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Jahresfinanzbericht 2022 | 2023  
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Konzernbilanz zum 31. März 2023  
Aktiva in TEUR  
AZ  
31.03.2023  
31.03.2022  
Langfristige Vermögenswerte  
Sachanlagen  
5.1.1.  
16.519
15.211
Immaterielle Vermögenswerte  
5.1.2.  
7.443
4.957
Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
5.1.3.  
153
158
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte  
5.1.4.  
413
452
Aktive latente Steuern  
5.1.5.  
490
517
25.018
21.295
Kurzfristige Vermögenswerte  
Liefer- und sonstige Forderungen  
5.2.1.  
15.653
10.434
Vertragsvermögenswerte  
3.058
2.074
Ertragsteuerforderungen  
82
73
Liquide Mittel  
5.2.2.  
26.563
35.823
45.356
48.404
Summe Aktiva  
70.374
69.699
Passiva in TEUR  
AZ  
31.03.2023  
31.03.2022  
Eigenkapital  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital  
Grundkapital  
5.3.  
11.000
11.000
Kapitalrücklagen  
5.3.1.  
19.555
19.555
Sonstige Rücklagen  
-666
-950
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung  
115
394
Kumuliertes Ergebnis  
-5.996
-4.605
24.008
25.394
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner  
2.710
1.860
26.718
27.254
Langfristige Schulden  
Rückstellungen für Abfertigungen  
5.4.1.  
2.708
3.885
Passive latente Steuern  
5.1.5.  
666
516
Sonstige Verbindlichkeiten  
5.4.3.  
6.965
5.492
Investitionszuschüsse  
5.6.  
139
187
10.478
10.080
Kurzfristige Schulden  
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
5.5.1.  
12.954
10.605
Ertragsteuerverbindlichkeiten  
5.5.2.  
1.472
5.864
Vertragsverbindlichkeiten  
5.5.3.  
18.752
15.896
33.178
32.365
Summe Passiva  
70.374
69.699
2
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023  
in TEUR  
AZ  
2022/2023  
2021/2022  
Umsatzerlöse  
6.1.  
69.227
58.268
Sonstige betriebliche Erträge  
6.2.  
563
217
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen  
-4.118
-2.855
Personalaufwand  
6.3.  
-37.368
-30.130
Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
6.4.  
-6.768
-6.117
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
6.5.  
-11.549
-7.853
Betriebsergebnis  
9.987
11.530
Finanzerträge  
6.6.  
42
4
Finanzaufwendungen  
6.6.  
-186
-284
Ergebnis vor Ertragsteuern  
9.843
11.250
Ertragsteuern  
6.7.  
-3.018
-3.370
Jahresergebnis  
6.825
7.880
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):  
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung  
-206
36
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):  
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen abzüglich latenter  
288
101
Steuern  
Sonstiges Ergebnis  
82
137
Gesamtergebnis  
6.907
8.017
Jahresergebnis  
davon entfallen auf:  
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens  
6.290
7.425
Nicht beherrschende Anteilseigner  
535
455
Gesamtergebnis  
davon entfallen auf:  
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens  
6.295
7.565
Nicht beherrschende Anteilseigner  
612
452
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis, das den  
Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht  
(in EUR je Aktie)  
unverwässert  
9.1.1.  
0,57
0,68
verwässert  
9.1.2.  
0,57
0,68
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
3
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Konzerngeldflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023  
in TEUR  
AZ 2022/2023  
2021/2022  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
Betriebsergebnis  
9.987
11.530
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten  
6.4.  
6.768
6.117
Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
Effekte aus Währungsumrechnung  
-237
-150
Veränderung von langfristigen Rückstellungen  
-281
-26
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen  
5.4.1.  
374
131
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten  
5.1.4.  
39
-51
Verluste/Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen  
18
-26
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen  
6.2.  
-53
-36
16.615
17.489
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen  
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen* (ohne Forderungen aus  
-4.728
-721
Ertragsteuerverrechnung)  
Veränderung von Vertragsvermögenswerten*  
-770
-342
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus  
944
1.533
Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten)  
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten  
2.724
1.740
-1.830
2.210
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel  
14.785
19.699
Vereinnahmte Zinsen  
3
3
Gezahlte Zinsen  
-156
-64
Gezahlte Ertragsteuern  
-7.607
-2.987
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit  
7.025
16.651
Cash Flow aus Investitionstätigkeit  
5.1.1.  
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
-4.149
-6.746
5.1.2.  
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten  
8
27
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel  
2.2.2.  
-626
-559
Erhaltene Investitionszuschüsse  
124
12
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit  
-4.643
-7.266
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit  
-1.777
-1.592
Tilgung Leasingverbindlichkeit  
Nettomittelveränderung aus Verschmelzung  
0
-64
Dividendenausschüttung  
-8.250
-9.350
Dividendenausschüttung an nicht beherrschende Anteilseignern  
-565
-594
Einzahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern  
2.2.2.  
292
0
2.2.2.  
-53
-10.451
Auszahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern  
Tilgung Finanzverbindlichkeiten  
-1.280
0
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit  
-11.633
-22.051
Veränderung der liquiden Mittel  
-9.251
-12.666
Entwicklung der liquiden Mittel  
Anfangsbestand der liquiden Mittel  
35.823
48.424
Effekte aus Wechselkursänderungen  
-9
65
Abnahme  
-9.251
-12.666
5.2.2.  
26.563
35.823
Endbestand der liquiden Mittel  
* Zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit wurde die Veränderung der Vertragsvermögenswerte in einer eigenen Zeile dar-  
gestellt.  
4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft  
zurechenbares Eigenkapital  
Anteil  
Ausgleichs-  
der nicht  
Kumu-  
Eigen-  
Grund- Kapital- Sonstige  
posten aus  
beherr-  
in TEUR  
AZ  
liertes  
Gesamt  
kapital  
kapital rücklagen Rücklagen  
Währungs-  
schenden  
Ergebnis  
gesamt  
umrechnung  
Anteils-  
eigner  
Stand am  
31. März 2021  
11.000
19.513
-1.055
359
7.181
36.998
2.254
39.252
0
0
105
35
0
140
-3
137
Sonstiges Ergebnis  
Jahresergebnis  
0
0
0
0
7.425
7.425
455
7.880
Gesamtergebnis  
0
0
105
35
7.425
7.565
452
8.017
Dividende,  
0
0
0
0
-9.350
-9.350
-594
-9.944
Ausschüttungen  
Erstkonsolidierung  
0
0
0
0
0
0
336
336
Tochterunternehmen  
Transaktionen mit  
0
0
0
0
-9.860
-9.860
-590
-10.450
nicht beherrschenden  
Anteilseignern  
Erhöhung  
Kapitalrücklage aus  
0
42
0
0
0
42
0
42
Verschmelzung  
Stand am  
5.3.  
11.000
19.555
-950
394
-4.605
25.394
1.860
27.254
31. März 2022  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft  
zurechenbares Eigenkapital  
Anteil  
Ausgleichs-  
der nicht  
Kumu-  
Eigen-  
Grund- Kapital- Sonstige  
posten aus  
beherr-  
in TEUR  
AZ  
liertes  
Gesamt  
kapital  
kapital rücklagen Rücklagen  
Währungs-  
schenden  
Ergebnis  
gesamt  
umrechnung  
Anteils-  
eigner  
Stand am  
11.000
19.555
-950
394
-4.605
25.394
1.860
27.254
31. März 2022  
Sonstiges Ergebnis  
0
0
284
-279
0
5
77
82
0
0
0
0
6.290
6.290
535
6.825
Jahresergebnis  
Gesamtergebnis  
0
0
284
-279
6.290
6.295
612
6.907
Dividende,  
0
0
0
0
-8.250
-8.250
-565
-8.815
Ausschüttungen  
Erstkonsolidierung  
2.2.2.  
0
0
0
0
0
0
1.417
1.417
Tochterunternehmen  
Transaktionen mit  
nicht beherrschenden  
2.2.2.  
0
0
0
0
569
569
-368
201
Anteilseignern  
Anpassung  
Erstkonsolidierung  
2.2.3.  
0
0
0
0
0
0
-246
-246
Tochterunternehmen  
Stand am  
5.3.  
11.000
19.555
-666
115
-5.996
24.008
2.710
26.718
31. März 2023  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
5
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6
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2023  
1) Grundlegende Informationen  
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste   von Fabasoft dienen der Digitalisierung, Vereinfachung, Beschleunigung und Qualitätssteigerung von Geschäfts-  prozessen. Sie umfassen den Eingang, die Strukturierung, die team- und prozessorientierte Bereitstellung, die  Bearbeitung und Erledigung, die sichere Aufbewahrung und das kontextsensitive Finden aller Geschäftsunter-  lagen, die Erstellung und Bereitstellung von Inhalten für unterschiedliche Publikationskanäle sowie die digitale,  nachhaltige Wissensvermittlung auf Basis neurowissenschaftlicher Erkenntnisse.  
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz , Österreich .  Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985).  Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023.  
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze  
2.1.  
Grundlagen der Abschlusserstellung  
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in   der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §ꢀ245a UGB zu beachtenden unternehmensrecht-  lichen Vorschriften aufgestellt.  
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.  
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden  
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Inter-   pretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2023  im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind,  beachtet:  
Standard Inhalt Anzuwenden auf neue

Geschäftsjahre ab
AIP 2018 - 2020 Jährliche Verbesserung an den IFRS Standards 2018-2020 Januar 2022
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept Januar 2022
IAS 37 Änderungen an IAS 37: Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen Januar 2022
Änderungen zu Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an
IAS 16

IAS 16) Jänner 2022

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss um-   gesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und  Ertragslage geführt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht  
verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden  
Bis zum 31. März 2023 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch   für das Geschäftsjahr 2022/2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:  
Übernommen und
Standard Inhalt anzuwenden auf neue
Geschäftsjahre ab
IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17
IFRS 17 Versicherungsverträge Januar 2023
IAS 1 Angabe von Rechnungslegungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und IFRS

Januar 2023
Practice Statement 2)
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) Januar 2023
Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten- und Schulden aus
IAS 12

einer einzigen Transaktion Januar 2023

Nicht übernommen
und anzuwenden
Standard

Inhalt

auf neue
Geschäftsjahre ab
IFRS 16 Verbindlichkeiten von Sale-and-Leaseback Januar 2024
IAS 1 Einstufung von Schulden als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1) Januar 2024
Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Covenants) (Änderungen
IAS 1

an IAS 1) Januar 2024

IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf die Identifikation, den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie   die Anhangangaben für Versicherungsverträge und ersetzt ab 1. Januar 2023 den IFRS 4 Versicherungsverträge.  
Darüber hinaus wird mit den Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 („Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderun-   gen von Schätzungen und Fehlern“) konkretisiert, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  im IFRS-Anhang erläutert werden müssen. Es wird ein einheitlicher und genauer umrissener Wesentlichkeitsbegriff  von Abschlussinformationen geschaffen, der eine Harmonisierung vom Rahmenkonzept für die Finanzbericht-  erstattung, IAS 1 und IAS 8 sowie dem IFRS-Leitliniendokument „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“  herbeiführen soll.  
Die Änderungen an IAS 12 „Latente Steuern“ schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum   erstmaligen Ansatz von latenten Steuern („initial recognition exemption“) ein. Die Ausnahmeregelung soll keine  Anwendung auf Geschäftsvorfälle finden, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären  Differenzen in gleicher Höhe führen.  
Die Änderung von IFRS 16 „Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback“ beinhaltet Vorgaben für die Folge-   bewertung von Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback (SLB) für Verkäufer-Leasingnehmer.  Demnach sind bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn  erwarteten Zahlungen so zu bestimmen, dass eine Gewinnrealisierung in Bezug auf das zurückbehaltene Nut-  zungsrecht ausgeschlossen ist. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit, um die jeweils zugrunde gelegten  erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst.  
Die Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ betreffen den Ausweis von Schulden als kurz- oder lang-   fristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten,  Erträgen oder Aufwendungen oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Darüber hinaus betrifft eine weitere Änderung zu IAS 1 „Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen   (Covenants)“. Demnach wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem  Bilanzstichtag einhalten muss, die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig beeinflussen. Nebenbe-  dingungen, die lediglich nach dem Bilanzstichtag einzuhalten sind, haben keinen Einfluss auf die Klassifizierung  und sind hingegen in den Anhangangaben offenzulegen.  
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Aus-   wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.  
2.2. Konsolidierung  
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheit-   lichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2023 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.  
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein   Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung  durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen  und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu  nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.  
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung   über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen  verliert.  
Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die   Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung ent-  halten.  
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbe-   zogen.  
2.2.1. Konsolidierungskreis  
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.  
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des   Eigenkapitals ausgewiesen.  
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Zum Bilanzstichtag 31. März 2023 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in   den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:  
Unmittelbarer Durch nicht
Art der Anteil der beherrschende
Unternehmen Sitz Geschäftstätigkeit Fabasoft AG Anteilseigner
inꢀ% gehaltener
Anteil inꢀ%
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Fabasoft Forschung & 100 -
Entwicklung
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich FabasofteGov-Geschäft 100 -
Österreich
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Information Insight 85,5 14,5
Produkte und Vermarktung
Mobiles Lernen,
KnowledgeFox GmbH Wien/Österreich MicroLearning Produkte 100 -
und Vermarktung
Technische Daten- und
Fabasoft Approve GmbH Linz/Österreich Dokumentenmanagement 80 20
Produkte und Vermarktung
Fabasoft Contracts GmbH Linz/Österreich Vertragsmanagement 100 -
Produkte und Vermarktung
Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am Fabasoft eGov-Geschäft 100 -
Main/Deutschland Deutschland
München/ Content Editing und
Xpublisher GmbH Publishing Produkte und 60 40
Deutschland Vermarktung
Fabasoft 4teamwork AG Bern/Schweiz Operatives Fabasoft 70 30
GeschäftSchweiz
Durch nicht
Mittelbarer beherrschende
Unternehmen Sitz Art der Anteil der Anteilseigner
Geschäftstätigkeit Fabasoft AG gehaltener
inꢀ% Anteil inꢀ%
OperativesMindbreeze
MindbreezeCorporation Chicago/USA Geschäft USA 85,5 14,5
Xpublisher Inc. Chicago/USA Operatives Xpublisher 60 40
Geschäft USA
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht   nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte  Unternehmen.  
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Zum Bilanzstichtag 31. März 2022 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in   den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:  
Unmittelbarer Durch nicht
Art der Anteil der beherrschende
Unternehmen Sitz Geschäftstätigkeit Fabasoft AG Anteilseigner
inꢀ% gehaltener
Anteil inꢀ%
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Fabasoft Forschung & 100 -
Entwicklung
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich Operatives Fabasoft 100 -
GeschäftÖsterreich
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Information Insight 85,5 14,5
Produkte und Vermarktung
Mobiles Lernen,
KnowledgeFox GmbH Wien/Österreich MicroLearning Produkte 70 30
und Vermarktung
Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am Main/ Operatives Fabasoft 100 -
Deutschland Geschäft Deutschland
München/ Content Editing und
Xpublisher GmbH Publishing Produkte und 60 40
Deutschland Vermarktung
Fabasoft SchweizAG Bern/Schweiz Operatives Fabasoft 100 -
GeschäftSchweiz
Durch nicht
Mittelbarer beherrschende
Unternehmen Sitz Art der Anteil der Anteilseigner
Geschäftstätigkeit Fabasoft AG gehaltener
inꢀ% Anteil inꢀ%
OperativesMindbreeze
MindbreezeCorporation Chicago/USA Geschäft USA 85,5 14,5
Xpublisher Inc. Chicago/USA Operatives Xpublisher 60 40
Geschäft USA
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht   nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte  Unternehmen.  
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis  
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve   GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Approve von  der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht.  
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100ꢀ% auf 80ꢀ%   reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.  
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Approve GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70ꢀ%   der Unternehmensanteile auf 100ꢀ% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox  GmbH erworben.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Die Fabasoft AG hat am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb einer Mehrheits-   beteiligung an der 4teamwork AG, ein IT-Dienstleister für die öffentlichen Verwaltungen von Kantonen, Städten  und Gemeinden in der Schweiz, mit Sitz in Bern unterzeichnet. Die 4teamwork AG eignet sich durch die hohe  Kompetenz in der digitalen Transformation sowie die lokalen Vertriebs- und Managementkapazitäten als idealer  Solution-Partner im Fabasoft Ökosystem für die Geschäftstätigkeit in der Schweiz.  
Der Erwerb vollzog sich dabei in mehreren Schritten, die eine verbundene Transaktion darstellen. Am 14. Oktober   2022 erfolgte der mittelbare Erwerb bestehender Anteile von 21,7ꢀ% vom bisherigen Mehrheitsgesellschafter, im  Anschluss wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, durch die sich der Anteil der Fabasoft AG an der 4teamwork  AG auf rund 58,5ꢀ% erhöhte. Der Kaufpreis inkl. Kapitalerhöhung in Höhe von TCHF 3.800 wurde am 14. Oktober  2022 vollständig bezahlt. Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter be-  stimmten Bedingungen spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer ausgezahlt. Die im Zusammenhang mit  dem Kauf entstandenen Nebenkosten belaufen sich auf TEUR 40 und beinhalten im Wesentlichen Rechtsbera-  tungs- und Notarkosten.  
Die Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG zur neuen Fabasoft 4teamwork AG wurde Ende Oktober 2022   beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht und mit der Eintragung in das Handelsregister am 15. November  2022 wirksam. Im Ergebnis hält die Fabasoft AG nun 70ꢀ% an der neuen Fabasoft 4teamwork AG. Der bisherige  CEO der 4teamwork AG bleibt mit 30ꢀ% an der Fabasoft 4teamwork AG beteiligt.  
Die Vollkonsolidierung der neu erworbenen Gesellschaft erfolgte sohin vereinfachend erstmals mit den Zahlen   zum Stichtag 1. Oktober 2022.  
Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden des Konzerns stellen sich wie folgt dar:  
in TEUR Werte nach IFRS Zeitwertanpassung Zum Erwerb
01.10.2022 angesetzte Beträge
Selbsterstellte Software 0 702 702
Kundenstock 0 547 547
Auftragsbestand 0 195 195
Sachanlagen 609 0 609
Liefer- und sonstige Forderungen 707 0 707
Vertragsvermögenswerte 216 0 216
Liquide Mittel 3.341 0 3.341
Passive latente Steuern 43 -343 -300
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten -428 0 -428
Finanzverbindlichkeiten -1.327 0 -1.327
Kurzfristige Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten -781 0 -781
Vertragsverbindlichkeiten -255 186 -69
Nettovermögen 2.125 1.287 3.412
Geschäfts- oder Firmenwert 1.939
abzgl. Minderheitenanteil am Nettovermögen -1.417
Kaufpreis inkl. Fair Value des bedingten 3.934
Kaufpreises
zuzgl. Fair Value des bedingten Kaufpreises 33
Kaufpreis in bar 3.967
abzgl. erworbener Zahlungsmittel -3.341
Nettozahlungsmittelabfluss 626
Die Kaufpreisallokation erfolgte vereinfacht mit den Zahlen zum Stichtag 1. Oktober 2022, unter Berücksichtigung   der Closing Bedingungen.  
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Die im Rahmen des Erwerbes angesetzten Kundenbeziehungen „OneGov GEVER“ werden über die nächsten 10   Jahre, die Kundenbeziehungen „teamraum“ und „GLAM“ über die nächsten 7 Jahre, die selbst erstellte Software  über die nächsten 5 Jahre und der Auftragsbestand über die nächsten 1,25 Jahre abgeschrieben.  
Die nicht beherrschenden Anteile werden in Höhe ihres Anteils am erworbenen identifizierbaren Nettovermögen  bilanziert. Der steuerlich nicht abzugsfähige Geschäfts- und Firmenwert ergibt sich insbesondere aus dem Know-  how der Belegschaft und dem Potential des Unternehmens. Die von der 4teamwork AG entwickelten Lösungen  werden zum bestehenden Ökosystem der Fabasoft Gruppe mit hervorragenden branchenspezifischen digitalen  Services und Geschäftsprozesslösungen beitragen. Erworbene Vermögenswerte, welche die Ansatz- und Identi-  fikationskriterien nicht erfüllten, wurden im Geschäfts- und Firmenwert berücksichtigt.  
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 wurde durch die Fabasoft 4teamwork AG ein Umsatz   von TEUR 3.196, ein EBIT von TEUR -250 und ein EBITDA von TEUR 48 erwirtschaftet. Wäre die Übernahme zum  1. April 2022 erfolgt, hätte der Konzernumsatz TEUR 71.631 betragen, das Konzern-EBIT TEUR 10.838 und das  Konzern-EBITDA TEUR 17.654. Diese Beträge wurden aus den Ergebnissen der 4teamwork AG unter Berück-  sichtigung der zusätzlichen IFRS-Anpassungen, welche vorgenommen worden wären, falls die Anpassung der  Zeitwerte bereits zum 1. April 2022 vorgenommen worden wäre, errechnet.  
Die Bewertung des Zeitwertes der Kundenbeziehungen und des Auftragsbestandes erfolgten nach der MEEM-   Methode (Multi-period excess earnings), die Bewertung des Zeitwertes der selbst erstellten Software nach der  Lizenzpreisanalogiemethode. Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die abgezinsten geschätzten  Zahlungen von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Software im  eigenen Besitz befindet. Die MEEM-Methode berücksichtigt den Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die  Kundenbeziehungen und der Auftragsbestand erzeugen, mit Ausnahme aller Cashflows, die mit unterstützenden  Vermögenswerten verbunden sind. Die Bewertung des Zeitwertes der Vertragsverbindlichkeiten basiert auf dem  Expected-cost-plus-a-margin-Ansatz (Reproduktionskostenmethode). Das Bewertungsmodell berücksichtigt  Marktpreise für ähnliche Dienstleistungen, wenn diese verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführte Herstel-  lungskosten, die erforderlich sind, um ein möglichst exaktes Duplikat des zu bewertenden Vermögenswertes  herzustellen.  
Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Con-   tracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal wurde der Teilbetrieb  Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts GmbH abgespalten.  
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Contracts GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
2.2.3. Anpassung Erstkonsolidierung KnowledgeFox GmbH  
Aufgrund einer Neubeurteilung der Zuordnung der nicht beherrschenden Anteilseigner in der Kaufpreisallokation   wurde die Erstkonsolidierung der KnowledgeFox GmbH zum 30. September 2022 angepasst. Die Anpassung  führte zu einer Reduktion des Firmenwerts sowie des Anteils der nicht beherrschenden Anteilseigner am Eigen-  kapital in Höhe von TEUR 246.  
2.2.4. Konsolidierungsmethoden  
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten   des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen  Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Er-  werbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unter-  nehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden  bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom  Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.  
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Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden   Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das  zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unter-  schiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.  
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen   des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eben-  falls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.  
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um   eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.  
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit   Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entste-  hender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert  des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der  Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.  
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden   Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am  Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.  
2.2.5. Währungsumrechnung  
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften   in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten  und Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der  Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser  Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdiffe-  renzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb,  deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem  ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom  Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.  
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in   fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgs-  wirksam erfasst.  
Nicht-monetäre Posten, deren Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremd-   währung erfolgt, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.  
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:  
Stichtagskurs 31. März Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr
Schweizer Franken
2023 1,0000 CHF 0,99646 CHF
2022 1,0280 CHF 1,06823 CHF
US-Dollar
2023 1,0850 USD 1,04642 USD
2022 1,1119 USD 1,16137 USD
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2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu An-   schaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertmin-  derungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.  
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne IFRS 16 Leasinggegenstände) liegen konzerneinheitlich   folgende Nutzungsdauern zugrunde:  
Immaterielle Vermögenswerte 2 bis 10 Jahre
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude 5 bis 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre
Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.  
Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend   kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste  werden ergebniswirksam berücksichtigt.  
2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten  
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und   Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet min-  destens einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung  statt. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erziel-  baren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert  abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von  Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse  realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Ver-  gangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine  Wertaufholung zu erfassen ist. Für Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.  
2.5. Forschung und Entwicklung  
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden   Nachweise erbracht werden können:  
a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur  
Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.  
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.   c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.  d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen  
wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen   Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll,  der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.  
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung  
abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.  
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren  
Ausgaben verlässlich zu bewerten.  
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).  
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2.6. Leasingverhältnisse  
Leasingverhältnisse wurden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Bei Vorliegen eines Leasingvertrages   nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht und passivseitig eine damit korrespondierende Leasingverbind-  lichkeit angesetzt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende  Vermögenswert von geringem Wert (< TEUR 5) ist, macht der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines  Vermögenswertes und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für  welche vom Wahlrecht gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind von unwesentlichem Umfang.  
2.7.  
Nicht-finanzielle Vermögenswerte  
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in   Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungs-  kosten). Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Ver-  tragsabschlusses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Ver-  tragsgewinnungskosten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, über den Personalaufwand abzuschreiben.  
2.8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9   eingestuft werden.  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet.   Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag ergebniswirksam erfasst.  
2.9. Liefer- und sonstige Forderungen  
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu   fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertbe-  richtigungen bilanziert.  
Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit   Loss Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft  mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungs-  ausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten.  Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind  die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2023 bestand lediglich eine Wert-  minderung in Höhe von TEUR 5 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische  Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt  der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten.  Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf die Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten  Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model  ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.  
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2023 gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.10. Dienstleistungsaufträge  
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS   15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn durch die Leistung ein Vermögenswert erstellt wird,  der keine alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist, und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht.  
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Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem   Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis  zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste  werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.  
Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Lie-   ferungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Der Ausweis der „Forderungen aus  Dienstleistungsaufträgen“ erfolgt unter der Position Vertragsvermögenswerte“, wenn das Unternehmen seinen  vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen  aus Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar.  
Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten Verbindlich-   keiten aus Dienstleistungsaufträgen“ in der Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet  oder fällig ist.  
2.11. Liquide Mittel  
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden   mit den jeweils am 31. März 2023 gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.12. Leistungen an Arbeitnehmer  
2.12.1. Rückstellungen für Abfertigungen  
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeitende entspricht dem Barwert der leis-   tungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von  einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertme-  thode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden  gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.  
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von   Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und  deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.  
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor   dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeit-  punkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall  maßgeblichen Bezug abhängig.  
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des   Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind.  
Für Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden   aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53ꢀ% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt.  Die Mitarbeitende erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.  
Die Abfertigungsrückstellung wurde für den Vorstand der Fabasoft AG auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.  
2.12.2. Pensionsverpflichtungen  
Die Pensionsverpflichtungen für den Vorstand der Fabasoft AG wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 auf Basis   der vertraglichen Pensionszusagen berechnet. Die Pensionszusagen für den Vorstand der Fabasoft AG werden  durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert  auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.  
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Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der   Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungs-  verträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes  angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der  Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der  Pensionsrückstellungen.  
2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu   fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.  
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2023 gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.14. Umsatzerlöse  
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter   und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.  
Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und   werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze  gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht  hat, verkauft wird.  
Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Support-   dienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des  Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainings-  tätigkeit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleis-  tungsaufträgen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt  realisiert (siehe Punkt 2.10).  
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze   InSpire, Fabasoft PROCECO Solution und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Um-  sätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten. Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen  (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Professional Services).  
2.15. Bilanzierung von Zuwendungen und Investitionszuschüssen  
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit   darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendun-  gen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung  der angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht.  Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach  der Bruttomethode bilanziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis  als gesonderter Passivposten. Die Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte.  Der Passivposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als  sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.  
2.16. Ertragsteuern  
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Ge-   schäftsjahres.  
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Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht.   Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2023 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft  International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH, (4) Mindbreeze GmbH, (5)  Fabasoft Approve GmbH und (6) KnowledgeFox GmbH.  
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen   Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezi-  fischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern  innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.  
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen   beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde  Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.  
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Toch-   terunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der  Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich  die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.  
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechts-   anspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Er-  tragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt  oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.  
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen  
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und   Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis  der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen  während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden  Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.  
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:  
Dienstleistungsaufträge  
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem   Leistungsfortschritt bilanziert.  
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungs-   grades zum Stichtag.  
Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits   erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungs-  grad um 10ꢀ%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung  von TEUR 763 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 862.  
Rückstellungen für Abfertigungen  
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor   dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeit-  punkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall  maßgeblichen Bezug abhängig.  
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des   Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.  
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Für den Vorstand der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.  
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 2,73ꢀ% (anstatt 3,65ꢀ%) zugrunde gelegt werden würde, würde der   Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 152 höher sein und die  Abfertigungsrückstellung TEUR 2.860 (anstatt TEUR 2.708) betragen. Bei einem Zinssatz von 4,57ꢀ% würde der  Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 135 niedriger ausfallen und  die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.573 (anstatt TEUR 2.708) betragen.  
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 4,70ꢀ% (anstatt 4,20ꢀ%) zugrunde gelegt werden würde, wür-   de der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 79 höher sein und  die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.788 (anstatt TEUR 2.708) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 3,70ꢀ%  würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 75 niedriger  ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.634 (anstatt TEUR 2.708) betragen.  
Geschäfts- und Firmenwerte  
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem   müssen Annahmen wie zukünftige Cashflows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten  hierzu sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.  
Aktive latente Steuern  
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem   es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvor-  träge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche  spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen  Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunfts-  prognosen nicht mit hinreichender Sicherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht,  erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrages.  
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kam es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper-   schaftsteuersatzes von 25ꢀ% auf 24ꢀ% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23ꢀ% (ab 1. Jänner 2024). Diese Änderung des  Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten sowie laufenden Steuern entsprechend berücksichtigt.  
Bilanzierung von Leasingverhältnissen  
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten beein-   flussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge  und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen  wird. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden Laufzeit, angepasst  um das Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.  
Wertberichtigung von Forderungen  
Sobald ein Verlust wahrscheinlich erscheint, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertbe   richtigt. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Konkurs, eine finan-  zielle Restrukturierung oder einen Zahlungsausfall werden als Indikatoren für einen Wertberichtigungsbedarf  gesehen.  
2.18. Segmentberichterstattung  
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an   den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die  Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig.  Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.  
Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.  
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3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen  
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 14,5ꢀ%. Es folgen   zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre  Tochtergesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.  
Zusammengefasste Bilanz in TEUR Mindbreeze
31.03.2023 31.03.2022
Kurzfristige Vermögenswerte 13.992 11.513
Kurzfristige Verbindlichkeiten -9.931 -8.647
Kurzfristiges Nettovermögen 4.061 2.866
Langfristige Vermögenswerte 2.624 3.688
Langfristige Verbindlichkeiten -452 -602
Langfristiges Nettovermögen 2.172 3.086
Gesamtes Nettovermögen 6.233 5.952
Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen 904 863
zuzurechnen ist
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR Mindbreeze
2022/2023 2021/2022
Umsatzerlöse 17.300 14.271
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.716 5.077
Ertragsteuern -1.575 -1.240
Jahresergebnis 4.141 3.837
Sonstiges Ergebnis 40 3
Gesamtergebnis 4.181 3.840
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 606 557
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR Mindbreeze
2022/2023 2021/2022
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 7.570 5.733
Gezahlte Zinsen -7 -2
Zahlungen aus Steuerumlage -1.503 -1.270
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 6.060 4.461
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -509 -2.630
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -6.627 -4.241
Nettoerhöhung der liquiden Mittel -1.076 -2.410
Effekte aus Wechselkursänderungen -20 14
Veränderung der liquiden Mittel -1.096 -2.396
Bei der Fabasoft 4teamwork AG bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 30,0ꢀ%. Es folgen   zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Fabasoft 4teamwork AG für  das Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.  
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Zusammengefasste Bilanz in TEUR Fabasoft 4teamwork AG
31.03.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 5.947
Kurzfristige Verbindlichkeiten -4.044
Kurzfristiges Nettovermögen 1.903
Langfristige Vermögenswerte 1.872
Langfristige Verbindlichkeiten -352
Langfristiges Nettovermögen 1.520
Gesamtes Nettovermögen 3.423
Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen 1.027
zuzurechnen ist
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR Fabasoft 4teamwork AG
1.10.2022-31.03.2023
Umsatzerlöse 3.196
Ergebnis vor Ertragsteuern -256
Ertragsteuern 291
Jahresergebnis 35
Sonstiges Ergebnis -12
Gesamtergebnis 23
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 127
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR Fabasoft 4teamwork AG
1.10.2022-31.03.2023
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 1.546
Gezahlte Zinsen -6
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 1.540
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -248
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -1.367
Nettoerhöhung der liquiden Mittel -75
Effekte aus Wechselkursänderungen -12
Veränderung der liquiden Mittel -87
Die restlichen nicht angeführten nicht beherrschenden Anteile bezogen auf das Nettovermögen in Höhe von   TEUR 779 (Vorjahr TEUR 997) betreffen im Wesentlichen die Xpublisher GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft  Xpublisher Inc. und daneben die Fabasoft Approve GmbH, welche jedoch bisher keinen wesentlichen Ergebnis-  anteil am Konzernergebnis ausmachen.  
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4) Finanzinstrumente  
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögens-   wert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument  führen. Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlich-  keiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen  hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen  Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2022/2023  wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.  
Finanzinstrumente, welche zum beizulegenden Zeitwert bestimmt werden, werden, basierend auf den in den   Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, in folgende Fair Value-Hierarchien eingeordnet:  
• Fair Value Level I: auf aktiven Märkten verwendete Preise (unangepasst) identischer Vermögenswerte  
und Verbindlichkeiten;  
• Fair Value Level II: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche direkt oder  
indirekt am Markt beobachtbar sind und sich nicht aus Level I ableiten lassen;  
• Fair Value Level III: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche sich nicht  
direkt oder indirekt vom Markt ableiten lassen.  
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen   Finanzinstrumente herangezogen:  
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlich-   keiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizu-  legenden Zeitwert.  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus Wertpapieren (Investmentzertifikate) in Höhe von   TEUR 145 (31.03.2022: TEUR 158) und sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 8 (31.03.2022: TEUR 0) zu-  sammen. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab. Die sonstigen  Forderungen resultieren aus dem Erwerb der 4teamwork AG und ergeben sich aus der Bewertung zum beizu-  legenden Zeitwert des bedingten Kaufpreises.  
Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter Einhaltung der festgelegten   Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte bis spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer aus-  gezahlt. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode.  
Zum Stichtag 31. März 2023 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte er-   reicht, daher gelangt ein erster Teil des bedingten Kaufpreises iHv TCHF 150 im Geschäftsjahr 2023/2024 zur  Auszahlung.  
Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag han-   delt es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH. Die Bewertung erfolgte unter  Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode.  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangte ein erster Teil   der Earn-Out-Komponente iHv TEUR 600 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung.  
Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen   in einem der mit 31. März 2024 oder 31. März 2025 endenden Geschäftsjahre einmalig TEUR 1.300 (31.03.2022:  TEUR 1.300). Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen erfolgt keine Earn-Out-Auszahlung.  
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9   und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.  
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Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2023 wie folgt:  
Fair Value – Fair Value –
Kategorie nach Buch- Level II Level III Fortgeführte
Bilanzposition in TEUR IFRS 9 wert (erfolgswirk- (erfolgswirk- Anschaf-
sam) sam) fungskosten
Zu fortgeführten
Liquide Mittel Anschaffungskosten 26.563 0 0 26.563
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 13.870 0 0 13.870
Forderungen* Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Erfolgswirksam zum 153 145 8 0
Vermögenswerte beizulegenden Zeitwert
Sonstige Verbindlichkeiten* Erfolgswirksam zum 1.234 0 1.234 0
beizulegenden Zeitwert
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 2.627 0 0 2.627
Verbindlichkeiten* Anschaffungskosten
* Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.  
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2022 wie folgt:  
Fair Value – Fair Value –
Kategorie nach Buch- Level II Level III Fortgeführte
Bilanzposition in TEUR IFRS 9 wert (erfolgswirk- (erfolgswirk- Anschaf-
sam) sam) fungskosten
Zu fortgeführten
Liquide Mittel Anschaffungskosten 35.823 0 0 35.823
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 9.389 0 0 9.389
Forderungen* Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Erfolgswirksam zum 158 158 0 0
Vermögenswerte beizulegenden Zeitwert
Sonstige Verbindlichkeiten* Erfolgswirksam zum 1.281 0 1.281 0
beizulegenden Zeitwert
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 2.338 0 0 2.338
Verbindlichkeiten* Anschaffungskosten
* Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.  
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen sal-   diert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 5 (Vorjahr TEUR 4). Im Geschäftsjahr  2022/2023 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr  TEUR 0) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.  
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) -42 -47
Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 2 1
Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) 2 3
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) 2 2
Wertminderungsaufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten -13 -11
Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten -16 -8
Gesamt -65 -60
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4.1.  
Originäre Finanzinstrumente  
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forde-   rungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten  angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.  
4.2. Kreditrisiko  
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Bo-   nitäts- und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forde-  rungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering  eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen, auf der Aktivseite dargestellten, originären Finanzinstrumenten  ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.  
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben   bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die  Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.  
4.3. Liquiditätsrisiko  
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist   keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasing-  verbindlichkeiten und die Earn-Out-Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH,  sind kurzfristig fällig.  
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2023:  
in TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit* 1.234 0 1.234 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 2.627 2.627 0 0
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 7.492 2.000 5.684 1.108
* Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.  
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2022:  
in TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit* 1.281 0 1.281 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 2.338 2.338 0 0
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 5.902 1.651 4.386 0
* Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.  
4.4. Zinsänderungsrisiko  
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Ver-   mögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet  werden.  
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4.5. Währungsänderungsrisiko  
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz-   und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide  Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.  
Liquide Mittel  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Euro 21.761 34.588
US-Dollar 1.654 911
Schweizer Franken 3.148 324
Gesamt 26.563 35.823
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwäh-   rungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen  Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die  Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Be-  richtswährung Euro zu den Fremdwährungen.  
in TEUR Kursentwicklung Auswirkung auf das Ergebnis Auswirkung auf das Ergebnis
2022/2023 vor Steuern 2022/2023 vor Steuern 2021/2022
US-Dollar +10ꢀ% (1,1935) -150 -83
-10ꢀ% (0,9765) 184 101
Schweizer Franken +10ꢀ% (1,1000) -286 -29
-10ꢀ% (0,9000) 350 36
Lieferforderungen nach Währungen  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Euro 11.511 7.618
US-Dollar* 1.213 1.082
Kanadische Dollar 69 11
Schweizer Franken* 887 354
Gesamt 13.680 9.065
* Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen   Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.  
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5) Erläuterungen zur Konzernbilanz  
5.1.  
Langfristige Vermögenswerte  
5.1.1. Sachanlagen  
Geleistete
Gebäude Betriebs- und Anzahlungen
in TEUR und bauliche Geschäftsaus- und Anlagen Gesamt
Investitionen stattung im Bau
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. April 2021 12.855 19.609 0 32.464
Zugänge 2.852 4.660 1.169 8.681
Zugang aus Erstkonsolidierung 50 16 0 66
Abgänge -446 -2.174 0 -2.620
Umbuchung 577 314 -891 0
Nettoumrechnungsdifferenzen 36 219 0 255
Stand zum 31. März 2022 15.924 22.644 278 38.846
Stand zum 1. April 2022 15.924 22.644 278 38.846
Zugänge 3.300 3.388 10 6.698
Zugang aus Erstkonsolidierung 573 36 0 609
Abgänge -252 -1.554 0 -1.806
Nettoumrechnungsdifferenzen -12 129 0 117
Stand zum 31. März 2023 19.533 24.643 288 44.464
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 1. April 2021 -6.637 -13.504 0 -20.141
Zugänge -2.033 -3.787 0 -5.820
Abgänge 351 2.122 0 2.473
Nettoumrechnungsdifferenzen -16 -131 0 -147
Stand zum 31. März 2022 -8.335 -15.300 0 -23.635
Stand zum 1. April 2022 -8.335 -15.300 0 -23.635
Zugänge -2.388 -3.803 0 -6.191
Abgänge 292 1.641 0 1.933
Nettoumrechnungsdifferenzen 4 -56 0 - 52
Stand zum 31. März 2023 -10.427 -17.518 0 -27.945
Buchwerte
Zum 1. April 2021 6.218 6.105 0 12.323
Zum 31. März 2022 7.589 7.344 278 15.211
Zum 31. März 2023 9.106 7.125 288 16.519
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Die in den Sachanlagen enthaltenen Nutzungsrechte nach IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:  
in TEUR Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Stand zum 1. April 2021 4.740 575 5.315
Zugänge 1.978 132 2.110
Zugang aus Erstkonsolidierung 50 0 50
Abschreibung des Geschäftsjahres -1.494 -267 -1.761
Abgänge -93 -13 -106
Nettoumrechnungsdifferenzen 20 0 20
Stand zum 31. März 2022 5.201 427 5.628
Stand zum 1. April 2022 5.201 427 5.628
Zugänge 2.288 330 2.618
Zugang aus Erstkonsolidierung 551 30 581
Abschreibung des Geschäftsjahres -1.609 -281 -1.890
Abgänge 41 113 154
Nettoumrechnungsdifferenzen 15 0 15
Stand zum 31. März 2023 6.487 619 7.106
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.  
Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte  
Kunden- Software-
Selbst beziehungen lizenzen und
in TEUR Firmenwert erstellte und Auf- andere Gesamt
Software tragsbestand Rechte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. April 2021 2.825 541 304 834 4.504
Zugänge 0 0 0 176 176
Zugang aus Erstkonsolidierung 692 508 163 0 1.363
Stand zum 31. März 2022 3.517 1.049 467 1.010 6.043
Stand zum 1. April 2022 3.517 1.049 467 1.010 6.043
Zugänge 0 0 0 69 69
Zugang aus Erstkonsolidierung 1.939 702 742 0 3.383
Abgänge 0 0 0 -2 -2
Anpassung Erstkonsolidierung -246 0 0 0 -246
Nettoumrechnungsdifferenzen -81 -29 -31 0 -141
Stand zum 31. März 2023 5.129 1.722 1.178 1.077 9.106
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 1. April 2021 0 -189 -57 -543 -789
Zugänge 0 -133 -37 -127 -297
Stand zum 31. März 2022 0 -322 -94 -670 -1.086
Stand zum 1. April 2022 0 -322 -94 -670 -1.086
Zugänge 0 -278 -161 -138 -577
Nettoumrechnungsdifferenzen 0 -1 0 1 0
Stand zum 31. März 2023 0 -601 -255 -807 -1.663
Buchwerte
Zum 1. April 2021 2.825 352 247 291 3.715
Zum 31. März 2022 3.517 727 373 340 4.957
Zum 31. März 2023 5.129 1.121 923 270 7.443
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden außerhalb von Erstkonsolidierungen keine selbsterstellten immateriellen   Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).  
Die Position „Kundenbeziehungen und Auftragsbestand“ resultiert aus der Erstkonsolidierung der Xpublisher   GmbH aus dem Geschäftsjahr 2019/2020, der KnowledgeFox GmbH aus dem Geschäftsjahr 2021/2022 und der  Fabasoft 4teamwork AG aus dem Geschäftsjahr 2022/2023.  
In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH   in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825), aus dem Erwerb der KnowledgeFox GmbH in Höhe von TEUR 446  (Vorjahr TEUR 692) sowie aus dem Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG im Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe  von TEUR 1.858 enthalten.  
Die Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Xpublisher GmbH“, der zahlungsmittelgene-   rierenden Einheit (ZGE) „KnowledgeFox GmbH“ sowie der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Fabasoft  4teamwork AG“ werden grundsätzlich jährlich im vierten Quartal auf deren Werthaltigkeit überprüft. Zu jedem  Stichtag wird darüberhinaus eine Triggering Event Analyse vorgenommen. Hierfür wird der erzielbare Betrag der  ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt.  
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Dies erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgen-   der ewiger Rente. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Xpublisher GmbH“ beträgt 8,60ꢀ%  nach Steuern (Vorjahr 6,83ꢀ%) bzw. 11,04ꢀ% vor Steuern (Vorjahr 8,64ꢀ%), die Wachstumsrate in der ewigen Rente  wurde mit 2ꢀ% (Vorjahr 2ꢀ%) angenommen. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Know-  ledgeFox GmbH“ beträgt 17,60ꢀ% nach Steuern (Vorjahr 14,62ꢀ%) bzw. 21,28ꢀ% vor Steuern (Vorjahr 16,47ꢀ%), die  Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2ꢀ% (Vorjahr 2ꢀ%) angenommen. Für die ZGE „Fabasoft 4teamwork  AG“ beträgt der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) 11,10ꢀ% nach Steuern bzw. 13,24ꢀ% vor Steuern, die Wachs-  tumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2ꢀ% angenommen.  
Die Detailplanungsphase von fünf Jahren basiert auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget sowie auf der   Einschätzung des Managements zum Umsatzwachstum. Die Management-Einschätzungen werden auf Basis von  Vergangenheits- und Erfahrungswerten gebildet. Der herangezogene Abzinsungssatz basiert auf einem risiko-  freien Zinssatz, welcher auf Basis der Svensson-Methodik errechnet wird. Dieser wird bereinigt um einen Risiko-  zuschlag, der das spezifische Risiko der ZGE und das erhöhte Risiko einer Eigenkapitalinvestition widerspiegelt.  Basis hierfür sind externe Informationen die sich mit den internen Einschätzungen des Managements decken.  
Aus den durchgeführten Wertminderungstests ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.  
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert:  
Änderung Änderung Änderung
Nutzungswert Nutzungswert Nutzungswert
Xpublisher GmbH KnowledgeFox GmbH Fabasoft 4teamwork AG
Veränderung des
Diskontierungssatzes um 1ꢀ% -1.031 -118 -665
-1ꢀ% 1.403 134 825
Veränderung des
Wachstums in der ewigen 1ꢀ% 1.139 94 760
Rente um
-1ꢀ% -839 -82 -610
Veränderung der jährlichen 10ꢀ% 715 193 721
freien Cashflows um
-10ꢀ% -715 -193 721
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde kein Wertberichtigungsbedarf entstehen.  
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Beginn des Geschäftsjahres 158 169
Zuführung 7 0
Zeitwertänderung -12 -11
Ende des Geschäftsjahres 153 158
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zum Großteil aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es   sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate  besteht.  
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5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte  
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15   gliedern sich wie folgt:  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Beginn des Geschäftsjahres 452 401
Auflösung -291 -243
Zuführung 252 294
Ende des Geschäftsjahres 413 452
5.1.5. Latente Steuern  
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:  
Erstkonsolidierung Konzerngesamt-
in TEUR 01.04.2022 Fabasoft ergebnisrechnung 31.03.2023
4teamwork AG Veränderung
Rückstellungen für langfristige
Personalverpflichtungen 771 0 -332* 439
Anlagevermögen -275 0 -50 -325
Vertragsvermögenswerte -62 0 -22 -84
Vertragsgewinnungskosten -103 0 7 -96
Teilwertabschreibungen gemäß 6 0 -6 0
§ꢀ12 KStG
Verlustvorträge 179 0 391 570
Sonstige Rückstellungen 1 0 0 1
Vertragsverbindlichkeiten 0 0 -16 -16
FV-Bewertung Wertpapiere 0 0 1 1
Aktive latente Steuern 517 0 -27 490
Vertragsvermögenswerte -429 -6 -160 -595
Anlagevermögen -440 -262 212 -490
Verlustvorträge 403 6 1 410
Abgrenzungsposten 8 0 1 9
Vertragsgewinnungskosten -4 0 2 -2
Sonstige Rückstellungen 2 0 0 2
Vertragsverbindlichkeiten -56 -38 94 0
Passive latente Steuern -516 -300 150 -666
Latente Steuern gesamt 1 -300 123 -176
* Davon wurden TEUR -86 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen   saldiert.  
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Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2023 wie folgt:  
in TEUR Bestehender Steuersatz Angesetzte Nicht angesetzte
Verlustvortrag latente Steuern latente Steuern
Mindbreeze Corporation 826 17ꢀ% 143 0
Xpublisher GmbH 1.438 31ꢀ% 452 0
Fabasoft 4teamwork AG 1.267 21ꢀ% 267 0
Xpublisher Inc. 94 21ꢀ% 0 20
KnowledgeFox GmbH 512 23ꢀ% 118 0
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steu-   errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze  Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ% als auch auf Ebene eines US-  Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 7,12ꢀ%. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17ꢀ%.  
Die Verlustvorträge der Xpublisher Inc. bestehen bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ%.  
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2022 wie folgt:  
in TEUR Bestehender Steuersatz Angesetzte Nicht angesetzte
Verlustvortrag latente Steuern latente Steuern
Mindbreeze Corporation 1.637 17ꢀ% 285 0
Xpublisher GmbH 598 30ꢀ% 179 0
Fabasoft SchweizAG 889 22ꢀ% 0 196
Xpublisher Inc. 210 14ꢀ% 0 28
KnowledgeFox GmbH 512 23ꢀ% 118 0
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steu-   errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze  Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ% als auch auf Ebene eines US-  Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 6,34ꢀ%. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17ꢀ%.  
Die Verlustvorträge der Xpublisher Inc. bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ%   als auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 4,74ꢀ%. Der daraus resultierende  Mischsteuersatz beträgt 14ꢀ%.  
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten   Steuerforderungen aus.  
Realisierung der latenten Steuerforderungen:  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als
12 Monaten realisiert werden 745 639
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von -255 -122
12 Monaten realisiert werden
490 517
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Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als
12 Monaten realisiert werden 263 107
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von -929 -623
12 Monaten realisiert werden
-666 -516
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS   12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne  auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.  
5.2. Kurzfristige Vermögenswerte  
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Lieferforderungen 13.680 9.065
Sonstige Forderungen 529 350
davon Vorsteuerrückerstattung 76 0
davon Kautionen 89 53
davon soziale Sicherheit 263 26
davon übrige Forderungen 101 271
Abgegrenzte Kosten 1.444 1.019
Gesamt 15.653 10.434
Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen   Kunden bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen  keine variablen Gegenleistungen.  
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Noch nicht fällig 9.434 6.964
Überfällig und wertgemindert (individuell) 7 5
Überfällig, aber nicht wertgemindert 4.239 2.096
Zwischen 1 und 60 Tagen 2.743 1.590
Zwischen 61 und 90 Tagen 372 183
Zwischen 91 und 180 Tagen 519 228
Über 180 Tage 605 95
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertbe-   richtigungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 4) – siehe Punkt 2.9. Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur  der überfälligen Forderungen, der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen und einer detaillierten  Analyse der überfälligen Forderungen ist kein weiterer Wertberichtigungsbedarf gegeben.  
Als abgegrenzte Kosten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine   bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.  
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5.2.2. Liquide Mittel  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Kassenbestand 3 7
Guthaben bei Kreditinstituten 26.560 35.816
Gesamt 26.563 35.823
5.3. Eigenkapital  
Zum Stichtag 31. März 2023 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (Vorjahr TEUR 11.000). Es   setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.  
Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapi-   tal-Management ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig  fortführen zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachs-  tumsthema gut auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll  nutzbare Liquidität in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments aus-  zubauen.  
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote   errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft  Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 38ꢀ% (39ꢀ% zum 31. März 2022).  
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 4. Juli 2022 wurden unter anderem folgende Be-   schlüsse gefasst:  
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie   ausgeschüttet.  
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §ꢀ65   Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der  Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen  Anteil von 10ꢀ% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  höchstens 10ꢀ% über und geringstenfalls 20ꢀ% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der  Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb   von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen  – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bar-  einlage als auch gemäß §ꢀ172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die  Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der  §§ꢀ169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des  den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ꢀ170 Abs. 2 AktG).  
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 eine Divi-   dende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.  
5.3.1. Rücklagen  
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 19.555 (31.03.2022: TEUR 19.555) betrifft Agio in Höhe von TEUR 17.173   (31.03.2022: TEUR 17.173). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.069 (31.03.2022: TEUR 2.069) aus Umgründun-  gen und in Höhe von TEUR 313 (31.03.2022: TEUR 313) aus ehemaligen Optionsprogrammen.  
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5.3.2. Eigene Aktien  
Zum Stichtag 31. März 2023 werden keine eigenen Aktien gehalten.  
5.4. Langfristige Schulden  
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen  
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:  
2022/2023 2021/2022
Zinssatz 3,65ꢀ% 1,20ꢀ%
Zukünftige Gehaltssteigerungen 4,20ꢀ% 2,54ꢀ%
Fluktuation 1,27ꢀ% 1,39ꢀ%
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für den Vorstand und die Dienstnehmer:innen erfolgte nach   versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P.  Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen  Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen  Erfahrungswerten berechnet.  
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 6,38 Jahre.  
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Dienstzeitaufwand 300 137
Zinsaufwand 46 15
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen 255 209
Summe Abfertigungsaufwand 601 361
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen -262 -241
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust -97 64
Summe Neubewertungseffekte (-/+ Gewinn/Verlust) -359 -177
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Ab-   fertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen  ausgewiesen.  
Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sons-   tigen Rücklagen abgeschlossen.  
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Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR 2022/2023 2021/2022
Wert per 31.03. des Vorjahres 3.885 3.911
Dienstzeitaufwand 300 136
Zinsaufwand 46 15
Abfertigungsleistungen -1.164* 0
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen -262 -241
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust -97 64
Wert per 31.03. 2.708 3.885
* Die Auszahlung der Abfertigung in Höhe von TEUR 895 erfolgt erst im nächsten Geschäftsjahr und wird unter   den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.  
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen  
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch   der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsver-  träge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte  der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen)  aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine  nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.  
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2023 TEUR 5.552 (Vorjahr TEUR 5.056).  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Dienstzeitaufwand 421 421
Zinsaufwand 91 57
Zinsertrag -91 -57
Summe Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Neubewertungseffekte (Gewinn/Verlust) -16 46
Beizulegender
Entwicklung der Nettoschuld in TEUR Leistungsorientierte Zeitwert des Nettoschuld
Verpflichtung Planvermögens
Wert per 31.03.2022 5.056 -5.056 0
Dienstzeitaufwand 421 0 421
Zinsaufwand/Zinsertrag 91 -91 0
Versicherungsmathematische Effekte/Erträge aus -16 16 0
Planvermögen ohne Zinserträge
Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge 0 -421 -421
Wert per 31.03.2023 5.552 -5.552 0
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5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 5.731 4.211
Earn-Out-Verbindlichkeiten 1.234 1.281
Gesamt 6.965 5.492
5.5. Kurzfristige Schulden  
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Lieferverbindlichkeiten 2.627 2.338
Erhaltene Anzahlungen 1.325 996
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 1.761 1.691
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.387 898
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 470 499
Sonstige Verbindlichkeiten 5.384 4.183
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 5.359 3.509
davon übrige Verbindlichkeiten 25 674
Gesamt 12.954 10.605
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht   konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen, Erfolgsvergütungen und bereits vereinbarte Abfertigungszahlungen zu-  sammen.  
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten:  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Noch nicht fällig 2.328 2.218
Überfällig 299 120
Zwischen 1 und 60 Tagen 299 120
Zwischen 61 und 90 Tagen 0 0
Zwischen 91 und 180 Tagen 0 0
Über 180 Tage 0 0
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2023 noch nicht fällig.  
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.  
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5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Österreich 775 2.536
Ausland 697 3.328
Gesamt 1.472 5.864
5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten  
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und   Appliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2023/2024 ergebniswirksam  werden.  
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:  
in TEUR 01.04.2022 Auflösung Zuführung 31.03.2023
2022/2023 2022/2023
Vertragsverbindlichkeiten
nach IFRS 15 15.896 -14.832 17.688 18.752
Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe   von TEUR 264 (Vorjahr TEUR 798).  
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Bis zu einem Jahr 18.482 14.832
Über einem Jahr 270 1.064
Gesamt 18.752 15.896
5.6. Investitionszuschüsse  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Investitionsprämie 139 187
Gesamt 139 187
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um   Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14ꢀ% der getätigten Investitionen.  
Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.  
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6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung  
6.1.  
Umsatzerlöse  
Im Geschäftsjahr 2022/2023 betreffen TEUR 6.652 (Vorjahr TEUR 4.959) zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus   Dienstleistungsaufträgen. Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentbericht-  erstattung unter Punkt 8.  
6.2. Sonstige betriebliche Erträge  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 4 64
Sonstige Erträge 559 153
davon Fremdwährungsgewinne 317 47
davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 53 36
Gesamt 563 217
6.3. Personalaufwand  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Gehälter 29.156 23.429
Aufwendungen für Abfertigungen 601 361
Aufwendungen für Altersversorgung 437 376
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben 6.482 5.325
Sonstige Sozialaufwendungen 692 639
Gesamt 37.368 30.130
6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Abschreibungen auf Sachanlagen 6.191 5.820
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 577 297
Gesamt 6.768 6.117
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen 137 76
Instandhaltung 943 475
Mieten* und Betriebskosten 1.069 883
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen* 406 365
Betriebsaufwendungen 2.418 1.723
Rechts- und Beratungsaufwand 1.357 987
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand 599 372
Investor Relations 188 157
Versicherungsprämien 265 216
Personalsuche 621 779
Nachrichtenaufwand 326 282
Aus- und Weiterbildung 532 94
Sonstiges 843 521
Verwaltungsaufwendungen 4.731 3.408
Markenregistrierungen 241 163
Reiseaufwand 609 257
Werbeaufwand 3.362 2.180
Sonstiges 51 46
Vertriebsaufwendungen 4.263 2.646
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.549 7.853
*exkl. IFRS 16-Verträge  
Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im   Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 120 (Vorjahr TEUR 113). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem  Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 7 (Vorjahr TEUR 1).  
6.6. Finanzergebnis  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Zinsen -146 -284
davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -112 -17
Fremdwährungserträge/-aufwendungen 2 4
Gesamt -144 -280
Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultiert der Zinsaufwand insbesondere   aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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6.7. Ertragsteuern  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Österreich -1.491 -1.677
Ausland -1.727 -1.619
Laufende Ertragsteuern -3.218 -3.296
Österreich -216 -17
Ausland 416 -57
Latente Steuern 200 -74
Gesamt -3.018 -3.370
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des   in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25ꢀ% (bis 31. Dezember 2022) sowie 24ꢀ% (ab 1. Jänner 2023) auf  das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Ergebnis vor Ertragsteuern 9.843 11.250
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2022/2023: -2.436 -2.812
25ꢀ% (bis 31.12.2022) sowie 24ꢀ% (ab 01.01.2023) (Vorjahr: 25ꢀ%)
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze -432 -368
Auswirkungen von Steuersatzänderungen 47 -48
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten 46 16
Währungsdifferenzen 14 -7
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -329 -97
Anpassung latente Steuern 11 -2
Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb -11 -6
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen gemäß -6 -6
§ꢀ12 KStG
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern 175 -97
Aperiodische Ertragsteuer -97 57
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -3.018 -3.370
7)  
Konzerngeldflussrechnung  
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel   im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.  
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit   und Finanzierungstätigkeit unterschieden.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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8) Segmentberichterstattung  
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte   aufgebaut.  
Geschäftsjahr 2022/2023 Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Konzern
in TEUR Länder
Bruttoumsätze 47.795 34.769 4.603 8.778 95.945
abzgl. intersegmentärer -24.575 -1.632 -147 -364 -26.718
Umsätze
Umsatz mit externen 23.220 33.137 4.456 8.414 69.227
Kunden
Betriebsergebnis 7.775 2.887 -488 -187 9.987
Aufwand für planmäßige 4.226 1.142 330 1.070 6.768
Abschreibungen
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente 9.987
Finanzergebnis Konzern -144
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 9.843
Geschäftsjahr 2021/2022 Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Konzern
in TEUR Länder
Bruttoumsätze 40.194 29.965 2.383 6.758 79.300
abzgl. intersegmentärer -20.415 -412 -87 -118 -21.032
Umsätze
Umsatz mit externen 19.779 29.553 2.296 6.640 58.268
Kunden
Betriebsergebnis 7.115 5.087 -481 -191 11.530
Aufwand für planmäßige 4.007 1.189 105 816 6.117
Abschreibungen
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente 11.530
Finanzergebnis Konzern -280
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 11.250
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.  
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und   den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.  
Im Geschäftsjahr 2022/2023 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 9.686 auf Transaktionen mit einem einzel-   nen Kunden. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von  TEUR 9.416 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial   Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.  
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen wer-   den monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen  diesen als Entscheidungsgrundlage.  
Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA   zusammengefasst.  
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen   Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.  
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes   von Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr – in der  Berichterstattung Rechnung zutragen, erfolgt eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatz-  erlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze)  und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).  
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:  
in TEUR 2022/2023 2020/2021
Recurring Umsätze 36.617 31.010
Non-Recurring Umsätze 32.610 27.258
davon Software 1.635 2.469
davon Professional Services 30.975 24.789
Gesamt 69.227 58.268
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze   InSpire, Fabasoft PROCECO Solution und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Um-  sätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten.  
Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Pro-   fessional Services).  
Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse   zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).  
9) Sonstige Angaben  
9.1.  
Ergebnis je Aktie  
9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie  
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in   der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.  
2022/2023 2021/2022
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares
Jahresergebnis (in TEUR) 6.290 7.425
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 11.000.000 11.000.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,57 0,68
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie  
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen   Aktien um Optionsrechte erhöht wird.  
2022/2023 2021/2022
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares
Jahresergebnis (in TEUR) 6.290 7.425
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 11.000.000 11.000.000
inkl. Optionsrechte (in Stück)
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,57 0,68
9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung  
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 21.268   (Vorjahr TEUR 16.482) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen  ihren Niederschlag finden.  
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nach-   weise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt  2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ  eng vernetzte Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig  rollierende Prozesse. Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbs-  fähigen Kosten und Kundenakzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.  
9.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen  
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasing-   güter) betragen:  
in TEUR 31.03.2023 31.03.2022
Bis zu einem Jahr 2.299 1.906
Zwischen einem und fünf Jahre 5.358 4.799
Gesamt 7.657 6.705
Mit 3. August 2021 hat Fabasoft AG den seinerzeitigen Kaufvertrag vom 13. März 2019 (ca. 11.000 m2 große Grund-   stücksfläche und eine ca. 4.500 m2 große Grundstücksfläche) einvernehmlich mit der Verkäuferseite beendet.  Mit 3. August 2021 besteht nunmehr ein Kaufvertrag bezogen auf Bauerwartungsland, der lediglich unter der  aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht. Die grundverkehrsbehördliche  Genehmigung ist noch nicht erteilt, das Rechtsverfahren ist vor dem Landesverwaltungsgericht anhängig und zum  31. März 2023 bzw. dem jetzigen Erhellungszeitraum auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.  
9.4. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer  
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer  
2022/2023 2021/2022
Angestellte 419 352
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte 278 124
Andere Arbeitnehmer 323 237
Gesamt 601 361
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Mitglieder des Vorstandes 421 421
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz  
Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au (bis 30. Juni 2022)  
Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck (ab 1. Mai 2022)  
Matthias Wodniok, Hofheim Wallau (ab 1. Juli 2022)  
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für   den Vorstand betrugen im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 2.051 (Vorjahr TEUR 1.494) und setzen sich wie folgt  zusammen:  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Laufende Bezüge 1.455 1.001
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen 174 72
Aufwendungen MV-Beiträge 1 0
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Gesamt 2.051 1.494
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Aufsichtsrates)   Dr. Peter Posch, Wels (bis 4. Juli 2022)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz  
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck  
Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (ab 4. Juli 2022)  
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2022/2023 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von   TEUR 104 (Vorjahr TEUR 80).  
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten   dieser Personen keine Haftungen übernommen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:  
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)   em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Mitglied)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)   Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)  
Prof. Dr. Altmann verfügt hierbei über besonderen Sachverstand (Kenntnisse und praktische Erfahrung) auf dem   Gebiet Finanz- und Rechnungswesen sowie Berichterstattung. Weiters verfügt Mag. Schwinghammer-Hauslei-  thner über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Roithmayr  über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.  
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen  
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG  
Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge   TEUR 56, Vorjahr TEUR 56).  
Mit den sonstigen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen im Geschäftsjahr 2022/2023 keine wei-   teren Geschäftsbeziehungen.  
9.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer  
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 279 (Vorjahr TEUR 192) und untergliedern   sich in folgende Tätigkeitsbereiche:  
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Prüfung Konzernabschluss 29 34
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss 137 119
einbezogenen Unternehmen
davon Fabasoft AG 15 14
davon Mindbreeze GmbH 15 15
davon Fabasoft R&D GmbH 13 13
davon Fabasoft International Services GmbH 7 7
davon Fabasoft Austria GmbH 13 13
davon andere Bestätigungsleistungen 74 57
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse 24 24
Sonstige Leistungen 89 15
Gesamt 279 192
9.6. Direkte und indirekte Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine  
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation oder   in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht  kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges  und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des  Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas,  der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können  aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder  anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.  
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9.7. COVID-19  
Die COVID-19 Pandemie hatte im Berichtszeitraum keine bilanziellen Auswirkungen auf den Fabasoft Konzern.   Eine allgemeine Beschreibung der Risiken durch Pandemien wird im Chancen- und Risikobericht des Lageberichts  dargestellt.  
9.8. Klimabezogene Risiken und Chancen der Fabasoft Konzerns  
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt   sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken und Chancen regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen  der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen.  
Für alle identifizierten klimabezogenen Risiken und Chancen liegt die Bewertung des Restrisikos unterhalb der   intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, wodurch die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Ge-  winn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Fabasoft Konzerns als unwesentlich eingestuft werden.  
9.9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag  
Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz   in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser einer Beteiligung iHv 80ꢀ%, der  Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze BidForce GmbH gehalten.  
Nach dem 31. März 2023 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.  
9.10. Freigabe Konzernabschluss  
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Ver-   öffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach  Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist,  werden am 30. Mai 2023 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an  die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer  Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.  
Linz, am 26. Mai 2023  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es  
für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird  
eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.  
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS  
1)  
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
1.1.  
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von  
69,2 Mio. Euro (58,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Bei einem EBITDA1) von TEUR 16.755 (TEUR 17.647 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei  
TEUR 9.987 (TEUR 11.530 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Diese Zahlen beinhalten die im Berichtszeitraum erfolgte Erstkonsolidierung der Fabasoft 4teamwork AG.  
Der überwiegende Teil des Umsatzanstiegs in der Berichtsperiode resultiert aus den Recurring Umsätzen, vor-  
wiegend der Fabasoft PROCECO Solutions und Mindbreeze InSpire sowie der positiven Entwicklung der Erlöse  
aus dem Projektgeschäft. Die anhaltenden Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft PROCECO Solutions  
sowie ein höherer Personalaufwand aufgrund des organischen und anorganischen Wachstumskurses und die  
Zunahme der – im Vergleichszeitraum pandemiebedingt stark eingeschränkten – Vertriebs- und Reisetätigkeiten  
wirken in der Berichtsperiode ergebnismindernd.  
Mit einer Forschungsquote1) von 30,7 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung  
und Entwicklung (TEUR 21.268) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwick-  
lungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 16.482 im Geschäftsjahr  
2021/2022).  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
48  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen  
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grund-  
lagenthemen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.  
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2023) 38% (39% zum  
31. März 2022).  
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 35.823 (zum 31. März 2022) auf  
TEUR 26.563 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 1.851 (zum 31. März 2022) auf TEUR 693 zum Bilanzstichtag  
31. März 2023. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der  
Fabasoft AG an der KnowledgeFox GmbH von 70% auf 100% sowie aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen  
an der 4teamwork AG, woraus nach einer Kapitalerhöhung und Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG, die  
neue Fabasoft 4teamwork AG hervorging.  
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2023 451 Mitarbeitende (386 zum 31. März 2022).  
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im  
Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 17.300 (TEUR 14.271 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von  
TEUR 7.357 (TEUR 6.536 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.694 (TEUR 5.079 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
49  
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1.2.  
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns  
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2023)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
Fabasoft International Services GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft R&D GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft Austria GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien, Graz  
Fabasoft Approve GmbH  
80ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Contracts GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Mindbreeze GmbH  
85,5ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien  
KnowledgeFox GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Wien  
Fabasoft Deutschland GmbH  
100ꢀ%  
Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München  
Xpublisher GmbH  
60ꢀ%  
Deutschland  
München  
Deggendorf  
Fabasoft 4teamwork AG  
70ꢀ%  
Schweiz  
Bern  
St. Gallen  
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
MindbreezeCorporation  
100ꢀ%  
USA  
Chicago  
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Xpublisher Inc.  
100ꢀ%  
USA  
Chicago  
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen  
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve  
GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Fabasoft  
Approve von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht.  
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100% auf 80%  
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.  
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Approve GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70%  
der Unternehmensanteile auf 100% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox  
GmbH erworben.  
Die Fabasoft AG unterzeichnete am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb  
einer Mehrheitsbeteiligung an der 4teamwork AG mit Sitz in Bern. Das Closing dazu fand am 14. Oktober 2022  
statt. Nach vollständiger Umsetzung des Vertrages hält die Fabasoft AG nun 70% der Anteile an der neuen  
Fabasoft 4teamwork AG.  
50  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft  
Contracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal 2022/2023 wurde der  
Teilbetrieb Fabasoft Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts  
GmbH abgespalten.  
1.3.  
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft  
Konzerns  
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)  
in TEUR  
2022/2023  
2021/2022  
Umsatzerlöse  
4.719  
4.106  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
6.992  
7.408  
EBIT1)  
-4.385  
-3.314  
EBITDA1)  
-2.162  
-1.321  
Jahresüberschuss  
7.810  
8.207  
Eigenkapital zum Stichtag  
43.540  
43.979  
Eigenkapitalquote1)  
75ꢀ%  
85ꢀ%  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
15.714  
14.221  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
693  
1.851  
Mitarbeitende zum Stichtag  
6
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)  
in TEUR  
2022/2023  
2021/2022  
Umsatzerlöse  
69.227  
58.268  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
9.843  
11.250  
EBIT1)  
9.987  
11.530  
EBITDA1)  
16.755  
17.647  
Jahresergebnis  
6.825  
7.880  
Eigenkapital zum Stichtag  
26.718  
27.254  
Eigenkapitalquote1)  
38ꢀ%  
39ꢀ%  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
7.025  
16.651  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
26.563  
35.823  
Mitarbeitende zum Stichtag  
451  
386  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Mitarbeitende als Erfolgsfaktor  
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Teammitglieder sind Grundvorausset-  
zung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeitenden besitzt somit im  
Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich  
und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren  
Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiter-  
bildungsprogramm wird von unternehmensinternem und externem Fachpersonal umgesetzt und stetig erweitert,  
wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
51  
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum  
Alliance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 72 zertifizierte (Senior-)  
Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 108 Scrum Master und 32 Product Owner beschäftigt.  
Interne Kommunikation  
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regel-  
mäßig im Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle  
Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und  
Umsetzungsbereiche werden von Vertreter:innen der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen,  
14-tägig stattfindenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeitenden können diese Veranstaltungen live  
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen  
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,  
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Teammitglieder sowie Informationen zu laufenden Kundenpro-  
jekten oder Neukunden.  
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern  
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Ge-  
sichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame  
Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer  
Multifunktionsanlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie,  
Chats und Screensharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen  
Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladein-  
frastruktur am Hauptsitz in Linz ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt in  
Umsetzung.  
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-  
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.  
Standards und offene Plattformen  
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Stan-  
dards und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten  
Unternehmen wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 aus-  
führlich beschrieben.  
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns  
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative  
Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungs-  
grundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit  
dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen.  
Fabasoft ermittelt folgende APM:  
• Nominale Umsatzveränderung  
• EBIT bzw. Betriebsergebnis  
• EBITDA  
• Eigenkapitalquote  
• Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)  
Nominale Umsatzveränderung  
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze  
im Vergleich zum Vorjahr an.  
52  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der  
Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international un-  
einheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis)  
wird wie folgt ermittelt:  
Überleitungsrechnung  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
– Finanzerträge  
+ Finanzaufwendungen  
= EBIT (Betriebsergebnis)  
EBITDA  
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,  
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-  
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen  
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich  
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertauf-  
holungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.  
Überleitungsrechnung  
EBIT  
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
= EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.  
Eigenkapital  
x 100  
Gesamtkapital  
Forschungsquote  
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.  
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung  
x 100  
Umsatzerlöse  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
53  
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
2.1.  
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in  
folgenden Bereichen gesehen:  
2.1.1. Fabasoft PROCECO Ökosystem  
Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem  
Die Solutions im Fabasoft PROCECO Ökosystem zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende  
IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt im Ökosystem ermöglicht  
einen nahtlosen Informationstransfer zwischen Abteilungen und über Unternehmensgrenzen hinweg und führt  
zu einer Steigerung der Prozessqualität, -geschwindigkeit und -sicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der  
Prozesskosten.  
User profitieren von einer konsistenten Benutzeroberfläche und einem gemeinsamen Funktionsumfang über alle  
Fabasoft PROCECO Solutions hinweg. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe  
Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die Digitale  
Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-  
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informations-  
bereitstellung und ermöglicht automatisierte Prozesse.  
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Daten-  
schutz bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus  
auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut  
positioniert und bietet mit ihren Fabasoft PROCECO Solutions ein leistungsfähiges Portfolio: einerseits zur di-  
gitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um  
Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.  
Das Wachstumspotenzial von Fabasoft PROCECO besteht sowohl in der Erhöhung der Userzahlen bestehender  
Fabasoft PROCECO Solutions mittels Neukundengeschäft und Up-Selling von Bestandskunden, als auch in der  
Steigerung der Anzahl der Fabasoft PROCECO Solutions selbst mittels organischen und anorganischen Wachs-  
tums, sowie etwaigen Cross-Selling Möglichkeiten.  
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden sowohl neue  
Versionen bestehender Fabasoft PROCECO Solutions verfügbar gemacht, als auch neue Produktangebote ent-  
wickelt. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten,  
in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut  
werden.  
Approve on Fabasoft PROCECO  
Fabasoft Approve reduziert den manuellen Aufwand im Zusammenhang mit technischen Dokumentationen deut-  
lich und begleitet Industriebetriebe bei der durchgängigen digitalen Transformation. In der Nutzung von Fabasoft  
Approve als werksübergreifendes Dokumentenmanagementsystem entlang der gesamten Wertschöpfungskette  
sieht Fabasoft das Potenzial für Neukundengeschäft von vorgelagerten Zulieferern bzw. nachgelagerten End-  
kunden.  
Boards on Fabasoft PROCECO  
Umfrageergebnisse unter Entscheidungsträger:innen zeigen, dass die Verwaltung von Sitzungen auf Manage-  
mentebene, beispielsweise Vorstand und Aufsichtsrat, von umfangreichen manuellen Prozessen begleitet wird.  
Unternehmen setzen dabei auf Microsoft-Office Lösungen, sowie risikobehaftete Fileshare-Ablagen. Mit der Ent-  
wicklung einer Fabasoft PROCECO Solution für ein effizientes und sicheres Sitzungsmanagement sieht Fabasoft  
das Potenzial, insbesondere börsenotierte Unternehmen bei der Umsetzung stetig steigender Compliance-An-  
forderungen zu unterstützen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Contracts on Fabasoft PROCECO  
Die Ergebnisse aktueller Studien unter Jurist:innen zeigen, wie stark die Relevanz der Digitalisierung in Rechts-  
abteilungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Mehr als die Hälfte der Befragten setzt mittlerweile  
auf digitales Vertragsmanagement, 40% sehen die Einführung als oberste Priorität. Bei der Verwendung und dem  
Einsatz von Legal Tech sind vor allem drei Erwartungshaltungen von den Usern geordert: Effizienzsteigerung, Zeit-  
ersparnis und Kostenreduzierung. Fabasoft sieht darin deutliches Potenzial, mit Fabasoft Contracts die Bedürf-  
nisse des Legal Matter Management von Kanzleien und Rechtsabteilungen zu digitalisieren und die juristischen  
Workflows nachhaltig zu optimieren.  
Talents on Fabasoft PROCECO  
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% sowie im August 2022 weitere 30% des Microlearning-Pioniers  
KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernommen. Die Beteiligung wird als konsequenter Schritt in der Umset-  
zung der Fabasoft Wachstumsstrategie gesehen. Die mobile Lern-App soll vom Fabasoft PROCECO Ökosystem  
profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.  
Die neue PROCECO Solution Fabasoft Talents sorgt als digitale Personalakte für Transparenz und Nachvollzieh-  
barkeit und beschleunigt Geschäftsprozesse im gesamten Personal-Lebenszyklus. Ergänzt wird Fabasoft Talents  
durch ein integriertes Skills-Management mit KnowledgeFox und MicroLearning als zentralem Bestandteil, um  
dem demografischen Wandel sowie dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.  
Xpublisher on Fabasoft PROCECO  
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus  
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-  
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von  
Fabasoft gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-on in die Fabasoft Cloud können standardisierte Inhalte  
effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrie-  
umfeld beim Verfassen von technischen Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung  
von juristischen Texten. Mit der Neuentwicklung von Xpublisher on Fabasoft PROCECO erfolgt ein Ausbau der  
Marketingressourcen mit Fokus auf die Verlagsbranche einerseits, sowie technische Dokumentationen andererseits.  
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Ver-  
trieb von Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität,  
wenige Partner pro Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den  
Xpublisher Produkten darstellen.  
Fabasoft als strategischer Partner für Entrepreneur:innen  
Fabasoft strebt langfristige Partnerschaften mit wachstumsorientierten Softwareunternehmen an, um das  
Fabasoft PROCECO Ökosystem durch neue Solutions zu stärken. Dabei vertraut Fabasoft auf die Kompetenz  
und Marktkenntnisse der Entrepreneur:innen, denn sie generieren den besten Nutzen aus dem Fabasoft PROCECO  
Ökosystem für ihre Kunden. Sie bleiben am Steuerrad ihres Unternehmens und treffen weiterhin die wesentlichen  
Entscheidungen.  
Unternehmer:innen profitieren von Best Practices, Coaching und Zugang zu neuen Marketing- und Vertriebs-  
kanälen. Durch zertifizierte Verwaltungsprozesse schafft Fabasoft die Grundlage dafür, dass sich die Entrepre-  
neur:innen ganz auf ihre wertschöpfenden Tätigkeiten konzentrieren können.  
Gemeinsam mit den Scale-Ups gestaltet Fabasoft die Zukunft dieser Unternehmen und sorgt als strategischer  
Partner für finanzielle Stabilität.  
2.1.2. Fabasoft eGov  
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung  
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen  
Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch  
Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies  
jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
55  
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den  
europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Go-  
vernment ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet.  
Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder  
auch konkrete Kundenanfragen.  
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und  
ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin  
intensiv an solchen beteiligen.  
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zuneh-  
mend die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der künst-  
lichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumenten  
die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive  
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese  
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege  
an den Innovationen in diesem Feld.  
Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft das Potenzial auf der Kundenseite, sowohl  
die Fabasoft PROCECO Solutions als auch Mindbreeze InSpire stärker für z.B. Automatisierungsanwendungen in  
der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Dieses Potenzial wird als Chance gesehen, den Anteil der Recurring-Re-  
venues im Segment eGov steigern zu können.  
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor  
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-  
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der  
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzufüh-  
ren. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 die Ausrollung der E-Akte weiter vorangetrieben.  
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung  
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März  
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung  
der E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.  
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter  
Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im  
Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im  
Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung  
und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein  
umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt.  
In enger Zusammenarbeit von Usern, Organisationsfachkräften sowie dem Betrieb und Fabasoft werden weg-  
weisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt.  
Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden  
Einsatz von KI-Technologien.  
2.1.3. Mindbreeze  
Mindbreeze InSpire  
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Information Insight, Wissensmanagement  
und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien.  
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-  
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze  
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus bewerten unab-  
hängige IT-Analysten Mindbreeze InSpire als solides und leistungsfähiges Produkt mit flexiblen Betriebsmodellen,  
wenn es um die Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftspro-  
zesse der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch Insight Apps  
und Insight Solutions ermöglicht. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von  
natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen  
und Natural Language Processing adressiert.  
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot  
und das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Durch die Listung von Mindbreeze InSpire im Amazon AWS  
Marketplace und Microsoft Azure Marketplace werden weitere Möglichkeiten der einfachen Nutzung eröffnet.  
Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten Branchen gewonnen und das Bestands-  
kundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu  
stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von  
strategischen Partnerschaften geplant. Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs)  
unternimmt Mindbreeze auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISVs).  
Durch die Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die  
Vorteile von KI-basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren  
und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach  
möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter  
auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.  
Mindbreeze BidForce  
Die zunehmende Komplexität und die Anzahl an Angebotsunterlagen in Ausschreibungsprozessen stellen Unter-  
nehmen weltweit vor neue Herausforderungen. Mindbreeze BidForce1) optimiert das Angebotsmanagement und  
entlastet somit Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen. Der gezielte Einsatz von Enterprise  
Search, Wissensmanagement und künstlicher Intelligenz für Geschäftsprozesse im Angebotsmanagement sieht  
Mindbreeze BidForce als Chance für Neukundengeschäfte. Darüber hinaus ist der Einsatz von Mindbreeze Bid-  
Force in bisher ungenutzten Fachbereichen bei Bestandskunden der Mindbreeze InSpire via Cross-Selling eine  
attraktive Lösung für Fabasoft den Kundenbestand auszubauen.1) Nach dem Bilanzstichtag erfolgte die Gründung  
der Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der Honauerstraße 2, 4020 Linz.  
2.1.4. Zertifizierungen  
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, bestän-  
dige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicher-  
stellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes  
Managementsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.  
Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgrei-  
chen Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2022 durch  
die akkreditierte Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA CERT GMBH ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH  
wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der  
ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2022 bereits ihr zweites Überwachungsaudit erfolgreich. In  
diesem Rahmen unterzog sich die Xpublisher GmbH erstmalig auch einem ISO 27001-Audit und wurde erfolgreich  
in das zertifizierte Informationssicherheitsmanagementsystem der Fabasoft integriert. Darüber hinaus wurde die  
KnowledgeFox GmbH erstmals gemäß den Anforderungen der ISO 9001 auditiert und konnte ebenfalls mit Erfolg  
in das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem der Fabasoft aufgenommen werden. Das ISO-Audit 2022 wurde  
schließlich mit der Aufnahme der Tochtergesellschaft Fabasoft Approve GmbH in den Gültigkeitsbereich der  
ISO 9001, ISO 27001 und ISO 20000-Zertifikate der Fabasoft positiv abgeschlossen.  
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die  
Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und  
Contracts on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:  
Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundes-  
amt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau  
an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve  
on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Services nach-  
vollziehbar offenlegt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
57  
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen.  
Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit  
und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb,  
Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder  
Bescheinigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2023 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des  
aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die Pricewaterhouse-  
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden  
für die Fabasoft Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.  
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 für die Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten  
Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie  
für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-  
schaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausge-  
geben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines  
ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-  
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.  
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kont-  
rollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 für die Fabasoft Cloud  
und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on  
Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.  
Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft Cloud  
hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestätigt.  
Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement von  
Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen.  
Im Juli 2022 wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.  
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisa-  
tionen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud  
Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex  
Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der  
ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.  
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-  
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC  
mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.  
Im Dezember 2022 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Güte-  
siegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).  
Das von einem Expertengremium österreichischer Sicherheitsexperten unter Beteiligung des Bundesministeriums  
für Inneres entwickelte KSÖ Cyber Risk Schema bietet einen effizienten und wirksamen Zugang zum Thema  
Cybersicherheit und weist die Umsetzung wesentlicher Sicherheitsanforderungen in Unternehmen nach.  
Mit dem Cyber Trust Gold Label erfüllen Unternehmen ein höheres Sicherheitsniveau und belegen einen „Advan-  
ced Security“ Anspruch. Die Überprüfung erfolgt durch ein externes Audit.  
Die Fabasoft Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem Maße und  
erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate) in der Stufe  
Silber. Diese Web-Applikation schließt keine User aus und ermöglicht allen Menschen die optimale Bedienung,  
auch mit den benötigten Eingabe-/Ausgabegeräten wie Tastatur, Spracheingabe, Bildschirmleseprogramm usw.  
Auch die Web-Applikation Mindbreeze InSpire erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie  
Webinhalte in hohem Maße und bekam erstmals im November 2022 das WACA-Zertifikat in der Stufe Silber durch  
den TÜV Austria verliehen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Das WACA-Zertifikat ist Österreichs erstes und einziges Qualitätssiegel, um Barrierefreiheit im Web (Website/-Ap-  
plikationen) nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Bereits im Oktober  
2019 wurde Fabasoft als erster Anbieter einer Web-App mit dem WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.  
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG  
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:  
2.2.1. Markt- und Produktrisiken  
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government-  
Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen  
Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie  
langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftrag-  
geber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor.  
Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einspa-  
rungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Tech-  
nologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen  
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Ver-  
triebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.  
Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestands-  
kunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Ange-  
botslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote  
für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch  
über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.  
Produktrisiken  
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken  
und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement-  
und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass  
im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter  
verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die  
Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können  
sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt,  
Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten  
auswirken.  
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-  
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote  
umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.  
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-  
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder  
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie  
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu  
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,  
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren  
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.  
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Risiken im Partnergeschäft  
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-  
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit  
von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität  
von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners  
liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft  
häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheim-  
nisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partner-  
konditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.  
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in  
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich  
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner zur  
Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Softwarelösungen basierend auf der Technologie des Fabasoft  
Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.  
Risiken im Projektgeschäft  
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-  
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalku-  
lationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,  
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken  
(beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die  
Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen.  
Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein,  
welches laufend weiterentwickelt wird.  
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und  
Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem  
direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte  
maßgeblich beeinflussen können.  
Im Falle der Abwicklung von Projektgeschäft unter Zuziehung von Subauftragnehmern oder Lieferanten kann  
für Fabasoft ein Risiko als Generalunternehmer entstehen, sofern die Partnerunternehmen ihre Leistung nicht,  
teilweise oder mangelhaft erbringen. Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ  
beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen.  
Mitbewerbsdruck  
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information  
Insight und Cloud-Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von  
Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deut-  
licheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder  
durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlag-  
kraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender  
Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was  
weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen  
kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die  
Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.  
2.2.2. Strategische Risiken  
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen  
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem  
Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische  
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater  
zur Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle,  
dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen  
werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz  
Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten  
nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige  
Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken  
betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüs-  
seltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet,  
ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher  
können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren  
besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im  
Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu  
teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätig-  
keit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend,  
so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle  
Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.  
Risiken aus der Internationalisierung  
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere  
Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,  
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände  
bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist  
beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientier-  
tes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen  
und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.  
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch  
Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestim-  
mungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.  
Diversifikationsrisiken  
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken  
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kun-  
dengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte  
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte  
zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Ver-  
triebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und  
dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes  
Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt  
werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterent-  
wickelt.  
2.2.3. Operative Risiken  
IT-Risiken  
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software,  
bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im  
Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basie-  
rend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen,  
mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung  
negativ beeinflussen.  
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Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leis-  
tungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließ-  
lich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler,  
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies  
könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken,  
welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen  
hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen inter-  
nen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor  
allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei  
in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.  
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz,  
insbesondere des Maschinellen Lernens  
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künst-  
lichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische  
Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig  
zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen  
verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur  
Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand  
der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen  
ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal  
auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen,  
Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu un-  
richtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.  
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz  
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert  
bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In  
Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft  
intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.  
Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um  
unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt  
bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielswei-  
se Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte  
Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-  
Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen  
und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanage-  
mentsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.  
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in  
Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für  
die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt  
und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen  
Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die  
entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt.  
2.2.4. Organisatorische Risiken  
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten  
Insbesondere im Geschäftsfeld der Appliances ist der Kundennutzen nicht allein durch die Leistungsmerkmale der  
im Fabasoft Konzern entwickelten Software, sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Soft-  
ware-Komponenten externer Lieferanten bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen,  
Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der  
Auslieferung an den Kunden. Des Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge  
von Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.  
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Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf  
eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen  
ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte  
und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder  
zu begegnen.  
Personalrisiken  
Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, neue hochqualifizierte Fachkräfte in  
ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften  
im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht  
daher ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann.  
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem  
zeitlichen Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte  
negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegan-  
gene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufrieden-  
heit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen  
nachteiligen Konsequenzen führen.  
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise  
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern  
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.  
Compliance- und Awareness-Risiken  
Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informa-  
tionssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards.  
Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende der Fabasoft Gruppe durch bewusstes oder  
unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen,  
woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheb-  
licher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten.  
Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend  
implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und inter-  
national anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme  
spiegeln das hohe Compliance-Niveau der Fabasoft wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsaktivi-  
täten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen unserer Partner  
und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.  
2.2.5. Externe Risiken  
Risiken aus den Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine  
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation oder  
in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht  
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges  
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des  
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas,  
der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können  
aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder  
anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.  
Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen  
Wenngleich die Infektionszahlen und die Ausbreitung des Coronavirus im Geschäftsjahr 2022/2023 in Kontinental-  
europa gesunken sind und viele Corona-Schutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich aufgehoben  
wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes Ausbreiten der Pandemie oder etwaige Umwelt-  
oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wiederholt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen  
Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führt.  
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Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts  
ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und  
Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.  
Klimabezogene Risiken  
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt  
sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD  
(Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen.  
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in physische Auswirkungen auf  
die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden Natur-  
ereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswirkungen auf die  
Versorgungskette haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische  
Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich  
etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulie-  
rungslandschaft oder dem Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.  
Wenngleich aktuell für alle identifizierten klimabezogenen Risiken die Bewertung des Restrisikos unterhalb der  
intern definierten Wesentlichkeitsschwelle liegt, können Auswirkungen auf die Finanzlage auf einen langfristigen  
Betrachtungshorizont nicht ausgeschlossen werden.  
2.2.6. Finanzielle Risiken  
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-  
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der  
Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt.  
Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar  
sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen  
insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitu-  
tionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.  
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken ent-  
stehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungs-  
institutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die  
Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.  
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze be-  
sitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen,  
veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach  
bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem  
zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen.  
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb  
bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Index-  
zahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel  
des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem  
Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.  
2.3. Prognosebericht  
Transformation des Geschäftes  
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindus-  
trie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich  
von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden  
mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-An-  
gebote und/oder Appliances.  
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Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen  
Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt  
die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Beim überwiegenden  
Anteil privater Auftraggeber liegt das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen und Appliances. Die Flexibilität  
des Fabasoft Produkt Portfolios unterstützt bei Bedarf auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride  
Modellvarianten.  
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-  
Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von  
Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten  
dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden  
die Hardwarekomponenten abgeschrieben.  
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partner-  
orientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions  
und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen.  
Das Fabasoft PROCECO Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse  
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, Fabasoft  
PROCECO als Ökosystem für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln  
und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Fabasoft PROCECO Solutions und die  
Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft setzt dabei  
weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren  
Lösungen gerecht zu werden.  
Die Weiterentwicklung der Solutions geht mit der Strategie einher, Fabasoft PROCECO als Ökosystem für digitale  
Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der  
aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit  
Rechnung getragen.  
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen  
Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Ge-  
schäftsjahr 2023/2024 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie  
im Personalaufbau und der Gewinnung neuer Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.  
Insbesondere wird Fabasoft in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter  
Lösungsangebote basierend auf Fabasoft PROCECO investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organi-  
schen Wachstumschancen, sollen auch anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden.  
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft bestrebt, im Wege von neuen Produkten und Leistungs-  
merkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der User die Kundenbasis aus Bund, Ländern,  
Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz durch die Stärkung von Vertrieb und  
Marketing auszubauen.  
Einen weiteren Schwerpunkt der erforderlichen Investitionen bildet die fortlaufende Entwicklung von Mindbreeze  
InSpire: es wird weiterhin angestrebt, eine erfolgreiche internationale Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen.  
Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, überregionale Präsenz,  
Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einhergehen.  
Diese Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der erwartete Anstieg der Personalkosten durch die Gewin-  
nung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen werden auch im Geschäftsjahr 2023/2024  
die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten.  
Fazit  
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprob-  
ten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und  
weltwirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.  
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Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale  
Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschrän-  
kungen und Herausforderungen der Pandemie erfolgreich zu meistern. In diesem Zusammenhang verzeichnet  
Fabasoft weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge neuer Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer  
bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information  
über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.  
Insbesondere stellte sich die Entwicklung der Fabasoft PROCECO Solutions im Berichtszeitraum chancenreich  
und wachstumsstark dar.  
Die positive Kundenresonanz reflektiert die Innovationskraft und die Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern.  
Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz  
auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des  
Geschäftsmodelles erreicht werden kann.  
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im  
Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen,  
wahrzunehmen.  
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung  
von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Pro-  
fitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.  
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns  
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)  
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 30,7 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft  
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung ver-  
antwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem  
Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges  
Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden  
genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zulassen. Des Weiteren  
werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.  
Mindbreeze InSpire  
Bei Mindbreeze lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2022/2023 auf der Be-  
antwortung von Fragestellungen auf Basis von Natural Language Question Answering (NLQA). Dazu wurde auch  
intensiv an der KI-basierten und skalierbaren Verfügbarkeit von Named Entity Recognition (NER) zum Erkennen  
von Personen, Organisationen, Orten, usw. gearbeitet. Zum anderen galt ein Schwerpunkt der Erweiterung von  
Insight Apps durch die Möglichkeit Informationen suchbasiert über die In-Memory Graphen-Repräsentation ag-  
gregieren zu können. Somit können Informationszusammenhänge und Auswertungen direkt in Mindbreeze InSpire  
Insight Apps visualisiert und interaktiv verknüpft werden.  
Ein wichtiger Anwendungsfall der Informationsaggregation war die Domäne der Expertensuche. Durch Anbin-  
dung und Verknüpfung von Personen sowie Dokumenten und Inhalten, die von Personen erfasst wurden, kann  
Mindbreeze automatisch ohne die explizite Angabe von Skills, Fachpersonal in der Organisation identifizieren und  
diese über eine Insight App nach Relevanz darstellen.  
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer  
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender  
Verfahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen, wie beispielsweise der Volltextindizierung von  
Videoinhalten und der Anbindung an die Zoho-Plattform oder die Anbindung an Box. Auch der SharePoint-Online  
sowie der ServiceNow-Konnektor wurden mit zahlreichen Erweiterungen ausgestattet.  
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Verein-  
fachung der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Fabasoft Mindbreeze Enterprise  
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können  
anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung  
im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.  
Fabasoft Cloud  
Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/2023 lag in der Bereitstellung von  
Funktionalitäten, die für die Entwicklung neuer Solutions auf Basis von Fabasoft PROCECO erforderlich waren.  
Neben einer Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft Cloud sind insbesondere die neuen Objektlisten, die auf  
einer Mindbreeze Suche basieren und in der Benutzeroberfläche des Browser Clients zur Verfügung stehen oder  
die neue Strukturansicht, mit der Teilbäume von Objektstrukturen lösungsspezifisch angezeigt werden können,  
hervorzuheben. Diese Funktionalitäten fanden unmittelbar Eingang in die Lösungen Xpublisher on Fabasoft PRO-  
CECO und Talents on Fabasoft PROCECO.  
In den Mobile Apps für Android und iOS steht nun auch der Rollenwechsel zur Verfügung, der insbesondere in  
On-Premises-Installationen der Fabasoft eGov-Suite Anklang findet.  
Der Identity Provider der Fabasoft Cloudunterstützt nun auch die Authentifizierung auf Basis OpenID Connect.  
Diese Form der Authentifizierung wird in den neuen mobilen Apps von Talents on Fabasoft PROCECO genutzt.  
Im Bereich der Dokumenten-Transformation wurde ein Video-Streaming-Service implementiert, mit dem die Dar-  
stellung und das Abspielen von Videos verbessert werden kann. Des Weiteren entstanden Komponenten und  
Services, die die Erstellung und Implementierung von Schnittstellen auf Basis des OpenAPI Standards wesentlich  
erleichtern, sodass Solution Developer Daten leichter mit Drittapplikationen teilen können.  
Die hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnissen  
wurde im Juni 2022 durch die Verleihung des WACA Zertifikats in Silber gemäß den Kriterien der WCAG 2.1 – AA  
durch die TÜV AUSTRIA GMBH bestätigt.  
Administratoren haben nun die Möglichkeit, direkt in der Organisationsverwaltung der Fabasoft Cloud die Einstel-  
lungen des Fabasoft Cloud Clients vorzugeben. Ein Rollout über Group Policies durch die Zentrale IT ist nicht mehr  
erforderlich. Es ist auch über die Organisationsverwaltung ersichtlich, welche Version des Fabasoft Cloud Clients  
auf den Arbeitsplätzen der User installiert sind. Für große Cloud Organisationen können nun in der Fabasoft Cloud  
eigene Datenbereiche, somit eigene Datenbanken bzw. Ablagebereiche für Dokumente, bereitgestellt werden.  
Damit wird für eine noch bessere Datensegregation gesorgt.  
Approve on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des technischen Dokumentenmanagements im Fokus, um  
Kundenanforderungen hinsichtlich des prozessgesteuerten Datenaustauschs entlang der gesamten Werkschöp-  
fungskette unter Einbeziehung von externen Beteiligten wie etwa Lieferanten und Kunden umzusetzen. Darüber  
hinaus wurden weitere Anwendungsfälle im Bereich des Qualitätsmanagements (Computer-Aided Quality, CAQ)  
implementiert.  
Boards on Fabasoft PROCECO  
Nach Akquise der 4teamwork AG und der darauf folgenden Marktanalyse steht die Entwicklung einer digitalen  
Sitzungsmanagement-Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der SaaS-ba-  
sierten Lösung ermöglicht zukünftig die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von  
strategischen Sitzungen.  
Contracts on Fabasoft PROCECO  
Für die Fabasoft PROCECO Solution Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz  
zur automatischen Klassifizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten  
(Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist  
ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Talents on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Talents stand die Entwicklung der Anbindung der KnowledgeFox App an Fabasoft PROCECO im  
Vordergrund. Dafür wurden die bestehenden Anwendungen an die Cloudlösung angepasst und das Backend  
sowohl inhaltlich als auch technisch neugestaltet. Zudem wurde DeepL als Dienst für automatisierte maschinelle  
Übersetzung in die Solution integriert, um Kunden eine einfache und hochwertige Lösung für die Mehrsprachigkeit  
von Kursen anzubieten.  
Xpublisher on Fabasoft PROCECO  
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams im Berichtszeitraum war die Neuentwicklung von Xpublisher  
auf Basis von Fabasoft PROCECO. Mit der neuen, SaaS-basierten Lösung auf Basis des Fabasoft PROCECO Öko-  
systems wird der Funktionsumfang und die Sicherheit von Xpublisher nachhaltig erhöht und der „time-to-value“  
stark verkürzt.  
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich auf eine nahtlose Integration und einfache Konfiguration von  
Xeditor in Xpublisher on Fabasoft PROCECO.  
eGov-Suite on Fabasoft PROCECO  
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 mit der Entwick-  
lung von vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge der  
Geschäftsverwaltung. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Low-Code-/No-Code-Konzept. Dieses er-  
möglicht Usern Fachverfahren ohne Programmieraufwand selbst zu erstellen. Neben dem Objektmodell und den  
zugehörigen Formularen werden beispielsweise auch Themen wie Workflow, Gestaltung der Benutzeroberfläche,  
Initialisierungen und Vorlagen darüber adressiert. Das Paket wird durch einen integrierten Entwicklungs- und  
Freigabeprozess komplettiert, wodurch Fachverfahren laufend weiterentwickelt und adaptiert werden können.  
Des Weiteren wurden die Registerintegrationen und deren Harmonisierung in der Fabasoft eGov-Suite voran-  
getrieben. Neben dem ZMR sind nun auch das österreichische Unternehmensregister sowie das österreichische  
Adressregister angebunden. Welches Register (ZMR bzw. Unternehmensregister) abgefragt wird müssen nicht  
mehr die User entscheiden, da die Fabasoft eGov-Suite auf Basis der zu Grunde liegenden Daten diese Ent-  
scheidung trifft.  
Durch die Weiterentwicklung im Bereich Automatisierung und durch verbesserte Bedienbarkeit sowohl am  
Arbeitsplatz als auch auf mobilen Endgeräten wurde die Effizienz der Arbeitsprozesse in der Fabasoft eGov-Suite  
wesentlich gesteigert.  
Daneben begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produkt-  
feedback möglichst kundennah aufzunehmen.  
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung  
eigener Anteile  
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG  
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung  
vom 6. Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.  
Im Berichtsjahr 2022/2023 wurden keine eigenen Aktien erworben.  
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2023 keine eigenen Aktien.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen  
Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den  
Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern  
Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen  
Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht,  
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.  
Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass die ihnen zugewiesenen Kontrollen und Prozesse  
angemessen, effektiv und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse  
relevante interne und externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum  
definierten Zeitpunkt oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu  
den Kontrollzielen und zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle.  
Das konzernweite Risikomanagement-System der Fabasoft Gruppe mit einheitlichen und prozessorientierten  
Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Ent-  
wicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren zu können.  
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 2 UGB  
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlen-  
basis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial  
setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regel-  
mäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detail-  
pläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein  
internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal,  
Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und  
basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung  
von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.  
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert  
und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und  
manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der  
Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen.  
Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risiko-  
management und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten  
für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.  
IKS Einkauf  
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft  
Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforder-  
lichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.  
IKS Personal  
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der  
Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein  
rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiter-  
entwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die  
Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.  
IKS Revenue Cycle  
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung  
bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar de-  
finierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in  
den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere  
Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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IKS Tax  
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steu-  
ern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des  
Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten,  
Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.  
Jahresabschluss und Konsolidierung  
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden  
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.  
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Stan-  
dards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden  
unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand  
aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.  
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)  
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.  
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der  
Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die  
Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus  
ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.  
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere  
Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten  
ermöglichen.  
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und  
wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.  
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit  
verbundenen Verpflichtungen  
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 1 UGB  
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.  
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte  
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.  
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert  
betragen vor:  
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90ꢀ%.  
AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06ꢀ%  
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.  
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.  
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder  
des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §ꢀ146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der  
Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen  
Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates  
neu gewählt wird.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der  
Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:  
Genehmigtes Kapital:  
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2022 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-  
mäß §ꢀ169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 1. Oktober 2027 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu  
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 66, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).  
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des  
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten  
bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim  
Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig  
Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten  
5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien,  
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ% (zehn Prozent) des Grundkapitals der  
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10  
(zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  
höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen  
Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der  
Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen  
zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ%  
(zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und  
dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft  
AG (§ꢀ66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige  
gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.  
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der  
Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Auf-  
sichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu  
beschließen.  
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.  
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf)  
Jahren, sohin bis einschließlich 4. Juli 2027, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss  
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG be-  
findlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches  
Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien  
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung  
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktien-  
übertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen  
Beteiligungsprogrammen;  
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(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;  
(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und  
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit  
der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und  
auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen  
soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über  
ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete  
Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.  
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines  
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme  
der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden  
würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe ver-  
pflichtet ist.  
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichts-  
ratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.  
Linz, am 26. Mai 2023  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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KONZERNABSCHLUSS  
Bestätigungsvermerk  
Bericht zum Konzernabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), be-  
stehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldfluss-  
rechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr  
und dem Konzernanhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-  
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2023 sowie der Ertragslage und  
der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit  
den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen  
Anforderungen des §ꢀ245a UGB.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden  
AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese  
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten  
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-  
fung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern  
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und  
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind  
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes  
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Er-  
messen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese  
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der  
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen  
Sachverhalten ab.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Realisierung von Umsatzerlösen  
Siehe Anhang Punkt 2.10, 6.1 und 8  
• Das Risiko für den Abschluss  
Im Geschäftsjahr 2022/23 hat die Fabasoft AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 69.227 erzielt, von denen  
TEUR 32.610 auf Non-Recurring Umsatzerlöse entfallen. Fabasoft AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenverträ-  
ge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Beurteilung der Umsatzerlösrealisierung  
im Zusammenhang mit Non-Recurring Umsatzerlösen, die teilweise auf vielschichtigen Vertragsbestandteilen  
und komplexen Sachverhalten beruhen, birgt ein inhärentes Fehlerrisiko, weshalb auf diese Thematik ein Prü-  
fungsschwerpunkt gelegt und in das Gesamtergebnis miteinbezogen wurde.  
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung  
Wir haben die Übereinstimmung der von Fabasoft AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
für die Realisierung von Non-Recurring Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept sowie IFRS 15 gewürdigt.  
Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Prozess  
zur Umsatzrealisierung beurteilt. Für eine Stichprobe von Non-Recurring Umsatzerlösen, die anhand eines sta-  
tistischen Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir:  
durch die Überprüfung der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusam-  
menhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Fabasoft AG ein Verständnis  
über die Transaktion erlangt;  
beurteilt, ob eine zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist;  
bei zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) anhand von Grundlagen zur  
Ermittlung des Leistungsfortschritts die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen.  
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung im Anhang  
vollständig und sachgerecht sind.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
75  
Bilanzierung des Unternehmenserwerbs Fabasoft 4teamwork AG  
Siehe Konzernanhang Punkt 2.2.2  
• Das Risiko für den Abschluss  
Die Fabasoft AG erwarb mit Wirkung am 14. Oktober 2022 eine Mehrheit an der 4teamwork AG (nunmehr:  
Fabasoft 4teamwork AG). Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden insbesondere selbsterstellte Software in  
Höhe von TEUR 702, ein Kundenstock in Höhe von TEUR 547 sowie ein Firmenwert in Höhe von TEUR 1.939  
angesetzt.  
Die Bilanzierung dieses Unternehmenserwerbs erfordert die Anwendung komplexer Rechnungslegungsvor-  
schriften. Neben der Beurteilung, ob die Transaktion den Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 darstellt,  
sind gemäß IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und  
übernommenen Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Bewertung  
der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfordert wesentliche Schät-  
zungen und Annahmen.  
Es besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsmethoden nicht mit den Vorschriften des IFRS 3  
übereinstimmen sowie Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig identifiziert werden. Darüber hinaus  
könnten die für die Bewertungen herangezogenen Bewertungsmodelle sowie getroffenen Annahmen nicht  
angemessen und die daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Ver-  
mögenswerte und übernommen Schulden und damit auch der verbleibende Firmenwert fehlerhaft ermittelt  
sein. Außerdem besteht das Risiko, dass die geforderten Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und  
sachgerecht sind.  
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung  
Wir haben die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs Fabasoft 4teamwork AG beurteilt. Unsere Prüfungshand-  
lungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:  
Wir haben das Management und andere Mitarbeiter der Fabasoft AG befragt und die relevanten Verträge  
und Unterlagen gelesen, um ein Verständnis über die wesentlichen Rahmenbedingungen und Konditionen zu  
gewinnen, und beurteilt, ob bei der Transaktion ein Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 vorliegt.  
Wir haben geprüft, ob der jeweilige Zeitpunkt der Erstkonsolidierung korrekt gewählt wurde.  
Wir haben die von der Fabasoft AG erstellte Dokumentation gelesen und beurteilt, ob die Vermögenswerte  
und Schulden im Wesentlichen vollständig identifiziert wurden.  
Wir haben unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt, ob die angewendeten Bilanzierungs- und  
Bewertungsvorschriften dem IFRS 3 entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir unter Einbindung unse-  
rer Bewertungsspezialisten die angewendeten Bewertungsmodelle und wesentlichen Annahmen zur Ermittlung  
des beizulegenden Zeitwerts gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Bewertungen  
stichprobenartig nachvollzogen.  
Wir haben beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachverhalt sowie zu den Bilanzierungs- und  
Bewertungsmethoden und Ermessensentscheidungen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.  
Werthaltigkeit von Firmenwerten  
Siehe Konzernabhang Punkt 2.2. und 5.1.2.  
• Das Risiko für den Abschluss  
Die Fabasoft AG bilanzierte per 31. März 2023 TEUR 5.129 Firmenwerte. TEUR 2.825 stammen dabei aus dem  
Erwerb der Xpublisher Gruppe, TEUR 446 aus dem Erwerb der KnowledgeFox GmbH und TEUR 1.858 aus dem  
Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Die Ermittlung der erzielbaren Beträge, die den Wertmaßstab im Rahmen des Werthaltigkeitstests darstellen,  
erfolgt auf Basis von diskontierten Cashflows. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere in der Schätzung  
der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden. Diese Cashflow-  
Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.  
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung  
Wir haben die Werthaltigkeit der Firmenwerte beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem  
folgende Tätigkeiten umfasst:  
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständ-  
nis über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen  
verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat  
genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.  
Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.  
Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tat-  
sächlich eingetretenen Werten beurteilt.  
Die Methodik zur Durchführung des Werthaltigkeitstest sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben  
wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden  
Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch  
einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt  
und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.  
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zum Firmenwert im Anhang voll-  
ständig und sachgerecht sind.  
Sonstige Informationen  
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-  
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht  
und den Bestätigungsvermerk.  
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben  
keine Art der Zusicherung darauf.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-  
gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten  
zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig  
falsch dargestellt erscheinen.  
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers  
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche  
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir  
haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den  
Konzernabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser  
in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des  
§ꢀ245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner  
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die  
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund  
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
77  
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit  
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der  
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs-  
grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter be-  
absichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine  
realistische Alternative dazu.  
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses  
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von we-  
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungs-  
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,  
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen  
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung  
eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus  
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln  
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernab-  
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen  
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten  
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen  
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser  
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-  
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen  
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder  
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um  
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem  
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-  
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in  
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat-  
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage  
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder  
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unter-  
nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit  
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-  
abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu  
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-  
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die  
Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der  
Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer  
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
78  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder  
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir  
sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir  
tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.  
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante  
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-  
waiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,  
aus.  
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-  
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen  
Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere  
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,  
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres  
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in  
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche  
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht  
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die  
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Konzernlagebericht  
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prü-  
fen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen  
aufgestellt wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung  
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes  
durchgeführt.  
• Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt  
worden, enthält die nach §ꢀ243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.  
• Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-  
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzern-  
lagebericht festgestellt.  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 17. Oktober 2022  
vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr  
beauftragt.  
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht  
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben  
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft  
gewahrt haben.  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.  
Linz, am 26. Mai 2023  
KPMG Austria GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
qualifiziert elektronisch signiert:  
Mag. Christoph Karer  
Wirtschaftsprüfer  
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder  
Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfol-  
gen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss  
samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §ꢀ281 Abs 2 UGB zu beachten.  
80  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHER VERTRETER  
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als  
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-  
standards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues  
Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unter-  
nehmen des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis  
und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt,  
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen  
Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.  
Linz, am 26. Mai 2023  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Bilanz der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2023  
Aktiva in EUR  
31.03.2023  
31.03.2022  
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und  
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
202.661,95  
241.358,73  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem Grund  
2.330.859,68  
2.086.316,09  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und  
Geschäftsausstattung  
3.138.297,81  
2.801.963,23  
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau  
288.271,38  
277.790,25  
5.757.428,87  
5.166.069,57  
III. Finanzanlagen  
1. Anteile an verbundenen Unternehmen  
36.157.059,03  
30.311.573,96  
2. Wertpapiere des Anlagevermögens  
151.169,70  
156.852,66  
36.308.228,73  
30.468.426,62  
42.268.319,55  
35.875.854,92  
B. Umlaufvermögen  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  
14.269.214,24  
12.377.188,17  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00  
0,00  
0,00  
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände  
192.814,40  
535.072,03  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
4.798,80  
14.462.028,64  
12.912.260,20  
II. Liquide Mittel  
693.096,04  
1.850.769,76  
15.155.124,68  
14.763.029,96  
375.926,08  
284.112,86  
C. Rechnungsabgrenzungsposten  
D. Aktive latente Steuern  
302.668,00  
560.540,00  
58.102.038,31  
51.483.537,74  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Passiva in EUR  
31.03.2023  
31.03.2022  
A. Eigenkapital  
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
Gezeichnetes Grundkapital  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
Ausgegebenes Kapital  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
II. Kapitalrücklagen  
Gebundene  
22.191.953,75  
22.191.953,75  
Nicht gebundene  
42.039,57  
42.039,57  
22.233.993,32  
22.233.993,32  
III. Bilanzgewinn  
10.305.969,46  
10.745.478,82  
davon Gewinnvortrag  
2.495.478,82  
2.538.787,83  
43.539.962,78  
43.979.472,14  
B. Investitionszuschüsse  
117.072,29  
154.583,90  
C. Rückstellungen  
1. Rückstellungen für Abfertigungen  
1.296.138,88  
1.789.338,00  
865.583,08  
2.781.847,77  
2. Steuerrückstellungen  
3. Sonstige Rückstellungen  
1.990.178,77  
1.583.012,07  
4.151.900,73  
6.154.197,84  
D. Verbindlichkeiten  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
3.918.102,51  
1.195.283,86  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
6.375.000,00  
0,00  
283.607,43  
385.614,67  
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
283.607,43
385.614,67  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0,00  
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen  
8.589.101,00  
0,00  
Unternehmen  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
2.214.101,00
0,00  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
6.375.000,00
0,00  
1.420.394,08  
809.669,19  
3. Sonstige Verbindlichkeiten  
davon aus Steuern  
140.651,88  
51.751,07  
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit  
15.135,37  
10.542,28  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
1.420.394,08
809.669,19  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0,00  
10.293.102,51  
1.195.283,86  
58.102.038,31  
51.483.537,74  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR  
DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2022 BIS 31. MÄRZ 2023  
in EUR  
2022/2023  
2021/2022  
1. Umsatzerlöse  
4.718.570,06  
4.105.965,50  
2. Sonstige betriebliche Erträge  
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzlagen
0,00  
43.799,31  
b) Übrige  
67.118,73  
54.794,53  
67.118,73  
98.593,84  
3. Personalaufwand  
-2.157.308,11  
-1.376.978,77  
a) Gehälter  
b) Soziale Aufwendungen  
-847.869,97  
-749.024,50  
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-421.238,66  
-421.238,66  
davon Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen  
-196.659,00  
-163.901,28  
davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgabenund Pflichtbeiträge
-229,972,31
-163.884,56  
-3.005.178,08  
-2.126.003,27  
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
-2.223.075,84  
-1.992.836,76  
Anlagevermögens und Sachanlagen  
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
-3.942.030,02  
-3.399.535,94  
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 13 fallen  
-27.000,86  
-24.615,30  
6. Zwischensumme aus Z1 bis 5
-4.384.595,15  
-3.313.816,63  
7. Erträge aus Beteiligungen  
11.513.750,00  
10.774.000,00  
davon aus verbundenen Unternehmen
11.513.750,00  
10.774.000,00  
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des  
Finanzanlagevermögens  
706,12  
819,30  
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
46.961,15  
12,93  
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen  
-5.682,96  
davon  
Abschreibungen  
-5.682,96  
0,00  
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
-179.529,10  
-53.099,84  
-143.854,16  
0,00  
davon betreffend verbundene Unternehmen
12. Zwischensumme aus Z 7 bis 12  
11.376.205,21  
10.721.732,39  
13. Ergebnis vor Steuern  
6.991.610,06  
7.407.915,76  
(Zwischensumme aus Z 6 und Z 12
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
818.880,58  
798.775,23  
-257.872,00  
18.740,00  
davon  
latente  
Steuern  
davon  
Steuerumlagen  
2.553.005,00  
2.448.824,00  
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss  
7.810.490,64  
8.206.690,99  
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr  
2.495.478,82  
2.538.787,83  
17. Bilanzgewinn  
10.305.969,46  
10.745.478,82  
86  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023 DER FABASOFT AG, LINZ  
1) Allgemeine Grundsätze  
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unter-  
nehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-  
rung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,  
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.  
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §ꢀ221 UGB einzustufen.  
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.  
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei  
wurden die in §ꢀ201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie  
die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis  
211 und 222 bis 235 UGB.  
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.  
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.  
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die  
Fortführung des Unternehmens unterstellt.  
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten  
Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag  
entstanden sind, wurden berücksichtigt.  
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlun-  
gen im Jahresabschluss berücksichtigt.  
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich  
gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.  
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei  
jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.  
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.  
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze  
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegen-  
den Jahresabschlusses beibehalten.  
2.1.  
Anlagevermögen  
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-  
kosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abge-  
schrieben.  
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr  
voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
87  
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und  
für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.  
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden  
vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.  
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge  
während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.  
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag  
bewertet.  
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für  
die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert,  
der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.  
Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß §ꢀ208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.  
2.2. Umlaufvermögen  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken  
werden Einzelwertberichtigungen gebildet.  
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanz-  
stichtag bewertet.  
2.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten  
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Auf-  
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.  
2.4. Aktive latente Steuern  
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen  
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungs-  
posten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.  
Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differen-  
zen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung  
der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tat-  
sächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.  
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kam es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper-  
schaftsteuersatzes von 25ꢀ% auf 24ꢀ% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23ꢀ% (ab 1. Jänner 2024). Diese Änderung des  
Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten sowie laufenden Steuern entsprechend berücksichtigt.  
2.5. Investitionszuschüsse  
Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht,  
dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und  
die entsprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode,  
es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser  
wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher  
Ertrag erfasst.  
88  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
2.6. Rückstellungen  
2.6.1. Pensionsrückstellungen  
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern  
existierende Pensionsplan für den Vorstand der Fabasoft AG wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungs-  
versicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass  
der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrückdeckungs-  
versicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe  
der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals  
basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine  
Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrück-  
deckungsversicherungen.  
2.6.2. Abfertigungsrückstellungen  
Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen  
für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vor-  
schriften des Unternehmensgesetzbuches“ nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach  
der Methode der laufenden Einmalprämien unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P  
mit einem Rechnungszinssatz von 0,55ꢀ% (Vorjahr 0,34ꢀ%) und einem Pensionseintrittsalter, welches sich aus  
dem Minimum des Pensionseintrittsalters gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionseintrittsalter wegen langer  
Versicherungsdauer ergibt, berechnet. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 5,0ꢀ% (Vorjahr 2ꢀ%) zugrunde  
gelegt.  
Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich im Geschäftsjahr 2022/2023 um einen Durchschnittszins-  
satz. Der Durchschnittszinssatz ermittelt sich aus den Durchschnitten des Stichtagszinssatzes und den Stichtags-  
zinssätzen der sieben vorangegangenen Abschlussstichtage.  
Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellung sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des  
Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst.  
Zum 31. März 2023 waren keine Dienstnehmer:innen mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber  
dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.  
Die Abfertigungsrückstellungen für den Vorstand der Fabasoft AG wurden auf Basis der Vorstandsverträge be-  
rechnet.  
2.6.3. Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanz-  
erstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berück-  
sichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.  
2.7. Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.  
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum  
Bilanzstichtag bewertet.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
89  
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3) Erläuterungen zu den Posten der Bilanz  
3.1.  
Aktiva  
3.1.1. Anlagevermögen  
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahres-  
abschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.  
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sach-  
anlagen betragen:  
in EUR  
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren  
151.088,48  
301.503,98  
Verpflichtungen aus Leasingverträgen  
Verpflichtungen aus Mietverträgen  
659.391,84  
3.296.959,20  
810.480,32  
3.598.463,18  
Vorjahr:  
in EUR  
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren  
99.729,00  
197.772,27  
Verpflichtungen aus Leasingverträgen  
Verpflichtungen aus Mietverträgen  
589.895,64  
2.949.478,20  
689.624,64  
3.147.250,47  
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum  
EUR 753.530,03 (Vorjahr TEUR 785).  
Mit 3. August 2021 hat Fabasoft AG den seinerzeitigen Kaufvertrag vom 13. März 2019 (ca. 11.000 m2 große Grund-  
stücksfläche und eine ca. 4.500 m2 große Grundstücksfläche) einvernehmlich mit der Verkäuferseite beendet.  
Mit 3. August 2021 besteht nunmehr ein Kaufvertrag bezogen auf Bauerwartungsland, der lediglich unter der  
aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht. Die grundverkehrsbehördliche  
Genehmigung ist noch nicht erteilt, das Rechtsverfahren ist vor dem Landesverwaltungsgericht anhängig und zum  
31. März 2023 bzw. dem jetzigen Erhellungszeitraum auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.  
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve  
GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Approve von  
der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht. Zur Vermeidung  
einer Einlagenrückgewähr leistete die Fabasoft AG einen Zuschuss in Höhe des Wertes des Teilbetriebes (TEUR  
1.500) an die Fabasoft Austria GmbH.  
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100ꢀ% auf 80ꢀ%  
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.  
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70ꢀ%  
der Unternehmensanteile auf 100ꢀ% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox  
GmbH erworben.  
Die Fabasoft AG hat am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb einer Mehrheits-  
beteiligung an der 4teamwork AG, ein IT-Dienstleister für die öffentlichen Verwaltungen von Kantonen, Städten  
und Gemeinden in der Schweiz, mit Sitz in Bern unterzeichnet. Die 4teamwork AG eignet sich durch die hohe  
Kompetenz in der digitalen Transformation sowie die lokalen Vertriebs- und Managementkapazitäten als idealer  
Solution-Partner im Fabasoft Ökosystem für die Geschäftstätigkeit in der Schweiz.  
90  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Der Erwerb vollzog sich dabei in mehreren Schritten, die eine verbundene Transaktion darstellen. Am 14. Oktober  
2022 erfolgte der mittelbare Erwerb bestehender Anteile von 21,7ꢀ% vom bisherigen Mehrheitsgesellschafter, im  
Anschluss wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, durch die sich der Anteil der Fabasoft AG an der 4team-  
work AG auf rund 58,5ꢀ% erhöhte. Der Kaufpreis inkl. Kapitalerhöhung in Höhe von TCHF 3.800 wurde zu diesem  
Stichtag vollständig bezahlt. Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter  
bestimmten Bedingungen spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer ausgezahlt.  
Die Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG zur neuen Fabasoft 4teamwork AG wurde Ende Oktober 2022  
beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht und mit der Eintragung in das Handelsregister am 15. November  
2022 wirksam. Im Ergebnis hält die Fabasoft AG nun 70ꢀ% an der neuen Fabasoft 4teamwork AG. Der bisherige  
CEO der 4teamwork AG bleibt mit 30ꢀ% an der Fabasoft 4teamwork AG beteiligt.  
Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Con-  
tracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal wurde der Teilbetrieb  
Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts GmbH abgespalten.  
Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §ꢀ238 Abs. 1 Z 4 UGB)  
Buchwert der  
Beteiligung Anteil  
Eigenkapital  
Eigenkapital Jahresüberschuss/  
in EUR  
in %  
Nominale  
buchmäßig  
-fehlbetrag  
31.03.2023  
EUR  
EUR  
Fabasoft Austria GmbH, Linz  
3.593.819,35  
100  
800.000,00  
4.203.945,63  
EUR 1.770.136,52  
Fabasoft Deutschland GmbH,  
EUR  
EUR  
2.282.933,18  
100  
EUR 3.482.474,38  
Frankfurt/Main, Deutschland  
52.000,00  
4.758.189,61  
Fabasoft International Services  
EUR  
EUR  
35.000,00  
100  
EUR 353.094,00  
GmbH, Linz  
35.000,00  
547.467,35  
EUR  
EUR  
5.062.000,00  
100  
EUR 868.360,71  
Fabasoft R&D GmbH, Linz  
35.000,00  
1.467.229,37  
EUR  
EUR  
KnowledgeFox GmbH, Wien  
1.550.887,67  
100  
EUR -250.680,70  
58.450,00  
100.211,09  
EUR  
EUR  
Fabasoft Contracts GmbH, Linz**  
132.835,23  
100  
EUR -93.703,06**  
35.000,00  
-57.429,27  
EUR  
EUR  
14.071.357,14  
85,5  
EUR 4.295.709,19  
Mindbreeze GmbH, Linz  
1.070.000,00  
5.423.863,09  
EUR  
EUR  
Fabasoft Approve GmbH, Linz  
174.412,24  
80  
EUR 687.429,81  
43.750,00  
1.296.709,07  
Fabasoft 4teamwork AG, Bern,  
CHF  
CHF  
4.682.185,36  
70  
CHF-340.457,99*  
Schweiz*  
180.000,00  
2.889.467,87  
Xpublisher GmbH, München,  
EUR  
EUR  
4.571.628,87  
60  
EUR -847.319,91  
Deutschland  
42.000,00  
643.374,26  
Summe  
36.157.059,03  
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023  
**Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2023  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
91  
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Buchwert der  
Beteiligung Anteil  
Eigenkapital  
Eigenkapital  
Jahresüberschuss/  
(Vorjahr)  
in EUR  
in %  
Nominale  
buchmäßig  
-fehlbetrag  
31.03.2022  
EUR  
EUR  
Fabasoft Austria GmbH, Linz  
2.328.602,61  
100  
800.000,00  
3.415.093,27  
EUR 2.225.218,17  
CHF  
CHF  
Fabasoft Schweiz AG, Bern,  
462.784,49  
100  
CHF -348.825,16  
Schweiz  
100.000,00  
84.056,18  
Fabasoft Deutschland GmbH,  
EUR  
EUR  
2.282.933,18  
100  
EUR 3.628.592,16  
Frankfurt/Main, Deutschland  
52.000,00  
4.875.715,23  
Fabasoft International Services  
EUR  
EUR  
35.000,00  
100  
EUR 246.000,35  
35.000,00  
444.373,35  
GmbH, Linz  
EUR  
EUR  
Fabasoft R&D GmbH, Linz  
5.062.000,00  
100  
EUR 1.079.157,15  
35.000,00  
1.598.868,66  
EUR  
EUR  
Mindbreeze GmbH, Linz  
14.071.357,14  
85,5  
EUR 3.756.006,76  
1.070.000,00  
5.028.153,90  
Xpublisher GmbH, München,  
EUR  
EUR  
4.571.628,87  
60  
EUR 29.314,34  
42.000,00  
1.490.694,17  
Deutschland  
EUR  
EUR  
KnowledgeFox GmbH, Wien*  
1.497.267,67  
70  
EUR -246.738,11*  
58.450,00  
350.891,79  
Summe  
30.311.573,96  
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2022  
Wertpapiere des Anlagevermögens  
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 5.660.644,74 (Vorjahr TEUR 5.129) sind zu-  
gunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.  
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausge-  
wiesen.  
3.1.2. Umlaufvermögen  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen  
auf Forderungen.  
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe  
von EUR 202.459,24 (Vorjahr TEUR 1.017) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuer-  
umlage in Höhe von EUR 14.066.755,00 (Vorjahr TEUR 11.360) enthalten.  
3.1.3. Aktive latente Steuern  
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuer-  
lichen Siebentelverteilungen.  
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 302.668,00 (Vorjahr TEUR 555).  
92  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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3.2. Passiva  
3.2.1. Eigenkapital  
Grundkapital  
Zum Stichtag 31. März 2023 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).  
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.  
Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkenn-  
nummer (D) 922985.  
Genehmigtes Kapital  
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022  
verwiesen (siehe hierzu Punkt 5.4.).  
Vorschlag Ergebnisverwendung  
Aus dem Geschäftsjahr 2022/2023 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 10.305.969,46.  
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 eine Divi-  
dende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Aus-  
schüttungssperre den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.  
Ausschüttungsgesperrter Betrag  
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §ꢀ235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 302.668,00  
(Vorjahr TEUR 561) ausschüttungsgesperrt.  
Eigene Aktien  
Die Fabasoft AG hält zum Abschlussstichtag 31. März 2023 keine eigenen Aktien.  
3.2.2. Investitionszuschüsse  
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um  
Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14ꢀ% der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitions-  
zuschüsse stellt sich wie folgt dar:  
Stand  
Stand  
in EUR  
Zuführung  
Auflösung  
01.04.2022  
31.03.2023  
15.890,92  
0,00  
5.372,35  
10.518,57  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem Grund  
94.124,26  
5.078,85  
24.266,06  
74.937,05  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung  
44.568,72  
0,00  
12.952,05  
31.616,67  
154.583,90  
5.078,85  
42.590,46  
117.072,29  
3.2.3. Rückstellungen  
Pensionsrückstellungen  
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen  
aus den Rückdeckungsversicherungen.  
Die sich aus der unter Punkt 2.6.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt  
zum 31. März 2023 EUR 5.552.230,69 (Vorjahr TEUR 5.056). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche  
aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 5.552.230,69 (Vorjahr TEUR 5.056) auf die gleiche  
Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
93  
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Sonstige Rückstellungen  
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:  
31.03.2023  
31.03.2022  
EUR  
TEUR  
1.233.745,11  
1.281  
Earn-Out-Komponente Erwerb Xpublisher GmbH  
Prüfungsaufwand  
60.000,00  
34  
Boni  
500.370,00  
77  
Noch nicht konsumierte Urlaube  
28.310,00  
5
Sonderzahlungen  
50.253,66  
56  
Personalaufwendungen  
2.150,00  
9
Ausstehende Eingangsrechnungen  
63.850,00  
78  
Jahresabschlussveröffentlichungen  
31.700,00  
29  
Sonstiges  
19.800,00  
14  
1.990.178,77  
1.583  
Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, München, Deutschland,  
ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2025 abhängig. Im Geschäftsjahr  
2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangte ein erster Teil der Earn-Out-Kom-  
ponente in Höhe von EUR 600.000,00 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung. Der undiskontierte Rest-  
betrag der Earn-Out-Komponente beträgt EUR 1.300.000,00 (Vorjahr TEUR 1.300).  
3.2.4. Verbindlichkeiten  
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.  
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 168.172,65 (Vorjahr TEUR 17) enthalten,  
die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.  
4) Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung  
4.1.  
Umsatzerlöse  
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4.718.570,06 (Vorjahr TEUR 4.106) resultieren aus der Verrechnung der Auf-  
wendungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.  
4.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen  
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge  
in Höhe von EUR 7.806,44 (Vorjahr TEUR 6) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.  
94  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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4.3. Aufwendungen für Altersversorgung  
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:  
2022/2023  
2021/2022  
EUR  
TEUR  
535.713,63  
523  
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung  
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherung  
-535.713,63  
-523  
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen  
421.238,66  
421  
421.238,66  
421  
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:  
2022/2023  
2021/2022  
EUR  
TEUR  
1.978.801,11  
1.582  
Betriebsaufwand  
1.560.551,28  
1.355  
Verwaltungsaufwand  
375.676,77  
438  
Vertriebsaufwand  
3.915.029,16  
3.375  
4.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer  
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.  
5) Sonstige Angaben  
5.1.  
Gruppenbesteuerung  
Im Veranlagungsjahr 2023 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unter-  
nehmensgruppe im Sinne des §ꢀ9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH,  
Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz, (4) Mindbreeze GmbH, Linz, (5) Fabasoft Approve GmbH, Linz und  
(6) KnowledgeFox GmbH, Wien.  
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern aufgrund der Körper-  
schaftssteuersenkung ab 1. Jänner 2023 zu drei Vierteln 25ꢀ% und zu einem Viertel 24ꢀ% des zugerechneten  
Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen  
Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppen-  
mitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §ꢀ9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG  
negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht  
mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen  
Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages  
erzielen würde, zu erfolgen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
95  
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Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 818.880,58 (Vorjahr TEUR 799) und unter-  
gliedern sich in folgende Bereiche:  
2022/2023  
2021/2022  
EUR  
TEUR  
-1.476.252,42  
-1.669  
Laufende Steuern  
Steuerumlagen  
2.553.005,00  
2.449  
Latente Steuern  
-257.872,00  
19  
818.880,58  
799  
5.2. Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer  
5.2.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer  
2022/2023  
2021/2022  
6
5
Angestellte  
5.2.2. Vorstände der Fabasoft AG  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz  
Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au (Mitglied des Vorstandes bis 30. Juni 2022, Mitglied des Executive  
Committee bis 31. März 2023)  
Ing. Oliver Albl, Haag im Hausruck (ab 1. Mai 2022)  
Matthias Wodniok, Hofheim Wallau (ab 1. Juli 2022)  
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies  
wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.  
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes  
betrugen im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 2.066 (Vorjahr TEUR 1.580) und setzen sich wie folgt zusammen:  
in TEUR  
2022/2023  
22021/2022  
1.455  
1.001  
Laufende Bezüge  
Aufwendungen für Abfertigungen  
189  
158  
Aufwendungen MV-Beiträge  
1
0
Aufwendungen für Altersversorgung  
421  
421  
2.066  
1.580  
Gesamt  
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender)  
Dr. Peter Posch (Mitglied bis 4. Juli 2022)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied)  
Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)  
Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner (Mitglied ab 4. Juli 2022)  
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2022/2023 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von  
EUR 104.000,00 (Vorjahr TEUR 80).  
96  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
5.3. Angaben zu Aktienoptionsprogrammen  
Zum Stichtag 31. März 2023 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.  
5.4. Beschlüsse der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022  
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 4. Juli 2022 wurden unter anderem folgende Be-  
schlüsse gefasst:  
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie  
ausgeschüttet.  
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §ꢀ65  
Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der  
Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen  
Anteil von 10ꢀ% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  
höchstens 10ꢀ% über und geringstenfalls 20ꢀ% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der  
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb  
von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen  
– um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bar-  
einlage als auch gemäß §ꢀ172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die  
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der  
§§ꢀ169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des  
den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ꢀ170 Abs. 2 AktG).  
5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag  
Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100ꢀ% auf 80ꢀ%  
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben.  
Gegenüber der Fabasoft Contracts GmbH hat die Fabasoft AG eine Patronatserklärung iHv EUR 360.00,00 am  
16. Mai 2023 unterzeichnet. Die Erklärung ist mit 30. Juni 2024 befristet. Zum 31. März 2023 beträgt das Eigen-  
kapital der Fabasoft Contracts GmbH EUR -57.429,27.  
Nach dem 31. März 2023 traten für den vorliegenden Einzelabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.  
Linz, am 26. Mai 2023  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
97  
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Anlagenspiegel der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2023  
Anschaffungs-/Herstellungskosten  
Entwicklung des  
Stand  
Stand  
Zugänge  
Abgänge  
Anlagevermögens in EUR  
01.04.2022  
31.03.2023  
I. Immaterielle  
Vermögensgegenstände  
Konzessionen,  
gewerbliche  
Schutzrechte und  
ähnliche  
Rechte und Vorteile  
sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
659.012,89  
58.507,50  
0,00  
717.520,39  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem  
Grund  
5.767.655,94  
990.908,59  
0,00  
6.758.564,53  
2. Andere Anlagen,  
Betriebs-  
und  
Geschäftsausstattung*  
11.668.612,28  
1.716.163,64  
276.136,57  
13.108.639,35  
3. Geleistete  
Anzahlungen und  
Anlagen in Bau  
277.790,25  
10.481,13  
0,00  
288.271,38  
17.714.058,47  
2.717.553,36  
276.136,57  
20.155.475,26  
III. Finanzanlagen  
1. Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen  
30.311.573,96  
5.845.485,07  
0,00  
36.157.059,03  
2. Wertpapiere  
des Anlagevermögens  
156.911,16  
0,00  
0,00  
156.911,16  
30.468.485,12  
5.845.485,07  
0,00  
36.313.970,19  
48.841.556,48  
8.621.545,93  
276.136,57  
57.186.965,84  
*davon geringwertige  
Vermögensgegenstände gemäß §ꢀ204 (1a) UGB  
71.682,05  
71.682,05  
98  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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kumulierte Abschreibungen  
Restbuchwerte  
Entwicklung des  
Stand  
Stand  
Stand  
Stand  
Zugänge  
Abgänge  
Anlagevermögens in EUR 01.04.2022  
31.03.2023  
31.03.2023  
31.03.2022  
I. Immaterielle  
Vermögensgegenstände  
Konzessionen,  
gewerbliche  
Schutzrechte und  
ähnliche  
Rechte und Vorteile  
sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
417.654,16  
97.204,28  
0,00  
514.858,44  
202.661,95  
241.358,73  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem  
Grund  
3.681.339,85  
746.365,00  
0,00 4.427.704,85 2.330.859,68  
2.086.316,09  
2. Andere Anlagen,  
Betriebs-  
und  
Geschäftsausstattung*  
8.866.649,05 1.379.506,56  
275.814,07 9.970.341,54 3.138.297,81  
2.801.963,23  
3. Geleistete  
Anzahlungen und  
Anlagen in Bau  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00 288.271,38  
277.790,25  
12.547.988,90  
2.125.871,56  
275.814,07 14.398.046,39  
5.757.428,87  
5.166.069,57  
III. Finanzanlagen  
1. Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00 36.157.059,03  
30.311.573,96  
2. Wertpapiere  
des Anlagevermögens  
58,50  
5.682,96  
0,00  
5.741,46  
151.169,70  
156.852,66  
58,50  
5.682,96  
0,00  
5.741,46 36.308.228,73  
30.468.426,62  
12.965.701,56  
2.228.758,80  
275.814,07 14.918.646,29 42.268.319,55  
35.875.854,92  
*davon geringwertige  
Vermögensgegenstände gemäß §ꢀ204 (1a) UGB  
71.682,05  
71.682,05  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
99  
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Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es  
für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird  
eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.  
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS  
1)  
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
1.1.  
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von  
69,2 Mio. Euro (58,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Bei einem EBITDA1) von TEUR 16.755 (TEUR 17.647 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei  
TEUR 9.987 (TEUR 11.530 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Diese Zahlen beinhalten die im Berichtszeitraum erfolgte Erstkonsolidierung der Fabasoft 4teamwork AG.  
Der überwiegende Teil des Umsatzanstiegs in der Berichtsperiode resultiert aus den Recurring Umsätzen, vor-  
wiegend der Fabasoft PROCECO Solutions und Mindbreeze InSpire sowie der positiven Entwicklung der Erlöse  
aus dem Projektgeschäft. Die anhaltenden Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft PROCECO Solutions  
sowie ein höherer Personalaufwand aufgrund des organischen und anorganischen Wachstumskurses und die  
Zunahme der – im Vergleichszeitraum pandemiebedingt stark eingeschränkten – Vertriebs- und Reisetätigkeiten  
wirken in der Berichtsperiode ergebnismindernd.  
Mit einer Forschungsquote1) von 30,7 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung  
und Entwicklung (TEUR 21.268) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwick-  
lungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 16.482 im Geschäftsjahr  
2021/2022).  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
100  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen  
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grund-  
lagenthemen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.  
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2023) 38% (39% zum  
31. März 2022).  
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 35.823 (zum 31. März 2022) auf  
TEUR 26.563 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 1.851 (zum 31. März 2022) auf TEUR 693 zum Bilanzstichtag  
31. März 2023. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der  
Fabasoft AG an der KnowledgeFox GmbH von 70% auf 100% sowie aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen  
an der 4teamwork AG, woraus nach einer Kapitalerhöhung und Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG, die  
neue Fabasoft 4teamwork AG hervorging.  
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2023 451 Mitarbeitende (386 zum 31. März 2022).  
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im  
Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 17.300 (TEUR 14.271 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von  
TEUR 7.357 (TEUR 6.536 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.694 (TEUR 5.079 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
101  
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1.2.  
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns  
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2023)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
Fabasoft International Services GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft R&D GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft Austria GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien, Graz  
Fabasoft Approve GmbH  
80ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Contracts GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Mindbreeze GmbH  
85,5ꢀ%  
Österreich  
Linz  
Wien  
KnowledgeFox GmbH  
100ꢀ%  
Österreich  
Wien  
Fabasoft Deutschland GmbH  
100ꢀ%  
Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München  
Xpublisher GmbH  
60ꢀ%  
Deutschland  
München  
Deggendorf  
Fabasoft 4teamwork AG  
70ꢀ%  
Schweiz  
Bern  
St. Gallen  
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
MindbreezeCorporation  
100ꢀ%  
USA  
Chicago  
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Xpublisher Inc.  
100ꢀ%  
USA  
Chicago  
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen  
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve  
GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Fabasoft  
Approve von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht.  
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100% auf 80%  
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.  
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Approve GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70%  
der Unternehmensanteile auf 100% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox  
GmbH erworben.  
Die Fabasoft AG unterzeichnete am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb  
einer Mehrheitsbeteiligung an der 4teamwork AG mit Sitz in Bern. Das Closing dazu fand am 14. Oktober 2022  
statt. Nach vollständiger Umsetzung des Vertrages hält die Fabasoft AG nun 70% der Anteile an der neuen  
Fabasoft 4teamwork AG.  
102  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft  
Contracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal 2022/2023 wurde der  
Teilbetrieb Fabasoft Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts  
GmbH abgespalten.  
1.3.  
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft  
Konzerns  
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)  
in TEUR  
2022/2023  
2021/2022  
Umsatzerlöse  
4.719  
4.106  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
6.992  
7.408  
EBIT1)  
-4.385  
-3.314  
EBITDA1)  
-2.162  
-1.321  
Jahresüberschuss  
7.810  
8.207  
Eigenkapital zum Stichtag  
43.540  
43.979  
Eigenkapitalquote1)  
75ꢀ%  
85ꢀ%  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
15.714  
14.221  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
693  
1.851  
Mitarbeitende zum Stichtag  
6
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)  
in TEUR  
2022/2023  
2021/2022  
Umsatzerlöse  
69.227  
58.268  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
9.843  
11.250  
EBIT1)  
9.987  
11.530  
EBITDA1)  
16.755  
17.647  
Jahresergebnis  
6.825  
7.880  
Eigenkapital zum Stichtag  
26.718  
27.254  
Eigenkapitalquote1)  
38ꢀ%  
39ꢀ%  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
7.025  
16.651  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
26.563  
35.823  
Mitarbeitende zum Stichtag  
451  
386  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Mitarbeitende als Erfolgsfaktor  
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Teammitglieder sind Grundvorausset-  
zung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeitenden besitzt somit im  
Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich  
und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren  
Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiter-  
bildungsprogramm wird von unternehmensinternem und externem Fachpersonal umgesetzt und stetig erweitert,  
wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
103  
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum  
Alliance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 72 zertifizierte (Senior-)  
Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 108 Scrum Master und 32 Product Owner beschäftigt.  
Interne Kommunikation  
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regel-  
mäßig im Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle  
Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und  
Umsetzungsbereiche werden von Vertreter:innen der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen,  
14-tägig stattfindenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeitenden können diese Veranstaltungen live  
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen  
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,  
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Teammitglieder sowie Informationen zu laufenden Kundenpro-  
jekten oder Neukunden.  
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern  
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Ge-  
sichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame  
Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer  
Multifunktionsanlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie,  
Chats und Screensharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen  
Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladein-  
frastruktur am Hauptsitz in Linz ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt in  
Umsetzung.  
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-  
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.  
Standards und offene Plattformen  
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Stan-  
dards und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten  
Unternehmen wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 aus-  
führlich beschrieben.  
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns  
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative  
Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungs-  
grundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit  
dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen.  
Fabasoft ermittelt folgende APM:  
• Nominale Umsatzveränderung  
• EBIT bzw. Betriebsergebnis  
• EBITDA  
• Eigenkapitalquote  
• Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)  
Nominale Umsatzveränderung  
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze  
im Vergleich zum Vorjahr an.  
104  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der  
Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international un-  
einheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis)  
wird wie folgt ermittelt:  
Überleitungsrechnung  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
– Finanzerträge  
+ Finanzaufwendungen  
= EBIT (Betriebsergebnis)  
EBITDA  
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,  
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-  
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen  
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich  
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertauf-  
holungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.  
Überleitungsrechnung  
EBIT  
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
= EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.  
Eigenkapital  
x 100  
Gesamtkapital  
Forschungsquote  
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.  
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung  
x 100  
Umsatzerlöse  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
105  
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
2.1.  
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in  
folgenden Bereichen gesehen:  
2.1.1. Fabasoft PROCECO Ökosystem  
Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem  
Die Solutions im Fabasoft PROCECO Ökosystem zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende  
IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt im Ökosystem ermöglicht  
einen nahtlosen Informationstransfer zwischen Abteilungen und über Unternehmensgrenzen hinweg und führt  
zu einer Steigerung der Prozessqualität, -geschwindigkeit und -sicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der  
Prozesskosten.  
User profitieren von einer konsistenten Benutzeroberfläche und einem gemeinsamen Funktionsumfang über alle  
Fabasoft PROCECO Solutions hinweg. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe  
Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die Digitale  
Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-  
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informations-  
bereitstellung und ermöglicht automatisierte Prozesse.  
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Daten-  
schutz bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus  
auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut  
positioniert und bietet mit ihren Fabasoft PROCECO Solutions ein leistungsfähiges Portfolio: einerseits zur di-  
gitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um  
Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.  
Das Wachstumspotenzial von Fabasoft PROCECO besteht sowohl in der Erhöhung der Userzahlen bestehender  
Fabasoft PROCECO Solutions mittels Neukundengeschäft und Up-Selling von Bestandskunden, als auch in der  
Steigerung der Anzahl der Fabasoft PROCECO Solutions selbst mittels organischen und anorganischen Wachs-  
tums, sowie etwaigen Cross-Selling Möglichkeiten.  
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden sowohl neue  
Versionen bestehender Fabasoft PROCECO Solutions verfügbar gemacht, als auch neue Produktangebote ent-  
wickelt. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten,  
in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut  
werden.  
Approve on Fabasoft PROCECO  
Fabasoft Approve reduziert den manuellen Aufwand im Zusammenhang mit technischen Dokumentationen deut-  
lich und begleitet Industriebetriebe bei der durchgängigen digitalen Transformation. In der Nutzung von Fabasoft  
Approve als werksübergreifendes Dokumentenmanagementsystem entlang der gesamten Wertschöpfungskette  
sieht Fabasoft das Potenzial für Neukundengeschäft von vorgelagerten Zulieferern bzw. nachgelagerten End-  
kunden.  
Boards on Fabasoft PROCECO  
Umfrageergebnisse unter Entscheidungsträger:innen zeigen, dass die Verwaltung von Sitzungen auf Manage-  
mentebene, beispielsweise Vorstand und Aufsichtsrat, von umfangreichen manuellen Prozessen begleitet wird.  
Unternehmen setzen dabei auf Microsoft-Office Lösungen, sowie risikobehaftete Fileshare-Ablagen. Mit der Ent-  
wicklung einer Fabasoft PROCECO Solution für ein effizientes und sicheres Sitzungsmanagement sieht Fabasoft  
das Potenzial, insbesondere börsenotierte Unternehmen bei der Umsetzung stetig steigender Compliance-An-  
forderungen zu unterstützen.  
106  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Contracts on Fabasoft PROCECO  
Die Ergebnisse aktueller Studien unter Jurist:innen zeigen, wie stark die Relevanz der Digitalisierung in Rechts-  
abteilungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Mehr als die Hälfte der Befragten setzt mittlerweile  
auf digitales Vertragsmanagement, 40% sehen die Einführung als oberste Priorität. Bei der Verwendung und dem  
Einsatz von Legal Tech sind vor allem drei Erwartungshaltungen von den Usern geordert: Effizienzsteigerung, Zeit-  
ersparnis und Kostenreduzierung. Fabasoft sieht darin deutliches Potenzial, mit Fabasoft Contracts die Bedürf-  
nisse des Legal Matter Management von Kanzleien und Rechtsabteilungen zu digitalisieren und die juristischen  
Workflows nachhaltig zu optimieren.  
Talents on Fabasoft PROCECO  
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% sowie im August 2022 weitere 30% des Microlearning-Pioniers  
KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernommen. Die Beteiligung wird als konsequenter Schritt in der Umset-  
zung der Fabasoft Wachstumsstrategie gesehen. Die mobile Lern-App soll vom Fabasoft PROCECO Ökosystem  
profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.  
Die neue PROCECO Solution Fabasoft Talents sorgt als digitale Personalakte für Transparenz und Nachvollzieh-  
barkeit und beschleunigt Geschäftsprozesse im gesamten Personal-Lebenszyklus. Ergänzt wird Fabasoft Talents  
durch ein integriertes Skills-Management mit KnowledgeFox und MicroLearning als zentralem Bestandteil, um  
dem demografischen Wandel sowie dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.  
Xpublisher on Fabasoft PROCECO  
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus  
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-  
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von  
Fabasoft gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-on in die Fabasoft Cloud können standardisierte Inhalte  
effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrie-  
umfeld beim Verfassen von technischen Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung  
von juristischen Texten. Mit der Neuentwicklung von Xpublisher on Fabasoft PROCECO erfolgt ein Ausbau der  
Marketingressourcen mit Fokus auf die Verlagsbranche einerseits, sowie technische Dokumentationen andererseits.  
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Ver-  
trieb von Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität,  
wenige Partner pro Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den  
Xpublisher Produkten darstellen.  
Fabasoft als strategischer Partner für Entrepreneur:innen  
Fabasoft strebt langfristige Partnerschaften mit wachstumsorientierten Softwareunternehmen an, um das  
Fabasoft PROCECO Ökosystem durch neue Solutions zu stärken. Dabei vertraut Fabasoft auf die Kompetenz  
und Marktkenntnisse der Entrepreneur:innen, denn sie generieren den besten Nutzen aus dem Fabasoft PROCECO  
Ökosystem für ihre Kunden. Sie bleiben am Steuerrad ihres Unternehmens und treffen weiterhin die wesentlichen  
Entscheidungen.  
Unternehmer:innen profitieren von Best Practices, Coaching und Zugang zu neuen Marketing- und Vertriebs-  
kanälen. Durch zertifizierte Verwaltungsprozesse schafft Fabasoft die Grundlage dafür, dass sich die Entrepre-  
neur:innen ganz auf ihre wertschöpfenden Tätigkeiten konzentrieren können.  
Gemeinsam mit den Scale-Ups gestaltet Fabasoft die Zukunft dieser Unternehmen und sorgt als strategischer  
Partner für finanzielle Stabilität.  
2.1.2. Fabasoft eGov  
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung  
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen  
Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch  
Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies  
jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar.  
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Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den  
europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Go-  
vernment ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet.  
Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder  
auch konkrete Kundenanfragen.  
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und  
ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin  
intensiv an solchen beteiligen.  
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zuneh-  
mend die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der künst-  
lichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumenten  
die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive  
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese  
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege  
an den Innovationen in diesem Feld.  
Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft das Potenzial auf der Kundenseite, sowohl  
die Fabasoft PROCECO Solutions als auch Mindbreeze InSpire stärker für z.B. Automatisierungsanwendungen in  
der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Dieses Potenzial wird als Chance gesehen, den Anteil der Recurring-Re-  
venues im Segment eGov steigern zu können.  
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor  
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-  
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der  
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzufüh-  
ren. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 die Ausrollung der E-Akte weiter vorangetrieben.  
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung  
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März  
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung  
der E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.  
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter  
Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im  
Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im  
Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung  
und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein  
umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt.  
In enger Zusammenarbeit von Usern, Organisationsfachkräften sowie dem Betrieb und Fabasoft werden weg-  
weisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt.  
Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden  
Einsatz von KI-Technologien.  
2.1.3. Mindbreeze  
Mindbreeze InSpire  
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Information Insight, Wissensmanagement  
und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien.  
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-  
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze  
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus bewerten unab-  
hängige IT-Analysten Mindbreeze InSpire als solides und leistungsfähiges Produkt mit flexiblen Betriebsmodellen,  
wenn es um die Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht.  
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Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftspro-  
zesse der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch Insight Apps  
und Insight Solutions ermöglicht. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von  
natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen  
und Natural Language Processing adressiert.  
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot  
und das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Durch die Listung von Mindbreeze InSpire im Amazon AWS  
Marketplace und Microsoft Azure Marketplace werden weitere Möglichkeiten der einfachen Nutzung eröffnet.  
Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten Branchen gewonnen und das Bestands-  
kundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu  
stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von  
strategischen Partnerschaften geplant. Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs)  
unternimmt Mindbreeze auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISVs).  
Durch die Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die  
Vorteile von KI-basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren  
und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach  
möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter  
auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.  
Mindbreeze BidForce  
Die zunehmende Komplexität und die Anzahl an Angebotsunterlagen in Ausschreibungsprozessen stellen Unter-  
nehmen weltweit vor neue Herausforderungen. Mindbreeze BidForce1) optimiert das Angebotsmanagement und  
entlastet somit Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen. Der gezielte Einsatz von Enterprise  
Search, Wissensmanagement und künstlicher Intelligenz für Geschäftsprozesse im Angebotsmanagement sieht  
Mindbreeze BidForce als Chance für Neukundengeschäfte. Darüber hinaus ist der Einsatz von Mindbreeze Bid-  
Force in bisher ungenutzten Fachbereichen bei Bestandskunden der Mindbreeze InSpire via Cross-Selling eine  
attraktive Lösung für Fabasoft den Kundenbestand auszubauen.1) Nach dem Bilanzstichtag erfolgte die Gründung  
der Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der Honauerstraße 2, 4020 Linz.  
2.1.4. Zertifizierungen  
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, bestän-  
dige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicher-  
stellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes  
Managementsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.  
Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgrei-  
chen Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2022 durch  
die akkreditierte Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA CERT GMBH ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH  
wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der  
ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2022 bereits ihr zweites Überwachungsaudit erfolgreich. In  
diesem Rahmen unterzog sich die Xpublisher GmbH erstmalig auch einem ISO 27001-Audit und wurde erfolgreich  
in das zertifizierte Informationssicherheitsmanagementsystem der Fabasoft integriert. Darüber hinaus wurde die  
KnowledgeFox GmbH erstmals gemäß den Anforderungen der ISO 9001 auditiert und konnte ebenfalls mit Erfolg  
in das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem der Fabasoft aufgenommen werden. Das ISO-Audit 2022 wurde  
schließlich mit der Aufnahme der Tochtergesellschaft Fabasoft Approve GmbH in den Gültigkeitsbereich der  
ISO 9001, ISO 27001 und ISO 20000-Zertifikate der Fabasoft positiv abgeschlossen.  
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die  
Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und  
Contracts on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:  
Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundes-  
amt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau  
an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve  
on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Services nach-  
vollziehbar offenlegt.  
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Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen.  
Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit  
und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb,  
Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder  
Bescheinigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2023 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des  
aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die Pricewaterhouse-  
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden  
für die Fabasoft Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.  
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 für die Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten  
Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie  
für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-  
schaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausge-  
geben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines  
ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-  
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.  
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kont-  
rollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 für die Fabasoft Cloud  
und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on  
Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.  
Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft Cloud  
hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestätigt.  
Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement von  
Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen.  
Im Juli 2022 wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.  
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisa-  
tionen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud  
Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex  
Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der  
ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.  
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-  
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC  
mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.  
Im Dezember 2022 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Güte-  
siegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).  
Das von einem Expertengremium österreichischer Sicherheitsexperten unter Beteiligung des Bundesministeriums  
für Inneres entwickelte KSÖ Cyber Risk Schema bietet einen effizienten und wirksamen Zugang zum Thema  
Cybersicherheit und weist die Umsetzung wesentlicher Sicherheitsanforderungen in Unternehmen nach.  
Mit dem Cyber Trust Gold Label erfüllen Unternehmen ein höheres Sicherheitsniveau und belegen einen „Advan-  
ced Security“ Anspruch. Die Überprüfung erfolgt durch ein externes Audit.  
Die Fabasoft Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem Maße und  
erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate) in der Stufe  
Silber. Diese Web-Applikation schließt keine User aus und ermöglicht allen Menschen die optimale Bedienung,  
auch mit den benötigten Eingabe-/Ausgabegeräten wie Tastatur, Spracheingabe, Bildschirmleseprogramm usw.  
Auch die Web-Applikation Mindbreeze InSpire erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie  
Webinhalte in hohem Maße und bekam erstmals im November 2022 das WACA-Zertifikat in der Stufe Silber durch  
den TÜV Austria verliehen.  
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Das WACA-Zertifikat ist Österreichs erstes und einziges Qualitätssiegel, um Barrierefreiheit im Web (Website/-Ap-  
plikationen) nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Bereits im Oktober  
2019 wurde Fabasoft als erster Anbieter einer Web-App mit dem WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.  
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG  
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:  
2.2.1. Markt- und Produktrisiken  
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government-  
Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen  
Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie  
langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftrag-  
geber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor.  
Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einspa-  
rungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Tech-  
nologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen  
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Ver-  
triebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.  
Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestands-  
kunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Ange-  
botslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote  
für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch  
über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.  
Produktrisiken  
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken  
und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement-  
und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass  
im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter  
verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die  
Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können  
sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt,  
Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten  
auswirken.  
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-  
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote  
umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.  
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-  
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder  
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie  
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu  
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,  
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren  
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.  
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Risiken im Partnergeschäft  
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-  
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit  
von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität  
von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners  
liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft  
häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheim-  
nisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partner-  
konditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.  
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in  
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich  
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner zur  
Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Softwarelösungen basierend auf der Technologie des Fabasoft  
Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.  
Risiken im Projektgeschäft  
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-  
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalku-  
lationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,  
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken  
(beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die  
Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen.  
Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein,  
welches laufend weiterentwickelt wird.  
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und  
Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem  
direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte  
maßgeblich beeinflussen können.  
Im Falle der Abwicklung von Projektgeschäft unter Zuziehung von Subauftragnehmern oder Lieferanten kann  
für Fabasoft ein Risiko als Generalunternehmer entstehen, sofern die Partnerunternehmen ihre Leistung nicht,  
teilweise oder mangelhaft erbringen. Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ  
beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen.  
Mitbewerbsdruck  
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information  
Insight und Cloud-Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von  
Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deut-  
licheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder  
durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlag-  
kraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender  
Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was  
weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen  
kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die  
Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.  
2.2.2. Strategische Risiken  
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen  
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem  
Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische  
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.  
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In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater  
zur Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle,  
dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen  
werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz  
Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten  
nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige  
Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken  
betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüs-  
seltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet,  
ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher  
können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren  
besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im  
Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu  
teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätig-  
keit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend,  
so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle  
Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.  
Risiken aus der Internationalisierung  
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere  
Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,  
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände  
bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist  
beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientier-  
tes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen  
und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.  
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch  
Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestim-  
mungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.  
Diversifikationsrisiken  
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken  
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kun-  
dengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte  
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte  
zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Ver-  
triebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und  
dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes  
Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt  
werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterent-  
wickelt.  
2.2.3. Operative Risiken  
IT-Risiken  
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software,  
bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im  
Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basie-  
rend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen,  
mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung  
negativ beeinflussen.  
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Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leis-  
tungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließ-  
lich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler,  
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies  
könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken,  
welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen  
hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen inter-  
nen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor  
allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei  
in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.  
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz,  
insbesondere des Maschinellen Lernens  
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künst-  
lichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische  
Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig  
zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen  
verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur  
Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand  
der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen  
ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal  
auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen,  
Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu un-  
richtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.  
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz  
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert  
bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In  
Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft  
intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.  
Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um  
unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt  
bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielswei-  
se Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte  
Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-  
Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen  
und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanage-  
mentsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.  
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in  
Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für  
die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt  
und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen  
Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die  
entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt.  
2.2.4. Organisatorische Risiken  
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten  
Insbesondere im Geschäftsfeld der Appliances ist der Kundennutzen nicht allein durch die Leistungsmerkmale der  
im Fabasoft Konzern entwickelten Software, sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Soft-  
ware-Komponenten externer Lieferanten bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen,  
Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der  
Auslieferung an den Kunden. Des Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge  
von Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf  
eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen  
ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte  
und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder  
zu begegnen.  
Personalrisiken  
Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, neue hochqualifizierte Fachkräfte in  
ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften  
im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht  
daher ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann.  
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem  
zeitlichen Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte  
negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegan-  
gene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufrieden-  
heit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen  
nachteiligen Konsequenzen führen.  
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise  
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern  
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.  
Compliance- und Awareness-Risiken  
Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informa-  
tionssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards.  
Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende der Fabasoft Gruppe durch bewusstes oder  
unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen,  
woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheb-  
licher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten.  
Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend  
implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und inter-  
national anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme  
spiegeln das hohe Compliance-Niveau der Fabasoft wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsaktivi-  
täten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen unserer Partner  
und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.  
2.2.5. Externe Risiken  
Risiken aus den Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine  
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation oder  
in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht  
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges  
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des  
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas,  
der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können  
aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder  
anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.  
Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen  
Wenngleich die Infektionszahlen und die Ausbreitung des Coronavirus im Geschäftsjahr 2022/2023 in Kontinental-  
europa gesunken sind und viele Corona-Schutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich aufgehoben  
wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes Ausbreiten der Pandemie oder etwaige Umwelt-  
oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wiederholt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen  
Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
115  
Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts  
ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und  
Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.  
Klimabezogene Risiken  
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt  
sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD  
(Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen.  
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in physische Auswirkungen auf  
die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden Natur-  
ereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswirkungen auf die  
Versorgungskette haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische  
Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich  
etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulie-  
rungslandschaft oder dem Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.  
Wenngleich aktuell für alle identifizierten klimabezogenen Risiken die Bewertung des Restrisikos unterhalb der  
intern definierten Wesentlichkeitsschwelle liegt, können Auswirkungen auf die Finanzlage auf einen langfristigen  
Betrachtungshorizont nicht ausgeschlossen werden.  
2.2.6. Finanzielle Risiken  
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-  
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der  
Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt.  
Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar  
sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen  
insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitu-  
tionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.  
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken ent-  
stehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungs-  
institutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die  
Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.  
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze be-  
sitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen,  
veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach  
bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem  
zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen.  
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb  
bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Index-  
zahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel  
des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem  
Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.  
2.3. Prognosebericht  
Transformation des Geschäftes  
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindus-  
trie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich  
von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden  
mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-An-  
gebote und/oder Appliances.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen  
Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt  
die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Beim überwiegenden  
Anteil privater Auftraggeber liegt das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen und Appliances. Die Flexibilität  
des Fabasoft Produkt Portfolios unterstützt bei Bedarf auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride  
Modellvarianten.  
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-  
Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von  
Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten  
dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden  
die Hardwarekomponenten abgeschrieben.  
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partner-  
orientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions  
und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen.  
Das Fabasoft PROCECO Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse  
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, Fabasoft  
PROCECO als Ökosystem für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln  
und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Fabasoft PROCECO Solutions und die  
Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft setzt dabei  
weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren  
Lösungen gerecht zu werden.  
Die Weiterentwicklung der Solutions geht mit der Strategie einher, Fabasoft PROCECO als Ökosystem für digitale  
Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der  
aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit  
Rechnung getragen.  
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen  
Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Ge-  
schäftsjahr 2023/2024 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie  
im Personalaufbau und der Gewinnung neuer Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.  
Insbesondere wird Fabasoft in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter  
Lösungsangebote basierend auf Fabasoft PROCECO investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organi-  
schen Wachstumschancen, sollen auch anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden.  
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft bestrebt, im Wege von neuen Produkten und Leistungs-  
merkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der User die Kundenbasis aus Bund, Ländern,  
Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz durch die Stärkung von Vertrieb und  
Marketing auszubauen.  
Einen weiteren Schwerpunkt der erforderlichen Investitionen bildet die fortlaufende Entwicklung von Mindbreeze  
InSpire: es wird weiterhin angestrebt, eine erfolgreiche internationale Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen.  
Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, überregionale Präsenz,  
Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einhergehen.  
Diese Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der erwartete Anstieg der Personalkosten durch die Gewin-  
nung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen werden auch im Geschäftsjahr 2023/2024  
die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten.  
Fazit  
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprob-  
ten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und  
weltwirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
117  
Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale  
Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschrän-  
kungen und Herausforderungen der Pandemie erfolgreich zu meistern. In diesem Zusammenhang verzeichnet  
Fabasoft weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge neuer Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer  
bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information  
über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.  
Insbesondere stellte sich die Entwicklung der Fabasoft PROCECO Solutions im Berichtszeitraum chancenreich  
und wachstumsstark dar.  
Die positive Kundenresonanz reflektiert die Innovationskraft und die Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern.  
Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz  
auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des  
Geschäftsmodelles erreicht werden kann.  
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im  
Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen,  
wahrzunehmen.  
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung  
von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Pro-  
fitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.  
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns  
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)  
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 30,7 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft  
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung ver-  
antwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem  
Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges  
Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden  
genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zulassen. Des Weiteren  
werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.  
Mindbreeze InSpire  
Bei Mindbreeze lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2022/2023 auf der Be-  
antwortung von Fragestellungen auf Basis von Natural Language Question Answering (NLQA). Dazu wurde auch  
intensiv an der KI-basierten und skalierbaren Verfügbarkeit von Named Entity Recognition (NER) zum Erkennen  
von Personen, Organisationen, Orten, usw. gearbeitet. Zum anderen galt ein Schwerpunkt der Erweiterung von  
Insight Apps durch die Möglichkeit Informationen suchbasiert über die In-Memory Graphen-Repräsentation ag-  
gregieren zu können. Somit können Informationszusammenhänge und Auswertungen direkt in Mindbreeze InSpire  
Insight Apps visualisiert und interaktiv verknüpft werden.  
Ein wichtiger Anwendungsfall der Informationsaggregation war die Domäne der Expertensuche. Durch Anbin-  
dung und Verknüpfung von Personen sowie Dokumenten und Inhalten, die von Personen erfasst wurden, kann  
Mindbreeze automatisch ohne die explizite Angabe von Skills, Fachpersonal in der Organisation identifizieren und  
diese über eine Insight App nach Relevanz darstellen.  
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer  
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender  
Verfahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen, wie beispielsweise der Volltextindizierung von  
Videoinhalten und der Anbindung an die Zoho-Plattform oder die Anbindung an Box. Auch der SharePoint-Online  
sowie der ServiceNow-Konnektor wurden mit zahlreichen Erweiterungen ausgestattet.  
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Verein-  
fachung der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Fabasoft Mindbreeze Enterprise  
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können  
anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung  
im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.  
Fabasoft Cloud  
Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/2023 lag in der Bereitstellung von  
Funktionalitäten, die für die Entwicklung neuer Solutions auf Basis von Fabasoft PROCECO erforderlich waren.  
Neben einer Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft Cloud sind insbesondere die neuen Objektlisten, die auf  
einer Mindbreeze Suche basieren und in der Benutzeroberfläche des Browser Clients zur Verfügung stehen oder  
die neue Strukturansicht, mit der Teilbäume von Objektstrukturen lösungsspezifisch angezeigt werden können,  
hervorzuheben. Diese Funktionalitäten fanden unmittelbar Eingang in die Lösungen Xpublisher on Fabasoft PRO-  
CECO und Talents on Fabasoft PROCECO.  
In den Mobile Apps für Android und iOS steht nun auch der Rollenwechsel zur Verfügung, der insbesondere in  
On-Premises-Installationen der Fabasoft eGov-Suite Anklang findet.  
Der Identity Provider der Fabasoft Cloudunterstützt nun auch die Authentifizierung auf Basis OpenID Connect.  
Diese Form der Authentifizierung wird in den neuen mobilen Apps von Talents on Fabasoft PROCECO genutzt.  
Im Bereich der Dokumenten-Transformation wurde ein Video-Streaming-Service implementiert, mit dem die Dar-  
stellung und das Abspielen von Videos verbessert werden kann. Des Weiteren entstanden Komponenten und  
Services, die die Erstellung und Implementierung von Schnittstellen auf Basis des OpenAPI Standards wesentlich  
erleichtern, sodass Solution Developer Daten leichter mit Drittapplikationen teilen können.  
Die hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnissen  
wurde im Juni 2022 durch die Verleihung des WACA Zertifikats in Silber gemäß den Kriterien der WCAG 2.1 – AA  
durch die TÜV AUSTRIA GMBH bestätigt.  
Administratoren haben nun die Möglichkeit, direkt in der Organisationsverwaltung der Fabasoft Cloud die Einstel-  
lungen des Fabasoft Cloud Clients vorzugeben. Ein Rollout über Group Policies durch die Zentrale IT ist nicht mehr  
erforderlich. Es ist auch über die Organisationsverwaltung ersichtlich, welche Version des Fabasoft Cloud Clients  
auf den Arbeitsplätzen der User installiert sind. Für große Cloud Organisationen können nun in der Fabasoft Cloud  
eigene Datenbereiche, somit eigene Datenbanken bzw. Ablagebereiche für Dokumente, bereitgestellt werden.  
Damit wird für eine noch bessere Datensegregation gesorgt.  
Approve on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des technischen Dokumentenmanagements im Fokus, um  
Kundenanforderungen hinsichtlich des prozessgesteuerten Datenaustauschs entlang der gesamten Werkschöp-  
fungskette unter Einbeziehung von externen Beteiligten wie etwa Lieferanten und Kunden umzusetzen. Darüber  
hinaus wurden weitere Anwendungsfälle im Bereich des Qualitätsmanagements (Computer-Aided Quality, CAQ)  
implementiert.  
Boards on Fabasoft PROCECO  
Nach Akquise der 4teamwork AG und der darauf folgenden Marktanalyse steht die Entwicklung einer digitalen  
Sitzungsmanagement-Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der SaaS-ba-  
sierten Lösung ermöglicht zukünftig die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von  
strategischen Sitzungen.  
Contracts on Fabasoft PROCECO  
Für die Fabasoft PROCECO Solution Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz  
zur automatischen Klassifizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten  
(Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist  
ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.  
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Talents on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Talents stand die Entwicklung der Anbindung der KnowledgeFox App an Fabasoft PROCECO im  
Vordergrund. Dafür wurden die bestehenden Anwendungen an die Cloudlösung angepasst und das Backend  
sowohl inhaltlich als auch technisch neugestaltet. Zudem wurde DeepL als Dienst für automatisierte maschinelle  
Übersetzung in die Solution integriert, um Kunden eine einfache und hochwertige Lösung für die Mehrsprachigkeit  
von Kursen anzubieten.  
Xpublisher on Fabasoft PROCECO  
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams im Berichtszeitraum war die Neuentwicklung von Xpublisher  
auf Basis von Fabasoft PROCECO. Mit der neuen, SaaS-basierten Lösung auf Basis des Fabasoft PROCECO Öko-  
systems wird der Funktionsumfang und die Sicherheit von Xpublisher nachhaltig erhöht und der „time-to-value“  
stark verkürzt.  
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich auf eine nahtlose Integration und einfache Konfiguration von  
Xeditor in Xpublisher on Fabasoft PROCECO.  
eGov-Suite on Fabasoft PROCECO  
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 mit der Entwick-  
lung von vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge der  
Geschäftsverwaltung. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Low-Code-/No-Code-Konzept. Dieses er-  
möglicht Usern Fachverfahren ohne Programmieraufwand selbst zu erstellen. Neben dem Objektmodell und den  
zugehörigen Formularen werden beispielsweise auch Themen wie Workflow, Gestaltung der Benutzeroberfläche,  
Initialisierungen und Vorlagen darüber adressiert. Das Paket wird durch einen integrierten Entwicklungs- und  
Freigabeprozess komplettiert, wodurch Fachverfahren laufend weiterentwickelt und adaptiert werden können.  
Des Weiteren wurden die Registerintegrationen und deren Harmonisierung in der Fabasoft eGov-Suite voran-  
getrieben. Neben dem ZMR sind nun auch das österreichische Unternehmensregister sowie das österreichische  
Adressregister angebunden. Welches Register (ZMR bzw. Unternehmensregister) abgefragt wird müssen nicht  
mehr die User entscheiden, da die Fabasoft eGov-Suite auf Basis der zu Grunde liegenden Daten diese Ent-  
scheidung trifft.  
Durch die Weiterentwicklung im Bereich Automatisierung und durch verbesserte Bedienbarkeit sowohl am  
Arbeitsplatz als auch auf mobilen Endgeräten wurde die Effizienz der Arbeitsprozesse in der Fabasoft eGov-Suite  
wesentlich gesteigert.  
Daneben begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produkt-  
feedback möglichst kundennah aufzunehmen.  
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung  
eigener Anteile  
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG  
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung  
vom 6. Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.  
Im Berichtsjahr 2022/2023 wurden keine eigenen Aktien erworben.  
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2023 keine eigenen Aktien.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen  
Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den  
Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern  
Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen  
Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht,  
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.  
Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass die ihnen zugewiesenen Kontrollen und Prozesse  
angemessen, effektiv und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse  
relevante interne und externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum  
definierten Zeitpunkt oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu  
den Kontrollzielen und zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle.  
Das konzernweite Risikomanagement-System der Fabasoft Gruppe mit einheitlichen und prozessorientierten  
Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Ent-  
wicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren zu können.  
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 2 UGB  
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlen-  
basis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial  
setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regel-  
mäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detail-  
pläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein  
internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal,  
Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und  
basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung  
von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.  
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert  
und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und  
manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der  
Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen.  
Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risiko-  
management und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten  
für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.  
IKS Einkauf  
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft  
Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforder-  
lichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.  
IKS Personal  
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der  
Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein  
rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiter-  
entwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die  
Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.  
IKS Revenue Cycle  
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung  
bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar de-  
finierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in  
den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere  
Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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IKS Tax  
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steu-  
ern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des  
Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten,  
Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.  
Jahresabschluss und Konsolidierung  
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden  
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.  
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Stan-  
dards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden  
unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand  
aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.  
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)  
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.  
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der  
Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die  
Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus  
ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.  
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere  
Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten  
ermöglichen.  
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und  
wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.  
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit  
verbundenen Verpflichtungen  
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 1 UGB  
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.  
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte  
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.  
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert  
betragen vor:  
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90ꢀ%.  
AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06ꢀ%  
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.  
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.  
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder  
des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §ꢀ146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der  
Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen  
Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates  
neu gewählt wird.  
122  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der  
Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:  
Genehmigtes Kapital:  
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2022 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-  
mäß §ꢀ169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 1. Oktober 2027 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu  
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 66, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).  
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des  
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten  
bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim  
Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig  
Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten  
5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien,  
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ% (zehn Prozent) des Grundkapitals der  
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10  
(zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  
höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen  
Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der  
Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen  
zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ%  
(zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und  
dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft  
AG (§ꢀ66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige  
gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.  
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der  
Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Auf-  
sichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu  
beschließen.  
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.  
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf)  
Jahren, sohin bis einschließlich 4. Juli 2027, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss  
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG be-  
findlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches  
Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien  
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung  
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktien-  
übertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen  
Beteiligungsprogrammen;  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
123  
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;  
(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und  
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit  
der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und  
auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen  
soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über  
ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete  
Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.  
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines  
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme  
der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden  
würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe ver-  
pflichtet ist.  
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichts-  
ratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.  
Linz, am 26. Mai 2023  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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JAHRESABSCHLUSS  
Bestätigungsvermerk  
Bericht zum Jahresabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023, der Gewinn-  
und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-  
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft  
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-  
rechtlichen Vorschriften.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-  
VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grund-  
sätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach  
diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung  
des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft  
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und  
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind  
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes  
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen  
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte  
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres  
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.  
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber  
verbundenen Unternehmen  
Siehe Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sons-  
tigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. März 2023.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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• Das Risiko für den Abschluss  
Im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2023 sind Anteile an verbundenen Unternehmen (36,2 Mio EUR)  
und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (14,3 Mio EUR) ausgewiesen.  
Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für  
einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen.  
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer-  
tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben.  
Die Beurteilung, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen sowie der  
Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unter-  
nehmen erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter.  
Für den Abschluss besteht auf Grund dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen das Risiko, dass die  
Anteile an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß bewertet sind und  
folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere  
in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden.  
Diese Cashflow-Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen  
beeinflusst werden.  
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung  
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber  
verbundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:  
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich  
gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige  
Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen  
mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich ge-  
sunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständ-  
nis über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen  
verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat  
genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.  
Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.  
Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tat-  
sächlich eingetretenen Werten beurteilt.  
Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben  
wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechen-  
den Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben  
wir durch einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit  
beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.  
Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile  
an verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft,  
ob Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation  
der verbundenen Unternehmen gewürdigt.  
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zu Finanzanlagen und Forderun-  
gen gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den  
Jahresabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser  
in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues  
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Ver-  
treter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines  
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit  
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang  
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rech-  
nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen  
Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen  
oder haben keine realistische Alternative dazu.  
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-  
schaft.  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von  
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Be-  
stätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes  
Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den  
österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,  
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets auf-  
deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als  
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,  
dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von  
Nutzern beeinflussen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen  
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten  
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen  
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser  
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-  
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen  
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder  
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um  
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem  
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-  
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in  
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrund-  
satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grund-  
lage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen  
oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der  
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Un-  
sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im  
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil  
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-  
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch  
die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der  
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer  
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante  
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-  
waiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,  
aus.  
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-  
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen  
Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere  
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,  
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres  
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in  
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche  
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht  
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die  
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Lagebericht  
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er  
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt  
wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durch-  
geführt.  
• Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt  
worden, enthält die nach §ꢀ243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.  
• Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen  
Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im  
Lagebericht festgestellt.  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 17. Oktober 2022  
vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr  
beauftragt.  
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht  
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben  
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft  
gewahrt haben.  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.  
Linz, 26. Mai 2023  
KPMG Austria GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
qualifiziert elektronisch signiert:  
Mag. Christoph Karer  
Wirtschaftsprüfer  
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder  
Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.  
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt  
Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §ꢀ281 Abs 2 UGB zu beachten.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER  
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als  
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-  
standards für die Berichterstattung aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen  
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass  
der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass  
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die  
wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.  
Linz, am 26. Mai 2023  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
BERICHT DES AUFSICHTSRATES  
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022/2023 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben  
wahrgenommen.  
Der Aufsichtsrat der Fabasoft AG hielt am 7. Juni 2022, am 19. September 2022, am 6. Dezember 2022, und am  
13. März 2023 reguläre Quartalssitzungen ab. Am 7. Juni 2022 und am 6. Dezember 2022 fanden weiters Sitzungen  
des Prüfungsausschusses statt. Zusätzlich gab es Aufsichtsratssitzungen am 19. April 2022 und am 9. Mai 2022  
fokussiert auf Vorstandsthemen und die Befassung mit dem Corporate Governance Kodex. Sämtliche Sitzungen  
des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses fanden in Präsenz statt. Dabei haben jeweils sämtliche Mitglieder  
des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses an den Sitzungen teilgenommen.  
Zu den Sitzungen wurde fristgerecht mit einer informativen Tagesordnung eingeladen. Die jeweiligen Sitzungen,  
sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Aufsichtsrat, waren durch Tischvorlagen ergänzt. Der Bericht des  
Vorstandes anhand der Tischvorlagen erfolgt üblicherweise im Wege einer PowerPoint Präsentation. Die Inhalte  
der Tischvorlagen werden vollständig und chronologisch durchgearbeitet. Durch diese Arbeitsmethode hat jedes  
Mitglied im Gremium die Möglichkeit, ergänzende Fragen und/oder Anregungen, sowie Informationsbedarfe zu  
thematisieren. Themenstellungen in der Gremialarbeit sowohl des Aufsichtsrates als auch des Prüfungsausschus-  
ses waren die Berichterstattung, Erörterung und Prüfung zu Abweichungen im Zusammenhang mit Planzahlen,  
sowie Unterstützungen im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung „Employer Branding“, allgemein die Unter-  
nehmens- und Geschäftsentwicklung. Neben diesen formellen Sitzungsterminen, wie vorstehend beschrieben,  
gab es bei Bedarf Gesprächsmöglichkeit mit dem Vorstand und Informationsaustausch. Der Vorstand unterstützt  
durch seine kommunikative Tätigkeit die Aufgabenerfüllung im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss.  
Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf  
in den einzelnen Quartalen, die Abweichungsanalyse (insbesondere im Zusammenhang zum Budget), Vertriebs-  
aktivitäten, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung und allgemein die Unternehmens- und  
Geschäftsentwicklung. Wie in allen Jahren ist das Budget für das kommende Geschäftsjahr 2023/2024 dem  
Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat zur Diskussion, Meinungsbildung und Abstimmung vorgelegt worden.  
In der Sitzung vom 13. März 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Fabasoft AG erstmalig eine Entsprechen-  
serklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der (aktuellen) Fassung vom 28. April 2022 (bekannt  
gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) abgegeben und den Aktionär:innen der Gesellschaft neben der  
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Corporate Governance  
zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen damit die nachhaltige und langfristig positive Werte-  
entwicklung und transparente Unternehmensfortentwicklung.  
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-  
tungsgesellschaft, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss  
nach UGB zum 31. März 2023 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.  
Der Konzernabschluss zum 31. März 2023 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigen-  
kapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von KPMG Austria GmbH, Wirtschafts-  
prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.  
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wur-  
den beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesell-  
schaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch die Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate  
Governance) sowie die Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die  
Prüfung des Jahresabschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2023  
der Fabasoft AG durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht  
ist aufgestellt und Gegenstand der Überwachungstätigkeit im Ausschuss gewesen.  
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30. Mai 2023 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vor-  
geschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.  
Linz, im Mai 2023  
Dr. Friedrich Roithmayr e.h.  
Vorsitzender des Aufsichtsrates  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23  
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