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Jahresfinanzbericht
2024
Oesterreichische
Kontrollbank
Aktiengesellschaft
Inhalt
Konzernabschluss 2024
Konzernlagebericht
Konzernabschluss 2024 der OeKB Gruppe
Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrates
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Jahresabschluss 2024
Lagebericht 2024
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft – Jahresabschluss 2024
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft – Anhang
Bestätigungsvermerk
Zeichenerklärung
Ein gerundeter tatsächlicher Wert unter 500 Euro ist in den Tabellen mit „0“ ausgewiesen.
Ist kein Zahlenwert vorhanden, ist diese Position mit „-“ dargestellt.
Rundungen können Rechendifferenzen ergeben.

Konzernabschluss 2024
Konzernlagebericht
Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2024
Die globale Konjunktur befand sich 2024 auf einem stabilisierten Wachstumskurs. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) stieg die weltweite Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 3,2 % (2023: 3,3 %). Ein dämpfender Effekt ging von ungelösten regionalen Konflikten und der geopolitischen Polarisierung aus, wohingegen der seit 2021 spürbare Inflationsschub merklich nachließ. Auffallend geringe Dynamik war weiterhin im Euroraum zu beobachten, dessen industrielle Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig unter den Konsequenzen des Energiepreisschocks litt (+0,8 %). Deutlich krisenresilienter präsentierte sich indes die US-Konjunktur (+2,8 %), vor allem dank fiskalpolitischer Impulse und einer kräftigen Konsumnachfrage. Durchaus wieder erfreulich fiel auch die Bilanz im Außenhandel aus: Verzeichnete der globale Warenverkehr 2023 noch ein leichtes Minus, so geht die Welthandelsorganisation (WTO) in der jüngsten Einschätzung für das Berichtsjahr von einem Anstieg um immerhin 2,7 % aus. Die Prognosen für 2025 sind ähnlich positiv, gehen jedoch mit gewichtigen Abwärtsrisiken einher. Insbesondere die von US-Seite in Aussicht gestellte Eskalation der handelspolitischen Spannungen droht das internationale Wirtschaftsgeschehen zu belasten.
Schwellen- und Entwicklungsländer auf Expansionskurs
In den Schwellen- und Entwicklungsländern zeigte sich auch 2024 ein in Summe rosigeres Konjunkturbild als in den Industriestaaten. Konkret verzeichnete die aggregierte Wirtschaftsleistung gemäß IWF-Schätzung ein Plus von 4,2 %, ähnlich wie im Vorjahr. Auf regionaler Ebene verteidigten die aufstrebenden Märkte Asiens ihre Position als globaler Konjunkturmotor, einmal mehr angeführt von Indien (+6,5 %). In China rutschte das Wachstum hingegen unter die 5-Prozent-Marke, was in erster Linie auf eine gedämpfte Konsumlaune und anhaltende Schwierigkeiten auf dem volkswirtschaftlich bedeutsamen Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Im Mittleren Osten und Zentralasien prägten eskalierende Regionalkonflikte sowie Produktionskürzungen zur Stabilisierung des Erdölpreises das Konjunkturbild maßgeblich: Das Wachstum lag 2024 bei verhaltenen 2,4 %. Ebenso blieb in Lateinamerika die Wirtschaftsentwicklung hinter dem langfristigen Potenzial zurück, speziell im gewichtigen Regionalmarkt Mexiko (+1,8 %). Etwas mehr Dynamik wies Subsahara-Afrika auf, wo die Expansionsrate im Berichtsjahr auf fast 4 % kletterte. Dennoch stellen dort erhöhte Finanzierungskosten und Schuldenniveaus sowie begrenzte fiskalische Puffer weiterhin große Herausforderungen dar.
Mittel-, Ost- und Südosteuropa von Divergenzen geprägt
Ein heterogenes Bild zeigte sich 2024 in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Hatte die Region nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges noch durch wirtschaftliche Resilienz überrascht, so hinterließ die schwache Konjunktur im Euroraum zunehmend deutliche Spuren. Besonders betroffen waren davon die eng mit der strauchelnden deutschen Industrieproduktion verflochtenen Länder Tschechien, Slowakei und Ungarn. Als einziger Visegrád-Staat stemmte sich das stärker binnenmarktgetriebene Polen mit knapp 3 % Wachstum gegen diesen Trend. Weiterhin auf einem soliden Expansionskurs befand sich 2024 auch der Westbalkan (+3,4 %), nicht zuletzt als Profiteur des Nearshoring-Trends und der wachsenden Tourismusnachfrage. Ein wesentliches Investitionshemmnis in dieser traditionell auch für Österreich chancenreichen Region war und ist der Arbeitskräftemangel.
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Herausfordernde Rahmenbedingungen für Österreichs Wirtschaft
Die heimische Wirtschaft bilanzierte 2024 ähnlich enttäuschend wie im Jahr davor. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) geht laut aktueller Prognose von einem BIP-Rückgang um 0,9 % aus. Speziell die Industrieproduktion und die Exportnachfrage hatten mit der unverändert geringen Dynamik auf wichtigen europäischen Absatzmärkten zu kämpfen. Auch vom Konsum ging – trotz merklich gesunkener Inflation – zuletzt kein Wachstumsimpuls aus. Für 2025 stellen die Wirtschaftsforschenden jedoch wieder ein positives, wenn auch nur moderates BIP-Wachstum in Aussicht. Was die Finanzierungsseite betrifft, so lag das Emissionsvolumen auf dem heimischen Markt für Unternehmensanleihen 2024 mit 17,8 Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahreswert (11,8 Mrd. Euro). Die Republik Österreich profitierte bei der Begebung von Staatsanleihen unverändert von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und Investoren.
Geschäftsverlauf 2024
Die OeKB Gruppe konnte auch im Geschäftsjahr 2024 trotz allgemeiner Abflachung des Wirtschaftswachstums in allen Geschäftsbereichen eine gute Geschäftsentwicklung verzeichnen. So konnte das Volumen im Exportservice (Exportfinanzierungsverfahren – EFV) leicht gesteigert und in der Tourismusfinanzierung sowie in der Geschäftstätigkeit der Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB) nahezu gehalten werden.
Im vergangenen Jahr wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen ein Maßnahmenpaket zur Attraktivierung der Exportgarantien vorgestellt, um heimische Unternehmen noch besser im Auslandsgeschäft zu unterstützen. Dadurch kann die OeKB neben klassischen Finanzierungen von Exporten und Auslandsinvestitionen durch die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten in vielen Ländern auch internationale Großprojekte finanzieren (sogenannte Shopping Lines). Mit der Vorratsinvest zur Sicherung der Produktion und Vorprodukte von österreichischen Exporteuren wurde ein neues Produkt als Antwort auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen eingeführt, welches am Markt gut angenommen wird. Ermöglicht werden damit mittel- bis langfristige Finanzierungen von Lägern sowie Zahlungen an Lieferanten, die dazu dienen, deren langfristige Lieferbereitschaft und -fähigkeit sicherzustellen. Mit passenden flexiblen und innovativen Finanzierungsprodukten und weiterhin attraktiven Zinskonditionen konnten die Exportaktivitäten der österreichischen Wirtschaft trotz allgemeinem Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung weiterhin unterstützt werden. Deshalb stieg das Finanzierungsvolumen des Exportfinanzierungsverfahrens 2024 um 272,7 Mio. Euro auf 20.364,1 Mio. Euro (2023: 20.091,4 Mio. Euro) an.
Das Mandat der OeEB zielt darauf ab, die Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungsländern zu fördern, um damit einen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Dieses Ziel soll durch Projekte im Zusammenhang mit erneuerbarer Energie, finanzielle Inklusion für Mikro- und Klein- sowie Mittelbetriebe aber auch Infrastrukturprojekte in Entwicklungsländern erreicht werden. In der Geschäftstätigkeit als Entwicklungsbank konnte auch 2024 das Finanzierungsvolumen für Entwicklungshilfeprojekte um 38,4 Mio. Euro auf 1.402,1 Mio. Euro (2023: 1.363,7 Mio. Euro) gesteigert werden.
In der Tourismusfinanzierung stand vor allem die neue Tourismusförderung mit Fokus auf Nachhaltigkeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Mittelpunkt. Die Abwicklung der gewerblichen Tourismusförderung konnte 2024, aufgrund des Auslaufens der COVID-Förderprogramme, nicht zur Gänze an die erfolgreichen Vorjahre anschließen. Das Volumen der Tourismusfinanzierung verringerte sich um 26,3 Mio. Euro auf 1.212,6 Mio. Euro (2023: 1.238,9 Mio. Euro).

Bei Wertpapierdienstleistungen, die Expertenwissen erfordern, vertrauen der österreichische Kapitalmarkt und die Republik Österreich seit Jahrzehnten auf die Kompetenzen der OeKB Gruppe. Als hoch spezialisierter Dienstleister und innovativer Infrastrukturentwickler ist die OeKB Gruppe im Kapitalmarkt Service volkswirtschaftlich relevant.
In den Energiemarkt Services erledigt die OeKB Gruppe für die Verrechnungsstellen der Energiebranche das finanzielle Clearing und erbringt Leistungen im Risk-Management.
Die Forderungen an Kreditinstitute verminderten sich im Geschäftsjahr um 5,1 % von 21.918 Mio. Euro auf 20.801 Mio. Euro. Diese Entwicklung resultierte vor allem aus dem Rückgang der Collaterals für derivative Finanzinstrumente für Absicherungsgeschäfte des EFV.
Die Forderungen an Kunden verringerten sich insbesondere infolge geringerer Collaterals für derivative Finanzinstrumente für Absicherungsgeschäfte des EFV um 1,7 % von 2.282 Mio. Euro auf 2.244 Mio. Euro.
Der im Geschäftsjahr erwirtschaftete Konzerngewinn in Höhe von 67,5 Mio. Euro übertraf den Vorjahreswert von 64,0 Mio. Euro. Insbesondere aufgrund der versicherungsmathematischen Gewinne (Vorjahr: Verluste) im Zusammenhang mit langfristigen Personalrückstellungen erhöhte sich das Gesamtergebnis auf 69,3 Mio. Euro (2023: 54,8 Mio. Euro).
Gesamtergebnisrechnung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das operative Ergebnis des Jahres 2024 die Erwartungen erfüllt bzw. im Provisionsergebnis sogar übertroffen hat.
Aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus sowie höheren Ausschüttungen aus Investmentfonds der Entwicklungshilfefinanzierung erhöhten sich die Zinserträge auf 965,0 Mio. Euro (2023: 872,8 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen betrugen 831,0 Mio. Euro gegenüber 749,1 Mio. Euro im Vorjahr.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen lag der Zinsüberschuss bei 134,0 Mio. Euro (2023: 123,7 Mio. Euro). Im Zinsüberschuss profitierte die OeKB Gruppe vor allem aus dem Volumenwachstum des EFV, den Wertpapierveranlagungen und aus Geldmarktgeschäften.
Das Provisionsergebnis lag bei 48,2 Mio. Euro (2023: 43,2 Mio. Euro).
Im Kreditgeschäft verminderte sich das negative Provisionsergebnis um 0,7 Mio. Euro auf –16,2 Mio. Euro (2023: –16,9 Mio. Euro), vor allem wegen höherer Provisionserträge aus der Entwicklungsfinanzierung. Ebenso waren die Provisionsaufwendungen aus der Geschäftstätigkeit als Entwicklungsbank geringer als im Vorjahr.
Das Provisionsergebnis für das Wertpapiergeschäft stieg im Wesentlichen durch höhere Depotgebühren und Erträgen aus dem Fondsdatenservice an und lag bei 39,4 Mio. Euro (2023: 36,8 Mio. Euro).
Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen für die Republik Österreich stieg zum Vorjahr an. Das Neugeschäftsvolumen war mit 5,6 Mrd. Euro geringer als im Vorjahr (2023: 6,6 Mrd. Euro). Das Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft der Entwicklungshilfefinanzierung lag unter Vorjahresniveau. Damit erreichte die OeKB Gruppe ein Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft in Höhe von 19,1 Mio. Euro (2023: 17,8 Mio. Euro).
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Das Kreditrisikoergebnis veränderte sich im Geschäftsjahr auf -0,3 Mio. Euro (2023: +0,7 Mio. Euro). Für diese Entwicklung trugen im Wesentlichen die Neubewertung von POCI-Vermögenswerten (Ankauf von Exportforderungen) sowie geringere Risikovorsorgen aus der Tourismusfinanzierung, welche aufgrund besserer Zukunftsprognosen reduziert werden konnten, bei.
Im Geschäftsjahr erzielte die OeKB Gruppe ein Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, in Höhe von 0,3 Mio. Euro (2023: -1,0 Mio. Euro). Dieses resultierte aus dem Ergebnis der Fair Value-Bewertung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Mio. Euro (2023: -0,6 Mio. Euro) und dem Ergebnis der Devisenbewertung in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2023:
-0,4 Mio. Euro). Wesentlicher Grund für dieses im Jahr 2024 realisierte Ergebnis war die Bewertung von Fonds im Zusammenhang mit Entwicklungsfinanzierung.
Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz erhöhten sich auf 3,4 Mio. Euro (2023: 2,6 Mio. Euro).
Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf 5,5 Mio. Euro (2023: 11,1 Mio. Euro). Ausschlaggebend für den Rückgang war der im Vorjahr erzielte Erstanwendungseffekt durch die Einführung des neuen Bilanzierungsstandards IFRS 17 bei der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG in Höhe von 4,0 Mio. Euro. Die CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH (CCPA) konnte durch das gestiegene Zinsniveau ihr Ergebnis deutlich steigern.
Im Bereich der Verwaltungsaufwendungen (111,6 Mio. Euro; 2023: 104,6 Mio. Euro) gab es gegenüber dem Vorjahr bei den Personalaufwendungen einen Anstieg (70,8 Mio. Euro; 2023: 66,9 Mio. Euro), welcher vor allem aus den gestiegenen laufenden Gehältern (inkl. Lohnnebenkosten) durch die gestiegene Mitarbeiterzahl und durch die KV-Anpassung im Geschäftsjahr bedingt war. Der Sachaufwand lag mit 34,9 Mio. Euro (2023: 32,3 Mio. Euro) wegen gestiegener IT-Aufwendungen über dem Vorjahr, aber trotz der allgemeinen Teuerung noch immer im Rahmen unseren Erwartungen. Die Abschreibungen erhöhten sich durch die Investitionen in eine neue (auch digitale) Arbeitswelt auf 5,9 Mio. Euro (2023: 5,4 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus Dienstleistungen, aus der Vermietung von nicht für den Geschäftsbetrieb notwendigen Räumlichkeiten, den Erträgen aus dem ESG Data Hub, Erträgen aus der Vorsteuerkorrektur sowie den Aufwendungen aus der Stabilitätsabgabe und lag mit 6,3 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 5,2 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus der Vorsteuerverrechnung durch die höheren Sachaufwendungen, gestiegenen Investitionen und den höheren Erträgen aus dem ESG Data Hub.
Im Jahr 2024 betrug der Gewinn vor Steuern 85,8 Mio. Euro (2023: 80,9 Mio. Euro). Der Gewinn lag nach Berücksichtigung der Steuern in Höhe von 18,3 Mio. Euro (2023: 16,8 Mio. Euro) bei 67,5 Mio. Euro (2023: 64,0 Mio. Euro).
Das Sonstige Ergebnis lag bei 1,8 Mio. Euro (2023: -9,2 Mio. Euro). In beiden Jahren war dieses Ergebnis vor allem durch versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen beeinflusst, überwiegend durch die Veränderung des Diskontierungszinssatzes (2024: Erhöhung von 3,24 % auf 3,39 %; 2023: Verringerung von 3,75 % auf 3,24 %). Weiters wurde im Geschäftsjahr der Gehaltstrend von 3,70 % auf 3,20 % und der Pensionstrend von 3,20% auf 2,90% angepasst (Vorjahr: keine Anpassung).
Das Gesamtergebnis erreichte 69,3 Mio. Euro im Jahr 2024 gegenüber 54,8 Mio. Euro im Vorjahr.
Segmentergebnisse
Die Aktivitäten der OeKB Gruppe werden auf vier Geschäftssegmente verteilt. Die Abgrenzung dieser Geschäftsbereiche – in Export Services, Kapitalmarkt Services, Tourismus Services und Sonstige Services – basiert auf dem Geschäftsmodell, der internen Steuerung und der zusätzlichen internen Finanzberichterstattung an den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz.
Der Zinsüberschuss im Segment Export Services lag vor allem am gestiegenen Finanzierungsvolumina des EFV und aus höheren Ausschüttungen aus Investmentfonds der Entwicklungshilfefinanzierung mit 102,2 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2023: 98,0 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis verbesserte sich auf –0,9 Mio. Euro (2023: -2,2 Mio. Euro). Die Provisionserträge aus Erträgen der Abwicklung der Exporthaftungen erhöhten sich zum Vorjahr. Die Provisionsaufwendungen gingen wegen geringerer Haftungsentgelte an die Republik Österreich für die Entwicklungshilfefinanzierungen zurück, was zu einer Verbesserung des Ergebnisses beitrug.
Das Kreditrisikoergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Neubewertung von POCI-Vermögenswerten aufgrund von geringeren erwarteten Rückflüssen.
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug 0,2 Mio. Euro (2023: -0,8 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes erhöhten sich wegen höherer Personal- und Sachaufwendungen auf 67,3 Mio. Euro (2023: 66,0 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von –1,6 Mio. Euro (2023: -1,6 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus der Stabilitätsabgabe und den Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen.
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 32,2 Mio. Euro (2023: 27,9 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Kapitalmarkt Services betrug 0,2 Mio. Euro und lag somit durch die gestiegenen Zinsen über Vorjahresniveau (2023: 0,1 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis im Segment lag mit 43,4 Mio. Euro über dem Vorjahr (2023: 40,4 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte vor allem aus höheren Provisionserträgen aus Depotgebühren, der Serviceausweitung sowie höheren Erträgen aus den Fondsdaten-Dienstleistungen.
Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz lagen wegen höherer Dividendenzahlungen mit 2,7 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2023: 2,3 Mio. Euro).
Die Gewinnanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, stammten aus der CCPA und stiegen mit 2,0 Mio. Euro vor allem wegen höherer Zinserträge gegenüber dem Vorjahr (2023: 1,5 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen stiegen vor allem wegen höherer Personal- und Sachaufwendungen auf 29,0 Mio. Euro (2023: 24,7 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 0,2 Mio. Euro (2023: 0,4 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen.
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 19,6 Mio. Euro (2023: 20,0 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Tourismus Services lag bei 11,4 Mio. Euro (2023: 9,7 Mio. Euro).
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Das Provisionsergebnis resultierte im Wesentlichen aus der Abwicklung der Tourismusförderungen sowie Haftungsentgelten aus der Geschäftstätigkeit der OeHT. Das Provisionsergebnis lag vor allem wegen höheren Erträgen aus dem Kreditgeschäft bei 4,3 Mio. Euro (2023: 3,8 Mio. Euro).
Aufgrund der verbesserten Zukunftsaussichten der österreichischen Tourismuswirtschaft veränderte sich das Kreditrisikoergebnis in der ECL-Berechnung um +0,1 Mio. Euro (2023: +0,3 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes erhöhten sich wegen höherer Personal- und Sachaufwendungen auf 8,8 Mio. Euro (2023: 7,8 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 1,2 Mio. Euro (2023: 0,9 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus sonstigen Dienstleistungen.
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 8,1 Mio. Euro (2023: 6,8 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Sonstige Services erhöhte sich durch das gestiegene Zinsniveau und aufgrund gestiegener Volumina in den Wertpapierveranlagungen sowie gestiegenen Erträgen aus Geldmarktgeschäften von 16,0 Mio. Euro auf 20,2 Mio. Euro.
Das Provisionsergebnis stieg aufgrund des verbesserten Provisionsergebnisses aus Kontoführung und Zahlungsverkehr auf 1,4 Mio. Euro (2023: 1,2 Mio. Euro).
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug 0,1 Mio. Euro (2023: -0,2 Mio. Euro).
Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf 3,5 Mio. Euro (2023: 9,6 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür war der im Vorjahr erfasste Erstanwendungseffekt aus IFRS 17 bei der Kreditversicherung Acredia.
Die Verwaltungsaufwendungen waren aufgrund gestiegener Personalaufwendungen mit 6,5 Mio. Euro (2023: 6,1 Mio. Euro) über Vorjahresniveau.
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 6,5 Mio. Euro (2023: 5,4 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen und Mieterträgen sowie Erträgen im Zusammenhang mit der Vorsteuerkorrektur für das Vorjahr.
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 25,9 Mio. Euro (2023: 26,2 Mio. Euro).
Bilanzentwicklung
Zum 31. Dezember 2024 betrug die Barreserve (Stand der liquiden Mittel in Form von Guthaben bei Zentralnotenbanken) 939,7 Mio. Euro (2023: 497,9 Mio. Euro).
Der Stand der Forderungen an Kreditinstitute verringerte sich im Wesentlichen wegen der geringeren Sichteinlagen aufgrund von Collateral Hinterlegungen sowie Geldmarktgeschäften auf 20.801,4 Mio. Euro (2023: 21.918,3 Mio. Euro). Die Forderungen an Kunden verringerten sich wegen geringerer Sichteinlagen aufgrund von Collateral Hinterlegungen von 2.282,3 Mio. Euro auf 2.243,9 Mio. Euro.
Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte lagen mit 2.679,5 Mio. Euro aufgrund höherer Wertpapierveranlagungen etwas über Vorjahresniveau (2023: 2.606,1 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich aufgrund von Geldmarktgeschäften (2024: 957,8 Mio. Euro; 2023: 1.139,8 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken wegen geringerer Sichteinlagen und geringerer Geldmarktgeschäfte (2024: 1.083,5 Mio. Euro; 2023: 1.134,4 Mio. Euro).
Die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen um 836,1 Mio. Euro von 28.008,8 Mio. Euro auf 28.844,9 Mio. Euro.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 betrug 34.629,1 Mio. Euro und verminderte sich somit um 413,8 Mio. Euro bzw. 1,2 % (2023: 35.042,9 Mio. Euro).
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Cost-Income-Ratio* für 2024 betrug zum Stichtag 56,6 % (2023: 56,1 %) und lag damit über Vorjahresniveau.
Das Konzerneigenkapital lag zum 31.12.2024 mit 941,2 Mio. Euro über Vorjahresniveau (31.12.2023: 921,9 Mio. Euro).
Die anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel gemäß VO (EU) Nr. 575/2013 betrugen zum Stichtag 868,6 Mio. Euro. Zum 31.12.2023 betrug dieser Wert 852,0 Mio. Euro.
Die Kernkapitalquote (Kernkapital/[Eigenmittelanforderungen/8 %]) betrug zum Stichtag 103,8 %. Der Vergleichswert des Vorjahres beträgt 108,2 %. Weitere Kennzahlen entnehmen Sie bitte dem Anhang Note 28.
Der Return on Equity (den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Gesamtergebnis/den Eigentümern des Mutterunternehmens durchschnittlich zurechenbares Eigenkapital) erhöhte sich im Jahr 2024 von 6,0 % auf 7,4 %.
*Berechnung der Cost-Income-Ratio: Verwaltungsaufwand/(Gewinn vor Steuern + Verwaltungsaufwand – Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden - Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten)
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der OeKB Gruppe nicht aktiv betrieben.
Bericht über Zweigniederlassungen
Die OeKB Gruppe unterhält keine in- und ausländischen Zweigniederlassungen.

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Risikomanagementsystem
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger-, Kunden- und Unternehmensinteressen. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen Kontrollen. Eine IKS-Richtlinie gibt den verbindlichen methodischen Rahmen für das IKS der OeKB Gruppe vor.
Das Interne Kontrollsystem der OeKB Gruppe bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumgebung
Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Prozessen und Kontrollschritten sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Internal Audit/Group Audit überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich Finance die Einhaltung der internen Vorschriften. Die Leitung Internal Audit/Group Audit berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Risikobeurteilung
Das Risikomanagement der OeKB Gruppe hat das Ziel, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen sowie Kontrollen zu deren Verminderung zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von Transaktionen. Das Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie werden erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf Risiken, die als wesentlich beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.
Kontrollaktivitäten
In der OeKB Gruppe besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert werden.
Das IKS und seine Kontrolle bezieht alle wesentlichen Geschäftsprozesse mit ein, damit die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit erfüllt wird und die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-finanzielle Berichterstattung) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften (Compliance) gewährleistet sind. Die OeKB Gruppe hat prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen implementiert. Die definierten Kontrollen werden durchgeführt und dokumentiert bzw. sind automatische Kontrollen in den Systemen integriert.

IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird überwiegend die Software SAP verwendet. Die Konsolidierung findet in SAP statt. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.
In Tochtergesellschaften ist die dortige Geschäftsführung verantwortlich für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Dieses muss den jeweiligen Anforderungen der Gesellschaft in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie der Einhaltung der bestehenden konzernweiten Richtlinien und Vorschriften entsprechen.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der Vorstand überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Er ist Teil des Non-Financial Risk Komitees, welches vierteljährlich stattfindet.
Überwachung
Zu veröffentlichende Abschlüsse und steuerungsrelevante interne Dokumente werden von leitenden Mitarbeitenden u.a. der Abteilung Finance und vom Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell (3 Lines Modell) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie – z. B. Risiko Management, Compliance, Legal – implementiert und überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben. Die dritte Verteidigungslinie stellt Internal Audit/Group Audit mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.
Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB Gruppe eine möglichst große Sicherheit aller betrieblichen Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen begegnen erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird überwacht. Internal Audit/Group Audit prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem jährlichen Prüfungsplan.
Risikomanagement
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten OeKB Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.
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Innerhalb der OeKB Gruppe erfüllt die OeKB als Mutterinstitut die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur der Republik Österreich und ist zentrale Dienstleisterin für den Kapitalmarkt. Die zur OeKB Gruppe zählenden, vollkonsolidierten Tochterinstitute ergänzen diese Funktionen: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG ist die offizielle Entwicklungsbank der Republik Österreich, die OeKB CSD GmbH ist Zentralverwahrer in Österreich gemäß EU-CSD Regulation und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH dient als zentrale Fördereinrichtung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich. Diese besondere Stellung der Bank und ihrer Tochterunternehmen und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die Geschäfts- und Risikopolitik der OeKB Gruppe.
Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren (EFV), das als eigener Rechnungskreis geführt wird. Diesbezüglich ist die OeKB Gruppe von maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen, wie zum Beispiel der Capital Requirements Regulation (CRR Verordnung [EU] Nr. 575/2013), ausgenommen. In der Risikodeckungsrechnung der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko geführt, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung durchgeführt wird. Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB Gruppe betreffen Liquiditätsbestimmungen sowie europäische und nationale Regelungen zur Bankenunion (z. B. Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD). Analog gelten diese Ausnahmen auch für die Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB). Für die ebenfalls zur KI-Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH (OeKB CSD), die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. § 3 Abs 1 Z 12 BWG betreffend OeKB CSD und § 3 Abs 1 Z 11 BWG betreffend OeHT).
Ganzheitliches Risikomanagement
Zur Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges, einer transparenten Unternehmensführung und der Einhaltung der Sorgfaltsverpflichtungen, stützt sich der Vorstand der OeKB auf ein umfassendes Managementsystem. Ergänzend zu einer adäquaten Aufbau- und Prozess-Organisation verfügt die OeKB Gruppe über ein umfassendes internes Richtlinien-System, das dem Vorstand zur Steuerung der Gruppenrisiken dient.
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und -strategie, die der Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät. Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und
-strategie der OeKB Gruppe stehen. Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet. In der Verfahrensbeschreibung zur Dokumentenlenkung erfolgt eine klare Zuordnung von Aufgaben und Rollen für das Erstellen, Prüfen, Freigeben, Verteilen, Ändern und Archivieren von Dokumenten. Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Prozesse und einer richtigen Finanzberichterstattung ist ein wirksames Internes Kontrollsystem eingerichtet. Dieses bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) und besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Als 3rd Line fungieren Internal Audit/Group Audit, die das Risikomanagement jährlich prüfen.

Für die OeKB Gruppe beinhaltet langfristiger Geschäftserfolg einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, die wir als Lebensgrundlagen kommender Generationen betrachten. Damit unterstützt die OeKB Gruppe den Transformationsprozess in Richtung Nachhaltigkeit, sichert die unternehmerische Handlungsfähigkeit und stärkt seine Position. Auf Basis der Nachhaltigkeitspolitik werden klare strategische ESG-Zielsetzungen formuliert und verfolgt.
ICAAP und ILAAP
Ungeachtet der erwähnten Ausnahmebestimmungen hat die OeKB Gruppe ein Risikomanagementsystem implementiert, dessen Kern das Interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) der OeKB Gruppe bildet. Dieses ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Neben der Steuerung des Kredit- und Marktrisikos sowie der Non Financial Risks sind die Steuerung des Liquiditäts- und Geschäftsrisikos wesentliche Aspekte des Risikomanagementprozesses.
Wesentliche Risikosteuerungsgrößen und Risikodeckungsrechnung
Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken der OeKB Gruppe ist das ökonomische Kapital, das über das Konzept des Value at Risk (VaR) bzw. Credit Value at Risk (CVaR) auf Basis eines einjährigen Beobachtungshorizontes ermittelt wird. Wesentliche Bestandteile des Gesamtrisikos sind das Markt-, Kredit- und operationale Risiko. Die Bestimmung des Geschäftsrisikos erfolgt auf Basis statistischer Plan/Ist-Abweichungsanalysen.
In der Risikodeckungsrechnung wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungspotenzial entsprechend den beiden Sichten (Going Concern und Gone Concern) gegenübergestellt. Daraus abgeleitete und vom Vorstand beschlossene Limits werden regelmäßig überwacht.
Das EFV wird im OeKB-ICAAP als Beteiligungsrisiko (Teil des Kreditrisikos) betrachtet, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung (ICAAP EFV) durchgeführt wird. Dabei werden die Risiken im EFV bewertet (insbesondere Kredit-, Zinsänderungs-, Refinanzierungs- und CVA-Risiko) und dem Risikodeckungspotenzial (i. e. Zinsenausgleichsrückstellung) gegenübergestellt. Die wesentlichen Risikomessgrößen im ICAAP EFV sind der CVaR für das Kreditrisiko und der Earnings at Risk für das Marktrisiko. Ein die Zinsenausgleichsrückstellung gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt als Kreditrisiko in den OeKB-ICAAP ein, was bislang noch nicht eingetreten ist.
Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.
Das Zinsänderungsrisiko wird zusätzlich auf Basis von aus Zinsschocks ermittelten Sensitivitäten sowohl aus Ertrags- wie auch aus Barwertsicht überwacht und gesteuert. Dazu verwendet die OeKB insbesondere auch ein internes Modell, das sich am Standardmodell gemäß EBA GL 2022/14 orientiert.
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Risikoappetit
Den Risikoappetit definiert die OeKB Gruppe vor allem in Hinblick auf die Konfidenzniveaus, zu denen das ökonomische Kapital ermittelt wird. In der Gone Concern Sicht wird für unerwartete Verluste ein statistisches Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,98 % festgelegt, was gemäß der internen Rating-Masterskala dem aktuellen Rating der OeKB (S&P: AA+/Moody‘s: Aa1) entspricht.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt primär über die definierte Survival Period, die mittels Liquiditäts-Gap Analysen unter Stress ermittelt wird. Als Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt.
Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar; die Definition des Risikoappetits erfolgt daher primär qualitativ. Regelmäßige Risikobeurteilungen und Berichte der Verantwortlichen an den Vorstand geben diesem entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten. Die Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks erfolgt mittels fünfstufigem Ampelsystem. Softwaregestützt werden quartalsweise die unterschiedlichen Risikokategorien sowie potenzielle ESG-Auswirkungen workflowbasiert dezentral beurteilt. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine integrierte Beurteilung der Gesamtlage.
Nachhaltigkeitsrisiken
Seit vielen Jahren setzt die OeKB Gruppe wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nachhaltigkeitspolitik spiegelt die Verantwortung für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Entwicklung und für die Stakeholder innerhalb und außerhalb der Gruppe wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im Rahmen des Management Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert.
Die OeKB sowie die zur KI-Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften OeEB, CSD und OeHT berücksichtigen im Kerngeschäft und im Betrieb Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und gesellschaftliche Entwicklung und verfolgen dabei konsequent jährliche Ziele zur Verbesserung. In der Nachhaltigkeitsstrategie 2021-2025 wurden ambitionierte Ziele formuliert, die schrittweise umgesetzt werden. Als Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability Bonds zur Refinanzierung im EFV und die gemeinsam mit dem BMF geschaffenen Instrumente „Exportinvest Green“ und „Exportinvest Green Energy“ angeführt werden. Mit dem OeKB > ESG Data Hub bietet die OeKB im Bereich der Nachhaltigkeit ein wichtiges Service an. Ein Großteil des heimischen Bankensektors nutzt diese zentrale Online-Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen, womit ein österreichischer Standard etabliert werden konnte. 2024 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie 2025-2030 beschlossen, die wesentliche Themen aus den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) aufgreift, die für die OeKB Gruppe gemäß der doppelten Wesentlichkeit relevant sind.
Aufgrund der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Jahr 2024 gemäß den European Sustainability Reporting Standards berichtet und werden in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen offengelegt. Durch die umfassende Berichterstattung gemäß ESRS wurde entschieden, die EMAS-Zertifizierung nicht fortzuführen. Vergleiche dazu Kapitel Nachhaltigkeit.
Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbe-sondere des Klimawandels sowie der Biodiversität und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen grundsätzlich langfristig (größer fünf Jahre) steigende transitorische Gefahren vor allem im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Auch das Thema Greenwashing wird als relevant angesehen und durch entsprechende Maßnahmen gesteuert und überwacht. Kurz bis mittelfristig (bis zu einem Jahr bzw. bis zu fünf Jahren) wird mit keinen bis maximal geringen Auswirkungen der Klimaerwärmung und sinkenden Biodiversität auf die Risikoarten der OeKB gerechnet. Gleichzeitig ergeben sich aus den Entwicklungen im ESG-Bereich auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Wir setzen daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken in der Geschäftsstrategie und im Risikomanagement.
ESG-Risiken stellen keine eigene Risikokategorie dar, sondern sind Faktoren, die auf die anderen Risikokategorien wirken. Seit Jahren ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen expliziter Bestandteil der Risikopolitik und –strategie der OeKB; jährlich erfolgt eine umfassende Wirkungskettenanalyse auf die unterschiedlichen Risikoarten, in die alle Abteilungen einbezogen sind. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK und Vorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Mit zunehmender Verfügbarkeit von Daten integriert die OeKB ESG-Risiken verstärkt in die Bonitätsbeurteilung, Kreditvergabe und in die Veranlagungsstrategie. Dabei setzt die OeKB unter anderem auf die für 2025 vorgesehene Implementierung einer ESG-Software, mit der zukünftig unter anderem auch die Quantifizierung von ESG-Risiken, zum Beispiel durch Klimastresstests, verbessert werden soll.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Verantwortung der OeKB Gruppe
Seit 1946 stärkt die OeKB Gruppe den Standort Österreich und als private Unternehmen mit staatlichem Auftrag stehen sie zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Viele Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Mit ihrem breiten Kompetenzspektrum konzentriert sie sich auf die fünf Servicebereiche Export Services, Kapitalmarkt Services, Energiemarkt Services, Entwicklungsfinanzierung und Tourismus Services.
Die Unternehmen der OeKB Gruppe stellen Exporthaftungen der Republik Österreich und Kreditversicherungspolizzen aus und übernehmen damit anteilig Zahlungsausfallsrisiken im Ausland. Mit Kommerzbanken als Partner des Export Services erhalten kleine, mittlere und große Unternehmen zinsgünstige Finanzierungslösungen, die diese für Exportgeschäfte, Beteiligungen im Ausland oder für Investitionen im Inland benötigen. Bei der Refinanzierung dieser Finanzierungen kommt überwiegend eine entgeltliche Garantie der Republik Österreich gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) zur Anwendung (Gläubigergarantie), wodurch die OeKB im internationalen Kapitalmarkt ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Die OeKB ist nach der Republik Österreich der zweitgrößte österreichische Emittent. Daher steht das sehr gute Rating der OeKB Gruppe in engem Zusammenhang mit dem Rating der Republik Österreich.
Jedes österreichische Wertpapier kommt mit den Kapitalmarkt Services in Kontakt, deren Leistungen auch mehrere gesetzlich verankerte Aufgaben umfassen. Unter anderem dient die OeKB Gruppe als gesetzliche Meldestelle nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG), Verwahrer von Wertpapieren, nationale Vergabestelle für internationale Wertpapierkennnummern (ISIN) und auktioniert österreichische Bundesanleihen.
Mit jahrzehntelangem Know-how im Finanzclearing und Risk Management stehen die Energiemarkt Services der OeKB Gruppe im Dienst des liberalisierten österreichischen Energiemarkts. Kernaufgaben sind Prüfung der Bonität von Marktteilnehmern, Übernahme von Finanzclearing, Zahlungsabwicklung und Risk Management. Als „General Clearing Member“ an der European Commodity Clearing (ECC) werden „Non-Clearing Members“ betreut und für diese das Sicherheiten-Management und die finanzielle Abwicklung übernommen.
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Als offizielle Entwicklungsbank der Republik Österreich finanziert die OeKB-Tochter Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB) Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, wo häufig Zugang zu Finanzprodukten fehlt. Das so generierte und nachhaltige Wachstum soll die Lebenssituation der Menschen in diesen Ländern verbessern. Projektbezogene Programme der OeEB verstärken die entwicklungspolitische Wirkung. Weiters kann die OeKB zinsgestützte Kredite (Soft Loan Finanzierungen) des Bundesministeriums für Finanzen für bestimmte Projekte in ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern anbieten. Diese sind zwar nicht unbedingt wirtschaftlich tragfähig, jedoch ermöglichen Soft Loans und Zuschussleistungen die Realisierung nachhaltiger, österreichischer Projekte in diesen Ländern und tragen zur Entwicklung des Empfängerlandes bei.
Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Österreich, wobei die OeKB Gruppe mit einer Vielzahl an Services die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei ihrem Wachstum und beim Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) ist seit 1947 die nationale Anlaufstelle für Förderungen und Finanzierungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Sie wickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes ab. Die Förderprodukte reichen von Barzuschüssen über Haftungsübernahmen bis zu zinsgestützten Krediten. Die OeKB sorgt für maßgeschneiderte Finanzierungen, die Betriebe mit hohem Ausländernächtigungsanteil in Anspruch nehmen können.
Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln nimmt seit vielen Jahren einen wichtigen Stellenwert in der Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe ein. Die Bedeutung der Nachhaltigkeit kann man aus den zahlreichen Maßnahmen und Initiativen der OeKB Gruppe erkennen. Mit dem European Green Deal hat die Europäische Kommission Ende 2019 das Ziel ausgegeben, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden – und die Finanzbranche ist ein ganz zentraler Akteur bei der Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit. Investitionen müssen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden, und dabei bildet ein vielfältiges und stetig zunehmendes Regelwerk den Rahmen.
Die regulatorischen Anforderungen haben sich somit auch für die OeKB Gruppe erhöht. Aufgrund der Überschreitung der durchschnittlichen Arbeitnehmeranzahl ist die Gruppe seit 2022 durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz zur Offenlegung verpflichtet. Unternehmen müssen demnach zu einer Reihe von sozialen und ökologischen Themen ihre identifizierten Risiken, Strategien, erzielten Ergebnisse und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren berichten. Auf freiwilliger Basis wurde bereits seit 2001 berichtet. Regulatorische Verpflichtungen in diesem breiten und dynamischen Themenfeld steigen kontinuierlich an. Das ESG- (Environmental, Social, Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) Management-Team der OeKB Gruppe beobachtet, analysiert und evaluiert diese Entwicklungen laufend.
Die OeKB sowie die Töchter OeEB, OeKB CSD und OeHT berücksichtigen im Kerngeschäft und im Betrieb Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und gesellschaftliche Entwicklung und verfolgen dabei konsequent jährliche Ziele zur Verbesserung. Von 2001 bis 2024 hat sich die OeKB Gruppe dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) verpflichtet. Der jährlich veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht wurde seit 2003 gemäß GRI (Global Reporting Initiative) verfasst und einer externen Prüfung unterzogen. Dank dieser langjährigen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den direkten und indirekten Umweltauswirkungen, konnte die OeKB Gruppe ein umfassendes Umweltdatenmanagement im Betrieb aufbauen. Das regelmäßige Monitoring, das Ableiten von Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche sowie das Reporting der Umweltkennzahlen sind integraler Bestandteil des OeKB Gruppen Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Sämtliche Kennzahlen und Entwicklungen sind im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht der OeKB Gruppe veröffentlicht. Aufgrund der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtet die OeKB Gruppe ab dem Jahr 2024 gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und legt in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen offen. Das Managementsystem wird beibehalten und liefert weiterhin den Rahmen für die Erhebung, Dokumentation und Monitoring der betrieblichen ökologischen Kennzahlen. Ziel für 2025 ist, die Umweltkennzahlen weiterhin zu erheben und diese Informationen gesondert zu veröffentlichen, da sie aufgrund der ESRS-Vorgaben zur Wesentlichkeit nur teilweise berichtet werden.
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2021–2025 war ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der OeKB Gruppe und inkludierte ambitionierte Zielsetzungen für 2025 von denen bis auf drei Ziele alle erreicht werden konnten. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025-2030 demonstriert die fortführende Ambition und nimmt dabei weitere wesentliche Themen aus den ESRS auf, die gemäß der doppelten Wesentlichkeit relevant sind für die OeKB Gruppe. Die OeKB Gruppe setzt sich mit Zukunftstrends kritisch auseinander, um im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich zu bleiben und um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Klimawandel, Biodiversität, Ressourcenknappheit und Sustainable Finance sind wesentliche Herausforderungen, aber auch genauso große Chancen in diesem Zusammenhang.
Um Unternehmen beim Umstieg auf Erneuerbare Energien gezielt zu unterstützen, stellt die OeKB mit der Exportinvest Green Energy im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) seit Februar 2023 eine besonders attraktive Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Exportunternehmen und deren zuliefernde Unternehmen, die am heimischen Standort in erneuerbare Energiequellen investieren und damit ihren Verbrauch von fossiler Energie reduzieren, können von einer erweiterten Finanzierungshöhe und höheren Risikoübernahme profitieren.
Im März 2024 wurde der fünfte Sustainability Bond begeben. Seit Oktober 2019 hat die OeKB damit insgesamt rund 1,8 Mrd. Euro in drei verschiedenen Währungen auf den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen, um Umwelt- und Sozialprojekte zu finanzieren. Das Sustainable Financing Framework mit verpflichtenden Leitlinien für die Begebung von nachhaltigen Anleihen und klaren Vorschriften für die Verwendung der daraus erzielten Erlöse bildet die Basis für die Begebung von Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds. Das Framework wurde extern von Sustainalytics, einem der führenden unabhängigen ESG- und Corporate-Governance-Research-Unternehmen, geprüft und bestätigt.
Um die Anforderungen der EU Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (EU) 2020/852 zu erfüllen, wurden seit 2022 entsprechende Projekte umgesetzt, um diese Offenlegungsverpflichtungen zu erfüllen.
Ein zukunftsträchtiges Produkt der OeKB im Bereich ESG ist der OeKB > ESG Data Hub. Die zentrale Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen wird bereits von mehr als 80 % des heimischen Bankensektors, gemessen am Kreditvolumen der Firmenkunden, genutzt. Knapp 1200 Unternehmen haben sich seit Sommer 2022 registriert. ESG-Daten sind unerlässlich, um Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Die Unternehmen erhalten mit einem Dashboard eine strukturierte Zusammenfassung ihrer Nachhaltigkeitsdaten und damit eine wichtige Orientierung, um die nächsten Schritte in Richtung Nachhaltigkeit setzen zu können.
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Die OeKB besitzt seit 2006 das Zertifikat Audit berufundfamilie. Seit 2018 ist die OeEB ebenfalls zertifiziert. Seit Februar 2022 besitzt die OeKB das österreichische Gütesiegel equalitA für innerbetriebliche Frauenförderung. Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt die OeKB Gruppe bei den Themen Diversität und Inklusion einen besonderen Schwerpunkt. Dazu wurde ein Diversity, Equity & Inclusion Team gegründet. In diesem Team werden Implementierungsvorschläge auf operativer Ebene entwickelt und Vorbereitungen von Entscheidungsgrundlagen getroffen. Die OeKB, die OeEB und die OeKB CSD nehmen auch am Programm Target Gender Equality des UN Global Compact teil.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat die Oesterreichische Entwicklungsbank mehr als 500 Projekte, die zu nachhaltiger Entwicklung beitragen, umgesetzt. Das Thema Klimaschutz nimmt dabei eine zentrale Rolle ein und spiegelt sich auch in den 2024 unterzeichneten Projekten deutlich wider.
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) ist seit 2019 Teil der OeKB Gruppe. Im Mai 2024 wurde das Produktportfolio um den Grünen Tourismuskredit erweitert. Damit lassen sich Investitionskredite mit einem Zinszuschuss von 3 % fördern und gezielt nachhaltige Transformationsprojekte vorantreiben. Zudem können geförderte OeHT-Investitionskredite weiterhin mit dem Nachhaltigkeitsbonus kombiniert werden – einem Einmalzuschuss von 7 % der nachhaltigkeitsrelevanten Kosten (max. 350.000 Euro) in den Bereichen Ökologie, Mitarbeitende & Regionen sowie Digitalisierung & Wirtschaft.
Die OeKB CSD GmbH (OeKB CSD) nimmt seit 2015 als eigene Gesellschaft die Rolle des österreichischen Zentralverwahrers wahr und hat im November 2022 die „Issuer Platform“ in Betrieb genommen. Kundinnen und Kunden können neben der Begebung neuer, elektronischer Urkunden auch ihre bestehende physische Sammelurkunde durch eine digitale Sammelurkunde ersetzen. Der physische Tresor kann fast völlig aufgelassen werden. (Nur Aktienurkunden sind gesetzlich vom Umtausch ausgeschlossen.) Wie alle Töchter ist die OeKB CSD in das Nachhaltigkeitsmanagement der OeKB Gruppe voll eingebunden.
Viele der Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Indem die OeKB Gruppe soziale und gesellschaftliche Anliegen unterstützt, übernimmt sie auch der Gesellschaft gegenüber aktiv Verantwortung. Die OeKB Gruppe fördert Projekte und Organisationen, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und die sich dafür einsetzen, allen Menschen ein würdiges und chancenreiches Leben zu ermöglichen. So werden beispielsweise seit vielen Jahren Organisationen wie Teach For Austria oder das START-Stipendienprogramm unterstützt.
Details zu den umfangreichen Aktivitäten der OeKB Gruppe finden Sie im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
People & Culture
Gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für die OeKB und ihre Tochterunternehmen große Bedeutung. Aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Exportwirtschaft und den Tourismus Österreichs sowie den Kapital- und Energiemarkt sind Servicequalität und Expertise in Verbindung mit einem nachhaltigen Ertrags-, Kosten- und Risikobewusstsein entscheidende Faktoren für den Erfolg. Viele Initiativen tragen dazu bei, um die OeKB Gruppe als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren.
Im Berichtsjahr wurde die kulturelle Basis des Unternehmens in der Praxis vertieft. In drei sogenannten „Sprints“ über je einen Monat waren Führungskräfte und Mitarbeitende aufgerufen, das Führungsleitbild und ein ausgewähltes Mission Statement in die Praxis zu übersetzen. Kultur als gelebtes Tun und Führung unabhängig von der Hierarchie aus der Mitte der Organisation.

Die neuen Arbeitswelten mit fortschreitend neuer Büroumgebung und Homeoffice als fixer Bestandteil der Arbeitsrealität erfordern eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für die Förderung der digitalen Kompetenzen und von neuer Führung genauso zu sorgen wie für das Managen des demografischen Wandels unter Stärkung von Diversität und Inklusion.
Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB Gruppe. Familienfreundliche Maßnahmen, wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeit, sprechen auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie legen. Bildungskarenz, Bildungsteilzeit oder Sabbaticals werden aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslaufbahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale Fitness positiv zu beeinflussen.
Die Vergütung der OeKB orientiert sich – neben den Marktbenchmarks – an der individuellen Leistung, am Risikoverhalten und am Unternehmenserfolg. Für die Oesterreichische Entwicklungsbank, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank und die OeKB CSD sind ebenfalls entsprechende Vergütungsmodelle in Anwendung, die von der Vergütungspolitik der OeKB als Mutterunternehmen abgeleitet sind.
Zum Jahresende 2024 betrug der Mitarbeiterstand 481 Vollzeitäquivalente (im Vorjahr 473). Der Gewinn vor Steuern pro Vollzeitäquivalent betrug im Geschäftsjahr 178 Tsd. Euro (2023: 171 Tsd. Euro).
Mitarbeitende der OeKB Gruppe 1
 
 
 
 
 
Stand per
31.12.2024
31.12.2023
Angestellte insgesamt
529
520
Davon Teilzeitbeschäftigte
135
138
Teilzeitbeschäftigte in Prozent
25,5 %
26,5 %
Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte
481
473
Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB
471
464
Durchschnittliches Lebensalter
46,2
46,1
Durchschnittliches Dienstalter
15,2
15,4
Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA
7,4
7,8
Frauenanteil
53,3 %
55,8 %
Frauenanteil in Führungspositionen
34,9 %
33,3 %
Fluktuationsrate 2
5,7 %
5,6 %
¹Inkl. Angestellte, die in die Acredia AG delegiert wurden.
2Die Fluktuationsrate errechnet sich aus den Abgängen (exkl. Pensionierungen) x 100 dividiert durch die Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. Aufgrund der niedrigen Fluktuationsrate ist ein getrennter Ausweis nach Geschlecht und Altersstruktur nicht sinnvoll.

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Ausblick auf 2025
Für das Jahr 2025 erwarten wir beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine leicht geringere Geschäftsentwicklung als 2024. Das Wachstum der Weltwirtschaft bleibt verhalten. Zwar haben sich der inflationäre Druck nach den durchgeführten geldpolitischen Gegenmaßnahmen und die Lieferkettenprobleme wieder entspannt, die Situation ist allerdings volatil. Darüber hinaus werden die nachhaltig gestiegenen Energiekosten, der Russland/Ukraine-Krieg, der Nahost-Konflikt sowie handelspolitische Spannungen das Wirtschaftswachstum weiterhin beeinträchtigen. Die prognostizierten Konjunkturaussichten sind 2025 daher sehr herausfordernd und die Entwicklung sollte länderspezifisch und regional unterschiedlich sein, mit einer höheren Wachstumsdynamik im asiatischen Raum.
Die politischen Unsicherheiten werden sich weiter fortsetzen. Vor allem der Krieg in der Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten werden nach Expertenprognosen noch weiter anhalten. Etwaige Handelsbarrieren werden sich auf die OeKB nicht direkt auswirken. Die Betroffenheit von österreichischen Exporteuren wird branchen- und geschäftsabhängig individuell einzuschätzen sein. Für die österreichische Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. In diesem Umfeld bietet die OeKB der Exportwirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen weitgehende Unterstützung an. Wir evaluieren die Situation laufend und reagieren in Abstimmung mit dem BMF unmittelbar mit gezielten Maßnahmen. Wir gehen davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr 2025 aufgrund höherer Nachfrage nach unseren Produkten, die laufend weiterentwickelt werden, sowie der abgesicherten Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen leicht steigen wird. Die OeKB wird der Exportwirtschaft, trotz des herausfordernden Zinsumfelds, auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.
Das Geschäftsfeld für die Entwicklungshilfefinanzierung bleibt herausfordernd. Das Geschäftsumfeld ist geprägt von anhaltenden Unsicherheiten aufgrund von geopolitischen Spannungen und in vielen Ländern von wirtschaftlichen Problemen. Gerade in den Entwicklungsländern hat sich in den letzten Jahren der finanzielle Spielraum zum Teil erheblich eingeschränkt. Kommerzbanken sind schon seit längerem in ihrer Kreditvergabe einerseits aufgrund der regulatorischen Vorgaben und Anpassungen ihrer Geschäftsmodelle, andererseits aufgrund gestiegener Risiken selektiv und restriktiv. Für das Wachstum in diesen Ländern und die Stärkung ihrer Krisen-Resilienz ist es jedoch besonders wichtig, dass Projekte realisiert werden. In dieser Situation ist es die Aufgabe von Entwicklungsbanken, ein stabiler und verlässlicher Partner zu sein und dort einzuspringen, wo Bedarf ist. Wir sehen uns jedoch gut gegen die aktuellen Herausforderungen gerüstet. Nach einem Rekord-Neugeschäftsvolumen von rund 400 Mio. Euro im Jahr 2023 ging das Neugeschäft 2024 zurück auf Vergleichswerte der Jahre 2021 und 2022. Für 2025 wird ein vergleichbares Neugeschäftsvolumen von rund 300 Mio. Euro angestrebt.

Im Geschäftsfeld der Tourismusfinanzierung gehen wir von einem weiterhin sehr aktiven Investitionsverhalten der Tourismus- und Freizeitbranche aus, was sich in einem deutlich erhöhten Ertragsaufkommen niederschlagen wird. Im Rahmen der gewerblichen Tourismusförderung wird weiterhin der Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt. Hier stehen vor allem die grüne Transformation der Branche und die Investitionen in Mitarbeiterunterkünfte im Fokus. Die Herausforderungen der Branche sind derzeit vor allem die hohe Verschuldung sowie die damit verbundenen hohen Zinsbelastungen, Energiekosten, Fachkräftemangel und Sicherung der innerfamiliären Nachfolge. Für die meisten Herausforderungen haben wir in der Tourismusfinanzierung Förderprogramme im Portfolio, die entsprechende Anreize setzen sollten. Verstärkte Nachfrage erwarten wir ebenfalls im Bereich der Haftungsgeschäfte in der Tourismusfinanzierung, da sich Hausbanken teilweise aus dem Risiko der Investitionsfinanzierung zurückziehen.
Für 2025 erwarten wir aus unserem Wertpapier-Portfolio aufgrund des Zinsniveaus für Wiederveranlagungen steigende Erträge. Wir erwarten, dass die Europäische Zentralbank die Leitzinsen voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2025 weiterhin senken wird. Weiterhin werden die Finanzmärkte durch geopolitische Unsicherheiten, Inflation und fiskalische Ungleichgewichte belastet.
Die OeKB zählt auf Basis der Gläubigergarantie der Republik Österreich zum Segment der Sovereign-, Supra- und Agency-Emittenten. Aufgrund der starken Investorennachfrage für Anleihen dieser Bonitätsklasse bleiben die Bedingungen der OeKB für den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten weiterhin günstig.
2025 planen wir im Geschäftsfeld der Kapitalmarkt Services die 2024 gestartete Initiative zur Umwandlung von bereits begebenen physischen Sammelurkunden in digitale Sammelurkunden bei der OeKB CSD abzuschließen. Weiters startet ein mehrjähriges Resilient Architecture Programm, welches zu einer weiteren Erhöhung der digitalen operationalen Resilienz der OeKB CSD beitragen soll. Der Schwerpunkt dieses Programmes liegt auf der nachhaltigen Sicherstellung der Wiederanlauffähigkeit im Katastrophenfall, sowohl im Bereich der IT-Platform Target 2 Securities, als auch in den Bereichen der CSD-Applikationen.
Unser OeKB > ESG Data Hub hat sich als Standard zur Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen etabliert. Auf dieser zentralen Plattform können Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsdaten einfach und effizient sammeln, managen und mit teilnehmenden Kreditinstituten teilen. Um auf die fortlaufenden Veränderungen im Bereich ESG und der zugrundeliegenden Regulatorik reagieren zu können und damit eine Standardisierung und allgemeine Gültigkeit zu gewährleisten, wird der ESG Data Hub vor allem im Bereich der automatischen Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten mittels KI kontinuierlich weiterentwickelt, um für Unternehmen und Banken Mehrwert zu generieren.
Im Jahr 2025 planen wir unsere Digitalisierungsoffensive weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kunden schneller, zielgenau und einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und noch schneller zu werden. Außerdem werden wir weiter auf Raumeffizienz setzen und weitere Räumlichkeiten den geänderten Bedingungen anpassen. Weiters gilt unser Augenmerk den gestiegenen Cyber Risiken, welche wir mit entsprechenden Projekten antizipieren wollen.

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Insgesamt ist die OeKB Gruppe für die Herausforderungen gut gerüstet und geht von einer guten Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus. Ab 2025 erwarten wir einen steigenden Zinsüberschuss, vor allem aus steigenden Geschäftsvolumina in allen Geschäftsbereichen sowie aus den Wertpapierveranlagungen, welche vom höheren Zinsniveau bei Wiederveranlagung profitieren. Den Provisionsertrag erwarten wir leicht rückläufig. Die Verwaltungskosten werden auch 2025 aufgrund des Auslaufes der Großprojekte iZm Cyber Security und New Work (Hebung von Raumeffizienzen) sinken. Insgesamt erwarten wir für die OeKB Gruppe leicht steigende Gewinne. Im Bereich des Sonstigen Ergebnisses sollten die Sondereffekte aus versicherungsmathematischen Gewinnen bzw. Verlusten geringer als in den letzten Jahren ausfallen. Aus diesem Grund erwarten wir Gesamtergebnisse über dem Bereich des Jahres 2024.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und der Bank vertreten hat.
Wien, am 7. März 2025
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.

Konzernabschluss 2024 der OeKB Gruppe
Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
2024
2023
Zinserträge, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden
 
762.272
713.060
Sonstige Zinserträge
 
202.733
159.782
Zinserträge
 
965.004
872.842
Zinsaufwendungen,
welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden
 
–355.246
–372.141
Sonstige Zinsaufwendungen
 
–475.760
–376.953
Zinsaufwendungen
 
–831.006
–749.094
Zinsüberschuss
6
133.999
123.748
Provisionserträge
 
72.415
67.480
Provisionsaufwendungen
 
–24.223
–24.273
Provisionsergebnis
7
48.193
43.206
Kreditrisikoergebnis
8
–280
682
Ergebnis aus Finanzinstrumenten,
welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden
9
343
–1.016
Ergebnis aus der Ausbuchung von
nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
10
–4
–3
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
11
3.359
2.569
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern
20
5.550
11.137
Verwaltungsaufwendungen
12
–111.621
–104.615
Sonstige betriebliche Erträge
 
9.220
8.215
Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
–2.939
–3.051
Sonstiger betrieblicher Erfolg
13
6.281
5.164
Gewinn vor Steuern
 
85.819
80.872
Ertragsteuern
14
–18.323
–16.842
Gewinn
 
67.496
64.029
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
 
65.706
62.386
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar
 
1.791
1.643
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Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
2024
2023
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
 
 
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Plänen
24
3.089
–13.296
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis
20
12
–415
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI)
 
–826
1.712
Steuereffekte
14
–508
2.796
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
1.767
–9.204
Gesamtergebnis
 
69.263
54.826
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
 
67.466
53.218
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar
 
1.797
1.607
Ergebnis je Aktie
 
 
 
2024
2023
Gewinn den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar in Tsd. Euro
65.706
62.386
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Stückaktien
880.000
880.000
Ergebnis je Aktie in Euro
74,67
70,89
Zum Bilanzstichtag waren ebenso wie im Vorjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie (siehe Note 2).

Bilanz der OeKB Gruppe
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
31.12.2024
31.12.2023
Barreserve
16
939.737
497.877
Forderungen an Kreditinstitute
17
20.801.429
21.918.340
Forderungen an Kunden
17
2.243.855
2.282.332
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
18
2.679.490
2.606.100
Derivative Finanzinstrumente
19
890.020
463.801
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
19
6.912.883
7.117.500
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
20
72.544
73.592
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
21
24.532
24.789
Steuererstattungsansprüche
 
-
663
Latente Steueransprüche
25
53.434
46.539
Übrige Aktiva
 
11.177
11.398
Bilanzsumme
 
34.629.102
35.042.931
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22
957.783
1.139.829
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
22
1.083.502
1.134.417
Verbriefte Verbindlichkeiten
23
28.844.905
28.008.847
Derivative Finanzinstrumente
19
972.025
2.148.639
Rückstellungen
24
122.899
129.647
Laufende Steuerverpflichtungen
 
10.313
8.423
Übrige Passiva
26
45.835
51.718
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
27
1.650.594
1.499.465
Eigenkapital, den Eigentümern
des Mutterunternehmens zurechenbar
 
922.771
903.705
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar
 
18.476
18.241
Eigenkapital gesamt
28
941.246
921.946
Bilanzsumme
 
34.629.102
35.042.931

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Eigenkapitalveränderungsrechnung der OeKB Gruppe
Der Ausweis des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen entspricht dem Jahresabschluss der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft.
Weitere Erläuterungen zum Eigenkapital sind unter Note 28 enthalten.
Eigenkapitalveränderungsrechnung 2024
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
Gezeich-
netes Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
IAS 19 - Rücklage
FVOCI - Rücklage
Eigenkapital, den Eigen-
tümern des Mutterunter-
nehmens zurechenbar
Nicht beherr-
schende Anteile
Gesamtes Eigenkapital
Stand 1.1.2024
28
130.000
3.347
776.134
–26.519
20.744
903.706
18.241
921.946
Gewinn
 
-
-
65.706
-
-
65.706
1.791
67.496
Sonstiges Ergebnis
 
-
-
-
2.386
–626
1.761
6
1.767
Gesamtergebnis
 
-
-
65.706
2.386
–626
67.466
1.797
69.263
Dividendenzahlungen
28
-
-
–48.400
-
-
–48.400
–1.562
–49.963
Stand 31.12.2024
 
130.000
3.347
793.439
–24.133
20.119
922.771
18.476
941.246


Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
Gezeich-
netes Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
IAS 19 - Rücklage
FVOCI - Rücklage
Eigenkapital, den Eigen-
tümern des Mutterunter-
nehmens zurechenbar
Nicht beherr-
schende Anteile
Gesamtes Eigenkapital
Stand 1.1.2023
28
130.000
3.347
746.466
–16.032
19.425
883.207
17.415
900.620
Gewinn
 
-
-
62.386
-
-
62.386
1.643
64.029
Sonstiges Ergebnis
 
-
-
-
–10.488
1.320
–9.168
–36
–9.204
Gesamtergebnis
 
-
-
62.386
–10.488
1.320
53.218
1.607
54.826
Dividendenzahlungen
28
-
-
–32.718
-
-
–32.718
–781
–33.499
Stand 31.12.2023
 
130.000
3.347
776.134
–26.519
20.744
903.706
18.241
921.946
Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe

Tausend Euro
Notes
2024
2023
Gewinn vor Steuern
 
85.819
80.872
Im Gewinn enthaltene zahlungsunwirksame Posten und
Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
 
Abschreibung auf Sachanlagen
21
3.687
3.452
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte
21
2.258
1.944
Veränderung von Rückstellungen
24
5.412
23.197
Veränderung von Kreditrisikovorsorgen (ECL)
8
897
535
Veränderung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
27
151.129
13.061
Veränderung der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
19
204.617
–919.060
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Bewertung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert und nicht dem EFV zugeordnet werden
9
–217
644
Ergebnis aus der Ausbuchung von Forderungen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden
10
4
3
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern
20
–5.550
–11.137
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten, welche nicht dem EFV zugeordnet sind
9
126
372
Sonstige zahlungsunwirksame Anpassungen
 
–557.802
–308.258
Zwischensumme zahlungsunwirksame Anpassungen
 
–109.620
–1.114.374
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile
 
 
 
Einzahlungen aus der Tilgung von
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
17
21.059.245
23.045.872
Forderungen an Kunden
17
2.642.515
3.292.413
Auszahlungen für den Erwerb von
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
17
–19.900.549
–23.703.808
Forderungen an Kunden
17
–2.622.111
–3.061.071
Einzahlungen aus
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22
4.915.454
5.342.458
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
22
2.548.994
2.291.710
verbrieften Verbindlichkeiten
23
36.551.639
40.810.967
Rückzahlungen aus der Tilgung von
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22
–4.981.913
–5.156.406
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
22
–2.599.926
–2.397.579
verbrieften Verbindlichkeiten
23
–37.285.515
–39.279.300
Leasingverbindlichkeiten
21
–1.018
–391
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit
 
–6.011
–2.584
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Tausend Euro
Notes
2024
2023
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit
 
–3.994
8.125
Erhaltene Zinsen
 
1.075.844
921.272
Gezahlte Zinsen
 
–718.678
–729.117
Erhaltene Dividenden aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
11
3.359
2.569
Erhaltene Dividenden aus Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert werden
20
6.610
5.200
Ertragsteuerzahlungen
 
–15.620
–12.993
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
 
558.706
262.963
Einzahlungen aus der Tilgung und der Veräußerung von
 
 
 
sonstigen finanziellen Vermögenswerten
18
471.050
379.364
sonstigen finanziellen Vermögenswerten - Sonstiger Anteilsbesitz
18
36
-
Auszahlungen für den Erwerb
 
 
 
von sonstigen finanziellen Vermögenswerten - Sonstiger Anteilsbesitz
18
-
-
von sonstigen finanziellen Vermögenswerten
18
–533.039
–426.584
von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
21
–4.930
–3.907
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
–66.883
–51.128
Dividendenzahlungen
28
–49.963
–33.500
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
 
–49.963
–33.500
Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe
 
 
 
 
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode
497.877
319.542
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
558.706
262.963
Cashflow aus Investitionstätigkeit
–66.883
–51.128
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
–49.963
–33.500
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode
939.737
497.877
Erläuterungen zum Zahlungsmittelbestand und zur Änderung der Darstellung der Zahlungsströme befinden sich unter Note 29 bzw. unter Note 1.

Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe
Note 1 Allgemeine Grundlagen
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist eine Spezialbank mit Sitz in 1010 Wien, Am Hof 4, Österreich, und wurde 1946 gegründet. Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a Z 1 lit a UGB.
Die OeKB Gruppe umfasst die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), OeKB CSD GmbH (OeKB CSD), Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT), CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH (CCPA) und die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG (Acredia Versicherung AG), siehe auch Note 38 Konsolidierungskreis.
Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe, wird zum besseren Verständnis des vorliegenden Konzernabschlusses in diesem Kapitel auf die Geschäftsgrundlagen sowie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingegangen.
Die OeKB Gruppe ist eine Spezialkreditinstitutgruppe, welche als Dienstleistungsunternehmen für die Exportwirtschaft, den Kapitalmarkt (inkl. Energiemarkt) und die Tourismuswirtschaft auftritt.
Das Geschäftsmodell der OeKB Gruppe umfasst vier wesentliche Eckpfeiler:
– Exportgarantien und Wechselbürgschaften
– Exportfinanzierungen und Finanzierungen als Entwicklungsbank der Republik Österreich
– Services für den Kapitalmarkt
– Tourismusförderung und -finanzierung
Exportgarantien/Wechselbürgschaften
In diesem Geschäftsbereich handelt die OeKB als Agent im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich. Dabei ist die OeKB mit der banktechnischen Behandlung von Haftungsübernahmeanträgen, der administrativ-technischen Abwicklung der Haftungsverträge und der Wahrnehmung der Rechte der Republik Österreich aus Haftungsfällen betraut. Die OeKB erhält für dieses nicht-bilanzwirksame Geschäftsfeld auf Basis eines abgeschlossenen Bevollmächtigungsvertrages eine Abwicklungsprovision.
Rechtliche Grundlage: Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)
Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2027 ermächtigt, namens des Bundes, Haftungen für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten Bestand der Rechte von Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Diesen Rechtsgeschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infrastruktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von österreichischem Interesse ist. Gemäß § 7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom Bevollmächtigten des Bundes (der OeKB) zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben, welches beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist. Gemäß § 8a AusfFG ist die OeKB bis zum Abschluss eines neuen Bevollmächtigungsvertrages mit der Abwicklung dieser Haftungen (Exportgarantien/Wechselbürgschaften) betraut.

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Für die Abwicklung dieser Exportgarantien steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7).
Im § 9 regelt das AusfFG die Aufgaben der österreichischen Entwicklungsbank. Mit den Aufgaben wurde die Oesterreichische Entwicklungsbank AG betraut, welche in ihren Zielen und Prinzipien der österreichischen Entwicklungspolitik gemäß Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA-G) verpflichtet ist. Die Geschäftstätigkeit der OeEB orientiert sich zudem auf den Bestimmungen des EZA-G.
Überbrückungsgarantien (§ 2 Abs 2 Z 7 iVm § 6a Abs 2 ABBAG-Gesetz) für Großunternehmen
Die OeKB übernahm im Rahmen des 19 Milliarden Euro Corona-Hilfsfonds der Regierung und im Auftrag der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) die Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen. Der Corona-Hilfsfonds war ein Teil des Corona-Hilfspakets, das die Bundesregierung für das wirtschaftliche Überleben der österreichischen Unternehmen zur Verfügung stellte. Ziel war die rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe hatten. Die COFAG Überbrückungsgarantie war eine der Maßnahmen, die aus dem Corona-Hilfsfonds finanziert wurden. Sie wurde für endfällige Kredite ausgestellt, die Banken den Unternehmen gewährten, um deren Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Garantie der Republik Österreich deckte 90 % der Kreditsumme. Für die Abwicklung dieser Überbrückungsgarantien steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7). Neue Überbrückungsgarantien können seit Juli 2022 nicht mehr beantragt werden, wodurch dieses Produkt langsam abreift.
Exportfinanzierungsverfahren (EFV)
In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Darüber hinaus übernimmt die Republik Österreich weitreichende Garantien zugunsten der OeKB und zugunsten deren Gläubiger. Die OeKB Gruppe verfügt über kein Retailgeschäft und keine Spareinlagen. Sie refinanziert im Auftrag der Republik Österreich Kredit- und Finanzinstitute zu günstigen Konditionen, welche diese als Exportkredite an ihre Kunden weitergeben (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechselkredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasinggeschäften heimischer Exporteure).
Für den weitgehenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden besteht im EFV eine Haftung gemäß AusfFG durch die Republik Österreich. Dadurch entsteht für die OeKB Gruppe kein wesentliches Kreditrisiko. Risikovorsorgen sind daher im Zusammenhang mit dem EFV nur in unwesentlichem Ausmaß erforderlich. Aufgrund dieser Haftungen liegen den Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt der Refinanzierungsvereinbarung, einheitliche Konditionen zugrunde. Diese öffentlich auf der OeKB-Website ersichtlichen, einheitlichen Refinanzierungszinssätze werden von den Credit Spreads der OeKB abgeleitet. Die Credit Spreads der OeKB wiederum sind durch die Gläubigergarantie gemäß § 1 Abs 2a AFFG von den Credit Spreads der Republik Österreich abhängig. Daneben sind auch andere Garantien und Versicherungen gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz erlaubte Grundlagen für Exportfinanzierungen.
Als Maßnahme zur Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Bewältigung der COVID-19-Krise wurden im Rahmen des Verfahrens gemeinsam mit dem BMF für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR zur Verfügung gestellt. Der dafür ursprünglich mit 2 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde aufgrund der großen Nachfrage auf 3 Mrd. Euro erhöht. Dieses Unterstützungsprogramm läuft aktuell aus. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Erträge werden im Zinsüberschuss (Note 6) erfasst.
Der Ukraine-Krieg stellt österreichische Unternehmen vor eine herausfordernde Situation. Um die österreichischen Exporteure, welche von diesem kriegerischen Ereignis betroffen sind, zu unterstützen, stellte die OeKB im Auftrag des BMF zusätzliche Kreditmittel (Rahmen 1 Mrd. Euro) in Form des Ergänzungs-KRR (kurzfristige Betriebsmittelkredite) zur Verfügung. Diese Finanzierungen sind vorerst auf längstens 2 Jahre befristet.
Außerhalb dieses Verfahrens betreibt die OeKB Gruppe nur nennenswertes Kreditgeschäft im Rahmen der Tourismusfinanzierung sowie als Entwicklungsbank und generiert damit auch nur in diesen Geschäftsfeldern ein nennenswertes Zinsergebnis. Die Erträge der OeKB Gruppe resultieren damit – mit Ausnahme jener aus der Veranlagung eigener Mittel – überwiegend aus Entgeltleistungen bzw. Gebühren und Provisionen für die für Kunden und Auftraggeber erbrachten Dienstleistungen.
Die wesentlichen Refinanzierungsquellen für das Exportfinanzierungsverfahren sind die internationalen Geld- und Kapitalmärkte, wo die OeKB durch die Haftungen des Bundes ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Dabei bestehen Wechselkursrisiken im Wesentlichen nur mit der Aufnahme dieser lang- und kurzfristigen verbrieften Verbindlichkeiten. Die Risiken sind überwiegend durch die Wechselkursgarantien der Republik Österreich gemäß § 1 Abs 2b AFFG auf Einzeltransaktionsbasis abgesichert. Die OeKB Gruppe trägt somit aus dem EFV kein signifikantes Wechselkursrisiko. Die Korrespondenz zur Übernahme sowie zur Abrechnung von Wechselkurspositionen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf Einzeltransaktionsebene. Im Zuge einer laufenden Portfoliostrategie erfolgt eine mit dem BMF abgestimmte Umsetzung der Fremdwährungsstrategie. Alternativ zur Abrechnung werden Kursüberbindungen vorgenommen. Hierbei werden Wechselkurse von fälligen Verbindlichkeiten auf neu begebene Verbindlichkeiten taggleich übertragen. Der Ausweis dieser Forderung erfolgt wegen seiner Besonderheit und der Relevanz für die Adressaten in einem gesonderten Posten (Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG).
Rechtliche Grundlage: Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten (Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)
Gemäß § 1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2028 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß § 5 Abs 1 AusfFG (der OeKB) durchgeführt werden.
Die Garantien werden übernommen:
— zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus Kreditoperationen (§ 1 Abs 2a AFFG);
— zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und einer anderen Währung (Wechselkursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen für den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet wird (§ 1 Abs 2b AFFG).
Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich gemäß AFFG sehen ein vom Volumen der aushaftenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges (Mindest-)Haftungsentgelt vor.

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Der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR) ergibt sich aus dem spezifischen Zweck des EFV und den damit verbundenen Risiken und ist Teil des auf dem AFFG basierenden EFV, welches als eigener Rechnungskreis als Bevollmächtigte im Auftrag des Bundes (s. § 1 Abs 1 AFFG iVm § 5 Abs 1 AusfFG) geführt wird. Er enthält die Überschüsse aus der laufenden Zinsverrechnung (Zinserträge) sowie die Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden) der Finanzinstrumente des EFV. Die OeKB erhielt im Jahr 1968 vom Bundesministerium für Finanzen den Auftrag, die im Rahmen des EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto anzusammeln, um sie bei Bedarf ausschließlich zum Zweck der EFV-Finanzierungen zu verwenden. Dieser Auftrag wurde durch die Bildung des Zinsenausgleichspostens sowie die jährlichen Beschlüsse des Aufsichtsrates der OeKB erfüllt. Die im EFV erwirtschafteten Vermögensüberschüsse sind somit dem Zugriff der Eigentümer dauerhaft entzogen und stehen dem Management ausschließlich für Zwecke des EFV zur Verfügung. Mit dieser Vorsorge wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ergebnisse aus dem Verfahren nicht der OeKB zur freien Verfügung stehen, sondern diese als Ausgleichsmechanismus zur Deckung von Risiken (auch im Sinne einer Betriebspflicht im Falle einer Beendigung des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 8a AusfFG) innerhalb des EFV zur Verfügung stehen. Das Finanzamt für Körperschaften (Wien) hat die Behandlung der ZAR als „abzugsfähigen Schuldposten“ anerkannt, sofern dieser zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird.
Die OeKB hat sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu entschlossen, den Zinsenausgleichsposten wegen seiner Besonderheit gesondert auszuweisen (siehe Note 27).
Services als Entwicklungsbank
Die OeEB arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Ziel, die Lebenssituation der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern. Die rechtlichen Grundlagen für diese Geschäftstätigkeit sind im Wesentlichen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes festgelegt (siehe dazu auch Rechtliche Grundlage: Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz [AusfFG]). Mit öffentlichem Auftrag stellt sie Finanzierungen zu marktnahen Konditionen bereit, kann aber dank umfassender Haftungen seitens der Republik Österreich ein höheres wirtschaftliches Risiko als Kommerzbanken eingehen. Die OeEB beteiligt sich treuhändig aus Bundesmitteln an Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern und verstärkt mit begleitenden Maßnahmen die entwicklungspolitischen Effekte. Im Bereich der Technical Assistance Advisory stellt die OeEB besondere Finanzmittel zur Stärkung der entwicklungspolitischen Wirkungen zur Verfügung. Damit sollen in erster Linie Beteiligungen aus Bundesmitteln und Investitionsfinanzierungen der OeEB vorbereitet und begleitet werden.
Services für den Kapitalmarkt und Energiemarkt
Die OeKB Gruppe bietet ein breit gefächertes Portfolio von Dienstleistungen für den österreichischen Kapitalmarkt an. Dazu zählen die Geschäftsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich im Wege des Auktionsverfahrens, Zahl- und Berechnungsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich, die Meldestelle gemäß KMG, OAM Issuer Info (Speichermedium für börsengesetzliche Informationen), ISIN-Kennnummernvergabe und Finanzdaten Service wie die Sammlung und der Verkauf von Stamm-, Termin- und Preisdaten zu Finanzinstrumenten, Fondsservices (Plattform für Datenaustausch) und LEI-Servicepartnerschaft. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OeKB CSD werden Aufgaben als Zentralverwahrer gemäß EU CSD Regulation (Verordnung [EU] Nr. 909/2014) angeboten. Diese Aufgaben umfassen die Übernahme der Wertpapiere der kapitalaufnehmenden Emittenten zur Verwahrung und Verwaltung, Durchführung von Buchungsaufträgen zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte und die Steuerung der Zahlungen der Emittenten zur Erfüllung der in den Wertpapieren verbrieften Ansprüche.
Entlang der Kernkompetenzen im Kapitalmarkt werden auch Dienstleistungen für den österreichischen Energiemarkt erbracht. Diese Energiemarkt Services umfassen Serviceleistungen im Bereich des Finanzclearings und des Risikomanagements für die Verrechnungsstellen im Gas- und Strommarkt in Österreich. Darüber hinaus ist die OeKB an der European Commodity Clearing AG (ECC) als General Clearing Member (GCM) aktiv und übernimmt in diesem Zusammenhang für Non-Clearing Member das Sicherheitenmanagement und die finanzielle Abwicklung. Weiters ist die OeKB als Settlementbank an der eSett zugelassen und unterstützt so die Kunden bei ihren Handelstätigkeiten am Strommarkt in den nordischen Märkten Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden.
Services in der Tourismusfinanzierung und -förderung
Mit der OeHT steht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine Einrichtung zur Verfügung, die sowohl österreichische Förderstelle als auch Bank ist. Die Fördermittel erhält die OeHT von öffentlichen Stellen. Die Kernaufgabe der OeHT ist die Finanzierung von Investitionsprojekten von KMUs in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Besonderheit von Finanzierungen durch die OeHT ist die mit jedem Finanzierungsprodukt verbundene Förderungsleistung des Bundes. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wickelt sie die Tourismusförderung des Bundes ab. Diese Förderleistungen können in Form von Haftungsübernahmen, Barzuschüssen oder in Form von geförderten Zinssätzen ausgestaltet sein. Die OeHT ist Partnerinstitut der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg. Außerdem übernimmt die OeHT im Rahmen des EFRE Förderprogramms (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für mehrere Bundesländer die Funktion der „zwischengeschalteten Förderstelle“ zur Abwicklung von touristischen Förderprojekten im Rahmen der Vergabe eines geförderten Kredites. Seit 2020 ist die OeHT mit Ausbruch der COVID-19 Krise auch mit der Abwicklung der österreichischen Förderprogramme zur Unterstützung der Tourismus- und Freizeitbetriebe betraut. Dieses Programm läuft derzeit aus und die Verträge werden laufend abgewickelt. Für die Abwicklung dieser Förderprogramme steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7).
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der OeKB Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind – erstellt. Die Anforderungen des § 59a BWG und des § 245a UGB werden erfüllt.
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes ist der Vorstand der OeKB verantwortlich; er wurde am 7. März 2025 vom Vorstand unterzeichnet. Nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss erfolgt die Kenntnisnahme durch den Aufsichtsrat der OeKB.
Detailangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen – mit Ausnahme der Erläuterungen im Kapitel Exportfinanzierungsverfahren – der OeKB Gruppe, einschließlich der Änderungen während des Jahres, sind in den Anmerkungen in Note 2 enthalten.
Die Berichtswährung und funktionale Währung dieses Konzernabschlusses und der OeKB Gruppe ist der Euro. Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro angegeben. Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.

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Bei der Darstellung des Konzernabschlusses orientiert sich die OeKB Gruppe an den wichtigsten Eigenarten des Geschäftsmodells sowie an den Darstellungen von Unternehmen im Peergroup-Vergleich sowie den Vorschlägen der großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Erstellung von Konzernabschlüssen von Banken nach IFRS, wodurch der Konzernabschluss für Investoren leichter vergleichbar ist.
Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch den Vorstand, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres beeinflussen können.
Bereiche, in denen dies notwendig ist, sind:
— Die Beurteilung des Geschäftsmodells, in dem die Vermögenswerte gehalten werden, und die Beurteilung, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes ausschließlich Kapitalzahlungen und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Note 2
— Die der Bestimmung des Fair Value zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen, welche schwanken können. Note 3
— Festlegung der Leasinglaufzeit: Bestimmung, ob die Ausübung von Kündigungsmöglichkeiten hinreichend sicher ist. Note 21
— Die der Bestimmung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten zugrundeliegende Beurteilung, ob das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung unter Einbeziehung von zukunftsgerichteten Informationen bei der Ermittlung des Expected Credit Loss signifikant gestiegen ist. Die Festlegung des LGD (Loss Given Default) sowie der PD (Probability of Default) bei der Berechnung der Wertminderung. Note 37
— Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet. Note 24
— Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden. Note 25
— Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen aufgrund von Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat. Note 33
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft und stehen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und Erwartungen zum Bilanzierungszeitpunkt oder Prognosen zukünftiger Ergebnisse. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden fortlaufend berücksichtigt.
Note 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2024 anzuwenden sind
In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene (einschließlich Erläuterungen) angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe Anwendung finden.
Standards und Änderungen, die erstmals 2024 anzuwenden sind
Erstmalige Anwendung
Übernahme durch EU
IAS 1 (Änderung)
Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten als lang- und kurzfristig
01.01.2024
Ja
IFRS 16 (Änderung)
Folgebewertung bei Leasingverhältnissen bei Sale-and-Leaseback
01.01.2024
Ja
IAS 1 (Änderung)
Klassifizierung als kurzfristige Verbindlichkeiten durch Nebenbedingungen
01.01.2024
Ja
IAS 7 und
IFRS 7 (Änderung)
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
01.01.2024
Ja
IAS 1 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
Mit diesen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses soll mehr Klarheit geschaffen werden bei der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig. Es geht dabei hauptsächlich um den Begriff der Erfüllung.
Für die OeKB Gruppe haben die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRS 16 - Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit bei einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
Die Änderungen erfordern eine Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback Transaktion in der Weise, dass kein Gewinn bzw. Verlust in Bezug auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht erfasst wird. Leasinggeschäfte, die nicht als Sale-and-Leaseback-Geschäfte zu klassifizieren sind, bleiben von dieser Änderung unberührt.
Da die Gruppe keine Sale-and-Leaseback-Vereinbarungen abgeschlossen hat, haben Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IAS 1 – Klassifizierung als kurzfristige Verbindlichkeit durch Nebenbedingungen
Die Änderungen betreffen die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristige oder langfristige Verbindlichkeiten, die bestimmten Nebenbedingungen (Covenants) unterliegen. Covenants sind Konditionen in Kreditverträgen, deren Verletzung dazu führen können, dass ein Kredit fällig gestellt wird. Die Änderungen an IAS 1 stellen klar, dass Verbindlichkeiten (Schulden) nur dann als langfristig eingestuft werden, wenn das Recht zur Verschiebung der Rückzahlung am oder vor dem Abschlussstichtag besteht. Rechte, die erst nach dem Abschlussstichtag ausgeübt werden können, sollen keine Berücksichtigung zum Abschlussstichtag finden.
Da die OeKB Gruppe keine derartigen Verträge abgeschlossen hat, haben Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
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IAS 7 und IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Die Änderungen betreffen Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen - auch als Lieferkettenfinanzierung, Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Reverse-Factoring-Vereinbarungen bekannt.
Da die Gruppe keine derartigen Verträge abgeschlossen hat, haben Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Neue Standards oder Änderungen, die noch nicht angewendet werden
Eine Reihe von neuen Standards und Änderungen zu Standards, welche teilweise bereits von der EU übernommen wurden, sind in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 31. Dezember 2024 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist:
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
Inkrafttreten
Übernahme durch EU
IAS 21 (Änderung)
Mangel an Umtauschbarkeit
01.01.2025
Ja
IFRS 9 und
IFRS 7 (Änderung)
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
01.01.2026
Nein
IFRS 9 und
IFRS 7 (Änderung)
Verträge über naturabhängige Stromversorgung
01.01.2026
Nein
Änderung an den IFRS
Jährliches Verbesserungsprojekt Vol. 11 zu IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7
01.01.2026
Nein
IFRS 18 (Neu)
Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen
01.01.2027
Nein
IFRS 19 (Neu/Draft)
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflichten - Angaben
01.01.2027
Nein
IAS 21 – Mangel an Umtauschbarkeit
Die Änderung beinhaltet Leitlinien und spezifiziert, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie nicht umtauschbar ist. Explizite Vorschriften dazu, welchen Wechselkurs ein Unternehmen zu verwenden hat, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist, enthielt IAS 21 bisher nicht. Eine Währung gilt als umtauschbar, sobald ein Unternehmen zum Bewertungszeitpunkt und für einen bestimmten Zweck in der Lage ist, diese Währung in eine andere Währung umzutauschen, und zwar über Märkte oder Umtauschmechanismen, die ohne unangemessene Verzögerung durchsetzbare Rechte und Verpflichtungen schaffen. Eine Währung ist dann nicht umtauschbar, sobald ein Unternehmen nur einen unwesentlichen Betrag der anderen Währung erhalten kann.
— Sobald die Währung zum Bewertungszeitpunkt nicht umtauschbar ist, schätzt der Abschlussersteller den Stichtagskurs als den Kurs, der für eine ordnungsgemäße Transaktion zwischen Marktteilnehmern gegolten hätte und der die vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen getreu widerspiegeln würde. Sofern dieser nicht beobachtbar ist, lässt die neue Vorschrift auch andere Einschätzungsmethoden zu. Diese könnten eine Anpassung eines beobachtbaren Wechselkurses sein, sofern die Bedingung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Transaktion erreicht wird.

Der Abschlussersteller, der den Mangel an Umtauschbarkeit festgestellt hat, muss Informationen im Abschluss zur Verfügung stellen, die den Adressaten eine Beurteilung ermöglichen, wie sich der Mangel an Umtauschbarkeit einer Währung auf die finanzielle Leistungsfähigkeit, die finanzielle Lage und die Cashflows des Unternehmens auswirkt bzw. auswirken könnte.
Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden (prospektiv), die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Alle Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der Änderungen werden als Anpassung des Eröffnungssaldos der Gewinnrücklagen erfasst, wenn das Unternehmen Fremdwährungstransaktionen berichtet. Wenn ein Unternehmen eine andere Darstellungswährung als seine funktionale Währung verwendet, setzt es den kumulierten Betrag der Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital an.
Die OeKB Gruppe berichtet ausschließlich in der eigenen funktionalen Währung. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung resultieren im Wesentlichen aus Währungen an einem hochliquiden Markt (Emissionswährungen der OeKB als Emittent wie z. B. USD). Sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung in weniger liquiden Märkten bestehen, stehen diese in der Regel in Zusammenhang mit der Führung von Geldkonten (Sichteinlagen) bei der OeKB Gruppe, deren Wechselkursveränderungen in der Regel keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der OeKB Gruppe haben sondern von den Geschäftspartnern der Gruppe getragen werden.
IFRS 9 und IFRS 7 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Die verabschiedeten Änderungen beinhalten eine Klärung der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, die mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs- (ESG) und ähnlichen Merkmalen verknüpft sind und sich solche ESG-Merkmale in Finanzinstrumenten auf die Folgebilanzierung, also die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert auswirken. Die Folgebilanzierung hängt von den Zahlungsstromeigenschaften des finanziellen Vermögenswertes ab. Das IASB will mit den Änderungen klarstellen, wie die vertraglichen Zahlungsströme entsprechender Instrumente in diesem Kontext zu beurteilen sind.
Darüber hinaus adressiert die Änderung die Erfüllung von Verbindlichkeiten durch elektronische Zahlungssysteme. Im Mittelpunkt standen dabei Probleme bei der Anwendung der Ausbuchungsvorschriften in IFRS 9 bzgl. finanzieller Vermögenswerte bzw. finanzieller Verbindlichkeiten bei elektronischem Geldtransfer. Die Änderungen stellen zum einen klar, zu welchem Zeitpunkt ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht wird. Darüber hinaus wird ein Wahlrecht eingeführt, das es einem Unternehmen ermöglicht, eine finanzielle Verbindlichkeit auszubuchen, bevor es am Erfüllungstag Barmittel liefert, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Mit den Änderungen hat das IASB auch zusätzliche Angabepflichten im Hinblick auf Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Ergebnis bewertet werden, sowie auf Finanzinstrumente mit bedingten Merkmalen (z. B. ESG-Ziele) eingeführt.
Die Gruppe hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Auswirkungen durch die Anpassungen evaluiert. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Zudem ist die Übernahme der Bestimmung durch die EU noch ausständig.
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IFRS 9 und IFRS 7 – Verträge über naturabhängige Stromversorgung
Verträge über erneuerbare Energien zielen darauf ab, die Stabilität von und den Zugang zu erneuerbaren Stromquellen zu sichern. Diese umfassen in der Regel sog. Power Purchase Agreements (PPA), die als Verträge mit physischer Stromlieferung oder als virtuelle PPA ausgestaltet sein können. Die Märkte für Strom aus erneuerbaren Energien weisen einzigartige Merkmale auf. Diese besonderen Marktmerkmale haben bei der Anwendung der derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften zu Problemen geführt, insbesondere bei langfristigen Verträgen.
Da die OeKB Gruppe keine derartigen Verträge hat, werden die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Zudem ist die Übernahme der Bestimmung durch die EU noch ausständig.
Jährliches Verbesserungsprojekt Vol. 11
Grundsätzlich beschränken sich die jährlichen Verbesserungen auf Änderungen, die entweder den Wortlaut eines IFRS-Standards klarstellen oder relativ geringfügige unbeabsichtigte Konsequenzen, Versehen oder Konflikte zwischen Anforderungen in den Standards korrigieren. Die in den Annual Improvements enthaltenen Änderungen betreffen:
— IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften durch einen Erstanwender
— IFRS 7 – Finanzinstrumente – Angaben:
– Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung
– Angabe bei Abweichungen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis
– Angaben zum Kreditrisiko
— IFRS 9 – Finanzinstrumente:
– Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten
– Transaktionspreis
— IFRS 10 – Konzernabschlüsse - Bestimmung eines "de facto Agenten"
— IAS 7 – Kapitalflussrechnung – Anschaffungskostenmethode
Die OeKB Gruppe geht aufgrund der Änderungen von keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aus. Zudem ist die Übernahme der Bestimmung durch die EU noch ausständig.
IFRS 18 – Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen
Primäres Ziel des IFRS 18 ist, die Beurteilung der Leistung eines Unternehmens durch erhöhte Vergleichbarkeit in der Darstellung zu verbessern und wird IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen. Dazu wird für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgegeben, welche Aufwendungen und welche Erträge den folgenden, neu definierten Bereichen zuzuordnen sind:
– Betrieblicher Bereich (Operating);
– Investitions-Bereich (Investing);
– Finanzierungs-Bereich (Financing).

Die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten werden entfallen. Nach den ersten beiden Bereichen sind verpflichtende Zwischensumme darzustellen. Diese Grundsätze sind im Fall eines nicht spezifischen Geschäftsmodells anzuwenden. Bei Vorliegen eines spezifischen Geschäftsmodells wie bei der OeKB Gruppe (Finanzdienstleister, Unternehmen mit Investmenttätigkeit) variieren die Vorgaben im Detail.
In der Kapitalflussrechnung werden die Ausweiswahlrechte für erhaltene und gezahlte Dividenden entfallen und Zinsen und das Betriebsergebnis wird als Startpunkt bei der Anwendung der indirekten Methode vorgegeben.
Ein weiteres Ziel des IFRS 18 besteht darin, unternehmensspezifische nützliche Information (öffentlich kommunizierte Leistungskennzahlen, welche nicht durch den Rechnungslegungsstandard spezifiziert sind) zur Verfügung zu stellen. Dazu werden Vorgaben gemacht, ob und wie Anhangangaben zu machen sind. Zudem wird neu geregelt, nach welchen Aggregations- und Disaggregationsregeln Angaben im Anhang zu machen sind.
Im Jahr der Erstanwendung sind die Vorjahresvergleichszahlen anzupassen. Für die Anpassung der Gewinn- und Verlustrechnung ist dabei eine Überleitungsrechnung im Anhang darzustellen.
Die OeKB Gruppe wird dazu eine Arbeitsgruppe einsetzen, um den Anpassungsbedarf und die Auswirkungen aus die Darstellung des Konzernabschlusses zu evaluieren. Die Übernahme der Bestimmung durch die EU ist noch ausständig.
IFRS 19 – Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflichten - Angaben
Der neue Standard erlaubt es bestimmten Tochterunternehmen, die IFRS-Rechnungslegungsstandards mit reduzierten Anhangangaben anzuwenden. IFRS 19 kann von einem Tochterunternehmen angewendet werden, wenn
— das Tochterunternehmen selbst keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt und
— sein Mutterunternehmen einen IFRS-Konzernabschluss erstellt.
Eine öffentliche Rechenschaftspflicht liegt insbesondere dann vor, wenn das Tochterunternehmen Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt notiert hat.
Wendet ein Tochterunternehmen im Einzel- oder Konzernabschluss die vollständigen IFRS an, so reduziert die optionale Anwendung des IFRS 19 den Umfang der anzugebenen Anhangangaben gegenüber den anderen IFRS-Standards substanziell. Die Vorschriften zum Ansatz, Bewertung und Ausweis der anderen IFRS-Standards sind jedoch anzuwenden. Ein Tochterunternehmen, das IFRS 19 anwendet, hat in seiner ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung über die Übereinstimmung mit den IFRS klar anzugeben, dass IFRS 19 angewendet wurde.
Da die OeKB Gruppe in keinen Konzernabschluss vollständig einbezogen ist, kann die Gruppe künftig den IFRS 19 nicht anwenden. Die Übernahme der Bestimmung durch die EU ist noch ausständig.

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Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die OeKB Gruppe hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben.
A. Konsolidierungsgrundsätze
— Unternehmenszusammenschlüsse
Bei Unternehmenszusammenschlüssen im Sinne des IFRS 3 werden bei der Kapitalkonsolidierung sämtliche materiellen und immateriellen identifizierbaren Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs neu bewertet. Die Anschaffungskosten werden mit dem anteiligen Nettovermögen zum Zeitpunkt des Überganges der Beherrschung verrechnet. Nicht beherrschende Anteile werden auf Basis der mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden ermittelt.
— Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von der OeKB beherrschte Unternehmen. OeKB beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Aktiva, Passiva und Ergebnisse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
– Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
– Verlust der Beherrschung
Verliert die OeKB die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.
— Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, über welches die OeKB Gruppe hinsichtlich einer Vereinbarung die gemeinschaftliche Führung ausübt. Diese werden nach der Equity-Methode bilanziert, wobei sie beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten angesetzt werden, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. Die entsprechenden Anteile am Gesamtergebnis werden dabei als Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erhaltene Dividenden werden als Minderung des nach der Equity-Methode erfassten Buchwerts erfasst (Aktivtausch). Basierend auf internen, wie externen Erkenntnissen wird das Vorliegen eines etwaigen Wertminderungsbedarf jährlich überprüft. Sofern ein Wertminderungsbedarf gegeben ist, erfolgt eine Abschreibung auf den verminderten Wert. Die Bestimmung des Nutzungswertes erfolgt dabei auf Basis von Planrechnungen nach anerkannten Methoden.
— Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsfälle
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle erfassten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Sachverhalte für Zwischenergebniseliminierungen liegen in der OeKB Gruppe nicht vor. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.
B. Währungsumrechnung
Fremdwährungstransaktionen werden von der OeKB Gruppe zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zu von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Devisen-Referenzkursen (Stichtagskurs) des Bilanzstichtages in die funktionale Währung umgerechnet.
Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mittelkurs
Währung
Mittelkurs
Währung
Mittelkurs
Währung
Mittelkurs
Währung
1,6772
AUD
0,8292
GBP
1,8532
NZD
1,0389
USD
1,4948
CAD
8,0686
HKD
4,2750
PLN
19,6188
ZAR
0,9412
CHF
411,3500
HUF
4,9743
RON
 
 
7,5833
CNY
163,0600
JPY
11,4590
SEK
 
 
25,1850
CZK
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Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst.
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C. Zinsüberschuss
— Effektivzinsmethode
Zinserträge und Zinsaufwendungen von Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden mittels Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Der Effektivzinssatz ermittelt sich auf Basis der geschätzten zukünftigen Cashflows (inkl. Transaktionskosten) über die voraussichtliche Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes für finanzielle Vermögenswerte, welche nicht beim Zugangszeitpunkt bereits wertgemindert waren, schätzt die OeKB Gruppe die zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes, nicht jedoch erwartete Kreditverluste (Kreditrisiken). Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird ein kreditbereinigter Effektivzinssatz unter Verwendung geschätzter zukünftiger Cashflows einschließlich erwarteter Kreditverluste (Kreditrisiken) berechnet.
Die Berechnung des Effektivzinssatzes beinhaltet die Transaktionskosten und die gezahlten oder erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Die Transaktionskosten umfassen zusätzliche Kosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen sind.
— Fortgeführte Anschaffungskosten
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind der Betrag, zu dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Tilgungen, zu- bzw. abzüglich der kumulierten Amortisierung unter Verwendung der Effektivzinsmethode, berichtigt um Kreditrisikovorsorgen.
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes vor Anpassung um Kreditrisikovorsorgen.
— Berechnung der „Zinserträge und –aufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“
Hierbei wird der effektive Zinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn der Vermögenswert nicht wertgemindert ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Schuld angewendet.
Bei finanziellen Vermögenswerten, deren Bonität bei erstmaligem Ansatz nicht beeinträchtigt war, jedoch diese zum Bilanzstichtag beeinträchtigt ist (Stufe 3), werden die Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten (= Nettobasis) berechnet. Ist die Bonität des Vermögenswertes nicht mehr beeinträchtigt, wird die Berechnung der Zinserträge auf die Bruttobasis zurückgesetzt.
Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird der Zinsertrag berechnet, indem der kreditadjustierte Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögenswertes angewendet wird. Die Berechnung der Zinserträge fällt nicht auf die Bruttobasis zurück, auch wenn sich das Kreditrisiko des Vermögenswertes verbessert.
Für Informationen darüber, wann die Bonität von Vermögenswerten beeinträchtigt ist, siehe Note 37.
— Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Die nach der Effektivzinsmethode ermittelten Zinserträge und –aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten Zinserträge und –aufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden dargestellt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten sonstigen Zinserträge und –aufwendungen umfassen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, welche designiert zum Fair Value (FV-Option) sowie verpflichtend zum Fair Value durch die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bewertet werden. Die Sonstigen Zinserträge umfassen ebenso Minderaufwendungen aus sonstigen negativen Zinsen, die Sonstigen Zinsaufwendungen Mindererträge aus sonstigen negativen Zinsen.
— Laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren
Sofern im EFV Überschüsse aus der Zinsverrechnung entstehen, werden diese entsprechend den Beschlüssen der Organe der OeKB in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren übergeführt (Dotierung des Zinsenausgleichspostens). Maßnahmen zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes, werden mit dem Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren verrechnet (Verwendung des Zinsenausgleichspostens). Die laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens wird korrespondierend zu den Erträgen des EFV in den Posten Zinserträge, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden bzw. Sonstige Zinserträge erfasst (siehe Note 6 bzw. Note 27).
— Haftungsentgelte gemäß § 1 Abs 2 AFFG
Die Haftungsentgelte gemäß § 1 Abs 2 AFFG stehen im direkten Zusammenhang mit den verbrieften Verbindlichkeiten der OeKB. Der Aufwand wird je Garantie periodengerecht ermittelt und in den Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden erfasst. Wird für garantierte finanzielle Verbindlichkeiten die FV-Option angewendet, werden die Haftungsentgelte periodengerecht ermittelt und in dem Posten Sonstige Zinsaufwendungen erfasst.
D. Provisionsergebnis
Provisionserträge und –aufwendungen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, sind im Effektivzinssatz enthalten und werden daher im Zinsergebnis dargestellt. Wird nicht erwartet, dass eine Kreditzusage zur Auszahlung eines Kredites führt, wird die damit verbundene Kreditzusagegebühr erfolgswirksam erfasst.
Provisionserträge werden in jenen Perioden erfasst, in denen die zugehörige Dienstleistung erbracht wird. Provisionsaufwendungen werden zum Zeitpunkt des Erhalts der Leistung als Aufwand erfasst.
Die von der Entwicklungsbank an die Republik Österreich entrichteten Haftungsentgelte gemäß § 9 AusfFG stehen im Zusammenhang mit den einzelnen finanziellen Vermögenswerten und werden im Provisionsaufwand (siehe Note 7) erfasst.
E. Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
Die Realisierung der Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung (siehe Note 11).
F. Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value (FV) in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bilanziert werden
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten betrifft
— derivative Finanzinstrumente und Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG, die zu Absicherungszwecken gehalten werden,
— finanzielle Vermögenswerte, welche verpflichtend zum FVTPL zu erfassen sind sowie
— finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, für welche die FV-Option in Anspruch genommen wurde.
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Dieser Posten beinhaltet die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie sämtliche Währungsumrechnungsdifferenzen (siehe Note 9).
G. Ertragsteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder mit einem im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich auf unsichere Steuerposten, werden nach IAS 37 bilanziert.
— Tatsächliche Steuern betreffen die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur nach den Bestimmungen des IAS 12.71 ff saldiert.
— Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
– temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bei einem Geschäftsfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;
– temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern die OeKB Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass diese sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden;
– zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes.
Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verluste liegt nicht vor.
Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung dieser latenten Steueransprüche ermöglichen wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig sind oder zukünftig Gültigkeit haben werden.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung der OeKB Gruppe im Hinblick auf Art und Weise der Realisierung der Buchwerte der Vermögenswerte bzw. der Erfüllung der Schulden zum Abschlussstichtag ergeben.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn die Voraussetzungen des IAS 12.74 ff dafür erfüllt sind.
H. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
H1 - Erstmaliger Ansatz
Die OeKB Gruppe erfasst die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und verbriefte Verbindlichkeiten erstmalig bei Vertragsabschluss. Alle anderen Finanzinstrumente (einschließlich Käufe von finanziellen Vermögenswerten) werden am Handelstag angesetzt, d. h. an dem Tag, an dem die OeKB Gruppe Vertragspartei des Instruments wird. Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Sofern ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten zu erfassen ist, wird dieses zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst.
Die laufenden Erträge der finanziellen Vermögenswerte, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden in den Zinserträgen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, erfasst. Alle anderen laufenden Erträge (bis auf die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz) werden im Posten Sonstige Zinserträge erfasst. Sofern Mindererträge aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden und Sonstige Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die OeKB Gruppe hat, wie auch im Vorjahr, keine finanziellen Vermögenswerte im Handelsbestand.
Die laufenden Aufwendungen der finanziellen Verbindlichkeiten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden im Posten Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden erfasst. Alle anderen laufenden Aufwendungen werden im Posten Sonstige Zinsaufwendungen erfasst. Sofern Minderaufwendungen aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten Zinserträge, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden und Sonstige Zinserträge ausgewiesen.
H2 - Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (AC), als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) klassifiziert. Diese Klassifizierung erfolgt auf Grundlage
— des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und
— der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes.
Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, diese Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
— die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

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Ein finanzieller Vermögenswert wird zum FVOCI bewertet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der Vermögenswerte besteht, und
— die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Der erstmalige Ansatz der finanziellen Vermögenswerte AC und FVOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten.
Ein finanzieller Vermögenswert, der weder zu AC noch zu FVOCI bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zu bewerten.
Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente besteht zusätzlich das Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die OeKB Gruppe hat dieses Wahlrecht für sämtliche in Bestand befindliche Eigenkapitalinstrumente in Anspruch genommen, da es sich dabei um strategische, langfristige Investitionen im sonstigen Anteilsbesitz handelt. Sämtliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes dieser Eigenkapitalinstrumente werden innerhalb des sonstigen Ergebnisses erfasst, wobei ein Recycling dieser kumuliert erfassten Wertänderungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ausgeschlossen ist. Ausschließlich Dividendenerträge dieser Eigenkapitalinstrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Erträgen aus dem Sonstigen Anteilsbesitzes erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender Accounting Mismatch beseitigt oder signifikant verringert wird. Die betroffenen Positionen in der Bilanz sind in Note 15 ersichtlich.
Geschäftsmodell
Die OeKB Gruppe beurteilt das Ziel eines Geschäftsmodells, in dem ein Vermögenswert auf Portfolioebene gehalten wird, über die Art und Weise, in der das Instrument verwaltet und an das Management berichtet wird. Zu den berücksichtigten Informationen gehören:
— festgelegte Strategie und Ziele für das Portfolio. Insbesondere, ob die Strategie darauf ausgerichtet ist, Zinserträge zu erzielen, ein bestimmtes Zinsprofil beizubehalten, die Duration der finanziellen Vermögenswerte an die Laufzeit der zugehörigen finanziellen Verbindlichkeiten anzupassen oder die Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren;
— wie die Wertentwicklung des Portfolios bewertet und an das Management berichtet wird;
— die Risiken, die das Ergebnis des Geschäftsmodells beeinflussen und wie diese Risiken gemanagt werden;
— ob die Vergütung an das Management auf Basis der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der verwalteten Vermögenswerte oder der vereinnahmten Zahlungsströme beruht; und
— die Häufigkeit, das Volumen und der Zeitpunkt der Verkäufe in früheren Perioden sowie die Gründe für solche Verkäufe und ihre Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität. Informationen über die Verkaufsaktivität werden jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil einer Gesamtbewertung, wie das erklärte Ziel der OeKB Gruppe erreicht wird und wie die Zahlungsströme realisiert werden.
Beurteilung, ob vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen beinhalten
Für die Zwecke dieser Bewertung wird der Kapitalbetrag als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz definiert. Zinsen sind definiert als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes und für das Kreditrisiko im Zusammenhang mit dem während eines bestimmten Zeitraums ausstehenden Kapitalbetrages und für andere grundlegende Kreditrisiken und –kosten (z. B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie die Gewinnspanne (Marge).
Bei der Beurteilung, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, berücksichtigt die OeKB Gruppe sämtliche Vertragsbedingungen des Instruments. Dies umfasst die Beurteilung, ob der finanzielle Vermögenswert vertragliche Bestimmungen enthält, die Zeitpunkte oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme so ändern könnten, dass sie diese Bedingung nicht erfüllen.
Umgliederungen
Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, außer in dem Zeitraum, nachdem die OeKB Gruppe ihr Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte geändert hat. Im aktuellen Jahr und im Vorjahr wurden keine Umgliederungen vorgenommen.
Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten
Bei der erstmaligen Erfassung wird eine finanzielle Verbindlichkeit, mit Ausnahme von Finanzgarantien und Kreditzusagen, in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert.
Eine finanzielle Verbindlichkeit kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender Accounting Mismatch beseitigt oder signifikant verringert wird. Bei zum Fair Value bewerteten Verbindlichkeiten soll gemäß IFRS 9 jener Teil der Bewertung, welcher das eigene Kreditrisiko betrifft, im Sonstigen Ergebnis dargestellt werden. Aufgrund der Besonderheit des Exportfinanzierungsverfahrens, dass sämtliche Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten, welche diesem Verfahren zurechenbar sind, in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren übergeleitet werden, würde diese Vorgehensweise zu einem Accounting Mismatch führen. Daher wird von der Ausnahmeregelung gemäß IFRS 9.5.7.7 und IFRS 9.5.7.8 Gebrauch gemacht und das gesamte Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung weiterhin ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes
Die OeKB Gruppe bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn seine vertraglichen Anrechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen, oder sie die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme in eine Transaktion überträgt, bei der im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Betrag der erhaltenen Gegenleistung (einschließlich eines neu erworbenen Vermögenswertes abzüglich einer neuen Verbindlichkeit) und ein kumulativer Gewinn oder Verlust, sofern dieser im OCI erfasst wurde, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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Ein kumulierter Gewinn oder Verlust, welcher im OCI für als FVOCI designierte Eigenkapitalinstrumente (Sonstiger Anteilsbesitz) ausgewiesen wird, wird bei der Ausbuchung solcher Instrumente nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei jedem Anteil an übertragenen finanziellen Vermögenswerten, der sich für eine Ausbuchung qualifiziert, werden alle bei dieser Übertragung entstandenen oder behaltenen Rechte und Verpflichtungen gesondert als Vermögenswert oder Verbindlichkeit erfasst.
Die OeKB Gruppe tätigt Geschäfte, bei denen Vermögenswerte übertragen werden, aber alle wesentlichen Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte bei der OeKB Gruppe verbleiben (z. B. Repo-Geschäfte). In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.
Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit
Die OeKB Gruppe bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder verfallen sind.
Modifikation von finanziellen Vermögenswerten
Modifikationen stellen Anpassungen von ursprünglich vertraglich vereinbarten Bedingungen dar. Diese Anpassungen werden von der OeKB Gruppe hinsichtlich deren Wirkungsgrades sowohl auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene beurteilt. Wenn die Vertragsbedingungen eines finanziellen Vermögenswertes geändert werden, beurteilt die OeKB Gruppe, ob die Zahlungsströme des modifizierten Vermögenswertes quantitativ voneinander abweichen. Ist die Abweichung wesentlich, wird der ursprüngliche finanzielle Vermögenswert ausgebucht und ein neuer finanzieller Vermögenswert wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zur Beurteilung der quantitativen Wesentlichkeit wird in der OeKB Gruppe vorrangig ein Barwertvergleich zwischen dem ursprünglichen und dem geänderten Zahlungsstrom basierend auf dem Effektivzinssatz herangezogen. Angelehnt an die Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten begründet eine Abweichung von mehr als 10 % in dieser Vergleichsrechnung die Wesentlichkeit der Modifikation. Darüber hinaus werden qualitative Kriterien zur Beurteilung der Wesentlichkeit einer Modifikation herangezogen, wobei hier die Wesentlichkeit basierend auf den Inhalt der Änderung beurteilt wird. Darunter fallen Währungswechsel, Schuldnerwechsel und Vertragsänderungen, die zu einer geänderten Einschätzung des SPPI-Kriteriums führen.
Wenn sich die Zahlungsströme der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten modifizierten Vermögenswerte nicht wesentlich unterscheiden, führt die Änderung zu keiner Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes. In diesem Fall berechnet die OeKB Gruppe den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes neu und erfasst den Betrag, der sich aus der Anpassung des Bruttobuchwertes als Modifikationsgewinn oder –verlust ergibt, in der Gewinn- und Verlustrechnung. Da es sich bei den Modifikationen der OeKB Gruppe vorrangig um marktinduzierte Modifikationen handelt, erfolgt ein Ausweis im Zinsergebnis. Die Differenz zum rückzahlbaren Betrag wird in Folge im Zuge der Effektivverzinsung bis zum Laufzeitende des finanziellen Vermögenswertes verteilt. Wird im Gegensatz dazu eine solche Änderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorgenommen, so wird der Gewinn oder Verlust zusammen mit den Wertminderungen im Kreditrisikoergebnis ausgewiesen.

Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten
Modifikationen stellen Anpassungen von ursprünglich vertraglich vereinbarten Bedingungen dar. Diese Anpassungen werden von der OeKB Gruppe hinsichtlich deren Wirkungsgrades sowohl auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene beurteilt. Wie zuvor bei der Modifikation von finanziellen Vermögenswerten beschrieben, erfolgt hier ebenso die Beurteilung auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene. Sofern eine wesentliche Modifikation vorliegt, bucht die OeKB Gruppe eine finanzielle Verbindlichkeit aus. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit, die auf den geänderten Bedingungen basiert, zum Zeitwert erfasst. Die Differenz zwischen dem Buchwert der erloschenen finanziellen Verbindlichkeit und der neuen finanziellen Verbindlichkeit mit modifizierten Konditionen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht wesentlich modifizierte Sachverhalte führen zu keiner Ausbuchung der korrespondierenden Verbindlichkeit, wobei etwaige Modifikationsgewinne oder –verluste dabei im Zinsergebnis erfasst werden.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und mit dem Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn die OeKB Gruppe einen einklagbaren Anspruch auf Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu erfüllen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Schuld zu begleichen.
Erträge und Aufwendungen werden nur dann auf Nettobasis ausgewiesen, wenn dies nach dem IFRS zulässig ist oder diese Gewinne und Verluste aus einer Gruppe ähnlicher Transaktionen resultieren (z. B. das Kreditrisikoergebnis).
H3 - Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (Fair Value)
Der beizulegende Wert (Fair Value oder FV) ist der Preis, unter dem unter aktuellen Marktbedingungen am Bewertungsstichtag ein geordneter Geschäftsfall zwischen Marktteilnehmern stattfindet, im Zuge dessen ein finanzieller Vermögenswert verkauft oder eine finanzielle Verbindlichkeit übertragen wird.
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Schulden). Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilungen Finance, Risk Controlling und Treasury legt die Methoden und Parameter zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte fest. Die Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral. Wesentliche Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, verwendet die OeKB Gruppe so weit wie möglich an aktiven Märkten beobachtbare Daten. Ein Markt wird als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit in ausreichender Häufigkeit und Menge stattfinden, um fortlaufend Preisinformationen bereitzustellen.
Wenn an einem aktiven Markt kein notierter Preis vorliegt, verwendet die OeKB Gruppe Bewertungsmethoden, die den Einsatz relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. Die gewählte Bewertungstechnik berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisgestaltung einer Transaktion berücksichtigen würden.
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Wenn ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einen Geldkurs und einen Briefkurs hat, wird der finanzielle Vermögenswert zum Geldkurs und die finanzielle Verbindlichkeit zum Briefkurs bewertet.
Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im aktuellen Jahr wurden (wie im Vorjahr) keine Umgruppierungen vorgenommen.
H4 - Wertberichtigung/Wertminderung (Impairment)
Die OeKB Gruppe setzt für folgende Finanzinstrumente, die nicht zum FVTPL bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL – Expected Credit Loss) an:
– finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich um Schuldinstrumente handelt;
– ausstehende Garantiezusagen;
– Kreditzusagen.
Auf Finanzinstrumente des Sonstigen Anteilsbesitzes wird kein Wertminderungsaufwand erfasst.
Die OeKB Gruppe misst die Wertberichtigungen in Höhe des über die Laufzeit der Finanzinstrumente (Lifetime) berechneten ECL, mit Ausnahme der folgenden Finanzinstrumente, für die ein 12-Monats-ECL ermittelt wird:
– Schuldinstrumente, die zum Abschlussstichtag ein niedriges Kreditrisiko aufweisen;
– Finanzinstrumente, bei denen das Kreditrisiko seit ihrem erstmaligen Ansatz nicht signifikant angestiegen ist.
Die OeKB Gruppe betrachtet eine Schuldverschreibung mit geringem Kreditrisiko, wenn ihr Kreditrisiko-Rating der allgemein anerkannten Definition von „Investment Grade“ entspricht.
Der 12-Monats-ECL ist jener Teil des ECL, der aus einem Ausfallsereignis eines Finanzinstrumentes resultiert, welches innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag möglich ist (entspricht Stufe 1 des Expected Credit Loss Modells). Der Lifetime-ECL entspricht der Ausfallserwartung über die gesamte Laufzeit eines Finanzinstrumentes (entspricht Stufe 2 und 3 des Expected Credit Loss Modells) und kommt bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zum Tragen.
Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)
Der ECL ist eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Er wird wie folgt ermittelt:
— Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag nicht wertgemindert sind: als Barwert aller erwarteten Zahlungsausfälle (d. h. der Differenz zwischen vertraglich geschuldeten Zahlungsströmen und den Zahlungsströmen, die die OeKB Gruppe aus den Finanzinstrumenten erwartet);
— Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag als wertgemindert einzustufen sind: als Differenz zwischen dem Nettobuchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme;
— Nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen/Kreditrahmen: als Barwert der Differenz zwischen den vertraglichen Zahlungsströmen, die der OeKB Gruppe geschuldet werden, wenn die Verpflichtung zur Auszahlung des Kreditbetrages in Anspruch genommen wird, und den Zahlungsströmen aus den Finanzinstrumenten, die die OeKB Gruppe unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme erwartet;
— Finanzgarantien: die erwarteten Zahlungen abzüglich der Beträge, die die OeKB Gruppe voraussichtlich zurückerhält.
Wertberichtigte/wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
Zu jedem Abschlussstichtag beurteilt die OeKB Gruppe, ob bei einem zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswert eine Wertminderung eingetreten ist. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als wertgemindert, wenn ein oder mehrere Ereignisse eintreten, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auswirken.
Die OeKB Gruppe verwendet im Rahmen des Kreditrisikomanagements ein Bonitätsbeurteilungssystem und ein internes Ratingverfahren. Die Einstufung der Geschäftspartner in 22 interne Bonitätsklassen erfolgt basierend auf einer internen Rating- und Mappingsystematik, die sowohl externe Ratings international anerkannter Ratingagenturen (Standard & Poor’s, Fitch) wie auch interne Ratings berücksichtigt. Die Entwicklung der Ratings wird laufend verfolgt.
Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ist dem unter Note 1 beschriebenen EFV zuzurechnen. In diesem Geschäftsmodell wurden seit Bestehen keine eingetretenen Verluste verzeichnet.
Die Kriterien, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfassen folgende beobachtbare Daten:
— erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers oder Emittenten;
— eine Vertragsverletzung, wie ein Ausfall oder ein Ereignis in der Vergangenheit;
— die Restrukturierung eines Kredits durch die OeKB Gruppe;
— es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Konkurs gehen oder eine andere finanzielle Reorganisation vornehmen wird (z. B. ein Sanierungsverfahren);
— das Verschwinden eines aktiven Marktes für eine Sicherheit wegen finanzieller Schwierigkeiten.
Ein Kredit, der aufgrund einer Verschlechterung des Kreditnehmerstatus neu verhandelt wird, wird üblicherweise als kreditbeeinträchtigt eingestuft, es sei denn es gibt Hinweise darauf, dass das Risiko, keine vertraglichen Zahlungsströme zu erhalten erheblich zurückgegangen ist und keine weiteren Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Darüber hinaus gilt ein Kredit, der länger als 30 Tage überfällig ist, als Indikator für eine Beeinträchtigung der Bonität des Kreditnehmers.
Bei der Beurteilung, ob eine Investition in Staatsanleihen kreditwürdig ist, geht die OeKB Gruppe von dieser Praxis ab und beobachtet folgende externe Faktoren:
— Die Bonitätseinschätzung des Marktes spiegelt sich in den Anleiherenditen wider.
— Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen.
— Die Fähigkeit eines Landes, Zugang zu den Kapitalmärkten für die Ausgabe neuer Schuldtitel zu erhalten.
— Die Wahrscheinlichkeit, dass Schulden neu strukturiert werden, führt dazu, dass die Inhaber durch freiwillige oder verpflichtende Schuldenerlässe Verluste erleiden.
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— Die internationalen Unterstützungsmechanismen, die diesem Land die notwendige Unterstützung als „Lender of Last Resort“ geben, sowie die in öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck gebrachte Ansicht von Regierungen und Behörden, diese Mechanismen zu nutzen. Dies beinhaltet eine Bewertung der Wirkung dieser Mechanismen und ob die Fähigkeit und die politische Absicht besteht, die erforderlichen Kriterien zu erfüllen.
Darstellung der Wertberichtigung/Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz
— Zu fortgeführten Anschaffungswerten bewertete finanzielle Vermögenswerte: als Abzug vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte;
— Kreditzusagen und offene Kreditrahmen sowie Finanzgarantien: generell als Rückstellung;
— Wenn ein Finanzinstrument sowohl eine gezogene als auch eine nicht in Anspruch genommene Komponente umfasst und die OeKB Gruppe den ECL der Kreditverpflichtungskomponente nicht getrennt von der gezogenen Komponente ermitteln kann: Ausweis einer kombinierten Wertberichtigung für beide Komponenten. Der Gesamtbetrag wird als Abzug vom Bruttobuchwert der gezogenen Komponenten ausgewiesen. Sofern die Summe der Wertberichtigungen den Bruttobuchwert eines Finanzinstrumentes übersteigt, wird der übersteigende Teil der Wertberichtungen in den Rückstellungen ausgewiesen.
Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität
Bei finanziellen Vermögenswerten, welche bereits bei erstmaligem Ansatz eine beeinträchtigte Bonität hatten, werden die zukünftigen Zahlungsflüsse geschätzt und die Veränderungen im Kreditrisikoergebnis dargestellt.
Ausbuchungen
Kredite und Schuldverschreibungen werden (teilweise oder vollständig) ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf Erholung besteht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die OeKB Gruppe feststellt, dass der Kreditnehmer keine Vermögenswerte oder Einnahmequellen besitzt, die ausreichend Zahlungsströme zur Rückzahlung der offenen Beträge generieren. Ausgeschiedene finanzielle Vermögenswerte könnten jedoch weiterhin Durchsetzungsmaßnahmen zugunsten der OeKB Gruppe unterliegen, aus welchen Rückzahlungen entstehen. Derartige Rückzahlungen werden am Tag des Zahlungseinganges ertragswirksam erfasst.
H5 - Designation zum Fair Value in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) – Fair Value-Option
Finanzielle Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung hat die OeKB Gruppe bestimmte finanzielle Vermögenswerte gemäß FVTPL designiert, da diese finanziellen Vermögenswerte als Grundgeschäft im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten stehen. Die Bewertung erfolgt daher, zur Vermeidung eines Accounting Mismatch, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL).
Finanzielle Verbindlichkeiten
In jenen Fällen, in welchen finanzielle Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken abgesichert werden, wird zur Vermeidung eines Accounting Mismatch die finanzielle Verbindlichkeit zum Fair Value designiert. Die Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung werden analog zu den Absicherungsinstrumenten erfolgswirksam erfasst.
I. Barreserve
Die Barreserve beinhaltet den Kassabestand in Euro und Guthaben (Einlagen) gegenüber Zentralbanken (täglich fällig). Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. Die zu haltenden Mindestreserven werden ebenfalls in diesem Posten ausgewiesen. Der Posten wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
J. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden
Die Posten der Bilanz Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden enthalten:
— Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten; diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstrumentes zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet;
— Kredite und Forderungen, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert sind (zur Vermeidung eines Accounting Mismatch), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und einen Teil der Forderungen an Kunden, die dem EFV und der Entwicklungsbank zugeordnet sind, bestehen Haftungen gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch Note 1), welche integraler Bestandteil der Kreditverträge sind. Bei Verträgen der OeEB ist der integrale Zusammenhang im § 9 AusfFG zu finden. Ein Kreditvertrag wird ohne entsprechende Haftung nicht abgeschlossen.
Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kunden, die der Tourismusfinanzierung und –förderung zurechenbar sind, bestehen Haftungen seitens österreichischer Kommerzbanken. Der übrige Teil dieser Forderungen an Kunden wird hypothekarisch oder durch die Republik Österreich besichert.
K. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Der Posten der Bilanz Sonstige finanzielle Vermögenswerte umfasst:
— Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden; diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
— Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert werden (zur Vermeidung eines Accounting Mismatch), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
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— Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und der Sonstige Anteilsbesitz), die zum FVOCI bewertet werden, wobei Änderungen erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst werden (kein Recycling über die Gewinn- und Verlustrechnung), laufende Erträge (Ausschüttungen, Dividendenzahlungen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz erfasst.
L. Absicherungsinstrumente
Allgemeines
Zur Absicherung von Marktrisiken werden derivative Finanzinstrumente sowie die Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG (siehe Note 1) eingesetzt. Diese Instrumente sichern vor allem zukünftige Cashflows sowie zukünftige Fair Values gegen Zins- und Wechselkursänderungen ab. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps, die OTC (over-the-counter) abgeschlossen und zur wirtschaftlichen Absicherung für Forderungen an Kreditinstitute, sonstige finanzielle Vermögenswerte und verbriefte Verbindlichkeiten genutzt werden.
Abgesicherte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zur Vermeidung eines Accounting Mismatch zum FVTPL designiert. Dadurch werden die Wertschwankungen der Absicherungsinstrumente und der abgesicherten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten direkt im Gewinn oder Verlust erfasst (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden). Es werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken eingesetzt.
Die Bestimmungen des Hedge Accounting wurden in der OeKB Gruppe im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht angewandt.
Derivative Finanzinstrumente
Für derivative Finanzinstrumente wird der beizulegende Zeitwert nach anerkannten Methoden berechnet. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Derivative Finanzinstrumente werden mit ihrem Barwert in einem eigenen Posten in den Aktiva bzw. Passiva ausgewiesen.
Die aus Wertschwankungen entstehenden Kreditexposures werden durch Collaterals besichert. In Konformität mit EMIR (Verordnung [EU] Nr. 648/2012) erfolgt seit dem 4. Quartal 2016 das Clearing von neuen Zinsswaps über eine Central Counterparty (LCH – London Clearing House).
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG (BGBl. Nr. 216/1981 in der jeweils geltenden Fassung) der Republik Österreich, die zur Absicherung von Wechselkursrisiken im EFV (siehe Note 1) dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und wegen ihrer Besonderheit (auf Basis der gesetzlichen Regelung) in einem gesonderten Posten auf der Aktivseite ausgewiesen.
M. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Die Sachanlagen umfassen eigengenutzte Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude dienen überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb. Für den Geschäftsbetrieb nicht optimal nutzbare Flächen werden an Dritte vermietet. Erworbene Software, welche integraler Bestandteil der Funktionalität der zugehörigen Anlage ist, wird als Teil dieser Anlage aktiviert.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen. Ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang eines Sachanlagevermögens wird erfolgswirksam im Sonstigen betrieblichen Erfolg erfasst.
Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn der künftige erhöhte wirtschaftliche Nutzen bzw. die zusätzlichen Funktionalitäten der OeKB Gruppe zufließen werden. Laufende Reparaturen und Wartungen werden als Aufwand erfasst.
Die Abschreibungen werden so berechnet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die geschätzte Nutzungsdauer der wesentlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens der laufenden und der Vergleichsperiode betragen:
– Gebäude: 40 Jahre
– Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
– EDV-Investitionen: 3 bis 5 Jahre
Immaterielle Vermögenswerte
Von der OeKB Gruppe erworbene Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Aufwendungen für selbsterstellte Software wurden nicht aktiviert, da die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 dafür nicht vorlagen.
Nachträgliche Aufwendungen für Software werden nur aktiviert, wenn diese den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des betreffenden Vermögenswertes erhöhen. Alle anderen Aufwendungen werden als Aufwand erfasst.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Software wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer ab dem Zeitpunkt ihrer Nutzung erfolgswirksam abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer der Software der laufenden und der Vergleichsperiode beträgt 3 bis 5 Jahre. Das im Jahr 2019 eigens für die Zwecke der OeHT entwickelte Kreditverwaltungssystem wird mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren bewertet.
Den beim Kauf der OeHT im Jahr 2019 erworbenen Kundenbeziehungen wurde eine Nutzungsdauer von 6 Jahren zugrunde gelegt.

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N. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten:
– Verbindlichkeiten aus Geld- und Kautionskonten,
– Geldmarktgeschäfte,
– Repogeschäfte,
– Kreditaufnahmen.
Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden.
Die OeKB Gruppe bietet kein klassisches Einlagengeschäft und damit keine Sparkonten an. Somit stehen alle in der OeKB Gruppe geführten Konten im Zusammenhang mit der Verrechnung oder Besicherung von Grundgeschäften wie in Note 1 beschrieben.
O. Verbriefte Verbindlichkeiten
Grundsätzlich werden verbriefte Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden.
In den meisten Fällen werden verbriefte Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken abgesichert. Zur Vermeidung eines Accounting Mismatch werden diese abgesicherten verbrieften Verbindlichkeiten zum FVTPL designiert und die Ergebnisse aus der Bewertung analog zu den Absicherungsinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die zum Stichtag ausgewiesenen verbrieften Verbindlichkeiten verfügten, wie auch im Vorjahr, überwiegend über Garantien gemäß § 1 Abs 2a und 2b AFFG der Republik Österreich.
P. Rückstellungen
Langfristige Personalrückstellungen
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Abfertigungen) handelt es sich um Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche unter die Regelung des IAS 19 fallen. In den langfristigen Personalrückstellungen sind Vorsorgen im Zusammenhang mit dem Sterbequartal gemäß Bankenkollektivvertrag enthalten.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach der Projected Unit Credit–Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) bewertet. Diese ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt sie über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeitenden. Dabei wird in Zinsaufwand (der Betrag, um den sich Verpflichtungen über das Jahr durch das Näherrücken der Zahlungen erhöhen) und Dienstzeitaufwand (neu erdiente Ansprüche im betreffenden Jahr) getrennt. Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand werden im Personalaufwand und somit im Betriebsergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste hingegen werden im Sonstigen Ergebnis unter den Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, dargestellt.
Die bei der Berechnung der Leistungsverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen für die Diskontierungssätze, die Gehaltssteigerungsraten, den Pensionstrend sowie die Fluktuation, wurden von den ökonomischen Gegebenheiten festgelegt. Die jeweiligen Diskontierungssätze werden auf Basis der Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen festgelegt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO = Defined Benefit Obligation) wird mit dem Stichtagswert ausgewiesen. Planvermögen (das sind Vermögenswerte, die von einem Fonds gehalten werden und mit denen der DBO zu saldieren wäre) ist nicht vorhanden.
Die Pensionsverpflichtungen umfassen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungssysteme. Leistungsorientierte Versorgungssysteme enthalten Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und Anwartschaften auf zukünftig zu zahlenden Pensionen.
Für wenige leitende Angestellte bestehen noch leistungsorientierte Pläne, die in der Regel auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Entgelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basieren. Diese leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sind ausschließlich rückstellungsfinanziert.
Bei den Abfertigungsverpflichtungen handelt es sich um gesetzlich und vertraglich geregelte Verpflichtungen. Unter gewissen Voraussetzungen ist den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bei deren Ausscheiden ein bestimmter Betrag zu zahlen.
Als biometrische Grundlagen werden die aktuellen Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.
Wesentliche Parameter sind die Gehaltssteigerungsrate unter Berücksichtigung der Kollektivvertragsdynamik und tourliche und außertourliche Erhöhungen sowie das Pensionsantrittsalter unter Anwendung der ASVG-Übergangsbestimmungen nach dem Budgetbegleitgesetz 2003.
Wesentliche Parameter
 
 
 
2024
2023
Zinssatz
3,39 %
3,24 %
 
 
 
Künftige Gehaltssteigerungen (bei Abfertigungen und Pensionen)
3,20 %
3,70 %
Künftige Rentensteigerungen (bei Pensionen)
2,90 %
3,20 %
Pensionsantrittsalter
 
 
Frauen
65 Jahre (schrittweise bis 2033)
65 Jahre (schrittweise bis 2033)
Männer
65 Jahre
65 Jahre
Die OeKB Gruppe bietet dem Großteil der Mitarbeitenden, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Die OeKB Gruppe ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehaltes an die Versorgungseinrichtung (Pensionskasse) zu überweisen. Bei beitragsorientierten Plänen bestehen keine über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen hinausgehenden Verpflichtungen. Die Beiträge sind im Personalaufwand der Periode erfasst.
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Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn
— für die OeKB Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht,
— es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und
— eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (EFV)
Das österreichische System der Exportförderung und -finanzierung basiert auf zwei Sondergesetzen: dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG). Basierend auf diesen Gesetzen wurde der OeKB von der Republik Österreich die banktechnische Abwicklung der Exportförderung und -finanzierung übertragen. Die OeKB führt das EFV im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dies gilt auch in Bezug auf die Aufnahme von Finanzierungen gemäß AFFG sowie für die Weitergabe der Mittel an die Hausbanken (die am EFV teilnehmenden Hausbanken der Exportunternehmen).
Das EFV ist somit Gegenstand spezifischer rechtlicher Vorschriften und weist Besonderheiten auf, für deren Abbildung in der Rechnungslegung nach IFRS keine unmittelbaren Normen bestehen.
Der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR) ergibt sich aus dem spezifischen Zweck des EFV und den damit verbundenen Risiken. Im Jahr 1968 erhielt die OeKB vom Bundesministerium für Finanzen den Auftrag, die im Rahmen des EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto anzusammeln, um sie bei Bedarf ausschließlich für Zwecke des EFV zu verwenden. Diese Verpflichtung wurde und wird durch die jährlichen Beschlüsse des Aufsichtsrates der OeKB im Dezember eines jeden Jahres erfüllt und die Veränderung des Zinsenausgleichposten entsprechend erfasst. Die im EFV erwirtschafteten Vermögensüberschüsse sind somit der Verwendung der OeKB für andere Zwecke sowie dem Zugriff der Eigentümer dauerhaft entzogen und dienen ausschließlich dem Zweck des EFV. Mit der Erfassung eines Zinsenausgleichspostens wird somit dem Umstand Rechnung getragen, dass die angesammelten Mittel aus dem Verfahren nicht der OeKB zur freien Verfügung stehen, sondern ausschließlich zum Ausgleich von Risiken aus dem EFV bestimmt sind.
Die ZAR hat sich im Laufe der Bevollmächtigung zur Führung des – im internationalen Vergleich einmaligen – Exportfinanzierungsverfahrens aus den laufenden Überschüssen aufgebaut. Die OeKB hat sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu entschlossen, diesen Posten wegen seiner Besonderheit gesondert auszuweisen.

Bei der Entscheidung zu diesem gesonderten Ausweis hat die OeKB nachfolgende Überlegungen angestellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass es unmittelbar keine spezifischen Regelungen im IFRS Regelwerk zur Bilanzierung der in der ZAR gesammelten Überschüsse aus dem EFV gibt. Die Beurteilung der Bilanzierung wird dadurch erschwert, dass diese Mittel zum einen den Charakter einer eindeutigen Zweckwidmung zugunsten des EFV haben, die inhaltlich einer Vorsorge für mögliche, zukünftige Verluste im EFV dienen. Zum anderen weist der Sachverhalt aber auch Elemente auf, die im gewissen Umfang auf einen Verpflichtungscharakter hindeuten. Außerdem hat die OeKB bei der Beurteilung die Sichtweise des Auftraggebers (Republik Österreich/Bundesministerium für Finanzen) berücksichtigt, welche eindeutig von einer Verpflichtung gegenüber dem EFV des Bevollmächtigten ausgeht. So tritt die OeKB im Rahmen des EFV im eigenen Namen und Rechnung bei der Mittelaufnahme gemäß AFFG sowie bei der Weitergabe der Mittel an die Hausbanken auf. Nach IAS 37.10 ff ist eine Rückstellung eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. Ein verpflichtendes Ereignis ist ein Ereignis, das eine rechtliche oder faktische Verpflichtung schafft, aufgrund derer das Unternehmen keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat.
Wendet man hingegen die Definition des IAS 32.11 in Bezug auf Eigenkapital als einen Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet, auf den vorliegenden Sachverhalt an, wird diese Anforderung durch die im Zinsausgleichsposten gespeicherten Mittel nicht erfüllt. Diese Mittel sind allein zur Verwendung im Rahmen des EFV bestimmt.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des IFRS hat sich das Management in Abstimmung mit seinem Auftraggeber (BMF) dazu entschlossen, die ZAR als Sonderposten direkt in der Bilanz zwischen Fremdkapital und Eigenkapitel mit Beschreibung in den Notes darzustellen. Damit folgt das Management IAS 1 und weist diesen Posten wegen seiner Besonderheit direkt in der Bilanz aus. Durch diesen Ausweis zeigt die OeKB ganz klar, dass die ZAR für die OeKB eine künftige Verpflichtung darstellt, und dass die Gesellschafter keinen Zugriff auf diese Mittel des EFV haben. Außerdem unterstützt diese Darstellung auch die Sichtweise, dass die Mittel der ZAR für die OeKB eindeutig als Mittel des Verfahrens zu betrachten sind und nur innerhalb dieses Verfahrens eingesetzt werden dürfen.
Das Finanzamt für Körperschaften (Wien) hat die Behandlung der ZAR als „abzugsfähigen Schuldposten“ anerkannt, sofern diese zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird. Der Posten ist somit teilweise temporär steuerfrei.
Q. Ergebnis je Aktie (Earnings per Share)
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien.
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien.

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Note 3 Fair Value-Ermittlung
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben der OeKB Gruppe verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden. Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilungen Finance, Risk Controlling und Treasury, legt die Bestimmungen der beizulegenden Zeitwerte fest. Die Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral und wird an den Gesamtvorstand berichtet.
Die OeKB Gruppe verfügt über einen etablierten Kontrollrahmen für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte. Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Spezifische Kontrollen umfassen:
– Überprüfung der beobachtbaren Preise;
– Validierung und Kalibrierung der Bewertungsmodelle;
– Überprüfungs- und Genehmigungsprozesse für neue Modelle und Änderungen an Modellen.
Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten – beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten – zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise. Diese Prüfung inkludiert
— ob verwendete Werte eines Brokers oder eines Kursinformationsdienstes grundsätzlich von der OeKB Gruppe anerkannt werden;
— das Verständnis des Zustandekommens des beizulegenden Zeitwertes; inwieweit dieser tatsächliche Markttransaktionen darstellt und ob der beizulegende Zeitwert einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für ein identisches Instrument darstellt;
— das Verständnis, wie Preise für ähnliche Instrumente zur Messung des beizulegenden Zeitwertes verwendet und wie diese Preise angepasst wurden, um die Merkmale des zu bewertenden Instrumentes widerzuspiegeln;
— falls eine Anzahl von Preisquotierungen für dasselbe Finanzinstrument erhalten wurde, dass der beizulegende Zeitwert auf Basis dieser Preisquotierungen ermittelt wurde.
Als Schlussfolgerung daraus sollen derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, welcher diese Bewertungen zuzuordnen sind.
Wesentliche Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet die OeKB Gruppe so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
— Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden;
— Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen;
— Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte und Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Bei täglich fälligen Positionen entspricht der Fair Value dem Buchwert, dies betrifft vor allem die Barreserve.
Für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie verbriefte Verbindlichkeiten werden zur Ermittlung des Zeitwertes als Eingangsparameter so weit wie möglich, die am Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden. Mit diesen Daten wird der Barwert der abgezinsten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme errechnet. Die nach dieser Methode bewerteten Finanzinstrumente sind dem Level 2 der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zugeordnet.
— Für den überwiegenden Teil der Kredite des EFV in den Positionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden bestehen vor allem Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch Note 1). Aufgrund dieser Haftungen liegen den Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt, einheitliche Konditionen zugrunde. Daher wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen.
— Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kunden, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung stehen, bestehen vor allem Garantien österreichischer Kreditinstitute oder Haftungen der Republik Österreich. Bei einem kleinen Teil der Kredite mit besonders niedrigem Ausfallsrisiko bestehen auch hypothekarische Sicherheiten.
Die erhaltenen Garantien wirken sich wesentlich auf die Bonität der Kredite aus, weshalb bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads des Garantiegebers angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen wird. Bei hypothekarisch besicherten Krediten wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen. Dieser Ansatz folgt der Geschäftspraxis im Rahmen der Kreditvergabe, welche einen strengen Maßstab an die Akzeptanz von hypothekarischen Sicherheiten voraussetzt, was sich in einem geringen Ausfallsrisiko des Kunden widerspiegelt. Aufgrund dieses äußerst geringen Kreditrisikos erfolgt die Annäherung durch die Verwendung der Credit Spreads der Republik Österreich.
Zu den verwendeten Zinskurven wird bei diesen Krediten eine Marge, abgeleitet von den Verwaltungsaufwendungen der Tourismusfinanzierung, in Höhe von 81 BP aufgeschlagen (2023: 78 BP).
— Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie für verbriefte Verbindlichkeiten, welche im Zusammenhang mit dem EFV stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskonformen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve herangezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag am Markt beobachtbaren Credit Spreads der OeKB berücksichtigt. Für verbriefte Verbindlichkeiten des EFV bestehen untrennbare Ausfallsgarantien der Republik Österreich. Diese werden bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes nicht berücksichtigt, jedoch steht die Bonität der OeKB in enger Verbindung mit jener der Republik Österreich. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskonformen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve herangezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag von der OeHT abgeleiteten, am Markt beobachtbaren Credit Spreads, berücksichtigt.
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Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden, sofern diese nicht dem Geschäftsmodell Hold-to-Collect zuordenbar sind bzw. das SPPI Kriterium nicht erfüllen, mit jenen beizulegenden Zeitwerten bilanziert, die sich unter Zugrundelegung der Börsenkurse ergeben. Diese Finanzinstrumente sind auf Basis der im IFRS 13 definierten Fair Value-Hierarchie dem Level 1 zugeordnet. Einzelne Schuldverschreibungen im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung verfügen über keinen Marktkurs. Bei diesen wird der beizulegende Zeitwert mittels Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme ermittelt (Level 2).
Weiters befinden sich Mikrofinanz-Fonds im Bestand der OeKB Gruppe, welche zu Zwecken der Entwicklungshilfe bestehen. Für diese Fonds bestehen keine Börsenkurse. Daher wird der Fair Value in diesen Fällen gemäß den quartalsweise von den Fondsmanagern erhaltenen Informationen und dem darin enthaltenen Net Asset Value (NAV) bestimmt und dem Level 1 zugeordnet. Dieser NAV entspricht jenem Wert, zu dem die Fondsanteile getilgt werden.
Darüber hinaus wurden Investitionen in Private-Equity-Fonds mit dem Schwerpunkt auf Eigenkapital-Investments in Entwicklungs- und Schwellenländern getätigt. Der beizulegende Zeitwert dieser Fonds wird nach den IPEV-Valuation Standards ermittelt und ergibt sich überwiegend aus Marktpreis-orientierten Bewertungsverfahren, die dem Level 3 zugeordnet sind. Der Bewertung werden mehrheitlich EBITDA- und P/E-Multiplikatoren zu Grunde gelegt, die aus einer Gruppe börsennotierter jeweils vergleichbarer Unternehmen abgeleitet werden. Bei den verwendeten Bewertungsverfahren werden unternehmensspezifische Fakten und Umstände berücksichtigt, und gegebenenfalls entsprechend Abschläge für fehlende Marktgängigkeit und Kontrolle vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert ist daher wesentlich von den Input-Faktoren, Multiplikatoren und korrespondierenden GuV-Größen, abhängig.
Derivative Finanzinstrumente, welche ausschließlich für Absicherungszwecke eingesetzt werden, werden nach einem Standardbewertungsmodell bewertet. Dieses Modell basiert auf der Discounted Cash Flow-Methode. Bei diesem Modell ergibt sich der beizulegende Zeitwert durch Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen Swapkurve inklusive Anpassung der Kreditbewertung (CVA und DVA). Ein Credit Value Adjustment (CVA) ist eine Preisschätzung für das Risiko eines Ausfalls des Kontrahenten der Finanztransaktion. Ein Debit Value Adjustment (DVA) im Gegensatz dazu bewertet das Risiko des eigenen Ausfalls.
Die OeKB Gruppe orientiert sich bei der Bestimmung des CVA/DVA an der Basel Methode für regulatorisches Kapital aus Kreditverlusten, welche sich aus der pfadabhängigen Multiplikation folgender Größen und deren anschließender Aggregation ergibt:
— Exposure at Default: Marktwerte zu bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft; Berechnung mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation.
— Probability of Default: Ausfallswahrscheinlichkeiten zu diesen Zeitpunkten werden aus CDS-Spreads des Kontrahenten bzw. des eigenen Unternehmens berechnet.
— Loss Given Default: Schätzung der erwarteten Recovery im Falle eines Ausfalls des Kontrahenten bzw. des eigenen Ausfalls.
Die CVA-Wertanpassung der derivativen Finanzinstrumente betrug zum Stichtag 1,6 Mio. Euro (2023: 0,6 Mio. Euro), die DVA-Wertanpassung 0,8 Mio. Euro (2023: 1,0 Mio. Euro).

Der beizulegende Zeitwert der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG (siehe auch Note 1) beruht auf den zukünftigen Zins- und Kapitalcashflows der kursgarantierten verbrieften Verbindlichkeiten (Letztverbindlichkeiten = nach derivativen Finanzinstrumenten), die in der Aufnahmewährung ermittelt und zum einen mit dem AFFG-garantierten Kurs (mit Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie) und zum anderen zum Forward-FX (ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie) in Euro umgerechnet werden. Der auf Tagesbasis ermittelte Unterschied je Letztverbindlichkeit zwischen den Euro-Beträgen mit Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie und den Euro-Beträgen ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie stellt die potenzielle Kursdifferenz dar, die durch die bestehende Garantie der Republik Österreich gedeckt ist (zukünftige Entscheidungen für Kursüberbindungen werden als neue Vereinbarungen betrachtet). Der Fair Value der Garantie wird durch Abzinsung der zuvor ermittelten Zeitreihe der potenziellen Kursdifferenzen unter Berücksichtigung der Refinanzierungsspreads der Republik Österreich für negative Kursdifferenzen bzw. der Refinanzierungskurve der OeKB für positive Kursdifferenzen errechnet und im Posten Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG erfasst. Die CVA-Wertanpassung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG betrug zum Stichtag 59,0 Mio. Euro (2023: 0,8 Mio. Euro), die DVA-Wertanpassung 106,6 Mio. Euro (2023: 7,2 Mio. Euro). Diese Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus Spreadveränderungen der Bundkurve bzw. der OeKB-Refinanzierungskurve jeweils relativ zur Risk Free Rate.
Finanzinstrumente, die weder unter Level 1 noch unter Level 2 fallen, sind in einer eigenen Kategorie (Level 3) mit besonderen quantitativen und qualitativen Informationen zur Bewertung zuzuordnen. In Level 3 fallen die oben genannten Private Equity-Fonds sowie der Sonstige Anteilsbesitz. Der Fair Value der Wiener Börse AG wurde durch eine Unternehmensbewertung nach dem Dividend Discounted Modell ermittelt. Die entsprechenden Parameter für die Herleitung des Fair Values und der Sensitivität finden sich in Note 18.
Folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten der Level 3-Kategorie:
Überleitungsrechnung der Buchwerte der Kategorie Level 3
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Stand zum 1. Jänner
43.331
41.495
Zugänge
-
-
Abgänge
–571
-
Gesamte Gewinne und Verluste
 
 
Im Sonstigen Ergebnis (Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz [FVOCI])
–220
1.718
In der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden)
–881
118
Stand zum 31. Dezember
41.659
43.331
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Finanzinstrumente, die zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nach dem Level der Fair Value-Hierarchie, in die die Fair Value-Bewertung eingeordnet wird, sowie die beizulegenden Zeitwerte jener Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Beträge basieren auf den in der Bilanz ausgewiesenen Werten.
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Fair Value-Hierarchie 2024
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
Bilanzwert
Beizulegender Zeitwert
Level 1
Level 2
Level 3
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
17
2.692.275
2.692.275
-
2.692.275
-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.328.344
1.328.344
1.328.344
 
-
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
419.942
419.942
414.188
-
5.755
Sonstiger Anteilsbesitz
 
35.904
35.904
-
-
35.904
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
18
1.784.191
1.784.191
1.742.532
-
41.659
Derivative Finanzinstrumente
19
890.020
890.020
-
890.020
-
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
19
6.912.883
6.912.883
-
6.912.883
-
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 
 
 
Barreserve
16
939.737
939.737
-
939.737
-
Forderungen an Kreditinstitute
17
18.109.154
17.897.357
-
17.897.357
-
Forderungen an Kunden
17
2.243.855
2.244.152
-
2.244.152
-
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
18
895.299
899.890
793.995
105.894
-
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
23
22.459.432
22.459.432
-
22.459.432
-
Derivative Finanzinstrumente
19
972.025
972.025
-
972.025
-
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22
957.783
951.674
-
951.674
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
22
1.083.502
1.083.506
-
1.083.506
-
Verbriefte Verbindlichkeiten
23
6.385.472
6.591.464
-
6.591.464
-
Fair Value-Hierarchie 2023
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
Bilanzwert
Beizulegender Zeitwert
Level 1 *
Level 2 *
Level 3
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
17
2.138.262
2.138.262
-
2.138.262
-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere *
 
1.320.787
1.320.787
1.320.787
-
-
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
369.565
369.565
362.930
-
6.636
Sonstiger Anteilsbesitz
 
36.696
36.696
-
-
36.696
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
18
1.727.049
1.727.049
1.683.717
-
43.331
Derivative Finanzinstrumente
19
463.801
463.801
-
463.801
-
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
19
7.117.500
7.117.500
-
7.117.500
-
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 
 
 
Barreserve
16
497.877
497.877
-
497.877
-
Forderungen an Kreditinstitute
17
19.780.079
19.631.288
-
19.631.288
-
Forderungen an Kunden
17
2.282.332
2.280.545
-
2.280.545
-
Sonstige finanzielle Vermögenswerte *
18
879.052
881.149
778.779
102.370
-
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
23
19.346.129
19.346.129
-
19.346.129
-
Derivative Finanzinstrumente
19
2.148.639
2.148.639
-
2.148.639
-
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22
1.139.829
1.130.827
-
1.130.827
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
22
1.134.417
1.134.426
-
1.134.426
-
Verbriefte Verbindlichkeiten
23
8.662.717
8.839.969
-
8.839.969
-
* Die Werte aus 2023 wurden aufgrund eines Fehlers in der Zuordnung der Level der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte angepasst.
Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Umgruppierungen vorgenommen.

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Note 4 Segmentberichterstattung
Die Aktivitäten der OeKB Gruppe werden im Rahmen der folgenden Darstellung auf Geschäftssegmente verteilt. Die Abgrenzung dieser Geschäftsbereiche – in Export Services, Kapitalmarkt Services, Tourismus Services und Sonstige Services – basiert auf dem Geschäftsmodell, der internen Steuerung und der zusätzlichen internen Finanzberichterstattung an den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz. Die Segmentierung wird regelmäßig überprüft, um die Ressourcen den Segmenten zuzuordnen und deren Leistungen zu beurteilen. Wesentliche Kennzahlen sind der Gewinn (vor Steuern - in allen Segmenten), der Zinsüberschuss im Exportservicebereich und im Tourismusbereich und das Provisionsergebnis im Exportservicebereich und im Kapitalmarktbereich.
Das Segment Export Services umfasst das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB und die Geschäfte der Oesterreichischen Entwicklungsbank AG sowie die Betreuung der Haftungen der Republik Österreich durch die OeKB als Bevollmächtigte nach dem Ausfuhrförderungsgesetz. Durch die gesetzliche Grundlage des EFV liegt der regionale Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Österreich. Sofern ausländische Banken die Rahmenbedingungen des EFV erfüllen, dürfen diese am EFV teilnehmen. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Lieferungen oder Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken.
Im Segment Kapitalmarkt Services sind alle Wertpapierdienstleistungen und Infrastrukturservices der OeKB für den Kapitalmarkt (Wertpapierdaten, Anlaufstelle für KESt-Meldefonds, Meldestelle gemäß KMG, Geschäftsstelle für die Begebung von Bundesanleihen) und Clearing-Dienstleistungen für den Energiemarkt sowie die Geschäfte der Beteiligungen an der OeKB CSD GmbH und der CCPA zusammengefasst. Außerdem werden die laufenden Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz dem Segment zugeordnet, sofern es sich um Gesellschaften handelt, deren Geschäftsmodelle diesem Segment zuordenbar sind.
Das Segment Tourismus Services beinhaltet die Geschäfte - Förderung und Finanzierung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft - der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Der Fokus der Geschäftstätigkeit ist auf österreichische Betriebe beschränkt.
Das Segment Sonstige Services umfasst das Eigenportfolio, Erträge aus der Vermietung und die Erträge des restlichen, nicht zuordenbaren sonstigen Anteilsbesitzes. Weiters umfasst das Segment die Aktivitäten der OeKB Gruppe im privaten Kreditversicherungsbereich sowie die Betreuung der COVID-19 Überbrückungsgarantien der COFAG durch die OeKB (siehe dazu auch Note 1) sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem OeKB ESG Data Hub.

Entwicklung der Segmentergebnisse
Verrechnungen für Leistungen zwischen den Segmenten entstehen durch Dienstleistungen, die zu Selbstkosten erbracht werden. Eine Überleitungsrechnung zwischen den Summen der berichtspflichtigen Segmente und den in der Konzernbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Beträgen ist aufgrund der direkten Zuordnung der Konsolidierungspositionen zu den Segmenten nicht erforderlich.
Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2024
 
 
 
Tausend Euro
Export Services
Kapitalmarkt Services
Tourismus Services
Sonstige Services
Summe
Zinserträge
872.133
214
48.506
44.151
965.004
Zinsaufwendungen
–769.921
–1
–37.137
–23.948
–831.006
Zinsüberschuss
102.213
213
11.370
20.203
133.999
Provisionserträge
18.749
44.598
6.977
2.090
72.415
Provisionsaufwendungen
–19.644
–1.184
–2.701
–694
–24.223
Provisionsergebnis
–895
43.415
4.276
1.396
48.193
Kreditrisikoergebnis
–355
-
66
9
–280
Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden
200
–3
–1
148
343
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
–3
-
-
–1
–4
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
-
2.699
-
660
3.359
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern
-
2.011
-
3.539
5.550
Verwaltungsaufwand
–67.285
–28.980
–8.809
–6.548
–111.621
Sonstiger betrieblicher Erfolg
–1.649
238
1.218
6.473
6.281
Gewinn vor Steuern
32.227
19.593
8.120
25.879
85.819
Segmentvermögen
32.598.713
80.064
1.259.180
691.144
34.629.102
Segmentverbindlichkeiten
31.808.130
26.150
1.176.274
677.302
33.687.855
Der Gewinn vor Steuern der berichtspflichtigenSegmente entspricht dem Gewinn vor Steuern in der Gesamtergebnisrechnung.
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Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2023
 
 
 
Tausend Euro
Export Services
Kapitalmarkt Services
Tourismus Services
Sonstige Services
Summe
Zinserträge
786.100
110
44.343
42.289
872.842
Zinsaufwendungen
–688.130
–0
–34.677
–26.287
–749.094
Zinsüberschuss
97.970
110
9.666
16.002
123.748
Provisionserträge
17.587
41.592
6.500
1.800
67.480
Provisionsaufwendungen
–19.817
–1.176
–2.717
–563
–24.273
Provisionsergebnis
–2.230
40.416
3.783
1.237
43.206
Kreditrisikoergebnis
447
-
270
–36
682
Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden
–780
0
-
–236
–1.016
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
–3
-
-
–0
–3
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
-
2.323
-
246
2.569
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern
-
1.490
-
9.646
11.137
Verwaltungsaufwand
–65.958
–24.731
–7.823
–6.102
–104.615
Sonstiger betrieblicher Erfolg
–1.570
439
893
5.402
5.164
Gewinn vor Steuern
27.876
20.048
6.789
26.160
80.872
Segmentvermögen
32.529.260
98.175
1.281.787
1.133.709
35.042.931
Segmentverbindlichkeiten
32.062.168
45.967
1.198.497
814.354
34.120.985
Der Gewinn vor Steuern der berichtspflichtigenSegmente entspricht dem Gewinn vor Steuern in der Gesamtergebnisrechnung.

Angaben zur Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe
Note 5 Gesamtergebnisrechnung
Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst.
Gewinne und Verluste werden durch erfolgswirksame Fair Value-Änderungen, Wertminderungen, erfolgswirksame Wertaufholungen, Wechselkursänderungen sowie durch Ausbuchungen beeinflusst.
Note 6 Zinsüberschuss
Zinsüberschuss 2024
 
 
 
 
Tausend Euro
Fortgeführte Anschaffungskosten
FVTPL (designiert)
FVTPL (verpflichtend)
Gesamt
Geldmarkt
72.304
-
-
72.304
Kreditgeschäft
776.630
112.468
-
889.098
Wertpapiere
24.990
59.092
31.114
115.196
Verbriefte Verbindlichkeiten
-
59
-
59
Dotierung oder Verwendung Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren aus der laufenden Zinsverrechnung
–413.429
304.141
–2.365
–111.653
Zinserträge
460.496
475.760
28.749
965.004
Geldmarkt
–59.207
-
-
–59.207
Kreditgeschäft
–24.835
–55
-
–24.889
Wertpapiere
-
-
-
-
Verbriefte Verbindlichkeiten
–247.526
–398.803
-
–646.330
Haftungsentgelte im Zusammenhang mit verbrieften Verbindlichkeiten für Garantien gemäß § 1 Abs. 2 AFFG (siehe Note 1)
–23.677
–76.902
-
–100.579
Zinsaufwendungen
–355.246
–475.760
-
–831.006
Zinsüberschuss
105.250
0
28.749
133.999
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Zinsüberschuss 2023
 
 
 
 
Tausend Euro
Fortgeführte Anschaffungskosten
FVTPL (designiert)
FVTPL (verpflichtend)
Gesamt
Geldmarkt
81.860
-
-
81.860
Kreditgeschäft
674.721
86.801
-
761.522
Wertpapiere
16.827
49.774
22.923
89.524
Verbriefte Verbindlichkeiten
-
284
-
284
Dotierung oder Verwendung Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren aus der laufenden Zinsverrechnung
–297.993
240.094
–2.448
–60.348
Zinserträge
475.414
376.953
20.475
872.842
Geldmarkt
–56.486
-
-
–56.486
Kreditgeschäft
–24.828
–108
-
–24.937
Wertpapiere
-
-
-
-
Verbriefte Verbindlichkeiten
–266.409
–314.534
-
–580.943
Haftungsentgelte im Zusammenhang mit verbrieften Verbindlichkeiten für Garantien gemäß § 1 Abs 2 AFFG (siehe Note 1)
–24.418
–62.310
-
–86.728
Zinsaufwendungen
–372.141
–376.953
-
–749.094
Zinsüberschuss
103.273
-
20.475
123.748
Im Rahmen des Sonder-KRR anlässlich der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden Zinserträge in Höhe von 0,1 Mio. Euro erfasst (2023: 0,6 Mio. Euro).
In den sonstigen Zinserträgen sind Minderaufwände aus negativen Zinsen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2023: 0,3 Mio. Euro) enthalten. In den Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, sind Mindererträge aus negativen Zinsen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (2023: 0,4 Mio. Euro) enthalten, in den sonstigen Zinsaufwendungen Mindererträge aus negativen Zinsen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2023: 0,1 Mio. Euro).
Note 7 Provisionsergebnis
Tausend Euro
2024
2023
Erträge aus dem Kreditgeschäft
4.558
4.045
Aufwände aus dem Kreditgeschäft
–20.780
–20.933
Kreditgeschäft
–16.223
–16.888
Erträge aus dem Wertpapiergeschäft
41.066
38.393
Aufwände aus dem Wertpapiergeschäft
–1.645
–1.599
Wertpapiergeschäft
39.421
36.794
Erträge aus dem Garantiegeschäft
20.360
19.133
Aufwände aus dem Garantiegeschäft
–1.230
–1.292
Garantiegeschäft
19.130
17.841
Erträge aus dem Energieclearing
3.292
3.055
Aufwände aus dem Energieclearing
-
-
Energieclearing
3.292
3.055
Erträge aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft
3.139
2.852
Aufwände aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft
–567
–449
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft
2.572
2.403
Provisionsergebnis
48.193
43.206
Davon Erträge
72.415
67.480
Davon Aufwände
–24.223
–24.273
Die Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft resultierten im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank, der Betreuung der Entwicklungshilfekredite der Republik Österreich sowie der Betreuung der ERP-Kredite im Wege der Tourismusfinanzierung durch die OeHT. Der Provisionsaufwand aus dem Kreditgeschäft resultierte überwiegend aus den Garantieentgelten gemäß AusfFG an die Republik Österreich aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank und der Tourismusfinanzierung. Durch diese Garantien übernahm die Republik Österreich das Ausfallsrisiko bei diesen Geschäften. Die Erträge und Aufwendungen stammten zur Gänze aus Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Das Provisionsergebnis aus dem Wertpapiergeschäft resultierte aus den Dienstleistungen der OeKB Gruppe für den österreichischen Kapitalmarkt. Diese Dienstleistungen betrafen im Wesentlichen die Wertpapierdepotführung und die Erfassung von Wertpapiertransaktionen sowie die Betreuung der Bundesanleiheauktionen, die Betreuung der technischen Einrichtung für gesetzlich vorgeschriebene Meldungen im Zusammenhang mit Wertpapieren, die ISIN-Vergabe für österreichische Wertpapiere und das Wertpapierdatenservice für Stamm- und Termindaten.

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Bei der Abwicklung des Garantiegeschäftes handelt es sich vorrangig um Dienstleistungen des Exportgarantiegeschäftes, welche die OeKB im Auftrag der Republik Österreich erbringt (siehe auch Note 1), wobei sich das Bearbeitungsentgelt der OeKB am vereinnahmten Garantieentgelt für die Republik Österreich bemisst. Das Bearbeitungsentgelt wird aufwandsgerecht über die Garantielaufzeit erfasst. Weiters beinhaltet das Garantiegeschäft der OeKB Gruppe Dienstleistungen aus der Abwicklung von Bundeshaftungen im Zusammenhang mit Tourismusfinanzierungen.
Mit Ausbruch der COVID-19-Krise wurde die OeKB von den zuständigen Ministerien mit Maßnahmen zur Bewältigung der Krise beauftragt (siehe auch Note 1). Für diese Dienstleistungen wurden Provisionserträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Garantien zum Sonder-KRR in Höhe von 0,5 Mio. Euro (2023: 0,5 Mio. Euro) erfasst. Aus der Bearbeitung der COFAG-Überbrückungsgarantien konnte ein Provisionsertrag in Höhe von 0,8 Mio. Euro (2023: 0,6 Mio. Euro) erzielt werden. Die Provisionserträge für Dienstleistungen der OeHT, welche die COVID-19 Maßnahmen für Tourismus-, Gastro- und Freizeitbetriebe abwickelt, erreichten 1,8 Mio. Euro (2023: 1,4 Mio. Euro).
Im Energieclearing bietet die OeKB als zentrale und unabhängige Stelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung, dem Finanzclearing und dem Risk Management an.
Das Provisionsergebnis aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft resultierte im Wesentlichen aus den vereinnahmten Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und aus der Vergütung für die Betreuung der Treuhandbeteiligungen im Zusammenhang mit den entwicklungshilfepolitischen Maßnahmen der Republik Österreich (siehe dazu auch Note 35).
In der folgenden Tabelle wurden die Provisionserträge nach den wichtigsten Dienstleistungslinien aufgeschlüsselt. Die Tabelle enthält ebenso die Überleitung der aufgegliederten Umsätze auf die berichtspflichtigen Segmente der OeKB Gruppe.
Darstellung der Provisionserträge gemäß IFRS 15 - 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Export Services
Kapitalmarkt Services
Tourismus Services
Sonstige Services
2024
Erträge aus dem/den
 
 
 
 
 
Kreditgeschäft
1.986
-
2.572
-
4.558
Wertpapiergeschäft
-
41.066
-
-
41.066
Garantiegeschäft
15.122
-
4.406
832
20.360
Energieclearing
58
3.234
-
-
3.292
sonstigen Dienstleistungen
1.583
298
-
1.258
3.139
Summe
18.749
44.598
6.977
2.090
72.415
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen
7.576
20.542
-
738
28.856
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen
11.173
24.056
6.977
1.353
43.559
Darstellung der Provisionserträge gemäß IFRS 15 - 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Export Services
Kapitalmarkt Services
Tourismus Services
Sonstige Services
2023
Erträge aus dem/den
 
 
 
 
 
Kreditgeschäft
1.776
-
2.269
-
4.045
Wertpapiergeschäft
-
38.393
-
-
38.393
Garantiegeschäft
14.330
-
4.231
573
19.133
Energieclearing
47
3.008
-
-
3.055
sonstigen Dienstleistungen
1.434
191
-
1.227
2.852
Summe
17.587
41.592
6.500
1.800
67.480
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen
6.410
19.664
-
698
26.773
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen
11.177
21.928
6.500
1.102
40.707
In den Übrigen Passiva waren passive Abgrenzungen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden aus Dienstleistungen in Höhe von 16,2 Mio. Euro (2023: 17,2 Mio. Euro) enthalten. Diese Verbindlichkeiten resultierten im Wesentlichen aus bereits erhaltenen Provisionsentgelten aus dem Export- und Tourismusgarantiegeschäft. Diese Entgelte wurden über einen bestimmten Zeitraum erfasst, soweit die Laufzeiten der entsprechenden von der OeKB Gruppe zu gestionierenden Garantien der Republik Österreich eine Gesamtlaufzeit von über einem Jahr aufwiesen.
Die im Geschäftsjahr 2024 erfassten Erträge aus den in früheren Perioden erhaltenen Provisionsentgelten betrugen 5,1 Mio. Euro (2023: 4,6 Mio. Euro).
Wie nach IFRS 15 zulässig, wurden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger hatten.

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Note 8 Kreditrisikoergebnis
Dieser Posten beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden die Veränderungen von POCI-Vermögenswerten in diesem Posten dargestellt.
Tausend Euro
2024
2023
Zugänge/Abgänge zu Kreditvorsorgen (netto) für
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
37
–10
Forderungen an Kunden
–59
–67
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
3
–7
Zugänge/Abgänge zu Kreditvorsorgen (netto)
–19
–85
Veränderung durch Stufentransfer
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
-
-
Forderungen an Kunden
–123
–210
Veränderung durch Stufentransfer
–123
–210
Veränderung durch Zeitwerteffekte, Risikoparameter und Modelländerungen für
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
11
99
Forderungen an Kunden
228
543
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
9
–28
Veränderung durch Zeitwerteffekte, Risikoparameter und Modelländerungen
247
614
Veränderung von POCI-Vermögenswerten für
 
 
Forderungen an Kunden
–356
449
Veränderung von POCI-Vermögenswerten
–356
449
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV
–29
–86
Kreditrisikoergebnis
–280
682
Weitere Details zur Kreditrisikovorsorge befinden sich unter der Note 37.
Note 9 Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2024
 
 
 
Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden
Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden
 
Tausend Euro
Fair Value-Option
FVTPL
Absicherungsgeschäfte
Summe
FVTPL
Summe
Gesamt 2024
Änderungen des Zeitwertes der 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
48.467
-
-
48.467
-
-
48.467
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
43.688
-
-
43.688
217
217
43.905
Derivative Finanzinstrumente
-
-
1.485.945
1.485.945
-
-
1.485.945
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
-
-
–1.316.979
–1.316.979
-
-
–1.316.979
Verbriefte Verbindlichkeiten
–224.037
-
-
–224.037
-
-
–224.037
Änderungen des Zeitwertes
–131.882
-
168.965
37.083
217
217
37.301
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV
131.882
-
–168.965
–37.083
-
-
–37.083
Ergebnis aus der
Fair Value-Bewertung
-
-
-
0
217
217
217
Ergebnis aus der Devisenbewertung
-
-
-
-
-
126
126
Ergebnis aus der
Fair Value-Bewertung
-
-
-
0
-
217
217
Ergebnis aus Finanzinstrumenten
-
-
-
0
-
343
343
Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der Forderungen an Kreditinstitute, welcher auf die Änderungen des Credit Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode -30,6 Mio. Euro (2023: -25,4 Mio. Euro) und kumuliert -52,8 Mio. Euro (2023: -22,2 Mio. Euro).

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Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der verbrieften Verbindlichkeiten, welcher auf die Änderungen des Credit Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode -26,7 Mio. Euro (2023: -12,4 Mio. Euro) und kumuliert -141,1 Mio. Euro (2023: -114,4 Mio. Euro).
Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2024
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden
Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden
Gesamt 2024
Gewinne aus der Devisenbewertung
135.999
113.593
249.593
Verluste aus der Devisenbewertung
–1.245.997
–113.467
–1.359.464
Zwischensumme
–1.109.998
126
–1.109.872
Devisenbewertung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG
1.112.362
 
1.112.362
Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
–2.364
-
–2.364
Ergebnis aus der Devisenbewertung
0
126
126
Die Ergebnisse aus der Devisenbewertung beruhten für Finanzinstrumente, welche nicht dem EFV zugeordnet werden, überwiegend aus der USD-Bewertung und für Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden, überwiegend aus der CHF-Bewertung. Aufgrund der Absicherung der Wechselkurse durch Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG glichen sich diese im Rahmen der Devisenbewertung weitgehend aus.
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2023
 
 
 
Finanzinstrumente,
welche dem EFV zugeordnet werden
Finanzinstrumente,
welche dem EFV nicht zugeordnet werden
 
Tausend Euro
Fair Value-Option
FVTPL
Absicherungsgeschäfte
Summe
FVTPL
Summe
Gesamt 2023
Änderungen des Zeitwertes der 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
110.723
-
-
110.723
-
-
110.723
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
34.839
-
-
34.839
–644
–644
34.195
Derivative Finanzinstrumente
-
-
–711.720
–711.720
-
-
–711.720
Garantien gemäß
§ 1 Abs 2b AFFG
-
-
985.115
985.115
-
-
985.115
Verbriefte Verbindlichkeiten
–465.738
-
-
–465.738
-
-
–465.738
Änderungen des Zeitwertes
–320.176
-
273.395
–46.781
–644
–644
–47.425
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV
320.176
-
–273.395
46.781
-
-
46.781
Ergebnis aus der
Fair Value-Bewertung
-
-
-
0
–644
–644
–644
Ergebnis aus der Devisenbewertung
-
-
-
0
-
–372
–372
Ergebnis aus der
Fair Value-Bewertung
-
-
-
0
-
–644
–644
Ergebnis aus Finanzinstrumenten
-
-
-
0
-
–1.016
–1.016
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Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2023
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Finanzinstrumente,
welche dem EFV zugeordnet werden
Finanzinstrumente,
welche dem EFV nicht zugeordnet werden
Gesamt 2023
Erträge aus der Devisenbewertung
392.257
166.980
559.237
Aufwendungen aus der Devisenbewertung
–326.655
–167.352
–494.006
Zwischensumme
65.603
–372
65.230
Devisenbewertung der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
–66.055
-
–66.055
Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
453
-
453
Ergebnis aus der Devisenbewertung
0
–372
–372
Note 10 Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
Im Berichtsjahr fanden keine Veräußerungen von Vermögenswerten statt, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (2023: Null).
Note 11 Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
Die laufenden Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz in Höhe von 3,4 Mio. Euro (2023: 2,6 Mio. Euro) beinhalten Erträge aus Dividenden für nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dabei handelt es sich um strategische, langfristige Investitionen im Sonstigen Anteilsbesitz. Die Dividendenerträge des Berichtsjahres betreffen keine wesentlichen Beteiligungen, welche veräußert oder anderweitig ausgebucht wurden.
Im Berichtszeitraum hat die OeKB keine Umgliederung von kumulierten Gewinnen und Verlusten aus dem sonstigen Ergebnis im Eigenkapital vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Beteiligungen veräußert oder anderweitig ausgebucht.
Details zum Buchwert und zum korrespondierenden beizulegenden Zeitwert finden sich in Note 38 Konsolidierungskreis. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden innerhalb des Sonstigen Ergebnisses gezeigt.
Note 12 Verwaltungsaufwand
Verwaltungsaufwand
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Gehälter
–51.358
–47.675
Soziale Abgaben
–11.534
–10.997
Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital
–7.886
–8.222
Personalaufwand
–70.778
–66.895
Raumkosten
–8.281
–8.618
Bürobetrieb und Kommunikation
–373
–353
IT-Aufwendungen
–15.609
–12.490
Weiterbildung
–713
–635
Reisen und Fuhrpark
–1.101
–862
Werbung, Beiträge, Geschäftsanbahnung
–1.236
–1.093
Datendienste
–1.950
–1.866
Rechtsberatung, Prüfung (inkl. Aufwendungen des EFV) und Versicherung
–4.552
–3.273
Davon für den Konzernabschlussprüfer:
Konzern- und Jahresabschlussprüfung
–484
–453
Davon für den Konzernabschlussprüfer: Prüfungsnahe Tätigkeiten
–354
–160
Davon für im Netzwerk des Abschlussprüfers stehende Gesellschaften: Sonstige Beratung
–25
-
Sonstiger Sachaufwand
–1.082
–3.134
Sachaufwand
–34.898
–32.324
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
–5.945
–5.396
Verwaltungsaufwand
–111.621
–104.615
Die Personalaufwendungen haben sich im Vergleich zur Vorperiode um 5,8 % erhöht. Dieser Anstieg resultiert in erster Linie aus der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung, die zu einer Anpassung der Gehälter der Mitarbeitenden geführt hat.
Der Anstieg der Sachaufwendungen ergibt sich aus höheren Ausgaben im Bereich der Digitalisierungsprojekte, insbesondere im Zusammenhang mit der Cybersicherheit, sowie aus gestiegenen Aufwendungen für Rechts- und Beratungsdienstleistungen.
Die Zunahme der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ist maßgeblich auf die verstärkten Abschreibungen im Zuge der Neumöblierung (Future Office) und die daraus resultierenden Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen. Darüber hinaus führen abgeschlossene Digitalisierungsprojekte zu einer Erhöhung der Abschreibungsbeträge.

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Die Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von 0,9 Mio. Euro (2023: 0,6 Mio. Euro) setzen sich aus den Aufwendungen der Konzern- und Jahresabschlussprüfung sowie den Aufwendungen für prüfungsnahe Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Emissionstätigkeit der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft für das EFV stehen sowie sonstigen Leistungen aus dem Netzwerk des Abschlussprüfers zusammen.
Note 13 Sonstiger betrieblicher Erfolg
Die Sonstigen betrieblichen Erträge betrafen überwiegend die Dienstleistungsentgelte, die die OeKB für die Erbringung ausgelagerter Agenden (z. B. in den Bereichen Finance, IT Services, People & Culture, ESG Data Hub und sonstige Dienstleistungen) erhielt sowie Erträge aus Vorsteuerverrechnungen.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrafen im Wesentlichen die Stabilitätsabgabe an die Finanzbehörde der Republik Österreich.
In der folgenden Tabelle wurden jene Teile der Sonstigen betrieblichen Erträge dargestellt, welche aus Verträgen mit Kunden gem. IFRS 15 stammen. Diese wurden auf die berichtspflichtigen Segmente der OeKB Gruppe übergeleitet und nach dem Zeitpunkt der Erlösrealisierung aufgeschlüsselt.
Darstellung der Sonstigen Erlöse gemäß IFRS 15 - 2024
 
 
 
Tausend Euro
Export Services
Kapitalmarkt Services
Tourismus Services
Sonstige Services
2024
Personalüberlassung
-
-
-
245
245
Dienstleistungsverrechnung
279
606
125
1.900
2.909
Sonstige Erlöse
279
606
125
2.145
3.155
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen
-
179
-
-
179
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen
279
427
125
2.145
2.975
Darstellung der Sonstigen Erlöse gemäß IFRS 15 - 2023
 
 
 
Tausend Euro
Export Services
Kapitalmarkt Services
Tourismus Services
Sonstige Services
2023
Personalüberlassung
-
-
-
217
217
Dienstleistungsverrechnung
284
656
568
1.579
3.087
Sonstige Erlöse
284
656
568
1.796
3.304
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen
-
135
-
-
135
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen
284
521
568
1.796
3.170
Wie nach IFRS 15 zulässig, wurden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger hatten.
Note 14 Ertragsteuern
Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragsteuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden mit dem lokal gültigen Steuersatz von 23 % für Geschäftsjahre ab 2024 (2023: 24 %) erfasst. Für die Berechnung latenter Steuern wird das Liability-Konzept angewendet. Dieses vergleicht die Wertansätze der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der IFRS-Bilanz mit den Wertansätzen, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutreffend sind. Abweichungen bei diesen Wertansätzen führen bei temporären Wertunterschieden zu aktiven oder passiven Steuerlatenzen (siehe auch Note 25).
Im Gewinn erfasste Steuern
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Laufendes Jahr
–25.803
–20.727
Anpassung für Vorjahre
77
176
Tatsächlicher Steueraufwand
–25.726
–20.550
Änderung der erfassten abzugsfähigen temporären Differenzen
7.403
3.708
Latenter Steueraufwand/Steuerertrag
7.403
3.708
Ertragsteuern
–18.323
–16.842
Sonstige Steuern
-
-
Ertragsteuern und Sonstige Steuern
–18.323
–16.842
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Steuern
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus leistungsorientierten Plänen
–710
3.190
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI)
202
–394
Gesamt
–508
2.796
Veränderung der latenten Steuern
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Veränderung latenter Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung
7.403
3.708
Veränderung latenter Steuern im Sonstigen Ergebnis
–508
2.796
Gesamt
6.895
6.504
Die tatsächlichen Steuern errechnen sich auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres mit den von den jeweiligen Konzernunternehmen anzuwendenden lokalen Steuersätzen.

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Die Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und den ausgewiesenen Ertragsteuern dar. Die OeKB Gruppe geht davon aus, dass die Steuerrückstellungen unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren inklusive der Interpretationen des Steuerrechts und früherer Erfahrungen für alle offenen Steuerjahre angemessen sind.
Überleitung des effektiven Steuersatzes
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Gewinn vor Steuern
85.819
100,0 %
80.872
100,0 %
Steuern auf Grundlage des
inländischen Steuersatzes des Unternehmens
–19.738
–23,0 %
–19.409
–24,0 %
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
–266
–0,3 %
–410
–0,5 %
Steuerfreie Erträge
2.293
2,7 %
1.841
2,3 %
Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen
–649
–0,8 %
1.031
1,3 %
Quellensteuern
–39
0,0 %
–71
–0,1 %
Ertragsteuerzahlungen für Vorjahre
77
0,1 %
176
0,2 %
Insgesamt
–18.323
–21,4 %
–16.842
–20,8 %
Aus oben angeführter Steuersatzänderung resultiert kein wesentliches Ergebnis für die OeKB Gruppe.
Die OeKB Gruppe hat die vom IASB im Mai 2023 veröffentlichte vorübergehende Ausnahme von Rechnungslegungsvorschriften für latente Steuern in IAS 12 angewendet. Dementsprechend werden keine latenten Steuern in Bezug auf Ertragsteuern der Säule-2-Regeln ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen angegeben.
Am 30. Dezember 2023 wurde im BGBl. I Nr. 187/2023 das Mindestbesteuerungsgesetz kundgemacht, mit dem das Bundesgesetz der Republik Österreich zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wurde und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert wurden, und gilt somit bereits zum 31. Dezember 2023. Ziel der Bestimmungen ist es, eine globale Mindestkörperschaftsteuer für solche Unternehmen sicherzustellen, die zu einem Konzern mit weltweit mindestens 750,0 Mio. Euro Jahresumsatz gehören. Nach dem Gesetz muss das Mutterunternehmen der Gruppe (Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien) eine zusätzliche Steuer auf die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften zahlen, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % besteuert werden. Zu den Rechtskreisen, in denen diese Steuer erhoben werden kann, gehört ausschließlich Österreich. Das Bundesgesetz findet frühestens mit dem Geschäftsjahr beginnend mit 01. Jänner 2025 auf die Gruppe Anwendung, da die Gruppe im Jahr 2023 die Grenze des Jahresumsatzes von 750,0 Mio. Euro erstmalig und auch 2024 überschritten hat. Da sämtliche Mitglieder der OeKB Gruppe über eine effektive Steuerquote von über 15 % verfügen, rechnen wir aus aktueller Sicht mit keinen steuerlichen Mehraufwendungen aus der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen. Die Gruppe prüft laufend die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Säule-2-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns.
Angaben zur Bilanz der OeKB Gruppe
Note 15 Finanzinstrumente
Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
Die nachstehenden Tabellen zeigen eine Aufteilung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten nach Kategorien gemäß IFRS 9. Die Methodik und die Ergebnisse der ECL-Berechnung werden in Note 37 erläutert.
Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
FVOCI (designiert)
FVTPL (verpflichtend)
FVTPL (designiert)
Summe
Aktiva
 
 
 
 
 
 
Barreserve
16
939.737
-
-
-
939.737
Forderungen an Kreditinstitute
17
18.109.154
-
-
2.692.275
20.801.429
Forderungen an Kunden
17
2.243.855
-
-
-
2.243.855
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
18
895.299
35.904
419.942
1.328.344
2.679.490
Derivative Finanzinstrumente
19
-
-
890.020
-
890.020
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
19
-
-
6.912.883
-
6.912.883
Gesamt
 
22.188.045
35.904
8.222.845
4.020.620
34.467.415
Passiva
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22
957.783
-
-
-
957.783
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
22
1.083.502
-
-
-
1.083.502
Verbriefte Verbindlichkeiten
23
6.385.472
-
-
22.459.432
28.844.905
Derivative Finanzinstrumente
19
-
-
972.025
-
972.025
Gesamt
 
8.426.757
-
972.025
22.459.432
31.858.215
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Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
FVOCI (designiert)
FVTPL (verpflichtend)
FVTPL (designiert)
Summe
Aktiva
 
 
 
 
 
 
Barreserve
16
497.877
-
-
-
497.877
Forderungen an Kreditinstitute
17
19.780.079
-
-
2.138.262
21.918.340
Forderungen an Kunden
17
2.282.332
-
-
-
2.282.332
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
18
879.052
36.696
369.565
1.320.787
2.606.100
Derivative Finanzinstrumente
19
-
-
463.801
-
463.801
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
19
-
-
7.117.500
-
7.117.500
Gesamt
 
23.439.339
36.696
7.950.867
3.459.049
34.885.951
Passiva
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
22
1.139.829
-
-
-
1.139.829
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
22
1.134.417
-
-
-
1.134.417
Verbriefte Verbindlichkeiten
23
8.662.717
-
-
19.346.129
28.008.847
Derivative Finanzinstrumente
19
-
-
2.148.639
-
2.148.639
Gesamt
 
10.936.963
-
2.148.639
19.346.129
32.431.732
Note 16 Barreserve
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt.
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
Guthaben bei Zentralnotenbanken
939.736
497.874
Kassabestand
1
3
Barreserve
939.737
497.877
Die Mindestreserve betrug 68,3 Mio. Euro zum 31.12.2024 (2023: 77,1 Mio. Euro) und war in den Guthaben bei Zentralnotenbanken enthalten.
Die Barreserve dient der Absicherung der Mindestreserve und der Liquiditätssicherung der OeKB Gruppe.

Note 17 Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt. Die Aufgliederung nach Bonitätsklassen ist unter Note 37 angeführt.
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
Täglich fällig
Andere Forderungen
Gesamt
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Inländische Kreditinstitute
15.727
34.151
18.689.219
18.740.352
18.704.947
18.774.503
Ausländische Kreditinstitute
292.419
1.373.380
1.804.064
1.770.457
2.096.483
3.143.837
Forderungen an Kreditinstitute
308.147
1.407.531
20.493.283
20.510.809
20.801.429
21.918.340
Die Position Forderungen an Kreditinstitute betrifft mit Buchwerten von 20,2 Mrd. Euro (2023: 20,0 Mrd. Euro) Kredite des Exportfinanzierungsverfahrens.
Zum Stichtag waren vom Rahmen des Sonder-KRR, welcher im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise (siehe dazu auch Note 1) aufgelegt wurde, 15,1 Mio. Euro ausgeschöpft (2023: 31,0 Mio. Euro). Die durchschnittliche Ausnützung des Volumens betrug im Geschäftsjahr 20,9 Mio. Euro (2023: 220,1 Mio. Euro).
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
Inländische Kunden
Ausländische Kunden
Gesamt
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Staaten oder staatsnahe Organisationen
5.881
8.056
44.278
65.539
50.159
73.595
Sonstige
1.215.022
1.234.490
978.675
974.248
2.193.696
2.208.737
Forderungen an Kunden
1.220.902
1.242.546
1.022.953
1.039.786
2.243.855
2.282.332

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Note 18 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
Schuldtitel öffentlicher Stellen
1.490.232
1.365.420
Festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten
-
-
Anleihen und Schuldverschreibungen
733.411
834.419
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
2.223.643
2.199.839
Investmentzertifikate
419.942
369.565
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
419.942
369.565
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen
4.788
5.475
Sonstiger Anteilsbesitz
31.117
31.221
Sonstiger Anteilsbesitz
35.904
36.696
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
2.679.490
2.606.100
Aus dem Bestand von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind 2.124 Mio. Euro börsennotiert (2023: 2.104 Mio. Euro). Im Folgejahr werden Beträge in Höhe von 502,0 Mio. Euro fällig (2023 für 2024: 401,2 Mio. Euro).
In den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten (Investmentzertifikate) waren Anteile an Private-Equity-Fonds im Ausmaß von 5,8 Mio. Euro (2023: 6,6 Mio. Euro) enthalten. Da der beizulegende Zeitwert insbesondere von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, kann eine Veränderung dieser Parameter zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen. Für die Bilanzierung wurden Parameter gewählt, die den aktuellen Marktgegebenheiten zum Berichtszeitpunkt entsprechen. Zur Ermittlung möglicher Auswirkungen wurden hauptsächlich die verwendeten EBITDA- und P/E-Multiplikatoren verändert. Eine Verringerung (Erhöhung) dieser Marktmultiplikatoren würde zu niedrigeren (höheren) beizulegenden Zeitwerten führen. Diese Private-Equity-Fonds sind durch Garantien der Republik Österreich besichert, wodurch etwaige Wertverluste gedeckt sind. Da Gewinne zeitnah abgeschichtet werden und Verluste abgesichert sind, unterbleibt die Angabe der Sensitivitäten hinsichtlich dieser Vermögenswerte aufgrund von Unwesentlichkeit.
Im Sonstigen Anteilsbesitz war unter anderem die Wiener Börse AG (WBAG) mit 27,8 Mio. Euro (2023: 28,1 Mio. Euro) enthalten. Die Burza cenných papírů Praha, a.s., Prag (Prager Börse) ist eine 99,54%ige Tochter der Wiener Börse. Der Wertansatz der Wiener Börse basiert auf einer zum 31.12.2024 erstellten Unternehmensbewertung nach dem Dividend Discounted Modell.
Die wesentlichsten Annahmen bei der Unternehmensbewertung waren:
 
2024
2023
 
Wiener Börse
Prager Börse
Wiener Börse
Prager Börse
Freie Cashflows
4 Jahre
4 Jahre
4 Jahre
4 Jahre
WACC
7,95 %
8,35 %
7,96 %
9,26 %
Sensitivitätsanalyse
 
 
 
 
 
2024
2023
Tausend Euro
Wiener Börse
Prager Börse
Wiener Börse
Prager Börse
Veränderung des WACC
 
 
 
 
WACC steigt an
1,00 %
1,00 %
1,00 %
1,00 %
WACC sinkt
–1,00 %
–1,00 %
–1,00 %
–1,00 %
 
 
 
 
 
Veränderung bei steigenden WACC
 
 
 
 
Veränderung des gesamten Unternehmenswertes (Fair Value) der WBAG
 
–47.239
 
–47.111
Auswirkung auf den Fair Value der
OeKB Gruppe an der WBAG
 
–3.120
 
–3.111
Veränderung bei sinkenden WACC
 
 
 
 
Veränderung des gesamten Unternehmenswertes (Fair Value) der WBAG
 
61.599
 
61.096
Auswirkung auf den Fair Value der
OeKB Gruppe an der WBAG
 
4.068
 
4.035
Die Details zu den einzelnen Beteiligungen im Sonstigen Anteilsbesitz befinden sich in Note 38.
Zusätzliche verpflichtende Angaben gem. §64 Abs 1 Z10 und Z 11 BWG
Der Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere beinhaltet das festverzinsliche Anleiheportfolio der OeKB Gruppe, welches dem Anlagevermögen zugeordnet ist.
Der Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere beinhaltet Wertpapiere ohne feste Verzinsung, wovon 370,9 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet sind (2023: 349,9 Mio. Euro).
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind 2.123,6 Mio. Euro zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert (2023: 2.104,1 Mio. Euro). Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere und der Sonstige Anteilsbesitz sind wie im Vorjahr nicht börsennotiert.

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Note 19 Absicherungsinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.
Derivative Finanzinstrumente
 
 
 
 
 
2024
2023
Tausend Euro
Nominalbetrag
Beizulegende Zeitwerte positiv
Beizulegende Zeitwerte negativ
Nominalbetrag
Beizulegende Zeitwerte positiv
Beizulegende Zeitwerte negativ
Zinsbezogene Geschäfte
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
23.632.135
311.316
354.739
22.151.758
404.639
566.067
 
 
 
 
 
 
 
Währungsbezogene Geschäfte 
 
 
 
 
 
Währungsswaps
25.064.649
578.703
617.287
19.222.517
59.162
1.582.572
Summe
48.696.784
890.020
972.025
41.374.275
463.801
2.148.639
Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte war einerseits durch die Stärke des US Dollars und andererseits durch rückläufige Kapitalmarktzinsen dominiert.
Angaben zu Globalnettingvereinbarungen
Derivative Finanzinstrumente werden gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß einer solchen Vereinbarung geschuldet werden, auf Einzeltransaktionsebene abgerechnet und bezahlt. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn ein Kreditereignis eintritt, werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.
Darüber hinaus wird lt. ISDA-Vertrag täglich dieser Nettobetrag errechnet und als Collateral beim jeweiligen Geschäftspartner hinterlegt bzw. von diesem erhalten. Das Ausfallsrisiko ist daher auf die Wertentwicklung von ein bis zwei Tagen (Errechnung des Vortageswertes und Überweisung der Differenz zum bisherigen Collateral) minimiert.
Die ISDA-Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz. Dies liegt daran, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge besteht, da das Recht auf eine Saldierung nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Kreditereignis, durchsetzbar ist.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten derivativen Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen.
Globalnettingvereinbarungen
 
 
 
 
 
 
2024
2023
Tausend Euro
Brutto- und Nettobeträge deriv. FI in der Bilanz
Betreffende deriv. FI, die nicht saldiert werden
Nettobetrag
Brutto- und Nettobeträge deriv. FI in der Bilanz
Betreffende deriv. FI, die nicht saldiert werden
Nettobetrag
Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegenden Zeitwert 
 
 
 
Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps
311.316
–272.403
38.913
404.639
–404.639
-
Währungsbezogene Geschäfte -
Währungsswaps
578.703
–321.996
256.707
59.162
–59.162
-
Summe derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegenden Zeitwert
890.020
–594.399
295.620
463.801
–463.801
-
Derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert 
 
 
 
Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps
354.739
–242.028
112.710
566.067
–301.753
264.314
Währungsbezogene Geschäfte -
Währungsswaps
617.287
–352.371
264.915
1.582.572
–162.048
1.420.524
Summe derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert
972.025
–594.399
377.626
2.148.639
–463.801
1.684.838

Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
Tausend Euro
2024
2023
Fair Value zu Beginn der Periode
7.117.500
6.198.441
Ergebnis der Periode
–204.617
919.060
Fair Value am Ende der Periode
6.912.883
7.117.500
Die Veränderung durch die Devisenbewertung resultierte im Wesentlichen aus dem Wechselkursverhältnis des Euro und zum CHF (siehe Devisen-Richtkurse zu den Stichtagen - Note 2).

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Note 20 Zusammensetzung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien
64.045
66.102
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien
8.500
7.489
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
72.544
73.591
Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
 
 
 
 
 
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien
3.539
5.619
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien
2.011
1.490
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern
5.550
7.110
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien
12
–415
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien
-
-
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis
12
–415
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien
3.551
5.204
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien
2.011
1.490
Gesamtergebnis der Periode
5.562
6.695

Zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen gab es keine Eventualverbindlichkeiten.

OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien, Österreich
 
 
 
 
Geschäftsbereich Sonstige Services
2024
2023
Kapitalanteil
51 %
51 %
Stimmrechtsanteil
51 %
51 %
Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG ist eine nicht börsennotierte Holdinggesellschaft. Sie hält als Alleineigentümerin die Anteile an der Acredia Versicherung AG. Diese bietet der österreichischen Wirtschaft ein umfassendes Spektrum an Kreditversicherungen an.
Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG wird gemeinsam mit der Euler Hermes Aktiengesellschaft, Hamburg, als Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) geführt und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die OeKB hat keine entsprechende Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten, welche es der OeKB ermöglichen würde, Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt zu beeinflussen.
Tausend Euro
2024
2023
Abgegrenzte Prämien
26.315
26.924
Versicherungstechnisches Ergebnis
6.912
12.829
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
9.088
14.534
Davon Abschreibungen
–35
–101
Davon Zinsertrag
1.369
885
Davon Zinsaufwand
-
–2
Gewinn
6.939
11.018
Sonstiges Ergebnis
24
–814
Gesamtergebnis
6.963
10.204
Kurzfristige Vermögenswerte
34.814
45.507
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
27.967
37.807
Langfristige Vermögenswerte
127.344
127.085
Kurzfristige Schulden
16.534
22.402
Langfristige Schulden
20.047
20.577
Eigenkapital
125.576
129.613
Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode
66.102
61.470
Erstanwendungseffekt IFRS 9/IFRS 17
-
4.027
Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode
3.551
5.204
Erhaltene Dividendenzahlungen
–5.610
–4.600
Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode
64.045
66.102
Bei der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG wurde im Vorjahr bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen der neue Standard IFRS 17 angewendet. Die Gesellschaft nahm zudem vom Wahlrecht, IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 17 anzuwenden, Gebrauch. Insgesamt betrug der Erstanwendungseffekt 7.896 Tsd. Euro. Der Effekt wurde entsprechend anteilig in Höhe von 4.027 Tsd. Euro erfasst.
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CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien, Österreich
 
 
 
 
Geschäftsbereich Kapitalmarkt Services
2024
2023
Kapitalanteil
50 %
50 %
Stimmrechtsanteil
50 %
50 %
Die CCPA wird gemeinsam mit der Wiener Börse AG, Wien, als Gemeinschaftsunternehmen geführt und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Die CCPA ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Sie ist die Abwicklungsstelle der Wiener Börse und der EXAA Strombörse. Als zentrale Gegenpartei (Central Counterparty) tritt sie in alle an der Wiener Börse und an der EXAA Strombörse abgeschlossenen Geschäfte ein. Die CCPA wurde 2014 nach Art 14 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) zugelassen.
Tausend Euro
2024
2023
Umsatz
5.401
5.011
Betriebsergebnis
692
893
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
5.231
3.928
Davon Abschreibungen
-
-
Davon Zinsertrag
4.539
3.035
Davon Zinsaufwand
0
0
Gewinn
4.022
2.981
Sonstiges Ergebnis
-
-
Gesamtergebnis
4.022
2.981
Kurzfristige Vermögenswerte
189.141
145.403
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
167.305
141.687
Langfristige Vermögenswerte
-
-
Kurzfristige Schulden
172.141
130.424
Langfristige Schulden
-
-
Eigenkapital
17.000
14.979
Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode
7.489
6.599
Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode
2.011
1.490
Erhaltene Dividendenzahlungen
–1.000
–600
Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode
8.500
7.489
Note 21 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Anlagenspiegel 2024 - Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
31.12.2023
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
31.12.2024
Grundstücke und Gebäude
82.977
-
-
-
82.977
Right of Use - Gebäude
7.055
821
-
 
7.876
Betriebs- und Geschäftsausstattung
18.675
3.561
-
–1.121
21.116
Right of Use - Fuhrpark
-
-
-
-
-
Sachanlagen
108.707
4.382
-
–1.121
111.969
Software
16.422
1.182
392
–316
17.288
Geleistete Anzahlungen auf Software
1.002
187
–392
-
1.189
Kundenbeziehung
517
-
-
–517
-
Immaterielle Vermögenswerte
17.941
1.369
-
–833
18.477
Insgesamt
126.648
5.751
-
–1.954
130.445
Anlagenspiegel 2024 - Abschreibungen und Buchwerte
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Tausend Euro
31.12.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
Grundstücke und Gebäude
71.719
166
-
71.885
11.258
11.092
Right of Use - Gebäude
4.330
1.011
-
5.342
3.007
2.534
Betriebs- und Geschäftsausstattung
12.605
2.510
–1.091
14.024
5.787
7.092
Right of Use - Fuhrpark
-
-
-
-
-
-
Sachanlagen
88.654
3.687
–1.091
91.251
20.053
20.718
Software
12.774
2.172
–285
14.662
3.648
3.018
Geleistete Anzahlungen auf Software
-
-
-
-
1.002
797
Kundenbeziehung
431
86
–517
-
86
-
Immaterielle Vermögenswerte
13.205
2.258
–801
14.662
4.736
3.815
Insgesamt
101.859
5.945
–1.892
105.913
24.789
24.532
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Anlagenspiegel 2023 - Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
31.12.2022
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
31.12.2023
Grundstücke und Gebäude
82.840
137
-
-
82.977
Right of Use - Gebäude
6.772
283
-
-
7.055
Betriebs- und Geschäftsausstattung
16.605
2.810
-
–739
18.675
Right of Use - Fuhrpark
-
-
-
-
-
Sachanlagen
106.217
3.229
-
–739
108.707
Software
15.716
345
971
–610
16.422
Geleistete Anzahlungen auf Software
1.357
616
–971
-
1.002
Kundenbeziehung
517
-
-
-
517
Immaterielle Vermögenswerte
17.590
961
-
–610
17.941
Insgesamt
123.807
4.190
-
–1.349
126.648
Anlagenspiegel 2023 - Abschreibungen und Buchwerte
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Tausend Euro
31.12.2022
Zugänge
Abgänge
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
Grundstücke und Gebäude
71.562
157
-
71.719
11.278
11.258
Right of Use - Gebäude
3.375
956
-
4.330
3.398
3.007
Betriebs- und Geschäftsausstattung
11.280
2.340
–1.015
12.605
5.323
5.787
Right of Use - Fuhrpark
-
-
-
-
-
-
Sachanlagen
86.217
3.452
–1.015
88.654
19.999
20.053
Software
11.537
1.858
–620
12.774
4.180
3.648
Geleistete Anzahlungen auf Software
-
-
-
-
1.357
1.002
Kundenbeziehung
344
86
-
431
173
86
Immaterielle Vermögenswerte
11.881
1.944
–620
13.205
5.710
4.736
Insgesamt
98.098
5.396
–1.635
101.859
25.709
24.789
Der Grundwert betrug 6,4 Mio. Euro (2023: 6,4 Mio. Euro).
Sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr gab es keine Zugänge aus aktivierten Zinsen. Bei den kumulierten Abschreibungen gab es wie im Vorjahr keine Zuschreibungen oder Umbuchungen.

Im Zusammenhang mit den oben genannten Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (Right of Use) standen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2,5 Mio. Euro (2023: 2,7 Mio. Euro; Ausweis in Posten „Übrige Passiva“). Von diesen angeführten Leasingverbindlichkeiten sind 1.019,1 Tsd. Euro im Jahr 2025 fällig, der Rest in den Folgejahren. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten betrug im Geschäftsjahr 2,7 Tsd. Euro (2023: 3,6 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr gab es wie im Vorjahr keine Aufwände für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten. In den Abgängen sind Neubewertungen (Reassessments) von Nutzungsrechten in Höhe von 824,5 Tsd. Euro (2023: 282,9 Tsd. Euro in den Zugängen) enthalten.
Note 22 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
Täglich fällig
Andere Verbindlichkeiten
Gesamt
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Inländische Kreditinstitute
131.482
231.173
358.259
441.353
489.741
672.526
Ausländische Kreditinstitute
277.160
82.686
190.882
384.617
468.043
467.303
Gesamt
408.642
313.859
549.141
825.970
957.783
1.139.829
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte vor allem aus kurzfristigen Geldmarktgeschäften sowie einer Verminderung der Sichteinlagen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 
 
 
 
 
 
Inländische Kunden
Ausländische Kunden
Gesamt
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Staaten oder staatsnahe Organisationen
539.963
636.070
13
84
539.976
636.154
Sonstige
453.986
434.797
89.540
63.466
543.526
498.264
Gesamt
993.948
1.070.867
89.553
63.550
1.083.502
1.134.417

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Note 23 Verbriefte Verbindlichkeiten
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
Buchwert
Davon börsennotiert
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Begebene Schuldverschreibungen
21.140.073
18.543.058
21.140.073
18.543.058
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
7.704.832
9.465.789
-
-
Gesamt
28.844.905
28.008.847
21.140.073
18.543.058
Den in der Fair Value-Option bewerteten verbrieften Verbindlichkeiten stand bei Fälligkeit ein Rückzahlungsbetrag in Höhe von 22.534,6 Mio. Euro (2023: 19.733,6 Mio. Euro) gegenüber. Dies entspricht einem Unterschiedsbetrag gegenüber dem Fair Value von -284,7 Mio. Euro (2023: -387,5 Mio. Euro).
Aus dem Bestand der verbrieften Verbindlichkeiten werden im Folgejahr 12.678,9 Mio. Euro fällig (2023 für 2024: 12.778,2 Mio. Euro).
In den Sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten waren nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 2,0 Mio. Euro (2023: 2,1 Mio. Euro) enthalten, wofür Zinsaufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2023: 0,2 Mio. Euro) entrichtet wurden.

Note 24 Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
31.12.2023
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
31.12.2024
Langfristige Personalrückstellungen
122.532
–7.146
-
1.399
116.786
Sonstige Rückstellungen
7.115
–5.014
–312
4.325
6.113
Summe der Rückstellungen 2024
129.647
–12.160
–312
5.724
122.899
Summe der Rückstellungen 2023
119.246
–12.796
–104
23.301
129.647
Entwicklung der langfristigen Personalrückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Pensionen
Abfertigungen
Summe 2024
Summe 2023
Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation - DBO) = Personalrückstellungen zum 1. Jänner
99.374
23.159
122.532
112.257
Dienstzeitaufwand (Service Cost)
129
515
644
627
Zinsaufwand (Interest Cost)
3.122
722
3.844
4.052
Zahlungen
–5.979
–1.167
–7.146
–7.700
Versicherungsmathematisches Ergebnis
–2.742
–347
–3.089
13.296
Davon versicherungsmathematischer Gewinn und Verlust aufgrund Änderung der Parameter
–4.559
–1.145
–5.704
6.255
Davon erfahrungsbedingter versicherungsmathematischer Gewinn und Verlust
1.817
798
2.615
7.041
Personalrückstellungen zum 31. Dezember (DBO)
93.904
22.881
116.786
122.532
Das versicherungsmathematische Ergebnis resultierte aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes von 3,24 % auf 3,39 % (2023: von 3,75 % auf 3,24 %) sowie der Anpassung der langfristigen Gehalts- und Pensionstrends. Der langfristige Trend für künftige Gehaltssteigerungen wurde auf 3,20 % (2023: 3,70 %) und der Trend für künftige Pensionssteigerungen auf 2,90 % (2023: 3,20 %) angepasst. Das Vorjahresergebnis war im Wesentlichen auf die Veränderung des Diskontierungszinssatzes zurückzuführen.
Historische Information DBO
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2019
2020
2021
2022
2023
Pensionsrückstellungen
124.247
123.279
109.211
89.667
99.374
Abfertigungsrückstellungen
30.378
29.623
26.552
22.590
23.159
Langfristige Personalrückstellungen
154.625
152.902
135.763
112.257
122.532
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Die Pensionsansprüche von einem Großteil der Mitarbeitenden sind in Form eines beitragsorientierten Plans auf eine Pensionskasse übertragen. In diesem Zusammenhang wurden 1,3 Mio. Euro im Jahr 2024 (2023: 1,2 Mio. Euro) an Beiträgen an die Pensionskasse bezahlt.
Im Personalaufwand waren auch die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 0,6 Mio. Euro (2023: 0,5 Mio. Euro) enthalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität der Verpflichtungen in Hinblick auf wesentliche versicherungsmathematische Annahmen. Dargestellt wurde jeweils die absolute Veränderung der Höhe der zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Rückstellungen bei Änderung einer einzelnen Annahme. Die übrigen Annahmen bleiben dabei jeweils unverändert.
Sensitivitätsanalysen - Veränderung Aufwand (-)/Ertrag (+)
 
 
 
Tausend Euro
Pensionen
Abfertigun-gen
Gesamt 2024
Gesamt 2023
Anstieg des Diskontierungszinssatzes um 0,50 %
4.663
823
5.486
6.134
Reduktion des Diskontierungszinssatzes um 0,50 %
–5.096
–877
–5.973
–6.705
Anstieg der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50 %
–180
–872
–1.052
–1.143
Reduktion der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50 %
173
826
1.000
1.083
Anstieg des Pensionstrends um 0,50 %
–4.760
-
–4.760
–5.368
Reduktion des Pensionstrends um 0,50 %
4.416
-
4.416
4.961
Anstieg der Lebenserwartung um 10 % (entspricht 1 Jahr)
–5.432
-
–5.432
–5.768
Die Berechnung der Sensitivitätsanalysen wurde von einem unabhängigen Aktuar auf Basis der Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt.
Fälligkeitsprofil der langfristigen Personalrückstellungen
 
 
 
 
Pensionen
Abfertigungen
Tausend Euro
DBO 31.12.2024
DBO 31.12.2023
DBO 31.12.2024
DBO 31.12.2023
1 Jahr
6.234
6.033
2.676
2.059
2 bis 3 Jahre
12.135
11.867
2.858
2.875
4 bis 5 Jahre
11.559
11.487
2.688
3.090
Über 5 Jahre
63.976
69.986
14.660
15.136
Gesamt
93.904
99.374
22.881
23.159
Duration
10,8 Jahre
11,5 Jahre
7,9 Jahre
8,6 Jahre
Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Personalbezogene Rückstellungen
5.954
6.965
Sonstige Rückstellungen
159
150
Summe
6.113
7.115
Note 25 Steueransprüche und Steuerverpflichtungen
In diesen Positionen sind aktive und passive Steuerlatenzen aus zeitlich begrenzten Unterschieden (Temporary Differences) zwischen Wertansätzen nach IFRS und Beträgen aus der steuerlichen Gewinnermittlung unter Beachtung der gültigen Steuersätze (ab 2024: 23,0 %; 2023: 24,0 %) der Konzernunternehmen enthalten (siehe dazu auch Note 14).
Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden. Die OeKB Gruppe hatte zum Stichtag keine (nicht genutzten) Verlustvorträge.
Steuerlatenzen
 
 
 
 
 
Aktive Steuerlatenzen
Passive Steuerlatenzen
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Forderungen an Kreditinstituten
8.693
17.328
-
-
Forderungen an Kunden
-
-
57
1.006
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
-
-
2.898
9.975
Derivative Finanzinstrumente
223.566
494.187
204.705
106.674
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
-
-
1.589.963
1.637.025
Sachanlagen
-
-
1.332
1.378
Übrige Aktiva
349
427
-
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
330
26.759
-
-
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.426.945
1.081.760
-
-
Rückstellungen
12.846
14.077
-
-
Übrige Passiva
-
-
481
621
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
180.140
168.680
-
-
Insgesamt
1.852.868
1.803.219
1.799.435
1.756.680
Verrechnung der Steuern
–1.799.435
–1.756.680
 
 
Steueransprüche(-schulden) Netto
53.434
46.539
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Veränderung
6.895
6.364
Davon in der Gewinn- und Verlustrechnung
7.403
3.708
Davon Übertrag in den Zinsenausgleichsposten EFV
-
140
Davon im Sonstigen Ergebnis
–508
2.796

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Nicht erfasste latente Steuerschulden
Am 31. Dezember 2024 bestanden (wie im Vorjahr) keine latenten Steuerschulden für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Note 26 Übrige Passiva
Die Position der Übrigen Passiva in Höhe von 45,8 Mio. Euro (2023: 51,7 Mio. Euro) setzte sich zu 27,0 Mio. Euro (2023: 31,9 Mio. Euro) aus sonstigen Verbindlichkeiten und zu 18,8 Mio. Euro (2023: 19,8 Mio. Euro) aus Rechnungsabgrenzungsposten zusammen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vorrangig offene Verrechnungsposten in Höhe von 11,9 Mio. Euro (2023: 11,6 Mio. Euro), Verpflichtungen für personalbezogene Aufwendungen in Höhe von 3,1 Mio. Euro (2023: 3,1 Mio. Euro) und Leasingaufwendungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (2023: 2,7 Mio. Euro).
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen noch nicht vereinnahmte Provisionsentgelte aus dem Export- wie Tourismusgarantiegeschäft in Höhe von 16,3 Mio. Euro (2023: 17,3 Mio. Euro). Darüber hinaus beinhalten die Rechnungsabgrenzungsposten Gebühren und Promessenentgelte in Höhe von 2,4 Mio. Euro (2023: 2,3 Mio. Euro) im Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten. Diese werden zum Zeitpunkt der Auszahlung des zugrunde liegenden Kredites im Effektivzinssatz berücksichtigt und folglich fortlaufend verteilt darüber vereinnahmt.
Note 27 Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR)
Im Rahmen des EFV wird der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren gebildet. Dieser Posten beruht auf der faktischen Verpflichtung zur Verwendung des Verfahrensüberschusses im EFV. Diese Verpflichtung begründet sich einerseits aus den Regeln zur Festsetzung der Zinssätze im EFV, die fixe Margen für die OeKB vorsehen, sowie andererseits auf einer Weisung des Bundesministeriums für Finanzen zur Verwendung von Überschüssen im Verfahren (siehe auch Note 1).
Die Dotierung und Verwendung des Zinsenausgleichspostens ergeben sich als Saldo der im EFV erzielten Zinserträge, abzüglich der fixen Marge für die Betreuung des Verfahrens sowie der Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Refinanzierung. Darüber hinaus werden die Nettoeffekte aus dem Bewertungsergebnis der derivativen Finanzinstrumente, der Garantie gemäß § 1 Abs 2b AFFG sowie der dem EFV zugeordneten Forderungen und Verbindlichkeiten in diesem Posten berücksichtigt. Entsprechend den zugrundeliegenden Beschlüssen wird der Zinsenausgleichsposten zur Stabilisierung der Konditionen von Exportfinanzierungskrediten verwendet.
Entwicklung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Stand am Beginn der Periode
1.499.465
1.486.405
Auflösung/Zuführung aus dem Zinsüberschuss
111.653
60.348
Auflösung/Zuführung aus dem Kreditrisikoergebnis
29
86
Auflösung/Zuführung aus dem Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden
39.447
–47.373
Auflösung/Zuführung aus dem Ergebnis aus der Ausbuchung
von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
-
-
Auflösung/Zuführung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis
-
-
Veränderung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
151.129
13.061
Stand am Ende der Periode
1.650.594
1.499.465
Note 28 Angaben zum Eigenkapital und Kapitalmanagement
Angaben zum Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) in Höhe von 130,0 Mio. Euro (2023: 130,0 Mio. Euro) ist in 880.000 Stückaktien zerlegt. Diese vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden Sammelurkunden dargestellt. Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt. Es gibt keine ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile. Jede Stückaktie repräsentiert einen Anteil von gerundet 147,73 Euro am Grundkapital.
Die Kapitalrücklage betrug unverändert 3,3 Mio. Euro und ist gemäß § 229 Abs 4 UGB gebunden.
Die Gewinnrücklagen, die den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar sind, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 17,3 Mio. Euro auf 793,4 Mio. Euro (2023: 776,1 Mio. Euro). In den Gewinnrücklagen war gemäß § 229 Abs 4 UGB ein Betrag von 10,6 Mio. Euro (2023: 10,6 Mio. Euro) als gesetzliche Rücklage enthalten.
Die IAS 19 Rücklage resultierte aus versicherungsmathematischen Verlusten aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Mio. Euro von -26,5 Mio. Euro auf
–24,1 Mio. Euro. Die FVOCI-Rücklage resultierte aus der Fair Value-Bewertung des Sonstigen Anteilsbesitzes und betrug 20,1 Mio. Euro (2023: 20,7 Mio. Euro).
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbare Eigenkapital betrug somit 922,8 Mio. Euro (2023: 903,7 Mio. Euro).

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Der Vorstand wird die Ausschüttung einer Dividende aus der Muttergesellschaft von bis zu 68,00 Euro je Aktie (880.000 Stk.) des Bilanzgewinnes 2024 empfehlen. Das ergibt eine maximale Ausschüttung von 59,8 Mio. Euro. Der Beschluss über die Gewinnverwendung soll in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2025 erfolgen. Die Entscheidung und die Beschlussfassung werden von den Kapitalanforderungen und den fortdauernden strategischen Überlegungen abhängen. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 27. Mai 2024 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 von 55,00 Euro je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs 1 Z 19 BWG, welche den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar ist, betrug 0,2 % im Jahr 2024 (2023: 0,2 %).
Angaben zum Kapitalmanagement
Gemäß § 3 Abs 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der OeKB sowie der OeEB im Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem Ausfuhrförderungsgesetz (BGBl. Nr. 215/1981) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (BGBl. Nr. 196/1967) hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der §§ 22 bis 24d, § 39 Abs 2d in Verbindung mit § 69 Abs 3, § 39 Abs 3 und 4, § 70 Abs 4a Z 1, 8, 9 und 11, §§ 70b bis 70d BWG sowie hinsichtlich der Einbeziehung dieser Rechtsgeschäfte in die Betragsgrenzen gemäß § 5 Abs 4 BWG keine Anwendung. Weiters ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen. Gemäß § 3 Abs 1 Z 11 BWG finden die Bestimmungen des BWG und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 keine Anwendung auf die Geschäftstätigkeit der OeHT (anwendbar jedoch § 5 Abs 1 Z 1 bis 4a und Z 6 bis 14, §§ 38 bis 39b mit Ausnahme des § 39 Abs 2d in Verbindung mit § 69 Abs 3, §§ 41 bis 42, § 65, §§ 69 bis 70a, §§ 71 bis 73a und §§ 98 bis 99e BWG, wobei hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen ist).
Die Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG umfasst die Unternehmen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, OeKB CSD GmbH, Oesterreichische Entwicklungsbank AG und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Die Strategie der OeKB Gruppe ist auf eine nachhaltig stabile Kapitalbasis ausgerichtet. Das Kapitalmanagement unterlag keinen materiellen Änderungen. Die Kapitalerfordernisse der nationalen Aufsichtsbehörde wurden im Berichtszeitraum jederzeit erfüllt.
Das Eigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko ermittelte sich entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, hinsichtlich des operationellen Risikos wurde der Basisindikatoransatz angewendet. Aufgrund der oben angeführten Ausnahmen von den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen verringerte sich das Kreditrisiko erheblich. Die Kreditinstitutsgruppe verfügte zu keinem Zeitpunkt über ein Handelsbuch. Auf Gruppenebene wurden die Risiken entsprechend dem Konzept des ökonomischen Kapitals aggregiert und in einer Risikotragfähigkeitsanalyse dem vorhandenen internen Kapital gegenübergestellt und überwacht.

Die OeKB ist das übergeordnete Kreditinstitut gemäß § 30 BWG der OeKB Kreditinstitutsgruppe. Die nach der VO (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Eigenmittel der OeKB Gruppe zeigten folgende Zusammensetzung und Entwicklung:
Tausend Euro
2024
2023
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko-Standardansatz)
398.146
412.587
Gesamtrisikobetrag (= Eigenmittel Soll/8 %)
836.955
787.103
Eigenmittelanforderungen für
 
 
Kreditrisiko
31.852
33.007
Operationelles Risiko (Basisindikatoransatz)
35.105
29.961
Summe Eigenmittel Soll
66.956
62.968
Konsolidierte Eigenmittel gem. Teil 2 CRR
 
 
Einbezahltes Kapital
130.000
130.000
Rücklagen *
742.436
726.732
Abzüglich Kürzungsposten
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
–3.815
–4.736
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1)
868.621
851.995
Kernkapital (Tier 1)
868.621
851.995
Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 CRR
868.621
851.995
Freie Eigenmittel
801.665
789.027
 
 
 
Konsolidierte Eigenmittelquote
(Eigenmittel in Relation zur Bemessungsgrundlage)
103,8 %
108,2 %
Konsolidierte Kernkapitalquote
103,8 %
108,2 %
Überdeckung (Eigenmittel in Relation zum Eigenmittelerfordernis)
1.297,3 %
1.353,1 %
* Gemäß Art 26 Abs 2 CRR werden Gewinne zum Jahresende erst mit dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses dem harten Kernkapital zugerechnet. Von den Rücklagen wird die gewidmete Rücklage für Technical Assistance abgezogen.

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Zum Stichtag ergaben sich folgende Relationen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die den Mindestquoten der Gruppe gegenübergestellt werden:
Mindestquoten gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
 
 
 
 
2024
2023
In %
Mindestquote
Tatsächliche Quote
Mindestquote
Tatsächliche Quote
Harte Kernkapitalquote
7,138
103,784
7,209
108,244
Kernkapitalquote
8,638
103,784
8,709
108,244
Gesamtkapitalquote
10,638
103,784
10,709
108,244
Berechnung der tatsächlichen Quote
Harte Kernkapitalquote =
Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR
Kernkapitalquote =
Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR
Gesamtkapitalquote =
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR
Mindestquoten der OeKB Gruppe
 
 
 
 
 
In %
2024
2023
Harte Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
4,500
4,500
Kapitalerhaltungspuffer gem. § 22 BWG iVm § 103q Z 11 BWG
2,500
2,500
Antizyklischer Kapitalpuffer gem. § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG
0,138
0,209
Harte Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. Pufferanforderungen
7,138
7,209
Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. Pufferanforderungen
8,638
8,709
Gesamtkapitalquote gemäß Art 92 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. Pufferanforderungen
10,638
10,709
Die erforderlichen Quoten ergaben sich aus Art 92 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.
Sonstige Angaben und Risikobericht
Note 29 Angaben zur Darstellung der Zahlungsströme
Die Darstellung der Zahlungsströme zeigt den Stand und die Entwicklung der Zahlungsmittel der OeKB Gruppe. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand umfasste in enger Abgrenzung Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken und entspricht demnach der Barreserve. Zum Zahlungsmittelbestand werden hingegen täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute, welche überwiegend im Zusammenhang mit Cash Collaterals stehen, nicht einbezogen, da diese nicht jederzeit in Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können. Die Gruppe verfügte über zusätzliche Liquiditätsreserven (siehe Note 37), welche jedoch nicht in die Definition des Zahlungsmittelbestandes hinzugerechnet wurden. Diese zusätzlichen Liquiditätsreserven wurden im EFV gebildet und werden ausschließlich im Stressfall herangezogen. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand war ausschließlich im Euro denominiert.
Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit umfasste die Veränderungen der Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und der Veränderungen der verbrieften Verbindlichkeiten. Der Ausweis der Veränderung der Leasingverbindlichkeiten erfolgte ebenso im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit, da diese keine wesentliche Finanzierungskomponente darstellt. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wurden alle Ertrags- und Aufwandskomponenten um zahlungsunwirksame Posten, wie insbesondere Abschreibungen, Veränderungen von Rückstellungen und Kreditrisikovorsorgen, latente Steuern und nicht realisierte Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie auch alle anderen Posten, deren zahlungswirksame Auswirkungen Cashflows aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit darstellen, bereinigt. Fremdwährungsverluste und -gewinne bestanden im Wesentlichen nur mit der Aufnahme von lang- und kurzfristigen verbrieften Verbindlichkeiten im EFV; die Wechselkursrisiken waren überwiegend durch die Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG abgesichert. Somit trug die OeKB Gruppe aus dem EFV kein Wechselkursrisiko. Weitere Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die in Fremdwährung gehalten wurden oder fällig waren, lagen nicht oder nur in geringem Umfang vor. Die Summe der sonstigen Anpassungen umfasst im Wesentlichen unbare Fremdwährungsverluste und -gewinne sowie unbare Effekte aus der Fair Value Bewertung von verbrieften Verbindlichkeiten und Derivaten, die im Zusammenhang mit der Veränderung der AFFG Garantie zu sehen sind und den Abzug für erhaltene Zinsen und die Hinzurechnung für bezahlte Zinsen, welche gem. IAS 7 separat ausgewiesen werden.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasste Veränderungen der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Veranlagungsportfolio, der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasste die Veränderung aus den Eigenkapitaltransaktionen mit den Eigentümern.
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Überleitung der Bewegungen des Eigenkapitals auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Notes
Gewinn-
rücklage 2024
Nicht beherr-
schende Anteile 2024
Cashflows aus Finanzierungs-
tätigkeit 2024
Gewinn-
rücklage 2023
Nicht beherr-
schende Anteile 2023
Cashflows aus Finanzierungs-
tätigkeit 2023
Bilanz zum 1.1.
776.134
-
-
746.466
-
-
Gezahlte Dividenden
28
–48.400
–1.562
–49.963
–32.718
–781
–33.499
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
 
–48.400
–1.562
–49.963
–32.718
–781
–33.499
Gewinn
 
65.706
1.791
-
62.386
1.643
-
Bilanz zum 31.12.
 
793.439
-
-
776.134
-
-
Wesentliche Entwicklungen des Geschäftsjahres
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 558,7 Mio. Euro (2023: 263,0 Mio. Euro) veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um 295,7 Mio. Euro. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Veränderung der Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie der Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Veränderung aus den verbrieften Verbindlichkeiten. Die Rückzahlungen für Tilgungen von Forderungen an Kreditinstituten und Forderungen an Kunden überstiegen die Auszahlungen für den Erwerb neuer Forderungen um 1.179,1 Mio. Euro (2023:
-426,6 Mio. Euro). Die Rückzahlungen aus Tilgungen gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie der verbrieften Verbindlichkeiten überstiegen die Einzahlungen aus neuen Verbindlichkeiten um 851,3 Mio. Euro (2023: -1.611,9 Mio. Euro). Die wesentlichsten unbaren Transaktionen waren wie auch im Vorjahr die Entwicklung des Zinsenausgleichspostens, die Fair Value Bewertung der derivativen Finanzinstrumente sowie die Fair Value Bewertung der Garantie gem. § 1 Abs 2b AFFG.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von –66,9 Mio. Euro (2023: -51,1 Mio. Euro) veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um –15,8 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr überstiegen die Auszahlungen die Einzahlungen im Wesentlichen durch neue Veranlagungen.

Note 30 Restlaufzeitengliederung gem. § 64 Abs 1 BWG
Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit. Bei Teilbeträgen wird die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt.
Restlaufzeitengliederung gemäß § 64 Abs 1 BWG zum 31. Dezember 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Täglich fällig
Bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
Mehr als 5 Jahre
Summe
Forderungen an Kreditinstituten
308.147
738.812
7.296.775
8.996.723
3.460.972
20.801.429
Forderungen an Kunden
253.007
60.529
259.186
949.934
721.200
2.243.855
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
5.763
42.568
520.593
1.420.289
690.277
2.679.490
Derivative Finanzinstrumente
-
69.080
36.164
612.871
171.905
890.020
Garantien gemäß
§ 1 Abs 2b AFFG
-
761.540
1.864.150
3.606.318
680.875
6.912.883
Insgesamt
566.916
1.672.530
9.976.867
15.586.135
5.725.229
33.527.677
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
408.642
49.007
91.432
238.277
170.425
957.783
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
951.701
30.884
100.917
-
-
1.083.502
Verbriefte Verbindlichkeiten
-
7.764.288
4.914.619
14.714.365
1.451.633
28.844.905
Derivative Finanzinstrumente
-
70.036
418.640
431.725
51.625
972.025
Insgesamt
1.360.343
7.914.214
5.525.608
15.384.367
1.673.683
31.858.215
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Restlaufzeitengliederung gemäß § 64 Abs 1 BWG zum 31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Täglich fällig
Bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
Mehr als 5 Jahre
Summe
Forderungen an Kreditinstituten
1.407.531
883.205
7.519.918
8.765.434
3.342.252
21.918.340
Forderungen an Kunden
417.354
60.519
214.407
832.254
757.797
2.282.332
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
43.216
79.491
409.028
1.462.639
611.726
2.606.100
Derivative Finanzinstrumente
-
2.454
36.004
259.490
165.852
463.801
Garantien
gemäß § 1 Abs 2b AFFG
-
619.668
1.170.619
4.640.587
686.628
7.117.500
Steuererstattungsansprüche
-
-
663
-
-
663
Insgesamt
1.868.101
1.645.337
9.350.640
15.960.404
5.564.256
34.388.738
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
313.859
322.213
106.776
266.444
130.537
1.139.829
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1.034.915
2.904
90.703
5.896
-
1.134.417
Verbriefte Verbindlichkeiten
-
6.907.777
5.870.451
13.804.150
1.426.469
28.008.847
Derivative Finanzinstrumente
-
71.822
336.066
1.703.916
36.834
2.148.639
Insgesamt
1.348.774
7.304.716
6.403.997
15.780.405
1.593.840
32.431.732
Note 31 Nachrangige Vermögensgegenstände
Im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfetätigkeit der OeEB gibt es im Geschäftsjahr nachrangige Vermögensgegenstände in den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstituten in Höhe von 57,6 Mio. Euro (2023: 72,4 Mio. Euro), Forderungen an Kunden in Höhe von 23,0 Mio. Euro (2023: 23,4 Mio. Euro) sowie Sonstige finanzielle Vermögensgegenstände in Höhe von 63,2 Mio. Euro (2023: 58,9 Mio. Euro), welche jeweils mit einer Haftung der Republik Österreich versehen sind.
Note 32 Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände
Tausend Euro
2024
2023
Sicherstellung für Kreditrisiken derivativer Finanzinstrumente
 
 
Gestellte Sicherheiten
514.878
1.753.163
Erhaltene Sicherheiten
257.679
-
Die Veränderung der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden resultierte aus der Entwicklung der bereitgestellten und erhaltenen Collaterals gemäß ISDA-Verträgen mit Derivatpartnern (siehe Note 19).
Note 33 Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen
Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 682,7 Mio. Euro (2023: 799,2 Mio. Euro) betrafen einerseits mit 26,8 Mio. Euro (2023: 38,5 Mio. Euro) Haftungsübernahmen durch die OeEB, welche wiederum durch Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich abgesichert waren und andererseits Haftungsübernahmen durch die OeHT im Ausmaß von 656,0 Mio. Euro (2023: 760,7 Mio. Euro), welche durch eine Schadloserklärung durch die Republik Österreich abgesichert waren. Die zum Abschlussstichtag nicht ausgenützten Kreditrahmen und Promessen beliefen sich auf 3.108,6 Mio. Euro (2023: 4.403,1 Mio. Euro) (siehe Note 37). Weiters bestehen Wertpapierabnahmeverpflichtungen in Höhe von 44,7 Mio. Euro (2023: 44,5 Mio. Euro), welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit der OeEB stehen. Für diese Abnahmeverpflichtungen bestehen wiederum Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich.
Note 34 Sonstige außerbilanzielle Verpflichtungen
Die vollkonsolidierten Unternehmen der OeKB Gruppe sind gemäß § 2 Abs 3 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) zur anteiligen Sicherung von Einlagen im Rahmen der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien, verpflichtet. Dieser Einrichtung gehören OeKB, OeEB, OeKB CSD und OeHT an.
Note 35 Treuhandgeschäfte
Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus dem Segment der Exportfinanzierung wurden im Ausmaß von 161,2 Mio. Euro (2023: 180,3 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte für die Republik Österreich beziehen sich im Wesentlichen auf die Geschäfte der Entwicklungsbank, die im Rahmen der Advisory Programme und der „Beteiligungen aus Bundesmitteln“ gemäß einer Vereinbarung zwischen OeEB und BMF eingegangen wurden, sowie das Treuhandkonto des Bundes.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus der Tourismusfinanzierung wurden im Ausmaß von 453,0 Mio. Euro (2023: 484,3 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte im Rahmen des ERP-Fonds beziehen sich auf die Geschäfte der OeHT, die im Rahmen des aws erp-Tourismusprogramms (rechtliche Grundlage: ERP-Fonds-Gesetz, allgemeine Bestimmungen für aws erp-Programme, Verordnung [EU] Nr. 651/2014 Art 14 und 17 sowie Verordnung [EU] Nr. 1407/2013) eingegangen wurden.
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Note 36 Sonstige Angaben gemäß UGB/BWG zu Aktiva und Passiva
Sonstige Angaben gemäß § 43 und § 64 BWG
 
 
 
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
Tausend Euro
Aktiva
Passiva
Aktiva
Passiva
Auf fremde Währung lautend
2.083.424
23.316.829
2.528.553
20.642.295
Ausland
4.336.285
29.369.900
5.305.746
28.919.793
Angaben gemäß § 225 Abs 3 und Abs 6 UGB:
Aus der Position Übrige Aktiva werden 8,0 Mio. Euro (2023: 9,1 Mio. Euro) nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam, aus der Position Übrige Passiva 24,5 Mio. Euro (2023: 29,2 Mio. Euro).
Note 37 Finanzielles Risikomanagement und Kreditrisikovorsorgen
Überblick und Besonderheiten der OeKB Gruppe
In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Sie verfügt über kein Retail- und kein Spareinlagengeschäft. Die OeKB als Mutterinstitut ist eine Spezialbank für Kapital- und Energiemarkt Services sowie für die österreichische Exportwirtschaft. Die KI-Tochter Oesterreichische Entwicklungsbank AG ist die offizielle Entwicklungsbank der Republik Österreich und ergänzt die Export Services und die KI-Tochter OeKB CSD GmbH die Kapitalmarkt Services. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., die Investitionsprojekte der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft finanziert, wird als eigenes Segment Tourismus Services geführt.
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten OeKB Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien sowie die Grundsätze des Umgangs mit ESG-Risiken.
Den weitaus größten Teil des Geschäftsmodells und damit der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren - siehe auch Note 1.
Die Risiken des im Auftrag der Republik Österreich betreuten EFV werden durch umfangreiche Besicherungen und Garantien vor allem durch die Republik Österreich minimiert. Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz regelt zum einen die Anforderungen an das Vorliegen von Haftungen für die aktivseitige Kreditvergabe und damit die Zugangsvoraussetzungen. Zum anderen regelt es die Übernahme der Garantie zugunsten der Gläubiger aus Refinanzierungsgeschäften (Gläubigergarantie) sowie die Übernahme der Garantie für das Wechselkursrisiko (Wechselkursgarantie).

Wesentliche Grundlagen für das Geschäftsmodell sind gesetzliche Ausnahmeregelungen. So unterliegt die OeKB Gruppe nicht der Einhaltung der Liquiditätsbestimmungen (LCR, NSFR) sowie den europäischen und nationalen Regelungen zur Bankenunion (z. B. BRRD). Betreffend die Agenden der Ausfuhrfinanzierung (i. e. EFV) bestehen weitere Ausnahmen wie insbesondere die Ausnahme von der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013). Diese Ausnahmen gelten sowohl für die OeKB als Mutterinstitut der OeKB Gruppe als auch für die vollkonsolidierte Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG (vgl. § 3 Abs 1 Z 7 BWG). Für die ebenfalls zur OeKB Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH, die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. § 3 Abs 1 Z 12 BWG betreffend CSD und § 3 Abs 1 Z 11 BWG betreffend OeHT).
Die OeKB als übergeordnetes Kreditinstitut führt das interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) gemäß § 39a Abs 1 und 3 BWG auf konsolidierter Basis als Gruppen ICAAP durch. Die Steuerung der Risiken auf Soloebene erfolgt unter anderem durch Festlegung von Risikobudgets, deren Einhaltung quartalsweise überwacht wird.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des EFV und in Entsprechung mit den Steuerungsprinzipien der OeKB Gruppe, wird das EFV separat als Beteiligungsrisiko (Teil des Kreditrisikos) im Gruppen ICAAP berücksichtigt. Dabei erfolgt zunächst eine eigene Risikodeckungsrechnung für das EFV. Solange das EFV selbst risikotragfähig ist, bleibt es für die OeKB Gruppe risikolos. Würde das Risiko im EFV dessen Risikodeckungsmasse überschreiten, würde das überschreitende Risiko als Kreditrisiko in den Gruppen ICAAP einfließen. Details dazu siehe Kapitel „ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP“.
Die folgenden Inhalte dieser Note spezifizieren die Ziele, Policies und Prozesse des Risikomanagements der OeKB Gruppe betreffend Markt-, Kredit-, Geschäfts-, Liquiditätsrisiko sowie das operationale Risiko und andere Non-Financial-Risiken, sowie den Einfluss insbesondere klimabezogener Faktoren auf die Risikoarten.
Mit Ausnahme der Durchführung eines Sub-ICAAPs für das EFV (siehe oben) und der Zuweisung von Risikobudgets für die KI-Töchter erfolgt keine weitere Zuordnung von Risikokapital zu einzelnen Segmenten der OeKB Gruppe. Aufgrund der weitreichenden Ausnahmebestimmungen (siehe oben) erfolgt die Risikosteuerung im Wesentlichen nicht auf Basis der CRR-Bestimmungen sondern mittels den Säule 2 Konzepten.
Risikomanagement Framework
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften Risikomanagements betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken der OeKB Gruppe. Dieser Verpflichtung kommt er einerseits durch geeignete organisatorische Maßnahmen wie auch durch eine geeignete Richtlinienstruktur nach.
Richtlinienstruktur
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) im Einklang mit der Geschäftsstrategie jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät.
Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren. Damit gewährleistet der Vorstand eine einheitliche Steuerung der Risiken der OeKB Gruppe.
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Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet. In der Verfahrensbeschreibung zur Dokumentenlenkung erfolgt eine klare Zuordnung von Aufgaben und Rollen für das Erstellen, Prüfen, Freigeben, Verteilen, Ändern und Archivieren von Dokumenten. Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Prozesse und einer richtigen Finanzberichterstattung ist ein wirksames Internes Kontrollsystem eingerichtet. Als 3rd Line fungieren Internal Audit/Group Audit.
Organisation
Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB Gruppe und deren spezifischer Geschäfts- und Risikostruktur, hat das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen Aufgabenzuordnungen vorgenommen.
Zentrale Rollen im Risikomanagement kommen dem Risikomanagement-Komitee (RMK), dem Non-Financial-Risk Komitee (NFRK) und dem Cyber Security Executive Komitee (CSEK) zu, in denen jeweils der Gesamtvorstand vertreten ist.
Aufgabe des RMK, das vom Chief Risk Officer (CRO) geleitet wird, ist das strategische Finanzrisikomanagement und -controlling inklusive ESG-Risiken. Das Komitee ist Adressat der Risikoberichte, überwacht und steuert die Risikoprofile der einzelnen Finanzrisiken und beschließt bzw. empfiehlt dem Vorstand allfällige Maßnahmen inklusive aus der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleitete Limits und Risikobudgets. Wesentliche Erkenntnisse aus NFRK und CSEK werden an das RMK berichtet, um eine Zusammenschau und Gesamtbeurteilung aller Risiken zu gewährleisten.
Das NFRK dient der Steuerung nichtfinanzieller Risiken, insbesondere auch der operationellen und IKT-Risiken (Informations- und Kommunikationstechnologie) und wird von der zentralen Stelle für IKS und ORM geleitet, die seit Oktober 2024 in der Abteilung Risk Controlling angesiedelt ist.
Das CSEK wird vom Chief Information Security Officer (CISO) geleitet und dient unter anderem dem regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand, der Sicherstellung der Governance, der Bewertung von Risiken und der Beratung betreffend und Beauftragung von Maßnahmen im Bereich der Information und Cyber Security. Der CISO ist zuständig für die Information und Cyber-Security der OeKB Gruppe und berichtet regelmäßig direkt an den Gesamtvorstand.
Für die Umsetzung der im RMK beschlossenen Maßnahmen ist insbesondere der CRO verantwortlich. Organisatorisch dem Marktfolgevorstand zugeordnet berichtet er auch direkt an den Gesamtvorstand und einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er leitet die Abteilung Risk Controlling (RCO), die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanzrisiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapitaladäquanzverfahrens verantwortlich ist. Integriert ins RCO ist seit Oktober 2024 auch die zentrale Stelle für ORM und IKS und damit die Methoden- und Richtlinienkompetenz betreffend ORM und IKS. Die operative Umsetzung der Vorgaben für das ORM und IKS ist im Rahmen des Prozessmanagements in die Abteilung OFM (Organisation & Facility Management) eingebettet.
Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäscheprävention, Compliance (WAG und § 39 Abs 6 BWG), Datenschutz sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten. Die Aktivitäten im Bereich des Operational Risk Managements, der Information Security und des Internen Kontrollsystems sowie der Compliance unterliegen einer laufenden Abstimmung.
Jährlich erfolgen umfassende Risikoanalysen, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produkteinführungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.
Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und Risikominderungsmaßnahmen sicherstellt. Die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das IKS sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende Weiterentwicklung liegt methodisch bei der zentralen Stelle für IKS und ORM. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen, insbesondere durch das Internal Audit/Group Audit, gewährleisten dessen Wirksamkeit. Internal Audit/Group Audit fungieren als 3rd Line und unterziehen neben dem operativen Management (1st Line) die am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten (2nd Line) und die eingesetzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen.
Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB Gruppe ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und Limitwesen implementiert.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation der OeKB Gruppe. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung der Risikolage der OeKB Gruppe. Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß § 39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2024 einmal tagte. Durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss sowie einen Arbeitsausschuss eingerichtet.
Das Business Continuity Management (BCM) der OeKB Gruppe hat die Aufgabe, Risiken für kritische Geschäftsprozesse bzw. den Geschäftsbetrieb zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu etablieren. Ziel des BCM ist es, in kritischen Situationen sicherzustellen, dass relevante Geschäftsprozesse nicht oder nur vorübergehend oder im geringstmöglichen Ausmaß unterbrochen werden und die wirtschaftliche Existenz der OeKB auch bei größeren Schadensereignissen gesichert ist. In der Business Continuity Management (BCM) Richtlinie sind die Notfalls- und Krisenmanagementorganisationen geregelt.
Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)
Risikoappetit und Steuerungssichten
Der ICAAP wird gem. § 39a Abs 3 BWG auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten bankspezifischen Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates.

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Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko (99,9 % für die Going Concern Sicht und 99,98 % für die Gone Concern Sicht).
Risikodeckungsrechnung und Limitierung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risk Controlling (RCO) und wird sowohl an das Risikomanagement-Komitee als auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern).
Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken ist das ökonomische Kapital. Als Risiko versteht die OeKB grundsätzlich die Gefahr, dass das tatsächliche Ergebnis vom erwarteten Ergebnis negativ abweicht (Unexpected Loss). Die Berechnung des ökonomischen Kapitals erfolgt auf Basis eines einjährigen Betrachtungshorizontes zu den gemäß Steuerungssicht definierten Konfidenzen.
In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko. Kreditrisiken werden mittels Credit Value at Risk (CVaR) und Marktrisiken mittels VaR bewertet. Basis für die Ermittlung des Geschäftsrisikos ist eine statistische Analyse empirischer Plan-Ist-Abweichungen des Betriebsergebnisses.
Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die Limits für das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert die Risikobudgets für die einzelnen Institute der OeKB Gruppe. Die Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht und quartalsweise an das Risikomanagement-Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB Gruppe mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein eigener ICAAP durchgeführt. Wie in den Jahren davor war auch zum 31.12.2024 die Risikotragfähigkeit des EFV gegeben, sodass es keinen Spill-Over von Risiken aus dem EFV in den Gruppen-ICAAP gibt. Siehe dazu auch Kapitel „ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP“.
In wesentlichen Bereichen existieren zusätzliche operative Limitierungen. Damit erfolgt auch die Überwachung von Risikokonzentrationen.
In der Risikodeckungsrechnung werden Inter-Konzentrationsrisiken zwischen den Risikokategorien dadurch berücksichtigt, dass das Gesamtrisiko durch Addition der Risikokapitalia der einzelnen Kategorien ermittelt wird und damit eine perfekt positive Korrelation unterstellt wird.
Die Bewertung des operationellen Risikos gründet sich auf dem Basisindikatoransatz, erweitert um eine Verteilungsannahme zur Skalierung auf die der jeweiligen Sichtweise entsprechenden Konfidenz.
Nachstehende Tabelle zeigt, dass die Risikotragfähigkeit der OeKB Gruppe sowohl im Going Concern wie auch im Gone Concern hoch ist.
Risikodeckungsrechnung OeKB Gruppe
 
 
 
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
Tausend Euro
Ökonomisches Kapital
Freie Risikodeckungsmasse
Ökonomisches Kapital
Freie Risikodeckungsmasse
Going Concern
146.805
854.043
196.109
836.755
Gone Concern
195.828
1.037.826
254.566
1.020.538
Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.
Gegenüberstellung Risiko gemäß ICAAP und Eigenmittelanforderung
gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
 
 
 
Risikobetrag gemäß ICAAP (Konfidenz 99,98 %)
Eigenmittelanforderung gemäß VO (EU) Nr. 575/2013 (siehe Note 28)
Tausend Euro
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Kreditrisiko
67.920
77.079
31.852
33.007
Warenpositions- und Fremdwährungsrisiko
312
449
-
-
Sonstiges Marktrisiko im Bankbuch
73.603
126.792
-
-
Sonstige Risiken
9.325
12.122
-
-
Operationelles Risiko
44.668
38.124
35.105
29.961
Summe
195.828
254.566
66.956
62.968
Das Risiko im ICAAP übertraf die Eigenmittelanforderung gemäß CRR. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass die OeHT nicht der CRR unterliegt und auch das Marktrisiko im Bankbuch nicht von der CRR-Eigenmittelunterlegung umfasst ist.
Marktrisiko – Bankbuch
Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen unterscheidet die OeKB Gruppe zwischen spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko. Die Marktrisiken betreffen nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.
Die Beurteilung der Risikobeträge für das Marktrisiko erfolgt im Gruppen ICAAP (siehe vorstehende Tabelle) mittels des Value at Risk-Konzeptes (VaR) zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten innerhalb eines Jahres (Halteperiode). Entsprechend den Steuerungssichten erfolgt die Ermittlung mittels Monte-Carlo-Simulationen zu den Konfidenzniveaus von 99,9 % und 99,98 %.

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Limitiert wird das Marktrisiko durch den Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees. Operativ gesteuert wird dieses im Rahmen der Vorgaben des (Gruppen-)ALCOs und des Vorstandes durch die Abteilung Treasury, die das Eigenportfolio, das den wesentlichen VaR-Beitrag liefert, operativ gestioniert. Die Eigenveranlagungen umfassen Anleihen, die direkt auf den eigenen Depots gehalten und gesteuert werden und einer „Buy-and-Hold“ Strategie folgen. Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wodurch Bewertungseffekte aufgrund von Marktzinsänderungen vermieden werden.
Auswirkungen extremer Marktentwicklungen werden zusätzlich durch Stresstests ermittelt, womit zusätzlich die VaR-Werte auf Plausibilität überprüft werden. Diese Tests umfassen sowohl die Ermittlung des Value at Risk unter Stressbedingungen (z. B. Credit Migration, Korrelationen) als auch multivariate Stresstests basierend auf konkreten historischen Szenarien (z. B. 11. September, Finanzkrise 2007/08, COVID-19 2020, Ukraine Krise 2022). Weiters werden quartalsweise die Auswirkungen von Zinsshifts und –twists sowohl barwertig wie ergebnisseitig ermittelt und die Supervisory Outlier-Tests durchgeführt.
Allgemeines und spezifisches Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Zusätzlich zur stochastischen Zinsrisikoberechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das allgemeine Zinsänderungsrisiko regelmäßig auch durch Zinsszenarien ermittelt. Folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Nettobarwertes (PV) wie auch jene des Nettozinsertrages (NII) in Abhängigkeit von definierten Zinsschocks.
Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parallelshift
Twist kurz/lang
Parallelshift wichtige Währungen
Tausend Euro
PV/NII
+50 BP
–50 BP
-/+25 BP
+/-25 BP
EUR
+25 BP
EUR
–25 BP
CHF
+25 BP
CHF
–25 BP
Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel)
 
 
 
 
 
OeKB Gruppe
2.114.642
–79.925
82.624
–19.300
19.923
–53.047
53.978
14.762
–15.131
Davon EFV
804.177
–69.627
72.376
–14.925
15.584
–48.340
49.274
14.758
–15.017
Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt)
 
 
 
 
 
OeKB Gruppe
322.230
–21.875
18.607
9.434
–10.366
10.410
–10.439
–20.991
20.117
Davon EFV
199.510
–22.746
19.479
9.853
–10.785
9.872
–9.901
–20.991
20.117
Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parallelshift
Twist kurz/lang
Parallelshift wichtige Währungen
Tausend Euro
PV/NII
+50 BP
–50 BP
-/+25 BP
+/-25 BP
EUR
+25 BP
EUR
–25 BP
CHF
+25 BP
CHF
–25 BP
Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel)
 
 
 
 
 
OeKB Gruppe
2.101.292
–68.077
70.596
–18.385
18.948
–50.976
51.912
16.300
–16.594
Davon EFV
781.354
–57.621
60.161
–14.241
14.857
–45.927
46.869
16.319
–16.613
Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt)
 
 
 
 
 
OeKB Gruppe
323.311
–15.478
15.390
6.814
–6.830
12.732
–12.758
–20.518
20.555
Davon EFV
199.085
–16.602
16.516
7.209
–7.224
12.108
–12.133
–20.518
20.555
Die das allgemeine Zinsänderungsrisiko betreffenden Supervisory Outlier Tests (SOTs) gemäß EBA Guideline 2022/14 lagen im gesamten Berichtszeitraum sowohl in der Barwert- wie auch in der Nettozinsergebnis-Sicht deutlich unter den von der Aufsicht definierten Schwellenwerten. Das zur Ermittlung der SOTs entwickelte interne Modell orientiert sich eng am Standardansatz gem. EBA Guideline. Aufgrund der Ausnahmebestimmungen (s. oben) sind wesentliche Teile der Bilanz – insbesondere das EFV – von den SOTs nicht umfasst.
Im Laufe des Jahres 2024 hat die OeKB dieses neue interne Modell auch für die von den SOTs ausgenommenen Portfolien zum Einsatz gebracht und wendet dieses, das sich eng am Standardansatz der EBA Guideline orientiert, auf die Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos der Gruppe und des EFV an. Folgende Tabelle zeigt – zum Vergleich mit den Sensitivitäten oben – die Werte des neuen Modells für den 31.12.2024. Dieses neue Modell unterscheidet sich in einer Reihe von Details, von denen die größte Auswirkung die Neuspezifikation des Twists hat. Der wesentlichste konzeptionelle Unterschied liegt darin, dass in den obigen Tabellen konkrete Portfolioplanungen enthalten sind, während der neue Ansatz von einem Constant Portfolio ausgeht.
Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2024/Constant Portfolio
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parallelshift
Twist kurz/lang
Parallelshift wichtige Währungen
Tausend Euro
PV/NII
+50 BP
–50 BP
-/+25 BP
+/-25 BP
EUR
+25 BP
EUR
–25 BP
CHF
+25 BP
CHF
–25 BP
Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel)
 
 
 
 
 
OeKB Gruppe
2.105.364
–79.916
82.186
–21.166
20.117
–52.138
52.882
14.199
–14.390
Davon EFV
813.072
–68.545
70.820
–16.279
15.126
–47.095
47.847
14.204
–14.395
Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt)
 
 
 
 
 
OeKB Gruppe
319.057
–19.652
19.652
4.381
–4.374
11.733
–11.733
–20.894
20.894
Davon EFV
202.968
–21.383
21.383
4.729
–4.729
10.715
–10.715
–20.894
20.894
Neben dem allgemeinen Zinsänderungsrisiko regelt die EBA Guideline 2022/14 auch die Berücksichtigung des spezifischen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch. Auch diesbezüglich ist das Risiko sowohl aus der Barwert- wie auch aus der Ertragssicht zu bewerten. Das Credit Spread Risiko wird seit vielen Jahren barwertig im ICAAP berücksichtigt und beträgt zum 31.12.2024 in der Gone Concern Sicht 13,7 Mio. Euro (31.12.2023: 23,3 Mio. Euro). Das Ertragsrisiko daraus ist geringfügig und ist Teil des regelmäßigen internen Berichtswesens.
Kreditrisiko
Die OeKB Gruppe unterscheidet folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallsrisiko, Beteiligungsrisiko und Konzentrationsrisiko.
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Außerhalb des EFV verfügt innerhalb der OeKB Gruppe nur das Segment Tourismus Services über ein nennenswertes Kreditgeschäft (Tourismusfinanzierung). Die insgesamt verglichen mit der Risikodeckungsmasse geringen Kreditrisiken der OeKB Gruppe resultieren daher vor allem aus dem Eigenportfolio (Anleihen), den nicht konsolidierten Beteiligungen und den Tourismusfinanzierungen der OeHT. Letztere unterliegen hohen Besicherungsstandards. Die Kredite sind mehrheitlich durch Banken, aber auch durch die Öffentliche Hand oder zu einem geringen Umfang hypothekarisch besichert.
Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich. Das ist die Differenz des maximalen Verlustes bei gegebener Konfidenz (z. B. 99,98 % in der Gone Concern Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR erfolgt mittels Vasicek-Verteilung unter der Annahme einer einjährigen Halteperiode. Der CVaR zum 31.12.2024 betrug 67,9 Mio. Euro (31.12.2023: 77,1 Mio. Euro).
Die OeKB verfolgt in der Gestion des Eigenportfolios die Strategie einer breiten Streuung. Einzelne Konzentrationen bestehen gegenüber Emittenten allerbester Bonität. Darüber hinaus sind diesbezüglich die Großkreditgrenzen einzuhalten und es ist ein regelmäßiges Berichtswesen an RMK und Vorstand eingerichtet. Die Branchenkonzentration im Segment Tourismus Services auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich ist geschäftsmodellimmanent, weshalb Kreditvergaben nur unter strengen Besicherungsregelungen erfolgen.
Die Limitierung des Kreditrisikos erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des RMK basierend auf der Risikotragfähigkeitsrechnung; die Einhaltung wird durch das RCO überwacht. Kreditderivate werden nicht eingesetzt.
Die Bonitätseinstufung der Geschäftspartner erfolgt gemäß einer klar festgelegten Rating- und Mappingsystematik. Die interne Masterskala ist 22-teilig, wobei bei der PD-Zuordnung im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und anderen Geschäftspartnern differenziert wird. Die Ableitung der PDs erfolgt unter Berücksichtigung von Migrationsrisiken. Diese vom RMK beschlossene Rating- und Mappingsystematik wird jährlich vom RCO einem Review unterzogen.
ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP
Das EFV, das die OeKB im Auftrag der Republik Österreich betreut, bildet den weitaus größten Teil der Bilanzsumme und wird als ein vom übrigen Geschäft getrennter Rechnungskreis geführt. Entsprechend den Steuerungsprinzipien führt die OeKB Gruppe für das EFV eine eigene Risikodeckungsrechnung durch, indem die im EFV über die Absicherungen der Republik Österreich (Garantien und Bürgschaften gemäß AusfFG und AFFG) hinaus bestehenden Restrisiken bewertet werden und der Risikodeckungsmasse in Form des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren gemäß UGB gegenübergestellt werden.
Diesem Zinsenausgleichsposten sind gemäß Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen aus dem Jahr 1968 die Überschüsse aus dem EFV zuzuführen und im EFV einzusetzen (zinsloses Passivum). Da das Finanzamt die steuerrechtliche Behandlung der ZAR nur dann als „abzugsfähige Schuldpost“ anerkennt, wenn die ZAR zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird, ist in der Risikodeckungsrechnung für Kreditrisiken ein Steuerzuschlag vorgesehen.
Im Internen Kapitaladäquanzverfahren der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko berücksichtigt. Ein die Risikodeckungsmasse des EFV gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt somit in das Kreditrisiko der OeKB Gruppe und damit in die Risikotragfähigkeitsrechnung der OeKB Gruppe ein.
Bislang war die Risikotragfähigkeit des EFV stets gegeben und es hat noch kein derartiger Spill Over von Risiken stattgefunden. Die Summe der im Folgenden beschriebenen Risiken im EFV ist auch 2024 kleiner als die Risikodeckungsmasse des EFV, womit in den Gruppen-ICAAP kein Risiko aus dem EFV eingeht.
Die weitaus wesentlichsten Risikoarten sind das Kredit- und das Zinsänderungsrisiko. Weitere Risikopositionen sind zum Beispiel das CVA-Risiko im Zusammenhang mit Swapgeschäften und das Refinanzierungsrisiko.
Kreditrisiko im EFV
Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB Gruppe besteht überwiegend aus Finanzinstrumenten im Exportfinanzierungsverfahren (Forderungen an Kreditinstitute und Kunden). Die Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund der strengen Kreditvergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich). Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten sind mit sämtlichen Vertragspartnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate sind nicht im Einsatz.
Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik Österreich bilden eine hohe geschäftsimmanente Risiko-Konzentration gegenüber der Republik Österreich, die aufgrund der Werthaltigkeit der Absicherungen nicht bewertet wird.
Die Bewertung darüberhinausgehender Kreditrisiken erfolgt gemäß der Methode des Credit Value at Risk (CVaR). Das ist die Differenz des absoluten VaR bei gegebener Konfidenz (99,9 % in der Going Concern und 99,98 % in der Gone Concern Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR erfolgt mittels Monte-Carlo-Simulation unter der Annahme einer einjährigen Halteperiode.
Neben der Risikokonzentration gegenüber der Republik Österreich bestehen wesentliche Konzentrationen gegenüber Banken und anderen Sicherheitengebern. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifikation ist diesbezüglich nur eingeschränkt möglich. Durch die gewählte Methode der Monte-Carlo-Simulation sind im ermittelten CVaR sowohl Geschäftspartnerkonzentrationen wie auch Konzentrationen bei Sicherheitengebern und deren Werthaltigkeit in Entsprechung mit ihrer Bonität und Korrelation zu den Kreditnehmern berücksichtigt.
Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt einerseits über die Risikotragfähigkeitsrechnung und der daraus abgeleiteten Limitierung und andererseits im operativen Tagesbetrieb durch ein Geschäftspartner-Limitsystem, womit sowohl Geschäftspartnern wie auch Sicherheitengebern und auch Kombinationen davon Limits zugewiesen werden. Die konkrete Limitvergabe erfolgt durch den Vorstand auf Empfehlung des Kreditkomitees. Die Einhaltung wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht.
Marktrisiko im EFV
Entsprechend dem wesentlichen Steuerungsprinzip erfolgt die Marktrisikomessung primär mittels Earnings at Risk (EaR) und umfasst Zinsänderungsrisiken und - soweit nicht durch die Republik Österreich garantiert - in geringem Umfang Wechselkursrisiken. Wie die Kreditrisikomessung erfolgt auch die Marktrisikomessung mittels Monte-Carlo-Simulation zu den bereits oben angeführten Konfidenzen mit einer Planungsperiode von einem Jahr. Gleichermaßen wird auch der Value at Risk (VAR) ermittelt. Ergänzt werden diese stochastischen Risikomessmethoden durch die Messung von Auswirkungen von Stressannahmen und die Ermittlung der Sensitivitäten des Nettozinsergebnisses und des Barwertes auf Zinsshifts und –twists, die ebenfalls an RMK, ALCO und Vorstand berichtet werden.

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Die operative Steuerung des Marktrisikos erfolgt in der Abteilung Treasury im Rahmen der Vorgaben aus dem RMK und insbesondere dem Asset Liability Management Komittee (ALCO). In den Aufgabenbereich des ALCO, in dem auch der Vorstand vertreten ist, fallen auch die Gestaltung der EFV-Aktivsätze sowie die EFV–Produktgestaltung.
Geschäftsrisiko
Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB Gruppe im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die durch unerwartete Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen oder unerwartete Kosten und Aufwendungen im Betrieb entstehen. Unerwartet sind Abweichungen von der Planung. Soweit sich diese in der Vergangenheit materialisiert haben, sind darin auch Geschäftsmodellrisiken sowie strategische Risiken, die aus geschäftspolitischen Entscheidungen und Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld resultieren, und Reputationsrisiken als negative Folgen aus der Wahrnehmung der Stakeholder enthalten.
Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich konkret vom RMK jährlich neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berücksichtigung des Risikos in der Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse.
Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die Gruppe der vorgenannten Risiken insbesondere als Spezialbankengruppe und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der Dialog mit den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik (z. B. Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.
Sonstige Risiken im ICAAP
Die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten Risiken erfolgt in der Risikotragfähigkeitsrechnung per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.
Die OeKB Gruppe unterliegt unterschiedlichen Risikokonzentrationen. Zu den wesentlichsten zählen die Geschäftsfeldkonzentration als Spezialbankengruppe und die Haftungen durch die Republik Österreich im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifikation ist diesbezüglich nur eingeschränkt möglich.
Die Berücksichtigung von Inter-Konzentrationsrisiken, also solchen, die erst durch Zusammenschau der unterschiedlichen Risikoarten entstehen, erfolgt sowohl im Gruppen ICAAP wie auch im ICAAP EFV durch Summation der einzelnen Risikokategorien (Kreditrisiko, Marktrisiko, etc.). Eine zusätzliche Risikoabschätzung erfolgt durch multivariate Stresstests.
Das Risiko übermäßiger Verschuldung und somit die Leverage Ratio sind für die OeKB Gruppe von untergeordneter Bedeutung, da die Bilanzsumme überwiegend dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen ist. Das EFV ist hochgradig durch die Republik Österreich besichert, und die Fremdfinanzierung ist Teil des Geschäftsmodells.
Non-Financial Risks und operationelle Risiken
Anders als zum Beispiel Markt- und Kreditrisiken sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar. Diese sind somit auch stärker als die anderen Risiken in der Verantwortung des Linienmanagements und der Geschäftsprozess-Verantwortlichen und damit jedes einzelnen Mitarbeitenden. Die Definition des Risikoappetits sowie die Steuerung erfolgen sowohl qualitativ wie auch quantitativ. Die OeKB Gruppe subsummiert darunter: Geschäftsmodellrisiko, strategisches Risiko, Reputations- und Conduct-Risiko, Compliance Risiken sowie operationelle Risiken inklusive IT-Risiken.
Quartalsweise wird eine gesamthafte Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks mittels fünfstufigem Ampelsystem durchgeführt. Softwaregestützt (ARIS) erfolgt eine workflowbasierte dezentrale Risikolagebeurteilung der unterschiedlichen Risikokategorien durch alle Abteilungen, KI-Töchter und Risiko- sowie Compliance-Verantwortlichen. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine gesamthafte integrierte Beurteilung. Ziel ist, alle Prozesse, Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet bzw. vorgenommen zu haben, dass das erwartete jährliche Schadensausmaß unter 500 Tsd. Euro (Hälfte des im IKS festgelegten Tolerable Errors) liegt.
Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse, was unter anderem Rechtsrisiken, Modellrisiken oder Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko), nicht aber strategische Risiken und Reputationsrisiken einschließt, verursacht werden. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals für den Gruppen-ICAAP erfolgt durch Skalierung des Eigenmittelerfordernisses gemäß Basisindikatoransatz auf das entsprechende Konfidenzniveau.
Stärker als Markt- und Kreditrisiken ist das operationelle Risiko geprägt von der Unternehmenskultur und dem Verhalten jedes Einzelnen. Der Vorstand hat daher Verhaltensregelungen (Code of Conduct) wie z. B. zur Korruptionsprävention, zum Hinweisgeber- und Beschwerdemechanismus beschlossen.
Rahmenvorgaben und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik und -strategie, in diversen Richtlinien wie der ORM- und BCM-Richtlinie definiert. Alle Richtlinien unterliegen einem jährlichen Review. Zentrales Gremium zur Steuerung des operationalen Risikos ist das Non Financial Risk Komitee unter der Leitung der zentralen Stelle für ORM und IKS. In diesem Gremium werden auch Schadensfälle und Maßnahmen besprochen. Pläne und Konzepte werden durch Tests und Übungen auf ihre Effektivität geprüft. Die laufende Wartung und Auswertung der zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinaheschäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungsprozess bei den operationellen Risiken.
Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal & Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und § 39 Abs 6 BWG minimiert.
2024 wurde das interne Kontrollsystem inhaltlich und organisatorisch grundlegend überarbeitet und eine zentrale Stelle für ORM und IKS eingerichtet. Neben der Methoden- und Richtlinienkompetenz ist dieser Stelle auch die Leitung des Non-Financial Risk Komitees (NFRK) übertragen. Dem NFRK, in dem wie auch im RMK der Gesamtvorstand vertreten ist, obliegt die Steuerung der Non-Financial Risks.

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Aufgrund der Bedeutung der Information und Cyber Security ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt. Der Chief Information Security Officer (CISO) berichtet direkt an den Vorstand und leitet das Information und Cyber Security Executive Komitee (CSEK). Mit dem Cyber Security & Defense Program wurde 2022 zudem ein umfangreiches Projekt gestartet, das plangemäß verläuft und unter anderem der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen resultierend aus dem Digital Operational Resilience Act (DORA, Verordnung [EU] 2022/2554), welche am 17. Jänner 2025 in Kraft tritt, diente. Im Jahr 2024 konnte im Rahmen dieses Projektes die Zertifizierung gemäß ISO 27001 erfolgreich abgeschlossen werden.
Neben einem wirksamen internen Kontrollsystem trägt Internal Audit/Group Audit als 3rd Line mit regelmäßigen Prüfungen zur Minderung operationeller Risiken bei.
Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB Gruppe
— das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu können,
— das Refinanzierungsrisiko: die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
— das Marktliquiditätsrisiko: die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.
Das Liquiditätsrisikomanagement erfolgt gesamthaft für die OeKB Gruppe inklusive EFV.
Der Vorstand legt in der alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie die Grundlinien zum Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Dieser bezieht sich auf das Liquiditätsrisiko als Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Dies ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze oder zeitgerecht erfüllt werden können. Für die OeKB Gruppe ist eine Survival Period von mindestens einem Monat und eine Zielgröße von mindestens zwei Monaten festgelegt.
Ziel der Liquiditätsstrategie ist die Sicherstellung eines adäquaten Zugangs zu benötigter Liquidität zu bestmöglichen Konditionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB als Emittentin auf den internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor allem aber die Garantie der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger gemäß § 1 Abs 2a AFFG erleichtern den Marktzugang auch in gestressten Märkten erheblich. Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos sind im Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement dokumentiert, das vom RMK beschlossen wird.
Der weitaus überwiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb das Refinanzierungsrisiko in die Risikotragfähigkeitsrechnung des EFV eingeht.
Kern der Messung des Liquiditätsrisikos im engeren Sinn ist die monatlich durchgeführte Liquiditäts-Gap-Analyse. Diese erfolgt auf Tagesbasis für ein Jahr im Vorhinein und basiert auf Cashflow- und Funding-Projektionen unter idiosynkratischen wie systemischen Stress-Annahmen, denen die Liquiditätsreserve (vor allem zentralbankfähige Wertpapiere) gegenübergestellt wird. Dem Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.

Die so ermittelte Survival Period lag 2024 im Durchschnitt bei über 6 Monaten. Dabei versteht die OeKB Gruppe die Survival Period als jenen Zeitraum, für den der vorgehaltene Liquiditätspuffer unter Annahme eines kombinierten idiosynkratischen und systemischen Stresses ausreicht, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ohne – trotz Garantien der Republik Österreich – zusätzliche Mittel auf den Finanzmärkten aufnehmen zu müssen. Es ist damit in einer Stressperiode jene Zeit, die verbleibt, allfällige geschäftspolitische Maßnahmen zu ergreifen. Für Krisensituationen ist ein Notfallkonzept definiert.
Survival Period der OeKB Gruppe
 
 
 
 
 
In Tagen
2024
2023
Jahresdurchschnitt
199
148
Jahresmaximum
326
251
Jahresminimum
117
74
Die unbelasteten Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:
Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Beizulegende Zeitwerte 31.12.2024
Beizulegende Zeitwerte 31.12.2023
Barreserve
940
497.877
Abzüglich Mindestreserve
–68
–77.073
CCPA Treuhandkonto
–42
-
Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken
829
420.804
Bei der Zentralbank eingelieferte Wertpapiere
7.979
7.783.660
Zentralbankfähige Schuldtitel öffentlicher Stellen
1.264
1.085.299
Zentralbankfähige Schuldverschreibungen sonst. Emittenten
360
242.972
Gesamt
10.432
9.532.735
Der weitaus überwiegende Teil der bei der Zentralbank eingelieferten Wertpapiere sind von der OeKB emittierte und sofort rückgekaufte gedeckte Schuldverschreibungen, welche deshalb nicht in der Bilanz aufscheinen. Sie dienen ausschließlich der Liquiditätssicherung.
Die tägliche Liquiditätssicherstellung erfolgt auf Basis der Bedarfs- und Bedeckungsrechnung, die langfristige Liquiditätsbeurteilung auf Basis der Gap-Positionen aus der Kapitalbindungsbilanz. Das operative Liquiditätsmanagement erfolgt in der Abteilung Treasury, die an das ALCO berichtet. Die Einhaltung der Survival Period Vorgaben wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht und an das RMK und das ALCO berichtet.

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Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt nicht. Es finden gemäß § 3 Abs 2 Z 1 BWG die Bestimmungen von Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die §§ 27a, 39 Abs 2b Z 7 in Verbindung mit Abs 4, 39 Abs 3 und 74 Abs 6 Z 3 lit a in Verbindung mit § 74 Abs 1 BWG keine Anwendung.
In der folgenden Tabelle sind die zukünftigen Zahlungsflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten gemäß IFRS 7.39 dargestellt. Die Zuordnung der Kapitalbewegungen zu den Laufzeitbändern erfolgt auf Basis der vertraglichen Fälligkeitsstruktur. Täglich fällige Positionen werden dem ersten Laufzeitband zugeordnet.
Zahlungsstromanalyse zum 31. Dezember 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Summe
Zu-/Abflüsse
Bis 2 Jahre
2 bis 5 Jahre
5 bis 10 Jahre
Mehr als 10 Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
–1.024.148
–659.169
–174.931
–128.161
–61.886
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
–1.109.068
–565.257
–28.985
–514.826
-
Verbriefte Verbindlichkeiten
–30.296.927
–19.063.741
–6.629.153
–4.308.031
–296.002
Insgesamt
–32.430.143
–20.288.167
–6.833.069
–4.951.019
–357.888
Derivative Finanzinstrumente
 
 
 
 
 
Abflüsse
27.000.104
16.879.478
9.266.061
668.719
185.846
Zuflüsse
–27.986.716
–17.561.262
–9.547.822
–688.035
–189.598
Insgesamt
–986.612
–681.783
–281.760
–19.316
–3.753
Zahlungsstromanalyse zum 31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Summe
Zu-/Abflüsse
Bis 2 Jahre
2 bis 5 Jahre
5 bis 10 Jahre
Mehr als 10 Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
–1.099.762
–741.842
–208.558
–118.468
–30.894
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
–1.234.468
–644.657
–33.970
–555.841
-
Verbriefte Verbindlichkeiten
–29.511.979
–19.414.699
–8.416.922
–1.413.702
–266.656
Insgesamt
–31.846.209
–20.801.198
–8.659.450
–2.088.012
–297.550
Derivative Finanzinstrumente
 
 
 
 
 
Abflüsse
31.887.377
20.481.810
10.980.820
295.316
129.431
Zuflüsse
–34.104.304
–21.790.989
–11.845.932
–310.541
–156.842
Insgesamt
–2.216.927
–1.309.180
–865.112
–15.225
–27.411

In der nachfolgenden Tabelle werden die erwarteten Liquiditäts-Gaps je Laufzeitband dargestellt. Dabei werden die vertraglichen Kapitalflüsse der Verbindlichkeiten den entsprechenden Forderungen gegenübergestellt. Die Darstellung erfolgt inklusive Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie.
Gap aus der Kapitalbindungsbilanz zum 31.12.2024
 
 
 
 
 
 
 
Bis 2 Jahre
2 bis 5 Jahre
5 bis 10 Jahre
Mehr als 10 Jahre
Inkl. Garantien
–2.400.144
798.729
3.041.075
768.042
Gap aus der Kapitalbindungsbilanz zum 31.12.2023
 
 
 
 
 
 
 
Bis 2 Jahre
2 bis 5 Jahre
5 bis 10 Jahre
Mehr als 10 Jahre
Inkl. Garantien
–2.609.543
661.953
3.191.779
837.222
Der überwiegende Teil des Portfolios ist dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen und bestehende Liquiditäts-Gaps können jederzeit geschlossen werden. Die Refinanzierung erfolgt auf den internationalen Finanzmärkten vor allem mittels Commercial Paper Programmen und Anleiheemissionen.
Details zum Kreditrisiko und zu Kreditrisikovorsorgen
Das maximale Kreditrisiko umfasst im Wesentlichen die gesamten Aktiva (mit Ausnahme der Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände) der OeKB Gruppe. Durch die umfassenden Garantien und Bürgschaften, vor allem durch die Republik Österreich, sowie sonstige Sicherheiten wird das maximale Kreditrisiko erheblich reduziert.
Bonitäts- und Ländergliederung
Die Verteilung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente der OeKB Gruppe nach Bonitätsklassen (Zusammenfassung der Rating-Masterskala in 6 Bonitätsstufen) zeigte folgendes Bild, wobei garantierte Forderungen im Ausmaß der vorliegenden Garantie in der Bonitätsklasse des Garantiegebers ausgewiesen wurden:
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Kreditqualität der Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Buchwert Stufe 1
Buchwert Stufe 2
Buchwert Stufe 3
Buchwert POCI
Bilanzwert 2024
Bilanzwert 2023
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
Bonität 1 (AAA/AA)
17.732.013
20.124
2.344
-
17.754.481
18.217.772
Bonität 2 (A)
95.881
-
-
-
95.881
1.230.509
Bonität 3 (BBB)
258.792
-
-
-
258.792
326.030
Bonität 4 (BB)
-
-
-
-
-
-
Bonität 5 (B)
-
-
-
-
-
-
Bonität 6 (ab CCC)
-
-
-
-
-
5.767
Summe
18.086.686
20.124
2.344
-
18.109.154
19.780.079
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
Bonität 1 (AAA/AA)
599.680
205.348
51.472
49.819
906.319
797.532
Bonität 2 (A)
1.015.589
163.805
1.670
-
1.181.064
1.218.761
Bonität 3 (BBB)
104.308
47.761
1.009
-
153.077
260.336
Bonität 4 (BB)
-
-
-
-
-
2.544
Bonität 5 (B)
-
-
-
698
698
546
Bonität 6 (ab CCC)
501
-
-
2.196
2.697
2.613
Summe
1.720.078
416.913
54.151
52.713
2.243.855
2.282.332
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (zu fortgef. AK)
 
 
 
 
Bonität 1 (AAA/AA)
779.914
-
-
-
779.914
733.732
Bonität 2 (A)
82.300
-
-
-
82.300
104.157
Bonität 3 (BBB)
32.990
-
-
-
32.990
41.068
Bonität 4 (BB)
-
-
-
-
-
-
Bonität 5 (B)
-
-
-
-
-
-
Bonität 6 (ab CCC)
95
-
-
-
95
95
Summe
895.299
-
-
-
895.299
879.052
 
 
 
 
 
Wert 2024
Wert 2023
Kreditrahmen und Promessen
 
 
 
 
 
Bonität 1 (AAA/AA)
3.002.799
-
-
-
3.002.799
4.259.148
Bonität 2 (A)
68.042
2.164
-
-
70.206
34.026
Bonität 3 (BBB)
35.457
120
-
-
35.577
105.460
Bonität 4 (BB)
-
-
-
-
-
4.420
Bonität 5 (B)
-
-
-
-
-
-
Bonität 6 (ab CCC)
-
-
-
-
-
-
Summe
3.106.298
2.284
-
-
3.108.582
4.403.054

Kreditrisikokonzentrationen
Die nachstehende Tabelle zeigt die Gliederung der Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden nach Ländern.
Aufteilung der Kreditengagements unter Berücksichtigung der Ländergliederung des Sicherheitengebers 
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Summe pro Land
Tausend Euro
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Österreich
19.974.029
19.841.519
1.983.060
1.885.747
21.957.089
21.727.265
Italien
253.014
243.645
24.764
-
277.778
243.645
Frankreich
27
339.875
223.537
385.063
223.564
724.938
Deutschland
203.249
675.446
9.591
8.873
212.840
684.320
Groß-
britannien
161.325
188.722
102
-
161.426
188.722
Sonstige Länder
209.786
629.134
2.801
2.649
212.587
631.783
Insgesamt
20.801.429
21.918.340
2.243.855
2.282.332
23.045.284
24.200.672
Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)
Im Folgenden werden die wesentlichen Inputfaktoren, Annahmen und verwendeten Techniken der OeKB Gruppe zur Berechnung der Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 (Expected Credit Loss Modell) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe und dessen spezifischer Kreditrisikosituation die gemäß IFRS 9 ermittelten ECL-Werte nur über eine eingeschränkte Aussagekraft verfügen.
Low Credit Risk Exemption
Gemäß IFRS 9 kann das Kreditrisiko als gering erachtet werden, wenn das Rating des Finanzinstruments einem „Investment-Grade“-Rating entspricht. Die OeKB Gruppe wendet diese Low Credit Risk Exemption an. Es wird generell von einer nicht-signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos ausgegangen, wenn das betreffende Finanzinstrument zum Bewertungsstichtag ein niedriges Ausfallsrisiko aufweist (vor Sicherheiten).
Als niedriges Ausfallsrisiko definiert die OeKB Gruppe die Klassen 1 bis 10 der insgesamt 22 internen Rating-Masterskala. Die Stufe 10 entspricht einem S&P-Rating von BBB-; d. h. die Klassen 1 bis 10 entsprechen der im Markt üblichen Definition von „Investment Grade“.
Begründung für die Verwendung der Low Credit Risk Exemption
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Die OeKB Gruppe ist eine reine Sonderkreditinstitutsgruppe mit speziellen gesetzlich geregelten Aufgaben im Bereich des Kapitalmarktes, des Export Services und im Bereich des Tourismus Services (siehe Note 1). Der überwiegende Teil der Bilanzsumme resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren und ist in speziellen Sondergesetzen geregelt (AFFG und AusfFG). Für alle Aktivitäten im Bereich der Ausfuhr(finanzierungs)förderung gilt die Ausnahme von CRR und CRD (auf europäischer Ebene für die gesamte OeKB Gruppe ohne Einschränkung) bzw. sind die Tochtergesellschaften keine Kreditinstitute im Sinne der CRR. Das EFV ist ein sich selbst tragendes Fördersystem, Kreditverluste wirken nicht eigenkapitalmindernd, sondern werden gegen den Zinsenausgleichsposten gebucht bzw. werden direkt durch eine Garantie der Republik Österreich gedeckt (siehe Note 1). Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt bisher keine bzw. nur geringfügige Verluste aus den Portfolien.
Im Sinne der EBA-Guidelines beobachtet die OeKB Gruppe regelmäßig die Entwicklung der Bonitäten und behält sich vor, im Zuge eines Assessments (Überfälligkeiten oder andere qualitative Trigger) einzelne Finanzinstrumente aus der Low Credit Risk Exemption auszunehmen. Somit wird die Low Credit Risk Exemption nur auf Finanzinstrumente angewendet, die einerseits „Investment Grade“ sind und andererseits keine qualitativen Indikatoren für Stufe 2 oder Stufe 3 aufweisen.
Definition signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist eine zentrale Stellschraube des ECL-Modells. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist die Wertminderung nicht in Höhe des 12-Monats ECL anzusetzen, sondern in Höhe des Lifetime ECL (ausgenommen Instrumente, für die die Low Credit Risk Exemption anwendbar ist).
Da die OeKB Gruppe die Low Credit Risk Exemption in Anspruch nimmt, kommt in der Regel daher der 12-Monats ECL (Stufe 1) zur Anwendung. Eine Wertminderung in Höhe des Lifetime Expected Loss (Stufe 2) ist relevant für Finanzinstrumente, deren Bonität nicht oder nicht mehr im Investment Grade Bereich liegt, wenn gleichzeitig eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gegeben ist (aufgrund quantitativer oder qualitativer Merkmale).
Signifikanzkriterien
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos liegt bei einer signifikanten Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall (PD) vor. Die Beurteilung erfolgt quantitativ auf Basis kumulierter Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) für die (erwartete) Laufzeit des Instruments. Als relatives Transferkriterium zur Feststellung des Vorliegens von Stufe 2 wählt die OeKB Gruppe die Veränderung der Forward Lifetime-PD, wodurch die Veränderung des Ausfallsrisikos durch Zeitablauf beim Vergleich neutralisiert wird. Ist der Anstieg höher als der definierte Schwellenwert, wird das Instrument in Stufe 2 allokiert (sofern nicht durch die Low Credit Risk Exemption das Instrument in Stufe 1 verbleibt).
Die Schwellenwerte zur Beurteilung der Signifikanz der Änderung des Ausfallsrisikos werden in Abhängigkeit vom Risiko des Eintretens eines Ausfalls beim erstmaligen Ansatz definiert und es wird ein Anstieg der Forward Lifetime-PD von über 250 % als signifikant angesehen.
In Ergänzung zu der quantitativen Definition zieht die OeKB Gruppe auch qualitative Informationen zur Beurteilung einer signifikanten Änderung des Ausfallsrisikos heran. Dies sind insbesondere signifikante Änderungen externer Marktindikatoren und tatsächliche oder voraussichtliche signifikante Änderungen externer Bonitätsratings eines Finanzinstruments oder Kreditnehmers. Wenn derartige auffällige Entwicklungen bekannt werden, wird die Signifikanz im Einzelfall beurteilt. Weiters gilt eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen grundsätzlich als Transferkriterium, eine solche von mehr als 30 Tagen als Indikator, der im Einzelfall widerlegt werden kann.
Sicherheiten werden bei der Signifikanz-Beurteilung des Ausfallsrisikos nicht berücksichtigt (ausgenommen immanent im Wertpapierrating enthaltene).
Kollektiver Stufentransfer
Fallweise hat die OeKB Gruppe in der Vergangenheit das Instrument des kollektiven Stufentransfers als Management-Overlay eingesetzt. Im Jahr 2024 gab es keinen Anlass zum Einsatz dieses Instruments.
Verträge mit modifizierten Konditionen
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Konditionen von Kundenverträgen nachträglich verändert werden, obwohl sich die Bonität des Geschäftspartners nicht verschlechtert hat, wie zum Beispiel geänderte Marktkonditionen oder vorzeitige Rückzahlungen.
Ein Grund in der OeKB Gruppe sind Entwicklungshilfekredite, mit denen Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern finanziert werden. Aufgrund unterschiedlicher Projektverläufe kommt es hierbei zu durchaus üblichen Veränderungen in den Auszahlungs- sowie Rückzahlungszeitpunkten.
Wie in Note 2 erläutert, wird bei wesentlichen Vertragsmodifikationen der bisherige Vertrag beendet und ein neuer finanzieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert eingebucht. In unwesentlichen Fällen wird der Unterschied im beizulegenden Zeitwert des Vertrags vor und nach Konditionsänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Ebenso wird bei wesentlichen Vertragsänderungen der Stichtag der Neuanlage des finanziellen Vermögenswertes als Ursprungs-Kreditrisiko zur zukünftigen Berechnung der Veränderung des Kreditrisikos herangezogen, wohingegen bei unwesentlichen Fällen weiterhin das ursprüngliche Kreditrisiko bei Vertragsbeginn herangezogen wird.
Kommt es zu Vertragsänderungen aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners, um die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen dieses Geschäftspartners zu maximieren (forbearence), ist dies jedenfalls ein qualitativer Indikator für einen Ausfall des Schuldners (siehe auch unten „Ausfallsdefinition“). Durch konstante Vertragserfüllung über einen längeren Zeitraum sowie weitere Hinweise, dass die finanziellen Schwierigkeiten überwunden sind, kann es zu einer Rückkehr zum 12-Monats-ECL kommen.
Berechnung des Expected Credit Loss
Die drei wesentlichen Parameter zur Berechnung des ECL sind die
– Ausfallswahrscheinlichkeit (PD)
– Verlustquote (LGD)
– Exposure im Falle eines Ausfalls (EAD).
Die Ableitung dieser drei Parameter wird im Folgenden dargestellt.
Ausfallswahrscheinlichkeit
Bonitätsklassifizierung
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Die OeKB Gruppe klassifiziert jedes Kredit-Exposure und weist jedem Kreditnehmer und jedem Finanzinstrument aufgrund externer Ratings durch qualifizierte Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen eine Bonitätsklasse der internen Rating Master-Skala zu. Jeder Bonitätsstufe ist eine Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet, die exponentiell von Stufe zu Stufe ansteigt. Diese 1-Jahres Ausfallswahrscheinlichkeiten werden im Rahmen des Risikomanagements im Sinne von Basel verwendet und sind daher für die Verwendung in der ECL-Berechnung entsprechend anzupassen.
PIT und FLI - Anpassungen
Im ersten Schritt werden kohärent mit den im Risikomanagement verwendeten Einjahres - Through the Cycle – PDs gemäß interner Ratingsystematik unter Verwendung bedingter Wahrscheinlichkeiten (Satz von Bayes) monatliche kumulierte Ausfallswahrscheinlichkeiten bis zur maximalen im Portfolio vorhandenen Laufzeit ermittelt. Die Verwendung des Bayes’schen Skalaransatzes sichert, dass der Wertebereich der PDs zwischen 0 und 1 liegt.
Gemäß IFRS 9 hat die PD-Schätzung nicht nur Point in Time (PIT) zu erfolgen, sondern hat Forward Looking Information (FLI) zu berücksichtigen. D. h. die OeKB Gruppe passt in einem nächsten Schritt die ermittelten PIT-Ausfallswahrscheinlichkeiten an zukünftig erwartete Entwicklungen an.
Für diese FLI-Anpassungen werden portfoliospezifische Modelle erstellt, welche über relevante, makroökonomische Kennzahlen (siehe dazu auch unten) eine mehrjährige (bis zu dreijährige) Prognose der Portfolio-Ausfallswahrscheinlichkeiten erlauben. Diese Anpassungen werden auf die PIT-PDs angewandt und nach dem Ende des Prognosezeitraums gedämpft ausklingend fortgeführt, um die FLI-PDs zu berechnen. Die FLI-Modelle bestehen aus einer multilinearen Regression von Quartalsdaten über einen Zeitraum von typischerweise 10 oder mehr Jahren. Die zu erklärende Variable ist dabei die durchschnittliche Portfolio-Ausfallswahrscheinlichkeit, zumeist berechnet als anteilsgewichteter Wert. Gemeinsam mit volkswirtschaftlichen Experten wird zu jedem Portfolio ein Set an erklärenden Variablen ausgewählt und der Regression zugeführt. Aus diesem Set werden unterschiedliche Zusammensetzungen in der Regression getestet, wobei die Varianten neben relativen und absoluten Änderungen auch zeitversetzte Wirkungen berücksichtigen können. Die Auswahl des Modells geschieht unter Berücksichtigung des erzielten Bestimmtheitsmaßes sowie den Verteilungseigenschaften der unerklärten Variation. Zu den wichtigsten Faktoren zählen lang- und kurzfristige Zinsen, Inflation und Lohnentwicklung, BIP und Budgetsalden. Im Tourismusmodell sind die entscheidenden Faktoren die Entwicklung der Übernachtungen, der österreichischen Arbeitslosenrate sowie des langfristigen Zinssatzes. Über die Regressionskoeffizienten werden im letzten Schritt aus Prognosewerten für die makroökonomischen Parameter die FLI-Anpassungen geschätzt.
Dieses ökonometrische Modell bildet das Basis-Szenarium für die Entwicklung der Ausfallswahrscheinlichkeiten. Dieses Basis-Szenarium geht aktuell mit einer Gewichtung von 50 % in die ECL-Berechnung ein. Die beiden anderen Szenarien sind abgeleitet von möglichen weiteren geopolitischen Entwicklungen (wie zum Beispiel der Konflikte in der Ukraine und in Nahost) und deren Auswirkungen auf die Energieversorgung, Inflation und Zinsen. Das Comeback-Szenarium (Gewichtung 10 %) geht von genügend Energie für Haushalte und Unternehmen aus; das Stress-Szenarium (Gewichtung 40 %) ist geprägt von einer Ausweitung der geopolitischen Krisen, einer länger anhaltenden Rezession und steigender Inflation. Abhängig von der Betroffenheit des jeweiligen Sektors werden die zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten für diese beiden Szenarien durch multiplikative Faktoren erhöht oder gesenkt. Für den Tourismussektor, der den höchsten Beitrag zum ECL liefert, bedeutet dies, dass im Comeback-Szenarium in den kommenden vier Jahren die Ausfallswahrscheinlichkeiten um rund 40 % niedriger sind als im Basis-Szenarium und im Stress-Szenarium in den kommenden vier Jahren um rund 50 % bis 100 % erhöht sind.
Für die EAD- und LGD-Werte werden keine PIT- bzw. FLI-Anpassungen vorgenommen.
Ausfallsdefinition
Die OeKB Gruppe definiert die Ausfallsindikatoren in Anlehnung an CRR Art. 178. Dies sind insbesondere eine Überfälligkeit von länger als 90 Tagen, die Eröffnung eines Insolvenz-/Sanierungsverfahrens des Schuldners und andere krisenbedingte Restrukturierungen, die zu Zugeständnissen an den Schuldner führen. Daneben kann es im Einzelfall weitere Indikatoren geben, die auf einen möglichen Ausfall schließen lassen (z. B. Information über Ausfälle des Schuldners bei anderen Gläubigern). Diese sind im Einzelfall zu prüfen und werden auch in dem Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Erstellung der Bilanz berücksichtigt.
Verlustquote (LGD = Loss Given Default) und Berücksichtigung von Sicherheiten
Die Verlustquote ist ein weiterer zentraler Parameter bei der Berechnung des ECL. Sie gibt die Höhe des Verlustes im Falle des Ausfalls eines Kreditnehmers bzw. eines Finanzinstrumentes an, wobei werthaltige Sicherheiten zu berücksichtigen sind.
Die OeKB Gruppe verfügt aufgrund des Geschäftsmodells nicht über ausreichend Daten, um ein statistisch signifikantes LGD-Modell abzuleiten, weder betreffend LGD auf Jahressicht noch betreffend einer Lifetime LGD.
Es wird daher im Wesentlichen in Anlehnung an den ICAAP und in der CRR angeführter Werte folgender Ansatz gewählt:
— LGD für wirtschaftlich durch die Republik Österreich besicherte Aktiva: unverändert 0 %
— LGD für Reverse Repurchase Agreements unverändert 3,25 % und für hypothekarisch besicherte Kredite unverändert (OeHT) 6 %.
— LGD für andere Finanztransaktionen: unverändert 65 % (z. Vgl.: CRR Art. 161: senior exposures 45 % und subordinated 75 %). Anmerkung: Derzeit liegen keine subordinated exposures vor.
Mit Ausnahme der genannten Fälle findet keine Berücksichtigung von Sicherheiten mittels LGD statt. Die Berücksichtigung von sonstigen Sicherheiten erfolgt nicht in der Verlustquote sondern durch Berücksichtigung in der PD („multiple default“).
Die Berechnung dieser „multiple default“-PDs berücksichtigt die Anzahl der Sicherheiten. Es handelt sich somit um die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur der Kreditnehmer ausfällt, sondern gemeinsam auch die Sicherheitengeber, wobei die Korrelationen zwischen Kreditnehmer und Sicherheitengebern berücksichtigt werden. Die gemeinsame Ausfallswahrscheinlichkeit ist somit eine kumulierte bi- bzw. trivariate Verteilungsfunktion abhängig davon, ob einfach oder zweifach besichert ist.
Die erwähnte Berücksichtigung von Sicherheiten in der PD erfolgt nicht im Staging-Prozess, sondern dient lediglich der Berechnung der ECLs (sowohl 1-Jahres ECL wie auch Lifetime-ECL).
Erwartete Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD = Exposure at default)
Der EAD stellt den erwarteten Bruttobuchwert zum Zeitpunkt des Ausfalls dar. Die Modellierung der EADs basiert auf einer monatsweisen Betrachtung, die auf Basis der kontrahierten Cashflows zuzüglich Zinsabgrenzung nach der Effektivzinsmethode berechnet werden.
Für offene Rahmen und Kreditzusagen werden produktspezifische Credit Conversion Faktoren aus empirischen Erfahrungen betreffend deren Ausnützungsstände geschätzt.
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Wertberichtigungsbedarf laut ECL-Berechnung
Der Wertberichtigungsbedarf ergibt sich aus der Gewichtung der ECLs, die auf Basis der erstellten Szenarien ermittelt wurden, wobei folgende Gewichtungsfaktoren zur Anwendung kamen: 50 % für das Basis-Szenarium, 10 % für das Comeback-Szenarium und 40 % für das Stress-Szenarium. Die folgende Tabelle zeigt den Wertberichtigungsbedarf gem. ECL-Berechnung und beinhaltet nicht die Folgebewertung der POCI-Vermögenswerte; diese sind in Note 8 ersichtlich.
Entwicklung der Kreditrisikovorsorge 2024
 
 
 
Tausend Euro
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Summe
Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2023
77
999
199
1.276
Zugänge
13
96
8
116
Abgänge
–50
–39
–11
–100
Stufentransfers
 
 
 
 
Transfer von Stufe 1 in Stufe 2
-
168
-
168
Transfer von Stufe 2 in Stufe 1
-
–44
-
–44
Zeitwerteffekte und Veränderungen in Risikoparametern
–11
–228
–9
–247
Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2024
29
951
187
1.168
Davon 1-Jahres-ECL
29
320
187
536
Davon Lifetime-ECL
-
632
-
632
Entwicklung der Kreditrisikovorsorge 2023
 
 
 
Tausend Euro
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Summe
Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2022
166
1.270
164
1.600
Zugänge
11
79
19
109
Abgänge
–0
–18
–11
–29
Stufentransfers
 
 
 
 
Transfer von Stufe 1 in Stufe 2
 
337
-
337
Transfer von Stufe 2 in Stufe 1
-
–127
-
–127
Zeitwerteffekte und Veränderungen in Risikoparametern
–99
–543
28
–614
Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2023
77
999
199
1.276
Davon 1-Jahres-ECL
28
253
199
480
Davon Lifetime-ECL
49
746
-
796

Aufgrund der weitgehenden Besicherung durch die Republik Österreich ist die Kreditrisikovorsorge in der OeKB Gruppe von untergeordneter Bedeutung, weshalb auf eine weitergehende Aufgliederung verzichtet wird. Der höchste Beitrag ist auf das Kreditportfolio des Segments Tourismus Services zurückzuführen. Auch diese Kredite der OeHT an österreichische Tourismus- und Freizeitbetriebe weisen eine hohe Besicherungsqualität auf (Haftungen der Republik Österreich, durch Banken und zu einem geringen Teil hypothekarische Besicherungen).
In einer die gesamte OeKB Gruppe umfassenden Wirkungskettenanalyse wurden auch 2024 wieder die Auswirkungen (Risiken und Chancen) insbesondere der Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten untersucht (siehe unten). Im Ergebnis zeigt sich unter anderem, dass aus aktueller Sicht ESG-Faktoren keinen wesentlichen Einfluss auf das Kreditrisiko haben, weshalb keine über die ohnedies bereits in der Bonitätsbeurteilung berücksichtigten ESG-Risiken hinausgehenden zusätzlichen klimainduzierten Adjustments bei der Ermittlung der Risikovorsorgen vorgenommen wurden.
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich, ist die Risikovorsorge leicht gesunken. Dies gilt insbesondere auch für das Kreditportfolio der OeHT, das den wesentlichen Beitrag an ECL liefert. Hier haben sich die Ausfallswahrscheinlichkeiten für Banken (ein großer Teil des OeHT Kreditportfolios ist durch Banken besichert) im Vergleich zum Vorjahr verbessert.
Die korrespondierenden Bruttobuchwerte der wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte zum 31.12.2024 betrugen für Forderungen an Kreditinstitute 17.823,8 Mio. Euro (2023: 18.414,5 Mio. Euro) für Forderungen an Kunden 2.014,3 Mio. Euro (2023: 1.892,2 Mio. Euro) und für Sonstige finanzielle Vermögenswerte 895,5 Mio. Euro (2023: 879,3 Mio. Euro). Nicht wertberichtigte gestellte Sicherheiten (Collaterals) in Höhe von 515,9 Mio. Euro (2023: 1.756,7 Mio. Euro) sind nicht in den Bruttobuchwerten enthalten.
Sensitivität des Expected Credit Loss in Abhängigkeit der Szenarien zur wirtschaftlichen Entwicklung (Beschreibung der Szenarien siehe Punkt „PIT und FLI – Anpassungen“) als prozentuelle Abweichung vom gebuchten Stand:
31.12.2024
Comeback-Szenarium
Basis-Szenarium
Stress-Szenarium
Wertberichtigungsbedarf
–39 %
–26 %
+42 %
31.12.2023
Comeback-Szenarium
Basis-Szenarium
Stress-Szenarium
Wertberichtigungsbedarf
–21 %
–14 %
+29 %
Nachhaltigkeitsrisiken
Die OeKB Gruppe versteht unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken), deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Dazu zählen insbesondere auch klimabezogene Risiken in Form von physischen und transitorischen Risiken. Dabei stellen Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikoart dar, sondern sind Aspekte, die in die Beurteilung und Steuerung der diversen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken einfließen.
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Management und Mitarbeitende der OeKB Gruppe sind sich ihrer Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften bewusst. Dies gilt sowohl für die Nachhaltigkeitspolitik unter dem Aspekt der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Soziales wie auch für die Risiken und auch Chancen, die sich aus sich ändernden Umweltbedingungen wie zum Beispiel dem Klimawandel für das Geschäftsmodell ergeben können. Daher setzt die OeKB weiterhin einen gezielten Schwerpunkt auf die Vertiefung der Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der Geschäftsstrategie.
Seit Jahren ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen explizit Teil der Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe und es wird jährlich eine umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten durchgeführt. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK, Vorstand und Aufsichtsrat.
In den Prozess der Wirkungskettenanalyse sind sämtliche Abteilungen der OeKB und die KI-Töchter miteinbezogen. Dabei werden physische und transitorische Risiken insbesondere der Klimaerwärmung und deren Auswirkung auf die Risikofaktoren erhoben und in einer fünfteiligen Skala qualitativ und in der zeitlichen Wirkung (kurz-, mittel- und langfristig) bewertet.
Wesentliches Fazit dieser Analyse ist, dass kurz- bis mittelfristig (bis zu einem Jahr bzw. bis zu fünf Jahren) die Wirkung sehr niedrig ist und aktuell keine Adjustierungen in der Risikomodellierung bzw. in der Risikotragfähigkeitsrechnung vorzunehmen sind. Bereits heute fließen ESG-Faktoren in die Beurteilung von Kreditengagements ein. Auf Projektebene identifiziert, bewertet und steuert die OeKB Gruppe klimabezogene Risiken bereits im Prozess der Due-Diligence-Prüfung, die bei der OeKB und OeEB auch aus einer Umwelt- und Sozialprüfung besteht.
Langfristig (über fünf Jahre) sind es vor allem transitorische Risiken, die zumindest potenziell Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Reputation und nur zu einem geringen Teil auf das Kreditrisiko haben. Dies ergibt sich insbesondere aus den spezifischen Geschäftsfeldern der OeKB Gruppe, die auf Basis gesetzlicher Bestimmungen und im Auftrag der Republik Österreich zur Förderung der Export- und Tourismuswirtschaft sowie dem Ziel von entwicklungspolitischen Finanzierungen betrieben werden. Nicht nur als Auftraggeber, sondern auch durch die umfangreichen Haftungen insbesondere betreffend Kreditrisiken der Republik Österreich erfolgen die Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie (wie zum Beispiel die regelmäßige Emission von Sustainability Bonds oder die Unterstützung von Unternehmen beim Umstieg auf erneuerbare Energien durch das Exportinvest Green Energy Produkt) in enger Kooperation mit der Republik Österreich. Um das Reputationsrisiko möglichst gering zu halten, setzt die OeKB eine Reihe von Maßnahmen, wie eine starke ESG-Ausrichtung der Eigenveranlagungen und die erfolgreiche Marktplatzierung des ESG Data Hubs.
In Abhängigkeit der Datenverfügbarkeit verbessert die OeKB auch laufend das ESG-Risikomanagement. Dies umfasst einerseits die Einbeziehung von ESG-Faktoren in die Bonitätsbeurteilung (ESG-Risiko-Scoring) und deren Berücksichtigung im Kreditvergabeproszess wie auch quantitative ESG-Stresstestings. Nach einer umfassenden Prüfung ist die OeKB dabei, zur stärkeren quantitativen Analyse eine ESG-Software-Lösung zu implementieren und plant diese schrittweise im Jahr 2025 zum Einsatz zu bringen.
Seit Jahren setzt sich die OeKB Gruppe mit Zukunftstrends kritisch auseinander, um im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich zu bleiben und um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Klimawandel, Biodiversität, Ressourcenknappheit und Sustainable Finance sind wesentliche Herausforderungen. Siehe dazu auch Kapitel Nachhaltigkeit. Damit soll die Resilienz unserer Geschäftsstrategie gestärkt werden. Insgesamt sieht die OeKB in der Transition der Wirtschaft aber durchaus auch hohes Chancenpotenzial für die österreichische Wirtschaft und damit für die Geschäftsfelder der OeKB Gruppe.
Damit haben ESG-Faktoren, insbesondere auch die Klimaerwärmung, aus heutiger Sicht keinen wesentlichen Einfluss auf den geordneten Fortbestand der OeKB Gruppe und es liegen keine Gründe für Korrekturen der Fair Values oder der Bewertung von Financials inklusive der Ermittlung von Risikovorsorgen vor.
Note 38 Konsolidierungskreis
Nachstehende Darstellung zeigt alle in den Konzernabschluss der OeKB Gruppe eingebundenen Unternehmen. Der Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Unternehmen umfasst neben der Muttergesellschaft Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, die Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien, die OeKB CSD GmbH, Wien und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien.
Nicht konsolidiert wurden 3 Unternehmen (Vorjahr 4), deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Bilanzsummen dieser Unternehmen betrugen zusammen rund 0,01 % der Konzernbilanzsumme, der Gewinn betrug zusammen weniger als 0,14 % des Konzerngewinns. Die AGCS Gas Clearing and Settlement AG, an der die OeKB einen Anteil von 20 % hält, wurde nicht zum Equity-Buchwert bilanziert, da ihre Ergebnisse auf den Posten Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern sowie auf den Posten Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beteiligung ist wie die Anteile an anderen Energieclearinggesellschaften im Sonstigen Anteilsbesitz zum Fair Value (anteiliges Eigenkapital) enthalten.
Anzahl der neben dem Mutterunternehmen in den Konzern einbezogenen Unternehmen
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2023
Vollkonsolidierte Unternehmen
3
3
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
2
2
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung)
3
4
Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung)
10
10
Gesamt
18
19
Darstellung des Anteilsbesitzes
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Name und Sitz
 
 
Beteiligung
 
Wirtschaftliche Verhältnisse
Beträge in Tausend Euro
BWG-Kate-
gorie1
Seg-
ment-zuord-nung2
Di-
rekt
In-
direkt
Anteil am Kapital in %
Letzter vor-
liegender Jahresab-
schluss zum 31.12.
Bilanz-
summe gemäß UGB
Eigen-
kapital gemäß § 224(3) UGB
Jahres-über-
schuss/ Jahres-
fehl-
betrag
Anteil OeKB Gruppe am beizu-legenden Zeitwert
Vollkonsolidierte Unternehmen
 
 
 
 
 
 
 
 
Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien
KI
E
x
 
100,00 %
2024
1.448.800
69.831
7.156
 
OeKB CSD GmbH, Wien
KI
K
x
 
100,00 %
2024
42.155
39.304
9.712
 
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien
KI
T
x
 
68,75 %
2024
1.232.601
53.383
7.049
 
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Darstellung des Anteilsbesitzes
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Name und Sitz
 
 
Beteiligung
 
Wirtschaftliche Verhältnisse
Beträge in Tausend Euro
BWG-Kate-
gorie1
Seg-
ment-zuord-nung2
Di-
rekt
In-
direkt
Anteil am Kapital in %
Letzter vor-
liegender Jahresab-
schluss zum 31.12.
Bilanz-
summe gemäß UGB
Eigen-
kapital gemäß § 224(3) UGB
Jahres-über-
schuss/ Jahres-
fehl-
betrag
Anteil OeKB Gruppe am beizu-legenden Zeitwert
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
 
 
 
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien
SO
S
x
 
51,00 %
2024
93.647
93.585
9.951
64.044
Acredia Versicherung AG, Wien
SO
S
 
x
51,00 %
2024
147.167
93.491
6.889
47.681
Acredia Services GmbH, Wien
SO
S
 
x
51,00 %
2024
8.581
6.584
2.319
3.358
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien
SO
K
x
 
50,00 %
2024
189.141
17.000
4.022
8.500
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI)
 
OeKB Zentraleuropa Holding GmbH, Wien
SO
S
x
 
100,00 %
2024
4.382
4.345
102
4.345
Tourism Investment Services GmbH, Wien
SO
T
x
 
68,75 %
2024
136
122
18
84
OeEB Impact GmbH, Wien
SO
E
x
 
100,00 %
2024
327
320
–27
320
Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI)
 
 
 
AGCS Gas Clearing and Settlement AG, Wien
SO
K
x
 
20,00 %
2023
221.561
4.140
370
775
APCS Power Clearing and Settlement AG, Wien
SO
K
x
 
17,00 %
2023
137.468
4.264
1.195
815
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH, Wien
SO
K
x
 
18,50 %
2023
4.697
3.042
2.242
568
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Wien
SO
K
x
 
12,60 %
2023
1.104.691
7.367
2.320
785
EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG, Wien
SO
K
x
 
8,06 %
2023
2.781
1.869
109
153
Wiener Börse AG, Wien
SO
K
x
 
6,60 %
2023
209.618
192.230
39.545
27.804
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien
SO
S
x
 
1,00 %
2023
988
100
-
4
EDFI Management Company S.A., Belgien
SO
E
x
 
10,00 %
2023
7.813
524
19
52
European Financing Partners S.A., Luxemburg
SO
E
x
 
7,63 %
30.9.2024
179.134
250
12
1
Interact Climate Change Facility S.A., Luxemburg
SO
E
x
 
7,69 %
30.9.2024
139.868
257
12
1
1 KI = Kreditinstitut, SO = Sonstiges Unternehmen
2 E = Export Services, K = Kapitalmarkt Services, S = Sonstige Services, T = Tourismus Services
Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.

Note 39 Verbundene Unternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet wesentliche Angaben zur Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Sie ist die einzige Gesellschaft mit Anteilen von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 31,25 % innerhalb der OeKB Gruppe.
Geschäftsbereich Tourismus Services
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Zinsüberschuss
11.105
9.310
Gewinn vor Steuern
7.460
6.962
Gewinn nach Steuern
5.730
5.259
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
20
–115
Gesamtergebnis
5.750
5.144
Gesamtergebnis - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar
1.797
1.607
Kurzfristige Vermögenswerte
19.437
14.382
Langfristige Vermögenswerte
1.220.182
1.236.439
Kurzfristige Schulden
4.784
9.205
Langfristige Schulden
1.175.713
1.183.280
Nettovermögen
59.122
58.337
Nettovermögen - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar
18.476
18.230
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
5.356
2.946
Cashflow aus Investitionstätigkeit
–357
–445
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
–5.000
–2.500
Cashflow
–1
1
Dividendenzahlung an nicht beherrschende Anteile
–1.563
–781
Note 40 Angaben über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 471 (2023: 464) Angestellte im Konzern beschäftigt. Bei Teilzeitkräften erfolgt eine Gewichtung nach Beschäftigungsgrad.
Note 41 Angaben über Bezüge und Kredite der Organe
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den Gesamtbezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung des Vorstandes beinhaltete Gehälter, eine variable Vergütung auf Basis des Unternehmenserfolges, Sachleistungen und Zahlungen für beitragsorientierte Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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Vergütung der Mitglieder des Vorstandes
 
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Kurzfristig fällige Leistungen
–1.065
–1.027
Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abfertigungen und Pensionen)
–170
–371
Andere langfristigen Leistungen
–958
–769
Gesamt
–2.193
–2.167
Vergütungen an frühere Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsratsmitglieder
 
 
 
 
Tausend Euro
2024
2023
Frühere Mitglieder des Vorstandes
–1.790
–1.648
Aufsichtsratsmitglieder
–159
–150
Es bestanden keine Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen gegenüber dem aktuellen Vorstand.
Eine anteilsbasierte Vergütung war in der OeKB Gruppe nicht vorgesehen.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates hatten im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Kredite oder Haftungen aus der OeKB Gruppe erhalten.
Note 42 Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von Geschäften mit den Aktionären der Bank, wie zum Beispiel als „Hausbank“ im EFV oder als Emittentin von Wertpapieren. Als nahestehende Unternehmen definiert die OeKB Gruppe neben Aktionären auch beherrschte jedoch nicht konsolidierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen, die mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden (siehe nachfolgende Tabelle). Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (siehe Note 43). Alle nachfolgenden Geschäfte erfolgten zu fremdüblichen Konditionen („at arm’s Length“).
Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute resultierte aus Geschäften mit den Aktionären der OeKB im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren. Wie in Note 1 erläutert, werden im EFV für alle Kunden einheitliche Konditionen vergeben, welche auf der OeKB-Website veröffentlicht werden. Für den weitgehenden Teil der Forderungen innerhalb des EFV besteht eine Haftung der Republik Österreich, für den Rest die Haftung eines anderen Staates oder einer Versicherungsgesellschaft. Der Anteil an Zinserträgen aus dem Kreditgeschäft mit Aktionären betrug 270,6 Mio. Euro bzw. 30,4 % im Jahr 2024 (2023: 218,4 Mio. Euro bzw. 28,7 %).
Bei den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Anleihen, welche von Aktionären der OeKB öffentlich begeben wurden. Die Provisionserträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz resultierten überwiegend aus den Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energieclearing.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um Kredite, welche von Aktionären der OeKB an die OeHT zur Refinanzierung der Tourismusfinanzierung vergeben wurden.
Geschäfte zwischen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft und vollkonsolidierten Gesellschaften wurden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
In folgenden Bilanzpositionen sind Geschäfte mit Related Parties der OeKB Gruppe enthalten:
Related Party Transactions
 
 
 
 
 
Tausend Euro
Eigentümer der OeKB Gruppe 2024
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und Sonstiger Anteilsbesitz 2024
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 2024
Eigentümer der OeKB Gruppe 2023
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und Sonstiger Anteilsbesitz 2023
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 2023
Forderungen an Kreditinstituten
7.950.259
-
-
8.602.170
-
-
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
6.926
-
-
4.950
-
-
Aktiva
7.957.185
-
-
8.607.120
-
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
313.619
-
-
362.188
-
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
-
-
144.702
-
-
131.617
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.676
-
-
1.687
-
-
Passiva
315.295
-
144.702
363.875
-
131.617
Nominalbetrag der erteilten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Zusagen
1.435.643
-
-
1.823.991
-
-

Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
 
 
Zinserträge
270.897
-
-
218.868
-
-
Zinsaufwendungen
8.494
-
3.236
16.243
-
3.410
Provisionserträge
5.836
-
446
5.437
-
407
Provisionsaufwendungen
18
-
0
13
-
-
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
-
-
5.550
-
-
11.137
Verwaltungsaufwand
-
-
102
-
-
91
Sonstiger betrieblicher Erfolg
1.608
-
1.035
1.514
-
1.131
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Im heurigen Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Geschäfte mit Vorständen oder Aufsichtsräten abgeschlossen.
Die folgende Tabelle zeigt die Aktionäre der OeKB.
Verteilung der Aktien auf das Grundkapital per 31. Dezember 2024
 
 
 
 
Aktionäre
Anzahl der Aktien
Anteile in %
CABET-Holding-GmbH, Wien (UniCredit Bank Austria Gruppe)
217.800
24,750 %
UniCredit Bank Austria AG, Wien
142.032
16,140 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien
113.432
12,890 %
Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien
72.688
8,260 %
AVZ GmbH, Wien
72.600
8,250 %
Raiffeisen Bank International AG, Wien
71.456
8,120 %
P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
44.792
5,090 %
Raiffeisen OeKB Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien
44.000
5,000 %
Oberbank AG, Linz
34.224
3,889 %
Beteiligungsholding 5000 GmbH, Innsbruck
26.888
3,055 %
BKS Bank AG, Klagenfurt
26.888
3,055 %
Volksbank Wien AG, Wien
13.200
1,500 %
Aktien gesamt
880.000
100,000 %

Note 43 Angaben über Organe
Mitglieder des Vorstandes
 
 
 
Laufzeit des Vertrages
Name
Beginn
Ende
Mag. Helmut Bernkopf
1.8.2016
31.7.2028
Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger
1.1.2014
31.12.2028
Mitglieder des Aufsichtsrates
 
 
 
 
Mandatsdauer
Position
Name
von
bis
Vorsitzender
Robert Zadrazil
19.5.2009
HV 2026
1. Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Marie Valerie Brunner
20.3.2024
HV 2027
2. Vorsitzender-Stellvertreterin
DI Dr. Ilinka Kajgana
18.12.2024
HV 2027
Mitglied
Mag. (FH) Sabine Abfalter
25.5.2022
HV 2027
Mitglied
Mag. Dr. Rainer Borns
27.5.2024
HV 2027
Mitglied
Mag. Mary-Ann Hayes
29.5.2019
HV 2029
Mitglied
Mag. Dieter Hengl
25.5.2011
HV 2026
Mitglied
Mag. Reinhard Karl
27.5.2024
HV 2025
Mitglied
Marion Kristen
24.5.2023
HV 2028
Mitglied
Dr. Herbert Pichler
27.5.2020
HV 2025
Mitglied
Mag. Friedrich Spandl
20.5.2021
HV 2026
Mitglied
Mag. Dr. Herta Stockbauer
21.5.2014
HV 2029
Mitglied
Dr. Hans Unterdorfer
28.9.2022
HV 2025
Mitglied
Robert Wieselmayer
19.5.2016
HV 2026
Mitglied
Janine Wukovits, LL.M.
25.5.2022
HV 2027
1. Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Peter Lennkh
18.5.2017
20.3.2024
2. Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Alexandra Habeler-Drabek
28.9.2022
18.12.2024
Mitglied
Mag. Veronika Bernklau
20.5.2021
27.5.2024
Mitglied
Mag. Markus Kriegler
24.5.2023
27.5.2024
HV = Hauptversammlung
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Vom Betriebsrat entsandt
 
 
 
 
Funktionsperiode
Position
Name
von
bis
Vorsitzender
Mag. Martin Krull
14.3.2002
27.11.2029
Vorsitzender-Stellvertreterin (seit 1.6.2024)
Mag. Christina Schadauer
14.3.2023
27.11.2029
Mitglied
Sophie Clemente-Palma
28.11.2024
27.11.2029
Mitglied
Elisabeth Halys
1.7.2013
27.11.2029
Mitglied
Mag. Christoph Seper
14.3.2014
27.11.2029
Mitglied
Ing. Markus Tichy
1.7.2011
27.11.2029
Mitglied
Evelyn Ulrich-Hell
1.6.2024
27.11.2029
Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Erna Scheriau
1.4.2001
31.5.2024
Mitglied
Josi Friedel
8.7.2023
28.11.2024
Arbeitsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzender
Robert Zadrazil
Mitglied (seit 18.12.2024)
Mag. (FH) Sabine Abfalter
Mitglied
Mag. Martin Krull
Mitglied
(20.3.2024 bis 18.12.2024)
Mag. Marie Valerie Brunner
Mitglied (bis 20.3.2024)
Mag. Peter Lennkh
Nominierungsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzender
Robert Zadrazil
Mitglied (seit 20.3.2024)
Mag. Marie Valerie Brunner
Mitglied (seit 1.6.2024)
Mag. Christina Schadauer
Mitglied (bis 20.3.2024)
Mag. Peter Lennkh
Mitglied (bis 31.5.2024)
Mag. Erna Scheriau
Prüfungsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzende
Mag. (FH) Sabine Abfalter
Mitglied
Robert Wieselmayer
Mitglied
Mag. Martin Krull
Risikoausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzende
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Mitglied
Robert Zadrazil
Mitglied
Mag. Martin Krull
Vergütungsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzender
Robert Wieselmayer
Mitglied (seit 18.12.2024)
Mag. (FH) Sabine Abfalter
Mitglied (seit 18.12.2024)
DI Dr. Ilinka Kajgana
Mitglied
Robert Zadrazil
Mitglied
Mag. Martin Krull
Mitglied (seit 1.6.2024)
Mag. Christina Schadauer
Mitglied
(20.3.2024 bis 18.12.2024)
Mag. Marie Valerie Brunner
Mitglied (bis 18.12.2024)
Mag. Alexandra
Habeler-Drabek
Mitglied (bis 20.3.2024)
Mag. Peter Lennkh
Mitglied (bis 31.5.2024)
Mag. Erna Scheriau
Staatskommissäre
 
 
 
Name
Beginn der Funktionsperiode
Staatskommissär
Mag. Harald Waiglein, MSc
1.7.2012
Staatskommissär-Stellvertreter
Mag. Johann Kinast
1.3.2006
Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.
Note 44 Rechtsrisiken
Am 7. Juli 2024 wurde der Vorlageantrag des Bundesfinanzgerichtes (BFG) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage, ob die für die Umsatzsteuer relevante „Zwischenbankbefreiung“ für Banken, Versicherungen und Pensionskassen (§ 6/1/28 UStG – gültig bis 31.12.2024) eine staatliche Beihilfe gem. Art 107 Abs 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) darstellt, veröffentlicht. Die Zwischenbankbefreiung war seit dem 1. Jänner 1995 in Kraft.
Nach Ansicht des BFG mangelt es der Zwischenbankbefreiung an einer unionsrechtlichen Grundlage. Da die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) nicht gegen den Willen des Steuerpflichtigen zu dessen Ungunsten unmittelbar angewendet werden kann und eine richtlinienkonforme Interpretation des nationalen Rechts contra legem nicht zulässig ist, sei die Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes nicht möglich. Zudem stellt sich nach Auffassung des BFG die Frage, ob die Zwischenbankbefreiung eine verbotene Beihilfe gem. Art 107 AEUV darstelle.
Eine solche liegt bei einer Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige vor, wenn dadurch der Wettbewerb verfälscht wird oder werden könnte und es zu einer grenzüberschreitenden Handelsbeeinträchtigung kommen könnte.
Mit Einleitung eines Hauptprüfungsverfahrens (wir rechnen in 2026 damit) sind 10 Jahre zurück zu betrachten. In diesem dann betroffenen Zeitraum (2017 – 2024, 8 Jahre) hätte die OeKB Gruppe Leistungen in Höhe von rd. 6,0 Mio. Euro verrechnet, welche im Rahmen des § 6/1/28 UStG steuerfrei erbracht wurden. Weiters hat die OeKB Gruppe selbst Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (nach Abzug allfälliger Vorsteuern) erhalten, welche im Rahmen des § 6/1/28 UStG steuerfrei erbracht wurden. Bei den bezogenen Leistungen ist anzumerken, dass rd. 50 % der Umsatzsteuern im Wege der Vorsteuerkorrektur verrechnet werden können.
Die OeKB wendet die Zwischenbankbefreiung überwiegend im Rahmen der Verrechnung ihrer Dienstleistungen an die Teilnehmer am österreichischen Kapitalmarkt an (Fondsdaten- und Finanzdatenservice). Die Verrechnung mit Zwischenbankbefreiung wurde angewendet, sobald der Leistungsbezieher eine Bestätigung für die Möglichkeit zur Verrechnung gemäß den bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgegeben hat. Grundsätzlich hätten rd. 50 % dieser erbrachten Leistungen auch gem. § 6 Abs 1 Z 8 UStG steuerfrei verrechnet werden können. Daher gehen wir davon aus, dass wir bei einer nachträglichen Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch die Verrechnung dieser Leistungen korrigieren können. Leistungen im Zusammenhang mit der Personal- oder Leistungsbereitstellung wurden nur im geringen Ausmaß vorgenommen. Die OeKB geht nach ihrer Rechtsansicht nicht davon aus, dass sie Empfängerin einer verbotenen Beihilfe gem. Art 107 AEUV gewesen ist. Der Ausgang der vom BFG an den EuGH herangetragenen Rechtsfrage ist derzeit allerdings mit großen Unsicherheiten behaftet, zumal die EU-Kommission die Republik Österreich auffordern muss, zu handeln, sodass ein Ressourcenabfluss zum Stichtag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gering eingeschätzt wird.
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Über diesen Sachverhalt hinaus bestanden zum Stichtag keine wesentlichen Rechtsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OeKB Gruppe negativ beeinflusst hätten.
Note 45 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Note 46 Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Jahresabschluss wird am 21. März 2025 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Weitere Angaben zur Offenlegung 2024 gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 finden sich im Offenlegungsbericht auf der OeKB-Website (www.oekb.at).
Wien, am 7. März 2025
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.

Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz der OeKB Gruppe zum 31. Dezember 2024, der Eigenkapitalveränderungsrechnung der OeKB Gruppe und der Darstellung der Zahlungsströme der OeKB Gruppe für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

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Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren
Sachverhalt und Problemstellung
Zum 31. Dezember 2024 werden Forderungen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren in Höhe von EUR 20.209 Mio ausgewiesen. Für diese Forderungen bestehen überwiegend Haftungen der Republik Österreich.
Das Exportfinanzierungsverfahren der Gesellschaft dient in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern diese
— die Bonitätskriterien der OeKB ("Hausbankenstatus"),
— die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie
— die Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheiten) erfüllen.
Wir verweisen auf die Angaben im Kapitel „Exportfinanzierungsverfahren (EFV)“ der Notes.
Im Rahmen der Bewertung der Forderungen an Kreditinstitute werden die Haftungen (überwiegend durch die Republik Österreich) berücksichtigt. Wenn die gesetzlichen oder vertraglich definierten Gestionskriterien nicht erfüllt sind, können die Haftungen im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Die Gesellschaft hat Prozesse und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert, die eine ordnungsmäßige Gestion überwachen.
Aufgrund der umfangreichen und teils manuellen Prozessschritte zur Sicherstellung der Einhaltung der Gestionskriterien, des damit verbundenen hohen Prüfungsaufwands sowie der Bedeutung des Postens für den Konzernabschluss haben wir die Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
PrüferischesVorgehen
Bei der Prüfung der Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
— Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die von der Gesellschaft in diesen Bereichen eingerichteten Schlüsselkontrollen geeignet sind, die Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten. Wir haben die Wirksamkeit dieser Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – in Stichproben getestet.
— Wir haben für eine Stichprobe von Finanzierungen an Hausbanken geprüft, ob eine Haftungsübernahme durch das Bundesministerium für Finanzen vorliegt.
— Wir haben zum Jahresultimo einen gesamthaften Abgleich der im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens ausgereichten Forderungen an Kreditinstitute mit den Haftungen der Republik Österreich vorgenommen.
— Wir haben für eine Stichprobe der im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens vergebenen und zum Jahresultimo noch vorhandenen Finanzierungen an Hausbanken einen Abgleich der im System erfassten Parameter mit den Antragsunterlagen vorgenommen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Jahresfinanzbericht (mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir, auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

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Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
— Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
— Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

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Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UG und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 24. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 27. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 27. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Gottfried Spitzer.
Wien
7. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Dr. Gottfried SpitzerMag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat stand 2024 in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand und konnte sich so ein Bild über die Geschäftsführung machen. Neben Themen der laufenden Geschäftsentwicklung, der Auswirkungen des Ukraine/Russlands-Kriegs und des Nahost-Konflikts auf die OeKB Gruppe und die in diesem Zusammenhang abgewickelten Hilfsprogramme bildeten ESG und Cyber Security weitere Schwerpunkte. Der Austausch fand in Form von Sitzungen, Telefonkonferenzen, schriftlichen Berichten und persönlichem Kontakt statt. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgabe hat der Aufsichtsrat insgesamt fünf Ausschüsse gebildet.
Die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses 2024 und des Konzernlageberichts sowie des Jahresabschlusses und Lageberichts der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft wurde durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, vorgenommen. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, den gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Aufsichtsrat und sein Prüfungsausschuss haben die vom Vorstand vorgelegten Berichte zum Prüfungsergebnis über das Geschäftsjahr 2024 sowie den Gewinnverteilungsvorschlag geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung ist kein Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 21. März 2025 den Jahresabschluss 2024 der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft gebilligt, der hiermit festgestellt ist. Er hat sich mit den vom Vorstand erstatteten Vorschlägen über die Verwendung des Bilanzgewinnes einverstanden erklärt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und -lagebericht gebilligt.
Für die geleistete ausgezeichnete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeKB Gruppe Dank und Anerkennung aus.
Wien, im März 2025
Der Aufsichtsrat der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft
Robert Zadrazil e.h.
Vorsitzender

Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernabschluss und -lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Jahresabschluss und Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 7. März 2025
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h.Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Jahresabschluss 2024
Lagebericht
Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2024
Die globale Konjunktur befand sich 2024 auf einem stabilisierten Wachstumskurs. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) stieg die weltweite Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 3,2 % (2023: 3,3 %). Ein dämpfender Effekt ging von ungelösten regionalen Konflikten und der geopolitischen Polarisierung aus, wohingegen der seit 2021 spürbare Inflationsschub merklich nachließ. Auffallend geringe Dynamik war weiterhin im Euroraum zu beobachten, dessen industrielle Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig unter den Konsequenzen des Energiepreisschocks litt (+0,8 %). Deutlich krisenresilienter präsentierte sich indes die US-Konjunktur (+2,8 %), vor allem dank fiskalpolitischer Impulse und einer kräftigen Konsumnachfrage. Durchaus wieder erfreulich fiel auch die Bilanz im Außenhandel aus: Verzeichnete der globale Warenverkehr 2023 noch ein leichtes Minus, so geht die Welthandelsorganisation (WTO) in der jüngsten Einschätzung für das Berichtsjahr von einem Anstieg um immerhin 2,7 % aus. Die Prognosen für 2025 sind ähnlich positiv, gehen jedoch mit gewichtigen Abwärtsrisiken einher. Insbesondere die von US-Seite in Aussicht gestellte Eskalation der handelspolitischen Spannungen droht das internationale Wirtschaftsgeschehen zu belasten.
Schwellen- und Entwicklungsländer auf Expansionskurs
In den Schwellen- und Entwicklungsländern zeigte sich auch 2024 ein in Summe rosigeres Konjunkturbild als in den Industriestaaten. Konkret verzeichnete die aggregierte Wirtschaftsleistung gemäß IWF-Schätzung ein Plus von 4,2 %, ähnlich wie im Vorjahr. Auf regionaler Ebene verteidigten die aufstrebenden Märkte Asiens ihre Position als globaler Konjunkturmotor, einmal mehr angeführt von Indien (+6,5 %). In China rutschte das Wachstum hingegen unter die 5-Prozent-Marke, was in erster Linie auf eine gedämpfte Konsumlaune und anhaltende Schwierigkeiten auf dem volkswirtschaftlich bedeutsamen Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Im Mittleren Osten und Zentralasien prägten eskalierende Regionalkonflikte sowie Produktionskürzungen zur Stabilisierung des Erdölpreises das Konjunkturbild maßgeblich: Das Wachstum lag 2024 bei verhaltenen 2,4 %. Ebenso blieb in Lateinamerika die Wirtschaftsentwicklung hinter dem langfristigen Potenzial zurück, speziell im gewichtigen Regionalmarkt Mexiko (+1,8 %). Etwas mehr Dynamik wies Subsahara-Afrika auf, wo die Expansionsrate im Berichtsjahr auf fast 4 % kletterte. Dennoch stellen dort erhöhte Finanzierungskosten und Schuldenniveaus sowie begrenzte fiskalische Puffer weiterhin große Herausforderungen dar.
Mittel-, Ost- und Südosteuropa von Divergenzen geprägt
Ein heterogenes Bild zeigte sich 2024 in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Hatte die Region nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges noch durch wirtschaftliche Resilienz überrascht, so hinterließ die schwache Konjunktur im Euroraum zunehmend deutliche Spuren. Besonders betroffen waren davon die eng mit der strauchelnden deutschen Industrieproduktion verflochtenen Länder Tschechien, Slowakei und Ungarn. Als einziger Visegrád-Staat stemmte sich das stärker binnenmarktgetriebene Polen mit knapp 3 % Wachstum gegen diesen Trend. Weiterhin auf einem soliden Expansionskurs befand sich 2024 auch der Westbalkan (+3,4 %), nicht zuletzt als Profiteur des Nearshoring-Trends und der wachsenden Tourismusnachfrage. Ein wesentliches Investitionshemmnis in dieser traditionell auch für Österreich chancenreichen Region war und ist der Arbeitskräftemangel.

Herausfordernde Rahmenbedingungen für Österreichs Wirtschaft
Die heimische Wirtschaft bilanzierte 2024 ähnlich enttäuschend wie im Jahr davor. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) geht laut aktueller Prognose von einem BIP-Rückgang um 0,9 % aus. Speziell die Industrieproduktion und die Exportnachfrage hatten mit der unverändert geringen Dynamik auf wichtigen europäischen Absatzmärkten zu kämpfen. Auch vom Konsum ging – trotz merklich gesunkener Inflation – zuletzt kein Wachstumsimpuls aus. Für 2025 stellen die Wirtschaftsforschenden jedoch wieder ein positives, wenn auch nur moderates BIP-Wachstum in Aussicht. Was die Finanzierungsseite betrifft, so lag das Emissionsvolumen auf dem heimischen Markt für Unternehmensanleihen 2024 mit 17,8 Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahreswert (11,8 Mrd. Euro). Die Republik Österreich profitierte bei der Begebung von Staatsanleihen unverändert von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und Investoren.
Geschäftsverlauf 2024
Im vergangenen Jahr wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen ein Maßnahmenpaket zur Attraktivierung der Exportgarantien vorgestellt, um heimische Unternehmen noch besser im Auslandsgeschäft zu unterstützen. Dadurch kann die OeKB neben klassischen Finanzierungen von Exporten und Auslandsinvestitionen durch die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten in vielen Ländern auch internationale Großprojekte finanzieren (sogenannte Shopping Lines). Mit der Vorratsinvest zur Sicherung der Produktion und Vorprodukte von österreichischen Exporteuren wurde ein neues Produkt als Antwort auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen eingeführt, welches am Markt gut angenommen wird. Ermöglicht werden damit mittel- bis langfristige Finanzierungen von Lägern sowie Zahlungen an Lieferanten, die dazu dienen deren langfristige Lieferbereitschaft und -fähigkeit sicherzustellen. Das Finanzierungsvolumen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) inklusive Collateral Hinterlegungen verminderte sich 2024 um 1.093.565 Tsd. Euro auf 22.920.962.260,60 Euro (2023: 24.014.527 Tsd. Euro). Dieser Rückgang resultiert überwiegend aus den gesunkenen Collaterals. Mit neuen und passenden flexiblen und innovativen Finanzierungsprodukten und weiterhin attraktiven Zinskonditionen konnte das Kreditvolumen für die Exportaktivitäten der österreichischen Wirtschaft trotz allgemeinem Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorjahresniveau gesteigert werden.
Mit Ausbruch der Coronakrise im Jahr 2020 wurde die OeKB mit der Antragsbearbeitung und Ausstellung von Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Großunternehmen durch das Bundesministerium für Finanzen (ursprünglich durch die COFAG – COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) beauftragt. Neuanträge können nicht mehr gestellt werden. Zum Stichtag des Geschäftsjahres war in diesem Zusammenhang noch ein Haftungsvolumen von 207.054.525,00 Euro (2023: 234.883 Tsd. Euro) ausständig.
Die Anzahl der im EFV betreuten Kredite lag mit rund 5.250 Verträgen geringfügig unter dem Vorjahresniveau (2023: rund 5.350).
Gewinn- und Verlustrechnung
Operativ konnte die OeKB auch 2024 ein sehr gutes Geschäftsergebnis erzielen, wenngleich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit durch Sondereffekte in den Personalaufwendungen und den Sonstigen Verwaltungsaufwendungen geprägt war.
Der Nettozinsertrag erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus (v. a. Kredite im EFV) sowie der Steigerung des Volumens aus den Finanzanlagen auf 89.240.125,91 Euro gegenüber dem Vorjahr (2023: 84.552 Tsd. Euro). Weiters konnte die OeKB in der Refinanzierung des Exportfinanzierungsverfahrens aus Verträgen aus der Niedrigzinsphase im Geschäftsjahr noch von einem geringfügigen Minderaufwand aus negativen Zinsen profitieren.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen lagen mit 21.710.594,00 Euro um 5.742 Tsd. Euro über dem Vorjahreswert von 15.968 Tsd. Euro. Wesentliche Gründe für den Anstieg waren höhere Beteiligungserträge aus der OeKB CSD GmbH, Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, OeKB EH Beteiligungs- und Management AG sowie den Energieclearing Beteiligungen.
Das Provisionsergebnis der OeKB betrug 33.647.923,90 Euro (2023: 31.169 Tsd. Euro) und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr an. Die höheren Provisionserträge sind auf gestiegene Einnahmen aus dem Bereich Export Services (Mehrertrag aus dem Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen der Republik Österreich) und dem Bereich Kapitalmarkt Services (höhere Erträge aus den Dienstleistungen zum Fonds-Datenservice) zurückzuführen.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 16.517.981,26 Euro (2023: 15.078 Tsd. Euro) resultierten überwiegend aus Dienstleistungserträgen, vereinnahmten Gebäudemieten, den Erträgen aus dem ESG Data Hub und der Vorsteuerkorrektur.
Die Betriebserträge betrugen 161.234.473,27 Euro (2023: 146.661 Tsd. Euro).
Bei den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (68.705.918,59 Euro) gab es einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (81.778 Tsd. Euro). Obwohl der laufende Personalaufwand aufgrund einer höheren Mitarbeiteranzahl und eines hohen KV-Abschlusses anstieg, ging der gesamte Personalaufwand auf 46.138.403,75 Euro (2023: 60.175 Tsd. Euro) zurück. Wesentlicher Grund des Rückgangs war die Anpassung der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen aufgrund einer leichten Erhöhung des Diskontierungszinssatzes und die Anpassung der Gehalts- und Pensionstrends. Während sich der Diskontierungszinssatz auf 3,39 % (2023: 3,24 %) veränderte, wurden im Geschäftsjahr die Parameter für den nachhaltigen Gehaltstrend auf 3,20 % (2023: 3,70 %) bzw. für den Pensionstrend auf 2,90 % (2023: 3,20 %) angepasst. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) lagen mit 22.567.514,84 Euro (2023: 21.603 Tsd. Euro) über dem Niveau des Vorjahres. Diese Steigerung resultiert im Wesentlichen aus höheren IT-Aufwendungen. Die Sachaufwendungen setzten sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für IT (Fremdleistungen und Wartungen) in Höhe von 9.776.045,64 Euro (2023: 8.702 Tsd. Euro), Geschäftsräume in Höhe von 5.923.702,07 Euro (2023: 6.260 Tsd. Euro), externen Datenbezug in Höhe von 1.804.211,26 Euro (2023: 1.735 Tsd. Euro) sowie Beratungs-, Prüfungs- und Versicherungsaufwendungen in Höhe von 2.060.377,57 Euro (2023: 2.240 Tsd. Euro) zusammen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 2.877.505,40 Euro über dem Vorjahreswert (1.294 Tsd. Euro) und beinhalten überwiegend den Mietaufwand für weitervermietete Geschäftsräume, Beiträge an Aufsichtsbehörden und den Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den unionsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Zwischenbankbefreiung.
Somit lagen die Betriebsaufwendungen mit insgesamt 75.150.187,09 Euro unter dem Vorjahresniveau (86.344 Tsd. Euro).
Das Betriebsergebnis 2024 in Höhe von 86.084.286,18 Euro erhöhte sich aufgrund der oben genannten Effekte um 42,7 % gegenüber dem Vorjahr (60.317 Tsd. Euro).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Kreditrisiken in Höhe von insgesamt 324.713,54 Euro erfasst (31.12.2023: 244 Tsd. Euro).
Die realisierten Gewinne aus Forderungsankäufen betrugen 336.250,14 Euro (2023: 1.217 Tsd. Euro) und resultieren aus Tilgungen, welche über den ursprünglichen Kaufpreis hinausgehen. An Erträgen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden 52.768,13 Euro (2023: Null) ausgewiesen.
Unter Berücksichtigung all dieser Effekte betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 86.148.590,91 Euro (2023: 61.291 Tsd. Euro).
Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie der Sonstigen Steuern lag der Jahresüberschuss mit 69.482.345,32 Euro über dem Vorjahreswert von 48.873 Tsd. Euro.
Der Jahresgewinn betrug somit 69.482.345,32 Euro (2023: 48.873 Tsd. Euro). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrages in Höhe von 334.208,49 Euro (2023: 11 Tsd. Euro) wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 69.816.553,81 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr lag dieser bei 48.884 Tsd. Euro. Nach Feststellung des Bilanzgewinnes durch den Aufsichtsrat in der Sitzung im März 2025 soll in der Hauptversammlung in der Sitzung im Mai 2025 über die Gewinnverwendung entschieden werden.
Bilanzentwicklung
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Stand der liquiden Mittel aus der Veranlagung der Überliquidität in Form von Guthaben bei Zentralnotenbanken 927.867.710,94 Euro (2023: 486.039 Tsd. Euro). Diese Liquiditätsvorsorge, welche bei der Oesterreichischen Nationalbank geparkt wurde, dient zur Absicherung der Mindestreserve und schützt die OeKB vor etwaigen kurzfristigen Marktverwerfungen. Demgegenüber verminderten sich auf der Passivseite die Positionen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung) von 691.641 Tsd. Euro im Jahr 2023 auf 239.343.430,66 Euro.
Das Volumen des Veranlagungsportfolios (Schuldtitel und Schuldverschreibungen siehe dazu auch Anhang – Erläuterung der Bilanz) erhöhte sich im Jahr 2024 auf 641.979.490,40 Euro (2023: 629.617 Tsd. Euro).
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen 73.843.856,75 Euro (2023: 73.880 Tsd. Euro), die Beteiligungen 7.917.031,44 Euro (2023: 7.917 Tsd. Euro).
Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB machte insgesamt 93,3 % (2023: 93,6 %) der Bilanzsumme aus und verminderte sich um 1.091.053 Tsd. Euro oder 4,3 % von 25.608.064 Tsd. Euro auf 24.517.011.021,55 Euro. Die Verringerung der Forderungen an Kreditinstitute war dabei der wesentlichste Faktor. Korrespondierend dazu verringerte sich das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Das im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens eingesetzte, überwiegend aus Anleihen bestehende Liquiditätsportfolio (siehe dazu auch Anhang - Exportfinanzierung) erhöhte sich um 7.057 Tsd. Euro von 1.535.659 Tsd. Euro auf 1.542.716.409,21 Euro.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 betrug 26.276.485.971,86 Euro (31.12.2023: 27.359.447 Tsd. Euro) und verminderte sich somit um 4,0 % .

Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Cost-Income-Ratio (Betriebsaufwendungen/Betriebserträge) verringerte sich, insbesondere aufgrund geringerer Betriebsaufwendungen durch die Sondereffekte in Folge der Anpassung der Personalrückstellungen, auf 46,6 % (Rückgang durch Auflösung von Pensions- und Abfertigungsrückstellung) gegenüber 58,9 % (Steigerung durch Dotierung von Pensions- und Abfertigungsrückstellung) im Vorjahr.
Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß CRR erhöhten sich im Jahr 2024 um 177 Tsd. Euro (2023: 33.341 Tsd. Euro) auf 672.211.969,72 Euro (2023: 672.035 Tsd. Euro).
Die Kernkapitalquote (Kernkapital gemäß CRR/risikogewichtete Aktiva) lag 2024 bei 120,8 % (2023: 122,4 %). Weitere Angaben zu den Kapitalquoten finden sich im Anhang unter „Zusätzliche Anhangangaben gemäß BWG“.
Der Return on Equity (Jahresüberschuss/durchschnittliches Eigenkapital) lag im Jahr 2024 bei 9,5 % (2023: 6,8 %).
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der OeKB nicht aktiv betrieben.
Bericht über Zweigniederlassungen
Die OeKB unterhält keine Zweigniederlassungen oder Auslandsbüros.

Risikomanagementsystem
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger-, Kunden- und Unternehmensinteressen. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen Kontrollen. Eine IKS-Richtlinie gibt den verbindlichen methodischen Rahmen für das IKS der OeKB vor.
Das Interne Kontrollsystem der OeKB bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumgebung
Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Prozessen und Kontrollschritten sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Internal Audit/Group Audit überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich Finance die Einhaltung der internen Vorschriften. Die Leitung von Internal Audit/Group Audit berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Risikobeurteilung
Das Risikomanagement der OeKB hat das Ziel, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen sowie Kontrollen zu deren Verminderung zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von Transaktionen. Das Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie werden erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf Risiken, die als wesentlich beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.
Kontrollaktivitäten
In der OeKB besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert werden.
Das IKS und seine Kontrolle bezieht alle wesentlichen Geschäftsprozesse mit ein, damit die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit erfüllt wird und die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-finanzielle Berichterstattung) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften (Compliance) gewährleistet sind. Die OeKB hat prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen implementiert. Die definierten Kontrollen werden durchgeführt und dokumentiert bzw. sind automatische Kontrollen in den Systemen integriert.
IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird die Software SAP verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der Vorstand überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Er ist Teil des Non-Financial Risk Komitees, welches vierteljährlich stattfindet.
Überwachung
Zu veröffentlichende Abschlüsse und steuerungsrelevante interne Dokumente werden von leitenden Mitarbeitenden u.a. der Abteilung Finance und vom Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell (3 Lines Model) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie – z. B. Risk Management, Compliance, Legal – implementiert und überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben. Die dritte Verteidigungslinie stellt Internal Audit/Group Audit mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.

Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB eine möglichst große Sicherheit aller betrieblichen Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen begegnen erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird überwacht. Internal Audit/Group Audit prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem jährlichen Prüfungsplan.
Risikomanagement
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und -strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.
Die OeKB erfüllt die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur der Republik Österreich. Diese besondere Stellung der Bank und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die Geschäfts- und Risikopolitik des Hauses.
Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren, das als eigener Rechnungskreis geführt wird. Die Risiken des im Auftrag der Republik Österreich betreuten EFV sind durch umfangreiche gesetzlich vorgesehene Haftungen und Garantien der Republik Österreich (vgl. dazu AFFG und AusfFG) minimiert. Betreffend alle Geschäfte, die im Rahmen der Ausfuhr(finanzierungs)förderung betrieben werden, ist die OeKB von maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen, wie zum Beispiel der CRR, ausgenommen.
Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB betreffen Liquiditätsbestimmungen sowie europäische und nationale Regelungen zur Bankenunion (z. B. BRRD). Analog gelten diese Ausnahmen auch für die Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB). Für die ebenfalls zur KI-Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH (OeKB CSD), die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. § 3 Abs 1 Z 12 BWG betreffend OeKB CSD und § 3 Abs 1 Z 11 BWG betreffend OeHT).
Organisation
Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB und deren spezifischer Geschäfts- und Risikostruktur, hat das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen Aufgabenzuordnungen vorgenommen.
Zentrale Rollen im Risikomanagement kommen dem Risikomanagement Komitee (RMK), dem Non-Financial Risk Komitee (NFRK) und dem Cyber Security Executive Komitee (CSEK) zu. Das CSEK wird vom CISO (Chief Information Security Officer) geleitet, das NFRK von der zentralen Stelle für ORM und IKS und das RMK vom CRO (Chief Risk Officer). Der Fokus im RMK liegt auf den finanziellen Risiken (ICAAP), dient aber auch der Zusammenschau aller Risikoarten inkl. Nachhaltigkeitsrisiken. In allen Komitees, die der Risikosteuerung dienen und zumindest quartalsweise tagen, sind der Gesamtvorstand und der CRO vertreten.

Im Zuge der Gesamtbankrisikosteuerung schlägt das RMK dem Vorstand aus der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleitete Limits und die Verfahren zur Risikoüberwachung vor sowie Richtlinien zur Umsetzung der in der Risikopolitik und –strategie vorgegebenen Grundsätze; dazu zählen unter anderem die Richtlinie zum Internen Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) und das Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement.
Der CRO berichtet einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er leitet die Abteilung Risk Controlling (RCO), die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanzrisiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapitaladäquanzverfahrens und der Liquiditätsrisikomessung verantwortlich ist. Integriert ins RCO ist auch die zentrale Stelle für ORM und IKS und damit die Methoden- und Richtlinienkompetenz betreffend das operationale Risikomanagement (ORM) und das Interne Kontrollsystem (IKS).
Die operative Umsetzung der Vorgaben für das ORM und IKS ist im Rahmen des Prozessmanagements in die Abteilung OFM (Organisation & Facility Management) eingebettet.
Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäscheprävention, Compliance (WAG und § 39 Abs 6 BWG), Datenschutz sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten. Die Aktivitäten im Bereich des Operational Risk Managements, der Information Security und des Internen Kontrollsystems sowie der Compliance unterliegen einer laufenden Abstimmung.
Jährlich erfolgen umfassende Risk Assessments, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produkteinführungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.
Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und Risikominderungsmaßnahmen sicherstellt. Die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das Interne Kontrollsystem sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende Weiterentwicklung liegt methodisch bei der zentralen Stelle für IKS und ORM. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen, insbesondere durch Internal Audit, gewährleisten dessen Wirksamkeit.
Als 3rd Line fungieren Internal Audit/Group Audit, die die am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten und die eingesetzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen unterziehen.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung der Risikolage. Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß § 39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2024 einmal tagte. Durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss eingerichtet.
Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und Limitwesen implementiert. Dazu zählen auch der vierteljährliche Risikobericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat sowie die jährlichen Abstimmungen und Beratungen im Rahmen des Risikoausschusses des Aufsichtsrates gemäß § 39d BWG.

Das Business Continuity Management (BCM) der OeKB Gruppe hat die Aufgabe, Risiken für kritische Geschäftsprozesse bzw. den Geschäftsbetrieb zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu etablieren. Ziel des BCM ist es, in kritischen Situationen sicherzustellen, dass relevante Geschäftsprozesse nicht oder nur vorübergehend oder im geringstmöglichen Ausmaß unterbrochen werden und die wirtschaftliche Existenz der OeKB auch bei größeren Schadensereignissen gesichert ist. In der Business Continuity Management (BCM) Richtlinie sind auch die Notfalls- und Krisenmanagementorganisationen geregelt.
Risikomanagement Framework
Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften Risikomanagements betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken trägt der Vorstand. Auf Basis dieser Verpflichtung und zur Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges, einer transparenten Unternehmensführung und der Einhaltung der Sorgfaltsverpflichtungen, hat der Vorstand der OeKB ergänzend zu einer adäquaten Aufbau- und Prozess-Organisation ein umfassendes internes Richtlinien-System eingerichtet.
Richtlinienstruktur
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der Vorstand in Abstimmung mit dem CRO jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät.
Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien sowie die Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken. Damit gewährleistet der Vorstand der OeKB eine einheitliche Steuerung der Risiken der KI-Gruppe.
Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Diese ist Ankerpunkt für ein davon abgeleitetes umfassendes internes Richtlinien-System zur Steuerung der Gruppenrisiken wie auch der Risiken auf Solo-Ebene der OeKB. In der Verfahrensbeschreibung zur Dokumentenlenkung erfolgt eine klare Zuordnung von Aufgaben und Rollen für das Erstellen, Prüfen, Freigeben, Verteilen, Ändern und Archivieren von Dokumenten.
Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet.
Für die OeKB beinhaltet langfristiger Geschäftserfolg einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, die wir als Lebensgrundlagen kommender Generationen betrachten. Damit unterstützen wir den Transformationsprozess in Richtung Nachhaltigkeit, sichern unsere unternehmerische Handlungsfähigkeit und stärken unsere Position. Auf Basis der Nachhaltigkeitspolitik hat der Vorstand klare strategische ESG-Zielsetzungen formuliert.
Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)
Risikoappetit und Steuerungssichten
Die Begrenzung und Überwachung der wesentlichen Risiken der OeKB AG erfolgt im Rahmen des Gruppen-ICAAPs gemäß § 39a BWG mittels Risikobudgets, deren Einhaltung durch die Abteilung Risk Controlling überwacht wird. Der ICAAP wird auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates.
Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko (99,9 % für die Going Concern Sicht und 99,98 % für die Gone Concern Sicht).
Risikodeckungsrechnung und Limitierung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risk Controlling und wird sowohl an das Risikomanagement Komitee, den Vorstand wie auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern).
In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko.
Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand der OeKB auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die Limits für das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert Risikobudgets für die Einzelinstitute. Die Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht und quartalsweise an das Risikomanagement Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein eigener ICAAP durchgeführt (siehe unten „Kreditrisiko“).
Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.
Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen wird zwischen spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko unterschieden. Die Marktrisiken betreffen in der OeKB nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.
Die Beurteilung der Risiken im ICAAP erfolgt mittels des Value at Risk-Konzeptes zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten bei gegebener Konfidenz. Ergänzend werden Zins- und Wechselkurssensitivitätskennzahlen ermittelt sowie die Auswirkung extremer Marktentwicklungen durch Stress-Tests berechnet. Zu diesen Stresstests zählt auch das interne Management von IRRBB und CSRBB gemäß EBA Leitlinie 2022/14. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt anhand unterschiedlicher Zinsszenarien sowohl in der Ertrags- wie auch der barwertigen Sicht (NII und EVE).
Das weitaus höchste Marktrisiko der OeKB gemäß VaR resultiert aus dem Veranlagungsportfolio. Dieses bestand zum Jahresultimo 2024 aus einem reinen EUR-Anleihenportfolio mit konservativen Bonitätsvorgaben und einem ESG-Bond Anteil von über 40 Prozent. Der VaR des Veranlagungsportfolios, der sowohl das Credit Spread Risiko wie auch das allgemeine Zinsänderungsrisiko beinhaltet, wird quartalsweise ermittelt und beträgt per 31. Dezember 2024 bei einem Konfidenzniveau von 99,98 % und einer Behaltedauer von einem Jahr 62,7 Mio. Euro (31.12.2023: 117,9 Mio. Euro). Der deutliche Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in Anlehnung an die EBA-Guidelines zu IRRBB erstmalig die Wirkung der Personalrückstellungen auch im ICAAP berücksichtigt wurde, woraus sich ein Hedgeeffekt mit den Finanzanlagen (Eigenportfolio) ergibt.
Wechselkursrisiken bestehen vor allem im Zusammenhang mit der Aufnahme von lang- und kurzfristigen Finanzierungsmitteln im Exportfinanzierungsverfahren. Diese Risiken sind überwiegend durch eine entgeltliche Kursgarantie der Republik Österreich gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz abgesichert. Für Zinsänderungsrisiken im EFV, die im ICAAP mittels Earnings at Risk gemessen werden, besteht eine Zinsenausgleichsrückstellung zur Stabilisierung der Zinssätze, die in der für das EFV durchgeführten Risikodeckungsrechnung die Risikodeckungsmasse bildet.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Marktrisiken im EFV werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps, die OTC (over–the-counter) abgeschlossen sind und welche als Hedging-Instrumente in Bewertungseinheiten mit eigenen Emissionen genutzt werden.
Das Gesamtvolumen der derivativen Finanzinstrumente per 31. Dezember 2024 stellt sich wie folgt dar (ausgewiesene beizulegende Zeitwerte sind Barwerte):
 
Nominalbetrag
Beizulegende Zeitwerte 2024
Euro
31.12.2024
positiv
negativ
Zinsbezogene Geschäfte
 
 
 
Zinsswaps (OTC)
23.632.134.915,20
311.316.266,68
354.738.564,49
Währungsbezogene Geschäfte
 
 
 
Währungsswaps (OTC)
25.064.649.335,64
578.703.393,04
617.286.567,16
Summe
48.696.784.250,84
890.019.659,72
972.025.131,65
 
Nominalbetrag
Beizulegende Zeitwerte 2023
Tausend Euro
31.12.2023
positiv
negativ
Zinsbezogene Geschäfte
 
 
 
Zinsswaps (OTC)
22.151.758
405.177
566.340
Währungsbezogene Geschäfte
 
 
 
Währungsswaps (OTC)
19.222.517
59.240
1.583.336
Summe
41.374.275
464.417
2.149.675

Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte 2024 war dominiert einerseits durch die Stärke des US Dollars und andererseits rückläufige Kapitalmarktzinsen.
Kreditrisiko
Unter Kreditrisiko versteht die OeKB die Gefahr unerwarteter Verluste durch Ausfall von Kontraktpartnern. Dabei unterscheidet das Kreditinstitut folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallrisiko, Beteiligungsrisiko und Konzentrationsrisiko. Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich.
Die Einstufung der Geschäftspartner in interne Bonitätsklassen erfolgt aufgrund externer Ratings international anerkannter Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen. Dabei werden eine detaillierte 22-teilige interne Masterskala, wobei im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und anderen Geschäftspartnern differenziert wird, und klar definierte Rating- und Mappingregeln verwendet.
Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB besteht zum überwiegenden Teil aus Exportfinanzierungskrediten. Die Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund strenger Kreditvergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich). Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzgeschäften sind mit sämtlichen Vertragspartnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate sind nicht im Einsatz.
Das EFV wird im OeKB-ICAAP als Beteiligungsrisiko betrachtet, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung (ICAAP EFV) durchgeführt wird. Dabei werden die Risiken im EFV bewertet (insbesondere Kredit-, Zinsänderungs-, Refinanzierungs- und CVA-Risiko) und dem Risikodeckungspotenzial (i. e. Zinsenausgleichsrückstellung) gegenübergestellt. Bei der Kreditrisikobewertung werden Geschäftspartner-Konzentrationen berücksichtigt. Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik Österreich bilden darüber hinaus eine hohe geschäftsimmanente Risiko-Konzentration. Ein die Zinsenausgleichsrückstellung gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt als Kreditrisiko in den OeKB-ICAAP ein.
Geschäftsrisiko
Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die vor allem durch unerwartete Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen entstehen. Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ durch statistische Plan-/Ist-Vergleiche ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich konkret vom RMK jährlich neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berücksichtigung des Risikos in der Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse. Das Nettozinsergebnis im EFV wird durch die Zinsenausgleichsrückstellung ausgeglichen und hat keinen Einfluss auf die GuV der Bank.
Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die OeKB der vorgenannten Risiken insbesondere als Spezialbank und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der Dialog mit den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik (z. B. Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.

Operationelles Risiko und andere Non-Financial Risks
Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse, was unter anderem Rechtsrisiken, Modellrisiken oder Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie
(IKT-Risiko), nicht aber strategische Risiken und Reputationsrisiken einschließt, verursacht werden.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals erfolgt durch Skalierung des Eigenmittelerfordernisses gemäß Basisindikatoransatz auf das entsprechende Konfidenzniveau. In der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten Risiken per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.
Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks, zu denen die operationellen Risiken zählen, nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar. Diese sind somit auch stärker als die anderen Risiken in der Verantwortung des Linienmanagements und der Geschäftsprozess-Verantwortlichen und damit jedes einzelnen Mitarbeitenden. Die Definition des Risikoappetits erfolgt sowohl qualitativ wie auch quantitativ. Regelmäßige Risikobeurteilungen und Berichte der Verantwortlichen an den Vorstand geben diesem entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten. Die Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks erfolgt mittels fünfstufigem Ampelsystem. Softwaregestützt werden quartalsweise die unterschiedlichen Risikokategorien workflowbasiert dezentral beurteilt. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine integrierte Beurteilung der Gesamtlage.
Bankweite Rahmenvorgaben und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik und -strategie, in diversen Richtlinien wie der ORM- und BCM-Richtlinie definiert. Alle Richtlinien unterliegen einem jährlichen Review. Zentrales Gremium zur Steuerung des operationalen Risikos ist das Non Financial Risk Komitee unter der Leitung der zentralen Stelle für ORM und IKS. In diesem Gremium werden auch Schadensfälle und Maßnahmen besprochen. Die laufende Wartung und Auswertung der zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinaheschäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungsprozess bei den operationellen Risiken.
Aufgrund der Bedeutung der Informationssicherheit ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt (CISO), der das Cyber Security Executive Komitee (CSEK) leitet und zu den Themen der Informations- und Cyber Security direkt an den Gesamtvorstand berichtet. Im Jahr 2022 hat die OeKB ein weitreichendes Projekt zur Information und Cyber Security gestartet, das plangemäß verläuft und unter anderem der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen resultierend aus dem Digital Operational Resilience Act (DORA, Verordnung (EU) 2022/2554), welche am 17. Jänner 2025 in Kraft tritt, diente. Im Jahr 2024 konnte im Rahmen dieses Projektes die Zertifizierung der OeKB gemäß ISO 27001 erfolgreich abgeschlossen werden.
Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal & Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und § 39 Abs 6 BWG minimiert. Die Compliance mit § 25 BWG und den EBA Guidelines on Outsourcing Arrangements wird durch eine entsprechende Outsourcing-Richtlinie und der Bestellung einer Auslagerungsbeauftragten sichergestellt. Es ist ein Verantwortlicher für Datenschutz bestellt und zur Umsetzung der Anforderungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) zu den Risiken aus Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hat die OeKB eine Risikoanalyse durchgeführt, eine entsprechende Organisation mit einem Verantwortlichen eingerichtet, Verfahren definiert und eine detaillierte Dienstanweisung eingeführt.
Regelmäßige Prüfungen durch Internal Audit/Group Audit sowie ein wirksames Internes Kontrollsystem tragen zur Minderung operationeller Risiken bei.
Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB
— das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu können,
— das Refinanzierungsrisiko, also die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
— das Marktliquiditätsrisiko, die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.
Ziel der Liquiditätsstrategie der OeKB ist die Sicherstellung eines adäquaten Zuganges zu benötigter Liquidität zu bestmöglichen Konditionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB auf den internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor allem aber die Garantien der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger erleichtern den Marktzugang auch in gestressten Märkten erheblich.
Liquiditäts- und Liquiditätsrisikomanagement erfolgen gesamthaft für die OeKB KI-Gruppe und das EFV. Der weitaus überwiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb bis auf weiteres auf eine Zuordnung von Liquiditätskosten auf einzelne Geschäftsbereiche verzichtet wird. Das ökonomische Kapital für das Refinanzierungsrisiko wird vollständig dem EFV zugeordnet.
Die Steuerung der verfügbaren Liquidität erfolgt durch eine Survival Period Analyse. Der Vorstand der OeKB legt in der alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie die Grundlinien zum Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Die Survival Period hat mindestens ein Monat zu betragen und als Zielgröße sind mindestens zwei Monate festgelegt.
Kern dieser Risikomessung sind Cashflow- und Fundingprojektionen unter kombinierten idiosynkratischen und systemischen Stress-Szenarien, denen die Liquiditätsvorsorge (v. a. zentralbankfähige Wertpapiere) gegenübergestellt wird. Als Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt. Für Krisensituationen ist ein Notfallkonzept definiert. Dem Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.
Die so ermittelte Survival Period lag 2024 im Durchschnitt bei rund sieben Monaten (2023: fünf Monate).
Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt aufgrund der Ausnahmebestimmungen nicht.
Nachhaltigkeitsrisiken
Seit vielen Jahren setzt die OeKB wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nachhaltigkeitspolitik der OeKB spiegelt die Verantwortung des Unternehmens für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Entwicklung und für die Stakeholder innerhalb und außerhalb des Betriebes wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im Rahmen des Management Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert.
Die OeKB berücksichtigt im Kerngeschäft und im Betrieb Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und gesellschaftliche Entwicklungen und verfolgt dabei konsequent jährliche Ziele zur Verbesserung. In der Nachhaltigkeitsstrategie 2021-2025 wurden ambitionierte Ziele formuliert, die schrittweise umgesetzt werden. Als Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability Bonds zur Refinanzierung im EFV und die gemeinsam mit dem BMF geschaffenen Instrumente „Exportinvest Green“ und „Exportinvest Green Energy“ angeführt werden. Mit dem OeKB > ESG Data Hub bietet die OeKB im Bereich der Nachhaltigkeit ein wichtiges Service an. Ein Großteil des heimischen Bankensektors nutzt diese zentrale Online-Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen, womit ein österreichischer Standard etabliert werden konnte. 2024 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie 2025-2030 beschlossen, die wesentliche Themen aus den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) aufgreift, die gemäß der doppelten Wesentlichkeit relevant sind.
Aufgrund der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Jahr 2024 gemäß den European Sustainability Reporting Standards berichtet und werden in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen offengelegt. Durch die umfassende Berichterstattung gemäß ESRS wurde entschieden die EMAS-Zertifizierung nicht fortzuführen. Vergleiche dazu Kapitel Nachhaltigkeit.
Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbesondere des Klimawandels sowie der Biodiversität und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen grundsätzlich langfristig (größer fünf Jahre) steigende transitorische Gefahren vor allem im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Auch das Thema Greenwashing wird als relevant angesehen und durch entsprechende Maßnahmen gesteuert und überwacht. Gleichzeitig ergeben sich aus den Entwicklungen im ESG-Bereich auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Kurz bis mittelfristig (bis zu einem Jahr bzw. bis zu fünf Jahren) wird mit keinen bis maximal geringen Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Risikoarten der OeKB gerechnet. Gleichzeitig ergeben sich aus den Entwicklungen im ESG-Bereich auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Wir setzen daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken in der Geschäftsstrategie und im Risikomanagement.
ESG-Risiken stellen keine eigene Risikokategorie dar, sondern sind Faktoren, die auf die anderen Risikokategorien wirken. Seit Jahren ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen expliziter Bestandteil der Risikopolitik und –strategie der OeKB; jährlich erfolgt eine umfassende Wirkungskettenanalyse auf die unterschiedlichen Risikoarten, in die alle Abteilungen einbezogen sind. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK und Vorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Mit zunehmender Verfügbarkeit von Daten integriert die OeKB ESG-Risiken verstärkt in die Bonitätsbeurteilung, Kreditvergabe und in die Veranlagungsstrategie. Dabei setzt die OeKB unter anderem auf die für 2025 vorgesehene Implementierung einer ESG-Software, mit der zukünftig unter anderem auch die Quantifizierung von ESG-Risiken, zum Beispiel durch Klimastresstests, verbessert werden soll.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Verantwortung der OeKB
Als privates Unternehmen mit staatlichem Auftrag steht die OeKB zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Viele Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Die OeKB stellt als Bevollmächtigte der Republik Österreich Haftungen für Exportgeschäfte sowie Investitionen exportierender österreichischer Unternehmen zur Verfügung. Das Haftungsverfahren beruht auf den Bestimmungen des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) sowie auf entsprechenden Verordnungen.
Die verbrieften Verbindlichkeiten der OeKB verfügen überwiegend über eine entgeltliche Garantie der Republik Österreich gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG), wodurch die OeKB im internationalen Kapitalmarkt ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Daher steht das sehr gute Rating der OeKB (Standard & Poor’s: AA+/Moody’s: Aa1) in engem Zusammenhang mit dem Rating der Republik Österreich. Die OeKB ist nach der Republik Österreich der zweitgrößte österreichische Emittent.
Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln nimmt seit vielen Jahren einen wichtigen Stellenwert in der Geschäftstätigkeit der OeKB ein. Die Bedeutung der Nachhaltigkeit kann man aus den zahlreichen Maßnahmen und Initiativen der OeKB erkennen. Mit dem European Green Deal hat die Europäische Kommission Ende 2019 das Ziel ausgegeben, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden – und die Finanzbranche ist ein ganz zentraler Akteur bei der Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit. Investitionen müssen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden, und dabei bildet ein vielfältiges und stetig zunehmendes Regelwerk den Rahmen.
Die regulatorischen Anforderungen haben sich erhöht. Aufgrund der Überschreitung der durchschnittlichen Arbeitnehmeranzahl ist die OeKB auf Ebene der Gruppe seit 2022 durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz zur Offenlegung verpflichtet. Unternehmen müssen demnach zu einer Reihe von sozialen und ökologischen Themen ihre identifizierten Risiken, Strategien, erzielten Ergebnisse und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren berichten. Auf freiwilliger Basis wurde bereits seit 2001 berichtet. Regulatorische Verpflichtungen in diesem breiten und dynamischen Themenfeld steigen kontinuierlich an. Das ESG- (Environmental, Social, Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) Management-Team der OeKB Gruppe beobachtet, analysiert und evaluiert diese Entwicklungen laufend.
Die OeKB sowie die Töchter OeEB, OeKB CSD und OeHT berücksichtigen im Kerngeschäft und im Betrieb Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und gesellschaftliche Entwicklung und verfolgen dabei konsequent jährliche Ziele zur Verbesserung. Von 2001 bis 2024 hat sich die OeKB Gruppe dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) verpflichtet. Der jährlich veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht wurde seit 2003 gemäß GRI (Global Reporting Initiative) verfasst und einer externen Prüfung unterzogen. Dank dieser langjährigen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den direkten und indirekten Umweltauswirkungen, konnte die OeKB Gruppe ein umfassendes Umweltdatenmanagement im Betrieb aufbauen. Das regelmäßige Monitoring, das Ableiten von Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche sowie das Reporting der Umweltkennzahlen sind integraler Bestandteil des OeKB Gruppen Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Sämtliche Kennzahlen und Entwicklungen sind im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht der OeKB Gruppe veröffentlicht. Aufgrund der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtet die OeKB Gruppe ab dem Jahr 2024 gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und legt in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen offen. Das Managementsystem wird beibehalten und liefert weiterhin den Rahmen für die Erhebung, Dokumentation und Monitoring der betrieblichen ökologischen Kennzahlen. Ziel für 2025 ist, die Umweltkennzahlen weiterhin zu erheben und diese Informationen gesondert zu veröffentlichen, da sie aufgrund der ESRS-Vorgaben zur Wesentlichkeit nur teilweise berichtet werden.
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2021–2025 war ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der OeKB und inkludierte ambitionierte Zielsetzungen für 2025 von denen bis auf drei Ziele alle erreicht werden konnten. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025-2030 demonstriert die fortführende Ambition und nimmt dabei weitere wesentliche Themen aus den ESRS auf, die gemäß der doppelten Wesentlichkeit relevant sind für die OeKB Gruppe. Die OeKB Gruppe setzt sich mit Zukunftstrends kritisch auseinander, um im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich zu bleiben und um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Klimawandel, Biodiversität, Ressourcenknappheit und Sustainable Finance sind wesentliche Herausforderungen, aber auch genauso große Chancen in diesem Zusammenhang.

Um Unternehmen beim Umstieg auf Erneuerbare Energien gezielt zu unterstützen, stellt die OeKB mit der Exportinvest Green Energy im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) seit Februar 2023 eine besonders attraktive Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Exportunternehmen und deren zuliefernde Unternehmen, die am heimischen Standort in erneuerbare Energiequellen investieren und damit ihren Verbrauch von fossiler Energie reduzieren, können von einer erweiterten Finanzierungshöhe und höheren Risikoübernahme profitieren.
Im März 2024 wurde der fünfte Sustainability Bond begeben. Seit Oktober 2019 hat die OeKB damit insgesamt rund 1,8 Mrd. Euro in drei verschiedenen Währungen auf den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen, um Umwelt- und Sozialprojekte zu finanzieren. Das Sustainable Financing Framework mit verpflichtenden Leitlinien für die Begebung von nachhaltigen Anleihen und klaren Vorschriften für die Verwendung der daraus erzielten Erlöse bildet die Basis für die Begebung von Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds. Das Framework wurde extern von Sustainalytics, einem der führenden unabhängigen ESG- und Corporate-Governance-Research-Unternehmen, geprüft und bestätigt.
Um die Anforderungen der EU Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (EU) 2020/852 zu erfüllen, wurden seit 2022 entsprechende Projekte umgesetzt, um diese Offenlegungsverpflichtungen zu erfüllen.
Ein zukunftsträchtiges Produkt der OeKB im Bereich ESG ist der OeKB > ESG Data Hub. Die zentrale Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen wird bereits von mehr als 80 % des heimischen Bankensektors, gemessen am Kreditvolumen der Firmenkunden, genutzt. Knapp 1200 Unternehmen haben sich seit Sommer 2022 registriert. ESG-Daten sind unerlässlich, um Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Die Unternehmen erhalten mit einem Dashboard eine strukturierte Zusammenfassung ihrer Nachhaltigkeitsdaten und damit eine wichtige Orientierung, um die nächsten Schritte in Richtung Nachhaltigkeit setzen zu können.
Die OeKB besitzt seit 2006 das Zertifikat Audit berufundfamilie und seit Februar 2022 das österreichische Gütesiegel equalitA für innerbetriebliche Frauenförderung. Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt die OeKB bei den Themen Diversität und Inklusion einen besonderen Schwerpunkt. Dazu wurde ein Diversity, Equity & Inclusion Team gegründet. In diesem Team werden Implementierungsvorschläge auf operativer Ebene entwickelt und Vorbereitungen von Entscheidungsgrundlagen getroffen. OeKB nimmt auch am Programm Target Gender Equality des UN Global Compact teil.
Viele der Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Indem die OeKB soziale und gesellschaftliche Anliegen unterstützt, übernimmt sie auch der Gesellschaft gegenüber aktiv Verantwortung. Die OeKB fördert Projekte und Organisationen, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und die sich dafür einsetzen, allen Menschen ein würdiges und chancenreiches Leben zu ermöglichen. So werden beispielsweise seit vielen Jahren Organisationen wie Teach For Austria oder das START-Stipendienprogramm unterstützt.
Details zu den umfangreichen Aktivitäten der OeKB Gruppe finden Sie im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.

People & Culture
Die OeKB ist sich der Bedeutung bestqualifizierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihrer zentralen Rolle für den Kapitalmarkt und die Exportwirtschaft Österreichs bewusst. Daher werden viele Initiativen unternommen, um die OeKB als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren.
Im Berichtsjahr wurde die kulturelle Basis des Unternehmens in der Praxis vertieft. In drei sogenannten „Sprints“ über je einen Monat waren Führungskräfte und Mitarbeitende aufgerufen, das Führungsleitbild und ein ausgewähltes Mission Statement in die Praxis zu übersetzen. Kultur als gelebtes Tun und Führung unabhängig von der Hierarchie aus der Mitte der Organisation.
Die neuen Arbeitswelten mit fortschreitend neuer Büroumgebung und Homeoffice als fixer Bestandteil der Arbeitsrealität erfordern eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für die Förderung der digitalen Kompetenzen und von neuer Führung genauso zu sorgen wie für das Managen des demografischen Wandels unter Stärkung von Diversität und Inklusion.
Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB. Familienfreundliche Maßnahmen wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeit sprechen auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie legen. Bildungskarenz, Bildungsteilzeit oder Sabbaticals werden aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslaufbahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale Fitness positiv zu beeinflussen.
Mit einem Gesamtaufwand von 535.154,07 Euro (Vorjahr: 454 Tsd. Euro) wurden im Geschäftsjahr pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter 1.438,59 Euro (Vorjahr: 1 Tsd. Euro) für Weiterbildungsmaßnahmen aufgewendet.
Der Mitarbeiterstand zum Jahresende 2024 erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 335 auf 338 Vollzeitäquivalente. Der Jahresüberschuss pro Vollzeitäquivalent betrug 205.569,07 Euro (Vorjahr: 146 Tsd. Euro).
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeKB 1
 
 
 
 
 
Stand per
31.12.2024
31.12.2023
Angestellte insgesamt
372
369
Davon Teilzeitbeschäftigte
99
106
Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte
338
335
Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB
332
324
Fluktuation
4,6 %
4,9 %
Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA
7,2
8,2
Schulungstage pro Jahr pro MA
3,1
3,0
Frauenanteil
50,8 %
54,2 %
Davon Teilzeitbeschäftigte
43,9 %
44,0 %
Frauenanteil in Führungspositionen
38,1 %
38,1 %
1Inkl. Mitarbeitende, die in die OeKB CSD GmbH und Acredia Versicherung AG delegiert wurden.

Ausblick auf 2025
Für das Jahr 2025 erwarten wir beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine leicht geringere Geschäftsentwicklung als 2024. Das Wachstum der Weltwirtschaft bleibt verhalten. Zwar haben sich der inflationäre Druck nach den durchgeführten geldpolitischen Gegenmaßnahmen und die Lieferkettenprobleme wieder entspannt, die Situation ist allerdings volatil. Darüber hinaus werden die nachhaltig gestiegenen Energiekosten, der Russland/Ukraine-Krieg, der Nahost-Konflikt sowie handelspolitische Spannungen das Wirtschaftswachstum weiterhin beeinträchtigen. Die prognostizierten Konjunkturaussichten sind 2025 daher sehr herausfordernd und die Entwicklung sollte länderspezifisch und regional unterschiedlich sein, mit einer höheren Wachstumsdynamik im asiatischen Raum.
Die politischen Unsicherheiten werden sich weiter fortsetzen. Vor allem der Krieg in der Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten werden nach Expertenprognosen noch weiter anhalten. Etwaige Handelsbarrieren werden sich auf die OeKB nicht direkt auswirken. Die Betroffenheit von österreichischen Exporteuren wird branchen- und geschäftsabhängig individuell einzuschätzen sein. Für die österreichische Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. In diesem Umfeld bietet die OeKB der Exportwirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen weitgehende Unterstützung an. Wir evaluieren die Situation laufend und reagieren in Abstimmung mit dem BMF unmittelbar mit gezielten Maßnahmen. Wir gehen davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr 2025 aufgrund höherer Nachfrage nach unseren Produkten, die laufend weiterentwickelt werden, sowie der abgesicherten Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen leicht steigen wird. Die OeKB wird der Exportwirtschaft, trotz des herausfordernden Zinsumfelds, auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.
Für 2025 erwarten wir aus unserem Wertpapier-Portfolio aufgrund des Zinsniveaus für Wiederveranlagungen steigende Erträge. Wir erwarten, dass die Europäische Zentralbank die Leitzinsen voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2025 weiterhin senken wird. Weiterhin werden die Finanzmärkte durch geopolitische Unsicherheiten, Inflation und fiskalische Ungleichgewichte belastet.
Die OeKB zählt auf Basis der Gläubigergarantie der Republik Österreich zum Segment der Sovereign-, Supra- und Agency-Emittenten. Aufgrund der starken Investorennachfrage für Anleihen dieser Bonitätsklasse bleiben die Bedingungen der OeKB für den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten weiterhin günstig.

Unser OeKB > ESG Data Hub hat sich als Standard zur Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen etabliert. Auf dieser zentralen Plattform können Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsdaten einfach und effizient sammeln, managen und mit teilnehmenden Kreditinstituten teilen. Um auf die fortlaufenden Veränderungen im Bereich ESG und der zugrundeliegenden Regulatorik reagieren zu können und damit eine Standardisierung und allgemeine Gültigkeit zu gewährleisten, wird der ESG Data Hub vor allem im Bereich der automatischen Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten mittels KI kontinuierlich weiterentwickelt, um für Unternehmen und Banken Mehrwert zu generieren.
Im Jahr 2025 planen wir unsere Digitalisierungsoffensive weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kunden schneller, zielgenau und einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und noch schneller zu werden. Außerdem werden wir weiter auf Raumeffizienz setzen und weitere Räumlichkeiten den geänderten Bedingungen anpassen. Weiters gilt unser Augenmerk den gestiegenen Cyber Risiken, welche wir mit entsprechenden Projekten antizipieren wollen.
Insgesamt ist die OeKB für die Herausforderungen gut gerüstet und wir gehen von einer stabilen Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus. Verstärkt werden wir einem effizienten Kostenmanagement und den gestiegenen Cyber Risiken Aufmerksamkeit schenken.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und der Bank vertreten hat.
Wien, am 7. März 2025
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft – Jahresabschluss 2024
Bilanz
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2023
Aktiva
Euro
Tsd. Euro
01
Guthaben bei Zentralnotenbanken
927.867.710,94
486.039
02
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
82.617.321,57
81.091
03
Forderungen an Kreditinstitute
12.384.667,89
459.984
 
a) täglich fällig
7.571.201,04
9.587
 
b) sonstige Forderungen
4.813.466,85
450.397
04
Forderungen an Kunden
8.263.174,66
7.487
05
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
559.362.168,83
548.527
 
a) von öffentlichen Emittenten
1.456.787,31
9.870
 
b) von anderen Emittenten
557.905.381,52
538.656
06
Beteiligungen
7.917.031,44
7.917
 
Darunter: an Kreditinstituten
0,00
-
07
Anteile an verbundenen Unternehmen
73.843.856,75
73.880
 
Darunter: an Kreditinstituten
50.377.049,62
50.377
08
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.398.771,00
2.576
09
Sachanlagen
11.480.379,78
10.436
 
Darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut
im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
4.526.614,90
4.399
10
Sonstige Vermögensgegenstände
5.682.287,22
10.399
11
Rechnungsabgrenzungsposten
4.676.072,76
3.610
12
Aktive latente Steuern
62.981.507,47
59.438
13
Aktiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung
24.517.011.021,55
25.608.064
13.1
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
1.443.159.661,50
1.338.065
13.2
Forderungen an Kreditinstitute
22.536.054.179,62
23.558.524
 
a) täglich fällig
285.343.454,29
1.365.645
 
b) sonstige Forderungen
22.250.710.725,33
22.192.879
13.3
Forderungen an Kunden
384.908.080,98
456.003
13.4
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
50.508.591,04
177.880
13.5
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
49.048.156,67
19.713
13.6
Rechnungsabgrenzungsposten
53.332.351,74
57.878
 
Darunter: wegen Begebung eigener Emissionen
18.425.382,75
57.630
 
Summe der Aktiva
26.276.485.971,86
27.359.447
 
Posten unter der Bilanz
 
 
1
Auslandsaktiva
2.853.271.522,27
3.941.887
Bilanz
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2023
Passiva
Euro
Tsd. Euro
01
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
368.156.948,45
351.799
 
a) täglich fällig
243.197.227,34
351.799
 
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
124.959.721,11
-
02
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige, täglich fällig)
486.722.008,31
503.911
03
Sonstige Verbindlichkeiten
9.870.338,38
12.749
04
Rechnungsabgrenzungsposten
14.478.056,49
13.729
05
Rückstellungen
135.820.304,15
145.700
 
a) Rückstellungen für Abfertigungen
21.002.514,00
21.345
 
b) Rückstellungen für Pensionen
91.859.740,00
97.302
 
c) Steuerrückstellungen
9.152.792,52
7.529
 
d) sonstige
13.805.257,63
19.525
06
Gezeichnetes Kapital
130.000.000,00
130.000
07
Gebundene Kapitalrücklagen
3.347.629,63
3.348
08
Gewinnrücklagen
514.028.111,09
514.028
 
a) gesetzliche Rücklage
10.601.796,47
10.602
 
b) andere Rücklagen
503.426.314,62
503.426
09
Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
27.235.000,00
27.235
10
Bilanzgewinn
69.816.553,81
48.884
11
Passiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung
24.517.011.021,55
25.608.064
11.1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
239.343.430,66
691.641
 
a) täglich fällig
232.341.688,44
-
 
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
7.001.742,22
691.641
11.2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige)
486.752.057,66
526.474
 
a) täglich fällig
486.752.057,66
497.502
 
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
0,00
28.972
11.3
Verbriefte Verbindlichkeiten
22.680.044.762,30
23.408.573
 
a) begebene Schuldverschreibungen
15.575.454.057,99
14.357.289
 
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
7.104.590.704,31
9.051.283
11.4
Sonstige Verbindlichkeiten
29.081,84
116
11.5
Rechnungsabgrenzungsposten
28.574.989,21
25.715
11.6
Rückstellungen
1.082.266.699,88
955.546
 
a) Zinsenausgleichsrückstellung
1.082.095.102,25
955.466
 
b) Sonstige Rückstellungen
171.597,63
80
 
Summe der Passiva
26.276.485.971,86
27.359.447
Bilanz
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2023
Passiva
Euro
Tsd. Euro
 
Posten unter der Bilanz
 
 
1
Kreditrisiken
3.167.341.553,42
4.248.787
2
Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der VO (EU) Nr. 575/2013
672.211.969,72
672.035
3
Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 der VO (EU) Nr. 575/2013
556.504.021,63
549.181
 
Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 Abs 1 lit a der VO (EU) Nr. 575/2013 - Harte Kernkapitalquote in %
120,8 %
122,4 %
 
Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 Abs 1 lit b der VO (EU) Nr. 575/2013 - Kernkapitalquote in %
120,8 %
122,4 %
 
Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 Abs 1 lit c der VO (EU) Nr. 575/2013 - Gesamtkapitalquote in %
120,8 %
122,4 %
4
Auslandspassiva
23.076.484.346,57
23.796.553

Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
2024
2023
 
 
Euro
Tsd. Euro
01.
Zinsen und ähnliche Erträge
1.007.732.450,83
867.814
 
Darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
18.891.909,89
18.267
02.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
–918.492.324,92
–783.262
I.
Nettozinsertrag
89.240.125,91
84.552
03.
Erträge aus Beteiligungen
21.710.594,00
15.968
 
a) Erträge aus Beteiligungen
2.699.094,00
2.323
 
b) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
19.011.500,00
13.646
04.
Provisionserträge
36.616.210,77
34.264
05.
Provisionsaufwendungen
–2.968.286,87
–3.096
06.
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
117.848,20
–107
07.
Sonstige betriebliche Erträge
16.517.981,26
15.078
II.
Betriebserträge
161.234.473,27
146.661
08.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
–68.705.918,59
–81.778
 
a) Personalaufwand
–46.138.403,75
–60.175
 
Darunter:
 
 
 
aa) Gehälter
–34.116.847,99
–31.989
 
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
–8.254.384,64
–7.905
 
cc) sonstiger Sozialaufwand
–1.186.914,77
–1.304
 
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
–6.850.949,12
–6.360
 
ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellungen
5.442.290,00
–9.840
 
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
–1.171.597,23
–2.777
 
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
–22.567.514,84
–21.603
09.
Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 8 und 9 enthaltenen Vermögensgegenstände
–3.566.763,10
–3.271
10.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
–2.877.505,40
–1.294
III.
Betriebsaufwendungen
–75.150.187,09
–86.344
IV.
Betriebsergebnis
86.084.286,18
60.317
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
2024
2023
 
 
Euro
Tsd. Euro
IV.
Betriebsergebnis - Übertrag
86.084.286,18
60.317
11.
Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Kreditrisiken
–324.713,54
–244
12.
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Kreditrisiken
336.250,14
1.217
13.
Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
52.768,13
-
V.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
86.148.590,91
61.291
14.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
–15.082.965,51
–11.345
15.
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen
–1.583.280,08
–1.072
VI.
Jahresüberschuss
69.482.345,32
48.873
16.
Rücklagenbewegung
0,00
-
VII.
Jahresgewinn
69.482.345,32
48.873
17.
Gewinnvortrag
334.208,49
11
VIII.
Bilanzgewinn
69.816.553,81
48.884
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft - Anhang
Allgemeine Angaben
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 85749b registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Hof 4, 1010 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (www.evi.gv.at) des Bundes sowie auf der OeKB-Website (www.oekb.at) veröffentlicht.
Der Vorstand der Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2024 nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung des Bankwesengesetzes (BWG), der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013) sowie des Aktiengesetzes (AktG), in der jeweils gültigen Fassung, aufgestellt.
Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a UGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen und bei den Vermögenswerten und Schulden der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das abgeschlossene Geschäftsjahr entsprach dem Kalenderjahr.
Die OeKB erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS und veröffentlicht diesen auf der OeKB-Website (www.oekb.at).
Die Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013) erfolgt im Offenlegungsbericht. Angaben dazu finden sich auf der OeKB-Website (www.oekb.at).

Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahrens
Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)
Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, namens des Bundes Haftungen für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten Bestand der Rechte von Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Diesen Rechtsgeschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infrastruktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von österreichischem Interesse ist.
Der Bundesminister für Finanzen ist gemäß § 1 Abs 2 AusfFG ferner ermächtigt, Haftungen für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und der Vertragswährung zu übernehmen (Kursrisiko). Neben der Übernahme von Haftungen für Exportforderungen können gemäß § 1 Abs 3 AusfFG auch Garantien für Kredite aus Umschuldungen gewährt werden, sofern diesen Umschuldungen bereits garantierte Forderungen zugrunde liegen. Weiters ist der Bundesminister für Finanzen gemäß § 2a AusfFG ermächtigt, namens des Bundes Rechtsgeschäfte abzuschließen, durch die das Risiko des Gesamtportfolios aus Haftungen verbessert wird. Der Bundesminister für Finanzen ist ferner ermächtigt, Haftungen für Verträge, welche zwischen Kreditunternehmen zum Zweck der Refinanzierung von Darlehens- und Kreditverträgen geschlossen werden, zu übernehmen, sofern für die zugrunde liegenden Darlehens- und Kreditverträge bereits Haftungen gemäß § 1 Abs 1 Z 2 AusfFG übernommen wurden (Verbriefung).
Gemäß § 5 AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt,
— die banktechnische Behandlung (bankkaufmännische Beurteilung durch Bonitätsprüfung und Bearbeitung) der Ansuchen um Haftungsübernahmen,
— die Ausfertigung der Haftungsverträge,
— den Abschluss von Rechtsgeschäften gemäß § 2a AusfFG sowie
— die Wahrnehmung der Rechte des Bundes aus Haftungsverträgen, ausgenommen deren gerichtliche Geltendmachung,
einem Bevollmächtigten des Bundes nach § 1002ff ABGB zu übertragen. Der Bevollmächtigte muss über die entsprechende Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften in Österreich verfügen sowie eine solide, zuverlässige und kostengünstige Führung des Ausfuhrförderungsverfahrens gewährleisten. Die Bevollmächtigung ist zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem im Einzelnen vertraglich zu regeln. Gemäß § 8a AusfFG bleibt die OeKB bis zum Abschluss eines Bevollmächtigungsvertrages weiterhin Bevollmächtigte des Bundes. Die OeKB erhält für die Bearbeitung der Haftungen nach dem AusfFG ein angemessenes Entgelt, welches im Provisionsertrag erfasst wird.
Gemäß § 7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom Bevollmächtigten des Bundes zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben, das beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist.
Gemäß § 10 AusfFG tritt das Bundesgesetz mit 31. Dezember 2027 außer Kraft. Vor diesem Zeitpunkt übernommene Haftungen bleiben davon unberührt. In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Bestimmungen immer um weitere 5 Jahre verlängert (die letzte Verlängerung erfolgte im Jahr 2022). Gleichzeitig mit dem AusfFG wird auch die Geltungsdauer des AFFG festgesetzt.
Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten (Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)
Gemäß § 1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2028 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß § 5 Abs 1 AusfFG durchgeführt werden. Die Garantien werden übernommen:
— zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus Kreditoperationen;
— zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und einer anderen Währung (Kursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen für den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet wird.
Der Bundesminister für Finanzen darf diese Haftungen gemäß § 2 AFFG nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen, wie vor allem:
— Der jeweils ausstehende Gesamtbetrag der Haftungen darf 40 Mrd. Euro nicht übersteigen.
— Die Kreditoperation im Einzelfall darf den Betrag (Gegenwert) von 3,3 Mrd. Euro nicht übersteigen.
— Die Laufzeit der Kreditoperation darf 40 Jahre nicht übersteigen.
— Die prozentuelle Gesamtbelastung (interner Zinssatz) für den Bund darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes gemäß AFFG sehen ein vom Volumen der aushaftenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges Mindesthaftungsentgelt vor. Die von der OeKB an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß § 1 Abs 2 AFFG stehen im direkten Zusammenhang mit den Refinanzierungskosten des Exportfinanzierungsverfahrens. Daher werden die Haftungsentgelte in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der OeKB
Das EFV wird zur Refinanzierung von Exportkrediten (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechselkredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasinggeschäften heimischer Exporteure) von Kreditinstituten und zur Bedeckung der durch die OeKB durchgeführten Direktfinanzierungen herangezogen. Das Exportfinanzierungsverfahren wird als eigener Rechnungskreis in der OeKB geführt.
Voraussetzung für die Refinanzierung im Rahmen des EFV ist das Vorliegen einer den Bestimmungen des AFFG entsprechenden Haftung für das der Finanzierung zugrunde liegende Rechtsgeschäft oder Recht:
— Haftung der Republik Österreich gemäß AusfFG,
— Erfüllung der Voraussetzung für eine Garantie gemäß AusfFG bei Haftung eines Kreditversicherers,
— Haftung der Austria Wirtschaftsservice GmbH,
— Haftung einer internationalen Organisation, deren Bonität außer Zweifel steht.
Zusätzlich ist in der Regel die sicherstellungsweise Abtretung der entsprechenden Haftungsansprüche sowie der zugrunde liegenden (Export-)Forderung vorzunehmen.
Das EFV der OeKB steht in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle offen, sofern sie die Bonitätskriterien der OeKB („Hausbankenstatus“) und die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie die Bedingungen für die einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheitengestionierung) erfüllen.
Für die im Rahmen des EFV zur Verfügung gestellten Kredite steht der OeKB ein angemessener Anteil an der Zinsspanne zu. Die nach Abzug der OeKB-Spanne die Refinanzierungskosten übersteigenden Zinserträge aus Finanzierungen (ohne Zinsstützungsvereinbarungen) werden in die Zinsenausgleichsrückstellung eingestellt. Die Verwendung der Zinsenausgleichsrückstellung erfolgt bei entsprechend höheren Refinanzierungskosten im Vergleich zu den Zinserträgen aus den Finanzierungen im EFV.
Für einen gewidmeten Teil der Kredite mit einem festen Zinssatz bestehen Zinsstützungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich (vom 6. Dezember 2018), bei denen von diesen das Zinsänderungsrisiko übernommen wird.
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Um die Bedeutung des Volumens des von der OeKB betriebenen Exportfinanzierungsverfahrens besser zur Geltung zu bringen und gestützt auf § 43 Abs 2 BWG geht die Gliederung der Bilanz über das Formblatt der Anlage 2 hinaus. Die Posten der Bilanz im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren werden gesondert dargestellt. Zusätzlich werden die Anhangangaben zwischen eigener Vermögensrechnung und Exportfinanzierungsverfahren unterschieden und in der bilanziellen Reihenfolge strukturiert.
In der Gewinn- und Verlustrechnung geht gestützt auf § 43 Abs 2 BWG die Gliederung ebenfalls über das Formblatt der Anlage 2 hinaus. Der Ausweis der Stabilitätsabgabe erfolgt im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen.
Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten der eigenen Vermögensrechnung
— Guthaben bei Zentralnotenbanken werden mit dem Nennwert bilanziert.
— Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips (§ 204 UGB) bewertet. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine Abschreibung weggefallen sind. Für Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, wird vom Wahlrecht (§ 56 BWG) der zeitanteiligen Abschreibung von über dem Rückzahlungsbetrag liegenden Anschaffungskosten Gebrauch gemacht. Die zeitanteilige Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag wird ebenfalls in Anspruch genommen.
— Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
— Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von dauerhaften Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

— Immaterielle Vermögensgegenstände (EDV-Software und Lizenzen) werden in der Bilanz angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden als Aufwand erfasst.
— Sachanlagen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Adaptierung gemieteter Räumlichkeiten, EDV-Hardware und sonstige Anlagen) werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 1.000 Euro) werden großteils im Aufwand verbucht und nur in ausgewählten Fällen aktiviert und im Jahr der Aktivierung sofort abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer der wesentlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens der laufenden und der Vergleichsperiode betragen:
– Gebäude: 40 Jahre
– Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4 bis 10 Jahre
– EDV-Investitionen: 3 bis 5 Jahre
— Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
— Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie Rückstellungen für Abfertigungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit Credit Method“) nach IAS 19 ermittelt. Zinsaufwendungen betreffend Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie die Auswirkungen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst. Der Diskontierungszinssatz für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wird vom Versicherungsmathematiker aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmensanleihen hoher Bonität abgeleitet. Als Grundlage für die Berechnung dienen:
– ein Diskontierungszinssatz von 3,39 % (2023: 3,24 %), ein Gehaltstrend von 3,20 % (2023: 3,70 %) sowie ein Pensionstrend von 2,90 % (2023: 3,20 %),
– ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Frauen (schrittweise bis 2033) und Männer (2023: 65 Jahre),
– die Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P sowie
– einer Fluktuation von Null (aufgrund eigener statistischer Erfahrungswerte).
— In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag nach bestmöglicher Schätzung erfasst. Rückstellungen wurden in Vorperioden gem. § 198 Abs 8 Z 2 UGB für EDV-Projekte und Instandhaltungsaufwendungen gebildet. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungsbetrag wesentlich ist, abgezinst.
— Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des für die Jahre der Verwendung gültigen Körperschaftsteuersatzes von 23 % gebildet (Vorjahr: 23 %). Dabei werden keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.
— Fremdwährungspositionen werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
— Abzugrenzende Zinsen werden im jeweiligen zinstragenden Bilanzposten angesetzt.
Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung (Exportfinanzierungsverfahren)
— Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips (§ 204 UGB) bewertet. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine Abschreibung weggefallen sind. Für Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, wird vom Wahlrecht (§ 56 BWG) der zeitanteiligen Abschreibung von über dem Rückzahlungsbetrag liegenden Anschaffungskosten Gebrauch gemacht. Die zeitanteilige Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag wird ebenfalls in Anspruch genommen.
— Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 206 UGB) bewertet. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine Abschreibung weggefallen sind. Bei Wertpapierfonds werden laufende Erträge dann realisiert, wenn der zugrundeliegende Anspruch so gut wie sicher entstanden ist. In diesem Fall werden die laufenden Erträge im Fonds ertragswirksam erfasst, indem der Buchwert des Investmentfonds in Form einer Aufstockung der Anschaffungskosten erhöht wird, gegebenenfalls auch über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus.
— Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern werden unter Berücksichtigung von allfälligen Sicherheiten Einzelwertberichtigungen gebildet. Vereinzelt wurden bei Forderungen an Kreditinstitute zur Absicherung von Zins- und Wechselkursänderungen derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps) abgeschlossen.
— Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für den überwiegenden Teil der verbrieften Verbindlichkeiten bestehen Garantien gemäß § 1 Abs 2 a und b AFFG. Außerdem wurden zur Absicherung des Zinsänderungs- und Währungsrisikos derivative Finanzinstrumente abgeschlossen.
— Die Emissionskosten werden sofort aufwandswirksam verrechnet, Agio und Disagio für Emissionen werden abgegrenzt und auf die Laufzeit verteilt.

— Derivative Finanzinstrumente, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme stehen, werden als Bewertungseinheit erfasst. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen werden erfolgsmäßig abgegrenzt. Für derivative Finanzinstrumente, die für den Absicherungszeitraum einer Finanzierungszusage noch nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, wird bei negativen beizulegenden Zeitwerten der derivativen Finanzinstrumente eine Drohverlustrückstellung gebildet.
— In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag nach bestmöglicher Schätzung erfasst. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungsbetrag wesentlich ist, abgezinst.

Die Zinsenausgleichsrückstellung ist Teil des auf dem AFFG basierenden Exportfinanzierungsverfahrens und wird in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Diese Rückstellung dient der Stützung der Zinsen für Kredite aus der Exportfinanzierung, für die das EFV der OeKB das Zinsänderungsrisiko trägt, sowie der Vorsorge für das Zinsänderungsrisiko aus der Refinanzierung des EFV. Die OeKB erhielt vom Bundesministerium für Finanzen den von ihr akzeptierten Auftrag, die aus dem EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto rückzustellen, um sie bei Bedarf ausschließlich für Ausgleichsmechanismen im EFV zu verwenden. Die Finanzbehörde hat mit Schreiben vom 7. Mai 1968 die Bildung eines besonderen Zinsenausgleichskontos als Rückstellung bzw. als abzugsfähigen Schuldposten (§ 64 Bewertungsgesetz) anerkannt.

Die Dotierung erfolgt durch den Überschuss aus Zinserträgen (nach Abzug des Zinsanteils der OeKB) aus Finanzierungen ohne Stützungsvereinbarung und den entsprechenden Refinanzierungsaufwendungen. Im Falle eines Fehlbetrages wird diese Rückstellung widmungsgemäß verwendet.
— Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des für die Jahre der Verwendung gültigen Körperschaftsteuersatzes von 23 % gebildet (Vorjahr: 23 %). Die latenten Steuern der Exportfinanzierung werden gemeinsam mit den latenten Steuern der eigenen Vermögensrechnung ausgewiesen.
— Fremdwährungspositionen werden grundsätzlich zum Devisen-Mittelkurs bewertet. Die Bewertung erfolgt zum garantierten Kurs, wenn eine Kursgarantie der Republik Österreich nach dem § 1 Abs 2 b AFFG vorliegt.
Erläuterung der Bilanz
Eigene Vermögensrechnung
 
 
 
 
 
Ende 2024
Ende 2023
Veränderung
 
Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
in %
Aktiva
 
 
 
 
Guthaben bei Zentralnotenbanken
927.867.710,94
486.039
441.829
90,9 %
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
82.617.321,57
81.091
1.527
1,9 %
Forderungen an
 
 
 
 
Kreditinstitute
12.384.667,89
459.984
–447.599
–97,3 %
Kunden
8.263.174,66
7.487
776
10,4 %
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
559.362.168,83
548.527
10.836
2,0 %
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
81.760.888,19
81.797
–36
0,0 %
Anlagevermögen
13.879.150,78
13.012
868
6,7 %
Sonstige Vermögensgegenstände
5.682.287,22
10.399
–4.717
–45,4 %
Rechnungsabgrenzungsposten
4.676.072,76
3.610
1.066
29,5 %
Aktive latente Steuern
62.981.507,47
59.438
3.543
6,0 %
Eigene Vermögensrechnung
1.759.474.950,31
1.751.383
8.092
0,5 %
Passiva
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber
 
 
 
 
Kreditinstituten
368.156.948,45
351.799
16.358
4,6 %
Kunden (Sonstige)
486.722.008,31
503.911
–17.189
–3,4 %
Rückstellungen
135.820.304,15
145.700
–9.880
–6,8 %
Sonstige Verbindlichkeiten
9.870.338,38
12.749
–2.878
–22,6 %
Rechnungsabgrenzungsposten
14.478.056,49
13.729
749
5,5 %
Eigenkapital
744.427.294,53
723.495
20.932
2,9 %
Davon Bilanzgewinn
69.816.553,81
48.884
20.932
42,8 %
Eigene Vermögensrechnung
1.759.474.950,31
1.751.383
8.092
0,5 %
Das Guthaben bei Zentralnotenbanken dient zur Absicherung der Mindestreserve und als Liquiditätsvorsorge im EFV. Der höhere Stand zum Jahresende ergab sich zum überwiegenden Teil aus Veränderungen der Verrechnung der Liquidität der OeKB mit dem Rechnungskreis des Exportfinanzierungsverfahrens.
 
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
82.617.321,57
83.195.291,39
81.091
81.482
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
559.362.168,83
563.365.911,58
548.527
551.498
Veranlagungsportfolio
641.979.490,40
646.561.202,97
629.617
632.981
Die OeKB hielt zu keiner Zeit Handelsbestände und führt daher kein Handelsbuch.
Aus den Wertpapieren des Anlagevermögens ergeben sich folgende stille Reserven bzw. stille Lasten:
Stille Reserven und Stille Lasten
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2023
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Stille Reserven/ Lasten
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Stille Reserven/ Lasten
Veranlagungsportfolio mit stillen Reserven
470.763.920,53
478.174.572,75
7.410.652,22
384.697
392.051
7.354
Veranlagungsportfolio mit stillen Lasten
171.215.569,87
168.386.630,22
–2.828.939,65
244.920
240.929
–3.990
Summe
641.979.490,40
646.561.202,97
4.581.712,57
629.617
632.981
3.363
Die stillen Lasten resultieren im Wesentlichen aus fix verzinsten Wertpapieren, bei welchen der beizulegende Zeitwert aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus gesunken ist. Wertpapiere mit stillen Lasten werden monatlich im Hinblick auf das Kreditrisiko überprüft. Auf Basis dieser Analysen war eine außerplanmäßige Abschreibung nicht erforderlich, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
Der Unterschiedsbetrag der Wertpapiere des Anlagevermögens gem. § 56 Abs 2 BWG (Differenz zwischen dem höheren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 620.814,34 Euro (2023: 772 Tsd. Euro), jener gem. § 56 Abs 3 BWG (Differenz zwischen niedrigeren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 22.987.919,25 Euro (2023: 30.402 Tsd. Euro).
Vom Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird im Jahr 2025 ein Nominalbetrag von 74.050.000,00 Euro fällig (2023: 55.700 Tsd. Euro fällig im Jahr 2024).
Angabe gemäß § 64 Abs 1 Z 10 und 11 BWG: Die Schuldtitel öffentlicher Stellen sowie die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert.
Die Forderungen an Kreditinstitute betrafen im Wesentlichen Forderungen aus der Geldkontenführung bei inländischen und ausländischen Kreditinstituten sowie dem Ergänzungskapital an der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH. Im Vorjahr betraf dieser Posten im Wesentlichen die Verrechnung der Liquidität der OeKB mit dem Rechnungskreis des Exportfinanzierungsverfahren (2023: 445.513 Tsd. Euro) und Geldkontenführung bei inländischen und ausländischen Kreditinstituten.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig
in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Täglich fällig
7.571.201,04
9.587
Bis drei Monate
0,00
445.513
Mehr als fünf Jahre
4.813.466,85
4.884
Forderungen an Kreditinstitute
12.384.667,89
459.984
Im Bilanzposten waren Vermögensgegenstände nachrangiger Art in Höhe von 4.813.466,85 Euro (2023: 4.884 Tsd. Euro) enthalten.
Die Forderungen an Kunden betrafen im Wesentlichen hinterlegte Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Energieclearing.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig
in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Täglich fällig
7.554.738,95
6.519
Bis drei Monate
332.693,61
350
Mehr als drei Monate bis ein Jahr
117.130,70
163
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
258.611,40
430
Mehr als fünf Jahre
0,00
25
Forderungen an Kunden
8.263.174,66
7.487
Darstellung des Anteilsbesitzes
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligung
 
Wirtschaftliche Verhältnisse
 
 
Name und Sitz
BWG-Kate-
gorie1
Direkt
In-
direkt
Anteil am Kapital in %
Letzter vor-
liegender Jahresab-
schluss zum 31.12.
Bilanz-
summe gemäß UGB Tsd. Euro
Eigenkapital gemäß § 224(3)UGB Tsd. Euro
Jahres-
überschuss/ Jahresfehl-
betrag
Tsd. Euro
Verbundene Unternehmen
 
 
 
 
 
 
 
 
Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien
KI
x
 
100,00 %
2024
1.448.800
69.831
7.156
OeKB CSD GmbH, Wien
KI
x
 
100,00 %
2024
42.155
39.304
9.712
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien
KI
x
 
68,75 %
2024
1.232.601
53.383
7.049
OeKB Zentraleuropa Holding GmbH, Wien
SO
x
 
100,00 %
2024
4.382
4.345
102
Assoziierte Unternehmen
 
 
 
 
 
 
 
 
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien 2
SO
x
 
51,00 %
2024
93.647
93.585
9.951
Acredia Versicherung AG, Wien
SO
 
x
51,00 %
2024
147.167
93.491
6.889
Acredia Services GmbH, Wien
SO
 
x
51,00 %
2024
8.581
6.584
2.319
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien
SO
x
 
50,00 %
2024
189.141
17.000
4.022
Beteiligungen
 
 
 
 
 
 
 
 
AGCS Gas Clearing and Settlement AG, Wien
SO
x
 
20,00 %
2023
221.561
4.140
370
APCS Power Clearing and Settlement AG, Wien
SO
x
 
17,00 %
2023
137.468
4.264
1.195
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH, Wien
SO
x
 
18,50 %
2023
4.697
3.042
2.242
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Wien
SO
x
 
12,60 %
2023
1.104.691
7.367
2.320
EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG, Wien
SO
x
 
8,06 %
2023
2.781
1.869
109
Wiener Börse AG, Wien
SO
x
 
6,60 %
2023
209.618
192.230
39.545
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien
SO
x
 
1,00 %
2023
988
100
-
1 KI = Kreditinstitut, SO = Sonstiges Unternehmen
2 Gemeinschaftsunternehmen
Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.
Der im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Zentralverwahrer gemäß CSD-Regulation von der OeKB CSD GmbH vorgelegte Sanierungsplan sieht nach Prüfung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung von bis zu 4.200.000,00 Euro durch die OeKB vor, befristet bis 31.12.2025.

Im Geschäftsjahr wurde die 100 % Tochter OeKB Business Services GmbH liquidiert, da sämtliche Geschäftstätigkeiten im Jahr 2023 abgewickelt oder eingestellt wurden. Die Gesellschaft hatte zum 31.12.2023 eine Bilanzsumme von 592.574,35 Euro und ein Eigenkapital von 567.094,28 Euro. Die in der Gesellschaft thesaurierten Gewinne in Höhe von 460.000,00 Euro wurden ausgeschüttet und die Gesellschaft mit 31.12.2024 gelöscht. Ein Liquidationserlös von 89.104,55 Euro wurde nach Liquidation überwiesen.
Anlagenspiegel 2024 - Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
 
Euro
1.1.2024
Zugänge
Abgänge
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
82.993.302,69
2.005.453,74
–1.022.431,31
83.976.325,12
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
558.084.473,97
61.518.805,57
–54.594.884,79
565.008.394,75
Schuldverschreibungen,
Aktien und Wertpapiere
641.077.776,66
63.524.259,31
–55.617.316,10
648.984.719,87
Beteiligungen
7.980.031,43
0,00
0,00
7.980.031,43
Anteile an verbundenen Unternehmen
73.880.193,17
0,00
–36.336,42
73.843.856,75
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
81.860.224,60
0,00
–36.336,42
81.823.888,18
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
10.798.152,62
782.964,99
–145.200,00
11.435.917,61
Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen)
684.380,00
112.500,00
0,00
796.880,00
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
11.482.532,62
895.464,99
–145.200,00
12.232.797,61
Betriebs- und Geschäftsausstattung
92.730.806,02
3.373.660,45
–814.183,84
95.290.282,63
Geringwertige Vermögensgegenstände
0,00
212.680,46
–212.680,46
0,00
Sachanlagen
92.730.806,02
3.586.340,91
–1.026.864,30
95.290.282,63
Summe
827.151.339,90
68.006.065,21
–56.825.716,82
838.331.688,29
Im Jahr 2024 gab es keine Umbuchungen zwischen den Anlagekategorien.
Anlagenspiegel 2024 - Abschreibungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Euro
1.1.2024
Zugänge
Zuschreibungen
Abgänge
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
1.902.671,32
0,00
–524.350,72
–19.317,05
1.359.003,55
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
9.557.950,74
0,00
–3.732.573,23
–179.151,59
5.646.225,92
Schuldverschreibungen, Aktien und Wertpapiere
11.460.622,06
0,00
–4.256.923,95
–198.468,64
7.005.229,47
Beteiligungen
63.000,00
0,00
0,00
0,00
63.000,00
Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
63.000,00
0,00
0,00
0,00
63.000,00
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
8.906.540,62
1.058.165,99
0,00
–130.680,00
9.834.026,61
Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
8.906.540,62
1.058.165,99
0,00
–130.680,00
9.834.026,61
Betriebs- und Geschäftsausstattung
82.295.276,04
2.295.956,65
0,00
–781.329,84
83.809.902,85
Geringwertige Vermögensgegenstände
0,00
212.680,46
0,00
–212.680,46
0,00
Sachanlagen
82.295.276,04
2.508.637,11
0,00
–994.010,30
83.809.902,85
Summe
102.725.438,72
3.566.803,10
–4.256.923,95
–1.323.158,94
100.712.158,93
Anlagenspiegel 2024 - Buchwerte
 
 
 
 
 
Euro
1.1.2024
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
81.090.631,37
82.617.321,57
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
548.526.523,23
559.362.168,83
Schuldverschreibungen, Aktien und Wertpapiere
629.617.154,60
641.979.490,40
Beteiligungen
7.917.031,43
7.917.031,43
Anteile an verbundenen Unternehmen
73.880.193,17
73.843.856,75
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
81.797.224,60
81.760.888,18
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
1.891.612,00
1.601.891,00
Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen)
684.380,00
796.880,00
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.575.992,00
2.398.771,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
10.435.529,98
11.480.379,78
Sachanlagen
10.435.529,98
11.480.379,78
Summe
724.425.901,18
737.619.529,36
Die Sachanlagen inkludierten Grundstücke in Höhe von 4.398.853,90 Euro (2023: 4.399 Tsd. Euro).
Die Positionen Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten enthielten überwiegend Abgrenzungsposten aus dem Zahlungsverkehr in Höhe von 5.445.708,69 Euro (2023: 10.199 Tsd. Euro), die Zahlung des Personalaufwands Jänner von 1.824.949,50 Euro (2023: 1.684 Tsd. Euro) sowie IT-Aufwendungen für Folgeperioden von 2.851.123,26 Euro (2023: 1.926 Tsd. Euro). Von den Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 10.358.359,98 Euro (2023: 14.009 Tsd. Euro) werden 7.507.236,72 Euro (2023: 12.083 Tsd. Euro) nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
 
31.12.2024
31.12.2023
Veränderung
 
Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Beteiligungen
36.000,00
45
–9
Rückstellung für Abfertigungen
7.671.122,00
8.563
–892
Rückstellung für Pensionen
45.194.378,00
49.506
–4.312
Sonstige Rückstellungen
4.512.120,69
9.219
–4.707
Stand OeKB
57.413.620,69
67.333
–9.920
Zinsenausgleichsrückstellung
216.419.020,45
191.093
25.326
Stand Exportfinanzierungsverfahren
216.419.020,45
191.093
25.326
Gesamtdifferenzen
273.832.641,14
258.427
15.406
Daraus resultierende latente Steuern
62.981.507,47
59.438
3.543
Davon dem Ergebnis der OeKB zurechenbar
13.205.132,76
15.487
–2.282
Davon dem Ergebnis des Exportfinanzierungsverfahrens zurechenbar
49.776.374,71
43.951
5.825
Das Steuerergebnis des Exportfinanzierungsverfahrens (2024: Steueraufwand 5.824.922,36 Euro; 2023: Steueraufwand 3.212 Tsd. Euro) wurde im Exportfinanzierungsverfahren erfasst und beeinflusste nicht die Gewinn- und Verlustrechnung der OeKB.
Weitere Angaben zum Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) siehe Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung – Steuern vom Einkommen und Ertrag.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden aus bei der OeKB geführten Geld- und Kautionskonten (täglich fällig) sowie Verbindlichkeiten aus der Verrechnung der Liquidität der OeKB mit dem Rechnungskreis des Exportfinanzierungsverfahrens (2024: 124.959.721,11 Euro; 2023: Null).
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig
in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Täglich fällig
243.197.227,34
351.799
Bis drei Monate
124.959.721,11
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
368.156.948,45
351.799
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten im Wesentlichen Geld- und Kautionskonten für das Wertpapier- und Energieclearing. Der Rückgang ist auf einen verminderten Kontostand der Verrechnungsstellen der Energiebranche zurückzuführen.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthielten Zahlungsverkehrsposten in Höhe von 2.992.025,40 Euro (2023: 5.982 Tsd. Euro), die zu Beginn des Folgejahres ausgeglichen wurden, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften 878.309,98 Euro (2023: 834 Tsd. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde 2.495.345,08 Euro (2023: 2.173 Tsd. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.801.990,10 Euro (2023: 2.327 Tsd. Euro). Aus dem Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten werden 9.870.338,38 Euro (2023: 12.749 Tsd. Euro) nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich aufgrund von Abgrenzungen aus erhaltenen Entgelten für die Abwicklung der Exportgarantien auf 14.478.056,49 Euro (2023: 13.729 Tsd. Euro).
Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich insgesamt auf 13.805.257,63 Euro (2023: 19.525 Tsd. Euro) und teilten sich wie folgt auf:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
31.12.2024
31.12.2023
Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung
469.580,00
430
Prämien, Tantiemen
4.829.691,65
5.503
Nicht verbrauchte Urlaube und Zeitguthaben
1.987.373,94
1.966
Sonstige Personalrückstellungen
216.154,96
462
Software-Projekte
800.838,44
1.282
Aufwandsrückstellung
4.222.000,00
8.960
Übrige Rückstellungen
1.279.618,64
922
Sonstige Rückstellungen
13.805.257,63
19.525
Für Maßnahmen im Zusammenhang mit IT-Projekten zu Cyber Security und Instandhaltungsaufwendungen wurde im Geschäftsjahr die Aufwandsrückstellung in Höhe von 6.158.000,00 Euro verwendet (2023: 6.031 Tsd. Euro verwendet; 256 Tsd. Euro aufgelöst). Der restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von 2.802.000,00 Euro wird 2025 im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen für IT-Projekte zu Cyber Security und Instandhaltungsaufwendungen verwendet werden. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung für ein offenes EuGH-Verfahren zu möglichen Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den unionsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Zwischenbankbefreiung gem. § 6/1/28 UStG, welche mit 01.01.2025 vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, in Höhe von insgesamt 1.420.000,00 Euro gebildet. Mit einer EuGH-Entscheidung wird im Jahr 2025 oder 2026 gerechnet.

Angaben zum Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von 130.000.000,00 Euro (2023: 130.000 Tsd. Euro) war in 880.000 Stückaktien zerlegt. Diese vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden Sammelurkunden dargestellt.
Die gebundenen Kapitalrücklagen betrugen unverändert 3.347.629,63 Euro.
Die anderen Rücklagen wurden im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht erhöht. Die Gewinnrücklagen betrugen zum Stichtag 514.028.111,09 Euro (2023: 514.028 Tsd. Euro). Die Haftrücklage betrug zum Stichtag 27.235.000,00 Euro (2023: 27.235 Tsd. Euro).
Gewinnverteilung
Der Vorstand wird die Ausschüttung einer Dividende von bis zu 68,00 Euro je Aktie (880.000 Stk.) des Bilanzgewinnes 2024 empfehlen. Das ergibt eine maximale Ausschüttung von 59.840.000,00 Euro. Weiters sollen bis maximal 158.935,00 Euro als Tantieme an den Aufsichtsrat zur Auszahlung gebracht werden. Der Beschluss über die Gewinnverwendung soll in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2025 erfolgen. Die Entscheidung und die Beschlussfassung werden von den Kapitalanforderungen und den fortdauernden strategischen Überlegungen abhängen. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
In der Hauptversammlung, welche über die Gewinnverwendung 2023 entschieden hat, wurde eine Vergütung einer Tantieme an den Aufsichtsrat in Höhe von 150.000,00 Euro sowie eine Ausschüttung an die Anteilsinhaber in Höhe von 48.400.000,00 Euro (55,00 Euro pro Aktie – 880.000 Stk.) beschlossen. Der Restbetrag in Höhe von 334.208,49 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Exportfinanzierung
 
Ende 2024
Ende 2023
Veränderung
 
Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
in %
Aktiva
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
1.443.159.661,50
1.338.065
105.094
7,9 %
Forderungen an
 
 
 
 
Kreditinstitute (Sonstige)
22.536.054.179,62
23.558.524
–1.022.470
–4,3 %
Kunden
384.908.080,98
456.003
–71.095
–15,6 %
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
50.508.591,04
177.880
–127.372
–71,6 %
Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere
49.048.156,67
19.713
29.335
148,8 %
Rechnungsabgrenzungsposten
53.332.351,74
57.878
–4.546
–7,9 %
Exportfinanzierung
24.517.011.021,55
25.608.064
–1.091.053
–4,3 %
Passiva
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber
 
 
 
 
Kreditinstituten
239.343.430,66
691.641
–452.298
–65,4 %
Kunden
486.752.057,66
526.474
–39.722
–7,5 %
Verbriefte Verbindlichkeiten
22.680.044.762,30
23.408.573
–728.528
–3,1 %
Sonstige Verbindlichkeiten
29.081,84
116
–87
–74,9 %
Rechnungsabgrenzungsposten
28.574.989,21
25.715
2.860
11,1 %
Rückstellungen
1.082.266.699,88
955.546
126.721
13,3 %
Exportfinanzierung
24.517.011.021,55
25.608.064
–1.091.053
–4,3 %
In den Aktivposten waren keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art enthalten.
 
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Schuldtitel öffentlicher Stellen
1.441.016.762,64
1.408.327.928,62
1.334.055
1.276.859
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
51.203.328,46
50.538.698,07
177.979
173.204
Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere
49.048.156,67
49.048.156,67
19.713
19.713
Liquiditätsportfolio EFV
1.541.268.247,77
1.507.914.783,36
1.531.747
1.469.776

Aus den Wertpapieren des Anlagevermögens ergeben sich stille Lasten in Höhe von 40.469.515,31 Euro (2023: 68.278 Tsd. Euro) und stille Reserven von 7.116.050,90 Euro (2023: 6.307 Tsd. Euro). Den stillen Reserven und Lasten stehen großteils die Marktwerte der zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Zinssteuerungsderivaten für fix verzinste Wertpapiere gegenüber. Auf den dazugehörigen aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen aus Up-Frontzahlungen sind 21.409.961,99 Euro (2023: 21.538 Tsd. Euro) ausgewiesen. Bei Wertpapieren mit stillen Lasten handelt es sich um Staatsanleihen oder staatsgarantierte Anleihen, deren Bonität über die Laufzeit monatlich beobachtet wird. Auf Basis dieser Prüfungen war eine außerplanmäßige Abschreibung nicht erforderlich, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
Der Unterschiedsbetrag der Wertpapiere des Anlagevermögens gem. § 56 Abs 2 BWG (Differenz zwischen dem höheren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 10.773.738,34 Euro (2023: 21.616 Tsd. Euro, jener gem. § 56 Abs 3 BWG (Differenz zwischen niedrigeren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 46.645.539,03 Euro (2023: 17.358 Tsd. Euro).
Vom Bestand der Schuldtitel, der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird im Jahr 2025 ein Nominalbetrag von 424.535.000,00 Euro fällig (2023: 350.000 Tsd. Euro fällig im Jahr 2024).
Zu den einzelnen Wertpapierkategorien ist im Sinne von § 64 Abs 1 Z 10 und 11 BWG zu berichten: Die Schuldtitel öffentlicher Stellen, die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert.
Anlagenspiegel Wertpapiere im EFV 2024 - Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
 
Euro
1.1.2024
Zugänge
Abgänge
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
1.374.469.472,81
335.294.853,62
246.110.852,81
1.463.653.473,62
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
188.491.303,69
716.538,17
126.004.182,19
63.203.659,67
Summe
1.562.960.776,50
336.011.391,79
372.115.035,00
1.526.857.133,29
Anlagenspiegel Wertpapiere im EFV 2024 - Abschreibungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Euro
1.1.2024
Zugänge
Kum. Abschreibungen, Zuschreibungen
Abgänge
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
40.414.339,29
0,00
–1.565.128,31
–16.212.500,00
22.636.710,98
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
10.512.476,73
0,00
1.649.604,48
–161.750,00
12.000.331,21
Summe
50.926.816,02
0,00
84.476,17
–16.374.250,00
34.637.042,19
Anlagenspiegel Wertpapiere im EFV 2024 - Buchwerte *
 
 
 
 
 
Euro
1.1.2024
31.12.2024
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
1.334.055.133,52
1.441.016.762,64
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
177.978.826,96
51.203.328,46
Summe
1.512.033.960,48
1.492.220.091,10
* Werte inkl. abgegrenzter Wertpapierzinsen
Forderungen an Kreditinstitute setzten sich zum überwiegenden Teil aus Krediten, für die Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich bestehen, zusammen. Im Exportfinanzierungsverfahren wurden rund 5.250 Kredite (2023: rund 5.350 Kredite) mit einem Kreditvolumen in Höhe von 22.125.751.004,22 Euro (2023: 22.156.175 Tsd. Euro) betreut. Der aushaftende Stand im Zusammenhang mit dem Sonder-KRR, welcher 2020 als COVID-19-Hilfsprogramm gemeinsam mit dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde, betrug zum Stichtag 15.123.142,34 Euro (2023: 30.978 Tsd. Euro) und wurde im Posten Forderungen an Kreditinstitute erfasst.
Weiters bestanden aus Collateral-Vereinbarungen (täglich fällig) Forderungen in Höhe von 285.343.454,29 Euro (2023: 1.365.645 Tsd. Euro). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen aus Währungsswaps abgeschlossen.
In den Forderungen an Kreditinstitute sind Terminvorlagen in Höhe von 124.959.721,11 Euro (2023: 36.704 Tsd. Euro) im Zusammenhang mit der Liquiditätsvorsorge im EFV enthalten, welche als Guthaben bei Zentralnotenbanken im Rechnungskreis der Eigenen Vermögensrechnung dargestellt ist.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig
in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Täglich fällig
285.343.454,29
1.371.241
Bis drei Monate
891.230.272,30
976.054
Mehr als drei Monate bis ein Jahr
7.506.133.387,50
7.709.572
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
9.778.442.402,48
9.495.827
Mehr als fünf Jahre
4.074.904.663,05
4.005.830
Forderungen an Kreditinstitute
22.536.054.179,62
23.558.524
Forderungen an Kunden beinhalteten überwiegend Guthaben aus Collateral-Vereinbarungen (täglich fällig) in Höhe von 223.492.643,36 Euro (2023: 385.063 Tsd. Euro) sowie Umschuldungskredite an öffentliche Stellen über 50.437.193,66 Euro (2023: 63.434 Tsd. Euro), für die Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich bestanden.
Weiters sind Forderungen in Höhe von 105.096.218,81 Euro gegenüber einer Gesellschaft enthalten, welche – aufgrund des Entzugs der Banklizenz durch die Aufsichtsbehörden im abgelaufenen Geschäftsjahr – von der Position Forderungen an Kreditinstitute zur Position Forderungen an Kunden umgegliedert wurden.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig
in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Täglich fällig
229.338.968,95
392.567
Bis drei Monate
3.343.629,62
4.411
Mehr als drei Monate bis ein Jahr
45.960.389,84
9.220
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
88.388.203,05
24.221
Mehr als fünf Jahre
17.876.889,52
25.584
Forderungen an Kunden
384.908.080,98
456.003
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen bestanden überwiegend aus geleisteten Up-Front-Zahlungen zu derivativen Finanzinstrumenten für festverzinsliche Wertpapiere (Liquiditätsportfolio), dem Begebungsdisagio zu verbrieften Verbindlichkeiten und antizipativen Zinsen zu Commercial Paper.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (täglich fällig) bestanden aus Collateral Vereinbarungen (ohne AFFG-Garantie). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen entstehender Kreditexposures abgeschlossen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten bestanden aus Geldmarktgeschäften mit inländischen Kreditinstituten.
Gemäß § 50 Abs 4 BWG betrug der Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände 0,00 Euro (2023: 279.569 Tsd. Euro).
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig
in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Täglich fällig
232.341.688,44
-
Bis drei Monate
7.001.742,22
691.641
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
239.343.430,66
691.641
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalteten überwiegend das bei der OeKB geführte Geldkonto für die Republik Österreich im Zusammenhang mit § 7 AusfFG (siehe auch Allgemeine Angaben – Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahren).
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig
in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Täglich fällig
486.752.057,66
497.502
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
0,00
28.972
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
486.752.057,66
526.474
Die verbrieften Verbindlichkeiten sind um 728.528 Tsd. Euro auf 22.680.044.762,30 Euro (2023: 23.408.573 Tsd. Euro) gesunken. Vom Erfüllungsbetrag wurden im Geschäftsjahr Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG in Höhe von 6.337.197.807,56 Euro (2023: 5.224.826 Tsd. Euro) abgesetzt.
Vom Bilanzposten „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sind im Folgejahr nachstehende Kapitalbeträge fällig:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
Fällig 2025
Fällig 2024
Begebene Schuldverschreibungen
4.578.685.270,93
3.665.407
Andere verbriefte Verbindlichkeiten
5.608.058.589,47
7.754.024
Verbriefte Verbindlichkeiten
10.186.743.860,40
11.419.431
Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 11.314.079.284,79 Euro (2023: 9.900.583 Tsd. Euro) wurden zur Sicherheit für verbriefte Verbindlichkeiten gemäß § 64 Abs 1 Z 8 BWG herangezogen. Diese fundierten Bankschuldverschreibungen dienten lediglich als Sicherheit für die Liquiditätsbeschaffung bei der EZB bzw. OeNB und betrugen 8.000.000.000,-- Euro Nominale zum 31. Dezember 2024 (2023: 7.750.000 Tsd. Euro). Die Schuldverschreibungen waren nicht für den Verkauf an Dritte vorgesehen und wurden daher bilanziell nicht erfasst.
Die Position Sonstige Verbindlichkeiten bestand aus Verrechnungsposten im Zusammenhang mit den CIRR (Commercial Interest Reference Rate der OECD)-Stützungsvereinbarungen mit der WKÖ und dem BMF sowie Verrechnungsposten aus Umschuldungskrediten.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Bis drei Monate
29.081,84
116
Sonstige Verbindlichkeiten
29.081,84
116
Die passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 28.574.989,21 Euro (2023: 25.715 Tsd. Euro) bestanden vor allem aus erhaltenen Up-Front-Zahlungen zu derivativen Finanzinstrumenten für festverzinsliche Wertpapiere (Liquiditätsportfolio), einer Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Absicherungsinstrumentes, sowie Begebungsagios zu verbrieften Verbindlichkeiten.
Veränderung der Zinsenausgleichsrückstellung
 
 
 
 
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Stand zum 1. Jänner
955.466.355,37
885.648
Zuweisung
140.263.563,85
109.111
Verwendung
–13.634.816,97
–39.293
Stand zum 31. Dezember
1.082.095.102,25
955.466
Die Zinsenausgleichsrückstellung wurde quartalsweise widmungsgemäß verwendet und dotiert. Im Geschäftsjahr wurden im Exportfinanzierungsverfahren Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen in Höhe von 867.540,09 Euro (2023: 1.870 Tsd. Euro) verrechnet und erhöhten entsprechend die Zinsenausgleichsrückstellung.
Derivative Finanzinstrumente
Entsprechend der OeKB-Strategie wurden derivative Finanzinstrumente zur wirtschaftlichen Absicherung eingesetzt, um Zahlungsströme abzusichern und dadurch das Zinsänderungs- oder das Währungsrisiko des Exportfinanzierungsverfahrens auf das in der Risikostrategie definierte Ausmaß zu reduzieren.
Die OeKB verwendete Zinsswaps und Währungsswaps, um zukünftige Zahlungsströme oder das Marktrisiko (Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko) aus bilanziellen Vermögenswerten (Schuldtitel öffentlicher Stellen, Forderungen an Kreditinstitute sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) und Verbindlichkeiten (verbriefte Verbindlichkeiten) einzeln wirtschaftlich abzusichern.
 
Nominalbetrag
Beizulegende Zeitwerte Derivate 31.12.2024
Euro
31.12.2024
positiv
negativ
Forderungen an Kreditinstitute
2.720.281.235,09
 
 
Zinsswaps
3.099.122.515,93
85.719.673,66
33.922.559,17
Währungsswaps
135.322.240,91
8.745.661,42
3.808.420,47
Schuldtitel öffentlicher Stellen
1.332.500.000,00
 
 
Zinsswaps
1.332.500.000,00
63.369.535,78
5.501.394,34
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
49.535.000,00
 
 
Zinsswaps
49.535.000,00
0,00 
982.520,18
Verbriefte Verbindlichkeiten
22.534.636.241,48
 
 
Zinsswaps
19.150.977.399,27
162.227.057,23
314.332.090,81
Währungsswaps
24.929.327.094,73
569.957.731,62
613.478.146,68
Summe
 
890.019.659,72
972.025.131,65
 
Nominalbetrag
Beizulegende Zeitwerte Derivate 31.12.2023
Tausend Euro
31.12.2023
positiv
negativ
Forderungen an Kreditinstitute
2.216.158
 
 
Zinsswaps
2.518.847
148.616
20.553
Währungsswaps
128.771
5.875
8.841
Schuldtitel öffentlicher Stellen
1.187.500
 
 
Zinsswaps
1.187.500
59.730
5.543
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
174.535
 
 
Zinsswaps
174.535
3.486
1.140
Verbriefte Verbindlichkeiten
19.733.632
 
 
Zinsswaps
18.270.876
193.345
539.105
Währungsswaps
19.093.746
53.365
1.574.495
Summe
 
464.417
2.149.675

Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden auf Basis der Barwerte (= beizulegender Zeitwert ermittelt durch Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen Zinskurve inkl. Zinsabgrenzung) angeführt. Diese stellen daher im Fall von negativen Zeitwerten (ohne Zinsabgrenzung) die nicht in der Bilanz erfassten Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten dar, die in einer wirtschaftlichen Sicherungsbeziehung stehen.
Die positiven und negativen Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten zur wirtschaftlichen Absicherung wurden nicht mit ihren Gewinnen und Verlusten im Jahresabschluss erfasst, da diesen Zahlungsströmen gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme aus den Grundgeschäften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen. Zum 31.12.2024 reichte der Absicherungszeitraum bis ins Jahr 2044.
Die Effektivitätsmessung erfolgte mittels Critical Terms Matching (Identität der Parameter von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft) sowohl prospektiv als auch retrospektiv.
Die OeKB orientiert sich bei der Bestimmung des CVA (Credit Value Adjustment) und DVA (Debit Value Adjustment) an der Basel Methode für regulatorisches Kapital aus Kreditverlusten, welche sich aus der pfadabhängigen Multiplikation und Aggregation der Größen Exposure at Default, Probability of Default und Loss Given Default ergibt. Da die Absicherung mit Derivaten ausschließlich innerhalb des EFV stattfindet, haben CVA/DVA keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der OeKB.
Sicherstellung für Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten
 
 
 
 
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Gestellte Sicherheiten
507.877.961,87
1.747.163
Erhaltene Sicherheiten
257.678.578,53
-
Bei der Sicherstellung für Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgte keine Sicherheitsleistung durch Verpfändung in Form von Finanzinstrumenten (z. B. Wertpapiere).
Vorzeitige Beendigung einer effektiven Sicherungsbeziehung
Im Geschäftsjahr wurden keine effektiven Sicherungsbeziehungen mit wesentlichem Ergebnis vorzeitig beendet.
Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung
Zusammengefasste Erfolgsrechnung
 
 
 
 
 
2024
2023
Veränderung
 
Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
in %
Nettozinsertrag, Wertpapier-
und Beteiligungserträge
110.950.719,91
100.520
10.430
10,4 %
Provisionsgeschäft – Nettoertrag
33.647.923,90
31.169
2.479
8,0 %
Finanzgeschäfte und sonstige betriebliche Erträge
16.635.829,46
14.972
1.664
11,1 %
Betriebserträge
161.234.473,27
146.661
14.574
9,9 %
Personal- und Sozialaufwand sowie Pensionen
–46.138.403,75
–60.175
14.037
23,3 %
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
–22.567.514,84
–21.603
–964
–4,5 %
Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
–3.566.763,10
–3.271
–296
–9,0 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen
–2.877.505,40
–1.294
–1.584
–122,4 %
Betriebsaufwendungen
–75.150.187,09
–86.344
11.193
13,0 %
Betriebsergebnis
86.084.286,18
60.317
25.767
42,7 %
Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Kreditrisiken
–324.713,54
–244
–81
–33,3 %
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Kreditrisiken
336.250,14
1.217
–881
–72,4 %
Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
52.768,13
-
53
100,0 %
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
86.148.590,91
61.291
24.858
40,6 %
Steuern vom Einkommen und Ertrag
–15.082.965,51
–11.345
–3.738
–32,9 %
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen
–1.583.280,08
–1.072
–511
–47,6 %
Jahresüberschuss
69.482.345,32
48.873
20.609
42,2 %
Rücklagenbewegung
0,00
-
-
-
Jahresgewinn
69.482.345,32
48.873
20.609
42,2 %
Gewinnvortrag
334.208,49
11
323
>100,0 %
Bilanzgewinn
69.816.553,81
48.884
20.932
42,8 %
Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthielten aus dem Sonder-KRR 830.288,91 Euro (2023: 6.561 Tsd. Euro), der 2020 als COVID-19-Hilfsprogramm gemeinsam mit dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde.

Der Nettozinsertrag resultierte im Wesentlichen aus der Zinsspanne der OeKB aus der Gestionierung des EFV und den Zinserträgen aus den Veranlagungen der eigenen Vermögensrechnung. Der Nettozinsertrag erhöhte sich um 4.688 Tsd. Euro auf 89.240.125,91 Euro. Im Nettozinsertrag sind Einmaleffekte für den OeKB-Anteil an Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen im EFV in Höhe von 18.334,31 Euro (2023: 233 Tsd. Euro) sowie 60.168,08 Euro (2023: 607 Tsd. Euro) OeKB-Zinsspanne aus dem Sonder-KRR enthalten.
Die von der OeKB an das Bundesministerium für Finanzen bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß § 1 Abs 2 AFFG betrugen im Geschäftsjahr 100.623.169,40 Euro (2023: 86.729 Tsd. Euro).
In den Zinserträgen sind Mindererträge aus negativen Zinsen in Höhe von 276.611,31 Euro enthalten (2023: 473 Tsd. Euro), welche die Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren betreffen und aus den Konditionen des EFV abzüglich der Zinsspanne der OeKB aus Konditionsvereinbarungen zur Zeit der Negativzinsen resultieren. In den Zinsaufwendungen sind Minderaufwendungen aus negativen Zinsen bei den Refinanzierungsgeschäften von 1.992.797,23 Euro enthalten (2023: 2.411 Tsd. Euro), welche aus dem Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung aus Konditionsvereinbarungen zur Zeit der Negativzinsen stammen.
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen sämtliche Dividenden und Ausschüttungen aus den sonstigen Beteiligungen. Die Veränderung zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus höheren Dividenden aus der Beteiligung an der Wiener Börse AG.
Der Ertrag aus Anteilen an verbundenen Unternehmen stieg von 13.646 Tsd. Euro auf 19.011.500,00 Euro. Im Wesentlichen resultierte die Veränderung aus höheren Dividenden aus der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH, der OeKB CSD GmbH sowie der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG.
Die Provisionserträge erhöhten sich um 2.352 Tsd. Euro auf 36.616.210,77 Euro (2023: 34.264 Tsd. Euro). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Provisionsertrages der einzelnen Geschäftszweige. In den Erträgen aus dem Garantiegeschäft sind die Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Haftungen zum Sonder-KRR in Höhe von 34.438,79 Euro (2023: 125 Tsd. Euro) und Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der COFAG-Garantien in Höhe von 832.085,40 Euro (2023: 573 Tsd. Euro) enthalten.
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
31.12.2024
31.12.2023
Kreditgeschäft
1.008.556,13
1.222
Wertpapiergeschäft
14.735.149,94
13.836
Garantiegeschäft
15.154.551,34
13.815
Energieclearing
3.292.131,03
3.055
Sonstige Dienstleistungen
2.425.822,33
2.336
Provisionserträge
36.616.210,77
34.264
Die Provisionsaufwendungen verminderten sich um 127 Tsd. Euro auf 2.968.286,87 Euro (2023: 3.096 Tsd. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich überwiegend aus der Verrechnung von Dienstleistungen, der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten, den Dienstleistungen aus dem ESG Data Hub und der Vorsteuerkorrektur für das Vorjahr zusammen. Der Anstieg auf 16.517.981,26 Euro (2023: 15.078 Tsd. Euro) resultierte im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus der Vorsteuerverrechnung und aus der Verrechnung von Dienstleistungen innerhalb der OeKB Gruppe.
Der Personalaufwand verringerte sich um 14.037 Tsd. Euro von 60.175 Tsd. Euro auf 46.138.403,75 Euro. Dieser Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einer Anpassung der Personalrückstellungen. Im Geschäftsjahr wurde in den Personalrückstellungen der Diskontierungszinssatz für die Ermittlung der Personalrückstellungen von 3,24 % auf 3,39 % erhöht. Im Vorjahr wurde dieser Satz von 3,75 % auf 3,24 % verringert. Weiters wurden im Geschäftsjahr auf Basis der Annahmen der Gehalts- und Pensionsentwicklung die Parameter für den nachhaltigen Gehalts- bzw. Pensionstrend zum Vorjahr auf 3,20 % bzw. 2,90 % (2023: 3,70 % bzw. 3,20 %) angepasst. Der Personalaufwand wurde durch Vergütungen nach § 32 Epidemiegesetz (Maßnahme aufgrund von COVID-19) in Höhe von 8.115,63 Euro (2023: 115 Tsd. Euro) sowie Ersatz der finanziellen Aufwendungen aus dem Altersteilzeitgeld durch das AMS über 263.878,10 Euro (2023: 370 Tsd. Euro) verringert.
Die Sonstigen Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) erhöhten sich um 964 Tsd. Euro von 21.603 Tsd. Euro auf 22.567.514,84 Euro. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit IT-Projekten zu Cyber Security:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
31.12.2024
31.12.2023
Aufwendungen für
 
 
Geschäftsräume
5.923.702,07
6.260
Bürobetrieb und Kommunikation
164.582,54
264
IT-Betrieb, IT-Projekte und Information Security
9.776.045,64
8.702
Weiterbildung
535.154,07
454
Geschäftsreisen
522.491,21
376
Marketing und Mitgliedsbeiträge
852.738,48
807
Datendienste und Datenbezug
1.804.211,26
1.735
(Rechts-)Beratung, Jahresabschlussprüfung, Versicherungen
2.205.232,14
2.240
Zwischensumme
21.784.157,41
20.836
Aufwendungen iZm dem Exportfinanzierungsverfahren
783.357,43
767
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
22.567.514,84
21.603
In den Aufwendungen für den Abschlussprüfer und dessen Netzwerkgesellschaften sind Kosten für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 326.402,40 Euro (2023: 309 Tsd. Euro), Aufwendungen für prüfungsnahe Tätigkeiten (überwiegend im Zusammenhang mit Emissionen) in Höhe von 354.314,30 Euro (2023: 156 Tsd. Euro) sowie Aufwendungen für sonstige Leistungen von 5.760,00 Euro (2023: 0 Tsd. Euro) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 2.877.505,40 Euro (2023: 1.294 Tsd. Euro) setzten sich aus Aufwendungen für weitervermietete Geschäftsräume, Beiträge an Aufsichtsbehörden sowie eines Aufwandes aus der Bildung einer Rückstellung für ein offenes EuGH-Verfahren zu möglichen Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den unionsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Zwischenbankbefreiung gem. § 6/1/28 UStG, welche mit 01.01.2025 vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, zusammen.
Der Saldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens veränderte sich auf 11.536,60 Euro (2023: 973 Tsd. Euro).
Im Jahr 2024 gab es keine Verluste aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Anlagevermögens und der Beteiligungen (2023: Null). Die Liquidation der OeKB Business Services GmbH erbrachte einen Gewinn von 52.768,13 Euro.
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
31.12.2024
31.12.2023
Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr
12.792.505,48
11.557
Körperschaftsteuer für Vorjahre
8.927,35
–0
Veränderung aktiver latenter Steuern
2.281.532,68
–212
Steuern vom Einkommen und Ertrag
15.082.965,51
11.345
Das Ergebnis aus Steuern vom Einkommen und Ertrag liegt bei 15.082.965,51 Euro gegenüber 11.345 Tsd. Euro im Vorjahr und resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Körperschaftsteuer aufgrund des gesteigerten Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr 2024 sowie einer Veränderung der aktiven latenten Steuern.
Im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen, wurden die Aufwendungen für die Stabilitätsabgabe und die Grundsteuern erfasst.
Die OeKB hat die veröffentlichte, vorübergehende Ausnahme von Rechnungslegungsvorschriften (§ 198 Abs 10 Satz 3 Z 4 UGB) für latente Steuern auf Ertragsteuern der Säule-2-Regeln angewendet. Dementsprechend werden keine latenten Steuern in Bezug auf Ertragsteuern der Säule-2-Regeln ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen angegeben.
Am 30. Dezember 2023 wurde im BGBl I Nr. 187/2023 das Mindestbesteuerungsgesetz kundgemacht, mit dem das Bundesgesetz der Republik Österreich zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wurde und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert wurden, und gilt somit bereits zum 31. Dezember 2023. Ziel der Bestimmungen ist es, eine globale Mindestkörperschaftsteuer für solche Unternehmen sicherzustellen, die zu einem Konzern mit weltweit mindestens 750,0 Mio. Euro Jahresumsatz gehören. Nach dem Gesetz muss das Mutterunternehmen der Gruppe (OeKB) eine zusätzliche Steuer auf die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften zahlen, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % besteuert werden. Zu den Rechtskreisen, in denen diese Steuer erhoben werden kann, gehört ausschließlich Österreich. Das Bundesgesetz findet ab dem Geschäftsjahr beginnend mit 01. Jänner 2025 auf die Gruppe Anwendung, da die Gruppe in den Jahren 2023 und 2024 die Grenze des Jahresumsatzes von 750,0 Mio. Euro überschritten hat. Da sämtliche Mitglieder der OeKB Gruppe über eine effektive Steuerquote von über 15 % verfügen, rechnen wir aus aktueller Sicht mit keinen steuerlichen Mehraufwendungen aus der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen.
Die OeKB prüft weiterhin die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Säule-2-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens.
Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss/Bilanzsumme) der OeKB betrug 0,26 % für das Jahr 2024 (2023: 0,18 %).
Ergänzende Angaben
Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
2024 für
2023 für
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2025
2025-2029
2024
2024-2028
Miete
1.401.717,79
3.801.946,04
1.318
4.698
Leasing
0,00
0,00
32
172
Langfristige Verbindlichkeiten
1.401.717,79
3.801.946,04
1.349
4.869
Aus der Nutzung von den in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen aufgrund von Miet- oder Leasingverträgen bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen.
Sonstige außerbilanzielle Geschäfte
Die in der Bilanz unter dem Strich ausgewiesenen Kreditrisiken in Höhe von 3.167.341.553,42 Euro (2023: 4.248.787 Tsd. Euro) betrafen im Wesentlichen nicht ausgenützte Kreditrahmen und -promessen, welche im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren stehen sowie Liquiditätsrahmenpromessen gegenüber der OeHT im Ausmaß von 100.000.000,00 Euro (2023: 100.000 Tsd. Euro) und der OeEB im Ausmaß von 35.000.000,00 Euro (2023: 35.000 Tsd. Euro).
Aktiva und Passiva in Fremdwährung
Überwiegend aus der Exportfinanzierung waren in der Bilanz Fremdwährungspositionen mit folgenden Euro-Gegenwerten enthalten:
— Aktiva: 2.078.311.427,27 Euro (2023: 2.511.454 Tsd. Euro)
— Passiva: 17.042.500.714,56 Euro (2023: 15.468.682 Tsd. Euro).
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von Geschäften mit den Aktionären der Bank. Diese Geschäfte wurden nach dem „Arm’s Length“-Prinzip abgewickelt.
Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen und Verbindlichkeiten
 
 
 
 
Verbundene Unternehmen
Beteiligungsunternehmen
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Eigene Vermögensrechnung
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
4.813.766,85
6.269
0,00
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
123.658.397,40
106.934
0,00
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
149.082.811,25
136.588
201.049.520,83
241.852
Exportfinanzierung
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
1.880.356.947,47
1.903.356
0,00
-
Personalaufwendungen
Monetäre Werte in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten lt. UGB
332
324

Personalaufwendungen gemäß dd, ee und ff der Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
Vorstandsmitglieder
(inkl. ehemaligen Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen)
1.698.281,75
5.846
Leitende Angestellte
341.085,00
1.254
Sonstige Beschäftigte
540.889,60
11.877
Summe
2.580.256,35
18.977
Leistungen an Pensionsvorsorgekassen
(im Posten Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung enthalten)
1.062.485,11
972
Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen (im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen enthalten)
348.484,20
285

Organgesamtbezüge
 
 
Vorstandsmitglieder – Angabe unterbleibt im Hinblick auf § 242 Abs 4 UGB
k.A.
k.A.
Mitglieder des Aufsichtsrates
158.935,00
145
Ehemalige Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene
1.978.620,79
1.822

Die Aufwendungen für Altersvorsorge betrafen leistungsorientierte Zusagen in Höhe von 1.169.287,04 Euro (2023: 17.720 Tsd. Euro) und beitragsorientierte Zusagen in Höhe von 1.410.969,31 Euro (2023: 1.257 Tsd. Euro).
Es wurden keine Transaktionen gemäß § 239 Abs 1 Z 5 ff UGB mit Führungskräften in Schlüsselpositionen und Organmitgliedern abgeschlossen.
Rechtsrisiken
Am 7.7.2024 wurde der Vorlageantrag des Bundesfinanzgerichtes (BFG) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage, ob die für die Umsatzsteuer relevante „Zwischenbankbefreiung“ für Banken, Versicherungen und Pensionskassen (§ 6/1/28 UStG – gültig bis 31.12.2024) eine staatliche Beihilfe gem. Art 107 Abs 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) darstellt, veröffentlicht. Die Zwischenbankbefreiung war seit dem 1.1.1995 in Kraft.
Nach Ansicht des BFG mangelt es der Zwischenbankbefreiung an einer unionsrechtlichen Grundlage. Da die MwStSystRL nicht gegen den Willen des Steuerpflichtigen zu dessen Ungunsten unmittelbar angewendet werden kann und eine richtlinienkonforme Interpretation des nationalen Rechts contra legem nicht zulässig ist, sei die Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes nicht möglich. Zudem stellt sich nach Auffassung des BFG die Frage, ob die Zwischenbankbefreiung eine verbotene Beihilfe gem. Art 107 AEUV darstelle.
Eine solche liegt bei einer Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige vor, wenn dadurch der Wettbewerb verfälscht wird oder werden könnte und es zu einer grenzüberschreitenden Handelsbeeinträchtigung kommen könnte. Die OeKB hat in diesem Zusammenhang Aufwandsrückstellungen in Höhe von 1.420.000,00 Euro gebildet.
Über diesen Sachverhalt hinaus bestanden zum Stichtag keine wesentlichen Rechtsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OeKB negativ beeinflusst hätten.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gibt keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß BWG
Eigenmittel gemäß CRR
Gemäß § 3 Abs 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der OeKB im Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem Ausfuhrförderungsgesetz (BGBl. Nr. 215/1981) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (BGBl. Nr. 196/1967) hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der §§ 22 bis 24d, 39 Abs 2d in Verbindung mit § 69 Abs 3, § 39 Abs 3 und 4, § 70 Abs 4a Z 1, 8, 9 und 11, §§ 70b bis 70d BWG sowie hinsichtlich der Einbeziehung dieser Rechtsgeschäfte in die Betragsgrenzen gemäß § 5 Abs 4 BWG keine Anwendung. Weiters ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen.
Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 der VO (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
 
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
2024
2023
Bemessungsgrundlage gesamt
556.504.021,63
549.181
Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (8 % der Bemessungsgrundlage)
22.048.532,54
23.354
Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko (Basisindikatoransatz)
22.471.789,19
20.581
Risikogewichtete Positionsbeträge
44.520.321,73
43.934
Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 CRR
 
 
Eingezahlte Kapitalinstrumente
130.000.000,00
130.000
Einbehaltene Gewinne und Rücklagen
544.610.740,72
544.611
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
–2.398.771,00
–2.576
Hartes Kernkapital (CET 1)
672.211.969,72
672.035
Eigenmittel
672.211.969,72
672.035
Freie Eigenmittel
627.691.647,99
628.100
Daraus ergaben sich zum Stichtag folgende Relationen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die den Mindestquoten für das Kreditinstitut gegenübergestellt sind:
Mindestquoten gemäß Art 92 der VO (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
 
 
 
 
2024
2023
In %
Mindestquote
Tatsächliche Quote
Mindestquote
Tatsächliche Quote
Harte Kernkapitalquote
7,209
120,79
7,279
122,37
Kernkapitalquote
8,709
120,79
8,779
122,37
Gesamtkapitalquote
10,709
120,79
10,779
122,37

Der Nettoverschuldungsgrad (Kernkapital/Risikoaktiva gemäß Art 429 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) betrug 39,37 % im Jahr 2024 (2023: 53,58 %).
Berechnung der tatsächlichen Quote
Harte Kernkapitalquote =
Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR
Kernkapitalquote =
Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR
Gesamtkapitalquote =
Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR
Mindestquote der OeKB
 
 
 
 
 
In %
2024
2023
Harte Kernkapitalquote gemäß Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
4,500
4,500
Kapitalerhaltungspuffer gem. § 22 BWG iVm § 103q Z 11 BWG
2,500
2,500
Antizyklischer Kapitalpuffer gem. § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG
0,209
0,279
Harte Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen
7,209
7,279
Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen
8,709
8,779
Gesamtkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen
10,709
10,779
Die erforderlichen Quoten ergeben sich aus Art 92 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.

Angaben über Organe
Mitglieder des Vorstandes
 
 
 
Laufzeit des Vertrages
Name
Beginn
Ende
Mag. Helmut Bernkopf
1.8.2016
31.7.2028
Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger
1.1.2014
31.12.2028
Mitglieder des Aufsichtsrates
 
 
 
 
Mandatsdauer
Position
Name
von
bis
Vorsitzender
Robert Zadrazil
19.5.2009
HV 2026
1. Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Marie Valerie Brunner
20.3.2024
HV 2027
2. Vorsitzender-Stellvertreterin
DI Dr. Ilinka Kajgana
18.12.2024
HV 2027
Mitglied
Mag. (FH) Sabine Abfalter
25.5.2022
HV 2027
Mitglied
Mag. Dr. Rainer Borns
27.5.2024
HV 2027
Mitglied
Mag. Mary-Ann Hayes
29.5.2019
HV 2029
Mitglied
Mag. Dieter Hengl
25.5.2011
HV 2026
Mitglied
Mag. Reinhard Karl
27.5.2024
HV 2025
Mitglied
Marion Kristen
24.5.2023
HV 2028
Mitglied
Dr. Herbert Pichler
27.5.2020
HV 2025
Mitglied
Mag. Friedrich Spandl
20.5.2021
HV 2026
Mitglied
Mag. Dr. Herta Stockbauer
21.5.2014
HV 2029
Mitglied
Dr. Hans Unterdorfer
28.9.2022
HV 2025
Mitglied
Robert Wieselmayer
19.5.2016
HV 2026
Mitglied
Janine Wukovits, LL.M.
25.5.2022
HV 2027
1. Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Peter Lennkh
18.5.2017
20.3.2024
2. Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Alexandra Habeler-Drabek
28.9.2022
18.12.2024
Mitglied
Mag. Veronika Bernklau
20.5.2021
27.5.2024
Mitglied
Mag. Markus Kriegler
24.5.2023
27.5.2024
HV = Hauptversammlung
Vom Betriebsrat entsandt
 
 
 
 
Funktionsperiode
Position
Name
von
bis
Vorsitzender
Mag. Martin Krull
14.3.2002
27.11.2029
Vorsitzender-Stellvertreterin (seit 1.6.2024)
Mag. Christina Schadauer
14.3.2023
27.11.2029
Mitglied
Sophie Clemente-Palma
28.11.2024
27.11.2029
Mitglied
Elisabeth Halys
1.7.2013
27.11.2029
Mitglied
Mag. Christoph Seper
14.3.2014
27.11.2029
Mitglied
Ing. Markus Tichy
1.7.2011
27.11.2029
Mitglied
Evelyn Ulrich-Hell
1.6.2024
27.11.2029
Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Erna Scheriau
1.4.2001
31.5.2024
Mitglied
Josi Friedel
8.7.2023
28.11.2024
Arbeitsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzender
Robert Zadrazil
Mitglied (seit 18.12.2024)
Mag. (FH) Sabine Abfalter
Mitglied
Mag. Martin Krull
Mitglied
(20.3.2024 bis 18.12.2024)
Mag. Marie Valerie Brunner
Mitglied (bis 20.3.2024)
Mag. Peter Lennkh
Nominierungsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzender
Robert Zadrazil
Mitglied (seit 20.3.2024)
Mag. Marie Valerie Brunner
Mitglied (seit 1.6.2024)
Mag. Christina Schadauer
Mitglied (bis 20.3.2024)
Mag. Peter Lennkh
Mitglied (bis 31.5.2024)
Mag. Erna Scheriau
Prüfungsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzende
Mag. (FH) Sabine Abfalter
Mitglied
Robert Wieselmayer
Mitglied
Mag. Martin Krull
Risikoausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzende
Mag. Dr. Herta Stockbauer
Mitglied
Robert Zadrazil
Mitglied
Mag. Martin Krull
Vergütungsausschuss
 
 
 
Position
Name
Vorsitzender
Robert Wieselmayer
Mitglied (seit 18.12.2024)
Mag. (FH) Sabine Abfalter
Mitglied (seit 18.12.2024)
DI Dr. Ilinka Kajgana
Mitglied
Robert Zadrazil
Mitglied
Mag. Martin Krull
Mitglied (seit 1.6.2024)
Mag. Christina Schadauer
Mitglied
(20.3.2024 bis 18.12.2024)
Mag. Marie Valerie Brunner
Mitglied (bis 18.12.2024)
Mag. Alexandra
Habeler-Drabek
Mitglied (bis 20.3.2024)
Mag. Peter Lennkh
Mitglied (bis 31.5.2024)
Mag. Erna Scheriau
Staatskommissäre
 
 
 
Name
Beginn der Funktionsperiode
Staatskommissär
Mag. Harald Waiglein, MSc
1.7.2012
Staatskommissär-Stellvertreter
Mag. Johann Kinast
1.3.2006
Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.
Wien, am 7. März 2025
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren
Sachverhalt und Problemstellung
Zum 31. Dezember 2024 werden Forderungen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren in Höhe von EUR 22.251 Mio ausgewiesen. Für diese Forderungen bestehen überwiegend Haftungen der Republik Österreich.
Das Exportfinanzierungsverfahren der Gesellschaft dient in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern diese
— die Bonitätskriterien der OeKB („Hausbankenstatus“),
— die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie
— die Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheiten) erfüllen.
Wir verweisen auf die Angaben im Kapitel „Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahrens“ des Anhangs.
Im Rahmen der Bewertung der Forderungen an Kreditinstitute werden die Haftungen (überwiegend durch die Republik Österreich) berücksichtigt. Wenn die gesetzlichen oder vertraglich definierten Gestionskriterien nicht erfüllt sind, können die Haftungen im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Die Gesellschaft hat Prozesse und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert, die eine ordnungsmäßige Gestion überwachen.
Aufgrund der umfangreichen und teils manuellen Prozessschritte zur Sicherstellung der Einhaltung der Gestionskriterien, des damit verbundenen hohen Prüfungsaufwands sowie der Bedeutung des Postens für den Konzernabschluss haben wir die Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Bei der Prüfung der Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
— Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die von der Gesellschaft in diesen Bereichen eingerichteten Schlüsselkontrollen geeignet sind, die Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten. Wir haben die Wirksamkeit dieser Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – in Stichproben getestet.
— Wir haben für eine Stichprobe von Finanzierungen an Hausbanken geprüft, ob eine Haftungsübernahme durch das Bundesministerium für Finanzen vorliegt.
— Wir haben zum Jahresultimo einen gesamthaften Abgleich der im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens ausgereichten Forderungen an Kreditinstitute mit den Haftungen der Republik Österreich vorgenommen.
— Wir haben für eine Stichprobe der im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens vergebenen und zum Jahresultimo noch vorhandenen Finanzierungen an Hausbanken einen Abgleich der im System erfassten Parameter mit den Antragsunterlagen vorgenommen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Jahresfinanzbericht (mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir, auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
— Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 24. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 27. Mai 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 27. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Gottfried Spitzer.
Wien
7. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Dr. Gottfried Spitzer Mag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

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Der Bericht wird in deutscher und in englischer Sprache im Internet veröffentlicht.
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Redaktionsschluss: 7. März 2025
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