch finanziell messbar und planbar zu gestalten.
Der globale Rollout des Environmental Management Systems (EMS) wird konsequent
vorangetrieben, um zusätzliche Business Units einzubinden und Umweltstandards gruppenweit
weiter zu harmonisieren. Derzeit sind bereits 53% der Geschäftsaktivitäten, gemessen am
Seite 43
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Umsatz, nach ISO 14001 zertifiziert. Parallel dazu baut DO & CO das Abfallmanagement in
Produktionsstätten und im Eventbereich kontinuierlich aus.
Entlang der gesamten Wertschöpfungskette verfolgt DO & CO einen nachhaltigen Ansatz mit
Fokus auf ethische Beschaffungspraktiken, Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und
Umweltverantwortung. Zur Stärkung von Transparenz, Traceability und Monitoring entlang der
Lieferkette implementiert DO & CO das konzernweite Projekt Beyond, das auf einer
Zusammenarbeit unterschiedlicher Unternehmensbereiche basiert.
Im Bereich Diversity, Equity & Inclusion (DEI) verfolgt DO & CO global gültige Zielsetzungen
und Maßnahmen. Strukturierte Trainings- und Mentoringprogramme fördern Wissenstransfer,
Talentidentifikation und organisatorische Fähigkeiten. Ergänzend wird ein globales Learning-
Management-Tool konzernweit ausgerollt.
Soziale Verantwortung umfasst neben einer fördernden Arbeitskultur und gezielten
Weiterbildungsmaßnahmen auch strenge Qualitätskontrollen sowie die konsequente Einhaltung
regulatorischer und interner Standards zur Lebensmittelsicherheit.
Die Einhaltung höchster ethischer und gesetzlicher Standards in allen Tätigkeitsländern, ein
transparentes Hinweisgebersystem sowie die laufende Integration regulatorischer
Anforderungen sind feste Bestandteile der unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstrategie.
Detaillierte Informationen zu den obigen Prinzipien sind dem Kapitel „Nachhaltigkeitsbericht“
zu entnehmen.
Entwicklung der Divisionen
Airline Catering
Die Division Airline Catering blickt auf eine starke Entwicklung im Geschäftsjahr 2025/2026
zurück.
Die Division Airline Catering erzielte im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Umsatz von 1.950,11
m€ (VJ: 1.820,27 m€). Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Umsatzsteigerung in Höhe
von 129,84 m€ bzw. 7,1 % dar, bei konstanten Wechselkursen beträgt die Umsatzsteigerung
19,5 %. Das EBITDA liegt mit 230,33 m€ um 30,28 m€ über dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres. Das EBIT beläuft sich auf 159,63 m€ (VJ: 137,17 m€). Die EBITDA-Marge beträgt
im Geschäftsjahr 2025/2026 11,8 % (VJ: 11,0 %). Die EBIT-Marge liegt bei 8,2 % (VJ: 7,5
%).
Die im Geschäftsjahr durchgehend starke Teilnahme an Ausschreibungen unterstreicht die
führende Marktposition von DO & CO als Premium‑Caterer und bestätigt die hohe
Seite 44
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Innovationskraft sowie den konsequenten Qualitätsanspruch. Das Wachstum wird sowohl vom
positiven Umfeld in der Luftfahrtindustrie als auch von den Investitionen der Airlines in
Premiumprodukte und ‑services getragen.
In der Türkei sorgt das gemeinsame Wachstum mit Turkish Airlines für zusätzliche Dynamik.
Der Ausbau des Streckennetzes und die steigenden Passagierzahlen stärken das Geschäft
ebenso wie das deutlich wachsende Drittkundensegment.
In den USA entwickelt sich das Geschäft sehr positiv – sowohl mit Delta Air Lines und JetBlue
als auch mit weiteren internationalen Premium‑Airlines.
Auch in Großbritannien verlief das Geschäftsjahr mit British Airways und den weiteren
Fluggesellschaften erfolgreich. Auch Iberia in Madrid zeigt eine sehr gute Performance. Darüber
hinaus blicken die Standorte in Wien, Deutschland, Polen, Mailand und Seoul dank Neukunden
und Vertragsverlängerungen auf eine ebenfalls äußerst erfreuliche Entwicklung zurück.
Der am 28. Februar 2026 eskalierte Konflikt zwischen Iran, Israel und den USA beeinflusste die
Geschäftstätigkeit im letzten Monat des Geschäftsjahres 2025/2026. Die zeitweise Sperrung
des Luftraums wirkte sich insbesondere auf den Umsatz im Airline Catering sowie Flughafen
Lounges mit Golf-Fluggesellschaften aus. Dank der bestehenden Geschäftsmodelle mit hohem
variablen Kostenanteil sowie als Cost-Plus-Verträge ausgestalteten Vereinbarungen mit
Fluggesellschaften hatten die Auswirkungen einen begrenzten Einfluss auf das Ergebnis des
Monats März.
Strategie von DO & CO
* Ausbau der Positionierung als Marken-Premium Anbieter und Qualitätsmarktführer im
Bereich Airline Catering
* Unverwechselbares, innovatives und kompetitives Produktportfolio
* Langfristige Partnerschaften und Premium-Markenallianzen mit Qualitätsfluglinien
Wettbewerbsvorteil von DO & CO
* Beste und marktfrische Zutaten, kein Einsatz von Zusatz- oder Konservierungsstoffen
sowie Geschmacksverstärkern
* Boutique- und Qualitätsapproach sowie höchste Restaurantqualität trotz aller
Einschränkungen an Board eines Flugzeuges
* Produktkreativität und -innovation
International Event Catering
Die Division International Event Catering verzeichnete im Geschäftsjahr 2025/2026 eine sehr
erfreuliche Entwicklung.
Seite 45
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Die Division International Event Catering erzielte im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Umsatz
von 323,41 m€ (VJ: 305,31 m€). Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Umsatzsteigerung
in Höhe von 18,10 m€ bzw. 5,9 % dar, bei konstanten Wechselkursen beträgt die
Umsatzsteigerung 7,0 %. Diese Kennzahl ist vor allem durch den Wegfall der Fußball-
Europameisterschaft EURO 2024 beeinflusst, welche in diesem Geschäftsjahr nicht
stattgefunden hat. Ohne diesen Einmaleffekt wäre die Steigerung 14,9 % gewesen. Das
EBITDA liegt bei 42,83 m€ (VJ: 39,23 m€), woraus eine EBITDA-Marge iHV 13,2 % (VJ: 12,8
%) resultiert. Das EBIT beträgt im Geschäftsjahr 2025/2026 33,59 m€ (VJ: 31,39 m€). Die
EBIT-Marge liegt bei 10,4 % (VJ:  10,3 %).
Die Formel 1 erfreut sich ungebrochener Beliebtheit und zeigte in den ausgetragenen Rennen
hervorragende Auslastungen im Paddock Club.
In den drei Münchner Event-Standorten Allianz Arena, Olympiapark und SAP Garden wurden
wieder bei zahlreichen Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen erfreuliche Auslastungsquoten
und höchste Kundenzufriedenheit erzielt.
Auch bei den weiteren europäischen Großereignissen wie den ATP-Turnieren in Madrid und
Wien sowie dem Filmfestival in Wien konnten, wie bereits in den vergangenen Jahren,
erfolgreiche Veranstaltungen durchgeführt werden
Strategie von DO & CO
Verstärkung der Kernkompetenz als internationaler und auch lokaler Premium Caterer
* Ausbau der Positionierung als „Gourmet Entertainment Generalunternehmer“ mit
„schlüsselfertigen“ Kreativlösungen für die gesamte Kundenerlebniskette
* Festigung der Premium Event Marke „DO & CO“
Wettbewerbsvorteil von DO & CO
* „One stop partner” - Anbieter von Komplettlösungen
* Einzigartiges Premiumprodukt – unverkennbar und nicht austauschbar
* Besonders motivierte und engagierte MitarbeiterInnen – einzigartige
Unternehmenskultur
* Höchste Zuverlässigkeit, Flexibilität und Qualitätsorientierung machen DO & CO zum 
„no headache partner“, der seinen Kunden jederzeit zur Verfügung steht
* Ein internationales, dynamisches, im Premium-Segment erfahrenes Führungsteam
Restaurants, Lounges & Hotels
Auch in der Division Restaurants, Lounges & Hotels konnten der Umsatz und das Ergebnis im
Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die Division Restaurants, Lounges & Hotels
Seite 46
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
erzielte im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Umsatz von 188,06 m€ (VJ: 172,53 m€). Im
Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Umsatzsteigerung in Höhe von 15,53 m€ bzw. 9,0 %
dar, bei konstanten Wechselkursen beträgt die Umsatzsteigerung 16,4 %. Das EBITDA liegt
mit 27,47 m€ um 4,36 m€ bzw. 18,9 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die
EBITDA-Marge liegt bei 14,6 % (VJ: 13,4 %). Das EBIT beläuft sich auf 19,06 m€ (VJ: 15,05
m€). Die EBIT-Marge beträgt 10,1 % (VJ: 8,7 %).
Die Restaurants, Lounges & Hotels Division bildet das kreative Herzstück und den
Ausgangspunkt der Innovationsaktivitäten des DO & CO Konzerns. Dabei spielen neben
Branding und Image auch innovative Ideen für Menüs und Serviceabläufe eine zentrale Rolle.
Diese können in den Segmenten Airline Catering sowie International Event Catering skaliert
werden und tragen wesentlich zur Positionierung des Unternehmens bei.
Die anhaltend hohe internationale Reisetätigkeit und Besucherrekorde im Städtetourismus
sorgen weiterhin für eine sehr erfreuliche Auslastung der Restaurants, Cafés sowie der beiden
Boutique-Hotels in Wien und München. Das Reiseaufkommen zeigt sich auch in der positiven
Entwicklung der Airport Gastronomie und den Lounges an mehreren internationalen
Standorten.
Auch das Handelsgeschäft mit der Marke „Henry - the Art of Living“ und der traditionsreichen
Marke „Demel“ verzeichnete steigende Absatzzahlen, was die wachsende Beliebtheit der
Marken und die Aktualität des Konzepts bestätigen.
Strategie von DO & CO
* Kreatives Herzstück des DO & CO Konzerns
* Branding- und Premium Hospitalitykompetenz für die gesamte DO & CO Gruppe sowie
Marketinginstrument und Imageträger
* B2C Division - Direktverkauf an Kunden ist der beste Gradmesser für
Kundenzufriedenheit
Wettbewerbsvorteil von DO & CO
* Innovationszentrum der gesamten Gruppe
* Starke Marken im Portfolio (DO & CO, DEMEL, HÉDIARD, AIOLI, HENRY), die für
Spitzen-qualität und Kompetenz in ihren jeweiligen Segmenten bürgen
* Breitgefächertes Spektrum innerhalb der Division: Lounges, Retail, Airport
Gastronomie, Premium-Restaurants und Demel Café, Boutique-Hotels und
Mitarbeiterbistros
* Einzigartige Standorte: Stephansplatz, Kohlmarkt, Albertina, Michaelerplatz in Wien
bzw. Marienplatz in München
Gesellschaftsrechtliche Veränderungen
Seite 47
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Die Liquidation der von DO & CO vollkonsolidierten Sky Gourmet Slovensko s.r.o wurde mit
Beschluss vom 8. April 2025 rückwirkend auf den 31. März 2025 beschlossen. Die Löschung
der Gesellschaft ist mit Wirkung 1. Mai 2025 erfolgt, im ersten Quartal des Geschäftsjahres
2025/2026 wurde diese entkonsolidiert.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden folgende von DO & CO erworbenen Mantelgesellschaften
erstmals in den Konzernabschluss einbezogen:
Die Big Daddy Airport GmbH wurde mit Stichtag 31. Dezember 2025 erstkonsolidiert.
Die FLB Airport GmbH wurde ebenfalls mit Stichtag 31. Dezember 2025
erstkonsolidiert.
Darüber hinaus wurden die zuvor durch die DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH
gehaltenen Anteile der Henry Airport GmbH (vormals Henry am Zug GmbH) sowie die zuvor
durch die DO & CO Aktiengesellschaft gehaltenen Anteile der Demel Airport GmbH (vormals
Demel Salzburg Café-Restaurant GmbH) im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2025/2026 im
ersten Schritt an die DO & CO Airport Hospitality GmbH veräußert und im zweiten Schritt in
diese zu Buchwerten eingebracht
1.2. Bericht über die Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
1.3. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Umsatzerlöse der DO & CO Aktiengesellschaft erhöhten sich im Geschäftsjahr um 5,87 m€
auf 62,30 m€ (VJ: 56,98 m€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere
Weiterverrechnungen an Konzerngesellschaften in der Höhe von 5,41m€ zurückzuführen. Diese
resultieren aus gestiegenen Aufwendungen, insbesondere in den Bereichen Material, Personal
und sonstige betriebliche Aufwendungen. Im Detail entfallen 5,65 m€ auf Overheads, 1,19 m€
auf Personalweiterverrechnungen und -1,42 m€ auf sonstige betriebliche Aufwendungen.
Zusätzlich führten höhere sonstige Erlöse zu einem Zuwachs von 0,46 m€.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 5,21 m€ im Vorjahr auf 2,02 m€ gesunken. Der
Rückgang von -3,19 m€ ist hauptsächlich auf Erlöse aus Kursdifferenzen in Höhe von -1,51 m€
sowie auf geringere Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von -1,71 m€ zurückzuführen
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr           
um 1,60 m€ auf 16,79 m€ (VJ: 15,19 m€). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus 0,74 m€
höheren Kosten, die an Tochtergesellschaften weiterverrechnet wurden, sowie 0,18 m€
Seite 48
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
höheren Aufwendungen für von Fremdfirmen beigestelltes Personal und 0,11 m€ höheren
Personalweiterverrechnungen von Tochtergesellschaften.
Die Personalaufwendungen sanken im Berichtsjahr um -0,13 m€ auf 22,55 m€ (VJ: 22,69 m€).
Die Löhne und Gehälter sanken um -0,14 m€. Die Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und die sonstigen freiwilligen
Sozialaufwendungen blieben im Wesentlichen unverändert. Der durchschnittliche Personalstand
verringerte sich auf 145,7 FTE (VJ: 154,1 FTE).
Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr
2025/2026 auf 0,85 m€ (VJ: 0,68 m€).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 1,79 m€ von 24,01 m€ im Vorjahr auf
25,80 m€. Die wesentlichsten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr betreffen:
Schadensfälle: +0,30 m€
Rechts- und Beratungsaufwand: +1,05 m€
Büro- und Verwaltungsaufwendungen: +1,78 m€
Betriebliche Aufwendungen: -1,29 m€
Reise- und Fahrtkosten: -0,13 m€
Die verbleibenden 0,08 m€ verteilen sich auf verschiedene Kategorien sonstiger betrieblicher
Aufwendungen.
Das Betriebsergebnis verringerte sich um 0,75m€ auf -1,13 m€ (VJ: -0,38 m€).
Das Finanzergebnis erhöhte sich auf 33,49 m€ (VJ: 22,49 m€).
Im Geschäftsjahr 2025/2026 erhöhten sich die Erträge aus Beteiligungen um 6,64 m€ auf
21,91 m€. Der Anstieg resultiert zur Gänze aus höheren Ergebnisabführungen von
Tochtergesellschaften. Davon entfallen 1,36 m€ auf Ergebnisabführungsverträge mit
inländischen Tochtergesellschaften, während 5,28 m€ aus Ausschüttungen von ausländischen
Tochterunternehmen stammen.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 3,95
m€ auf 12,97 m€ (VJ: 16,91 m€). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine Verminderung
der Zinserträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen um -3,74 m€, sowie einem
Rückgang von -0,23 m€ aus Zinserträgen von Kreditinstituten zurückzuführen. Die
verbleibende Differenz von 0,02 m€ verteilt sich auf verschiedene weitere Zinsarten. In den
Zinserträgen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 12,59 m€ sind 10,72
Seite 49
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
m€ mit variabler Verzinsung enthalten. Diese berücksichtigen marktübliche Referenzzinssätze,
insbesondere den EURIBOR sowie die US-amerikanische Prime Rate.
Die Erträge aus Zuschreibungen zu Finanzanlagen sind von 0,00 m€ im Vorjahr auf 9,23 m€
gestiegen.
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5,93 m€ (VJ: 4,54 m€).
Diese resultieren ausschließlich aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und umfassen
Verlustübernahmen gemäß Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 3,23 m€,
Abschreibungen von Finanzanlagen in Höhe von 1,5 m€ sowie 1,2 m€ aus Aufwänden KD
Finanzergebnis.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen verringerten sich um 0,45 m€ auf 4,69 m€ (VJ: 5,14
m€). Der Zinsaufwand für Anleihen verringerte sich auf 0 m€ (VJ: 0,11 m€). Dies resultiert aus
der mit der im Geschäftsjahr 2020/2021 begebenen Wandelschuldverschreibung in Höhe von
100 Mio. €, welche im Rahmen eines vorzeitigen Rückzahlungsrechts („Clean-up Call“) mit
Wirkung zum 21. März 2025 vorzeitig getilgt wurde.
Weitere Zinsaufwendungen entfielen auf Bankkredite in Höhe von 2,19 m€ (VJ: 3,94 m€), auf
verbundene Unternehmen in Höhe von 2,39 m€, auf die Aufzinsung von Rückstellungen für
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 0,11 m€ (VJ: 0,09 m€).
Somit ergibt sich aus den beschriebenen Entwicklungen für das Geschäftsjahr 2025/2026 ein
Ergebnis vor Steuern in Höhe von 32,36 m€ (VJ: 22,12 m€).
Der Steueraufwand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 5,31 m€ auf 3,79 m€.
Dieser umfasst latente Steuern in Höhe von 2,66 m€ (VJ: 4,36 m€), Steuern auf das laufende
Ergebnis in Höhe von 0,96 m€ sowie einen Steueraufwand für Vorperioden in Höhe von 0,17
m€.
Daraus resultiert ein Jahresüberschuss von 28,57 m€ gegenüber 16,81 m€ im Vorjahr.
Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft
zum 31. März 2026 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Dieser
Jahresabschluss weist inklusive eines Gewinnvortrags aus Vorjahren über 11,34 m€, einen
Bilanzgewinn in Höhe von 39,91 m€ (VJ 33,31 m€) aus.
Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft schlägt der Hauptversammlung am 23. Juli 2026
eine Dividende in Höhe von EUR 2,50 je dividendenberechtigter Aktie vor, was zu einer
Ausschüttung auf Basis der aktuellen Dividendenzahl in Höhe von EUR 27,46 m€ führt.
Seite 50
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Der Netto-Geldzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich im Berichtsjahr                     
auf 43,00 m€ (VJ: 16,37 m€ Abfluss).
Der Netto-Geldzufluss aus der Investitionstätigkeit betrug 48,50 m€ (VJ 135,24 m€).
Der Netto-Geldabfluss aus der Finanzierungstätigkeit lag bei 92,51 m€ (VJ: 177,35 m€).
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind im Berichtsjahr von 274,03 m€ auf 239,22
m€ zurückgegangen. Die wesentlichen Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Im Rückgang ist eine Zuschreibung von 1,00 m€ an ein verbundenes Unternehmen in Korea
enthalten. Darüber hinaus wurden Ausleihungen in der Höhe von 3,61 m€ an
Tochtergesellschaften in USA, 32,34 m€ an Tochtergesellschaften in Groß Britannien getilgt.
Die Eigenkapital-Quote der DO & CO Aktiengesellschaft betrug zum 31. März 2026 64,4 % (VJ:
59,6 %).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auf 10,12 m€ (VJ 76,10 m€) gesunken,
welche in Höhe von 10,11 m€ eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben.
An der Wiener Börse verzeichnete die DO & CO Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2025/2026
zunächst eine positive Kursentwicklung. Ausgehend von einem Kurs von 163,00 € zum Ende
des Geschäftsjahres 2024/2025 konnte die Aktie im Jahresverlauf deutlich zulegen und
erreichte ein Allzeithoch von rund 235,00 €. Gegen Ende des Geschäftsjahres kam es vor dem
Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds sowie geopolitischer Spannungen zu einer
Abschwächung des Kurses. Der Aktienkurs schloss das Geschäftsjahr schließlich bei 162,00 €,
nahezu auf Vorjahresniveau.
An der Istanbuler Börse hingegen verzeichnete die DO & CO Aktie einen deutlichen Kursanstieg
von 15,5 % und schloss am 31. März 2026 mit einem Kurs von TRY 8.290,00.
Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Wiener Börse betrug
im Geschäftsjahr 2025/2026 2.884 t€. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO
& CO Aktie an der Istanbuler Börse betrug im Geschäftsjahr 2025/2026 1.707 t€. Damit liegt
das Handelsvolumen an der Wiener Börse über jenem in Istanbul. Das Handelsvolumen beider
Börsen gemeinsam betrug im Tagesdurchschnitt 4.591 t€ bzw. 25.695 Stück. Damit liegt das
tägliche Handelsvolumen in t€ über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
1.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind wichtige Werttreiber eines Unternehmens, die den
Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen. Diese sind für DO & CO:
Seite 51
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Produktinnovation
Mitarbeiter
Kundenzufriedenheit
Beziehung zu Lieferanten
Das DO & CO Management ist hinsichtlich der Fortsetzung des erfolgreichen Weges der letzten
Jahre zuversichtlich, dass dieser Fokus den Unternehmenserfolg auch zukünftig sichern wird.
Innovationen, beste Produkt- und Dienstleistungsstandards, Kundenorientierung sowie sehr
gut ausgebildete und motivierte MitarbeiterInnen stellen auch weiterhin die Basis von DO & CO
für die bestmögliche Nutzung vorhandener Wachstumspotentiale dar.
Die MitarbeiterInnen der DO & CO Gruppe sind das größte Kapital des Unternehmens. Damit
dieses Kapital auch in Zukunft weiterwachsen kann, legt DO & CO großen Wert auf
kontinuierliche Personalentwicklung zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Die
professionelle Ausbildung der MitarbeiterInnen des Eventteams in der hauseigenen DO & CO
Academy stellt nicht nur die Qualität der DO & CO Dienstleistungen, sondern auch die
Sicherheit der MitarbeiterInnen im Umgang mit dem notwendigen Equipment sicher. Für
Schulungen werden u.a. neueste technische Mittel verwendet und die international tätigen
Köche weltweit über Videoscreen geschult, um einen einheitlichen Standard in
Produktpräsentation und –Vielfalt zu gewährleisten.
DO & CO verfügt über langjährige zufriedene Kunden basierend auf gemeinsam entwickelten
Produkt- und Servicepaketen und der Flexibilität, auf Kundenwünsche einzugehen. Die
Kundenzufriedenheit beweist sich immer wieder, wenn DO & CO neue Standorte für Airline
Catering eröffnet und bestehende Kunden auch an diesen Standorten zu DO & CO wechseln.
DO & CO ist bestrebt die Geschäftsbeziehungen mit seinen Lieferanten langfristig einzugehen.
Das setzt voraus, dass die Partnerschaft für beide Seiten eine gewinnbringende ist. Fairness
bei der Preisgestaltung, Verlässlichkeit und Flexibilität bei Lieferung der Ware sind Werte, die
die Geschäftsgebaren begleiten. Das gemeinsame Entwickeln von Produkten und
Dienstleistungen stärkt die Loyalität und darüber hinaus das Verständnis unterschiedlicher
Unternehmenskulturen aller Partner. Des Weiteren unterstützt der wertvolle
Erfahrungsaustausch die Erreichung der hohen Qualitätsansprüche von DO & CO.
Darüber hinaus legt DO & CO größten Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den
vorhandenen Ressourcen. In seiner gesellschaftlichen Rolle strebt DO & CO nach einer stetigen
Verringerung des Abfalls sowie einer Optimierung des Rohstoffverbrauchs. Strenge
Abfallwirtschaftskonzepte für jeden einzelnen Standort, laufende Überprüfung der
Abwassergrenzwerte und der verantwortungsvolle Umgang mit Rohstoffen und Abfällen sind
daher selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmensführung.
Seite 52
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Im Rahmen der Holdingfunktion, die die DO & CO Aktiengesellschaft innehat, werden die
folgenden nichtfinanziellen Kennzahlen im Detail berichtet:
Zum Stichtag 31. März 2026 waren gesamt 155,3 MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalent)
angestellt; hiervon 68,0 männlich und 87,3 weiblich. Die Frauenquote betrug demnach 56,2
%. Die Anzahl der Personen in Führungspositionen belief sich auf 26,0. Hiervon waren 15,0
Personen männlich und 11,0 MitarbeiterInnen weiblich. Der Anteil der Frauen mit
Führungsverantwortung belief sich somit auf 42,3 %. Neben der Gleichbehandlung von Frauen,
die auch bei der Entlohnung manifestiert ist, wird besonderer Wert auf die Schaffung von
Rahmenbedingungen für die Rückkehr in Führungspositionen nach Mutterschutz und Karenz
gelegt.
Die DO & CO Aktiengesellschaft unterstützt Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Über das
Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum BBRZ werden Personen vermittelt, die den
praktischen Teil der Ausbildung bei DO & CO absolvieren können. Mittels dem Projektpraktikum
Erasmus+ ermöglicht DO & CO jungen Schülern erste Erfahrungen in wirtschaftlichen
Betrieben zu sammeln.
Ein besonderes Augenmerk wird weiters auf die Verhinderung von Korruption, die Einhaltung
der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und die Einhaltung des Datenschutzes gelegt. Im
Geschäftsjahr 2025/2026 sind keine Verstöße gegen Korruptionsbestimmungen oder
Wettbewerbsrecht bekannt.
Bezüglich detaillierterer Angaben hinsichtlich der Themenbereiche Qualitätsmanagement,
Umweltschutz und Personalwesen wird auf die Ausführungen im konsolidierten nichtfinanziellen
Bericht (Nachhaltigkeitsbericht 2025/2026) verwiesen, welche auch für die DO & CO
Aktiengesellschaft zutreffend sind.
Zu den Nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist DO & CO verpflichtet gemäß dem
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaBeG), für das Geschäftsjahr
2025/2026 einen nicht-finanziellen Bericht zu veröffentlichen.
Dieser ist auf der Homepage (www.doco.com) abrufbar.
Seite 53
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des
Unternehmens
2.1. Ausblick
Grundsätzlich zeigen alle Unternehmensbereiche und alle Regionen von DO & CO eine
anhaltend starke Nachfrage. DO & CO hat sich durch permanente Innovationen und beste
Qualität in Produkt und persönlicher Dienstleistung eine sehr gute Reputation als verlässlicher
Qualitätslieferant und globaler Partner aufgebaut, welche die wesentliche Basis für weiteres
starkes Wachstum im Premiumsegment ist. Dies gilt für den Bereich Airline Catering sowie die
Divisionen International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotels gleichermaßen.
Individuelles, kundenfokussiertes Handeln und das Erzeugen einer einzigartigen und
unverwechselbaren „Guest Experience“ sind wesentliche Faktoren bei der Wahl von DO & CO
als Partner. Hinzu kommt große Erfahrung darin, in allen Teilen der Welt konsistente und beste
Qualität zu liefern und somit einen Mehrwert für die Kunden zu schaffen. In allen Bereichen
erfreut sich das Premiumsegment großer Nachfrage und ist ein zentraler Treiber für Wachstum
und Profitabilität. Als einer der wenigen globalen Anbieter im Bereich High- End-Hospitality und
Gourmet-Catering profitiert DO & CO maßgeblich von diesen Entwicklungen. Daher liegt im
kommenden Geschäftsjahr ein besonders hoher Fokus auf Innovation und Ausbildung, bzw. der
Weiterentwicklung von MitarbeiterInnen.
DO & CO legt großen Wert auf qualitatives Wachstum mit hohem Fokus auf nachhaltige
Margenverbesserungen. Dies ist nur mit Premiummarken sowie einem einzigartigen und
innovativen Angebot, wie jenem von DO & CO, zu erreichen. Der Fokus auf interne
Effizienzsteigerungen bleibt auch im kommenden Geschäftsjahr Priorität.
In allen Divisionen von DO & CO begünstigen Trends wie der wachsende Kundenfokus auf
hochwertige, möglichst regionale Zutaten und frische Zubereitung vor Ort, den
Wachstumskurs. Weitere Treiber des stetigen Wachstums der DO & CO Gruppe sind neben der
laufenden Erweiterung des Kundenportfolios und der hohen Loyalität langjähriger Kunden auch
die Expansion in neue Märkte. Die drei Divisionen, das jeweilige Kundenportfolio mit Fokus auf
Premiumsegmente und die geographische Präsenz sind optimale Voraussetzung für eine
Risikostreuung.
Das Management sieht aufgrund solider Finanzkennzahlen, strategischer Investitionen sowie
passionierter MitarbeiterInnen mit einzigartigem Servicegedanken, beste Voraussetzungen,
auch in Zukunft in allen Divisionen sehr stark wachsen zu können.
Die derzeitige Lage im Nahen Osten und damit verbundene wirtschaftliche und geopolitische
Auswirkungen hat die Prognoseunsicherheit für die Luftfahrt- und Tourismusbranche erhöht
Seite 54
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
und somit auch Auswirkungen auf die mittel- und langfristige Planungssicherheit von DO & CO.
Die Formel 1 Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien sind abgesagt und die Fluggesellschaften
reagieren unterschiedlich auf die derzeit hohen Kerosinpreise. Aufgrund der geographisch und
durch die unterschiedlichen Divisionen diversifizierte Aufstellung, einem Geschäftsmodell mit
hohem variablen Kostenanteil sowie teilweise über Cost-Plus-Verträge abgesicherte Margen,
sieht sich DO & CO jedoch optimal aufgestellt, um weiter nachhaltig zu wachsen.
Der Vorstand der DO & CO AG ist überzeugt, den erfolgreichen Kurs der letzten Jahre auch im
kommenden Geschäftsjahr 2026/2027 fortsetzen zu können.
Die folgenden Ereignisse sind besonders hervorzuheben:
DO & CO expandiert im Airline Catering: Neuaufträge sichern Umsatzwachstum
In der Airline-Industrie bleibt die Nachfrage nach und der Fokus auf Premiumprodukte und     
-dienstleistungen bestehen. Fluggesellschaften investieren in Premium-Klassen an Bord und
erweitern ihre Angebote in den Loungen. Weiterhin planen Fluggesellschaften den Ausbau der
Streckenverbindungen und Flugfrequenzen. Diese Wachstumstreiber werden die Division auch
im kommenden Geschäftsjahr stärken und DO & CO konnte bereits neue Ausschreibungen für
sich entscheiden. So freut sich DO & CO im ersten Quartal 2026/27 Neukunden wie u.a.
Emirates ex Boston, Air Canada, Royal Air Maroc und Egypt Air ex Los Angeles, JetBlue ex
Mailand und Egypt Air ex Chicago bedienen zu dürfen.
Zusätzlich ist der im Jänner 2026 erfolgte Spatenstich für die neue, hochmoderne und
150.000 m² große Gourmetküche in Istanbul zu erwähnen, welche die größte Gourmet-
Frischküche sein wird und für DO & CO die Basis für weiteres Wachstum und höhere Effizienz
bilden wird. 
Hohe Nachfrage insbesondere bei Großveranstaltungen
Eine loyale Stammkundschaft sowie Neukunden versprechen eine voll ausgelastete
Eventsaison 2026/2027. Die Vorbereitungen für zahlreiche Events laufen bereits auf
Hochtouren.
Die ab Mai 2026 stattfindenden Formel 1 Rennen zeigen eine vielversprechende Auslastung
und lassen eine besucherstarke F1-Saison erwarten. Besonders freut sich DO & CO auf die
Ausrichtung des Formel 1 Rennes auf dem neuen Stadtkurs in Madrid im September 2026.
Auch dieses Jahr werden die ATP-Tennis Turniere in Madrid und Wien besondere Höhepunkte
der Eventsaison darstellen. In der Allianz Arena freut man sich neben der neuen Saison des FC
Bayern München auf zahlreiche Open-Air-Konzerte und ein NFL Spiel im November 2026. Im
Seite 55
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
SAP Garden freut sich DO & CO neben zahlreichen weiteren Sport- und Kulturveranstaltungen
auf die Handball Weltmeisterschaft und die deutsche Basketball- und Eishockey Saison.
Außerdem ist der erfreuliche Zuschlag der Fußballweltmeisterschaft 2026 zu erwähnen. DO &
CO wird bei 20 Spielen in Mexiko, New York und Miami für das leibliche Wohl von über 70.000
VIP-Gästen sorgen.
Restaurants, Cafés, Gourmet Retail und Airport-Gastronomie
In der Division Restaurants, Lounges & Hotels, dem kreativen Herzstück des DO & CO
Konzerns, wird ebenfalls mit solidem Wachstum und guten Erträgen gerechnet. Die
Restaurants, Cafés und Hotels von DO & CO in Wien und München erfreuen sich sowohl bei
einheimischen als auch bei internationalen Gästen weiterhin großer Beliebtheit. Ebenso steigt
die Nachfrage im Gourmet-Einzelhandel.
In den Lounges ist mit einem Anstieg der Passagieraufkommens zu rechnen und DO & CO wird
für Iberia die neu eröffnete Emerald Lounge am Flughafen Madrid betreiben.
Besonders freut sich DO & CO, Teil des neuen Reiseerlebnisses für Passagiere am erweiterten
Terminal-3-Süd des Flughafens Wien zu werden. Ab dem ersten Quartal 2027 werden DO & CO
Outlets des Demels, sowie des “Henry - The Art of Living” und eine DO & CO Bar den Kulinarik-
Bereich des neuen Flughafenteils bereichern.
2.2. Chancen- und Risikomanagement
Die weltweite Geschäftstätigkeit in den drei Divisionen Airline Catering, International Event
Catering und Restaurants, Lounges & Hotels eröffnet DO & CO zahlreiche Chancen für eine
positive Weiterentwicklung. Gleichzeitig ist das Unternehmen aufgrund seiner breitgefächerten
Tätigkeit auch vielfältigen Risiken ausgesetzt.
Da konkrete Risiken und deren Eintritt nicht zuverlässig prognostiziert werden können, verfolgt
DO & CO einen vorausschauenden Ansatz und bereitet sich aktiv auf ein dynamisches, sich
kontinuierlich wandelndes Geschäftsumfeld vor. Dieses wird wesentlich durch Entwicklungen im
wirtschaftlichen und operativen Bereich, dem Klimawandel, technologischen Innovationen und
deren Auswirkungen, zunehmend komplexen regulatorischen Anforderungen, geopolitischen
Spannungen sowie Herausforderungen innerhalb globaler Lieferketten beeinflusst.
Im Zuge der fortlaufenden Stärkung seiner Marktposition in allen Geschäftsbereichen
identifiziert DO & CO gezielt strategische Hebel zur operativen Weiterentwicklung. Wesentliche
Wachstumsimpulse ergeben sich dabei aus der systematischen Erschließung neuer
Kundensegmente sowie der gezielten Maximierung der Wertschöpfung aus bestehenden
Kundenbeziehungen. Diese strategische Ausrichtung umfasst sowohl die Erweiterung des
Seite 56
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Leistungsportfolios an etablierten Standorten als auch die selektive geografische Expansion in
relevante Wachstumsmärkte.
Basierend auf den Grundwerten „Innovation, Qualität, Menschen“ verfolgt DO & CO eine
kontinuierliche Innovationsstrategie, die auf die Weiterentwicklung seiner Produkte und
Dienstleistungen abzielt. Ziel ist es, das Hospitality-Erlebnis der DO & CO Kunden durch
kontinuierliche Innovations- und Qualitätsimpulse nachhaltig zu steigern und dadurch
langfristigen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen.
DO & CO betrachtet Risikomanagement als ein zentrales Steuerungsinstrument der
Unternehmensführung. Es dient einerseits der Sicherung des langfristigen
Unternehmenserfolgs und andererseits der frühzeitigen Identifikation und Wahrnehmung von
Chancen zur Steigerung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Durch kontinuierliche
Beobachtung und Bewertung veränderter Rahmenbedingungen ermöglicht das
Risikomanagement eine frühzeitige und konkrete Reaktion auf sich abzeichnende Chancen und
Risiken.
Das Risikomanagement bei DO & CO basiert auf einem disziplinierten und kontinuierlichen
Prozess zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Abschwächung von Risiken. Dieser wird
durch die enge Abstimmung zwischen der Unternehmensführung und den relevanten
Bereichsexperten durchgeführt, um sicherzustellen, dass Marktveränderungen und
Unternehmensentwicklungen angemessen berücksichtigt werden.
Das Zusammenspiel aus strategischer Geschäftsplanung, organisatorischer Steuerung,
Kostenkontrolle und Budgetierung gewährleistet eine proaktive Vorbereitung auf potenzielle
Ereignisse und Entwicklungen.
DO & CO verfolgt einen integrierten Risikomanagementansatz, der Risiken und Chancen aus
einer unternehmensweiten sowie strategischen Perspektive erfasst und bewertet. Auf dieser
Basis identifiziert, analysiert, bewertet und mindert das Unternehmen spezifische Risiken
darunter Airline-spezifische Risiken, Risiken in den Bereichen Personal, Hygiene, Beschaffung,
Recht, Finanzen, Umwelt, Soziales und Governance (ESG), Informationstechnologie sowie
weitere relevante Aspekte.
Das Risiko- und Chancenmanagement wird als grundlegende Managementaufgabe gesehen
und ist ein integraler Bestandteil aller Geschäftsprozesse. Diese Einbindung ermöglicht eine
frühzeitige und systematische Identifikation sowie Bewertung relevanter Risiken und Chancen.
Durch ein regelmäßiges internes Berichtswesen sind die Entscheidungsträger in das
Risikomanagement eingebunden. Identifizierte Risiken und Chancen werden in Risiko- und
Chancenfelder zusammengefasst und entsprechend der jeweiligen Verantwortlichkeiten an das
zuständige Management verteilt.
Seite 57
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Für die identifizierten Risiken wird unter Berücksichtigung der unternehmerischen
Risikobereitschaft eine angemessene Reaktionsstrategie formuliert. Diese kann in Form von
Risikovermeidung, Risikominderung durch entsprechend konkreter Maßnahmen und Plänen
oder der bewussten Risikoakzeptanz erfolgen. Folglich werden für Risiken und Chancen gezielte
Maßnahmen zur Steuerung, Minderung oder Realisierung definiert und anschließend
umgesetzt.
Dem Prinzip der Diversifikation kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die weltweite
Aktivität der Gruppe und die Verteilung des Geschäfts auf drei Divisionen tragen maßgeblich
dazu bei, spezifische Risiken in einzelnen Märkten abzuschwächen und einen zusätzlichen
Risikoausgleich zu schaffen.
Durch die kontinuierliche Expansion in neue Märkte und die breite Diversifizierung des
Kundenportfolios wird das Konzentrationsrisiko weiter gesenkt.
Die Tätigkeit des Risikomanagements wird durch eine Vielzahl von Regelungen und
Maßnahmen gestützt. Dazu zählen eine zentrale Administration, das Controlling, die
Rechtsabteilung und die Interne Revision, die im Geschäftsjahr 2025/2026 an einen externen
Dienstleiter ausgelagert war. Die enge Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen stellt
sicher, dass versicherbare Risiken entsprechend abgedeckt sind.
Für das Geschäftsjahr 2025/2026 wurden insbesondere die folgenden Risikofelder als
wesentlich identifiziert:
Beschaffungsrisiken
Als Verarbeiter von Lebensmitteln ist DO & CO Beschaffungsrisiken ausgesetzt, die sich aus der
Verfügbarkeit und Preisentwicklung frischer und teilweise verderblicher Qualitätsrohstoffe
ergeben. Klimatische, logistische, politische oder wirtschaftliche Ereignisse können temporäre
Lieferkettenstörungen und Kostensteigerungen verursachen, die bei längerfristigen
Kundenverträgen nicht immer vollständig weitergegeben werden können. Im Geschäftsjahr
2025/2026 blieb die Preisentwicklung bei wesentlichen Rohstoffgruppen volatil, konnte jedoch
durch Skaleneffekte und eine zunehmend effiziente operative Steuerung teilweise abgefedert
werden. Preisdruck bei hochwertigen Proteinprodukten, regionale Ernteschwankungen,
steigende Qualitätsanforderungen sowie logistische Unsicherheiten wirkten sich auf die
Beschaffungsmärkte aus. Der FAO‑Lebensmittelpreisindex bewegte sich auf schwankendem
Niveau und unterstrich die weiterhin erhöhte Volatilität der globalen Agrarmärkte. Energie‑ und
Strompreise blieben für Produktion, Kühlung und Transport ein relevanter Kostenfaktor.
Diesen Risiken stehen Chancen aus der hohen operativen Flexibilität des Geschäftsmodells von
DO & CO gegenüber. Die frische Rohwarenbeschaffung sowie die frische Zubereitung der
Seite 58
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Speisen in allen drei Divisionen ermöglichen eine hohe Anpassungsfähigkeit. Durch
regelmäßige, teilweise mehrmals jährlich stattfindende produkt‑ und menübezogene
Abstimmungen mit den Kunden können Speisekomponenten flexibel an veränderte Markt‑ oder
Beschaffungssituationen angepasst werden, ohne Qualitätsverluste oder Einschränkungen des
Kundenerlebnisses. Ergänzend tragen kontinuierliche Effizienz‑ und Skalierungsmaßnahmen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Reduktion von Beschaffungs‑ und Preisrisiken
bei. Verbleibende Effekte werden teilweise durch Fixpreisvereinbarungen abgefedert.
Langfristige Lieferbeziehungen, eine diversifizierte Lieferantenbasis sowie ein kontinuierliches
Monitoring der Beschaffungsmärkte unterstützen die stabile Verfügbarkeit hochwertiger
Rohstoffe zu wettbewerbsfähigen Konditionen.
Die Inflation in Türkiye liegt weiterhin auf einem strukturell erhöhten Niveau. Trotz eines
rückläufigen Trends im Geschäftsjahr 2025/2026 ist Türkiye weiterhin als Hochinflationsland
einzustufen, was Auswirkungen auf die Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage hat.
Liquiditätsrisiken
Der Erhalt der finanziellen Stabilität und die Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden
Liquiditätsausstattung stehen im Zentrum des Treasury-Managements von DO & CO.
Steuerungsgrößen wie die Aufrechterhaltung einer angemessenen Liquiditätsreserve, das
aktive Management des Working Capitals und eine quartalsweise rollierende Liquiditätsplanung
bilden dabei die Grundlage für eine vorausschauende Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
sowie eine flexible Reaktion auf kurzfristige Marktveränderungen. Eine wesentliche
Verbesserung im Geschäftsjahr 2025/2026 war die Erweiterung der Cash-Pooling-Strukturen in
Europa und den USA, um die Liquidität innerhalb des Konzerns besser steuern zu können.
Es wird weiterhin ein klarer Schwerpunkt auf die Reduzierung der Schulden und die Erhöhung
der finanziellen Unabhängigkeit aus eigenen Mitteln gelegt. Im Laufe des Geschäftsjahres
2025/2026 hat DO & CO Darlehen in Höhe von etwa 66 m€ planmäßig rückgeführt.
Zinsrisiken
Das Finanzierungsportfolio von DO & CO beinhaltet im Geschäftsjahr überwiegend fest
verzinste Verbindlichkeiten. Im Laufe des Geschäftsjahres 2025/2026 wurde ein signifikanter
Teil der bestehenden Finanzschulden planmäßig zurückgeführt, sodass zum Bilanzstichtag nur
noch ein geringes Volumen an Finanzverbindlichkeiten aushaftet. Diese sind zur Gänze fix
verzinst, wodurch aktuell kein wesentliches Zinsänderungsrisiko aus variabel verzinsten
Finanzierungen besteht und keine Absicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Auf der Anlageseite verfügt DO & CO weiterhin über eine sehr hohe Liquidität. Diese konnte
auch im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz eines leicht rückläufigen Zinsumfelds effizient
veranlagt werden.
Seite 59
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Im Fokus steht dabei weiterhin eine ausgewogene und diversifizierte Veranlagung der liquiden
Mittel. Neben der Optimierung der Zinserträge wird besonderes Augenmerk auf die Begrenzung
von Gegenparteirisiken gelegt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ertrag und Risiko
sicherzustellen.
Währungsrisiken
Bedingt durch die Internationalität der Geschäftsbereiche, erzielt DO & CO einen bedeutenden
Teil der Umsatzerlöse in Fremdwährungen.
Durch die Fakturierung in lokaler Währung, der in der Regel Aufwendungen in gleicher
Währung und mit vergleichbarer Fristigkeit gegenüberstehen, ist die Marge von DO & CO
weitgehend durch einen Natural Hedge abgesichert.
Darüber hinaus wird durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten
darauf geachtet, zusätzliche Währungsrisiken weitestgehend zu begrenzen.
Zum Bilanzstichtag bestanden – wie bereits in den Vorjahren – keine aktiven Derivate zur
Währungsabsicherung.
Ähnlich zu den Vorjahren, jedoch in einem geringeren Ausmaß, zeichnete das Geschäftsjahr
2025/2026 einen Verfall der türkischen Lira gegenüber dem Euro. Während die türkische Lira
gegenüber dem Euro zu Beginn des Geschäftsjahres 2025/2026 noch 40,93 EUR/TRY betrug,
belief sich der Kurs Ende März 2026 nur mehr auf 51,08 EUR/TRY und ist damit um 19,9 %
(VJ: 14,9 %) gefallen. Nachdem ein wesentlicher Teil der Kosten in lokaler Währung anfällt
und die Fakturierung ebenfalls in türkischer Lira erfolgt, bleiben die Margen davon größtenteils
unberührt. Seit dem 01.04.2022 gilt Türkiye außerdem als Hochinflationsland gemäß IAS 29.
Ausfallrisiken
Die Division Airline Catering verzeichnete im Geschäftsjahr 2025/2026 weiterhin eine starke
Kundennachfrage. Vor diesem Hintergrund konnte das Ausfallrisiko auf ein geringes Restrisiko
begrenzt werden.
DO & CO verzichtet – unter anderem aufgrund der hohen Bonität und Qualität des
Kundenportfolios – weiterhin auf den Abschluss von Kreditversicherungen. Stattdessen wird
das Risiko von Zahlungsausfällen durch eine konsequente und zeitnahe Überwachung des
Debitorenbuchs aktiv gesteuert.
Das Kreditrisiko wird durch tägliche Berichte über offene Forderungen laufend überwacht,
wodurch eine rasche Reaktion auf Veränderungen im Zahlungsverhalten durch die Key Account
Manager sowie die Debitoren-Teams sichergestellt wird. Ergänzend dazu wird insbesondere bei
Seite 60
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Großkunden durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sowie, wo zweckmäßig, durch die
Stellung von Sicherheiten eine weitere Risikobegrenzung angestrebt.
Ungeachtet dieser Maßnahmen bleibt DO & CO potenziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus
einer Verschlechterung des Zahlungsverhaltens infolge geopolitischer, makroökonomischer
oder branchenspezifischer Entwicklungen ergeben können.
Personalrisiken
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DO & CO sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die
Umsetzung der Wachstumsstrategie und die Sicherstellung der hohen Qualitäts‑ und
Servicestandards in allen drei Divisionen. Entsprechend bestehen Personalrisiken insbesondere
in der Verfügbarkeit, Gewinnung, Entwicklung und langfristigen Bindung qualifizierter Fach‑
und Führungskräfte in einem zunehmend kompetitiven Arbeitsmarkt.
Mit dem anhaltenden Wachstum in allen Geschäftsbereichen und Regionen hat sich der
Personalbedarf im Geschäftsjahr 2025/2026 weiter erhöht. Die Fähigkeit, geeignete
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgerecht zu rekrutieren und rasch in die operativen
Strukturen zu integrieren, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig steigen die
Anforderungen an Führung, Qualifikation und internationale Einsatzbereitschaft.
Diesen Risiken stehen Chancen aus der gezielten Weiterentwicklung der gruppenweiten
HR‑Strukturen gegenüber. Die Recruiting‑ und HR‑Teams wurden in den vergangenen
Quartalen weiter gestärkt und international ausgebaut. Der Fokus liegt auf langfristigen
Besetzungen, einer klaren Positionierung von DO & CO als qualitäts‑ und werteorientierter
Arbeitgeber sowie auf der systematischen Entwicklung interner Talente. Mit dem Ausbau
strukturierter Trainings‑ und Entwicklungsprogramme, darunter die schrittweise internationale
Implementierung von Leadership‑ und Weiterbildungsinitiativen sowie der Aufbau der DO & CO
Academy an mehreren Standorten, wird der zunehmende Qualifikationsbedarf gezielt
adressiert.
Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt werden Vergütungsmodelle und
Zusatzleistungen laufend überprüft und – unter Berücksichtigung lokaler Marktgegebenheiten –
angepasst. Die internationale Präsenz des Unternehmens eröffnet zusätzliche
Entwicklungsmöglichkeiten durch vielseitige Aufgabenfelder und Karrierepfade und unterstützt
die langfristige Bindung leistungsstarker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Spezifische Risiken und Entwicklungen der Airline Branche
Die Entwicklung der Airline‑Branche bleibt wesentlich von der weltpolitischen Lage und der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Der anhaltende Krieg in der Ukraine wirkt
weiterhin als struktureller Belastungsfaktor auf das geopolitische Umfeld und internationale
Kostenentwicklungen. Aktueller und operativ wirkungsnäher für den internationalen
Seite 61
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Luftverkehr sind jedoch die jüngsten Eskalationen im Nahen Osten, einschließlich des
Iran‑bezogenen Konflikts, die zu Luftraumsperrungen, verlängerten Flugrouten, erhöhten
Sicherheitsanforderungen sowie Unsicherheiten im internationalen Reiseverkehr führen
können. Diese Entwicklungen können direkte Auswirkungen auf Verkehrsvolumina, operative
Abläufe und temporär auch Kapazitätsanpassungen nach sich ziehen und beeinflussen damit
auch das Airline‑Catering‑Geschäft von DO & CO.
Nach dem starken Nachholeffekt der Vorjahre setzte sich das Wachstum des
Passagieraufkommens im Geschäftsjahr 2025/2026 fort, jedoch mit moderaterer Dynamik.
Trotz weiterhin hoher Ticketpreise ist von einem insgesamt stabilen, aber abgeschwächten
Wachstum auszugehen. Eine mögliche wirtschaftliche Abschwächung könnte sich dämpfend auf
die Nachfrage nach Flugreisen auswirken. Zusätzlich unterliegt die Umsatzentwicklung der
Airline‑Branche Währungseffekten, die insbesondere bei der Umrechnung aus
Nicht‑Euro‑Währungen einen Einfluss auf die berichtete Top‑Line haben können.
Zunehmende regulatorische und gesellschaftliche Anforderungen im Bereich Klimaschutz,
insbesondere im Zusammenhang mit der Reduktion von CO₂‑Emissionen und Investitionen in
alternative Treibstoffe, wirken sich mittelbar oder unmittelbar auf Kostenstrukturen und
operative Abläufe aus. Während sich der ausgeprägte Arbeitskräftemangel des Vorjahres im
Berichtszeitraum teilweise entspannte, bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen bei
der Verfügbarkeit qualifizierten Personals sowie steigende Lohnkosten.
Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der Konzentration wesentlicher Umsatzanteile auf eine
begrenzte Anzahl von Hauptkunden. Durch ein kontinuierliches Monitoring der geopolitischen
Rahmenbedingungen, den engen Austausch mit den Kunden sowie die breite geografische
Diversifikation der operativen Standorte wird eine zeitnahe Reaktionsfähigkeit sichergestellt
und die Risikostreuung unterstützt.
Konjunkturelle Entwicklung
Die Aktivitäten von DO & CO sind stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung
abhängig, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Tourismus sowie das Freizeitverhalten
der Konsumenten, und somit auf alle drei Divisionen hat.
Obwohl der Inflationsdruck abnimmt, sind die Haushalte weiterhin mit moderaten Zinssätzen
und einer moderaten Verbraucherinflation konfrontiert, während weltweit eine Verlangsamung
des Wirtschaftswachstums prognostiziert wird.
Das Segment Airline Catering ist jedoch wieder von starker Nachfrage geprägt. Auch die
Segmente Event Catering und Restaurants, Lounges und Hotel konnten an das Niveau vor der
Corona-Pandemie anschließen.
Seite 62
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Die kontinuierliche globale Bedrohung durch Terrorismus, politische Unruhen, Epidemien und
Pandemien sowie die Veränderungen in der globalen politischen und wirtschaftlichen
Landschaft stellen Risiken für die weitere Expansion und den Umsatz von DO & CO dar.
Insbesondere die Zunahme protektionistischer Wirtschaftspolitik und die wachsende Gefahr
militärischer Konflikte in verschiedenen Regionen der Welt können die Geschäftstätigkeiten des
Unternehmens beeinträchtigen.
Steigende Lebenshaltungskosten haben Auswirkungen auf die Verbraucher, indem sie zu einem
geringeren verfügbaren Einkommen und einem veränderten Konsumverhalten führen.
DO & CO begegnet dem konjunkturellen Risiko in Bezug auf seine Geschäftsfelder weiterhin
durch eine internationale Diversifikation sowie durch seine Aktivitäten in drei unterschiedlichen
Marktsegmenten. Eine zeitnahe Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Vorschau zum
laufenden operativen Geschäft in jeder „Reporting Entity“ (zum Zweck der internen
Berichterstattung werden die Unternehmen des Konzerns in mit Profit Centern vergleichbare
Einheiten aufgeteilt) stellt sicher, dass eine entsprechende Kapazitätsanpassung unverzüglich
erfolgt. 
ESG Risiken
Im Geschäftsjahr 2025/2026 wurden die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) im
Zuge der Umstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Anforderungen der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD) erneut bewertet. Dies erfolgte im Rahmen der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, in die sowohl die bisher in diesem Kapitel beschriebenen
Risiken als auch neu identifizierte Themen einbezogen wurden. Die daraus abgeleiteten ESG-
Risiken werden nun in der Nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB offengelegt.
DO & CO ist als global tätiges Unternehmen sowohl physischen als auch transitorischen
Nachhaltigkeitsrisiken entlang der Wertschöpfungskette ausgesetzt. Der Einsatz fossiler
Energieträger in Verbindung mit einem hohen Energiebedarf führt zu Abhängigkeiten von
preisvolatilen Energiemärkten. Steigende Energiepreise und physische Auswirkungen des
Klimawandels könnten mittel- bis langfristig die operative Kostenbasis beeinflussen und
insbesondere die Profitabilität in energieintensiven Bereichen beeinträchtigen. Klimabezogene
Faktoren werden in den Planungsannahmen (insbesondere Kostenentwicklung, Nachfrage und
Mengen) sowie in den Bewertungsparametern berücksichtigt.
Geschäftsbeziehungen mit biodiversitätsrelevanten Industrien können zu einer zunehmenden
Verknappung natürlicher Ressourcen beitragen. Die Degradierung von Ökosystemen und der
Rückgang von Artenbeständen führen zu steigenden Beschaffungskosten und bergen das
langfristige Risiko einer eingeschränkten oder fehlenden Verfügbarkeit einzelner Produkte.
Darüber hinaus könnten regulatorische Änderungen sowie regionale Entwicklungen in
Seite 63
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Beschaffungsmärkten die Stabilität der Lieferketten beeinträchtigen und Kosten erhöhen.
Verschärfte Umweltauflagen sowie Beschaffungsrestriktionen könnten den Einsatz
kostenintensiver Alternativen erforderlich machen und zusätzliche operative Aufwände
verursachen.
Vor diesem Hintergrund legt das Unternehmen besonderen Wert auf einen strukturierten
Risikomanagementansatz, der ESG-Aspekte systematisch einbezieht. Regulatorische
Veränderungen werden fortlaufend beobachtet und bewertet, um potenzielle
Herausforderungen in den Bereichen „Environment, Social und Governance“ frühzeitig zu
erkennen und darauf aufbauend geeignete Präventions- und Anpassungsmaßnahmen zu
entwickeln und umzusetzen.
Rechtliche Risiken
Aufgrund der fortlaufenden Expansion sowie der globalen Geschäftstätigkeit von DO & CO sind
zahlreiche gesetzliche Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene zu erfüllen.
Besonders in den Bereichen Lebensmittelrecht, Hygiene, Abfallwirtschaft, Personalwesen,
Datenschutz, Steuern und Abgaben, Finanzmarktrecht und Compliance ist die laufende
Überwachung und Einhaltung der relevanten Vorschriften essenziell. Darüber hinaus sind die
kundenspezifischen Richtlinien - insbesondere in den Bereichen Airline Catering und
International Event Catering - zu berücksichtigen. Das Unternehmen setzt auf entsprechende
Governance-Prozesse, um regulatorische Vorgaben zu gewährleisten und potenzielle Risiken
rechtzeitig zu erkennen und zu steuern. Zudem reagiert das Unternehmen zeitnah auf
veränderte Rechtsvorschriften und integriert diese in seine Geschäftsprozesse. Die zentral
organisierte Rechts- und Steuerabteilung überwacht dazu gemeinsam mit externen Beratern
die rechtlichen Entwicklungen und Neuerungen.
Die Missachtung gesetzlicher Vorschriften sowie die Nichteinhaltung vertraglicher
Vereinbarungen durch DO & CO kann zu erheblichen Belastungen in Form von
Schadenersatzforderung oder Strafen sowie Reputationsschäden führen. Darüber hinaus ist DO
& CO dem Risiko wirtschaftlich motivierter Nichteinhaltung bzw. einseitiger Änderungen
vertraglicher Verpflichtungen durch Kunden und Lieferanten ausgesetzt. Diesen Risiken wird
durch eine zentral organisierte Rechtsabteilung, strukturiertes Vertragsmanagement und
regelmäßige Evaluierung der Verträge entgegengewirkt.
Haftungsrisiken aus Schäden, die trotz implementierter Vorkehrungen zur
Schadensvermeidung nicht verhindert werden konnten, werden im gesamten Konzern
weitgehend durch den Abschluss spezifischer Versicherungen auf ein Minimum reduziert. 
Seite 64
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Cyber- und Informationstechnologie-Risiken
Die Nutzung moderner Informations‑ und Kommunikationstechnologie ist für DO & CO
essenziell, um operative, administrative und unterstützende Geschäftsprozesse weltweit
zuverlässig abzubilden. Eine Einschränkung der Verfügbarkeit oder Sicherheit der IT‑Systeme
kann mittelfristig erhebliche Auswirkungen auf Betriebsabläufe, Servicequalität sowie auf
gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen haben.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 hat sich die Bedrohungslage im Bereich Cybersicherheit weiter
verschärft. Die zunehmende Digitalisierung, der verstärkte Einsatz cloudbasierter Lösungen
sowie die wachsende Nutzung daten‑ und KI‑gestützter Anwendungen erhöhen die
Angriffsfläche für externe und interne Bedrohungen. Potenzielle Cyberangriffe können zu
Betriebsunterbrechungen, Datenverlusten sowie Reputations‑ und Haftungsrisiken führen.
Die bereits weitgehend umgesetzte Migration zentraler IT‑Komponenten in resilientere
Infrastrukturen hat die technische Stabilität und das Wiederanlaufverhalten im Störungsfall
verbessert. Ergänzend werden konzernweite Notfall‑ und Wiederherstellungspläne laufend
überprüft und angepasst, um die rasche Wiederherstellung kritischer Systeme sicherzustellen.
Vorübergehende operative Beeinträchtigungen können durch organisatorische Maßnahmen und
lokale Prozesse abgefedert werden.
Gleichzeitig bestehen erhöhte Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz sensibler Daten,
insbesondere durch unbefugten Zugriff, Datenabfluss oder Risiken entlang der Liefer‑ und
Dienstleistungsketten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie gezielte
Schulungs‑ und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
kontinuierlich weiterentwickelt, um ein hohes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit
IT‑Systemen und Daten sicherzustellen.
Die Einhaltung nationaler und internationaler regulatorischer Vorgaben, insbesondere in den
Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit, wird regelmäßig überwacht. Ziel ist es,
Cyber‑ und IT‑Risiken ganzheitlich zu steuern und die technologische Widerstandsfähigkeit von
DO & CO nachhaltig zu stärken.
Reputationsrisiken
Möglichen Schäden an der Marke und dem Ruf von DO & CO wird durch ein konzernweit
etabliertes Reputations‑ und Risikomanagement begegnet. Dieses gewährleistet eine
einheitliche Identifikation, Bewertung und Steuerung potenzieller Reputationsrisiken sowie die
zeitnahe Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 ist die Bedeutung von Reputationsrisiken weiter gestiegen. Das
anhaltende Wachstum in allen Geschäftsbereichen, die hohe internationale Sichtbarkeit der
Marke sowie die enge Zusammenarbeit mit globalen Airline‑, Event‑ und Hospitality‑Partnern
Seite 65
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
erhöhen die öffentliche Aufmerksamkeit und die Sensibilität gegenüber Qualitäts‑, Compliance‑
oder Governance‑Themen. Reputationsrisiken können sich insbesondere aus operativen
Störungen, Qualitätsabweichungen, regulatorischen Fragestellungen oder externen Ereignissen
ergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die zentralen Botschafter der Marke DO & CO.
Entsprechend wird ein hohes Bewusstsein für qualitätsorientiertes, verantwortungsvolles und
regelkonformes Handeln gefördert. Die Identifikation, Beurteilung und Überwachung
potenzieller Reputationsrisiken erfolgt durch die nationalen und internationalen
Geschäftsbereichsleitungen. Bei Bedarf wird ein zentral gesteuerter Eskalations‑ und
Maßnahmenprozess aktiviert, um mögliche Imageschäden und daraus resultierende
wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu begrenzen.
Hygienerisiken
DO & CO arbeitet an allen Standorten nach hohen nationalen und internationalen Hygiene‑ und
Lebensmittelsicherheitsstandards. Ein wirksames Hygienemanagement ist ein zentraler
Bestandteil der operativen Qualitätssicherung und dient der Minimierung von Risiken für
Kunden, Partner und die Marke DO & CO.
Ein konzernweit implementiertes HACCP‑System (Hazard Analysis and Critical Control Points)
bildet die Grundlage des präventiven Hygienemanagements in allen drei Geschäftsbereichen –
Airline Catering, International Event Catering sowie Restaurants, Lounges und Hotels. Auf
Basis standortspezifischer Risikoanalysen werden geeignete Maßnahmen definiert, umgesetzt
und durch die internationalen Qualitätssicherungsteams regelmäßig überprüft und angepasst.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums und der zunehmenden Internationalisierung
verfolgt DO & CO das Ziel, an relevanten operativen Standorten anerkannte Zertifizierungen im
Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualität weiter auszubauen. Damit wird eine konsistente
Umsetzung definierter Standards gewährleistet und die Vergleichbarkeit über Länder und
Standorte hinweg unterstützt.
Die konzernweiten Hygienerichtlinien werden laufend aktualisiert, um regulatorische
Änderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und anerkannte internationale Standards zu
berücksichtigen. Durch regelmäßige Schulungs‑ und Trainingsmaßnahmen wird sichergestellt,
dass Hygiene‑ und Qualitätsbewusstsein dauerhaft in allen operativen Bereichen verankert
bleiben.
Schadensrisiken
Dem Schadenspotenzial durch Naturkatastrophen wie Feuer, Sturm, Überschwemmungen und
Erdbeben wird durch entsprechende Sicherheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen sowie
Seite 66
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Notfallpläne entgegengewirkt, welche regelmäßig trainiert und adaptiert werden. Diese Risiken
sind durch angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt.
Risiken des Ausfalles von Produktionsanlagen
Zur Minimierung des Ausfallrisikos bei kritischen Produktionsanlagen (Großküchen,
Kühlhäusern) werden permanent gezielte, umfangreiche Investitionen in die technische
Optimierung sensibler Aggregate getätigt. Konsequente, vorbeugende Instandhaltung,
risikoorientierte Reserveteillagerung sowie umfassende Schulungen von MitarbeiterInnen sind
weitere zentrale Maßnahmen zur Risikoreduktion im Produktionsanlagenbereich.
Strikte Hygienemaßnahmen, proaktive Information der MitarbeiterInnen, die
Zurverfügungstellung von Schutzausrüstung und verpflichtende periodische Gesundheitschecks
minimieren das Risiko eines Ausfalls von Mitarbeitern sowie damit einhergehender
Beeinträchtigungen der Produktionsprozesse.
Risiken aufgrund von Terror und politischen Unruhen
Politische Instabilität, bewaffnete Konflikte sowie terroristische Bedrohungen stellen weiterhin
einen relevanten Risikofaktor für die internationale Luftfahrt und die globalen Aktivitäten von 
DO & CO dar. Der Airline‑Sektor ist hiervon sowohl direkt durch Luftraumsperrungen,
Flugumleitungen oder Kapazitätsanpassungen als auch indirekt durch verändertes
Reiseverhalten betroffen. Auch im Bereich des internationalen Event Caterings können
geopolitische Entwicklungen zu kurzfristigen Terminverschiebungen, veränderten
Sicherheitsanforderungen oder Projektanpassungen führen.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 waren insbesondere die anhaltenden geopolitischen Spannungen,
darunter der Krieg in der Ukraine sowie Eskalationen im Nahen Osten, prägend für das
operative Umfeld. Branchenanalysen und IATA‑Einschätzungen zeigen jedoch, dass sich der
globale Flugverkehr trotz regionaler Störungen insgesamt als anpassungsfähig erwiesen hat.
Kurzfristige Beeinträchtigungen wurden häufig durch Umroutungen, Kapazitätsverlagerungen
oder Nachfrageverschiebungen kompensiert. Entsprechend wurden keine nachhaltigen
Auswirkungen auf die mittel‑ bis langfristige Entwicklung des internationalen Luftverkehrs
festgestellt.
DO & CO verfügt momentan über keine eigenen operativen Standorte in akuten Konfliktzonen
und ist daher primär indirekt über Verkehrsvolumina einzelner Regionen exponiert. Die hohe
Kostenflexibilität, der überwiegende Anteil variabler Kostenstrukturen sowie langfristige
Kundenverträge tragen dazu bei, vorübergehende Volumenrückgänge operativ abzufedern.
Die sicherheitsrelevanten Risiken sind integraler Bestandteil des konzernweiten Risk‑ und
Business‑Continuity‑Managements. Politische und sicherheitsbezogene Entwicklungen in den
Seite 67
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
relevanten Märkten werden laufend beobachtet und in Szenarien analysiert. DO & CO steht
dabei in engem Austausch mit Airlines, Flughafenbetreibern, Veranstaltern sowie nationalen
und internationalen Sicherheitsbehörden. Ziel ist es, bei kurzfristigen Veränderungen rasch und
koordiniert reagieren zu können und sowohl operative als auch wirtschaftliche Auswirkungen
möglichst zu begrenzen.
Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation
Auch das Geschäftsjahr 2025/2026 stand im Zeichen der weiteren globalen Expansion, welches
auf den konsequent gelebten Unternehmenswerten „Innovation, Qualität und Menschen“ sowie
dem Engagement der Mitarbeiter an allen DO & CO Standorten weltweit basiert. 
Risiken und Herausforderungen bestehen weiterhin, insbesondere durch den anhaltenden
Druck auf globale Lieferketten, die Zunahme kriegerischer Auseinandersetzungen, die
Anforderungen höchster Sicherheits- und Hygienestandards an den Produktionsstandorten
sowie zunehmend neuer Risiken wie der raschen digitalen Transformation wie auch den
wachsenden Anforderungen aus dem Bereich der Nachhaltigkeit.
Die Gewinnung, Entwicklung und langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter auf allen
Unternehmens-Ebenen stellt einen entscheidenden Faktor für nachhaltiges Wachstum dar. In
einem nach wie vor herausfordernden Arbeitsmarktumfeld bedarf es innovativer, attraktiver
und kompetitiver Strategien und Ansätze, um die besten Mitarbeiter für das Unternehmen zu
gewinnen und zu halten.
Trotz eines soliden Finanzrisikomanagements und eines entsprechenden Steuerungsrahmens
bleiben finanzielle Restrisiken wie Wechselkurs-, Liquiditäts-, Ausfall- und Zinsrisiken bestehen.
Die Zunahme von Cyber-Attacken und die Weiterentwicklung entsprechender Methoden führen
trotz höchster Sicherheitsvorkehrungen zu einem Anstieg der IT-Risiken, denen entsprechend
entgegengewirkt werden muss.
Der Vorstand ist weiterhin von der Effektivität des implementierten Chancen- und
Risikomanagementsystems überzeugt und verfolgt konsequent das Ziel, ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen unternehmerischen Chancen und potenziellen Risiken zu gewährleisten.
Der Vorstand sieht den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet.
3. Bericht über Forschung und Entwicklung
Im Rahmen der Erstellung und Optimierung von Servicekonzepten für Kunden wird im
Unternehmen Forschung und Entwicklung im Bereich von Speisen und Design für
Verpackungen, Geschirr und Equipment betrieben.
Seite 68
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
4. Internes Kontrollsystem
Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft nimmt seine Verantwortung im Hinblick auf die
Ausgestaltung, Umsetzung und laufende Weiterentwicklung eines wirksamen internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems, des Rechnungslegungsprozesses sowie die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang wahr.
Das interne Kontrollsystem (IKS) hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zum Ziel,
die Vollständigkeit, Aktualität, Verlässlichkeit und Transparenz der Finanzinformationen sowie
der zugrunde liegenden Datenverarbeitungs- und Berichterstattungssysteme sicherzustellen.
Es umfasst klar definierte Richtlinien, Prozesse, Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen
und Verhaltensstandards, die eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung sicherstellen
sollen.
Ein effektives IKS unterstützt DO & CO sowohl bei der Gestaltung und Aufrechterhaltung
effektiver Front-Office- als auch Back-Office-Abläufe. Es versetzt das Unternehmen in die Lage,
wesentliche kommerzielle, operative, finanzielle, IT-bezogene und regulatorische Risiken
frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen zu
setzen. Dadurch wird ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der Unternehmensziele
geleistet.
Im Rahmen der Finanz- und Kontrollfunktionen gewährleistet das IKS die Qualität, Aktualität
und Genauigkeit der internen und externen Berichterstattung. Dies schließt insbesondere die
vollständige und fehlerfreie Erfassung sowie Verarbeitung von Geschäftsvorfällen und
Finanzdaten ein. Darüber hinaus wird die Einhaltung sämtlicher relevanter Gesetze,
Vorschriften sowie unternehmensinterner Richtlinien sichergestellt.
DO & CO unterhält und stärkt das IKS, um wirksame und verbesserte interne Kontrollen im
Zusammenhang mit der Rechnungslegung zu gewährleisten damit die Jahresabschlüsse den
Vorschriften entsprechen.
Darüber hinaus wird das IKS kontinuierlich verbessert, um die Effizienz und Effektivität der
wichtigsten Prozesse zu unterstützen und die Einhaltung aller (gesetzlichen und sonstigen)
Vorschriften zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten innerhalb des IKS werden regelmäßig geprüft und erforderlichenfalls an
die aktuelle Unternehmensorganisation angepasst, um ein angemessenes und belastbares
Kontrollumfeld zu gewährleisten.
Seite 69
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Die zentralen Funktionen Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling tragen die
Verantwortung für die Gestaltung einheitlicher Konzernrichtlinien sowie für die Organisation
und Überwachung der Rechnungslegung auf Konzernebene. Die Einhaltung der relevanten
Verfahren zur Erfassung, Verbuchung und Abrechnung von Geschäftsvorfällen wird regelmäßig
durch geeignete organisatorische Maßnahmen und eine unabhängige Prüfung durch die Interne
Revision überwacht, die dem Aufsichtsrat ein objektives Urteil über die Funktionsfähigkeit der
internen Kontrollen innerhalb der Organisation abgibt.
Alle Kontrollmaßnahmen erstrecken sich auf den gesamten Geschäftsprozess - von der
regelmäßigen Überprüfung der Periodenergebnisse durch das Management über die gezielte
Kontenabstimmung bis hin zur Analyse der laufenden Buchungsprozesse.
Die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme werden gezielt weiterentwickelt und laufend
optimiert, wobei besonderes Augenmerk auf die IT-Sicherheit gelegt wird. Der Zugriff auf
Finanz- und Unternehmensdaten wird durch abgestufte Berechtigungskonzepte geregelt, die
eine klare Funktionstrennung und die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips ermöglichen.
Das Interne Kontrollsystem für Daten- und IT-Systeme ist in das gesamte IKS von DO & CO
integriert und basiert auf Standards und Best Practice, wie z.B. den IT-Governance-Kontrollen
aus dem COBIT-Framework, und unterliegt im Anlassfall einer unabhängigen Überprüfung
durch die Interne Revision.
Die interne Revision war im Geschäftsjahr 2025/2026 an einen externen Dienstleister
ausgelagert.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, einheitlichen und nachhaltigen Rechnungslegung
setzt DO & CO auf kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter sowie den Einsatz moderner
und verlässlicher Softwarelösungen.
Die Berichterstattung an Vorstand, Aufsichtsrat und das mittlere Management erfolgt
regelmäßig, strukturiert und zeitnah.
Das Konzernrechnungswesen fungiert als zentraler Ansprechpartner in sämtlichen
Bilanzierungsfragen sowohl auf Einzelgesellschafts- wie auf Konzernebene. Ihm obliegt auch
die Erstellung des Konzernabschlusses unter Zuhilfenahme einer anerkannten
Konsolidierungssoftware. Die Integration der Einzelabschlüsse erfolgt unter Anwendung
zahlreicher Kontrollmaßnahmen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten
sicherzustellen. Ein fortlaufend aktualisiertes Konzernhandbuch definiert die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze innerhalb der Gruppe und sorgt so für eine konsistente Abbildung von
Geschäftsvorfällen im gesamten Konzern. Zur sachgerechten und gesetzeskonformen
Abbildung komplexer bilanzieller Sachverhalte zieht DO & CO bei Bedarf externe Fachexperten
Seite 70
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
hinzu. Das gilt etwa für die Akquisitionen von Unternehmen, die Risiken aus der
Zusammenführung unterschiedlicher Buchungssysteme sowie Bewertungsrisiken bergen. Für
bestimmte Bewertungen (z.B. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen) bedient sich die
Gesellschaft der Expertise von Sachverständigen.
Zur Vermeidung betrügerischer Handlungen und zur Risikominimierung werden
Funktionstrennungen, systematische Kontrollverfahren und regelmäßige Prüfungen im Sinne
eines funktionierenden "Vier-Augen-Prinzips" umgesetzt. Regelmäßige Prüfungen durch die
interne Revision sorgen für eine ständige Verbesserung und Optimierung der Prozesse.
Trotz aller Maßnahmen kann ein internes Kontrollsystem – wie allgemein anerkannt – nicht mit
absoluter Sicherheit garantieren, dass alle Risiken ausgeschlossen und sämtliche Fehler
vermieden werden. Basierend auf der aktuellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des IKS
schätzt DO & CO das Risiko wesentlicher Fehler in der Finanzberichterstattung jedoch als
begrenzt und beherrschbar ein.
Seite 71
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Informationen gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)
a. Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 hat das Grundkapital 21.966.916,-- € betragen und
war in 10.983.458 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Es gibt keine
unterschiedlichen Aktiengattungen.
b. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch
wenn sie in Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern enthalten sind, sind dem Vorstand
derzeit nicht bekannt.
c. Zum Bilanzstichtag hat die Attila Dogudan Privatstiftung (gerundet) 30,03 % am
Grundkapital der Gesellschaft gehalten.
d. Es gibt derzeit keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
e. DO & CO MitarbeiterInnen, die im Besitz von Aktien der Gesellschaft sind, üben ihr
Stimmrecht unmittelbar bei der Hauptversammlung aus.
f. Es gibt keine Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstandes, die
sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Für eine Änderung der Satzung, die
nicht eine bedingte Kapitalerhöhung, ein genehmigtes Kapital, eine ordentliche oder
vereinfachte Kapitalherabsetzung oder die Änderung des Unternehmensgegenstand zum
Gegenstand hat, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %). Der
Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen.
g. Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem 10. Juli 2025 ermächtigt, a)
gem. § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu
weitere 2.196.691,-- € durch Ausgabe von bis zu 1.098.345 Stück neue, auf Inhaber
lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in
mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen
und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung jeweils mit
Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, b) vorbehaltlich eines Ausschlusses des
Bezugsrechtes gem. lit. c) die neuen Aktien allenfalls im Wege des mittelbaren
Bezugsrechtes gem. § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten, c) mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn
die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in einer oder mehreren Tranchen erfolgt und die
neuen Aktien einem oder mehreren institutionellen Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung angeboten werden und die unter Ausschluss des Bezugsrechtes
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % (zehn Prozent) des im Zeitpunkt dieser
Satzungsänderung im Firmenbuch eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht
überschreiten oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des
Erwerbes von Unternehmen und Betrieben oder Teilen hiervon oder Anteilen an einer
oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland erfolgt oder (iii) um
Aktienübertragungsprogramme, insbesondere Long-Term-Incentive Pläne oder sonstige
Beteiligungsprogramme für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Seite 72
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie
sonstige Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zu bedienen oder (iv) um Spitzenbeträge vom
Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder (v) um eine den Emissionsbanken
eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.
h. Der Vorstand ist für die Dauer von 30 Monaten ab 10. Juli 2025 ermächtigt, a) auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft sowohl über die Börse oder durch öffentliches Angebot
als auch auf andere Art, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem
einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 2,-- (Euro zwei) je Aktie
und einem höchsten Gegenwert von EUR 300,-- (Euro dreihundert) je Aktie zu
erwerben sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm
einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu
veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen
Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach
insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
eine Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstandes und leitenden
Angestellten der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8
UGB) sowie für Long-Term-Incentive Pläne für Vorstandsmitglieder oder (ii) als
Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen
an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Erwerb kann unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel
mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.Den Erwerb über die
Börse oder durch öffentliches Angebot kann der Vorstand der DO & CO
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem
Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Jede andere Art des Erwerbes unterliegt der
vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle eines Erwerbes auf andere Art als
über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann dieser auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss). b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung (10. Juli 2025) gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art zu veräußern oder
zu verwenden als durch Veräußerung über die Börse oder durch öffentliches Angebot
und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss
des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
Seite 73
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z
7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. c) Der
Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls
das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG
herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
i. Es bestehen Vereinbarungen mit Abnehmern von Leistungen des DO & CO Konzerns,
die diese Abnehmer berechtigen, im Falle eines Kontrollwechsels in der Gesellschaft das
Vertragsverhältnis teilweise oder zur Gänze aufzukündigen. Eine namentliche
Bekanntgabe dieser Vereinbarungen erfolgt nicht, weil eine solche der Gesellschaft
erheblich schaden würde.
j. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen
Übernahmeangebotes bestehen nicht.
Seite 74
Lagebericht
Anlage 3c
DO & CO Aktiengesellschaft
Wien, am 08. Juni 2026
Der Vorstand
Attila Dogudan e.h.                                      Mag. Johannes Echeverria e.h.
Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied     
Chief Executive Officer        Chief Financial Officer
Mag. Bettina Höffinger e.h.                                      Attila Mark Dogudan e.h.
Vorstandsmitglied    Vorstandsmitglied
Chief Legal OfficerChief Commercial Officer