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Inhalt
Konzernabschluss 2023
Konzernlagebericht
Konzernabschluss 2023 der OeKB Gruppe
Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrates
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Jahresabschluss 2023
Lagebericht 2023
Oesterreichische Kontrollbank AG – Jahresabschluss 2023
Oesterreichische Kontrollbank AG – Anhang
Bestätigungsvermerk
Zeichenerklärung
Ein gerundeter tatsächlicher Wert unter 500 Euro ist in den Tabellen mit „0“ ausgewiesen.
Ist kein Zahlenwert vorhanden, ist diese Position mit „-“ dargestellt.
Rundungen können Rechendifferenzen ergeben.
Konzernabschluss 2023
Konzernlagebericht
Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2023
Die globale Konjunktur büßte 2023 an Dynamik ein. Laut Prognose vom Oktober 2023 des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg die weltweite Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 3 % (2022: 3,5 %). Zurückzuführen ist das verhaltenere Wachstum primär auf vermehrte geopolitische Spannungen und die Auswirkungen des seit 2021 spürbaren Inflationsschubs auf das Konsum- und Investitionsverhalten. Besonders deutlich war der Abschwung im Euroraum ausgeprägt, dessen industrielle Wettbewerbsfähigkeit unter den Nachwehen des Energiepreisschocks litt (+0,7 %). Als etwas krisenresilienter erwies sich hingegen die US-Konjunktur (+2,1 %), vor allem dank der äußerst expansiven Fiskalpolitik. Das schwierige Umfeld hatte auch auf den Außenhandel einen dämpfenden Effekt. Während sich im ersten Halbjahr noch eine Entspannung der pandemiebedingten Lieferkettenprobleme abzeichnete, drohen seit Jahresende 2023 kriegsbedingt neue Verwerfungen auf den wichtigen Schifffahrtsrouten im Roten Meer. Die Welthandelsorganisation (WTO) geht in ihrer jüngsten Einschätzung von einem Anstieg der internationalen Handelsaktivitäten um lediglich 0,8 % aus. Eine Trendwende wird erst für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet.
Resilientes Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern
In den Schwellen- und Entwicklungsländern fiel die Bilanz 2023 insgesamt positiver aus als in den Industriestaaten. Konkret verzeichnete die aggregierte Wirtschafsleistung gemäß IWF-Schätzung, ähnlich wie im Vorjahr, ein Plus von immerhin 4 %. Im regionalen Vergleich eroberten sich die aufstrebenden Märkte Asiens ihre Position als globaler Wachstumstreiber zurück, angeführt einmal mehr von Indien (+6,3 %). Chinas Konjunkturmotor stotterte zwar aufgrund von Schwierigkeiten auf dem volkswirtschaftlich bedeutsamen Immobilienmarkt, doch dank staatlicher Eingriffe festigte sich der BIP-Anstieg auf 5,0 % (2022: 3,0 %). Die zuletzt boomende Region Mittlerer Osten und Zentralasien profitierte im Berichtsjahr indes nicht mehr von historisch hohen Erdöl- und Erdgaspreisen, was eine Abschwächung des Wachstums auf 2,0 % zur Folge hatte. Auch in Lateinamerika (+2,3 %) und Subsahara-Afrika (+3,3 %) blieb die Wirtschaftsentwicklung hinter dem langfristigen Potenzial zurück. Große Herausforderungen stellten dort die begrenzten fiskalischen Puffer zur Krisenbekämpfung und das erhöhte Schuldenniveau, samt gestiegener Finanzierungskosten, dar.
Heterogene Entwicklungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Ein gemischtes Bild zeigte sich 2023 in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Überraschte die Region nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine noch durch ihre wirtschaftliche Resilienz, so hinterließ die schwache Konjunktur im Euroraum zuletzt deutliche Spuren. Insbesondere in den vier Visegrád-Staaten (Slowakei, Tschechien, Ungarn, Polen) kam das BIP-Wachstum de facto zum Erliegen, was maßgeblich auf die enge Verflechtung mit der strauchelnden deutschen Industrieproduktion zurückzuführen ist. Vergleichsweise solide Wachstumsraten von über 2 % wurden unterdessen im tourismusstarken Kroatien sowie auf dem Westbalkan erzielt. Aktuell stellt das erhöhte Zinsniveau ein nicht unwesentliches Investitionshemmnis in dieser traditionell auch für österreichische Unternehmen chancenreichen Region dar.
Herausforderndes Umfeld belastet die heimische Wirtschaft
Nach der im EU-Kontext beachtlichen Vorjahresbilanz bekam die heimische Wirtschaft 2023 den globalen Gegenwind deutlicher zu spüren. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) rechnet laut aktueller Prognose mit einem BIP-Rückgang von 0,8 %. Während speziell die Industrieproduktion und der Export unter der geringen Dynamik auf den europäischen Hauptabsatzmärkten litten, lastete die hartnäckig hohe Teuerung merklich auf dem Konsum. Gemessen am Euroraum insgesamt lag das Inflationsdifferenzial im Berichtsjahr bei durchschnittlich 2 Prozentpunkten. Für 2024 stellen die Wirtschaftsforschenden aber wieder ein positives, wenn auch nur moderates BIP-Wachstum in Aussicht. Was die Finanzierungsseite betrifft, so lag das Emissionsvolumen auf dem heimischen Markt für Unternehmensanleihen 2023 mit 11,8 Mrd. Euro etwas unter dem Vorjahreswert (13,1 Mrd. Euro). Die Republik Österreich profitierte bei der Begebung von Staatsanleihen unverändert von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und Investoren.
Geschäftsverlauf 2023
Die OeKB Gruppe konnte auch im Geschäftsjahr 2023 trotz allgemeiner Abflachung des Wirtschaftswachstums in allen Geschäftsbereichen eine gute Geschäftsentwicklung verzeichnen. So konnte das Volumen im Exportservice (Exportfinanzierungsverfahren – EFV) und in der Tourismusfinanzierung nahezu gehalten und in der Geschäftstätigkeit der Osterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB) sogar erhöht werden.
Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden auch 2023 für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form des Ergänzungs-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen („Ergänzungs-KRR“ – Betroffenheit vom Ukraine/Russland-Krieg) zur Liquiditätsunterstützung der Exportwirtschaft im Rahmen von 1 Mrd. Euro gemeinsam mit dem BMF zur Verfügung gestellt. Mit passenden flexiblen und innovativen Finanzierungsprodukten (Exportinvest Green und Exportinvest Green Energy, Öffnung der Deckungsmöglichkeiten für die Ukraine, flexiblere Regeln und mehr Unterstützung der grünen Transformation, höhere Deckungsquoten) und weiterhin attraktiven Zinskonditionen konnten die Exportaktivitäten der österreichischen Wirtschaft trotz allgemeinem Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung weiterhin unterstützt werden. Trotzdem ging das Finanzierungsvolumen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) 2023 um 59,7 Mio. Euro auf 20.091,4 Mio. Euro (2022: 20.151,1 Mio. Euro) zurück.
Das Mandat der OeEB zielt darauf ab, die Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungsländern zu fördern, um damit einen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Dieses Ziel soll durch Projekte im Zusammenhang mit erneuerbarer Energie, finanzielle Inklusion für Mikro- und Klein- sowie Mittelbetriebe aber auch Infrastrukturprojekte in Entwicklungsländern erreicht werden. In der Geschäftstätigkeit als Entwicklungsbank konnte auch 2023 das Finanzierungsvolumen für Entwicklungshilfeprojekte um 55,4 Mio. Euro auf 1.363,7 Mio. Euro (2022: 1.308,3 Mio Euro) gesteigert werden.
In der Tourismusfinanzierung stand vor allem die neue Tourismusförderung mit Fokus auf Nachhaltigkeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Mittelpunkt. Im Laufe des Jahres 2023 wurde die OeHT mit der Abwicklung der gewerblichen Tourismusförderung für die nächste Förderperiode wiederbestellt. Dieser Geschäftsbereich konnte 2023, aufgrund des Auslaufens der COVID-Förderprogramme, nicht zur Gänze an das erfolgreiche letzte Jahr anschließen. Das Volumen der Tourismusfinanzierung verringerte sich um 21,4 Mio. Euro auf 1.238,9 Mio. Euro (2022: 1.260,3 Mio Euro).
Bei Wertpapierdienstleistungen, die Expertenwissen erfordern, vertrauen der österreichische Kapitalmarkt und die Republik Österreich seit Jahrzehnten auf die Kompetenzen der OeKB Gruppe. Als hoch spezialisierter Dienstleister und innovativer Infrastrukturentwickler ist die OeKB Gruppe im Kapitalmarkt Service volkswirtschaftlich relevant.
In den Energiemarkt Services erledigt die OeKB Gruppe für die Verrechnungsstellen der Energiebranche das finanzielle Clearing und erbringt Leistungen im Risk-Management.
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich im Geschäftsjahr um 3,7 % von 21.134 Mio. Euro auf 21.918 Mio. Euro. Diese Entwicklung resultierte vor allem aus dem Anstieg der Collaterals für derivative Finanzinstrumente für Absicherungsgeschäfte des EFV.
Die Forderungen an Kunden verringerten sich insbesondere infolge geringerer Collaterals für derivative Finanzinstrumente für Absicherungsgeschäfte des EFV und aus der Geschäftstätigkeit als Entwicklungsbank um 9,0 % von 2.507 Mio. Euro auf 2.282 Mio. Euro.
Der im Geschäftsjahr erwirtschaftete Konzerngewinn in Höhe von 64,0 Mio. Euro übertraf den Vorjahreswert von 58,2 Mio. Euro deutlich. Aufgrund der versicherungsmathematischen Verluste im Zusammenhang mit langfristigen Personalrückstellungen reduzierte sich jedoch das Gesamtergebnis auf 54,8 Mio. Euro (2022: 68,5 Mio. Euro).
Gesamtergebnisrechnung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das operative Ergebnis des Jahres 2023 die Erwartungen übertroffen hat.
Aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus erhöhten sich die Zinserträge auf 872,8 Mio. Euro (2022: 385,5 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen betrugen 749,1 Mio. Euro gegenüber 275,7 Mio. Euro im Vorjahr.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen lag der Zinsüberschuss bei 123,7 Mio. Euro (2022: 109,8 Mio. Euro). Im Zinsüberschuss profitierte die OeKB Gruppe vor allem aus den Wertpapierveranlagungen und aus Geldmarktgeschäften.
Das Provisionsergebnis lag bei 43,2 Mio. Euro (2022: 43,7 Mio. Euro).
Im Kreditgeschäft erhöhte sich das negative Provisionsergebnis um –2,7 Mio. Euro auf –16,9 Mio. Euro (2022:
–14,2 Mio. Euro), vor allem wegen höherer Provisionsaufwendungen für Haftungen der Republik Österreich im Rahmen der Entwicklungshilfefinanzierung.
Das Provisionsergebnis für das Wertpapiergeschäft stieg im Wesentlichen durch höhere Erträge aus der Depotführung sowie der Funktion als Meldestelle und Erträgen aus Bundesanleiheauktionen an und lag bei 36,8 Mio. Euro (2022: 33,7 Mio. Euro).
Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen für die Republik Österreich blieb zum Vorjahr annähernd stabil. Das Neugeschäftsvolumen war mit 6,6 Mrd. Euro ungefähr auf Vorjahresniveau (2022: 6,2 Mrd. Euro). Vor allem stieg das Volumen in den Wechselbürgschaften an. Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der COFAG-Garantien ging erwartungsgemäß zurück. Das Provisionsergebnis aus dem
Garantiegeschäft der Entwicklungshilfefinanzierung lag unter Vorjahresniveau. Das Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft im Rahmen der Tourismusförderung verringerte sich durch den Wegfall der Abwicklung der COVID-19 Programme. Damit erreichte die OeKB Gruppe ein Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft in Höhe von 17,8 Mio. Euro (2022: 19,6 Mio. Euro).
Die Risikovorsorgen (Expected Credit Loss gemäß IFRS 9) veränderten sich im Geschäftsjahr um +0,7 Mio. Euro (2022: +3,6 Mio. Euro). Für diese Entwicklung trugen im Wesentlichen die Neubewertung von POCI-Vermögenswerten (Ankauf von Exportforderungen) sowie deutlich geringere Risikovorsorgen aus der Tourismusfinanzierung, welche aufgrund besserer Zukunftsprognosen reduziert werden konnten, bei.
Im Geschäftsjahr erzielte die OeKB Gruppe ein Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, in Höhe von -1,0 Mio. Euro (2022: -9,6 Mio. Euro). Dieses resultierte aus dem Ergebnis der Fair Value-Bewertung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von -0,6 Mio. Euro (2022: -9,5 Mio. Euro) und dem Ergebnis der Devisenbewertung in Höhe von -0,4 Mio. Euro (2022:
-0,1 Mio. Euro). Wesentlicher Grund für dieses im Jahr 2023 realisierte Ergebnis war die Bewertung von Fonds im Zusammenhang mit Entwicklungsfinanzierung.
Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz blieben mit 2,6 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (2022: 2,6 Mio. Euro).
Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 11,1 Mio. Euro (2022: 5,1 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür war ein sehr gutes versicherungstechnisches Ergebnis (Combined Ratio 2023: 48 %; 2022: 59 %) bei der Kreditversicherungstochter Acredia Versicherung AG, aber vor allem der Erstanwendungseffekt (4,0 Mio. Euro) durch den Umstieg auf die Bilanzierungsstandards IFRS 17 und IFRS 9 (2022: IFRS 4 und IAS 39). Auch die CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH (CCP.A) konnte durch das gestiegene Zinsniveau ihr Ergebnis deutlich steigern.
Im Bereich der Verwaltungsaufwendungen (104,6 Mio. Euro; 2022: 91,8 Mio. Euro) gab es gegenüber dem Vorjahr bei den Personalaufwendungen einen Anstieg (66,9 Mio. Euro; 2022: 62,0 Mio. Euro), der aus den gestiegenen laufenden Gehältern (inkl. Lohnnebenkosten) und vor allem höheren Kosten für Altersvorsorge und Sozialkapital resultiert. Der Sachaufwand lag mit 32,3 Mio. Euro (2022: 25,0 Mio. Euro) wegen gestiegenen Raumaufwendungen und IT-Aufwendungen über dem Vorjahr, aber trotz der allgemeinen Teuerung noch immer unter unseren Erwartungen. Die Abschreibungen erhöhten sich durch die Investitionen in eine neue (auch digitale) Arbeitswelt auf 5,4 Mio. Euro (2022: 4,8 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus Dienstleistungen, aus der Vermietung von nicht für den Geschäftsbetrieb notwendigen Räumlichkeiten, den Erträgen aus dem ESG Data Hub sowie Erträgen aus der Vorsteuerkorrektur und den Aufwendungen aus der Stabilitätsabgabe und lag mit 5,2 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von 7,3 Mio. Euro. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Auslaufen der COVID-19 Sonderprogramme für die Tourismuswirtschaft und damit einhergehend dem Wegfall der Vergütungen der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT) für die Umsetzung der Maßnahmen.
Im Jahr 2023 betrug der Gewinn vor Steuern 80,9 Mio. Euro (2022: 70,8 Mio. Euro). Der Gewinn lag nach Berücksichtigung der Steuern in Höhe von 16,8 Mio. Euro (2022: 12,6 Mio. Euro) bei 64,0 Mio. Euro (2022: 58,2 Mio. Euro).
Das Sonstige Ergebnis lag bei –9,2 Mio. Euro (2022: +10,3 Mio. Euro). In beiden Jahren war dieses Ergebnis vor allem durch versicherungsmathematische Verluste bzw. Gewinne aus leistungsorientierten Pensionszusagen beeinflusst, überwiegend durch die Veränderung des Diskontierungszinssatzes (2023: Verringerung von 3,75 % auf 3,24 %; 2022: Erhöhung von 1,00 % auf 3,75 %). Gehalts- und Pensionstrend waren zum Vorjahr unverändert, jedoch wirken sich die länger als ursprünglich angenommenen anhaltenden Teuerung und höhere Inflationsraten auf beide Trends aus.
Das Gesamtergebnis erreichte 54,8 Mio. Euro im Jahr 2023 gegenüber 68,5 Mio. Euro im Vorjahr.
Segmentergebnisse
Die Aktivitäten der OeKB Gruppe werden auf vier Geschäftssegmente verteilt. Die Abgrenzung dieser Geschäftsbereiche – in Export Services, Kapitalmarkt Services, Tourismus Services und Sonstige Services – basiert auf dem Geschäftsmodell, der internen Steuerung und der zusätzlichen internen Finanzberichterstattung an den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz.
Der Zinsüberschuss im Segment Export Services lag vor allem an gestiegenen Finanzierungsvolumina in der Entwicklungsfinanzierung und höheren Erträgen aus Repo- und Geldmarktgeschäften mit 98,0 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2022: 93,4 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis lag mit –2,2 Mio. Euro unter dem Vorjahr (2022: 0,1 Mio. Euro). Die Provisionserträge aus Finanzierungen aus der Geschäftstätigkeit als Entwicklungsbank sowie die Erträge der Abwicklung der Exporthaftungen verringerten sich leicht zum Vorjahr. Die Provisionsaufwendungen stiegen wegen höherer Haftungsentgelte an die Republik Österreich für die Entwicklungshilfefinanzierungen an, was zum negativen Provisionsergebnis führte.
Das Kreditrisikoergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus der Aufwertung von POCI-Vermögenswerten aufgrund von höheren erwarteten Rückflüssen.
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug
–0,8 Mio. Euro (2022: +0,2 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes erhöhten sich wegen höherer Personal- und Sachaufwendungen auf 66,0 Mio. Euro (2022: 56,2 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von –1,6 Mio. Euro (2022: -0,7 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus der Stabilitätsabgabe, sowie den Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen.
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 27,9 Mio. Euro (2022: 39,9 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Kapitalmarkt Services betrug 0,1 Mio. Euro und lag somit durch die gestiegenen Zinsen über Vorjahresniveau (2022: -0,1 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis im Segment lag mit 40,4 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2022: 36,8 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte vor allem aus höheren Provisionserträgen aus Depotgebühren, der Serviceausweitung bei Bundesanleiheauktionen und durch höhere Erträge aus der Funktion als Meldestelle sowie der Fonds-KESt-Dienstleistungen.
Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz lagen wegen geringeren Dividendenzahlungen mit 2,3 Mio. Euro knapp unter Vorjahresniveau (2022: 2,4 Mio. Euro).
Die Gewinnanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, stammen aus der CCP.A und stiegen mit 1,5 Mio. Euro vor allem wegen höherer Zinserträge über das Vorjahresniveau (2022: 0,6 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen stiegen vor allem wegen höherer Personal- und Sachaufwendungen auf 24,7 Mio. Euro (2022: 21,9 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 0,4 Mio. Euro (2022: 0,4 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen.
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 20,0 Mio. Euro (2022: 18,2 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Tourismus Services lag bei 9,7 Mio. Euro (2022: 12,8 Mio. Euro). Vor allem der Rückgang im Finanzierungsvolumen und das gestiegene Zinsniveau belasteten das Ergebnis.
Das Provisionsergebnis resultierte im Wesentlichen aus der Abwicklung der Tourismusförderungen sowie Haftungsentgelten aus der Geschäftstätigkeit der OeHT. Das Provisionsergebnis lag vor allem wegen geringeren Erträgen aus dem Garantiegeschäft (Wegfall der COFAG-Haftungen für COVID-19) bei 3,8 Mio. Euro (2022: 6,0 Mio. Euro).
Aufgrund der verbesserten Zukunftsaussichten der österreichischen Tourismuswirtschaft (COVID-19) veränderte sich das Kreditrisikoergebnis in der ECL-Berechnung weiter um +0,3 Mio. Euro (2022: +0,4 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes betrugen 7,8 Mio. Euro (2022: 7,7 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 0,9 Mio. Euro (2022: 2,4 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus Dienstleistungen. Der Rückgang resultiert aus dem Wegfall der Sonderprogramme für die Unterstützung der Tourismuswirtschaft im Zuge der COVID-19-Maßnahmen (Insolvenzabsicherung, Schutzschirm für Veranstaltungen).
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 6,8 Mio. Euro (2022: 14,0 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Sonstige Services erhöhte sich durch das gestiegene Zinsniveau und aufgrund gestiegener Volumina in den Wertpapierveranlagungen sowie gestiegenen Erträgen aus Geldmarktgeschäften von 3,8 Mio. Euro auf 16,0 Mio. Euro.
Das Provisionsergebnis stieg aufgrund des verbesserten Provisionsergebnisses aus Kontoführung und Zahlungsverkehr auf 1,2 Mio. Euro (2022: 0,9 Mio. Euro).
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug
–0,2 Mio. Euro (2022: -9,8 Mio. Euro). Ein Großteil der Bewertungsverluste des Jahres resultiert auf der Fremdwährungsbewertung.
Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 9,6 Mio. Euro (2022: 4,5 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür war eine sehr gute Schadenquote und der Erstanwendungseffekt aus IFRS 17 bei der Kreditversicherungstochter Acredia.
Die Verwaltungsaufwendungen waren aufgrund gestiegener Personalaufwendungen mit 6,1 Mio. Euro (2022: 5,9 Mio. Euro) über Vorjahresniveau.
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 5,4 Mio. Euro (2022: 5,1 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen und Mieterträgen sowie Erträgen im Zusammenhang mit der Vorsteuerkorrektur für das Vorjahr.
Der Gewinn vor Steuern des Segmentes lag bei 26,2 Mio. Euro (2022: Verlust vor Steuern 1,2 Mio. Euro).
Bilanzentwicklung
Zum 31. Dezember 2023 betrug die Barreserve (Stand der liquiden Mittel in Form von Guthaben bei Zentralnotenbanken) 497,9 Mio. Euro (2022: 319,5 Mio. Euro).
Der Stand der Forderungen an Kreditinstitute erhöhte sich im Wesentlichen wegen der gestiegenen Sichteinlagen aufgrund von Collateral Hinterlegungen sowie Geldmarktgeschäften auf 21.918,3 Mio. Euro (2022: 21.134,3 Mio. Euro). Die Forderungen an Kunden verringerten sich wegen geringerer Sichteinlagen aufgrund von Collateral Hinterlegungen von 2.507,1 Mio. Euro auf 2.282,3 Mio. Euro.
Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte lagen mit 2.606,1 Mio. Euro aufgrund höherer Wertpapierveranlagungen über Vorjahresniveau (2022: 2.532,1 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen aufgrund von Geldmarktgeschäften an (2023: 1.139,8 Mio. Euro; 2022: 952,7 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken wegen geringerer Sichteinlagen aufgrund von Collateral Hinterlegungen (2023: 1.134,4 Mio. Euro; 2022: 1.240,3 Mio. Euro).
Die verbrieften Verbindlichkeiten stiegen um 915,0 Mio. Euro von 27.093,9 Mio. Euro auf 28.008,8 Mio. Euro.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 betrug 35.042,9 Mio. Euro und erhöhte sich somit um 1.429,7 Mio. Euro bzw. 4,3 % (2022: 33.613,3 Mio. Euro).
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Cost-Income-Ratio* für 2023 betrug zum Stichtag 56,1 % (2022: 53,3 %) und lag damit über Vorjahresniveau.
Das Konzerneigenkapital lag zum 31.12.2023 mit 921,9 Mio. Euro über Vorjahresniveau (31.12.2022: 900,6 Mio. Euro).
Die anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel gemäß VO (EU) Nr. 575/2013 betrugen zum Stichtag 852,0 Mio. Euro. Zum 31.12.2022 betrug dieser Wert 835,4 Mio. Euro.
Die Kernkapitalquote (Kernkapital/[Eigenmittelanforderungen/8 %]) betrug zum Stichtag 108,2 %. Der Vergleichswert des Vorjahres beträgt 119,1 %. Weitere Kennzahlen entnehmen Sie bitte dem Anhang Note 28.
*Berechnung der Cost-Income-Ratio: Verwaltungsaufwand/(Gewinn vor Steuern + Verwaltungsaufwand – Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden - Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten)
Der Return on Equity (den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Gesamtergebnis/den Eigentümern des Mutterunternehmens durchschnittlich zurechenbares Eigenkapital) verringerte sich im Jahr 2023 von 7,7 % auf 6,0 %.
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der OeKB Gruppe nicht aktiv betrieben.
Bericht über Zweigniederlassungen
Die OeKB Gruppe unterhält keine in- und ausländischen Zweigniederlassungen.
Risikomanagementsystem
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger-, Kunden- und Unternehmensinteressen. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen wesentlichen Kontrollen. Eine IKS-Richtlinie gibt den verbindlichen methodischen Rahmen für das IKS der OeKB Gruppe vor.
Das Interne Kontrollsystem der OeKB Gruppe bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumgebung
Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Kernprozessen und Kontrollschritten sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Internal Audit/Group Audit überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich Finance die Einhaltung der internen Vorschriften. Die Leitung Internal Audit/Group Audit berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Risikobeurteilung
Das Risikomanagement der OeKB Gruppe hat das Ziel, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen sowie Kontrollen zu deren Verminderung zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von Transaktionen. Das Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf Risiken, die als wesentlich beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.
Kontrollaktivitäten
In der OeKB Gruppe besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert werden.
Das IKS und seine Kontrolle bezieht alle wesentlichen Geschäftsprozesse mit ein, damit die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit erfüllt wird und die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-finanzielle Berichterstattung) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften (Compliance) gewährleistet sind. Die OeKB Gruppe hat prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen implementiert. Die definierten Kontrollen werden durchgeführt und dokumentiert bzw. sind automatische Kontrollen in den Systemen nachvollziehbar.
IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird überwiegend die Software SAP (OeHT: Mesonic) verwendet. Die Konsolidierung findet in SAP statt. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.
In Tochtergesellschaften ist die dortige Geschäftsführung verantwortlich für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Dieses muss den jeweiligen Anforderungen der Gesellschaft in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie der Einhaltung der bestehenden konzernweiten Richtlinien und Vorschriften entsprechen.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der Vorstand überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Er ist Teil des Non-Financial Risk Komitees, welches vierteljährlich stattfindet.
Überwachung
Zu veröffentlichende Abschlüsse und steuerungsrelevante interne Dokumente werden von leitenden Mitarbeitenden u.a. der Abteilung Finance und vom Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell (3 Lines Modell) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie – z. B. Risiko Management, Compliance, Legal – implementiert und überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Kontrollen. Die dritte Verteidigungslinie stellt Internal Audit/Group Audit mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.
Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB Gruppe eine möglichst große Sicherheit aller betrieblichen Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen begegnen erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird überwacht. Internal Audit/Group Audit prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem jährlichen Prüfungsplan.
Risikomanagement
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten OeKB Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.
Innerhalb der OeKB Gruppe erfüllt die OeKB als Mutterinstitut die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur und ist zentrale Dienstleisterin für den Kapitalmarkt. Die zur OeKB Gruppe zählenden, vollkonsolidierten Tochterinstitute ergänzen diese Funktionen: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG ist die offizielle Entwicklungsbank der Republik Österreich, die OeKB CSD GmbH ist Zentralverwahrer in Österreich gemäß EU-CSD Regulation und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank dient als zentrale Fördereinrichtung für den Tourismus in Österreich. Diese besondere Stellung der Bank und ihrer Tochterunternehmen und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die Geschäfts- und Risikopolitik der OeKB Gruppe.
Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Diesbezüglich ist die OeKB Gruppe von maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen, wie zum Beispiel der Capital Requirements Regulation (CRR Verordnung [EU] Nr. 575/2013), ausgenommen. In der Risikodeckungsrechnung der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko geführt, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung durchgeführt wird. Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB Gruppe betreffen Liquiditätsbestimmungen sowie europäische und nationale Regelungen zur Bankenunion (z. B. Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD).
Ganzheitliches Risikomanagement
Zur Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges, einer transparenten Unternehmensführung und der Einhaltung der Sorgfaltsverpflichtungen, stützt sich der Vorstand der OeKB auf ein umfassendes Managementsystem. Ergänzend zu einer adäquaten Aufbau- und Prozess-Organisation verfügt die OeKB Gruppe über ein umfassendes internes Richtlinien-System, das dem Vorstand zur Steuerung der Gruppenrisiken dient.
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und -strategie, die der Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät. Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und
-strategie der OeKB Gruppe stehen. Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet. In der Verfahrensbeschreibung zur Dokumentenlenkung erfolgt eine klare Zuordnung von Aufgaben und Rollen für das Erstellen, Prüfen, Freigeben, Verteilen, Ändern und Archivieren von Dokumenten. Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Prozesse und einer richtigen Finanzberichterstattung ist ein wirksames Internes Kontrollsystem eingerichtet. Als 3rd Line of Defence fungieren Internal Audit/Group Audit.
ICAAP und ILAAP
Ungeachtet der erwähnten Ausnahmebestimmungen hat die OeKB Gruppe ein Risikomanagementsystem implementiert, dessen Kern das Interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) der OeKB Gruppe bildet. Dieses ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Neben der Steuerung des Kredit- und Marktrisikos sowie der operationellen Risiken sind die Steuerung des Liquiditätsrisikos und des Geschäftsrisikos wesentliche Aspekte des Risikomanagementprozesses.
Wesentliche Risikosteuerungsgrößen und Risikodeckungsrechnung
Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken der OeKB Gruppe ist das ökonomische Kapital, das über das Konzept des Value at Risk (VaR) bzw. Credit Value at Risk (CVaR) auf Basis eines einjährigen Beobachtungshorizontes ermittelt wird. Wesentliche Bestandteile des Gesamtrisikos sind das Markt-, Kredit- und operationale Risiko. Die Bestimmung des Geschäftsrisikos erfolgt auf Basis statistischer Plan/Ist-Abweichungsanalysen.
In der Risikodeckungsrechnung wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungspotenzial entsprechend den beiden Sichten (Going Concern und Gone Concern) gegenübergestellt. Daraus abgeleitete und vom Vorstand beschlossene Limits werden regelmäßig überwacht.
Das EFV wird im OeKB-ICAAP als Beteiligungsrisiko (Teil des Kreditrisikos) betrachtet, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung (ICAAP EFV) durchgeführt wird. Dabei werden die Risiken im EFV bewertet (insbesondere Kredit-, Zinsänderungs-, Refinanzierungs- und CVA-Risiko) und dem Risikodeckungspotenzial (i. e. Zinsenausgleichsrückstellung) gegenübergestellt. Die wesentlichen Risikomessgrößen im ICAAP EFV sind der CVaR für das Kreditrisiko und der Earnings at Risk für das Marktrisiko. Ein die Zinsenausgleichsrückstellung gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt als Kreditrisiko in den OeKB-ICAAP ein, was bislang noch nicht eingetreten ist.
Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.
Das Zinsänderungsrisiko wird zusätzlich auf Basis von aus Zinsschocks ermittelten Sensitivitäten sowohl aus Ertrags- wie auch aus Barwertsicht überwacht und gesteuert.
Risikoappetit
Den Risikoappetit definiert die OeKB Gruppe vor allem in Hinblick auf die Konfidenzniveaus, zu denen das ökonomische Kapital ermittelt wird. In der Gone Concern Sicht wird für unerwartete Verluste ein statistisches Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,98 % festgelegt, was gemäß der internen Rating-Masterskala dem aktuellen Rating der OeKB (S&P: AA+/Moody‘s: Aa1) entspricht.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt primär über die definierte Survival Period, die mittels Liquiditäts-Gap Analysen unter Stress ermittelt wird. Als Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt.
Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar; die Definition des Risikoappetits erfolgt daher primär qualitativ. Regelmäßige Risikobeurteilungen und Berichte der Verantwortlichen an den Vorstand geben diesem entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten. Die Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks erfolgt mittels fünfstufigem Ampelsystem. Softwaregestützt werden quartalsweise die unterschiedlichen Risikokategorien sowie potenzielle ESG-Auswirkungen workflowbasiert dezentral beurteilt. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine integrierte Beurteilung der Gesamtlage.
Nachhaltigkeits- und Klimarisiken
Seit vielen Jahren setzt die OeKB Gruppe wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nachhaltigkeitspolitik spiegelt die Verantwortung für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Entwicklung und für die Stakeholder innerhalb und außerhalb der Gruppe wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im Rahmen des Management Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert. Differenziert nach Geschäftsfeldern werden die Auswirkungen auf Umwelt und Soziales im Rahmen der regelmäßigen Umweltaspektebewertung analysiert. Im Nachhaltigkeitsbericht werden zudem die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Geschäftsmodell entlang der Wertschöpfungskette der OeKB KI-Gruppe detailliert beschrieben: Für die Input- und die Kernprozesse werden die möglichen negativen Auswirkungen (Bruttorisiko), die Mitigationsmaßnahmen und das verbleibende Nettorisiko dargestellt. Ebenso inkludiert sind die Chancen sowie die positiven Impacts, d. h. die Wertschöpfung. Ergänzt wird die Übersicht durch ein Matching der einzelnen Prozesse mit den wesentlichen Themen, den Belangen gem. NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) sowie den SDG-Schwerpunkten. Wie die OeKB Gruppe mit diesen Risiken umgeht und diese mitigiert, zeigen die umgesetzten Managementansätze. Der Anteil der Geschäftsfelder, die ESG-Kriterien unterliegen, berücksichtigt neben Umwelt- und Sozialkriterien auch Governance-Aspekte, wie Transparenz, Sicherheit und Compliance. Zusätzlich findet seit dem Jahr 2022 eine doppelte Wesentlichkeitsbetrachtung statt, bei der auch die Auswirkungen der OeKB Gruppe auf Umwelt und Soziales analysiert werden, die sogenannte inside-out Betrachtung.
Das seit 2001 eingeführte zertifizierte Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung und die seit 2003 jährlich stattfindende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Global Reporting Initiative (GRI) stellen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems sicher. In der Nachhaltigkeitsstrategie 2021-2025 wurden ambitionierte Ziele formuliert, die schrittweise umgesetzt werden. Als Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability Bonds zur Refinanzierung im EFV und die gemeinsam mit dem BMF geschaffenen Instrumente „Exportinvest Green“ und „Exportinvest Green Energy“ angeführt werden.
Mit dem OeKB > ESG Data Hub bietet die OeKB auch in Hinblick auf die zunehmende Regulatorik im Bereich der Nachhaltigkeit ein wichtiges Service. Ein Großteil des heimischen Bankensektors nutzt bereits diese zentrale Online-Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen, womit ein österreichischer Standard etabliert werden konnte.
Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbesondere des Klimawandels und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen grundsätzlich mittel- bis langfristig steigende Gefahren vor allem im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Auch das Thema Greenwashing wird als relevant angesehen und durch entsprechende Maßnahmen gesteuert und überwacht. Gleichzeitig ergeben sich aus den Entwicklungen im ESG-Bereich auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Die OeKB Gruppe setzt daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der Geschäftsstrategie. ESG-Risiken stellen keine eigene Risikokategorie dar, sondern sind Faktoren, die auf die anderen Risikokategorien wirken. Seit Jahren ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen expliziter Bestandteil der Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe; jährlich erfolgt eine umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an Risikomanagement Komitee (RMK), Vorstand und Aufsichtsrat. Um den wachsenden Erwartungen der Aufsicht und Regulatorik gerecht zu werden und ESG-Risiken weiter in das Risikomanagement zu integrieren, wurde 2023 ein ESG-Tool mit Fokus auf Klima-Stresstests, ESG-Risiko-Scores und finanzierte Treibhausgase getestet. Die weitere Umsetzung ist für 2024 geplant.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Verantwortung der OeKB Gruppe
Seit 1946 stärkt die OeKB Gruppe den Standort Österreich und als private Unternehmen mit staatlichem Auftrag stehen sie zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Viele Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Mit ihrem breiten Kompetenzspektrum konzentriert sie sich auf die fünf Servicebereiche Export Services, Kapitalmarkt Services, Energiemarkt Services, Entwicklungsfinanzierung und Tourismus Services.
Die Unternehmen der OeKB Gruppe stellen Exporthaftungen der Republik Österreich und Kreditversicherungspolizzen aus und übernehmen damit anteilig Zahlungsausfallsrisiken im Ausland. Mit Kommerzbanken als Partner des Export Services erhalten kleine, mittlere und große Unternehmen zinsgünstige Finanzierungslösungen, die diese für Exportgeschäfte, Beteiligungen im Ausland oder für Investitionen im Inland benötigen. Bei der Refinanzierung dieser Finanzierungen kommt überwiegend eine entgeltliche Garantie der Republik Österreich gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) zur Anwendung (Gläubigergarantie), wodurch die OeKB im internationalen Kapitalmarkt ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Daher steht das sehr gute Rating der OeKB Gruppe in engem Zusammenhang mit dem Rating der Republik Österreich.
Jedes österreichische Wertpapier kommt mit den Kapitalmarkt Services in Kontakt, deren Leistungen auch mehrere gesetzlich verankerte Aufgaben umfassen. Unter anderem dient die OeKB Gruppe als gesetzliche Meldestelle nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG), Verwahrer von Wertpapieren, nationale Vergabestelle für internationale Wertpapierkennnummern (ISIN) und auktioniert österreichische Bundesanleihen.
Mit jahrzehntelangem Know-how im Finanzclearing und Risk Management stehen die Energiemarkt Services der OeKB Gruppe im Dienst des liberalisierten österreichischen Energiemarkts. Kernaufgaben sind Prüfung der Bonität von Marktteilnehmern, Übernahme von Finanzclearing, Zahlungsabwicklung und Risk Management. Als „General Clearing Member“ an der European Commodity Clearing (ECC) werden „Non-Clearing Members“ betreut und für diese das Sicherheiten-Management und die finanzielle Abwicklung übernommen.
Als offizielle Entwicklungsbank der Republik Österreich finanziert die OeKB-Tochter Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB) Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, wo häufig Zugang zu Finanzprodukten fehlt. Das so generierte und nachhaltige Wachstum soll die Lebenssituation der Menschen in diesen Ländern verbessern. Projektbezogene Programme der OeEB verstärken die entwicklungspolitische Wirkung. Weiters kann die OeKB zinsgestützte Kredite (Soft Loan Finanzierungen) des Bundesministeriums für Finanzen für bestimmte Projekte in ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern anbieten. Diese sind zwar nicht unbedingt wirtschaftlich tragfähig, jedoch ermöglichen Soft Loans und Zuschussleistungen die Realisierung nachhaltiger, österreichischer Projekte in diesen Ländern und tragen zur Entwicklung des Empfängerlandes bei.
Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Österreich, wobei die OeKB Gruppe mit einer Vielzahl an Services die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei ihrem Wachstum und beim Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) ist seit 1947 die nationale Anlaufstelle für Förderungen und Finanzierungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Sie wickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes ab. Die Förderprodukte reichen von Barzuschüssen über Haftungsübernahmen bis zu zinsgestützten Krediten. Die OeKB sorgt für maßgeschneiderte Finanzierungen, die Betriebe mit hohem Ausländernächtigungsanteil in Anspruch nehmen können.
Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln nimmt seit vielen Jahren einen wichtigen Stellenwert in der Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe ein. Die Bedeutung der Nachhaltigkeit kann man aus den zahlreichen Maßnahmen und Initiativen der OeKB Gruppe erkennen. Mit dem European Green Deal hat die Europäische Kommission Ende 2019 das Ziel ausgegeben, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden – und die Finanzbranche ist ein ganz zentraler Akteur bei der Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit. Investitionen müssen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden, und dabei bildet ein vielfältiges und stetig zunehmendes Regelwerk den Rahmen.
Die regulatorischen Anforderungen haben sich somit auch für die OeKB Gruppe erhöht. Seit 2022 ist die Gruppe durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) zur Offenlegung verpflichtet. Unternehmen müssen demnach zu einer Reihe von sozialen und ökologischen Themen ihre identifizierten Risiken, Strategien, erzielten Ergebnisse und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren berichten. Auf freiwilliger Basis wurde bereits seit 2001 berichtet. Regulatorische Verpflichtungen in diesem breiten und dynamischen Themenfeld steigen kontinuierlich an. Das ESG- (Environmental, Social, Governance - zu Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) Management Team der OeKB Gruppe beobachtet, analysiert und evaluiert diese Entwicklungen laufend.
Als EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) -registriertes und -begutachtetes Unternehmen haben sich die OeKB sowie die Töchter OeEB, OeKB CSD und OeHT verpflichtet, im Kerngeschäft und im Betrieb Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und gesellschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen und jährlich Ziele zur Verbesserung konsequent zu verfolgen. Bereits seit 2001 kann die OeKB Gruppe ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung vorweisen. Die EMAS-Umwelterklärung ist Teil des jährlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichts. Dieser wird seit 2003 gemäß GRI (Global Reporting Initiative) verfasst und einer externen Prüfung unterzogen. Dank dieser langjährigen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den direkten und indirekten Umweltauswirkungen, konnte die OeKB Gruppe ein umfassendes Umweltdatenmanagement im Betrieb aufbauen. Das regelmäßige Monitoring, das Ableiten von Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche sowie das Reporting der Umweltkennzahlen sind integraler Bestandteil des OeKB Gruppen Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Sämtliche Kennzahlen und Entwicklungen sind im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht der OeKB Gruppe veröffentlicht.
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2021–2025 mit ambitionierten Zielsetzungen für 2025 ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der OeKB Gruppe. Die OeKB Gruppe setzt sich mit Zukunftstrends kritisch auseinander, um im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich zu bleiben und um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Klimawandel, Ressourcenknappheit und Sustainable Finance sind wesentliche Herausforderungen, aber auch genauso große Chancen in diesem Zusammenhang.
Um Unternehmen beim Umstieg auf Erneuerbare Energien gezielt zu unterstützen, stellt die OeKB mit der Exportinvest Green Energy im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) seit Februar 2023 eine besonders attraktive Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Exportunternehmen und deren zuliefernde Unternehmen, die am heimischen Standort in erneuerbare Energiequellen investieren und damit ihren Verbrauch von fossiler Energie reduzieren, können von einer erweiterten Finanzierungshöhe und höheren Risikoübernahme profitieren.
Im November 2023 wurde der vierte Sustainability Bond begeben. Seit Oktober 2019 hat die OeKB damit insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro auf den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen, um Umwelt- und Sozialprojekte zu finanzieren. Das Sustainable Financing Framework mit verpflichtenden Leitlinien für die Begebung von nachhaltigen Anleihen und klaren Vorschriften für die Verwendung der daraus erzielten Erlöse bildet die Basis für die Begebung von Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds. Das Framework wurde extern von Sustainalytics, einem der führenden unabhängigen ESG- und Corporate-Governance-Research-Unternehmen, geprüft und bestätigt.
Einen Schwerpunkt setzt die OeKB Gruppe bei der schrittweisen Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Bereits 2020 wurde ein TCFD-Core-Team ins Leben gerufen. Seither werden Governance, Strategie, Risikomanagementansatz, Zielsetzungen und Indikatoren im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
Um die Anforderungen der EU Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (EU) 2020/852 zu erfüllen, wurden seit 2022 entsprechende Projekte umgesetzt, um diese Offenlegungsverpflichtungen zu erfüllen.
Ein zukunftsträchtiges Produkt der OeKB im Bereich ESG ist der OeKB > ESG Data Hub. Die zentrale Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen wird bereits von rd. 80 % des heimischen Bankensektors, gemessen am Kreditvolumen der Firmenkunden, genutzt und über 600 Unternehmen haben sich registriert. ESG-Daten sind unerlässlich, um Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Die Unternehmen erhalten mit einem Dashboard eine strukturierte Zusammenfassung ihrer Nachhaltigkeitsdaten und damit eine wichtige Orientierung, um die nächsten Schritte in Richtung Nachhaltigkeit setzen zu können.
Die OeKB besitzt seit 2006 das Zertifikat Audit berufundfamilie. Seit 2018 ist die OeEB ebenfalls zertifiziert. Seit Februar 2022 besitzt die OeKB das österreichische Gütesiegel equalitA für innerbetriebliche Frauenförderung. Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt die OeKB Gruppe bei den Themen Diversität und Inklusion einen besonderen Schwerpunkt. Die OeKB, die OeEB und die OeKB CSD nehmen auch am Programm Target Gender Equality des UN Global Compact teil.
Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB) feierte im letzten Jahr ihr 15. Jubiläum. Seit ihrer Gründung hat sie 500 Projekte, die zu nachhaltiger Entwicklung beitragen, umgesetzt. Das Thema Klimaschutz nimmt dabei eine zentrale Rolle ein und spiegelt sich auch in den 2023 unterzeichneten Projekten deutlich wider.
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) ist seit 2019 Teil der OeKB Gruppe. Der 2023 vorgestellte Unternehmensclaim „Tourismus gemeinsam gestalten“ markierte den Startschuss zur Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes mit den Fokusthemen grüne Transformation, der Sicherstellung von Betriebsübergaben und der Attraktivierung der Tourismusbranche als Arbeitgeberin.
Die OeKB CSD GmbH (OeKB CSD) nimmt seit 2015 als eigene Gesellschaft die Rolle des österreichischen Zentralverwahrers wahr und hat im November 2022 die Issuer Platform in Betrieb genommen. Dieser „digitale Tresor“ ermöglicht Emittenten österreichischer Wertpapiere die Anlage und Verwaltung digitaler Wertpapiere. Wie alle Töchter ist die OeKB CSD in das Nachhaltigkeitsmanagement der OeKB Gruppe voll eingebunden.
Viele der Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Indem die OeKB Gruppe soziale und gesellschaftliche Anliegen unterstützt, übernimmt sie auch der Gesellschaft gegenüber aktiv Verantwortung. Die OeKB Gruppe fördert Projekte und Organisationen, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und die sich dafür einsetzen, allen Menschen ein würdiges und chancenreiches Leben zu ermöglichen. So werden beispielsweise seit vielen Jahren Organisationen wie Teach For Austria oder das START-Stipendienprogramm unterstützt.
Details zu den umfangreichen Aktivitäten der OeKB Gruppe finden Sie im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
People & Culture
Gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für die OeKB und ihre Tochterunternehmen große Bedeutung. Aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Exportwirtschaft und den Tourismus Österreichs sowie den Kapital- und Energiemarkt sind Servicequalität und Expertise in Verbindung mit einem nachhaltigen Ertrags-, Kosten- und Risikobewusstsein entscheidende Faktoren für den Erfolg.
Im Berichtsjahr wurde die kulturelle Basis des Unternehmens, die Mission-Statements und die Unternehmenswerte, auf den Prüfstein gestellt und an den aktuellen Entwicklungen gemessen. In einem gelungenen Prozess wurde die neue Vision entwickelt, die Unternehmenswerte bestätigt, und die Mission Statements überarbeitet.
Die neuen Arbeitswelten mit fortschreitend neuer Büroumgebung und Homeoffice als fixer Bestandteil der Arbeitsrealität erfordern eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für die Förderung der digitalen Kompetenzen und von Prozessmanagement genauso zu sorgen wie für das Managen des demografischen Wandels.
Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB Gruppe. Familienfreundliche Maßnahmen, wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeit, sprechen auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie legen. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wird aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslaufbahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale Fitness positiv zu beeinflussen.
Die Vergütung der OeKB orientiert sich – neben den Marktbenchmarks – an der individuellen Leistung, am Risikoverhalten und am Unternehmenserfolg. Für die Oesterreichische Entwicklungsbank, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank und die OeKB CSD sind ebenfalls entsprechende Vergütungsmodelle in Anwendung, die von der Vergütungspolitik der OeKB als Mutterunternehmen abgeleitet sind.
Zum Jahresende 2023 betrug der Mitarbeiterstand 473 Vollzeitäquivalente (im Vorjahr 470). Der Gewinn vor Steuern pro Vollzeitäquivalent betrug im Geschäftsjahr 171 Tsd. Euro (2022: 151 Tsd. Euro).
Mitarbeitende der OeKB Gruppe 1 | | |
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Stand per | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Angestellte insgesamt | 520 | 516 |
Davon Teilzeitbeschäftigte | 138 | 135 |
Teilzeitbeschäftigte in Prozent | 26,5 % | 26,2 % |
Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte | 473 | 470 |
Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB | 464 | 471 |
Durchschnittliches Lebensalter | 46,1 | 45,7 |
Durchschnittliches Dienstalter | 15,4 | 15,9 |
Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA 2 | 7,8 | 7,2 |
Frauenanteil | 55,8 % | 56,0 % |
Frauenanteil in Führungspositionen | 33,3 % | 29,2 % |
Fluktuationsrate 3 | 5,6 % | 6,4 % |
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¹Inkl. Angestellte, die in die Acredia AG delegiert wurden.
22022: exkl. coronabedingte Fehlzeiten (rund 2 Krankheitstage VZ pro MA pro Jahr)
3Die Fluktuationsrate errechnet sich aus den Abgängen (exkl. Pensionierungen) x 100 dividiert durch die Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. Aufgrund der niedrigen Fluktuationsrate ist ein getrennter Ausweis nach Geschlecht und Altersstruktur nicht sinnvoll.
Ausblick auf 2024
Für das Jahr 2024 erwarten wir beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine leicht bessere Geschäftsentwicklung als 2023. Die COVID-19 Sonder-Programme laufen bis 2025 aus. Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Zuge der regionalen Auswirkungen im Zusammenhang mit Lieferkettenproblemen, den nachhaltig gestiegenen Energiekosten, allgemeiner Teuerung und geldpolitischer Gegenmaßnahmen abgeschwächt. Auch der Ukraine/Russland-Krieg, die westlichen Sanktionen sowie der Nahost-Konflikt werden das Wirtschaftswachstum weiterhin beeinträchtigen. Die prognostizierten Konjunkturaussichten bleiben 2024 moderat und die Entwicklung sollte länderspezifisch und regional unterschiedlich sein, mit einer höheren Wachstumsdynamik im asiatischen Raum.
Die politischen Unsicherheiten werden sich weiter fortsetzen. Vor allem die Kriege in der Ukraine und Gaza werden nach Expertenprognosen noch länger anhalten. Für die österreichische Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. Für diese Phase bietet die OeKB der Exportwirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen weitgehende Unterstützung an. Wir evaluieren die Situation laufend und reagieren in Abstimmung mit dem BMF unmittelbar mit gezielten Maßnahmen. Wir gehen davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr 2024 aufgrund höherer Nachfrage nach unseren Produkten Exportinvest Green und Exportinvest Green Energy sowie der abgesicherten Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen steigen wird. Die OeKB wird der Exportwirtschaft, trotz des volatilen Zinsumfelds, auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.
Das Geschäftsfeld für die Entwicklungshilfefinanzierung bleibt schwierig. Wir sehen uns jedoch gut gegen die aktuellen Herausforderungen gerüstet. So konnte das Neugeschäftsvolumen 2023 erneut signifikant gesteigert und mit annähernd 400 Mio. Euro ein neues Rekordergebnis erzielt werden. Für 2024 wird ein ähnlich ambitioniertes Geschäftsvolumen angestrebt.
Im Geschäftsfeld der Tourismusfinanzierung gehen wir von einem eher gedämpften Investitionsverhalten der Tourismus- und Freizeitbranche aus. Wesentliche Faktoren in diesem Zusammenhang sind das Zinsumfeld und die Inflation. Im Rahmen der neuen Richtlinien zur gewerblichen Tourismusfinanzierung wird der Fokus verstärkt auf Nachhaltigkeit gesetzt. Für 2024 wird ein gleichbleibendes Finanzierungsvolumen angestrebt. Verstärkte Nachfrage erwarten wir im Bereich der Haftungen (mit Rückdeckung der Republik Österreich), da Hausbanken teilweise das Risiko der Investitionen nicht mehr allein tragen wollen.
Für 2024 erwarten wir aufgrund des höheren Zinsniveaus aus unserem Wertpapier-Portfolio für Wiederveranlagungen steigende Erträge. Wir erwarten, dass die Europäische Zentralbank die Leitzinsen voraussichtlich in der Jahresmitte 2024 senken wird. Weiterhin werden die Finanzmärkte durch geopolitische Unsicherheiten, Inflation und fiskalische Ungleichgewichte belastet.
Die OeKB zählt auf Basis der Gläubigergarantie der Republik Österreich zum Segment der Sovereign-, Supra- und Agency-Emittenten. Aufgrund der starken Investorennachfrage für Anleihen dieser Bonitätsklasse bleiben die Bedingungen der OeKB für den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten weiterhin günstig.
2024 planen wir im Geschäftsfeld der Kapitalmarkt Services eine Initiative für Emittenten zur Umwandlung ihrer bereits begebenen physischen Sammelurkunden in digitale Sammelurkunden bei der OeKB CSD, um einen möglichst großen Teil des Altbestands an Wertpapieren in die digitalen Prozesse der Issuer Platform zu integrieren. Dadurch kann der manuelle Manipulationsaufwand stark reduziert werden. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung der elektronischen Schnittstellen für Emittenten bzw. deren Agenten zur Einmeldung von Wertpapierstamm- und Termindaten.
Unser OeKB > ESG Data Hub hat sich als Standard zur Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen etabliert. Auf dieser zentralen Plattform können Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsdaten einfach und effizient sammeln, managen und mit teilnehmenden Kreditinstituten teilen. Um auf die fortlaufenden Veränderungen im Bereich ESG und der zugrundeliegenden Regulatorik reagieren zu können und damit eine Standardisierung und allgemeine Gültigkeit zu gewährleisten, wird der ESG Data Hub kontinuierlich weiterentwickelt, um für Unternehmen Mehrwert zu generieren.
Im Jahr 2024 planen wir unsere Digitalisierungsoffensive weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kunden schneller, zielgenau und einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und noch schneller zu werden. Außerdem werden wir weiter auf Raumeffizienz setzen und weitere Räumlichkeiten den geänderten Arbeitsbedingungen anpassen. Weiters gilt unser Augenmerk den gestiegenen Cyberrisiken, welche wir mit einem entsprechenden Projekt noch stärker antizipieren wollen.
Ab 17. Jänner 2025 hat die OeKB Gruppe über die von der DORA (Digital Operational Resilience Act, Verordnung [EU] 2022/2554) verlangte digitale operationale Resilienz (Fähigkeit, seine operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit zu gewährleisten und zu überprüfen) zu verfügen. Daher wird die Umsetzung der DORA-Anforderungen ein Schwerpunkt im Jahr 2024 sein.
Insgesamt ist die OeKB Gruppe für die Herausforderungen gut gerüstet und geht von einer guten Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus. Ab 2024 erwarten wir einen steigenden Zinsüberschuss, vor allem aus steigenden Geschäftsvolumina in allen Geschäftsbereichen sowie aus den Wertpapierveranlagungen, welche vom gestiegenen Zinsniveau profitieren. Den Provisionsertrag erwarten wir leicht rückläufig. Die Verwaltungskosten werden auch 2024 aufgrund der allgemeinen Teuerung sowie der Aufwendungen hinsichtlich Raumeffizienz und Cyber Security steigen. Insgesamt erwarten wir für die OeKB Gruppe leicht steigende Gewinne. Im Bereich des Sonstigen Ergebnisses sollten die Sondereffekte aus versicherungsmathematischen Gewinnen bzw. Verlusten deutlich geringer als in den letzten Jahren ausfallen. Aus diesem Grund erwarten wir Gesamtergebnisse über dem Bereich des Jahres 2023.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und der Bank vertreten hat.
Wien, am 8. März 2024
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Konzernabschluss 2023 der OeKB Gruppe
Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe
Gewinn- und Verlustrechnung
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Tausend Euro | Notes | 2023 | 2022 |
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Zinserträge, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden | | 713.060 | | 282.645 | |
Minderaufwand aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden | | - | | 11.901 | |
Sonstige Zinserträge | | 159.498 | | 31.850 | |
Minderaufwand aus sonstigen negativen Zinsen | | 284 | | 59.067 | |
Zinserträge | | | 872.842 | | 385.463 |
Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden | | –371.776 | | –122.414 | |
Minderertrag aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden | | –366 | | –14.457 | |
Sonstige Zinsaufwendungen | | –376.844 | | –129.990 | |
Minderertrag aus sonstigen negativen Zinsen | | –108 | | –8.796 | |
Zinsaufwendungen | | | –749.094 | | –275.657 |
Zinsüberschuss | 6 | | 123.748 | | 109.806 |
Provisionserträge | | 67.480 | | 65.327 | |
Provisionsaufwendungen | | –24.273 | | –21.587 | |
Provisionsergebnis | 7 | | 43.206 | | 43.740 |
Kreditrisikoergebnis | 8 | | 682 | | 3.620 |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden | 9 | | –1.016 | | –9.565 |
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten | 10 | | –3 | | –34 |
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz | 11 | | 2.569 | | 2.614 |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern | 20 | | 11.137 | | 5.062 |
Verwaltungsaufwendungen | 12 | | –104.615 | | –91.775 |
Sonstige betriebliche Erträge | | 8.215 | | 9.697 | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | | –3.051 | | –2.380 | |
Sonstiger betrieblicher Erfolg | 13 | | 5.164 | | 7.317 |
Gewinn vor Steuern | | | 80.872 | | 70.786 |
Ertragsteuern | 14 | | –16.842 | | –12.558 |
Gewinn | | | 64.029 | | 58.229 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | | | 62.386 | | 56.046 |
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar | | | 1.643 | | 2.183 |
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Sonstiges Ergebnis | | | |
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Tausend Euro | Notes | 2023 | 2022 |
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Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | | |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Plänen | 24 | –13.296 | 18.318 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis | 20 | –415 | 412 |
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI) | | 1.712 | –5.800 |
Steuereffekte | 14 | 2.796 | –2.625 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | | –9.204 | 10.305 |
Gesamtergebnis | | 54.826 | 68.534 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | | 53.218 | 66.282 |
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar | | 1.607 | 2.252 |
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Ergebnis je Aktie | | |
| 2023 | 2022 |
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Gewinn den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar in Tsd. Euro | 62.386 | 56.046 |
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Stückaktien | 880.000 | 880.000 |
Ergebnis je Aktie in Euro | 70,89 | 63,69 |
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Zum Bilanzstichtag waren ebenso wie im Vorjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie (siehe Note 2).
Bilanz der OeKB Gruppe
Aktiva | | | |
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Tausend Euro | Notes | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Barreserve | 16 | 497.877 | 319.542 |
Forderungen an Kreditinstitute * | 17 | 21.918.340 | 21.134.262 |
Forderungen an Kunden * | 17 | 2.282.332 | 2.507.140 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 2.606.100 | 2.532.053 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | 463.801 | 772.045 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | 19 | 7.117.500 | 6.198.441 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 20 | 73.592 | 68.070 |
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 21 | 24.789 | 25.709 |
Steuererstattungsansprüche | | 663 | 885 |
Latente Steueransprüche | 25 | 46.539 | 40.175 |
Übrige Aktiva | | 11.398 | 14.956 |
Bilanzsumme | | 35.042.931 | 33.613.278 |
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* Die Vorjahreszahlen wurden gem. IAS 8 angepasst – Details siehe Note 1.
Passiva | | | |
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Tausend Euro | Notes | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten * | 22 | 1.139.829 | 952.684 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden * | 22 | 1.134.417 | 1.240.279 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23 | 28.008.847 | 27.093.878 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | 2.148.639 | 1.768.151 |
Rückstellungen | 24 | 129.647 | 119.246 |
Laufende Steuerverpflichtungen | | 8.423 | 5.678 |
Übrige Passiva | 26 | 51.718 | 46.338 |
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren | 27 | 1.499.465 | 1.486.405 |
Eigenkapital, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | | 903.705 | 883.205 |
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar | | 18.241 | 17.415 |
Eigenkapital gesamt | 28 | 921.946 | 900.620 |
Bilanzsumme | | 35.042.931 | 33.613.278 |
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* Die Vorjahreszahlen wurden gem. IAS 8 angepasst – Details siehe Note 1.
Eigenkapitalveränderungsrechnung der OeKB Gruppe
Der Ausweis des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen entspricht dem Jahresabschluss der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft.
Weitere Erläuterungen zum Eigenkapital sind unter Note 28 enthalten.
Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023 | | | | | |
Tausend Euro | Notes | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | IAS 19 - Rücklage | FVOCI - Rücklage | Eigenkapital, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | Nicht beherrschende Anteile | Gesamtes Eigenkapital |
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Stand 1.1.2023 | 28 | 130.000 | 3.347 | 746.466 | –16.032 | 19.425 | 883.207 | 17.415 | 900.620 |
Gewinn | | - | - | 62.386 | - | - | 62.386 | 1.643 | 64.029 |
Sonstiges Ergebnis | | - | - | - | –10.488 | 1.320 | –9.168 | –36 | –9.204 |
Gesamtergebnis | | - | - | 62.386 | –10.488 | 1.320 | 53.218 | 1.607 | 54.826 |
Dividendenzahlungen | 28 | - | - | –32.718 | - | - | –32.718 | –781 | –33.499 |
Stand 31.12.2023 | | 130.000 | 3.347 | 776.134 | –26.519 | 20.744 | 903.706 | 18.241 | 921.946 |
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Eigenkapitalveränderungsrechnung 2022 | | | | | |
Tausend Euro | Notes | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | IAS 19 - Rücklage | FVOCI - Rücklage | Eigenkapital, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | Nicht beherrschende Anteile | Gesamtes Eigenkapital |
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Stand 1.1.2022 | 28 | 130.000 | 3.347 | 723.138 | –30.111 | 23.268 | 849.643 | 15.944 | 865.585 |
Gewinn | | - | - | 56.046 | - | - | 56.046 | 2.183 | 58.229 |
Sonstiges Ergebnis | | - | - | - | 14.079 | –3.843 | 10.236 | 69 | 10.305 |
Gesamtergebnis | | - | - | 56.046 | 14.079 | –3.843 | 66.282 | 2.252 | 68.534 |
Dividendenzahlungen | 28 | - | - | –32.718 | - | - | –32.718 | –781 | –33.499 |
Stand 31.12.2022 | | 130.000 | 3.347 | 746.466 | –16.032 | 19.425 | 883.207 | 17.415 | 900.620 |
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Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe
Tausend Euro | Notes | 2023 | 2022 |
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Gewinn vor Steuern | | 80.872 | 70.786 |
Im Gewinn enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | | | |
Abschreibung auf Sachanlagen | 21 | 3.452 | 3.128 |
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte | 21 | 1.944 | 1.692 |
Veränderung von Rückstellungen | 24 | 23.197 | –29.498 |
Veränderung von Kreditrisikovorsorgen (ECL) | 8 | 535 | –1.525 |
Veränderung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren | 27 | 13.061 | 245.256 |
Veränderung der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | 19 | –919.060 | –835.894 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Bewertung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert und nicht dem EFV zugeordnet werden | 9 | 644 | 9.469 |
Ergebnis aus der Ausbuchung von Forderungen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden | 10 | 3 | 34 |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern | 20 | –11.137 | –5.062 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten, welche dem EFV zugeordnet sind | 9 | 372 | 96 |
Sonstige zahlungsunwirksame Anpassungen | | –308.258 | 457.322 |
Zwischensumme zahlungsunwirksame Anpassungen | | –1.114.374 | –84.196 |
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile | | | |
Einzahlungen aus der Tilgung von | | | |
Forderungen an Kreditinstituten * | 17 | 23.045.872 | 12.731.971 |
Forderungen an Kunden * | 17 | 3.292.413 | 3.924.911 |
Auszahlungen für den Erwerb von | | | |
Forderungen an Kreditinstituten * | 17 | –23.703.808 | –12.800.186 |
Forderungen an Kunden * | 17 | –3.061.071 | –4.718.951 |
Einzahlungen aus | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten * | 22 | 5.342.458 | 11.960.913 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden * | 22 | 2.291.710 | 3.087.771 |
verbrieften Verbindlichkeiten | 23 | 40.810.967 | 41.847.089 |
Rückzahlungen aus der Tilgung von | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten * | 22 | –5.156.406 | –12.101.496 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden * | 22 | –2.397.579 | –2.789.469 |
verbrieften Verbindlichkeiten | 23 | –39.279.300 | –42.234.754 |
Leasingverbindlichkeiten | 21 | –391 | –2.099 |
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit | | –2.584 | –2.097 |
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit | | 8.125 | 1.085 |
Erhaltene Zinsen | | 921.272 | 277.529 |
Gezahlte Zinsen | | –729.117 | –296.623 |
Erhaltene Dividenden aus dem Sonstigen Anteilsbesitz | | 2.569 | 2.614 |
Erhaltene Dividenden aus Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert werden | 20 | 5.200 | 10.500 |
Ertragsteuerzahlungen | | –12.993 | –12.444 |
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | | 262.963 | –1.197.933 |
Einzahlungen aus der Tilgung und der Veräußerung von | | | |
sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 18 | 379.364 | 1.724.844 |
Auszahlungen für den Erwerb | | | |
von sonstigen finanziellen Vermögenswerten - Sonstiger Anteilsbesitz | 18 | - | - |
von sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 18 | –426.584 | –1.413.683 |
von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 21 | –3.907 | –5.276 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | | –51.128 | 305.885 |
Dividendenzahlungen | 28 | –33.500 | –33.500 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | | –33.500 | –33.500 |
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* Die Vorjahreszahlen wurden gem. IAS 8 angepasst – Details siehe Note 1.
Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe | |
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Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode | 319.542 | 1.245.090 |
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 262.963 | –1.197.933 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | –51.128 | 305.885 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –33.500 | –33.500 |
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode | 497.877 | 319.542 |
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Erläuterungen zum Zahlungsmittelbestand und zur Änderung der Darstellung der Zahlungsströme befinden sich unter Note 29 bzw. unter Note 1.
Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe
Note 1 Allgemeine Grundlagen
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist eine Spezialbank mit Sitz in 1010 Wien, Am Hof 4, Österreich, und wurde 1946 gegründet. Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a Z 1 lit a UGB.
Die OeKB Gruppe umfasst die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), OeKB CSD GmbH (OeKB CSD), Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT), CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH (CCP.A) und die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG (Acredia Versicherung AG), siehe auch Note 38 Konsolidierungskreis.
Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe, wird zum besseren Verständnis des vorliegenden Konzernabschlusses in diesem Kapitel auf die Geschäftsgrundlagen sowie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingegangen.
Die OeKB Gruppe ist eine Spezialkreditinstitutgruppe, welche als Dienstleistungsunternehmen für die Exportwirtschaft, den Kapitalmarkt (inkl. Energiemarkt) und die Tourismuswirtschaft auftritt.
Das Geschäftsmodell der OeKB Gruppe umfasst vier wesentliche Eckpfeiler:
- – Exportgarantien und Wechselbürgschaften
- – Exportfinanzierungen und Finanzierungen als Entwicklungsbank der Republik Österreich
- – Services für den Kapitalmarkt
- – Tourismusförderung und -finanzierung.
Exportgarantien/Wechselbürgschaften
In diesem Geschäftsbereich handelt die OeKB als Agent im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich. Dabei ist die OeKB mit der banktechnischen Behandlung von Haftungsübernahmeanträgen, der administrativ-technischen Abwicklung der Haftungsverträge und der Wahrnehmung der Rechte der Republik Österreich aus Haftungsfällen betraut. Die OeKB erhält für dieses nicht-bilanzwirksame Geschäftsfeld auf Basis eines abgeschlossenen Bevollmächtigungsvertrages eine Abwicklungsprovision.
Rechtliche Grundlage: Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)
Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2027 ermächtigt, namens des Bundes, Haftungen für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten Bestand der Rechte von Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Diesen Rechtsgeschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infrastruktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von österreichischem Interesse ist. Gemäß § 7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom Bevollmächtigten des Bundes (der OeKB) zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben, welches beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist. Gemäß § 8a AusfFG ist die OeKB bis zum Abschluss eines neuen Bevollmächtigungsvertrages mit der Abwicklung dieser Haftungen (Exportgarantien/Wechselbürgschaften) betraut.
Für die Abwicklung dieser Exportgarantien steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7).
Im § 9 regelt das AusfFG die Aufgaben der österreichischen Entwicklungsbank. Mit den Aufgaben wurde die Oesterreichische Entwicklungsbank AG betraut, welche in ihren Zielen und Prinzipien der österreichischen Entwicklungspolitik gemäß Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA-G) verpflichtet ist. Die Geschäftstätigkeit der OeEB orientiert sich zudem auf den Bestimmungen des EZA-G.
Überbrückungsgarantien (§ 2 Abs 2 Z 7 iVm § 6a Abs 2 ABBAG-Gesetz) für Großunternehmen
Die OeKB übernahm im Rahmen des 19 Milliarden Euro Corona-Hilfsfonds der Regierung und im Auftrag der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) die Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen. Der Corona-Hilfsfonds war ein Teil des Corona-Hilfspakets, das die Bundesregierung für das wirtschaftliche Überleben der österreichischen Unternehmen zur Verfügung stellte. Ziel war die rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe hatten. Die COFAG Überbrückungsgarantie war eine der Maßnahmen, die aus dem Corona-Hilfsfonds finanziert wurden. Sie wurde für endfällige Kredite ausgestellt, die Banken den Unternehmen gewährten, um deren Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Garantie der Republik Österreich deckte 90 % der Kreditsumme. Für die Abwicklung dieser Überbrückungsgarantien steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7). Neue Überbrückungsgarantien können seit Juli 2022 nicht mehr beantragt werden, wodurch dieses Produkt langsam abreift.
Exportfinanzierungsverfahren (EFV)
In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Darüber hinaus übernimmt die Republik Österreich weitreichende Garantien zugunsten der OeKB und zugunsten deren Gläubiger. Die OeKB Gruppe verfügt über kein Retailgeschäft und keine Spareinlagen. Sie refinanziert im Auftrag der Republik Österreich Kredit- und Finanzinstitute zu günstigen Konditionen, welche diese als Exportkredite an ihre Kunden weitergeben (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechselkredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasinggeschäften heimischer Exporteure).
Für den weitgehenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden besteht im EFV eine Haftung gemäß AusfFG durch die Republik Österreich. Dadurch entsteht für die OeKB Gruppe kein wesentliches Kreditrisiko. Risikovorsorgen sind daher im Zusammenhang mit dem EFV nur in unwesentlichem Ausmaß erforderlich. Aufgrund dieser Haftungen liegen den Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt der Refinanzierungsvereinbarung, einheitliche Konditionen zugrunde. Diese öffentlich auf der OeKB-Website ersichtlichen, einheitlichen Refinanzierungszinssätze werden von den Credit Spreads der OeKB abgeleitet. Die Credit Spreads der OeKB wiederum sind durch die Gläubigergarantie gemäß § 1 Abs 2a AFFG von den Credit Spreads der Republik Österreich abhängig. Daneben sind auch andere Garantien und Versicherungen gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz erlaubte Grundlagen für Exportfinanzierungen.
Als Maßnahme zur Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Bewältigung der COVID-19-Krise wurden im Rahmen des Verfahrens gemeinsam mit dem BMF für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR zur Verfügung gestellt. Der dafür ursprünglich mit 2 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde aufgrund der großen Nachfrage auf 3 Mrd. Euro erhöht. Dieses Unterstützungsprogramm läuft aktuell aus. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Erträge werden im Zinsüberschuss (Note 6) erfasst.
Der Ukraine-Krieg stellt österreichische Unternehmen vor eine herausfordernde Situation. Um die österreichischen Exporteure, welche von diesem kriegerischen Ereignis betroffen sind, zu unterstützen, stellt die OeKB im Auftrag des BMF zusätzliche Kreditmittel (Rahmen 1 Mrd. Euro) in Form des Ergänzungs-KRR (kurzfristige Betriebsmittelkredite) zur Verfügung. Diese Finanzierungen sind vorerst auf längstens 2 Jahre befristet.
Außerhalb dieses Verfahrens betreibt die OeKB Gruppe nur nennenswertes Kreditgeschäft im Rahmen der Tourismusfinanzierung sowie als Entwicklungsbank und generiert damit auch nur in diesen Geschäftsfeldern ein nennenswertes Zinsergebnis. Die Erträge der OeKB Gruppe resultieren damit – mit Ausnahme jener aus der Veranlagung eigener Mittel – überwiegend aus Entgeltleistungen bzw. Gebühren und Provisionen für die für Kunden und Auftraggeber erbrachten Dienstleistungen.
Die wesentlichen Refinanzierungsquellen für das Exportfinanzierungsverfahren sind die internationalen Geld- und Kapitalmärkte, wo die OeKB durch die Haftungen des Bundes ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Dabei bestehen Wechselkursrisiken im Wesentlichen nur mit der Aufnahme dieser lang- und kurzfristigen verbrieften Verbindlichkeiten. Die Risiken sind überwiegend durch die Wechselkursgarantien der Republik Österreich gemäß § 1 Abs 2b AFFG auf Einzeltransaktionsbasis abgesichert. Die OeKB Gruppe trägt somit aus dem EFV kein signifikantes Wechselkursrisiko. Die Korrespondenz zur Übernahme sowie zur Abrechnung von Wechselkurspositionen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf Einzeltransaktionsebene. Im Zuge einer laufenden Portfoliostrategie erfolgt eine mit dem BMF abgestimmte Umsetzung der Fremdwährungsstrategie. Alternativ zur Abrechnung werden Kursüberbindungen vorgenommen. Hierbei werden Wechselkurse von fälligen Verbindlichkeiten auf neu begebene Verbindlichkeiten taggleich übertragen. Der Ausweis dieser Forderung erfolgt wegen seiner Besonderheit und der Relevanz für die Adressaten in einem gesonderten Posten (Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG).
Rechtliche Grundlage: Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten (Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)
Gemäß § 1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2028 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß § 5 Abs 1 AusfFG (der OeKB) durchgeführt werden.
Die Garantien werden übernommen:
- — zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus Kreditoperationen (§ 1 Abs 2a AFFG);
- — zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und einer anderen Währung (Wechselkursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen für den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet wird (§ 1 Abs 2b AFFG).
Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich gemäß AFFG sehen ein vom Volumen der aushaftenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges (Mindest-)Haftungsentgelt vor.
Der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR) ergibt sich aus dem spezifischen Zweck des EFV und den damit verbundenen Risiken und ist Teil des auf dem AFFG basierenden EFV, welches als eigener Rechnungskreis als Bevollmächtigte im Auftrag des Bundes (s. § 1 Abs 1 AFFG iVm § 5 Abs 1 AusfFG) geführt wird. Er enthält die Überschüsse aus der laufenden Zinsverrechnung (Zinserträge) sowie die Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden) der Finanzinstrumente des EFV. Die OeKB erhielt im Jahr 1968 vom Bundesministerium für Finanzen den Auftrag, die im Rahmen des EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto anzusammeln, um sie bei Bedarf ausschließlich zum Zweck der EFV-Finanzierungen zu verwenden. Dieser Auftrag wurde durch die Bildung des Zinsenausgleichspostens sowie die jährlichen Beschlüsse des Aufsichtsrates der OeKB erfüllt. Die im EFV erwirtschafteten Vermögensüberschüsse sind somit dem Zugriff der Eigentümer dauerhaft entzogen und stehen dem Management ausschließlich für Zwecke des EFV zur Verfügung. Mit dieser Vorsorge wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ergebnisse aus dem Verfahren nicht der OeKB zur freien Verfügung stehen, sondern diese als Ausgleichsmechanismus zur Deckung von Risiken (auch im Sinne einer Betriebspflicht im Falle einer Beendigung des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 8a AusfFG) innerhalb des EFV zur Verfügung stehen. Das Finanzamt für Körperschaften (Wien) hat die Behandlung der ZAR als „abzugsfähigen Schuldposten“ anerkannt, sofern diese zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird.
Die OeKB hat sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu entschlossen, den Zinsenausgleichsposten wegen seiner Besonderheit gesondert auszuweisen (siehe Note 27).
Services für den Kapitalmarkt und Energiemarkt
Die OeKB Gruppe bietet ein breit gefächertes Portfolio von Dienstleistungen für den österreichischen Kapitalmarkt an. Dazu zählen die Geschäftsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich im Wege des Auktionsverfahrens, Zahl- und Berechnungsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich, die Meldestelle gemäß KMG, OAM Issuer Info (Speichermedium für börsengesetzliche Informationen), ISIN-Kennnummernvergabe und Finanzdaten Service wie die Sammlung und der Verkauf von Stamm-, Termin- und Preisdaten zu Finanzinstrumenten, Fondsservices (Plattform für Datenaustausch) und LEI-Servicepartnerschaft. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OeKB CSD werden Aufgaben als Zentralverwahrer gemäß EU CSD Regulation (Verordnung [EU] Nr. 909/2014) angeboten. Diese Aufgaben umfassen die Übernahme der Wertpapiere der kapitalaufnehmenden Emittenten zur Verwahrung und Verwaltung, Durchführung von Buchungsaufträgen zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte und die Steuerung der Zahlungen der Emittenten zur Erfüllung der in den Wertpapieren verbrieften Ansprüche.
Entlang der Kernkompetenzen im Kapitalmarkt werden auch Dienstleistungen für den österreichischen Energiemarkt erbracht. Diese Energiemarkt Services umfassen Serviceleistungen im Bereich des Finanzclearings und des Risikomanagements für die Verrechnungsstellen im Gas- und Strommarkt in Österreich. Darüber hinaus ist die OeKB an der European Commodity Clearing AG (ECC) als General Clearing Member (GCM) aktiv und übernimmt in diesem Zusammenhang für Non-Clearing Member das Sicherheitenmanagement und die finanzielle Abwicklung.
Services als Entwicklungsbank
Die OeEB arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Ziel, die Lebenssituation der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern. Die rechtlichen Grundlagen für diese Geschäftstätigkeit sind im Wesentlichen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes festgelegt (siehe dazu auch Rechtliche Grundlage: Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz [AusfFG]). Mit öffentlichem Auftrag stellt sie Finanzierungen zu marktnahen Konditionen bereit, kann aber dank umfassender Haftungen seitens der Republik Österreich ein höheres wirtschaftliches Risiko als Kommerzbanken eingehen. Die OeEB beteiligt sich treuhändig aus Bundesmitteln an Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern und verstärkt mit begleitenden Maßnahmen die entwicklungspolitischen Effekte. Im Bereich der Business Advisory Services stellt die OeEB besondere Finanzmittel zur Stärkung der entwicklungspolitischen Wirkungen zur Verfügung. Damit sollen in erster Linie Beteiligungen aus Bundesmitteln und Investitionsfinanzierungen der OeEB vorbereitet und begleitet werden.
Services in der Tourismusfinanzierung und -förderung
Mit der OeHT steht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine Einrichtung zur Verfügung, die sowohl österreichische Förderstelle als auch Bank ist. Die Fördermittel erhält die OeHT von öffentlichen Stellen. Die Kernaufgabe der OeHT ist die Finanzierung von Investitionsprojekten von KMUs in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Besonderheit von Finanzierungen durch die OeHT ist die mit jedem Finanzierungsprodukt verbundene Förderungsleistung des Bundes. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wickelt sie die Tourismusförderung des Bundes ab. Diese Förderleistungen können in Form von Haftungsübernahmen, Barzuschüssen oder in Form von geförderten Zinssätzen ausgestaltet sein. Die OeHT ist Partnerinstitut der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg. Außerdem übernimmt die OeHT im Rahmen des EFRE Förderprogramms (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für mehrere Bundesländer die Funktion der „zwischengeschalteten Förderstelle“ zur Abwicklung von touristischen Förderprojekten im Rahmen der Vergabe eines geförderten Kredites. Seit 2020 ist die OeHT mit Ausbruch der COVID-19 Krise auch mit der Abwicklung der österreichischen Förderprogramme zur Unterstützung der Tourismus-, Gastro- und Freizeitbetriebe betraut. Für die Abwicklung dieser Förderprogramme steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7 bzw. Sonstiger betrieblicher Erfolg, Note 13).
Service OeKB > ESG Data Hub
Die OeKB Gruppe bietet für Unternehmen und Kreditinstitute den ESG Data Hub an. Damit versucht die Gruppe beide Zielgruppen, welche zunehmend vor neue regulatorische Herausforderungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsdaten gestellt werden, zu unterstützen. Dabei werden relevante, an regulatorische Anforderungen angepasste Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen mittels strukturierter angepasster Fragebögen gesammelt und aufbereitet. Damit haben registrierte Unternehmen einen Einblick auf die eigenen Stärken und Schwächen im ESG-Bereich. Zudem können teilnehmende Unternehmen Kreditinstitute freischalten, um diesen einen Zugriff auf erforderliche ESG-Daten zu ermöglichen. Den teilnehmenden Kreditinstituten werden aufbereitete Daten für den Kreditvergabeprozess seitens der Unternehmen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Erträge werden in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der OeKB Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind – erstellt. Die Anforderungen des § 59a BWG und des § 245a UGB werden erfüllt.
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes ist der Vorstand der OeKB verantwortlich; er wurde am 8. März 2024 vom Vorstand unterzeichnet. Nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss erfolgt die Kenntnisnahme durch den Aufsichtsrat der OeKB.
Detailangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen – mit Ausnahme der Erläuterungen im Kapitel Exportfinanzierungsverfahren – der OeKB Gruppe, einschließlich der Änderungen während des Jahres, sind in den Anmerkungen in Note 2 enthalten.
Die Berichtswährung und funktionale Währung dieses Konzernabschlusses und der OeKB Gruppe ist der Euro. Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro angegeben. Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.
Bei der Darstellung des Konzernabschlusses orientiert sich die OeKB Gruppe an den wichtigsten Eigenarten des Geschäftsmodells sowie an den Darstellungen von Unternehmen im Peergroup-Vergleich sowie den Vorschlägen der großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Erstellung von Konzernabschlüssen von Banken nach IFRS, wodurch der Konzernabschluss für Investoren leichter vergleichbar ist.
Umgliederung von Forderungen an Kreditinstitute sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu Forderungen an Kunden bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Im Vorjahr waren Collaterals gegenüber eines zentralen Clearing-Partners für derivative Finanzinstrumente in Höhe von 0,6 Mrd. Euro unter den Forderungen an Kreditinstituten ausgewiesen. Nach einer Analyse der Geschäftspartner wurde festgestellt, dass es sich bei diesem Vertragspartner nicht um ein Kreditinstitut handelt. Der Fehler der Vorjahresvergleichsangaben wurde korrigiert und die Forderung unter Forderungen an Kunden ausgewiesen. Ebenso wurden Collateral-Verbindlichkeiten gegenüber diesem Partner in Höhe von 0,1 Mrd. Euro von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umgegliedert. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden in den entsprechenden Notes angepasst.
Tausend Euro | 31.12.2022 wie berichtet | 1.1.2023 angepasst | Veränderung |
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Forderungen an Kreditinstitute | 21.752.034 | 21.134.263 | – 617.771 |
Forderungen an Kunden | 1.889.368 | 2.507.139 | 617.771 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.063.065 | 952.684 | – 110.381 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 1.129.898 | 1.240.279 | 110.381 |
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Tausend Euro | 31.12.2021 wie berichtet | 1.1.2022 angepasst | Veränderung |
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Forderungen an Kreditinstitute | 21.285.804 | 21.159.754 | – 126.050 |
Forderungen an Kunden | 1.706.431 | 1.832.482 | 126.050 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.091.550 | 1.056.090 | – 35.459 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 941.966 | 977.426 | 35.459 |
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Durch Umgliederung dieser Forderungen und Verbindlichkeiten wurden in der Darstellung der Zahlungsströme auch die entsprechenden Ein- und Auszahlungen wie in der folgenden Tabelle gezeigt angepasst.
Tausend Euro | 31.12.2022 wie berichtet | 31.12.2022 angepasst | Veränderung |
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Einzahlungen aus der Tilgung von | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 14.446.165 | 12.731.971 | – 1.714.195 |
Forderungen an Kunden | 2.210.716 | 3.924.911 | 1.714.195 |
Auszahlungen für den Erwerb von | | | - |
Forderungen an Kreditinstitute | – 15.132.153 | – 12.800.186 | 2.331.967 |
Forderungen an Kunden | – 2.386.984 | – 4.718.951 | – 2.331.967 |
Einzahlungen aus | | | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 12.621.111 | 11.960.913 | – 660.197 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2.427.574 | 3.087.771 | 660.197 |
Rückzahlungen aus der Tilgung von | | | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | – 12.651.313 | – 12.101.496 | 549.817 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | – 2.239.653 | – 2.789.469 | – 549.817 |
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Die Fehlerkorrektur hatte keine Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung des Vorjahres.
Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch den Vorstand, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres beeinflussen können.
Bereiche, in denen dies notwendig ist, sind:
- — Die Beurteilung des Geschäftsmodells, in dem die Vermögenswerte gehalten werden, und die Beurteilung, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes ausschließlich Kapitalzahlungen und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Note 2
- — Die der Bestimmung des Fair Value zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen, welche schwanken können. Note 3
- — Festlegung der Leasinglaufzeit: Bestimmung, ob die Ausübung von Kündigungsmöglichkeiten hinreichend sicher ist. Note 21
- — Die der Bestimmung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten zugrundeliegende Beurteilung, ob das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung und Einbeziehung von zukunftsgerichteten Informationen bei der Ermittlung des Expected Credit Loss signifikant gestiegen ist. Die Festlegung des LGD (Loss Given Default) sowie der PD (Probability of Default) bei der Berechnung der Wertminderung. Note 37
- — Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet. Note 24
- — Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden. Note 25
- — Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen aufgrund von Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat. Note 33
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft und stehen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und Erwartungen zum Bilanzierungszeitpunkt oder Prognosen zukünftiger Ergebnisse. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden fortlaufend berücksichtigt.
Note 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2023 anzuwenden sind
In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene (einschließlich Erläuterungen) angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe relevant sind.
Standards und Änderungen, die erstmals 2023 anzuwenden sind | Erstmalige Anwendung |
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IFRS 17 | Versicherungsverträge (einschließlich der Änderungen vom Juni 2020 und Dezember 2021) | 01.01.2023 |
Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 01.01.2023 |
Änderungen an IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen | 01.01.2023 |
Änderungen an IAS 12 | Internationale Steuerreform - Säule 2 Modellregeln | 01.01.2023 |
Änderungen an IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 01.01.2023 |
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IFRS 17 – Versicherungsverträge (einschließlich der Änderungen vom Juni 2020 und Dezember 2021)
Der neue Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und den Ausweis von Versicherungsverträgen fest und ersetzt IFRS 4 Versicherungsverträge.
IFRS 17 beschreibt ein allgemeines Modell, das für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung modifiziert wird (sogenannten „Variable Fee Approach“). Bei Erfüllung bestimmter Kriterien wird das allgemeine Modell vereinfacht, indem die Verbindlichkeiten für den verbleibenden Versicherungsschutz nach dem sogenannten „Premium Allocation Approach“ bewertet werden
Das allgemeine Modell verwendet aktuelle Annahmen, um die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Cashflows zu schätzen, und nimmt eine explizite Bewertung der Kosten dieser Unsicherheit vor. Dabei berücksichtigt es Marktzinssätze und die Auswirkungen von Optionen und Garantien der Versicherungsnehmer.
Bei der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien, ein Unternehmen, an welchem die OeKB Gruppe 51 % der Anteile hält und dieses Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen ist, wird dieser Standard erstmalig angewendet. Die Effekte aus der Erstanwendung werden in den Notes unter „Zusammensetzung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen“ erläutert.
Änderungen an IAS 1und am IFRS-Leitliniendokument 2 – Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Durch die Änderungen werden Anforderungen in IAS 1 in Bezug auf die Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Die Änderungen ersetzen alle Stellen, an denen der Begriff „maßgebliche (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ verwendet wurde, durch „wesentliche (material) Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind wesentlich, wenn sie zusammen mit anderen, im Abschluss eines Unternehmens enthaltenen Informationen nach vernünftigem Ermessen Entscheidungen beeinflussen können, die die primären Adressaten von IFRS-Abschlüssen auf der Grundlage dieser Abschlüsse treffen.
Weiterhin wird klargestellt, dass Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf unwesentliche Geschäftsvorfälle, andere Ereignisse oder Bedingungen unwesentlich und damit nicht angabepflichtig sind. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können aufgrund der Art der damit verbundenen Geschäftsvorfälle, anderer Ereignisse oder Bedingungen wesentlich sein, selbst wenn die Beträge unwesentlich sind. Allerdings sind nicht alle Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen beziehen, selbst wesentlich.
Der IASB hat außerdem Leitlinien und Beispiele entwickelt, um die Anwendung des vierstufigen Prozessmodells, das im IFRS-Leitliniendokument 2 enthalten ist, zu erläutern.
Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen an IAS 12 – Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern („initial recognition exemption“) weiter ein. Danach wendet ein Unternehmen die Ausnahmeregelung nicht auf Geschäftsvorfälle an, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen.
Je nach geltendem Steuerrecht können gleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Schuld in einer Transaktion entstehen, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis berührt. Dies kann beispielsweise bei der Erfassung einer Leasingverbindlichkeit und des korrespondierenden Nutzungsrechts bei Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zu Beginn des Leasingverhältnisses der Fall sein.
Nach den Änderungen ist ein Unternehmen nunmehr verpflichtet, die entsprechenden latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten zu bilanzieren, wobei der Ansatz eines latenten Steueranspruches den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 Ertragssteuern unterliegt.
Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen an IAS 12 – Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln
Mit den Änderungen wird eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern in den IAS 12 eingeführt, so dass der Ansatz von latenten Steuern aufgrund der Ausgestaltung der Ergänzungssteuern im Rahmen des Säule 2 Mindestbesteuerungsregimes vom Anwendungsbereich des Standards ausgenommen ist. Daneben sind zusätzliche Anhangangaben erforderlich, die vom Stand der Umsetzung der Mindestbesteuerungsvorschriften in das jeweilige nationale Steuerrecht abhängig sind.
Infolge der Änderungen muss ein Konzern angeben, ob er die Ausnahmeregelung angewandt hat, und den tatsächlichen Steueraufwand(-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragssteuern der Säule-2-Regeln gesondert ausweisen. Die OeKB Gruppe hat diese Ausnahmeregelung angewendet (siehe dazu auch Note 14).
Änderungen an IAS 8 – Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Bislang war in IAS 8 nur eine Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen enthalten, nicht aber eine Definition einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung selbst. Nach der neuen Definition handelt es sich bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind.
Die bisherige Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen wurde gestrichen. Der IASB hat jedoch das Konzept der Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen im Standard mit den folgenden Klarstellungen beibehalten:
- — Eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die sich aus neuen Informationen oder neuen Entwicklungen ergibt, ist keine Fehlerkorrektur.
- — Die Auswirkungen auf eine rechnungslegungsbezogene Schätzung aufgrund einer Änderung eines Inputs oder eines Bewertungsverfahrens stellen eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung dar, soweit sie nicht aus der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden resultieren.
Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Neue Standards oder Änderungen, die noch nicht angewendet werden
Eine Reihe von neuen Standards und Änderungen zu Standards, welche von der EU übernommen wurden, sind in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 31. Dezember 2023 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist.
Die Anpassungen, welche am 22. September 2022 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, betreffen die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen. Danach hat ein Verkäufer/Leasingnehmer im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht ergibt. Darüber hinaus wurde der Standard um Anwendungsbeispiele zur Folgebewertung von variablen Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen ergänzt.
Die Änderungen sind spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Die nachstehenden neuen oder geänderten Standards haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Geänderte Standards und Interpretationen | Inkrafttreten |
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Änderungen an IFRS 16 | Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion | 01.01.2024 |
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | 01.01.2024* |
Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und langfristige Schulden mit Nebenbedingungen | 01.01.2024* |
Änderungen an IAS 21 | Auswirkungen von Wechselkursänderungen | 01.01.2025* |
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* Wurde von der EU noch nicht übernommen.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die OeKB Gruppe hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben.
A. Konsolidierungsgrundsätze
- — Unternehmenszusammenschlüsse
Bei Unternehmenszusammenschlüssen im Sinne des IFRS 3 werden bei der Kapitalkonsolidierung sämtliche materiellen und immateriellen identifizierbaren Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs neu bewertet. Die Anschaffungskosten werden mit dem anteiligen Nettovermögen zum Zeitpunkt des Überganges der Beherrschung verrechnet. Nicht beherrschende Anteile werden auf Basis der mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden ermittelt.
- — Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von der OeKB beherrschte Unternehmen. Die OeKB Gruppe beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Aktiva, Passiva und Ergebnisse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
- – Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
- – Verlust der Beherrschung
Verliert die OeKB Gruppe die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.
- — Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, über welches die OeKB Gruppe hinsichtlich einer Vereinbarung die gemeinschaftliche Führung ausübt. Diese werden nach der Equity-Methode bilanziert, wobei sie beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten angesetzt werden, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. Die entsprechenden Anteile am Gesamtergebnis werden dabei als Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erhaltene Dividenden werden als Minderung des nach der Equity-Methode erfassten Buchwerts erfasst (Aktivtausch). Basierend auf internen, wie externen Erkenntnissen wird das Vorliegen eines etwaigen Wertminderungsbedarf jährlich überprüft. Sofern ein Wertminderungsbedarf gegeben ist, erfolgt eine Abschreibung auf den verminderten Wert. Die Bestimmung des Nutzungswertes erfolgt dabei auf Basis von Planrechnungen nach anerkannten Methoden.
- — Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsfälle
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle erfassten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Sachverhalte für Zwischenergebniseliminierungen liegen in der OeKB Gruppe nicht vor. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.
Währungsumrechnung
Fremdwährungstransaktionen werden von der OeKB Gruppe zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zu von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Devisen-Referenzkursen (Stichtagskurs) des Bilanzstichtages in die funktionale Währung umgerechnet.
Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2023 | | | | |
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Mittelkurs | Währung | Mittelkurs | Währung | Mittelkurs | Währung | Mittelkurs | Währung |
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1,6263 | AUD | 0,8691 | GBP | 1,7504 | NZD | 1,1050 | USD |
1,4642 | CAD | 8,6314 | HKD | 4,3395 | PLN | 20,3477 | ZAR |
0,9260 | CHF | 382,8000 | HUF | 4,9756 | RON | | |
7,8509 | CNY | 156,3300 | JPY | 11,0960 | SEK | | |
24,7240 | CZK | 11,2405 | NOK | 32,6531 | TRY | | |
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Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2022 | | | | |
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Mittelkurs | Währung | Mittelkurs | Währung | Mittelkurs | Währung | Mittelkurs | Währung |
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1,5693 | AUD | 0,8869 | GBP | 10,5138 | NOK | 19,9649 | TRY |
1,4440 | CAD | 8,3163 | HKD | 1,6798 | NZD | 1,0666 | USD |
0,9847 | CHF | 7,5365 | HRK | 4,6808 | PLN | 18,0986 | ZAR |
7,3582 | CNY | 400,8700 | HUF | 4,9495 | RON | | |
24,1160 | CZK | 140,6600 | JPY | 11,1218 | SEK | | |
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Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst.
B. Zinsüberschuss
- — Effektivzinsmethode
Zinserträge und Zinsaufwendungen von Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden mittels Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Der Effektivzinssatz ermittelt sich auf Basis der geschätzten zukünftigen Cashflows (inkl. Transaktionskosten) über die voraussichtliche Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes für finanzielle Vermögenswerte, welche nicht beim Zugangszeitpunkt bereits wertgemindert waren, schätzt die OeKB Gruppe die zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes, nicht jedoch erwartete Kreditverluste (Kreditrisiken). Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird ein kreditbereinigter Effektivzinssatz unter Verwendung geschätzter zukünftiger Cashflows einschließlich erwarteter Kreditverluste (Kreditrisiken) berechnet.
Die Berechnung des Effektivzinssatzes beinhaltet die Transaktionskosten und die gezahlten oder erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Die Transaktionskosten umfassen zusätzliche Kosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen sind. - — Fortgeführte Anschaffungskosten
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind der Betrag, zu dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Tilgungen, zu- bzw. abzüglich der kumulierten Amortisierung unter Verwendung der Effektivzinsmethode, berichtigt um Kreditrisikovorsorgen.
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes vor Anpassung um Kreditrisikovorsorgen. - — Berechnung der „Zinserträge und –aufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“
Hierbei wird der effektive Zinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn der Vermögenswert nicht wertgemindert ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Schuld angewendet.
Bei finanziellen Vermögenswerten, deren Bonität bei erstmaligem Ansatz nicht beeinträchtigt war, jedoch diese zum Bilanzstichtag beeinträchtigt ist (Stufe 3), werden die Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten (= Nettobasis) berechnet. Ist die Bonität des Vermögenswertes nicht mehr beeinträchtigt, wird die Berechnung der Zinserträge auf die Bruttobasis zurückgesetzt.
Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird der Zinsertrag berechnet, indem der kreditadjustierte Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögenswertes angewendet wird. Die Berechnung der Zinserträge fällt nicht auf die Bruttobasis zurück, auch wenn sich das Kreditrisiko des Vermögenswertes verbessert.
Für Informationen darüber, wann die Bonität von Vermögenswerten beeinträchtigt ist, siehe Note 37.
- — Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Die nach der Effektivzinsmethode ermittelten Zinserträge und –aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten „Zinserträge und –aufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ dargestellt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten sonstigen Zinserträge und –aufwendungen umfassen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, welche designiert zum Fair Value (FV-Option) sowie verpflichtend zum Fair Value durch die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bewertet werden. Die Sonstigen Zinserträge umfassen ebenso Minderaufwendungen aus sonstigen negativen Zinsen, die Sonstigen Zinsaufwendungen Mindererträge aus sonstigen negativen Zinsen. - — Laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren
Sofern im EFV Überschüsse aus der Zinsverrechnung entstehen, werden diese entsprechend den Beschlüssen der Organe der OeKB in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren übergeführt (Dotierung des Zinsenausgleichspostens). Maßnahmen zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes, werden mit dem Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren verrechnet (Verwendung des Zinsenausgleichspostens). Die laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens wird korrespondierend zu den Erträgen des EFV in den Posten „Zinserträge, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ bzw. „Sonstige Zinserträge“ erfasst (siehe Note 6 bzw. Note 27). - — Haftungsentgelte gemäß § 1 Abs 2 AFFG
Die Haftungsentgelte gemäß § 1 Abs 2 AFFG stehen im direkten Zusammenhang mit den verbrieften Verbindlichkeiten der OeKB. Der Aufwand wird je Garantie periodengerecht ermittelt und in den „Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ erfasst. Wird für garantierte finanzielle Verbindlichkeiten die FV-Option angewendet, werden die Haftungsentgelte periodengerecht ermittelt und in dem Posten „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst.
C. Provisionsergebnis
Provisionserträge und –aufwendungen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, sind im Effektivzinssatz enthalten und werden daher im Zinsergebnis dargestellt. Wird nicht erwartet, dass eine Kreditzusage zur Auszahlung eines Kredites führt, wird die damit verbundene Kreditzusagegebühr erfolgswirksam erfasst.
Provisionserträge werden in jenen Perioden erfasst, in denen die zugehörige Dienstleistung erbracht wird. Provisionsaufwendungen werden zum Zeitpunkt des Erhalts der Leistung als Aufwand erfasst.
Die von der Entwicklungsbank an die Republik Österreich entrichteten Haftungsentgelte gemäß § 9 AusfFG stehen im Zusammenhang mit den einzelnen finanziellen Vermögenswerten und werden im Provisionsaufwand (siehe Note 7) erfasst.
D. Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
Die Realisierung der Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung (siehe Note 11).
E. Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value (FV) in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bilanziert werden
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten betrifft
- — derivative Finanzinstrumente und Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG, die zu Absicherungszwecken gehalten werden,
- — finanzielle Vermögenswerte, welche verpflichtend zum FVTPL zu erfassen sind sowie
- — finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, für welche die FV-Option in Anspruch genommen wurde.
Dieser Posten beinhaltet die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie sämtliche Währungsumrechnungsdifferenzen (siehe Note 9).
F. Ertragsteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder mit einem im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich auf unsichere Steuerposten, werden nach IAS 37 bilanziert.
- — Tatsächliche Steuern betreffen die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur nach den Bestimmungen des IAS 12.71 ff saldiert.
- — Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
- — zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes.
Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verluste liegt nicht vor.
Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung dieser latenten Steueransprüche ermöglichen wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung der OeKB Gruppe im Hinblick auf Art und Weise der Realisierung der Buchwerte der Vermögenswerte bzw. der Erfüllung der Schulden zum Abschlussstichtag ergeben.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn die Voraussetzungen des IAS 12.74 ff dafür erfüllt sind.
G. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
H1 - Erstmaliger Ansatz
Die OeKB Gruppe erfasst die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden und verbriefte Verbindlichkeiten erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Alle anderen Finanzinstrumente (einschließlich Käufe von finanziellen Vermögenswerten) werden am Handelstag angesetzt, d. h. an dem Tag, an dem die OeKB Gruppe Vertragspartei des Instruments wird. Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Sofern ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten zu erfassen ist, wird dieses zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst.
Die laufenden Erträge der finanziellen Vermögenswerte, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden in den Zinserträgen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, erfasst. Alle anderen laufenden Erträge (bis auf die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz) werden im Posten „Sonstige Zinserträge“ erfasst. Sofern Mindererträge aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten „Minderertrag aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ und „Minderertrag aus sonstigen negativen Zinsen“ im Zinsaufwand ausgewiesen. Die OeKB Gruppe hat, wie auch im Vorjahr, keine finanziellen Vermögenswerte im Handelsbestand.
Die laufenden Aufwendungen der finanziellen Verbindlichkeiten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden im Posten „Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ erfasst. Alle anderen laufenden Aufwendungen werden im Posten „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst. Sofern Minderaufwendungen aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten „Minderaufwand aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ und „Minderaufwand aus sonstigen negativen Zinsen“ im Zinsertrag ausgewiesen.
H2 - Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (AC), als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) klassifiziert. Diese Klassifizierung erfolgt auf Grundlage
- — des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und
- — der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes.
Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- — Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, diese Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
- — die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zum FVOCI bewertet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- — Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der Vermögenswerte besteht, und
- — die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Der erstmalige Ansatz der finanziellen Vermögenswerte AC und FVOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten.
Ein finanzieller Vermögenswert, der weder zu AC noch zu FVOCI bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zu bewerten.
Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente besteht zusätzlich das Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die OeKB Gruppe hat dieses Wahlrecht für sämtliche in Bestand befindliche Eigenkapitalinstrumente in Anspruch genommen, da es sich dabei um strategische, langfristige Investitionen im sonstigen Anteilsbesitz handelt. Sämtliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes dieser Eigenkapitalinstrumente werden innerhalb des sonstigen Ergebnisses erfasst, wobei ein Recycling dieser kumuliert erfassten Wertänderungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ausgeschlossen ist. Ausschließlich Dividendenerträge dieser Eigenkapitalinstrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Erträgen aus dem Sonstigen Anteilsbesitzes erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender „Accounting Mismatch“ beseitigt oder signifikant verringert wird. Die betroffenen Positionen in der Bilanz sind in Note 15 ersichtlich.
Geschäftsmodell
Die OeKB Gruppe beurteilt das Ziel eines Geschäftsmodells, in dem ein Vermögenswert auf Portfolioebene gehalten wird, über die Art und Weise, in der das Instrument verwaltet und an das Management berichtet wird. Zu den berücksichtigten Informationen gehören:
- — festgelegte Strategie und Ziele für das Portfolio. Insbesondere, ob die Strategie darauf ausgerichtet ist, Zinserträge zu erzielen, ein bestimmtes Zinsprofil beizubehalten, die Duration der finanziellen Vermögenswerte an die Laufzeit der zugehörigen finanziellen Verbindlichkeiten anzupassen oder die Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren;
- — wie die Wertentwicklung des Portfolios bewertet und an das Management berichtet wird;
- — die Risiken, die das Ergebnis des Geschäftsmodells beeinflussen und wie diese Risiken gemanagt werden;
- — ob die Vergütung an das Management auf Basis der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der verwalteten Vermögenswerte oder der vereinnahmten Zahlungsströme beruht; und
- — die Häufigkeit, das Volumen und der Zeitpunkt der Verkäufe in früheren Perioden sowie die Gründe für solche Verkäufe und ihre Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität. Informationen über die Verkaufsaktivität werden jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil einer Gesamtbewertung, wie das erklärte Ziel der OeKB Gruppe erreicht wird und wie die Zahlungsströme realisiert werden.
Beurteilung, ob vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen beinhalten
Für die Zwecke dieser Bewertung wird der Kapitalbetrag als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz definiert. Zinsen sind definiert als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes und für das Kreditrisiko im Zusammenhang mit dem während eines bestimmten Zeitraums ausstehenden Kapitalbetrages und für andere grundlegende Kreditrisiken und –kosten (z. B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie die Gewinnspanne (Marge).
Bei der Beurteilung, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, berücksichtigt die OeKB Gruppe sämtliche Vertragsbedingungen des Instruments. Dies umfasst die Beurteilung, ob der finanzielle Vermögenswert vertragliche Bestimmungen enthält, die Zeitpunkte oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme so ändern könnten, dass sie diese Bedingung nicht erfüllen.
Umgliederungen
Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, außer in dem Zeitraum, nachdem die OeKB Gruppe ihr Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte geändert hat. Im aktuellen Jahr und im Vorjahr wurden keine Umgliederungen vorgenommen.
Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten
Bei der erstmaligen Erfassung wird eine finanzielle Verbindlichkeit, mit Ausnahme von Finanzgarantien und Kreditzusagen, in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert.
Eine finanzielle Verbindlichkeit kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender „Accounting Mismatch“ beseitigt oder signifikant verringert wird. Bei zum Fair Value bewerteten Verbindlichkeiten soll gemäß IFRS 9 jener Teil der Bewertung, welcher das eigene Kreditrisiko betrifft, im Sonstigen Ergebnis dargestellt werden. Aufgrund der Besonderheit des Exportfinanzierungsverfahrens, dass sämtliche Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten, welche diesem Verfahren zurechenbar sind, in den „Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren“ übergeleitet werden, würde diese Vorgehensweise zu einem „Accounting Mismatch“ führen. Daher wird von der Ausnahmeregelung gemäß IFRS 9.5.7.7 und IFRS 9.5.7.8 Gebrauch gemacht und das gesamte Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung weiterhin ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes
Die OeKB Gruppe bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn seine vertraglichen Anrechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen, oder sie die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme in eine Transaktion überträgt, bei der im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Betrag der erhaltenen Gegenleistung (einschließlich eines neu erworbenen Vermögenswertes abzüglich einer neuen Verbindlichkeit) und ein kumulativer Gewinn oder Verlust, sofern dieser im OCI erfasst wurde, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ein kumulierter Gewinn oder Verlust, welcher im OCI für als FVOCI designierte Eigenkapitalinstrumente (Sonstiger Anteilsbesitz) ausgewiesen wird, wird bei der Ausbuchung solcher Instrumente nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei jedem Anteil an übertragenen finanziellen Vermögenswerten, der sich für eine Ausbuchung qualifiziert, werden alle bei dieser Übertragung entstandenen oder behaltenen Rechte und Verpflichtungen gesondert als Vermögenswert oder Verbindlichkeit erfasst.
Die OeKB Gruppe tätigt Geschäfte, bei denen Vermögenswerte übertragen werden, aber alle wesentlichen Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte bei der OeKB Gruppe verbleiben (z. B. Repo-Geschäfte). In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.
Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit
Die OeKB Gruppe bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder verfallen sind.
Modifikation von finanziellen Vermögenswerten
Modifikationen stellen Anpassungen von ursprünglich vertraglich vereinbarten Bedingungen dar. Diese Anpassungen werden von der OeKB Gruppe hinsichtlich deren Wirkungsgrades sowohl auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene beurteilt. Wenn die Vertragsbedingungen eines finanziellen Vermögenswertes geändert werden, beurteilt die OeKB Gruppe, ob die Zahlungsströme des modifizierten Vermögenswertes quantitativ voneinander abweichen. Ist die Abweichung wesentlich, wird der ursprüngliche finanzielle Vermögenswert ausgebucht und ein neuer finanzieller Vermögenswert wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zur Beurteilung der quantitativen Wesentlichkeit wird in der OeKB Gruppe vorrangig ein Barwertvergleich zwischen dem ursprünglichen und dem geänderten Zahlungsstrom basierend auf dem Effektivzinssatz herangezogen. Angelehnt an die Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten begründet eine Abweichung von mehr als 10 % in dieser Vergleichsrechnung die Wesentlichkeit der Modifikation. Darüber hinaus werden qualitative Kriterien zur Beurteilung der Wesentlichkeit einer Modifikation herangezogen, wobei hier die Wesentlichkeit basierend auf den Inhalt der Änderung beurteilt wird. Darunter fallen Währungswechsel, Schuldnerwechsel und Vertragsänderungen, die zu einer geänderten Einschätzung des SPPI-Kriteriums führen.
Wenn sich die Zahlungsströme der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten modifizierten Vermögenswerte nicht wesentlich unterscheiden, führt die Änderung zu keiner Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes. In diesem Fall berechnet die OeKB Gruppe den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes neu und erfasst den Betrag, der sich aus der Anpassung des Bruttobuchwertes als Modifikationsgewinn oder –verlust ergibt, in der Gewinn- und Verlustrechnung. Da es sich bei den Modifikationen der OeKB Gruppe vorrangig um marktinduzierte Modifikationen handelt, erfolgt ein Ausweis im Zinsergebnis. Die Differenz zum rückzahlbaren Betrag wird in Folge im Zuge der Effektivverzinsung bis zum Laufzeitende des finanziellen Vermögenswertes verteilt. Wird im Gegensatz dazu eine solche Änderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorgenommen, so wird der Gewinn oder Verlust zusammen mit den Wertminderungen im Kreditrisikoergebnis ausgewiesen.
Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten
Modifikationen stellen Anpassungen von ursprünglich vertraglich vereinbarten Bedingungen dar. Diese Anpassungen werden von der OeKB Gruppe hinsichtlich deren Wirkungsgrades sowohl auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene beurteilt. Wie zuvor bei der Modifikation von finanziellen Vermögenswerten beschrieben, erfolgt hier ebenso die Beurteilung auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene. Sofern eine wesentliche Modifikation vorliegt, bucht die OeKB Gruppe eine finanzielle Verbindlichkeit aus. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit, die auf den geänderten Bedingungen basiert, zum Zeitwert erfasst. Die Differenz zwischen dem Buchwert der erloschenen finanziellen Verbindlichkeit und der neuen finanziellen Verbindlichkeit mit modifizierten Konditionen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht wesentlich modifizierte Sachverhalte führen zu keiner Ausbuchung der korrespondierenden Verbindlichkeit, wobei etwaige Modifikationsgewinne oder –verluste dabei im Zinsergebnis erfasst werden.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und mit dem Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn die OeKB Gruppe einen einklagbaren Anspruch auf Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu erfüllen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Schuld zu begleichen.
Erträge und Aufwendungen werden nur dann auf Nettobasis ausgewiesen, wenn dies nach dem IFRS zulässig ist oder diese Gewinne und Verluste aus einer Gruppe ähnlicher Transaktionen resultieren (z. B. das Kreditrisikoergebnis).
H3 - Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (Fair Value)
Der beizulegende Wert (Fair Value oder FV) ist der Preis, unter dem unter aktuellen Marktbedingungen am Bewertungsstichtag ein geordneter Geschäftsfall zwischen Marktteilnehmern stattfindet, im Zuge dessen ein finanzieller Vermögenswert verkauft oder eine finanzielle Verbindlichkeit übertragen wird.
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Schulden). Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilungen Finance, Risk Controlling und Treasury legt die Methoden und Parameter zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte fest. Die Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral. Wesentliche Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, verwendet die OeKB Gruppe so weit wie möglich an aktiven Märkten beobachtbare Daten. Ein Markt wird als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit in ausreichender Häufigkeit und Menge stattfinden, um fortlaufend Preisinformationen bereitzustellen.
Wenn an einem aktiven Markt kein notierter Preis vorliegt, verwendet die OeKB Gruppe Bewertungsmethoden, die den Einsatz relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. Die gewählte Bewertungstechnik berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisgestaltung einer Transaktion berücksichtigen würden.
Wenn ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einen Geldkurs und einen Briefkurs hat, wird der finanzielle Vermögenswert zum Geldkurs und die finanzielle Verbindlichkeit zum Briefkurs bewertet.
Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im aktuellen Jahr wurden (wie im Vorjahr) keine Umgruppierungen vorgenommen.
H4 - Wertberichtigung/Wertminderung (Impairment)
Die OeKB Gruppe setzt für folgende Finanzinstrumente, die nicht zum FVTPL bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL – Expected Credit Loss) an:
- – finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich um Schuldinstrumente handelt;
- – ausstehende Garantiezusagen;
- – Kreditzusagen.
Auf Finanzinstrumente des Sonstigen Anteilsbesitzes wird kein Wertminderungsaufwand erfasst.
Die OeKB Gruppe misst die Wertberichtigungen in Höhe des über die Laufzeit der Finanzinstrumente (Lifetime) berechneten ECL, mit Ausnahme der folgenden Finanzinstrumente, für die ein 12-Monats-ECL ermittelt wird:
- – Schuldinstrumente, die zum Abschlussstichtag ein niedriges Kreditrisiko aufweisen;
- – Finanzinstrumente, bei denen das Kreditrisiko seit ihrem erstmaligen Ansatz nicht signifikant angestiegen ist.
Die OeKB Gruppe betrachtet eine Schuldverschreibung mit geringem Kreditrisiko, wenn ihr Kreditrisiko-Rating der allgemein anerkannten Definition von „Investment Grade“ entspricht.
Der 12-Monats-ECL ist jener Teil des ECL, der aus einem Ausfallsereignis eines Finanzinstrumentes resultiert, welches innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag möglich ist (entspricht Stufe 1 des Expected Credit Loss Modells). Der Lifetime-ECL entspricht der Ausfallserwartung über die gesamte Laufzeit eines Finanzinstrumentes (entspricht Stufe 2 und 3 des Expected Credit Loss Modells).
Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)
Der ECL ist eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Er wird wie folgt ermittelt:
- — Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag nicht wertgemindert sind: als Barwert aller erwarteten Zahlungsausfälle (d. h. der Differenz zwischen vertraglich geschuldeten Zahlungsströmen und den Zahlungsströmen, die die OeKB Gruppe aus den Finanzinstrumenten erwartet);
- — Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag als wertgemindert einzustufen sind oder bereits bei erstmaligem Ansatz eine beeinträchtigte Bonität hatten: als Differenz zwischen dem Nettobuchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme;
- — Nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen/Kreditrahmen: als Barwert der Differenz zwischen den vertraglichen Zahlungsströmen, die der OeKB Gruppe geschuldet werden, wenn die Verpflichtung zur Auszahlung des Kreditbetrages in Anspruch genommen wird, und den Zahlungsströmen aus den Finanzinstrumenten, die die OeKB Gruppe erwartet;
- — Finanzgarantien: die erwarteten Zahlungen abzüglich der Beträge, die die OeKB Gruppe voraussichtlich zurückerhält.
Restrukturierte finanzielle Vermögenswerte
Wenn die Konditionen eines finanziellen Vermögenswertes aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers neu verhandelt oder geändert werden oder ein finanzieller Vermögenswert durch einen neuen ersetzt wird, wird beurteilt, ob der finanzielle Vermögenswert ausgebucht werden soll.
Der ECL wird in der Folge wie folgt ermittelt:
- — Wenn die erwartete Restrukturierung nicht zu einer Ausbuchung des bestehenden Vermögenswertes führt, werden die erwarteten Zahlungsströme aus dem modifizierten finanziellen Vermögenswert in die Berechnung der Ausfälle aus dem bestehenden Vermögenswert einbezogen.
- — Wenn die erwartete Restrukturierung zu einer Ausbuchung des bestehenden Vermögenswertes führt, wird der erwartete beizulegende Zeitwert des neuen Vermögenswertes als Ausbuchungswert des bestehenden finanziellen Vermögenswertes zum Zeitpunkt seiner Ausbuchung herangezogen. Wobei bei der Ermittlung dieses Betrages die Berechnung der Zahlungsfehlbeträge aus dem bestehenden finanziellen Vermögenswert einbezogen werden, die ab dem erwarteten Ausbuchungszeitpunkt mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz zum Bilanzstichtag abgezinst werden.
Wertberichtigte/wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
Zu jedem Abschlussstichtag beurteilt die OeKB Gruppe, ob bei einem zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswert eine Wertminderung eingetreten ist. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als wertgemindert, wenn ein oder mehrere Ereignisse eintreten, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auswirken.
Die OeKB Gruppe verwendet im Rahmen des Kreditrisikomanagements ein Bonitätsbeurteilungssystem und ein internes Ratingverfahren. Die Einstufung der Geschäftspartner in 22 interne Bonitätsklassen erfolgt basierend auf einer internen Rating- und Mappingsystematik, die sowohl externe Ratings international anerkannter Ratingagenturen (Standard & Poor’s, Fitch) wie auch interne Ratings berücksichtigt. Die Entwicklung der Ratings wird laufend verfolgt.
Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden ist dem unter Note 1 beschriebenen EFV zuzurechnen. In diesem Geschäftsmodell wurden seit Bestehen keine eingetretenen Verluste verzeichnet.
Die Kriterien, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfassen folgende beobachtbare Daten:
- — erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers oder Emittenten;
- — eine Vertragsverletzung, wie ein Ausfall oder ein Ereignis in der Vergangenheit;
- — die Restrukturierung eines Kredits durch die OeKB Gruppe;
- — es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Konkurs gehen oder eine andere finanzielle Reorganisation vornehmen wird (z. B. ein Sanierungsverfahren);
- — das Verschwinden eines aktiven Marktes für eine Sicherheit wegen finanzieller Schwierigkeiten.
Ein Kredit, der aufgrund einer Verschlechterung des Kreditnehmerstatus neu verhandelt wird, wird üblicherweise als kreditbeeinträchtigt eingestuft, es sei denn es gibt Hinweise darauf, dass das Risiko, keine vertraglichen Zahlungsströme zu erhalten erheblich zurückgegangen ist und keine weiteren Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Darüber hinaus gilt ein Kredit, der länger als 30 Tage überfällig ist, als Indikator für eine Beeinträchtigung der Bonität des Kreditnehmers.
Bei der Beurteilung, ob eine Investition in Staatsanleihen kreditwürdig ist, geht die OeKB Gruppe von dieser Praxis ab und beobachtet folgende externe Faktoren:
- — Die Bonitätseinschätzung des Marktes spiegelt sich in den Anleiherenditen wider.
- — Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen.
- — Die Fähigkeit eines Landes, Zugang zu den Kapitalmärkten für die Ausgabe neuer Schuldtitel zu erhalten.
- — Die Wahrscheinlichkeit, dass Schulden neu strukturiert werden, führt dazu, dass die Inhaber durch freiwillige oder verpflichtende Schuldenerlässe Verluste erleiden.
- — Die internationalen Unterstützungsmechanismen, die diesem Land die notwendige Unterstützung als „Lender of Last Resort“ geben, sowie die in öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck gebrachte Ansicht von Regierungen und Behörden, diese Mechanismen zu nutzen. Dies beinhaltet eine Bewertung der Wirkung dieser Mechanismen und ob die Fähigkeit und die politische Absicht besteht, die erforderlichen Kriterien zu erfüllen.
Darstellung der Wertberichtigung/Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz
- — Zu fortgeführten Anschaffungswerten bewertete finanzielle Vermögenswerte: als Abzug vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte;
- — Kreditzusagen und offene Kreditrahmen sowie Finanzgarantien: generell als Rückstellung;
- — Wenn ein Finanzinstrument sowohl eine gezogene als auch eine nicht in Anspruch genommene Komponente umfasst und die OeKB Gruppe den ECL der Kreditverpflichtungskomponente nicht getrennt von der gezogenen Komponente ermitteln kann: Ausweis einer kombinierten Wertberichtigung für beide Komponenten. Der Gesamtbetrag wird als Abzug vom Bruttobuchwert der gezogenen Komponenten ausgewiesen. Sofern die Summe der Wertberichtigungen den Bruttobuchwert eines Finanzinstrumentes übersteigt, wird der übersteigende Teil der Wertberichtungen in den Rückstellungen ausgewiesen.
Abschreibungen
Kredite und Schuldverschreibungen werden (teilweise oder vollständig) ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf Erholung besteht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die OeKB Gruppe feststellt, dass der Kreditnehmer keine Vermögenswerte oder Einnahmequellen besitzt, die ausreichend Zahlungsströme zur Rückzahlung der offenen Beträge generieren. Ausgeschiedene finanzielle Vermögenswerte könnten jedoch weiterhin Durchsetzungsmaßnahmen zugunsten der OeKB Gruppe unterliegen, aus welchen Rückzahlungen entstehen. Derartige Rückzahlungen werden am Tag des Zahlungseinganges ertragswirksam erfasst.
H5 - Designation zum Fair Value in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) – Fair Value-Option
Finanzielle Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung hat die OeKB Gruppe bestimmte finanzielle Vermögenswerte gemäß FVTPL designiert, da diese finanziellen Vermögenswerte als Grundgeschäft im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten stehen. Die Bewertung erfolgt daher, zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Finanzielle Verbindlichkeiten
In jenen Fällen, in welchen finanzielle Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken abgesichert werden, wird zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ die finanzielle Verbindlichkeit zum Fair Value designiert. Die Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung werden analog zu den Absicherungsinstrumenten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
H. Barreserve
Die Barreserve beinhaltet den Kassabestand in Euro und Guthaben (Einlagen) gegenüber Zentralbanken (täglich fällig). Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. Die zu haltenden Mindestreserven werden ebenfalls in diesem Posten ausgewiesen. Der Posten wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
I. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die Posten der Bilanz „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ enthalten:
- — Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten; diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstrumentes zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet;
- — Kredite und Forderungen, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert sind (zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und einen Teil der Forderungen an Kunden, die dem EFV und der Entwicklungsbank zugeordnet sind, bestehen Haftungen gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch Note 1), welche integraler Bestandteil der Kreditverträge sind. Bei Verträgen der OeEB ist der integrale Zusammenhang im § 9 AusfFG zu finden. Ein Kreditvertrag wird ohne entsprechende Haftung nicht abgeschlossen.
Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kunden, die der Tourismusfinanzierung und –förderung zurechenbar sind, bestehen Haftungen seitens österreichischer Kommerzbanken. Der übrige Teil dieser Forderungen an Kunden wird hypothekarisch oder durch die Republik Österreich besichert.
J. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Der Posten der Bilanz „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ umfasst:
- — Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden; diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
- — Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert werden (zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
- — Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und der Sonstige Anteilsbesitz), die zum FVOCI bewertet werden, wobei Änderungen erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst werden (kein Recycling über die Gewinn- und Verlustrechnung), laufende Erträge (Ausschüttungen, Dividendenzahlungen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz“ erfasst.
K. Absicherungsinstrumente
Allgemeines
Zur Absicherung von Marktrisiken werden derivative Finanzinstrumente sowie die Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG (siehe Note 1) eingesetzt. Diese Instrumente sichern vor allem zukünftige Cashflows gegen Zins- und Wechselkursänderungen ab. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsswaps und Zins-/ Währungsswaps, die OTC (over-the-counter) abgeschlossen und zur wirtschaftlichen Absicherung für Forderungen an Kreditinstitute, sonstige finanzielle Vermögenswerte und verbriefte Verbindlichkeiten genutzt werden.
Abgesicherte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ zum FVTPL designiert. Dadurch werden die Wertschwankungen der Absicherungsinstrumente und der abgesicherten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten direkt im Gewinn oder Verlust erfasst (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden). Es werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken eingesetzt.
Die Bestimmungen des Hedge Accounting wurden in der OeKB Gruppe im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht angewandt.
Derivative Finanzinstrumente
Für derivative Finanzinstrumente wird der beizulegende Zeitwert nach anerkannten Methoden berechnet. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Derivative Finanzinstrumente werden mit ihrem Barwert in einem eigenen Posten in den Aktiva bzw. Passiva ausgewiesen.
Die aus Wertschwankungen entstehenden Kreditexposures werden durch Collaterals besichert. In Konformität mit EMIR (Verordnung [EU] Nr. 648/2012) erfolgt seit dem 4. Quartal 2016 das Clearing von neuen Zinsswaps über eine Central Counterparty (LCH – London Clearing House).
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG (BGBl. Nr. 216/1981 in der jeweils geltenden Fassung) der Republik Österreich, die zur Absicherung von Wechselkursrisiken im EFV (siehe Note 1) dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und wegen ihrer Besonderheit (auf Basis der gesetzlichen Regelung) in einem gesonderten Posten auf der Aktivseite ausgewiesen.
L. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Die Sachanlagen umfassen eigengenutzte Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude dienen überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb. Für den Geschäftsbetrieb nicht optimal nutzbare Flächen werden an Dritte vermietet. Erworbene Software, welche integraler Bestandteil der Funktionalität der zugehörigen Anlage ist, wird als Teil dieser Anlage aktiviert.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen. Ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang eines Sachanlagevermögens wird erfolgswirksam im „Sonstigen betrieblichen Erfolg“ erfasst.
Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen der Aufwendungen der OeKB Gruppe zufließen wird. Laufende Reparaturen und Wartungen werden als Aufwand erfasst.
Die Abschreibungen werden so berechnet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die geschätzte Nutzungsdauer der wesentlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens der laufenden und der Vergleichsperiode betragen:
- – Gebäude: 40 Jahre
- – Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
- – EDV-Investitionen: 3 bis 5 Jahre
Immaterielle Vermögenswerte
Von der OeKB Gruppe erworbene Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Aufwendungen für selbsterstellte Software wurden nicht aktiviert, da die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 dafür nicht vorlagen.
Nachträgliche Aufwendungen für Software werden nur aktiviert, wenn diese den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des betreffenden Vermögenswertes erhöhen. Alle anderen Aufwendungen werden als Aufwand erfasst.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Software wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer ab dem Zeitpunkt ihrer Nutzung erfolgswirksam abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer der Software der laufenden und der Vergleichsperiode beträgt 3 bis 5 Jahre. Das im Jahr 2019 eigens für die Zwecke der OeHT entwickelte Kreditverwaltungssystem wird mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren bewertet.
Den beim Kauf der OeHT im Jahr 2019 erworbenen Kundenbeziehungen wurde eine Nutzungsdauer von 6 Jahren zugrunde gelegt.
M. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden
Die Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ enthalten:
- – Verbindlichkeiten aus Geld- und Kautionskonten,
- – Geldmarktgeschäfte,
- – Repogeschäfte,
- – Kreditaufnahmen.
Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden.
Die OeKB Gruppe bietet kein klassisches Einlagengeschäft und damit keine Sparkonten an. Somit stehen alle in der OeKB Gruppe geführten Konten im Zusammenhang mit der Verrechnung oder Besicherung von Grundgeschäften wie in Note 1 beschrieben.
N. Verbriefte Verbindlichkeiten
Grundsätzlich werden verbriefte Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden.
In den meisten Fällen werden verbriefte Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken abgesichert. Zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ werden diese abgesicherten verbrieften Verbindlichkeiten zum FVTPL designiert und die Ergebnisse aus der Bewertung analog zu den Absicherungsinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die zum Stichtag ausgewiesenen verbrieften Verbindlichkeiten verfügten, wie auch im Vorjahr, überwiegend über Garantien gemäß § 1 Abs 2a und 2b AFFG der Republik Österreich.
O. Rückstellungen
Langfristige Personalrückstellungen
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Abfertigungen) handelt es sich um Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche unter die Regelung des IAS 19 fallen. In den langfristigen Personalrückstellungen sind Vorsorgen im Zusammenhang mit dem Sterbequartal gemäß Bankenkollektivvertrag enthalten.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach der „Projected Unit Credit“–Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) bewertet. Diese ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt sie über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeitenden. Dabei wird in Zinsaufwand (der Betrag, um den sich Verpflichtungen über das Jahr durch das Näherrücken der Zahlungen erhöhen) und Dienstzeitaufwand (neu erdiente Ansprüche im betreffenden Jahr) getrennt. Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand werden im Personalaufwand und somit im Betriebsergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste hingegen werden im Sonstigen Ergebnis unter den Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, dargestellt.
Die bei der Berechnung der Leistungsverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen für die Diskontierungssätze, die Gehaltssteigerungsraten, den Pensionstrend sowie die Fluktuation, wurden von den ökonomischen Gegebenheiten festgelegt. Die jeweiligen Diskontierungssätze werden auf Basis der Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen festgelegt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO = Defined Benefit Obligation) wird mit dem Stichtagswert ausgewiesen. Planvermögen (das sind Vermögenswerte, die von einem Fonds gehalten werden und mit denen der DBO zu saldieren wäre) ist nicht vorhanden.
Die Pensionsverpflichtungen umfassen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungssysteme. Leistungsorientierte Versorgungssysteme enthalten Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und Anwartschaften auf zukünftig zu zahlenden Pensionen.
Für wenige leitende Angestellte bestehen noch leistungsorientierte Pläne, die in der Regel auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Entgelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basieren. Diese leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sind ausschließlich rückstellungsfinanziert.
Bei den Abfertigungsverpflichtungen handelt es sich um gesetzlich und vertraglich geregelte Verpflichtungen. Unter gewissen Voraussetzungen ist den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bei deren Ausscheiden ein bestimmter Betrag zu zahlen.
Als biometrische Grundlagen werden die aktuellen Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.
Wesentliche Parameter sind die Gehaltssteigerungsrate unter Berücksichtigung der Kollektivvertragsdynamik und tourliche und außertourliche Erhöhungen sowie das Pensionsantrittsalter unter Anwendung der ASVG-Übergangsbestimmungen nach dem Budgetbegleitgesetz 2003.
Wesentliche Parameter | | |
| 2023 | 2022 |
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Zinssatz | 3,24 % | 3,75 % |
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Künftige Gehaltssteigerungen (bei Abfertigungen und Pensionen) | 3,70 % | 3,70 % |
Künftige Rentensteigerungen (bei Pensionen) | 3,20 % | 3,20 % |
Pensionsantrittsalter | | |
Frauen | 65 Jahre (schrittweise bis 2033) | 65 Jahre (schrittweise bis 2033) |
Männer | 65 Jahre | 65 Jahre |
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Die OeKB Gruppe bietet dem Großteil der Mitarbeitenden, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Die OeKB Gruppe ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehaltes an die Versorgungseinrichtung (Pensionskasse) zu überweisen. Bei beitragsorientierten Plänen bestehen keine über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen hinausgehenden Verpflichtungen. Die Beiträge sind im Personalaufwand der Periode erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn
- — für die OeKB Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht,
- — es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und
- — eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (EFV)
Das österreichische System der Exportförderung und -finanzierung basiert auf zwei Sondergesetzen: dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG). Basierend auf diesen Gesetzen wurde der OeKB von der Republik Österreich die banktechnische Abwicklung der Exportförderung und -finanzierung übertragen. Die OeKB führt das EFV im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dies gilt auch in Bezug auf die Aufnahme von Finanzierungen gemäß AFFG sowie für die Weitergabe der Mittel an die Hausbanken (die am EFV teilnehmenden Hausbanken der Exportunternehmen).
Das EFV ist somit Gegenstand spezifischer rechtlicher Vorschriften und weist Besonderheiten auf, für deren Abbildung in der Rechnungslegung nach IFRS keine unmittelbaren Normen bestehen.
Der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR) ergibt sich aus dem spezifischen Zweck des EFV und den damit verbundenen Risiken. Im Jahr 1968 erhielt die OeKB vom Bundesministerium für Finanzen den Auftrag, die im Rahmen des EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto anzusammeln, um sie bei Bedarf ausschließlich für Zwecke des EFV zu verwenden. Diese Verpflichtung wurde und wird durch die jährlichen Beschlüsse des Aufsichtsrates der OeKB im Dezember eines jeden Jahres erfüllt und die Veränderung des Zinsenausgleichposten entsprechend erfasst. Die im EFV erwirtschafteten Vermögensüberschüsse sind somit der Verwendung der OeKB für andere Zwecke sowie dem Zugriff der Eigentümer dauerhaft entzogen und dienen ausschließlich dem Zweck des EFV. Mit der Erfassung eines Zinsenausgleichspostens wird somit dem Umstand Rechnung getragen, dass die angesammelten Mittel aus dem Verfahren nicht der OeKB zur freien Verfügung stehen, sondern ausschließlich zum Ausgleich von Risiken aus dem EFV bestimmt sind.
Die ZAR hat sich im Laufe der Bevollmächtigung zur Führung des – im internationalen Vergleich einmaligen – Exportfinanzierungsverfahrens aus den laufenden Überschüssen aufgebaut. Die OeKB hat sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu entschlossen, diesen Posten wegen seiner Besonderheit gesondert auszuweisen.
Bei der Entscheidung zu diesem gesonderten Ausweis hat die OeKB nachfolgende Überlegungen angestellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass es unmittelbar keine spezifischen Regelungen im IFRS Regelwerk zur Bilanzierung der in der ZAR gesammelten Überschüsse aus dem EFV gibt. Die Beurteilung der Bilanzierung wird dadurch erschwert, dass diese Mittel zum einen den Charakter einer eindeutigen Zweckwidmung zugunsten des EFV haben, die inhaltlich einer Vorsorge für mögliche, zukünftige Verluste im EFV dienen. Zum anderen weist der Sachverhalt aber auch Elemente auf, die im gewissen Umfang auf einen Verpflichtungscharakter hindeuten. Außerdem hat die OeKB bei der Beurteilung die Sichtweise des Auftraggebers (Republik Österreich/Bundesministerium für Finanzen) berücksichtigt, welche eindeutig von einer Verpflichtung gegenüber dem EFV des Bevollmächtigten ausgeht. So tritt die OeKB im Rahmen des EFV im eigenen Namen und Rechnung bei der Mittelaufnahme gemäß AFFG sowie bei der Weitergabe der Mittel an die Hausbanken auf. Nach IAS 37.10 ff ist eine Rückstellung eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. Ein verpflichtendes Ereignis ist ein Ereignis, das eine rechtliche oder faktische Verpflichtung schafft, aufgrund derer das Unternehmen keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat.
Wendet man hingegen die Definition des IAS 32.11 in Bezug auf Eigenkapital als einen Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet, auf den vorliegenden Sachverhalt an, wird diese Anforderung durch die im Zinsausgleichsposten gespeicherten Mittel nicht erfüllt. Diese Mittel sind allein zur Verwendung im Rahmen des EFV bestimmt.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des IFRS hat sich das Management in Abstimmung mit seinem Auftraggeber (BMF) dazu entschlossen, die ZAR als Sonderposten direkt in der Bilanz zwischen Fremdkapital und Eigenkapitel mit Beschreibung in den Notes darzustellen. Damit folgt das Management IAS 1 und weist diesen Posten wegen seiner Besonderheit direkt in der Bilanz aus. Durch diesen Ausweis zeigt die OeKB ganz klar, dass die ZAR für die OeKB eine künftige Verpflichtung darstellt, und dass die Gesellschafter keinen Zugriff auf diese Mittel des EFV haben. Außerdem unterstützt diese Darstellung auch die Sichtweise, dass die Mittel der ZAR für die OeKB eindeutig als Mittel des Verfahrens zu betrachten sind und nur innerhalb dieses Verfahrens eingesetzt werden dürfen.
Das Finanzamt für Körperschaften (Wien) hat die Behandlung der ZAR als „abzugsfähigen Schuldposten“ anerkannt, sofern diese zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird. Der Posten ist somit teilweise temporär steuerfrei.
P. Ergebnis je Aktie (Earnings per Share - EPS)
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien.
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien.
Note 3 Fair Value-Ermittlung
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben der OeKB Gruppe verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilungen Finance, Risk Controlling und Treasury, legt die Bestimmungen der beizulegenden Zeitwerte fest. Die Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral und wird an den Gesamtvorstand berichtet.
Die OeKB Gruppe verfügt über einen etablierten Kontrollrahmen für die Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Spezifische Kontrollen umfassen:
- – Überprüfung der beobachtbaren Preise;
- – Validierung und Kalibrierung der Bewertungsmodelle;
- – Überprüfungs- und Genehmigungsprozesse für neue Modelle und Änderungen an Modellen.
Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten – beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten – zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise. Diese Prüfung inkludiert
- — ob verwendete Werte eines Brokers oder eines Kursinformationsdienstes grundsätzlich von der OeKB Gruppe anerkannt werden;
- — das Verständnis des Zustandekommens des beizulegenden Zeitwertes; inwieweit dieser tatsächliche Markttransaktionen darstellt und ob der beizulegende Zeitwert einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für ein identisches Instrument darstellt;
- — das Verständnis, wie Preise für ähnliche Instrumente zur Messung des beizulegenden Zeitwertes verwendet und wie diese Preise angepasst wurden, um die Merkmale des zu bewertenden Instrumentes widerzuspiegeln;
- — falls eine Anzahl von Preisquotierungen für dasselbe Finanzinstrument erhalten wurde, dass der beizulegende Zeitwert auf Basis dieser Preisquotierungen ermittelt wurde.
Als Schlussfolgerung daraus sollen derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, welcher diese Bewertungen zuzuordnen sind.
Wesentliche Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet die OeKB Gruppe so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
- — Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden;
- — Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen;
- — Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte und Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Bei täglich fälligen Positionen entspricht der Fair Value dem Buchwert, dies betrifft vor allem die Barreserve.
Für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie verbriefte Verbindlichkeiten werden zur Ermittlung des Zeitwertes als Eingangsparameter so weit wie möglich, die am Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden. Mit diesen Daten wird der Barwert der abgezinsten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme errechnet. Die nach dieser Methode bewerteten Finanzinstrumente sind dem Level 2 der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zugeordnet.
- — Für den überwiegenden Teil der Kredite des EFV in den Positionen „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ bestehen vor allem Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch Note 1). Aufgrund dieser Haftungen liegen den Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt, einheitliche Konditionen zugrunde. Daher wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen.
- — Für den überwiegenden Teil der „Forderungen an Kunden“, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung stehen, bestehen vor allem Garantien österreichischer Kreditinstitute oder Haftungen der Republik Österreich. Bei einem kleinen Teil der Kredite mit besonders niedrigem Ausfallsrisiko bestehen auch hypothekarische Sicherheiten.
Die erhaltenen Garantien wirken sich wesentlich auf die Bonität der Kredite aus, weshalb bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads des Garantiegebers angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen wird. Bei hypothekarisch besicherten Krediten wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen. Dieser Ansatz folgt der Geschäftspraxis im Rahmen der Kreditvergabe, welche einen strengen Maßstab an die Akzeptanz von hypothekarischen Sicherheiten voraussetzt, was sich in einem geringen Ausfallsrisiko des Kunden widerspiegelt. Aufgrund dieses äußerst geringen Kreditrisikos erfolgt die Annäherung durch die Verwendung der Credit Spreads der Republik Österreich.
Zu den verwendeten Zinskurven wird bei diesen Krediten eine Marge, abgeleitet von den Verwaltungsaufwendungen der Tourismusfinanzierung, in Höhe von 78 BP aufgeschlagen (2022: 67 BP).
- — Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie für verbriefte Verbindlichkeiten, welche im Zusammenhang mit dem EFV stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskonformen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve herangezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag am Markt beobachtbaren Credit Spreads der OeKB berücksichtigt. Für verbriefte Verbindlichkeiten des EFV bestehen untrennbare Ausfallsgarantien der Republik Österreich. Diese werden bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes nicht berücksichtigt, jedoch steht die Bonität der OeKB in enger Verbindung mit jener der Republik Österreich. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskonformen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve herangezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag von der OeHT abgeleiteten, am Markt beobachtbaren Credit Spreads, berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden, sofern diese nicht dem Geschäftsmodell Hold-to-Collect zuordenbar sind bzw. das SPPI Kriterium nicht erfüllen, mit jenen beizulegenden Zeitwerten bilanziert, die sich unter Zugrundelegung der Börsenkurse ergeben. Diese Finanzinstrumente sind auf Basis der im IFRS 13 definierten Fair Value-Hierarchie dem Level 1 zugeordnet. Einzelne Schuldverschreibungen im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung verfügen über keinen Marktkurs. Bei diesen wird der beizulegende Zeitwert mittels Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme ermittelt (Level 2).
Weiters befinden sich Mikrofinanz-Fonds im Bestand der OeKB Gruppe, welche zu Zwecken der Entwicklungshilfe bestehen. Für diese Fonds bestehen keine Börsenkurse. Daher wird der Fair Value in diesen Fällen gemäß den quartalsweise von den Fondsmanagern erhaltenen Informationen und dem darin enthaltenen Net Asset Value (NAV) bestimmt und dem Level 1 zugeordnet. Dieser NAV entspricht jenem Wert, zu dem die Fondsanteile getilgt werden.
Darüber hinaus wurden Investitionen in Private-Equity-Fonds mit dem Schwerpunkt auf Eigenkapital-Investments in Entwicklungs- und Schwellenländern getätigt. Der beizulegende Zeitwert dieser Fonds wird nach den IPEV-Valuation Standards ermittelt und ergibt sich überwiegend aus Marktpreis-orientierten Bewertungsverfahren, die dem Level 3 zugeordnet sind. Der Bewertung werden mehrheitlich EBITDA- und P/E-Multiplikatoren zu Grunde gelegt, die aus einer Gruppe börsennotierter jeweils vergleichbarer Unternehmen abgeleitet werden. Bei den verwendeten Bewertungsverfahren werden unternehmensspezifische Fakten und Umstände berücksichtigt, und gegebenenfalls entsprechend Abschläge für fehlende Marktgängigkeit und Kontrolle vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert ist daher wesentlich von den Input-Faktoren, Multiplikatoren und korrespondierenden GuV-Größen, abhängig.
Derivative Finanzinstrumente, welche ausschließlich für Absicherungszwecke eingesetzt werden, werden nach einem Standardbewertungsmodell bewertet. Dieses Modell basiert auf der Discounted Cash Flow-Methode. Bei diesem Modell ergibt sich der beizulegende Zeitwert durch Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen Swapkurve inklusive Anpassung der Kreditbewertung (CVA und DVA). Ein Credit Value Adjustment (CVA) ist eine Preisschätzung für das Risiko eines Ausfalls des Kontrahenten der Finanztransaktion. Ein Debit Value Adjustment (DVA) im Gegensatz dazu bewertet das Risiko des eigenen Ausfalls.
Die OeKB Gruppe orientiert sich bei der Bestimmung des CVA/DVA an der Basel Methode für regulatorisches Kapital aus Kreditverlusten, welche sich aus der pfadabhängigen Multiplikation folgender Größen und deren anschließender Aggregation ergibt:
- — Exposure at Default: Marktwerte zu bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft; Berechnung mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation.
- — Probability of Default: Ausfallswahrscheinlichkeiten zu diesen Zeitpunkten werden aus CDS-Spreads des Kontrahenten bzw. des eigenen Unternehmens berechnet.
- — Loss Given Default: Schätzung der erwarteten Recovery im Falle eines Ausfalls des Kontrahenten bzw. des eigenen Ausfalls.
Die CVA-Wertanpassung der derivativen Finanzinstrumente betrug zum Stichtag 0,6 Mio. Euro (2022: 1,5 Mio. Euro), die DVA-Wertanpassung 1,0 Mio. Euro (2022: 0,8 Mio. Euro).
Der beizulegende Zeitwert der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG (siehe auch Note 1) beruht auf den zukünftigen Zins- und Kapitalcashflows der kursgarantierten verbrieften Verbindlichkeiten (Letztverbindlichkeiten = nach derivativen Finanzinstrumenten), die in der Aufnahmewährung ermittelt und zum einen mit dem AFFG-garantierten Kurs (mit Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie) und zum anderen zum Forward-FX (ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie) in Euro umgerechnet werden. Der auf Tagesbasis ermittelte Unterschied je Letztverbindlichkeit zwischen den Euro-Beträgen mit Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie und den Euro-Beträgen ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie stellt die potenzielle Kursdifferenz dar, die durch die bestehende Garantie der Republik Österreich gedeckt ist (zukünftige Entscheidungen für Kursüberbindungen werden als neue Vereinbarungen betrachtet). Der Fair Value der Garantie wird durch Abzinsung der zuvor ermittelten Zeitreihe der potenziellen Kursdifferenzen unter Berücksichtigung der Refinanzierungsspreads der Republik Österreich für negative Kursdifferenzen bzw. der Refinanzierungskurve der OeKB für positive Kursdifferenzen errechnet und im Posten „Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG“ erfasst. Die CVA-Wertanpassung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG betrug zum Stichtag 0,8 Mio. Euro (2022: 42,5 Mio. Euro), die DVA-Wertanpassung 7,2 Mio. Euro (2022: 65,9 Mio. Euro). Diese Veränderung ergibt sich aus Spreadveränderungen der Bundkurve bzw. der OeKB-Refinanzierungskurve jeweils relativ zur Risk Free Rate.
Finanzinstrumente, die weder unter Level 1 noch unter Level 2 fallen, sind in einer eigenen Kategorie (Level 3) mit besonderen quantitativen und qualitativen Informationen zur Bewertung zuzuordnen. Die OeKB Gruppe hat den Sonstigen Anteilsbesitz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der Fair Value der Wiener Börse AG wurde durch eine Unternehmensbewertung nach dem Dividend Discounted Modell ermittelt. Die entsprechenden Parameter für die Herleitung des Fair Values und der Sensitivität finden sich in Note 18.
Folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten der Level 3-Kategorie:
Überleitungsrechnung der Buchwerte der Kategorie Level 3 | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Stand zum 1. Jänner | 41.495 | 44.472 |
Zugänge | - | - |
Abgänge | - | - |
Gesamte Gewinne und Verluste | | |
Im Sonstigen Ergebnis (Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz [FVOCI]) | 1.718 | –5.796 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden) | 118 | 2.818 |
Stand zum 31. Dezember | 43.331 | 41.495 |
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die Finanzinstrumente, die zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nach dem Level der Fair Value-Hierarchie, in die die Fair Value-Bewertung eingeordnet wird, sowie die beizulegenden Zeitwerte jener Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Beträge basieren auf den in der Bilanz ausgewiesenen Werten.
Fair Value-Hierarchie 2023 | | | | | |
Tausend Euro | Notes | Bilanzwert | Beizulegender Zeitwert | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
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Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 17 | 2.138.262 | 2.138.262 | - | 2.138.262 | - |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | 1.320.787 | 1.320.787 | 1.218.418 | 102.370 | - |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | | 369.565 | 369.565 | 362.930 | - | 6.636 |
Sonstiger Anteilsbesitz | | 36.696 | 36.696 | - | - | 36.696 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 1.727.049 | 1.727.049 | 1.581.348 | 102.370 | 43.331 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | 463.801 | 463.801 | - | 463.801 | - |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | 19 | 7.117.500 | 7.117.500 | - | 7.117.500 | - |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | | |
Barreserve | 16, 30 | 497.877 | 497.877 | - | 497.877 | - |
Forderungen an Kreditinstitute | 17 | 19.780.079 | 19.631.288 | - | 19.631.288 | - |
Forderungen an Kunden | 17 | 2.282.332 | 2.280.545 | - | 2.280.545 | - |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 879.052 | 881.149 | 881.149 | - | - |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | | | |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23 | 19.346.129 | 19.346.129 | - | 19.346.129 | - |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | 2.148.639 | 2.148.639 | - | 2.148.639 | - |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22 | 1.139.829 | 1.130.827 | - | 1.130.827 | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 22 | 1.134.417 | 1.134.426 | - | 1.134.426 | - |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23 | 8.662.717 | 8.839.969 | - | 8.839.969 | - |
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Fair Value-Hierarchie 2022 | | | | | |
Tausend Euro | Notes | Bilanzwert | Beizulegen-der Zeitwert | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
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Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 17 | 2.077.262 | 2.077.262 | - | 2.077.262 | - |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | 1.547.076 | 1.547.076 | 1.547.076 | - | - |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | | 374.291 | 374.291 | 367.774 | - | 6.517 |
Sonstiger Anteilsbesitz | | 34.977 | 34.977 | - | - | 34.977 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 1.956.344 | 1.956.344 | 1.914.850 | - | 41.495 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | 772.045 | 772.045 | - | 772.045 | - |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | 19 | 6.198.441 | 6.198.441 | - | 6.198.441 | - |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | | |
Barreserve | 16, 30 | 319.542 | 319.542 | - | 319.542 | - |
Forderungen an Kreditinstitute | 17 | 19.057.001 | 18.783.750 | - | 18.783.750 | - |
Forderungen an Kunden | 17 | 2.507.140 | 2.458.667 | - | 2.458.667 | - |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 575.708 | 541.455 | 541.455 | - | - |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | | | |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23 | 20.427.583 | 20.427.583 | - | 20.427.583 | - |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | 1.768.151 | 1.768.151 | - | 1.768.151 | - |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22 | 952.684 | 930.423 | - | 930.423 | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 22 | 1.240.279 | 1.240.294 | - | 1.240.294 | - |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23 | 6.666.295 | 6.776.672 | - | 6.776.672 | - |
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Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Umgruppierungen vorgenommen.
Note 4 Segmentberichterstattung
Die Aktivitäten der OeKB Gruppe werden im Rahmen der folgenden Darstellung auf Geschäftssegmente verteilt. Die Abgrenzung dieser Geschäftsbereiche – in Export Services, Kapitalmarkt Services, Tourismus Services und Sonstige Services – basiert auf dem Geschäftsmodell, der internen Steuerung und der zusätzlichen internen Finanzberichterstattung an den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz. Die Segmentierung wird regelmäßig überprüft, um die Ressourcen den Segmenten zuzuordnen und deren Leistungen zu beurteilen. Wesentliche Kennzahlen sind der Gewinn (vor Steuern - in allen Segmenten), der Zinsüberschuss im Exportservicebereich und im Tourismusbereich und das Provisionsergebnis im Exportservicebereich und im Kapitalmarktbereich.
Das Segment Export Services umfasst das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB und die Geschäfte der Oesterreichischen Entwicklungsbank AG sowie die Betreuung der Haftungen der Republik Österreich durch die OeKB als Bevollmächtigte nach dem Ausfuhrförderungsgesetz. Durch die gesetzliche Grundlage des EFV liegt der regionale Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Österreich. Sofern ausländische Banken die Rahmenbedingungen des EFV erfüllen, dürfen diese am EFV teilnehmen. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Lieferungen oder Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken.
Im Segment Kapitalmarkt Services sind alle Dienstleistungen der OeKB des Bereiches Kapitalmarktservices (Wertpapierdaten, Anlaufstelle für KESt-Meldefonds, Meldestelle gemäß KMG, Geschäftsstelle für die Begebung von Bundesanleihen) und Clearing-Dienstleistungen für den Energiemarkt sowie die Geschäfte der Beteiligungen an der OeKB CSD GmbH und der CCP.A zusammengefasst. Außerdem werden die laufenden Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz dem Segment zugeordnet, sofern es sich um Gesellschaften handelt, deren Geschäftsmodelle diesem Segment zuordenbar sind.
Das Segment Tourismus Services beinhaltet die Geschäfte - Förderung und Finanzierung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft - der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Der Fokus der Geschäftstätigkeit ist auf österreichische Betriebe beschränkt.
Das Segment Sonstige Services umfasst das Eigenportfolio, Erträge aus der Vermietung und die Erträge des restlichen, nicht zuordenbaren sonstigen Anteilsbesitzes. Weiters umfasst das Segment die Aktivitäten der OeKB Gruppe im privaten Kreditversicherungsbereich sowie die Betreuung der COVID-19 Überbrückungsgarantien der COFAG durch die OeKB (siehe dazu auch Note 1) sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem OeKB ESG Data Hub.
Entwicklung der Segmentergebnisse
Verrechnungen für Leistungen zwischen den Segmenten entstehen durch Dienstleistungen, die zu Selbstkosten erbracht werden. Eine Überleitungsrechnung zwischen den Summen der berichtspflichtigen Segmente und den in der Konzernbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Beträgen ist aufgrund der direkten Zuordnung der Konsolidierungspositionen zu den Segmenten nicht erforderlich.
Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2023 | | | |
Tausend Euro | Export Services | Kapitalmarkt Services | Tourismus Services | Sonstige Services | Summe |
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Zinserträge | 786.100 | 110 | 44.343 | 42.289 | 872.842 |
Zinsaufwendungen | –688.130 | –0 | –34.677 | –26.287 | –749.094 |
Zinsüberschuss | 97.970 | 110 | 9.666 | 16.002 | 123.748 |
Provisionserträge | 17.587 | 41.592 | 6.500 | 1.800 | 67.480 |
Provisionsaufwendungen | –19.817 | –1.176 | –2.717 | –563 | –24.273 |
Provisionsergebnis | –2.230 | 40.416 | 3.783 | 1.237 | 43.206 |
Kreditrisikoergebnis | 447 | - | 270 | –36 | 682 |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden | –780 | 0 | - | –236 | –1.016 |
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten | –3 | - | - | –0 | –3 |
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz | - | 2.323 | - | 246 | 2.569 |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern | - | 1.490 | - | 9.646 | 11.137 |
Verwaltungsaufwand | –65.958 | –24.731 | –7.823 | –6.102 | –104.615 |
Sonstiger betrieblicher Erfolg | –1.570 | 439 | 893 | 5.402 | 5.164 |
Gewinn vor Steuern | 27.876 | 20.048 | 6.789 | 26.160 | 80.872 |
Segmentvermögen | 32.529.260 | 98.175 | 1.281.787 | 1.133.709 | 35.042.931 |
Segmentverbindlichkeiten | 32.062.168 | 45.967 | 1.198.497 | 814.354 | 34.120.985 |
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Der Gewinn vor Steuern der berichtspflichtigenSegmente entspricht dem Gewinn vor Steuern in der Gesamtergebnisrechnung.
Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2022 | | | |
Tausend Euro | Export Services | Kapitalmarkt Services | Tourismus Services | Sonstige Services | Summe |
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Zinserträge | 356.121 | - | 22.351 | 6.991 | 385.463 |
Zinsaufwendungen | –262.753 | –95 | –9.576 | –3.233 | –275.657 |
Zinsüberschuss | 93.368 | –95 | 12.775 | 3.758 | 109.806 |
Provisionserträge | 18.472 | 38.070 | 7.711 | 1.074 | 65.327 |
Provisionsaufwendungen | –18.406 | –1.289 | –1.686 | –206 | –21.587 |
Provisionsergebnis | 66 | 36.781 | 6.025 | 868 | 43.740 |
Kreditrisikoergebnis | 3.125 | - | 446 | 49 | 3.620 |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden | 209 | - | - | –9.774 | –9.565 |
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten | –31 | - | - | –3 | –34 |
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz | - | 2.414 | - | 200 | 2.614 |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern | - | 591 | - | 4.471 | 5.062 |
Verwaltungsaufwand | –56.214 | –21.922 | –7.706 | –5.932 | –91.774 |
Sonstiger betrieblicher Erfolg | –651 | 404 | 2.423 | 5.141 | 7.317 |
Gewinn vor Steuern | 39.872 | 18.173 | 13.963 | –1.222 | 70.786 |
Segmentvermögen | 31.627.081 | 67.977 | 1.282.470 | 635.750 | 33.613.278 |
Segmentverbindlichkeiten | 31.463.251 | 40.020 | 651.228 | 558.159 | 32.712.658 |
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Der Gewinn vor Steuern der berichtspflichtigenSegmente entspricht dem Gewinn vor Steuern in der Gesamtergebnisrechnung.
Angaben zur Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe
Note 5 Gesamtergebnisrechnung
Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst.
Gewinne und Verluste werden durch erfolgswirksame Fair Value-Änderungen, Wertminderungen, erfolgswirksame Wertaufholungen, Wechselkursänderungen sowie durch Ausbuchungen beeinflusst.
Note 6 Zinsüberschuss
Zinsüberschuss 2023 | | | | |
Tausend Euro | Fortgeführte Anschaffungskosten | FVTPL (designiert) | FVTPL (verpflichtend) | Gesamt |
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Geldmarkt | 81.860 | - | - | 81.860 |
Kreditgeschäft | 674.721 | 86.801 | - | 761.522 |
Wertpapiere | 16.827 | 49.774 | 22.923 | 89.524 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | - | 284 | - | 284 |
Dotierung oder Verwendung Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren aus der laufenden Zinsverrechnung | –297.993 | 240.094 | –2.448 | –60.348 |
Zinserträge | 475.414 | 376.953 | 20.475 | 872.842 |
Geldmarkt | –56.486 | - | - | –56.486 |
Kreditgeschäft | –24.828 | –108 | - | –24.937 |
Wertpapiere | - | - | - | - |
Verbriefte Verbindlichkeiten | –266.409 | –314.534 | - | –580.943 |
Haftungsentgelte im Zusammenhang mit verbrieften Verbindlichkeiten für Garantien gemäß § 1 Abs 2 AFFG (siehe Note 1) | –24.418 | –62.310 | - | –86.728 |
Zinsaufwendungen | –372.141 | –376.953 | - | –749.094 |
Zinsüberschuss | 103.273 | - | 20.475 | 123.748 |
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Zinsüberschuss 2022 | | | | |
Tausend Euro | Fortgeführte Anschaffungskosten | FVTPL (designiert) | FVTPL (verpflichtend) | Gesamt |
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Geldmarkt | 19.060 | - | - | 19.060 |
Kreditgeschäft | 184.648 | 15.052 | - | 199.700 |
Wertpapiere | 4.400 | 5.479 | 11.319 | 21.198 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 7.084 | 59.067 | - | 66.151 |
Dotierung oder Verwendung Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren aus der laufenden Zinsverrechnung | 20.806 | 59.188 | –639 | 79.354 |
Zinserträge | 235.998 | 138.786 | 10.679 | 385.463 |
Geldmarkt | –11.940 | - | - | –11.940 |
Kreditgeschäft | –22.112 | –3.890 | - | –26.002 |
Wertpapiere | - | –4.907 | - | –4.907 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | –81.037 | –64.928 | - | –145.965 |
Haftungsentgelte im Zusammenhang mit verbrieften Verbindlichkeiten für Garantien gemäß § 1 Abs 2 AFFG (siehe Note 1) | –21.782 | –65.062 | - | –86.844 |
Zinsaufwendungen | –136.871 | –138.786 | - | –275.657 |
Zinsüberschuss | 99.127 | - | 10.679 | 109.806 |
| | | | |
| | | | |
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In den Zinserträgen wurden im Rahmen des Sonder-KRR anlässlich der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise Erträge in Höhe von 0,6 Mio. Euro erfasst (2022: 2,0 Mio. Euro).
Note 7 Provisionsergebnis
Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Erträge aus dem Kreditgeschäft | 4.045 | 4.348 |
Aufwände aus dem Kreditgeschäft | –20.933 | –18.513 |
Kreditgeschäft | –16.888 | –14.164 |
Erträge aus dem Wertpapiergeschäft | 38.393 | 35.348 |
Aufwände aus dem Wertpapiergeschäft | –1.599 | –1.677 |
Wertpapiergeschäft | 36.794 | 33.671 |
Erträge aus dem Garantiegeschäft | 19.133 | 20.884 |
Aufwände aus dem Garantiegeschäft | –1.292 | –1.266 |
Garantiegeschäft | 17.841 | 19.619 |
Erträge aus dem Energieclearing | 3.055 | 2.675 |
Aufwände aus dem Energieclearing | - | - |
Energieclearing | 3.055 | 2.675 |
Erträge aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft | 2.852 | 2.071 |
Aufwände aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft | –449 | –132 |
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft | 2.403 | 1.939 |
Provisionsergebnis | 43.206 | 43.740 |
Davon Erträge | 67.480 | 65.327 |
Davon Aufwände | –24.273 | –21.587 |
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Die Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft resultierten im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank, der Betreuung der Entwicklungshilfekredite der Republik Österreich sowie der Betreuung der ERP-Kredite im Wege der Tourismusfinanzierung durch die OeHT. Der Provisionsaufwand aus dem Kreditgeschäft resultierte überwiegend aus den Garantieentgelten gemäß AusfFG an die Republik Österreich aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank und der Tourismusfinanzierung. Durch diese Garantien übernahm die Republik Österreich das Ausfallsrisiko bei diesen Geschäften. Die Erträge und Aufwendungen stammten zur Gänze aus Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Das Provisionsergebnis aus dem Wertpapiergeschäft resultierte aus den Dienstleistungen der OeKB Gruppe für den österreichischen Kapitalmarkt. Diese Dienstleistungen betrafen im Wesentlichen die Wertpapierdepotführung und die Erfassung von Wertpapiertransaktionen sowie die Betreuung der Bundesanleiheauktionen, die Betreuung der technischen Einrichtung für gesetzlich vorgeschriebene Meldungen im Zusammenhang mit Wertpapieren, die ISIN-Vergabe für österreichische Wertpapiere und das Wertpapierdatenservice für Stamm- und Termindaten.
Bei der Abwicklung des Garantiegeschäftes handelt es sich vorrangig um Dienstleistungen des Exportgarantiegeschäftes, welche die OeKB im Auftrag der Republik Österreich erbringt (siehe auch Note 1), wobei sich das Bearbeitungsentgelt der OeKB am vereinnahmten Garantieentgelt für die Republik Österreich bemisst. Das Bearbeitungsentgelt wird aufwandsgerecht über die Garantielaufzeit erfasst. Weiters beinhaltet das Garantiegeschäft der OeKB Gruppe Dienstleistungen aus der Abwicklung von Bundeshaftungen im Zusammenhang mit Tourismusfinanzierungen.
Mit Ausbruch der COVID-19-Krise wurde die OeKB Gruppe von den zuständigen Ministerien mit Maßnahmen zur Bewältigung der Krise beauftragt (siehe auch Note 1). Für diese Dienstleistungen wurden Provisionserträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Garantien zum Sonder-KRR in Höhe von 0,5 Mio. Euro (2022: 0,4 Mio. Euro) erfasst. Aus der Bearbeitung der COFAG-Überbrückungsgarantien konnte ein Provisionsertrag in Höhe von 0,6 Mio. Euro (2022: 0,6 Mio. Euro) erzielt werden. Die Provisionserträge für Dienstleistungen der OeHT, welche die COVID-19 Maßnahmen für Tourismus-, Gastro- und Freizeitbetriebe abwickelt, erreichten 1,4 Mio. Euro (2022: 2,4 Mio. Euro).
Im Energieclearing bietet die OeKB als zentrale und unabhängige Stelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung, dem Finanzclearing und dem Risk Management an.
Das Provisionsergebnis aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft resultierte im Wesentlichen aus den vereinnahmten Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und aus der Vergütung für die Betreuung der Treuhandbeteiligungen im Zusammenhang mit den entwicklungshilfepolitischen Maßnahmen der Republik Österreich (siehe dazu auch Note 35).
In der folgenden Tabelle wurden die Provisionserträge nach den wichtigsten Dienstleistungslinien aufgeschlüsselt. Die Tabelle enthält ebenso die Überleitung der aufgegliederten Umsätze auf die berichtspflichtigen Segmente der OeKB Gruppe.
Darstellung der Provisionserträge gemäß IFRS 15 - 2023 | | | |
Tausend Euro | Export Services | Kapitalmarkt Services | Tourismus Services | Sonstige Services | 2023 |
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Erträge aus dem/den | | | | | |
Kreditgeschäft | 1.776 | - | 2.269 | - | 4.045 |
Wertpapiergeschäft | - | 38.393 | - | - | 38.393 |
Garantiegeschäft | 14.330 | - | 4.231 | 573 | 19.133 |
Energieclearing | 47 | 3.008 | - | - | 3.055 |
sonstigen Dienstleistungen | 1.434 | 191 | - | 1.227 | 2.852 |
Summe | 17.587 | 41.592 | 6.500 | 1.800 | 67.480 |
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen | 6.410 | 19.664 | - | 698 | 26.773 |
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen | 11.177 | 21.928 | 6.500 | 1.102 | 40.707 |
| | | | | |
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Darstellung der Provisionserträge gemäß IFRS 15 - 2022 | | | |
Tausend Euro | Export Services | Kapitalmarkt Services | Tourismus Services | Sonstige Services | 2022 |
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Erträge aus dem/den | | | | | |
Kreditgeschäft | 1.998 | - | 2.350 | - | 4.348 |
Wertpapiergeschäft | - | 35.348 | - | - | 35.348 |
Garantiegeschäft | 14.909 | - | 5.361 | 614 | 20.884 |
Energieclearing | 123 | 2.553 | - | - | 2.675 |
sonstigen Dienstleistungen | 1.443 | 169 | - | 459 | 2.071 |
Summe | 18.472 | 38.070 | 7.711 | 1.074 | 65.327 |
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen | 6.203 | 18.494 | - | 51 | 24.747 |
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen | 12.270 | 19.576 | 7.711 | 1.023 | 40.580 |
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In den „Übrigen Passiva“ waren passive Abgrenzungen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden aus Dienstleistungen in Höhe von 17,2 Mio. Euro (2022: 18,7 Mio. Euro) enthalten. Diese Verbindlichkeiten resultierten im Wesentlichen aus bereits erhaltenen Provisionsentgelten aus dem Export- und Tourismusgarantiegeschäft. Diese Entgelte wurden über einen bestimmten Zeitraum erfasst, soweit die Laufzeiten der entsprechenden von der OeKB Gruppe zu gestionierenden Garantien der Republik Österreich eine Gesamtlaufzeit von über einem Jahr aufwiesen.
Der im Geschäftsjahr 2023 erfasste Umsatzerlös aus den in früheren Perioden erhaltenen Provisionsentgelten betrug 4,6 Mio. Euro (2022: 4,2 Mio. Euro).
Wie nach IFRS 15 zulässig, wurden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger hatten.
Note 8 Kreditrisikoergebnis
Dieser Posten beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden die Veränderungen von POCI-Vermögenswerten in diesem Posten dargestellt.
Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Zugänge/Abgänge zu Kreditvorsorgen (netto) für | | |
Forderungen an Kreditinstitute | –10 | 2 |
Forderungen an Kunden | –67 | 3 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | –7 | 1 |
Zugänge/Abgänge zu Kreditvorsorgen (netto) | –85 | 6 |
Veränderung durch Stufentransfer | | |
Forderungen an Kreditinstitute | - | –81 |
Forderungen an Kunden | –210 | –422 |
Veränderung durch Stufentransfer | –210 | –503 |
Veränderung durch Zeitwerteffekte, Risikoparameter und Modelländerungen für | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 99 | –39 |
Forderungen an Kunden | 543 | 869 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | –28 | 45 |
Veränderung durch Zeitwerteffekte, Risikoparameter und Modelländerungen | 614 | 876 |
Veränderung von POCI-Vermögenswerten für | | |
Forderungen an Kunden | 449 | 3.124 |
Veränderung von POCI-Vermögenswerten | 449 | 3.124 |
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV | –86 | 118 |
Kreditrisikoergebnis | 682 | 3.620 |
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Weitere Details zur Kreditrisikovorsorge befinden sich unter der Note 37.
Note 9 Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2023 | | |
| Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden | Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden | |
Tausend Euro | Fair Value-Option | FVTPL | Absicherungsgeschäfte | Summe | FVTPL | Summe | Gesamt 2023 |
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Änderungen des Zeitwertes der | | | | | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 110.723 | - | - | 110.723 | - | - | 110.723 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 34.839 | - | - | 34.839 | –644 | –644 | 34.195 |
Derivative Finanzinstrumente | - | - | –711.720 | –711.720 | - | - | –711.720 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | - | - | 985.115 | 985.115 | - | - | 985.115 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | –465.738 | - | - | –465.738 | - | - | –465.738 |
Änderungen des Zeitwertes | –320.176 | - | 273.395 | –46.781 | –644 | –644 | –47.425 |
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV | 320.176 | - | –273.395 | 46.781 | - | - | 46.781 |
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung | - | - | - | 0 | –644 | –644 | –644 |
Ergebnis aus der Devisenbewertung | - | - | - | 0 | - | –372 | –372 |
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung | - | - | - | 0 | - | –644 | –644 |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten | - | - | - | 0 | - | –1.016 | –1.016 |
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Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der Forderungen an Kreditinstitute, welcher auf die Änderungen des Credit Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode -25,4 Mio. Euro (2022: -8,3 Mio. Euro) und kumuliert -22,2 Mio. Euro (2022: 3,3 Mio. Euro).
Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der verbrieften Verbindlichkeiten, welcher auf die Änderungen des Credit Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode -12,4 Mio. Euro (2022: -37,4 Mio. Euro) und kumuliert -114,4 Mio. Euro (2022: -102,0 Mio. Euro).
Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2023 | |
Tausend Euro | Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden | Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden | Gesamt 2023 |
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Erträge aus der Devisenbewertung | 392.257 | 166.980 | 559.237 |
Aufwendungen aus der Devisenbewertung | –326.655 | –167.352 | –494.006 |
Zwischensumme | 65.603 | –372 | 65.230 |
Devisenbewertung der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | –66.055 | - | –66.055 |
Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren | 453 | - | 453 |
Ergebnis aus der Devisenbewertung | 0 | –372 | –372 |
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Die Ergebnisse aus der Devisenbewertung beruhten für Finanzinstrumente, welche nicht dem EFV zugeordnet werden überwiegend aus der USD-Bewertung und für Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden, überwiegend aus der CHF-Bewertung. Aufgrund der Absicherung der Wechselkurse durch Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG glichen sich diese im Rahmen der Devisenbewertung weitgehend aus.
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2022 | | |
| Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden | Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden | |
Tausend Euro | Fair Value-Option | FVTPL | Absicherungsgeschäfte | Summe | FVTPL | Summe | Gesamt 2022 |
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Änderungen des Zeitwertes der | | | | | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | –244.315 | - | - | –244.315 | - | - | –244.315 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | –183.915 | - | - | –183.915 | –9.469 | –9.469 | –193.385 |
Derivative Finanzinstrumente | - | - | –676.722 | –676.722 | - | - | –676.722 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | - | - | 253.694 | 253.694 | - | - | 253.694 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 1.140.540 | - | - | 1.140.540 | - | - | 1.140.540 |
Änderungen des Zeitwertes | 712.309 | - | –423.028 | 289.281 | –9.469 | –9.469 | 279.812 |
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV | –712.309 | - | 423.028 | –289.281 | - | - | –289.281 |
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung | - | - | - | - | –9.469 | –9.469 | –9.469 |
Ergebnis aus der Devisenbewertung | - | - | - | –0 | - | –96 | –96 |
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung | - | - | - | - | - | –9.469 | –9.469 |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten | - | - | - | –0 | - | –9.565 | –9.565 |
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Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2022 | |
Tausend Euro | Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden | Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden | Gesamt 2022 |
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Erträge aus der Devisenbewertung | 125.366 | 225.341 | 350.707 |
Aufwendungen aus der Devisenbewertung | –668.577 | –225.437 | –894.014 |
Zwischensumme | –543.211 | –96 | –543.307 |
Devisenbewertung der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | 543.375 | - | 543.375 |
Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren | –165 | - | –165 |
Ergebnis aus der Devisenbewertung | –0 | –96 | –96 |
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Note 10 Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
Im Berichtsjahr fanden keine Veräußerungen von Vermögenswerten statt, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (2022: Null).
Note 11 Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
Die laufenden Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz in Höhe von 2,6 Mio. Euro (2022: 2,6 Mio. Euro) beinhalten Erträge aus Dividenden für nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dabei handelt es sich um strategische, langfristige Investitionen im Sonstigen Anteilsbesitz. Die Dividendenerträge des Berichtsjahres betreffen keine Beteiligungen, welche veräußert oder anderweitig ausgebucht wurden.
Im Berichtszeitraum hat die OeKB keine Umgliederung von kumulierten Gewinnen und Verlusten aus dem sonstigen Ergebnis im Eigenkapital vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Beteiligungen veräußert oder anderweitig ausgebucht.
Details zum Buchwert und zum korrespondierenden beizulegenden Zeitwert finden sich in Note 38 Konsolidierungskreis. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden innerhalb des Sonstigen Ergebnisses gezeigt.
Note 12 Verwaltungsaufwand
Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Gehälter | –47.675 | –45.676 |
Soziale Abgaben | –10.997 | –11.036 |
Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital | –8.222 | –5.259 |
Personalaufwand | –66.895 | –61.970 |
Raumkosten | –8.618 | –5.698 |
Bürobetrieb und Kommunikation | –353 | –306 |
IT-Aufwendungen | –12.490 | –8.282 |
Weiterbildung | –635 | –547 |
Reisen und Fuhrpark | –862 | –837 |
Werbung, Beiträge, Geschäftsanbahnung | –1.093 | –1.069 |
Datendienste | –1.866 | –2.138 |
Beratung, Prüfung, Versicherung | –3.273 | –3.613 |
Davon für den Konzernabschlussprüfer: Konzern- und Jahresabschlussprüfung | –453 | –400 |
Davon für den Konzernabschlussprüfer: Prüfungsnahe Tätigkeiten | –160 | –60 |
Davon für im Netzwerk des Abschlussprüfers stehende Gesellschaften: Sonstige Beratung | - | - |
Sonstiger Sachaufwand | –3.134 | –2.496 |
Sachaufwand | –32.324 | –24.985 |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | –5.396 | –4.820 |
Verwaltungsaufwand | –104.615 | –91.775 |
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Die Personalaufwendungen haben sich im Vergleich zur Vorperiode um 7,9 % erhöht. Dieser Anstieg ist insbesondere auf höhere Kosten für Altersversorgung und Sozialkapital zurückzuführen. Wesentlich beeinflusst wird dies durch den gestiegenen laufenden Zinsaufwand der Personalrückstellungen, der in einer erhöhten Rückstellung für Abfertigungen resultiert.
Der Anstieg der Sachaufwendungen lässt sich auf höhere Ausgaben im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten (Digitaler Arbeitsplatz und Cyber Security) sowie Instandhaltungsmaßnahmen (Future Office) zurückführen.
Die Erhöhung der Abschreibungen und Wertberichtigungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände resultierte aus gestiegenen Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung im Zusammenhang mit der Neumöblierung (Future Office) sowie höheren Abschreibungen aufgrund abgeschlossener Digitalisierungsprojekte.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH (Deloitte) als Konzern- und Jahresabschlussprüfer bestellt. Deloitte erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen dieser Bestellung und keine anderen Beratungsdienstleistungen. Die Kosten für prüfungsnahe Tätigkeiten standen im Zusammenhang mit Emissionstätigkeit der Oesterreichische Kontrollbank AG für das EFV. Im vergangenen Jahr waren diese Aufwendungen mit der Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich IT- und Cybersicherheit verbunden.
Note 13 Sonstiger betrieblicher Erfolg
Die Sonstigen betrieblichen Erträge betrafen überwiegend die Dienstleistungsentgelte, die die OeKB für die Erbringung ausgelagerter Agenden (z. B. in den Bereichen Finance, IT Services, People & Culture und sonstige Dienstleistungen) erhielt sowie Erträge aus der Vermietung für Geschäftsräumlichkeiten. Weiters generierte die OeHT Erträge durch Abwicklung von Förderprogrammen im Tourismusbereich sowie COVID-19 Unterstützungsprogrammen für Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrafen im Wesentlichen die Stabilitätsabgabe an die Finanzbehörde der Republik Österreich.
In der folgenden Tabelle wurden jene Teile der Sonstigen betrieblichen Erträge dargestellt, welche aus Verträgen mit Kunden gem. IFRS 15 stammen. Diese wurden auf die berichtspflichtigen Segmente der OeKB Gruppe übergeleitet und nach dem Zeitpunkt der Erlösrealisierung aufgeschlüsselt.
Darstellung der Sonstigen Erlöse gemäß IFRS 15 - 2023 | | | |
Tausend Euro | Export Services | Kapitalmarkt Services | Tourismus Services | Sonstige Services | 2023 |
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| | | | | |
Personalüberlassung | - | - | - | 217 | 217 |
Dienstleistungsverrechnung | 284 | 656 | 568 | 1.579 | 3.087 |
Sonstige Erlöse | 284 | 656 | 568 | 1.796 | 3.304 |
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen | - | 135 | - | - | 135 |
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen | 284 | 521 | 568 | 1.796 | 3.170 |
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Darstellung der Sonstigen Erlöse gemäß IFRS 15 - 2022 | | | |
Tausend Euro | Export Services | Kapitalmarkt Services | Tourismus Services | Sonstige Services | 2022 |
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Personalüberlassung | - | - | - | 539 | 539 |
Dienstleistungsverrechnung | 279 | 656 | 1.899 | 1.552 | 4.386 |
Sonstige Erlöse | 279 | 656 | 1.899 | 2.091 | 4.925 |
Davon zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen | - | 190 | - | - | 190 |
Davon über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen | 279 | 466 | 1.899 | 2.091 | 4.735 |
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| | | | | |
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Wie nach IFRS 15 zulässig, wurden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger hatten.
Note 14 Ertragsteuern
Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragsteuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden mit den lokal gültigen Steuersätzen von 24 % für das Geschäftsjahr 2023 bzw. 23 % für Geschäftsjahre ab 2024 (2022: 25 %) erfasst. Für die Berechnung latenter Steuern wird das Liability-Konzept angewendet. Dieses vergleicht die Wertansätze der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der IFRS-Bilanz mit den Wertansätzen, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutreffend sind. Abweichungen bei diesen Wertansätzen führen bei temporären Wertunterschieden zu aktiven oder passiven Steuerlatenzen (siehe auch Note 25).
Im Gewinn erfasste Steuern | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Laufendes Jahr | –20.727 | –14.558 |
Anpassung für Vorjahre | 176 | 126 |
Tatsächlicher Steueraufwand | –20.550 | –14.432 |
Änderung der erfassten abzugsfähigen temporären Differenzen | 3.708 | 1.874 |
Latenter Steueraufwand/Steuerertrag | 3.708 | 1.874 |
Ertragsteuern | –16.842 | –12.558 |
Sonstige Steuern | - | - |
Ertragsteuern und Sonstige Steuern | –16.842 | –12.558 |
| | |
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Im Sonstigen Ergebnis erfasste Steuern | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Plänen | 3.190 | –4.075 |
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI) | –394 | 1.450 |
Gesamt | 2.796 | –2.625 |
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Veränderung der latenten Steuern | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Veränderung latenter Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung | 3.708 | 1.874 |
Veränderung latenter Steuern im Sonstigen Ergebnis | 2.796 | –2.625 |
Gesamt | 6.504 | –751 |
| | |
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Die tatsächlichen Steuern errechnen sich auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres mit den von den jeweiligen Konzernunternehmen anzuwendenden lokalen Steuersätzen.
Die Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und den ausgewiesenen Ertragsteuern dar. Die OeKB Gruppe geht davon aus, dass die Steuerrückstellungen unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren inklusive der Interpretationen des Steuerrechts und früherer Erfahrungen für alle offenen Steuerjahre angemessen sind.
Überleitung des effektiven Steuersatzes | | | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Gewinn vor Steuern | 80.872 | 100,0 % | 70.786 | 100,0 % |
Steuern auf Grundlage des inländischen Steuersatzes des Unternehmens | –19.409 | –24,0 % | –17.697 | –25,0 % |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen | –410 | –0,5 % | –481 | –0,7 % |
Steuerfreie Erträge | 1.841 | 2,3 % | 1.919 | 2,7 % |
Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen | 1.031 | 1,3 % | 3.267 | 4,6 % |
Quellensteuern | –71 | –0,1 % | 308 | 0,4 % |
Ertragsteuerzahlungen für Vorjahre | 176 | 0,2 % | 126 | 0,2 % |
Insgesamt | –16.842 | –20,8 % | –12.558 | –17,7 % |
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Aus oben angeführter Steuersatzänderung resultiert kein wesentliches Ergebnis für die OeKB Gruppe.
Die OeKB Gruppe hat die vom IASB im Mai 2023 veröffentlichte vorübergehende Ausnahme von Rechnungslegungsvorschriften für latente Steuern in IAS 12 angewendet. Dementsprechend werden keine latenten Steuern in Bezug auf Ertragsteuern der Säule-2-Regeln ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen angegeben.
Am 30. Dezember 2023 wurde im BGBl. I Nr. 187/2023 das Mindestbesteuerungsgesetz kundgemacht, mit dem das Bundesgesetz der Republik Österreich zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wurde und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert wurden, und gilt somit bereits zum 31. Dezember 2023. Ziel der Bestimmungen ist es, eine globale Mindestkörperschaftsteuer für solche Unternehmen sicherzustellen, die zu einem Konzern mit weltweit mindestens 750,0 Mio. Euro Jahresumsatz gehören. Nach dem Gesetz muss das Mutterunternehmen der Gruppe (Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien) eine zusätzliche Steuer auf die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften zahlen, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % besteuert werden. Zu den Rechtskreisen, in denen diese Steuer erhoben werden kann, gehört ausschließlich Österreich. Das Bundesgesetz findet frühestens mit dem Geschäftsjahr beginnend mit 01. Jänner 2025 auf die Gruppe Anwendung, da die Gruppe im Jahr 2023 die Grenze des Jahresumsatzes von 750,0 Mio. Euro überschritten hat und voraussichtlich auch 2024 überschreiten wird. Da sämtliche Mitglieder der OeKB Gruppe über eine effektive Steuerquote von über 15 % verfügen, rechnen wir aus aktueller Sicht mit keinen steuerlichen Mehraufwendungen aus der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen. Die Gruppe prüft weiterhin die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Säule-2-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns.
Angaben zur Bilanz der OeKB Gruppe
Note 15 Finanzinstrumente
Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
Die nachstehenden Tabellen zeigen eine Aufteilung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten nach Kategorien gemäß IFRS 9. Die Methodik und die Ergebnisse der ECL-Berechnung werden in Note 37 erläutert.
Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2023 | | |
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Tausend Euro | Notes | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | FVOCI (designiert) | FVTPL (verpflichtend) | FVTPL (designiert) | Summe |
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Aktiva | | | | | | |
Barreserve | 16 | 497.877 | - | - | - | 497.877 |
Forderungen an Kreditinstitute | 17 | 19.780.079 | - | - | 2.138.262 | 21.918.340 |
Forderungen an Kunden | 17 | 2.282.332 | - | - | - | 2.282.332 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 879.052 | 36.696 | 369.565 | 1.320.787 | 2.606.100 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | - | - | 463.801 | - | 463.801 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | 19 | - | - | 7.117.500 | - | 7.117.500 |
Gesamt | | 23.439.339 | 36.696 | 7.950.867 | 3.459.049 | 34.885.951 |
Passiva | | | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22 | 1.139.829 | - | - | - | 1.139.829 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 22 | 1.134.417 | - | - | - | 1.134.417 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23 | 8.662.717 | - | - | 19.346.129 | 28.008.847 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | - | - | 2.148.639 | - | 2.148.639 |
Gesamt | | 10.936.963 | - | 2.148.639 | 19.346.129 | 32.431.732 |
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Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2022 | | |
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Tausend Euro | Notes | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | FVOCI (designiert) | FVTPL (verpflichtend) | FVTPL (designiert) | Summe |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
Aktiva | | | | | | |
Barreserve | 16 | 319.542 | - | - | - | 319.542 |
Forderungen an Kreditinstitute | 17 | 19.057.001 | - | - | 2.077.262 | 21.134.262 |
Forderungen an Kunden | 17 | 2.507.140 | - | - | - | 2.507.140 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 575.708 | 34.977 | 374.291 | 1.547.076 | 2.532.053 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | - | - | 772.045 | - | 772.045 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | 19 | - | - | 6.198.441 | - | 6.198.441 |
Gesamt | | 22.459.391 | 34.977 | 7.344.777 | 3.624.337 | 33.463.483 |
Passiva | | | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22 | 952.684 | - | - | - | 952.684 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 22 | 1.240.279 | - | - | - | 1.240.279 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23 | 6.666.295 | - | - | 20.427.583 | 27.093.878 |
Derivative Finanzinstrumente | 19 | - | - | 1.768.151 | - | 1.768.151 |
Gesamt | | 8.859.258 | - | 1.768.151 | 20.427.583 | 31.054.991 |
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| | | | | | |
Note 16 Barreserve
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt.
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| | |
| | |
| | |
| | |
Guthaben bei Zentralnotenbanken | 497.874 | 319.540 |
Kassabestand | 3 | 2 |
Barreserve | 497.877 | 319.542 |
| | |
| | |
| | |
| | |
Die Mindestreserve betrug 77,1 Mio. Euro zum 31.12.2023 (2022: 57,2 Mio. Euro) und war in den Guthaben bei Zentralnotenbanken enthalten.
Die Barreserve dient der Absicherung der Mindestreserve und der Liquiditätssicherung der OeKB Gruppe.
Note 17 Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt. Die Aufgliederung nach Bonitätsklassen ist unter Note 37 angeführt.
Forderungen an Kreditinstitute | | | | | |
| Täglich fällig | Andere Forderungen | Gesamt |
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
Inländische Kreditinstitute | 34.151 | 24.532 | 18.740.352 | 18.600.309 | 18.774.503 | 18.624.841 |
Ausländische Kreditinstitute | 1.373.380 | 609.029 | 1.770.457 | 1.900.392 | 3.143.837 | 2.509.421 |
Forderungen an Kreditinstitute | 1.407.531 | 633.561 | 20.510.809 | 20.500.701 | 21.918.340 | 21.134.262 |
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Die Position Forderungen an Kreditinstitute betrifft mit Buchwerten von 20,0 Mrd. Euro (2022: 20,1 Mrd. Euro) Kredite des Exportfinanzierungsverfahrens.
Zum Stichtag waren vom Rahmen des Sonder-KRR, welcher im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise (siehe dazu auch Note 1) aufgelegt wurde, 31,0 Mio. Euro ausgeschöpft (2022: 609,7 Mio. Euro). Die durchschnittliche Ausnützung des Volumens betrug im Geschäftsjahr 220,1 Mio. Euro (2022: 742,9 Mio. Euro).
Forderungen an Kunden | | | | | |
| Inländische Kunden | Ausländische Kunden | Gesamt |
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Staaten oder staatsnahe Organisationen | 8.056 | 2.726 | 65.539 | 82.505 | 73.595 | 85.231 |
Sonstige | 1.234.490 | 1.255.432 | 974.248 | 1.166.477 | 2.208.737 | 2.421.909 |
Forderungen an Kunden | 1.242.546 | 1.258.157 | 1.039.786 | 1.248.982 | 2.282.332 | 2.507.140 |
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Note 18 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | | |
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Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen | 1.365.420 | 1.406.840 |
Festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten | - | 0 |
Anleihen und Schuldverschreibungen | 834.419 | 715.945 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.199.839 | 2.122.785 |
Davon börsennotierte Schuldverschreibungen | 2.199.839 | 2.122.785 |
Investmentzertifikate | 369.565 | 374.291 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 369.565 | 374.291 |
Davon börsennotierte Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | - | 130 |
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Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen | 5.475 | 5.584 |
Sonstiger Anteilsbesitz | 31.221 | 29.393 |
Sonstiger Anteilsbesitz | 36.696 | 34.977 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 2.606.100 | 2.532.053 |
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Aus dem Bestand von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im Folgejahr Nominalbeträge in Höhe von 401,2 Mio. Euro fällig (2022 für 2023: 318,8 Mio. Euro).
In den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten (Investmentzertifikate) waren Anteile an Private-Equity-Fonds im Ausmaß von 6,6 Mio. Euro (2022: 6,5 Mio. Euro) enthalten. Da der beizulegende Zeitwert insbesondere von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, kann eine Veränderung dieser Parameter zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen. Für die Bilanzierung wurden Parameter gewählt, die den aktuellen Marktgegebenheiten zum Berichtszeitpunkt entsprechen. Zur Ermittlung möglicher Auswirkungen wurden hauptsächlich die verwendeten EBITDA- und P/E-Multiplikatoren verändert. Eine Verringerung (Erhöhung) dieser Marktmultiplikatoren würde zu niedrigeren (höheren) beizulegenden Zeitwerten führen. Diese Private-Equity-Fonds sind durch Garantien der Republik Österreich besichert, wodurch etwaige Wertverluste grundsätzlich gedeckt sind. Da Gewinne zeitnah abgeschichtet werden und Verluste abgesichert sind, unterbleibt die Angabe der Sensitivitäten hinsichtlich dieser Vermögenswerte aufgrund von Unwesentlichkeit.
Im Sonstigen Anteilsbesitz war unter anderem die Wiener Börse AG (WBAG) mit 28,1 Mio. Euro (2022: 26,7 Mio. Euro) enthalten. Die Burza cenných papírů Praha, a.s., Prag (Prager Börse) ist eine 99,54%ige Tochter der Wiener Börse. Der Wertansatz der Wiener Börse basiert auf einer zum 31.12.2023 erstellten Unternehmensbewertung nach dem Dividend Discounted Modell.
Die wesentlichsten Annahmen bei der Unternehmensbewertung waren:
| 2023 | 2022 |
| Wiener Börse | Prager Börse | Wiener Börse | Prager Börse |
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Freie Cashflows | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre |
WACC | 7,96 % | 9,26 % | 8,76 % | 9,86 % |
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Sensitivitätsanalyse | | | | |
| 2023 | 2022 |
Tausend Euro | Wiener Börse | Prager Börse | Wiener Börse | Prager Börse |
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Veränderung des WACC (WACC steigt an) | 1,00 % | 1,00 % | 1,00 % | 1,00 % |
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Veränderung des gesamten Unternehmenswertes (Fair Value) der WBAG | | –47.111 | | –40.677 |
Auswirkung auf den Fair Value der OeKB Gruppe an der WBAG | | –3.111 | | –2.687 |
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Die Details zu den einzelnen Beteiligungen im Sonstigen Anteilsbesitz befinden sich in Note 38.
Zusätzliche verpflichtende Angaben gem. §64 Abs 1 Z10 und Z 11 BWG
Der Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere beinhaltet das fixverzinste Anleiheportfolio der OeKB Gruppe, welches dem Anlagevermögen zugeordnet ist.
Der Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere beinhaltet Wertpapiere ohne feste Verzinsung, wovon 349,9 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet sind (2022: 374,2 Mio. Euro).
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind 2.199,8 Mio. Euro börsennotiert (2022: 2.122,8 Mio. Euro). Von den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind 0,0 Mio. Euro börsennotiert (2022: 0,1 Mio. Euro).
Note 19 Absicherungsinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.
Derivative Finanzinstrumente | | | | |
| 2023 | 2022 |
Tausend Euro | Nominalbetrag | Beizulegende Zeitwerte positiv | Beizulegende Zeitwerte negativ | Nominalbetrag | Beizulegende Zeitwerte positiv | Beizulegende Zeitwerte negativ |
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Zinsbezogene Geschäfte | | | | | | |
Zinsswaps | 22.151.758 | 404.639 | 566.067 | 24.578.118 | 566.865 | 833.636 |
| | | | | | |
Währungsbezogene Geschäfte | | | | | |
Währungsswaps | 19.222.517 | 59.162 | 1.582.572 | 18.984.565 | 205.180 | 934.515 |
Summe | 41.374.275 | 463.801 | 2.148.639 | 43.562.683 | 772.045 | 1.768.151 |
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Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte spiegelt die Stärke des Schweizer Frankens sowie die gesunkenen langfristigen Zinssätze im Euro und USD wider.
Angaben zu Globalnettingvereinbarungen
Derivative Finanzinstrumente werden gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß einer solchen Vereinbarung geschuldet werden, auf Einzeltransaktionsebene abgerechnet und bezahlt. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn ein Kreditereignis eintritt, werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.
Darüber hinaus wird lt. ISDA-Vertrag täglich dieser Nettobetrag errechnet und als Collateral beim jeweiligen Geschäftspartner hinterlegt bzw. von diesem erhalten. Das Ausfallsrisiko ist daher auf die Wertentwicklung von ein bis zwei Tagen (Errechnung des Vortageswertes und Überweisung der Differenz zum bisherigen Collateral) minimiert.
Die ISDA-Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz. Dies liegt daran, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge besteht, da das Recht auf eine Saldierung nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Kreditereignis, durchsetzbar ist.
Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten derivativen Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen.
Globalnettingvereinbarungen | | | | | |
| 2023 | 2022 |
Tausend Euro | Brutto- und Nettobeträge deriv. FI in der Bilanz | Betreffende deriv. FI, die nicht saldiert werden | Nettobetrag | Brutto- und Nettobeträge deriv. FI in der Bilanz | Betreffende deriv. FI, die nicht saldiert werden | Nettobetrag |
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| | | | | | |
Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegenden Zeitwert | | | |
Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps | 404.639 | –404.639 | - | 566.865 | –558.847 | 8.018 |
Währungsbezogene Geschäfte - Währungsswaps | 59.162 | –59.162 | - | 205.180 | –196.600 | 8.580 |
Summe derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegenden Zeitwert | 463.801 | –463.801 | - | 772.045 | –755.447 | 16.598 |
Derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert | | | |
Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps | 566.067 | –301.753 | 264.314 | 833.636 | –448.141 | 385.495 |
Währungsbezogene Geschäfte - Währungsswaps | 1.582.572 | –162.048 | 1.420.524 | 934.515 | –307.307 | 627.208 |
Summe derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert | 2.148.639 | –463.801 | 1.684.838 | 1.768.151 | –755.447 | 1.012.704 |
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Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Fair Value zu Beginn der Periode | 6.198.441 | 5.362.547 |
Ergebnis der Periode | 919.060 | 835.894 |
Fair Value am Ende der Periode | 7.117.500 | 6.198.441 |
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Die Veränderung durch die Devisenbewertung resultierte im Wesentlichen aus dem Wechselkursverhältnis des Euro zum USD und zum CHF (siehe Devisen-Richtkurse zu den Stichtagen - Note 2), sowie aus einem Abbau der CHF-Positionen.
Note 20 Zusammensetzung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien | 66.102 | 61.470 |
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien | 7.489 | 6.599 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 73.591 | 68.070 |
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Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | | |
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Gewinn- und Verlustrechnung | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien | 5.619 | 4.471 |
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien | 1.490 | 591 |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern | 7.110 | 5.062 |
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Sonstiges Ergebnis | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien | –415 | 412 |
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien | - | - |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis | –415 | 412 |
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Gesamtergebnis | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien | 5.204 | 4.883 |
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien | 1.490 | 591 |
Gesamtergebnis der Periode | 6.695 | 5.474 |
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Im Geschäftsjahr wurde der neue Bilanzierungsstandard IFRS 17 erstmalig auf die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien, angewendet. Die Gesellschaft nahm in den Vorjahren vom Wahlrecht, IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 17 anzuwenden, Gebrauch. Der Erstanwendungseffekt der Umstellung auf die neuen Standards IFRS 17 und IFRS 9 betragen 7.896 Tsd. Euro. Der positive Erstanwendungseffekt für den Anteil der OeKB Gruppe in Höhe von 4.027 Tsd. Euro wurde mit 01.01.2023 im Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen erfasst.
Zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen gab es keine Eventualverbindlichkeiten.
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien, Österreich | |
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Geschäftsbereich Sonstige Services | 2023 | 2022 |
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Kapitalanteil | 51 % | 51 % |
Stimmrechtsanteil | 51 % | 51 % |
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Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG ist eine nicht börsennotierte Holdinggesellschaft. Sie hält als Alleineigentümerin die Anteile an der Acredia Versicherung AG. Diese bietet der österreichischen Wirtschaft ein umfassendes Spektrum an Kreditversicherungen an.
Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG wird gemeinsam mit der Euler Hermes Aktiengesellschaft, Hamburg, als Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) geführt und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die OeKB hat keine entsprechende Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten, welche es der OeKB ermöglichen würde, Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt zu beeinflussen.
Bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen wurde erstmalig der neue Standard IFRS 17 angewendet. Die Gesellschaft nahm vom Wahlrecht, IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 17 anzuwenden, Gebrauch. Der Effekt aus der Erstanwendung IFRS 17 betrug 5.580 Tsd. Euro. Der Effekt aus der Erstanwendung IFRS 9 betrug 2.316 Tsd. Euro. Insgesamt betrug der Erstanwendungseffekt somit 7.896 Tsd. Euro, welcher das Eigenkapital per 01.01.2023 entsprechend erhöht hat. Der Effekt wurde entsprechend anteilig in Höhe von 4.027 Tsd. Euro in den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sowie im Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen erfasst
Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Abgegrenzte Prämien | 26.924 | 28.194 |
Versicherungstechnisches Ergebnis | 12.829 | 16.527 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 14.534 | 10.582 |
Davon Abschreibungen | –101 | –8.536 |
Davon Zinsertrag | 885 | 615 |
Davon Zinsaufwand | –2 | –61 |
Gewinn | 11.018 | 8.766 |
Sonstiges Ergebnis | –814 | 808 |
Gesamtergebnis | 10.204 | 9.574 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 45.507 | 48.684 |
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 37.807 | 30.890 |
Langfristige Vermögenswerte | 127.085 | 116.247 |
Kurzfristige Schulden | 22.402 | 18.969 |
Langfristige Schulden | 20.577 | 25.430 |
Eigenkapital | 129.613 | 120.532 |
Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode | 61.470 | 66.587 |
Erstanwendungseffekt IFRS 9 / IFRS 17 | 4.027 | - |
Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode | 5.204 | 4.883 |
Erhaltene Dividendenzahlungen | –4.600 | –10.000 |
Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode | 66.102 | 61.470 |
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CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien, Österreich | |
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Geschäftsbereich Kapitalmarkt Services | 2023 | 2022 |
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Kapitalanteil | 50 % | 50 % |
Stimmrechtsanteil | 50 % | 50 % |
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Die CCP.A wird gemeinsam mit der Wiener Börse AG, Wien, als Gemeinschaftsunternehmen geführt und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Die CCP.A ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Sie ist die Abwicklungsstelle der Wiener Börse und der EXAA Strombörse. Als zentrale Gegenpartei (Central Counterparty) tritt sie in alle an der Wiener Börse und an der EXAA Strombörse abgeschlossenen Geschäfte ein. Die CCP.A wurde 2014 nach Art. 14 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) zugelassen.
Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Umsatz | 5.011 | 4.983 |
Betriebsergebnis | 893 | 1.284 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 3.928 | 1.580 |
Davon Abschreibungen | - | - |
Davon Zinsertrag | 3.035 | 583 |
Davon Zinsaufwand | 0 | 287 |
Gewinn | 2.981 | 1.182 |
Sonstiges Ergebnis | - | - |
Gesamtergebnis | 2.981 | 1.182 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 145.403 | 178.081 |
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 141.687 | 175.907 |
Langfristige Vermögenswerte | - | - |
Kurzfristige Schulden | 130.424 | 164.883 |
Langfristige Schulden | - | - |
Eigenkapital | 14.979 | 13.198 |
Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode | 6.599 | 6.508 |
Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode | 1.490 | 591 |
Erhaltene Dividendenzahlungen | –600 | –500 |
Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode | 7.489 | 6.599 |
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Note 21 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Anlagenspiegel 2023 - Anschaffungskosten | |
| | | | | |
Tausend Euro | 31.12.2022 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2023 |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
Grundstücke und Gebäude | 82.840 | 137 | - | - | 82.977 |
Right of Use - Gebäude | 6.772 | 283 | - | - | 7.055 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 16.605 | 2.810 | - | –739 | 18.675 |
Right of Use - Fuhrpark | - | - | - | - | - |
Sachanlagen | 106.217 | 3.229 | - | –739 | 108.707 |
Software | 15.716 | 345 | 971 | –610 | 16.422 |
Geleistete Anzahlungen auf Software | 1.357 | 616 | –971 | - | 1.002 |
Kundenbeziehung | 517 | - | - | - | 517 |
Immaterielle Vermögenswerte | 17.590 | 961 | - | –610 | 17.941 |
Insgesamt | 123.807 | 4.190 | - | –1.349 | 126.648 |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
Anlagenspiegel 2023 - Abschreibungen und Buchwerte | | | |
| | | | | | |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte |
Tausend Euro | 31.12.2022 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
Grundstücke und Gebäude | 71.562 | 157 | - | 71.719 | 11.278 | 11.258 |
Right of Use - Gebäude | 3.375 | 956 | - | 4.330 | 3.398 | 3.007 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 11.280 | 2.340 | –1.015 | 12.605 | 5.323 | 5.787 |
Right of Use - Fuhrpark | - | - | - | - | - | - |
Sachanlagen | 86.217 | 3.452 | –1.015 | 88.654 | 19.999 | 20.053 |
Software | 11.537 | 1.858 | –620 | 12.774 | 4.180 | 3.648 |
Geleistete Anzahlungen auf Software | - | - | - | - | 1.357 | 1.002 |
Kundenbeziehung | 344 | 86 | - | 431 | 173 | 86 |
Immaterielle Vermögenswerte | 11.881 | 1.944 | –620 | 13.205 | 5.710 | 4.736 |
Insgesamt | 98.098 | 5.396 | –1.635 | 101.859 | 25.709 | 24.789 |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
Anlagenspiegel 2022 - Anschaffungskosten | |
| | | | | |
Tausend Euro | 31.12.2021 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2022 |
| | | | | |
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| | | | | |
| | | | | |
Grundstücke und Gebäude | 81.919 | 921 | - | - | 82.840 |
Right of Use - Gebäude | 7.812 | - | - | –1.040 | 6.772 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.792 | 3.394 | - | –1.581 | 16.605 |
Right of Use - Fuhrpark | 46 | - | - | –46 | - |
Sachanlagen | 104.569 | 4.315 | - | –2.667 | 106.217 |
Software | 13.466 | 1.024 | 1.234 | –8 | 15.716 |
Geleistete Anzahlungen auf Software | 642 | 1.950 | –1.234 | - | 1.357 |
Kundenbeziehung | 517 | - | - | - | 517 |
Immaterielle Vermögenswerte | 14.625 | 2.974 | - | –8 | 17.590 |
Insgesamt | 119.194 | 7.289 | - | –2.675 | 123.807 |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
Anlagenspiegel 2022 - Abschreibungen und Buchwerte | | | |
| | | | | | |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte |
Tausend Euro | 31.12.2021 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
Grundstücke und Gebäude | 70.484 | 1.078 | - | 71.562 | 11.435 | 11.278 |
Right of Use - Gebäude | 2.880 | 976 | –482 | 3.375 | 4.931 | 3.398 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.305 | 2.526 | –1.549 | 11.280 | 4.487 | 5.323 |
Right of Use - Fuhrpark | 40 | 7 | –46 | - | 7 | - |
Sachanlagen | 83.708 | 4.587 | –2.077 | 86.217 | 20.860 | 19.999 |
Software | 9.319 | 2.225 | –8 | 11.537 | 4.147 | 4.180 |
Geleistete Anzahlungen auf Software | - | - | - | - | 642 | 1.357 |
Kundenbeziehung | 258 | 85 | - | 344 | 259 | 173 |
Immaterielle Vermögenswerte | 9.578 | 2.311 | –8 | 11.881 | 5.048 | 5.710 |
Insgesamt | 93.286 | 6.898 | –2.086 | 98.098 | 25.908 | 25.709 |
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Der Grundwert betrug 6,4 Mio. Euro (2022: 6,4 Mio. Euro).
Sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr gab es keine Zugänge aus aktivierten Zinsen. Bei den kumulierten Abschreibungen gab es wie im Vorjahr keine Zuschreibungen oder Umbuchungen.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (Right of Use) standen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2,7 Mio. Euro (2022: 3,4 Mio. Euro; Ausweis in Posten „Übrige Passiva“). Von diesen angeführten Leasingverbindlichkeiten sind 972 Tsd. Euro im Jahr 2024 fällig, der Rest in den Folgejahren. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten betrug im Geschäftsjahr 3,6 Tsd. Euro (2022: 6,2 Tsd. Euro). Der Aufwand für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (vom Ansatzwahlrecht wird nicht Gebrauch gemacht) belief sich im Geschäftsjahr auf 0 Tsd. Euro (2022: 31,6 Tsd. Euro). In den Abgängen sind Neubewertungen (Reassessments) von Nutzungsrechten in Höhe von 282 Tsd. Euro (2022: 558 Tsd. Euro in den Zugängen) enthalten.
Note 22 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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| Täglich fällig | Andere Verbindlichkeiten | Gesamt |
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Inländische Kreditinstitute | 231.173 | 152.029 | 441.353 | 453.093 | 672.526 | 605.122 |
Ausländische Kreditinstitute | 82.686 | 86.903 | 384.617 | 260.659 | 467.303 | 347.562 |
Gesamt | 313.859 | 238.932 | 825.970 | 713.752 | 1.139.829 | 952.684 |
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Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte vor allem aus kurzfristigen Geldmarktgeschäften sowie einem Anstieg der Sichteinlagen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
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| Inländische Kunden | Ausländische Kunden | Gesamt |
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Staaten oder staatsnahe Organisationen | 636.070 | 582.959 | 84 | 181 | 636.154 | 583.140 |
Sonstige | 434.797 | 485.382 | 63.466 | 171.757 | 498.264 | 657.139 |
Gesamt | 1.070.867 | 1.068.341 | 63.550 | 171.938 | 1.134.417 | 1.240.279 |
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Note 23 Verbriefte Verbindlichkeiten
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.
| Buchwert | Davon börsennotiert |
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Begebene Schuldverschreibungen | 18.543.058 | 20.381.101 | 18.543.058 | 20.381.101 |
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 9.465.789 | 6.712.777 | - | - |
Gesamt | 28.008.847 | 27.093.878 | 18.543.058 | 20.381.101 |
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Den in der Fair Value-Option bewerteten verbrieften Verbindlichkeiten stand bei Fälligkeit ein Rückzahlungsbetrag in Höhe von 19.733,6 Mio. Euro (2022: 21.324,8 Mio. Euro) gegenüber. Dies entspricht einem Unterschiedsbetrag gegenüber dem Fair Value von -387,5 Mio. Euro (2022: -897,3 Mio. Euro).
Aus dem Bestand der verbrieften Verbindlichkeiten werden im Folgejahr 12.765,4 Mio. Euro fällig (2022 für 2023: 12.440,5 Mio. Euro).
In den Sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten waren nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 2,1 Mio. Euro (2022: 2,0 Mio. Euro) enthalten, wofür Zinsaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (2022: 0,1 Mio. Euro) entrichtet wurden.
Note 24 Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen | | | | |
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Tausend Euro | 31.12.2022 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2023 |
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Langfristige Personalrückstellungen | 112.257 | –7.700 | - | 17.975 | 122.532 |
Sonstige Rückstellungen | 6.989 | –5.096 | –104 | 5.326 | 7.115 |
Summe der Rückstellungen 2023 | 119.246 | –12.796 | –104 | 23.301 | 129.647 |
Summe der Rückstellungen 2022 | 142.777 | –12.351 | –18.385 | 7.205 | 119.246 |
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Entwicklung der langfristigen Personalrückstellungen | | |
Tausend Euro | Pensionen | Abfertigungen | Summe 2023 | Summe 2022 |
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Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation - DBO) = Personalrückstellungen zum 1. Jänner | 89.667 | 22.590 | 112.257 | 135.763 |
Dienstzeitaufwand (Service Cost) | 134 | 492 | 627 | 858 |
Zinsaufwand (Interest Cost) | 3.259 | 793 | 4.052 | 1.335 |
Zahlungen | –5.559 | –2.141 | –7.700 | –7.380 |
Versicherungsmathematisches Ergebnis | 11.872 | 1.424 | 13.296 | –18.319 |
Davon versicherungsmathematischer Gewinn und Verlust aufgrund Änderung der Parameter | 5.337 | 918 | 6.255 | –21.458 |
Davon erfahrungsbedingter versicherungsmathematischer Gewinn und Verlust | 6.536 | 506 | 7.041 | 3.139 |
Personalrückstellungen zum 31. Dezember (DBO) | 99.374 | 23.159 | 122.532 | 112.257 |
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Das versicherungsmathematische Ergebnis resultierte aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes von 3,75 % auf 3,24 % (2022: von 1,00 % auf 3,75 %) sowie einem länger anhaltenden höheren Gehalts- und Pensionstrend für die Jahre 2024-2026. Der langfristige Trend für künftige Gehaltssteigerungen mit 3,70 % (2022: 3,70 %) und der Trend für künftige Pensionssteigerungen mit 3,20 % (2022: 3,20 %) ist dagegen unverändert. Das Vorjahresergebnis war im Wesentlichen auf die Veränderung des Diskontierungszinssatzes zurückzuführen.
Historische Information DBO | | | | | |
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Tausend Euro | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
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Pensionsrückstellungen | 107.495 | 124.247 | 123.279 | 109.211 | 89.667 |
Abfertigungsrückstellungen | 26.894 | 30.378 | 29.623 | 26.552 | 22.590 |
Langfristige Personalrückstellungen | 134.389 | 154.625 | 152.902 | 135.763 | 112.257 |
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Die Pensionsansprüche von einem Großteil der Mitarbeitenden sind in Form eines beitragsorientierten Plans auf eine Pensionskasse übertragen. In diesem Zusammenhang wurden 1,2 Mio. Euro im Jahr 2023 (2022: 1,2 Mio. Euro) an Beiträgen an die Pensionskasse bezahlt.
Im Personalaufwand waren auch die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 0,5 Mio. Euro (2022: 0,4 Mio. Euro) enthalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität der Verpflichtungen in Hinblick auf wesentliche versicherungsmathematische Annahmen. Dargestellt wurde jeweils die absolute Veränderung der Höhe der zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Rückstellungen bei Änderung einer einzelnen Annahme. Die übrigen Annahmen bleiben dabei jeweils unverändert.
Sensitivitätsanalysen - Veränderung Aufwand (-)/Ertrag (+) | | |
Tausend Euro | Pensionen | Abfertigungen | Gesamt 2023 | Gesamt 2022 |
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Anstieg des Diskontierungszinssatzes um 0,50 % | 5.233 | 901 | 6.134 | 5.264 |
Reduktion des Diskontierungszinssatzes um 0,50 % | –5.743 | –962 | –6.705 | –6.079 |
Anstieg der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50 % | –193 | –951 | –1.143 | –1.122 |
Reduktion der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50 % | 185 | 899 | 1.083 | 1.063 |
Anstieg des Pensionstrends um 0,50 % | –5.368 | - | –5.368 | –4.805 |
Reduktion des Pensionstrends um 0,50 % | 4.961 | - | 4.961 | 4.441 |
Anstieg der Lebenserwartung um 10 % (entspricht 1 Jahr) | –5.768 | - | –5.768 | –4.891 |
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Die Berechnung der Sensitivitätsanalysen wurde von einem unabhängigen Aktuar auf Basis der Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt.
Fälligkeitsprofil der langfristigen Personalrückstellungen | |
| Pensionen | Abfertigungen |
Tausend Euro | DBO 31.12.2023 | DBO 31.12.2022 | DBO 31.12.2023 | DBO 31.12.2022 |
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1 Jahr | 6.033 | 5.529 | 2.059 | 2.873 |
2 bis 3 Jahre | 11.867 | 10.963 | 2.875 | 2.827 |
4 bis 5 Jahre | 11.487 | 10.662 | 3.090 | 2.598 |
Über 5 Jahre | 69.986 | 62.513 | 15.136 | 14.292 |
Gesamt | 99.374 | 89.667 | 23.159 | 22.590 |
Duration | 11,5 Jahre | 11,4 Jahre | 8,6 Jahre | 8,6 Jahre |
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Sonstige Rückstellungen | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Personalbezogene Rückstellungen | 6.965 | 6.844 |
Sonstige Rückstellungen | 150 | 145 |
Summe | 7.115 | 6.989 |
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Note 25 Steueransprüche und Steuerverpflichtungen
In diesen Positionen sind aktive und passive Steuerlatenzen aus zeitlich begrenzten Unterschieden (Temporary Differences) zwischen Wertansätzen nach IFRS und Beträgen aus der steuerlichen Gewinnermittlung unter Beachtung der gültigen Steuersätze (bis inkl. 2022: 25,0 %, ab 2023: 24,0 %, ab 2024: 23,0 %) der Konzernunternehmen enthalten (siehe dazu auch Note 14).
Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden. Die OeKB Gruppe hatte zum Stichtag keine (nicht genutzten) Verlustvorträge.
Steuerlatenzen | | | | |
| Aktive Steuerlatenzen | Passive Steuerlatenzen |
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Forderungen an Kreditinstituten | 17.328 | 44.320 | - | - |
Forderungen an Kunden | - | - | 1.006 | 1.919 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | - | 9.975 | 2.501 |
Derivative Finanzinstrumente | 494.187 | 406.675 | 106.674 | 177.570 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | - | - | 1.637.025 | 1.425.641 |
Sachanlagen | - | - | 1.378 | 1.421 |
Übrige Aktiva | 427 | 138 | - | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 26.759 | 1.676 | - | - |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 1.081.760 | 1.005.918 | - | - |
Rückstellungen | 14.077 | 12.311 | - | - |
Übrige Passiva | - | - | 621 | 332 |
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren | 168.680 | 178.521 | - | - |
Insgesamt | 1.803.219 | 1.649.559 | 1.756.680 | 1.609.384 |
Verrechnung der Steuern | –1.756.680 | –1.609.384 | | |
Steueransprüche(-schulden) Netto | 46.539 | 40.175 | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Veränderung | 6.364 | –4.293 |
Davon in der Gewinn- und Verlustrechnung | 3.708 | 1.874 |
Davon Übertrag in den Zinsenausgleichsposten EFV | 140 | 3.543 |
Davon im Sonstigen Ergebnis | 2.796 | –2.624 |
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Aus der Veränderung des Steuersatzes resultierte aus dem Exportfinanzierungsverfahren ein Umwertungseffekt von 0,1 Mio. Euro (2022: 3,5 Mio. Euro). Da das EFV die zurechenbaren steuerlichen Aufwendungen direkt trägt, wurde der Umwertungseffekt dem Verfahren übertragen.
Nicht erfasste latente Steuerschulden
Am 31. Dezember 2023 bestanden (wie im Vorjahr) keine latenten Steuerschulden für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Note 26 Übrige Passiva
Die Position der Übrigen Passiva in Höhe von 51,7 Mio. Euro (2022: 46,3 Mio. Euro) setzt sich zu 31,9 Mio. Euro (2022: 24,9 Mio. Euro) aus sonstigen Verbindlichkeiten und zu 19,8 Mio. Euro (2022: 21,4 Mio. Euro) aus Rechnungsabgrenzungsposten zusammen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vorrangig offene Verrechnungsposten in Höhe von 11,6 Mio. Euro (2022: 7,0 Mio. Euro), Verpflichtungen für personalbezogene Aufwendungen in Höhe von 3,1 Mio. Euro (2022: 3,2 Mio. Euro) und Leasingaufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (2022: 3,4 Mio. Euro).
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen noch nicht vereinnahmte Provisionsentgelte aus dem Export- wie Tourismusgarantiegeschäft in Höhe von 17,3 Mio. Euro (2022: 18,7 Mio. Euro). Darüber hinaus beinhalten die Rechnungsabgrenzungsposten Gebühren und Promessenentgelte in Höhe von 2,3 Mio. Euro (2022: 2,4 Mio. Euro) im Zusammenhang mit noch nicht ausbezahlten Krediten. Diese werden zum Zeitpunkt der Auszahlung des zugrunde liegenden Kredites im Effektivzinssatz berücksichtigt und folglich fortlaufend verteilt darüber vereinnahmt.
Note 27 Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR)
Im Rahmen des EFV wird der „Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren“ gebildet. Dieser Posten beruht auf der faktischen Verpflichtung zur Verwendung des Verfahrensüberschusses im EFV. Diese Verpflichtung begründet sich einerseits aus den Regeln zur Festsetzung der Zinssätze im EFV, die fixe Margen für die OeKB vorsehen, sowie andererseits auf einer Weisung des Bundesministeriums für Finanzen zur Verwendung von Überschüssen im Verfahren (siehe auch Note 1).
Die Dotierung und Verwendung des Zinsenausgleichspostens ergibt sich als Saldo der im EFV erzielten Zinserträge, abzüglich der fixen Marge für die Betreuung des Verfahrens sowie der Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Refinanzierung. Darüber hinaus werden die Nettoeffekte aus dem Bewertungsergebnis der derivativen Finanzinstrumente, der Garantie gemäß § 1 Abs 2b AFFG sowie der dem EFV zugeordneten Forderungen und Verbindlichkeiten in diesem Posten berücksichtigt. Entsprechend den zugrundeliegenden Beschlüssen wird der Zinsenausgleichsposten zur Stabilisierung der Konditionen von Exportfinanzierungskrediten verwendet.
Entwicklung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Stand am Beginn der Periode | 1.486.405 | 1.241.148 |
Auflösung/Zuführung aus dem Zinsüberschuss | 60.348 | –79.354 |
Auflösung/Zuführung aus dem Kreditrisikoergebnis | 86 | –118 |
Auflösung/Zuführung aus dem Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden | –47.373 | 324.728 |
Veränderung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren | 13.061 | 245.257 |
Stand am Ende der Periode | 1.499.465 | 1.486.405 |
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Note 28 Angaben zum Eigenkapital und Kapitalmanagement
Angaben zum Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) in Höhe von 130,0 Mio. Euro (2022: 130,0 Mio. Euro) ist in 880.000 Stückaktien zerlegt. Diese vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden Sammelurkunden dargestellt. Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt. Es gibt keine ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile. Jede Stückaktie repräsentiert einen Anteil von gerundet 147,73 Euro am Grundkapital.
Die Kapitalrücklage betrug unverändert 3,3 Mio. Euro und ist gemäß § 229 Abs 4 UGB gebunden.
Die Gewinnrücklagen, die den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar sind, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 29,7 Mio. Euro auf 776,1 Mio. Euro (2022: 746,5 Mio. Euro). In den Gewinnrücklagen war gemäß § 229 Abs 4 UGB ein Betrag von 10,6 Mio. Euro (2022: 10,6 Mio. Euro) als gesetzliche Rücklage enthalten.
Die IAS 19 Rücklage resultierte aus versicherungsmathematischen Verlusten aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um 10,5 Mio. Euro von -16,0 Mio. Euro auf
-26,5 Mio. Euro. Die FVOCI-Rücklage resultierte aus der Fair Value-Bewertung des Sonstigen Anteilsbesitzes und betrug 20,7 Mio. Euro (2022: 19,4 Mio. Euro).
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbare Eigenkapital betrug somit 903,7 Mio. Euro (2022: 883,2 Mio. Euro).
Der Vorstand wird die Ausschüttung einer Dividende aus der Muttergesellschaft von bis zu 55,00 Euro je Aktie (880.000 Stk.) des Bilanzgewinnes 2023 empfehlen. Das ergibt eine maximale Ausschüttung von 48,4 Mio. Euro. Der Beschluss über die Gewinnverwendung soll in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2024 erfolgen. Die Entscheidung und die Beschlussfassung werden von den Kapitalanforderungen und den fortdauernden strategischen Überlegungen abhängen. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 24. Mai 2023 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2022 von 37,18 Euro je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs 1 Z 19 BWG, welche den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar ist, betrug 0,2 % im Jahr 2023 (2022: 0,2 %).
Angaben zum Kapitalmanagement
Gemäß § 3 Abs 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der OeKB sowie der OeEB im Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem Ausfuhrförderungsgesetz (BGBl. Nr. 215/1981) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (BGBl. Nr. 196/1967) hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der §§ 22 bis 24d, § 39 Abs 2d in Verbindung mit § 69 Abs 3, § 39 Abs 3 und 4, § 70 Abs 4a Z 1, 8, 9 und 11, §§ 70b bis 70d BWG sowie hinsichtlich der Einbeziehung dieser Rechtsgeschäfte in die Betragsgrenzen gemäß § 5 Abs 4 BWG keine Anwendung. Weiters ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen. Gemäß § 3 Abs 1 Z 11 BWG finden die Bestimmungen des BWG und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 keine Anwendung auf die Geschäftstätigkeit der OeHT (anwendbar jedoch § 5 Abs 1 Z 1 bis 4a und Z 6 bis 14, §§ 38 bis 39b mit Ausnahme des § 39 Abs 2d in Verbindung mit § 69 Abs 3, §§ 41 bis 42, § 65, §§ 69 bis 70a, §§ 71 bis 73a und §§ 98 bis 99e BWG, wobei hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen ist).
Die Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG umfasst die Unternehmen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, OeKB CSD GmbH, Oesterreichische Entwicklungsbank AG und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Die Strategie der OeKB Gruppe ist auf eine nachhaltig stabile Kapitalbasis ausgerichtet. Das Kapitalmanagement unterlag keinen materiellen Änderungen. Die Kapitalerfordernisse der nationalen Aufsichtsbehörde wurden im Berichtszeitraum jederzeit erfüllt.
Das Eigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko ermittelte sich entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, hinsichtlich des operationellen Risikos wurde der Basisindikatoransatz angewendet. Aufgrund der oben angeführten Ausnahmen von den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen verringerte sich das Kreditrisiko erheblich. Die Kreditinstitutsgruppe verfügte zu keinem Zeitpunkt über ein Handelsbuch. Auf Gruppenebene wurden die Risiken entsprechend dem Konzept des ökonomischen Kapitals aggregiert und in einer Risikotragfähigkeitsanalyse dem vorhandenen internen Kapital gegenübergestellt und überwacht.
Die OeKB ist das übergeordnete Kreditinstitut gemäß § 30 BWG der OeKB Kreditinstitutsgruppe. Die nach der VO (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Eigenmittel der OeKB Gruppe zeigten folgende Zusammensetzung und Entwicklung:
Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko-Standardansatz) | 412.587 | 383.460 |
Gesamtrisikobetrag (= Eigenmittel Soll/8 %) | 787.103 | 701.594 |
Eigenmittelanforderungen für | | |
Kreditrisiko | 33.007 | 30.677 |
Operationelles Risiko (Basisindikatoransatz) | 29.961 | 25.451 |
Summe Eigenmittel Soll | 62.968 | 56.128 |
Konsolidierte Eigenmittel gem. Teil 2 CRR | | |
Einbezahltes Kapital | 130.000 | 130.000 |
Rücklagen * | 726.732 | 711.056 |
Abzüglich Kürzungsposten | | |
Immaterielle Vermögenswerte | –4.736 | –5.676 |
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) | 851.995 | 835.380 |
Kernkapital (Tier 1) | 851.995 | 835.380 |
Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 CRR | 851.995 | 835.380 |
Freie Eigenmittel | 789.027 | 779.252 |
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Konsolidierte Eigenmittelquote (Eigenmittel in Relation zur Bemessungsgrundlage) | 108,2 % | 119,1 % |
Konsolidierte Kernkapitalquote | 108,2 % | 119,1 % |
Überdeckung (Eigenmittel in Relation zum Eigenmittelerfordernis) | 1.353,1 % | 1.488,4 % |
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* Gemäß Art. 26 Abs 2 CRR werden Gewinne zum Jahresende erst mit dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses dem harten Kernkapital zugerechnet. Von den Rücklagen wird die gewidmete Rücklage für Technical Assistance abgezogen.
Zum Stichtag ergaben sich folgende Relationen gemäß Art. 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die den Mindestquoten der Gruppe gegenübergestellt werden:
Mindestquoten gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | | |
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| 2023 | 2022 |
In % | Mindestquote | Tatsächliche Quote | Mindestquote | Tatsächliche Quote |
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Harte Kernkapitalquote | 7,209 | 108,244 | 7,092 | 119,069 |
Kernkapitalquote | 8,709 | 108,244 | 8,592 | 119,069 |
Gesamtkapitalquote | 10,709 | 108,244 | 10,592 | 119,069 |
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Berechnung der tatsächlichen Quote
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Harte Kernkapitalquote = | Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100 |
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR |
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Kernkapitalquote = | Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100 |
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR |
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Gesamtkapitalquote = | Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100 |
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR |
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Mindestquoten der OeKB Gruppe | | |
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In % | 2023 | 2022 |
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Harte Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 4,500 | 4,500 |
Kapitalerhaltungspuffer gem. § 22 BWG iVm § 103q Z 11 BWG | 2,500 | 2,500 |
Antizyklischer Kapitalpuffer gem. § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG | 0,209 | 0,092 |
Harte Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. Pufferanforderungen | 7,209 | 7,092 |
Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. Pufferanforderungen | 8,709 | 8,592 |
Gesamtkapitalquote gemäß Art 92 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. Pufferanforderungen | 10,709 | 10,592 |
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Die erforderlichen Quoten ergaben sich aus Art 92 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.
Sonstige Angaben und Risikobericht
Note 29 Angaben zur Darstellung der Zahlungsströme
Die Darstellung der Zahlungsströme zeigt den Stand und die Entwicklung der Zahlungsmittel der OeKB Gruppe. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand umfasste in enger Abgrenzung Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken und entspricht demnach der Barreserve. Die Gruppe verfügte über zusätzliche Liquiditätsreserven (siehe Note 37), welche jedoch nicht in die Definition des Zahlungsmittelbestandes hinzugerechnet wurden. Diese zusätzlichen Liquiditätsreserven wurden im EFV gebildet und werden ausschließlich im Stressfall herangezogen. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand war ausschließlich im Euro denominiert.
Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit umfasste die Veränderungen der Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und der Veränderungen der verbrieften Verbindlichkeiten. Der Ausweis der Veränderung der Leasingverbindlichkeiten erfolgte ebenso im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit, da diese keine wesentliche Finanzierungskomponente darstellt. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wurden alle Ertrags- und Aufwandskomponenten um zahlungsunwirksame Posten, wie insbesondere Abschreibungen, Veränderungen von Rückstellungen und Kreditrisikovorsorgen, latente Steuern und nicht realisierte Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie auch alle anderen Posten, deren zahlungswirksame Auswirkungen Cashflows aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit darstellen, bereinigt. Fremdwährungsverluste und -gewinne bestanden im Wesentlichen nur mit der Aufnahme von lang- und kurzfristigen verbrieften Verbindlichkeiten im EFV; die Wechselkursrisiken waren überwiegend durch die Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG abgesichert. Somit trug die OeKB Gruppe aus dem EFV kein Wechselkursrisiko. Weitere Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die in Fremdwährung gehalten wurden oder fällig waren, lagen nicht oder nur in geringem Umfang vor. Die Summe der sonstigen Anpassungen umfasst im Wesentlichen einerseits unbare Fremdwährungsverluste und -gewinne und andererseits unbare Effekte aus der Fair Value Bewertung von verbrieften Verbindlichkeiten und Derivaten, die im Zusammenhang mit der Veränderung der AFFG Garantie zu sehen sind.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasste Veränderungen der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Veranlagungsportfolio, der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasste die Veränderung aus den Eigenkapitaltransaktionen mit den Eigentümern.
Überleitung der Bewegungen des Eigenkapitals auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | |
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Tausend Euro | Notes | Gewinnrücklage 2023 | Nicht beherrschende Anteile 2023 | Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 2023 | Gewinnrücklage 2022 | Nicht beherrschende Anteile 2022 | Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 2022 |
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Bilanz zum 1.1. | 746.466 | - | | 723.138 | - | |
Gezahlte Dividenden | 28 | –32.718 | –781 | –33.499 | –32.718 | –781 | –33.499 |
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | | –32.718 | –781 | –33.499 | –32.718 | –781 | –33.499 |
Gewinn | | 62.386 | 1.643 | | 56.046 | 2.183 | |
Bilanz zum 31.12. | | 776.134 | | | 746.466 | | |
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Wesentliche Entwicklungen des Geschäftsjahres
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 263,0 Mio. Euro (2022: -1.197,9 Mio. Euro) veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.460,9 Mio. Euro. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Veränderung der Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie der Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Veränderung aus den verbrieften Verbindlichkeiten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Forderungen an Kreditinstituten und Forderungen an Kunden überstiegen die Rückzahlungen für Tilgungen um -426,6 Mio. Euro (2022: -862,3 Mio. Euro). Die Einzahlungen aus neuen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie der verbrieften Verbindlichkeiten überstiegen die Rückzahlungen aus Tilgungen um 1.611,9 Mio. Euro (2022: 229,9 Mio. Euro).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von –51,1 Mio. Euro (2022: +305,9 Mio. Euro) veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um –357,0 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr überstiegen die Auszahlungen die Einzahlungen im Wesentlichen durch neue Veranlagungen.
Note 30 Restlaufzeitengliederung
Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit. Bei Teilbeträgen wird die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt.
Restlaufzeitengliederung gemäß § 64 Abs 1 BWG zum 31. Dezember 2023 | |
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Tausend Euro | Täglich fällig | Bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre | Summe |
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Forderungen an Kreditinstituten | 1.407.531 | 883.205 | 7.519.918 | 8.765.434 | 3.342.252 | 21.918.340 |
Forderungen an Kunden | 417.354 | 60.519 | 214.407 | 832.254 | 757.797 | 2.282.332 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 43.216 | 79.491 | 409.028 | 1.462.639 | 611.726 | 2.606.100 |
Derivative Finanzinstrumente | - | 2.454 | 36.004 | 259.490 | 165.852 | 463.801 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | - | 619.668 | 1.170.619 | 4.640.587 | 686.628 | 7.117.500 |
Steuererstattungsansprüche | - | - | 663 | - | - | 663 |
Insgesamt | 1.868.101 | 1.645.337 | 9.350.640 | 15.960.404 | 5.564.256 | 34.388.738 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 313.859 | 322.213 | 106.776 | 266.444 | 130.537 | 1.139.829 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 1.034.915 | 2.904 | 90.703 | 5.896 | - | 1.134.417 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | - | 6.907.777 | 5.870.451 | 13.804.150 | 1.426.469 | 28.008.847 |
Derivative Finanzinstrumente | - | 71.822 | 336.066 | 1.703.916 | 36.834 | 2.148.639 |
Insgesamt | 1.348.774 | 7.304.716 | 6.403.997 | 15.780.405 | 1.593.840 | 32.431.732 |
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Restlaufzeitengliederung gemäß § 64 Abs 1 BWG zum 31. Dezember 2022 | |
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Tausend Euro | Täglich fällig | Bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre | Summe |
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Forderungen an Kreditinstituten | 633.562 | 506.364 | 7.739.100 | 9.377.369 | 2.877.868 | 21.134.263 |
Forderungen an Kunden | 637.315 | 61.473 | 225.764 | 832.645 | 749.943 | 2.507.140 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 16.753 | 325.261 | 1.576.930 | 507.500 | 105.609 | 2.532.053 |
Derivative Finanzinstrumente | - | 38.196 | 43.809 | 408.883 | 281.158 | 772.046 |
Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG | - | 1.166.453 | 578.432 | 3.899.779 | 553.777 | 6.198.441 |
Steuererstattungsansprüche | - | - | 885 | - | - | 885 |
Insgesamt | 1.287.630 | 2.097.747 | 10.164.920 | 15.026.176 | 4.568.355 | 33.144.828 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 108.618 | 307.090 | 145.206 | 295.679 | 96.090 | 952.683 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 1.136.401 | 2.667 | 95.000 | 6.211 | - | 1.240.279 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | - | 8.515.502 | 3.815.359 | 13.058.593 | 1.704.424 | 27.093.878 |
Derivative Finanzinstrumente | - | 147.977 | 221.465 | 1.354.404 | 44.305 | 1.768.151 |
Insgesamt | 1.245.019 | 8.973.236 | 4.277.030 | 14.714.887 | 1.844.819 | 31.054.991 |
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Note 31 Nachrangige Vermögensgegenstände
Im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfetätigkeit der OeEB gibt es im Geschäftsjahr nachrangige Vermögensgegenstände in den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstituten in Höhe von 72,4 Mio. Euro (2022: 74,5 Mio. Euro), Forderungen an Kunden in Höhe von 23,4 Mio. Euro (2022: 8,1 Mio. Euro) sowie Sonstige finanzielle Vermögensgegenstände in Höhe von 58,9 Mio. Euro (2022: 5,0 Mio. Euro), welche jeweils mit einer Haftung der Republik Österreich versehen sind.
Note 32 Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände
Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Sicherstellung für Kreditrisiken derivativer Finanzinstrumente | | |
Gestellte Sicherheiten | 1.753.163 | 1.202.581 |
Erhaltene Sicherheiten | - | 130.251 |
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Die Veränderung der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden resultierte aus der Entwicklung der bereitgestellten und erhaltenen Collaterals gemäß ISDA-Verträgen mit Derivatpartnern (siehe Note 19).
Note 33 Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen
Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 799,2 Mio. Euro (2022: 1.245,1 Mio. Euro) betrafen einerseits mit 38,5 Mio. Euro (2022: 43,2 Mio. Euro) Haftungsübernahmen durch die OeEB, welche wiederum durch Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich abgesichert waren und andererseits Haftungsübernahmen durch die OeHT im Ausmaß von 760,7 Mio. Euro (2022: 1.201,9 Mio. Euro), welche durch eine Schadloserklärung durch die Republik Österreich abgesichert waren. Die zum Abschlussstichtag nicht ausgenützten Kreditrahmen und Promessen in Höhe von 4.403,1 Mio. Euro (2022: 3.693,3 Mio. Euro) werden unter Note 37 erläutert. Weiters bestehen Wertpapierabnahmeverpflichtungen in Höhe von 44,5 Mio. Euro (2022: 7,3 Mio. Euro), welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit der OeEB stehen. Für diese Abnahmeverpflichtungen bestehen wiederum Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich.
Note 34 Sonstige außerbilanzielle Verpflichtungen
Die vollkonsolidierten Unternehmen der OeKB Gruppe sind gemäß § 2 Abs 3 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) zur anteiligen Sicherung von Einlagen im Rahmen der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien, verpflichtet. Dieser Einrichtung gehören OeKB, OeEB, OeKB CSD und OeHT an.
Note 35 Treuhandgeschäfte
Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus dem Segment der Exportfinanzierung wurden im Ausmaß von 180,3 Mio. Euro (2022: 170,4 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte für die Republik Österreich beziehen sich im Wesentlichen auf die Geschäfte der Entwicklungsbank, die im Rahmen der Advisory Programme und der „Beteiligungen aus Bundesmitteln“ gemäß § 3 des Vertrages gemäß § 9 Abs 1 AusfFG eingegangen wurden, sowie das Treuhandkonto des Bundes.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus der Tourismusfinanzierung wurden im Ausmaß von 484,3 Mio. Euro (2022: 474,9 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte im Rahmen des ERP-Fonds beziehen sich auf die Geschäfte der OeHT, die im Rahmen des aws erp-Tourismusprogramms (rechtliche Grundlage: ERP-Fonds-Gesetz, allgemeine Bestimmungen für aws erp-Programme, Verordnung [EU] Nr. 651/2014 Art 14 und 17 sowie Verordnung [EU] Nr. 1407/2013) eingegangen wurden.
Note 36 Sonstige Angaben gemäß UGB/BWG zu Aktiva und Passiva
Sonstige Angaben gemäß § 43 und § 64 BWG | | |
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
Tausend Euro | Aktiva | Passiva | Aktiva | Passiva |
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Auf fremde Währung lautend | 2.528.553 | 20.642.295 | 2.813.889 | 20.728.921 |
Ausland | 5.305.746 | 28.919.793 | 4.744.717 | 28.501.377 |
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Angaben gemäß § 225 Abs 3 und Abs 6 UGB:
Aus der Position Übrige Aktiva werden 9,1 Mio. Euro (2022: 12,6 Mio. Euro) nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam, aus der Position Übrige Passiva 29,2 Mio. Euro (2022: 21,5 Mio. Euro).
Note 37 Finanzielles Risikomanagement und Kreditrisikovorsorgen
Überblick und Besonderheiten der OeKB Gruppe
In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Sie verfügt über kein Retail- und kein Spareinlagengeschäft. Die OeKB als Mutterinstitut ist eine Spezialbank für Kapital- und Energiemarkt Services sowie für die österreichische Exportwirtschaft. Die KI-Tochter Oesterreichische Entwicklungsbank AG ergänzt die Export Services und die KI-Tochter OeKB CSD GmbH die Kapitalmarkt Services. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., die Investitionsprojekte der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft finanziert, wird als eigenes Segment Tourismus Services geführt.
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten OeKB Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.
Den weitaus größten Teil des Geschäftsmodells und damit der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren - siehe auch Note 1.
Die Risiken des im Auftrag der Republik Österreich betreuten EFV wurden durch umfangreiche Besicherungen und Garantien vor allem durch die Republik Österreich minimiert. Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz regelt zum einen die Anforderungen an das Vorliegen von Haftungen für die aktivseitige Kreditvergabe und damit die Zugangsvoraussetzungen. Zum anderen regelt es die Übernahme der Garantie zugunsten der Gläubiger aus Refinanzierungsgeschäften (Gläubigergarantie) sowie die Übernahme der Garantie für das Wechselkursrisiko (Wechselkursgarantie).
Wesentliche Grundlagen für das Geschäftsmodell sind gesetzliche Ausnahmeregelungen. So unterliegt die OeKB Gruppe nicht der Einhaltung der Liquiditätsbestimmungen (LCR, NSFR) sowie den europäischen und nationalen Regelungen zur Bankenunion (z. B. BRRD). Betreffend die Agenden der Ausfuhrfinanzierung (i. e. EFV) bestehen weitere Ausnahmen wie insbesondere die Ausnahme von der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013). Diese Ausnahmen gelten sowohl für die OeKB als Mutterinstitut der OeKB Gruppe als auch für die vollkonsolidierte Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG (vgl. § 3 Abs 1 Z 7 BWG). Für die ebenfalls zur OeKB Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH, die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. § 3 Abs 1 Z 12 BWG betreffend CSD und § 3 Abs 1 Z 11 BWG betreffend OeHT).
Die OeKB als übergeordnetes Kreditinstitut führt das interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) gemäß § 39a Abs 1 und 3 BWG auf konsolidierter Basis als Gruppen ICAAP durch. Die Steuerung der Risiken auf Soloebene erfolgt unter anderem durch Festlegung von Risikobudgets, deren Einhaltung quartalsweise überwacht wird.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des EFV und in Entsprechung mit den Steuerungsprinzipien der OeKB Gruppe, wird das EFV separat als Beteiligungsrisiko (Teil des Kreditrisikos) im Gruppen ICAAP berücksichtigt. Dabei erfolgt zunächst eine eigene Risikodeckungsrechnung für das EFV. Solange das EFV selbst risikotragfähig ist, bleibt es für die OeKB Gruppe risikolos. Würde das Risiko im EFV dessen Risikodeckungsmasse überschreiten, würde das überschreitende Risiko als Kreditrisiko in den Gruppen ICAAP einfließen. Details dazu siehe Kapitel „ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP“.
Die folgenden Inhalte dieser Note spezifizieren die Ziele, Policies und Prozesse des Risikomanagements der OeKB Gruppe betreffend Markt-, Kredit-, Geschäfts-, Liquiditätsrisiko sowie das operationale Risiko und andere Non-Financial-Risiken, sowie den Einfluss insbesondere klimabezogener Faktoren auf die Risikoarten.
Mit Ausnahme der Durchführung eines Sub-ICAAPs für das EFV (siehe oben) und der Zuweisung von Risikobudgets für die KI-Töchter erfolgt keine weitere Zuordnung von Risikokapital zu einzelnen Segmenten der OeKB Gruppe. Aufgrund der weitreichenden Ausnahmebestimmungen (siehe oben) erfolgt die Risikosteuerung im Wesentlichen nicht auf Basis der CRR-Bestimmungen sondern mittels den Säule 2 Konzepten ICAAP und ILAAP.
Risikomanagement Framework
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften Risikomanagements betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken der OeKB Gruppe. Dieser Verpflichtung kommt er einerseits durch geeignete organisatorische Maßnahmen wie auch durch eine geeignete Richtlinienstruktur nach.
Richtlinienstruktur
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) im Einklang mit der Geschäftsstrategie jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät.
Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren. Damit gewährleistet der Vorstand eine einheitliche Steuerung der Risiken der OeKB Gruppe.
Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet. In der Verfahrensbeschreibung zur Dokumentenlenkung erfolgt eine klare Zuordnung von Aufgaben und Rollen für das Erstellen, Prüfen, Freigeben, Verteilen, Ändern und Archivieren von Dokumenten. Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Prozesse und einer richtigen Finanzberichterstattung ist ein wirksames Internes Kontrollsystem eingerichtet. Als 3rd Line of Defence fungieren Internal Audit/Group Audit.
Organisation
Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB Gruppe und deren spezifischer Geschäfts- und Risikostruktur, hat das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen Aufgabenzuordnungen vorgenommen.
2023 wurde der bereits im Vorjahr eingeschlagenen Weg der Stärkung der Risikomanagement-Organisation fortgesetzt und mit der Umgestaltung des Non-Financial Risk Komitees ein besonderer Fokus auf operationelle und andere nichtfinanzielle Risiken gelegt (siehe dazu unten). Um den aktuellen Anforderungen des Marktes und der Regulatorik noch besser zu entsprechen, wurde zudem mit Wirkung 1.1.2024 eine Neuaufstellung der Aufbauorganisation beschlossen mit dem Fokus auf der klaren Aufteilung der Geschäftsbereiche und Vorstandszuständigkeiten in Markt und Marktfolge.
Zentrale Rollen im Risikomanagement kommen dem Risikomanagement-Komitee (RMK), dem Non-Financial-Risk Komitee (NFRK) und dem Cyber Security Executive Komitee (CSEK) zu, in denen jeweils der Gesamtvorstand vertreten ist.
Aufgabe des RMK, das vom CRO geleitet wird, ist das strategische Finanzrisikomanagement und -controlling. Das Komitee ist Adressat der Risikoberichte, überwacht und steuert die Risikoprofile der einzelnen Finanzrisiken und beschließt bzw. empfiehlt dem Vorstand allfällige Maßnahmen inklusive aus der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleitete Limits und Risikobudgets. Wesentliche Erkenntnisse aus NFRK und CSEK werden an das RMK berichtet, um eine Zusammenschau und Gesamtbeurteilung aller Risiken zu gewährleisten.
2023 wurde die Zuständigkeit für nichtfinanzielle Risiken aus dem RMK herausgelöst und das NFRK als eigenes Gremium – es war bislang ein Subkomitee des RMK – eingerichtet, in das auch die Zuständigkeit für das IKS integriert wurde. Das NFRK dient der Steuerung nichtfinanzieller Risiken, insbesondere auch der operationellen und IKT-Risiken (Informations- und Kommunikationstechnologie) und wird vom Operational Risk Manager geleitet.
Das bereits 2022 eingerichtete CSEK wird vom Chief Information Security Officer (CISO) geleitet und dient unter anderem dem regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand, der Sicherstellung der Governance, der Bewertung von Risiken und der Beratung betreffend und Beauftragung von Maßnahmen im Bereich der Information und Cyber Security. Der CISO ist zuständig für die Information und Cyber-Security der OeKB Gruppe und berichtet regelmäßig direkt an den Gesamtvorstand.
Für die Umsetzung der im RMK beschlossenen Maßnahmen ist insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) verantwortlich. Er berichtet direkt an den Gesamtvorstand und einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er leitet die Abteilung Risk Controlling, die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanzrisiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapitaladäquanzverfahrens verantwortlich ist.
Das Operational Risk Management inklusive Business Continuity Management und das Interne Kontrollsystem sind operativ in die Abteilung OFM (Organisation & Facility Management) eingegliedert, womit eine enge Zusammenarbeit mit dem Prozessmanagement gewährleistet ist.
Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäscheprävention, Compliance (WAG und § 39 Abs 6 BWG) sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten.
Jährlich erfolgt ein umfassendes Riskassessment, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produkteinführungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.
Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und Risikominderungsmaßnahmen sicherstellt. Der Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende Weiterentwicklung dient die Integration des Themas in das NFRK und die Benennung eines IKS-Verantwortlichen. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen, insbesondere durch das Internal Audit, gewährleisten dessen Wirksamkeit.
Als 3rd Line of Defence fungieren Internal Audit/Group Audit, die neben dem operativen Management (1st Line of Defence) die am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten (2nd Line of Defence) und die eingesetzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen unterziehen.
Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB Gruppe ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und Limitwesen implementiert.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation der OeKB Gruppe. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung der Risikolage der OeKB Gruppe. Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß § 39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2023 einmal tagte. Durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS). Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss sowie einen Arbeitsausschuss eingerichtet.
Für Not- und Krisenfallszenarien sind im Zuge des Operational Risk Managements Notfall- und Krisenfall-Organisationen festgelegt. Gerade die Covid-19 Pandemie hat in den vergangenen Jahren das Funktionieren des Krisenmanagements eindrucksvoll bestätigt; die OeKB Gruppe war nicht nur jederzeit handlungsfähig sondern konnte zusätzliche Aufgaben im Rahmen der staatlichen Hilfsprogramme für die Wirtschaft erfüllen.
Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)
Risikoappetit und Steuerungssichten
Der ICAAP wird gem. § 39a Abs 3 BWG auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten bankspezifischen Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates.
Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko (99,9 % für die Going Concern Sicht und 99,98 % für die Gone Concern Sicht).
Risikodeckungsrechnung und Limitierung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risk Controlling (RCO) und wird sowohl an das Risikomanagement-Komitee als auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern).
Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken ist das ökonomische Kapital. Als Risiko versteht die OeKB grundsätzlich die Gefahr, dass das tatsächliche Ergebnis vom erwarteten Ergebnis negativ abweicht („Unexpected Loss“). Die Berechnung des ökonomischen Kapitals erfolgt auf Basis eines einjährigen Betrachtungshorizontes zu den gemäß Steuerungssicht definierten Konfidenzen.
In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko. Kreditrisiken werden mittels Credit Value at Risk (CVaR) und Marktrisiken mittels VaR bewertet. Basis für die Ermittlung des Geschäftsrisikos ist eine statistische Analyse empirischer Plan-Ist-Abweichungen des Betriebsergebnisses.
Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die Limits für das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert die Risikobudgets für die einzelnen Institute der OeKB Gruppe. Die Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht und quartalsweise an das Risikomanagement-Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB Gruppe mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein eigener ICAAP durchgeführt. Wie in den Jahren davor war auch zum 31.12.2023 die Risikotragfähigkeit des EFV gegeben, sodass es keinen Spill-Over von Risiken aus dem EFV in den Gruppen-ICAAP gibt. Siehe dazu auch Kapitel „ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP“.
In wesentlichen Bereichen existieren zusätzliche operative Limitierungen. Damit erfolgt auch die Überwachung von Risikokonzentrationen.
In der Risikodeckungsrechnung werden Inter-Konzentrationsrisiken zwischen den Risikokategorien dadurch berücksichtigt, dass das Gesamtrisiko durch Addition der Risikokapitalia der einzelnen Kategorien ermittelt wird und damit eine perfekt positive Korrelation unterstellt wird.
Die Bewertung des operationellen Risikos gründet sich auf dem Basisindikatoransatz, erweitert um eine Verteilungsannahme zur Skalierung auf die der jeweiligen Sichtweise entsprechenden Konfidenz.
Nachstehende Tabelle zeigt, dass die Risikotragfähigkeit der OeKB Gruppe sowohl im Going Concern wie auch im Gone Concern hoch ist.
Risikodeckungsrechnung OeKB Gruppe | | |
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
Tausend Euro | Ökonomisches Kapital | Freie Risikodeckungsmasse | Ökonomisches Kapital | Freie Risikodeckungsmasse |
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Going Concern | 196.109 | 836.755 | 186.718 | 745.955 |
Gone Concern | 254.566 | 1.020.538 | 244.542 | 906.538 |
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Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.
Gegenüberstellung Risiko gemäß ICAAP und Eigenmittelanforderung gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
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| Risikobetrag gemäß ICAAP (Konfidenz 99,98 %) | Eigenmittelanforderung gemäß VO (EU) Nr. 575/2013 (siehe Note 28) |
Tausend Euro | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Kreditrisiko | 77.079 | 81.881 | 33.007 | 30.677 |
Warenpositions- und Fremdwährungsrisiko | 449 | 3.391 | - | - |
Sonstiges Marktrisiko im Bankbuch | 126.792 | 115.241 | - | - |
Sonstige Risiken | 12.122 | 11.645 | - | - |
Operationelles Risiko | 38.124 | 32.384 | 29.961 | 25.451 |
Summe | 254.566 | 244.542 | 62.968 | 56.128 |
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Das Risiko im ICAAP übertraf die Eigenmittelanforderung gemäß CRR. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass die OeHT nicht der CRR unterliegt und auch das Marktrisiko im Bankbuch nicht von der CRR umfasst ist.
Marktrisiko – Bankbuch
Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen unterscheidet die OeKB Gruppe zwischen spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko. Die Marktrisiken betreffen nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.
Die Beurteilung der Risikobeträge für das Marktrisiko erfolgt im Gruppen ICAAP (siehe vorstehende Tabelle) mittels des Value at Risk-Konzeptes (VaR) zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten innerhalb eines Jahres (Halteperiode). Entsprechend den Steuerungssichten erfolgt die Ermittlung mittels Monte-Carlo-Simulationen zu den Konfidenzniveaus von 99,9 % und 99,98 %.
Limitiert wird das Marktrisiko durch den Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees. Operativ gesteuert wird dieses im Rahmen der Vorgaben des ALCOs und des Vorstandes durch die Abteilung Treasury, die das Eigenportfolio, das den wesentlichen VaR-Beitrag liefert, operativ gestioniert. Die Eigenveranlagungen umfassen Anleihen, die direkt auf den eigenen Depots gehalten und gesteuert werden und einer „Buy-and-Hold“ Strategie folgen. Die Bilanzierung erfolgt. zu fortgeführten Anschaffungskosten , wodurch Bewertungseffekte aufgrund von Marktzinsänderungen vermieden werden sollen.
Auswirkungen extremer Marktentwicklungen werden zusätzlich durch Stresstests ermittelt, womit zusätzlich die VaR-Werte auf Plausibilität überprüft werden. Diese Tests umfassen sowohl die Ermittlung des Value at Risk unter Stressbedingungen (z. B. Credit Migration, Korrelationen) als auch multivariate Stresstests basierend auf konkreten historischen Szenarien (z. B. Black Monday, 11. September, Finanzkrise 2007/08). Weiters werden quartalsweise die Auswirkungen von Zinsshifts und –twists sowohl barwertig wie ergebnisseitig ermittelt und die Supervisory Outlier-Tests durchgeführt.
Allgemeines und spezifisches Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Zusätzlich zur stochastischen Zinsrisikoberechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das allgemeine Zinsänderungsrisiko regelmäßig auch durch Zinsszenarien ermittelt. Folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Nettobarwertes (PV) wie auch jene des Nettozinsertrages (NII) in Abhängigkeit von definierten Zinsschocks.
Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2023 | |
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| | Parallshift | Twist kurz/lang | Parallelshift wichtige Währungen |
Tausend Euro | PV/NII | +50 BP | –50 BP | -/+25 BP | +/-25 BP | EUR +25 BP | EUR –25 BP | CHF +25 BP | CHF –25 BP |
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Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel) | | | | | |
OeKB Gruppe | 2.101.292 | –68.077 | 70.596 | –18.385 | 18.948 | –50.976 | 51.912 | 16.300 | –16.594 |
Davon EFV | 781.354 | –57.621 | 60.161 | –14.241 | 14.857 | –45.927 | 46.869 | 16.319 | –16.613 |
Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt) | | | | | |
OeKB Gruppe | 323.311 | –15.478 | 15.390 | 6.814 | –6.830 | 12.732 | –12.758 | –20.518 | 20.555 |
Davon EFV | 199.085 | –16.602 | 16.516 | 7.209 | –7.224 | 12.108 | –12.133 | –20.518 | 20.555 |
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Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2022 | |
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| | Parallshift | Twist kurz/lang | Parallelshift wichtige Währungen |
Tausend Euro | PV/NII | +50 BP | –50 BP | -/+25 BP | +/-25 BP | EUR +25 BP | EUR –25 BP | CHF +25 BP | CHF –25 BP |
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Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel) | | | | | |
OeKB Gruppe | 1.473.488 | –52.407 | 54.126 | –10.075 | 10.477 | –43.413 | 44.180 | 16.820 | –17.140 |
Davon EFV | 436.213 | –42.603 | 44.233 | –5.782 | 6.177 | –38.942 | 39.689 | 16.823 | –17.144 |
Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt) | | | | | |
OeKB Gruppe | 264.608 | –17.163 | 17.096 | 12.948 | –12.966 | 16.647 | –16.663 | –23.377 | 23.416 |
Davon EFV | 145.096 | –19.186 | 19.120 | 13.850 | –13.868 | 15.596 | –15.612 | –23.389 | 23.429 |
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Die leichte Erhöhung der Zinssensitivitäten resultiert aus dem EFV und ist auf den gestiegenen Anteil festverzinslicher Aktiva relativ zu den variabel verzinsten Aktiva (Euro) zurückzuführen.
Mit 30.6.2023 trat die EBA Guideline 2022/14 in Bezug auf das allgemeine Zinsänderungsrisiko in Kraft und löste die EBA Guideline 2018/02 ab. Wesentliche Neuerung war die Ausweitung des aufsichtsrechtlichen Ausreißertests auf den Nettozinsertrag. Die OeKB hat daher ein neues internes Modell zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos – gemäß der neuen EBA Guideline und den RTS für den aufsichtsrechtlichen Ausreißertest – entwickelt und sich dabei eng am Standardansatz orientiert.
Wie untenstehende Tabelle zeigt, lagen die gemäß EBA Guidelines verpflichtenden barwertigen Outlier-Tests deutlich unter den von der Aufsicht definierten Schwellenwerten.
Die folgende Tabelle zeigt die maximale Barwertänderung in Relation zum CET 1 Kapital je Quartal sowie den zugrunde liegenden Typ des Zinsschocks.
Ergebnisse Outlier-Tests barwertig - KI-Gruppe 2023 | |
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Stichtag | Max. Barwertänderung in % | Shifttyp |
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31.03.2023 | –2,4 % | Parallel Up |
30.06.2023 | –2,8 % | Parallel Up |
30.09.2023 | –2,8 % | Parallel Up |
31.12.2023 | –2,5 % | Parallel Up |
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Ergebnisse Outlier-Tests barwertig - KI-Gruppe 2022 | |
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Stichtag | Max. Barwertänderung in % | Shifttyp |
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31.03.2022 | –1,0 % | Flattener |
30.06.2022 | –1,1 % | Flattener |
30.09.2022 | –1,3 % | Short Up |
31.12.2022 | –2,4 % | Parallel Up |
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Die Änderung des Nettozinsergebnisses in Relation zum CET 1 Kapital lag im Jahresverlauf (ab 30.6.2023) durchwegs unter 2 % und damit wie die barwertigen Tests deutlich unter dem aufsichtsrechtlichen Benchmark.
Mit 31.12.2023 traten ergänzend die Regelungen der EBA Guideline 2022/14 in Bezug auf das Management des Credit Spread Risikos in Kraft. Auch diesbezüglich ist das Risiko sowohl aus der Barwert- wie auch aus der Ertragssicht zu bewerten. Die OeKB hat daher 2023 eine Analyse durchgeführt und die Credit Spread sensitiven Produkte quantifiziert. Als wesentlich hat sich das spezifische Zinsänderungsrisiko im Veranlagungsportfolio der OeKB KI-Gruppe qualifiziert. Dieses wird seit vielen Jahren barwertig im ICAAP berücksichtigt und beträgt zum 31.12.2023 in der Gone Concern Sicht 23,2 Mio. Euro (31.12.2022: 32,3 Mio. Euro). Das Ertragsrisiko daraus ist geringfügig und wird ab 2024 in das interne Berichtswesen aufgenommen.
Kreditrisiko
Die OeKB Gruppe unterscheidet folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallsrisiko, Beteiligungsrisiko und Konzentrationsrisiko.
Außerhalb des EFV verfügt innerhalb der OeKB Gruppe nur das Segment Tourismus Services über ein nennenswertes Kreditgeschäft (Tourismusfinanzierung). Die insgesamt verglichen mit der Risikodeckungsmasse geringen Kreditrisiken der OeKB Gruppe resultieren daher vor allem aus dem Eigenportfolio (Anleihen), den nicht konsolidierten Beteiligungen und den Tourismusfinanzierungen der OeHT. Letztere unterliegen hohen Besicherungsstandards. Die Kredite sind mehrheitlich durch Banken, aber auch durch die Öffentliche Hand oder zu einem geringen Umfang hypothekarisch besichert.
Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich. Das ist die Differenz des maximalen Verlustes bei gegebener Konfidenz (z. B. 99,98 % in der Gone Concern Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR erfolgt mittels Vasicek-Verteilung unter der Annahme einer einjährigen Halteperiode. Der CVaR zum 31.12.2023 betrug 77,1 Mio. Euro (31.12.2022: 81,9 Mio. Euro).
Die OeKB verfolgt in der Gestion des Eigenportfolios die Strategie einer breiten Streuung. Einzelne Konzentrationen bestehen gegenüber Emittenten allerbester Bonität. Darüber hinaus sind diesbezüglich die Großkreditgrenzen einzuhalten und es ist ein regelmäßiges Berichtswesen an RMK und Vorstand eingerichtet. Die Branchenkonzentration im Segment Tourismus Services auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich ist geschäftsmodellimmanent, weshalb Kreditvergaben nur unter strengen Besicherungsregelungen erfolgen.
Die Limitierung des Kreditrisikos erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des RMK basierend auf der Risikotragfähigkeitsrechnung; die Einhaltung wird durch das RCO überwacht. Kreditderivate werden nicht eingesetzt.
Die Bonitätseinstufung der Geschäftspartner erfolgt gemäß einer klar festgelegten Rating- und Mappingsystematik. Die interne Masterskala ist 22-teilig, wobei bei der PD-Zuordnung im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und anderen Geschäftspartnern differenziert wird. Die Ableitung der PDs erfolgt unter Berücksichtigung von Migrationsrisiken. Diese vom RMK beschlossene Rating- und Mappingsystematik wird jährlich vom RCO einem Review unterzogen.
ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP
Das EFV, das die OeKB im Auftrag der Republik Österreich betreut, bildet den weitaus größten Teil der Bilanzsumme und wird als ein vom übrigen Geschäft getrennter Rechnungskreis geführt. Entsprechend den Steuerungsprinzipien führt die OeKB Gruppe für das EFV eine eigene Risikodeckungsrechnung durch, indem die im EFV über die Absicherungen der Republik Österreich (Garantien und Bürgschaften gemäß AusfFG und AFFG) hinaus bestehenden Restrisiken bewertet werden und der Risikodeckungsmasse in Form des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren gemäß UGB gegenübergestellt werden.
Diesem Zinsenausgleichsposten sind gemäß Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen aus dem Jahr 1968 die Überschüsse aus dem EFV zuzuführen und im EFV einzusetzen (zinsloses Passivum). Da das Finanzamt die steuerrechtliche Behandlung der ZAR nur dann als „abzugsfähige Schuldpost“ anerkennt, wenn die ZAR zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird, ist in der Risikodeckungsrechnung für Kreditrisiken ein Steuerzuschlag vorgesehen.
Im Internen Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko berücksichtigt. Ein die Risikodeckungsmasse des EFV gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt somit in das Kreditrisiko der OeKB Gruppe und damit in die Risikotragfähigkeitsrechnung der OeKB Gruppe ein.
Bislang war die Risikotragfähigkeit des EFV stets gegeben und es hat noch kein derartiger Spill Over von Risiken stattgefunden. Die Summe der im Folgenden beschriebenen Risiken im EFV ist auch 2023 kleiner als die Risikodeckungsmasse des EFV, womit in den Gruppen-ICAAP kein Risiko aus dem EFV eingeht.
Die weitaus wesentlichsten Risikoarten sind das Kredit- und das Zinsänderungsrisiko. Weitere Risikopositionen sind das CVA-Risiko im Zusammenhang mit Swapgeschäften und das Refinanzierungsrisiko.
Kreditrisiko im EFV
Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB Gruppe besteht überwiegend aus Finanzinstrumenten im Exportfinanzierungsverfahren (Forderungen an Kreditinstitute und Kunden). Die Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund der strengen Kreditvergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich). Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten sind mit sämtlichen Vertragspartnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate sind nicht im Einsatz.
Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik Österreich bilden eine hohe geschäftsimmanente Risiko-Konzentration gegenüber der Republik Österreich, die aufgrund der Werthaltigkeit der Absicherungen nicht bewertet wird.
Die Bewertung darüberhinausgehender Kreditrisiken erfolgt gemäß der Methode des Credit Value at Risk (CVaR). Das ist die Differenz des absoluten VaR bei gegebener Konfidenz (99,9 % in der Going Concern und 99,98 % in der Gone Concern Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR erfolgt mittels Monte-Carlo-Simulation unter der Annahme einer einjährigen Halteperiode.
Neben der Risikokonzentration gegenüber der Republik Österreich bestehen wesentliche Konzentrationen gegenüber Banken und anderen Sicherheitengebern. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifikation ist diesbezüglich nur eingeschränkt möglich. Durch die gewählte Methode der Monte-Carlo-Simulation sind im ermittelten CVaR sowohl Geschäftspartnerkonzentrationen wie auch Konzentrationen bei Sicherheitengebern und deren Werthaltigkeit in Entsprechung mit ihrer Bonität und Korrelation zu den Kreditnehmern berücksichtigt.
Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt einerseits über die Risikotragfähigkeitsrechnung und der daraus abgeleiteten Limitierung und andererseits im operativen Tagesbetrieb durch ein Geschäftspartner-Limitsystem, womit sowohl Geschäftspartnern wie auch Sicherheitengebern und auch Kombinationen davon Limits zugewiesen werden. Die konkrete Limitvergabe erfolgt durch den Vorstand auf Empfehlung des Kreditkomitees. Die Einhaltung wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht.
Marktrisiko im EFV
Entsprechend dem wesentlichen Steuerungsprinzip erfolgt die Marktrisikomessung primär mittels Earnings at Risk (EaR) und umfasst Zinsänderungsrisiken und - soweit nicht durch die Republik Österreich garantiert - in geringem Umfang Wechselkursrisiken. Wie die Kreditrisikomessung erfolgt auch die Marktrisikomessung mittels Monte-Carlo-Simulation zu den bereits oben angeführten Konfidenzen mit einer Planungsperiode von einem Jahr. Gleichermaßen wird auch der Value at Risk (VAR) ermittelt. Ergänzt werden diese stochastischen Risikomessmethoden durch die Messung von Auswirkungen von Stressannahmen und die Ermittlung der Sensitivitäten des Nettozinsergebnisses und des Barwertes auf Zinsshifts und –twists, die ebenfalls an RMK und Vorstand berichtet werden.
Die operative Steuerung des Marktrisikos erfolgt in der Abteilung Treasury im Rahmen der Vorgaben aus dem RMK und insbesondere dem Asset Liability Management Comittee (ALCO). In den Aufgabenbereich des ALCO, in dem auch der Vorstand vertreten ist, fallen auch die Gestaltung der EFV-Aktivsätze sowie die EFV–Produktgestaltung.
Geschäftsrisiko
Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB Gruppe im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die durch unerwartete Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen oder unerwartete Kosten und Aufwendungen im Betrieb entstehen. Unerwartet sind Abweichungen von der Planung. Soweit sich diese in der Vergangenheit materialisiert haben, sind darin auch Geschäftsmodellrisiken sowie strategische Risiken, die aus geschäftspolitischen Entscheidungen und Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld resultieren, und Reputationsrisiken als negative Folgen aus der Wahrnehmung der Stakeholder enthalten.
Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich konkret vom RMK jährlich neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berücksichtigung des Risikos in der Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse.
Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die Gruppe der vorgenannten Risiken insbesondere als Spezialbankengruppe und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der Dialog mit den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik (z. B. Code of Conduct) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.
Sonstige Risiken im ICAAP
Die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten Risiken erfolgt in der Risikotragfähigkeitsrechnung per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.
Die OeKB Gruppe unterliegt unterschiedlichen Risikokonzentrationen. Zu den wesentlichsten zählen die Geschäftsfeldkonzentration als Spezialbankengruppe und die Haftungen durch die Republik Österreich im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifikation ist diesbezüglich nur eingeschränkt möglich.
Die Berücksichtigung von Inter-Konzentrationsrisiken, also solchen, die erst durch Zusammenschau der unterschiedlichen Risikoarten entstehen, erfolgt sowohl im Gruppen ICAAP wie auch im ICAAP EFV durch Summation der einzelnen Risikokategorien (Kreditrisiko, Marktrisiko, etc.). Eine zusätzliche Risikoabschätzung erfolgt durch multivariate Stresstests.
Das Risiko übermäßiger Verschuldung und somit die Leverage Ratio sind für die OeKB Gruppe von untergeordneter Bedeutung, da die Bilanzsumme überwiegend dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen ist. Das EFV ist hochgradig durch die Republik Österreich besichert, und die Fremdfinanzierung ist Teil des Geschäftsmodells.
Non-Financial Risks und operationelle Risiken
Anders als zum Beispiel Markt- und Kreditrisiken sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar und die Definition des Risikoappetits sowie die Steuerung erfolgen daher in erster Linie qualitativ. Die OeKB Gruppe subsummiert darunter: systemisches Risiko, Geschäftsmodellrisiko, strategisches Risiko, Reputations- und Conduct-Risiko, Compliance Risiken sowie operationelle Risiken inklusive IT-Risiken.
Quartalsweise wird eine gesamthafte Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks mittels fünfstufigem Ampelsystem durchgeführt. Softwaregestützt (ARIS) erfolgt eine workflowbasierte dezentrale Risikolagebeurteilung der unterschiedlichen Risikokategorien durch alle Abteilungen, KI-Töchter und Risiko- sowie Compliance-Verantwortlichen. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine gesamthafte integrierte Beurteilung. Ziel ist, alle Prozesse, Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet bzw. vorgenommen zu haben, dass das erwartete jährliche Schadensausmaß unter 500 Tsd. Euro (Hälfte des im IKS festgelegten Tolerable Errors) liegt.
Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen einschließlich der Rechtsrisiken eintreten. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals für den Gruppen-ICAAP erfolgt durch Skalierung des Eigenmittelerfordernisses gemäß Basisindikatoransatz auf das entsprechende Konfidenzniveau.
Rahmenvorgaben, Richtlinien und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik, in Handbüchern dokumentiert. Dazu zählen auch Notfall-Handbücher und Notfall-Pläne sowie Krisenszenarien, die einem jährlichen Review unterliegen. Pläne und Konzepte werden durch Tests und Übungen auf ihre Effektivität geprüft. Die laufende Wartung und Auswertung der zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinaheschäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungsprozess bei den operationellen Risiken.
Aufgrund der Bedeutung der Information und Cyber Security ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt. Der Chief Information Security Officer (CISO) berichtet direkt an den Vorstand und leitet das Information und Cyber Security Executive Komitee (CSEK). Mit dem Cyber Security & Defense Program wurde 2022 zudem ein umfangreiches Projekt gestartet, das plangemäß verläuft. Ziele sind unter anderem die Zertifizierung der IT nach ISO 27001, die Vorbereitung auf und die Umsetzung der Anforderungen des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG) sowie des Digital Operational Resilience Act (DORA).
Zur Steuerung der Non-Financial Risks wurde 2023 das Non-Financial Risk Komitee (NFRK), das vom Operational Risk Manager geleitet wird und bislang ein Sub-Komitee des RMK war, als eigenes Gremium, in dem der Gesamtvorstand vertreten ist, installiert.
Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal & Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und § 39 Abs 6 BWG minimiert.
Stärker als Markt- und Kreditrisiken ist das operationelle Risiko geprägt von der Unternehmenskultur und dem Verhalten jedes Einzelnen. Der Vorstand hat daher Verhaltensregelungen (Code of Conduct) wie z. B. zur Korruptionsprävention, zum Hinweisgeber- und Beschwerdemechanismus beschlossen.
Regelmäßige Prüfungen durch Internal Audit / Group Audit sowie ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) tragen zur Minderung operationeller Risiken bei.
Exkurs: Reform der Referenzzinssätze (Benchmark Rate Reform – IBOR-Reform)
Weltweit wurde eine grundlegende Reform der wichtigsten Interbank Referenzzinssätze vorgenommen; dies beinhaltet die Ablöse einiger „Interbank Offered Rates“ (IBORs) durch alternative risikofreie Zinssätze, sogenannte Risk Free Rates (RFRs). Diese Ablöse wird auch als „IBOR-Reform“ bezeichnet. Seit 1.1.2022 (für ausgewählte USD-Libor ab 1.7.2023) wurden keine LIBOR-Referenzzinssätze mehr quotiert bzw. veröffentlicht.
Die OeKB Gruppe hat eine Vielzahl von Finanzinstrumenten, die von dieser Reform betroffen sind.
In den vergangenen Geschäftsjahren wurden für nahezu sämtliche betroffenen Geschäfte entsprechende Alternativen vereinbart und umgesetzt, was lediglich zu unwesentlichen Effekten in der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung geführt hat.
Vereinzelte Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Kunden aus dem Geschäftsbereich der Entwicklungshilfefinanzierungen konnten noch nicht umgestellt werden. Die finalen Vertragsanpassungen sind für 2024 vorgesehen. Da es sich dabei lediglich um geringe Bestandsvolumina handelt, ist aus dieser Umstellung ebenfalls kein wesentlicher Effekt zu erwarten.
Liquiditätsrisiko (ILAAP)
Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB Gruppe
- — das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu können,
- — das Refinanzierungsrisiko: die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
- — das Marktliquiditätsrisiko: die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.
Das Liquiditätsrisikomanagement erfolgt gesamthaft für die OeKB Gruppe inklusive EFV.
Der Vorstand legt in der alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie die Grundlinien zum Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Dieser bezieht sich auf das Liquiditätsrisiko als Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Dies ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze oder zeitgerecht erfüllt werden können. Für die OeKB Gruppe ist eine Survival Period von mindestens einem Monat und eine Zielgröße von mindestens zwei Monaten festgelegt.
Ziel der Liquiditätsstrategie ist die Sicherstellung eines adäquaten Zugangs zu benötigter Liquidität zu bestmöglichen Konditionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB als Emittentin auf den internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor allem aber die Garantie der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger gemäß § 1 Abs 2a AFFG erleichtern den Marktzugang auch in gestressten Märkten erheblich. Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos sind im Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement dokumentiert, das vom RMK beschlossen wird.
Der weitaus überwiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb das Refinanzierungsrisiko in die Risikotragfähigkeitsrechnung des EFV eingeht.
Kern der Messung des Liquiditätsrisikos im engeren Sinn ist die monatlich durchgeführte Liquiditäts-Gap-Analyse. Diese erfolgt auf Tagesbasis für ein Jahr im Vorhinein und basiert auf Cashflow- und Funding-Projektionen unter idiosynkratischen wie systemischen Stress-Annahmen, denen die Liquiditätsreserve (vor allem zentralbankfähige Wertpapiere) gegenübergestellt wird. Dem Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.
Die so ermittelte Survival Period lag 2023 im Durchschnitt bei rund fünf Monaten. Dabei versteht die OeKB Gruppe die Survival Period als jenen Zeitraum, für den der vorgehaltene Liquiditätspuffer unter Annahme eines kombinierten idiosynkratischen und systemischen Stresses ausreicht, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ohne – trotz Garantien der Republik Österreich – zusätzliche Mittel auf den Finanzmärkten aufnehmen zu müssen. Es ist damit in einer Stressperiode jene Zeit, die verbleibt, allfällige geschäftspolitische Maßnahmen zu ergreifen. Für Krisensituationen ist ein Notfallkonzept definiert.
Survival Period der OeKB Gruppe | | |
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In Tagen | 2023 | 2022 |
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Jahresdurchschnitt | 148 | 207 |
Jahresmaximum | 251 | 321 |
Jahresminimum | 74 | 71 |
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Die unbelasteten Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:
Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe | | |
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Tausend Euro | Beizulegende Zeitwerte 2023 | Beizulegende Zeitwerte 2022 |
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Barreserve | 497.877 | 319.542 |
Abzüglich Mindestreserve | –77.073 | –57.163 |
Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken | 420.804 | 262.380 |
Bei der Zentralbank eingelieferte Wertpapiere | 7.783.660 | 7.421.619 |
Zentralbankfähige Schuldtitel öffentlicher Stellen | 1.085.299 | 1.214.890 |
Zentralbankfähige Schuldverschreibungen sonst. Emittenten | 242.972 | 429.268 |
Gesamt | 9.532.735 | 9.328.157 |
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Der weitaus überwiegende Teil der bei der Zentralbank eingelieferten Wertpapiere sind von der OeKB emittierte und sofort rückgekaufte gedeckte Schuldverschreibungen, welche deshalb nicht in der Bilanz aufscheinen. Sie dienen ausschließlich der Liquiditätssicherung.
Die tägliche Liquiditätssicherstellung erfolgt auf Basis der Bedarfs- und Bedeckungsrechnung, die langfristige Liquiditätsbeurteilung auf Basis der Gap-Positionen aus der Kapitalbindungsbilanz. Das operative Liquiditätsmanagement erfolgt in der Abteilung Treasury, die an das ALCO berichtet. Die Einhaltung der Survival Period Vorgaben wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht und an das RMK berichtet.
Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt nicht. Es finden gemäß § 3 Abs 2 Z 1 BWG die Bestimmungen von Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die §§ 27a, 39 Abs 2b Z 7 in Verbindung mit Abs 4, 39 Abs 3 und 74 Abs 6 Z 3 lit a in Verbindung mit § 74 Abs 1 BWG keine Anwendung.
In der folgenden Tabelle ist die Laufzeitstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Die Zuordnung der Kapitalbewegungen zu den Laufzeitbändern erfolgt auf Basis der vertraglichen Fälligkeitsstruktur. Täglich fällige Positionen werden dem ersten Laufzeitband zugeordnet.
Laufzeitstruktur zum 31. Dezember 2023 | | | | |
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Tausend Euro | Summe Zu-/Abflüsse | Bis 2 Jahre | 2 bis 5 Jahre | 5 bis 10 Jahre | Mehr als 10 Jahre |
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Finanzielle Verbindlichkeiten | | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | –1.099.762 | –741.842 | –208.558 | –118.468 | –30.894 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | –1.234.468 | –644.657 | –33.970 | –555.841 | - |
Verbriefte Verbindlichkeiten | –29.511.979 | –19.414.699 | –8.416.922 | –1.413.702 | –266.656 |
Insgesamt | –31.846.209 | –20.801.198 | –8.659.450 | –2.088.012 | –297.550 |
Derivative Finanzinstrumente | | | | | |
Abflüsse | 31.887.377 | 20.481.810 | 10.980.820 | 295.316 | 129.431 |
Zuflüsse | –34.104.304 | –21.790.989 | –11.845.932 | –310.541 | –156.842 |
Insgesamt | –2.216.927 | –1.309.180 | –865.112 | –15.225 | –27.411 |
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Laufzeitstruktur zum 31. Dezember 2022 | | | | |
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Tausend Euro | Summe Zu-/Abflüsse | Bis 2 Jahre | 2 bis 5 Jahre | 5 bis 10 Jahre | Mehr als 10 Jahre |
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Finanzielle Verbindlichkeiten | | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | –1.077.812 | –758.980 | –210.820 | –82.678 | –25.333 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | –1.213.955 | –553.877 | –627.087 | –29.756 | –3.235 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | –29.451.027 | –17.265.778 | –10.185.956 | –1.741.513 | –257.780 |
Insgesamt | –31.742.794 | –18.578.635 | –11.023.863 | –1.853.947 | –286.349 |
Derivative Finanzinstrumente | | | | | |
Abflüsse | 30.180.843 | 13.304.564 | 13.865.624 | 3.010.655 | - |
Zuflüsse | –31.458.079 | –14.053.541 | –14.339.311 | –3.065.227 | - |
Insgesamt | –1.277.236 | –748.977 | –473.687 | –54.572 | - |
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In der nachfolgenden Tabelle werden die erwarteten Liquiditäts-Gaps je Laufzeitband dargestellt. Dabei werden die vertraglichen Kapitalflüsse der Verbindlichkeiten den entsprechenden Forderungen gegenübergestellt. Die Darstellung erfolgt inklusive Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie.
Gap aus der Kapitalbindungsbilanz zum 31.12.2023 | |
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| Bis 2 Jahre | 2 bis 5 Jahre | 5 bis 10 Jahre | Mehr als 10 Jahre |
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Inkl. Garantien | –2.609.543 | 661.953 | 3.191.779 | 837.222 |
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Gap aus der Kapitalbindungsbilanz zum 31.12.2022 | |
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| Bis 2 Jahre | 2 bis 5 Jahre | 5 bis 10 Jahre | Mehr als 10 Jahre |
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Inkl. Garantien | –2.760.348 | 746.555 | 2.890.937 | 798.319 |
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Der überwiegende Teil des Portfolios ist dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen und bestehende Liquiditäts-Gaps können jederzeit geschlossen werden. Die Refinanzierung erfolgt auf den internationalen Finanzmärkten vor allem mittels Commercial Paper Programmen und Anleiheemissionen.
Details zum Kreditrisiko und zu Kreditrisikovorsorgen
Das maximale Kreditrisiko umfasst im Wesentlichen die gesamten Aktiva (mit Ausnahme der Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände) der OeKB Gruppe. Durch die umfassenden Garantien und Bürgschaften, vor allem durch die Republik Österreich, sowie sonstige Sicherheiten wird das maximale Kreditrisiko erheblich reduziert.
Bonitäts- und Ländergliederung
Die Verteilung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente der OeKB Gruppe nach Bonitätsklassen (Zusammenfassung der Rating-Masterskala in 6 Bonitätsstufen) zeigte folgendes Bild, wobei garantierte Forderungen im Ausmaß der vorliegenden Garantie in der Bonitätsklasse des Garantiegebers ausgewiesen wurden:
Kreditqualität der Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten | | | |
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Tausend Euro | Buchwert Stufe 1 | Buchwert Stufe 2 | Buchwert Stufe 3 | Buchwert POCI | Bilanzwert 2023 | Bilanzwert 2022 |
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Forderungen an Kreditinstitute | | | | | |
Bonität 1 (AAA/AA) | 18.071.832 | 140.548 | 5.392 | - | 18.217.772 | 18.335.700 |
Bonität 2 (A) | 1.230.509 | - | - | - | 1.230.509 | 368.505 |
Bonität 3 (BBB) | 291.589 | 34.441 | - | - | 326.030 | 335.589 |
Bonität 4 (BB) | - | - | - | - | - | 11.752 |
Bonität 5 (B) | - | - | - | - | - | - |
Bonität 6 (ab CCC) | 5.767 | - | - | - | 5.767 | 5.454 |
Summe | 19.599.698 | 174.989 | 5.392 | - | 19.780.079 | 19.057.001 |
Forderungen an Kunden | | | | | | |
Bonität 1 (AAA/AA) | 642.266 | 80.456 | 12.224 | 62.586 | 797.532 | 783.292 |
Bonität 2 (A) | 1.084.935 | 133.826 | - | - | 1.218.761 | 1.274.739 |
Bonität 3 (BBB) | 213.826 | 46.510 | - | - | 260.336 | 443.250 |
Bonität 4 (BB) | 2.535 | - | - | 9 | 2.544 | 2.544 |
Bonität 5 (B) | - | - | - | 546 | 546 | 597 |
Bonität 6 (ab CCC) | 501 | - | - | 2.112 | 2.613 | 2.719 |
Summe | 1.944.063 | 260.791 | 12.224 | 65.254 | 2.282.332 | 2.507.140 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (zu fortgef. AK) | | | | |
Bonität 1 (AAA/AA) | 733.732 | - | - | - | 733.732 | 398.424 |
Bonität 2 (A) | 104.157 | - | - | - | 104.157 | 127.675 |
Bonität 3 (BBB) | 41.068 | - | - | - | 41.068 | 49.512 |
Bonität 4 (BB) | - | - | - | - | - | - |
Bonität 5 (B) | - | - | - | - | - | - |
Bonität 6 (ab CCC) | 95 | - | - | - | 95 | 96 |
Summe | 879.052 | - | - | - | 879.052 | 575.708 |
| | | | | Wert 2023 | Wert 2022 |
Kreditrahmen und Promessen | | | | | |
Bonität 1 (AAA/AA) | 4.256.240 | 2.908 | - | - | 4.259.148 | 3.635.201 |
Bonität 2 (A) | 33.963 | 63 | - | - | 34.026 | 40.141 |
Bonität 3 (BBB) | 105.460 | - | - | - | 105.460 | 17.983 |
Bonität 4 (BB) | 4.420 | - | - | - | 4.420 | - |
Bonität 5 (B) | - | - | - | - | - | - |
Bonität 6 (ab CCC) | - | - | - | - | - | - |
Summe | 4.400.082 | 2.971 | - | - | 4.403.054 | 3.693.325 |
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Kreditrisikokonzentrationen
Die nachstehende Tabelle zeigt die Gliederung der Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden nach Ländern.
Aufteilung der Kreditengagements unter Berücksichtigung der Ländergliederung des Sicherheitengebers |
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| Forderungen an Kreditinstitute | Forderungen an Kunden | Summe pro Land |
Tausend Euro | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
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Österreich | 19.841.519 | 19.928.692 | 1.885.747 | 1.882.230 | 21.727.265 | 21.810.922 |
Frankreich | 339.875 | 55.744 | 385.063 | 617.797 | 724.938 | 673.541 |
Deutschland | 675.446 | 405.208 | 8.873 | 3.605 | 684.320 | 408.814 |
Dänemark | 308.962 | 96.574 | - | - | 308.962 | 96.574 |
Italien | 243.645 | 192.948 | - | - | 243.645 | 192.948 |
Sonstige Länder | 508.893 | 455.095 | 2.649 | 3.507 | 511.542 | 458.603 |
Insgesamt | 21.918.340 | 21.134.262 | 2.282.332 | 2.507.140 | 24.200.672 | 23.641.402 |
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Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)
Im Folgenden werden die wesentlichen Inputfaktoren, Annahmen und verwendeten Techniken der OeKB Gruppe zur Berechnung der Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 (Expected Credit Loss Modell) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe und dessen spezifischer Kreditrisikosituation die gemäß IFRS 9 ermittelten ECL-Werte nur über eine eingeschränkte Aussagekraft verfügen.
Low Credit Risk Exemption
Gemäß IFRS 9 kann das Kreditrisiko als gering erachtet werden, wenn das Rating des Finanzinstruments einem „Investment-Grade“-Rating entspricht. Die OeKB Gruppe wendet diese Low Credit Risk Exemption an. Es wird generell von einer nicht-signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos ausgegangen, wenn das betreffende Finanzinstrument zum Bewertungsstichtag ein niedriges Ausfallsrisiko aufweist (vor Sicherheiten).
Als niedriges Ausfallsrisiko definiert die OeKB Gruppe die Klassen 1 bis 10 der insgesamt 22 internen Rating-Masterskala. Die Stufe 10 entspricht einem S&P-Rating von BBB-; d. h. die Klassen 1 bis 10 entsprechen der im Markt üblichen Definition von „Investment Grade“.
Begründung für die Verwendung der Low Credit Risk Exemption
Die OeKB Gruppe ist eine reine Sonderkreditinstitutsgruppe mit speziellen gesetzlich geregelten Aufgaben im Bereich des Kapitalmarktes, des Export Services und im Bereich des Tourismus Services (siehe Note 1). Der überwiegende Teil der Bilanzsumme resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren und ist in speziellen Sondergesetzen geregelt (AFFG und AusfFG). Für alle Aktivitäten im Bereich der Ausfuhr(finanzierungs)förderung gilt die Ausnahme von CRR und CRD (auf europäischer Ebene für die gesamte OeKB Gruppe ohne Einschränkung) bzw. sind die Tochtergesellschaften keine Kreditinstitute im Sinne der CRR. Das EFV ist ein sich selbst tragendes Fördersystem, Kreditverluste wirken nicht eigenkapitalmindernd, sondern werden gegen den Zinsenausgleichsposten gebucht bzw. werden direkt durch eine Garantie der Republik Österreich gedeckt (siehe Note 1). Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt bisher keine bzw. nur geringfügige Verluste aus den Portfolien.
Im Sinne der EBA-Guidelines beobachtet die OeKB Gruppe regelmäßig die Entwicklung der Bonitäten und behält sich vor, im Zuge eines Assessments (Überfälligkeiten oder andere qualitative Trigger) einzelne Finanzinstrumente aus der Low Credit Risk Exemption auszunehmen. Somit wird die Low Credit Risk Exemption nur auf Finanzinstrumente angewendet, die einerseits „Investment Grade“ sind und andererseits keine qualitativen Indikatoren für Stufe 2 oder Stufe 3 aufweisen.
Definition signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist eine zentrale Stellschraube des ECL-Modells. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist die Wertminderung nicht in Höhe des 12-Monats ECL anzusetzen, sondern in Höhe des Lifetime ECL (ausgenommen Instrumente, für die die Low Credit Risk Exemption anwendbar ist).
Da die OeKB Gruppe die Low Credit Risk Exemption in Anspruch nimmt, kommt in der Regel daher der 12-Monats ECL (Stufe 1) zur Anwendung. Eine Wertminderung in Höhe des Lifetime Expected Loss (Stufe 2) ist relevant für Finanzinstrumente, deren Bonität nicht oder nicht mehr im Investment Grade Bereich liegt, wenn gleichzeitig eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gegeben ist (aufgrund quantitativer oder qualitativer Merkmale).
Signifikanzkriterien
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos liegt bei einer signifikanten Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall (PD) vor. Die Beurteilung erfolgt quantitativ auf Basis kumulierter Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) für die (erwartete) Laufzeit des Instruments. Als relatives Transferkriterium zur Feststellung des Vorliegens von Stufe 2 wählt die OeKB Gruppe die Veränderung der Forward Lifetime-PD, wodurch die Veränderung des Ausfallsrisikos durch Zeitablauf beim Vergleich neutralisiert wird. Ist der Anstieg höher als der definierte Schwellenwert, wird das Instrument in Stufe 2 allokiert (sofern nicht durch die Low Credit Risk Exemption das Instrument in Stufe 1 verbleibt).
Die Schwellenwerte zur Beurteilung der Signifikanz der Änderung des Ausfallsrisikos werden in Abhängigkeit vom Risiko des Eintretens eines Ausfalls beim erstmaligen Ansatz definiert und es wird ein Anstieg der Forward Lifetime-PD von über 250 % als signifikant angesehen.
In Ergänzung zu der quantitativen Definition zieht die OeKB Gruppe auch qualitative Informationen zur Beurteilung einer signifikanten Änderung des Ausfallsrisikos heran. Dies sind insbesondere signifikante Änderungen externer Marktindikatoren (z. B. Credit Spreads) und tatsächliche oder voraussichtliche signifikante Änderungen externer Bonitätsratings eines Finanzinstruments oder Kreditnehmers. Wenn derartige auffällige Entwicklungen bekannt werden, wird die Signifikanz im Einzelfall beurteilt. Weiters gilt eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen grundsätzlich als Transferkriterium, eine solche von mehr als 30 Tagen als Indikator, der im Einzelfall widerlegt werden kann.
Sicherheiten werden bei der Signifikanz-Beurteilung des Ausfallsrisikos nicht berücksichtigt (ausgenommen immanent im Wertpapierrating enthaltene).
Kollektiver Stufentransfer
Fallweise hat die OeKB Gruppe in der Vergangenheit das Instrument des kollektiven Stufentransfers als Management-Overlay eingesetzt. Im Jahr 2023 gab es keinen Anlass zum Einsatz dieses Instruments.
Verträge mit modifizierten Konditionen
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Konditionen von Kundenverträgen nachträglich verändert werden, obwohl sich die Bonität des Geschäftspartners nicht verschlechtert hat, wie zum Beispiel geänderte Marktkonditionen oder vorzeitige Rückzahlungen.
Ein Grund in der OeKB Gruppe sind Entwicklungshilfekredite, mit denen Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern finanziert werden. Aufgrund unterschiedlicher Projektverläufe kommt es hierbei zu durchaus üblichen Veränderungen in den Auszahlungs- sowie Rückzahlungszeitpunkten.
Wie in Note 2 erläutert, wird bei wesentlichen Vertragsmodifikationen der bisherige Vertrag beendet und ein neuer finanzieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert eingebucht. In unwesentlichen Fällen wird der Unterschied im beizulegenden Zeitwert des Vertrags vor und nach Konditionsänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Ebenso wird bei wesentlichen Vertragsänderungen der Stichtag der Neuanlage des finanziellen Vermögenswertes als Ursprungs-Kreditrisiko zur zukünftigen Berechnung der Veränderung des Kreditrisikos herangezogen, wohingegen bei unwesentlichen Fällen weiterhin das ursprüngliche Kreditrisiko bei Vertragsbeginn herangezogen wird.
Kommt es zu Vertragsänderungen aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners, um die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen dieses Geschäftspartners zu maximieren (forbearence), ist dies jedenfalls ein qualitativer Indikator für einen Ausfall des Schuldners (siehe auch unten „Ausfallsdefinition“). Durch konstante Vertragserfüllung über einen längeren Zeitraum sowie weitere Hinweise, dass die finanziellen Schwierigkeiten überwunden sind, kann es zu einer Rückkehr zum 12-Monats-ECL kommen.
Berechnung des Expected Credit Loss
Die drei wesentlichen Parameter zur Berechnung des ECL sind die
- – Ausfallswahrscheinlichkeit (PD)
- – Verlustquote (LGD)
- – Exposure im Falle eines Ausfalls (EAD).
Die Ableitung dieser drei Parameter wird im Folgenden dargestellt.
Ausfallswahrscheinlichkeit
Bonitätsklassifizierung
Die OeKB Gruppe klassifiziert jedes Kredit-Exposure und weist jedem Kreditnehmer und jedem Finanzinstrument aufgrund externer Ratings durch qualifizierte Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen eine Bonitätsklasse der internen Rating Master-Skala zu. Jeder Bonitätsstufe ist eine Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet, die exponentiell von Stufe zu Stufe ansteigt. Diese 1-Jahres Ausfallswahrscheinlichkeiten werden im Rahmen des Risikomanagements im Sinne von Basel verwendet und sind daher für die Verwendung in der ECL-Berechnung entsprechend anzupassen.
PIT und FLI - Anpassungen
Im ersten Schritt werden kohärent mit den im Risikomanagement verwendeten Einjahres - Through the Cycle – PDs gemäß interner Ratingsystematik unter Verwendung bedingter Wahrscheinlichkeiten (Satz von Bayes) monatliche kumulierte Ausfallswahrscheinlichkeiten bis zur maximalen im Portfolio vorhandenen Laufzeit ermittelt. Die Verwendung des Bayes’schen Skalaransatzes sichert, dass der Wertebereich der PDs zwischen 0 und 1 liegt.
Gemäß IFRS 9 hat die PD-Schätzung nicht nur Point in Time (PIT) zu erfolgen, sondern hat Forward Looking Information (FLI) zu berücksichtigen. D. h. die OeKB Gruppe passt in einem nächsten Schritt die ermittelten PIT-Ausfallswahrscheinlichkeiten an zukünftig erwartete Entwicklungen an.
Für diese FLI-Anpassungen werden portfoliospezifische Modelle erstellt, welche über relevante, makroökonomische Kennzahlen (siehe dazu auch unten) eine mehrjährige (bis zu dreijährige) Prognose der Portfolio-Ausfallswahrscheinlichkeiten erlauben. Diese Anpassungen werden auf die PIT-PDs angewandt und nach dem Ende des Prognosezeitraums gedämpft ausklingend fortgeführt, um die FLI-PDs zu berechnen. Die FLI-Modelle bestehen aus einer multilinearen Regression von Quartalsdaten über einen Zeitraum von typischerweise 10 oder mehr Jahren. Die zu erklärende Variable ist dabei die durchschnittliche Portfolio-Ausfallswahrscheinlichkeit, zumeist berechnet als anteilsgewichteter Wert. Gemeinsam mit volkswirtschaftlichen Experten wird zu jedem Portfolio ein Set an erklärenden Variablen ausgewählt und der Regression zugeführt. Aus diesem Set werden unterschiedliche Zusammensetzungen in der Regression getestet, wobei die Varianten neben relativen und absoluten Änderungen auch zeitversetzte Wirkungen berücksichtigen. Die Auswahl des Modells geschieht unter Berücksichtigung des erzielten Bestimmtheitsmaßes sowie den Verteilungseigenschaften der unerklärten Variation. Zu den wichtigsten Faktoren zählen lang- und kurzfristige Zinsen, Inflation und Lohnentwicklung, BIP und Budgetsalden. Im Tourismusmodell sind die entscheidenden Faktoren die Entwicklung der Übernachtungen, die österreichische Arbeitslosenrate sowie das BIP-Wachstum Deutschlands. Über die Regressionskoeffizienten werden im letzten Schritt aus Prognosewerten für die makroökonomischen Parameter die FLI-Anpassungen geschätzt.
Dieses ökonometrische Modell bildet das Basis-Szenarium für die Entwicklung der Ausfallswahrscheinlichkeiten. Dieses Basis-Szenarium geht mit einer Gewichtung von 50 % in die ECL-Berechnung ein. Die beiden anderen Szenarien sind abgeleitet von möglichen weiteren geopolitischen Entwicklungen (wie zum Beispiel der Konflikte in der Ukraine und in Nahost) und deren Auswirkungen auf die Energieversorgung, Inflation und Zinsen. Das Comeback-Szenarium (Gewichtung 15 %) geht von leicht sinkenden Zinsen und genügend Energie für Haushalte und Unternehmen aus; das Stress-Szenarium (Gewichtung 35 %) ist geprägt von einer Ausweitung der geopolitischen Krisen, einer Rezession und hoher Inflation. Abhängig von der Betroffenheit des jeweiligen Sektors werden die zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten für diese beiden Szenarien durch multiplikative Faktoren erhöht oder gesenkt. Für den Tourismussektor, der den höchsten Beitrag zum ECL liefert, bedeutet dies, dass im Comeback-Szenarium in den kommenden drei Jahren die Ausfallswahrscheinlichkeiten um 20 % niedriger sind als im Basis-Szenarium und im Stress-Szenarium in den kommenden ein bis zwei Jahren um 50 % bis 100 % erhöht sind.
Für die EAD- und LGD-Werte werden keine PIT- bzw. FLI-Anpassungen vorgenommen.
Ausfallsdefinition
Die OeKB Gruppe definiert die Ausfallsindikatoren in Anlehnung an CRR Art. 178. Dies sind insbesondere eine Überfälligkeit von länger als 90 Tagen, die Eröffnung eines Insolvenz-/Sanierungsverfahrens des Schuldners und andere krisenbedingte Restrukturierungen, die zu Zugeständnissen an den Schuldner führen. Daneben kann es im Einzelfall weitere Indikatoren geben, die auf einen möglichen Ausfall schließen lassen (z. B. Information über Ausfälle des Schuldners bei anderen Gläubigern). Diese sind im Einzelfall zu prüfen und werden auch in dem Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Erstellung der Bilanz berücksichtigt.
Verlustquote (LGD = Loss Given Default) und Berücksichtigung von Sicherheiten
Die Verlustquote ist ein weiterer zentraler Parameter bei der Berechnung des ECL. Sie gibt die Höhe des Verlustes im Falle des Ausfalls eines Kreditnehmers bzw. eines Finanzinstrumentes an, wobei werthaltige Sicherheiten zu berücksichtigen sind.
Die OeKB Gruppe verfügt aufgrund des Geschäftsmodells nicht über ausreichend Daten, um ein statistisch signifikantes LGD-Modell abzuleiten, weder betreffend LGD auf Jahressicht noch betreffend einer Lifetime LGD.
Es wird daher im Wesentlichen in Anlehnung an den ICAAP und in der CRR angeführter Werte folgender Ansatz gewählt:
- — LGD für wirtschaftlich durch die Republik Österreich besicherte Aktiva: unverändert 0 %
- — LGD für Reverse Repurchase Agreements unverändert 3,25 % und für hypothekarisch besicherte Kredite unverändert (OeHT) 6 %.
- — LGD für andere Finanztransaktionen: unverändert 65 % (z. Vgl.: CRR Art. 161: senior exposures 45 % und subordinated 75 %). Anmerkung: Derzeit liegen keine subordinated exposures vor; aufgrund des Geschäftsmodells und der wesentlichen Portfolien (EFV, Anleihenportfolio) erscheint es auf Basis der großen Schwankungsbreiten empirischer Schätzungen von LGDs und der in der Literatur festgestellten vergleichsweise hohen LGDs für Anleihen gerechtfertigt, einen höheren Wert als von der CRR vorgegeben anzuwenden.
Mit Ausnahme der genannten Fälle findet keine Berücksichtigung von Sicherheiten mittels LGD statt. Die Berücksichtigung von sonstigen Sicherheiten erfolgt nicht in der Verlustquote sondern durch Berücksichtigung in der PD („multiple default“).
Die Berechnung dieser „multiple default“-PDs berücksichtigt die Anzahl der Sicherheiten. Es handelt sich somit um die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur der Kreditnehmer ausfällt, sondern gemeinsam auch die Sicherheitengeber, wobei die Korrelationen zwischen Kreditnehmer und Sicherheitengebern berücksichtigt werden. Die gemeinsame Ausfallswahrscheinlichkeit ist somit eine kumulierte bi- bzw. trivariate Verteilungsfunktion abhängig davon, ob einfach oder zweifach besichert ist.
Die erwähnte Berücksichtigung von Sicherheiten in der PD erfolgt nicht im Staging-Prozess, sondern dient lediglich der Berechnung der ECLs (sowohl 1-Jahres ECL wie auch Lifetime-ECL).
Erwartete Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD = Exposure at default)
Der EAD stellt den erwarteten Bruttobuchwert zum Zeitpunkt des Ausfalls dar. Die Modellierung der EADs basiert auf einer monatsweisen Betrachtung, die auf Basis der kontrahierten Cashflows zuzüglich Zinsabgrenzung nach der Effektivzinsmethode berechnet werden.
Für offene Rahmen und Kreditzusagen werden produktspezifische Credit Conversion Faktoren aus empirischen Erfahrungen betreffend deren Ausnützungsstände geschätzt.
Wertberichtigungsbedarf laut ECL-Berechnung
Der Wertberichtigungsbedarf ergibt sich aus der Gewichtung der ECLs, die auf Basis der erstellten Szenarien ermittelt wurden, wobei folgende Gewichtungsfaktoren zur Anwendung kamen: 50 % für das Basis-Szenarium, 15 % für das Comeback-Szenarium und 35 % für das Stress-Szenarium. Die folgende Tabelle zeigt den Wertberichtigungsbedarf gem. ECL-Berechnung und beinhaltet nicht die Folgebewertung der POCI-Vermögenswerte; diese sind in Note 8 ersichtlich.
Entwicklung der Kreditrisikovorsorge 2023 | | | |
Tausend Euro | Forderungen an Kreditinstitute | Forderungen an Kunden | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Summe |
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Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2022 | 166 | 1.270 | 164 | 1.600 |
Zugänge | 11 | 79 | 19 | 109 |
Abgänge | –0 | –18 | –11 | –29 |
Stufentransfers | | | | |
Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | | 337 | - | 337 |
Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | - | –127 | - | –127 |
Zeitwerteffekte und Veränderungen in Risikoparametern | –99 | –543 | 28 | –614 |
Fremdwährungseffekte und sonstige Änderungen | - | | - | - |
Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2023 | 77 | 999 | 199 | 1.276 |
Davon 1-Jahres-ECL | 28 | 253 | 199 | 480 |
Davon Lifetime-ECL | 49 | 746 | - | 796 |
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Entwicklung der Kreditrisikovorsorge 2022 | | | |
Tausend Euro | Forderungen an Kreditinstitute | Forderungen an Kunden | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Summe |
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Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2021 | 48 | 1.738 | 211 | 1.997 |
Zugänge | 1 | 75 | 22 | 98 |
Abgänge | –3 | –77 | –23 | –103 |
Stufentransfers | | | | |
Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | 81 | 484 | - | 564 |
Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | - | –61 | - | –61 |
Zeitwerteffekte und Veränderungen in Risikoparametern | 39 | –869 | –45 | –876 |
Fremdwährungseffekte und sonstige Änderungen | - | –19 | - | –19 |
Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2022 | 166 | 1.270 | 164 | 1.600 |
Davon 1-Jahres-ECL | 31 | 219 | 164 | 414 |
Davon Lifetime-ECL | 135 | 1.052 | - | 1.186 |
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Aufgrund der weitgehenden Besicherung durch die Republik Österreich ist die Kreditrisikovorsorge in der OeKB Gruppe von untergeordneter Bedeutung, weshalb auf eine weitergehende Aufgliederung verzichtet wird. Der höchste Beitrag ist auf das Kreditportfolio des Segments Tourismus Services zurückzuführen. Auch diese Kredite der OeHT an österreichische Tourismus- und Freizeitbetriebe weisen eine hohe Besicherungsqualität auf (Haftungen der Republik Österreich, durch Banken und zu einem geringen Teil hypothekarische Besicherungen).
In einer die gesamte OeKB Gruppe umfassenden Wirkungskettenanalyse wurden die Auswirkungen (Risiken und Chancen) insbesondere der Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten untersucht (siehe unten). Im Ergebnis zeigt sich unter anderem, dass aus aktueller Sicht ESG-Faktoren keinen wesentlichen Einfluss auf das Kreditrisiko haben, weshalb keine über die ohnedies bereits in der Bonitätsbeurteilung berücksichtigten ESG-Risiken hinausgehenden zusätzlichen klimainduzierten Adjustments bei der Ermittlung der Risikovorsorgen vorgenommen wurden.
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich, ist die Risikovorsorge leicht gesunken. Dies gilt insbesondere auch für das Kreditportfolio der OeHT, das den wesentlichen Beitrag an ECL liefert. Insbesondere die mittels ökonometrischen Modells prognostizierten Ausfallswahrscheinlichkeiten für Banken (ein großer Teil des Portfolios der OeHT ist durch Banken besichert) haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Zu den Details dieser Forward Looking Information siehe oben Punkt „PIT und FLI – Anpassungen“.
Die korrespondierenden Bruttobuchwerte der wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte zum 31.12.2023 betrugen für Forderungen an Kreditinstitute 18.414,5 Mio. Euro (2022: 18.471,7 Mio. Euro) für Forderungen an Kunden 1.892,2 Mio. Euro (2022: 1.890,6 Mio. Euro) und für Sonstige finanzielle Vermögenswerte 879,3 Mio. Euro (2022: 575,9 Mio. Euro). Nicht wertberichtigte gestellte Sicherheiten (Collaterals) in Höhe von 1.756,7 Mio. Euro (2022: 1.203,2 Mio. Euro) sind nicht in den Bruttobuchwerten enthalten.
Sensitivität des Wertberichtigungsbedarfs in Abhängigkeit der Szenarien zur wirtschaftlichen Entwicklung (Beschreibung der Szenarien siehe Punkt „PIT und FLI – Anpassungen“) als prozentuelle Abweichung vom gebuchten Stand:
31.12.2023 | Comeback-Szenarium | Basis-Szenarium | Stress-Szenarium |
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Wertberichtigungsbedarf | –21 % | –14 % | +29 % |
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31.12.2022 | Comeback-Szenarium | Basis-Szenarium | Stress-Szenarium |
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Wertberichtigungsbedarf | –14 % | –15 % | +57 % |
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Nachhaltigkeitsrisiken
Die OeKB Gruppe versteht unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken), deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Dazu zählen insbesondere auch klimabezogene Risiken in Form von physischen und transitorischen Risiken. Dabei stellen Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikoart dar, sondern sind Aspekte, die in die Beurteilung und Steuerung der diversen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken einfließen.
Management und Mitarbeitende der OeKB Gruppe sind sich ihrer Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften bewusst. Dies gilt sowohl für die Nachhaltigkeitspolitik unter dem Aspekt der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Soziales wie auch für die Risiken und auch Chancen, die sich aus sich ändernden Umweltbedingungen wie zum Beispiel dem Klimawandel für das Geschäftsmodell ergeben können.
Insbesondere das Thema des Klimawandels und mögliche gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen steigende Gefahren vor allem im Bereich von Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Für die OeKB Gruppe relevant sind diesbezüglich weniger die direkten physischen Risiken als vielmehr transitorische Risiken. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch durchaus Chancen für die zukünftige Entwicklung. Daher setzt die OeKB weiterhin einen gezielten Schwerpunkt auf die Vertiefung der Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der Geschäftsstrategie.
Seit 2020 ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen explizit Teil der Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe und es wird jährlich eine umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten durchgeführt. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK, Vorstand und Aufsichtsrat.
In den Prozess der Wirkungskettenanalyse sind sämtliche Abteilungen der OeKB und die KI-Töchter miteinbezogen. Dabei werden physische und transitorische Risiken insbesondere der Klimaerwärmung und deren Auswirkung auf die Risikofaktoren erhoben und in einer fünfteiligen Skala qualitativ und in der zeitlichen Wirkung bewertet.
Wesentliches Fazit dieser Analyse ist, dass kurzfristig (ein bis drei Jahre) die Wirkung sehr niedrig ist und aktuell keine Adjustierungen in der Risikomodellierung bzw. in der Risikotragfähigkeitsrechnung vorzunehmen sind. Bereits heute fließen ESG-Faktoren in die Beurteilung von Kreditengagements ein. Auf Projektebene identifiziert, bewertet und steuert die OeKB Gruppe klimabezogene Risiken bereits im Prozess der Due-Diligence-Prüfung, die bei der OeKB und OeEB auch aus einer Umwelt- und Sozialprüfung besteht.
Mittel- bis langfristig (fünf bis fünfzehn Jahre) sind es vor allem transitorische Risiken, die zumindest potenziell Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Reputation und nur zu einem geringen Teil auf das Kreditrisiko haben. Dies ergibt sich insbesondere aus den spezifischen Geschäftsfeldern der OeKB Gruppe, die auf Basis gesetzlicher Bestimmungen und im Auftrag der Republik Österreich zur Förderung der Export- und Tourismuswirtschaft sowie dem Ziel von entwicklungspolitischen Finanzierungen betrieben werden. Nicht nur als Auftraggeber, sondern auch durch die umfangreichen Haftungen insbesondere betreffend Kreditrisiken der Republik Österreich erfolgen die Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie (wie zum Beispiel die regelmäßige Emission von Sustainability Bonds) in enger Kooperation mit der Republik Österreich.
Um das Reputationsrisiko möglichst gering zu halten, setzt die OeKB eine Reihe von Maßnahmen, wie eine starke ESG-Ausrichtung der Eigenveranlagungen, die erfolgreiche Marktplatzierung des ESG-Data Hubs. In Abhängigkeit der Datenverfügbarkeit verbessert die OeKB auch laufend das ESG-Risikomanagement. So wird aktuell auch der Einsatz einer zusätzlichen Software (z. B. zur Ermittlung von ESG-Risiko-Scores) geprüft.
Seit Jahren setzt die OeKB Gruppe auch wichtige Schritte zur Umsetzung der TCFD-Empfehlungen (Task Force on Climate-related Financial Disclosure), die im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht sind. Damit soll die Resilienz unserer Geschäftsstrategie gestärkt werden. Insgesamt sieht die OeKB in der Transition der Wirtschaft aber durchaus auch hohes Chancenpotenzial für die österreichische Wirtschaft und damit für die Geschäftsfelder der OeKB Gruppe.
Damit haben ESG-Faktoren, insbesondere auch die Klimaerwärmung, aus heutiger Sicht keinen wesentlichen Einfluss auf den geordneten Fortbestand der OeKB Gruppe und es liegen keine Gründe für Korrekturen der Fair Values oder der Bewertung von Financials inklusive der Ermittlung von Risikovorsorgen vor.
Note 38 Konsolidierungskreis
Nachstehende Darstellung zeigt alle in den Konzernabschluss der OeKB Gruppe eingebundenen Unternehmen. Der Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Unternehmen umfasst neben der Muttergesellschaft Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, die Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien, die OeKB CSD GmbH, Wien und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien.
Nicht konsolidiert wurden 4 Unternehmen (Vorjahr 4), deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Bilanzsummen dieser Unternehmen betrugen zusammen rund 0,01 % der Konzernbilanzsumme, der Gewinn betrug zusammen weniger als 0,25 % des Konzerngewinns. Die AGCS Gas Clearing and Settlement AG, an der die OeKB einen Anteil von 20 % hält, wurde nicht zum Equity-Buchwert bilanziert, da ihre Ergebnisse auf den Posten „Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern“ sowie auf den Posten „Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen“ von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beteiligung ist wie die Anteile an anderen Energieclearinggesellschaften im Sonstigen Anteilsbesitz zum Fair Value (anteiliges Eigenkapital) enthalten.
Anzahl der neben dem Mutterunternehmen in den Konzern einbezogenen Unternehmen | |
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Vollkonsolidierte Unternehmen | 3 | 3 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 2 | 2 |
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung) | 4 | 4 |
Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung) | 10 | 10 |
Gesamt | 19 | 19 |
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Darstellung des Anteilsbesitzes | | | | | | | | | |
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Name und Sitz | | | Beteiligung | | Wirtschaftliche Verhältnisse |
Beträge in Tausend Euro | BWG-Kategorie1 | Segment-zuord-nung2 | Direkt | Indirekt | Anteil am Kapital in % | Letzter vorliegender Jahresabschluss zum 31.12. | Bilanzsumme gemäß UGB | Eigenkapital gemäß § 224(3) UGB | Jahres-überschuss/ Jahresfehlbetrag | Anteil OeKB Gruppe am beizulegenden Zeitwert |
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Vollkonsolidierte Unternehmen | | | | | | | | |
Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien | KI | E | x | | 100,00 % | 2023 | 1.400.765 | 62.929 | 4.200 | |
OeKB CSD GmbH, Wien | KI | K | x | | 100,00 % | 2023 | 60.527 | 37.642 | 9.177 | |
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien | KI | T | x | | 68,75 % | 2023 | 1.252.653 | 51.334 | 4.597 | |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | | | |
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien | SO | S | x | | 51,00 % | 2023 | 94.690 | 94.634 | 10.964 | 66.102 |
Acredia Versicherung AG, Wien | SO | S | | x | 51,00 % | 2023 | 157.422 | 97.602 | 12.741 | 49.777 |
Acredia Services GmbH, Wien | SO | S | | x | 51,00 % | 2023 | 11.823 | 9.688 | 2.624 | 4.941 |
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien | SO | K | x | | 50,00 % | 2023 | 145.403 | 14.979 | 2.981 | 7.489 |
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI) | |
OeKB Business Services GmbH, Wien | SO | S | x | | 100,00 % | 2023 | 593 | 567 | 67 | 571 |
OeKB Zentraleuropa Holding GmbH, Wien | SO | S | x | | 100,00 % | 2023 | 4.465 | 4.444 | 93 | 4.444 |
Tourism Investment Services GmbH, Wien | SO | T | x | | 68,75 % | 2023 | 118 | 114 | - | 79 |
OeEB Impact GmbH, Wien | SO | E | x | | 100,00 % | 2023 | 356 | 345 | –20 | 345 |
Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI) | | | |
AGCS Gas Clearing and Settlement AG, Wien | SO | K | x | | 20,00 % | 2022 | 311.971 | 3.666 | 33 | 795 |
APCS Power Clearing and Settlement AG, Wien | SO | K | x | | 17,00 % | 2022 | 215.397 | 3.435 | 366 | 662 |
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH, Wien | SO | K | x | | 18,50 % | 2022 | 4.604 | 3.043 | 2.243 | 560 |
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Wien | SO | K | x | | 12,60 % | 2022 | 1.152.643 | 6.050 | 1.004 | 863 |
EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG, Wien | SO | K | x | | 8,06 % | 2022 | 2.623 | 1.760 | –408 | 142 |
Wiener Börse AG, Wien | SO | K | x | | 6,60 % | 2022 | 193.519 | 178.614 | 34.583 | 28.113 |
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien | SO | S | x | | 1,00 % | 2022 | 1.105 | 100 | - | 4 |
EDFI Management Company S.A., Belgien | SO | E | x | | 10,00 % | 2022 | 7.659 | 506 | 66 | 51 |
European Financing Partners S.A., Luxemburg | SO | E | x | | 7,63 % | 30.9.2023 | 220.353 | 209 | 7 | 16 |
Interact Climate Change Facility S.A., Luxemburg | SO | E | x | | 7,69 % | 30.9.2023 | 172.521 | 214 | 7 | 16 |
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| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
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1 KI = Kreditinstitut, SO = Sonstiges Unternehmen
2 E = Export Services, K = Kapitalmarkt Services, S = Sonstige Services, T = Tourismus Services
Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.
Note 39 Verbundene Unternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet wesentliche Angaben zur Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Sie ist die einzige Gesellschaft mit Anteilen von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 31,25 % innerhalb der OeKB Gruppe.
Geschäftsbereich Tourismus Services | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Zinsüberschuss | 9.310 | 7.921 |
Gewinn vor Steuern | 6.962 | 9.279 |
Gewinn nach Steuern | 5.259 | 6.986 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | –115 | 222 |
Gesamtergebnis | 5.144 | 7.208 |
Gesamtergebnis - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar | 1.607 | 2.253 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 14.382 | 15.106 |
Langfristige Vermögenswerte | 1.236.439 | 1.271.379 |
Kurzfristige Schulden | 9.205 | 7.721 |
Langfristige Schulden | 1.183.280 | 1.223.035 |
Nettovermögen | 58.337 | 55.729 |
Nettovermögen - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar | 18.230 | 17.415 |
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 2.946 | 3.005 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | –445 | –505 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –2.500 | –2.500 |
Cashflow | 1 | 1 |
Dividendenzahlung an nicht beherrschende Anteile | –781 | –781 |
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Note 40 Angaben über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 464 (2022: 471) Angestellte im Konzern beschäftigt. Bei Teilzeitkräften erfolgt eine Gewichtung nach Beschäftigungsgrad.
Note 41 Angaben über Bezüge und Kredite der Organe
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den Gesamtbezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung des Vorstandes beinhaltete Gehälter, eine variable Vergütung auf Basis des Unternehmenserfolges, Sachleistungen und Zahlungen für beitragsorientierte Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vergütung der Mitglieder des Vorstandes | | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Kurzfristig fällige Leistungen | –1.027 | –863 |
Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abfertigungen und Pensionen) | –371 | –131 |
Andere langfristigen Leistungen | –769 | –782 |
Gesamt | –2.167 | –1.776 |
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Vergütungen an frühere Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsratsmitglieder | |
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Tausend Euro | 2023 | 2022 |
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Frühere Mitglieder des Vorstandes | –1.648 | –1.471 |
Aufsichtsratsmitglieder | –150 | –145 |
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Es bestanden keine Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen gegenüber dem aktuellen Vorstand.
Eine anteilsbasierte Vergütung war in der OeKB Gruppe nicht vorgesehen.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates hatten im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Kredite oder Haftungen aus der OeKB Gruppe erhalten.
Note 42 Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von Geschäften mit den Aktionären der Bank, wie zum Beispiel als „Hausbank“ im EFV oder als Emittentin von Wertpapieren. Als nahestehende Unternehmen definiert die OeKB Gruppe neben Aktionären auch beherrschte jedoch nicht konsolidierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen, die mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden (siehe nachfolgende Tabelle). Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (siehe Note 43). Alle nachfolgenden Geschäfte erfolgten zu fremdüblichen Konditionen („at arm’s Length“).
Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute resultierte aus Geschäften mit den Aktionären der OeKB im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Wie in Note 1 erläutert, werden im EFV für alle Kunden einheitliche Konditionen vergeben, welche auf der OeKB-Website veröffentlicht werden. Für den weitgehenden Teil der Forderungen innerhalb des EFV besteht eine Haftung der Republik Österreich, für den Rest die Haftung eines anderen Staates oder einer Versicherungsgesellschaft. Der Anteil an Zinserträgen aus dem Kreditgeschäft mit Aktionären betrug 218,4 Mio. Euro bzw. 28,7 % im Jahr 2023 (2022: 22,7 Mio. Euro bzw. 11,4 %).
Bei den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Anleihen, welche von Aktionären der OeKB öffentlich begeben wurden. Die Provisionserträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz resultierten überwiegend aus den Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energieclearing.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um Kredite, welche von Aktionären der OeKB an die OeHT zur Refinanzierung der Tourismusfinanzierung vergeben wurden.
Geschäfte zwischen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft und vollkonsolidierten Gesellschaften wurden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
In folgenden Bilanzpositionen sind Geschäfte mit Related Parties der OeKB Gruppe enthalten:
Related Party Transactions | | | | | |
Tausend Euro | Eigentümer der OeKB Gruppe 2023 | Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und Sonstiger Anteilsbesitz 2023 | Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 2023 | Eigentümer der OeKB Gruppe 2022 | Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und Sonstiger Anteilsbesitz 2022 | Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 2022 |
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| | | | | | |
Forderungen an Kreditinstituten | 8.602.170 | - | - | 8.279.805 | - | - |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.950 | - | - | 7.949 | - | - |
Aktiva | 8.607.120 | - | - | 8.287.754 | - | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 362.188 | - | - | 436.266 | - | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | - | - | 131.617 | - | - | 118.500 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 1.687 | - | - | 1.790 | - | - |
Passiva | 363.875 | - | 131.617 | 438.056 | - | 118.500 |
Nominalbetrag der erteilten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Zusagen | 1.823.991 | - | - | 1.577.742 | - | - |
Gewinn- und Verlustrechnung
| | | | | | |
Zinserträge | 218.868 | - | - | 23.081 | - | 228 |
Zinsaufwendungen | 16.243 | - | 3.410 | 11.711 | - | 373 |
Provisionserträge | 5.437 | - | 407 | 4.796 | - | 472 |
Provisionsaufwendungen | 13 | - | - | 15 | - | 0 |
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz | - | - | 11.137 | - | - | 5.062 |
Verwaltungsaufwand | - | - | 91 | - | - | 72 |
Sonstiger betrieblicher Erfolg | 1.514 | - | 1.131 | 1.367 | - | 2.007 |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
Im heurigen Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Geschäfte mit Vorständen oder Aufsichtsräten abgeschlossen.
Die folgende Tabelle zeigt die Aktionäre der OeKB.
Verteilung der Aktien auf das Grundkapital per 31. Dezember 2023 | |
Aktionäre | Anzahl der Aktien | Anteile in % |
| | |
| | |
| | |
| | |
CABET-Holding-GmbH, Wien (UniCredit Bank Austria Gruppe) | 217.800 | 24,750 % |
UniCredit Bank Austria AG, Wien | 142.032 | 16,140 % |
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien | 113.432 | 12,890 % |
Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien | 72.688 | 8,260 % |
AVZ GmbH, Wien | 72.600 | 8,250 % |
Raiffeisen Bank International AG, Wien | 71.456 | 8,120 % |
P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | 44.792 | 5,090 % |
Raiffeisen OeKB Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien | 44.000 | 5,000 % |
Oberbank AG, Linz | 34.224 | 3,889 % |
Beteiligungsholding 5000 GmbH, Innsbruck | 26.888 | 3,055 % |
BKS Bank AG, Klagenfurt | 26.888 | 3,055 % |
Volksbank Wien AG, Wien | 13.200 | 1,500 % |
Aktien gesamt | 880.000 | 100,000 % |
| | |
| | |
| | |
| | |
Note 43 Angaben über Organe
Mitglieder des Vorstandes | | |
| Laufzeit des Vertrages |
Name | Beginn | Ende |
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Mag. Helmut Bernkopf | 1.8.2016 | 31.7.2028 |
Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger | 1.1.2014 | 31.12.2028 |
| | |
| | |
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Mitglieder des Aufsichtsrates | | |
| | Mandatsdauer |
Position | Name | von | bis |
| | | |
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| | | |
| | | |
Vorsitzender | Robert Zadrazil | 19.5.2009 | HV 2026 |
1. Vorsitzender-Stellvertreter | Mag. Peter Lennkh | 18.5.2017 | 20.3.2024 |
2. Vorsitzender-Stellvertreterin | Mag. Alexandra Habeler-Drabek | 28.9.2022 | HV 2027 |
Mitglied | Mag. (FH) Sabine Abfalter | 25.5.2022 | HV 2027 |
Mitglied | Mag. Veronika Bernklau | 20.5.2021 | HV 2024 |
Mitglied | Mag. Mary-Ann Hayes | 29.5.2019 | HV 2024 |
Mitglied | Mag. Dieter Hengl | 25.5.2011 | HV 2026 |
Mitglied | Mag. Markus Kriegler | 24.5.2023 | HV 2024 |
Mitglied | Marion Kristen | 24.5.2023 | HV 2028 |
Mitglied | Dr. Herbert Pichler | 27.5.2020 | HV 2025 |
Mitglied | Mag. Friedrich Spandl | 20.5.2021 | HV 2026 |
Mitglied | Mag. Dr. Herta Stockbauer | 21.5.2014 | HV 2024 |
Mitglied | Dr. Hans Unterdorfer | 28.9.2022 | HV 2025 |
Mitglied | Robert Wieselmayer | 19.5.2016 | HV 2026 |
Mitglied | Janine Wukovits, LL.M. | 25.5.2022 | HV 2027 |
Mitglied | Mag. Sigrid Burkowski | 25.5.2022 | 24.5.2023 |
Mitglied | Mag. Herbert Tempsch | 29.5.2013 | 24.5.2023 |
| | | |
| | | |
| | | |
| | | |
HV = Hauptversammlung
Vom Betriebsrat entsandt | | |
| | Funktionsperiode |
Position | Name | von | bis |
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| | | |
Vorsitzender | Mag. Martin Krull | 14.3.2002 | 13.3.2028 |
Vorsitzender-Stellvertreterin | Mag. Erna Scheriau | 1.4.2001 | 13.3.2028 |
Mitglied | Josi Friedel | 8.7.2023 | 13.3.2028 |
Mitglied | Elisabeth Halys | 1.7.2013 | 13.3.2028 |
Mitglied | Mag. Christina Schadauer | 14.3.2023 | 13.3.2028 |
Mitglied | Mag. Christoph Seper | 14.3.2014 | 13.3.2028 |
Mitglied | Ing. Markus Tichy | 1.7.2011 | 13.3.2028 |
Mitglied | Melanie Kucera | 1.1.2023 | 7.7.2023 |
Mitglied | Evelyn Ulrich-Hell | 8.2.2021 | 13.3.2023 |
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Prüfungsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzende | Mag. (FH) Sabine Abfalter |
Mitglied | Robert Wieselmayer |
Mitglied | Mag. Martin Krull |
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Arbeitsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzender | Robert Zadrazil |
Mitglied (bis 20.3.2024) | Mag. Peter Lennkh |
Mitglied | Mag. Martin Krull |
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Vergütungsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzender (seit 27.9.2023) | Robert Wieselmayer |
Mitglied | Mag. Alexandra Habeler-Drabek |
Mitglied (bis 20.3.2024) | Mag. Peter Lennkh |
Mitglied (Vorsitzender bis 27.9.2023) | Robert Zadrazil |
Mitglied | Mag. Martin Krull |
Mitglied | Mag. Erna Scheriau |
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Risikoausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzende | Mag. Dr. Herta Stockbauer |
Mitglied | Robert Zadrazil |
Mitglied (seit 14.3.2023) | Mag. Martin Krull |
Mitglied (bis 13.3.2023) | Mag. Erna Scheriau |
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Nominierungsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzender | Robert Zadrazil |
Mitglied (bis 20.3.2024) | Mag. Peter Lennkh |
Mitglied (seit 14.3.2023) | Mag. Erna Scheriau |
Mitglied (bis 13.3.2023) | Mag. Martin Krull |
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Staatskommissäre | | |
| Name | Beginn der Funktionsperiode |
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Staatskommissär | Mag. Harald Waiglein, MSc | 1.7.2012 |
Staatskommissär-Stellvertreter | Mag. Johann Kinast | 1.3.2006 |
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Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.
Note 44 Rechtsrisiken
Zum Stichtag bestanden keine wesentlichen Rechtsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OeKB Gruppe negativ beeinflusst hätten.
Note 45 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Note 46 Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Jahresabschluss wird am 20. März 2024 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Weitere Angaben zur Offenlegung 2023 gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 finden sich im Offenlegungsbericht auf der OeKB-Website (www.oekb.at).
Wien, am 8. März 2024
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe für das Geschäftsjahr 2023, der Bilanz der OeKB Gruppe zum 31. Dezember 2023, der Eigenkapitalveränderungsrechnung der OeKB Gruppe und der Darstellung der Zahlungsströme der OeKB Gruppe für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren
Sachverhalt und Problemstellung
Zum 31. Dezember 2023 werden Forderungen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren in Höhe von EUR 20.029 Mio ausgewiesen. Für diese Forderungen bestehen überwiegend Haftungen der Republik Österreich.
Das Exportfinanzierungsverfahren der Gesellschaft dient in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern diese
- — die Bonitätskriterien der OeKB ("Hausbankenstatus"),
- — die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie
- — die Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheiten) erfüllen.
Wir verweisen auf die Angaben im Kapitel „Exportfinanzierungsverfahren (EFV)“ der Notes.
Im Rahmen der Bewertung der Forderungen an Kreditinstitute werden die Haftungen (überwiegend durch die Republik Österreich) berücksichtigt. Wenn die gesetzlichen oder vertraglich definierten Gestionskriterien nicht erfüllt sind, können die Haftungen im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Die Gesellschaft hat Prozesse und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert, die eine ordnungsmäßige Gestion überwachen.
Aufgrund der umfangreichen und teils manuellen Prozessschritte zur Sicherstellung der Einhaltung der Gestionskriterien, des damit verbundenen hohen Prüfungsaufwands sowie der Bedeutung des Postens für den Konzernabschluss haben wir die Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Bei der Prüfung der Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungs-verfahren haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
- — Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die von der Gesellschaft in diesen Bereichen eingerichteten Schlüsselkontrollen geeignet sind, die Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten. Wir haben die Wirksamkeit dieser Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – in Stichproben getestet.
- — Wir haben für eine Stichprobe von Finanzierungen an Hausbanken geprüft, ob eine Haftungsübernahme durch das Bundesministerium für Finanzen vorliegt.
- — Wir haben zum Jahresultimo einen gesamthaften Abgleich der im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens ausgereichten Forderungen an Kreditinstitute mit den Haftungen der Republik Österreich anhand des Deckungsreports vorgenommen.
- — Wir haben für eine Stichprobe der im Jahr 2023 im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens neu vergebenen und zum Jahresultimo noch vorhandenen Finanzierungen an Hausbanken einen Abgleich der im System erfassten Parameter mit den Antragsunterlagen vorgenommen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und die zugehörigen Bestätigungsvermerke. Den Jahresfinanzbericht (mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir, auf der Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- — Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- — Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- — Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- — Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- — Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- — Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 25. Mai 2022 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 24. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Gottfried Spitzer.
Wien
8. März 2024
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Dr. Gottfried SpitzerMag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 die Geschäftsführung überwacht und deren Maßnahmen gutgeheißen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen des Ukraine/Russland-Kriegs und des Nahost-Konflikts auf die OeKB Gruppe und die in diesem Zusammenhang abgewickelten Hilfsprogramme, in Form von Sitzungen, Telefonkonferenzen, schriftlichen Berichten und persönlichem Kontakt. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgabe hat der Aufsichtsrat insgesamt fünf Ausschüsse gebildet.
Die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses 2023 und des Konzernlageberichts sowie des Jahresabschlusses und Lageberichts der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft wurde durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, vorgenommen. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, den gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Aufsichtsrat und sein Prüfungsausschuss haben die vom Vorstand vorgelegten Berichte zum Prüfungsergebnis über das Geschäftsjahr 2023 sowie den Gewinnverteilungsvorschlag geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung ist kein Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2024 den Jahresabschluss 2023 der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft gebilligt, der hiermit festgestellt ist. Er hat sich mit den vom Vorstand erstatteten Vorschlägen über die Verwendung des Bilanzgewinnes einverstanden erklärt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und -lagebericht gebilligt.
Für die geleistete ausgezeichnete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeKB Gruppe Dank und Anerkennung aus.
Besonderer Dank gilt auch Mag. Peter Lennkh für seine Tätigkeit als Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrates der OeKB.
Wien, im März 2024
Der Aufsichtsrat der Oesterreichischen Kontrollbank AG
Robert Zadrazil e.h.
Vorsitzender
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernabschluss und -lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Jahresabschluss und Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 8. März 2024
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h.Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Jahresabschluss 2023
Lagebericht
Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2023
Die globale Konjunktur büßte 2023 an Dynamik ein. Laut Prognose vom Oktober 2023 des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg die weltweite Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 3 % (2022: 3,5 %). Zurückzuführen ist das verhaltenere Wachstum primär auf vermehrte geopolitische Spannungen und die Auswirkungen des seit 2021 spürbaren Inflationsschubs auf das Konsum- und Investitionsverhalten. Besonders deutlich war der Abschwung im Euroraum ausgeprägt, dessen industrielle Wettbewerbsfähigkeit unter den Nachwehen des Energiepreisschocks litt (+0,7 %). Als etwas krisenresilienter erwies sich hingegen die US-Konjunktur (+2,1 %), vor allem dank der äußerst expansiven Fiskalpolitik. Das schwierige Umfeld hatte auch auf den Außenhandel einen dämpfenden Effekt. Während sich im ersten Halbjahr noch eine Entspannung der pandemiebedingten Lieferkettenprobleme abzeichnete, drohen seit Jahresende 2023 kriegsbedingt neue Verwerfungen auf den wichtigen Schifffahrtsrouten im Roten Meer. Die Welthandelsorganisation (WTO) geht in ihrer jüngsten Einschätzung von einem Anstieg der internationalen Handelsaktivitäten um lediglich 0,8 % aus. Eine Trendwende wird erst für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet.
Resilientes Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern
In den Schwellen- und Entwicklungsländern fiel die Bilanz 2023 insgesamt positiver aus als in den Industriestaaten. Konkret verzeichnete die aggregierte Wirtschafsleistung gemäß IWF-Schätzung, ähnlich wie im Vorjahr, ein Plus von immerhin 4 %. Im regionalen Vergleich eroberten sich die aufstrebenden Märkte Asiens ihre Position als globaler Wachstumstreiber zurück, angeführt einmal mehr von Indien (+6,3 %). Chinas Konjunkturmotor stotterte zwar aufgrund von Schwierigkeiten auf dem volkswirtschaftlich bedeutsamen Immobilienmarkt, doch dank staatlicher Eingriffe festigte sich der BIP-Anstieg auf 5,0 % (2022: 3,0 %). Die zuletzt boomende Region Mittlerer Osten und Zentralasien profitierte im Berichtsjahr indes nicht mehr von historisch hohen Erdöl- und Erdgaspreisen, was eine Abschwächung des Wachstums auf 2,0 % zur Folge hatte. Auch in Lateinamerika (+2,3 %) und Subsahara-Afrika (+3,3 %) blieb die Wirtschaftsentwicklung hinter dem langfristigen Potenzial zurück. Große Herausforderungen stellten dort die begrenzten fiskalischen Puffer zur Krisenbekämpfung und das erhöhte Schuldenniveau, samt gestiegener Finanzierungskosten, dar.
Heterogene Entwicklungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Ein gemischtes Bild zeigte sich 2023 in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Überraschte die Region nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine noch durch ihre wirtschaftliche Resilienz, so hinterließ die schwache Konjunktur im Euroraum zuletzt deutliche Spuren. Insbesondere in den vier Visegrád-Staaten (Slowakei, Tschechien, Ungarn, Polen) kam das BIP-Wachstum de facto zum Erliegen, was maßgeblich auf die enge Verflechtung mit der strauchelnden deutschen Industrieproduktion zurückzuführen ist. Vergleichsweise solide Wachstumsraten von über 2 % wurden unterdessen im tourismusstarken Kroatien sowie auf dem Westbalkan erzielt. Aktuell stellt das erhöhte Zinsniveau ein nicht unwesentliches Investitionshemmnis in dieser traditionell auch für österreichische Unternehmen chancenreichen Region dar.
Herausforderndes Umfeld belastet die heimische Wirtschaft
Nach der im EU-Kontext beachtlichen Vorjahresbilanz bekam die heimische Wirtschaft 2023 den globalen Gegenwind deutlicher zu spüren. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) rechnet laut aktueller Prognose mit einem BIP-Rückgang von 0,8 %. Während speziell die Industrieproduktion und der Export unter der geringen Dynamik auf den europäischen Hauptabsatzmärkten litten, lastete die hartnäckig hohe Teuerung merklich auf dem Konsum. Gemessen am Euroraum insgesamt lag das Inflationsdifferenzial im Berichtsjahr bei durchschnittlich 2 Prozentpunkten. Für 2024 stellen die Wirtschaftsforschenden aber wieder ein positives, wenn auch nur moderates BIP-Wachstum in Aussicht. Was die Finanzierungsseite betrifft, so lag das Emissionsvolumen auf dem heimischen Markt für Unternehmensanleihen 2023 mit 11,8 Mrd. Euro etwas unter dem Vorjahreswert (13,1 Mrd. Euro). Die Republik Österreich profitierte bei der Begebung von Staatsanleihen unverändert von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und Investoren.
Geschäftsverlauf 2023
Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden auch 2023 für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form des Ergänzungs-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen („Ergänzungs-KRR“ - Betroffenheit vom Ukraine/Russland-Krieg) zur Liquiditätsunterstützung der Exportwirtschaft im Rahmen von 1 Mrd. Euro gemeinsam mit dem BMF zur Verfügung gestellt. Das Finanzierungsvolumen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) inklusive Collateral Hinterlegungen erhöhte sich 2023 um 606.703 Tsd. Euro auf 24.014.527.303,08 Euro (2022: 23.407.824 Tsd. Euro). Mit passenden flexiblen und innovativen Finanzierungsprodukten (Exportinvest Green und Exportinvest Green Energy, Öffnung der Deckungsmöglichkeiten für die Ukraine, flexiblere Regeln und mehr Unterstützung der grünen Transformation, höhere Deckungsquoten) und weiterhin attraktiven Zinskonditionen konnte das Kreditvolumen für die Exportaktivitäten der österreichischen Wirtschaft trotz allgemeinem Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorjahresniveau gesteigert werden.
Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 unterstützt die OeKB auch die COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) bei der Antragsbearbeitung und Ausstellung von Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Großunternehmen. Zum Stichtag des Geschäftsjahres war in diesem Zusammenhang noch ein Haftungsvolumen von 234.882.596,00 Euro (2022: 241.800 Tsd. Euro) ausständig.
Die Anzahl der im EFV betreuten Kredite lag mit rund 5.350 Verträgen geringfügig unter dem Vorjahresniveau (2022: rund 5.460).
Gewinn- und Verlustrechnung
Operativ konnte die OeKB auch 2023 ein gutes Geschäftsergebnis erzielen, wenngleich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit durch Sondereffekte in den Personalaufwendungen und den Sonstigen Verwaltungsaufwendungen geprägt war.
Der Nettozinsertrag erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus (v. a. Geldkonten und Geldmarktgeschäfte) sowie der Steigerung des Volumens aus den Finanzanlagen auf 84.552.177,67 Euro gegenüber dem Vorjahr (2022: 67.096 Tsd. Euro). Weiters konnte die OeKB in der Refinanzierung des Exportfinanzierungsverfahrens in den ersten Monaten des Geschäftsjahres noch von einem Minderaufwand aus negativen Zinsen profitieren.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen lagen mit 15.968.319,67 Euro um 4.315 Tsd. Euro unter dem Vorjahreswert von 20.283 Tsd. Euro. Wesentliche Gründe für den Rückgang waren geringere Beteiligungserträge aus der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG sowie den Energieclearing Beteiligungen.
Das Provisionsergebnis der OeKB betrug 31.168.519,28 Euro (2022: 29.427 Tsd. Euro) und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr an. Vor allem im Bereich Kapitalmarkt Services lag der Provisionsertrag aufgrund höherer Erträge aus den Bundesanleiheauktionen und der Dienstleistungen zum Fonds-Datenservice über dem Vorjahreswert. Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen der Republik Österreich war gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 15.078.333,64 Euro (2022: 27.134 Tsd. Euro) resultierten überwiegend aus Dienstleistungserträgen, vereinnahmten Gebäudemieten, den Erträgen aus dem ESG Data Hub und der Vorsteuerkorrektur. Der Vorjahreswert war vor allem vom Sondereffekt aus der Auflösung von Aufwandsrückstellungen in Höhe von 12.885 Tsd. Euro geprägt.
Die Betriebserträge betrugen 146.660.817,42 Euro (2022: 143.890 Tsd. Euro).
Bei den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (81.778.487,45 Euro) gab es einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (44.878 Tsd. Euro). Der Personalaufwand erhöhte sich auf 60.175.279,15 Euro (2022: 26.602 Tsd. Euro). Grund des Anstiegs war eine höhere Mitarbeiteranzahl und die Anpassung der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen aufgrund der Senkung des Diskontierungszinssatzes. Die Erhöhung der Aufwendungen für Personalrückstellungen resultierte im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenen Zinsniveaus und der damit einhergehenden Veränderung des Diskontierungszinssatzes auf 3,24 % (2022: 3,75 %). Der nachhaltige Gehalts- bzw. Pensionstrend lag unverändert zum Vorjahr bei 3,70 % bzw. 3,20 %. Im Vorjahr trug eine Auflösung der Rückstellung durch die Veränderung des Diskontierungszinssatzes von 1,00% auf 3,75% zum deutlich geringeren Personalaufwand bei. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) lagen mit 21.603.208,30 Euro (2022: 18.277 Tsd. Euro) über dem Niveau des Vorjahres. Diese Steigerung resultiert im Wesentlichen aus höheren IT- und Beratungsaufwendungen. Die Sachaufwendungen setzten sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für IT (Fremdleistungen und Wartungen) in Höhe von 8.702.073,90 Euro (2022: 5.938 Tsd. Euro), Geschäftsräume in Höhe von 6.260.499,38 Euro (2022: 6.038 Tsd. Euro), externen Datenbezug in Höhe von 1.734.512,84 Euro (2022: 2.049 Tsd. Euro) sowie Beratungs-, Prüfungs- und Versicherungsaufwendungen in Höhe von 2.239.779,75 Euro (2022: 1.642 Tsd. Euro) zusammen.
Der Sonstige betriebliche Aufwand mit 1.293.883,24 Euro lag unter dem Vorjahreswert (1.318 Tsd. Euro) und beinhaltet überwiegend den Mietaufwand für weitervermietete Geschäftsräume und Beiträge an Aufsichtsbehörden.
Somit lagen die Betriebsaufwendungen mit insgesamt 86.343.627,75 Euro über dem Vorjahresniveau (48.952 Tsd. Euro).
Das Betriebsergebnis 2023 in Höhe von 60.317.189,67 Euro verringerte sich aufgrund der oben genannten Effekte um 36,5 % gegenüber dem Vorjahr (94.938 Tsd. Euro).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Einzelwertberichtigungen, Abschreibungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens und Wertberichtigungen auf Ergänzungskapitalanleihen in Höhe von insgesamt 243.615,85 Euro erfasst (31.12.2022: 21.839 Tsd. Euro).
Die realisierten Gewinne aus Forderungsankäufen betrugen 1.216.954,37 Euro (2022: 2.095 Tsd. Euro) und resultieren aus Tilgungen, welche über den ursprünglichen Kaufpreis hinausgehen.
Unter Berücksichtigung all dieser Effekte betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 61.290.528,19 Euro (2022: 78.490 Tsd. Euro).
Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie der Sonstigen Steuern lag der Jahresüberschuss mit 48.873.133,49 Euro unter dem Vorjahreswert von 65.717 Tsd. Euro.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Gewinnrücklagen (2022: 32.867 Tsd. Euro) sowie keine Haftrücklagen (2022: °0 Tsd.°Euro) dotiert.
Der Jahresgewinn betrug somit 48.873.133,49 Euro (2022: 32.850 Tsd. Euro). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrages in Höhe von 11.075,00 Euro (2022: 25 Tsd. Euro) wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 48.884.208,49 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr lag dieser bei 32.875 Tsd. Euro. Nach Feststellung des Bilanzgewinnes durch den Aufsichtsrat in der Sitzung im März 2024 soll in der Hauptversammlung in der Sitzung im Mai 2024 über die Gewinnverwendung entschieden werden.
Bilanzentwicklung
Zum 31. Dezember 2023 betrug der Stand der liquiden Mittel aus der Veranlagung der Überliquidität in Form von Guthaben bei Zentralnotenbanken 486.038.526,79 Euro (2022: 295.546 Tsd. Euro). Diese Liquiditätsvorsorge, welche bei der Oesterreichischen Nationalbank geparkt wurde, dient zur Absicherung der Mindestreserve und schützt die OeKB vor etwaigen kurzfristigen Marktverwerfungen. Demgegenüber erhöhten sich auf der Passivseite die Positionen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von 678.401 Tsd. Euro im Jahr 2022 auf 855.709.381,84 Euro.
Das Volumen des Veranlagungsportfolios (Schuldtitel, Schuldverschreibungen sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, siehe dazu auch Anhang – Erläuterung der Bilanz) erhöhte sich im Jahr 2023 auf 629.617.154,60 Euro (2022: 522.437 Tsd. Euro).
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen 73.880.193,17 Euro (2022: 73.880 Tsd. Euro), die Beteiligungen 7.917.031,44 Euro (2022: 7.917 Tsd. Euro).
Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB machte insgesamt 93,6 % (2022: 94,2 %) der Bilanzsumme aus und erhöhte sich um 456.849 Tsd. Euro oder 1,8 % von 25.151.216 Tsd. Euro auf 25.608.064.180,26 Euro. Die Erhöhung der Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden waren dabei der wesentlichste Faktor. Korrespondierend dazu erhöhte sich das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Das im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens eingesetzte, überwiegend aus Anleihen bestehende Liquiditätsportfolio (siehe dazu auch Anhang - Exportfinanzierung) verminderte sich um 184.627 Tsd. Euro von 1.720.286 Tsd. Euro auf 1.535.658.902,43 Euro.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 betrug 27.359.446.716,44 Euro (31.12.2022: 26.695.143 Tsd. Euro) und erhöhte sich somit um 2,5 % .
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Cost-Income-Ratio (Betriebsaufwendungen/Betriebserträge) erhöhte sich, insbesondere aufgrund höherer Betriebsaufwendungen durch die Sondereffekte in Folge der Anpassung der Personalrückstellungen, auf 58,9 % (Steigerung durch Dotierung von Pensions- und Abfertigungsrückstellung) gegenüber 34,0 % (Verringerung durch Auflösung von Pensions- und Abfertigungsrückstellung) im Vorjahr.
Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß CRR erhöhten sich im Jahr 2023 um 33.341 Tsd. Euro (2022: 13.573 Tsd. Euro) auf 672.034.748,72 Euro (2022: 638.694 Tsd. Euro).
Die Kernkapitalquote (Kernkapital gemäß CRR/risikogewichtete Aktiva) lag 2023 bei 122,4 % (2022: 116,6 %). Weitere Angaben zu den Kapitalquoten finden sich im Anhang unter „Zusätzliche Anhangangaben gemäß BWG“.
Der Return on Equity (Jahresüberschuss/durchschnittliches Eigenkapital) lag im Jahr 2023 bei 6,8 % (2022: 9,5 %).
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der OeKB nicht aktiv betrieben.
Bericht über Zweigniederlassungen
Die OeKB unterhält keine Zweigniederlassungen oder Auslandsbüros.
Risikomanagementsystem
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger-, Kunden- und Unternehmensinteressen. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen sowie Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen wesentlichen Kontrollen. Eine IKS-Richtlinie gibt den verbindlichen methodischen Rahmen für das IKS der OeKB vor.
Das Interne Kontrollsystem der OeKB bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumgebung
Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Kernprozessen und Kontrollschritten sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Internal Audit/Group Audit überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich Finance die Einhaltung der internen Vorschriften. Die Leitung von Internal Audit/Group Audit berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Risikobeurteilung
Das Risikomanagement der OeKB hat das Ziel, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen sowie Kontrollen zu deren Verminderung zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von Transaktionen. Das Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf Risiken, die als wesentlich beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.
Kontrollaktivitäten
In der OeKB besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert werden.
Das IKS und seine Kontrolle bezieht alle wesentlichen Geschäftsprozesse mit ein, damit die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit erfüllt wird und die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-finanzielle Berichterstattung) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften (Compliance) gewährleistet sind. Die OeKB hat prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen implementiert. Die definierten Kontrollen werden durchgeführt und dokumentiert bzw. sind automatische Kontrollen in den Systemen nachvollziehbar.
IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird die Software SAP verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der Vorstand überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Er ist Teil des Non-Financial Risk Komitees, welches vierteljährlich stattfindet.
Überwachung
Zu veröffentlichende Abschlüsse und steuerungsrelevante interne Dokumente werden von leitenden Mitarbeitenden u.a. der Abteilung Finance und vom Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell (3 Lines Model) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie – z. B. Risk Management, Compliance, Legal – implementiert und überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Kontrollen. Die dritte Verteidigungslinie stellt Internal Audit/Group Audit mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.
Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB eine möglichst große Sicherheit aller betrieblichen Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen begegnen erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird überwacht. Internal Audit/Group Audit prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem jährlichen Prüfungsplan.
Risikomanagement
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und -strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.
Die OeKB erfüllt die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur der Republik Österreich. Diese besondere Stellung der Bank und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die Geschäfts- und Risikopolitik des Hauses.
Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren, das als eigener Rechnungskreis geführt wird. Die Risiken des im Auftrag der Republik Österreich betreuten EFV sind durch umfangreiche gesetzlich vorgesehene Haftungen und Garantien der Republik Österreich (vgl. dazu AFFG und AusfFG) minimiert. Betreffend alle Geschäfte, die im Rahmen der Ausfuhr(finanzierungs)förderung betrieben werden, ist die OeKB von maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen, wie zum Beispiel der CRR, ausgenommen.
Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB betreffen Liquiditätsbestimmungen sowie europäische und nationale Regelungen zur Bankenunion (z. B. BRRD). Analog gelten diese Ausnahmen auch für die Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB). Für die ebenfalls zur KI-Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH (OeKB CSD), die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. § 3 Abs 1 Z 12 BWG betreffend OeKB CSD und § 3 Abs 1 Z 11 BWG betreffend OeHT).
Organisation
Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB und deren spezifischer Geschäfts- und Risikostruktur, hat das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen Aufgabenzuordnungen vorgenommen.
Zentrale Rollen im Risikomanagement kommen dem Risikomanagement Komitee (RMK), dem Non-Financial Risk Komitee (NFRK) und dem Cyber Security Executive Komitee (CSEK) zu. Das CSEK wird vom CISO (Chief Information Security Officer) geleitet, das NFRK vom ORM (Operational Risk Manager) und das RMK vom CRO (Chief Risk Officer). Der Fokus im RMK liegt auf den finanziellen Risiken (ICAAP), dient aber auch der Zusammenschau aller Risikoarten inkl. Nachhaltigkeitsrisiken. In allen Komitees, die der Risikosteuerung dienen und zumindest quartalsweise tagen, sind der Gesamtvorstand und der CRO vertreten.
Im Zuge der Gesamtbankrisikosteuerung schlägt das RMK dem Vorstand aus der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleitete Limits und die Verfahren zur Risikoüberwachung vor sowie Richtlinien zur Umsetzung der in der Risikopolitik und –strategie vorgegebenen Grundsätze; dazu zählen unter anderem das ICAAP-Handbuch und das Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement.
Der CRO berichtet einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er leitet die Abteilung Risk Controlling, die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanzrisiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) und der Liquiditätsrisikomessung verantwortlich ist.
Die Umsetzung der Vorgaben für das Operational Risk Management ist in die Abteilung OFM (Organisation & Facility Management) eingebettet. Die Aktivitäten im Bereich des Operational Risk Managements, der Information Security und des Internen Kontrollsystems unterliegen einer laufenden Abstimmung.
Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäscheprävention, Compliance (WAG und § 39 Abs 6 BWG) sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten.
Jährlich erfolgt ein umfassendes Risk Assessment, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produkteinführungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.
Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und Risikominderungsmaßnahmen sicherstellt. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das Interne Kontrollsystem sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende Weiterentwicklung ist ein IKS-Verantwortlicher benannt. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen, insbesondere durch Internal Audit, gewährleisten dessen Wirksamkeit.
Als 3rd Line fungieren Internal Audit/Group Audit, die die am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten und die eingesetzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen unterziehen.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung der Risikolage. Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß § 39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2023 einmal tagte. Durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss eingerichtet.
Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und Limitwesen implementiert. Dazu zählen auch der vierteljährliche Risikobericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat sowie die jährlichen Abstimmungen und Beratungen im Rahmen des Risikoausschusses des Aufsichtsrates gemäß § 39d BWG.
Für Not- und Krisenfallszenarien sind im Zuge des Operational Risk Managements Notfall- und Krisenfall-Organisationen festgelegt.
Risikomanagement Framework
Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften Risikomanagements betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken trägt der Vorstand. Auf Basis dieser Verpflichtung und zur Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges, einer transparenten Unternehmensführung und der Einhaltung der Sorgfaltsverpflichtungen, hat der Vorstand der OeKB ergänzend zu einer adäquaten Aufbau- und Prozess-Organisation ein umfassendes internes Richtlinien-System eingerichtet.
Richtlinienstruktur
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der Vorstand in Abstimmung mit dem CRO jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät.
Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien sowie die Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken. Damit gewährleistet der Vorstand der OeKB eine einheitliche Steuerung der Risiken der KI-Gruppe.
Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Diese ist Ankerpunkt für ein davon abgeleitetes umfassendes internes Richtlinien-System zur Steuerung der Gruppenrisiken wie auch der Risiken auf Solo-Ebene der OeKB. In der Verfahrensbeschreibung zur Dokumentenlenkung erfolgt eine klare Zuordnung von Aufgaben und Rollen für das Erstellen, Prüfen, Freigeben, Verteilen, Ändern und Archivieren von Dokumenten.
Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet.
Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)
Risikoappetit und Steuerungssichten
Die Begrenzung und Überwachung der wesentlichen Risiken der OeKB AG erfolgt im Rahmen des Gruppen-ICAAPs gemäß §39a BWG mittels Risikobudgets. Der ICAAP wird auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates.
Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die von der Aufsichtsbehörde geforderte Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko (99,9 % für die Going Concern Sicht und 99,98 % für die Gone Concern Sicht).
Risikodeckungsrechnung und Limitierung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risk Controlling und wird sowohl an das Risikomanagement Komitee, den Vorstand wie auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern). Durch die Einhaltung des Going Concerns ist auch die Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalausstattung gesichert.
In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko.
Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand der OeKB auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die Limits für das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert Risikobudgets für die Einzelinstitute. Die Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risk Controlling überwacht und quartalsweise an das Risikomanagement Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein eigener ICAAP durchgeführt (siehe unten „Kreditrisiko“).
Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.
Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen wird zwischen spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko unterschieden. Die Marktrisiken betreffen in der OeKB nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.
Die Beurteilung der Risiken im ICAAP erfolgt mittels des Value at Risk-Konzeptes zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten bei gegebener Konfidenz. Ergänzend werden Zins- und Wechselkurssensitivitätskennzahlen ermittelt sowie die Auswirkung extremer Marktentwicklungen durch Stress-Tests berechnet.
Sämtliche Ergebnisse der IRRBB Outlier Tests gemäß EBA Leitlinie 2022/14 lagen sowohl in der Ertrags- wie auch der barwertigen Sicht deutlich unterhalb der vorgegebenen Schwellenwerte.
Das weitaus höchste Marktrisiko der OeKB gemäß VaR resultiert aus dem Veranlagungsportfolio. Dieses bestand zum Jahresultimo 2023 aus einem reinen EUR-Anleihenportfolio mit konservativen Bonitätsvorgaben und einem ESG-Bond Anteil von über 30 Prozent. Der VaR des Veranlagungsportfolios, der sowohl das Credit Spread Risiko wie auch das allgemeine Zinsänderungsrisiko beinhaltet, wird quartalsweise ermittelt und beträgt per 31. Dezember 2023 bei einem Konfidenzniveau von 99,98 % und einer Behaltedauer von einem Jahr 117,9 Mio. Euro (31.12.2022: 106,5 Mio. Euro). Dieser Risikoanstieg resultiert aus einem Volumenszuwachs und dem Anstieg des allgemeinen Zinsänderungsrisikos.
Wechselkursrisiken bestehen vor allem im Zusammenhang mit der Aufnahme von lang- und kurzfristigen Finanzierungsmitteln im Exportfinanzierungsverfahren. Diese Risiken sind überwiegend durch eine entgeltliche Kursgarantie der Republik Österreich gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz abgesichert. Für Zinsänderungsrisiken im EFV, die mittels Earnings at Risk gemessen werden, besteht eine Zinsenausgleichsrückstellung zur Stabilisierung der Zinssätze, die in der für das EFV durchgeführten Risikodeckungsrechnung die Risikodeckungsmasse bildet.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Marktrisiken im EFV werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps, die OTC (over–the-counter) abgeschlossen sind und welche als Hedging-Instrumente in Bewertungseinheiten mit eigenen Emissionen genutzt werden.
Das Gesamtvolumen der derivativen Finanzinstrumente per 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar (ausgewiesene beizulegende Zeitwerte sind Barwerte):
| Nominalbetrag | Beizulegende Zeitwerte 2023 |
Euro | 31.12.2023 | positiv | negativ |
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Zinsbezogene Geschäfte | | | |
Zinsswaps (OTC) | 22.151.758.113,78 | 405.176.969,74 | 566.339.813,62 |
Währungsbezogene Geschäfte | | | |
Währungsswaps (OTC) | 19.222.517.039,52 | 59.240.182,98 | 1.583.335.685,76 |
Summe | 41.374.275.153,30 | 464.417.152,72 | 2.149.675.499,38 |
| | | |
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| | | |
| Nominalbetrag | Beizulegende Zeitwerte 2022 |
Tausend Euro | 31.12.2022 | positiv | negativ |
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Zinsbezogene Geschäfte | | | |
Zinsswaps (OTC) | 24.578.118 | 567.990 | 834.024 |
Währungsbezogene Geschäfte | | | |
Währungsswaps (OTC) | 18.984.565 | 205.588 | 934.950 |
Summe | 43.562.683 | 773.577 | 1.768.975 |
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Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte 2023 war dominiert einerseits durch die Stärke des Schweizer Franken und andererseits leicht rückläufige Kapitalmarktzinsen.
Kreditrisiko
Unter Kreditrisiko versteht die OeKB die Gefahr unerwarteter Verluste durch Ausfall von Kontraktpartnern. Dabei unterscheidet das Kreditinstitut folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallrisiko, Beteiligungsrisiko und Konzentrationsrisiko. Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich.
Die Einstufung der Geschäftspartner in interne Bonitätsklassen erfolgt aufgrund externer Ratings international anerkannter Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen. Dabei werden eine detaillierte 22-teilige interne Masterskala, wobei im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und anderen Geschäftspartnern differenziert wird, und klar definierte Rating- und Mappingregeln verwendet.
Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB besteht zum überwiegenden Teil aus Exportfinanzierungskrediten. Die Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund der strengen Kreditvergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich). Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzgeschäften sind mit sämtlichen Vertragspartnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate sind nicht im Einsatz.
Das EFV wird im OeKB-ICAAP als Beteiligungsrisiko betrachtet, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung (ICAAP EFV) durchgeführt wird. Dabei werden die Risiken im EFV bewertet (insbesondere Kredit-, Zinsänderungs-, Refinanzierungs- und CVA-Risiko) und dem Risikodeckungspotenzial (i. e. Zinsenausgleichsrückstellung) gegenübergestellt. Bei der Kreditrisikobewertung werden Geschäftspartner-Konzentrationen berücksichtigt. Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik Österreich bilden darüber hinaus eine hohe geschäftsimmanente Risiko-Konzentration. Ein die Zinsenausgleichsrückstellung gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt als Kreditrisiko in den OeKB-ICAAP ein.
Geschäftsrisiko
Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die vor allem durch unerwartete Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen entstehen. Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ durch statistische Plan-/Ist-Vergleiche ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich konkret vom RMK jährlich neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berücksichtigung des Risikos in der Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse. Das Nettozinsergebnis im EFV wird durch die Zinsenausgleichsrückstellung ausgeglichen und hat keinen Einfluss auf die GuV der Bank.
Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die OeKB der vorgenannten Risiken insbesondere als Spezialbank und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der Dialog mit den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik (z. B. Code of Conduct) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.
Operationelles Risiko und andere Non-Financial Risks
Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen einschließlich der Rechtsrisiken eintreten.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals erfolgt durch Skalierung des Eigenmittelerfordernisses gemäß Basisindikatoransatz auf das entsprechende Konfidenzniveau. Die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten Risiken erfolgt in der Risikotragfähigkeitsrechnung per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.
Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks, zu denen die operationellen Risiken zählen, nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar; die Definition des Risikoappetits erfolgt daher primär qualitativ. Regelmäßige Risikobeurteilungen und Berichte der Verantwortlichen an den Vorstand geben diesem entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten. Die Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks erfolgt mittels fünfstufigem Ampelsystem. Softwaregestützt werden quartalsweise die unterschiedlichen Risikokategorien workflowbasiert dezentral beurteilt. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine integrierte Beurteilung der Gesamtlage.
Bankweite Rahmenvorgaben, Richtlinien und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik, im OP-Risiko-Handbuch dokumentiert. Die Richtlinien umfassen auch Notfall-Handbücher und Notfall-Pläne sowie Krisenszenarien, die einem jährlichen Review unterliegen. Die laufende Wartung und Auswertung der zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinaheschäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungsprozess bei den operationellen Risiken.
Aufgrund der Bedeutung der Informationssicherheit ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt (CISO), der das Cyber Security Executive Komitee (CSEK) leitet und zu den Themen der Informations- und Cyber Security direkt an den Gesamtvorstand berichtet. Im Jahr 2022 hat die OeKB ein weitreichendes Projekt zur Information und Cyber Security gestartet, das plangemäß verläuft und unter anderem das Ziel der Zertifizierung der IT gemäß ISO 27001 und der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen unter anderem resultierend aus dem Digital Operational Resilience Act der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) hat.
Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal & Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und § 39 Abs 6 BWG minimiert. Die Compliance mit § 25 BWG und den EBA Guidelines on Outsourcing Arrangements wird durch eine entsprechende Outsourcing-Richtlinie und der Bestellung einer Auslagerungsbeauftragten sichergestellt. Zur Umsetzung der Anforderungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) zu den Risiken aus Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hat die OeKB eine Risikoanalyse durchgeführt, eine entsprechende Organisation eingerichtet, Verfahren definiert und eine detaillierte Dienstanweisung eingeführt.
Regelmäßige Prüfungen durch Internal Audit/Group Audit sowie ein wirksames Internes Kontrollsystem tragen zur Minderung operationeller Risiken bei.
Liquiditätsrisiko (ILAAP)
Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB
- — das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu können,
- — das Refinanzierungsrisiko, also die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
- — das Marktliquiditätsrisiko, die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.
Ziel der Liquiditätsstrategie der OeKB ist die Sicherstellung eines adäquaten Zuganges zu benötigter Liquidität zu bestmöglichen Konditionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB auf den internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor allem aber die Garantien der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger erleichtern den Marktzugang auch in gestressten Märkten erheblich.
Liquiditäts- und Liquiditätsrisikomanagement erfolgen gesamthaft für die OeKB KI-Gruppe und das EFV. Der weitaus überwiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb bis auf weiteres auf eine Zuordnung von Liquiditätskosten auf einzelne Geschäftsbereiche verzichtet wird. Das ökonomische Kapital für das Refinanzierungsrisiko wird vollständig dem EFV zugeordnet.
Die Steuerung der verfügbaren Liquidität erfolgt durch eine Survival Period Analyse. Der Vorstand der OeKB legt in der alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie die Grundlinien zum Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Die Survival Period hat mindestens ein Monat zu betragen und als Zielgröße sind mindestens zwei Monate festgelegt.
Kern dieser Risikomessung sind Cashflow- und Fundingprojektionen unter kombinierten idiosynkratischen und systemischen Stress-Szenarien, denen die Liquiditätsvorsorge (v. a. zentralbankfähige Wertpapiere) gegenübergestellt wird. Als Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt. Für Krisensituationen ist ein Notfallkonzept definiert. Dem Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.
Die so ermittelte Survival Period lag 2023 im Durchschnitt bei rund fünf Monaten (2022: sieben Monate).
Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt aufgrund der Ausnahmebestimmungen nicht.
Nachhaltigkeits- und Klimarisiken
Seit vielen Jahren setzt die OeKB wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nachhaltigkeitspolitik der OeKB spiegelt die Verantwortung des Unternehmens für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Entwicklung und für die Stakeholder innerhalb und außerhalb des Betriebes wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im Rahmen des Management Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert. Differenziert nach Geschäftsfeldern werden die Auswirkungen auf Umwelt und Soziales im Rahmen der regelmäßigen Umweltaspektebewertung analysiert. Im Nachhaltigkeitsbericht werden zudem die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Geschäftsmodell entlang der Wertschöpfungskette der OeKB KI-Gruppe detailliert beschrieben: Für die Input- und Kernprozesse werden die möglichen negativen Auswirkungen (Bruttorisiko), die Mitigationsmaßnahmen und das verbleibende Nettorisiko dargestellt. Ebenso inkludiert sind die Chancen sowie die positiven Impacts, d. h. die Wertschöpfung. Ergänzt wird die Übersicht durch ein Matching der einzelnen Prozesse mit den wesentlichen Themen, den Belangen gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) sowie den SDG-Schwerpunkten. Wie die OeKB KI-Gruppe mit diesen Risiken umgeht und diese mitigiert, zeigen die umgesetzten Managementansätze. Der Anteil der Geschäftsfelder, die ESG-Kriterien unterliegen, berücksichtigt neben Umwelt- und Sozialkriterien auch Governance-Aspekte, wie Transparenz, Sicherheit und Compliance. Zusätzlich findet seit dem Jahr 2022 eine doppelte Wesentlichkeitsbetrachtung statt, bei der auch die Auswirkungen der OeKB Gruppe auf Umwelt und Soziales analysiert werden, die sogenannte inside-out Betrachtung.
Das seit 2001 eingeführte zertifizierte Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung und die seit 2003 jährlich stattfindende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Global Reporting Initiative (GRI) stellen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems sicher. In der Nachhaltigkeitsstrategie 2021-2025 wurden ambitionierte Ziele formuliert, die schrittweise umgesetzt werden. Als Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability Bonds zur Refinanzierung im EFV und die gemeinsam mit dem BMF geschaffenen Instrumente „Exportinvest Green“ und „Exportinvest Green Energy“ angeführt werden.
Mit dem OeKB > ESG Data Hub bietet die OeKB auch in Hinblick auf die zunehmende Regulatorik im Bereich der Nachhaltigkeit ein wichtiges Service. Ein Großteil des heimischen Bankensektors nutzt bereits diese zentrale Online-Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen, womit ein österreichischer Standard etabliert werden konnte.
Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbesondere des Klimawandels und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen grundsätzlich mittel- bis langfristig steigende Gefahren vor allem im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Auch das Thema Greenwashing wird als relevant angesehen und durch entsprechende Maßnahmen gesteuert und überwacht. Gleichzeitig ergeben sich aus den Entwicklungen im ESG-Bereich auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Die OeKB setzt daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der Geschäftsstrategie. ESG-Risiken stellen keine eigene Risikokategorie dar, sondern sind Faktoren, die auf die anderen Risikokategorien wirken. Seit Jahren ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen expliziter Bestandteil der Risikopolitik und –strategie der OeKB; jährlich erfolgt eine umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK, Vorstand und Aufsichtsrat. Um den wachsenden Erwartungen der Aufsicht und Regulatorik gerecht zu werden und ESG-Risiken weiter in das Risikomanagement zu integrieren, wurde 2023 ein ESG-Tool mit Fokus auf Klima-Stresstests, ESG-Risiko-Scores und finanzierte Treibhausgase getestet. Die weitere Umsetzung ist für 2024 geplant.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Verantwortung der OeKB
Als privates Unternehmen mit staatlichem Auftrag steht die OeKB zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Viele Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Die OeKB stellt als Bevollmächtigte der Republik Österreich Haftungen für Exportgeschäfte sowie Investitionen exportierender österreichischer Unternehmen zur Verfügung. Das Haftungsverfahren beruht auf den Bestimmungen des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) sowie auf entsprechenden Verordnungen.
Die verbrieften Verbindlichkeiten der OeKB verfügen überwiegend über eine entgeltliche Garantie der Republik Österreich gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG), wodurch die OeKB im internationalen Kapitalmarkt ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Daher steht das sehr gute Rating der OeKB (Standard & Poor’s: AA+/Moody’s: Aa1) in engem Zusammenhang mit dem Rating der Republik Österreich.
Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln nimmt seit vielen Jahren einen wichtigen Stellenwert in der Geschäftstätigkeit der OeKB ein. Die Bedeutung der Nachhaltigkeit kann man aus den zahlreichen Maßnahmen und Initiativen der OeKB erkennen. Mit dem European Green Deal hat die Europäische Kommission Ende 2019 das Ziel ausgegeben, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden – und die Finanzbranche ist ein ganz zentraler Akteur bei der Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit. Investitionen müssen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden, und dabei bildet ein vielfältiges und stetig zunehmendes Regelwerk den Rahmen.
Die regulatorischen Anforderungen haben sich deutlich erhöht. Seit 2022 ist die OeKB auf Ebene der Gruppe durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) zur Offenlegung verpflichtet. Unternehmen müssen demnach zu einer Reihe von sozialen und ökologischen Themen ihre identifizierten Risken, Strategien, erzielten Ergebnisse und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren berichten. Auf freiwilliger Basis wurde bereits seit 2001 berichtet. Regulatorische Verpflichtungen in diesem breiten und dynamischen Themenfeld steigen kontinuierlich an. Das ESG- (Environmental, Social, Governance - zu Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) Management-Team der OeKB Gruppe beobachtet, analysiert und evaluiert diese Entwicklungen laufend.
Als EMAS-(Eco-Management and Audit Scheme) registriertes und begutachtetes Unternehmen haben sich die OeKB sowie die Töchter OeEB, OeKB CSD und OeHT verpflichtet, im Kerngeschäft und im Betrieb Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und gesellschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen und jährlich Ziele zur Verbesserung konsequent zu verfolgen. Bereits seit 2001 kann die OeKB ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung vorweisen. Die EMAS-Umwelterklärung ist Teil des jährlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichts. Dieser wird seit 2003 gemäß GRI (Global Reporting Initiative) verfasst und einer externen Prüfung unterzogen. Dank dieser langjährigen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den direkten und indirekten Umweltauswirkungen, konnte die OeKB ein umfassendes Umweltdatenmanagement im Betrieb aufbauen. Das regelmäßige Monitoring, das Ableiten von Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche sowie das Reporting der Umweltkennzahlen sind integraler Bestandteil des OeKB Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Sämtliche Kennzahlen und Entwicklungen sind im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht der OeKB Gruppe veröffentlicht.
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2021–2025 mit ambitionierten Zielsetzungen für 2025 ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der OeKB. Die OeKB setzt sich mit Zukunftstrends kritisch auseinander, um im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich zu bleiben und um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Klimawandel, Ressourcenknappheit und Sustainable Finance sind wesentliche Herausforderungen, aber auch genauso große Chancen in diesem Zusammenhang.
Um Unternehmen beim Umstieg auf Erneuerbare Energien gezielt zu unterstützen, stellt die OeKB mit der Exportinvest Green Energy im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) seit Februar 2023 eine besonders attraktive Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Exportunternehmen und deren zuliefernde Unternehmen, die am heimischen Standort in erneuerbare Energiequellen investieren und damit ihren Verbrauch von fossiler Energie reduzieren, können von einer erweiterten Finanzierungshöhe und höheren Risikoübernahme profitieren.
Im November 2023 wurde der vierte Sustainability Bond begeben. Seit Oktober 2019 hat die OeKB damit insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro auf den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen, um Umwelt- und Sozialprojekte zu finanzieren. Das Sustainable Financing Framework mit verpflichtenden Leitlinien für die Begebung von nachhaltigen Anleihen und klaren Vorschriften für die Verwendung der daraus erzielten Erlöse bildet die Basis für die Begebung von Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds. Das Framework wurde extern von Sustainalytics, einem der führenden unabhängigen ESG- und Corporate-Governance-Research-Unternehmen, geprüft und bestätigt.
Einen Schwerpunkt setzt die OeKB bei der schrittweisen Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Bereits 2020 wurde ein TCFD-Core-Team ins Leben gerufen. Auch im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht erfolgte die Berichterstattung zu den vier Kernthemen Strategie, Governance, Risiken und Kennzahlen/Zielvorgaben, welche durch Integration des Eigenportfolios und geplante Maßnahmen im ESG-Risikobereich präzisiert wurde.
Um die Anforderungen der EU Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (EU) 2020/852 zu erfüllen wurden seit 2022 entsprechende Projekte umgesetzt, um diese Offenlegungsverpflichtungen zu erfüllen.
Ein zukunftsträchtiges Produkt der OeKB im Bereich ESG ist der OeKB > ESG Data Hub. Die zentrale Plattform zur Erfassung der Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen wird bereits von rd. 80 % des heimischen Bankensektors, gemessen am Kreditvolumen der Firmenkunden, genutzt und über 600 Unternehmen haben sich registriert. ESG-Daten sind unerlässlich, um Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Die Unternehmen erhalten mit einem Dashboard eine strukturierte Zusammenfassung ihrer Nachhaltigkeitsdaten und damit eine wichtige Orientierung, um die nächsten Schritte in Richtung Nachhaltigkeit setzen zu können.
Die OeKB besitzt seit 2006 das Zertifikat Audit berufundfamilie und seit Februar 2022 das österreichische Gütesiegel equalitA für innerbetriebliche Frauenförderung. Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt die OeKB bei den Themen Diversität und Inklusion einen besonderen Schwerpunkt. Die OeKB nimmt auch am Programm Target Gender Equality des UN Global Compact teil.
Viele der Dienstleistungen und Services sind gesamtwirtschaftlich relevant. Indem die OeKB soziale und gesellschaftliche Anliegen unterstützt, übernimmt sie auch der Gesellschaft gegenüber aktiv Verantwortung. Die OeKB fördert Projekte und Organisationen, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und die sich dafür einsetzen, allen Menschen ein würdiges und chancenreiches Leben zu ermöglichen. So unterstützt die OeKB beispielsweise seit vielen Jahren Organisationen wie Teach For Austria oder das START-Stipendienprogramm.
Details zu den umfangreichen Aktivitäten der OeKB finden Sie im gesonderten Nachhaltigkeitsbericht der OeKB Gruppe (https://www.oekb.at/oekb-gruppe/die-oekb-ag.html#berichte).
People & Culture
Die OeKB ist sich der Bedeutung bestqualifizierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihrer zentralen Rolle für den Kapitalmarkt und die Exportwirtschaft Österreichs bewusst. Daher werden viele Initiativen unternommen, um die OeKB als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren.
Im Berichtsjahr wurde die kulturelle Basis des Unternehmens, die Mission-Statements und die Unternehmenswerte, auf den Prüfstein gestellt und an den aktuellen Entwicklungen gemessen. In einem gelungenen Prozess wurde die neue Vision entwickelt, die Unternehmenswerte bestätigt, und die Mission Statements überarbeitet.
Die neuen Arbeitswelten mit fortschreitend neuer Büroumgebung und Homeoffice als fixer Bestandteil der Arbeitsrealität erfordern eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für die Förderung der digitalen Kompetenzen und von Prozessmanagement genauso zu sorgen wie für das Managen des demografischen Wandels.
Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB. Familienfreundliche Maßnahmen wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeit sprechen auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie legen. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wird aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslaufbahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale Fitness positiv zu beeinflussen.
Mit einem Gesamtaufwand von 453.516,28 Euro (Vorjahr: 379 Tsd. Euro) wurden im Geschäftsjahr pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter 1.229,04 Euro (Vorjahr: 1 Tsd. Euro) für Weiterbildungsmaßnahmen aufgewendet.
Der Mitarbeiterstand zum Jahresende 2023 erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 323 auf 335 Vollzeitäquivalente. Der Jahresüberschuss pro Vollzeitäquivalent betrug 145.889,95 Euro (Vorjahr: 203 Tsd. Euro).
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeKB 1 | | |
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Stand per | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Angestellte insgesamt | 369 | 357 |
Davon Teilzeitbeschäftigte | 106 | 104 |
Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte | 335 | 323 |
Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB | 324 | 324 |
Fluktuation | 4,9 % | 5,0 % |
Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA 2 | 8,2 | 7,2 |
Schulungstage pro Jahr pro MA | 3,0 | 2,5 |
Frauenanteil | 54,2 % | 54,9 % |
Davon Teilzeitbeschäftigte | 44,0 % | 44,4 % |
Frauenanteil in Führungspositionen | 38,1 % | 36,6 % |
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1Inkl. Mitarbeitende, die in die OeKB CSD GmbH und Acredia Versicherung AG delegiert wurden.
22022: exkl. coronabedingte Fehlzeiten (rund 2 Krankheitstage VZ pro MA pro Jahr).
Ausblick auf 2024
Für das Jahr 2024 erwarten wir beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine leicht bessere Geschäftsentwicklung als 2023. Die COVID-19 Sonder-Programme laufen bis 2025 aus. Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Zuge der regionalen Auswirkungen im Zusammenhang mit Lieferkettenproblemen, den nachhaltig gestiegenen Energiekosten, allgemeiner Teuerung und geldpolitischer Gegenmaßnahmen abgeschwächt. Auch der Ukraine/Russland-Krieg, die westlichen Sanktionen sowie der Nahost-Konflikt werden das Wirtschaftswachstum weiterhin beeinträchtigen. Die prognostizierten Konjunkturaussichten bleiben 2024 moderat und die Entwicklung sollte länderspezifisch und regional unterschiedlich sein, mit einer höheren Wachstumsdynamik im asiatischen Raum.
Die politischen Unsicherheiten werden sich weiter fortsetzen. Vor allem die Kriege in der Ukraine und in Gaza werden nach Expertenprognosen noch länger anhalten. Für die österreichische Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. Für diese Phase bietet die OeKB der Exportwirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen weitgehende Unterstützung an. Wir evaluieren die Situation laufend und reagieren in Abstimmung mit dem BMF unmittelbar mit gezielten Maßnahmen. Wir gehen davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr 2024 aufgrund höherer Nachfrage nach unseren Produkten Exportinvest Green und Exportinvest Green Energy sowie der abgesicherten Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen steigen wird. Die OeKB wird der Exportwirtschaft, trotz des volatilen Zinsumfelds, auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.
Für 2024 erwarten wir aus unserem Wertpapier-Portfolio aufgrund des höheren Zinsniveaus für Wiederveranlagungen steigende Erträge. Wir erwarten, dass die Europäische Zentralbank die Leitzinsen voraussichtlich in der Jahresmitte 2024 senken wird. Weiterhin werden die Finanzmärkte durch geopolitische Unsicherheiten, Inflation und fiskalische Ungleichgewichte belastet.
Die OeKB zählt auf Basis der Gläubigergarantie der Republik Österreich zum Segment der Sovereign-, Supra- und Agency-Emittenten. Aufgrund der starken Investorennachfrage für Anleihen dieser Bonitätsklasse bleiben die Bedingungen der OeKB für den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten weiterhin günstig.
Unser OeKB > ESG Data Hub hat sich als Standard zur Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen etabliert. Auf dieser zentralen Plattform können Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsdaten einfach und effizient sammeln, managen und mit teilnehmenden Kreditinstituten teilen. Um auf die fortlaufenden Veränderungen im Bereich ESG und der zugrundeliegenden Regulatorik reagieren zu können und damit eine Standardisierung und allgemeine Gültigkeit zu gewährleisten, wird der ESG Data Hub kontinuierlich weiterentwickelt, um für Unternehmen Mehrwert zu generieren.
Im Jahr 2024 planen wir unsere Digitalisierungsoffensive weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kunden schneller, zielgenau und einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und noch schneller zu werden. Außerdem werden wir weiter auf Raumeffizienz setzen und weitere Räumlichkeiten den geänderten Arbeitsbedingungen anpassen. Weiters gilt unser Augenmerk den gestiegenen Cyber Risiken, welche wir mit einem entsprechenden Projekt noch stärker antizipieren wollen.
Insgesamt ist die OeKB für die Herausforderungen gut gerüstet und wir gehen von einer stabilen Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus. Verstärkt werden wir einem effizienten Kostenmanagement und den gestiegenen Cyber Risiken Aufmerksamkeit schenken.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und der Bank vertreten hat.
Wien, am 8. März 2024
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Oesterreichische Kontrollbank AG – Jahresabschluss 2023
Bilanz | | |
| | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Aktiva | Euro | Tsd. Euro |
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01 | Guthaben bei Zentralnotenbanken | 486.038.526,79 | 295.546 |
02
| Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 81.090.631,37 | 69.732 |
03 | Forderungen an Kreditinstitute | 459.984.074,43 | 560.874 |
| a) täglich fällig | 9.587.003,86 | 28.968 |
| b) sonstige Forderungen | 450.397.070,57 | 531.907 |
04 | Forderungen an Kunden | 7.487.065,94 | 1.386 |
05 | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 548.526.523,23 | 452.575 |
| a) von öffentlichen Emittenten | 9.870.323,85 | 1.619 |
| b) von anderen Emittenten | 538.656.199,38 | 450.956 |
06 | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 130 |
07 | Beteiligungen | 7.917.031,44 | 7.917 |
| Darunter: an Kreditinstituten | 0,00 | - |
08 | Anteile an verbundenen Unternehmen | 73.880.193,17 | 73.880 |
| Darunter: an Kreditinstituten | 50.377.049,62 | 50.377 |
09 | Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 2.575.992,00 | 3.051 |
10 | Sachanlagen | 10.435.529,98 | 9.497 |
| Darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden | 4.398.853,90 | 4.399 |
11 | Sonstige Vermögensgegenstände | 10.398.836,57 | 10.249 |
12 | Rechnungsabgrenzungsposten | 3.610.013,47 | 3.077 |
13 | Aktive latente Steuern | 59.438.117,79 | 56.014 |
14 | Aktiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung | 25.608.064.180,26 | 25.151.216 |
14.1
| Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 1.338.065.441,00 | 1.432.347 |
14.2 | Forderungen an Kreditinstitute | 23.558.523.908,81 | 23.325.795 |
| a) täglich fällig | 1.365.645.086,56 | 1.203.267 |
| b) sonstige Forderungen | 22.192.878.822,25 | 22.122.529 |
14.3 | Forderungen an Kunden | 456.003.394,27 | 82.029 |
14.4 | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 177.880.466,17 | 224.398 |
14.5 | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 19.712.995,26 | 63.541 |
14.6 | Rechnungsabgrenzungsposten | 57.877.974,75 | 23.106 |
| Darunter: wegen Begebung eigener Emissionen | 57.629.957,20 | 22.382 |
| Summe der Aktiva | 27.359.446.716,44 | 26.695.143 |
| Posten unter der Bilanz | | |
1 | Auslandsaktiva | 3.941.886.700,48 | 3.308.599 |
| | | |
| | | |
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| | | |
Bilanz | | |
| | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Passiva | Euro | Tsd. Euro |
| | | |
| | | |
| | | |
| | | |
01 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 351.798.749,43 | 260.407 |
| a) täglich fällig | 351.798.749,43 | 260.407 |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 0,00 | - |
02 | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige, täglich fällig) | 503.910.632,41 | 417.994 |
03 | Sonstige Verbindlichkeiten | 12.748.681,48 | 9.684 |
04 | Rechnungsabgrenzungsposten | 13.729.204,82 | 13.764 |
05 | Rückstellungen | 145.700.318,83 | 134.594 |
| a) Rückstellungen für Abfertigungen | 21.345.131,00 | 20.892 |
| b) Rückstellungen für Pensionen | 97.302.030,00 | 87.462 |
| c) Steuerrückstellungen | 7.528.506,54 | 1.292 |
| d) sonstige | 19.524.651,29 | 24.947 |
06 | Gezeichnetes Kapital | 130.000.000,00 | 130.000 |
07 | Gebundene Kapitalrücklagen | 3.347.629,63 | 3.348 |
08 | Gewinnrücklagen | 514.028.111,09 | 514.028 |
| a) gesetzliche Rücklage | 10.601.796,47 | 10.602 |
| b) andere Rücklagen | 503.426.314,62 | 503.426 |
09 | Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG | 27.235.000,00 | 27.235 |
10 | Bilanzgewinn | 48.884.208,49 | 32.875 |
11 | Passiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung | 25.608.064.180,26 | 25.151.216 |
11.1 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 691.641.035,31 | 849.051 |
| a) täglich fällig | 0,00 | 130.313 |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 691.641.035,31 | 718.738 |
11.2 | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige) | 526.474.060,92 | 601.880 |
| a) täglich fällig | 497.501.587,52 | 573.903 |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 28.972.473,40 | 27.976 |
11.3 | Verbriefte Verbindlichkeiten | 23.408.572.628,21 | 22.777.653 |
| a) begebene Schuldverschreibungen | 14.357.289.267,56 | 16.308.732 |
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 9.051.283.360,65 | 6.468.921 |
11.4 | Sonstige Verbindlichkeiten | 115.793,87 | 1.269 |
11.5 | Rechnungsabgrenzungsposten | 25.714.564,89 | 35.613 |
11.6 | Rückstellungen | 955.546.097,06 | 885.750 |
| a) Zinsenausgleichsrückstellung | 955.466.355,37 | 885.648 |
| b) Sonstige Rückstellungen | 79.741,69 | 103 |
| Summe der Passiva | 27.359.446.716,44 | 26.695.143 |
| Posten unter der Bilanz | | |
1 | Kreditrisiken | 4.248.786.615,25 | 3.623.518 |
2 | Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der VO (EU) Nr. 575/2013 | 672.034.748,72 | 638.694 |
3 | Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 der VO (EU) Nr. 575/2013 | 549.180.512,13 | 547.616 |
| Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 Abs 1 lit a der VO (EU) Nr. 575/2013 - Harte Kernkapitalquote in % | 122,4 % | 116,6 % |
| Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 Abs 1 lit b der VO (EU) Nr. 575/2013 - Kernkapitalquote in % | 122,4 % | 116,6 % |
| Eigenmittelanforderungen gem. Art 92 Abs 1 lit c der VO (EU) Nr. 575/2013 - Gesamtkapitalquote in % | 122,4 % | 116,6 % |
4 | Auslandspassiva | 23.796.552.627,97 | 23.216.202 |
| | | |
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Gewinn- und Verlustrechnung | 2023 | 2022 |
| | Euro | Euro | Tsd. Euro |
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01. | Zinsen und ähnliche Erträge | 868.288.559,20 | 867.814.151,38 | 178.096 |
| abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen aus Geldmarktgeschäften | –1.010,73 | | –2.418 |
| abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen aus Kreditgeschäften | –473.397,09 | | –14.039 |
| abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen aus Wertpapieren | 0,00 | | –4.907 |
| Darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren | 18.266.731,80 | | 5.444 |
02. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –785.673.391,83 | –783.261.973,71 | –152.195 |
| abzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen aus Geldmarktgeschäften | 0,00 | | –4.910 |
| abzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen aus Refinanzierungsgeschäften | 2.411.418,12 | | –57.649 |
I. | Nettozinsertrag | | 84.552.177,67 | 67.096 |
03. | Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | | 15.968.319,67 | 20.283 |
| a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren | 0,00 | | 0 |
| b) Erträge aus Beteiligungen | 2.322.713,86 | | 2.414 |
| c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 13.645.605,81 | | 17.869 |
04. | Provisionserträge | | 34.264.132,72 | 32.007 |
05. | Provisionsaufwendungen | | –3.095.613,44 | –2.580 |
06. | Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften | | –106.532,84 | –49 |
07. | Sonstige betriebliche Erträge | | 15.078.333,64 | 27.134 |
II. | Betriebserträge | | 146.660.817,42 | 143.890 |
08. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | | –81.778.487,45 | –44.878 |
| a) Personalaufwand | –60.175.279,15 | | –26.602 |
| Darunter: aa) Gehälter | –31.988.991,87 | | –32.522 |
| bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | –7.905.238,55 | | –7.502 |
| cc) sonstiger Sozialaufwand | –1.303.583,28 | | –1.077 |
| dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | –6.360.025,77 | | –5.940 |
| ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellungen | –9.839.959,00 | | 19.198 |
| ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen | –2.777.480,68 | | 1.240 |
| b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | –21.603.208,30 | | –18.277 |
09.
| Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände | | –3.271.257,06 | –2.755 |
10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | | –1.293.883,24 | –1.318 |
III. | Betriebsaufwendungen | | –86.343.627,75 | –48.952 |
III. | Betriebsaufwendungen - Übertrag | | –86.343.627,75 | –48.952 |
IV. | Betriebsergebnis | | 60.317.189,67 | 94.938 |
11.
| Wertberichtigungen auf Forderungen und Abschreibungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens | | –243.615,85 | –21.839 |
12.
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Zuschreibungen auf Wertpapieren des Umlaufvermögens | | 1.216.954,37 | 15.180 |
13. | Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (inkl. bereits realisierte Aufwendungen) | | 0,00 | –9.789 |
V. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | | 61.290.528,19 | 78.490 |
14. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | | –11.345.035,45 | –11.738 |
15. | Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen | | –1.072.359,25 | –1.035 |
VI. | Jahresüberschuss | | 48.873.133,49 | 65.717 |
16. | Rücklagenbewegung | | 0,00 | –32.867 |
| Darunter: Dotierung der Haftrücklage | | 0,00 | - |
VII. | Jahresgewinn | | 48.873.133,49 | 32.850 |
17. | Gewinnvortrag | | 11.075,00 | 25 |
VIII. | Bilanzgewinn | | 48.884.208,49 | 32.875 |
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Oesterreichische Kontrollbank AG - Anhang
Allgemeine Angaben
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 85749b registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Hof 4, 1010 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (www.evi.gv.at) des Bundes sowie auf der OeKB-Website (www.oekb.at) veröffentlicht.
Der Vorstand der Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2023 nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung des Bankwesengesetzes (BWG), der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013) sowie des Aktiengesetzes (AktG), in der jeweils gültigen Fassung, aufgestellt.
Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a UGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen und bei den Vermögenswerten und Schulden der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das abgeschlossene Geschäftsjahr entsprach dem Kalenderjahr.
Die OeKB erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS und veröffentlicht diesen auf der OeKB-Website (www.oekb.at).
Die Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013) erfolgt im Offenlegungsbericht. Angaben dazu finden sich auf der OeKB-Website (www.oekb.at).
Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahrens
Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)
Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, namens des Bundes Haftungen für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten Bestand der Rechte von Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Diesen Rechtsgeschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infrastruktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von österreichischem Interesse ist.
Der Bundesminister für Finanzen ist gemäß § 1 Abs 2 AusfFG ferner ermächtigt, Haftungen für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und der Vertragswährung zu übernehmen (Kursrisiko). Neben der Übernahme von Haftungen für Exportforderungen können gemäß § 1 Abs 3 AusfFG auch Garantien für Kredite aus Umschuldungen gewährt werden, sofern diesen Umschuldungen bereits garantierte Forderungen zugrunde liegen. Weiters ist der Bundesminister für Finanzen gemäß § 2a AusfFG ermächtigt, namens des Bundes Rechtsgeschäfte abzuschließen, durch die das Risiko des Gesamtportfolios aus Haftungen verbessert wird. Der Bundesminister für Finanzen ist ferner ermächtigt, Haftungen für Verträge, welche zwischen Kreditunternehmen zum Zweck der Refinanzierung von Darlehens- und Kreditverträgen geschlossen werden, zu übernehmen, sofern für die zugrunde liegenden Darlehens- und Kreditverträge bereits Haftungen gemäß § 1 Abs 1 Z 2 AusfFG übernommen wurden (Verbriefung).
Gemäß § 5 AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt,
- — die banktechnische Behandlung (bankkaufmännische Beurteilung durch Bonitätsprüfung und Bearbeitung) der Ansuchen um Haftungsübernahmen,
- — die Ausfertigung der Haftungsverträge,
- — den Abschluss von Rechtsgeschäften gemäß § 2a AusfFG sowie
- — die Wahrnehmung der Rechte des Bundes aus Haftungsverträgen, ausgenommen deren gerichtliche Geltendmachung,
einem Bevollmächtigten des Bundes nach § 1002ff ABGB zu übertragen. Der Bevollmächtigte muss über die entsprechende Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften in Österreich verfügen sowie eine solide, zuverlässige und kostengünstige Führung des Ausfuhrförderungsverfahrens gewährleisten. Die Bevollmächtigung ist zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem im Einzelnen vertraglich zu regeln. Gemäß § 8a AusfFG bleibt die OeKB bis zum Abschluss eines Bevollmächtigungsvertrages weiterhin Bevollmächtigte des Bundes. Die OeKB erhält für die Bearbeitung der Haftungen nach dem AusfFG ein angemessenes Entgelt, welches im Provisionsertrag erfasst wird.
Gemäß § 7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom Bevollmächtigten des Bundes zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben, das beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist.
Gemäß § 10 AusfFG tritt das Bundesgesetz mit 31. Dezember 2027 außer Kraft. Vor diesem Zeitpunkt übernommene Haftungen bleiben davon unberührt. In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Bestimmungen immer um weitere 5 Jahre verlängert (die letzte Verlängerung erfolgte im Jahr 2022). Gleichzeitig mit dem AusfFG wird auch die Geltungsdauer des AFFG festgesetzt.
Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten (Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)
Gemäß § 1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2028 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß § 5 Abs 1 AusfFG durchgeführt werden. Die Garantien werden übernommen:
- — zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus Kreditoperationen;
- — zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und einer anderen Währung (Kursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen für den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet wird.
Der Bundesminister für Finanzen darf diese Haftungen gemäß § 2 AFFG nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen, wie vor allem:
- — Der jeweils ausstehende Gesamtbetrag der Haftungen darf 40 Mrd. Euro nicht übersteigen.
- — Die Kreditoperation im Einzelfall darf den Betrag (Gegenwert) von 3,3 Mrd. Euro nicht übersteigen.
- — Die Laufzeit der Kreditoperation darf 40 Jahre nicht übersteigen.
- — Die prozentuelle Gesamtbelastung (interner Zinssatz) für den Bund darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes gemäß AFFG sehen ein vom Volumen der aushaftenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges Mindesthaftungsentgelt vor. Die von der OeKB an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß § 1 Abs 2 AFFG stehen im direkten Zusammenhang mit den Refinanzierungskosten des Exportfinanzierungsverfahrens. Daher werden die Haftungsentgelte in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der OeKB
Das EFV wird zur Refinanzierung von Exportkrediten (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechselkredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasinggeschäften heimischer Exporteure) von Kreditinstituten und zur Bedeckung der durch die OeKB durchgeführten Direktfinanzierungen herangezogen. Das Exportfinanzierungsverfahren wird als eigener Rechnungskreis in der OeKB geführt.
Voraussetzung für die Refinanzierung im Rahmen des EFV ist das Vorliegen einer den Bestimmungen des AFFG entsprechenden Haftung für das der Finanzierung zugrunde liegende Rechtsgeschäft oder Recht:
- — Haftung der Republik Österreich gemäß AusfFG,
- — Erfüllung der Voraussetzung für eine Garantie gemäß AusfFG bei Haftung eines Kreditversicherers,
- — Haftung der Austria Wirtschaftsservice GmbH,
- — Haftung einer internationalen Organisation, deren Bonität außer Zweifel steht.
Zusätzlich ist in der Regel die sicherstellungsweise Abtretung der entsprechenden Haftungsansprüche sowie der zugrunde liegenden (Export-)Forderung vorzunehmen.
Das EFV der OeKB steht in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle offen, sofern sie die Bonitätskriterien der OeKB („Hausbankenstatus“) und die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie die Bedingungen für die einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheitengestionierung) erfüllen.
Für die im Rahmen des EFV zur Verfügung gestellten Kredite steht der OeKB ein angemessener Anteil an der Zinsspanne zu. Die nach Abzug der OeKB-Spanne die Refinanzierungskosten übersteigenden Zinserträge aus Finanzierungen (ohne Zinsstützungsvereinbarungen) werden in die Zinsenausgleichsrückstellung eingestellt. Die Verwendung der Zinsenausgleichsrückstellung erfolgt bei entsprechend höheren Refinanzierungskosten im Vergleich zu den Zinserträgen aus den Finanzierungen im EFV.
Für einen gewidmeten Teil der Kredite mit einem festen Zinssatz bestehen Zinsstützungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich (vom 6. Dezember 2018), bei denen von diesen das Zinsänderungsrisiko übernommen wird.
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Um die Bedeutung des Volumens des von der OeKB betriebenen Exportfinanzierungsverfahrens besser zur Geltung zu bringen und gestützt auf § 43 Abs 2 BWG geht die Gliederung der Bilanz über das Formblatt der Anlage 2 hinaus. Die Posten der Bilanz im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren werden gesondert dargestellt. Zusätzlich werden die Anhangangaben zwischen eigener Vermögensrechnung und Exportfinanzierungsverfahren unterschieden und in der bilanziellen Reihenfolge strukturiert.
In der Gewinn- und Verlustrechnung geht gestützt auf § 43 Abs 2 BWG die Gliederung ebenfalls über das Formblatt der Anlage 2 hinaus. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Nettozinsertrag um die Posten der negativen Zinsen ergänzt. Der Ausweis der Stabilitätsabgabe erfolgt im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen.
Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten der eigenen Vermögensrechnung
- — Guthaben bei Zentralnotenbanken werden mit dem Nennwert bilanziert.
- — Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips (§ 204 UGB) bewertet. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine Abschreibung weggefallen sind. Für Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, wird vom Wahlrecht (§ 56 BWG) der zeitanteiligen Abschreibung von über dem Rückzahlungsbetrag liegenden Anschaffungskosten Gebrauch gemacht. Die zeitanteilige Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag wird ebenfalls in Anspruch genommen.
- — Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 206 UGB) wie Umlaufvermögen bewertet. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine Abschreibung weggefallen sind. Bei Wertpapierfonds werden laufende Erträge dann realisiert, wenn der zugrundeliegende Anspruch so gut wie sicher entstanden ist. In diesem Fall werden die laufenden Erträge im Fonds ertragswirksam erfasst, indem der Buchwert des Investmentfonds in Form einer Aufstockung der Anschaffungskosten erhöht wird, gegebenenfalls auch über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus.
- — Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
- — Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von dauerhaften Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
- — Immaterielle Vermögensgegenstände (EDV-Software und Lizenzen) werden in der Bilanz angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden als Aufwand erfasst.
- — Sachanlagen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Adaptierung gemieteter Räumlichkeiten, EDV-Hardware und sonstige Anlagen) werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 1.000 Euro, 2022: 800 Euro) werden großteils im Aufwand verbucht und nur in ausgewählten Fällen aktiviert und im Jahr der Aktivierung sofort abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer der wesentlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens der laufenden und der Vergleichsperiode betragen:
- – Gebäude: 40 Jahre
- – Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4 bis 10 Jahre
- – EDV-Investitionen: 3 bis 5 Jahre
- — Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
- — Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie Rückstellungen für Abfertigungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit Credit Method“) nach IAS 19 ermittelt. Zinsaufwendungen betreffend Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie die Auswirkungen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst. Der Diskontierungszinssatz für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wird vom Versicherungsmathematiker aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmensanleihen hoher Bonität abgeleitet. Als Grundlage für die Berechnung dienen:
- – ein Diskontierungszinssatz von 3,24 % (2022: 3,75 %), ein Gehaltstrend von 3,70 % (2022: 3,70 %) sowie ein Pensionstrend von 3,20 % (2022: 3,20 %),
- – ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Frauen (schrittweise bis 2033) und Männer (2022: 65 Jahre),
- – die Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P sowie
- – einer Fluktuation von Null (aufgrund eigener statistischer Erfahrungswerte).
- — In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag nach bestmöglicher Schätzung erfasst. Rückstellungen wurden in Vorperioden gem. § 198 Abs 8 Z 2 UGB für EDV-Projekte und Instandhaltungsaufwendungen gebildet. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungsbetrag wesentlich ist, abgezinst.
- — Fremdwährungspositionen werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
- — Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des für die Jahre der Verwendung gültigen Körperschaftsteuersatzes von 23 % gebildet (Vorjahr: 24 % für Geschäftsjahr 2023 bzw. 23 % für Geschäftsjahre ab 2024). Dabei werden keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.
- — Abzugrenzende Zinsen werden im jeweiligen zinstragenden Bilanzposten angesetzt.
Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung (Exportfinanzierungsverfahren)
- — Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips (§ 204 UGB) bewertet. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine Abschreibung weggefallen sind. Für Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, wird vom Wahlrecht (§ 56 BWG) der zeitanteiligen Abschreibung von über dem Rückzahlungsbetrag liegenden Anschaffungskosten Gebrauch gemacht. Die zeitanteilige Zuschreibungsmöglichkeit auf den höheren Rückzahlungsbetrag wird ebenfalls in Anspruch genommen.
- — Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 206 UGB) bewertet. Zuschreibungen (maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine Abschreibung weggefallen sind. Bei Wertpapierfonds werden laufende Erträge dann realisiert, wenn der zugrundeliegende Anspruch so gut wie sicher entstanden ist. In diesem Fall werden die laufenden Erträge im Fonds ertragswirksam erfasst, indem der Buchwert des Investmentfonds in Form einer Aufstockung der Anschaffungskosten erhöht wird, gegebenenfalls auch über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus.
- — Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern werden unter Berücksichtigung von allfälligen Sicherheiten Einzelwertberichtigungen gebildet. Vereinzelt wurden bei Forderungen an Kreditinstitute zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) abgeschlossen (= Asset Swaps).
- — Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für den überwiegenden Teil der verbrieften Verbindlichkeiten bestehen Garantien gemäß § 1 Abs 2 a und b AFFG. Außerdem wurden zur Absicherung des Zinsänderungs- und Währungsrisikos derivative Finanzinstrumente abgeschlossen.
- — Die Emissionskosten werden sofort aufwandswirksam verrechnet, Agio und Disagio für Emissionen werden abgegrenzt und auf die Laufzeit verteilt.
- — Derivative Finanzinstrumente, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme stehen, werden als Bewertungseinheit bilanziert, daher wird deren beizulegender Zeitwert nicht im Jahresabschluss erfasst, da aus den Grundgeschäften gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen werden erfolgsmäßig abgegrenzt.
- — In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag nach bestmöglicher Schätzung erfasst Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungsbetrag wesentlich ist, abgezinst.
Die Zinsenausgleichsrückstellung ist Teil des auf dem AFFG basierenden Exportfinanzierungsverfahrens und wird in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Diese Rückstellung dient der Stützung der Zinsen für Kredite aus der Exportfinanzierung, für die das EFV der OeKB das Zinsänderungsrisiko trägt, sowie der Vorsorge für das Zinsänderungsrisiko aus der Refinanzierung des EFV. Die OeKB erhielt vom Bundesministerium für Finanzen den von ihr akzeptierten Auftrag, die aus dem EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto rückzustellen, um sie bei Bedarf ausschließlich für Ausgleichsmechanismen im EFV zu verwenden. Die Finanzbehörde hat mit Schreiben vom 7. Mai 1968 die Bildung eines besonderen Zinsenausgleichskontos als Rückstellung bzw. als abzugsfähigen Schuldposten (§ 64 Bewertungsgesetz) anerkannt.
Die Dotierung erfolgt durch den Überschuss aus Zinserträgen (nach Abzug des Zinsanteils der OeKB) aus Finanzierungen ohne Stützungsvereinbarung und den entsprechenden Refinanzierungsaufwendungen. Im Falle eines Fehlbetrages wird diese Rückstellung widmungsgemäß verwendet. - — Fremdwährungspositionen werden grundsätzlich zum Devisen-Mittelkurs bewertet. Die Bewertung erfolgt zum garantierten Kurs, wenn eine Kursgarantie der Republik Österreich nach dem § 1 Abs 2 b AFFG vorliegt.
- — Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des für die Jahre der Verwendung gültigen Körperschaftsteuersatzes von 23 % gebildet (Vorjahr: 24 % für Geschäftsjahr 2023 bzw. 23 % für Geschäftsjahre ab 2024). Die latenten Steuern der Exportfinanzierung werden gemeinsam mit den latenten Steuern der eigenen Vermögensrechnung ausgewiesen.
Erläuterung der Bilanz
Eigene Vermögensrechnung | | | | |
| Ende 2023 | Ende 2022 | Veränderung |
| Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | in % |
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Aktiva | | | | |
Guthaben bei Zentralnotenbanken | 486.038.526,79 | 295.546 | 190.493 | 64,5 % |
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 81.090.631,37 | 69.732 | 11.359 | 16,3 % |
Forderungen an | | | | |
Kreditinstitute | 459.984.074,43 | 560.874 | –100.890 | –18,0 % |
Kunden | 7.487.065,94 | 1.386 | 6.101 | 440,3 % |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 548.526.523,23 | 452.575 | 95.951 | 21,2 % |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 130 | –130 | –100,0 % |
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 81.797.224,61 | 81.797 | - | - |
Anlagevermögen | 13.011.521,98 | 12.547 | 464 | 3,7 % |
Sonstige Vermögensgegenstände | 10.398.836,57 | 10.249 | 149 | 1,5 % |
Rechnungsabgrenzungsposten | 3.610.013,47 | 3.077 | 533 | 17,3 % |
Aktive latente Steuern | 59.438.117,79 | 56.014 | 3.424 | 6,1 % |
Eigene Vermögensrechnung | 1.751.382.536,18 | 1.543.928 | 207.455 | 13,4 % |
Passiva | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber | | | | |
Kreditinstituten | 351.798.749,43 | 260.407 | 91.392 | 35,1 % |
Kunden (Sonstige) | 503.910.632,41 | 417.994 | 85.917 | 20,6 % |
Rückstellungen | 145.700.318,83 | 134.594 | 11.107 | 8,3 % |
Sonstige Verbindlichkeiten | 12.748.681,48 | 9.684 | 3.065 | 31,7 % |
Rechnungsabgrenzungsposten | 13.729.204,82 | 13.764 | –35 | –0,3 % |
Eigenkapital | 723.494.949,21 | 707.485 | 16.010 | 2,3 % |
Davon Bilanzgewinn | 48.884.208,49 | 32.875 | 16.010 | 48,7 % |
Eigene Vermögensrechnung | 1.751.382.536,18 | 1.543.928 | 207.455 | 13,4 % |
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Das Guthaben bei Zentralnotenbanken dient zur Absicherung der Mindestreserve und als Liquiditätsvorsorge im EFV. Der höhere Stand zum Jahresende ergab sich zum überwiegenden Teil aus höheren Cash-Collateral Hinterlegungen für derivative Finanzinstrumente und höheren Einlagen auf dem Kautionskonto für das Energie- und Wertpapier-Clearing bei der OeKB.
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 81.090.631,37 | 81.482.244,54 | 71.351 | 69.580 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 548.526.523,23 | 551.498.339,65 | 450.956 | 440.737 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 0,00 | 130 | 130 |
Veranlagungsportfolio | 629.617.154,60 | 632.980.584,19 | 522.437 | 510.447 |
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Die OeKB hielt zu keiner Zeit Handelsbestände und führt daher kein Handelsbuch.
Aus den Wertpapieren des Anlagevermögens ergeben sich folgende stille Reserven bzw. stille Lasten:
Stille Reserven und Stille Lasten | | | | | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Stille Reserven/ Lasten | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Stille Reserven/ Lasten |
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Veranlagungsportfolio mit stillen Reserven | 384.697.474,50 | 392.051.372,14 | 7.353.897,64 | 62.697 | 63.121 | 424 |
Veranlagungsportfolio mit stillen Lasten | 244.919.680,10 | 240.929.212,05 | –3.990.468,05 | 459.610 | 447.196 | –12.414 |
Summe | 629.617.154,60 | 632.980.584,19 | 3.363.429,59 | 522.307 | 510.317 | –11.990 |
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Die stillen Lasten resultieren im Wesentlichen aus fix verzinsten Wertpapieren, bei welchen der beizulegende Zeitwert aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus gesunken ist. Wertpapiere mit stillen Lasten werden monatlich im Hinblick auf das Kreditrisiko überprüft. Auf Basis dieser Analysen war eine außerplanmäßige Abschreibung nicht erforderlich, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
Der Unterschiedsbetrag der Wertpapiere des Anlagevermögens gem. § 56 Abs 2 BWG (Differenz zwischen dem höheren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 771.664,30 Euro (2022: 933 Tsd. Euro), jener gem. § 56 Abs 3 BWG (Differenz zwischen niedrigeren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 30.401.702,99 Euro (2022: 33.144 Tsd. Euro).
Vom Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird im Jahr 2024 ein Nominalbetrag von 55.700.000,00 Euro fällig (2022: 59.089 Tsd. Euro fällig im Jahr 2023).
Angabe gemäß § 64 Abs 1 Z 10 und 11 BWG: Die Schuldtitel öffentlicher Stellen sowie die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert.
Die Forderungen an Kreditinstitute betrafen im Wesentlichen Forderungen aus der Verrechnung der Liquidität der OeKB mit dem Rechnungskreis des Exportfinanzierungsverfahren (2023: 445.513.483,15 Euro; 2022: 527.005 Tsd. Euro) und Geldkonten bei inländischen und ausländischen Kreditinstituten.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Täglich fällig | 9.587.003,86 | 28.968 |
Bis drei Monate | 445.513.483,15 | 527.005 |
Mehr als fünf Jahre | 4.883.587,42 | 4.901 |
Forderungen an Kreditinstitute | 459.984.074,43 | 560.874 |
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Im Bilanzposten waren Vermögensgegenstände nachrangiger Art in Höhe von 4.883.587,42 Euro (2022: 4.901 Tsd. Euro) enthalten.
Die Forderungen an Kunden betrafen im Wesentlichen hinterlegte Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Energieclearing.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Täglich fällig | 6.519.354,27 | 53 |
Bis drei Monate | 350.437,83 | 160 |
Mehr als drei Monate bis ein Jahr | 162.569,17 | 312 |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 429.888,67 | 749 |
Mehr als fünf Jahre | 24.816,00 | 112 |
Forderungen an Kunden | 7.487.065,94 | 1.386 |
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Darstellung des Anteilsbesitzes | | | | | | | |
| | Beteiligung | | Wirtschaftliche Verhältnisse | | |
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Name und Sitz | BWG-Kategorie1 | Direkt | Indirekt | Anteil am Kapital in % | Letzter vorliegender Jahresabschluss zum 31.12. | Bilanzsumme gemäß UGB Tsd. Euro | Eigenkapital gemäß § 224(3)UGB Tsd. Euro | Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Tsd. Euro |
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Anteile an verbundenen Unternehmen | | | | | |
Verbundene Unternehmen | | | | | | | | |
Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien | KI | x | | 100,00 % | 2023 | 1.400.765 | 62.929 | 4.200 |
OeKB CSD GmbH, Wien | KI | x | | 100,00 % | 2023 | 60.527 | 37.642 | 9.177 |
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien | KI | x | | 68,75 % | 2023 | 1.252.653 | 51.334 | 4.597 |
OeKB Business Services GmbH, Wien | SO | x | | 100,00 % | 2023 | 593 | 567 | 67 |
OeKB Zentraleuropa Holding GmbH, Wien | SO | x | | 100,00 % | 2023 | 4.465 | 4.444 | 93 |
Assoziierte Unternehmen | | | | | | | | |
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien 2 | SO | x | | 51,00 % | 2023 | 94.690 | 94.634 | 10.964 |
Acredia Versicherung AG, Wien | SO | | x | 51,00 % | 2023 | 157.422 | 97.602 | 12.741 |
Acredia Services GmbH, Wien | SO | | x | 51,00 % | 2023 | 11.823 | 9.688 | 2.624 |
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien | SO | x | | 50,00 % | 2023 | 145.403 | 14.979 | 2.981 |
Beteiligungen | | | | | | | | |
AGCS Gas Clearing and Settlement AG, Wien | SO | x | | 20,00 % | 2022 | 311.971 | 3.666 | 33 |
APCS Power Clearing and Settlement AG, Wien | SO | x | | 17,00 % | 2022 | 215.397 | 3.435 | 366 |
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH, Wien | SO | x | | 18,50 % | 2022 | 4.604 | 3.043 | 2.243 |
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Wien | SO | x | | 12,60 % | 2022 | 1.152.643 | 6.050 | 1.004 |
EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG, Wien | SO | x | | 8,06 % | 2022 | 2.623 | 1.760 | –408 |
Wiener Börse AG, Wien | SO | x | | 6,60 % | 2022 | 193.519 | 178.614 | 34.583 |
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien | SO | x | | 1,00 % | 2022 | 1.105 | 100 | - |
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1 KI = Kreditinstitut, SO = Sonstiges Unternehmen
2 Gemeinschaftsunternehmen
Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.
Der im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Zentralverwahrer gemäß CSD-Regulation von der OeKB CSD GmbH vorgelegte Sanierungsplan sieht nach Prüfung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung von bis zu 5.200.000,00 Euro durch die OeKB vor, befristet bis 31.12.2024.
Anlagenspiegel 2023 - Anschaffungskosten | | | |
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Euro | 1.1.2023 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2023 |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 72.527.043,18 | 21.961.785,59 | 0,00 | –11.495.526,08 | 82.993.302,69 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 470.381.029,20 | 137.775.532,20 | 0,00 | –50.072.087,43 | 558.084.473,97 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Schuldverschreibungen, Aktien und Wertpapiere | 542.908.072,38 | 159.737.317,79 | 0,00 | –61.567.613,51 | 641.077.776,66 |
Beteiligungen | 7.980.031,43 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.980.031,43 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 73.880.193,17 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 73.880.193,17 |
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 81.860.224,60 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 81.860.224,60 |
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 9.842.891,60 | 78.017,06 | 892.743,96 | –15.500,00 | 10.798.152,62 |
Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen) | 1.078.612,59 | 498.511,37 | –892.743,96 | 0,00 | 684.380,00 |
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 10.921.504,19 | 576.528,43 | 0,00 | –15.500,00 | 11.482.532,62 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 90.181.466,88 | 2.839.689,85 | 0,00 | –290.350,71 | 92.730.806,02 |
Geringwertige Vermögensgegenstände | 0,00 | 326.872,59 | 0,00 | –326.872,59 | 0,00 |
Sachanlagen | 90.181.466,88 | 3.166.562,44 | 0,00 | –617.223,30 | 92.730.806,02 |
Summe | 725.871.268,05 | 163.480.408,66 | 0,00 | –62.200.336,81 | 827.151.339,90 |
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Anlagenspiegel 2023 - Abschreibungen | | | |
| | | | | |
Euro | 1.1.2023 | Zugänge | Zuschrei-bungen | Abgänge | 31.12.2023 |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 2.795.470,24 | 0,00 | –884.613,85 | –8.185,07 | 1.902.671,32 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 17.805.945,29 | 0,00 | –7.887.980,27 | –360.014,28 | 9.557.950,74 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Schuldverschreibungen, Aktien und Wertpapiere | 20.601.415,53 | 0,00 | –8.772.594,12 | –368.199,35 | 11.460.622,06 |
Beteiligungen | 63.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 63.000,00 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 63.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 63.000,00 |
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 7.870.899,60 | 1.051.141,02 | 0,00 | –15.500,00 | 8.906.540,62 |
Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 7.870.899,60 | 1.051.141,02 | 0,00 | –15.500,00 | 8.906.540,62 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 80.684.755,30 | 1.893.243,45 | 0,00 | –282.722,71 | 82.295.276,04 |
Geringwertige Vermögensgegenstände | 0,00 | 326.872,59 | 0,00 | –326.872,59 | 0,00 |
Sachanlagen | 80.684.755,30 | 2.220.116,04 | 0,00 | –609.595,30 | 82.295.276,04 |
Summe | 109.220.070,43 | 3.271.257,06 | –8.772.594,12 | –993.294,65 | 102.725.438,72 |
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Anlagenspiegel 2023 - Buchwert | | |
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Euro | 1.1.2023 | 31.12.2023 |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 69.731.572,94 | 81.090.631,37 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 452.575.083,91 | 548.526.523,23 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 0,00 |
Schuldverschreibungen, Aktien und Wertpapiere | 522.306.656,85 | 629.617.154,60 |
Beteiligungen | 7.917.031,43 | 7.917.031,43 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 73.880.193,17 | 73.880.193,17 |
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 81.797.224,60 | 81.797.224,60 |
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 1.971.992,00 | 1.891.612,00 |
Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen) | 1.078.612,59 | 684.380,00 |
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 3.050.604,59 | 2.575.992,00 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.496.711,58 | 10.435.529,98 |
Sachanlagen | 9.496.711,58 | 10.435.529,98 |
Summe | 616.651.197,62 | 724.425.901,18 |
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Die Sachanlagen inkludierten Grundstücke in Höhe von 4.398.853,90 Euro (2022: 4.399 Tsd. Euro).
Die Positionen Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten enthielten überwiegend Abgrenzungsposten aus dem Zahlungsverkehr in Höhe von 10.199.315,65 Euro (2022: 9.260 Tsd. Euro), unter anderem auch gegen verbundene Unternehmen und sonstige Forderungen in Höhe von 162.164,51 Euro (2022: 976 Tsd. Euro). Von den Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 14.008.850,04 Euro (2022: 13.326 Tsd. Euro) werden 12.082.899,16 Euro (2022: 11.711 Tsd. Euro) nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung |
| Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro |
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Beteiligungen | 45.000,00 | 54 | –9 |
Rückstellung für Abfertigungen | 8.563.200,00 | 8.079 | 484 |
Rückstellung für Pensionen | 49.506.070,00 | 42.329 | 7.178 |
Sonstige Rückstellungen | 9.219.057,98 | 15.506 | –6.287 |
Stand OeKB | 67.333.327,98 | 65.968 | 1.365 |
Zinsenausgleichsrückstellung | 191.093.271,07 | 177.130 | 13.964 |
Stand Exportfinanzierungsverfahren | 191.093.271,07 | 177.130 | 13.964 |
Gesamtdifferenzen | 258.426.599,05 | 243.098 | 15.329 |
Daraus resultierende latente Steuern | 59.438.117,79 | 56.014 | 3.424 |
Davon dem Ergebnis der OeKB zurechenbar | 15.486.665,44 | 15.275 | 212 |
Davon dem Ergebnis des Exportfinanzierungsverfahrens zurechenbar | 43.951.452,35 | 40.740 | 3.212 |
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Das Steuerergebnis des Exportfinanzierungsverfahrens (2023: Steueraufwand 3.211.654,08 Euro; 2022: Steuerertrag 7.418 Tsd. Euro) wurde im Exportfinanzierungsverfahren erfasst und beeinflusste nicht die Gewinn- und Verlustrechnung der OeKB.
Weitere Angaben zum Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) siehe Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung – Steuern vom Einkommen und Ertrag.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden aus bei der OeKB geführten Geld- und Kautionskonten (täglich fällig).
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Täglich fällig | 351.798.749,43 | 260.407 |
Bis drei Monate | 0,00 | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 351.798.749,43 | 260.407 |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten im Wesentlichen Geld- und Kautionskonten für das Wertpapier- und Energieclearing. Der Anstieg ist auf einen erhöhten Bedarf der Kautionshinterlegung zurückzuführen.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthielten Zahlungsverkehrsposten in Höhe von 5.981.886,31 Euro (2022: 4.830 Tsd. Euro), die zu Beginn des Folgejahres ausgeglichen wurden, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften 834.393,50 Euro (2022: 771 Tsd. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.327.387,60 Euro (2022: 1.319 Tsd. Euro). Aus dem Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten werden 12.748.681,48 Euro (2022: 9.684 Tsd. Euro) nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten blieben mit 13.729.204,82 Euro (2022: 13.764 Tsd. Euro) auf Vorjahresniveau.
Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich insgesamt auf 19.524.651,29 Euro (2022: 24.947 Tsd. Euro) und teilten sich wie folgt auf:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung | 429.580,00 | 351 |
Prämien, Tantiemen | 5.503.144,47 | 5.481 |
Nicht verbrauchte Urlaube und Zeitguthaben | 1.965.900,82 | 2.019 |
Sonstige Personalrückstellungen | 461.919,27 | 223 |
Software-Projekte | 1.281.849,30 | 963 |
Aufwandsrückstellung | 8.960.000,00 | 15.247 |
Übrige Rückstellungen | 922.257,43 | 662 |
Sonstige Rückstellungen | 19.524.651,29 | 24.947 |
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Für Maßnahmen im Zusammenhang mit IT-Projekten zu Cyber Security und Instandhaltungsaufwendungen wurde im Geschäftsjahr die Aufwandsrückstellung in Höhe von 6.030.986,06 Euro verwendet und 256.013,94 Euro wurden aufgelöst. Der restliche Rückstellungsbetrag wird über die nächsten zwei Jahre im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen für IT-Projekte zu Cyber Security und Instandhaltungsaufwendungen verwendet werden.
Angaben zum Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von 130.000.000,00 Euro (2022: 130.000 Tsd. Euro) war in 880.000 Stückaktien zerlegt. Diese vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden Sammelurkunden dargestellt.
Die gebundenen Kapitalrücklagen betrugen unverändert 3.347.629,63 Euro.
Die anderen Rücklagen wurden im Geschäftsjahr nicht erhöht (2022: 32.867 Tsd. Euro). Die Gewinnrücklagen betrugen zum Stichtag 514.028.111,09 Euro (2022: 514.028 Tsd. Euro). Die Haftrücklage betrug zum Stichtag 27.235.000,00 Euro (2022: 27.235 Tsd. Euro).
Gewinnverteilung
Der Vorstand wird die Ausschüttung einer Dividende von bis zu 55,00 Euro je Aktie (880.000 Stk.) des Bilanzgewinnes 2023 empfehlen. Das ergibt eine maximale Ausschüttung von 48.400.000,00 Mio. Euro. Weiters sollen bis maximal 150.000,00 Euro als Tantieme an den Aufsichtsrat zur Auszahlung gebracht werden. Der Beschluss über die Gewinnverwendung soll in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2024 erfolgen. Die Entscheidung und die Beschlussfassung werden von den Kapitalanforderungen und den fortdauernden strategischen Überlegungen abhängen. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
In der Hauptversammlung, welche über die Gewinnverwendung 2022 entschieden hat, wurde eine Vergütung einer Tantieme an den Aufsichtsrat in Höhe von 145.151,00 Euro sowie eine Ausschüttung an die Anteilsinhaber in Höhe von 32.718.400,00 Euro (37,18 Euro pro Aktie – 880.000 Stk.) beschlossen. Der Restbetrag in Höhe von 11.075,00 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Exportfinanzierung
| Ende 2023 | Ende 2022 | Veränderung |
| Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | in % |
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Aktiva | | | | |
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 1.338.065.441,00 | 1.432.347 | –94.282 | –6,6 % |
Forderungen an | | | | |
Kreditinstitute (Sonstige) | 23.558.523.908,81 | 23.325.795 | 232.729 | 1,0 % |
Kunden | 456.003.394,27 | 82.029 | 373.975 | 455,9 % |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 177.880.466,17 | 224.398 | –46.517 | –20,7 % |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 19.712.995,26 | 63.541 | –43.828 | –69,0 % |
Rechnungsabgrenzungsposten | 57.877.974,75 | 23.106 | 34.772 | 150,5 % |
Exportfinanzierung | 25.608.064.180,26 | 25.151.216 | 456.849 | 1,8 % |
Passiva | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber | | | | |
Kreditinstituten | 691.641.035,31 | 849.051 | –157.410 | –18,5 % |
Kunden | 526.474.060,92 | 601.880 | –75.406 | –12,5 % |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 23.408.572.628,21 | 22.777.653 | 630.920 | 2,8 % |
Sonstige Verbindlichkeiten | 115.793,87 | 1.269 | –1.153 | –90,9 % |
Rechnungsabgrenzungsposten | 25.714.564,89 | 35.613 | –9.899 | –27,8 % |
Rückstellungen | 955.546.097,06 | 885.750 | 69.796 | 7,9 % |
Exportfinanzierung | 25.608.064.180,26 | 25.151.216 | 456.849 | 1,8 % |
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Im Vorjahr waren Collaterals gegenüber eines zentralen Clearing-Partners für derivative Finanzinstrumente in Höhe von 0,6 Mrd. Euro unter den Forderungen an Kreditinstituten ausgewiesen sowie in Höhe von 0,1 Mrd. Euro unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diese wurden 2023 zu den Forderungen an Kunden bzw. Verbindlichkeiten an Kunden umgegliedert, da es sich bei dem Derivatpartner nicht um ein Kreditinstitut handelt.
In den Aktivposten waren keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art enthalten.
| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen | 1.334.055.133,52 | 1.276.858.877,81 | 1.433.599 | 1.331.217 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere * | 177.978.826,96 | 173.204.416,69 | 225.270 | 215.859 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 19.712.995,26 | 19.712.995,26 | 63.541 | 63.541 |
Liquiditätsportfolio EFV | 1.531.746.955,74 | 1.469.776.289,76 | 1.722.410 | 1.610.616 |
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* Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos Zinsswaps (= Asset Swaps) abgeschlossen und stehen mit diesen in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme (Bewertungseinheit). Dem Unterscheidungsbetrag von beizulegendem Zeitwert und Buchwert in Höhe von 4.774.410,27 Euro (2022: 9.410 Tsd. Euro) stehen aus den Swap-Vereinbarungen passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Up-Front-Zahlungen in Höhe von 2.601.394,77 Euro (2022: 4.455 Tsd. Euro) gegenüber.
Aus den Wertpapieren des Anlagevermögens ergeben sich stille Lasten von 68.277.648,99 Euro (2022: 111.793 Tsd. Euro). Die stillen Lasten resultieren im Wesentlichen aus fix verzinsten Wertpapieren, bei welchen der beizulegende Zeitwert aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus gesunken ist. Den stillen Lasten stehen beizulegende Zeitwerte der zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Zinssatzswaps gegenüber. Wertpapiere mit stillen Lasten werden monatlich im Hinblick auf das Kreditrisiko überprüft. Auf Basis dieser Analysen war eine außerplanmäßige Abschreibung nicht erforderlich, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
Der Unterschiedsbetrag der Wertpapiere des Anlagevermögens gem. § 56 Abs 2 BWG (Differenz zwischen dem höheren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 21.615.734,48 Euro (2022: 30.634 Tsd. Euro, jener gem. § 56 Abs 3 BWG (Differenz zwischen niedrigeren Buchwert und dem Rückzahlungsbetrag) beträgt 17.357.558,95 Euro (2022: 420 Tsd. Euro).
Vom Bestand der Schuldtitel, der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird im Jahr 2024 ein Nominalbetrag von 350.000.000,00 Euro fällig (2022: 258.847 Tsd. Euro fällig im Jahr 2023).
Zu den einzelnen Wertpapierkategorien ist im Sinne von § 64 Abs 1 Z 10 und 11 BWG zu berichten: Die Schuldtitel öffentlicher Stellen, die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert.
Anlagenspiegel Wertpapiere im EFV 2023 - Anschaffungskosten | | |
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Euro | 1.1.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 1.464.235.996,72 | 127.139.902,81 | 216.906.426,72 | 1.374.469.472,81 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 236.208.700,77 | 842.432,19 | 48.559.829,27 | 188.491.303,69 |
Summe | 1.700.444.697,49 | 127.982.335,00 | 265.466.255,99 | 1.562.960.776,50 |
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Anlagenspiegel Wertpapiere im EFV 2023 - Abschreibungen | | | |
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Euro | 1.1.2023 | Zugänge | Zuschreibungen | Abgänge | 31.12.2023 |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 30.636.714,24 | 0,00 | 6.411.175,05 | 3.366.450,00 | 40.414.339,29 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 10.938.978,89 | 0,00 | 1.786.497,84 | –2.213.000,00 | 10.512.476,73 |
Summe | 41.575.693,13 | 0,00 | 8.197.672,89 | 1.153.450,00 | 50.926.816,02 |
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Anlagenspiegel Wertpapiere im EFV 2023 - Buchwert * | | |
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Euro | 1.1.2023 | 31.12.2023 |
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Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 1.433.599.282,48 | 1.334.055.133,52 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 225.269.721,88 | 177.978.826,96 |
Summe | 1.658.869.004,36 | 1.512.033.960,48 |
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* Wert inkl. abgegrenzter Wertpapierzinsen, exklusive Zinsabgrenzung der Absicherungsderivate
Forderungen an Kreditinstitute setzten sich zum überwiegenden Teil aus Krediten, für die Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich bestehen, zusammen. Im Exportfinanzierungsverfahren wurden rund 5.350 Kredite (2022: rund 5.460 Kredite) mit einem Kreditvolumen in Höhe von 22.156.174.504,38 Euro (2022: 22.080.859 Tsd. Euro) betreut. Der aushaftende Stand im Zusammenhang mit dem Sonder-KRR, welcher 2020 als COVID-19-Hilfsprogramm gemeinsam mit dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde, betrug zum Stichtag 30.977.865,34 Euro (2022: 609.732 Tsd. Euro) und wurde im Posten Forderungen an Kreditinstitute erfasst.
Weiters bestanden aus Collateral-Vereinbarungen (täglich fällig) Forderungen in Höhe von 1.365.645.086,56 Euro (2022: 1.203.267 Tsd. Euro). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen aus Währungsswaps abgeschlossen.
Die Forderungen aus Terminvorlagen in Höhe von 36.704.317,87 Euro (2022: 41.670 Tsd. Euro) stehen im Zusammenhang mit der Liquiditätsvorsorge im EFV, welche als Guthaben bei Zentralnotenbanken im Rechnungskreis der Eigenen Vermögensrechnung dargestellt ist.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Täglich fällig | 1.371.240.883,43 | 1.206.834 |
Bis drei Monate | 976.053.731,05 | 158.465 |
Mehr als drei Monate bis ein Jahr | 7.709.572.374,15 | 8.282.152 |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 9.495.827.110,99 | 10.083.849 |
Mehr als fünf Jahre | 4.005.829.809,19 | 3.552.826 |
Forderungen an Kreditinstitute | 23.558.523.908,81 | 23.284.125 |
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Forderungen an Kunden beinhalteten überwiegend Guthaben aus Collateral-Vereinbarungen (täglich fällig) sowie Umschuldungskredite an öffentliche Stellen, für die Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich bestanden.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Täglich fällig | 392.567.345,92 | 2.723 |
Bis drei Monate | 4.411.192,48 | 598 |
Mehr als drei Monate bis ein Jahr | 9.219.538,57 | 6.989 |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 24.220.912,89 | 39.156 |
Mehr als fünf Jahre | 25.584.404,41 | 32.563 |
Forderungen an Kunden | 456.003.394,27 | 82.029 |
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Die Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere beinhalteten im Vorjahr einen Investmentfonds zur USD-Liquiditätssteuerung. Dieser Investmentfonds veranlagte ausschließlich in hoch liquide amerikanische Staatsanleihen. In diesem Fonds waren Investments ohne Ausgabeaufschläge und Rücklösungen täglich möglich.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen bestanden überwiegend aus dem Begebungsdisagio zu verbrieften Verbindlichkeiten und antizipativen Zinsen zu Commercial Paper.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (täglich fällig) bestanden aus Collateral Vereinbarungen (ohne AFFG-Garantie). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen entstehender Kreditexposures abgeschlossen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten bestanden überwiegend aus der Verrechnung der Liquidität sowie der latenten Steuern des Rechnungskreises des Exportfinanzierungsverfahrens mit der OeKB (2023: 482.217.801,02 Euro; 2022: 568.675 Tsd. Euro) und Geldmarkt- und Repogeschäften mit inländischen und ausländischen Kreditinstituten.
Gemäß § 50(4) BWG betrug der Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände 279.569.232,02 Euro (2022: 151.239 Tsd. Euro).
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Täglich fällig | 0,00 | 130.313 |
Bis drei Monate | 691.641.035,31 | 718.738 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 691.641.035,31 | 849.051 |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalteten überwiegend das bei der OeKB geführte Geldkonto für die Republik Österreich im Zusammenhang mit § 7 AusfFG (siehe auch Allgemeine Angaben – Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahren).
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG inkl. täglich fällig in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Täglich fällig | 497.501.587,52 | 573.903 |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 28.972.473,40 | 27.976 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 526.474.060,92 | 601.880 |
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Die verbrieften Verbindlichkeiten sind um 630.920 Tsd. Euro auf 23.408.572.628,21 Euro (2022: 22.777.653 Tsd. Euro) gestiegen. Vom Erfüllungsbetrag wurden im Geschäftsjahr Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG in Höhe von 5.224.826.134,90 Euro (2022: 5.290.920 Tsd. Euro) abgesetzt.
Vom Bilanzposten „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sind im Folgejahr nachstehende Kapitalbeträge fällig:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | Fällig 2024 | Fällig 2023 |
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Begebene Schuldverschreibungen | 3.665.406.736,94 | 5.409.337 |
Andere verbriefte Verbindlichkeiten | 7.754.024.135,93 | 5.674.613 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 11.419.430.872,87 | 11.083.950 |
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Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 9.900.582.867,98 Euro (2022: 8.635.916 Tsd. Euro) wurden zur Sicherheit für verbriefte Verbindlichkeiten gemäß § 64 Abs 1 Z 8 BWG herangezogen. Diese fundierten Bankschuldverschreibungen dienten lediglich als Sicherheit für die Liquiditätsbeschaffung bei der EZB bzw. OeNB und betrugen 7.750.000.000,-- Euro Nominale zum 31. Dezember 2023 (2022: 7.750.000 Tsd. Euro). Die Schuldverschreibungen waren nicht für den Verkauf an Dritte vorgesehen und wurden daher bilanziell nicht erfasst.
Die Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ bestand im Wesentlichen aus Verrechnungsposten im Zusammenhang mit den CIRR (Commercial Interest Reference Rate der OECD)-Stützungsvereinbarungen mit der WKÖ und dem BMF sowie Verrechnungsposten aus Umschuldungskrediten.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Bis drei Monate | 115.793,87 | 1.269 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 115.793,87 | 1.269 |
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Die passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 25.714.564,89 Euro (2022: 35.613 Tsd. Euro) bestanden vor allem aus erhaltenen Up-Front-Zahlungen zu derivativen Finanzinstrumenten für festverzinsliche Wertpapiere (Liquiditätsportfolio) sowie Begebungsagios zu verbrieften Verbindlichkeiten.
Veränderung der Zinsenausgleichsrückstellung | |
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Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Stand zum 1. Jänner | 885.647.788,43 | 963.155 |
Zuweisung | 109.111.073,37 | 3.122 |
Verwendung | –39.292.506,43 | –80.629 |
Stand zum 31. Dezember | 955.466.355,37 | 885.648 |
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Die Zinsenausgleichsrückstellung wurde quartalsweise widmungsgemäß verwendet und dotiert. Im Geschäftsjahr wurden im Exportfinanzierungsverfahren Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen in Höhe von 1.870.140,28 Euro (2022: 436 Tsd. Euro) verrechnet und erhöhten entsprechend die Zinsenausgleichsrückstellung.
Die von der OeKB als Treuhänderin gestionierten Geschäfte, die für die Bank weder ein wirtschaftliches noch ein rechtliches Obligo beinhalteten, waren in der Bilanz in folgenden Positionen erfasst:
Treuhandgeschäfte | | |
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Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Treuhandvermögen | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 0,00 | 478 |
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Treuhandverpflichtungen | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 0,00 | 478 |
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Bei diesen Treuhandgeschäften handelte es sich um Soft Loan-Finanzierungen (zinsgünstige Darlehen mit einer Zinsrate, die unter dem üblichen beizulegenden Zeitwert liegt) für ausgewählte Länder und Projekte. Soft Loan-Finanzierungen wurden gemäß der vom BMF verfolgten österreichischen Soft Loan-Politik zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft im internationalen Wettbewerb eingesetzt. Die Refinanzierung der Kredite erfolgte durch ein Kofinanzierungsabkommen mit der Weltbank. Die Soft Loan-Finanzierungen sind 2023 vertragskonform rückgezahlt worden, ein Neugeschäft wird nicht erwartet.
Derivative Finanzinstrumente
Entsprechend der OeKB-Strategie wurden derivative Finanzinstrumente zur wirtschaftlichen Absicherung eingesetzt, um Zahlungsströme abzusichern und dadurch das Zinsänderungs- oder das Währungsrisiko des Exportfinanzierungsverfahrens auf das in der Risikostrategie definierte Ausmaß zu reduzieren.
Die OeKB verwendete Zinsswaps und Währungsswaps, um zukünftige Zahlungsströme oder das Marktrisiko (Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko) aus bilanziellen Vermögenswerten (Schuldtitel öffentlicher Stellen, Forderungen an Kreditinstitute sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) und Verbindlichkeiten (verbriefte Verbindlichkeiten) einzeln wirtschaftlich abzusichern.
| Nominalbetrag | Beizulegende Zeitwerte Derivate 2023 |
Euro | 31.12.2023 | positiv | negativ |
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Forderungen an Kreditinstitute | 2.216.157.922,73 | | |
Zinsswaps | 2.518.847.169,15 | 148.615.623,87 | 20.552.833,08 |
Währungsswaps | 128.770.863,91 | 5.875.361,32 | 8.841.106,29 |
Schuldtitel öffentlicher Stellen | 1.187.500.000,00 | | |
Zinsswaps | 1.187.500.000,00 | 59.729.547,94 | 5.542.592,64 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 174.535.000,00 | | |
Zinsswaps | 174.535.000,00 | 3.486.380,46 | 1.139.576,65 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 19.733.632.401,62 | | |
Zinsswaps | 18.270.875.944,63 | 193.345.417,46 | 539.104.811,35 |
Währungsswaps | 19.093.746.175,61 | 53.364.821,68 | 1.574.494.579,48 |
Summe | | 464.417.152,73 | 2.149.675.499,49 |
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| Nominalbetrag | Beizulegende Zeitwerte Derivate 2022 |
Tausend Euro | 31.12.2022 | positiv | negativ |
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Forderungen an Kreditinstitute | 2.265.915 | | |
Zinsswaps | 2.193.273 | 235.713 | - |
Währungsswaps | 164.500 | 11.284 | 3.483 |
Schuldtitel öffentlicher Stellen | 1.402.500 | | |
Zinsswaps | 1.402.500 | 95.707 | 5.716 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 219.535 | | |
Zinsswaps | 219.535 | 5.766 | 1.260 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 21.324.830 | | |
Zinsswaps | 20.762.809 | 230.804 | 827.048 |
Währungsswaps | 18.820.065 | 194.304 | 931.467 |
Summe | | 773.577 | 1.768.975 |
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Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden auf Basis der Barwerte (= beizulegender Zeitwert ermittelt durch Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen Zinskurve inkl. Zinsabgrenzung) angeführt. Diese stellen daher im Fall von negativen Zeitwerten (ohne Zinsabgrenzung) die nicht in der Bilanz erfassten Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten dar, die in einer wirtschaftlichen Sicherungsbeziehung stehen.
Die positiven und negativen Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten zur wirtschaftlichen Absicherung von Zahlungsströmen wurden nicht mit ihren Gewinnen und Verlusten im Jahresabschluss erfasst, da diesen Zahlungsströmen gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme aus den Grundgeschäften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen. Zum 31.12.2023 reichte der Absicherungszeitraum bis ins Jahr 2044.
Die Effektivitätsmessung erfolgte mittels Critical Terms Matching (Identität der Parameter von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft) sowohl prospektiv als auch retrospektiv.
Die OeKB orientiert sich bei der Bestimmung des CVA (Credit Value Adjustment) und DVA (Debit Value Adjustment) an der Basel Methode für regulatorisches Kapital aus Kreditverlusten, welche sich aus der pfadabhängigen Multiplikation und Aggregation der Größen Exposure at Default, Probability of Default und Loss Given Default ergibt. Da die Absicherung mit Derivaten ausschließlich innerhalb des EFV stattfindet, haben CVA/DVA keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der OeKB.
Sicherstellung für Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten | |
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Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Gestellte Sicherheiten | 1.747.162.908,12 | 1.202.581 |
Erhaltene Sicherheiten | 0,00 | 130.251 |
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Es erfolgte keine Sicherheitsleistung durch Verpfändung in Form von Finanzinstrumenten (z. B. Wertpapiere).
Vorzeitige Beendigung einer effektiven Sicherungsbeziehung
Im Geschäftsjahr wurden keine effektiven Sicherungsbeziehungen mit wesentlichem Ergebnis vorzeitig beendet.
Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung
Zusammengefasste Erfolgsrechnung | | | | |
| 2023 | 2022 | Veränderung |
| Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | in % |
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Nettozinsertrag, Wertpapier- und Beteiligungserträge | 100.520.497,34 | 87.379 | 13.142 | 15,0 % |
Provisionsgeschäft – Nettoertrag | 31.168.519,28 | 29.427 | 1.742 | 5,9 % |
Finanzgeschäfte und sonstige betriebliche Erträge | 14.971.800,80 | 27.084 | –12.113 | –44,7 % |
Betriebserträge | 146.660.817,42 | 143.890 | 2.771 | 1,9 % |
Personal- und Sozialaufwand sowie Pensionen | –60.175.279,15 | –26.602 | –33.574 | 126,2 % |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | –21.603.208,30 | –18.277 | –3.327 | 18,2 % |
Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | –3.271.257,06 | –2.755 | –516 | 18,7 % |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | –1.293.883,24 | –1.318 | 25 | –1,9 % |
Betriebsaufwendungen | –86.343.627,75 | –48.952 | –37.392 | 76,4 % |
Betriebsergebnis | 60.317.189,67 | 94.938 | –34.621 | –36,5 % |
Saldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens | 973.338,52 | –6.659 | 7.633 | –114,6 % |
Saldo aus der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen | 0,00 | –9.789 | 9.789 | 100,0 % |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 61.290.528,19 | 78.490 | –17.200 | –21,9 % |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | –11.345.035,45 | –11.738 | 393 | 3,3 % |
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen | –1.072.359,25 | –1.035 | –37 | –3,6 % |
Jahresüberschuss | 48.873.133,49 | 65.717 | –16.843 | –25,6 % |
Rücklagenbewegung | 0,00 | –32.867 | 32.867 | 100,0 % |
Jahresgewinn | 48.873.133,49 | 32.850 | 16.023 | 48,8 % |
Gewinnvortrag | 11.075,00 | 25 | –14 | –55,0 % |
Bilanzgewinn | 48.884.208,49 | 32.875 | 16.010 | 48,7 % |
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Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthielten aus dem Sonder-KRR 5.954.365,73 Euro (2022: 570 Tsd. Euro), der 2020 als COVID-19-Hilfsprogramm gemeinsam mit dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde.
Der Nettozinsertrag resultierte im Wesentlichen aus der Zinsspanne der OeKB aus der Gestionierung des EFV und den Zinserträgen aus den Veranlagungen der eigenen Vermögensrechnung. Der Nettozinsertrag erhöhte sich um 17.456 Tsd. Euro auf 84.552.177,67 Euro. Im Nettozinsertrag sind Einmaleffekte für den OeKB-Anteil an Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen im EFV in Höhe von 233.422,36 Euro (2022: 283 Tsd. Euro) sowie 606.722,26 Euro (2022: 1.996 Tsd. Euro) OeKB-Zinsspanne aus dem Sonder-KRR enthalten.
Die von der OeKB an das Bundesministerium für Finanzen bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß § 1 Abs 2 AFFG betrugen im Geschäftsjahr 86.728.581,44 Euro (2022: 86.844 Tsd. Euro).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesenen Mindererträge und Minderaufwendungen aus negativen Zinsen betreffen überwiegend die Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren. Die Negativzinsen aus dem Kreditgeschäft resultieren aus den Konditionen des EFV abzüglich der Zinsspanne der OeKB. Durch das sehr gute Rating der OeKB und durch die von der Republik Österreich garantierten verbrieften Verbindlichkeiten profitierte das Exportfinanzierungsverfahren noch in den ersten Monaten des Jahres von einem Minderaufwand aus negativen Zinsen bei den Refinanzierungsgeschäften durch Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung.
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen sämtliche Dividenden und Ausschüttungen aus den sonstigen Beteiligungen. Die Veränderung zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus geringeren Dividenden aus den Beteiligungen zum Energieclearing.
Der Ertrag aus Anteilen an verbundenen Unternehmen ging von 17.869 Tsd. Euro auf 13.645.605,81 Euro zurück. Im Wesentlichen resultierte die Veränderung aus einer geringeren Dividende der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG sowie einer höheren Dividende aus der OeKB CSD GmbH.
Die Provisionserträge erhöhten sich um 2.257 Tsd. Euro auf 34.264.132,72 Euro (2022: 32.007 Tsd. Euro). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Provisionsertrages der einzelnen Geschäftszweige. In den Erträgen aus dem Garantiegeschäft sind die Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Haftungen zum Sonder-KRR in Höhe von 124.867,55 Euro (2022: 355 Tsd. Euro) und Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der COFAG-Garantien in Höhe von 572.946,10 Euro (2022: 614 Tsd. Euro) enthalten.
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Kreditgeschäft | 1.221.824,26 | 1.395 |
Wertpapiergeschäft | 13.835.844,97 | 12.288 |
Garantiegeschäft | 13.815.121,00 | 14.049 |
Energieclearing | 3.055.484,57 | 2.675 |
Sonstige Dienstleistungen | 2.335.857,92 | 1.600 |
Provisionserträge | 34.264.132,72 | 32.007 |
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Die Provisionsaufwendungen erhöhten sich um 515 Tsd. Euro auf 3.095.613,44 Euro (2022: 2.580 Tsd. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich überwiegend aus der Verrechnung von Dienstleistungen, der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten, den Dienstleistungen aus dem ESG Data Hub und der Vorsteuerkorrektur für das Vorjahr zusammen. Der Rückgang auf 15.078.333,64 Euro (2022: 27.134 Tsd. Euro) resultierte im Wesentlichen aus der geringeren Auflösung von Aufwandsrückstellungen in Höhe von 256.013,94 Euro (2022: 12.885 Tsd. Euro).
Der Personalaufwand erhöhte sich um 33.574 Tsd. Euro von 26.602 Tsd. Euro auf 60.175.279,15 Euro. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus einer gestiegenen Mitarbeiteranzahl und der Dotierung von Personalrückstellungen. Im Geschäftsjahr wurde in den Personalrückstellungen der Diskontierungszinssatz für die Ermittlung der Personalrückstellungen von 3,75 % auf 3,24 % verringert. Im Vorjahr wurde dieser Satz von 1,00 % auf 3,75 % erhöht. Weiters wurde im Geschäftsjahr auf Basis der Inflationsentwicklung eine länger anhaltende Teuerung für die Ermittlung der Personalrückstellungen angewendet. Die Parameter für den nachhaltigen Gehalts- bzw. Pensionstrend sind zum Vorjahr unverändert bei 3,70 % bzw. 3,20 %. Der Personalaufwand wurde durch Vergütungen nach § 32 Epidemiegesetz (Maßnahme aufgrund von COVID-19) in Höhe von 115.110,31 Euro (2022: 133 Tsd. Euro) sowie Ersatz der finanziellen Aufwendungen aus dem Altersteilzeitgeld durch das AMS über 369.655,41 Euro (2022: 334 Tsd. Euro) reduziert. Außerdem wurde im Personalaufwand eine Verwendung der Aufwandsrückstellung in Höhe von 2.155.102,00 Euro erfasst.
Die Sonstigen Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) erhöhten sich um 3.327 Tsd Euro von 18.277 Tsd. Euro auf 21.603.208,30 Euro. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit IT-Projekten zu Cyber Security und Instandhaltungsaufwendungen für Geschäftsräume und gliederten sich wie folgt auf:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Aufwendungen für | | |
Geschäftsräume | 6.260.499,38 | 6.038 |
Bürobetrieb und Kommunikation | 263.532,23 | 217 |
IT-Betrieb, IT-Projekte und Information Security | 8.702.073,90 | 5.938 |
Weiterbildung | 453.516,28 | 379 |
Geschäftsreisen | 375.528,98 | 365 |
Marketing und Mitgliedsbeiträge | 806.996,66 | 799 |
Datendienste und Datenbezug | 1.734.512,84 | 2.049 |
(Rechts-)Beratung, Jahresabschlussprüfung, Versicherungen | 2.239.779,75 | 1.642 |
Zwischensumme | 20.836.440,02 | 17.427 |
Aufwendungen iZm dem Exportfinanzierungsverfahren | 766.768,28 | 850 |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | 21.603.208,30 | 18.277 |
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Zu den Positionen Geschäftsräume bzw. IT-Betrieb, IT-Projekte und Information Security wurden zusätzlich Aufwandsrückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 2.594.715,72 Euro bzw. 1.280.040,00 Euro verwendet.
In den Aufwendungen für den Abschlussprüfer und dessen Netzwerkgesellschaften sind Kosten für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 308.634,00 Euro (2022: 266 Tsd. Euro) sowie Aufwendungen für prüfungsnahe Tätigkeiten (iZm Emissionen) in Höhe von 155.869,58 Euro (2022: 0 Tsd. Euro) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.293.883,24 Euro (2022: 1.318 Tsd. Euro) setzten sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für weitervermietete Geschäftsräume, Beiträge an Aufsichtsbehörden und weiterverrechnete Portogebühren zusammen.
Der Saldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens veränderte sich auf 973.338,52 Euro (2022: -6.659 Tsd. Euro).
Im Jahr 2023 gab es keine Verluste aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Anlagevermögens und der Beteiligungen (2022: 9.789 Tsd. Euro).
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Körperschaftsteuer für Geschäftsjahre | 11.557.057,17 | 12.573 |
Körperschaftsteuer für Vorjahre | –38,19 | 23 |
Veränderung aktiver latenter Steuern | –211.983,53 | –858 |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 11.345.035,45 | 11.738 |
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Das Ergebnis aus Steuern vom Einkommen und Ertrag liegt bei 11.345.035,45 Euro gegenüber 11.738 Tsd. Euro im Vorjahr und resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Körperschaftsteuer für Geschäftsjahre und im Gegenzug aus der geringeren Veränderung der aktiven latenten Steuern.
Im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen, wurden die Aufwendungen für die Stabilitätsabgabe und die Grundsteuern erfasst.
Die OeKB hat die veröffentlichte, vorübergehende Ausnahme von Rechnungslegungsvorschriften (§ 198 Abs 10 Satz 3 Z 4 UGB) für latente Steuern auf Ertragsteuern der Säule-2-Regeln angewendet. Dementsprechend werden keine latenten Steuern in Bezug auf Ertragsteuern der Säule-2-Regeln ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen angegeben.
Am 30. Dezember 2023 wurde im BGBl I Nr. 187/2023 das Mindestbesteuerungsgesetz kundgemacht, mit dem das Bundesgesetz der Republik Österreich zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wurde und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert wurden, und gilt somit bereits zum 31. Dezember 2023. Ziel der Bestimmungen ist es, eine globale Mindestkörperschaftsteuer für solche Unternehmen sicherzustellen, die zu einem Konzern mit weltweit mindestens 750,0 Mio. Euro Jahresumsatz gehören. Nach dem Gesetz muss das Mutterunternehmen der Gruppe (OeKB) eine zusätzliche Steuer auf die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften zahlen, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % besteuert werden. Zu den Rechtskreisen, in denen diese Steuer erhoben werden kann, gehört ausschließlich Österreich. Das Bundesgesetz findet frühestens mit dem Geschäftsjahr beginnend mit 01. Jänner 2025 auf die Gruppe Anwendung, da die Gruppe im Jahr 2023 und voraussichtlich auch 2024 die Grenze des Jahresumsatzes von 750,0 Mio. Euro überschreiten wird. Da sämtliche Mitglieder der OeKB Gruppe über eine effektive Steuerquote von über 15 % verfügen, rechnen wir aus aktueller Sicht mit keinen steuerlichen Mehraufwendungen aus der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen.
Die OeKB prüft weiterhin die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Säule-2-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens.
Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss/Bilanzsumme) der OeKB betrug 0,18 % für das Jahr 2023 (2022: 0,25 %).
Ergänzende Angaben
Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen
Langfristige Verbindlichkeiten | | | | |
| 2023 für | 2022 für |
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2024 | 2024-2028 | 2023 | 2023-2027 |
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| | | | |
Miete | 1.317.793,54 | 4.697.741,06 | 1.175 | 4.729 |
Leasing | 31.685,95 | 171.621,33 | 27 | 136 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 1.349.479,49 | 4.869.362,39 | 1.202 | 4.866 |
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Aus der Nutzung von den in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen aufgrund von Miet- oder Leasingverträgen bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen.
Sonstige außerbilanzielle Geschäfte
Die in der Bilanz unter dem Strich ausgewiesenen Kreditrisiken in Höhe von 4.248.786.615,25 Euro (2022: 3.623.518 Tsd. Euro) betrafen im Wesentlichen nicht ausgenützte Kreditrahmen und -promessen, welche im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren stehen sowie einer Liquiditätsrahmenpromesse gegenüber der OeHT im Ausmaß von 100.000.000,00 Euro (2022: 100.000 Tsd. Euro).
Aktiva und Passiva in Fremdwährung
Überwiegend aus der Exportfinanzierung waren in der Bilanz Fremdwährungspositionen mit folgenden Euro-Gegenwerten enthalten:
- — Aktiva: 2.511.454.458,04 Euro (2022: 2.782.834Tsd. Euro)
- — Passiva: 15.468.682.247,62 Euro (2022: 15.485.364 Tsd. Euro).
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von Geschäften mit den Aktionären der Bank. Diese Geschäfte wurden nach dem „Arm’s Length“-Prinzip abgewickelt.
Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen und Verbindlichkeiten | | | |
| Verbundene Unternehmen | Beteiligungsunternehmen |
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| | | | |
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| | | | |
Eigene Vermögensrechnung | | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 1.385.351,39 | 595 | 0,00 | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 106.934.023,88 | 89.743 | 0,00 | - |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 136.588.411,04 | 123.596 | 241.852.133,44 | 159.467 |
Exportfinanzierung | | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 1.903.356.218,84 | 1.817.405 | 0,00 | - |
| | | | |
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Personalaufwendungen
Monetäre Werte in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten lt. UGB | 324 | 324 |
Personalaufwendungen gemäß dd, ee und ff der Gewinn- und Verlustrechnung
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Vorstandsmitglieder (inkl. ehemaligen Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen) | 5.846.375,53 | –6.633 |
Leitende Angestellte | 1.253.798,00 | –1.123 |
Sonstige Beschäftigte | 11.877.291,92 | –6.743 |
Summe | 18.977.465,45 | –14.499 |
Leistungen an Pensionsvorsorgekassen (im Posten Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung enthalten) | 972.392,67 | 911 |
Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen (im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen enthalten) | 285.083,03 | 248 |
Organgesamtbezüge
| | |
Vorstandsmitglieder – Angabe unterbleibt im Hinblick auf § 242 Abs. 4 UGB | k.A. | k.A. |
Mitglieder des Aufsichtsrates | 145.151,00 | 145 |
Ehemalige Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene | 1.822.043,79 | 1.655 |
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Die Veränderung der in der Tabelle ausgewiesenen Personalaufwendungen resultierte im Wesentlichen aus der Bewertung der langfristigen Personalrückstellungen. Der Wert des Geschäftsjahres war durch die Veränderung des Diskontierungszinssatzes von 3,75 % auf 3,24 % (2022: von 1,00 % auf 3,75 %) stark beeinflusst. Die Parameter für den nachhaltigen Gehalts- bzw. Pensionstrend sind zum Vorjahr unverändert bei 3,70 % bzw. 3,20 %.
Die Aufwendungen für Altersvorsorge betrafen leistungsorientierte Zusagen in Höhe von 17.720.269,75 Euro (2022: 15.658 Tsd. Euro) und beitragsorientierte Zusagen in Höhe von 1.257.475,70 Euro (2022: 1.159 Tsd. Euro).
Es wurden keine Transaktionen gemäß § 239 Abs. 1 Z 5 ff UGB mit Führungskräften in Schlüsselpositionen und Organmitgliedern abgeschlossen.
Schadenersatzklage
Zum Stichtag waren keine Schadenersatzklagen bekannt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gibt keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Zusätzliche Anhangangaben gemäß BWG
Eigenmittel gemäß CRR
Gemäß § 3 Abs 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der OeKB im Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem Ausfuhrförderungsgesetz (BGBl. Nr. 215/1981) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (BGBl. Nr. 196/1967) hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der §§ 22 bis 24d, 39 Abs 2d in Verbindung mit § 69 Abs 3, § 39 Abs 3 und 4, § 70 Abs 4a Z 1, 8, 9 und 11, §§ 70b bis 70d BWG sowie hinsichtlich der Einbeziehung dieser Rechtsgeschäfte in die Betragsgrenzen gemäß § 5 Abs 4 BWG keine Anwendung. Weiters ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen.
Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 der VO (EU) Nr. 575/2013 | | |
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Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) | 2023 | 2022 |
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Bemessungsgrundlage gesamt | 549.180.512,13 | 547.616 |
Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (8 % der Bemessungsgrundlage) | 23.353.825,18 | 24.288 |
Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko | 0,00 | - |
Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko (Basisindikatoransatz) | 20.580.615,79 | 19.521 |
Risikogewichtete Positionsbeträge | 43.934.440,97 | 43.809 |
Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 CRR | | |
Eingezahlte Kapitalinstrumente | 130.000.000,00 | 130.000 |
Einbehaltene Gewinne und Rücklagen | 544.610.740,72 | 544.611 |
Abzgl. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 1 | 0,00 | –32.867 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | –2.575.992,00 | –3.051 |
Hartes Kernkapital (CET 1) | 672.034.748,72 | 638.694 |
Eigenmittel | 672.034.748,72 | 638.694 |
Freie Eigenmittel | 628.100.307,75 | 594.884 |
| | |
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1Gem. Art 26 Abs 2 CRR werden Gewinne zum Jahresende erst mit dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses dem harten Kernkapital zugerechnet.
Daraus ergaben sich zum Stichtag folgende Relationen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die den Mindestquoten für das Kreditinstitut gegenübergestellt sind:
Mindestquoten gemäß Art 92 der VO (EU) Nr. 575/2013 | | |
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| 2023 | 2022 |
In % | Mindestquote | Tatsächliche Quote | Mindestquote | Tatsächliche Quote |
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Harte Kernkapitalquote | 7,279 | 122,37 | 7,118 | 116,63 |
Kernkapitalquote | 8,779 | 122,37 | 8,618 | 116,63 |
Gesamtkapitalquote | 10,779 | 122,37 | 10,618 | 116,63 |
| | | | |
| | | | |
| | | | |
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Der Nettoverschuldungsgrad (Kernkapital/Risikoaktiva gemäß Art 429 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) betrug 53,58 % im Jahr 2023 (2022: 65,73 %).
Berechnung der tatsächlichen Quote
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Harte Kernkapitalquote = | Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100 |
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR |
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Kernkapitalquote = | Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100 |
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR |
| |
Gesamtkapitalquote = | Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100 |
Gesamtrisikobetrag gemäß Art 92 CRR |
| |
Mindestquote der OeKB | | |
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In % | 2023 | 2022 |
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Harte Kernkapitalquote gemäß Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 4,500 | 4,500 |
Kapitalerhaltungspuffer gem. § 22 BWG iVm § 103q Z 11 BWG | 2,500 | 2,500 |
Antizyklischer Kapitalpuffer gem. § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG | 0,279 | 0,118 |
Harte Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen | 7,279 | 7,118 |
Kernkapitalquote gem. Art 92 Abs. 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen | 8,779 | 8,618 |
Gesamtkapitalquote gem. Art 92 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen | 10,779 | 10,618 |
| | |
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| | |
Die erforderlichen Quoten ergeben sich aus Art 92 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.
Angaben über Organe
Mitglieder des Vorstandes | | |
| Laufzeit des Vertrages |
Name | Beginn | Ende |
| | |
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| | |
| | |
Mag. Helmut Bernkopf | 1.8.2016 | 31.7.2028 |
Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger | 1.1.2014 | 31.12.2028 |
| | |
| | |
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Mitglieder des Aufsichtsrates | | |
| | Mandatsdauer |
Position | Name | von | bis |
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| | | |
Vorsitzender | Robert Zadrazil | 19.5.2009 | HV 2026 |
1. Vorsitzender-Stellvertreter | Mag. Peter Lennkh | 18.5.2017 | 20.3.2024 |
2. Vorsitzender-Stellvertreterin | Mag. Alexandra Habeler-Drabek | 28.9.2022 | HV 2027 |
Mitglied | Mag. (FH) Sabine Abfalter | 25.5.2022 | HV 2027 |
Mitglied | Mag. Veronika Bernklau | 20.5.2021 | HV 2024 |
Mitglied | Mag. Mary-Ann Hayes | 29.5.2019 | HV 2024 |
Mitglied | Mag. Dieter Hengl | 25.5.2011 | HV 2026 |
Mitglied | Mag. Markus Kriegler | 24.5.2023 | HV 2024 |
Mitglied | Marion Kristen | 24.5.2023 | HV 2028 |
Mitglied | Dr. Herbert Pichler | 27.5.2020 | HV 2025 |
Mitglied | Mag. Friedrich Spandl | 20.5.2021 | HV 2026 |
Mitglied | Mag. Dr. Herta Stockbauer | 21.5.2014 | HV 2024 |
Mitglied | Dr. Hans Unterdorfer | 28.9.2022 | HV 2025 |
Mitglied | Robert Wieselmayer | 19.5.2016 | HV 2026 |
Mitglied | Janine Wukovits, LL.M. | 25.5.2022 | HV 2027 |
Mitglied | Mag. Sigrid Burkowski | 25.5.2022 | 24.5.2023 |
Mitglied | Mag. Herbert Tempsch | 29.5.2013 | 24.5.2023 |
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HV = Hauptversammlung
Vom Betriebsrat entsandt | | |
| | Funktionsperiode |
Position | Name | von | bis |
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Vorsitzender | Mag. Martin Krull | 14.3.2002 | 13.3.2028 |
Vorsitzender-Stellvertreterin | Mag. Erna Scheriau | 1.4.2001 | 13.3.2028 |
Mitglied | Josi Friedel | 8.7.2023 | 13.3.2028 |
Mitglied | Elisabeth Halys | 1.7.2013 | 13.3.2028 |
Mitglied | Mag. Christina Schadauer | 14.3.2023 | 13.3.2028 |
Mitglied | Mag. Christoph Seper | 14.3.2014 | 13.3.2028 |
Mitglied | Ing. Markus Tichy | 1.7.2011 | 13.3.2028 |
Mitglied | Melanie Kucera | 1.1.2023 | 7.7.2023 |
Mitglied | Evelyn Ulrich-Hell | 8.2.2021 | 13.3.2023 |
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Prüfungsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzende | Mag. (FH) Sabine Abfalter |
Mitglied | Robert Wieselmayer |
Mitglied | Mag. Martin Krull |
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Arbeitsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzender | Robert Zadrazil |
Mitglied (bis 20.3.2024) | Mag. Peter Lennkh |
Mitglied | Mag. Martin Krull |
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Vergütungsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzender (seit 27.9.2023) | Robert Wieselmayer |
Mitglied | Mag. Alexandra Habeler-Drabek |
Mitglied (bis 20.3.2024) | Mag. Peter Lennkh |
Mitglied (Vorsitzender bis 27.9.2023) | Robert Zadrazil |
Mitglied | Mag. Martin Krull |
Mitglied | Mag. Erna Scheriau |
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Risikoausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzende | Mag. Dr. Herta Stockbauer |
Mitglied | Robert Zadrazil |
Mitglied (seit 14.3.2023) | Mag. Martin Krull |
Mitglied (bis 13.3.2023) | Mag. Erna Scheriau |
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Nominierungsausschuss | |
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Position | Name |
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Vorsitzender | Robert Zadrazil |
Mitglied (bis 20.3.2024) | Mag. Peter Lennkh |
Mitglied (seit 14.3.2023) | Mag. Erna Scheriau |
Mitglied (bis 13.3.2023) | Mag. Martin Krull |
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Staatskommissäre | | |
| Name | Beginn der Funktionsperiode |
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Staatskommissär | Mag. Harald Waiglein, MSc | 1.7.2012 |
Staatskommissär-Stellvertreter | Mag. Johann Kinast | 1.3.2006 |
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Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.
Wien, am 8. März 2024
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mag. Helmut Bernkopf e.h. Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger e.h.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren
Sachverhalt und Problemstellung
Zum 31. Dezember 2023 werden Forderungen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren in Höhe von EUR 22.193 Mio ausgewiesen. Für diese Forderungen bestehen überwiegend Haftungen der Republik Österreich.
Das Exportfinanzierungsverfahren der Gesellschaft dient in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern diese
- — die Bonitätskriterien der OeKB („Hausbankenstatus“),
- — die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie
- — die Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheiten) erfüllen.
Wir verweisen auf die Angaben im Kapitel „Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahrens“ des Anhangs.
Im Rahmen der Bewertung der Forderungen an Kreditinstitute werden die Haftungen (überwiegend durch die Republik Österreich) berücksichtigt. Wenn die gesetzlichen oder vertraglich definierten Gestionskriterien nicht erfüllt sind, können die Haftungen im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Die Gesellschaft hat Prozesse und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert, die eine ordnungsmäßige Gestion überwachen.
Aufgrund der umfangreichen und teils manuellen Prozessschritte zur Sicherstellung der Einhaltung der Gestionskriterien, des damit verbundenen hohen Prüfungsaufwands sowie der Bedeutung des Postens für den Konzernabschluss haben wir die Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Bei der Prüfung der Gestion der Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
- — Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die von der Gesellschaft in diesen Bereichen eingerichteten Schlüsselkontrollen geeignet sind, die Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten. Wir haben die Wirksamkeit dieser Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – in Stichproben getestet.
- — Wir haben für eine Stichprobe von Finanzierungen an Hausbanken geprüft, ob eine Haftungsübernahme durch das Bundesministerium für Finanzen vorliegt.
- — Wir haben zum Jahresultimo einen gesamthaften Abgleich der im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens ausgereichten Forderungen an Kreditinstitute mit den Haftungen der Republik Österreich anhand des Deckungsreports vorgenommen.
- — Wir haben für eine Stichprobe der im Jahr 2023 im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens neu vergebenen und zum Jahresultimo noch vorhandenen Finanzierungen an Hausbanken einen Abgleich der im System erfassten Parameter mit den Antragsunterlagen vorgenommen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und die zugehörigen Bestätigungsvermerke. Den Jahresfinanzbericht (mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir, auf der Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- — Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- — Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- — Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- — Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- — Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 25. Mai 2022 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 24. Mai 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Gottfried Spitzer.
Wien
8. März 2024
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Dr. Gottfried Spitzer Mag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Firmensitz: 1010 Wien, Am Hof 4
Firmenbuchnummer: FN 85749b, Handelsgericht Wien
DVR: 0052019
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Die OeKB im Internet: www.oekb.at
Redaktion: Mitarbeitende der Abteilungen Finance, People & Culture und Risk Controlling
reporting@oekb.at
Der Bericht wird in deutscher und in englischer Sprache im Internet veröffentlicht.
www.oekb.at/oekb-gruppe/die-oekb-ag
Satz und Produktion: Inhouse produziert mit firesys
Redaktionsschluss: 8. März 2024
Strauchgasse 3 1010 Wien | | T +43 1 531 27-0 info@oekb.at | | www.oekb.at |
