Jahresfinanzbericht 2020/2021
KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2021
Aktiva in TEUR
AZ
31.03.2021
31.03.2020
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen
5.1.1.
5.1.2.
5.1.3.
5.1.4.
5.1.5.
Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Aktive latente Steuern
Kurzfristige Vermögenswerte
Liefer- und sonstige Forderungen
Ertragsteuerforderungen
Liquide Mittel
5.2.1.
5.2.1.
5.2.2.
Summe Aktiva
Passiva in TEUR
Eigenkapital
AZ
31.03.2021
31.03.2020
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital
5.3.
5.3.1.
5.3.2.
-2.013
-884
Kapitalrücklagen
Eigene Aktien
Sonstige Rücklagen
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung
Kumuliertes Ergebnis
-1.055
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Abfertigungen
Passive latente Steuern
Sonstige Verbindlichkeiten
Investitionszuschüsse
5.4.1.
5.1.5.
5.4.3.
5.6.
Kurzfristige Schulden
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten*
Ertragsteuerverbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten*
5.5.1.
5.5.2.
5.5.3.
Summe Passiva
*Aufgrund einer Umgliederung der Vertragsverbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen aus den Liefer- und sonstigen Verbind-
lichkeiten in die Vertragsverbindlichkeiten wurden die Vorjahreswerte in Höhe von TEUR 280 entsprechend angepasst.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
in TEUR
AZ
2020/2021
2019/2020
Umsatzerlöse
6.1.
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen
Personalaufwand
6.2.
-2.477
-27.510
-5.668
-5.943
-2.237
-24.261
-5.071
-8.027
6.3.
6.4.
6.5.
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis
Finanzerträge
6.6.
6.6.
Finanzaufwendungen
-109
-53
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
-4.050
-3.107
6.7.
Jahresergebnis
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Neubewertungseffekte Abfertigungen abzüglich latenter Steuern
Sonstiges Ergebnis
-50
-171
-221
-66
-3
Gesamtergebnis
Jahresergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
Gesamtergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis,
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)
unverwässert
verwässert
9.1.1.
9.1.2.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
in TEUR
AZ
2020/2021
2019/2020
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Betriebsergebnis
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
6.4.
-76
Effekte aus Währungsumrechnung
Veränderung von langfristigen Rückstellungen
Neubewertungseffekte Abfertigungen
5.4.1.
5.1.4.
-228
-88
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen
-39
-107
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen
(ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung)
-296
-1.246
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten
aus Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten)*
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten*
Veränderung von Investitionszuschüssen
5.6.
-286
-385
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel
Vereinnahmte Zinsen
Gezahlte Zinsen
-68
-12
Gezahlte Ertragsteuern
-1.502
-2.328
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
5.1.1.
5.1.2.
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
-4.527
-4.376
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit
-480
-4.298
-4.841
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Tilgung Leasingverbindlichkeit
-1.594
-7.150
-912
-1.436
Veräußerung eigener Aktien
Dividendenausschüttung
-5.361
-480
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner
Auszahlungen für die Rückzahlung von Darlehen
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit
-126
-3.320
-7.403
Veränderung der liquiden Mittel
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel
Effekte aus Wechselkursänderungen
Zunahme
-71
Endbestand der liquiden Mittel
5.2.2.
*Aufgrund einer Umgliederung der Vertragsverbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen aus den Liefer- und sonstigen Verbind-
lichkeiten in die Vertragsverbindlichkeiten wurden die Vorjahreswerte entsprechend angepasst.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Anteil
Ausgleichs-
posten aus
Währungs-
der nicht
beherr-
schenden
Anteils-
eigner
Sonstige
Rück-
Kumu-
liertes Gesamt
Ergebnis
Eigen-
kapital
gesamt
Grund-
kapital rücklagen Aktien
Kapital- Eigene
in TEUR
AZ
lagen
umrechnung
Stand am
am 31. März 2019
-2.013
-818
-66
Sonstiges Ergebnis
Jahresergebnis
-3
-3
Gesamtergebnis
-66
Dividende,
Ausschüttungen
-5.361
-5.361
-480
-5.841
Erstkonsolidierung
Tochterunternehmen
Stand am
31. März 2020
5.3.
-2.013
-884
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Ausgleichs-
Anteil
der nicht
beherr-
schenden
Anteils-
eigner
Sonstige
Rück-
Kumu-
Eigen-
kapital
gesamt
Grund-
Kapital- Eigene
posten aus
Währungs-
in TEUR
AZ
liertes Gesamt
Ergebnis
kapital rücklagen Aktien
lagen
umrechnung
Stand am
am 31. März 2020
-2.013
-884
-171
-50
Sonstiges Ergebnis
Jahresergebnis
-221
-221
Gesamtergebnis
-171
-50
Dividende,
Ausschüttungen
-7.150
-7.150
-912
-8.062
Veräußerung
eigener Aktien
Stand am
31. März 2021
5.3.
-1.055
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2021
1) Grundlegende Informationen
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste
von Fabasoft sorgen für das einheitliche Erfassen, Ordnen, sichere Aufbewahren und kontextsensitive Finden aller
digitalen Geschäftsunterlagen sowie für medienneutrales Multi-Channel-Publishing digitaler Inhalte.
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz ,
Österreich
.
Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985).
Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021.
2)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.
Grundlagen der Abschlusserstellung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der
Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen
Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretatio-
nen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2021 im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:
Anzuwenden
Standard
Inhalt
auf neue
Geschäftsjahre ab
Rahmenwerk
IAS 1, IAS 8
Änderung an den Verweisen auf das Rahmenwerk in den IFRS
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
Änderungen an IFRS 3: Definition eines Unternehmens
Interest Rate Benchmark Reform
Januar 2020
Januar 2020
Januar 2020
Januar 2020
Januar 2020
IFRS 3
IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9
IFRS 16
COVID-19-bezogene Mietkonzessionen
Das IASB (International Accounting Standards Board) hat im März 2018 ein überarbeitetes Rahmenwerk für die
Finanzberichterstattung veröffentlicht. Das überarbeitete Rahmenwerk besteht aus einem neuen, übergeordneten
Abschnitt „Status and purpose of the conceptual framework“ sowie aus acht weiteren Abschnitten. Zusammen mit
dem überarbeiteten Rahmenwerk hat das IASB auch Änderungen zu den Verweisen auf das Rahmenwerk in den
IFRS veröffentlicht.
Mit den Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 wird ein einheitlicher und genauer umrissener Wesentlichkeitsbegriff von
Abschlussinformationen geschaffen, der eine Harmonisierung vom Rahmenwerk für die Finanzberichterstattung,
IAS 1 und IAS 8 sowie dem IFRS-Leitliniendokument „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ herbeiführen soll.
Die Änderung zu IFRS 3 betrifft eine Anpassung der Definition eines Unternehmens.
Die Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 modifizieren spezifische Anforderungen an die Bilanzierung von Si-
cherungsbeziehungen, damit die Bilanzierung betroffener Sicherungsbeziehungen während der Zeit der Unsicherheit
fortgesetzt werden kann, bis die von den bestehenden Referenzzinssätzen betroffenen Grundgeschäfte oder Siche-
rungsinstrumente infolge der laufenden Reformen der Referenzzinssätze angepasst werden.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Im Mai 2020 veröffentlichte das IASB die Änderung zu IFRS 16 in Bezug auf Mietkonzessionen, die als direkte Folge
der COVID-19-Pandemie eingeräumt wurden. Dem Leasingnehmer ist es demnach erlaubt, auf die Beurteilung, ob
eine aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzession eine Vertragsänderung darstellt, zu verzichten.
Der Leasingnehmer, der diese Erleichterung in Anspruch nimmt, muss jede Änderung der Leasingzahlungen, die
sich aus der COVID-19-bezogenen Mietkonzession ergibt, auf dieselbe Weise bilanzieren, wie er die Änderung unter
Anwendung von IFRS 16 bilanzieren würde, wenn diese keine Änderung des Leasingvertrages wäre.
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss um-
gesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage geführt.
2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend
anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden
Bis zum 31. März 2021 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für
das Geschäftsjahr 2020/2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:
Übernommen und
anzuwenden auf neue
Standard
Inhalt
Geschäftsjahre ab
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16
Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)
Januar 2021
Nicht übernommen
und anzuwenden
auf neue
Standard
Inhalt
Geschäftsjahre ab
AIP 2018 – 2020
IFRS 17
Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS
Versicherungsverträge
Januar 2022
Januar 2023
Auf unbestimmte Zeit
verschoben
IFRS 10, IAS 28
IAS 1
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten
Klassifizierung von Schulden hinsichtlich Kurz- und
Langfristigkeit
Januar 2023
IFRS 3
IAS 16
IAS 37
Verweis auf Rahmenwerk
Januar 2022
Januar 2022
Januar 2022
Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
Erfüllungskosten bei belasteten Verträgen
Die Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 sollen die Auswirkungen abmildern, die sich im Zeit-
punkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz auf die Finanzbericht-
erstattung ergeben. Insbesondere räumen die Änderungen eine praktische Erleichterung in Bezug auf Modifikationen
ein, die durch die IBOR-Reform erforderlich sind. Daneben sollen bilanzielle Sicherungsbeziehungen trotz einer Ab-
lösung des Referenzzinssatzes unter einer angepassten Dokumentation fortbestehen können.
Die Annual Improvements an den IFRS betreffen Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41.
IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf die Identifikation, den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die An-
hangangaben für Versicherungsverträge und ersetzt ab 1. Januar 2023 den IFRS 4 Versicherungsverträge.
Die Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28 stellen klar, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen
oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermö-
genswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
7
Die Änderungen zu IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz und nicht
die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen oder Aufwendungen
oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind.
IFRS 3 wird dahingehend aktualisiert, dass sich die Verweise nunmehr auf das aktuelle Rahmenwerk für die
Finanzberichterstattung 2018 und nicht mehr auf das Rahmenwerk 1989 beziehen.
Die Änderungen zu IAS 16 verbieten nun explizit den Abzug möglicher Nettoerträge von den Anschaffungskosten
einer Sachanlage.
IAS 37 wird dahingehend adaptiert, dass der Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen konkretisiert
wird. Als Erfüllungskosten sind alle direkt zurechenbaren Kosten zu berücksichtigen, also die inkrementellen Kosten
der Erfüllung des Vertrages (z.B. direkt zurechenbare Arbeits- und Materialkosten) und eine Verrechnung anderer,
der Erfüllung des Vertrages direkt zurechenbaren Kosten (z.B. anteilige Abschreibung von Sachanlagen, die für die
Erfüllung mehrerer Verträge genutzt werden).
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkun-
gen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
2.2.
Konsolidierung
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen
Konzernabschlussstichtag 31. März 2021 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Be-
teiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch
oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der
Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass
dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über
das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse
und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.
2.2.1. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigen-
kapitals ausgewiesen.
8
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Zum Bilanzstichtag 31. März 2021 sind neben der Fabasoft
AG
als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in
den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
Durch nicht
Unmittelbarer
beherrschende
Art der
Geschäftstätigkeit
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Unternehmen
Sitz
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Fabasoft International Services GmbH
Fabasoft R&D GmbH
Linz/Österreich
Konzerndienstleistungen
Forschung & Entwicklung
100
100
-
-
Operatives Geschäft
Österreich
Fabasoft Austria GmbH
Mindbreeze GmbH
Linz/Österreich
Linz/Österreich
100
76
-
24
-
Information Insight
Produkte
Frankfurt am Main/
Deutschland
Operatives Geschäft
Deutschland
Fabasoft Deutschland GmbH
Xpublisher GmbH
100
60
München/
Deutschland
Content Editing und
Publishing Produkte
40
-
Operatives Geschäft
Schweiz
Fabasoft Schweiz AG
Bern/Schweiz
100
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Mittelbarer An-
teil der
Fabasoft AG
in%
Art der
Geschäftstätigkeit
Unternehmen
Sitz
Operatives Mindbreeze
Geschäft USA
Mindbreeze Corporation
Xpublisher Inc.
Chicago/USA
Chicago/USA
76
60
24
40
Operatives Xpublisher
Geschäft USA
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht
nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte
Unternehmen.
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtszeitraum nicht geändert. Hinsichtlich Erwerb von Anteilen an der
Mindbreeze GmbH nach dem Bilanzstichtag siehe Punkt 9.7.
2.2.3. Konsolidierungsmethoden
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des
Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigen-
kapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeit-
punkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmens-
zusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der
Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der
von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum
beizulegendenZeitwertbewerteteNettovermögendeserworbenenTochterunternehmens,wirdderUnterschiedsbetrag
direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen
des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls
ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um
eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen
mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils
entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert
des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der
Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden
Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am
Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
2.2.4. Währungsumrechnung
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften
in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten
und Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der
Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser
Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen
aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren
Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen
Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den
Gewinn und Verlust umgegliedert.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden
Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam
erfasst.
Nicht-monetäre Posten, deren Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremd-
währung erfolgt, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:
Stichtagskurs 31. März
Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr
Schweizer Franken
2021
2020
1,1080 CHF
1,0550 CHF
1,07692 CHF
1,09562 CHF
US-Dollar
2021
1,1736 USD
1,0928 USD
1,16548 USD
1,11004 USD
2020
10
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
2.3.
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaf-
fungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen.
Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne IFRS 16 Leasinggegenstände) liegen konzerneinheitlich
folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Immaterielle Vermögenswerte
2 bis 10 Jahre
5 bis 10 Jahre
2 bis 15 Jahre
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend ku-
mulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden
ergebniswirksam berücksichtigt.
2.4.
Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereig-
nisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet mindestens
einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung statt. Eine Ab-
wertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des
Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der
Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden
Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmit-
telgenerierende Einheiten). Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung
gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist. Für
Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.
2.5.
Forschung und Entwicklung
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden
Nachweise erbracht werden können:
a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung
oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen
wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen
Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der
Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen
und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben
verlässlich zu bewerten.
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
11
2.6.
Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse wurden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Bei Vorliegen eines Leasingvertrages
nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht und passivseitig eine damit korrespondierende Leasingverbindlich-
keit angesetzt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Ver-
mögenswert von geringem Wert ist, macht der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes
und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für welche vom Wahlrecht
gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind von unwesentlichem Umfang.
2.7.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in Ver-
bindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungskosten).
Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus-
ses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Vertragsgewinnungskos-
ten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, über den Personalaufwand abzuschreiben.
2.8.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9 eingestuft werden.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wert-
schwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag ergebniswirksam erfasst.
2.9.
Liefer- und sonstige Forderungen
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortge-
führten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen
bilanziert.
Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss
Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit
Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsaus-
fälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im
öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die
Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2021 bestand lediglich eine Wertminde-
rung in Höhe von TEUR 7 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten
über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern
jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der
durchgeführten Analysen in Bezug auf die Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der be-
obachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge
betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2021 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.10. Dienstleistungsaufträge
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35c
sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn kein Vermögenswert mit alternativer Nutzungsmöglichkeit
geschaffen wird und Fabasoft einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung der bisher erbrachten Leistung
besitzt.
12
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem
Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum
Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab
dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.
Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Lieferungen
und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Ein Ausweis erfolgt unter „Forderungen aus
Dienstleistungsaufträgen“, wenndasUnternehmenseinenvertraglichenVerpflichtungennachkommt, bevorderKunde
zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte
gemäß IFRS 15 dar.
Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Verbindlichkeiten
aus Dienstleistungsaufträgen“ in der Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet oder fällig ist.
2.11. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit
den jeweils am 31. März 2021 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.12.
Leistungen an Arbeitnehmer
2.12.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird
jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbar-
wertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden
gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von In-
dustrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren
Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesell-
schaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensions-
antrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall
maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflich-
tungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 ein-
getreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervor-
sorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse
und nicht gegen das Unternehmen.
Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
2.12.2. Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusagen
berechnet.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
13
Die Pensionszusagen für die Vorstände der Fabasoft AG werden durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversi-
cherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.
Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Be-
günstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge
zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der
Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der
Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.
2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fort-
geführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2021 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.14. Umsatzerlöse
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter
und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und
werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze gegen-
über Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, ver-
kauft wird.
Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Support-
dienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des
Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätig-
keit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsauf-
trägen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt realisiert
(siehe Punkt 2.10).
2.15. Bilanzierung von Zuwendungen und Investitionszuschüssen
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit da-
rüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen
gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der angemes-
senen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen
werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode bilan-
ziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Die
Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte. Der Passivposten wird entsprechend der
Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.
2.16. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.
Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als
Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2021 folgende Tochterunternehmen einbezogen:
(1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH und (4) Mindbreeze GmbH.
14
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wer-
ten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen
Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der
langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen,
werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur
Nutzung zur Verfügung stehen werden.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochter-
unternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Um-
kehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die
temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechts-
anspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertrag-
steuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder
unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Be-
wertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der
bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während
der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen
basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:
Dienstleistungsaufträge
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem
Leistungsfortschritt bilanziert.
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungs-
grades zum Stichtag.
Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits er-
brachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad
um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von
TEUR 405 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 498.
.
Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesell-
schaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensions-
antrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall
maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflich-
tungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.
Für die Vorstände der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
15
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von -0,48% (anstatt 0,37%) zugrunde gelegt werden würde, würde der
Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 296 höher sein und die
Abfertigungsrückstellung TEUR 4.207 (anstatt TEUR 3.911) betragen. Bei einem Zinssatz von 1,22% würde der
Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 266 niedriger ausfallen und
die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.645 (anstatt TEUR 3.911) betragen.
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,07% (anstatt 2,57%) zugrunde gelegt werden würde, würde
der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 164 höher sein und die
Abfertigungsrückstellung TEUR 4.075 (anstatt TEUR 3.911) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,07% würde
der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 157 niedriger ausfallen
und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.754 (anstatt TEUR 3.911) betragen.
Geschäfts- und Firmenwerte
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem müs-
sen Annahmen wie zukünftige Cashflows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten hierzu
sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.
Aktive latente Steuern
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahr-
scheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich
genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche spielt die Beurteilung
über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie
eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunftsprognosen nicht mit hinrei-
chender Sicherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses
Verlustvortrages.
Bilanzierung von Leasingverhältnissen
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten beein-
flussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge
und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird.
Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden Laufzeit, angepasst um das
Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.
Wertberichtigung von Forderungen
Sobald ein Verlust wahrscheinlich erscheint, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertberichtigt.
Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Konkurs, eine finanzielle Restruktu-
rierung oder einen Zahlungsausfall werden als Indikatoren für einen Wertberichtigungsbedarf gesehen.
2.18.
Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den
Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation
von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als
Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.
Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.
16
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
3)
Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile. Es folgen zusammengefasste Finanz-
informationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre Tochtergesellschaft Mindbreeze
Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Zusammengefasste Bilanz in TEUR
Mindbreeze
31.03.2021
31.03.2020
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristiges Nettovermögen
Langfristige Vermögenswerte
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristiges Nettovermögen
Gesamtes Nettovermögen
12.968
-8.102
4.866
1.558
-214
11.644
-7.668
3.976
2.036
-225
1.344
6.210
1.811
5.787
Davon Nettovermögen, das den nicht
beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist
1.490
1.389
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR
Mindbreeze
2020/2021
2019/2020
Umsatzerlöse
13.180
5.829
-1.606
4.223
0
12.402
5.025
-1.139
3.886
0
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
Jahresergebnis
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
4.223
1.014
3.886
933
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR
Mindbreeze
2020/2021
2019/2020
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel
Gezahlte Zinsen
8.104
0
6.999
0
Zahlungen aus Steuerumlage
-1.213
6.891
-811
-757
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit
Nettoerhöhung der liquiden Mittel
6.242
-757
-2.031
3.454
-3.841
2.239
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
17
4)
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert
und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch de-
rivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderun-
gen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine derivativen
Finanzinstrumente eingesetzt.
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanz-
instrumente herangezogen:
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten
ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden
Zeitwert.
Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizu-
legenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.
Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag handelt
es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH. Die Bewertung erfolgte unter Anwen-
dung der Discounted-Cashflow-Methode. Die Wahrscheinlichkeiten für die Erreichung der für den Earn-Out erforder-
lichen Erfolgskennzahlen wurden gewichtet. Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung
der festgelegten Erfolgskennzahlen in einem der mit 31. März 2022, 31. März 2023 oder 31. März 2024 endenden
Geschäftsjahre einmalig TEUR 1.900. Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen erfolgt keine Earn-
Out-Auszahlung.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9
und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2021 wie folgt:
Fair Value –
Level II
(erfolgswirksam) (erfolgswirksam)
Fair Value –
Level III
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Bilanzposition in TEUR
Kategorie nach IFRS 9 Buchwert
Zu fortgeführten
Liquide Mittel
Anschaffungskosten
48.424
9.945
0
0
0
0
48.424
9.945
Liefer- und sonstige
Forderungen*
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
169
1.669
1.765
169
0
0
1.669
0
0
0
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
Sonstige Verbindlichkeiten*
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten*
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
0
1.765
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
18
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2020 wie folgt:
Fair Value –
Level II
(erfolgswirksam) (erfolgswirksam)
Fair Value –
Level III
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Bilanzposition in TEUR
Kategorie nach IFRS 9 Buchwert
Zu fortgeführten
Liquide Mittel
Anschaffungskosten
35.101
12.504
0
0
0
0
35.101
12.504
Liefer- und sonstige
Forderungen*
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
169
1.661
1.529
169
0
0
1.661
0
0
0
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
Sonstige Verbindlichkeiten*
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten*
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
0
1.529
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert
ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 7 (Vorjahr TEUR 5). Im Geschäftsjahr 2020/2021
wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 2) in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel)
Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten
Fremdwährungsaufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel)
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen)
Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen
Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten
-72
1
-12
1
-17
2
-25
3
-2
-2
-8
-6
Gesamt
-96
-41
4.1.
Originäre Finanzinstrumente
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forderungen
und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
4.2.
Kreditrisiko
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitäts-
und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsaus-
fällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt
werden. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite dargestellten originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als
gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
19
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Fi-
nanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl
von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.
4.3.
Liquiditätsrisiko
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine
Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasingverbindlichkei-
ten und die Earn-Out-Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, sind kurzfristig fällig.
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2021:
in TEUR
Buchwert
bis 1 Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Earn-out-Verbindlichkeit*
1.669
1.765
5.422
0
1.765
1.645
1.695
0
0
0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)
3.651
156
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2020:
in TEUR
Buchwert
bis 1 Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Earn-out-Verbindlichkeit*
1.661
1.529
5.415
0
1.529
1.408
1.695
0
0
0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)
3.710
342
*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.900.
4.4.
Zinsänderungsrisiko
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögens-
werten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.
4.5.
Währungsänderungsrisiko
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz-
und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide
Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.
Liquide Mittel
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Euro
47.254
838
33.737
407
US-Dollar
Schweizer Franken
Gesamt
332
957
48.424
35.101
20
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewer-
tung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der
für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kredit-
instituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung EUR zu den Fremdwährungen.
Kursentwicklung
2020/2021
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2020/2021
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2019/2020
in TEUR
US-Dollar
+10% (1,29096)
-10% (1,05624)
+10% (1,21880)
-10% (0,99720)
-76
93
-37
45
Schweizer Franken
-30
37
-87
106
Lieferforderungen in Fremdwährungen
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Euro
7.087
314
9.476
909
US-Dollar*
Kanadische Dollar
Schweizer Franken*
Gesamt
4
0
644
786
8.049
11.171
*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremd-
währung als funktionale Währung gehalten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
21
5)
Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1.
Langfristige Vermögenswerte
5.1.1. Sachanlagen
in TEUR
Gebäude (IFRS 16) und
bauliche Investitionen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Gesamt
Zum 31. März 2019
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto 31. März 2019
Zugang Erstanwendung IFRS 16
Buchwert netto 1. April 2019
3.832
-3.215
617
13.812
-8.665
5.147
377
17.644
-11.880
5.764
5.565
6.182
5.942
5.524
11.706
Geschäftsjahr 2019/2020
Eröffnungsbuchwert netto 31. März 2019
Zugang Erstanwendung IFRS 16
Buchwert netto 1. April 2019
Zugänge
617
5.565
6.182
1.102
306
5.147
377
5.764
5.942
5.524
4.063
500
11.706
5.165
davon IFRS 16
806
Abschreibungen
-1.613
-1.184
5.671
-3.264
-285
-4.877
-1.469
11.994
davon IFRS 16
Endbuchwert netto
6.323
Zum 31. März 2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
10.498
-4.827
5.671
4.780
17.450
-11.127
6.323
593
27.948
-15.954
11.994
5.373
davon IFRS 16
Geschäftsjahr 2020/2021
Eröffnungsbuchwert netto 31. März 2020
Zugänge
5.671
2.378
1.415
-109
6.323
3.781
407
11.994
6.159
1.822
-336
davon IFRS 16
Abgänge
-227
davon IFRS 16
-109
-107
-216
Abschreibungen
-1.712
-1.340
-10
-3.710
-316
-5.422
-1.656
-72
davon IFRS 16
Nettoumrechnungsdifferenzen
Endbuchwert netto
-62
6.218
6.105
12.323
Zum 31. März 2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
12.855
-6.637
6.218
4.740
19.609
-13.504
6.105
575
32.464
-20.141
12.323
5.315
davon IFRS 16
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.
Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.
22
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR
Kunden-
beziehungen
und Auftrags-
bestand
Selbst
erstellte
Software
Software-
lizenzen und
andere Rechte
Firmenwert
Gesamt
Zum 31. März 2019
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
0
0
0
0
0
0
0
0
0
495
-348
147
495
-348
147
Geschäftsjahr 2019/2020
Eröffnungsbuchwert netto
Zugänge
0
2.825
2.825
0
0
541
541
-81
0
304
304
-27
147
154
5
147
3.824
3.675
-194
davon aus Erstkonsolidierung
Abschreibungen
-86
215
Endbuchwert netto
2.825
460
277
3.777
Zum 31. März 2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
2.825
0
541
-81
304
-27
650
-435
215
4.320
-543
2.825
460
277
3.777
Geschäftsjahr 2020/2021
Eröffnungsbuchwert netto
Zugänge
2.825
460
0
277
0
215
184
3.777
184
0
0
Abschreibungen
-108
352
-30
247
-108
291
-246
Endbuchwert netto
2.825
3.715
Zum 31. März 2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
2.825
0
541
-189
352
304
-57
834
-543
291
4.504
-789
2.825
247
3.715
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).
In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH in
Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825) enthalten.
Dieser Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Xpublisher GmbH“ zugeordnet und wird jähr-
lich im vierten Quartal auf dessen Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der ZGE durch die
Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Dies erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen
Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) beträgt 7,16%
nach Steuern (Vorjahr 8,91%) bzw. 9,15% vor Steuern (Vorjahr 11,33%), die Wachstumsrate in der ewigen Rente
wurde mit 2% (Vorjahr 2%) angenommen. Das Wachstum der Umsatzerlöse basiert auf den Erfahrungswerten des
Managements. Der herangezogene Abzinsungssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz, welcher auf Basis der
Svensson-Methodik errechnet wird. Dieser wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das spezifische Risiko der
ZGE und das erhöhte Risiko einer Eigenkapitalinvestition widerspiegelt. Basis hierfür sind externe Informationen, die
sich mit den internen Einschätzungen des Managements decken.
Aus dem durchgeführten Wertminderungstest ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
23
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert:
Änderung Nutzungswert
Veränderung des Diskontierungssatzes um
1%
-2.685
3.990
-1%
Veränderung des Wachstums in der ewigen Rente um
Veränderung der jährlichen freien Cashflows um
1%
3.142
-1%
-2.122
10%
1.524
-10%
-1.524
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde kein Wertberichtigungsbedarf entstehen.
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Beginn des Geschäftsjahres
Zeitwertänderung
169
0
169
0
Ende des Geschäftsjahres
169
169
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich
um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht.
5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15
gliedern sich wie folgt:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Beginn des Geschäftsjahres
Auflösung
515
-278
0
476
-218
0
Wertberichtigung
Zuführung
164
401
257
515
Ende des Geschäftsjahres
24
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
5.1.5. Latente Steuern
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
Konzerngesamt-
ergebnisrechnung
Veränderung
in TEUR
01.04.2020
31.03.2021
Rückstellungen für
langfristige Personalverpflichtungen
733
-322
-2
126*
10
859
-312
-35
-117
13
Anlagevermögen
Dienstleistungsaufträge
Vertragsgewinnungskosten
Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG
Verlustvorträge
-33
12
-129
19
-6
289
0
-100
1
189
1
Sonstige Rückstellungen
Aktive latente Steuern
Dienstleistungsaufträge
Anlagevermögen
588
-362
-221
137
0
10
50
597
-312
-137
12
84
Verlustvorträge
-125
23
Abgrenzungsposten
23
Vertragsgewinnungskosten
Sonstige Rückstellungen
Passive latente Steuern
Latente Steuern gesamt
0
-5
-5
2
1
3
-444
144
28
38
-416
182
*Davon wurden TEUR 57 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.
Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG
in Höhe von TEUR 50 haben zum Ansatz von TEUR 13 aktiven latenten Steuern geführt.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2021 wie folgt:
Bestehender
Verlustvortrag
Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
in TEUR
Steuersatz
Mindbreeze Corporation
Xpublisher GmbH
162
628
433
7,5%
30%
12
189
0
0
0
Fabasoft Schweiz AG
21,5%
93
Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corporation bestehen ausschließlich auf Ebene eines US-Bundesstaates mit
einem effektiven Steuersatz von 7,5%.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2020 wie folgt:
Bestehender
Verlustvortrag
Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
in TEUR
Steuersatz
Mindbreeze Corporation
Xpublisher GmbH
1.072
458
27%
30%
289
137
0
0
Die im Vorjahr ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund
der steuerrechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen von Sachanlagevermögen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
25
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steu-
erforderungen aus.
Realisierung der latenten Steuerforderungen:
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
690
-93
594
-6
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
597
588
Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
-4
-412
-416
-41
-403
-444
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39
keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbe-
stimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.
5.2.
Kurzfristige Vermögenswerte
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen, Ertragsteuerforderungen
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Lieferforderungen
8.049
1.732
274
3
11.171
1.285
106
9
Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen
Sonstige Forderungen
davon Vorsteuerrückerstattung
davon Forderungen Finanzamt
davon Kautionen
66
18
30
28
davon soziale Sicherheit
davon übrige Forderungen
Abgegrenzte Kosten
41
31
134
915
10.970
20
590
13.152
Gesamt
Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden
bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen
Gegenleistungen.
26
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Noch nicht fällig
5.224
7
9.259
5
Überfällig und wertgemindert
Überfällig, aber nicht wertgemindert
Zwischen 1 und 60 Tagen
Zwischen 61 und 90 Tagen
Zwischen 91 und 180 Tagen
Über 180 Tage
2.818
1.759
505
498
56
1.907
1.130
22
463
292
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertbe-
richtigungen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 5). Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur der überfälligen
Forderungen und der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen ist kein weiterer Wertberichtigungsbedarf
gegeben.
5.2.2. Liquide Mittel
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Kassenbestand
8
12.000
35.416
48.424
6
0
Aufbewahrung in Banktresoren
Guthaben bei Kreditinstituten
Gesamt
35.095
35.101
5.3.
Eigenkapital
Zum Stichtag 31. März 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (Vorjahr TEUR 11.000). Es setzt
sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.
Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapital-Ma-
nagement ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig fortführen
zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachstumsthema gut
auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll nutzbare Liquidität
in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments auszubauen.
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote er-
rechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft
Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 51% (48% zum 31. März 2020).
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche
277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplat-
zierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie
veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschafts-
interessen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
27
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 29. Juni 2020 wurden unter anderem folgende Be-
schlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des
§65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen
Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf
höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von
fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um
bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als
auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedin-
gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei
der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten
zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
5.3.1. Rücklagen
Aufgrund der Veräußerung eigener Aktien erhöhte sich die Kapitalrücklage um TEUR 4.323 auf TEUR 19.513
(31.03.2020: TEUR 15.190). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 12.850 (31.03.2020: TEUR 12.850) aus Agio,
in Höhe von TEUR 2.027 (31.03.2020: TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 313 (31.03.2020:
TEUR 313) aus Optionsprogrammen.
5.3.2. Eigene Aktien
Zum Stichtag 31. März 2021 werden keine eigene Aktien gehalten. Hinsichtlich Verkauf im Geschäftsjahr 2020/2021
siehe Punkt 5.3.
5.4.
Langfristige Schulden
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
2020/2021
2019/2020
Zinssatz
0,37%
2,57%
1,77%
0,85%
3,00%
3,45%
Zukünftige Gehaltssteigerungen
Fluktuation
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich
aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versiche-
rungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 8,49 Jahre.
28
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Dienstzeitaufwand
516
17
129
22
Zinsaufwand
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen
Summe Abfertigungsaufwand
183
716
158
309
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust
48
180
228
74
14
88
Summe Neubewertungseffekte (Verlust)
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Abfertigungs-
zahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.
Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen
Rücklagen abgeschlossen.
Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR
2020/2021
2019/2020
Wert per 31.03. des Vorjahres
Dienstzeitaufwand
3.464
516
3.225
129
22
Zinsaufwand
17
Geleistete Abfertigungszahlungen
-314
0
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust
48
180
74
14
Wert per 31.03.
3.911
3.464
Aufgrund des Ersteinbezuges von Erfolgsvergütungen in die Bemessungsgrundlagen der Abfertigungsrückstellungen
ergibt sich eine Erhöhung der Abfertigungsrückstellungen in Höhe von TEUR 281 zum 1. April 2020.
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch
der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge
zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Ver-
sicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der
Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeck-
ten Teile der Pensionsrückstellungen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
29
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2021 TEUR 4.532 (Vorjahr TEUR 4.015).
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Dienstzeitaufwand
421
46
421
0
Zinsaufwand
Summe Aufwendungen für Altersversorgung
Neubewertungseffekte (Verlust)
467
50
421
0
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Leistungsorientierte
Verpflichtung
Entwicklung der Nettoschuld in TEUR
Nettoschuld
Wert per 31.03.2020
Dienstzeitaufwand
4.015
421
-4.015
0
0
421
0
Zinsaufwand/Zinsertrag
46
-46
Versicherungsmathematische Effekte/Erträge aus
Planvermögen ohne Zinserträge
50
-50
0
Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge
0
-421
-421
Wert per 31.03.2021
4.532
-4.532
0
5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Earn-Out
Gesamt
3.774
1.669
5.443
3.975
1.661
5.636
5.5.
Kurzfristige Schulden
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Lieferverbindlichkeiten
1.483
725
1.249
678
Erhaltene Anzahlungen
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit
Sonstige Verbindlichkeiten
1.648
682
1.440
990
429
382
3.107
3.047
60
3.567
2.943
624
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer
davon übrige Verbindlichkeiten
Gesamt
8.074
8.306
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsu-
mierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.
30
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Zur Verbesserung der Eindeutigkeit erfolgte eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen
(31.03.2020: TEUR 280) in die Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend
angepasst.
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten:
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Noch nicht fällig
1.461
22
22
0
1.055
194
194
0
Überfällig
Zwischen 1 und 60 Tagen
Zwischen 61 und 90 Tagen
Zwischen 91 und 180 Tagen
Über 180 Tage
0
0
0
0
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2021 noch nicht fällig.
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Österreich
Ausland
Gesamt
3.013
2.558
5.571
1.745
1.244
2.989
5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vereinnahmte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Applian-
cevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2021/2022 ergebniswirksam werden.
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:
Auflösung
2020/2021
Zuführung
2020/2021
in TEUR
01.04.2020
31.03.2021
Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15
12.988
-12.512
13.352
13.828
Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe
von TEUR 288 (Vorjahr TEUR 280). Bezüglich Umgliederung von den Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten siehe
Erläuterung unter Punkt 5.5.1.
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Bis zu einem Jahr
Über einem Jahr
Gesamt
13.561
267
12.512
476
13.828
12.988
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
31
5.6.
Investitionszuschüsse
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Investitionsprämie
104
0
Gesamt
104
0
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu-
schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen.
Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.
6)
Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
6.1.
Umsatzerlöse
Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung unter Punkt 8.
6.2.
Sonstige betriebliche Erträge
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen
Sonstige Erträge
126
268
8
15
234
0
davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
Gesamt
394
249
6.3.
Personalaufwand
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Gehälter
21.197
716
18.975
309
Aufwendungen für Abfertigungen
Aufwendungen für Altersversorgung
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben
Sonstige Sozialaufwendungen
Gesamt
467
421
4.741
435
4.209
347
27.556
24.261
6.4.
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Abschreibungen auf Sachanlagen (inkl. IFRS 16)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
Gesamt
5.422
246
4.877
194
5.668
5.071
32
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
6.5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen
Instandhaltung
77
364
107
312
Mieten einschließlich Betriebskosten
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen
Betriebsaufwendungen
Rechts- und Beratungsaufwand
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand
Investor Relations
1.042
306
990
345
1.712
876
1.647
1.585
340
253
157
126
Versicherungsprämien
194
176
Personalsuche
360
477
Nachrichtenaufwand
271
263
Aus- und Weiterbildung
Sonstiges
117
235
424
360
Verwaltungsaufwendungen
Markenregistrierungen
2.652
125
3.562
131
Reiseaufwand
144
783
Werbeaufwand
1.162
71
1.657
140
Sonstiges
Vertriebsaufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.502
5.943
2.711
8.027
Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Ge-
schäftsjahr 2020/2021 TEUR 256 (Vorjahr TEUR 361). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem
Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1).
6.6.
Finanzergebnis
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Zinsen
-89
-10
-24
-10
-25
-49
davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
Fremdwährungsaufwendungen
Gesamt
-17
-106
Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultiert der Zinsaufwand insbesondere
aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
33
6.7.
Ertragsteuern
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Österreich
Ausland
-2.287
-1.749
-4.036
-2.100
-1.338
-3.438
Laufende Ertragsteuern
Österreich
Ausland
46
-60
10
321
Latente Steuern
Gesamt
-14
331
-4.050
-3.107
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in
Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Ergebnis vor Ertragsteuern
13.780
11.660
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz
2020/2021: 25% (Vorjahr: 25%)
-3.445
-2.915
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze
-356
8
-212
14
14
-50
0
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten
Währungsdifferenzen
7
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
Anpassung latente Steuern
-110
-131
0
Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb
Aufwendungen aus der Veräußerung eigener Aktien
-29
0
45
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen
gemäß §12 KStG
-6
-7
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern
Aperiodische Ertragsteuer
-93
31
126
-48
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand
-4.050
-3.107
7)
Konzerngeldflussrechnung
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im
Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit unterschieden.
34
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
8)
Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte
aufgebaut.
Geschäftsjahr 2020/2021
in TEUR
Österreich
Deutschland
Schweiz Sonstige Länder
Konzern
Bruttoumsätze
38.277
27.052
-165
3.559
-83
5.945
-229
74.833
abzgl.
-19.266
-19.743
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit
externen Kunden
19.011
9.239
26.887
4.998
3.476
-506
127
5.716
155
55.090
13.886
5.668
Betriebsergebnis
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
3.711
1.184
646
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente
Finanzergebnis Konzern
13.886
-106
Konzernergebnis vor Ertragsteuern
13.780
Geschäftsjahr 2019/2020
in TEUR
Österreich
Deutschland
Schweiz Sonstige Länder
Konzern
Bruttoumsätze
36.304
21.753
-133
5.932
-71
4.955
-48
68.944
abzgl.
-17.636
-17.888
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit
externen Kunden
18.668
8.343
21.620
3.200
575
5.861
113
4.907
53
51.056
11.709
5.071
Betriebsergebnis
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
3.757
123
616
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente
Finanzergebnis Konzern
11.709
-49
Konzernergebnis vor Ertragsteuern
11.660
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und
den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Um-
sätze mit konzernfremden Kunden resultieren ebenfalls aus diesem Geschäft.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 10.501 auf Transaktionen mit einem einzel-
nen Kunden. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von
TEUR 6.296 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
35
Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden
monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen
als Entscheidungsgrundlage.
Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA
zusammengefasst.
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen
Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.
Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Software
26.853
28.237
55.090
25.756
25.300
51.056
Dienstleistung
Gesamt
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie - dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von
Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr - in der Bericht-
erstattung Rechnung zu tragen, erfolgt zusätzlich nunmehr eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden
Umsatzerlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Um-
sätze) und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Recurring Umsätze
Non-Recurring Umsätze
davon Software
28.659
26.431
3.737
26.662
24.394
4.268
davon Professional Services
Gesamt
22.694
55.090
20.126
51.056
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire,
Fabasoft Cloud- und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support
und Betriebsführung) enthalten.
Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Profes-
sional Services).
Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse
zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).
36
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
9)
Sonstige Angaben
9.1.
Ergebnis je Aktie
9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der
Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.
2020/2021
2019/2020
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR)
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück)
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück)
8.818
10.984.597
0,80
7.708
10.722.743
0,72
9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien
um Optionsrechte erhöht wird.
2020/2021
2019/2020
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR)
8.818
10.984.597
0,80
7.708
10.722.743
0,72
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl.
Optionsrechte (in Stück)
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück)
9.2.
Aufwand für Forschung und Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 13.961
(Vorjahr TEUR 12.049) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren
Niederschlag finden.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise
über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht
vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ eng vernetzte
Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig rollierende Prozesse.
Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbsfähigen Kosten und Kunden-
akzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.
9.3.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasinggüter)
betragen:
in TEUR
31.03.2021
31.03.2020
Bis zu einem Jahr
Zwischen einem und fünf Jahre
Gesamt
1.847
5.360
7.207
1.798
4.174
5.972
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
37
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegen-
stand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände
liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine
bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für
eine Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Be-
hördengenehmigungen erlangt hat. Der Kaufpreis ist abhängig von der tatsächlichen Flächenwidmung und wird sich
im Falle der Rechtswirksamkeit auf mindestens TEUR 4.414 belaufen. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum
Bilanzstichtag 31. März 2021 noch nicht eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes
im vorliegenden Konzernabschluss.
9.4.
Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
2020/2021
2019/2020
Angestellte
317
284
9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte
327
389
716
92
217
309
Andere Arbeitnehmer
Gesamt
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Mitglieder des Vorstandes
421
421
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mit-
glieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 1.569 (Vorjahr TEUR 1.434) und setzen sich
wie folgt zusammen:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Laufende Bezüge
966
182
946
67
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung
Gesamt
421
421
1.569
1.434
38
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Die Fabasoft AG und die Fabasoft Austria GmbH haben Herrn Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann diverse Dekorations-
bilder, die aufgrund durchgeführter Renovierung nicht mehr passend waren, um den Marktpreis von insgesamt
EUR 115.050,00 (exkl. Umsatzsteuer) verkauft. Der Kaufpreis ist am 15. April 2021 vollständig bezahlt worden.
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender)
Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2020/2021 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 80
(Vorjahr TEUR 80).
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser
Personen keine Haftungen übernommen.
Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG
FB Beteiligungen GmbH, Eferding, Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunternehmen der
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung
Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG
(laufende Bezüge TEUR 56, Vorjahr TEUR 56)
9.5.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 160 (Vorjahr TEUR 159) und untergliedern sich
in folgende Tätigkeitsbereiche:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Prüfung Konzernabschluss
26
25
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen
107
102
davon Fabasoft AG
14
13
13
7
24
9
davon Mindbreeze GmbH
davon Fabasoft R&D GmbH
davon Fabasoft International Services GmbH
davon Fabasoft Austria GmbH
davon andere Bestätigungsleistungen
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse
Sonstige Leistungen
14
6
13
47
23
4
14
35
31
1
Gesamt
160
159
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
39
9.6.
COVID-19
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft sind massiv. Der Fabasoft Konzern war im Be-
richtszeitraum davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen.
Situationsbedingt hatte die Fabasoft Gruppe ihren Unternehmensbetrieb im März 2020 auf Home-Office umgestellt.
Da auch Kunden diesen Weg gegangen sind, konnte die Projekttätigkeit weitestgehend auf Videokonferenzen und
andere Formen der elektronischen Zusammenarbeit verlagert werden.
Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von Leistungen,
die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten und Dienstleis-
tungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese sind pandemiebedingt
nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich ist. Wesentliche unterschiedliche Auswir-
kungen der Pandemie auf die berichteten Segmente und Produkte (Segmentberichterstattung) sind nicht erkennbar.
Nach Umsetzung von baulichen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres
2020/2021, welche auch breit angelegte und wiederholte PCR- und Antigen-Tests von Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern umfassten, wurde der Vor-Ort-Betrieb in den Büros der Gesellschaften zwischenzeitlich im Sommer 2020
nahezu vollständig wiederaufgenommen. Aufgrund der im Herbst 2020 international wieder gestiegenen Infektions-
zahlen und dem damit verbundenen abermaligen Lockdown, passte sich Fabasoft der Situation an und stellte erneut
auf Home-Office und mobiles Arbeiten um.
Das Unternehmen sieht unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige Alternative zu einem Präsenz-
betrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren sozialen Interaktion und des direkten, kreativen Teamworks an. Die jeweils
geltenden rechtlichen Vorgaben werden im Rahmen des unternehmenseigenen Präventionskonzeptes strikt umgesetzt.
Als Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten Produkt-
und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte der Fabasoft
Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancen-
reich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche Aus- und Nachwirkungen die Pandemie in den nächsten
Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben
wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.
9.7.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh-
mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der
Transaktion mit 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist. Auf das Eigenkapital des
Einzelabschlusses der Fabasoft AG hat das selbsterklärend keine Auswirkung. Durch die Transaktion ergibt sich im
Q1 2021/2022 isoliert betrachtet ein reduzierender Effekt auf das Konzerneigenkapital – bezogen auf den Stichtagswert
zum 31. März 2021 – in Höhe von rund einem Viertel. Weil die Unternehmensgruppe keine zinsfordernden Bankver-
bindlichkeiten hat, alle ausgewiesenen Stichtagsverbindlichkeiten spätestens bei Fälligkeit oder mit Skontobegünstigung
bezahlt werden, allfällige Rückstellungsrisiken im Eigenkapital und in der vorhandenen Liquidität abgesichert sind, die
Bezahlung einer Dividende plangemäß verprobt ist und aufgrund berichteter Sondereffekte (siehe Punkt 5.3) die Be-
zahlung des Kaufpreises das Risiko von Negativzinsen und Währungsrisiken resilient vermeidet, stellt sich der Beteili-
gungserwerb als konsequente Anwendung der Eigenkapital-Strategie (siehe Punkt 5.3) der Unternehmensgruppe dar.
Nach dem 31. März 2021 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
40
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
9.8.
Freigabe Konzernabschluss
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffent-
lichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Über-
leitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden
am 8. Juni 2021 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Haupt-
versammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern,
die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
Linz, am 7. Juni 2021
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Leopold Bauernfeind e.h.
Der Vorstand der Fabasoft AG
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
41
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo
es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich
ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1)
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1.
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von
55,1 Mio. Euro (51,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 19.554 (TEUR 16.780 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei
TEUR 13.886 (TEUR 11.709 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (7,9% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) reflektiert vor allem die positive
Entwicklung der Erlöse aus Recurring Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud Angeboten,
einen Anstieg beim Projektgeschäft sowie die Erweiterung der Unternehmensgruppe um die Xpublisher-Gesellschaf-
ten. Im Geschäft der Fabasoft Schweiz AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung
im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang.
Das ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 18,6% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) stammt dabei
speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken Recurring Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances
(vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten und bei den Recurring Dienstleistungen wie Support und
Betriebsführungsunterstützung. Ein guter Verlauf der Projekttätigkeit trug ebenfalls zum Ergebniswachstum bei. Zu
deutlichen Einsparungen kam es durch die temporäre, pandemiebedingte Reduktion von Aufwandspositionen wie
z.B. Veranstaltungs- und Reiseaufwänden.
Das Bestandskundengeschäft verhielt sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown-
Phasen in dieser Zeit trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen beispielsweise bei der
Projektabwicklung mit Kunden erfreulich stabil.
Das Interesse bei potentiellen Neukunden stieg in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres – nicht zuletzt bedingt durch
verstärkte Marketing-Aktivitäten und sehr positive Positionierungen von Produkten aus der Unternehmensgruppe bei
wichtigen Branchenanalysten – stark an. Potentielle Kunden zeigten sich speziell bei umfangreicheren Vorhaben aber
noch sehr vorsichtig und abwartend.
Mit einer Forschungsquote1) von 25,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und
Entwicklung (TEUR 13.961) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätig-
keit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 12.049 im Geschäftsjahr 2019/2020).
42
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen-
themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2021) 51% (48% zum 31. März 2020).
Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 35.101 (zum 31. März 2020) auf TEUR 48.424 zum
Bilanzstichtag 31. März 2021.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2021 326 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (312 zum 31. März 2020).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im
Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 13.180 (TEUR 12.402 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1)
von TEUR 7.159 (TEUR 6.328 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.833 (TEUR 5.026 im Vergleichszeitraum des
Vorjahres).
1.2.
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH
Fabasoft R&D GmbH
100%
100%
100%
76%
Österreich
Österreich
Österreich
Österreich
Linz
Linz
Linz
Linz
Wien
Wien
Wien
Wien
Fabasoft Austria GmbH
Mindbreeze GmbH
Berlin,
Erfurt, München
Fabasoft Deutschland GmbH
100%
Deutschland
Frankfurt am Main
Xpublisher GmbH
60%
Deutschland
Schweiz
München
Bern
Fabasoft Schweiz AG
100%
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätte
Mindbreeze Corporation
100%
USA
Chicago
Silver Spring
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Xpublisher Inc.
100%
USA
Chicago
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh-
mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der
Transaktion mit 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist.
Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft
Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
43
1.3.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Umsatzerlöse
3.775
8.166
-2.868
-1.127
8.832
45.081
86%
3.413
7.001
-2.875
-1.334
7.694
36.883
86%
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresüberschuss
Eigenkapital
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
8.708
12.296
5
6.875
7.243
3
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Umsatzerlöse
55.090
13.780
13.886
19.554
9.730
51.056
11.660
11.709
16.780
8.553
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresergebnis
Eigenkapital
39.252
51%
31.469
48%
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
21.012
48.424
326
14.107
35.101
312
1)
Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
44
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvorausset-
zung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt
und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte,
koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses um-
fangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten
umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit
praktischer Anwendung gelegt wird.
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alli-
ance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 65 zertifizierte (Senior-)Projekt-
managerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 96 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im
Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-,
Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche
werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig statt-
findenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,
geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden
Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichts-
punkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz
von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Video-
konferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit
den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz
in Linz und in Wien installiert.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Open-Source-Plattformen, Standards und Barrierefreiheit
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards
und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen
wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
1.4.
Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Perfor-
mance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbar-
keit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
•
Nominale Umsatzveränderung
•
•
•
•
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBITDA
Eigenkapitalquote
Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
45
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im
Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung
des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Be-
steuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
- Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufho-
lungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100
Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
x 100
Umsatzerlöse
46
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
2)
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1.
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden
Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden sowohl neue
Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich
sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukun-
dengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf
neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die
Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intel-
ligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach
wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an.
Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquel-
len angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank
(Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebs-
modelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft.
Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht
(360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Ana-
lystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die
Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche
KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits
als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse
der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten
Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Daten-
quellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verar-
beiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem
Lernen und Natural Language Processing adressiert.
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und
das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten
Branchen gewonnen und das Bestandskundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu er-
höhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie
der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.
Fabasoft Business Process Cloud
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressour-
cen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln. Insbesondere in
Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unter-
nehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Software-
produkte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines euro-
päischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
47
Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qua-
litäts-, Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten
synchron in zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können ver-
schlüsselt erfolgen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der
Datenspeicherung am Kundenstandort.
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsplattform genutzt werden, um zeitsparend
und kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Trans-
formation). Andererseits steht sie als sofort einsetzbares, flexibles Standardprodukt für organisationsübergreifendes
Dokumenten- und Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen
Anforderungen an Sicherheit und Compliance zur Verfügung. Als Plattform bildet die Fabasoft Business Process
Cloud die Basis für die Fabasoft Standardprodukte sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle.
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfa-
che Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor
(BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmier-
kenntnisse zu modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzerober-
fläche führt zu einer hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen
Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür
bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumen-
ten in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management
von Verträgen. Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispiels-
weise eine intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung. Die
Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereit-
stellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit
der mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsplattform konzipiert und weiterentwickelt.
Diese fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts und Xpublisher und eröffnet
auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Da-
bei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Team-
room als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud En-
terprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz
bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch
eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert
und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richt-
linien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und
konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unter-
schiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfa-
che Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.
48
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen
und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von
den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schrift-
stücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von
Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-
on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft
werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen
Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards und zu Barrierefreiheit
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit
dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen
zu können. Durch das bestehende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese
wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten
Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und
Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Inves-
titionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit so-
wohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde
liegen.
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema
Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der
Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschrän-
kungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen
Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.
Das bestehende und erfolgreich etablierte Partnermodell von Mindbreeze mit Fokus auf Value Added Reseller wurde
im Berichtszeitraum für unabhängige Softwareanbieter (Independent Software Vendors, ISVs) geöffnet. Durch die
Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI-
basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren und Verstehen von
unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung
des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter auszubauen und neue
Kundengruppen zu erschließen.
Im Bereich der Fabasoft Business Process Cloud stellt die Weiterentwicklung zur Applikationsplattform im Geschäftsjahr
2020/2021 eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in
die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu betreiben. Die Auswahl dieser Partner erfolgt nach hohen
Qualitätsstandards.
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von
Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro
Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten
darstellen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in
bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organi-
sationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt
werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro-
jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von
Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete
Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie-
ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge-
zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an
solchen beteiligen.
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend
die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der
künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen durch automatische Klassifikation von Dokumenten die
Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive Informa-
tionsbereitstellung und -verarbeitung. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut aufgestellt, da die Fabasoft Produkte
bereits Mindbreeze Technologie für diese Anwendungsfälle nutzen und auf diesem Wege an den Innovationen in
diesem Feld partizipieren kann.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen.
Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben.
In Österreich entschied sich das Land Kärnten im Januar 2020 den ELAK (ELektronische AKten) basierend auf der
Fabasoft eGov-Suite flächendeckend einzuführen. Dieses Vorhaben befindet sich in der Umsetzungsphase.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in
den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der konse-
quenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundes-
verwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Do-
kumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt.
In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem
Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi-
gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung
und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
Zertifizierungen
Der Schutz von Unternehmensdaten ist für Fabasoft von hoher Priorität. Gezielte, beständige Zertifizierungen und
Prüfungen gemäß international anerkannter Standards untermauern dies. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-,
Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem u. a. nach
ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen
9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungs-
audits im Oktober 2020 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Zertifizierungen und Prüfungen für die
Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS ergänzt:
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an In-
formationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud und von Mindbreeze InSpire SaaS nachvollziehbar offenlegt.
50
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die
definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und
Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg-
barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei-
nigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2021 das Audit erstmals gemäß den Anforderungen des neuen
BSI C5:2020 Anforderungskatalogs absolviert. Als Prüfer wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, beauftragt. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business
Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS erstmals von PwC ausgestellt.
Die SOC2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2020/2021 für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze
InSpire SaaS erneut beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American
Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Die Prüfung erfolgte in Form eines ISAE 3000
Typ 2 Audits (Test der Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum). Die Prüfungsergebnisse wurden
final in einem ISAE 3000 SOC2 Typ 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Zusätzlich verfügt die Fabasoft Business Process Cloud über weitere Zertifikate, wie das „Certified Cloud Service“ des
TÜV Rheinland, das regelmäßig erneuert wird. Für das neue EU Cloud CoC-Datenschutz-Testat (ISAE 3000 Type 1)
erfolgte im Berichtszeitraum die Vorbereitung und die Einreichung zur Prüfung.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in
Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Aus-
nahmen ausgestellt.
Des Weiteren wurde die Auditierung für den EU Cloud Code of Conduct gemäß DSGVO vorangetrieben.
2.2.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen
Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun-
gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt-
oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs-
gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden,
durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei
Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite-
rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und
umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie
umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag-
gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei-
bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen
(Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder
Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
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Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un-
sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender
Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische
Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange-
schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende
Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf-
grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht
auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen
in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkal-
kulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (bei-
spielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft
Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen
Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend
weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mit-
wirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten
Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich
beeinflussen können.
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Part-
nern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin
gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen
Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunter-
nehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/
oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte
sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach
sich ziehen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Sub-
auftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei
Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von
Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von
Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen –
Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig
Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirk-
sam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die
erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner
findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns
entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung
hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
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Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search
und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen
und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffek-
ten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme
von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält
weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktseg-
mente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und
Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsoli-
dierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringe-
re Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei
den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist be-
absichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes
Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und
eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Han-
delsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen,
können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem
Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur
Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur
teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können
oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim
Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Syn-
ergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase
bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Markt-
zugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicher-
weise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme
vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen wer-
den. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert
zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akqui-
sitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmeri-
schen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach
schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf
bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt
werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft
Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht
zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen
bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.
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Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produkt-
entwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfang-
reichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen.
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen.
Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder Technologien Dritter betreffen, auf die die
Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten
zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen
bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im
Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten
entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge
neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von ver-
schiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem bei-
spielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht mehr
weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen
nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen
oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im
Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen
Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.
Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktionsweise
oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in Drittprodukten
können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte
aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Soft-
wareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im
Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale
der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten
Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.)
als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unter-
liegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Ri-
siken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und
Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der
Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Been-
digung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäfts-
betriebes oder durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der
Zuliefererkette. Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette.
Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner
Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.
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Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes
nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähig-
keit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und
Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden
Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die
Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in
welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit
den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür bei-
spielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den
oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzöge-
rungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken
von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels
im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig
auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Ge-
schäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Quali-
tätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei
Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege
von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend
auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit
welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ
beeinflussen.
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen,
Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich
der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler,
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies
könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken,
welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen
hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen
Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor
allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei
in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei.
Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht
der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Be-
reichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber
Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maßnah-
men eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicher-
heitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert
wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche
oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsver-
letzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen.
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Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder
spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel rele-
vante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheits-
vorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das
im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe
Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kom-
bination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das
Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmä-
ßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus
werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wieder-
kehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt wie
unter „Zertifizierungen“ aufgelistet.
Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für
das Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Bereich
für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in
ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor über-
wiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass
Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere
auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater
Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit
des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen
Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder
anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder
sogar Rückabwicklungen führen.
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise realisiert
werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern schlagend, so
kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheits-
notstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich
entgegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die
Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar
Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das
Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei
Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im
Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch
bislang wichtig.
Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern
leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.
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Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft
mit Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten oder Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund von
Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der Bereitstellung der bestellten
Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen.
Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen
der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl
betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatz-
verschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann
aktuell nicht prognostiziert werden.
Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale
Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglichkeit,
Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen
zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level
Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office
zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nut-
zungsgebühren (Mindbreeze InSpire, Fabasoft Business Process Cloud) werden die Nutzungsgebühren zu Laufzeit-
beginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen
finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht
wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten
bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft
bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang
mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltig-
keit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem
denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnis-
sen zu erhalten.
2.3.
Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsab-
läufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren
und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und
Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen.
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der
„Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebe-
nen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende
Handlungsfelder erkannt.
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben
und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).
Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Da-
tenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine
umfassende Gesamtsicht Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.
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Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie
entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von
dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit
einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote
und/oder Appliances.
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Aus-
schreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software ge-
fordert (der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechen-
zentren), bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung
als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt wer-
den soll.
Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechni-
schen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstella-
tionen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride
Modelle erlaubt.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Li-
zenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft
bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür perio-
dische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-
komponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der
Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen
Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs-
und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.
Die Fabasoft Business Process Cloud als Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die
Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Ge-
schäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business
Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben.
Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe
Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische
Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, hingegen, zeich-
net sich durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-
Technologie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert.
Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konse-
quente Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu
bei, beidseitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die
Xpublisher Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungs-
spektrum.
Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach
sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.
Die Weiterentwicklung dieser Produkte auf der Plattform geht mit der Strategie einher, die Fabasoft Business Process
Cloud als Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von
Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und
flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.
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Mindbreeze InSpire
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkun-
den und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung
mit Technologien der künstlichen Intelligenz.
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von kon-
kreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten
auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen
oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind.
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und
Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organi-
sation als auch in der Partnerbasis.
In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein
Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der Ability to Execute Achse.
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin sehr intensiv und es besteht eine
aussichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen
Wachstumsraten von Mindbreeze werden stark sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertierung
dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partnerstruktur
beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms durch die Aufnahme von Independent Software Ven-
dors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika, abhängen. Daher wird an
diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kanto-
nen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorgani-
sation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen
Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorga-
ben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung
und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten
und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die
Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentli-
cher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland be-
findet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten
Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte
speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden –
verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen.
In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass
bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden
(Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller De-
ckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt,
der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Sub-
auftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines
Projektes ausmachen.
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammen-
arbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Inte-
ressenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektroni-
scher Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner
erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung
der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
59
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte
für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung
und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung
der Stärken des bestehenden Teams gesehen.
Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und
Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Part-
nerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales
Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. In
Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.
Pandemiebedingt sind im Berichtszeitraum die Reiseaufwände sehr stark zurückgegangen. Abhängig von den sich
entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch die
diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich
ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei
Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020/2021 hat sich gezeigt, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pan-
demie auf die Weltwirtschaft massiv sind und sein werden. Fabasoft war in diesem Zeitraum speziell aufgrund eines
bislang starken Bestandskundengeschäftes davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen. Im
Neukundengeschäft war aber die Zurückhaltung bei Investitionen speziell im ersten Geschäftsjahresquartal deutlich.
Hatte sich mit Aufhellung des Wirtschaftsklimas im zweiten Geschäftsjahresquartal diese Situation etwas gebessert,
so war – verbunden mit dem abermaligen Lockdown im Herbst 2020 und seiner frustrierenden Verlängerung – die
Zurückhaltung bei Kunden und potentiellen Kunden im Rest des Geschäftsjahres wieder deutlich stärker merkbar.
Entsprechend sind auch teilweise Verzögerungen und Verschiebungen bei der Neukundengewinnung und bei laufen-
den Umsetzungsprojekten eingetreten und weiterhin möglich.
Die mittelfristigen Auswirkungen auf das Fabasoft Geschäft in den einzelnen Ländern, insbesondere nachdem weder
der weitere Verlauf dieser Pandemie, noch die noch bevorstehenden Einschränkungen zum Zweck der Eindämmung
der Pandemie, noch Art und Umfang der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen oder Auswirkungen in den Fabasoft
Kundensegmenten bekannt sind, sind aktuell nicht prognostizierbar oder quantifizierbar. Weitere Ausführungen dazu
im Konzernanhang unter Punkt 9.6.
Fazit
Als Software- und Cloud-Unternehmen, welches mit einem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leis-
tungsangebot Kernthemen des Digitalen Wandels erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalaus-
stattung sollte der Fabasoft Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19 Auswirkungen beeinflussten
Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.
Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zu-
griff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen
und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet dar-
über hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten
die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden
von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und
Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in
strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden
eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen.
60
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar.
Es kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten Sonderausgaben
verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der öffentlichen
Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches Thema
hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso wie die
zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.
Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen wesentliche marktstrategische Meilensteine erreicht: hervorragende Posi-
tion von Mindbreeze im Gartner Magic Quadrant, hervorragende Position von Fabasoft Approve im ECM Leaders
Quadranten von SoftwareReviews, Abruf der Bundeslizenz für die Fabasoft eGov-Suite in Deutschland. Diese Erfolge
haben auch ein starkes Ansteigen des Interesses im Markt und von Kundenanfragen bewirkt. Die weitere Entwick-
lung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von ent-
sprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht
werden kann.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Re-
cruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzu-
nehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung
von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabili-
tätsüberlegungen eingeräumt werden.
3)
Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 25,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verant-
wortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, In-
novation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback
von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um
Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Des Weiteren wurden in
internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze standen intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen
Intelligenz (KI) und deren Anwendung für ausgewählte Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2020/2021 im Vorder-
grund. Die Optimierung bestehender Verfahren insbesondere mit dem Fokus auf die umfassende Nutzung letztak-
tueller Technologie-Architekturen (beispielsweise hochgradig parallel arbeitende Prozessorkonfigurationen) und die
Minimierung des Trainingsaufwandes der neuronalen Modelle bildeten hier wesentliche Schwerpunkte.
Ein zentraler Teil der Entwicklung galt und gilt auch dem laufenden Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sich-
ten für digitale Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung.
Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP) und
Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. So setzen nicht nur Kundenlösungen, sondern
auch Standardprodukte aus dem Fabasoft Konzern wie Fabasoft Contracts in Bezug auf KI auf die Mindbreeze Platt-
form.
Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr
Komfort bei täglichen Aufgaben zu erreichen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
61
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer zentraler Punkt
im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Verfahren
intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise ServiceNow oder SharePoint Connector,
Dropbox oder für Microsoft Dynamics CRM Online.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung
der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können an-
wenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im
Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2020/2021 war die Konzeption und Entwicklung von
neuen Funktionalitäten zur Digitalisierung von dokumentenzentrierten Geschäftsprozessen. Ein Hauptaugenmerk dabei
bildete die Möglichkeit, Dokumente direkt in der Fabasoft Business Process Cloud digital zu signieren. Durch den Einsatz
von digitalen Signaturen lassen sich Dokumente medienbruchfrei unterzeichnen und Unternehmensprozesse wie Ver-
tragsabschlüsse, effizienter gestalten. Medienbrüche durch ausdrucken, unterschreiben und einscannen von Dokumen-
ten fallen weg. Darüber hinaus können Cloud Organisationen ihre eigenen Signatur-Zertifikate hinterlegen, die in Fabasoft
Secomo verwahrt werden, oder im Zuge des Signierens auch visuelle Unterschriften und Textinformationen einfügen.
Im Berichtszeitraum erfolgte die Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform.
Zu diesem Zweck erfolgte die Evaluierung und Umsetzung einer neuen Komponentenarchitektur. Diese bildet eine
stabile Basis für qualitativ hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche. Im Bereich der
Konvertierung wurden Microservices implementiert. Sie sind die Grundlage für die schnelle und effiziente Skalierung der
Fabasoft Cloud Services.
Damit Kunden ohne spezielles Produkt-Know-how und Programmierkenntnisse Fabasoft Produkte an die eigenen Be-
dürfnisse anpassen können, entwickelte das Team neue Konzepte für die modellbasierte Definition von Anwendungs-
fällen und verbesserte die bestehenden grafischen Modellierungswerkzeuge (Formular-Editor, BPMN-Prozesseditor).
Für Fabasoft Contracts wurde intensiv an einer neuen KI-Technologie zur automatischen Klassifizierung von Verträgen
und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus
Vertragsdokumenten geforscht. Kern dieser KI-Lösung ist ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend
weiterentwickelt wird.
Darüber hinaus lag ein Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt darin, Benutzerinnen und Benutzer bei der Ab-
wicklung datenzentrierter Prozesse durch einen optimierten Tabellenbearbeitungsmodus, Verbesserungen beim Filtern
von Daten und durch das Redesign der Ansichtseinstellungen zur Definition der Tabellenansichten zu unterstützen.
Dahingehend wurden auch die Bereiche der Anwendungsintegration und der Umsetzung von Standardschnittstellen
überarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer von Fabasoft Teamrooms können sich diese nun direkt in der Oberfläche von
Microsoft Teams anzeigen lassen.
Im Bereich der Administration von Fabasoft Business Process Cloud Mandanten stehen nun neue Self-Service-Möglich-
keiten insbesondere bei der Konfiguration von Single Sign-On-Varianten mit Active Directory und SAML 2.0 zur Verfü-
gung. Damit können die Kunden diese Login-Methoden selbst einrichten und aktivieren. Zusätzlich bietet die Fabasoft
Business Process Cloud auch die Möglichkeit, für unterschiedliche Benutzergruppen jeweils unterschiedliche Authenti-
sierungsserver festzulegen.
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud
(Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo
Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Anpassung an neue Plattform-Features sowie die Verbesse-
rung der Testbarkeit. Des Weiteren wurden Verbesserungen beim Auto-Update und bei der Unterstützung für das auto-
matisierte Monitoring eines Updates vorgenommen und Vorarbeiten für eine Containerisierung des Service umgesetzt.
62
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Optimie-
rung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Rede-
sign der Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht nicht nur einen noch
komfortableren Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.), sondern
ist auch im Sinne der Barrierefreiheit vollständig zugänglich.
Xpublisher
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-
Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher
für Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die
Dokumentation weiter verbessert. Dadurch wird eine schnellere Demonstration bei potenziellen Kunden möglich und
Proofs of Concept können mittelfristig rascher sowie auf Standards basierend umgesetzt werden.
Eine überarbeitete Oberfläche erlaubt ein noch intuitiveres Arbeiten mit dem System. Im Zuge der Überarbeitung
wurden zudem die Unterstützung von Redaktionen für technische Dokumentation verbessert.
Hinsichtlich Produktfeatures für den laufenden Betrieb erfolgte die Entwicklung einer Soll-Heft-Planung, die es Kun-
den ermöglicht, neue Print-Produkte schneller und übersichtlicher zu konzipieren und umzusetzen. Entwicklungssei-
tig erfolgte der Umzug in die Fabasoft IT-Infrastruktur, um diese als hochsichere Entwicklungsumgebung zu nutzen.
Xeditor
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf eine noch einfachere und schnellere
Konfiguration für eine effizientere Implementierung von Proofs of Concept und eine standardisierte Integration beim
Kunden. Des Weiteren wurden zusätzliche Features wie beispielsweise Drag-and-Drop und ein verbessertes Bearbei-
ten von Tabellen implementiert, um die Bedienbarkeit von Xeditor noch intuitiver zu gestalten.
Fabasoft eGov-Suite
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf die Modernisierung
und den Ausbau der Registerintegration von öffentlichen Registern. Für Anwenderinnen und Anwender ist es nun
komfortabler, zum Beispiel das zentrale Melderegister in Österreich abzufragen. Die daraus resultierenden Develo-
per Patterns werden in Zukunft auch auf die Entwicklung weiterer Registeranbindungen angewandt (Adressregister,
Unternehmensregister etc.).
Ein besonderer Schwerpunkt bei den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten lag im Bereich der intelligenten Do-
kumentenverarbeitung zur effizienten Zuweisung zu Geschäftsobjekten (Akte). Eine Mindbreeze InSpire Integration
nutzt Machine Learning um sowohl Dokumente (z.B. Förderungsschreiben) zu klassifizieren als auch Metadaten
zu extrahieren. Diese Informationen dienen zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender in der Fabasoft
eGov-Suite und um die Qualität von Prozessen zu steigern und zusätzlich zu beschleunigen.
Des Weiteren forschte das Team unter anderem zu den Themen „Digitale Signatur“, „Fachakten“ und „Optimierun-
gen im Workflow“. Teilergebnisse sind bereits in der aktuellen Version der Fabasoft eGov-Suite für die Anwenderinnen
und Anwender verfügbar.
Die Umsetzung eines Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen zur
Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. Neu an dieser Implementierung ist, dass
die zuvor errechneten Daten im Benutzerkontext ausgewertet werden. Dies spielt vor allem bei Aufbauorganisationen
eine wesentliche Rolle.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Pro-
duktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2020/2021 in der Erweiterung
der Integration in Cloud-Plattformen beispielweise Prometheus oder Kubernetes sowie in der Erweiterung bzw. Aktu-
alisierung der unterstützten Plattformen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
63
4)
Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung
eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.
Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.
Per 31. März 2020 hielt das Unternehmen 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundka-
pital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00.
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche
277.257 Stück eigene Aktien im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugs-
rechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Die Transaktion war mehr als doppelt überzeichnet.
Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
Im Berichtsjahr 2020/2021 wurden keine eigenen Aktien erworben.
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2021 keine eigenen Aktien.
5)
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in
der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis
installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich
aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen
Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum
Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes
Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf,
Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf
einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und
Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und
jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen
internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-
Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der
Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im
internenKontrollsystem(IKS)enthaltenenVerantwortlichkeitenundZuständigkeitengeltenfüralleTochterunternehmen
und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Kon-
zern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen
Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stel-
lenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechts-
konformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung
zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit
im Personaleinsatz sicherzustellen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis
zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und
dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des
Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen)
zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern
innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos
durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der
Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt
und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buch-
haltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buch-
haltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im
Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivie-
rung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten
und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
6)
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betra-
gen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
65
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des
Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unter-
nehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund-
kapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt
wird.
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Mög-
lichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Juni 2020 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-
mäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 2. Oktober 2025 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 56, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis
zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb
zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter
dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börse-
handelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufpro-
gramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10%
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG
(§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft AG
befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermäch-
tigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jah-
ren, sohin bis einschließlich 29. Juni 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen
eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Ge-
sellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungspro-
grammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der
Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in
mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand
auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes
Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit
der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 7. Juni 2021
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Leopold Bauernfeind e.h.
Der Vorstand der Fabasoft AG
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67
KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend
aus der Konzernbilanz zum 31. März 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung
und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem
Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage und
der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen An-
forderungen des §245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfor-
dern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften
und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Hervorhebung eines Sachverhaltes
Der Konzernabschluss der Fabasoft AG für das am 31. März 2020 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2020 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben
hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
68
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Werthaltigkeit der Firmenwerte
Siehe Anhang Punkt 5.1.2
•
Das Risiko für den Abschluss
Firmenwerte stellen im Konzernabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2021 einen Anteil von rund 4% der
Bilanzsumme dar.
Mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen werden Firmenwerte von der Gesellschaft einem
Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Ermittlung der erzielbaren Beträge, die den Wertmaßstab im Rahmen des
Werthaltigkeitstests darstellen, erfolgt auf Basis von diskontierten Cashflows. Das wesentliche Risiko besteht dabei
insbesondere in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herange-
zogen werden. Diese Cashflow-Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschafts-
entwicklungen beeinflusst werden.
•
•
Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis
über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft
und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Bud-
getzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
•
•
Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.
Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich
eingetretenen Werten beurteilt.
•
Die Methodik zur Durchführung des Werthaltigkeitstest sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir
unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Stan-
dards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen
Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die
rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
•
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zum Firmenwert im Anhang vollständig
und sachgerecht sind.
Realisierung von Umsatzerlösen
Siehe Anhang Punkt 6.1 und 8
•
•
•
Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr 2020/2021 hat die Fabasoft AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 55.090 erzielt, von denen
TEUR 26.431 auf Non-Recurring Umsatzerlöse entfallen. Fabasoft AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenver-
träge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Beurteilung der Umsatzerlösrealisierung
im Zusammenhang mit Non-Recurring Umsatzerlösen birgt ein inhärentes Fehlerrisiko, da die Kundenverträge der
Fabasoft AG komplex sind.
Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Wir haben die Übereinstimmung der von Fabasoft AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für die Realisierung von Non-Recurring Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept sowie IFRS 15 gewürdigt.
Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Prozess
zur Umsatzrealisierung beurteilt. Für eine Stichprobe von Non-Recurring Umsatzerlösen, die anhand eines
statistischen Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir:
durch die Überprüfung der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang
stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Fabasoft AG ein Verständnis über die
Transaktion verlangt;
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
69
•
•
beurteilt, ob eine zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist;
bei zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) anhand von Grundlagen zur Ermitt-
lung des Leistungsfortschritts die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen.
•
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung im Anhang
vollständig und sachgerecht sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben
keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch
dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Dar-
stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent-
weder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alter-
native dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge-
mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche
falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünfti-
gerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord-
nungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
70
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Darüber hinaus gilt:
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlun-
gen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch
und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
•
•
•
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-
folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Ge-
schäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind
verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
•
•
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanfor-
derungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachver-
halte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
•
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die-
jenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Be-
stätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
71
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob
er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes
durchgeführt.
•
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält die nach §243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
•
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzern-
lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am
25. September 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2021 endende
Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind seit dem Konzernabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an
den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und
dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt
haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, am 7. Juni 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des
Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs 2 UGB zu beachten.
72
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
73
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Ver-
treter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die
Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns ver-
mittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit
der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten,
denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 7. Juni 2021
Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Mitglied des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
74
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
75
BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2021
Aktiva in EUR
31.03.2021
31.03.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
226.971,28
118.555,71
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund
1.181.386,57
518.468,77
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2.643.289,55
2.066.675,48
3.824.676,12
2.585.144,25
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Wertpapiere des Anlagevermögens
18.364.306,29
156.852,66
18.364.306,29
156.852,66
18.521.158,95
22.572.806,35
18.521.158,95
21.224.858,91
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
75.828,63
16.542.004,90
325.298,46
0,00
13.688.108,35
176.715,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
16.943.131,99
13.864.823,61
II. Liquide Mittel
12.295.837,14
7.242.552,36
29.238.969,13
21.107.375,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
318.915,11
169.853,26
541.800,00
482.800,00
52.672.490,59
42.984.888,14
76
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Passiva in EUR
A. Eigenkapital
31.03.2021
31.03.2020
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Grundkapital
11.000.000,00
11.000.000,00
11.000.000,00
11.000.000,00
Nennbetrag eigener Anteile
0,00
-277.257,00
Ausgegebenes Kapital
11.000.000,00
10.722.743,00
II. Kapitalrücklagen
Gebundene
22.191.953,75
0,00
17.677.624,48
277.257,00
III. Rücklage für eigene Anteile
IV. Bilanzgewinn
11.888.787,83
8.205.444,79
davon Gewinnvortrag
1.055.444,79
511.558,95
45.080.741,58
94.304,96
36.883.069,27
0,00
B. Investitionszuschüsse
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
2. Steuerrückstellungen
1.631.236,00
3.202.678,00
2.126.559,48
6.960.473,48
1.401.078,00
1.869.540,00
2.377.094,50
5.647.712,50
3. Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2. Sonstige Verbindlichkeiten
536.970,57
0,00
454.106,37
0,00
373.208,75
163.761,82
221.594,68
232.511,69
373.208,75
0,00
221.594,68
0,00
davon aus Steuern
153.949,39
9.812,43
163.761,82
0,00
226.690,10
5.821,59
232.511,69
0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
536.970,57
454.106,37
52.672.490,59
42.984.888,14
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
77
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ,
FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2020 BIS 31. MÄRZ 2021
in EUR
2020/2021
2019/2020
1. Umsatzerlöse
3.775.309,43
3.412.862,00
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
68.413,32
23.725,29
92.138,61
14.616,49
11.191,32
25.807,81
b) Übrige
3. Personalaufwand
a) Gehälter
-1.219.662,29
- 791.730,52
-1.009.183,69
-611.799,42
b) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-421.238,66
-234.495,13
-135.996,73
-421.238,66
-69.403,67
-121.157,09
davon Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
- 2.011.392,81
-1.620.983,11
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.740.803,20
-2.982.895,60
-1.541.261,23
-3.151.827,53
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 13 fallen
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5
7. Erträge aus Beteiligungen
-22.169,84
-23.397,51
- 2.867.643,57
-2.875.402,06
11.106.000,00
9.888.000,29
davon aus verbundenen Unternehmen
11.106.000,00
9.888.000,29
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des
Finanzanlagevermögens
1.401,90
12,94
1.246,92
279,72
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Zwischensumme aus Z 7 bis 10
-74.176,46
-13.478,11
9.876.048,82
11.033.238,38
12. Ergebnis vor Steuern
(Zwischensumme aus Z 6 und Z 11)
8.165.594,81
7.000.646,76
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon latente Steuern
666.538,00
693.239,08
59.000,00
47.500,00
davon Steuerumlagen
2.894.885,00
2.715.536,08
14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
15. Ertrag aus dem Verkauf eigener Anteile
16. Auflösung von Rücklagen für eigene Anteile
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
18. Bilanzgewinn
8.832.132,81
1.723.953,23
277.257,00
7.693.885,84
0,00
0,00
1.055.444,79
11.888.787,83
511.558,95
8.205.444,79
78
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021 DER FABASOFT AG, LINZ
Allgemeine Grundsätze
A
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unter-
nehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei
wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie
die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis
211 und 222 bis 235 UGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fort-
führung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne
ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
wurden berücksichtigt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen
im Jahresabschluss berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich ge-
lagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem
Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
79
B
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden
Jahresabschlusses beibehalten.
1) Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für
andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorge-
nommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge wäh-
rend der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag be-
wertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für
die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der
sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei
Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
2)
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken
werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag
bewertet.
3)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
4)
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten
bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.
Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen,
die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der
aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen
Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
80
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
5)
Investitionszuschüsse
Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass
das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und die
entsprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode, es
erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser wird
entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag
erfasst.
6)
Rückstellungen
6.1.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern
existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im
Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten
jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen
Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge
zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestä-
tigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit
den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.
6.2.
Abfertigungsrückstellungen
Zum 31. März 2021 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unter-
nehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.
Die Abfertigungsrückstellungen der Vorstände wurden auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
6.3.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstel-
lung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
7)
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanz-
stichtag bewertet.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
81
C
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Aktiva
1)
Anlagevermögen
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschrei-
bung wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
betragen:
in EUR
im folgenden Geschäftsjahr
in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Verpflichtungen aus Mietverträgen
134.358,06
650.181,60
784.539,66
233.522,40
3.250.908,00
3.484.430,40
Vorjahr:
in EUR
im folgenden Geschäftsjahr
in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Verpflichtungen aus Mietverträgen
112.053,34
596.095,92
708.149,26
291.378,04
1.788.287,76
2.079.665,80
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum
EUR 744.550,03 (Vorjahr TEUR 645).
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegen-
stand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände
liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine
bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine
Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behörden-
genehmigungen erlangt hat. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2021 noch nicht
eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Jahresabschluss.
Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)
Buchwert der
Beteiligung Anteil
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital Jahresüberschuss/
buchmäßig -fehlbetrag
in EUR
in%
31.03.2021
Fabasoft Austria GmbH, Linz
2.328.602,61
462.784,49
100
100
EUR 800.000,00 EUR 3.289.875,10 EUR 2.133.883,20
CHF 100.000,00 CHF 432.881,34 CHF -441.854,87
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18
35.000,00
100
EUR 52.000,00 EUR 5.047.123,07 EUR 3.847.216,64
EUR 35.000,00 EUR 388.373,00 EUR 196.260,24
EUR 35.000,00 EUR 2.419.711,51 EUR 1.958.509,81
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
100
100
Fabasoft R&D GmbH, Linz
Mindbreeze GmbH, Linz
5.062.000,00
3.621.357,14
76 EUR 1.070.000,00 EUR 5.372.147,14 EUR 4.149.618,64
60 EUR 42.000,00 EUR 1.461.379,83 EUR -130.917,35
Xpublisher GmbH,
München, Deutschland
4.571.628,87
Summe
18.364.306,29
82
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
(Vorjahr)
Buchwert der
Beteiligung Anteil
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital Jahresüberschuss/
buchmäßig -fehlbetrag
in EUR
in%
31.03.2020
Fabasoft Austria GmbH, Linz
2.328.602,61
462.784,49
100
100
EUR 800.000,00 EUR 2.755.991,90 EUR 1.638.284,37
CHF 100.000,00 CHF 980.236,21 CHF 132.170,68
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18
35.000,00
100
EUR 52.000,00 EUR 3.699.906,43 EUR 2.780.103,05
EUR 35.000,00 EUR 192.112,76 EUR 142.681,10
EUR 35.000,00 EUR 3.261.201,70 EUR 2.767.787,04
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
100
100
Fabasoft R&D GmbH, Linz
Mindbreeze GmbH, Linz
5.062.000,00
3.621.357,14
76 EUR 1.070.000,00 EUR 5.022.528,50 EUR 3.599.571,66
60 EUR 42.000,00 EUR 1.592.297,18 EUR 15.885,29*
Xpublisher GmbH,
München, Deutschland
4.571.628,87
Summe
18.364.306,29
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2020
Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 4.605.784,94 (Vorjahr TEUR 4.088) sind zugunsten
des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
2)
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf
Forderungen.
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe
von EUR 2.541.119,90 (Vorjahr TEUR 1.085) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuer-
umlage in Höhe von EUR 14.000.885,00 (Vorjahr TEUR 12.604) enthalten.
3)
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuerlichen
Siebentelverteilungen.
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 523.096,27 (Vorjahr TEUR 423).
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
83
Passiva
1)
Eigenkapital
1.1.
Grundkapital
Zum Stichtag 31. März 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.
Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer
(D) 922985.
1.2.
Genehmigtes Kapital
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020
verwiesen (siehe hierzu Punkt E.4).
1.3.
Vorschlag Ergebnisverwendung
Aus dem Geschäftsjahr 2020/2021 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 11.888.787,83.
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 eine Dividende
von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungs-
sperre sowie der vom Gewinnbezugsrecht gesetzlich ausgeschlossenen Aktien den sohin verbleibenden restlichen
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
1.4.
Ausschüttungsgesperrter Betrag
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 541.800,00
(Vorjahr TEUR 483) ausschüttungsgesperrt.
1.5.
Eigene Aktien
Nominale je
Stück in EUR
Nominale
in EUR
Anteil am
Grundkapital
Anzahl in Stück
Bestand am 01.04.2020
Bestand am 31.03.2021
277.257
0
1,00
1,00
277.257,00
0
2,52%
0,00%
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche
277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplat-
zierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie
veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschafts-
interessen.
Aufgrund der Veräußerung der eigenen Aktien erhöhte sich die Kapitalrücklage um EUR 4.514.329,27 auf
EUR 22.191.953,75. Weiters wurden EUR 1.723.953,23 Ertrag aus dem Verkauf eigener Aktien erfasst. Die Rückla-
ge für eigene Anteile und der ausgewiesene Abzug vom eingeforderten und eingezahlten Grundkapital sanken jeweils
auf EUR 0,00.
Die Fabasoft AG hält zum Abschlussstichtag 31. März 2021 keine eigenen Aktien.
84
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
2)
Investitionszuschüsse
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu-
schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitionszu-
schüsse stellt sich wie folgt dar:
Stand
01.04.2020
Stand
31.03.2021
Investitionszuschüsse in EUR
Zuführung
Auflösung
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
0,00
0,00
23.724,86
2.677,66
21.047,20
53.323,37
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund
59.259,13
5.935,76
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0,00
23.184,47
3.250,08
19.934,39
0,00
106.168,46
11.863,50
94.304,96
3)
Rückstellungen
3.1.
Pensionsrückstellungen
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus
den Rückdeckungsversicherungen.
Die sich aus der unter Punkt B 6.1. beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt
zum 31. März 2021 EUR 4.532.627,70 (Vorjahr TEUR 4.015). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche
aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 4.532.627,70 (Vorjahr TEUR 4.015) auf die gleiche
Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.
3.2.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:
31.03.2021
EUR
31.03.2020
TEUR
Earn-Out-Komponente Erwerb Xpublisher GmbH
Prüfungsaufwand
1.871.782,64
29.160,00
3.690,00
1.862
49
Boni
0
Noch nicht konsumierte Urlaube
Sonderzahlungen
33.890,00
56.686,84
100.650,00
29.700,00
1.000,00
69
42
Ausstehende Eingangsrechnungen
Jahresabschlussveröffentlichungen
Sonstiges
324
30
1
2.126.559,48
2.377
Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, München, Deutschland, ist
von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2024 abhängig und beträgt undiskontiert
EUR 1.900.000,00.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
85
4)
Verbindlichkeiten
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 16.028,90 (Vorjahr TEUR 11) enthalten, die
erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
D
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
1)
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 3.775.309,43 (Vorjahr TEUR 3.413) resultieren aus der Verrechnung der Auf-
wendungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.
2)
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in
Höhe von EUR 4.337,13 (Vorjahr TEUR 3) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.
3)
Aufwendungen für Altersversorgung
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
2020/2021
EUR
2019/2020
TEUR
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung
517.816,77
-517.816,77
421.238,66
421.238,66
504
-504
421
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen
421
4)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:
2020/2021
EUR
2019/2020
TEUR
Betriebsaufwand
Verwaltungsaufwand
Vertriebsaufwand
1.444.202,51
1.403.406,31
113.116,94
1.274
1.668
186
2.960.725,76
3.128
86
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
5)
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.
E
Sonstige Angaben
1)
Gruppenbesteuerung
Im Veranlagungsjahr 2021 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unterneh-
mensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz,
(3) Fabasoft Austria GmbH, Linz und (4) Mindbreeze GmbH, Linz.
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten
Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des
Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG
negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht
mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen
Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages
erzielen würde, zu erfolgen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 666.538,00 (Vorjahr TEUR 693) und unter-
gliedern sich in folgende Bereiche:
2020/2021
EUR
2019/2020
TEUR
Laufende Steuern
Steuerumlagen
Latente Steuern
-2.287.347,00
2.894.885,00
59.000,00
-2.070
2.716
47
666.538,00
693
2)
Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer
2.1.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
2020/2021
2019/2020
Angestellte
4
3
2.2.
Organe
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies
wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
87
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen
im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 1.617 (Vorjahr TEUR 1.434) und setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Laufende Bezüge
966
230
946
67
Aufwendungen für Abfertigungen
Aufwendungen für Altersversorgung
Gesamt
421
421
1.617
1.434
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender)
Dr. Peter Posch (Mitglied)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2020/2021 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von
EUR 80.000,00 (Vorjahr TEUR 80).
3)
Angaben zu Aktienoptionsprogrammen
Zum Stichtag 31. März 2021 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.
4)
Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 29. Juni 2020 wurden unter anderem folgende Be-
schlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des
§65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen
Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf
höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von
fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um
bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als
auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedin-
gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei
der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten
zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
88
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
5)
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unternehmens-
anteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der Trans-
aktion mit 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist.
Nach dem 31. März 2021 traten für den vorliegenden Jahresabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
Linz, am 7. Juni 2021
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Leopold Bauernfeind e.h.
Der Vorstand der Fabasoft AG
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
89
ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2021
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Entwicklung des
Anlagevermögens in EUR
Stand
01.04.2020
Stand
31.03.2021
Zugänge
Abgänge
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
382.537,88
173.434,21
0,00
555.972,09
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
3.371.902,17
945.700,09
0,00
4.317.602,26
2. Andere Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung*
9.306.326,76
1.970.560,84
538.481,80
10.738.405,80
12.678.228,93
2.916.260,93
538.481,80
15.056.008,06
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
18.364.306,29
0,00
0,00
18.364.306,29
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
156.911,16
18.521.217,45
31.581.984,26
0,00
0,00
0,00
0,00
156.911,16
18.521.217,45
34.133.197,60
3.089.695,14
538.481,80
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB
53.294,92
53.294,92
90
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
kumulierte Abschreibungen
Restbuchwerte
Stand
Entwicklung des
Stand
Stand
31.03.2021
Stand
Zugänge
Abgänge
Anlagevermögens in EUR
01.04.2020
31.03.2021
31.03.2020
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
263.982,17
65.018,64
0,00
329.000,81
226.971,28
118.555,71
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
2.853.433,40
282.782,29
0,00
3.136.215,69
8.095.116,25
1.181.386,57
518.468,77
2. Andere Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung*
7.239.651,28
1.393.002,27
537.537,30
2.643.289,55
2.066.675,48
10.093.084,68
1.675.784,56
537.537,30 11.231.331,94
3.824.676,12
2.585.144,25
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
18.364.306,29
156.852,66
18.364.306,29
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
58,50
58,50
0,00
0,00
0,00
58,50
156.852,66
18.521.158,95
21.224.858,91
0,00
58,50 18.521.158,95
10.357.125,35
1.740.803,20
537.537,30 11.560.391,25 22.572.806,35
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB
53.294,92
53.294,92
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
91
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo
es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich
ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1)
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1.
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von
55,1 Mio. Euro (51,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 19.554 (TEUR 16.780 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei
TEUR 13.886 (TEUR 11.709 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (7,9% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) reflektiert vor allem die positive
Entwicklung der Erlöse aus Recurring Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud Angeboten,
einen Anstieg beim Projektgeschäft sowie die Erweiterung der Unternehmensgruppe um die Xpublisher-Gesellschaf-
ten. Im Geschäft der Fabasoft Schweiz AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung
im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang.
Das ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 18,6% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) stammt dabei
speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken Recurring Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances
(vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten und bei den Recurring Dienstleistungen wie Support und
Betriebsführungsunterstützung. Ein guter Verlauf der Projekttätigkeit trug ebenfalls zum Ergebniswachstum bei. Zu
deutlichen Einsparungen kam es durch die temporäre, pandemiebedingte Reduktion von Aufwandspositionen wie
z.B. Veranstaltungs- und Reiseaufwänden.
Das Bestandskundengeschäft verhielt sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown-
Phasen in dieser Zeit trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen beispielsweise bei der
Projektabwicklung mit Kunden erfreulich stabil.
Das Interesse bei potentiellen Neukunden stieg in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres – nicht zuletzt bedingt durch
verstärkte Marketing-Aktivitäten und sehr positive Positionierungen von Produkten aus der Unternehmensgruppe bei
wichtigen Branchenanalysten – stark an. Potentielle Kunden zeigten sich speziell bei umfangreicheren Vorhaben aber
noch sehr vorsichtig und abwartend.
Mit einer Forschungsquote1) von 25,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und
Entwicklung (TEUR 13.961) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätig-
keit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 12.049 im Geschäftsjahr 2019/2020).
92
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen-
themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2021) 51% (48% zum 31. März 2020).
Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 35.101 (zum 31. März 2020) auf TEUR 48.424 zum
Bilanzstichtag 31. März 2021.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2021 326 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (312 zum 31. März 2020).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im
Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 13.180 (TEUR 12.402 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1)
von TEUR 7.159 (TEUR 6.328 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.833 (TEUR 5.026 im Vergleichszeitraum des
Vorjahres).
1.2.
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH
Fabasoft R&D GmbH
100%
100%
100%
76%
Österreich
Österreich
Österreich
Österreich
Linz
Linz
Linz
Linz
Wien
Wien
Wien
Wien
Fabasoft Austria GmbH
Mindbreeze GmbH
Berlin,
Erfurt, München
Fabasoft Deutschland GmbH
100%
Deutschland
Frankfurt am Main
Xpublisher GmbH
60%
Deutschland
Schweiz
München
Bern
Fabasoft Schweiz AG
100%
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätte
Mindbreeze Corporation
100%
USA
Chicago
Silver Spring
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Xpublisher Inc.
100%
USA
Chicago
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh-
mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der
Transaktion mit 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist.
Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft
Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
93
1.3.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Umsatzerlöse
3.775
8.166
-2.868
-1.127
8.832
45.081
86%
3.413
7.001
-2.875
-1.334
7.694
36.883
86%
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresüberschuss
Eigenkapital
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
8.708
12.296
5
6.875
7.243
3
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
in TEUR
2020/2021
2019/2020
Umsatzerlöse
55.090
13.780
13.886
19.554
9.730
51.056
11.660
11.709
16.780
8.553
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresergebnis
Eigenkapital
39.252
51%
31.469
48%
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
21.012
48.424
326
14.107
35.101
312
1)
Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
94
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvorausset-
zung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt
und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte,
koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses um-
fangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten
umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit
praktischer Anwendung gelegt wird.
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alli-
ance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 65 zertifizierte (Senior-)Projekt-
managerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 96 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im
Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-,
Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche
werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig statt-
findenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,
geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden
Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichts-
punkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz
von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Video-
konferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit
den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz
in Linz und in Wien installiert.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Open-Source-Plattformen, Standards und Barrierefreiheit
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards
und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen
wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
1.4.
Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Perfor-
mance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbar-
keit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
•
Nominale Umsatzveränderung
•
•
•
•
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBITDA
Eigenkapitalquote
Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
95
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im
Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung
des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Be-
steuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
- Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufho-
lungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100
Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
x 100
Umsatzerlöse
96
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
2)
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1.
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden
Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden sowohl neue
Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich
sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukun-
dengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf
neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die
Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intel-
ligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach
wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an.
Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquel-
len angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank
(Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebs-
modelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft.
Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht
(360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Ana-
lystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die
Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche
KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits
als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse
der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten
Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Daten-
quellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verar-
beiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem
Lernen und Natural Language Processing adressiert.
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und
das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten
Branchen gewonnen und das Bestandskundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu er-
höhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie
der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.
Fabasoft Business Process Cloud
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressour-
cen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln. Insbesondere in
Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unter-
nehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Software-
produkte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines euro-
päischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
97
Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qua-
litäts-, Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten
synchron in zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können ver-
schlüsselt erfolgen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der
Datenspeicherung am Kundenstandort.
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsplattform genutzt werden, um zeitsparend
und kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Trans-
formation). Andererseits steht sie als sofort einsetzbares, flexibles Standardprodukt für organisationsübergreifendes
Dokumenten- und Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen
Anforderungen an Sicherheit und Compliance zur Verfügung. Als Plattform bildet die Fabasoft Business Process
Cloud die Basis für die Fabasoft Standardprodukte sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle.
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfa-
che Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor
(BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmier-
kenntnisse zu modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzerober-
fläche führt zu einer hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen
Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür
bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumen-
ten in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management
von Verträgen. Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispiels-
weise eine intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung. Die
Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereit-
stellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit
der mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsplattform konzipiert und weiterentwickelt.
Diese fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts und Xpublisher und eröffnet
auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Da-
bei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Team-
room als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud En-
terprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz
bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch
eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert
und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richt-
linien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und
konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unter-
schiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfa-
che Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.
98
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen
und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von
den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schrift-
stücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von
Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-
on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft
werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen
Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards und zu Barrierefreiheit
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit
dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen
zu können. Durch das bestehende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese
wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten
Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und
Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Inves-
titionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit so-
wohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde
liegen.
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema
Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der
Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschrän-
kungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen
Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.
Das bestehende und erfolgreich etablierte Partnermodell von Mindbreeze mit Fokus auf Value Added Reseller wurde
im Berichtszeitraum für unabhängige Softwareanbieter (Independent Software Vendors, ISVs) geöffnet. Durch die
Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI-
basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren und Verstehen von
unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung
des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter auszubauen und neue
Kundengruppen zu erschließen.
Im Bereich der Fabasoft Business Process Cloud stellt die Weiterentwicklung zur Applikationsplattform im Geschäftsjahr
2020/2021 eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in
die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu betreiben. Die Auswahl dieser Partner erfolgt nach hohen
Qualitätsstandards.
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von
Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro
Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten
darstellen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in
bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
99
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organi-
sationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt
werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro-
jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von
Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete
Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie-
ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge-
zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an
solchen beteiligen.
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend
die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der
künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen durch automatische Klassifikation von Dokumenten die
Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive Informa-
tionsbereitstellung und -verarbeitung. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut aufgestellt, da die Fabasoft Produkte
bereits Mindbreeze Technologie für diese Anwendungsfälle nutzen und auf diesem Wege an den Innovationen in
diesem Feld partizipieren kann.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen.
Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben.
In Österreich entschied sich das Land Kärnten im Januar 2020 den ELAK (ELektronische AKten) basierend auf der
Fabasoft eGov-Suite flächendeckend einzuführen. Dieses Vorhaben befindet sich in der Umsetzungsphase.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in
den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der konse-
quenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundes-
verwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Do-
kumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt.
In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem
Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi-
gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung
und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
Zertifizierungen
Der Schutz von Unternehmensdaten ist für Fabasoft von hoher Priorität. Gezielte, beständige Zertifizierungen und
Prüfungen gemäß international anerkannter Standards untermauern dies. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-,
Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem u. a. nach
ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen
9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungs-
audits im Oktober 2020 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Zertifizierungen und Prüfungen für die
Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS ergänzt:
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an In-
formationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud und von Mindbreeze InSpire SaaS nachvollziehbar offenlegt.
100
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die
definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und
Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg-
barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei-
nigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2021 das Audit erstmals gemäß den Anforderungen des neuen
BSI C5:2020 Anforderungskatalogs absolviert. Als Prüfer wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, beauftragt. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business
Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS erstmals von PwC ausgestellt.
Die SOC2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2020/2021 für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze
InSpire SaaS erneut beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American
Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Die Prüfung erfolgte in Form eines ISAE 3000
Typ 2 Audits (Test der Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum). Die Prüfungsergebnisse wurden
final in einem ISAE 3000 SOC2 Typ 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Zusätzlich verfügt die Fabasoft Business Process Cloud über weitere Zertifikate, wie das „Certified Cloud Service“ des
TÜV Rheinland, das regelmäßig erneuert wird. Für das neue EU Cloud CoC-Datenschutz-Testat (ISAE 3000 Type 1)
erfolgte im Berichtszeitraum die Vorbereitung und die Einreichung zur Prüfung.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in
Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Aus-
nahmen ausgestellt.
Des Weiteren wurde die Auditierung für den EU Cloud Code of Conduct gemäß DSGVO vorangetrieben.
2.2.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen
Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun-
gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt-
oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs-
gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden,
durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei
Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite-
rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und
umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie
umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag-
gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei-
bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen
(Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder
Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un-
sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender
Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische
Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange-
schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende
Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf-
grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht
auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen
in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkal-
kulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (bei-
spielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft
Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen
Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend
weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mit-
wirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten
Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich
beeinflussen können.
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Part-
nern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin
gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen
Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunter-
nehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/
oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte
sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach
sich ziehen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Sub-
auftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei
Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von
Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von
Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen –
Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig
Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirk-
sam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die
erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner
findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns
entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung
hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
102
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search
und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen
und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffek-
ten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme
von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält
weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktseg-
mente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und
Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsoli-
dierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringe-
re Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei
den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist be-
absichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes
Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und
eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Han-
delsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen,
können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem
Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur
Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur
teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können
oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim
Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Syn-
ergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase
bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Markt-
zugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicher-
weise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme
vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen wer-
den. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert
zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akqui-
sitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmeri-
schen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach
schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf
bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt
werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft
Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht
zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen
bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
103
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produkt-
entwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfang-
reichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen.
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen.
Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder Technologien Dritter betreffen, auf die die
Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten
zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen
bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im
Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten
entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge
neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von ver-
schiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem bei-
spielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht mehr
weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen
nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen
oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im
Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen
Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.
Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktionsweise
oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in Drittprodukten
können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte
aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Soft-
wareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im
Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale
der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten
Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.)
als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unter-
liegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Ri-
siken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und
Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der
Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Been-
digung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäfts-
betriebes oder durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der
Zuliefererkette. Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette.
Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner
Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.
104
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes
nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähig-
keit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und
Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden
Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die
Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in
welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit
den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür bei-
spielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den
oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzöge-
rungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken
von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels
im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig
auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Ge-
schäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Quali-
tätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei
Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege
von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend
auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit
welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ
beeinflussen.
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen,
Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich
der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler,
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies
könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken,
welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen
hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen
Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor
allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei
in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei.
Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht
der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Be-
reichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber
Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maßnah-
men eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicher-
heitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert
wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche
oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsver-
letzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
105
Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder
spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel rele-
vante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheits-
vorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das
im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe
Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kom-
bination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das
Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmä-
ßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus
werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wieder-
kehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt wie
unter „Zertifizierungen“ aufgelistet.
Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für
das Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Bereich
für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in
ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor über-
wiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass
Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere
auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater
Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit
des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen
Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder
anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder
sogar Rückabwicklungen führen.
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise realisiert
werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern schlagend, so
kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheits-
notstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich
entgegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die
Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar
Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das
Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei
Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im
Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch
bislang wichtig.
Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern
leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.
106
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft
mit Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten oder Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund von
Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der Bereitstellung der bestellten
Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen.
Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen
der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl
betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatz-
verschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann
aktuell nicht prognostiziert werden.
Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale
Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglichkeit,
Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen
zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level
Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office
zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nut-
zungsgebühren (Mindbreeze InSpire, Fabasoft Business Process Cloud) werden die Nutzungsgebühren zu Laufzeit-
beginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen
finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht
wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten
bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft
bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang
mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltig-
keit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem
denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnis-
sen zu erhalten.
2.3.
Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsab-
läufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren
und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und
Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen.
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der
„Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebe-
nen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende
Handlungsfelder erkannt.
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben
und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).
Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Da-
tenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine
umfassende Gesamtsicht Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
107
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie
entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von
dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit
einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote
und/oder Appliances.
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Aus-
schreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software ge-
fordert (der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechen-
zentren), bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung
als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt wer-
den soll.
Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechni-
schen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstella-
tionen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride
Modelle erlaubt.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Li-
zenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft
bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür perio-
dische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-
komponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der
Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen
Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs-
und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.
Die Fabasoft Business Process Cloud als Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die
Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Ge-
schäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business
Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben.
Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe
Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische
Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, hingegen, zeich-
net sich durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-
Technologie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert.
Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konse-
quente Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu
bei, beidseitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die
Xpublisher Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungs-
spektrum.
Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach
sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.
Die Weiterentwicklung dieser Produkte auf der Plattform geht mit der Strategie einher, die Fabasoft Business Process
Cloud als Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von
Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und
flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.
108
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Mindbreeze InSpire
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkun-
den und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung
mit Technologien der künstlichen Intelligenz.
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von kon-
kreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten
auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen
oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind.
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und
Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organi-
sation als auch in der Partnerbasis.
In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein
Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der Ability to Execute Achse.
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin sehr intensiv und es besteht eine
aussichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen
Wachstumsraten von Mindbreeze werden stark sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertierung
dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partnerstruktur
beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms durch die Aufnahme von Independent Software Ven-
dors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika, abhängen. Daher wird an
diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kanto-
nen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorgani-
sation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen
Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorga-
ben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung
und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten
und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die
Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentli-
cher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland be-
findet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten
Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte
speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden –
verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen.
In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass
bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden
(Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller De-
ckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt,
der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Sub-
auftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines
Projektes ausmachen.
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammen-
arbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Inte-
ressenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektroni-
scher Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner
erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung
der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
109
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte
für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung
und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung
der Stärken des bestehenden Teams gesehen.
Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und
Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Part-
nerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales
Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. In
Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.
Pandemiebedingt sind im Berichtszeitraum die Reiseaufwände sehr stark zurückgegangen. Abhängig von den sich
entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch die
diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich
ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei
Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020/2021 hat sich gezeigt, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pan-
demie auf die Weltwirtschaft massiv sind und sein werden. Fabasoft war in diesem Zeitraum speziell aufgrund eines
bislang starken Bestandskundengeschäftes davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen. Im
Neukundengeschäft war aber die Zurückhaltung bei Investitionen speziell im ersten Geschäftsjahresquartal deutlich.
Hatte sich mit Aufhellung des Wirtschaftsklimas im zweiten Geschäftsjahresquartal diese Situation etwas gebessert,
so war – verbunden mit dem abermaligen Lockdown im Herbst 2020 und seiner frustrierenden Verlängerung – die
Zurückhaltung bei Kunden und potentiellen Kunden im Rest des Geschäftsjahres wieder deutlich stärker merkbar.
Entsprechend sind auch teilweise Verzögerungen und Verschiebungen bei der Neukundengewinnung und bei laufen-
den Umsetzungsprojekten eingetreten und weiterhin möglich.
Die mittelfristigen Auswirkungen auf das Fabasoft Geschäft in den einzelnen Ländern, insbesondere nachdem weder
der weitere Verlauf dieser Pandemie, noch die noch bevorstehenden Einschränkungen zum Zweck der Eindämmung
der Pandemie, noch Art und Umfang der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen oder Auswirkungen in den Fabasoft
Kundensegmenten bekannt sind, sind aktuell nicht prognostizierbar oder quantifizierbar. Weitere Ausführungen dazu
im Konzernanhang unter Punkt 9.6.
Fazit
Als Software- und Cloud-Unternehmen, welches mit einem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leis-
tungsangebot Kernthemen des Digitalen Wandels erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalaus-
stattung sollte der Fabasoft Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19 Auswirkungen beeinflussten
Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.
Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zu-
griff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen
und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet dar-
über hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten
die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden
von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und
Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in
strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden
eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen.
110
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar.
Es kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten Sonderausgaben
verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der öffentlichen
Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches Thema
hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso wie die
zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.
Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen wesentliche marktstrategische Meilensteine erreicht: hervorragende Posi-
tion von Mindbreeze im Gartner Magic Quadrant, hervorragende Position von Fabasoft Approve im ECM Leaders
Quadranten von SoftwareReviews, Abruf der Bundeslizenz für die Fabasoft eGov-Suite in Deutschland. Diese Erfolge
haben auch ein starkes Ansteigen des Interesses im Markt und von Kundenanfragen bewirkt. Die weitere Entwick-
lung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von ent-
sprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht
werden kann.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Re-
cruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzu-
nehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung
von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabili-
tätsüberlegungen eingeräumt werden.
3)
Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 25,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verant-
wortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, In-
novation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback
von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um
Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Des Weiteren wurden in
internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze standen intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen
Intelligenz (KI) und deren Anwendung für ausgewählte Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2020/2021 im Vorder-
grund. Die Optimierung bestehender Verfahren insbesondere mit dem Fokus auf die umfassende Nutzung letztak-
tueller Technologie-Architekturen (beispielsweise hochgradig parallel arbeitende Prozessorkonfigurationen) und die
Minimierung des Trainingsaufwandes der neuronalen Modelle bildeten hier wesentliche Schwerpunkte.
Ein zentraler Teil der Entwicklung galt und gilt auch dem laufenden Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sich-
ten für digitale Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung.
Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP) und
Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. So setzen nicht nur Kundenlösungen, sondern
auch Standardprodukte aus dem Fabasoft Konzern wie Fabasoft Contracts in Bezug auf KI auf die Mindbreeze Platt-
form.
Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr
Komfort bei täglichen Aufgaben zu erreichen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
111
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer zentraler Punkt
im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Verfahren
intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise ServiceNow oder SharePoint Connector,
Dropbox oder für Microsoft Dynamics CRM Online.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung
der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können an-
wenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im
Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2020/2021 war die Konzeption und Entwicklung von
neuen Funktionalitäten zur Digitalisierung von dokumentenzentrierten Geschäftsprozessen. Ein Hauptaugenmerk dabei
bildete die Möglichkeit, Dokumente direkt in der Fabasoft Business Process Cloud digital zu signieren. Durch den Einsatz
von digitalen Signaturen lassen sich Dokumente medienbruchfrei unterzeichnen und Unternehmensprozesse wie Ver-
tragsabschlüsse, effizienter gestalten. Medienbrüche durch ausdrucken, unterschreiben und einscannen von Dokumen-
ten fallen weg. Darüber hinaus können Cloud Organisationen ihre eigenen Signatur-Zertifikate hinterlegen, die in Fabasoft
Secomo verwahrt werden, oder im Zuge des Signierens auch visuelle Unterschriften und Textinformationen einfügen.
Im Berichtszeitraum erfolgte die Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform.
Zu diesem Zweck erfolgte die Evaluierung und Umsetzung einer neuen Komponentenarchitektur. Diese bildet eine
stabile Basis für qualitativ hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche. Im Bereich der
Konvertierung wurden Microservices implementiert. Sie sind die Grundlage für die schnelle und effiziente Skalierung der
Fabasoft Cloud Services.
Damit Kunden ohne spezielles Produkt-Know-how und Programmierkenntnisse Fabasoft Produkte an die eigenen Be-
dürfnisse anpassen können, entwickelte das Team neue Konzepte für die modellbasierte Definition von Anwendungs-
fällen und verbesserte die bestehenden grafischen Modellierungswerkzeuge (Formular-Editor, BPMN-Prozesseditor).
Für Fabasoft Contracts wurde intensiv an einer neuen KI-Technologie zur automatischen Klassifizierung von Verträgen
und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus
Vertragsdokumenten geforscht. Kern dieser KI-Lösung ist ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend
weiterentwickelt wird.
Darüber hinaus lag ein Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt darin, Benutzerinnen und Benutzer bei der Ab-
wicklung datenzentrierter Prozesse durch einen optimierten Tabellenbearbeitungsmodus, Verbesserungen beim Filtern
von Daten und durch das Redesign der Ansichtseinstellungen zur Definition der Tabellenansichten zu unterstützen.
Dahingehend wurden auch die Bereiche der Anwendungsintegration und der Umsetzung von Standardschnittstellen
überarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer von Fabasoft Teamrooms können sich diese nun direkt in der Oberfläche von
Microsoft Teams anzeigen lassen.
Im Bereich der Administration von Fabasoft Business Process Cloud Mandanten stehen nun neue Self-Service-Möglich-
keiten insbesondere bei der Konfiguration von Single Sign-On-Varianten mit Active Directory und SAML 2.0 zur Verfü-
gung. Damit können die Kunden diese Login-Methoden selbst einrichten und aktivieren. Zusätzlich bietet die Fabasoft
Business Process Cloud auch die Möglichkeit, für unterschiedliche Benutzergruppen jeweils unterschiedliche Authenti-
sierungsserver festzulegen.
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud
(Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo
Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Anpassung an neue Plattform-Features sowie die Verbesse-
rung der Testbarkeit. Des Weiteren wurden Verbesserungen beim Auto-Update und bei der Unterstützung für das auto-
matisierte Monitoring eines Updates vorgenommen und Vorarbeiten für eine Containerisierung des Service umgesetzt.
112
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Optimie-
rung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Rede-
sign der Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht nicht nur einen noch
komfortableren Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.), sondern
ist auch im Sinne der Barrierefreiheit vollständig zugänglich.
Xpublisher
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-
Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher
für Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die
Dokumentation weiter verbessert. Dadurch wird eine schnellere Demonstration bei potenziellen Kunden möglich und
Proofs of Concept können mittelfristig rascher sowie auf Standards basierend umgesetzt werden.
Eine überarbeitete Oberfläche erlaubt ein noch intuitiveres Arbeiten mit dem System. Im Zuge der Überarbeitung
wurden zudem die Unterstützung von Redaktionen für technische Dokumentation verbessert.
Hinsichtlich Produktfeatures für den laufenden Betrieb erfolgte die Entwicklung einer Soll-Heft-Planung, die es Kun-
den ermöglicht, neue Print-Produkte schneller und übersichtlicher zu konzipieren und umzusetzen. Entwicklungssei-
tig erfolgte der Umzug in die Fabasoft IT-Infrastruktur, um diese als hochsichere Entwicklungsumgebung zu nutzen.
Xeditor
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf eine noch einfachere und schnellere
Konfiguration für eine effizientere Implementierung von Proofs of Concept und eine standardisierte Integration beim
Kunden. Des Weiteren wurden zusätzliche Features wie beispielsweise Drag-and-Drop und ein verbessertes Bearbei-
ten von Tabellen implementiert, um die Bedienbarkeit von Xeditor noch intuitiver zu gestalten.
Fabasoft eGov-Suite
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf die Modernisierung
und den Ausbau der Registerintegration von öffentlichen Registern. Für Anwenderinnen und Anwender ist es nun
komfortabler, zum Beispiel das zentrale Melderegister in Österreich abzufragen. Die daraus resultierenden Develo-
per Patterns werden in Zukunft auch auf die Entwicklung weiterer Registeranbindungen angewandt (Adressregister,
Unternehmensregister etc.).
Ein besonderer Schwerpunkt bei den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten lag im Bereich der intelligenten Do-
kumentenverarbeitung zur effizienten Zuweisung zu Geschäftsobjekten (Akte). Eine Mindbreeze InSpire Integration
nutzt Machine Learning um sowohl Dokumente (z.B. Förderungsschreiben) zu klassifizieren als auch Metadaten
zu extrahieren. Diese Informationen dienen zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender in der Fabasoft
eGov-Suite und um die Qualität von Prozessen zu steigern und zusätzlich zu beschleunigen.
Des Weiteren forschte das Team unter anderem zu den Themen „Digitale Signatur“, „Fachakten“ und „Optimierun-
gen im Workflow“. Teilergebnisse sind bereits in der aktuellen Version der Fabasoft eGov-Suite für die Anwenderinnen
und Anwender verfügbar.
Die Umsetzung eines Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen zur
Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. Neu an dieser Implementierung ist, dass
die zuvor errechneten Daten im Benutzerkontext ausgewertet werden. Dies spielt vor allem bei Aufbauorganisationen
eine wesentliche Rolle.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Pro-
duktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2020/2021 in der Erweiterung
der Integration in Cloud-Plattformen beispielweise Prometheus oder Kubernetes sowie in der Erweiterung bzw. Aktu-
alisierung der unterstützten Plattformen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
113
4)
Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung
eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.
Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.
Per 31. März 2020 hielt das Unternehmen 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundka-
pital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00.
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche
277.257 Stück eigene Aktien im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugs-
rechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Die Transaktion war mehr als doppelt überzeichnet.
Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
Im Berichtsjahr 2020/2021 wurden keine eigenen Aktien erworben.
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2021 keine eigenen Aktien.
5)
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in
der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis
installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich
aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen
Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum
Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes
Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf,
Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf
einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und
Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und
jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen
internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-
Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der
Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im
internenKontrollsystem(IKS)enthaltenenVerantwortlichkeitenundZuständigkeitengeltenfüralleTochterunternehmen
und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Kon-
zern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen
Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stel-
lenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechts-
konformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung
zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit
im Personaleinsatz sicherzustellen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis
zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und
dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des
Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen)
zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern
innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos
durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der
Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt
und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buch-
haltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buch-
haltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im
Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivie-
rung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten
und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
6)
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betra-
gen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
115
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des
Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unter-
nehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund-
kapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt
wird.
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Mög-
lichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Juni 2020 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-
mäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 2. Oktober 2025 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 56, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis
zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb
zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter
dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börse-
handelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufpro-
gramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10%
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG
(§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft AG
befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermäch-
tigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jah-
ren, sohin bis einschließlich 29. Juni 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen
eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Ge-
sellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungspro-
grammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
116
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der
Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in
mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand
auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes
Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit
der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 7. Juni 2021
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Leopold Bauernfeind e.h.
Der Vorstand der Fabasoft AG
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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JAHRESABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2021, der Gewinn-
und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Hervorhebung eines Sachverhaltes
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG für das am 31. März 2020 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2020 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben
hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden
im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungs-
urteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
118
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
Siehe Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sons-
tigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. März 2021.
•
Das Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2021 sind Anteile an verbundenen Unternehmen (18,4 Mio. EUR)
und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (16,5 Mio. EUR) ausgewiesen.
Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für
einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen.
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer-
tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben.
Die Beurteilung, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen sowie der Wert-
haltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter.
Für den Abschluss besteht auf Grund dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen das Risiko, dass die Antei-
le an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß bewertet sind und folglich der
Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere in der Schätzung
der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden. Diese Cashflow-Schät-
zungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
•
•
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber ver-
bundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich gesun-
kenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital)
der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen
Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden
Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.
•
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis
über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft
und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Bud-
getzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
•
•
Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.
Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich
eingetretenen Werten beurteilt.
•
Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir
unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Stan-
dards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen
Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die
rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
•
Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile an
verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft, ob
Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation der
verbundenen Unternehmen gewürdigt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
119
•
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zu Finanzanlagen und Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfas-
sen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestäti-
gungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben
keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch
dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Dar-
stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrund-
satz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen,
entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische
Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge-
mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche
falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünf-
tigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord-
nungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
120
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Darüber hinaus gilt:
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlun-
gen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch
und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
•
•
•
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf-
werfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•
•
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanfor-
derungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachver-
halte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
•
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die-
jenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Be-
stätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durch-
geführt.
•
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach §243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
•
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-
nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht
festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am
25. September 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2021 endende
Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind seit dem Jahresabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an
den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und
dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt
haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, am 7. Juni 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen
sind die Vorschriften des §281 Abs 2 UGB zu beachten.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter
der Fabasoft AG bestätigen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das
Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten,
denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 7. Juni 2021
Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Mitglied des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020/2021 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im
Rahmen von vier Sitzungen, sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dem Bericht des
Vorstandes konnte aufgrund der Klarheit und Transparenz der Berichterstattung gut gefolgt werden, unterstützt
durch die sehr informativen Tischvorlagen zu jeder Sitzung. Auskunft und Berichterstattung umfassten auf Basis von
Zahlen und Fakten sowohl den Geschäftsgang, als auch die Geschäftsentwicklung und sonstige maßgebliche Unter-
nehmensthemen. Neben diesen mit Tagesordnung einberufenen formellen Sitzungsterminen gab es auf informeller
Basis Gespräche und Informationsaustausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in
den einzelnen Quartalen, die Abweichungsanalyse (insbesondere im Zusammenhang zum Budget), Vertriebsaktivitä-
ten, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung und allgemein die Unternehmens- und Geschäftsent-
wicklung und damit auch Vertriebsaktivitäten waren Arbeitsschwerpunkte. Wie in allen Jahren ist das Budget für das
kommende Geschäftsjahr 2021/2022 dem Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat zur Diskussion, Meinungsbildung
und Abstimmung vorgelegt worden. Eine besondere Herausforderung im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Pande-
mie COVID-19, insbesondere am Beginn des Geschäftsjahres richtige Unternehmensentscheidungen zu setzen, um
Auswirkungen möglichst zu vermeiden oder hintan zu halten.
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-
tungsgesellschaft, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss
nach UGB zum 31. März 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2021 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigen-
kapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprü-
fungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wur-
den beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft
hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die Berichte des
Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß
UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2021 der Fabasoft AG durch den Prüfungsaus-
schuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht ist aufgestellt und Gegenstand der Über-
wachungstätigkeit im Ausschuss gewesen.
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 8. Juni 2021 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschla-
gene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Linz, im Juni 2021
Dr. Friedrich Roithmayr e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
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