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Jahresfinanzbericht 2021/2022  
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KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2022  
Aktiva in TEUR  
AZ  
31.03.2022  
31.03.2021  
Langfristige Vermögenswerte  
Sachanlagen  
5.1.1.  
5.1.2.  
5.1.3.  
5.1.4.  
5.1.5.  
15.211
4.957
158
12.323
3.715
169
Immaterielle Vermögenswerte  
Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte  
Aktive latente Steuern  
452
401
517
597
21.295
17.205
Kurzfristige Vermögenswerte  
Liefer- und sonstige Forderungen  
Vertragsvermögenswerte  
Ertragsteuerforderungen  
Liquide Mittel  
5.2.1.  
5.2.2.  
10.434
2.074
9.172
1.732
73
66
5.2.3.  
35.823
48.404
69.699
48.424
59.394
76.599
Summe Aktiva  
Passiva in TEUR  
Eigenkapital  
AZ  
31.03.2022  
31.03.2021  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft  
zurechenbares Eigenkapital  
Grundkapital  
5.3.  
11.000
19.555
-950
11.000
19.513
-1.055
359
Kapitalrücklagen  
5.3.1.  
Sonstige Rücklagen  
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung  
Kumuliertes Ergebnis  
394
-4.605
25.394
1.860
7.181
36.998
2.254
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner  
27.254
39.252
Langfristige Schulden  
Rückstellungen für Abfertigungen  
Passive latente Steuern  
Sonstige Verbindlichkeiten  
Investitionszuschüsse  
5.4.1.  
5.1.5.  
5.4.3.  
5.6.  
3.885
516
3.911
416
5.492
187
5.443
104
10.080
9.874
Kurzfristige Schulden  
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
Ertragsteuerverbindlichkeiten  
Vertragsverbindlichkeiten  
5.5.1.  
5.5.2.  
5.5.3.  
10.605
5.864
8.074
5.571
15.896
32.365
69.699
13.828
27.473
76.599
Summe Passiva  
2
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022  
in TEUR  
AZ  
2021/2022  
2020/2021  
Umsatzerlöse  
6.1.  
58.268
217
55.090
394
Sonstige betriebliche Erträge  
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen  
Personalaufwand  
6.2.  
-2.855
-30.130
-6.117
-7.853
11.530
4
-2.477
-27.510
-5.668
-5.943
13.886
3
6.3.  
6.4.  
6.5.  
Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
Betriebsergebnis  
Finanzerträge  
6.6.  
6.6.  
Finanzaufwendungen  
-284
-109
Ergebnis vor Ertragsteuern  
Ertragsteuern  
11.250
-3.370
7.880
13.780
-4.050
9.730
6.7.  
Jahresergebnis  
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):  
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung  
36
-50
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):  
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen abzüglich  
latenter Steuern  
101
-171
Sonstiges Ergebnis  
Gesamtergebnis  
137
-221
8.017
9.509
Jahresergebnis  
davon entfallen auf:  
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens  
Nicht beherrschende Anteilseigner  
7.425
455
8.818
912
Gesamtergebnis  
davon entfallen auf:  
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens  
Nicht beherrschende Anteilseigner  
7.565
452
8.597
912
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis,  
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im  
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)  
unverwässert  
verwässert  
9.1.1.  
9.1.2.  
0,68
0,68
0,80
0,80
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
3
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KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022  
in TEUR  
AZ  
2021/2022  
11.530
2020/2021  
13.886
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
Betriebsergebnis  
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten  
Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
6.4.  
6.117
-150
-26
5.668
7
Effekte aus Währungsumrechnung  
Veränderung von langfristigen Rückstellungen  
447
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen  
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten  
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen  
5.4.1.  
5.1.4.  
131
-228
114
-51
-26
-107
-8
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen*  
6.2.  
-36
17.489
19.779
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen  
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen und Vertragsvermögenswerten  
(ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung)  
-1.063
1.533
1.949
-296
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten  
aus Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten)  
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten  
1.740
1.034
2.210
2.687
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel  
Vereinnahmte Zinsen  
19.699
3
22.466
3
Gezahlte Zinsen  
-64
-68
Gezahlte Ertragsteuern  
-2.987
16.651
-1.502
20.899
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit  
Cash Flow aus Investitionstätigkeit  
5.1.1.  
5.1.2.  
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
-6.746
-4.527
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten  
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel  
Erhaltene Investitionszuschüsse*  
27
-559
12
229
0
2.2.2.  
0
Veränderung von Investitionszuschüssen*  
0
112
-4.186
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit  
-7.266
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit  
Tilgung Leasingverbindlichkeit  
-1.592
0
-1.594
6.336
0
Veräußerung eigener Aktien  
Nettomittelveränderung aus Verschmelzung  
Dividendenausschüttung  
-64
-9.350
-11.045
-22.051
-7.150
-912
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner  
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit  
2.2.2.  
-3.320
Veränderung der liquiden Mittel  
-12.666
13.394
Entwicklung der liquiden Mittel  
Anfangsbestand der liquiden Mittel  
Effekte aus Wechselkursänderungen  
Abnahme/Zunahme  
48.424
65
35.101
-71
-12.666
35.823
13.394
48.424
Endbestand der liquiden Mittel  
5.2.3.  
*Zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit wurde die Darstellung der Investitionszuschüsse geändert. Aus Unwesentlichkeitsgrün-  
den wird kein Restatement der Vorjahreswerte gemäß IAS 8 vorgenommen.  
4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital  
Anteil  
Ausgleichs-  
posten aus  
Währungs-  
der nicht  
beherr-  
schenden  
Anteils-  
eigner  
Sonstige  
Rück-  
Kumu-  
liertes Gesamt  
Ergebnis  
Eigen-  
kapital  
gesamt  
Grund-  
kapital rücklagen Aktien  
Kapital- Eigene  
in TEUR  
AZ  
lagen  
umrechnung  
Stand am  
am 31. März 2020  
11.000
15.190
-2.013
-884
-171
0
409
-50
0
5.513
29.215
2.254
31.469
Sonstiges Ergebnis  
Jahresergebnis  
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-221
0
912
912
-221
9.730
9.509
8.818
8.818
Gesamtergebnis  
-171
-50
8.818
8.597
Dividende,  
Ausschüttungen  
0
0
0
0
0
0
0
0
-7.150
-7.150
-912
-8.062
6.336
2.254
39.252
Veräußerung  
eigener Aktien  
4.323
2.013
19.513
0
6.336
0
Stand am  
31. März 2021  
5.3.
11.000
0
-1.055
359
7.181
36.998
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital  
Ausgleichs-  
Anteil  
der nicht  
beherr-  
schenden  
Anteils-  
eigner  
Sonstige  
Rück-  
Kumu-  
Eigen-  
kapital  
gesamt  
Grund-  
Kapital- Eigene  
posten aus  
Währungs-  
in TEUR  
AZ  
liertes Gesamt  
Ergebnis  
kapital rücklagen Aktien  
lagen  
umrechnung  
Stand am  
am 31. März 2021  
11.000
19.513
0
0
0
0
-1.055
105
0
359
35
0
7.181
36.998
2.254
39.252
Sonstiges Ergebnis  
Jahresergebnis  
0
0
0
0
0
0
0
140
-3
455
452
137
7.880
8.017
7.425
7.425
Gesamtergebnis  
105
35
7.425
7.565
Dividende,  
Ausschüttungen  
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-9.350
-9.350
-594
-9.944
336
336
Erstkonsolidierung  
Tochterunternehmen  
2.2.2.  
0
0
Transaktionen mit  
nicht beherrschenden 2.2.2.  
Anteilseignern  
0
0
0
0
0
0
-9.860
-9.860
-590
-10.450
Erhöhung  
Kapitalrücklage aus  
Verschmelzung  
42
0
0
0
0
42
0
42
Stand am  
31. März 2022  
5.3.
11.000
19.555
0
-950
394
-4.605
25.394
1.860
27.254
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
5
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ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2022  
1) Grundlegende Informationen  
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Diens-  
te von Fabasoft dienen der Digitalisierung, Vereinfachung, Beschleunigung und Qualitätssteigerung von Geschäfts-  
prozessen. Sie umfassen den Eingang, die Strukturierung, die team- und prozessorientierte Bereitstellung, die Be-  
arbeitung und Erledigung, die sichere Aufbewahrung und das kontextsensitive Finden aller Geschäftsunterlagen, die  
Erstellung und Bereitstellung von Inhalten für unterschiedliche Publikationskanäle sowie die digitale, nachhaltige  
Wissensvermittlung auf Basis neurowissenschaftlicher Erkenntnisse.  
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz , Österreich .  
Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985).  
Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022.  
2)  
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze  
2.1.  
Grundlagen der Abschlusserstellung  
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der  
Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen  
Vorschriften aufgestellt.  
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.  
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden  
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretatio-  
nen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2022 im Amtsblatt  
der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:  
Anzuwenden  
Standard  
Inhalt  
auf neue  
Geschäftsjahre ab  
IFRS 16  
COVID-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021  
April 2021  
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss um-  
gesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und  
Ertragslage geführt.  
6
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend  
anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden  
Bis zum 31. März 2022 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für  
das Geschäftsjahr 2021/2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:  
Übernommen und  
Standard  
Inhalt  
anzuwenden auf neue  
Geschäftsjahre ab  
IAS 37  
Reform der Referenzzinssätze  
Januar 2022  
Januar 2022  
Januar 2022  
Januar 2022  
Januar 2023  
Januar 2023  
AIP 2018 – 2020 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020  
IAS 16  
IFRS 3  
IAS 1  
Änderungen zu Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an IAS 16)  
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept  
Einstufung von Schulden als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1)  
IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge  
IFRS 17  
Nicht übernommen  
und anzuwenden  
auf neue  
Standard  
Inhalt  
Geschäftsjahre ab  
Angabe von Rechnungslegungsmethoden  
IAS 1  
IAS 8  
(Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2)  
Januar 2023  
Januar 2023  
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8)  
Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten- und Schulden aus einer  
einzigen Transaktion  
IAS 12  
Januar 2023  
IAS 37 wird dahingehend adaptiert, dass der Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen konkretisiert  
wird. Als Erfüllungskosten sind alle direkt zurechenbaren Kosten zu berücksichtigen, also die inkrementellen Kosten  
der Erfüllung des Vertrages (z.B. direkt zurechenbare Arbeits- und Materialkosten) und eine Verrechnung anderer,  
der Erfüllung des Vertrages direkt zurechenbaren Kosten (z.B. anteilige Abschreibung von Sachanlagen, die für die  
Erfüllung mehrerer Verträge genutzt werden).  
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS betreffen Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41.  
Die Änderungen zu IAS 16 verbieten nun explizit den Abzug möglicher Nettoerträge von den Anschaffungskosten  
einer Sachanlage.  
IFRS 3 wird dahingehend aktualisiert, dass sich die Verweise nunmehr auf das aktuelle Rahmenwerk für die Finanz-  
berichterstattung 2018 und nicht mehr auf das Rahmenwerk 1989 beziehen.  
IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf die Identifikation, den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die An-  
hangangaben für Versicherungsverträge und ersetzt ab 1. Januar 2023 den IFRS 4 Versicherungsverträge.  
Die Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ betreffen den Ausweis von Schulden als kurz- oder lang-  
fristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten,  
Erträgen oder Aufwendungen oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind.  
Darüber hinaus wird mit den Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 („Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderun-  
gen von Schätzungen und Fehlern“) konkretisiert, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im  
IFRS-Anhang erläutert werden müssen. Es wird ein einheitlicher und genauer umrissener Wesentlichkeitsbegriff von  
Abschlussinformationen geschaffen, der eine Harmonisierung vom Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung,  
IAS 1 und IAS 8 sowie dem IFRS-Leitliniendokument „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ herbeiführen soll.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
7
Die Änderungen an IAS 12 „Latente Steuern“ schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erst-  
maligen Ansatz von latenten Steuern („initial recognition exemption“) ein. Die Ausnahmeregelung soll keine Anwen-  
dung auf Geschäftsvorfälle finden, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in  
gleicher Höhe führen.  
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkun-  
gen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.  
2.2.  
Konsolidierung  
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen  
Konzernabschlussstichtag 31. März 2022 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.  
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Be-  
teiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch  
oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der  
Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass  
dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.  
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über  
das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.  
Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse  
und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.  
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.  
2.2.1. Konsolidierungskreis  
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.  
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigen-  
kapitals ausgewiesen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Zum Bilanzstichtag 31. März 2022 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in  
den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:  
Durch nicht  
Unmittelbarer  
beherrschende  
Art der  
Geschäftstätigkeit  
Anteil der  
Fabasoft AG  
in%  
Unternehmen  
Sitz  
Anteilseigner  
gehaltener Anteil  
in%  
Fabasoft International Services GmbH  
Fabasoft R&D GmbH  
Linz/Österreich  
Linz/Österreich  
Konzerndienstleistungen  
100  
100  
-
-
Fabasoft Forschung &  
Entwicklung  
Operatives Fabasoft  
Geschäft Österreich  
Fabasoft Austria GmbH  
Mindbreeze GmbH  
Linz/Österreich  
Linz/Österreich  
100  
-
Information Insight  
Produkte und Vermarktung  
85,5  
14,5  
Mobiles Lernen,  
MicroLearning Produkte  
und Vermarktung  
KnowledgeFox GmbH  
Fabasoft Deutschland GmbH  
Xpublisher GmbH  
Wien/Österreich  
70  
100  
60  
30  
-
Frankfurt am Main/  
Deutschland  
Operatives Fabasoft  
Geschäft Deutschland  
Content Editing und  
Publishing Produkte und  
Vermarktung  
München/  
Deutschland  
40  
-
Operatives Fabasoft  
Geschäft Schweiz  
Fabasoft Schweiz AG  
Bern/Schweiz  
100  
Durch nicht  
beherrschende  
Anteilseigner  
gehaltener Anteil  
in%  
Mittelbarer  
Anteil der  
Fabasoft AG  
in%  
Art der  
Geschäftstätigkeit  
Unternehmen  
Sitz  
Operatives Mindbreeze  
Geschäft USA  
Mindbreeze Corporation  
Xpublisher Inc.  
Chicago/USA  
Chicago/USA  
85,5  
60  
14,5  
40  
Operatives Xpublisher  
Geschäft USA  
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht  
nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte  
Unternehmen.  
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis  
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh-  
mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH um TEUR 10.450 er-  
worben, das vor der Transaktion 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist.  
Darüber hinaus erwarb die Fabasoft AG insgesamt 70% der Geschäftsanteile der KnowledgeFox GmbH, einem An-  
bieter von intelligenten Trainings-Apps, insbesondere im Bereich des MircoLearning, mit Sitz in Wien. Damit wird ein  
weiterer konsequenter Schritt in der Umsetzung der Wachstumsstrategie von Fabasoft gesetzt. Die Beteiligung erfolg-  
te zu 49,9% über den Kauf bereits bestehender Anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaftern  
und zu 20,1% durch die Zeichnung neuer Anteile. Der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer hält weiterhin 30%  
der Anteile an der KnowledgeFox GmbH.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
9
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Der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag wurde mit 13. Jänner 2022 wirksam. Zum 13. Jänner 2022 erfolgte einerseits  
die Einzahlung der Stammkapitalerhöhung durch die Fabasoft AG an die KnowledgeFox GmbH in Höhe von TEUR 23  
und andererseits die Bezahlung des über das Stammkapital hinausgehenden Investitionsbetrages sowie des fälligen  
Kaufpreises für den Anteilserwerb in Höhe von insgesamt TEUR 1.449.  
Die Vollkonsolidierung der KnowledgeFox GmbH erfolgte erstmals vereinfachend mit den Zahlen zum Stichtag  
1. Jänner 2022.  
Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden des Konzerns stellen sich wie folgt dar:  
Werte nach IFRS  
01.01.2022  
Zum Erwerb  
angesetzte Beträge  
in TEUR  
Zeitwertanpassung  
Selbsterstellte Software  
0
0
508  
144  
19  
0
508  
144  
19  
Kundenstock  
Auftragsbestand  
0
Sachanlagen  
66  
66  
Liefer- und sonstige Forderungen  
Ertragssteuerforderungen  
Liquide Mittel  
100  
10  
0
100  
10  
0
913  
-26  
0
0
913  
-26  
Investitionszuschüsse  
0
Passive latente Steuern  
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten  
Finanzverbindlichkeiten  
Kurzfristige Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
Vertragsverbindlichkeiten  
Nettovermögen  
-73  
0
-73  
-19  
-71  
-282  
-494  
197  
-19  
0
-71  
0
-282  
-172  
1.117  
692  
-336  
1.472  
-913  
559  
322  
920  
Geschäfts- oder Firmenwert  
abzgl. Minderheitenanteil am Nettovermögen  
Kaufpreis in bar  
abzgl. erworbener Zahlungsmittel  
Nettozahlungsmittelabfluss  
Die im Rahmen des Erwerbes angesetzten Kundenbeziehungen werden über die nächsten sieben Jahre, die selbst  
erstellte Software über die nächsten fünf Jahre und der Auftragsbestand über die nächsten drei Jahre abgeschrieben.  
Die nicht beherrschenden Anteile werden in Höhe ihres Anteils am erworbenen identifizierbaren Nettovermögen bi-  
lanziert. Der steuerlich nicht abzugsfähige Geschäfts- und Firmenwert ergibt sich insbesondere aus dem Know-How  
der Belegschaft und dem Potential des Unternehmens. Die von der KnowledgeFox GmbH entwickelte MicroLear-  
ning-Methode und deren zukunftsweisende Lösungen werden zum bestehenden Ecosystem der Fabasoft Gruppe  
mit hervorragenden branchenspezifischen digitalen Services und Geschäftsprozesslösungen beitragen. Erworbene  
Vermögenswerte, welche die Ansatz- und Identifikationskriterien nicht erfüllten, wurden im Geschäfts- und Firmen-  
wert berücksichtigt.  
Im Zeitraum vom 1. Jänner 2022 bis zum 31. März 2022 wurde durch die KnowledgeFox GmbH ein Umsatz von  
TEUR 77, ein EBIT von TEUR -326 und ein EBITDA von TEUR -276 erwirtschaftet. Wäre die Übernahme zum  
1. April 2021 erfolgt, hätte der Konzernumsatz TEUR 58.857 betragen, das Konzern-EBIT TEUR 11.248 und das  
Konzern-EBITDA TEUR 17.524. Diese Beträge wurden aus den Ergebnissen der KnowledgeFox GmbH unter Be-  
rücksichtigung der zusätzlichen IFRS-Anpassungen, welche vorgenommen worden wären, falls die Anpassung der  
Zeitwerte bereits zum 1. April 2021 vorgenommen worden wäre, errechnet.  
10  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Die Bewertung des Zeitwertes der Kundenbeziehungen und des Auftragsbestandes erfolgten nach der MEEM-Me-  
thode (Multi-period excess earnings), die Bewertung des Zeitwertes der selbst erstellten Software nach der Lizenz-  
preisanalogiemethode. Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die abgezinsten geschätzten Zahlungen von  
Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Software im eigenen Besitz be-  
findet. Die MEEM-Methode berücksichtigt den Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die Kundenbeziehun-  
gen und der Auftragsbestand erzeugen, mit Ausnahme aller Cashflows, die mit unterstützenden Vermögenswerten  
verbunden sind. Die Bewertung des Zeitwertes der Vertragsverbindlichkeiten basiert auf dem Expected-cost-plus-  
a-margin-Ansatz (Reproduktionskostenmethode). Das Bewertungsmodell berücksichtigt Marktpreise für ähnliche  
Dienstleistungen, wenn diese verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführte Herstellungskosten, die erforderlich  
sind, um ein möglichst exaktes Duplikat des zu bewertenden Vermögenswertes herzustellen.  
2.2.3. Konsolidierungsmethoden  
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des  
Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigen-  
kapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeit-  
punkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmens-  
zusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der  
Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der  
von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.  
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden  
Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum  
beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschieds-  
betrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.  
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen  
des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eben-  
falls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.  
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um  
eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.  
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit  
Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender  
Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettover-  
mögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von  
nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.  
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile  
am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermö-  
gen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.  
2.2.4. Währungsumrechnung  
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in  
fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten und  
Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der Konzernge-  
samtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungs-  
umrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu  
erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung  
weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Ge-  
schäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den  
Gewinn und Verlust umgegliedert.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
11  
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Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in frem-  
den Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam  
erfasst.  
Nicht-monetäre Posten, deren Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremd-  
währung erfolgt, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.  
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:  
Stichtagskurs 31. März  
Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr  
Schweizer Franken  
2022  
2021  
1,0280 CHF  
1,1080 CHF  
1,06823 CHF  
1,07692 CHF  
US-Dollar  
2022  
1,1119 USD  
1,1736 USD  
1,16137 USD  
1,16548 USD  
2021  
2.3.  
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaf-  
fungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen.  
Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.  
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne IFRS 16 Leasinggegenstände) liegen konzerneinheitlich  
folgende Nutzungsdauern zugrunde:  
Immaterielle Vermögenswerte  
2 bis 10 Jahre  
5 bis 10 Jahre  
2 bis 15 Jahre  
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude  
Betriebs- und Geschäftsausstattung  
Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.  
Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend ku-  
mulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden  
ergebniswirksam berücksichtigt.  
2.4.  
Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten  
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereig-  
nisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet mindestens  
einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung statt. Eine Ab-  
wertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des  
Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der  
Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden  
Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmit-  
telgenerierende Einheiten). Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung  
gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist. Für  
Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.  
12  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
2.5.  
Forschung und Entwicklung  
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden  
Nachweise erbracht werden können:  
a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung  
oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.  
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.  
c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.  
d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen  
wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen  
Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll,  
der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.  
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung  
abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.  
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben  
verlässlich zu bewerten.  
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).  
2.6.  
Leasingverhältnisse  
Leasingverhältnisse wurden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Bei Vorliegen eines Leasingvertrages  
nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht und passivseitig eine damit korrespondierende Leasingverbindlich-  
keit angesetzt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Ver-  
mögenswert von geringem Wert ist, macht der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes  
und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für welche vom Wahlrecht  
gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind von unwesentlichem Umfang.  
2.7.  
Nicht-finanzielle Vermögenswerte  
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in Ver-  
bindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungskosten).  
Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus-  
ses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Vertragsgewinnungskos-  
ten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, über den Personalaufwand abzuschreiben.  
2.8.  
Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9 eingestuft werden.  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wert-  
schwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag ergebniswirksam erfasst.  
2.9.  
Liefer- und sonstige Forderungen  
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortge-  
führten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen  
bilanziert.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
13  
Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss  
Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit  
Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsaus-  
fälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im  
öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die  
Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2022 bestand lediglich eine Wertminde-  
rung in Höhe von TEUR 4 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten  
über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern  
jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der  
durchgeführten Analysen in Bezug auf die Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der be-  
obachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge  
betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.  
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2022 gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.10. Dienstleistungsaufträge  
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35c  
sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn durch die Leistung ein Vermögenswert erstellt wird, der keine  
alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist, und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht.  
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem  
Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis  
zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste wer-  
den ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.  
Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Liefe-  
rungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Der Ausweis der „Forderungen aus  
Dienstleistungsaufträgen“ erfolgt unter der Position „Vertragsvermögenswerte“, wenn das Unternehmen seinen ver-  
traglichen Verpflichtungen nachkommt, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus  
Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar.  
Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Verbindlichkeiten  
aus Dienstleistungsaufträgen“ in der Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet oder fällig ist.  
2.11. Liquide Mittel  
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit  
den jeweils am 31. März 2022 gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.12.  
Leistungen an Arbeitnehmer  
2.12.1. Rückstellungen für Abfertigungen  
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem  
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird  
jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbar-  
wertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden  
gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.  
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von In-  
dustrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren  
Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.  
14  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesell-  
schaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensions-  
antrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall  
maßgeblichen Bezug abhängig.  
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflich-  
tungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind.  
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 ein-  
getreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervor-  
sorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse  
und nicht gegen das Unternehmen.  
Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.  
2.12.2. Pensionsverpflichtungen  
Die Pensionsrückstellung für die beiden Vorstände der Fabasoft AG im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde auf Basis der  
vertraglichen Pensionszusagen berechnet. Die Pensionszusagen für die Vorstände der Fabasoft AG werden durch fixe  
Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend  
eingeholten Versicherungsbestätigungen.  
Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Be-  
günstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge  
zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der  
Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der  
Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.  
2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fort-  
geführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.  
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2022 gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.14. Umsatzerlöse  
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter  
und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.  
Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und  
werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze gegen-  
über Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, ver-  
kauft wird.  
Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Support-  
dienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des  
Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätig-  
keit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsauf-  
trägen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt realisiert  
(siehe Punkt 2.10).  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
15  
2.15. Bilanzierung von Zuwendungen und Investitionszuschüssen  
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit  
darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendun-  
gen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der  
angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese  
Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach der Brutto-  
methode bilanziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter  
Passivposten. Die Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte. Der Passivposten  
wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher  
Ertrag erfasst.  
2.16. Ertragsteuern  
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.  
Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Grup-  
penmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2022 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International  
Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH und (4) Mindbreeze GmbH.  
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten  
und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuer-  
sätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen  
Vermögenswerte ausgewiesen.  
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen,  
werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur  
Nutzung zur Verfügung stehen werden.  
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunter-  
nehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung  
der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären  
Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.  
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsan-  
spruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern  
beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschied-  
liche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.  
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen  
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Be-  
wertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der  
bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während  
der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen  
basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.  
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:  
Dienstleistungsaufträge  
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem  
Leistungsfortschritt bilanziert.  
16  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungs-  
grades zum Stichtag.  
Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits er-  
brachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad  
um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von  
TEUR 594 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 600.  
Rückstellungen für Abfertigungen  
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesell-  
schaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensions-  
antrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall  
maßgeblichen Bezug abhängig.  
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflich-  
tungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.  
Für die Vorstände der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.  
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 0,35% (anstatt 1,20%) zugrunde gelegt werden würde, würde der  
Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 230 höher sein und die  
Abfertigungsrückstellung TEUR 4.115 (anstatt TEUR 3.885) betragen. Bei einem Zinssatz von 2,05% würde der Ab-  
fertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 205 niedriger ausfallen und die  
Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.680 (anstatt TEUR 3.885) betragen.  
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,04% (anstatt 2,54%) zugrunde gelegt werden würde, würde  
der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 129 höher sein und die  
Abfertigungsrückstellung TEUR 4.014 (anstatt TEUR 3.885) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,04% würde  
der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 122 niedriger ausfallen  
und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.763 (anstatt TEUR 3.885) betragen.  
Geschäfts- und Firmenwerte  
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem müs-  
sen Annahmen wie zukünftige Cashflows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten hierzu  
sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.  
Aktive latente Steuern  
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahr-  
scheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich ge-  
nutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche spielt die Beurteilung über  
Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine  
wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunftsprognosen nicht mit hinreichender Si-  
cherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrages.  
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kommt es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper-  
schaftsteuersatzes von 25% auf 24% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23% (ab 1. Jänner 2024). Diese zukünftige Ände-  
rung des Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten Steuern entsprechend berücksichtigt.  
Bilanzierung von Leasingverhältnissen  
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten beein-  
flussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge  
und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird.  
Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden Laufzeit, angepasst um das  
Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
17  
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Wertberichtigung von Forderungen  
Sobald ein Verlust wahrscheinlich erscheint, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertberichtigt.  
Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Konkurs, eine finanzielle Restruktu-  
rierung oder einen Zahlungsausfall werden als Indikatoren für einen Wertberichtigungsbedarf gesehen.  
2.18.  
Segmentberichterstattung  
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den  
Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation  
von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als  
Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.  
Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.  
3)  
Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen  
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 14,5%. Es folgen zusam-  
mengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre Tochter-  
gesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.  
Zusammengefasste Bilanz in TEUR  
Mindbreeze  
31.03.2022  
31.03.2021  
Kurzfristige Vermögenswerte  
Kurzfristige Verbindlichkeiten  
Kurzfristiges Nettovermögen  
Langfristige Vermögenswerte  
Langfristige Verbindlichkeiten  
Langfristiges Nettovermögen  
Gesamtes Nettovermögen  
11.513  
-8.647  
2.866  
3.688  
-602  
12.968  
-8.102  
4.866  
1.558  
-214  
3.086  
5.952  
1.344  
6.210  
Davon Nettovermögen, das den nicht  
beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist  
863  
1.490  
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR  
Mindbreeze  
2021/2022  
2020/2021  
Umsatzerlöse  
14.271  
5.077  
-1.240  
3.837  
3
13.180  
5.829  
-1.606  
4.223  
0
Ergebnis vor Ertragsteuern  
Ertragsteuern  
Jahresergebnis  
Sonstiges Ergebnis  
Gesamtergebnis  
3.840  
557  
4.223  
1.014  
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis  
18  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR  
Mindbreeze  
2021/2022  
2020/2021  
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel  
Gezahlte Zinsen  
5.733  
-2  
8.117  
0
Zahlungen aus Steuerumlage  
-1.270  
4.461  
-2.630  
-4.241  
-2.410  
14  
-1.213  
6.904  
-811  
-3.841  
2.252  
-13  
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit  
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit  
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit  
Nettoerhöhung der liquiden Mittel  
Effekte aus Wechselkursänderungen  
Veränderung der liquiden Mittel  
-2.396  
2.239  
Die restlichen nicht angeführten nicht beherrschenden Anteile bezogen auf das Nettovermögen in Höhe von TEUR 997  
(Vorjahr TEUR 764) betreffen im Wesentlichen die Xpublisher GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft Xpublisher Inc.  
und daneben die KnowledgeFox GmbH, welche jedoch bisher keinen wesentlichen Ergebnisanteil am Konzernergeb-  
nis ausmachen.  
4)  
Finanzinstrumente  
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert  
und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.  
Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch de-  
rivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderun-  
gen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden keine derivativen  
Finanzinstrumente eingesetzt.  
Finanzinstrumente, welche zum beizulegenden Zeitwert bestimmt werden, werden, basierend auf den in den Bewer-  
tungstechniken verwendeten Inputfaktoren, in folgende Fair Value-Hierachien eingeordnet:  
•
Fair Value Level I: auf aktiven Märkten verwendete Preise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und  
Verbindlichkeiten;  
•
•
Fair Value Level II: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche direkt oder  
indirekt am Markt beobachtbar sind und sich nicht aus Level I ableiten lassen;  
Fair Value Level III: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche sich nicht  
direkt oder indirekt vom Markt ableiten lassen.  
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanz-  
instrumente herangezogen:  
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten  
ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden  
Zeitwert.  
Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizu-  
legenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.  
Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag handelt  
es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH. Die Bewertung erfolgte unter Anwen-  
dung der Discounted-Cashflow-Methode.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
19  
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Vor dem Hintergrund der unvorhersehbaren Umstände im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie war eine  
Anpassung der Earn-Out-Komponente Xpublisher hinsichtlich Auslöseparameter und Laufzeit erforderlich. Diese An-  
passung wurde am 26. Juli 2021 im Aufsichtsrat der Fabasoft AG einstimmig beschlossen. Daraus resultiert ein An-  
stieg der gewichteten Wahrscheinlichkeiten für die Erreichung der für den Earn-Out erforderlichen Erfolgskennzahlen.  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein erster Teil der  
Earn-Out-Komponente iHv TEUR 600 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung. Dieser Betrag wird nunmehr  
unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.  
Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in einem  
der mit 31. März 2023, 31. März 2024 oder 31. März 2025 endenden Geschäftsjahre einmalig TEUR 1.300 (Vorjahr  
TEUR 1.900). Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen erfolgt keine Earn-Out-Auszahlung.  
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9  
und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.  
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2022 wie folgt:  
Fair Value –  
Level II  
(erfolgswirksam) (erfolgswirksam)  
Fair Value –  
Level III  
Fortgeführte  
Anschaffungs-  
kosten  
Bilanzposition in TEUR  
Kategorie nach IFRS 9 Buchwert  
Zu fortgeführten  
Liquide Mittel  
Anschaffungskosten  
35.823  
9.389  
0
0
0
0
35.823  
9.389  
Liefer- und sonstige  
Forderungen*  
Zu fortgeführten  
Anschaffungskosten  
Sonstige finanzielle  
Vermögenswerte  
Erfolgswirksam zum  
beizulegenden Zeitwert  
158  
1.281  
2.338  
158  
0
0
1.281  
0
0
0
Erfolgswirksam zum  
beizulegenden Zeitwert  
Sonstige Verbindlichkeiten*  
Liefer- und sonstige  
Verbindlichkeiten*  
Zu fortgeführten  
Anschaffungskosten  
0
2.338  
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.  
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2021 wie folgt:  
Fair Value –  
Level II  
(erfolgswirksam) (erfolgswirksam)  
Fair Value –  
Level III  
Fortgeführte  
Anschaffungs-  
kosten  
Bilanzposition in TEUR  
Kategorie nach IFRS 9 Buchwert  
Zu fortgeführten  
Liquide Mittel  
Anschaffungskosten  
48.424  
8.213*  
0
0
0
0
48.424  
8.213  
Liefer- und sonstige  
Forderungen**  
Zu fortgeführten  
Anschaffungskosten  
Sonstige finanzielle  
Vermögenswerte  
Erfolgswirksam zum  
beizulegenden Zeitwert  
169  
1.669  
1.765  
169  
0
0
1.669  
0
0
0
Sonstige  
Verbindlichkeiten**  
Erfolgswirksam zum  
beizulegenden Zeitwert  
Liefer- und sonstige  
Verbindlichkeiten**  
Zu fortgeführten  
Anschaffungskosten  
0
1.765  
*Ab dem Geschäftsjahr 2021/2022 wurde der Ausweis der Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen angepasst (siehe Punkt 5.2.2).  
**Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.  
20  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert  
ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 4 (Vorjahr TEUR 7). Im Geschäftsjahr 2021/2022  
wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2) in den  
sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.  
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel)  
Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten  
Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel)  
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen)  
Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen  
Wertminderungsaufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten  
Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten  
-47  
1
-72  
1
3
-17  
2
2
0
-2  
-11  
-8  
-60  
0
-8  
Gesamt  
-96  
4.1.  
Originäre Finanzinstrumente  
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forderungen  
und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten  
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.  
4.2.  
Kreditrisiko  
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitäts-  
und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsaus-  
fällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt  
werden. Das Ausfallrisiko bei anderen, auf der Aktivseite dargestellten, originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als  
gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.  
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Fi-  
nanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl  
von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.  
4.3.  
Liquiditätsrisiko  
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine  
Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasingverbindlich-  
keiten und die Earn-Out-Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, sind kurzfristig fällig.  
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2022:  
in TEUR  
Buchwert  
bis 1 Jahr  
1-5 Jahre  
über 5 Jahre  
Earn-Out-Verbindlichkeit*  
1.281  
2.338  
5.902  
0
2.338  
1.651  
1.281  
0
0
0
0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)  
4.386  
*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
21  
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Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2021:  
in TEUR  
Buchwert  
bis 1 Jahr  
1-5 Jahre  
über 5 Jahre  
Earn-Out-Verbindlichkeit*  
1.669  
1.765  
5.422  
0
1.765  
1.645  
1.695  
0
0
0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)  
3.651  
156  
*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.900.  
4.4.  
Zinsänderungsrisiko  
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögens-  
werten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.  
4.5.  
Währungsänderungsrisiko  
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz-  
und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide  
Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.  
Liquide Mittel  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Euro  
34.588  
911  
47.254  
838  
US-Dollar  
Schweizer Franken  
Gesamt  
324  
332  
35.823  
48.424  
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewer-  
tung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der  
für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kre-  
ditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung Euro zu den Fremdwährungen.  
Kursentwicklung  
2021/2022  
Auswirkung auf das Ergebnis  
vor Steuern 2021/2022  
Auswirkung auf das Ergebnis  
vor Steuern 2020/2021  
in TEUR  
US-Dollar  
+10% (1,22309)  
-10% (1,00071)  
+10% (1,13080)  
-10% (0,92520)  
-83  
101  
-29  
36  
-76  
93  
Schweizer Franken  
-30  
37  
Lieferforderungen in Fremdwährungen  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Euro  
7.618  
1.082  
11  
7.087  
314  
US-Dollar*  
Kanadische Dollar  
Schweizer Franken*  
Gesamt  
4
354  
644  
9.065  
8.049  
*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremd-  
währung als funktionale Währung gehalten  
22  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Loading SVG
5)  
Erläuterungen zur Konzernbilanz  
5.1.  
Langfristige Vermögenswerte  
5.1.1. Sachanlagen  
in TEUR  
Gebäude  
(IFRS 16) und  
bauliche  
Betriebs- und  
Geschäftsaus- Anzahlungen und  
Geleistete  
Gesamt  
stattung  
Anlagen im Bau  
Investitionen  
Zum 31. März 2020  
Anschaffungs- und Herstellungskosten  
Kumulierte Abschreibungen  
Buchwert netto  
10.498  
-4.827  
5.671  
4.780  
17.450  
-11.127  
6.323  
593  
0
0
0
0
27.948  
-15.954  
11.994  
5.373  
davon IFRS 16  
Geschäftsjahr 2020/2021  
Eröffnungsbuchwert netto 31. März 2020  
Zugänge  
5.671  
2.378  
1.415  
-109  
6.323  
3.781  
407  
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11.994  
6.159  
1.822  
-336  
davon IFRS 16  
Abgänge  
-227  
davon IFRS 16  
-109  
-107  
-216  
Abschreibungen  
-1.712  
-1.340  
-10  
-3.710  
-316  
-5.422  
-1.656  
-72  
davon IFRS 16  
Nettoumrechnungsdifferenzen  
Endbuchwert netto  
-62  
6.218  
6.105  
12.323  
Zum 31. März 2021  
Anschaffungs- und Herstellungskosten  
Kumulierte Abschreibungen  
Buchwert netto  
12.855  
-6.637  
6.218  
4.740  
19.609  
-13.504  
6.105  
575  
0
0
0
0
32.464  
-20.141  
12.323  
5.315  
davon IFRS 16  
Geschäftsjahr 2021/2022  
Eröffnungsbuchwert netto 31. März 2021  
Zugänge  
6.218  
2.852  
1.978  
50  
6.105  
4.660  
132  
0
12.323  
8.681  
2.110  
66  
1.169  
davon IFRS 16  
0
0
Zugang aus Erstkonsolidierung  
Abgänge  
16  
-95  
-52  
0
-147  
davon IFRS 16  
-93  
-13  
0
-106  
Umbuchung  
577  
314  
-891  
0
0
Abschreibungen  
-2.033  
-1.494  
20  
-3.787  
-267  
88  
-5.820  
-1.761  
108  
davon IFRS 16  
0
Nettoumrechnungsdifferenzen  
Endbuchwert netto  
0
7.589  
7.344  
278  
15.211  
Zum 31. März 2022  
Anschaffungs- und Herstellungskosten  
Kumulierte Abschreibungen  
Buchwert netto  
15.924  
-8.335  
7.589  
5.201  
22.644  
-15.300  
7.344  
427  
278  
0
38.846  
-23.635  
15.211  
5.628  
278  
0
davon IFRS 16  
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.  
Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
23  
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5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte  
in TEUR  
Kunden-  
beziehungen  
und Auftrags-  
bestand  
Selbst  
erstellte  
Software  
Software-  
lizenzen und  
andere Rechte  
Firmenwert  
Gesamt  
Zum 31. März 2020  
Anschaffungs- und Herstellungskosten  
Kumulierte Abschreibungen  
Buchwert netto  
2.825  
0
541  
-81  
304  
-27  
650  
-435  
215  
4.320  
-543  
2.825  
460  
277  
3.777  
Geschäftsjahr 2020/2021  
Eröffnungsbuchwert netto  
Zugänge  
2.825  
460  
0
277  
0
215  
184  
3.777  
184  
0
0
Abschreibungen  
-108  
352  
-30  
247  
-108  
291  
-246  
Endbuchwert netto  
2.825  
3.715  
Zum 31. März 2021  
Anschaffungs- und Herstellungskosten  
Kumulierte Abschreibungen  
Buchwert netto  
2.825  
0
541  
-189  
352  
304  
-57  
834  
-543  
291  
4.504  
-789  
2.825  
247  
3.715  
Geschäftsjahr 2021/2022  
Eröffnungsbuchwert netto  
Zugänge  
2.825  
692  
352  
508  
247  
163  
163  
-37  
291  
176  
0
3.715  
1.539  
1.363  
-297  
davon aus Erstkonsolidierung  
Abschreibungen  
692  
508  
0
-133  
727  
-127  
340  
Endbuchwert netto  
3.517  
373  
4.957  
Zum 31. März 2022  
Anschaffungs- und Herstellungskosten  
Kumulierte Abschreibungen  
Buchwert netto  
3.517  
0
1.049  
-322  
727  
467  
-94  
1.010  
-670  
340  
6.043  
-1.086  
4.957  
3.517  
373  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden außerhalb von Erstkonsolidierungen keine selbsterstellten immateriellen Ver-  
mögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).  
Die Position „Kundenbeziehungen und Auftragsbestand“ resultiert aus der Erstkonsolidierung der Xpublisher GmbH  
aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 und der KnowledgeFox GmbH aus dem Geschäftsjahr 2021/2022.  
In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH  
in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825) sowie aus dem Erwerb der KnowledgeFox GmbH im Geschäftsjahr  
2021/2022 in Höhe von TEUR 692 enthalten.  
Die Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Xpublisher GmbH“ sowie der zahlungsmittelge-  
nerierenden Einheit (ZGE) „KnowledgeFox GmbH“ werden jährlich im vierten Quartal auf deren Werthaltigkeit über-  
prüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Dies erfolgt  
mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente.  
Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Xpublisher GmbH“ beträgt 6,83% nach Steuern (Vorjahr  
7,16%) bzw. 8,64% vor Steuern (Vorjahr 9,15%), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2% (Vorjahr  
2%) angenommen. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „KnowledgeFox GmbH“ beträgt 14,62%  
nach Steuern bzw. 16,47% vor Steuern, die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2% angenommen.  
24  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Das Wachstum der Umsatzerlöse basiert auf den Erfahrungswerten des Managements. Der herangezogene Abzin-  
sungssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz, welcher auf Basis der Svensson-Methodik errechnet wird. Dieser  
wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das spezifische Risiko der ZGE und das erhöhte Risiko einer Eigenkapi-  
talinvestition widerspiegelt. Basis hierfür sind externe Informationen die sich mit den internen Einschätzungen des  
Managements decken.  
Aus den durchgeführten Wertminderungstests ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.  
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert:  
Änderung  
Änderung  
Nutzungswert  
Nutzungswert  
Xpublisher GmbH KnowledgeFox GmbH  
Veränderung des Diskontierungssatzes um  
1%  
-1.888  
2.883  
-152  
180  
-1%  
Veränderung des Wachstums in der ewigen Rente um  
Veränderung der jährlichen freien Cashflows um  
1%  
2.434  
159  
-1%  
-1.599  
-136  
10%  
994  
160  
-10%  
-994  
-160  
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde kein Wertberichtigungsbedarf entstehen.  
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Beginn des Geschäftsjahres  
Zeitwertänderung  
169  
-11  
169  
0
Ende des Geschäftsjahres  
158  
169  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich  
um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht.  
5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte  
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15  
gliedern sich wie folgt:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Beginn des Geschäftsjahres  
Auflösung  
401  
-243  
0
515  
-278  
0
Wertberichtigung  
Zuführung  
294  
452  
164  
401  
Ende des Geschäftsjahres  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
25  
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5.1.5. Latente Steuern  
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:  
Erstkonsolidierung  
Konzerngesamt-  
in TEUR  
01.04.2021  
KnowledgeFox ergebnisrechnung  
31.03.2022  
GmbH  
Veränderung  
Rückstellungen für  
langfristige Personalverpflichtungen  
859  
-312  
-35  
-117  
13  
0
0
-88*  
771  
-275  
-62  
-103  
6
Anlagevermögen  
37  
-27  
14  
Dienstleistungsaufträge  
Vertragsgewinnungskosten  
Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG  
Verlustvorträge  
0
0
0
-7  
189  
1
0
-10  
0
179  
1
Sonstige Rückstellungen  
Aktive latente Steuern  
Dienstleistungsaufträge  
Anlagevermögen  
0
597  
-312  
-137  
12  
0
-81  
-117  
-236  
316  
-15  
1
517  
-429  
-440  
403  
8
0
-67  
75  
0
Verlustvorträge  
Abgrenzungsposten  
23  
Vertragsgewinnungskosten  
Sonstige Rückstellungen  
Vertragsverbindlichkeiten  
Passive latente Steuern  
Latente Steuern gesamt  
-5  
0
-4  
3
0
-1  
2
0
-80  
-73  
-73  
24  
-56  
-516  
1
-416  
182  
-27  
-108  
*Davon wurden TEUR -30 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.  
Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG  
in Höhe von TEUR 25 haben zum Ansatz von TEUR 6 aktiven latenten Steuern geführt.  
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2022 wie folgt:  
Bestehender  
Verlustvortrag  
Angesetzte  
latente Steuern  
Nicht angesetzte  
latente Steuern  
in TEUR  
Steuersatz  
Mindbreeze Corporation  
Xpublisher GmbH  
1.637  
598  
889  
210  
512  
17%  
30%  
22%  
14%  
23%  
285  
179  
0
0
0
Fabasoft Schweiz AG  
Xpublisher Inc.  
196  
28  
0
0
KnowledgeFox GmbH  
118  
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steuer-  
rechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen von Sachanlagevermögen. Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corpo-  
ration bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21% als auch auf Ebene eines US-Bundes-  
staates mit einem effektiven Steuersatz von 6,34%. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17%.  
Die Verlustvorträge der Xpublisher Inc. bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21% als  
auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 4,74%. Der daraus resultierende  
Mischsteuersatz beträgt 14%.  
26  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2021 wie folgt:  
Bestehender  
Verlustvortrag  
Angesetzte  
latente Steuern  
Nicht angesetzte  
latente Steuern  
in TEUR  
Steuersatz  
Mindbreeze Corporation  
Xpublisher GmbH  
162  
628  
433  
7,5%  
30%  
12  
189  
0
0
0
Fabasoft Schweiz AG  
21,5%  
93  
Die im Vorjahr ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich ausschließlich auf Ebene  
eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 7,5%.  
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten  
Steuerforderungen aus.  
Realisierung der latenten Steuerforderungen:  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten  
realisiert werden  
639  
-122  
517  
690  
-93  
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten  
realisiert werden  
597  
Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten  
realisiert werden  
107  
-623  
-516  
-4  
-412  
-416  
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten  
realisiert werden  
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39  
keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbe-  
stimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.  
5.2.  
Kurzfristige Vermögenswerte  
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Lieferforderungen  
9.065  
350  
8.049  
208  
3
Sonstige Forderungen  
davon Vorsteuerrückerstattung  
davon Kautionen  
0
53  
30  
davon soziale Sicherheit  
davon übrige Forderungen  
Abgegrenzte Kosten  
Gesamt  
26  
41  
271  
134  
915  
9.172  
1.019  
10.434  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
27  
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Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden  
bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen  
Gegenleistungen.  
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Noch nicht fällig  
6.964  
5
5.224  
7
Überfällig und wertgemindert  
Überfällig, aber nicht wertgemindert  
Zwischen 1 und 60 Tagen  
Zwischen 61 und 90 Tagen  
Zwischen 91 und 180 Tagen  
Über 180 Tage  
2.096  
1.590  
183  
228  
95  
2.818  
1.759  
505  
498  
56  
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertbe-  
richtigungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 7) – siehe Punkt 2.9. Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur  
der überfälligen Forderungen und der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen ist kein weiterer Wertbe-  
richtigungsbedarf gegeben.  
Als abgegrenzte Kosten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine be-  
stimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.  
5.2.2. Vertragsvermögenswerte  
Ab dem Geschäftsjahr 2021/2022 wird für ein besseres Verständnis eine detaillierte Darstellung gewählt. Die bisher  
unter den Liefer- und sonstige Forderungen enthaltenen Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen werden als eige-  
ne Bilanzposition „Vertragsvermögenswerte“ in Höhe von TEUR 2.074 (Vorjahr TEUR 1.732) ausgewiesen.  
5.2.3. Liquide Mittel  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Kassenbestand  
7
0
8
12.000  
35.416  
48.424  
Aufbewahrung in Banktresoren  
Guthaben bei Kreditinstituten  
Gesamt  
35.816  
35.823  
5.3.  
Eigenkapital  
Zum Stichtag 31. März 2022 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (Vorjahr TEUR 11.000). Es  
setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.  
Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapital-Ma-  
nagement ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig fortführen  
zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachstumsthema gut  
auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll nutzbare Liquidität  
in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments auszubauen.  
28  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Loading SVG
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote er-  
rechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft  
Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 39% (51% zum 31. März 2021).  
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 5. Juli 2021 wurden unter anderem folgende Beschlüsse  
gefasst:  
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie  
ausgeschüttet.  
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des  
§65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes  
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen  
Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  
höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der  
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von  
fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um  
bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als  
auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedin-  
gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei  
der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten  
zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).  
5.3.1. Rücklagen  
Aufgrund der Verschmelzung der FB Beteiligungen GmbH auf die Fabasoft AG erhöhte sich die Kapitalrücklage um  
TEUR 42 auf TEUR 19.555 (31.03.2021 TEUR 19.513). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 17.173 (31.03.2021:  
TEUR 17.173) aus Agio, in Höhe von TEUR 2.027 (31.03.2021: TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von  
TEUR 313 (31.03.2021: TEUR 313) aus ehemaligen Optionsprogrammen.  
5.3.2. Eigene Aktien  
Zum Stichtag 31. März 2022 werden keine eigenen Aktien gehalten.  
5.4.  
Langfristige Schulden  
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen  
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:  
2021/2022  
2020/2021  
Zinssatz  
1,20%  
2,54%  
1,39%  
0,37%  
2,57%  
1,77%  
Zukünftige Gehaltssteigerungen  
Fluktuation  
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen  
Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich  
aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versiche-  
rungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.  
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 6,68 Jahre.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
29  
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Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Dienstzeitaufwand  
137  
15  
516  
17  
Zinsaufwand  
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen  
Summe Abfertigungsaufwand  
209  
361  
183  
716  
Neubewertungseffekte  
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen  
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust  
-241  
64  
48  
180  
228  
Summe Neubewertungseffekte (-/+ Gewinn/Verlust)  
-177  
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Abfertigungs-  
zahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.  
Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen  
Rücklagen abgeschlossen.  
Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Wert per 31.03. des Vorjahres  
Dienstzeitaufwand  
3.911  
136  
15  
3.464  
516  
Zinsaufwand  
17  
Geleistete Abfertigungszahlungen  
0
-314  
Neubewertungseffekte  
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen  
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust  
-241  
64  
48  
180  
Wert per 31.03.  
3.885  
3.911  
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen  
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch  
der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge  
zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Ver-  
sicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der  
Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeck-  
ten Teile der Pensionsrückstellungen.  
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2022 TEUR 5.056 (Vorjahr TEUR 4.532).  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Dienstzeitaufwand  
421  
57  
421  
46  
Zinsaufwand  
Zinsertrag  
-57  
421  
46  
-46  
421  
50  
Summe Aufwendungen für Altersversorgung  
Neubewertungseffekte (Verlust)  
30  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Loading SVG
Beizulegender  
Zeitwert des  
Planvermögens  
Leistungsorientierte  
Verpflichtung  
Entwicklung der Nettoschuld in TEUR  
Nettoschuld  
Wert per 31.03.2021  
Dienstzeitaufwand  
4.532  
421  
-4.532  
0
0
421  
0
Zinsaufwand/Zinsertrag  
57  
-57  
Versicherungsmathematische Effekte/Erträge aus  
Planvermögen ohne Zinserträge  
46  
-46  
0
Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge  
0
-421  
-421  
Wert per 31.03.2022  
5.056  
-5.056  
0
5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Langfristige Leasingverbindlichkeiten  
Earn-Out-Verbindlichkeiten  
Gesamt  
4.211  
1.281  
5.492  
3.774  
1.669  
5.443  
5.5.  
Kurzfristige Schulden  
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Lieferverbindlichkeiten  
2.338  
996  
1.483  
725  
Erhaltene Anzahlungen  
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16  
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern  
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit  
Sonstige Verbindlichkeiten  
1.691  
898  
1.648  
682  
499  
429  
4.183  
3.509  
674  
3.107  
3.047  
60  
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer  
davon übrige Verbindlichkeiten  
Gesamt  
10.605  
8.074  
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsu-  
mierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.  
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten:  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Noch nicht fällig  
2.218  
120  
120  
0
1.461  
22  
22  
0
Überfällig  
Zwischen 1 und 60 Tagen  
Zwischen 61 und 90 Tagen  
Zwischen 91 und 180 Tagen  
Über 180 Tage  
0
0
0
0
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
31  
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Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2022 noch nicht fällig.  
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.  
5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Österreich  
Ausland  
Gesamt  
2.536  
3.328  
5.864  
3.014  
2.558  
5.571  
5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten  
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Ap-  
pliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2022/2023 ergebniswirksam werden.  
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:  
Auflösung  
2021/2022  
Zuführung  
2021/2022  
in TEUR  
01.04.2021  
31.03.2022  
Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15  
13.828  
-13.561  
15.629  
15.896  
Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe  
von TEUR 798 (Vorjahr TEUR 288).  
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Bis zu einem Jahr  
Über einem Jahr  
Gesamt  
14.832  
1.064  
13.561  
267  
15.896  
13.828  
5.6.  
Investitionszuschüsse  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Investitionsprämie  
187  
104  
Gesamt  
187  
104  
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu-  
schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen.  
Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.  
32  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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6)  
Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung  
6.1.  
Umsatzerlöse  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 betreffen TEUR 4.959 (Vorjahr TEUR 4.128) zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus Dienst-  
leistungsaufträgen. Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung  
unter Punkt 8.  
6.2.  
Sonstige betriebliche Erträge  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen  
Sonstige Erträge  
64  
153  
36  
126  
268  
8
davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen  
Gesamt  
217  
394  
6.3.  
Personalaufwand  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Gehälter  
23.429  
361  
21.197  
716  
Aufwendungen für Abfertigungen  
Aufwendungen für Altersversorgung  
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben  
Sonstige Sozialaufwendungen  
Gesamt  
376  
467  
5.325  
639  
4.741  
435  
30.130  
27.556  
6.4.  
Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Abschreibungen auf Sachanlagen  
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte  
Gesamt  
5.820  
297  
5.422  
246  
6.117  
5.668  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
33  
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6.5.  
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen  
Instandhaltung  
76  
475  
77  
364  
Mieten* und Betriebskosten  
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen*  
Betriebsaufwendungen  
Rechts- und Beratungsaufwand  
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand  
Investor Relations  
883  
1.042  
306  
365  
1.723  
987  
1.712  
876  
372  
253  
157  
157  
Versicherungsprämien  
216  
194  
Personalsuche  
779  
360  
Nachrichtenaufwand  
282  
271  
Aus- und Weiterbildung  
Sonstiges  
94  
117  
521  
424  
Verwaltungsaufwendungen  
Markenregistrierungen  
3.408  
163  
2.652  
125  
Reiseaufwand  
257  
144  
Werbeaufwand  
2.180  
46  
1.162  
71  
Sonstiges  
Vertriebsaufwendungen  
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
2.646  
7.853  
1.502  
5.943  
*exkl. IFRS 16-Verträge  
Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Ge-  
schäftsjahr 2021/2022 TEUR 113 (Vorjahr TEUR 256). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem  
Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1).  
6.6.  
Finanzergebnis  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Zinsen  
-284  
-17  
4
-89  
-10  
davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten  
Fremdwährungserträge/-aufwendungen  
Gesamt  
-17  
-280  
-106  
Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultiert der Zinsaufwand insbesondere  
aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.  
34  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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6.7.  
Ertragsteuern  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Österreich  
Ausland  
-1.677  
-1.619  
-3.296  
-2.287  
-1.749  
-4.036  
Laufende Ertragsteuern  
Österreich  
Ausland  
-17  
-57  
46  
-60  
Latente Steuern  
Gesamt  
-74  
-14  
-3.370  
-4.050  
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in  
Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
11.250  
13.780  
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz  
2021/2022: 25% (Vorjahr: 25%)  
-2.812  
-3.445  
Steuerliche Auswirkungen aus:  
Ausländische Steuersätze  
-368  
-48  
16  
-7  
-356  
0
Auswirkungen von zukünftigen Steuersatzänderungen  
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten  
Währungsdifferenzen  
8
7
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen  
Anpassung latente Steuern  
-97  
-2  
-110  
-131  
0
Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb  
Aufwendungen aus der Veräußerung eigener Aktien  
-6  
0
45  
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen  
gemäß §12 KStG  
-6  
-6  
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern  
Aperiodische Ertragsteuer  
-97  
57  
-93  
31  
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand  
-3.370  
-4.050  
7)  
Konzerngeldflussrechnung  
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im  
Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.  
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und  
Finanzierungstätigkeit unterschieden.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
35  
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8)  
Segmentberichterstattung  
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte  
aufgebaut.  
Geschäftsjahr 2021/2022  
in TEUR  
Österreich  
Deutschland  
Schweiz Sonstige Länder  
Konzern  
Bruttoumsätze  
40.194  
29.965  
-412  
2.383  
-87  
6.758  
-118  
79.300  
abzgl.  
-20.415  
-21.032  
intersegmentärer Umsätze  
Umsatz mit  
externen Kunden  
19.779  
7.115  
29.553  
5.087  
2.296  
-481  
105  
6.640  
-191  
816  
58.268  
11.530  
6.117  
Betriebsergebnis  
Aufwand für planmäßige  
Abschreibungen  
4.007  
1.189  
Überleitungsrechnung in TEUR  
Betriebsergebnis Segmente  
Finanzergebnis Konzern  
11.530  
-280  
Konzernergebnis vor Ertragsteuern  
11.250  
Geschäftsjahr 2020/2021  
in TEUR  
Österreich  
Deutschland  
Schweiz Sonstige Länder  
Konzern  
Bruttoumsätze  
38.277  
27.052  
-165  
3.559  
-83  
5.945  
-229  
74.833  
abzgl.  
-19.266  
-19.743  
intersegmentärer Umsätze  
Umsatz mit  
externen Kunden  
19.011  
9.239  
26.887  
4.998  
3.476  
-506  
127  
5.716  
155  
55.090  
13.886  
5.668  
Betriebsergebnis  
Aufwand für planmäßige  
Abschreibungen  
3.711  
1.184  
646  
Überleitungsrechnung in TEUR  
Betriebsergebnis Segmente  
Finanzergebnis Konzern  
13.886  
-106  
Konzernergebnis vor Ertragsteuern  
13.780  
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.  
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und  
den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 9.416 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kun-  
den. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von TEUR 10.501  
auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.  
36  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Repor-  
ting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.  
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden  
monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen  
als Entscheidungsgrundlage.  
Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA zu-  
sammengefasst.  
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Auf-  
wendungen in den einzelnen Segmenten.  
Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Software  
27.450  
30.818  
58.268  
26.853  
28.237  
55.090  
Dienstleistung  
Gesamt  
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie - dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von  
Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr - in der Bericht-  
erstattung Rechnung zu tragen, erfolgt eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatzerlösen aus  
Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze) und Umsätzen,  
die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).  
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Recurring Umsätze  
Non-Recurring Umsätze  
davon Software  
31.010  
27.258  
2.469  
28.659  
26.431  
3.737  
davon Professional Services  
Gesamt  
24.789  
58.268  
22.694  
55.090  
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire,  
Fabasoft Cloud- und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support  
und Betriebsführung) enthalten.  
Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Profes-  
sional Services).  
Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse  
zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
37  
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9)  
Sonstige Angaben  
9.1.  
Ergebnis je Aktie  
9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie  
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der  
Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.  
2021/2022  
2020/2021  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (in TEUR)  
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück)  
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück)  
7.425  
11.000.000  
0,68  
8.818  
10.984.597  
0,80  
9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie  
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien  
um Optionsrechte erhöht wird.  
2021/2022  
2020/2021  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (in TEUR)  
7.425  
11.000.000  
0,68  
8.818  
10.984.597  
0,80  
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl.  
Optionsrechte (in Stück)  
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück)  
9.2.  
Aufwand für Forschung und Entwicklung  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 16.482 (Vor-  
jahr TEUR 13.961) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren  
Niederschlag finden.  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nach-  
weise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5)  
nicht vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ eng ver-  
netzte Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig rollierende  
Prozesse. Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbsfähigen Kosten  
und Kundenakzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.  
9.3.  
Sonstige finanzielle Verpflichtungen  
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasinggüter)  
betragen:  
in TEUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
Bis zu einem Jahr  
Zwischen einem und fünf Jahre  
Gesamt  
1.906  
4.799  
6.705  
1.847  
5.360  
7.207  
38  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegen-  
stand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände  
liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine  
bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine  
Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behörden-  
genehmigungen erlangt hat. Mit Vereinbarung vom 3. August 2021 wurde dieser Kaufvertrag vor Eintritt der aufschie-  
benden Bedingungen aufgehoben.  
Mit 3. August 2021 hat die Fabasoft AG einen neuen Kaufvertrag über die oben angeführten Grundstücksflächen  
geschlossen, der noch unter der aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht.  
9.4.  
Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer  
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer  
2021/2022  
2020/2021  
Angestellte  
352  
317  
9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte  
124  
237  
361  
327  
389  
716  
Andere Arbeitnehmer  
Gesamt  
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Mitglieder des Vorstandes  
421  
421  
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz  
Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au  
Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck (ab 1. Mai 2022)  
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mit-  
glieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 1.494 (Vorjahr TEUR 1.569) und setzen sich  
wie folgt zusammen:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Laufende Bezüge  
1.001  
72  
966  
182  
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen  
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung  
Gesamt  
421  
421  
1.494  
1.569  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
39  
Die Fabasoft AG hat Herrn Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann ein Dekorationsbild, das aufgrund durchgeführter Reno-  
vierung nicht mehr passend war, um den Marktpreis von EUR 19.000,00 (exkl. Umsatzsteuer) verkauft. Der Kauf-  
preis wurde am 28. Dezember 2021 vollständig bezahlt.  
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender)  
Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)  
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)  
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2021/2022 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 80  
(Vorjahr TEUR 80).  
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser  
Personen keine Haftungen übernommen.  
Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)  
Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)  
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)  
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen  
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG  
Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG  
(laufende Bezüge TEUR 56, Vorjahr TEUR 56)  
Aus der Verschmelzung der FB Beteiligungen GmbH (vormals Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunter-  
nehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung) auf die Fabasoft AG ergab sich im Geschäftsjahr 2021/2022 ein  
Effekt von TEUR 42, der im Eigenkapital erfasst wurde (siehe Punkt 5.3.1).  
Mit den sonstigen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen im Geschäftsjahr 2021/2022 keine weiteren  
Geschäftsbeziehungen.  
40  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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9.5.  
Aufwendungen für den Abschlussprüfer  
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 192 (Vorjahr TEUR 160) und untergliedern sich  
in folgende Tätigkeitsbereiche:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Prüfung Konzernabschluss  
34  
26  
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss  
einbezogenen Unternehmen  
119  
107  
davon Fabasoft AG  
14  
15  
13  
7
14  
13  
13  
7
davon Mindbreeze GmbH  
davon Fabasoft R&D GmbH  
davon Fabasoft International Services GmbH  
davon Fabasoft Austria GmbH  
davon andere Bestätigungsleistungen  
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse  
Sonstige Leistungen  
13  
57  
24  
15  
192  
13  
47  
23  
4
Gesamt  
160  
9.6.  
COVID-19  
Im Berichtszeitraum beeinflusste die COVID-19-Situation vor allem die Art und den Ort der Leistungserbringung im  
Dienstleistungsgeschäft, vertriebliche Aspekte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den  
Büros des Unternehmens.  
Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten weiterhin zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von  
Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten  
und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese waren  
pandemiebedingt nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich war. Erste Präsenz-  
Kundenveranstaltungen wurden im Juni 2021 – in einem sehr reduzierten und den jeweils geltenden Regelungen  
entsprechenden Umfang – mit sehr gutem Kunden-Feedback abgehalten.  
Pandemiebedingt war ein großer Teil der Belegschaft im Berichtszeitraum verstärkt im Home-Office tätig. Insgesamt  
sieht das Unternehmen durchgängiges, unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige Alterna-  
tive zu einem Präsenzbetrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren, sozialen Interaktion und des direkten, kreativen  
Teamworks an.  
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten  
Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte auch  
in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen und anderen weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Ver-  
werfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche  
Aus- und Nachwirkungen die Pandemie, der Krieg in der Ukraine und eine stark steigende Inflation in den nächsten  
Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben  
wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.  
9.7.  
Klimabezogene Risiken und Chancen der Fabasoft Konzerns  
Der Klimawandel ist für unsere Gesellschaft ein äußerst herausforderndes Thema, das nach einer Beteiligung aller Sek-  
toren am Wandel zu einer dekarbonisierten Wirtschaft verlangt. Die IT-Branche wird zusammen mit der fortschreitenden  
Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten, ist aber auch selbst durch den  
Energieverbrauch und die Verwendung von seltenen Erden exponiert.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
41  
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt  
sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken und Chancen aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäfts-  
jahr 2021/2022 hat der Fabasoft Konzern seine klimabezogenen Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der  
Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.  
Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 vollzog der Fabasoft Konzern erstmalig eine konzernweite Bewertung klimabezogener  
Risiken und Chancen. Dies beinhaltete die Identifizierung von Risiken und Chancen durch eine ausführliche Litera-  
turrecherche öffentlich zugänglicher Informationen sowie die Berichterstattung zu Klimarisiken im IT-Sektor. Darüber  
hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt, z.B. in den Bereichen Risiko,  
Energie und Strategie.  
Im Rahmen der klimabezogenen Risiko- und Chancenbewertung konnten zwölf Risiken und drei Chancen für den  
Fabasoft Konzern identifiziert werden. Für alle Risiken und Chancen wurde eine qualitative Szenarioanalyse durch-  
geführt, die öffentlich zugängliche Quellen sowie glaubwürdige Klima- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten  
Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Anhand dieser Informationen erfolgte die Einschätzung der Wahrschein-  
lichkeit und der Folgen des Risikos, wobei die Risiken entsprechend den bestehenden Dimensionen und Bewertun-  
gen entlang des bereits im Unternehmen etablierten Risikomanagementrahmens eingestuft wurden. Bestehende  
Kontrollen zur Minimierung der erkannten Risiken konnten identifiziert und – sofern relevant – in die Risikobewertung  
miteinbezogen werden. Für die Analyse kamen zwei Szenarien zur Anwendung, um das potenzielle Ausmaß der Aus-  
wirkungen auf den Fabasoft Konzern zu verstehen:  
•
Paris-aligned: Das Szenario ist auf die allgemeinen Ziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen  
Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius ausgerichtet, wobei man den Shared Socio-economic Pathway (SSP)  
1 - 2.6 des Intergovernmental Panel on Climate change (IPCC) sowie das Sustainable Development Scenario  
der Internationalen Energieagentur (IEA) als Maßstab anlegte. In diesem Szenario wurden vorwiegend die  
Transitionsrisiken bewertet.  
•
Hot House World: Dieses Szenario stützt sich auf die Annahme von etwa vier Grad Celsius globaler Erwärmung,  
basierend auf dem Szenario SSP 5 - 8.5 des IPCC. Unter diesem Szenario erfolgte hauptsächlich die Bewertung  
physischer Risiken.  
Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durchgeführt.  
Die kurzfristige Perspektive (bis 2023) soll die unmittelbare Risikoexposition identifizieren, während der mittel- (bis  
2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld ausgerichtet ist, wel-  
cher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.  
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken und Chancen erfolgte eine Unterscheidung in physische Auswir-  
kungen auf die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden  
Naturereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswirkungen auf die  
Versorgungskette haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische Risi-  
ken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in  
Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulierungslandschaft  
oder dem Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.  
Management von Risiken und Chancen  
Maßnahmen zur Risikominderung werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Klimarisikoregister doku-  
mentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten überprüft und bei Bedarf aktualisiert.  
Im Einklang mit dem allgemeinen Fabasoft Risikomanagement werden die als „katastrophal“ eingestuften Risiken,  
von den Risikoverantwortlichen eskaliert und direkt vom Vorstand bewertet. Darüber hinaus erfolgt die Evaluierung  
bestehender Kontrollen bzw. die Erarbeitung entsprechender Minderungsstrategien.  
Insgesamt wurden zwölf Risiken und drei Chancen als für den Fabasoft Konzern relevant identifiziert. Bei der Be-  
wertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Risiken und Chancen wurden be-  
stehende Kontrollen berücksichtigt.  
42  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
In allen Fällen lag die Bewertung des Restrisikos und der Chancen unterhalb der intern definierten Wesentlichkeits-  
schwelle, die weitere Risikomanagementmaßnahmen zur Risikominderung bis hinunter zum Risikoappetit gemäß  
dem allgemeinen Fabasoft Risikomanagement erfordern würde. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell,  
die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Fabasoft Konzerns werden daher als unwesentlich eingestuft.  
Das derzeitige Kontrollumfeld des Fabasoft Konzerns in Verbindung mit dem Geschäftsmodell und dem Umfang an  
klimabezogenen Chancen schafft ein relativ niedriges Risikoumfeld in Bezug auf den Klimawandel und eine moderate  
Chancenlandschaft.  
9.8.  
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag  
Umstrukturierung Organisationeinheit „Approve“  
Zur Verbesserung der internen Strukturen und Allokation der Verantwortlichkeiten in der Fabasoft Gruppe, insbeson-  
dere für eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Fachanwendungen, welche auf der Basistechnologie Fabasoft  
Business Process Cloud aufbauen, ist eine Umstrukturierung der Organisationseinheit „Approve“ erfolgt.  
Mit Durchführungsbeschluss des Aufsichtsrates vom 21. April 2022 wurde die Umsetzung der nachfolgend beschrie-  
benen Maßnahmen dafür beschlossen:  
In einem ersten Schritt wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft  
Approve GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz gegründet. Die Fabasoft Approve GmbH wurde am 27. April  
2022 zu FN 580091a im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Linz eingetragen.  
Im nächsten Schritt wurden sodann mit Einbringungsvertrag vom 9. Mai 2022 der Teilbetrieb „Approve“ unter Inan-  
spruchnahme der umgründungsrechtlichen Begünstigungen mit Wirkung zum Ablauf des Umgründungsstichtages  
31. März 2022 gemäß Artikel III UmgrStG von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft  
Approve GmbH eingebracht. Zur Vermeidung einer Einlagenrückgewähr hat die Fabasoft AG einen Zuschuss an die  
Fabasoft Austria GmbH in Höhe des Wertes des Teilbetriebes, wie mit Bewertung von Ernst & Young vom 18. März  
2022 bestimmt, an die Fabasoft Austria GmbH geleistet.  
Die Übertragung des Teilbetriebes Approve von der Fabasoft Austria GmbH auf die Fabasoft Approve GmbH wurde  
am 25. Mai 2022 zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet. Das Firmenbuchverfahren ist derzeit noch anhängig.  
Im Zuge der Beschlussfassung des Einbringungsvorganges wurde zudem Herr Andreas Dangl zum selbständig ver-  
tretungsbefugten Geschäftsführer der Fabasoft Approve GmbH bestellt.  
Personelle Änderungen im Vorstand der Fabasoft AG  
Gründungsvorstand Leopold Bauernfeind legt mit Ende Juni 2022 seine Vorstandsfunktion zurück, steht dem Gremium  
jedoch bis zum ersten Quartal des Kalenderjahres 2023 beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat nahm daher zwei Neube-  
stellungen in den Vorstand der Fabasoft AG vor: Ing. Oliver Albl, seit 1991 im Unternehmen tätig, ist seit 1. Mai 2022 als  
Chief Technical Officer (CTO) für die Umsetzung einer neuen technischen Organisationskultur verantwortlich, welche die  
Bereiche Softwareentwicklung und IT-Betrieb optimal zusammenführt. Matthias Wodniok, seit 2000 bei der Fabasoft be-  
schäftigt, leitet ab 1. Juli 2022 das gesamte eGov-Geschäft und treibt dieses mit neuen strategischen sowie strukturellen  
Impulsen voran. Gründungsvorstand und Co-CEO Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann wurde vom Aufsichtsrat mit Wirksam-  
keit 1. Mai 2022 zum Vorsitzenden des Vorstandes (CEO) ernannt.  
Nach dem 31. März 2022 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
43  
9.9.  
Freigabe Konzernabschluss  
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffent-  
lichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Über-  
leitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden  
am 7. Juni 2022 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Haupt-  
versammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern,  
die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.  
Linz, am 7. Juni 2022  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Leopold Bauernfeind e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
44  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
45  
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Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo  
es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich  
ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.  
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS  
1)  
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
1.1.  
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von  
58,3 Mio. Euro (55,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Bei einem EBITDA1) von TEUR 17.647 (TEUR 19.554 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei  
TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (5,8% bezogen auf das Geschäftsjahr 2020/2021) reflektiert vor allem das  
Wachstum bei Mindbreeze, bei Xpublisher und die positive Entwicklung der Erlöse aus den Fabasoft Business Process  
Cloud Angeboten, einen Anstieg bei den Recurring Dienstleistungen sowie einen Anstieg beim Projektgeschäft. Im  
Geschäft der Fabasoft Schweiz Software AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung  
im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang in Höhe von TEUR 1.176. Das sonstige Bestandskunden-  
geschäft gestaltete sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown-Phasen in dieser Zeit  
trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen, beispielsweise bei der Projektabwicklung mit  
Kunden, erfreulich stabil.  
Der EBIT-Rückgang auf TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) reflektiert insbesondere  
gestiegene Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, im Wesentlichen in Form von erhöhten Personalauf-  
wendungen. Darüber hinaus haben die im Vorjahr pandemiebedingt stark eingeschränkten Vertriebs- und Reisetätig-  
keiten wieder zugenommen.  
Mit einer Forschungsquote1) von 28,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und  
Entwicklung (TEUR 16.482) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätig-  
keit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 13.961 im Geschäftsjahr 2020/2021).  
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen  
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen-  
themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.  
46  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2022) 39% (51% zum 31. März 2021).  
Aufgrund der Beteiligungserhöhung der Fabasoft AG an der Mindbreeeze GmbH von bisher 76% der Unternehmens-  
anteile auf 85,5% ergibt sich ein reduzierender Effekt auf das Konzerneigenkapital.  
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 48.424 (zum 31. März 2021) auf  
TEUR 35.823 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 12.296 (zum 31. März 2021) auf TEUR 1.851 zum Bilanzstichtag  
31. März 2022. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der  
Fabasoft AG an der Mindbreeze GmbH von 76% auf 85,5% und aus dem Erwerb von Unternehmensanteile an der  
KnowledgeFox GmbH von bestehenden Gesellschaftern.  
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2022 386 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (326 zum 31. März 2021).  
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im  
Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 14.271 (TEUR 13.180 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1)  
von TEUR 6.536 (TEUR 7.159 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.079 (TEUR 5.833 im Vergleichszeitraum des  
Vorjahres).  
1.2.  
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns  
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2022)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
Fabasoft International Services GmbH  
Fabasoft R&D GmbH  
100%  
100%  
100%  
85,5%  
Österreich  
Österreich  
Österreich  
Österreich  
Linz  
Linz  
Linz  
Linz  
Wien  
Wien  
Wien  
Wien  
Fabasoft Austria GmbH  
Mindbreeze GmbH  
Berlin, Erfurt,  
München  
Fabasoft Deutschland GmbH  
100%  
Deutschland  
Frankfurt am Main  
Xpublisher GmbH  
60%  
100%  
70%  
Deutschland  
Schweiz  
München  
Bern  
Deggendorf  
Fabasoft Schweiz AG  
KnowledgeFox GmbH  
Österreich  
Wien  
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Mindbreeze Corporation  
100%  
USA  
Chicago  
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Xpublisher Inc.  
100%  
USA  
Chicago  
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen  
Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Kon-  
zern hat die Fabasoft AG mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unter-  
nehmensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden von dem Management der Mindbreeze GmbH, welches zuvor  
24% hielt, erworben.  
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
47  
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Das Mindbreeze Management, welches weiterhin vollumfänglich „an Bord“ ist, hält nach der Transaktion nunmehr  
14,5% der Anteile. Die Kaufpreisfindung erfolgte basierend auf einer von E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.  
durchgeführten Unternehmensbewertung.  
Am 13. Jänner 2022 erwarb die Fabasoft AG 70% der Anteile an der KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien. Das  
Unternehmen ist auf mobiles Lernen und MicroLearning spezialisiert und mit ihrer Trainings-App für Onboarding und  
Vertrieb international tätig. Der Beteiligungserwerb erfolgte einerseits durch den Kauf bereits bestehender Geschäfts-  
anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaftern in Höhe von 49,9% und andererseits durch die  
Zeichnung neuer Anteile in Höhe von 20,1%. Die bestehenden und die neu gezeichneten Anteile wurden insgesamt  
für einen Kaufpreis von TEUR 1.472 in bar erworben. Der CEO und bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt  
weiterhin mit 30% beteiligt und treibt als Geschäftsführer die weitere Expansion voran. Die Erstkonsolidierung der  
KnowledgeFox GmbH erfolgte somit vereinfachend mit den Zahlen zum Stichtag 1. Jänner 2022.  
1.3.  
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Umsatzerlöse  
4.106  
7.408  
-3.314  
-1.321  
8.207  
43.979  
85%  
3.775  
8.166  
-2.868  
-1.127  
8.832  
45.081  
86%  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
EBIT1)  
EBITDA1)  
Jahresüberschuss  
Eigenkapital  
Eigenkapitalquote1)  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag  
14.221  
1.851  
5
8.708  
12.296  
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Umsatzerlöse  
58.268  
11.250  
11.530  
17.647  
7.880  
55.090  
13.780  
13.886  
19.554  
9.730  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
EBIT1)  
EBITDA1)  
Jahresergebnis  
Eigenkapital  
27.254  
39%  
39.252  
51%  
Eigenkapitalquote1)  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag  
16.651  
35.823  
386  
20.899  
48.424  
326  
1)  
Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
48  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor  
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grund-  
voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mit-  
arbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell  
erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungs-  
stätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses  
umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten  
umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit prak-  
tischer Anwendung gelegt wird.  
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alli-  
ance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 64 zertifizierte (Senior-)Projekt-  
managerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 95 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.  
Interne Kommunikation  
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im  
Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-,  
Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche  
werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig statt-  
findenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live  
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen  
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,  
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Informationen zu laufenden  
Kundenprojekten oder Neukunden.  
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern  
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichts-  
punkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von  
Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer Multifunktions-  
anlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie, Chats und Screen-  
sharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder  
mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladeinfrastruktur am Hauptsitz in Linz  
ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt vorgesehen.  
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-  
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.  
Standards und offene Plattformen  
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards  
und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen  
wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.  
1.4.  
Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns  
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Perfor-  
mance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach  
den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbar-  
keit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:  
•
Nominale Umsatzveränderung  
•
•
•
•
EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
49  
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Nominale Umsatzveränderung  
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im  
Vergleich zum Vorjahr an.  
EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung  
des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Be-  
steuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:  
Überleitungsrechnung  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
- Finanzerträge  
+ Finanzaufwendungen  
= EBIT (Betriebsergebnis)  
EBITDA  
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,  
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-  
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen  
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich  
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufho-  
lungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.  
Überleitungsrechnung  
EBIT  
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
= EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.  
Eigenkapital  
x 100  
Gesamtkapital  
Forschungsquote  
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.  
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung  
x 100  
Umsatzerlöse  
50  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
2)  
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
2.1.  
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden  
Bereichen gesehen:  
Neue Produkte und Produktversionen  
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden sowohl neue  
Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich  
sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukun-  
dengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf  
neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die  
Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.  
Mindbreeze InSpire  
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Information Insight, Wissensmanagement und künstliche Intel-  
ligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach  
wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an.  
Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquel-  
len angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank  
(Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebs-  
modelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft.  
Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht  
(360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.  
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-  
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze  
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Ana-  
lystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die  
Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Information Insight geht. Das Produkt bietet umfangreiche  
KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits  
als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden.  
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse  
der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten  
Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Daten-  
quellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verar-  
beiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem  
Lernen und Natural Language Processing adressiert.  
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und  
das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten  
Branchen gewonnen und bei Bestandskunden die Installationen teilweise weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am  
Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Ver-  
triebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.  
Fabasoft Business Process Cloud  
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressour-  
cen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln. Insbesondere in  
Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unter-  
nehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Software-  
produkte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines euro-  
päischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
51  
Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-,  
Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in  
zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können verschlüsselt erfol-  
gen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung  
am Kundenstandort.  
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsecosystem genutzt werden, um zeitsparend und  
kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Transformation).  
Andererseits steht sie als sofort einsetzbare, flexible Cloud-Lösung für organisationsübergreifendes Dokumenten- und  
Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an  
Sicherheit und Compliance zur Verfügung. Als Ecoystem bildet die Fabasoft Business Process Cloud die Basis für die  
Fabasoft Business Process Solutions sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle.  
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen  
Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür  
bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumenten  
in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management von  
Verträgen. Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispielsweise eine  
intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung.  
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache  
Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN  
2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu  
modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzeroberfläche führt zu einer  
hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.  
Die Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-  
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereit-  
stellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der  
mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.  
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsecosystem konzipiert und weiterentwickelt. Die-  
ses fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts, Xpublisher und KnowledgeFox und  
eröffnet auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.  
Fabasoft Secomo  
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Da-  
bei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Team-  
room als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud En-  
terprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.  
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz  
bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch  
eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert  
und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw.  
Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richt-  
linien besser entsprechen zu können.  
Xpublisher und Xeditor  
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und  
konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unter-  
schiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfa-  
che Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen  
und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von  
den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schrift-  
stücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.  
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus  
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-  
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von  
Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-  
on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft  
werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen  
Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.  
KnowledgeFox  
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% des Microlearning-Pioniers KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernom-  
men. Die Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH wird als konsequenter Schritt in der Umsetzung der Fabasoft Wachs-  
tumsstrategie gesehen. Das mobile Lern-Management-System (LMS) des Unternehmens soll vom Fabasoft Business  
Process Cloud Ecosystem profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.  
Offene Plattform und Bekenntnis zu Standards  
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit  
dar, die Produkte auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das bestehende Kostenbewusst-  
sein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung  
des Fabasoft Angebotes beitragen.  
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten  
Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und  
Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Inves-  
titionen geleistet werden.  
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-  
Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.  
Barrierefreiheit  
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema  
Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der  
Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschrän-  
kungen in den Arbeitsablauf.  
Vertriebswege und Partnerschaften  
Fabasoft ist bestrebt ihr Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartnernetzwerk international weiter auszubauen. Neben  
dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs) werden auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf  
Independent Software Vendors (ISVs) unternommen.  
Mindbreeze ermöglicht solchen Partnern über die Nutzung der Mindbreeze InSight Services die Vorteile von KI-basierten  
Funktionalitäten als Bestandteil ihrer Softwareprodukte und Lösungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen.  
Etwa sind das Analysieren und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen  
Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und  
Nordamerika weiter auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.  
Die Fabasoft Business Process Cloud als Applikationsecosystem stellt eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-  
Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu  
betreiben. Fabasoft ist bestrebt Partnerschaften mit international ausgerichteten Anbietern weiter auf- und auszubauen  
und sieht deren Expertise und Vertriebsstärke als eine ideale Ergänzung zu den Produkten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von  
Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro  
Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten  
darstellen.  
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in  
bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.  
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung  
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organi-  
sationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung  
der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt  
werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro-  
jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von  
Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete  
Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie-  
ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.  
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge-  
zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an  
solchen beteiligen.  
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend  
die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der  
künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumen-  
ten die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive  
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese  
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege an  
den Innovationen in diesem Feld.  
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor  
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-  
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der  
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen.  
Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben.  
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung  
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März  
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung der  
E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.  
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis  
in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der  
konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich  
der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die  
gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfang-  
reiches Innovationsprojekt weitergeführt.  
In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem  
Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi-  
gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung  
und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Zertifizierungen  
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständi-  
ge Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstel-  
lung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Manage-  
mentsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die  
Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgreichen  
Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2021 durch akkreditierte  
Zertifizierungsstellen ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes  
Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2021 ihr  
erstes Überwachungsaudit erfolgreich.  
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits, Testate und Zertifizierungen für  
die Fabasoft Business Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:  
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt  
für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an  
Informationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud Services und von Mindbreeze InSpire SaaS Services  
nachvollziehbar offenlegt.  
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die  
definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und  
Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg-  
barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei-  
nigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2022 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des aktuellen  
BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die PricewaterhouseCoopers GmbH  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business  
Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.  
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2021/2022 für die Fabasoft Business Process Cloud Services und für  
Mindbreeze InSpire SaaS Services erneut beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCo-  
opers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security  
– herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen  
eines ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-  
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.  
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in  
Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers  
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat im Berichtszeitraum die Prüfung vorgenommen und die  
Effektivität erneut bestätigt.  
Zusätzlich verfügen die Fabasoft Business Process Cloud Services über das TÜV Rheinland „Certified Cloud Services“  
Zertifikat.  
Nach der Auditdurchführung im Februar 2022 wurde für die Fabasoft Business Process Cloud in Form eines ISAE  
3000 Audit Reports dokumentiert, ob ausgewählte Anforderungen des EU Cloud COC erfüllt werden. Dabei über-  
prüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob am Audittag ent-  
sprechende Kontrollen implementiert waren, um die EU Cloud CoC-Anforderungen zu erfüllen.  
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreterinnen und Vertreter europäischer und multinationaler Unternehmen und  
Organisationen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es  
Cloud Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der  
Kodex Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie  
der ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.  
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-  
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC mehr  
Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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2.2.  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG  
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:  
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum  
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen  
Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun-  
gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt-  
oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen  
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs-  
gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.  
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden,  
durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei  
Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite-  
rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen  
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.  
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und  
umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie  
umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag-  
gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei-  
bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen  
(Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder  
Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.  
Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un-  
sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender  
Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische  
Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange-  
schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende  
Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf-  
grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht  
auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.  
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen  
in den öffentlichen Haushalten gesehen.  
Risiken im direkten Projektgeschäft  
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-  
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkal-  
kulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,  
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (bei-  
spielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft  
Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen  
Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend  
weiterentwickelt wird.  
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mit-  
wirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten  
Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich  
beeinflussen können.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft  
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Part-  
nern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin  
gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen  
Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunter-  
nehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/  
oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte  
sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach  
sich ziehen.  
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Sub-  
auftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei  
Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.  
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes  
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-  
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von  
Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von  
Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen  
– Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig  
Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirk-  
sam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die  
erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.  
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in  
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich  
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner  
findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns ent-  
wickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung  
hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.  
Mitbewerbsdruck  
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information Insight  
und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen  
und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffek-  
ten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme  
von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält  
weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktseg-  
mente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und  
Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsoli-  
dierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.  
Internationalisierung  
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringe-  
re Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,  
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei  
den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist be-  
absichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes  
Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und  
eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.  
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Han-  
delsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen,  
können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen  
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem  
Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische  
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.  
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur  
Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur  
teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können  
oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.  
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim  
Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Syn-  
ergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase  
bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Markt-  
zugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicher-  
weise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme  
vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen wer-  
den. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert  
zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akqui-  
sitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmeri-  
schen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach  
schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf  
bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.  
Produktrisiken  
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und  
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und  
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge  
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt wer-  
den. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte  
aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt  
negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neu-  
geschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.  
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-  
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote  
umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen.  
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-  
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder  
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie  
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu  
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,  
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren  
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale  
Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.  
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich. Es wird von ver-  
schiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem  
beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht  
mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen  
Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Platt-  
formen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen.  
Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten  
oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.  
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Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktions-  
weise oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in  
Drittprodukten können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.  
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte  
aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Soft-  
wareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.  
Diversifikationsrisiken  
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken  
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-  
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte  
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur  
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und  
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren  
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf  
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber  
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.  
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten  
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im  
Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der  
im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittpro-  
dukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch  
Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – ein-  
zeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Risiken. Zusätz-  
lich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik  
sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung  
an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der be-  
troffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder  
durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.  
Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette. Um gegenüber dem  
Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem  
prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.  
Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes  
nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähig-  
keit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und  
Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im  
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden  
Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die  
Ware an den Kunden geliefert werden kann.  
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher  
Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Sup-  
port-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der  
Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebe-  
nen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler  
entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikations-  
problemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außen-  
verhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.  
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Ge-  
schäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu  
begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Quali-  
tätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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IT-Risiken  
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei  
Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege  
von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend  
auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit  
welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ  
beeinflussen.  
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistun-  
gen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der  
gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler, unberechtig-  
te Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der  
Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche  
oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische  
und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwä-  
gung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines  
gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten  
von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.  
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des  
Maschinellen Lernens  
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß und verschiedener Ausprägung Techno-  
logien und Verfahren der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden  
anforderungsspezifische Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von (historischen) Bestandsdaten  
„trainiert“ um relevante Muster zukünftig zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei  
vergleichbaren Aufgabenstellungen verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren  
gemäß wird kein fixer Ablauf zur Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten  
Rahmen vom System anhand der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Aus-  
gangsdaten (sowohl hinsichtlich Qualität als auch Umfang) und Trainingszyklen ganz wesentlich die Qualität der  
gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal auch erst nach einer längeren Zeit  
des Einsatzes - modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen, Fehlerkennungen, Nichterkennung und  
Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu unrichtigen, unvollständigen oder unerwünschten  
Ergebnissen führen.  
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz  
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Den-  
noch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der  
global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen  
der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.  
Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maß-  
nahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von  
sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft imple-  
mentiert wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne,  
vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder  
Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse  
verursachen.  
Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spe-  
zielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante  
Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkeh-  
rungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen  
installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Ak-  
tualität und Wirksamkeit geprüft.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kom-  
bination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das  
Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regel-  
mäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus  
werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkeh-  
rend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter  
„Zertifizierungen“ aufgelistet.  
Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das  
Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.  
Personalrisiken  
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Be-  
reich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäfts-  
bereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im  
IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher  
ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt  
werden können.  
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbeson-  
dere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein  
adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf  
die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu  
einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungs-  
ansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden,  
Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen.  
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise  
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern  
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.  
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus  
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheits-  
notstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.  
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich ent-  
gegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die  
Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.  
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar  
Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das  
Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei  
Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im  
Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im  
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch  
bislang wichtig.  
Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern  
leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.  
Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit  
Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten sowie Verzögerungen oder erhebliche Preisanstiege bei  
der Lieferung aufgrund von Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der  
Bereitstellung der bestellten Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen  
der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl  
betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatz-  
verschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann  
aktuell nicht prognostiziert werden.  
Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale  
Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglich-  
keit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen  
zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level  
Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office  
zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.  
Direkte und indirekte Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine  
Das Unternehmen betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation  
oder in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht  
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges  
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des  
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulierferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der  
öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktu-  
ell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen  
Attacken auf kritische Infrastrukturen.  
Finanzrisiken  
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammenset-  
zung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungs-  
gebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsände-  
rungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das  
Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort,  
wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen  
als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.  
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang  
mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltig-  
keit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem  
denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnis-  
sen zu erhalten.  
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze besitzen  
in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen, veröf-  
fentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht dann häufig zu bestimmten Stichtagen oder nach bestimmten  
Fristen und nach Überschreitung bestimmter Schwellwerte. Damit kommt es üblicher Weise zu einem zeitlichen  
Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von diesbezüglichen Preisanpassungen.  
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei relevanten Zulieferanten (Hardware,  
Rechenzentrumsressourcen, Energie, Kühlung etc.) sowie der Preisauftrieb bei den Personalkosten und Personalak-  
quisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Indexzahlen, welche für Vertragsanpassungen heran-  
gezogen werden, liegen können.  
Hinsichtlich der Barguthaben des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen aktuell  
geringer bis negativer Verzinsung und Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
2.3.  
Prognosebericht  
Den digitalen Wandel gestalten  
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsab-  
läufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren  
und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und  
Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen.  
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der  
„Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebe-  
nen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende  
Handlungsfelder erkannt.  
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben  
und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).  
Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Da-  
tenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine  
umfassende Gesamtsicht, Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.  
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle  
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie  
entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von  
dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit  
einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote  
und/oder Appliances.  
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Aus-  
schreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefor-  
dert. Der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechen-  
zentren. Bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung  
als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt wer-  
den soll.  
Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechni-  
schen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstella-  
tionen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride  
Modelle erlaubt.  
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Li-  
zenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft  
bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür perio-  
dische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-  
komponenten abgeschrieben.  
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der  
Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen  
Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs-  
und Marketingmodell insbesondere für Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud und Appliances  
weiter zu ergänzen.  
Die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse  
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die  
Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Ge-  
schäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business  
Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
63  
Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe  
Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische  
Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, zeichnet sich  
durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-Techno-  
logie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert. Der eigenständige  
Charakter des erfolgreichen Geschäftes mit diesen Solutions soll künftig weiter unterstrichen und mit verstärkter  
unternehmerischer Initiative unterlegt werden.  
Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konsequen-  
te Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu bei beid-  
seitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die Xpublisher  
Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungsspektrum.  
Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach  
sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.  
Die Weiterentwicklung dieser Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud Technologie geht mit der  
Strategie einher, die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren,  
auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden  
Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.  
Mindbreeze InSpire  
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkun-  
den und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung  
mit Technologien der künstlichen Intelligenz.  
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von kon-  
kreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichsspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten  
auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen  
oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind.  
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und  
Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organi-  
sation als auch in der Partnerbasis.  
In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein  
Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der „Ability to Execute“-Achse. Das unabhängige  
Forschungsinstitut Forrester bezeichnet Mindbreeze als „Force Majeure of Enterprise Search“ in der im Juli 2021 ver-  
öffentlichten Wave: The Forrester Wave™: Cognitive Search, Q3 2021.  
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin stark und es besteht eine aus-  
sichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen  
Wachstumsraten von Mindbreeze werden erheblich sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertie-  
rung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partner-  
struktur beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms, durch die Aufnahme von OEM-Partnern und  
Independent Software Vendors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika,  
abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.  
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kanto-  
nen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorgani-  
sation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen  
Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorga-  
ben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung  
und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten  
und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die  
Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.  
64  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentli-  
cher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland be-  
findet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten  
Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte  
speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – in  
einem wesentlichen Ausmaß auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen.  
In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei  
jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwen-  
dungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag  
erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektpha-  
se und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleis-  
tungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.  
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammen-  
arbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Inte-  
ressenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektroni-  
scher Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner  
erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung  
der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.  
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen  
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte  
für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung  
und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung  
der Stärken der bestehenden Teams gesehen. Aufgrund der insgesamt angespannten Situation betreffend die Ver-  
fügbarkeit von hochqualifizierten Fachkräften im IT-Sektor verbunden mit dem inflationsbedingten Auftrieb bei Ge-  
hältern insgesamt muss in diesem Zusammenhang von einem weiteren deutlichen Anstieg von Personalkosten und  
Personalakquisitionskosten ausgegangen werden.  
Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und  
Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Part-  
nerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales  
Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. Des  
Weiteren soll auch in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsangebote  
basierend auf dem Fabasoft Business Process Cloud Ecosystem investiert werden. Dabei sollen sowohl unternehme-  
risch ausgerichtete organische Wachstumsmöglichkeiten, als auch anorganische (M&A) Optionen evaluiert und wahr-  
genommen werden. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.  
Pandemiebedingt waren im Berichtszeitraum die Reiseaufwände noch immer verhältnismäßig gering. Abhängig von den  
sich entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch  
die diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich  
ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei  
Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).  
Impact durch Coronavirus-Ausbruch  
Im Berichtszeitraum beeinflusste die COVID-19-Situation vor allem die Art und den Ort der Leistungserbringung im  
Dienstleistungsgeschäft, vertriebliche Aspekte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den  
Büros des Unternehmens.  
Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten weiterhin zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von  
Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten  
und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese waren  
pandemiebedingt nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich war. Erste Präsenz-  
Kundenveranstaltungen wurden im Juni 2021 – in einem sehr reduzierten und den jeweils geltenden Regelungen  
entsprechenden Umfang – mit sehr gutem Kunden-Feedback abgehalten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Pandemiebedingt war ein großer Teil der Belegschaft im Berichtszeitraum verstärkt im Home-Office tätig. Insgesamt  
sieht das Unternehmen durchgängiges, unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige  
Alternative zu einem Präsenzbetrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren, sozialen Interaktion und des direkten,  
kreativen Teamworks an.  
Insbesondere war das Fabasoft Geschäft speziell betreffend Appliances und Hardware-Ressourcen für Online-  
Angebote im Berichtszeitraum von Corona-bedingten Lieferengpässen aufgrund verfügbarer Lagerbestände noch  
verhältnismäßig wenig betroffen. Wenn sich die Lieferprobleme in diesem Bereich fortsetzen oder gar verschärfen,  
kann sich dies negativ auf die diesbezügliche Lieferfähigkeit auswirken.  
Fazit  
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten  
Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte auch  
in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen und anderen weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Ver-  
werfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche  
Aus- und Nachwirkungen die Pandemie, der Krieg in der Ukraine und eine stark steigende Inflation in den nächsten  
Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben  
wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.  
Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zu-  
griff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen  
und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet dar-  
über hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten  
die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden  
von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.  
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und  
Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in  
strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden  
eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen. Ebenso gestalten  
sich Entscheidungsprozesse speziell bei Neukunden komplexer und zeitaufwendiger.  
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es  
kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten oder anderen Son-  
derausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der  
öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches  
Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso  
wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.  
Die positive Resonanz sowohl bei Kunden, als auch bei Branchenanalysten reflektiert die Innovationskraft und die  
Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern. Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie  
schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert  
und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht werden kann.  
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recrui-  
ting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen.  
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung von  
als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitäts-  
überlegungen eingeräumt werden.  
66  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
3)  
Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns  
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)  
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 28,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft  
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verant-  
wortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, In-  
novation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback  
von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um  
Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Des Weiteren wurden in  
internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.  
Mindbreeze InSpire  
Bei Mindbreeze stand die Forschung und Entwicklung einer Plattform für sogenannte Insight Services im Geschäfts-  
jahr 2021/2022 im Fokus. Insight Services ermöglichen es Fachexperten Anwendungen zu modellieren, die mit Hilfe  
von künstlicher Intelligenz Fakten und Wissen aus unstrukturierten Inhalten, wie z.B. aus natürlicher Sprache, so zu  
extrahieren, dass diese für die Weiterverarbeitung durch Maschinen verwendet werden können. Konkret kann die  
Fachexpertin bzw. der Fachexperte seine Informationslandschaft mit Hilfe von einfach zu konfigurierenden Pipelines  
abbilden und erhält am Ende jene Information, die ansonsten eine manuelle Verarbeitung benötigen würde. Ein wei-  
terer Schwerpunkt in der Produktentwicklung bestand darin, die Insight Engine mit automatisierten, natürlichsprach-  
lichen Abfragen auszustatten. So werden Entitäten, die aus Text oder anderen unstrukturierten Inhalten extrahiert  
werden direkt im Suchindex abgelegt, damit auch Musterabfragen durchführbar sind . Diese Weiterentwicklung ist  
eine wichtige Vorbedingung für das Beantworten von Fragen mit Hilfe der Insight Engine.  
Ein zentraler Fokus wurde auch auf das laufende Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sichten für digitale  
Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung gelegt. Ein wesentlicher Aspekt war  
auch die Arbeitsplatzintegration in bestehende Anwendungen, wie z.B. Microsoft SharePoint Online, Microsoft Teams,  
oder auch Salesforce. Die Integration von Insight Apps in das Fabasoft Business Process Cloud Produkt wurde eben-  
falls deutlich erweitert.  
Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP)  
und Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. Insight Services werden auch im Fabasoft  
Konzern, wie z.B. bei Fabasoft Contracts, eingesetzt um nicht nur die relevanten Vertragsinhalte zu klassifizieren,  
sondern auch Fakten der Verträge direkt aus unstrukturierten Inhalten zu extrahieren, damit diese automatisch wei-  
terverarbeitet werden können.  
Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr  
Komfort bei der täglichen Aufgabenerfüllung zu erreichen.  
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer  
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Ver-  
fahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise Salesforce, Microsoft Stream oder  
für Microsoft Teams.  
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung  
der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.  
Fabasoft Mindbreeze Enterprise  
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können an-  
wenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im  
Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Fabasoft Business Process Cloud  
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2021/2022 war die Konzeption und Entwicklung  
von neuen Funktionalitäten zur schnelleren und einfacheren Entwicklung von Lösungen zur Digitalisierung von doku-  
mentenzentrierten Geschäftsprozessen nach den Low-Code/No-Code Ansätzen. Dies erlaubt es vor allem Anwenderin-  
nen und Anwendern in Fachabteilungen digitale Workflows ohne Unterstützung der IT-Abteilung und weitgehend ohne  
Programmierkenntnisse zu erstellen bzw. zu adaptieren. Entscheidend dabei ist, dass die Benutzerin oder der Benutzer  
grafische Blöcke von bestehendem Code per Drag-and-drop in einen Workflow ziehen, um Anwendungen zu erstellen  
oder schnell zu modifizieren, anstatt die gesamte Lösung selbst zu programmieren.  
Eine weitere Priorität der Forschung und Entwicklung lag im Bereich der Verbesserung der Effizienz bei der Erledigung  
von gleichartigen Aktivitäten im Workflow. Dazu wurde ein neues Dashboard für zusammengehörige Prozesse entwi-  
ckelt, die einerseits eine Übersicht über den Status der einzelnen Prozesse bietet und andererseits es ermöglicht, viele  
gleichartige Aktivitäten auf einmal zu erledigen. Beispielsweise können Vorgesetzte alle Bonusvereinbarungen von allen  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam erledigen. Diese Funktionalität steht insbesondere auch in den mobilen  
Apps zur Verfügung.  
Im Berichtszeitraum wurde zudem die Funktionalität für digitale Signaturen weiter ausgebaut. Um die Position und Größe  
von visuellen Unterschriften bereits vor dem Unterschreiben durch den Unterzeichner vorzudefinieren, stehen Unter-  
schriftsbereiche zur Verfügung. Der Unterzeichner kann dadurch seine Unterschrift an die für ihn vorgesehene Position  
direkt einfügen. Zusätzlich können mehrere Dokumente einer Akte mithilfe einer Unterschriftenmappe zusammenge-  
fasst, visuell unterschrieben und signiert werden.  
Die Integration in Microsoft Office steht nun auch für „Microsoft Word for the Web“ und „Microsoft Word for Mac“ zur  
Verfügung. Damit können Funktionalitäten wie „Textbausteine einfügen“ bzw. „Felder einfügen“ auch auf diesen Platt-  
formen genutzt werden.  
Im Berichtszeitraum wurde die Unterstützung von 3D-CAD-Dateien verbessert und eine neue Vorschau- und 3D-Viewer-  
Funktionalität eingeführt. Der 3D-Viewer ist direkt in der Browser-Oberfläche eingebunden und ermöglicht, dass das  
3D-Modell per Tastatur oder Maus gezoomt, rotiert und positioniert wird. Der 3D-Viewer verfügt auch über einen Szenen-  
graph des dargestellten 3D-Modells. Ein Szenengraph ist eine objektorientierte Datenstruktur, mit der die logische bzw.  
räumliche Anordnung des darzustellenden dreidimensionalen Objekts beschrieben wird. Über den Szenengraph können  
die einzelnen Elemente/Elementgruppen des 3D-Modells ein- bzw. ausgeblendet werden.  
Mit dem neuen Suchportal kann mithilfe von Mindbreeze nun noch effizienter nach Dokumenten bzw. Objekten recher-  
chiert werden. Zusätzlich ist es möglich, Mindbreeze Suchabfragen zu speichern, wodurch regelmäßig durchgeführte  
Suchabfragen noch schneller ausgeführt werden können. Die Integration von Mindbreeze Insight Apps ermöglichen  
einen aggregierten, an die Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender angepassten Zugang zu den Informationen  
einer Cloud Organisation. Mindbreeze Insight Apps werden genutzt, um wichtige Informationen anzuzeigen oder hervor-  
zuheben, ohne dass die Anwenderin bzw. der Anwender danach explizit suchen muss. Mindbreeze Insight Apps werden  
mit dem Mindbreeze Insight Apps Designer von Mindbreeze InSpire direkt in der Benutzeroberfläche der Fabasoft  
Business Process Cloud erstellt.  
Das neue Suchportal, die gespeicherten Suchabfragen und die Ausführung von Mindbreeze Insight Apps können auch  
in den mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android genutzt werden.  
Die Funktionalität der mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android wurde durch dy-  
namische, vom Server bereitgestellte Funktionen und Aktionen erheblich erweitert.  
Die bereits hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnis-  
sen wurde auch im letzten Jahr weiter verbessert. So sind jetzt die in der Browser-Oberfläche eingebundenen Diagram-  
me (wie Torten- oder Balken-Diagramme) auch dieser Anwendergruppe über assistive Techniken zugänglich.  
Als neue Schnittstelle zum Arbeiten mit strukturieren Daten wurde im Berichtszeitraum die Unterstützung für das Open  
Data Protokoll (OData) eingebaut. Ein übersichtlicher Wizard führt die Anwenderin / den Anwender bei der Definition  
der zu ermittelnden Daten, die in Anwendungen wie z.B. Microsoft Power BI aufbereitet werden können. Die skalierbare  
Architektur der Services im Backend sorgt für die erforderliche Performance.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt wurde im Bereich der Erstellung, Bearbeitung und Publizierung von umfangrei-  
chen Dokumenten auf Basis strukturierter Datenformate (XML-Format) gesetzt. Damit wurden Basisfunktionalitäten ge-  
schaffen, die in zukünftigen Lösungen wiederverwendet werden können.  
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud  
(Appliance) bereitgestellt.  
Fabasoft Secomo  
Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Unterstützung fortgeschrittener digitaler Signaturen. Wei-  
ters wurde die Integration für den Webbrowser-Client dahingehend verbessert, dass das Arbeiten mit geschützten  
Dokumenten auch ohne nativ installierter Software möglich ist.  
Fabasoft Folio  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Opti-  
mierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen  
Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Zudem stehen viele Neuerungen der Fabasoft Business Process Cloud  
in Fabasoft Folio zur Verfügung.  
Xpublisher  
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-  
Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher für  
Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die Do-  
kumentation weiter verbessert. Dadurch wird der „time-to-value“ für Neukunden insbesondere bei der Setup-Phase  
von Proofs of Concept stark verkürzt.  
Weiterhin wurden die lokalen Entwicklungsumgebungen in die Fabasoft IT-Infrastruktur migriert, um diese als hoch-  
sichere Remote-Entwicklungsumgebung zu nutzen.  
Xeditor  
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf zahlreiche neue Produktfeatures,  
wie eine Outline für XML-Elemente, einen Charakterpicker für verschiedene Sonderzeichen, eine verbesserte Tag-An-  
sicht und weitere Anpassungen zur Verbesserung der User-Experience.  
Im Rahmen einer Integration in die Fabasoft Business Process Cloud steht Xeditor zur Bearbeitung von XML-Doku-  
menten auf Basis des DITA-Standards zur Erstellung von technischen Dokumentationen zur Verfügung.  
Fabasoft eGov-Suite  
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite legte im Geschäftsjahr 2021/2022 den Fokus vor allem auf die Er-  
weiterung der Interoperabilität zwischen der Fabasoft eGov-Suite und anderen Applikationen im Behördenumfeld. So  
wurden sowohl XML-Austauschformate, als auch direkte Anbindungen an Drittprodukte erweitert bzw. neu imple-  
mentiert.  
Auf Basis des Developer Patterns, welches in der Fabasoft eGov-Suite für die neue ZMR (Zentrales Melderegister)  
Integration entwickelt wurde, konnte in Österreich nun zusätzlich das UR (Unternehmensregister) und das AGWR  
(Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister) erfolgreich integriert werden. Dadurch wurde der Arbeitskomfort für die  
Anwenderinnen und Anwender, die mit den entsprechenden Registern regelmäßig interagieren müssen, dahinge-  
hend gesteigert, dass sie die Fabasoft eGov-Suite nun nicht mehr verlassen müssen, sondern die Abfrage direkt im  
Geschäftsobjekt durchführen können. Zusätzlich konnte dadurch die Komplexität des Gesamtsystems einer Behörde  
für die Anwenderinnen und Anwender verringert werden.  
Weiters wurden neben eCH0147 in der Schweiz, XDOMEA 3.0 und der ELAKTrans Schnittstelle in Österreich weitere  
neue Standards zum Austausch von Geschäftsobjekten implementiert.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeiten war eine bessere Unterstützung von Fachverfahren, die nun  
direkt in der Fabasoft eGov-Suite abgebildet werden können. Neben den spezifischen Einstellungen pro Verfahren,  
wie zum Beispiel die verfügbaren Menüs, Unterschriften und Aktivitäten können nun auch eigene Metadaten defi-  
niert werden. So können pro Fachverfahren Felder konfiguriert werden, die nun strukturiert befüllt und in der Fabasoft  
eGov-Suite abgespeichert werden können. So bleibt nun auch in der Fabasoft eGov-Suite bei jedem Fachverfahren  
seine Charakteristik erhalten.  
Die Weiterentwicklung des Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen  
zur Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. So wurden die Visualisierungs- und  
Reportingfunktionalität weiter verbessert.  
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Pro-  
duktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.  
Fabasoft app.telemetry  
Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2021/2022 in der Erweite-  
rung der Integration von Basiskomponenten der Softwareinfrastruktur, der Implementierung und Bereitstellung einer  
Logging-Infrastruktur für instrumentierte Softwareprodukte, der Unterstützung von Messwerten auf Basis von Daten,  
die über die Software-Telemetry von den instrumentierten Softwareprodukten bereitgestellt werden sowie der Weiter-  
entwicklung der Skalierungsmöglichkeiten in einer Container-Umgebung.  
4)  
Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung  
eigener Anteile  
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG  
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.  
Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.  
Im Berichtsjahr 2021/2022 wurden keine eigenen Aktien erworben.  
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2022 keine eigenen Aktien.  
5)  
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des  
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in  
der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern  
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB  
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis  
installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich  
aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen  
Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum  
Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes  
Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf,  
Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf  
einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und  
Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.  
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und  
jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen  
internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-  
Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der  
Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im  
internenKontrollsystem(IKS)enthaltenenVerantwortlichkeitenundZuständigkeitengeltenfüralleTochterunternehmen  
und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
IKS Einkauf  
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Kon-  
zern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen  
Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.  
IKS Personal  
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stel-  
lenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechts-  
konformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung  
zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit  
im Personaleinsatz sicherzustellen.  
IKS Revenue Cycle  
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis  
zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und  
dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des  
Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen)  
zu standardisieren und zu verifizieren.  
IKS Tax  
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern  
innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos  
durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der  
Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.  
Jahresabschluss und Konsolidierung  
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden  
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.  
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards  
(IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unter-  
nehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt  
und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.  
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)  
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.  
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buch-  
haltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buch-  
haltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im  
Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.  
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivie-  
rung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.  
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten  
und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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6)  
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit  
verbundenen Verpflichtungen  
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB  
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.  
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte  
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.  
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betra-  
gen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%.  
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.  
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.  
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des  
Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unter-  
nehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund-  
kapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt  
wird.  
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Mög-  
lichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:  
Genehmigtes Kapital:  
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Juli 2021 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-  
mäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 20. Oktober 2026 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu  
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 61, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).  
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des  
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis  
zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb  
zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter  
dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börse-  
handelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen  
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch  
besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufpro-  
gramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)  
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10%  
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs  
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-  
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen  
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der  
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG  
(§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich  
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft  
AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist er-  
mächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.  
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.  
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jah-  
ren, sohin bis einschließlich 25. Juli 2026, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der  
Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen  
eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu  
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien  
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Ge-  
sellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungspro-  
grammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;  
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;  
(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und  
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der  
Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in  
mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand  
auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes  
Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit  
der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.  
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines  
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der  
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde  
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.  
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-  
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.  
Linz, am 7. Juni 2022  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Leopold Bauernfeind e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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KONZERNABSCHLUSS  
Bestätigungsvermerk  
Bericht zum Konzernabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend  
aus der Konzernbilanz zum 31. März 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung  
und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem  
Konzernanhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-  
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2022 sowie der Ertragslage und  
der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den  
International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen An-  
forderungen des §245a UGB.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)  
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfor-  
dern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften  
und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“  
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit  
den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen  
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten  
Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage  
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen  
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte  
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres  
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Realisierung von Umsatzerlösen  
Siehe Anhang Punkt 2.10, 6.1 und 8  
•
Das Risiko für den Abschluss  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 hat die Fabasoft AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 58.268 erzielt, von denen  
TEUR 27.258 auf Non-Recurring Umsatzerlöse entfallen. Fabasoft AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenver-  
träge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Beurteilung der Umsatzerlösrealisierung  
im Zusammenhang mit Non-Recurring Umsatzerlösen, die teilweise auf vielschichtigen Vertragsbestandteilen und  
komplexen Sachverhalten beruhen, birgt ein inhärentes Fehlerrisiko, weshalb auf diese Thematik ein Prüfungs-  
schwerpunkt gelegt und in das Gesamtergebnis miteinbezogen wurde.  
•
•
Unsere Vorgangsweise in der Prüfung  
Wir haben die Übereinstimmung der von Fabasoft AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für  
die Realisierung von Non-Recurring Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept sowie IFRS 15 gewürdigt. Wir  
haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Prozess zur Um-  
satzrealisierung beurteilt. Für eine Stichprobe von Non-Recurring Umsatzerlösen, die anhand eines statistischen  
Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir:  
durch die Überprüfung der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammen-  
hang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Fabasoft AG ein Verständnis über die  
Transaktion erlangt;  
•
•
beurteilt, ob eine zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist;  
bei zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) anhand von Grundlagen zur Ermitt-  
lung des Leistungsfortschritts die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen.  
•
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung im Anhang  
vollständig und sachgerecht sind.  
Bilanzierung des Unternehmenserwerbs KnowledgeFox GmbH  
Siehe Konzernanhang Punkt 2.2.2  
•
Das Risiko für den Abschluss  
Die Fabasoft AG erwarb mit Wirkung am 13. Jänner 2022 insgesamt 70% der Geschäftsanteile der KnowledgeFox  
GmbH. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden insbesondere selbsterstellte Software in Höhe von TEUR 508,  
ein Kundenstock in Höhe von TEUR 144 sowie ein Firmenwert in Höhe von TEUR 692 angesetzt.  
Die Bilanzierung dieses Unternehmenserwerbs erfordert die Anwendung komplexer Rechnungslegungsvorschrif-  
ten. Neben der Beurteilung, ob die Transaktion den Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 darstellt, sind  
gemäß IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und über-  
nommenen Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Bewertung der  
erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfordert wesentliche Schätzungen  
und Annahmen.  
Es besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsmethoden nicht mit den Vorschriften des IFRS 3 über-  
einstimmen sowie Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig identifiziert werden. Darüber hinaus könnten  
die für die Bewertungen herangezogenen Bewertungsmodelle sowie getroffenen Annahmen nicht angemessen  
und die daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und  
übernommen Schulden und damit auch der verbleibende Firmenwert fehlerhaft ermittelt sein. Außerdem besteht  
das Risiko, dass die geforderten Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und sachgerecht sind.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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•
•
Unsere Vorgangsweise in der Prüfung  
Wir haben die Bilanzierung des Unternehmenserwerb KnowledgeFox GmbH beurteilt. Unsere Prüfungshandlun-  
gen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:  
Wir haben das Management und andere Mitarbeiter der Fabasoft AG befragt und die relevanten Verträge und  
Unterlagen gelesen, um ein Verständnis über die wesentlichen Rahmenbedingungen und Konditionen zu gewin-  
nen, und beurteilt, ob bei der Transaktion ein Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 vorliegt.  
•
•
Wir haben geprüft, ob Zeitpunkt der Erstkonsolidierung korrekt gewählt wurde.  
Wir haben die von der Fabasoft AG erstellte Dokumentation gelesen und beurteilt, ob die Vermögenswerte und  
Schulden im Wesentlichen vollständig identifiziert wurden.  
•
Wir haben unter Einbindung unserer Spezialisten beurteilt, ob die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungs-  
vorschriften dem IFRS 3 entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir unter Einbindung unserer Bewer-  
tungsspezialisten die angewendeten Bewertungsmodelle und wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des beizu-  
legenden Zeitwerts gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Bewertungen stichprobenartig  
nachvollzogen.  
•
Wir haben beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachverhalt sowie zu den Bilanzierungs- und Be-  
wertungsmethoden und Ermessensentscheidungen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.  
Sonstige Informationen  
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen  
alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den  
Bestätigungsvermerk.  
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben  
keine Art der Zusicherung darauf.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen  
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum  
Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch  
dargestellt erscheinen.  
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers  
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Dar-  
stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in  
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in  
Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a  
UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die  
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung  
eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund  
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des  
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-  
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz  
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent-  
weder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alter-  
native dazu.  
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.  
76  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses  
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesent-  
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk  
zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine  
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge-  
mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche  
falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen  
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünfti-  
gerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaft-  
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord-  
nungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-  
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlun-  
gen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch  
und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil  
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-  
deckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,  
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner  
Kontrollen beinhalten können.  
•
•
•
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-  
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,  
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-  
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-  
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der  
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten  
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten  
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-  
fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,  
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen  
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-  
folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.  
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der  
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
•
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der An-  
gaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise  
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Ge-  
schäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind  
verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die  
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.  
•
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante  
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger  
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
77  
•
•
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanfor-  
derungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachver-  
halte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-  
gigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die-  
jenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren  
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem  
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe  
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Be-  
stätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer  
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Konzernlagebericht  
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob  
er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt  
wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes  
durchgeführt.  
•
Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt  
worden, enthält die nach §243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.  
•
Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-  
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzern-  
lagebericht festgestellt.  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. November 2021  
vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2022 endende Geschäftsjahr be-  
auftragt.  
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an  
den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und  
dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt  
haben.  
78  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.  
Linz, am 7. Juni 2022  
KPMG Austria GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
qualifiziert elektronisch signiert:  
Mag. Christoph Karer  
Wirtschaftsprüfer  
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des  
Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk  
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende  
Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs 2 UGB zu beachten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
79  
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER  
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Leopold Bauernfeind und Ing. Oliver Albl, als Vorstandsmitglieder und als  
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-  
standards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild  
der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen  
des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage  
der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst  
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Chancen, Risiken und  
Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.  
Linz, am 7. Juni 2022  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Leopold Bauernfeind e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
80  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2022  
Aktiva in EUR  
31.03.2022  
31.03.2021  
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und  
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
241.358,73  
226.971,28  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem Grund  
2.086.316,09  
1.181.386,57  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und  
Geschäftsausstattung  
2.801.963,23  
277.790,25  
2.643.289,55  
0,00  
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau  
5.166.069,57  
3.824.676,12  
III. Finanzanlagen  
1. Anteile an verbundenen Unternehmen  
2. Wertpapiere des Anlagevermögens  
30.311.573,96  
156.852,66  
18.364.306,29  
156.852,66  
30.468.426,62  
35.875.854,92  
18.521.158,95  
22.572.806,35  
B. Umlaufvermögen  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  
0,00  
12.377.188,17  
535.072,03  
75.828,63  
16.542.004,90  
325.298,46  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
4.798,80  
500,00  
12.912.260,20  
16.943.131,99  
II. Liquide Mittel  
1.850.769,76  
12.295.837,14  
14.763.029,96  
29.238.969,13  
C. Rechnungsabgrenzungsposten  
D. Aktive latente Steuern  
284.112,86  
318.915,11  
560.540,00  
541.800,00  
51.483.537,74  
52.672.490,59  
82  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Passiva in EUR  
A. Eigenkapital  
31.03.2022  
31.03.2021  
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital  
Gezeichnetes Grundkapital  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
Ausgegebenes Kapital  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
II. Kapitalrücklagen  
Gebundene  
22.191.953,75  
42.039,57  
22.191.953,75  
0,00  
Nicht gebundene  
22.233.993,32  
22.191.953,75  
III. Bilanzgewinn  
10.745.478,82  
11.888.787,83  
davon Gewinnvortrag  
2.538.787,83  
1.055.444,79  
43.979.472,14  
154.583,90  
45.080.741,58  
94.304,96  
B. Investitionszuschüsse  
C. Rückstellungen  
1. Rückstellungen für Abfertigungen  
2. Steuerrückstellungen  
1.789.338,00  
2.781.847,77  
1.583.012,07  
6.154.197,84  
1.631.236,00  
3.202.678,00  
2.126.559,48  
6.960.473,48  
3. Sonstige Rückstellungen  
D. Verbindlichkeiten  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
2. Sonstige Verbindlichkeiten  
1.195.283,86  
0,00  
536.970,57  
0,00  
385.614,67  
809.669,19  
373.208,75  
163.761,82  
385.614,67  
0,00  
373.208,75  
0,00  
davon aus Steuern  
51.751,07  
10.542,28  
809.669,19  
0,00  
153.949,39  
9.812,43  
163.761,82  
0,00  
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
1.195.283,86  
51.483.537,74  
536.970,57  
52.672.490,59  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
83  
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ,  
FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2021 BIS 31. MÄRZ 2022  
in EUR  
2021/2022  
2020/2021  
1. Umsatzerlöse  
4.105.965,50  
3.775.309,43  
2. Sonstige betriebliche Erträge  
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen  
mit Ausnahme der Finanzanlagen  
43.799,31  
54.794,53  
98.593,84  
68.413,32  
23.725,29  
92.138,61  
b) Übrige  
3. Personalaufwand  
a) Gehälter  
-1.376.978,77  
-749.024,50  
-1.219.662,29  
-791.730,52  
b) Soziale Aufwendungen  
davon Aufwendungen für Altersversorgung  
-421.238,66  
-163.901,28  
-163.884,56  
-421.238,66  
-234.495,13  
-135.996,73  
davon Aufwendungen für Abfertigungen  
und Leistungen an betriebliche  
Mitarbeitervorsorgekassen  
davon Aufwendungen für gesetzlich  
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom  
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge  
-2.126.003,27  
-2.011.392,81  
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des  
Anlagevermögens und Sachanlagen  
-1.992.836,76  
-3.399.535,94  
-1.740.803,20  
-2.982.895,60  
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen  
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5  
7. Erträge aus Beteiligungen  
-24.615,30  
-22.169,84  
-3.313.816,63  
-2.867.643,57  
10.774.000,00  
11.106.000,00  
davon aus verbundenen Unternehmen  
10.774.000,00  
11.106.000,00  
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des  
Finanzanlagevermögens  
819,30  
12,93  
1.401,90  
12,94  
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
11. Zwischensumme aus Z 7 bis 10  
-53.099,84  
-74.176,46  
10.721.732,39  
11.033.238,38  
12. Ergebnis vor Steuern  
(Zwischensumme aus Z 6 und Z 11)  
7.407.915,76  
8.165.594,81  
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
davon latente Steuern  
798.775,23  
666.538,00  
18.740,00  
59.000,00  
davon Steuerumlagen  
2.448.824,00  
2.894.885,00  
14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss  
15. Ertrag aus dem Verkauf eigener Anteile  
16. Auflösung von Rücklagen für eigene Anteile  
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr  
18. Bilanzgewinn  
8.206.690,99  
0,00  
8.832.132,81  
1.723.953,23  
277.257,00  
0,00  
2.538.787,83  
10.745.478,82  
1.055.444,79  
11.888.787,83  
84  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022 DER FABASOFT AG, LINZ  
Allgemeine Grundsätze  
A
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unter-  
nehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung  
und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und  
Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.  
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen.  
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.  
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei  
wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die  
Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis 211  
und 222 bis 235 UGB.  
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.  
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.  
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fort-  
führung des Unternehmens unterstellt.  
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne  
ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,  
wurden berücksichtigt.  
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen  
im Jahresabschluss berücksichtigt.  
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich ge-  
lagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.  
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem  
Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.  
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
85  
B
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden  
Jahresabschlusses beibehalten.  
1)  
Anlagevermögen  
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-  
ten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.  
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll  
abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.  
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für  
andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.  
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorge-  
nommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.  
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge wäh-  
rend der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.  
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag be-  
wertet.  
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für  
die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der  
sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei  
Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.  
2)  
Umlaufvermögen  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken  
werden Einzelwertberichtigungen gebildet.  
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag  
bewertet.  
3)  
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten  
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand  
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.  
4)  
Aktive latente Steuern  
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen  
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten  
bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.  
Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen,  
die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der  
aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen  
Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.  
86  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kommt es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper-  
schaftsteuersatzes von 25% auf 24% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23% (ab 1. Jänner 2024). Diese zukünftige Ände-  
rung des Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten Steuern entsprechend berücksichtigt.  
5)  
Investitionszuschüsse  
Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass  
das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und die  
entsprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode, es er-  
folgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser wird  
entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag  
erfasst.  
6)  
Rückstellungen  
6.1.  
Pensionsrückstellungen  
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern  
existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im  
Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten  
jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen  
Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge  
zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestä-  
tigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit  
den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.  
6.2.  
Abfertigungsrückstellungen  
Zum 31. März 2022 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unter-  
nehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.  
Die Abfertigungsrückstellungen der Vorstände wurden auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.  
6.3.  
Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstel-  
lung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die  
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.  
7)  
Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.  
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanz-  
stichtag bewertet.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
87  
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C
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz  
Aktiva  
1)  
Anlagevermögen  
HinsichtlichderEntwicklungdereinzelnenPostendesAnlagevermögensundderAufgliederungderJahresabschreibung  
wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.  
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen  
betragen:  
in EUR  
im folgenden Geschäftsjahr  
in den folgenden 5 Geschäftsjahren  
Verpflichtungen aus Leasingverträgen  
Verpflichtungen aus Mietverträgen  
99.729,00  
589.895,64  
689.624,64  
197.772,27  
2.949.478,20  
3.147.250,47  
Vorjahr:  
in EUR  
im folgenden Geschäftsjahr  
in den folgenden 5 Geschäftsjahren  
Verpflichtungen aus Leasingverträgen  
Verpflichtungen aus Mietverträgen  
134.358,06  
650.181,60  
784.539,66  
233.522,40  
3.250.908,00  
3.484.430,40  
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum  
EUR 785.176,72 (Vorjahr TEUR 745).  
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand  
1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im  
Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungs-  
freie Rechtswirksamkeit, wenn Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung  
erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behördengenehmigun-  
gen erlangt hat. Mit Vereinbarung vom 3. August 2021 wurde dieser Kaufvertrag vor Eintritt der aufschiebenden  
Bedingungen aufgehoben.  
Mit 3. August 2021 hat Fabasoft AG einen neuen Kaufvertrag über die oben angeführten Grundstücksflächen ge-  
schlossen, der noch unter der aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht. Es  
erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung dieses Sachverhaltes im vorliegenden Jahresabschluss.  
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh-  
mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der  
Transaktion 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist.  
Darüber hinaus erwarb die Fabasoft AG insgesamt 70% der Geschäftsanteile der KnowledgeFox GmbH, einem An-  
bieter von intelligenten Trainings-Apps, insbesondere im Bereich des MircoLearning, mit Sitz in Wien. Die Beteiligung  
erfolgte zu 49,9% über den Kauf bereits bestehender Anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaf-  
tern und zu 20,1% durch die Zeichnung neuer Anteile. Der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer hält weiterhin  
30% der Anteile an der KnowledgeFox GmbH.  
Der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag wurde mit 13. Jänner 2022 wirksam. Zum 13. Jänner 2022 erfolgte einer-  
seits die Einzahlung der Stammkapitalerhöhung durch die Fabasoft AG an die KnowledgeFox GmbH in Höhe von  
EUR 23.450,00 und andererseits die Bezahlung des über das Stammkapital hinausgehenden Investitionsbetrages  
sowie des fälligen Kaufpreises für den Anteilserwerb in Höhe von insgesamt EUR 1.448.927,67.  
88  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)  
Buchwert der  
Beteiligung Anteil  
Eigenkapital  
Nominale  
Eigenkapital Jahresüberschuss/  
buchmäßig -fehlbetrag  
in EUR  
in%  
31.03.2022  
Fabasoft Austria GmbH, Linz  
2.328.602,61  
462.784,49  
100  
100  
EUR 800.000,00 EUR 3.415.093,27 EUR 2.225.218,17  
CHF 100.000,00 CHF 84.056,18 CHF -348.825,16  
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz  
Fabasoft Deutschland GmbH,  
Frankfurt/Main, Deutschland  
2.282.933,18  
35.000,00  
100  
EUR 52.000,00 EUR 4.875.715,23 EUR 3.628.592,16  
EUR 35.000,00 EUR 444.373,35 EUR 246.000,35  
EUR 35.000,00 EUR 1.598.868,66 EUR 1.079.157,15  
Fabasoft International Services GmbH,  
Linz  
100  
100  
Fabasoft R&D GmbH, Linz  
Mindbreeze GmbH, Linz  
5.062.000,00  
14.071.357,14  
85,5 EUR 1.070.000,00 EUR 5.028.153,90 EUR 3.756.006,76  
Xpublisher GmbH,  
München, Deutschland  
4.571.628,87  
60  
70  
EUR 42.000,00 EUR 1.490.694,17  
EUR 29.314,34  
KnowledgeFox GmbH, Wien  
1.497.267,67  
EUR 58.450,00  
EUR 350.891,79 EUR -246.738,11*  
Summe  
30.311.573,96  
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2022  
Buchwert der  
Beteiligung Anteil  
Eigenkapital  
Nominale  
Eigenkapital Jahresüberschuss/  
(Vorjahr)  
in EUR  
in%  
buchmäßig  
-fehlbetrag  
31.03.2021  
Fabasoft Austria GmbH, Linz  
2.328.602,61  
462.784,49  
100  
100  
EUR 800.000,00 EUR 3.289.875,10 EUR 2.133.883,20  
CHF 100.000,00 CHF 432.881,34 CHF -441.854,87  
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz  
Fabasoft Deutschland GmbH,  
Frankfurt/Main, Deutschland  
2.282.933,18  
35.000,00  
100  
EUR 52.000,00 EUR 5.047.123,07 EUR 3.847.216,64  
EUR 35.000,00 EUR 388.373,00 EUR 196.260,24  
EUR 35.000,00 EUR 2.419.711,51 EUR 1.958.509,81  
Fabasoft International Services GmbH,  
Linz  
100  
100  
Fabasoft R&D GmbH, Linz  
Mindbreeze GmbH, Linz  
5.062.000,00  
3.621.357,14  
76 EUR 1.070.000,00 EUR 5.372.147,14 EUR 4.149.618,64  
60 EUR 42.000,00 EUR 1.461.379,83 EUR -130.917,35  
Xpublisher GmbH,  
München, Deutschland  
4.571.628,87  
Summe  
18.364.306,29  
Wertpapiere des Anlagevermögens  
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 5.128.812,63 (Vorjahr TEUR 4.606) sind zugunsten  
des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.  
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.  
2)  
Umlaufvermögen  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf  
Forderungen.  
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe  
von EUR 1.016.864,17 (Vorjahr TEUR 2.541) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuer-  
umlage in Höhe von EUR 11.360.324,00 (Vorjahr TEUR 14.001) enthalten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
89  
3)  
Aktive latente Steuern  
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen  
und steuerlichen Siebentelverteilungen.  
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 555.453,58 (Vorjahr TEUR 523).  
Passiva  
1)  
Eigenkapital  
1.1.  
Grundkapital  
Zum Stichtag 31. März 2022 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).  
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.  
Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer  
(D) 922985.  
1.2.  
Genehmigtes Kapital  
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021 verwiesen  
(siehe hierzu Punkt E.4).  
1.3.  
Vorschlag Ergebnisverwendung  
Aus dem Geschäftsjahr 2021/2022 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 10.745.478,82.  
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 eine Dividende  
von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungs-  
sperre den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.  
1.4.  
Ausschüttungsgesperrter Betrag  
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 560.540,00  
(Vorjahr TEUR 542) ausschüttungsgesperrt.  
1.5.  
Die Fabasoft AG hält zum Abschlussstichtag 31. März 2022 keine eigenen Aktien.  
1.6. Umgründung  
Eigene Aktien  
Die rückwirkende Verschmelzung zum 31.12.2020 der FB Beteiligungen GmbH (FN 323228k) als übertragende  
Gesellschaft auf die Fabasoft AG (FN 98699x) als übernehmende Gesellschaft gemäß Art. I UmgrStG wurde am  
10. November 2021 im Firmenbuch eingetragen. Die Effekte aus der Verschmelzung sind für die Fabasoft AG von  
untergeordneter Bedeutung.  
90  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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2)  
Investitionszuschüsse  
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu-  
schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitionszu-  
schüsse nach Anlagenklassen stellt sich wie folgt dar:  
Stand  
01.04.2021  
Stand  
31.03.2022  
in EUR  
Zuführung  
Auflösung  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
21.047,20  
53.323,37  
398,09  
5.554,37  
15.890,92  
94.124,26  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem Grund  
61.130,24  
20.329,35  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und  
Geschäftsausstattung  
19.934,39  
39.204,37  
14.570,04  
44.568,72  
94.304,96  
100.732,70  
40.453,76  
154.583,90  
3)  
Rückstellungen  
3.1.  
Pensionsrückstellungen  
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus  
den Rückdeckungsversicherungen.  
Die sich aus der unter Punkt B.6.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt  
zum 31. März 2022 EUR 5.055.655,39 (Vorjahr TEUR 4.533). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche  
aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 5.055.655,39 (Vorjahr TEUR 4.533) auf die gleiche  
Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.  
3.2.  
Sonstige Rückstellungen  
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:  
31.03.2022  
EUR  
31.03.2021  
TEUR  
Earn-Out-Komponente Erwerb Xpublisher GmbH  
Prüfungsaufwand  
1.280.693,38  
33.840,00  
77.140,00  
5.390,00  
1.872  
29  
Boni  
4
Noch nicht konsumierte Urlaube  
Sonderzahlungen  
34  
56.488,69  
9.200,00  
57  
Personalaufwendungen  
Ausstehende Eingangsrechnungen  
Jahresabschlussveröffentlichungen  
Sonstiges  
0
77.610,00  
29.150,00  
13.500,00  
1.583.012,07  
100  
30  
1
2.127  
Vor dem Hintergrund der unvorhersehbaren Umstände im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie war eine  
Anpassung der Earn-Out-Komponente Xpublisher hinsichtlich Auslöseparameter und Laufzeit erforderlich. Diese An-  
passung wurde am 26. Juli 2021 im Aufsichtsrat der Fabasoft AG einstimmig beschlossen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
91  
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Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, München, Deutschland,  
ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2025 abhängig. Im Geschäftsjahr  
2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein erster Teil der Earn-Out-Kompo-  
nente in Höhe von EUR 600.000 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung. Dieser Betrag wird nunmehr unter  
den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der undiskontierte Restbetrag der Earn-Out-Komponente beträgt  
EUR 1.300.000,00 (Vorjahr TEUR 1.900).  
4)  
Verbindlichkeiten  
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.  
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 16.966,84 (Vorjahr TEUR 16) enthalten, die  
erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.  
D
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung  
Umsatzerlöse  
1)  
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4.105.965,50 (Vorjahr TEUR 3.775) resultieren aus der Verrechnung der Auf-  
wendungen der Konzernmuttergesellschaft, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.  
2)  
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche  
Mitarbeitervorsorgekassen  
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in  
Höhe von EUR 5.799,28 (Vorjahr TEUR 4) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.  
3)  
Aufwendungen für Altersversorgung  
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:  
2021/2022  
EUR  
2020/2021  
TEUR  
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung  
523.027,69  
-523.027,69  
421.238,66  
421.238,66  
518  
-518  
421  
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen  
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen  
421  
4)  
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:  
2021/2022  
EUR  
2020/2021  
TEUR  
Betriebsaufwand  
Verwaltungsaufwand  
Vertriebsaufwand  
1.582.394,10  
1.354.628,35  
437.898,19  
1.444  
1.404  
113  
3.374.920,64  
2.961  
92  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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5)  
Aufwendungen für den Abschlussprüfer  
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.  
E
Sonstige Angaben  
1)  
Gruppenbesteuerung  
Im Veranlagungsjahr 2022 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unterneh-  
mensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz,  
(3) Fabasoft Austria GmbH, Linz und (4) Mindbreeze GmbH, Linz.  
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Ein-  
kommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-  
nehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes  
aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkom-  
men des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen  
verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung,  
die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu  
erfolgen.  
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 798.775,23 (Vorjahr TEUR 667) und unter-  
gliedern sich in folgende Bereiche:  
2021/2022  
EUR  
2020/2021  
TEUR  
Laufende Steuern  
Steuerumlagen  
Latente Steuern  
-1.668.788,77  
2.448.824,00  
18.740,00  
-2.287  
2.895  
59  
798.755,23  
667  
2)  
Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer  
2.1.  
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl  
2021/2022  
2020/2021  
Angestellte  
5
4
2.2.  
Vorstände der Fabasoft AG  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz  
Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au  
Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck (ab 1. Mai 2022)  
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies  
wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
93  
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Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen  
im Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 1.580 (Vorjahr TEUR 1.617) und setzen sich wie folgt zusammen:  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Laufende Bezüge  
1.001  
158  
966  
230  
Aufwendungen für Abfertigungen  
Aufwendungen für Altersversorgung  
Gesamt  
421  
421  
1.580  
1.617  
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender)  
Dr. Peter Posch (Mitglied)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied)  
Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)  
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2021/2022 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von  
EUR 80.000,00 (Vorjahr TEUR 80).  
3)  
Angaben zu Aktienoptionsprogrammen  
Zum Stichtag 31. März 2022 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.  
4)  
Beschlüsse der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021  
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 5. Juli 2021 wurden unter anderem folgende Beschlüsse  
gefasst:  
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie  
ausgeschüttet.  
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des  
§65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes  
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen  
Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  
höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der  
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von  
fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um  
bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als  
auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedin-  
gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei  
der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten  
zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).  
94  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
5)  
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag  
Umstrukturierung Organisationeinheit „Approve“  
Die Fabasoft AG hat eine 100%-ige Tochtergesellschaft, die Fabasoft Approve GmbH mit Sitz in der politischen Ge-  
meinde Linz, gegründet. Die Fabasoft Approve GmbH wurde am 27. April 2022 zu FN 580091a im Firmenbuch des  
Landes- als Handelsgericht Linz eingetragen.  
Mit Einbringungsvertrag vom 9. Mai 2022 wurde der Teilbetrieb „Approve“ unter Inanspruchnahme der umgründungs-  
rechtlichen Begünstigungen mit Wirkung zum Ablauf des Umgründungsstichtages 31. März 2022 gemäß Artikel III  
UmgrStR von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht. Zur Ver-  
meidung einer Einlagenrückgewähr hat die Fabasoft AG einen Zuschuss an die Fabasoft Austria GmbH in Höhe des  
Wertes des Teilbetriebes an die Fabasoft Austria GmbH geleistet.  
Personelle Änderungen im Vorstand der Fabasoft AG  
Gründungsvorstand Leopold Bauernfeind legt mit Ende Juni 2022 seine Vorstandsfunktion zurück, steht dem Gre-  
mium jedoch bis zum ersten Quartal des Kalenderjahres 2023 beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat nahm daher zwei  
Neubestellungen in den Vorstand der Fabasoft AG vor: Ing. Oliver Albl, seit 1991 im Unternehmen tätig, ist seit 1. Mai  
2022 als Chief Technical Officer (CTO) für die Umsetzung einer neuen technischen Organisationskultur verantwortlich,  
welche die Bereiche Softwareentwicklung und IT-Betrieb optimal zusammenführt. Matthias Wodniok, seit 2000 bei der  
Fabasoft beschäftigt, leitet ab 1. Juli 2022 das gesamte eGov-Geschäft und treibt dieses mit neuen strategischen sowie  
strukturellen Impulsen voran. Gründungsvorstand und Co-CEO Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann wurde vom Aufsichtsrat  
mit Wirksamkeit 1. Mai 2022 zum Vorsitzenden des Vorstandes (CEO) ernannt.  
Nach dem 31. März 2022 traten für den vorliegenden Einzelabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.  
Linz, am 7. Juni 2022  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Leopold Bauernfeind e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
95  
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ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2022  
Anschaffungs-/Herstellungskosten  
Entwicklung des  
Anlagevermögens in EUR  
Stand  
01.04.2021  
Stand  
31.03.2022  
Zugänge  
Abgänge  
I. Immaterielle  
Vermögensgegenstände  
Konzessionen,  
gewerbliche  
Schutzrechte und  
ähnliche  
Rechte und Vorteile  
sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
555.972,09  
103.040,80  
0,00  
659.012,89  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem  
Grund  
4.317.602,26  
10.738.405,80  
1.450.053,68  
1.538.591,61  
0,00  
5.767.655,94  
11.668.612,28  
2. Andere Anlagen,  
Betriebs-  
und  
Geschäftsausstattung*  
608.385,13  
3. Geleistete  
Anzahlungen und  
Anlagen in Bau  
0,00  
277.790,25  
0,00  
277.790,25  
15.056.008,06  
3.266.435,54  
608.385,13  
17.714.058,47  
III.Finanzanlagen  
1. Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen  
18.364.306,29  
11.947.267,67  
0,00  
30.311.573,96  
2. Wertpapiere  
des Anlagevermögens  
156.911,16  
18.521.217,45  
33.959.763,39  
0,00  
11.947.267,67  
15.316.744,01  
0,00  
0,00  
156.911,16  
30.468.485,12  
48.841.556,48  
608.385,13  
*davon geringwertige  
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB  
64.606,89  
64.606,89  
96  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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kumulierte Abschreibungen  
Restbuchwerte  
Stand  
Entwicklung des  
Stand  
Stand  
31.03.2022  
Stand  
Zugänge  
Abgänge  
Anlagevermögens in EUR  
01.04.2021  
31.03.2022  
31.03.2021  
I. Immaterielle  
Vermögensgegenstände  
Konzessionen,  
gewerbliche  
Schutzrechte und  
ähnliche  
Rechte und Vorteile  
sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
329.000,81  
88.653,35  
0,00  
417.654,16  
241.358,73  
226.971,28  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem  
Grund  
3.136.215,69  
8.095.116,25  
545.124,16  
0,00  
3.681.339,85  
8.866.649,05  
2.086.316,09  
2.801.963,23  
1.181.386,57  
2.643.289,55  
2. Andere Anlagen,  
Betriebs-  
und  
Geschäftsausstattung*  
1.359.059,25  
587.526,45  
0,00  
3. Geleistete  
Anzahlungen und  
Anlagen in Bau  
0,00  
0,00  
0,00  
277.790,25  
0,00  
11.231.331,94  
1.904.183,41  
587.526,45 12.547.988,90  
5.166.069,57  
3.824.676,12  
III.Finanzanlagen  
1. Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
30.311.573,96  
156.852,66  
18.364.306,29  
2. Wertpapiere  
des Anlagevermögens  
58,50  
58,50  
0,00  
0,00  
0,00  
58,50  
156.852,66  
18.521.158,95  
22.572.806,35  
0,00  
58,50 30.468.426,62  
11.560.391,25  
1.992.836,76  
587.526,45 12.965.701,56 35.875.854,92  
*davon geringwertige  
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB  
64.606,89  
64.606,89  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
97  
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Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo  
es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich  
ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.  
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS  
1)  
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
1.1.  
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von  
58,3 Mio. Euro (55,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Bei einem EBITDA1) von TEUR 17.647 (TEUR 19.554 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei  
TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (5,8% bezogen auf das Geschäftsjahr 2020/2021) reflektiert vor allem das  
Wachstum bei Mindbreeze, bei Xpublisher und die positive Entwicklung der Erlöse aus den Fabasoft Business Process  
Cloud Angeboten, einen Anstieg bei den Recurring Dienstleistungen sowie einen Anstieg beim Projektgeschäft. Im  
Geschäft der Fabasoft Schweiz Software AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung  
im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang in Höhe von TEUR 1.176. Das sonstige Bestandskunden-  
geschäft gestaltete sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown-Phasen in dieser Zeit  
trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen, beispielsweise bei der Projektabwicklung mit  
Kunden, erfreulich stabil.  
Der EBIT-Rückgang auf TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) reflektiert insbesondere  
gestiegene Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, im Wesentlichen in Form von erhöhten Personalauf-  
wendungen. Darüber hinaus haben die im Vorjahr pandemiebedingt stark eingeschränkten Vertriebs- und Reisetätig-  
keiten wieder zugenommen.  
Mit einer Forschungsquote1) von 28,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und  
Entwicklung (TEUR 16.482) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätig-  
keit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 13.961 im Geschäftsjahr 2020/2021).  
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen  
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen-  
themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.  
98  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2022) 39% (51% zum 31. März 2021).  
Aufgrund der Beteiligungserhöhung der Fabasoft AG an der Mindbreeeze GmbH von bisher 76% der Unternehmens-  
anteile auf 85,5% ergibt sich ein reduzierender Effekt auf das Konzerneigenkapital.  
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 48.424 (zum 31. März 2021) auf  
TEUR 35.823 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 12.296 (zum 31. März 2021) auf TEUR 1.851 zum Bilanzstichtag  
31. März 2022. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der  
Fabasoft AG an der Mindbreeze GmbH von 76% auf 85,5% und aus dem Erwerb von Unternehmensanteile an der  
KnowledgeFox GmbH von bestehenden Gesellschaftern.  
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2022 386 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (326 zum 31. März 2021).  
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im  
Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 14.271 (TEUR 13.180 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1)  
von TEUR 6.536 (TEUR 7.159 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.079 (TEUR 5.833 im Vergleichszeitraum des  
Vorjahres).  
1.2.  
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns  
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2022)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
Fabasoft International Services GmbH  
Fabasoft R&D GmbH  
100%  
100%  
100%  
85,5%  
Österreich  
Österreich  
Österreich  
Österreich  
Linz  
Linz  
Linz  
Linz  
Wien  
Wien  
Wien  
Wien  
Fabasoft Austria GmbH  
Mindbreeze GmbH  
Berlin, Erfurt,  
München  
Fabasoft Deutschland GmbH  
100%  
Deutschland  
Frankfurt am Main  
Xpublisher GmbH  
60%  
100%  
70%  
Deutschland  
Schweiz  
München  
Bern  
Deggendorf  
Fabasoft Schweiz AG  
KnowledgeFox GmbH  
Österreich  
Wien  
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Mindbreeze Corporation  
100%  
USA  
Chicago  
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Xpublisher Inc.  
100%  
USA  
Chicago  
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen  
Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Kon-  
zern hat die Fabasoft AG mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unter-  
nehmensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden von dem Management der Mindbreeze GmbH, welches zuvor  
24% hielt, erworben.  
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
99  
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Das Mindbreeze Management, welches weiterhin vollumfänglich „an Bord“ ist, hält nach der Transaktion nunmehr  
14,5% der Anteile. Die Kaufpreisfindung erfolgte basierend auf einer von E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.  
durchgeführten Unternehmensbewertung.  
Am 13. Jänner 2022 erwarb die Fabasoft AG 70% der Anteile an der KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien. Das  
Unternehmen ist auf mobiles Lernen und MicroLearning spezialisiert und mit ihrer Trainings-App für Onboarding und  
Vertrieb international tätig. Der Beteiligungserwerb erfolgte einerseits durch den Kauf bereits bestehender Geschäfts-  
anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaftern in Höhe von 49,9% und andererseits durch die  
Zeichnung neuer Anteile in Höhe von 20,1%. Die bestehenden und die neu gezeichneten Anteile wurden insgesamt  
für einen Kaufpreis von TEUR 1.472 in bar erworben. Der CEO und bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt  
weiterhin mit 30% beteiligt und treibt als Geschäftsführer die weitere Expansion voran. Die Erstkonsolidierung der  
KnowledgeFox GmbH erfolgte somit vereinfachend mit den Zahlen zum Stichtag 1. Jänner 2022.  
1.3.  
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Umsatzerlöse  
4.106  
7.408  
-3.314  
-1.321  
8.207  
43.979  
85%  
3.775  
8.166  
-2.868  
-1.127  
8.832  
45.081  
86%  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
EBIT1)  
EBITDA1)  
Jahresüberschuss  
Eigenkapital  
Eigenkapitalquote1)  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag  
14.221  
1.851  
5
8.708  
12.296  
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)  
in TEUR  
2021/2022  
2020/2021  
Umsatzerlöse  
58.268  
11.250  
11.530  
17.647  
7.880  
55.090  
13.780  
13.886  
19.554  
9.730  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
EBIT1)  
EBITDA1)  
Jahresergebnis  
Eigenkapital  
27.254  
39%  
39.252  
51%  
Eigenkapitalquote1)  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag  
16.651  
35.823  
386  
20.899  
48.424  
326  
1)  
Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
100  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor  
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grund-  
voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mit-  
arbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell  
erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungs-  
stätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses  
umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten  
umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit prak-  
tischer Anwendung gelegt wird.  
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alli-  
ance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 64 zertifizierte (Senior-)Projekt-  
managerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 95 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.  
Interne Kommunikation  
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im  
Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-,  
Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche  
werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig statt-  
findenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live  
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen  
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,  
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Informationen zu laufenden  
Kundenprojekten oder Neukunden.  
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern  
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichts-  
punkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von  
Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer Multifunktions-  
anlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie, Chats und Screen-  
sharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder  
mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladeinfrastruktur am Hauptsitz in Linz  
ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt vorgesehen.  
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-  
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.  
Standards und offene Plattformen  
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards  
und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen  
wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.  
1.4.  
Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns  
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Perfor-  
mance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach  
den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbar-  
keit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:  
•
Nominale Umsatzveränderung  
•
•
•
•
EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
101  
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Nominale Umsatzveränderung  
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im  
Vergleich zum Vorjahr an.  
EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung  
des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Be-  
steuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:  
Überleitungsrechnung  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
- Finanzerträge  
+ Finanzaufwendungen  
= EBIT (Betriebsergebnis)  
EBITDA  
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,  
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-  
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen  
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich  
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufho-  
lungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.  
Überleitungsrechnung  
EBIT  
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
= EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.  
Eigenkapital  
x 100  
Gesamtkapital  
Forschungsquote  
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.  
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung  
x 100  
Umsatzerlöse  
102  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
2)  
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
2.1.  
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden  
Bereichen gesehen:  
Neue Produkte und Produktversionen  
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden sowohl neue  
Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich  
sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukun-  
dengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf  
neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die  
Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.  
Mindbreeze InSpire  
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Information Insight, Wissensmanagement und künstliche Intel-  
ligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach  
wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an.  
Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquel-  
len angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank  
(Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebs-  
modelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft.  
Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht  
(360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.  
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-  
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze  
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Ana-  
lystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die  
Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Information Insight geht. Das Produkt bietet umfangreiche  
KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits  
als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden.  
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse  
der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten  
Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Daten-  
quellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verar-  
beiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem  
Lernen und Natural Language Processing adressiert.  
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und  
das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten  
Branchen gewonnen und bei Bestandskunden die Installationen teilweise weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am  
Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Ver-  
triebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.  
Fabasoft Business Process Cloud  
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressour-  
cen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln. Insbesondere in  
Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unter-  
nehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Software-  
produkte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines euro-  
päischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
103  
Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-,  
Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in  
zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können verschlüsselt erfol-  
gen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung  
am Kundenstandort.  
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsecosystem genutzt werden, um zeitsparend und  
kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Transformation).  
Andererseits steht sie als sofort einsetzbare, flexible Cloud-Lösung für organisationsübergreifendes Dokumenten- und  
Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an  
Sicherheit und Compliance zur Verfügung. Als Ecoystem bildet die Fabasoft Business Process Cloud die Basis für die  
Fabasoft Business Process Solutions sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle.  
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen  
Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür  
bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumenten  
in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management von  
Verträgen. Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispielsweise eine  
intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung.  
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache  
Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN  
2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu  
modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzeroberfläche führt zu einer  
hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.  
Die Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-  
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereit-  
stellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der  
mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.  
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsecosystem konzipiert und weiterentwickelt. Die-  
ses fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts, Xpublisher und KnowledgeFox und  
eröffnet auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.  
Fabasoft Secomo  
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Da-  
bei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Team-  
room als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud En-  
terprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.  
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz  
bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch  
eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert  
und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw.  
Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richt-  
linien besser entsprechen zu können.  
Xpublisher und Xeditor  
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und  
konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unter-  
schiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfa-  
che Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen  
und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von  
den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schrift-  
stücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.  
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus  
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-  
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von  
Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-  
on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft  
werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen  
Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.  
KnowledgeFox  
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% des Microlearning-Pioniers KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernom-  
men. Die Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH wird als konsequenter Schritt in der Umsetzung der Fabasoft Wachs-  
tumsstrategie gesehen. Das mobile Lern-Management-System (LMS) des Unternehmens soll vom Fabasoft Business  
Process Cloud Ecosystem profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.  
Offene Plattform und Bekenntnis zu Standards  
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit  
dar, die Produkte auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das bestehende Kostenbewusst-  
sein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung  
des Fabasoft Angebotes beitragen.  
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten  
Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und  
Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Inves-  
titionen geleistet werden.  
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-  
Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.  
Barrierefreiheit  
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema  
Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der  
Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschrän-  
kungen in den Arbeitsablauf.  
Vertriebswege und Partnerschaften  
Fabasoft ist bestrebt ihr Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartnernetzwerk international weiter auszubauen. Neben  
dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs) werden auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf  
Independent Software Vendors (ISVs) unternommen.  
Mindbreeze ermöglicht solchen Partnern über die Nutzung der Mindbreeze InSight Services die Vorteile von KI-basierten  
Funktionalitäten als Bestandteil ihrer Softwareprodukte und Lösungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen.  
Etwa sind das Analysieren und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen  
Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und  
Nordamerika weiter auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.  
Die Fabasoft Business Process Cloud als Applikationsecosystem stellt eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-  
Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu  
betreiben. Fabasoft ist bestrebt Partnerschaften mit international ausgerichteten Anbietern weiter auf- und auszubauen  
und sieht deren Expertise und Vertriebsstärke als eine ideale Ergänzung zu den Produkten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von  
Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro  
Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten  
darstellen.  
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in  
bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.  
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung  
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organi-  
sationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung  
der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt  
werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro-  
jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von  
Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete  
Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie-  
ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.  
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge-  
zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an  
solchen beteiligen.  
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend  
die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der  
künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumen-  
ten die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive  
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese  
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege an  
den Innovationen in diesem Feld.  
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor  
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-  
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der  
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen.  
Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben.  
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung  
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März  
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung der  
E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.  
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis  
in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der  
konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich  
der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die  
gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfang-  
reiches Innovationsprojekt weitergeführt.  
In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem  
Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi-  
gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung  
und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Zertifizierungen  
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständi-  
ge Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstel-  
lung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Manage-  
mentsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die  
Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgreichen  
Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2021 durch akkreditierte  
Zertifizierungsstellen ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes  
Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2021 ihr  
erstes Überwachungsaudit erfolgreich.  
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits, Testate und Zertifizierungen für  
die Fabasoft Business Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:  
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt  
für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an  
Informationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud Services und von Mindbreeze InSpire SaaS Services  
nachvollziehbar offenlegt.  
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die  
definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und  
Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg-  
barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei-  
nigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2022 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des aktuellen  
BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die PricewaterhouseCoopers GmbH  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business  
Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.  
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2021/2022 für die Fabasoft Business Process Cloud Services und für  
Mindbreeze InSpire SaaS Services erneut beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCo-  
opers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security  
– herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen  
eines ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-  
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.  
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in  
Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers  
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat im Berichtszeitraum die Prüfung vorgenommen und die  
Effektivität erneut bestätigt.  
Zusätzlich verfügen die Fabasoft Business Process Cloud Services über das TÜV Rheinland „Certified Cloud Services“  
Zertifikat.  
Nach der Auditdurchführung im Februar 2022 wurde für die Fabasoft Business Process Cloud in Form eines ISAE  
3000 Audit Reports dokumentiert, ob ausgewählte Anforderungen des EU Cloud COC erfüllt werden. Dabei über-  
prüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob am Audittag ent-  
sprechende Kontrollen implementiert waren, um die EU Cloud CoC-Anforderungen zu erfüllen.  
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreterinnen und Vertreter europäischer und multinationaler Unternehmen und  
Organisationen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es  
Cloud Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der  
Kodex Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie  
der ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.  
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-  
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC mehr  
Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
107  
2.2.  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG  
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:  
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum  
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen  
Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun-  
gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt-  
oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen  
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs-  
gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.  
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden,  
durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei  
Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite-  
rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen  
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.  
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und  
umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie  
umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag-  
gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei-  
bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen  
(Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder  
Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.  
Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un-  
sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender  
Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische  
Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange-  
schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende  
Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf-  
grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht  
auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.  
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen  
in den öffentlichen Haushalten gesehen.  
Risiken im direkten Projektgeschäft  
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-  
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkal-  
kulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,  
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (bei-  
spielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft  
Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen  
Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend  
weiterentwickelt wird.  
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mit-  
wirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten  
Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich  
beeinflussen können.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft  
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Part-  
nern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin  
gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen  
Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunter-  
nehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/  
oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte  
sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach  
sich ziehen.  
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Sub-  
auftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei  
Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.  
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes  
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-  
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von  
Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von  
Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen  
– Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig  
Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirk-  
sam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die  
erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.  
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in  
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich  
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner  
findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns ent-  
wickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung  
hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.  
Mitbewerbsdruck  
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information Insight  
und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen  
und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffek-  
ten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme  
von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält  
weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktseg-  
mente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und  
Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsoli-  
dierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.  
Internationalisierung  
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringe-  
re Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,  
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei  
den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist be-  
absichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes  
Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und  
eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.  
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Han-  
delsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen,  
können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.  
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Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen  
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem  
Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische  
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.  
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur  
Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur  
teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können  
oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.  
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim  
Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Syn-  
ergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase  
bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Markt-  
zugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicher-  
weise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme  
vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen wer-  
den. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert  
zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akqui-  
sitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmeri-  
schen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach  
schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf  
bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.  
Produktrisiken  
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und  
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und  
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge  
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt wer-  
den. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte  
aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt  
negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neu-  
geschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.  
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-  
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote  
umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen.  
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-  
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder  
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie  
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu  
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,  
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren  
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale  
Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.  
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich. Es wird von ver-  
schiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem  
beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht  
mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen  
Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Platt-  
formen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen.  
Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten  
oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.  
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Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktions-  
weise oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in  
Drittprodukten können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.  
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte  
aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Soft-  
wareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.  
Diversifikationsrisiken  
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken  
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-  
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte  
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur  
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und  
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren  
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf  
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber  
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.  
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten  
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im  
Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der  
im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittpro-  
dukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch  
Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – ein-  
zeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Risiken. Zusätz-  
lich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik  
sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung  
an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der be-  
troffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder  
durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.  
Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette. Um gegenüber dem  
Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem  
prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.  
Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes  
nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähig-  
keit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und  
Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im  
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden  
Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die  
Ware an den Kunden geliefert werden kann.  
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher  
Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Sup-  
port-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der  
Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebe-  
nen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler  
entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikations-  
problemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außen-  
verhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.  
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Ge-  
schäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu  
begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Quali-  
tätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.  
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IT-Risiken  
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei  
Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege  
von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend  
auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit  
welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ  
beeinflussen.  
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistun-  
gen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der  
gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler, unberechtig-  
te Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der  
Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche  
oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische  
und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwä-  
gung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines  
gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten  
von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.  
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des  
Maschinellen Lernens  
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß und verschiedener Ausprägung Techno-  
logien und Verfahren der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden  
anforderungsspezifische Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von (historischen) Bestandsdaten  
„trainiert“ um relevante Muster zukünftig zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei  
vergleichbaren Aufgabenstellungen verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren  
gemäß wird kein fixer Ablauf zur Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten  
Rahmen vom System anhand der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Aus-  
gangsdaten (sowohl hinsichtlich Qualität als auch Umfang) und Trainingszyklen ganz wesentlich die Qualität der  
gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal auch erst nach einer längeren Zeit  
des Einsatzes - modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen, Fehlerkennungen, Nichterkennung und  
Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu unrichtigen, unvollständigen oder unerwünschten  
Ergebnissen führen.  
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz  
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Den-  
noch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der  
global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen  
der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.  
Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maß-  
nahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von  
sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft imple-  
mentiert wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne,  
vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder  
Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse  
verursachen.  
Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spe-  
zielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante  
Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkeh-  
rungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen  
installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Ak-  
tualität und Wirksamkeit geprüft.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kom-  
bination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das  
Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regel-  
mäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus  
werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkeh-  
rend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter  
„Zertifizierungen“ aufgelistet.  
Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das  
Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.  
Personalrisiken  
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Be-  
reich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäfts-  
bereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im  
IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher  
ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt  
werden können.  
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbeson-  
dere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein  
adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf  
die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu  
einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungs-  
ansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden,  
Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen.  
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise  
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern  
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.  
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus  
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheits-  
notstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.  
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich ent-  
gegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die  
Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.  
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar  
Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das  
Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei  
Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im  
Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im  
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch  
bislang wichtig.  
Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern  
leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.  
Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit  
Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten sowie Verzögerungen oder erhebliche Preisanstiege bei  
der Lieferung aufgrund von Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der  
Bereitstellung der bestellten Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen.  
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Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen  
der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl  
betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatz-  
verschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann  
aktuell nicht prognostiziert werden.  
Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale  
Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglich-  
keit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen  
zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level  
Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office  
zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.  
Direkte und indirekte Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine  
Das Unternehmen betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation  
oder in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht  
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges  
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des  
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulierferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der  
öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktu-  
ell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen  
Attacken auf kritische Infrastrukturen.  
Finanzrisiken  
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammenset-  
zung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungs-  
gebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsände-  
rungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das  
Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort,  
wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen  
als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.  
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang  
mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltig-  
keit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem  
denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnis-  
sen zu erhalten.  
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze besitzen  
in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen, veröf-  
fentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht dann häufig zu bestimmten Stichtagen oder nach bestimmten  
Fristen und nach Überschreitung bestimmter Schwellwerte. Damit kommt es üblicher Weise zu einem zeitlichen  
Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von diesbezüglichen Preisanpassungen.  
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei relevanten Zulieferanten (Hardware,  
Rechenzentrumsressourcen, Energie, Kühlung etc.) sowie der Preisauftrieb bei den Personalkosten und Personalak-  
quisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Indexzahlen, welche für Vertragsanpassungen heran-  
gezogen werden, liegen können.  
Hinsichtlich der Barguthaben des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen aktuell  
geringer bis negativer Verzinsung und Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
2.3.  
Prognosebericht  
Den digitalen Wandel gestalten  
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsab-  
läufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren  
und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und  
Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen.  
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der  
„Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebe-  
nen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende  
Handlungsfelder erkannt.  
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben  
und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).  
Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Da-  
tenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine  
umfassende Gesamtsicht, Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.  
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle  
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie  
entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von  
dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit  
einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote  
und/oder Appliances.  
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Aus-  
schreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefor-  
dert. Der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechen-  
zentren. Bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung  
als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt wer-  
den soll.  
Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechni-  
schen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstella-  
tionen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride  
Modelle erlaubt.  
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Li-  
zenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft  
bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür perio-  
dische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-  
komponenten abgeschrieben.  
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der  
Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen  
Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs-  
und Marketingmodell insbesondere für Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud und Appliances  
weiter zu ergänzen.  
Die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse  
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die  
Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Ge-  
schäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business  
Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
115  
Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe  
Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische  
Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, zeichnet sich  
durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-Techno-  
logie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert. Der eigenständige  
Charakter des erfolgreichen Geschäftes mit diesen Solutions soll künftig weiter unterstrichen und mit verstärkter  
unternehmerischer Initiative unterlegt werden.  
Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konsequen-  
te Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu bei beid-  
seitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die Xpublisher  
Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungsspektrum.  
Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach  
sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.  
Die Weiterentwicklung dieser Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud Technologie geht mit der  
Strategie einher, die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren,  
auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden  
Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.  
Mindbreeze InSpire  
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkun-  
den und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung  
mit Technologien der künstlichen Intelligenz.  
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von kon-  
kreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichsspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten  
auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen  
oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind.  
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und  
Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organi-  
sation als auch in der Partnerbasis.  
In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein  
Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der „Ability to Execute“-Achse. Das unabhängige  
Forschungsinstitut Forrester bezeichnet Mindbreeze als „Force Majeure of Enterprise Search“ in der im Juli 2021 ver-  
öffentlichten Wave: The Forrester Wave™: Cognitive Search, Q3 2021.  
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin stark und es besteht eine aus-  
sichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen  
Wachstumsraten von Mindbreeze werden erheblich sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertie-  
rung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partner-  
struktur beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms, durch die Aufnahme von OEM-Partnern und  
Independent Software Vendors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika,  
abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.  
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kanto-  
nen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorgani-  
sation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen  
Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorga-  
ben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung  
und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten  
und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die  
Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.  
116  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentli-  
cher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland be-  
findet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten  
Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte  
speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – in  
einem wesentlichen Ausmaß auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen.  
In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei  
jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwen-  
dungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag  
erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektpha-  
se und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleis-  
tungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.  
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammen-  
arbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Inte-  
ressenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektroni-  
scher Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner  
erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung  
der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.  
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen  
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte  
für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung  
und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung  
der Stärken der bestehenden Teams gesehen. Aufgrund der insgesamt angespannten Situation betreffend die Ver-  
fügbarkeit von hochqualifizierten Fachkräften im IT-Sektor verbunden mit dem inflationsbedingten Auftrieb bei Ge-  
hältern insgesamt muss in diesem Zusammenhang von einem weiteren deutlichen Anstieg von Personalkosten und  
Personalakquisitionskosten ausgegangen werden.  
Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und  
Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Part-  
nerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales  
Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. Des  
Weiteren soll auch in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsangebote  
basierend auf dem Fabasoft Business Process Cloud Ecosystem investiert werden. Dabei sollen sowohl unternehme-  
risch ausgerichtete organische Wachstumsmöglichkeiten, als auch anorganische (M&A) Optionen evaluiert und wahr-  
genommen werden. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.  
Pandemiebedingt waren im Berichtszeitraum die Reiseaufwände noch immer verhältnismäßig gering. Abhängig von den  
sich entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch  
die diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich  
ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei  
Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).  
Impact durch Coronavirus-Ausbruch  
Im Berichtszeitraum beeinflusste die COVID-19-Situation vor allem die Art und den Ort der Leistungserbringung im  
Dienstleistungsgeschäft, vertriebliche Aspekte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den  
Büros des Unternehmens.  
Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten weiterhin zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von  
Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten  
und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese waren  
pandemiebedingt nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich war. Erste Präsenz-  
Kundenveranstaltungen wurden im Juni 2021 – in einem sehr reduzierten und den jeweils geltenden Regelungen  
entsprechenden Umfang – mit sehr gutem Kunden-Feedback abgehalten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Pandemiebedingt war ein großer Teil der Belegschaft im Berichtszeitraum verstärkt im Home-Office tätig. Insgesamt  
sieht das Unternehmen durchgängiges, unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige  
Alternative zu einem Präsenzbetrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren, sozialen Interaktion und des direkten,  
kreativen Teamworks an.  
Insbesondere war das Fabasoft Geschäft speziell betreffend Appliances und Hardware-Ressourcen für Online-  
Angebote im Berichtszeitraum von Corona-bedingten Lieferengpässen aufgrund verfügbarer Lagerbestände noch  
verhältnismäßig wenig betroffen. Wenn sich die Lieferprobleme in diesem Bereich fortsetzen oder gar verschärfen,  
kann sich dies negativ auf die diesbezügliche Lieferfähigkeit auswirken.  
Fazit  
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten  
Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte auch  
in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen und anderen weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Ver-  
werfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche  
Aus- und Nachwirkungen die Pandemie, der Krieg in der Ukraine und eine stark steigende Inflation in den nächsten  
Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben  
wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.  
Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zu-  
griff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen  
und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet dar-  
über hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten  
die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden  
von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.  
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und  
Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in  
strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden  
eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen. Ebenso gestalten  
sich Entscheidungsprozesse speziell bei Neukunden komplexer und zeitaufwendiger.  
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es  
kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten oder anderen Son-  
derausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der  
öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches  
Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso  
wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.  
Die positive Resonanz sowohl bei Kunden, als auch bei Branchenanalysten reflektiert die Innovationskraft und die  
Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern. Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie  
schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert  
und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht werden kann.  
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recrui-  
ting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen.  
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung von  
als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitäts-  
überlegungen eingeräumt werden.  
118  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
3)  
Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns  
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)  
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 28,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft  
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verant-  
wortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, In-  
novation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback  
von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um  
Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Des Weiteren wurden in  
internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.  
Mindbreeze InSpire  
Bei Mindbreeze stand die Forschung und Entwicklung einer Plattform für sogenannte Insight Services im Geschäfts-  
jahr 2021/2022 im Fokus. Insight Services ermöglichen es Fachexperten Anwendungen zu modellieren, die mit Hilfe  
von künstlicher Intelligenz Fakten und Wissen aus unstrukturierten Inhalten, wie z.B. aus natürlicher Sprache, so zu  
extrahieren, dass diese für die Weiterverarbeitung durch Maschinen verwendet werden können. Konkret kann die  
Fachexpertin bzw. der Fachexperte seine Informationslandschaft mit Hilfe von einfach zu konfigurierenden Pipelines  
abbilden und erhält am Ende jene Information, die ansonsten eine manuelle Verarbeitung benötigen würde. Ein wei-  
terer Schwerpunkt in der Produktentwicklung bestand darin, die Insight Engine mit automatisierten, natürlichsprach-  
lichen Abfragen auszustatten. So werden Entitäten, die aus Text oder anderen unstrukturierten Inhalten extrahiert  
werden direkt im Suchindex abgelegt, damit auch Musterabfragen durchführbar sind . Diese Weiterentwicklung ist  
eine wichtige Vorbedingung für das Beantworten von Fragen mit Hilfe der Insight Engine.  
Ein zentraler Fokus wurde auch auf das laufende Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sichten für digitale  
Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung gelegt. Ein wesentlicher Aspekt war  
auch die Arbeitsplatzintegration in bestehende Anwendungen, wie z.B. Microsoft SharePoint Online, Microsoft Teams,  
oder auch Salesforce. Die Integration von Insight Apps in das Fabasoft Business Process Cloud Produkt wurde eben-  
falls deutlich erweitert.  
Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP)  
und Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. Insight Services werden auch im Fabasoft  
Konzern, wie z.B. bei Fabasoft Contracts, eingesetzt um nicht nur die relevanten Vertragsinhalte zu klassifizieren,  
sondern auch Fakten der Verträge direkt aus unstrukturierten Inhalten zu extrahieren, damit diese automatisch wei-  
terverarbeitet werden können.  
Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr  
Komfort bei der täglichen Aufgabenerfüllung zu erreichen.  
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer  
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Ver-  
fahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise Salesforce, Microsoft Stream oder  
für Microsoft Teams.  
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung  
der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.  
Fabasoft Mindbreeze Enterprise  
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können an-  
wenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im  
Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Fabasoft Business Process Cloud  
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2021/2022 war die Konzeption und Entwicklung  
von neuen Funktionalitäten zur schnelleren und einfacheren Entwicklung von Lösungen zur Digitalisierung von doku-  
mentenzentrierten Geschäftsprozessen nach den Low-Code/No-Code Ansätzen. Dies erlaubt es vor allem Anwenderin-  
nen und Anwendern in Fachabteilungen digitale Workflows ohne Unterstützung der IT-Abteilung und weitgehend ohne  
Programmierkenntnisse zu erstellen bzw. zu adaptieren. Entscheidend dabei ist, dass die Benutzerin oder der Benutzer  
grafische Blöcke von bestehendem Code per Drag-and-drop in einen Workflow ziehen, um Anwendungen zu erstellen  
oder schnell zu modifizieren, anstatt die gesamte Lösung selbst zu programmieren.  
Eine weitere Priorität der Forschung und Entwicklung lag im Bereich der Verbesserung der Effizienz bei der Erledigung  
von gleichartigen Aktivitäten im Workflow. Dazu wurde ein neues Dashboard für zusammengehörige Prozesse entwi-  
ckelt, die einerseits eine Übersicht über den Status der einzelnen Prozesse bietet und andererseits es ermöglicht, viele  
gleichartige Aktivitäten auf einmal zu erledigen. Beispielsweise können Vorgesetzte alle Bonusvereinbarungen von allen  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam erledigen. Diese Funktionalität steht insbesondere auch in den mobilen  
Apps zur Verfügung.  
Im Berichtszeitraum wurde zudem die Funktionalität für digitale Signaturen weiter ausgebaut. Um die Position und Größe  
von visuellen Unterschriften bereits vor dem Unterschreiben durch den Unterzeichner vorzudefinieren, stehen Unter-  
schriftsbereiche zur Verfügung. Der Unterzeichner kann dadurch seine Unterschrift an die für ihn vorgesehene Position  
direkt einfügen. Zusätzlich können mehrere Dokumente einer Akte mithilfe einer Unterschriftenmappe zusammenge-  
fasst, visuell unterschrieben und signiert werden.  
Die Integration in Microsoft Office steht nun auch für „Microsoft Word for the Web“ und „Microsoft Word for Mac“ zur  
Verfügung. Damit können Funktionalitäten wie „Textbausteine einfügen“ bzw. „Felder einfügen“ auch auf diesen Platt-  
formen genutzt werden.  
Im Berichtszeitraum wurde die Unterstützung von 3D-CAD-Dateien verbessert und eine neue Vorschau- und 3D-Viewer-  
Funktionalität eingeführt. Der 3D-Viewer ist direkt in der Browser-Oberfläche eingebunden und ermöglicht, dass das  
3D-Modell per Tastatur oder Maus gezoomt, rotiert und positioniert wird. Der 3D-Viewer verfügt auch über einen Szenen-  
graph des dargestellten 3D-Modells. Ein Szenengraph ist eine objektorientierte Datenstruktur, mit der die logische bzw.  
räumliche Anordnung des darzustellenden dreidimensionalen Objekts beschrieben wird. Über den Szenengraph können  
die einzelnen Elemente/Elementgruppen des 3D-Modells ein- bzw. ausgeblendet werden.  
Mit dem neuen Suchportal kann mithilfe von Mindbreeze nun noch effizienter nach Dokumenten bzw. Objekten recher-  
chiert werden. Zusätzlich ist es möglich, Mindbreeze Suchabfragen zu speichern, wodurch regelmäßig durchgeführte  
Suchabfragen noch schneller ausgeführt werden können. Die Integration von Mindbreeze Insight Apps ermöglichen  
einen aggregierten, an die Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender angepassten Zugang zu den Informationen  
einer Cloud Organisation. Mindbreeze Insight Apps werden genutzt, um wichtige Informationen anzuzeigen oder hervor-  
zuheben, ohne dass die Anwenderin bzw. der Anwender danach explizit suchen muss. Mindbreeze Insight Apps werden  
mit dem Mindbreeze Insight Apps Designer von Mindbreeze InSpire direkt in der Benutzeroberfläche der Fabasoft  
Business Process Cloud erstellt.  
Das neue Suchportal, die gespeicherten Suchabfragen und die Ausführung von Mindbreeze Insight Apps können auch  
in den mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android genutzt werden.  
Die Funktionalität der mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android wurde durch dy-  
namische, vom Server bereitgestellte Funktionen und Aktionen erheblich erweitert.  
Die bereits hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnis-  
sen wurde auch im letzten Jahr weiter verbessert. So sind jetzt die in der Browser-Oberfläche eingebundenen Diagram-  
me (wie Torten- oder Balken-Diagramme) auch dieser Anwendergruppe über assistive Techniken zugänglich.  
Als neue Schnittstelle zum Arbeiten mit strukturieren Daten wurde im Berichtszeitraum die Unterstützung für das Open  
Data Protokoll (OData) eingebaut. Ein übersichtlicher Wizard führt die Anwenderin / den Anwender bei der Definition  
der zu ermittelnden Daten, die in Anwendungen wie z.B. Microsoft Power BI aufbereitet werden können. Die skalierbare  
Architektur der Services im Backend sorgt für die erforderliche Performance.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt wurde im Bereich der Erstellung, Bearbeitung und Publizierung von umfangrei-  
chen Dokumenten auf Basis strukturierter Datenformate (XML-Format) gesetzt. Damit wurden Basisfunktionalitäten ge-  
schaffen, die in zukünftigen Lösungen wiederverwendet werden können.  
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud  
(Appliance) bereitgestellt.  
Fabasoft Secomo  
Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Unterstützung fortgeschrittener digitaler Signaturen. Wei-  
ters wurde die Integration für den Webbrowser-Client dahingehend verbessert, dass das Arbeiten mit geschützten  
Dokumenten auch ohne nativ installierter Software möglich ist.  
Fabasoft Folio  
Im Geschäftsjahr 2021/2022 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Opti-  
mierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen  
Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Zudem stehen viele Neuerungen der Fabasoft Business Process Cloud  
in Fabasoft Folio zur Verfügung.  
Xpublisher  
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-  
Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher für  
Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die Do-  
kumentation weiter verbessert. Dadurch wird der „time-to-value“ für Neukunden insbesondere bei der Setup-Phase  
von Proofs of Concept stark verkürzt.  
Weiterhin wurden die lokalen Entwicklungsumgebungen in die Fabasoft IT-Infrastruktur migriert, um diese als hoch-  
sichere Remote-Entwicklungsumgebung zu nutzen.  
Xeditor  
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf zahlreiche neue Produktfeatures,  
wie eine Outline für XML-Elemente, einen Charakterpicker für verschiedene Sonderzeichen, eine verbesserte Tag-An-  
sicht und weitere Anpassungen zur Verbesserung der User-Experience.  
Im Rahmen einer Integration in die Fabasoft Business Process Cloud steht Xeditor zur Bearbeitung von XML-Doku-  
menten auf Basis des DITA-Standards zur Erstellung von technischen Dokumentationen zur Verfügung.  
Fabasoft eGov-Suite  
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite legte im Geschäftsjahr 2021/2022 den Fokus vor allem auf die Er-  
weiterung der Interoperabilität zwischen der Fabasoft eGov-Suite und anderen Applikationen im Behördenumfeld. So  
wurden sowohl XML-Austauschformate, als auch direkte Anbindungen an Drittprodukte erweitert bzw. neu imple-  
mentiert.  
Auf Basis des Developer Patterns, welches in der Fabasoft eGov-Suite für die neue ZMR (Zentrales Melderegister)  
Integration entwickelt wurde, konnte in Österreich nun zusätzlich das UR (Unternehmensregister) und das AGWR  
(Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister) erfolgreich integriert werden. Dadurch wurde der Arbeitskomfort für die  
Anwenderinnen und Anwender, die mit den entsprechenden Registern regelmäßig interagieren müssen, dahinge-  
hend gesteigert, dass sie die Fabasoft eGov-Suite nun nicht mehr verlassen müssen, sondern die Abfrage direkt im  
Geschäftsobjekt durchführen können. Zusätzlich konnte dadurch die Komplexität des Gesamtsystems einer Behörde  
für die Anwenderinnen und Anwender verringert werden.  
Weiters wurden neben eCH0147 in der Schweiz, XDOMEA 3.0 und der ELAKTrans Schnittstelle in Österreich weitere  
neue Standards zum Austausch von Geschäftsobjekten implementiert.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeiten war eine bessere Unterstützung von Fachverfahren, die nun  
direkt in der Fabasoft eGov-Suite abgebildet werden können. Neben den spezifischen Einstellungen pro Verfahren,  
wie zum Beispiel die verfügbaren Menüs, Unterschriften und Aktivitäten können nun auch eigene Metadaten defi-  
niert werden. So können pro Fachverfahren Felder konfiguriert werden, die nun strukturiert befüllt und in der Fabasoft  
eGov-Suite abgespeichert werden können. So bleibt nun auch in der Fabasoft eGov-Suite bei jedem Fachverfahren  
seine Charakteristik erhalten.  
Die Weiterentwicklung des Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen  
zur Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. So wurden die Visualisierungs- und  
Reportingfunktionalität weiter verbessert.  
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Pro-  
duktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.  
Fabasoft app.telemetry  
Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2021/2022 in der Erweite-  
rung der Integration von Basiskomponenten der Softwareinfrastruktur, der Implementierung und Bereitstellung einer  
Logging-Infrastruktur für instrumentierte Softwareprodukte, der Unterstützung von Messwerten auf Basis von Daten,  
die über die Software-Telemetry von den instrumentierten Softwareprodukten bereitgestellt werden sowie der Weiter-  
entwicklung der Skalierungsmöglichkeiten in einer Container-Umgebung.  
4)  
Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung  
eigener Anteile  
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG  
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.  
Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.  
Im Berichtsjahr 2021/2022 wurden keine eigenen Aktien erworben.  
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2022 keine eigenen Aktien.  
5)  
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des  
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in  
der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern  
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB  
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis  
installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich  
aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen  
Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum  
Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes  
Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf,  
Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf  
einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und  
Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.  
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und  
jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen  
internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-  
Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der  
Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im  
internenKontrollsystem(IKS)enthaltenenVerantwortlichkeitenundZuständigkeitengeltenfüralleTochterunternehmen  
und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
IKS Einkauf  
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Kon-  
zern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen  
Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.  
IKS Personal  
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stel-  
lenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechts-  
konformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung  
zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit  
im Personaleinsatz sicherzustellen.  
IKS Revenue Cycle  
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis  
zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und  
dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des  
Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen)  
zu standardisieren und zu verifizieren.  
IKS Tax  
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern  
innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos  
durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der  
Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.  
Jahresabschluss und Konsolidierung  
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden  
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.  
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards  
(IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unter-  
nehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt  
und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.  
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)  
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.  
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buch-  
haltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buch-  
haltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im  
Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.  
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivie-  
rung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.  
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten  
und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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6)  
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit  
verbundenen Verpflichtungen  
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB  
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.  
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte  
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.  
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betra-  
gen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%.  
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.  
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.  
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des  
Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unter-  
nehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund-  
kapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt  
wird.  
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Mög-  
lichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:  
Genehmigtes Kapital:  
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Juli 2021 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-  
mäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 20. Oktober 2026 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu  
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 61, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).  
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des  
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis  
zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb  
zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter  
dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börse-  
handelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen  
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch  
besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufpro-  
gramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)  
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10%  
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs  
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-  
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen  
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der  
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG  
(§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich  
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft  
AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist er-  
mächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.  
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.  
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jah-  
ren, sohin bis einschließlich 25. Juli 2026, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der  
Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen  
eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu  
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien  
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Ge-  
sellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungspro-  
grammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;  
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;  
(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und  
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der  
Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in  
mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand  
auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes  
Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit  
der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.  
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines  
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der  
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde  
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.  
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-  
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.  
Linz, am 7. Juni 2022  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Leopold Bauernfeind e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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JAHRESABSCHLUSS  
Bestätigungsvermerk  
Bericht zum Jahresabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022, der Gewinn-  
und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst  
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das  
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen  
Vorschriften.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)  
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze  
erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen  
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des  
Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft  
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und  
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind  
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes  
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am  
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden  
im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungs-  
urteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen  
Unternehmen  
Siehe Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sons-  
tigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. März 2022.  
•
Das Risiko für den Abschluss  
Im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2022 sind Anteile an verbundenen Unternehmen (30,3 Mio. EUR)  
und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (12,4 Mio. EUR) ausgewiesen.  
Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für  
einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen.  
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer-  
tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben.  
Die Beurteilung, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen sowie der Wert-  
haltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  
erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter.  
Für den Abschluss besteht auf Grund dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen das Risiko, dass die Antei-  
le an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß bewertet sind und folglich der  
Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere in der Schätzung  
der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden. Diese Cashflow-Schät-  
zungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.  
•
•
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung  
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber ver-  
bundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:  
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich gesun-  
kenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital)  
der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen  
Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden  
Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.  
•
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis  
über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft  
und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Bud-  
getzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.  
•
•
Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.  
Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich  
eingetretenen Werten beurteilt.  
•
Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir  
unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Stan-  
dards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen  
Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die  
rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.  
•
Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile an  
verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft, ob  
Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation der  
verbundenen Unternehmen gewürdigt.  
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•
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zu Finanzanlagen und Forderungen  
gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in  
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der  
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich  
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,  
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der  
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-  
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrund-  
satz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen,  
entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische  
Alternative dazu.  
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-  
lichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk  
zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine  
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge-  
mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche  
falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen  
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünf-  
tigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft-  
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord-  
nungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-  
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlun-  
gen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch  
und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil  
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-  
deckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,  
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner  
Kontrollen beinhalten können.  
•
•
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-  
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,  
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-  
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-  
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
•
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der  
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten  
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten  
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf-  
werfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-  
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu  
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere  
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-  
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fort-  
führung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
•
•
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-  
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise  
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante  
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger  
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.  
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanfor-  
derungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachver-  
halte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-  
gigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  
•
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die-  
jenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren  
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem  
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe  
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Be-  
stätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer  
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Lagebericht  
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit  
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durch-  
geführt.  
•
Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,  
enthält die nach §243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.  
•
Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-  
nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht  
festgestellt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO  
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am  
26. November 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2022 endende  
Geschäftsjahr beauftragt.  
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an  
den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und  
dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt  
haben.  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.  
Linz, am 7. Juni 2022  
KPMG Austria GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
qualifiziert elektronisch signiert:  
Mag. Christoph Karer  
Wirtschaftsprüfer  
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des  
Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk  
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen  
sind die Vorschriften des §281 Abs 2 UGB zu beachten.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER  
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Leopold Bauernfeind und Ing. Oliver Albl, als Vorstandsmitglieder und als  
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-  
standards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild  
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass der Lagebericht den Geschäfts-  
verlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der  
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und  
Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.  
Linz, am 7. Juni 2022  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Leopold Bauernfeind e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22  
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BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG  
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021/2022 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im  
Rahmen von vier Sitzungen, sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dem Bericht des  
Vorstandes konnte aufgrund der Klarheit und Transparenz der Berichterstattung gut gefolgt werden, unterstützt  
durch die sehr informativen Tischvorlagen zu jeder Sitzung. Auskunft und Berichterstattung umfassten auf Basis von  
Zahlen und Fakten sowohl den Geschäftsgang, als auch die Geschäftsentwicklung und sonstige maßgebliche Unter-  
nehmensthemen. Neben diesen mit Tagesordnung einberufenen formellen Sitzungsterminen gab es auf informeller  
Basis Gespräche und Informationsaustausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.  
Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in  
den einzelnen Quartalen, die Abweichungsanalyse (insbesondere im Zusammenhang zum Budget), Vertriebsaktivitä-  
ten, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung und allgemein die Unternehmens- und Geschäftsent-  
wicklung und damit auch Vertriebsaktivitäten waren Arbeitsschwerpunkte. Wie in allen Jahren ist das Budget für das  
kommende Geschäftsjahr 2022/2023 dem Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat zur Diskussion, Meinungsbildung  
und Abstimmung vorgelegt worden.  
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-  
tungsgesellschaft, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss  
nach UGB zum 31. März 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.  
Der Konzernabschluss zum 31. März 2022 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigen-  
kapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprü-  
fungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.  
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wur-  
den beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft  
hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die Berichte des  
Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß  
UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2022 der Fabasoft AG durch den Prüfungsaus-  
schuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht ist aufgestellt und Gegenstand der Über-  
wachungstätigkeit im Ausschuss gewesen.  
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2022 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschla-  
gene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.  
Der Aufsichtsrat bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern, insbesondere auch bei  
Herrn Leopold Bauernfeind, welcher zum 30.06.2022 sein Vorstandsmandat niederlegt. Dem Vorstand Prof. Dipl.-Ing.  
Helmut Fallmann (Vorstandsvorsitzender), Ing. Oliver Albl (Vorstandsmitglied seit 01.05.2022) und Herrn Matthias  
Wodniok (Vorstandsmitglied ab 01.07.2022) wünscht der Aufsichtsrat viel Erfolg für die Zukunft.  
Linz, im Juni 2022  
Dr. Friedrich Roithmayr e.h.  
Vorsitzender des Aufsichtsrates  
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