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Oesterreichische
Kontrollbank
Aktiengesellschaft

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Inhalt

Konzernabschluss 20213

Konzernlagebericht 3

Konzernabschluss 2021 der OeKB Gruppe 17

Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe 23

Bestätigungsvermerk

Bericht des Aufsichtsrates

Erklärung der gesetzlichen Vertreter


Jahresabschluss 2021146

Lagebericht 2021146

Oesterreichische Kontrollbank AG – Jahresabschluss 2021163

Oesterreichische Kontrollbank AG – Anhang167

Bestätigungsvermerk198






Zeichenerklärung

Ein gerundeter tatsächlicher Wert unter 500 Euro ist in den Tabellen mit „0“ ausgewiesen.
Ist kein Zahlenwert vorhanden, ist diese Position mit „-“ dargestellt.
Rundungen können Rechendifferenzen ergeben.





Konzernabschluss 2021

Konzernlagebericht

Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2021

Nach dem herausfordernden Krisenjahr 2020 nahm die globale Konjunkturentwicklung im Berichtszeitraum rasch wieder an Fahrt auf: Laut aktueller Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) expandierte die weltweite Wirtschaftsleistung 2021 um kräftige 5,9 % (2020: -3,1 %). Dank umfassender fiskalischer Impulse gelang etwa den USA schon im Frühjahr die Rückkehr auf das Vorkrisenniveau (2021: 6,0 %; 2020: -3,4 %). Im Euroraum fiel das Plus mit 5,0 % ebenfalls deutlich aus, auch wenn die Erholung im wirtschaftlich wichtigen Deutschland etwas hinter den Erwartungen zurückblieb. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Liefer- und Materialengpässe, die den Expansionskurs des globalen Warenverkehrs im Jahresverlauf bremsten. Dennoch ist auch im Außenhandel die Gesamtbilanz für 2021 positiv: Die Welthandelsorganisation (WTO) geht in ihrer jüngsten Einschätzung von einem Anstieg der internationalen Handelsaktivitäten um beinahe 11 % aus. Für 2022 wird ein anhaltender Aufschwung erwartet, wobei der weitere Pandemieverlauf einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor darstellt.

Schwellen- und Entwicklungsländer wieder auf Wachstumspfad

Trotz struktureller Herausforderungen und begrenzter Kapazitäten zur Krisenbekämpfung standen auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern die Zeichen insgesamt auf Erholung. Konkret lag das Wachstum der aggregierten Wirtschaftsleistung gemäß IWF-Schätzungen bei 6,4 % (2020: -2,1 %). Zur Stabilisierung trugen weiterhin umfangreiche Notfallhilfen von multilateralen Institutionen und Stundungsinitiativen von internationalen Gläubigern bei. Auf regionaler Ebene erwiesen sich einmal mehr die aufstrebenden Märkte Asiens als globaler Wachstumstreiber, angeführt von Indien (+9,5 %) und China (+8,0 %). Auch für das 2020 besonders krisengebeutelte Lateinamerika fiel die Bilanz im Berichtsjahr wieder positiv aus (2021: +6,3 %), was nicht zuletzt auf den rasanten Aufwärtstrend bei den Rohstoffpreisen zurückzuführen ist. In Subsahara-Afrika pendelte sich das BIP-Wachstum mit +3,7 % indes auf dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie ein, wobei sich im Hinblick auf die angespannte Verschuldungssituation noch keine Trendumkehr abzeichnet. Demnach werden zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer 2022 auf internationale Unterstützung angewiesen bleiben, nicht nur im Kampf gegen das COVID-19-Infektionsgeschehen.

Mittel-, Ost- und Südosteuropa zurück auf Konvergenzkurs

In der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa setzte sich 2021 der wirtschaftliche Aufholprozess, der in den Jahren vor der Coronakrise zu beobachten war, mit neuer Dynamik fort. Neben dem robusten Privatkonsum trugen anziehende Exporte und Investitionen – samt Verlagerung von Produktionsstandorten – maßgeblich dazu bei, dass das regionale Wachstumsniveau über jenem im Euroraum lag. Eine besonders erfreuliche BIP-Entwicklung konnten 2021 beispielsweise Kroatien (+7,2 %), Serbien (+6,6 %) und Ungarn (+6,2 %) vermelden. Allerdings waren Produktionshemmnisse in Form von Liefer- und Materialengpässen sowie Fachkräftemangel auch in Teilen dieser Region zu spüren. So verzeichneten etwa die eng mit der deutschen Industrieproduktion verflochtenen Länder Tschechien und Slowakei etwas moderatere Zuwachsraten von 3-4 %.

Kräftiges Lebenszeichen der heimischen Wirtschaft

Obwohl das Wirtschaftsgeschehen in Österreich sowohl im Auftakt- als auch im Schlussquartal 2021 von Lockdown-Phasen geprägt war, ist die Gesamtjahresbilanz im EU-weiten Vergleich als durchaus beachtlich einzustufen. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) rechnet laut aktueller Prognose für 2021 mit einem BIP-Wachstum in Höhe von 4,1 % (2020: -6,7 %). Neben Auf- und Nachholeffekten zeichnen dafür primär die auffallend krisenresistente Industrieproduktion und die durch Prämienanreize begünstigte Investitionstätigkeit der Unternehmen verantwortlich. Finanzierungsseitig ging weiterhin ein stabilisierender Effekt von den diversen Regierungsmaßnahmen zur Krisenbewältigung aus. Das Emissionsvolumen auf dem heimischen Markt für Unternehmensanleihen lag 2021 mit 16,3 Mrd. Euro klar über dem Referenzwert des Vorjahres (10,5 Mrd. Euro), während die Republik bei der Begebung von Staatsanleihen von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und Investoren profitierte.

Geschäftsverlauf 2021

Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden auch 2021 für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR zur Verfügung gestellt. Der dafür mit 3 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde jedoch nur noch durchschnittlich mit 1,1 Mrd. Euro ausgenützt.

Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 unterstützt die OeKB auch die COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) bei der Antragsbearbeitung und Ausstellung von Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Großunternehmen. Auch die ÖHT unterstützt die österreichische Bundesregierung im Rahmen der Förderung von Tourismus- und Freizeitunternehmen und wickelt diese COVID-19 Maßnahmenpakete ab.

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich im Geschäftsjahr um 9,8 % von 23.588 Mio. Euro auf 21.286 Mio. Euro. Diese Entwicklung resultierte aus dem Rückgang des Finanzierungsvolumens des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) aufgrund der Rückzahlungen des Sonder-KRR aber auch durch vorzeitige Kreditrückzahlungen. Die OeKB konnte auch 2021 die Exportaktivität der österreichischen Wirtschaft mit passenden Finanzierungsprodukten und sehr attraktiven Zinskonditionen unterstützten.

Die Forderungen an Kunden erhöhten sich insbesondere im Rahmen der Tourismusfinanzierung um 8,0 % von 1.579 Mio. Euro auf 1.706 Mio. Euro.

Das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Gesamtergebnis in Höhe von 78,5 Mio. Euro (2020: 46,2 Mio. Euro) lag um 69,8 % über dem Vorjahr. Vor allem trugen die positive Entwicklung im Kreditrisikoergebnis, das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, und die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, zur erfreulichen Entwicklung bei.

Gesamtergebnisrechnung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das operative Ergebnis des Jahres 2021 die Erwartungen übertroffen hat. Während der Zinsüberschuss etwas unter den Erwartungen lag, war das Provisionsergebnis deutlich über den Erwartungen.

Aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus verringerten sich die Zinserträge auf 330,4 Mio. Euro (2020: 350,1 Mio. Euro). Die OeKB Gruppe konnte auch 2021 von den Minderaufwendungen durch negative Zinsen in der Refinanzierung profitieren und einen Ertrag in Höhe von 132,3 Mio. Euro vereinnahmen (2020: 118,7 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen betrugen –219,9 Mio. Euro gegenüber -241,6 Mio. Euro im Vorjahr.

Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen lag der Zinsüberschuss bei 110,5 Mio. Euro (2020: 108,4 Mio. Euro).

Insgesamt lag das Provisionsergebnis bei 42,8 Mio. Euro (2020: 44,0 Mio. Euro).

Im Kreditgeschäft erhöhte sich das negative Provisionsergebnis um -1,6 Mio. Euro auf –12,6 Mio. Euro (2020:
-11,0 Mio. Euro), vor allem wegen höherer Provisionsaufwendungen aus dem Geschäft der Entwicklungshilfefinanzierung.

Das Provisionsergebnis für das Wertpapiergeschäft stieg im Wesentlichen durch die Serviceausweitung bei Bundesanleiheauktionen und durch höhere Erträge aus der Funktion als Meldestelle sowie in der Fonds-KESt-Dienstleistung an und lag bei 31,4 Mio. Euro (2020: 28,5 Mio. Euro).

Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen für die Republik Österreich verringerte sich gegenüber dem Vorjahr. Dies vor allem durch geringere Volumina in der Rückversicherung. Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der COFAG-Garantien stieg an. Das Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft der Entwicklungshilfefinanzierung lag unter Vorjahresniveau. Das Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft im Rahmen der Tourismusförderung ging zurück. Damit erreichte die OeKB Gruppe ein Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft in Höhe von 19,0 Mio. Euro (2020: 21,2 Mio. Euro).

Die Veränderung der Risikovorsorgen (Expected Credit Loss gemäß IFRS 9) führte im Geschäftsjahr zu einer Auflösung in Höhe von 5,4 Mio. Euro (2020: Bildung von Risikovorsorgen in Höhe von 2,7 Mio. Euro). Für diese positive Entwicklung trugen im Wesentlichen deutlich geringere Risikovorsorgen aus der Tourismusfinanzierung bei, welche aufgrund verbesserter Zukunftsprognosen reduziert werden konnten, sowie durch Neubewertungen von POCI-Vermögenswerten.

Im Geschäftsjahr erzielte die OeKB Gruppe ein Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, in Höhe von 1,2 Mio. Euro (2020: -8,4 Mio. Euro). Dieses resultierte aus dem Ergebnis der Fair Value-Bewertung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von +1,4 Mio. Euro (2020: -8,5 Mio. Euro) und dem Ergebnis der Devisenbewertung in Höhe von -0,2 Mio. Euro (2020: +0,1 Mio. Euro).

Das Ergebnis aus der Ausbuchung von Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, betrug im Geschäftsjahr +0,1 Mio. Euro (2020: -0,1 Mio. Euro).

Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz erhöhten sich vor allem wegen einer höheren Dividende aus dem Anteil an der Wiener Börse um 29,9 % auf 2,8 Mio. Euro (2020: 2,2 Mio. Euro).

Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, erhöhten sich deutlich gegenüber dem Vorjahr auf 7,9 Mio. Euro (2020: 4,3 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür waren ein gestiegenes Prämienvolumen sowie eine außerordentlich gute Schadenquote bei der Kreditversicherungstochter Acredia.

Im Bereich der Verwaltungsaufwendungen (87,9 Mio. Euro) gab es gegenüber dem Vorjahr (89,4 Mio. Euro) bei den laufenden Personalaufwendungen einen Rückgang (59,9 Mio. Euro; 2020: 60,7 Mio. Euro). Der Sachaufwand lag mit 23,4 Mio. Euro (2020: 23,7 Mio. Euro) im Rahmen des Vorjahres. Im Sachaufwand ist hervorzuheben, dass die OeKB Gruppe trotz der gestarteten Digitalisierungsoffensive die Aufwendungen stabil halten konnte. Die Abschreibungen verringerten sich auf 4,5 Mio. Euro (2020: 5,1 Mio. Euro).

Der Sonstige betriebliche Erfolg resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus Dienstleistungen, Erträgen aus der Vermietung von nicht für den Geschäftsbetrieb notwendigen Räumlichkeiten und den Aufwendungen aus der Stabilitätsabgabe und lag mit 6,3 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 4,4 Mio. Euro.

Im Jahr 2021 betrug der Gewinn vor Steuern 89,2 Mio. Euro (2020: 62,7 Mio. Euro). Der Gewinn lag nach Berücksichtigung der Steuern in Höhe von 23,7 Mio. Euro (2020: 15,0 Mio. Euro) bei 65,5 Mio. Euro (2020: 47,7 Mio. Euro).

Das Sonstige Ergebnis lag bei 13,0 Mio. Euro (2020: -1,5 Mio. Euro). In beiden Jahren war dieses Ergebnis vor allem durch versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen beeinflusst, überwiegend durch die Veränderung des Diskontierungszinssatzes.

Das Gesamtergebnis erreichte 78,5 Mio. Euro in 2021 gegenüber 46,2 Mio. Euro im Vorjahr.

Segmentergebnisse

Der Zinsüberschuss im Segment Export Services lag vor allem wegen des Wachstums und besserer Zinsmargen bei den Entwicklungshilfefinanzierungen, mit 95,7 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2020: 93,9 Mio. Euro).

Das Provisionsergebnis lag mit 1,5 Mio. Euro unter dem Vorjahr (2020: 4,2 Mio. Euro). Bei den Finanzierungen aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank und aus der Abwicklung der Exporthaftungen war ein zum Vorjahr geringerer Provisionsertrag zu verzeichnen. Die Provisionsaufwendungen stiegen wegen höherer Haftungsentgelte an die Republik Österreich für die Entwicklungshilfefinanzierungen an.

Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug
-0,3 Mio. Euro (2020: +1,0 Mio. Euro).

Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes erhöhten sich wegen höherer Personalaufwendungen und höherer Projektaufwendungen (IBOR-Reform, Digitalisierung) auf 54,6 Mio. Euro (2020: 50,9 Mio. Euro).

Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von –1,3 Mio. Euro (2020: -1,6 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus der Stabilitätsabgabe sowie den Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen.

Der Gewinn nach Steuern des Segmentes lag bei 27,6 Mio. Euro (2020: 34,5 Mio. Euro).

Der Zinsüberschuss im Segment Kapitalmarkt Services betrug –0,3 Mio. Euro und lag somit auf Vorjahresniveau (2020: -0,3 Mio. Euro).

Das Provisionsergebnis im Segment lag mit 34,5 Mio. Euro deutlich über Vorjahresniveau (2020: 31,9 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte vor allem aus höheren Provisionserträgen aus Depotgebühren, der Serviceausweitung bei Bundesanleiheauktionen und durch höhere Erträge aus der Funktion als Meldestelle sowie der Fonds-KESt-Dienstleistungen.

Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz lagen wegen einer höheren Dividendenzahlung aus der Wiener Börse AG mit 2,6 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2020: 2,0 Mio. Euro).

Die Gewinnanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, blieben auf Vorjahresniveau 0,5 Mio. Euro (2020: 0,2 Mio. Euro) und resultierten aus dem Ergebnis der CCP.A.

Die Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich wegen geringerer Personalaufwendungen und geringeren Projektkosten (Digitalisierung) auf 21,4 Mio. Euro (2020: 25,6 Mio. Euro).

Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 0,5 Mio. Euro (2020: 0,5 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen.

Der Gewinn nach Steuern des Segmentes lag bei 12,6 Mio. Euro (2020: 7,0 Mio. Euro).

Der Zinsüberschuss im Segment Tourismus Services lag bei 12,5 Mio. Euro (2020: 11,8 Mio. Euro).

Das Provisionsergebnis resultierte im Wesentlichen aus der Abwicklung der Tourismusförderungen sowie Haftungsentgelten aus der Geschäftstätigkeit der ÖHT. Das Provisionsergebnis lag vor allem wegen geringeren Erträgen aus der Abwicklung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19- Krise bei 5,6 Mio. Euro (2020: 7,3 Mio. Euro).

Aufgrund der Parameteranpassung in der ECL-Berechnung (COVID-19) betrug das Kreditrisikoergebnis 1,8 Mio. Euro (2020: -2,8 Mio. Euro).

Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes betrugen wegen höherer Personalaufwendungen 7,3 Mio. Euro (2020: 6,8 Mio. Euro).

Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 2,7 Mio. Euro (2020: 0,6 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterstützung der Tourismuswirtschaft im Zuge der in diesem Geschäftsjahr neuen COVID-19-Maßnahmen (Insolvenzabsicherung, Schutzschirm für Veranstaltungen) der Republik Österreich.

Der Gewinn nach Steuern des Segmentes lag bei 12,0 Mio. Euro (2020: 7,7 Mio. Euro).

Der Zinsüberschuss im Segment Sonstige Services verringerte sich aufgrund höherer Zinsaufwendungen von 3,1 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro.

Das Provisionsergebnis stieg aufgrund höherer Bearbeitungsentgelte für die Abwicklung der COFAG-Garantien auf 1,3 Mio. Euro (2020: 0,6 Mio. Euro).

Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug 1,5 Mio. Euro (2020: -9,4 Mio. Euro). Diese Bewertungsgewinne im Geschäftsjahr 2021 resultierten im Wesentlichen aus der Veränderung der Marktwerte der Sonstigen finanziellen Vermögensgegenstände.

Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 7,5 Mio. Euro (2020: 4,1 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür war ein höheres Prämienvolumen der Kreditversicherungstochter Acredia bei noch immer guten Schadenquoten.

Die Verwaltungsaufwendungen waren aufgrund geringerer Personalaufwendungen mit 4,5 Mio. Euro (2020: 6,0 Mio. Euro) unter Vorjahresniveau.

Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 4,4 Mio. Euro (2020: 5,0 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen und Mieterträgen sowie Erträgen im Zusammenhang mit der Vorsteuerkorrektur für Vorjahre.

Der Gewinn nach Steuern des Segmentes lag bei 13,3 Mio. Euro (2020: Verlust von 1,4 Mio. Euro).

Bilanzentwicklung

Zum 31. Dezember 2021 betrug die Barreserve (Stand der liquiden Mittel in Form von Guthaben bei Zentralnotenbanken) 1.245,1 Mio. Euro (2020: 1.605,6 Mio. Euro).

Der Stand der Forderungen an Kreditinstitute verringerte sich im Wesentlichen aufgrund des gesunkenen Finanzierungsvolumens im Exportfinanzierungsverfahren auf 21.285,8 Mio. Euro (2020: 23.588,4 Mio. Euro). Die Forderungen an Kunden erhöhten sich von 1.579,3 Mio. Euro auf 1.706,4 Mio. Euro.

Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte lagen mit 2.922,7 Mio. Euro leicht unter Vorjahresniveau (2020: 2.957,1 Mio. Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich aufgrund geringerer Cash Collaterals (2021: 1.091,6 Mio. Euro; 2020: 1.355,1 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen wegen höherer Sichteinlagen aus dem Börse- und Energieclearing an (2021: 942,0 Mio. Euro; 2020: 770,7 Mio. Euro).

Die verbrieften Verbindlichkeiten verringerten sich wegen des gesunkenen Refinanzierungsbedarfs aus dem Exportfinanzierungsverfahren um 1.388,6 Mio. Euro von 29.435,4 Mio. Euro auf 28.046,8 Mio. Euro.

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 betrug 33.270,7 Mio. Euro und verringerte sich somit um 2.245,0 Mio. Euro bzw. 6,3 % (2020: 35.515,6 Mio. Euro).

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Cost-Income-Ratio* für 2021 betrug zum Stichtag 50,0 % (2020: 55,7 %) und lag damit unter Vorjahresniveau.

Das Konzerneigenkapital lag zum 31.12.2021 mit 865,6 Mio. Euro über Vorjahresniveau (31.12.2020: 820,6 Mio. Euro).

Die anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel gemäß VO (EU) Nr. 575/2013 betrugen zum Stichtag 793,5 Mio. Euro. Zum 31.12.2020 betrug dieser Wert 766,0 Mio. Euro.

Die Kernkapitalquote (Kernkapital / [Eigenmittelanforderungen / 8 %]) betrug zum Stichtag 94,5 %. Der Vergleichswert des Vorjahres beträgt 77,4 %. Weitere Kennzahlen entnehmen Sie bitte dem Anhang Note 27.

Der Return on Equity (den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Gesamtergebnis / den Eigentümern des Mutterunternehmens durchschnittlich zurechenbares Eigenkapital) erhöhte sich im Jahr 2021 von 5,5 % auf 9,1 %.

*Berechnung der Cost-Income-Ratio: Verwaltungsaufwand/(Gewinn vor Steuern + Verwaltungsaufwand – Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden - Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten)

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der OeKB Gruppe nicht aktiv betrieben.

Bericht über Zweigniederlassungen

Die OeKB Gruppe unterhält keine Zweigniederlassungen oder Auslandsbüros.

Risikomanagementsystem

Internes Kontrollsystem

Das Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen zu gewährleisten. Dabei sollte das Ziel nicht nur auf die Rechnungslegung beschränkt sein, sondern es sollte darüber hinaus alle wesentlichen Geschäftsprozesse miteinbeziehen, damit die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-finanzielle Berichterstattung, z. B. Corporate Responsibility) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften (Compliance) gewährleistet sind.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der OeKB Gruppe bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumgebung

Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Kernprozessen und Kontrollschritten sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Die Interne Revision / Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Finanzwesens & Planung die Einhaltung der internen Vorschriften. Die Leitung der Internen Revision / Konzernrevision berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Risikobeurteilung

Das Risikomanagement der OeKB Gruppe hat das Ziel, Risiken aufzudecken und Maßnahmen zu deren Abwehr oder Verminderung einzuleiten. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von Transaktionen. Das Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf Risiken, die als wesentlich beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.

Kontrollaktivitäten

In der OeKB Gruppe besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert werden.

IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird überwiegend die Software SAP (ÖHT: Mesonic) verwendet. Die Konsolidierung findet in SAP statt. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.

In Tochtergesellschaften ist die dortige Geschäftsführung verantwortlich für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Dieses muss den jeweiligen Anforderungen der Gesellschaft in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie der Einhaltung der bestehenden konzernweiten Richtlinien und Vorschriften entsprechen.

Information und Kommunikation

Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der Vorstand überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Asset-Liability-Management-Komitee und ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, die ihrerseits diese Daten erhalten, analysieren und überwachen.

Überwachung

Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von leitenden Mitarbeitenden der Abteilung Finanzwesen & Planung und vom Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell (3 Lines of Defense) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie – z. B. Risiko Management, Compliance, Legal – implementiert und überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Kontrollen. Die dritte Verteidigungslinie stellt die Interne Revision / Konzernrevision mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.

Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB Gruppe eine möglichst große Sicherheit aller betrieblichen Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen begegnen erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird überwacht. Die Interne Revision / Konzernrevision prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem jährlichen Prüfungsplan.

Risikomanagement

Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten KI-Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.

Innerhalb der OeKB KI-Gruppe erfüllt die OeKB als Mutterinstitut die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur und ist zentrale Dienstleisterin für den Kapitalmarkt. Die zur KI-Gruppe zählenden, vollkonsolidierten Tochterinstitute ergänzen diese Funktionen: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG ist die offizielle Entwicklungsbank der Republik Österreich, die OeKB CSD GmbH ist Zentralverwahrer in Österreich gemäß EU-CSD Regulation und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank dient als zentrale Fördereinrichtung für den Tourismus in Österreich. Diese besondere Stellung der Bank und ihrer Tochterunternehmen und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die Geschäfts- und Risikopolitik der KI-Gruppe.

Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Diesbezüglich ist die OeKB Gruppe von maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen, wie zum Beispiel von der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013), ausgenommen. In der Risikodeckungsrechnung der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko geführt, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung durchgeführt wird. Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB Gruppe betreffen Liquiditätsbestimmungen sowie europäische und nationale Regelungen zur Bankenunion (z. B. BRRD).

Ganzheitliches Risikomanagement

Zur Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges, einer transparenten Unternehmensführung und der Einhaltung der Sorgfaltsverpflichtungen, stützt sich der Vorstand der OeKB Gruppe auf ein umfassendes Managementsystem. Ergänzend zu einer adäquaten Organisation verfügt die OeKB Gruppe über ein umfassendes internes Richtlinien-System, das dem Vorstand zur Steuerung der Gruppenrisiken dient.

Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und -strategie, die jährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates beraten wird. Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet. Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Prozesse und einer richtigen Finanzberichterstattung ist ein wirksames Internes Kontrollsystem eingerichtet. Als 3rd Line of Defence fungieren Interne Revision und Konzernrevision.

Hinsichtlich der zur Absicherung verwendeten Finanzanlagen wird in den Anhang verwiesen.

ICAAP und ILAAP

Ungeachtet der erwähnten Ausnahmebestimmungen hat die OeKB Gruppe ein Risikomanagementsystem implementiert, dessen Kern das Interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) der OeKB Gruppe bildet. Dieses ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Dabei berücksichtigt werden sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Neben der Steuerung des Kredit- und Marktrisikos sowie der operationellen Risiken sind die Steuerung des Liquiditätsrisikos und des Geschäftsrisikos wesentliche Aspekte des Risikomanagementprozesses.

Wesentliche Risikosteuerungsgrößen und Risikodeckungsrechnung

Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken der OeKB Gruppe ist das ökonomische Kapital, das über das Konzept des Value at Risk (VaR) bzw. Credit Value at Risk (CVaR) auf Basis eines einjährigen Beobachtungshorizontes ermittelt wird. Wesentliche Bestandteile des Gesamtrisikos sind das Markt-, Kredit- und operationale Risiko. Die Bestimmung des Geschäftsrisikos erfolgt auf Basis statistischer Plan/Ist-Abweichungsanalysen.

In der Risikodeckungsrechnung wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungspotenzial entsprechend den beiden Sichten (Going Concern und Gone Concern) gegenübergestellt. Daraus abgeleitete und vom Vorstand beschlossene Limits werden regelmäßig überwacht.

Risikoappetit

Den Risikoappetit definiert die OeKB Gruppe vor allem in Hinblick auf die Konfidenzniveaus, zu denen das ökonomische Kapital ermittelt wird. In der Gone Concern Sicht wird für unerwartete Verluste ein statistisches Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,98 % festgelegt, was gemäß der internen Rating-Masterskala dem aktuellen Rating der OeKB (S&P: AA+/ Moody‘s: Aa1) entspricht.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt primär über die definierte Survival Period, die mittels Liquiditäts-Gap Analysen unter Stress ermittelt wird. Als Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt.

Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar; die Definition des Risikoappetits erfolgt daher primär qualitativ. Regelmäßige Assessments werden in Riskmaps dargestellt, welche dem Management entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten geben. Mit der erfolgreichen Einführung eines GRC-Tools erfolgt seit 2020 quartalsweise eine hausweite, workflow gesteuerte Beurteilung der Risikolage betreffend alle Non-Financial Risks. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine integrierte Beurteilung der Gesamtlage.

Nachhaltigkeits- und Klimarisiken

Seit vielen Jahren setzt die OeKB Gruppe wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nachhaltigkeitspolitik spiegelt die Verantwortung für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Entwicklung und für die Stakeholder innerhalb und außerhalb der Gruppe wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im Rahmen des Management Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert. Differenziert nach Geschäftsfeldern werden die Auswirkungen auf Umwelt und Soziales im Rahmen der regelmäßigen Umweltaspektbewertung analysiert. Im Nachhaltigkeitsbericht wird zudem das Geschäftsmodell der OeKB KI-Gruppe mit den Auswirkungen auf Umwelt und Soziales in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) detailliert beschrieben: Differenziert nach den Geschäftsfeldern der Bank, wird dargelegt, ob es zu wesentlichen direkten, indirekten und positiven Auswirkungen kommt und wo es Verbindungen zu jenen Sustainable Development Goals (SDGs) gibt, auf die sich die OeKB KI-Gruppe konzentriert. Zusätzlich werden die möglichen negativen Auswirkungen in Form der Brutto-Risiken dargestellt. Wie die OeKB KI-Gruppe mit diesen Risiken umgeht und diese mitigiert, zeigen die umgesetzten Managementansätze. Der Anteil der Geschäftsfelder, die ESG-Kriterien unterliegen, berücksichtigt neben Umwelt- und Sozialkriterien auch Governance-Aspekte, wie Transparenz, Sicherheit und Compliance.

Das seit 2001 eingeführte zertifizierte Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung und die seit 2003 jährlich stattfindende Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems sicher. Jedes Jahr wird ein Nachhaltigkeitsprogramm definiert, veröffentlicht und umgesetzt; mit dem Ziel, die ambitionierten Ziele, die wir in unserer Nachhaltigkeitsstrategie 2021-2025 definiert haben, zu erreichen. Als Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability Bonds zur Refinanzierung im EFV und das gemeinsam mit dem BMF geschaffene Instrument „Exportinvest Green“ angeführt werden.



Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbesondere des Klimawandels und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen steigende Gefahren vor allem im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Die OeKB Gruppe setzt daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der Geschäftsstrategie. Seit 2020 ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen expliziter Teil der Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe. Die 2020 erstmals durchgeführte umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten wurde 2021 einem umfassenden Review unterzogen. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK, Vorstand und Aufsichtsrat.

Seit 2020 setzen wir Schritte zur Umsetzung der TCFD-Empfehlungen (Task Force on Climate-related Financial Disclosure), die im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht sind. Damit soll die Resilienz unserer Geschäftsstrategie gestärkt werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Nachhaltigkeit

Die OeKB Gruppe verfügt seit mehr als 20 Jahren über ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS (Eco Management and Audit Scheme)-Verordnung. Die EMAS-Umwelterklärung ist Teil des jährlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichts. Dieser wird seit 2003 gemäß GRI (Global Report Initiative) verfasst und einer externen Prüfung unterzogen. Dank dieser langjährigen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den direkten und indirekten Umweltauswirkungen, konnte die OeKB KI-Gruppe ein umfassendes Umweltdatenmanagement im Betrieb aufbauen. Das regelmäßige Monitoring, das Ableiten von Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche sowie das Reporting der Umweltkennzahlen sind integraler Bestandteil des OeKB KI-Gruppen Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Sämtliche Kennzahlen und Entwicklungen sind im Nachhaltigkeitsbericht der OeKB KI-Gruppe veröffentlicht.

Die Nachhaltigkeitsstrategie 2021–2025 mit ambitionierten Zielsetzungen für 2025 ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der OeKB Gruppe. Die OeKB Gruppe setzt sich mit Zukunftstrends kritisch auseinander, um im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich zu bleiben und um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Klimawandel, Ressourcenknappheit und Sustainable Finance sind wesentliche Herausforderungen, aber auch genauso große Chancen in diesem Zusammenhang. Die bereits 2019 gestarteten Aktivitäten im Bereich Sustainable Finance konnte die OeKB erfolgreich mit der Begebung des zweiten Sustainability Bonds fortsetzen.

Einen Schwerpunkt setzt die OeKB Gruppe bei der schrittweisen Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). 2020 wurde ein TCFD-Core-Team ins Leben gerufen. Seither werden Governance, Strategie, Risikomanagementansatz, Zielsetzungen und Indikatoren in einem eigenen Kapitel im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.



Im Jahr 2021 hat sich die OeKB Gruppe intensiv mit den regulatorischen Verpflichtungen hinsichtlich der Taxonomie-Verordnung beschäftigt. Die OeKB Gruppe muss nichtfinanzielle Angaben gemäß der Bilanzrichtlinie bzw. der NFRD (Non Financial Reporting Directive) veröffentlichen. Ab 1.1.2023 wird erstmals für das Geschäftsjahr 2022 verpflichtet offengelegt, in welchem Umfang die Geschäftstätigkeit im Sinne der Taxonomie-Verordnung als nachhaltig anzusehen ist. Anfang 2022 wird ein Projekt zur Implementierung der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen in der OeKB Gruppe gestartet werden. Damit bereiten wir uns auf die neuen Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit vor.

Einen weiteren Schwerpunkt setzte die OeKB Gruppe 2021 beim Themenfeld Diversität und Inklusion. Die Diversitätspolitik wurde überarbeitet und die Umsetzungsstrategie mit zahlreichen Maßnahmen unterlegt. Unter anderem setzt die OeKB Gruppe zielgerichtete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf 40 Prozent bis 2025.

Human Resources

Gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für die OeKB und ihre Tochterunternehmen große Bedeutung. Aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Exportwirtschaft und den Tourismus Österreichs sowie den Kapital- und Energiemarkt sind Servicequalität und Expertise in Verbindung mit einem nachhaltigen Ertrags-, Kosten- und Risikobewusstsein entscheidende Faktoren für den Erfolg.

Der Bedürfnismix aus unterschiedlichen Generationen im Unternehmen, Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt und fortschreitende Digitalisierung erfordert eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für Wissensmanagement und Wissenstransfer genauso zu sorgen wie für Förderung der digitalen Kompetenzen. Im Berichtsjahr wurde die „e-academy“ eingeführt, die neue digitale Lernplattform. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von OeKB und ihrer Tochterunternehmen haben dort die Möglichkeit, bedarfs- und interessensorientiert zu lernen. Der Content wird zum Teil als Standard gekauft, zum Teil für spezifische Schulungen selbst entwickelt.

Expertenkarrieren haben neben der Managementlaufbahn eine hohe Bedeutung, um als Arbeitgeberin für Fachkräfte attraktiv zu bleiben. Die Unternehmen der OeKB Gruppe verfügen über nur wenige Führungsebenen – damit haben unsere Expertinnen und Experten eine besondere Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Neben der klassischen Expertenlaufbahn haben wir auch sogenannte „Teamleads“ als fachliche Führungskräfte besetzt.

Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB Gruppe. Familienfreundliche Maßnahmen, wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeit, sprechen auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie legen. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wird aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslaufbahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale Fitness positiv zu beeinflussen.

Die Vergütung der OeKB orientiert sich – neben den Marktbenchmarks – an der individuellen Leistung, am Risikoverhalten und am Unternehmenserfolg. Für die Oesterreichische Entwicklungsbank, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank und die OeKB CSD sind ebenfalls entsprechende Vergütungsmodelle in Anwendung, die von der Vergütungspolitik der OeKB als Mutterunternehmen abgeleitet sind.



Zum Jahresende 2021 betrug der Mitarbeiterstand 475 Vollzeitbeschäftigte (im Vorjahr 479). Der Gewinn vor Steuern pro Mitarbeiterkapazität betrug im Geschäftsjahr 188 Tsd. Euro (2020: 131 Tsd. Euro).

Mitarbeitende der OeKB Gruppe 1

 

 

 

 

 

Stand per

31.12.2021

31.12.2020













Angestellte insgesamt

525

523

Davon Teilzeitbeschäftigte

134

126

Teilzeitbeschäftigte in Prozent

25,5 %

24,1 %

Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte

475

479

Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB

478

472

Durchschnittliches Lebensalter

45,3

45,6

Durchschnittliches Dienstalter

15,8

15,9

Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA

6,1

6,9

Frauenanteil

55,6 %

55,3 %

Frauenanteil in Führungspositionen

33,3 %

35,5 %

Fluktuationsrate 2

6,3 %

4,8 %














¹Inkl. vollkonsolidierter Unternehmen Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
und OeKB CSD GmbH ; inkl. Angestellte, die in die Acredia AG delegiert wurden.


2Die Fluktuationsrate errechnet sich aus den Abgängen (exkl. Pensionierungen) x 100 dividiert durch die Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. Aufgrund der niedrigen Fluktuationsrate ist ein getrennter Ausweis nach Geschlecht und Altersstruktur nicht sinnvoll.




Ausblick auf 2022

Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Zuge der regionalen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie abgeschwächt. Die prognostizierten Konjunkturaussichten und die Dynamik der Weltwirtschaft sollten sich 2022 daher unterschiedlich entwickeln. Bei der Konjunkturerholung wird das Infektionsgeschehen der einzelnen Länder eine entscheidende Rolle spielen. Die politischen Unsicherheiten werden sich, wenngleich regional unterschiedlich, weiter fortsetzen. Vor allem die Krise in der Ukraine hat sich in den letzten Wochen drastisch verschärft. Für die österreichische Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. Für diese Phase bietet die OeKB der Exportwirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen weitgehende Unterstützung an. Wir evaluieren die Situation laufend und reagieren in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen unmittelbar mit entsprechenden Maßnahmen. Wir erwarten 2022 beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine schwächere Geschäftsentwicklung als 2021, vor allem aus dem Bereich des COVID-19 Sonder-KRR. Außerdem gehen wir davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr 2022 aufgrund schwächerer Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen sinken wird, jedoch deutlich schwächer als im letzten Jahr. Die Gruppe wird, trotz des außerordentlich niedrigen Zinsumfelds, auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.

Für 2022 erwarten wir aus unseren Wertpapier-Veranlagungen, aufgrund der niedrigen Zinsen aus den Wiederveranlagungen, einen weiterhin marginalen Ertrag. Das Zinsniveau im USD wird, wie vom Federal Reserve System (FED) angekündigt, steigen. Das Zinsniveau im Euroraum wird jedoch 2022 niedrig bleiben. Die Risikoaufschläge der Anleihen der Republik Österreich sind weiterhin gering, wodurch die Bedingungen für den Zugang der OeKB (durch Haftungen gemäß AFFG der Republik Österreich) zu den internationalen Kapitalmärkten weiterhin günstig sind. Die Aktienmärkte werden vor allem aufgrund der Krise in der Ukraine sehr volatil bleiben.

Im Jahr 2022 planen wir unsere Digitalisierungsoffensive weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kunden schneller, zielgenau und einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und vor allem schneller zu werden. Außerdem werden wir weiter auf Raumeffizienz setzen und weitere Räumlichkeiten den geänderten Arbeitsbedingungen anpassen.

Insgesamt ist die OeKB Gruppe für die Herausforderungen gut gerüstet und geht von einer stabilen Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus. Für 2022 erwarten wir einen geringeren Zinsüberschuss aufgrund der geringeren Finanzierungsvolumina aus dem Exportfinanzierungsverfahren. Das Provisionsergebnis sollte wegen der gestiegenen Haftungsentgelte an die Republik Österreich für Entwicklungshilfefinanzierungen geringer ausfallen. Der Verwaltungsaufwand wird stabil bleiben. Verstärkt wird einem effizienten Kostenmanagement Aufmerksamkeit geschenkt werden. Aufgrund des besonders guten Jahres 2021 wird das Gesamtergebnis der OeKB Gruppe zwar zurückgehen, aber trotzdem auf gutem Niveau bleiben. Die Cost-Income-Ratio wird für das Geschäftsjahr 2022 ansteigen und danach wieder sinken.

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und der Bank vertreten hat.

Wien, am 4. März 2022

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.

Konzernabschluss 2021 der OeKB Gruppe

Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

2021

2020

























Zinserträge, welche nach der
Effektivzinsmethode ermittelt werden

 

186.294

 

204.443

 

zzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden

 

17.316

 

15.873

 

Sonstige Zinserträge

 

9.197

 

22.541

 

zzgl. Minderaufwand aus
sonstigen negativen Zinsen

 

117.552

 

107.209

 

Zinserträge

 

 

330.359

 

350.066

Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden

 

–77.673

 

–98.790

 

zzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden

 

–29.205

 

–24.590

 

Sonstige Zinsaufwendungen

 

–97.237

 

–108.461

 

zzgl. Minderertrag aus sonstigen negativen Zinsen

 

–15.761

 

–9.801

 

Zinsaufwendungen

 

 

–219.875

 

–241.642

Zinsüberschuss

6

 

110.483

 

108.424

Provisionserträge

 

63.308

 

62.839

 

Provisionsaufwendungen

 

–20.463

 

–18.810

 

Provisionsergebnis

7

 

42.845

 

44.029

Kreditrisikoergebnis

8

 

5.351

 

–2.675

Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden

9

 

1.233

 

–8.428

Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirk-sam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten

10

 

107

 

–77

Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz

11

 

2.805

 

2.159

Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern

20

 

7.915

 

4.304

Verwaltungsaufwand

12

 

–87.855

 

–89.434

Sonstige betriebliche Erträge

 

8.861

 

7.689

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

–2.581

 

–3.276

 

Sonstiger betrieblicher Erfolg

13

 

6.280

 

4.413

Gewinn vor Steuern

 

 

89.163

 

62.715

Ertragsteuern

14

 

–23.672

 

–14.986

Gewinn

 

 

65.491

 

47.729

Den Eigentümern des
Mutterunternehmens zurechenbar

 

 

62.142

 

45.535

Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar

 

 

3.349

 

2.194


























Sonstiges Ergebnis

 

 

 

Tausend Euro

Notes

2021

2020

















Posten, die zukünftig nicht in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus leistungsorientierten Plänen

24

11.758

–2.161

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis

20

269

–100

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI)

 

5.220

304

Steuereffekte

14

–4.244

464

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

 

13.002

–1.493

Gesamtergebnis

 

78.493

46.236

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

 

75.142

44.081

Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar

 

3.351

2.155



















Ergebnis je Aktie

 

 

 

2021

2020













Gewinn den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar in Tsd. Euro

62.142

45.535

Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Stückaktien

880.000

880.000

Ergebnis je Aktie in Euro

70,62

51,74














Zum Bilanzstichtag waren ebenso wie im Vorjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie (siehe Note 2).



Bilanz der OeKB Gruppe

Aktiva

 

 

 

Tausend Euro

Notes

31.12.2021

31.12.2020

















Barreserve

16

1.245.090

1.605.579

Forderungen an Kreditinstitute

17

21.285.804

23.588.352

Forderungen an Kunden

17

1.706.431

1.579.313

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

18

2.922.732

2.957.074

Derivative Finanzinstrumente

19

595.160

831.544

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

19

5.362.547

4.794.818

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

20

73.096

67.793

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

21

25.908

27.805

Steuererstattungsansprüche

 

1.417

35

Latente Steueransprüche

25

44.468

55.053

Übrige Aktiva

 

8.034

8.267

Bilanzsumme

 

33.270.686

35.515.633



















Passiva

 

 

 

Tausend Euro

Notes

31.12.2021

31.12.2020

















Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

22

1.091.550

1.355.142

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

22

941.966

770.733

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

28.046.750

29.435.429

Derivative Finanzinstrumente

19

889.979

1.675.711

Rückstellungen

24

142.777

160.065

Laufende Steuerverpflichtungen

 

7.864

2.515

Übrige Passiva

 

43.067

44.646

Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren

26

1.241.148

1.250.800

Eigenkapital

27

865.585

820.592

Davon nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar

 

15.944

13.374

Bilanzsumme

 

33.270.686

35.515.633




















Eigenkapitalveränderungsrechnung der OeKB Gruppe

Der Ausweis des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen entspricht dem Jahresabschluss der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft.

Weitere Erläuterungen zum Eigenkapital sind unter Note 27 enthalten.

Eigenkapitalveränderungsrechnung 2021

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklagen

Gewinnrücklagen

IAS 19 - Rücklage

FVOCI - Rücklage

Eigenkapi-tal, den Eigentü-mern des Mutter-unterneh-mens zurechenbar

Nicht beherrschende Anteile

Gesamtes Eigenkapital









































Stand 1.1.2021

27

130.000

3.347

693.715

–39.195

19.352

807.219

13.374

820.592

Gewinn

 

-

-

62.142

-

-

62.142

3.349

65.491

Sonstiges Ergebnis

 

-

-

-

9.085

3.916

13.001

2

13.002

Gesamtergebnis

 

-

-

62.142

9.085

3.916

75.142

3.351

78.493

Dividendenzahlungen

27

-

-

–32.718

-

-

–32.718

–781

–33.500

Stand 31.12.2021

 

130.000

3.347

723.138

–30.111

23.268

849.643

15.944

865.585










































Eigenkapitalveränderungsrechnung 2020

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklagen

Gewinnrücklagen

IAS 19 - Rücklage

FVOCI - Rücklage

Eigenkapital, den Eigentü-mern des Mutterunternehmens zurechenbar

Nicht beherrschende Anteile

Gesamtes Eigenkapital









































Stand 1.1.2020

27

130.000

3.347

680.898

–37.512

19.123

795.856

11.687

807.543

Gewinn

 

-

-

45.535

-

-

45.535

2.194

47.729

Sonstiges Ergebnis

 

-

-

-

–1.683

229

–1.454

–39

–1.493

Gesamtergebnis

 

-

-

45.535

–1.683

229

44.081

2.155

46.236

Dividendenzahlungen

27

-

-

–32.718

-

-

–32.718

–468

–33.186

Stand 31.12.2020

 

130.000

3.347

693.715

–39.195

19.352

807.219

13.374

820.592










































Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe

Tausend Euro

Notes

2021

2020

















Gewinn (vor Steuern)

 

89.163

62.715

Im Gewinn enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 

Abschreibung auf Sachanlagen

21

2.934

3.800

Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte

21

1.565

1.295

Veränderung von Rückstellungen

24

–16.352

12.674

Veränderung von Kreditrisikovorsorgen (ECL)

8

–4.111

2.996

Veränderung des Zinsenausgleichsposten EFV

26

–9.652

–170.662

Veränderung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

19

–567.729

135.613

Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Bewertung von
sonstigen finanziellen Vermögenswerten, welche erfolgswirksam
zum Fair Value bilanziert und nicht dem EFV zugeordnet werden

9

–1.413

8.462

Ergebnis aus der Ausbuchung von Forderungen,
welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

10

-

77

Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern

20

–7.915

–4.304

Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten, welche dem EFV zugeordnet sind

9

180

–34

Sonstige zahlungsunwirksame Anpassungen

 

478.750

–63.698

Zwischensumme zahlungsunwirksame Anpassungen

 

–34.580

–11.066

Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile

 

 

 

Einzahlungen aus der Tilgung von

 

 

 

Forderungen an Kreditinstituten

17

14.602.953

26.107.078

Forderungen an Kunden

17

1.760.862

1.619.290

Auszahlungen für den Erwerb von

 

 

 

Forderungen an Kreditinstituten

17

–12.334.317

–27.399.447

Forderungen an Kunden

17

–1.883.950

–1.658.359

Einzahlungen aus

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

22

4.645.927

38.447.848

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

22

1.793.811

1.515.728

verbrieften Verbindlichkeiten

23

22.980.122

33.690.575

Rückzahlungen aus der Tilgung von

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

22

–4.909.273

–38.815.601

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

22

–1.622.577

–1.493.825

verbrieften Verbindlichkeiten

23

–25.337.045

–31.231.169

Leasingverbindlichkeiten

21

–1.668

–975

Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit

 

9.437

8.036

Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit

 

3.770

8.348

Erhaltene Zinsen

 

253.805

285.893

Gezahlte Zinsen

 

–230.125

–256.456

Erhaltene Dividenden aus dem Sonstigen Anteilsbesitz

 

2.805

2.159

Erhaltene Dividenden aus Unternehmen,
welche nach der Equity-Methode bilanziert werden

20

2.880

4.150

Ertragsteuerzahlungen

 

–12.318

–5.743

Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit


–309.481

816.465

Einzahlungen aus der Tilgung und der Veräußerung von

 

 

 

sonstigen finanziellen Vermögenswerten

18

1.322.640

1.527.003

Auszahlungen für den Erwerb

 

 

 

von sonstigen finanziellen Vermögenswerten - Sonstiger Anteilsbesitz

18

–41

-

von sonstigen finanziellen Vermögenswerten

18

–1.336.766

–1.510.196

von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

21

–3.341

–4.346

Cashflow aus Investitionstätigkeit

 

–17.508

12.461

Dividendenzahlungen

27

–33.500

–33.186

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

 

–33.500

–33.186



















Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe

 

 

 

 

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020













Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode

1.605.579

809.838

Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit

–309.481

816.465

Cashflow aus Investitionstätigkeit

–17.508

12.461

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

–33.500

–33.186

Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode

1.245.090

1.605.579














Erläuterungen zum Zahlungsmittelbestand und zur Änderung der Darstellung der Zahlungsströme befinden sich unter Note 29 bzw. unter Note 1.





Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe

Note 1 Allgemeine Grundlagen

Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist eine Spezialbank mit Sitz in 1010 Wien, Am Hof 4, Österreich, und wurde 1946 gegründet. Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a Z 1 lit. a UGB.

Die OeKB Gruppe umfasst die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), OeKB CSD GmbH (OeKB CSD), Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT), CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH (CCP.A.) und die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG (Acredia Versicherung AG), siehe auch Note 39 Konsolidierungskreis.

Der Konzernabschluss der OeKB Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind – erstellt. Die Anforderungen des § 59a BWG und des § 245a UGB werden erfüllt.

Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe, wird zum besseren Verständnis des vorliegenden Konzernabschlusses in diesem Kapitel auf die Geschäftsgrundlagen sowie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingegangen.

Die OeKB Gruppe ist eine Spezialkreditinstitutgruppe, welche als Dienstleistungsunternehmen für die Exportwirtschaft, den Kapitalmarkt (inkl. Energiemarkt) und die Tourismuswirtschaft auftritt.

Das Geschäftsmodell der OeKB Gruppe umfasst vier wesentliche Eckpfeiler:

  • – Exportgarantien und Wechselbürgschaften
  • – Exportfinanzierungen und Finanzierungen als Entwicklungsbank der Republik Österreich
  • – Services für den Kapitalmarkt
  • – Tourismusförderung und -finanzierung.

Exportgarantien / Wechselbürgschaften

In diesem Geschäftsbereich handelt die OeKB als Agent im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich. Dabei ist die OeKB mit der banktechnischen Behandlung von Haftungsübernahmeanträgen, der administrativ-technischen Abwicklung der Haftungsverträge und der Wahrnehmung der Rechte der Republik aus Haftungsfällen betraut. Die OeKB erhält für dieses nicht-bilanzwirksame Geschäftsfeld auf Basis eines abgeschlossenen Bevollmächtigungsvertrages eine Abwicklungsprovision.

Rechtliche Grundlage: Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)

Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2022 ermächtigt, namens des Bundes, Haftungen für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten Bestand der Rechte von Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Diesen Rechtsgeschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infrastruktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von österreichischem Interesse ist. Gemäß § 7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom Bevollmächtigten des Bundes (der OeKB) zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben, welches beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist. Gemäß § 8a AusfFG ist die OeKB bis zum Abschluss eines neuen Bevollmächtigungsvertrages mit der Abwicklung dieser Haftungen (Exportgarantien / Wechselbürgschaften) betraut.

Für die Abwicklung dieser Exportgarantien steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7).

Im § 9 regelt das AusfFG die Aufgaben der österreichischen Entwicklungsbank. Mit den Aufgaben wurde die Oesterreichische Entwicklungsbank AG betraut, welche in ihren Zielen und Prinzipien der österreichischen Entwicklungspolitik gemäß Entwicklungszusammenarbeitsgesetz verpflichtet ist. Die Geschäftstätigkeit der OeEB orientiert sich zudem auf den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G).

Überbrückungsgarantien (§ 2 Abs. 2 Z 7 iVm § 6a Abs. 2 ABBAG-Gesetz) für Großunternehmen

Die OeKB übernimmt im Rahmen des 19 Milliarden Euro Corona-Hilfsfonds der Regierung und im Auftrag der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) die Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen. Der Corona-Hilfsfonds ist ein Teil des Corona-Hilfspakets, das die Bundesregierung für das wirtschaftliche Überleben der österreichischen Unternehmen zur Verfügung stellt. Ziel ist die rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben. Die COFAG Überbrückungsgarantie ist eine der Maßnahmen, die aus dem Corona-Hilfsfonds finanziert werden. Sie wird für endfällige Kredite ausgestellt, die Banken den Unternehmen gewähren, um deren Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Garantie der Republik deckt 90 % der Kreditsumme. Für die Abwicklung dieser Überbrückungsgarantien steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7).

Exportfinanzierungsverfahren (EFV)

In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Darüber hinaus übernimmt die Republik Österreich weitreichende Garantien zugunsten der OeKB und zugunsten deren Gläubiger. Die OeKB Gruppe verfügt über kein Retailgeschäft und keine Spareinlagen. Sie refinanziert im Auftrag der Republik Österreich Kredit- und Finanzinstitute zu günstigen Konditionen, welche diese als Exportkredite an ihre Kunden weitergeben (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechselkredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasinggeschäften heimischer Exporteure).

Für den weitgehenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden besteht im EFV eine Haftung gemäß AusfFG durch die Republik Österreich. Dadurch entsteht für die OeKB Gruppe kein wesentliches Kreditrisiko. Risikovorsorgen sind daher im Zusammenhang mit dem EFV nur in unwesentlichem Ausmaß erforderlich. Aufgrund dieser Haftungen liegen den Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt der Refinanzierungsvereinbarung, einheitliche Konditionen zugrunde. Diese öffentlich auf der OeKB-Website ersichtlichen, einheitlichen Refinanzierungszinssätze werden von den Credit Spreads der OeKB abgeleitet. Die Credit Spreads der OeKB wiederum sind durch die Gläubigergarantie gemäß § 1 Abs. 2a AFFG von den Credit Spreads der Republik Österreich abhängig. Daneben sind auch andere Garantien und Versicherungen gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz erlaubte Grundlagen für Exportfinanzierungen.



Als Maßnahme zur Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Bewältigung der COVID-19-Krise wurden im Rahmen des Verfahrens gemeinsam mit dem BMF für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR zur Verfügung gestellt. Der dafür ursprünglich mit 2 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde aufgrund der großen Nachfrage auf 3 Mrd. Euro erhöht. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Erträge werden im Zinsüberschuss (Note 6) erfasst.

Außerhalb dieses Verfahrens betreibt die OeKB Gruppe nur nennenswertes Kreditgeschäft im Rahmen der Tourismusfinanzierung und generiert damit auch nur in diesen Geschäftsfeldern ein nennenswertes Zinsergebnis. Die Erträge der OeKB Gruppe resultieren damit – mit Ausnahme jener aus der Veranlagung eigener Mittel – überwiegend aus Entgeltleistungen bzw. Gebühren und Provisionen für die verkauften bzw. erbrachten Dienstleistungen für Kunden und Auftraggeber.

Die wesentlichen Refinanzierungsquellen für das Exportfinanzierungsverfahren sind die internationalen Geld- und Kapitalmärkte, wo die OeKB durch die Haftungen des Bundes ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Dabei bestehen Wechselkursrisiken im Wesentlichen nur mit der Aufnahme dieser lang- und kurzfristigen verbrieften Verbindlichkeiten. Die Risiken sind überwiegend durch die Wechselkursgarantien der Republik Österreich gemäß § 1 Abs. 2b AFFG auf Einzeltransaktionsbasis abgesichert. Die OeKB Gruppe trägt somit aus dem EFV kein signifikantes Wechselkursrisiko. Die Korrespondenz zur Übernahme sowie zur Abrechnung von Wechselkurspositionen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf Einzeltransaktionsebene. Im Zuge einer laufenden Portfoliostrategie erfolgt eine mit dem BMF abgestimmte Umsetzung der Fremdwährungsstrategie. Alternativ zur Abrechnung werden Kursüberbindungen vorgenommen. Hierbei werden Wechselkurse von fälligen Verbindlichkeiten auf neu begebene Verbindlichkeiten taggleich übertragen. Der Ausweis dieses Postens erfolgt wegen seiner Besonderheit und der Relevanz für die Adressaten in einem gesonderten Posten (Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG).

Rechtliche Grundlage: Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten (Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)

Gemäß § 1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2023 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß § 5 Abs. 1 AusfFG (der OeKB) durchgeführt werden.

Die Garantien werden übernommen:

  • – zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus Kreditoperationen (§ 1 Abs. 2a AFFG);
  • – zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und einer anderen Währung (Wechselkursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen für den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet wird (§ 1 Abs. 2b AFFG).

Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich gemäß AFFG sehen ein vom Volumen der aushaftenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges (Mindest-)Haftungsentgelt vor.



Der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR) ergibt sich aus dem spezifischen Zweck des EFV und den damit verbundenen Risiken und ist Teil des auf dem AFFG basierenden EFV, welches als eigener Rechnungskreis als Bevollmächtigte im Auftrag des Bundes (s. § 1 Abs. 1 AFFG iVm § 5 Abs. 1 AusfFG) geführt wird. Er enthält die Überschüsse aus der laufenden Zinsverrechnung (Zinserträge) sowie die Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden) der Finanzinstrumente des EFV. Die OeKB erhielt im Jahr 1968 vom Bundesministerium für Finanzen den Auftrag, die im Rahmen des EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto anzusammeln, um sie bei Bedarf ausschließlich zum Zweck der EFV-Finanzierungen zu verwenden. Dieser Auftrag wurde durch die Bildung des Zinsenausgleichspostens sowie die jährlichen Beschlüsse des Aufsichtsrates der OeKB erfüllt. Die im EFV erwirtschafteten Vermögensüberschüsse sind somit dem Zugriff der Eigentümer dauerhaft entzogen und stehen dem Management ausschließlich für Zwecke des EFV zur Verfügung. Mit dieser Vorsorge wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ergebnisse aus dem Verfahren nicht der OeKB zur freien Verfügung stehen, sondern diese als Ausgleichsmechanismus zur Deckung von Risiken (auch im Sinne einer Betriebspflicht im Falle einer Beendigung des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 8a AusfFG) innerhalb des EFV zur Verfügung stehen. Das Finanzamt für Körperschaften (Wien) hat die Behandlung der ZAR als „abzugsfähigen Schuldposten“ anerkannt, sofern diese zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird.

Die OeKB hat sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu entschlossen, diesen Posten wegen seiner Besonderheit gesondert auszuweisen (siehe Note 26).

Services für den Kapitalmarkt und Energiemarkt

Die OeKB Gruppe bietet ein breit gefächertes Portfolio von Dienstleistungen für den österreichischen Kapitalmarkt an. Dazu zählen die Geschäftsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich im Wege des Auktionsverfahrens, Zahl- und Berechnungsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich, die Meldestelle gemäß KMG, OAM Issuer Info (Speichermedium für börsengesetzliche Informationen), ISIN-Kennnummernvergabe und Finanzdaten Service wie die Sammlung und der Verkauf von Stamm-, Termin- und Preisdaten zu Finanzinstrumenten, Fondsservices (Plattform für Datenaustausch) und LEI-Servicepartnerschaft. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OeKB CSD werden Aufgaben als Zentralverwahrer gemäß EU CSD Regulation (Verordnung [EU] Nr. 909/2014) angeboten. Diese Aufgaben umfassen die Übernahme der Wertpapiere der kapitalaufnehmenden Emittenten zur Verwahrung und Verwaltung, Durchführung von Buchungsaufträgen zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte und die Steuerung der Zahlungen der Emittenten zur Erfüllung der in den Wertpapieren verbrieften Ansprüche.

Entlang der Kernkompetenzen im Kapitalmarkt werden auch Dienstleistungen für den österreichischen Energiemarkt erbracht. Diese Energiemarkt Services umfassen Serviceleistungen im Bereich des Finanzclearings und des Risikomanagements für die Verrechnungsstellen im Gas- und Strommarkt in Österreich. Darüber hinaus ist die OeKB an der European Commodity Clearing AG (ECC) als General Clearing Member (GCM) aktiv und übernimmt in diesem Zusammenhang für Non-Clearing Member das Sicherheitenmanagement und die finanzielle Abwicklung.



Services als Entwicklungsbank

Die OeEB arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Ziel, die Lebenssituation der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern. Die rechtlichen Grundlagen für diese Geschäftstätigkeit sind im Wesentlichen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes festgelegt (siehe dazu auch Rechtliche Grundlage: Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz [AusfFG]). Mit öffentlichem Auftrag stellt sie Finanzierungen zu marktnahen Konditionen bereit, kann aber dank umfassender Haftungen seitens der Republik Österreich ein höheres wirtschaftliches Risiko als Kommerzbanken eingehen. Die OeEB beteiligt sich treuhändig aus Bundesmitteln an Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern und verstärkt mit begleitenden Maßnahmen die entwicklungspolitischen Effekte. Im Bereich der Business Advisory Services stellt die OeEB besondere Finanzmittel zur Stärkung der entwicklungspolitischen Wirkungen zur Verfügung. Damit sollen in erster Linie Beteiligungen aus Bundesmitteln und Investitionsfinanzierungen der OeEB vorbereitet und begleitet werden.

Services in der Tourismusfinanzierung und -förderung

Mit der ÖHT steht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine Einrichtung zur Verfügung, die sowohl österreichische Förderstelle als auch Bank ist. Die Fördermittel erhält die ÖHT von öffentlichen Stellen. Die Kernaufgabe der ÖHT ist die Finanzierung von Investitionsprojekten von KMU‘s in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Besonderheit von Finanzierungen durch die ÖHT ist die mit jedem Finanzierungsprodukt verbundene Förderungsleistung des Bundes. Im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) wickelt sie die Tourismusförderung des Bundes ab. Diese Förderleistungen können in Form von Haftungsübernahmen, Barzuschüssen oder in Form von geförderten Zinssätzen ausgestaltet sein. Die ÖHT ist Partnerinstitut der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg. Außerdem übernimmt die ÖHT im Rahmen des EFRE Förderprogramms (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für mehrere Bundesländer die Funktion der „zwischengeschalteten Förderstelle“ zur Abwicklung von touristischen Förderprojekten im Rahmen der Vergabe eines geförderten Kredites. Seit 2020 ist die ÖHT mit Ausbruch der COVID-19 Krise auch mit der Abwicklung der österreichischen Förderprogramme zur Unterstützung der Tourismus-, Gastro- und Freizeitbetriebe betraut. Für die Abwicklung dieser Förderprogramme steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7 bzw. Sonstiger betrieblicher Erfolg, Note 13).

Grundlagen der Rechnungslegung

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes ist der Vorstand der OeKB verantwortlich; er wurde am 4. März 2022 vom Vorstand unterzeichnet. Nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss erfolgt die Kenntnisnahme durch den Aufsichtsrat der OeKB.

Detailangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen – mit Ausnahme der Erläuterungen im Kapitel Exportfinanzierungsverfahren – der OeKB Gruppe, einschließlich der Änderungen während des Jahres, sind in den Anmerkungen in Note 2 enthalten.

Die Berichtswährung und funktionale Währung dieses Konzernabschlusses und der OeKB Gruppe ist der Euro. Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro angegeben. Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.

Bei der Darstellung des Konzernabschlusses orientiert sich die OeKB Gruppe an den Darstellungen von Unternehmen im Peergroup-Vergleich sowie den Vorschlägen der großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Erstellung von Konzernabschlüssen von Banken nach IFRS, wodurch der Konzernabschluss für Investoren leichter vergleichbar ist.

Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch den Vorstand, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres beeinflussen können.

Bereiche, in denen dies notwendig ist, sind:

  • — Die Beurteilung des Geschäftsmodells, in dem die Vermögenswerte gehalten werden, und die Beurteilung, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes ausschließlich Kapitalzahlungen und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Note 2
  • — Die der Bestimmung des Fair Value zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen, welche schwanken können. Note 3
  • — Festlegung der Leasinglaufzeit: Bestimmung, ob die Ausübung von Kündigungsmöglichkeiten hinreichend sicher ist. Note 21
  • — Die der Bestimmung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten zugrundeliegende Beurteilung, ob das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung und Einbeziehung von zukunftsgerichteten Informationen bei der Ermittlung des Expected Credit Loss signifikant gestiegen ist. Die Festlegung des LGD (Loss Given Default) sowie der PD (Probability of Default) bei der Berechnung der Wertminderung. Note 38
  • — Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet. Note 24
  • — Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden. Note 25
  • — Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen aufgrund von Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat. Note 33

Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft und stehen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und nach Ermessen zum Bilanzierungszeitpunkt wahrscheinliche Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ergebnisse. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden fortlaufend berücksichtigt.

Note 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2021 anzuwenden sind

In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene (einschließlich Erläuterungen) angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe relevant sind.

Standards und Änderungen, die erstmals 2021 anzuwenden sind

Erstmalige Anwendung













Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16

Reform der Referenzzinssätze - Phase 2

1.1.2021

Änderungen an IFRS 16

COVID-19-bezogene Mieterleichterungen nach dem 30. Juni 2021

1.4.2021














Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)

Die Änderungen befassen sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung infolge der Reform der Referenzzinssätze beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen oder von Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzsatz ergeben. Die Änderungen bieten praktische Erleichterungen in Bezug auf bestimmte Anforderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16:

  • – Änderungen der Basis zur Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten sowie
  • – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.

Änderungen der Basis zur Ermittlung der Zahlungsströme

Durch die Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen eine Änderung der Basis für die Bestimmung der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die durch die Reform der Referenzzinssätze erforderlich wird, durch Aktualisierung des Effektivzinssatzes des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit berücksichtigen soll.

Zum 31. Dezember 2021 hat die OeKB Gruppe eine Vielzahl von Finanzinstrumenten, welche auf den Referenzzinssätzen USD LIBOR und CHF LIBOR basieren, die von der IBOR-Reform betroffen sein werden. Die OeKB Gruppe erwartet, dass die Referenzzinssätze für diese Finanzinstrumente in den Jahren 2022 bis 2023 durch SOFR (anstatt USD LIBOR) und SARON (anstatt CHF LIBOR) ersetzt werden und dass aus der Anwendung der Änderungen kein wesentlicher Gewinn oder Verlust entstehen wird.



Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Die Änderungen bieten in den folgenden Bereichen Ausnahmeregelungen von den Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften:

  • – Die Änderungen erlauben, die Designation einer Sicherungsbeziehung anzupassen, um Änderungen zu berücksichtigen, die durch die Reform notwendig werden.
  • – Wenn ein gesichertes Grundgeschäft in einer Absicherung von Zahlungsströmen angepasst wird, um Änderungen zu berücksichtigen, die durch die Reform notwendig werden, wird der in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen angesammelte Betrag als auf dem alternativen Referenzsatz basierend betrachtet, auf dessen Basis die zukünftigen abgesicherten Zahlungsströme bestimmt werden.
  • – Wenn eine Gruppe von Grundgeschäften als abgesichertes Grundgeschäft designiert wird und ein Grundgeschäft in der Gruppe geändert wird, um die durch die Reform erforderlichen Änderungen widerzuspiegeln, werden die abgesicherten Grundgeschäfte auf der Grundlage der abgesicherten Referenzsätze auf Untergruppen aufgeteilt.
  • – Wenn ein Unternehmen vernünftigerweise erwartet, dass ein alternativer Referenzsatz innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten separat identifizierbar sein wird, dieser zum Zeitpunkt der Designation aber nicht separat identifizierbar ist, ist es nicht verboten, den Zinssatz als eine nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponente zu bestimmen.

Die OeKB Gruppe wendet die Bestimmungen zum Hedge Accounting nicht an.

Angaben in den Notes

Die Änderungen verpflichten die OeKB Gruppe, zusätzliche Informationen über die Risiken, denen die Gruppe durch die Reform der Referenzzinssätze ausgesetzt ist und über die damit verbundenen Risikomanagementaktivitäten offenzulegen. Diese Angaben befinden sich in Note 37.

Die weiteren in der Tabelle angeführten Standards und Änderungen, die erstmals 2021 anzuwenden sind, führen in der OeKB Gruppe zu keinem wesentlichen Ergebnis.

Neue Standards oder Änderungen, die noch nicht angewendet werden

Eine Reihe von neuen Standards und Änderungen zu Standards, welche von der EU übernommen wurden, sind in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 31. Dezember 2021 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist. Der Konzern hat die nachstehenden neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet.

Die weiteren nachstehenden neuen oder geänderten Standards haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Geänderte Standards und Interpretationen

Inkrafttreten













Änderungen an IAS 37

Belastete Verträge - Kosten der Vertragserfüllung

1.1.2022

Änderungen an den IFRS

Jährliche Verbesserung (2018-2020) an den IFRS-Standards
(IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, IAS 41)

1.1.2022

Änderungen an IAS 16

Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung

1.1.2022

Änderungen an IFRS 3

Verweis auf das Rahmenkonzept

1.1.2022

Änderungen an IAS 1

Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig

1.1.2023

Änderungen an IFRS 17

Versicherungsverträge und Änderungen an Versicherungsverträgen

1.1.2023

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2

Angabe von Rechnungslegungsmethoden

1.1.2023

Änderungen an IAS 8

Definition von Schätzungen

1.1.2023

Änderungen an IAS 12

Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und
Schulden aus einer einzigen Transaktion

1.1.2023














Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die OeKB Gruppe hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben.

A. Konsolidierungsgrundsätze

  • — Unternehmenszusammenschlüsse
    Das Wahlrecht gemäß IFRS 1 wurde am Übergangsstichtag 1. Jänner 2004 angewendet, d. h. die Werte der Erstkonsolidierung nach UGB wurden übernommen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte somit nach der Buchwertmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten für die Anteile an der Konzerngesellschaft mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Überganges der Kontrolle verrechnet. Bei Unternehmenszusammenschlüssen im Sinne des IFRS 3 werden bei der Kapitalkonsolidierung sämtliche materiellen und immateriellen identifizierbaren Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs neu bewertet. Die Anschaffungskosten werden mit dem anteiligen Nettovermögen zum Zeitpunkt des Überganges der Beherrschung verrechnet. Nicht beherrschende Anteile werden auf Basis der mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden ermittelt.
  • — Tochterunternehmen
    Tochterunternehmen sind von der OeKB beherrschte Unternehmen. Die OeKB Gruppe beherrscht ein Unternehmen, wenn es schwankenden Renditen aus dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Aktiva, Passiva und Ergebnisse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.



  • — Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
    Die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen.

    Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, über welches die OeKB Gruppe hinsichtlich einer Vereinbarung die gemeinschaftliche Führung ausübt. Diese werden nach der Equity-Methode bilanziert, wobei sie beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten angesetzt werden, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. Die entsprechenden Anteile am Gesamtergebnis werden dabei als Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erhaltene Dividenden werden als Minderung des nach der Equity-Methode erfassten Buchwerts erfasst (Aktivtausch). Ein etwaiger Wertminderungsbedarf wird jährlich auf Basis von Planrechnungen überprüft und erfasst.
  • — Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsfälle
    Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle erfassten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Sachverhalte für Zwischenergebniseliminierungen liegen in der OeKB Gruppe keine vor. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.

B. Währungsumrechnung

Geschäftsfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zu von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Devisen-Referenzkursen (Stichtagskurs) des Bilanzstichtages in die funktionale Währung umgerechnet.

Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittelkurs

Währung

Mittelkurs

Währung

Mittelkurs

Währung

Mittelkurs

Währung

































1,5615

AUD

0,8403

GBP

9,9888

NOK

10,2503

SEK

1,4393

CAD

8,8333

HKD

1,6579

NZD

15,2335

TRY

1,0331

CHF

7,5156

HRK

4,5969

PLN

1,1326

USD

7,1947

CNY

369,1900

HUF

4,9490

RON

18,0625

ZAR

24,8580

CZK

130,3800

JPY

85,3004

RUB

 

 


































Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittelkurs

Währung

Mittelkurs

Währung

Mittelkurs

Währung

Mittelkurs

Währung

































1,5896

AUD

9,5142

HKD

1,6984

NZD

9,1131

TRY

1,5633

CAD

7,5519

HRK

4,5597

PLN

1,2271

USD

1,0802

CHF

363,8900

HUF

4,8683

RON

18,0219

ZAR

26,2420

CZK

126,4900

JPY

91,4671

RUB

 

 

0,8990

GBP

10,4703

NOK

10,0343

SEK

 

 


































Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst.

C. Zinsüberschuss

  • — Effektivzinsmethode
    Zinserträge und Zinsaufwendungen von Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden mittels Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Der Effektivzinssatz ermittelt sich auf Basis der geschätzten zukünftigen Cashflows (inkl. Transaktionskosten) über die voraussichtliche Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes für finanzielle Vermögenswerte, welche nicht beim Zugangszeitpunkt bereits wertgemindert waren, schätzt die OeKB Gruppe die zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes, nicht jedoch erwartete Kreditverluste (Kreditrisiken). Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird ein kreditbereinigter Effektivzinssatz unter Verwendung geschätzter zukünftiger Cashflows einschließlich erwarteter Kreditverluste (Kreditrisiken) berechnet.

    Die Berechnung des Effektivzinssatzes beinhaltet die Transaktionskosten und die gezahlten oder erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Die Transaktionskosten umfassen zusätzliche Kosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen sind.
  • — Fortgeführte Anschaffungskosten
    Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind der Betrag, zu dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Tilgungen, zu- bzw. abzüglich der kumulierten Amortisierung unter Verwendung der Effektivzinsmethode, berichtigt um Kreditrisikovorsorgen.

    Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes vor Anpassung um Kreditrisikovorsorgen.
  • — Berechnung der „Zinserträge und –aufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“
    Hierbei wird der effektive Zinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn der Vermögenswert nicht wertgemindert ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Schuld angewendet.

    Bei finanziellen Vermögenswerten, deren Bonität bei erstmaligem Ansatz nicht beeinträchtigt war, jedoch diese zum Bilanzstichtag beeinträchtigt ist (Stufe 3), werden die Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten (= Nettobasis) berechnet. Ist die Bonität des Vermögenswertes nicht mehr beeinträchtigt, wird die Berechnung der Zinserträge auf die Bruttobasis zurückgesetzt.

    Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird der Zinsertrag berechnet, indem der kreditadjustierte Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögenswertes angewendet wird. Die Berechnung der Zinserträge fällt nicht auf die Bruttobasis zurück, auch wenn sich das Kreditrisiko des Vermögenswertes verbessert.

    Für Informationen darüber, wann die Bonität von Vermögenswerten beeinträchtigt ist, siehe Note 38.
  • — Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
    Die nach der Effektivzinsmethode ermittelten Zinserträge und –aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten „Zinserträge und –aufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ dargestellt.

    Die in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten sonstigen Zinserträge und –aufwendungen umfassen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, welche designiert zum Fair Value (FV-Option) sowie verpflichtend zum Fair Value durch die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bewertet werden. Die Sonstigen Zinserträge umfassen ebenso Minderaufwendungen aus sonstigen negativen Zinsen, die Sonstigen Zinsaufwendungen Mindererträge aus sonstigen negativen Zinsen.
  • — Laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren
    Sofern im EFV Überschüsse aus der Zinsverrechnung entstehen, werden diese entsprechend den Beschlüssen der Organe der OeKB in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren übergeführt (Dotierung des Zinsenausgleichspostens). Maßnahmen zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes, werden mit dem Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren verrechnet (Verwendung des Zinsenausgleichspostens). Die laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens wird anteilsmäßig in den Posten „Zinserträge, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ bzw. „Sonstige Zinserträge“ erfasst (siehe Note 6 bzw. Note 26).
  • — Haftungsentgelte gemäß § 1 Abs. 2 AFFG
    Die Haftungsentgelte gemäß § 1 Abs. 2 AFFG stehen im direkten Zusammenhang mit den verbrieften Verbindlichkeiten der OeKB. Der Aufwand wird je Garantie periodengerecht ermittelt und in den „Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ erfasst. Wird für garantierte finanzielle Verbindlichkeiten die FV-Option angewendet, werden die Haftungsentgelte periodengerecht ermittelt und in dem Posten „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst.

D. Provisionsergebnis

Provisionserträge und –aufwendungen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, sind im Effektivzinssatz enthalten und werden daher im Zinsergebnis dargestellt. Wird nicht erwartet, dass eine Kreditzusage zur Auszahlung eines Kredites führt, wird die damit verbundene Kreditzusagegebühr erfolgswirksam erfasst.

Provisionserträge werden in jenen Perioden erfasst, in denen die zugehörige Dienstleistung erbracht wird. Provisionsaufwendungen werden zum Zeitpunkt des Erhalts der Leistung als Aufwand erfasst.

Die im Zusammenhang mit den Finanzierungen der Entwicklungsbank an die Republik Österreich entrichteten Haftungsentgelte gemäß § 9 AusfFG stehen im direkten Zusammenhang mit den einzelnen finanziellen Vermögenswerten und werden im Provisionsaufwand (siehe Note 7) erfasst.

E. Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz

Die Realisierung der Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung (siehe Note 11).

F. Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value (FV) in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bilanziert werden

Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten betrifft

  • – derivative Finanzinstrumente und Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG, die zu Absicherungszwecken gehalten werden,
  • – finanzielle Vermögenswerte, welche verpflichtend zum FVTPL zu erfassen sind sowie
  • – finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, für welche die FV-Option in Anspruch genommen wurde.

Dieser Posten beinhaltet die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie sämtliche Währungsumrechnungsdifferenzen.

G. Ertragsteuern

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder mit einem im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich auf unsichere Steuerposten, werden nach IAS 37 bilanziert.

  • — Tatsächliche Steuern
    Tatsächliche Steuern betreffen die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur nach den Bestimmungen des IAS 12.71 ff saldiert.
  • — Latente Steuern
    Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
    • – temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bei einem Geschäftsfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;
    • – temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern die OeKB Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass diese sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden;
    • – zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes.

Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verluste liegt nicht vor.

Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung dieser latenten Steueransprüche ermöglichen wird.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung der OeKB Gruppe im Hinblick auf Art und Weise der Realisierung der Buchwerte der Vermögenswerte bzw. der Erfüllung der Schulden zum Abschlussstichtag ergeben.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn die Voraussetzungen des IAS 12.74 ff dafür erfüllt sind.



H. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

H1 - Erstmaliger Ansatz

Die OeKB Gruppe erfasst die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden und verbriefte Verbindlichkeiten erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Alle anderen Finanzinstrumente (einschließlich Käufe von finanziellen Vermögenswerten) werden am Handelstag angesetzt, d. h. an dem Tag, an dem die OeKB Gruppe Vertragspartei des Instruments wird. Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Sofern ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten zu erfassen ist, wird dieses zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst.

Die laufenden Erträge der finanziellen Vermögenswerte, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden in den Zinserträgen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, erfasst. Alle anderen laufenden Erträge (bis auf die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz) werden im Posten „Sonstige Zinserträge“ erfasst. Sofern Mindererträge aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten „Minderertrag aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ und „Minderertrag aus sonstigen negativen Zinsen“ im Zinsaufwand ausgewiesen. Die OeKB Gruppe hat, wie auch im Vorjahr, keine finanziellen Vermögenswerte im Handelsbestand.

Die laufenden Aufwendungen der finanziellen Verbindlichkeiten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden im Posten „Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ erfasst. Alle anderen laufenden Aufwendungen werden im Posten „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst. Sofern Minderaufwendungen aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten „Minderaufwand aus negativen Zinsen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ und „Minderaufwand aus sonstigen negativen Zinsen“ im Zinsertrag ausgewiesen.

H2 - Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (AC), als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) klassifiziert. Diese Klassifizierung erfolgt auf Grundlage

  • — des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und
  • — der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes.

Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • — Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, diese Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • — die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.



Ein finanzieller Vermögenswert wird zum FVOCI bewertet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • — Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der Vermögenswerte besteht, und
  • — die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Der erstmalige Ansatz der finanziellen Vermögenswerte AC und FVOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten.

Ein finanzieller Vermögenswert, der weder zu AC noch zu FVOCI bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zu bewerten.

Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente besteht zusätzlich das Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die OeKB Gruppe hat dieses Wahlrecht für sämtliche in Bestand befindliche Eigenkapitalinstrumente in Anspruch genommen, da es sich dabei um strategische, langfristige Investitionen im sonstigen Anteilsbesitz handelt. Sämtliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes dieser Eigenkapitalinstrumente werden innerhalb des sonstigen Ergebnisses erfasst, wobei ein Recycling dieser kumuliert erfassten Wertänderungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ausgeschlossen ist. Ausschließlich Dividendenerträge dieser Eigenkapitalinstrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Erträgen aus dem Sonstigen Anteilsbesitzes erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender „Accounting Mismatch“ beseitigt oder signifikant verringert wird.

Geschäftsmodell

Die OeKB Gruppe beurteilt das Ziel eines Geschäftsmodells, in dem ein Vermögenswert auf Portfolioebene gehalten wird, über die Art und Weise, in der das Instrument verwaltet und an das Management berichtet wird. Zu den berücksichtigten Informationen gehören:

  • — festgelegte Strategie und Ziele für das Portfolio. Insbesondere, ob die Strategie darauf ausgerichtet ist, Zinserträge zu erzielen, ein bestimmtes Zinsprofil beizubehalten, die Duration der finanziellen Vermögenswerte an die Laufzeit der zugehörigen finanziellen Verbindlichkeiten anzupassen oder die Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren;
  • — wie die Wertentwicklung des Portfolios bewertet und an das Management berichtet wird;
  • — die Risiken, die das Ergebnis des Geschäftsmodells beeinflussen und wie diese Risiken gemanagt werden;
  • — ob die Vergütung an das Management auf Basis der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der verwalteten Vermögenswerte oder der vereinnahmten Zahlungsströme beruht; und
  • — die Häufigkeit, das Volumen und der Zeitpunkt der Verkäufe in früheren Perioden sowie die Gründe für solche Verkäufe und ihre Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität. Informationen über die Verkaufsaktivität werden jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil einer Gesamtbewertung, wie das erklärte Ziel der OeKB Gruppe erreicht wird und wie die Zahlungsströme realisiert werden.

Beurteilung, ob vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen beinhalten

Für die Zwecke dieser Bewertung wird der Kapitalbetrag als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz definiert. Zinsen sind definiert als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes und für das Kreditrisiko im Zusammenhang mit dem während eines bestimmten Zeitraums ausstehenden Kapitalbetrages und für andere grundlegende Kreditrisiken und –kosten (z. B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie die Gewinnspanne (Marge).

Bei der Beurteilung, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, berücksichtigt die OeKB Gruppe sämtliche Vertragsbedingungen des Instruments. Dies umfasst die Beurteilung, ob der finanzielle Vermögenswert vertragliche Bestimmungen enthält, die Zeitpunkte oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme so ändern könnten, dass sie diese Bedingung nicht erfüllen.

Umgliederungen

Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, außer in dem Zeitraum, nachdem die OeKB Gruppe ihr Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte geändert hat. Im aktuellen Jahr und im Vorjahr wurden keine Umgliederungen vorgenommen.

Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten

Bei der erstmaligen Erfassung wird eine finanzielle Verbindlichkeit, mit Ausnahme von Finanzgarantien und Kreditzusagen, in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert.

Eine finanzielle Verbindlichkeit kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender „Accounting Mismatch“ beseitigt oder signifikant verringert wird. Bei zum Fair Value bewerteten Verbindlichkeiten soll gemäß IFRS 9 jener Teil der Bewertung, welcher das eigene Kreditrisiko betrifft, im Sonstigen Ergebnis dargestellt werden. Aufgrund der Besonderheit des Exportfinanzierungsverfahrens, dass sämtliche Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten, welche diesem Verfahren zurechenbar sind, in den „Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren“ übergeleitet werden, würde diese Vorgehensweise zu einem „Accounting Mismatch“ führen. Daher wird von der Ausnahmeregelung gemäß IFRS 9.5.7.7 und IFRS 9.5.7.8 Gebrauch gemacht und das gesamte Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung weiterhin ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes

Die OeKB Gruppe bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn seine vertraglichen Anrechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen, oder sie die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme in eine Transaktion überträgt, bei der im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Betrag der erhaltenen Gegenleistung (einschließlich eines neu erworbenen Vermögenswertes abzüglich einer neuen Verbindlichkeit) und ein kumulativer Gewinn oder Verlust, sofern dieser im OCI erfasst wurde, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ein kumulierter Gewinn oder Verlust, welcher im OCI für als FVOCI designierte Eigenkapitalinstrumente (Sonstiger Anteilsbesitz) ausgewiesen wird, wird bei der Ausbuchung solcher Instrumente nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei jedem Anteil an übertragenen finanziellen Vermögenswerten, der sich für eine Ausbuchung qualifiziert, werden alle bei dieser Übertragung entstandenen oder behaltenen Rechte und Verpflichtungen gesondert als Vermögenswert oder Verbindlichkeit erfasst.

Die OeKB Gruppe tätigt Geschäfte, bei denen Vermögenswerte übertragen werden, aber alle wesentlichen Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte bei der OeKB Gruppe verbleiben (z. B. Repo-Geschäfte). In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.

Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit

Die OeKB Gruppe bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder verfallen sind.

Modifikation von finanziellen Vermögenswerten

Modifikationen stellen Anpassungen von ursprünglich vertraglich vereinbarten Bedingungen dar. Diese Anpassungen werden von der OeKB Gruppe hinsichtlich deren Wirkungsgrades sowohl auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene beurteilt. Wenn die Vertragsbedingungen eines finanziellen Vermögenswertes geändert werden, beurteilt die OeKB Gruppe, ob die Zahlungsströme des modifizierten Vermögenswertes quantitativ voneinander abweichen. Ist die Abweichung wesentlich, wird der ursprüngliche finanzielle Vermögenswert ausgebucht und ein neuer finanzieller Vermögenswert wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Zur Beurteilung der quantitativen Wesentlichkeit wird in der OeKB Gruppe vorrangig ein Barwertvergleich zwischen dem ursprünglichen und dem geänderten Zahlungsstrom basierend auf dem Effektivzinssatz herangezogen. Angelehnt an die Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten begründet eine Abweichung von mehr als 10 % in dieser Vergleichsrechnung die Wesentlichkeit der Modifikation. Darüber hinaus werden qualitative Kriterien zur Beurteilung der Wesentlichkeit einer Modifikation herangezogen, wobei hier die Wesentlichkeit basierend auf den Inhalt der Änderung beurteilt wird. Darunter fallen Währungswechsel, Schuldnerwechsel und Vertragsänderungen, die zu einer geänderten Einschätzung des SPPI-Kriteriums führen.

Wenn sich die Zahlungsströme der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten modifizierten Vermögenswerte nicht wesentlich unterscheiden, führt die Änderung zu keiner Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes. In diesem Fall berechnet die OeKB Gruppe den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes neu und erfasst den Betrag, der sich aus der Anpassung des Bruttobuchwertes als Modifikationsgewinn oder –verlust ergibt, in der Gewinn- und Verlustrechnung. Da es sich bei den Modifikationen der OeKB Gruppe vorrangig um marktinduzierte Modifikationen handelt, erfolgt ein Ausweis im Zinsergebnis. Die Differenz zum rückzahlbaren Betrag wird in Folge im Zuge der Effektivverzinsung bis zum Laufzeitende des finanziellen Vermögenswertes verteilt. Wird im Gegensatz dazu eine solche Änderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorgenommen, so wird der Gewinn oder Verlust zusammen mit den Wertminderungen im Kreditrisikoergebnis ausgewiesen.

Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten

Modifikationen stellen Anpassungen von ursprünglich vertraglich vereinbarten Bedingungen dar. Diese Anpassungen werden von der OeKB Gruppe hinsichtlich deren Wirkungsgrades sowohl auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene beurteilt. Wie zuvor bei der Modifikation von finanziellen Vermögenswerten beschrieben, erfolgt hier ebenso die Beurteilung auf quantitativer wie auf qualitativer Ebene. Sofern eine wesentliche Modifikation vorliegt, bucht die OeKB Gruppe eine finanzielle Verbindlichkeit aus. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit, die auf den geänderten Bedingungen basiert, zum Zeitwert erfasst. Die Differenz zwischen dem Buchwert der erloschenen finanziellen Verbindlichkeit und der neuen finanziellen Verbindlichkeit mit modifizierten Konditionen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht wesentlich modifizierte Sachverhalte führen zu keiner Ausbuchung der korrespondierenden Verbindlichkeit, wobei etwaige Modifikationsgewinne oder –verluste dabei im Zinsergebnis erfasst werden.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und mit dem Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn die OeKB Gruppe einen einklagbaren Anspruch auf Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu erfüllen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Schuld zu begleichen.

Erträge und Aufwendungen werden nur dann auf Nettobasis ausgewiesen, wenn dies nach dem IFRS zulässig ist oder diese Gewinne und Verluste aus einer Gruppe ähnlicher Transaktionen resultieren (z. B. das Kreditrisikoergebnis).

H3 - Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (Fair Value)

Der beizulegende Wert (Fair Value oder FV) ist der Preis, unter dem unter aktuellen Marktbedingungen am Bewertungsstichtag ein geordneter Geschäftsfall zwischen Marktteilnehmern stattfindet, im Zuge dessen ein finanzieller Vermögenswert verkauft oder eine finanzielle Verbindlichkeit übertragen wird.

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Schulden). Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilungen Finanzwesen & Planung, Risiko-Controlling und Treasury, legt die Bestimmungen der beizulegenden Zeitwerte fest. Die Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral. Wesentliche Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, verwendet die OeKB Gruppe so weit wie möglich an aktiven Märkten beobachtbare Daten. Ein Markt wird als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit in ausreichender Häufigkeit und Menge stattfinden, um fortlaufend Preisinformationen bereitzustellen.

Wenn an einem aktiven Markt kein notierter Preis vorliegt, verwendet die OeKB Gruppe Bewertungsmethoden, die den Einsatz relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. Die gewählte Bewertungstechnik berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisgestaltung einer Transaktion berücksichtigen würden.

Wenn ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einen Geldkurs und einen Briefkurs hat, wird der finanzielle Vermögenswert zum Geldkurs und die finanzielle Verbindlichkeit zum Briefkurs bewertet.

Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im aktuellen Jahr wurden (wie im Vorjahr) keine Umgruppierungen vorgenommen.

H4 - Wertberichtigung/Wertminderung (Impairment)

Die OeKB Gruppe setzt für folgende Finanzinstrumente, die nicht zum FVTPL bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL – Expected Credit Loss) an:

  • – finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich um Schuldinstrumente handelt;
  • – ausstehende Garantiezusagen;
  • – Kreditzusagen.

Auf Finanzinstrumente des Sonstigen Anteilsbesitzes wird kein Wertminderungsaufwand erfasst.

Die OeKB Gruppe misst die Wertberichtigungen in Höhe des über die Laufzeit der Finanzinstrumente (Lifetime) berechneten ECL, mit Ausnahme der folgenden Finanzinstrumente, für die ein 12-Monats-ECL ermittelt wird:

  • – Schuldinstrumente, die zum Abschlussstichtag ein niedriges Kreditrisiko aufweisen;
  • – Finanzinstrumente, bei denen das Kreditrisiko seit ihrem erstmaligen Ansatz nicht signifikant angestiegen ist.

Die OeKB Gruppe betrachtet eine Schuldverschreibung mit geringem Kreditrisiko, wenn ihr Kreditrisiko-Rating der allgemein anerkannten Definition von „Investment Grade“ entspricht.

Der 12-Monats-ECL ist jener Teil des ECL, der aus einem Ausfallsereignis eines Finanzinstrumentes resultiert, welches innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag möglich ist (entspricht Stufe 1 des Expected Credit Loss Modells). Der Lifetime-ECL entspricht der insgesamt erwarteten Ausfallserwartung (entspricht Stufe 2 und 3 des Expected Credit Loss Modells).

Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)

Der ECL ist eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Er wird wie folgt ermittelt:

  • — Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag nicht wertgemindert sind: als Barwert aller erwarteten Zahlungsausfälle (d. h. der Differenz zwischen vertraglich geschuldeten Zahlungsströmen und den Zahlungsströmen, die die OeKB Gruppe aus den Finanzinstrumenten erwartet);
  • — Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag als wertgemindert einzustufen sind oder bereits bei erstmaligem Ansatz eine beeinträchtigte Bonität hatten: als Differenz zwischen dem Nettobuchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme;
  • — Nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen / Kreditrahmen: als Barwert der Differenz zwischen den vertraglichen Zahlungsströmen, die der OeKB Gruppe geschuldet werden, wenn die Verpflichtung zur Auszahlung des Kreditbetrages in Anspruch genommen wird, und den Zahlungsströmen aus den Finanzinstrumenten, die die OeKB Gruppe erwartet;
  • — Finanzgarantien: die erwarteten Zahlungen abzüglich der Beträge, die die OeKB Gruppe voraussichtlich zurückerhält.

Restrukturierte finanzielle Vermögenswerte

Wenn die Konditionen eines finanziellen Vermögenswertes aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers neu verhandelt oder geändert werden oder ein finanzieller Vermögenswert durch einen neuen ersetzt wird, wird beurteilt, ob der finanzielle Vermögenswert ausgebucht werden soll.

Der ECL wird in der Folge wie folgt ermittelt:

  • — Wenn die erwartete Restrukturierung nicht zu einer Ausbuchung des bestehenden Vermögenswertes führt, werden die erwarteten Zahlungsströme aus dem modifizierten finanziellen Vermögenswert in die Berechnung der Ausfälle aus dem bestehenden Vermögenswert einbezogen.
  • — Wenn die erwartete Restrukturierung zu einer Ausbuchung des bestehenden Vermögenswertes führt, wird der erwartete beizulegende Zeitwert des neuen Vermögenswertes als Ausbuchungswert des bestehenden finanziellen Vermögenswertes zum Zeitpunkt seiner Ausbuchung herangezogen. Wobei bei der Ermittlung dieses Betrages die Berechnung der Zahlungsfehlbeträge aus dem bestehenden finanziellen Vermögenswert einbezogen werden, die ab dem erwarteten Ausbuchungszeitpunkt mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz zum Bilanzstichtag abgezinst werden.

Wertberichtigte / wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte

Zu jedem Abschlussstichtag beurteilt die OeKB Gruppe, ob bei einem zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswert eine Wertminderung eingetreten ist. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als wertgemindert, wenn ein oder mehrere Ereignisse eintreten, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auswirken.

Die OeKB Gruppe verwendet im Rahmen des Kreditrisikomanagements ein Bonitätsbeurteilungssystem und ein internes Ratingverfahren. Die Einstufung der Geschäftspartner in 22 interne Bonitätsklassen erfolgt basierend auf einer internen Rating- und Mappingsystematik, die sowohl externe Ratings international anerkannter Ratingagenturen (Standard & Poor’s, Fitch) wie auch interne Ratings berücksichtigt. Die Entwicklung der Ratings wird laufend verfolgt.

Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden ist dem unter Note 1 beschriebenen EFV zuzurechnen. In diesem Geschäftsmodell wurden seit Bestehen keine eingetretenen Verluste verzeichnet.

Die Kriterien, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfasst folgende beobachtbare Daten:

  • – erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers oder Emittenten;
  • – eine Vertragsverletzung, wie ein Ausfall oder ein Ereignis in der Vergangenheit;
  • – die Restrukturierung eines Kredits durch die OeKB Gruppe;
  • – es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Konkurs gehen oder eine andere finanzielle Reorganisation vornehmen wird (z. B. ein Sanierungsverfahren);
  • – das Verschwinden eines aktiven Marktes für eine Sicherheit wegen finanzieller Schwierigkeiten.

Ein Kredit, der aufgrund einer Verschlechterung des Kreditnehmerstatus neu verhandelt wird, wird üblicherweise als kreditbeeinträchtigt eingestuft, es sei denn es gibt Hinweise darauf, dass das Risiko, keine vertraglichen Zahlungsströme zu erhalten erheblich zurückgegangen ist und keine weiteren Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Darüber hinaus gilt die Bonität eines Kredites, der länger als 30 Tage überfällig ist, als Indikator für eine Wertminderung.

Bei der Beurteilung, ob eine Investition in Staatsanleihen kreditwürdig ist, geht die OeKB Gruppe von dieser Praxis ab und beobachtet folgende externe Faktoren:

  • – Die Bonitätseinschätzung des Marktes spiegelt sich in den Anleiherenditen wider.
  • – Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen.
  • – Die Fähigkeit eines Landes, Zugang zu den Kapitalmärkten für die Ausgabe neuer Schuldtitel zu erhalten.
  • – Die Wahrscheinlichkeit, dass Schulden neu strukturiert werden, führt dazu, dass die Inhaber durch freiwillige oder verpflichtende Schuldenerlässe Verluste erleiden.
  • – Die internationalen Unterstützungsmechanismen, die diesem Land die notwendige Unterstützung als „Lender of Last Resort“ geben, sowie die in öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck gebrachte Ansicht von Regierungen und Behörden, diese Mechanismen zu nutzen. Dies beinhaltet eine Bewertung der Wirkung dieser Mechanismen und ob die Fähigkeit und die politische Absicht besteht, die erforderlichen Kriterien zu erfüllen.

Darstellung der Wertberichtigung / Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz

  • — Zu fortgeführten Anschaffungswerten bewertete finanzielle Vermögenswerte: als Abzug vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte;
  • — Kreditzusagen und offene Kreditrahmen sowie Finanzgarantien: generell als Rückstellung;
  • — Wenn ein Finanzinstrument sowohl eine gezogene als auch eine nicht in Anspruch genommene Komponente umfasst und die OeKB Gruppe den ECL der Kreditverpflichtungskomponente nicht getrennt von der gezogenen Komponente ermitteln kann: Ausweis einer kombinierten Wertberichtigung für beide Komponenten. Der Gesamtbetrag wird als Abzug vom Bruttobuchwert der gezogenen Komponenten ausgewiesen. Sofern die Summe der Wertberichtigungen den Bruttobuchwert eines Finanzinstrumentes übersteigt, wird der übersteigende Teil der Wertberichtungen in den Rückstellungen ausgewiesen.

Abschreibungen

Kredite und Schuldverschreibungen werden (teilweise oder vollständig) ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf Erholung besteht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die OeKB Gruppe feststellt, dass der Kreditnehmer keine Vermögenswerte oder Einnahmequellen besitzt, die ausreichend Zahlungsströme zur Rückzahlung der offenen Beträge generieren. Ausgeschiedene finanzielle Vermögenswerte könnten jedoch weiterhin Durchsetzungsmaßnahmen zugunsten der OeKB Gruppe unterliegen, aus welchen Rückzahlungen entstehen. Derartige Rückzahlungen werden am Tag des Zahlungseinganges ertragswirksam erfasst.

H5 - Designation zum Fair Value in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) – Fair Value-Option

Finanzielle Vermögenswerte

Bei der erstmaligen Erfassung hat die OeKB Gruppe bestimmte finanzielle Vermögenswerte gemäß FVTPL designiert, da diese finanziellen Vermögenswerte als Grundgeschäft im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten stehen. Die Bewertung erfolgt daher, zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Finanzielle Verbindlichkeiten

In jenen Fällen, in welchen finanzielle Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken abgesichert werden, wird zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ die finanzielle Verbindlichkeit zum Fair Value designiert. Die Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung werden analog zu den Absicherungsinstrumenten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

I. Barreserve

Die Barreserve beinhaltet den Kassabestand in Euro und Guthaben (Einlagen) gegenüber Zentralbanken (täglich fällig). Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. Die zu haltenden Mindestreserven werden ebenfalls in diesem Posten ausgewiesen. Der Posten wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

J. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden

Die Posten der Bilanz „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ enthalten:

  • — Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten; diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstrumentes zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet;
  • — Kredite und Forderungen, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert sind (zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und einen Teil der Forderungen an Kunden, die dem EFV und der Entwicklungsbank zugeordnet sind, bestehen Haftungen gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch Note 1).

Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kunden, die der Tourismusfinanzierung und –förderung zurechenbar sind, bestehen Haftungen seitens österreichischer Kommerzbanken. Der übrige Teil dieser Forderungen an Kunden wird hypothekarisch oder durch die Republik Österreich besichert.

K. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Der Posten der Bilanz „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ umfasst:

  • — Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden; diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
  • — Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert werden (zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
  • — Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und der Sonstige Anteilsbesitz), die zum FVOCI bewertet werden, wobei Änderungen erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst werden (kein Recycling über die Gewinn- und Verlustrechnung), laufende Erträge (Ausschüttungen, Dividendenzahlungen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz“ erfasst.

L. Absicherungsinstrumente

Allgemeines

Zur Absicherung von Marktrisiken werden derivative Finanzinstrumente sowie die Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG (siehe Note 1) eingesetzt. Diese Instrumente sichern vor allem zukünftige Cashflows gegen Zins- und Wechselkursänderungen ab. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsswaps und Zins-/ Währungsswaps, die OTC (over-the-counter) abgschlossen und zur wirtschaftlichen Absicherung für Forderungen an Kreditinstitute, sonstige finanzielle Vermögenswerte und verbriefte Verbindlichkeiten genutzt werden.

Abgesicherte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ zum FVTPL designiert. Dadurch werden die Wertschwankungen der Absicherungsinstrumente und der abgesicherten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten direkt im Gewinn oder Verlust erfasst (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden). Es werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken eingesetzt.

Die Bestimmungen des Hedge Accounting wurden in der OeKB Gruppe im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht angewandt.

Derivative Finanzinstrumente

Für derivative Finanzinstrumente wird der beizulegende Zeitwert nach anerkannten Methoden berechnet. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Derivative Finanzinstrumente werden mit ihrem Barwert in einem eigenen Posten in den Aktiva bzw. Passiva ausgewiesen.

Die aus Wertschwankungen entstehenden Kreditexposures werden durch Collaterals besichert. In Konformität mit EMIR (Verordnung [EU] Nr. 648/2012) erfolgt seit dem 4. Quartal 2016 das Clearing von neuen Zinsswaps über eine Central Counterparty (LCH – London Clearing House).

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG (BGBl. Nr. 216/1981 in der jeweils geltenden Fassung) der Republik Österreich, die zur Absicherung von Wechselkursrisiken im EFV (siehe Note 1) dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und wegen ihrer Besonderheit (auf Basis der gesetzlichen Regelung) in einem gesonderten Posten auf der Aktivseite ausgewiesen.



M. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Sachanlagen

Die Sachanlagen umfassen eigengenutzte Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude dienen überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb. Erworbene Software, welche integraler Bestandteil der Funktionalität der zugehörigen Anlage ist, wird als Teil dieser Anlage aktiviert.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen. Ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang eines Sachanlagevermögens wird erfolgswirksam im „Sonstigen betrieblichen Erfolg“ erfasst.

Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen der Aufwendungen der OeKB Gruppe zufließen wird. Laufende Reparaturen und Wartungen werden als Aufwand erfasst.

Die Abschreibungen werden so berechnet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die geschätzte Nutzungsdauer der wesentlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens der laufenden und der Vergleichsperiode betragen:

  • – Gebäude: 40 Jahre
  • – Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
  • – EDV-Investitionen: 3 bis 5 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte

Von der OeKB Gruppe erworbene Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Aufwendungen für selbsterstellte Software wurden nicht aktiviert, da die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 dafür nicht vorlagen.

Nachträgliche Aufwendungen für Software werden nur aktiviert, wenn diese den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des betreffenden Vermögenswertes erhöhen. Alle anderen Aufwendungen werden als Aufwand erfasst.

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Software wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer ab dem Zeitpunkt ihrer Nutzung erfolgswirksam abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer der Software der laufenden und der Vergleichsperiode beträgt 3 bis 5 Jahre. Das im Jahr 2019 eigens für die Zwecke der ÖHT entwickelte Kreditverwaltungssystem wird mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren bewertet.

Den beim Kauf der ÖHT im Jahr 2019 erworbenen Kundenbeziehungen wurde eine Nutzungsdauer von 6 Jahren zugrunde gelegt.

N. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden

Die Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ enthalten:

  • – Verbindlichkeiten aus Geld- und Kautionskonten,
  • – Geldmarktgeschäfte,
  • – Repogeschäfte,
  • – Kreditaufnahmen.

Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden.

Die OeKB Gruppe bietet kein klassisches Einlagengeschäft und damit keine Sparkonten an. Somit stehen alle in der OeKB Gruppe geführten Konten im Zusammenhang mit der Verrechnung oder Besicherung von Grundgeschäften wie in Note 1 beschrieben.

O. Verbriefte Verbindlichkeiten

Grundsätzlich werden verbriefte Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden.

In den meisten Fällen werden verbriefte Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken abgesichert. Zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ werden diese abgesicherten verbrieften Verbindlichkeiten zum FVTPL designiert und die Ergebnisse aus der Bewertung analog zu den Absicherungsinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die zum Stichtag ausgewiesenen verbrieften Verbindlichkeiten verfügten, wie auch im Vorjahr, überwiegend über Garantien gemäß § 1 Abs. 2a und 2b AFFG der Republik Österreich.

P. Rückstellungen

Langfristige Personalrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Abfertigungen) handelt es sich um Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche unter die Regelung des IAS 19 fallen.

Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach der „Projected Unit Credit“–Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) bewertet. Diese ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt sie über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeitenden. Dabei wird in Zinsaufwand (der Betrag, um den sich Verpflichtungen über das Jahr alleine durch das Näherrücken der Zahlungen erhöhen) und Dienstzeitaufwand (neu erdiente Ansprüche im betreffenden Jahr) getrennt. Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand werden im Personalaufwand und somit im Betriebsergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste hingegen werden im Sonstigen Ergebnis unter den Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, dargestellt.

Die bei der Berechnung der Leistungsverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen für die Diskontierungssätze, die Gehaltssteigerungsraten, den Pensionstrend sowie die Fluktuation, wurden von den ökonomischen Gegebenheiten festgelegt. Die jeweiligen Diskontierungssätze werden auf Basis der Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen festgelegt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO = Defined Benefit Obligation) wird mit dem Stichtagswert ausgewiesen. Planvermögen (das sind Vermögenswerte, die von einem Fonds gehalten werden und mit denen der DBO zu saldieren wäre) ist nicht vorhanden.

Die Pensionsverpflichtungen umfassen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungssysteme. Leistungsorientierte Versorgungssysteme enthalten Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und Anwartschaften auf zukünftig zu zahlenden Pensionen.

Für wenige leitende Angestellte bestehen noch leistungsorientierte Pläne, die in der Regel auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Entgelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basieren. Diese leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sind ausschließlich rückstellungsfinanziert.

Bei den Abfertigungsverpflichtungen handelt es sich um gesetzlich und vertraglich geregelte Verpflichtungen. Unter gewissen Voraussetzungen ist den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bei deren Ausscheiden ein bestimmter Betrag zu zahlen.

Als biometrische Grundlagen werden die aktuellen Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.

Wesentliche Parameter sind die Gehaltssteigerungsrate unter Berücksichtigung der Kollektivvertragsdynamik und tourliche und außertourliche Erhöhungen sowie das Pensionsantrittsalter unter Anwendung der ASVG-Übergangsbestimmungen nach dem Budgetbegleitgesetz 2003.

Wesentliche Parameter

 

 

 

2021

2020













Zinssatz

1,00 %

0,50 %

 

 

 

Künftige Gehaltssteigerungen (bei Abfertigungen und Pensionen)

2,50 %

2,50 %

Künftige Rentensteigerungen (bei Pensionen)

2,00 %

2,00 %

Pensionsantrittsalter

 

 

Frauen

65 Jahre

65 Jahre

Männer

65 Jahre

65 Jahre














Die OeKB Gruppe bietet dem Großteil der Mitarbeitenden, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Die OeKB Gruppe ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehaltes an die Versorgungseinrichtung (Pensionskasse) zu überweisen. Bei beitragsorientierten Plänen bestehen keine über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen hinausgehenden Verpflichtungen. Die Beiträge sind im Personalaufwand der Periode erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn

  • — für die OeKB Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht,
  • — es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und
  • — eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (EFV)

Das österreichische System der Exportförderung und -finanzierung basiert auf zwei Sondergesetzen: dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG). Basierend auf diesen Gesetzen wurde der OeKB von der Republik Österreich die banktechnische Abwicklung der Exportförderung und -finanzierung übertragen. Die OeKB führt das EFV im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dies gilt auch in Bezug auf die Aufnahme von Finanzierungen gemäß AFFG sowie für die Weitergabe der Mittel an die Hausbanken (die am EFV teilnehmenden Hausbanken der Exportunternehmen).

Das EFV ist somit Gegenstand spezifischer rechtlicher Vorschriften und weist Besonderheiten auf, für deren Abbildung in der Rechnungslegung nach IFRS keine unmittelbaren Normen bestehen.

Der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR) ergibt sich aus dem spezifischen Zweck des EFV und den damit verbundenen Risiken. Im Jahr 1968 erhielt die OeKB vom Bundesministerium für Finanzen den Auftrag, die im Rahmen des EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto anzusammeln, um sie bei Bedarf ausschließlich für Zwecke des EFV zu verwenden. Diese Verpflichtung wurde und wird durch die jährlichen Beschlüsse des Aufsichtsrates der OeKB im Dezember eines jeden Jahres erfüllt und die Veränderung des Zinsenausgleichposten entsprechend erfasst. Die im EFV erwirtschafteten Vermögensüberschüsse sind somit der Verwendung der OeKB für andere Zwecke sowie dem Zugriff der Eigentümer dauerhaft entzogen und dienen ausschließlich dem Zweck des EFV. Mit der Erfassung eines Zinsenausgleichspostens wird somit dem Umstand Rechnung getragen, dass die angesammelten Mittel aus dem Verfahren nicht der OeKB zur freien Verfügung stehen, sondern ausschließlich zum Ausgleich von Risiken aus dem EFV bestimmt sind.

Die ZAR hat sich im Laufe der Bevollmächtigung zur Führung des – im internationalen Vergleich einmaligen – Exportfinanzierungsverfahrens aus den laufenden Überschüssen aufgebaut. Die OeKB Gruppe hat sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu entschlossen, diesen Posten wegen seiner Besonderheit gesondert auszuweisen.



Bei der Entscheidung zu diesem gesonderten Ausweis hat die OeKB Gruppe nachfolgende Überlegungen angestellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass es unmittelbar keine spezifischen Regelungen im IFRS Regelwerk zur Bilanzierung der in der ZAR gesammelten Überschüsse aus dem EFV gibt. Die Beurteilung der Bilanzierung wird dadurch erschwert, dass diese Mittel zum einen den Charakter einer eindeutigen Zweckwidmung zugunsten des EFV haben, die inhaltlich einer Vorsorge für mögliche, zukünftige Verluste im EFV dienen. Zum anderen weist der Sachverhalt aber auch Elemente auf, die im gewissen Umfang auf einen Verpflichtungscharakter hindeuten. Außerdem hat die OeKB Gruppe bei der Beurteilung die Sichtweise des Auftraggebers (Republik Österreich / Bundesministerium für Finanzen) berücksichtigt, welche eindeutig von einer Verpflichtung gegenüber dem EFV des Bevollmächtigten ausgeht. So tritt die OeKB im Rahmen des EFV im eigenen Namen und Rechnung bei der Mittelaufnahme gemäß AFFG sowie bei der Weitergabe der Mittel an die Hausbanken auf. Nach IAS 37.10 ff ist eine Rückstellung eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. Ein verpflichtendes Ereignis ist ein Ereignis, das eine rechtliche oder faktische Verpflichtung schafft, aufgrund derer das Unternehmen keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat.

Wendet man hingegen die Definition des IAS 32.11 in Bezug auf Eigenkapital als einen Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet, auf den vorliegenden Sachverhalt an, wird diese Anforderung durch die im Zinsausgleichsposten gespeicherten Mittel nicht erfüllt. Diese Mittel sind allein zur Verwendung im Rahmen des EFV bestimmt.

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des IFRS hat sich das Management in Abstimmung mit seinem Auftraggeber (BMF) und dem Abschlussprüfer dazu entschlossen, die ZAR als Sonderposten direkt in der Bilanz zwischen Fremdkapital und Eigenkapitel mit Beschreibung in den Notes darzustellen. Damit folgt das Management IAS 1 und weist diesen Posten wegen seiner Besonderheit direkt in der Bilanz aus. Durch diesen Ausweis zeigt die OeKB ganz klar, dass die ZAR für die OeKB Gruppe eine künftige Verpflichtung darstellt, und dass die Gesellschafter keinen Zugriff auf diese Mittel des EFV haben. Außerdem unterstützt diese Darstellung auch die Sichtweise, dass die Mittel der ZAR für die OeKB Gruppe eindeutig als Mittel des Verfahrens zu betrachten sind und nur innerhalb dieses Verfahrens eingesetzt werden dürfen.

Das Finanzamt für Körperschaften (Wien) hat die Behandlung der ZAR als „abzugsfähigen Schuldposten“ anerkannt, sofern diese zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird. Der Posten ist somit teilweise temporär steuerfrei.

Q. Ergebnis je Aktie (Earnings per Share - EPS)

Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien.

Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien.



Note 3 Fair Value-Ermittlung

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben der OeKB Gruppe verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilungen Finanzwesen & Planung, Risiko-Controlling und Treasury, legt die Bestimmungen der beizulegenden Zeitwerte fest. Die Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral und wird an den Gesamtvorstand berichtet.

Die OeKB Gruppe verfügt über einen etablierten Kontrollrahmen für die Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Spezifische Kontrollen umfassen:

  • – Überprüfung der beobachtbaren Preise;
  • – Validierung und Kalibrierung der Bewertungsmodelle;
  • – Überprüfungs- und Genehmigungsprozesse für neue Modelle und Änderungen an Modellen.

Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten – beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten – zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise. Diese Prüfung inkludiert

  • — ob verwendete Werte eines Brokers oder eines Kursinformationsdienstes grundsätzlich von der OeKB Gruppe anerkannt werden;
  • — das Verständnis des Zustandekommens des beizulegenden Zeitwertes; inwieweit dieser tatsächliche Markttransaktionen darstellt und ob der beizulegende Zeitwert einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für ein identisches Instrument darstellt;
  • — das Verständnis, wie Preise für ähnliche Instrumente zur Messung des beizulegenden Zeitwertes verwendet und wie diese Preise angepasst wurden, um die Merkmale des zu bewertenden Instrumentes widerzuspiegeln;
  • — falls eine Anzahl von Preisquotierungen für dasselbe Finanzinstrument erhalten wurde, dass der beizulegende Zeitwert auf Basis dieser Preisquotierungen ermittelt wurde.

Als Schlussfolgerung daraus sollen derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, welcher diese Bewertungen zuzuordnen sind.

Wesentliche Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet die OeKB Gruppe so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

  • — Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden;
  • — Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen;
  • — Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte und Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Bei täglich fälligen Positionen entspricht der Fair Value dem Buchwert, dies betrifft vor allem die Barreserve.

Für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie verbriefte Verbindlichkeiten werden zur Ermittlung des Zeitwertes als Eingangsparameter so weit wie möglich, die am Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden. Mit diesen Daten wird der Barwert der abgezinsten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme errechnet. Die nach dieser Methode bewerteten Finanzinstrumente sind dem Level 2 der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zugeordnet.

  • — Für den überwiegenden Teil der Kredite des EFV in den Positionen „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ bestehen vor allem Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch Note 1). Aufgrund dieser Haftungen liegen den Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt, einheitliche Konditionen zugrunde. Die Credit Spreads der OeKB sind durch die Gläubigergarantie gemäß § 1 Abs. 2a AFFG von den Credit Spreads der Republik Österreich abhängig. Daher wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen.
  • — Für den überwiegenden Teil der „Forderungen an Kunden“, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung stehen, bestehen vor allem Garantien österreichischer Kreditinstitute oder Haftungen der Republik Österreich. Bei einem kleinen Teil der Kredite mit besonders niedrigem Ausfallsrisiko bestehen auch hypothekarische Sicherheiten.

    Die erhaltenen Garantien wirken sich wesentlich auf die Bonität der Kredite aus, weshalb bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads des Garantiegebers angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen wird. Bei hypothekarisch besicherten Krediten wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen. Dieser Ansatz folgt der Geschäftspraxis im Rahmen der Kreditvergabe, welche einen strengen Maßstab an die Akzeptanz von hypothekarischen Sicherheiten voraussetzt, was sich in einem geringen Ausfallsrisiko des Kunden widerspiegelt. Aufgrund dieses äußerst geringen Kreditrisikos erfolgt die Annäherung durch die Verwendung der Credit Spreads der Republik Österreich.

    Zu den verwendeten Zinskurven wird bei diesen Krediten eine Marge, abgeleitet von den Verwaltungsaufwendungen der Tourismusfinanzierung, in Höhe von 64 BP aufgeschlagen (2020: 74 BP).
  • — Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie für verbriefte Verbindlichkeiten, welche im Zusammenhang mit dem EFV stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskonformen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve herangezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag am Markt beobachtbaren Credit Spreads der OeKB berücksichtigt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskonformen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve herangezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag von der ÖHT abgeleiteten, am Markt beobachtbaren Credit Spreads, berücksichtigt.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden, sofern diese nicht dem Geschäftsmodell Hold-to-Collect zuordenbar sind bzw. das SPPI Kriterium nicht erfüllen, mit jenen beizulegenden Zeitwerten bilanziert, die sich unter Zugrundelegung der Börsenkurse bzw. für den Spezialfonds des Rechenwertes gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) ergeben. Der Spezialfonds wurde ausschließlich für die OeKB aufgelegt (nach den aktuellen Fondsbestimmungen können jedoch auch andere Investoren nach Zustimmung der OeKB als Investor Miteigentum erwerben) und wird von dieser als derzeitiger Alleininvestor mittels Durchschau im Wege der Anlagerichtlinien gesteuert. Der Spezialfonds beinhaltet überwiegend Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte sich unter Zugrundelegung von Börsenkursen ergeben. Der Rechenwert des Spezialfonds entspricht daher dem Fair Value. Diese Finanzinstrumente sind auf Basis der im IFRS 13 definierten Fair Value-Hierarchie dem Level 1 zugeordnet.

Weiters befinden sich Mikrofinanz-Fonds im Bestand der OeKB Gruppe, welche zu Zwecken der Entwicklungshilfe bestehen. Für diese Fonds bestehen keine Börsenkurse. Daher wird der Fair Value in diesen Fällen gemäß den quartalsweise von den Fondsmanagern erhaltenen Informationen und dem darin enthaltenen Net Asset Value (NAV) bestimmt und dem Level 1 zugeordnet. Dieser NAV entspricht jenem Wert, zu dem die Fondsanteile getilgt werden.

Darüber hinaus wurden Investitionen in Private-Equity-Fonds mit dem Schwerpunkt auf Eigenkapital-Investments in Entwicklungs- und Schwellenländern getätigt. Der beizulegende Zeitwert dieser Fonds wird nach den IPEV-Valuation Standards ermittelt und ergibt sich überwiegend aus Marktpreis-orientierten Bewertungsverfahren, die dem Level 3 zugeordnet sind. Der Bewertung werden mehrheitlich EBITDA- und P/E-Multiplikatoren zu Grunde gelegt, die aus einer Gruppe börsennotierter jeweils vergleichbarer Unternehmen abgeleitet werden. Bei den verwendeten Bewertungsverfahren werden unternehmensspezifische Fakten und Umstände berücksichtigt, und gegebenenfalls entsprechend Abschläge für fehlende Marktgängigkeit und Kontrolle vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert ist daher wesentlich von den Input-Faktoren, Multiplikatoren und korrespondierenden GuV-Größen, abhängig.

Derivative Finanzinstrumente, welche ausschließlich für Absicherungszwecke eingesetzt werden, werden nach einem Standardbewertungsmodell bewertet. Dieses Modell basiert auf der Discounted Cash Flow-Methode. Bei diesem Modell ergibt sich der beizulegende Zeitwert durch Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen Swapkurve inklusive Anpassung der Kreditbewertung (CVA und DVA). Ein Credit Value Adjustment (CVA) ist eine Preisschätzung für das Risiko eines Ausfalls des Kontrahenten der Finanztransaktion. Ein Debit Value Adjustment (DVA) im Gegensatz dazu bewertet das Risiko des eigenen Ausfalls.

Die OeKB Gruppe orientiert sich bei der Bestimmung des CVA/DVA an der Basel Methode für regulatorisches Kapital aus Kreditverlusten, welche sich aus der pfadabhängigen Multiplikation folgender Größen und deren anschließender Aggregation ergibt:

  • – Exposure at Default: Marktwerte zu bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft; Berechnung mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation.
  • – Probability of Default: Ausfallswahrscheinlichkeiten zu diesen Zeitpunkten werden aus CDS-Spreads des Kontrahenten bzw. des eigenen Unternehmens berechnet.
  • – Loss Given Default: Schätzung der erwarteten Recovery im Falle eines Ausfalls des Kontrahenten bzw. des eigenen Ausfalls.

Die CVA-Wertanpassung der derivativen Finanzinstrumente betrug zum Stichtag 0,6 Mio. Euro (2020: 0,3 Mio. Euro), die DVA-Wertanpassung 0,2 Mio. Euro (2020: 0,1 Mio. Euro).

Der beizulegende Zeitwert der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG (siehe auch Note 1) beruht auf den zukünftigen Zins- und Kapitalcashflows der kursgarantierten verbrieften Verbindlichkeiten (Letztverbindlichkeiten = nach derivativen Finanzinstrumenten), die in der Aufnahmewährung ermittelt und zum einen mit dem AFFG-garantierten Kurs (mit Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie) und zum anderen zum Forward-FX (ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie) in Euro umgerechnet werden. Der auf Tagesbasis ermittelte Unterschied je Letztverbindlichkeit zwischen den Euro-Beträgen mit Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie und den Euro-Beträgen ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie stellt die potenzielle Kursdifferenz dar, die durch die bestehende Garantie der Republik Österreich gedeckt ist (zukünftige Entscheidungen für Kursüberbindungen werden als neue Vereinbarungen betrachtet). Der Fair Value der Garantie wird durch Abzinsung der zuvor ermittelten Zeitreihe der potenziellen Kursdifferenzen unter Berücksichtigung der Refinanzierungsspreads der Republik Österreich für negative Kursdifferenzen bzw. der Refinanzierungskurve der OeKB für positive Kursdifferenzen errechnet und im Posten „Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG“ erfasst. Die CVA-Wertanpassung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG betrug zum Stichtag 0,1 Mio. Euro (2020: 0,1 Mio. Euro), die DVA-Wertanpassung 43,2 Mio. Euro (2020: 24,6 Mio. Euro).

Finanzinstrumente, die weder unter Level 1 noch unter Level 2 fallen, sind in einer eigenen Kategorie (Level 3) mit besonderen quantitativen und qualitativen Informationen zur Bewertung zuzuordnen. Die OeKB Gruppe hat den Sonstigen Anteilsbesitz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der Fair Value der Wiener Börse AG wurde nach der Discounted Cash Flow Methode ermittelt. Die entsprechenden Parameter für die Herleitung des Fair Values und der Sensitivität finden sich in Note 18.

Folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten der Level 3-Kategorie:

Überleitungsrechnung der Buchwerte der Kategorie Level 3

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Stand zum 1. Jänner

37.671

36.903

Zugänge

40

-

Abgänge

-

0

Gesamte Gewinne und Verluste

 

 

Im Sonstigen Ergebnis (Ergebnis aus der
Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz [FVOCI])

5.220

304

In der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden)

1.541

464

Stand zum 31. Dezember

44.472

37.671














Die nachfolgende Tabelle zeigt die Finanzinstrumente, die zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nach dem Level der Fair Value-Hierarchie, in die die Fair Value-Bewertung eingeordnet wird,

sowie die beizulegenden Zeitwerte jener Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Beträge basieren auf den in der Bilanz ausgewiesenen Werten.

Fair Value-Hierarchie 2021

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

Bilanzwert

Beizulegen-der Zeitwert

Level 1

Level 2

Level 3





























Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

17

2.711.945

2.711.945

-

2.711.945

-

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

 

1.996.562

1.996.562

1.996.562

-

-

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

 

584.422

584.422

580.723

-

3.699

Sonstiger Anteilsbesitz

 

40.773

40.773

-

-

40.773

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

18

2.621.757

2.621.757

2.577.285

-

44.472

Derivative Finanzinstrumente

19

595.160

595.160

-

595.160

-

Garantien gemäß
§ 1 Abs. 2b AFFG

19

5.362.547

5.362.547

-

5.362.547

-

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 

 

 

Barreserve

16, 29

1.245.090

1.245.090

-

1.245.090

-

Forderungen an Kreditinstitute

17

18.573.859

18.873.599

-

18.873.599

-

Forderungen an Kunden

17

1.706.431

1.785.497

-

1.785.497

-

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

18

300.975

306.152

306.152

-

-

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden

 

 

 

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

23.355.088

23.355.088

-

23.355.088

-

Derivative Finanzinstrumente

19

889.979

889.979

-

889.979

-

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

22

1.091.550

1.084.637

-

1.084.637

-

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

22

941.966

942.053

-

942.053

-

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

4.691.662

5.093.199

-

5.093.199

-






























Fair Value-Hierarchie 2020

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

Bilanzwert

Beizulegen-der Zeitwert

Level 1

Level 2

Level 3





























Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

17

2.185.622

2.185.622

-

2.185.622

-

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

 

2.097.526

2.097.526

2.097.526

-

-

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

 

531.240

531.240

529.082

-

2.159

Sonstiger Anteilsbesitz

 

35.512

35.512

-

-

35.512

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

18

2.664.279

2.664.279

2.626.608

-

37.671

Derivative Finanzinstrumente

19

831.544

831.544

-

831.544

-

Garantien gemäß
§ 1 Abs. 2b AFFG

19

4.794.818

4.794.818

-

4.794.818

-

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 

 

 

Barreserve

16, 29

1.605.579

1.605.579

-

1.605.579

-

Forderungen an Kreditinstitute

17

21.402.729

23.115.211

-

23.115.211

-

Forderungen an Kunden

17

1.579.313

1.695.403

-

1.695.403

-

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

18

292.795

303.114

303.114

-

-

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden

 

 

 

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

22.770.554

22.770.554

-

22.770.554

-

Derivative Finanzinstrumente

19

1.675.711

1.675.711

-

1.675.711

-

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

22

1.355.142

1.362.231

-

1.362.231

-

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

22

770.733

770.990

-

770.990

-

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

6.664.875

7.161.332

-

7.161.332

-






























Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Umgruppierungen vorgenommen.





Note 4 Segmentberichterstattung

Die Aktivitäten der OeKB Gruppe werden im Rahmen der folgenden Darstellung auf Geschäftssegmente verteilt. Die Abgrenzung dieser Geschäftsbereiche – in Export Services, Kapitalmarkt Services, Tourismus Services und Sonstige Services – basiert auf dem Geschäftsmodell, der internen Steuerung und der zusätzlichen internen Finanzberichterstattung an den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz. Die Segmentierung wird regelmäßig überprüft, um die Ressourcen den Segmenten zuzuordnen und deren Leistungen zu beurteilen. Wesentliche Kennzahlen sind der Gewinn (in allen Segmenten), der Zinsüberschuss im Exportservicebereich und im Tourismusbereich und das Provisionsergebnis im Kapitalmarktbereich.

Das Segment Export Services umfasst das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB und die Geschäfte der Oesterreichischen Entwicklungsbank AG sowie die Betreuung der Haftungen der Republik Österreich durch die OeKB als Bevollmächtigte nach dem Ausfuhrförderungsgesetz. Durch die gesetzliche Grundlage des EFV liegt der regionale Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe in Österreich. Sofern ausländische Banken die Rahmenbedingungen des EFV erfüllen, dürfen diese am EFV teilnehmen. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Lieferungen oder Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken. Hinsichtlich einer regionalen Gliederung verweisen wir auf Note 38.

Im Segment Kapitalmarkt Services sind alle Dienstleistungen der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft des Bereiches Kapitalmarktservices (Wertpapierdaten, Anlaufstelle für KESt-Meldefonds, Meldestelle gemäß KMG, Geschäftsstelle für die Begebung von Bundesanleihen) und Clearing-Dienstleistungen für den Energiemarkt sowie die Geschäfte der Beteiligungen an der OeKB CSD GmbH und der CCP.A zusammengefasst. Außerdem werden die laufenden Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz dem Segment zugeordnet, sofern es sich um Gesellschaften handelt, deren Geschäftsmodelle diesem Segment zuordenbar sind.

Das Segment Tourismus Services beinhaltet die Geschäfte - Förderung und Finanzierung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft - der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Der Fokus der Geschäftstätigkeit ist auf österreichische Betriebe beschränkt.

Das Segment Sonstige Services umfasst das Eigenportfolio, Erträge aus der Vermietung und die Erträge des restlichen, nicht zuordenbaren sonstigen Anteilsbesitzes. Weiters umfasst das Segment die Aktivitäten der OeKB Gruppe im privaten Kreditversicherungsbereich sowie die Betreuung der COVID-19 Überbrückungsgarantien der COFAG durch die OeKB (siehe dazu auch Note 1).

Im Geschäftsjahr war – wie im Vorjahr – kein wichtiger Kunde der OeKB Gruppe im Segment Export Services festzustellen.



Entwicklung der Segmentergebnisse

Verrechnungen für Leistungen zwischen den Segmenten entstehen durch Dienstleistungen, die zu Selbstkosten erbracht werden. Eine Überleitungsrechnung zwischen den Summen der berichtspflichtigen Segmente und den in der Konzernbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Beträgen ist aufgrund der direkten Zuordnung der Konsolidierungspositionen zu den Segmenten nicht erforderlich.

Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Export Services

Kapitalmarkt Services

Tourismus Services

Sonstige Services

Summe

























Zinserträge

306.685

–164

20.624

3.214

330.359

Zinsaufwendungen

–210.953

–146

–8.137

–639

–219.875

Zinsüberschuss

95.732

–309

12.486

2.575

110.483

Provisionserträge

18.699

35.947

7.254

1.408

63.308

Provisionsaufwendungen

–17.215

–1.437

–1.687

–124

–20.463

Provisionsergebnis

1.484

34.510

5.567

1.284

42.845

Kreditrisikoergebnis

–6

-

1.788

3.568

5.351

Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden

–316

1

-

1.547

1.233

Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten

–3

-

-

110

107

Laufende Erträge aus dem
Sonstigen Anteilsbesitz

-

2.605

-

200

2.805

Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern

-

456

-

7.458

7.915

Verwaltungsaufwand

–54.641

–21.418

–7.255

–4.542

–87.855

Sonstiger betrieblicher Erfolg

–1.256

511

2.668

4.357

6.280

Gewinn vor Steuern

40.994

16.357

15.255

16.557

89.163

Ertragsteuern

–13.381

–3.741

–3.272

–3.277

–23.672

Gewinn der berichtspflichtigen Segmente

27.613

12.615

11.983

13.280

65.491

Den Eigentümern des
Mutterunternehmens zurechenbarer Gewinn

27.613

12.615

8.634

13.280

62.142

Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar

-

-

3.349

-

3.349

Segmentvermögen

31.327.555

36.701

1.230.304

676.126

33.270.686

Segmentverbindlichkeiten

31.119.140

27.607

773.591

484.763

32.405.101


























Der Gewinn der berichtspflichtigenSegmente entspricht dem Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Export Services

Kapitalmarkt Services

Tourismus Services

Sonstige Services

Summe

























Zinserträge

325.536

–153

21.304

3.379

350.066

Zinsaufwendungen

–231.678

–141

–9.506

–317

–241.642

Zinsüberschuss

93.858

–294

11.798

3.062

108.424

Provisionserträge

20.141

33.434

8.566

699

62.839

Provisionsaufwendungen

–15.946

–1.496

–1.232

–136

–18.810

Provisionsergebnis

4.195

31.938

7.334

563

44.029

Kreditrisikoergebnis

–23

-

–2.803

151

–2.675

Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden

990

–1

-

–9.418

–8.428

Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten

–8

-

–11

–58

–77

Laufende Erträge aus dem
Sonstigen Anteilsbesitz

-

1.959

-

200

2.159

Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern

-

201

-

4.103

4.304

Verwaltungsaufwand

–50.949

–25.629

–6.839

–6.017

–89.434

Sonstiger betrieblicher Erfolg

–1.622

498

559

4.978

4.413

Gewinn vor Steuern

46.441

8.672

10.038

–2.436

62.715

Ertragsteuern

–11.989

–1.670

–2.366

1.039

–14.986

Gewinn der berichtspflichtigen Segmente

34.452

7.002

7.672

–1.396

47.729

Den Eigentümern des
Mutterunternehmens zurechenbarer Gewinn

34.452

7.002

5.478

–1.396

45.536

Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar

-

-

2.194

-

2.194

Segmentvermögen

33.728.200

36.456

1.114.688

636.289

35.515.633

Segmentverbindlichkeiten

33.426.999

4.637

799.205

464.200

34.695.041


























Der Gewinn der berichtspflichtigenSegmente entspricht dem Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung.




Angaben zur Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe

Note 5 Gesamtergebnisrechnung

Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich periodengerecht abgegrenzt und erfasst.

Gewinne und Verluste werden durch erfolgswirksame Fair Value-Änderungen, Wertminderungen, erfolgswirksame Wertaufholungen, Wechselkursänderungen sowie durch Ausbuchungen beeinflusst.

Note 6 Zinsüberschuss

Zinsüberschuss 2021

 

 

 

 

Tausend Euro

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

FVTPL (designiert)

FVTPL (verpflichtend)

Gesamt





















Geldmarkt

3.104

-

-

3.104

Kreditgeschäft

107.793

3.105

-

110.899

Wertpapiere

2.424

-

6.092

8.515

Verbriefte Verbindlichkeiten

14.742

117.552

-

132.294

Dotierung oder Verwendung Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren aus der laufenden Zinsverrechnung

83.210

–7.659

–4

75.547

Zinserträge

211.273

112.998

6.088

330.359

Geldmarkt

–7.494

-

-

–7.494

Kreditgeschäft

–32.204

–6.203

-

–38.407

Wertpapiere

-

–9.558

-

–9.558

Verbriefte Verbindlichkeiten

–49.097

–29.648

-

–78.745

Haftungsentgelte im Zusammenhang mit verbrieften Verbindlichkeiten für Garantien gemäß § 1 Abs. 2 AFFG (siehe Note 1)

–18.083

–67.589

-

–85.672

Zinsaufwendungen

–106.877

–112.998

-

–219.875

Zinsüberschuss

104.396

–

6.088

110.483






















Zinsüberschuss 2020

 

 

 

 

Tausend Euro

Fortgeführte Anschaffungskosten

Fair Value-Option

FVTPL

Gesamt





















Geldmarkt

7.305

5.399

-

12.704

Kreditgeschäft

123.526

9.807

-

133.333

Wertpapiere

2.497

-

7.335

9.832

Verbriefte Verbindlichkeiten

11.506

107.209

-

118.715

Dotierung oder Verwendung Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren aus der laufenden Zinsverrechnung

79.864

–4.153

–229

75.482

Zinserträge

224.698

118.262

7.106

350.066

Geldmarkt

–11.427

–1.607

-

–13.034

Kreditgeschäft

–27.902

–3.684

-

–31.586

Wertpapiere

-

–6.116

-

–6.116

Verbriefte Verbindlichkeiten

–60.948

–32.895

-

–93.843

Haftungsentgelte im Zusammenhang mit verbrieften Verbindlichkeiten für Garantien gemäß § 1 Abs. 2 AFFG (siehe Note 1)

–23.103

–73.960

-

–97.063

Zinsaufwendungen

–123.380

–118.262

-

–241.642

Zinsüberschuss

101.318

-

7.106

108.424






















In den Zinserträgen wurden im Rahmen des Sonder-KRR anlässlich der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise Erträge in Höhe von 3,0 Mio. Euro erfasst (2020: 2,1 Mio. Euro).

In den Zinserträgen aus dem Kreditgeschäft zu fortgeführten Anschaffungskosten waren Modifikationseffekte aus Vertragsänderungen, welche nicht bonitätsinduziert waren, in Höhe von 0,7 Mio. Euro enthalten (2020: 1,9 Mio. Euro).


Note 7 Provisionsergebnis

Tausend Euro

2021

2020













Erträge aus dem Kreditgeschäft

4.859

5.078

Aufwände aus dem Kreditgeschäft

–17.443

–16.033

Kreditgeschäft

–12.584

–10.955

Erträge aus dem Wertpapiergeschäft

33.213

30.378

Aufwände aus dem Wertpapiergeschäft

–1.843

–1.910

Wertpapiergeschäft

31.370

28.468

Erträge aus dem Garantiegeschäft

20.106

22.015

Aufwände aus dem Garantiegeschäft

–1.090

–769

Garantiegeschäft

19.016

21.246

Erträge aus dem Energieclearing

2.626

2.603

Aufwände aus dem Energieclearing

-

-

Energieclearing

2.626

2.603

Erträge aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft

2.504

2.765

Aufwände aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft

–87

–98

Sonstiges Dienstleistungsgeschäft

2.417

2.667

Provisionsergebnis

42.845

44.029

Davon Erträge

63.308

62.839

Davon Aufwände

–20.463

–18.810














Die Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft resultierten im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank, der Betreuung der Entwicklungshilfekredite der Republik Österreich sowie der Betreuung der ERP-Kredite im Wege der Tourismusfinanzierung durch die ÖHT. Der Provisionsaufwand aus dem Kreditgeschäft resultierte überwiegend aus den Garantieentgelten gemäß AusfFG an die Republik Österreich aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank und der Tourismusfinanzierung. Durch diese Garantien übernahm die Republik Österreich das Ausfallsrisiko bei diesen Geschäften. Die Erträge und Aufwendungen stammten zur Gänze aus Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Das Provisionsergebnis aus dem Wertpapiergeschäft resultierte aus den Dienstleistungen der OeKB Gruppe für den österreichischen Kapitalmarkt. Diese Dienstleistungen betrafen im Wesentlichen die Wertpapierdepotführung und die Erfassung von Wertpapiertransaktionen sowie die Betreuung der Bundesanleiheauktionen, die Betreuung der technischen Einrichtung für gesetzlich vorgeschriebene Meldungen im Zusammenhang mit Wertpapieren, die ISIN-Vergabe für österreichische Wertpapiere und das Wertpapierdatenservice für Stamm- und Termindaten.



Bei der Abwicklung des Garantiegeschäftes handelt es sich vorrangig um Dienstleistungen des Exportgarantiegeschäftes, welche die OeKB im Auftrag der Republik Österreich erbringt (siehe auch Note 1), wobei sich das Bearbeitungsentgelt der OeKB am vereinnahmten Garantieentgelt für die Republik Österreich bemisst. Das Bearbeitungsentgelt wird aufwandsgerecht erfasst. Weiters beinhaltet das Garantiegeschäft der OeKB Gruppe Dienstleistungen aus der Abwicklung von Bundeshaftungen im Zusammenhang mit Tourismusfinanzierungen.

Mit Ausbruch der COVID-19-Krise wurde die OeKB Gruppe von den zuständigen Ministerien mit Maßnahmen zur Bewältigung der Krise beauftragt (siehe auch Note 1). Für diese Dienstleistungen wurden Provisionserträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Garantien zum Sonder-KRR in Höhe von 0,6 Mio. Euro (2020: 0,4 Mio. Euro) erfasst. Aus der Bearbeitung der COFAG-Überbrückungsgarantien konnte ein Provisionsertrag in Höhe von 0,7 Mio. Euro (2020: 0,2 Mio. Euro) erzielt werden. Die Provisionserträge für Dienstleistungen der ÖHT, welche die COVID-19 Maßnahmen für Tourismus-, Gastro- und Freizeitbetriebe abwickelt, erreichten 1,9 Mio. Euro (2020: 4,1 Mio. Euro).

Im Energieclearing bietet die OeKB als zentrale und unabhängige Stelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung, dem Finanzclearing und dem Risk Management an.

Das Provisionsergebnis aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft resultierte im Wesentlichen aus den vereinnahmten Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und aus der Vergütung für die Betreuung der Treuhandbeteiligungen im Zusammenhang mit den entwicklungshilfepolitischen Maßnahmen der Republik Österreich (siehe dazu auch Note 35).






Note 8 Kreditrisikoergebnis

Dieser Posten beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden die Veränderungen von POCI-Vermögenswerten in diesem Posten dargestellt.

Tausend Euro

2021

2020













Zugänge/Abgänge zu Kreditvorsorgen (netto) für

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

–1

10

Forderungen an Kunden

–5

–351

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

–7

–24

Zugänge/Abgänge zu Kreditvorsorgen (netto)

–13

–365

Veränderung durch Stufentransfer

 

 

Forderungen an Kunden

–358

–683

Veränderung durch Stufentransfer

–358

–683

Veränderung durch Zeitwerteffekte, Risikoparameter und Modelländerungen für

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

96

–73

Forderungen an Kunden

2.149

–1.763

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

223

–171

Veränderung durch Zeitwerteffekte, Risikoparameter und Modelländerungen

2.467

–2.007

Veränderung von POCI-Vermögenswerten für

 

 

Forderungen an Kunden

3.350

322

Veränderung von POCI-Vermögenswerten

3.350

322

Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV

–95

59

Kreditrisikoergebnis

5.351

–2.675














Weitere Details zur Kreditrisikovorsorge befinden sich unter der Note 38 Details zu den Risikoarten.

Note 9 Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2021

 

 

 

Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden

Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden

 

Tausend Euro

Fair Value-Option

FVTPL

Absicherungsgeschäfte

Summe

FVTPL

Summe

Gesamt 2021

































Änderungen des Zeitwertes der

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

–35.126

-

-

–35.126

-

-

–35.126

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

–54.315

-

-

–54.315

1.413

1.413

–52.902

Derivative Finanzinstrumente

-

-

556.053

556.053

-

-

556.053

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

-

-

–883.758

–883.758

-

-

–883.758

Verbriefte Verbindlichkeiten

482.989

-

-

482.989

-

-

482.989

Änderungen des Zeitwertes

393.548

-

–327.705

65.843

1.413

1.413

67.255

Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV

–393.548

-

327.705

–65.843

-

-

–65.843

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung

-

-

-

-

1.413

1.413

1.413

Ergebnis aus der Devisenbewertung

-

-

-

0

-

–180

–180

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung

-

-

-

-

-

1.413

1.413

Ergebnis aus Finanzinstrumenten

-

-

-

0

-

1.233

1.233




































Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der Forderungen an Kreditinstitute, welcher auf die Änderungen des Credit Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode 3,3 Mio. Euro (2020: -3,3 Mio. Euro) und kumuliert -11,5 Mio. Euro (2020: -14,9 Mio. Euro). Aufgrund der umfangreichen Besicherung durch die Republik Österreich bestand kein Ausfallsrisiko für diese Forderungen (siehe Note 1).

Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der verbrieften Verbindlichkeiten, welcher auf die Änderungen des Credit Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode 136,4 Mio. Euro (2020: -30,5 Mio. Euro) und kumuliert 64,6 Mio. Euro (2020: -71,8 Mio. Euro).

Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2021

 

Tausend Euro

Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden

Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden

Gesamt 2021

















Gewinne aus der Devisenbewertung

86.183

139.708

225.891

Verluste aus der Devisenbewertung

–1.537.713

–139.888

–1.677.601

Zwischensumme

–1.451.530

–180

–1.451.710

Devisenbewertung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

1.451.487

-

1.451.487

Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren

43

-

43

Ergebnis aus der Devisenbewertung

0

–180

–180


















Die Ergebnisse aus der Devisenbewertung beruhten überwiegend aus der USD- und zum Teil aus der CHF-Bewertung. Aufgrund der Absicherung der Wechselkurse durch Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG glichen sich diese im Rahmen der Devisenbewertung weitgehend aus.

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2020

 

 

 

Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden

Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden

 

Tausend Euro

Fair Value-Option

FVTPL

Absicherungsgeschäfte

Summe

FVTPL

Summe

Gesamt 2020

































Änderungen des Zeitwertes der

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

55.708

-

-

55.708

-

-

55.708

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

7.755

-

-

7.755

–8.462

–8.462

–707

Derivative Finanzinstrumente

-

-

–964.796

–964.796

-

-

–964.796

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

-

-

1.094.297

1.094.297

-

-

1.094.297

Verbriefte Verbindlichkeiten

–288.362

-

-

–288.362

-

-

–288.362

Änderungen des Zeitwertes

–224.899

-

129.501

–95.398

–8.462

–8.462

–103.860

Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten EFV

224.899

-

–129.501

95.398

-

-

95.398

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung

-

-

-

-

–8.462

–8.462

–8.462

Ergebnis aus der Devisenbewertung

-

-

-

-

-

34

34

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung

-

-

-

-

-

–8.462

–8.462

Ergebnis aus Finanzinstrumenten

-

-

-

-

-

–8.428

–8.428


































Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2020

 

Tausend Euro

Finanzinstrumente, welche dem EFV zugeordnet werden

Finanzinstrumente, welche dem EFV nicht zugeordnet werden

Gesamt 2020

















Gewinne aus der Devisenbewertung

1.658.994

190.126

1.849.120

Verluste aus der Devisenbewertung

–428.807

–190.092

–618.899

Zwischensumme

1.230.187

34

1.230.221

Devisenbewertung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

–1.229.910

-

–1.229.910

Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren

–277

-

–277

Ergebnis aus der Devisenbewertung

-

34

34


















Note 10 Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten

Bei dem Ergebnis aus dem Abgang von Finanzinstrumenten in Höhe von 0,1 Mio. Euro (2020:
-0,1 Mio. Euro) handelte es sich um Erträge im Zusammenhang mit Wertpapierverkäufen.

Note 11 Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz

Die laufenden Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz in Höhe von 2,8 Mio. Euro (2020: 2,2 Mio. Euro) beinhalten Erträge aus Dividenden für nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dabei handelt es sich um strategische, langfristige Investitionen im Sonstigen Anteilsbesitz. Die Dividendenerträge des Berichtsjahres betreffen keine Beteiligungen, welche veräußert oder anderweitig ausgebucht wurden.

Im Berichtszeitraum hat die OeKB keine Umgliederung von kumulierten Gewinnen und Verlusten aus dem sonstigen Ergebnis im Eigenkapital vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Beteiligungen veräußert oder anderweitig ausgebucht.

Details zum Buchwert und zum korrespondierenden beizulegenden Zeitwert finden sich in Note 39 Konsolidierungskreis. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden innerhalb des Sonstigen Ergebnisses gezeigt.



Note 12 Verwaltungsaufwand

Tausend Euro

2021

2020













Gehälter

–45.507

–44.576

Soziale Abgaben

–10.087

–10.372

Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital

–4.348

–5.735

Personalaufwand

–59.942

–60.683

Sachaufwendungen

–23.415

–23.655

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

–4.498

–5.096

Verwaltungsaufwand

–87.855

–89.434














Der Anstieg der Gehälter resultierte aus einem gestiegenen Personalstand, auch aufgrund der für die Dienstleistungen zu den COVID-19 Maßnahmen nötigen zusätzlichen Personalkapazitäten.

Der Rückgang der Sachaufwendungen resultierte aus geringeren Projektaufwendungen im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten (Kunden- und Datenmanagement).

Der Rückgang der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände lag an deutlich geringeren Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude.

Aufwendungen für den Abschlussprüfer und dessen Netzwerkgesellschaften

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Konzern- und Jahresabschlussprüfung

–388

–422

Prüfungsnahe Tätigkeiten

–307

–282

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

–695

–704

Steuerberatung

–99

–74

Sonstige Beratung

–46

–156

Aufwendungen für im Netzwerk des Abschlussprüfers stehende Gesellschaften

–145

–230














Die Aufwendungen von prüfungsnahen Tätigkeiten standen im Zusammenhang mit der Emissionstätigkeit der OeKB.





Note 13 Sonstiger betrieblicher Erfolg

Die Sonstigen betrieblichen Erträge betrafen überwiegend die Dienstleistungsentgelte, die die OeKB für die Erbringung ausgelagerter Agenden (z. B. in den Bereichen Finanzwesen & Planung, Informatik, Human Resources und sonstige Dienstleistungen) erhielt sowie Erträge aus der Vermietung für Geschäftsräumlichkeiten. Weiters generierte die ÖHT Erträge durch Abwicklung von Förderprogrammen im Tourismusbereich sowie COVID-19 Unterstützungsprogrammen für Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrafen im Wesentlichen die Stabilitätsabgabe an die Republik Österreich.

Note 14 Ertragsteuern

Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragsteuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Laufende Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen sind mit den lokalen Steuersätzen bewertet. Für die Berechnung latenter Steuern wird das Liability-Konzept angewendet. Dieses vergleicht die Wertansätze der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der IFRS-Bilanz mit den Wertansätzen, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutreffend sind. Abweichungen bei diesen Wertansätzen führen bei temporären Wertunterschieden zu aktiven oder passiven Steuerlatenzen (siehe auch Note 25).

Im Gewinn erfasste Steuern

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Laufendes Jahr

–14.295

–9.954

Anpassung für Vorjahre

–3.036

–91

Tatsächlicher Steueraufwand

–17.331

–10.045

Änderung der erfassten abzugsfähigen temporären Differenzen

–6.341

–4.761

Latenter Steueraufwand/Steuerertrag

–6.341

–4.761

Ertragsteuern

–23.672

–14.806

Sonstige Steuern

-

–180

Ertragsteuern und Sonstige Steuern

–23.672

–14.986














Im Sonstigen Ergebnis erfasste Steuern

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus leistungsorientierten Plänen

–2.939

541

Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI)

–1.305

–76

Gesamt

–4.244

465














Veränderung der latenten Steuern

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Veränderung latenter Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung

–6.341

–4.761

Veränderung latenter Steuern im Sonstigen Ergebnis

–4.244

465

Gesamt

–10.585

–4.296














Die tatsächlichen Steuern errechnen sich auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres mit den von den jeweiligen Konzernunternehmen anzuwendenden lokalen Steuersätzen.

Die Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und den ausgewiesenen Ertragsteuern dar. Die OeKB Gruppe geht davon aus, dass die Steuerrückstellungen unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren inklusive der Interpretationen des Steuerrechts und früherer Erfahrungen für alle offenen Steuerjahre angemessen sind.

Überleitung des effektiven Steuersatzes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020





















Gewinn vor Steuern

89.164

100,0 %

62.715

100,0 %

Steuern auf Grundlage des
inländischen Steuersatzes des Unternehmens

–22.291

–25,0 %

–15.679

–25,0 %

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

–927

–1,0 %

–489

–0,8 %

Steuerfreie Erträge

2.680

3,0 %

1.577

2,5 %

Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen

-

-

-

-

Nicht anrechenbare Quellensteuern

–98

–0,1 %

–123

–0,2 %

Ertragsteuerzahlungen für Vorjahre

–3.036

–3,4 %

–91

–0,1 %

Insgesamt

–23.672

–26,5 %

–14.805

–23,6 %



























Angaben zur Bilanz der OeKB Gruppe

Note 15 Finanzinstrumente

Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten

Die nachstehenden Tabellen zeigen eine Aufteilung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten nach Kategorien gemäß IFRS 9. Die Methodik und die Ergebnisse der ECL-Berechnung werden in Note 38 erläutert.

Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

FVOCI (designiert)

FVTPL (verpflichtend)

FVTPL (designiert)

Summe





























Aktiva

 

 

 

 

 

 

Barreserve

16

1.245.090

-

-

-

1.245.090

Forderungen an Kreditinstitute

17

18.573.859

-

-

2.711.945

21.285.804

Forderungen an Kunden

17

1.706.431

-

-

-

1.706.431

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

18

300.975

40.773

584.422

1.996.562

2.922.732

Derivative Finanzinstrumente

19

-

-

595.160

-

595.160

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

19

-

-

5.362.547

-

5.362.547

Gesamt

 

21.826.355

40.773

6.542.128

4.708.507

33.117.764

Passiva

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten

22

1.091.550

-

-

-

1.091.550

Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden

22

941.966

-

-

-

941.966

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

4.691.662

-

-

23.355.088

28.046.750

Derivative Finanzinstrumente

19

-

-

889.979

-

889.979

Gesamt

 

6.725.178

-

889.979

23.355.088

30.970.244






























Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

FVOCI (designiert)

FVTPL (verpflichtend)

FVTPL (designiert)

Summe





























Aktiva

 

 

 

 

 

 

Barreserve

16

1.605.579

-

-

-

1.605.579

Forderungen an Kreditinstitute

17

21.402.729

-

-

2.185.622

23.588.352

Forderungen an Kunden

17

1.579.313

-

-

-

1.579.313

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

18

292.795

35.512

531.240

2.097.526

2.957.074

Derivative Finanzinstrumente

19

-

-

831.544

-

831.544

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

19

-

-

4.794.818

-

4.794.818

Gesamt

 

24.880.416

35.512

6.157.603

4.283.149

35.356.680

Passiva

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten

22

1.355.142

-

-

-

1.355.142

Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden

22

770.733

-

-

-

770.733

Verbriefte Verbindlichkeiten

23

6.664.875

-

-

22.770.554

29.435.429

Derivative Finanzinstrumente

19

-

-

1.675.711

-

1.675.711

Gesamt

 

8.790.750

-

1.675.711

22.770.554

33.237.015






























Note 16 Barreserve

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt.

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020













Guthaben bei Zentralnotenbanken

1.245.088

1.605.576

Kassabestand

2

3

Barreserve

1.245.090

1.605.579














Die Mindestreserve betrug 35,8 Mio. Euro zum 31.12.2021 (2020: 62,4 Mio. Euro) und war in den Guthaben bei Zentralnotenbanken enthalten.

Die Barreserve dient der Liquiditätssicherung der OeKB Gruppe.




Note 17 Forderungen an Kreditinstitute und Kunden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt. Die Aufgliederung nach Bonitätsklassen ist unter Note 38 angeführt.

Forderungen an Kreditinstitute

 

 

 

 

 

 

Täglich fällig

Andere Forderungen

Gesamt

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





























Inländische Kreditinstitute

14.759

21.793

18.783.220

20.172.150

18.797.979

20.193.943

Ausländische Kreditinstitute

549.526

1.333.713

1.938.298

2.060.696

2.487.824

3.394.409

Forderungen an Kreditinstitute

564.285

1.355.506

20.721.518

22.232.846

21.285.803

23.588.352






























Zum Stichtag waren vom Rahmen des Sonder-KRR, welcher im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise (siehe dazu auch Note 1) aufgelegt wurde, 0,9 Mrd. Euro ausgeschöpft (2020: 1,3 Mrd. Euro). Die durchschnittliche Ausnützung des Volumens betrug im Geschäftsjahr 1,1 Mrd. Euro (2020: 1,1 Mrd. Euro).

Forderungen an Kunden

 

 

 

 

 

 

Inländische Kunden

Ausländische Kunden

Gesamt

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





























Staaten oder staatsnahe Organisationen

835

1.060

93.952

117.414

94.787

118.474

Sonstige

1.217.068

1.090.409

394.576

370.430

1.611.644

1.460.839

Forderungen an Kunden

1.217.903

1.091.469

488.528

487.844

1.706.431

1.579.313
































Note 18 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020













Schuldtitel öffentlicher Stellen

1.632.490

1.617.564

Festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten

1.536

1.514

Anleihen und Schuldverschreibungen

663.511

771.244

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

2.297.537

2.390.322

Davon börsennotierte Schuldverschreibungen

2.297.537

2.390.322

Investmentzertifikate

584.422

531.240

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

584.422

531.240

Davon börsennotierte Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

129

126

 

 

 

Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen

5.697

5.571

Sonstiger Anteilsbesitz

35.076

29.941

Sonstiger Anteilsbesitz

40.773

35.512

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

2.922.732

2.957.074














Aus dem Bestand von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im Folgejahr 304,5 Mio. Euro fällig (2020 für 2021: 196,5 Mio. Euro).

In den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten (Investmentzertifikate) waren Anteile an Private-Equity-Fonds im Ausmaß von 3,7 Mio. Euro (2020: 2,2 Mio. Euro) enthalten. Da der beizulegende Zeitwert insbesondere von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, kann eine Veränderung dieser Parameter zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen. Für die Bilanzierung wurden Parameter gewählt, die den aktuellen Marktgegebenheiten zum Berichtszeitpunkt entsprechen. Zur Ermittlung möglicher Auswirkungen wurden hauptsächlich die verwendeten EBITDA- und P/E-Multiplikatoren verändert. Eine Verringerung (Erhöhung) dieser Marktmultiplikatoren würde zu niedrigeren (höheren) beizulegenden Zeitwerten führen. Diese Private-Equity-Fonds sind durch eine Garantie der Republik Österreich besichert, wodurch etwaige Wertverluste gedeckt sind.

Im Sonstigen Anteilsbesitz war unter anderem die Wiener Börse AG (WBAG) mit 32,0 Mio. Euro (2020: 27,2 Mio. Euro) enthalten. Die Burza cenných papírů Praha, a.s., Prag (Prager Börse) ist eine 99,54%ige Tochter der Wiener Börse. Der Wertansatz der Wiener Börse basiert auf einer zum 31.12.2021 erstellten Unternehmensbewertung nach der Discounted Cashflow-Methode.

Die wesentlichsten Annahmen bei der Unternehmensbewertung waren:


2021

2020

 

Wiener Börse

Prager Börse

Wiener Börse

Prager Börse





















Freie Cashflows

4 Jahre

4 Jahre

4 Jahre

4 Jahre

WACC

7,78 %

8,55 %

8,23 %

8,55 %






















Sensitivitätsanalyse

 

 

 

 

 

2021

2020

Tausend Euro

Wiener Börse

Prager Börse

Wiener Börse

Prager Börse





















Veränderung des WACC (WACC steigt an)

1,00 %

1,00 %

1,00 %

1,00 %

 

 

 

 

 

Veränderung des gesamten Unternehmenswertes (Fair Value) der WBAG

 

–70.300

 

–40.200

Auswirkung auf den Fair Value der OeKB Gruppe an der WBAG

 

–4.643

 

–2.655






















Die Details zu den einzelnen Beteiligungen im Sonstigen Anteilsbesitz befinden sich in Note 39.

Note 19 Absicherungsinstrumente

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

2021

2020

Tausend Euro

Nominalbetrag

Marktwerte positiv

Marktwerte negativ

Nominalbetrag

Marktwerte positiv

Marktwerte negativ





























Zinsbezogene Geschäfte

 

 

 

 

 

 

Zinsswaps

23.579.089

323.050

262.180

23.110.650

574.436

287.022

 

 

 

 

 

 

 

Währungsbezogene Geschäfte 

 

 

 

 

 

Währungsswaps

22.019.731

272.110

627.798

19.367.502

257.109

1.388.690

Summe

45.598.820

595.160

889.979

42.478.152

831.544

1.675.711






























Die Entwicklung der Marktwerte der währungsbezogenen Geschäfte resultierte aus einer Volumensteigerung und der Veränderung der Devisenkurse von US Dollar und Schweizer Franken.



Angaben zu Globalnettingvereinbarungen

Derivative Finanzinstrumente werden gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß einer solchen Vereinbarung geschuldet werden, auf Einzeltransaktionsebene abgerechnet und bezahlt. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn ein Kreditereignis eintritt, werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.

Darüber hinaus wird lt. ISDA-Vertrag täglich dieser Nettobetrag errechnet und als Collateral beim jeweiligen Geschäftspartner hinterlegt bzw. von diesem erhalten. Das Ausfallsrisiko ist daher auf die Wertentwicklung von ein bis zwei Tagen (Errechnung des Vortageswertes und Überweisung der Differenz zum bisherigen Collateral) minimiert.

Die ISDA-Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz. Dies liegt daran, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge besteht, da das Recht auf eine Saldierung nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Kreditereignis, durchsetzbar ist.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten derivativen Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen.

Globalnettingvereinbarungen

 

 

 

 

 

 

2021

2020

Tausend Euro

Brutto- und Nettobeträge deriv. FI in der Bilanz

Betreffende deriv. FI, die nicht saldiert werden

Nettobetrag

Brutto- und Nettobeträge deriv. FI in der Bilanz

Betreffende deriv. FI, die nicht saldiert werden

Nettobetrag





























Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert

 

 

 

 

Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps

323.050

–202.749

120.300

574.436

–234.677

339.759

Währungsbezogene Geschäfte -
Währungsswaps

272.110

–242.255

29.855

257.109

–229.453

27.656

Summe derivative Finanzinstru-mente mit positivem Marktwert

595.160

–445.004

150.155

831.544

–464.130

367.415

Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert

 

 

 

 

Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps

262.180

–182.487

79.694

287.022

–140.747

146.275

Währungsbezogene Geschäfte -
Währungsswaps

627.798

–262.517

365.281

1.388.690

–323.383

1.065.307

Summe derivative Finanzinstru-mente mit negativem Marktwert

889.979

–445.004

444.974

1.675.711

–464.129

1.211.582































Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020













Fair Value zu Beginn der Periode

4.794.818

4.930.431

Devisenbewertung

1.451.487

–1.229.910

Fair Value-Bewertung

–883.758

1.094.297

Ergebnis der Periode

567.729

–135.613

Fair Value am Ende der Periode

5.362.547

4.794.818














Die Veränderung durch die Devisenbewertung resultierte im Wesentlichen aus dem Wechselkursverhältnis des Euro zum USD und zum GBP (siehe Devisen-Richtkurse zu den Stichtagen - Note 2), sowie aus einem Abbau der CHF-Positionen.





Note 20 Zusammensetzung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien

66.587

61.490

CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien

6.508

6.302

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

73.096

67.793















Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen

 

 

 

 

 

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien

7.458

4.103

CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien

456

201

Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern

7.914

4.304














Sonstiges Ergebnis

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien

269

–99

CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien

-

-

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis

269

–99














Gesamtergebnis

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien

7.727

4.004

CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien

456

201

Gesamtergebnis der Periode

8.183

4.205














Zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen gab es keine Eventualverbindlichkeiten.



OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien, Österreich

 

 

 

 

Geschäftsbereich Sonstige Services

2021

2020













Kapitalanteil

51 %

51 %

Stimmrechtsanteil

51 %

51 %














Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG ist eine nicht börsennotierte Holdinggesellschaft. Sie hält als Alleineigentümerin die Anteile an der Acredia Versicherung AG. Sie bietet der österreichischen Wirtschaft ein umfassendes Spektrum an Kreditversicherungen an.

Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG wird gemeinsam mit der Euler Hermes Aktiengesellschaft, Hamburg, als Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) geführt und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die OeKB hat keine entsprechende Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten, welche es der OeKB ermöglichen würde, Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt zu beeinflussen.

Bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen wurde der vorgesehene IFRS 4 unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) angewendet. Entsprechend IFRS 4 wurde die Schwankungsrückstellung gemäß VAG (nach Abzug latenter Steuern) im IFRS-Eigenkapital ausgewiesen. Die Gesellschaft nahm vom Wahlrecht, IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 17 anzuwenden, Gebrauch.

Tausend Euro

2021

2020













Abgegrenzte Prämien

23.525

21.196

Versicherungstechnisches Ergebnis

17.846

6.070

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

18.457

9.579

Davon Abschreibungen

–1.646

–220

Davon Zinsertrag

642

698

Davon Zinsaufwand

–90

–113

Gewinn

14.624

8.046

Sonstiges Ergebnis

527

–195

Gesamtergebnis

15.151

7.851

Kurzfristige Vermögenswerte

47.979

38.237

Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

37.318

27.225

Langfristige Vermögenswerte

131.748

141.091

Kurzfristige Schulden

20.761

15.913

Langfristige Schulden

28.401

42.845

Eigenkapital

130.565

120.570

Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode

61.490

61.636

Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode

7.727

4.004

Erhaltene Dividendenzahlungen

–2.630

–4.150

Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode

66.587

61.490














CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien, Österreich

 

 

 

 

Geschäftsbereich Kapitalmarkt Services

2021

2020













Kapitalanteil

50 %

50 %

Stimmrechtsanteil

50 %

50 %














Die CCP.A wird gemeinsam mit der Wiener Börse AG, Wien, als Gemeinschaftsunternehmen geführt und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Die CCP.A ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Sie ist die Abwicklungsstelle der Wiener Börse und der EXAA Strombörse. Als zentrale Gegenpartei (Central Counterparty) tritt sie in alle an der Wiener Börse und an der EXAA Strombörse abgeschlossenen Geschäfte ein. Die CCP Austria wurde 2014 nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) zugelassen.

Tausend Euro

2021

2020













Umsatz

4.755

4.164

Betriebsergebnis

1.234

665

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

1.217

539

Davon Abschreibungen

-

–214

Davon Zinsertrag

202

173

Davon Zinsaufwand

–219

–299

Gewinn

912

401

Sonstiges Ergebnis

-

-

Gesamtergebnis

912

401

Kurzfristige Vermögenswerte

114.976

45.940

Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

105.081

45.525

Langfristige Vermögenswerte

-

-

Kurzfristige Schulden

101.960

33.336

Langfristige Schulden

-

-

Eigenkapital

13.016

12.604

Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode

6.302

6.101

Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode

456

201

Erhaltene Dividendenzahlungen

–250

-

Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode

6.508

6.302















Note 21 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Anlagenspiegel 2021 - Anschaffungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

31.12.2020

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

31.12.2021

























Grundstücke und Gebäude

81.919

-

-

-

81.919

Right of Use - Gebäude

8.489

-

-

–678

7.811

Betriebs- und Geschäftsausstattung

15.955

1.877

-

–3.040

14.792

Right of Use - Fuhrpark

81

5

-

–39

47

Sachanlagen

106.444

1.882

-

–3.757

104.569

Software

12.175

726

640

–75

13.466

Geleistete Anzahlungen auf Software

544

738

–640

-

642

Kundenbeziehung

517

-

-

-

517

Immaterielle Vermögenswerte

13.236

1.464

-

–75

14.625

Insgesamt

119.680

3.346

-

–3.832

119.194


























Anlagenspiegel 2021 - Abschreibungen und Buchwerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

Tausend Euro

31.12.2020

Zugänge

Abgänge

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021





























Grundstücke und Gebäude

70.294

190

-

70.484

11.625

11.435

Right of Use - Gebäude

1.905

975

-

2.880

6.584

4.931

Betriebs- und Geschäftsausstattung

11.531

1.752

–2.978

10.305

4.424

4.487

Right of Use - Fuhrpark

57

17

–34

40

24

7

Sachanlagen

83.787

2.934

–3.012

83.709

22.657

20.860

Software

7.915

1.479

–75

9.319

4.260

4.147

Geleistete Anzahlungen
auf Software

-

-

-

-

544

642

Kundenbeziehung

172

86

-

258

345

259

Immaterielle Vermögenswerte

8.087

1.565

–75

9.577

5.149

5.048

Insgesamt

91.874

4.499

–3.087

93.286

27.805

25.908






























Anlagenspiegel 2020 - Anschaffungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

31.12.2019

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

31.12.2020

























Grundstücke und Gebäude

81.919

-

-

-

81.919

Right of Use - Gebäude

8.463

26

-

-

8.489

Betriebs- und Geschäftsausstattung

14.169

2.028

-

–242

15.955

Right of Use - Fuhrpark

153

9

-

–81

81

Sachanlagen

104.704

2.063

-

–323

106.444

Software

9.907

1.117

1.151

-

12.175

Geleistete Anzahlungen auf Software

494

1.201

–1.151

-

544

Kundenbeziehung

517

-

-

-

517

Immaterielle Vermögenswerte

10.918

2.318

-

-

13.236

Insgesamt

115.622

4.381

-

–323

119.680


























Anlagenspiegel 2020 - Abschreibungen und Buchwerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

Tausend Euro

31.12.2019

Zugänge

Abgänge

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020





























Grundstücke und Gebäude

69.316

978

-

70.294

12.603

11.625

Right of Use - Gebäude

948

957

-

1.905

7.515

6.584

Betriebs- und Geschäftsausstattung

9.966

1.802

–237

11.531

4.203

4.424

Right of Use - Fuhrpark

75

63

–81

57

78

24

Sachanlagen

80.305

3.800

–318

83.787

24.399

22.657

Software

6.706

1.209

-

7.915

3.201

4.260

Geleistete Anzahlungen
auf Software

-

-

-

-

494

544

Kundenbeziehung

86

86

-

172

431

345

Immaterielle Vermögenswerte

6.792

1.295

-

8.087

4.126

5.149

Insgesamt

87.097

5.095

–318

91.874

28.525

27.805






























Der Grundwert betrug 6,4 Mio. Euro (2020: 6,4 Mio. Euro).

Sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr gab es keine Zugänge aus aktivierten Zinsen. Bei den kumulierten Abschreibungen gab es wie im Vorjahr keine Zuschreibungen oder Umbuchungen.

Im Zusammenhang mit den oben genannten Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (Right of Use) standen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5,0 Mio. Euro (2020: 6,6 Mio. Euro; Ausweis in Posten „Übrige Passiva“). Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten betrug im Geschäftsjahr 8,8 Tsd. Euro (2020: 0,1 Tsd. Euro). Der Aufwand für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (vom Ansatzwahlrecht wird nicht Gebrauch gemacht) belief sich im Geschäftsjahr auf 18,9 Tsd. Euro (2020: 18,5 Tsd. Euro). In den Abgängen sind Neubewertungen (Reassessments) von Nutzungsrechten in Höhe von 673 Tsd. Euro (2020: 36 Tsd. Euro in den Zugängen) enthalten.

Note 22 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

 

 

 

Täglich fällig

Andere Verbindlichkeiten

Gesamt

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





























Inländische Kreditinstitute

174.627

153.118

544.846

571.149

719.473

724.267

Ausländische Kreditinstitute

245.123

458.177

126.954

172.698

372.077

630.875

Gesamt

419.750

611.295

671.800

743.847

1.091.550

1.355.142






























Der Rückgang in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte aus geringeren Collaterals und Darlehen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

 

 

 

 

 

 

Inländische Kunden

Ausländische Kunden

Gesamt

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





























Staaten oder staatsnahe Organisationen

708.801

723.722

195

377

708.996

724.099

Sonstige

192.745

17.561

40.225

29.073

232.970

46.634

Gesamt

901.546

741.283

40.420

29.450

941.966

770.733






























Note 23 Verbriefte Verbindlichkeiten

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter Note 15 angeführt.


Buchwert

Davon börsennotiert

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





















Begebene Schuldverschreibungen

21.997.961

21.985.544

21.997.961

21.985.544

Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten

6.048.789

7.449.885

-

-

Gesamt

28.046.750

29.435.429

21.997.961

21.985.544






















Den in der Fair Value-Option bewerteten verbrieften Verbindlichkeiten stand bei Fälligkeit ein Rückzahlungsbetrag in Höhe von 23.166,5 Mio. Euro (2020: 22.099,8 Mio. Euro) gegenüber. Dies entspricht einem Unterschiedsbetrag gegenüber dem Fair Value von 188,6 Mio. Euro (2020: 670,8 Mio. Euro).

Aus dem Bestand der verbrieften Verbindlichkeiten werden im Folgejahr 10.265,1 Mio. Euro fällig (2020 für 2021: 10.901,8 Mio. Euro).

In den Sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten waren nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 2,1 Mio. Euro (2020: 2,1 Mio. Euro) enthalten.

Note 24 Rückstellungen

Entwicklung der Rückstellungen

 

 

 

 

Tausend Euro

31.12.2020

Verbrauch

Auflösung

Zuführung

31.12.2021

























Langfristige Personalrückstellungen

152.902

–7.148

–11.757

1.766

135.763

Sonstige Rückstellungen

7.163

–5.546

–128

5.525

7.014

Summe der Rückstellungen 2021

160.065

–12.694

–11.885

7.291

142.777

Summe der Rückstellungen 2020

162.042

–12.290

–1.553

11.866

160.065


























Entwicklung der langfristigen Personalrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Pensionen

Abferti-gungen

Summe 2021

Summe 2020





















Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation - DBO) = Personalrückstellungen zum 1. Jänner

123.279

29.623

152.902

154.625

Dienstzeitaufwand (Service Cost)

321

677

998

1.034

Zinsaufwand (Interest Cost)

603

165

768

1.554

Zahlungen

–5.211

–1.937

–7.148

–6.472

Versicherungsmathematisches Ergebnis

–9.781

–1.976

–11.757

2.161

Davon versicherungsmathematischer Gewinn und Verlust aufgrund Änderung der Parameter

–5.184

–1.248

–6.432

3.602

Davon erfahrungsbedingter versicherungsmathematischer Gewinn und Verlust

–4.597

–728

–5.325

–1.441

Personalrückstellungen zum 31. Dezember (DBO)

109.211

26.552

135.763

152.902






















Das versicherungsmathematische Ergebnis resultiert aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes von 0,50 % auf 1,00 % (2020: von 1,02 % auf 0,50 %). Der Trend für künftige Gehaltssteigerungen mit 2,50 % (2020: Senkung von 3,25 % auf 2,50 %) und der Trend für künftige Pensionssteigerungen mit 2,00 % (2020: Senkung von 2,25 % auf 2,00 %) blieben unverändert. Das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Diskontierungszinssatzes zurückzuführen.

Historische Information DBO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2016

2017

2018

2019

2020

























Pensionsrückstellungen

106.136

105.306

107.495

124.247

123.279

Abfertigungsrückstellungen

25.229

23.168

26.894

30.378

29.623

Langfristige Personalrückstellungen

131.365

128.474

134.389

154.625

152.902


























Die Pensionsansprüche von einem Großteil der Mitarbeitenden sind in Form eines beitragsorientierten Plans auf eine Pensionskasse übertragen. In diesem Zusammenhang wurden 1,2 Mio. Euro im Jahr 2021 (2020: 1,1 Mio. Euro) an Beiträgen an die Pensionskasse bezahlt.

Im Personalaufwand waren auch die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 0,4 Mio. Euro (2020: 0,4 Mio. Euro) enthalten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität der Verpflichtungen in Hinblick auf wesentliche versicherungsmathematische Annahmen. Dargestellt wurde jeweils die absolute Veränderung der Höhe der zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Rückstellungen bei Änderung einer einzelnen Annahme. Die übrigen Annahmen bleiben dabei jeweils unverändert.

Sensitivitätsanalysen - Veränderung Aufwand (-)/Ertrag (+)

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Pensionen

Abferti-gungen

Gesamt 2021

Gesamt 2020





















Anstieg des Diskontierungszinssatzes um 0,50 %

6.672

1.164

7.836

9.442

Reduktion des Diskontierungszinssatzes um 0,50 %

–7.408

–1.253

–8.661

–10.491

Anstieg der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50 %

–321

–1.221

–1.542

–1.874

Reduktion der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50 %

307

1.147

1.454

1.764

Anstieg des Pensionstrends um 0,50 %

–7.001

-

–7.001

–8.112

Reduktion des Pensionstrends um 0,50 %

5.954

-

5.954

7.401

Anstieg der Lebenserwartung um 10 % (entspricht 1 Jahr)

–6.608

-

–6.608

–7.712






















Die Berechnung der Sensitivitätsanalysen wurde von einem unabhängigen Aktuar auf Basis der Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt.

Fälligkeitsprofil der langfristigen Personalrückstellung

 

 

 

 

 

 

 

Pensionen

Abfertigungen

Tausend Euro

DBO 31.12.2021

DBO 31.12.2020

DBO 31.12.2021

DBO 31.12.2020





















1 Jahr

5.386

5.413

2.291

2.401

2 bis 3 Jahre

10.591

10.646

3.622

4.331

4 bis 5 Jahre

10.066

10.279

2.539

2.551

Über 5 Jahre

83.168

96.941

18.100

20.340

Gesamt

109.211

123.279

26.552

29.623

Duration

13,1 Jahre

14,1 Jahre

9,2 Jahre

9,8 Jahre






















Sonstige Rückstellungen

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Personalbezogene Rückstellungen

6.858

7.004

Sonstige Rückstellungen

156

159

Summe

7.014

7.163














Note 25 Steueransprüche und Steuerverpflichtungen

In diesen Positionen sind aktive und passive Steuerlatenzen aus zeitlich begrenzten Unterschieden (Temporary Differences) zwischen Wertansätzen nach IFRS und Beträgen aus der steuerlichen Gewinnermittlung der Konzernunternehmen enthalten (siehe dazu auch Note 14).

Die OeKB Gruppe hatte zum Stichtag keine (nicht genutzten) Verlustvorträge.

Steuerlatenzen

 

 

 

 

 

Aktive Steuerlatenzen

Passive Steuerlatenzen

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





















Forderungen an Kreditinstituten

-

-

16.028

25.764

Forderungen an Kunden

-

-

2.145

1.655

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

-

-

50.864

63.329

Derivative Finanzinstrumente

222.495

418.928

148.790

207.886

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

-

-

1.340.637

1.198.705

Sachanlagen

-

-

1.589

1.636

Übrige Aktiva

256

371

-

-

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.415

3.231

-

-

Verbriefte Verbindlichkeiten

1.243.288

1.004.509

-

-

Rückstellungen

19.016

22.726

-

-

Übrige Passiva

-

-

179

333

Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren

117.230

104.596

-

-

Insgesamt

1.604.700

1.554.361

1.560.232

1.499.308

Verrechnung der Steuern

–1.560.232

–1.499.308

 

 

Steueransprüche(-schulden) Netto

44.468

55.053

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020

 

 





















Veränderung

–10.585

–4.296

 

 

Davon in der Gewinn- und Verlustrechnung

–6.341

–4.761

 

 

Davon im Sonstigen Ergebnis

–4.244

465

 

 






















Nicht erfasste latente Steuerschulden

Am 31. Dezember 2021 bestanden (wie im Vorjahr) keine latenten Steuerschulden für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.





Note 26 Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR)

Im Rahmen des EFV wird der „Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren“ gebildet. Dieser Posten beruht auf der faktischen Verpflichtung zur Verwendung des Verfahrensüberschusses im EFV. Diese Verpflichtung begründet sich einerseits aus den Regeln zur Festsetzung der Zinssätze im EFV, die fixe Margen für die OeKB vorsehen, sowie andererseits auf einer Weisung des Bundesministeriums für Finanzen zur Verwendung von Überschüssen im Verfahren (siehe auch Note 1).

Die Dotierung und Verwendung des Zinsenausgleichspostens ergibt sich als Saldo der im EFV erzielten Zinserträge, abzüglich der fixen Marge für die Betreuung des Verfahrens sowie der Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Refinanzierung. Darüber hinaus werden die Nettoeffekte aus dem Bewertungsergebnis der derivativen Finanzinstrumente, der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG sowie der dem EFV zugeordneten Forderungen und Verbindlichkeiten in diesem Posten berücksichtigt. Entsprechend den zugrundeliegenden Beschlüssen wird der Zinsenausgleichsposten zur Stabilisierung der Konditionen von Exportfinanzierungskrediten verwendet.

Entwicklung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Stand am Beginn der Periode

1.250.800

1.421.462

Auflösung/Zuführung aus dem Zinsüberschuss

–75.547

–75.482

Auflösung/Zuführung aus dem Kreditrisikoergebnis

95

–59

Auflösung/Zuführung aus dem Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden

65.800

–95.122

Auflösung/Zuführung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis

-

-

Veränderung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren

–9.652

–170.662

Stand am Ende der Periode

1.241.148

1.250.800














Note 27 Angaben zum Eigenkapital und Kapitalmanagement

Angaben zum Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) in Höhe von 130,0 Mio. Euro (2020: 130,0 Mio. Euro) ist in 880.000 Stückaktien zerlegt. Diese vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden Sammelurkunden dargestellt. Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt. Es gibt keine ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile. Jede Stückaktie repräsentiert einen Anteil von gerundet 147,73 Euro am Grundkapital.

Die Kapitalrücklage betrug unverändert 3,3 Mio. Euro und ist gemäß § 229 Abs. 4 UGB gebunden.

Die Gewinnrücklagen, die den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar sind, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 29,4 Mio. Euro auf 723,1 Mio. Euro (2020: 693,7 Mio. Euro). In den Gewinnrücklagen war gemäß § 229 Abs. 4 UGB ein Betrag von 10,6 Mio. Euro (2020: 10,6 Mio. Euro) als gesetzliche Rücklage enthalten.

Die IAS 19 Rücklage resultierte aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um -9,1 Mio. Euro auf -30,1 Mio. Euro. Die FVOCI-Rücklage resultierte aus der Fair Value-Bewertung des Sonstigen Anteilsbesitzes und betrug 23,3 Mio. Euro (2020: 19,4 Mio. Euro).

Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbare Eigenkapital betrug somit 849,6 Mio. Euro (2020: 807,2 Mio. Euro).

Der Vorstand wird der 76. ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2022 vorschlagen, den Bilanzgewinn des Jahresabschlusses der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft des Jahres 2021 in Höhe von 32,9 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 22,75 Euro je Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von 14,43 Euro pro Aktie zu verwenden. Damit ergibt sich eine Gesamtdividende in Höhe von 32,7 Mio. Euro. Das sind rund 25 % auf das für 2021 dividendenberechtigte Aktienkapital. Nach Auszahlung der Aufsichtsratsvergütungen wird der verbleibende Rest auf neue Rechnung vorgetragen.

Die im Mai 2021 durchgeführte Dividendenausschüttung für das Jahr 2020 betrug 22,75 Euro je Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von 14,43 Euro pro Aktie, insgesamt 32,7 Mio. Euro. Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG, welche den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar ist, betrug 0,2 % im Jahr 2021 (2020: 0,1 %).

Angaben zum Kapitalmanagement

Gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der OeKB sowie der OeEB im Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem Ausfuhrförderungsgesetz (BGBl. Nr. 215/1981) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (BGBl. Nr. 196/1967) hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der §§ 22 bis 24d, § 39 Abs. 2d in Verbindung mit § 69 Abs. 3, § 39 Abs. 3 und 4, § 70 Abs. 4a Z 1, 8, 9 und 11, §§ 70b bis 70d BWG sowie hinsichtlich der Einbeziehung dieser Rechtsgeschäfte in die Betragsgrenzen gemäß § 5 Abs. 4 BWG keine Anwendung. Weiters ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs. 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 BWG finden die Bestimmungen des BWG und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 keine Anwendung auf die Geschäftstätigkeit der ÖHT (anwendbar jedoch § 5 Abs. 1 Z 1 bis 4a und Z 6 bis 14, §§ 38 bis 39b mit Ausnahme des § 39 Abs. 2d in Verbindung mit § 69 Abs. 3, §§ 41 bis 42, § 65, §§ 69 bis 70a, §§ 71 bis 73a und §§ 98 bis 99e BWG, wobei hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs. 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen ist).

Die Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG umfasst die Unternehmen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, OeKB CSD GmbH, Oesterreichische Entwicklungsbank AG und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Die Strategie der OeKB Gruppe ist auf eine nachhaltig stabile Kapitalbasis ausgerichtet. Das Kapitalmanagement unterlag keinen materiellen Änderungen. Die Kapitalerfordernisse der nationalen Aufsichtsbehörde wurden im Berichtszeitraum jederzeit erfüllt.



Das Eigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko ermittelte sich entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, hinsichtlich des operationellen Risikos wurde der Basisindikatoransatz angewendet. Aufgrund der oben angeführten Ausnahmen von den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen verringerte sich das Kreditrisiko erheblich. Die Kreditinstitutsgruppe verfügte zu keinem Zeitpunkt über ein Handelsbuch. Auf Gruppenebene wurden die Risiken entsprechend dem Konzept des ökonomischen Kapitals aggregiert und in einer Risikotragfähigkeitsanalyse dem vorhandenen internen Kapital gegenübergestellt und überwacht.

Die OeKB ist das übergeordnete Kreditinstitut gemäß § 30 BWG der OeKB Kreditinstitutsgruppe. Die nach der VO (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Eigenmittel der OeKB Gruppe zeigten folgende Zusammensetzung und Entwicklung:

Tausend Euro

2021

2020













Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko-Standardansatz)

532.263

650.900

Gesamtrisikobetrag (= Eigenmittel Soll/8 %)

839.525

989.225

Eigenmittelanforderungen für

 

 

Kreditrisiko

42.581

52.072

Fremdwährungsrisiko

-

4.556

Operationelles Risiko (Basisindikatoransatz)

24.581

22.510

Summe Eigenmittel Soll

67.162

79.138

Konsolidierte Eigenmittel gem. Teil 2 CRR

 

 

Einbezahltes Kapital

130.000

130.000

Rücklagen *

668.552

641.149

Abzüglich Kürzungsposten

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

–5.047

–5.148

Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1)

793.505

766.001

Kernkapital (Tier 1)

793.505

766.001

Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 CRR

793.505

766.001

Freie Eigenmittel

726.343

686.863

 

 

 

Konsolidierte Eigenmittelquote
(Eigenmittel in Relation zur Bemessungsgrundlage)

94,5 %

77,4 %

Konsolidierte Kernkapitalquote

94,5 %

77,4 %

Überdeckung (Eigenmittel in Relation zum Eigenmittelerfordernis)

1.181,5 %

967,9 %













* Gemäß Art. 26 Abs. 2 CRR werden Gewinne zum Jahresende erst mit dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses dem harten Kernkapital zugerechnet. Von den Rücklagen wird die gewidmete Rücklage für Technical Assistance abgezogen.

Zum Stichtag ergaben sich folgende Relationen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die den Mindestquoten der Gruppe gegenübergestellt werden:

Mindestquoten gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

2020

In %

Mindestquote

Tatsächliche Quote

Mindestquote

Tatsächliche Quote





















Harte Kernkapitalquote

7,038

94,518

7,035

77,434

Kernkapitalquote

8,538

94,518

8,535

77,434

Gesamtkapitalquote

10,538

94,518

10,535

77,434






















Berechnung der tatsächlichen Quote



Harte Kernkapitalquote =

Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100

Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR



Kernkapitalquote =

Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100

Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR



Gesamtkapitalquote =

Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100

Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR




Mindestquoten der OeKB Gruppe

 

 

 

 

 

In %

2021

2020













Harte Kernkapitalquote gem. Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

4,500

4,500

Kapitalerhaltungspuffer gem. § 22 BWG iVm § 103q Z 11 BWG

2,500

2,500

Antizyklischer Kapitalpuffer gem. § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG

0,038

0,035

Harte Kernkapitalquote gem. Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl. Pufferanforderungen

7,038

7,035

Kernkapitalquote gem. Art. 92 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. Pufferanforderungen

8,538

8,535

Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. Pufferanforderungen

10,538

10,535














Die erforderlichen Quoten ergaben sich aus Art. 92 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.




Sonstige Angaben und Risikobericht

Note 28 Umsatzerlöse

Die OeKB Gruppe erzielte Erlöse aus Verträgen mit Kunden hauptsächlich aus dem Verkauf von Bankdienstleistungen (Provisionserträge). Weitere Ertragsquellen (Sonstige Umsatzerlöse) waren Erlöse aus der Personalüberlassung und aus den Dienstleistungsverträgen. In der folgenden Tabelle wurden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wichtigsten Dienstleistungslinien und die sonstigen Umsatzerlöse nach dem Zeitpunkt der Erlösrealisierung aufgeschlüsselt. Die Tabelle enthält ebenso die Überleitung der aufgegliederten Umsätze auf die berichtspflichtigen Segmente der OeKB Gruppe.

Umsatzerlösströme 2021

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Export Services

Kapitalmarkt Services

Tourismus Services

Sonstige Services

2021

























Erträge aus dem/den

 

 

 

 

 

Kreditgeschäft

2.303

-

2.556

-

4.859

Wertpapiergeschäft

-

33.213

-

-

33.213

Garantiegeschäft

14.684

-

4.698

724

20.106

Energieclearing

63

2.563

-

-

2.626

sonstigen Dienstleistungen

1.650

171

-

684

2.505

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

18.699

35.947

7.254

1.408

63.308

Personalüberlassung

-

-

-

273

273

Dienstleistungsverrechnung

76

717

2.572

1.148

4.514

Sonstige Umsatzerlöse

76

717

2.572

1.421

4.786

Gesamte Umsatzerlöse

18.775

36.664

9.826

2.829

68.094

Zu einem Zeitpunkt
übertragene Dienstleistungen

6.381

17.889

-

231

24.501

Über einen Zeitraum
übertragene Dienstleistungen

12.394

18.775

9.826

2.598

43.593


























In den „Übrigen Passiva“ waren passive Abgrenzungen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden aus Dienstleistungen in Höhe von 19,4 Mio. Euro (2020: 18,7 Mio. Euro) enthalten. Diese Verbindlichkeiten resultierten im Wesentlichen aus bereits erhaltenen Provisionsentgelten aus dem Export- wie Tourismusgarantiegeschäft. Diese Entgelte wurden über einen bestimmten Zeitraum erfasst, soweit die Laufzeiten der entsprechenden von der OeKB Gruppe zu gestionierenden Garantien der Republik Österreich eine Gesamtlaufzeit von über einem Jahr aufwiesen.

Der im Geschäftsjahr 2021 erfasste Umsatzerlös aus den in früheren Perioden erhaltenen Provisionsentgelten betrug 4,1 Mio. Euro (2020: 1,9 Mio. Euro).

Wie nach IFRS 15 zulässig, wurden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger hatten.

Umsatzerlösströme 2020

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Export Services

Kapitalmarkt Services

Tourismus Services

Sonstige Services

2020

























Erträge aus dem/den

 

 

 

 

 

Kreditgeschäft

2.743

-

2.335

-

5.078

Wertpapiergeschäft

-

30.378

-

-

30.378

Garantiegeschäft

15.785

-

6.230

-

22.015

Energieclearing

38

2.564

-

-

2.603

sonstigen Dienstleistungen

1.782

489

-

493

2.765

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

20.349

33.432

8.565

493

62.839

Personalüberlassung

-

5

-

213

219

Dienstleistungsverrechnung

51

610

511

1.583

2.756

Sonstige Umsatzerlöse

51

616

511

1.796

2.974

Gesamte Umsatzerlöse

20.400

34.048

9.076

2.290

65.813

Zu einem Zeitpunkt
übertragene Dienstleistungen

6.469

16.562

-

18

23.049

Über einen Zeitraum
übertragene Dienstleistungen

13.931

17.485

9.076

2.271

42.764


























Note 29 Angaben zur Darstellung der Zahlungsströme

Die Darstellung der Zahlungsströme zeigt den Stand und die Entwicklung der Zahlungsmittel der OeKB Gruppe. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand umfasste in enger Abgrenzung Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken und entspricht demnach der Barreserve. Die Gruppe verfügte über zusätzliche Liquiditätsreserven (siehe Note 37), welche jedoch nicht in die Definition des Zahlungsmittelbestandes hinzugerechnet wurden. Diese zusätzlichen Liquiditätsreserven wurden im EFV gebildet und ausschließlich im Stressfall herangezogen. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand war ausschließlich im Euro denominiert.

Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit umfasste die Veränderungen der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden und der Veränderungen der verbrieften Verbindlichkeiten. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wurden alle Ertrags- und Aufwandskomponenten um zahlungsunwirksame Posten, wie insbesondere Abschreibungen, Veränderungen von Rückstellungen und Kreditrisikovorsorgen, latente Steuern und nicht realisierte Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie auch alle anderen Posten, deren zahlungswirksame Auswirkungen Cashflows aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit darstellen, bereinigt. Fremdwährungsverluste und -gewinne bestanden im Wesentlichen nur mit der Aufnahme von lang- und kurzfristigen verbrieften Verbindlichkeiten im EFV; die Wechselkursrisiken waren überwiegend durch die Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG abgesichert. Somit trug die OeKB Gruppe aus dem EFV kein Wechselkursrisiko. Weitere Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmittel



äquivalente, die in Fremdwährung gehalten wurden oder fällig waren, lagen nicht oder nur in geringem Umfang vor. Die Summe der sonstigen Anpassungen umfasst im Wesentlichen einerseits unbare Fremdwährungsverluste und -gewinne und andererseits unbare Effekte aus der Fair Value Bewertung von verbrieften Verbindlichkeiten und Derivaten, die im Zusammenhang mit der Veränderung der AFFG Garantie zu sehen sind.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasste Veränderungen der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Veranlagungsportfolio, der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasste die Veränderung aus den Eigenkapitaltransaktionen mit den Eigentümern.

Überleitung der Bewegungen des Eigenkapitals auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Notes

Gewinnrücklage 2021

Nicht beherrschende Anteile 2021

Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 2021

Gewinnrücklage 2020

Nicht beherrschende Anteile 2020

Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 2020

































Bilanz zum 1.1.

693.715

-

 

680.899

-

 

Gezahlte Dividenden

27

–32.718

–781

–33.500

–32.718

–468

–33.186

Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit

 

–32.718

–781

–33.500

–32.718

–468

–33.186

Gewinn

 

62.142

3.349

 

45.535

2.194

 

Bilanz zum 31.12.

 

723.138

 

 

693.715

 

 


































Wesentliche Entwicklungen des Geschäftsjahres

Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von –309,5 Mio. Euro (2020: 816,5 Mio. Euro) veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um –1.125,9 Mio. Euro. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Veränderung der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie der Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Veränderung aus den verbrieften Verbindlichkeiten. Die Rückzahlungen für die Tilgung von Forderungen an Kreditinstituten und Kunden überstiegen die Auszahlungen für den Ewerb um +2.145,5Mio. Euro (2020: -1.331,4 Mio. Euro). Korrespondierend zu den Forderungen an Kreditinstituten und Kunden verringerten sich die Einzahlungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie der verbrieften Verbindlichkeiten um -2.449,0 Mio. Euro (2020: +2.113,6 Mio. Euro).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von –17,5 Mio. Euro (2020: +12,5 Mio. Euro) veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um –30,0 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr überstiegen die Auszahlungen die Einzahlungen im Wesentlichen durch Neu- und Wiederveranlagungen im Renten-Eigenportfolio (finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten).


Note 30 Restlaufzeitengliederung

Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit. Bei Teilbeträgen wird die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt.

Restlaufzeitengliederung gemäß § 64 Abs. 1 BWG zum 31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Täglich fällig

Bis 3 Monate

3 Monate
bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

Summe





























Forderungen an Kreditinstituten

564.286

905.193

6.930.342

9.522.924

3.363.059

21.285.804

Forderungen an Kunden

9.124

56.965

188.833

798.606

652.903

1.706.431

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

276.308

308.284

1.680.572

558.530

99.038

2.922.732

Derivative Finanzinstrumente

-

91.158

95.776

233.698

174.527

595.160

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

-

817.079

605.766

3.452.685

487.017

5.362.547

Steuererstattungsansprüche

-

-

1.417

-

-

1.417

Insgesamt

849.718

2.178.679

9.502.706

14.566.443

4.776.544

31.874.091

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

421.414

38.349

103.466

380.535

147.785

1.091.549

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

826.863

2.603

105.975

6.526

-

941.967

Verbriefte Verbindlichkeiten

-

7.245.958

3.131.301

15.821.882

1.847.609

28.046.750

Derivative Finanzinstrumente

-

136.385

129.571

589.101

34.922

889.979

Insgesamt

1.248.277

7.423.295

3.470.313

16.798.044

2.030.316

30.970.245






























Restlaufzeitengliederung gemäß § 64 Abs. 1 BWG zum 31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Täglich fällig

Bis 3 Monate

3 Monate
bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

Summe





























Forderungen an Kreditinstituten

1.355.506

525.954

7.720.822

10.308.532

3.677.538

23.588.352

Forderungen an Kunden

7.934

59.165

197.947

756.792

557.475

1.579.313

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

342.702

44.949

165.940

1.709.120

694.363

2.957.074

Derivative Finanzinstrumente

-

6.236

48.686

548.842

227.780

831.544

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

-

603.655

944.424

2.851.577

395.162

4.794.818

Steuererstattungsansprüche

-

-

35

-

-

35

Insgesamt

1.706.142

1.239.959

9.077.854

16.174.863

5.552.318

33.751.136

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

611.295

46.955

136.574

414.048

146.270

1.355.142

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

678.131

2.671

77.829

6.762

5.340

770.733

Verbriefte Verbindlichkeiten

-

6.908.245

4.113.669

16.073.585

2.339.930

29.435.429

Derivative Finanzinstrumente

-

184.028

287.915

1.084.598

119.171

1.675.711

Insgesamt

1.289.426

7.141.899

4.615.987

17.578.993

2.610.711

33.237.015






























Note 31 Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfetätigkeit der OeEB gibt es im Geschäftsjahr nachrangige Vermögensgegenstände in den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstituten in Höhe von 35,2 Mio. Euro (2020: 16,2 Mio. Euro), Forderungen an Kunden von 2,2 Mio. Euro (2020: Null) sowie Sonstige finanzielle Vermögensgegenstände in Höhe von 13,4 Mio. Euro (2020: 12,8 Mio. Euro), welche jeweils mit einer Haftung der Republik Österreich versehen sind.

Note 32 Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Tausend Euro

2021

2020













Sicherstellung für Kreditrisiken derivativer Finanzinstrumente

 

 

Gestellte Sicherheiten

540.330

1.321.776

Erhaltene Sicherheiten

175.709

403.685














Die Veränderung der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden resultierte aus der Entwicklung der bereitgestellten und erhaltenen Collaterals gemäß ISDA-Verträgen mit Derivatpartnern (siehe Note 19).



Note 33 Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen

Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1.373,3 Mio. Euro (2020: 1.256,1 Mio. Euro) betrafen einerseits mit 56,3 Mio. Euro (2020: 37,4 Mio. Euro) Haftungsübernahmen durch die OeEB, welche wiederum durch Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich abgesichert waren und andererseits Haftungsübernahmen durch die ÖHT im Ausmaß von 1.317,0 Mio. Euro (2020: 1.218,6 Mio. Euro), welche durch eine Schadloserklärung durch die Republik Österreich abgesichert waren. Die zum Abschlussstichtag nicht ausgenützten Kreditrahmen und Promessen in Höhe von 3.726,2 Mio. Euro (2020: 4.724,4 Mio. Euro) werden unter Note 38 erläutert. Weiters bestehen Wertpapierabnahmeverpflichtungen in Höhe von 31,3 Mio. Euro (2020: 70,3 Mio. Euro), welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit der OeEB stehen. Für diese Abnahmeverpflichtungen bestehen wiederum Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich.

Note 34 Sonstige außerbilanzielle Verpflichtungen

Die vollkonsolidierten Unternehmen der OeKB Gruppe sind gemäß § 2 Abs. 3 ESAEG zur anteiligen Sicherung von Einlagen im Rahmen der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien, verpflichtet. Dieser Einrichtung gehören OeKB, OeEB, OeKB CSD und ÖHT an.

Note 35 Treuhandgeschäfte

Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus dem Segment der Exportfinanzierung wurden im Ausmaß von 154,8 Mio. Euro (2020: 150,2 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte für die Republik Österreich beziehen sich im Wesentlichen auf die Geschäfte der Entwicklungsbank, die im Rahmen der Advisory Programme und der „Beteiligungen aus Bundesmitteln“ gemäß § 3 des Vertrages gemäß § 9 Abs. 1 AusfFG eingegangen wurden, sowie das Treuhandkonto des Bundes.

Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus der Tourismusfinanzierung wurden im Ausmaß von 496,3 Mio. Euro (2020: 511,1 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte im Rahmen des ERP-Fonds beziehen sich auf die Geschäfte der ÖHT, die im Rahmen des aws erp-Tourismusprogramms (rechtliche Grundlage: ERP-Fonds-Gesetz, allgemeine Bestimmungen für aws erp-Programme, Verordnung [EU] Nr. 651/2014 Artikel 14 und Artikel 17 sowie Verordnung [EU] Nr. 1407/2013) eingegangen wurden.

Note 36 Sonstige Angaben gemäß BWG zu Aktiva und Passiva

Sonstige Angaben gemäß § 43 und § 64 BWG

 

 

 

 

 

 

 

 

31. Dezember 2021

31. Dezember 2020

Tausend Euro

Aktiva

Passiva

Aktiva

Passiva





















Auf fremde Währung lautend

2.423.028

22.619.930

2.439.586

21.605.858

Ausland

3.529.074

28.355.778

4.352.891

29.518.716






















Note 37 Finanzielles Risikomanagement

Überblick und Besonderheiten der OeKB Gruppe

In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB KI-Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Sie verfügt über kein Retail- und kein Spareinlagengeschäft. Die OeKB als Mutterinstitut ist eine Spezialbank für Kapital- und Energiemarkt Services sowie für die österreichische Exportwirtschaft. Die KI-Tochter Oesterreichische Entwicklungsbank AG ergänzt die Export Services und die KI-Tochter OeKB CSD GmbH die Kapitalmarkt Services. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., die Investitionsprojekte der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft finanziert, wird als eigenes Segment Tourismus Services geführt.

Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten KI-Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.

Den weitaus größten Teil des Geschäftsmodells und damit der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren - siehe auch Note 1.

Die Risiken des im Auftrag der Republik betreuten EFV wurden durch umfangreiche Besicherungen und Garantien vor allem durch die Republik Österreich minimiert. Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz regelt zum einen die Anforderungen an das Vorliegen von Haftungen für die aktivseitige Kreditvergabe und damit die Zugangsvoraussetzungen. Zum anderen regelt es die Übernahme der Garantie zugunsten der Gläubiger aus Refinanzierungsgeschäften (Gläubigergarantie) sowie die Übernahme der Garantie für das Wechselkursrisiko (Wechselkursgarantie).

Wesentliche Grundlagen für das Geschäftsmodell sind gesetzliche Ausnahmeregelungen. So unterliegt die OeKB Gruppe nicht der Einhaltung der Liquiditätsbestimmungen (LCR, NSFR) sowie den europäischen und nationalen Regelungen zur Bankenunion (z. B. BRRD). Betreffend die Agenden der Ausfuhrfinanzierung (i. e. EFV) bestehen weitere Ausnahmen wie insbesondere die Ausnahme von der CRR (Verordnung [EU] Nr. 575/2013). Diese Ausnahmen gelten für die OeKB als Mutterinstitut der OeKB Gruppe als auch für die vollkonsolidierte Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG (vgl. § 3 Abs. 1 Z 7 BWG). Für die ebenfalls zur KI-Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH, die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. § 3 Abs. 1 Z 12 BWG betreffend CSD und § 3 Abs. 1 Z 11 BWG betreffend ÖHT).

Die OeKB als übergeordnetes Kreditinstitut führt das interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) gemäß § 39a Abs. 1 und 3 BWG auf konsolidierter Basis als Gruppen ICAAP durch. Die Steuerung der Risiken auf Soloebene erfolgt unter anderem durch Festlegung von Risikobudgets, deren Einhaltung quartalsweise überwacht wird.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des EFV und in Entsprechung mit den Steuerungsprinzipien der OeKB Gruppe, wird das EFV separat als Beteiligungsrisiko (Teil des Kreditrisikos) im Gruppen ICAAP berücksichtigt. Dabei erfolgt zunächst eine eigene Risikodeckungsrechnung für das EFV. Solange das EFV selbst risikotragfähig ist, bleibt es für die OeKB Gruppe risikolos. Würde das Risiko im EFV dessen Risikodeckungsmasse überschreiten, würde das überschreitende Risiko als Kreditrisiko in den Gruppen ICAAP einfließen. Details dazu siehe Kapitel „ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP“.

Die folgenden Inhalte dieser Note spezifizieren die Ziele, Policies und Prozesse des Risikomanagements der OeKB Gruppe betreffend Markt-, Kredit-, Geschäfts-, Liquiditätsrisiko sowie das operationale Risiko und andere Non-Financial-Risiken, sowie den Einfluss insbesondere klimabezogener Faktoren auf die Risikoarten.

Mit Ausnahme der Durchführung eines Sub-ICAAPs für das EFV (siehe oben) und der Zuweisung von Risikobudgets für die KI-Töchter erfolgt keine weitere Zuordnung von Risikokapital zu einzelnen Segmenten der OeKB Gruppe. Aufgrund der weitreichenden Ausnahmebestimmungen (siehe oben) erfolgt die Risikosteuerung im Wesentlichen nicht auf Basis der CRR-Bestimmungen sondern mittels den Säule 2 Konzepten ICAAP und ILAAP.

Risikomanagement Framework

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften Risikomanagements betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken der OeKB KI-Gruppe. Dieser Verpflichtung kommt er einerseits durch geeignete organisatorische Maßnahmen wie auch durch eine geeignete Richtlinienstruktur nach.

Richtlinienstruktur

Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) im Einklang mit der Geschäftsstrategie jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät.

Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien. Damit gewährleistet der Vorstand eine einheitliche Steuerung der Risiken der KI-Gruppe.

Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Diese ist Ankerpunkt für ein davon abgeleitetes umfassendes internes Richtlinien-System zur Steuerung der Gruppenrisiken.

Dieses Richtlinien-Framework ist kaskadenartig aufgebaut. Die oberste Ebene bilden vom Vorstand beschlossene Policies und Richtlinien. Sofern zweckmäßig werden diese Policies und Richtlinien des Vorstandes der OeKB durch daraus abgeleitete Richtlinien, die von nachgelagerten risikokontrollierenden Organisationseinheiten verantwortet werden, präzisiert und konkretisiert (Level 2 etc.). Die unterste Ebene bilden Arbeitsanleitungen, -anweisungen sowie Methoden- und Prozessdokumentationen, die sich aus den dargestellten Richtlinien und Policies ableiten und in der Regel auf Abteilungsebene verantwortet werden. Zu den Level 1–Richtlinien zählen neben der gegenständlichen Risikopolitik und –strategie unter anderem die Geschäftspolitik und -strategie, die IKS-Richtlinie, der Code of Conduct, die Fit and Proper Policy, die Grundsätze der Vergütungspolitik sowie das Managementhandbuch Nachhaltigkeit. Typische Level 2–Richtlinien, die sich aus der gegenständlichen Risikopolitik und –strategie ableiten, sind das ICAAP-Handbuch, das ORM-Handbuch oder das Liquiditätsrisikohandbuch, die vom Risikomanagement-Komitee der OeKB beschlossen werden.

Organisation

Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB Gruppe und deren spezifischer Geschäfts- und Risikostruktur, hat das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen Aufgabenzuordnungen vorgenommen. Im Sinne der Proportionalität erfolgt keine Trennung Markt / Marktfolge auf Vorstandsebene; risikokontrollierende Einheiten wie der Chief Risk Officer berichten an den Gesamtvorstand.

Die zentrale Rolle im Risikomanagement kommt dem Risikomanagement-Komitee (RMK) zu, in dem die risikokontrollierenden Einheiten die Mehrheit haben. Aufgabe des Risikomanagement-Komitees ist — abgeleitet von der Risikopolitik und –strategie — das strategische Risikomanagement und -controlling. Das Komitee ist Adressat der Risikoberichte, überwacht und steuert die Risikoprofile der einzelnen Risikoarten und beschließt allfällige aus den Risikoberichten abgeleitete Maßnahmen. Zur Stärkung der Steuerung nichtfinanzieller Risiken, insbesondere auch der operationellen und IKT-Risiken (Informations- und Kommunikationstechnologie), hat das RMK das Non-Financial-Risk Komitee (NFRK) als Subkomitee eingerichtet. Im Zuge der Gesamtbankrisikosteuerung schlägt das RMK dem Vorstand aus der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleitete Limits sowie die Verfahren zur Risikoüberwachung vor. Darüber hinaus beschließt das RMK Richtlinien zur Umsetzung der in der Risikopolitik und –strategie vorgegebenen Grundsätze; dazu zählen unter anderem das ICAAP-Handbuch und das Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement.

Für die Umsetzung der im RMK beschlossenen Maßnahmen ist der Chief Risk Officer (CRO) gemeinsam mit dem Financial Risk Manager (FRM), dem Operational Risk Manager (ORM) sowie dem Chief Information Security Officer (CISO) verantwortlich. Er berichtet direkt an den Gesamtvorstand und einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er leitet die Abteilung Risiko-Controlling, die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanzrisiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapitaladäquanzverfahrens verantwortlich ist.

Für die operative Umsetzung der Vorgaben für das Operational Risk Management ist die Abteilung OEFM (Organisationsentwicklung und Facility Management) verantwortlich mit Ausnahme der Informationssicherheit, für die ein CISO bestellt ist. Die Aktivitäten im Bereich des Operational Risk Managements, der Information Security und des IKS-Verantwortlichen unterliegen einer laufenden Abstimmung.

Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäscheprävention, Compliance (WAG und § 39 Abs. 6 BWG) sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten.

Jährlich erfolgt ein umfassendes Riskassessment, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produkteinführungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.

Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und Risikominderungsmaßnahmen sicherstellt. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende Weiterentwicklung ist ein IKS-Verantwortlicher benannt. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen, insbesondere durch die Interne Revision, gewährleisten dessen Wirksamkeit.



Als 3rd Line of Defence fungieren Interne Revision und Konzernrevision, die neben dem operativen Management (1st Line of Defence) die am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten (2nd Line of Defence) und die eingesetzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen unterziehen.

Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation der OeKB Gruppe. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung der Risikolage der OeKB Gruppe. Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß § 39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2021 einmal tagte. Durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS). Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss eingerichtet.

Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB Gruppe ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und Limitwesen implementiert. Dazu zählen auch der vierteljährliche Risikobericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat sowie die jährlichen Abstimmungen und Beratungen im Rahmen des Risikoausschusses des Aufsichtsrates gemäß § 39d BWG.

Für Not- und Krisenfallszenarien sind im Zuge des Operational Risk Managements Notfall- und Krisenfall-Organisationen festgelegt. Gerade die aktuelle Covid-19 Pandemie hat das Funktionieren des Krisenmanagements eindrucksvoll bestätigt; die OeKB Gruppe war nicht nur jederzeit handlungsfähig sondern konnte zusätzliche Aufgaben im Rahmen der staatlichen Hilfsprogramme für die Wirtschaft erfüllen.

Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)

Risikoappetit und Steuerungssichten

Der ICAAP wird gem. § 39a Abs. 3 BWG auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten bankspezifischen Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates.

Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko (99,9 % für die Going Concern Sicht und 99,98 % für die Gone Concern Sicht).

Risikodeckungsrechnung und Limitierung

Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risiko-Controlling und wird sowohl an das Risikomanagement-Komitee als auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern).



Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken ist das ökonomische Kapital. Als Risiko versteht die OeKB grundsätzlich die Gefahr, dass das tatsächliche Ergebnis vom erwarteten Ergebnis negativ abweicht („Unexpected Loss“). Die Berechnung des ökonomischen Kapitals erfolgt auf Basis eines einjährigen Betrachtungshorizontes zu den gemäß Steuerungssicht definierten Konfidenzen.

In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko. Kreditrisiken werden mittels Credit Value at Risk (CVaR) und Marktrisiken mittels VaR bewertet. Basis für die Ermittlung des Geschäftsrisikos ist eine statistische Analyse empirischer Plan-Ist-Abweichungen des Betriebsergebnisses.

Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die Limits für das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert die Risikobudgets für die einzelnen Institute der KI-Gruppe. Die Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risiko-Controlling überwacht und quartalsweise an das Risikomanagement-Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB Gruppe mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein eigener ICAAP durchgeführt. Wie in den Jahren davor war auch zum 31.12.2021 die Risikotragfähigkeit des EFV gegeben, sodass es keinen Spill-Over von Risiken aus dem EFV in den Gruppen-ICAAP gibt. Siehe dazu auch Kapitel „ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP“.

In wesentlichen Bereichen existieren zusätzliche operative Limitierungen. Damit erfolgt auch die Überwachung von Risikokonzentrationen.

In der Risikodeckungsrechnung werden Inter-Konzentrationsrisiken zwischen den Risikokategorien dadurch berücksichtigt, dass das Gesamtrisiko durch Addition der Risikokapitalia der einzelnen Kategorien ermittelt wird und damit eine perfekt positive Korrelation unterstellt wird.

Die Bewertung des operationellen Risikos gründet sich auf dem Basisindikatoransatz, erweitert um eine Verteilungsannahme zur Skalierung auf die der jeweiligen Sichtweise entsprechenden Konfidenz.

Nachstehende Tabelle zeigt, dass die Risikotragfähigkeit der OeKB Gruppe sowohl im Going Concern wie auch im Gone Concern hoch ist.

Risikodeckungsrechnung OeKB Gruppe

 

 

 

31. Dezember 2021

31. Dezember 2020

Tausend Euro

Ökonomisches Kapital

Freie Risikodeckungsmasse

Ökonomisches Kapital

Freie Risikodeckungsmasse





















Going Concern

122.187

745.387

94.073

716.657

Gone Concern

174.615

905.970

136.386

877.240






















Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen (2021 stand dieser Test im Zeichen der Covid-19 Pandemie) werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.

Gegenüberstellung Risiko gemäß ICAAP und Eigenmittelanforderung gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

 

 

 

 

 

 

 

Risikobetrag gemäß ICAAP (Konfidenz 99,98 %)

Eigenmittelanforderung gemäß VO (EU) Nr. 575/2013 (siehe Note  27)

Tausend Euro

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





















Kreditrisiko

96.245

78.663

42.581

52.072

Warenpositions- und Fremdwährungsrisiko

16.430

1.434

-

4.556

Sonstiges Marktrisiko im Bankbuch

22.347

21.271

-

-

Sonstige Risiken

8.315

6.495

-

-

Operationelles Risiko

31.278

28.523

24.581

22.510

Summe

174.615

136.386

67.162

79.138






















Das Risiko im ICAAP übertraf die Eigenmittelanforderung gemäß CRR. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass die ÖHT nicht der CRR unterliegt und auch das Marktrisiko im Bankbuch nicht von der CRR umfasst ist. Der Anstieg des Kreditrisikos beruht zum einen auf einer deutlichen Portfolioausweitung der ÖHT und zum anderen auf Portfolioumschichtungen im Spezialfonds im Zuge der Umstellung des Managements des Fonds zu Beginn des Jahres 2021. Im Anstieg des Marktrisikos spiegelt sich die Reduktion von Hedge-Maßnahmen im Spezialfonds wider.

Marktrisiko – Bankbuch

Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen unterscheidet die OeKB Gruppe zwischen spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko. Die Marktrisiken betreffen nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.

Die Beurteilung der Risikobeträge für das Marktrisiko erfolgt im Gruppen ICAAP (siehe vorstehende Tabelle) mittels des Value at Risk-Konzeptes (VaR) zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten innerhalb eines Jahres (Halteperiode). Entsprechend den Steuerungssichten erfolgt die Ermittlung mittels Monte-Carlo-Simulationen zu den Konfidenzniveaus von 99,9 % und 99,98 %.

Die Ableitung der für die Monte-Carlo-Simulation erforderlichen Volatilitäten und Korrelationen erfolgt auf Basis von einer dreijährigen historischen Stützperiode und einer einjährigen aktuellen Stützperiode. Der jeweils höhere der so ermittelten VaR-Werte geht in die Risikotragfähigkeitsrechnung ein. Damit ist gewährleistet, dass das ermittelte Risiko bei steigenden Volatilitäten und Korrelationen rasch reagiert und in Phasen sehr geringer Volatilitäten und Korrelationen nicht trügerisch niedrig ausgewiesen wird.

Limitiert wird das Marktrisiko durch den Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees. Operativ gesteuert wird dieses im Rahmen der Vorgaben durch die Abteilung Treasury, die das Eigenportfolio, das den wesentlichen VaR-Beitrag liefert, operativ gestioniert. Dieses Eigenportfolio besteht einerseits aus direkt im Eigenbestand gehaltenen Anleihen und andererseits aus einem Spezialfonds. Die Berechnung des Value at Risk erfolgt gesamthaft, indem der Fonds im Wesentlichen mittels Durchblick in die Risikoberechnung eingeht, und beinhaltet Aktien- und Wechselkursrisiken sowie allgemeine und spezifische Zinsänderungsrisiken.

Auswirkungen extremer Marktentwicklungen werden zusätzlich durch Stresstests ermittelt, womit zusätzlich die VaR-Werte auf Plausibilität überprüft werden. Diese Tests umfassen sowohl die Ermittlung des Value at Risk unter Stressbedingungen (z. B. Credit Migration, Korrelationen) als auch multivariate Stresstests basierend auf konkreten historischen Szenarien (z. B. Black Monday, 11. September, Finanzkrise 2007/08). Weiters werden quartalsweise die Auswirkungen von Zinsshifts und –twists im Sinne der EBA-Guidelines zum Zinsänderungsrisiko im Bankbuch sowohl barwertig wie ergebnisseitig ermittelt und die Outlier-Tests gemäß genannter EBA Guidelines durchgeführt.

Kreditrisiko

Die OeKB Gruppe unterscheidet folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallsrisiko, Beteiligungsrisiko und Konzentrationsrisiko.

Außerhalb des EFV verfügt innerhalb der OeKB Gruppe nur das Segment Tourismus Services über ein nennenswertes Kreditgeschäft (Tourismusfinanzierung). Die insgesamt verglichen mit der Risikodeckungsmasse geringen Kreditrisiken der KI-Gruppe resultieren daher vor allem aus dem Eigenportfolio (Anleihen), den nicht konsolidierten Beteiligungen und den Tourismusfinanzierungen der ÖHT. Letztere unterliegen hohen Besicherungsstandards. Die Kredite sind mehrheitlich durch Banken, aber auch durch die Öffentliche Hand oder zu einem geringen Umfang hypothekarisch besichert.

Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich. Das ist die Differenz des maximalen Verlustes bei gegebener Konfidenz (z. B. 99,98 % in der Gone Concern Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR erfolgt mittels Vasicek-Verteilung unter der Annahme einer einjährigen Halteperiode. Der CVaR zum 31.12.2021 betrug 96,2 Mio. Euro (31.12.2020: 78,7 Mio. Euro).

Aufgrund der breiten Streuung sind Konzentrationsrisiken im Eigenportfolio sowohl betreffend einzelne Kontrahenten wie auch Branchen gering. Darüber hinaus sind diesbezüglich die Großkreditgrenzen einzuhalten und es ist ein regelmäßiges Berichtswesen an RMK und Vorstand eingerichtet. Die Branchenkonzentration im Segment Tourismus Services auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich ist geschäftsmodellimmanent, weshalb Kreditvergaben nur unter strengen Besicherungsregelungen erfolgen.

Die Limitierung des Kreditrisikos erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des RMK basierend auf der Risikotragfähigkeitsrechnung; die Einhaltung wird durch das RCO überwacht. Kreditderivate werden nicht eingesetzt.

Die Bonitätseinstufung der Geschäftspartner erfolgt gemäß einer klar festgelegten Rating- und Mappingsystematik. Die interne Masterskala ist 22-teilig, wobei bei der PD-Zuordnung im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und anderen Geschäftspartnern differenziert wird. Die Ableitung der PDs erfolgt unter Berücksichtigung von Migrationsrisiken. Diese vom RMK beschlossene Rating- und Mappingsystematik wird jährlich vom RCO einem Review unterzogen.

ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP

Das EFV, das die OeKB im Auftrag der Republik Österreich betreut, bildet den weitaus größten Teil der Bilanzsumme und wird als ein vom übrigen Geschäft getrennter Rechnungskreis geführt. Entsprechend den Steuerungsprinzipien führt die OeKB Gruppe für das EFV eine eigene Risikodeckungsrechnung durch, indem die im EFV über die Absicherungen der Republik Österreich (Garantien und Bürgschaften gemäß AusfFG und AFFG) hinaus bestehenden Restrisiken bewertet werden und der Risikodeckungsmasse in Form des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren gemäß UGB gegenübergestellt werden.

Diesem Zinsenausgleichsposten sind gemäß Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen aus dem Jahr 1968 die Überschüsse aus dem EFV zuzuführen und im EFV einzusetzen (zinsloses Passivum). Da das Finanzamt die steuerrechtliche Behandlung der ZAR nur dann als „abzugsfähige Schuldpost“ anerkennt, wenn die ZAR zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird, ist in der Risikodeckungsrechnung für Kreditrisiken ein Steuerzuschlag vorgesehen.

Im Internen Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko berücksichtigt. Ein die Risikodeckungsmasse des EFV gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt somit in das Kreditrisiko der OeKB Gruppe und damit in die Risikotragfähigkeitsrechnung der OeKB Gruppe ein.

Bislang war die Risikotragfähigkeit des EFV stets gegeben und es hat noch kein derartiger Spill Over von Risiken stattgefunden. Die Summe der im Folgenden beschriebenen Risiken im EFV ist auch 2021 kleiner als die Risikodeckungsmasse des EFV, womit in den Gruppen-ICAAP kein Risiko aus dem EFV eingeht.

Die weitaus wesentlichsten Risikoarten sind das Kredit- und das Zinsänderungsrisiko. Weitere Risikopositionen sind das CVA-Risiko im Zusammenhang mit Swapgeschäften und das Refinanzierungsrisiko.

Kreditrisiko im EFV

Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB Gruppe besteht überwiegend aus Finanzinstrumenten im Exportfinanzierungsverfahren (Forderungen an Kreditinstitute und Kunden). Die Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund der strengen Kreditvergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich). Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten sind mit sämtlichen Vertragspartnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate sind nicht im Einsatz.

Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik Österreich bilden eine hohe geschäftsimmanente Risiko-Konzentration gegenüber der Republik Österreich, die aufgrund der Werthaltigkeit der Absicherungen nicht bewertet wird.

Die Bewertung darüberhinausgehender Kreditrisiken erfolgt gemäß der Methode des Credit Value at Risk (CVaR). Das ist die Differenz des absoluten VaR bei gegebener Konfidenz (99,9 % in der Going Concern und 99,98 % in der Gone Concern Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR erfolgt mittels Monte-Carlo-Simulation unter der Annahme einer einjährigen Halteperiode.

Neben der Risikokonzentration gegenüber der Republik Österreich bestehen wesentliche Konzentrationen gegenüber Banken und anderen Sicherheitengebern. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifikation ist diesbezüglich nur eingeschränkt möglich. Durch die gewählte Methode der Monte-Carlo-Simulation sind im ermittelten CVaR sowohl Geschäftspartnerkonzentrationen wie auch Konzentrationen bei Sicherheitengebern und deren Werthaltigkeit in Entsprechung mit ihrer Bonität und Korrelation zu den Kreditnehmern berücksichtigt.

Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt einerseits über die Risikotragfähigkeitsrechnung und der daraus abgeleiteten Limitierung und andererseits im operativen Tagesbetrieb durch ein Geschäftspartner-Limitsystem, womit sowohl Geschäftspartnern wie auch Sicherheitengebern und auch Kombinationen davon Limits zugewiesen werden. Die konkrete Limitvergabe erfolgt durch den Vorstand auf Empfehlung des Kreditkomitees. Die Einhaltung wird durch die Abteilung Risiko-Controlling überwacht.

Zur Bonitätseinstufung und Impairment-Berechnung siehe Note 38.

Marktrisiko im EFV

Entsprechend dem wesentlichen Steuerungsprinzip erfolgt die Marktrisikomessung mittels Earnings at Risk (EaR) und umfasst Zinsänderungsrisiken und (soweit nicht durch die Republik Österreich garantiert) in geringem Umfang Wechselkursrisiken. Wie die Kreditrisikomessung erfolgt auch die Marktrisikomessung mittels Monte-Carlo-Simulation zu den bereits oben angeführten Konfidenzen mit einer Planungsperiode von einem Jahr.

Die operative Steuerung des Marktrisikos erfolgt in der Abteilung Treasury im Rahmen der Vorgaben aus dem EFV-ICAAP und insbesondere der Abstimmung im Asset Liability Management Comittee (ALCO), an das die Abteilung Treasury regelmäßig berichtet. In den Aufgabenbereich des ALCO, in dem auch der Vorstand vertreten ist, fallen auch die Gestaltung der EFV-Aktivsätze sowie die EFV–Produktgestaltung.

Weiters werden quartalsweise die Auswirkungen von Zinsshifts und –twists im Sinne der EBA-Guidelines zum Zinsänderungsrisiko im Bankbuch sowohl barwertig wie ergebnisseitig ermittelt und RMK sowie Vorstand berichtet (siehe Note 38).

Geschäftsrisiko

Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB Gruppe im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die durch unerwartete Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen oder unerwartete Kosten und Aufwendungen im Betrieb entstehen. Unerwartet sind Abweichungen von der Planung. Soweit sich diese in der Vergangenheit materialisiert haben, sind darin auch Geschäftsmodellrisiken sowie strategische Risiken, die aus geschäftspolitischen Entscheidungen und Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld resultieren, und Reputationsrisiken als negative Folgen aus der Wahrnehmung der Stakeholder enthalten.

Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich konkret vom RMK jährlich neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berücksichtigung des Risikos in der Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse.

Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die Gruppe der vorgenannten Risiken insbesondere als Spezialbankengruppe und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der Dialog mit den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik (z. B. Code of Conduct) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.

Sonstige Risiken im ICAAP

Die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten Risiken erfolgt in der Risikotragfähigkeitsrechnung per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.

Die OeKB Gruppe unterliegt unterschiedlichen Risikokonzentrationen. Zu den wesentlichsten zählen die Geschäftsfeldkonzentration als Spezialbankengruppe und die Haftungen durch die Republik Österreich im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifikation ist diesbezüglich nur eingeschränkt möglich.



Die Berücksichtigung von Inter-Konzentrationsrisiken, also solchen, die erst durch Zusammenschau der unterschiedlichen Risikoarten entstehen, erfolgt sowohl im Gruppen ICAAP wie auch im ICAAP EFV durch Summation der einzelnen Risikokategorien (Kreditrisiko, Marktrisiko, etc.). Eine zusätzliche Risikoabschätzung erfolgt durch multivariate Stresstests.

Das Risiko übermäßiger Verschuldung und somit die Leverage Ratio sind für die OeKB Gruppe von untergeordneter Bedeutung, da die Bilanzsumme überwiegend dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen ist. Das EFV ist hochgradig durch die Republik Österreich besichert, und die Fremdfinanzierung ist Teil des Geschäftsmodells.

Non-Financial Risks und operationelle Risiken

Anders als zum Beispiel Markt- und Kreditrisiken sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar und die Definition des Risikoappetits sowie die Steuerung erfolgen daher in erster Linie qualitativ. Die OeKB Gruppe subsummiert darunter: systemisches Risiko, Geschäftsmodellrisiko, strategisches Risiko, Reputations- und Conduct-Risiko, Compliance Risiken sowie operationelle Risiken inklusive IT-Risiken.

Um der Vielfalt und der hohen Bedeutung dieser Risiken gerecht zu werden, hat das RMK für diese Risiken ein eigenes Sub-Komitee eingerichtet. Seit 2020 erfolgt zudem eine gesamthafte Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks mittels fünfstufigem Ampelsystem. Softwaregestützt (ARIS) erfolgt eine workflowbasierte dezentrale Risikolagebeurteilung der unterschiedlichen Risikokategorien durch alle Abteilungen, KI-Töchter und Risiko- sowie Compliance-Verantwortlichen. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine gesamthafte integrierte Beurteilung. Ziel ist, alle Prozesse, Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet bzw. vorgenommen zu haben, dass das erwartete jährliche Schadensausmaß unter 500 Tsd. Euro (Hälfte des im IKS festgelegten Tolerable Errors) liegt.

Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen einschließlich der Rechtsrisiken eintreten. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals für den Gruppen-ICAAP erfolgt durch Skalierung des Eigenmittelerfordernisses gemäß Basisindikatoransatz auf das entsprechende Konfidenzniveau.

Rahmenvorgaben, Richtlinien und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik, in Handbüchern dokumentiert. Dazu zählen auch Notfall-Handbücher und Notfall-Pläne sowie Krisenszenarien, die einem jährlichen Review unterliegen. Pläne und Konzepte werden durch Tests und Übungen auf ihre Effektivität geprüft. Die laufende Wartung und Auswertung der zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinaheschäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungsprozess bei den operationellen Risiken.

Zur Erfüllung obiger Aufgaben hat der Vorstand einen Operational Risk Manager bestellt, der an das RMK berichtet und die gruppenweite Umsetzung koordiniert.

Aufgrund der Bedeutung der Informationssicherheit ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt. Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal & Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und § 39 Abs. 6 BWG minimiert.

Stärker als Markt- und Kreditrisiken ist das operationelle Risiko geprägt von der Unternehmenskultur und dem Verhalten jedes Einzelnen. Der Vorstand hat daher Verhaltensregelungen (Code of Conduct) wie z. B. zur Korruptionsprävention, zum Hinweisgeber- und Beschwerdemechanismus beschlossen.

Regelmäßige Prüfungen der Internen Revision und der Konzernrevision sowie ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) tragen zur Minderung operationeller Risiken bei.

Exkurs: Reform der Referenzzinssätze (Benchmark Rate Reform – IBOR-Reform)

Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Interbank Referenzzinssätze vorgenommen, dies beinhaltet die Ablöse einiger „Interbank Offered Rates“ (IBORs) durch alternative risikofreie Zinssätze, sogenannte Risk Free Rates (RFRs). Diese Ablöse wird auch als „IBOR-Reform“ bezeichnet. Ab 1.1.2022 (für ausgewählte USD-Libor ab 1.7.2023) werden keine LIBOR-Referenzzinssätze mehr quotiert bzw. veröffentlicht.

Die OeKB Gruppe hat eine Vielzahl von Finanzinstrumenten, die von dieser Reform betroffen sind.

Da die OeKB Gruppe vor allem Geschäftsbeziehungen mit anderen Kreditinstituten pflegt, werden Kredit- und Marktrisiken als äußerst gering eingestuft. Das wesentlichste Risiko im Zusammenhang mit der IBOR-Reform sieht die OeKB Gruppe im operationellen Bereich.

Daher wurde eine konzernweite Projektgruppe damit beauftragt, die betroffenen Geschäftsbereiche zu evaluieren und die entsprechenden technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Übergang auf die risikofreien Zinssätze (RFRs) sicherzustellen.

Diese Projektgruppe, welche direkt an den Vorstand berichtet, hat ein konzernweites Konzept für den Übergang auf risikofreie Zinssätze entwickelt, die rechtlichen Implikationen evaluiert, sowie die IT-Systeme entsprechend angepasst, um die hierfür benötigten neuen Berechnungstechniken und Verbuchungen problemlos abbilden zu können. Es wurden im vergangenen Geschäftsjahr bereits erste Verträge auf Basis von SARON- bzw. SOFR-Zinssätzen abgeschlossen.

Die folgende Tabelle zeigt den Bilanzwert jener Forderungen und Verbindlichkeiten, die in den kommenden Geschäftsjahren 2022-2023 von IBOR-Zinssätzen auf alternative Zinskonditionen umgestellt werden müssen:

Tausend Euro

Zinssatz

Bilanzwert per 31.12.2021 der noch nicht umgestellten Verträge

Davon bereits vertraglich geregelt

Davon noch nicht vertraglich geregelt





















Aktiva

 

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

USD-Libor

1.219.374

169.785

1.049.589

Forderungen an Kunden

USD-Libor

130.611

60.974

69.636

Passiva

 

 

 

 

Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden

USD-Libor

26.597

-

26.597






















Unter den verbrieften Verbindlichkeiten gibt es keine Verträge mit entsprechenden IBOR-Zinssätzen, welche umgestellt werden müssen.

Die folgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der noch umzustellenden derivativen Finanzinstrumente.

Tausend Euro

Zinssatz

Nominalbetrag per 31.12.2021 der noch nicht umgestellten Verträge

Davon ISDA-Fallback

















Derivative Finanzinstrumente (eingehende Seite)

CHF-Libor

1.293.269

1.293.269

 

USD-Libor

6.911.949

6.911.949

Derivative Finanzinstrumente (ausgehende Seite)

CHF-Libor

9.448.294

9.448.294

 

USD-Libor

7.065.351

7.065.351


















Derivative Finanzinstrumente werden gemäß ISDA-Vertrag (siehe auch Note 19) abgeschlossen und enthalten daher eine konkrete Fallback-Klausel, wie im Falle des Wegfalls des Referenzzinssatzes vorzugehen ist. Die OeKB Gruppe wird diese Klausel für alle derivativen Finanzinstrumente nutzen und somit keine gesonderten Vereinbarungen zu treffen.

Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden betreffen vor allem Kredite des EFV (936,2 Mio. Euro) sowie Kredite aus dem Bereich der Entwicklungshilfe (413,8 Mio. Euro). Da es sich hier um Einzelverträge mit unterschiedlichen Geschäftspartnern handelt, wird intensiv daran gearbeitet hier entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Die OeKB Gruppe erwartet aus der IBOR-Reform keinen wesentlichen Einfluss auf die Bilanz oder die Gesamtergebnisrechnung.

Liquiditätsrisiko (ILAAP)

Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB KI-Gruppe

  • – das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu können,
  • – das Refinanzierungsrisiko: die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
  • – das Marktliquiditätsrisiko: die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.

Das Liquiditätsrisikomanagement erfolgt gesamthaft für die OeKB Gruppe inklusive EFV.

Der Vorstand legt in der alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie die Grundlinien zum Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Dieser bezieht sich auf das Liquiditätsrisiko als Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Dies ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze oder zeitgerecht erfüllt werden können. Für die OeKB Gruppe ist eine Survival Period von mindestens einem Monat und eine Zielgröße von mindestens zwei Monaten festgelegt.

Ziel der Liquiditätsstrategie ist die Sicherstellung eines adäquaten Zugangs zu benötigter Liquidität zu akzeptablen Konditionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB als Emittentin auf den internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor allem aber die Garantie der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger gemäß § 1 Abs. 2a AFFG erleichtern den Marktzugang auch in gestressten Märkten erheblich. Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos sind im Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement dokumentiert, das vom RMK beschlossen wird.

Der weitaus überwiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb das Refinanzierungsrisiko in die Risikotragfähigkeitsrechnung des EFV eingeht.

Kern der Messung des Liquiditätsrisikos im engeren Sinn ist die monatlich durchgeführte Liquiditäts-Gap-Analyse. Diese erfolgt auf Tagesbasis für ein Jahr im Vorhinein und basiert auf Cashflow- und Funding-Projektionen unter idiosynkratischen wie systemischen Stress-Annahmen, denen die Liquiditätsreserve (vor allem zentralbankfähige Wertpapiere) gegenübergestellt wird. Dem Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.

Die so ermittelte Survival Period lag 2021 im Durchschnitt bei rund elf Monaten. Dabei versteht die OeKB Gruppe die Survival Period als jenen Zeitraum, für den der vorgehaltene Liquiditätspuffer unter Annahme eines kombinierten idiosynkratischen und systemischen Stresses ausreicht, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ohne — trotz Garantien der Republik Österreich — zusätzliche Mittel auf den Finanzmärkten aufnehmen zu müssen. Es ist damit in einer Stressperiode jene Zeit, die verbleibt, allfällige geschäftspolitische Maßnahmen zu ergreifen. Für Krisensituationen ist ein Notfallkonzept definiert.

Survival Period der OeKB Gruppe

 

 

 

 

 

In Tagen

2021

2020













Jahresdurchschnitt

333

276

Jahresmaximum

365

365

Jahresminimum

275

167














Die unbelasteten Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:

Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Marktwerte 2021

Marktwerte 2020













Barreserve

1.245.090

1.605.579

Abzüglich Mindestreserve

–35.774

–62.430

Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken

1.209.316

1.543.149

Bei der Zentralbank eingelieferte Wertpapiere

8.513.166

9.164.674

Zentralbankfähige Schuldtitel öffentlicher Stellen

1.272.685

1.246.693

Zentralbankfähige Schuldverschreibungen sonst. Emittenten

58.881

56.900

Gesamt

11.054.049

12.011.416
















Die tägliche Liquiditätssicherstellung erfolgt auf Basis der Bedarfs- und Bedeckungsrechnung, die langfristige Liquiditätsbeurteilung auf Basis der Gap-Positionen aus der Kapitalbindungsbilanz. Das operative Liquiditätsmanagement erfolgt in der Abteilung Treasury, die an das ALCO berichtet. Die Einhaltung der Survival Period Vorgaben wird durch die Abteilung Risiko-Controlling überwacht und an das RMK berichtet.

Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt nicht. Es finden gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 BWG die Bestimmungen von Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die §§ 27a, 39 Abs. 2b Z 7 in Verbindung mit Abs. 4, 39 Abs. 3 und 74 Abs. 6 Z 3 lit. a in Verbindung mit § 74 Abs. 1 BWG keine Anwendung.

Nachhaltigkeitsrisiken

Die OeKB KI-Gruppe versteht unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken), deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Dazu zählen insbesondere auch klimabezogene Risiken in Form von physischen und transitorischen Risiken. Dabei stellen Nachhaltigkeitsrisiken keine neue Risikoart dar, sondern sind Aspekte, die in die Beurteilung und Steuerung der diversen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken einfließen.

Management und Mitarbeitende der OeKB KI-Gruppe sind sich ihrer Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften bewusst. Dies gilt sowohl für die Nachhaltigkeitspolitik unter dem Aspekt der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Soziales wie auch für die Risiken und auch Chancen, die sich aus sich ändernden Umweltbedingungen wie zum Beispiel dem Klimawandel für das Geschäftsmodell ergeben können.

Insbesondere das Thema des Klimawandels und mögliche gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen steigende Gefahren vor allem im Bereich von Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Für die OeKB Gruppe relevant sind diesbezüglich weniger die direkten physischen Risiken als vielmehr transitorische Risiken. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch durchaus Chancen für die zukünftige Entwicklung. Daher setzt die OeKB weiterhin einen gezielten Schwerpunkt auf die Vertiefung der Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der Geschäftsstrategie. Seit 2020 ist das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen expliziter Teil der Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe.

Im Jahr 2021 erfolgte ein umfassender Review der im Jahr davor erstmalig für die gesamte KI-Gruppe erstellten Wirkungskettenanalyse zu den Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK, Vorstand und Aufsichtsrat. Aktuell wird die Risikolage als sehr niedrig und damit nicht wesentlich eingestuft.

In den Prozess der Wirkungskettenanalyse sind sämtliche Abteilungen der OeKB und die KI-Töchter miteinbezogen. Dabei werden physische und transitorische Risiken insbesondere der Klimaerwärmung und deren Auswirkung auf die Risikofaktoren erhoben und in einer fünfteiligen Skala qualitativ und in der zeitlichen Wirkung bewertet.



Wesentliches Fazit dieser Analyse ist, dass kurzfristig (ein bis drei Jahre) die Wirkung sehr niedrig ist und aktuell keine Adjustierungen in der Risikomodellierung bzw. in der Risikotragfähigkeitsrechnung vorzunehmen sind. Bereits heute fließen ESG-Faktoren in die Beurteilung von Kreditengagements ein. Auf Projektebene identifizieren, bewerten und steuert die OeKB Gruppe klimabezogene Risiken bereits im Prozess der Due-Diligence-Prüfung, die bei der OeKB und OeEB auch aus einer Umwelt- und Sozialprüfung besteht.

Mittel- bis langfristig (fünf bis fünfzehn Jahre) sind es vor allem transitorische Risiken, die zumindest potenziell Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Reputation und nur zu einem geringen Teil auf das Kreditrisiko haben. Dies ergibt sich insbesondere aus den spezifischen Geschäftsfeldern der OeKB Gruppe, die auf Basis gesetzlicher Bestimmungen und im Auftrag der Republik zur Förderung der Export- und Tourismuswirtschaft sowie dem Ziel von entwicklungspolitischen Finanzierungen betrieben werden. Nicht nur als Auftraggeber, sondern auch durch die umfangreichen Haftungen insbesondere betreffend Kreditrisiken der Republik Österreich erfolgen die Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie (wie zum Beispiel die Emission von Sustainability Bonds) in enger Kooperation mit der Republik Österreich.

Seit 2020 setzt die OeKB KI-Gruppe auch wichtige Schritte zur Umsetzung der TCFD-Empfehlungen (Task Force on Climate-related Financial Disclosure), die im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht sind. Damit soll die Resilienz unserer Geschäftsstrategie gestärkt werden. Insgesamt sieht die OeKB in der Transition der Wirtschaft aber durchaus auch hohes Chancenpotenzial für die österreichische Wirtschaft und damit für die Geschäftsfelder der KI-Gruppe.

Damit haben ESG-Faktoren, insbesondere auch die Klimaerwärmung, aus heutiger Sicht keinen wesentlichen Einfluss auf den Going Concern der OeKB KI-Gruppe und es liegen keine Gründe für Korrekturen der Fair Values oder der Bewertung von Financials inklusive der Ermittlung von Risikovorsorgen vor.

Für 2022 plant die OeKB Gruppe weitere Schritte in der Umsetzung der TCFD-Empfehlungen (Task Force on Climate-related Financial Disclosure) und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Verpflichtungen aus der EU-Taxonomie. Eine umfassende Darstellung findet sich im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht.

Note 38 Details zu den Risikoarten

Kreditrisiko

Das maximale Kreditrisiko umfasst im Wesentlichen die gesamten Aktiva (mit Ausnahme der Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände) der OeKB Gruppe. Durch die umfassenden Garantien und Bürgschaften, vor allem durch die Republik Österreich, sowie sonstige Sicherheiten wird das maximale Kreditrisiko erheblich reduziert.

Bonitäts- und Ländergliederung

Die Verteilung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente der OeKB Gruppe nach Bonitätsklassen (Zusammenfassung der Rating-Masterskala in 6 Bonitätsstufen) zeigte folgendes Bild, wobei garantierte Forderungen im Ausmaß der vorliegenden Garantie in der Bonitätsklasse des Garantiegebers ausgewiesen wurden:

Kreditqualität der Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Buchwert Stufe 1

Buchwert Stufe 2

Buchwert Stufe 3

Buchwert POCI

Bilanzwert 2021

Bilanzwert 2020





























Forderungen an Kreditinstitute

 

 

 

 

 

Bonität 1 (AAA/AA)

17.701.925

70.561

3.312

-

17.775.798

19.814.176

Bonität 2 (A)

542.036

-

-

-

542.036

1.294.864

Bonität 3 (BBB)

256.025

-

-

-

256.025

293.686

Bonität 4 (BB)

-

-

-

-

-

-

Bonität 5 (B)

-

-

-

-

-

-

Bonität 6 (ab CCC)

-

-

-

-

-

3

Summe

18.499.986

70.561

3.312

-

18.573.859

21.402.729

Forderungen an Kunden

 

 

 

 

 

 

Bonität 1 (AAA/AA)

462.453

63.916

19.404

93.199

638.972

640.752

Bonität 2 (A)

420.268

54.504

-

-

474.772

438.448

Bonität 3 (BBB)

525.692

52.740

-

-

578.431

486.614

Bonität 4 (BB)

9.920

2.018

-

38

11.975

12.622

Bonität 5 (B)

-

-

-

393

393

-

Bonität 6 (ab CCC)

54

-

-

1.833

1.887

877

Summe

1.418.386

173.178

19.404

95.464

1.706.431

1.579.313

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (zu fortgef. AK)

 

 

 

 

Bonität 1 (AAA/AA)

128.150

-

-

-

128.150

139.524

Bonität 2 (A)

125.709

-

-

-

125.709

105.901

Bonität 3 (BBB)

47.021

-

-

-

47.021

47.371

Bonität 4 (BB)

-

-

-

-

-

-

Bonität 5 (B)

-

-

-

-

-

-

Bonität 6 (ab CCC)

95

-

-

-

95

-

Summe

300.975

-

-

-

300.975

292.795

 

 

 

 

 

Wert 2021

Wert 2020

Kreditrahmen und Promessen

 

 

 

 

 

Bonität 1 (AAA/AA)

3.611.505

2.467

-

-

3.613.971

4.622.705

Bonität 2 (A)

50.327

5.020

-

-

55.347

67.231

Bonität 3 (BBB)

56.846

70

-

-

56.916

34.477

Bonität 4 (BB)

-

-

-

-

-

-

Bonität 5 (B)

-

-

-

-

-

-

Bonität 6 (ab CCC)

-

-

-

-

-

-

Summe

3.718.677

7.557

-

-

3.726.234

4.724.413
































Kreditrisikokonzentrationen

Die nachstehende Tabelle zeigt die Gliederung der Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden nach Ländern.

Aufteilung der Kreditengagements unter Berücksichtigung der Ländergliederung des Sicherheitengebers 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an Kunden

Summe pro Land

Tausend Euro

2021

2020

2021

2020

2021

2020





























Österreich

19.903.675

21.283.253

1.700.249

1.578.502

21.603.924

22.861.755

Frankreich

414.001

782.635

-

-

414.001

782.635

Deutschland

294.354

639.785

3.923

4

298.277

639.789

Italien

235.233

281.328

-

-

235.233

281.328

Finnland

122.123

220.131

-

-

122.123

220.131

Sonstige Länder

316.417

381.220

2.260

808

318.677

382.028

Insgesamt

21.285.804

23.588.352

1.706.431

1.579.313

22.992.235

25.167.665






























Auf den Stand an Forderungen an Kreditinstitute und Kunden bestanden Garantien durch Zentralregierungen im Ausmaß von 92,4 % (Vorjahr: 90,4 %).

Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)

Im Folgenden werden die wesentlichen Inputfaktoren, Annahmen und verwendeten Techniken der OeKB Gruppe zur Berechnung der Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 (Expected Credit Loss Modell) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe und dessen spezifischer Kreditrisikosituation die gemäß IFRS 9 ermittelten ECL-Werte nur über eine eingeschränkte Aussagekraft verfügen.

Low Credit Risk Exemption

Gemäß IFRS 9 kann das Kreditrisiko als gering erachtet werden, wenn das Rating des Finanzinstruments einem „Investment-Grade“-Rating entspricht. Die OeKB Gruppe wendet diese Low Credit Risk Exemption an. Es wird generell von einer nicht-signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos ausgegangen, wenn das betreffende Finanzinstrument zum Bewertungsstichtag ein niedriges Ausfallsrisiko aufweist (vor Sicherheiten).

Als niedriges Ausfallsrisiko definiert die OeKB Gruppe die Klassen 1 bis 10 der insgesamt 22 internen Rating-Masterskala. Die Stufe 10 entspricht einem S&P-Rating von BBB-; d. h. die Klassen 1 bis 10 entsprechen der im Markt üblichen Definition von „Investment Grade“.



Begründung für die Verwendung der Low Credit Risk Exemption

Die OeKB Gruppe ist eine reine Sonderkreditinstitutsgruppe mit speziellen gesetzlich geregelten Aufgaben im Bereich des Kapitalmarktes, des Export Services und im Bereich des Tourismus Services (siehe Note 1). Der überwiegende Teil der Bilanzsumme resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren und ist in speziellen Sondergesetzen geregelt (AFFG und AusfFG). Für alle Aktivitäten im Bereich der Ausfuhr(finanzierungs)förderung gilt die Ausnahme von CRR und CRD (auf europäischer Ebene für die gesamte KI-Gruppe ohne Einschränkung) bzw. sind die Tochtergesellschaften keine Kreditinstitute im Sinne der CRR. Das EFV ist ein sich selbst tragendes Fördersystem, Kreditverluste wirken nicht eigenkapitalmindernd, sondern werden gegen den Zinsenausgleichsposten gebucht bzw. werden direkt durch eine Garantie der Republik Österreich gedeckt (siehe Note 1). Die jahrzehntelange Erfahrung zeigte bisher keine bzw. nur geringfügige Verluste aus den Portfolien.

Im Sinne der EBA-Guidelines beobachtet die OeKB Gruppe regelmäßig die Entwicklung der Bonitäten und behält sich vor, im Zuge eines Assessments (Überfälligkeiten oder andere qualitative Trigger) einzelne Finanzinstrumente aus der Low Credit Risk Exemption auszunehmen. Somit wird die Low Credit Risk Exemption nur auf Finanzinstrumente angewendet, die einerseits „Investment Grade“ und andererseits keine qualitativen Indikatoren für Stufe 2 oder Stufe 3 aufweisen.

Definition signifikante Erhöhung des Kreditrisikos

Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist eine zentrale Stellschraube des ECL-Modells. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist die Wertminderung nicht in Höhe des 12-Monats ECL anzusetzen sondern in Höhe des Lifetime ECL (ausgenommen Instrumente, für die die Low Credit Risk Exemption anwendbar ist).

Da die OeKB Gruppe die Low Credit Risk Exemption in Anspruch nimmt, kommt in der Regel daher der 12-Monats ECL (Stufe 1) zur Anwendung. Eine Wertminderung in Höhe des Lifetime Expected Loss (Stufe 2) ist relevant für Finanzinstrumente, deren Bonität nicht oder nicht mehr im Investment Grade Bereich liegt, wenn gleichzeitig eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gegeben ist (aufgrund quantitativer oder qualitativer Merkmale).

Signifikanzkriterien

Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos liegt bei einer signifikanten Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall (PD) vor. Die Beurteilung erfolgt quantitativ auf Basis kumulierter Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) für die (erwartete) Laufzeit des Instruments. Als relatives Transferkriterium zur Feststellung des Vorliegens von Stufe 2 wählt die OeKB Gruppe die Veränderung der Forward Lifetime-PD, wodurch die Veränderung des Ausfallsrisikos durch Zeitablauf beim Vergleich neutralisiert wird. Ist der Anstieg höher als der definierte Schwellenwert, wird das Instrument in Stufe 2 allokiert (sofern nicht durch die Low Credit Risk Exemption das Instrument in Stufe 1 verbleibt).

Die Schwellenwerte zur Beurteilung der Signifikanz der Änderung des Ausfallsrisikos werden in Abhängigkeit vom Risiko des Eintretens eines Ausfalls beim erstmaligen Ansatz definiert und es wird ein Anstieg der Forward Lifetime-PD von über 250 % als signifikant angesehen.

In Ergänzung zu der quantitativen Definition zieht die OeKB Gruppe auch qualitative Informationen zur Beurteilung einer signifikanten Änderung des Ausfallsrisikos heran. Dies sind insbesondere signifikante Änderungen externer Marktindikatoren (z. B. Credit Spreads) und tatsächliche oder voraussichtliche signifikante Änderungen externer Bonitätsratings eines Finanzinstruments oder Kreditnehmers. Wenn derartige auffällige Entwicklungen bekannt werden, wird die Signifikanz im Einzelfall beurteilt. Weiters gilt eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen grundsätzlich als Transferkriterium, eine solche von mehr als 30 Tagen als Indikator, der im Einzelfall widerlegt werden kann.

Sicherheiten werden bei der Signifikanz-Beurteilung des Ausfallsrisikos nicht berücksichtigt (ausgenommen immanent im Wertpapierrating enthaltene).

Kollektiver Stufentransfer

Die Kreditnehmer des Segments Tourismus Services sind der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft zuzuordnen und damit jener Wirtschaftsbranche, die von der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden Lockdowns und Reisebeschränkungen am härtesten betroffen ist. Da einerseits die Kreditengagements auf den Nicht-Städtetourismus konzentriert sind und andererseits die umfangreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen gegriffen haben, zeigt die Bonitätsbeurteilung auf Ebene der einzelnen Kreditnehmer und deren Kredite im Jahr 2021 ein durchwegs positives Bild. Die seit Ende des Jahres sich in Europa und auch Österreich rasch ausbreitende Omikron-Variante und die neuerlich von den Regierungen verordneten Einschränkungen haben zuletzt wieder die Unsicherheit betreffend die Auswirkungen auf die Wintersaison und die Bonitätsaussichten für 2022 erhöht. Daher wird analog zum Vorjahr für das vorliegende homogene Portfolio wiederum das Instrument des kollektiven Stufentransfers, wenn auch aufgrund der Vorjahreserfahrungen in gemildertem Umfang, genutzt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten erfolgte die Schätzung abhängig vom Betroffenheitsszenarium der Tourismusbranche szenarisch. Im wahrscheinlichsten Szenarium wurde für 10 % (im Vorjahr 20%) der Kredite eine wesentliche Verschlechterung der Bonität geschätzt. Die Auswahl der Kredite, die nicht ohnedies bereits aufgrund von anderen qualitativen oder quantitativen Transferkriterien einen Stufentransfer erfahren haben, erfolgte auf Basis deren relativen Erhöhung der Ausfallswahrscheinlichkeit.

Verträge mit modifizierten Konditionen

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Konditionen von Kundenverträgen nachträglich verändert werden, obwohl sich die Bonität des Geschäftspartners nicht verschlechtert hat, wie zum Beispiel geänderte Marktkonditionen oder vorzeitige Rückzahlungen.

Ein Grund in der OeKB Gruppe sind Entwicklungshilfekredite, mit denen Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern finanziert werden. Aufgrund unterschiedlicher Projektverläufe kommt es hierbei zu durchaus üblichen Veränderungen in den Auszahlungs- sowie Rückzahlungszeitpunkten.

Der überwiegende Teil von Modifikationen ist wie im Jahr zuvor auch 2021 auf das von der ÖHT als Förderinstitut für die Tourismuswirtschaft freiwillig eingeräumte Moratorium zurückzuführen, wobei 2021 deutlich weniger Kreditnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Zum 31.12.2021 haben rund 50 % der Kreditnehmer dieses Moratorium in Anspruch genommen. Aus der Inanspruchnahme des Moratoriums kann jedoch nicht automatisch abgeleitet werden, dass die Unternehmen tatsächlich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind.

Wie in Note 2 erläutert, wird bei wesentlichen Vertragsmodifikationen der bisherige Vertrag beendet und ein neuer finanzieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert eingebucht. In unwesentlichen Fällen wird der Unterschied im beizulegenden Zeitwert des Vertrags vor und nach Konditionsänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Ebenso wird bei wesentlichen Vertragsänderungen der Stichtag der Neuanlage des finanziellen Vermögenswertes als Ursprungs-Kreditrisiko zur zukünftigen Berechnung der Veränderung des Kreditrisikos herangezogen, wohingegen bei unwesentlichen Fällen weiterhin das ursprüngliche Kreditrisiko bei Vertragsbeginn herangezogen wird.

Kommt es zu Vertragsänderungen aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners, um die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen dieses Geschäftspartners zu maximieren (forbearence), ist dies jedenfalls ein qualitativer Indikator für einen Ausfall des Schuldners (siehe auch unten „Ausfallsdefinition“). Durch konstante Vertragserfüllung über einen längeren Zeitraum sowie weitere Hinweise, dass die finanziellen Schwierigkeiten überwunden sind, kann es zu einer Rückkehr zum 12-Monats-ECL kommen.

Berechnung des Expected Credit Loss

Die drei wesentlichen Parameter zur Berechnung des ECL sind die

  • – Ausfallswahrscheinlichkeit (PD)
  • – Verlustquote (LGD)
  • – Exposure im Falle eines Ausfalls (EAD).

Die Ableitung dieser drei Parameter wird im Folgenden dargestellt.

Ausfallswahrscheinlichkeit

Bonitätsklassifizierung

Die OeKB Gruppe klassifiziert jedes Kredit-Exposure und weist jedem Kreditnehmer und jedem Finanzinstrument aufgrund externer Ratings durch qualifizierte Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen eine Bonitätsklasse der internen Rating Master-Skala zu. Jeder Bonitätsstufe ist eine Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet, die exponentiell von Stufe zu Stufe ansteigt. Diese 1-Jahres Ausfallswahrscheinlichkeiten werden im Rahmen des Risikomanagements im Sinne von Basel verwendet und sind daher für die Verwendung in der ECL-Berechnung entsprechend anzupassen.

PIT und FLI - Anpassungen

Im ersten Schritt werden kohärent mit den im Risikomanagement verwendeten Einjahres - Through the Cycle – PDs gemäß interner Ratingsystematik unter Verwendung bedingter Wahrscheinlichkeiten (Satz von Bayes) monatliche kumulierte Ausfallswahrscheinlichkeiten bis zur maximalen im Portfolio vorhandenen Laufzeit ermittelt. Die Verwendung des Bayes’schen Skalaransatzes sichert, dass der Wertebereich der PDs zwischen 0 und 1 liegt.

Gemäß IFRS 9 hat die PD-Schätzung nicht nur Point in Time (PIT) zu erfolgen, sondern hat Forward Looking Information (FLI) zu berücksichtigen. D. h. die OeKB Gruppe passt in einem nächsten Schritt die ermittelten PIT-Ausfallswahrscheinlichkeiten an zukünftig erwartete Entwicklungen an.



Für diese FLI-Anpassungen werden portfoliospezifische Modelle erstellt, welche über relevante, makroökonomische Kennzahlen (siehe dazu auch unten) eine mehrjährige (bis zu dreijährige) Prognose der Portfolio-Ausfallswahrscheinlichkeiten erlauben. Diese Anpassungen werden auf die PIT-PDs angewandt und nach dem Ende des Prognosezeitraums gedämpft ausklingend fortgeführt, um die FLI-PDs zu berechnen. Die FLI-Modelle bestehen aus einer multilinearen Regression von Quartalsdaten über einen Zeitraum von typischerweise 10 oder mehr Jahren. Die zu erklärende Variable ist dabei die durchschnittliche Portfolio-Ausfallswahrscheinlichkeit, zumeist berechnet als anteilsgewichteter Wert. Gemeinsam mit volkswirtschaftlichen Experten wird zu jedem Portfolio ein Set an erklärenden Variablen ausgewählt und der Regression zugeführt. Aus diesem Set werden unterschiedliche Zusammensetzungen in der Regression getestet, wobei die Varianten neben relativen und absoluten Änderungen auch zeitversetzte Wirkungen berücksichtigen. Die Auswahl des Modells geschieht unter Berücksichtigung des erzielten Bestimmtheitsmaßes sowie den Verteilungseigenschaften der unerklärten Variation. Zu den wichtigsten Faktoren zählen lang- und kurzfristige Zinsen, Inflation und Lohnentwicklung, BIP und Budgetsalden. Im Tourismusmodell sind die entscheidenden Faktoren die Entwicklung der Übernachtungen, die österreichische Arbeitslosenrate sowie das BIP-Wachstum Deutschlands. Covid-19-bedingt liefern insbesondere auch im Tourismussegment staatliche Unterstützungsmaßnahmen einen entscheidenden Erklärungsbeitrag. Über die Regressionskoeffizienten werden im letzten Schritt aus Prognosewerten für die makroökonomischen Parameter die FLI-Anpassungen geschätzt.

Dieses bildet das Basisszenarium für die Entwicklung der Ausfallswahrscheinlichkeiten. Aufgrund der hohen Unsicherheiten über die Schwere der Covid-19 Pandemie und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft werden der ECL-Berechnung drei Szenarien zugrunde gelegt; ein optimistisches Szenarium ohne wesentliche Auswirkungen der Omikron-Variante, ein erwartetes Szenarium, bei dem der wirtschaftliche Aufschwung durch Omikron gedämpft ist und die Tourismuswirtschaft Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat und ein adverses, das von weiterhin erheblichen Einschränkungen ausgeht. Diese drei Szenarien zur Entwicklung der Ausfallswahrscheinlichkeiten unterscheiden sich in der Höhe der Multiplikatoren, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Portfolio abgeleitet werden. Das ökonometrisch ermittelte Szenarium stellt das optimistische Szenarium dar. Die sich daraus ergebenden zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten werden für die beiden anderen Szenarien abhängig von der Betroffenheit des Sektors durch multiplikative Faktoren erhöht. Im erwarteten Szenarium bedeutet dies für die Tourismusbranche, die den wesentlichen Beitrag zum Wertberichtigungsbedarf liefert und am stärksten von der Krise betroffen ist, einen PD-Multiplikator von zwei bis Mitte 2022, der sich in der zweiten Jahreshälfte 2022 wieder auf eins normalisiert. Im adversen Szenarium erreicht der PD-Multiplikator in der ersten Jahreshälfte 2022 einen Wert von drei und sinkt in Folge, um in der zweiten Jahreshälfte 2023 wieder den Normalwert zu erreichen. Diese gegenüber dem Vorjahr maßgeblich verbesserten Perspektiven sind auch ein maßgeblicher Grund für den Rückgang im Impairment-Bedarf.

Für die EAD- und LGD-Werte werden keine PIT- bzw. FLI-Anpassungen vorgenommen.

Ausfallsdefinition

Die OeKB Gruppe definiert die Ausfallsindikatoren in Anlehnung an CRR Art. 178. Dies sind insbesondere eine Überfälligkeit von länger als 90 Tagen, die Eröffnung eines Insolvenz-/Sanierungsverfahrens des Schuldners und andere krisenbedingte Restrukturierungen, die zu Zugeständnissen an den Schuldner führen. Daneben kann es im Einzelfall weitere Indikatoren geben, die auf einen möglichen Ausfall schließen lassen (z. B. Information über Ausfälle des Schuldners bei anderen Gläubigern). Diese sind im Einzelfall zu prüfen und werden auch in dem Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Erstellung der Bilanz berücksichtigt.



Verlustquote (LGD = Loss Given Default) und Berücksichtigung von Sicherheiten

Die Verlustquote ist ein weiterer zentraler Parameter bei der Berechnung des ECL. Sie gibt die Höhe des Verlustes im Falle des Ausfalls eines Kreditnehmers bzw. eines Finanzinstrumentes an, wobei werthaltige Sicherheiten zu berücksichtigen sind.

Die OeKB Gruppe verfügt aufgrund des Geschäftsmodells nicht über ausreichend Daten, um ein statistisch signifikantes LGD-Modell abzuleiten, weder betreffend LGD auf Jahressicht noch betreffend einer Lifetime LGD.

Es wird daher im Wesentlichen in Anlehnung an den ICAAP und in der CRR angeführter Werte folgender Ansatz gewählt:

  • — LGD für wirtschaftlich durch die Republik Österreich besicherte Aktiva: unverändert 0 %
  • — LGD für Reverse Repurchase Agreements unverändert 3,25 % und für hypothekarisch besicherte Kredite unverändert (ÖHT) 6 %.
  • — LGD für andere Finanztransaktionen: unverändert 65 % (z. Vgl.: CRR Art. 161: senior exposures 45 % und subordinated 75 %). Anmerkung: Derzeit liegen keine subordinated exposures vor; aufgrund des Geschäftsmodells und der wesentlichen Portfolien (EFV, Anleihenportfolio) erscheint es auf Basis der großen Schwankungsbreiten empirischer Schätzungen von LGDs und der in der Literatur festgestellten vergleichsweise hohen LGDs für Anleihen gerechtfertigt, einen höheren Wert als von der CRR vorgegeben anzuwenden.

Mit Ausnahme der genannten Fälle findet keine Berücksichtigung von Sicherheiten mittels LGD statt. Die Berücksichtigung von sonstigen Sicherheiten erfolgt nicht in der Verlustquote sondern durch Berücksichtigung in der PD („multiple default“).

Die Berechnung dieser „multiple default“-PDs berücksichtigt die Anzahl der Sicherheiten. Es handelt sich somit um die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur der Kreditnehmer ausfällt, sondern gemeinsam auch die Sicherheitengeber, wobei die Korrelationen zwischen Kreditnehmer und Sicherheitengebern berücksichtigt werden. Die gemeinsame Ausfallswahrscheinlichkeit ist somit eine kumulierte bi- bzw. trivariate Verteilungsfunktion abhängig davon, ob einfach oder zweifach besichert ist.

Die erwähnte Berücksichtigung von Sicherheiten in der PD erfolgt nicht im Staging-Prozess, sondern dient lediglich der Berechnung der ECLs (sowohl 1-Jahres ECL wie auch Lifetime-ECL).

Erwartete Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD = Exposure at default)

Der EAD stellt den erwarteten Bruttobuchwert zum Zeitpunkt des Ausfalls dar. Die Modellierung der EADs basiert auf einer monatsweisen Betrachtung, die auf Basis der kontrahierten Cashflows zuzüglich Zinsabgrenzung nach der Effektivzinsmethode berechnet werden.

Für offene Rahmen und Kreditzusagen werden produktspezifische Credit Conversion Faktoren aus empirischen Erfahrungen betreffend deren Ausnützungsstände geschätzt

Wertberichtigungsbedarf laut ECL-Berechnung

Der Wertberichtigungsbedarf ergibt sich aus der Gewichtung der ECLs, die auf Basis der erstellten Szenarien ermittelt wurden, wobei folgende Gewichtungsfaktoren zur Anwendung kamen: 20 % für das optimistische, 60 % für das erwartete und 20 % für das adverse Szenarium.

Entwicklung der Kreditrisikovorsorge 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an Kunden

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Summe





















Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2020

148

3.542

425

4.115

Zugänge

2

218

49

269

Abgänge

–1

–213

–42

–256

Stufentransfers

 

 

 

 

Transfer von Stufe 1 in Stufe 2

-

668

-

668

Transfer von Stufe 2 in Stufe 1

-

–310

-

–310

Zeitwerteffekte und Veränderungen in Risikoparametern

–97

–2.149

–222

–2.467

Fremdwährungseffekte und sonstige Änderungen

–4

–18

-

–22

Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2021

48

1.738

211

1.997






















Entwicklung der Kreditrisikovorsorge 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an Kunden

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Summe





















Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2019

84

746

231

1.061

Zugänge

5

417

91

513

Abgänge

–15

–66

–67

–148

Stufentransfers

 

 

 

 

Transfer von Stufe 1 in Stufe 2

-

696

-

696

Transfer von Stufe 2 in Stufe 1

-

–7

-

–7

Transfer von Stufe 3 in Stufe 1

-

–6

-

–6

Zeitwerteffekte und Veränderungen in Risikoparametern

73

1.763

171

2.007

Stand Kreditrisikovorsorge 31.12.2020

148

3.542

425

4.115
























Aufgrund der weitgehenden Besicherung durch die Republik Österreich ist die Kreditrisikovorsorge in der OeKB Gruppe von untergeordneter Bedeutung, wobei der höchste Beitrag auf das Kreditportfolio des Segments Tourismus Services zurückzuführen ist. Auch diese Kredite der ÖHT an österreichische Tourismus- und Freizeitbetriebe weisen eine hohe Besicherungsqualität auf (Haftungen der Republik Österreich, durch Banken und zu einem geringen Teil hypothekarische Besicherungen).

In einer die gesamte KI-Gruppe umfassenden Wirkungskettenanalyse wurden die Auswirkungen (Risiken und Chancen) insbesondere der Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten untersucht. Siehe dazu auch Note 37. Im Ergebnis zeigt sich unter anderem, dass aus aktueller Sicht ESG-Faktoren keinen wesentlichen Einfluss auf das Kreditrisiko haben, weshalb keine über die ohnedies bereits in der Bonitätsbeurteilung berücksichtigten ESG-Risiken hinausgehenden zusätzlichen klimainduzierten Adjustments bei der Ermittlung der Risikovorsorgen vorgenommen wurden.

Wie aus obiger Tabelle ersichtlich, ist die Risikovorsorge deutlich gesunken. Grund dafür ist, dass vor allem auch die Kreditnehmer der ÖHT dank der umfangreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen die Covid-19 bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten gut bewältigen konnten und sich die wirtschaftlichen Aussichten vor allem auch für die Tourismuswirtschaft im Vergleich zum 31.12.2020 deutlich verbessert haben. Zu den Details dieser Forward Looking Information siehe oben Punkt „PIT und FLI – Anpassungen“.

Die korrespondierenden Bruttobuchwerte der wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte zum 31.12.2021 betrugen für Forderungen an Kreditinstitute 18.033,8 Mio. Euro (2020: 20.081,6 Mio. Euro) für Forderungen an Kunden 1.708,2 Mio. Euro (2020: 1.582,5 Mio. Euro) und für Sonstige finanzielle Vermögenswerte 301,2 Mio. Euro (2020: 293,2 Mio. Euro). Nicht wertberichtigte gestellte Sicherheiten (Collaterals) in Höhe von 540,2 Mio. Euro (2020: 1.321,3 Mio. Euro) sind nicht in den Bruttobuchwerten enthalten.

Sensitivität des Wertberichtigungsbedarfs in Abhängigkeit der Szenarien zur wirtschaftlichen Entwicklung (Abweichung vom gebuchten Stand):

31.12.2021

Optimistisches Szenarium

Erwartetes Szenarium

Adverses Szenarium

















Wertberichtigungsbedarf

–16 %

–5 %

+ 32 %


















31.12.2020

Mildes Szenarium

Erwartetes Szenarium

Adverses Szenarium

















Wertberichtigungsbedarf

–46 %

–2 %

+ 20 %





















Marktrisiko-Analysen

Zinsbindungsbilanz

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Zinsbindungsbilanz der OeKB Gruppe. Der weitaus überwiegende Teil daraus ist dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen.

Zinsbindungsbilanz zum 31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Bis 3 Monate

3 bis 6 Monate

6 Monate
bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

Bilanzwert





























Barreserve

1.245.090

-

-

-

-

1.245.090

Forderungen an Kreditinstitute

12.042.942

2.184.797

571.041

4.561.978

1.925.045

21.285.804

Forderungen an Kunden

1.111.717

174.954

45.135

131.808

242.817

1.706.431

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

132.062

72.400

227.638

1.432.985

432.452

2.297.536

Summe

14.531.811

2.432.152

843.814

6.126.771

2.600.314

26.534.862

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

–942.913

–49.887

-

-

–98.750

–1.091.550

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

–846.727

–16.497

–6.064

–43.498

–29.180

–941.966

Verbriefte Verbindlichkeiten

–7.828.359

–391.268

–2.722.184

–15.330.439

–1.774.499

–28.046.750

Summe

–9.617.999

–457.652

–2.728.248

–15.373.938

–1.902.429

–30.080.266

Zinsbindung vor derivativen Finanzinstrumenten

4.913.812

1.974.500

–1.884.434

–9.247.167

697.885

 

Effekt aus derivativen Finanzinstrumenten (Nominalwerte)

–10.620.894

–48.447

2.328.340

8.627.527

–286.526

 

Zinsbindung

–5.707.082

1.926.053

443.906

–619.640

411.359

 






























Zinsbindungsbilanz zum 31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Bis 3 Monate

3 bis 6 Monate

6 Monate
bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

Bilanzwert





























Barreserve

1.605.579

-

-

-

-

1.605.579

Forderungen an Kreditinstitute

13.375.591

2.234.303

639.514

5.004.406

2.334.537

23.588.352

Forderungen an Kunden

1.259.603

172.859

58.240

43.356

45.254

1.579.313

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

202.583

38.000

135.500

1.448.427

565.812

2.390.321

Summe

16.443.356

2.445.163

833.254

6.496.189

2.945.603

29.163.565

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

–1.250.506

–104.636

-

-

-

–1.355.142

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

–680.356

–20.945

–6.137

–40.567

–22.728

–770.733

Verbriefte Verbindlichkeiten

–8.828.112

–268.575

–2.909.653

–15.223.016

–2.206.073

–29.435.429

Summe

–10.758.974

–394.156

–2.915.790

–15.263.583

–2.228.801

–31.561.304

Zinsbindung vor derivativen Finanzinstrumenten

5.684.382

2.051.007

–2.082.535

–8.767.394

716.802

 

Effekt aus derivativen Finanzinstrumenten (Nominalwerte)

–9.088.393

–31.602

1.089.896

8.555.406

–525.308

 

Zinsbindung

–3.404.011

2.019.405

–992.640

–211.987

191.494

 
































Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch

Zusätzlich zur stochastischen Zinsrisikoberechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Zinsänderungsrisiko regelmäßig auch durch Zinsszenarien ermittelt. Enthalten sind auch die Personalrückstellungen. Folgende Tabelle zeigt im Sinne der EBA Leitlinie zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften im Anlagebuch (EBA/GL/2018/02) die Sensitivität des Nettobarwertes (PV) der KI-Gruppe – barwertige Sicht – wie auch des Nettozinsertrages (NII) – Ergebnissicht – in Abhängigkeit von definierten Zinsschocks.

Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parallshift

Twist kurz/lang

Parallelshift wichtige Währungen

Tausend Euro

PV/NII

+50 BP

–50 BP

-/+25 BP

+/-25 BP

EUR
+25 BP

EUR
–25 BP

CHF
+25 BP

CHF
–25 BP









































Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel)

 

 

 

 

 

OeKB KI-Gruppe

1.699.587

–51.213

56.258

–13.511

15.792

–52.005

53.681

25.387

–25.868

Davon EFV

619.652

–43.276

45.275

–11.163

11.484

–49.057

50.088

25.388

–25.869

Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt)

 

 

 

 

 

OeKB KI-Gruppe

92.447

–10.231

10.283

4.773

–4.772

14.631

–14.634

–18.431

18.463

Davon EFV

2.584

–11.173

11.066

5.206

–5.225

14.131

–14.149

–18.435

18.467










































Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parallshift

Twist kurz/lang

Parallelshift wichtige Währungen

Tausend Euro

PV/NII

+50 BP

–50 BP

-/+25 BP

+/-25 BP

EUR
+25 BP

EUR
–25 BP

CHF
+25 BP

CHF
–25 BP









































Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel)

 

 

 

 

 

OeKB KI-Gruppe

1.680.434

–35.037

38.677

–11.315

12.650

–54.419

55.770

33.657

–34.313

Davon EFV

614.881

–26.741

25.962

–7.824

5.918

–50.584

51.575

33.658

–34.314

Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt)

 

 

 

 

 

OeKB KI-Gruppe

103.260

–4.332

4.016

1.704

–1.688

14.865

–14.869

–18.412

18.445

Davon EFV

7.055

–5.423

4.474

2.197

–2.215

14.279

–14.293

–18.412

18.445










































Die gemäß EBA Guideline 2018/02 verpflichtenden Outlier Tests lagen unter 2 % und damit deutlich unter der vorgegebenen Frühwarnschwelle von 15 % der Eigenmittel gemäß COREP.



Liquiditätsrisiko

In der folgenden Tabelle ist die Laufzeitstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und der finanziellen Forderungen dargestellt. Die Zuordnung der Zins- und Kapitalbewegungen zu den Laufzeitbändern erfolgt auf Basis der vertraglichen Fälligkeitsstruktur. Täglich fällige Positionen werden dem Laufzeitband „Bis 1 Monat“ zugeordnet. Kredite mit revolvierendem Kreditrahmen werden für Liquiditätszwecke mit gleichbleibendem Ausnützungsstand berücksichtigt, da dieser erfahrungsgemäß stabil bleibt. Unter den Promessen werden zukünftige Kreditauszahlungen ausgewiesen, deren Kapitalbewegungen bereits bekannt sind, der Zinssatz allerdings noch nicht festgelegt wurde. Deshalb werden für diese Promessen lediglich Kapitalbewegungen dargestellt.

Laufzeitstruktur - Stand 31.12.2021

 

 

 

 

Tausend Euro

Summe
Zu-/Abflüsse

Bis 1 Monat

1 Monat
bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

























Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten

–1.108.926

–418.809

–134.020

–393.765

–162.332

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

–927.305

–229.424

–37.116

–631.585

–29.180

Verbriefte Verbindlichkeiten

–29.092.659

–4.235.618

–6.975.341

–15.903.055

–1.978.645

Promessen

-

-

–216.443

–73.248

289.691

Insgesamt

–31.128.890

–4.883.851

–7.362.919

–17.001.653

–1.880.467

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

Abflüsse

–22.496.076

–1.144.621

–4.104.903

–16.733.447

–513.104

Zuflüsse

21.976.059

1.057.454

4.314.814

16.097.521

506.270

Insgesamt

–520.017

–87.167

209.911

–635.926

–6.834

Finanzielle Forderungen

 

 

 

 

 

Barreserve

1.245.090

1.245.090

-

-

-

Forderungen an Kreditinstitute

21.422.322

509.550

6.820.655

10.435.185

3.656.932

Forderungen an Kunden

1.833.104

7.413

201.589

866.679

757.423

Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere

2.280.375

234

326.185

1.515.863

438.094

Insgesamt

26.780.891

1.762.287

7.348.429

12.817.727

4.852.448

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

Zuflüsse

24.480.259

3.594.904

4.898.657

14.140.869

1.845.829

Abflüsse

–23.525.366

–3.543.713

–4.252.227

–13.933.875

–1.795.551

Insgesamt

954.893

51.191

646.430

206.994

50.278

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

5.314.431

386.144

1.023.830

3.421.814

482.642

Liquiditäts-Gap

1.401.308

–2.771.396

1.865.681

–1.191.045

3.498.067


























Laufzeitstruktur - Stand 31.12.2020

 

 

 

 

Tausend Euro

Summe
Zu-/Abflüsse

Bis 1 Monat

1 Monat
bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

























Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten

–1.366.251

–614.469

–167.718

–430.282

–153.782

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

–742.733

–96.928

–18.584

–599.152

–28.070

Verbriefte Verbindlichkeiten

–29.663.875

–3.202.810

–7.971.687

–16.047.231

–2.442.148

Promessen

-

–13.440

–259.561

–128.057

401.058

Insgesamt

–31.772.860

–3.927.646

–8.417.551

–17.204.721

–2.222.942

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

Abflüsse

–26.486.266

–2.681.163

–4.635.770

–17.102.840

–2.066.493

Zuflüsse

24.857.921

2.521.372

4.365.675

15.935.239

2.035.636

Insgesamt

–1.628.344

–159.791

–270.095

–1.167.601

–30.857

Finanzielle Forderungen

 

 

 

 

 

Barreserve

1.605.579

1.605.579

-

-

-

Forderungen an Kreditinstitute

23.600.698

1.185.049

5.931.368

12.293.981

4.190.299

Forderungen an Kunden

1.696.762

22.162

225.374

788.898

660.328

Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere

2.347.329

7.834

204.899

1.553.473

581.122

Insgesamt

29.250.367

2.820.624

6.361.641

14.636.353

5.431.749

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

Zuflüsse

17.559.387

826.192

2.216.770

13.023.255

1.493.170

Abflüsse

–16.740.144

–802.818

–1.998.455

–12.531.981

–1.406.890

Insgesamt

819.243

23.374

218.315

491.274

86.280

Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG

4.718.041

416.789

1.106.500

2.799.644

395.109

Liquiditäts-Gap

1.386.448

–826.650

–1.001.190

–445.052

3.659.339


























Der überwiegende Teil des Portfolios ist dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen und bestehende Liquiditäts-Gaps können jederzeit geschlossen werden.





Note 39 Konsolidierungskreis

Nachstehende Darstellung zeigt alle in den Konzernabschluss der OeKB Gruppe eingebundenen Unternehmen. Der Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Unternehmen umfasst neben der Muttergesellschaft Oesterreichische Kontrollbank AG, die Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien, die OeKB CSD GmbH, Wien und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien.

Nicht konsolidiert wurden 4 Unternehmen (Vorjahr 4), deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Bilanzsummen dieser Unternehmen betrugen zusammen rund 0,02 % der Konzernbilanzsumme, der Gewinn betrug zusammen weniger als 0,52 % des Konzerngewinns. Die AGCS Gas Clearing and Settlement AG, an der die OeKB einen Anteil von 20 % hält, wurde nicht zum Equity-Buchwert bilanziert, da ihre Ergebnisse auf den Posten „Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern“ sowie auf den Posten „Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen“ von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beteiligung ist wie die Anteile an anderen Energieclearinggesellschaften im Sonstigen Anteilsbesitz zum Fair Value (anteiliges Eigenkapital) enthalten.

Anzahl der neben dem Mutterunternehmen in den Konzern einbezogenen Unternehmen

 

 

 

 


31.12.2021

31.12.2020













Vollkonsolidierte Unternehmen

3

3

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

2

2

Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung)

4

4

Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung)

10

10

Gesamt

19

19















Darstellung des Anteilsbesitzes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name und Sitz

BWG-Kategorie

 

Beteiligung

Anteil am Kapital

Wirtschaftliche Verhältnisse

Beträge in Tausend Euro

Kredit-institut/ Sonstiges Unter-nehmen

Segment-zuord-nung1

Direkt

Indirekt

In %

Letzter vorliegender Jahresab-schluss zum

Bilanzsumme gemäß UGB

Eigen-kapital gemäß § 224– 3 UGB

Jahres-über-schuss/ Jahresfehl-betrag

Anteil der OeKB Gruppe am beizu-legenden Zeitwert













































Vollkonsolidierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien

KI

E

x

 

100,00 %

31.12.2021

1.143.016

55.366

4.988

 

OeKB CSD GmbH, Wien

KI

K

x

 

100,00 %

31.12.2021

36.629

32.430

6.677

 

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien

KI

T

x

 

68,75 %

31.12.2021

1.220.565

45.430

8.363

 

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen

 

 

 

OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien

SO

S

x

 

51,00 %

31.12.2021

103.714

103.231

19.847

66.588

Acredia Versicherung AG, Wien

SO

S

 

x

51,00 %

31.12.2021

157.605

99.942

13.915

50.970

Acredia Services GmbH, Wien

SO

S

 

x

51,00 %

31.12.2021

13.749

12.180

2.315

6.212

CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien

SO

K

x

 

50,00 %

31.12.2021

114.969

13.016

912

6.508

Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI)

 

OeKB Business Services GmbH, Wien

SO

S

x

 

100,00 %

31.12.2021

729

701

102

701

OeKB Zentraleuropa Holding GmbH, Wien

SO

S

x

 

100,00 %

31.12.2021

4.541

4.541

0

4.541

Internationale Tourismus-Investment-Service GmbH, Wien

SO

T

x

 

68,75 %

31.12.2021

133

122

0

84

OeEB Impact GmbH, Wien

SO

E

x

 

100,00 %

31.12.2021

473

326

231

326

Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI)

 

 

 

AGCS Gas Clearing and Settlement AG, Wien

SO

K

x

 

20,00 %

31.12.2020

18.428

3.838

205

782

APCS Power Clearing and Settlement AG, Wien

SO

K

x

 

17,00 %

31.12.2020

31.480

3.290

221

619

CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH, Wien

SO

K

x

 

18,50 %

31.12.2020

4.577

3.072

2.272

746

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Wien

SO

K

x

 

12,60 %

31.12.2020

400.720

6.041

430

706

EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG, Wien

SO

K

x

 

8,06 %

31.12.2020

22.694

2.296

25

185

Wiener Börse AG, Wien

SO

K

x

 

6,60 %

31.12.2020

181.385

166.278

41.396

31.966

Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien

SO

S

x

 

0,78 %

31.12.2020

1.540

515

-

1

European Development Finance Institutions, ASBL, Brüssel

SO

E

x

 

10,00 %

30.09.2021

4.398

469

-

40

European Financing Partners S.A., Luxemburg

SO

E

x

 

7,63 %

31.12.2021

170.060

184

5

14

Interact Climate Change Facility S.A., Luxemburg

SO

E

x

 

7,69 %

31.12.2021

196.422

182

9

14














































1 E = Export Services, K = Kapitalmarkt Services, S = Sonstige Services, T = Tourismus Services

Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.

Note 40 Verbundene Unternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet wesentliche Angaben zur Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Sie ist die einzige Gesellschaft mit Anteilen von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 31,25 % innerhalb der OeKB Gruppe.

Geschäftsbereich Tourismus Services

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Zinsüberschuss

10.834

10.738

Gewinn vor Steuern

14.193

9.581

Gewinn nach Steuern

10.718

7.021

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

6

–124

Gesamtergebnis

10.724

6.897

Gesamtergebnis - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar

3.351

2.155

Kurzfristige Vermögenswerte

11.252

21.451

Langfristige Vermögenswerte

1.223.539

1.097.971

Kurzfristige Schulden

14.923

9.731

Langfristige Schulden

1.168.848

1.066.895

Nettovermögen

51.020

42.795

Nettovermögen - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar

15.944

13.374

Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit

2.875

1.876

Cashflow aus Investitionstätigkeit

–378

–374

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

–2.500

–1.500

Cashflow

–3

2

Dividendenzahlung an nicht beherrschende Anteile

–781

–468














Note 41 Angaben über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 478 (2020: 472) Angestellte im Konzern beschäftigt. Bei Teilzeitkräften erfolgt eine Gewichtung nach Beschäftigungsgrad.

Note 42 Angaben über Bezüge und Kredite der Organe

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den Gesamtbezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung des Vorstandes beinhaltete Gehälter, eine variable Vergütung auf Basis des Unternehmenserfolges, Sachleistungen und Zahlungen für beitragsorientierte Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Vergütung der Mitglieder des Vorstandes

 

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Kurzfristig fällige Leistungen

–766

–839

Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abfertigungen und Pensionen)

–196

–232

Andere langfristigen Leistungen

–755

–762

Gesamt

–1.717

–1.833














Vergütungen an frühere Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

 

Tausend Euro

2021

2020













Frühere Mitglieder des Vorstandes

–1.493

–1.645

Aufsichtsratsmitglieder

–156

–159














Es bestanden keine Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen gegenüber dem aktuellen Vorstand.

Eine anteilsbasierte Vergütung war in der OeKB Gruppe nicht vorgesehen.

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates hatten im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Kredite oder Haftungen aus der OeKB Gruppe erhalten.

Note 43 Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von Geschäften mit den Aktionären der Bank, wie zum Beispiel als „Hausbank“ im EFV oder als Emittentin von Wertpapieren. Als nahestehende Unternehmen definiert die OeKB Gruppe neben Aktionären auch beherrschte jedoch nicht konsolidierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen, die mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden (siehe nachfolgende Tabelle). Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (siehe Note 44). Alle nachfolgenden Geschäfte erfolgten zu fremdüblichen Konditionen („at arm’s Length“).

Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute resultierte aus Geschäften mit den Aktionären der OeKB im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Wie in Note 1 erläutert, werden im EFV für alle Kunden einheitliche Konditionen vergeben, welche auf der OeKB-Website veröffentlicht werden. Für den weitgehenden Teil der Forderungen innerhalb des EFV besteht eine Haftung der Republik Österreich, für den Rest die Haftung eines anderen Staates oder einer Versicherungsgesellschaft. Der Anteil an Zinserträgen aus dem Kreditgeschäft mit Aktionären betrug 39,8 Mio. Euro bzw. 35,9 % im Jahr 2021 (2020: 54,3 Mio. Euro bzw. 40,6 %).

Bei den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Anleihen, welche von Aktionären der OeKB öffentlich begeben wurden. Die Provisionserträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz resultierten überwiegend aus den Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energieclearing.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um Kredite, welche von Aktionären der OeKB an die ÖHT zur Refinanzierung der Tourismusfinanzierung vergeben wurden.

Geschäfte zwischen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft und vollkonsolidierten Gesellschaften wurden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.

In folgenden Bilanzpositionen sind Geschäfte mit Related Parties der OeKB Gruppe enthalten:

Related Party Transactions

 

 

 

 

 

Tausend Euro

Eigentümer der OeKB Gruppe 2021

Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und Sonstiger Anteilsbesitz 2021

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 2021

Eigentümer der OeKB Gruppe 2020

Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und Sonstiger Anteilsbesitz 2020

Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 2020





























Sonstige finanzielle Vermögenswerte

33.242

129

-

28.622

137

-

Forderungen an Kreditinstituten

13.443.262

-

-

15.044.065

-

-

Aktiva

13.476.504

129

-

15.072.687

137

-

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

653.929

-

-

660.500

-

-

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

-

68.662

90.200

-

27.038

27.778

Passiva

653.929

68.662

90.200

660.500

27.038

27.778

Nominalbetrag der erteilten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Zusagen

3.635.643

-

-

4.362.825

-

-

Verbriefte Verbindlichkeiten

2.068

-

-

2.004

-

-

Zinserträge

39.952

6

161

54.286

2

147

Zinsaufwendungen

28.332

-

-

21.393

-

-

Provisionsaufwendungen

14

-

-

461

-

-

Provisionserträge

7.196

2.461

500

6.659

2.420

525

Beteiligungserträge

781

2.805

7.915

469

2.159

4.304

Verwaltungsaufwand

-

76

67

-

 

-

Sonstiger betrieblicher Erfolg

1.377

281

1.704

1.369

328

1.576






























Im heurigen Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Geschäfte mit Vorständen oder Aufsichtsräten abgeschlossen.

Die folgende Tabelle zeigt die Aktionäre der OeKB.

Mit 29.12.2021 wurden sämtliche von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BAWAG P.S.K.) an der OeKB gehaltenen Namensaktien von der P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH (im alleinigen Eigentum der BAWAG P.S.K.) erworben.

Verteilung der Aktien auf das Grundkapital per 31. Dezember 2021

 

 

 

 

Aktionäre

Anzahl der Aktien

Anteile in %













CABET-Holding-GmbH, Wien (UniCredit Bank Austria Gruppe)

217.800

24,750 %

UniCredit Bank Austria AG, Wien

142.032

16,140 %

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien

113.432

12,890 %

Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien

72.688

8,260 %

AVZ GmbH, Wien

72.600

8,250 %

Raiffeisen Bank International AG, Wien

71.456

8,120 %

P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien

44.792

5,090 %

Raiffeisen OeKB Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien

44.000

5,000 %

Oberbank AG, Linz

34.224

3,889 %

Beteiligungsholding 5000 GmbH, Innsbruck

26.888

3,055 %

BKS Bank AG, Klagenfurt

26.888

3,055 %

Volksbank Wien AG, Wien

13.200

1,500 %

Aktien gesamt

880.000

100,000 %



















Note 44 Angaben über Organe

Mitglieder des Vorstandes

 

 

 

Laufzeit des Vertrages

Name

Beginn

Ende













Mag. Helmut Bernkopf

1.8.2016

31.7.2023

Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger

1.1.2014

31.12.2023














Mitglieder des Aufsichtsrates

 

 

 

 

Mandatsdauer

Position

Name

von

bis

















Vorsitzender

Robert Zadrazil

19.5.2009

HV 2026

1. Vorsitzender-Stellvertreter

Dr. Johann Strobl

27.5.2020

HV 2025

2. Vorsitzender-Stellvertreter

Willibald Cernko

29.5.2019

HV 2022

Mitglied

Mag. Veronika Bernklau

20.5.2021

HV 2024

Mitglied

MMag. Ingo Bleier

29.5.2019

HV 2025

Mitglied

Mag. Mary-Ann Hayes

29.5.2019

HV 2024

Mitglied

Mag. Dieter Hengl

25.5.2011

HV 2026

Mitglied

MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller

20.5.2021

HV 2022

Mitglied

Mag. Peter Lennkh

18.5.2017

HV 2022

Mitglied

Dr. Herbert Pichler

27.5.2020

HV 2025

Mitglied

Mag. Friedrich Spandl

20.5.2021

HV 2026

Mitglied

Mag. Dr. Herta Stockbauer

21.5.2014

HV 2024

Mitglied

Mag. Herbert Tempsch

29.5.2013

HV 2023

Mitglied

Mag. Susanne Wendler

18.5.2017

HV 2022

Mitglied

Robert Wieselmayer

19.5.2016

HV 2026

Mitglied

Mag. Dr. Rainer Borns

29.5.2018

20.5.2021

Mitglied

Dr. Matthias Heinrich

27.5.2020

20.5.2021

Mitglied

Herbert Messinger

18.12.2012

20.5.2021

















HV = Hauptversammlung


Vom Betriebsrat entsandt

 

 

 

 

Funktionsperiode

Position

Name

von

bis

















Vorsitzender

Mag. Martin Krull

14.3.2002

13.3.2023

Vorsitzender-Stellvertreterin

Mag. Erna Scheriau

1.4.2001

13.3.2023

Mitglied

Elisabeth Halys

1.7.2013

13.3.2023

Mitglied

Ulrike Ritthaler

14.3.2014

13.3.2023

Mitglied

Mag. Christoph Seper

14.3.2014

13.3.2023

Mitglied

Ing. Markus Tichy

1.7.2011

13.3.2023

Mitglied

Evelyn Ulrich-Hell

8.2.2021

13.3.2023



















Prüfungsausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Robert Wieselmayer

Mitglied

Mag. Martin Krull










Arbeitsausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Robert Zadrazil

Mitglied

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Mag. Martin Krull










Vergütungsausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Robert Zadrazil

Mitglied

Willibald Cernko

Mitglied

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Mag. Martin Krull

Mitglied

Mag. Erna Scheriau











Risikoausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzende

Mag. Dr. Herta Stockbauer

Mitglied

Robert Zadrazil

Mitglied

Mag. Erna Scheriau










Nominierungsausschuss 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Robert Zadrazil

Mitglied

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Mag. Martin Krull













Staatskommissäre

 

 

 

Name

Beginn der Funktionsperiode













Staatskommissär

Mag. Harald Waiglein

1.7.2012

Staatskommissär-Stellvertreter

Mag. Johann Kinast

1.3.2006













Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.

Regierungskommissäre

 

 

 

Name

Beginn der Funktionsperiode













Regierungskommissärin

Dr. Beate Schaffer

1.11.2013

Regierungskommissärin-Stellvertreter

Karl Flatz

1.12.2017













Regierungskommissäre gemäß § 27 der Satzung (Deckungsfonds).




Note 45 Rechtsrisiken

Zum Stichtag bestanden keine Rechtsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OeKB Gruppe beeinflusst hätten.

Note 46 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

In Folge des Konfliktes zwischen Ukraine und Russland wurden umfassende politische und wirtschaftliche Sanktionen erlassen. Diese Sanktionen umfassen unter anderem Banken mit russischen wirtschaftlichen Eigentümern. Im EFV gibt es zwei Kreditinstitute als Hausbank mit aushaftenden Finanzierungsvolumina in Höhe von 471,1 Mio. Euro. Sämtliche Geschäfte mit diesen Instituten sind mit umfassenden Haftungen im Wesentlichen durch die Republik Österreich versehen. Aufgrund dieser Haftungen gehen wir von keinen oder geringen Auswirkungen im EFV aus. Im Zeitraum der Aufstellung des Abschlusses wurden sämtliche Fälligkeiten vertragsgemäß erfüllt.

Weiters bestehen aushaftende Finanzierungsvolumina im EFV in Höhe von 565,6 Mio. Euro mit anderen Geschäftspartnern, welche im Zusammenhang mit Russland, Belarus und Ukraine stehen. Aufgrund der Sanktionen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Konfliktes können mögliche negative Folgen für diese Geschäfte entstehen. Für sämtliche Finanzierungen im EFV bestehen umfassende Haftungen, im Wesentlichen durch die Republik Österreich, weshalb wir mit keinen oder geringen Auswirkungen im EFV rechnen.

Note 47 Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Jahresabschluss wird am 23. März 2022 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Erweiterte Angaben zur Offenlegung 2021 gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 finden sich im Offenlegungsbericht auf der OeKB-Website (www.oekb.at).


Wien, am 4. März 2022

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.



Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft,
Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens

Das Risiko für den Abschluss

Die zum 31. Dezember 2021 bilanzierten Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) belaufen sich auf 20.308 Mio. EUR, das sind 61 % der Bilanzsumme. Der Vorstand beschreibt das EFV unter Kapitel „Exportfinanzierung“ im Anhang.

Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB dient in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern diese

(1)die Bonitätskriterien der OeKB ("Hausbankenstatus"),

(2)die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie

(3)die Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheitengestionierung)

erfüllen.

Für den Ansatz der Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV ist es erforderlich, dass die gesetzlichen als auch die vertraglich definierten Gestionskriterien erfüllt werden. Für die Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV bestehen Haftungen der Republik Österreich. Die OeKB hat entsprechende Prozesse und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert, die eine ordnungsmäßige Gestionierung überwachen. Das Risiko für den Abschluss liegt darin, dass operationelle Fehler bei der Gestionierung dazu führen können, dass die Haftungen der Republik Österreich aufgrund von Gestionsmängeln nicht anerkannt werden und damit ein Kreditrisiko bei der OeKB verbleibt.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • — Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien in den jeweiligen Fachabteilungen erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die darin implementierten Kontrollen geeignet sind, die Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten und damit den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV zu belegen.
  • — Zudem haben wir die von der Bank in diesen Bereichen eingerichteten und für die Abschlusserstellung wesentlichen Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – getestet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ihre Ausgestaltung, Funktionsweise und in Stichproben ihre Wirksamkeit beurteilt.
  • — Dabei haben wir den Fokus auf folgende Kontrollen gelegt:
    • – Einrichtung und Einhaltung der Kontrollen hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes sowie die laufende Gestionierung der zu finanzierenden Transaktionen;
    • – Automatisierter Abgleich der Finanzierungshöhe mit der hinterlegten Haftung;
    • – Allgemeine IT-Kontrollen für SAP, insbesondere Zugriffsschutz und Change Management.
  • — Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung des Nebenbuches mit dem Hauptbuch hinsichtlich des Kreditportfolios mit Kreditinstituten im Rahmen des EFV vorgenommen sowie anhand von Testfällen den Bestand durch Abgleich von Vertragsunterlagen mit den Systemdaten überprüft. Zudem haben wir die Entwicklung des Portfolios analysiert.

Fair Value-Ermittlung der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG (Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz)

Das Risiko für den Abschluss

Die Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG, die im Konzernabschluss der OeKB zum 31. Dezember 2021 zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet und bilanziert werden, betragen 5.363 Mio. EUR. Der Vorstand beschreibt die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG in Note 3 Fair Value-Ermittlung des Konzernanhanges.

Die Fair Value-Bewertung der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG, erfolgt anhand eines internen Bewertungsmodells. Die Berechnung wird für alle Garantien methodisch gleichartig vorgenommen. Die Auswahl des Modells und der einfließenden Parameter basiert auf Annahmen, die die Höhe des Wertansatzes der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG beeinflussen. Dies stellt ein Risiko für den Abschluss dar.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Garantien gemäß § 1 Abs 2b AFFG, für die keine verfügbaren Marktkurse vorliegen, haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • — Wir haben die Prozesse zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG erhoben und auf ihre Angemessenheit beurteilt. Dabei wurden die von der Bank in diesem Bereich eingerichteten Schlüsselkontrollen, insbesondere ihre Ausgestaltung, Funktionsweise und – in Stichproben – ihre Wirksamkeit, getestet.
  • — Weiters haben wir das Bewertungsmodell und die Inputfaktoren bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes evaluiert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • — Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • — Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • — Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • — Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • — Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • — Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • — Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • — Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • — Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. Mai 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 1993 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.



Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.


Wien, am 4. März 2022

KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

MAG. WILHELM KOVSCA e.h.

Wirtschaftsprüfer













Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.




Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2021 die Geschäftsführung überwacht und deren Maßnahmen gutgeheißen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die OeKB Gruppe und die in diesem Zusammenhang abgewickelten Hilfsprogramme, in Form von Sitzungen, Telefonkonferenzen, schriftlichen Berichten und persönlichem Kontakt. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgabe hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt fünf Ausschüsse gebildet.

Die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses 2021 und des Konzernlageberichts sowie des Jahresabschlusses und Lageberichts der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft wurde durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, vorgenommen. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, den gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Der Aufsichtsrat und sein Prüfungsausschuss haben die vom Vorstand vorgelegten Berichte zum Prüfungsergebnis über das Geschäftsjahr 2021 sowie den Gewinnverteilungsvorschlag geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung ist kein Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2022 den Jahresabschluss 2021 der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft gebilligt, der hiermit festgestellt ist. Er hat sich mit den vom Vorstand erstatteten Vorschlägen über die Verwendung des Bilanzgewinnes einverstanden erklärt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und -lagebericht gebilligt.

Für die geleistete ausgezeichnete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeKB Gruppe Dank und Anerkennung aus.


Wien, im März 2022

Der Aufsichtsrat der Oesterreichischen Kontrollbank AG

ROBERT ZADRAZIL e.h.

Vorsitzender




Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernabschluss und -lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Jahresabschluss und Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.


Wien, am 4. März 2022

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

MAG. HELMUT BERNKOPF e.h.MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.



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Jahresabschluss 2021

Lagebericht

Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2021

Nach dem herausfordernden Krisenjahr 2020 nahm die globale Konjunkturentwicklung im Berichtszeitraum rasch wieder an Fahrt auf: Laut aktueller Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) expandierte die weltweite Wirtschaftsleistung 2021 um kräftige 5,9 % (2020: -3,1 %). Dank umfassender fiskalischer Impulse gelang etwa den USA schon im Frühjahr die Rückkehr auf das Vorkrisenniveau (2021: 6,0 %; 2020: -3,4 %). Im Euroraum fiel das Plus mit 5,0 % ebenfalls deutlich aus, auch wenn die Erholung im wirtschaftlich wichtigen Deutschland etwas hinter den Erwartungen zurückblieb. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Liefer- und Materialengpässe, die den Expansionskurs des globalen Warenverkehrs im Jahresverlauf bremsten. Dennoch ist auch im Außenhandel die Gesamtbilanz für 2021 positiv: Die Welthandelsorganisation (WTO) geht in ihrer jüngsten Einschätzung von einem Anstieg der internationalen Handelsaktivitäten um beinahe 11 % aus. Für 2022 wird ein anhaltender Aufschwung erwartet, wobei der weitere Pandemieverlauf einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor darstellt.

Schwellen- und Entwicklungsländer wieder auf Wachstumspfad

Trotz struktureller Herausforderungen und begrenzter Kapazitäten zur Krisenbekämpfung standen auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern die Zeichen insgesamt auf Erholung. Konkret lag das Wachstum der aggregierten Wirtschaftsleistung gemäß IWF-Schätzungen bei 6,4 % (2020: -2,1 %). Zur Stabilisierung trugen weiterhin umfangreiche Notfallhilfen von multilateralen Institutionen und Stundungsinitiativen von internationalen Gläubigern bei. Auf regionaler Ebene erwiesen sich einmal mehr die aufstrebenden Märkte Asiens als globaler Wachstumstreiber, angeführt von Indien (+9,5 %) und China (+8,0 %). Auch für das 2020 besonders krisengebeutelte Lateinamerika fiel die Bilanz im Berichtsjahr wieder positiv aus (2021: +6,3 %), was nicht zuletzt auf den rasanten Aufwärtstrend bei den Rohstoffpreisen zurückzuführen ist. In Subsahara-Afrika pendelte sich das BIP-Wachstum mit +3,7 % indes auf dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie ein, wobei sich im Hinblick auf die angespannte Verschuldungssituation noch keine Trendumkehr abzeichnet. Demnach werden zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer 2022 auf internationale Unterstützung angewiesen bleiben, nicht nur im Kampf gegen das COVID-19-Infektionsgeschehen.

Mittel-, Ost- und Südosteuropa zurück auf Konvergenzkurs

In der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa setzte sich 2021 der wirtschaftliche Aufholprozess, der in den Jahren vor der Coronakrise zu beobachten war, mit neuer Dynamik fort. Neben dem robusten Privatkonsum trugen anziehende Exporte und Investitionen – samt Verlagerung von Produktionsstandorten – maßgeblich dazu bei, dass das regionale Wachstumsniveau über jenem im Euroraum lag. Eine besonders erfreuliche BIP-Entwicklung konnten 2021 beispielsweise Kroatien (+7,2 %), Serbien (+6,6 %) und Ungarn (+6,2 %) vermelden. Allerdings waren Produktionshemmnisse in Form von Liefer- und Materialengpässen sowie Fachkräftemangel auch in Teilen dieser Region zu spüren. So verzeichneten etwa die eng mit der deutschen Industrieproduktion verflochtenen Länder Tschechien und Slowakei etwas moderatere Zuwachsraten von 3-4 %.

Kräftiges Lebenszeichen der heimischen Wirtschaft


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Obwohl das Wirtschaftsgeschehen in Österreich sowohl im Auftakt- als auch im Schlussquartal 2021 von Lockdown-Phasen geprägt war, ist die Gesamtjahresbilanz im EU-weiten Vergleich als durchaus beachtlich einzustufen. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) rechnet laut aktueller Prognose für 2021 mit einem BIP-Wachstum in Höhe von 4,1 % (2020: -6,7 %). Neben Auf- und Nachholeffekten zeichnen dafür primär die auffallend krisenresistente Industrieproduktion und die durch Prämienanreize begünstigte Investitionstätigkeit der Unternehmen verantwortlich. Finanzierungsseitig ging weiterhin ein stabilisierender Effekt von den diversen Regierungsmaßnahmen zur Krisenbewältigung aus. Das Emissionsvolumen auf dem heimischen Markt für Unternehmensanleihen lag 2021 mit 16,3 Mrd. Euro klar über dem Referenzwert des Vorjahres (10,5 Mrd. Euro), während die Republik bei der Begebung von Staatsanleihen von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und Investoren profitierte.

Geschäftsverlauf 2021

Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden auch 2021 für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR zur Verfügung gestellt. Der dafür mit 3 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde jedoch nur noch durchschnittlich mit 1,1 Mrd. Euro ausgenützt. Das Finanzierungsvolumen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) verminderte sich 2021 um 2.606.746 Tsd. Euro auf 22.868.348.210,81 Euro (2020: 25.475.094 Tsd. Euro). Der Rückgang resultiert überwiegend aus den Kreditprodukten Finanzierungen von Betriebsmitteln (KRR) und kommerziellen Finanzierungen mit variabler Verzinsung. Mit passenden flexiblen und innovativen Finanzierungsprodukten (z. B. SARON-Finanzierungen) und den weiterhin attraktiven Zinskonditionen konnte die Exportaktivität der österreichischen Wirtschaft auch in diesem herausfordernden Jahr entsprechend unterstützt werden.

Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 unterstützt die OeKB auch die COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) bei der Antragsbearbeitung und Ausstellung von Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Großunternehmen. Im Geschäftsjahr wurde in diesem Zusammenhang ein durchschnittliches Haftungsvolumen von 608.923.478,70 Euro (2020: 753.790 Tsd. Euro) betreut.

Die Anzahl der im EFV betreuten Kredite lag mit rund 5.430 Verträgen geringfügig unter dem Vorjahresniveau (2020: rund 5.450).

Gewinn- und Verlustrechnung

Das Ergebnis des Jahres 2021 war vor allem in den Personalaufwendungen von Sondereffekten geprägt. Die OeKB konnte ein operativ gutes Geschäftsergebnis erzielen.

Der Nettozinsertrag verminderte sich aufgrund des Rückgangs des Finanzierungsvolumens des EFV auf 67.210.902,08 Euro gegenüber dem Vorjahr (2020: 69.718 Tsd. Euro) und betraf mit 3.029.540,89 Euro (2020: 2.058 Tsd. Euro) insbesondere den Sonder-KRR. Die OeKB konnte in der Refinanzierung des Exportfinanzierungsverfahrens weiterhin von einem Minderaufwand aus negativen Zinsen profitieren.

Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen lagen mit 11.553.703,95 Euro um 911 Tsd. Euro über dem Vorjahreswert von 10.643 Tsd. Euro. Wesentliche Gründe für den Anstieg waren steigende Beteiligungserträge aus der Wiener Börse AG, aber auch aus den KI-Töchtern OeKB CSD GmbH und Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH.


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Das Provisionsergebnis der OeKB betrug 28.715.831,02 Euro (2020: 27.696 Tsd. Euro) und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr an. Vor allem im Bereich Kapitalmarkt Services lag der Provisionsertrag wegen höherer Erträge aus den Bundesanleiheauktionen, der Dienstleistungen als Meldestelle sowie den Erträgen aus dem Fondsdatenservice über dem Vorjahreswert. Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen der Republik Österreich lag volumensbedingt unter dem Vorjahr.

Das Ergebnis aus Finanzgeschäften betrug minus 3.985,59 Euro (2020: minus 110 Tsd. Euro).

Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 13.585.066,20 Euro (2020: 17.517 Tsd. Euro) resultierten überwiegend aus vereinnahmten Gebäudemieten, der Vorsteuerkorrektur für Vorjahre sowie der Verrechnung von Dienstleistungsentgelten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde das Personal der OeKB CSD GmbH weitgehend direkt bei der OeKB CSD GmbH angestellt. Damit entfiel entsprechend die Überrechnung dieses Aufwandes.

Die Betriebserträge betrugen 121.061.517,66 Euro (2020: 125.464 Tsd. Euro).

Bei den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (49.549.243,39 Euro) gab es einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (68.075 Tsd. Euro). Der gesamte Personalaufwand verringerte sich auf 32.080.261,29 Euro (2020: 50.517 Tsd. Euro). Grund des Rückgangs waren die geringeren Dotationserfordernisse für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen sowie die Verminderung der Gehälter auf 32.374.358,55 Euro (2020: 35.234 Tsd. Euro). Der Rückgang der Gehälter resultiert aus der Direktanstellung des Personals der OeKB CSD GmbH. Die Verringerung der Aufwendungen für Personalrückstellungen resultierte im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Zinsniveau und der damit einhergehenden Veränderung des Diskontierungszinssatzes auf 1,00 % (2020: 0,50 %). Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) lagen mit 17.468.982,10 Euro (2020: 17.558 Tsd. Euro) auf Niveau des Vorjahres. Die Sachaufwendungen setzten sich im Wesentlichen aus IT-Aufwendungen (Fremdleistungen und Wartungen) in Höhe von 5.433.273,85 Euro (2020: 5.406 Tsd. Euro), Raumkosten in Höhe von 5.437.152,01 Euro (2020: 5.122 Tsd. Euro) sowie Aufwendungen für den externen Datenbezug in Höhe von 1.755.226,67 Euro (2020: 1.651 Tsd. Euro) zusammen.

Die Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände (laufende Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen) verringerten sich zum Vorjahr auf 2.570.894,84 Euro (2020: 3.244 Tsd. Euro). Grund dafür ist der Wegfall der planmäßigen Abschreibung auf die Liegenschaft Strauchgasse 1-3, 1010 Wien.

Der Sonstige betriebliche Aufwand mit 1.255.886,67 Euro lag unter dem Vorjahreswert (1.405 Tsd. Euro) und beinhaltet überwiegend den Mietaufwand für weitervermietete Geschäftsräume, Beiträge an Aufsichtsbehörden und Portogebühren für das Energieclearing.

Somit lagen die Betriebsaufwendungen mit insgesamt 53.376.024,90 Euro unter dem Vorjahresniveau (72.724 Tsd. Euro).

Das Betriebsergebnis 2021 in Höhe von 67.685.492,76 Euro erhöhte sich aufgrund der oben genannten Effekte um 28,3 % gegenüber dem Vorjahr (52.740 Tsd. Euro).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Einzelwertberichtigungen gebildet (2020: Null). Die Abschreibungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens betrugen 875.528,25 Euro per 31.12.2021 (31.12.2020: 9.324 Tsd. Euro).


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Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen betrugen 13.011.000,00 Euro (2020: 13.012 Tsd. Euro) und stammten zur Gänze aus Wertberichtigungen gemäß § 57 BWG, welche aufgrund des Wegfalls der Anrechnungsfähigkeit als Eigenmittel gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) aufgelöst wurden. Die Zuschreibungen zu Wertpapieren beliefen sich auf 1.551.441,09 Euro (2020: 174 Tsd. Euro). Die realisierten Gewinne aus Wertpapieren des Umlaufvermögens und aus Forderungsankäufen betrugen 1.467.117,60 Euro (2020: 475 Tsd. Euro).

Aus der Zuschreibung von Wertpapieren des Anlagevermögens resultierte im Geschäftsjahr ein Ertrag in Höhe von 252.837,77 Euro (2020: Null).

Unter Berücksichtigung all dieser Effekte betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 82.839.523,20 Euro (2020: 57.078 Tsd. Euro).

Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag und der Sonstigen Steuern lag der Jahresüberschuss mit 60.148.361,03 Euro über dem Vorjahreswert von 43.462 Tsd. Euro.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Gewinnrücklagen im Ausmaß von 27.264.511,32 Euro (2020: 10.302 Tsd. Euro) zur Stärkung der Kapitalbasis dotiert. Die Haftrücklage musste 2021 nicht dotiert werden (2020: 300 Tsd. Euro). Gemäß CRR ist diese Zuführung der Gewinnrücklagen zu den Eigenmitteln jedoch erst mit Feststellung des Jahresabschlusses als hartes Kernkapital anrechnungsfähig. Der Jahresgewinn betrug 32.883.849,71 Euro (2020: 32.860 Tsd. Euro). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrages in Höhe von 14.930,00 Euro (2020: 32 Tsd. Euro) wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 32.898.779,71 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr lag dieser bei 32.892 Tsd. Euro.

Bilanzentwicklung

Zum 31. Dezember 2021 betrug der Stand der liquiden Mittel aus der Veranlagung der Überliquidität in Form von Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.216.085.889,35 Euro (2020: 1.577.556 Tsd. Euro). Diese Liquiditätsvorsorge, welche im Wesentlichen aus dem EFV stammte und bei der Notenbank geparkt wurde, schützt die OeKB vor etwaigen kurzfristigen Marktverwerfungen. Demgegenüber verminderte sich auf der Passivseite die Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 1.355.550 Tsd. Euro im Jahr 2020 auf 840.127.789,78 Euro.

Der Stand der Forderungen an Kreditinstitute verminderte sich auf 12.685.792,28 Euro (2020: 14.692 Tsd. Euro).

Das Volumen des Veranlagungsportfolios (Schuldtitel, Schuldverschreibungen sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, siehe dazu auch Anhang – Erläuterung der Bilanz) erhöhte sich im Jahr 2021 auf 541.124.339,83 Euro (2020: 534.974 Tsd. Euro). Der Marktwert betrug zum Stichtag 545.817.635,17 Euro (2020: 543.212 Tsd. Euro).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen 73.880.193,17 Euro (2020: 73.880 Tsd. Euro), die Beteiligungen 7.980.031,44 Euro (2020: 7.980 Tsd. Euro).


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Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB machte insgesamt 92,8 % (2020: 92,3 %) des Gesamtbilanzvolumens aus und verminderte sich um 2.637.138 Tsd. Euro oder 9,6 % von 27.559.499 Tsd. Euro auf 24.922.361.755,50 Euro. Die Verringerung der Forderungen an Kreditinstitute war dabei der wesentlichste Faktor. Korrespondierend dazu verringerte sich auch das Volumen an verbrieften Verbindlichkeiten. Das im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens eingesetzte, überwiegend aus Anleihen bestehende Liquiditätsportfolio (siehe dazu auch Anhang - Exportfinanzierung) verminderte sich um 27.965 Tsd. Euro von 2.070.422 Tsd. Euro auf 2.042.457.052,78  Euro.

Der Anstieg des bilanziellen Eigenkapitals resultierte aus der Dotierung der Gewinnrücklagen.

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 betrug 26.858.211.928,52 Euro (31.12.2020: 29.863.798 Tsd. Euro) und verminderte sich somit um 10,1 %.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Cost-Income-Ratio (Betriebsaufwendungen / Betriebserträge) verminderte sich, insbesondere aufgrund geringerer Betriebsaufwendungen, auf 44,1 % gegenüber 58,0 % im Vorjahr.

Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß CRR verringerten sich um 2.720 Tsd. Euro auf 625.121.047,55 Euro (2020: 627.841 Tsd. Euro).

Die Kernkapitalquote (Kernkapital gemäß CRR/risikogewichtete Aktiva) lag 2021 bei 87,2 % (2020: 65,0 %). Weitere Angaben zu den Kapitalquoten finden sich im Anhang unter „Zusätzliche Angaben gemäß BWG“.

Der Return on Equity (Jahresüberschuss / durchschnittliches Eigenkapital) lag im Jahr 2021 bei 9,1 % (2020: 6,8 %).

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der OeKB nicht aktiv betrieben.

Bericht über Zweigniederlassungen

Die OeKB unterhält keine Zweigniederlassungen oder Auslandsbüros.

Risikomanagementsystem

Internes Kontrollsystem

Das Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen zu gewährleisten. Dabei sollte das Ziel nicht nur auf die Rechnungslegung beschränkt sein, sondern es sollte darüber hinaus alle wesentlichen Geschäftsprozesse miteinbeziehen, damit die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-finanzielle Berichterstattung, z. B. Corporate Responsibility) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften (Compliance) gewährleistet sind.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der OeKB bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumgebung

Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Kernprozessen und Kontrollschritten sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Die Interne Revision / Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Finanzwesens & Planung die Einhaltung der internen Vorschriften. Die Leitung der Internen Revision / Konzernrevision berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.


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Risikobeurteilung

Das Risikomanagement der OeKB hat das Ziel, Risiken aufzudecken und Maßnahmen zu deren Abwehr oder Verminderung einzuleiten. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von Transaktionen. Das Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Sie werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf Risiken, die als wesentlich beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.

Kontrollaktivitäten

In der OeKB besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert werden.

IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird die Software SAP verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.

Information und Kommunikation

Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der Vorstand überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Asset-Liability-Management-Komitee und ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, die ihrerseits diese Daten erhalten, analysieren und überwachen.

Überwachung

Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von leitenden Mitarbeitenden der Abteilung Finanzwesen & Planung und vom Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell (3 Lines of Defence) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie – z. B. Risiko Management, Compliance, Legal – implementiert und überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Kontrollen. Die dritte Verteidigungslinie stellt die Interne Revision / Konzernrevision mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.


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Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB eine möglichst große Sicherheit aller betrieblichen Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen begegnen erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird überwacht. Die Interne Revision / Konzernrevision prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem jährlichen Prüfungsplan.

Risikomanagement

Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und -strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung der definierten Risikokategorien.

Die OeKB erfüllt die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur der Republik Österreich. Diese besondere Stellung der Bank und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die Geschäfts- und Risikopolitik des Hauses.

Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren, das als eigener Rechnungskreis geführt wird. Die Risiken des im Auftrag der Republik betreuten EFV sind durch umfangreiche Besicherungen und Garantien der Republik Österreich minimiert. Betreffend alle Geschäfte, die im Rahmen der Ausfuhr(finanzierungs)förderung betrieben werden, ist die OeKB von maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen, wie zum Beispiel von der CRR, ausgenommen.

Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB betreffen Liquiditätsbestimmungen sowie europäische und nationale Regelungen zur Bankenunion (z. B. BRRD). Analog gelten diese Ausnahmen auch für die Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG. Für die ebenfalls zur KI-Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH, die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. § 3 Abs. 1 Z 12 BWG betreffend CSD und § 3 Abs. 1 Z 11 BWG betreffend ÖHT).

Risikomanagement Framework

Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften Risikomanagements betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken trägt der Vorstand. Dieser Verpflichtung kommt er einerseits durch geeignete organisatorische Maßnahmen wie auch durch eine geeignete Richtlinienstruktur nach.

Richtlinienstruktur

Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät.

Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien. Damit gewährleistet der Vorstand der OeKB eine einheitliche Steuerung der Risiken der KI-Gruppe.


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Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Diese ist Ankerpunkt für ein davon abgeleitetes umfassendes internes Richtlinien-System zur Steuerung der Gruppenrisiken wie auch der Risiken auf Solo-Ebene der OeKB.

Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet.

Organisation

Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB und deren spezifischer Geschäfts- und Risikostruktur, hat das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen Aufgabenzuordnungen vorgenommen. Im Sinne der Proportionalität erfolgt keine Trennung Markt / Marktfolge auf Vorstandsebene. Dem Vorstand nachgeordnet sind alle risikokontrollierenden von risikonehmenden Einheiten unabhängig.

Die zentrale Rolle im Risikomanagement kommt dem Risikomanagement-Komitee (RMK) zu, in dem die risikokontrollierenden Einheiten die Mehrheit haben. Aufgabe des Risikomanagement-Komitees ist – abgeleitet von der Risikopolitik und –strategie – das strategische Risikomanagement und -controlling. Das Komitee ist Adressat der Risikoberichte, überwacht und steuert die Risikoprofile der einzelnen Risikoarten und beschließt allfällige aus den Risikoberichten abgeleitete Maßnahmen. Zur Stärkung der Steuerung nichtfinanzieller Risiken, insbesondere auch der operationellen und IKT-Risiken (Informations- und Kommunikationstechnologie), hat das RMK ein Non-Financial-Risk Komitee (NFRK) als Subkomitee eingerichtet. Im Zuge der Gesamtbankrisikosteuerung schlägt das RMK dem Vorstand aus der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleitete Limits sowie die Verfahren zur Risikoüberwachung vor. Darüber hinaus beschließt das RMK Richtlinien zur Umsetzung der in der Risikopolitik und –strategie vorgegebenen Grundsätze; dazu zählen unter anderem das ICAAP-Handbuch und das Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement.

Für die Umsetzung der im RMK beschlossenen Maßnahmen ist der Chief Risk Officer (CRO), dem Operational Risk Manager (ORM) sowie dem Chief Information Security Officer (CISO) verantwortlich. Er berichtet direkt an den Gesamtvorstand und einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er leitet die Abteilung Risiko-Controlling, die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanzrisiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) und des ILAAPs verantwortlich ist.

Für die operative Umsetzung der Vorgaben für das Operational Risk Management ist die Abteilung OEFM (Organisationentwicklung und Facility Management) verantwortlich mit Ausnahme der Informationssicherheit, für die ein CISO bestellt ist. Die Aktivitäten im Bereich des Operational Risk Managements, der Information Security und des IKS-Verantwortlichen unterliegen einer laufenden Abstimmung.

Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäscheprävention, Compliance (WAG und § 39 Abs. 6 BWG) sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten.


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Jährlich erfolgt ein umfassendes Riskassessment, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produkteinführungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.

Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und Risikominderungsmaßnahmen sicherstellt. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende Weiterentwicklung ist ein IKS-Verantwortlicher benannt. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen, insbesondere durch die Interne Revision, gewährleisten dessen Wirksamkeit.

Als 3rd Line of Defence fungieren Interne Revision und Konzernrevision, die die am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten und die eingesetzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen unterziehen.

Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung der Risikolage. Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß § 39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2021 einmal tagte. Durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss eingerichtet.

Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und Limitwesen implementiert. Dazu zählen auch der vierteljährliche Risikobericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat sowie die jährlichen Abstimmungen und Beratungen im Rahmen des Risikoausschusses des Aufsichtsrates gemäß § 39d BWG.

Für Not- und Krisenfallszenarien sind im Zuge des Operational Risk Managements Notfall- und Krisenfall-Organisationen festgelegt, die sich zuletzt in der Covid-19 Pandemie bewährt haben.

Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)

Risikoappetit und Steuerungssichten

Der ICAAP wird auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten bankspezifischen Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates.

Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die von der Aufsichtsbehörde geforderte Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko (99,9 % für die Going Concern Sicht und 99,98 % für die Gone Concern Sicht).



Risikodeckungsrechnung und Limitierung


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Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risiko-Controlling und wird sowohl an das Risikomanagement-Komitee als auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern). Durch die Einhaltung des Going Concerns ist auch die Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalausstattung gesichert.

In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko.

Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand der OeKB auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die Limits für das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert Risikobudgets für die Kreditinstituts-Töchter. Die Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risiko-Controlling überwacht und quartalsweise an das Risikomanagement-Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein eigener ICAAP durchgeführt (siehe unten „Kreditrisiko“).

Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.

Marktrisiko

Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen wird zwischen spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko unterschieden. Die Marktrisiken betreffen in der OeKB nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.

Die Beurteilung der Risiken erfolgt mittels des Value at Risk-Konzeptes zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten bei gegebener Konfidenz. Ergänzend werden Zins- und Wechselkurssensitivitätskennzahlen ermittelt sowie die Auswirkung extremer Marktentwicklungen durch Stress-Tests berechnet.

Das höchste ökonomische Kapital ergibt sich aus dem Veranlagungsportfolio der OeKB. Dieses setzt sich aus einem gemischten Spezialfonds und einem im Eigenbestand verwalteten Anleihenportfolio zusammen und besteht zu 92,1 % (2020: 86,4 %) aus Anleihen und 7,9 % (2020: 13,6 %) aus Aktien. Der Value at Risk (VaR) wird monatlich unter Berücksichtigung von Absicherungsmaßnahmen ermittelt. Der VaR für das Marktrisiko aus den Veranlagungen betrug per 31. Dezember 2021 bei einem Konfidenzniveau von 99,98 % und einer Behaltedauer von einem Jahr 33,7 Mio. Euro (31.12.2020: 19,8 Mio. Euro).

Wechselkursrisiken bestehen vor allem im Zusammenhang mit der Aufnahme von lang- und kurzfristigen Finanzierungsmitteln im Exportfinanzierungsverfahren. Diese Risiken sind überwiegend durch eine Kursgarantie der Republik Österreich gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz abgesichert. Für Zinsänderungsrisiken im EFV, die mittels Earnings at Risk gemessen werden, besteht eine Zinsenausgleichsrückstellung zur Stabilisierung der Zinssätze, die in der für das EFV durchgeführten Risikodeckungsrechnung die Risikodeckungsmasse bildet.

Derivative Finanzinstrumente


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Zur Steuerung von Marktrisiken im EFV werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsswaps und Zins- / Währungsswaps, die OTC (over–the-counter) abgeschlossen und als Hedging-Instrumente für eigene Emissionen genutzt werden.

Das Gesamtvolumen per 31. Dezember 2021 stellt sich wie folgt dar (ausgewiesene Marktwerte sind Barwerte):


Nominalbetrag

Marktwerte 2021

Euro

31.12.2021

positiv

negativ

















Zinsbezogene Geschäfte

 

 

 

Zinsswaps (OTC)

23.579.088.976,22

323.374.569,86

262.228.335,33

Währungsbezogene Geschäfte

 

 

 

Währungsswaps (OTC)

22.019.730.569,30

272.383.377,29

627.913.124,88

Summe

45.598.819.545,52

595.757.947,15

890.141.460,21



















Nominalbetrag

Marktwerte 2020

Tausend Euro

31.12.2020

positiv

negativ

















Zinsbezogene Geschäfte

 

 

 

Zinsswaps (OTC)

23.110.650

574.642

287.042

Währungsbezogene Geschäfte

 

 

 

Währungsswaps (OTC)

19.367.502

257.201

1.388.789

Summe

42.478.152

831.842

1.675.832


















Die Entwicklung der Marktwerte der währungsbezogenen Geschäfte resultierte aus einer Volumensteigerung und der Veränderung der Devisenkurse von US Dollar und Schweizer Franken.

Kreditrisiko

Unter Kreditrisiko versteht die OeKB die Gefahr unerwarteter Verluste durch Ausfall von Kontraktpartnern. Dabei unterscheidet das Kreditinstitut folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallrisiko, Beteiligungsrisiko und Konzentrationsrisiko. Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich.

Die Einstufung der Geschäftspartner in interne Bonitätsklassen erfolgt aufgrund externer Ratings international anerkannter Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen. Dabei werden eine detaillierte 22-teilige interne Masterskala, wobei im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und anderen Geschäftspartnern differenziert wird, und klar definierte Rating- und Mappingregeln verwendet.

Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB besteht zum überwiegenden Teil aus Exportfinanzierungskrediten. Die Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund der strengen Kreditvergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich). Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzgeschäften sind mit sämtlichen Vertragspartnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate sind nicht im Einsatz.




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Das EFV wird im OeKB-ICAAP als Beteiligungsrisiko betrachtet, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung durchgeführt wird. Dabei werden die Risiken im EFV bewertet (insbesondere Kredit-, Zinsänderungs-, Refinanzierungs- und CVA-Risiko) und dem Risikodeckungspotenzial (i. e. Zinsenausgleichsrückstellung) gegenübergestellt. Bei der Kreditrisikobewertung werden Geschäftspartner-Konzentrationen berücksichtigt. Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik Österreich bilden darüber hinaus eine hohe geschäftsimmanente Risiko-Konzentration. Ein die Zinsenausgleichsrückstellung gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt als Kreditrisiko in den OeKB-ICAAP ein.

Geschäftsrisiko

Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die vor allem durch unerwartete Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen entstehen. Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ durch statistische Plan- / Ist-Vergleiche ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich konkret vom RMK jährlich neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berücksichtigung des Risikos in der Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse.

Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die OeKB der vorgenannten Risiken insbesondere als Spezialbank und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der Dialog mit den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik (z. B. Code of Conduct) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.

Operationelles Risiko und andere Non-Financial Risks

Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen einschließlich der Rechtsrisiken eintreten.

Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals erfolgt durch Skalierung des Eigenmittelerfordernisses gemäß Basisindikatoransatz auf das entsprechende Konfidenzniveau. Die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten Risiken erfolgt in der Risikotragfähigkeitsrechnung per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.

Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks, zu denen die operationellen Risiken zählen, nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar; die Definition des Risikoappetits erfolgt daher primär qualitativ. Regelmäßige Assessments werden in Riskmaps dargestellt, welche dem Management entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten ermöglichen. Neben der Steuerung mittels Risikoassessments und Riskmaps erfolgt seit 2020 eine gesamthafte Risikolagebeurteilung der Non-Financial Risks mittels fünfstufigem Ampelsystem. Softwaregestützt erfolgt quartalsweise eine workflowbasierte dezentrale Risikolagebeurteilung der unterschiedlichen Risikokategorien. Das eingerichtete Dashboarding ermöglicht die Zusammenschau und eine integrierte Beurteilung der Gesamtlage.

Bankweite Rahmenvorgaben, Richtlinien und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik, im OP-Risiko-Handbuch dokumentiert. Dieses umfasst auch Notfall-Handbücher und Notfall-Pläne sowie Krisenszenarien, die einem jährlichen Review unterliegen. Die laufende Wartung und Auswertung der zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinaheschäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungsprozess bei den operationellen Risiken.


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Aufgrund der Bedeutung der Informationssicherheit ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt. Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal & Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und § 39 Abs. 6 BWG minimiert. Die Compliance mit § 25 BWG und den EBA Guidelines on Outsourcing Arrangements wird durch eine entsprechende Outsourcing-Richtlinie und der Bestellung einer Auslagerungsbeauftragten sichergestellt.

Regelmäßige Prüfungen der Internen Revision sowie ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) tragen zur Minderung operationeller Risiken bei.

Liquiditätsrisiko (ILAAP)

Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB

  • ‒ das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu können,
  • ‒ das Refinanzierungsrisiko, also die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
  • ‒ das Marktliquiditätsrisiko, die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.

Ziel der Liquiditätsstrategie der OeKB ist die Sicherstellung eines adäquaten Zuganges zu benötigter Liquidität zu akzeptablen Konditionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB auf den internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor allem aber die Garantien der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger erleichtern den Marktzugang auch in gestressten Märkten erheblich.

Liquiditäts- und Liquiditätsrisikomanagement erfolgen gesamthaft für die OeKB KI-Gruppe und das EFV. Der weitaus überwiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb bis auf Weiteres auf eine Zuordnung von Liquiditätskosten auf einzelne Geschäftsbereiche verzichtet wird. Das ökonomische Kapital für das Refinanzierungsrisiko wird vollständig dem EFV zugeordnet.

Die Steuerung der verfügbaren Liquidität erfolgt durch eine Survival Period Analyse. Der Vorstand der OeKB legt in der alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie die Grundlinien zum Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Die Survival Period hat mindestens ein Monat zu betragen und als Zielgröße sind mindestens zwei Monate festgelegt.

Kern dieser Risikomessung sind Cashflow- und Fundingprojektionen unter kombinierten idiosynkratischen und systemischen Stress-Szenarien, denen die Liquiditätsvorsorge (v. a. zentralbankfähige Wertpapiere) gegenübergestellt wird. Als Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt. Für Krisensituationen ist ein Notfallkonzept definiert. Dem Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.

Die so ermittelte Survival Period lag 2021 im Durchschnitt bei rund elf Monaten (2020: neun Monate).

Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt aufgrund der Ausnahmebestimmungen nicht.

Nachhaltigkeits- und Klimarisiken


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Seit vielen Jahren setzt die OeKB wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nachhaltigkeitspolitik der OeKB spiegelt die Verantwortung des Unternehmens für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Entwicklung und für die Stakeholder innerhalb und außerhalb des Betriebes wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im Rahmen des Management Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert. Differenziert nach Geschäftsfeldern werden die Auswirkungen auf Umwelt und Soziales im Rahmen der regelmäßigen Umweltaspektebewertung analysiert. Im Nachhaltigkeitsbericht wird zudem das Geschäftsmodell der OeKB KI-Gruppe mit den Auswirkungen auf Umwelt und Soziales in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) detailliert beschrieben: Differenziert nach den Geschäftsfeldern der Bank, wird dargelegt, ob es zu wesentlichen direkten, indirekten und positiven Auswirkungen kommt und wo es Verbindungen zu jenen Sustainable Development Goals (SDGs) gibt, auf die sich die OeKB KI-Gruppe konzentriert. Zusätzlich werden die möglichen negativen Auswirkungen in Form der Brutto-Risiken dargestellt. Wie die OeKB KI-Gruppe mit diesen Risiken umgeht und diese mitigiert, zeigen die umgesetzten Managementansätze. Der Anteil der Geschäftsfelder, die ESG-Kriterien unterliegen, berücksichtigt neben Umwelt- und Sozialkriterien auch Governance-Aspekte, wie Transparenz, Sicherheit und Compliance.

Das seit 2001 eingeführte zertifizierte Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung und die seit 2003 jährlich stattfindende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Global Reporting Initiative (GRI) stellen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems sicher. Jedes Jahr wird ein Nachhaltigkeitsprogramm definiert, veröffentlicht und umgesetzt; mit dem Ziel, die ambitionierten Ziele, die wir in der Nachhaltigkeitsstrategie 2021-2025 definiert haben, zu erreichen. Als Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability Bonds zur Refinanzierung im EFV und das gemeinsam mit dem BMF geschaffene Instrument „Exportinvest Green“ angeführt werden.

Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbesondere des Klimawandels und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen steigende Gefahren vor allem im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch Chancen für die zukünftige Entwicklung. Die OeKB setzt daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der Geschäftsstrategie. ESG-Risiken stellen keine eigene Risikokategorie dar, sondern sind Faktoren, die auf die anderen Risikokategorien wirken. 2020 wurde das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen explizit in die Risikopolitik und –strategie der OeKB aufgenommen und eine umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die unterschiedlichen Risikoarten durchgeführt, die im Jahr 2021 einem umfassenden Review unterzogen wurden. Nachhaltigkeitsrisiken sind auch fester Bestandteil der quartalsweise durchgeführten Risikolagebeurteilung und der Berichterstattung an RMK, Vorstand und Aufsichtsrat.

Seit 2020 setzen wir Schritte zur Umsetzung der TCFD-Empfehlungen (Task Force on Climate-related Financial Disclosure), die im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht sind. Damit soll die Resilienz unserer Geschäftsstrategie gestärkt werden.





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Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Nachhaltigkeit

Die OeKB verfügt seit mehr als 20 Jahren über ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS (Eco Management and Audit Scheme)-Verordnung. Die EMAS-Umwelterklärung ist Teil des jährlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichts. Dieser wird seit 2003 gemäß GRI (Global Report Initiative) verfasst und einer externen Prüfung unterzogen. Dank dieser langjährigen und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den direkten und indirekten Umweltauswirkungen, konnte die OeKB ein umfassendes Umweltdatenmanagement im Betrieb aufbauen. Das regelmäßige Monitoring, das Ableiten von Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche sowie das Reporting der Umweltkennzahlen sind integraler Bestandteil des OeKB Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Sämtliche Kennzahlen und Entwicklungen sind im Nachhaltigkeitsbericht der OeKB KI-Gruppe veröffentlicht.

Die Nachhaltigkeitsstrategie 2021–2025 mit ambitionierten Zielsetzungen für 2025 ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der OeKB. Die OeKB setzt sich mit Zukunftstrends kritisch auseinander, um im Kerngeschäft nachhaltig erfolgreich zu bleiben und um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Klimawandel, Ressourcenknappheit und Sustainable Finance sind wesentliche Herausforderungen, aber auch genauso große Chancen in diesem Zusammenhang. Die bereits 2019 gestarteten Aktivitäten im Bereich Sustainable Finance konnte die OeKB erfolgreich mit der Begebung des zweiten Sustainability Bonds fortsetzen.

Einen Schwerpunkt setzt die OeKB bei der schrittweisen Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). 2020 wurde ein TCFD-Core-Team ins Leben gerufen. Seither werden Governance, Strategie, Risikomanagementansatz, Zielsetzungen und Indikatoren in einem eigenen Kapitel im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

Im Jahr 2021 hat sich die OeKB intensiv mit den regulatorischen Verpflichtungen hinsichtlich der Taxonomie-Verordnung beschäftigt. Die OeKB Gruppe muss nichtfinanzielle Angaben gemäß der Bilanzrichtlinie bzw. der NFRD (Non Financial Reporting Directive) veröffentlichen. Ab 1.1.2023 wird erstmals für das Geschäftsjahr 2022 verpflichtend offengelegt, in welchem Umfang die Geschäftstätigkeit im Sinne der Taxonomie-Verordnung als nachhaltig anzusehen ist. Anfang 2022 wird ein Projekt zur Implementierung der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen in der OeKB Gruppe gestartet werden. Damit bereiten wir uns auf die neuen Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit vor.

Einen weiteren Schwerpunkt setzte die OeKB 2021 beim Themenfeld Diversität und Inklusion. Die Diversitätspolitik wurde überarbeitet und die Umsetzungsstrategie mit zahlreichen Maßnahmen unterlegt. Unter anderem setzt die OeKB zielgerichtete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf gruppenweit 40 Prozent bis 2025.

Human Resources

Die OeKB ist sich der Bedeutung bestqualifizierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihrer zentralen Rolle für den Kapitalmarkt und die Exportwirtschaft Österreichs bewusst. Servicequalität und Expertise sind in Verbindung mit einem nachhaltigen Ertrags-, Kosten- und Risikobewusstsein die entscheidenden Faktoren für den Erfolg.

Der Bedürfnismix aus unterschiedlichen Generationen im Unternehmen, Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt und fortschreitende Digitalisierung erfordert eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für Wissensmanagement und Wissenstransfer genauso zu sorgen wie für Förderung der digitalen Kompetenzen. Im Berichtsjahr wurde die „e-academy“ eingeführt, die neue digitale Lernplattform der OeKB. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dort die Möglichkeit, bedarfs- und interessensorientiert zu lernen. Der Content wird zum Teil als Standard gekauft, zum Teil für spezifische Schulungen selbst entwickelt.


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Expertenkarrieren haben neben der Managementlaufbahn eine hohe Bedeutung, um als Arbeitgeber für Fachkräfte attraktiv zu bleiben und das Unternehmen gemeinsam voranzubringen. Das Unternehmen verfügt über nur wenige Führungsebenen – damit haben unsere Expertinnen und Experten eine besondere Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Seit mehreren Jahren haben wir dazu neben der klassischen Expertenlaufbahn auch sogenannte „Teamleads“ als fachliche Führungskräfte besetzt.

Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB. Familienfreundliche Maßnahmen wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeit sprechen auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie legen. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wird aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslaufbahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale Fitness positiv zu beeinflussen.

Mit einem Gesamtaufwand von 282.435,29 Euro (Vorjahr: 316 Tsd. Euro) wurden im Geschäftsjahr pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter 769,58 Euro (Vorjahr: 1 Tsd. Euro) für Weiterbildungsmaßnahmen aufgewendet. Grund für den Rückgang im Gesamtaufwand war die Einführung der „e-academy“. Damit ist es möglich, die Aus- und Weiterbildung breiter und günstiger als in der Vergangenheit zu gewährleisten. Unverändert zum Vorjahr erfolgten viele Weiterbildungen in Form von günstigeren virtuellen Veranstaltungen.

Der Mitarbeiterstand zum Jahresende 2021 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 364 auf 331 Kapazitäten. Bisher von OeKB AG in die OeKB CSD GmbH delegierte Mitarbeitende wurden zum Großteil in der OeKB CSD GmbH direkt angestellt, daher resultiert der Rückgang im Personalstand. Der Jahresüberschuss pro Mitarbeiterkapazität betrug 181.717,10 Euro (Vorjahr: 119 Tsd. Euro).

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeKB *

 

 

 

 

 

Stand per

31.12.2021

31.12.2020













Angestellte insgesamt

367

397

Davon Teilzeitbeschäftigte

104

100

Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte

331

364

Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB

330

365

Fluktuation

4,4 %

3,5 %

Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA

6,1

6,6

Schulungstage pro Jahr pro MA

3,5

2,9

Frauenanteil

54,0 %

53,9 %

Davon Teilzeitbeschäftigte

42,9 %

41,1 %

Frauenanteil in Führungspositionen

40,9 %

43,2 %














*Inkl. Mitarbeitende, die in die OeKB CSD und Acredia AG delegiert wurden.




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Ausblick auf 2022

Wir erwarten 2022 beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine schwächere Geschäftsentwicklung als 2021, vor allem aus dem Bereich des COVID-19 Sonder-KRR. Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Zuge der regionalen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie abgeschwächt. Die prognostizierten Konjunkturaussichten und die Dynamik der Weltwirtschaft sollten sich 2022 daher unterschiedlich entwickeln. Bei der Konjunkturerholung wird das Infektionsgeschehen der einzelnen Länder eine entscheidende Rolle spielen. Die politischen Unsicherheiten werden sich, wenngleich regional unterschiedlich, weiter fortsetzen. Vor allem die Krise in der Ukraine hat sich in den letzten Wochen drastisch verschärft. Für die österreichische Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. Für diese Phase bietet die OeKB der Exportwirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen weitgehende Unterstützung an. Wir evaluieren die Situation laufend und reagieren in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen unmittelbar mit entsprechenden Maßnahmen. Wir gehen davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr 2022 aufgrund schwächerer Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen sinken wird, jedoch deutlich schwächer als im letzten Jahr. Die OeKB wird, trotz des außerordentlich niedrigen Zinsumfelds, auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.

Für 2022 erwarten wir aus unseren Wertpapier-Veranlagungen, aufgrund der niedrigen Zinsen aus den Wiederveranlagungen, einen weiterhin marginalen Ertrag. Das Zinsniveau im USD wird, wie vom Federal Reserve System (FED) angekündigt, steigen. Das Zinsniveau im Euroraum wird jedoch 2021 wegen der verschiedenen Maßnahmen aus den Corona-Hilfsprogrammen niedrig bleiben. Die Risikoaufschläge der Anleihen der Republik Österreich sind weiterhin gering, wodurch die Bedingungen für den Zugang der OeKB (durch Haftungen gemäß AFFG der Republik Österreich) zu den internationalen Kapitalmärkten weiterhin günstig sind. Die Aktienmärkte werden vor allem aufgrund der Krise in der Ukraine sehr volatil bleiben.

Im Jahr 2022 planen wir unsere Digitalisierungsoffensive weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kunden schneller, zielgenau und einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und vor allem schneller zu werden. Außerdem werden wir weiter auf Raumeffizienz setzen und weitere Räumlichkeiten den geänderten Arbeitsbedingungen anpassen.

Insgesamt ist die OeKB für die Herausforderungen gut gerüstet und wir gehen von einer stabilen Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus. Verstärkt werden wir einem effizienten Kostenmanagement Aufmerksamkeit schenken.

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und der Bank vertreten hat.


Wien, am 4. März 2022

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.




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Oesterreichische Kontrollbank AG – Jahresabschluss 2021

Bilanz

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Aktiva

Euro

Tsd. Euro

















01

Guthaben bei Zentralnotenbanken

1.216.085.889,35

1.577.556

02

Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung
bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

36.557.883,97

30.535

03

Forderungen an Kreditinstitute

17.586.977,52

19.593

 

a) täglich fällig

12.685.792,28

14.692

 

b) sonstige Forderungen

4.901.185,24

4.902

04

Forderungen an Kunden

1.864.144,76

3.092

05

Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere

240.155.320,20

241.579

 

a) von öffentlichen Emittenten

1.512.794,18

1.513

 

b) von anderen Emittenten

238.642.526,02

240.066

06

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

259.509.950,42

257.959

07

Beteiligungen

7.980.031,44

7.980

 

Darunter: an Kreditinstituten

0,00

-

08

Anteile an verbundenen Unternehmen

73.880.193,17

73.880

 

Darunter: an Kreditinstituten

50.377.049,65

50.377

09

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.369.657,00

2.359

10

Sachanlagen

8.675.469,55

8.716

 

Darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut
im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden

4.398.853,90

4.399

11

Sonstige Vermögensgegenstände

6.189.675,27

5.457

12

Rechnungsabgrenzungsposten

2.420.465,83

2.364

13

Aktive latente Steuern

62.574.514,54

73.229

14

Aktiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung

24.922.361.755,50

27.559.499

14.1

Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung
bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

1.577.340.182,07

1.517.263

14.2

Forderungen an Kreditinstitute

22.773.779.878,79

25.357.125

 

a) täglich fällig

540.160.349,86

1.321.289

 

b) sonstige Forderungen

22.233.619.528,93

24.035.836

14.3

Forderungen an Kunden

94.568.332,02

117.969

14.4

Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere

411.132.971,58

505.949

14.5

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

53.983.899,13

47.209

14.6

Rechnungsabgrenzungsposten

11.556.491,91

13.983

 

Darunter: wegen Begebung eigener Emissionen

5.826.591,91

8.035

 

Summe der Aktiva

26.858.211.928,52

29.863.798

 

Posten unter der Bilanz

 

 

1

Auslandsaktiva

2.392.075.798,78

3.290.568



















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Bilanz

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Passiva

Euro

Tsd. Euro

















01

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

840.127.789,78

1.355.550

 

a) täglich fällig

279.973.944,40

249.092

 

b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

560.153.845,38

1.106.458

02

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige, täglich fällig)

230.232.159,32

97.135

03

Sonstige Verbindlichkeiten

4.206.981,83

5.391

04

Rechnungsabgrenzungsposten

11.870.018,82

11.325

05

Rückstellungen

174.770.227,69

187.525

 

a) Rückstellungen für Abfertigungen

24.399.970,00

27.397

 

b) Rückstellungen für Pensionen

106.660.498,00

120.486

 

c) Steuerrückstellungen

5.709.156,72

1.171

 

d) sonstige

38.000.602,97

38.470

06

Gezeichnetes Kapital

130.000.000,00

130.000

07

Gebundene Kapitalrücklagen

3.347.629,63

3.348

08

Gewinnrücklagen

481.161.586,24

453.897

 

a) gesetzliche Rücklage

10.601.796,47

10.602

 

b) andere Rücklagen

470.559.789,77

443.295

09

Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG

27.235.000,00

27.235

10

Bilanzgewinn

32.898.779,71

32.892

11

Passiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung

24.922.361.755,50

27.559.499

11.1

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - täglich fällig

175.636.657,74

403.636

11.2

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige)

593.284.646,58

577.029

 

a) täglich fällig

565.429.964,48

549.188

 

b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

27.854.682,10

27.841

11.3

Verbriefte Verbindlichkeiten

23.071.227.133,82

25.414.365

 

a) begebene Schuldverschreibungen

17.509.609.613,82

18.457.154

 

b) andere verbriefte Verbindlichkeiten

5.561.617.520,00

6.957.211

11.4

Sonstige Verbindlichkeiten

153.014,51

496

11.5

Rechnungsabgrenzungsposten

118.905.222,25

125.583

11.6

Rückstellungen (Zinsenausgleichsrückstellung)

963.155.080,60

1.038.391

 

Summe der Passiva

26.858.211.928,52

29.863.798

 

Posten unter der Bilanz

 

 

1

Kreditrisiken

3.581.594.152,12

4.440.391

2

Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der VO (EU) Nr. 575/2013

625.121.047,55

627.841

3

Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 der VO (EU) Nr. 575/2013

701.822.389,13

925.377

 

Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit. a der VO (EU) Nr. 575/2013 - harte Kernkapitalquote in %

87,2 %

65,0 %

 

Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit. b der VO (EU) Nr. 575/2013 - Kernkapitalquote in %

87,2 %

65,0 %

 

Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit. c der VO (EU) Nr. 575/2013 - Gesamtkapitalquote in %

89,1 %

67,9 %

4

Auslandspassiva

23.476.222.767,46

26.029.435



















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Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

 

 

 

2021

2020

 

 

 

Euro

Euro

Tsd. Euro

























01.

+

Zinsen und ähnliche Erträge

65.043.011,84

21.730.945,96

97.917

 

 

abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen
aus Geldmarktgeschäften

–5.092.672,32

 

–6.429

 

 

abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen
aus Kreditgeschäften

–28.661.429,11

 

–22.132

 

 

abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen
aus Wertpapieren

–9.557.964,45

 

–6.116

 

 

Darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren

–7.520.340,00

 

–3.900

02.

-

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

70.160.361,76

–45.479.956,12

122.361

 

 

abzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen
aus Geldmarktgeschäften

–2.725.886,42

 

–8.354

 

 

abzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen
aus Refinanzierungsgeschäften

–112.914.431,46

 

–120.486

I.

 

Nettozinsertrag

 

67.210.902,08

69.718

03.

+

Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen

 

11.553.703,95

10.643

 

 

a) Erträge aus Beteiligungen

2.604.953,95

 

1.959

 

 

b) Erträge aus Anteilen an
verbundenen Unternehmen

8.948.750,00

 

8.684

04.

+

Provisionserträge

 

31.277.186,83

30.667

05.

-

Provisionsaufwendungen

 

2.561.355,81

2.971

06.

±

Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften

 

–3.985,59

–110

07.

+

Sonstige betriebliche Erträge

 

13.585.066,20

17.517

II.

 

Betriebserträge

 

121.061.517,66

125.464





























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Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

 

 

 

2021

2020

 

 

 

Euro

Euro

Tsd. Euro

























II.

 

Betriebserträge - Übertrag

 

121.061.517,66

125.464

08.

-

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

 

49.549.243,39

68.075

 

 

a) Personalaufwand

32.080.261,29

 

50.517

 

 

Darunter:
aa) Gehälter

32.374.358,55

 

35.234

 

 

bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

7.487.678,97

 

7.965

 

 

cc) sonstiger Sozialaufwand

1.013.851,61

 

1.286

 

 

dd) Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung

5.887.763,61

 

6.218

 

 

ee) Auflösung der Pensionsrückstellungen

–13.825.931,00

 

–938

 

 

ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen

–857.460,45

 

751

 

 

b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)

17.468.982,10

 

17.558

09.

-

Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände

 

2.570.894,84

3.244

10.

-

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

1.255.886,67

1.405

III.

 

Betriebsaufwendungen

 

–53.376.024,90

–72.724

IV.

 

Betriebsergebnis

 

67.685.492,76

52.740

11.

-

Wertberichtigungen auf Forderungen und Abschreibungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens

 

875.528,25

9.324

12.

+

Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Zuschreibungen auf Wertpapieren des Umlaufvermögens

 

15.776.720,92

13.661

13.

+

Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden und Beteiligungen

 

252.837,77

-

V.

 

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

 

82.839.523,20

57.078

14.

-

Steuern vom Einkommen und Ertrag

 

21.432.886,85

11.766

15.

-

Sonstige Steuern,
soweit nicht in Posten 14 auszuweisen

 

1.258.275,32

1.851

VI.

 

Jahresüberschuss

 

60.148.361,03

43.462

16.

-

Rücklagenbewegung

 

27.264.511,32

10.602

 

 

Darunter: Dotierung der Haftrücklage

 

0,00

300

VII.

 

Jahresgewinn

 

32.883.849,71

32.860

17.

+

Gewinnvortrag

 

14.930,00

32

VIII.

 

Bilanzgewinn

 

32.898.779,71

32.892


























Oesterreichische Kontrollbank AG - Anhang


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Allgemeine Angaben

Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 85749b registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Hof 4, 1010 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

Der Vorstand der Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2021 nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung des Bankwesengesetzes (BWG), der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) sowie des Aktiengesetzes (AktG), in der jeweils gültigen Fassung, aufgestellt.

Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a UGB.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen und bei den Vermögenswerten und Schulden der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Im Geschäftsjahr wurde die Bewertung des Spezialinvestmentfonds vom Finanzumlaufvermögen ins Finanzanlagevermögen umgegliedert. Dadurch änderte sich auch die Bewertung vom strengen Niederstwertprinzip auf das gemilderte Niederstwertprinzip. Zur verbesserten Darstellung wurden Forderungen an Kreditinstitute (sonstige Forderungen) in Höhe von 4.901.185,24 Euro (2020: 4.902 Tsd. Euro) aus dem Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere umgegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Das abgeschlossene Geschäftsjahr entsprach dem Kalenderjahr.

Die OeKB erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS und veröffentlicht diesen auf der OeKB-Website (www.oekb.at).

Die Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) erfolgt im Offenlegungsbericht. Angaben dazu finden sich auf der OeKB-Website (www.oekb.at).


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Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahrens

Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)

Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, namens des Bundes Haftungen für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten Bestand der Rechte von Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Diesen Rechtsgeschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infrastruktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von österreichischem Interesse ist.

Der Bundesminister für Finanzen ist gemäß § 1 Abs. 2 AusfFG ferner ermächtigt, Haftungen für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und der Vertragswährung zu übernehmen (Kursrisiko). Neben der Übernahme von Haftungen für Exportforderungen können gemäß § 1 Abs. 3 AusfFG auch Garantien für Kredite aus Umschuldungen gewährt werden, sofern diesen Umschuldungen bereits garantierte Forderungen zugrunde liegen. Weiters ist der Bundesminister für Finanzen gemäß § 2a AusfFG ermächtigt, namens des Bundes Rechtsgeschäfte abzuschließen, durch die das Risiko des Gesamtportfolios aus Haftungen verbessert wird. Der Bundesminister für Finanzen ist ferner ermächtigt, Haftungen für Verträge, welche zwischen Kreditunternehmen zum Zweck der Refinanzierung von Darlehens- und Kreditverträgen geschlossen werden, zu übernehmen, sofern für die zugrunde liegenden Darlehens- und Kreditverträge bereits Haftungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 AusfFG übernommen wurden (Verbriefung).

Gemäß § 5 AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt,

  • – die banktechnische Behandlung (bankkaufmännische Beurteilung durch Bonitätsprüfung und Bearbeitung) der Ansuchen um Haftungsübernahmen,
  • – die Ausfertigung der Haftungsverträge,
  • – den Abschluss von Rechtsgeschäften gemäß § 2a AusfFG sowie
  • – die Wahrnehmung der Rechte des Bundes aus Haftungsverträgen, ausgenommen deren gerichtliche Geltendmachung,

einem Bevollmächtigten des Bundes nach § 1002ff ABGB zu übertragen. Der Bevollmächtigte muss über die entsprechende Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften in Österreich verfügen sowie eine solide, zuverlässige und kostengünstige Führung des Ausfuhrförderungsverfahrens gewährleisten. Die Bevollmächtigung ist zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem im Einzelnen vertraglich zu regeln. Gemäß § 8a AusfFG bleibt die OeKB bis zum Abschluss eines Bevollmächtigungsvertrages weiterhin Bevollmächtigte des Bundes. Die OeKB erhält für die Bearbeitung der Haftungen nach dem AusfFG ein angemessenes Entgelt, welches im Provisionsertrag erfasst wird.

Gemäß § 7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom Bevollmächtigten des Bundes zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben, das beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist.

Gemäß § 10 AusfFG tritt das Bundesgesetz mit 31. Dezember 2022 außer Kraft. Vor diesem Zeitpunkt übernommene Haftungen bleiben davon unberührt. In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Bestimmungen immer um weitere 5 Jahre verlängert. Gleichzeitig mit dem AusfFG wird auch die Geltungsdauer des AFFG festgesetzt.

Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten (Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)


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Gemäß § 1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2023 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß § 5 Abs. 1 AusfFG durchgeführt werden. Die Garantien werden übernommen:

  • – zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus Kreditoperationen;
  • – zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und einer anderen Währung (Kursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen für den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet wird.

Der Bundesminister für Finanzen darf diese Haftungen gemäß § 2 AFFG nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen, wie vor allem:

  • – Der jeweils ausstehende Gesamtbetrag der Haftungen darf 40 Mrd. Euro nicht übersteigen.
  • – Die Kreditoperation im Einzelfall darf den Betrag (Gegenwert) von 3,3 Mrd. Euro nicht übersteigen.
  • – Die Laufzeit der Kreditoperation darf 40 Jahre nicht übersteigen.
  • – Die prozentuelle Gesamtbelastung (interner Zinssatz) für den Bund darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes gemäß AFFG sehen ein vom Volumen der aushaftenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges Mindesthaftungsentgelt vor. Die von der OeKB an das Bundesministerium für Finanzen bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß § 1 Abs. 2 AFFG stehen im direkten Zusammenhang mit den Refinanzierungskosten des Exportfinanzierungsverfahrens. Daher werden die Haftungsentgelte in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.

Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der OeKB

Das EFV wird zur Refinanzierung von Exportkrediten (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechselkredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasinggeschäften heimischer Exporteure) von Kreditinstituten und zur Bedeckung der durch die OeKB durchgeführten Direktfinanzierungen herangezogen. Das Exportfinanzierungsverfahren wird als eigener Rechnungskreis in der OeKB geführt.

Voraussetzung für die Refinanzierung im Rahmen des EFV ist das Vorliegen einer den Bestimmungen des AFFG entsprechenden Haftung für das der Finanzierung zugrunde liegende Rechtsgeschäft oder Recht:

  • – Haftung der Republik Österreich gemäß AusfFG,
  • – Erfüllung der Voraussetzung für eine Garantie gemäß AusfFG bei Haftung eines Kreditversicherers,
  • – Haftung der Austria Wirtschaftsservice GmbH,
  • – Haftung einer internationalen Organisation, deren Bonität außer Zweifel steht.

Zusätzlich ist in der Regel die sicherstellungsweise Abtretung der entsprechenden Haftungsansprüche sowie der zugrunde liegenden (Export-)Forderung vorzunehmen.


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Das EFV der OeKB steht in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle offen, sofern sie die Bonitätskriterien der OeKB („Hausbankenstatus“) und die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie die Bedingungen für die einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheitengestionierung) erfüllen.

Für die im Rahmen des EFV zur Verfügung gestellten Kredite steht der OeKB ein angemessener Anteil an der Zinsspanne zu. Die nach Abzug der OeKB-Spanne die Refinanzierungskosten übersteigenden Zinserträge aus Finanzierungen (ohne Zinsstützungsvereinbarungen) werden in die Zinsenausgleichsrückstellung eingestellt. Die Verwendung der Zinsenausgleichsrückstellung erfolgt bei entsprechend höheren Refinanzierungskosten im Vergleich zu den Zinserträgen aus den Finanzierungen im EFV.

Für einen gewidmeten Teil der Kredite mit einem festen Zinssatz bestehen Zinsstützungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich (vom 6. Dezember 2018), bei denen von diesen das Zinsänderungsrisiko übernommen wird.

Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

Um die Bedeutung des Volumens des von der OeKB betriebenen Exportfinanzierungsverfahrens besser zur Geltung zu bringen und gestützt auf § 43 Abs. 2 BWG geht die Gliederung der Bilanz über das Formblatt der Anlage 2 hinaus. Die Posten der Bilanz im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren werden gesondert dargestellt. Zusätzlich werden die Anhangsangaben zwischen eigener Vermögensrechnung und Exportfinanzierungsverfahren unterschieden und in der bilanziellen Reihenfolge strukturiert.

In der Gewinn- und Verlustrechnung geht gestützt auf § 43 Abs. 2 BWG die Gliederung ebenfalls über das Formblatt der Anlage 2 hinaus. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Nettozinsertrag um die Posten der negativen Zinsen ergänzt. Der Ausweis der Stabilitätsabgabe erfolgt im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen.

Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten der eigenen Vermögensrechnung


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  • — Guthaben bei Zentralnotenbanken werden mit dem Nennwert bilanziert.
  • — Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des Durchschnittspreisverfahrens) je nach Zuordnung unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 206 UGB) für die dem Umlaufvermögen gewidmeten Wertpapieren und des gemilderten Niederstwertprinzips (§ 204) für die dem Anlagevermögen gewidmeten Wertpapieren bewertet. Zuschreibungen (bis maximal Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind. Bei Wertpapierfonds werden laufende Erträge dann realisiert, wenn der zugrundeliegende Anspruch so gut wie sicher entstanden ist. In diesem Fall werden die laufenden Erträge im Fonds ertragswirksam erfasst, indem der Buchwert des Investmentfonds in Form einer Aufstockung der Anschaffungskosten erhöht wird, gegebenenfalls auch über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus.
  • — Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
  • — Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von dauerhaften Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen (bis maximal Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
  • — Immaterielle Vermögensgegenstände (EDV-Software und Lizenzen) werden in der Bilanz angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden als Aufwand erfasst.
  • — Sachanlagen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Adaptierung gemieteter Räumlichkeiten, EDV-Hardware und sonstige Anlagen) werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 800 Euro) werden großteils im Aufwand verbucht und nur in ausgewählten Fällen aktiviert und im Jahr der Aktivierung sofort abgeschrieben.
  • — Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  • — Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie Rückstellungen für Abfertigungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit Credit Method“) nach IAS 19 ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Die Zinsaufwendungen betreffend Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie die Auswirkungen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste werden im Personalaufwand erfasst. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet. Als Grundlage für die Berechnung dienen:
  • ‒ ein Rechnungszinssatz von 1,00 % (2020: 0,50 %), ein Gehaltstrend von 0,50 % (2020: 0,50 %) sowie ein Pensionstrend von 2,00 % (2020: 2,00 %),
  • ‒ ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Frauen und Männer (2020: 65 Jahre) sowie
  • ‒ die Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P.
  • — In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungsbetrag wesentlich ist, abgezinst.
  • — Fremdwährungspositionen werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
  • — Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.
  • — Abzugrenzende Zinsen werden im jeweiligen zinstragenden Bilanzposten angesetzt.

Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung (Exportfinanzierungsverfahren)


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  • — Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen gewidmet und werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Zuschreibungen (bis maximal Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind. Bei den im Rahmen des EFV als Liquiditätsportfolio vorgesehenen Wertpapierveranlagungen wurden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos Zinsswaps (= Asset Swaps) abgeschlossen. Von der Bewertungsmethode des § 57 Abs. 1 BWG wurde bei Schuldtitel öffentlicher Stellen Gebrauch gemacht.
  • — Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern werden unter Berücksichtigung von allfälligen Sicherheiten Einzelwertberichtigungen gebildet. Vereinzelt wurden bei Forderungen an Kreditinstituten zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) abgeschlossen (= Asset Swaps). Von der Bewertungsmethode des § 57 Abs. 1 BWG wurde bei Forderungen an Kreditinstitute Gebrauch gemacht.
  • — Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für den überwiegenden Teil der verbrieften Verbindlichkeiten bestehen Garantien gemäß § 1 Abs. 2 a und b AFFG. Außerdem wurden zur Absicherung des Zinsänderungs- und Währungsrisikos derivative Finanzinstrumente abgeschlossen.
  • — Die Emissionskosten werden sofort aufwandswirksam verrechnet, Agio und Disagio für Emissionen werden abgegrenzt und auf die Laufzeit verteilt.
  • — Derivative Finanzinstrumente, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme stehen, werden als Bewertungseinheit bilanziert, daher wird deren Marktwert nicht im Jahresabschluss erfasst, da aus den Grundgeschäften gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge / -aufwendungen werden erfolgsmäßig abgegrenzt.
  • — Die Zinsenausgleichsrückstellung ist Teil des auf dem AFFG basierenden Exportfinanzierungsverfahrens. Diese Rückstellung dient der Stützung der Zinsen für Kredite aus der Exportfinanzierung, für die die OeKB das Zinsänderungsrisiko trägt, sowie der Vorsorge für das Zinsänderungsrisiko aus der Refinanzierung des EFV. Die OeKB erhielt vom Bundesministerium für Finanzen den von ihr akzeptierten Auftrag, die so erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto rückzustellen, um sie bei Bedarf ausschließlich für Ausgleichsmechanismen im EFV zu verwenden. Die Finanzbehörde hat mit Schreiben vom 7. Mai 1968 die Bildung eines besonderen Zinsenausgleichskontos als Rückstellung bzw. als abzugsfähigen Schuldposten (§ 64 Bewertungsgesetz) anerkannt.

    Die Dotierung erfolgt durch den Überschuss aus Zinserträgen (nach Abzug des Zinsanteils der OeKB) aus Finanzierungen ohne Stützungsvereinbarung und den entsprechenden Refinanzierungsaufwendungen. Im Falle eines Fehlbetrages wird diese Rückstellung widmungsgemäß verwendet.
  • — Fremdwährungspositionen werden grundsätzlich zum Devisen-Mittelkurs bewertet. Die Bewertung erfolgt zum garantierten Kurs, wenn eine Kursgarantie der Republik Österreich nach dem § 1 Abs. 2 b AFFG vorliegt.
  • — Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Die latenten Steuern der Exportfinanzierung werden gemeinsam mit den latenten Steuern der eigenen Vermögensrechnung ausgewiesen.

Erläuterung der Bilanz

Eigene Vermögensrechnung

 

 

 

 

 

Ende 2021

Ende 2020

Veränderung

 

Euro

Tsd. Euro

Tsd. Euro

in %





















Aktiva

 

 

 

 

Guthaben bei Zentralnotenbanken

1.216.085.889,35

1.577.556

–361.470

–22,9 %

Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

36.557.883,97

30.535

6.023

19,7 %

Forderungen an

 

 

 

 

Kreditinstitute

17.586.977,52

19.593

–2.006

–10,2 %

Kunden

1.864.144,76

3.092

–1.227

–39,7 %

Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere

240.155.320,20

241.579

–1.424

–0,6 %

Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere

259.509.950,42

257.959

1.551

0,6 %

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

81.860.224,61

81.860

-

-

Anlagevermögen

11.045.126,55

11.076

–30

–0,3 %

Andere Aktiva

8.610.141,10

7.821

789

10,1 %

Aktive latente Steuern

62.574.514,54

73.229

–10.654

–14,5 %

Eigene Vermögensrechnung

1.935.850.173,02

2.304.298

–368.448

–16,0 %

Passiva

 

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber

 

 

 

 

Kreditinstituten

840.127.789,78

1.355.550

–515.422

–38,0 %

Kunden (Sonstige)

230.232.159,32

97.135

133.097

137,0 %

Rückstellungen

174.770.227,69

187.525

–12.755

–6,8 %

Andere Passiva

16.077.000,65

16.716

–639

–3,8 %

Eigenkapital

674.642.995,58

647.372

27.271

4,2 %

Davon Bilanzgewinn

32.898.779,71

32.892

7

0,0 %

Eigene Vermögensrechnung

1.935.850.173,02

2.304.298

–368.448

–16,0 %
























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Guthaben bei Zentralnotenbanken

 

 

 

 

 

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

1.216.085.889,35

1.577.556

Summe

1.216.085.889,35

1.577.556














Das Guthaben bei Zentralnotenbanken dient zur Absicherung der Mindestreserve und als Liquiditätsvorsorge im EFV. Der niedrigere Stand zum Jahresende ergab sich zum überwiegenden Teil aus geringeren Cash-Collateral Hinterlegungen bei der OeKB für derivative Finanzinstrumente.

Veranlagungsportfolio

 

 

 

 

 

31. Dezember 2021

31. Dezember 2020

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

Buchwert

Marktwert

Buchwert

Marktwert





















Schuldtitel öffentlicher Stellen

36.557.883,97

37.492.463,97

30.535

32.042

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

240.155.320,20

243.633.368,20

241.579

247.735

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

259.509.950,42

259.509.950,42

257.959

257.959

Veranlagungsportfolio

536.223.154,59

540.635.782,59

530.073

537.736






















Die OeKB hielt zu keiner Zeit Handelsbestände und führt daher kein Handelsbuch.

Im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere waren zum 31.12.2020 Investmentfonds in Höhe von 257.958.509,33 enthalten. Der wesentliche Anteil an diesem Posten betrifft einen Spezialfonds in Höhe von 257.832.302,71. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Veranlagungsstrategie von einer passiven Strategie auf eine aktive Strategie geändert, ebenso gab es einen Wechsel des Asset Managers. Aus diesem Grund wurde auch die Zuordnung des Fonds von Finanzumlaufvermögen zu Finanzanlagevermögen geändert. Zum Zeitpunkt der geänderten Zuordnung betrug der Wert des Spezialfonds 259.128.161,28 Euro. Im Zuge der Umgliederung wurde eine Zuschreibung in Höhe von 1.295.858,57 Euro erfasst. Es handelte sich im Wesentlichen um einen sowohl ausschüttenden als auch thesaurierenden Investmentfonds, welcher sämtliche Bedingungen für die Ertragserfassung der AFRAC Stellungnahme Nr. 14 „Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen (UGB)“ Frage 7b erfüllte. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine ausschüttungsgleichen Erträge erfasst (2020: Null).

Vom Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird ein Betrag von 24.355.795,00 Euro im Jahr 2022 fällig (2020: 33.142 Tsd. Euro fällig im Jahr 2021).

Angabe gemäß § 56 Abs. 4 BWG: Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens, welche zum Börsenhandel zugelassen sind, belief sich der Unterschiedsbetrag zwischen Marktwert und Anschaffungskosten auf 3.439.000,00 Euro (2020: 7.468 Tsd. Euro).




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Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 10 und 11 BWG: Die Schuldtitel öffentlicher Stellen sowie die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 128.951,37 Euro (2020: 126 Tsd. Euro) waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert; nicht börsennotiert waren 259.380.999,05 Euro (2020: 257.832 Tsd. Euro). Gemäß Vorstandsbeschluss waren sämtliche Veranlagungen wie Wertpapiere des Umlaufvermögens zu behandeln, wobei der Spezialfonds eine Ausnahme darstellt.

Die Forderungen an Kreditinstitute betrafen im Wesentlichen Forderungen aus Geldkonten der OeKB bei inländischen und ausländischen Kreditinstituten.

Forderungen an Kreditinstitute

 

 

 

 

 

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

12.685.792,28

14.692

Mehr als fünf Jahre

4.901.185,24

4.902

Summe

17.586.977,52

19.593















Forderungen an Kunden

 

 

 

 

 

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

54.067,20

90

Bis drei Monate

197.992,53

377

Mehr als drei Monate bis ein Jahr

318.932,92

379

Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre

1.059.039,36

1.645

Mehr als fünf Jahre

234.112,75

601

Summe

1.864.144,76

3.092















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Darstellung des Anteilsbesitzes

 

 

 

 

 

 

 

 

BWG-Kategorie

Beteiligung

Anteil am Kapital

Wirtschaftliche Verhältnisse

 

 





































Name und Sitz

Kreditinstitut/ Sonstiges Unternehmen

Direkt

Indirekt

In %

Letzter vorliegender Jahresabschluss zum

Bilanz-summe gemäß UGB Tsd. Euro

Eigenkapital gemäß § 224–3 UGB Tsd. Euro

Jahresüberschuss/ Jahresfehl-betrag
Tsd. Euro





































Anteile an verbundenen Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

Verbundene Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien

KI

x

 

100,00 %

31.12.2021

1.143.016

55.366

4.988

OeKB CSD GmbH, Wien

KI

x

 

100,00 %

31.12.2021

36.629

32.430

6.677

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien

KI

x

 

68,75 %

31.12.2021

1.220.565

45.430

8.363

OeKB Business Services GmbH, Wien

SO

x

 

100,00 %

31.12.2021

729

701

102

OeKB Zentraleuropa Holding GmbH, Wien

SO

x

 

100,00 %

31.12.2021

4.541

4.541

-

Assoziierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien 1

SO

x

 

51,00 %

31.12.2021

103.714

103.231

19.847

Acredia Versicherung AG, Wien

SO

 

x

51,00 %

31.12.2021

157.605

99.942

13.915

Acredia Services GmbH, Wien

SO

 

x

51,00 %

31.12.2021

13.749

12.180

2.315

CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien

SO

x

 

50,00 %

31.12.2021

114.969

13.016

912

Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

AGCS Gas Clearing and Settlement AG, Wien

SO

x

 

20,00 %

31.12.2020

18.428

3.838

205

APCS Power Clearing and Settlement AG, Wien

SO

x

 

17,00 %

31.12.2020

31.480

3.290

221

CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH, Wien

SO

x

 

18,50 %

31.12.2020

4.577

3.072

2.272

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Wien

SO

x

 

12,60 %

31.12.2020

400.720

6.041

430

EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG, Wien

SO

x

 

8,06 %

31.12.2020

22.694

2.296

25

Wiener Börse AG, Wien

SO

x

 

6,60 %

31.12.2020

181.385

166.278

41.396

Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien

SO

x

 

0,19 %

31.12.2020

1.540

515

-






































1 Gemeinschaftsunternehmen

Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.

Der im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Zentralverwahrer gemäß CSD-Regulation von der OeKB CSD GmbH vorgelegte Sanierungsplan sieht nach Prüfung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung von bis zu 7.200.000,00 Euro durch die OeKB vor, befristet bis 31.12.2022.


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Anlagenspiegel 2021 - Anschaffungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Euro

1.1.2021

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

31.12.2021

























Immaterielle Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens

8.121.855,26

462.412,77

639.879,00

0,00

9.224.147,03

Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen)

344.160,00

383.919,00

–639.879,00

0,00

88.200,00

Immaterielle Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens

8.466.015,26

846.331,77

0,00

0,00

9.312.347,03

Betriebs- und Geschäftsausstattung

90.072.496,68

1.518.691,89

0,00

–2.790.582,72

88.800.605,85

Geringwertige Vermögensgegenstände

0,00

240.287,18

0,00

–240.287,18

0,00

Sachanlagen

90.072.496,68

1.758.979,07

0,00

–3.030.869,90

88.800.605,85

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

0,00

267.012.728,70

0,00

0,00

267.012.728,70

Beteiligungen

7.980.031,43

0,00

0,00

0,00

7.980.031,43

Anteile an verbundenen Unternehmen

73.880.193,17

0,00

0,00

0,00

73.880.193,17

Summe

180.398.736,54

269.618.039,54

0,00

–3.030.869,90

446.985.906,18


























Anlagenspiegel 2021 - Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Euro

1.1.2021

Zugänge

Zuschreibungen

Abgänge

31.12.2021

























Immaterielle Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens

6.106.625,26

836.064,77

0,00

0,00

6.942.690,03

Immaterielle Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens

6.106.625,26

836.064,77

0,00

0,00

6.942.690,03

Betriebs- und Geschäftsausstattung

81.356.313,13

1.494.542,89

0,00

–2.725.719,72

80.125.136,30

Geringwertige Vermögensgegenstände

0,00

240.287,18

0,00

–240.287,18

0,00

Sachanlagen

81.356.313,13

1.734.830,07

0,00

–2.966.006,90

80.125.136,30

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

0,00

7.884.567,42

–252.837,77

0,00

7.631.729,65

Summe

87.462.938,39

10.455.462,26

–252.837,77

–2.966.006,90

94.699.555,98




























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Anlagenspiegel 2021 - Buchwert

 

 

 

 

 

Euro

1.1.2021

31.12.2021













Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.015.230,00

2.281.457,00

Anlagen in Bau (immaterielles Anlagevermögen)

344.160,00

88.200,00

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.359.390,00

2.369.657,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

8.716.183,55

8.675.469,55

Sachanlagen

8.716.183,55

8.675.469,55

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

0,00

259.380.999,05

Beteiligungen

7.980.031,43

7.980.031,43

Anteile an verbundenen Unternehmen

73.880.193,17

73.880.193,17

Summe

92.935.798,15

352.286.350,20














Die Sachanlagen inkludierten Grundstücke in Höhe von 4.398.853,90 Euro (2020: 4.399 Tsd. Euro).

Durch die Umwidmung des Spezialfonds zum Finanzanlagevermögen kam es zu einem Zugang an Anschaffungskosten in Höhe von 267.012.728,70 Euro. Der Buchwert zum Zeitpunkt der geänderten Zuordnung betrug 259.128.161,28 Euro.

Eine außerplanmäßige Abschreibung des Investmentfonds gemäß § 204 Abs. 1 Z 2 UGB war im Zuge der Umwidmung nicht erforderlich.

Die Position „Andere Aktiva“ – Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten - enthielt überwiegend Abgrenzungsposten aus dem Zahlungsverkehr in Höhe von 3.489.466,76 Euro (2020: 4.424 Tsd. Euro), unter anderem auch gegen verbundene Unternehmen und sonstige Forderungen in Höhe von 2.687.014,07 Euro (2020: 1.020 Tsd. Euro). Die Erhöhung der sonstigen Forderungen gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Steuerverrechnung mit der Abgabenbehörde.

Sonstige Vermögensgegenstände (sonstige Forderungen)

 

 

 

 

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Bis drei Monate

6.189.675,27

5.457

Summe

6.189.675,27

5.457














In den Aktivposten (Forderungen an Kreditinstitute) waren Vermögensgegenstände nachrangiger Art in Höhe von 4.901.185,24 Euro (2020: 4.902 Tsd. Euro) enthalten.



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Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:


31.12.2021

31.12.2020

Veränderung

 

Euro

Tsd. Euro

Tsd. Euro

















Wertberichtigungen § 57 BWG

13.011.000,00

26.022

– 13.011

Aktien und andere festverzinsliche Wertpapiere

– 53.315.824,43

– 53.316

-

Rückstellung für Abfertigungen

11.474.477,00

14.073

– 2.598

Rückstellung für Pensionen

60.770.245,00

72.730

– 11.960

Sonstige Rückstellungen

28.739.890,80

28.741

– 1

Unversteuerte Rücklagen

– 3.012.746,27

– 3.013

-

Stand OeKB

57.667.042,10

85.237

– 27.570

Zinsenausgleichsrückstellung

192.631.016,12

207.678

– 15.047

Stand Exportfinanzierungsverfahren

192.631.016,12

207.678

– 15.047

Gesamtdifferenzen

250.298.058,22

292.915

– 42.617

Daraus resultierende latente Steuern

62.574.514,56

73.229

– 10.654

Davon dem Ergebnis der OeKB zurechenbar

14.416.760,53

21.309

– 6.892

Davon dem Ergebnis des
Exportfinanzierungsverfahrens zurechenbar

48.157.754,03

51.920

– 3.762


















Die aktiven latenten Steuern verringerten sich im Geschäftsjahr um 10.654 Tsd. Euro von 73.229 Tsd. Euro auf 62.574.514,56 Euro.

Der Steuerertrag des Exportfinanzierungsverfahrens (3.761.789,50 Euro; 2020: Steuerertrag 3.976 Tsd. Euro) wurde dem Verfahren gutgebracht und beeinflusste nicht die Gewinn- und Verlustrechnung der OeKB.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden aus bei der OeKB geführten Geldkonten (täglich fällig) sowie aus der Liquiditätsvorsorge für die Exportfinanzierung.

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

279.973.944,40

249.092

Bis drei Monate

560.153.845,38

1.106.458

Summe

840.127.789,78

1.355.550















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Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten im Wesentlichen Geldkautionen, die als Sicherheiten bei der OeKB hinterlegt sind sowie laufende Geldkonten. Der Anstieg ist auf einen erhöhten Bedarf der Sicherheitenhinterlegung zurückzuführen.

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

230.232.159,32

97.135

Summe

230.232.159,32

97.135














Die Verringerung der „Andere Passiva“ – diese enthielt überwiegend sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten - beruhte größtenteils aus niedrigeren sonstigen Verbindlichkeiten. Die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich auf 11.870.018,82 Euro (2020: 11.325 Tsd. Euro).

Die „Sonstigen Verbindlichkeiten“ enthielten Zahlungsverkehrsposten in Höhe von 681.081,45 Euro (2020: 2.458 Tsd. Euro), die zu Beginn des Folgejahres ausgeglichen wurden, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften 679.385,21 Euro (2020: 744 Tsd. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.521.182,03 Euro (2020: 1.056 Tsd. Euro).

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Bis drei Monate

4.206.981,83

5.391

Summe

4.206.981,83

5.391














Sonstige Rückstellungen

 

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

31.12.2021

31.12.2020













Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung

469.720,00

356

Prämien, Tantiemen

5.407.802,49

5.579

Nicht verbrauchte Urlaube und Zeitguthaben

2.214.833,42

2.932

Sonstige Personalrückstellungen

210.572,15

177

Software-Projekte

258.688,50

45

Allgemeine Geschäftsrisiken und EDV-Projekte

28.485.000,00

28.485

Sonstige Rückstellungen

953.986,41

896

Summe

38.000.602,97

38.470



















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Angaben zum Eigenkapital

Das Grundkapital in Höhe von 130.000.000,00 Euro (2020: 130.000 Tsd. Euro) war in 880.000 Stückaktien zerlegt. Diese vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden Sammelurkunden dargestellt.

Die gebundenen Kapitalrücklagen betrugen unverändert 3.347.629,63 Euro.

Die anderen Rücklagen wurden um 27.264.511,32 Euro erhöht (2020: 10.302 Tsd. Euro). Die Gewinnrücklagen betrugen zum Stichtag 481.161.586,24 Euro (2020: 453.897 Tsd. Euro). Die Haftrücklage betrug zum Stichtag 27.235.000,00 Euro (2020: 27.235 Tsd. Euro).

Gewinnverteilungsvorschlag

Der Hauptversammlung wird folgende Gewinnverteilung vorgeschlagen:

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Jahresgewinn

32.883.849,71

32.860

Gewinnvortrag

14.930,00

32

Bilanzgewinn

32.898.779,71

32.892

Verwendung

 

 

Ausschüttung einer Dividende von 22,75 Euro pro Aktie (880.000 Stückaktien)

20.020.000,00

20.020

Ausschüttung einer Sonderdividende von 14,43 Euro pro Aktie (880.000 Stückaktien)

12.698.400,00

12.698

Vergütung einer Tantieme an den Aufsichtsrat

155.753,00

159

Vortrag auf neue Rechnung

24.626,71

15



















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Exportfinanzierung


Ende 2021

Ende 2020

Veränderung

 

Euro

Tsd. Euro

Tsd. Euro

in %





















Aktiva

 

 

 

 

Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

1.577.340.182,07

1.517.263

60.077

4,0 %

Forderungen an

 

 

 

 

Kreditinstitute (Sonstige)

22.773.779.878,79

25.357.125

–2.583.345

–10,2 %

Kunden

94.568.332,02

117.969

–23.401

–19,8 %

Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere

411.132.971,58

505.949

–94.816

–18,7 %

Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere

53.983.899,13

47.209

6.774

14,3 %

Rechnungsabgrenzungsposten

11.556.491,91

13.983

–2.427

–17,4 %

Exportfinanzierung

24.922.361.755,50

27.559.499

–2.637.138

–9,6 %

Passiva

 

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber

 

 

 

 

Kreditinstituten

175.636.657,74

403.636

–227.999

–56,5 %

Kunden

593.284.646,58

577.029

16.256

2,8 %

Verbriefte Verbindlichkeiten

23.071.227.133,82

25.414.365

–2.343.138

–9,2 %

Sonstige Verbindlichkeiten

153.014,51

496

–343

–69,1 %

Rechnungsabgrenzungsposten

118.905.222,25

125.583

–6.678

–5,3 %

Rückstellungen (Zinsenausgleichsrückstellung)

963.155.080,60

1.038.391

–75.236

–7,2 %

Exportfinanzierung

24.922.361.755,50

27.559.499

–2.637.138

–9,6 %






















In den Aktivposten waren keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art enthalten.

Liquiditätsportfolio EFV

 

 

 

 

 

31. Dezember 2021

31. Dezember 2020

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

Buchwert

Marktwert

Buchwert

Marktwert





















Schuldtitel öffentlicher Stellen

1.577.340.182,07

1.590.149.825,00

1.517.263

1.581.172

Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere *

411.132.971,58

397.721.620,10

505.949

506.014

Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere

53.983.899,13

53.983.899,13

47.209

47.209

Liquiditätsportfolio EFV

2.042.457.052,78

2.041.855.344,23

2.070.422

2.134.396






















* Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos Zinsswaps (= Asset Swaps) abgeschlossen und stehen mit diesen in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme (Bewertungseinheit). Dem Unterscheidungsbetrag von Marktwert und Buchwert in Höhe von 13.575.925,50 Euro stehen aus den Swap-Vereinbarungen passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Up-Front-Zahlungen in Höhe von 29.082.471,50 Euro gegenüber.


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Vom Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird ein Betrag von 296.595.525,95 Euro im Jahr 2022 fällig (2020: 153.818 Tsd. Euro fällig im Jahr 2021).

Angabe gemäß § 56 Abs. 4 BWG: Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens, welche zum Börsenhandel zugelassen sind, belief sich der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert zum Bilanzstichtag auf 4.619.146,40 Euro (2020: 46.847 Tsd. Euro).

Zu den einzelnen Wertpapierkategorien ist im Sinne von § 64 Abs. 1 Z 10 und 11 BWG zu berichten: Die Schuldtitel öffentlicher Stellen, die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert.

Forderungen an Kreditinstitute setzten sich zum überwiegenden Teil aus Krediten, für die Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich bestehen, zusammen. Im Exportfinanzierungsverfahren wurden rund 5.430 Kredite (2020: rund 5.450 Kredite) mit einem Kreditvolumen in Höhe von 21.673.465.683,55Euro (2020: 22.929.378 Tsd. Euro) betreut. Der aushaftende Stand im Zusammenhang mit dem Sonder-KRR, welcher 2020 als Corona-Hilfsprogramm gemeinsam mit dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde, betrug zum Stichtag 885.297.238,00 Euro (2020: 1.314.985 Tsd. Euro) und wurde im Posten Forderungen an Kreditinstitute erfasst.

Weiters bestanden aus Collateral-Vereinbarungen (täglich fällig) Forderungen in Höhe von 540.160.349,86Euro (2020: 1.321.289 Tsd. Euro). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen aus Währungsswaps abgeschlossen.

Die Forderungen aus Terminvorlagen in Höhe von 560.153.845,38Euro (2020: 1.106.458 Tsd. Euro) stehen im Zusammenhang mit der Liquiditätsvorsorge im EFV, welche als Guthaben bei Zentralnotenbanken im Rechnungskreis der Eigenen Vermögensrechnung dargestellt ist.

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

540.160.349,86

1.321.289

Bis drei Monate

1.461.437.078,94

1.614.487

Mehr als drei Monate bis ein Jahr

7.037.417.200,12

7.803.510

Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre

9.985.943.366,06

10.703.748

Mehr als fünf Jahre

3.748.821.883,81

3.914.091

Summe

22.773.779.878,79

25.357.125















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Forderungen an Kunden beinhalteten überwiegend Umschuldungskredite an öffentliche Stellen, für die Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich bestanden.

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

1.038.881,22

1.060

Bis drei Monate

3.017.136,76

2.984

Mehr als drei Monate bis ein Jahr

11.805.162,12

20.780

Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre

39.819.235,94

48.529

Mehr als fünf Jahre

38.887.915,98

44.616

Summe

94.568.332,02

117.969














Die Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere beinhalteten einen Investmentfonds zur USD-Liquiditätssteuerung. Dieser Investmentfonds veranlagte ausschließlich in hoch liquide amerikanische Staatsanleihen. Investments in diesen Fonds waren ohne Ausgabeaufschläge und Rücklösungen täglich möglich.

Die Rechnungsabgrenzungen bestanden aus geleisteten Up-Front-Zahlungen zu festverzinslichen Wertpapieren (Liquiditätsportfolio) sowie dem Begebungsdisagio zu verbrieften Verbindlichkeiten und antizipativen Zinsen zu Commercial Paper.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (täglich fällig) bestanden aus Collateral Vereinbarungen (ohne AFFG-Garantie). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen entstehender Kreditexposures abgeschlossen.

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

175.636.657,74

403.636

Summe

175.636.657,74

403.636














Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalteten überwiegend das bei der OeKB geführte Geldkonto für die Republik Österreich im Zusammenhang mit § 7 AusfFG (siehe auch Allgemeine Angaben - Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahren).

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Täglich fällig

565.429.964,48

549.188

Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre

27.854.682,10

27.841

Summe

593.284.646,58

577.029














Die verbrieften Verbindlichkeiten sind um 2.343.137 Tsd. Euro auf 23.071.227.133,82 Euro (2020: 25.414.365 Tsd. Euro) gesunken. Vom Erfüllungsbetrag wurden im Geschäftsjahr Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG in Höhe von 4.747.556.078,73 Euro (2020: 3.296.055 Tsd. Euro) abgesetzt.


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Von dem Bilanzposten „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sind im Folgejahr nachstehende Kapitalbeträge fällig:

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

Fällig 2022

Fällig 2021













Begebene Schuldverschreibungen

4.350.165.829,64

3.509.385

Andere verbriefte Verbindlichkeiten

4.612.920.216,35

6.309.484

Summe

8.963.086.045,99

9.818.868














Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 8.942.840.546,75 Euro (2020: 10.218.738 Tsd. Euro) wurden zur Sicherheit für verbriefte Verbindlichkeiten gemäß § 64 Abs. 1 Z 8 BWG herangezogen. Diese fundierten Bankschuldverschreibungen dienten lediglich als Sicherheit für die Liquiditätsbeschaffung bei der EZB bzw. OeNB und betrugen 8.000.000.000,00 Euro Nominale zum 31. Dezember 2021 (2020: 8.500.000 Tsd. Euro). Die Schuldverschreibungen waren nicht für den Verkauf an Dritte vorgesehen und wurden daher in der Bilanz weder aktiv- noch passivseitig dargestellt.

Die Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ bestand im Wesentlichen aus Verrechnungsposten im Zusammenhang mit den CIRR-Stützungsvereinbarungen mit der WKÖ und dem Bundesministerium für Finanzen sowie Verrechnungsposten aus Umschuldungskrediten.

Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Bis drei Monate

153.014,51

496

Summe

153.014,51

496














Die Rechnungsabgrenzungen bestanden vor allem aus erhaltenen Up-Front-Zahlungen zu festverzinslichen Wertpapieren (Liquiditätsportfolio) sowie Begebungsagios und Up-Front-Zahlungen zu verbrieften Verbindlichkeiten.

Veränderung der Zinsenausgleichsrückstellung

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Stand zum 1. Jänner

1.038.390.871,22

1.117.910

Zuweisung

2.635.882,51

1.146

Verwendung

–77.871.673,13

–80.665

Stand zum 31. Dezember

963.155.080,60

1.038.391














Die Zinsenausgleichsrückstellung wurde quartalsweise widmungsgemäß verwendet und dotiert. Im Geschäftsjahr wurden im Exportfinanzierungsverfahren Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen in Höhe von 1.795.442,13 Euro (2020: 614 Tsd. Euro) verrechnet und erhöhten entsprechend die Zinsenausgleichsrückstellung.


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Die von der OeKB als Treuhänderin gestionierten Geschäfte, die für die Bank weder ein wirtschaftliches noch ein rechtliches Obligo beinhalteten, waren in der Bilanz in folgenden Positionen erfasst:

Treuhandgeschäfte

 

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

31.12.2021

31.12.2020













Treuhandvermögen

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

1.376.563,49

2.276

 

 

 

Treuhandverpflichtungen

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

1.376.563,49

2.276














Bei diesen Treuhandgeschäften handelte es sich um Soft Loan-Finanzierungen (zinsgünstige Darlehen mit einer Zinsrate, die unter dem üblichen Marktwert liegt) für ausgewählte Länder und Projekte. Soft Loan-Finanzierungen wurden gemäß der vom Bundesministerium für Finanzen verfolgten österreichischen Soft Loan-Politik zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft im internationalen Wettbewerb eingesetzt. Die Refinanzierung der Kredite erfolgte durch ein Kofinanzierungsabkommen mit der Weltbank sowie mit Mitteln des ERP-Fonds und der Wirtschaftskammer Österreich.

Derivative Finanzinstrumente

Entsprechend der OeKB-Strategie wurden derivative Finanzinstrumente zur wirtschaftlichen Absicherung eingesetzt, um Zahlungsströme abzusichern und dadurch das Zinsänderungs- oder das Währungsrisiko des Exportfinanzierungsverfahrens auf das in der Risikostrategie definierte Ausmaß zu reduzieren.

Die OeKB verwendete Zinsswaps und Währungsswaps, um zukünftige Zahlungsströme oder das Marktrisiko (Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko) aus bilanziellen Vermögenswerten (Schuldtitel öffentlicher Stellen, Forderungen an Kreditinstitute sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) und Verbindlichkeiten (verbriefte Verbindlichkeiten) einzeln wirtschaftlich abzusichern.


Nominalbetrag

Marktwerte 2021

Euro

31.12.2021

positiv

negativ

















Zinsswaps

23.579.088.976,22

323.374.569,86

262.228.335,33

Währungsswaps

22.019.730.569,30

272.383.377,29

627.913.124,88

Summe

45.598.819.545,52

595.757.947,15

890.141.460,21



















Nominalbetrag

Marktwerte 2020

Tausend Euro

31.12.2020

positiv

negativ

















Zinsswaps

23.110.650

574.642

287.042

Währungsswaps

19.367.502

257.201

1.388.789

Summe

42.478.152

831.842

1.675.832



















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Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden auf Basis der Barwerte (= beizulegender Zeitwert ermittelt durch Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen Zinskurve inkl. Zinsabgrenzung) angeführt und stellten daher im Fall von negativen Zeitwerten die nicht in der Bilanz erfassten Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten dar, die in einer wirtschaftlichen Sicherungsbeziehung stehen. Die positiven und die negativen Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten zur wirtschaftlichen Absicherung von Zahlungsströmen wurden nicht mit ihren Gewinnen und Verlusten im Jahresabschluss erfasst, weil diesen Zahlungsströmen gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme aus den Grundgeschäften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen. Zum 31.12.2021 reichte der Absicherungszeitraum bis ins Jahr 2038.

Die Effektivitätsmessung erfolgte mittels Critical Terms Matching (Identität der Parameter von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft) sowohl prospektiv als auch retrospektiv.

Sicherstellung für Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten 

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Gestellte Sicherheiten

540.330.095,80

1.321.776

Erhaltene Sicherheiten

175.709.381,84

403.685














Es erfolgte keine Sicherheitsleistung durch Verpfändung in Form von Finanzinstrumenten (z. B. Wertpapiere).

Vorzeitige Beendigung einer effektiven Sicherungsbeziehung

Im Geschäftsjahr wurden keine effektiven Sicherungsbeziehungen mit wesentlichem Ergebnis vorzeitig beendet.



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Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

Zusammengefasste Erfolgsrechnung

 

 

 

 

 

2021

2020

Veränderung

 

Euro

Tsd. Euro

Tsd. Euro

in %





















Nettozinsertrag, Wertpapier-
und Beteiligungserträge

78.764.606,03

80.361

–1.597

–2,0 %

Provisionsgeschäft – Nettoertrag

28.715.831,02

27.696

1.020

3,7 %

Finanzgeschäfte und
sonstige betriebliche Erträge

13.581.080,61

17.407

–3.826

–22,0 %

Betriebserträge

121.061.517,66

125.464

–4.403

–3,5 %

Personal- und Sozialaufwand
sowie Pensionen

32.080.261,29

50.517

–18.437

–36,5 %

Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)

17.468.982,10

17.558

–89

–0,5 %

Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.570.894,84

3.244

–673

–20,8 %

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.255.886,67

1.405

–149

–10,6 %

Betriebsaufwendungen

53.376.024,90

72.724

–19.348

–26,6 %

Betriebsergebnis

67.685.492,76

52.740

14.945

28,3 %

Saldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

14.901.192,67

4.338

10.564

243,5 %

Saldo aus der Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens und realisierte Gewinne aus Beteiligungsabgang

252.837,77

0

252

100,0 %

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

82.839.523,20

57.078

25.761

45,1 %

Steuern vom Einkommen und Ertrag

–21.432.886,85

–11.766

–9.667

–82,2 %

Sonstige Steuern,
soweit nicht in Posten 14 auszuweisen

–1.258.275,32

–1.851

592

32,0 %

Jahresüberschuss

60.148.361,03

43.462

16.687

38,4 %

Rücklagenbewegung

–27.264.511,32

–10.602

–16.663

–157,2 %

Jahresgewinn

32.883.849,71

32.860

24

0,1 %

Gewinnvortrag

14.930,00

32

–17

–53,7 %

Bilanzgewinn

32.898.779,71

32.892

7

0,0 %






















Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthielten wegen der Nullkondition wie im Vorjahr keinen Ertrag aus dem Sonder-KRR, der 2020 als Corona-Hilfsprogramm gemeinsam mit dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde.




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Der Nettozinsertrag resultierte im Wesentlichen aus der Zinsspanne der OeKB aus der Gestionierung des EFV und den Zinserträgen aus den Veranlagungen der eigenen Vermögensrechnung. Der Nettozinsertrag verminderte sich um 2.508 Tsd. Euro auf 67.210.902,08 Euro. Im Nettozinsertrag sind Einmaleffekte für den OeKB-Anteil an Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen im EFV in Höhe von 1.340.600,55 Euro (2020: 579 Tsd. Euro) sowie 3.029.540,89 Euro (2020: 2.058 Tsd. Euro) OeKB-Zinsspanne aus dem Sonder-KRR enthalten.

Die von der OeKB an das Bundesministerium für Finanzen bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß § 1 Abs. 2 AFFG betrugen im Geschäftsjahr 85.675.843,76 Euro (2020: 98.191 Tsd. Euro).

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesenen Mindererträge und Minderaufwendungen aus negativen Zinsen betreffen überwiegend die Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren. Die Negativzinsen aus dem Kreditgeschäft resultieren aus den Konditionen des EFV abzüglich der Zinsspanne der OeKB. Die Negativzinsen aus Wertpapiergeschäften betreffen das Liquiditätsportfolio des EFV. Dieses Portfolio besteht aus festverzinslichen Wertpapieren, welches zur Absicherung von Marktrisiken mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert wurde. Durch das sehr gute Rating der OeKB und durch die von der Republik Österreich garantierten verbrieften Verbindlichkeiten profitiert das Exportfinanzierungsverfahren durch einen Minderaufwand aus negativen Zinsen bei den Refinanzierungsgeschäften durch Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung.

In den Erträgen aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden keine ausschüttungsgleichen Erträge erfasst (2020: keine ausschüttungsgleichen Erträge).

Die Erträge aus Beteiligungen umfassen sämtliche Dividenden und Ausschüttungen aus den sonstigen Beteiligungen. Die Veränderung zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus einer höheren Dividende der Wiener Börse AG.

Der Ertrag aus Anteilen an verbundenen Unternehmen stieg von 8.684 Tsd. Euro auf 8.948.750,00 Euro. Im Wesentlichen resultierte die Veränderung aus einer geringeren Dividende der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG sowie höherer Dividenden aus der OeKB CSD GmbH und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH.

Die Provisionserträge erhöhten sich um 610 Tsd. Euro auf 31.277.186,83 Euro (2020: 30.667 Tsd. Euro). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Provisionsertrages der einzelnen Geschäftszweige. In den Erträgen aus dem Garantiegeschäft sind die Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Haftungen zum Sonder-KRR in Höhe von 568.059,98 Euro (2020: 409 Tsd. Euro) und Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der COFAG-Garantien in Höhe von 723.569,28 Euro (2020: 208 Tsd. Euro) enthalten. Die Provisionsaufwendungen verminderten sich um 410 Tsd. Euro auf 2.561.355,81 Euro (2020: 2.971 Tsd. Euro).


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Provisionserträge

 

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

31.12.2021

31.12.2020













Kreditgeschäft

1.598.438,60

1.916

Wertpapiergeschäft

11.239.925,25

10.243

Garantiegeschäft

13.923.392,72

14.137

Energieclearing

2.625.873,36

2.603

Sonstige Dienstleistungen

1.889.556,90

1.768

Summe

31.277.186,83

30.667














Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich überwiegend aus der Verrechnung von Dienstleistungen, der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten und den Vorsteuerkorrekturen für Vorjahre zusammen. Die Verringerung auf 13.585.066,20 Euro (2020: 17.517 Tsd. Euro) resultierte im Wesentlichen aus geringeren Erträgen aus dem Dienstüberlassungsvertrag für das Personal der OeKB CSD GmbH, da mit Jahresbeginn das Personal überwiegend direkt bei der OeKB CSD GmbH angestellt wurde.

Der Personalaufwand verringerte sich um 18.437 Tsd. Euro von 50.517 Tsd. Euro auf 32.080.261,29 Euro. Dieser Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Auflösung von Personalrückstellungen. Im Geschäftsjahr wurde in den Personalrückstellungen der Diskontierungszinssatz für die Ermittlung der Personalrückstellungen von 0,50% auf 1,00 % erhöht. Im Vorjahr wurde dieser Satz von 1,02 % auf 0,50 % gesenkt. Weiters wurde im Vorjahr auf Basis der Inflationsentwicklung und der letzten Lohn- und Gehaltsabschlüsse der nachhaltige Gehaltstrend für die Ermittlung der Personalrückstellungen von 3,25 % auf 2,50 % gesenkt und im aktuellen Jahr gleich belassen. Der Personalaufwand wurde durch Vergütungen nach § 32 Epidemiegesetz (Maßnahme aufgrund von COVID-19) in Höhe von 34.541,91 Euro (2020: 28 Tsd. Euro) sowie Ersatz der finanziellen Aufwendungen aus dem Altersteilzeitgeld durch das AMS über 292.456,66 Euro (2020: 212 Tsd. Euro) reduziert.

Aufwendungen für den Abschlussprüfer und dessen Netzwerkgesellschaften 

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

31.12.2021

31.12.2020













Jahresabschlussprüfung

388.004,41

335

Prüfungsnahe Tätigkeiten

307.535,11

276

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

695.539,52

611

Steuerberatung

98.701,40

52

Sonstige Beratung

46.093,00

156

Aufwendungen für im Netzwerk des Abschlussprüfers
stehende Gesellschaften

144.794,40

208














Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.255.886,67 Euro (2020: 1.405 Tsd. Euro) setzten sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für weitervermietete Geschäftsräume, Beiträge an Aufsichtsbehörden und weiterverrechnete Portogebühren zusammen.


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Der Ertragssaldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens erhöhte sich auf 14.901.192,67  Euro (2020: 4.338 Tsd. Euro).

Der Ertragssaldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Anlagevermögens und der Beteiligungen erhöhte sich auf 252.837,77 Euro (2020: 0 Tsd. Euro).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

 

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

31.12.2021

31.12.2020













Körperschaftsteuer für Geschäftsjahre

11.288.462,93

8.449

Körperschaftsteuer für Vorjahre

3.252.011,09

24

Veränderung aktiver latenter Steuern

6.892.412,83

3.293

Steuern vom Einkommen und Ertrag

21.432.886,85

11.766














Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und Ertrag resultiert aus einer Nachzahlung für Vorjahre aufgrund der Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung.

Im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten14 auszuweisen, wurden die Aufwendungen für die Stabilitätsabgabe und die Grundsteuern erfasst.

Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss/Bilanzsumme) der OeKB betrug 0,22 % für das Jahr 2021 (2020: 0,15 %).

Ergänzende Angaben

Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen

Langfristige Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

2021 für

2020 für

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2022

2022-2026

2021

2021-2025





















Miete

1.223.378,13

4.935.849,43

1.212

5.075

Leasing

40.612,43

171.037,15

18

23

Summe

1.263.990,56

5.106.886,58

1.229

5.097






















Aus der Nutzung von den in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen aufgrund von Miet- oder Leasingverträgen bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen.

Sonstige außerbilanzielle Geschäfte

Die in der Bilanz unter dem Strich ausgewiesenen Kreditrisiken in Höhe von 3.581.594.152,12 Euro (2020: 4.440.391 Tsd. Euro) betrafen im Wesentlichen nicht ausgenützte Kreditrahmen und -promessen, welche im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren stehen.



Aktiva und Passiva in Fremdwährung


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Überwiegend aus der Exportfinanzierung waren in der Bilanz Fremdwährungspositionen mit folgenden Euro-Gegenwerten enthalten:

  • — Aktiva: 2.392.075.798,78 Euro (2020: 2.393.169 Tsd. Euro)
  • — Passiva: 23.476.222.767,46 Euro (2020: 18.277.994 Tsd. Euro).

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von Geschäften mit den Aktionären der Bank. Diese Geschäfte wurden nach dem „Arm’s Length“-Prinzip abgewickelt.

Related Party Transactions mit Aktionären der OeKB

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

31.12.2021

31.12.2020













Eigene Vermögensrechnung

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

37.846.109,53

2.272

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

24.477.228,18

27.639

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

107.786.883,58

93.076

Exportfinanzierung

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

13.125.867.625,04

14.764.213














Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen und Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Verbundene Unternehmen

Beteiligungsunternehmen

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

31.12.2021

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2020





















Eigene Vermögensrechnung

 

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

27.133,79

0

0,00

-

Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten

86.266.960,95

88.553

0,00

-

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

95.378.204,95

33.097

63.483.304,54

21.717

Exportfinanzierung

 

 

 

 

Forderungen an Kreditinstitute

1.445.463.743,23

1.247.268

0,00

-
























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Personalaufwendungen

Monetäre Werte in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten lt. UGB

330

365

Personalaufwendungen gemäß dd, ee und ff der Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

Vorstandsmitglieder
(inkl. ehemaligen Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen)

– 3.290.791,17

2.745

Leitende Angestellte

– 256.430,00

399

Sonstige Beschäftigte

– 5.248.406,67

2.888

Summe

– 8.795.627,84

6.032

Leistungen an Pensionsvorsorgekassen
(im Posten Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung enthalten)

922.434,32

988

Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen (im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen enthalten)

245.714,55

262

Organgesamtbezüge

 

 

Vorstandsmitglieder – Angabe unterbleibt im Hinblick auf § 242 Abs. 4 UGB

k.A.

k.A.

Mitglieder des Aufsichtsrates

155.753,00

159

Ehemalige Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene

1.672.628,83

1.838














Die Veränderung der in der Tabelle ausgewiesenen Personalaufwendungen resultierte im Wesentlichen aus der Bewertung der langfristigen Personalrückstellungen. Der Wert des Geschäftsjahres war durch die Veränderung des Diskontierungszinssatzes von 0,50 % auf 1,00 % (2020: 1,02 % auf 0,50 %) stark beeinflusst.

Die Aufwendungen für Altersvorsorge betrafen leistungsorientierte Zusagen in Höhe von -9.963.776,71 Euro (2020: 4.782 Tsd. Euro) und beitragsorientierte Zusagen in Höhe von 1.168.148,87 Euro (2020: 1.249 Tsd. Euro).

Es wurden keine Transaktionen mit Führungskräften in Schlüsselpositionen abgeschlossen.

Schadenersatzklage

Zum Stichtag waren keine Schadenersatzklagen bekannt.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

In Folge des Konfliktes zwischen Ukraine und Russland wurden umfassende politische und wirtschaftliche Sanktionen erlassen. Diese Sanktionen umfassen unter anderem Banken mit russischen wirtschaftlichen Eigentümern. Im EFV gibt es zwei Kreditinstitute als Hausbank mit aushaftenden Finanzierungsvolumina in Höhe von 471.142.495,45 Euro. Sämtliche Geschäfte mit diesen Instituten sind mit umfassenden Haftungen, im Wesentlichen durch die Republik Österreich, versehen. Aufgrund dieser Haftungen gehen wir von keinen oder geringen Auswirkungen im EFV aus. Im Zeitraum der Aufstellung des Abschlusses wurden sämtliche Fälligkeiten vertragsgemäß erfüllt.




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Weiters bestehen aushaftende Finanzierungsvolumina im EFV in Höhe von 565.584.278,63 Euro mit anderen Geschäftspartnern, welche im Zusammenhang mit Russland, Belarus und Ukraine stehen. Aufgrund der Sanktionen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Konfliktes können mögliche negative Folgen für diese Geschäfte entstehen. Für sämtliche Finanzierungen im EFV bestehen umfassende Haftungen, im Wesentlichen durch die Republik Österreich, weshalb wir mit keinen oder geringen Auswirkungen im EFV rechnen.

Zusätzliche Anhangsangaben gemäß BWG

Eigenmittel gemäß CRR

Gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der OeKB im Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem Ausfuhrförderungsgesetz (BGBl. Nr 215/1981) und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (BGBl. Nr. 196/1967) hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der §§ 22 bis 24d, 39 Abs. 2d in Verbindung mit § 69 Abs. 3, § 39 Abs. 3 und 4, § 70 Abs. 4a Z 1, 8, 9 und 11, §§ 70b bis 70d BWG sowie hinsichtlich der Einbeziehung dieser Rechtsgeschäfte in die Betragsgrenzen gemäß § 5 Abs. 4 BWG keine Anwendung. Weiters ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Überprüfung gemäß § 69 Abs. 2 BWG nicht auf die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bezug zu nehmen.

Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 der VO (EU) Nr. 575/2013

 

 

 

 

Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)

2021

2020













Bemessungsgrundlage gesamt

701.822.389,13

925.377

Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (8 % der Bemessungsgrundlage)

37.443.271,90

47.473

Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko

0,00

4.523

Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko (Basisindikatoransatz)

18.702.519,23

22.034

Risikogewichtete Positionsbeträge

56.145.791,13

74.030

Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 CRR

 

 

Eingezahlte Kapitalinstrumente

130.000.000,00

130.000

Einbehaltene Gewinne und Rücklagen

511.744.215,87

484.480

Abzügl. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 1

–27.264.511,32

–10.302

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

–2.369.657,00

–2.359

Hartes Kernkapital (CET 1)

612.110.047,55

601.819

Ergänzende Eigenmittel (Wertberichtigung gemäß § 57 BWG) gewichtet mit 10 % (2020: 20 %) der Basis aus 2013 2

13.011.000,00

26.022

Ergänzungskapital (T2)

13.011.000,00

26.022

Eigenmittel

625.121.047,55

627.841

Freie Eigenmittel

568.975.256,42

553.810














1Gem. Art. 26 Abs. 2 CRR werden Gewinne zum Jahresende erst mit dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses dem harten Kernkapital zugerechnet.

2Gem. Art. 486(4) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 iVm § 20 CRR-Begleit-VO




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Daraus ergaben sich zum Stichtag folgende Relationen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die den Mindestquoten für das Kreditinstitut gegenübergestellt sind:

Mindestquoten gemäß Artikel 92 der VO (EU) Nr. 575/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

2020

In %

Mindestquote

Tatsächliche Quote

Mindestquote

Tatsächliche Quote





















Harte Kernkapitalquote

7,048

87,22

7,039

65,03

Kernkapitalquote

8,548

87,22

8,539

65,03

Gesamtkapitalquote

10,548

89,07

10,539

67,85






















Der Nettoverschuldungsgrad (Kernkapital/Risikoaktiva gemäß Art. 429 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) betrug 32,31 % im Jahr 2021 (2020: 26,56 %).

Berechnung der tatsächlichen Quote



Harte Kernkapitalquote =

Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100

Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR



Kernkapitalquote =

Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100

Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR



Gesamtkapitalquote =

Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100

Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR





Mindestquote der OeKB

 

 

 

 

 

In %

2021

2020













Harte Kernkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

4,500

4,500

Kapitalerhaltungspuffer gem. § 22 BWG iVm § 103q Z 11 BWG

2,500

2,500

Antizyklischer Kapitalpuffer gem. § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG

0,048

0,039

Harte Kernkapitalquote gem. Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen

7,048

7,039

Kernkapitalquote gem. Art. 92 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen

8,548

8,539

Gesamtkapitalquote gem. Art. 92 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen

10,548

10,539














Die erforderlichen Quoten ergeben sich aus Art. 92 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.


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Angaben über Organe

Mitglieder des Vorstandes

 

 

 

Laufzeit des Vertrages

Name

Beginn

Ende













Mag. Helmut Bernkopf

1.8.2016

31.7.2023

Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger

1.1.2014

31.12.2023














Mitglieder des Aufsichtsrates

 

 

 

 

Mandatsdauer

Position

Name

von

bis

















Vorsitzender

Robert Zadrazil

19.5.2009

HV 2026

1. Vorsitzender-Stellvertreter

Dr. Johann Strobl

27.5.2020

HV 2025

2. Vorsitzender-Stellvertreter

Willibald Cernko

29.5.2019

HV 2022

Mitglied

Mag. Veronika Bernklau

20.5.2021

HV 2024

Mitglied

MMag. Ingo Bleier

29.5.2019

HV 2025

Mitglied

Mag. Mary-Ann Hayes

29.5.2019

HV 2024

Mitglied

Mag. Dieter Hengl

25.5.2011

HV 2026

Mitglied

MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller

20.5.2021

HV 2022

Mitglied

Mag. Peter Lennkh

18.5.2017

HV 2022

Mitglied

Dr. Herbert Pichler

27.5.2020

HV 2025

Mitglied

Mag. Friedrich Spandl

20.5.2021

HV 2026

Mitglied

Mag. Dr. Herta Stockbauer

21.5.2014

HV 2024

Mitglied

Mag. Herbert Tempsch

29.5.2013

HV 2023

Mitglied

Mag. Susanne Wendler

18.5.2017

HV 2022

Mitglied

Robert Wieselmayer

19.5.2016

HV 2026

Mitglied

Mag. Dr. Rainer Borns

29.5.2018

20.5.2021

Mitglied

Dr. Matthias Heinrich

27.5.2020

20.5.2021

Mitglied

Herbert Messinger

18.12.2012

20.5.2021

















HV = Hauptversammlung


Vom Betriebsrat entsandt

 

 

 

 

Funktionsperiode

Position

Name

von

bis

















Vorsitzender

Mag. Martin Krull

14.3.2002

13.3.2023

Vorsitzender-Stellvertreterin

Mag. Erna Scheriau

1.4.2001

13.3.2023

Mitglied

Elisabeth Halys

1.7.2013

13.3.2023

Mitglied

Ulrike Ritthaler

14.3.2014

13.3.2023

Mitglied

Mag. Christoph Seper

14.3.2014

13.3.2023

Mitglied

Ing. Markus Tichy

1.7.2011

13.3.2023

Mitglied

Evelyn Ulrich-Hell

8.2.2021

13.3.2023




















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Prüfungsausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Robert Wieselmayer

Mitglied

Mag. Martin Krull










Arbeitsausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Robert Zadrazil

Mitglied

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Mag. Martin Krull










Vergütungsausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Robert Zadrazil

Mitglied

Willibald Cernko

Mitglied

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Mag. Martin Krull

Mitglied

Mag. Erna Scheriau










Risikoausschuss

 

 

 

Position

Name









Vorsitzende

Mag. Dr. Herta Stockbauer

Mitglied

Robert Zadrazil

Mitglied

Mag. Erna Scheriau










Nominierungsausschuss 

 

 

Position

Name









Vorsitzender

Robert Zadrazil

Mitglied

Dr. Johann Strobl

Mitglied

Mag. Martin Krull













Staatskommissäre

 

 

 

Name

Beginn der Funktionsperiode













Staatskommissär

Mag. Harald Waiglein

1.7.2012

Staatskommissär-Stellvertreter

Mag. Johann Kinast

1.3.2006













Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.

Regierungskommissäre

 

 

 

Name

Beginn der Funktionsperiode













Regierungskommissärin

Dr. Beate Schaffer

1.11.2013

Regierungskommissärin-Stellvertreter

Karl Flatz

1.12.2017













Regierungskommissäre gemäß § 27 der Satzung (Deckungsfonds).


Wien, am 4. März 2022

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.



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Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft,
Wien,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


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Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens

Das Risiko für den Abschluss

Die zum 31. Dezember 2021 bilanzierten Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) belaufen sich auf 22.234 Mio. EUR, das sind 83 % der Bilanzsumme. Der Vorstand beschreibt das EFV unter Kapitel „Exportfinanzierung“ im Anhang.

Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB dient in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern diese

(1)die Bonitätskriterien der OeKB ("Hausbankenstatus"),

(2)die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen sowie

(3)die Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheitengestionierung)

erfüllen.

Für den Ansatz der Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV ist es erforderlich, dass die gesetzlichen als auch die vertraglich definierten Gestionskriterien erfüllt werden. Für die Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV bestehen Haftungen der Republik Österreich. Die OeKB hat entsprechende Prozesse und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert, die eine ordnungsmäßige Gestionierung überwachen. Das Risiko für den Abschluss liegt darin, dass operationelle Fehler bei der Gestionierung dazu führen können, dass die Haftungen der Republik Österreich aufgrund von Gestionsmängeln nicht anerkannt werden und damit ein Kreditrisiko bei der OeKB verbleibt.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • — Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien in den jeweiligen Fachabteilungen erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die darin implementierten Kontrollen geeignet sind, die Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten und damit den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im Rahmen des EFV zu belegen.
  • — Zudem haben wir die von der Bank in diesen Bereichen eingerichteten und für die Jahresabschlusserstellung wesentlichen Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – getestet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ihre Ausgestaltung, Funktionsweise und in Stichproben ihre Wirksamkeit beurteilt.
  • — Dabei haben wir den Fokus auf folgende Kontrollen gelegt:
  • ‒ Einrichtung und Einhaltung der Kontrollen hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes sowie die laufende Gestionierung der zu finanzierenden Transaktionen;
  • ‒ Automatisierter Abgleich der Finanzierungshöhe mit der hinterlegten Haftung;
  • ‒ Allgemeine IT-Kontrollen für SAP, insbesondere Zugriffsschutz und Change Management.
  • — Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung des Nebenbuches mit dem Hauptbuch hinsichtlich des Kreditportfolios mit Kreditinstituten im Rahmen des EFV vorgenommen sowie anhand von Testfällen den Bestand durch Abgleich von Vertragsunterlagen mit den Systemdaten überprüft. Zudem haben wir die Entwicklung des Portfolios analysiert.
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Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses


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Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

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  • — Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • — Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • — Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • — Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • — Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

  • — Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • — Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • — Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.



Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO


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Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. Mai 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 1993 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.


Wien, am 4. März 2022

KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

MAG. WILHELM KOVSCA e.h.

Wirtschaftsprüfer








Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.



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Impressum


Medieninhaber und Herausgeber:

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

Firmensitz: 1010 Wien, Am Hof 4
Firmenbuchnummer: FN 85749b, Handelsgericht Wien
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E-Mail: info@oekb.at
Die OeKB im Internet: www.oekb.at

Redaktion: Mitarbeitende der Abteilungen Finanzwesen & Planung, Human Resources und Risiko-Controlling
reporting@oekb.at


Die Berichte werden in deutscher und in englischer Sprache im Internet veröffentlicht.

www.oekb.at/oekb-gruppe/die-oekb-ag


Satz und Produktion: Inhouse produziert mit firesys



Redaktionsschluss: 4. März 2022




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