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Neue Perspektiven erkennen
Jahresfinanzbericht
2
J
ahresfinanzbericht 2020
Konzernabschluss 3
Konzernlagebericht 2020 3
Konzernabschluss 2020 der OeKB Gruppe 14
Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe 20
Bestätigungsvermerk 114
Bericht des Aufsichtsrates 120
Erklärung der gesetzlichen Vertreter 121
Jahresabschluss 122
Lagebericht 2020 122
Oesterreichische Kontrollbank AG – Jahresabschluss 2020
136
Oesterreichische Kontrollbank AG – Anhang
140
Bestätigungsvermerk
167
Zeichenerklärung
Ein gerundeter tatsächlicher Wert unter 500 Euro ist in den Tabellen mit „0“ ausgewiesen.
Ist kein Zahlenwert vorhanden, ist diese Position mit „-“ dargestellt.
Rundungen können Rechendifferenzen ergeben.
Inhalt
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ahresfinanzbericht 2020 3
Konzernlagebericht 2020
Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2020 geprägt von COVID-19
Die weltwirtschaftliche Entwicklung war 2020 von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie geprägt: Laut aktueller
Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) brach die globale Konjunktur infolge der schwersten Gesundheits-
und Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten um 4,4 % ein (2019: +2,8 %). Auffallend deutlich fiel der BIP-Rückgang in den vom
Außenhandel getriebenen Ländern des Euroraums aus (-7,8 %; 2019: +1,3 %), während sich das Minus in den stärker
binnenwirtschaftlich orientierten USA auf 4,3 % belief (2019: +2,2 %). Obwohl der globale Warenverkehr in der zweiten
Jahreshälfte wieder merklich an Fahrt aufnahm, ist die Gesamtbilanz für 2020 negativ: Die Welthandelsorganisation (WTO)
geht in ihrer jüngsten Einschätzung von einem Einbruch der internationalen Handelsaktivitäten um mehr als 9 % aus. Neben
COVID-19 sorgten auch der ungelöste Handelsstreit zwischen den USA und China sowie die künftige Ausgestaltung der EU-
Handelsbeziehungen mit Großbritannien für Unsicherheit.
Schwellen- und Entwicklungsländer vor großen Herausforderungen
Das Krisenjahr 2020 stellte zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer aufgrund struktureller Defizite und begrenzter
Kapazitäten vor große Herausforderungen. Konkret ging der vom IWF prognostizierte Rückgang der Wirtschaftsleistung um
3,3 % (2019: +3,7 %) mit einem deutlichen Anstieg der aggregierten Verschuldung einher. Zur Stabilisierung trugen
umfassende Notfallhilfen von multilateralen Institutionen und Stundungsinitiativen von internationalen Gläubigern bei. Auf
regionaler Ebene waren im Berichtsjahr allerdings markante Unterschiede zu beobachten. So verzeichneten etwa die
aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens ein relativ moderates Minus von 1,7 %. Das regionale Schwergewicht China zählte
dank strikter Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gar zu den wenigen Ländern, deren Wirtschaftsleistung 2020
expandierte (+1,9 %; 2019: +6,1 %). Am anderen Ende des Spektrums findet sich die besonders krisengebeutelte Region
Lateinamerika, wo sich der Konjunktureinbruch auf über 8 % belief. Für 2021 rechnet der IWF – trotz beträchtlicher
Abwärtsrisiken – mit einer breiten Erholung der Schwellen- und Entwicklungsländer.
Gebremster Aufholprozess in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Nach einer langen, robusten Wachstumsphase trübte sich 2020 auch in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa das
Konjunkturbild spürbar ein. Die Beeinträchtigung der internationalen Lieferketten hatte etwa in den östlichen Nachbar-
ländern Österreichs einen BIP-Rückgang von 6,5 % (Ungarn) bis 7,3 % (Slowakei) zur Folge, so das Wiener Institut für
Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Noch stärker traf die Krise die tourismusabhängigen Länder, allen voran
Kroatien, während die Wirtschaft Serbiens mit einem Minus von 2 % vergleichsweise geringen Schaden nahm. Mittelfristig
könnten sich durch die Lehren der Coronakrise jedoch auch neue Chancen für die Region ergeben, insbesondere durch die
teilweise Rückverlagerung von Produktionsprozessen aus Asien („Nearshoring“).
Österreich stemmt sich gegen die globale Krise
Als offene, exportorientierte Volkswirtschaft blieb auch Österreich nicht von den weitreichenden Krisenfolgen verschont.
Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) geht laut aktueller Prognose für 2020 von einem Wachstums-
einbruch um 7,3 % aus (2019: +1,4 %). Ausschlaggebend dafür waren vor allem die gesunkene Exportdynamik im heraus-
fordernden internationalen Umfeld und ein kräftiger Rückgang des Privatkonsums, nicht zuletzt während der drei strikten
Lockdown-Phasen im Berichtsjahr. Finanzierungsseitig ließen sich die negativen Effekte durch umfassende Regierungsmaß-
Konzernabschluss
4
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ahresfinanzbericht 2020
nahmen und eine Stabilisierung der Kapitalmärkte im zweiten Halbjahr teilweise abfedern. Das Emissionsvolumen auf dem
heimischen Markt für Unternehmensanleihen lag mit 10,5 Mrd. Euro unter dem Niveau von 2019 (14,6 Mrd. Euro),
während die Republik bei der Begebung von Staatsanleihen von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und
Investoren profitierte.
Geschäftsverlauf 2020
Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR
zur Verfügung gestellt. Der dafür ursprünglich mit 2 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde aufgrund der großen Nachfrage
auf 3 Mrd. Euro erhöht. Außerdem richtete die OeKB gemeinsam mit dem BMF eine Fast-Line-Fazilität in Höhe von
100 Mio. Euro für Neugeschäfte in den Sektoren Gesundheitsversorgung, Zivil- und Katastrophenschutz, Wasser- und
Abwasser- sowie Abfallwirtschaft ein. Mit dieser Linie können Projekte, die der Prävention und Bekämpfung der Folgen der
COVID-19-Pandemie in den Zielländern der österreichischen Exporteure dienen, finanziert werden.
Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 unterstützt die OeKB auch die COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des
Bundes GmbH) bei der Antragsbearbeitung und Ausstellung von Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur
Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Großunternehmen. Auch die ÖHT unterstützt die österreichische Bundes-
regierung im Rahmen der Förderung von Tourismus- und Freizeitunternehmen und wickelt diese COVID-19 Maßnahmen-
pakete ab. Außerdem hat die ÖHT mit einem privaten Moratorium ihre Kreditnehmer in dieser Krise unterstützt.
Die Forderungen an Kreditinstitute konnten im Geschäftsjahr um 6,0
% von 22.249 Mio. Euro auf 23.588 Mio. Euro
gesteigert werden. Diese Entwicklung resultierte vor allem aus dem Anstieg des Finanzierungsvolumens des
Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) aufgrund der Auflage des Sonder-KRR. Die OeKB konnte auch 2020 die erhöhte
Exportaktivität der österreichischen Wirtschaft mit passenden Finanzierungsprodukten und sehr attraktiven
Zinskonditionen unterstützten.
Die Forderungen an Kunden erhöhten sich im Rahmen der Tourismusfinanzierung um 2,3
% von 1.545 Mio. Euro auf
1.579 Mio. Euro.
Das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Gesamtergebnis in Höhe von 46,2 Mio. Euro (2019: 38,7 Mio. Euro) lag um 19,4
%
über dem Vorjahr. Vor allem trug die positive Entwicklung des operativen Ergebnisses durch die Ausweitung des Finan-
zierungsvolumens im EFV und in der Tourismusfinanzierung sowie das Provisionsergebnis zur erfreulichen Entwicklung bei.
Gesamtergebnisrechnung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das operative Ergebnis des Jahres 2020 die Erwartungen übertroffen hat. Der
Zinsüberschuss und das Provisionsergebnis lagen deutlich über den Erwartungen. Aufgrund des weiter gesunkenen
Zinsniveaus verringerten sich die Zinserträge auf 350,1 Mio. Euro (2019: 366,7 Mio. Euro). Die OeKB Gruppe konnte auch
2020 von den Minderaufwendungen durch negative Zinsen in der Refinanzierung profitieren und einen Ertrag in Höhe von
107,2 Mio. Euro vereinnahmen (2019: 104,2 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen betrugen –
241,6 Mio. Euro gegenüber
- 271,7 Mio. Euro im Vorjahr.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen lag der Zinsüberschuss bei 108,4 Mio. Euro (2019: 95,0 Mio. Euro).
Insgesamt lag das Provisionsergebnis bei 44,0 Mio. Euro (2019: 39,2 Mio. Euro).
Im Kreditgeschäft verringerte sich das Provisionsergebnis vor allem wegen höherer Provisionsaufwendungen aus dem
Geschäft der Entwicklungsbank um - 0,4 Mio. Euro auf –
11,0 Mio. Euro (2019: - 10,6 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis für das Wertpapiergeschäft lag relativ stabil bei 28,5 Mio. Euro (2019: 29,0 Mio. Euro).
Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen für die Republik Österreich erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr. Das Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft der Entwicklungshilfefinanzierungen lag unter Vorjahresniveau.
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ahresfinanzbericht 2020 5
Das Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft im Rahmen der Tourismusförderung stieg aufgrund der Abwicklung der
COVID-19 Maßnahmen deutlich an. Damit erreichte die OeKB Gruppe ein Provisionsergebnis aus dem Garantiegeschäft in
Höhe von 21,2 Mio. Euro (2019: 15,6 Mio. Euro).
Die Risikovorsorgen (Expected Credit Loss gemäß IFRS 9) erhöhten sich im Geschäftsjahr um 2,7 Mio. Euro
(2019: 1,0 Mio. Euro). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Risikovorsorgen aus der Tourismus-
finanzierung, welche durch die COVID-19 Krise nötig wurden.
Im Geschäftsjahr erzielte die OeKB Gruppe ein Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value
bilanziert werden, in Höhe von –
8,4 Mio. Euro (2019: + 9,5 Mio. Euro). Dieses resultierte aus dem Ergebnis der Fair Value-
Bewertung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von - 8,5 Mio. Euro (2019: + 9,4 Mio. Euro) und dem
Ergebnis der Devisenbewertung in Höhe von + 0,1 Mio. Euro (2019: + 0,1 Mio. Euro).
Das Ergebnis aus der Ausbuchung von Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden,
betrug im Geschäftsjahr –
0,1 Mio. Euro (2019: + 0,3 Mio. Euro).
Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz erhöhten sich vor allem wegen einer höheren Dividende aus dem
Anteil an der Wiener Börse um 13,6
% auf 2,2 Mio. Euro (2019: 1,9 Mio. Euro).
Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, verringerten sich gegen-
über dem Vorjahr auf 4,3 Mio. Euro (2019: 5,0 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür war ein rückläufiges Prämienvolumen bei
der Kreditversicherungstochter Acredia. Die Schadenquote war wie auch im Vorjahr trotz COVID-19 gut.
Im Bereich der Verwaltungsaufwendungen (89,4 Mio. Euro) gab es gegenüber dem Vorjahr (89,0 Mio. Euro) bei den laufen-
den Personalaufwendungen einen Anstieg (60,7 Mio. Euro; 2019: 59,4 Mio. Euro). Der Sachaufwand lag mit 23,7 Mio. Euro
(2019: 23,3 Mio. Euro) im Rahmen des Vorjahres. Im Sachaufwand ist hervorzuheben, dass die OeKB Gruppe trotz der
gestarteten Digitalisierungsoffensive die Aufwendungen stabil halten konnte. Die Abschreibungen verringerten sich auf
5,1 Mio. Euro (2019: 6,3 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus Dienstleistungen, Erträgen aus der
Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten und den Aufwendungen aus der Stabilitätsabgabe und lag mit 4,4 Mio. Euro
unter dem Vorjahreswert von 5,8 Mio. Euro.
Im Jahr 2020 betrug der Gewinn vor Steuern 62,7 Mio. Euro (2019: 66,9 Mio. Euro). Der Gewinn lag bei 47,7 Mio. Euro
(2019: 51,4 Mio. Euro).
Das Sonstige Ergebnis lag bei –
1,5 Mio. Euro (2019: - 12,7 Mio. Euro). In beiden Jahren war dieses Ergebnis vor allem
durch versicherungsmathematische Verluste aus leistungsorientierten Plänen negativ, überwiegend durch die Senkung des
Diskontierungszinssatzes, beeinflusst.
Das Gesamtergebnis erreichte 46,2 Mio. Euro in 2020 gegenüber 38,7 Mio. Euro im Vorjahr.
Segmentergebnisse
Der Zinsüberschuss im Segment Export Services lag vor allem wegen des Wachstums bei den Forderungen an Kredit-
instituten, auch durch den Sonder-KRR, mit 93,9 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2019: 87,1 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis lag mit 4,2 Mio. Euro unter dem Vorjahr (2019: 4,6 Mio. Euro) und resultierte im Wesentlichen aus
gestiegenen Provisionserträgen aus der Abwicklung der Exporthaftungen sowie Haftungsentgelten an die Republik Öster-
reich für Entwicklungshilfefinanzierungen. Bei den Finanzierungen aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank war
hingegen ein zum Vorjahr geringerer Provisionsertrag zu verzeichnen. Die Provisionsaufwendungen stiegen wegen höherer
Haftungsentgelte an die Republik Österreich für die Finanzierungen der Entwicklungsbank an.
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ahresfinanzbericht 2020
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug + 1,0 Mio. Euro
(2019: - 0,4 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes verminderten sich auf 50,9 Mio. Euro (2019: 53,5 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von –
1,6 Mio. Euro (2019: - 0,9 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus der
Stabilitätsabgabe sowie den Erträgen aus Dienstleistungsvereinbarungen.
Der Gewinn nach Steuern des Segmentes lag bei 34,5 Mio. Euro (2019: 27,0 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Kapitalmarkt Services betrug –
0,3 Mio. Euro und lag somit unter Vorjahresniveau
(2019: - 0,2 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis im Segment lag mit 31,9 Mio. Euro leicht unter Vorjahresniveau (2019: 32,1 Mio. Euro). Der
Rückgang resultierte vor allem aus geringeren Provisionserträgen aus Dienstleistungen im Bereich der Depotführung.
Die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz lagen mit 2,0 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2019: 1,7 Mio. Euro).
Die Gewinnanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, erhöhten sich auf 0,2 Mio. Euro
gegenüber dem Vorjahr (2019: 0,1 Mio. Euro) und resultierten aus dem Ergebnis der CCP.A.
Die Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich leicht auf 25,6 Mio. Euro (2019: 26,3 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 0,5 Mio. Euro (2019: 0,4 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienst-
leistungsvereinbarungen.
Der Gewinn nach Steuern des Segmentes lag bei 7,0 Mio. Euro (2019: 6,1 Mio. Euro).
Infolge des Erwerbs der Mehrheit an der ÖHT wurde mit April 2019 das neue Segment Tourismus Services in die
Managementberichterstattung aufgenommen. Der Vorjahresvergleich ist dadurch nur begrenzt möglich. Der Zinsüber-
schuss lag bei 11,8 Mio. Euro (2019: 5,9 Mio. Euro).
Das Provisionsergebnis resultierte im Wesentlichen aus der Abwicklung der Tourismusförderungen sowie Haftungsent-
gelten aus der Geschäftstätigkeit der ÖHT. Das Provisionsergebnis lag wegen der Abwicklung der Maßnahmen zur
Bewältigung der COVID-19- Krise bei 7,3 Mio. Euro (2019: 1,9 Mio. Euro).
Aufgrund der Parameteranpassung durch COVID-19 betrug das Kreditrisikoergebnis –
2,8 Mio. Euro (2019: - 0,7 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen des Segmentes betrugen 6,8 Mio. Euro (2019: 4,9 Mio. Euro).
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 0,6 Mio. Euro (2019: 1,0 Mio. Euro) resultierte im Wesentlichen aus Erträgen
aus Dienstleistungsvereinbarungen.
Der Gewinn nach Steuern des Segmentes lag bei 7,7 Mio. Euro (2019: 2,7 Mio. Euro).
Der Zinsüberschuss im Segment Sonstige Services erhöhte sich aufgrund geringerer Zinsaufwendungen wegen des
niedrigen Zinsniveaus von 2,3 Mio. Euro auf 3,1 Mio. Euro.
Das Provisionsergebnis blieb mit 0,6 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (2019: 0,6 Mio. Euro).
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, betrug –
9,4 Mio. Euro
(2019: + 9,9 Mio. Euro). Diese Bewertungsverluste waren auf die volatilen Aktienmärkte und das gesunkene Zinsniveau
zurückzuführen. Durch diese deutlichen Marktbewegungen wurden unsere Absicherungsmechanismen aktiviert und das
negative Ergebnis fixiert.
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ahresfinanzbericht 2020 7
Die Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Meth
ode bilanziert werden, verringerten sich
gegenüber dem Vorjahr auf 4,1 Mio. Euro (2019: 4,9 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür war ein geringeres Prämien-
volumen der Kreditversicherungstochter Acredia bei noch immer guter Schadenquote.
Die Verwaltungsaufwendungen waren mit 6,0 Mio. Euro (2019: 4,3 Mio. Euro) über Vorjahresniveau.
Der Sonstige betriebliche Erfolg in Höhe von 5,0 Mio. Euro (2019: 5,3 Mio. Euro) resultierte aus Erträgen aus Dienst-
leistungsvereinbarungen und Mieterträgen sowie Erträgen im Zusammenhang mit der Vorsteuerkorrektur für Vorjahre.
Der Verlust nach Steuern des Segmentes lag bei –
1,4 Mio. Euro (2019: Gewinn von 15,6 Mio. Euro).
Bilanzentwicklung
Zum 31. Dezember 2020 betrug die Barreserve (Stand der liquiden Mittel in Form von Guthaben bei Zentralnotenbanken)
1.605,6 Mio. Euro (2019: 809,8 Mio. Euro).
Der Stand der Forderungen an Kreditinstitute erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Finanzierungs-
volumens im Exportfinanzierungsverfahren auf 23.588,4 Mio. Euro (2019: 22.248,8 Mio. Euro). Die Forderungen an
Kunden erhöhten sich von 1.544,5 Mio. Euro auf 1.579,3 Mio. Euro.
Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte lagen mit 2.957,1 Mio. Euro leicht unter Vorjahresniveau (2019:
2.967,0 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich aufgrund geringerer Repo-Geschäfte und Darlehen
(2020: 1.355,1 Mio. Euro; 2019: 1.706,1 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden blieben annähernd auf
Vorjahresniveau (2020: 770,7 Mio. Euro; 2019: 748,8 Mio. Euro).
Die verbrieften Verbindlichkeiten erhöhen sich wegen des gestiegenen Refinanzierungsbedarfs aus dem EFV um
1.513,0 Mio. Euro von 27.922,4 Mio. Euro auf 29.435,4 Mio. Euro.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 betrug 35.515,6 Mio. Euro und erhöhte sich somit um 2.163,3 Mio. Euro bzw.
6,5
% (2019: 33.352,3 Mio. Euro).
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Cost-Income-Ratio* für 2020 betrug zum Stichtag 55,7
% (2019: 61,0
%) und lag damit unter Vorjahresniveau.
Das Konzerneigenkapital lag zum 31.12.2020 mit 820,6 Mio. Euro über Vorjahresniveau (31.12.2019: 807,5 Mio. Euro).
Die anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel gemäß VO (EU) Nr. 575/2013 betrugen zum Stichtag 766,0 Mio. Euro. Zum
31.12.2019 betrug dieser Wert 750,3 Mio. Euro.
Die Kernkapitalquote (Kernkapital/(Eigenmittelanforderungen/8
%)) betrug zum Stichtag 77,4
%. Der Vergleichswert des
Vorjahres beträgt 78,2
%. Weitere Kennzahlen entnehmen Sie bitte dem Anhang Note 25.
Der Return on Equity (den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Gesamtergebnis/den Eigentümern des
Mutterunternehmens durchschnittlich zurechenbares Eigenkapital) erhöhte sich im Jahr 2020 von 4,8
% auf 5,5
%.
* Berechnung der Cost-Income-Ratio: Verwaltungsaufwand/(Gewinn vor Steuern – Verwaltungsaufwand – Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum
Fair Value bilanziert werden - Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten)
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ahresfinanzbericht 2020
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der
OeKB Gruppe nicht aktiv betrieben.
Risikomanagementsystem
Internes Kontrollsystem
Das Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und
sich ständig verbessernde interne Kontrollen zu gewährleisten. Dabei sollte das Ziel nicht nur auf die Rechnungslegung
beschränkt sein, sondern es sollte darüber hinaus alle wesentlichen Geschäftsprozesse miteinbeziehen, damit die
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-
finanzielle Berichterstattung, z.
B. Corporate Responsibility) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften
(Compliance) gewährleistet sind.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der OeKB Gruppe bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring
Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung,
Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumgebung
Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die
Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch
die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Kernprozessen und Kontrollschritten
sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Die Interne Revision/ Konzern-
revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Finanzwesens & Planung die Einhaltung der internen
Vorschriften. Die Leitung der Internen Revision/Konzernrevision berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Risikobeurteilung
Das Risikomanagement der OeKB Gruppe hat das Ziel, Risiken aufzudecken und Maßnahmen zu deren Abwehr oder
Verminderung einzuleiten. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von
Transaktionen. Das Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu
analysieren und zu bewerten. Sie werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf
Risiken, die als wesentlich beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen
werden regelmäßig evaluiert.
Kontrollaktivitäten
In der OeKB Gruppe besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des
Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass
potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert
werden.
IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten
durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und
Finanzberichterstattung wird überwiegend die Software SAP (ÖHT: Mesonic) verwendet. Die Konsolidierung findet in SAP
statt. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird unter anderem auch durch im System eingerichtete
automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.
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ahresfinanzbericht 2020 9
In Tochtergesellschaften ist die dortige Geschäftsführung verantwortlich für das interne Kontroll- und Risikomanagement-
system. Dieses muss den jeweiligen Anforderungen der Gesellschaft in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie
der Einhaltung der bestehenden konzernweiten Richtlinien und Vorschriften entsprechen.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in
regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der
Vorstand überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Vorstand
ein Asset-Liability-Management-Komitee und ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, die ihrerseits diese Daten
erhalten, analysieren und überwachen.
Überwachung
Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von leitenden Mitarbeitenden der Abteilung Finanzwesen & Planung und vom
Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die
Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell
(3 Lines of Defense) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen
Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie - z.
B. Risiko Management, Compliance, Legal – implementiert und
überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Kontrollen. Die dritte Verteidigungslinie stellt die Interne Revision/Konzern-
revision mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.
Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB Gruppe eine möglichst große Sicherheit aller
betrieblichen Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen
begegnen erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung
dieser Maßnahmen wird überwacht. Die Interne Revision/Konzernrevision prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem
jährlichen Prüfungsplan.
Risikomanagement
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die
Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten KI-Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede
Risikoübernahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie.
Diese orientiert sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit
geschäftlichen wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des
Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.
Innerhalb der OeKB KI-Gruppe erfüllt die OeKB als Mutterinstitut die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur und ist
zentrale Dienstleisterin für den Kapitalmarkt. Die zur KI-Gruppe zählenden, vollkonsolidierten Tochterinstitute ergänzen
diese Funktionen: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG ist die offizielle Entwicklungsbank der Republik Österreich,
die OeKB CSD GmbH ist Zentralverwahrer in Österreich gemäß EU-CSD Regulation und die Österreichische Hotel- und
Tourismusbank dient als zentrale Fördereinrichtung für den Tourismus in Österreich. Diese besondere Stellung der Bank
und ihrer Tochterunternehmen und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die
Geschäfts- und Risikopolitik der KI-Gruppe.
Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Dabei ist die OeKB Gruppe von
maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen wie zum Beispiel von der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) ausge-
nommen. In der Risikodeckungsrechnung der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko geführt, für das eine eigene
Risikodeckungsrechnung durchgeführt wird. Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB Gruppe betreffen Liquiditäts-
bestimmungen sowie europäische und nationale Regelungen zur Bankenunion (z.
B. BRRD).
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ahresfinanzbericht 2020
Ganzheitliches Risikomanagement
Zur Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges, einer transparenten Unternehmensführung und der Einhaltung
der Sorgfaltsverpflichtungen, stützt sich der Vorstand der OeKB Gruppe auf ein umfassendes Managementsystem.
Ergänzend zu einer adäquaten Organisation verfügt die OeKB Gruppe über ein umfassendes internes Richtlinien-System,
das dem Vorstand zur Steuerung der Gruppenrisiken dient.
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und -strategie, die jährlich mit dem Risiko-
ausschuss des Aufsichtsrates beraten wird. Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der
OeKB Gruppe stehen. Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of
Conduct) beschrieben und verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwer-
den, Interessenskonflikten, der Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der
Sicherstellung der Eignung (Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und
ist risikoadäquat gestaltet. Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Prozesse und einer richtigen Finanzberichterstattung ist
ein wirksames Internes Kontrollsystem eingerichtet. Als 3rd Line of Defence fungieren Interne Revision und Konzern-
revision.
ICAAP und ILAAP
Ungeachtet der erwähnten Ausnahmebestimmungen hat die OeKB Gruppe ein Risikomanagementsystem implementiert,
dessen Kern das Interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) der OeKB Gruppe bildet. Dieses ist als Controlling- und
Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses. Dabei berücksichtigt werden sowohl die
Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die Liquidationssicht (Gone Concern). Neben
der Steuerung des Kredit- und Marktrisikos sowie der operationellen Risiken sind die Steuerung des Liquiditätsrisikos und
des Geschäftsrisikos wesentliche Aspekte des Risikomanagementprozesses.
Wesentliche Risikosteuerungsgrößen und Risikodeckungsrechnung
Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken der OeKB Gruppe ist das ökonomische Kapital, das über
das Konzept des Value at Risk (VaR) bzw. Credit Value at Risk (CVaR) auf Basis eines einjährigen Beobachtungshorizontes
ermittelt wird. Wesentliche Bestandteile des Gesamtrisikos sind das Markt-, Kredit- und operationale Risiko. Die
Bestimmung des Geschäftsrisikos erfolgt auf Basis statistischer Plan/Ist-Abweichungsanalysen.
In der Risikodeckungsrechnung wird das ökonomische Kapital dem Risikodeckungspotenzial entsprechend den beiden
Sichten (Going Concern und Gone Concern) gegenübergestellt. Daraus abgeleitete und vom Vorstand beschlossene Limits
werden regelmäßig überwacht.
Risikoappetit
Den Risikoappetit definiert die OeKB Gruppe vor allem in Hinblick auf die Konfidenzniveaus, zu denen das ökonomische
Kapital ermittelt wird. In der Gone Concern Sicht wird für unerwartete Verluste ein statistisches Wahrscheinlichkeitsniveau
von 99,98
% festgelegt, was gemäß der internen Rating-Masterskala dem aktuellen Rating der OeKB (S&P: AA+/ Moody‘s:
Aa1) entspricht.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt primär über die definierte Survival Period, die mittels Liquiditäts-Gap Analysen
unter Stress ermittelt wird. Als Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt.
Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen mess- und steuerbar; die Definition
des Risikoappetits erfolgt daher primär qualitativ. Regelmäßige Assessments werden in Riskmaps dargestellt, welche dem
Management entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten geben. Mit der erfolgreichen Einführung eines GRC-
Tools erfolgt seit 2020 quartalsweise eine hausweite, workflow gesteuerte Beurteilung der Risikolage betreffend alle Non-
Financial Risks.
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ahresfinanzbericht 2020 11
Nachhaltigkeit und Klimarisiken
Seit vielen Jahren setzt die OeKB Gruppe wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nach-
haltigkeitspolitik spiegelt die Verantwortung für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Entwicklung und für die
Stakeholder innerhalb und außerhalb der Gruppe wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im Rahmen des Manage-
ment Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert. Differenziert nach Geschäftsfeldern werden die Auswirkungen auf
Umwelt und Soziales im Rahmen der jährlichen Umweltaspektbewertung analysiert. Im Nachhaltigkeitsbericht wird zudem
das Geschäftsmodell der OeKB KI-Gruppe mit den Auswirkungen auf Umwelt und Soziales in Form einer Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) detailliert beschrieben: Differenziert nach den Geschäftsfeldern der Bank, wird dargelegt, ob es zu
wesentlichen direkten, indirekten und positiven Auswirkungen kommt und wo es Verbindungen zu jenen Sustainable
Development Goals (SDGs) gibt, auf die sich die OeKB KI-Gruppe konzentriert. Zusätzlich werden die möglichen negativen
Auswirkungen in Form der Brutto-Risiken dargestellt. Wie die OeKB KI-Gruppe mit diesen Risiken umgeht und diese
mitigiert, zeigen die umgesetzten Managementansätze. Der Anteil der Geschäftsfelder, die ESG-Kriterien unterliegen,
berücksichtigt neben Umwelt- und Sozialkriterien auch Governance-Aspekte, wie Transparenz, Sicherheit und Compliance.
Das seit 2001 eingeführte zertifizierte Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung und die seit 2003 jährlich
stattfindende Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unseres Nachhaltig-
keitsmanagementsystems sicher. Jedes Jahr wird ein Nachhaltigkeitsprogramm definiert, veröffentlicht und umgesetzt. Als
Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability Bonds zur Refinanzierung im EFV und das
gemeinsam mit dem BMF geschaffene Instrument „Exportinvest Green“ angeführt werden.
Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbesondere des
Klimawandels und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen steigende Gefahren vor allem
im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch Chancen für die zukünftige
Entwicklung. Die OeKB Gruppe setzt daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und
der Geschäftsstrategie. 2020 wurde das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen explizit in die Risikopolitik und
–strategie der OeKB Gruppe aufgenommen, eine umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die
unterschiedlichen Risikoarten sowie eine Gap-Analyse betreffend TCFD-Empfehlungen (Task Force on Climate-related
Financial Disclosure) durchgeführt. Im Dezember 2020 wurden die OeKB, die OeEB und die OeKB CSD Unterstützerinnen
der TCFD Task Force on Climate-related Financial Disclosures. Mit dem Nachhaltigkeitsbericht 2020 begann die OeKB Ki-
Gruppe auch ihre Klimaberichterstattung nach den TCFD-Empfehlungen. 2021 sind weitere vertiefende Analysen und
Schritte zur Umsetzung der TCFD-Empfehlungen geplant.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für die OeKB und ihre Tochterunternehmen große
Bedeutung. Aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Exportwirtschaft und den Tourismus Österreichs sowie den Kapital- und
Energiemarkt sind Servicequalität und Expertise in Verbindung mit einem nachhaltigen Ertrags-, Kosten- und Risiko-
bewusstsein entscheidende Faktoren für den Erfolg.
Der Bedürfnismix aus unterschiedlichen Generationen im Unternehmen, Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt und fort-
schreitende Digitalisierung erfordert eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für Wissensmanagement und Wissens-
transfer genauso zu sorgen wie für Förderung der digitalen Kompetenzen, die im Berichtsjahr Corona-bedingt wesentliche
Erfolgsfaktoren für die Zusammenarbeit im Homeoffice waren. Führung im Homeoffice begünstigte auch die Einführung
eines neuen Führungsleitbildes in weiten Teilen der OeKB Gruppe unter der Maxime „Führung aus der Mitte“ mit breit
verteilten Führungsaufgaben und hoher Selbstverantwortung. Dieses Führungsverständnis wurde auch in einem 270°-
Feedback evaluiert und gemessen.
Expertenkarrieren haben neben der Managementlaufbahn eine hohe Bedeutung, um als Arbeitgeber für Fachkräfte attraktiv
zu bleiben. Die Unternehmen der OeKB Gruppe verfügen über nur wenige Führungsebenen – damit haben unsere
Expertinnen und Experten eine besondere Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Neben der klassischen Expertenlauf-
bahn haben wir auch sogenannte „Teamleads“ als fachliche Führungskräfte besetzt.
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ahresfinanzbericht 2020
Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB Gruppe.
Familienfreundliche Maßnahmen, wie z.
B. flexible Arbeitszeitmodelle, langjährige Erfahrung mit Telearbeit oder Betriebs-
kindergarten, sprechen auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf
und Familie legen. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wird aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslauf-
bahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches
Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale
Fitness positiv zu beeinflussen.
Die Vergütung der OeKB orientiert sich – neben den Marktbenchmarks – an der individuellen Leistung, am Risikoverhalten
und am Unternehmenserfolg. Für die Oesterreichische Entwicklungsbank, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank
und die OeKB CSD sind ebenfalls entsprechende Vergütungsmodelle in Anwendung, die von der Vergütungspolitik der
OeKB als Mutterunternehmen abgeleitet sind.
Zum Jahresende 2020 betrug der Mitarbeiterstand 479 Vollzeitbeschäftigte (im Vorjahr 458). Der Gewinn vor Steuern
pro Mitarbeiterkapazität betrug im Geschäftsjahr 131 Tsd. Euro (2019: 146 Tsd. Euro).
Mitarbeitende der OeKB Gruppe
1
Stand per 31.12.2020 31.12.2019
Angestellte insgesamt 523 505
Davon Teilzeitbeschäftigte 126 139
Teilzeitbeschäftigte in Prozent 24,1 % 27,5 %
Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte 479 458
Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB 472 442
Durchschnittliches Lebensalter 45,6 46,1
Durchschnittliches Dienstalter 15,9 16,4
Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA 6,9 8,7
Frauenanteil 55,3 % 55,8 %
Frauenanteil in Führungspositionen 35,5 % 35,6 %
Fluktuationsrate
2
4,8 % 6,3 %
¹ Inkl. vollkonsolidierter Unternehmen Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
und OeKB CSD GmbH; inkl. Angestellte, die in die Acredia AG delegiert wurden.
2
Die Fluktuationsrate errechnet sich aus den Abgängen (exkl. Pensionierungen) x 100 dividiert durch die Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.
Aufgrund der niedrigen Fluktuationsrate ist ein getrennter Ausweis nach Geschlecht und Altersstruktur nicht sinnvoll.
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ahresfinanzbericht 2020 13
Ausblick auf 2021
Wir erwarten 2021 beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine schwächere Geschäfts-
entwicklung als 2020. Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Zuge der Coronakrise deutlich abgeschwächt. Die
prognostizierten Konjunkturaussichten und die Dynamik der Weltwirtschaft sollten sich 2021 unterschiedlich entwickeln.
Bei der Konjunkturerholung wird das Infektionsgeschehen der einzelnen Länder eine entscheidende Rolle spielen. Die
politischen Unsicherheiten werden sich, wenngleich regional unterschiedlich, weiter fortsetzen. Für die österreichische
Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. Für diese Phase bietet die OeKB der Exportwirtschaft
sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen
weitgehende Unterstützung an. Wir gehen davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr
2021 aufgrund schwächerer Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen zwar weiter ansteigen
wird, jedoch deutlich schwächer als in den letzten Jahren. Die Gruppe wird, trotz des außerordentlich niedrigen Zinsum-
felds, auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.
Für 2021 erwarten wir aus unseren Wertpapier-Veranlagungen, aufgrund der niedrigen Zinsen aus den Wiederveranlagun-
gen, einen weiterhin marginalen Ertrag. Das Zinsniveau im USD wird, wie vom Federal Reserve System (FED) angekündigt,
weiter sinken. Das Zinsniveau im Euroraum wird jedoch 2021 wegen der verschiedenen Maßnahmen aus den Corona-
Hilfsprogrammen niedrig bleiben. Die Risikoaufschläge der Anleihen der Republik Österreich sind weiterhin gering, wodurch
die Bedingungen für den Zugang der OeKB (durch Haftungen gemäß AFFG der Republik Österreich) zu den internationalen
Kapitalmärkten weiterhin günstig sind.
Im Jahr 2021 planen wir in der gesamten Gruppe weitere Digitalisierungsprojekte, um die Bedürfnisse unserer Kunden
schneller und einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und vor allem schneller zu werden.
Insgesamt ist die OeKB Gruppe für die Herausforderungen gut gerüstet und geht von einer nachhaltig leicht ansteigenden
Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus. Für 2021 erwarten wir einen höheren Zinsüberschuss aufgrund der
gestiegenen Finanzierungsvolumina. Das Provisionsergebnis hingegen sollte wegen der gestiegenen Haftungsentgelte an
die Republik Österreich für Finanzierungen der Entwicklungsbank geringer ausfallen. Der Verwaltungsaufwand wird wegen
der Herausforderungen im Zusammenhang mit den Sachaufwendungen für die Digitalisierung der Geschäftsprozesse
ansteigen. Das Gesamtergebnis der OeKB Gruppe wird steigen. Die Cost-Income-Ratio wird für die Geschäftsjahre 2021
und 2022 leicht ansteigen und danach wieder sinken.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten
Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und
der Bank vertreten hat.
Wien, am 3. März 2021
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.
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ahresfinanzbericht 2020
Konzernabschluss 2020 der OeKB Gruppe
Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe
Gewinn- und Verlustrechnung
Tausend Euro Notes 2020 2019
Veränderung
in %
Zinserträge, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden 204.443 227.445 – 10,1 %
zzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen,
welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden
15.873 9.301 70,7
%
Sonstige Zinserträge 22.541 25.794 – 12,6 %
zzgl. Minderaufwand aus sonstigen negativen Zinsen 107.209 104.160104.160 2,9 %
Zinserträge 350.066 366.700 – 4,5 %
Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden –98.790 –134.468 26,5 %
zzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen,
welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden
–24.590 –15.819–15.819 –
55,4 %
Sonstige Zinsaufwendungen –108.461 –113.667–113.667 4,6 %
zzgl. Minderertrag aus sonstigen negativen Zinsen –9.801 –7.712 – 27,1 %
Zinsaufwendungen –241.642 –271.665–271.665 11,1 %
Zinsüberschuss 6 108.424 95.035 14,1 %
Provisionserträge 62.839 56.86956.869 10,5 %
Provisionsaufwendungen –18.810 –17.634–17.634 – 6,7 %
Provisionsergebnis 7 44.029 39.235 12,2 %
Kreditrisikoergebnis 36 –2.675 –954 – 180,4 %
Ergebnis aus Finanzinstrumenten,
welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden
8 –8.428 9.533 –
188,4 %
Ergebnis aus der Ausbuchung von
nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
9 –77 318 –
124,2 %
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz 2.159 1.901 13,6 %
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern 18 4.304 4.990 –
13,7 %
Verwaltungsaufwand 10 –89.434 –88.986–88.986 0,5 %
Sonstige betriebliche Erträge 7.689 8.872 – 13,3 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen –3.276 –3.087 – 6,1 %
Sonstiger betrieblicher Erfolg 11 4.413 5.785 – 23,7 %
Gewinn vor Steuern 62.715 66.857 – 6,2 %
Ertragsteuern 12 –14.986–14.986 –15.412 – 2,8 %
Gewinn 47.729 51.446 – 7,2 %
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ahresfinanzbericht 2020 15
Sonstiges Ergebnis
Tausend Euro Notes 2020 2019
Veränderung
in %
Posten, die zukünftig
nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Plänen 22 –2.161 –16.828–16.828 87,2
%
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis 18 –100 –298 66,4
%
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI) 304 247 23,1
%
Steuereffekte 12 464 4.145 –
88,8
%
Sonstiges Ergebnis nach Steuern –1.493 –12.734 88,3
%
Gesamtergebnis 46.236 38.712 19,4
%
Zuordnung des Gewinns
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar 45.53545.535 50.512 –
9,9
%
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 2.194 933 135,2
%
Summe 47.729 51.446 –
7,2
%
Zuordnung des Gesamtergebnisses
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar 44.08144.081 37.906 16,3
%
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 2.155 806 167,4
%
Summe 46.236 38.712 19,4
%
Ergebnis je Aktie
2020 2019
Gewinn den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar in Tsd. Euro 45.535 50.512
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Stückaktien 880.000 880.000
Ergebnis je Aktie in Euro 51,74 57,40
Zum Bilanzstichtag waren ebenso wie im Vorjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis
je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie (siehe Note 2).
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ahresfinanzbericht 2020
Bilanz der OeKB Gruppe
Aktiva
Tausend Euro Notes 31.12.2020 31.12.2019 Veränderung in %
Barreserve 14 1.605.579 809.838 98,3 %
Forderungen an Kreditinstitute 15 23.588.35223.588.352 22.248.77122.248.771 6,0 %
Forderungen an Kunden 15 1.579.313 1.544.5191.544.519 2,3 %
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 2.957.074 2.966.9882.966.988 – 0,3 %
Derivative Finanzinstrumente 17 831.544 684.120 21,5 %
Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG 17 4.794.818 4.930.4314.930.431 – 2,8 %
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 18 67.793 67.738 0,1 %
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 19 27.805 28.52528.525 – 2,5 %
Steuererstattungsansprüche 35 6.078 – 99,4 %
Latente Steueransprüche 23 55.053 59.349 – 7,2 %
Übrige Aktiva 8.267 5.9645.964 38,6 %
Bilanzsumme 35.515.633 33.352.322 6,5 %
Passiva
Tausend Euro Notes 31.12.2020 31.12.2019 Veränderung in %
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 1.355.142 1.706.1051.706.105 – 20,6 %
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 770.733 748.829748.829 2,9 %
Verbriefte Verbindlichkeiten 21 29.435.429 27.922.413 5,4 %
Derivative Finanzinstrumente 17 1.675.711 545.116 207,4 %
Rückstellungen 22 160.065 162.042 – 1,2 %
Laufende Steuerverpflichtungen 2.515 1.468 71,3 %
Übrige Passiva 44.646 37.344 19,6 %
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren 24 1.250.800 1.421.4621.421.462 – 12,0 %
Eigenkapital 25 820.592 807.543 1,6 %
Davon nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 13.374 11.687 14,4 %
Bilanzsumme 35.515.633 33.352.322 6,5 %
J
ahresfinanzbericht 2020 17
Eigenkapitalveränderungsrechnung der OeKB Gruppe
Der Ausweis des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen entspricht dem Jahresabschluss der Oesterreichischen
Kontrollbank Aktiengesellschaft.
Weitere Erläuterungen zum Eigenkapital sind unter Note 25 enthalten.
Eigenkapitalveränderungsrechnung 2020
Tausend Euro
Notes
Gezeich-
netes Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
IAS 19 -
Rücklage
FVOCI -
Rücklage
Eigenkapital, den
Eigentümern des
Mutterunter-
nehmens
zurechenbar
Nicht beherr-
schende
Anteile
Gesamtes
Eigenkapital
Stand 1.1.2020 25 130.000 3.347 680.898680.898 –37.512 19.123 795.856 11.687 807.543
Gewinn - - 45.535 - - 45.535 2.194 47.729
Sonstiges Ergebnis - - - –1.683 229 –1.454 –39 –1.493
Gesamtergebnis - - 45.53545.535 –1.683 229 44.081 2.155 46.236
Dividendenzahlungen 25 - - –32.718 - - –32.718 –468 –33.186
Stand 31.12.2020 130.000 3.347 693.715 –39.195 19.35219.352 807.219 13.374 820.592
Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019
Tausend Euro
Notes
Gezeich-
netes Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
IAS 19 -
Rücklage
FVOCI -
Rücklage
Eigenkapital, den
Eigentümern des
Mutterunter-
nehmens
zurechenbar
Nicht beherr-
schende
Anteile
Gesamtes
Eigenkapital
Stand 1.1.2019 25 130.000 3.347 663.104663.104 –24.720 18.938 790.668 - 790.668
Gewinn - - 50.512 - - 50.512 933 51.446
Sonstiges Ergebnis - - - –12.792–12.792 185 –12.607 –127 –12.734
Gesamtergebnis - - 50.512 –12.792 185 37.906 806 38.712
Erwerb eines Tochter-
unternehmens mit nicht
beherrschenden Anteilen
- - - - - - 11.350 11.350
Dividendenzahlungen 25 - - –32.718 - - –32.718 –469–469 –33.187–33.187
Stand 31.12.2019 130.000 3.347 680.898 –37.512 19.12319.123 795.856 11.687 807.543
18
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ahresfinanzbericht 2020
Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe
Tausend Euro Notes 2020 2019
Gewinn (vor Steuern) 62.715 66.857
Im Gewinn enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Abschreibung auf Sachanlagen 19 3.800 5.039
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte 19 1.295 1.222
Veränderung von Rückstellungen 22 12.674 –6.081
Veränderung von Kreditrisikovorsorgen (ECL) 36 2.996 954
Veränderung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren 24 –170.662 –131.756
Veränderung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG 17 135.613 –409.093
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Bewertung von sonstigen finanziellen
Vermögenswerten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert und nicht dem EFV
zugeordnet werden
8 8.462 –9.464
Ergebnis aus der Ausbuchung von Forderungen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten
bilanziert werden 8 77 4
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden,
nach Steuern 18 –4.304 –4.990
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten,
welche dem Exportfinanzierungsverfahren zugeordnet sind 8 –34 –69
Sonstige zahlungsunwirksame Anpassungen –63.698–63.698 400.954
Zwischensumme zahlungsunwirksame Anpassungen –11.066 –86.423
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur
um zahlungsunwirksame Bestandteile
Einzahlungen aus der Tilgung von
Forderungen an Kreditinstituten 15 26.107.07826.107.078 15.386.861
Forderungen an Kunden 15 1.619.290 1.298.502
Auszahlungen für den Erwerb von
Forderungen an Kreditinstituten 15 –27.399.447 –18.060.465
Forderungen an Kunden 15 –1.658.359 –2.374.007
Einzahlungen aus
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 38.447.848 22.307.010
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 1.515.728 3.056.8693.056.869
verbrieften Verbindlichkeiten 21 33.690.575 28.755.45028.755.450
Rückzahlungen aus der Tilgung von
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 –38.815.601 –21.109.025–21.109.025
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 –1.493.825 –3.012.636
verbrieften Verbindlichkeiten 21 –31.231.169–31.231.169 –25.794.636
Leasingverbindlichkeiten 19 –975 –1.192
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit 8.036 18.50918.509
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit 8.348 11.72511.725
Erhaltene Zinsen 285.893 308.421
Gezahlte Zinsen –256.456 –272.867–272.867
Erhaltene Dividenden aus dem Sonstigen Anteilsbesitz 2.159 1.901
Erhaltene Dividenden aus Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert werden 18 4.150 4.8804.880
Ertragsteuerzahlungen –5.743 –11.057–11.057
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 816.465 427.821
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ahresfinanzbericht 2020 19
Tausend Euro Notes 2020 2019
Einzahlungen aus der Tilgung und der Veräußerung von
sonstigen finanziellen Vermögenswerten 16 1.527.003 1.876.982
Auszahlungen für den Erwerb
eines Tochterunternehmens, abzgl. erworbener liquider Mittel - –24.239–24.239
von sonstigen finanziellen Vermögenswerten - Sonstiger Anteilsbesitz 16 - –35
von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 16 –1.510.196 –1.757.957
von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 19 –4.346 –2.959
Cashflow aus Investitionstätigkeit 12.461 91.792
Dividendenzahlungen 25 –33.186–33.186 –33.187
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –33.186 –33.187
Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow Statement) der OeKB Gruppe
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 809.838 323.412
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 816.465 427.821
Cashflow aus Investitionstätigkeit 12.461 91.792
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –33.186–33.186 –33.187
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 1.605.579 809.838
Erläuterungen zum Zahlungsmittelbestand und zur Änderung der Darstellung der Zahlungsströme befinden sich unter
Note 27 bzw. unter Note 1.
20
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ahresfinanzbericht 2020
Notes zum Konzernabschluss der OeKB Gruppe
Note 1 Allgemeine Grundlagen
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist eine Spezialbank mit Sitz in 1010 Wien, Österreich, und
wurde 1946 gegründet. Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß §
189a Z 1
lit. a UGB.
Die OeKB Gruppe umfasst die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Oesterreichische Entwicklungsbank AG
(OeEB), OeKB CSD GmbH (OeKB CSD), Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT), CCP Austria
Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH (CCP.A.) und die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG (Acredia
Versicherung AG), siehe auch Note 37.
Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells der OeKB, wird zum besseren Verständnis des vorliegenden Konzern-
abschlusses in diesem Kapitel auf die Geschäftsgrundlagen sowie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen
eingegangen.
Der Konzernabschluss der OeKB Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial
Reporting Standards (IFRS) – wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzu-
wenden sind - erstellt. Die Anforderungen des §
59a BWG und des § 245a UGB werden erfüllt.
Die OeKB ist ein Spezialkreditinstitut, welches als Dienstleistungsunternehmen für die Exportwirtschaft sowie den
Kapitalmarkt (inkl. Energiemarkt) auftritt.
Das Geschäftsmodell der OeKB Gruppe umfasst vier wesentliche Eckpfeiler: Das Geschäftsmodell der OeKB Gruppe umfasst vier wesentliche Eckpfeiler: Exportgarantien und Wechselbürgschaften Exportfinanzierungen und Finanzierungen als Entwicklungsbank der Republik Österreich Services für den Kapitalmarkt Tourismusförderung und -finanzierung
Exportgarantien und Wechselbürgschaften
Exportfinanzierungen und Finanzierungen als Entwicklungsbank der Republik Österreich
Services für den Kapitalmarkt
Tourismusförderung und -finanzierung.
Exportgarantien/Wechselbürgschaften
In diesem Geschäftsbereich handelt die OeKB als Agent im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich. Dabei ist die
OeKB mit der banktechnischen Behandlung von Haftungsübernahmeanträgen, der administrativ-technischen Abwicklung
der Haftungsverträge und der Wahrnehmung der Rechte der Republik aus Haftungsfällen betraut. Die OeKB erhält für
dieses nicht-bilanzwirksame Geschäftsfeld eine Abwicklungsprovision.
Rechtliche Grundlage: Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)
Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2022 ermächtigt, namens des Bundes, Haftungen
für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten
Bestand der Rechte von Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz
dienen. Diesen Rechtsgeschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz,
Entsorgung und Infrastruktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von öster-
reichischem Interesse ist. Gemäß §
7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom
Bevollmächtigten des Bundes (der OeKB) zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben,
welches beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist. Gemäß §
8a AusfFG ist die OeKB bis zum Abschluss eines
neuen Bevollmächtigungsvertrages mit der Abwicklung dieser Haftungen (Exportgarantien/ Wechselbürgschaften) betraut.
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ahresfinanzbericht 2020 21
Für die Abwicklung dieser Exportgarantien steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag
aus dem Garantiegeschäft, Note 7).
Im §
9 regelt das AusfFG die Aufgaben der österreichischen Entwicklungsbank. Mit den Aufgaben wurde die Oester-
reichische Entwicklungsbank AG (100
%-Tochter der OeKB) betraut, welche in ihren Zielen und Prinzipien der österreichi-
schen Entwicklungspolitik gemäß Entwicklungszusammenarbeitsgesetz verpflichtet ist. Die Geschäftstätigkeit der OeEB
orientiert sich zudem auf den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G).
Überbrückungsgarantien (§ 2 Abs. 2 Z 7 iVm § 6a Abs. 2 ABBAG-Gesetz) für Großunternehmen
Die OeKB übernimmt im Rahmen des 15 Milliarden Euro Corona-Hilfsfonds der Regierung und im Auftrag der COVID-19-
Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) die Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen. Der
Corona-Hilfsfonds ist ein Teil des insgesamt 50 Mrd. Euro umfassenden Corona-Hilfspakets, das die Bundesregierung für
das wirtschaftliche Überleben der österreichischen Unternehmen zur Verfügung stellt. Ziel ist die rasche Bereitstellung von
finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe
haben. Die COFAG Überbrückungsgarantie ist eine der Maßnahmen, die aus dem Corona-Hilfsfonds finanziert werden. Sie
wird für endfällige Kredite ausgestellt, die Banken den Unternehmen gewähren, um deren Liquiditätsengpässe zu über-
brücken. Die Garantie der Republik deckt 90 % der Kreditsumme. Für die Abwicklung dieser Überbrückungsgarantien steht
ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu (Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7).
Exportfinanzierungsverfahren (EFV)
In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Darüber hinaus
übernimmt die Republik Österreich weitreichende Garantien zugunsten der OeKB und zugunsten deren Gläubiger. Die OeKB
Gruppe verfügt über kein Retailgeschäft und keine Spareinlagen. Sie refinanziert im Auftrag der Republik Österreich Kredit-
und Finanzinstitute zu günstigen Konditionen, welche diese als Exportkredite an ihre Kunden weitergeben (Liefer-, Käufer-
und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechselkredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasing-
geschäften heimischer Exporteure).
Für den weitgehenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden besteht im EFV eine Haftung gemäß AusfFG
durch die Republik Österreich. Dadurch entsteht für die OeKB Gruppe kein wesentliches Kreditrisiko. Risikovorsorgen sind
daher im Zusammenhang mit dem EFV nur in unwesentlichem Ausmaß erforderlich. Aufgrund dieser Haftungen liegen den
Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt der Refinanzierungsvereinbarung, einheitliche Konditionen zugrunde. Diese
öffentlich auf der OeKB-Website ersichtlichen, einheitlichen Refinanzierungszinssätze werden von den Credit Spreads der
OeKB abgeleitet. Die Credit Spreads der OeKB wiederum sind durch die Gläubigergarantie gemäß §
1 Abs. 2a AFFG von den
Credit Spreads der Republik Österreich abhängig. Daneben sind auch andere Garantien und Versicherungen gemäß
Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz erlaubte Grundlagen für Exportfinanzierungen.
Außerhalb dieses Verfahrens betreibt die OeKB Gruppe nur nennenswertes Kreditgeschäft im Rahmen der Tourismusfinan-
zierung und generiert damit auch nur in diesen Geschäftsfeldern ein nennenswertes Zinsergebnis. Die Erträge der OeKB
Gruppe resultieren damit – mit Ausnahme jener aus der Veranlagung eigener Mittel – überwiegend aus Entgeltleistungen
bzw. Gebühren und Provisionen für die verkauften bzw. erbrachten Dienstleistungen für Kunden und Auftraggeber.
Die wesentlichen Refinanzierungsquellen für das Exportfinanzierungsverfahren sind die internationalen Geld- und Kapital-
märkte, wo die OeKB durch die Haftungen des Bundes ein angesehener, im Markt etablierter Emittent ist. Dabei bestehen
Wechselkursrisiken im Wesentlichen nur mit der Aufnahme dieser lang- und kurzfristigen verbrieften Verbindlichkeiten. Die
Risiken sind überwiegend durch die Wechselkursgarantien der Republik Österreich gemäß §
1 Abs. 2b AFFG auf Einzel-
transaktionsbasis abgesichert. Die OeKB Gruppe trägt somit aus dem EFV kein signifikantes Wechselkursrisiko. Die Korres-
pondenz zur Übernahme sowie zur Abrechnung von Wechselkurspositionen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminis-
terium für Finanzen (BMF) auf Einzeltransaktionsebene. Im Zuge einer laufenden Portfoliostrategie erfolgt eine mit dem
BMF abgestimmte Umsetzung der Fremdwährungsstrategie. Alternativ zur Abrechnung werden Kursüberbindungen vorge-
nommen. Hierbei werden Wechselkurse von fälligen Verbindlichkeiten auf neu begebene Verbindlichkeiten taggleich
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ahresfinanzbericht 2020
übertragen. Der Ausweis dieses Postens erfolgt wegen seiner Besonderheit und der Relevanz für die Adressaten in einem
gesonderten Posten (Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG).
Als Maßnahme zur Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Bewältigung der COVID-19-Krise wurden im
Rahmen des Verfahrens gemeinsam mit dem BMF für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR zur
Verfügung gestellt. Der dafür ursprünglich mit 2 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde aufgrund der großen Nachfrage auf
3 Mrd. Euro erhöht. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Erträge werden im Zinsüberschuss (Note 6) bzw. im
Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft (Note 7) erfasst.
Rechtliche Grundlage: Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten
(Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)
Gemäß §
1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2023 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in
Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die
vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß §
5 Abs. 1 AusfFG (der OeKB) durchgeführt werden.
Die Garantien werden übernommen:
zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus
Kreditoperationen (§
1 Abs. 2a AFFG);
zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses
zwischen Euro und einer anderen Währung (Wechselkursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kredit-
operationen für den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet
wird (§
1 Abs. 2b AFFG).
Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen der Republik Österreich gemäß AFFG sehen ein vom Volumen
der aushaftenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges (Mindest-)Haftungsentgelt vor.
Der Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR) ergibt sich aus dem spezifischen Zweck des EFV und den
damit verbundenen Risiken. Er enthält die Überschüsse aus der laufenden Zinsverrechnung (Zinserträge) sowie die Ergeb-
nisse aus der Fair Value-Bewertung (Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert
werden) der Finanzinstrumente des EFV. Die OeKB erhielt im Jahr 1968 vom Bundesministerium für Finanzen den Auftrag,
die im Rahmen des EFV erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto anzusammeln, um sie bei Bedarf ausschließlich
zum Zweck der EFV-Finanzierungen zu verwenden. Dieser Auftrag wurde durch die Bildung des Zinsenausgleichspostens
sowie die jährlichen Beschlüsse des Aufsichtsrates der OeKB erfüllt. Die im EFV erwirtschafteten Vermögensüberschüsse
sind somit dem Zugriff der Eigentümer dauerhaft entzogen und stehen dem Management ausschließlich für Zwecke des
EFV zur Verfügung. Mit dieser Vorsorge wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ergebnisse aus dem Verfahren
nicht der OeKB zur freien Verfügung stehen, sondern diese als Ausgleichsmechanismus zur Deckung von Risiken (auch im
Sinne einer Betriebspflicht im Falle einer Beendigung des Bevollmächtigungsvertrages gemäß §
8a AusfFG) innerhalb des
EFV zur Verfügung stehen. Das Finanzamt für Körperschaften (Wien) hat die Behandlung der ZAR als „abzugsfähigen
Schuldposten“ anerkannt, sofern diese zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird.
Der ZAR hat sich im Laufe der Bevollmächtigung zur Führung des – im internationalen Vergleich einmaligen – Exportfinan-
zierungsverfahrens seit 1960 aus den laufenden Überschüssen aufgebaut. Die OeKB Gruppe hat sich in Abstimmung mit
dem Bundesministerium für Finanzen dazu entschlossen, diesen Posten wegen seiner Besonderheit gesondert auszuweisen
(siehe Note 24).
Services für den Kapitalmarkt und Energiemarkt
Die OeKB Gruppe bietet ein breit gefächertes Portfolio von Dienstleistungen für den österreichischen Kapitalmarkt an.
Dazu zählen die Geschäftsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich im Wege des Auktionsverfahrens, Zahl- und
Berechnungsstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich, die Meldestelle gemäß KMG, OAM Issuer Info (Speicher-
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ahresfinanzbericht 2020 23
medium für börsengesetzliche Informationen), ISIN-Kennnummernvergabe und Finanzdaten Service wie die Sammlung und
der Verkauf von Stamm-, Termin- und Preisdaten zu Finanzinstrumenten, Fondsservices (Plattform für Datenaustausch) und
LEI-Servicepartnerschaft. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OeKB CSD werden Aufgaben als Zentralverwahrer gemäß
EU CSD Regulation (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) angeboten. Diese Aufgaben umfassen die Übernahme der Wert-
papiere der kapitalaufnehmenden Emittenten zur Verwahrung und Verwaltung, Durchführung von Buchungsaufträgen zur
Abwicklung der Wertpapiergeschäfte und die Steuerung der Zahlungen der Emittenten zur Erfüllung der in den Wert-
papieren verbrieften Ansprüche.
Entlang der Kernkompetenzen im Kapitalmarkt werden auch Dienstleistungen für den österreichischen Energiemarkt
erbracht. Diese Energiemarkt Services umfassen Serviceleistungen im Bereich des Finanzclearings und des Risikomanage-
ments für die Verrechnungsstellen im Gas- und Strommarkt in Österreich sowie für die Strombörse EXAA. Darüber hinaus
ist die OeKB an der European Commodity Clearing AG (ECC) als General Clearing Member (GCM) aktiv und übernimmt in
diesem Zusammenhang für Non-Clearing Member das Sicherheitenmanagement und die finanzielle Abwicklung.
Services als Entwicklungsbank
Die OeEB arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Ziel, die Lebenssituation der Menschen in
Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern. Die rechtlichen Grundlagen für diese Geschäftstätigkeit sind im
Wesentlichen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes festgelegt (siehe dazu auch Rechtliche Grundlage: Haftungen
nach dem Ausfuhrförderungsgesetz [AusfFG]). Mit öffentlichem Auftrag stellt sie Finanzierungen zu marktnahen Kondi-
tionen bereit, kann aber dank umfassender Haftungen seitens der Republik Österreich ein höheres wirtschaftliches Risiko
als Kommerzbanken eingehen. Die OeEB beteiligt sich treuhändig aus Bundesmitteln an Unternehmen in Entwicklungs- und
Schwellenländern und verstärkt mit begleitenden Maßnahmen die entwicklungspolitischen Effekte. Im Bereich der Busi-
ness Advisory Services stellt die OeEB besondere Finanzmittel zur Stärkung der entwicklungspolitischen Wirkungen zur
Verfügung. Damit sollen in erster Linie Beteiligungen aus Bundesmitteln und Investitionsfinanzierungen der OeEB vorbe-
reitet und begleitet werden.
Services in der Tourismusfinanzierung und -förderung
Mit der ÖHT steht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine Einrichtung zur Verfügung, die sowohl österreichische Förder-
stelle als auch Bank ist. Die Fördermittel erhält die ÖHT von öffentlichen Stellen. Die Kernaufgabe der ÖHT ist die Finan-
zierung von Investitionsprojekten von KMU‘s in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Besonderheit
von Finanzierungen durch die ÖHT ist die mit jedem Finanzierungsprodukt verbundene Förderungsleistung des Bundes. Im
Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) wickelt sie die Tourismusförderung
des Bundes ab. Diese Förderleistungen können in Form von Haftungsübernahmen, Barzuschüssen oder in Form von
geförderten Zinssätzen ausgestaltet sein. Die ÖHT ist Partnerinstitut der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Sitz in
Luxemburg. Außerdem übernimmt die ÖHT im Rahmen des EFRE Förderprogramms (Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung) für mehrere Bundesländer die Funktion der „zwischengeschalteten Förderstelle“ zur Abwicklung von touris-
tischen Förderprojekten im Rahmen der Vergabe eines geförderten Kredites. Seit 2020 ist die ÖHT mit Ausbruch der
COVID-19 Krise auch mit der Abwicklung der österreichischen Förderprogramme zur Unterstützung der Tourismus-, Gastro-
und Freizeitbetriebe betraut. Für die Abwicklung dieser Förderprogramme steht ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu
(Ausweis im Provisionsertrag aus dem Garantiegeschäft, Note 7).
Grundlagen der Rechnungslegung
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes ist der Vorstand der OeKB verantwortlich; nach
Empfehlung durch den Prüfungsausschuss erfolgt die Kenntnisnahme durch den Aufsichtsrat der OeKB. Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag (31.12.2020) eingetreten sind, liegen nicht vor (Stichtag 3.3.2021).
Detailangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, mit Ausnahme der Erläuterungen im Kapitel Export-
finanzierungsverfahren, der OeKB Gruppe, einschließlich der Änderungen während des Jahres, sind in den Anmerkungen in
Note 2 enthalten.
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ahresfinanzbericht 2020
Die Berichtswährung und funktionale Währung dieses Konzernabschlusses und der OeKB Gruppe ist der Euro. Alle Beträge
werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro angegeben. Die angeführten Tabellen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Bei der Darstellung des Konzernabschlusses orientiert sich die OeKB Gruppe an den Darstellungen von Unternehmen im
Peergroup-Vergleich sowie den Vorschlägen der großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur
Erstellung von Konzernabschlüssen von Banken nach IFRS, wodurch der Konzernabschluss für Investoren leichter vergleich-
bar ist.
Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Fest-
legung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch den Vorstand, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und
Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Bei nachfolgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im nächsten Geschäftsjahr führen können:
Die Beurteilung des Geschäftsmodells, in dem die Vermögenswerte gehalten werden, und die Beurteilung, ob die
Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes ausschließlich Kapitalzahlungen und Zinsen auf den
ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Note 2
Die der Bestimmung des Fair Value zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen,
welche schwanken können. Note 3
Festlegung der Leasinglaufzeit: Bestimmung, ob die Ausübung von Kündigungsmöglichkeiten hinreichend sicher ist.
Note
19
Die der Bestimmung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten zugrundeliegende Beurteilung, ob das
Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung und Einbeziehung von zukunftsgerichteten
Informationen bei der Ermittlung des Expected Credit Loss signifikant gestiegen ist. Die Festlegung des LGD (Loss Given
Default) sowie der PD (Probability of Default) bei der Berechnung der Wertminderung. Note 36
Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz,
Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet. Note 22
Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche
Einkünfte erwirtschaftet werden. Note 23
Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen aufgrund von Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen
werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat. Note 31
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft und stehen in Übereinstimmung mit
den jeweiligen Standards. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen
und nach Ermessen zum Bilanzierungszeitpunkt wahrscheinliche Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ergebnisse. Die
tatsächlichen Ergebnisse können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten
Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden fortlaufend
berücksichtigt.
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ahresfinanzbericht 2020 25
Änderungen in der Darstellung der Zahlungsströme (Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit)
Im Wege einer tourlichen Überprüfung des Konzernabschlusses 2019 durch die österreichische Prüfstelle für Rechnungs-
legung (OePR) wurde eine Unklarheit im operativen Cashflow erkannt und entsprechend angepasst. In der Zwischensumme
für Steuern, Zinsen und Dividenden wurde das Vorzeichen unrichtig gesetzt. Der richtige Betrag hätte 31.278 Tsd. Euro
anstatt -31.278 Tsd. Euro lauten sollen. Korrespondierend dazu wurden zahlungsunwirksame Anpassungen mit
432.233 Tsd. Euro um 31.278 zu hoch angesetzt. Wir haben die Darstellung der Zwischensummen verbessert und die
Werte im Vorjahresvergleich entsprechend angepasst.
Note 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2020 anzuwenden sind
In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene (einschließlich Erläuterungen)
angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe relevant sind.
Standards und Änderungen, die erstmals 2020 anzuwenden sind Erstmalige Anwendung
Änderungen zum Rahmenkonzept Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards 1.1.2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von "wesentlich" 1.1.2020
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes 1.1.2020
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze 1.1.2020
Änderungen an IFRS 16 COVID-19 bezogene Mieterleichterungen 1.6.2020
Reform der Referenzzinssätze
Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen bzgl. der Hedge-Accounting Vorschriften und sind ver-
pflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätz-
lich sind weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderun-
gen betroffen sind. Die in der OeKB Gruppe vorhandenen Zinssicherungsbeziehungen sind nicht von den Hedge-Accounting
Regelungen betroffen, wonach sich für die OeKB Gruppe in dieser Hinsicht keine zu erwartenden bilanziellen Auswirkungen
ergeben.
Die OeKB Gruppe hat 2020 ein Projekt erfolgreich abgeschlossen, welches die Auswirkungen der Reform auf die Produkte,
Vertragsbeziehungen, den technischen Anpassungsbedarf und die Ergebnisauswirkungen evaluieren sollte. Derzeit läuft ein
Folgeprojekt, welches die technische Vorbereitung auf die Umstellung der Referenzzinssätze im Jahr 2021 bewerkstelligen
soll. Dabei werden sämtliche IT-Systeme, welche zur Abwicklung von Finanzinstrumenten dienen, angepasst.
Wir gehen davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Die weiteren in der Tabelle angeführten Standards und Änderungen, die erstmals 2020 anzuwenden sind, führen in der
OeKB Gruppe zu keinem wesentlichen Ergebnis.
Neue Standards oder Änderungen, die noch nicht angewendet werden
Eine Reihe von neuen Standards und Änderungen zu Standards, welche von der EU übernommen wurden, sind in der ersten
Berichtsperiode eines nach dem 31. Dezember 2020 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige
Anwendung möglich ist. Der Konzern hat die nachstehenden neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses
Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet.
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ahresfinanzbericht 2020
Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
Die Änderungen befassen sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung infolge der Reform der Referenzzinssätze
beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen oder von
Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzsatz ergeben.
Die Änderungen bieten praktische Erleichterungen in Bezug auf bestimmte Anforderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16:
Änderungen der Basis zur Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen
Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten sowie
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
Änderungen der Basis zur Ermittlung der Zahlungsströme
Durch die Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen eine Änderung der Basis für die Bestimmung der vertrag-
lichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die durch die Reform der
Referenzzinssätze erforderlich wird, durch Aktualisierung des Effektivzinssatzes des finanziellen Vermögenswertes oder der
finanziellen Verbindlichkeit berücksichtigen soll.
Zum 31. Dezember 2020 hat die OeKB Gruppe eine Vielzahl von Finanzinstrumenten, welche auf den Referenzzinssätzen
EONIA, USD LIBOR und CHF LIBOR basieren, die von der IBOR-Reform betroffen sein werden. Die OeKB Gruppe erwartet,
dass die Referenzzinssätze für diese Finanzinstrumente in 2021 durch ESTR (anstatt EONIA), SOFR (anstatt USD LIBOR)
und SARON (anstatt CHF LIBOR) ersetzt werden und dass aus der Anwendung der Änderungen kein wesentlicher Gewinn
oder Verlust entstehen wird.
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Die Änderungen bieten in den folgenden Bereichen Ausnahmeregelungen von den Vorschriften zur Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften:
Die Änderungen erlauben, die Designation einer Sicherungsbeziehung anzupassen, um Änderungen zu berücksichtigen,
die durch die Reform notwendig werden.
Wenn ein gesichertes Grundgeschäft in einer Absicherung von Zahlungsströmen angepasst wird, um Änderungen zu
berücksichtigen, die durch die Reform notwendig werden, wird der in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungs-
strömen angesammelte Betrag als auf dem alternativen Referenzsatz basierend betrachtet, auf dessen Basis die
zukünftigen abgesicherten Zahlungsströme bestimmt werden.
Wenn eine Gruppe von Grundgeschäften als abgesichertes Grundgeschäft designiert wird und ein Grundgeschäft in der
Gruppe geändert wird, um die durch die Reform erforderlichen Änderungen widerzuspiegeln, werden die abgesicherten
Grundgeschäfte auf der Grundlage der abgesicherten Referenzsätze auf Untergruppen aufgeteilt.
Wenn ein Unternehmen vernünftigerweise erwartet, dass ein alternativer Referenzsatz innerhalb eines Zeitraums von
24 Monaten separat identifizierbar sein wird, dieser zum Zeitpunkt der Designation aber nicht separat identifizierbar ist,
ist es nicht verboten, den Zinssatz als eine nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponente zu bestimmen.
Die OeKB Gruppe wendet die Bestimmungen zum Hedge Accounting nicht an.
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ahresfinanzbericht 2020 27
Angaben in den Notes
Die Änderungen verpflichten die OeKB Gruppe, zusätzliche Informationen über die Risiken, denen die Gruppe durch die
Reform der Referenzzinssätze ausgesetzt ist und über die damit verbundenen Risikomanagementaktivitäten offenzulegen.
Übergangsvorschriften
Die OeKB Gruppe wendet die Änderungen ab dem 1. Jänner 2021 an. Die Anwendung wird keine Auswirkung auf Werte
haben, die in 2020 oder Vorjahren berichtet wurden.
Die weiteren nachstehenden neuen oder geänderten Standards haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen
auf den Konzernabschluss.
Geänderte Standards und Interpretationen EU-Übernahme Inkrafttreten
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und
IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Reform der Referenzzinssätze - Phase 2 1.1.2021
Änderungen an IAS 37 Belastete Verträge - Kosten der Vertragserfüllung 1.1.2022
Änderungen an den IFRS Jährliche Verbesserung (2018-2020) an den IFRS-Standards (IFRS 1, IFRS 9,
IFRS 16, IAS 41)
1.1.2022
Änderungen an IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung 1.1.2022
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 1.1.2022
Änderungen an IAS 1 Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig 1.1.2023
Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an Versicherungsverträgen 1.1.2023
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die OeKB Gruppe hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten
Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben.
A. Konsolidierungsgrundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse
Das Wahlrecht gemäß IFRS 1 wurde am Übergangsstichtag 1. Jänner 2004 angewendet, d.
h. die Werte der Erstkonsoli-
dierung nach UGB wurden übernommen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte somit nach der Buchwertmethode. Dabei
werden die Anschaffungskosten für die Anteile an der Konzerngesellschaft mit dem anteiligen Eigenkapital des
Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Überganges der Kontrolle verrechnet. Bei Unternehmenszusammenschlüssen
im Sinne des IFRS 3 werden bei der Kapitalkonsolidierung sämtliche materiellen und immateriellen identifizierbaren
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des
Erwerbs neu bewertet. Die Anschaffungskosten werden mit dem anteiligen Nettovermögen zum Zeitpunkt des Über-
ganges der Beherrschung verrechnet. Nicht beherrschende Anteile werden auf Basis der mit dem beizulegenden Zeitwert
bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden ermittelt.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von der OeKB beherrschte Unternehmen. Die OeKB Gruppe beherrscht ein Unternehmen,
wenn es schwankenden Renditen aus dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit
hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Aktiva, Passiva und
Ergebnisse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung
beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
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ahresfinanzbericht 2020
Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizier-
baren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung
führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Verlust der Beherrschung
Verliert die OeKB Gruppe die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und
Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am
Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Jeder
zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des
Verlustes der Beherrschung bewertet.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, über welches die OeKB Gruppe hinsichtlich einer Vereinbarung die
gemeinschaftliche Führung ausübt. Diese werden nach der Equity-Methode bilanziert, wobei sie beim erstmaligen Ansatz
mit den Anschaffungskosten angesetzt werden, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz
enthält der Konzernabschluss den Anteil am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen bis
zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. Die entsprechenden
Anteile am Gesamtergebnis werden dabei als Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erhaltene Dividenden werden als Minderung des nach der
Equity-Methode erfassten Buchwerts erfasst (Aktivtausch). Ein etwaiger Wertminderungsbedarf wird jährlich auf Basis
von Planrechnungen überprüft und erfasst.
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsfälle
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle erfassten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen
Geschäftsfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Sachverhalte für Zwischenergebnis-
eliminierungen liegen in der OeKB Gruppe keine vor. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die
nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem
Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht
realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.
B. Währungsumrechnung
Geschäftsfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zu von der
Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Devisen-Referenzkursen (Stichtagskurs) des Bilanzstichtages in die
funktionale Währung umgerechnet.
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Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2020
Mittelkurs Währung Mittelkurs Währung Mittelkurs Währung Mittelkurs Währung
1,5896 AUD 9,5142 HKD 1,6984 NZD 9,1131 TRY
1,5633 CAD 7,5519 HRK 4,5597 PLN 1,2271 USD
1,0802 CHF 363,8900 HUF 4,8683 RON 18,0219 ZAR
26,2420 CZK 126,4900 JPY 91,4671 RUB
0,8990 GBP 10,4703 NOK 10,0343 SEK
Devisen-Richtkurse zum 31. Dezember 2019
Mittelkurs Währung Mittelkurs Währung Mittelkurs Währung Mittelkurs Währung
1,5995 AUD 8,7473 HKD 1,6653 NZD 6,6843 TRY
1,4598 CAD 7,4395 HRK 4,2568 PLN 1,1234 USD
1,0854 CHF 330,5300 HUF 4,7830 RON 15,7773 ZAR
25,4080 CZK 121,9400 JPY 69,9563 RUB
0,8508 GBP 9,8638 NOK 10,4468 SEK
Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet
werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre
Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit
dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst.
C. Zinsüberschuss
Effektivzinsmethode
Zinserträge und Zinsaufwendungen von Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert
werden, werden mittels Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Der Effektivzinssatz ermittelt sich auf Basis der
geschätzten zukünftigen Cashflows (inkl. Transaktionskosten) über die voraussichtliche Laufzeit eines finanziellen
Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes für finanzielle
Vermögenswerte, welche nicht beim Zugangszeitpunkt bereits wertgemindert waren, schätzt die OeKB Gruppe die
zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrumentes, nicht jedoch
erwartete Kreditverluste (Kreditrisiken). Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
wird ein kreditbereinigter Effektivzinssatz unter Verwendung geschätzter zukünftiger Cashflows einschließlich erwarteter
Kreditverluste (Kreditrisiken) berechnet.
Die Berechnung des Effektivzinssatzes beinhaltet die Transaktionskosten und die gezahlten oder erhaltenen Gebühren,
die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Die Transaktionskosten umfassen zusätzliche Kosten, die direkt
dem Erwerb oder der Ausgabe eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen sind.
Fortgeführte Anschaffungskosten
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind
der Betrag, zu dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet
wird, abzüglich Tilgungen, zu- bzw. abzüglich der kumulierten Amortisierung unter Verwendung der Effektivzinsmethode,
berichtigt um Kreditrisikovorsorgen.
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Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines
finanziellen Vermögenswertes vor Anpassung um Kreditrisikovorsorgen.
Berechnung der „Zinserträge und –aufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“
Hierbei wird der effektive Zinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn der Vermögenswert nicht
wertgemindert ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Schuld angewendet.
Bei finanziellen Vermögenswerten, deren Bonität bei erstmaligem Ansatz nicht beeinträchtigt war, jedoch diese zum
Bilanzstichtag beeinträchtigt ist (Stufe 3), werden die Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf Basis der
fortgeführten Anschaffungskosten (= Nettobasis) berechnet. Ist die Bonität des Vermögenswertes nicht mehr beein-
trächtigt, wird die Berechnung der Zinserträge auf die Bruttobasis zurückgesetzt.
Für zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird der Zinsertrag berechnet, indem der
kreditadjustierte Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögenswertes angewendet wird. Die
Berechnung der Zinserträge fällt nicht auf die Bruttobasis zurück, auch wenn sich das Kreditrisiko des Vermögenswertes
verbessert.
Für Informationen darüber, wann die Bonität von Vermögenswerten beeinträchtigt ist, siehe Note 36.
Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Die nach der Effektivzinsmethode ermittelten Zinserträge und –aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finan-
zielle Verbindlichkeiten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten „Zinserträge und –aufwendungen,
welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ dargestellt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten sonstigen Zinserträge und –aufwendungen umfassen Zinsen aus
finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, welche designiert zum Fair Value (FV-Option) sowie
verpflichtend zum Fair Value durch die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bewertet werden. Die Sonstigen Zins-
erträge umfassen ebenso Minderaufwendungen aus sonstigen negativen Zinsen, die Sonstigen Zinsaufwendungen
Mindererträge aus sonstigen negativen Zinsen.
Laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren
Sofern im EFV Überschüsse aus der Zinsverrechnung entstehen, werden diese entsprechend den Beschlüssen der
Organe der OeKB in den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren übergeführt (Dotierung des Zinsenaus-
gleichspostens). Maßnahmen zur Senkung des verfahrenswirksamen Refinanzierungszinssatzes, werden mit dem
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren verrechnet (Verwendung des Zinsenausgleichspostens). Die
laufende Zinsverrechnung des Zinsenausgleichspostens wird anteilsmäßig in den Posten „Zinserträge, welche nach der
Effektivzinsmethode ermittelt werden“ bzw. „Sonstige Zinserträge“ erfasst (siehe Note 6 bzw. Note 24).
Haftungsentgelte gemäß § 1 Abs. 2 AFFG
Die Haftungsentgelte gemäß §
1 Abs. 2 AFFG stehen im direkten Zusammenhang mit den verbrieften Verbindlichkeiten
der OeKB. Der Aufwand wird je Garantie periodengerecht ermittelt und in den „Zinsaufwendungen, welche nach der
Effektivzinsmethode ermittelt werden“ erfasst. Wird für garantierte finanzielle Verbindlichkeiten die FV-Option angewen-
det, werden die Haftungsentgelte periodengerecht ermittelt und in dem Posten „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst.
D. Provisionsergebnis
Provisionserträge und –aufwendungen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögens-
wertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, sind im Effektivzinssatz enthalten und werden daher im Zinsergebnis
dargestellt. Wird nicht erwartet, dass eine Kreditzusage zur Auszahlung eines Kredites führt, wird die damit verbundene
Kreditzusagegebühr erfolgswirksam erfasst.
Provisionserträge werden in jenen Perioden erfasst, in denen die zugehörige Dienstleistung erbracht wird. Provisionsauf-
wendungen werden zum Zeitpunkt des Erhalts der Leistung als Aufwand erfasst.
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Die im Zusammenhang mit den Finanzierungen der Entwicklungsbank an die Republik Österreich entrichteten Haftungs-
entgelte gemäß §
9 AusfFG stehen im direkten Zusammenhang mit den einzelnen finanziellen Vermögenswerten und
werden im Provisionsaufwand (siehe Note 7) erfasst.
E. Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz
Die Realisierung der Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung.
F. Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value (FV) in der
Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bilanziert werden
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten betrifft
derivative Finanzinstrumente und Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG, die zu Absicherungszwecken gehalten werden,
finanzielle Vermögenswerte, welche verpflichtend zum FVTPL zu erfassen sind sowie
finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, für welche die FV-Option in Anspruch genommen wurde.
Dieser Posten beinhaltet die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie sämtliche Währungsumrechnungsdifferenzen.
G. Ertragsteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammen-
schluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder mit einem im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich auf unsichere Steuerposten, werden nach IAS 37 bilanziert.
Tatsächliche Steuern
Tatsächliche Steuern betreffen die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu
versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf Grundlage von Steuersätzen, die am Abschluss-
stichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der
erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen
Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle
Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden
werden nur nach den Bestimmungen des IAS 12.71 ff saldiert.
Latente Steuern
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und den
Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente
Steuern werden nicht erfasst für
temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bei einem Geschäftsfall,
bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor
Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;
temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemein-
schaftlich geführten Unternehmen, sofern die OeKB Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der
temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass diese sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden;
zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes.
Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verluste liegt nicht vor.
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Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt,
in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung dieser latenten Steueran-
sprüche ermöglichen wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet
werden sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder
angekündigt sind.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung der OeKB
Gruppe im Hinblick auf Art und Weise der Realisierung der Buchwerte der Vermögenswerte bzw. der Erfüllung der Schulden
zum Abschlussstichtag ergeben.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn die Voraussetzungen des IAS 12.74 ff dafür
erfüllt sind.
H. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
H1 - Erstmaliger Ansatz
Die OeKB Gruppe erfasst die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten und Kunden und verbriefte Verbindlichkeiten erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Alle anderen Finanz-
instrumente (einschließlich Käufe von finanziellen Vermögenswerten) werden am Handelstag angesetzt, d.
h. an dem Tag,
an dem die OeKB Gruppe Vertragspartei des Instruments wird. Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlich-
keiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Sofern ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten
zu erfassen ist, wird dieses zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst.
Die laufenden Erträge der finanziellen Vermögenswerte, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden,
werden in den Zinserträgen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, erfasst. Alle anderen laufenden Erträge
(bis auf die laufenden Erträge aus dem sonstigen Anteilsbesitz) werden im Posten „Sonstige Zinserträge“ erfasst. Sofern
Mindererträge aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten „Minderertrag aus negativen Zinsen, welche
nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ und „Minderertrag aus sonstigen negativen Zinsen“ im Zinsaufwand
ausgewiesen. Die OeKB Gruppe hat, wie auch im Vorjahr, keine finanziellen Vermögenswerte im Handelsbestand.
Die laufenden Aufwendungen der finanziellen Verbindlichkeiten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert
werden, werden im Posten „Zinsaufwendungen, welche nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden“ erfasst. Alle
anderen laufenden Aufwendungen werden im Posten „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst. Sofern Minderaufwendungen
aus negativen Zinsen entstehen, werden diese in den Posten „Minderaufwand aus negativen Zinsen, welche nach der
Effektivzinsmethode ermittelt werden“ und „Minderaufwand aus sonstigen negativen Zinsen“ im Zinsertrag ausgewiesen.
H2 - Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), als
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) klassi-
fiziert. Diese Klassifizierung erfolgt auf Grundlage
des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und
der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes.
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Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind:
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht,
diese Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließ-
lich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zum FVOCI bewertet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der
Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der Vermögenswerte besteht, und
die Vertragsbedingungen des Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Der erstmalige Ansatz der finanziellen Vermögenswerte AC und FVOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berück-
sichtigung von Transaktionskosten.
Ein finanzieller Vermögenswert, der weder zu AC noch zu FVOCI bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert (FVTPL) zu bewerten.
Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für nicht zu Handels-
zwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente besteht zusätzlich das Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert zu bewerten. Die OeKB Gruppe hat dieses Wahlrecht für sämtliche in Bestand befindliche Eigenkapitalinstrumente
in Anspruch genommen, da es sich dabei um strategische, langfristige Investitionen im sonstigen Anteilsbesitz handelt.
Sämtliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes dieser Eigenkapitalinstrumente werden innerhalb des sonstigen
Ergebnisses erfasst, wobei ein Recycling dieser kumuliert erfassten Wertänderungen in die Gewinn- und Verlustrechnung
ausgeschlossen ist. Ausschließlich Dividendenerträge dieser Eigenkapitalinstrumente werden in der Gewinn- und Verlust-
rechnung in den Erträgen aus dem Sonstigen Anteilsbesitzes erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender „Accounting
Mismatch“ beseitigt oder signifikant verringert wird.
Geschäftsmodell
Die OeKB Gruppe beurteilt das Ziel eines Geschäftsmodells, in dem ein Vermögenswert auf Portfolioebene gehalten wird,
über die Art und Weise, in der das Instrument verwaltet und an das Management berichtet wird. Zu den berücksichtigten
Informationen gehören:
festgelegte Strategie und Ziele für das Portfolio. Insbesondere, ob die Strategie darauf ausgerichtet ist, Zinserträge zu
erzielen, ein bestimmtes Zinsprofil beizubehalten, die Duration der finanziellen Vermögenswerte an die Laufzeit der
zugehörigen finanziellen Verbindlichkeiten anzupassen oder die Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte
zu realisieren;
wie die Wertentwicklung des Portfolios bewertet und an das Management berichtet wird;
die Risiken, die das Ergebnis des Geschäftsmodells beeinflussen und wie diese Risiken gemanagt werden;
ob die Vergütung an das Management auf Basis der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der verwalteten
Vermögenswerte oder der vereinnahmten Zahlungsströme beruht; und
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die Häufigkeit, das Volumen und der Zeitpunkt der Verkäufe in früheren Perioden sowie die Gründe für solche Verkäufe
und ihre Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität. Informationen über die Verkaufsaktivität werden
jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil einer Gesamtbewertung, wie das erklärte Ziel der OeKB Gruppe erreicht
wird und wie die Zahlungsströme realisiert werden.
Beurteilung, ob vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen beinhalten
Für die Zwecke dieser Bewertung wird der Kapitalbetrag als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes
beim erstmaligen Ansatz definiert. Zinsen sind definiert als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes und für das
Kreditrisiko im Zusammenhang mit dem während eines bestimmten Zeitraums ausstehenden Kapitalbetrages und für
andere grundlegende Kreditrisiken und –kosten (z.
B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie die Gewinnspanne
(Marge).
Bei der Beurteilung, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen
handelt, berücksichtigt die OeKB Gruppe sämtliche Vertragsbedingungen des Instruments. Dies umfasst die Beurteilung,
ob der finanzielle Vermögenswert vertragliche Bestimmungen enthält, die Zeitpunkte oder die Höhe der vertraglichen
Zahlungsströme so ändern könnten, dass sie diese Bedingung nicht erfüllen.
Umgliederungen
Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, außer in dem Zeitraum, nachdem
die OeKB Gruppe ihr Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte geändert hat. Im aktuellen Jahr und im
Vorjahr wurden keine Umgliederungen vorgenommen.
Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten
Bei der erstmaligen Erfassung wird eine finanzielle Verbindlichkeit, mit Ausnahme von Finanzgarantien und Kreditzusagen,
in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert.
Eine finanzielle Verbindlichkeit kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-
wert designiert (FV-Option) werden, wenn bei der Bewertung ein dadurch entstehender „Accounting Mismatch“ beseitigt
oder signifikant verringert wird. Bei zum Fair Value bewerteten Verbindlichkeiten soll gemäß IFRS 9 jener Teil der
Bewertung, welcher das eigene Kreditrisiko betrifft, im Sonstigen Ergebnis dargestellt werden. Aufgrund der Besonderheit
des Exportfinanzierungsverfahrens, dass sämtliche Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten,
welche diesem Verfahren zurechenbar sind, im „Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren“ übergeleitet werden,
würde diese Vorgehensweise zu einem „Accounting Mismatch“ führen. Daher wird von der Ausnahmeregelung gemäß
IFRS 9.5.7.7 und IFRS 9.5.7.8 Gebrauch gemacht und das gesamte Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung weiterhin
ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes
Die OeKB Gruppe bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn seine vertraglichen Anrechte auf die Zahlungsströme
aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen, oder sie die Rechte zum Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme in eine
Transaktion überträgt, bei der im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen
Risiken und Chancen übertragen werden.
Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes
und dem Betrag der erhaltenen Gegenleistung (einschließlich eines neu erworbenen Vermögenswertes abzüglich einer
neuen Verbindlichkeit) und ein kumulativer Gewinn oder Verlust, sofern dieser im OCI erfasst wurde, in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
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Ein kumulierter Gewinn oder Verlust, welcher im OCI für als FVOCI designierte Eigenkapitalinstrumente (Sonstiger Anteils-
besitz) ausgewiesen wird, wird bei der Ausbuchung solcher Instrumente nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei jedem Anteil an übertragenen finanziellen Vermögenswerten, der sich für eine Ausbuchung qualifiziert, werden alle bei
dieser Übertragung entstandenen oder behaltenen Rechte und Verpflichtungen gesondert als Vermögenswert oder
Verbindlichkeit erfasst.
Die OeKB Gruppe tätigt Geschäfte, bei denen Vermögenswerte übertragen werden, aber alle wesentlichen Risiken und
Chancen der übertragenen Vermögenswerte bei der OeKB Gruppe verbleiben (z.
B. Repo-Geschäfte). In diesen Fällen
werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.
Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit
Die OeKB Gruppe bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben
oder verfallen sind.
Modifikation von finanziellen Vermögenswerten
Wenn die Vertragsbedingungen eines finanziellen Vermögenswertes geändert werden, beurteilt die OeKB Gruppe, ob die
Zahlungsströme des modifizierten Vermögenswertes voneinander abweichen. Ist die Abweichung wesentlich, wird der
ursprüngliche finanzielle Vermögenswert ausgebucht und ein neuer finanzieller Vermögenswert wird zum beizulegenden
Zeitwert erfasst.
Wenn sich die Zahlungsströme der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten modifizierten Vermögenswerte nicht
wesentlich unterscheiden, führt die Änderung zu keiner Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes. In diesem Fall
berechnet die OeKB Gruppe den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes neu und erfasst den Betrag, der sich
aus der Anpassung des Bruttobuchwertes als Modifikationsgewinn oder –verlust ergibt, in der Gewinn- und Verlust-
rechnung. Wird eine solche Änderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorgenommen, so wird der
Gewinn oder Verlust zusammen mit den Wertminderungen ausgewiesen.
Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten
Die OeKB Gruppe bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre Bedingungen geändert werden und sich die
Zahlungsströme der modifizierten Verbindlichkeit wesentlich unterscheiden. In diesem Fall wird eine neue finanzielle
Verbindlichkeit, die auf den geänderten Bedingungen basiert, zum Zeitwert erfasst. Die Differenz zwischen dem Buchwert
der erloschenen finanziellen Verbindlichkeit und der neuen finanziellen Verbindlichkeit mit modifizierten Konditionen wird in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Würdigung der Wesentlichkeit bei Modifikationen findet ebenso bei finan-
ziellen Verbindlichkeiten statt, wonach nicht wesentlich modifizierte Sachverhalte zu keiner Ausbuchung der korrespon-
dierenden Verbindlichkeit führen. Etwaige Modifikationsgewinne oder –verluste werden dabei in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und mit dem Nettobetrag in der
Bilanz ausgewiesen, wenn die OeKB Gruppe einen einklagbaren Anspruch auf Saldierung der Beträge hat und beabsichtigt,
diese entweder auf Nettobasis zu erfüllen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Schuld zu
begleichen.
Erträge und Aufwendungen werden nur dann auf Nettobasis ausgewiesen, wenn dies nach dem IFRS zulässig ist oder diese
Gewinne und Verluste aus einer Gruppe ähnlicher Transaktionen resultieren (z.
B. das Kreditrisikoergebnis).
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H3 - Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (Fair Value)
Der beizulegende Wert (Fair Value oder FV) ist der Preis, unter dem unter aktuellen Marktbedingungen am Bewertungs-
stichtag ein geordneter Geschäftsfall zwischen Marktteilnehmern stattfindet, im Zuge dessen ein finanzieller Vermögens-
wert verkauft oder eine finanzielle Verbindlichkeit übertragen wird.
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für
finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Schulden). Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitar-
beitenden der Abteilungen Finanzwesen & Planung, Risiko-Controlling und Treasury, legt die Bestimmungen der beizu-
legenden Zeitwerte fest. Die Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral. Wesentliche
Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbind-
lichkeit, verwendet die OeKB Gruppe soweit wie möglich an aktiven Märkten beobachtbare Daten. Ein Markt wird als aktiv
angesehen, wenn Transaktionen für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit in ausreichender
Häufigkeit und Menge stattfinden, um fortlaufend Preisinformationen bereitzustellen.
Wenn an einem aktiven Markt kein notierter Preis vorliegt, verwendet die OeKB Gruppe Bewertungsmethoden, die den
Einsatz relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren
minimieren. Die gewählte Bewertungstechnik berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisgestaltung
einer Transaktion berücksichtigen würden.
Wenn ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, einen Geldkurs und einen Briefkurs hat, wird der finanzielle Vermögenswert zum Geldkurs und die finanzielle
Verbindlichkeit zum Briefkurs bewertet.
Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode,
in der die Änderung eingetreten ist. Im aktuellen Jahr wurden (wie im Vorjahr) keine Umgruppierungen vorgenommen.
H4 - Wertberichtigung/Wertminderung (Impairment)
Die OeKB Gruppe setzt für folgende Finanzinstrumente, die nicht zum FVTPL bewertet werden, eine Wertberichtigung für
erwartete Kreditverluste (ECL – Expected Credit Loss) an:
finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich um Schuldinstrumente handelt;
ausstehende Garantiezusagen;
Kreditzusagen.
Auf Finanzinstrumente des Sonstigen Anteilsbesitzes wird kein Wertminderungsaufwand erfasst.
Die OeKB Gruppe misst die Wertberichtigungen in Höhe des über die Laufzeit der Finanzinstrumente (Lifetime) berechne-
ten ECL, mit Ausnahme der folgenden Finanzinstrumente, für die ein 12-Monats-ECL ermittelt wird:
Schuldinstrumente, die zum Abschlussstichtag ein niedriges Kreditrisiko aufweisen;
Finanzinstrumente, bei denen das Kreditrisiko seit ihrem erstmaligen Ansatz nicht signifikant angestiegen ist.
Die OeKB Gruppe betrachtet eine Schuldverschreibung mit geringem Kreditrisiko, wenn ihr Kreditrisiko-Rating der allge-
mein anerkannten Definition von „Investment Grade“ entspricht.
Der 12-Monats-ECL ist jener Teil des ECL, der aus einem Ausfallsereignis eines Finanzinstrumentes resultiert, welches
innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag möglich ist. Der Lifetime-ECL entspricht der insgesamt
erwarteten Ausfallserwartung.
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Ermittlung des ECL
Der ECL ist eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Er wird wie folgt ermittelt:
Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag nicht wertgemindert sind: als Barwert aller erwarteten Zahlungs-
ausfälle (d.
h. der Differenz zwischen vertraglich geschuldeten Zahlungsströmen und den Zahlungsströmen, die die OeKB
Gruppe aus den Finanzinstrumenten erwartet);
Finanzielle Vermögenswerte, die am Abschlussstichtag als wertgemindert einzustufen sind oder bereits bei erstmaligem
Ansatz eine beeinträchtigte Bonität hatten: als Differenz zwischen dem Nettobuchwert und dem Barwert der geschätzten
künftigen Zahlungsströme;
Nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen/Kreditrahmen: als Barwert der Differenz zwischen den vertraglichen
Zahlungsströmen, die der OeKB Gruppe geschuldet werden, wenn die Verpflichtung zur Auszahlung des Kreditbetrages in
Anspruch genommen wird, und den Zahlungsströmen aus den Finanzinstrumenten, die die OeKB Gruppe erwartet;
Finanzgarantien: die erwarteten Zahlungen abzüglich der Beträge, die die OeKB Gruppe voraussichtlich zurückerhält.
Restrukturierte finanzielle Vermögenswerte
Wenn die Konditionen eines finanziellen Vermögenswertes aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers neu
verhandelt oder geändert werden oder ein finanzieller Vermögenswert durch einen neuen ersetzt wird, wird beurteilt, ob
der finanzielle Vermögenswert ausgebucht werden soll.
Der ECL wird in der Folge wie folgt ermittelt:
Wenn die erwartete Restrukturierung nicht zu einer Ausbuchung des bestehenden Vermögenswertes führt, werden die
erwarteten Zahlungsströme aus dem modifizierten finanziellen Vermögenswert in die Berechnung der Ausfälle aus dem
bestehenden Vermögenswert einbezogen.
Wenn die erwartete Restrukturierung zu einer Ausbuchung des bestehenden Vermögenswertes führt, wird der erwartete
beizulegende Zeitwert des neuen Vermögenswertes als Ausbuchungswert des bestehenden finanziellen Vermögens-
wertes zum Zeitpunkt seiner Ausbuchung herangezogen. Wobei bei der Ermittlung dieses Betrages die Berechnung der
Zahlungsfehlbeträge aus dem bestehenden finanziellen Vermögenswert einbezogen werden, die ab dem erwarteten
Ausbuchungszeitpunkt mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz zum Bilanzstichtag abgezinst werden.
Wertberichtigte/wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
Zu jedem Abschlussstichtag beurteilt die OeKB Gruppe, ob bei einem zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
finanziellen Vermögenswert eine Wertminderung eingetreten ist. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als wertgemindert,
wenn ein oder mehrere Ereignisse eintreten, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Zahlungsströme des
finanziellen Vermögenswertes auswirken.
Die OeKB Gruppe verwendet im Rahmen des Kreditrisikomanagements ein Bonitätsbeurteilungssystem und ein internes
Ratingverfahren. Die Einstufung der Geschäftspartner in 22 interne Bonitätsklassen erfolgt basierend auf einer internen
Rating- und Mappingsystematik, die sowohl externe Ratings international anerkannter Ratingagenturen (Standard & Poor’s,
Moody’s) wie auch interne Ratings berücksichtigt. Die Entwicklung der Ratings wird laufend verfolgt.
Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden ist dem unter Note 1 beschriebenen EFV zuzu-
rechnen. In diesem Geschäftsmodell wurden seit Bestehen keine eingetretenen Verluste verzeichnet.
38
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ahresfinanzbericht 2020
Die Kriterien, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfasst folgende beobachtbare Daten:
erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers oder Emittenten;
eine Vertragsverletzung, wie ein Ausfall oder ein Ereignis in der Vergangenheit;
die Restrukturierung eines Kredits durch die OeKB Gruppe;
es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Konkurs gehen oder eine andere finanzielle Reorganisation vornehmen
wird (z.
B. ein Sanierungsverfahren);
das Verschwinden eines aktiven Marktes für eine Sicherheit wegen finanzieller Schwierigkeiten.
Ein Kredit, der aufgrund einer Verschlechterung des Kreditnehmerstatus neu verhandelt wird, wird üblicherweise als
kreditbeeinträchtigt eingestuft, es sei denn es gibt Hinweise darauf, dass das Risiko, keine vertraglichen Zahlungsströme
zu erhalten erheblich zurückgegangen ist und keine weiteren Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Darüber hinaus
gilt die Bonität eines Kredites, der länger als 30 Tage überfällig ist, als Indikator für eine Wertminderung.
Bei der Beurteilung, ob eine Investition in Staatsanleihen kreditwürdig ist, geht die OeKB Gruppe von dieser Praxis ab und
beobachtet folgende externe Faktoren:
Die Bonitätseinschätzung des Marktes spiegelt sich in den Anleiherenditen wider.
Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen.
Die Fähigkeit eines Landes, Zugang zu den Kapitalmärkten für die Ausgabe neuer Schuldtitel zu erhalten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Schulden neu strukturiert werden führt dazu, dass die Inhaber durch freiwillige oder
verpflichtende Schuldenerlässe Verluste erleiden.
Die internationalen Unterstützungsmechanismen, die diesem Land die notwendige Unterstützung als „Lender of Last
Resort“ geben, sowie die in öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck gebrachte Ansicht von Regierungen und Behörden,
diese Mechanismen zu nutzen. Dies beinhaltet eine Bewertung der Wirkung dieser Mechanismen und ob die Fähigkeit
und die politische Absicht besteht, die erforderlichen Kriterien zu erfüllen.
Darstellung der Wertberichtigung/Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz
Zu fortgeführten Anschaffungswerten bewertete finanzielle Vermögenswerte: als Abzug vom Bruttobuchwert der
Vermögenswerte;
Kreditzusagen und offene Kreditrahmen sowie Finanzgarantien: generell als Rückstellung;
Wenn ein Finanzinstrument sowohl eine gezogene als auch eine nicht in Anspruch genommene Komponente umfasst und
die OeKB Gruppe den ECL der Kreditverpflichtungskomponente nicht getrennt von der gezogenen Komponente ermitteln
kann: Ausweis einer kombinierten Wertberichtigung für beide Komponenten. Der Gesamtbetrag wird als Abzug vom
Bruttobuchwert der gezogenen Komponenten ausgewiesen. Sofern die Summe der Wertberichtigungen den Bruttobuch-
wert eines Finanzinstrumentes übersteigt, wird der übersteigende Teil der Wertberichtungen in den Rückstellungen
ausgewiesen.
Abschreibungen
Kredite und Schuldverschreibungen werden (teilweise oder vollständig) ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf
Erholung besteht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die OeKB Gruppe feststellt, dass der Kreditnehmer keine Vermögens-
werte oder Einnahmequellen besitzt, die ausreichend Zahlungsströme zur Rückzahlung der offenen Beträge generieren.
Ausgeschiedene finanzielle Vermögenswerte könnten jedoch weiterhin Durchsetzungsmaßnahmen zugunsten der OeKB
Gruppe unterliegen, aus welchen Rückzahlungen entstehen. Derartige Rückzahlungen werden am Tag des Zahlungsein-
ganges ertragswirksam erfasst.
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H5 - Designation zum Fair Value in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) – Fair Value-Option
Finanzielle Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung hat die OeKB Gruppe bestimmte finanzielle Vermögenswerte gemäß FVTPL designiert, da
diese finanziellen Vermögenswerte als Grundgeschäft im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten stehen. Die
Bewertung erfolgt daher, zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
(FVTPL) in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Finanzielle Verbindlichkeiten
In jenen Fällen, in welchen finanzielle Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken
abgesichert werden, wird zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ die finanzielle Verbindlichkeit zum Fair Value
designiert. Die Ergebnisse aus der Fair Value-Bewertung werden analog zu den Absicherungsinstrumenten erfolgswirksam
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
I. Barreserve
Die Barreserve beinhaltet den Kassabestand in Euro und Guthaben (Einlagen) gegenüber Zentralbanken (täglich fällig). Dies
bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von
maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. Die zu haltenden Mindestreserven werden ebenfalls in diesem Posten
ausgewiesen. Der Posten wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
J. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die Posten der Bilanz „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ enthalten:
Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten; diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüg-
lich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstrumentes
zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet;
Kredite und Forderungen, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert sind (zur Vermeidung eines
„Accounting Mismatch“), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kreditinstitute und einen Teil der Forderungen an Kunden, die dem EFV
und der Entwicklungsbank zugeordnet sind, bestehen Haftungen gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch
Note 1).
Für den überwiegenden Teil der Forderungen an Kunden, die der Tourismusfinanzierung und –förderung zurechenbar sind,
bestehen Haftungen seitens österreichischer Kommerzbanken. Der übrige Teil dieser Forderungen an Kunden wird hypo-
thekarisch oder durch die Republik Österreich besichert.
K. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Der Posten der Bilanz „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ umfasst:
Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden; diese werden beim erstmaligen Ansatz
zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die Laufzeit
des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
bewertet.
Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, die obligatorisch zum FVTPL bewertet oder zum FVTPL designiert werden (zur
Vermeidung eines „Accounting Mismatch“), wobei Änderungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst werden.
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ahresfinanzbericht 2020
Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und der Sonstige Anteilsbesitz), die zum FVOCI
bewertet werden, wobei Änderungen erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst werden (kein Recycling über die
Gewinn- und Verlustrechnung), laufende Erträge (Ausschüttungen, Dividendenzahlungen) werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung im Posten „Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz“ erfasst.
L. Absicherungsinstrumente
Allgemeines
Zur Absicherung von Marktrisiken werden derivative Finanzinstrumente sowie die Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG (siehe
Note 1) eingesetzt. Diese Instrumente sichern vor allem zukünftige Cashflows gegen Zins- und Wechselkursänderungen ab.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps, die OTC (over-the-counter) abge-
schlossen und zur wirtschaftlichen Absicherung für Forderungen an Kreditinstitute, sonstige finanzielle Vermögenswerte
und verbriefte Verbindlichkeiten genutzt werden.
Abgesicherte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zur Vermeidung eines „Accounting
Mismatch“ zum FVTPL designiert. Dadurch werden die Wertschwankungen der Absicherungsinstrumente und der
abgesicherten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten direkt im Gewinn oder Verlust erfasst
(Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden). Es werden keine derivativen
Finanzinstrumente zu Handelszwecken eingesetzt.
Die Bestimmungen des Hedge Accounting wurden in der OeKB Gruppe im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht angewandt.
Derivative Finanzinstrumente
Für derivative Finanzinstrumente wird der beizulegende Zeitwert nach anerkannten Methoden berechnet. Die Bilanzierung
erfolgt zum Handelstag. Derivative Finanzinstrumente werden mit ihrem Barwert in einem eigenen Posten in den Aktiva
bzw. Passiva ausgewiesen.
Die aus Wertschwankungen entstehenden Kreditexposures werden durch Collaterals besichert. In Konformität mit EMIR
(Verordnung (EU) Nr. 648/2012) erfolgt seit dem 4. Quartal 2016 das Clearing von neuen Zinsswaps über eine Central
Counterparty (LCH – London Clearing House).
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG (BGBl. Nr. 216/1981 in der jeweils geltenden Fassung) der Republik Österreich, die zur
Absicherung von Wechselkursrisiken im EFV (siehe Note 1) dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und
wegen ihrer Besonderheit (auf Basis der gesetzlichen Regelung) in einem gesonderten Posten auf der Aktivseite ausge-
wiesen.
M. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Die Sachanlagen umfassen eigengenutzte Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Eigen-
genutzte Grundstücke und Gebäude dienen überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb. Erworbene Software, welche
integraler Bestandteil der Funktionalität der zugehörigen Anlage ist, wird als Teil dieser Anlage aktiviert.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und
kumulierte Wertminderungsaufwendungen. Ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang eines Sachanlagevermögens wird
erfolgswirksam im „Sonstigen betrieblichen Erfolg“ erfasst.
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Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen
der Aufwendungen der OeKB Gruppe zufließen wird. Laufende Reparaturen und Wartungen werden als Aufwand erfasst.
Die Abschreibungen werden so berechnet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich
ihrer geschätzten Restwerte linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Grundstücke werden nicht
abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Die geschätzte Nutzungsdauer der wesentlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens der laufenden und der
Vergleichsperiode betragen:
Gebäude: 40 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
EDV-Investitionen: 3 bis 5 Jahre
Immaterielle Vermögenswerte
Von der OeKB Gruppe erworbene Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer
Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und kumulierte
Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Aufwendungen für selbsterstellte Software wurden nicht aktiviert, da die
Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 dafür nicht vorlagen.
Nachträgliche Aufwendungen für Software werden nur aktiviert, wenn diese den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des
betreffenden Vermögenswertes erhöhen. Alle anderen Aufwendungen werden als Aufwand erfasst.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Software wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer ab dem Zeitpunkt ihrer Nutzung erfolgswirksam abgeschrieben.
Die geschätzte Nutzungsdauer der Software der laufenden und der Vergleichsperiode beträgt 3 bis 5 Jahre. Das im Jahr
2019 eigens für die Zwecke der ÖHT entwickelte Kreditverwaltungssystem wird mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren
bewertet.
N. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden
Die Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ enthalten:
Verbindlichkeiten aus Geld- und Kautionskonten,
Geldmarktgeschäfte,
Repogeschäfte,
Kreditaufnahmen.
Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erstmaligen
Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über die
Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
bewertet werden.
Die OeKB Gruppe bietet kein klassisches Einlagengeschäft und damit keine Sparkonten an. Somit stehen alle in der OeKB
Gruppe geführten Konten im Zusammenhang mit der Verrechnung oder Besicherung von Grundgeschäften wie in Note 1
beschrieben.
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O. Verbriefte Verbindlichkeiten
Grundsätzlich werden verbriefte Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei diese beim erst-
maligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich inkrementeller direkter Transaktionskosten erfasst und in Folge über
die Laufzeit des jeweiligen Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzins-
methode bewertet werden.
In den meisten Fällen werden verbriefte Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Zugangs gegen Zins- oder Währungsrisiken
abgesichert. Zur Vermeidung eines „Accounting Mismatch“ werden diese abgesicherten verbrieften Verbindlichkeiten zum
FVTPL designiert und die Ergebnisse aus der Bewertung analog zu den Absicherungsinstrumenten in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Die zum Stichtag ausgewiesenen verbrieften Verbindlichkeiten verfügten, wie auch im Vorjahr, überwiegend über Garantien
gemäß §
1 Abs. 2a und 2b AFFG der Republik Österreich.
P. Rückstellungen
Langfristige Personalrückstellungen
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Abfertigungen) handelt es sich um Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche unter die Regelung des IAS 19 fallen.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach der „Projected Unit Credit“–Methode (Methode der
laufenden Einmalprämien) bewertet. Diese ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden
Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt sie über die gesamte Beschäftigungsdauer der
begünstigten Mitarbeitenden. Dabei wird in Zinsaufwand (der Betrag, um den sich Verpflichtungen über das Jahr alleine
durch das Näherrücken der Zahlungen erhöhen) und Dienstzeitaufwand (neu erdiente Ansprüche im betreffenden Jahr)
getrennt. Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand werden im Personalaufwand und somit im Betriebsergebnis ausgewiesen.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste hingegen werden im Sonstigen Ergebnis unter den Posten, die
zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, dargestellt.
Die bei der Berechnung der Leistungsverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen für die
Diskontierungssätze, die Gehaltssteigerungsraten, den Pensionstrend sowie die Fluktuation, wurden von den ökono-
mischen Gegebenheiten festgelegt. Die jeweiligen Diskontierungssätze werden auf Basis der Renditen hochwertiger,
laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen festgelegt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO = Defined Benefit
Obligation) wird mit dem Stichtagswert ausgewiesen. Planvermögen (das sind Vermögenswerte, die von einem Fonds
gehalten werden und mit denen der DBO zu saldieren wäre) ist nicht vorhanden.
Die Pensionsverpflichtungen umfassen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungssysteme. Leistungs-
orientierte Versorgungssysteme enthalten Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und Anwartschaften auf zukünftig zu
zahlenden Pensionen.
Für wenige leitende Angestellte bestehen noch leistungsorientierte Pläne, die in der Regel auf der Dauer der Betriebszu-
gehörigkeit und dem Entgelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basieren. Diese leistungsorientierten Altersversorgungs-
systeme sind ausschließlich rückstellungsfinanziert.
Bei den Abfertigungsverpflichtungen handelt es sich um gesetzlich und vertraglich geregelte Verpflichtungen. Unter
gewissen Voraussetzungen ist den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern bei deren Ausscheiden ein bestimmter Betrag
zu zahlen.
Als biometrische Grundlagen werden die aktuellen Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P in der Ausprägung für Angestellte
herangezogen.
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ahresfinanzbericht 2020 43
Wesentliche Parameter sind die Gehaltssteigerungsrate unter Berücksichtigung der Kollektivvertragsdynamik und tourliche
und außertourliche Erhöhungen sowie das Pensionsantrittsalter unter Anwendung der ASVG-Übergangsbestimmungen
nach dem Budgetbegleitgesetz 2003.
Wesentliche Parameter
2020 2019
Zinssatz 0,50
% 1,02
%
Karrieretrend (bei Abfertigungen und Pensionen) 0,50
% 1,00
%
Trend Kollektivvertrag (bei Pensionen) 2,00
% 2,25
%
Gehaltssteigerungsrate 2,50
% 3,25
%
Pensionsantrittsalter
Frauen 65 Jahre 65 Jahre
Männer 65 Jahre 65 Jahre
Die OeKB Gruppe bietet dem Großteil der Mitarbeitenden, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitrags-
orientierte Pläne an. Die OeKB Gruppe ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehaltes an die Versor-
gungseinrichtung (Pensionskasse) zu überweisen. Bei beitragsorientierten Plänen bestehen keine über die Entrichtung von
Beitragszahlungen an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen hinausgehenden Verpflichtungen. Die Beiträge sind im
Personalaufwand der Periode erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn
für die OeKB Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen
Ereignisses besteht,
es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und
eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung
erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der
Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
Q. Ergebnis je Aktie (Earnings per Share - EPS)
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn
und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien.
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und
einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte
potenzieller Stammaktien.
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ahresfinanzbericht 2020
Note 3 Fair Value-Ermittlung
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben der OeKB Gruppe verlangen die Bestimmung der beizulegenden
Zeitwerte für finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Ein Bewertungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Abteilun-
gen Finanzwesen & Planung, Risiko-Controlling und Treasury, legt die Bestimmungen der beizulegenden Zeitwerte fest. Die
Überwachung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt zentral und wird an den Gesamtvorstand berichtet.
Die OeKB Gruppe verfügt über einen etablierten Kontrollrahmen für die Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. Die
Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den
Handelseinheiten. Spezifische Kontrollen umfassen:
Überprüfung der beobachtbaren Preise;
Validierung und Kalibrierung der Bewertungsmodelle;
Überprüfungs- und Genehmigungsprozesse für neue Modelle und Änderungen an Modellen.
Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der
Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten – beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder
Kursinformationsdiensten – zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam
die von den Dritten erlangten Nachweise. Diese Prüfung inkludiert
ob verwendete Werte eines Brokers oder eines Kursinformationsdienstes grundsätzlich von der OeKB Gruppe anerkannt
werden;
das Verständnis des Zustandekommens des beizulegenden Zeitwertes; inwieweit dieser tatsächliche Markttransaktionen
darstellt und ob der beizulegende Zeitwert einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für ein identisches Instrument
darstellt;
das Verständnis, wie Preise für ähnliche Instrumente zur Messung des beizulegenden Zeitwertes verwendet und wie
diese Preise angepasst wurden, um die Merkmale des zu bewertenden Instrumentes widerzuspiegeln;
falls eine Anzahl von Preisquotierungen für dasselbe Finanzinstrument erhalten wurde, dass der beizulegende Zeitwert
auf Basis dieser Preisquotierungen ermittelt wurde.
Als Schlussfolgerung daraus sollen derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in
der Fair Value-Hierarchie, welcher diese Bewertungen zuzuordnen sind.
Wesentliche Ergebnisse der Bewertung werden im Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet die OeKB Gruppe
soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Input-
faktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden;
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die
sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld direkt (d.
h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen)
beobachten lassen;
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte und Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Bei täglich fälligen Positionen entspricht der Fair Value dem Buchwert, dies betrifft vor allem die Barreserve.
Für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie verbriefte
Verbindlichkeiten werden zur Ermittlung des Zeitwertes als Eingangsparameter so weit wie möglich, die am Bilanzstichtag
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ahresfinanzbericht 2020 45
beobachteten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.
Mit diesen Daten wird der Barwert der abgezinsten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme errechnet. Die nach dieser
Methode bewerteten Finanzinstrumente sind dem Level 2 der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zugeordnet.
Für den überwiegenden Teil der Kredite des EFV in den Positionen „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an
Kunden“ bestehen vor allem Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich (siehe auch Note 1). Aufgrund dieser
Haftungen liegen den Forderungen, je nach Abschlusszeitpunkt, einheitliche Konditionen zugrunde. Diese öffentlich auf
der OeKB-Website ersichtlichen, einheitlichen Zinssätze werden von den Credit Spreads der OeKB abgeleitet. Die Credit
Spreads der OeKB wiederum sind durch die Gläubigergarantie gemäß §
1 Abs. 2a AFFG von den Credit Spreads der
Republik Österreich abhängig. Daher wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der
Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am
Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen.
Für den überwiegenden Teil der „Forderungen an Kunden“, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung
stehen, bestehen vor allem Garantien österreichischer Kreditinstitute oder Garantien gemäß AusfFG der Republik
Österreich (siehe auch Note 1). Bei einem kleinen Teil der Kredite mit besonders niedrigem Ausfallsrisiko bestehen auch
hypothekarische Sicherheiten.
Die erhaltenen Garantien wirken sich wesentlich auf die Bonität der Kreditnehmer aus, weshalb bei der Ermittlung des
beizulegenden Zeitwertes dieser Forderungen bei der Abzinsung der vertraglich vereinbarten Cashflows eine um die
Credit Spreads des Garantiegebers angepasste, am Markt beobachtbare, Zinskurve herangezogen wird. Bei hypo-
thekarisch besicherten Krediten wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes bei der Abzinsung der vertraglich
vereinbarten Cashflows eine um die Credit Spreads der Republik Österreich angepasste, am Markt beobachtbare,
Zinskurve herangezogen. Dieser Ansatz folgt der Geschäftspraxis im Rahmen der Kreditvergabe, welche einen strengen
Maßstab an die Akzeptanz von hypothekarischen Sicherheiten voraussetzt, was sich in einem geringen Ausfallsrisiko des
Kunden wiederspiegelt. Diesem äußerst geringen Kreditrisiko wird sich über die Verwendung der Credit Spreads der
Republik Österreich angenähert.
Zu den verwendeten Zinskurven wird bei diesen Krediten eine Marge, abgeleitet von den Verwaltungsaufwendungen der
Tourismusfinanzierung, in Höhe von 74 BP aufgeschlagen (2019: 72 BP).
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie für
verbriefte Verbindlichkeiten, welche im Zusammenhang mit dem EFV stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskon-
formen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve herangezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag
am Markt beobachtbaren Credit Spreads der OeKB berücksichtigt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, welche im Zusammenhang mit der Tourismusfinanzierung
stehen, wird bei der Abzinsung der vertragskonformen Zahlungsströme eine am Markt beobachtbare Zinskurve heran-
gezogen. Dabei werden die am Bewertungsstichtag von der ÖHT abgeleiteten, am Markt beobachtbaren Credit Spreads,
berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden, sofern diese nicht dem Geschäftsmodell Hold-to-Collect zuordenbar sind
bzw. das SPPI Kriterium nicht erfüllen, mit jenen beizulegenden Zeitwerten bilanziert, die sich unter Zugrundelegung der
Börsenkurse bzw. für den Spezialfonds des Rechenwertes gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) ergeben. Der Spezialfonds
wurde ausschließlich für die OeKB aufgelegt (nach den aktuellen Fondsbestimmungen können jedoch auch andere Inves-
toren nach Zustimmung der OeKB als Investor Miteigentum erwerben) und wird von dieser als derzeitiger Alleininvestor
mittels Durchschau im Wege der Anlagerichtlinien gesteuert. Der Spezialfonds beinhaltet überwiegend Finanzinstrumente,
deren beizulegende Zeitwerte sich unter Zugrundelegung von Börsenkursen ergeben. Der Rechenwert des Spezialfonds
entspricht daher dem Fair Value. Diese Finanzinstrumente sind auf Basis der im IFRS 13 definierten Fair Value-Hierarchie
dem Level 1 zugeordnet.
Darüber hinaus wurden Investitionen in einen Private-Equity-Fonds mit dem Schwerpunkt auf Eigenkapital-Investments in
afrikanischen Schwellenländern getätigt. Der beizulegende Zeitwert dieses Fonds wird nach den IPEV-Valuation Standards
ermittelt und ergibt sich überwiegend aus Marktpreis-orientierten Bewertungsverfahren, die dem Level 3 zugeordnet sind.
Der Bewertung werden mehrheitlich EBITDA- und P/E-Multiplikatoren zu Grunde gelegt, die aus einer Gruppe börsen-
notierter jeweils vergleichbarer Unternehmen abgeleitet werden. Bei den verwendeten Bewertungsverfahren werden
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unternehmensspezifische Fakten und Umstände berücksichtigt, und gegebenenfalls entsprechend Abschläge für fehlende
Marktgängigkeit und Kontrolle vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert ist daher wesentlich von den Input-Faktoren,
Multiplikatoren und korrespondierenden GuV-Größen, abhängig.
Derivative Finanzinstrumente, welche ausschließlich für Absicherungszwecke eingesetzt werden, werden nach einem
Standardbewertungsmodell bewertet. Dieses Modell basiert auf der Discounted Cash Flow-Methode. Bei diesem Modell
ergibt sich der beizulegende Zeitwert durch Diskontierung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen
Swapkurve inklusive Anpassung der Kreditbewertung (CVA und DVA). Ein Credit Value Adjustment (CVA) ist eine Preis-
schätzung für das Risiko eines Ausfalls des Kontrahenten der Finanztransaktion. Ein Debit Value Adjustment (DVA) im
Gegensatz dazu bewertet das Risiko des eigenen Ausfalls.
Die OeKB Gruppe orientiert sich bei der Bestimmung des CVA/DVA an der Basel Methode für regulatorisches Kapital aus
Kreditverlusten, welche sich aus der pfadabhängigen Multiplikation folgender Größen und deren anschließender
Aggregation ergibt:
Exposure at Default: Marktwerte zu bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft; Berechnung mit Hilfe einer Monte-Carlo-
Simulation.
Probability of Default: Ausfallswahrscheinlichkeiten zu diesen Zeitpunkten werden aus CDS-Spreads des Kontrahenten
bzw. des eigenen Unternehmens berechnet.
Loss Given Default: Schätzung der erwarteten Recovery im Falle eines Ausfalls des Kontrahenten bzw. des eigenen
Ausfalls.
Die CVA-Wertanpassung der derivativen Finanzinstrumente betrug zum Stichtag 0,3 Mio. Euro (2019: 0,4 Mio. Euro), die
DVA-Wertanpassung 0,1 Mio. Euro (2019: 0,2 Mio. Euro).
Der beizulegende Zeitwert der Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG (siehe auch Note 1) beruht auf den zukünftigen Zins- und
Kapitalcashflows der kursgarantierten verbrieften Verbindlichkeiten (Letztverbindlichkeiten = nach derivativen Finanzinstru-
menten), die in der Aufnahmewährung ermittelt und zum einen mit dem AFFG-garantierten Kurs (mit Berücksichtigung der
AFFG-Kursgarantie) und zum anderen zum Forward-FX (ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie) in Euro umgerech-
net werden. Der auf Tagesbasis ermittelte Unterschied je Letztverbindlichkeit zwischen den Euro-Beträgen mit Berücksich-
tigung der AFFG-Kursgarantie und den Euro-Beträgen ohne Berücksichtigung der AFFG-Kursgarantie stellt die potenzielle
Kursdifferenz dar, die durch die bestehende Garantie der Republik Österreich gedeckt ist (zukünftige Entscheidungen für
Kursüberbindungen werden als neue Vereinbarungen betrachtet). Der Fair Value der Garantie wird durch Abzinsung der
zuvor ermittelten Zeitreihe der potenziellen Kursdifferenzen unter Berücksichtigung der Refinanzierungsspreads der
Republik Österreich für negative Kursdifferenzen bzw. der Refinanzierungskurve der OeKB für positive Kursdifferenzen
errechnet und im Posten „Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG“ erfasst. Die CVA-Wertanpassung der Garantien gemäß § 1
Abs. 2b AFFG betrug zum Stichtag 0,1 Mio. Euro (2019: 0,1 Mio. Euro), die DVA-Wertanpassung 24,6 Mio. Euro (2019:
29,2 Mio. Euro).
Finanzinstrumente, die weder unter Level 1 noch unter Level 2 fallen, sind in einer eigenen Kategorie (Level 3) mit beson-
deren quantitativen und qualitativen Informationen zur Bewertung zuzuordnen. Die OeKB Gruppe hat den Sonstigen
Anteilsbesitz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der Fair Value der Wiener Börse AG (früher CEESEG AG) wurde nach
der Discounted Cash Flow Methode ermittelt. Die entsprechenden Parameter für die Herleitung des Fair Values und der
Sensitivität finden sich in Note 16.
J
ahresfinanzbericht 2020 47
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Finanzinstrumente, die zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
nach dem Level der Fair Value-Hierarchie, in die die Fair Value-Bewertung eingeordnet wird sowie die beizulegenden Zeit-
werte jener Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Beträge basieren auf den in der
Bilanz ausgewiesenen Werten.
Fair Value-Hierarchie 2020
Tausend Euro Notes Bilanzwert
Beizulegender
Zeitwert Level 1 Level 2 Level 3
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute 15 2.185.622 2.185.622 - 2.185.622 -
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere 2.097.526 2.097.526 2.097.526 - -
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere 531.240 531.240 529.082 - 2.159
Sonstiger Anteilsbesitz 35.512 35.512 - - 35.512
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 2.664.279 2.664.279 2.626.608 - 37.671
Derivative Finanzinstrumente 17 831.544 831.544 - 831.544 -
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG 17 4.794.818 4.794.818 - 4.794.818 -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Barreserve 14, 27 1.605.579 1.605.579 - 1.605.579 -
Forderungen an Kreditinstitute 15 21.402.729 23.115.211 - 23.115.211 -
Forderungen an Kunden 15 1.579.313 1.695.403 - 1.695.403 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 292.795 303.114 303.114 - -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Verbriefte Verbindlichkeiten 21 22.770.554 22.770.554 - 22.770.554 -
Derivative Finanzinstrumente 17 1.675.711 1.675.711 - 1.675.711 -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 1.355.142 1.362.231 - 1.362.231 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 770.733 770.990 - 770.990 -
Verbriefte Verbindlichkeiten 21 6.664.875 7.161.332 - 7.161.332 -
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J
ahresfinanzbericht 2020
Fair Value-Hierarchie 2019
Tausend Euro Notes Bilanzwert
Beizulegender
Zeitwert Level 1 Level 2 Level 3
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Kreditinstitute 15 1.399.128 1.399.128 - 1.399.128 -
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere 2.062.878 2.062.878 2.062.878 - -
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere 519.337 519.337 517.656 - 1.681
Sonstiger Anteilsbesitz 35.222 35.222 - - 35.222
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 2.617.437 2.617.437 2.580.534 - 36.903
Derivative Finanzinstrumente 17 684.120 684.120 - 684.120 -
Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG 17 4.930.431 4.930.431 - 4.930.431 -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Barreserve 14, 27 809.838 809.838 - 809.838 -
Forderungen an Kreditinstitute 15 20.849.643 21.167.331 - 21.167.331 -
Forderungen an Kunden 15 1.544.519 1.629.337 - 1.629.337 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 349.552 357.631 357.631 - -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Verbriefte Verbindlichkeiten 21 21.086.003 21.086.003 - 21.086.003 -
Derivative Finanzinstrumente 17 545.116 545.116 - 545.116 -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 1.706.105 1.718.908 - 1.718.908 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 748.829 749.034 - 749.034 -
Verbriefte Verbindlichkeiten 21 6.836.410 7.399.266 - 7.399.266 -
Die OeKB Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der
Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Umgruppierungen
vorgenommen.
J
ahresfinanzbericht 2020 49
Note 4 Segmentberichterstattung
Die Aktivitäten der OeKB Gruppe werden im Rahmen der folgenden Darstellung auf Geschäftssegmente verteilt. Die
Abgrenzung dieser Geschäftsbereiche — in Export Services, Kapitalmarkt Services, Tourismus Services und Sonstige
Services — basiert auf dem Geschäftsmodell, der internen Steuerung und der zusätzlichen internen Finanzberichterstattung
an den Vorstand als verantwortliche Unternehmensinstanz. Die Segmentierung wird regelmäßig überprüft, um die
Ressourcen den Segmenten zuzuordnen und deren Leistungen zu beurteilen. Wesentliche Kennzahlen sind der Gewinn
(in allen Segmenten), der Zinsüberschuss im Exportservicebereich und im Tourismusbereich und das Provisionsergebnis im
Kapitalmarktbereich.
Das Segment Export Services umfasst das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB und die Geschäfte der Oesterreichi-
schen Entwicklungsbank AG sowie die Betreuung der Haftungen der Republik Österreich durch die OeKB als Bevollmäch-
tigte nach dem Ausfuhrförderungsgesetz. Durch die gesetzliche Grundlage des EFV liegt der regionale Schwerpunkt der
Geschäftstätigkeit der OeKB Gruppe in Österreich. Sofern ausländische Banken die Rahmenbedingungen des EFV erfüllen,
dürfen diese am EFV teilnehmen. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Lieferungen oder Leistungen eine direkte
oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken. Hinsichtlich einer regionalen Gliederung
verweisen wir auf Note 36.
Im Segment Kapitalmarkt Services sind alle Dienstleistungen der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft des
Bereiches Kapitalmarktservices (Wertpapierdaten, Anlaufstelle für KESt-Meldefonds, Meldestelle gemäß KMG, Geschäfts-
stelle für die Begebung von Bundesanleihen) und Clearing-Dienstleistungen für den Energiemarkt sowie die Geschäfte der
Beteiligungen an der OeKB CSD GmbH und der CCP.A zusammengefasst. Außerdem werden die laufenden Erträge aus dem
Sonstigen Anteilsbesitz dem Segment zugeordnet, sofern es sich um Gesellschaften handelt, deren Geschäftsmodelle
diesem Segment zuordenbar sind.
Das Segment Tourismus Services beinhaltet die Geschäfte - Förderung und Finanzierung der Tourismus- und Freizeit-
wirtschaft - der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Der Fokus der Geschäftstätigkeit ist auf
österreichische Betriebe beschränkt.
Das Segment Sonstige Services umfasst das Eigenportfolio, Erträge aus der Vermietung und die Erträge des restlichen,
nicht zuordenbaren sonstigen Anteilsbesitzes. Weiters umfasst das Segment die Aktivitäten der OeKB Gruppe im privaten
Kreditversicherungsbereich sowie die Betreuung der COVID-19 Überbrückungsgarantien der COFAG durch die OeKB (siehe
dazu auch Note 1).
Im Geschäftsjahr war kein wichtiger Kunde der OeKB Gruppe im Segment Export Services festzustellen (2019: ein
wichtiger Kunde war festzustellen mit einem Anteil von mehr als 10 % an den Zinserträgen in Höhe von 37,7 Mio. Euro).
50
J
ahresfinanzbericht 2020
Entwicklung der Segmentergebnisse
Verrechnungen für Leistungen zwischen den Segmenten entstehen durch Dienstleistungen, die zu Selbstkosten erbracht
werden. Eine Überleitungsrechnung zwischen den Summen der berichtspflichtigen Segmente und den in der Konzernbilanz
und der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Beträgen ist aufgrund der direkten Zuordnung der Konsolidierungs-
positionen zu den Segmenten nicht erforderlich.
Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2020
Tausend Euro Export Services
Kapitalmarkt
Services
Tourismus
Services
Sonstige
Services Summe
Zinserträge 325.536 – 153 21.304 3.379 350.066
Zinsaufwendungen – 231.678 – 141 – 9.506 – 317 – 241.642
Zinsüberschuss 93.858 – 294 11.798 3.062 108.424
Provisionserträge 20.141 33.434 8.566 699 62.839
Provisionsaufwendungen – 15.946 – 1.496 – 1.232 – 136 – 18.810
Provisionsergebnis 4.195 31.938 7.334 563 44.029
Kreditrisikoergebnis – 23 - – 2.803 151 – 2.675
Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam
zum Fair Value bilanziert werden
990 –
1 - – 9.418 – 8.428
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum
Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
–
8 - – 11 – 58 – 77
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz - 1.959 - 200 2.159
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern - 201 - 4.103 4.304
Verwaltungsaufwand – 50.949 – 25.629 – 6.839 – 6.017 – 89.434
Sonstiger betrieblicher Erfolg – 1.622 498 559 4.978 4.413
Gewinn vor Steuern 46.441 8.672 10.038 – 2.436 62.715
Ertragsteuern – 11.989 – 1.670 – 2.366 1.039 – 14.986
Gewinn der berichtspflichtigen Segmente 34.452 7.002 7.672 – 1.396 47.729
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbarer
Gewinn
34.452 7.002 5.478 –
1.396 45.536
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar - - 2.194 - 2.194
Segmentvermögen 33.728.200 36.456 1.114.688 636.289 35.515.633
Segmentverbindlichkeiten 33.426.999 4.637 799.205 464.200 34.695.041
Der Gewinn der berichtspflichtigen Segmente entspricht dem Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung.
J
ahresfinanzbericht 2020 51
Ergebnisdarstellung nach Geschäftsbereichen 2019
Tausend Euro Export Services
Kapitalmarkt
Services
Tourismus
Services
Sonstige
Services Summe
Zinserträge 350.420 –
125 13.367 3.038 366.700
Zinsaufwendungen –
263.349 –
81 –
7.477 –
759 –
271.665
Zinsüberschuss 87.070 –
207 5.890 2.279 95.035
Provisionserträge 19.284 33.601 3.224 760 56.869
Provisionsaufwendungen –
14.672 –
1.538 –
1.302 –
122 –
17.634
Provisionsergebnis 4.612 32.063 1.922 638 39.235
Kreditrisikoergebnis –
243 - –
700 –
11 –
954
Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam
zum Fair Value bilanziert werden
–
395 0 40 9.887 9.533
Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum
Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten
–
10 - - 328 318
Laufende Erträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz - 1.701 - 200 1.901
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern - 54 - 4.936 4.990
Verwaltungsaufwand –
53.467 –
26.298 –
4.886 –
4.335 –
88.986
Sonstiger betrieblicher Erfolg –
943 399 1.046 5.283 5.785
Gewinn vor Steuern 36.625 7.714 3.312 19.206 66.857
Ertragsteuern –
9.588 –
1.586 –
632 –
3.605 –
15.412
Gewinn der berichtspflichtigen Segmente 27.037 6.128 2.680 15.600 51.446
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbarer
Gewinn
27.037 6.128 1.747 15.600 50.512
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar - - 933 - 933
Segmentvermögen 31.600.184 31.377 1.032.887 687.874 33.352.322
Segmentverbindlichkeiten 31.206.162 4.349 918.488 415.780 32.544.779
Der Gewinn der berichtspflichtigen Segmente entspricht dem Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Segment
Tourismus Services sind im Vergleichszeitraum 2019 aufgrund des Erwerbs per 1.4.2019 lediglich 9 Monate enthalten.
52
J
ahresfinanzbericht 2020
Angaben zur Gesamtergebnisrechnung der OeKB Gruppe
Note 5 Gesamtergebnisrechnung
Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich periodengerecht abgegrenzt und erfasst.
Gewinne und Verluste werden durch erfolgswirksame Fair Value-Änderungen, Wertminderungen, erfolgswirksame
Wertaufholungen, Wechselkursänderungen sowie durch Ausbuchungen beeinflusst.
Note 6 Zinsüberschuss
Tausend Euro
Fortgeführte
Anschaffungs
kosten 2020
Fair Value-
Option
2020
FVTPL
2020
Gesamt
2020
Fortgeführte
Anschaffungs
kosten 2019
Fair Value-
Option
2019
FVTPL
2019
Gesamt
2019
Geldmarkt 7.305 5.399 - 12.704 10.821 - - 10.821
Kreditgeschäft 123.526 9.807 - 133.333 146.634 18.547 - 165.181
Wertpapiere 2.497 - 7.335 9.832 2.209 - 9.554 11.763
Verbriefte Verbindlichkeiten 11.506 107.209 - 118.715 6.185 104.160 - 110.345
Dotierung oder Verwendung
Zinsenausgleichsposten
Exportfinanzierungsverfahren aus der
laufenden Zinsverrechnung
79.864 – 4.153 – 229 75.482 70.897 – 1.328 – 979 68.590
Zinserträge 224.698 118.262 7.106 350.066 236.746 121.379 8.575 366.700
Geldmarkt – 11.427 – 1.607 - – 13.034 – 5.764 - - – 5.764
Kreditgeschäft – 27.902 – 3.684 - – 31.586 – 23.161 – 3.009 - – 26.170
Wertpapiere - – 6.116 - – 6.116 - – 4.703 - – 4.703
Verbriefte Verbindlichkeiten – 60.948 – 32.895 - – 93.843 – 94.520 – 45.904 - – 140.423
Haftungsentgelte im Zusammenhang mit
verbrieften Verbindlichkeiten für
Garantien gemäß §
1 Abs. 2 AFFG
(siehe auch Note 1)
– 23.103 – 73.960 - – 97.063 – 26.842 – 67.763 - – 94.605
Zinsaufwendungen – 123.380 – 118.262 - – 241.642 – 150.286 – 121.379 - – 271.665
Zinsüberschuss 101.318 - 7.106 108.424 86.459 - 8.575 95.035
In den Zinserträgen wurden im Rahmen des Sonder-KRR anlässlich der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise
Erträge in Höhe von 2,1 Mio. Euro erfasst (2019: Null).
In den Zinserträgen aus dem Kreditgeschäft zu fortgeführten Anschaffungskosten waren Modifikationseffekte aus Vertrags-
änderungen, welche nicht bonitätsinduziert waren, in Höhe von 1,9 Mio. Euro enthalten (2019: Null).
J
ahresfinanzbericht 2020 53
Note 7 Provisionsergebnis
Tausend Euro 2020 2019
Erträge aus dem Kreditgeschäft 5.078 4.646
Aufwände aus dem Kreditgeschäft –
16.033 –
15.232
Kreditgeschäft –
10.955 –
10.586
Erträge aus dem Wertpapiergeschäft 30.378 30.858
Aufwände aus dem Wertpapiergeschäft –
1.910 –
1.810
Wertpapiergeschäft 28.468 29.048
Erträge aus dem Garantiegeschäft 22.015 16.073
Aufwände aus dem Garantiegeschäft –
769 –
478
Garantiegeschäft 21.246 15.595
Erträge aus dem Energieclearing 2.603 2.489
Aufwände aus dem Energieclearing - -
Energieclearing 2.603 2.489
Erträge aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft 2.765 2.802
Aufwände aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft –
98 –
114
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft 2.667 2.688
Provisionsergebnis 44.029 39.235
Davon Erträge 62.839 56.869
Davon Aufwände –
18.810 –
17.634
Die Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft resultierten im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungs-
bank, der Betreuung der Entwicklungshilfekredite der Republik Österreich sowie der Betreuung der ERP-Kredite im Wege
der Tourismusfinanzierung durch die ÖHT. Der Provisionsaufwand aus dem Kreditgeschäft resultierte überwiegend aus den
Garantieentgelten gemäß AusfFG an die Republik Österreich aus der Geschäftstätigkeit der Entwicklungsbank und der
Tourismusfinanzierung. Durch diese Garantien übernahm die Republik Österreich das Ausfallsrisiko bei diesen Geschäften.
Die Erträge und Aufwendungen stammten zur Gänze aus Finanzinstrumenten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden.
Das Provisionsergebnis aus dem Wertpapiergeschäft resultierte aus den Dienstleistungen der OeKB Gruppe für den öster-
reichischen Kapitalmarkt. Diese Dienstleistungen betrafen im Wesentlichen die Wertpapierdepotführung und die Erfassung
von Wertpapiertransaktionen sowie die Betreuung der Bundesanleiheauktionen, die Betreuung der technischen Einrichtung
für gesetzlich vorgeschriebene Meldungen im Zusammenhang mit Wertpapieren, die ISIN-Vergabe für österreichische
Wertpapiere und das Wertpapierdatenservice für Stamm- und Termindaten.
Bei der Abwicklung des Garantiegeschäftes handelt es sich vorrangig um Dienstleistungen des Exportgarantiegeschäftes,
welche die OeKB im Auftrag der Republik Österreich erbringt (siehe auch Note 1), wobei sich das Bearbeitungsentgelt der
OeKB am vereinnahmten Garantieentgelt für die Republik Österreich bemisst. Das Bearbeitungsentgelt wird aufwands-
gerecht erfasst. Weiters beinhaltet das Garantiegeschäft der OeKB Gruppe Dienstleistungen aus der Abwicklung von
Bundeshaftungen im Zusammenhang mit Tourismusfinanzierungen.
54
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ahresfinanzbericht 2020
Mit Ausbruch der COVID-19-Krise wurde die OeKB Gruppe von den zuständigen Ministerien mit Maßnahmen zur Bewälti-
gung der Krise beauftragt (siehe auch Note 1). Für diese Dienstleistungen wurden Provisionserträge im Zusammenhang mit
der Bearbeitung der Garantien zum Sonder-KRR in Höhe von 0,4 Mio. Euro (2019: Null) erfasst. Aus der Bearbeitung der
COFAG-Überbrückungsgarantien konnte ein Provisionsertrag in Höhe von 0,2 Mio. Euro (2019: Null) erzielt werden. Die
Provisionserträge für Dienstleistungen der ÖHT, welche die COVID-19 Maßnahmen für Tourismus-, Gastro- und Freizeit-
betriebe abwickelt, erreichten 4,1 Mio. Euro (2019: Null).
Im Energieclearing bietet die OeKB als zentrale und unabhängige Stelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Bonitätsprüfung, dem Finanzclearing und dem Risk Management an.
Das Provisionsergebnis aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft resultierte im Wesentlichen aus den vereinnahmten
Kontoführungsgebühren und aus der Vergütung für die Betreuung der Treuhandbeteiligungen im Zusammenhang mit den
entwicklungshilfepolitischen Maßnahmen der Republik Österreich (siehe dazu auch Note 33).
Note 8 Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert
werden
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2020
Finanzinstrumente, welche dem EFV
zugeordnet werden
Finanzinstrumente,
welche dem EFV nicht
zugeordnet werden
Tausend Euro
Fair Value-
Option FVTPL
Ab-
sicherungs-
geschäfte Summe FVTPL Summe
Gesamt
2020
Änderungen des Zeitwertes der
Forderungen an Kreditinstitute 55.708 - - 55.708 - - 55.708
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.755 - - 7.755 – 8.462 – 8.462 – 707
Derivative Finanzinstrumente - - – 964.796 – 964.796 - - – 964.796
Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG - - 1.094.297 1.094.297 - - 1.094.297
Verbriefte Verbindlichkeiten – 288.362 - - – 288.362 - - – 288.362
Änderungen des Zeitwertes – 224.899 - 129.501 – 95.398 – 8.462 – 8.462 – 103.860
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in
den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren 224.899 - –
129.501 95.398 - - 95.398
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung - - - - – 8.462 – 8.462 – 8.462
Ergebnis aus der Devisenbewertung - - - - - 34 34
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung - - - - - – 8.462 – 8.462
Ergebnis aus Finanzinstrumenten - - - - - – 8.428 – 8.428
Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der Forderungen an Kreditinstitute, welcher auf die Änderungen des Credit
Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode -3,3 Mio. Euro (2019: -4,5 Mio. Euro) und kumuliert -14,9 Mio. Euro
(2019: -11,5 Mio. Euro). Aufgrund der umfangreichen Besicherung durch die Republik Österreich bestand kein Ausfalls-
risiko für diese Forderungen (siehe Note 1).
Der Anteil der Veränderungen des Zeitwertes der verbrieften Verbindlichkeiten, welcher auf die Änderungen des Credit
Spreads zurückzuführen ist, betrug in der Periode -30,5 Mio. Euro (2019: -16,8 Mio. Euro) und kumuliert -71,8 Mio. Euro
(2019: -41,4 Mio. Euro).
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ahresfinanzbericht 2020 55
Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2020
Tausend Euro
Finanzinstrumente,
welche dem EFV
zugeordnet werden
Finanzinstrumente, welche
dem EFV nicht zugeordnet
werden
Gesamt 2020
Gewinne aus der Devisenbewertung 1.658.994 190.126 1.849.120
Verluste aus der Devisenbewertung –
428.807 –
190.092 –
618.899
Zwischensumme 1.230.187 34 1.230.221
Devisenbewertung der Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG –
1.229.910 - –
1.229.910
Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der
Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten
Exportfinanzierungsverfahren –
277 - –
277
Ergebnis aus der Devisenbewertung - 34 34
Die Ergebnisse aus der Devisenbewertung beruhten überwiegend aus der USD- und zum Teil aus der CHF-Bewertung.
Aufgrund der Absicherung der Wechselkurse durch Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG glichen sich diese im Rahmen der
Devisenbewertung weitgehend aus.
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 2019
Finanzinstrumente, welche dem EFV
zugeordnet werden
Finanzinstrumente,
welche dem EFV nicht
zugeordnet werden
Tausend Euro
Fair Value-
Option FVTPL
Ab-
sicherungs-
geschäfte Summe FVTPL Summe
Gesamt
2019
Änderungen des Zeitwertes der
Forderungen an Kreditinstitute 28.728 - - 28.728 - - 28.728
Sonstige finanzielle Vermögenswerte –
1.760 - - –
1.760 9.464 9.464 7.704
Derivative Finanzinstrumente - - –
44.423 –
44.423 - - –
44.423
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG - - 237.753 237.753 - - 237.753
Verbriefte Verbindlichkeiten –
284.131 - - –
284.131 - - –
284.131
Änderungen des Zeitwertes –
257.163 - 193.330 –
63.833 9.464 9.464 –
54.369
Übertrag des Ergebnisses der Finanzinstrumente des EFV in
den Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren 257.163 - –
193.330 63.833 - - 63.833
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung - - - - 9.464 9.464 9.464
Ergebnis aus der Devisenbewertung - - - - - 69 69
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung - - - - - 9.464 9.464
Ergebnis aus Finanzinstrumenten - - - - - 9.533 9.533
56
J
ahresfinanzbericht 2020
Ergebnis aus der Devisenbewertung von Finanzinstrumenten 2019
Tausend Euro
Finanzinstrumente, welche
dem EFV zugeordnet
werden
Finanzinstrumente, welche
dem EFV nicht zugeordnet
werden
Gesamt 2019
Gewinne aus der Devisenbewertung 188.673 149.738 338.411
Verluste aus der Devisenbewertung – 359.439 – 149.669 – 509.108
Zwischensumme – 170.766 69 – 170.697
Devisenbewertung der Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG 171.340 - 171.340
Übertrag des Ergebnisses aus der Devisenbewertung der
Finanzinstrumente des EFV in den Zinsenausgleichsposten
Exportfinanzierungsverfahren –
574 - – 574
Ergebnis aus der Devisenbewertung - 69 69
Note 9 Ergebnis aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten
Finanzinstrumenten
Bei dem Ergebnis aus dem Abgang von Finanzinstrumenten in Höhe von minus 0,1 Mio. Euro (2019: +0,3 Mio. Euro)
handelte es sich um Abschreibungen von offenen Forderungen aus Dienstleistungen.
Note 10 Verwaltungsaufwand
Tausend Euro 2020 2019
Gehälter – 44.576 – 41.383
Soziale Abgaben – 10.372 – 9.830
Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialkapital – 5.735 – 8.182
Personalaufwand – 60.683 – 59.395
Sachaufwendungen – 23.655 – 23.331
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände – 5.096 – 6.261
Verwaltungsaufwand – 89.434 – 88.986
Der Anstieg der Gehälter resultierte aus einem gestiegenen Personalstand, auch aufgrund der für die Dienstleistungen zu
den COVID-19 Maßnahmen nötigen zusätzlichen Personalkapazitäten und dem Umstand, dass durch den im Vorjahr statt-
gefundenen Erwerb der ÖHT nur neun Monate im Aufwand des Vorjahres der OeKB Gruppe erfasst waren.
Der Anstieg der Sachaufwendungen resultierte aus höheren Projektaufwendungen im Zusammenhang mit Digitalisierungs-
projekten (Dokumenten-, Kunden- und Datenmanagement).
Der Rückgang der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände lag
an deutlich geringeren Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude.
J
ahresfinanzbericht 2020 57
Aufwendungen für den Abschlussprüfer und dessen Netzwerkgesellschaften
Tausend Euro 2020 2019
Konzern- und Jahresabschlussprüfung –
422 –
384
Prüfungsnahe Tätigkeiten –
282 –
254
Aufwendungen für den Abschlussprüfer –
704 –
638
Steuerberatung –
74 –
55
Sonstige Beratung –
156 –
117
Aufwendungen für im Netzwerk des Abschlussprüfers stehende Gesellschaften –
230 –
172
Die Aufwendungen von prüfungsnahen Tätigkeiten standen im Zusammenhang mit der Emissionstätigkeit der OeKB. Der
Anstieg der sonstigen Beratung resulierte im Wesentlichen aus der Enforcement-Beratung.
Note 11 Sonstiger betrieblicher Erfolg
Die Sonstigen betrieblichen Erträge betrafen überwiegend die Dienstleistungsentgelte, die die OeKB für die Erbringung
ausgelagerter Agenden (z.
B. in den Bereichen Finanzwesen & Planung, Informatik, Human Resources und sonstige
Dienstleistungen) erhielt sowie Erträge aus der Vermietung für Geschäftsräumlichkeiten. Weiters wurden durch die
Abwicklung von Förderprogrammen im Tourismusbereich durch die ÖHT sonstige betriebliche Erträge generiert. Die
Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrafen im Wesentlichen die Stabilitätsabgabe an die Republik Österreich. Im
Vorjahr wurde der im Rahmen des Unternehmenserwerbs der ÖHT entstandene passivische Unterschiedsbetrag in dieser
Position ausgewiesen.
Note 12 Ertragsteuern
Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragsteuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Laufende Ertragsteuer-
ansprüche und -verpflichtungen sind mit den lokalen Steuersätzen bewertet. Für die Berechnung latenter Steuern wird das
Liability-Konzept angewendet. Dieses vergleicht die Wertansätze der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der IFRS-
Bilanz mit den Wertansätzen, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutreffend sind. Abweichungen
bei diesen Wertansätzen führen bei temporären Wertunterschieden zu aktiven oder passiven Steuerlatenzen (siehe auch
Note 23).
Im Gewinn erfasste Steuern
Tausend Euro 2020 2019
Laufendes Jahr –
9.954 –
11.829
Anpassung für Vorjahre –
91 12
Tatsächlicher Steueraufwand –
10.045 –
11.817
Änderung der erfassten abzugsfähigen temporären Differenzen –
4.761 –
3.417
Latenter Steueraufwand/Steuerertrag –
4.761 –
3.417
Ertragsteuern –
14.806 –
15.234
Sonstige Steuern –
180 –
178
Ertragsteuern und Sonstige Steuern –
14.986 –
15.412
58
J
ahresfinanzbericht 2020
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Steuern
Tausend Euro 2020 2019
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Plänen 541 4.207
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung Sonstiger Anteilsbesitz (FVOCI) – 76 – 62
Gesamt 465 4.145
Veränderung der latenten Steuern
Tausend Euro 2020 2019
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen - 630
Veränderung latenter Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung – 4.761 – 3.417
Veränderung latenter Steuern im Sonstigen Ergebnis 465 4.145
Gesamt – 4.296 1.358
Die tatsächlichen Steuern errechnen sich auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres mit den von den
jeweiligen Konzernunternehmen anzuwendenden lokalen Steuersätzen.
Die Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und den ausgewiesenen Ertragsteuern
dar. Die OeKB Gruppe geht davon aus, dass die Steuerrückstellungen unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren inklusive
der Interpretationen des Steuerrechts und früherer Erfahrungen für alle offenen Steuerjahre angemessen sind.
Überleitung des effektiven Steuersatzes
Tausend Euro 2020 2019
Gewinn vor Steuern 62.715 100,0 % 66.857 100,0 %
Steuern auf Grundlage des
inländischen Steuersatzes des Unternehmens
– 15.679 – 25,0 % – 16.714 – 25,0 %
Nicht abzugsfähige Aufwendungen – 489 – 0,8 % – 433 – 0,6 %
Steuerfreie Erträge 1.577 2,5 % 1.695 2,5 %
Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen - - 291 0,4 %
Nicht anrechenbare Quellensteuern – 123 – 0,2 % – 85 – 0,1 %
Ertragsteuerzahlungen für Vorjahre – 91 – 0,1 % 12 0,0 %
Insgesamt – 14.805 – 23,6 % – 15.234 – 22,8 %
Angaben zur Bilanz der OeKB Gruppe
Note 13 Finanzinstrumente
Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
Die nachstehenden Tabellen zeigen eine Aufteilung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten
nach Kategorien gemäß IFRS 9. Die Methodik und die Ergebnisse der ECL-Berechnung werden in Note 36 erläutert.
J
ahresfinanzbericht 2020 59
Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2020
Tausend Euro Notes
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten
FVOCI
(designiert)
FVTPL (ver-
pflichtend)
FVTPL
(designiert)
Summe
Aktiva
Barreserve 14 1.605.579 - - - 1.605.579
Forderungen an Kreditinstitute 15 21.402.729 - - 2.185.622 23.588.352
Forderungen an Kunden 15 1.579.313 - - - 1.579.313
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 292.795 35.512 531.240 2.097.526 2.957.074
Derivative Finanzinstrumente 17 - - 831.544 - 831.544
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG 17 - - 4.794.818 - 4.794.818
Gesamt 24.880.416 35.512 6.157.603 4.283.149 35.356.680
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 1.355.142 - - - 1.355.142
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 770.733 - - - 770.733
Verbriefte Verbindlichkeiten 21 6.664.875 - - 22.770.554 29.435.429
Derivative Finanzinstrumente 17 - - 1.675.711 - 1.675.711
Gesamt 8.790.750 - 1.675.711 22.770.554 33.237.015
Finanzinstrumente nach Kategorien gemäß IFRS 9 zum 31.12.2019
Tausend Euro Notes
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten
FVOCI
(designiert)
FVTPL (ver-
pflichtend)
FVTPL
(designiert) Summe
Aktiva
Barreserve 14 809.838 - - - 809.838
Forderungen an Kreditinstitute 15 20.849.643 - - 1.399.128 22.248.771
Forderungen an Kunden 15 1.544.519 - - - 1.544.519
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 349.552 35.222 519.337 2.062.878 2.966.988
Derivative Finanzinstrumente 17 - - 684.120 - 684.120
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG 17 - - 4.930.431 - 4.930.431
Gesamt 23.553.552 35.222 6.133.888 3.462.006 33.184.667
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 1.706.105 - - - 1.706.105
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 20 748.829 - - - 748.829
Verbriefte Verbindlichkeiten 21 6.836.410 - - 21.086.003 27.922.413
Derivative Finanzinstrumente 17 - - 545.116 - 545.116
Gesamt 9.291.344 - 545.116 21.086.003 30.922.463
60
J
ahresfinanzbericht 2020
Note 14 Barreserve
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt.
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019
Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.605.576 809.835
Kassabestand 3 3
Barreserve 1.605.579 809.838
Die Mindestreserve betrug 62,4 Mio. Euro zum 31.12.2020 (2019: 38,1 Mio. Euro) und war in den Guthaben bei Zentral-
notenbanken enthalten.
Die Barreserve wurde mit Beginn der COVID-19 Krise deutlich aufgestockt. Die Mittel dienen der Liquiditätssicherung der
OeKB Gruppe in dieser Krise.
Note 15 Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter
Note 13 angeführt. Die Aufgliederung nach Bonitätsklassen ist unter Note 36 angeführt.
Forderungen an Kreditinstitute
Täglich fällig Andere Forderungen Gesamt
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Inländische Kreditinstitute 21.793 18.101 20.172.150 19.110.807 20.193.943 19.128.908
Ausländische Kreditinstitute 1.333.713 296.734 2.060.696 2.823.129 3.394.409 3.119.863
Forderungen an Kreditinstitute 1.355.506 314.834 22.232.846 21.933.937 23.588.352 22.248.771
Zum Stichtag waren vom Rahmen des Sonder-KRR, welcher im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der
COVID-19-Krise (siehe dazu auch Note 1) aufgelegt wurde, 1,3 Mrd. Euro ausgeschöpft (2019: Null). Die durchschnittliche
Ausnützung des Volumens betrug im Geschäftsjahr 1,1 Mrd. Euro (2019: Null).
Forderungen an Kunden
Inländische Kunden Ausländische Kunden Gesamt
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Staaten oder staatsnahe Organisationen 1.060 2.245 117.414 153.381 118.474 155.626
Sonstige 1.090.409 1.022.850 370.430 366.044 1.460.839 1.388.893
Forderungen an Kunden 1.091.469 1.025.095 487.844 519.424 1.579.313 1.544.519
J
ahresfinanzbericht 2020 61
Note 16 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter
Note 13 angeführt.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019
Schuldtitel öffentlicher Stellen 1.617.564 1.507.608
Festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten 1.514 1.513
Anleihen und Schuldverschreibungen 771.244 903.309
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.390.322 2.412.429
Davon börsennotierte Schuldverschreibungen 2.390.322 2.412.429
Investmentzertifikate 531.240 519.337
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 531.240 519.337
Davon börsennotierte Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 126 144
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen 5.571 5.628
Sonstiger Anteilsbesitz 29.941 29.594
Sonstiger Anteilsbesitz 35.512 35.222
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.957.074 2.966.988
Aus dem Bestand von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im Folgejahr
196,5 Mio. Euro fällig (2019 für 2020: 304,4 Mio. Euro).
In den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten (Investmentzertifikate) waren Anteile an einem Private-Equity-Fonds im
Ausmaß von 2,2 Mio. Euro (2019: 1,7 Mio. Euro) enthalten. Da der beizulegende Zeitwert insbesondere von nicht beobacht-
baren Parametern abhängt, kann eine Veränderung dieser Parameter zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen.
Für die Bilanzierung wurden Parameter gewählt, die den aktuellen Marktgegebenheiten zum Berichtszeitpunkt entsprechen.
Zur Ermittlung möglicher Auswirkungen wurden hauptsächlich die verwendeten EBITDA- und P/E-Multiplikatoren verändert.
Eine Verringerung (Erhöhung) dieser Marktmultiplikatoren würde zu niedrigeren (höheren) beizulegenden Zeitwerten
führen. Dieser Private-Equity-Fonds ist durch eine Garantie der Republik Österreich besichert, wodurch etwaige Wert-
verluste gedeckt sind.
Im Sonstigen Anteilsbesitz war unter anderem die Wiener Börse AG (WBAG; früher CEESEG Aktiengesellschaft) mit
27,2 Mio. Euro (2019: 26,7 Mio. Euro) enthalten. Die Burza cenných papírů Praha, a.s., Prag (Prager Börse) ist eine
99,54%ige Tochter der Wiener Börse. Der Wertansatz der Wiener Börse basiert auf einer zum 31.12.2020 erstellten Unter-
nehmensbewertung nach der Discounted Cashflow-Methode. Die wesentlichsten Annahmen bei der Unternehmens-
bewertung waren:
2020 2019
Wiener Börse Prager Börse Wiener Börse Prager Börse
Freie Cashflows 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre
WACC 8,23
% 8,55
% 7,43
% 9,03
%
62
J
ahresfinanzbericht 2020
Sensitivitätsanalyse
2020 2019
Tausend Euro Wiener Börse Prager Börse Wiener Börse Prager Börse
Veränderung des WACC (WACC steigt an) 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 %
Veränderung des gesamten Unternehmenswertes (Fair Value) der
WBAG
– 40.200 – 39.100
Auswirkung auf den Fair Value der OeKB Gruppe an der WBAG – 2.655 – 2.581
Die Details zu den einzelnen Beteiligungen im Sonstigen Anteilsbesitz befinden sich in Note 37.
Note 17 Absicherungsinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter
Note 13 angeführt.
Derivative Finanzinstrumente
2020 2019
Tausend Euro Nominalbetrag
Marktwerte
positiv
Marktwerte
negativ Nominalbetrag
Marktwerte
positiv
Marktwerte
negativ
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswaps 23.110.650 574.436 287.022 21.120.894 392.037 254.945
Währungsbezogene Geschäfte
Währungsswaps 19.367.502 257.109 1.388.690 20.302.243 292.082 290.171
Summe 42.478.152 831.544 1.675.711 41.423.137 684.120 545.116
Die Entwicklung der Marktwerte der währungsbezogenen Geschäfte resultierte aus einer Volumensteigerung und der
Veränderung der Devisenkurse von US Dollar und Schweizer Franken.
Angaben zu Globalnettingvereinbarungen
Derivative Finanzinstrumente werden gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps
and Derivatives Association (ISDA) abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß einer solchen Verein-
barung geschuldet werden, auf Einzeltransaktionsebene abgerechnet und bezahlt. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn
ein Kreditereignis eintritt, werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur
Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.
Darüber hinaus wird lt. ISDA-Vertrag täglich dieser Nettobetrag errechnet und als Collateral beim jeweiligen Geschäfts-
partner hinterlegt bzw. von diesem erhalten. Das Ausfallsrisiko ist daher auf die Wertentwicklung von ein bis zwei Tagen
(Errechnung des Vortageswertes und Überweisung der Differenz zum bisherigen Collateral) minimiert.
Die ISDA-Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz. Dies liegt daran, dass zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge besteht, da das Recht auf eine
Saldierung nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Kreditereignis, durchsetzbar ist.
Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten derivativen Finanzinstrumente dar, die den dargestellten
Vereinbarungen unterliegen.
J
ahresfinanzbericht 2020 63
Globalnettingvereinbarungen
2020 2019
Tausend Euro
Brutto- und
Nettobeträge
deriv. Finanz-
instrumente in
der Bilanz
Betreffende
deriv. Finanz-
instrumente, die
nicht saldiert
werden Nettobetrag
Brutto- und
Nettobeträge
deriv. Finanz-
instrumente in
der Bilanz
Betreffende
deriv. Finanz-
instrumente, die
nicht saldiert
werden Nettobetrag
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert
Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps 574.436 –
234.677 339.759 392.037 –
79.289 312.749
Währungsbezogene Geschäfte -
Währungsswaps
257.109 –
229.453 27.656 292.082 –
223.371 68.711
Summe derivative Finanzinstrumente
mit positivem Marktwert
831.544 –
464.129 367.415 684.120 –
302.660 381.460
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert
Zinsbezogene Geschäfte - Zinsswaps 287.022 –
140.747 146.275 254.945 –
103.428 151.517
Währungsbezogene Geschäfte -
Währungsswaps
1.388.690 –
323.383 1.065.307 290.171 –
199.232 90.939
Summe derivative Finanzinstrumente
mit negativem Marktwert
1.675.711 –
464.129 1.211.582 545.116 –
302.660 242.456
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019
Fair Value zu Beginn der Periode 4.930.431 4.521.338
Devisenbewertung –
1.229.910 171.340
Fair Value-Bewertung 1.094.297 237.753
Ergebnis der Periode –
135.613 409.093
Fair Value am Ende der Periode 4.794.818 4.930.431
Die Veränderung durch die Devisenbewertung resultierte im Wesentlichen aus dem Wechselkursverhältnis des Euro zum
USD und zum CHF (siehe Devisen-Richtkurse zu den Stichtagen - Note 2), sowie aus einem Abbau der CHF-Positionen.
64
J
ahresfinanzbericht 2020
Note 18 Zusammensetzung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Tausend Euro 2020 2019
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien 61.490 61.636
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien 6.302 6.101
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 67.793 67.738
Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Gewinn- und Verlustrechnung
Tausend Euro 2020 2019
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien 4.103 4.936
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien 201 54
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden, nach Steuern
4.304 4.990
Sonstiges Ergebnis
Tausend Euro 2020 2019
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien – 99 – 298
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien - -
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen - Anteil am Sonstigen Ergebnis – 99 – 298
Gesamtergebnis
Tausend Euro 2020 2019
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien 4.004 4.637
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien 201 54
Gesamtergebnis der Periode 4.205 4.691
Zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen gab es keine Eventualverbindlichkeiten.
J
ahresfinanzbericht 2020 65
OeKB EH Beteiligungs- und Management AG, Wien, Österreich
Geschäftsbereich Sonstige Services 2020 2019
Kapitalanteil 51
% 51
%
Stimmrechtsanteil 51
% 51
%
Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG ist eine nicht börsennotierte Holdinggesellschaft. Sie hält als Alleineigen-
tümerin die Anteile an der Acredia Versicherung AG. Sie bietet der österreichischen Wirtschaft ein umfassendes Spektrum
an Kreditversicherungen an.
Die OeKB EH Beteiligungs- und Management AG wird gemeinsam mit der Euler Hermes Aktiengesellschaft, Hamburg, als
Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) geführt und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die
OeKB hat keine entsprechende Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten, welche es der
OeKB ermöglichen würde, Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt zu beeinflussen.
Bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen wurde der vorgesehene IFRS 4 unter Berücksichtigung der Bestimmungen
des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) angewendet. Entsprechend IFRS 4 wurde die Schwankungsrückstellung gemäß
VAG (nach Abzug latenter Steuern) im IFRS-Eigenkapital ausgewiesen. Die Gesellschaft nahm vom Wahlrecht, IFRS 9
gemeinsam mit IFRS 17 anzuwenden, Gebrauch.
Tausend Euro 2020 2019
Abgegrenzte Prämien 21.196 23.934
Versicherungstechnisches Ergebnis 6.070 8.011
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.579 11.871
Davon Abschreibungen –
220 –
344
Davon Zinsertrag 698 751
Davon Zinsaufwand –
113 –
69
Gewinn 8.046 9.678
Sonstiges Ergebnis –
195 –
585
Gesamtergebnis 7.851 9.093
Kurzfristige Vermögenswerte 38.237 30.852
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 27.225 17.036
Langfristige Vermögenswerte 141.091 151.502
Kurzfristige Schulden 15.913 18.711
Langfristige Schulden 42.845 42.786
Eigenkapital 120.570 120.857
Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode 61.636 61.679
Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode 4.004 4.637
Erhaltene Dividendenzahlungen –
4.150 –
4.680
Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode 61.490 61.636
66
J
ahresfinanzbericht 2020
CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH, Wien, Österreich
Geschäftsbereich Kapitalmarkt Services 2020 2019
Kapitalanteil 50 % 50 %
Stimmrechtsanteil 50 % 50 %
Die CCP.A wird gemeinsam mit der Wiener Börse AG, Wien, als Gemeinschaftsunternehmen geführt und nach der Equity-
Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Die CCP.A ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Sie ist die Abwicklungsstelle der Wiener Börse und zentrale
Gegenpartei (Central Counterparty) für alle an der Wiener Börse abgeschlossenen Geschäfte. Die CCP Austria wurde 2014
nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) zugelassen.
Tausend Euro 2020 2019
Umsatz 4.164 3.545
Betriebsergebnis 665 207
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 539 145
Davon Abschreibungen – 214 – 214
Davon Zinsertrag 173 176
Davon Zinsaufwand – 299 – 238
Gewinn 401 108
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis 401 108
Kurzfristige Vermögenswerte 45.940 52.438
Davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 45.525 51.961
Langfristige Vermögenswerte - 214
Kurzfristige Schulden 33.336 40.449
Langfristige Schulden - -
Eigenkapital 12.604 12.203
Anteiliges Eigenkapital am Beginn der Periode 6.101 6.247
Anteiliges Gesamtergebnis für die Periode 201 54
Erhaltene Dividendenzahlungen - – 200
Anteiliges Eigenkapital am Ende der Periode 6.302 6.101
J
ahresfinanzbericht 2020 67
Note 19 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Anlagenspiegel 2020 - Anschaffungskosten
Tausend Euro 31.12.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2020
Grundstücke und Gebäude 81.919 - - - 81.919
Right of Use - Gebäude 8.463 26 - - 8.489
Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.169 2.028 - –
242 15.955
Right of Use - Fuhrpark 153 9 - –
81 81
Sachanlagen 104.704 2.063 - –
323 106.444
Software 9.907 1.117 1.151 - 12.175
Geleistete Anzahlungen auf Software 494 1.201 –
1.151 - 544
Kundenbeziehung 517 - - - 517
Immaterielle Vermögenswerte 10.918 2.318 - - 13.236
Insgesamt 115.622 4.381 - –
323 119.680
Anlagenspiegel 2020 – Abschreibungen und Buchwerte
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Tausend Euro 31.12.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020
Grundstücke und Gebäude 69.316 978 70.294 12.603 11.625
Right of Use - Gebäude 948 957 - 1.905 7.515 6.584
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.966 1.802 –
237 11.531 4.203 4.424
Right of Use - Fuhrpark 75 63 –
81 57 78 24
Sachanlagen 80.305 3.800 –
318 83.787 24.399 22.657
Software 6.706 1.209 7.915 3.201 4.260
Geleistete Anzahlungen auf Software - - - - 494 544
Kundenbeziehung 86 86 - 172 431 345
Immaterielle Vermögenswerte 6.792 1.295 - 8.087 4.126 5.149
Insgesamt 87.097 5.095 –
318 91.874 28.525 27.805
68
J
ahresfinanzbericht 2020
Anlagenspiegel 2019 - Anschaffungskosten
Tausend Euro 31.12.2018
Erstanwendu
ng IFRS 16
1.1.2019 Zugänge
Im Rahmen
eines
Unternehmensz
usammenschlu
sses
übernommen
Umbuchungen Abgänge 31.12.2019
Grundstücke und Gebäude 74.418 - 74.418 20 7.491 - – 10 81.919
Right of Use - Gebäude - 8.463 8.463 - - - - 8.463
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
13.449 - 13.449 1.412 106 - –
798 14.169
Right of Use - Fuhrpark - 137 137 - 16 - - 153
Sachanlagen 87.867 8.600 96.467 1.432 7.613 - – 808 104.704
Software 7.251 - 7.251 1.064 1.456 219 – 83 9.907
Geleistete Anzahlungen auf
Software 250 - 250 463 - –
219 - 494
Kundenbeziehung - - - - 517 - - 517
Immaterielle
Vermögenswerte
7.501 - 7.501 1.527 1.973 - –
83 10.918
Insgesamt 95.368 8.600 103.968 2.959 9.586 - – 891 115.622
Anlagenspiegel 2019 – Abschreibungen und Buchwerte
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Tausend Euro 31.12.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019
Grundstücke und Gebäude 66.874 2.432 10 69.316 7.544 12.603
Right of Use - Gebäude - 948 - 948 - 7.515
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.135 1.584 – 753 9.966 4.314 4.203
Right of Use - Fuhrpark - 75 - 75 - 78
Sachanlagen 76.009 5.039 – 743 80.305 11.858 24.399
Software 5.527 1.136 43 6.706 1.724 3.201
Geleistete Anzahlungen auf Software - - - - 250 494
Kundenbeziehung - 86 - 86 - 431
Immaterielle Vermögenswerte 5.527 1.222 43 6.792 1.974 4.126
Insgesamt 81.536 6.261 – 700 87.097 13.832 28.525
Der Grundwert betrug 6,4 Mio. Euro (2019: 6,4 Mio. Euro).
Sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr gab es keine Zugänge aus aktivierten Zinsen. Bei den kumulierten
Abschreibungen gab es wie im Vorjahr keine Zuschreibungen oder Umbuchungen.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (Right of Use) standen Leasingverbindlich-
keiten in Höhe von 6,6 Mio. Euro (2019: 7,6 Mio. Euro; Ausweis in Posten „Übrige Passiva“). Der Zinsaufwand für Leasing-
verbindlichkeiten betrug im Geschäftsjahr 0,1 Tsd. Euro (2019: 0,2 Tsd. Euro). Der Aufwand für kurzfristige Leasingverbind-
lichkeiten (vom Ansatzwahlrecht wird nicht Gebrauch gemacht) belief sich im Geschäftsjahr auf 18,5 Tsd. Euro
(2019: 28,9 Tsd. Euro). In den Zugängen sind Neubewertungen (Reassessments) von Nutzungsrechten in Höhe von
36 Tsd. Euro (2019: Null) enthalten.
J
ahresfinanzbericht 2020 69
Note 20 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter
Note 13 angeführt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Täglich fällig Andere Verbindlichkeiten Gesamt
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Inländische Kreditinstitute 153.118 136.294 571.149 689.407 724.267 825.701
Ausländische Kreditinstitute 458.177 483.664 172.698 396.739 630.875 880.403
Gesamt 611.295 619.958 743.847 1.086.146 1.355.142 1.706.105
Der Rückgang in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte aus geringeren Repo-Geschäften und
Darlehen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Inländische Kunden Ausländische Kunden Gesamt
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Staaten oder staatsnahe Organisationen 723.722 674.753 377 86 724.099 674.840
Sonstige 17.561 48.226 29.073 25.764 46.634 73.990
Gesamt 741.283 722.979 29.450 25.850 770.733 748.829
Note 21 Verbriefte Verbindlichkeiten
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Note 2 angeführt. Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist unter
Note 13 angeführt.
Buchwert Davon börsennotiert
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Begebene Schuldverschreibungen 21.985.544 22.300.103 21.985.544 22.300.103
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 7.449.885 5.622.310 - -
Gesamt 29.435.429 27.922.413 21.985.544 22.300.103
Den in der Fair Value-Option bewerteten verbrieften Verbindlichkeiten stand bei Fälligkeit ein Rückzahlungsbetrag in Höhe
von 22.099,8 Mio. Euro (2019: 20.680,5 Mio. Euro) gegenüber.
Aus dem Bestand der verbrieften Verbindlichkeiten werden im Folgejahr 10.901,8 Mio. Euro fällig (2019 für 2020:
9.857,9 Mio. Euro).
In den Sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten waren nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 2,1 Mio. Euro
(2019: 2,0 Mio. Euro) enthalten.
70
J
ahresfinanzbericht 2020
Note 22 Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen
Tausend Euro
Beginn der
Periode
Im Rahmen eines
Unternehmenszus
ammenschlusses
übernommen
Verbrauch Auflösung Zuführung
Ende der
Periode
Langfristige Personalrückstellungen 154.625 - – 6.472 – 1.441 6.190 152.902
Sonstige Rückstellungen 7.417 - – 5.818 – 112 5.676 7.163
Summe der Rückstellungen 2020 162.042 - – 12.290 – 1.553 11.866 160.065
Summe der Rückstellungen 2019 150.969 4.448 – 16.284 – 207 23.116 162.042
Entwicklung der langfristigen Personalrückstellungen
Tausend Euro Pensionen Abfertigungen Summe 2020 Summe 2019
Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation - DBO) =
Personalrückstellungen zum 1. Jänner
124.247 30.378
154.625 134.389
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen - - - 4.131
Dienstzeitaufwand (Service Cost) 311 723 1.034 2.917
Zinsaufwand (Interest Cost) 1.238 316 1.554 2.646
Zahlungen – 5.449 – 1.023 – 6.472 – 6.286
Versicherungsmathematisches Ergebnis 2.932 – 771 2.161 16.828
Davon versicherungstechnischer Gewinn und Verlust aufgrund Änderung der
Parameter
4.213 –
611 3.602 16.455
Davon erfahrungsbedingter versicherungstechnischer Gewinn und Verlust – 1.281 – 160 – 1.441 373
Personalrückstellungen zum 31. Dezember (DBO) 123.279 29.623 152.902 154.625
Das versicherungsmathematische Ergebnis resultiert aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes von 1,02 % auf
0,50 % (2019: von 1,92 % auf 1,02 %), sowie der Anpassung des Karrieretrends von 1,00 % auf 0,50 % (2019: 1,00 % unver-
ändert) und der Veränderung des Trends für Kollektivvertragsanpassungen von 2,25 % auf 2,00 % (2019: 2,25 % unver-
ändert). Das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Diskontierungszinssatzes
zurückzuführen.
Historische Information DBO
Tausend Euro 2015 2016 2017 2018 2019
Pensionsrückstellungen 103.841 106.136 105.306 107.495 124.247
Abfertigungsrückstellungen 26.262 25.229 23.168 26.894 30.378
Langfristige Personalrückstellungen 130.103 131.365 128.474 134.389 154.625
Die Pensionsansprüche von einem Großteil der Mitarbeitenden sind in Form eines beitragsorientierten Plans auf eine
Pensionskasse übertragen. In diesem Zusammenhang wurden 1,1 Mio. Euro im Jahr 2020 (2019: 1,1 Mio. Euro) an
Beiträgen an die Pensionskasse bezahlt.
J
ahresfinanzbericht 2020 71
Im Personalaufwand waren auch die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 0,4 Mio. Euro (2019:
0,3 Mio. Euro) enthalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität der Verpflichtungen in Hinblick auf wesentliche versicherungsmathematische
Annahmen. Dargestellt wurde jeweils die absolute Veränderung der Höhe der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen
Rückstellungen bei Änderung einer einzelnen Annahme. Die übrigen Annahmen bleiben dabei jeweils unverändert.
Sensitivitätsanalysen - Veränderung Aufwand (-)/Ertrag (+)
Tausend Euro Pensionen Abfertigungen Gesamt 2020 Gesamt 2019
Anstieg des Diskontierungszinssatzes um 0,50
% 8.069 1.373 9.442 9.664
Reduktion des Diskontierungszinssatzes um 0,50
% –
9.010 –
1.481 –
10.491 –
10.742
Anstieg der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50
% –
438 –
1.436 –
1.874 –
2.041
Reduktion der erwarteten Gehaltssteigerungen um 0,50
% 418 1.346 1.764 1.917
Anstieg des Pensionstrends um 0,50
% –
8.112 - –
8.112 –
8.225
Reduktion des Pensionstrends um 0,50
% 7.401 - 7.401 7.497
Anstieg der Lebenserwartung um 10
% (entspricht 1 Jahr) –
7.712 - –
7.712 –
7.537
Die Berechnung der Sensitivitätsanalysen wurde von einem unabhängigen Aktuar auf Basis der Methode der laufenden
Einmalprämien durchgeführt.
Fälligkeitsprofil der langfristigen Personalrückstellung
Pensionen Abfertigungen
Tausend Euro DBO 31.12.2020 DBO 31.12.2019 DBO 31.12.2020 DBO 31.12.2019
1 Jahr 5.413 5.616 2.401 1.199
2 bis 3 Jahre 10.646 10.687 4.331 2.618
4 bis 5 Jahre 10.279 10.381 2.551 4.285
Über 5 Jahre 96.941 97.563 20.340 22.276
Gesamt 123.279 124.247 29.623 30.378
Duration 14,1 Jahre 14,1 Jahre 9,8 Jahre 10,6 Jahre
Sonstige Rückstellungen
Tausend Euro 2020 2019
Personalbezogene Rückstellungen 7.004 7.252
Sonstige Rückstellungen 159 165
Summe 7.163 7.417
72
J
ahresfinanzbericht 2020
Note 23 Steueransprüche und Steuerverpflichtungen
In diesen Positionen sind aktive und passive Steuerlatenzen aus zeitlich begrenzten Unterschieden (Temporary Differences)
zwischen Wertansätzen nach IFRS und Beträgen aus der steuerlichen Gewinnermittlung der Konzernunternehmen ent-
halten (siehe dazu auch Note 12).
Die OeKB Gruppe hatte zum Stichtag keine (nicht genutzten) Verlustvorträge.
Steuerlatenzen
Aktive Steuerlatenzen Passive Steuerlatenzen
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen an Kreditinstituten - - 25.764 8.057
Forderungen an Kunden - - 1.655 2.270
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - - 63.329 61.322
Derivative Finanzinstrumente 418.928 136.279 207.886 171.030
Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG - - 1.198.705 1.232.608
Sachanlagen - - 1.636 1.672
Übrige Aktiva 371 498 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.231 8.451 - -
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.004.509 1.237.139 - -
Rückstellungen 22.726 22.906 - -
Übrige Passiva - - 333 323
Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren 104.596 131.358 - -
Insgesamt 1.554.361 1.536.631 1.499.308 1.477.282
Verrechnung der Steuern – 1.499.308 – 1.477.282
Steueransprüche(-schulden) Netto 55.053 59.349
Tausend Euro 2020 2019
Veränderung – 4.296 1.358
Davon im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen - 630
Davon in der Gewinn- und Verlustrechnung – 4.761 – 3.417
Davon im Sonstigen Ergebnis 465 4.145
Nicht erfasste latente Steuerschulden
Am 31. Dezember 2020 bestanden (wie im Vorjahr) keine latenten Steuerschulden für temporäre Differenzen im
Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
J
ahresfinanzbericht 2020 73
Note 24 Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren (ZAR)
Im Rahmen des EFV wird der „Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren“ gebildet. Dieser Posten beruht auf der
faktischen Verpflichtung zur Verwendung des Verfahrensüberschusses im EFV. Diese Verpflichtung begründet sich einerseits
aus den Regeln zur Festsetzung der Zinssätze im EFV, die fixe Margen für die OeKB vorsehen, sowie andererseits auf einer
Weisung des Bundesministeriums für Finanzen zur Verwendung von Überschüssen im Verfahren (siehe auch Note 1).
Die Dotierung und Verwendung des Zinsenausgleichspostens ergibt sich als Saldo der im EFV erzielten Zinserträge, abzüg-
lich der fixen Marge für die Betreuung des Verfahrens sowie der Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Refinan-
zierung. Darüber hinaus werden die Nettoeffekte aus dem Bewertungsergebnis der derivativen Finanzinstrumente, der
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG sowie der dem EFV zugeordneten Forderungen und Verbindlichkeiten in diesem Posten
berücksichtigt. Entsprechend den zugrundeliegenden Beschlüssen wird der Zinsenausgleichsposten zur Stabilisierung der
Konditionen von Exportfinanzierungskrediten verwendet.
Entwicklung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren
Tausend Euro 2020 2019
Stand am Beginn der Periode 1.421.462 1.553.218
Auflösung/Zuführung aus dem Zinsüberschuss –
75.482 –
68.590
Auflösung/Zuführung aus dem Kreditrisikoergebnis –
59 –
31
Auflösung/Zuführung aus dem Ergebnis aus Finanzinstrumenten, welche erfolgswirksam zum Fair
Value bilanziert werden
–
95.122 –
63.259
Auflösung/Zuführung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis (Note 4) - 124
Veränderung des Zinsenausgleichsposten Exportfinanzierungsverfahren –
170.662 –
131.756
Stand am Ende der Periode 1.250.800 1.421.462
74
J
ahresfinanzbericht 2020
Note 25 Angaben zum Eigenkapital und Kapitalmanagement
Angaben zum Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) in Höhe von 130,0 Mio. Euro (2019: 130,0 Mio. Euro) ist in 880.000 Stückaktien
zerlegt. Diese vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden
Sammelurkunden dargestellt.
Die Kapitalrücklage betrug unverändert 3,3 Mio. Euro und ist gemäß §
229 Abs. 4 UGB gebunden.
Die Gewinnrücklagen, die den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar sind, erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um 12,8 Mio. Euro auf 693,7 Mio. Euro (2019: 680,9 Mio. Euro). In den Gewinnrücklagen war gemäß §
229 Abs. 4
UGB ein Betrag von 10,6 Mio. Euro (2019: 10,6 Mio. Euro) als gesetzliche Rücklage enthalten.
Die IAS 19 Rücklage resultierte aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um -1,7 Mio. Euro auf -39,2 Mio. Euro. Die FVOCI-Rücklage
resultierte aus der Fair Value-Bewertung des Sonstigen Anteilsbesitzes und betrug 19,4 Mio. Euro.
Der Vorstand wird der 75. ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2021 vorschlagen, den Bilanzgewinn des Jahres-
abschlusses der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft des Jahres 2020 in Höhe von 32,9 Mio. Euro zur
Ausschüttung einer Dividende von 22,75 Euro je Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von 14,43 Euro pro Aktie zu
verwenden. Damit ergibt sich eine Gesamtdividende in Höhe von 32,7 Mio. Euro. Das sind rund 25
% auf das für 2020
dividendenberechtigte Aktienkapital. Nach Auszahlung der Aufsichtsratsvergütungen wird der verbleibende Rest auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die im Mai 2020 durchgeführte Dividendenausschüttung für das Jahr 2019 betrug 22,75 Euro je Aktie zuzüglich einer
Sonderdividende von 14,43 Euro pro Aktie, insgesamt 32,7 Mio. Euro. Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß §
64 Abs. 1
Z 19 BWG, welche den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar ist, betrug 0,1
% im Jahr 2020 (2019: 0,1 %).
Angaben zum Kapitalmanagement
Gemäß §
3 Abs. 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft im
Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem Ausfuhrförderungsgesetz und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz die
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und §
39 Abs. 3 und 4 BWG keine Anwendung. Weiters finden gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 BWG
die Bestimmungen von Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die §§
27a, 39 Abs. 2b Z 7 in Verbindung mit Abs. 4,
39 Abs. 3 und 74 Abs. 6 Z 3 lit. a in Verbindung mit §
74 Abs. 1 BWG keine Anwendung. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 BWG finden
die Bestimmungen des BWG und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 keine Anwendung auf die Geschäftstätigkeit der ÖHT
(anwendbar jedoch §
5 Abs. 1 Z 1 bis 4a und Z 6 bis 14, §§ 39 bis 39b, §§ 40 bis 42, § 65, §§ 69 bis 73a und §§ 98 bis
99e BWG.
Die Kreditinstitutsgruppe gemäß §
30 BWG umfasst die Unternehmen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft,
OeKB CSD GmbH, Oesterreichische Entwicklungsbank AG und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft
m.b.H. Die Strategie der OeKB Gruppe ist auf eine nachhaltig stabile Kapitalbasis ausgerichtet. Das Kapitalmanagement
unterlag keinen materiellen Änderungen. Die Kapitalerfordernisse der nationalen Aufsichtsbehörde wurden im Berichts-
zeitraum jederzeit erfüllt.
J
ahresfinanzbericht 2020 75
Das Eigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko ermittelte sich entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, hinsichtlich des operationellen Risikos wurde der Basisindikatoransatz angewendet. Aufgrund der oben
angeführten Ausnahmen von den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen verringerte sich das Kreditrisiko erheblich. Die
Kreditinstitutsgruppe verfügte zu keinem Zeitpunkt über ein Handelsbuch. Auf Gruppenebene wurden die Risiken ent-
sprechend dem Konzept des ökonomischen Kapitals aggregiert und in einer Risikotragfähigkeitsanalyse dem vorhandenen
internen Kapital gegenübergestellt und überwacht.
Die OeKB ist das übergeordnete Kreditinstitut gemäß §
30 BWG der OeKB Kreditinstitutsgruppe. Die nach der VO (EU)
Nr. 575/2013 ermittelten Eigenmittel der OeKB Gruppe zeigten folgende Zusammensetzung und Entwicklung:
Tausend Euro 2020 2019
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko-Standardansatz) 650.900 643.450
Gesamtrisikobetrag (= Eigenmittel Soll/8
%) 989.225 960.000
Eigenmittelanforderungen für
Kreditrisiko 52.072 51.476
Fremdwährungsrisiko 4.556 4.294
Operationelles Risiko (Basisindikatoransatz) 22.510 21.030
Summe Eigenmittel Soll 79.138 76.800
Konsolidierte Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR
Einbezahltes Kapital 130.000 130.000
Rücklagen * 641.149 624.447
Abzüglich Kürzungsposten
Immaterielle Vermögenswerte –
5.148 –
4.125
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) 766.001 750.322
Kernkapital (Tier 1) 766.001 750.322
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR 766.001 750.322
Freie Eigenmittel 686.863 673.522
Konsolidierte Eigenmittelquote (Eigenmittel in Relation zur Bemessungsgrundlage) 77,4
% 78,2
%
Konsolidierte Kernkapitalquote 77,4
% 78,2
%
Überdeckung (Eigenmittel in Relation zum Eigenmittelerfordernis) 967,9
% 977,0
%
*Gemäß Art. 26 Abs. 2 CRR werden Gewinne zum Jahresende erst mit dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses
dem harten Kernkapital zugerechnet. Von den Rücklagen wird die gewidmete Rücklage für Technical Assistance abgezogen.
76
J
ahresfinanzbericht 2020
Zum Stichtag ergaben sich folgende Relationen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die
den Mindestquoten der Gruppe gegenübergestellt werden:
Mindestquoten gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
2020 2019
In % Mindestquote Tatsächliche Quote Mindestquote Tatsächliche Quote
Harte Kernkapitalquote 7,035 77,434 7,372 78,200
Kernkapitalquote 8,535 77,434 8,872 78,200
Gesamtkapitalquote 10,535 77,434 10,872 78,200
Berechnung der tatsächlichen Quote
Harte Kernkapitalquote =
Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR
Kernkapitalquote =
Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR
Gesamtkapitalquote =
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR
Mindestquoten der OeKB Gruppe
In % 2020 2019
Harte Kernkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 4,500 4,500
Kapitalerhaltungspuffer gemäß § 23 BWG iVm § 103q Z 11 BWG 2,500 2,500
Antizyklischer Kapitalpuffer gemäß § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG 0,035 0,372
Harte Kernkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl.
Pufferanforderungen
7,035 7,372
Kernkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl.
Pufferanforderungen
8,535 8,872
Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 inkl.
Pufferanforderungen
10,535 10,872
Die erforderlichen Quoten ergaben sich aus Art. 92 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen
Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.
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ahresfinanzbericht 2020 77
Sonstige Angaben und Risikobericht
Note 26 Umsatzerlöse
Die OeKB Gruppe erzielte Erlöse aus Verträgen mit Kunden hauptsächlich aus dem Verkauf von Bankdienstleistungen
(Provisionserträge). Weitere Ertragsquellen (Sonstige Umsatzerlöse) waren Erlöse aus der Personalüberlassung und aus
den Dienstleistungsverträgen. In der folgenden Tabelle wurden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wichtigsten
Dienstleistungslinien und die sonstigen Umsatzerlöse nach dem Zeitpunkt der Erlösrealisierung aufgeschlüsselt. Die Tabelle
enthält ebenso die Überleitung der aufgegliederten Umsätze auf die berichtspflichtigen Segmente der OeKB Gruppe.
Umsatzerlösströme 2020
Tausend Euro Export Services
Kapitalmarkt
Services
Tourismus
Services
Sonstige
Services
2020
Erträge aus dem/den
Kreditgeschäft 2.743 - 2.335 - 5.078
Wertpapiergeschäft - 30.378 - - 30.378
Garantiegeschäft 15.785 - 6.230 - 22.015
Energieclearing 38 2.564 - - 2.603
sonstigen Dienstleistungen 1.782 489 - 493 2.765
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 20.349 33.432 8.565 493 62.839
Personalüberlassung - 5 - 213 219
Dienstleistungsverrechnung 51 610 511 1.583 2.756
Sonstige Umsatzerlöse 51 616 511 1.796 2.974
Gesamte Umsatzerlöse 20.400 34.048 9.076 2.290 65.813
Zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen 6.469 16.562 - 18 23.049
Über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen 13.931 17.485 9.076 2.271 42.764
Gesamte Umsatzerlöse 20.400 34.048 9.076 2.290 65.813
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ahresfinanzbericht 2020
Umsatzerlösströme 2019
Tausend Euro Export Services
Kapitalmarkt
Services
Tourismus
Services
Sonstige
Services 2019
Erträge aus dem/den
Kreditgeschäft 2.858 - 1.788 - 4.646
Wertpapiergeschäft - 30.858 - - 30.858
Garantiegeschäft 14.636 - 1.437 - 16.073
Energieclearing 39 2.451 - - 2.489
sonstigen Dienstleistungen 1.750 292 - 760 2.802
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 19.284 33.601 3.224 760 56.869
Personalüberlassung - 7 - 344 351
Dienstleistungsverrechnung 152 654 528 1.705 3.039
Sonstige Umsatzerlöse 152 661 528 2.049 3.390
Gesamte Umsatzerlöse 19.436 34.262 3.752 2.809 60.259
Zu einem Zeitpunkt übertragene Dienstleistungen 5.862 16.801 - 13 22.676
Über einen Zeitraum übertragene Dienstleistungen 13.574 17.461 3.752 2.795 37.583
Gesamte Umsatzerlöse 19.436 34.262 3.752 2.809 60.259
In den „Übrigen Passiva“ waren passive Abgrenzungen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden aus
Dienstleistungen in Höhe von 18,7 Mio. Euro (2019: 10,1 Mio. Euro) enthalten. Diese Verbindlichkeiten resultierten im
Wesentlichen aus bereits erhaltenen Provisionsentgelten aus dem Export- wie Tourismusgarantiegeschäft. Diese Entgelte
wurden über einen bestimmten Zeitraum erfasst, soweit die Laufzeiten der entsprechenden von der OeKB Gruppe zu
gestionierenden Garantien der Republik Österreich eine Gesamtlaufzeit von über einem Jahr aufwiesen.
Der im Geschäftsjahr 2020 erfasste Umsatzerlös aus den in früheren Perioden erhaltenen Provisionsentgelten betrug
1,9 Mio. Euro (2019: 1,6 Mio. Euro).
Wie nach IFRS 15 zulässig, wurden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2020
gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger hatten.
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ahresfinanzbericht 2020 79
Note 27 Angaben zur Darstellung der Zahlungsströme
Die Darstellung der Zahlungsströme zeigt den Stand und die Entwicklung der Zahlungsmittel der OeKB Gruppe. Der ausge-
wiesene Zahlungsmittelbestand umfasste in enger Abgrenzung Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken und
entspricht demnach der Barreserve. Die Gruppe verfügte über zusätzliche Liquiditätsreserven (siehe Note 35), welche
jedoch nicht in die Definition des Zahlungsmittelbestandes hinzugerechnet wurden. Diese zusätzlichen Liquiditätsreserven
wurden im EFV gebildet und ausschließlich im Stressfall herangezogen. Der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand war
ausschließlich im Euro denominiert.
Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit umfasste die Veränderungen der Forderungen an Kreditinstitute und
Kunden sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden und der Veränderungen der
verbrieften Verbindlichkeiten. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wurden alle Ertrags- und Aufwandskomponen-
ten um zahlungsunwirksame Posten, wie insbesondere Abschreibungen, Veränderungen von Rückstellungen und Kredit-
risikovorsorgen, latente Steuern und nicht realisierte Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie auch alle anderen
Posten, deren zahlungswirksame Auswirkungen Cashflows aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit darstellen,
bereinigt. Fremdwährungsverluste und -gewinne bestanden im Wesentlichen nur mit der Aufnahme von lang- und kurz-
fristigen verbrieften Verbindlichkeiten im EFV; die Wechselkursrisiken waren überwiegend durch die Garantien gemäß
§
1 Abs. 2b AFFG abgesichert. Somit trug die OeKB Gruppe aus dem EFV kein Wechselkursrisiko. Weitere Auswirkungen
von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die in Fremdwährung gehalten wurden
oder fällig waren, lagen nicht oder nur in geringem Umfang vor.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasste Veränderungen der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Veran-
lagungsportfolio, der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasste
die Veränderung aus den Eigenkapitaltransaktionen mit den Eigentümern.
Überleitung der Bewegungen des Eigenkapitals auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
Tausend Euro Notes
Gewinnrücklage
2020
Nicht
beherrschende
Anteile 2020
Cashflows aus
Finanzierungs-
tätigkeit 2020
Gewinnrücklage
2019
Nicht
beherrschende
Anteile 2019
Cashflows aus
Finanzierungs-
tätigkeit 2019
Bilanz zum 1.1. 680.899 - 663.104 -
Gezahlte Dividenden 25 –
32.718 –
468 –
33.186 –
32.718 –
469 –
33.187
Gesamtveränderung des
Cashflows aus der
Finanzierungstätigkeit
–
32.718 –
468 –
33.186 –
32.718 –
469 –
33.187
Gewinn 45.535 2.194 50.513 933
Bilanz zum 31.12. 693.715 680.899
Wesentliche Entwicklungen des Geschäftsjahres
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 816,5 Mio. Euro (2019: 427,8 Mio. Euro) veränderte sich
gegenüber dem Vorjahr um 388,7 Mio. Euro. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Veränderung der
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie der Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und
der Veränderung aus den verbrieften Verbindlichkeiten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Forderungen an Kredit-
instituten und Kunden überstiegen die Rückzahlungen aus der Tilgung um 1.331,4 Mio. Euro (2019: 3.749,1 Mio. Euro).
Korrespondierend zu den Forderungen an Kreditinstituten und Kunden stiegen die Einzahlungen aus Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie der verbrieften Verbindlichkeiten um 2.113,6 Mio. Euro an (2019:
4.203,0 Mio. Euro).
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ahresfinanzbericht 2020
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von +12,5 Mio. Euro (2019: +91,8 Mio. Euro) veränderte sich gegenüber
dem Vorjahr um -79,3 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr überstiegen die Einzahlungen die Auszahlungen im Wesentlichen durch
Tilgungen im Renten-Eigenportfolio (finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten).
Note 28 Restlaufzeitengliederung
Restlaufzeit ist der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und vertraglicher Fälligkeit der Forderung oder Verbindlichkeit. Bei
Teilbeträgen wird die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag angesetzt.
Restlaufzeitengliederung gemäß §
64 Abs. 1 BWG zum 31. Dezember 2020
Tausend Euro Täglich fällig Bis 3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Mehr als
5 Jahre Summe
Forderungen an Kreditinstituten 1.355.506 525.954 7.720.822 10.308.532 3.677.538 23.588.352
Forderungen an Kunden 7.934 59.165 197.947 756.792 557.475 1.579.313
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 342.702 44.949 165.940 1.709.120 694.363 2.957.074
Insgesamt 1.706.142 630.068 8.084.709 12.774.444 4.929.376 28.124.739
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 611.295 46.955 136.574 414.048 146.270 1.355.142
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 678.131 2.671 77.829 6.762 5.340 770.733
Verbriefte Verbindlichkeiten - 6.908.245 4.113.669 16.073.585 2.339.930 29.435.429
Insgesamt 1.289.426 6.957.871 4.328.072 16.494.395 2.491.540 31.561.304
Restlaufzeitengliederung gemäß §
64 Abs. 1 BWG zum 31. Dezember 2019
Tausend Euro Täglich fällig Bis 3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Mehr als
5 Jahre Summe
Forderungen an Kreditinstituten 17.855 2.016.521 6.495.528 9.583.340 4.135.527 22.248.771
Forderungen an Kunden 8.563 56.680 195.107 724.803 559.366 1.544.519
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 329.478 39.328 281.404 1.320.598 996.180 2.966.988
Insgesamt 355.896 2.112.529 6.972.039 11.628.741 5.691.073 26.760.278
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 169.458 670.943 166.065 501.505 198.134 1.706.105
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 659.462 2.943 20.667 50.041 15.716 748.829
Verbriefte Verbindlichkeiten - 6.593.716 3.264.168 15.453.573 2.610.956 27.922.413
Insgesamt 828.920 7.267.602 3.450.900 16.005.119 2.824.806 30.377.347
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ahresfinanzbericht 2020 81
Note 29 Nachrangige Vermögensgegenstände
In den Bilanzaktiva waren wie im Vorjahr keine nachrangigen Vermögensgegenstände enthalten.
Note 30 Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände
Tausend Euro 2020 2019
Sicherstellung für Kreditrisiken derivativer Finanzinstrumente
Gestellte Sicherheiten 1.321.776 294.479
Erhaltene Sicherheiten 403.685 450.643
Die Veränderung der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden resultierte aus der Entwicklung der
bereitgestellten und erhaltenen Collaterals gemäß ISDA-Verträgen mit Derivatpartnern (siehe Note 17).
Note 31 Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen
Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1.256,1 Mio. Euro (2019: 295,4 Mio. Euro)
betrafen einerseits mit 37,4 Mio. Euro (2019: 57,2 Mio. Euro) Haftungsübernahmen durch die OeEB, welche wiederum
durch Garantien gemäß AusfFG der Republik Österreich abgesichert waren und andererseits Haftungsübernahmen durch
die ÖHT im Ausmaß von 1.218,6 Mio. Euro (2019: 238,3 Mio. Euro), welche durch eine Schadloserklärung durch die
Republik Österreich abgesichert waren. Die zum Abschlussstichtag nicht ausgenützten Kreditrahmen und Promessen in
Höhe von 4.724,4 Mio. Euro (2019: 3.898,2 Mio. Euro) werden unter Note 36 erläutert.
Note 32 Sonstige außerbilanzielle Verpflichtungen
Die vollkonsolidierten Unternehmen der OeKB Gruppe sind gemäß §
2 Abs. 3 ESAEG zur anteiligen Sicherung von Einlagen
im Rahmen der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien, verpflichtet. Dieser Einrichtung gehören OeKB, OeEB,
OeKB CSD und ÖHT an.
Note 33 Treuhandgeschäfte
Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus der Exportfinanzierung wurden im Ausmaß von 150,2 Mio. Euro
(2019: 135,8 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte für die Republik Österreich beziehen sich im Wesentlichen
auf die Geschäfte der Entwicklungsbank, die im Rahmen der Advisory Programme und der „Beteiligungen aus Bundes-
mitteln“ gemäß §
3 des Vertrages gemäß §
9 Abs. 1 AusfFG eingegangen wurden, sowie das Treuhandkonto des Bundes.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte aus der Tourismusfinanzierung wurden im Ausmaß von 511,1 Mio.
Euro (2019: 467,6 Mio. Euro) durchgeführt. Die Treuhandgeschäfte im Rahmen des ERP-Fonds beziehen sich auf die
Geschäfte der ÖHT, die im Rahmen des aws erp-Tourismusprogramms (rechtliche Grundlage: ERP-Fonds-Gesetz,
allgemeine Bestimmungen für aws erp-Programme, Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Artikel 14 und Artikel 17 sowie
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) eingegangen wurden.
82
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ahresfinanzbericht 2020
Note 34 Sonstige Angaben gemäß BWG zu Aktiva und Passiva
Sonstige Angaben gemäß § 43 und § 64 BWG
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Tausend Euro Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Auf fremde Währung lautend 2.439.586 21.605.858 3.673.544 24.315.713
Ausland 4.352.891 29.518.716 4.110.538 28.509.531
Note 35 Finanzielles Risikomanagement
Überblick und Besonderheiten der OeKB Gruppe
In wesentlichen Geschäftsbereichen agiert die OeKB KI-Gruppe als Auftragnehmerin der Republik Österreich. Sie verfügt
über kein Retail- und kein Spareinlagengeschäft. Die OeKB als Mutterinstitut ist eine Spezialbank für Kapital- und Energie-
markt Services sowie für die österreichische Exportwirtschaft. Die KI-Tochter Oesterreichische Entwicklungsbank AG
ergänzt die Export Services und die KI-Tochter OeKB CSD GmbH die Kapitalmarkt Services. Die Österreichische Hotel- und
Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., die Investitionsprojekte der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft finan-
ziert, wird als eigenes Segment Tourismus Services geführt.
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die Sicher-
heit und die Rentabilität des Unternehmens und der gesamten KI-Gruppe langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoüber-
nahme erfolgt bewusst und steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und –strategie. Diese orientiert
sich an der Sicherung einer stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen
wie betrieblichen Risiken. Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits sowie
die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risikokategorien.
Den weitaus größten Teil des Geschäftsmodells und damit der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren -
siehe auch Note 1.
Die Risiken des im Auftrag der Republik betreuten EFV wurden durch umfangreiche Besicherungen und Garantien vor allem
durch die Republik Österreich minimiert. Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz regelt zum einen die Anforderungen
an das Vorliegen von Haftungen für die aktivseitige Kreditvergabe und damit die Zugangsvoraussetzungen. Zum anderen
regelt es die Übernahme der Garantie zugunsten der Gläubiger aus Refinanzierungsgeschäften (Gläubigergarantie) sowie
die Übernahme der Garantie für das Wechselkursrisiko (Wechselkursgarantie).
Wesentliche Grundlagen für das Geschäftsmodell sind gesetzliche Ausnahmeregelungen. So unterliegt die OeKB Gruppe
nicht der Einhaltung der Liquiditätsbestimmungen (LCR, NSFR) sowie den europäischen und nationalen Regelungen zur
Bankenunion (z.
B. BRRD). Betreffend die Agenden der Ausfuhrfinanzierung (i. e. EFV) bestehen weitere Ausnahmen wie
insbesondere die Ausnahme von der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Diese Ausnahmen gelten für die OeKB als
Mutterinstitut der OeKB Gruppe als auch für die vollkonsolidierte Tochterbank Oesterreichische Entwicklungsbank AG. Für
die ebenfalls zur KI-Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH, die gemäß CSD-Regulation als Zentralverwahrerin lizensiert ist,
und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH gelten ähnliche Ausnahmebestimmungen (vgl. §
3 Abs. 1
Z 12 BWG betreffend CSD und §
3 Abs. 1 Z 11 BWG betreffend ÖHT).
J
ahresfinanzbericht 2020 83
Die OeKB als übergeordnetes Kreditinstitut führt das interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) gemäß §
39a Abs. 1 BWG
auf konsolidierter Basis als Gruppen ICAAP durch. Seit 2020 erfolgt auch die Berechnung der wesentlichen Risiken der
2019 mehrheitlich erworbenen ÖHT (Kreditrisiko) auf Einzelkreditebene integriert im Gruppen ICAAP. Weitere Schritte zur
Datenintegration sind in Planung. Die Steuerung der Risiken der KI-Tochterunternehmen erfolgt unter anderem durch
Festlegung von Risikobudgets, deren Einhaltung quartalsweise überwacht wird.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des EFV und in Entsprechung mit den Steuerungsprinzipien der OeKB Gruppe, wird
das EFV separat als Beteiligungsrisiko (Teil des Kreditrisikos) im Gruppen ICAAP berücksichtigt. Dabei erfolgt zunächst eine
eigene Risikodeckungsrechnung für das EFV. Solange das EFV selbst risikotragfähig ist, bleibt es für die OeKB Gruppe
risikolos. Würde das Risiko im EFV dessen Risikodeckungsmasse überschreiten, würde das überschreitende Risiko als
Kreditrisiko in den Gruppen ICAAP einfließen. Details dazu siehe Kapitel „ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen
ICAAP“.
Die folgenden Inhalte dieser Note spezifizieren die Ziele, Policies und Prozesse des Risikomanagements der OeKB Gruppe
betreffend Markt-, Kredit-, Geschäfts-, Liquiditätsrisiko sowie das operationale Risiko und andere Non-Financial-Risiken.
Mit Ausnahme der Durchführung eines Sub-ICAAPs für das EFV (siehe oben) und der Zuweisung von Risikobudgets für die
KI-Töchter erfolgt keine weitere Zuordnung von Risikokapital zu einzelnen Segmenten der OeKB Gruppe. Aufgrund der
weitreichenden Ausnahmebestimmungen (siehe oben) erfolgt die Risikosteuerung im Wesentlichen nicht auf Basis der
CRR-Bestimmungen sondern mittels den Säule 2 Konzepten ICAAP und ILAAP.
Risikomanagement Framework
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften
Risikomanagements betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken der OeKB KI-Gruppe. Dieser
Verpflichtung kommt er einerseits durch geeignete organisatorische Maßnahmen wie auch durch eine geeignete Richt-
linienstruktur nach.
Richtlinienstruktur
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der
Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) im Einklang mit der Geschäftsstrategie jährlich formuliert,
beschließt und mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates berät.
Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die Fest-
legung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten Risiko-
kategorien. Damit gewährleistet der Vorstand eine einheitliche Steuerung der Risiken der KI-Gruppe.
Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Diese ist Ankerpunkt
für ein davon abgeleitetes umfassendes internes Richtlinien-System zur Steuerung der Gruppenrisiken.
Dieses Richtlinien-Framework ist kaskadenartig aufgebaut. Die oberste Ebene bilden vom Vorstand beschlossene Policies
und Richtlinien. Sofern zweckmäßig werden diese Policies und Richtlinien des Vorstandes der OeKB durch daraus abge-
leitete Richtlinien, die von nachgelagerten risikokontrollierenden Organisationseinheiten verantwortet werden, präzisiert
und konkretisiert (Level 2 etc.). Die unterste Ebene bilden Arbeitsanleitungen, -anweisungen sowie Methoden- und Prozess-
dokumentationen, die sich aus den dargestellten Richtlinien und Policies ableiten und in der Regel auf Abteilungsebene
verantwortet werden. Zu den Level 1–Richtlinien zählen neben der gegenständlichen Risikopolitik und –strategie unter
anderem die Geschäftspolitik und -strategie, die IKS-Richtlinie, der Code of Conduct, die Fit and Proper Policy und die
Grundsätze der Vergütungspolitik. Typische Level 2–Richtlinien, die sich aus der gegenständlichen Risikopolitik und
–strategie ableiten, sind das ICAAP-Handbuch, das ORM-Handbuch oder das Liquiditätsrisikohandbuch, die vom Risiko-
management-Komitee der OeKB beschlossen werden.
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ahresfinanzbericht 2020
Organisation
Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB Gruppe und deren spezifischer Geschäfts- und Risiko-
struktur, hat das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen
Aufgabenzuordnungen vorgenommen. Im Sinne der Proportionalität erfolgt keine Trennung Markt/Marktfolge auf
Vorstandsebene.
Die zentrale Rolle im Risikomanagement kommt dem Risikomanagement-Komitee (RMK) zu, in dem die risikokontrollieren-
den Einheiten die Mehrheit haben. Aufgabe des Risikomanagement-Komitees ist — abgeleitet von der Risikopolitik und
–strategie — das strategische Risikomanagement und -controlling. Das Komitee ist Adressat der Risikoberichte, überwacht
und steuert die Risikoprofile der einzelnen Risikoarten und beschließt allfällige aus den Risikoberichten abgeleitete Maß-
nahmen. Zur Stärkung der Steuerung nichtfinanzieller Risiken, insbesondere auch der operationellen und IKT-Risiken
(Informations- und Kommunikationstechnologie), hat das RMK 2019 ein Non-Financial-Risk Komitee (NFRK) als Subkomitee
eingerichtet. Im Zuge der Gesamtbankrisikosteuerung schlägt das RMK dem Vorstand aus der Risikotragfähigkeitsrechnung
abgeleitete Limits sowie die Verfahren zur Risikoüberwachung vor. Darüber hinaus beschließt das RMK Richtlinien zur
Umsetzung der in der Risikopolitik und –strategie vorgegebenen Grundsätze; dazu zählen unter anderem das ICAAP-
Handbuch und das Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement.
Für die Umsetzung der im RMK beschlossenen Maßnahmen ist der Chief Risk Officer (CRO) gemeinsam mit dem Financial
Risk Manager (FRM), dem Operational Risk Manager (ORM) sowie dem Chief Information Security Officer (CISO) verant-
wortlich. Er berichtet direkt an den Gesamtvorstand und einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er
leitet die Abteilung Risiko-Controlling, die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanz-
risiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapitaladä-
quanzverfahrens verantwortlich ist.
Für die operative Umsetzung der Vorgaben für das Operational Risk Management ist die Abteilung OBUS (Organisation,
Bauen, Umwelt und Sicherheit) verantwortlich mit Ausnahme der Informationssicherheit, für die ein CISO bestellt ist. Die
Aktivitäten im Bereich des Operational Risk Managements, der Information Security und des IKS-Verantwortlichen
unterliegen einer laufenden Abstimmung.
Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäsche-
prävention, Compliance (WAG und § 39 Abs. 6 BWG) sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten.
Jährlich erfolgt ein umfassendes Riskassessment, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese
somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produktein-
führungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.
Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und Risiko-
minderungsmaßnahmen sicherstellt. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das Interne
Kontrollsystem (IKS) sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende Weiterent-
wicklung ist ein IKS-Verantwortlicher benannt. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen, insbeson-
dere durch die Interne Revision, gewährleisten dessen Wirksamkeit.
Als 3rd Line of Defence fungieren Interne Revision und Konzernrevision, die neben dem operativen Management (1st Line
of Defence) die am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten (2nd Line of Defence) und die einge-
setzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen unterziehen.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er
erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation der OeKB Gruppe. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung
der Risikolage der OeKB Gruppe. Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß §
39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2020
einmal tagte. Durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen
Kontrollsystems (IKS). Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss
eingerichtet.
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ahresfinanzbericht 2020 85
Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen
und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB Gruppe ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und
Limitwesen implementiert. Dazu zählen auch der vierteljährliche Risikobericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat sowie
die jährlichen Abstimmungen und Beratungen im Rahmen des Risikoausschusses des Aufsichtsrates gemäß §
39d BWG.
Für Not- und Krisenfallszenarien sind im Zuge des Operational Risk Managements Notfall- und Krisenfall-Organisationen
festgelegt.
Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)
Risikoappetit und Steuerungssichten
Der ICAAP wird auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten bankspezifischen
Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses.
Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des
Aufsichtsrates.
Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die
Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten ergibt sich aus der Definition des
jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko (99,9
% für die Going Concern Sicht
und 99,98
% für die Gone Concern Sicht).
Risikodeckungsrechnung und Limitierung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risiko-Controlling und
wird sowohl an das Risikomanagement-Komitee als auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische
Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berück-
sichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern).
Die zentrale Größe bei der Messung und Steuerung der Risiken ist das ökonomische Kapital. Als Risiko versteht die OeKB
grundsätzlich die Gefahr, dass das tatsächliche Ergebnis vom erwarteten Ergebnis negativ abweicht („Unexpected Loss“).
Die Berechnung des ökonomischen Kapitals erfolgt auf Basis eines einjährigen Betrachtungshorizontes zu den gemäß
Steuerungssicht definierten Konfidenzen.
In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko,
Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko. Kreditrisiken werden mittels Credit Value at Risk (CVaR)
und Marktrisiken mittels VaR bewertet. Basis für die Ermittlung des Geschäftsrisikos ist eine statistische Analyse empiri-
scher Plan-Ist-Abweichungen des Betriebsergebnisses.
Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die Limits für
das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert die Risikobudgets für die Kreditinstituts-Töchter. Die
Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risiko-Controlling überwacht und quartalsweise an das
Risikomanagement-Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente
nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB Gruppe mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein
eigener ICAAP durchgeführt.
In wesentlichen Bereichen existieren zusätzliche operative Limitierungen. Damit erfolgt auch die Überwachung von Risiko-
konzentrationen.
In der Risikodeckungsrechnung werden Inter-Konzentrationsrisiken zwischen den Risikokategorien dadurch berücksichtigt,
dass das Gesamtrisiko durch Addition der Risikokapitalia der einzelnen Kategorien ermittelt wird und damit eine perfekt
positive Korrelation unterstellt wird.
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Die Bewertung des operationellen Risikos gründet sich auf dem Basisindikatoransatz, erweitert um eine Verteilungsan-
nahme zur Skalierung auf die der jeweiligen Sichtweise entsprechenden Konfidenz.
Nachstehende Tabelle zeigt, dass die Risikotragfähigkeit der OeKB Gruppe sowohl im Going Concern wie auch im Gone
Concern hoch ist.
Risikodeckungsrechnung OeKB Gruppe
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Tausend Euro Ökonomisches Kapital
Freie Risiko-
deckungsmasse Ökonomisches Kapital
Freie Risiko-
deckungsmasse
Going Concern 94.073 716.657 85.274 696.448
Gone Concern 136.386 877.240 126.598 856.731
Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests
auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit
der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen (2020 stand dieser Test im Zeichen der Covid-19 Pandemie)
werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Inputparameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahr-
scheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotragfähigkeit überprüft.
Gegenüberstellung Risiko gemäß ICAAP und Eigenmittelanforderung gemäß Artikel 92 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Risikobetrag gemäß ICAAP (Konfidenz 99,98 %)
Eigenmittelanforderung gemäß VO (EU)
Nr. 575/2013 (siehe Note 25)
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Kreditrisiko 78.663 71.096 52.072 51.476
Warenpositions- und Fremdwährungsrisiko 1.434 5.607 4.556 4.295
Sonstiges Marktrisiko im Bankbuch 21.271 15.387 - -
Sonstige Risiken 6.495 6.028 - -
Operationelles Risiko 28.523 28.481 22.510 21.030
Summe 136.386 126.598 79.138 76.801
Das Risiko im ICAAP übertraf die Eigenmittelanforderung gemäß CRR. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass die ÖHT
nicht der CRR unterliegt und auch das Marktrisiko im Bankbuch nicht von der CRR umfasst ist. Das Marktrisiko im ICAAP
ist insgesamt fast unverändert. Während das spezifische Zinsänderungsrisiko gestiegen ist, wurde unmittelbar nach Aus-
bruch der Covid-19 Pandemie das Aktien- und Fremdwährungsrisiko im Veranlagungsportfolio weitgehend abgesichert.
Marktrisiko – Bankbuch
Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen unterscheidet die
OeKB Gruppe zwischen spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko. Die
Marktrisiken betreffen nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.
Die Beurteilung der Risikobeträge für das Marktrisiko erfolgt im Gruppen ICAAP (siehe vorstehende Tabelle) mittels des
Value at Risk-Konzeptes (VaR) zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten innerhalb eines Jahres (Halteperiode).
Entsprechend den Steuerungssichten erfolgt die Ermittlung mittels Monte-Carlo-Simulationen zu den Konfidenzniveaus von
99,9
% und 99,98 %.
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Die Ableitung der für die Monte-Carlo-Simulation erforderlichen Volatilitäten und Korrelationen erfolgt auf Basis von einer
dreijährigen historischen Stützperiode und einer einjährigen aktuellen Stützperiode. Der jeweils höhere der so ermittelten
VaR-Werte geht in die Risikotragfähigkeitsrechnung ein. Damit ist gewährleistet, dass das ermittelte Risiko bei steigenden
Volatilitäten und Korrelationen rasch reagiert und in Phasen sehr geringer Volatilitäten und Korrelationen nicht trügerisch
niedrig ausgewiesen wird.
Limitiert wird das Marktrisiko durch den Vorstand auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees. Operativ gesteuert wird
dieses im Rahmen der Vorgaben durch die Abteilung Treasury, die das Eigenportfolio, das den wesentlichen VaR-Beitrag
liefert, operativ gestioniert. Dieses Eigenportfolio besteht einerseits aus direkt im Eigenbestand gehaltenen Anleihen und
andererseits aus einem Spezialfonds. Die Berechnung des Value at Risk erfolgt gesamthaft, indem der Fonds mittels
Durchblick in die Risikoberechnung eingeht, und beinhaltet Aktien- und Wechselkursrisiken sowie allgemeine und spezi-
fische Zinsänderungsrisiken.
Auswirkungen extremer Marktentwicklungen werden zusätzlich durch Stresstests ermittelt, womit zusätzlich die VaR-Werte
auf Plausibilität überprüft werden. Diese Tests umfassen sowohl die Ermittlung des Value at Risk unter Stressbedingungen
(z.
B. Credit Migration, Korrelationen) als auch multivariate Stresstests basierend auf konkreten historischen Szenarien
(z.
B. Black Monday, 11. September, Finanzkrise 2007/08). Weiters werden quartalsweise die Auswirkungen von Zinsshifts
und –twists im Sinne der EBA-Guidelines zum Zinsänderungsrisiko im Bankbuch sowohl barwertig wie ergebnisseitig
ermittelt und die Outlier-Tests gemäß genannter EBA Guidelines durchgeführt.
Kreditrisiko
Die OeKB Gruppe unterscheidet folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallsrisiko, Beteiligungsrisiko und
Konzentrationsrisiko.
Außerhalb des EFV verfügt innerhalb der OeKB Gruppe nur im Segment Tourismus Services über ein nennenswertes Kredit-
geschäft (Tourismusfinanzierung). Die insgesamt verglichen mit der Risikodeckungsmasse geringen Kreditrisiken der KI-
Gruppe resultieren daher vor allem aus dem Eigenportfolio (Anleihen), den nicht konsolidierten Beteiligungen und den
Tourismusfinanzierungen der ÖHT. Letztere unterliegen hohen Besicherungsstandards. Die Kredite sind mehrheitlich durch
Banken, aber auch durch die Öffentliche Hand oder hypothekarisch besichert.
Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich. Das ist die Differenz des maximalen Verlustes bei gege-
bener Konfidenz (z.
B. 99,98
% in der Gone Concern Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR
erfolgt mittels Vasicek-Verteilung unter der Annahme einer einjährigen Halteperiode. Der CVaR zum 31.12.2020 betrug
78,7 Mio. Euro (31.12.2019: 71,1 Mio. Euro).
Aufgrund der breiten Streuung sind Konzentrationsrisiken im Eigenportfolio sowohl betreffend einzelne Kontrahenten wie
auch Branchen gering. Darüber hinaus sind diesbezüglich die Großkreditgrenzen einzuhalten und es ist ein regelmäßiges
Berichtswesen an RMK und Vorstand eingerichtet. Die Branchenkonzentration im Segment Tourismus Services auf die
Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich ist geschäftsmodellimmanent, weshalb Kreditvergaben nur unter strengen
Besicherungsregelungen erfolgen.
Die Limitierung des Kreditrisikos erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des RMK basierend auf der Risikotragfähig-
keitsrechnung; die Einhaltung wird durch das RCO überwacht. Kreditderivate werden nicht eingesetzt.
Die Bonitätseinstufung der Geschäftspartner erfolgt gemäß einer klar festgelegten Rating- und Mappingsystematik. Die
interne Masterskala ist 22-teilig, wobei bei der PD-Zuordnung im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und
anderen Geschäftspartnern differenziert wird. Die Ableitung der PDs erfolgt unter Berücksichtigung von Migrationsrisiken.
Diese vom RMK beschlossene Rating- und Mappingsystematik wird jährlich vom RCO einem Review unterzogen.
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ahresfinanzbericht 2020
ICAAP EFV und dessen Integration in den Gruppen ICAAP
Das EFV, das die OeKB im Auftrag der Republik Österreich betreut, bildet den weitaus größten Teil der Bilanzsumme und
wird als ein vom übrigen Geschäft getrennter Rechnungskreis geführt. Entsprechend den Steuerungsprinzipien führt die
OeKB Gruppe für das EFV eine eigene Risikodeckungsrechnung durch, indem die im EFV über die Absicherungen der
Republik Österreich (Garantien und Bürgschaften gemäß AusfFG und AFFG) hinaus bestehenden Restrisiken bewertet
werden und der Risikodeckungsmasse in Form des Zinsenausgleichspostens Exportfinanzierungsverfahren gemäß UGB
gegenübergestellt werden.
Diesem Zinsenausgleichsposten sind gemäß Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen aus dem Jahr 1968 die Über-
schüsse aus dem EFV zuzuführen und im EFV einzusetzen (zinsloses Passivum). Da das Finanzamt die steuerrechtliche
Behandlung der ZAR nur dann als „abzugsfähige Schuldpost“ anerkennt, wenn die ZAR zur Senkung des verfahrenswirk-
samen Refinanzierungszinssatzes verwendet wird, ist in der Risikodeckungsrechnung für Kreditrisiken ein Steuerzuschlag
vorgesehen.
Im Internen Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) der OeKB Gruppe wird das EFV als Beteiligungsrisiko berücksichtigt. Ein die
Risikodeckungsmasse des EFV gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt somit in das Kreditrisiko der OeKB Gruppe
und damit in die Risikotragfähigkeitsrechnung der OeKB Gruppe ein.
Bislang war die Risikotragfähigkeit des EFV stets gegeben und es hat noch kein derartiger Spill Over von Risiken stattge-
funden. Die Summe der im Folgenden beschriebenen Risiken im EFV ist auch 2020 kleiner als die Risikodeckungsmasse
des EFV, womit in den Gruppen-ICAAP kein Risiko aus dem EFV eingeht.
Die weitaus wesentlichsten Risikoarten sind das Kredit- und das Zinsänderungsrisiko. Weitere Risikopositionen sind das
CVA-Risiko im Zusammenhang mit Swapgeschäften und das Refinanzierungsrisiko.
Kreditrisiko im EFV
Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB Gruppe besteht überwiegend aus Finanzinstrumenten im Exportfinanzierungs-
verfahren (Forderungen an Kreditinstitute und Kunden). Die Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund der strengen Kredit-
vergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kreditbesicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich).
Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten sind mit sämtlichen Vertrags-
partnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate sind nicht im Einsatz.
Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik Österreich bilden eine hohe geschäftsimmanente Risiko-
Konzentration gegenüber der Republik Österreich, die aufgrund der Werthaltigkeit der Absicherungen nicht bewertet wird.
Die Bewertung darüberhinausgehender Kreditrisiken erfolgt gemäß der Methode des Credit Value at Risk (CVaR). Das ist
die Differenz des absoluten VaR bei gegebener Konfidenz (99,9
% in der Going Concern und 99,98 % in der Gone Concern
Sicht) zum Erwartungswert des Kreditausfalls. Die Ermittlung des CVaR erfolgt mittels Monte-Carlo-Simulation unter der
Annahme einer einjährigen Halteperiode.
Neben der Risikokonzentration gegenüber der Republik Österreich bestehen wesentliche Konzentrationen gegenüber
Banken und anderen Sicherheitengebern. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifi-
kation ist diesbezüglich nur eingeschränkt möglich. Durch die gewählte Methode der Monte-Carlo-Simulation sind im
ermittelten CVaR sowohl Geschäftspartnerkonzentrationen wie auch Konzentrationen bei Sicherheitengebern und deren
Werthaltigkeit in Entsprechung mit ihrer Bonität und Korrelation zu den Kreditnehmern berücksichtigt.
Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt einerseits über die Risikotragfähigkeitsrechnung und der daraus abgeleiteten Limi-
tierung und andererseits im operativen Tagesbetrieb durch ein Geschäftspartner-Limitsystem, womit sowohl Geschäfts-
partnern wie auch Sicherheitengebern und auch Kombinationen davon Limits zugewiesen werden. Die konkrete Limit-
vergabe erfolgt durch den Vorstand auf Empfehlung des Kreditkomitees. Die Einhaltung wird durch die Abteilung Risiko-
Controlling überwacht.
Zur Bonitätseinstufung und Impairment-Berechnung siehe Note 36.
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Marktrisiko im EFV
Entsprechend dem wesentlichen Steuerungsprinzip erfolgt die Marktrisikomessung mittels Earnings at Risk (EaR) und
umfasst Zinsänderungsrisiken und (soweit nicht durch die Republik Österreich garantiert) in geringem Umfang Wechsel-
kursrisiken. Wie die Kreditrisikomessung erfolgt auch die Marktrisikomessung mittels Monte-Carlo-Simulation zu den
bereits oben angeführten Konfidenzen mit einer Planungsperiode von einem Jahr.
Die operative Steuerung des Marktrisikos erfolgt in der Abteilung Treasury im Rahmen der Vorgaben aus dem EFV-ICAAP
und insbesondere der Abstimmung im Asset Liability Management Comittee (ALCO), an das die Abteilung Treasury regel-
mäßig berichtet. In den Aufgabenbereich des ALCO, in dem auch der Vorstand vertreten ist, fallen auch die Gestaltung der
EFV-Aktivsätze sowie die EFV–Produktgestaltung.
Weiters werden quartalsweise die Auswirkungen von Zinsshifts und –twists im Sinne der EBA-Guidelines zum Zins-
änderungsrisiko im Bankbuch sowohl barwertig wie ergebnisseitig ermittelt und RMK sowie Vorstand berichtet (siehe
Note 36).
Geschäftsrisiko
Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB Gruppe im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die durch unerwartete
Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen oder unerwartete Kosten und Aufwendungen im Betrieb entstehen. Uner-
wartet sind Abweichungen von der Planung. Soweit sich diese in der Vergangenheit materialisiert haben, sind darin auch
Geschäftsmodellrisiken sowie strategische Risiken, die aus geschäftspolitischen Entscheidungen und Veränderungen im
wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld resultieren, und Reputationsrisiken als negative Folgen aus der Wahrnehmung der
Stakeholder enthalten.
Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich
konkret vom RMK jährlich neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berück-
sichtigung des Risikos in der Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse.
Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die Gruppe der vorgenannten Risiken insbesondere
als Spezialbankengruppe und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusam-
menhang stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der
Dialog mit den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik
(z.
B. Code of Conduct) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.
Sonstige Risiken im ICAAP
Die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten Risiken erfolgt in der Risikotragfähigkeits-
rechnung per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.
Die OeKB Gruppe unterliegt unterschiedlichen Risikokonzentrationen. Zu den wesentlichsten zählen die Geschäftsfeld-
konzentration als Spezialbankengruppe und die Haftungen durch die Republik Österreich im Rahmen des Exportfinan-
zierungsverfahrens. Diese sind geschäftsimmanent und Grundlage des Geschäftsmodells; Diversifikation ist diesbezüglich
nur eingeschränkt möglich.
Die Berücksichtigung von Inter-Konzentrationsrisiken, also solchen, die erst durch Zusammenschau der unterschiedlichen
Risikoarten entstehen, erfolgt sowohl im Gruppen ICAAP wie auch im ICAAP EFV durch Summation der einzelnen Risiko-
kategorien (Kreditrisiko, Marktrisiko, etc.). Eine zusätzliche Risikoabschätzung erfolgt durch multivariate Stresstests.
Das Risiko übermäßiger Verschuldung und somit die Leverage Ratio sind für die OeKB Gruppe von untergeordneter
Bedeutung, da die Bilanzsumme überwiegend dem Exportfinanzierungsverfahren zuzuordnen ist. Das EFV ist hochgradig
durch die Republik Österreich besichert, und die Fremdfinanzierung ist Teil des Geschäftsmodells.
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ahresfinanzbericht 2020
Non-Financial Risks und operationelle Risiken
Anders als zum Beispiel Markt- und Kreditrisiken sind Non-Financial Risks nur eingeschränkt über Kennzahlen steuerbar
und die Definition des Risikoappetits sowie die Steuerung erfolgen daher in erster Linie qualitativ. Seit 2019 hat das RMK
mit dem Non-Financial-Risk Komitee (NFRK) ein Sub-Komitee eingerichtet, um der Vielfalt und steigenden Bedeutung dieser
Risiken gerecht zu werden.
Die OeKB Gruppe subsummiert darunter: systemisches Risiko, Geschäftsmodellrisiko, strategisches Risiko, Reputations-
und Conduct-Risiko, Compliance Risiken sowie operationelle Risiken.
Rahmenvorgaben, Richtlinien und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik, in Handbüchern dokumentiert. Dazu
zählen auch Notfall-Handbücher und Notfall-Pläne sowie Krisenszenarien, die einem jährlichen Review unterliegen. Pläne
und Konzepte werden durch Tests und Übungen auf ihre Effektivität geprüft. Die laufende Wartung und Auswertung der
zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinaheschäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungs-
prozess bei den operationellen Risiken.
Zur Erfüllung obiger Aufgaben hat der Vorstand einen Operational Risk Manager bestellt, der an das RMK berichtet und die
gruppenweite Umsetzung koordiniert.
Aufgrund der Bedeutung der Informationssicherheit ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt.
Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal &
Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und §
39 Abs. 6 BWG minimiert.
Stärker als Markt- und Kreditrisiken ist das operationelle Risiko geprägt von der Unternehmenskultur und dem Verhalten
jedes Einzelnen. Der Vorstand hat daher Verhaltensregelungen (Code of Conduct) wie z.
B. zur Korruptionsprävention, zum
Hinweisgeber- und Beschwerdemechanismus beschlossen.
Regelmäßige Prüfungen der Internen Revision und der Konzernrevision sowie ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS)
tragen zur Minderung operationeller Risiken bei.
Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des
Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen einschließlich der Rechtsrisiken
eintreten. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals für den Gruppen-ICAAP erfolgt durch Skalierung des Eigenmittel-
erfordernisses gemäß Basisindikatoransatz auf das entsprechende Konfidenzniveau.
Liquiditätsrisiko (ILAAP)
Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB KI-Gruppe
das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu
können,
das Refinanzierungsrisiko: die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
das Marktliquiditätsrisiko: die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.
Das Liquiditätsrisikomanagement erfolgt gesamthaft für die OeKB Gruppe inklusive EFV.
Der Vorstand legt in der alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie
die Grundlinien zum Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Dieser bezieht sich auf das Liquidi-
tätsrisiko als Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Dies ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsver-
pflichtungen nicht zur Gänze oder zeitgerecht erfüllt werden können. Für die OeKB Gruppe ist eine Survival Period von
mindestens einem Monat und eine Zielgröße von mindestens zwei Monaten festgelegt.
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ahresfinanzbericht 2020 91
Ziel der Liquiditätsstrategie ist die Sicherstellung eines adäquaten Zugangs zu benötigter Liquidität zu akzeptablen Kondi-
tionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB als Emittentin auf den
internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor
allem aber die Garantie der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger gemäß §
1 Abs. 2a AFFG erleichtern den Markt-
zugang auch in gestressten Märkten erheblich. Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos sind im Handbuch zum
Liquiditätsrisikomanagement dokumentiert, das vom RMK beschlossen wird.
Der weitaus überwiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb das Refinan-
zierungsrisiko in die Risikotragfähigkeitsrechnung des EFV eingeht.
Kern der Messung des Liquiditätsrisikos im engeren Sinn ist die monatlich durchgeführte Liquiditäts-Gap-Analyse. Diese
erfolgt auf Tagesbasis für ein Jahr im Vorhinein und basiert auf Cashflow- und Funding-Projektionen unter idiosynkratischen
wie systemischen Stress-Annahmen, denen die Liquiditätsreserve (vor allem zentralbankfähige Wertpapiere) gegenüber-
gestellt wird. Dem Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.
Die so ermittelte Survival Period lag 2020 im Durchschnitt bei rund neun Monaten. Dabei versteht die OeKB Gruppe die
Survival Period als jenen Zeitraum, für den der vorgehaltene Liquiditätspuffer unter Annahme eines kombinierten
idiosynkratischen und systemischen Stresses ausreicht, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ohne — trotz
Garantien der Republik Österreich — zusätzliche Mittel auf den Finanzmärkten aufnehmen zu müssen. Es ist damit in einer
Stressperiode jene Zeit, die verbleibt, allfällige geschäftspolitische Maßnahmen zu ergreifen. Für Krisensituationen ist ein
Notfallkonzept definiert.
Survival Period der OeKB Gruppe
In Tagen 2020 2019
Jahresdurchschnitt 276 203
Jahresmaximum 365 290
Jahresminimum 167 101
Die unbelasteten Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:
Liquiditätsreserven der OeKB Gruppe
Tausend Euro Marktwerte 2020 Marktwerte 2019
Barreserve 1.605.579 809.838
Abzüglich Mindestreserve –
62.430 –
38.083
Barmittel und Guthaben bei Zentralbanken 1.543.149 771.755
Bei der Zentralbank eingelieferte Wertpapiere 9.164.674 6.876.112
Zentralbankfähige Schuldtitel öffentlicher Stellen 1.246.693 861.615
Zentralbankfähige Schuldverschreibungen sonst. Emittenten 56.900 23.151
Gesamt 12.011.416 8.532.632
Die tägliche Liquiditätssicherstellung erfolgt auf Basis der Bedarfs- und Bedeckungsrechnung, die langfristige Liquiditäts-
beurteilung auf Basis der Gap-Positionen aus der Kapitalbindungsbilanz. Das operative Liquiditätsmanagement erfolgt in
der Abteilung Treasury, die an das ALCO berichtet. Die Einhaltung der Survival Period Vorgaben wird durch die Abteilung
Risiko-Controlling überwacht und an das RMK berichtet.
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ahresfinanzbericht 2020
Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt nicht. Es
finden gemäß §
3 Abs. 2 Z 1 BWG die Bestimmungen von Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die §§ 27a, 39 Abs. 2b
Z 7 in Verbindung mit Abs. 4, 39 Abs. 3 und 74 Abs. 6 Z 3 lit. a in Verbindung mit §
74 Abs. 1 BWG keine Anwendung.
Nachhaltigkeitsrisiken
Die OeKB KI-Gruppe versteht unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken), deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Dazu zählen insbesondere auch klimabezogene Risiken in
Form von physischen und transitorischen Risiken.
Management und Mitarbeitende der OeKB KI-Gruppe sind sich ihrer Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften
bewusst. Dies gilt sowohl für die Nachhaltigkeitspolitik unter dem Aspekt der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf
Umwelt und Soziales wie auch für die Risiken und auch Chancen, die sich aus sich ändernden Umweltbedingungen wie zum
Beispiel dem Klimawandel für das Geschäftsmodell ergeben können.
Insbesondere das Thema des Klimawandels und mögliche gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen steigende
Gefahren vor allem im Bereich von Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Für die OeKB Gruppe relevant sind diesbe-
züglich weniger die direkten physischen Risiken als vielmehr transitorische Risiken. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch
durchaus Chancen für die zukünftige Entwicklung. Daher setzt die OeKB weiterhin einen gezielten Schwerpunkt auf die
Vertiefung der Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement.
In mehreren hausweiten Workshops wurde eine Wirkungskettenanalyse zu den Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die
unterschiedlichen Risikoarten durchgeführt und im RMK besprochen. Wesentliches Fazit ist, dass aktuell keine Adjustierun-
gen in der Risikomodellierung bzw. in der Risikotragfähigkeitsrechnung vorzunehmen sind.
Note 36 Details zu den Risikoarten
Kreditrisiko
Das maximale Kreditrisiko umfasst im Wesentlichen die gesamten Aktiva (mit Ausnahme der Sachanlagen und im-
materiellen Vermögensgegenstände) der OeKB Gruppe. Durch die umfassenden Garantien und Bürgschaften, vor allem
durch die Republik Österreich, sowie sonstige Sicherheiten wird das maximale Kreditrisiko erheblich reduziert.
Bonitäts- und Ländergliederung
Die Verteilung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente der OeKB Gruppe nach Bonitäts-
klassen (Zusammenfassung der Rating-Masterskala in 6 Bonitätsstufen) zeigte folgendes Bild, wobei garantierte
Forderungen im Ausmaß der vorliegenden Garantie in der Bonitätsklasse des Garantiegebers ausgewiesen wurden:
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ahresfinanzbericht 2020 93
Kreditqualität der Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten
Tausend Euro Buchwert Stufe 1 Buchwert Stufe 2 Buchwert Stufe 3 Buchwert POCI
Bilanzwert
2020
Bilanzwert
2019
Forderungen an Kreditinstitute
Bonität 1 (AAA/AA) 19.647.123 143.410 23.643 - 19.814.176 19.580.233
Bonität 2 (A) 1.294.864 - - - 1.294.864 971.112
Bonität 3 (BBB) 293.686 - - - 293.686 297.870
Bonität 4 (BB) - - - - - 8
Bonität 5 (B) - - - - - -
Bonität 6 (ab CCC) 3 - - - 3 420
Summe 21.235.676 143.410 23.643 - 21.402.729 20.849.643
Forderungen an Kunden
Bonität 1 (AAA/AA) 391.737 105.734 26.769 116.512 640.752 607.776
Bonität 2 (A) 382.675 55.520 253 - 438.448 396.213
Bonität 3 (BBB) 440.446 46.169 - - 486.614 470.032
Bonität 4 (BB) 7.184 5.437 - 1 12.622 43.573
Bonität 5 (B) - - - - - 18.397
Bonität 6 (ab CCC) 79 - - 798 877 8.529
Summe 1.222.121 212.860 27.022 117.311 1.579.313 1.544.519
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (zu fortgef. AK)
Bonität 1 (AAA/AA) 139.524 - - - 139.524 147.392
Bonität 2 (A) 105.901 - - - 105.901 120.990
Bonität 3 (BBB) 47.371 - - - 47.371 55.014
Bonität 4 (BB) - - - - - -
Bonität 5 (B) - - - - - 7.184
Bonität 6 (ab CCC) - - - - - 18.971
Summe 292.795 - - - 292.795 349.552
Wert 2020 Wert 2019
Kreditrahmen und Promessen
Bonität 1 (AAA/AA) 4.621.538 1.167 - - 4.622.705 3.822.199
Bonität 2 (A) 66.958 273 - - 67.231 32.796
Bonität 3 (BBB) 32.439 2.038 - - 34.477 36.030
Bonität 4 (BB) - - - - - 4.256
Bonität 5 (B) - - - - - 314
Bonität 6 (ab CCC) - - - - - 2.640
Summe 4.720.935 3.478 - - 4.724.413 3.898.234
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ahresfinanzbericht 2020
Kreditrisikokonzentrationen
Die nachstehende Tabelle zeigt die Gliederung der Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an
Kunden nach Ländern.
Aufteilung der Kreditengagements unter Berücksichtigung der Ländergliederung des Sicherheitengebers
Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Summe pro Land
Tausend Euro 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Österreich 21.283.253 19.863.915 1.578.502 1.539.607 22.861.755 21.403.522
Frankreich 782.635 385.001 - - 782.635 385.001
Deutschland 639.785 257.895 4 1.732 639.789 259.627
Italien 281.328 326.788 - - 281.328 326.788
Finnland 220.131 597.604 - - 220.131 597.604
Sonstige Länder 381.220 817.568 808 3.180 382.028 820.748
Insgesamt 23.588.352 22.248.771 1.579.313 1.544.519 25.167.665 23.793.290
Auf den Stand an Forderungen an Kreditinstitute und Kunden bestanden Garantien durch Zentralregierungen im Ausmaß
von 90,4
% (Vorjahr: 89,8 %).
Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)
Im Folgenden werden die wesentlichen Inputfaktoren, Annahmen und verwendeten Techniken der OeKB Gruppe zur
Berechnung der Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 (Expected Credit Loss Modell) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen,
dass aufgrund des Geschäftsmodells der OeKB Gruppe und dessen spezifischer Kreditrisikosituation die gemäß IFRS 9
ermittelten ECL-Werte nur über eine eingeschränkte Aussagekraft verfügen.
Low Credit Risk Exemption
Gemäß IFRS 9 kann das Kreditrisiko als gering erachtet werden, wenn das Rating des Finanzinstruments einem „Invest-
ment-Grade“-Rating entspricht. Die OeKB Gruppe wendet diese Low Credit Risk Exemption an. Es wird generell von einer
nicht-signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos ausgegangen, wenn das betreffende Finanzinstrument zum Bewertungs-
stichtag ein niedriges Ausfallsrisiko aufweist (vor Sicherheiten).
Als niedriges Ausfallsrisiko definiert die OeKB Gruppe die Klassen 1 bis 10 der insgesamt 22 internen Rating-Masterskala.
Die Stufe 10 entspricht einem S&P-Rating von BBB-; d.
h. die Klassen 1 bis 10 entsprechen der im Markt üblichen
Definition von „Investment Grade“.
Begründung für die Verwendung der Low Credit Risk Exemption
Die OeKB Gruppe ist eine reine Sonderkreditinstitutsgruppe mit speziellen gesetzlich geregelten Aufgaben im Bereich des
Kapitalmarktes, des Export Services und seit dem Erwerb der Mehrheit der ÖHT im Bereich des Tourismus Services (siehe
Note 1). Der überwiegende Teil der Bilanzsumme resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren und ist in speziellen
Sondergesetzen geregelt (AFFG und AusfFG). Für alle Aktivitäten im Bereich der Ausfuhr(finanzierungs)förderung gilt die
Ausnahme von CRR und CRD (auf europäischer Ebene für die gesamte KI-Gruppe ohne Einschränkung) bzw. sind die
Tochtergesellschaften keine Kreditinstitute im Sinne der CRR. Das EFV ist ein sich selbst tragendes Fördersystem,
Kreditverluste wirken nicht eigenkapitalmindernd, sondern werden gegen den Zinsenausgleichsposten gebucht bzw.
werden direkt durch eine Garantie der Republik Österreich gedeckt (siehe Note 1). Die jahrzehntelange Erfahrung zeigte
bisher keine bzw. nur geringfügige Verluste aus den Portfolien.
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ahresfinanzbericht 2020 95
Im Sinne der EBA-Guidelines beobachtet die OeKB Gruppe regelmäßig die Entwicklung der Bonitäten und behält sich vor,
im Zuge eines Assessments (Überfälligkeiten oder andere qualitative Trigger) einzelne Finanzinstrumente aus der Low
Credit Risk Exemption auszunehmen. Somit wird die Low Credit Risk Exemption nur auf Finanzinstrumente angewendet, die
einerseits „Investment Grade“ und andererseits keine qualitativen Indikatoren für Stufe 2 oder Stufe 3 aufweisen.
Definition signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist eine zentrale Stellschraube des ECL-Modells. Bei einer
signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos ist die Wertminderung nicht in Höhe des 12-Monats ECL anzusetzen sondern in
Höhe des Lifetime ECL (ausgenommen Instrumente, für die die Low Credit Risk Exemption anwendbar ist).
Da die OeKB Gruppe die Low Credit Risk Exemption in Anspruch nimmt, kommt in der Regel daher der 12-Monats ECL zur
Anwendung. Eine Wertminderung in Höhe des Lifetime Expected Loss ist relevant für Finanzinstrumente, deren Bonität
nicht oder nicht mehr im Investment Grade Bereich liegt, wenn gleichzeitig eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
gegeben ist (aufgrund quantitativer oder qualitativer Merkmale).
Signifikanzkriterien
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos liegt bei einer signifikanten Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall
(PD) vor. Die Beurteilung erfolgt quantitativ auf Basis kumulierter Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) für die (erwartete)
Laufzeit des Instruments. Als relatives Transferkriterium zur Feststellung des Vorliegens von Stufe 2 wählt die OeKB Gruppe
die Veränderung der Forward Lifetime-PD, wodurch die Veränderung des Ausfallsrisikos durch Zeitablauf beim Vergleich
neutralisiert wird. Ist der Anstieg höher als der definierte Schwellenwert, wird das Instrument in Stufe 2 allokiert (sofern
nicht durch die Low Credit Risk Exemption das Instrument in Stufe 1 verbleibt).
Die Schwellenwerte zur Beurteilung der Signifikanz der Änderung des Ausfallsrisikos werden in Abhängigkeit vom Risiko
des Eintretens eines Ausfalls beim erstmaligen Ansatz definiert und es wird ein Anstieg der Forward Lifetime-PD von über
250
% als signifikant angesehen.
In Ergänzung zu der quantitativen Definition zieht die OeKB Gruppe auch qualitative Informationen zur Beurteilung einer
signifikanten Änderung des Ausfallsrisikos heran. Dies sind insbesondere signifikante Änderungen externer Marktindika-
toren (z.
B. Credit Spreads) und tatsächliche oder voraussichtliche signifikante Änderungen externer Bonitätsratings eines
Finanzinstruments oder Kreditnehmers. Wenn derartige auffällige Entwicklungen bekannt werden, wird die Signifikanz im
Einzelfall beurteilt. Weiters gilt eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen grundsätzlich als Transferkriterium, eine solche
von mehr als 30 Tagen als Indikator, der im Einzelfall widerlegt werden kann.
Sicherheiten werden bei der Signifikanz-Beurteilung des Ausfallsrisikos nicht berücksichtigt (ausgenommen immanent im
Wertpapierrating enthaltene).
Kollektiver Stufentransfer
Die Kreditnehmer des Segments Tourismus Services sind der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft zuzuord-
nen und damit jener Wirtschaftsbranche, die von der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden Lockdowns und
Reisebeschränkungen am härtesten betroffen ist. Gleichzeitig spiegelt sich dies in der Bonitätsbeurteilung auf Ebene der
einzelnen Kreditnehmer und deren Kredite noch nicht ausreichend wider. Daher wurden für dieses homogene Portfolio
Informationen auf Portfolio-Ebene der ÖHT genutzt, um einen kollektiven Stufentransfer top down vorzunehmen. Aufgrund
der bestehenden Unsicherheiten über die Auswirkungen der Covid-19 Krise erfolgte die Schätzung abhängig vom Betroffen-
heitsszenarium der Tourismusbranche szenarisch. Im wahrscheinlichsten Szenarium wurde für 20 % der Kredite eine
wesentliche Verschlechterung der Bonität geschätzt. Die Auswahl der Kredite, die nicht ohnedies bereits aufgrund von
anderen qualitativen oder quantitativen Transferkriterien einen Stufentransfer erfahren haben, erfolgte auf Basis deren
relativen Erhöhung der Ausfallswahrscheinlichkeit.
96
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ahresfinanzbericht 2020
Verträge mit modifizierten Konditionen
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Konditionen von Kundenverträgen nachträglich verändert werden, obwohl sich die
Bonität des Geschäftspartners nicht verschlechtert hat, wie zum Beispiel geänderte Marktkonditionen oder vorzeitige
Rückzahlungen.
Ein Grund in der OeKB Gruppe sind Entwicklungshilfekredite, mit denen Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern
finanziert werden. Aufgrund unterschiedlicher Projektverläufe kommt es hierbei zu durchaus üblichen Veränderungen in
den Auszahlungs- sowie Rückzahlungszeitpunkten.
Der überwiegende Teil von Modifikationen ist 2020 auf das von der ÖHT als Förderinstitut für die Tourismuswirtschaft
freiwillig eingeräumte Moratorium zurückzuführen, das annährend die Hälfte aller Kreditnehmer angenommen haben, ohne
dass daraus automatisch eine wesentliche Bonitätsverschlechterung abgeleitet werden kann.
Wie in Note 2 erläutert, wird bei wesentlichen Vertragsmodifikationen der bisherige Vertrag beendet und ein neuer finan-
zieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert eingebucht. In unwesentlichen Fällen wird der Unterschied im beizu-
legenden Zeitwert des Vertrags vor und nach Konditionsänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Ebenso wird bei wesentlichen Vertragsänderungen der Stichtag der Neuanlage des finanziellen Vermögenswertes als
Ursprungs-Kreditrisiko zur zukünftigen Berechnung der Veränderung des Kreditrisikos herangezogen, wohingegen bei
unwesentlichen Fällen weiterhin das ursprüngliche Kreditrisiko bei Vertragsbeginn herangezogen wird.
Kommt es zu Vertragsänderungen aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners, um die zukünftigen Zins- und
Tilgungszahlungen dieses Geschäftspartners zu maximieren (forbearence), ist dies jedenfalls ein qualitativer Indikator für
einen Ausfall des Schuldners (siehe auch unten „Ausfallsdefinition“). Durch konstante Vertragserfüllung über einen
längeren Zeitraum sowie weitere Hinweise, dass die finanziellen Schwierigkeiten überwunden sind, kann es zu einer Rück-
kehr zum 12-Monats-ECL kommen.
Berechnung des Expected Credit Loss
Die drei wesentlichen Parameter zur Berechnung des ECL sind die
Ausfallswahrscheinlichkeit (PD)
Verlustquote (LGD)
Exposure im Falle eines Ausfalls (EAD).
Die Ableitung dieser drei Parameter wird im Folgenden dargestellt.
Ausfallswahrscheinlichkeit
Bonitätsklassifizierung
Die OeKB Gruppe klassifiziert jedes Kredit-Exposure und weist jedem Kreditnehmer und jedem Finanzinstrument aufgrund
externer Ratings durch qualifizierte Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen eine Bonitätsklasse der internen
Rating Master-Skala zu. Jeder Bonitätsstufe ist eine Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet, die exponentiell von Stufe zu
Stufe ansteigt. Diese 1-Jahres Ausfallswahrscheinlichkeiten werden im Rahmen des Risikomanagements im Sinne von Basel
verwendet und sind daher für die Verwendung in der ECL-Berechnung entsprechend anzupassen.
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ahresfinanzbericht 2020 97
PIT und FLI - Anpassungen
Im ersten Schritt werden kohärent mit den im Risikomanagement verwendeten Einjahres - Through the Cycle – PDs gemäß
interner Ratingsystematik unter Verwendung bedingter Wahrscheinlichkeiten (Satz von Bayes) monatliche kumulierte Aus-
fallswahrscheinlichkeiten bis zur maximalen im Portfolio vorhandenen Laufzeit ermittelt. Die Verwendung des Bayes’schen
Skalaransatzes sichert, dass der Wertebereich der PDs zwischen 0 und 1 liegt.
Gemäß IFRS 9 hat die PD-Schätzung nicht nur Point in Time (PIT) zu erfolgen, sondern hat Forward Looking Information
(FLI) zu berücksichtigen. D.
h. die OeKB Gruppe passt in einem nächsten Schritt die ermittelten PIT-Ausfallswahrschein-
lichkeiten an zukünftig erwartete Entwicklungen an.
Für diese FLI-Anpassungen werden portfoliospezifische Modelle erstellt, welche über relevante, makroökonomische Kenn-
zahlen eine mehrjährige (bis zu dreijährige) Prognose der Portfolio-Ausfallswahrscheinlichkeiten erlauben. Diese Anpassun-
gen werden auf die PIT-PDs angewandt und nach dem Ende des Prognosezeitraums gedämpft ausklingend fortgeführt, um
die FLI-PDs zu berechnen. Die FLI-Modelle bestehen aus einer multilinearen Regression von Quartalsdaten über einen Zeit-
raum von typischerweise 10 oder mehr Jahren. Die zu erklärende Variable ist dabei die durchschnittliche Portfolio-Ausfalls-
wahrscheinlichkeit, zumeist berechnet als anteilsgewichteter Wert. Gemeinsam mit volkswirtschaftlichen Experten wird zu
jedem Portfolio ein Set an erklärenden Variablen ausgewählt und der Regression zugeführt. Aus diesem Set werden unter-
schiedliche Zusammensetzungen in der Regression getestet, wobei die Varianten neben relativen und absoluten Änderun-
gen auch zeitversetzte Wirkungen berücksichtigen. Die Auswahl des Modells geschieht unter Berücksichtigung des erziel-
ten Bestimmtheitsmaßes sowie den Verteilungseigenschaften der unerklärten Variation. Über die Regressionskoeffizienten
werden im letzten Schritt aus Prognosewerten für die makroökonomischen Parameter die FLI-Anpassungen geschätzt.
Dieses bildet das Basisszenarium für die Entwicklung der Ausfallswahrscheinlichkeiten. Aufgrund der hohen Unsicherheiten
über die Schwere der Covid-19 Pandemie und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft werden der ECL-Berechnung drei
Szenarien zugrunde gelegt; ein mildes, das durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen deutlich entschärft ist, ein erwar-
tet starkes Szenarium und ein adverses, das von verlängerten Lockdowns ausgeht. Diese drei Szenarien zur Entwicklung
der Ausfallswahrscheinlichkeiten unterscheiden sich in der Höhe der Multiplikatoren, die in Abhängigkeit vom jeweiligen
Portfolio abgeleitet werden. Das ökonometrisch ermittelte Szenarium stellt das milde Szenarium dar. Die sich daraus erge-
benden zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten werden für die beiden anderen Szenarien abhängig von der Betroffenheit
des Sektors durch multiplikative Faktoren erhöht. Im erwartet starken Szenarium bedeutet dies für die Tourismusbranche,
die den wesentlichen Beitrag zum Wertberichtigungsbedarf liefert und am stärksten von der Krise betroffen ist, einen PD-
Multiplikator von vier Mitte 2021, der im weiteren Zeitverlauf sinkt und sich in der zweiten Jahreshälfte 2022 wieder auf
eins normalisiert. Im adversen Szenarium erreicht der PD-Multiplikator Mitte 2021 einen Wert von fünf und die Anpassung
an den Normalwert wird ein Jahr später in der zweiten Jahreshälfte 2023 erreicht.
Für die EAD- und LGD-Werte werden keine PIT- bzw. FLI-Anpassungen vorgenommen.
Ausfallsdefinition
Die OeKB Gruppe definiert die Ausfallsindikatoren in Anlehnung an CRR Art. 178. Dies sind insbesondere eine Überfällig-
keit von länger als 90 Tagen, die Eröffnung eines Insolvenz-/Sanierungsverfahrens des Schuldners und andere krisen-
bedingte Restrukturierungen, die zu Zugeständnissen an den Schuldner führen. Daneben kann es im Einzelfall weitere
Indikatoren geben, die auf einen möglichen Ausfall schließen lassen (z.
B. Information über Ausfälle des Schuldners bei
anderen Gläubigern). Diese sind im Einzelfall zu prüfen und werden auch in dem Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur
Erstellung der Bilanz berücksichtigt.
Verlustquote (LGD = Loss Given Default) und Berücksichtigung von Sicherheiten
Die Verlustquote ist ein weiterer zentraler Parameter bei der Berechnung des ECL. Sie gibt die Höhe des Verlustes im Falle
des Ausfalls eines Kreditnehmers bzw. eines Finanzinstrumentes an, wobei werthaltige Sicherheiten zu berücksichtigen
sind.
Die OeKB Gruppe verfügt aufgrund des Geschäftsmodells nicht über ausreichend Daten, um ein statistisch signifikantes
LGD-Modell abzuleiten, weder betreffend LGD auf Jahressicht noch betreffend einer Lifetime LGD.
Es wird daher im Wesentlichen in Anlehnung an den ICAAP und in der CRR angeführter Werte folgender Ansatz gewählt:
LGD für wirtschaftlich durch die Republik Österreich besicherte Aktiva: unverändert 0 %
LGD für Reverse Repurchase Agreements unverändert 3,25 % und für hypothekarisch besicherte Kredite (ÖHT) 6 %
(31.12.2019: 10 %).
LGD für andere Finanztransaktionen: unverändert 65 % (z. Vgl.: CRR Art. 161: senior exposures 45 % und subordinated
75
%). Anmerkung: Derzeit liegen keine subordinated exposures vor; aufgrund des Geschäftsmodells und der wesent-
lichen Portfolien (EFV, Anleihenportfolio) erscheint es auf Basis der großen Schwankungsbreiten empirischer Schätzun-
gen von LGDs und der in der Literatur festgestellten vergleichsweise hohen LGDs für Anleihen gerechtfertigt, einen
höheren Wert als von der CRR vorgegeben anzuwenden.
Mit Ausnahme der genannten Fälle findet keine Berücksich
tigung von Sicherheiten mittels LGD statt. Die Berücksichtigung
von sonstigen Sicherheiten erfolgt nicht in der Verlustquote sondern durch Berücksichtigung in der PD („multiple default“).
Die Berechnung dieser „multiple default“-PDs berücksichtigt die Anzahl der Sicherheiten. Es handelt sich somit um die
Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur der Kreditnehmer ausfällt, sondern gemeinsam auch die Sicherheitengeber, wobei die
Korrelationen zwischen Kreditnehmer und Sicherheitengebern berücksichtigt werden. Die gemeinsame Ausfallswahr-
scheinlichkeit ist somit eine kumulierte bi- bzw. trivariate Verteilungsfunktion abhängig davon, ob einfach oder zweifach
besichert ist.
Die erwähnte Berücksichtigung von Sicherheiten in der PD erfolgt nicht im Staging-Prozess, sondern dient lediglich der
Berechnung der ECLs (sowohl 1-Jahres ECL wie auch Lifetime-ECL).
Erwartete Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD = Exposure at default)
Der EAD stellt den erwarteten Bruttobuchwert zum Zeitpunkt des Ausfalls dar. Die Modellierung der EADs basiert auf einer
monatsweisen Betrachtung, die auf Basis der kontrahierten Cashflows zuzüglich Zinsabgrenzung nach der Effektivzins-
methode berechnet werden.
Für offene Rahmen und Kreditzusagen werden produktspezifische Credit Conversion Faktoren aus empirischen
Erfahrungen betreffend deren Ausnützungsstände geschätzt.
Wertberichtigungsbedarf laut ECL-Berechnung
Der Wertberichtigungsbedarf ergibt sich aus der Gewichtung der ECLs, die auf Basis der erstellten Szenarien ermittelt
wurden, wobei folgende Gewichtungsfaktoren zur Anwendung kamen: 10 % für das milde, 60 % für das erwartete und
30 % für das adverse Szenarium.
98 Jahresfinanzbericht 2020
J
ahresfinanzbericht 2020 99
Wertberichtigung gemäß ECL-Methode
Veränderung
Tausend Euro 31.12.2020 31.12.2019 Zugänge Abgänge
Zeitwert-
effekte;
Risiko-
parameter
Zahlungs-
wirksam
Stufen-
transfer
Davon dem
EFV
zugeordnet
Davon dem
EFV nicht
zugeordnet
Forderungen an Kreditinstitute 148 84 5 –
15 73 - - 59 4
Forderungen an Kunden 3.542 746 417 –
66 1.763 –
322 683 - 2.476
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
425 231 91 –
67 171 - - - 195
Übertrag des Ergebnisses der
Finanzinstrumente des EFV in
den Zinsenausgleichsposten
Exportfinanzierungsverfahren
- - –
1 15 –
73 - - –
59 -
Gesamt 4.115 1.061 512 –
133 1.934 –
322 683 - 2.675
Die Portfolioveränderung führte zu einem Anstieg (plus 0,4 Mio. Euro) der Wertberichtigung. Ebenso resultierten Verän-
derungen der Risikoparameter bzw. der FLI-Modelle, welche vor allem im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-
Pandemie stehen, in einem Anstieg (plus 1,9 Mio. Euro) der Wertberichtigung. Effekte, die keinen Einfluss auf den Stand
der Kreditrisikovorsorge hatten, resultierten einerseits zahlungswirksam aus Tilgungen von POCI-Vermögenswerten (minus
0,3 Mio. Euro) und andererseits durch den Übertrag in den Zinsenausgleichposten (minus 0,1 Mio. Euro) und stellen die
Differenz in der Entwicklung des Standes im Vergleich zum Kreditrisikoergebnis (2,7 Mio. Euro) dar. Vermehrte Stufentrans-
fers resultieren aus der Covid-19 Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen und sind vor allem auf die Erfüllung des
Transferkriteriums wie auch die Anwendung des kollektiven Stufentransfers zurückzuführen und führen zu einem Anstieg
der Kreditrisikovorsorge um 0,7 Mio. Euro.
Aufgrund der nahezu flächendeckenden Besicherung durch die Republik Österreich, ist der Wertminderungsbedarf in der
OeKB Gruppe von untergeordneter Bedeutung. Der Anstieg ist vor allem auf das Kreditportfolio des Segments Tourismus
Services zurückzuführen, Kreditnehmer der ÖHT sind österreichische Tourismus- und Freizeitbetriebe, eine Branche, die
von Covid-19 besonders betroffen ist. Der dennoch relativ geringe Wertberichtigungsbedarf ergibt sich aus der hohen
Besicherungsqualität des Portfolios (Haftungen der Republik Österreich, durch Banken und zu einem geringen Teil hypothe-
karische Besicherungen).
Die korrespondierenden Bruttobuchwerte der wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte zum 31.12.2020 betrugen für
Forderungen an Kreditinstitute 20.081,6 Mio. Euro (2019: 20.556,0 Mio. Euro) für Forderungen an Kunden 1.582,5 Mio.
Euro (2019: 1.545,3 Mio. Euro) und für Sonstige finanzielle Vermögenswerte 293,2 Mio. Euro (2019: 349,8 Mio. Euro).
Nicht wertberichtigte gestellte Sicherheiten (Collaterals) in Höhe von 1.321,3 Mio. Euro (2019: 293,7 Mio. Euro) sind nicht
in den Bruttobuchwerten enthalten.
Sensitivität des Wertberichtigungsbedarfs in Abhängigkeit der Szenarien zur wirtschaftlichen Entwicklung (Abweichung
vom gebuchten Stand):
Mildes Szenarium Erwartetes Szenarium Adverses Szenarium
Wertberichtigungsbedarf –
46
% –
2
% + 20
%
Aufgrund der Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Covid-19 Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen
wurden 2020 mehrere Szenarien ermittelt. Vor Ausbruch der Covid-19 Pandemie erfolgte die Berechnung des Wertberichti-
gungsbedarfs ausschließlich auf Basis der ökonometrisch ermittelten FLI-Prognosen, weshalb keine Vergleichstabelle zum
Vorjahr angegeben werden kann.
100
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ahresfinanzbericht 2020
Marktrisiko-Analysen
Zinsbindungsbilanz
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Zinsbindungsbilanz der OeKB Gruppe. Der Anstieg des Volumens ist vor allem auf
das Wachstum im EFV zurückzuführen.
Zinsbindungsbilanz zum 31. Dezember 2020
Tausend Euro Bis 3 Monate 3 bis 6 Monate
6 Monate bis
1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Mehr als
5 Jahre Bilanzwert
Barreserve 1.605.579 - - - - 1.605.579
Forderungen an Kreditinstitute 13.375.591 2.234.303 639.514 5.004.406 2.334.537 23.588.352
Forderungen an Kunden 1.259.603 172.859 58.240 43.356 45.254 1.579.313
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 202.583 38.000 135.500 1.448.427 565.812 2.390.321
Summe 16.443.356 2.445.163 833.254 6.496.189 2.945.603 29.163.565
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
–
1.250.506 – 104.636 - - - – 1.355.142
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – 680.356 – 20.945 – 6.137 – 40.567 – 22.728 – 770.733
Verbriefte Verbindlichkeiten – 8.828.112 – 268.575 – 2.909.653 – 15.223.016 – 2.206.073 – 29.435.429
Summe – 10.758.974 – 394.156 – 2.915.790 – 15.263.583 – 2.228.801 – 31.561.304
Zinsbindung vor derivativen
Finanzinstrumenten 5.684.382 2.051.007 –
2.082.535 – 8.767.394 716.802
Effekt aus derivativen Finanzinstrumenten
(Nominalwerte) –
9.088.393 – 31.602 1.089.896 8.555.406 – 525.308
Insgesamt – 3.404.011 2.019.405 – 992.640 – 211.987 191.494
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ahresfinanzbericht 2020 101
Zinsbindungsbilanz zum 31. Dezember 2019
Tausend Euro Bis 3 Monate 3 bis 6 Monate
6 Monate bis
1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Mehr als
5 Jahre Bilanzwert
Barreserve 809.838 - - - - 809.838
Forderungen an Kreditinstitute 12.440.722 2.075.854 686.475 4.509.498 2.536.222 22.248.771
Forderungen an Kunden 1.311.515 150.257 20.386 48.783 13.579 1.544.519
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 214.337 63.500 217.250 1.124.184 793.159 2.412.429
Summe 14.776.411 2.289.611 924.111 5.682.464 3.342.960 27.015.557
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
–
1.593.240 –
112.864 - - - –
1.706.105
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden –
665.262 –
27.643 –
7.717 –
38.385 –
9.821 –
748.829
Verbriefte Verbindlichkeiten –
8.282.969 –
1.097.643 –
5.120.479 –
11.216.966 –
2.204.356 –
27.922.413
Summe –
10.541.472 –
1.238.151 –
5.128.196 –
11.255.351 –
2.214.177 –
30.377.347
Zinsbindung vor derivativen
Finanzinstrumenten 4.234.939 1.051.460 –
4.204.085 –
5.572.887 1.128.783
Effekt aus derivativen Finanzinstrumenten
(Nominalwerte) –
8.924.842 308.476 654.486 8.428.290 –
466.411
Insgesamt –
4.689.902 1.359.936 –
3.549.598 2.855.403 662.371
102
J
ahresfinanzbericht 2020
Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Zusätzlich zur stochastischen Zinsrisikoberechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Zinsänderungsrisiko
regelmäßig auch durch Zinsszenarien ermittelt. Enthalten sind auch die Personalrückstellungen. Folgende Tabelle zeigt im
Sinne der EBA Leitlinie zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften im Anlagebuch (EBA/GL/2018/02) die
Sensitivität des Nettobarwertes (PV) der KI-Gruppe – barwertige Sicht – wie auch des Nettozinsertrages (NII) – Ergebnis-
sicht – in Abhängigkeit von definierten Zinsschocks.
Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2020
Parallshift Twist kurz/lang Parallelshift wichtige Währungen
Tausend Euro PV/NII +50 BP – 50 BP -/+25 BP +/-25 BP
EUR
+25 BP
EUR
– 25 BP
CHF
+25 BP
CHF
– 25 BP
Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel)
OeKB KI-Gruppe 1.680.434 – 35.037 38.677 – 11.315 12.650 – 54.419 55.770 33.657 – 34.313
Davon EFV 614.881 – 26.741 25.962 – 7.824 5.918 – 50.584 51.575 33.658 – 34.314
Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt)
OeKB KI-Gruppe 103.260 – 4.332 4.016 1.704 – 1.688 14.865 – 14.869 – 18.412 18.445
Davon EFV 7.055 – 5.423 4.474 2.197 – 2.215 14.279 – 14.293 – 18.412 18.445
Allgemeines Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) per 31.12.2019
Parallshift Twist kurz/lang Parallelshift wichtige Währungen
Tausend Euro PV/NII +50 BP – 50 BP -/+25 BP +/-25 BP
EUR
+25 BP
EUR
–
25 BP
CHF
+25 BP
CHF
– 25 BP
Zinssensivitäten barwertige Sicht (exkl. unverzinsliche Mittel)
OeKB KI-Gruppe 1.690.574 – 25.564 28.118 – 284 1.561 – 55.662 57.353 40.919 – 41.755
Davon EFV 656.443 – 21.416 21.595 632 – 840 – 54.073 55.019 40.920 – 41.756
Zinssensivitäten Ergebnissicht (1 Jahr, vor Haftungsentgelt)
OeKB KI-Gruppe 101.562 – 8.114 7.542 5.701 – 5.862 12.675 – 12.825 – 16.704 16.734
Davon EFV 10.099 – 9.715 8.686 6.212 – 6.448 11.975 – 12.210 – 16.704 16.734
Die gemäß EBA Guideline 2018/02 verpflichtenden Outlier Tests lagen unter 2
% und damit deutlich unter der vorgege-
benen Frühwarnschwelle von 15
% der Eigenmittel gemäß COREP.
J
ahresfinanzbericht 2020 103
Liquiditätsrisiko
In der folgenden Tabelle ist die Laufzeitstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und der finanziellen Forderungen darge-
stellt. Die Zuordnung der Zins- und Kapitalbewegungen zu den Laufzeitbändern erfolgt auf Basis der vertraglichen Fällig-
keitsstruktur. Täglich fällige Positionen werden dem Laufzeitband „Bis 1 Monat“ zugeordnet. Kredite mit revolvierendem
Kreditrahmen werden für Liquiditätszwecke mit gleichbleibendem Ausnützungsstand berücksichtigt, da dieser erfahrungs-
gemäß stabil bleibt. Unter den Promessen werden zukünftige Kreditauszahlungen ausgewiesen, deren Kapitalbewegungen
bereits bekannt sind, der Zinssatz allerdings noch nicht festgelegt wurde. Deshalb werden für diese Promessen lediglich
Kapitalbewegungen dargestellt.
Laufzeitstruktur - Stand 31.12.2020
Tausend Euro
Summe
Zu-/Abflüsse
Bis 1 Monat
1 Monat
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten –
1.366.251 –
614.469 –
167.718 –
430.282 –
153.782
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden –
742.733 –
96.928 –
18.584 –
599.152 –
28.070
Verbriefte Verbindlichkeiten –
29.663.875 –
3.202.810 –
7.971.687 –
16.047.231 –
2.442.148
Promessen - –
13.440 –
259.561 –
128.057 401.058
Insgesamt –
31.772.860 –
3.927.646 –
8.417.551 –
17.204.721 –
2.222.942
Derivative Finanzinstrumente
Abflüsse –
26.486.266 –
2.681.163 –
4.635.770 –
17.102.840 –
2.066.493
Zuflüsse 24.857.921 2.521.372 4.365.675 15.935.239 2.035.636
Insgesamt –
1.628.344 –
159.791 –
270.095 –
1.167.601 –
30.857
Finanzielle Forderungen
Barreserve 1.605.579 1.605.579 - - -
Forderungen an Kreditinstitute 23.600.698 1.185.049 5.931.368 12.293.981 4.190.299
Forderungen an Kunden 1.696.762 22.162 225.374 788.898 660.328
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
2.347.329 7.834 204.899 1.553.473 581.122
Insgesamt 29.250.367 2.820.624 6.361.641 14.636.353 5.431.749
Derivative Finanzinstrumente
Zuflüsse 17.559.387 826.192 2.216.770 13.023.255 1.493.170
Abflüsse –
16.740.144 –
802.818 –
1.998.455 –
12.531.981 –
1.406.890
Insgesamt 819.243 23.374 218.315 491.274 86.280
Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG 4.718.041 416.789 1.106.500 2.799.644 395.109
Liquiditäts-Gap 1.386.448 –
826.650 –
1.001.190 –
445.052 3.659.339
104
J
ahresfinanzbericht 2020
Laufzeitstruktur - Stand 31.12.2019
Tausend Euro
Summe
Zu-/Abflüsse Bis 1 Monat
1 Monat
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – 1.795.044 – 830.034 – 214.510 – 531.160 – 219.340
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – 648.696 – 625.594 – 5.438 – 11.729 – 5.934
Verbriefte Verbindlichkeiten – 28.451.386 – 2.771.905 – 7.307.415 – 15.571.553 – 2.800.513
Promessen - – 750 – 293.678 – 215.415 509.844
Insgesamt – 30.895.127 – 4.228.284 – 7.821.041 – 16.329.858 – 2.515.944
Derivative Finanzinstrumente
Abflüsse – 20.091.348 – 1.751.148 – 3.077.977 – 13.427.242 – 1.834.980
Zuflüsse 19.574.641 1.711.938 3.135.265 12.929.376 1.798.061
Insgesamt – 516.707 – 39.210 57.289 – 497.866 – 36.919
Finanzielle Forderungen
Barreserve 809.838 809.838 - - -
Forderungen an Kreditinstitute 17.938.144 934.948 2.088.012 10.070.120 4.845.065
Forderungen an Kunden 1.668.472 12.112 178.294 816.176 661.890
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
2.397.523 11.315 326.802 1.238.899 820.507
Insgesamt 22.813.977 1.768.212 2.593.107 12.125.195 6.327.463
Derivative Finanzinstrumente
Zuflüsse 21.798.110 1.125.107 3.568.024 14.630.611 2.474.368
Abflüsse – 21.102.635 – 1.096.040 – 3.346.015 – 14.246.423 – 2.414.157
Insgesamt 695.475 29.067 222.009 384.188 60.211
Garantien gemäß § 1 Abs. 2b AFFG 4.895.495 522.430 852.315 3.020.078 500.673
Liquiditäts-Gap – 3.006.886 – 1.947.785 – 4.096.322 – 1.298.263 4.335.483
Die Liquiditäts-Gaps sind geringer als das Volumen einer typischen Benchmark-Anleihe und können jederzeit geschlossen
werden.
J
ahresfinanzbericht 2020 105
Note 37 Konsolidierungskreis
Nachstehende Darstellung zeigt alle in den Konzernabschluss der OeKB Gruppe eingebundenen Unternehmen. Der
Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Unternehmen umfasst neben der Muttergesellschaft Oesterreichische
Kontrollbank AG, die Oesterreichische Entwicklungsbank AG, Wien, die OeKB CSD GmbH, Wien und die Österreichische
Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien.
Nicht konsolidiert wurden 4 Unternehmen (Vorjahr 4), deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Bilanzsummen dieser Unternehmen betrugen zusammen rund
0,02
% der Konzernbilanzsumme, der Gewinn betrug zusammen weniger als 0,15
% des Konzerngewinns. Die AGCS Gas
Clearing and Settlement AG, an der die OeKB einen Anteil von 20
% hält, wurde nicht zum Equity-Buchwert bilanziert, da
ihre Ergebnisse auf den Posten „Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden, nach Steuern“ sowie auf den Posten „Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen“ von untergeordneter
Bedeutung sind. Die Beteiligung ist wie die Anteile an anderen Energieclearinggesellschaften im Sonstigen Anteilsbesitz
zum Fair Value (anteiliges Eigenkapital) enthalten.
Anzahl der neben dem Mutterunternehmen in den Konzern einbezogenen Unternehmen
31.12.2020 31.12.2019
Vollkonsolidierte Unternehmen 3 3
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 2 2
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung) 4 4
Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung) 10 10
Gesamt 19 19
Am 25.3.2020 wurde die Wiener Börse AG mit der Konzernholding CEESEG AG verschmolzen und firmiert seitdem unter
Wiener Börse AG.
Darstellung des Anteilsbesitzes
Name und Sitz
BWG-
Kategorie Beteiligung
Anteil am
Kapital Wirtschaftliche Verhältnisse
Beträge in Tausend Euro
Kredit-
institut/
Sonstiges
Unter-
nehmen
Segment
-zuord-
nung
1
Direkt Indirekt In %
Letzter
vorliegender
Jahresab-
schluss zum
Bilanzsumme
gemäß UGB
Eigenkapital
gemäß
§
224(3 UGB
Jahres-
überschuss/
Jahresfehl-
betrag
Anteil der
OeKB Gruppe
am beizu-
legenden
Zeitwert
Vollkonsolidierte Unternehmen
Oesterreichische
Entwicklungsbank AG, Wien
KI E x 100,00
% 31.12.2020 1.092.942 50.478 4.724
OeKB CSD GmbH, Wien KI K x 100,00
% 31.12.2020 31.483 29.803 5.296
Österreichische Hotel- und
Tourismusbank Gesellschaft
m.b.H., Wien KI T x 68,75
% 31.12.2020 1.103.169 39.568 5.903
106
J
ahresfinanzbericht 2020
Darstellung des Anteilsbesitzes
Name und Sitz
BWG-
Kategorie Beteiligung
Anteil am
Kapital Wirtschaftliche Verhältnisse
Beträge in Tausend Euro
Kredit-
institut/
Sonstiges
Unter-
nehmen
Segment
-zuord-
nung
1
Direkt Indirekt In %
Letzter
vorliegender
Jahresab-
schluss zum
Bilanzsumme
gemäß UGB
Eigenkapital
gemäß
§ 224(3 UGB
Jahres-
überschuss/
Jahresfehl-
betrag
Anteil der
OeKB Gruppe
am beizu-
legenden
Zeitwert
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
OeKB EH Beteiligungs- und
Management AG, Wien
SO S x 51,00
% 31.12.2020 88.627 88.541 5.146 61.491
Acredia Versicherung AG, Wien SO S x 51,00 % 31.12.2020 143.801 91.027 8.257 46.424
Acredia Services GmbH,
Wien
SO S x 51,00
% 31.12.2020 14.041 12.498 2.634 6.374
CCP Austria Abwicklungsstelle für
Börsengeschäfte GmbH, Wien SO K x 50,00
% 31.12.2020 45.940 12.604 401 6.302
Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI)
OeKB Business Services GmbH,
Wien SO S x 100,00
% 31.12.2020 852 799 89 799
OeKB Zentraleuropa Holding
GmbH, Wien
SO S x 100,00
% 31.12.2020 4.541 4.541 - 4.541
Internationale Tourismus-
Investment-Service GmbH, Wien
SO T x 68,75
% 31.12.2020 147 136 – 7 93
OeEB Impact GmbH, Wien SO E x 100,00 % 31.12.2020 140 96 69 96
Sonstiger Anteilsbesitz (Fair Value-Bewertung im Sonstigen Ergebnis - OCI)
AGCS Gas Clearing and
Settlement AG, Wien SO K x 20,00
% 31.12.2019 15.050 4.092 459 774
APCS Power Clearing and
Settlement AG, Wien SO K x 17,00
% 31.12.2019 34.101 3.430 361 553
CISMO Clearing Integrated
Services and Market Operations
GmbH, Wien
SO K x 18,50
% 31.12.2019 4.559 3.131 2.331 519
OeMAG Abwicklungsstelle für
Ökostrom AG, Wien
SO K x 12,60
% 31.12.2019 429.751 5.975 381 707
EXAA Abwicklungsstelle für
Energieprodukte AG, Wien
SO K x 8,06
% 31.12.2019 22.022 2.271 – 191 183
Wiener Börse AG
(früher CEESEG AG), Wien SO K x 6,60
% 31.12.2019 383.830 382.824 26.868 27.178
Einlagensicherung AUSTRIA
Ges.m.b.H., Wien SO S x 0,78
% 31.12.2019 1.444 515 - 1
Einlagensicherung der Banken und
Bankiers Ges.m.b.H. in Liqu, Wien
2
SO S x 0,50 % 31.12.2019 478 77 - 0
European Financing Partners S.A.,
Luxemburg
SO E x 7,63
% 31.12.2020 137.183 170 3 13
Interact Climate Change Facility
S.A., Luxemburg
SO E x 7,69
% 31.12.2020 179.044 137 4 11
1
E = Export Services, K = Kapitalmarkt Services, S = Sonstige Services, T = Tourismus Services
2
Im Dezember 2020 wurde das Restvermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter ausbezahlt. Der Antrag auf Löschung der Gesellschaft wurde beim
Firmenbuchgericht eingebracht. Am 19.2.2021 erfolgte die Löschung infolge der beendeten Liquidation.
Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.
J
ahresfinanzbericht 2020 107
Note 38 Verbundene Unternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet wesentliche Angaben zur Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft
m.b.H. Sie ist die einzige Gesellschaft mit Anteilen von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 31,25
% innerhalb der
OeKB Gruppe.
Geschäftsbereich Tourismus Services
Tausend Euro 2020 2019
2019 zum
Erwerbszeitpunkt
Zinsüberschuss 10.738 5.770 -
Gewinn vor Steuern 9.581 3.934 -
Gewinn nach Steuern 7.021 2.986 -
Sonstiges Ergebnis nach Steuern –
124 –
407 -
Gesamtergebnis 6.897 2.579 -
Gesamtergebnis - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 2.155 806 -
Kurzfristige Vermögenswerte 21.451 6.511 6.384
Langfristige Vermögenswerte 1.097.971 1.030.942 1.046.291
Kurzfristige Schulden 9.731 8.951 8.344
Langfristige Schulden 1.066.895 991.104 1.008.012
Nettovermögen 42.795 37.398 36.319
Nettovermögen - den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 13.374 11.687 11.350
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 1.876 1.037 -
Cashflow aus Investitionstätigkeit –
374 463 -
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –
1.500 –
1.500 -
Cashflow 2 0 -
Dividendenzahlung an nicht beherrschende Anteile –
468 –
469 -
108
J
ahresfinanzbericht 2020
Note 39 Angaben über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 472 (2019: 442) Angestellte im Konzern beschäftigt. Bei Teilzeit-
kräften erfolgt eine Gewichtung nach Beschäftigungsgrad.
Note 40 Angaben über Bezüge und Kredite der Organe
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den Gesamtbezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die
Vergütung des Vorstandes beinhaltete Gehälter, eine variable Vergütung auf Basis des Unternehmenserfolges,
Sachleistungen und Zahlungen für beitragsorientierte Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vergütung der Mitglieder des Vorstandes
Tausend Euro 2020 2019
Kurzfristig fällige Leistungen – 839 – 773
Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abfertigungen und Pensionen) – 232 – 322
Andere langfristigen Leistungen – 762 – 770
Gesamt – 1.833 – 1.865
Vergütungen an frühere Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Tausend Euro 2020 2019
Frühere Mitglieder des Vorstandes – 1.645 – 1.620
Aufsichtsratsmitglieder – 159 – 165
Es bestanden keine Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen gegenüber dem aktuellen Vorstand.
Eine anteilsbasierte Vergütung war in der OeKB Gruppe nicht vorgesehen.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates hatten im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Kredite oder
Haftungen aus der OeKB Gruppe erhalten.
J
ahresfinanzbericht 2020 109
Note 41 Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von
Geschäften mit den Aktionären der Bank, wie zum Beispiel als „Hausbank“ im EFV oder als Emittentin von Wertpapieren.
Als nahestehende Unternehmen definiert die OeKB Gruppe neben Aktionären auch beherrschte jedoch nicht konsolidierte
Unternehmen und assoziierte Unternehmen, die mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden
(siehe nachfolgende Tabelle). Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Oester-
reichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (siehe Note 42). Alle nachfolgenden Geschäfte erfolgten zu fremdüblichen
Konditionen („at arm’s Length“).
Der überwiegende Teil der Forderungen an Kreditinstitute (Finanzinstrumente des EFV) resultierte aus Geschäften mit den
Aktionären der OeKB. Der Anteil an Zinserträgen aus dem Kreditgeschäft mit Aktionären betrug 54,3 Mio. Euro bzw. 40,6
%
im Jahr 2020 (2019: 62,6 Mio. Euro bzw. 45,0
%).
Bei den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Anleihen, welche von Aktionären der OeKB öffentlich
begeben wurden. Die Provisionserträge aus dem Sonstigen Anteilsbesitz resultierten überwiegend aus den Dienstleistun-
gen im Zusammenhang mit dem Energieclearing.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um Kredite, welche von Aktionären der OeKB an die
ÖHT zur Refinanzierung der Tourismusfinanzierung vergeben wurden.
Geschäfte zwischen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft und vollkonsolidierten Gesellschaften wurden im
Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
In folgenden Bilanzpositionen sind Geschäfte mit Related Parties der OeKB Gruppe enthalten:
Related Party Transactions
Tausend Euro
Eigentümer der
OeKB Gruppe
2020
Anteile an nicht
konsolidierten
Unternehmen und
Sonstiger
Anteilsbesitz 2020
Nach der Equity-
Methode bilanzierte
Unternehmen 2020
Eigentümer der
OeKB Gruppe 2019
Anteile an nicht
konsolidierten
Unternehmen und
Sonstiger
Anteilsbesitz 2019
Nach der Equity-
Methode bilanzierte
Unternehmen 2019
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 28.622 137 - 30.682 142 -
Forderungen an Kreditinstituten 15.044.065 - - 14.363.905 - -
Aktiva 15.072.687 137 - 14.394.587 142 -
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
660.500 - - 756.125 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - 27.038 27.778 - 21.955 22.463
Passiva 660.500 27.038 27.778 756.125 21.955 22.463
Nominalbetrag der erteilten
Kreditzusagen, Finanzgarantien und
sonstigen Zusagen
4.362.825 - - 3.024.620 - -
Verbriefte Verbindlichkeiten 2.004 - - - - -
Zinserträge 54.286 2 147 62.611 2 90
Zinsaufwendungen 21.393 - - 14.961 - -
Provisionsaufwendungen 461 - - 675 - -
Provisionserträge 6.659 2.420 525 7.336 2.503 509
Beteiligungserträge 469 2.159 4.304 469 1.901 4.990
Verwaltungsaufwand - - 26 204 -
Sonstiger betrieblicher Erfolg 1.369 328 1.576 1.571 314 1.875
110
J
ahresfinanzbericht 2020
Im heurigen Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Geschäfte mit Vorständen oder Aufsichtsräten abgeschlossen.
Die folgende Tabelle zeigt die Aktionäre der OeKB.
Verteilung der Aktien auf das Grundkapital per 31. Dezember 2020
Aktionäre Anzahl der Aktien Anteile in %
CABET-Holding-GmbH, Wien (UniCredit Bank Austria Gruppe) 217.800 24,750 %
UniCredit Bank Austria AG, Wien 142.032 16,140 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien 113.432 12,890 %
Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien 72.688 8,260 %
AVZ GmbH, Wien 72.600 8,250 %
Raiffeisen Bank International AG, Wien 71.456 8,120 %
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, Wien 44.792 5,090 %
Raiffeisen OeKB Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien 44.000 5,000 %
Oberbank AG, Linz 34.224 3,889 %
Beteiligungsholding 5000 GmbH, Innsbruck 26.888 3,055 %
BKS Bank AG, Klagenfurt 26.888 3,055 %
Volksbank Wien AG, Wien 13.200 1,500 %
Aktien gesamt 880.000 100,000 %
J
ahresfinanzbericht 2020 111
Note 42 Angaben über Organe
Mitglieder des Vorstandes
Laufzeit des Vertrages
Name Beginn Ende
Mag. Helmut Bernkopf 1.8.2016 31.7.2023
Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger 1.1.2014 31.12.2023
Mitglieder des Aufsichtsrates
Mandatsdauer
Position Name von bis
Vorsitzender Robert Zadrazil 19.5.2009 HV 2021
1. Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Johann Strobl 27.5.2020 HV 2025
2. Vorsitzender-Stellvertreter Willibald Cernko 29.5.2019 HV 2022
Mitglied MMag. Ingo Bleier 29.5.2019 HV 2025
Mitglied Mag. Dr. Rainer Borns 29.5.2018 HV 2021
Mitglied Mag. Mary-Ann Hayes 29.5.2019 HV 2024
Mitglied Dr. Matthias Heinrich 27.5.2020 HV 2021
Mitglied Mag. Dieter Hengl 25.5.2011 HV 2021
Mitglied Mag. Peter Lennkh 18.5.2017 HV 2022
Mitglied Herbert Messinger 18.12.2012 HV 2021
Mitglied Dr. Herbert Pichler 27.5.2020 HV 2025
Mitglied Mag. Dr. Herta Stockbauer 21.5.2014 HV 2024
Mitglied Mag. Herbert Tempsch 29.5.2013 HV 2023
Mitglied Mag. Susanne Wendler 18.5.2017 HV 2022
Mitglied Robert Wieselmayer 19.5.2016 HV 2021
1. Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Walter Rothensteiner 2.8.1995 27.5.2020
Mitglied MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller 29.5.2019 27.5.2020
HV = Hauptversammlung
Vom Betriebsrat entsandt
Funktionsperiode
Position Name von bis
Vorsitzender Mag. Martin Krull 14.3.2002 13.3.2023
Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Erna Scheriau 1.4.2001 13.3.2023
Mitglied Elisabeth Halys 1.7.2013 13.3.2023
Mitglied Ulrike Ritthaler 14.3.2014 13.3.2023
Mitglied Mag. Christoph Seper 14.3.2014 13.3.2023
Mitglied Ing. Markus Tichy 1.7.2011 13.3.2023
112
J
ahresfinanzbericht 2020
Prüfungsausschuss
Position Name
Vorsitzender (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied (seit 27.5.2020) Robert Wieselmayer
Mitglied Mag. Martin Krull
Vorsitzender (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Mitglied (bis 27.5.2020) Robert Zadrazil
Arbeitsausschuss
Position Name
Vorsitzender Robert Zadrazil
Mitglied (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied Mag. Martin Krull
Mitglied (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Vergütungsausschuss
Position Name
Vorsitzender Robert Zadrazil
Mitglied Willibald Cernko
Mitglied (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied Mag. Martin Krull
Mitglied Mag. Erna Scheriau
Mitglied (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Risikoausschuss
Position Name
Vorsitzende Mag. Dr. Herta Stockbauer
Mitglied Robert Zadrazil
Mitglied Mag. Erna Scheriau
Nominierungsausschuss
Position Name
Vorsitzender Robert Zadrazil
Mitglied (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied Mag. Martin Krull
Mitglied (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Staatskommissäre
Name Beginn der Funktionsperiode
Staatskommissär Mag. Harald Waiglein 1.7.2012
Staatskommissär-Stellvertreter Mag. Johann Kinast 1.3.2006
Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des
Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.
Regierungskommissäre
Name Beginn der Funktionsperiode
Regierungskommissärin Dr. Beate Schaffer 1.11.2013
Regierungskommissärin-Stellvertreter Karl Flatz 1.12.2017
Regierungskommissäre gemäß § 27 der Satzung (Deckungsfonds).
J
ahresfinanzbericht 2020 113
Note 43 Rechtsrisiken
Zum Stichtag bestanden keine Rechtsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ert
ragslage der OeKB Gruppe beeinflusst
hätten.
Note 44 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Note 45 Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Jahresabschluss wird am 24. März 2021 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Erweiterte Angaben zur
Offenlegung 2020 gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 finden sich im Offenlegungsbericht auf der OeKB-
Website
Wien, am 3. März 2021
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.
(www.oekb.at).
114
J
ahresfinanzbericht 2020
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft,
Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-
Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der
Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den Inter-
national Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen
des § 245a UGB sowie § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren
Das Risiko für den Abschluss
Die zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Forderungen an Kreditinstitute stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem
Exportfinanzierungsverfahren (kurz: EFV) und belaufen sich auf 23.588 Mio EUR, das sind 66,4 % der Bilanzsumme. Der
Vorstand beschreibt das Exportfinanzierungsverfahren unter Note 1 Allgemeine Grundlagen des Konzernanhanges.
J
ahresfinanzbericht 2020 115
Das EFV der OeKB dient primär in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern sie die Bonitäts-
kriterien der OeKB ("Hausbankenstatus") und vor allem auch die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Über-
nahme von Haftungen des Bundes in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen einschließlich
der Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheitsgestionierung) erfüllen.
Wesentliches Kriterium für den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im EFV ist somit die Sicherstellung durch die
Bank, dass diese sowohl gesetzlich als auch vertraglich definierten Gestionskriterien erfüllt werden. Dafür hat die Bank
Prozesse eingerichtet und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert. Das Risiko für den
Abschluss liegt darin, dass Fehlfunktionen der eingerichteten Kontrollen das Gestionsrisiko erhöhen, was insbesondere zu
Auswirkungen auf den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im EFV im Konzernabschluss der OeKB führen kann.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Erfassung der Forderungen an Kunden im Exportfinanzierungsverfahren haben wir folgende wesent-
liche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien in den jeweiligen
Fachabteilungen erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die darin implementierten Kontrollen geeignet sind, die
Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten und damit den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im EFV
im Konzernabschluss der OeKB zu belegen.
Zudem haben wir die von der Bank in diesen Bereichen eingerichteten und für die Abschlusserstellung wesentlichen
Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – getestet. Im
Rahmen unserer Prüfung haben wir ihre Ausgestaltung, Funktionsweise und in Stichproben ihre Wirksamkeit beurteilt.
Dabei haben wir den Fokus auf insbesondere folgende – teilweise automatisierte – Kontrollen gelegt:
Einrichtung und Einhaltung der manuellen Kontrollen hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die
Übernahme von Haftungen des Bundes sowie die laufende Gestionierung der zu finanzierenden Transaktionen;
Automatisierter Abgleich der Finanzierungshöhe mit der hinterlegten Haftung;
Allgemeine IT-Kontrollen für SAP, insbesondere Zugriffsschutz, Change Management.
Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung des Nebenbuches mit dem Hauptbuch hinsichtlich des Kreditportfolios
mit Kreditinstituten im EFV vorgenommen sowie anhand von Testfällen durch Abgleich von Vertragsunterlagen mit den
Systemdaten die Existenz überprüft. Weiters haben wir die Entwicklung des Portfolios nach der Besicherungsart
analysiert.
Fair Value-Ermittlung (Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes) von Finanzinstrumenten für die keine Börse-
oder Marktkurse vorliegen
Das Risiko für den Abschluss
Die Finanzinstrumente, die im Konzernabschluss der OeKB zum 31. Dezember 2020 zum Fair Value bewertet und bilanziert
werden und für die keine Börse- oder Marktkurse vorliegen, umfassen finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 7.850 Mio
EUR (rd 22,1 % der Konzernbilanzsumme) und finanzielle Schulden in Höhe von 24.446 Mio EUR (rd 68,8 % der Konzern-
bilanzsumme). Der Vorstand beschreibt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten
und Schulden in Note 3 Fair Value-Ermittlung des Konzernanhanges.
Die Fair Value-Bewertung bei Finanzinstrumenten, für die keine Börse- oder Marktkurse vorliegen (Level 2 und 3), erfolgt
anhand von Bewertungsmodellen und den darin einfließenden Inputfaktoren. Die Auswahl geeigneter Modelle und Para-
meter basiert auf Annahmen und Ermessensentscheidungen, die den Wertansatz der Finanzinstrumente beeinflussen.
Dies stellt ein Risiko für den Abschluss dar.
116
J
ahresfinanzbericht 2020
Unsere
Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten, für die keine Börse- oder
Marktkurse vorliegen, haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben die Prozesse zur Ermittlung von Fair Values bei den Finanzinstrumenten erhoben und auf ihre Angemessenheit
beurteilt. Dabei wurden die von der Bank in diesem Bereich eingerichteten Schlüsselkontrollen, insbesondere ihre Ausge-
staltung, Funktionsweise und – in Stichproben – ihre Wirksamkeit, getestet.
Weiters haben wir die Bewertungsmodelle, die Inputfaktoren sowie die darin enthaltenen Annahmen und Schätzungen
bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte evaluiert. Von unseren Bewertungsspezialisten wurde die Angemessen-
heit der angewandten Modelle anhand von Testfällen beurte
ilt.
Weiters haben wir in Testfällen verglichen, ob die verwendeten Parameter mit externen Quellen übereinstimmen bzw sie
mit anderen Datenquellen plausibilisiert. Für eine Auswahl an Finanzinstrumenten haben wir die Bewertung nachvoll-
zog
en.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Ver-
mögenswerten und Schulden im Anhang des Konzernabschlusses vollständig und zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestäti-
gungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine
Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Infor-
mationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-
abschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten
sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammen-
hang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Über-
einstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie
§ 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Kon-
zerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
J
ahresfinanzbericht 2020 117
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge-
mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflicht-
gemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Ir
rtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlang
en
Prüfungsnac
hweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko
,
dass aus dolos
en Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein
aus Ir
rtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten k
önnen.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshand-
lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurte
il
zur W
irksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzuge
ben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die V
ertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungsl
egung und
damit zusammenhäng
ende
Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-
nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir
die Schlussf
olgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange-
messen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum
Datum unse
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten k
önnen
jedoch
die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge
haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben
so
wie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass
ein möglichst getreues Bild erreicht wird
.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätig-
keiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für
die
Anleitung, Übe
rwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unse
r
Prüfungs
urte
il.
118
J
ahresfinanzbericht 2020
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Ein-
teilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger be
deutsamer
Mäng
el im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,
aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigk
eit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte
austauschen,
v
on denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern ein-
schlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirk
en.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachv
erhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und dahe
r die
besonde
rs wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermer
k,
es sei denn, Gese
tze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts
aus oder wir
bestimmen
in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt we
rden
sollt
e, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für
das
öf
fentliche Interesse übersteigen würden
.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er
mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchge-
führt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
J
ahresfinanzbericht 2020 119
Zusät
zliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 7. Juni 2019 vom Aufsichts-
rat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 27. Mai 2020 wurden wir für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 27. Mai 2020 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 1993 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.
Wien, am 3. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
MAG. WILHELM KOVSCA e.h.
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281
Abs 2 UGB zu beachten.
120
J
ahresfinanzbericht 2020
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2020 die Geschäftsführung überwacht und deren Maßnahmen gutgeheißen. Der Vorstand
informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung
insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die OeKB Gruppe und die in diesem
Zusammenhang abgewickelten Hilfsprogramme, in Form von Sitzungen, schriftlichen Berichten und persönlichem Kontakt.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgabe hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt fünf Ausschüsse gebildet.
Die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses 2020 und des Konzernlageberichts sowie des Jahresabschlusses und
Lageberichts der Oesterreichischen Kontrollbank AG wurde durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wien, vorgenommen. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, den
gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Aufsichtsrat und sein Prüfungsausschuss haben die vom Vorstand vorgelegten Berichte zum Prüfungsergebnis über das
Geschäftsjahr 2020 sowie den Gewinnverteilungsvorschlag geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung ist
kein Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 2021 den Jahresabschluss 2020 der OeKB gebilligt, der hiermit
festgestellt ist. Er hat sich mit den vom Vorstand erstatteten Vorschlägen über die Verwendung des Bilanzgewinnes
einverstanden erklärt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und -lagebericht gebilligt.
Für die geleistete ausgezeichnete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der OeKB Gruppe Dank und Anerkennung aus.
Besonderer Dank gilt auch Dr. Walter Rothensteiner für seine langjährige Tätigkeit für die OeKB in seiner Funktion als
Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrates.
Wien, im März 2021
Der Aufsichtsrat der Oesterreichischen Kontrollbank AG
ROBERT ZADRAZIL e.h.
Vorsitzender
Bericht des Aufsichtsrates
J
ahresfinanzbericht 2020 121
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass
der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernabschluss
und -lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass
der Jahresabschluss und Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist.
Wien, am 3. März 2021
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.
Erklärung der
gesetzlichen Vertreter
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ahresfinanzbericht 2020
Lagebericht 2020
Konjunkturelle Rahmenbedingungen 2020 geprägt von COVID-19
Die weltwirtschaftliche Entwicklung war 2020 von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie geprägt: Laut aktueller
Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) brach die globale Konjunktur infolge der schwersten Gesundheits-
und Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten um 4,4 % ein (2019: +2,8 %). Auffallend deutlich fiel der BIP-Rückgang in den vom
Außenhandel getriebenen Ländern des Euroraums aus (-7,8 %; 2019: +1,3 %), während sich das Minus in den stärker
binnenwirtschaftlich orientierten USA auf 4,3 % belief (2019: +2,2 %). Obwohl der globale Warenverkehr in der zweiten
Jahreshälfte wieder merklich an Fahrt aufnahm, ist die Gesamtbilanz für 2020 negativ: Die Welthandelsorganisation (WTO)
geht in ihrer jüngsten Einschätzung von einem Einbruch der internationalen Handelsaktivitäten um mehr als 9 % aus. Neben
COVID-19 sorgten auch der ungelöste Handelsstreit zwischen den USA und China sowie die künftige Ausgestaltung der EU-
Handelsbeziehungen mit Großbritannien für Unsicherheit.
Schwellen- und Entwicklungsländer vor großen Herausforderungen
Das Krisenjahr 2020 stellte zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer aufgrund struktureller Defizite und begrenzter
Kapazitäten vor große Herausforderungen. Konkret ging der vom IWF prognostizierte Rückgang der Wirtschaftsleistung um
3,3 % (2019: +3,7 %) mit einem deutlichen Anstieg der aggregierten Verschuldung einher. Zur Stabilisierung trugen
umfassende Notfallhilfen von multilateralen Institutionen und Stundungsinitiativen von internationalen Gläubigern bei. Auf
regionaler Ebene waren im Berichtsjahr allerdings markante Unterschiede zu beobachten. So verzeichneten etwa die
aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens ein relativ moderates Minus von 1,7 %. Das regionale Schwergewicht China zählte
dank strikter Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gar zu den wenigen Ländern, deren Wirtschaftsleistung 2020
expandierte (+1,9 %; 2019: +6,1 %). Am anderen Ende des Spektrums findet sich die besonders krisengebeutelte Region
Lateinamerika, wo sich der Konjunktureinbruch auf über 8 % belief. Für 2021 rechnet der IWF – trotz beträchtlicher
Abwärtsrisiken – mit einer breiten Erholung der Schwellen- und Entwicklungsländer.
Gebremster Aufholprozess in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Nach einer langen, robusten Wachstumsphase trübte sich 2020 auch in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa das
Konjunkturbild spürbar ein. Die Beeinträchtigung der internationalen Lieferketten hatte etwa in den östlichen Nachbar-
ländern Österreichs einen BIP-Rückgang von 6,5 % (Ungarn) bis 7,3 % (Slowakei) zur Folge, so das Wiener Institut für
Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Noch stärker traf die Krise die tourismusabhängigen Länder, allen voran
Kroatien, während die Wirtschaft Serbiens mit einem Minus von 2 % vergleichsweise geringen Schaden nahm. Mittelfristig
könnten sich durch die Lehren der Coronakrise jedoch auch neue Chancen für die Region ergeben, insbesondere durch die
teilweise Rückverlagerung von Produktionsprozessen aus Asien („Nearshoring“).
Österreich stemmt sich gegen die globale Krise
Als offene, exportorientierte Volkswirtschaft blieb auch Österreich nicht von den weitreichenden Krisenfolgen verschont.
Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) geht laut aktueller Prognose für 2020 von einem Wachstums-
einbruch um 7,3 % aus (2019: +1,4 %). Ausschlaggebend dafür waren vor allem die gesunkene Exportdynamik im heraus-
fordernden internationalen Umfeld und ein kräftiger Rückgang des Privatkonsums, nicht zuletzt während der drei strikten
Lockdown-Phasen im Berichtsjahr. Finanzierungsseitig ließen sich die negativen Effekte durch umfassende Regierungsmaß-
nahmen und eine Stabilisierung der Kapitalmärkte im zweiten Halbjahr teilweise abfedern. Das Emissionsvolumen auf dem
Jahresabschluss
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ahresfinanzbericht 2020 123
heimischen Markt für Unternehmensanleihen lag mit 10,5 Mrd. Euro unter dem Niveau von 2019 (14,6 Mrd. Euro),
während die Republik bei der Begebung von Staatsanleihen von ihrem Ruf als sicherer Hafen für Investorinnen und
Investoren profitierte.
Geschäftsverlauf 2020
Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden für Exporteure Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sonder-KRR
zur Verfügung gestellt. Der dafür ursprünglich mit 2 Mrd. Euro festgesetzte Rahmen wurde aufgrund der großen Nachfrage
auf 3 Mrd. Euro erhöht. Außerdem richtete die OeKB gemeinsam mit dem BMF eine Fast-Line-Fazilität in Höhe von
100 Mio. Euro für Neugeschäfte in den Sektoren Gesundheitsversorgung, Zivil- und Katastrophenschutz, Wasser- und
Abwasser- sowie Abfallwirtschaft ein. Mit dieser Linie können Projekte, die der Prävention und Bekämpfung der Folgen der
COVID-19-Pandemie in den Zielländern der österreichischen Exporteure dienen, finanziert werden. Das Finanzierungs-
volumen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) stieg 2020 vor allem durch den Sonder-KRR und die Nachfrage nach
günstigen Exportfinanzierungen um 2.127.070 Tsd. Euro auf 25.475.093.848,82 Euro (2019: 23.348.024 Tsd. Euro). Mit
passenden flexiblen und innovativen Finanzierungsprodukten und den weiterhin attraktiven Zinskonditionen konnte die
Exportaktivität der österreichischen Wirtschaft auch in diesem herausfordernden Jahr entsprechend unterstützt werden.
Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 unterstützt die OeKB auch die COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des
Bundes GmbH) bei der Antragsbearbeitung und Ausstellung von Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur
Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Großunternehmen. Im Geschäftsjahr wurde in diesem Zusammenhang
ein durchschnittliches Haftungsvolumen von 753.790.164,00 Euro bearbeitet.
Die Anzahl der im EFV betreuten Kredite lag mit rund 5.450 Verträgen über dem Vorjahresniveau (2019: rund 5.050).
Gewinn- und Verlustrechnung
Das Ergebnis des Jahres 2020 war vor allem von den COVID-19-Effekten geprägt. Die OeKB konnte jedoch in diesem
schwierigen Umfeld ein operativ gutes Geschäftsergebnis erzielen.
Der Nettozinsertrag erhöhte sich aufgrund des Anstiegs des Finanzierungsvolumens des EFV auf 69.718.479,82 Euro
gegenüber dem Vorjahr (2019: 63.620 Tsd. Euro). Davon waren 2.058.191,74 Euro auf den Sonder-KRR zurückzuführen
(2019: Null). Die OeKB konnte in der Refinanzierung des Exportfinanzierungsverfahrens weiterhin von einem Minder-
aufwand aus negativen Zinsen profitieren.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen lagen mit 10.642.877,28 Euro um 8.822 Tsd. Euro deutlich unter dem
Vorjahreswert von 19.465 Tsd. Euro. Wesentliche Gründe für den Rückgang waren fehlende ausschüttungsgleiche Erträge
aus Investmentfonds (2019: 6.918 Tsd. Euro) und rückläufige Beteiligungserträge aus der OeKB EH Beteiligungs- und
Management AG sowie der OeKB CSD GmbH.
Das Provisionsergebnis der OeKB betrug 27.696.276,76 Euro (2019: 26.203 Tsd. Euro) und stieg damit im Vergleich zum
Vorjahr an. Im Bereich Kapitalmarkt Services lag der Provisionsertrag vor allem wegen geringerer Erträge aus unseren
Dienstleistungen als Meldestelle sowie als Zahlstelle für Bundesanleihen der Republik Österreich unter den Vorjahres-
werten. Das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung der Exporthaftungen der Republik Österreich lag deutlich über
Vorjahresniveau. Für die Bearbeitung der COFAG-Garantien erhält die OeKB seit 2020 ein entsprechendes Bearbeitungs-
entgelt.
Das Ergebnis aus Finanzgeschäften betrug minus 110.040,35 Euro (2019: minus 30 Tsd. Euro).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 17.516.764,27 Euro (2019: 18.267 Tsd. Euro) resultierten überwiegend
aus vereinnahmten Gebäudemieten, der Vorsteuerkorrektur für Vorjahre sowie der Verrechnung von Dienstleistungs-
entgelten.
Die Betriebserträge betrugen 125.464.357,78 Euro (2019: 127.525 Tsd. Euro).
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ahresfinanzbericht 2020
Bei den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (68.075.018,08 Euro) gab es einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr
(83.312 Tsd. Euro). Der gesamte Personalaufwand verringerte sich auf 50.516.969,92 Euro (2019: 66.329 Tsd. Euro).
Grund des Rückgangs waren die geringeren Dotationserfordernisse für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen. Die
Gehälter erhöhten sich auf 35.234.470,35 Euro (2019: 34.386 Tsd. Euro). Die Verringerung der Aufwendungen für
Personalrückstellungen resultierte im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr weniger stark gesunkenen Zins-
niveau und der damit einhergehenden Veränderung des Diskontierungszinssatzes auf 0,50
% (2019: 1,02 %). Außerdem
wurden im Vorjahr Aufwendungen für Vorsorgen für das Sterbequartal gemäß Banken-Kollektivvertrag mit 1.781 Tsd. Euro
unter den Dotierungen der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung erfasst. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen
(Sachaufwand) lagen mit 17.558.048,16 Euro (2019: 16.983 Tsd. Euro) wegen gestiegenen Aufwendungen im Zusammen-
hang mit der Digitalisierung und unserem Future Office um 575 Tsd. Euro über dem Vorjahr. Die Sachaufwendungen
setzten sich im Wesentlichen aus IT-Aufwendungen (Fremdleistungen und Wartungen) in Höhe von 5.406.196,44 Euro
(2019: 4.433 Tsd. Euro), Raumkosten in Höhe von 5.122.234,16 Euro (2019: 3.612 Tsd. Euro) sowie Aufwendungen für den
externen Datenbezug in Höhe von 1.650.673,24 Euro (2019: 1.714 Tsd. Euro) zusammen.
Die Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände (laufende Abschreibun-
gen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen) verringerten sich zum Vorjahr auf 3.244.094,20 Euro
(2019: 4.529 Tsd. Euro). Grund dafür ist der Wegfall der laufenden Abschreibungen auf die Liegenschaft Strauchgasse 1-3,
1010 Wien.
Der Sonstige betriebliche Aufwand mit 1.405.211,37 Euro lag über dem Vorjahreswert (1.177 Tsd. Euro) und beinhaltet
überwiegend den Mietaufwand für weitervermietete Geschäftsräume, Beiträge an Aufsichtsbehörden und Portogebühren
für das Energieclearing.
Somit lagen die Betriebsaufwendungen mit insgesamt 72.724.323,65 Euro unter dem Vorjahresniveau (89.018 Tsd. Euro).
Das Betriebsergebnis 2020 in Höhe von 52.740.034,13 Euro erhöhte sich aufgrund der oben genannten Effekte um 37,0
%
gegenüber dem Vorjahr (38.507 Tsd. Euro).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Einzelwertberichtigungen gebildet (2019: 2 Tsd. Euro). Die Abschreibungen von
Wertpapieren des Umlaufvermögens betrugen 9.323.737,05 Euro per 31.12.2020 (31.12.2019: 297 Tsd. Euro).
Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen betrugen 13.012.000,00 Euro (2019:
13.012 Tsd. Euro) und stammten zur Gänze aus Wertberichtigungen gemäß §
57 BWG, welche aufgrund des Wegfalls der
Anrechnungsfähigkeit als Eigenmittel gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) aufgelöst wurden. Die Zuschreibungen
zu Wertpapieren beliefen sich auf 174.477,50 Euro (2019: 3.366 Tsd. Euro). Die realisierten Gewinne aus Wertpapieren
des Umlaufvermögens und aus Forderungsankäufen betrugen 474.846,50 Euro (2019: 445 Tsd. Euro).
Unter Berücksichtigung all dieser Effekte betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 57.078.118,48 Euro
(2019: 55.030 Tsd. Euro).
Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag und der Sonstigen Steuern lag der Jahresüberschuss mit
43.461.727,36 Euro über dem Vorjahreswert von 43.010 Tsd. Euro.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Gewinnrücklagen im Ausmaß von 10.301.727,36 Euro (2019: 9.401 Tsd. Euro) zur Stärkung
der Kapitalbasis und eine Haftrücklage in Höhe von 300.000,00 Euro (2019: 700 Tsd. Euro) dotiert. Gemäß CRR ist diese
Zuführung der Gewinnrücklagen zu den Eigenmitteln jedoch erst mit Feststellung des Jahresabschlusses als hartes Kern-
kapital anrechnungsfähig. Der Jahresgewinn betrug 32.860.000,00 Euro (2019: 32.909 Tsd. Euro). Unter Einbeziehung des
Gewinnvortrages in Höhe von 32.265,00 Euro (2019: 6 Tsd. Euro) wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 32.892.265,00 Euro
ausgewiesen. Im Vorjahr lag dieser bei 32.916 Tsd. Euro.
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ahresfinanzbericht 2020 125
Bilanzentwicklung
Zum 31. Dezember 2020 betrug der Stand der liquiden Mittel aus der Veranlagung der Überliquidität in Form von Guthaben
bei Zentralnotenbanken 1.577.556.191,55 Euro (2019: 786.645 Tsd. Euro). Dieser Liquiditätspuffer, welcher im Wesent-
lichen aus dem EFV stammte und bei der Notenbank geparkt wurde, wurde zu Beginn der Coronakrise aufgebaut und
schützt so die OeKB vor etwaigen kurzfristigen Marktverwerfungen. Demgegenüber erhöhte sich auf der Passivseite die
Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 619.574 Tsd. Euro im Jahr 2019 auf 1.355.550.100,46 Euro.
Der Stand der Forderungen an Kreditinstitute erhöhte sich auf 14.691.507,07 Euro (2019: 12.994 Tsd. Euro).
Das Volumen des Veranlagungsportfolios (Schuldtitel, Schuldverschreibungen sowie Aktien und andere nicht festver-
zinsliche Wertpapiere, siehe dazu auch Anhang – Erläuterung der Bilanz) verringerte sich im Jahr 2020 auf 534.973.629,15
Euro (2019: 554.839 Tsd. Euro). Der Marktwert betrug zum Stichtag 543.212.061,32 Euro (2019: 561.507 Tsd. Euro).
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen 73.880.193,17 Euro (2019: 73.880 Tsd. Euro), die Beteiligungen
beliefen sich auf 7.980.031,44 Euro (2019: 7.980 Tsd. Euro).
Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB machte insgesamt 92,3
% (2019: 94,3 %) des Gesamtbilanzvolumens aus und
erhöhte sich allein 2020 um 2.133.693 Tsd. Euro oder 8,4
% von 25.425.806 Tsd. Euro auf 27.559.499.365,12 Euro. Die
gestiegenen Forderungen an Kreditinstitute waren dabei der wesentlichste Faktor. Korrespondierend dazu erhöhte sich
auch das Volumen an verbrieften Verbindlichkeiten. Das im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens eingesetzte,
überwiegend aus Anleihen bestehende Liquiditätsportfolio (siehe dazu auch Anhang - Exportfinanzierung) erhöhte sich um
20.556 Tsd. Euro von 2.049.866 Tsd. Euro auf 2.070.422.225,98 Euro.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 betrug 29.863.797.592,58 Euro (2019: 26.971.183 Tsd. Euro) und erhöhte sich
somit um 10,7
%.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Cost-Income-Ratio (Betriebsaufwendungen/Betriebserträge) verminderte sich, insbesondere aufgrund geringerer
Betriebsaufwendungen, auf 58,0
% gegenüber den erreichten 69,8
% im Vorjahr.
Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß CRR verringerten sich um 4.076 Tsd. Euro auf 627.840.587,19 Euro (2019:
631.917 Tsd. Euro).
Die Kernkapitalquote (Kernkapital gemäß CRR/risikogewichtete Aktiva) lag 2020 bei 65,0
% (2019: 66,9
%). Weitere
Angaben zu den Kapitalquoten finden sich im Anhang unter „Zusätzliche Angaben gemäß BWG“.
Der Return on Equity (Jahresüberschuss/durchschnittliches Eigenkapital) lag im Jahr 2020 bei 6,8
% (2019: 6,8
%).
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung werden aufgrund des spezialisierten Geschäftsmodells und dem besonderen Auftrag der OeKB
nicht aktiv betrieben.
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ahresfinanzbericht 2020
Risikomanagementsystem
Internes Kontrollsystem
Das Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und
sich ständig verbessernde interne Kontrollen zu gewährleisten. Dabei sollte das Ziel nicht nur auf die Rechnungslegung
beschränkt sein, sondern es sollte darüber hinaus alle wesentlichen Geschäftsprozesse miteinbeziehen, damit die
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen (auch nicht-
finanzielle Berichterstattung, z.
B. Corporate Responsibility) sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften
(Compliance) gewährleistet sind.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der OeKB bezieht sich auf das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring
Organizations of the Treadway Commission). Dieses besteht aus den Komponenten Kontrollumgebung, Risikobeurteilung,
Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumgebung
Der grundlegende Aspekt der Kontrollumgebung ist die Unternehmenskultur, in deren Rahmen das Management und die
Mitarbeitenden operieren. Zentrale organisatorische Grundprinzipien sind die Vermeidung von Interessenkonflikten durch
die strikte Trennung von Markt und Marktfolge, die transparente Dokumentation von Kernprozessen und Kontrollschritten
sowie eine konsequente Funktionstrennung und Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Die Interne Revision/Konzernrevision
überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Finanzwesens & Planung die Einhaltung der internen Vor-
schriften. Die Leitung der Internen Revision/Konzernrevision berichtet direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Risikobeurteilung
Das Risikomanagement der OeKB hat das Ziel, Risiken aufzudecken und Maßnahmen zu deren Abwehr oder Verminderung
einzuleiten. Dies beinhaltet auch die Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung bei der Abbildung von Transaktionen. Das
Risikomanagementsystem umfasst also alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu
bewerten. Sie werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus liegt dabei auf Risiken, die als wesentlich
beurteilt wurden. Die von den zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.
Kontrollaktivitäten
In der OeKB besteht ein Regelungssystem, das Strukturen, Prozesse, Funktionen und Zuständigkeiten innerhalb des
Unternehmens festlegt. Es wird darauf geachtet, dass sämtliche Kontrollmaßnahmen so umgesetzt werden, dass
potenzielle Fehler oder Abweichungen in der (Finanz-)Berichterstattung vermieden bzw. diese entdeckt und korrigiert
werden.
IT-unterstützte Kontrollmaßnahmen stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten
durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen (Mindestinformation) unterstützt. Für Rechnungslegung und
Finanzberichterstattung wird die Software SAP verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird
unter anderem auch durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlust-
rechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen,
deutlich detaillierteren Berichten. Diese werden monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt. Der Vorstand über-
wacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Asset-
Liability-Management-Komitee und ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, die ihrerseits diese Daten erhalten,
analysieren und überwachen.
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ahresfinanzbericht 2020 127
Überwachung
Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von leitenden Mitarbeitenden der Abteilung Finanzwesen & Planung und vom
Vorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates einer abschließenden Prüfung unterzogen. Die
Verantwortung für eine unternehmensweite Überwachung hat der Vorstand. Es ist ein dreistufiges Verteidigungsmodell
(3 Lines of Defence) etabliert. Die erste Verteidigungslinie (prozessuale Durchführung der Kontrolle) stellen die operativen
Geschäftsbereiche dar. Die zweite Verteidigungslinie - z.
B. Risiko Management, Compliance, Legal – implementiert und
überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Kontrollen. Die dritte Verteidigungslinie stellt die Interne Revision/Konzern-
revision mit einer Prüf- und Überwachungsfunktion dar.
Durch die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Regeln will die OeKB eine möglichst große Sicherheit aller betrieblichen
Abläufe und Prozesse und den Einklang mit den konzernweiten Vorschriften erlangen. Die Verantwortlichen begegnen
erkannten Risiken und Kontrollschwächen durch zeitnahe Abhilfe- und Abwehrmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Maß-
nahmen wird überwacht. Die Interne Revision/Konzernrevision prüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß dem jährlichen
Prüfungsplan.
Risikomanagement
Risikosteuerung und Risikocontrolling stellen wesentliche, in die Geschäftsstrategie integrierte Prozesse dar, um die
Sicherheit und die Rentabilität des Unternehmens langfristig zu gewährleisten. Jede Risikoübernahme erfolgt bewusst und
steht im Einklang mit der vom Vorstand definierten Risikopolitik und -strategie. Diese orientiert sich an der Sicherung einer
stabilen Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines konservativen Umganges mit geschäftlichen wie betrieblichen Risiken.
Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Festlegung des Risikoappetits, die Grundzüge der Risiko-
management-Organisation sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung der definierten Risikokategorien.
Die OeKB erfüllt die Rolle der offiziellen Exportkreditagentur der Republik Österreich. Diese besondere Stellung der Bank
und die damit verbundene Verantwortung für die österreichische Volkswirtschaft prägen die Geschäfts- und Risikopolitik
des Hauses.
Den weitaus größten Teil der Bilanzsumme bildet das Exportfinanzierungsverfahren, das als eigener Rechnungskreis
geführt wird. Die Risiken des im Auftrag der Republik betreuten EFV sind durch umfangreiche Besicherungen und Garantien
der Republik Österreich minimiert. Betreffend alle Geschäfte, die im Rahmen der Ausfuhr(finanzierungs)förderung
betrieben werden, ist die OeKB von maßgeblichen bankenaufsichtlichen Regelungen, wie zum Beispiel von der CRR,
ausgenommen.
Weitere wesentliche Ausnahmen für die OeKB betreffen Liquiditätsbestimmungen sowie europäische und nationale
Regelungen zur Bankenunion (z.
B. BRRD). Analog gelten diese Ausnahmen auch für die Tochterbank Oesterreichische
Entwicklungsbank AG. Für die ebenfalls zur KI-Gruppe gehörende OeKB CSD GmbH, die gemäß CSD-Regulation als
Zentralverwahrerin lizensiert ist, und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) gelten ähnliche
Ausnahmebestimmungen (vgl. §
3 Abs. 1 Z 12 BWG betreffend CSD und §
3 Abs. 1 Z 11 BWG betreffend ÖHT).
Risikomanagement Framework
Die Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines adäquaten, funktionierenden und gesamthaften Risikomanagements
betreffend alle wesentlichen betrieblichen und geschäftlichen Risiken trägt der Vorstand. Dieser Verpflichtung kommt er
einerseits durch geeignete organisatorische Maßnahmen wie auch durch eine geeignete Richtlinienstruktur nach.
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ahresfinanzbericht 2020
Richtlinienstruktur
Eine zentrale Richtlinie des Risikomanagement-Frameworks ist die Risikopolitik und –strategie der OeKB Gruppe, die der
Vorstand in Abstimmung mit dem Chief Risk Officer (CRO) jährlich formuliert, beschließt und mit dem Risikoausschuss des
Aufsichtsrates berät.
Darin festgehalten sind die risikopolitischen Grundsätze, die Grundzüge der Risikomanagement-Organisation, die
Festlegung des Risikoappetits sowie die Grundsätze der Messung und Steuerung sowie Limitierung der definierten
Risikokategorien. Damit gewährleistet der Vorstand der OeKB eine einheitliche Steuerung der Risiken der KI-Gruppe.
Jede Risikoübernahme muss im Einklang mit der Risikopolitik und -strategie der OeKB Gruppe stehen. Diese ist Ankerpunkt
für ein davon abgeleitetes umfassendes internes Richtlinien-System zur Steuerung der Gruppenrisiken wie auch der Risiken
auf Solo-Ebene der OeKB.
Grundwerte und Standards für ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben und
verbindlich festgelegt. Diese betreffen insbesondere auch den Umgang mit Daten, Beschwerden, Interessenskonflikten, der
Compliance, Hinweisgebern, der Korruptionsprävention, der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Eignung
(Fit & Proper). Die Vergütungspolitik regelt die Grundsätze der Vergütung im Sinne des BWG und ist risikoadäquat gestaltet.
Organisation
Vor dem Hintergrund der wesentlichen Geschäftsfelder der OeKB und deren spezifischer Geschäfts- und Risikostruktur, hat
das Unternehmen eine klare funktionale Organisation des Risikosteuerungsprozesses mit eindeutigen Aufgabenzu-
ordnungen vorgenommen. Im Sinne der Proportionalität erfolgt keine Trennung Markt/Marktfolge auf Vorstandsebene.
Dem Vorstand nachgeordnet sind alle risikokontrollierenden von risikonehmenden Einheiten unabhängig.
Die zentrale Rolle im Risikomanagement kommt dem Risikomanagement-Komitee (RMK) zu, in dem die risikokontrollieren-
den Einheiten die Mehrheit haben. Aufgabe des Risikomanagement-Komitees ist — abgeleitet von der Risikopolitik und
–strategie — das strategische Risikomanagement und -controlling. Das Komitee ist Adressat der Risikoberichte, überwacht
und steuert die Risikoprofile der einzelnen Risikoarten und beschließt allfällige aus den Risikoberichten abgeleitete
Maßnahmen. Zur Stärkung der Steuerung nichtfinanzieller Risiken, insbesondere auch der operationellen und IKT-Risiken
(Informations- und Kommunikationstechnologie), hat das RMK 2019 ein Non-Financial-Risk Komitee (NFRK) als Subkomitee
eingerichtet. Im Zuge der Gesamtbankrisikosteuerung schlägt das RMK dem Vorstand aus der Risikotragfähigkeitsrechnung
abgeleitete Limits sowie die Verfahren zur Risikoüberwachung vor. Darüber hinaus beschließt das RMK Richtlinien zur
Umsetzung der in der Risikopolitik und –strategie vorgegebenen Grundsätze; dazu zählen unter anderem das ICAAP-Hand-
buch und das Handbuch zum Liquiditätsrisikomanagement.
Für die Umsetzung der im RMK beschlossenen Maßnahmen ist der Chief Risk Officer (CRO) gemeinsam mit dem Financial
Risk Manager (FRM), dem Operational Risk Manager (ORM) sowie dem Chief Information Security Officer (CISO) verant-
wortlich. Er berichtet direkt an den Gesamtvorstand und einmal jährlich an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates. Er
leitet die Abteilung Risiko-Controlling, die für die Messung und Bewertung der Finanzrisiken und für das operative Finanz-
risiko-Controlling, inklusive Überwachung der internen Limits, sowie die praktische Umsetzung des Internen Kapital-
adäquanzverfahrens (ICAAP) und des ILAAPs verantwortlich ist.
Für die operative Umsetzung der Vorgaben für das Operational Risk Management ist die Abteilung OBUS (Organisation,
Bauen, Umwelt und Sicherheit) verantwortlich mit Ausnahme der Informationssicherheit, für die ein CISO bestellt ist. Die
Aktivitäten im Bereich des Operational Risk Managements, der Information Security und des IKS-Verantwortlichen
unterliegen einer laufenden Abstimmung.
Weitere wesentliche Funktionen der Governance-Struktur sind die Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Geldwäsche-
prävention, Compliance (WAG und § 39 Abs. 6 BWG) sowie Auslagerungen, die alle direkt an den Vorstand berichten.
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ahresfinanzbericht 2020 129
Jährlich erfolgt ein umfassendes Riskassessment, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken erfasst sind und diese
somit gemessen und gesteuert werden können. Neue Produkte und Dienstleistungen unterliegen einem Produktein-
führungsprozess, im Rahmen dessen auch eine Risikobeurteilung vorzunehmen ist.
Das Risikomanagement wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) ergänzt, das die Einhaltung der Richtlinien und
Risikominderungsmaßnahmen sicherstellt. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an das
Interne Kontrollsystem (IKS) sowie der Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen IKS-Richtlinie und deren laufende
Weiterentwicklung ist ein IKS-Verantwortlicher benannt. Weitgehend automatisierte IT General Controls und Prüfungen,
insbesondere durch die Interne Revision, gewährleisten dessen Wirksamkeit.
Als 3rd Line of Defence fungieren Interne Revision und Konzernrevision, die die am Risikomanagementprozess beteiligten
Organisationseinheiten und die eingesetzten Verfahren regelmäßigen Prüfungen unterziehen.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Kontrollfunktion über sämtliche Maßnahmen zum Risikomanagement im Unternehmen. Er
erhält quartalsweise Berichte zur Risikosituation. Diese Risikoberichte geben eine detaillierte Darstellung der Risikolage.
Zusätzlich ist ein Risikoausschuss gemäß §
39d BWG eingerichtet, der im Jahr 2020 einmal tagte. Durch den Prüfungs-
ausschuss des Aufsichtsrates erfolgt die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Darüber hinaus hat
der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss eingerichtet.
Um eine adäquate und zeitnahe Information der Leitungsorgane zur Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen
und –betrieblichen Risiken sicher zu stellen, hat die OeKB ein umfassendes risikoorientiertes Berichts- und Limitwesen
implementiert. Dazu zählen auch der vierteljährliche Risikobericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat sowie die jährlichen
Abstimmungen und Beratungen im Rahmen des Risikoausschusses des Aufsichtsrates gemäß §
39d BWG.
Für Not- und Krisenfallszenarien sind im Zuge des Operational Risk Managements Notfall- und Krisenfall-Organisationen
festgelegt, die sich zuletzt in der Covid-19 Pandemie bewährt haben.
Internes Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP)
Risikoappetit und Steuerungssichten
Der ICAAP wird auf Gruppenebene durchgeführt und gewährleistet die Sicherstellung der definierten bankspezifischen
Kapitaladäquanz und ist als Controlling- und Steuerungsinstrument ein integrativer Bestandteil des Managementprozesses.
Die Festlegung des Risikoappetits erfolgt jährlich durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Risikoausschuss des
Aufsichtsrates.
Dabei berücksichtigt sind sowohl die Sicht des geordneten Unternehmensfortbestandes (Going Concern) wie auch die von
der Aufsichtsbehörde geforderte Liquidationssicht (Gone Concern). Die wesentliche Differenzierung der beiden Sichten
ergibt sich aus der Definition des jeweiligen Risikodeckungspotenzials und der Wahl des Konfidenzniveaus für das Risiko
(99,9
% für die Going Concern Sicht und 99,98
% für die Gone Concern Sicht).
Risikodeckungsrechnung und Limitierung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt quartalsweise durch die vom Markt unabhängige Abteilung Risiko-Controlling und
wird sowohl an das Risikomanagement-Komitee als auch an den Aufsichtsrat berichtet. Dabei wird das ökonomische
Kapital dem Risikodeckungskapital (internes bzw. wirtschaftliches Kapital) gegenübergestellt. Dies erfolgt unter Berück-
sichtigung unterschiedlicher Absicherungsziele und Sichtweisen (Going und Gone Concern). Durch die Einhaltung des
Going Concerns ist auch die Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalausstattung gesichert.
In der Risikodeckungsrechnung berücksichtigt sind insbesondere die als wesentlich klassifizierten Kategorien Kreditrisiko,
Marktrisiko und operationelles Risiko sowie das Geschäftsrisiko.
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J
ahresfinanzbericht 2020
Basierend auf der Risikodeckungsrechnung legt der Vorstand der OeKB auf Vorschlag des Risikomanagement-Komitees die
Limits für das Markt- und Kreditrisiko der OeKB Gruppe fest und definiert Risikobudgets für die Kreditinstituts-Töchter. Die
Einhaltung dieser Limits und Risikobudgets wird durch die Abteilung Risiko-Controlling überwacht und quartalsweise an das
Risikomanagement-Komitee und den Vorstand berichtet. Auf eine Steuerung einzelner Geschäftsbereiche oder Segmente
nach ökonomischem Kapital wird innerhalb der OeKB mangels Zweckmäßigkeit verzichtet; für das EFV wird ein eigener
ICAAP durchgeführt (siehe unten „Kreditrisiko“).
Ergänzt werden die Berechnungen des ökonomischen Kapitals durch Stresstests. Dabei kommen sowohl univariate Tests
auf wesentliche Risikotreiber als auch multivariate marktspezifische Tests zum Einsatz. Zur Abschätzung der Nachhaltigkeit
der Risikotragfähigkeit unter widrigen Marktumständen werden auf Basis eines makroökonomischen Szenariums Input-
parameter wie Volatilitäten, Korrelationen und Ausfallswahrscheinlichkeiten gestresst und auf Basis dieser die Risikotrag-
fähigkeit überprüft.
Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge der Veränderung von Marktparametern. Im Einzelnen wird zwischen
spezifischem und allgemeinem Zinsänderungsrisiko, Wechselkurs- sowie Aktienkursrisiko unterschieden. Die Marktrisiken
betreffen in der OeKB nur Positionen des Bankbuches. Es wird kein Handelsbuch geführt.
Die Beurteilung der Risiken erfolgt mittels des Value at Risk-Konzeptes zur Abschätzung von maximal möglichen Verlusten
bei gegebener Konfidenz. Ergänzend werden Zins- und Wechselkurssensitivitätskennzahlen ermittelt sowie die Auswirkung
extremer Marktentwicklungen durch Stress-Tests berechnet.
Das höchste ökonomische Kapital ergibt sich aus dem Veranlagungsportfolio der OeKB, das zu 86,4
% (2019: 83,7 %) aus
Anleihen und 13,6
% (2019: 12,9 %) aus Aktien besteht. Der Value at Risk (VaR) wird monatlich unter Berücksichtigung von
Absicherungsmaßnahmen ermittelt. Im Jahresverlauf waren das Aktienkursrisiko und das Wechselkursrisiko weitgehend
abgesichert. Der VaR für das Marktrisiko aus den Veranlagungen betrug per 31. Dezember 2020 bei einem Konfidenz-
niveau von 99,98
% und einer Behaltedauer von einem Jahr 19,8 Mio. Euro (2019: 17,2 Mio. Euro).
Wechselkursrisiken bestehen vor allem im Zusammenhang mit der Aufnahme von lang- und kurzfristigen Finanzierungs-
mitteln im Exportfinanzierungsverfahren. Diese Risiken sind überwiegend durch eine Kursgarantie der Republik Österreich
gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz abgesichert. Für Zinsänderungsrisiken im EFV, die mittels Earnings at Risk
gemessen werden, besteht eine Zinsenausgleichsrückstellung zur Stabilisierung der Zinssätze, die in der für das EFV
durchgeführten Risikodeckungsrechnung die Risikodeckungsmasse bildet.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Marktrisiken im EFV werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Dabei handelt es sich im Wesent-
lichen um Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps, die OTC (over–the-counter) abgeschlossen und als Hedging-Instrumente
für eigene Emissionen genutzt werden.
Das Gesamtvolumen per 31. Dezember 2020 stellt sich wie folgt dar (ausgewiesene Marktwerte sind Barwerte):
Nominalbetrag Marktwerte 2020
Euro 31.12.2020 positiv negativ
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswaps (OTC) 23.110.649.505,43 574.641.531,36 287.042.180,48
Währungsbezogene Geschäfte
Währungsswaps (OTC) 19.367.502.479,73 257.200.793,27 1.388.789.371,11
Summe 42.478.151.985,15 831.842.324,63 1.675.831.551,59
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ahresfinanzbericht 2020 131
Nominalbetrag Marktwerte 2019
Tausend Euro 31.12.2019 positiv negativ
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswaps (OTC) 21.120.894 392.290 255.017
Währungsbezogene Geschäfte
Währungsswaps (OTC) 20.302.243 292.270 290.253
Summe 41.423.137 684.560 545.271
Die markante Veränderung der negativen Marktwerte der währungsbezogenen derivativen Finanzinstrumente resultiert
überwiegend aus der Veränderung des Wechselkurses des Euro zum USD.
Kreditrisiko
Unter Kreditrisiko versteht die OeKB die Gefahr unerwarteter Verluste durch Ausfall von Kontraktpartnern. Dabei unter-
scheidet das Kreditinstitut folgende Arten des Kreditrisikos: Kontrahenten- bzw. Ausfallrisiko, Beteiligungsrisiko und
Konzentrationsrisiko. Für Kreditrisiken ist der Credit Value at Risk (CVaR) maßgeblich.
Die Einstufung der Geschäftspartner in interne Bonitätsklassen erfolgt aufgrund externer Ratings international anerkannter
Ratingagenturen und interner Bonitätsbeurteilungen. Dabei werden eine detaillierte 22-teilige interne Masterskala, wobei
im Bereich sehr guter Bonitäten zwischen souveränen und anderen Geschäftspartnern differenziert wird, und klar
definierte Rating- und Mappingregeln verwendet.
Das aushaftende Kreditvolumen der OeKB besteht zum überwiegenden Teil aus Exportfinanzierungskrediten. Die
Gewährung dieser Kredite erfolgt aufgrund der strengen Kreditvergaberichtlinien mit hohen Anforderungen an die Kredit-
besicherung (wie vor allem Haftungen der Republik Österreich). Zur Absicherung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit
derivativen Finanzgeschäften sind mit sämtlichen Vertragspartnern Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Kreditderivate
sind nicht im Einsatz.
Das EFV wird im OeKB-ICAAP als Beteiligungsrisiko betrachtet, für das eine eigene Risikodeckungsrechnung durchgeführt
wird. Dabei werden die Risiken im EFV bewertet (insbesondere Kredit-, Zinsänderungs-, Refinanzierungs- und CVA-Risiko)
und dem Risikodeckungspotenzial (i. e. Zinsenausgleichsrückstellung) gegenübergestellt. Bei der Kreditrisikobewertung
werden Geschäftspartner-Konzentrationen berücksichtigt. Die umfangreichen Besicherungen und Garantien der Republik
Österreich bilden darüber hinaus eine hohe geschäftsimmanente Risiko-Konzentration. Ein die Zinsenausgleichsrück-
stellung gegebenenfalls überschreitendes Risiko fließt als Kreditrisiko in den OeKB-ICAAP ein.
Geschäftsrisiko
Unter Geschäftsrisiken versteht die OeKB im Wesentlichen Ergebnisverschlechterungen, die vor allem durch unerwartete
Geschäftsvolumens- oder Margenänderungen entstehen. Das Geschäftsrisiko wird zunächst quantitativ durch statistische
Plan-/Ist-Vergleiche ermittelt und zusätzlich einer Expertenüberprüfung unterzogen, um letztlich konkret vom RMK jährlich
neu festgelegt zu werden. Da es sich dabei um ein Ergebnisrisiko handelt, erfolgt die Berücksichtigung des Risikos in der
Risikodeckungsrechnung mittels Abzug von der Risikodeckungsmasse.
Unabhängig von der quantitativen Berücksichtigung im ICAAP ist sich die OeKB der vorgenannten Risiken insbesondere als
Spezialbank und aufgrund der hohen Relevanz des Exportfinanzierungsverfahrens sowie der damit im Zusammenhang
stehenden rechtlichen Ausnahmebestimmungen bewusst. Das aktive Monitoring gesetzlicher Änderungen, der Dialog mit
den Stakeholdern sowie die Verfolgung einer konservativen Risikopolitik und eine aktive Reputationspolitik (z.
B. Code of
Conduct) sind daher zentrale Faktoren in der Minimierung dieser Risiken.
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ahresfinanzbericht 2020
Operationelles Risiko und andere Non-Financial Risks
Unter operationellem Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des
Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen einschließlich der Rechtsrisiken
eintreten.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals erfolgt durch Skalierung des Eigenmittelerfordernisses gemäß Basisindikator-
ansatz auf das entsprechende Konfidenzniveau. Die Berücksichtigung von Modellrisiken und Risiken aus nicht bewerteten
Risiken erfolgt in der Risikotragfähigkeitsrechnung per prozentualem Zuschlag zum ermittelten ökonomischen Kapital.
Anders als Financial Risks sind Non-Financial Risks, zu denen die operationellen Risiken zählen, nur eingeschränkt über
Kennzahlen mess- und steuerbar; die Definition des Risikoappetits erfolgt daher primär qualitativ. Regelmäßige Assess-
ments werden in Riskmaps dargestellt, welche dem Management entsprechende Monitoring- und Steuerungsmöglichkeiten
ermöglichen. Mit der erfolgreichen Einführung eines GRC-Tools (Governance, Risk and Compliance) erfolgt seit 2020
quartalsweise eine hausweite, workflow gesteuerte Beurteilung der Risikolage betreffend alle Non-Financial Risks.
Bankweite Rahmenvorgaben, Richtlinien und Verfahren sind, abgeleitet von der Risikopolitik, im OP-Risiko-Handbuch
dokumentiert. Dieses umfasst auch Notfall-Handbücher und Notfall-Pläne sowie Krisenszenarien, die einem jährlichen
Review unterliegen. Die laufende Wartung und Auswertung der zentralen Schadensfallerfassung, in der auch Beinahe-
schäden erfasst werden, gewährleistet einen ständigen Optimierungsprozess bei den operationellen Risiken.
Aufgrund der Bedeutung der Informationssicherheit ist ein eigener Verantwortlicher für Information Security bestellt.
Rechtsrisiken werden durch die laufende Beobachtung durch die jeweiligen Geschäftsbereiche, die Abteilung Legal &
Compliance und durch die Bestellung von Compliance-Verantwortlichen im Sinne WAG und §
39 Abs. 6 BWG minimiert.
Die Compliance mit § 25 BWG und den EBA Guidelines on Outsourcing Arrangements wird durch eine entsprechende
Outsourcing-Richtlinie und der Bestellung einer Auslagerungsbeauftragten sichergestellt.
Regelmäßige Prüfungen der Internen Revision sowie ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) tragen zur Minderung
operationeller Risiken bei.
Liquiditätsrisiko (ILAAP)
Unter Liquiditätsrisiko versteht die OeKB
das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommen zu
können,
das Refinanzierungsrisiko, also die Gefahr, Mittel nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können, und
das Marktliquiditätsrisiko, die Gefahr, Vermögenswerte nur mit Abschlägen liquidieren zu können.
Ziel der Liquiditätsstrategie der OeKB ist die Sicherstellung eines adäquaten Zuganges zu benötigter Liquidität zu akzep-
tablen Konditionen auch in schwierigen Marktsituationen. Die jahrzehntelange hervorragende Stellung der OeKB auf den
internationalen Finanzmärkten, gepaart mit einer breiten Streuung der Finanzierungsinstrumente, Märkte und Termine, vor
allem aber die Garantien der Republik Österreich zugunsten der Gläubiger erleichtern den Marktzugang auch in gestressten
Märkten erheblich.
Liquiditäts- und Liquiditätsrisikomanagement erfolgen gesamthaft für die OeKB KI-Gruppe und das EFV. Der weitaus über-
wiegende Liquiditätsbedarf resultiert aus dem Exportfinanzierungsverfahren, weshalb bis auf Weiteres auf eine Zuordnung
von Liquiditätskosten auf einzelne Geschäftsbereiche verzichtet wird. Das ökonomische Kapital für das Refinanzierungs-
risiko wird vollständig dem EFV zugeordnet.
Die Steuerung der verfügbaren Liquidität erfolgt durch eine Survival Period Analyse. Der Vorstand der OeKB legt in der
alljährlich mit dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates abgestimmten Risikopolitik und –strategie die Grundlinien zum
Liquiditätsrisikomanagement fest und definiert den Risikoappetit. Die Survival Period hat mindestens ein Monat zu
betragen und als Zielgröße sind mindestens zwei Monate festgelegt.
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ahresfinanzbericht 2020 133
Kern dieser Risikomessung sind Cashflow- und Fundingprojektionen unter kombinierten idiosynkratischen und syste-
mischen Stress-Szenarien, denen der Liquiditätspuffer (v.
a. zentralbankfähige Wertpapiere) gegenübergestellt wird. Als
Mindest-Survival Period unter Stress ist ein Monat festgelegt. Für Krisensituationen ist ein Notfallkonzept definiert. Dem
Marktliquiditätsrisiko wird durch entsprechende Haircuts bei den liquiden Assets Rechnung getragen.
Die so ermittelte Survival Period lag 2020 im Durchschnitt bei neun Monaten.
Eine Steuerung der Liquidität nach Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgt aufgrund
der Ausnahmebestimmungen nicht.
Nachhaltigkeit und Klimarisiken
Seit vielen Jahren setzt die OeKB wirksame Maßnahmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements. Die Nachhaltigkeits-
politik der OeKB spiegelt die Verantwortung des Unternehmens für eine langfristig positive volkswirtschaftliche Ent-
wicklung und für die Stakeholder innerhalb und außerhalb des Betriebes wider. Sie wird dem Vorstand einmal jährlich im
Rahmen des Management Reviews vorgelegt und bei Bedarf adaptiert. Differenziert nach Geschäftsfeldern werden die Aus-
wirkungen auf Umwelt und Soziales im Rahmen der jährlichen Umweltaspektebewertung analysiert. Im Nachhaltigkeits-
bericht wird zudem das Geschäftsmodell der OeKB KI-Gruppe mit den Auswirkungen auf Umwelt und Soziales in Form einer
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) detailliert beschrieben: Differenziert nach den Geschäftsfeldern der Bank, wird darge-
legt, ob es zu wesentlichen direkten, indirekten und positiven Auswirkungen kommt und wo es Verbindungen zu jenen
Sustainable Development Goals (SDGs) gibt, auf die sich die OeKB KI-Gruppe konzentriert. Zusätzlich werden die mög-
lichen negativen Auswirkungen in Form der Brutto-Risiken dargestellt. Wie die OeKB KI-Gruppe mit diesen Risiken umgeht
und diese mitigiert, zeigen die umgesetzten Managementansätze. Der Anteil der Geschäftsfelder, die ESG-Kriterien unter-
liegen, berücksichtigt neben Umwelt- und Sozialkriterien auch Governance-Aspekte, wie Transparenz, Sicherheit und
Compliance.
Das seit 2001 eingeführte zertifizierte Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung und die seit 2003 jährlich
stattfindende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Global Reporting Initiative (GRI) stellen den kontinuierlichen
Verbesserungsprozess unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems sicher. Jedes Jahr wird ein Nachhaltigkeitsprogramm
definiert, veröffentlicht und umgesetzt. Als Beispiele für konkrete Maßnahmen können die Begebung von Sustainability
Bonds zur Refinanzierung im EFV und das gemeinsam mit dem BMF geschaffene Instrument „Exportinvest Green“ ange-
führt werden.
Die zunehmende Bedeutung der ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance Faktoren) und insbesondere des
Klimawandels und daraus resultierende gesellschaftliche und politische Reaktionen bergen steigende Gefahren vor allem
im Bereich der Reputations- und Geschäftsmodellrisiken. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch Chancen für die zukünftige
Entwicklung. Die OeKB setzt daher verstärkt auf die Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement und der
Geschäftsstrategie. 2020 wurde das Thema der klimabedingten Risiken und Chancen explizit in die Risikopolitik und
–strategie der OeKB aufgenommen, eine umfassende Wirkungskettenanalyse des Faktors Klimaerwärmung auf die unter-
schiedlichen Risikoarten sowie eine Gap-Analyse betreffend TCFD-Empfehlungen (Task Force on Climate-related Financial
Disclosure) durchgeführt. Im Dezember 2020 wurde die OeKB Unterstützerin der TCFD. Mit dem Nachhaltigkeitsbericht
2020 begann die OeKB auch ihre Klimaberichterstattung nach den TCFD-Empfehlungen. 2021 sind weitere vertiefende
Analysen und Schritte zur Umsetzung der TCFD-Empfehlungen geplant.
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ahresfinanzbericht 2020
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die OeKB ist sich der Bedeutung bestqualifizierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihrer
zentralen Rolle für den Kapitalmarkt und die Exportwirtschaft Österreichs bewusst. Servicequalität und Expertise sind in
Verbindung mit einem nachhaltigen Ertrags-, Kosten- und Risikobewusstsein die entscheidenden Faktoren für den Erfolg.
Der Bedürfnismix aus unterschiedlichen Generationen im Unternehmen, Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt und fort-
schreitende Digitalisierung erfordert eine flexible Personal-Strategie. So gilt es für Wissensmanagement und Wissens-
transfer genauso zu sorgen wie für Förderung der digitalen Kompetenzen, die Corona-bedingt im Berichtsjahr von
besonderer Bedeutung waren. Führung im Homeoffice begünstigte auch die Einführung eines neuen Führungsleitbildes
unter der Maxime „Führung aus der Mitte“ mit breit verteilten Führungsaufgaben und hoher Selbstverantwortung. Dieses
Führungsverständnis wurde auch in einem 270°-Feedback evaluiert und gemessen.
Expertenkarrieren haben neben der Managementlaufbahn eine hohe Bedeutung, um als Arbeitgeber für Fachkräfte attraktiv
zu bleiben und das Unternehmen gemeinsam voranzubringen. Das Unternehmen verfügt über nur wenige Führungsebenen
– damit haben unsere Expertinnen und Experten eine besondere Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Seit mehreren
Jahren haben wir dazu neben der klassischen Expertenlaufbahn auch sogenannte „Teamleads“ als fachliche Führungskräfte
besetzt.
Engagierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der OeKB. Familien-
freundliche Maßnahmen wie z.
B. flexible Arbeitszeitmodelle oder Betriebskindergarten sprechen auch jene Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter an, die großen Wert auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie legen. Die über 10jährige
Erfahrung mit Telearbeit hat uns zuletzt in den Phasen des Lockdowns geholfen. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wird
aktiv unterstützt. Damit soll über alle Phasen der Berufslaufbahn umfassend die Vereinbarkeit der beruflichen und der
außerberuflichen Aktivitäten gefördert werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Initiativen und
Maßnahmen hilft dabei, die Aspekte Bewegung, Ernährung und mentale Fitness positiv zu beeinflussen.
Mit einem Gesamtaufwand von 316.118,07 Euro (Vorjahr: 625 Tsd. Euro) wurden im Geschäftsjahr pro Mitarbeiterin und
Mitarbeiter 796,27 Euro (Vorjahr: 2 Tsd. Euro) für Weiterbildungsmaßnahmen aufgewendet. Pandemiebedingt erfolgten
viele Weiterbildungen in Form von günstigeren virtuellen Veranstaltungen.
Der Mitarbeiterstand zum Jahresende 2020 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 367 auf 364 Kapazitäten. Der
Jahresüberschuss pro Mitarbeiterkapazität betrug 119.400,35 Euro (Vorjahr: 117 Tsd. Euro).
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeKB *
Stand per 31.12.2020 31.12.2019
Angestellte insgesamt 397 404
Davon Teilzeitbeschäftigte 100 118
Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte 364 367
Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten lt. UGB 365 362
Fluktuation 3,5 % 3,5 %
Krankheitstage VZ pro Jahr pro MA 6,6 8,7
Schulungstage pro Jahr pro MA 2,9 3,9
Frauenanteil 53,9 % 55,0 %
Davon Teilzeitbeschäftigte 41,1 % 42,8 %
Frauenanteil in Führungspositionen 43,2 % 43,9 %
* Inkl. Mitarbeitende, die in die OeKB CSD und Acredia AG delegiert wurden.
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ahresfinanzbericht 2020 135
Ausblick auf 2021
Wir erwarten 2021 beim Haftungsumsatz aus Exportgarantien und Wechselbürgschaften eine schwächere Geschäfts-
entwicklung als 2020. Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Zuge der Coronakrise deutlich abgeschwächt. Die
prognostizierten Konjunkturaussichten und die Dynamik der Weltwirtschaft sollten sich 2021 unterschiedlich entwickeln.
Bei der Konjunkturerholung wird das Infektionsgeschehen der einzelnen Länder eine entscheidende Rolle spielen. Die
politischen Unsicherheiten werden sich, wenngleich regional unterschiedlich, weiter fortsetzen. Für die österreichische
Außenwirtschaft ergeben sich daraus große Herausforderungen. Für diese Phase bietet die OeKB der Exportwirtschaft
sowohl mit Exportkrediten als auch mit Haftungen für die Finanzierung von Firmenakquisitionen und Firmengründungen
weitgehende Unterstützung an. Wir gehen davon aus, dass unser Kreditvolumen im Exportfinanzierungsverfahren im Jahr
2021 aufgrund schwächerer Export- und Auslandsinvestitionstätigkeit österreichischer Unternehmen zwar weiter ansteigen
wird, jedoch deutlich schwächer als in den letzten Jahren. Die OeKB wird, trotz des außerordentlich niedrigen Zinsumfelds,
auch im kommenden Jahr attraktive Finanzierungskonditionen und –produkte anbieten.
Für 2021 erwarten wir aus unseren Wertpapier-Veranlagungen, aufgrund der niedrigen Zinsen aus den Wiederveranlagun-
gen, einen weiterhin marginalen Ertrag. Das Zinsniveau im USD wird, wie vom Federal Reserve System (FED) angekündigt,
wieder steigen. Das Zinsniveau im Euroraum wird jedoch 2021 wegen der verschiedenen Maßnahmen aus den Corona-
Hilfsprogrammen niedrig bleiben. Die Risikoaufschläge der Anleihen der Republik Österreich sind weiterhin gering, wodurch
die Bedingungen für den Zugang der OeKB (durch Haftungen gemäß AFFG der Republik Österreich) zu den internationalen
Kapitalmärkten weiterhin günstig sind.
Im Jahr 2021 planen wir weitere Digitalisierungsprojekte, um die Bedürfnisse unserer Kunden schneller, zielgenau und
einfacher bedienen zu können und um in den internen Prozessen besser und vor allem schneller zu werden.
Insgesamt ist die OeKB für die Herausforderungen gut gerüstet und wir gehen von einer nachhaltig leicht ansteigenden
Ertragsentwicklung im operativen Bereich aus.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erzielten
Geschäftserfolg. Dieser Dank gilt auch dem Betriebsrat, der in bewährter Tradition die Interessen der Belegschaft und
der Bank vertreten hat.
Wien, am 3. März 2021
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.
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ahresfinanzbericht 2020
Oesterreichische Kontrollbank AG – Jahresabschluss 2020
Bilanz
31.12.2020 31.12.2019
Aktiva Euro Tsd. Euro
01 Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.577.556.191,55 786.645
02
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank
zugelassen sind
30.534.518,64 45.666
03 Forderungen an Kreditinstitute - täglich fällig 14.691.507,07 12.994
04 Forderungen an Kunden 3.091.637,85 4.445
05 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 246.480.601,18 242.016
a) von öffentlichen Emittenten 1.512.796,31 1.513
b) von anderen Emittenten 244.967.804,87 240.503
06 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 257.958.509,33 267.157
07 Beteiligungen 7.980.031,44 7.980
Darunter: an Kreditinstituten 0,00 -
08 Anteile an verbundenen Unternehmen 73.880.193,17 73.880
Darunter: an Kreditinstituten 50.377.049,65 50.377
09 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 2.359.390,00 1.594
10 Sachanlagen 8.716.183,55 9.375
Darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut
im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
4.398.853,90 5.154
11 Sonstige Vermögensgegenstände 5.457.051,83 10.548
12 Rechnungsabgrenzungsposten 2.363.694,95 2.579
13 Aktive latente Steuern 73.228.716,90 80.498
14 Aktiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung 27.559.499.365,12 25.425.806
14.1.
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank
zugelassen sind
1.517.263.465,07 1.397.589
14.2. Forderungen an Kreditinstitute 25.357.124.821,23 23.193.084
a) täglich fällig 1.321.289.179,73 293.708
b) sonstige Forderungen 24.035.835.641,50 22.899.376
14.3. Forderungen an Kunden 117.969.027,59 154.940
14.4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 505.949.266,26 626.969
14.5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 47.209.494,65 25.309
14.6. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 5
14.7. Rechnungsabgrenzungsposten 13.983.290,32 27.911
Darunter: wegen Begebung eigener Emissionen 8.034.790,32 21.414
Summe der Aktiva 29.863.797.592,58 26.971.183
Posten unter der Bilanz
1 Auslandsaktiva 3.290.567.800,16 3.100.053
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ahresfinanzbericht 2020 137
Bilanz
31.12.2020 31.12.2019
Passiva Euro Tsd. Euro
01 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.355.550.100,46 619.574
a) täglich fällig 249.092.171,66 199.860
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.106.457.928,80 419.715
02 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige, täglich fällig) 97.134.921,73 83.354
03 Sonstige Verbindlichkeiten 5.391.382,43 5.331
04 Rechnungsabgrenzungsposten 11.324.987,19 9.933
05 Rückstellungen 187.524.866,10 190.392
a) Rückstellungen für Abfertigungen 27.396.767,00 28.228
b) Rückstellungen für Pensionen 120.486.429,00 121.424
c) Steuerrückstellungen 1.171.236,69 1.374
d) sonstige 38.470.433,41 39.366
06 Gezeichnetes Kapital 130.000.000,00 130.000
07 Gebundene Kapitalrücklagen 3.347.629,63 3.348
08 Gewinnrücklagen 453.897.074,92 443.595
a) gesetzliche Rücklage 10.601.796,47 10.602
b) andere Rücklagen 443.295.278,45 432.994
09 Haftrücklage gemäß §
57 Abs. 5 BWG 27.235.000,00 26.935
10 Bilanzgewinn 32.892.265,00 32.916
11 Passiva im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung 27.559.499.365,12 25.425.806
11.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 403.635.520,05 637.591
a) täglich fällig 403.635.520,05 450.500
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 187.091
11.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Sonstige) 577.028.948,91 570.099
a) täglich fällig 549.188.187,18 542.273
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 27.840.761,73 27.827
11.3. Verbriefte Verbindlichkeiten 25.414.365.078,68 22.985.042
a) begebene Schuldverschreibungen 18.457.153.875,28 17.465.561
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 6.957.211.203,40 5.519.481
11.4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.652,54 758
11.5. Rechnungsabgrenzungsposten 125.583.293,72 114.405
11.6. Rückstellungen (Zinsenausgleichsrückstellung) 1.038.390.871,22 1.117.910
Summe der Passiva 29.863.797.592,58 26.971.183
Posten unter der Bilanz
1 Kreditrisiken 4.440.391.207,54 3.692.960
2 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 627.840.587,19 631.917
3 Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 925.377.331,25 886.509
Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit. a der VO (EU) Nr. 575/2013 -
harte Kernkapitalquote in %
65,0
% 66,9
%
Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit. b der VO (EU) Nr. 575/2013 -
Kernkapitalquote in %
65,0
% 66,9
%
Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 lit. c der VO (EU) Nr. 575/2013 -
Gesamtkapitalquote in %
67,9
% 71,3
%
4 Auslandspassiva 26.029.435.176,11 23.797.425
138
J
ahresfinanzbericht 2020
Gewinn- und Verlustrechnung
2020 2019
Euro Euro Tsd. Euro
01. + Zinsen und ähnliche Erträge 97.916.823,35 63.239.674,82 144.442
abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen
aus Geldmarktgeschäften
– 6.428.928,31 – 929
abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen aus Kreditgeschäften – 22.131.910,50 – 18.152
abzgl. Minderertrag aus negativen Zinsen aus Wertpapieren – 6.116.309,72 – 4.703
Darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 3.900.468,41 2.443
02. - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 122.360.912,51 – 6.478.805,00 171.264
abzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen
aus Geldmarktgeschäften
– 8.353.837,61 – 3.241
abzgl. Minderaufwand aus negativen Zinsen
aus Refinanzierungsgeschäften
– 120.485.879,90 – 110.985
I. Nettozinsertrag 69.718.479,82 63.620
03. + Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 10.642.877,28 19.465
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und
nicht festverzinslichen Wertpapieren
0,00 6.918
b) Erträge aus Beteiligungen 1.958.627,28 1.701
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 8.684.250,00 10.846
04. + Provisionserträge 30.667.475,44 29.079
05. - Provisionsaufwendungen 2.971.198,68 2.876
06. ± Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften – 110.040,35 – 30
07. + Sonstige betriebliche Erträge 17.516.764,27 18.267
II. Betriebserträge 125.464.357,78 127.525
08. - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 68.075.018,08 83.312
a) Personalaufwand 50.516.969,92 66.329
Darunter:
aa) Gehälter 35.234.470,35 34.386
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben
und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
7.964.710,51 7.836
cc) sonstiger Sozialaufwand 1.286.246,63 1.295
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 6.218.107,85 6.157
ee) Dotierung der Pensionsrückstellungen – 937.741,00 13.929
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Vorsorgekassen
751.175,58 2.726
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) 17.558.048,16 16.983
09.
-
Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10
enthaltenen Vermögensgegenstände
3.244.094,20 4.529
10. - Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.405.211,37 1.177
III. Betriebsaufwendungen – 72.724.323,65 – 89.018
IV. Betriebsergebnis 52.740.034,13 38.507
11.
-
Wertberichtigungen auf Forderungen und Abschreibungen von
Wertpapieren des Umlaufvermögens
9.323.737,05 299
12.
+
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
und aus Zuschreibungen auf Wertpapieren des Umlaufvermögens
13.661.324,00 16.822
13. + Realisierte Gewinne aus Beteiligungsabgang 497,40 -
V. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 57.078.118,48 55.030
J
ahresfinanzbericht 2020 139
Gewinn- und Verlustrechnung
2020 2019
Euro Euro Tsd. Euro
V. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - Übertrag 57.078.118,48 55.030
14. - Steuern vom Einkommen und Ertrag 11.765.871,35 10.415
15. - Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen 1.850.519,77 1.605
VI. Jahresüberschuss 43.461.727,36 43.010
16. - Rücklagenbewegung 10.601.727,36 10.101
Darunter: Dotierung der Haftrücklage 300.000,00 700
VII. Jahresgewinn 32.860.000,00 32.909
17. + Gewinnvortrag 32.265,00 6
VIII. Bilanzgewinn 32.892.265,00 32.916
O
esterreichische Kontrollbank AG – Anhang
Allgemeine Angaben
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter
FN 85749b registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Hof 4, 1010 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den
österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
veröffentlicht.
Der Vorstand der Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2020 nach den Vorschriften des
österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung des Bankwesengesetzes (BWG), der CRR
(Verordnung (EU) Nr. 575/2013) sowie des Aktiengesetzes (AktG), in der jeweils gültigen Fassung, aufgestellt.
Bei der OeKB handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a UGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen und bei den Vermögenswerten und
Schulden der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden
sind, wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten
Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das abgeschlossene Geschäftsjahr entsprach dem Kalenderjahr.
Die OeKB erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS und veröffentlicht diesen auf der OeKB-Website
Die Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) erfolgt im Offenlegungs-
bericht. Angaben dazu finden sich auf der OeKB-Website
Rechtliche Grundlagen des Exporthaftungs- und Exportfinanzierungsverfahrens
Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG)
Nach dem AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, namens des Bundes Haftungen für die ordnungsgemäße
Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner sowie für den aufrechten Bestand der Rechte von
Exportunternehmen zu übernehmen, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Diesen Rechts-
geschäften und Rechten sind Projekte im Ausland – insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infra-
struktur – gleichgestellt, deren Realisierung durch in- oder ausländische Unternehmen von österreichischem Interesse ist.
Der Bundesminister für Finanzen ist gemäß § 1 Abs. 2 AusfFG ferner ermächtigt, Haftungen für den Bestand eines
bestimmten Austauschverhältnisses zwischen Euro und der Vertragswährung zu übernehmen (Kursrisiko). Neben der
140 Jahresfinanzbericht 2020
(www.oekb.at).
(www.oekb.at).
J
ahresfinanzbericht 2020 141
Übernahme von Haftungen für Exportforderungen können gemäß §
1 Abs. 3 AusfFG auch Garantien für Kredite aus
Umschuldungen gewährt werden, sofern diesen Umschuldungen bereits garantierte Forderungen zugrunde liegen. Weiters
ist der Bundesminister für Finanzen gemäß §
2a AusfFG ermächtigt, namens des Bundes Rechtsgeschäfte abzuschließen,
durch die das Risiko des Gesamtportfolios aus Haftungen verbessert wird. Der Bundesminister für Finanzen ist ferner
ermächtigt, Haftungen für Verträge, welche zwischen Kreditunternehmen zum Zweck der Refinanzierung von Darlehens-
und Kreditverträgen geschlossen werden, zu übernehmen, sofern für die zugrunde liegenden Darlehens- und Kreditverträge
bereits Haftungen gemäß §
1 Abs. 1 Z 2 AusfFG übernommen wurden (Verbriefung).
Gemäß §
5 AusfFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt,
die banktechnische Behandlung (bankkaufmännische Beurteilung durch Bonitätsprüfung und Bearbeitung) der Ansuchen
um Haftungsübernahmen,
die Ausfertigung der Haftungsverträge,
den Abschluss von Rechtsgeschäften gemäß §
2a AusfFG sowie
die Wahrnehmung der Rechte des Bundes aus Haftungsverträgen, ausgenommen deren gerichtliche Geltendmachung,
einem Bevollmächtigten des Bundes nach §
1002ff ABGB zu übertragen. Der Bevollmächtigte muss über die entsprechende
Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften in Österreich verfügen sowie eine solide, zuverlässige und kostengünstige
Führung des Ausfuhrförderungsverfahrens gewährleisten. Die Bevollmächtigung ist zwischen Vollmachtgeber und Bevoll-
mächtigtem im Einzelnen vertraglich zu regeln. Gemäß §
8a AusfFG bleibt die OeKB bis zum Abschluss eines Bevoll-
mächtigungsvertrages weiterhin Bevollmächtigte des Bundes. Die OeKB erhält für die Bearbeitung der Haftungen nach dem
AusfFG ein angemessenes Entgelt, welches im Provisionsertrag erfasst wird.
Gemäß §
7 AusfFG sind das Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen vom Bevollmächtigten des Bundes
zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gutzuschreiben, das beim Bevollmächtigten des Bundes
einzurichten ist.
Gemäß §
10 AusfFG tritt das Bundesgesetz mit 31. Dezember 2022 außer Kraft. Vor diesem Zeitpunkt übernommene
Haftungen bleiben davon unberührt. In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Bestimmungen immer um weitere
5 Jahre verlängert. Gleichzeitig mit dem AusfFG wird auch die Geltungsdauer des AFFG festgesetzt.
Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Rechtsgeschäften und Rechten
(Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – AFFG)
Gemäß §
1 AFFG ist der Bundesminister für Finanzen bis 31. Dezember 2023 ermächtigt, namens des Bundes Haftungen in
Form von Garantien für Kreditoperationen (Anleihen, Darlehen, Kredite und sonstige Verpflichtungen) zu übernehmen, die
vom Bevollmächtigten des Bundes gemäß §
5 Abs. 1 AusfFG durchgeführt werden. Die Garantien werden übernommen:
zu Gunsten der Gläubiger des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für die Erfüllung von dessen Verpflichtungen aus
Kreditoperationen;
zu Gunsten des vom Bund Bevollmächtigten (der OeKB) für den Bestand eines bestimmten Austauschverhältnisses
zwischen Euro und einer anderen Währung (Kursrisiko) bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen für
den jeweiligen Zeitraum, für den der Erlös aus der Kreditoperation zur Finanzierung in Euro verwendet wird.
Der Bundesminister für Finanzen darf diese Haftungen gemäß §
2 AFFG nur unter bestimmten Voraussetzungen über-
nehmen, wie vor allem:
Der jeweils ausstehende Gesamtbetrag der Haftungen darf 40 Mrd. Euro nicht übersteigen.
Die Kreditoperation im Einzelfall darf den Betrag (Gegenwert) von 3,3 Mrd. Euro nicht übersteigen.
Die Laufzeit der Kreditoperation darf 40 Jahre nicht übersteigen.
Die prozentuelle Gesamtbelastung (interner Zinssatz) für den Bund darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
142
J
ahresfinanzbericht 2020
Die Entgeltbestimmungen für die Übernahme von Haftungen des Bundes gemäß AFFG sehen ein vom Volumen der aushaf-
tenden Mittelaufnahmen im Exportfinanzierungsverfahren abhängiges Mindesthaftungsentgelt vor. Die von der OeKB an
das Bundesministerium für Finanzen bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß §
1 Abs. 2 AFFG stehen im direkten
Zusammenhang mit den Refinanzierungskosten des Exportfinanzierungsverfahrens. Daher werden die Haftungsentgelte in
der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der OeKB
Das EFV wird zur Refinanzierung von Exportkrediten (Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierung sowie Exportwechsel-
kredite, Finanzierungen von Inlandsinvestitionen sowie von Leasinggeschäften heimischer Exporteure) von Kreditinstituten
und zur Bedeckung der durch die OeKB durchgeführten Direktfinanzierungen herangezogen. Das Exportfinanzierungs-
verfahren wird als eigener Rechnungskreis in der OeKB geführt.
Voraussetzung für die Refinanzierung im Rahmen des EFV ist das Vorliegen einer den Bestimmungen des AFFG
entsprechenden Haftung für das der Finanzierung zugrunde liegende Rechtsgeschäft oder Recht:
Haftung der Republik Österreich gemäß AusfFG,
Erfüllung der Voraussetzung für eine Garantie gemäß AusfFG bei Haftung eines Kreditversicherers,
Haftung der Austria Wirtschaftsservice GmbH,
Haftung einer internationalen Organisation, deren Bonität außer Zweifel steht.
Zusätzlich ist in der Regel die sicherstellungsweise Abtretung der entsprechenden Haftungsansprüche sowie der zugrunde
liegenden (Export-)Forderung vorzunehmen.
Das EFV der OeKB steht in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle offen, sofern sie die Bonitäts-
kriterien der OeKB („Hausbankenstatus“) und die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen hinsichtlich der zu
finanzierenden Transaktionen sowie die Bedingungen für die einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheiten-
gestionierung) erfüllen.
Für die im Rahmen des EFV zur Verfügung gestellten Kredite steht der OeKB ein angemessener Anteil an der Zinsspanne
zu. Die nach Abzug der OeKB-Spanne die Refinanzierungskosten übersteigenden Zinserträge aus Finanzierungen (ohne
Zinsstützungsvereinbarungen) werden in die Zinsenausgleichsrückstellung eingestellt. Die Verwendung der Zinsenaus-
gleichsrückstellung erfolgt bei entsprechend höheren Refinanzierungskosten im Vergleich zu den Zinserträgen aus den
Finanzierungen im EFV.
Für einen gewidmeten Teil der Kredite mit einem festen Zinssatz bestehen Zinsstützungsvereinbarungen mit dem Bundes-
ministerium für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich (vom 6. Dezember 2018), bei denen von diesen das
Zinsänderungsrisiko übernommen wird.
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Um die Bedeutung des Volumens des von der OeKB betriebenen Exportfinanzierungsverfahrens besser zur Geltung zu
bringen und gestützt auf §
43 Abs. 2 BWG geht die Gliederung der Bilanz über das Formblatt der Anlage 2 hinaus. Die
Posten der Bilanz im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren werden gesondert dargestellt. Zusätzlich
werden die Anhangsangaben zwischen eigener Vermögensrechnung und Exportfinanzierungsverfahren unterschieden und
in der bilanziellen Reihenfolge strukturiert.
In der Gewinn- und Verlustrechnung geht gestützt auf §
43 Abs. 2 BWG die Gliederung ebenfalls über das Formblatt der
Anlage 2 hinaus. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Nettozinsertrag um die Posten der negativen
Zinsen ergänzt. Der Ausweis der Stabilitätsabgabe erfolgt im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszu-
weisen. Das Vorjahr und die Kennzahlen wurden zwecks Vergleichbarkeit entsprechend angepasst (Ausweis im Vorjahr:
Sonstige betrieblichen Aufwendungen).
J
ahresfinanzbericht 2020 143
Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten der eigenen Vermögensrechnung
Guthaben bei Zentralnotenbanken werden mit dem Nennwert bilanziert.
Schuldtitel öffentlic
her Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten (ermittelt nach der Methode des
Durchschnittspreisverfahrens) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§
206 UGB) bewertet. Zuschreibun-
gen (bis maximal Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Bei Wertpapierfonds werden laufende Erträge dann realisiert, wenn der zugrundeliegende Anspruch so gut wie sicher
entstanden ist. In diesem Fall werden die laufenden Erträge im Fonds ertragswirksam erfasst, indem der Buchwert des
Investmentfonds in Form einer Aufstockung der Anschaffungskosten erhöht wird, gegebenenfalls auch über die ursprüng-
lichen Anschaffungskosten hinaus.
Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert angesetzt. Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
von dauerhaften Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen (bis maximal Anschaffungskosten) werden vorgenommen,
wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Immaterielle Vermögensgegenstände (EDV-Software und Lizenzen) werden in der Bilanz angesetzt, wenn sie entgelt-
lich erworben wurden. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger
Abschreibungen. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresab-
schreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände werden als Aufwand erfasst.
Sachanlagen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Adaptierung gemieteter Räumlichkeiten, EDV-Hardware
und sonstige Anlagen) werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Gemäß
den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung,
für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzel-
anschaffungswert bis 800 Euro; 2019: bis 400 Euro) werden großteils im Aufwand verbucht und nur in ausgewählten
Fällen aktiviert und im Jahr der Aktivierung sofort abgeschrieben.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie Rückstellungen für Abfertigun-
gen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Anwartschaftsbarwertmethode
(„Projected Unit Credit Method“) nach IAS 19 ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden
erfolgswirksam erfasst. Die Zinsaufwendungen betreffend Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie die Aus-
wirkungen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste werden im Personalaufwand erfasst. Der Rechnungszins-
satz für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von
Unternehmen hoher Bonität abgeleitet. Als Grundlage für die Berechnung dienen:
ein Rechnungszinssatz von 0,50 % (2019: 1,02
%), ein Gehaltstrend von 0,50
% (2019: 1,00
%) sowie ein Pensionstrend
von 2,00 % (2019: 2,25 %),
ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren für Frauen und Männer (2019: 65 Jahre) sowie
die Berechnungstafeln von AVÖ 2018-P.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berück-
sichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Langfristige Rückstellungen werden, sofern
der Abzinsungsbetrag wesentlich ist, abgezinst.
Fremdwährungspositionen werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
144
J
ahresfinanzbericht 2020
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf
Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25
% gebildet. Dabei werden keine latenten Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge berücksichtigt.
Abzugrenzende Zinsen werden im jeweiligen zinstragenden Bilanzposten angesetzt.
Erläuterung zur Bewertung der Bilanzposten im Zusammenhang mit der Exportfinanzierung
(Exportfinanzierungsverfahren)
Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden grundsätzlich im Umlaufvermögen nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Zuschreibungen (bis maximal Anschaffungskosten) werden vorgenommen, wenn die
Gründe für die Abschreibung weggefallen sind. Bei den im Rahmen des EFV als Liquiditätsportfolio vorgesehenen
Wertpapierveranlagungen wurden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos Zinsswaps (= Asset Swaps) abgeschlossen.
Von der Bewertungsmethode des §
57 Abs. 1 BWG wurde bei Schuldtitel öffentlicher Stellen Gebrauch gemacht.
Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert angesetzt. Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Vereinzelt
wurden bei Forderungen an Kreditinstituten zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos derivative Finanzinstrumente
(Zinsswaps) abgeschlossen (= Asset Swaps). Von der Bewertungsmethode des §
57 Abs. 1 BWG wurde bei Forderungen
an Kreditinstitute Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für
den überwiegenden Teil der verbrieften Verbindlichkeiten bestehen Garantien gemäß §
1 Abs. 2 a und b AFFG. Außerdem
wurden zur Absicherung des Zinsänderungs- und Währungsrisikos derivative Finanzinstrumente abgeschlossen.
Die Emissionskosten werden sofort aufwandswirksam verrechnet, Agio und Disagio für Emissionen werden
abgegrenzt und auf die Laufzeit verteilt.
Derivative Finanzinstrumente, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme stehen, werden als
Bewertungseinheit bilanziert, daher wird deren Marktwert nicht im Jahresabschluss erfasst, da aus den Grundgeschäften
gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zins-
erträge/-aufwendungen werden erfolgsmäßig abgegrenzt.
Die Zinsenausgleichsrückstellung ist Teil des auf dem AFFG basierenden Exportfinanzierungsverfahrens. Diese Rück-
stellung dient der Stützung der Zinsen für Kredite aus der Exportfinanzierung, für die die OeKB das Zinsänderungsrisiko
trägt, sowie der Vorsorge für das Zinsänderungsrisiko aus der Refinanzierung des EFV. Die OeKB erhielt vom Bundes-
ministerium für Finanzen den von ihr akzeptierten Auftrag, die so erzielten Beträge auf einem gesonderten Konto rückzu-
stellen, um sie bei Bedarf ausschließlich für Ausgleichsmechanismen im EFV zu verwenden. Die Finanzbehörde hat mit
Schreiben vom 7. Mai 1968 die Bildung eines besonderen Zinsenausgleichskontos als Rückstellung bzw. als abzugs-
fähigen Schuldposten (§
64 Bewertungsgesetz) anerkannt.
Die Dotierung erfolgt durch den Überschuss aus Zinserträgen (nach Abzug des Zinsanteils der OeKB) aus Finanzierungen
ohne Stützungsvereinbarung und den entsprechenden Refinanzierungsaufwendungen. Im Falle eines Fehlbetrages wird
diese Rückstellung widmungsgemäß verwendet.
Fremdwährungspositionen werden grundsätzlich zum Devisen-Mittelkurs bewertet. Die Bewertung erfolgt zum
garantierten Kurs, wenn eine Kursgarantie der Republik Österreich nach dem §
1 Abs. 2 b AFFG vorliegt.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf
Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25
% gebildet. Die latenten Steuern der Exportfinanzierung werden
gemeinsam mit den latenten Steuern der eigenen Vermögensrechnung ausgewiesen.
J
ahresfinanzbericht 2020 145
Erläuterung der Bilanz
Eigene Vermögensrechnung
Ende 2020 Ende 2019 Veränderung
Euro Tsd. Euro Tsd. Euro in %
Aktiva
Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.577.556.191,55 786.645 790.911 100,5
%
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
30.534.518,64 45.666 –
15.131 –
33,1
%
Forderungen an
Kreditinstitute 14.691.507,07 12.994 1.698 13,1
%
Kunden 3.091.637,85 4.445 –
1.353 –
30,4
%
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 246.480.601,18 242.016 4.464 1,8
%
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 257.958.509,33 267.157 –
9.199 –
3,4
%
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 81.860.224,61 81.860 –
0 0,0
%
Anlagevermögen 11.075.573,55 10.969 107 1,0
%
Andere Aktiva 7.820.746,78 13.127 –
5.306 –
40,4
%
Aktive latente Steuern 73.228.716,90 80.498 –
7.269 –
9,0
%
Eigene Vermögensrechnung 2.304.298.227,46 1.545.377 758.921 49,1
%
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 1.355.550.100,46 619.574 735.976 118,8
%
Kunden (Sonstige) 97.134.921,73 83.354 13.781 16,5
%
Rückstellungen 187.524.866,10 190.392 –
2.867 –
1,5
%
Andere Passiva 16.716.369,62 15.264 1.453 9,5
%
Eigenkapital 647.371.969,55 636.794 10.578 1,7
%
Davon Bilanzgewinn 32.892.265,00 32.916 –
23 –
0,1
%
Eigene Vermögensrechnung 2.304.298.227,46 1.545.377 758.921 49,1
%
Guthaben bei Zentralnotenbanken
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 1.577.556.191,55 786.645
Summe 1.577.556.191,55 786.645
Das Guthaben bei Zentralnotenbanken dient zur Absicherung der Mindestreserve und als Liquiditätspuffer im EFV. Der
erhöhte Stand zum Jahresende ergab sich zum überwiegenden Teil aus Vorfinanzierungen von Fälligkeiten verbriefter Ver-
bindlichkeiten in den ersten Monaten des Folgejahres und nicht prognostizierten Rückführungen aus dem Kreditgeschäft
(vorwiegend Betriebsmittelkredite) im EFV. Darüber hinaus war ein Anstieg der gewährten Sicherheiten aus Cash-Collateral
Vereinbarungen für derivative Finanzinstrumente zu verzeichnen.
146
J
ahresfinanzbericht 2020
Veranlagungsportfolio
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
Schuldtitel öffentlicher Stellen 30.534.518,64 32.042.033,64 45.666 47.175
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
246.480.601,18 253.211.518,35 242.016 247.065
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
257.958.509,33 257.958.509,33 267.157 267.266
Veranlagungsportfolio 534.973.629,15 543.212.061,32 554.839 561.507
Die OeKB hielt zu keiner Zeit Handelsbestände und führt daher kein Handelsbuch. In den Aktivposten waren Vermögens-
gegenstände nachrangiger Art in Höhe von 4.901.719,96 Euro (2019: 4.886 Tsd. Euro) enthalten.
Bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren handelte es sich im Wesentlichen um einen sowohl
ausschüttenden als auch thesaurierenden Investmentfonds, welcher sämtliche Bedingungen für die Ertragserfassung der
AFRAC Stellungnahme Nr. 14 „Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“ Frage 7b erfüllte. Im Geschäftsjahr 2020 wurden
keine ausschüttungsgleichen Erträge erfasst (2019: 6.918 Tsd. Euro).
Vom Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird ein Betrag von
33.141.585,00 Euro im Jahr 2021 fällig (2019: 55.100 Tsd. Euro fällig im Jahr 2020).
Angabe gemäß §
56 Abs. 4 BWG: Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens, welche zum Börsenhandel zugelassen sind,
belief sich der Unterschiedsbetrag zwischen Marktwert und Anschaffungskosten auf 7.467.663,50 Euro (2019:
5.442 Tsd. Euro).
Angabe gemäß §
64 Abs. 1 Z 10 und 11 BWG: Die Schuldtitel öffentlicher Stellen sowie die Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere im Ausmaß von 126.205,62 Euro (2019: 144 Tsd. Euro) waren zum Börsenhandel zugelassen
und börsennotiert; nicht börsennotiert waren 267.012.728,70 Euro (2019: 267.013 Tsd. Euro). Gemäß Vorstandsbeschluss
waren sämtliche Veranlagungen wie Wertpapiere des Umlaufvermögens zu behandeln.
J
ahresfinanzbericht 2020 147
Die Forderungen an Kreditinstitute betrafen im Wesentlichen Forderungen aus Geldmarktgeschäften mit verbundenen
Unternehmen.
Forderungen an Kreditinstitute
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 14.691.507,07 12.994
Summe 14.691.507,07 12.994
Forderungen an Kunden
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 90.054,15 52
Bis drei Monate 376.685,75 311
Mehr als drei Monate bis ein Jahr 378.693,69 490
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.645.323,76 2.374
Mehr als fünf Jahre 600.880,50 1.218
Summe 3.091.637,85 4.445
148
J
ahresfinanzbericht 2020
Darstellung des Anteilsbesitzes
BWG-
Kategorie Beteiligung
Anteil am
Kapital Wirtschaftliche Verhältnisse
Name und Sitz
Kredit-
institut/
Sonstiges
Unter-
nehmen
direkt indirekt In %
Letzter vor-
liegender
Jahresab-
schluss zum
Bilanzsumme
gemäß UGB
Tsd. Euro
Eigenkapital
gemäß
§
224(3 UGB
Tsd. Euro
Jahres-
überschuss/
Jahresfehlbetrag
Tsd. Euro
Anteile an verbundenen Unternehmen
Verbundene Unternehmen
Oesterreichische Entwicklungsbank AG,
Wien KI x 100,00
% 31.12.2020 1.092.942 50.478 4.724
OeKB CSD GmbH, Wien KI x 100,00 % 31.12.2020 31.483 29.803 5.296
Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Gesellschaft m.b.H., Wien
KI x 68,75
% 31.12.2020 1.103.169 39.568 5.903
OeKB Business Services GmbH, Wien SO x 100,00 % 31.12.2020 852 799 89
OeKB Zentraleuropa Holding GmbH, Wien SO x 100,00 % 31.12.2020 4.541 4.541 -
Assoziierte Unternehmen
OeKB EH Beteiligungs- und Management
AG, Wien
1
SO x 51,00 % 31.12.2020 88.627 88.541 5.146
Acredia Versicherung AG, Wien SO x 51,00 % 31.12.2020 143.801 91.027 8.257
Acredia Services GmbH, Wien SO x 51,00 % 31.12.2020 14.041 12.498 2.634
CCP Austria Abwicklungsstelle für
Börsengeschäfte GmbH, Wien
SO x 50,00
% 31.12.2020 45.940 12.604 401
Beteiligungen
AGCS Gas Clearing and Settlement AG,
Wien SO x 20,00
% 31.12.2019 15.050 4.092 459
APCS Power Clearing and Settlement AG,
Wien SO x 17,00
% 31.12.2019 34.101 3.430 361
CISMO Clearing Integrated Services and
Market Operations GmbH, Wien SO x 18,50
% 31.12.2019 4.559 3.131 2.331
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom
AG, Wien
SO x 12,60
% 31.12.2019 429.751 5.975 381
EXAA Abwicklungsstelle für
Energieprodukte AG, Wien
SO x 8,06
% 31.12.2019 22.022 2.271 – 191
Wiener Börse AG (früher CEESEG AG), Wien SO x 6,60 % 31.12.2019 383.830 382.824 26.868
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.,
Wien SO x 0,19
% 31.12.2019 1.444 515 -
Einlagensicherung der Banken und Bankiers
Ges.m.b.H. in Liqu., Wien
2
SO x 0,20 % 31.12.2019 478 77 -
1
Gemeinschaftsunternehmen
2
Im Dezember 2020 wurde das Restvermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter ausbezahlt. Der Antrag auf Löschung der Gesellschaft wurde beim
Firmenbuchgericht eingebracht. Am 19.2.2021 erfolgte die Löschung infolge der beendeten Liquidation.
Beteiligungen bzw. Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert.
Der im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Zentralverwahrer gemäß CSD-Regulation von der OeKB CSD GmbH
vorgelegte Sanierungsplan sieht nach Prüfung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung
von bis zu 8.200.000,00 Euro durch die OeKB vor, befristet bis 31.12.2021.
J
ahresfinanzbericht 2020 149
Anlagenspiegel 2020 - Anschaffungskosten
Euro 1.1.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
6.980.644,75 871.610,11 269.600,40 0,00 8.121.855,26
Anlagen in Bau (immaterielles
Anlagevermögen)
0,00 613.760,40 –
269.600,40 0,00 344.160,00
Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
6.980.644,75 1.485.370,51 0,00 0,00 8.466.015,26
Betriebs- und Geschäftsausstattung 88.442.506,55 1.643.967,84 0,00 –
13.977,71 90.072.496,68
Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 221.943,85 0,00 –
221.943,85 0,00
Sachanlagen 88.442.506,55 1.865.911,69 0,00 –
235.921,56 90.072.496,68
Beteiligungen 7.980.171,43 0,00 0,00 –
140,00 7.980.031,43
Anteile an verbundenen Unternehmen 73.880.193,17 0,00 0,00 0,00 73.880.193,17
Summe 177.283.515,90 3.351.282,20 0,00 –
236.061,56 180.398.736,54
Anlagenspiegel 2020
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Euro 1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 1.1.2020 31.12.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
5.386.555,75 720.069,51 0,00 6.106.625,26 1.594.089,00 2.015.230,00
Anlagen in Bau (immaterielles
Anlagevermögen)
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 344.160,00
Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens
5.386.555,75 720.069,51 0,00 6.106.625,26 1.594.089,00 2.359.390,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.067.735,00 2.302.080,84 –
13.502,71 81.356.313,13 9.374.771,55 8.716.183,55
Geringwertige
Vermögensgegenstände
0,00 221.943,85 –
221.943,85 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 79.067.735,00 2.524.024,69 –
235.446,56 81.356.313,13 9.374.771,55 8.716.183,55
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 7.980.171,43 7.980.031,43
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 73.880.193,17 73.880.193,17
Summe 84.454.290,75 3.244.094,20 –
235.446,56 87.462.938,39 92.829.225,15 92.935.798,15
Die Sachanlagen inkludierten Grundstücke und Gebäude in Höhe von 4.398.853,90 Euro (2019: 5.154 Tsd. Euro), davon
Grundwert 4.398.853,90 Euro (2019: 4.399 Tsd. Euro).
150
J
ahresfinanzbericht 2020
Die Position „Andere Aktiva“ – Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten - enthielt
überwiegend Abgrenzungsposten aus dem Zahlungsverkehr in Höhe von 4.423.599,65 Euro (2019: 5.223 Tsd. Euro), unter
anderem auch gegen verbundene Unternehmen und sonstige Forderungen in Höhe von 1.020.257,74 Euro (2019:
5.313 Tsd. Euro). Die Verminderung der sonstigen Forderungen gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der
Steuerverrechnung mit der Abgabenbehörde.
Sonstige Vermögensgegenstände (sonstige Forderungen)
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Bis drei Monate 5.457.051,83 10.548
Summe 5.457.051,83 10.548
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Unterschiede zwischen dem steuerlichen und
unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
31.12.2020 31.12.2019 Veränderung
Euro Tsd. Euro Tsd. Euro
Wertberichtigungen § 57 BWG 26.022.000,00 39.034 – 13.012
Aktien und andere festverzinsliche Wertpapiere – 53.315.824,43 – 53.316 -
Sachanlagen 0,00 38 – 38
Rückstellung für Abfertigungen 14.072.602,00 15.123 – 1.051
Rückstellung für Pensionen 72.729.819,00 71.808 922
Sonstige Rückstellungen 28.740.843,12 28.736 5
Unversteuerte Rücklagen – 3.012.746,27 – 3.015 2
Stand OeKB 85.236.693,42 98.409 – 13.172
Zinsenausgleichsrückstellung 207.678.174,24 223.582 – 15.904
Stand Exportfinanzierungsverfahren 207.678.174,24 223.582 – 15.904
Gesamtdifferenzen 292.914.867,66 321.991 – 29.076
Daraus resultierende latente Steuern 73.228.716,90 80.498 – 7.269
Davon dem Ergebnis der OeKB zurechenbar 21.309.173,37 24.602 – 3.293
Davon dem Ergebnis des Exportfinanzierungsverfahrens
zurechenbar
51.919.543,53 55.895 – 3.976
Die aktiven latenten Steuern verringerten sich im Geschäftsjahr um 7.269 Tsd. Euro von 80.498 Tsd. Euro auf
73.228.716,90 Euro.
Der Steuerertrag des Exportfinanzierungsverfahrens (3.975.946,54 Euro; 2019: Steuerertrag 3.624 Tsd. Euro) wurde
dem Verfahren gutgebracht und beeinflusste nicht die Gewinn- und Verlustrechnung der OeKB.
J
ahresfinanzbericht 2020 151
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 249.092.171,66 199.860
Bis drei Monate 1.106.457.928,80 419.715
Summe 1.355.550.100,46 619.574
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 97.134.921,73 83.354
Summe 97.134.921,73 83.354
Die Erhöhung der „Andere Passiva“ - enthielt überwiegend sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten -
beruhte größtenteils auf Rechnungsabgrenzungsposten über 11.324.987,19 Euro (2019: 9.933 Tsd. Euro). Die „Sonstigen
Verbindlichkeiten“ enthielten Zahlungsverkehrsposten in Höhe von 2.458.334,40 Euro (2019: 1.250 Tsd. Euro), die zu
Beginn des Folgejahres ausgeglichen wurden, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften 744.201,51 Euro (2019:
729 Tsd. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.055.542,60 Euro (2019:
1.891 Tsd. Euro).
Sonstige Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Bis drei Monate 5.391.382,43 5.331
Summe 5.391.382,43 5.331
Sonstige Rückstellungen
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 31.12.2020 31.12.2019
Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung 356.120,00 311
Prämien, Tantiemen 5.578.948,17 5.633
Nicht verbrauchte Urlaube und Zeitguthaben 2.932.400,74 3.327
Sonstige Personalrückstellungen 177.342,73 629
Software-Projekte 45.000,00 141
Allgemeine Geschäftsrisiken und EDV-Projekte 28.485.000,00 28.485
Sonstige Rückstellungen 895.621,77 840
Summe 38.470.433,41 39.366
152
J
ahresfinanzbericht 2020
Angaben zum Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von 130.000.000,00 Euro (2019: 130.000 Tsd. Euro) war in 880.000 Stückaktien zerlegt. Diese
vinkulierten Namensaktien (Stammaktien) sind pro Aktionär in Form von jeweils auf Namen lautenden Sammelurkunden
dargestellt.
Die gebundenen Kapitalrücklagen betrugen unverändert 3.347.629,63 Euro.
Die anderen Rücklagen wurden um 10.301.727,36 Euro erhöht (2019: 9.401 Tsd. Euro). Die Gewinnrücklagen betrugen
zum Stichtag 453.897.074,92 Euro (2019: 443.595 Tsd. Euro). Die Haftrücklage betrug zum Stichtag 27.235.000,00 Euro
(2019: 26.935 Tsd. Euro).
Gewinnverteilungsvorschlag
Der Hauptversammlung wird folgende Gewinnverteilung vorgeschlagen:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Jahresgewinn 32.860.000,00 32.909
Gewinnvortrag 32.265,00 6
Bilanzgewinn 32.892.265,00 32.916
Verwendung
Ausschüttung einer Dividende von 22,75 Euro pro Aktie (880.000 Stückaktien) 20.020.000,00 20.020
Ausschüttung einer Sonderdividende von 14,43 Euro pro Aktie (880.000 Stückaktien) 12.698.400,00 12.698
Vergütung einer Tantieme an den Aufsichtsrat 158.935,00 165
Vortrag auf neue Rechnung 14.930,00 32
J
ahresfinanzbericht 2020 153
Exportfinanzierung
Ende 2020 Ende 2019 Veränderung
Euro Tsd. Euro Tsd. Euro in %
Aktiva
Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
1.517.263.465,07 1.397.589 119.675 8,6
%
Forderungen an
Kreditinstitute (Sonstige) 25.357.124.821,23 23.193.084 2.164.041 9,3
%
Kunden 117.969.027,59 154.940 –
36.971 –
23,9
%
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 505.949.266,26 626.969 –
121.019 –
19,3
%
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 47.209.494,65 25.309 21.901 86,5
%
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 5 –
5 –
100,0
%
Rechnungsabgrenzungsposten 13.983.290,32 27.911 –
13.927 –
49,9
%
Exportfinanzierung 27.559.499.365,12 25.425.806 2.133.694 8,4
%
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 403.635.520,05 637.591 –
233.956 –
36,7
%
Kunden 577.028.948,91 570.099 6.930 1,2
%
Verbriefte Verbindlichkeiten 25.414.365.078,68 22.985.042 2.429.323 10,6
%
Sonstige Verbindlichkeiten 495.652,54 758 –
263 –
34,6
%
Rechnungsabgrenzungsposten 125.583.293,72 114.405 11.178 9,8
%
Rückstellungen (Zinsenausgleichsrückstellung) 1.038.390.871,22 1.117.910 –
79.519 –
7,1
%
Exportfinanzierung 27.559.499.365,12 25.425.806 2.133.694 8,4
%
In den Aktivposten waren keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art enthalten.
Liquiditätsportfolio EFV
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
Schuldtitel öffentlicher Stellen 1.517.263.465,07 1.581.172.350,00 1.397.589 1.455.706
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 505.949.266,26 506.013.853,30 626.969 641.327
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 47.209.494,65 47.209.494,65 25.309 25.309
Liquiditätsportfolio EFV 2.070.422.225,98 2.134.395.697,95 2.049.866 2.122.341
Vom Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird ein Betrag von
153.817.821,11 Euro im Jahr 2021 fällig (2019: 253.074 Tsd. Euro fällig im Jahr 2020).
Angabe gemäß §
56 Abs. 4 BWG: Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens, welche zum Börsenhandel zugelassen sind,
belief sich der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert zum Bilanzstichtag auf
46.846.711,80 Euro (2019: 48.673 Tsd. Euro).
Zu den einzelnen Wertpapierkategorien ist im Sinne von §
64 Abs. 1 Z 10 und 11 BWG zu berichten: Die Schuldtitel
öffentlicher Stellen, die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie die Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere waren zum Börsenhandel zugelassen und börsennotiert.
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden setzten sich zum überwiegenden Teil aus Krediten, für die Garantien gemäß
AusfFG der Republik Österreich bestehen, zusammen. Im Exportfinanzierungsverfahren wurden rund 5.450 Kredite (2019:
154
J
ahresfinanzbericht 2020
rund 5.050 Kredite) mit einem Kreditvolumen in Höhe von 25.475.093.848,82 Euro (2019: 23.348.024 Tsd. Euro) betreut.
Der aushaftende Stand im Zusammenhang mit dem Sonder-KRR, welcher 2020 als Corona-Hilfsprogramm gemeinsam mit
dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde, betrug zum Stichtag 1.314.985.373,00 Euro (2019: Null) und wurde im
Posten Forderungen an Kreditinstitute erfasst. Weiters bestanden aus Collateral-Vereinbarungen (täglich fällig) Forderun-
gen in Höhe von 1.321.289.179,73 Euro (2019: 293.708 Tsd. Euro). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen
aus Währungsswaps abgeschlossen.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 1.321.289.179,73 293.708
Bis drei Monate 1.614.486.965,27 2.126.456
Mehr als drei Monate bis ein Jahr 7.803.509.690,44 6.561.367
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 10.703.748.267,17 9.836.278
Mehr als fünf Jahre 3.914.090.718,62 4.375.275
Summe 25.357.124.821,23 23.193.084
Forderungen an Kunden beinhalteten überwiegend Umschuldungskredite an öffentliche Stellen, für die Garantien
gemäß AusfFG der Republik Österreich bestanden.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 1.060.300,45 2.571
Bis drei Monate 2.983.665,74 2.953
Mehr als drei Monate bis ein Jahr 20.779.972,92 33.194
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 48.528.614,13 66.416
Mehr als fünf Jahre 44.616.474,35 49.805
Summe 117.969.027,59 154.940
Die Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere beinhalteten einen Investmentfonds zur USD-Liquiditäts-
steuerung. Dieser Investmentfonds veranlagte ausschließlich in hoch liquide amerikanische Staatsanleihen. Investments in
diesen Fonds waren ohne Ausgabeaufschläge und Rücklösungen täglich möglich.
Die Rechnungsabgrenzungen bestanden aus geleisteten Up-Front-Zahlungen zu festverzinslichen Wertpapieren
(Liquiditätsportfolio) sowie dem Begebungsdisagio zu verbrieften Verbindlichkeiten und antizipativen Zinsen zu Commercial
Paper.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (täglich fällig) bestanden aus Collateral Vereinbarungen (ohne AFFG-
Garantie). Diese wurden zum Ausgleich von Wertschwankungen entstehender Kreditexposures abgeschlossen. Im
Geschäftsjahr 2020 wurden keine Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist betreffend Repo-
Geschäfte abgeschlossen.
Restlaufzeiten gem. § 64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 403.635.520,05 450.500
Bis drei Monate 0,00 187.091
Summe 403.635.520,05 637.591
J
ahresfinanzbericht 2020 155
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalteten überwiegend das bei der OeKB geführte Geldkonto für die Republik
Österreich im Zusammenhang mit §
7 AusfFG (siehe auch Allgemeine Angaben - Rechtliche Grundlagen des Export-
haftungs- und Exportfinanzierungsverfahren).
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Täglich fällig 549.188.187,18 542.273
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 27.840.761,73 27.827
Summe 577.028.948,91 570.099
Die verbrieften Verbindlichkeiten erhöhten sich um 2.429.323 Tsd. Euro auf 25.414.365.078,68 Euro (2019:
22.985.042 Tsd. Euro). Vom Erfüllungsbetrag wurden im Geschäftsjahr Garantien gemäß §
1 Abs. 2b AFFG in Höhe von
3.296.054.800,62 Euro (2019: 4.526.008 Tsd. Euro) abgesetzt.
Von dem Bilanzposten „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sind im Folgejahr nachstehende Kapitalbeträge fällig:
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) Fällig 2021 Fällig 2020
Begebene Schuldverschreibungen 3.509.384.516,80 3.491.114
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 6.309.483.752,77 4.923.881
Summe 9.818.868.269,57 8.414.995
Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 10.218.738.199,07 Euro (2019: 9.390.381 Tsd. Euro) wurden zur Sicherheit
für verbriefte Verbindlichkeiten gemäß §
64 Abs. 1 Z 8 BWG herangezogen. Diese fundierten Bankschuldverschreibungen
dienten lediglich als Sicherheit für die Liquiditätsbeschaffung bei der EZB bzw. OeNB und betrugen 8.500.000.000,00 Euro
Nominale zum 31. Dezember 2020 (2019: 6.000.000 Tsd. Euro). Die Schuldverschreibungen waren nicht für den Verkauf
an Dritte vorgesehen und wurden daher in der Bilanz weder aktiv- noch passivseitig dargestellt.
Die Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ bestand im Wesentlichen aus Verrechnungsposten im Zusammenhang mit den
CIRR-Stützungsvereinbarungen mit der WKÖ und dem Bundesministerium für Finanzen sowie Verrechnungsposten aus
Umschuldungskrediten.
Restlaufzeiten gem. §
64 Abs. 1 Z 4 BWG in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Bis drei Monate 495.652,54 758
Summe 495.652,54 758
156
J
ahresfinanzbericht 2020
Die Rechnungsabgrenzungen bestanden vor allem aus erhaltenen Up-Front-Zahlungen zu festverzinslichen Wertpapieren
(Liquiditätsportfolio) sowie Begebungsagios und Up-Front-Zahlungen zu verbrieften Verbindlichkeiten.
Veränderung der Zinsenausgleichsrückstellung
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Stand zum 1. Jänner 1.117.909.802,01 1.190.764
Zuweisung 1.145.758,27 314
Verwendung – 80.664.689,06 – 73.168
Stand zum 31. Dezember 1.038.390.871,22 1.117.910
Die Zinsenausgleichsrückstellung wurde quartalsweise widmungsgemäß verwendet und dotiert. Im Geschäftsjahr wurden
im Exportfinanzierungsverfahren Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen in Höhe von
613.683,37 Euro (2019: 1.229 Tsd. Euro) verrechnet und erhöhten entsprechend die Zinsenausgleichsrückstellung.
Die von der OeKB als Treuhänderin gestionierten Geschäfte, die für die Bank weder ein wirtschaftliches noch ein
rechtliches Obligo beinhalteten, waren in der Bilanz in folgenden Positionen erfasst:
Treuhandgeschäfte
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 31.12.2020 31.12.2019
Treuhandvermögen
Forderungen an Kreditinstitute 2.276.393,35 3.220
Treuhandverpflichtungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist
2.276.393,35 3.220
Bei diesen Treuhandgeschäften handelte es sich um Soft Loan-Finanzierungen (zinsgünstige Darlehen mit einer Zinsrate,
die unter dem üblichen Marktwert liegt) für ausgewählte Länder und Projekte. Soft Loan-Finanzierungen wurden gemäß der
vom Bundesministerium für Finanzen verfolgten österreichischen Soft Loan-Politik zur Unterstützung der österreichischen
Exportwirtschaft im internationalen Wettbewerb eingesetzt. Die Refinanzierung der Kredite erfolgte durch ein Kofinan-
zierungsabkommen mit der Weltbank sowie mit Mitteln des ERP-Fonds und der Wirtschaftskammer Österreich.
Derivative Finanzinstrumente
Entsprechend der OeKB-Strategie wruden derivative Finanzinstrumente zur wirtschaftlichen Absicherung eingesetzt, um
Zahlungsströme abzusichern und dadurch das Zinsänderungs- oder das Währungsrisiko des Exportfinanzierungsverfahrens
auf das in der Risikostrategie definierte Ausmaß zu reduzieren.
J
ahresfinanzbericht 2020 157
Die OeKB verwendete Zinsswaps und Währungsswaps, um zukünftige Zahlungsströme oder das Marktrisiko (Zinsän-
derungs- und Wechselkursrisiko) aus bilanziellen Vermögenswerten (Schuldtitel öffentlicher Stellen, Forderungen an
Kreditinstitute sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) und Verbindlichkeiten (verbriefte
Verbindlichkeiten) einzeln wirtschaftlich abzusichern.
2020 2019
Gegenwert in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro)
Marktwerte
positiv
Marktwerte
negativ
Marktwerte
positiv
Marktwerte
negativ
Zinsswaps 574.641.531,36 287.042.180,48 392.290 255.017
Währungsswaps 257.200.793,27 1.388.789.371,11 292.270 290.253
Summe 831.842.324,63 1.675.831.551,59 684.560 545.271
Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden auf Basis der Barwerte (= beizulegender Zeitwert ermittelt durch Diskontierung der
vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit der aktuellen Zinskurve inkl. Zinsabgrenzung) angeführt und stellten daher im
Fall von negativen Zeitwerten die nicht in der Bilanz erfassten Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten dar, die in einer
wirtschaftlichen Sicherungsbeziehung stehen. Die positiven und die negativen Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumen-
ten zur wirtschaftlichen Absicherung von Zahlungsströmen wurden nicht mit ihren Gewinnen und Verlusten im Jahresab-
schluss erfasst, weil diesen Zahlungsströmen gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme aus den Grundgeschäften mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen. Zum 31.12.2020 reichte der Absicherungszeitraum bis ins
Jahr 2038.
Die Effektivitätsmessung erfolgte mittels Critical Terms Matching (Identität der Parameter von Grundgeschäft und
Sicherungsgeschäft) sowohl prospektiv als auch retrospektiv.
Sicherstellung für Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen
Finanzinstrumenten
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Gestellte Sicherheiten 1.321.775.579,31 293.749
Erhaltene Sicherheiten 403.685.070,82 450.643
Es erfolgte keine Sicherheitsleistung durch Verpfändung in Form von Finanzinstrumenten (z.
B. Wertpapiere).
Vorzeitige Beendigung einer effektiven Sicherungsbeziehung
Im Geschäftsjahr wurden keine effektiven Sicherungsbeziehungen mit wesentlichem Ergebnis vorzeitig beendet.
158
J
ahresfinanzbericht 2020
Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung
Zusammengefasste Erfolgsrechnung
2020 2019 Veränderung
Euro Tsd. Euro Tsd. Euro in %
Nettozinsertrag, Wertpapier- und Beteiligungserträge 80.361.357,10 83.085 – 2.723 – 3,3 %
Provisiongeschäft – Nettoertrag 27.696.276,76 26.203 1.494 5,7 %
Finanzgeschäfte und sonstige betriebliche Erträge 17.406.723,92 18.237 – 830 – 4,6 %
Betriebserträge 125.464.357,78 127.525 – 2.060 – 1,6 %
Personal- und Sozialaufwand sowie Pensionen 50.516.969,92 66.329 – 15.812 – 23,8 %
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) 17.558.048,16 16.983 575 3,4 %
Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
3.244.094,20 4.529 – 1.285 – 28,4 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.405.211,37 1.177 228 19,4 %
Betriebsaufwendungen 72.724.323,65 89.018 – 16.293 – 18,3 %
Betriebsergebnis 52.740.034,13 38.507 14.233 37,0 %
Saldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens
4.337.586,95 16.523 – 12.186 – 73,7 %
Realisierte Gewinne aus Beteiligungsabgang 497,40 - 0 100,0 %
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 57.078.118,48 55.030 2.048 3,7 %
Steuern vom Einkommen und Ertrag – 11.765.871,35 – 10.415 – 1.351 – 13,0 %
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14 auszuweisen – 1.850.519,77 – 1.605 – 245 – 15,3 %
Jahresüberschuss 43.461.727,36 43.010 452 1,1 %
Rücklagenbewegung – 10.601.727,36 – 10.101 – 501 – 5,0 %
Jahresgewinn 32.860.000,00 32.909 – 49 – 0,1 %
Gewinnvortrag 32.265,00 6 26 404,5 %
Bilanzgewinn 32.892.265,00 32.916 – 23 – 0,1 %
Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthielten keinen Ertrag aus dem Sonder-KRR, der 2020 als Corona-Hilfsprogramm
gemeinsam mit dem BMF für die Exportwirtschaft aufgelegt wurde.
Der Nettozinsertrag resultierte im Wesentlichen aus der Zinsspanne der OeKB aus der Gestionierung des EFV und den
Zinserträgen aus den Veranlagungen der eigenen Vermögensrechnung. Der Nettozinsertrag erhöhte sich um
6.098 Tsd. Euro auf 69.718.479,82 Euro. Im Nettozinsertrag sind Einmaleffekte für den OeKB-Anteil an Vorfälligkeits-
entschädigungen für vorzeitige Kreditrückführungen im EFV in Höhe von 579.295,83 Euro (2019: 2.095 Tsd. Euro) sowie
2.058.191,74 Euro (2019: Null) OeKB-Zinsspanne aus dem Sonder-KRR enthalten.
Die von der OeKB an das Bundesministerium für Finanzen bezahlten Haftungsentgelte für Garantien gemäß §
1 Abs. 2 AFFG
betrugen im Geschäftsjahr 98.191.090,10 Euro (2019: 94.605 Tsd. Euro).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesenen Mindererträge und Minderaufwendungen aus negativen
Zinsen betreffen überwiegend die Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Exportfinanzierungsverfahren. Die
Negativzinsen aus dem Kreditgeschäft resultieren aus den Konditionen des EFV abzüglich der Zinsspanne der OeKB. Die
Negativzinsen aus Wertpapiergeschäften betreffen das Liquiditätsportfolio des EFV. Dieses Portfolio besteht aus festver-
zinslichen Wertpapieren, welches zur Absicherung von Marktrisiken mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert
J
ahresfinanzbericht 2020 159
wurde. Durch das sehr gute Rating der OeKB und durch die von der Republik Österreich garantierten verbrieften Verbind-
lichkeiten profitiert das Exportfinanzierungsverfahren durch einen Minderaufwand aus negativen Zinsen bei den Refinan-
zierungsgeschäften durch Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung.
In den Erträgen aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden keine
ausschüttungsgleichen Erträge erfasst (2019: 6.918 Tsd. Euro).
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen sämtliche Dividenden und Ausschüttungen aus den sonstigen Beteiligungen. Die
Veränderung zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus einer höheren Dividende der Wiener Börse AG.
Der Ertrag aus Anteilen an verbundenen Unternehmen verringerte sich von 10.846 Tsd. Euro auf 8.684.250,00 Euro.
Im Wesentlichen resultierte die Veränderung aus den Dividenden der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG sowie
der OeKB CSD GmbH.
Die Provisionserträge erhöhten sich um 1.589 Tsd. Euro auf 30.667.475,44 Euro (2019: 29.079 Tsd. Euro). Die nach-
folgende Tabelle zeigt die Veränderung des Provisionsertrages der einzelnen Geschäftszweige. In den Erträgen aus dem
Garantiegeschäft sind die Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Haftungen zum Sonder-KRR in Höhe von
408.729,02 Euro (2019: Null) und Erträge im Zusammenhang mit der Bearbeitung der COFAG-Garantien in Höhe von
207.939,29 Euro (2019: Null) enthalten. Die Provisionsaufwendungen erhöhten sich um 95 Tsd. Euro auf
2.971.198,68 Euro (2019: 2.876 Tsd. Euro).
Provisionserträge
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 31.12.2020 31.12.2019
Kreditgeschäft 1.916.267,99 2.185
Wertpapiergeschäft 10.243.309,61 10.546
Garantiegeschäft 14.137.025,30 12.426
Energieclearing 2.602.950,34 2.489
Sonstige Dienstleistungen 1.767.922,20 1.434
Summe 30.667.475,44 29.079
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich überwiegend aus der Verrechnung von Dienstleistungen, der
Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten und den Vorsteuerkorrekturen für Vorjahre zusammen. Die Verringerung auf
17.516.764,27 Euro (2019: 18.267 Tsd. Euro) resultierte im Wesentlichen aus geringeren Erträgen aus Dienstleistungs-
verträgen mit Töchtern.
Der Personalaufwand verringerte sich um 15.812 Tsd. Euro von 66.329 Tsd. Euro auf 50.516.969,92 Euro. Dieser Rück-
gang resultierte im Wesentlichen aus der geringeren Dotierung der Personalrückstellungen. Im Geschäftsjahr wurde in den
Personalrückstellungen der Diskontierungszinssatz für die Ermittlung der Personalrückstellungen von 1,02
% auf 0,50
%
gesenkt. Im Vorjahr wurde dieser Satz von 1,95
% auf 1,02
% gesenkt. Im Gegenzug wurde auf Basis der Inflationsent-
wicklung und der letzten Lohn- und Gehaltsabschlüsse der nachhaltige Gehaltstrend für die Ermittlung der Personalrück-
stellungen von 3,25
% auf 2,50
% gesenkt. Im Vorjahr wurde außerdem eine Rückstellung für das Sterbequartal gemäß
Banken-Kollektivvertrag mit 1.781 Tsd. Euro erfasst.
160
J
ahresfinanzbericht 2020
Aufwendungen für den Abschlussprüfer und dessen
Netzwerkgesellschaften
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 31.12.2020 31.12.2019
Jahresabschlussprüfung 334.620,00 300
Prüfungsnahe Tätigkeiten 276.415,66 254
Aufwendungen für den Abschlussprüfer 611.035,66 554
Steuerberatung 51.751,90 31
Sonstige Beratung 155.952,20 117
Aufwendungen für im Netzwerk des Abschlussprüfers stehende Gesellschaften 207.704,10 148
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.405.211,37 Euro (2019: 1.177 Tsd. Euro) setzten sich im
Wesentlichen aus Aufwendungen für weitervermietete Geschäftsräume, Beiträge an Aufsichtsbehörden und weiterver-
rechnete Portogebühren zusammen.
Der Ertragssaldo aus der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens verringerte sich auf
4.337.586,95 Euro (2019: 16.523 Tsd. Euro).
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 31.12.2020 31.12.2019
Körperschaftsteuer für Geschäftsjahre 8.449.123,63 11.120
Körperschaftsteuer für Vorjahre 23.771,53 -
Veränderung aktiver latenter Steuern 3.292.976,19 – 706
Steuern vom Einkommen und Ertrag 11.765.871,35 10.415
Im Posten Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten14 auszuweisen, wurden die Aufwendungen für die Stabilitäts-
abgabe und die Grundsteuern erfasst.
Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss/Bilanzsumme) der OeKB betrug 0,15
% für das Jahr 2020
(2019: 0,16
%).
J
ahresfinanzbericht 2020 161
Ergänzende Angaben
Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen
Langfristige Verbindlichkeiten
2020 für 2019 für
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2021 2021-2025 2020 2020-2024
Miete 1.211.752,84 5.074.599,89 1.216 5.913
Leasing 17.701,27 22.515,62 69 90
Summe 1.229.454,11 5.097.115,51 1.286 6.002
Aus der Nutzung von den in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen aufgrund von Miet- oder Leasingverträgen
bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen.
Sonstige außerbilanzielle Geschäfte
Die in der Bilanz unter dem Strich ausgewiesenen Kreditrisiken in Höhe von 4.440.391.207,54 Euro (2019:
3.692.960 Tsd. Euro) betrafen im Wesentlichen nicht ausgenützte Kreditrahmen und -promessen, welche im Zusammen-
hang mit dem Exportfinanzierungsverfahren stehen.
Aktiva und Passiva in Fremdwährung
Überwiegend aus der Exportfinanzierung waren in der Bilanz Fremdwährungspositionen mit folgenden Euro-Gegenwerten
enthalten:
Aktiva: 2.393.169.306,97 Euro (2019: 3.651.013 Tsd. Euro)
Passiva: 18.277.993.794,41 Euro (2019: 19.787.190 Tsd. Euro).
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Aus dem Wesen der OeKB als Spezialinstitut für Export Services und Kapitalmarkt Services ergibt sich eine Vielzahl von
Geschäften mit den Aktionären der Bank. Diese Geschäfte wurden nach dem „Arm’s Length“-Prinzip abgewickelt.
Related Party Transactions mit Aktionären der OeKB
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 31.12.2020 31.12.2019
Eigene Vermögensrechnung
Forderungen an Kreditinstitute 2.271.626,11 8.376
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 27.639.460,39 29.289
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 93.076.165,82 59.135
Exportfinanzierung
Forderungen an Kreditinstitute 14.764.213.103,50 14.167.388
162
J
ahresfinanzbericht 2020
Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen und Verbindlichkeiten
Verbundene Unternehmen Beteiligungsunternehmen
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Eigene Vermögensrechnung
Forderungen an Kreditinstitute 300,00 0 0,00 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 88.553.061,87 89.806 0,00 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 33.097.102,60 27.901 21.717.160,36 16.451
Exportfinanzierung
Forderungen an Kreditinstitute 1.247.268.134,66 967.385 0,00 -
Personalaufwendungen
Monetäre Werte in Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten lt. UGB 365 362
Personalaufwendungen gemäß dd, ee und ff der Gewinn- und Verlustrechnung
Vorstandsmitglieder (einschließlich ehemaligen Vorstandsmitgliedern oder deren Hinterbliebenen) 2.744.938,57 8.499
Leitende Angestellte 398.620,00 1.915
Sonstige Beschäftigte 2.888.013,86 12.397
Summe 6.031.572,43 22.812
Leistungen an Pensionsvorsorgekassen
(im Posten Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung enthalten)
987.586,93 933
Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen
(im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen enthalten)
261.848,14 257
Organgesamtbezüge
Vorstandsmitglieder – Angabe unterbleibt im Hinblick auf § 242 Abs. 4 UGB k.A. k.A.
Mitglieder des Aufsichtsrates 158.935,00 165
Ehemalige Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene 1.837.673,57 1.832
Die Veränderung der in der Tabelle ausgewiesenen Personalaufwendungen resultierte im Wesentlichen aus der Bewertung
der langfristigen Personalrückstellungen. Der Wert des Geschäftsjahres war durch die Senkung des Diskontierungszins-
satzes von 1,02
% auf 0,50 % (2019: 1,95 % auf 1,02 %) deutlich weniger belastet als im Vorjahr.
Die Aufwendungen für Altersvorsorge betrafen leistungsorientierte Zusagen in Höhe von 4.782.137,36 Euro
(2019: 21.622 Tsd. Euro) und beitragsorientierte Zusagen in Höhe von 1.249.405,07 Euro (2019: 1.190 Tsd. Euro).
Es wurden keine Transaktionen mit Führungskräften in Schlüsselpositionen abgeschlossen.
Schadenersatzklage
Zum Stichtag waren keine Schadenersatzklagen bekannt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gibt keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
J
ahresfinanzbericht 2020 163
Zusätzliche Anhangsangaben gemäß BWG
Eigenmittel gemäß CRR
Gemäß §
3 Abs. 1 Z 7 BWG finden in Bezug auf Rechtsgeschäfte der OeKB im Rahmen der Ausfuhrförderung gemäß dem
Ausfuhrförderungsgesetz und dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie
§
39 Abs. 3 und 4 BWG keine Anwendung. Weiters finden gemäß §
3 Abs. 2 Z 1 BWG die Bestimmungen von Teil 6 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die §§
27a, 39 Abs. 2b Z 7 in Verbindung mit Abs. 4, 39 Abs. 3 und 74 Abs. 6 Z 3 lit. a
in Verbindung mit 74 Abs. 1 BWG keine Anwendung.
Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) 2020 2019
Bemessungsgrundlage gesamt 925.377.331,25 886.509
Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (8
% der Bemessungsgrundlage) 47.473.348,56 45.236
Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko 4.522.832,97 4.286
Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko (Basisindikatoransatz) 22.034.004,97 21.398
Risikogewichtete Positionsbeträge 74.030.186,50 70.921
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR
Eingezahlte Kapitalinstrumente 130.000.000,00 130.000
Einbehaltene Gewinne und Rücklagen 484.479.704,55 473.878
Abzügl. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
1
–
10.301.727,36 –
9.401
Sonstige immaterielle Vermögenswerte –
2.359.390,00 –
1.594
Hartes Kernkapital (CET 1) 601.818.587,19 592.883
Ergänzende Eigenmittel (Wertberichtigung gemäß §
57 BWG) gewichtet mit 20
%
(2019: 30
%) der Basis aus 2013
2
26.022.000,00 39.034
Ergänzungskapital (T2) 26.022.000,00 39.034
Eigenmittel 627.840.587,19 631.917
Freie Eigenmittel 553.810.400,69 560.996
1
Gemäß Art. 26 Abs. 2 CRR werden Gewinne zum Jahresende erst mit dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses
dem harten Kernkapital zugerechnet.
2
Gemäß Art. 486(4) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 iVm §
20 CRR-Begleit-VO
164
J
ahresfinanzbericht 2020
Daraus ergaben sich zum Stichtag folgende Relationen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
die den Mindestquoten für das Kreditinstitut gegenübergestellt sind:
Mindestquoten gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
2020 2019
In % Mindestquote Tatsächliche Quote Mindestquote Tatsächliche Quote
Harte Kernkapitalquote 7,039 65,03 7,372 66,88
Kernkapitalquote 8,539 65,03 8,872 66,88
Gesamtkapitalquote 10,539 67,85 10,872 71,28
Der Nettoverschuldungsgrad (Kernkapital/Risikoaktiva gemäß Art. 429 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) betrug 26,56
%
im Jahr 2020 (2019: 39,85
%).
Berechnung der tatsächlichen Quote
Harte Kernkapitalquote =
Hartes Kernkapital (CET 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR
Kernkapitalquote =
Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR
Gesamtkapitalquote =
Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR * 100
Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 CRR
Mindestquote der OeKB
In % 2020 2019
Harte Kernkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 4,500 4,500
Kapitalerhaltungspuffer gem. § 23 BWG iVm § 103q Z 11 BWG 2,500 2,500
Antizyklischer Kapitalpuffer gem. § 23a BWG iVm § 103q Z 11 BWG 0,039 0,372
Harte Kernkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen
7,039 7,372
Kernkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen
8,539 8,872
Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
inkl. kombinierter Kapitalpufferanforderungen
10,539 10,872
Die erforderlichen Quoten ergeben sich aus Art. 92 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den zusätzlichen
Kapitalpufferanforderungen des BWG sowie der Kapitalpufferverordnung der FMA.
J
ahresfinanzbericht 2020 165
Angaben über Organe
Mitglieder des Vorstandes
Laufzeit des Vertrages
Name Beginn Ende
Mag. Helmut Bernkopf 1.8.2016 31.7.2023
Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger 1.1.2014 31.12.2023
Mitglieder des Aufsichtsrates
Mandatsdauer
Position Name von bis
Vorsitzender Robert Zadrazil 19.5.2009 HV 2021
1. Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Johann Strobl 27.5.2020 HV 2025
2. Vorsitzender-Stellvertreter Willibald Cernko 29.5.2019 HV 2022
Mitglied MMag. Ingo Bleier 29.5.2019 HV 2025
Mitglied Mag. Dr. Rainer Borns 29.5.2018 HV 2021
Mitglied Mag. Mary-Ann Hayes 29.5.2019 HV 2024
Mitglied Dr. Matthias Heinrich 27.5.2020 HV 2021
Mitglied Mag. Dieter Hengl 25.5.2011 HV 2021
Mitglied Mag. Peter Lennkh 18.5.2017 HV 2022
Mitglied Herbert Messinger 18.12.2012 HV 2021
Mitglied Dr. Herbert Pichler 27.5.2020 HV 2025
Mitglied Mag. Dr. Herta Stockbauer 21.5.2014 HV 2024
Mitglied Mag. Herbert Tempsch 29.5.2013 HV 2023
Mitglied Mag. Susanne Wendler 18.5.2017 HV 2022
Mitglied Robert Wieselmayer 19.5.2016 HV 2021
1. Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Walter Rothensteiner 2.8.1995 27.5.2020
Mitglied MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller 29.5.2019 27.5.2020
HV = Hauptversammlung
Vom Betriebsrat entsandt
Funktionsperiode
Position Name von bis
Vorsitzender Mag. Martin Krull 14.3.2002 13.3.2023
Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Erna Scheriau 1.4.2001 13.3.2023
Mitglied Elisabeth Halys 1.7.2013 13.3.2023
Mitglied Ulrike Ritthaler 14.3.2014 13.3.2023
Mitglied Mag. Christoph Seper 14.3.2014 13.3.2023
Mitglied Ing. Markus Tichy 1.7.2011 13.3.2023
166
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ahresfinanzbericht 2020
Prüfungsausschuss
Position Name
Vorsitzender (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied (seit 27.5.2020) Robert Wieselmayer
Mitglied Mag. Martin Krull
Vorsitzender (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Mitglied (bis 27.5.2020) Robert Zadrazil
Arbeitsausschuss
Position Name
Vorsitzender Robert Zadrazil
Mitglied (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied Mag. Martin Krull
Mitglied (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Vergütungsausschuss
Position Name
Vorsitzender Robert Zadrazil
Mitglied Willibald Cernko
Mitglied (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied Mag. Martin Krull
Mitglied Mag. Erna Scheriau
Mitglied (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Risikoausschuss
Position Name
Vorsitzende Mag. Dr. Herta Stockbauer
Mitglied Robert Zadrazil
Mitglied Mag. Erna Scheriau
Nominierungsausschuss
Position Name
Vorsitzender Robert Zadrazil
Mitglied (seit 27.5.2020) Dr. Johann Strobl
Mitglied Mag. Martin Krull
Mitglied (bis 27.5.2020) Dr. Walter Rothensteiner
Staatskommissäre
Name Beginn der Funktionsperiode
Staatskommissär Mag. Harald Waiglein 1.7.2012
Staatskommissär-Stellvertreter Mag. Johann Kinast 1.3.2006
Die Staatskommissäre gemäß § 76 des Bankwesengesetzes sind gleichzeitig Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 des
Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes.
Regierungskommissäre
Name Beginn der Funktionsperiode
Regierungskommissärin Dr. Beate Schaffer 1.11.2013
Regierungskommissärin-Stellvertreter Karl Flatz 1.12.2017
Regierungskommissäre gemäß § 27 der Satzung (Deckungsfonds).
Wien, am 3. März 2021
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
MAG. HELMUT BERNKOPF e.h. MAG. ANGELIKA SOMMER-HEMETSBERGER e.h.
J
ahresfinanzbericht 2020 167
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen
Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren
Das Risiko für den Abschluss
Die zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Forderungen an Kreditinstitute im Exportfinanzierungsverfahren (kurz: EFV)
belaufen sich auf 24.036 Mio EUR, das sind 80,5 % der Bilanzsumme. Der Vorstand beschreibt das Exportfinanzierungs-
verfahren unter Kapitel "Exportfinanzierung" im Anhang zum Jahresabschluss.
Das EFV der OeKB dient primär in- und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle, sofern sie die Bonitäts-
kriterien der OeKB ("Hausbankenstatus") und vor allem auch die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Über-
nahme von Haftungen des Bundes in Form von Garantien hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen einschließlich
der Bedingungen für eine einheitliche Abwicklung der Finanzierung (Sicherheitsgestionierung) erfüllen.
168
J
ahresfinanzbericht 2020
Wesentliches Kriterium für den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im EFV ist somit die Sicherstellung durch die
Bank, dass diese sowohl gesetzlich als auch vertraglich definierten Gestionskriterien erfüllt werden. Dafür hat die Bank
Prozesse eingerichtet und manuelle sowie automatisierte Kontrollen in ihren IT-Systemen implementiert. Das Risiko für den
Abschluss liegt darin, dass Fehlfunktionen der eingerichteten Kontrollen das Gestionsrisiko erhöhen, was insbesondere zu
Auswirkungen auf den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im EFV im Jahresabschluss der OeKB führen kann.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Erfassung der Forderungen an Kunden im Exportfinanzierungsverfahren haben wir folgende wesent-
liche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben die Prozesse zur Sicherstellung der gesetzlich und vertraglich definierten Gestionskriterien in den jeweiligen
Fachabteilungen erhoben und analysiert, ob diese Prozesse und die darin implementierten Kontrollen geeignet sind, die
Einhaltung der Gestionskriterien zu gewährleisten und damit den Wertansatz der Forderungen an Kreditinstitute im EFV
im Jahresabschluss der OeKB zu belegen.
Zudem haben wir die von der Bank in diesen Bereichen eingerichteten und für die Jahresabschlusserstellung wesent-
lichen Schlüsselkontrollen – im Falle von automatisierten Kontrollen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten – getestet.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ihre Ausgestaltung, Funktionsweise und in Stichproben ihre Wirksamkeit beurteilt.
Dabei haben wir den Fokus auf insbesondere folgende – teilweise automatisierte – Kontrollen gelegt:
Einrichtung und Einhaltung der manuellen Kontrollen hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die
Übernahme von Haftungen des Bundes sowie die laufende Gestionierung der zu finanzierenden Transaktionen;
Automatisierter Abgleich der Finanzierungshöhe mit der hinterlegten Haftung;
Allgemeine IT-Kontrollen für SAP, insbesondere Zugriffsschutz, Change Management.
Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung des Nebenbuches mit dem Hauptbuch hinsichtlich des Kreditportfolios mit
Kreditinstituten im EFV vorgenommen sowie anhand von Testfällen durch Abgleich von Vertragsunterlagen mit den
Systemdaten die Existenz überprüft. Weiters haben wir die Entwicklung des Portfolios nach der Besicherungsart
analysiert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art
der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informa-
tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss
oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten
sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammen-
hang nichts zu berichten.
J
ahresfinanzbericht 2020 169
Verantwortlichkeiten der
gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesell-
schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein
aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-
ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und
damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
170
J
ahresfinanzbericht 2020
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Anga-
ben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass
ein möglichst getreues Bild erreicht wird
.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Eint
eilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger be
deutsamer
Mäng
el im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,
aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigk
eit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte
austauschen,
v
on denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern ein-
schlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirk
en.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachv
erhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher di
e
besonde
rs wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermer
k,
es sei denn, Gese
tze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts
aus oder wir
bestimmen
in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt we
rden
sollt
e, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für
das
öf
fentliche Interesse übersteigen würden
.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die
nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
J
ahresfinanzbericht 2020 171
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 7. Juni 2019 vom Aufsichts-
rat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 27. Mai 2020 wurden wir für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 27. Mai 2020 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 1993 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.
Wien, am 3. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
MAG. WILHELM KOVSCA e.h.
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB
zu beachten.
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
Oesterreichische Kontrollbank A
ktiengesellschaft
Firmensitz: 1010 Wien, Am Hof 4
Firmenbuchnummer: FN 85749b, Handelsgericht Wien
DVR: 0052019
UID-Nummer: ATU 15350402
Bankleitzahl: 10.000
SWIFT BIC: OEKOATWW
LEI: 5299000OVRLMF858L016
FATCA-GIIN: YS6TGM.00000.LE.040
Tel. +43 1 531 27-0
Fax +43 1 531 27-5698
E-Mail:
Die OeKB im Internet:
Redaktion: Mitarbeitende der Abteilungen Finanzwesen & Planung, Human Resources und
Risiko-Controlling
Cover: Egger & Lerch GmbH, Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien,
Die Berichte werden in deutscher und in englischer Sprache im Internet veröffentlicht.
Satz und Produktion: Inhouse produziert mit firesys
Redaktionsschluss: 3. März 2021
172 Jahresfinanzbericht 2020
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info@oekb.at
reporting@oekb.at
www.egger-lerch.at
www.oekb.at/oekb-gruppe/die-oekb-ag
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Tel. +43 1 531 27-0
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