GESCHÄFTSBERICHT
CANCOM SE
2020
14
Zusammengefasster Konzernlagebericht
und Lagebericht der CANCOM SE
Grundlagen des Konzerns
Die CANCOM Gruppe (im Folgenden „CANCOM“ oder „CANCOM
Gruppe“) ist einer der führenden Anbieter für IT-Services und
IT-Infrastruktur in Deutschland. Zusätzlich zu den Aktivitäten
im Heimatmarkt Deutschland unterhält der Konzern Tochterge-
sellschaften oder Niederlassungen in Österreich, im Vereinigten
Königreich, in Irland, in Belgien, in der Schweiz, in der Slowakei
und in den USA.
Struktur der CANCOM Gruppe
Das Mutterunternehmen der CANCOM Gruppe ist die CANCOM
SE mit Sitz in München, Deutschland. Sie übernimmt zentrale
Finanzierungs- und Managementfunktionen für die Konzern-
unternehmen, also die von ihr gehaltenen Beteiligungen.
Neben der zentralen Management- und Finanzierungstätigkeit
des Mutter unternehmens werden die operativen Einheiten im
täglichen Geschäftsbetrieb von ebenfalls zentralisierten Bereichen
r Einkauf, interne IT, Lager/Logistik, Finanzen, Reparatur/
Service, Fahrzeug- und Reisemanagement und Human Resources
(„Central Services“) sowie Marketing/Kommunikation und
Produktmanagement unterstützt. Zudem steht den operativen
Einheiten organisationsübergreifend ein interner spezialisierter
Fachvertrieb („Competence Center“) zur Verfügung.
Neben diesen zentralisierten Funktionen ist CANCOM in den
operativen Einheiten vorrangig dezentral aufgestellt und agiert in
vor allem nach Regionen gegliederten Einheiten. Die Organisation
umfasst die regionalen Einheiten Süd, Südwest, Mitte, Ost, Nord
und West sowie operative Einheiten im Vereinigten Königreich,
Belgien und den USA. Hinzu kommen die Bereiche eCom sowie
Managed Services.
In der Finanzberichterstattung berichtet die CANCOM Gruppe,
zusätzlich zur Gesamtbetrachtung des Konzerns, mittels zweier
Segmente über die operative Geschäftsentwicklung: Cloud
Solutions und IT Solutions.
Cloud Solutions
Das Konzernsegment Cloud Solutions beinhaltet das Geschäft
mit (Shared) Managed Services sowie Produkt- und Dienst-
leistungs geschäfte, die Managed-Services-Verträgen unmittelbar
zugeordnet werden können. Hinzu kommen alle geschäftlichen
Aktivitäten in Zusammenhang mit dem eigenen Software produkt
– der IT-Multicloud-Management-Software ‚AHP Enterprise
Cloud.
IT Solutions
Das Konzernsegment IT Solutions beinhaltet das Geschäft rund
um die umfassende strategische und technische Beratung und
Dienstleistungen zu Projekten im Bereich IT-Infrastruktur,
IT-Anwendungen und Systemintegration sowie deren Planung
und schlüsselfertige Umsetzung. Zudem bildet das Segment
die Aktivitäten im Bereich IT-Beschaung und eProcurement
Services ab.
Sonstige Gesellschaften
Zusätzlich zu den operativen Segmenten weist die Segment-
berichterstattung der CANCOM Gruppe das Segment Sonstige
Gesellschaften aus. Dieses bildet die Stabs- und Leitungsfunk-
tionen zur zentralen Konzernsteuerung ab, also unter anderem das
Mutterunternehmen CANCOM SE. Konzerninterne Investitionen
und Aufwendungen für Unternehmenszukäufe oder -verkäufe
ießen ebenfalls in diesen Bereich ein.
Veränderungen in der Berichtsperiode
Im Geschäftsjahr 2020 einigte sich CANCOM mit den Inhabern
der Anders & Rodewyk Das Systemhaus für Computertechno-
logien GmbH mit Sitz in Hannover auf einen Verkauf ihrer
Anteile an CANCOM. Im Januar 2021 hat die CANCOM SE
100 Prozent der Geschäftsanteile beziehungsweise 100 Prozent
der Stimmrechte erworben. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt
war der 1. Januar 2021.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
15
Weitere Informationen, unter anderem zur Verteilung der
einzelnen Konzernunternehmen auf die Berichtssegmente sowie
zu Veränderungen des Konsolidierungskreises in der Berichts-
periode, nden Sie in Abschnitt D.2 und in Abschnitt A.2.3 des
Konzernabschlusses.
Geschäftsmodell und Absatzmärkte
Das Produkt- und Service-Angebot von CANCOM ist ausgerichtet
auf die Beratung und Begleitung von Unternehmenskunden bei
der Anpassung von IT-Infrastrukturen und Geschäftsprozessen
an die Anforderungen der Digitalisierung. Dabei agiert CANCOM
als Komplettlösungsanbieter und versteht sich als „Leading Digital
Transformation Partner“ für den Kunden.
Das Leistungsspektrum reicht von strategischer Beratung für
digitale Geschäftsprozesse über den Teil- oder Komplettbetrieb von
IT-Systemen (Managed Services), System-Design und -Integration,
IT-Support, Lieferung und schlüsselfertige Implementierung von
Hard- und Software sowie E-Procurement bis hin zum Vertrieb
der CANCOM-eigenen Software ‚AHP Enterprise Cloud‘.
Dieses breit angelegte Produkt- und Service-Angebot ermöglicht
es der CANCOM Gruppe sowohl Einnahmen auf der Basis
unternehmenseigener Fähigkeiten und Leistungen zu erwirt-
schaften (Dienstleistungsgeschäft) als auch aus Vergütungen
und Provisionen für den Verkauf von IT-Produkten Dritter
(Verkauf von Gütern). Ergänzt wird das Gescftsmodell durch
den Vertrieb der hauseigenen Software ‚AHP Enterprise Cloud.
Das Management verfolgt einen mittelfristig angelegten Kurs
der strategischen Transformation der CANCOM Gruppe. Die
Erbringung von IT-Dienstleistungen, speziell Shared Managed
Services, nehmen dabei einen zunehmenden Anteil an der
Geschäftstätigkeit ein.
Ein wesentlicher externer Einussfaktor für die Geschäftsent-
wicklung von CANCOM ist die Entwicklung des IT-Markts in den
größten Absatzmärkten Deutschland, Österreich, Belgien und dem
Vereinigten Königreich. Für diesen Markt insgesamt – und damit
auch für CANCOM – ist der allgemeine Trend zur Digitalisierung,
zur steigenden Bedeutung von IT-Prozessen in Wirtschaft und
Verwaltung sowie zur permanenten Weiterentwicklung von
Geräten, Technologien und Anwendungen ein wesentlicher
Treiber. Zudem sind insbesondere Datenschutzregularien, die
allgemeine Bedrohungslage im Bereich Cybersicherheit und auch
die von Kunden geforderten Qualitätszertizierungen sowie
Umwelt- und Sozialstandards wichtige von CANCOM nicht zu
beeinussende externe Faktoren, die förderlich oder hemmend
auf die Geschäftsentwicklung wirken können. Als Anbieter von
IT-Dienstleistungen und -Produkten unterliegt das Geschäfts-
modell der CANCOM Gruppe allerdings keinen besonderen
branchenspezischen gesetzlichen Bestimmungen, Genehmi-
gungspichten oder behördlicher Beaufsichtigung, also externen
regulatorischen oder politisch beeinussten Faktoren, die über
das für alle Unternehmen generell geltende gesetzliche Regelwerk
hinausgehen.
Der Kundenkreis der CANCOM Gruppe umfasst vor allem
gewerbliche Endanwender, angefangen bei kleinen und mittleren
Unternehmen bis hin zu Großunternehmen und Konzernen sowie
öentlichen Einrichtungen. In geograscher Hinsicht ist die
CANCOM Gruppe vornehmlich in Deutschland geschäftlich aktiv,
aber auch in Österreich, im Vereinigten Königreich, in Irland, in
Belgien, in der Schweiz und in den USA.
Wettbewerbsposition
Laut der aktuellsten verfügbaren Auswertung des Statistischen
Bundesamts und des IT-Branchenverbands Bitkom gibt es
in Deutschland über 90.000 Unternehmen in den Bereichen
IT-Hardware sowie Software und IT-Services, die sich allerdings
in Bezug auf die Größe und/oder das Leistungsspektrum stark
unterscheiden. Zu den Großunternehmen mit mehr als 250 Mio. €
Jahresumsatz zählen im kombinierten Geschäftsfeld IT-Hardware/
Software und IT-Services 46 Betriebe. Auf der Basis der Daten der
aktuellsten Systemhaus-Rangliste des Branchenmediums Channel-
Partner gibt es sogar lediglich fünf Unternehmen in Deutschland,
die einen Inlandsumsatz von über einer Milliarde Euro erreichen.
CANCOM ist nach dieser Rangliste, basierend auf den Umsätzen
des Geschäftsjahres 2019, das fünftgrößte Systemhaus in
Deutschland (2018: Platz 4).
Die CANCOM Gruppe zählt somit zur, im Vergleich zur
Gesamtzahl der im Markt aktiven Unternehmen, sehr kleinen
Gruppe der Großunternehmen der deutschen IT-Branche.
Das Gesamtvolumen des deutschen IT-Marktes im Jahr 2020
wurde vom Branchenverband Bitkom im Januar 2021 mit
94,6 Mrd. € angegeben. Damit beläuft sich bei einem inländischen
Jahresumsatz im Jahr 2020 von 1.389,6 Mio. € der Marktanteil der
CANCOM Gruppe am deutschen IT-Markt auf nur rund
1,5 Prozent.
Diese Zahlen spiegeln den weiterhin sehr fragmentierten Status
des deutschen IT-Markts wider und zeigen das große verblei-
bende Marktpotenzial für CANCOM allein im Heimatmarkt
Deutschland.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
16
Erläuterung des unternehmensintern eingesetzten
Steuerungssystems
Die bedeutsamsten nanziellen Leistungsindikatoren für die
Entwicklung der CANCOM Gruppe sind der Rohertrag
1
, das
EBITDA
2
, das EBITA
3
sowie der Annual Recurring Revenue
4
(ARR).
Das EBITA, also das Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte (Amortisationen), ist an Stelle des
EBIT
5
Teil des Steuerungssystems. Die Unternehmensstrategie
mit den signikanten Aktivitäten bei Unternehmenszukäufen
hrt rein bilanzierungstechnisch zu Belastungen des Betriebser-
gebnisses (EBIT) durch die Konsolidierung neu erworbener
Unternehmen in Form der Amortisationen, die unabhängig vom
geschäftlichen Erfolg der CANCOM Gruppe sind. Das EBITA
spiegelt daher aus Sicht des Vorstands die unternehmerische
Leistungsfähigkeit der CANCOM Gruppe adäquater wider als
das EBIT.
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 wurde die Kennzahl
Annual Recurring Revenue (ARR) in das Steuerungssystem
aufgenommen. Der ARR ist aus der Sicht des Vorstands die
entscheidende Messgröße für den Erfolg der strategischen
Transformation der CANCOM Gruppe, da er das Volumen des
Managed-Services-Geschäfts und der Aktivitäten rund um die
Software ‚AHP Enterprise Cloud‘ abbildet.
In den beiden Konzernsegmenten Cloud Solutions und
IT Solutions werden der Umsatz und das EBITDA als
wesentliche Leistungsindikatoren genutzt.
Zur Steuerung und Überwachung der Entwicklung der einzelnen
Tochtergesellschaften und der Berichtssegmente analysiert der
Vorstand der CANCOM SE unter anderem monatlich deren
Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und Betriebser-
gebnis und vergleicht die Ist-Zahlen mit den Planwerten. Erkannte
bedeutende Abweichungen der Kennzahlen machen die Erstellung
eines Forecasts erforderlich.
Darüber hinaus werden zur Unternehmenssteuerung regelmäßig
externe Indikatoren wie Inationsraten, Zinsniveau, Entwicklung
und Prognosen zur allgemeinen Konjunktur und der IT-Branchen-
konjunktur sowie Erkenntnisse und Signale des bestehenden
Risikofrüherkennungssystems berücksichtigt. Hierzu verweisen
wir auch auf die Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Da CANCOM im IT-Markt vor allem Dienstleistungs- und
Handelsgescfte betreibt, werden keine Forschungsaktivitäten
durchgeführt.
Die von CANCOM durchgeführten Entwicklungsleistungen
fokussieren sich vor allem auf Softwarelösungen, Applikationen
oder Architekturen in IT-Bereichen wie Cloud Computing, mobile
Lösungen, Internet of Things, Data Analytics, IT-Sicherheit
sowie Shared Managed Services. Hinzu kommen Anpassungen
(Customizing) für eigengenutzte Unternehmenssoftware. Einen
weiteren Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten bildet zudem
das hauseigene Produkt ‚AHP Enterprise Cloud. Im Vergleich zu
den Gesamterlösen der CANCOM Gruppe erreichen die Aufwen-
dungen für Entwicklungsarbeiten allerdings keine wesentliche
Größenordnung, ebenso wie die daraus resultierenden aktivierten
Eigenleistungen. Die Entwicklungsaktivitäten in der CANCOM
Gruppe sind dezentral und projektbasiert organisiert. Sie werden,
sofern erforderlich, durch die Inanspruchnahme von Leistungen
Dritter unterstützt.
CANCOM Gruppe: Forschung und Entwicklung
(in T€)
2020 2019
Gesamtaufwand Forschung
und Entwicklung 7.319 7.565
davon aktivierte Eigenleistungen
3.676 2.747
davon für Leistungen Dritter
655 1.947
Wirtschaftsbericht
Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des IT-Marktes
Laut Deutsche Bank Research ist das Bruttoinlandsprodukt in
Deutschland im Jahr 2020 um 5,4 Prozent gesunken. Gegenüber
dem Wachstum von 0,6 Prozent im Vorjahr gab es damit im
Hauptabsatzmarkt der CANCOM Gruppe im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2020 einen deutlichen Einbruch der Wirtschafts-
leistung.
Erläuterung der verwendeten Alternative Performance Measures (APM) entsprechend der APM-Leitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA):
1 Rohertrag = Gesamtleistung (Umsatzerlöse + sonstige betriebliche Erträge + andere aktivierte Eigenleistungen + aktivierte Vertragskosten) abzüglich Materialaufwendungen/Aufwendungen
für bezogene Leistungen
2 EBITDA = Periodenergebnis + Ertragsteuern + Währungsgewinne/-verluste + Abschreibungen auf Finanzanlagen + Beteiligungsertge + sonstiges Finanzergebnis + Zinsergebnis
+ Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte
3 EBITA = Periodenergebnis + Ertragsteuern + Währungsgewinne/-verluste + Abschreibungen auf Finanzanlagen + Beteiligungserträge + sonstiges Finanzergebnis + Zinsergebnis
+ Amortisationen auf Kundenstämme, Auftragsbestände, Marken sowie Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte
4 ARR = Einnahmen aus Serviceverträgen mit mehrhriger Laufzeit und Service-Level-Agreement sowie aus AHP Enterprise Cloud im Basismonat (Monthly Recurring Revenue) x 12 Monate
5 EBIT = Periodenergebnis + Ertragsteuern + Währungsgewinne/-verluste + Abschreibungen auf Finanzanlagen + Beteiligungserträge + sonstiges Finanzergebnis + Zinsergebnis
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
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Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in den für CANCOM
zudem wichtigen Auslandsmärkten zeigt die folgende Tabelle.
Bruttoinlandsprodukt 2020*
(Veränderung zum Vorjahr in %)
Deutschland -5,4
Großbritannien -11,3
Österreich -7,5
Schweiz -4,9
Belgien -7,7
USA -3,6
* Quelle: Deutsche Bank Research, 14. Dezember 2020.
Der Branchenverband Bitkom gibt das Gesamtvolumen des für
CANCOM besonders relevanten Anteils des deutschen Gesamt-
markts für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK), also
den Markt für Informationstechnik (IT), mit 94,6 Mrd. € für das
Jahr 2020 an. Gegenüber dem Jahr 2019 schrumpfte dieses Markt-
segment um 0,7 Prozent. Der aus strategischer Sicht für CANCOM
bedeutsame Marktbereich IT-Services ging verglichen mit dem
Vorjahr um 3,2 Prozent auf ein Volumen von 39,6 Mrd. € zurück.
Markt für Informationstechnik (IT) 2020, Deutschland*
(Veränderung zum Vorjahr in %)
IT-Markt gesamt -0,7
IT-Services -3,2
Hardware (inkl. Halbleiter) +3,2
Software -1,0
* Quelle: Bitkom/EITO/IDC, Januar 2021.
Geschäftsverlauf im Jahr 2020
Die Geschäftsentwicklung der CANCOM Gruppe war im Jahr 2020
ab dem Ende des ersten Quartals erheblich durch den Verlauf der
Corona-Pandemie beeinusst. Dennoch wuchs der Umsatz im
Geschäftsjahr 2020 um 6,5 Prozent und stieg auf 1.649,4 Mio. €.
Beide Konzernsegmente der CANCOM Gruppe trugen somit zum
Umsatzwachstum bei. Im Gesamtjahr 2020 betrug das EBITDA
123,1 Mio. € und lag damit um 3,3 Prozent höher als im Vorjahr.
Damit erreichte CANCOM im abgelaufenen Gescftsjahr eine
EBITDA-Marge von 7,5 Prozent.
Die Ursachen dieser Entwicklung waren das wesentlich höhere
Umsatzvolumen von IT-Hardware mit niedrigen Margen im
Client-Bereich (Laptops, Tablets, Zubehör) und die Einschrän-
kungen bei der Leistungserbringung bei Kunden während des
ersten Lockdowns ab dem 22. März 2020. Besonders IT-Infra-
struktur-Projekte und Service-Leistungen vor Ort waren betroen.
Insgesamt wurden wegen der gestiegenen Unsicherheit über
den Pandemieverlauf ab dem Ende des ersten Quartals weniger
Projekte im Datacenter-Umfeld geplant und realisiert. Im Segment
Cloud Solutions wurden Onboarding- und Migrationsprojekte
ebenfalls wegen der Herausforderungen bei der Abstimmung und
Projektdurchführung unter den Bedingungen der Pandemie von
den Kunden zurückgestellt. Im dritten Quartal deutete sich eine
Normalisierung an, der Gescftsverlauf wurde aber weiterhin
durch die Pandemie beeinusst. Besonders die Bereitschaft von
Kunden, umfangreiche Projekte mit langer Laufzeit zu starten,
war weiterhin nicht auf dem Niveau der Vorjahre. Gleichwohl
erwies sich die Nachfrage in anderen Geschäftsbereichen als gut,
das dritte Quartal zeigte im Vergleich zum dritten Quartal des
Vorjahres ein deutliches Umsatzplus bei einem gleichzeitigen
Rückgang des EBITDA. Das vierte Quartal verlief trotz eines
"Lockdown light" ab dem 28. Oktober 2020 deutlich besser als zu
Beginn des Quartals erwartet. Die weiterhin hohen Umsätze mit
einem zunehmend höheren Service-Anteil sorgten für ein deutlich
besseres EBITDA als für das vierte Quartal erwartet worden war.
Neben den pandemiebedingten Veränderungen im Produktmix
kam es im Geschäftsjahr zu einem Rückgang der Reise- und
Bewirtungskosten um 54,7 Prozent auf 4,3 Mio. € (Vorjahr:
9,5 Mio. €). Die Kosten für die KFZ-Flotte sanken um 38,9 Prozent
auf 2,2 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €). Gleichzeitig stiegen die Kosten
r Reparaturen, Instandhaltung und Mietleasing von 7,1 Mio. €
im Geschäftsjahr 2019 um 53,5 Prozent auf 10,9 Mio. € im gleichen
Zeitraum 2020. Diese Entwicklung war im Wesentlichen auf die
Einführung, Anpassung und Aktualisierung von Software im
Unternehmen zurückzuführen.
Mit dem im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatz- und EBITDA-
Wachstum liegt CANCOM weit über der Wachstumsrate des
gesamten deutschen IT-Markts, der im abgelaufenen Gescftsjahr
um 0,7 Prozent schrumpfte. Dies zeigt, dass die CANCOM
Gruppe in der Lage ist, wettbewerbsfähig zu agieren und auch in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten Marktanteile zu gewinnen.
Herauszuheben ist zudem das sehr deutliche Wachstum des
Annual Recurring Revenue. Im Vergleich zum Vorjahr stieg dieser
ARR, der die Einnahmen aus Managed-Services-Verträgen und der
AHP Enterprise Cloud abbildet, um 12,0 Prozent auf 205,9 Mio. €
(Vorjahr: 183,9 Mio. €)
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
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Eine erhebliche Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen ergab sich aus den Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie. In allen Märkten, in denen CANCOM aktiv
ist, ergrien Regierungen Maßnahmen zur Ansteckungsprä-
vention, die einen signikanten Einuss auf die wirtschaftliche
Entwicklung der meisten Unternehmen, auch CANCOM, hatte.
Vergleich Prognosen zu Ergebnis
Mit Blick auf die zu Jahresbeginn veröentlichten und danach
im Jahresverlauf angepassten Prognosen für die Entwicklung der
CANCOM Gruppe und der beiden Segmente im Geschäftsjahr
2020 ergibt sich der folgende Vergleich (siehe Tabelle).
Leistungs-
indikatoren
Prognose
(30. April 2020)
Angepasste
Prognose
(27. Oktober 2020)
Ergebnis 2020
(in %)
CANCOM: Gruppe
Umsatz
Moderat
steigend
Deutlich
steigend +6,5
Rohertrag
Moderat
steigend
Moderat
steigend +6,6
EBITDA
Moderat
steigend 110 bis 115 Mio. € +3,3
EBITA
Moderat
steigend
Sehr deutlich
sinkend -4,1
CANCOM: IT Solutions
Umsatz
Moderat
steigend
Deutlich
steigend +3,6
Rohertrag
Moderat
steigend
Moderat
steigend +2,8
EBITDA
Moderat
steigend
Sehr deutlich
sinkend -2,4
EBITA
Moderat
steigend
Sehr deutlich
sinkend -7,5
CANCOM: Cloud Solutions
Umsatz
Deutlich
steigend*
Deutlich
steigend +18,5
Rohertrag
Deutlich
steigend*
Deutlich
steigend +20,1
EBITDA
Deutlich
steigend*
Deutlich
steigend +13,7
EBITA
Deutlich
steigend*
Deutlich
steigend +8,0
ARR
Deutlich
steigend*
Deutlich
steigend +12,0
* Wachstumsrate soll über der Wachstumsrate des Konzernsegments
IT Solutions liegen.
Mit Bezug zur angepassten Prognose vom 27. Oktober 2020
hat CANCOM das Konzernziel für den Umsatz erreicht, der
wie erwartet deutlich stieg. Die Konzernziele für Rohertrag
und EBITDA wurden übertroen. Der Rohertrag stieg deutlich,
erwartet worden war lediglich eine moderate Steigerung. Auch das
Konzern-EBITDA stieg entgegen der Prognose moderat. Das EBITA
sank moderat, obwohl ein sehr deutlicher Rückgang erwartet
worden war. Die Prognose für das Segment Cloud Solutions wurde
bei Umsatz, Rohertrag und EBITDA sowie dem ARR übertroen.
Die Steigerungen elen sehr deutlich aus, prognostiziert worden
war jeweils ein deutlicher Anstieg. Das EBITA zeigte die erwartete
deutliche Steigerung. Im Segment IT Solutions wurde das
prognostizierte Umsatzwachstum erreicht. Auch die Entwicklung
des Rohertrags entsprach mit einer moderaten Steigerung der
angepassten Prognose. Das EBITDA übertraf die Erwartungen
und zeigte statt des prognostizierten, sehr deutlichen Rückgangs,
nur einen moderaten Rückgang. Auch das EBITA übertraf
die Prognose und zeigte statt des erwarteten, sehr deutlichen
Rückgangs nur einen deutlichen Rückgang.
Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf im Jahr 2020
insgesamt und auch auf Basis des Vergleichs mit den veröent-
lichten Prognosen als sehr zufriedenstellend. Trotz des weltweiten
Ausbruchs des Corona-Virus und den Hindernissen für die
Geschäftsentwicklung, die der CANCOM Gruppe in der Folge
entstanden, wuchs CANCOM auf Konzernebene deutlich.
Der Produktmix enthielt im abgelaufenen Geschäftsjahr im ersten
Halbjahr mehr IT-Hardware und dar weniger Serviceleistungen,
Projekte im Datacenter-Umfeld sowie Onboarding-Projekte.
Zunehmende Umsätze mit Serviceleistungen sowie mit komplexen
IT-Projekten im Jahresverlauf sorgten durch ein besseres Margen-
prol für eine positive Entwicklung des EBITDA, besonders im
vierten Quartal.
Auftragslage – Annual Recurring Revenue
Innerhalb des Konzernsegments Cloud Solutions bildet
CANCOM unter anderem das Geschäft mit Managed Services
ab. Managed-Services-Verträge führen zu wiederkehrenden
Umsätzen über eine fest vereinbarte mehrjährige Vertragslaufzeit
hinweg. Die planbaren wiederkehrenden Umsätze (Recurring
Revenue) ermöglichen eine Projektion der erwarteten zukünftigen
Einnahmen in den nächsten zwölf Monaten, ausgehend vom
letzten Monat des jeweiligen Berichtszeitraums. Dieser Annual
Recurring Revenue (ARR) betrug zum Ende des Berichtsjahres auf
der Basis des Monats Dezember 205,9 Mio. €, was einem Zuwachs
gegenüber dem Vorjahr von 12,0 Prozent entspricht (Dezember
2019: 183,9 Mio. €). Das Wachstum des ARR wurde im abgelau-
fenen Geschäftsjahr ausschließlich organisch generiert.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
19
Im Segment IT Solutions sind Angaben zur Auftragslage stichtags-
bezogen nicht aussagekräftig. Dies liegt an der vielfach üblichen
Vertragsgestaltung bei Aufträgen. Sie umfassen oft längere
Zeiträume, können ihr Volumen aber innerhalb dieser Zeiträume
verändern (Rahmenverträge). Allerdings können zwischen Auftrag
und Umsatzrealisierung auch sehr kurze Zeiträume liegen. Eine
Berichterstattung zum Auftragsvolumen ist somit nicht aussage-
kräftig und ndet aus diesem Grund in den Finanzberichten der
CANCOM Gruppe nicht statt.
Mitarbeiter
Zum 31. Dezember 2020 waren in der CANCOM Gruppe 3.957
Mitarbeiter beschäftigt (31. Dezember 2019: 3.820). Dies entspricht
einem Anstieg von 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Der wesentliche Treiber der Personalentwicklung im Jahr 2020 war
der Personalbedarf durch das gestiegene Geschäftsvolumen.
Die Mitarbeiter waren in folgenden Bereichen tätig:
CANCOM Gruppe: Mitarbeiter
31.12.2020 31.12.2019
Professional Services 2.429 2.404
Vertrieb 811 777
Zentrale Dienste 717 639
Summe 3.957 3.820
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CANCOM Gruppe
Ertragslage
CANCOM Gruppe: Umsatz
(in Mio. €)
2020 1.649,4
2019 1.549,3
Die CANCOM Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2020
beim Konzernumsatz ein Wachstum von 6,5 Prozent auf
1.649,4 Mio. € (Vorjahr: 1.549,3 Mio. €). Auf Konzernebene
erwirtschaftete CANCOM durch den Verkauf von Gütern, also
insbesondere Hardware und Software, 1.231,4 Mio. € (Vorjahr:
1.180,3 Mio. €) und aus der Erbringung von Dienstleistungen
418,1 Mio. € (Vorjahr: 369,0 Mio. €). Zu diesem Umsatzwachstum
trugen beide Konzernsegmente bei.
Geograsch betrachtet erzielte CANCOM im Berichtszeitraum
in Deutschland einen Umsatzanstieg um 7,3 Prozent auf
1.389,6 Mio. € (Vorjahr: 1.294,8 Mio. €). Im internationalen
Geschäft erreichte CANCOM einen Umsatz von 259,9 Mio. €, was
einem Zuwachs von 2,1 Prozent entsprach (Vorjahr: 254,5 Mio. €).
Letzterer Zuwachs wurde durch die im Berichtsjahr erstmalig
über den vollen 12-Monats-Zeitraum in den CANCOM Konzernab-
schluss einbezogene Novosco Gruppe stark unterstützt.
Im Konzernsegment Cloud Solutions erzielte CANCOM im
Geschäftsjahr 2020 eine Umsatzsteigerung von 18,5 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr auf 356,1 Mio. € (Vorjahr: 300,6 Mio. €).
Im Konzernsegment IT Solutions steigerte CANCOM den
Umsatz zwischen Januar und Dezember 2020 gegenüber dem
Vorjahreszeitraum um 3,6 Prozent auf 1.293,2 Mio. € (Vorjahr:
1.248,7 Mio. €).
Für weitere Ausführungen zu unseren Umsätzen im Geschäftsjahr
verweisen wir auf den Abschnitt „Geschäftsverlauf im Jahr 2020“.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund von Erträgen
aus Unterleasingverhältnissen und von operativen Währungsge-
winnen; sie lagen im Geschäftsjahr 2020 mit 9,4 Mio. € über dem
Stand des Vorjahres (Vorjahr: 4,8 Mio. €).
CANCOM Gruppe: Rohertrag
(in Mio. €)
2020 473,2
2019 443,8
Der Rohertrag der CANCOM Gruppe stieg im Geschäftsjahr
2020 gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent an auf 473,2 Mio. €
(Vorjahr: 443,8 Mio. €). Die Rohertragsmarge lag damit bei 28,7
Prozent (Vorjahr: 28,6 Prozent).
Während der Gesamtrohertrag im vergangenen Geschäftsjahr
gesteigert werden konnte, ging der Anstieg mit einem relativ
leicht stärkeren Wachstum des Wareneinsatzes einher. Die Roher-
tragsmarge war daher leicht rückläug. Diese Entwicklung lässt
sich auf den Handelsbereich zurückführen, da in diesem Bereich
die größten Volumina mit oben beschriebener Kostenstruktur
umgesetzt werden.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
20
Im Konzernsegment Cloud Solutions stieg der Rohertrag im
Berichtszeitraum um 20,1 Prozent auf 174,4 Mio. € (Vorjahr:
145,1 Mio. €) und damit überproportional zum Segmentumsatz.
Im Konzernsegment IT Solutions verbuchte CANCOM im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum unterproportional zum
Segmentumsatz einen Rohertragsanstieg von 2,8 Prozent auf
288,7 Mio. € (Vorjahr: 280,9 Mio. €).
CANCOM Gruppe: Personalaufwand
(in Mio. €)
2020 2019
Löhne und Gehälter
-246,1 -225,6
Soziale Abgaben
-36,1 -34,9
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
-0,5 -2,0
Aufwendungen für Altersversorgung
-1,5 -0,7
Anteilsbasierte Vergütungen mit
Barausgleich
0,2 -0,5
Summe
-284,0 -263,7
Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2020 bei 284,0 Mio. €
und damit um 7,7 Prozent über dem Vorjahresvergleichswert
(Vorjahr: 263,7 Mio. €). Der höhere Personalaufwand resultierte
insbesondere aus dem Personalzuwachs. Die Personalaufwands-
quote stieg minimal auf 17,1 Prozent (Vorjahr: 17,0 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im
Jahr 2020 auf 65,3 Mio. €. Sie lagen damit über dem Niveau des
Vorjahres (Vorjahr: 60,7 Mio. €). Der Anstieg ist bedingt durch
höhere Aufwendungen für Reparaturen, Instandhaltungen,
Mietleasing, für Fremdleistungen sowie operative Währungs-
verluste.
CANCOM Gruppe: EBITDA
(in Mio. €)
2020 123,1
2019 119,2
Im Geschäftsjahr 2020 betrug das EBITDA der CANCOM Gruppe
123,1 Mio. €, was einer Veränderung von 3,3 Prozent gegenüber
dem Vorjahreswert entspricht (Vorjahr: 119,2 Mio. €).
Im Berichtszeitraum betrug die EBITDA-Marge entsprechend
7,5 Prozent (Vorjahr: 7,7 Prozent).
Im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden
EBITDA, EBITA und EBIT als bereinigte Größen dargestellt.
Die Bereinigung berücksichtigte Sonderinvestitionen in strate-
gische Strukturveränderungen und Wachstumsprojekte. Im
Geschäftsjahr 2020 elen die Sonderinvestitionen geringer aus.
Auch unter dem Gesichtspunkt der besseren Nachvollziehbarkeit
wird daher ab dem Geschäftsjahr 2020 von einer Bereinigung
abgesehen.
CANCOM Gruppe: EBITDA-Marge
(in %)
2020 7,5
2019 7,7
Das Konzernsegment Cloud Solutions trug im Berichtszeitraum
mit einem Zuwachs des EBITDA von 13,7 Prozent auf 83,0 Mio. €
im Vergleich zur Vorjahresperiode zur positiven Ertragsent-
wicklung bei (Vorjahr: 73,0 Mio. €). Die organische Wachs-
tumsrate des EBITDA, also die Wachstumsrate ohne Eekte aus
Akquisitionen, im Segment Cloud Solutions lag bei 4,4 Prozent.
Die EBITDA-Marge im Segment Cloud Solutions sank zwar auf
23,4 Prozent (Vorjahr: 27,3 Prozent), die weiterhin hohe EBITDA-
Marge verdeutlicht allerdings die weiterhin hohe Protabilität des
Geschäfts mit (Shared) Managed Services und der AHP Enterprise
Cloud.
Im Konzernsegment IT Solutions erreichte CANCOM ein EBITDA
von 60,5 Mio. € (Vorjahr: 62,0 Mio. €). Organisch lag das EBITDA
im Segment IT Solutions um 5,4 Prozent unter dem Niveau des
Vorjahres. Die EBITDA-Marge lag bei 4,7 Prozent (Vorjahr:
5,0 Prozent).
CANCOM Gruppe: Abschreibungen
(in Mio. €)
2020 2019
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen -20,1 -18,2
Planmäßige Abschreibungen auf Software -8,2 -5,6
Planmäßige Abschreibungen auf
Nutzungsrechte -13,0 -10,3
Planmäßige Amortisationen auf Kunden-
stämme etc. -17,9 -17,5
Wertminderungen auf Geschäfts- oder
Firmenwerte 0 -13,3
Summe -59,2 -64,9
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
21
Die Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögens-
werte und Nutzungsrechte sanken im Geschäftsjahr 2020 auf
59,2 Mio. € und lagen damit um 8,8 Prozent niedriger als in der
Vergleichsperiode (Vorjahr: 64,9 Mio. €). Im Vorjahr enthielten
die Abschreibungen eine Wertminderung auf den bilanzierten
Firmenwert der US-amerikanischen Tochtergesellschaft HPM
Incorporated, Pleasanton, in Höhe von 13,3 Mio. €. Die prozentual
größte Veränderung ergab sich bei den planßigen Abschrei-
bungen auf Software, die von 5,6 Mio. € auf 8,2 Mio. € und damit
um 46,4 Prozent stiegen.
CANCOM Gruppe: EBITA
(in Mio. €)
2020 81,7
2019 85,2
Die CANCOM Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2020 ein
EBITA von 81,7 Mio. €; damit sank das EBITA um 4,1 Prozent
(Vorjahr: 85,2 Mio. €).
Im Konzernsegment Cloud Solutions lag das EBITA im Berichts-
zeitraum bei 64,5 Mio. € (Vorjahr: 59,7 Mio. €). Im IT Solutions
Segment betrug es 38,5 Mio. € (Vorjahr: 41,6 Mio. €).
CANCOM Gruppe: EBIT
(in Mio. €)
2020 63,8
2019 54,4
Das EBIT der CANCOM Gruppe betrug im Berichtszeitraum
63,8 Mio. € (Vorjahr: 54,4 Mio. €), was einem Anstieg gegenüber
dem Vorjahreswert von 17,3 Prozent entspricht.
Im Konzernsegment Cloud Solutions betrug das EBIT nach IFRS
im Berichtszeitraum 52,2 Mio. € (Vorjahr: 48,6 Mio. €), eine
Steigerung von 7,3 Prozent. Im IT Solutions Segment betrug das
EBIT 33,7 Mio. € und nahm damit um 54,6 Prozent zu (Vorjahr:
21,8 Mio. €).
CANCOM Gruppe: Periodenergebnis
(in Mio. €)
2020 61,8
2019 36,6
Als Resultat des Geschäftsjahres 2020 belief sich das Periodener-
gebnis der CANCOM Gruppe auf 61,8 Mio. €, was einer Steigerung
um 68,9 Prozent entspricht (Vorjahr: 36,6 Mio. €). Der Anstieg des
Periodenergebnisses war innerhalb des Betriebsergebnisses im
Wesentlichen zurückzuführen auf einen verbesserten Rohertrag
(Verbesserung um 29,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr) sowie
auf geringere Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle
Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- und Frimenwerte) und
Nutzungsrechte (Verbesserung um 5,7 Mio. € im Vergleich zum
Vorjahr). Dem entgegen wirkten innerhalb des Betriebsergebnisses
insbesondere deutlich höhere Personalaufwendungen (Verschlech-
terung um 20,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr) und höhere
sonstige betriebliche Aufwendungen (Verschlechterung um
4,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr). Außerhalb des Betriebser-
gebnisses führten einerseits Gewinne aus der Ausbuchung/Neube-
wertung von in Vorjahren erfassten Kaufpreisverbindlichkeiten
zu einer Verbesserung des Periodenergebnisses, wodurch
sich die im sonstigen Finanzergebnis erfassten Erträge um
15,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr erhöhten. Andererseits
wurden in der Vergleichsperiode aus der Ausbuchung/Neube-
wertung von in Vorjahren erfassten Kaufpreisverbindlich-
keiten Verluste im sonstigen Finanzergebnis erfasst, die sich
im Berichtsjahr nicht ergaben (Verbesserung um 6,1 Mio. € im
Vergleich zum Vorjahr). Schließlich führte das deutlich höhere
Ergebnis vor Ertragsteuern (Verbesserung um 32,4 Mio. € im
Vergleich zum Vorjahr) zur Erfassung von deutlich höheren
Ertragsteuern (5,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr).
Finanz- und Vermögenslage
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Kernziel des Finanzmanagements der CANCOM ist die jeder-
zeitige Sicherung der Liquidität zur Gewährleistung des täglichen
Geschäftsbetriebs. Darüber hinaus wird die Optimierung der
Rentabilität und damit verbunden eine möglichst hohe Bonität
zur Sicherung einer günstigen Renanzierung angestrebt. Die
Finanzierungsstruktur ist vor allem auf langfristige Stabilität und
den Erhalt nanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von
Geschäfts- und Investitionschancen ausgerichtet.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
22
Kapitalstruktur des Konzerns
Die Bilanzsumme des CANCOM Konzerns betrug zum
Abschluss stichtag 31. Dezember 2020 insgesamt 1.249,9 Mio. €
(31. Dezember 2019: 1.205,4 Mio. €). Davon waren auf der
Passivseite 614,7 Mio. € dem Eigenkapital und 635,2 Mio. € dem
Fremdkapital zuzurechnen. Die Eigenkapitalquote des CANCOM
Konzerns belief sich damit zum Ende des Geschäftsjahres 2020
auf 49,2 Prozent (31. Dezember 2019: 47,9 Prozent) und lag damit
über dem Vorjahresniveau. Die Fremdkapitalquote sank entspre-
chend auf 50,8 Prozent (31. Dezember 2019: 52,1 Prozent).
Sowohl die langfristigen als auch die kurzfristigen Finanz-
verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben verglichen
mit den Gesamtverbindlichkeiten nur ein sehr geringes Volumen
von insgesamt 2,4 Mio. €. Der Bestand an freien Zahlungs -
mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Abschlussstichtag
31. Dezember 2020 deckt diesen Bestand an zinstragenden Finanz-
verbindlichkeiten. Somit besteht keine Nettonanzverschuldung
des Konzerns beziehungsweise ist diese Kennzahl negativ
(„Net Cash“-Situation).
Schulden und Eigenkapital
Die kurzfristigen Schulden, also Schulden mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr, betrugen zum Geschäftsjahresende
522,0 Mio. € (31. Dezember 2019: 472,0 Mio. €. Die starke
Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen
aus gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, die zum 31. Dezember 2020 371,6 Mio. € betrugen
(Vorjahr: 319,4 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung erhöhten sich in erster Linie durch das stark gestiegene
Geschäftsvolumen mit IT Hardware. Die langfristigen Schulden
waren mit einem Stand von 113,2 Mio. € zum Abschlussstichtag
im Vergleich zum Vorjahreswert um 27,5 Prozent niedriger
(31. Dezember 2019: 156,1 Mio. €). Besonders die sonstigen lang -
fristigen nanziellen Schulden lagen mit 87,2 Mio. € deutlich mit
30,9 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2019 (Vorjahr:
126,2 Mio. €). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen zurückzu-
hren auf die Ausbuchung von in Vorjahren erfassten Kaufpreis-
verbindlichkeiten für Unternehmenserwerbe; diesbezüglich
wurden langfristige nanzielle Schulden in Höhe von 53,9 Mio. €
im Berichtsjahr ausgebucht und teilweise beglichen. Dem entgegen
erhöhten sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Leasinggesellschaften um 5,3 Mio. € und die langfristigen Leasing-
verbindlichkeiten erhöhten sich um 9,6 Mio. € im Vergleich zum
Vorjahr.
Die sonstigen kurzfristigen nanziellen Schulden lagen mit
einem Stand von 50,7 Mio. € zum Abschlussstichtag unter dem
Vorjahreswert (31. Dezember 2019: 59,2 Mio. €). Ursächlich dafür
war die Ausbuchung von in Vorjahren erfassten kurzfristigen
Kaufpreisverbindlichkeiten für Unternehmenserwerbe im Umfang
von 19,8 Mio. €. Gegenläug dazu erhöhten sich die kurzfristigen
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften um
4,9 Mio. € und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten
erhöhten sich um 6,9 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Das Eigenkapital stieg zum Geschäftsjahresende 2020 auf einen
Stand von 614,7 Mio. € an (31. Dezember 2019: 577,3 Mio. €).
Wesentlich zu dieser Entwicklung trugen die Gewinnrücklagen
bei, die von 119,3 Mio. € im Vorjahr auf 172,8 Mio. € im Jahr 2020
stiegen.
Wesentliche Finanzierungsmaßnahmen
Die Finanzierung des laufenden Geschäfts und notwendiger
Ersatzinvestitionen erfolgte im Berichtszeitraum aus dem Zahlungs-
mittelbestand und dem operativen Cashow. Gleiches gilt für alle
sonstigen Investitionen.
Vermögenswerte
Die Aktivseite der Bilanz wies zum 31. Dezember 2020 kurzfristige
Vermögenswerte in Höhe von 792,4 Mio. € (31. Dezember 2019:
733,9 Mio. €) aus. Die Zunahme gegenüber dem Jahresendstand
des Vorjahres beruht vor allem auf den gestiegenen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, die um 20,7 Prozent auf
331,4 Mio. € stiegen (Vorjahr: 274,5 Mio. €). Der gestiegene
Forderungsbestand ist dabei in erster Linie durch die gestiegenen
Hardware-Umsätze verursacht worden. Zudem stiegen die Vorräte
von 45,5 Mio. € im Vorjahr auf 61,4 Mio. € zum Ende der aktuellen
Berichtsperiode. Im gleichen Zeitraum sanken die Zahlungsmittel-
und Zahlungsmitteläquivalente von 364,9 Mio. € auf 338,4 Mio. €.
Die langfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2020
bei 457,4 Mio. € (31. Dezember 2019: 471,5 Mio. €). Eine sehr
deutliche Zunahme zeigten einzig die sonstigen langfristigen
nanziellen Vermögenswerte, die von 19,5 Mio. € im Jahr 2019
um 37,4 Prozent auf 26,8 Mio. € stiegen. Deutliche Rückgänge
der langfristigen Vermögenswerte ergaben sich in Bezug auf
Sachanlagen (Reduktion um 5,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr),
auf immaterielle Vermögenswerte (Reduktion um 7,7 Mio. € im
Vergleich zum Vorjahr) sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte
(Reduktion um 5,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr).
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
23
Cashflow und Liquidität
Der Cashow aus betrieblicher Tätigkeit weist für die Berichtspe-
riode 2020 einen Wert von 68,2 Mio. € aus (Vorjahr: 129,8 Mio. €)
und veränderte sich damit um 61,6 Mio. €, was einem Rückgang
von 47,5 Prozent entspricht. Da im deutlich höheren Perioden-
ergebnis 2020 geringere Abschreibungen sowie höhere Finanz-
erträge gegenüber 2019 enthalten waren, führte die Erhöhung
des Periodenergebnisses zu keiner Verbesserung des Cashow
aus betrieblicher Tätigkeit. Ursächlich für den Rückgang des
Cashow aus betrieblicher Tätigkeit war im Wesentlichen eine
sehr deutliche Erhöhung des Bestands der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte, der
aktivierten Vertragskosten sowie der anderen Vermögenswerte
in der Berichtsperiode, wohingegen sich dieser Bestand in der
Vergleichsperiode nur leicht erhöhte. Dies führte zu einer um
71,0 Mio. € höheren Belastung des Cashows aus betrieblicher
Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr. Dem entgegen wirkte eine
stärkere Erhöhung des Bestands der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie der anderen Schulden im
Vergleich zum Vorjahr. Dies wirkte im Geschäftsjahr in Höhe von
15,4 Mio. € entlastend auf den Cashow aus betrieblicher Tätigkeit.
Der Cashow aus Investitionstätigkeit betrug -50,6 Mio. €. Der
Zahlungsmittelabuss für Investitionen war damit gegenüber
dem Vorjahr relativ stabil (Vorjahr: -52,0 Mio. €). Einen positiven
Eekt hatten vor allem die im Vergleich zum Vorjahr deutlich
geringeren Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterun-
ternehmen; hier ergab sich eine Verbesserung des Cashow
aus Investitionstätigkeit um 38,3 Mio. €. Gegenläug wirkten
indes deutlich geringere Einzahlungen aus Desinvestitionen in
Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Finanzanlagen
(Verschlechterung um 23,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr) – im
Wesentlichen resultierend aus dem Einmaleekt des Vorjahres
durch den Mittelzuuss von 26,0 Mio. € aus dem Verkauf der
Logistik- und Verwaltungsimmobilie in Jettingen-Scheppach –
sowie dadurch, dass im Berichtsjahr keine Einzahlungen durch die
beim Erwerb von Tochterunternehmen übernommenen Zahlungs-
mittel erfolgten (Verschlechterung um 9,8 Mio. € im Vergleich
zum Vorjahr).
Der Cashow aus Finanzierungstätigkeit betrug -42,3 Mio. € und
zeigte damit eine sehr deutliche Veränderung zum Geschäftsjahr
(Vorjahr: 149,9 Mio. €). Diese war in erster Linie auf den Zuuss
aus dem Emissionserlös der Kapitalerhöhung im Vorjahr von
174,2 Mio. € zurückzuführen (im Berichtsjahr erfolgte keine
Kapitalerhöhung). Darüber hinaus bewirkten höhere Auszah-
lungen aus der Tilgung von langfristigen Finanzschulden, die sich
im Berichtsjahr im Zusammenhang mit der Ausbuchung von in
Vorjahren erfassten Kaufpreisverbindlichkeiten für Unterneh-
menserwerbe ergaben, eine Reduktion des Cashow aus Finanzie-
rungstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 23,0 Mio. €.
In der Berichtsperiode ergab sich somit eine Abnahme des
Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
gegenüber dem Finanzmittelbestand am Geschäftsjahres -
beginn. Der Wert lag am 31. Dezember 2020 bei 338,4 Mio. €
(31. Dezember 2019: 364,9 Mio. €).
Die CANCOM Gruppe verfügt zum Abschlussstichtag über
eingeräumte Kreditlinien (inkl. Avalkredite) bei Banken in Höhe
von 53,5 Mio. €. Davon waren zum 31. Dezember 2020 insgesamt
44,7 Mio. € frei verfügbar.
Die CANCOM Gruppe verfügt somit zum Abschlussstichtag über
einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitte-
läquivalenten, hat im Berichtsjahr einen positiven Cashow aus
betrieblicher Tätigkeit erzielt und kann zum Abschlussstichtag
auf ungenutzte Kreditlinien bei Finanzinstituten zurückgreifen.
CANCOM ist dadurch in außerordentlich hohem Maße in der
Lage, ihren Zahlungsverpichtungen jederzeit nachzukommen.
Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
der CANCOM Gruppe
Im Geschäftsjahr 2020 erreichte die CANCOM Gruppe einen
Umsatzanstieg von 6,5 Prozent, das EBITDA lag bei 123,1 Mio. €
und somit wurde eine EBITDA-Marge von 7,5 Prozent erwirt-
schaftet. Die wiederkehrenden Umsätze aus Managed-Services-Ver-
trägen (Annual Recurring Revenue) stiegen im Vorjahresvergleich
um 12,0 Prozent. Dieser Umsatz- und Ergebnisanstieg gegenüber
dem Vorjahr wurde im Berichtsjahr sowohl durch organisches
Wachstum als auch durch im Vorjahr erworbene Tochtergesell-
schaften erzielt. Gleichzeitig trugen beide Konzernsegmente – IT
Solutions und Cloud Solutions – zur positiven Umsatzentwicklung
der CANCOM Gruppe bei.
Auf der Basis dieser Entwicklungen bewertet der Vorstand den
Verlauf des Geschäftsjahres 2020 für die CANCOM Gruppe als
sehr zufriedenstellend.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CANCOM SE
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CANCOM SE
Innerhalb der CANCOM Gruppe übernimmt die CANCOM SE
die zentrale Finanzierungs- und Managementfunktion für die
von ihr gehaltenen Beteiligungen. Die Chancen und Risiken der
CANCOM ergeben sich somit aus den Chancen und Risiken ihrer
Beteiligungen. Diese werden im Risiken- und Chancenbericht
her erläutert.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
24
Die CANCOM SE erzielte im Jahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von
9,5 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €) und wies einen Jahresüberschuss
von 48,9 Mio. € aus (Vorjahr: 72,9 Mio. €). Die Umsatzerlöse
ergaben sich im Wesentlichen aus der Erbringung von Manage-
ment-Dienstleistungen. Die Reduktion des Jahresüberschusses um
24,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen
aus deutlich geringeren Erträgen aus Beteiligungen sowie aus
geringeren Gewinnen, die aufgrund von Gewinnabführungsver-
trägen vereinnahmt wurden; hier war insgesamt eine Verschlech-
terung von 29,4 Mio. € zu verzeichnen. Dem entgegen wirkte ein
deutlicher Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um
9,9 Mio. €. Letzteres war darauf zurückzuhren, dass die Kosten-
umlageberechnung und -verteilung innerhalb des CANCOM
Konzerns im Berichtsjahr angepasst wurde. Der Jahresüberschuss
stammt im Wesentlichen aus Erträgen aus Beteiligungen sowie
aus erhaltenen Gewinnen aufgrund von Gewinnabführungsver-
trägen mit Tochtergesellschaften, die der CANCOM SE zusätzlich
zu den Management-Umlagen zuießen. Zudem beinhaltet der
Jahresüberschuss im Jahr 2020 außerplanmäßige Abschreibungen
aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auf
Finanzanlagen in Höhe von 3,3 Mio. €.
Die Bilanzsumme der CANCOM SE stieg im Geschäftsjahr 2020
auf 674,7 Mio. € zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 643,5 Mio. €).
Ursächlich für diese Veränderung war auf der Aktivseite der
Bilanz primär eine Zunahme der Anteile an verbundenen
Unternehmen um 22,1 Mio. € (vor allem bedingt durch den
Erwerb von zusätzlichen Anteilen an der CANCOM LTD) sowie
eine Zunahme der Zahlungsmittel um 11,1 Mio. €. Auf der
Passivseite resultierte die Veränderung im Wesentlichen aus der
Erhöhung anderer Gewinnrücklagen (+53,6 Mio. €) sowie aus der
Reduktion des Bilanzgewinns (-24,0 Mio. €). Zudem ergaben sich
um 4,1 Mio. € erhöhte sonstige Verbindlichkeiten, die vor allem
auf höhere Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern zurückzuführen
sind.
Die Eigenkapitalquote der CANCOM SE veränderte sich im
Vergleich zum Vorjahr minimal und betrug zum
31. Dezember 2020 96,7 Prozent (Vorjahr: 96,8 Prozent).
Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
der CANCOM SE
Insgesamt verfügt die CANCOM SE nach Ablauf des Geschäfts-
jahres 2020 über eine sehr solide Ertrags-, Vermögens- und
Finanzlage, wie unter anderem die hohe Eigenkapitalquote zeigt.
Basierend auf dem guten Geschäftsverlauf der Beteiligungen
der CANCOM SE, der CANCOM Gruppe insgesamt und den
daraus resultierenden positiven Eekten auf die Ertragslage des
Mutterunternehmens, beurteilt der Vorstand den Geschäftsverlauf
des Geschäftsjahres 2020 für die CANCOM SE als sehr zufrieden-
stellend.
Übernahmerelevante Angaben
Im Folgenden sind die Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB
beziehungsweise § 315a Absatz 1 HGB aufgeführt. Bezüglich
einzelner übernahmerelevanter Angaben wird auf die Ausfüh-
rungen im Konzernanhang beziehungsweise im Anhang zum
Jahresabschluss der CANCOM SE verwiesen. Bezüglich der
Befugnisse des Vorstands hinsichtlich bedingter und genehmigter
Kapitalia, hinsichtlich der Ausgabe von Aktienoptionen und
hinsichtlich der Ermächtigung zur Durchführung eines Aktien-
rückkaufprogramms wird ebenfalls auf die Ausführungen im
Konzern anhang beziehungsweise im Anhang zum Jahresab-
schluss der CANCOM SE verwiesen.
Höhe und Einteilung des Grundkapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2020
satzungsgemäß 38.548.001,00 € (Vorjahr: 38.548.001,00 €) und
war in 38.548.001 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt
(Vorjahr: 38.548.001). Das Grundkapital und die Anzahl der Aktien
veränderten sich im abgelaufenen Gescftsjahr nicht.
Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag am Grundkapital
beträgt 1,00 €. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sie sind in
Globalurkunden verbrieft. Der Anspruch des Aktionärs auf
Verbriefung ist daher ausgeschlossen. In der Hauptversammlung
gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Es bestehen keine verschie-
denen Aktiengattungen. Mit jeder Aktie sind die gleichen Rechte
und Pichten verbunden. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit
Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital
ab 10 Prozent
Der CANCOM SE wurde im Geschäftsjahr 2020 die folgende,
direkte Beteiligung am Grundkapital bekannt, die 10 Prozent der
Stimmrechte überschreitet:
Allianz Global Investors GmbH: 20,55 Prozent.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
25
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
Bezüglich der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des
Vorstands gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes (§ 84 und
§ 85 AktG) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates
über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (Art. 39
SE-VO, Art. 9 Absatz 1 lit. c ii SE-VO i.V.m. § 84 Absatz 3 AktG).
Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands.
CANCOM beachtet bei der Bestellung des Vorstands die Empfeh-
lungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter Berück-
sichtigung der unternehmensspezischen Situation.
Änderung der Satzung
Bezüglich der Änderung der Satzung gelten die Vorschriften
der § 133 und § 179 AktG. Für eine Satzungsänderung ist ein mit
mindestens einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals gefasster Beschluss der Hauptver-
sammlung erforderlich. Die Satzung kann eine von der gesetz-
lichen Bestimmung abweichende Kapitalmehrheit bestimmen, für
eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur
eine Größere, und weitere Erfordernisse aufstellen. Die Satzung
der CANCOM SE sieht in § 15 Absatz 3 eine derartige Regelung
vor. Demnach bedürfen Beschlüsse zur Änderung der Satzung
einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen oder,
sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In den Fällen, in
denen das Gesetz zusätzlich eine Mehrheit des bei der Beschluss-
fassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt, sofern nicht
durch Gesetz eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist,
die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung
betreen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat
übertragen. Dies ist bei der Gesellschaft durch die Regelung in § 11
der Satzung geschehen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung
eines Kontrollwechsels stehen
Im Rahmen eines Managed-Service-Vertrags der Novosco Group
Limited besteht eine Change-of-Control-Vereinbarung mit einem
Kunden. CANCOM liegen keine Anzeichen vor, dass es zu Auswir-
kungen aufgrund dieser Vereinbarung kommen wird.
Darüber hinaus existierten im Berichtszeitraum keine wesent-
lichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontroll-
wechsels stehen.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge des aktuell geltenden
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der CANCOM SE
dar und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der
Vorstände und der Vergütung der Aufsichtsräte. Der Bericht richtet
sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der nachfolgende Vergü-
tungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts
r den CANCOM Konzern.
Vergütung des Vorstands
Die Festlegung und Überprüfung der Vorstandsvergütung und
des Vergütungssystems für den Vorstand obliegt dem Aufsichts-
ratsplenum. Sie orientiert sich unter anderem an der Größe des
Unternehmens, seiner wirtschaftlichen Lage, des Erfolgs und der
Zukunftsaussichten sowie an der Höhe der Vorstandsvergütung
bei vergleichbaren Unternehmen innerhalb und außerhalb der
IT-Branche. Zusätzlich werden die Aufgaben und die persönliche
Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt als auch
die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergü-
tungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Das System
der Vorstandsvergütung bei CANCOM ist auf eine nachhaltige
Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Das Vergütungssystem für den Vorstand des CANCOM Konzerns
und der CANCOM SE wurde zuletzt von der ordentlichen
Hauptversammlung am 14. Juni 2018 gebilligt. Am gleichen Tag
beschloss die Hauptversammlung der CANCOM SE zudem die
Schaung einer Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten
(Aktienoptionen) unter anderem an Mitglieder des Vorstands der
CANCOM SE.
Von dieser Ermächtigung hat der Aufsichtsrat am 17. August
2018 durch die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des
Vorstands der CANCOM SE Gebrauch gemacht. Die Aktienop-
tionen sind Teil des dadurch veränderten und im Folgenden
beschriebenen Vergütungssystems für den Vorstand. Die
Optionen gewähren dem Vorstand die Möglichkeit nach Ablauf
des Erdienungszeitraums Aktien der CANCOM SE zum festge-
legten Ausübungspreis zu erwerben. Voraussetzung ist, dass der
Vorstand sich bis zum Ende des Erdienungszeitraums in einem
ungekündigten Arbeitsverhältnis im Unternehmen bendet.
Der Erdienungszeitraum ist gestaelt. Nach zwei Jahren werden
50 Prozent der Optionen unverfallbar, nach drei Jahren 75
Prozent und nach vier Jahren 100 Prozent. Unabhängig vom im
Zeitverlauf erdienten Anspruch ist eine Ausübung der Optionen
nur möglich, wenn sich nach dem Ende des vollen vierjährigen
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
26
Erdienungszeitraums, erstens, die Aktien der CANCOM SE zum
Zeitpunkt der gewünschten Ausübung besser entwickelt haben als
ein Aktienkorb aus acht Aktien von Unternehmen der IT-Branche
im Durchschnitt und, zweitens, der CANCOM-Aktienkurs im
gesamten Erdienungszeitraum rechnerisch linear um 5 Prozent
pro Jahr gestiegen ist. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind,
sind die Optionen binnen einer Laufzeit von 10 Jahren nach dem
Tag ihrer Ausgabe ausübbar. Die Details des Aktienoptionspro-
gramms sind im Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni
2018 niedergelegt und auf der Internetseite der CANCOM Gruppe
veröentlicht sowie im Konzernanhang für das Geschäftsjahr
2020 in Abschnitt D.4.1 erläutert.
Im Geschäftsjahr 2019 änderte der Aufsichtsrat die Zusammen-
setzung der variablen Vergütung der Vorstände Thomas Volk und
Thomas Stark und schloss entsprechend veränderte Vorstandsver-
träge mit diesen Vorständen ab. Die veränderte variable Vergütung
wurde bei Herrn Volk ab dem 1. Januar 2019 angewendet. Bei
Herrn Stark wurde sie ab dem 1. Januar 2020 wirksam.
Die Veränderung führte zusätzlich zur bestehenden Bezugsgröße
des EBITDA des CANCOM Konzerns eine zweite Komponente ein,
den Annual Recurring Revenue (ARR). Die Einführung des ARR
in das Vergütungssystem des Vorstands steht in Einklang mit der
Aufnahme dieses nanziellen Leistungsindikators in das Steue-
rungssystem des Konzerns. Die Gestaltung des neuen Bestandteils
der Vergütung orientiert sich vollständig an den bestehenden
Grundzügen für kurzfristige und langfristige Tantiemen sowie
darauf bezogene Malusregelungen des durch die Hauptver-
sammlung vom 14. Juni 2018 genehmigten Vergütungssystems.
Die Regelung ist im Folgenden ebenfalls beschrieben.
Komponenten der Vorstandsvergütung
Feste, variable und aktienbasierte Vergütung
Die feste Vergütung wird jeweils als monatliches Gehalt
ausbezahlt. Die Bezahlung sowie die Höhe der variablen Boni
setzen sich für alle Vorstände stets aus einer kurzfristig orien-
tierten Tantieme (für ein Geschäftsjahr) sowie einer langfristig
ausgerichteten Tantieme (r drei Geschäftsjahre) zusammen, die
vom Grad des Erreichens von Planzielen des CANCOM Konzerns
abhängig sind. Die so ermittelten variablen Vergütungsansprüche
werden jeweils zu 45 Prozent als Kurzzeitbonus gewährt und sind
in Höhe der übrigen 55 Prozent von der langfristigen wirtschaft-
lichen Entwicklung des CANCOM Konzerns abhängig.
Diese 55 Prozent unterliegen damit jeweils auch einer ganzen
oder teilweisen Rückzahlungsverpichtung (Malusregel). Die
Rückzahlungsverpichtung tritt in Kraft bei einer deutlichen
Unterschreitung der Planzahlen in den jeweils vergangenen drei
Geschäftsjahren, beginnend mit dem Geschäftsjahr, in dem die
jeweilige Tantiemeregelung wirksam wurde. Die Rückzahlung
erfasst einen prozentualen Anteil der Gesamtsumme der gezahlten
langfristigen Tantieme-Komponente aus den gleichen drei
vergangenen Gescftsjahren in Abhängigkeit vom Grad des
Nichterreichens der Planziele. Maßgeblich für die Bewertung aller
Planziele ist der gebilligte Konzernabschluss, wobei außerordent-
liche Eekte wie insbesondere Akquisitionen unberücksichtigt
bleiben.
Die Vorstandsdienstverträge weisen sowohl für die Vergütung
insgesamt als auch hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile
betragsmäßige Höchstgrenzen (Cap) auf.
Der Aufsichtsrat kann nach billigem Ermessen für außerordent-
liche Leistungen des Vorstands diesem eine Sondervergütung
gewähren, die maximal 50 Prozent der jährlichen festen Tätigkeits-
vergütung (Grundvergütung) betragen kann.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist leistungsorientiert. Bei
Rudolf Hotter setzte sich die Vergütung im Geschäftsjahr 2020 bis
zum 31. März 2020 aus einer festen Vergütung (Grundvergütung)
und einem variablen Bonus zusammen. Herr Hotter hat am
1. Februar 2020 den Vorstandsvorsitz übernommen. Im Zuge
dessen wurde am 1. April 2020 ein neuer Vorstandsvertrag
geschlossen, der auch den Erhalt von Aktienoptionen aus dem
bestehenden Aktienoptionsprogramm vorsieht. Die Vergütung
von Herrn Hotter setzt sich ab dem 1. April 2020 aus einer festen
Vergütung (Grundvergütung), variablen Boni und einer aktien-
basierten Vergütungskomponente (Aktienoptionen) zusammen.
An Rudolf Hotter wurden im Berichtsjahr 2020 daher 150.000
Aktienoptionen ausgegeben.
Bei Thomas Volk setzte sich die Vergütung im Geschäftsjahr 2020
bis zur Beendigung seiner Vorstandstätigkeit bei CANCOM am
31. Januar 2020 aus einer festen Vergütung (Grundvergütung),
variablen Boni und einer 2018 gewährten aktienbasierten Vergü-
tungskomponente (Aktienoptionen) zusammen.
Bei Thomas Stark setzt sich die Vergütung aus einer festen
Vergütung (Grundvergütung), variablen Boni und einer 2018
gewährten aktienbasierten Vergütungskomponente (Aktien-
optionen) zusammen.
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27
Thomas Volk
Zusätzlich zur Grundvergütung galt bei Thomas Volk für das
Geschäftsjahr 2019 eine variable Jahresvergütung (Tantieme A),
die sich auf die Erreichung des jährlich durch den Aufsichtsrat
festgelegten Jahresziels für das EBITDA des CANCOM Konzerns
bezog. Die Tantieme betrug 12.500 € für jeden Prozentpunkt, den
die EBITDA-Zielerreichung den Wert von 80 Prozent überschritt,
mit einer Obergrenze von 120 Prozent. Unterschreitet der Wert der
Zielerreichung die Marke von 80 Prozent, würde keine Tantieme
gezahlt werden.
Zudem galt bei Thomas Volk im Geschäftsjahr 2019 eine variable
Jahresvergütung (Tantieme B), die sich auf die Erreichung des
jährlich durch den Aufsichtsrat festgelegten Jahresziels für den
Annual Recurring Revenue (ARR) des CANCOM Konzerns bezog.
Die Tantieme betrug 12.500 € für jeden Prozentpunkt, den die
ARR-Zielerreichung den Wert von 80 Prozent überschritt, mit
einer Obergrenze von 120 Prozent. Unterschreitet der Wert der
Zielerreichung die Marke von 80 Prozent, würde keine Tantieme
gezahlt werden.
Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass die Summe aller
Tantieme-Ansprüche für ein Geschäftsjahr maximal eine Mio. €
betragen kann (Cap). Die langfristig ausgerichtete Tantieme
unterliegt der Malusregelung.
Zusätzlich wurden am 17. August 2018 200.000 Aktienoptionen an
Herrn Volk ausgegeben, basierend auf dem Hauptversammlungs-
beschluss vom 14. Juni 2018 zur Schaung eines Aktienoptions-
programms und zu den in diesem Hauptversammlungsbeschluss
denierten Bedingungen.
Herr Volk hat das Unternehmen zum 31. Januar 2020 verlassen
und daher wurde die oben beschriebene Vergütungssystematik
im Geschäftsjahr 2020 nicht angewendet. An Stelle dessen erhielt
er Zahlungen in Zusammenhang mit seinem Austritt aus dem
Unternehmen (siehe Abschnitt Leistungen bei Beendigung der
Vorstandstätigkeit). Zudem sind als Folge des Austritts aus dem
Unternehmen die im Jahr 2018 an ihn ausgegebenen 200.000
Aktienoptionen verfallen.
Rudolf Hotter
Zusätzlich zur Grundvergütung erhält Rudolf Hotter vom 1. Januar
bis 31. März 2020 für das Geschäftsjahr 2020 eine kurzfristige
Tantieme in Höhe von 0,45 Prozent des erzielten EBITDA des
CANCOM Konzerns. Die Höhe der langfristigen Tantieme beträgt
0,55 Prozent des erzielten EBITDA des CANCOM Konzerns. Die
Summe aller Tantieme-Ansprüche für ein Geschäftsjahr kann
maximal eine Mio. € betragen (Cap).
Ab dem 1. April 2020 mit Inkrafttreten des neuen Vorstandsver-
trags erhält Rudolf Hotter für das restliche Gescftsjahr 2020
und bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2024 zusätzlich zur
Grundvergütung eine variable Jahresvergütung (Tantieme A), die
sich auf die Erreichung des jährlich durch den Aufsichtsrat festge-
legten Jahresziels für das EBITDA des CANCOM Konzerns bezieht.
Die Tantieme beträgt 12.500 € für jeden Prozentpunkt, den die
EBITDA-Zielerreichung den Wert von 80 Prozent überschreitet,
mit einer Obergrenze von 120 Prozent. Unterschreitet der Wert
der Zielerreichung die Marke von 80 Prozent, wird keine Tantieme
gezahlt.
Zudem erhält Rudolf Hotter ab dem 1. April 2020 für das restliche
Geschäftsjahr 2020 und bis einschließlich dem Geschäftsjahr
2024 eine variable Jahresvergütung (Tantieme B), die sich auf
die Erreichung des jährlich durch den Aufsichtsrat festgelegten
Jahresziels für den Annual Recurring Revenue (ARR) des
CANCOM Konzerns bezieht. Die Tantieme beträgt 12.500 € für
jeden Prozentpunkt, den die ARR-Zielerreichung den Wert von
80 Prozent überschreitet, mit einer Obergrenze von 120 Prozent.
Unterschreitet der Wert der Zielerreichung die Marke von 80
Prozent, wird keine Tantieme gezahlt.
Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass die Summe aller
Tantieme-Ansprüche für ein Geschäftsjahr maximal eine Mio. €
betragen kann (Cap).
Zusätzlich wurden am 6. Mai 2020 150.000 Aktienoptionen an
Herrn Hotter ausgegeben, basierend auf dem Hauptversammlungs-
beschluss vom 14. Juni 2018 zur Schaung eines Aktienoptions-
programms und zu den in diesem Hauptversammlungsbeschluss
denierten Bedingungen.
Thomas Stark
Zusätzlich zur Grundvergütung erhält Thomas Stark als variablen
Bonus für das Geschäftsjahr 2020 und bis einschließlich dem
Geschäftsjahr 2024 eine variable Jahresvergütung (Tantieme A),
die sich auf die Erreichung des jährlich durch den Aufsichtsrat
festgelegten Jahresziels für das EBITDA des CANCOM Konzerns
bezieht. Die Tantieme beträgt 5.000 € für jeden Prozentpunkt, den
die EBITDA-Zielerreichung den Wert von 80 Prozent überschreitet,
mit einer Obergrenze von 120 Prozent. Unterschreitet der Wert
der Zielerreichung die Marke von 80 Prozent, wird keine Tantieme
gezahlt.
Zudem erhält Thomas Stark ab dem Gescftsjahr 2020 bis
einschließlich dem Geschäftsjahr 2024 eine variable Jahresver-
gütung (Tantieme B), die sich auf die Erreichung des jährlich
durch den Aufsichtsrat festgelegten Jahresziels für den Annual
Recurring Revenue (ARR) des CANCOM Konzerns bezieht.
Die Tantieme beträgt 5.000 € für jeden Prozentpunkt, den die
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ARR-Zielerreichung den Wert von 80 Prozent überschreitet, mit
einer Obergrenze von 120 Prozent. Unterschreitet der Wert der
Zielerreichung die Marke von 80 Prozent, wird keine Tantieme
gezahlt.
Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass die Summe aller Tantie-
me-Ansprüche für ein Geschäftsjahr maximal 400.000 € betragen
kann (Cap).
Altersvorsorge
Im Geschäftsjahr 2020 zahlte die Gesellschaft Altersversor-
gungsleistungen für Herrn Stark und Herrn Hotter in Form von
Beiträgen in eine arbeitgebernanzierte betriebliche Altersvor-
sorge (Direktversicherung) sowie für Herrn Stark zusätzlich in
eine Pensionskasse ein, welche in den Nebenleistungen enthalten
sind (siehe Tabellenangaben zu Nebenleistungen im vorliegenden
Vergütungsbericht).
Abfindungsregelung, Wettbewerbsverbot und
Change-of-Control
Für den Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags durch
Kündigung oder Ablauf ist in den Vorstandsverträgen eine Abn-
dungsregelung festgelegt. Zudem ist für die Dauer eines Jahres
nach Beendigung des Vertrags eine Entschädigung aufgrund eines
Wettbewerbsverbots geregelt.
Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der
Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsver-
träge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei
Jahresvergütungen begrenzt ist (Abndungs-Cap). Beträgt die
Restlaufzeit des Anstellungsvertrags weniger als zwei Jahre, ist
die Abndung zeitanteilig zu berechnen. Die Höhe der Jahresver-
gütung zur Berechnung der Abndung bestimmt sich nach der
Gesamtvergütung des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor
Ende des Vertrags.
Es bestehen keine Change-of-Control-Klauseln in den Vorstands-
verträgen.
Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 nach DRS 17
Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Gesamtvergütung
nach DRS 17 sowie die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder
– ebenfalls dargestellt nach DRS 17 – sind der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen:
Gesamtvergütung nach DRS 17
(in €)
Rudolf Hotter
Vorstandsvorsitzender
(seit 1.2.2020)
Thomas Volk
Vorstandsvorsitzender
(bis 31.1.2020);
Austritt zum 31.1.2020
Thomas Stark
Mitglied des Vorstands
2020 2019 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 530.301 481.927 62.500 750.000 323.750 250.000
Nebenleistungen 9.212 2.943
3.141
30.000 18.277 18.046
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 539.513 484.870 65.641 780.000 342.027 268.046
Einjährige variable Vergütung
1
297.873 450.000 0 275.477 96.352 159.839
Mehrjährige variable Vergütung (Summe)
2
364.067 550.000 0 336.694 117.764 73.137
Tranche 2020 (Bewertungszeitraum 2021 bis 2023) 364.067 0 0 0 117.764 0
Tranche 2019 (Bewertungszeitraum 2020 bis 2022) 0 550.000 0 336.694 0 73.137
Tranche 2018 (Bewertungszeitraum 2019 bis 2021) 0 0 0 0 0 0
Aktienbasierte Vergütung
3
2.170.500 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 3.371.953 1.484.870 65.641 1.392.171 556.143 501.022
1 Der Aufsichtsrat hat für das Gescftsjahr 2019 für außerordentliche Leistungen dem Vorstandsmitglied Herrn Thomas Stark eine Sondervergütung in Höhe von EUR 100.000 gehrt.
2 Die mehrjährige variable Vergütung unterliegt der Verpflichtung zur ganzen oder teilweisen Rückzahlung erhaltener Tantiemezahlungen bei einer Verschlechterung der jeweiligen Ziele im
Abrechnungszeitraum von jeweils drei Gescftsjahren im Vergleich zu den jeweiligen Planzahlungen als Referenzgße (Malus).
3 Der Fair Value der an Thomas Volk und Thomas Stark ausgegebenen Aktienoptionen betrug zum Ausgabezeitpunkt (17. August 2018) 10,40 € pro Aktienoption. Damit ergibt sich für die
200.000 Optionen von Thomas Volk ein Wert von 2.080.000 € und für die 60.000 Optionen von Thomas Stark ein Wert von 624.600 €. Der Fair Value der an Rudolf Hotter ausgegebenen
Aktienoptionen betrug zum Ausgabezeitpunkt (6. Mai 2020) 14,47 € pro Aktienoption. Damit ergibt sich für die 150.000 Optionen von Rudolf Hotter ein Wert von 2.170.500 €.
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29
Die Mitglieder des Vorstands halten zum Abschlussstichtag den in
folgender Tabelle gezeigten Bestand an Aktienoptionen aus dem
Aktienoptionsprogramm.
Aktienoptionen Geschäftsjahr Zu Beginn des
Geschäftsjahres
ausstehende
Aktienoptionen
(in Stück)
Im Geschäftsjahr
neu gewährte
Aktienoptionen
(in Stück)
Beizulegender
Zeitwert bei
Gewährung
(in €)
Im Geschäftsjahr
fällig gewordene
Aktienoptionen
(in Stück)
Rudolf Hotter,
Vorstandsvorsitzender
(seit 1.2.2020)
2020 0 150.000 2.170.500* 0
2019 0 0 0 0
Thomas Volk,
Vorstandsvorsitzender
(bis 31.1.2020);
Austritt zum 31.1.2020
2020 200.000 0 0 0
2019 200.000 0 0 0
Thomas Stark,
Mitglied des Vorstands
2020 60.000 0 0 0
2019 60.000 0 0 0
Gesamtvergütung
2020 260.000 150.000 2.170.500 0
2019 260.000 0 0 0
Aktienoptionen Geschäftsjahr Zu Beginn des
Geschäftsjahres
ausstehende
Aktienoptionen
(in Stück)
Im Geschäfts-
jahr verfallene
Aktienoptionen
(in Stück)
Am Ende des
Geschäftsjahres
ausstehende
Aktienoptionen
(in Stück)
Im Konzern-
abschluss erfass-
ter Gesamt-
aufwand für
aktienbasierte
Vergütung
(in €)
Im Konzern-
abschluss zum
Abschlussstich-
tag erfasste
Kapitalrücklage
(in €)
Rudolf Hotter,
Vorstandsvorsitzender
(seit 1.2.2020)
2020 0 0 150.000 380.105 380.105
2019 0 0 0 0 0
Thomas Volk,
Vorstandsvorsitzender
(bis 31.1.2020);
Austritt zum 31.1.2020
2020 200.000 200.000 0 -893.707 0
2019 200.000 0 200.000 702.575 893.707
Thomas Stark,
Mitglied des Vorstands
2020 60.000 0 60.000 216.917 485.029
2019 60.000 0 60.000 210.773 268.112
Gesamtvergütung
2020 260.000 200.000 210.000 -296.685 865.134
2019 260.000 0 260.000 913.348 1.161.819
*) Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Aktienoptionen betrug zum Ausgabezeitpunkt am 6. Mai 2020 14,47 € pro Aktienoption.
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Der beizulegende Zeitwert der an Thomas Volk und Thomas Stark
ausgegebenen Aktienoptionen betrug zum Ausgabezeitpunkt
(17. August 2018) 10,40 € pro Aktienoption. Damit ergibt sich
r die 200.000 Optionen von Thomas Volk ein Wert von
2.080.000 € und für die 60.000 Optionen von Thomas Stark ein
Wert von 624.000 €. Der beizulegende Zeitwert der an Rudolf
Hotter ausgegebenen Aktienoptionen betrug zum Ausgabe-
zeitpunkt (6. Mai 2020) 14,47 € pro Aktienoption. Damit ergibt
sich für die 150.000 Optionen von Rudolf Hotter ein Wert von
2.170.500.
Ferner wurde zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
r die anteilsbasierte Vergütung an Thomas Volk und Thomas
Stark am Tag der Gewährung ein Aktienkurs von 39,60 € und ein
Ausübungspreis von 40,72 € verwendet. Für die anteilsbasierte
Vergütung an Rudolf Hotter wurde am Tag der Gewährung ein
Aktienkurs von 48,30 € und ein Ausübungspreis von 46,83 €
verwendet.
Im Berichtsjahr sind die 200.000 Optionen von Herrn Volk
aufgrund veränderter Nichterfüllung von Dienstbedingungen
verfallen. Zum 31. Dezember 2020 sind die Optionen von
Herrn Stark und Herrn Hotter nicht ausübbar.
Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Abschnitt D.4.1 des
Konzernabschlusses.
Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit
Thomas Volk wurde für die Zeit von seiner Mandatsniederlegung
am 31. Januar 2020 bis zum Ende des Vorstandsdienstvertrags
am 31. März 2020 freigestellt. Während dieser Zeit wurde eine
Festvergütung in Höhe von 125.000 € und Nebenleistungen
in Höhe von 6.283 € gewährt. In Zusammenhang mit der
Beendigung des Vorstandsmandats wurde an Thomas Volk eine
Abndung in Höhe von 1.500.000 € geleistet.
Für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot erlt Thomas Volk
seit 1. April 2020 für die Dauer von 12 Monaten eine Karenzent-
schädigung in Höhe von 1.100.000 €, zahlbar im März 2021.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 hat die
Vergütung des Aufsichtsrats per Beschluss festgelegt. Diese
ist in § 13 der aktuell gültigen Satzung für die CANCOM dem
Grunde nach niedergelegt und durch Beschluss der Hauptver-
sammlung vom 14. Juni 2018 der Höhe nach bestimmt. Die
Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet.
Der stellvertretende Vorsitz und der Vorsitz des Gremiums sowie
die Mitgliedschaft beziehungsweise der Vorsitz in Ausschüssen
werden bei der Höhe der Vergütung gesondert berücksichtigt,
ebenso wie die Anzahl der Teilnahmen an Sitzungen des
Aufsichtsrats (Sitzungsgeld).
Komponenten der Aufsichtsratsvergütung
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Aufsichts-
ratstätigkeit eine feste jährliche Vergütung, die von der Haupt-
versammlung festgelegt wird und so lange gültig bleibt, bis
die Hauptversammlung eine Änderung beschließt. Nach dem
Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 wird ein
Betrag von 30.000 € gewährt. Der stellvertretende Vorsitzende
erhält das Zweifache, der Vorsitzende das Vierfache der festen
jährlichen Vergütung. Daneben wird ein Sitzungsgeld für
Präsenzsitzungen von 1.000 € je Aufsichtsratsmitglied gewährt.
Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt das Sitzungsgeld
r Präsenzsitzungen 2.000 €. Besteht die Mitgliedschaft nicht ein
ganzes Jahr, erhält das jeweilige Mitglied die Vergütung zeitan-
teilig.
Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die mit
der Wahrnehmung des Amtes unmittelbar verbundenen Aufwen-
dungen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet,
soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die
Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen
und dieses Recht ausüben.
Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018
erhalten die Ausschussmitglieder für die Tätigkeit in einem
Ausschuss eine feste jährliche Vergütung wie folgt: Die
Aufsichts räte erhalten als Mitglied des Nominierungsausschusses
sowie als Mitglied des Prüfungsausschusses eine einmalige
jährliche Vergütung. Mitgliedern des Nominierungsausschusses
wird eine Vergütung in Höhe von 1.000 €, dem Ausschussvor-
sitzenden wird eine Vergütung in Höhe von 2.000 € gewährt.
Mitgliedern des Prüfungsausschusses wird eine Vergütung
in Höhe von 2.000 €, dem Ausschussvorsitzenden wird eine
Vergütung in Höhe von 4.000 € gewährt. Besteht die Mitglied-
schaft nicht ein ganzes Jahr, erhält das jeweilige Mitglied die
Vergütung zeitanteilig. Die Zusatzvergütung setzt voraus, dass der
Ausschuss im betreenden Geschäftsjahr zumindest eine Sitzung
hatte.
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31
Gesamtübersicht der Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 ist wie folgt (individualisierte Angaben,
gerundet):
(in €) Feste Vergütung
2020
Sitzungsgeld
2020
Ausschuss tätigkeit
2020
Summe
2020
Summe
2019
Dr. Lothar Koniarski (Vorsitzender) 120.000 8.000 4.000 132.000 132.000
Stefan Kober (stellv. Vorsitzender) 60.000 4.000 4.718 68.718 48.750
Uwe Kemm 17. 500 3.000 0 20.500 33.500
Regina Weinmann 22.500 4.000 583 27.083 35.000
Martin Wild 30.000 4.000 500 34.500 34.583
Hans-Ulrich Holdenried
(Austritt 5.2.2020) 5.000 0 668 5.668 22.833
Prof. Dr. Isabell Welpe 30.000 4.000 1.833 35.833 20.500
Marlies Terock
(Austritt 26.6.2019) 0 0 0 0 16.000
Gesamtsumme 285.000 27.000 12.303 324.303 343.167
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine
weiteren Vergütungen beziehungsweise Vorteile für persönlich
erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungs-
leistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden weder
Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten
Haftungsverhältnisse eingegangen.
D&O Versicherung
Die Gesellschaft hat zugunsten des Vorstands, des Aufsichtsrats
und leitender Mitarbeiter eine Vermögensschaden-Haftpichtversi-
cherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, welche die gesetzliche
Haftpicht aus der Vorstands-, Aufsichtsrats- und Leitungstätigkeit
abdeckt. In der D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat
wurde ein Selbstbehalt vereinbart.
Erklärung zur Unternehmensführung nach
§ 315d HGB i.V.m. § 289f HGB
CANCOM hat die Erkrung zur Unternehmensführung nach
§ 315d HGB i.V.m. § 289f HGB auf der Internetseite der Gesellschaft
öentlich zugänglich gemacht.
Nichtfinanzielle Erkrung nach § 315c HGB i.V.m.
§289c HGB
CANCOM veröentlicht die vom Aufsichtsrat geprüfte nichtnan-
zielle Erklärung nach § 315c HGB i.V.m. § 289c HGB als separaten
zusammengefassten nichtnanziellen Bericht für die CANCOM
Gruppe und die CANCOM SE auf der Internetseite der Gesell-
schaft unter www.cancom.de/berichte innerhalb des Zeitraums
von vier Monaten nach dem Abschlussstichtag.
Risiken- und Chancenbericht
Als grenzüberschreitend agierender Konzern in einer Branche
mit schnellen Innovationszyklen begegnet CANCOM zahlreichen
Chancen und Risiken, die erhebliche Auswirkungen auf die
Geschäftsentwicklung, die damit einhergehende Finanz- und
Vermögenslage und das Ergebnis haben können. Unternehme-
rische Chancen sind dabei immer auch mit Risiken verbunden.
Das Ziel der CANCOM Gruppe ist es deshalb, auf Basis eines
optimalen Chancen-Risiken-Verhältnisses den Unternehmenswert
im Sinne der Anteilseigner nachhaltig zu steigern.
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32
Risiken- und Chancen-Management
Zu den Grundsätzen einer wertorientierten, verantwortungsbe-
wussten Unternehmensführung gehört das Nutzen unternehme-
rischer Chancen bei gleichzeitig vorausschauender Steuerung der
damit verbundenen Risiken.
Das CANCOM Management verfolgt intensiv die Marktent-
wicklung und Konkurrenzsituation, bewertet diese und leitet
daraus im Rahmen von jährlich stattndenden Planungsge-
sprächen mit dem Vorstand und der operativen Führungsebene
Chancenpotenziale für die jeweiligen Geschäftsbereiche sowie
entsprechende Ziele und Maßnahmen ab.
Demgegenüber dient das kontinuierliche Risikomanagement einer
ezienten Risikoüberwachung und -früherkennung und ist damit
ebenfalls ein integraler Bestandteil der Strategie- und Geschäfts-
entwicklung sowie der internen Steuerungs- und Kontrollsysteme
der CANCOM Gruppe. Das Risikomanagement von CANCOM
zielt auf das frühzeitige Erkennen von bestandsgefährdenden
beziehungsweise wesentlichen Unternehmensrisiken und den
verantwortungsvollen Umgang mit diesen ab.
Risiko-Managementsystem
Internes Kontroll- und Risiko-Managementsystem im
Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess
Das bei CANCOM bestehende interne Kontroll- und Risiko-
Managementsystem im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungs-
legungsprozess umfasst Richtlinien, Vorgehensweisen und
Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Rechnungslegung
den einschgigen Gesetzen und Normen entspricht. Die wesent-
lichen Merkmale können wie folgt beschrieben werden:
CANCOM verfügt neben einem Geschäftsverteilungsplan über
eine klarehrungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsüber-
greifende Schlüsselfunktionen werden über die CANCOM SE
zentral gesteuert.
Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungs-
prozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt. Die
Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Die Integrität und Verantwortlichkeit in Bezug auf Finanzen
und Finanzberichterstattung werden sichergestellt, indem eine
Verpichtung dazu in die gesellschaftseigenen Verhaltensrichtli-
nien (Code of Conduct) aufgenommen wurde.
Das Risiko-Managementsystem sieht vor, dass neue Gesetze,
Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen,
deren Nichtbeachtung ein wesentliches Risiko für die Ordnungs-
mäßigkeit der Rechnungslegung darstellen würden, analysiert
werden.
Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende
Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugrie
geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird,
soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.
Die Konsolidierung erfolgt in der zentralen Konsolidierungs-
stelle unter Einsatz einer einheitlichen Konsolidierungssoftware.
Die Aufstellung der Jahresabschlüsse, die in den Konzernab-
schluss einbezogen werden, erfolgt nach konzerneinheitlichen
Bilanzierungsrichtlinien.
Das Risikomanagementsystem basiert auf einem ganzheitlichen
Corporate-Governance-Ansatz, in dem alle Elemente – Risiko-
management, Compliance Management, Interne Revision sowie
Internes Kontrollsystem (IKS) – regelmäßig im Hinblick auf ihre
Wirksamkeit überprüft werden und sich wechselseitig beein-
ussen. Entsprechend diesem ganzheitlichen Ansatz werden die
beschriebenen Elemente und Prüfungsroutinen, sofern noch
nicht vorhanden (zum Beispiel bei akquirierten Tochterunter-
nehmen im Ausland), in der Organisation schrittweise etabliert.
Ein adäquates Richtlinienwesen (zum Beispiel Zahlungsricht-
linien, Reisekostenrichtlinien etc.) ist eingerichtet und wird
laufend aktualisiert. Die wesentlichen Vermögenswerte aller
Gesellschaften werden regelßig auf Werthaltigkeit geprüft,
es existiert eine Anleitung zur Kontrolle aller rechnungslegungs-
relevanten Vorgänge.
Bei allen zahlungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das
Vier-Augen-Prinzip angewendet.
Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden durch die (prozess-
unabhängige) interne Revision überprüft. Diese Prüfungsrou-
tinen werden, sofern noch nicht vorhanden (zum Beispiel bei
akquirierten Tochterunternehmen im Ausland), schrittweise
etabliert.
Sowohl das Risikomanagementsystem als auch das Interne
Kontrollsystem (IKS) beinhalten adäquate Maßnahmen zur
Kontrolle von rechnungslegungsrelevanten Prozessen.
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33
Die Ausstattung der am Rechnungslegungsprozess beteiligten
Abteilungen und Bereiche orientiert sich in quantitativer wie
qualitativer Hinsicht am zur Sicherstellung der Funktionsfähig-
keit nötigen Kapazitäts- und Qualikationsbedarf.
Das Risiko-Managementsystem sieht vor, dass erhaltene oder
weitergegebene Buchhaltungsdaten unter anderem durch Stich-
proben laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft
werden. Es gibt ein dreistuges Prüfungssystem für die
Korrektheit der Abschlüsse. Einzelabschlüsse werden von der
Abschlussbuchhaltung erstellt, die Konzernbuchhaltung und
Konsolidierung stellt eine weitere Kontrollinstanz dar, bevor die
Finanzleitung einen dritten Review durchführt.
Das interne Kontroll- und Risiko-Managementsystem im Hinblick
auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess soll sicherstellen,
dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig
erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung
übernommen werden.
Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung adäquater
Software sowie klare gesetzliche und unternehmensinterne
Vorgaben bilden die Grundlage für einen ordnungsgemäßen,
einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess. Die
klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene
Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, wie sie zuvor genauer
beschrieben sind (insbesondere Berechtigungskonzept, Plausibili-
tätskontrollen und das Vier-Augen-Prinzip), stellen eine korrekte
und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher.
Im Einzelnen wird so organisatorisch unterstützt, dass Geschäfts-
vorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften,
der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und
dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst
werden. Gleichzeitig wird vorgesorgt, dass Vermögensgegen-
stände und Verbindlichkeiten im Jahres- und Konzernabschluss
zutreend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verssliche
und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt
werden.
Ungeachtet der Beurteilung der Wirksamkeit des internen
Kontroll- und Risiko-Managementsystems bestehen inhärente
Restriktionen bezüglich der Wirksamkeit von internen Kontroll-
oder Risiko-Managementsystemen. Kein Kontroll- beziehungs-
weise Risiko-Managementsystem, unabhängig von dessen
wirksamer Beurteilung, ist geeignet, sämtliche unzutreende
Darstellungen zu verhindern oder aufzudecken.
Risikoidentifikation, -analyse und -dokumentation
Zur Denition und Sicherstellung eines adäquaten Risiko-Cont-
rollings hat der Vorstand Risikogrundsätze formuliert und einen
zentralen Konzern-Risikobeauftragten sowie zwei lokale Risikobe-
auftragte (In- und Ausland) eingesetzt, die regelmäßig etwaige
Risiken überwachen und bewerten. Zu den obersten Zielen des
Risikomanagementshlen das rechtzeitige Erkennen wesent-
licher und bestandsgefährdender Risiken sowie das Initiieren
entsprechender Maßnahmen im Rahmen der Risikosteuerung,
um etwaige Schadensfolgen aus dem möglichen Eintritt eines
Risikos für das Unternehmen zu minimieren beziehungsweise
abzuwenden.
Zur Dokumentation der organisatorischen Regelungen und
Maßnahmen zur Risikoerkennung, -analyse, -bewertung,
-quantizierung, -steuerung und -kontrolle hat CANCOM ein
Risikohandbuch erstellt, in dem unter anderem der angemessene
Umgang mit unternehmerischen Risiken bei CANCOM
beschrieben wird.
Bei der Risikobewertung geht CANCOM wie folgt vor: Zunächst
werden die identizierten Risiken in thematischen Clustern
zusammengefasst, diese werden daraufhin nach Eintrittswahr-
scheinlichkeit und potenzieller Schadenshöhe bewertet. Alle
identizierten Risiken werden in diesem Zusammenhang einem
Verantwortlichen zugeordnet. Soweit Risiken über quanti-
zierbare Größen sinnvoll kontrollierbar sind, dienen entsprechend
denierte Kennzahlen zu deren Bewertung. Stehen für Risiken
keine exakt denierbaren Messgrößen zur Verfügung, werden
diese von den Verantwortlichen beurteilt.
Die Darstellung der Risiken beziehungsweise ihres Schadenspoten-
zials sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt als Nettodar-
stellung, also nach der Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen.
Die Höhe der Eintrittswahrscheinlichkeit wird auf Basis folgender
Kategorien unterschieden: gering, mittel, hoch. Hinsichtlich der
potenziellen Schadenshöhe ndet ebenfalls eine Dierenzierung
anhand der Kategorien gering, mittel, hoch und sehr hoch statt.
Mit Hilfe einer Risikomatrix lassen sich anhand der genannten
Dimensionen die einzelnen Risiken systematisieren und verschie-
denen Risikoklassen zuordnen. Die nachfolgenden Tabellen dienen
der Erläuterung der einzelnen Dimensionen sowie der Darstellung
der daraus resultierenden Risikomatrix.
EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT
Eintrittswahrscheinlichkeit Definition
Gering Wahrscheinlichkeit < 33 %
Mittel Wahrscheinlichkeit 34% bis 66%
Hoch Wahrscheinlichkeit > 66%
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
34
POTENZIELLE SCHADENSHÖHE
Potenzielle Schadenshöhe Definition
Gering Schwache nachteilige Auswirkungen auf
die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
(0 bis 1,0 Mio. €)
Mittel Deutliche nachteilige Auswirkungen auf
die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
(1,0 bis 5,0 Mio. €)
Hoch Erheblich nachteilige Auswirkungen auf
die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
(5,0 bis 7,5 Mio. €)
Sehr Hoch Sehr erheblich nachteilige Auswirkungen
auf die Ertrags-, Vermögens- und
Finanzlage (über 7,5 Mio. €)
RISIKOMATRIX – RISIKO-GESAMTBEWERTUNG
Eintritts-
wahrscheinlichkeit
Potenzielle Schadenshöhe
Gering Mittel Hoch Sehr hoch
Gering Geringes
Risiko
Geringes
Risiko
Mittleres
Risiko
Hohes
Risiko
Mittel Geringes
Risiko
Mittleres
Risiko
Mittleres
Risiko
Hohes
Risiko
Hoch Mittleres
Risiko
Mittleres
Risiko
Hohes
Risiko
Hohes
Risiko
Für bestandsgefährdende Risiken hat CANCOM im Rahmen
des Risiko-Managementsystems Frühwarnindikatoren deniert,
deren Veränderungen und Entwicklungsverläufe kontinuierlich
überprüft und in Risiko-Managementmeetings diskutiert werden.
Die regelßig stattndenden Risiko-Managementmeetings
zwischen Vorstand und Risikobeauftragten stellen ein dauerhaftes
und zeitnahes Controlling bestehender und zukünftiger Risiken
sicher. Zudem wird so bestmöglich sichergestellt, dass Vorstand
und Aufsichtsrat frühzeitig über mögliche wesentliche Risiken
informiert werden.
Das Risikomanagement-System erfasst keine Chancen.
Risiken der künftigen Entwicklung
Nachfolgend wird ein Überblick über die als wesentlich einge-
stuften Risiken sowie über mögliche künftige Entwicklungen
oder Ereignisse mit potenziell negativen Auswirkungen auf die
CANCOM Gruppe gegeben. Es werden die nach der Umsetzung
von Begrenzungsmaßnahmen verbleibenden Risiken beschrieben.
Der Zeitraum der Risiko- und Chancenbetrachtung entspricht dem
Prognosezeitraum. Sämtliche der im Folgenden genannten Risiko-
faktoren betreen prinzipiell beide Geschäftssegmente (Cloud
Solutions und IT Solutions) gleichermaßen. Sollte eines der beiden
Geschäftsfelder in besonderem Ausmaß von einem der genannten
Risiken betroen sein, so wird dies nachfolgend entsprechend
kenntlich gemacht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind oder Risiken, die
aktuell noch als unwesentlich eingeschätzt werden und daher im
Folgenden nicht beschrieben sind, die zukünftige Geschäftstätigkeit
beeinträchtigen.
GESAMTEINSCHÄTZUNG
Risiko Gesamteinschätzung
2020 Trend*
Ökonomische, regulatorische, markt- und
branchenbezogene Risiken
Konjunkturelle und (geo-)politische Risiken hoch 0
Regulatorische Risiken mittel +
Risiken aus Wettbewerb und
technologischem Wandel mittel 0
Direktvertriebsrisiken mittel 0
Projekt- und geschäftsbezogene Risiken
Haftungs-, Gewährleistungs- und
Schadenersatzrisiken gering -
Projektrisiken mittel 0
Subunternehmerrisiken mittel 0
Forderungsausfallrisiken mittel 0
Lieferantenabhängigkeitsrisiken hoch 0
Innerbetriebliche Risiken gering 0
Betriebsstörungsrisiken, insbesondere
IT-Systeme mittel -
Cyber-Sicherheitsrisiken hoch neu
Risiko aus Einführung SAP mittel -
Finanzwirtschaftliche Risiken
Finanzierungs-, Liquiditäts- und
Bonitätsrisiken gering +
Wechselkurs-, Inflations- und
Zinsänderungsrisiken gering 0
Personalrisiken
Schlüsselpersonal und Know-how-Risiken mittel 0
Informationsrisiken
Geheimhaltungsrisiken mittel -
Rechtsrisiken
Compliance- und Rechtsrisiken gering neu
Datenschutzregularien-Risiken mittel 0
Rechtsverstoßrisiken gering 0
Strategische Risiken
Risiken aus Fehleinschätzungen bei
Akquisitionen und Integrationen hoch 0
Risiken aus Erwerb/Veräußerung von
Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen mittel 0
* + = steigendes Risiko, 0 = gleichbleibendes Risiko, - = sinkendes Risiko,
neu = im Vergleich zum Vorjahr neu aufgenommenes Risiko.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
35
Veränderungen bei Risiken gegenüber dem Vorjahr
Gegenüber dem Stand des Risikoberichts im Geschäftsbericht
2019 gab es wesentliche Veränderungen bei den Risiken. Die
Veränderung ist im Text des jeweiligen Risikos erläutert.
Ökonomische, regulatorische, markt- und
branchenbezogene Risiken
Die Geschäftsentwicklung der CANCOM Gruppe könnte
von konjunkturellen und (geo-)politischen Entwicklungen
negativ beeinflusst werden.
Als IT-Dienstleister und Systemhaus ist CANCOM von Lieferanten
von und der kundenseitigen Nachfrage nach Hardware, Software,
IT-Systemlösungen und IT-Services abhängig. Die Höhe des
IT-Budgets der Kunden hängt sowohl von der wirtschaftlichen
Lage der Unternehmen ab, als auch von den allgemeinen konjunk-
turellen und (geo-) politischen Rahmenbedingungen. Werden in
Folge dieser Rahmenbedingungen, beispielsweise aufgrund eines
Einbruchs der Konjunktur, IT-Budgets gekürzt, entsprechende
Mittel für andere Zwecke verwendet oder beenden bestehende
oder potenzielle Kunden ihre Geschäftstätigkeit, kann dies dazu
hren, dass Aufträge an CANCOM verschoben werden oder
wegfallen. Ebenso könnten Unterbrechungen der Lieferkette von
Hardware, Software oder Services die Geschäftsentwicklung von
CANCOM negativ beeinussen.
Eines dieser (geo-)politischen Risiken mit möglicherweise
spürbaren Auswirkungen auf die konjunkturelle Lage und in Folge
dessen auf die wirtschaftliche Entwicklung der CANCOM Gruppe
(speziell auch bei den Tochtergesellschaften in Großbritannien)
sind die Folgen des Austritts Großbritanniens aus der Europä-
ischen Union (Brexit). Ein anderes mögliches Risiko-Szenario
ist ein starker Konjunktureinbruch aufgrund der Ausbreitung
des Corona-Virus. Aufgrund der globalen Auswirkungen des
Ausbruchs des Corona-Virus sind alle für CANCOM relevanten
Beschaungs- und Absatzmärkte von Einschränkungen betroen,
die negative Folgen für die Konjunktur in diesen Märkten haben
dürften.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, beobachtet CANCOM die
konjunkturelle und (geo-)politische Entwicklung, nutzt externe
Berater und bezieht die Erkenntnisse in die Unternehmenssteu-
erung, das Lieferantenmanagement und das Produkt- und Dienst-
leistungsangebot ein. Ein besonderer Fokus beim Produkt- und
Lösungsportfolio liegt auf dem Ausbau von Geschäftsfeldern wie
Cloud Computing und Shared Managed Services. Im Vergleich
zum Systemhaus-Geschäft zeichnen sich diese Geschäftsfelder
in der Regel durch mehrjährige Vertragslaufzeiten aus, wodurch
sich die Abhängigkeit von kurzfristigen konjunkturellen Entwick-
lungen reduziert.
Der Eintritt des Risikos einer negativen Auswirkung der
konjunkturellen und (geo-)politischen Entwicklungen auf die
Geschäftsentwicklung kann nicht ausgeschlossen werden. Der
Vorstand schätzt, nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die
Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein. Das Schadenspotenzial
wird als hoch eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als
hoch eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert, allerdings ist die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses
Risikos durch den Ausbruch des Corona-Virus im Jahr 2021
erhöht.
Die Geschäftstätigkeit der CANCOM Gruppe könnte von
regulatorischen Maßnahmen eingeschränkt oder in anderer
Form negativ beeinflusst werden.
Ein Risikofaktor für die Geschäftsentwicklung der CANCOM
Gruppe sind regulatorische Änderungen, zum Beispiel bei
Unternehmenssteuern und Arbeitsrecht, aber insbesondere
regulatorische Änderungen mit Bezug zur IT-Branche wie
beispielsweise Ein- und Ausfuhrbeschnkungen, Zölle oder
Verwendungsverbote beziehungsweise -einschnkungen für
IT-Produkte oder IT-Dienstleistungen. Solche oder ähnliche
regulatorischen Änderungen oder Änderungen bei Geschäften mit
behördlicher Erlaubnispicht könnten gleichfalls eine signikante
Verschlechterung des Geschäftsverlaufs oder der Protabilität
der CANCOM Gruppe auslösen. Zudem könnten Produkt- und
Dienstleistungsangebote der CANCOM Gruppe durch regulato-
rische Veränderungen, zum Beispiel im Bereich Datenschutz und
Datenspeicherung/-verarbeitung, negativ beeinusst oder verboten
werden.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, beobachtet CANCOM die
regulatorische Entwicklung, nutzt externe Berater und bezieht die
Erkenntnisse in die Unternehmenssteuerung und das Produkt-
und Dienstleistungsangebot ein.
Der Eintritt des Risikos einer negativen Auswirkung der regulato-
rischen Entwicklungen auf die Geschäftsentwicklung kann nicht
ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach Umsetzung
von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrscheinlichkeit als
mittel ein. Das Schadenpotenzial wird auf mittel hochgestuft. Die
Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert
und wird insgesamt als mittel eingestuft. Der Hauptgrund für die
Veränderung ist eine Neubewertung der regulatorischen Risiken
insbesondere durch die Ausbreitung des Corona-Virus.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
36
Zunehmender Wettbewerb und technologischer Wandel
im IT-Markt könnten für die CANCOM Gruppe zu einem
niedrigeren Umsatz, zu niedrigeren Margen und/oder zu
einem Verlust von Marktanteilen führen.
Der Markt, in dem die CANCOM Gruppe tätig ist, zeichnet sich
durch starken Wettbewerb und raschen technologischen Wandel
aus. Durch unzureichende Markt- und Wettbewerbskenntnisse
besteht das Risiko falscher oder fehlender Entscheidungen sowohl
in der Marktansprache und dem Marketing-Mix als auch in der
strategischen und taktischen Produkt- und Preispolitik. Dies kann
zu ausbleibenden Vertriebserfolgen und zum Verharren auf bereits
gesättigten Märkten, aber auch zu risikobehafteten Investitionen
in neue Geschäftsfelder mit ungewissem Markterfolg führen.
Zudem könnte sich der Wettbewerbsdruck weiter verschärfen,
zum Beispiel durch Preissenkungen bei bestehenden Angeboten
von Wettbewerbern oder Neueinführung konkurrierender
Produkte. Weiterhin ist es möglich, dass neue Wettbewerber am
Markt auftreten oder sich neue Allianzen von Wettbewerbern
bilden, die in einem kurzen Zeitraum erhebliche Marktanteile
gewinnen könnten. Insbesondere im Markt für Cloud Computing
verzeichnen so genannte Hyperscale Cloud Provider wie beispiels-
weise Google oder Amazon mit ihren Public-Cloud-Angeboten
hohe Wachstumsraten. Dies könnte dazu führen, dass sich
Kundenkontakte und Auftragsvolumina zu Hyperscale Cloud
Providern oder anderen Wettbewerbern verlagern. Zudem kann
nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber schneller auf
neue oder sich entwickelnde Technologien oder Standards und
auf Veränderungen der Kundenanforderungen reagieren. Ein
verschärfter Wettbewerb könnte bei CANCOM zu Umsatzein-
bußen, geringerer Protabilität oder einer Verringerung des
Marktanteils führen.
Um diesen branchen- und marktbezogenen Risiken entgegen-
zuwirken, passt CANCOM seine Organisation, seine Prozesse
sowie sein Produkt- und Lösungsportfolio laufend an die
aktuellen Marktgegebenheiten und Kundenanforderungen an.
Ein besonderer Fokus beim Produkt- und Lösungsportfolio liegt
auf dem Ausbau von Geschäftsfeldern wie Cloud Computing und
Shared Managed Services. Im Vergleich zum Systemhaus-Ge-
schäft zeichnen sich diese Gescftsfelder in der Regel durch
mehrjährige Vertragslaufzeiten aus, wodurch sich die Abhän-
gigkeit von kurzfristigen Veränderungen im Wettbewerbsumfeld
reduziert. Darüber hinaus beobachtet CANCOM die Markt- und
Technologieentwicklung, um neue Trends frühzeitig zu erkennen
und steht in permanentem Austausch mit bestehenden und poten-
ziellen Kunden, um deren Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen. Als
weitere Gegenmaßnahme hält CANCOM enge Verbindungen zu
Herstellern von Hard- und Software sowie zu Distributoren und
Serviceanbietern, um sowohl preislich für CANCOM vorteilhafte
Konditionen als auch technologisch führende Angebote beim
Einkauf von Gütern und Services zu erhalten.
Der Eintritt des Risikos einer negativen Auswirkung der
Wettbewerbssituation und/oder des technologischen Wandels im
IT-Markt auf die Geschäftsentwicklung kann nicht ausgeschlossen
werden. Der Vorstand schätzt, nach Umsetzung von Gegen-
maßnahmen, die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Das
Schadenspotenzial wird als mittel eingeschätzt. Insgesamt wird
das Risiko somit als mittel eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Es bestehen Risiken aus dem Direktvertrieb durch
Hersteller.
Die CANCOM Gruppe ist der unmittelbaren Konkurrenz durch
Hersteller von Hard- und Software ausgesetzt. Während die
Hersteller in der Vergangenheit ihre Produkte überwiegend über
Zwischenhändler wie CANCOM vertrieben haben, gibt es nun
Geschäftsmodelle, die den Direktvertrieb erleichtern. Sollte es den
Herstellern gelingen, ihren Direktvertrieb stärker zu etablieren,
könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der CANCOM Gruppe auswirken.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, pegt CANCOM engen
Kontakt zu potenziellen und bestehenden Kunden. Zudem
strebt CANCOM danach, durch möglichst hohe Servicequalität,
zielgenaue Beratung und zusätzliche Dienstleistungen, welche die
Hersteller nicht anbieten, den Kunden einen Mehrwert gegenüber
dem Direkteinkauf beim Hersteller zu bieten.
Der Eintritt des Risikos aus dem Direktvertrieb durch Hersteller
kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach
Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrschein-
lichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial wird als mittel
eingeschätzt.
Insgesamt wird das Risiko somit als mittel eingeschätzt. Die
Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Projekt- und geschäftsbezogene Risiken
Die Unternehmen der CANCOM Gruppe sind Haftungs-,
Gewährleistungs- und Schadenersatzrisiken ausgesetzt.
Die CANCOM Gruppe und ihre Tochterunternehmen beziehen
Produkte, insbesondere Hard- und Software, von Herstellern
oder Händlern. CANCOM ist deshalb davon abhängig, dass diese
Produkte qualitativ hochwertig sind sowie relevante Spezika-
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
37
tionen und Qualitätsstandards erfüllen. Im Falle von Mängeln im
Gehrleistungszeitraum kann CANCOM sich bei Lieferanten
grundsätzlich schadlos halten. Aufgrund von Zeitverzögerungen
zwischen dem Bezug der Ware von Lieferanten und dem Weiter-
verkauf an die Kunden in einem Projekt ist es jedoch möglich,
dass Kunden Gewährleistungsansprüche gegen die CANCOM
Gruppe oder deren Tochterunternehmen geltend machen, die
CANCOM selbst wiederum nicht bei Lieferanten geltend machen
kann. Zudem tritt CANCOM selbst in die Gewährleistungspicht
r eigene Produkte und Dienstleistungen.
Weitere Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrisiken
ergeben sich aus der Geschäftstätigkeit der CANCOM Gruppe, da
CANCOM IT-Lösungen in komplexen Installations-, Systemin-
tegrations-, Software-, Betriebsführungs- und Outsourcing-Pro-
jekten bei Kunden implementiert und gegebenenfalls betreibt. In
diesem Zusammenhang können angesichts der Komplexität der
IT-Lösungen und der Integrationstiefe beim Kunden technische
Probleme auftreten, die sich erheblich negativ auf die Geschäftsab-
läufe der Kunden auswirken. Bei der von CANCOM entwickelten
AHP Enterprise Cloud Plattform besteht unter anderem das Risiko,
dass aufgrund von Fehlfunktionen, fehlerhaften Kongurationen
oder im Rahmen von Updates die Cloud für den Kunden nicht,
nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß nutzbar ist. Auch
könnten im Rahmen der Hosting-Dienste Ausfälle und Fehler in
Rechenzentren zu Einschnkungen des Betriebs beim Kunden
bis hin zu Betriebsunterbrechungen führen. Da CANCOM sich
teilweise in externen Rechenzentren einmietet, könnte sich ein
solches Risiko auch realisieren, ohne dass dies auf ein Verschulden
der CANCOM Gruppe zurückzuführen ist. Betriebsunterbre-
chungen sowohl bei CANCOM als auch bei Lieferanten oder
Kunden könnten zudem auch als Folge von Umwelt- und Naturka-
tastrophen oder vergleichbaren Ereignissen drohen. Betriebsfüh-
rungsrisiken ergeben sich ferner auch aus der nicht rechtzeitigen
Identikation von Unterbrechungen, Überwachungsfehlern und
Verletzungen von mit Kunden vereinbarten Verpichtungen zur
unverzüglichen Fehlerbehebung im Rahmen von Service Level
Agreements. All dies kann dazu führen, dass CANCOM Haftungs-,
Gehrleistungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist
und möglicherweise auch Vertragsbeziehungen verliert.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, trit CANCOM zahlreiche
Vorkehrungen, die beispielsweise den Betrieb von Cloud-Diensten
und deren Bereitstellung gewährleisten sollen. Hierzu zählt unter
anderem die Nutzung von redundanten und gegen Elementar-
schäden abgesicherten Rechenzentren. Die Rechenzentren der
CANCOM Gruppe verfügen zudem über ein nach der internatio-
nalen Norm ISO 27001 zertiziertes Informationssicherheits-Ma-
nagementsystem einschließlich umfangreicher und geprüfter
Notfallkonzepte. Darüber hinaus bemüht sich CANCOM um die
Vereinbarung von branchenüblichen Haftungsbeschnkungen
im Vertragswerk der hiervon betroenen Dienstleistungs- und
Projektgeschäfte. Zusätzlich sichert sich CANCOM, sofern
wirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gegen Haftpicht-
und Schadenersatzrisiken ab.
Der Eintritt eines oder mehrerer Haftungs-, Gewährleistungs- oder
Schadenersatzrisiken kann nicht ausgeschlossen werden. Der
Vorstand schätzt, nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die
Eintrittswahrscheinlichkeit als gering ein. Das Schadenspotenzial
wird als mittel eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als
gering eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung wurde gegenüber dem Vorjahr auf gering
herabgestuft hat sich somit leicht geändert. Der wesentliche Grund
r die Herabstufung ist die Neubewertung des Risikos.
Projekte der CANCOM Gruppe könnten sich verzögern,
abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht
zum erhoten Erfolg führen. Zudem könnten so bereits
getätigte Investitionen und Vorleistungen möglicherweise
vollständig oder teilweise verloren gehen.
Die CANCOM Gruppe führt IT-Projekte durch, bei denen auf einen
spezischen Kunden zugeschnittene IT-Lösungen geplant und
umgesetzt werden. IT-Projekte haben oft eine hohe Komplexität
und erfordern einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand. In
diesem Zusammenhang bestehen sowohl technische Risiken
im Rahmen der Projektdurchführung als auch Risiken aus der
Vertragsgestaltung.
Bei der Durchführung von Projekten kann nicht ausgeschlossen
werden, dass sich diese verzögern, abgebrochen werden oder aus
sonstigen Gründen nicht zum erhoten Erfolg führen. Da die
Vereinbarung von Anzahlungen beziehungsweise Vorauszah-
lungen in Projekten häug nicht möglich ist, können Leistungen
der CANCOM Gruppe in der Regel erst nach Beendigung verein-
barter Projektabschnitte oder erst nach Beendigung des gesamten
Projekts abgerechnet werden. Daher muss die CANCOM Gruppe
bei der Durchführung von Projekten teilweise in signikantem
Umfang in Vorleistung treten. Eine Projektverzögerung oder
ein Projektabbruch können zur Folge haben, dass solche bereits
getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen
oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet werden
können. Sollten Kunden die Abnahmen der Projekte begründet
oder unbegründet verweigern, kann dies ebenfalls zu Zahlungs-
verzögerungen oder einem vollständigen Ausfall von geplanten
Zahlungen führen.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
38
Im Leistungsbereich Cloud Computing erwächst ein Risiko zudem
daraus, dass vereinbarte Leistungen gegebenenfalls nicht erbracht
beziehungsweise sichergestellt werden können und es dadurch
beim Kunden zu Beeinträchtigungen oder Ausfällen jeglicher Art
kommen kann. Dies kann zu beträchtlichen Kosten und Aufwen-
dungen für CANCOM führen, gegebenenfalls Vertragsstrafen
nach sich ziehen oder zur Beeinträchtigung oder dem Abbruch
von Kundenbeziehungen führen.
Größere Projekte im Dienstleistungsbereich führen zu erhöhten
Risiken in der Disposition von Mitarbeitern. Der Verlust von
großen Projekten kann zu erhöhten Kosten im Personalbereich
hren, da oft nicht adäquat Personal in anderen Projekten
eingesetzt werden kann oder nur verzögert durch entsprechende
Maßnahmen nachgesteuert werden kann.
Bei der Vertragsgestaltung von IT-Projekten werden teilweise
Fixpreise kalkuliert und vereinbart. Es besteht daher das Risiko,
dass aufgrund fehlerhafter Annahmen oder des Eintritts unvorher-
gesehener Ereignisse der tatsächliche Kosten- und Zeitaufwand
das Budget übersteigt und beim Kunden keine Anpassung erreicht
werden kann.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, durchlaufen Anfragen
bei CANCOM in der Regel einen Review der technischen und
wirtschaftlichen Machbarkeit, bevor ein Angebot erstellt wird. In
diesem Zusammenhang liegt der Fokus auf der Sicherstellung der
bestmöglichen Lösung für den Kunden, darüber hinaus aber auch
auf einer angemessenen Berücksichtigung von Projektrisiken.
Ebenso erfolgt eine interne Prüfung von eventuellen Vertragsri-
siken. Soweit möglich, werden standardisierte Verträge eingesetzt.
Während der Projekte werden diese durch das Projektmanagement
kontrolliert. Um die Bereitstellung der vereinbarten Leistung
sicherzustellen, wendet CANCOM verschiedene Maßnahmen
und Verfahren an, wie beispielsweise die Nutzung redundanter
Rechenzentren.
Der Eintritt eines oder mehrerer der aufgeführten Risiken für den
Erfolg von Projekten und die damit verbundenen Investitionen
und Vorleistungen kann nicht ausgeschlossen werden. Der
Vorstand schätzt, nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die
Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial
wird als mittel eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als
mittel eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Es bestehen Risiken aus der Tätigkeit als Subunternehmer.
Unternehmen der CANCOM Gruppe werden in Großprojekten
häug als Subunternehmer eingesetzt. Hierbei werden diese
von einem Generalunternehmer beauftragt, im Rahmen der
von diesem zu erbringenden IT-Dienstleistungen Teilleistungen
auszuführen. CANCOM ist in dieser Situation von der Beauf-
tragung durch den Generalunternehmer abhängig. Es besteht
das Risiko von Verschiebungen und Reduzierungen im Vergabe-
umfang und auch das Risiko des Zahlungsausfalls des Generalun-
ternehmers.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, baut CANCOM die
Kundenbasis aus und betreibt eine intensive Beziehungspege
zu und Prüfung von Auftraggebern.
Der Eintritt des Risikos aus der Tätigkeit als Subunternehmer
kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach
Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrschein-
lichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial wird als mittel
eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als mittel einge-
schätzt. Dieses Risiko ist insbesondere für das Konzernsegment
IT Solutions relevant.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Es bestehen Forderungsausfallrisiken.
Forderungsausfälle können ein Risiko darstellen. Um diesem
Risiko entgegenzuwirken, betreibt CANCOM ein intensives
Forderungsmanagement. Es bestehen interne Richtlinien für
die Vergabe von Kredit-Limits sowohl hinsichtlich der absoluten
Limit-Höhen als auch hinsichtlich der freigabeberechtigten
Personen. Kunden werden im Regelfall erst nach erfolgter Prüfung
beliefert. Zudem besteht das Risiko des Ausfalls langfristiger
Ausleihungen oder Finanzforderungen. Darüber hinaus betreibt
CANCOM permanente Vertriebsaktivitäten zur Neukundenge-
winnung und zum Ausbau bestehender Kundenbeziehungen, um
den Wegfall einzelner Großkunden durch Neugeschäft kompen-
sieren zu können.
Der Eintritt von Risiken aus Forderungsausfällen kann nicht
ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach Umsetzung
von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel
ein. Das Schadenspotenzial wird als mittel eingeschätzt. Insgesamt
wird das Risiko somit als mittel eingeschätzt.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
39
Die Risiken aus Forderungsausfällen wurden aus der Kategorie der
nanzwirtschaftlichen Risken verschoben und den projekt- und
geschäftsbezogenen Risiken zugeordnet.
Außerdem wurde das Risikocluster „Großkundenabhängigkeits-
risiken“ aufgelöst und die Einzelrisiken in dieses Risikocluster
überführt. Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem
Vorjahr nicht verändert, allerdings ist die Eintrittswahrschein-
lichkeit dieses Risikos durch den Ausbruch des Corona-Virus im
Jahr 2021 erhöht.
Es entstehen Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten.
Bei der Versorgung mit Hard- und Software ist CANCOM auf die
Belieferung durch die Hersteller beziehungsweise durch Distribu-
toren angewiesen. Unerwartete Lieferengsse, Preiserhöhungen
(zum Beispiel in Folge von Marktengpässen) oder reduzierte
Lieferantenboni können Umsatz und Ergebnis beeinträchtigen, da
die Warenbestände der Logistikzentren der CANCOM Gruppe aus
Optimierungsgründen auf kurze Zeiträume ausgelegt sind.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hält CANCOM enge
Kontakte zu wichtigen Herstellern und Distributoren und schließt,
wenn möglich und sinnvoll, langfristige Lieferverträge ab. Zudem
arbeitet CANCOM mit einem breit gefassten Kreis an Herstellern
und Distributoren, um relativ schnell auf alternative Hersteller
oder alternative Bezugsquellen zurückgreifen zu können, wenn
nötig.
Der Eintritt des Risikos aus der Abhängigkeit von Lieferanten
kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach
Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrschein-
lichkeit als hoch ein. Das Schadenspotenzial wird als hoch einge-
schätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als hoch eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert, allerdings ist die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses
Risikos aufgrund der Belastung der Lieferketten durch den
Ausbruch des Corona-Virus im Jahr 2021 erhöht.
Es bestehen innerbetriebliche Risiken.
Die Wertschöpfungskette des CANCOM Konzerns umfasst alle
Schritte der Geschäftstätigkeit vom Marketing über die Beratung,
den Vertrieb, die Logistik und Implementierung bis hin zur
Schulung, Wartung und dem Betrieb von IT-Lösungen. Störungen
innerhalb beziehungsweise zwischen diesen Bereichen oder
in Arbeitsprozessen zum Beispiel im Support Center oder bei
Managed Services könnten zu Problemen bis hin zum vorüberge-
henden Erliegen von Arbeitsabläufen in einzelnen oder mehreren
Bereichen führen. Auch Lagerrisiken werden berücksichtigt,
wie zum Beispiel Schäden oder Verluste, die bei der Lagerung
eintreten und nicht versichert sind. Zusätzlich besteht aufgrund
von teils kurzfristigen starken Preisschwankungen bei den
Produkten das Risiko, Ware nur unter Preis oder überhaupt nicht
mehr verkaufen zu können beziehungsweise dass Abrufmengen
nicht in vereinbarter Größenordnung abgenommen werden.
Darüber hinaus besteht das Risiko von Qualitätsproblemen,
insbesondere in den beratungsintensiven Bereichen der beiden
Konzernsegmente IT Solutions und Cloud Solutions.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, kontrolliert und steuert
CANCOM die Beratung und Auslieferung von Services über
r die Kundenzufriedenheit verantwortliche Mitarbeiter (Key
Account Manager). Zusätzlich werden Tools zur Ressourcen-
steuerung eingesetzt sowie Projektziele und Zwischenziele für
Kundenaufträge deniert und kontrolliert. Um diesen Risiken
aus der Lagerhaltung entgegenzuwirken, wird kontinuierlich an
der Optimierung des Beschaungsprozesses gearbeitet. Auf Basis
einer engen Verzahnung mit Herstellern und Distributoren strebt
CANCOM stets danach, einerseits den Lagerbestand und die Lager-
haltungskosten so gering wie möglich zu halten und andererseits
kurzfristige Lieferengpässe zu vermeiden. Für Schäden durch
Fehlleistungen bestehen entsprechende Versicherungen. Zudem
unterliegen interne Prozesse und Abläufe einer stetigen Kontrolle
durch Vorgesetzte in Abteilungen und das Management der
CANCOM Gruppe. Des Weiteren sichert das Business Continuity
Management Betriebsabläufe gegen Stillstände ab.
Der Eintritt eines oder mehrerer dieser innerbetrieblichen Risiken
kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach
Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrschein-
lichkeit und das Schadenspotenzial als gering ein. Insgesamt wird
das Risiko somit als gering eingeschätzt. Die Gesamteinschätzung
hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Es besteht das Risiko von Betriebsstörungen, insbesondere
Störungen der IT-Systeme, die die Informationstechnologie
beeinträchtigen.
Der Erfolg und die Funktionsfähigkeit der CANCOM Gruppe
hängen in erheblichem Maße von der informationstechnischen
Ausstattung ab. Grundsätzliche informationstechnische Risiken
ergeben sich sowohl aus dem Betrieb computergestützter
Daten banken wie auch aus dem Einsatz von Systemen für
Warenwirtschaft, E-Commerce, Controlling und Finanzbuch-
haltung. Einschnkungen oder der Ausfall dieser oder anderer
interner IT-Systeme oder damit verbundener externer IT-Systeme,
ob teilweise oder komplett, beziehungsweise deren verzögerte
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
40
Betriebswiederherstellung können den Arbeitsablauf im
Extremfall zum Erliegen bringen. So könnte beispielsweise ein
Warenverfügbarkeitsrisiko entstehen, wenn die Funktionsfä-
higkeit von IT-Systemen nicht mehr gewährleistet ist, die für
einen reibungslosen Bestellablauf notwendig sind. Zudem bietet
die CANCOM Gruppe ihren Kunden Rechenzentrumsleistungen
sowohl über eigene Rechenzentren als auch über gemietete
Rechenzentren an und könnte durch Störungen nicht mehr in
der Lage sein, die Rechenzentrumsleistungen und etwaige damit
verbundene Services zur Verfügung zu stellen.
Der Eintritt eines oder mehrerer der genannten Risiken aus
Betriebsstörungen, insbesondere Störungen der IT-Systeme,
kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt,
nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahr-
scheinlichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial wird als
hoch eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als mittel
eingeschätzt. Die Gesamteinschätzung wurde gegenüber dem
Vorjahr herabgestuft und hat sich somit leicht verändert. Die
Herabstufung ist unter anderem ein Resultat aus der Bildung des
neuen Risikocluster „Cyber-Sicherheitsrisiken“ und der damit
verbundenen thematischen Ausgliederung von Einzelrisiken in
das neue Cluster.
Es bestehen Cyber-Sicherheitsrisiken.
Ein spezielles wesentliches Risiko für die Betriebsabläufe und
mtliche IT-basierten Prozesse der CANCOM Gruppe sind
Cyberattacken. Unsere Beobachtungen zeigen, dass Compu-
terkriminalität zunehmend wächst und professioneller wird,
was mit Risiken hinsichtlich der Sicherheit unserer Systeme
und Netzwerke sowie der Sicherheit von Daten verbunden ist.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die getroenen
Sicherheitsmaßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten und
auch CANCOM ein Opfer von Cyberattacken aller Art werden
kann. In diesem Zusammenhang könnte sowohl die interne IT
beeinträchtigt werden beziehungsweise ganz ausfallen als auch
die Überwachung von Kundensystemen aufgrund von nicht
vollständig funktionierenden Management-Tools fehlerhaft
werden, was zu Störungen bei den Kunden führen kann, bis hin
zum Totalausfall von Kundensystemen. Darüber hinaus kann
im Zuge einer Cyberattacke nicht ausgeschlossen werden, dass
Kundeninformationen und sensible, geschützte Daten an die
Öentlichkeit gelangen. Falls Rechenzentren und ihre gespiegelten
Absicherungsrechenzentren gleichzeitig ausfallen, würde das für
die CANCOM Gruppe nicht nur einen erheblichen nanziellen,
sondern auch hohen Reputationsschaden bedeuten. Insgesamt
könnten sich Störungen bis hin zum Ausfall von IT-Systemen
und Rechenzentren nachteilig auf den Geschäftsablauf sowie die
Lieferanten- beziehungsweise Kundenbeziehungen auswirken.
Um den Risiken entgegenzuwirken, unternimmt CANCOM
intensive Anstrengungen, um die Verfügbarkeit der IT-Systeme
und Rechenzentren bestmöglich sicherzustellen. Die Rechen-
zentren werden beispielsweise mit moderner Rechenzentrums-
technologie ausgestattet und die Systembereitschaft eines
redundanten Rechenzentrums sichert den Ausfall eines in
Betrieb bendlichen Rechenzentrums von CANCOM ab. Neben
Maßnahmen in Rechenzentren werden im Rahmen eines unter-
nehmensweiten Business Continuity Managements vorbeugend
allgemeine Ausfallszenarien simuliert sowie Schutzmechanismen
und Notfallprozesse inklusive deren Funktionsfähigkeit erstellt,
geprüft und getestet. Gleichzeitig setzt CANCOM IT-Sicher-
heitskonzepte und -Tools ein und überprüft regelmäßig die
Bedrohungslage im Bereich Cyberattacken. Zusätzlich führt die
Nutzung der hauseigenen AHP Enterprise Cloud aufgrund ihres
Systemaufbaus zu einer erhöhten Sicherheit der IT-Systeme.
Der Eintritt eines oder mehrerer der genannten Cyber-Sicherheits-
risiken kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt,
nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahr-
scheinlichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial wird als sehr
hoch eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als hoch
eingeschätzt.
Risiken in Zusammenhang mit Einführung des
ERP-Systems SAP
Die CANCOM Gruppe führt gegenwärtig die konzernweite
Implementierung des ERP-Systems SAP durch. Durch die Nicht-
oder Teilweiseerfüllung von verschiedenen Projektaufgaben
beziehungsweise durch die Nichteinhaltung von Terminen
kann die SAP-Einhrung möglicherweise verzögert werden.
Durch einen Verzug der Implementierung kann der CANCOM
Gruppe zusätzlicher Aufwand zum Beispiel für externe Beratung
entstehen. Dies könnte die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfä-
higkeit der CANCOM Gruppe nachhaltig und mitunter erheblich
negativ beeinussen. Darüber hinaus könnten bei fehlerhafter
oder nicht erfolgreicher Einführung bis hin zum Totalausfall des
ERP-Systems zum Beispiel die Verfügbarkeit des Webshops oder
der Kundenanbindungen und die gesamte E-Commerce-Prozess-
kette beeinträchtigt werden und operative Tätigkeiten könnten
ganz oder teilweise nicht abgewickelt werden. Dies könnte sich
unter anderem negativ auf die Abwicklung von kundenseitigen
Projekten und Aufträgen wie beispielsweise Lieferungen und
Abrechnungen auswirken. Durch technische Stillstände könnten
auch interne Prozesse wie Zeiterfassungen, Rechnungsstellungen
oder buchhalterische Vorgänge nicht mehr oder nur noch teilweise
aufrecht erhalten und durchgeführt werden, mit allen nachfol-
genden Konsequenzen.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
41
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, nutzt CANCOM
verschiedene Maßnahmen wie erfahrene Mitarbeiter, Projekt-
leiter für die erfolgreiche Durchführung von internen Projekten,
bewährte Verwaltungs- und Steuerungssysteme und sorgt hier für
ein möglichst hohes Maß an Kontrolle. Es werden Projektverant-
wortliche eingesetzt und eine klare Denition von Projektzielen
und deren Teilziele in Form von Meilensteinen vorgenommen.
Der Projektverantwortliche überwacht die einzelnen Schritte und
treibt eine zügige Umsetzung der SAP-Implementierung voran.
Ein Schulungskonzept sowie eine entsprechende Testphase sollen
zusätzliche Risiken reduzieren.
Unabhängig von allen Präventiv- und Gegenmaßnahmen muss
festgehalten werden, dass eine Umstellung des ERP-Systems
in jedem Falle ein signikanter Schritt für jedes Unternehmen
darstellt, dessen Eekte und Auswirkungen auf das Unternehmen
nicht abschließend eingeschätzt werden können. Trotz aller
Maßnahmen könnten Störungen im Betrieb im Zuge einer
Umstellung eintreten. Aufgrund der Komplexität und Tragweite
der SAP-Umstellung sind erhöhte Aufwendungen mit Auswir-
kungen auf die Konzern-Protabilität nicht auszuschließen.
Der Eintritt von Risiken aus der Einführung des ERP-Systems
SAP kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt,
nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrschein-
lichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial wird als mittel einge-
schätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als mittel eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr in Form
einer Herabstufung verändert. Der Grund für die Herabstufung
liegt am fortgeschrittenen Projektstand und damit an einer
besseren Einschätzung des weiteren Implementierungsverlaufs.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Es bestehen Finanzierungs-, Liquiditäts- und
Bonitätsrisiken.
Eine starke Verschlechterung der Liquiditätslage ist für
Unternehmen ein wesentliches beziehungsweise bestandsge-
fährdendes Risiko. Dies gilt auch für die CANCOM SE und
die CANCOM Gruppe. Zudem könnte durch eine signikante
Verschlechterung der Gescftsentwicklung ein Finanzie-
rungsbedarf entstehen, der entweder durch Eigenkapital- oder
Fremdkapitalinstrumente gedeckt werden müsste. Es bestünde
dann das Risiko, dass eine solche Renanzierung nicht gelingt
oder, aufgrund einer schlechten Bonität des Unternehmens, nur
zu sehr unvorteilhaften Konditionen möglich wäre. Eine ausrei-
chende Bonität ist somit notwendige Grundlage insbesondere für
die Gewährung von Fremdkapital, beispielsweise durch Banken,
und damit auch für das langfristige Bestehen des Unternehmens.
Daher stellt eine deutliche Verschlechterung der Bonität ein
wesentliches Risiko für den Fortbestand der CANCOM Gruppe
dar. Ein weiteres generelles Finanzierungsrisiko können Finanzie-
rungsinstrumente darstellen, die mit Bedingungen (Covenants)
verbunden sind, welche im Falle einer Nichterfüllung eine
ungeplante Zahlungsverpichtung auslösen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, ist das Kernziel des
Finanzmanagements von CANCOM die jederzeitige Sicherung der
Liquidität zur Gehrleistung des täglichen Geschäftsbetriebs.
Darüber hinaus wird die Optimierung der Rentabilität und damit
verbunden eine möglichst hohe Bonität zur Sicherung einer
günstigen Renanzierung angestrebt. Neben der mittelfristigen
Finanzplanung verfügt der Konzern über eine monatliche Liqui-
ditätsplanung. In den Planungssystemen ist jeweils der gesamte
Konsolidierungskreis abgebildet. Da die Höhe der Eigenkapital-
quote (nach Berechnungsmethode der Banken) bei der Gehrung
von Bankdarlehen eine entscheidende Kenngröße darstellt, wird
deren Entwicklung regelmäßig überwacht, um so rechtzeitig
etwaige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Die CANCOM Gruppe verfügt zum Abschlussstichtag über
einen Bestand an Zahlungsmitteln und -äquivalenten in Höhe
von 338,4 Mio. € und Kreditlinien (inkl. Avalkredite) bei Banken
in Höhe von 53,5 Mio. €, wovon zum 31. Dezember 2020
44,7 Mio. € frei verfügbar waren. Die Eigenkapitalquote betrug
zum Abschlussstichtag 49,2 Prozent. Zudem sind die zinstra-
genden Finanzverbindlichkeiten von den vorhandenen liquiden
Zahlungsmitteln zum Abschlussstichtag überdeckt, sodass keine
Nettonanzverschuldung der CANCOM Gruppe besteht.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Risikoberichts sind nach
Einschätzung des Vorstands keine Risiken aus der Finanzierungs-,
Liquiditäts- oder Bonitätssituation erkennbar, die den Fortbestand
des Unternehmens gefährden könnten. Dennoch kann der Eintritt
solcher Risiken nicht ganz ausgeschlossen werden. Der Vorstand
schätzt, nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintritts-
wahrscheinlichkeit als gering ein. Das Schadenspotenzial wird als
gering eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als gering
eingeschätzt.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
42
Es bestehen Risiken aus Wechselkurs-, Inations- und
Zinsveränderungen.
Die internationale Geschäftstätigkeit der CANCOM Gruppe führt
zu Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen. Der
Großteil der Geschäfte wird im Euro-Raum getätigt, weshalb das
Währungsrisiko begrenzt ist. Dennoch kann eine wesentliche
Abwertung des Euros gegenüber anderen Währungen zu Wechsel-
kursverlusten führen. Dieses Fremdwährungsrisiko ist durch die
Unternehmensakquisitionen in Großbritannien in den Geschäfts-
jahren 2018 und 2019 gestiegen, da die CANCOM Gruppe nun ein
höheres Geschäftsvolumen in britischer Währung abwickelt. Auch
eine Abwertung des britischen Pfund könnte nun zu Wechsel-
kursverlusten führen. Zudem sind durch den Austritt Großbritan-
niens aus der Europäischen Union (Brexit) größere Veränderungen
des Wechselkurses möglich. Weitere potenzielle Risiken mit
möglicherweise negativen nanziellen Auswirkungen könnten aus
Inations- und Zinsveränderungen entstehen. So könnte durch
eine Inationsveränderung zum Beispiel ein Kaufkraftverlust
einhergehen, wodurch liquide Mittel an Wert verlieren könnten.
Bei einer Zinsveränderung könnten gegebenenfalls variabel
verzinste Darlehen oder andere Aktivitäten mit Zinsabhängigkeit
negativ betroen sein.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden derivative Finanz-
instrumente zur Absicherung von werthaltigen Grundge-
schäften wie beispielsweise Währungsabsicherungen verwendet.
Eventuelle Geschäfte in unterschiedlichen Währungen werden
täglich gesichert, es liegen grundsätzlich Grundgeschäfte vor,
die abgesichert werden. Ökonomische Sicherungsbeziehungen
wurden im Berichtsjahr nicht als bilanzielle Sicherungsbezie-
hungen abgebildet. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften ist
dedizierten Personen in genehmigungspichtigen Größenord-
nungen erlaubt, Genehmigungen für Überschreitungen werden
vom CFO/Vorstand erteilt. Treasury-Aktivitäten zur Optimierung
von Einkaufskonditionen könnten negative Eekte haben und die
Einkaufskonditionen bei ungünstigen Sicherungen verschlechtern.
Durch konzerninternen Finanzausgleich erreicht CANCOM
weiterhin eine Reduzierung des Fremdnanzierungsvolumens
und damit eine Optimierung des Zinsmanagements der CANCOM
Gruppe mit positiven Auswirkungen auf das Zinsergebnis.
Basis der Vorteile aus der konzerninternen Geldanlage- und
Geldaufnahmemöglichkeit sind die im Rahmen des Cash-Ma-
nagement-Systems eingesetzten Liquiditätsüberschüsse einzelner
Konzerngesellschaften, die zur internen Finanzierung des
Geldbedarfs anderer Konzerngesellschaften genutzt werden
können. CANCOM hat neben Kontokorrentkreditlinien im Inland
ausschließlich festverzinsliche Darlehen. Die Verbindlichkeiten im
Ausland bestehen nur in unwesentlicher Höhe.
Der Eintritt von Risiken aus Wechselkurs-, Inations- und Zinsver-
änderungen kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand
schätzt, nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintritts-
wahrscheinlichkeit als gering ein. Das Schadenspotenzial wird als
gering eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als gering
eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Personalrisiken
Es bestehen Personalrisiken, denn der Erfolg des
CANCOM Konzerns hängt von der Fähigkeit ab,
hinreichend qualifiziertes Schlüsselpersonal aufzubauen,
zu gewinnen und zu halten sowie das Know-how im
Unternehmen zu erhalten.
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, in den Geschäftsfeldern
(Fach-)Vertrieb, Beratung sowie technischer Support und Betrieb
von IT-Systemen ist der Geschäftserfolg von CANCOM stark mit
der fachlichen Qualikation und den persönlichen Fähigkeiten
des Führungspersonals und der Mitarbeiter verbunden.
Somit stellt sowohl die nicht ausreichende Gewinnung als
auch das nicht ausreichende Halten von fachlich ausreichend
qualiziertem Personal im Unternehmen ein Risiko für die
Geschäftsentwicklung dar. Ein weiteres Risiko ist der Ausfall von
Schlüsselpersonen mit besonderen fachlichen Fähigkeiten oder
persönlicher Qualikation und Erfahrung im Unternehmen, von
deren Wissen und Bekanntheit der Erfolg CANCOMs zumindest
auf kürzere Sicht stark beeinusst ist. Sofern diese Mitarbeiter
das Unternehmen daher zum Beispiel verlassen oder aus anderen
Gründen längerfristig oder gänzlich nicht mehr im Unternehmen
arbeiten, besteht das Risiko des Know-how-Verlusts sowie die
Gefahr, dass die CANCOM Gruppe Rechte an Software-Eigenent-
wicklungen verliert.
Unabhängig hiervon besteht das Risiko, dass durch den Fachkräf-
temangel die Personalbeschaung generell in Zukunft erschwert
wird beziehungsweise die für die eigene digitale Transformation
von CANCOM benötigten Fähigkeiten und Qualikationen der
Mitarbeiter fehlen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, bietet CANCOM
Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterent-
wicklung an. Zudem werden durch regelmäßiges Monitoring
der Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiter Leistungs-
träger identiziert und ihnen wird ein besonderes Augenmerk
gewidmet. CANCOM versucht des Weiteren seine Mitarbeiter
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
43
durch verschiedene Maßnahmen langfristig an das Unternehmen
zu binden. Darüber hinaus bestehen insbesondere in sensiblen
und wissensintensiven Bereichen entsprechende Vertretungs-
regelungen, sodass der unerwartete Ausfall eines Mitarbeiters,
zumindest kurzfristig weitestgehend kompensiert werden kann.
CANCOM führt Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitgeber-
images durch und bietet verschiedene Qualizierungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Die CANCOM bietet
den Mitarbeitern zudem ein hohes Maß an Flexibilität, indem sie
ihnen einen zukunftsfähigen Arbeitsplatz (Digital Workplace)
ermöglicht, mit einfachem und sicherem Zugri auf Firmendaten
und -anwendungen, unabhängig von Zeit, Ort und Endgerät
und fördert damit unter anderem Image und Attraktivität als
Arbeitgeber für Mitarbeiter der digitalen Generation. Zusätzlich
ist CANCOM, zum Beispiel durch die neue Niederlassung in der
Slowakei, bestrebt, auch im Ausland neue Personalressourcen zu
erschließen.
Der Eintritt der genannten Personalrisiken kann nicht ausge-
schlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach Umsetzung von
Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein.
Das Schadenspotenzial wird als mittel eingeschätzt. Insgesamt
wird das Risiko somit als mittel eingeschätzt. Die Gesamtein-
schätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Informationsrisiken
Der CANCOM Konzern könnte nicht in der Lage sein,
seine Entwicklungen und sein Know-how zu sctzen
oder geheim zu halten.
Das im Rahmen der Geschäftstätigkeit der CANCOM Gruppe,
insbesondere bei der Entwicklung innovativer Lösungen,
entstehende Know-how stellt nach Einschätzung von CANCOM
einen bedeutenden Wettbewerbsfaktor dar. Die Wettbewerbs-
fähigkeit der CANCOM Gruppe hängt insbesondere auch von
der Sicherung seiner technologischen Innovationen und des
damit zusammenhängenden Know-hows ab. Eine teilweise
oder vollständige Oenlegung dieses Know-hows gegenüber
Dritten könnte dazu führen, dass gegenüber den Wettbewerbern
erarbeitete Vorteile erodieren und sich dadurch für CANCOM
entsprechende Absatz- und Ertragschancen verringern.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat CANCOM zum
Schutz vertraulicher Informationen verschiedene organisato-
rische Vorkehrungen getroen. Diese reichen von technischen
Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die interne und externe
Kommunikation bis hin zur Sensibilisierung von Mitarbeitern für
dieses Thema im Rahmen von internen Schulungen.
Der Eintritt des Risikos des Know-how-Verlusts beziehungsweise
des Abusses vertraulicher Informationen kann nicht ausge-
schlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach Umsetzung von
Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein.
Das Schadenspotenzial wird als mittel eingeschätzt. Insgesamt
wird das Risiko somit als mittel eingeschätzt. Dieser Risikofaktor
bezieht sich in erster Linie auf das Segment Cloud Solutions.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Rechtsrisiken
Es bestehen Risiken aus dem Verstoß gegen Compliance
Richtlinien.
Das Thema Compliance und die damit einhergehende Bekennung
zu gesellschaftlicher Verantwortung und seriösem Handeln ist
von herausragender Bedeutung für die CANCOM Gruppe. Um
den Anforderungen der verschiedenen Anspruchsgruppen von
CANCOM nachzukommen, geltende Gesetze zu beachten sowie
Richtlinien ethischen Verhaltens einzuhalten, hat CANCOM
ein etabliertes Compliance Management, welches Maßnahmen
deniert, um potenziellen Compliance-Verstößen entgegenzu-
wirken. In diesem Rahmen wurde ein Verhaltenscodex erarbeitet,
der den Umgang mit allen Anspruchsgruppen des Unternehmens
festlegt. Der Kodex wurde unternehmensweit ausgerollt und
ist für alle CANCOM Mitarbeiter frei zugänglich. Darüber
hinaus unterstützen web-basierte Trainings die Awareness für
Compliance in der gesamten Belegschaft nachhaltig.
Der Eintritt von Risiken aus potenziellen Compliance-Verstößen
kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach
Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrschein-
lichkeit als gering ein. Das Schadenspotenzial wird als gering
eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als gering einge-
schätzt.
Es bestehen Risiken aus dem Verstoß gegen nationale und
internationale Datenschutzbestimmungen.
Die Verwendung von Daten durch die CANCOM Gruppe, insbe-
sondere von Daten ihrer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter,
unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und
ähnlichen auch internationalen Regelungen wie der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung. Wenn Dritte unbefugt Zugang
zu den von CANCOM verarbeiteten oder im Rahmen der Stora-
ge-Lösungen gespeicherten Daten erhalten oder CANCOM selbst
Datenschutzbestimmungen verletzen würde, könnte dies unter
anderem zu Schadensersatzansprüchen führen und der Reputation
des CANCOM Konzerns schaden.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
44
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, schult die CANCOM
Gruppe ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und hat Sicher-
heitsstandards zum Schutz vor unbefugtem Zugri auf Daten
etabliert.
Der Eintritt von Risiken aus dem Verstoß gegen Datenschutzbe-
stimmungen kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand
schätzt, nach Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintritts-
wahrscheinlichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial wird als
mittel eingeschätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als mittel
eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts
bestehen keine Eventualverbindlichkeiten aus bedeutenden
Rechtsstreitigkeiten oder relevante Prozessrisiken, insbesondere
nicht mit Bezug auf das beschriebene Risiko.
Es bestehen Risiken aus dem Verstoß gegen nationale und
internationale Gesetze oder Regularien.
Durch die betriebliche Tätigkeit und die Eigenschaft als kapital-
marktnotiertes Unternehmen agiert die CANCOM Gruppe
im Geltungsbereich einer Vielzahl von teilweise komplexen
nationalen und internationalen Gesetzen und Regularien.
CANCOM agiert beispielsweise im Geltungsbereich nationaler und
internationaler Finanzmarktregularien wie EMIR, MAR, WpHG,
der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse oder von
Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
im Geltungsbereich von nationalen und internationalen Arbeits-
gesetzen wie beispielsweise dem Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetz, im Geltungsbereich von nationalem und internationalem
Steuer- und Unternehmensrecht sowie Bilanzierungsregeln
wie beispielsweise IFRS und Regularien wie dem Deutschen
Corporate Governance Kodex. Aus diesen und anderen Gesetzen
und Regelungen erwächst das Risiko, dass CANCOM Vorgaben
verletzen könnte mit negativen Auswirkungen zum Beispiel auf
die Geschäftstätigkeit oder die Finanzlage. Darüber hinaus können
steuerliche Betriebsprüfungen zu abweichenden rechtlichen
Auassungen steuerlich relevanter Sachverhalte und zu Steuer-
nachforderungen sowie Nachforderungen von Abgaben führen.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, beschäftigt CANCOM für
die Beurteilung und Umsetzung von Gesetzen und Regelungen
in allen Unternehmensbereichen qualizierte Mitarbeiter, schult
CANCOM Mitarbeiter zu gesetzlichen Regelungen und unterstützt
Fortbildungs- und Qualizierungsmaßnahmen. Zudem nutzt
CANCOM externe Beratung.
Der Eintritt von Risiken aus dem Verstoß gegen nationale und
internationale Gesetze oder Regularien kann nicht ausgeschlossen
werden. Der Vorstand schätzt, nach Umsetzung von Gegenm-
nahmen, die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering ein. Das
Schadenspotenzial wird als gering eingeschätzt. Insgesamt wird
das Risiko somit als gering eingeschätzt.
Strategische Risiken
Es bestehen Risiken aus Fehleinschätzungen sowohl
hinsichtlich bereits erfolgter als auch hinsichtlich
zukünftiger Akquisitionen von Unternehmen sowie aus
deren Integration in die CANCOM Gruppe.
Der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen stellt ein
nicht unerhebliches Risiko für die CANCOM Gruppe dar. Es
besteht das Risiko, dass sich akquirierte Unternehmen und das
Marktumfeld, in denen diese tätig sind, schlechter als geplant
entwickeln. Zudem besteht das Risiko, dass Risiken auftreten oder
sich materialisieren, die im Rahmen der vorherigen Prüfung der
akquirierten Unternehmen nicht erkannt oder falsch eingeschätzt
wurden. Ferner könnten Schsselpersonen der erworbenen
Unternehmen in Folge des Erwerbs durch CANCOM dieses
Unternehmen verlassen, sodass aufgrund des Wegfalls dieser
Schlüsselpersonen Ziele, die mit der Akquisition erreicht werden
sollten, nicht mehr erreicht werden können. Weiterhin besteht
das Risiko, dass Kunden des erworbenen Unternehmens keine
Aufträge an CANCOM erteilen beziehungsweise keine entspre-
chenden Verträge mit CANCOM abschließen. Darüber hinaus
kann die organisatorische Eingliederung weiterer Unternehmen
in die CANCOM Gruppe mit erheblichem zeitlichem und nan-
ziellem Aufwand verbunden sein. Möglicherweise könnte auch
die Umsetzung der der Akquisition zugrunde gelegten Strategie
sowie angestrebte Ziele und Synergieeekte nicht oder nicht in
geplantem Umfang realisiert werden. Die Realisierung eines oder
mehrerer dieser Risiken könnte, auch noch nach dem Ablauf
mehrerer Jahre, zur Folge haben, dass die getätigte Investition
ganz oder teilweise verloren geht und unter Umständen eine
außerplanmäßige Abschreibung auf Vermögenswerte in der Bilanz
erforderlich ist (Impairment).
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
45
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, führt CANCOM bei jeder
Transaktion einen Due-Diligence-Prozess durch, managt CANCOM
aktiv potenzielle Risiken im Rahmen von M&A-Prozessen
und greift dabei auf Erfahrungen früherer Akquisitionen und
entsprechendes Integrations-Know-how zurück. Die langjährigen
fundierten Kenntnisse der Marktlage kommen dem Unternehmen
dabei zugute. Zusätzlich setzt CANCOM externe Berater in
M&A-Prozessen ein. Zudem wird die Integration von erfahrenen
Integrationsmanagern intern umgesetzt und es sind Checklisten
und Dokumentationen vorhanden, wodurch sich Abläufe und
Risiken geordnet erfassen lassen. Durch ein schwerpunktßiges
Engagement im Kerngeschäft wird versucht, das Risiko aus Akqui-
sitionen in neuen Geschäftsfeldern zu reduzieren.
Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken aus Fehleinschätzungen
bei Akquisitionen sowie aus deren Integration kann nicht ausge-
schlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach Umsetzung von
Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein.
Das Schadenspotenzial wird als mittel eingeschätzt. Insgesamt
wird das Risiko somit als hoch eingeschätzt. Die Gesamtein-
schätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Es bestehen Risiken aus dem Erwerb oder der Veräußerung
von Gesellschaften oder Geschäftsanteilen.
Die CANCOM Gruppe hat in den vergangenen Jahren einige
Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile erworben oder veräußert.
Bei Kauf- oder Verkaufs-Prozessen besteht ein Risiko im Rahmen
der Vertragsverhandlungen beziehungsweise Vertragsgestal-
tungen. Ferner besteht das Risiko, dass sich nachträglich heraus-
stellt, dass bestimmte Gewährleistungen und/oder Garantien und/
oder eingegangene Verpichtungen seitens der Veräußerer/Käufer
nicht eingehalten worden sind. Soweit dies erst nach Eintritt
der Verjährung erfolgt und/oder der Veräußerer/Käufer etwaige
Schadenersatzansprüche nicht ausgleichen kann, kann dies zu
Vermögenseinbußen bei der jeweiligen Gesellschaft der CANCOM
Gruppe führen. Auch können sich ergebnisabhängige oder sich
an zunftigen Ergebnissen orientierende Ermittlungen von
Verkaufspreisen als nachteilig für CANCOM herausstellen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, führt CANCOM bei jeder
Transaktion einen Due-Diligence-Prozess durch und nutzt bei
der Vertragsgestaltung neben internen Ressourcen auch externe
Beratungen und Dienstleistungen sowohl für betriebswirtschaft-
liche als auch rechtliche Themen.
Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken aus dem Erwerb oder
der Veräußerung von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen
kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt, nach
Umsetzung von Gegenmaßnahmen, die Eintrittswahrschein-
lichkeit als mittel ein. Das Schadenspotenzial wird als mittel einge-
schätzt. Insgesamt wird das Risiko somit als mittel eingeschätzt.
Die Gesamteinschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Gesamtrisikobetrachtung
Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahr einzelne
Änderungen in der Bewertung und Darstellung der beschriebenen
Risiken. Ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung der Risiken
im Prognosezeitraum war die Ausbreitung des Corona-Virus
und die weltweit verordneten Schutzmaßnahmen. Der Vorstand
der CANCOM SE weist darauf hin, dass dieses unvorhersehbare
Ereignis generell zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Risikobe-
wertung führt. In der Gesamtschau bedeuten diese Änderungen
und auch die erhöhte Unsicherheit aber keine wesentliche
Änderung der Gesamtrisikolage der CANCOM Gruppe. Vor dem
Hintergrund der Gesamtrisikosituation bewertet der Vorstand der
CANCOM SE den Bestand der Gruppe und der CANCOM SE aus
heutiger Sicht als nicht gefährdet.
Angesichts der Stellung von CANCOM im Markt, des
Geschäftserfolgs im vergangenen Jahr und des bestehenden
Risikomanagementsystems ist der Vorstand zuversichtlich, den
Herausforderungen, die sich aus den genannten Risiken ergeben,
auch im laufenden Gescftsjahr erfolgreich begegnen zu können.
Neben der zuversichtlichen Eigeneinschätzung zeigen auch
externe Einschätzungen ein positives Bild hinsichtlich der Kredit-
würdigkeit von CANCOM. Das Rating der LBBW lag am Ende
des Geschäftsjahres 2020 bei 4 (31. Dezember 2019: 3). UniCredit
bescheinigt zum gleichen Zeitpunkt auf Basis des testierten
Konzernabschlusses 2019 ein bankinternes Rating, das einem
Investment Grade Rating der Agentur S&P von BBB- entspricht
(31. Dezember 2019: BBB).
Chancen der künftigen Entwicklung
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit in verschie-
denen Bereichen der IT-Branche sowie IT-bezogenen Geschäfts-
feldern erönen sich für CANCOM zahlreiche Chancen. Zu deren
Identikation vollzieht der Konzern regelmäßig eine umfassende
Betrachtung des Markt- und Wettbewerbsumfelds und legt den
Fokus dabei auf die aktuellen Branchen-, Technologie- und gesamt-
wirtschaftlichen Trends.
Nachfolgend wird ein Überblick über Chancen beziehungsweise
über mögliche künftige Entwicklungen und Ereignisse mit
positiven Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermö-
genslage der CANCOM Gruppe gegeben.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
46
Allgemeine Marktentwicklung
Die Transformation in eine digitale Zukunft ist in vollem Gange.
Unter den Begrien „Digitaler Wandel“ oder „Digitale Transfor-
mation“ nimmt die Bedeutung von digitalen Infrastrukturen und
Anwendungen zu. Besonders für Unternehmen, Verwaltung sowie
den Gesundheits- und Bildungssektor spielen leistungsfähige
IT-Infrastrukturen und -Anwendungen eine immer wichtigere
Rolle. Wiederkehrende, übergreifende Themen sind dabei die
Einführung leistungsfähiger Infrastrukturen und Anwendungen,
die Steigerung der Ezienz und Eektivität der eingesetzten
Lösungen und die Innovation, also die Entwicklung neuer
Angebote für Kunden und Nutzer der Angebote auf Basis der
bestehenden Lösungen.
Insgesamt sorgen veränderte Nutzungs- und Konsumverhalten
von Kunden sowie die digitale Transformation unterneh-
mensseitig für eine Nachfrage nach digitaler Technik und
digitalen Anwendungen zur Lösung neuer Herausforderungen
und für die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote. Die
Digitalisierung von Prozessen und Geschäftsmodellen ist dabei
die zentrale Lösung, um die Anforderungen auch in Zukunft noch
erfüllen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Kunden sicher-
stellen zu können.
Diese strukturellen Treiber sind weiterhin intakt, sie wurden
durch die Corona-Pandemie sogar noch befördert. Sichtbar werden
diese Entwicklungen unter anderem im Wachstum der IT-Branche
in den vergangenen Jahren, durch wachsende IT-Budgets und die
Aufwertung der Digitalisierung auf der politischen Agenda.
Neben strukturellen Treibern sorgt auch die Ausbreitung
des Corona-Virus für eine grundsätzliche Neubewertung der
Organisation der Arbeitswelt. Immer mehr Unternehmen planen
umfassende Homeoce-Regelungen für ihre Mitarbeiter. Gleich-
zeitig beschleunigt sich der Trend der generellen Digitalisierung
von Arbeitsprozessen.
Der Systemhausmarkt und die IT-Branche in Deutschland sind
in den vergangenen Jahren mit Ausnahme des Jahres 2020
kontinuierlich gewachsen. Übernahmen innerhalb der Branche
sind für größere Unternehmen dabei Bestandteil der Entwicklung
und auch CANCOM hat in den vergangenen Jahren immer wieder
Chancen genutzt. Ein besonderes Augenmerk bei Übernahmen lag
auf der Srkung geograscher Schwerpunkte, dem Zukauf neuer
Fähigkeiten und den Kundenstämmen. CANCOM geht davon aus,
auch in einem gesamtwirtschaftlich rückläugen Umfeld seine
Marktanteile auszubauen.
Aus dieser Konsolidierung erwachsen Chancen für die CANCOM
Gruppe. Neben dem allgemeinen Bedarf an Hardware sind hier
beispielsweise Produkte und Services im Bereich Unied Commu-
nication and Collaboration, aber auch Digital Workplace oder
Netzwerktechnologien hervorzuheben.
Insgesamt positioniert sich CANCOM als „Leading Digital
Transformation Partner“ und bietet seinen Kunden eine große
Bandbereite an IT- und Software-Lösungen sowie Beratung an.
Aufgrund seiner Nähe zu den Kunden, die CANCOM regional vor
Ort und an mehr als 60 CANCOM-Standorten betreut, erwartet
CANCOM, von der allgemein positiven Marktentwicklung zu
protieren.
Ökonomische, regulatorische, markt- und
branchenbezogene Chancen
Veränderungen im regulatorischen Umfeld
Der CANCOM-Gruppe entstehen Chancen durch veränderte
regulatorische Rahmenbedingungen. Die Förderung für Digita-
lisierungsprojekte sowie die Digitalisierung im Bildungsbereich
sorgen für eine Nachfrage bei IT-Lösungen und Service-An-
geboten. Gestiegene Anforderungen des Gesetzgebers an den
Datenschutz oder die Betriebssicherheit von IT-System sorgen
r einen gestiegenen Beratungs- und Investitionsbedarf bei
unseren Kunden. Beispielsweise würde die Umsetzung des dritten
Entwurfs des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informati-
onstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) Investitionen im
Bereich der Infrastrukturen mit wichtiger öentlicher Bedeutung
und auch bei vielen Unternehmen erfordern, um beispielsweise
Anforderungen an die Sicherheit von IT-Sicherheitskennzeichen
zu erfüllen.
CANCOM sieht sowohl in der Wirtschaft als auch bei der öent-
lichen Hand Chancen für eine positive Nachfrageentwicklung.
Überlegungen des Gesetzgebers zu einer Anpassung der Arbeit-
nehmerrechte – wie beispielsweise im Rahmen eines Anspruchs
von Arbeiternehmern auf Homeoce – können sich ebenfalls
positiv auf die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen
von CANCOM auswirken.
Technische Trends
Auch in den kommenden Jahren wird das Thema Digitaler
Wandel die deutsche Wirtschaft und die damit einhergehenden
Technologien den IT-Markt dominieren. Eine wichtige Basis für
die erfolgreiche digitale Transformation sind agile, exible und
skalierbare IT-Infrastrukturen.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
47
CANCOM kann auch von Trends protieren. Als wesentliche
Trends in der Branche identiziert CANCOM – neben der
Nachfrage nach immer leistungsfähigerer IT-Hardware –den
Everything-as-a-Service-Trend (XaaS), Hybride und Multi Cloud
Umgebungen, Digital-Workplace, IT-Security, Internet of Things
(IoT) & Industrie 4.0 sowie Big Data/Analytics.
Everything-as-a-Service
Everything-as-a-Service (XaaS) wird vom Fraunhofer Institut als
Ansatz deniert, in dem Kunden alle Dienste für Infrastruktur,
Hard- und Software sowie verbunden Dienstleistungen als Service
zur Verfügung gestellt werden. Neben dem klassischen IaaS
(Infrastructure-as-a-Service), PaaS (Platform-as-a-Service) und
SaaS (Software-as-a-Service) können heute auch einzelne Funkti-
onalitäten in einer as-a-Service-Bereitstellung angeboten werden.
Verbindendes Element aus Sicht der Dienstleister ist der exible
Bezug der Leistungen, bei welchem dem Kunden nur die Nutzung
der Dienste berechnet wird. Für Kunden liegt der Vorteil in der
Agilität sowie einfacher Skalierbarkeit der Leistungen. Sie nutzen
die Möglichkeit von as-a-Service-Modellen zunehmend auch als
Möglichkeit, die Agilität des Unternehmens zu steigern und die
Digitalisierung voranzutreiben.
Immer mehr Anbieter bauen ihre Portfolios in diesem Bereich
aus und auch CANCOM bietet bereits heute eine Reihe von
as-a-Service Produkten an und erwartet, weiterhin vom Wachstum
in diesem Bereich zu protieren.
Hybrid- & Multi Cloud-Umgebungen
Strategisches Element der digitalen Transformation und die
Technologiebasis für neue Hightech-Trends wird weiterhin Cloud
Computing bilden. Auch wenn die positive Haltung zu Cloud
Computing und dessen Nutzung bei deutschen Unternehmen
stark zugenommen hat, wollen die Unternehmen den Einsatz von
Cloud-Lösungen dennoch weiter verstärken.
In etwa drei Viertel der Unternehmen nutzen bereits eine Cloud-
Lösung. Weitere 19 Prozent der befragten Unternehmen sind im
Diskussionsprozess. Mit der inzwischen guten Marktdurch-
dringung werden absehbar Themen wie eziente Nutzung der IT
weiter an Gewicht gewinnen.
Gleichzeitig entstehen neue Cloud-Lösungen. Neben klassischen
Clouds bauen Unternehmen auch auf Hybrid-Cloud (Private Cloud/
On-Premise-Services und Public-Cloud) oder auch Multi-Cloud
Umgebungen. Damit aus beiden Welten ein ezientes System
entsteht, ist Integrations-Knowhow und Erfahrung nötig. Kunden-
seitig steigen die Erwartungen an die Interoperabilität. So
erönen sich, angefangen bei der strategischen Planung, über die
Architektur und das Design bis zur Implementierung und dem
späteren Betrieb, Chancen für Anbieter wie CANCOM.
Der Einsatz von Diensten aus der Public Cloud nimmt in den
Unternehmen ebenfalls weiter zu. Der Weg in die Public Cloud
hrt in der Regel über hybride oder Multi Cloud-Szenarien,
wovon Private und Hosted Private Cloud Umgebungen und
entsprechende Anbieter dieser Services, wie beispielsweise
CANCOM, protieren sollten.
Die Nachfrage nach exiblen, agilen Cloud-Lösungen in
mtlichen Unternehmensbereichen könnte die Nachfrage nach
Produkten und Dienstleistungen von CANCOM insgesamt positiv
beeinussen. Mit dem Wissen über komplexe Zusammennge
oft historisch gewachsener IT-Strukturen, langjähriger Projekter-
fahrung und eigenen Competence Centern zu unterschiedlichen
IT-Lösungsthemen, neben einem umfangreichen Cloud Lösungs-
portfolio, vereint CANCOM Knowhow über Transformation und
Betrieb moderner IT-Umgebungen.
Digital Workplace
Der Digital Workplace ist ein zentrales IT-Thema für Unter-
nehmen. Mit dem digitalen Wandel verändert sich die Arbeitswelt,
aber auch die Corona-Pandemie hat neue Impulse gesetzt. Work-
Life-Balance und die Möglichkeit, in achen, interdisziplinären
Hierarchien zu arbeiten, nehmen an Bedeutung zu. Klassische
Büroarbeitsplätze wiederum verlieren an Bedeutung. Gleichzeitig
werden immer mehr digitale Arbeitsplätze außerhalb von xen
Büroarbeitsplätzen eingerichtet. Prinzipiell kann jedes Gerät, das
mit dem Internet verbunden werden kann, in einen IoT-Arbeits-
platz eingebunden werden. Das Digitalisierungs potenzial ist dabei
nach wie vor hoch.
Damit rücken IT-basierte Kommunikationslösungenr Telefon-/
Videokonferenzen, Chats und Collaboration-Lösungen in den
Fokus, aber auch Internet of Things (IoT) -Anwendungen, die in
das Gesamtkonzept Digital Workplace einbezogen werden müssen.
CANCOM hat sich in den vergangenen Jahren eine starke Präsenz
im Bereich Digital Workplace erarbeitet. In der unabhängigen
Studie ISG Provider Lens Germany 2020 erreichte CANCOM die
Klassizierung „Leader“ in den Kategorien „Digital Workplace
Consulting Services, „Managed Workplace Services“ und
„Managed Mobility Services“ für den deutschen Markt. Zentrales
Element ist die CANCOM AHP Enterprise Cloud, die eine
mobile und exible IT-Arbeitsplatzumgebung aus der Cloud
zur Verfügung stellt. Aus der guten Positionierung in Wettbe-
werbsvergleichen wie ISG und dem Angebot im Bereich Digital
Workplace könnten sich Chancen für die Geschäftsentwicklung
von CANCOM ergeben.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
48
IT-Security
Das Thema der IT-Sicherheit beschäftigt Unternehmen intensiv.
Durch die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung von
Wirtschaft und Gesellschaft gilt es, immer größere Datenmengen
zuverlässig zu verwalten und zu schützen. Für Unternehmen stellt
sich die Frage, wie die Netzwerke geschützt und gesichert werden
können.
IT-Sicherheit erreicht immer wieder in den Prioritätenlisten der
IT-Entscheider höchste Positionen, da Datenschutz, Netzwerksi-
cherheit und beispielsweise die Nutzerverwaltung in großen
IT Netzwerken mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Entspre-
chend ist die Automatisierung von IT-Sicherheitslösungen eine
der Technologien mit der größten Bedeutung für IT-Entscheider in
der Studie IT-Trends 2020 von Capgemini. Gleichzeitig steigt mit
der Zahl der Geräte in einem Netzwerk die Zahl der Einfallstellen.
Gerade bei IoT-Anwendungen wird der Schutz zu einem der
zentralen Themen der kommenden Jahre. Besonders in Anbetracht
von Digital Workplace-Konzepten werden sich Unternehmen
intensiv mit Fragen von IT-Sicherheit auseinandersetzen.
CANCOM erwartet, von der generell steigenden Nachfrage in dem
Bereich der Managed Security Solutions zu protieren.
CANCOM verfügt über eine DIN ISO 27001 Zertizierung (Infor-
mationssicherheit). Sie zertiziert CANCOM ein an den Gegeben-
heiten von CANCOM ausgerichtetes sowie auf Kundenbedürfnisse
angepasstes Informationssicherheits-Managementsystem. Kunden
signalisiert die Zertizierung operative Zuverlässigkeit in allen
Prozessabläufen sowie die Einhaltung hoher technischer und
sicherheitsbezogener Standards.
Internet of Things (IoT) & Industrie 4.0
Das mobile Internet gehört längst nicht mehr nur den Smart-
phones und Tablets. Sensoren, Wearables, Connected Cars,
Smart-Home- und sonstige IoT-Devices: Die Zahl der Geräte, über
die wir an Informationen gelangen oder miteinander kommuni-
zieren, nimmt stetig zu sowie die Vernetzung, Kooperation und
Kommunikation der verschiedenen Endgeräte untereinander
steigt. Die Verbindung von physischer und virtueller Umwelt, die
das IoT kennzeichnet, nimmt zu.
Durch IoT können die Anbieter auf mehr Datenströme zugreifen
und rücken so letztendlich näher an ihre Kunden heran. Auch für
Produktionsprozesse sind IoT-Anwendungen zunehmend erfolgs-
kritisch, wie beispielsweise beim Edge-Computing.
Die Verbindung mehrerer Datenpunkte oder Datenquellen kann
wertvolle Erkenntnisse über das Kundenverhalten generieren und
so neue Geschäftsmodelle und Absatzwege erönen – besonders
durch den Einsatz von Automatisierung und KI-Lösungen. Das IoT
bildet dabei die Infrastruktur, welche für die die konkrete Ausge-
staltung digitaler Geschäftsmodelle eine bedeutende Rolle spielt.
Der Ausbau dieser Infrastruktur wird in den kommenden
Jahren an Bedeutung gewinnen. Unternehmen suchen dabei
nach Partnern, die, neben wirtschaftlichen Anforderungen,
besonderes Branchenwissen und technisches Knowhow
mitbringen. Viele Unternehmen sehen in der Einführung des
G5-Standards einen wesentlichen Schritt, der IoT- und Industrie
4.0-Projekte ermöglicht und den Trend zur vernetzten Industrie
4.0 beschleunigt.
Das IoT ist die Grundlage der Industrie 4.0, in der vernetzte
Anlagen und Devices in Echtzeit Daten austauschen, verarbeiten
und teilautonom durch automatisierte oder KI-gestützte Prozesse
gesteuert werden. Big Data & Analytics ist längst zum zentralen
Element bei der Steuerung solch komplexer Systeme geworden.
In den vergangenen Jahren standen im Zusammenhang mit Cloud
Computing und Industrieanwendungen oft die Infrastruktur-
seite (IaaS) und die Applikationsseite (SaaS) im Mittelpunkt.
Inzwischen rückt der Plattformgedanke deutlich ins Zentrum des
Interesses. Platform as a Service (PaaS) wird für die Unternehmen
zunehmend ein wichtiges Element, um ihre Innovationsprojekte
zu realisieren. PaaS bietet ihnen Zugang zu standardisierten Infra-
strukturleistungen und Entwicklungsplattformen, kombiniert
mit der Möglichkeit, diese um individuelle Erweiterungen zu
ergänzen, um sich in dem sich schnell entwickelnden Markt für
digitale Geschäftsmodelle, Smart Services oder für Leistungen
rund um das Internet der Dinge vom Wettbewerb abheben zu
können. Auch aus diesem Grund planen Unternehmen in den
kommenden Jahren mit steigenden Ausgaben für IaaS und PaaS
Projekte.
Die CANCOM könnte mit ihren branchengerechten Business
Lösungen ebenfalls protieren.
Big Data/Analytics:
Künstliche Intelligenz (KI) & Automatisierung
Schon heute erreichen uns Informationen nicht nur in Textform,
im Audio- oder Videoformat. Große Mengen an Sensor- und
kontextbasierte Daten werden in Zukunft immer wichtiger und
hren zu einem umfassenden Daten- und Informationsangebot
und einer steigenden Komplexität der Datenwelt. Gerade der
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
49
Trend zur Digitalisierung und das Internet of Things erfordern
zunehmend den Einsatz von Big Data & Analytics, denn die Basis
aller Digitalisierungs- und IoT-Projekte sind Daten beziehungs-
weise die Auswertung von Daten.
Die Auswertung dieser Daten kann neue soziale, ökonomische
und wissenschaftliche Erkenntnisse liefern: Die individuelle
Krebstherapie durch die systematische Auswertung verschiedener
medizinischer Daten in kürzester Zeit, Chatbots zur Beantwortung
von Kundenanfragen oder der Einsatz von automatisierten Analy-
severfahren zur Kriminalitätsbekämpfung sind nur drei Beispiele
dafür.
Unternehmen sollten geeignete Strategien und Technologien
entwickeln, um einerseits Informationen aus den verschiedensten,
umfangreichen Datenpools und komplexen Datenströmen zusam-
menführen und aufbereiten zu können und um andererseits aus
den Daten wertvolle Einsichten und schließlich Nutzen für die
Unternehmen und Kunden zu gewinnen.
Durch die zeitnahe Analyse größerer Mengen an strukturierten
wie unstrukturierten Daten aus unterschiedlichen Quellen
entstehen neue, datenbasierte Geschäftsmodelle und Strategien.
Dabei geht es vor allem darum, sich wiederholende Muster
aus der Analyse großer Datenmengen zu erkennen, um daraus
Vorhersagen und sogar (automatisierte) Handlungsanweisungen
(Smart Services) ableiten zu können. So können beispielsweise
Maschinen, Anlagen und Fertigungsprozesse überwacht werden,
um proaktiv Produktionsausfälle zu verhindern.
Automatisierte Analyseverfahren (Robotic Process Automation)
und Analyselösungen, auch auf der Basis von KI-Anwen-
dungen, werden an Bedeutung gewinnen, da sie die vielfältigen
Datenströme systematisieren und analysieren können. Damit
werden Mitarbeiter entlastet und Entscheidungen vorbereitet.
Folglich entwickelt sich rund um Big Data & Analytics ein
ausgeprägtes Ökosystem, bestehend aus Anbietern von Cloud
Plattformen, Analytics-Anwendungen und Algorithmen, also
Anbieter von Basistechnologien. Damit Anwenderunternehmen
aber tatsächlich mit Hilfe von Big Data & Analytics neue Kunden-
services, Produktentwicklungen und Gescftsmodelle anschieben
können, benötigen sie von ihren IT-Partnern eine Kombination
aus Technologie-, Branchen- und Prozesskompetenz, sowie eine
ausgeprägte Innovationsfähigkeit. Hier kann CANCOM bei seinen
Kunden aufgrund der langhrigen Expertise im Bereich IT-Infra-
struktur und seinem IoT & Analytics Portfolio punkten.
Fachkräftemangel und Mitarbeiter
Die Zahl der unbesetzten IT-Stellen in Unternehmen wächst seit
Jahren. Der Branchenverband Bitkom geht in seiner jüngsten
Erhebung von 86.000 unbesetzten Stellen aus. Diese Zahlen zeigen
einen deutlichen Fachkftemangel, der Unternehmen immer
nger nach IT-Fachkften suchen lässt. Unternehmen sind
deshalb zunehmend gezwungen, fehlende interne IT-Kapazitäten
durch Angebote von Dienstleistern aufzufangen. Weiterhin steigt
die Vielfalt und Komplexität der Anforderungen an die IT immer
weiter. Vielfach verzichten Unternehmen darauf, Fähigkeiten
selbst aufzubauen und vorzuhalten. Um die Fähigkeitslücke zu
schließen, können Unternehmen auf Dienstleister wie CANCOM
zurückgreifen. CANCOM versucht, sich als attraktiver Arbeitgeber
zu positionieren und so Fachkräfte für das Unternehmen zu
gewinnen und dauerhaft zu binden.
CANCOM geht in den kommenden Jahren von einer Beschleu-
nigung dieses Trends aus.
Die Mitarbeiter von CANCOM sind der Schlüssel des Erfolgs
des Unternehmens. CANCOM positioniert sich als attraktiver
Arbeitgeber am Markt und versucht, durch Ausbildungspro-
gramme und die Möglichkeit zum berufsbegleitenden Studieren
seinen Nachwuchs an Fachkften zu sichern. Um das Fähigkeits-
niveau der Mitarbeiter gezielt zu entwickeln, bietet CANCOM
seinen Mitarbeitern interne und externe Schulungen an.
Im Rahmen des Employer Branding und gezielter Benet-
Programme versucht CANCOM, seine Mitarbeiter langfristig
an das Unternehmen zu binden. Durch den Fachkräftemangel
einerseits und eine vorausschauende Personalpolitik andererseits
entstehen CANCOM Chancen.
Strategische Chancen durch Unternehmenskäufe
In den vergangenen Jahren hat CANCOM seine Position am
Markt immer wieder genutzt, um durch gezielte Zukäufe das
Unternehmen zu verstärken. Diesen Weg kann CANCOM
aufgrund seiner aktuellen Position in den kommenden Jahren
fortsetzen. Mit dem Wissen und den Erfahrungen aus der
Integration von vorangegangenen Akquisitionen sieht der
Vorstand strategische Chancen durch Unternehmenskäufe.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
50
Gesamtbetrachtung der Trends
Künftig wird der eziente Umgang mit Informationen und Daten,
eine höhere Agilität und die Konzentration auf die jeweiligen
Kernkompetenzen für die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbs-
higkeit eines Unternehmens mehr denn je unerlässlich sein.
Dies erfordert neue Konzepte für die Arbeitsprozessorganisation,
r die Datensicherheit sowie die Gestaltung der Arbeitswelt.
Unternehmen benötigen dafür Dienstleister, die passende
IT-Komponenten möglichst aus einer Hand anbieten und diese
mit Managed Services und skalierbaren Cloud-Lösungen komplet-
tieren können. Davon könnten aufgrund der Vielzahl von spezi-
schen Aufgaben für die Gestaltung und Modernisierung von IT in
Unternehmen beide Konzernsegmente der CANCOM Gruppe und
damit der gesamte Konzern protieren.
CANCOM vereinigt über zwei Jahrzehnte Erfahrung in
IT-Beratung und Integration mit innovativen Dienstleistungen,
berät herstellerunabhängig und schat wirtschaftlich und
technisch optimierte Systeminfrastrukturen.
Den Veränderungen des Marktes stellt sich der Konzern durch
Flexibilität sowie der ständigen Optimierung und ezienten
Anpassung des Portfolios, der Strukturen und Prozesse im
Unternehmen. Competence Center unterstützen die Speziali-
sierung auf einzelne IT-Bereiche mit fachlichem Know-how. Die
spezische Expertise der Fachvertriebe wird den Vertriebs- und
Serviceeinheiten aller CANCOM Gesellschaften zur Verfügung
gestellt. Mit einem umfassenden Serviceportfolio bietet
CANCOM im Dienstleistungsbereich auf individuelle Bedürfnisse
abgestimmte IT-Lösungen und Managed Services und schat
damit Mehrwert für die Kunden.
Die Geschäftspolitik der CANCOM Gruppe sieht eine Fortsetzung
des eingeschlagenen Wachstumskurses vor. Dazu ist eine Fokus-
sierung und Versrkung der bestehenden Geschäftsaktivitäten in
Richtung hochwertiger IT-Komplettlösungen geplant. Gleichzeitig
wird der XaaS-Bereich weiter an Bedeutung gewinnen. Unterstützt
werden soll dieses organische Wachstum auch durch akquisitori-
sches Wachstum.
Durch Ausnutzung von Synergien und Größenvorteilen, zum
Beispiel im Rahmen verbesserter Einkaufskonditionen und im
Bereich der zentralisierten administrativen Aufgaben sowie einem
besseren Zugang zu Großprojekten, kann dies zu einer überpro-
portionalen Ergebnisverbesserung beitragen. Darüber hinaus kann
die Ausdehnung des Dienstleistungsgeschäfts die Abhängigkeit
von Preisentwicklungen im Hardwarebereich mindern.
CANCOM ist in den vergangenen Jahren auch durch Übernahmen
gewachsen. In einem weiterhin stark fragmentierten Markt
ergeben sich mit Blick auf die solide Vermögenslage und die gute
Finanzausstattung des Konzerns auch in Zukunft Chancen, durch
geeignete Zukäufe die Marktposition weiter auszubauen.
Der Vorstand der CANCOM SE ist zuversichtlich, dass die Ertrags-
kraft des Konzerns eine solide Basis für die künftige Geschäftsent-
wicklung bildet und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die dem
Konzern zur Verfügung stehenden Chancen zu verfolgen.
Prognosebericht
Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des IT-Marktes
Mit einem Umsatzanteil von rund 80 Prozent stellt Deutschland
den mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt für die CANCOM
Gruppe dar. Weitere nach Umsatzvolumen wichtige Absatzmärkte
benden sich in Großbritannien, Österreich, der Schweiz und in
Belgien sowie den USA. Neben der allgemeinen wirtschaft-
lichen Entwicklung in diesen Ländermärkten bildet zudem der
Gesamtmarkt für Informations- und Kommunikationstechnik –
vor allem in Deutschland – eine wesentliche Rahmenbedingung
und Vergleichsgrundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen
Entwicklung von CANCOM.
Ausblick Bruttoinlandsprodukt 2021*
(Veränderung zum Vorjahr in %)
Deutschland +4,5
Vereinigtes Königreich +4,6
Österreich +3,4
Schweiz +3,7
Belgien +5,6
USA +4,0
*) Quelle: Deutsche Bank Research, Dezember 2020.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prognoseberichts ist
die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des ITK-Markts in
Deutschland allerdings vom weiteren Verlauf der Corona-Pan-
demie abhängig. Besonders das Infektionsgeschehen, die
Fortsetzung der ergrienen Maßnahmen zur Eindämmung der
Pandemie sowie die Verfügbarkeit von Impfstoen werden den
weiteren Verlauf der Pandemie und damit auch die wirtschaftliche
Entwicklung maßgeblich beeinussen.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
51
Entsprechend weisen auch die aktuell verfügbaren Prognosen
zur Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes eine deutliche
Spannweite auf. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) prognosti-
zierte im Dezember 2020 ein BIP-Wachstum von 3,1 Prozent für
Deutschland. Ebenfalls im Dezember ging das Deutsche Institut
r Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) von einem Wachstum von
5,3 Prozent aus.
Deutschland
Das ifo Institut geht aktuell davon aus, dass die Beschränkungen
des wirtschaftlichen und privaten Lebens noch bis Ende März
bestehen werden. Entsprechend beurteilt der Branchenverband
Bitkom das ITK-Geschäftsklima zu Beginn des Jahres 2021
negativer, als noch im Dezember 2020. Der Bitkom-ifo-Digitalindex
stand im Januar bei 16,3 Punkten, ein Rückgang von 3,5 Punkten
im Vergleich zum Dezember 2020. Damit liegen die Aussichten für
die ITK-Branche weiterhin über dem Ausblick für die Gesamtwirt-
schaft, das ifo Geschäftsklima sank im Januar um 4,4 Punkte auf
-3,0 Punkte.
Vereinigtes Königreich, Österreich, Schweiz und Belgien
Auf Basis mehrerer Schätzungen von unabhängigen Instituten,
die das britische Finanz- und Wirtschaftsministerium zusammen-
gestellt hat, ist für das Jahr 2021 im Vereinigten Königreich ein
Wachstum des BIP um 4,4 Prozent zu erwarten (Vorjahr:
-10,6 Prozent). Die Deutsche Bank erwartet ein Wachstum des
BIP von 4,6 Prozent.
Die Deutsche Bank erwartet für das Bruttoinlandsprodukt in
Österreich ein Wachstum von 3,4 Prozent.
Die Deutsche Bank erwartet für das Bruttoinlandsprodukt in der
Schweiz einen Anstieg von 3,7 Prozent
Die Deutsche Bank erwartet für das Bruttoinlandsprodukt in
Belgien einen Anstieg von 5,6 Prozent
Insgesamt zeigt sich in allen genannten Märkten eine deutliche
Erholung des Bruttoinlandsprodukts.
USA
Für die Vereinigten Staaten von Amerika prognostiziert die
Deutsche Bank einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von
4,0 Prozent.
ITK-Markt
Laut des Branchenverbands für die ITK-Branche Bitkom wird das
Marktvolumen für Informations- und Kommunikationstechnik
(ITK) in Deutschland im Jahr 2021 um 2,9 Prozent wachsen und
auf 166,0 Mrd. € steigen. Für das Jahr 2020 gab der Verband
einen Rückgang von 0,5 Prozent auf 161,3 Mrd. € an. Der aktuelle
Ausblick deutet damit wieder auf eine Belebung des Wachstums
im ITK-Markt hin. Positiv angetrieben wird die Entwicklung vom
volumenmäßig größten Teilmarkt im ITK-Bereich, dem Markt für
Informationstechnik (IT), der für CANCOM besonders bedeutend
ist. Hier erwartet Bitkom ein Wachstum von 4,2 Prozent auf
98,6 Mrd. € (Vorjahr: -0,7 Prozent), das sich wie folgt auf die
einzelnen Marktsegmente verteilt:
Ausblick: Markt für Informationstechnik (IT) 2021, Deutschland*
(Veränderung zum Vorjahr in %)
Software +4,1
IT-Services +1,1
IT-Hardware
(inkl. Halbleiter)
+8,6
* Quelle: Bitkom/EITO/IDC, Januar 2021.
Capgemini kommt in seiner jährlichen IT-Trend-Studie aus dem
Dezember 2020 zu folgenden Ergebnissen für die Marktent-
wicklung auf Basis einer Befragung von 144 IT- und Fachverant-
wortlichen von Großunternehmen und Behörden aus Deutschland,
Österreich und der Schweiz. 48,4 Prozent (Vorjahr: 63,1 Prozent)
rechnen mit steigenden IT-Budgets, 20,3 Prozent der Befragten
dieser Gruppe rechnen mit einer Ausgabensteigerung von mehr
als 10 Prozent im Jahr 2021. Der Anteil an Befragten, der sinkende
IT-Budgets erwartet, blieb unverändert bei 14,9 Prozent.
Prämissen der Prognose
Die Prognosen für die CANCOM Gruppe und die CANCOM SE
beinhalten alle dem Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung
dieses Berichtes bekannten Informationen, die einen Einuss auf
die Geschäftsentwicklung haben könnten. Der Ausblick basiert
unter anderem auf den oben beschriebenen Erwartungen in
Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung sowie die Entwicklung
des IT-Marktes. In diesem Zusammenhang weist der Vorstand
ausdrücklich auf die Abhängigkeit des Geschäftsgangs vom
Verlauf der Corona-Pandemie und der damit verbundenen
Unsicherheit hin. Der Vorstand hat die zum Zeitpunkt der
Aufstellung dieser Prognose absehbaren Folgen der Maßnahmen
zur Eindämmung der Corona-Pandemie berücksichtigt.
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
52
Hinsichtlich der gesamten CANCOM Gruppe sowie der einzelnen
Konzernsegmente IT Solutions und Cloud Solutions könnten
unvorhersehbare Ereignisse die aus heutiger Sicht erwartete
Entwicklung des Unternehmens oder einzelner Konzernsegmente
beeinussen. Zu solchen Ereignissen zählen zum Beispiel die
Folgen kurzfristiger gesetzlicher oder regulatorischer Verände-
rungen. Solche Ereignisse sind in der Prognose nicht berück-
sichtigt.
Die prognostizierten Entwicklungen der Leistungskennzahlen
beziehen sich ausschließlich auf die Entwicklung der CANCOM
Gruppe in ihrer Konzernstruktur zum Abschlussstichtag am
31. Dezember 2020 (Konsolidierungskreis). Etwaige Akquisitionen
im laufenden Geschäftsjahr 2021 sind nicht berücksichtigt.
Prognose für die CANCOM Gruppe
Der Vorstand der CANCOM SE geht für das Geschäftsjahr
2021 von einem Wachstum des Konzerns über dem Niveau des
abgelaufenen Geschäftsjahres aus. Der Vorstand hält den Trend
zu zunehmender Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung
in allen für CANCOM relevanten IT-rkten für intakt.
Weiterhin erwartet der Vorstand, dass sich die Auswirkungen der
Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Unsicherheiten
r Kunden sowie die aktuell hohe Auslastung der Lieferketten im
Jahresverlauf erheblich abschwächen werden. Die starke Nachfrage
nach IT-Hardware im Client-Bereich wird sich im Verlauf des
Jahres verändern, gleichzeitig rechnet der Vorstand aber mit
Aufholeekten aufgrund im Vorjahr verschobener Investitionen
im Datacenter-Umfeld. Neben der fortgesetzt starken Nachfrage
nach Hardware geht der Vorstand von einer steigenden Nachfrage
bei IT-Infrastrukturprojekten und Service-Angeboten aus. Auf
Grundlage dieser Einschätzung erscheint es dem Vorstand
angemessen, eine zuversichtliche Prognose für die nanziellen
Leistungsindikatoren der CANCOM Gruppe und der CANCOM SE
zu geben.
Vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen und
Prämissen sowie den aktuell absehbaren Beschränkungen zur
Eindämmung des Corona-Virus und deren Dauer prognostiziert
der Vorstand der CANCOM SE für die CANCOM Gruppe im
Geschäftsjahr 2021 einen deutlich steigenden Umsatz. Für den
Konzern-Rohertrag wird eine deutliche Steigerung erwartet. Für
das Konzern-EBITDA wird ebenfalls eine deutliche Steigerung
erwartet. Der Vorstand geht für das Konzern-EBITA für das
Geschäftsjahr 2021 von einer sehr deutlichen Steigerung aus.
Für das Konzernsegment Cloud Solutions erwartet der Vorstand
eine sehr deutliche Steigerung beim Umsatz. Für das EBITDA
rechnet der Vorstand mit einer sehr deutlichen Steigerung.
Zudem wird eine sehr deutliche Steigerung des Annual Recurring
Revenue (ARR) im Vergleich zum Wert des 31. Dezember 2020
erwartet.
Für das Konzernsegment IT Solutions erwartet der Vorstand eine
deutliche Steigerung des Umsatzes sowie eine deutliche Steigerung
des EBITDA.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am
21. Dezember 2020 mitgeteilt, für beide Segmente ab dem
Geschäftsjahr 2021 aufgrund der Vielfalt der eingesetzten
Steuerungsgrößen nur den Umsatz und das EBITDA sowie im
Segment Cloud Solutions zusätzlich den ARR als Steuerungsgröße
einzusetzen.
Prognose für die CANCOM SE
Das Mutterunternehmen des Konzerns erwirtschaftet Einnahmen
vor allem aus Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesell-
schaften sowie aus Umlagen für erbrachte Management- und
Finanzierungsleistungen innerhalb der CANCOM Gruppe. Die
Steuerung der CANCOM SE erfolgt auf Basis der Kennzahlen der
CANCOM Gruppe. Die zunftige wirtschaftliche Entwicklung
des Einzelunternehmens ist direkt von der wirtschaftlichen
Entwicklung der Gruppe abhängig. Die Ausführungen im Progno-
sebericht der Gruppe gelten daher entsprechend.
München, im März 2021
Der Vorstand der CANCOM SE
Rudolf Hotter Thomas Stark
CEO CFO
ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT DER CANCOM SE
54 KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Konzern-Bilanz
AKTIVA
(in T€) Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente B.1 (A.3.4) 338.371 364.853
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen B.2 (A.3.5) 1.196 1.196
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen B.3 (A.3.6) 331.368 274.490
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte B.4 (A.3.7) 2.541 1.565
Aktivierte kurzfristige Vertragskosten B.4 (A.3.7) 5.589 6.225
Vorräte B.5 (A.3.8) 61.428 45.535
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte B.6 (A.3.16) 31.812 21.305
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte B.7 (A.3.17) 20.111 18.727
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 792.416 733.896
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen B.8.1 (A.3.9) 60.328 66.029
Immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) B.8.2 (A.3.10) 81.392 89.089
Geschäfts- oder Firmenwerte B.8.3 (A.3.11) 208.072 213.577
Nutzungsrechte B.8.4 (A.3.13) 67.947 65.945
Finanzanlagen und Ausleihungen B.8.5 (A.3.14) 5 4.005
Aktivierte langfristige Vertragskosten B.4 (A.3.7) 2.108 1.954
Aktive latente Steuern B.9 (A.3.15) 7.747 7.835
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte B.6 (A.3.16) 26.787 19.468
Sonstige langfristige Vermögenswerte B.7 (A.3.17) 3.057 3.614
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 457.443 471.516
Aktiva, gesamt 1.249.859 1.205.412
55KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
PASSIVA
(in T€) Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten B.10 (A.3.18) 2.275 7.182
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen B.11 (A.3.19) 371.623 319.441
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden B.12 (A.3.23) 50.726 59.158
Kurzfristige Rückstellungen B.13 (A.3.21) 1.098 1.133
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten B.4 (A.3.7) 37.794 32.989
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern B.14 (A.3.22) 8.387 8.720
Sonstige kurzfristige Schulden B.15 (A.3.24) 49.885 43.091
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen
Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen B.2 (A.3.5) 241 245
Kurzfristige Schulden, gesamt 522.029 471.959
Langfristige Schulden
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten B.10 (A.3.18) 113 218
Sonstige langfristige finanzielle Schulden B.12 (A.3.23) 87.213 126.185
Langfristige Pensionsrückstellungen B.16 (A.3.20) 1.932 1.969
Langfristige sonstigeckstellungen B.13 (A.3.21) 1.587 1.412
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten B.4 (A.3.7) 7.864 6.910
Passive latente Steuern B.9 (A.3.15) 14.458 19.443
Sonstige langfristige Schulden B.15 (A.3.24) 0 1
Langfristige Schulden, gesamt 113.167 156.138
Eigenkapital B.17
Gezeichnetes Kapital B.17.1 38.548 38.548
Kapitalrücklage B.17.2 375.474 374.310
Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag und Periodenergebnis B.17.3 201.470 159.283
Sonstige Rücklagen B.17.4 -1.186 5.174
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter B.17.5 357 0
Eigenkapital, gesamt 614.663 577.315
Passiva, gesamt 1.249.859 1.205.412
56
(in T€) Anhang 1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
Umsatzerlöse C.1 (A.3.2) 1.649.426 1.549.293
Sonstige betriebliche Erträge C.2 9.373 4.813
Andere aktivierte Eigenleistungen C.3 7.386 5.707
Aktivierte Vertragskosten C.4 -332 2.556
Gesamtleistung 1.665.853 1.562.369
Materialaufwendungen/Aufwendungen für bezogene Leistungen C.5 -1.192.651 -1.118.520
Rohertrag 473.202 443.849
Personalaufwendungen C.6 -284.027 -263.703
Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte C.7 -59.205 -64.861
Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte einschließlich
Wertaufholungen -870 -199
Sonstige betriebliche Aufwendungen C.8 -65.252 -60.699
Betriebsergebnis (EBIT) 63.848 54.387
Zinsen und ähnliche Erträge C.9 1.043 1.302
Zinsen und ähnliche Aufwendungen C.9 -4.702 -3.038
Sonstiges Finanzergebnis Erträge C.10 20.331 4.779
Sonstiges Finanzergebnis Aufwendungen C.10 -2 -6.088
Währungsgewinne/-verluste C.11 2.375 -828
Ergebnis vor Ertragsteuern 82.893 50.514
Ertragsteuern C.12 -21.057 -15.632
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 61.836 34.882
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen C.13 2 1.750
Periodenergebnis 61.838 36.632
davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens 61.761 36.578
davon entfallen auf nicht beherrschende Gesellschafter C.14 77 54
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (Stück) unverwässert 38.548.001 35.293.264
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (Stück) verwässert 38.548.001 35.302.719
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (unverwässert) in € C.15 1,60 0,99
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (verwässert) in € C.15 1,60 0,99
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (unverwässert) in € C.15 0,00 0,05
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (verwässert) in € C.15 0,00 0,05
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendem
Periodenergebnis (unverwässert) in € C.15 1,60 1,04
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendem
Periodenergebnis (verwässert) in € C.15 1,60 1,04
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
57
(in T€) 1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
Periodenergebnis 61.838 36.632
Sonstiges Ergebnis
Posten, die nachträglich in das Periodenergebnis umgegliedert werden
Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe -6.360 4.941
Posten, die nachträglich nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden
Gewinne/Verluste aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen -261 -441
Latente Steuern auf Posten, die nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden 81 136
Sonstiges Ergebnis der Periode -6.540 4.636
Gesamtergebnis der Periode 55.298 41.268
davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens 55.221 41.214
davon entfallen auf nicht beherrschende Gesellschafter 77 54
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
58
(in T€) Anhang 1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Periodenergebnis 61.838 36.632
Berichtigungen
+ Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und
Nutzungsrechte 59.205 64.861
+ Zinsergebnis und sonstiges Finanzergebnis -16.670 3.045
+ Ertragsteuern 21.057 15.632
+/- Veränderungen der langfristigen Rückstellungen -145 619
+/- Veränderungen der kurzfristigen Rückstellungen -28 -1.022
+/- Ergebnis aus dem Verkauf von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten
und Finanzanlagen -457 -2.062
+/- Veränderungen der Vorräte -15.945 -13.335
+/- Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
der Vertragsvermögenswerte, der aktivierten Vertragskosten sowie
der anderen Vermögenswerte -75.679 -4.711
+/- Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der
anderen Schulden 66.031 50.649
- Auszahlungen aus gezahlten Zinsen -2.592 -1.373
+/- gezahlte und erstattete Ertragsteuern -26.165 -21.393
+/- zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -3.605 1.210
+ anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 1.395 1.062
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, gesamt D.1 68.240 129.814
Cashflow aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen -20.655 -58.959
+ Einzahlungen durch beim Erwerb von Tochterunternehmen übernommene
Zahlungsmittel 0 9.758
- Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzbeteiligungen 0 -5
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte
und Nutzungsrechte -36.907 -32.489
+ Einzahlungen aus Desinvestitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte
und Finanzanlagen 5.474 28.965
+ Einzahlungen aus erhaltenen Zinsen und Dividenden 1.531 685
Cashflow aus Investitionstätigkeit, gesamt D.1 -50.557 -52.045
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Konzern-Kapitalflussrechnung
59
(in T€) Anhang 1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten 0 174.167
- Auszahlungen für Kapitalerhöhungskosten -7 -3.673
+ Aufnahme von langfristigen Finanzschulden 0 221
- Auszahlungen aus der Tilgung von langfristigen Finanzschulden
(einschl. des als kurzfristig ausgewiesenen Teils) -26.709 -2.981
- Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (Leasingnehmersicht) -16.822 -11.084
+/- Ein-/Auszahlungen aus der Aufnahme/Tilgung kurzfristiger Finanzschulden -1.125 3.420
+/- Ein-/Auszahlungen aus Finanzverbindlichkeiten und aus Leasingverbindlichkeiten
gegenüber Leasinggesellschaften 22.643 15.370
- Auszahlungen aus gezahlten Zinsen für langfristige Finanzschulden und
Leasingverbindlichkeiten -1.188 -756
- Auszahlungen aus gezahlten Dividenden -19.274 -17.522
+ Einzahlung aus dem Verkauf von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 280 0
- Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter -120 -7.242
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, gesamt D.1 -42.322 149.920
Nettozunahme/-abnahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -24.639 227.689
+/- Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds -1.843 1.917
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 364.853 135.247
Finanzmittelbestand am Ende der Periode D.1 338.371 364.853
davon
Liquide Mittel aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 338.371 364.853
Liquide Mittel aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
60
Gewinnrücklagen einschließlich
Ergebnisvortrag und
Periodenergebnis
Sonstige
Rück-
lagen
Aktien
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Periodenergebnis
einschließlich Ergebnisvortrag
Neubewertung von leistungsorientierten
Versorgungsplänen
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe
Summe Eigentümer Mutterunternehmen
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Eigenkapital gesamt
TStück in T€ in T€ in T in T€ in T€ in T€ in T€ in T in T€
1.1.2019 35.044 35.044 204.742 93.739 52.165 -313 233 385.610 2.130 387.740
Periodenergebnis 36.578 36.578 54 36.632
Sonstiges Ergebnis -305 4.941 4.636 0 4.636
Gesamtergebnis 36.578 -305 4.941 41.214 54 41.268
Kapitalerhöhung 3.504 3.504 170.662 174.166 174.166
Kosten der Kapitalerhöhung -2.531 -2.531 -2.531
Umbuchung Periodenergebnis/
Gewinnrücklage 30.581 -30.581 0 0
Erfassung von anteilsbasierten
Vergütungen 1.437 1.437 1.437
Ausschüttung im Geschäftsjahr -17.522 -17.522 -17.522
Veränderung aufgrund des Erwerbs
von nicht beherrschenden Anteilen -5.059 -5.059 -2.184 -7.243
31.12.2019 38.548 38.548 374.310 119.261 40.640 -618 5.174 577.315 0 577.315
1.1.2020 38.548 38.548 374.310 119.261 40.640 -618 5.174 577.315 0 577.315
Periodenergebnis 61.761 61.761 77 61.838
Sonstiges Ergebnis -180 -6.360 -6.540 0 -6.540
Gesamtergebnis 61.761 -180 -6.360 55.221 77 55.298
Kosten der Kapitalerhöhung -5 -5 -5
Umbuchung Periodenergebnis/
Gewinnrücklage 53.624 -53.624 0 0
Erfassung von anteilsbasierten
Vergütungen 1.169 1.169 1.169
Ausschüttung im Geschäftsjahr -19.274 -19.274 -19.274
Veränderung aufgrund des Ver-
kaufs von nicht beherrschenden
Anteilen 0 280 280
Veränderung aufgrund des Erwerbs
von nicht beherrschenden Anteilen -120 -120 -120
31.12.2020 38.548 38.548 375.474 172.765 29.503 -798 -1.186 614.306 357 614.663
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
62
Konzern-Anhang
A. Allgemeine Angaben
A.1. Grundlagen
Der Konzernabschluss der CANCOM SE und ihrer Tochterunter-
nehmen (im Folgenden: „CANCOM Konzern“, „CANCOM Gruppe“
oder „Konzern“) wurde in der Berichtsperiode (Gescftsjahr
2020) nach den International Financial Reporting Standards bezie-
hungsweise den International Accounting Standards (IFRS/IAS,
wie sie in der EU anzuwenden sind) aufgestellt.
Gegenstand der CANCOM SE und ihrer einbezogenen Tochter-
gesellschaften ist die Konzeption von IT-Architekturen, System -
integration und das Angebot von Managed Services. Als Komplett-
lösungsanbieter steht neben dem Vertrieb von Hard- und Software
namhafter Hersteller vor allem die Erbringung von IT-Dienstleis-
tungen im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit. Zum IT-Dienstleis-
tungsangebot zählen u.a. das Design von IT-Architekturen und
IT-Landschaften, die Konzeption und Integration von IT-Systemen
sowie der Betrieb der Systeme.
Der Konzernabschluss wurde in Euro (€) aufgestellt. Soweit
nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (T€)
angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass
sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe
aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den
dargestellten Werten ergeben.
Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 (Vergleichsperiode: 1. Januar 2019 bis zum
31. Dezember 2019). Adresse des eingetragenen Sitzes ist: Erika-
Mann-Straße 69, 80636 München, Deutschland. Die CANCOM SE
ist beim Amtsgericht München eingetragen unter HRB 203845.
Die Aktien werden im geregelten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse unter ISIN DE0005419105 gehandelt und sind
zum Prime Standard zugelassen.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 23. März 2021 durch
den Vorstand zur Veröentlichung freigegeben.
A.2. Konsolidierung und Unternehmenserwerbe
A.2.1. Konsolidierungsgrundsätze
A.2.1.1. Tochterunternehmen
In den CANCOM Konzernabschluss sind – neben der CANCOM
SE als Mutterunternehmen – die in- und ausländischen
Unternehmen einbezogen, bei denen die CANCOM SE Beherr-
schung gemäß IFRS 10 ausübt (Tochterunternehmen).
Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt
ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt,
vollkonsolidiert; dabei kommt im CANCOM Konzern die Neube-
wertungsmethode zur Anwendung. Die Konsolidierung endet,
sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht
mehr besteht. Die Abschsse der Tochterunternehmen werden
unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden
r die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des
Mutterunternehmens. Konzerninterne Transaktionen zwischen
den Konzernunternehmen werden in voller Höhe eliminiert.
A.2.1.2. Gemeinschaftsunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode
in den Konzernabschluss einbezogen. Bei Gemeinschaftsunter-
nehmen hat die CANCOM SE Rechte am Nettovermögen des
Unternehmens und führt es zusammen mit einer anderen Partei
(gemeinschaftliche Beherrschung). Bei der Einbeziehung nach der
Equity-Methode werden die IFRS-Abschlüsse dieser Unternehmen
zugrunde gelegt.
In der Berichts- und in der Vergleichsperiode wurde im CANCOM
Konzern kein Gemeinschaftsunternehmen einbezogen.
A.2.1.3. Assoziierte Unternehmen
Assoziierte Unternehmen werden ebenfalls nach der Equity-
Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Bei assoziierten
Unternehmen hat die CANCOM SE einen maßgeblichen Einuss,
das heißt es besteht die Möglichkeit, an den nanz- und geschäfts-
politischen Entscheidungen des Unternehmens mitzuwirken, nicht
aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Beherrschung
der Entscheidungsprozesse auszuüben.
In der Berichts- und in der Vergleichsperiode wurde im CANCOM
Konzern kein assoziiertes Unternehmen einbezogen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
63
A.2.1.4. Nicht-konsolidierte strukturierte Unternehmen
In der Vergleichsperiode hat CANCOM ein bebautes Grundstück
in Jettingen-Scheppach an eine Leasingobjektgesellschaft verkauft
und anschließend zurückgemietet (Sale-and-Leaseback-Trans-
aktion). Das bebaute Grundstück hatte zum Zeitpunkt des
Verkaufs einen Buchwert von T€ 21.284. Die Leasingobjektgesell-
schaft „Duana Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.
Vermietungs KG“ wird von der CANCOM SE im Sinne von IFRS
10 nicht beherrscht, da diese weder die Mehrheit der Stimmrechte
hat noch sich auf Basis anderer vertraglicher Vereinbarungen eine
Beherrschung ergibt. Die Veräußerung des Grundstücks an die
Leasingobjektgesellschaft erfolgte im Weg der Einbringung gegen
Ausgabe von Gesellschaftsanteilen. Der Zweck der Leasingobjekt-
gesellschaft besteht ausschließlich im Halten und Verwalten des
vermieteten Grundstücks über die Mietlaufzeit. Die Leasingobjekt-
gesellschaft nanziert sich durch einen Bankkredit sowie durch
den Verkauf ihrer Forderungen.
Zum Ende der Berichts- und der Vergleichsperiode weist die Bilanz
des CANCOM Konzerns in Bezug auf die Leasingobjektgesell-
schaft die folgenden Posten auf:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Gesellschafteranteil an der Duana
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
& Co. Vermietungs KG 5 5
Nutzungsrechte für Grundstücke
und Gebäude 13.099 13.797
Leasingverbindlichkeiten 15.906 16.782
Darlehen an Duana Grundstücks-
verwaltungsgesellschaft mbH & Co.
Vermietungs KG 710 124
Der Gesellschafteranteil und das Darlehen sind im Bilanzposten
„Finanzanlagen und Ausleihungen“ beziehungsweise im
Bilanzposten „sonstige langfristige nanzielle Vermögenswerte“
ausgewiesen. Die Nutzungsrechte für Grundstücke und Gebäude
werden unter dem Bilanzposten „Nutzungsrechte“ ausgewiesen.
Leasingverbindlichkeiten sind im Bilanzposten „sonstige
langfristige nanzielle Schulden“ beziehungsweise im Bilanz-
posten „sonstige kurzfristige nanzielle Schulden“ enthalten. Das
maximale Verlustrisiko aus der Beteiligung an der Leasingobjekt-
gesellschaft beschränkt sich auf den Gesellschafteranteil sowie
auf das an die Leasingobjektgesellschaft begebene Darlehen. Das
Darlehen soll etwaige Verluste aus Veränderungen des Restbuch-
werts des bebauten Grundstücks am Ende der Leasinglaufzeit
ausgleichen.
A.2.2. Unternehmenserwerbe und Beteiligungen
Für die Bilanzierungsgrundsätze bei Unternehmenserwerben
verweisen wir auf Abschnitt A.3.30 des Konzernabschlusses.
A.2.2.1. Unternehmenserwerbe der Berichtsperiode
In der Berichtsperiode erfolgte weder von der CANCOM SE noch
von den Tochterunternehmen der CANCOM SE ein Unterneh-
menserwerb im Sinne des IFRS 3.
Für das nach der Berichtsperiode erworbene Unternehmen
verweisen wir auf Abschnitt D.15.
A.2.2.2. Unternehmenserwerbe aus früheren Perioden
Die aus den Unternehmenserwerben der Vergleichsperiode und
aus früheren Perioden stammenden bedingten Gegenleistungen
(CANCOM UK Holdings Limited, medocino Gesellschaft für
vernetzte Systeme mbH, Novosco Group Limited) sowie synthe-
tischen Verbindlichkeiten (CANCOM Ocean Ltd, CANCOM LTD
aus Erwerb CANCOM UK Gruppe, CANCOM LTD aus Erwerb
Novosco Group Limited) haben sich in der Berichtsperiode wie
folgt entwickelt:
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
(in T€) CANCOM Ocean
Ltd
CANCOM UK
Holdings Limited
CANCOM LTD
aus Erwerb der
CANCOM UK
Gruppe
medocino Ge-
sellschaft
für vernetzte
Systeme mbH
Novosco
Group Limited
CANCOM LTD
aus Erwerb
Novosco Group
Limited
Stand 1.1.2020 10.818 414 11.983 600 21.171 28.857
Veränderung aus
Ausbuchung/Neubewertung -4.618 2 -4.683 0 -11.027
Zugänge 50 0 91 0 405
Abgänge/Ausgleiche -5.783 -398 -6.725 -20.257 -14.573
Währungsdifferenzen -467 -18 -666 -914 -1.852
Stand 31.12.2020 0 0 0 600 0 1.810
64
Die Reduktion der bedingten Gegenleistungen resultierte im
Wesentlichen daraus, dass die Anteilsinhaber der noch nicht
auf den CANCOM Konzern übergegangenen Geschäftsanteile
(Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) innerhalb der
Berichtsperiode von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, ihre
Geschäftsanteile dem CANCOM Konzern anzudienen (Nutzung
der Put-Option). Für weitere Informationen dazu verweisen wir
auf Abschnitt D.5.
A.2.3. Konsolidierungskreis
In den Konsolidierungskreis des CANCOM Konzerns wurden alle
Tochterunternehmen einbezogen. In der Berichtsperiode waren
dies 28 Tochterunternehmen (Vergleichsperiode: 31 Tochter-
unternehmen), davon 7 Tochterunternehmen im Inland und
21 Tochterunternehmen im Ausland (Vergleichsperiode: 7 Tochter-
unternehmen im Inland und 24 Tochterunternehmen im Ausland).
Am 17. März 2020 wurde die OCSL ITO LIMITED im Companies
House Register gelöscht.
Im März und Juni 2020 wurden die Vermögenswerte und
Schulden der OCSL Property LLP auf die CANCOM UK Limited
zu Buchwerten übertragen. Das Eigenkapital wurde im Juni 2020
aufgelöst und gegen die Beteiligung der Mitglieder CANCOM UK
TOG Limited und CANCOM UK Limited an der OCSL Property
LLP ausgebucht. Am 22. Dezember 2020 erfolgte die Löschung im
Companies House Register.
Im Mai 2020 wurde die Ocean Network Services Limited
aufgelöst. Die Vermögenswerte und Schulden wurden auf die
CANCOM Communication & Collaboration Ltd (vormals Ocean
Unied Communications Ltd) übertragen. Das gesamte Eigenka-
pital wurde an die Muttergesellschaft (Ocean Intelligent Commu-
nications Ltd) ausgeschüttet. Die Löschung im Companies House
Register wurde beantragt, war jedoch bis zum Abschlussstichtag
der Berichtsperiode noch nicht erfolgt.
Im Mai 2020 wurde die Ocean Intelligent Communications Ltd
aufgelöst. Die Vermögenswerte und Schulden (ohne Anteile an
der CANCOM Communication & Collaboration Ltd) wurden auf
die CANCOM Communication & Collaboration Ltd transferiert.
Die Anteile an der CANCOM Communication & Collaboration
Ltd wurden auf die Muttergesellschaft, die CANCOM Ocean
Ltd, übertragen. Das gesamte Eigenkapital der Ocean Intelligent
Communications Ltd wurde an die CANCOM Ocean Ltd ausge-
schüttet. Die Beteiligung der CANCOM Ocean Ltd an der Ocean
Intelligent Communications Ltd wurde auf die Beteiligung an der
CANCOM Communication & Collaboration Ltd umgebucht. Die
Löschung im Companies House Register wurde beantragt, war
jedoch bis zum Abschlussstichtag der Berichtsperiode noch nicht
erfolgt.
Mit Kaufvertrag vom 30. Juni 2020 hat die CANCOM Ocean Ltd
die Anteile an der CANCOM Communication & Collaboration Ltd
an die Novosco Group Limited veräußert. Das mit dem Beteili-
gungserwerb in Zusammenhang stehende Darlehen gegenüber der
CANCOM SE ging ebenfalls auf die Novosco Group Limited über.
Mit Vereinbarung zur Unternehmensübertragung vom 1. Juli 2020
ging der gesamte Geschäftsbetrieb der CANCOM Communication
& Collaboration Ltd auf die CANCOM Managed Services Ltd
(vormals Novosco Ltd) zu Buchwerten über. Es ist beabsichtigt, die
CANCOM Communication & Collaboration Ltd aufzulösen und
den Antrag auf Löschung aus dem Companies House Register zu
stellen.
Mit Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag vom
9. Juli 2020 hat die CANCOM SE 20 Prozent der Geschäftsanteile
an der CANCOM physical infrastructure GmbH verkauft.
Im August und September 2020 veränderte sich das Beteiligungs-
verhältnis der CANCOM SE an der CANCOM LTD von bisher
87,99 Prozent auf 99,29 Prozent, da die CANCOM SE Geschäftsan-
teile von den nicht beherrschenden Gesellschaftern erwarb.
Im September 2020 hat die OCSL Employee Services LLP ihre
Anteile an der CANCOM UK Limited auf die CANCOM UK TOG
Limited übertragen. Das Eigenkapital wurde aufgelöst und gegen
die Beteiligung der Mitglieder CANCOM UK TOG Limited und
CANCOM UK Managed Services Limited an der OCSL Employee
Services LLP ausgebucht. Am 22. Dezember 2020 erfolgte die
Löschung im Companies House Register.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 HGB ist
Bestandteil des Konzern-Anhangs und wird zusammen mit dem
Konzernabschluss im Bundesanzeiger veröentlicht.
Alle in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten
Tochterunternehmen haben als Abschlussstichtag der
Berichtsperiode den 31. Dezember 2020 (Vergleichsperiode:
31. Dezember 2019).
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
65
A.2.4. Wesentliche Tochterunternehmen
In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Tochterunter-
nehmen des CANCOM Konzerns aufgeführt:
Name des
Tochterunternehmens
Sitz der Gesellschaft Beteili -
gungs-
quote
in %
CANCOM GmbH Jettingen-Scheppach 100,00
CANCOM Public GmbH
(vormals
CANCOM on line GmbH) Berlin 100,00
CANCOM
Managed Services GmbH München 100,00
CANCOM
UK Limited
Wisborough Green/
Großbritannien 99,29
CANCOM
a + d IT solutions GmbH
Brunn am Gebirge (vormals
Perchtoldsdorf)/Österreich 100,00
CANCOM ICT Service GmbH München 100,00
CANCOM
Managed Services Ltd.
(vormals Novosco Ltd) Belfast/Vereinigtes Königreich 99,29
HPM Incorporated Pleasanton/USA 100,00
A.2.5. Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen
Die Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen,
deren funktionale Währung nicht der € ist, werden zum Stich-
tagskurs umgerechnet. Die funktionale Währung ist die Währung
des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunter-
nehmen tätig ist. Posten, die in das Periodenergebnis eingehen,
werden zum unterjährigen Durchschnittskurs umgerechnet.
Eigenkapitalkomponenten der Tochterunternehmen werden zum
entsprechenden historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet.
Die aus der Umrechnung resultierenden Währungsdie-
renzen werden innerhalb des Eigenkapitals im Posten „sonstige
Rücklagen“ (das heißt im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergeb-
nisrechnung und nicht im Periodenergebnis) erfasst.
Die Kurse für die Umrechnung wesentlicher Fremdwährungsab-
schlüsse haben sich in der Berichts- und in der Vergleichsperiode
im Verhältnis zum Euro wie folgt entwickelt:
Währung 2020 2019
US-Dollar (USD)
Stichtagskurs 1 € = 1,2271 USD 1 € = 1,1234 USD
Durchschnittskurs 1 € = 1,1413 USD 1 € = 1,1196 USD
Schweizer Franken (SFR)
Stichtagskurs 1 € = 1,0802 SFR 1 € = 1,0854 SFR
Durchschnittskurs 1 € = 1,0703 SFR 1 € = 1,1127 SFR
Britisches Pfund (GBP)
Stichtagskurs 1 € = 0,8990 GBP 1 € = 0,8508 GBP
Durchschnittskurs 1 € = 0,8892 GBP 1 € = 0,8773 GBP
A.3. Erläuterung der Ansatz- und Bewertungsmethoden
A.3.1. Allgemeine Grundsätze
Die Bewertung der Bilanzposten des Konzernabschlusses
erfolgt überwiegend auf Grundlage der fortgeführten Anschaf-
fungskosten. Zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
insbesondere derivative Finanzinstrumente, Planvermögen für
Pensionsverpichtungen sowie bestimmte Bilanzposten, die im
Zuge von Unternehmenserwerben erworben werden.
Einzelne Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie der Bilanz
sind zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Darstellung
zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang erläutert.
Die Gesamtergebnisrechnung setzt sich zusammen aus einer
Darstellung des Periodenergebnisses (Gewinn- und Verlust-
rechnung) und einer Darstellung des sonstigen Ergebnisses. Die
Darstellung des Periodenergebnisses ist nach dem Gesamtkosten-
verfahren gegliedert. Dabei wird den in der Periode angefallenen
gesamten Aufwendungen die Gesamtleistung der Periode
gegenübergestellt. Letztere umfasst die gesamten Umsatzerlöse
zuzüglich sonstiger betrieblicher Erträge, anderer aktivierter
Eigenleistungen sowie aktivierter Vertragskosten. Die Aufwen-
dungen sind nach Kostenarten gegliedert. Die Darstellung des
sonstigen Ergebnisses beinhaltet Aufwendungen und Erträge, die
außerhalb des Periodenergebnisses im Eigenkapital (im Posten
„sonstige Rücklagen“) zu erfassen sind. Gegebenenfalls werden die
im Eigenkapital erfassten Beträge später in das Periodenergebnis
umgegliedert.
Die Vermögenswerte und Schulden sind in der Bilanz entspre-
chend ihrer Fälligkeit in langfristig (bei Fälligkeiten über einem
Jahr) und kurzfristig gegliedert.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
66
A.3.2. Umsatzrealisierung
A.3.2.1. Regelungsgrundlagen und Umsatzkategorien
Für die Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden ist
IFRS 15 anzuwenden. Der Standard enthält ein prinzipienba-
siertes fünfstuges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden
anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstugen Modell ist zunächst
der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2
sind die eigenständigen Leistungsverpichtungen des Vertrags zu
identizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis
zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung
von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten,
Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäfte vorgesehen
sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt
4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen
Leistungsverpichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die
Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpichtungen.
Diese ermittelt CANCOM in der Regel aus direkt am Markt
beobachtbaren Preisen vergleichbarer Güter beziehungsweise
Dienstleistungen; ist eine Bestimmung anhand solcher Markpreise
in Ausnahmefällen nicht möglich, erfolgt die Ableitung der
Einzelveräußerungspreise anhand geeigneter Methoden, die in
Einklang mit den Vorgaben in IFRS 15 stehen. Abschließend
(Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsver-
pichtung durch das Unternehmen erllt wurde. Voraussetzung
hierfür ist die Übertragung der Verfügungsgewalt an der Ware
beziehungsweise der Dienstleistung auf den Kunden. Darüber
hinaus muss im Rahmen von Schritt 5 für jede bei Vertragsbeginn
identizierte Leistungsverpichtung bestimmt werden, ob diese
über einen bestimmten Zeitraum oder in einem bestimmten
Zeitpunkt erfüllt wird. Erstere zeitraumbezogene Erfüllung ergibt
sich gemäß IFRS 15 nur dann, wenn der Kunde die Leistung
gleichzeitig mit der Leistungserbringung durch CANCOM nutzt,
wenn der Kunde bereits während der Erstellung/Verbesserung
eines Vermögenswerts durch CANCOM die Verfügungsgewalt
erlangt oder wenn CANCOM einen kundenspezischen Ver-
genswert (ohne alternative Nutzungsmöglichkeit) erstellt und
CANCOM einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits
erbrachten Leistungen hat. Trit einer dieser drei Sachverhalte zu,
erfolgt die Erlöserfassung gemäß dem Leistungsfortschritt (bezie-
hungsweise nach dem Fertigstellungsgrad, auch als „Percentage
of Completion“-Methode bezeichnet). Insofern wird der Umsatz
gegebenenfalls auf mehrere Perioden verteilt. Hingegen ist der
Umsatz bei der zeitpunktbezogenen Erfüllung der Leistungs-
verpichtung gesamthaft in derjenigen Periode zu erfassen, in
welcher der Kunde die Verfügungsgewalt über den zugesagten
Vermögenswert erlangt; Indikatoren hierfür sind zum Beispiel,
wenn ein Kunde den Vermögenswert abgenommen hat oder er in
dessen physischen Besitz übergegangen ist.
Neben dem fünfstugen Modell zur Umsatzrealisierung entlt
IFRS 15 weitere Vorschriften. Für den CANCOM Konzern sind
insbesondere die Regelungen zu aktivierten Vertragskosten (siehe
dazu Abschnitt A.3.7 des Konzernabschlusses), zur Leistungs-
verpichtung als Prinzipal oder Agent sowie zu Garantien und
Gewährleistungen einschlägig.
Im CANCOM Konzern werden die folgenden Umsatzkategorien
unterschieden:
Verkauf von Hardware und zugehöriger Software;
Verkauf von Softwarelizenzen Dritter;
Erbringung von Dienstleistungen, wie zum Beispiel IT-Strategie-
beratung, IT Services und Support.
A.3.2.2. Prinzipal/Agent-Einstufung
Bei den Regelungen zu Leistungsverpichtungen als Prinzipal
oder Agent wird die Frage thematisiert, ob die Leistungsver-
pichtung darin besteht, das Gut selbst zu liefern oder die
Dienstleistung selbst zu erbringen (sodass das Unternehmen als
Prinzipal auftritt) oder ob diese darin besteht, eine andere Partei
mit der Lieferung des Guts oder der Erbringung der Dienstleistung
zu beauftragen (sodass das Unternehmen als Agent auftritt).
Gemäß IFRS 15 kann ein Unternehmen nur dann Prinzipal
sein, wenn es vor der Übertragung eines zugesagten Guts oder
einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden die Ver-
gungsgewalt über das Gut beziehungsweise die Dienstleistung
besitzt. Ferner sind eine Reihe weiterer auslegungsbedürftiger
Indikatoren heranzuziehen, um den Prinzipal/Agenten-Status
zu bestimmen. So ist zu untersuchen, wer im Wesentlichen für
die Leistungsverpichtung verantwortlich ist (das Unternehmen
selbst oder ein Unterauftragnehmer im Namen des Unternehmens
spricht für einen Prinzipal-Status; eine andere Partei spricht für
einen Agenten-Status). Zudem muss analysiert werden, wer das
Bestandsrisiko sowie das Ausfallrisiko trägt (das Unternehmen
selbst spricht jeweils für einen Prinzipal-Status; eine andere Partei
spricht jeweils für einen Agenten-Status). Darüber hinaus muss
eruiert werden, wie die Preisgestaltung erfolgt (nach Ermessen
des Unternehmens spricht für einen Prinzipal-Status; nach
Ermessen einer anderen Partei spricht für einen Agenten-Status).
Die Einstufung als Prinzipal hat zur Folge, dass die Umsatzerlöse
in Höhe der erwarteten Gegenleistung im Austausch für die
Übertragung der betreenden Güter oder Dienstleistungen zu
erfassen sind – das heißt als Bruttobetrag. Der Brutto-Umsatz wird
innerhalb der Gesamtergebnisrechnung im Posten „Umsatzerlöse“
ausgewiesen und den entsprechenden Materialaufwendungen
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
67
beziehungsweise Aufwendungen für bezogene Leistungen
gegenübergestellt. Die Einstufung als Agent führt hingegen dazu,
dass das Unternehmen nur die Erträge in Höhe der Gebühr oder
Provision, die es im Austausch für die Beauftragung der anderen
Partei mit der Lieferung seiner Güter oder der Erbringung seiner
Dienstleistungen erwartet, erfasst – das heißt als Nettobetrag. Bei
CANCOM erfolgt die Erfassung innerhalb der Gesamtergebnis-
rechnung im Posten „Umsatzerlöse“.
Eine Beurteilung, ob CANCOM als Prinzipal oder Agent eingestuft
wird, ergibt sich bei CANCOM einerseits in Verbindung mit dem
Verkauf von Hardware (und zugehöriger Software), bei welcher
der Kunde wahlweise zusätzliche Dienstleistungen (zum Beispiel
in Form von Wartungsverträgen, Garantien beziehungsweise
Gehrleistungen) vom Hardware/Software-Hersteller beziehen
kann.
Andererseits ergibt sich eine Beurteilung, ob CANCOM als
Prinzipal oder Agent eingestuft wird, beim Verkauf von Software-
lizenzen, die von Dritten bezogen werden (siehe dazu Abschnitt
A.3.2.5).
A.3.2.3. Garantien und Gewährleistungen
In Bezug auf Garantien und Gewährleistungen verlangt IFRS 15
eine Dierenzierung dahingehend, ob es sich bei der Garantie
beziehungsweise der Gehrleistung um die Zusicherung der
vertraglich vereinbarten Produktspezikation (das heißt um
eine Funktionsgarantie) handelt oder um eine Leistung, die über
die Zusicherung der vertraglich vereinbarten Produktspezi-
kation hinausgeht (das heißt um eine zusätzliche Dienstleistung).
Erstere Funktionsgarantien liegen insbesondere vor, wenn das
Unternehmen laut Gesetz für Schäden, die von seinen Produkten
verursacht werden, nanziell haftet. Für sie muss geprüft werden,
ob eine Rückstellung gemäß IAS 37 (siehe dazu Abschnitt A.3.21
des Konzernabschlusses) zu erfassen ist. Bei Zusicherungen über
die vertraglich vereinbarten Produktspezikationen hinaus kann
der Kunde regelmäßig wählen, ob er die Garantie beziehungsweise
Gehrleistung separat erwerben möchte. Es handelt sich somit
um eine eigenständig abgrenzbare Dienstleistung, die gemäß
IFRS 15 als eigenständige Leistungsverpichtung zu erfassen
(siehe Schritt 2 oben) ist und der ein Teil des Transaktionspreises
zuzuordnen ist (siehe Schritt 4 oben). Die Erfüllung erfolgt
entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen (siehe Schritt 5 oben).
Bei CANCOM kommt es regelmäßig zur Erfassung von Garantien
als zusätzliche Dienstleistungen beim Verkauf von Hardware oder
Software in Verbindung mit dem Vertrieb zusätzlicher Dienstleis-
tungen – insbesondere in Form von Garantien beziehungsweise
Gewährleistungen (siehe oben).
A.3.2.4 Verkauf von Hardware und zugehöriger Software
Verträge zum Verkauf von Hardware (und zugehöriger Software)
werden im CANCOM Konzern daraufhin untersucht, ob sie
eigenständige Leistungsverpichtungen enthalten. Dies ist zum
Beispiel der Fall, wenn der Vertrag neben der Warenlieferung
eine Service-Komponente zum Gegenstand hat. Umsatzerlöse
aus dem Verkauf von Hardware (und zugehöriger Software)
sind zu erfassen, wenn die Verfügungsgewalt über die entspre-
chenden Waren auf den Kunden übertragen wird. Letzteres liegt
in der Regel vor, wenn die Hardware/Software an den Kunden
übergeben wird. Beim Verkauf von Hardware (und zugehöriger
Software) liegen normalerweise Leistungsverpichtungen vor,
die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Die Gegen-
leistung ist gewöhnlich fest vereinbart und enthält keine variablen
Komponenten. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind in
den Verträgen in der Regel nicht enthalten. Die Fakturierung an
den Kunden erfolgt mit der Erlöserfassung. Rechnungen sind in
der Regel innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.
A.3.2.5. Verkauf von Softwarelizenzen Dritter
Bei der Bilanzierung von Umsatzerlösen mit Softwarelizenz-
geschäften besteht ein erheblicher Ermessensspielraum bei
der Beurteilung des Prinzipal/Agent-Status. So werden in der
IT-Branche aktuell weitergehende Diskussionen geführt, ob
Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Standard-Softwarelizenzen
künftig gemäß IFRS 15.B36 grundsätzlich als Agent und damit
netto auszuweisen sind. Eine entsprechende Anfrage zur Klärung
des Sachverhalts soll von einem Branchenvertreter an das Inter-
national Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC)
übermittelt werden.
Die Beurteilung der Prinzipal/Agent-Einstufung beim Verkauf
von Softwarelizenzen Dritter hängt von vielen unterschiedlichen
Faktoren ab. Bei der Veräußerung von Softwarelizenzen agiert
CANCOM als Prinzipal („Value-Added Reseller“), sofern die
Verpichtung über eine kombinierte Leistung vom „Value-Added
Reseller“ selbst erbracht werden muss (indirektes Vertragsmodell).
Besteht die Verpichtung eines Vermittlers in einer reinen
Vermittlungsleistung (direktes Vertragsmodell), ist dieser als
Agent zu klassizieren.
Aus der Sicht von CANCOM spielt insbesondere die komplexe
und umfangreiche Pre-Sales Beratung eine entscheidende Rolle
bei der Beurteilung der Prinzipal/Agent-Einstufung. Aufgrund
der expliziten beziehungsweise impliziten Verpichtung zu einer
umfassenden Beratung im Rahmen des indirekten Vertragsmo-
dells kann bei der Beratung von einer impliziten Leistungsver-
pichtung gegenüber dem Kunden ausgegangen werden. Dies
hrt dazu, dass nicht die Softwarelizenz alleine veräußert wird,
sondern ein kombiniertes Leistungsbündel bestehend aus der
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
68
Softwarelizenz und der qualizierten Beratung des „Value-Added
Reseller“ (also eine kundenspezische Lizenzierungslösung),
r das der „Value-Added Reseller“ verantwortlich ist. Vor
diesem Hintergrund erlangt der „Value-Added Reseller“ über
die Indikatoren zur „signikanten Integrationsleistung“ (IFRS
15.B35A (c)) und der „primären Verantwortung“ (IFRS 15.B37 (a))
die Verfügungsgewalt, bevor das Leistungsbündel auf den Kunden
übertragen wird. Die Indikatoren zur Preisgestaltung (IFRS
15.B37(c)), zum Bestandsrisiko (IFRS 15.B37 (b)) und zum Recht,
eine andere Partei anzuweisen (IFRS 15.B35 (a)) unterstützen diese
Aussage. Daher weist CANCOM den gesamten Handelsumsatz aus.
Im Rahmen eines direkten Vertragsmodells ist eine solche
Verpichtung zur Beratung nicht gegeben, sodass in diesem
Zusammenhang nicht von einer implizierten Leistungsver-
pichtung ausgegangen werden kann. Da ausschließlich der
Hersteller für das Produkt verantwortlich ist, ist der „Software
Advisor“ nicht für die Primäre Verantwortung (IFRS 15.B37 (a))
zuständig. Darüber hinaus hat er auch keine Preisgestaltung (IFRS
15.B37(c)), kein Bestandsrisiko (IFRS 15.B37 (b)) und kein Recht,
eine andere Partei anzuweisen (IFRS 15.B35 (a)). Dies führt dazu,
dass der „Software Advisor“ im Rahmen des direkten Vertragsmo-
dells als Agent agiert und nur zum Ausweis der Marge berechtigt
ist.
In der Berichts- und in der Vergleichsperiode wurden die
Umsatzerlöse aus Softwarelizenzen Dritter, bei denen CANCOM
als „Value-Added Reseller“ auftritt, als Prinzipal und damit als
Bruttobetrag in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Eine
davon abweichende Einschätzung (Nettoausweis) hätte die in
der folgenden Tabelle dargestellten Anpassungen der Posten
„Umsatzerlöse“ und „Materialaufwendungen/Aufwendungen für
bezogene Leistungen“ zur Folge. Weder beim Posten „Rohertrag“
noch bei den absoluten Ergebniskennzahlen (EBITDA, EBITA,
EBIT) würden sich Änderungen ergeben. Die umsatzbezogenen
Kennzahlen (zum Beispiel die EBITDA-Marge) würden sich
verbessern.
A.3.2.6. Erbringung von Dienstleistungen, wie zum Beispiel
IT-Strategieberatung, IT Services und Support
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen untersucht
CANCOM ebenfalls im Hinblick auf eigenständige Leistungs-
verpichtungen. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsverträgen
werden in der Regel zeitraumbezogen nach dem Leistungsfort-
schritt erfasst, da die Leistungsverpichtung für gewöhnlich
mit Übertragung des aus der Dienstleistung resultierenden
Nutzens erfüllt wird. In Fällen, in denen CANCOM zur Bereit-
schaft beziehungsweise zur Bereitstellung verpichtet ist (zum
Beispiel Support-/Serviceverträge), erfolgt die Umsatzrealisierung
ratierlich über die Vertragslaufzeit. Darüber hinaus kommen zur
Bestimmung des Leistungsfortschritts inputbasierte Methoden
zum Einsatz, das heißt die Umsätze werden entsprechend
des Verhältnisses der entstandenen Kosten (beziehungsweise
verbrauchten Ressourcen) zu den erwarteten gesamten Leistungs-
erfüllungskosten realisiert. Diese inputbasierten Methoden stellen
dem Management des CANCOM Konzerns zufolge angemessene
Verfahren zur Ermittlung des Leistungsfortschritts von Dienst-
leistungskomponenten dar. Die Fakturierung an den Kunden
erfolgt gewöhnlich mit der Erlöserfassung. Rechnungen sind in
der Regel innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. In der Regel werden
Dienstleistungen separat bepreist; ist dies nicht der Fall, erfolgt
eine Aufteilung der Transaktionspreise auf Basis der relativen
Einzelveräußerungspreise.
A.3.3. Aufwandsrealisierung sowie sonstige
Ertragsrealisierung
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der
Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung
ergebniswirksam erfasst.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Darstellung Brutto-/Nettoausweis
Softwarelizenzen (Prinzipal/Agent-Einstufung)
2020 2019
(in T€) Prinzipal-Einstufung
(berichtet)
Agent-
Einstufung
Prinzipal-Einstufung
(berichtet)
Agent-
Einstufung
Umsatzerlöse 1.649.426 1. 317.633 1.549.293 1.277. 862
Materialaufwendungen/Aufwendungen für
bezogene Leistungen -1.192.651 -860.858 -1.118.520 -847.089
Rohertrag 473.202 473.202 443.849 443.849
EBITDA 123.053 123.053 119.248 119.248
EBITA 81.727 81.727 85.208 85.208
EBITDA-Marge 7,5 % 9,3 % 7,7 % 9,3 %
69
Zu entrichtende oder vereinnahmte Zinsen werden periodenge-
recht als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst; hierzu kommt
gemäß IFRS 9 die Eektivzinsmethode zur Anwendung. Zinsauf-
wendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaung und
Herstellung bestimmter Vermögenswerte entstanden sind, werden
nur aktiviert, sofern es sich gemäß IAS 23 um qualizierte Vermö-
genswerte handelt. In Verbindung mit Leasingverhältnissen (siehe
dazu auch Abschnitt A.3.27 des Konzernabschlusses) entstehende
Zinsaufwendungen (CANCOM ist Leasingnehmer) beziehungs-
weise Zinserträge (CANCOM ist Leasinggeber) werden gemäß
IFRS 16 in Höhe eines konstanten Zinssatzes auf die verbleibende
Leasingverbindlichkeit beziehungsweise als konstante periodische
Verzinsung der Nettoinvestition des Leasinggebers erfasst.
Dividenden werden gemäß IFRS 9 mit Entstehen des Rechtsan-
spruchs ertragswirksam vereinnahmt.
A.3.4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinstru-
mente (siehe dazu auch Abschnitt A.3.25 des Konzernabschlusses);
sie werden nach IFRS 9 bilanziert. CANCOM ordnet sie der Bewer-
tungskategorie „zu fortgeführten Anschaungskosten bewertete
nanzielle Vermögenswerte“ zu. Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente umfassen Bankguthaben, Kassenbestände und
kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten mit einer anfäng-
lichen Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die fortgeführten
Anschaungskosten entsprechen regelßig dem Nominalwert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen grund-
sätzlich den Wertberichtigungsvorschriften des IFRS 9, das heißt
r die Posten müssen erwartete Kreditverluste erfasst werden.
A.3.5. Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
Unter den Bilanzposten „zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ fallen gemäß
IFRS 5 als „zur Veräußerung gehalten“ eingestufte langfristige
Vermögenswerte und Abgangsgruppen. Eine solche Einstufung
hat zu erfolgen, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend
durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch die fortgesetzte
Nutzung realisiert wird. Ferner müssen die Posten zur sofortigen
Veräußerung im gegenwärtigen Zustand verfügbar sein und der
Verkauf muss als höchstwahrscheinlich gelten sowie innerhalb
eines Jahres erwartet werden.
Ein langfristiger Vermögenswert unterliegt – solange er als
„zur Veräußerung gehalten“ eingestuft wird oder zu einer als
„zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe
gehört – nicht der planmäßigen Abschreibung. Langfristige
Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die als „zur
Veräußerung gehalten“ eingestuft werden, sind unmittelbar nach
der Einstufung sowie zu den nachfolgenden Abschlussstichtagen
zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert
abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten.
Falls ein langfristiger Vermögenswert nicht mehr als „zur
Veräußerung gehalten“ eingestuft wird oder nicht mehr zu einer
als „zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe
gehört, wird dieser wieder als langfristiger Posten ausgewiesen
und ist zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht zu verkaufen,
entweder zu bewerten zum erzielbaren Betrag oder aber – falls
dieser Wert niedriger ist – mit dem Buchwert vor Einstufung,
bereinigt um alle planmäßigen Abschreibungen oder Neubewer-
tungen, die ohne eine Einstufung erfasst worden wären.
A.3.6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Finanzinstru-
mente (siehe dazu auch Abschnitt A.3.25 des Konzernabschlusses);
die Bilanzierung erfolgt primär gemäß IFRS 9, wobei die Posten
erstmalig zum Transaktionspreis gemäß IFRS 15 bewertet werden.
CANCOM ordnet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
der Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaungskosten
bewertete nanzielle Vermögenswerte“ zu. Auf die Posten
müssen die Wertberichtigungsvorschriften des IFRS 9 angewandt
werden; hierbei wird das Vereinfachungsmodell genutzt, welches
vereinfachte Methoden zur Bestimmung erwarteter Kreditverluste
mittels Wertberichtigungsmatrizen erlaubt.
A.3.7. Vertragsvermögenswerte, aktivierte Vertragskosten,
Vertragsverbindlichkeiten
Vertragsvermögenswerte, aktivierte Vertragskosten und Vertrags-
verbindlichkeiten sind Bilanzposten, die im Zusammenhang mit
der Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 (siehe dazu Abschnitt A.3.2
des Konzernabschlusses) entstehen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
70
Vertragsvermögenswerte liegen vor, wenn CANCOM seine
Leistungsverpichtung erfüllt hat, der Kunde die Gegenleistung
aber noch nicht erbracht hat. Im Unterschied zu Forderungen
handelt es sich bei Vertragsvermögenswerten um bedingte
Ansprüche, das heißt die Abnahme des Kunden ist noch nicht
erfolgt. Vertragsvermögenswerte unterliegen den Wertberichti-
gungsvorschriften des IFRS 9; CANCOM nutzt hierbei das Verein-
fachungsmodell und vereinfachte Methoden zur Bestimmung
erwarteter Kreditverluste mittels Wertberichtigungsmatrizen.
Vertragsverbindlichkeiten bestehen, sofern CANCOM seiner
Leistungsverpichtung noch nicht nachgekommen ist, vom
Kunden jedoch schon die Gegenleistung erhalten hat.
IFRS 15 dierenziert bei Vertragskosten zwischen Anbahnungs-
kosten beziehungsweise Vertragserlangungskosten und Vertrags-
erfüllungskosten. Zusätzliche Vertragserlangungskosten – das
heißt solche, die CANCOM ohne den Vertragsabschluss nicht
entstanden wären – sind gemäß IFRS 15 unter der Voraussetzung,
dass der Ausgleich der Kosten erwartet wird, prinzipiell zu
aktivieren. Allerdings erfasst CANCOM zusätzliche Anbahnungs-
kosten bei ihrem Entstehen sofort als Aufwendungen, wenn die
Vertragslaufzeit beziehungsweise der Abschreibungszeitraum
unter einem Jahr liegt. Eine Aktivierung von Vertragserllungs-
kosten hat gemäß IFRS 15 zu erfolgen, wenn die Kosten direkt den
Vertrag betreen, sie Ressourcen generieren, die zur Erfüllung
der Verträge verwendet werden, und ein Ausgleich der Kosten
erwartet wird – es sei denn, die Kosten fallen in den Anwen-
dungsbereich eines anderen Standards. CANCOM konkretisiert
das Aktivierungskriterium „erwarteter Ausgleich der Kosten“
dergestalt, dass der Kontrakt zum jeweiligen Abschlussstichtag
entweder bereits abgeschlossen sein muss oder aber aus Sicht des
mit dem Vertragsabschluss betrauten Managements mit hoher
Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft abgeschlossen sein wird.
Ferner müssen die mit dem Kontrakt verbundenen Umsatzerlöse
die geplanten direkten Kosten übersteigen, damit das Aktivie-
rungskriterium des erwarteten Ausgleichs der Kosten erfüllt ist.
Zu aktivierende Vertragserlangungskosten und zu aktivierende
Vertragserfüllungskosten werden im CANCOM Konzern unter
den Bilanzposten „aktivierte kurzfristige Vertragskosten“ bezie-
hungsweise „aktivierte langfristige Vertragskosten“ erfasst. Die
Posten beinhalten aktivierte eigen- und fremdbezogene Leistungen
(Design & Konzeption, Einrichtungs- und Leistungsbereitstellungs-
kosten sowie Rechtsberatungskosten). Die so aktivierten Kosten
werden in der Folge über die Vertragslaufzeit mit Erfüllung des
Kundenvertrags aufgelöst beziehungsweise linear abgeschrieben.
Zudem werden gegebenenfalls Wertminderungen vorgenommen.
Im Periodenergebnis erfolgt mit der bilanziellen Erfassung eine
entsprechende Neutralisation der Aufwendungen über den Posten
„aktivierte Vertragskosten. Die Abschreibungen und etwaige
Wertminderungen der aktivierten Vertragskosten werden im
Periodenergebnis ebenfalls unter dem Posten „aktivierte Vertrags-
kosten“ ausgewiesen.
A.3.8. Vorte
Vorräte sind gemäß IAS 2 grundsätzlich mit dem niedrigeren
Wert aus Anschaungs- oder Herstellungskosten und Nettover-
äußerungswert zu bewerten. Für CANCOM sind die Anschaf-
fungskosten relevant. Die Anschaungskosten von Vorräten
beinhalten alle Kosten des Erwerbs sowie sonstige Kosten, die
angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und
in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Ermittlung der
Anschaungskosten erfolgt auf der Grundlage eines gewichteten
Durchschnittswerts.
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen
Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten
notwendigen Vertriebskosten. Bei Wegfall der Gründe, die zu
einer Wertminderung der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert
geführt haben, wird eine entsprechende Wertaufholung
vorgenommen. Wertminderungen und Wertaufholungen von
Vorräten werden innerhalb der Darstellung des Periodenergeb-
nisses im Posten „Materialaufwendungen/Aufwendungen für
bezogene Leistungen“ ausgewiesen.
A.3.9. Sachanlagen
Sachanlagevermögen wird gemäß IAS 16 erstmalig zu Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten erfasst und in der Folge planßig
linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anschaungs- oder Herstel-
lungskosten umfassen den Erwerbspreis, alle direkt zurechen-
baren Kosten, geschätzte Kosten für künftige Entsorgungs- und
Wiederherstellungsverpichtungen sowie Fremdkapitalkosten,
sofern diese gemäß IAS 23 zu aktivieren sind.
Für die planßigen Abschreibungen werden die folgenden
Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bauten auf fremden Grundstücken: 50 Jahre;
Bauten auf eigenen Grundstücken: 30-33 Jahre;
Betriebs- und Gescftsausstattung: 3-14 Jahre.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
71
Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird regelmäßig
überprüft. Falls erforderlich, werden Anpassungen der Nutzungs-
dauern vorgenommen. Die Abschreibung beginnt grundsätzlich
zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermögenswert betriebsbereit
ist. Bestehen gemäß IAS 36 Anhaltspunkte für eine Wertmin-
derung und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten
Anschaungs- oder Herstellungskosten, werden die Posten
außerplanmäßig abgeschrieben (siehe auch Abschnitt A.3.12 des
Konzernabschlusses). Sind die Gründe für die außerplanmäßigen
Abschreibungen entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, bei denen die Anschaungs-
beziehungsweise Herstellungskosten den Betrag von € 250 nicht
übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand
im Periodenergebnis erfasst.
Gewinne oder Verluste aus der Wertminderung von Sachan-
lagevermögenswerten werden innerhalb der Darstellung des
Periodenergebnisses im Posten „Abschreibungen auf Sachanlagen,
immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte“ ausgewiesen;
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagever-
mögenswerten sind im Posten „sonstige betriebliche Erträge“
beziehungsweise im Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen
enthalten.
A.3.10. Immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts-
oder Firmenwerte)
Unter diesen Bilanzposten fallen im Wesentlichen erworbene
immaterielle Vergenswerte sowie selbst erstellte immaterielle
Vermögenswerte.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte (erworbene Rechte
und Lizenzen) werden erstmalig mit ihren Anschaungskosten
(Erwerbspreis, direkt zurechenbare Kosten) bewertet. Im Rahmen
von Unternehmenserwerben (siehe auch Abschnitt A.3.30 des
Konzernabschlusses) identizierte Vermögenswerte, wie vertrag-
liche Kundenbeziehungen, Markenrechte und Wettbewerbs-
verbote, werden, sofern die Kriterien des IFRS 3 und des IAS 38
erfüllt sind, als erworbene immaterielle Vermögenswerte erfasst
und erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (wie zum Beispiel
selbst erstellte Software) werden angesetzt, wenn sie die Aktivie-
rungskriterien des IAS 38 (insbesondere Nachweise über die
technische Realisierbarkeit, über die Absicht und Fähigkeit zur
Nutzung sowie über die verlässliche Bewertbarkeit) erfüllen. Die
Herstellungskosten umfassen die direkt der Entwicklungsphase
zurechenbaren Kosten sowie Fremdkapitalkosten, sofern diese
gemäß IAS 23 zu aktivieren sind. Forschungskosten werden als
Aufwand berücksichtigt.
Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
mit beschnkter Nutzungsdauer werden nach der erstmaligen
Erfassung planßig abgeschrieben. Dabei kommt die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung; innerhalb des CANCOM
Konzerns werden Nutzungsdauern von 3-12 Jahren unterstellt.
Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird regelmäßig
überprüft. Falls erforderlich, werden Anpassungen der Nutzungs-
dauern vorgenommen. Bestehen für immaterielle Vermögenswerte
mit beschnkter Nutzungsdauer gemäß IAS 36 Anhaltspunkte
r eine Wertminderung und liegt der erzielbare Betrag unter den
fortgeführten Anschaungs- oder Herstellungskosten, werden
die Posten außerplanßig abgeschrieben (siehe auch Abschnitt
A.3.12 des Konzernabschlusses). Sind die Gründe für die außer-
planßigen Abschreibungen entfallen, werden entsprechende
Zuschreibungen vorgenommen.
Etwaige erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögens-
werte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig
abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich gemäß IAS
36 auf Wertminderung überprüft (siehe auch Abschnitt A.3.12 des
Konzernabschlusses).
Gewinne oder Verluste aus der Wertminderung von immateri-
ellen Vermögenswerten werden innerhalb der Darstellung des
Periodenergebnisses im Posten „Abschreibungen auf Sachanlagen,
immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte“ ausgewiesen;
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von immateriellen
Vermögenswerten sind im Posten „sonstige betriebliche Erträge“
beziehungsweise im Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen
enthalten.
A.3.11. Geschäfts- oder Firmenwerte
Ein Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich in Verbindung mit
einem Unternehmenserwerb (siehe auch Abschnitt A.3.30 des
Konzernabschlusses), wenn die dem Unternehmensveräußerer
übertragene Gesamtgegenleistung über dem Nettobetrag der
erworbenen identizierbaren Vermögenswerte und übernom-
menen Schulden liegt. Der positive Dierenzbetrag ist gemäß
IFRS 3 zu aktivieren.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
72
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planßig
abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich gemäß IAS
36 auf Wertminderung überprüft (siehe auch Abschnitt A.3.12 des
Konzernabschlusses). Der Wertminderungstest für den Gescfts-
oder Firmenwert erfolgt dabei auf Ebene der zahlungsmittel-
generierenden Einheit, welcher der Posten bei der erstmaligen
Erfassung zugeordnet wurde. Der Geschäfts- oder Firmenwert
wird derjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet,
die voraussichtlich von den Synergien aus dem Unternehmens-
zusammenschluss protiert. Eine zahlungsmittelgenerierende
Einheit ist nach IAS 36 die kleinste identizierbare Gruppe von
Vermögenswerten mit von anderen Vermögenswerten weitest-
gehend unabhängigen Mittelzuüssen. Eine Wertminderung des
Geschäfts- oder Firmenwerts ergibt sich immer dann, wenn der
erzielbare Betrag der dem Posten zugeordneten zahlungsmittelge-
nerierenden Einheit unter dem Buchwert dieser zahlungsmittel-
generierenden Einheit liegt; der Gescfts- oder Firmenwert ist
dann um diesen Dierenzbetrag außerplanmäßig abzuschreiben.
Grundlage für die Berechnung des erzielbaren Betrags ist der
höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert
abzüglich Kosten der Veräußerung der zahlungsmittelgenerie-
renden Einheit. Dieser bestimmt sich über ein Barwertmodell
unter Berücksichtigung von Cashows, die auf internen
Planzahlen basieren. Eine spätere Rückgängigmachung der
Wertminderung in Form einer Zuschreibung des Geschäfts- oder
Firmenwerts kann nicht vorgenommen werden.
A.3.12. Wertminderungen von Sachanlagen, immateri-
ellen Vermögenswerten, Geschäfts- oder Firmenwerten,
Nutzungsrechten
Wertminderungen werden gemäß IAS 36 durch Vergleich des
Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Ein solcher
Wertminderungstest erfolgt auf Ebene der einzelnen Ver-
genswerte, wenn es möglich ist, den erzielbaren Betrag für den
einzelnen Vermögenswert zu schätzen. Ansonsten muss der
Wertminderungstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit erfolgen. Dies ist die kleinste Zusammenfassung von
Vermögenswerten, die weitestgehend unabhängige Mittelzuüsse
erzeugt.
An jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für
die Wertminderung von Vermögenswerten vorliegen. Liegt ein
solcher Anhaltspunkt vor, muss der erzielbare Betrag des Ver-
genswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt
und mit dem Buchwert verglichen werden. Für den Geschäfts-
oder Firmenwert, für etwaige sonstige immaterielle Vermögens-
werte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie für noch nicht
nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte wird – unabhängig
davon, ob Anhaltspunkte bestehen oder nicht – einmal jährlich
ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungs-
mittelgenerierenden Einheit bestimmt sich aus dem höheren Wert
aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung
und dem Nutzungswert. Für eine zahlungsmittelgenerierende
Einheit wird der erzielbare Betrag in der Regel unter Anwendung
des Discounted-Cashow-Verfahrens unter Berücksichtigung von
Zahlungsströmen, die auf internen Planzahlen basieren, ermittelt.
Die Cashows werden dabei mit einem Kapitalkostensatz, der die
aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseekts und der
spezischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
widerspiegelt, diskontiert.
Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare
Betrag des Vermögenswerts beziehungsweise der zahlungs-
mittelgenerierenden Einheit geringer ist als der entsprechende
Buchwert. Bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist
zunächst ein etwaiger Geschäfts- oder Firmenwert zu vermindern
beziehungsweise zu eliminieren. Reicht der Buchwert nicht aus,
sind die anderen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerie-
renden Einheit anteilig zu reduzieren.
Außer für den Geschäfts- oder Firmenwert muss an jedem
Abschlussstichtag überprüft werden, ob Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass eine zuvor erfasste Wertminderung nicht länger
besteht oder sich vermindert hat. Ist dies der Fall, muss der
Buchwert des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgene-
rierenden Einheit auf seinen erzielbaren Betrag erhöht werden.
Dabei dürfen Vermögenswerte nicht über ihre um planßige
Abschreibungen fortgeführten Buchwerte zugeschrieben werden,
die bestimmt worden wären, wenn zuvor keine Wertminderungen
erfasst worden wären.
A.3.13. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte sind Vermögenswerte, die CANCOM erfassen
muss, falls es Leasingverhältnisse (siehe dazu Abschnitt A.3.27
des Konzernabschlusses) als Leasingnehmer eingeht. Die Bilan-
zierung erfolgt gemäß IFRS 16. Danach muss der Leasingnehmer
normalerweise eine Leasingverbindlichkeit als Barwert der noch
nicht geleisteten Leasingzahlungen passivieren und gleichzeitig
ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaungskosten, die sich im
Wesentlichen aus dem Erstbuchwert der Leasingverbindlichkeit
ergeben, aktivieren. In der Folge wird das Nutzungsrecht über die
Laufzeit/Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts
abgeschrieben. Darüber hinaus kommen die Wertminderungsvor-
schriften in IAS 36 zur Anwendung (siehe dazu Abschnitt A.3.12
des Konzernabschlusses).
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
73
Im CANCOM Konzern bestehen diese drei Klassen von Nutzungs-
rechten:
Nutzungsrechte für Grundstücke und Gebäude;
Nutzungsrechte für Betriebs- und Geschäftsausstattung;
Nutzungsrechte für Kraftfahrzeuge.
A.3.14. Finanzanlagen und Ausleihungen
Unter den Bilanzposten „Finanzanlagen und Ausleihungen“
können grundsätzlich Wertpapiere, begebene Darlehen und
Unternehmensbeteiligungen fallen. Die Posten sind Finanzinstru-
mente (siehe dazu auch Abschnitt A.3.25 des Konzernabschlusses)
und werden nach IFRS 9 bilanziert. CANCOM ordnet sie der
Bewertungskategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis bewertete nanzielle Vermögenswerte“
zu. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert mit
erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Eigenkapital
im Posten „sonstige Rücklagen“ (das heißt im sonstigen Ergebnis
in der Gesamtergebnisrechnung und nicht in der Darstellung des
Periodenergebnisses), wobei im Eigenkapital erfasste Wern-
derungen von Eigenkapitalinstrumenten (Unternehmensbeteili-
gungen) niemals in das Periodenergebnis überführt werden. Für
Fremdkapitalinstrumente sind ferner die Wertminderungsvor-
schriften des IFRS 9 relevant, das heißt für die Posten müssen an
jedem Abschlussstichtag erwartete Kreditverluste erfasst werden.
Die Veränderung des erwarteten Kreditverlusts stellt einen erfolgs-
wirksam im Periodenergebnis zu erfassenden Wertminderungs-
aufwand beziehungsweise –ertrag dar.
A.3.15. Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 zur Berücksichtigung
nftiger steuerlicher Folgen von temporären Dierenzen
zwischen den steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Ver-
genswerte und Schulden und deren Wertansätzen im IFRS-
Abschluss sowie auf Verlustvorträge gebildet. Die Bemessung der
latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber
zum Ende der jeweiligen Berichtsperiode erlassenen Regelungen
r die Berichtsperioden, in denen sich die Dierenzen ausgleichen
beziehungsweise die Verlustvorträge wahrscheinlich genutzt
werden. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur
dann angesetzt, wenn ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft
hinreichend gesichert erscheint. Eine Saldierung von aktiven und
passiven latenten Steuern wird ausschließlich vorgenommen, falls
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gegenbuchung zur bilanziellen Erfassung latenter Steuern
erfolgt innerhalb der Darstellung des Periodenergebnisses im
Posten „Ertragsteuern“ – außer, die Steuer resultiert aus einem
Geschäftsvorfall oder Ereignis, der beziehungsweise das in der
gleichen oder einer anderen Periode entweder im Eigenkapital im
Posten „sonstige Rücklagen“ (das heißt im sonstigen Ergebnis in
der Gesamtergebnisrechnung) oder an anderer Stelle direkt im
Eigenkapital angesetzt wird.
A.3.16. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Unter den Bilanzposten „sonstige nanzielle Vermögenswerte“
werden insbesondere Forderungen aus Finanzierungsleasingver-
ltnissen (siehe dazu Abschnitt A.3.27 des Konzernabschlusses)
sowie Finanzinstrumente wie insbesondere Forderungen an
Lieferanten, an nicht beherrschende Gesellschafter und an
Mitarbeiter gefasst. Ferner fallen darunter derivative Finanzins-
trumente (siehe dazu Abschnitt A.3.26 des Konzernabschlusses)
mit positivem Marktwert zum Abschlussstichtag. Die Bilanzierung
erfolgt gemäß IFRS 9. Forderungen werden von CANCOM der
Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaungskosten
bewertete nanzielle Vermögenswerte“ zugeordnet. Die Folge-
bewertung erfolgt unter Anwendung der Eektivzinsmethode.
Überdies sind die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9
einschlägig und somit erwartete Kreditverluste zu erfassen.
Nicht in bilanzielle Sicherungsbeziehungen eingebundene
derivative Finanzinstrumente sind zwingend der Bewertungska-
tegorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
nanzielle Vermögenswerte“ zuzuordnen. In der Folge müssen die
Posten zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden; die Wernderungen sind im Periodenergebnis
zu erfassen.
A.3.17. Sonstige Vermögenswerte
Im Bilanzposten „sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ bezie-
hungsweise „sonstige langfristige Vermögenswerte“ werden
Forderungen und Abgrenzungsposten ausgewiesen, die nicht
die Denitionsmerkmale von Finanzinstrumenten aufweisen. Es
handelt sich insbesondere um Forderungen an Behörden und um
abgegrenzte Aufwendungen. Sofern kein spezischer IFRS/IAS
zur Anwendung kommt, werden die Vorschriften des Rahmenkon-
zepts zur Bilanzierung herangezogen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
74
A.3.18. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Unter die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fallen
nachrangige und nicht-nachrangige Darlehen, die CANCOM von
Banken erhalten hat. Es handelt sich um Finanzinstrumente (siehe
dazu Abschnitt A.3.25 des Konzernabschlusses), die gemäß IFRS
9 zu bilanzieren sind. Im CANCOM Konzern werden Verbind-
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Bewertungskategorie
„zu fortgeführten Anschaungskosten bewertete nanzielle
Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Die Folgebewertung erfolgt zu
fortgeführten Anschaungskosten unter Heranziehung der Eek-
tivzinsmethode. Letztere Methode impliziert, dass Zinsaufwen-
dungen in Höhe der eektiven Zinsbelastung (das heißt inklusive
Transaktionskosten und Agien/Disagien) periodengerecht erfasst
werden.
A.3.19. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Finanz-
instrumente (siehe dazu auch Abschnitt A.3.25 des Konzernab-
schlusses); die Bilanzierung erfolgt gemäß IFRS 9. Im CANCOM
Konzern werden die Posten der Bewertungskategorie „zu
fortgeführten Anschaungskosten bewertete nanzielle Verbind-
lichkeiten“ zugeordnet. Der Buchwert entspricht in der Regel dem
vereinbarten Kaufpreis der empfangenen Leistung beziehungs-
weise dem ursprünglichen (gegebenenfalls um in Anspruch
genommene Skonti reduzierten) Rechnungsbetrag.
A.3.20. Pensionsrückstellungen
Gemäß IAS 19 müssen für Pensionszusagen in der Form von
leistungsorientierten Plänen, bei denen das versicherungsma-
thematische Risiko (dass die Leistungen höhere Kosten als
erwartet verursachen) sowie das Anlagerisiko (dass die angelegten
Vermögenswerte nicht ausreichen, um die erwarteten Leistungen
zu erbringen) im Wesentlichen das Unternehmen trägt, Rückstel-
lungen gebildet werden. Die Rückstellung wird als Nettoschuld
ausgewiesen, das heißt von der leistungsorientierten Verpichtung
(welche die künftigen Pensionszahlungen an die Arbeitnehmer
widerspiegelt) wird das zur Finanzierung der Pensionszahlungen
gebildete Kapital (Deckungskapital) in Abzug gebracht, wenn das
Deckungskapital die Denitionsmerkmale von Planvermögen
aufweist.
Die Bewertung der leistungsorientierten Verpichtung erfolgt
mithilfe einer versicherungsmathematischen Bewertungsmethode
(Methode der laufenden Einmalprämien oder Anwartschafts-
barwertverfahren). Dieses Verfahren unterstellt, dass der Arbeit-
nehmer in jedem Tätigkeitsjahr einen zusätzlichen Teil seines
endgültigen Leistungsanspruchs erdient; demzufolge erhöht
sich die leistungsorientierte Verpichtung sukzessive bis zum
Renteneintritt. Die künftigen Auszahlungen werden mit einem
Rechnungszins diskontiert, der zu jedem Abschlussstichtag über
Marktrenditen von erstrangigen Unternehmensanleihen abgeleitet
wird. Das Verfahren berücksichtigt versicherungsmathematische
Annahmen wie demograsche Annahmen (wie zum Beispiel
Sterbewahrscheinlichkeit, Fluktuation, Frühverrentung) sowie
nanzielle Annahmen (wie zum Beispiel Rechnungszins, künftige
Gehaltstrends).
Kostenkomponenten im Zusammenhang mit Rückstellungen für
Pensionen sind Dienstzeitaufwand, Nettozinsen (Zinsaufwand,
Zinsertrag), versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust
sowie Ertrag aus Planvermögen. Innerhalb der Darstellung des
Periodenergebnisses werden der Dienstzeitaufwand (das heißt der
Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpichtung,
die aus einer Arbeitsleistung in der Berichtsperiode entsteht)
im Posten „Personalaufwendungen“, die Nettozinsen im Posten
„Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ausgewiesen. Die
Nettozinsen bestimmen sich durch Multiplikation der Nettoschuld
mit dem Rechnungszins der leistungsorientierten Verpichtung.
Versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust sowie Ertrag
aus Planvermögen werden erfolgsneutral im Eigenkapital im
Posten „Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag und
Periodenergebnis“ (das heißt im sonstigen Ergebnis in der Gesamt-
ergebnisrechnung und nicht in der Darstellung des Periodener-
gebnisses) erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste sind Veränderungen des Barwerts der leistungsorien-
tierten Verpichtung aufgrund von erfahrungsbedingten Berich-
tigungen (Auswirkungen der Abweichungen zwischen früheren
versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen
Entwicklung) und Auswirkungen von Änderungen versicherungs-
mathematischer Annahmen. Der Ertrag aus dem Planvermögen ist
die Abweichung der tatsächlichen Verzinsung des Planvermögens
von der Verzinsung auf Basis des Rechnungszinses der leistungso-
rientierten Verpichtung.
A.3.21. Sonstige Rückstellungen
Unter den Bilanzposten „kurzfristige Rückstellungen“ beziehungs-
weise „langfristige sonstige Rückstellungen“ fallen zum einen
personalbezogene Rückstellungen für Jubiläums-, Vorruhestands-
und Abndungsverpichtungen, zum anderen Verpichtungen
r Tantiemen, Prämien und andere Gratikationen. Diese werden
gemäß IAS 19 in Abhängigkeit der Merkmale der Verpichtung
entweder nach den Regeln für kurzfristig fällige Leistungen an
Arbeitnehmer, nach den Regeln für sonstige (das heißt nicht als
Pensionsleistungen geltende) langfristig fällige Leistungen an
Arbeitnehmer oder aber nach den Regeln für langfristig fällige
Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses bilanziert.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
75
Die Bilanzposten „kurzfristige Rückstellungen“ beziehungsweise
„langfristige sonstige Rückstellungen“ beinhalten ferner Gehr-
leistungsverpichtungen, etwaige Abgaben für Urheberrechts-
verletzungen und andere Rückstellungen (wie zum Beispiel für
Rückbauverpichtungen oder für belastende Verträge beziehungs-
weise drohende Verluste). Derartige Rückstellungen werden nach
IAS 37 angesetzt, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit
eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpichtung
entstanden ist, die wahrscheinlich mit einem Ressourcenabuss
verbunden ist und deren Höhe sich verlässlich schätzen lässt. Die
Bewertung erfolgt zum Betrag der bestmöglichen Schätzung für
die Ausgaben, die zur Erfüllung der Verpichtung zum Abschluss-
stichtag erforderlich sind. Langfristige Rückstellungen müssen mit
einem risikoadäquaten Zins diskontiert werden.
A.3.22. Verbindlichkeiten, Forderungen aus tatsächlichen
Ertragsteuern
Der Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern“ beinhaltet
Zahlungsverpichtungen aus körperschaft- und gewerbesteuer-
lichen Veranlagungen. Die Bilanzierung erfolgt gemäß IAS 12. Der
Buchwert entspricht in der Regel dem an die Steuerbehörde zu
zahlenden Betrag.
Die tatsächlichen Ertragsteuern werden basierend auf den
jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften
des Jahres berechnet. Darüber hinaus beinhalten die im
Gescftsjahr ausgewiesenen tatsächlichen Steuern auch Anpas-
sungsbetge für eventuell anfallende Steuerzahlungen bezie-
hungsweise -erstattungen für noch nicht endgültig veranlagte
Jahre, allerdings ohne Zinszahlungen beziehungsweise Zinserstat-
tungen und Strafen auf Steuernachzahlungen.
Forderungen aus Steuerüberzahlungen werden im Bilanzposten
„sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich um zum Abschlussstichtag nahezu feststehende
Rückerstattungsbeträge.
Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge
wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuer-
positionen), werden Steuerverbindlichkeiten gebildet. Der Betrag
ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten
Steuerzahlung (Erwartungswert beziehungsweise wahrschein-
lichster Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus
unsicheren Steuerpositionen werden gegebenenfalls dann erfasst,
wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können.
Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags oder einer
ungenutzten Steuergutschrift wird keine Steuerverbindlichkeit
oder Steuerforderungr diese unsicheren Steuerpositionen
bilanziert, sondern stattdessen die aktive Latenz für die noch nicht
genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften
angepasst.
A.3.23. Sonstige finanzielle Schulden
Unter den Bilanzposten „sonstige kurzfristige nanzielle
Schulden“ beziehungsweise „sonstige langfristige nanzielle
Schulden werden insbesondere Leasingverbindlichkeiten
gefasst, die sich daraus ergeben, dass CANCOM im Rahmen von
Leasingverhältnissen (siehe dazu Abschnitt A.3.27 des Konzern-
abschlusses) als Leasingnehmer auftritt. Zudem fallen darunter
Finanzverbindlichkeiten, die in Verbindung mit Sale-and-Lease-
back-Transaktionen dadurch entstehen, dass die Veräußerung des
zugrunde liegenden Vermögenswerts nicht die Kriterien eines
Verkaufs gemäß IFRS 15 erfüllt und somit Zahlungseingänge
aus der Veräußerung als Finanzverbindlichkeiten gemäß IFRS 9
zu bilanzieren sind. Diese „Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Leasinggesellschaften“ werden in der Folge unter Zuordnung
zur Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaungskosten
bewertete nanzielle Verbindlichkeiten“ und somit unter Heran-
ziehung der Eektivzinsmethode bewertet. Darüber hinaus sind
den Bilanzposten im Zuge von Unternehmenserwerben (siehe
dazu Abschnitt A.3.30 des Konzernabschlusses) eingegangene
Kaufpreisverbindlichkeiten zugeordnet. Bei letzteren Kaufpreisver-
bindlichkeiten handelt es sich entweder um bedingte Gegenleis-
tungen oder um Put/Call-Vereinbarungen (siehe zur Bilanzierung
Abschnitt A.3.30 des Konzernabschlusses).
Ferner werden unter dem Bilanzposten „sonstige kurzfristige
nanzielle Schulden“ beziehungsweise „sonstige langfristige
nanzielle Schulden“ nicht in bilanzielle Sicherungsbeziehungen
eingebundene derivative Finanzinstrumente (siehe dazu Abschnitt
A.3.26 des Konzernabschlusses) ausgewiesen, wenn diese zum
Abschlussstichtag einen negativen beizulegenden Zeitwert
aufweisen. Derartige Posten sind zwingend der Bewertungska-
tegorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
nanzielle Verbindlichkeiten“ zuzuordnen. In der Folge müssen
sie zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden; die Wernderungen sind im Periodenergebnis
zu erfassen.
A.3.24. Sonstige Schulden
Im Bilanzposten „sonstige kurzfristige Schulden“ beziehungsweise
„sonstige langfristige Schulden“ werden Verbindlichkeiten und
Abgrenzungsposten ausgewiesen, die nicht die Denitions-
merkmale von Finanzinstrumenten aufweisen. Es handelt sich
insbesondere um Verbindlichkeiten gegenüber Behörden, Genos-
senschaften und Sozialversicherungsträgern sowie um Verbind-
lichkeiten gegenüber Mitarbeitern. Sofern kein spezischer
IFRS/IAS zur Anwendung kommt, werden die Vorschriften des
Rahmenkonzepts zur Bilanzierung herangezogen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
76
A.3.25. Finanzinstrumente
Finanzinstrumente werden in IAS 32 deniert; die diesbezüg-
lichen Bilanzierungs- und Angabevorgaben nden sich in IFRS 9
beziehungsweise IFRS 7. Unter den Begri des Finanzinstruments
fallen nanzielle Vermögenswerte und nanzielle Verbindlich-
keiten. Finanzielle Vermögenswerte umfassen liquide Mittel,
vertraglich zugesicherte Rechte zum Empfang von Barmitteln
oder anderweitigen nanziellen Vermögenswerten wie zum
Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, derivative
Finanzinstrumente mit positivem beizulegenden Zeitwert und
an anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente.
Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen vertragliche Verpich-
tungen, liquide Mittel oder andere nanzielle Vermögenswerte
abzugeben. Hierzu zählen zum Beispiel aufgenommene Darlehen,
kurzfristige Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und derivative Finanzinstrumente mit negativem
beizulegenden Zeitwert.
In den Bilanzposten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva-
lente, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „sonstige
kurzfristige nanzielle Vermögenswerte“, „Finanzanlagen und
Ausleihungen“ sowie „sonstige langfristige nanzielle Ver-
genswerte“ sind ausschließlich nanzielle Vermögenswerte
enthalten. Die Bilanzposten „kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kredit instituten“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen, „sonstige kurzfristige nanzielle Schulden,
„langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sowie „sonstige langfristige nanzielle Schulden“ setzen sich
ausschließlich aus nanziellen Verbindlichkeiten zusammen.
Bei der erstmaligen Erfassung müssen Finanzinstrumente
Bewertungskategorien, die in IFRS 9 aufgeführt sind, zugeordnet
werden. Über die Bewertungskategorie bestimmt sich die Folge-
bewertung der Posten. Für nanzielle Vermögenswerte existieren
drei Bewertungskategorien („erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte“, „erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete
nanzielle Vermögenswerte“, „zu fortgeführten Anschaungs-
kosten bewertete nanzielle Vermögenswerte“). Die Zuordnung
nanzieller Vermögenswerte erfolgt kriterienbasiert unter Berück-
sichtigung der mit dem Posten verbundenen Zielsetzung (dem
Geschäftsmodell) sowie anhand der Eigenschaften der Zahlungs-
ströme. Finanzielle Verbindlichkeiten können zwei Bewertungska-
tegorien („erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
nanzielle Verbindlichkeiten“, „zu fortgeführten Anschaungs-
kosten bewertete nanzielle Verbindlichkeiten“) zugeordnet
werden.
Finanzielle Vermögenswerte und nanzielle Verbindlichkeiten
sind anzusetzen, sobald ein Unternehmen Vertragspartei der
Regelungen des Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe
oder Verkäufe werden innerhalb des CANCOM Konzerns
einheitlich zum Erfüllungstag (Tag, an dem der Vermögenswert
an oder durch das Unternehmen geliefert wird) erfasst. Die Erstbe-
wertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert beziehungsweise
r Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Transak-
tionspreis gemäß IFRS 15. Zur Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts gelten die Vorgaben in IFRS 13. Transaktionskosten sind
bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Posten im Erstbuchwert zu berücksichtigen.
Von der Möglichkeit, nanzielle Vermögenswerte oder nanzielle
Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz freiwillig als
„erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende
nanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten“ zu designieren
(Fair-Value-Option), hat der CANCOM Konzern in der Berichts-
und in der Vergleichsperiode keinen Gebrauch gemacht.
Nach dem erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente der Bewer-
tungskategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete nanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten“ sowie
der Bewertungskategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete nanzielle Vermögens-
werte“ zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Unter die Bewer-
tungskategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete nanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten“ fallen
auch derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame
bilanzielle Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind
(siehe auch Abschnitt A.3.26 des Konzernabschlusses). Wertände-
rungen der letztgenannten Bewertungskategorien werden erfolgs-
wirksam (das heißt über die Darstellung des Periodenergebnisses)
erfasst. Die Folgebewertung von Posten, die unter die Bewer-
tungskategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im
sonstigen Ergebnis bewertete nanzielle Vermögenswerte“ fallen,
erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Wernderungen
werden allerdings unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
erfolgsneutral im Eigenkapital im Posten „sonstige Rücklagen“ (das
heißt im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung und
nicht in der Darstellung des Periodenergebnisses) erfasst. Die so
erfolgsneutral erfassten Wernderungen werden bei Eigenkapital-
instrumenten niemals in das Periodenergebnis überführt.
In eine wirksame bilanzielle Sicherungsbeziehung eingebundene
derivative Finanzinstrumente (siehe auch Abschnitt A.3.26 des
Konzernabschlusses) sind keiner Bewertungskategorie zugeordnet.
Sie werden auch zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, allerdings
kommt für die Erfassung der Wernderungen in Abhängigkeit
der Art der Sicherungsbeziehung auch eine erfolgsneutrale
Erfassung im Eigenkapital im Posten „sonstige Rücklagen“ (das
heißt im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung) in
Frage.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
77
Finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie „zu
fortgeführten Anschaungskosten bewertete nanzielle
Vermögenswerte“ sowie nanzielle Verbindlichkeiten der Bewer-
tungskategorie „zu fortgeführten Anschaungskosten bewertete
nanzielle Verbindlichkeiten“ werden nach dem erstmaligen
Ansatz zu fortgeführten Anschaungskosten unter Anwendung
der Eektivzinsmethode bewertet.
Der Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaungskosten
bewertete nanzielle Vermögenswerte“ sowie der Bewertungska-
tegorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen
Ergebnis bewertete nanzielle Vermögenswerte“ zugeordnete
Fremdkapitalinstrumente unterliegen den Wertminderungsvor-
schriften des IFRS 9. Dabei ist an jedem Abschlussstichtag der
r den jeweiligen Posten erwartete Kreditverlust zu erfassen. Die
Veränderung des erwarteten Kreditverlusts stellt einen erfolgs-
wirksam zu erfassenden Wertminderungsaufwand beziehungs-
weise -ertrag dar.
A.3.26. Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden im CANCOM Konzern
in der Regel ausschließlich zur Absicherung von Risiken aus
Wechselkursänderungen in Form von Devisentermingescften
und ähnlichen Währungsderivaten abgeschlossen. Darüber hinaus
können im Zu sammenhang mit Unternehmenserwerben (siehe
dazu Abschnitt A.3.30 des Konzernabschlusses) Vermögenswerte
und Ver bind lichkeiten entstehen, welche die Denitionsmerkmale
von derivativen Finanzinstrumenten erfüllen und somit entspre-
chend zu bilanzieren sind. Hierbei handelt es sich um bedingte
Gegenleistungen einschließlich Put/Call-Vereinbarungen zum
Erwerb von Anteilen.
Die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente erfolgt nach
den Vorgaben des IFRS 9. Derivative Finanzinstrumente werden
dabei entweder freistehend bilanziert, oder sie sind in eine
wirksame bilanzielle Sicherungsbeziehung („Hedge Accounting“)
eingebunden. Hedge Accounting bedeutet, in einem dokumen-
tierten wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Grund- und
Sicherungsgeschäfte derart einzugehen, dass die aus Marktprei-
nderungen resultierenden kompensatorischen Ergebniseekte
in derselben Periode eintreten. Sofern eine Sicherungsbeziehung
designiert wird, erfolgt die Erfassung der Gewinne und Verluste
aus Grund- und Sicherungsgeschäft nach den speziellen Hedge-Ac-
counting-Regeln. Für jeden Sachverhalt besteht grundsätzlich ein
Wahlrecht zum Hedge Accounting. Allerdings ist die Anwendung
der Hedge-Accounting-Regelungen an Bedingungen geknüpft. So
muss die Sicherungsbeziehung dokumentiert werden. Ferner hat
der Sicherungszusammenhang bestimmte Eektivitätskriterien
(wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Siche-
rungsinstrument, kein dominanter Einuss des Ausfallrisikos,
Sicherungsquote entspricht der zu Risikomanagementzwecken
verwendeten Sicherungsquote) zu erfüllen.
In der Berichts- und in der Vergleichsperiode wurde im CANCOM
Konzern kein Hedge Accounting praktiziert.
Wertmaßstab für die Erst- und Folgebewertung derivativer
Finanzinstrumente ist der beizulegende Zeitwert. Der beizule-
gende Zeitwert bestimmter Derivate kann sowohl positiv als auch
negativ sein; in Abhängigkeit davon handelt es sich entweder
um einen nanziellen Vermögenswert oder um eine nanzielle
Verbindlichkeit. Der beizulegende Zeitwert ist nach den Vorgaben
des IFRS 13 zu bestimmen. Sofern keine notierten Marktpreise aus
aktiven Märkten vorliegen, werden die beizulegenden Zeitwerte
anhand von Barwert- oder Optionspreismodellen errechnet, deren
wesentliche Inputfaktoren (zum Beispiel Marktpreise, Zinssätze)
von notierten Preisen oder anderen direkt oder indirekt beobacht-
baren Inputfaktoren abgeleitet werden.
Freistehende, das heißt nicht in eine wirksame bilanzielle Siche-
rungsbeziehung nach IFRS 9 eingebundene derivative Finanzin-
strumente sind stets den Bewertungskategorien „erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögens-
werte/Verbindlichkeiten“ zuzuordnen. Wertänderungen von
derivativen Finanzinstrumenten, die CANCOM zur Absicherung
von operativen Währungsrisiken eingeht, werden innerhalb der
Darstellung des Periodenergebnisses im Posten „sonstige betrieb-
liche Erträge“ beziehungsweise im Posten „sonstige betriebliche
Aufwendungen“ erfasst.
In eine wirksame bilanzielle Sicherungsbeziehung eingebundene
derivative Finanzinstrumente sind keiner Bewertungskategorie
zugeordnet. Sie werden ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert
bilanziert, wobei die Erfassung in Abhängigkeit von der Art der
Sicherung (Fair Value Hedge, Cash Flow Hedge) beziehungsweise
von den Merkmalen der Sicherung entweder erfolgswirksam (das
heißt in der Darstellung des Periodenergebnisses) oder erfolgs-
neutral im Eigenkapital im Posten „sonstige Rücklagen“ (das heißt
im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung) erfolgt.
A.3.27. Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse sind gemäß IFRS 16 zu bilanzieren. Ein
Leasingverhältnis wird in IFRS 16 deniert als Vertrag zur
Nutzung eines identizierbaren Vermögenswerts, über den das
Unternehmen die Kontrolle hat, wobei Letztere durch das Recht
zur wesentlichen wirtschaftlichen Nutzenziehung sowie das Recht
zur Bestimmung über die Verwendung konkretisiert wird. IFRS
16 dierenziert bei den Bilanzierungsvorgaben zwischen der
Perspektive des Leasingnehmers und der Perspektive des Leasing-
gebers.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
78
Der Leasingnehmer muss am Bereitstellungsdatum grundsätzlich
einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie
eine Leasingverbindlichkeit erfassen. Die Leasingverbindlichkeit
wird erstmalig zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasing-
zahlungen erfasst. Das Nutzungsrecht ist in Höhe der Anschaf-
fungskosten, die sich im Wesentlichen aus dem Erstbuchwert
der Leasingverbindlichkeit ergeben, zu aktivieren. In der Folge
sind die Leasingzahlungen in einen Tilgungsanteil und einen
Zinsanteil (mit konstantem Zinssatz auf die Restverbindlichkeit)
zu zerlegen und entsprechend als Reduktion der Leasingverbind-
lichkeit beziehungsweise als Finanzierungskosten (Zinsaufwen-
dungen) zu erfassen. Zudem muss die Leasingverbindlichkeit
(und damit auch das Nutzungsrecht) einer Neubewertung (des
Barwerts) unterzogen werden, falls sich Änderungen in Bezug
auf die Laufzeit, Kaufoptionen, Restwertgarantien sowie variable
Leasingzahlungen ergeben. Das Nutzungsrecht ist planßig
über die Laufzeit/Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Ver-
genswerts abzuschreiben. Ferner unterliegen Nutzungsrechte den
Wertminderungsvorschriften des IAS 36 (siehe dazu Abschnitt
A.3.12 des Konzernabschlusses). Von der grundsätzlichen Bilanzie-
rungspicht der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts
ausgenommen werden können kurzfristige Leasingverhältnisse
sowie Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende
Vermögenswert von geringem Wert ist. Sodann gelten verein-
fachte Erfassungsregeln. Von der wahlweisen Nutzung dieser
Vereinfachungsregeln macht CANCOM keinen Gebrauch.
Der Leasinggeber hat das Leasingverhältnis zu Beginn entweder
als Finanzierungsleasingverhältnis oder als Operating-Leasing-
verhältnis einzustufen. Ersteres ist ein Leasingverhältnis, bei
dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde
liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen
übertragen werden – was bei einem Operating-Leasingver-
ltnis nicht der Fall ist. Bei Einstufung als Finanzierungslea-
singverhältnis erfolgt vom Leasinggeber die Ausbuchung des
Leasinggegenstands und es wird eine Forderung in Höhe des
Nettoinvestitionswerts erfasst. In der Folge sind die Leasing-
zahlungen in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil (mit
konstantem Zinssatz auf die Restforderung) zu zerlegen und
entsprechend als Reduktion der Forderung beziehungsweise als
Finanzerträge (Zinserträge) zu erfassen. Auf die Nettoinvestition/
Forderung hat der Leasinggeber die Ausbuchungs- und Wertmin-
derungsvorschriften von IFRS 9 anzuwenden. Bei Einstufung als
Operating-Leasingverhältnis werden die Leasingzahlungen linear
über die Laufzeit (oder auf einer anderen systematischen Basis)
als Ertrag in der Darstellung des Periodenergebnisses erfasst. Der
Leasinggegenstand verbleibt in der Bilanz des Leasinggebers und
wird von ihm planßig abgeschrieben.
Die Vorschriften in IFRS 16 zu Sale-and-Leaseback-Transak-
tionen kommen bei CANCOM primär zur Anwendung, wenn
Handelswaren an eine Leasinggesellschaft veräußert werden und
sie unmittelbar von dieser Leasinggesellschaft zurückgemietet
werden, um die Handelswaren dann wiederum an CANCOM-
Kunden zu vermieten. Hierbei werden zwei Fälle unterschieden:
Die Veräußerung an die Leasinggesellschaft wird gemäß
IFRS 15 als Verkauf eingestuft (das heißt die Leasinggesell-
schaft erlangt die Verfügungsgewalt über die Handelswaren).
CANCOM bucht die Handelswaren zwar vollständig aus,
bucht sich jedoch im Rahmen der Rückanmietung (das heißt
CANCOM ist Leasingnehmer) neben der Leasingverbindlich-
keit ein anteiliges Nutzungsrecht ein. Aus dem Verkauf an
die Leasinggesellschaft werden anteilige Umsatzerlöse und
anteilige Materialaufwendungen/Aufwendungen für bezogene
Leistungen erfasst. Bei der Vermietung an CANCOM-Kunden
kommen die Vorgaben des IFRS 16 zu Unterleasingverhält-
nissen zur Anwendung; CANCOM ist Unterleasinggeber. Das
Unterleasingverhältnis wird überwiegend als Finanzierungslea-
singverhältnis eingestuft. Aus der Einbuchung der Leasingfor-
derung und der Ausbuchung des Leasinggegenstands (das heißt
des Nutzungsrechts) ergibt sich ein Gewinn, der in der Darstel-
lung des Periodenergebnisses im Posten „sonstige betriebliche
Erträge“ als „Erträge aus Unterleasingverhältnissen“ erfasst
wird.
Die Veräußerung an die Leasinggesellschaft wird gemäß IFRS
15 nicht als Verkauf eingestuft (das heißt die Leasinggesell-
schaft erlangt nicht die Verfügungsgewalt über die Handels-
waren). CANCOM bucht die Handelswaren zunächst nicht aus.
Stattdessen wird der Zahlungseingang von der Leasinggesell-
schaft als nanzielle Verbindlichkeit gemäß IFRS 9 erfasst.
Die Mietverhältnisse mit den Kunden (das heißt CANCOM
ist Leasinggeber) werden überwiegend als Finanzierungs-
leasingverltnisse eingestuft, was mit der Ausbuchung der
Handelswaren einhergeht. CANCOM wendet als Leasinggeber
die Vorschriften für Hersteller und Händler des IFRS 16 an
und erfasst daher mit Beginn des jeweiligen Leasingverhält-
nisses Umsatzerlöse in Höhe des Barwerts der zu erhaltenden
Leasingzahlungen sowie entsprechende Materialaufwendungen/
Aufwendungen für bezogene Leistungen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
79
A.3.28. Zuwendungen der öentlichen Hand
Zuwendungen der öentlichen Hand, welche gemäß IAS
20 Zuwendungen für Vermögenswerte darstellen (das heißt
Zuschüsse für Investitionen sind), werden nur dann erfasst,
wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass ein
Unternehmen innerhalb des CANCOM Konzerns die damit
verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen
gewährt werden. Die Zuschüsse werden nicht vom entsprechenden
Vermögenswert abgezogen, sondern als passiver Abgrenzungs-
posten im Bilanzposten „sonstige kurzfristige Schulden“ bezie-
hungsweise im Bilanzposten „sonstige langfristige Schulden
berücksichtigt. Der Abgrenzungsposten wird nachfolgend über
die Nutzungs- beziehungsweise Abschreibungsdauer des entspre-
chenden Sachanlagevermögenswerts erfolgswirksam (das heißt
über die Darstellung des Periodenergebnisses im Posten „sonstige
betriebliche Erträge“) aufgelöst. Erfolgsbezogene Zuwendungen
werden in der Periode, in welcher der entsprechende Anspruch
entsteht, in der Darstellung des Periodenergebnisses ebenfalls im
Posten „sonstige betriebliche Erträge“ erfasst.
Der Vorteil eines öentlichen Darlehens zu einem unter dem
Marktzins liegenden Zinssatz wird wie eine Zuwendung der
öentlichen Hand behandelt. Das Darlehen ist gemäß IFRS 9 zu
bewerten (siehe dazu Abschnitt A.3.18 des Konzernabschlusses).
Der Vorteil des unter dem Marktzins liegenden Zinssatzes wird als
Unterschiedsbetrag zwischen dem ursprünglichen Buchwert des
Darlehens, der gemäß IFRS 9 ermittelt wurde, und den erhaltenen
Zahlungen bewertet. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags erfolgt
die Bilanzierung eines passivischen Abgrenzungspostens im
Bilanzposten „sonstige kurzfristige Schulden“ beziehungsweise
im Bilanzposten „sonstige langfristige Schulden, der über
die Laufzeit des Darlehens erfolgswirksam (das heißt über die
Darstellung des Periodenergebnisses) aufgelöst wird.
A.3.29. Transaktionen und Posten in Fremdhrung
Eine Fremdwährungstransaktion ist gemäß IAS 21 ein Geschäfts-
vorfall, dessen Wert in einer Fremdwährung angegeben ist
oder der die Erfüllung in einer Fremdwährung erfordert. Eine
Fremdwährung ist jede Währung außer der funktionalen
Währung des Konzernunternehmens. Fremdwährungstransak-
tionen sind Geschäftsvorfälle zum Kauf oder Verkauf von Waren
oder Dienstleistungen in Fremdwährung, Mittelaufnahmen oder
Verleihungen in Fremdwährung oder Erwerbe oder Veräuße-
rungen von Vermögenswerten und Schulden in Fremdwährung
auf sonstige Weise. Fremdwährungsposten sind Bilanzposten,
die in Fremdwährung eingegangen oder aufgenommen wurden
(und deren Einbuchungen somit Fremdwährungstransaktionen
vorausgingen).
Fremdwährungstransaktionen beziehungsweise Fremdwäh-
rungsposten werden erstmalig mit dem am jeweiligen Tag des
Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung
umgerechnet.
Die Folgebewertung eines Fremdwährungspostens hängt davon
ab, ob es sich bei diesem um einen monetären oder um einen
nicht-monetären Posten handelt. Monetäre Posten in einer Fremd-
währung sind zu jedem Abschlussstichtag unter Verwendung des
Stichtagskurses (das heißt dem Kassakurs am Abschlussstichtag)
in die funktionale Währung umzurechnen; Umrechnungsdie-
renzen müssen in der Regel erfolgswirksam – das heißt innerhalb
der Darstellung des Periodenergebnisses – erfasst werden. Umrech-
nungsdierenzen aus operativen Vermögenswerten und Schulden
(zum Beispiel aus Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen) werden hierbei unter dem
Posten „sonstige betriebliche Erträge“ beziehungsweise „sonstige
betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Umrechnungsdierenzen aus
nicht-operativen Vermögenswerten und Schulden (zum Beispiel
aus begebenen oder erhaltenen Finanzdarlehen) werden im Posten
Währungsgewinne/-verluste“ erfasst. Nicht-monetäre Posten sind
– sofern sie zu Anschaungs- oder Herstellungskosten bewertet
werden – mit dem Kurs, der am Tag der erstmaligen Erfassung
bestand, in die funktionale Währung umzurechnen. Zum beizu-
legenden Zeitwert bewertete nicht-monetäre Posten hat man mit
dem Kurs umzurechnen, der am Tag der Bemessung gültig war
(das heißt in der Regel mit dem Stichtagskurs). Umrechnungs-
dierenzen aus nicht-monetären Posten sind wie alle anderen
Gewinne beziehungsweise Verluste zu behandeln, das heißt sie
sind entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral im Eigenkapital
im Posten „sonstige Rücklagen“ (das heißt im sonstigen Ergebnis
in der Gesamtergebnisrechnung) zu erfassen.
A.3.30. Unternehmenserwerbe
Unternehmenszusammenschlüsse werden gemäß IFRS 3 unter
Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Hierbei hat der
Erwerber zum Erwerbszeitpunkt die erworbenen identizier-
baren Vermögenswerte, die übernommenen Schulden sowie alle
nicht-beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen
nach den Vorgaben in IFRS 3 anzusetzen und in der Regel
zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Es erfolgt also eine
Neubewertung des Eigenkapitals (Vermögenswerte abzüglich
Schulden) des erworbenen Unternehmens. Der Kaufpreis eines
Unternehmenserwerbs bemisst sich als Summe der übertragenen
Gegenleistungen (einschließlich bedingter Gegenleistungen),
bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt,
und der Anteile ohne beherrschenden Einuss am erworbenen
Unternehmen. Eine positive Dierenz zwischen Kaufpreis
und neubewertetem Eigenkapital stellt einen Geschäfts- oder
Firmenwert dar, der in der Bilanz als Vermögenswert erfasst
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
80
wird; eine negative Dierenz ist indes sofort als Aufwand in der
Darstellung des Periodenergebnisses zu berücksichtigen (siehe
unten).
Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene
Kosten werden als Aufwand in der Darstellung des Periodenergeb-
nisses im Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete
Klassizierung und Designation der nanziellen Vermögenswerte
und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den
Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am
Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbs-
zeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegen-
leistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt,
werden in der Regel in Übereinstimmung mit IFRS 9 erfolgs-
wirksam in der Darstellung des Periodenergebnisses erfasst. Eine
bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird
nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigen-
kapital bilanziert.
Die Bilanzierung von Termingescften auf Unternehmensan-
teile (Put/Call-Vereinbarungen zum Erwerb von Anteilen) ist
hochkomplex und bedarf der Einzelfallbeurteilung. Für derartige
Posten kommt eine Erfassung als nicht-derivatives oder als
derivatives Finanzinstrument gemäß IFRS 9 genauso wie eine
Bilanzierung als nicht-derivatives Fremdkapitalinstrument oder
als Eigenkapitalinstrument gemäß IAS 32 in Frage. Gegebenen-
falls hat ferner gar keine unmittelbare bilanzielle Erfassung zu
erfolgen. Die in der Vergleichsperiode und zuvor erfassten Put/
Call-Vereinbarungen wurden als „synthetische Verbindlichkeiten
gemäß IAS 32.23 bilanziert und damit erstmalig zum Barwert des
Rückkaufbetrags bewertet. CANCOM ordnete die synthetischen
Verbindlichkeiten zur Folgebewertung der Bewertungskate-
gorie „zu fortgeführten Anschaungskosten“ zu, das heißt die
Verpichtungsbeträge werden periodisch neu berechnet und
unter Heranziehung des ursprünglichen Fremdkapitalzinssatzes
aufgezinst. Änderungen aus der Neubewertung werden innerhalb
der Darstellung des Periodenergebnisses im Posten „sonstiges
Finanzergebnis Erträge“ beziehungsweise im Posten „sonstiges
Finanzergebnis Aufwendungen“ erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz
zu Anschaungskosten bewertet, die sich als Überschuss der
übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils
ohne beherrschenden Einuss über die erworbenen identi-
zierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des
Unternehmens bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem
beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen
Unternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Darstellung
des Periodenergebnisses erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder
Firmenwert nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens
einmal jährlich gemäß IAS 36 auf Wertminderung überprüft
(siehe Abschnitt A.3.11 und Abschnitt A.3.12 des Konzernab-
schlusses). Zur Überprüfung auf Wertminderung muss der
Geschäfts- oder Firmenwert gemäß den Vorgaben in IAS 36 den
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
A.3.31. Anteilsbasierte Vergütungen
Die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen beziehungs-
weise aktienbasierter Vergütungsprogramme richtet sich nach
IFRS 2. Der Standard unterscheidet zwischen anteilsbasierten
Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und
anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich.
Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenka-
pitalinstrumente wird der beizulegende Zeitwert der erhaltenen
Leistungen – der sich bei Transaktionen mit Mitarbeitern indirekt
unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der gehrten
Eigenkapitalinstrumente bestimmt – am Tag der Gewährung
an Arbeitnehmer als Aufwand im Periodenergebnis (innerhalb
des CANCOM Konzerns im Posten „Personalaufwendungen“)
über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen
uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben (Erdie-
nungszeitraum). Im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018
wurden die Personalaufwendungen linear über den Erdienungs-
zeitraum verteilt. Zum Ende der Vergleichsperiode 2019 wurde zur
Bestimmung des Personalaufwands eine nicht-lineare Verteilung
unterstellt. Bei dieser nicht-linearen Verteilung handelt es sich um
ein so genanntes „Graded Vesting“. Dabei wird unterstellt, dass
der Arbeitnehmer nach zwei Jahren 50 Prozent, nach drei Jahren
weitere 25 Prozent und nach vier Jahren die verbleibenden 25
Prozent des Anspruchs erdient hat. Als Gegenbuchung wird das
Eigenkapital entsprechend erhöht. Der als Aufwand erfasste Betrag
wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für
die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhän-
gigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllt werden,
sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl
der Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen
und marktunabhängigen Leistungsbedingungen am Ende des
Erdienungszeitraums erfüllen.
Im Falle von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit
Barausgleich wird eine Schuld erfasst. Innerhalb des CANCOM
Konzerns erfolgt der Ausweis im Bilanzposten „sonstige
langfristige nanzielle Schulden. Die Bewertung der Schuld
erfolgt zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert
der Wertsteigerungsrechte. Veränderungen des beizulegenden
Zeitwerts werden erfolgswirksam in der Darstellung des Perio-
denergebnisses (innerhalb des CANCOM Konzerns im Posten
„Personalaufwendungen“) erfasst.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
81
A.3.32. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 ermittelt. Der Standard
dierenziert zwischen dem unversserten Ergebnis je Aktie und
dem versserten Ergebnis je Aktie.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich aus der
Division des Konzern- Periodenergebnisses abzüglich der Anteile
nicht beherrschender Gesellschafter durch die gewichtete durch-
schnittliche Anzahl der in der Periode im Umlauf bendlichen
(aktuell ausstehenden) Stammaktien.
Beim versserten Ergebnis je Aktie werden neben den aktuell
ausstehenden Stammaktien auch potentielle Stammaktien berück-
sichtigt.
Die Berechnung des unversserten und des versserten
Ergebnisses je Aktie ist innerhalb der Gesamtergebnisrechnung
unter der Darstellung des Periodenergebnisses ersichtlich.
A.4. Ermessensentscheidungen und
Schätzungsunsicherheiten
Bei der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsmethoden sind
Ermessensentscheidungen zu treen. Die wichtigsten zukunfts-
bezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag
bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten,
mit denen das Risiko verbunden ist, dass innerhalb der nächsten
Berichtsperiode eine Anpassung der Buchwerte von Vermögens-
werten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachfolgend
erläutert:
Beim Ansatz und bei der Bewertung von Verbindlichkeiten im
Zusammenhang mit variablen Kaufpreisbestandteilen und Put/
Call-Vereinbarungen bei Unternehmenserwerben (siehe zu den
entsprechenden Buchwerten und zur Bestimmung der beizule-
genden Zeitwerte Abschnitt D.5 des Konzernabschlusses) spielt
die Einschätzung künftig zu erzielender Ergebnisse eine wesent-
liche Rolle; zur Bewertung wird auf Planungsrechnungen des
Managements zurückgegrien. Weiterhin liegen Annahmen zur
Wahrscheinlichkeit des voraussichtlichen Ausübungszeitpunkts
der Optionen der Bewertung zugrunde.
Im Rahmen von Unternehmenserwerben müssen zum
Erwerbszeitpunkt die erworbenen Vermögenswerte und die
übernommenen Schulden identiziert und in der Regel zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe dazu Abschnitt
A.3.30 des Konzernabschlusses). Insbesondere die Identikation
und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (wie zum
Beispiel erworbene Kundensmme, Auftragsbestände, Marken)
ist ermessensbehaftet.
Gemäß IFRS 15 hat ein Unternehmen, wenn eine andere Partei
an der Lieferung von Gütern oder an der Erbringung von
Dienstleistungen an einen Kunden beteiligt ist, im Rahmen der
Umsatzrealisierung (siehe dazu Abschnitt A.3.2 des Konzernab-
schlusses) zu evaluieren, ob seine Leistungsverpichtung darin
besteht, die Güter als Prinzipal zu liefern beziehungsweise die
Dienstleistungen als Prinzipal zu erbringen oder darin, diese
andere Partei mit der Lieferung der Güter oder der Erbrin-
gung der Dienstleistungen als Agent zu beauftragen. Die im
Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmende Gewichtung
einzelner Argumente für beziehungsweise gegen eine Prinzipal
/Agentenstellung –und damit einhergehend eine zeitpunkt-
oder zeitraumbezogene Umsatzrealisierung – ist komplex und
teilweise ermessensbehaftet. Dies gilt in besonderem Maße für
Verkäufe von Softwarelizenzen Dritter, bei denen CANCOM als
Value-Added Reseller“ auftritt (siehe dazu Abschnitt A.3.2.5 des
Konzernabschlusses).
Im Rahmen der Durchführung von Wertminderungstests der
Geschäfts- oder Firmenwerte werden Annahmen getroen, die
der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde liegen (siehe
dazu Abschnitt B.8.3 des Konzernabschlusses); auch hierzu
werden Planungsrechnungen des Managements herangezogen.
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe
dazu Abschnitt B.11 des Konzernabschlusses) in Verbindung
mit zusätzlichen Vereinbarungen, die CANCOM mit Lieferanten
eingeht, ist zu untersuchen, ob die zusätzliche Vereinbarung in
Bezug auf den ursprünglichen Lieferantenvertrag eine wesent-
liche Vertragsänderung gemäß IFRS 9 darstellt beziehungsweise
ob die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auszu-
buchen sind. Die Ausbuchungskriterien sind ermessensbehaftet.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen
(siehe dazu Abschnitt D.3 des Konzernabschlusses) muss in
Verbindung mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen
eingeschätzt werden, ob die jeweilige Ausübung der Option
hinreichend sicher ist.
In die Bewertung der Aktienoptionen an Arbeitnehmer als
anteilsbasierte Vergütungen (siehe dazu Abschnitt D.4 des
Konzernabschlusses) ießen insbesondere geschätzte markt-
abhängige Leistungsbedingungen (wie erwartete Volatilitäten
und risikolose Zinssätze) als auch unternehmensspezische
Parameter (wie Fluktuationen und Sterbewahrscheinlichkeiten)
ein.
r den Ansatz von nicht-personalbezogenen Rückstellungen
(siehe zu den Buchwerten Abschnitt B.13 des Konzernab-
schlusses) ist insbesondere die Beurteilung der Wahrscheinlich-
keit eines künftigen Zahlungsmittelabusses ermessensbehaftet.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
82
Es werden Wertberichtigungen auf Forderungen gebildet, um
erwarteten Kreditverlusten aus der Zahlungsunhigkeit oder
-unwilligkeit von Kunden Rechnung zu tragen. Dies betrit
insbesondere die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (siehe dazu Abschnitt D.5 des Konzernab-
schlusses).
Die Ermittlung der Nutzungsdauern der Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerte (siehe dazu Abschnitt A.3.9 und
Abschnitt A.3.10 des Konzernabschlusses) basiert auf Beurtei-
lungen und Planungsrechnungen des Managements. Dies gilt
ebenso für die Ermittlung von Wertminderungen derartiger
Posten sowie von nanziellen Vermögenswerten.
Bei diesen Ansatz- und Bewertungsunsicherheiten werden die
bestmöglichen Erkenntnisse, bezogen auf die Verhältnisse am
Abschlussstichtag, herangezogen. Die tatsächlichen Beträge
können sich von den Schätzungen unterscheiden. Die im
Abschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten belegten
Buchwerte sind aus der Bilanz beziehungsweise den zugehörigen
Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.
Ermessensentscheidungen ergeben sich ferner dazu, ob CANCOM
beim Erwerb von strukturierten Unternehmen die Beherrschung
über das erworbene Unternehmen erlangt und es somit als
Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den
Konzernabschluss einzubeziehen ist. Im Fall der Einbeziehung
einer Leasingobjektgesellschaft (siehe dazu Abschnitt A.2.1 des
Konzernabschlusses) wurde dies verneint.
Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses ist nicht von
wesentlichen Änderungen der Annahmen, die dem Ansatz und
der Bewertung zugrunde gelegt wurden, auszugehen. Insofern
sind aus gegenwärtiger Sicht keine nennenswerten Anpassungen
der Annahmen und Schätzungen, die einen wesentlichen Einuss
auf das Periodenergebnis oder auf die Buchwerte der betroenen
Vermögenswerte und Schulden des nächsten Geschäftsjahres
(Berichtsperiode 2021) hätten, zu erwarten.
A.5. Erstmalig anzuwendende Rechnungslegungs-
vorschriften
Der CANCOM Konzern hat die folgenden Verlautbarungen
beziehungsweise Änderungen an Verlautbarungen des IASB
beziehungsweise des IFRS IC in der Berichtsperiode erstmalig
angewandt:
Änderung diverser Standards (Bezeichnung der Änderung:
„Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in
IFRS-Standards“);
Änderung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
(Bezeichnung der Änderung: „Denition von „Geschäftsbe-
trieb);
Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ sowie des
IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rech-
nungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ (Bezeichnung
der Änderung: „Denition von „wesentlich““);
Änderung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ sowie des IFRS 7
„Finanzinstrumente: Angaben“ (Bezeichnung der Änderung:
„Reform der Referenzzinssätze“).
Im März 2018 wurde das umfangreich überarbeitete Rahmen-
konzept des IASB veröentlicht. Es trat mit Veröentlichung
unmittelbar in Kraft. Das Rahmenkonzept unterliegt nicht dem
EU-Übernahmeprozess. In diesem Zusammenhang wurden auch
Anpassungen der Querverweise in den IFRS auf das Rahmen-
konzept beziehungsweise von Wiedergaben aus dem Rahmen-
konzept vorgenommen. Hieraus können sich etwa Auswirkungen
auf bisher angewandte Ansatz- und Bewertungsmethoden ergeben,
die im Rahmen von IAS 8 entwickelt wurden.
Die Änderung des IFRS 3 soll Unternehmen dabei unterstützen
festzustellen, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammen-
schluss oder als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ist.
Sie präzisieren die Mindestanforderungen für einen Geschäfts-
betrieb (Vorliegen von Inputfaktoren und eines substanziellen
Prozesses, der es wesentlich erlaubt, Outputs zu erzeugen). Die
bisher erforderliche Beurteilung, ob Marktteilnehmer in der Lage
sind, fehlende Elemente in diesem Prozess zu ersetzen, entfällt.
Zusätzliche Leitlinien sollen dabei helfen zu beurteilen, ob ein
erworbener Prozess substanziell ist. Zudem wurden die Deni-
tionen eines Geschäftsbetriebs und des Outputs dahingehend
verengt, dass es sich dabei um Leistungen an Kunden handeln
muss.
Aufgrund der Änderungen des IAS 1 und des IAS 8 sind Informa-
tionen wesentlich, wenn das Auslassen, die fehlerhafte Darstellung
oder das Verschleiern dieser Informationen die Entscheidung der
primären Adressaten vernünftigerweise beeinussen könnte. Die
neue Denition von Wesentlichkeit berücksichtigt erstmals die
Verschleierung von Informationen als Maßstab für Wesentlichkeit
im Bereich der Angaben. Sie zielt auf die primären Abschlussad-
ressaten, wie sie seit 2010 im Rahmenkonzept deniert werden, ab.
Des Weiteren müssen Informationen die Entscheidungen vernünf-
tigerweise beeinussen können, um wesentlich zu sein.
Die Änderungen des IFRS 9 ergeben sich vor dem Hintergrund
der Reform des Referenzzinssatzes (IBOR-Reform) und betreen
im Wesentlichen Erleichterungen in Bezug auf die Vorschriften
zur Abbildung von bilanziellen Sicherungsbeziehungen (Hedge
Accounting).
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
83
Alle vorstehend aufgeführten Regeländerungen haben für den
CANCOM Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise auf die
Cashows.
A.6. Nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Für den Konzernabschluss der CANCOM SE zum 31. Dezember
2020 wurden keine IFRS freiwillig vorzeitig angewandt.
Die Verlautbarungen werden erstmals zum Zeitpunkt ihrer
verpichtenden Anwendung berücksichtigt. Die Anwendung der
IFRS setzt voraus, dass die Europäische Union (EU) die teilweise
noch ausstehenden Anerkennungen erteilt.
Die im Folgenden aufgelisteten Regelungnderungen werden
voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungs-
weise auf die Cashows des CANCOM Konzerns haben.
A.6.1. Verpflichtende Erstanwendung in der
Berichtsperiode 2021
Die folgenden Verlautbarungen werden im CANCOM Konzern-
abschluss zum 31. Dezember 2021 erstmalig verpichtend zur
Anwendung kommen:
Änderung des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ (Bezeichnung der
Änderung: „Covid-19-bezogene Mietkonzessionen“);
Änderung des IFRS 4 „Versicherungsverträge“ (Bezeichnung der
Änderung: „Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von
IFRS 9“);
Änderung des IFRS 9 „Finanzinstrumente, des IFRS 7 „Finanz-
instrumente: Angaben“, des IFRS 4 „Versicherungsverträge“ und
des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ (Bezeichnung der Änderung:
„Reform der Referenzzinssätze – Phase 2).
Durch die Änderungen des IFRS 16 wird der Leasingnehmer
unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlich befristet von der
Beurteilung, ob im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
gewährte Mietzugeständnisse als Änderungen von Leasingverhält-
nissen anzusehen sind, befreit. Damit wird es dem Leasingnehmer
ermöglicht, diese Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen
r Änderungen von Leasingverhältnissen zu bilanzieren, sondern
so, als wären es keine Änderungen von Leasingverhältnissen.
Durch die Änderung des IFRS 4 wird die verpichtende
erstmalige Anwendung der zeitlich befristeten Anwendungs-
ausnahme des IFRS 9 vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2023
verschoben.
Die Änderungen des IFRS 9 ergeben sich vor dem Hintergrund
der Reform des Referenzzinssatzes (IBOR-Reform) und betreen
im Wesentlichen Erleichterungen in Bezug auf die Vorschriften
zur Abbildung von bilanziellen Sicherungsbeziehungen (Hedge
Accounting).
A.6.2. Verpflichtende Erstanwendung in der
Berichtsperiode 2022 oder später
Die folgenden Verlautbarungen kommen im CANCOM Konzern-
abschluss zum 31. Dezember 2022 oder später erstmalig zur
Anwendung:
IFRS 17 „Insurance Contracts“ einschließlich Änderungen des
IFRS 17 (EU-Übernahme noch nicht erfolgt);
Änderungen des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ (Bezeich-
nung der Änderungen: „Classication of Liabilities as Current
or Non-current“ beziehungsweise „Classication of Liabilities as
Current or Non-current – Deferral of Eective Date; EUber-
nahmen noch nicht erfolgt);
Verbesserungen der International Financial Reporting
Standards“ („Zyklus 2018-2020; Veröentlichung 2020;
EU-Übernahme noch nicht erfolgt);
Änderung des IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlich-
keiten und Eventualforderungen“ (Bezeichnung der Änderung:
„Onerous Contracts – Cost of Fullling a Contract“; EU-Über-
nahme noch nicht erfolgt);
Änderung des IAS 16 „Sachanlagen“ (Bezeichnung der
Änderung: „Property, Plant and Equipment: Proceeds before
Intended Use“; EU-Übernahme noch nicht erfolgt);
Änderung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
(Bezeichnung der Änderung: „Reference to the Conceptual
Framework; EU-Übernahme noch nicht erfolgt);
Änderungen des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und
des IFRS Practice Statement 2 (Bezeichnung der Änderung:
„Disclosure of Accounting Policies; EUbernahmen noch nicht
erfolgt);
Änderungen des IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Ände-
rungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und
Fehler“ (Bezeichnung der Änderung: „Denition of Accounting
Estimates“; EU-Übernahmen noch nicht erfolgt).
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
84
IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und enthält Vorgaben zu Bilanzierung und
Oenlegung von Versicherungsverträgen (insbesondere Lebens-
versicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen,
Rückversicherungen). Im Gegensatz zu IFRS 4 enthält IFRS 17
ein umfassendes Modell für Versicherungsvertge, welches alle
relevanten Aspekte der Bilanzierung abbildet.
Die erstgenannte Änderung des IAS 1 betrit die Anpassung der
Beurteilungskriterien für die Klassizierung von Schulden als
kurzfristig oder langfristig.
Über Sammelstandards „Verbesserungen der International
Financial Reporting Standards“ nimmt das IASB Änderungen
verschiedener IFRS vor. Im Rahmen des Zyklus 2018-2020 wurden
insgesamt vier Standards geändert.
Die Änderungen des IAS 37 betreen die Denition, welche
Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag
verlustbringend sein wird, einbezieht. Es wird die Denition der
Erfüllungskosten konkretisiert. Erllungskosten sind alle Kosten,
die direkt den Auftrag betreen. Damit sind sowohl Kosten zu
berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden, als
auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.
Durch die Änderungen des IAS 16 wird klargestellt, dass
Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegen-
ständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den
Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet
hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen
Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksich-
tigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaungs-
kosten ist nicht zulässig.
Die Änderungen an IFRS 3 betreen einen Verweis im Standard
auf das Rahmenkonzept. Die Regeln für die Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen sind von den Änderungen
nicht betroen.
Eine weitere Änderung des IAS 1 bewirkt, dass zukünftig im
Anhang lediglich die „wesentlichen“ Rechnungslegungsmethoden
dargestellt werden müssen. Um wesentlich zu sein, muss die
Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder
anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen
Anlass für die Darstellung geben.
Durch die Änderung des IAS 8 wird klargestellt, wie Unter-
nehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von
Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird deniert,
dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine
Bewertungsunsicherheit einer nanziellen Größe im Abschluss
bezogen ist.
A.6.3. Verlautbarungen ohne verpflichtendes
Erstanwendungsdatum
Die Änderungen des IFRS 10 „Konzernabschlüsse” und des IAS
28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts-
unternehmen“ (Bezeichnung der Änderungen: „Sale or Contri-
bution of Assets between an Investor and its Associate or Joint
Venture“ sowie „Eective Date of Amendments to IFRS 10 and
IAS 28“; EUbernahmen noch nicht erfolgt) haben bislang kein
verpichtendes Erstanwendungsdatum. Es wird eine Inkonsistenz
zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 für den
Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes
Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen beziehungs-
weise der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes
Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen adressiert.
A.7. Änderungen der Berichtsstruktur, Änderungen
der Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie
Fehler korrekturen
In der Berichtsperiode ergaben sich keine Änderungen der
Berichtsstruktur, keine Änderungen der Ansatz- und Bewertungs-
methoden sowie keine Fehlerkorrekturen.
B. Erläuterungen zur Konzernbilanz
B.1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich jederzeit fällige
Bankguthaben sowie Kassenbestände.
B.2. Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie
damit im Zusammenhang stehende Schulden
Die als „zur Veräußerung gehalten“ eingestuften langfristigen
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen der Vergleichspe-
riode betreen ein Gebäude inklusive Erbbaurecht, für welches
seit September 2019 eine Verkaufsabsicht besteht. Das Gebäude
ist für CANCOM nicht betriebsnotwendig. Die Veräußerung sollte
ursprünglich bis spätestens Ende September 2020 erfolgen. Der
Verkaufsabschluss verzögerte sich jedoch aufgrund von behörd-
lichen Genehmigungsverfahren, wobei zum Abschlussstichtag der
Berichtsperiode ausreichende substanzielle Hinweise vorliegen,
dass CANCOM das Gebäude im Jahr 2021 veräußern wird. Vor der
Einstufung als „zur Veräußerung gehalten“ war das Gebäude unter
dem Bilanzposten „Sachanlagen“ und das Erbbaurecht unter dem
Bilanzposten „Nutzungsrechte“ innerhalb des Segments
IT Solutions ausgewiesen. Mit Einstufung als „zur Veräußerung
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
85
gehalten“ in der Vergleichsperiode wurden auch Leasingver-
bindlichkeiten aus dem Erbbaurecht in Höhe von T€ 241 vom
Bilanzposten „sonstige langfristige nanzielle Schulden“ sowie in
Höhe von T€ 4 vom Bilanzposten „sonstige kurzfristige nanzielle
Schulden in den Bilanzposten „Schulden im Zusammenhang
mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
und Veräußerungsgruppen“ umgegliedert. Die umgegliederten
Leasingverbindlichkeiten weisen zum Ende der Berichtsperiode
einen Buchwert von insgesamt T€ 241 auf.
B.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie
folgt zusammen:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Bruttobuchwert
(vor Wertberichtigungen) 332.542 274.915
Wertberichtigungen -1.174 -425
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Bilanzausweis 331.368 274.490
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Verträge mit
Kunden gemäß IFRS 15.
Der Bruttobuchwert für Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen entwickelte sich in der Berichtsperiode wie folgt:
(in T€) Stufe 2 Stufe 3 Summe
Stand Bruttobuchwert
zum 1.1. 274.074 841 274.915
Übertragung in Stufe 3 -1.078 1.078 0
Übertragung in Stufe 2 7 -7 0
Zugang neue Forderungen 331.037 921 331.958
Ausbuchung wegen
Begleichung der Forderung -273.684 -555 -274.239
Ausbuchung wegen
Abschreibung der Forderung 0 -92 -92
Stand Bruttobuchwert zum
31.12. 330.356 2.186 332.542
Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen entwickelten sich in der Berichtsperiode wie folgt:
(in T€) Stufe 2 Stufe 3 Summe
Stand Wertberichtigungen
zum 1.1. 149 276 425
Übertragung in Stufe 3 -202 202 0
Übertragung in Stufe 2 0 0 0
Neubewertung der
Wertberichtigung
(Zuführung, Auflösung) 139 654 793
Ausbuchung wegen
Abschreibung der Forderung 0 -44 -44
Stand Wertberichtigungen
zum 31.12. 86 1.088 1.174
Der in der Berichtsperiode innerhalb der Gesamtergebnisrechnung
im Periodenergebnis im Posten „Wertminderungsaufwendungen
auf nanzielle Vermögenswerte einschließlich Wertaufholungen“
erfasste Betrag von T€ -870 (Vergleichsperiode: T€ -199) setzt sich
zusammen aus den in der vorherigen Tabelle enthaltenen Beträgen
r die Neubewertung der Wertberichtigung von T€ -793 sowie
r die Ausbuchung wegen der Abschreibung der Forderung von
T€ 44; darüber hinaus enthält er Verluste aus der Ausbuchung/
Abschreibung von Forderungen von T€ -150 sowie aus Gewinnen
aufgrund von Zahlungseingängen aus bereits ausgebuchten/
abgeschriebenen Forderungen von T€ 29.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
Wertminderungen und Wertaufholungen für erwartete Kredit-
verluste anhand einer Wertberichtigungsmatrix bestimmt. Hierzu
verweisen wir auf die Angaben zu Ausfallrisiken in Abschnitt
D.6.5 des Konzernabschlusses.
B.4. Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten
und aktivierte Vertragskosten
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsvermögens-
werte aus Verträgen mit Kunden:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 2.541 1.565
Langfristige Vertragsvermögenswerte 0 0
Vertragsvermögenswerte, Bilanzausweis 2.541 1.565
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
86
Die Vertragsvermögenswerte betreen im Wesentlichen Aufträge
in Bearbeitung im Zusammenhang mit IT-Projekten. Auf den
Bestand der Vertragsvermögenswerte zum Ende der Vergleich-
speriode entfällt ein Betrag von T€ 18, der auf den Erwerb der
Novosco Gruppe zurückzuhren ist.
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsverbindlich-
keiten aus Verträgen mit Kunden:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 37.794 32.989
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 7. 864 6.910
Vertragsverbindlichkeiten,
Bilanzausweis 45.658 39.899
Die Vertragsverbindlichkeiten betreen im Wesentlichen von
Kunden erhaltene Anzahlungen und vorausbezahlte Laufzeitver-
träge im Zusammenhang mit IT-Projekten und Supportleistungen.
Auf den Bestand der Vertragsverbindlichkeiten zum Ende der
Vergleichsperiode entfällt ein Betrag von T€ 8.594, der auf den
Erwerb der Novosco Gruppe zurückzuführen ist. Der zu Beginn
der Berichts- beziehungsweise Vergleichsperiode ausgewiesene
Betrag wurde im Wesentlichen in der jeweiligen Periode als
Umsatzerlöse erfasst.
In der folgenden Tabelle sind die in der Berichts- und Vergleichs-
periode aktivierten Vertragskosten aufgeführt:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Aktivierte kurzfristige Vertragskosten 5.589 6.225
Aktivierte langfristige Vertragskosten 2.108 1.954
Aktivierte Vertragskosten, Bilanzausweis 7.697 8.179
In der Berichtsperiode wurden Vertragskosten in Höhe von T€ 0
(Vergleichsperiode: T€ 1.754) als Vertragsanbahnungskosten sowie
T€ 1.310 (Vergleichsperiode: T€ 5.482) als Vertragserllungs-
kosten aktiviert. In Bezug auf die aktivierten Vertragserllungs-
kosten der Vergleichsperiode ging CANCOM ein Betrag von
T€ 4.212 im Zuge des Erwerbs der Novosco Gruppe zu. Die
aktivierten Vertragsanbahnungskosten beziehen sich im Wesent-
lichen auf drei Projekte (Vergleichsperiode: zwei Projekte), die
dem Segment Cloud Solutions zugeordnet sind. Die aktivierten
Vertragserfüllungskosten beziehen sich auf zwei Projekte
(Vergleichsperiode: ein Projekt), die dem Segment Cloud Solutions
zugeordnet sind. In der Berichtsperiode wurden planmäßige
Abschreibungen auf aktivierte Vertragsanbahnungskosten in
Höhe von T€ 742 (Vergleichsperiode: T€ 96) sowie auf Vertrags-
erfüllungskosten in Höhe von T€ 764 (Vergleichsperiode: T€ 0)
vorgenommen. Die Vertragserfüllungskosten reduzierten sich
zudem wechselkursbedingt um T€ 286 (Vergleichsperiode: T€ 0).
In der Gesamtergebnisrechnung (im Periodenergebnis) werden
aktivierte Vertragskosten als gesonderter Posten innerhalb der
Gesamtleistung ausgewiesen.
B.5. Vorräte
Die Vorräte enthalten überwiegend Waren, insbesondere
Hardwarekomponenten und Software. Sie setzen sich folgender-
maßen zusammen:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Fertige Erzeugnisse, Waren sowie
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 61.259 45.331
Geleistete Anzahlungen 169 204
Vorräte, Bilanzausweis 61.428 45.535
Der Aufwand für fertige Erzeugnisse, Waren sowie Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoe beträgt in der Berichtsperiode T€ 1.081.476
(Vergleichsperiode: T€ 1.016.491).
Die Vorräte sind in der Berichtsperiode in Bezug auf fertige
Erzeugnisse um T€ 140 (Vergleichsperiode: T€ 22) aufgrund von
Überreichweiten, Überalterung, verminderter Gängigkeit oder
nachlaufenden Kosten wertgemindert worden.
In der Berichts- und Vergleichsperiode wurden keine Vorräte als
Sicherheiten verpfändet.
B.6. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen kurzfristigen nanziellen Vermögenswerte stellen
sich wie folgt dar:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Finanzierungsleasing-
verhältnissen 21.456 10. 274
Bonusforderungen an Lieferanten 9.264 10.039
Debitorische Kreditoren 619 447
Vermögenswerte aus derivativen
Finanzinstrumenten 335 164
Forderungen an Arbeitnehmer 138 125
Forderungen an Vermieter 0 256
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte, Bilanzausweis 31.812 21.305
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
87
Die sonstigen langfristigen nanziellen Vermögenswerte setzen
sich wie folgt zusammen:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Finanzierungsleasing-
verhältnissen 25.939 13.689
Forderungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 710 124
Vermögenswerte aus Leistungen an
Arbeitnehmer 137 128
Forderungen an Arbeitnehmer 1 3
Forderungen an nicht beherrschende
Gesellschafter 0 5.524
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte, Bilanzausweis 26.787 19.468
B.7. Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte gliedern sich wie
folgt:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Abgegrenzte Aufwendungen 10.175 10.327
Forderungen aus Steuerüberzahlungen 9.613 8.196
Forderungen an Agentur für Arbeit 172 0
Forderungen aus Versicherungsleistungen 136 153
Forderungen an Sozialversicherungsträger 0 8
Sonstige Forderungen 15 43
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Bilanzausweis 20.111 18.727
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt
zusammen:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Abgegrenzte Aufwendungen 2.732 3.414
Forderungen aus Kautionen 325 200
Sonstige langfristige Vermögenswerte,
Bilanzausweis 3.057 3.614
Die abgegrenzten Aufwendungen enthalten im Wesentlichen im
Voraus geleistete Zahlungen aus laufenden Wartungsverträgen.
B.8. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens der Berichts- und
Vergleichsperiode, bestehend aus den Bilanzposten
Sachanlagen,
immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder
Firmenwerte),
Gescfts- oder Firmenwerte,
Nutzungsrechte,
Finanzanlagen und Ausleihungen,
wird in den entsprechenden Konzern-Anlagespiegeln dargestellt.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
88
Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens
(Konzern-Anlagespiegel) der Berichtsperiode
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
(in T€) Stand
1.1.2020
Währungs-
differenzen
2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Umbuchungen
2020
Stand
31.12.2020
Stand
1.1.2020
Währungs-
differenzen
2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Umbuchungen
2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2019
Sachanlagen
Kraftfahrzeuge 30.341 -4 201 5.656 0 24.882 16.706 -1 4.283 4.780 0 16.208 8.674 13.635
Grundstücke und Gebäude 8.070 -273 625 -8 6 8.436 650 -16 638 -8 0 1.280 7.156 7.420
IT Rechenzentren 34.122 -472 3.951 -1 0 37.602 15.100 -204 7.356 -1 0 22.253 15.349 19.022
UCC -Kommunikationssysteme 828 0 0 0 405 1.233 372 0 124 0 405 901 332 456
Mietvermögen 0 0 29 0 0 29 0 0 4 0 0 4 25 0
Betriebsausstattung für
Logistikzentrum 221 0 227 0 732 1.180 118 0 113 0 732 963 217 103
Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung 43.720 -677 11.518 4.768 -1.229 48.564 18.327 -163 7.632 4.670 -1.137 19.989 28.575 25.393
Summe Sachanlagen 117.302 -1.426 16.551 10.415 -86 121.926 51.273 -384 20.150 9.441 0 61.598 60.328 66.029
Immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)
Entgeltlich erworbene und
selbst erstellte Software 54.452 -120 19.220 971 86 72.667 19.294 -51 8.181 929 0 26.495 46.172 35.158
Kundenstämme, Auftragsbestände,
Marken 102.917 -2.594 1.100 9.048 0 92.375 48.986 -661 17.878 9.048 0 57.155 35.220 53.931
Summe immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) 157.369 -2.714 20.320 10.019 86 165.042 68.280 -712 26.059 9.977 0 83.650 81.392 89.089
Geschäfts- oder Firmenwerte 246.434 -6.628 0 604 0 239.202 32.857 -1.123 0 604 0 31.130 208.072 213.577
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte für Grundstücke und
Gebäude 74.070 -576 5.734 2.419 0 76.809 14.349 -122 10.041 2.419 0 21.849 54.960 59.721
Nutzungsrechte für Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.190 -158 6.388 44 0 9.376 640 -21 1.519 44 0 2.094 7. 282 2.550
Nutzungsrechte für Kraftfahrzeuge 4.407 -1 3.468 313 0 7.561 733 0 1.436 313 0 1.856 5.705 3.674
Summe Nutzungsrechte 81.667 -735 15.590 2.776 0 93.746 15.722 -143 12.996 2.776 0 25.799 67.947 65.945
Finanzanlagen und Ausleihungen 4.205 0 0 4.000 0 205 200 0 0 0 0 200 5 4.005
Summe 606.977 -11.503 52.461 27.814 0 620.121 168.332 -2.362 59.205 22.798 0 202.377 417.744 438.645
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
89
Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens
(Konzern-Anlagespiegel) der Berichtsperiode
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
(in T€) Stand
1.1.2020
Währungs-
differenzen
2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Umbuchungen
2020
Stand
31.12.2020
Stand
1.1.2020
Währungs-
differenzen
2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Umbuchungen
2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2019
Sachanlagen
Kraftfahrzeuge 30.341 -4 201 5.656 0 24.882 16.706 -1 4.283 4.780 0 16.208 8.674 13.635
Grundstücke und Gebäude 8.070 -273 625 -8 6 8.436 650 -16 638 -8 0 1.280 7.156 7.420
IT Rechenzentren 34.122 -472 3.951 -1 0 37.602 15.100 -204 7.356 -1 0 22.253 15.349 19.022
UCC -Kommunikationssysteme 828 0 0 0 405 1.233 372 0 124 0 405 901 332 456
Mietvermögen 0 0 29 0 0 29 0 0 4 0 0 4 25 0
Betriebsausstattung für
Logistikzentrum 221 0 227 0 732 1.180 118 0 113 0 732 963 217 103
Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung 43.720 -677 11.518 4.768 -1.229 48.564 18.327 -163 7.632 4.670 -1.137 19.989 28.575 25.393
Summe Sachanlagen 117.302 -1.426 16.551 10.415 -86 121.926 51.273 -384 20.150 9.441 0 61.598 60.328 66.029
Immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)
Entgeltlich erworbene und
selbst erstellte Software 54.452 -120 19.220 971 86 72.667 19.294 -51 8.181 929 0 26.495 46.172 35.158
Kundenstämme, Auftragsbestände,
Marken 102.917 -2.594 1.100 9.048 0 92.375 48.986 -661 17.878 9.048 0 57.155 35.220 53.931
Summe immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) 157.369 -2.714 20.320 10.019 86 165.042 68.280 -712 26.059 9.977 0 83.650 81.392 89.089
Geschäfts- oder Firmenwerte 246.434 -6.628 0 604 0 239.202 32.857 -1.123 0 604 0 31.130 208.072 213.577
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte für Grundstücke und
Gebäude 74.070 -576 5.734 2.419 0 76.809 14.349 -122 10.041 2.419 0 21.849 54.960 59.721
Nutzungsrechte für Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.190 -158 6.388 44 0 9.376 640 -21 1.519 44 0 2.094 7. 282 2.550
Nutzungsrechte für Kraftfahrzeuge 4.407 -1 3.468 313 0 7.561 733 0 1.436 313 0 1.856 5.705 3.674
Summe Nutzungsrechte 81.667 -735 15.590 2.776 0 93.746 15.722 -143 12.996 2.776 0 25.799 67.947 65.945
Finanzanlagen und Ausleihungen 4.205 0 0 4.000 0 205 200 0 0 0 0 200 5 4.005
Summe 606.977 -11.503 52.461 27.814 0 620.121 168.332 -2.362 59.205 22.798 0 202.377 417.744 438.645
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
90 KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens
(Konzern-Anlagespiegel) der Vergleichsperiode
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
(in T€) Stand
1.1.2019
Währungs-
differenzen
2019
Zugänge
aus Erstkons.
2019
Zugänge
2019
Abgänge
2019
Umbuchun-
gen 2019*
Stand
31.12.2019
Stand
1.1.2019
Währungs-
differenzen
2019
Zugänge
2019
Abgänge
2019
Umbuchungen
2019*
Stand
31.12.2019
Stand
31.12.2019
Stand
31.12.2018
Sachanlagen
Kraftfahrzeuge 33.194 1 58 251 3.190 27 30.341 14.108 -2 5.064 2.452 -12 16.706 13.635 19.086
Grundstücke und Gebäude 30.087 245 245 791 23.399 101 8.070 2.243 10 992 2.116 -479 650 7.420 27.844
IT Rechenzentren 30.537 374 6 8.378 5.015 -158 34.122 13.203 112 6.282 5.015 518 15.100 19.022 17.334
UCC -Kommunikationssysteme 828 0 0 0 0 0 828 248 0 0 0 124 372 456 580
Mietvermögen 1.630 0 0 63 1.693 0 0 921 0 247 1.168 0 0 0 709
Betriebsausstattung für
Logistikzentrum 221 0 0 0 0 0 221 87 0 0 0 31 118 103 134
Sonstige Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung 32.497 338 8.171 8.860 5.804 -342 43.720 18.987 47 5.578 5.774 -511 18.327 25.393 13.510
Summe Sachanlagen 128.994 958 8.480 18.343 39.101 -372 117. 302 49.797 167 18.163 16.525 -329 51.273 66.029 79.197
Immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)
Entgeltlich erworbene und
selbst erstellte Software 44.836 84 178 13.564 3.298 -912 54.452 16.988 23 5.560 3.277 0 19.294 35.158 27.848
Kundenstämme, Auftragsbestände,
Marken 93.027 2.138 23.298 333 15.879 0 102.917 46.830 545 17.490 15.879 0 48.986 53.931 46.197
Summe immaterielle Vermögens-
werte (ohne Geschäfts- oder
Firmenwerte) 137.863 2.222 23.476 13.897 19.177 -912 157. 369 63.818 568 23.050 19.156 0 68.280 89.089 74.045
Geschäfts- oder Firmenwerte 177.013 4.018 65.403 0 0 0 246.434 19.571 -46 13.332 0 0 32.857 213.577 157.442
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte für Grundstücke und
Gebäude 43.693 263 2.189 29.947 1.773 -249 74.070 7.239 29 9.064 1.972 -11 14.349 59.721 36.454
Nutzungsrechte für Betriebs- und
Geschäftsausstattung 994 74 31 2.511 420 0 3.190 473 6 581 420 0 640 2.550 521
Nutzungsrechte für Kraftfahrzeuge 884 0 26 3.834 337 0 4.407 399 0 671 337 0 733 3.674 485
Summe Nutzungsrechte 45.571 337 2.246 36.292 2.530 -249 81.667 8.111 35 10.316 2.729 -11 15.722 65.945 37.460
Finanzanlagen und Ausleihungen 5.406 0 0 26.007 27. 208 0 4.205 200 0 0 0 0 200 4.005 5.206
Summe 494.847 7.535 99.605 94.539 88.016 -1.533 606.977 141.497 724 64.861 38.410 -340 168.332 438.645 353.350
*) Die Spalten „Umbuchungen 2019“ enthalten Beträge für in der Vergleichsperiode gemäß IFRS 5 als zur Veräerung gehalten eingestufte Sachanlagen (Grundscke und Gebäude) mit
Anschaffungskosten in Höhe von T€ 1.283 sowie für Nutzungsrechte für Grundstücke und Geude mit Anschaffungskosten in Höhe von T€ 250; die zugerigen Abschreibungen belaufen
sich auf T€ 329 beziehungsweise auf T€ 11.
91KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens
(Konzern-Anlagespiegel) der Vergleichsperiode
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
(in T€) Stand
1.1.2019
Währungs-
differenzen
2019
Zugänge
aus Erstkons.
2019
Zugänge
2019
Abgänge
2019
Umbuchun-
gen 2019*
Stand
31.12.2019
Stand
1.1.2019
Währungs-
differenzen
2019
Zugänge
2019
Abgänge
2019
Umbuchungen
2019*
Stand
31.12.2019
Stand
31.12.2019
Stand
31.12.2018
Sachanlagen
Kraftfahrzeuge 33.194 1 58 251 3.190 27 30.341 14.108 -2 5.064 2.452 -12 16.706 13.635 19.086
Grundstücke und Gebäude 30.087 245 245 791 23.399 101 8.070 2.243 10 992 2.116 -479 650 7.420 27.844
IT Rechenzentren 30.537 374 6 8.378 5.015 -158 34.122 13.203 112 6.282 5.015 518 15.100 19.022 17.334
UCC -Kommunikationssysteme 828 0 0 0 0 0 828 248 0 0 0 124 372 456 580
Mietvermögen 1.630 0 0 63 1.693 0 0 921 0 247 1.168 0 0 0 709
Betriebsausstattung für
Logistikzentrum 221 0 0 0 0 0 221 87 0 0 0 31 118 103 134
Sonstige Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung 32.497 338 8.171 8.860 5.804 -342 43.720 18.987 47 5.578 5.774 -511 18.327 25.393 13.510
Summe Sachanlagen 128.994 958 8.480 18.343 39.101 -372 117. 302 49.797 167 18.163 16.525 -329 51.273 66.029 79.197
Immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)
Entgeltlich erworbene und
selbst erstellte Software 44.836 84 178 13.564 3.298 -912 54.452 16.988 23 5.560 3.277 0 19.294 35.158 27.848
Kundenstämme, Auftragsbestände,
Marken 93.027 2.138 23.298 333 15.879 0 102.917 46.830 545 17.490 15.879 0 48.986 53.931 46.197
Summe immaterielle Vermögens-
werte (ohne Geschäfts- oder
Firmenwerte) 137.863 2.222 23.476 13.897 19.177 -912 157.369 63.818 568 23.050 19.156 0 68.280 89.089 74.045
Geschäfts- oder Firmenwerte 177.013 4.018 65.403 0 0 0 246.434 19.571 -46 13.332 0 0 32.857 213.577 157.442
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte für Grundstücke und
Gebäude 43.693 263 2.189 29.947 1.773 -249 74.070 7.239 29 9.064 1.972 -11 14.349 59.721 36.454
Nutzungsrechte für Betriebs- und
Geschäftsausstattung 994 74 31 2.511 420 0 3.190 473 6 581 420 0 640 2.550 521
Nutzungsrechte für Kraftfahrzeuge 884 0 26 3.834 337 0 4.407 399 0 671 337 0 733 3.674 485
Summe Nutzungsrechte 45.571 337 2.246 36.292 2.530 -249 81.667 8.111 35 10.316 2.729 -11 15.722 65.945 37.460
Finanzanlagen und Ausleihungen 5.406 0 0 26.007 27. 208 0 4.205 200 0 0 0 0 200 4.005 5.206
Summe 494.847 7.535 99.605 94.539 88.016 -1.533 606.977 141.497 724 64.861 38.410 -340 168.332 438.645 353.350
*) Die Spalten „Umbuchungen 2019“ enthalten Beträge für in der Vergleichsperiode gemäß IFRS 5 als zur Veräerung gehalten eingestufte Sachanlagen (Grundscke und Gebäude) mit
Anschaffungskosten in Höhe von T€ 1.283 sowie für Nutzungsrechte für Grundstücke und Geude mit Anschaffungskosten in Höhe von T€ 250; die zugerigen Abschreibungen belaufen
sich auf T€ 329 beziehungsweise auf T€ 11.
92
B.8.1. Sachanlagen
Die Sachanlagen der Berichts- und Vergleichsperiode stellen sich
wie folgt dar:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
IT Rechenzentren 15.349 19.021
Kraftfahrzeuge 8.674 13.635
Grundstücke und Gebäude 7.156 7.421
Mietvermögen 25 0
UCC-Kommunikationssysteme 332 456
Betriebsausstattung für das
Logistikzentrum 217 103
Sonstige Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung 28.575 25.393
Sachanlagen, Bilanzausweis 60.328 66.029
B.8.2. Immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)
Die immateriellen Vermögenswerte (ohne Gescfts- oder
Firmenwerte) gliedern sich wie folgt:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Kundenstämme 23.618 37.612
Entgeltlich erworbene Software 33.469 24.044
Auftragsbestände 11.327 16.195
Selbst erstellte Software 12.703 11.113
Marke und sonstige immaterielle
Vermögenswerte 275 125
Immaterielle Vermögenswerte
(ohne Geschäfts- oder Firmenwerte),
Bilanzausweis 81.392 89.089
Die Kundenstämme, die Auftragsbestände und die Marke beruhen
im Wesentlichen auf in Vorperioden getätigten Unternehmens-
käufen. Die Posten werden planßig über die jeweilige erwartete
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Kundenstämme haben
eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von drei Jahren, die
Auftragsbestände haben eine durchschnittliche Restnutzungs-
dauer von zwei Jahren und die Marke hat eine durchschnittliche
Restnutzungsdauer von drei Monaten.
Unter den Posten „entgeltlich erworbene Software“ fallen insbe-
sondere ERP-Systeme sowie eine cloudbasierte Agility-Plattform.
Sie werden planmäßig amortisiert und haben eine durchschnitt-
liche Restnutzungsdauer von fünf Jahren.
Der Posten „selbst erstellte Software“ enthält im Wesentlichen die
AHP Private Cloud Plattform in Höhe von T€ 8.304 (Vergleichspe-
riode: T€ 7.643), die planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer
abgeschrieben wird. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer
beträgt vier Jahre.
B.8.3. Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Berichts- und der Vergleichs-
periode teilen sich wie folgt auf:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Novosco/Ocean Gruppe 93.542 98.421
- davon IT Solutions 10.116 10.826
- davon Cloud Solutions 83.426 87. 595
CANCOM Managed Services GmbH 58.159 58.159
CANCOM GmbH 34.031 34.030
- davon IT Solutions 28.874 28.873
- davon Cloud Solutions 5.157 5.157
CANCOM UK Gruppe 11.052 11.679
- davon IT Solutions 1.105 1.168
- davon Cloud Solutions 9.947 10.511
CANCOM Public Gruppe
(vormals CANCOM on line Gruppe) 7.049 7.049
CANCOM ICT Service GmbH 2.522 2.522
CANCOM a + d IT solutions GmbH 1.717 1.717
Geschäfts- oder Firmenwerte,
Bilanzausweis 208.072 213.577
Der Geschäfts- oder Firmenwert der Novosco/Ocean Gruppe von
T€ 93.542 (Vergleichsperiode: T€ 98.421) setzt sich zusammen aus
dem Gescfts- oder Firmenwert der im Jahr 2018 erworbenen
Ocean Gruppe von T€ 30.372 (Vergleichsperiode: T€ 32.094) und
der in der Vergleichsperiode erworbenen Novosco Gruppe von
T€ 63.170 (Vergleichsperiode: T€ 66.327). Durch die Umstruktu-
rierung von CANCOM innerhalb des Vereinigten Königreichs
(siehe dazu Abschnitt A.2.3) ergab sich eine Änderung der Zusam-
mensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Seit
dem 1. Juli 2020 besteht die zahlungsmittelgenerierende Einheit
„Novosco/Ocean Gruppe IT Solutions“ sowie die zahlungsmittel-
generierende Einheit „Novosco/Ocean Gruppe Cloud Solutions.
Für die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerie-
renden Einheiten „Novosco Gruppe“ und „Ocean Gruppe“ wurden
letztmalig zum 1. Juli 2020 gesonderte Wertminderungstests
durchgeführt. Es ergab sich jeweils kein Abschreibungsbedarf.
Der Geschäfts- oder Firmenwert der CANCOM GmbH erhöhte sich
in der Vergleichsperiode um rund T€ 705 aufgrund des Erwerbs
der medocino Gesellschaft für vernetzte Systeme mbH.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
93
Aus der Umrechnung der Gescfts- oder Firmenwerte der
Novosco/Ocean Gruppe sowie der CANCOM UK Gruppe in
die Berichtswährung € gemäß IAS 21 i.V.m. IFRS 3 ergibt sich
in der Berichtsperiode eine Veränderung der Geschäfts- oder
Firmenwerte von T€ -5.505 (Vergleichsperiode: T€ 3.916).
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planßig
abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich gemäß IAS
36 auf Wertminderung überprüft, indem der Buchwert mit dem
erzielbaren Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden
Einheit verglichen wird (siehe dazu auch die Erläuterungen in
Abschnitt A.3.11 und Abschnitt A.3.12 des Konzernabschlusses).
In der Berichtsperiode bestehen innerhalb des CANCOM
Konzerns zehn zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die in
der folgenden Tabelle aufgeführt sind. Ferner werden in der
Tabelle die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlungen
der Nutzungswerte der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten basieren, dargestellt (Angaben zur Vergleichsperiode in
Klammer).
Zahlungsmittelgenerierende Einheit Geschäfts- oder
Firmenwert zum
31.12.2020
in T€
Umsatzwachstum
in %
r 2021
Durchschnittliches
Umsatzwachstum
in %
r 2022-2025
Vorsteuer-Diskon-
tierungszinssatz
in %
Nachsteuer-
Diskontierungs-
zinssatz in %
Novosco/Ocean Gruppe
Cloud Solutions 83.426
6,16
(n.a.)
5,88
(n.a.)
8,69
(n.a.)
7,69
(n.a.)
CANCOM
Managed Services GmbH 58.159
18,43
(15,13)
8,76
(6,24)
8,85
(12,09)
6,55
(8,80)
CANCOM GmbH
IT Solutions 28.874
6,93
(11,83)
4,12
(2,13)
9,56
(12,96)
6,80
(8,80)
Novosco/Ocean Gruppe
IT Solutions 10.116
6,16
(n.a.)
5,88
(n.a.)
8,69
(n.a.)
7,69
(n.a.)
CANCOM UK Gruppe
Cloud Solutions 9.947
26,11
(7,84)
5,37
(5,26)
8,99
(10,05)
7,69
(8,45)
CANCOM Public Gruppe
(vormals CANCOM on line Gruppe) 7.049
8,49
(31,91)
4,00
(2,18)
9,64
11,99)
6,80
(8,80)
CANCOM GmbH
Cloud Solutions 5.157
6,93
(11,83)
4,12
(2,13)
9,56
(12,96)
6,80
(8,80)
CANCOM
ICT Service GmbH 2.522
15,32
(5,59)
7,7 1
(5,61)
9,48
(12,37)
6,80
(8,80)
CANCOM
a + d IT solutions GmbH 1.717
8,64
(-6,08)
4,19
(2,22)
9,04
(12,00)
6,81
(8,80)
CANCOM UK Gruppe
IT Solutions 1.105
26,11
(7,84)
5,37
(5,26)
8,99
(10,05)
7,69
(8,45)
Der erzielbare Betrag bestimmt sich jeweils als Nutzungswert
unter Anwendung des Discounted-Cashow-Verfahrens; den dabei
berücksichtigten Zahlungen liegt ein fünähriger Detailprognose-
zeitraum zugrunde. Die Prognosen bauen auf vom Management
genehmigten Finanzplänen auf, berücksichtigen Erfahrungen
der Vergangenheit und basieren auf der vom Management
vorgenommenen Einschätzung über künftige Entwicklungen.
Zudem werden externe Marktstudien (zum Beispiel von Bitkom)
herangezogen. Den Prognosen liegen individuelle Umsatzschät-
zungen der Gesellschaften zugrunde. Cashows jenseits des
Detailprognosezeitraums werden ohne Wachstumsraten extrapo-
liert. Die Komponenten der Diskontierungszinssätze werden unter
Rückgri auf externe Finanzinformationssysteme bestimmt; die
verwendeten Basiszinssätze lagen in der Berichtsperiode zwischen
-0,14 Prozent (Vergleichsperiode: 0,34 Prozent) und 1,69 Prozent
(Vergleichsperiode: 2,45 Prozent); als Marktrisikoprämie wurde
in der Berichtsperiode einheitlich 7,5 Prozent (Vergleichsperiode:
7,5 Prozent) herangezogen. Die Peer Group setzte sich in der
Berichtsperiode aus sieben Unternehmen (Vergleichsperiode: acht
Unternehmen) mit Sitz in Europa und USA zusammen.
In der Vergleichsperiode wurde der Gescfts- oder Firmenwert
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „HPM Incorporated
aufgrund der zum 31. Dezember 2019 durchgeführten Wertminde-
rungsprüfung in voller Höhe wertgemindert. Die zahlungsmittel-
generierende Einheit wurde auf Ebene des Tochterunternehmens
mit Sitz in den USA deniert. Aus der Wertminderung resultierte
in der Vergleichsperiode ein innerhalb des Periodenergebnisses
im Posten „Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle
Vermögenswerte und Nutzungsrechte“ erfasster Aufwand von T€
13.332, der auf das Segment IT Solutions entfällt. Ursächlich dafür,
dass der Nutzungswert unter dem Buchwert lag, waren geringere
Schätzungen künftiger Cashows bedingt durch Verluste von
Großkunden sowie aufgrund einer langsameren als ursprünglich
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
94
geplanten Umstellung der Geschäftstätigkeiten auf Managed-
Service-Konzepte mit den damit einhergehenden Ergebnisein-
bußen. Weitere Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmen-
werten wurden im CANCOM Konzern in der Berichts- und in der
Vergleichsperiode nicht vorgenommen.
Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Novosco/Ocean
Gruppe Cloud Solutions“ überstieg der erzielbare Betrag den
Buchwert um T€ 12.671 zum Ende der Berichtsperiode. Es wurde
untersucht, ob bei einem geringeren Umsatzwachstum sowie
bei einem höheren Diskontierungszinssatz eine Wertminderung
des Geschäfts- oder Firmenwerts notwendig gewesen wäre. Die
Sensitivitätsanalysen ergaben, dass bei einem auf absoluter Basis
um 0,81 Prozent geringerem durchschnittlichen Umsatzwachstum
r den Zeitraum 2022 bis 2025 beziehungsweise bei einem auf
absoluter Basis um 0,92 Prozent höherem Diskontierungszinssatz
der erzielbare Betrag dem Buchwert entsprochen hätte.
Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Novosco/Ocean
Gruppe IT Solutions“ überstieg der erzielbare Betrag den
Buchwert um T€ 4.427 zum Ende der Berichtsperiode. Es wurde
untersucht, ob bei einem geringeren Umsatzwachstum sowie
bei einem höheren Diskontierungszinssatz eine Wertminderung
des Geschäfts- oder Firmenwerts notwendig gewesen wäre. Die
Sensitivitätsanalysen ergaben, dass bei einem auf absoluter Basis
um 1,78 Prozent geringerem durchschnittlichen Umsatzwachstum
r den Zeitraum 2022 bis 2025 beziehungsweise bei einem auf
absoluter Basis um 2,34 Prozent höherem Diskontierungszinssatz
der erzielbare Betrag dem Buchwert entsprochen hätte.
Für die bis zum 1. Juli 2020 bestehende zahlungsmittelgenerie-
rende Einheit „Ocean Gruppe“ überstieg der erzielbare Betrag den
Buchwert um T€ 9.505 zum Ende der Vergleichsperiode. Es wurde
untersucht, ob bei einem geringeren Umsatzwachstum sowie
bei einem höheren Diskontierungszinssatz eine Wertminderung
des Geschäfts- oder Firmenwerts notwendig gewesen wäre. Die
Sensitivitätsanalysen ergaben, dass bei einem auf absoluter Basis
um 0,87 Prozent geringerem durchschnittlichen Umsatzwachstum
r den Zeitraum 2021 bis 2024 beziehungsweise bei einem auf
absoluter Basis um 1,62 Prozent höherem Diskontierungszinssatz
der erzielbare Betrag dem Buchwert entsprochen hätte.
B.8.4. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte werden im CANCOM Konzern den folgenden
Klassen zugeordnet:
Nutzungsrechte für Grundstücke und Bauten,
Nutzungsrechte für Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Nutzungsrechte für Kraftfahrzeuge.
Die Entwicklung der einzelnen Klassen lässt sich dem
Konzern-Anlagespiegel der Berichts- beziehungsweise der
Vergleichsperiode entnehmen. Für weitere Angaben zu Leasing-
verhältnissen verweisen wir auf Abschnitt D.3 des Konzernab-
schlusses.
B.8.5. Finanzanlagen und Ausleihungen
Die Finanzanlagen und Ausleihungen betreen in der Berichts-
periode ausschließlich Finanzbeteiligungen in Höhe von T€ 5
(Vergleichsperiode: T€ 5). In der Vergleichsperiode waren zudem
Anlagen in Kassenobligationen in Höhe von T€ 4.000 enthalten.
B.9. Latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern der Berichts- und der Vergleichs-
periode entwickelten sich wie folgt:
Aktive latente Steuern aus temporären
Differenzen
(in T€)
steuerlichem
Verlustvortrag
(in T€)
Stand 1.1.2020 7.697 138
Zugang aus erfolgsneutraler Erfassung
versicherungsmathematischer Verluste
aus Pensionsrückstellungen direkt im
Eigenkapital 81 0
Steueraufwand/-ertrag im Perioden-
ergebnis 197 -32
Steueraufwand im Periodenergebnis, der im
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbe-
reichen enthalten ist -1 0
Im Eigenkapital erfasste latente Steuern im
Zusammenhang mit Aktienoptionen -226 0
Erfolgsneutrale Umbuchungen zu
Ertragsteuerforderungen -291 0
Direkt im Eigenkapital erfasste
Währungsdifferenzen 193 -9
Stand 31.12.2020 7.650 97
Stand 1.1.2019 5.772 298
Zugang aus erfolgsneutraler Aktivierung
wegen Erstkonsolidierung 297 0
Zugang aus erfolgsneutraler Erfassung
versicherungsmathematischer Verluste
aus Pensionsrückstellungen direkt im
Eigenkapital 136 0
Steueraufwand/-ertrag im Perioden-
ergebnis 1.256 -166
Steueraufwand im Periodenergebnis,
der im Ergebnis aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen enthalten ist -79 0
Im Eigenkapital erfasste latente Steuern im
Zusammenhang mit Aktienoptionen 375 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Währungs-
differenzen -60 6
Stand 31.12.2019 7.697 138
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
95
In der Berichtsperiode bestehen im CANCOM Konzern körper-
schaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 790 (Vergleichs-
periode: T€ 687) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in
Höhe von T€ 13 (Vergleichsperiode: T€ 11). Der Betrag der noch
nicht genutzten Verluste, für die in der Bilanz kein latenter
Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt in der Berichtsperiode
T€ 389 (Vergleichsperiode: T€ 171). Von diesen nicht angesetzten
steuerlichen Verlustvorträgen werden im Zeitverlauf keine Beträge
verfallen. Auf Basis der geplanten steuerlichen Ergebnisse wird
mit einer Realisation der aktivierten latenten Steuervorteile aus
Verlustvortgen gerechnet.
Die aktiven latenten Steuern aus temporären Dierenzen
resultieren in der Berichtsperiode aus Abweichungen bei sonstigen
nanziellen Schulden (IFRS 16) in Höhe von T€ 20.128 (Vergleichs-
periode: T€ 20.444), bei Nutzungsrechten (IFRS 16) in Höhe von
T€ -17.706 (Vergleichsperiode: T€ -19.055), bei Geschäfts- oder
Firmenwerten in Höhe von T€ 1.499 (Vergleichsperiode: T€ 1.869),
bei immateriellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 822
(Vergleichsperiode: T€ 964), bei Sachanlagen in Höhe von
T€ 792 (Vergleichsperiode: T€ 1.029), bei Pensionsrückstellungen
in Höhe von T€ 551 (Vergleichsperiode: T€ 502), bei Ausleihungen
an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 428 (Vergleichspe-
riode: T€ 0), bei sonstigen Rückstellungen in Höhe von
T€ 292 (Vergleichsperiode: T€ 251), bei sonstigen Schulden in
Höhe von T€ 190 (Vergleichsperiode: T€ 89), bei Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 55 (Vergleichs-
periode: T€ 4), bei Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von
T€ 53 (Vergleichsperiode: T€ 516), bei anteilsbasierten Vergü-
tun gen in Höhe von T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 705) und bei
übrigen Bilanzposten in Höhe von T€ 43 (Vergleichsperiode:
T€ 22). Des Weiteren bestehen aktive latente Steuern aus Tax
Credits im Ausland in Höhe von T€ 503 (Vergleichsperiode:
T 357).
Die passiven latenten Steuern der Berichts- und der Vergleichs-
periode entwickelten sich wie folgt:
Passive latente Steuern aus temporären
Differenzen
(in T€)
Stand 1.1.2020 19.443
Steueraufwand/-ertrag im Periodenergebnis -2.599
Direkt im Eigenkapital erfasste Währungsdifferenzen -2.386
Stand 31.12.2020 14.458
Stand 1.1.2019 17.121
Zugang aus erfolgsneutraler Aktivierung wegen Erstkon-
solidierung 4.335
Steueraufwand/-ertrag im Periodenergebnis -4.051
Direkt im Eigenkapital erfasste Währungsdifferenzen 2.038
Stand 31.12.2019 19.443
Passive latente Steuern werden auf Abweichungen zu den
Steuerbilanzen gebildet. Sie resultieren in der Berichtsperiode
aus Abweichungen aus dem Ansatz und der Neubewertung
von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 7.865
(Vergleichs periode: T€ 11.188), aus Software-Entwicklungskosten
in Höhe von T€ 3.766 (Vergleichsperiode: T€ 3.146), aus aktivierten
Vertragskosten in Höhe von T€ 946 (Vergleichsperiode: T€ 817),
aus sonstigen nanziellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 865
(Vergleichsperiode: T€ 990), aus Finanzanlagen in Höhe von
T€ 376 (Vergleichsperiode: T€ 373), aus Sachanlagen in Höhe von
T€ 241 (Vergleichsperiode: T€ 530), aus Vertragsvermögenswerten
in Höhe von T€ 110 (Vergleichsperiode: T€ 87), aus Sachanlagen
(IFRS 16) in Höhe von T€ 919 (Vergleichsperiode: T€ 0), aus
Nutzungsrechten (IFRS 16) in Höhe von T€ 148 (Vergleichsperiode:
T€ 43), aus sonstigen nanziellen Schulden (IFRS 16) in Höhe
von T€ -962 (Vergleichsperiode: T€ 56), aus sonstigen Schulden
in Höhe von T€ 76 (Vergleichsperiode: T€ 0), aus sonstigen
Rückstellungen in Höhe von T€ 61 (Vergleichsperiode: T€ 114), aus
sonstigen Vermögenswerten in Höhe von T€ 47 (Vergleichspe-
riode: T€ 39), aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in
Höhe von T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 2.018) und aus Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 0 (Vergleichs-
periode: T€ 42).
Zur Erläuterung der Dierenzen aus den Erstkonsolidierungen in
der Vergleichsperiode wird auf Abschnitt A.2.2 des Konzernab-
schlusses verwiesen.
In der Berichtsperiode sind für temporäre Dierenzen im Zusam-
menhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von
T€ 4.585 (Vergleichsperiode: T€ 5.306) gemäß IAS 12.39 keine
latenten Steuerschulden bilanziert worden.
Die Bewertung latenter Steuern erfolgt mit dem zum jeweiligen
Abschlussstichtag gültigen Steuersatz, der zum Ende der
Berichtsperiode zwischen 19,0 Prozent (britische Tochterunter-
nehmen) und 31,5 Prozent (Tochterunternehmen mit Sitz unter
anderem in Aachen und Köln) lag.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
96
B.10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
stellen sich wie folgt dar:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Kurzfristige nachrangige Darlehen 0 1.339
Sonstige kurzfristige Darlehen 2.275 5.843
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten, Bilanzausweis 2.275 7.182
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
gliedern sich wie folgt:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige nachrangige Darlehen 0 0
Sonstige langfristige Darlehen 113 218
Langfristige Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten, Bilanzausweis 113 218
B.11. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der
Berichts- und der Vergleichsperiode setzen sich im Wesentlichen
zusammen aus Verbindlichkeiten für gelieferte Handelswaren und
aus Verbindlichkeiten für bezogene Dienstleistungen.
Angaben zu den Liquiditäts- und Währungsrisiken hinsichtlich
der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in
Abschnitt D.6.2 und in Abschnitt D.6.3 des Konzernabschlusses
gemacht.
B.12. Sonstige finanzielle Schulden
Die sonstigen kurzfristigen nanziellen Schulden stellen sich wie
folgt dar:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Finanzdienstleistern 13.609 14.563
Leasingverbindlichkeiten 18.358 11.491
Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Leasinggesellschaften 9.822 4.923
Kreditorische Debitoren 5.624 5.243
Kaufpreisverbindlichkeiten für den
Erwerb von Anteilen an der CANCOM LTD
(Novosco Group Limited) 1.810 21.171
Ausstehende Kostenrechnungen 606 437
Kaufpreisverbindlichkeiten für den
Erwerb von Anteilen an der
CANCOM UK Holdings Limited
(CANCOM UK TOG Limited) 0 414
Kaufpreisverbindlichkeiten der
CANCOM SE für den Erwerb von
Anteilen an der medocino Gesellschaft
für vernetzte Systeme mbH 600 600
Aufsichtsratsvergütungen 297 316
Sonstige kurzfristige finanzielle
Schulden, Bilanzausweis 50.726 59.158
Die sonstigen langfristigen nanziellen Schulden setzen sich wie
folgt zusammen:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Leasingverbindlichkeiten 71.422 61.829
Kaufpreisverbindlichkeiten für den
Erwerb von Anteilen an der CANCOM LTD
(Novosco Group Limited) 0 28.857
Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Leasinggesellschaften 15.791 10.446
Kaufpreisverbindlichkeiten für den
Erwerb von Anteilen an der CANCOM LTD
(CANCOM UK TOG Limited) 0 11.983
Kaufpreisverbindlichkeiten für den Erwerb
von Anteilen an der CANCOM LTD 0 2.252
Kaufpreisverbindlichkeiten für den Erwerb
von Anteilen an der CANCOM Ocean Ltd
(Ocean Intelligent Communications Ltd) 0 10.818
Sonstige langfristige finanzielle
Schulden, Bilanzausweis 87.213 126.185
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
B.13. Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen)
Die Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) haben sich in
der Berichtsperiode wie folgt entwickelt:
97
(in T€) Stand
1.1.2020
Verbrauch Auflösung Zuführung Währungs-
effekte
Stand
31.12.2020
Jubiläumsrückstellungen
995 0 0 367 0 1.362
Abschlusskosten
490 479 0 562 -7 566
Abfindungen, Gehälter
489 174 158 199 -7 349
Ungewisse Risiken
170 170 0 199 0 199
Archivierungskosten
68 2 0 0 0 66
Gewährleistungen
132 75 0 0 0 57
Rückbauverpflichtungen
23 0 23 0 0 0
Sonstige
178 144 4 56 0 86
2.545 1.044 185 1.383 -14 2.685
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Der Gesamtbetrag der in der vorherigen Tabelle ausgewiesenen
Rückstellungen enthält langfristige Rückstellungen in Höhe
von T€ 1.587 (Vergleichsperiode: T€ 1.412), die unter dem Posten
„langfristige sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen sind. Sie
betreen im Wesentlichen Jubiläumsrückstellungen in Höhe
von T€ 1.362 (Vergleichsperiode: T€ 995), Rückstellungen für
Abndungen und Gehälter in Höhe von T€ 150 (Vergleichsperiode:
T€ 315) sowie Rückstellungen für Archivierungskosten in Höhe
von T€ 54 (Vergleichsperiode: T€ 55).
Die Zahlungsmittelabüsse der Jubiläumsgelder werden innerhalb
eines Zeitraums bis zum Jahr 2060 (Vergleichsperiode: 2059)
erwartet. Die in der Berichtsperiode gebildeten kurzfristigen
Rückstellungen für Abndungen führen in der Regel im
Folgejahr zu Auszahlungen. Die langfristigen Rückstellungen für
Abndungen und Gelter führen überwiegend innerhalb eines
Zeitraums bis Ende 2034 (Vergleichsperiode: 2027) zu Auszah-
lungen.
B.14. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
Unter den Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern werden im Wesent-
lichen ertragsteuerliche Verpichtungen ausgewiesen, die aus der
Berichts- und der Vergleichsperiode resultieren.
B.15. Sonstige Schulden
Die sonstigen kurzfristigen Schulden stellen sich wie folgt dar:
(in T€) 31.12.2020 31.12.2019
Umsatzsteuerverbindlichkeiten 26.274 18.584
Verbindlichkeiten für Tantiemen und
Mitarbeiterboni 12.783 14.139
Verbindlichkeiten für Lohn- und
Kirchensteuer 4.322 4.833
Verbindlichkeiten für Urlaub und
Überstunden 2.022 2.568
Verbindlichkeiten für Löhne und Gehälter 1.856 341
Verbindlichkeiten für Sozial-
versicherungen 1.136 762
Verbindlichkeiten gegenüber
Berufsgenossenschaften 879 762
Verbindlichkeiten aus Schwerbe-
hindertenabgaben 291 241
Verbindlichkeiten für Zinsen und
Bankgebühren 207 33
Kreditkartenverbindlichkeiten 63 148
Reisekostenverbindlichkeiten 18 108
Verbindlichkeiten für Kapitalertragsteuer 0 436
Sonstige Verbindlichkeiten 34 136
Sonstige kurzfristige Schulden,
Bilanzausweis 49.885 43.091
98
B.16. Langfristige Pensionsrückstellungen
Die bilanzierten Pensionsverpichtungen in Höhe von T€ 1.932
(Vergleichsperiode: T€ 1.969) beinhalten ausschließlich Verpich-
tungen für Pensionen von aktiven und ehemaligen Mitarbeitern
aufgrund leistungsorientierter Zusagen, die im Rahmen von
Unternehmenserwerben übernommen wurden und arbeitgeber-
nanziert sind. Hierbei handelt es sich überwiegend um Pensions-
verpichtungen aus einem Versorgungsplan sowie aus mehreren
Einzelzusagen. Die Risiken betreen Invalidisierungs-, Sterblich-
keits- und Langlebigkeitsrisiken sowie Risiken aus den ungewissen
Anpassungen der Versorgungsleistungen; ferner bestehen die aus
den Zusagen resultierenden Finanzierungsrisiken. Die Nettoschuld
aus Versorgungsplänen beträgt T€ 1.932 (Vergleichsperiode:
T€ 1.969) und der Nettovermögenswert aus Versorgungsplänen
beläuft sich auf T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 0).
Die Höhe der Versorgungszusagen aus den Pensionsplänen
im Inland bemisst sich nach der Beschäftigungsdauer und der
Vergütung der einzelnen Mitarbeiter beziehungsweise nach
Festzusagen.
Wesentliche, mit den leistungsorientierten Zusagen verbundene
Risiken werden nicht erwartet. Mehr als die Hälfte der Verpich-
tungen wird durch Planvermögen abgesichert, welches entweder
im Versorgungsplan die Deckung des Langlebigkeitsrisikos enthält
oder bei den Rückdeckungsversicherungen das Rentenwahlrecht
vorsieht.
Die Entwicklung der Pensionsverpichtung sowie des Planver-
mögens für die leistungsorientierten Pläne stellt sich wie folgt dar:
(in T€) 2020 2019
Veränderung der Pensionsverpflichtung
Stand leistungsorientierte Verpflichtung
zum 1.1. 3.786 3.605
Dienstzeitaufwand: Barwert der in der
Periode erdienten Ansprüche 14 54
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -319
Neubewertungen: versicherungsmathe-
matische Gewinne (-) und Verluste (+) aus
- Änderungen demografischer
Annahmen 0 0
- Änderungen finanzieller Annahmen 274 407
- Änderungen erfahrungsbedingter
Berichtigung 31 -7
Zinsaufwand 46 62
Rentenzahlungen -19 -16
Stand leistungsorientierte Verpflichtung
zum 31.12. 4.132 3.786
(in T€) 2020 2019
Veränderung des Planvermögens
Beizulegender Zeitwert des Plan-
vergens zum 1.1. 1.817 1.822
Neubewertungen: Gewinne und Verluste
ohne Zinsertrag 44 -41
Zinsertrag 22 35
Vom Arbeitgeber geleistete Beiträge
(Einzahlungen in das Planvermögen) 320 4
Rentenzahlungen aus dem Planvermögen -3 -3
Beizulegender Zeitwert des Plan-
vermögens zum 31.12. 2.200 1.817
Zusammensetzung
Leistungsorientierte Verpflichtung
zum 31.12. 4.132 3.786
Beizulegender Zeitwert des Plan-
vermögens zum 31.12. -2.200 -1.817
Bilanzierte Pensionsverpflichtung
zum 31.12. 1.932 1.969
davon
Nettovermögenswert aus
Versorgungsplänen 0 0
Nettoschuld aus Versorgungsplänen 1.932 1.969
In der Vergleichsperiode wurde die Einstufung der bezügeab-
ngigen Zusagen angepasst, um die geänderten vertraglichen
Vereinbarungen zu berücksichtigen. Als Ergebnis reduzierte
sich die leistungsorientierte Verpichtung des Konzerns in der
Vergleichsperiode um T€ 319. Ein korrespondierender Ertrag aus
nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand wurde in der Vergleich-
speriode in der Darstellung des Periodenergebnisses erfasst.
Das Planvermögen besteht aus bei verschiedenen Anbietern
unabhängig verwalteten Pensionsfondsvermögen und Rückde-
ckungsversicherungen. Das Planvermögen setzt sich aus
Fondsvermögen, welches zum Ende der Berichtsperiode einen
beizulegenden Zeitwert von T€ 1.333 (Vergleichsperiode:
T€ 1.154) aufweist, sowie aus Rückdeckungsversicherungen, die
zum Ende der Berichtsperiode einen beizulegenden Zeitwert von
T€ 867 (Vergleichsperiode: T€ 663) aufweisen, zusammen. Das
Management von CANCOM überprüft in regelmäßigen Abständen
auf Basis tatsächlicher oder erwarteter Cashows des Planver-
mögens, ob der Anlagemix die Risiken aus den leistungsorien-
tierten Pensionszusagen möglichst umfangreich kompensiert.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
99
Bei der Ermittlung der leistungsorientierten Verpichtung wurden
folgende Annahmen zugrunde gelegt:
2020
(in %)
2019
(in %)
Zinssatz 0,80 1,20
Gehaltstrend 0,00 0,00
Rentendynamik 1,31 1,31
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden den
Heubeck-Richttafeln 2018 G entnommen. Die neben den Festren-
tenzusagen gewährten bezügeabhängigen Zusagen sind durch
eine geänderte vertragliche Einstufung auf einen Maximal-
betrag gedeckelt und infolge dessen hat ein Gehaltstrend keine
Auswirkung. Die zunftigen Pensionserhöhungen sind in der
Berichtsperiode als gewichteter Durchschnittswert aufgeführt,
unter Berücksichtigung von vertraglich festgelegten Vereinba-
rungen.
Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpichtungen
beträgt in der Berichtsperiode 17,6 Jahre (Vergleichsperiode:
18,1 Jahre).
Der Gesamtaufwand für die Pensionspläne nach IAS 19 setzt sich
in der Berichts- und in der Vergleichsperiode wie folgt zusammen:
2020
(in T€)
2019
(in T€)
Laufender Dienstzeitaufwand 14 54
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -319
Gewinne (-) bzw. Verluste (+) aus
Neubewertungen 261 441
Nettozinsertrag (-)/-auf wand (+) 24 27
299 203
Die folgende Tabelle zeigt, welche prozentuale Auswirkung eine
Veränderung der getroenen Annahmen auf die leistungsori-
entierte Verpichtung zum Abschlussstichtag hätte, sofern die
jeweils anderen Annahmen unverändert bleiben würden:
Veränderung
absolut in %
Sensitivität
2020 in %
Sensitivität
2019 in %
Zinssatz +1,00 -15,45 -15,85
-1,00 19,86 20,35
Gehaltstrend +0,50 0,00 0,00
-0,50 0,00 0,00
Rentendynamik +0,50 2,57 2,49
-0,50 -2,43 -2,36
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines
versicherungsmathematischen Verfahrens durchgeführt, das die
Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen
zum Ende der Berichts- beziehungsweise Vergleichsperiode auf die
leistungsorientierte Verpichtung aufzeigt.
In der Berichtsperiode wird für das Folgejahr mit Aufwendungen
r Pensionsverpichtungen in Höhe von T€ 21 (Vergleichspe-
riode: T€ 37) sowie mit Beiträgen zum Planvermögen in Höhe von
T€ 101 (Vergleichsperiode: T€ 106) gerechnet. Ferner werden für
das Folgejahr der Berichtsperiode Rentenzahlungen in Höhe von
T€ 43 (Vergleichsperiode: T€ 24) erwartet.
In der Berichtsperiode belaufen sich die erfassten Aufwendungen
r beitragsorientierte Pläne auf T€ 1.507 (Vergleichsperiode:
T€ 949).
B.17. Eigenkapital
B.17.1. Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde zuletzt im Dezember
2019 durch eine Kapitalerhöhung um rund 10 Prozent um
T€ 3.504 erhöht. Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital
der CANCOM SE satzungsgemäß T€ 38.548 (Vergleichsperiode:
T€ 38.548) und war in 38.548.001 Stückaktien (Aktien ohne
Nennbetrag mit einem rechnerischen Nennbetrag von 1 € je Aktie)
eingeteilt (Vergleichsperiode: 38.548.001 Stückaktien).
B.17.1.1. Genehmigtes und bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital I/2018)
beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember 2020 insgesamt
T€ 7.009 (zum 31. Dezember 2019: T€ 7.009) und ist wie folgt
festgelegt:
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
14. Juni 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
in der Zeit bis zum 13. Juni 2023 das gezeichnete Kapital der
Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
T€ 7.009 (Vergleichs periode: T€ 7.009) durch Ausgabe von bis
zu 7.008.728 (Vergleichsperiode: 7.008.728) neue, auf den Inhaber
lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital I/2018). Dabei ist den Aktionären grund-
sätzlich ein
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
100
Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
für Spitzenbeträge;
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des
Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser
Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz
3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund
anderer Ermächtigungen nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gehrung von
neuen Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder
von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen
oder zum Zweck des Erwerbs von Forderungen an die Gesell-
schaft.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen einen
anteiligen Betrag von 20 Prozent des Grundkapitals weder
im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch im Zeitpunkt der
Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Höchst-
grenze von 20 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag
des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft
entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz
4 AktG oder gegen Sacheinlage durch den Vorstand ausgegeben
werden oder als eigene Aktien veräußert werden und (ii) der
auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit
des genehmigten Kapitals ausgegeben werden oder auszugeben
sind aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder
Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss
des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG oder
gegen Sacheinlage durch den Vorstand während der Laufzeit des
genehmigten Kapitals begeben werden.
Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die
Bedingungen bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen
entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Vorstand hat in der Vergleichsperiode (2019) von obiger
Ermächtigung Gebrauch gemacht und das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von 3.504.363 neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien um T€ 3.504 auf T€ 38.548 erhöht. Somit
beträgt das verbleibende Genehmigte Kapital I/2018 zum
31. Dezember 2019 satzungsgemäß T€ 7.009. Zum 31. Dezember
2020 beträgt das verbleibende Genehmigte Kapital I/2018
satzungsgemäß ebenfalls T€ 7.009, da in der Berichtsperiode von
obiger Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wurde.
Das bedingte Kapital beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember
2020 und zum 31. Dezember 2019 T€ 1.500 und ist wie folgt
festgelegt:
Das Grundkapital ist um bis zu T€ 1.500 durch Ausgabe von bis
zu 1.500.000 neuer Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
I/2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durch-
geführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom
14. Juni 2018 in der Zeit bis zum 13. Juni 2023 von der Gesellschaft
ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesell-
schaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung
der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt.
Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen
Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres
an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapital erhöhung festzusetzen.
In der Berichtsperiode (2020) und in der Vergleichsperiode (2019)
wurden keine neuen Aktien unter Ausnutzung des Bedingten
Kapitals I/2018 ausgegeben.
Dem Vorstand sind keine Beschnkungen, die Stimmrechte oder
die Übertragung von Aktien betreen, bekannt.
B.17.1.2. Aktienckkaufprogramm
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 26. Juni 2019 den
Vorstand der CANCOM SE ermächtigt, bis zum 25. Juni 2024
eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des gezeichneten
Kapitals zu erwerben. Maßgebend für die Grenze von 10 Prozent
ist die Grundkapitalzier zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Ermächtigung. Soweit im Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung die Grundkapitalzier niedriger ist, so ist dieser
niedrigere Wert maßgeblich. Der Erwerb soll über die Börse oder
über ein an die Aktionäre gerichtetes öentliches Kaufangebot
erfolgen. In beiden Fällen darf der Erwerbspreis den arithme-
tischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktie der
CANCOM SE im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb oder einer Eingehung
einer Verpichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent
über- oder unterschreiten. Das Rückkaufvolumen kann beschnkt
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
101
werden, sofern die angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des
Erwerbsangebots der Gesellschaft überschreiten. Die Ermäch-
tigung kann zu jedem gesetzlich zussigen Zweck ausgeübt
werden. Unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre können
eigene Aktien insbesondere an Dritte zum Zweck des Erwerbs von
Unternehmen oder der Beteiligung von Unternehmen übertragen
werden. Auch können eigene Aktien gegen Barzahlung veräußert
werden, sofern der Kaufpreis den aktuellen Börsenpreis zum
Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ferner
dürfen eigene Aktien auch zur Erllung von Wandlungs- oder
Optionsrechten, die von der Gesellschaft eingeräumt wurden,
verwendet werden oder zur Durchführung einer Aktiendividende
(Scrip Dividend). Ferner dürfen die eigenen Aktien zur Erllung
von Vergütungsvereinbarungen zugesagt oder übertragen werden
sowie im Rahmen der Ausübung von Bezugsrechten Mitarbeitern
und Vorständen zum Kauf angeboten werden. Der Vorstand der
CANCOM SE wurde darüber hinaus ermächtigt, eigene Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversamm-
lungsbeschluss einzuziehen.
B.17.2. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wurde aus Aufgeldern aus Kapitalerhöhungen
der CANCOM SE sowie durch die Ausgabe anteilsbasierter
Vergütungen gebildet.
In der Berichtsperiode wurden Transaktionskosten in Höhe von
T€ 5 (Vergleichsperiode: T€ 2.531) als Abzug vom Eigenkapital
innerhalb der Kapitalrücklage erfasst. Zudem erhöhte sich die
Kapitalrücklage in der Berichtsperiode aufgrund der Erfassung
von anteilsbasierten Vergütungen um T€ 1.169 (Vergleichsperiode:
T€ 1.437).
B.17.3. Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag und
Periodenergebnis
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten
Ergebnisse des Konzerns, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden.
Des Weiteren werden Neubewertungen aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen, nach Berücksichtigung von latenten Steuern,
in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Aus dem Bilanzgewinn des
Jahresabschlusses 2019 der CANCOM SE wurde in 2020 gemäß
dem Beschluss der Hauptversammlung T€ 19.274 beziehungsweise
€ 0,50 pro Aktie als Dividende (Vergleichsperiode: T€ 17.522 bezie-
hungsweise € 0,50 pro Aktie) ausgeschüttet.
In der Berichtsperiode wurden aus dem Bilanzgewinn des Jahres-
abschlusses 2019 der CANCOM SE T€ 53.624 (Vergleichsperiode:
T€ 30.581 aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2018 der
CANCOM SE) in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Zudem wurden in der Berichtsperiode aus der Neubewertung von
leistungsorientierten Versorgungsplänen Verluste (nach Berück-
sichtigung von latenten Steuern) von T€ 180 (Vergleichsperiode:
T€ 305) innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst.
B.17.4. Sonstige Rücklagen
Die sonstigen Rücklagen beinhalten in der Berichts- und in der
Vergleichsperiode ausschließlich im Eigenkapital erfasste Gewinne
beziehungsweise Verluste aus der Währungsumrechnung auslän-
discher Geschäftsbetriebe. Zum Ende der Berichtsperiode waren
diesbezüglich kumulativ Verluste in Höhe von T€ 1.186 (zum Ende
der Vergleichsperiode: Gewinne von T€ 5.174) im Eigenkapital
erfasst.
B.17.5. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
In der Berichtsperiode wurden 20 Prozent der Anteile an der
CANCOM physical infrastructure GmbH veräert; zum Ende der
Berichtsperiode entelen 80 Prozent der Anteile an der CANCOM
physical infrastructure GmbH auf die Gesellschafter des Mutter-
unternehmens (das heißt auf die Gesellschafter der CANCOM
SE). Aus der Veräußerung und der Ergebnisanteile erhöhten sich
die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter des CANCOM
Konzerns um T€ 357.
Zum Ende 2018 belief sich der Teil des Eigenkapitals, der auf die
Minderheitengesellschafter der Pironet AG mit Hauptnieder-
lassung in Köln entfällt, auf 4,91 Prozent. In der Vergleichsperiode
wurden die Minderheitengesellschafter der Pironet AG im Zuge
eines Squeeze Out abgefunden. Dies führte zu einer Reduzierung
des Eigenkapitals in Höhe von T€ 7.242 sowie zu entsprechenden
Auszahlungenr den Erwerb von Anteilen nicht beherrschender
Gesellschafter. Die Auszahlungen sind in der Konzern-Kapi-
talussrechnung unter dem Cashow aus Finanzierungstätigkeit
dargestellt. Zum Ende der Berichtsperiode entelen 100 Prozent
der Anteile an der Pironet AG auf die Gesellschafter des Mutterun-
ternehmens (das heißt auf die Gesellschafter der CANCOM SE).
B.17.6. Kapitalrisikomanagement
Der CANCOM Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die
Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des
Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Dabei
wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der
Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Die
Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Schulden, Zahlungs-
mitteln und Eigenkapital. Letzteres setzt sich zusammen aus
ausgegebenen Aktien, Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen
sowie Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
102
Ziele des Kapitalmanagements sind die Sicherstellung der
Unternehmensfortführung und eine adäquate Verzinsung des
Eigenkapitals. Zur Umsetzung wird das Kapital ins Verhältnis
zum Gesamtkapital gesetzt. Zur Erfüllung der Zielsetzung führt
das Management gegebenenfalls Kapitalstrukturmaßnahmen (wie
zum Beispiel bedingte Kapitalerhöhungen) durch oder verändert
die Höhe des Fremdkapitals – zum Beispiel durch die Aufnahme/
Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder
durch Änderung der als Leasingnehmer eingegangenen Verträge.
Das Kapital wird auf Basis des wirtschaftlichen Eigenkapitals
überwacht. Wirtschaftliches Eigenkapital ist das bilanzielle
Eigenkapital gemäß Konzern-Bilanz. Das Fremdkapital ist deniert
als die Summe aus allen lang- und kurzfristigen Schulden gemäß
Konzern-Bilanz.
Das bilanzielle Eigenkapital, das Fremdkapital und das Gesamt-
kapital stellen sich wie folgt dar:
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2019
Eigenkapital Mio. € 614,7 577,3
Eigenkapital in %
vom Gesamtkapital % 49,2 47,9
Fremdkapital Mio. € 635,2 628,1
Fremdkapital in %
vom Gesamtkapital % 50,8 52,1
Gesamtkapital
(Eigenkapital plus
Fremdkapital) Mio. € 1.249,9 1.205,4
In der Vergleichsperiode nden sich in Darlehensverträgen der
Gesellschaft teilweise so genannte „Financial Covenants“. Hierbei
handelt es sich um Finanzkennzahlen, für die bestimmte Werte
hrend der gesamten Laufzeit des Darlehens einzuhalten
sind. Damit sind Financial Covenants wesentlicher Bestandteil
eines Darlehensvertrags. Banken nutzen diese als Instrument
der Risikofrüherkennung und -vermeidung, indem sie aus den
berechneten Kennzahlen Rückschlüsse auf die nanzwirt-
schaftliche Lage des Unternehmens ziehen. Die Einhaltung der
jeweiligen Financial Covenants wird im Rahmen des Kapitalrisi-
komanagements regelmäßig überwacht. In der Vergleichsperiode
wurden sämtliche Financial Covenants jederzeit eingehalten. Die
im CANCOM Konzern in der Vergleichsperiode gültigen Financial
Covenants beziehen sich im Wesentlichen auf die Einhaltung von
Mindestwerten bei den Sachanlagen sowie auf das Verhältnis
zwischen Finanzschulden und EBITDA.
Die Kapitalstruktur des Konzerns wird im Rahmen des Risiko-
managements regelmäßig überprüft.
C. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
C.1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Berichts- und Vergleichsperiode gliedern sich
wie folgt:
(in T€) 2020 2019
aus dem Verkauf von Gütern 1.231.364 1.180.318
aus dem Erbringen von Dienstleistungen 418.062 368.975
Summe 1.649.426 1.549.293
davon aus dem Verkauf von Gütern
dem Segment Cloud Solutions
zuzurechnen 143.778 128.774
dem Segment IT Solutions zuzurechnen 1.087.586 1.051.544
davon aus dem Erbringen von
Dienstleistungen
dem Segment Cloud Solutions
zuzurechnen 212.284 171.803
dem Segment IT Solutions zuzurechnen 205.778 197.172
(in T€) 2020 2019
Erlöse aus Vertgen mit Kunden 1.628.653 1.530.440
Leasingerlöse 20.773 18.853
Summe 1.649.426 1.549.293
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Erlöse aus Verträgen mit
Kunden der Berichts- und Vergleichsperiode nach den beiden
gemäß IFRS 15 vorgesehenen Möglichkeiten zur zeitlichen
Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden aufteilen. Ferner
zeigt die Tabelle, welchem Segment die Erlöse aus Verträgen mit
Kunden zuzurechnen sind.
(in T€) 2020 2019
Zeitpunkt der Erlösrealisierung
Zu einem Zeitpunkt übertragene
Produkte 1.210.591 1.161.465
Über einen Zeitraum übertragene
Produkte und Dienstleistungen 418.062 368.975
Summe 1.628.653 1.530.440
davon
dem Segment Cloud Solutions
zuzurechnen 353.128 299.588
dem Segment IT Solutions zuzurechnen 1.275.525 1.230.852
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
103
Zur Bestimmung der Gesamthöhe des Transaktionspreises, der
zum Ende der Berichtsperiode nicht erfüllten Leistungsverpich-
tungen zugeordnet ist (das heißt der vertraglich xierte oene
Auftragsbestand gemäß IFRS 15), berücksichtigt CANCOM
Kundenverträge, die bei Vertragsabschluss mindestens ein
Kontraktvolumen von T€ 100 (Vergleichsperiode: T€ 500)
aufweisen, wobei spätere Verlängerungsoptionen von Seiten
des Kunden nicht einbezogen werden. Ferner werden unter
Verweis auf IFRS 15.121 (a) nur Kundenverträge herangezogen,
die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem
Jahr haben. Zum Ende der Berichtsperiode betrug der vertraglich
xierte oene Auftragsbestand T€ 363.409 (Vergleichsperiode:
T€ 234.151). Davon wird voraussichtlich ein Betrag von T€ 118.201
(Vergleichsperiode: T€ 66.018) im Geschäftsjahr 2021 (Vergleich-
speriode: 2020), ein Betrag von T€ 189.745 (Vergleichsperiode:
T€ 127.503) in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 (Vergleichspe-
riode: in den Gescftsjahren 2021 bis 2023) sowie ein Betrag von
T€ 55.463 (Vergleichsperiode: T€ 40.630) im Geschäftsjahr 2025
oder später (Vergleichsperiode: im Geschäftsjahr 2024 oder später)
realisiert werden.
C.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge der Berichts- und der
Vergleichsperiode setzen sich wie folgt zusammen:
(in T€) 2020 2019
Erträge aus Unterleasingverhältnissen 3.674 0
Operative Währungsgewinne 3.277 0
Periodenfremde Erträge 1.627 3.953
Erträge aus Zuwendungen der
öffentlichen Hand 723 698
Mieterträge 7 39
Erträge aus Schadenersatzerstattungen 1 40
Sonstige betriebliche Erträge 64 83
Summe 9.373 4.813
Die in der Berichtsperiode erfassten Erträge aus Unterleasingver-
ltnissen ergeben sich in Verbindung mit Sale-and-Leaseback-
Transaktionen, bei denen Handelswaren an eine Leasinggesell-
schaft veräußert werden – wobei diese Veräußerung gemäß IFRS
15 als Verkauf eingestuft wird – und sie unmittelbar von dieser
Leasinggesellschaft zurückgemietet werden, um die Handelswaren
dann wiederum an CANCOM-Kunden zu vermieten (siehe dazu
Abschnitt A.3.27 des Konzernabschlusses).
Operative Währungsgewinne werden seit der Berichtsperiode im
Posten „sonstige betriebliche Erträge“ erfasst. Darunter fallen zum
einen Erträge aus der Umrechnung von Forderungen beziehungs-
weise Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zum
anderen werden darunter auch Erträge aus zur Absicherung dieser
operativen Posten eingesetzten Währungsderivaten gefasst. In der
Vergleichsperiode wurden Erträge aus der Umrechnung operativer
Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten im Posten
Währungsgewinne/-verluste“ und Erträge aus Währungsderi-
vaten im Posten „sonstiges Finanzergebnis Erträge“ ausgewiesen.
Die periodenfremden Erträge der Berichts- und der Vergleichspe-
riode beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Ausbuchungen von
kreditorischen Debitoren in Höhe von T€ 715 (Vergleichsperiode:
T€ 442), Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlage-
vermögens in Höhe von T€ 664 (Vergleichsperiode: T€ 2.320)
sowie Erträge aus der Auösung von Rückstellungen in Höhe von
T€ 155 (Vergleichsperiode: T€ 1.034).
Die Erträge aus Zuwendungen der öentlichen Hand beinhalten
den auf die Berichts- und auf die Vergleichsperiode entfallenden
Vorteil aus der Gewährung zinsbegünstigter Darlehen (siehe für
weitere Erläuterungen dazu Abschnitt A.3.28 sowie zu aufge-
nommenen Darlehen Abschnitt B.10 des Konzernabschlusses).
Ferner werden darunter auch Erträge aus erfolgsbezogenen
Zuwendungen erfasst. So hat der CANCOM Konzern in der
Berichtsperiode im Zusammenhang mit dem Erwerb der Novosco
Group Limited Zuwendungen der öentlichen Hand in Höhe von
T€ 526 (Vergleichsperiode: T€ 672) erhalten, deren Höhe von der
Schaung von Arbeitsplätzen in der Region Nordirland abhängig
sind. In der Berichtsperiode wurden daraus Erträge in Höhe von
T€ 532 (Vergleichsperiode: T€ 376) vereinnahmt.
C.3. Andere aktivierte Eigenleistungen
Als andere aktivierte Eigenleistungen werden Leistungen
eigener Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Anschaung
und Herstellung von Gegenständen des Anlagevermögens und
aktivierungsfähige Entwicklungskosten in Bezug auf immaterielle
Vermögenswerte ausgewiesen. Die Eigenleistungen teilen sich wie
folgt auf:
(in T€) 2020 2019
Aktivierte Entwicklungskosten 2.988 2.871
Aktivierte Eigenleistungen im Zusammen-
hang mit angeschafften immateriellen
Vermögenswerten 3.676 2.747
Aktivierte Eigenleistungen im Zusammen-
hang mit angeschafften Sachanlagen 722 89
Summe 7.386 5.707
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
104
Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht aktiviert wurden,
da sie die Ansatzkriterien in IAS 38 nicht erfüllt haben, belaufen
sich in der Berichtsperiode auf T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 0).
C.4. Aktivierte Vertragskosten
Bei den aktivierten Vertragskosten wurde in der Berichtsperiode
als Vertragsanbahnungskosten ein Betrag von T€ -742 (Vergleich-
speriode: per Saldo T€ 1.657) erfasst. In der Berichtsperiode ergab
sich dieser Betrag ausschließlich aufgrund von Auösungen
der in den Vorperioden aktivierten Vertragsanbahnungskosten
(Vergleichsperiode: T€ -97). In der Vergleichsperiode wurden
darüber hinaus Aufwendungen für Personalkosten der konzernei-
genen Mitarbeiter von T€ 930 sowie für fremdbezogene Subunter-
nehmerdienstleistungen in Höhe von T€ 824 aktiviert.
Bei den aktivierten Vertragskosten wurde in der Berichtsperiode
als Vertragserllungskosten per Saldo ein Betrag von T€ 410
(Vergleichsperiode: T€ 899) erfasst. So wurden Aufwendungen
r Personalkosten der konzerneigenen Mitarbeiter in Höhe von
T€ 1.138 (Vergleichsperiode: T€ 624), für fremdbezogene Subunter-
nehmerdienstleistungen in Höhe von T€ 36 (Vergleichsperiode:
T€ 0) sowie für sonstige Kosten in Höhe von T€ 0 (Vergleichspe-
riode: T€ 275) aktiviert. Zudem wurde in der Berichtsperiode
aufgrund von Auösungen der in den Vorperioden aktivierten
Vertragserfüllungskosten ein Betrag von T€ -764 (Vergleichs-
periode: T€ 0) erfasst.
C.5. Materialaufwendungen/Aufwendungen für
bezogene Leistungen
Die Materialaufwendungen/Aufwendungen für bezogene
Leistungen der Berichtsperiode setzen sich zusammen aus
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoe und für
bezogene Waren in Höhe von T€ 1.081.476 (Vergleichsperiode:
T€ 1.016.491) sowie aus Aufwendungen für bezogene Leistungen
aus dem Kerngeschäft in Höhe von T€ 111.035 Vergleichsperiode:
T€ 102.029).
C.6. Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen der Berichts- und der Vergleichs-
periode setzen sich wie folgt zusammen:
(in T€) 2020 2019
Löhne und Gehälter -246.096 -225.637
Soziale Abgaben -36.067 -34.942
Aufwendungen für Altersversorgung -1.521 -684
Anteilsbasierte Vergütungen mit Aus-
gleich durch Eigenkapitalinstrumente -501 -1.956
Anteilsbasierte Vergütungen mit Baraus-
gleich 158 -484
Summe -284.027 -263.703
C.7. Abschreibungen
Die Abschreibungen der Berichts- und der Vergleichsperiode
setzen sich wie folgt zusammen:
(in T€) 2020 2019
Planmäßige Abschreibungen auf
Sachanlagen -20.150 -18.163
Wertminderungen auf Sachanlagen 0 0
Planmäßige Abschreibungen auf Software -8.181 -5.561
Wertminderungen auf Software 0 0
Planmäßige Abschreibungen auf
Nutzungsrechte -12.995 -10.316
Wertminderungen auf Nutzungsrechte 0 0
Planmäßige Amortisationen auf
Kundenstämme etc. -17. 879 -17.489
Wertminderungen auf
Kundenstämme etc. 0 0
Wertminderungen auf Geschäfts-
oder Firmenwerte 0 -13.332
Summe -59.205 -64.861
Der in der Vergleichsperiode als Wertminderungen auf Geschäfts-
oder Firmenwerte erfasste Betrag betrit ausschließlich die
Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „HPM
Incorporated“ und entfällt auf das Segment IT Solutions (siehe
dazu Abschnitt B.8.3 des Konzernabschlusses).
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
105
C.8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Berichts- und der
Vergleichsperiode setzen sich wie folgt zusammen:
(in T€) 2020 2019
Reparaturen, Instandhaltungen,
Mietleasing -10.860 -7.065
Fremdleistungen -10.416 -8.047
Raumkosten -6.409 -5.896
Kosten der Warenabgabe -5.856 -5.423
Rechts- und Beratungskosten -4.694 -4.253
Bewirtungs- und Reisekosten -4.313 -9.503
Operative Währungsverluste -3.185 0
Kommunikations- und Bürokosten -2.838 -3.783
Fortbildungskosten -2.291 -3.102
KFZ-Kosten -2.222 -3.610
Versicherungen und sonstige
Abgaben -2.139 -1.828
Werbekosten -2.034 -2.316
Gebühren, Kosten des Geldverkehrs -766 -1.127
Börsen- und Repräsentationskosten -240 -386
Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.989 -4.360
Summe -65.252 -60.699
Operative Währungsverluste werden seit der Berichtsperiode im
Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Darunter
fallen zum einen Aufwendungen aus der Umrechnung von
Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen. Zum anderen werden darunter auch Aufwen-
dungen aus zur Absicherung dieser operativen Posten eingesetzten
Währungsderivaten gefasst. In der Vergleichsperiode wurden
Aufwendungen aus der Umrechnung operativer Forderungen
beziehungsweise Verbindlichkeiten im Posten „hrungs-
gewinne/-verluste“ und Aufwendungen aus Währungsderi-
vaten im Posten „sonstiges Finanzergebnis Aufwendungen“
ausgewiesen.
C.9. Zinserträge und Zinsaufwendungen
Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen aus
Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen in Höhe von
T€ 671 (Vergleichsperiode: T€ 608), Zinserträgen aus Kunden-
forderungen in Höhe von T€ 329 (Vergleichsperiode: T€ 15) und
Zinserträgen aus Steuern in Höhe von T€ 22 (Vergleichsperiode:
T€ 614).
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwen-
dungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Forderungen in
Höhe von T€ 1.473 (Vergleichsperiode: T€ 934), Zinsaufwen-
dungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.117
(Vergleichsperiode: T€ 581), Zinsaufwendungen aus Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 866 (Vergleich-
speriode: T€ 573), Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von
Kaufpreisschulden in Höhe von T€ 554 (Vergleichsperiode: T€ 552)
sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von T€ 533 (Vergleichsperiode: T€ 248).
C.10. Sonstiges Finanzergebnis
Das sonstige Finanzergebnis der Berichtsperiode beinhaltet im
Wesentlichen Erträge aus der Neubewertung beziehungsweise aus
dem Abgang von Put/Call-Vereinbarungen in Höhe von T€ 20.328
(Vergleichsperiode: T€ 4.613) und Aufwendungen aus der Neube-
wertung beziehungsweise aus dem Abgang von Put/Call-Verein-
barungen in Höhe von T€ 2 (Vergleichsperiode: T€ 6.049). Für
weitere Erläuterungen dazu verweisen wir auf Abschnitt D.5 des
Konzernabschlusses.
C.11. Währungsgewinne/-verluste
Der in der Berichtsperiode per Saldo ausgewiesene Betrag von
T€ 2.375 (Vergleichsperiode: T€ -828) setzt sich zusammen aus
Währungsgewinnen von T€ 2.659 (Vergleichsperiode: T€ 1.760)
und Währungsverlusten von T€ -284 (Vergleichsperiode:
T€ -2.588).
Unter dem Posten „Währungsgewinne/-verluste“ werden seit der
Berichtsperiode ausschließlich Dierenzen aus der Umrechnung
nicht-operativer Posten erfasst. Erträge und Aufwendungen
aus der Umrechnung operativer Posten werden seit der
Berichtsperiode im Posten „sonstige betriebliche Erträge“ (siehe
dazu Abschnitt C.2 des Konzernabschlusses) beziehungsweise
im Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ (siehe dazu
Abschnitt C.8 des Konzernabschlusses) ausgewiesen.
C.12. Ertragsteuern
Die Ertragsteuerquote für inndische Gesellschaften beläuft
sich in der Berichtsperiode auf 31,0 Prozent (Vergleichsperiode:
31,1 Prozent) und betrit Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie
Solidaritätszuschlag. Die geringfügige Minderung der Ertragsteu-
erquote ist auf einen leichten Rückgang des durchschnittlichen
Gewerbesteuerhebesatzes zurückzuführen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
106
Die Abweichungen der ausgewiesenen Steueraufwendungen
zu denen des Steuersatzes der CANCOM SE ergeben sich in der
Berichts- und Vergleichsperiode wie folgt:
(in T€) 2020 2019
Ergebnis vor Ertragsteuern 82.893 50.514
Erwarteter Steueraufwand zum
Steuersatz der inländischen Gesell-
schaften (Berichtsperiode: 31,0 %;
Vergleichsperiode: 31,1 %) -25.697 -15.710
Besteuerungsunterschied Ausland 310 -14
Veränderung der Wertberichtigungen
auf aktive latente Steuern auf Verlust-
vortge -174 210
Steuerfreie Einnahmen und steuerlich
unbeachtliche Veräußerungsverluste -2 729
Periodenfremde tatsächliche
Ertragsteuern 807 2.414
Permanente Differenzen 6.718 -1.854
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
sowie gewerbesteuerliche Hinzurech-
nungen und Kürzungen -2.197 -1.711
Effekt aus Steuersatzänderungen -758 -4
Sonstiges -64 308
Summe
-21.057 -15.632
Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich in der Berichts- und
Vergleichsperiode wie folgt:
(in T€ bzw. in %) 2020 2019
Ergebnis vor Ertragsteuern 82.893 50.514
Ertragsteuern -21.057 -15.632
Tatsächliche Steueraufwandsquote 25,40 % 30,95 %
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten
oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die
latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen:
(in T€) 2020 2019
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand -23.821 -20.773
Latenter Ertragsteueraufwand/-ertrag
aus aktiven latenten Steuern 165 1.090
aus passiven latenten Steuern 2.599 4.051
2.764 5.141
davon
Im Periodenergebnis erfasster tatsächli-
cher Ertragsteueraufwand -23.819 -19.631
Im Periodenergebnis erfasster latenter
Ertragsteueraufwand/-ertrag 2.764 5.141
In der Kapitalrücklage erfasster tatsäch-
licher Ertragsteueraufwand/-ertrag -2 -1.142
C.13. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Unter das Ergebnis aus aufgegebenen Gescftsbereichen fallen
Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit dem
Verkauf der Pirobase Imperia GmbH im Geschäftsjahr 2015
stehen. Das in der Berichtsperiode auf aufgegebene Geschäfts-
bereiche entfallende Periodenergebnis (nach Ertragsteuern) liegt
bei T€ 2 (Vergleichsperiode: T€ 1.750). Auf Anteile nicht beherr-
schender Gesellschafter entllt kein Ergebnis.
In der Berichtsperiode wurden Erträge aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen von T€ 3 (Vergleichsperiode: T€ 1.881) und
Aufwendungen von T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 52) erfasst. Die
Erträge resultieren in der Berichtsperiode aus Erträgen aus der
Auösung von Prozesskostenrückstellungen und in der Vergleichs-
periode aus der Ausbuchung eines Passivüberhangs nach erfolgter
Verrechnung von wechselseitigen Ansprüchen aufgrund eines
Vergleichs. Ferner wurden darunter Ertragsteuern in Höhe
von T€ 1 (Vergleichsperiode: T€ 79) erfasst. Das Ergebnis aus
aufgegebenen Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern beträgt T€ 3
(Vergleichsperiode: T€ 1.830). In der Berichtsperiode resultierten
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Auszahlungen in Höhe von
T€ 92 (Vergleichsperiode: T€ 1.966), die dem Cashow aus betrieb-
licher Tätigkeit zugeordnet waren. In der Berichtsperiode ergaben
sich ferner Einzahlungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in
Höhe von T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 1.208), die den Cashows
aus Investitionstätigkeit zugeordnet waren.
Der Rechtsstreit mit der Pirobase Imperia GmbH wurde in der
Vergleichsperiode durch Vergleich beendet.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
107
C.14. Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes
Periodenergebnis
Das auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallende Periode-
nergebnis der Berichtsperiode resultiert aus der Mehrheitsbetei-
ligung an der CANCOM physical infrastructure GmbH, an welcher
CANCOM bislang zu 100 Prozent beteiligt war und für welche in
der Berichts periode 20 Prozent der Anteile veräußert wurden.
Das auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallende Perio-
denergebnis der Vergleichsperiode ist im Wesentlichen auf die
Mehrheits beteiligung an der Pironet AG, Köln, zurückzuführen.
C.15. Ergebnis je Aktie
C.15.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unversserte Ergebnis wurde in der Vergleichsperiode
aufgrund der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung im
Jahr 2019 beeinusst.
Durch die bedingte Kapitalerhöhung in der Vergleichsperiode
hat sich die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf bendlichen
Aktien, die für die Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je
Aktie aus fortzuführenden und aufgegebenen Gescftsbereichen
herangezogen wurden, von 35.043.638 Stück um 249.626 Stück auf
35.293.264 Stück erhöht.
Für die Berechnung des unversserten Ergebnisses je Aktie aus
fortzuhrenden Geschäftsbereichen wurde in der Berichtspe-
riode als Zähler ein Betrag von T€ 61.759 (Vergleichsperiode:
T€ 34.828) verwendet. Dieser bestimmt sich anhand des auf die
Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Periodener-
gebnisses von T€ 61.761 (Vergleichsperiode: T€ 36.578) abzüglich
des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von T€ 2
(Vergleichsperiode: T€ 1.750).
Für die Berechnung des unversserten Ergebnisses je Aktie aus
aufgegebenen Gescftsbereichen wurde in der Berichtsperiode
als Zähler ein Betrag von T€ 2 (Vergleichsperiode: T€ 1.750)
verwendet.
C.15.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
In der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie aus
fortzuhrenden und aufgegebenen Geschäftsbereichen sind –
verglichen mit der Anzahl der Aktien zur Ermittlung des unver-
wässerten Ergebnisses – in der Berichtsperiode zusätzlich 0 Aktien
(Vergleichsperiode: zusätzlich 9.455 Aktien) berücksichtigt. In der
Berichts- und Vergleichsperiode handelt es sich um die gewichtete
durchschnittliche Aktienanzahl für den Zeitraum ab der Ausgabe
der Aktienoptionen am 17. August 2018 bis zum 31. Dezember
2020, die im Falle der Ausübung der Optionen ausgegeben worden
ren.
Im Zähler wurden in der Berichts- und in der Vergleichsperiode
zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie aus
fortzuhrenden Geschäftsbereichen ein Betrag von T€ 61.759
(Vergleichsperiode: T€ 34.828) verwendet, das heißt Anpassungen
zum Zähler des unversserten Ergebnisses je Aktie aus fortzu-
hrenden Geschäftsbereichen ergaben sich nicht.
Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie aus aufge-
gebenen Geschäftsbereichen wurden in der Berichtsperiode als
hler ein Betrag von T€ 2 (Vergleichsperiode: T€ 1.750) herange-
zogen; diesbezüglich ergaben sich ebenfalls keine Anpassungen
zum Zähler des unversserten Ergebnisses je Aktie aus aufgege-
benen Geschäftsbereichen.
D. Sonstige Angaben
D.1. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Konzern-Kapitalussrechnung wird nach den Vorgaben
des IAS 7 erstellt. Danach ist zwischen Zahlungsströmen aus
betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzie-
rungstätigkeit zu unterscheiden. Die Ermittlung des Cashow aus
laufender Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Finanzmittelbestand der Kapitalussrechnung umfasst alle
in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmit-
teläquivalente (das heißt Kassenbestände sowie Schecks und
Guthaben bei Kreditinstituten), soweit sie innerhalb von drei
Monaten verfügbar sind. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-
äquivalente unterliegen keinen Verfügungsbeschnkungen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
108
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten (Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten sowie Leasingverbindlich-
keiten; Letztere im Bilanzposten „sonstige kurzfristige nanzielle
Schulden“ beziehungsweise „sonstige langfristige nanzielle
Schulden ausgewiesen), aus der die Veränderungen ersichtlich
sind, die sich während der Berichtsperiode ergeben haben:
(in T€) Stand
1.1.2020
Zahlungs-
wirksame
Veränderun-
gen
Zahlungsunwirksame Veränderungen Stand
31.12.2020
aus Wechsel-
kursdifferenzen
aus neu
abgeschlosse-
nen Verträgen
aus Zeitwer t-
änderungen
aus sonstigen
Änderungen
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 7.400 -4.871 -256 0 0 115 2.388
Leasingverbindlichkeiten 73.320 -4.422 -724 18.937 2.665 4 89.780
Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Leasinggesellschaften 15.369 10.243 0 0 0 1 25.613
96.089 950 -980 18.937 2.665 120 117.781
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
In der Vergleichsperiode wurde die Veräußerung und Rückmiete
(Sale-and-Leaseback-Transaktion) einer Immobilie in Jettingen-
Scheppach über eine Leasingobjektgesellschaft (siehe auch
Abschnitt A.2.1.4 des Konzernabschlusses) vorgenommen. Die
Veräußerung des Grundstücks an die Leasingobjektgesellschaft
erfolgte im Weg der Einbringung gegen Ausgabe von Gesell-
schaftsanteilen und stellt somit einen wesentlichen nicht-zah-
lungswirksamen Vorgang dar. In Verbindung mit der Entnahme
von Gesellschaftsmitteln entsteht CANCOM aus wirtschaftlicher
Sicht ein Zahlungsmittelzuuss aus der Desinvestition von
Sachanlagen; die Einzahlung in Höhe von T€ 26.000 ist daher dem
Cashow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet.
Außer den in der vorherigen Tabelle und im vorherigen Abschnitt
dargestellten zahlungsunwirksamen Vorgängen sind in der
Berichts- beziehungsweise Vergleichsperiode keine wesentlichen
nicht-zahlungswirksamen Vorgänge im Finanzierungsbereich
erfolgt. Wesentliche Investitionstransaktionen, für die in der
Vergleichsperiode keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmittel-
äquivalente eingesetzt wurden, waren Teile der erbrachten
Gegenleistung für den Erwerb der Novosco Gruppe. Als Gegen-
leistung wurden Eigenkapitalinstrumente der erwerbenden
Gesellschaft gewährt, für die entsprechende Put/Call-Verein-
barungen abgeschlossen wurden (siehe Abschnitt A.2.2.2 des
Konzernabschlusses). In den zahlungswirksamen Veränderungen
der Leasingverbindlichkeiten sind in der Berichtsperiode Einzah-
lungen für erhaltene Leasinganreize in Höhe T€ 356 (Vergleichs-
periode T€ 187) enthalten.
In der Berichts- und in der Vergleichsperiode ist CANCOM mit
Lieferanten zusätzliche Vereinbarungen eingegangen, die es
diesen ermöglichen, ihre Forderungen an Finanzdienstleister zu
veräußern. In Abhängigkeit davon, ob die zusätzliche Verein-
barung in Bezug auf den ursprünglichen Lieferantenvertrag eine
wesentliche Vertragsänderung gemäß IFRS 9 darstellt oder nicht,
sind die daraus resultierenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen auszubuchen oder bleiben bestehen. Erstere
Ausbuchung führt dazu, dass CANCOM die Beträge unter dem
Bilanzposten „sonstige kurzfristige nanzielle Verbindlichkeiten
als „Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzdienstleistern“
ausweist. In der Kapitalussrechnung werden die Veränderungen
von derartigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzdienst-
leistern innerhalb des Cashows aus betrieblicher Tätigkeit
dargestellt, da es sich bei den Zahlungen bei wirtschaftlicher
Betrachtung um Zahlungen in Verbindung mit der operativen
Tätigkeit des CANCOM Konzerns handelt.
Der innerhalb des Cashow aus Finanzierungstätigkeit enthaltene
Posten „Ein-/Auszahlungen aus Finanzverbindlichkeiten und
aus Leasingverbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften
beinhaltet in der Berichtsperiode einerseits Ein-/Auszahlungen
aus im Rahmen von Sale-and-Leaseback-Transaktionen durchge-
hrten Veräußerungen (siehe dazu Abschnitt A.3.27 des Konzern-
abschlusses), die gemäß IFRS 15 nicht als Verkauf eingestuft
werden (aus Finanzverbindlichkeiten), in Höhe von T€ 10.243
(Vergleichsperiode: T€ 15.370). Andererseits beinhalten diese in
der Berichtsperiode Einzahlungen aus solchen Veräußerungen,
die gemäß IFRS 15 als Verkauf eingestuft werden (aus Leasingver-
bindlichkeiten), in Höhe von T€ 12.400 (Vergleichsperiode: T€ 0).
Bei Letzteren Einzahlungen aus Leasingverbindlichkeiten handelt
es sich um Cashows aus Veräußerungen, bei denen die damit
verbundenen Einzahlungen aus der Vermietung an CANCOM-
Kunden (das heißt aus dem Unterleasingverhältnis) im Cashow
aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen werden.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
D.2. Segmentberichterstattung
Segmentinformationen werden nach den Vorschriften von IFRS
8 bereitgestellt. Die Segmentangaben beruhen auf der zu internen
Steuerungszwecken verwendeten Segmentierung.
Der Konzern berichtet zwei Geschäftssegmente – Cloud Solutions
und IT Solutions.
Das Management steuert den CANCOM Konzern auf Basis der in
diesen beiden Gescftssegmenten angebotenen Dienstleistungen,
Waren und Software. Das Geschäftssegment Cloud Solutions
unterscheidet sich vom Geschäftssegment IT Solutions in Bezug
auf das Betätigungsfeld sowie in Bezug auf die Handels- bezie-
hungsweise Leistungsprozesse. Darüber hinaus dierieren die
beiden Gescftssegmente hinsichtlich der jeweils verfolgten
Wachstumsstrategie sowie hinsichtlich der generellen strategi-
schen Bedeutung.
Eine wahlweise Zusammenfassung von Geschäftssegmenten für
Berichterstattungszwecke erfolgt im CANCOM Konzern nicht.
110 KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Segmentinformationen
(in T€) Cloud Solutions IT Solutions Summe Geschäftssegmente Sonstige Gesellschaften Überleitungsrechnung Konsolidiert
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse von externen Kunden 356.062 300.577 1.293.247 1.248.711 1.649.309 1.549.288 117 5
Umsätze zwischen den Segmenten 8.338 8.776 7.407 12.693 15.745 21.469 256 32 -16.001 -21.501
Gesamte Erträge 364.400 309.353 1.300.654 1.261.404 1.665.054 1.570.757 373 37 -16.001 -21.501 1.649.426 1.549.293
Materialaufwendungen/Aufwendungen für bezogene Leistungen -1 87.070 -162.454 -1.019.301 -975.299 -1.206.371 -1.137.753 -66 -45 13.786 19.278 -1.192.651 -1.118.520
Personalaufwendungen -76.601 -60.674 -193.892 -191.363 -270.493 -252.037 -13.534 -11.666 0 0 -284.027 -263.703
Übrige Erträge und Aufwendungen -17.708 -13.190 -27.000 -32.763 -44.708 -45.953 -7. 202 -4.092 2.215 2.223 -49.695 -47.822
EBITDA 83.021 73.035 60.461 61.979 143.482 135.014 -20.429 -15.766 0 0 123.053 119.248
Planmäßige Abschreibungen -18.546 -13.317 -21.988 -20.394 -40.534 -33.711 -792 -329 0 0 -41.326 -34.040
Planmäßige Amortisationen und Wertminderungsaufwendungen -12.270 -11.082 -4.784 -19.739 -17.054 -30.821 -825 0 0 0 -17.879 -30.821
Betriebsergebnis (EBIT) 52.205 48.636 33.689 21.846 85.894 70.482 -22.046 -16.095 0 0 63.848 54.387
Zinserträge 361 276 693 1.014 1.054 1.290 6.902 4.626 -6.913 -4.614 1.043 1.302
Zinsaufwendungen -281 -149 -5.613 -4.085 -5.894 -4.234 -5.721 -3.418 6.913 4.614 -4.702 -3.038
Sonstiges Finanzergebnis Erträge 0 0 -950 1.793 -950 1.793 21.281 2.986 0 0 20.331 4.779
Sonstiges Finanzergebnis Aufwendungen 0 0 0 -40 0 -40 -2 -6.048 0 0 -2 -6.088
Währungsgewinne/-verluste 2.375 -828 2.375 -828
Ergebnis vor Ertragsteuern 52.285 48.763 27.819 20.528 80.104 69.291 414 -17.949 2.375 -828 82.893 50.514
Ertragsteuern -21.057 -15.632 -21.057 -15.632
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 2 1.750 0 0 2 1.750 0 0 0 0 2 1.750
Periodenergebnis 61.838 36.632
davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens 61.761 36.578
davon entfallen auf nicht beherrschende Gesellschafter 77 54
111KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Segmentinformationen
(in T€) Cloud Solutions IT Solutions Summe Geschäftssegmente Sonstige Gesellschaften Überleitungsrechnung Konsolidiert
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse von externen Kunden 356.062 300.577 1.293.247 1.248.711 1.649.309 1.549.288 117 5
Umsätze zwischen den Segmenten 8.338 8.776 7.407 12.693 15.745 21.469 256 32 -16.001 -21.501
Gesamte Erträge 364.400 309.353 1.300.654 1.261.404 1.665.054 1.570.757 373 37 -16.001 -21.501 1.649.426 1.549.293
Materialaufwendungen/Aufwendungen für bezogene Leistungen -1 87.070 -162.454 -1.019.301 -975.299 -1.206.371 -1.137.753 -66 -45 13.786 19.278 -1.192.651 -1.118.520
Personalaufwendungen -76.601 -60.674 -193.892 -191.363 -270.493 -252.037 -13.534 -11.666 0 0 -284.027 -263.703
Übrige Erträge und Aufwendungen -17.708 -13.190 -27.000 -32.763 -44.708 -45.953 -7. 202 -4.092 2.215 2.223 -49.695 -47.822
EBITDA 83.021 73.035 60.461 61.979 143.482 135.014 -20.429 -15.766 0 0 123.053 119.248
Planmäßige Abschreibungen -18.546 -13.317 -21.988 -20.394 -40.534 -33.711 -792 -329 0 0 -41.326 -34.040
Planmäßige Amortisationen und Wertminderungsaufwendungen -12.270 -11.082 -4.784 -19.739 -17.054 -30.821 -825 0 0 0 -17.879 -30.821
Betriebsergebnis (EBIT) 52.205 48.636 33.689 21.846 85.894 70.482 -22.046 -16.095 0 0 63.848 54.387
Zinserträge 361 276 693 1.014 1.054 1.290 6.902 4.626 -6.913 -4.614 1.043 1.302
Zinsaufwendungen -281 -149 -5.613 -4.085 -5.894 -4.234 -5.721 -3.418 6.913 4.614 -4.702 -3.038
Sonstiges Finanzergebnis Erträge 0 0 -950 1.793 -950 1.793 21.281 2.986 0 0 20.331 4.779
Sonstiges Finanzergebnis Aufwendungen 0 0 0 -40 0 -40 -2 -6.048 0 0 -2 -6.088
Währungsgewinne/-verluste 2.375 -828 2.375 -828
Ergebnis vor Ertragsteuern 52.285 48.763 27.819 20.528 80.104 69.291 414 -17.949 2.375 -828 82.893 50.514
Ertragsteuern -21.057 -15.632 -21.057 -15.632
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 2 1.750 0 0 2 1.750 0 0 0 0 2 1.750
Periodenergebnis 61.838 36.632
davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens 61.761 36.578
davon entfallen auf nicht beherrschende Gesellschafter 77 54
112
D.2.1. Beschreibung der berichtspflichtigen Segmente
Das Geschäftssegment Cloud Solutions beinhaltet die Gesell-
schaften CANCOM Managed Services GmbH, Ocean Intelligent
Communications Ltd, CANCOM Communication & Collaboration
Ltd (vormals Ocean Unied Communications Ltd), Ocean Network
Services Limited, CANCOM Slovakia s.r.o. zuzüglich der dem
Segment „Cloud Solutions“ zuzuordnenden Bereiche der CANCOM
GmbH, der CANCOM Public GmbH (vormals CANCOM on
line GmbH), der CANCOM UK Managed Services Limited, der
CANCOM Managed Services Ltd (vormals Novosco Ltd) und der
CANCOM Ireland Limited (vormals Novosco Limited). Dieses
Geschäftssegment beinhaltet das Cloud und Shared Managed
Services Gescft der CANCOM Gruppe inklusive den Projekten
zugeordnete Cloud Hardware, Software und Dienstleistungs-
geschäfte. Das Leistungsangebot umfasst Analyse, Beratung,
Lieferung, Implementierung und Services und bietet Kunden
damit die notwendige Orientierung und Betreuung für die Trans-
formation ihrer Unternehmens-IT in die Cloud. Im Rahmen des
Dienstleistungsangebots ist der CANCOM Konzern in der Lage,
mit skalierbaren Cloud und Managed Services – insbesondere
Shared Managed Services – den Komplett- oder Teilbetrieb der IT
r die Kunden zu übernehmen. Dem Cloudvertrieb zuordenbare
Vertriebskosten sind im Segment enthalten. Das Cloud Gescft
protiert darüber hinaus von Synergien mit dem allgemeinen
CANCOM Vertrieb und Marketing, dessen Kosten dem Berichts-
segment IT Solutions zugeordnet werden. Hierbei bestehen
asymmetrische Allokationen; bei symmetrischen Allokationen
wären die dem Berichtssegment Cloud Solutions zugeordneten
Personalaufwendungen entsprechend höher und die Steue-
rungsgröße EBITDA entsprechend niedriger. Diese hatte in der
Berichts- und in der Vergleichsperiode keine Eekte auf die vom
Management vorgenommenen Allokationen von Ressourcen auf
die Berichtssegmente.
Das Geschäftssegment IT Solutions beinhaltet die Gesellschaften
CANCOM GmbH, CANCOM Computersysteme GmbH, CANCOM
a + d IT solutions GmbH, CANCOM (Switzerland) AG, CANCOM
ICT Service GmbH, CANCOM Public GmbH (vormals CANCOM
on line GmbH), CANCOM Public BV (vormals Cancom on line
BVBA), CANCOM physical infrastructure GmbH, CANCOM, Inc.,
HPM Incorporated, CANCOM UK TOG Limited, CANCOM UK
Limited, CANCOM UK Managed Services Limited, CANCOM
UK Professional Services Limited, M.H.C. Consulting Services
Limited, Novosco Group Limited, CANCOM Managed Services Ltd
(vormals Novosco Ltd) und CANCOM Ireland Limited (vormals
Novosco Limited) abzüglich der dem Segment “Cloud Solutions
und dem Segment „sonstige Gesellschaften“ zuzuordnenden
Bereiche der CANCOM GmbH, der CANCOM Public GmbH
(vormals CANCOM on line GmbH), der CANCOM UK Managed
Services Limited, der CANCOM Managed Services Ltd (vormals
Novosco Ltd) und der CANCOM Ireland Limited (vormals Novosco
Limited). Mit diesem Geschäftssegment bietet die CANCOM
Gruppe eine umfassende Betreuung rund um IT-Infrastruktur
und –anwendungen. Es umfasst die IT-Strategieberatung,
Projektplanung und –durchhrung, Systemintegration, die
IT-Beschaung über eProcurement Services oder im Rahmen von
Projekten sowie professionelle IT-Services und Support.
Unter „sonstige Gesellschaften“ sind die Gesellschaft CANCOM
SE, die CANCOM VVM GmbH, die CANCOM VVM II GmbH
(vormals CANCOM Financial Services GmbH), die CANCOM LTD,
die CANCOM Ocean Ltd, die CANCOM UK Holdings Limited
zuzüglich des dem Segment „sonstige Gesellschaften“ zuzuord-
nenden Bereichs der CANCOM GmbH ausgewiesen. Die CANCOM
SE und der diesem Segment zuzuordnende Bereich der CANCOM
GmbH beinhalten die Stabs- oder Leitungsfunktionen. So erbringt
die CANCOM SE eine Reihe von Dienstleistungen gegenüber
ihren Tochterunternehmen. Außerdem fallen in diesen Bereich
die Kosten der zentralen Konzernsteuerung und Investitionen in
konzerninterne Projekte.
D.2.2. Bewertungsgrundlagen für das Ergebnis der
Segmente
Die in der internen Berichterstattung über das Segment
zur Anwendung gelangenden Rechnungslegungsmethoden
entsprechen den unter Abschnitt A.3 des Konzernabschlusses
beschriebenen Ansatz- und Bewertungsmethoden. Bei der
Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden sowie von
Aufwendungen und Erträgen auf berichtspichtige Segmente
erfolgen mit der unter Abschnitt D.2.1 des Konzernabschlusses
beschriebenen Ausnahme keine asymmetrischen Allokationen.
Interne Umsätze werden je nach Art der Leistung entweder auf
Kostenbasis oder auf Basis aktueller Marktpreise erfasst.
Es erfolgt keine Darstellung des Segmentvermögens, der Segment-
schulden und der Investitionen, da das interne Berichtswesen
ausschließlich Ertragskennzahlen nach Segmenten für Zwecke der
Konzernsteuerung zugrunde legt.
D.2.3. Überleitungsrechnungen
In der Position Überleitungsrechnung werden Themen
ausgewiesen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den
Geschäftssegmenten und den sonstigen Gesellschaften stehen.
Dazu gehören die Verkäufe innerhalb der Segmente und der
Ertragsteueraufwand.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
113
Der Ertragsteueraufwand ist nicht Bestandteil der Ergebnisse
der Gescftssegmente. Da der Steueraufwand bei steuerlicher
Organschaft dem Organträger zugeordnet wird, entspricht die
Zuordnung der Ertragsteuer nicht unbedingt der Struktur der
Segmente.
D.2.4. Informationen über geographische Gebiete sowie
Produkte und Dienstleistungen
(in T€) Umsätze nach Sitz
des Kunden
Umsätze nach Sitz
der Gesellschaften
2020 2019 2020 2019
Deutschland 1.301.592 1.221.499 1.389.565 1.294.800
Ausland 347.834 327.794 259.861 254.493
Summe Konzern 1.649.426 1.549.293 1.649.426 1.549.293
(in T€) Langfristige Vermögenswerte
31.12.2020 31.12.2019
Deutschland 290.328 277.649
Ausland 159.368 182.032
Summe Konzern 449.696 459.681
Für die Berichts- als auch für die Vergleichsperiode konnten
wesentliche Umsatzerlöse sowie wesentliche Vermögenswerte,
die einem einzigen Drittland zugewiesen waren, nicht ermittelt
und angegeben werden, da CANCOM nicht über die entspre-
chenden Informationen verfügt und zusätzliche Erhebungen mit
überßig hohen Kosten verbunden wären.
In der Berichts- und in der Vergleichsperiode wurden mit keinem
Einzelkunden Umsatzerlöse erzielt, die 10 Prozent oder mehr
der Umsatzerlöse des CANCOM Konzerns ausmachten. Angabe-
pichten in Bezug auf Abhängigkeiten zu Kunden bestehen somit
nicht.
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten alle langfristigen
Vermögenswerte außer aktive latente Steuern sowie Wertpapiere,
die dem Bilanzposten „Finanzanlagen und Ausleihungen
zugeordnet sind.
Auf die Angaben der Umsatzerlöse von externen Kunden für jedes
Produkt und jede Dienstleistung beziehungsweise für jede Gruppe
vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen wird verzichtet, da
die Informationen nicht verfügbar sind und die Erhebungskosten
überßig hoch wären.
D.3. Leasingverhältnisse
D.3.1. CANCOM als Leasingnehmer
CANCOM least eine Vielzahl von unterschiedlichen Vermö-
genswerten. Die geleasten Vermögenswerte werden den Klassen
„Grundstücke und Gebäude, „Betriebs- und Geschäftsausstattung“
und „Kraftfahrzeuge“ zugeordnet. Die Leasingverhältnisse weisen
Laufzeiten zwischen zwei Jahren und 43 Jahren auf. Die folgende
Tabelle entlt Informationen zu Leasingverhältnissen, bei denen
CANCOM als Leasingnehmer auftritt:
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
(in T€) Grundstücke und Gebäude Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Kaftfahrzeuge Summe
2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Nutzungsrechte
Abschreibungen 10.040 9.064 1.519 581 1.436 672 12.995 10.317
Erträge aus Unterleasing 0 0 3.674 0 0 0 3.674 0
Zugänge 5.735 32.136 6.388 2.542 3.468 3.860 15.591 38.538
Buchwerte zum 31.12. 54.962 59.723 7. 280 2.548 5.705 3.674 67.947 65.945
Leasingverbindlichkeiten
Zinsaufwendungen 551 421 425 112 141 48 1.117 581
Gesamte Zahlungsmittel-
abflüsse für Leasingver-
hältnisse 10.495 9.349 6.389 1.842 685 731 17.569 11.922
Gewinne/Verluste aus
Sale-and-Leaseback-
Transaktionen 0 1.617 0 0 0 0 0 1.617
114
In der Vergleichsperiode wurde im CANCOM Konzern eine
wesentliche Sale-and-Leaseback-Transaktion vorgenommen.
Dabei handelt es sich um die Veräußerung und Rückmiete einer
Immobilie in Jettingen-Scheppach im September 2019 über
eine Leasingobjektgesellschaft (siehe auch Abschnitt A.2.1.4 des
Konzernabschlusses). Aus der Veräußerung wurde ein Gewinn in
Höhe von T€ 1.617 vereinnahmt, der im Posten „sonstige betrieb-
liche Erträge“ innerhalb der Darstellung des Periodenergebnisses
enthalten ist. Die aus der Rückmiete resultierenden Leasingzah-
lungen betragen in der Berichtsperiode T€ 339.
Leasingverhältnisse, bei denen CANCOM als Leasingnehmer
fungiert, enthalten gegebenenfalls Verlängerungsoptionen. Diese
werden bei der Bestimmung der Laufzeit beziehungsweise der
Leasingraten berücksichtigt, falls die Ausübung als hinreichend
sicher beurteilt wird. Die nicht bei den Leasingraten berücksich-
tigten Verlängerungsoptionen würden die Leasingraten in den
Jahren 2033 (Vergleichsperiode: 2033) bis 2049 (Vergleichsperiode:
2049) erhöhen und insgesamt zu einem Zahlungsmittelabuss von
T€ 9.598 (Vergleichsperiode: T€ 9.598) führen.
Kündigungsoptionen des Leasingnehmers führen zu einer
Reduktion der Laufzeit beziehungsweise zu einer Kürzung der
Leasingraten, wenn die Ausübung als hinreichend sicher gilt.
Grundsätzlich geht CANCOM nicht davon aus, Kündigungsop-
tionen in Anspruch zu nehmen, sodass die volle Grundmietzeit bei
der Bestimmung der Laufzeit beziehungsweise der Leasingraten
Berücksichtigung ndet.
Für die Darstellung der künftigen Zins- und Tilgungszahlungen
aus Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf Abschnitt D.6.2
des Konzernabschlusses.
D.3.2. CANCOM als Leasinggeber
D.3.2.1. Finanzierungsleasingverhältnisse
CANCOM hat in der Berichts- und in der Vergleichsperiode
Handelswaren an eine Leasinggesellschaft veräußert und die
Handelswaren unmittelbar von dieser Leasinggesellschaft
zurückgemietet (Sale-and-Leaseback-Transaktionen), um die
Handelswaren dann an CANCOM-Kunden zu vermieten. Die
Laufzeit der Leasingverhältnisse betrug zwischen zwei Jahren
und fünf Jahren. Für die Mehrzahl der Sachverhalte wurde die
Veräußerung an die Leasinggesellschaft dabei nicht als Verkauf
gemäß IFRS 15 eingestuft (siehe zu den beiden bei Sale-and-Lease-
back-Transaktionen zu unterscheidenden Fällen Abschnitt A.3.27
des Konzernabschlusses). Die nicht garantierten Restwerte wurden
als relativ gering geschätzt, sodass diesbezüglich kaum Risiken
bestehen. Variable Leasingzahlungen und andere risikobehaftete
Vereinbarungen bestehen nicht.
Wurden im Rahmen von Sale-and-Leaseback-Transaktionen durch-
geführte Veräußerungen an die Leasinggesellschaften gemäß
IFRS 15 als Verkauf eingestuft, hat CANCOM daraus anteilige
Umsatzerlöse und anteilige Materialaufwendungen/Aufwen-
dungen für bezogene Leistungen erfasst. In der Berichtsperiode
belaufen sich die Gewinne aus diesen Sale-and-Leaseback-Transak-
tionen auf T€ 28 (Vergleichsperiode: T€ 0).
Die folgende Tabelle zeigt die für Finanzierungsleasingver-
ltnisse in der Berichts- und in der Vergleichsperiode in der
Darstellung des Periodenergebnisses erfassten Beträge:
(in T€) 2020 2019
Veräußerungsgewinne/-verluste 6.629 693
Finanzerträge auf die Nettoinvestition
in das Leasingverhältnis 656 608
Nicht bei der Bewertung berücksichtigte
Erträge für variable Leasingzahlungen 0 0
In der Berichtsperiode waren Buchwerte für die Nettoinvestition
in das Leasingverhältnis von insgesamt T€ 47.395 (Vergleich-
speriode T€ 23.963) ausgewiesen. Der Anstieg der Buchwerte
resultierte im Wesentlichen aus der gestiegenen Kundennachfrage
im In- und Ausland zum Erwerb von Hardware mit Finanzie-
rungsvereinbarungen.
Die folgende Tabelle zeigt für Forderungen aus Finanzierungs-
leasingverhältnissen die undiskontierten künftigen Leasing-
zahlungen sowie eine Überleitung zur Nettoinvestition in das
Leasingverhältnis für die Berichts- und für die Vergleichsperiode:
(in T€) 2020 2019
Finanzierungsleasingzahlungen
llig innerhalb 1 Jahr 21.503 10.706
Finanzierungsleasingzahlungen
llig zwischen 1 bis 5 Jahre 26.934 13.949
Finanzierungsleasingzahlungen
llig in über 5 Jahren 0 10
Summe Finanzierungsleasingzahlungen
(undiskontiert) 48.437 24.665
Nicht garantierte Restwerte 0 0
Noch nicht realisierte Zinserträge 1.042 702
Barwert der zu erhaltenden
Leasingzahlungen 47.395 23.963
Wertminderungen auf Finanzierungs-
leasingforderungen 0 0
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis 47.395 23.963
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
115
D.3.2.2. Operating-Leasingverhältnisse
In der Berichts- und in der Vergleichsperiode war CANCOM
nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber innerhalb von
Operating-Leasingverhältnissen tätig.
Bei dem in der Berichts- und in der Vergleichsperiode ausgewie-
senen Anlagevermögen (siehe Abschnitt B.8 des Konzern-
abschlusses) waren keine wesentlichen Vermögenswerte in
Operating-Leasingverhältnisse eingebunden.
D.4. Anteilsbasierte Vergütung
Im CANCOM Konzern bestehen beziehungsweise bestanden die
folgenden anteilsbasierten Vergütungen:
anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapital-
instrumente (ausgegeben durch die CANCOM SE),
anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (ausgegeben
durch Ocean Unied Communications Ltd und CANCOM UK
Limited).
D.4.1. Optionsrechte ausgegeben durch die CANCOM SE
Auf der Grundlage der Ermächtigung gemäß TOP 9 der
Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 über die Gewährung
von Bezugsrechten (Aktienoptionen) und die Schaung eines
Bedingten Kapitals I/2018 führte der Konzern ein Aktienopti-
onsprogramm (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
ein, das die Mitglieder der Geschäftsführung sowie ausgewählte
Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen
berechtigt, Aktien des Unternehmens zu erwerben. Entsprechend
des Programms („ESOP 2018“) haben die Inhaber ausübbarer
Optionen das Recht, Aktien zum Marktpreis der Aktien am
Tag der Gewährung zu erwerben. Das Aktienoptionsprogramm
berechtigt die folgenden Anspruchsgruppen zum Erwerb von
Aktien:
Gruppe 1: Mitglieder des Vorstands;
Gruppe 2: Mitglieder der Gescftsführung verbundener
Unternehmen;
Gruppe 3: Führungskräfte der Gesellschaft;
Gruppe 4: Führungskfte verbundener Unternehmen.
Die Optionsrechte können unter den nachfolgenden Vertragsbe-
dingungen im Verhältnis von 1:1 zum Bezug von neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der CANCOM SE mit einem auf
jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von
€ 1,00 eingelöst werden. Die Ausübung der Optionsrechte kann
erstmalig nach vier Jahren Dienstzeit ab dem Tag der Gewährung
erfolgen. Weitere gestaelte Wartezeiten („Vesting-Perioden“)
bestimmen die Unverfallbarkeit nach zwei Jahren von 50 Prozent,
nach drei Jahren von weiteren 25 Prozent und nach vier Jahren
r die verbleibenden 25 Prozent. Die Optionsrechte können nach
Ablauf der Wartezeit binnen einer Laufzeit von zehn Jahren nach
dem Tag der Ausgabe ausgeübt werden.
Voraussetzung für die Ausübung des Optionsrechts ist, dass – über
die gesamte Laufzeit der Aktienoptionen betrachtet – folgende
marktabhängige Leistungsbedingungen erfüllt sind:
der maßgebliche Referenzkurs den Ausübungspreis um linear
mindestens 5 Prozent p.a. übersteigt („absolutes Erfolgsziel“),
und
sich der Kurs der Aktie der CANCOM SE zwischen dem Tag der
Ausgabe und dem Tag der Ausübung des Optionsrechts besser
als der ungewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Peer
Group im gleichen Zeitraum entwickelt hat („relatives Erfolgs-
ziel“).
Am 17. August 2018 wurden 585.000 Aktienoptionen ausgegeben
(Tranche 1). Weitere 23.000 Aktienoptionen wurden am
2. Juli 2019 ausgegeben (Tranche 2). Am 6. Mai 2020 erfolgte die
Ausgabe von weiteren 150.000 Aktienoptionen (Tranche 3).
Im Jahr 2018 sind 30.000 Aktienoptionen (zugehörend zu
Tranche 1, Gruppe 2), in der Vergleichsperiode sind 20.000
Aktienoptionen (zugehörend zu Tranche 1, Gruppe 4) und in der
Berichtsperiode sind 228.000 Aktienoptionen (200.000 Optionen
zugehörend zu Tranche 1, Gruppe 1; 20.000 Optionen zugehörend
zu Tranche 1, Gruppe 4; 8.000 Optionen zugehörend zu Tranche
2, Gruppe 4) aufgrund veränderter Nichterfüllung von Dienst-
bedingungen verfallen, sodass – unter Berücksichtigung der in
der Berichtsperiode neu ausgegebenen 150.000 Aktienoptionen
– zum Ende der Berichtsperiode noch 480.000 Aktienoptionen
tatsächlich ausstehend sind, davon keine ausübbar. Von den
480.000 Aktienoptionen, die zum Ende der Berichtsperiode noch
ausstehend sind, entfallen 315.000 Aktienoptionen auf Tranche
1 (Gruppe 1: 60.000 Aktienoptionen, Gruppe 2: 70.000 Aktienop-
tionen, Gruppe 3: 45.000 Aktienoptionen, Gruppe 4: 140.000
Aktienoptionen, dabei ist eine Umbuchung von 20.000 Optionen
von Gruppe 2 nach Gruppe 4 berücksichtigt), 15.000 Aktienop-
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
116
tionen auf Tranche 2 (Gruppe 2: 15.000 Aktienoptionen, Gruppe
4: 0 Aktienoptionen) und 150.000 Aktienoptionen auf Tranche 3
(Gruppe 1: 150.000 Aktienoptionen). Die zum Ende der Berichts-
periode noch ausstehenden Aktienoptionen haben eine gewichtete
durchschnittliche Vertragslaufzeit von 8,2 Jahren.
Zur Sicherung und Bedienung der Optionsrechte dient das am
Tag der Ausgabe in das Handelsregister eingetragene Bedingte
Kapital 2018/I von T€ 1.500 oder ein zukünftig zu beschließendes
bedingtes Kapital, ein zunftig zu diesem Zweck geschaenes
Genehmigtes Kapital, oder eigene Aktien der Gesellschaft insofern
die Gesellschaft nicht in Erllung der Bezugsrechte einen Baraus-
gleich gewährt.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde unter
Verwendung eines multivariaten Binomialbaummodells bestimmt.
Dabei wurden insbesondere ein arbitragefreier und risikoneu-
traler Kapitalmarkt und die Möglichkeit zur Reproduktion der
sicheren Anlage unterstellt. Als Volatilitätskennzahl wird die
auf Jahresbasis umgerechnete Standardabweichung der stetigen
Rendite der Aktie über einen bestimmten Zeitraum verwendet; die
herangezogene erwartete Volatilität basiert auf der historischen
Volatilität. Das absolute und das relative Erfolgsziel wurden im
multivariaten Binomialbaummodell berücksichtigt.
Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind,
ießen nicht in die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der
Aktienoptionen ein. Stattdessen sind die Ausübungsbedingungen,
die keine Marktbedingungen sind, durch die Anpassung der
Anzahl der in die Bestimmung des Transaktionsbetrages einbe-
zogenen Eigenkapitalinstrumente zu berücksichtigen. Der für die
Dienstleistung angesetzte Betrag beruht daher letztlich auf der
Anzahl der schließlich ausübbaren Eigenkapitalinstrumente.
Für die Tranche 1 betrug der beizulegende Zeitwert pro
Aktienoption am Tag der Gewährung € 10,40 (Gruppe 1), € 9,78
(Gruppe 2), € 9,33 (Gruppe 3) beziehungsweise € 9,39 (Gruppe 4).
Ferner wurden zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für
die anteilsbasierten Vergütungen am Tag der Gewährung für alle
Gruppen ein Aktienkurs am Tag der Gewährung von € 39,60,
ein Ausübungspreis von € 40,72, eine erwartete Volatilität von
28,98 Prozent, erwartete Dividenden von 1,11 Prozent sowie
ein risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen) von
0,02 Prozent verwendet. Die erwartete Volatilität basiert auf einer
Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des
Unternehmens und der Peer Group. Der gewichtete Durchschnitt
der beizulegenden Zeitwerte der mit Tranche 1 ausgegebenen
Aktienoptionen betrug am Tag der Gewährung € 9,91.
Für die Tranche 2 betrug der beizulegende Zeitwert pro
Aktienoption am Tag der Gewährung € 13,80 (Gruppe 2), bezie-
hungsweise € 13,17 (Gruppe 4). Ferner wurden zur Bestimmung
der beizulegenden Zeitwerte für die anteilsbasierten Vergütungen
am Tag der Gewährung für beide Gruppen ein Aktienkurs am
Tag der Gewährung von € 47,50, ein Ausübungspreis von € 46,68,
eine erwartete Volatilität von 33,13 Prozent, erwartete Dividenden
von 1,11 Prozent sowie ein risikoloser Zinssatz (basierend auf
Staatsanleihen) von -0,53 Prozent verwendet. Die erwartete
Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität
des Aktienkurses des Unternehmens und der Peer Group. Der
gewichtete Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte der mit
Tranche 2 ausgegebenen Aktienoptionen betrug am Tag der
Gehrung € 13,58.
Für die Tranche 3 betrug der beizulegende Zeitwert pro
Aktien option am Tag der Gehrung € 14,47 (Gruppe 1). Zur
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts für die anteilsbasierte
Vergütung wurden ein Aktienkurs am Tag der Gewährung von
€ 48,30, ein Ausübungspreis von € 46,83, eine erwartete Volatilität
von 36,61 Prozent, erwartete Dividenden von 1,11 Prozent sowie
ein risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen) von
-0,65 Prozent verwendet. Die erwartete Volatilität basiert auf
einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses
des Unternehmens und der Peer Group.
Die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente betragen in der Berichtsperiode
T€ 501 (Vergleichsperiode: T€ 1.956).
D.4.2. Optionsrechte ausgegeben durch CANCOM
Communication & Collaboration Ltd
(vormals Ocean Unified Communications Ltd) (GB)
und CANCOM UK Limited (GB)
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Ocean Gruppe sowie der
CANCOM UK Gruppe wurden im Jahr 2018 Anteilsoptionen an
Mitarbeiter der erworbenen Gruppen gehrt, die als anteilsba-
sierte Vergütungen mit Barausgleich für zukünftige Leistungen
eingestuft wurden. In der Vergleichsperiode wurden alle Anteils-
optionen der CANCOM UK Gruppe abgelöst und im Gegenzug
Anteile an der CANCOM LTD gewährt. Aus dieser Ablösung bezie-
hungsweise Gehrung ergaben sich in der Vergleichsperiode
zusätzliche Personalaufwendungen von T€ 257. Die im Gegenzug
gewährten Anteile wurden als synthetische Verbindlichkeiten
erfasst (siehe Abschnitt D.5 des Konzernabschlusses). In der
Berichtsperiode wurden alle Anteilsoptionen der CANCOM Ocean
Ltd zum Kaufpreis T€ 0 erworben. Die in diesem Zusammenhang
gebildete Rückstellung in Höhe von T€ 165 wurde aufgelöst; dies
hrte zu einer Reduktion der Personalaufwendungen.
Der gesamte Ertrag für anteilsbasierte Vergütungen mit Baraus-
gleich betrug in der Berichtsperiode T€ 158 (Vergleichsperiode:
Aufwand T€ 484). Die für anteilsbasierte Vergütungen mit Baraus-
gleich erfasste Rückstellung lag zum Ende der Berichtsperiode bei
T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 165).
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
117KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
(in T€) Buchwert
31.12.2020
FA_AC
1
FA_FVOCI
2
FA_FVPL/
FL_FVPL
3
FL_AC
4
Keine
Kategorie
Beizulegen-
der Zeitwert
31.12.2020
Fort geführte
Anschaffungs-
kosten
Beizulegender
Zeitwert
Beizulegender
Zeitwert
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Bilanzierung
gemäß IFRS 16
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungs-
mittequivalente 338.371 338.371 338.371
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 331.368 331.368 331.368
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte 31.812 10.021 335 21.456 31.812
- Forderungen aus Finanzierungs-
leasingverhältnissen 21.456 21.456
- Vermögenswerte aus derivativen
Finanzinstrumenten 335 335
- sonstige Posten 10.021 10.021
Langfristige Vermögenswerte
Finanzanlagen und Ausleihungen 5 5 5
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte 26.787 848 25.939 28.010
- Forderungen aus Finanzierungs-
leasingverhältnissen 25.939 27.162
- sonstige Posten 848 848
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 2.275 2.275 2.275
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 371.623 371.623 371.623
Sonstige kurzfristige finanzielle
Schulden 50.726 600 31.768 18.358 50.726
- Leasingverbindlichkeiten 18.358 18.358
- bedingte Gegenleistungen
gemäß IFRS 3 600 600
- synthetische Verbindlichkeiten
gemäß IAS 32.23 1.810 1.810
- sonstige Posten 29.958 29.958
Langfristige Schulden
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 113 113 112
Sonstige langfristige finanzielle
Schulden 87.213 15.791 71.422 /
- Leasingverbindlichkeiten 71.422 /
- sonstige Posten 15.791 15.848
Aktiva, gesamt 728.343 680.608 5 335 / 47. 395 729.566
Passiva, gesamt 511.950 / / 600 421.570 89.780 /
1) Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“.
2) Bewertungskategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte“.
3) Bewertungskategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ beziehungsweise „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten“.
4) Bewertungskategorie „zu fortgehrten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten".
D.5. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten
In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte von nanziellen
Vermögenswerten und nanziellen Verbindlichkeiten nach Bewer-
tungskategorien gemäß IFRS 9 sowie die beizulegenden Zeitwerte
r die Berichtsperiode aufgeführt:
118
(in T€) Buchwert
31.12.2019
FA_AC
1
FA_FVOCI
2
FA_FVPL/
FL_FVPL
3
FL_AC
4
Keine
Kategorie
Beizulegen-
der Zeitwert
31.12.2019
Fort geführte
Anschaffungs-
kosten
Beizulegender
Zeitwert
Beizulegender
Zeitwert
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Bilanzierung
gemäß IFRS 16
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmit-
teläquivalente 364.853 364.853 364.853
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 274.490 274.490 274.490
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte 21.305 10.868 163 10. 274 21.305
- Forderungen aus Finanzierungs-
leasingverhältnissen 10.274 10.274
- Vermögenswerte aus derivativen
Finanzinstrumenten 163 163
- sonstige Posten 10.868 10.868
Langfristige Vermögenswerte
Finanzanlagen und Ausleihungen 4.005 4.005 4.005
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte 19.468 5.779 13.689 19.468
- Forderungen aus Finanzierungs-
leasingverhältnissen 13.689 14.015
- sonstige Posten 5.779 5.201
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 7.182 7.182 7.182
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 319.441 319.441 319.441
Sonstige kurzfristige finanzielle
Schulden 59.158 21.772 25.895 11.491 59.158
- Leasingverbindlichkeiten 11.491 11.491
- bedingte Gegenleistungen
gemäß IFRS 3 21.772 414 22.186
- sonstige Posten 25.481 25.481
Langfristige Schulden
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 218 218 207
Sonstige langfristige finanzielle
Schulden 126.185 64.356 61.829 /
- Leasingverbindlichkeiten 61.829 /
- synthetische Verbindlichkeiten
gemäß IAS 32.23 53.910 53.910
- sonstige Posten 10.446 10.209
Aktiva, gesamt 684.121 655.990 4.005 163 / 23.963 684.121
Passiva, gesamt 512.184 / / 21.772 417.092 73.320 /
1) Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“.
2) Bewertungskategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte“.
3) Bewertungskategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ beziehungsweise „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten“.
4) Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten".
In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte von nanziellen
Vermögenswerten und nanziellen Verbindlichkeiten nach Bewer-
tungskategorien gemäß IFRS 9 sowie die beizulegenden Zeitwerte
r die Vergleichsperiode aufgeführt:
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
119
Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (üssige
Mittel) sowie für andere kurzfristige Finanzinstrumente, das
heißt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige
kurzfristige nanzielle Vermögenswerte, kurzfristige Verbind-
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige nanzielle
Schulden entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den zu den
jeweiligen Abschlussstichtagen bilanzierten Buchwerten.
Die Bewertung von nanziellen Vermögenswerten und nan-
ziellen Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgt
gemäß Verfügbarkeit relevanter Informationen auf Grundlage
der drei in IFRS 13 aufgeführten Stufen der Bewertungshier-
archie. Für die erste Stufe sind notierte Marktpreise für identische
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten
direkt beobachtbar. Auf der zweiten Stufe wird die Bewertung auf
Grundlage von Bewertungsmodellen vorgenommen, in welche am
Markt beobachtbare Größen (zum Beispiel Zinssätze, Wechsel-
kurse) einießen. Die Anwendung von Bewertungsmodellen, die
nicht auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren zurückgreifen,
sieht die dritte Stufe vor.
Für die im Bilanzposten „Finanzanlagen und Ausleihungen
enthaltenen Wertpapiere entspricht der beizulegende Zeitwert der
Kursnotierung zum Abschlussstichtag multipliziert mit der im
Bestand bendlichen Stückzahl (Stufe 1).
Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften wird
unter Verwendung eines Discounted-Cashow-Verfahrens
ermittelt. Künftige Zahlungen werden auf Basis von Devisenter-
minkursen (beobachtbare Kurse am Abschlussstichtag) und den
kontrahierten Devisenterminkursen geschätzt, diskontiert mit
einem Zinssatz, der das Bonitätsrisiko der verschiedenen Gegen-
parteien berücksichtigt (Stufe 2).
Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Forderungen aus
Finanzierungsleasingverhältnissen und der sonstigen Posten
innerhalb der sonstigen langfristigen nanziellen Vermögens-
werte sowie von langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten werden als Barwerte der mit den Vermögens-
werten und Schulden erwarteten Zahlungen und auf Basis von
Marktzinsen vergleichbarer Finanzinstrumente ermittelt (Stufe 2).
Auf die Angabe der beizulegenden Zeitwerte der Leasingverbind-
lichkeiten wird mit Verweis auf IFRS 7.29 (d) verzichtet.
Den für bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenserwerben
ermittelten beizulegenden Zeitwerten liegen unterschiedliche
Bewertungsmodelle zugrunde. Da neben am Markt beobachtbaren
Inputfaktoren (zum Beispiel risikobereinigte Abzinsungssätze)
auch unternehmensspezische (und somit nicht am Markt
beobachtbare Inputfaktoren) in das jeweilige Bewertungsmodell
eingehen, werden diese der Stufe 3 zugeordnet. Im Einzelnen
handelt es sich – mit Stand zum Ende der Vergleichsperiode – um
folgende Sachverhalte:
zwei bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem Erwerb
der Anteile an der medocino Gesellschaft für vernetzte
Systeme mbH, die in der Vergleichsperiode erstmalig erfasst
wurden;
drei bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem Erwerb der
Anteile an der Novosco Group Limited (Novosco Gruppe), die in
der Vergleichsperiode erstmalig erfasst wurden.
Bei den bedingten Gegenleistungen aus dem Erwerb der Anteile
an der medocino Gesellschaft für vernetzte Systeme mbH handelt
es sich um eine Mitarbeiterkündigungskomponente und um eine
Softwarekomponente. Sofern bis zum Ablauf des 31. Dezembers
2020 eine bestimmte Anzahl von Schlüsselmitarbeitern ihr Dienst-
oder Arbeitsverhältnis nicht selbst ordentlich gekündigt haben,
ist eine einmalige Pauschalzahlung von T€ 200 fällig (Mitarbei-
terkündigungskomponente). Demnach ergibt sich entweder eine
zu erbringende Gegenleistung von T€ 0 oder von T€ 200. Zum
Erwerbszeitpunkt wurde die bedingte Gegenleistung auf Basis
des wahrscheinlichsten Auszahlungsbetrags mit T€ 200 bewertet.
Sofern bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2020 der tatsächliche
Software-Dienstleistungsumsatz bestimmter Software-Entwickler
einen bestimmten Betrag übersteigt, ist eine einmalige Pauschal-
zahlung von T€ 400 fällig (Softwarekomponente). Demnach ergibt
sich entweder eine zu erbringende Gegenleistung von T€ 0 oder
von T€ 400. Zum Erwerbszeitpunkt wurde die bedingte Gegen-
leistung auf Basis des wahrscheinlichsten Auszahlungsbetrags mit
T€ 400 bewertet. Sowohl die Mitarbeiterkündigungskomponente
als auch die Softwarekomponente wurde im Januar 2021 bezahlt.
Eine Abzinsung der für die bedingten Gegenleistungen ermittelten
Beträge wurde zum Abschlussstichtag der Vergleichsperiode
und der Berichtsperiode nicht vorgenommen, da die Zahlungen
zu diesen Zeitpunkten kurzfristig fällig waren. Zum Ende der
Berichtsperiode waren für die bedingten Gegenleistungen
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 600 (Vergleichsperiode: T€ 600)
erfasst.
Die erwarteten Zahlungen beim bedingten Kaufpreis aus dem
Erwerb der Anteile an der Novosco Gruppe beziehen sich – mit
Stand zum Ende der Vergleichsperiode – auf drei bedingte Gegen-
leistungen: eine Kundenvertragskomponente in Höhe von T£
15.861 (T€ 18.028) (ob ein Kundenvertrag fortgeführt wird bezie-
hungsweise ein bestimmter Vertragsmeilenstein bis spätestens
18. Mai 2020 erreicht wird), eine Zuwendungskomponente in
Höhe von maximal T£ 792 (T€ 868) (ob und in welcher Höhe
Zuwendungen erhalten werden, die an die Verkäufer auszukehren
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
120
sind) und eine Ertragsteuerkomponente in Höhe von maximal
T£ 700 (T€ 767) (ob sich Steuerentlastungen durch die Ausübung
von Anteilsoptionen ergeben, die an die Verkäufer auszukehren
sind). Für die Kundenvertragskomponente ergibt sich entweder
eine zu erbringende Gegenleistung von T£ 0 (T€ 0) oder von
T£ 15.861 (T€ 18.028). Die Kundenvertragskomponente wurde
zum Erwerbszeitpunkt mit T£ 15.861 (T€ 18.028) bewertet. Die
Bedingung der Kundenvertragskomponente war zum Abschluss-
stichtag der Vergleichsperiode bereits erfüllt; die Zahlung erfolgte
in der Berichtsperiode. Die Zuwendungskomponente ist abhängig
von der Schaung von Arbeitsplätzen in der Region Nordirland
sowie von der Erreichung eines Ergebnisziels der Novosco Gruppe
r das Geschäftsjahr 2019. Für die Zuwendungskomponente
ergibt sich eine Bandbreite der zu erbringenden Gegenleistung von
T£ 0 (T€ 0) bis maximal T£ 792 (T€ 868). Die Zuwendungskompo-
nente wurde zum Erwerbszeitpunkt mit T£ 792 (T€ 900) bewertet.
Die Erreichung des Ergebnisziels für das Gescftsjahr 2019 war
zum 31.12.2019 bereits erfüllt; die Zahlung ist im Geschäftsjahr
2020 erfolgt. Zum Ende der Berichtsperiode betrug die für die
Zuwendungskomponente erfasste Verbindlichkeit T£ 0 (T€ 0).
Für die Ertragsteuerkomponente ergibt sich eine Bandbreite der
zu erbringenden Gegenleistung von T£ 0 (T€ 0) bis maximal
T£ 1.360 (T€ 1.491). Die Ertragsteuerkomponente wurde zum
Erwerbs zeitpunkt mit T£ 1.360 (T€ 1.546) bewertet. Die Bedingung
der Ertragsteuerkomponente wird mit Steuerveranlagung für das
Jahr 2019/20 erfüllt. Zum Ende der Berichtsperiode betrug die für
die Ertragsteuerkomponente erfasste Verbindlichkeit T£ 0 (T€ 0),
da die Verbindlichkeit in der Berichtsperiode beglichen wurde.
Die im Rahmen von Unternehmenserwerben als synthetische
Verbindlichkeiten gemäß IAS 32.23 bilanzierten Put/Call-Verein-
barungen werden zwar zu fortgeführten Anschaungskosten
bewertet. Der jeweilige Bilanzansatz entspricht allerdings nahezu
dem beizulegenden Zeitwert, da zu jedem Abschlussstichtag eine
Neubewertung unter Berücksichtigung der aktuellen Schätzwerte
erfolgt. Unterschiede zum beizulegenden Zeitwert ergeben sich
somit lediglich dadurch, dass zur Ermittlung des Bilanzwerts der
ursprüngliche (bonitätsrisikoangepasste) Fremdkapitalzinssatz
herangezogen wird, wohingegen zur Bestimmung des beizule-
genden Zeitwerts dieser Zinssatz auf aktueller Basis zu ermitteln
re. Aufgrund der in das Bewertungsmodell eingehenden
unternehmensspezischen Inputfaktoren würden diese – sofern
sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden – der Stufe 3
zugeordnet. Im Einzelnen handelt es sich – mit Stand zum Ende
der Vergleichsperiode – um folgende Sachverhalte:
eine Put/Call-Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Erwerb
der Anteile an der Novosco Group Limited beziehungsweise
an der Novosco Gruppe, die in der Vergleichsperiode erstmalig
erfasst wurde;
eine Put/Call-Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Erwerb
der Anteile an der CANCOM UK TOG Limited (vormals The
Organised Group Ltd) beziehungsweise an der CANCOM UK
Gruppe (vormals OCSL Gruppe), die im Geschäftsjahr 2018
erstmalig erfasst wurde;
eine Put/Call-Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Erwerb
der Anteile an der Ocean Intelligent Communications Ltd bezie-
hungsweise an der Ocean Gruppe, die im Geschäftsjahr 2018
erstmalig erfasst wurde.
Die beiden zuletzt aufgeführten synthetischen Verbindlichkeiten
sind in der Berichtsperiode vollständig ausgebucht worden; die
erstgenannte synthetische Verbindlichkeit wurde größtenteils
ausgebucht. Ursächlich für die Ausbuchungen war, dass die
Anteilsinhaber der noch nicht auf den CANCOM Konzern
übergegangenen Geschäftsanteile (Anteile nicht beherrschender
Gesellschafter) von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, ihre
Geschäftsanteile dem CANCOM Konzern anzudienen (Nutzung
der Put-Option). Aus der Ausbuchung ergab sich ein Gewinn
in Höhe von T€ 20.503, der innerhalb der Darstellung des
Periodenergebnisses in Höhe von T€ 19.549 im Posten „sonstiges
Finanzergebnis Erträge“ und in Höhe von T€ 954 im Posten „Perso-
nalaufwendungen“ erfasst wurde. Die Auszahlung in Verbindung
mit der Ausbuchung der Verbindlichkeit in Höhe von T€ 22.963
wurde innerhalb der Kapitalussrechnung dem Cashow aus
Finanzierungstätigkeit (Posten „Auszahlungen aus der Tilgung
von langfristigen Finanzschulden (einschl. des als kurzfristig
ausgewiesenen Teils)“) zugeordnet.
Für den zum Ende der Berichtsperiode nicht ausgebuchten Teil
der synthetischen Verbindlichkeit aus dem Erwerb der Anteile
an der Novosco Gruppe wurden die erwarteten Zahlungen unter
Berücksichtigung der vorhergesagten EBIT-Werte der CANCOM
LTD Gruppe im Zeitraum 2021 bis 2026 ermittelt. Dabei ist eine
EBIT-Marge von durchschnittlich 10 Prozent unterstellt. Der
Abzinsungssatz betrug 0,43% Prozent. Die geschätzten beizule-
genden Zeitwerte für die synthetischen Verbindlichkeiten würden
steigen (sinken), wenn:
die Verkäufer ihre Anteile später (früher) als erwartet verkaufen,
das heißt putten würden,
die EBIT-Marge beziehungsweise EBITDA-Marge höher
(niedriger) wäre oder
der risikobereinigte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
121
Die Entwicklung der bedingten Gegenleistungen, die der Stufe 3
der Bewertungshierarchie zum beizulegenden Zeitwert zugeordnet
sind, sowie der synthetischen Verbindlichkeiten zeigt die folgende
Tabelle für die Berichtsperiode:
(in T€) Bedingte Gegen-
leistungen
Synthetische Ver-
bindlichkeiten
Stand 1.1.2020 22.185 53.909
Veränderung aus Ausbuchung/
Neubewertung 2 -21.281
Zugänge 0 554
Abgänge/Ausgleiche -20.655 -28.252
Währungsdifferenzen -932 -3.120
Stand 31.12.2020 600 1.810
In der Berichtsperiode ergaben sich unrealisierte Erträge aus der
Neubewertung in Höhe von T€ 778 (Vergleichsperiode: T€ 4.613),
die innerhalb der Darstellung des Periodenergebnisses im Posten
„sonstiges Finanzergebnis Erträge“ erfasst wurden. Ferner sind
in der Vergleichsperiode unrealisierte Aufwendungen aus der
Neubewertung in Höhe von T€ 6.049 im Posten „sonstiges Finanz-
ergebnis Aufwendungen“ erfasst worden.
Die Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien der Berichts- und
der Vergleichsperiode stellen sich wie folgt dar:
(in T€) 2020 2019
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
(FA_AC) -2.471 -1.082
Erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert im sonstigen Ergebnis
bewertete finanzielle Vermögenswerte
(FA_FVOCI) 9 30
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten
(FA_FVPL/FL_FVPL) 1.357 -933
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(FL_AC) 18.962 -1.441
Summe 17.857 -3.426
Die Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien umfassen
Zinsaufwendungen, Zinsertge, Wertberichtigungen und
Wertaufholungen sowie Bewertungsergebnisse aus Finanzin-
strumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
gebucht werden. Das Bewertungsergebnis der Bewertungskate-
gorie „zu fortgeführten Anschaungskosten bewertete nanzielle
Verbindlichkeiten“ enthält zudem Gewinne und Verluste aus der
Neubewertung sowie aus dem Abgang von synthetischen Verbind-
lichkeiten.
Aus der Anwendung der Eektivzinsmethode zur Bewertung von
nanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaungskosten
bewertet werden, ergibt sich ein Zinsaufwand in Höhe von T€ 832
(Vergleichsperiode: T€ 814), der in der Darstellung des Periodener-
gebnisses im Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ erfasst
wird.
D.6. Risikomanagement
D.6.1. Allgemeine Angaben zum Risikomanagement
Ziel der Risikopolitik von CANCOM ist das frühzeitige Erkennen
von und der verantwortungsvolle Umgang mit bestandsgefähr-
denden beziehungsweise wesentlichen Unternehmensrisiken. Zur
Denition und Sicherstellung eines adäquaten Risikocontrollings
hat der Vorstand Risikogrundsätze formuliert und setzt einen
zentralen Risikobeauftragten ein, der regelmäßig etwaige Risiken
überwacht, misst und gegebenenfalls steuert.
Im Rahmen einer Risikoanalyse werden Risiken bei CANCOM
regelmäßig nach den Kriterien Eintrittswahrscheinlichkeit
und Schadenshöhe klassiziert und bewertet und somit einer
Risikomatrix zugeführt. Alle Risiken werden in diesem Zusam-
menhang einem Verantwortlichen zugeordnet. Soweit Risiken
quantizierbar sind, dienen entsprechend denierte Kennzahlen
zu deren Bewertung. Stehen für Risiken keine exakt denierbaren
Messgrößen zur Verfügung, werden diese von den Verantwort-
lichen beurteilt.
Für bestandsgefährdende Risiken werden im Rahmen des Risiko-
früherkennungssystems Frühwarnindikatoren deniert, deren
Veränderungen beziehungsweise Entwicklungen kontinuierlich
überprüft und in Risikomanagementmeetings diskutiert werden.
Die regelßig stattndenden Risikomanagementmeetings
zwischen Vorstand und Risikobeauftragten stellen ein dauerhaftes
und zeitnahes Controlling bestehender und zukünftiger Risiken
sicher.
D.6.2. Liquiditätsrisiken
Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass das
Unternehmen seinen Zahlungsverpichtungen zu einem
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht nachkommen kann.
Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung und der grund-
sätzlich langfristigen Finanzierungsstruktur ist CANCOM dem
Liquiditätsrisiko nur in geringem Umfang ausgesetzt.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
122
CANCOM setzt seit Jahren ein Liquiditätsmanagementsystem
mit täglicher Überwachung der Liquiditätsentwicklung und
Bewertung der Liquiditätsrisiken sowie kurzfristiger bis langfris-
tiger Liquiditätsplanung ein.
Durch Gewinnthesaurierungen sowie Kapitalerhöhungen verfügt
CANCOM über ausreichend Nettoliquidität. Kurzfristige Liquidität
ist darüber hinaus jederzeit über Kreditrahmen sowie über
Factoring-Vereinbarungen garantiert. Die langfristige Liquidität ist
über langfristige Bankennanzierungen und eine entsprechende
Eigenkapitalausstattung gesichert. Die Fremdkapitalmittel wurden
deutlich reduziert und sind zum Abschlussstichtag überwiegend
kurzfristig.
Durch eine frühe Renanzierung von nanziellen Schulden wird
das Liquiditätsrisiko minimiert. Die folgenden Darstellungen
zeigen, welche vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins-
und Tilgungszahlungen ab dem Ende der Berichtsperiode bezie-
hungsweise ab dem Ende der Vergleichsperiode anfallen:
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
(in T€) 2021 2022 2023 bis 2025 2026 und danach
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 371.623
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzdienstleistern 13.609
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.275 40 73
Leasingverbindlichkeiten 18.358 16.699 30.697 24.026
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften 9.822 9.143 6.648 0
Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten -335
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 600
Verbindlichkeiten aus Put/Call-Vereinbarungen 10 15 1.329 456
Zu leistende Zinszahlungen 998 728 1.081 1.035
Summe 416.960 26.625 39.828 25.517
(in T€) 2020 2021 2022 bis 2024 2025 und danach
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 319.441
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzdienstleistern 14.563
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7. 297 0 218
Leasingverbindlichkeiten 11.491 9.405 23.797 28.627
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften 4.923 4.462 5.072 912
Forderungen aus Devisentermingeschäften -163
Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen 22.185
Verbindlichkeiten aus Put/Call-Vereinbarungen 275 331 11.628 40.599
Zu leistende Zinszahlungen 939 738 1.337 1.359
Summe 380.951 14.936 42.052 71.497
Der CANCOM Konzern kann Kreditlinien bei Kreditinstituten
in Anspruch nehmen. Zum Abschlussstichtag der Berichtspe-
riode bestanden Kredit- und Avallinien in Höhe von T€ 53.500
(Vergleichsperiode: T€ 39.500). Der gesamte noch nicht in
Anspruch genommene Betrag beläuft sich zum Abschlussstichtag
der Berichtsperiode auf T€ 44.672 (Vergleichsperiode: T€ 31.978).
Während der Berichts- und der Vergleichsperiode kam es im
CANCOM Konzern zu keinen Zahlungsverzögerungen in Bezug
auf Zins- und Tilgungszahlungen.
D.6.3. Währungsrisiken
Währungsrisiken bestehen insbesondere wenn Forderungen,
Schulden, Zahlungsmittel und geplante Transaktionen in einer
anderen als in der funktionalen Währung der Gesellschaft
bestehen beziehungsweise entstehen werden. Da CANCOM seine
Geschäftstätigkeit überwiegend auf den Euro-Raum bezieht und
die Gesellschaften ihre Transaktionen überwiegend in funkti-
onaler Währung abwickeln, treten Währungsrisiken in Bezug
auf Finanzinstrumente nur in geringem Ausmaß auf. Dement-
sprechend ergaben sich in Bezug auf Währungsrisiken in der
Berichts- und in der Vergleichsperiode auch keine wesentlichen
Risikokonzentrationen.
123
CANCOM führt grundsätzlich keine Währungsspekulationen
durch und hat ein laufendes Währungsmanagement. Hierbei
werden – sofern vorhanden – Fremdwährungsrisiken aus
Aufträgen währungsgesichert. Den operativen Einheiten ist es
verboten, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwäh-
rungen aufzunehmen oder anzulegen. Konzerninterne Finanzie-
rungen oder Investitionen werden bevorzugt in der jeweiligen
funktionalen Währung oder auf währungsgesicherter Basis
durchgeführt. Der Abschluss von Währungssicherungsgescften
ist dedizierten Personen in genehmigungspichtigen Größenord-
nungen erlaubt. Genehmigungen für Überschreitungen werden
vom Vorstand erteilt.
IFRS 7 fordert zur Einordnung der Bedeutung der Währungs-
risiken eine Sensitivitätsanalyse. Durch die Anwendung von
Sensitivitätsanalysen wird für diese Risikoart ermittelt, welche
Auswirkungen eine Änderung der genannten Wechselkurse
zum Abschlussstichtag auf das Periodenergebnis sowie auf das
Eigenkapital des CANCOM Konzerns hätte. Die Auswirkungen
werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der
Wechselkurse um zehn Prozent auf den Bestand relevanter
Finanzinstrumente in Fremdwährung zum Abschlussstichtag
bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand am
Abschlussstichtag repräsentativ für die Berichtsperiode ist. Bei
den US-Dollar-Sensitivitätsanalysen in Bezug auf das Periodener-
gebnis wurden Devisentermingeschäfte sowie Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einbezogen. Im
Rahmen der £-Sensitivitätsanalysen in Bezug auf das Periodener-
gebnis wurden nanzielle Verbindlichkeiten, die in Verbindung
mit Unternehmenskäufen im Vereinigten Königreich entstanden
sind, sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen einbezogen. Bei den £- beziehungsweise US-Dol-
lar-Sensitivitätsanalysen in Bezug auf das sonstige Ergebnis
(beziehungsweise auf das Eigenkapital) wurden Forderungen der
CANCOM SE, die Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbe-
triebe darstellen, berücksichtigt.
Wenn der Euro zum US-Dollar zum Ende der Berichtsperiode um
10 Prozent stärker (schwächer) notiert hätte, wäre das Periodener-
gebnis um T€ 2.648 geringer (um T€ 2.413 höher) und das Eigen-
kapital um T€ 1.250 höher (um T€ 1.136 geringer) gewesen. Wenn
der Euro zum Britischen Pfund zum Ende der Berichtsperiode um
10 Prozent stärker (schwächer) notiert hätte, wäre das Periodener-
gebnis um T€ 317 geringer (um T€ 326 höher) und das Eigenkapital
um T€ 12.572 höher (um T€ 11.430 geringer) gewesen. Wenn der
Euro zur Norwegischen Krone zum Ende der Berichtsperiode
um 10 Prozent stärker (schwächer) notiert hätte, wäre das Perioden-
ergebnis um T€ 432 geringer (um T€ 394 höher) gewesen.
Wenn der Euro zum US-Dollar zum Ende der Vergleichsperiode
um 10 Prozent stärker (schwächer) notiert hätte, wäre das Perio-
denergebnis um T€ 3.994 geringer (um T€ 3.630 höher) und das
Eigenkapital um T€ 1.553 höher (um T€ 1.412 geringer) gewesen.
Wenn der Euro zum Britischen Pfund zum Ende der Berichtspe-
riode um 10 Prozent stärker (schwächer) notiert hätte, wäre das
Periodenergebnis um T€ 4.344 geringer (um T€ 3.947 höher)
und das Eigenkapital um T€ 8.396 höher (um T€ 7.633 geringer)
gewesen.
D.6.4. Zinsrisiken
Durch die grundsätzlich langfristige Finanzierung ist CANCOM
von Zinsrisiken nur in geringem Umfang betroen. Zinsschwan-
kungen wirkten sich in der Vergangenheit bisher nur in geringem
Umfang auf das Periodenergebnis aus, da bestehende Darlehens-
verträge überwiegend zu Festzinskonditionen abgeschlossen
wurden. Zudem ermöglicht es die gute Eigenkapitalaus-
stattung von CANCOM, Kredite zu günstigen Zinskonditionen
aufzunehmen.
Im CANCOM Konzern existiert ein Risikomanagementsystem für
die Optimierung von Zinsrisiken, bestehend aus einer laufenden
Beobachtung des Marktzinsniveaus und der eigenen Zinskon-
ditionen; überdies besteht ständiger Kontakt mit den Banken.
Kreditrahmenverträge sehen die Möglichkeit der Anpassung der
Zinssätze vor. Der Abschluss von Zinssicherungsgeschäften ist nur
bei starken Zinsschwankungen vorgesehen.
D.6.5. Ausfallrisiken
Als Kredit- beziehungsweise Ausfallrisiko wird das Risiko
bezeichnet, dass die Gescftspartner ihren vertraglichen
Zahlungsverpichtungen nicht nachkommen und dies für den
CANCOM Konzern zu einem Verlust führt. Generell werden
im CANCOM Konzern zur Minimierung der Kreditrisiken
Geschäfte nur unter Einhaltung von vorgegebenen Risikolimits
abgeschlossen. Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der
Konzern interne und externe Kreditwürdigkeitsprüfungen, um
die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren
Kreditlimits festzulegen. Die Kundenbeurteilung sowie die Kredit-
limits werden mindestens jährlich überprüft.
Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich bei nanziellen Ver-
genswerten. Zur bilanziellen Berücksichtigung von Ausfallrisken
enthält IFRS 9 Wertberichtigungsvorschriften für bestimmte
nanzielle Vermögenswerte. Die folgende Tabelle zeigt, auf
welche nanziellen Vermögenswerte im CANCOM Konzern in
der Berichts- und in der Vergleichsperiode die Wertberichtigungs-
vorschriften in IFRS 9 angewandt wurden. Die Tabelle enthält
ferner die wesentlichen Informationen zu den jeweiligen Wertbe-
richtigungsprüfungen. Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass zu
erfassende Ausfallrisiken in Verbindung mit nanziellen Vermö-
genswerten im CANCOM Konzern nur in Bezug auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen bestanden.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
124
CANCOM betrachtet nanzielle Vermögenswerte grundsätzlich
als ausgefallen, wenn sie über 90 Tage überfällig sind oder eine
Rückzahlung als unwahrscheinlich beurteilt wird. Eine bonitäts-
bedingte Wertminderung liegt insbesondere vor, falls CANCOM
Hinweise auf das Vorliegen von nanziellen Schwierigkeiten
oder gar einer Insolvenz des Schuldners hat. Eine unmittelbare
Reduzierung des Bruttobuchwerts eines nanziellen Ver-
genwerts wegen Uneinbringlichkeit wird vorgenommen, wenn
CANCOM nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgehen
kann, dass der Posten ganz oder teilweise realisierbar beziehungs-
weise zurückerlangbar ist.
Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden aus
Gründen der Unwesentlichkeit keine erwarteten Kreditverluste
erfasst. Das Ausfallrisiko im Hinblick auf Guthaben aus der
Anlage von üssigen Mitteln bei Kreditinstituten wird durch
die Risikostreuung (Vielzahl von Kreditinstituten) und Auswahl
von bonitätsstarken Kreditinstituten (Investment Grade Rating)
nahezu ausgeschlossen. Das Risiko gegenüber dem Zugangszeit-
punkt hat sich zum Abschlussstichtag nicht verändert; Hinweise
auf eine Verschlechterung des Ratings der Darlehensnehmer
bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Das Risiko zum Zugangs-
zeitpunkt wurde als unwesentlich eingeschätzt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
Vertragsvermögenswerte verwendet CANCOM eine Wertbe-
richtigungsmatrix mit vier Verlustraten (noch nicht überfällig
bis über 365 Tage überllig), um die erwarteten Kreditverluste
zu bestimmen. In Abhängigkeit von der Altersstruktur der
Forderungen werden konzerneinheitlich Wertberichtigungen auf
die Posten vorgenommen. Ferner wird jeder Änderung der Bonität
seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Abschlussstichtag
Rechnung getragen. Es besteht keine wesentliche Konzentration
des Kreditrisikos, da der Kundenbestand breit ist und nur geringe
Korrelationen bestehen. Die Verlustquoten basieren auf histori-
schen Werten, angepasst um prospektive Erwartungen.
Grundsätzlich liegt bei CANCOM zum jeweiligen Abschluss-
stichtag für eine Forderung ein Ausfall vor, wenn sie zu diesem
Zeitpunkt über 365 Tage überfällig ist. In Bezug auf die über
365 Tage überfälligen Bruttoforderungen wird zur Bestimmung
der Verlustraten davon ausgegangen, dass diese zu 30 Prozent
tatsächlich nicht beglichen werden beziehungsweise ausfallen;
ferner wird eine Konkursquote von 20 Prozent unterstellt. Die
Einschätzungen basieren auf historischen Erfahrungswerten
innerhalb des CANCOM Konzerns.
Unabhängig von der zum jeweiligen Abschlussstichtag pro Posten
festgestellten Überlligkeit werden beim Vorliegen von objektiven
Hinweisen auf Zahlungsunfähigkeit (das heißt bei Übergang
von Stufe 2 auf Stufe 3, insbesondere bei Bekanntwerden von
Insolvenz oder bei Hinweisen auf eine bevorstehende Insolvenz)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehungsweise
Vertragsvermögenswerte mit geringer oder ohne Zahlungser-
wartung zu 100 Prozent wertberichtigt.
In der Berichtsperiode wurden Aufwendungen für Wertberichti-
gungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
auf Vertragsvermögenswerte in Höhe von T€ 870 (Vergleichspe-
riode: T€ 199) erfasst.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Buchwert 31.12.2020
(in T€)
Netto-Wertminde-
rungsaufwand 2020
(in T€)
Buchwert 31.12.2019
(in T€)
Netto-Wertminde-
rungsaufwand 2019
(in T€)
Art der
Untersuchung
Wertberichtigungs-
modell,
Stufenzuordnung
Berücksichtigte
erwartete
Kreditverluste
3
Pfung auf
Ausfallrisikoerhöhung
Ausfalldefinition
(Übergang von
Stufe 2 auf Stufe 3)
Berücksichtigung von
Sicherheiten
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 338.371 / 364.853 /
Keine (Verzicht wegen
Unwesentlichkeit)
/ / / / /
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsvermögenswerte
333.909 -870 276.055 -199
Gruppen- und
Einzeluntersuchung
Vereinfachungsmodell;
Stufe 2,3
L_ECL (Wertberichti-
gungsmatrix)
entfällt
Hinweise auf
Zahlungsunfähigkeit
(z.B. Insolvenz)
Nein
Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen
1
47.395 / 23.963 / Keine
(Verzicht wegen
Unwesentlichkeit)
/ / / / /
Forderungen an Lieferanten
1
9.264 / 10.039 / / / / / /
Kassenobligationen
2
0 0 4.000 0 Einzeluntersuchung Standardmodell; Stufe 1 12M_ECL
Nein
(Wertpapiere mit
Investment Grade
Rating)
/ Nein
1) Bilanzausweis im Posten „sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte" beziehungsweise im Posten „sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte".
2) Bilanzausweis im Posten „Finanzanlagen und Ausleihungen".
3) L_ECL = über die Gesamtlaufzeit erwartete Kreditverluste; 12M_ECL = Teil der L_ECL, der aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb der nächsten 12 Monate
nach dem Abschlussstichtag möglich sind.
125
Die Wertberichtigungsmatrix für die Berichtsperiode stellt sich
wie folgt dar:
Wertberichtigungsmatrix zum 31.12.2020 Verlustrate
(gewichteter
Durchschnitt)
in %
Bruttobuchwert
mit
Umsatzsteuer
in T€
Bruttobuchwert
ohne
Umsatzsteuer
in T€
Wert-
berichtigung
in T€
Zum Abschlussstichtag noch nicht überfällig 0,02 268.478 252.271 46
Zum Abschlussstichtag 1 bis 120 Tage überfällig 0,10 60.168 50.871 51
Zum Abschlussstichtag 121 bis 365 Tage überfällig 0,48 4.251 3.746 18
Zum Abschlussstichtag über 365 Tage überfällig 24,00 1.247 1.114 267
Zum Abschlussstichtag objektive Hinweise auf Wertminderung 100,00 939 792 792
Summe 335.083 308.794 1.174
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
Buchwert 31.12.2020
(in T€)
Netto-Wertminde-
rungsaufwand 2020
(in T€)
Buchwert 31.12.2019
(in T€)
Netto-Wertminde-
rungsaufwand 2019
(in T€)
Art der
Untersuchung
Wertberichtigungs-
modell,
Stufenzuordnung
Berücksichtigte
erwartete
Kreditverluste
3
Prüfung auf
Ausfallrisikoerhöhung
Ausfalldefinition
(Übergang von
Stufe 2 auf Stufe 3)
Berücksichtigung von
Sicherheiten
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 338.371 / 364.853 /
Keine (Verzicht wegen
Unwesentlichkeit)
/ / / / /
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsvermögenswerte
333.909 -870 276.055 -199
Gruppen- und
Einzeluntersuchung
Vereinfachungsmodell;
Stufe 2,3
L_ECL (Wertberichti-
gungsmatrix)
entfällt
Hinweise auf
Zahlungsunfähigkeit
(z.B. Insolvenz)
Nein
Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen
1
47.395 / 23.963 / Keine
(Verzicht wegen
Unwesentlichkeit)
/ / / / /
Forderungen an Lieferanten
1
9.264 / 10.039 / / / / / /
Kassenobligationen
2
0 0 4.000 0 Einzeluntersuchung Standardmodell; Stufe 1 12M_ECL
Nein
(Wertpapiere mit
Investment Grade
Rating)
/ Nein
1) Bilanzausweis im Posten „sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte" beziehungsweise im Posten „sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte".
2) Bilanzausweis im Posten „Finanzanlagen und Ausleihungen".
3) L_ECL = über die Gesamtlaufzeit erwartete Kreditverluste; 12M_ECL = Teil der L_ECL, der aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb der nächsten 12 Monate
nach dem Abschlussstichtag möglich sind.
Die Wertberichtigung ermittelte sich in der Berichtsperiode aus
dem jeweiligen Bruttobuchwert ohne Umsatzsteuer multipliziert
mit der entsprechenden Verlustrate. Aus der Veränderung des
Wertberichtigungspostens (31.12.2020: T€ 1.174; 31.12.2019: T€: 425)
ergab sich ein innerhalb der Gesamtergebnisrechnung im Perioden-
ergebnis im Posten „Wertminderungsaufwendungen auf nanzielle
Vermögenswerte einschließlich Wertaufholungen“ erfasster Betrag
von T€ -749, davon entelen auf die Neubewertung der Wertberich-
tigung ein Betrag von T€ -793 und auf die Ausbuchung wegen der
Abschreibung der Forderung ein Betrag von T€ 44. Darüber hinaus
enthält der Posten „Wertminderungsaufwendungen auf nanzielle
Vermögenswerte einschließlich Wertaufholungen“ Verluste aus
der Ausbuchung/Abschreibung von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen von T€ -150 sowie aus Gewinnen aufgrund von
Zahlungseingängen aus bereits ausgebuchten/abgeschriebenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 29. Zur
Entwicklung des Wertberichtigungspostens der Berichtsperiode
verweisen wir auf Abschnitt B.3 des Konzernabschlusses.
Die Wertberichtigungsmatrix für die Vergleichsperiode stellt sich
wie folgt dar:
Wertberichtigungsmatrix
zum 31.12.2019
Verlustrate
(gewichteter
Durchschnitt)
in %
Bruttobuch-
wert mit
Umsatz-
steuer
in T€
Im Periode-
nergebnis
erfasste
Wertberichti-
gung in T
Zum Abschlussstichtag
noch nicht überfällig 0,02 198.035 -40
Zum Abschlussstichtag
1 bis 120 Tage überfällig 0,10 72.035 -72
Zum Abschlussstichtag
121 bis 365 Tage überfällig 0,48 6.170 -30
Zum Abschlussstichtag
über 365 Tage überfällig 24,00 240 -58
Summe 276.480 -199
126
Bei Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen sowie bei
Forderungen an Lieferanten werden aus Gründen der Unwesent-
lichkeit keine erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Einschätzung
basiert auf historischen Ausfallrisiken und auf den Bonitätseinstu-
fungen der Gescftspartner. Bei Forderungen aus Finanzierungs-
leasingverltnissen besteht dadurch, dass CANCOM im Fall des
Ausfalls der Kundenforderung das Recht hat, die an den Kunden
vermieteten Handelswaren zurückzufordern, sowie dadurch, dass
das Leasinggebergeschäft in der Regel über eine Sale-and-Lease-
back-Transaktion nanziert wird, bei der im Fall des Ausfalls der
Kundenforderung in der Regel auch die entsprechende Leasingver-
bindlichkeit nicht mehr bedient werden muss, ein äußerst geringes
Ausfallrisiko.
Bei den Kassenobligationen der Vergleichsperiode handelt es sich
um ein festverzinsliches Wertpapier mit Investment Grade Rating,
welches in der Berichtsperiode veräußert wurde. Der beizulegende
Zeitwert hat sich in der Berichtsperiode (bis zum Verkauf) und in
der Vergleichsperiode kaum verändert. Aufgrund des Investment
Grade Ratings ist nicht der über die Gesamtlaufzeit erwartete
Kreditverlust, sondern nur der Teil davon, der aus Ausfallereig-
nissen resultiert, die innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem
Abschlussstichtag möglich sind, heranzuziehen. Daher wurde
die zu berücksichtigende Verlustrate mit nahezu 0,00 Prozent
geschätzt.
Bei Darlehen an ehemalige Tochterunternehmen werden aus
Gründen der Unwesentlichkeit keine erwarteten Kreditverluste
erfasst. Die Einschätzung basiert auf historischen Ausfallrisiken
und auf den Bonitätseinstufungen der ehemaligen Tochterunter-
nehmen.
Das theoretisch maximale Ausfallrisiko der oben aufgeführten
Posten besteht jeweils in Höhe der ausgewiesenen Buchwerte.
Der Konzern verfügt in der Regel nicht über Sicherheiten, welche
dieses Ausfallrisiko reduzieren würden.
D.6.6. Finanzmarktrisiken
Im Rahmen des Risikomanagements von CANCOM werden konti-
nuierlich mögliche Finanzmarktrisiken analysiert. Der Handel
mit Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten ist kein
Kerngeschäft des Unternehmens und wird – wenn überhaupt
– nur zur Absicherung von werthaltigen Grundgeschäften, die
Währungsrisiken ausgesetzt sind, verwendet. Fremdwährungen
wurden zum Abschlussstichtag der Berichtsperiode in Höhe
von T$ 19.855 (Vergleichsperiode: T$ 23.688), TNOK 42.140
(Vergleichsperiode: TNOK 534) und TCHF 0 (Vergleichsperiode:
TCHF 552) abgesichert. Das Finanzmarktrisiko beschnkt sich
auf das Kursrisiko der von der Gesellschaft zum Abschlussstichtag
der Berichtsperiode abgeschlossenen Devisentermingeschäfte, die
einen positiven beizulegenden Zeitwert von T€ 335 (Vergleichs-
periode: T€ 163) aufweisen.
Berechtigungen für den Erwerb und die Veräußerung von
strukturierten Produkten bei den Banken sind auf den Vorstand
(Chief Executive Ocer und Chief Financial Ocer) beschränkt.
Dadurch sollen Transaktionen in diesem Bereich von unerfah-
renen Personen vermieden werden.
D.7. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bei den Gesellschaften des CANCOM-Konzerns bestanden die
folgenden nanziellen Verpichtungen aus Miet-, Telekommunika-
tions- und Lizenzverträgen:
Fällig
im Jahr
2021
(in T€)
2022
(in T€)
2023
(in T€)
2024
(in T€)
2025
(in T€)
nach
2025
(in T€)
Summe
(in T€)
aus Miet-
verträgen
(Mietneben-
kosten) 2.286 2.292 1.649 1.569 1.396 4.254 13.446
aus Telekom-
munikations-
verträgen
2.133 1.525 269 91 5 0 4.023
aus
Lizenz-
verträgen
5.957 1.267 631 25 0 0 7.880
Summe 10.376 5.084 2.549 1.685 1.401 4.254 25.349
D.8. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen
Die CANCOM SE erstellt diesen Konzernabschluss als Obergesell-
schaft. Dieser Konzernabschluss wird nicht in einen übergeord-
neten Konzernabschluss einbezogen.
Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24
gelten Personen und Unternehmen, die den CANCOM Konzern
beherrschen, gemeinschaftlich führen oder einen maßgeblichen
Einuss auf diesen ausüben. Zudem zählen dazu Unternehmen,
die durch CANCOM nahestehende Personen, deren nahe Familien-
angehörige oder durch den CANCOM Konzern selbst beherrscht,
gemeinschaftlich geführt oder maßgeblich beeinusst werden.
CANCOM nahestehende Personen sind demnach die aktiven
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CANCOM
SE sowie deren nahe Familienangehörige. Die CANCOM im
Geschäftsjahr 2020 nahestehenden Unternehmen sind die Tochter-
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
127
unternehmen des CANCOM Konzerns. Für eine Übersicht der
Tochterunternehmen wird auf die Ausführungen in Abschnitt
A.2.1 des Konzernabschlusses zum Konsolidierungskreis sowie
auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzernabschlusses
verwiesen. Zudem werden die von aktiven Mitgliedern des
Vorstands und Aufsichtsrats der CANCOM SE oder von deren
engen Familienangehörigen beherrschten oder gemeinschaftlich
beherrschten Unternehmen als nahestehende Unternehmen
betrachtet.
Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats sowie deren nahe
Familienangehörige erwerben nur gelegentlich Güter oder Dienst-
leistungen von CANCOM. Insgesamt hat CANCOM an Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der CANCOM SE sowie an
deren nahe Familienangehörige in der Berichtsperiode Güter und/
oder Dienstleistungen in einem Gesamtwert verkauft, der unter
T€ 100 lag (Vergleichsperiode: unter T€ 100). Davon waren zum
Abschlussstichtag oen T€ 1 (Vergleichsperiode: T€ 0).
Zudem erwerben Unternehmen, die von CANCOM als naheste-
hende Unternehmen betrachtet werden und keine Tochterunter-
nehmen der CANCOM SE sind, Waren oder Dienstleistungen von
CANCOM. In der Berichtsperiode lag der Gesamtwert unter T€ 100
(Vergleichsperiode: unter T€ 100). Davon waren zum Abschluss-
stichtag oen T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 0).
CANCOM bezieht von nahen Familienangehörigen des
Aufsichts rats Dienstleistungen. In der Berichtsperiode lag der
Gesamt wert bezogener Dienstleistungen unter T€ 100 (Vergleichs-
periode: unter T€ 100). Davon waren zum Abschlussstichtag oen
T€ 0 (Vergleichsperiode: T€ 0).
Zudem erwirbt CANCOM gelegentlich Waren oder bezieht Dienst-
leistungen von Unternehmen, die von CANCOM als nahestehende
Unternehmen betrachtet werden und keine Tochterunternehmen
der CANCOM SE sind. In der Berichtsperiode hat CANCOM
insgesamt von Unternehmen, die von CANCOM als nahestehende
Unternehmen betrachtet werden und keine Tochterunternehmen
der CANCOM SE sind, keine Waren erworben oder Dienstleis-
tungen bezogen (Vergleichsperiode: keine).
Alle Transaktionen mit diesen nahestehenden Unternehmen und
Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen
und sind zwischen zehn und 30 Tagen netto abgerechnet worden.
Keiner der Salden wurde gesichert. In der Berichts- und der
Vergleichsperiode wurden keine Aufwendungen für uneinbring-
liche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf die Beträge
erfasst, die von nahestehenden Unternehmen und Personen
geschuldet wurden. Garantien wurden weder gehrt noch
erhalten. Bei den Tochterunternehmen der CANCOM SE wurden
Geschäftsvorfälle im Zuge der Konsolidierung eliminiert und sind
daher nicht weiter zu erläutern.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden in der Berichtsperiode
Gesamtbezüge in Höhe von T€ 6.725 (Vergleichsperiode: T€ 3.378)
gewährt. Bei den Bezügen handelt es sich um kurzfristig fällige
Leistungen in Höhe von T€ 1.823 (Vergleichsperiode: T€ 3.378).
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
wurden dem ehemaligen Vorstandsmitglied Thomas Volk in der
Berichtsperiode in Höhe von T€ 2.731 gewährt. Darüber hinaus
beinhalten die Gesamtbezüge des Vorstands der Berichtsperiode
r anteilsbasierte Vergütungen einen Betrag von T€ 2.171 aus der
Gehrung von 150.000 Aktienoptionen an Rudolf Hotter zum
beizulegenden Zeitwert bei Ausgabe von 14,47 € pro Aktienoption.
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder
andere langfristig fällige Leistungen wurden in der Berichts- und
Vergleichsperiode an die Mitglieder des Vorstands nicht gewährt.
Für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands wurde in der
Berichtsperiode ein Gesamtertrag in Höhe von T€ 297 (Vergleich-
speriode: Gesamtaufwand von T€ 913) erfasst. In der Berichtspe-
riode ergab sich per Saldo ein Ertrag, da der Ertrag aus den in
der Berichtsperiode verfallenen Aktienoptionen des ehemaligen
Vorstandsmitglieds Thomas Volk die in der Berichtsperiode
erfassten Aufwendungen aus Aktienoptionen überstieg.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste in der
Berichtsperiode eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche
Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug in der Berichts-
periode insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, T€ 324
(Vergleichs periode: T€ 343).
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und
des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des
zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt.
Wie im Vorjahr fanden in der Berichtsperiode keine weiteren
bedeutenden Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats statt.
D.9. Aktienbesitz und Aktienoptionen der Organe (zum
Abschlussstichtag)
Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Aktien beziehungsweise
Aktienoptionen der Vorstand der CANCOM SE zum Abschluss-
stichtag der Berichtsperiode (31. Dezember 2020) besitzt:
Name
des Vorstands
Anzahl
Aktien
in Stück
Anzahl
Aktien
in %
Anzahl
Aktien optionen
in Stück
Thomas Stark
0 0,0000
60.000
(nicht ausübbar)
Rudolf Hotter
8.000 0,02075
150.000
(nicht ausübbar)
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
128
D.10. Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 161 Absatz 1 AktG eine
gemeinsame Entsprechenserkrung zu den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die veröf-
fentlicht wurde. Diese steht auf der Internetseite der Gesellschaft
dauerhaft öentlich zur Verfügung.
D.11. Honorare der Abschlussprüfer
Für die Abschlussprüfer im Sinne von § 318 HGB sind für die
Berichts- und die Vergleichsperiode folgende Honorare (Gesamt-
vergütung mit Auslagen ohne Vorsteuer) berechnet worden:
(in T€) 2020 2019
Abschlussprüfungsleistungen -986 -315
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen -6 -4
Davon für die Vergleichsperiode -551 -16
Die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Honorare
entsprechen den in der Berichts- und in der Vergleichsperiode in
der Darstellung des Periodenergebnisses erfassten Aufwendungen.
In der Berichtsperiode handelt es sich ausschließlich um Honorare
der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg (das
heißt ohne Honorare internationaler Verbünde und Netzwerke).
Bei den sonstigen Leistungen handelt es sich um TISAX Dienst-
leistungen.
In der Vergleichsperiode handelt es sich um Honorare der KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg (das heißt ohne
Honorare internationaler Verbünde und Netzwerke) in Höhe von
insgesamt T€ 303 – davon betreend Abschlussprüfung in Höhe
von T€ 299 und sonstige Leistungen in Höhe von T€ 4 – sowie
um Honorare der S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Augsburg (das heißt ohne Honorare internationaler Verbünde und
Netzwerke) in Höhe von T€ 16. Bei den sonstigen Leistungen der
Vergleichsperiode handelt es sich um Beratungsleistungen zur
Verfahrensdokumentation für die Archivierung für ein Tochter-
unternehmen.
D.12. Anzahl der Mitarbeiter
Im CANCOM Konzern waren in der Berichtsperiode im
Jahres durchschnitt 3.912 Mitarbeiter (Vergleichsperiode:
3.555 Mitarbeiter) und am Jahresende 3.957 Mitarbeiter
(Vergleichsperiode: 3.820 Mitarbeiter) beschäftigt.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Berichtsperiode von
3.912 Mitarbeiter verteilt sich auf die folgenden Funktionsbereiche:
Professional Services 2.408 Mitarbeiter (Vergleichsperiode:
2.191 Mitarbeiter), Sales 798 Mitarbeiter (Vergleichsperiode:
764 Mitarbeiter) und zentrale Dienste 706 Mitarbeiter (Vergleichs-
periode: 600 Mitarbeiter).
D.13. Angaben zu Beteiligungen am Kapital der
CANCOM SE
Der Gesellschaft lagen zum 31. Dezember 2020 folgende Angaben
zu mitteilungspichtigen Beteiligungen nach §§ 33 . WpHG vor:
Die The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, DE, USA, hat
der CANCOM SE am 24. März 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimm-
rechtsanteil an der CANCOM SE am 20. März 2020, direkt oder
indirekt gehalten, die Schwelle von 5 Prozent unterschritten hat
und an diesem Tag direkt 1,80 Prozent (das entspricht 694.671
Stimmrechten) betragen hat. Aufgrund von zusätzlichen aus
Finanzinstrumenten resultierenden Stimmrechten betrug der
Gesamtanteil der gehaltenen Stimmrechte am gleichen Tag
3,97 Prozent (dies entspricht 1.531.921 Stimmrechten).
Die BNP Paribas Asset Management France S.A.S., Paris,
Frankreich, hat der CANCOM SE am 29. September 2020
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am
9. September 2020, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von
3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag
4,66 Prozent (das entspricht 1.797.710 Stimmrechten) betragen hat.
Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt, Deutschland hat
der CANCOM SE am 29.Oktober 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimm-
rechtsanteil an der CANCOM SE am 28. Oktober 2020, direkt oder
indirekt gehalten, die Schwelle von 20 Prozent der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 20,55 Prozent (das entspricht
7.922.930 Stimmrechten) betragen hat.
Die PRIMEPULSE SE, München, Deutschland hat der CANCOM
SE am 11. November 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechts-
anteil an der CANCOM SE am 4. November 2020, direkt oder
indirekt gehalten, die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 5,06 Prozent (das entspricht
1.950.928 Stimmrechten) betragen hat.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
129
Die Ameriprise Financial Inc. Wilmington, DE, USA, hat
der CANCOM SE am 2. Dezember 2020 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 26. November 2020,
direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 3 Prozent der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,49 Prozent
(das entspricht 1.344.355 Stimmrechten) betragen hat.
Die BlackRock Inc., Wilmington, DE, USA, hat der CANCOM SE
am 3. Dezember 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der CANCOM SE am 30. November 2020, direkt oder indirekt
gehalten, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte unter-
schritten hat und an diesem Tag 2,98 Prozent (das entspricht
1.149.329 Stimmrechten) betragen hat. Aufgrund von zusätzlichen
aus Finanzinstrumenten resultierenden Stimmrechten betrug der
Gesamtanteil der gehaltenen Stimmrechte am gleichen Tag
3,82 Prozent (dies entspricht 1.470.706 Stimmrechten).
D.14. Vorstand und Aufsichtsrat
Als Vorstände waren und/oder sind in der Berichtsperiode bestellt:
Herr Thomas Volk, Dipl.-Informatiker, Inning
(bis 31. Januar 2020) – Vorsitzender (bis 31. Januar 2020);
Herr Rudolf Hotter, Dipl.-Betriebswirt,
Roßhaupten – Vorsitzender (ab 1. Februar 2020);
Herr Thomas Stark, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Wittislingen.
Alle Vorstände sind gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder
in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsbefugt.
Folgende Mitglieder des Vorstands sind Mitglieder in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländi-
schen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Thomas Volk in:
Polecat Intelligence Ltd., Irland (Vorsitz);
tyntec Group Ltd., Großbritannien (Vorsitz);
Unify Square, USA;
CANCOM GmbH (Konzernmandat, bis 31. Januar 2020);
CANCOM ICT Service GmbH
(Konzernmandat, bis 31. Januar 2020).
Herr Rudolf Hotter in:
CANCOM Managed Services GmbH (vormals: Pironet AG)
(Konzernmandat, ab 1. Februar 2020);
CANCOM ICT Service GmbH (Konzernmandat, Vorsitz);
CANCOM GmbH (Konzernmandat, Vorsitz, bis 30. Juni 2019).
Herr Thomas Stark in:
AL-KO Kober SE.
Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates waren und/oder sind in der
Berichtsperiode bestellt:
Herr Dr. Lothar Koniarski, Dipl.-Kaufmann,
Geschäftsführer der Elber GmbH, Regensburg – Vorsitzender –;
Herr Uwe Kemm, Chief Operation Ocer
der Stemmer Imaging AG, Puchheim (ab 30. Juni 2020);
Herr Hans-Ulrich Holdenried, Dipl.- Kaufmann,
selbständiger Unternehmensberater
(ab 26. Juni 2019, bis 5. Februar 2020);
Frau Regina Weinmann, Dipl.-Kaurau,
Geschäftsführerin der ABCON Vermögensverwaltung GmbH,
München (ab 30. April 2020);
Herr Martin Wild, Chief Executive Ocer Organic Garden AG,
Ingolstadt (ab 5. Oktober 2020);
Herr Stefan Kober, Kaufmann,
Investor und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Unternehmen
– stellvertretender Vorsitzender – ;
Frau Prof. Dr. Isabell M. Welpe, Professorin und
Inhaberin des Lehrstuhls für Strategie und Organisation
der Technischen Universität München, München.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates sind Mitglieder in weiteren
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunter-
nehmen:
Herr Dr. Lothar Koniarski:
SBF AG, Leipzig (Aufsichtsratsvorsitzender);
DV Immobiliengruppe, Regensburg (Beiratsvorsitz);
Alfmeier Präzisions SE, Treuchtlingen
(Verwaltungsratsmitglied);
Mutares AG, München (Aufsichtsratsmitglied).
Herr Hans-Ulrich Holdenried:
Inneon Technologies AG, Neubiberg (Aufsichtsratsmitglied);
Bridge imp GmbH, Grünwald (Beiratsmitglied).
Frau Prof. Dr. Isabell M. Welpe:
Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
sseldorf (Aufsichtsratsmitglied).
Herr Stefan Kober:
AL-KO Kober SE, Kötz (Aufsichtsratsvorsitzender);
STEMMER IMAGING AG, Puchheim (Aufsichtsratsmitglied);
KATEK SE, München (Aufsichtsratsmitglied).
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
130
Am 21. Dezember 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat benennt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 das
Mitglied Herrn Stefan Kober zum Vorsitzenden des Aufsichts-
rats der CANCOM SE.
Der Aufsichtsrat benennt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 das
Mitglied Herrn Dr. Lothar Koniarski zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats der CANCOM SE.
Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird mit Wirkung
zum 1. Januar 2021 Herr Dr. Lothar Koniarski bestimmt. Zum
Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden wird mit Wirkung
zum 1. Januar 2021 Herr Stefan Kober bestimmt.
D.15. Wesentliche Ereignisse nach der Berichtsperiode
Im Januar 2021 hat die CANCOM SE 100 Prozent der Geschäfts-
anteile beziehungsweise 100 Prozent der Stimmrechte im
Nominalwert von T€ 26 an der Anders & Rodewyk Das
Systemhaus für Computertechnologien GmbH mit Sitz in
Hannover erworben. Die Gesellschaft ist ein IT-Systemhaus,
beschäftigte zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 70 Mitarbeiter
(mit Geschäftsführer) und erzielte im Rumpfgeschäftsjahr vom
1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Umsatz von
T€ 22.750 nach HGB. Mit dem Erwerb will CANCOM seine
Präsenz im Norden Deutschlands ausbauen und insbesondere das
Angebot für Kunden im Gesundheits- und Bildungssektor sowie
dem Mittelstand in Bezug auf Rechenzentrum-Infrastruktur
inklusive der dazugehörigen Integrations- und Beratungsleis-
tungen verbreitern. Der gesamte Kaufpreis setzt sich aus einem
xen, in bar zu entrichteten Kaufpreisbestandteil in Höhe von
T€ 12.000, und einem variablen Kaufpreisbestandteil zusammen.
Bei dem variablen Kaufpreisbestandteil handelt es sich um
eine erfolgsabhängige Komponente (Earn Out) – das heißt um
bedingte Auszahlungen in Abhängigkeit des EBIT der erworbenen
Gesellschaft für insgesamt vier Zeiträume bis zum 31. Dezember
2023. Zudem hat der Verkäufer eine Garantie abgegeben, dass das
bilanzielle Eigenkapital nach HGB zum 31. Dezember 2020 einem
bestimmten Mindestbetrag entspricht. Sollte das Eigenkapital
zum Abschlussstichtag vom garantierten Eigenkapital abweichen,
verändert sich der Gesamtkaufpreis um den negativen oder
positiven Abweichungsbetrag entsprechend.
Zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröf-
fentlichung ist der Unternehmenserwerb von Anders & Rodewyk
Das Systemhaus für Computertechnologien GmbH wegen der noch
nicht abgeschlossenen Kaufpreisallokation unvollständig in Sinne
des IFRS 3. Daher werden die zum Erstkonsolidierungszeitpunkt
erworbenen Vermögenswerte und Schulden nicht dargestellt und
auch der aus dem Unternehmenserwerb resultierende Gescfts-
oder Firmenwert wird nicht angegeben.
Aus dem Unternehmenserwerb von Anders & Rodewyk Das
Systemhaus für Computertechnologien GmbH wird ein Geschäfts-
oder Firmenwert erwartet, der steuerlich nicht abzugsfähig
sein wird. Ursächlich für die Erfassung des Geschäfts- oder
Firmenwerts werden erwartete Synergien aus der regional
verstärkten Gescftstätigkeit sowie aus Datacenter-sungen sein.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb wurden in der Berichtspe-
riode Kosten in Höhe von T€ 97 innerhalb der Darstellung des
Periodenergebnisses im Posten „sonstige betriebliche Aufwen-
dungen“ erfasst.
Der Bruttobuchwert der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt
erfassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der
Anders & Rodewyk Das Systemhaus für Computertechnologien
GmbH beläuft sich vorläug auf T€ 4.943; die daraus resultie-
renden Cashows werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt in
nahezu vollständiger Höhe als einbringlich eingestuft. Der beizu-
legende Zeitwert der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt erfassten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt vorläug
T€ 4.943.
Weitere, für den CANCOM Konzern wesentliche Ereignisse nach
der Berichtsperiode ergaben sich nicht.
D.16. Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses der
CANCOM SE
Der Vorstand beschließt, dem Aufsichtsrat und der Hauptver-
sammlung vorzuschlagen, den nach den handelsrechtlichen
Vorschriften bestimmten Bilanzgewinn der CANCOM SE für die
Berichtsperiode in Höhe von € 48.903.477,19 (Vergleichsperiode:
€ 72.898.276,51) zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
€ 28.911.000,75 (Vergleichsperiode: € 19.274.000,50) und somit
€ 0,75 (Vergleichsperiode: € 0,50) pro dividendenberechtigter
Stückaktie zu verwenden und den nach der Ausschüttung
verbleibenden Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen
einzustellen.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
131
D.17. Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Absatz 3
HGB sowie nach Abschnitt 479A UK Companies Act 2006
Die CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach, die CANCOM ICT
Service GmbH, München, die CANCOM Managed Services GmbH,
München, sowie die CANCOM Public GmbH (vormals CANCOM
on line GmbH), Berlin, machen von den Erleichterungsvorschriften
des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch.
Die Tochtergesellschaften CANCOM LTD (Company No. 11243168),
CANCOM UK Holdings Limited (Company No. 11504228),
CANCOM UK TOG Limited (Company No. 3502223), CANCOM
Ocean Ltd (Company No. 11245563), CANCOM Communication
& Collaboration Ltd (Company No. 06356551), Novosco Group
Limited (Company No. NI645988) sind von den Anforderungen
bezüglich der Prüfung ihrer individuellen Abschlüsse des UK
Companies Act 2006 gemäß Abschnitt 479A des UK Companies
Act 2006 ausgenommen, da CANCOM SE gemäß Abschnitt 479C
des UK Companies Act 2006 jeweils den Status des Tochterunter-
nehmens garantiert hat.
München, den 23. März 2021
Der Vorstand der CANCOM SE
Rudolf Hotter Thomas Stark
CEO CFO
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
132 KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
133
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Name des Unternehmens Sitz der Gesellschaft Beteiligungsquote
in %
Tochterunternehmen
1. CANCOM GmbH Jettingen-Scheppach 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- CANCOM (Switzerland) AG Caslano/Schweiz 100,00
- CANCOM Computersysteme GmbH Graz/Österreich 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- CANCOM a + d IT solutions GmbH Brunn am Gebirge
(vormals Perchtoldsdorf)/Österreich
100,00
2. CANCOM ICT Service GmbH München 100,00
3. CANCOM Managed Services GmbH München 100,00
4. CANCOM Public GmbH (vormals CANCOM on line GmbH) Berlin 100,00
5. CANCOM Public BV (vormals Cancom on line BVBA) Brüssel (vormals Elsene)/Belgien 100,00
6. CANCOM physical infrastructure GmbH Jettingen-Scheppach 80,00
7. CANCOM VVM II GmbH (vormals CANCOM Financial Services GmbH) Jettingen-Scheppach 100,00
8. CANCOM VVM GmbH München 100,00
9. CANCOM, Inc. Palo Alto/USA 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- HPM Incorporated Pleasanton/USA 100,00
10. CANCOM LTD London/Großbritannien 99,29
sowie deren Tochterunternehmen
- CANCOM UK Holdings Limited London/Großbritannien 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- CANCOM UK TOG Limited Wisborough Green/Großbritannien 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- CANCOM UK Limited Wisborough Green/Großbritannien 100,00
- CANCOM UK Managed Services Limited Wisborough Green/Großbritannien 100,00
- CANCOM UK Professional Services Limited Wisborough Green/Großbritannien 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- M.H.C. Consulting Services Limited Wisborough Green/Großbritannien 100,00
- Novosco Group Limited Belfast/Vereinigtes Königreich 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- CANCOM Managed Services Ltd (vormals Novosco Ltd) Belfast/Vereinigtes Königreich 100,00
- CANCOM Ireland Limited (vormals Novosco Limited) Dublin/Irland 100,00
- CANCOM Communication & Collaboration Ltd
(vormals Ocean Unified Communications Ltd)
Weybridge/Großbritannien 100,00
- CANCOM Ocean Ltd London/Großbritannien 100,00
sowie deren Tochterunternehmen
- Ocean Intelligent Communications Ltd Weybridge/Großbritannien 100,00
1
sowie deren Tochterunternehmen
- Ocean Network Services Limited Weybridge/Großbritannien 100,00
1
11. CANCOM Slovakia s.r.o. Košice/Slowakei 100,00
Nicht-konsolidierte strukturierte Unternehmen
12. Duana Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
2
Mainz 100,00
3
1) Die Ocean Intelligent Communications Ltd und die Ocean Network Services Limited wurden aufgelöst, jedoch noch nicht aus dem
Companies House Register gelöscht.
2) Der Jahresabschluss 2020 wurde bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht aufgestellt und noch nicht veröffentlicht.
Das Eigenkapital zum 31.12.2019 beträgt T€ 0 und der Jahresüberschuss 2019 betgt T€ -28.
3) Stimmrechte 10 Prozent.
KONZERNABSCHLUSS DER CANCOM SE
142 JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
Bilanz
AKTIVA
(in €) 31.12.2020 31.12.2019
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 84.878,48 100.651,83
II. Sachanlagen:
1. technische Anlagen und Maschinen 256,22 14.040,63
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 320.570,40 281.095,11
320.826,62 295.135,74
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 284.073.351,40 261.955.012,79
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 123.400.285,65 123.451.459,35
3. Beteiligungen 1,00 1,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 4.000.000,00
407.473.638,05 389.406.473,14
407.879.343,15 389.802.260,71
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 534,31
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 60.270.719,27 60.776.386,04
3. sonstige Vermögensgegenstände 6.591.478,94 3.946.021,92
66.862.198,21 64.722.942,27
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 199.693.986,29 188.625.416,42
266.556.184,50 253.348.358,69
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 285.395,11 324.355,89
Aktiva, gesamt 674.720.922,76 643.474.975,29
143JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
PASSIVA
(in €) 31.12.2020 31.12.2019
A. EIGENKAPITAL
I. Grundkapital 38.548.001,00 38.548.001,00
II. Kapitalrücklage 378.384.832,32 378.384.832,32
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 6.665,71 6.665,71
2. andere Gewinnrücklagen 186.702.267,00 133.077.990,99
186.708.932,71 133.084.656,70
IV. Bilanzgewinn 48.903 .477,19 72.898.276,51
652.545.243,22 622.915.766,53
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 1.688.352,00 2.482.178,51
2. sonstige Rückstellungen 1.715.768,00 3.002.671,38
3.404.120,00 5.484.849,89
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 251.491,58 595.105,17
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.432, 52 52.007, 29
3. sonstige Verbindlichkeiten 17.855.972,44 13.770.170,41
18.114.896,54 14.417.282, 87
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.806,00 4.390,00
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 653. 857,00 652.686,00
Passiva, gesamt 674.720.922,76 643.474.975,29
144
Gewinn- und Verlustrechnung
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
r die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
(in €)
1.1.2020 bis
31.12.2020
1.1.2019 bis
31.12.2019
1. Umsatzerlöse 9.458.485,46 8.659.441,92
2. sonstige betriebliche Erträge 11.269.120,13 1.345.641,95
3. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,00 -22.886,97
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.648.913,77 -8.323.437,39
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.044.903,10 -885.185,60
davon für Altersversorgung in Höhe von € 8.162,32 (Vorjahr: € 7.695,81)
-11.693.816,87 -9.208.622,99
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -170.813,27 -170.736,80
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -9.240.544,72 -8.876.416,80
7. Erträge aus Beteiligungen
22.300.000,00
44.354.297,59
8. aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne 37.958.193,95 45.309.831,93
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.893.639,04 4.625.617,30
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen -3.311.995,08 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -619.266,60 -99.094,38
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -13.936.468,85 -13.015.849,24
13. Ergebnis nach Steuern 48.906.533,19 72.901.223,51
14. sonstige Steuern -3.056,00 -2.947,00
15. Jahresüberschuss 48.903.477,19 72.898.276,51
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 72.898.276,51 48.102.451,14
17. Einstellungen in Gewinnrücklagen
in andere Gewinnrücklagen -53.624.276,01 -30.580.632,14
18. Ausschüttung -19.274.000,50 -17. 521 .819,00
19. Bilanzgewinn 48.903.477,19 72.898.276,51
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die CANCOM SE hat ihren Sitz in München und ist eingetragen in
das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 203845).
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft (§ 267
Absatz 3 Satz 2 HGB i.V.m. § 264d HGB). Der Bilanzierung und
Bewertung liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie
die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes als auch der
EG-Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) zugrunde.
Der Grundsatz der Stetigkeit in der Darstellung wurde beachtet.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im
Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.
Der Jahresabschluss wurde in € beziehungsweise T€ aufgestellt.
Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich
Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe
aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den
dargestellten Werten ergeben.
B. Erläuterung der Ansatz- und Bewertungsmethoden
B.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegensnde, die einer Abnutzung
unterliegen, werden zu Anschaungskosten, vermindert um
planmäßige zeitanteilige Abschreibungen (bei einer betriebsge-
wöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren), bewertet. Die Abschrei-
bungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.
B.2. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaungskosten,
vermindert um planßige und etwaige außerplanmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Dem Sachanlagevermögen werden Nutzungsdauern zwischen
3 und 14 Jahren zugrunde gelegt. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich
dauerhafte Wertminderungen vorliegen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, bei denen die Anschaungs-
beziehungsweise Herstellungskosten den Betrag von € 250,00
nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe als
Aufwand erfasst.
Vermögensgegenstände, deren Anschaungskosten zwischen
€ 250,00 und € 1.000,00 liegen, werden seit dem 1. Januar 2018 in
einem Sammelposten aktiviert. In diesem Sammelposten werden
alle Vermögensgegenstände eines Jahres erfasst und über 5 Jahre
linear abgeschrieben.
B.3. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaungskosten beziehungs-
weise zum niedrigeren beizulegenden Wert bei Vorlage einer
dauerhaften Wertminderung bewertet.
Zinsansprüche auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen
werden aktiviert, sofern der zugrunde liegende Vertrag eine
entsprechende Erhöhung des Ausleihungsbetrags vorsieht und
Zinszahlungenhrend der Laufzeit unterbleiben.
B.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegensnde werden
mit dem Nennwert und gegebenenfalls mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
B.5. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden
zum Nennwert angesetzt.
145JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
146
B.6. Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen
bestimmten Zeitraum danach darstellen.
B.7. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
B.8. Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmän-
nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet
worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpichtungen sowie drohende Verluste.
B.9. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
B.10. Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Einnahmen
im Berichtsjahr für Erträge in den Folgejahren.
B.11. Passive latente Steuern
Auf Dierenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuer-
lichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Überhang an passiven
latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuer-
belastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern
insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird das
Wahlrecht des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Weise ausgeübt,
dass kein Ansatz von aktiven latenten Steuern vorgenommen
wird. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine
Verrechnung mit steuerpichtigem Einkommen innerhalb
der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden
Dierenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit
einbezogen, als von künftigen Steuerbelastungen und -entlas-
tungen aus der Umkehrung von temporären Dierenzen bei der
CANCOM SE als Organträgerin auszugehen ist.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis der im
späteren Gescftsjahr der Umkehrung der zeitlichen Bewertungs-
unterschiede gültigen Steuersätze, vorausgesetzt, die künftigen
Steuersätze sind bereits bekannt. Die Ertragsteuerquote beläuft
sich auf 31,1 Prozent (Vorjahr: 31,1 Prozent) und betrit Körper-
schaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag.
B.12. Grundlagen der Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden
mit dem Kurs am Tag ihrer Entstehung erfasst. Die Umrech-
nungen von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung innerhalb des Konzernverbunds erfolgen gemäß
§ 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen in fremder Währung
werden bei Zugang mit dem Bankankaufkurs erfasst. Zum
Abschlussstichtag erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamit-
telkurs unter Beachtung des Anschaungskostenprinzips.
Mit Ausleihungen an verbundene Unternehmen in fremder
Währung zusammenhängende, unterjährig realisierte Wechsel-
kursgewinne/-verluste werden jeweils mit am Abschlussstichtag
unrealisierten Wechselkursgewinnen/-verlusten zusammengefasst.
B.13. Anteilsbasierte Vergütung
In der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 wurde beschlossen,
Bezugsrechte auf Aktien der CANCOM SE an Mitglieder
des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung und
ausgewählte Mitarbeiter der CANCOM SE und verbundener
Unternehmen auszugeben. Seitens der CANCOM SE liegt
ein Wahlrecht vor, eine Erllung in bar oder aus dem von
der Hauptversammlung beschlossenen Bedingten Kapital
2018/1 vorzunehmen. Am 17. August 2018 wurden 585.000
Aktienoptionen, zum 2. Juli 2019 wurden 23.000 Aktienoptionen
und zum 6. Mai 2020 wurden 150.000 Aktienoptionen
ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2018 sind 30.000 Aktienoptionen,
im Vorjahr 20.000 Aktienoptionen und im Berichtsjahr sind
228.000 Aktienoptionen aufgrund veränderter Nichterfüllung
von Dienstbedingungen verfallen. Zum 31. Dezember 2020 sind
480.000 Optionen tatsächlich ausstehend, davon keine ausübbar.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Optionsrechte durch
Eigenkapitalinstrumente bedient werden. Eine bilanzielle
Erfassung erfolgt daher erst mit Ausübung der Optionsrechte.
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
147
B.14. Ertge aus Beteiligungen
Erträge aus Beteiligungen werden grundsätzlich in dem Zeitpunkt
vereinnahmt, in dem der Anspruch entstanden und der Eingang
der entsprechenden Erträge bei vernünftiger kaufnnischer
Beurteilung sicher zu erwarten ist.
B.15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages erhaltene
Gewinne oder auszugleichende Verluste
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne
oder auszugleichende Verluste werden dann vereinnahmt, wenn
das abzuführende Ergebnis zweifelsfrei beziert werden kann,
auch ohne dass der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft bereits
festgestellt ist.
B.16. Zuschüsse aus öentlicher Hand
Zuschüsse aus öentlicher Hand betreen die von der
Bundesagentur für Arbeit erhaltenen Zahlungen aufgrund
von Kurzarbeit. Bei dem Kurzarbeitergeld handelt es sich um
einen so genannten durchlaufenden Posten. Bei den erstatteten
Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um nicht-
rückzahlbare Zuschüsse, die erfolgswirksam als Kürzung der
Personalaufwendungen erfasst werden.
C. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten
der Bilanz
C.1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel
dargestellt.
Zur Zusammensetzung der Finanzanlagen und der jeweiligen
Jahresergebnisse der Tochterunternehmen wird auf die
Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.
Die Anteile an der CANCOM, Inc. wurden zum Abschlussstichtag
in voller Höhe um T€ 384 nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB
aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung
außerplanmäßig abgeschrieben.
Zudem wurde die Ausleihung von Darlehen an die CANCOM,
Inc. zum Abschlussstichtag um T€ 2.928 auf T€ 9.573 gem. § 253
Absatz 3 Satz 5 HGB aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreen
langfristige Darlehen an die CANCOM LTD (T€ 85.127; Vorjahr:
T€ 79.856), an die Novosco Group Limited (T€ 28.315; Vorjahr:
T€ 0), an die CANCOM, Inc. (T€ 9.573; Vorjahr: T€ 14.355), an die
CANCOM physical infrastructure GmbH (T€ 300; Vorjahr: T€
1.220) sowie an die CANCOM UK Limited. (T€ 85; Vorjahr: T€ 63).
Im Vorjahr waren zudem Darlehen an die CANCOM Ocean Ltd in
Höhe von T€ 27.957 enthalten.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Berichtsjahr
vollsndig veräußert.
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
148
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagespiegel) der Berichtsperiode
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
(in €)
Stand
1.1.2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Stand
31.12.2020
Stand
1.1.2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 346.652,66 9.180,00 0,00 355.832,66 246.000,83 24.953,35 0,00 270.954,18 84.878,48 100.651,83
346.652,66 9.180,00 0,00 355.832,66 246.000,83 24.953,35 0,00 270.954,18 84.878,48 100.651,83
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 324.193,43 0,00 7. 818,16 316.375,27 310.152,80 13.784,41 7.818,16 316.119,05 256,22 14.040,63
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 852.567, 95 189.903,34 89.718,56 952.752,73 571.472,84 132.075,51 71.366,02 632.182,33 320.570,40 281.095,11
1.176.761,38 189.903,34 97. 536,72 1.269.128,00 881.625,64 145.859,92 79.184,18 948.301,38 320.826,62 295.135,74
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 261.955.012,79 22.776.933,59 274.599,90 284.457. 346,48 0,00 383.995,08 0,00 383.995,08 284.073.351,40 261.955.012,79
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 123.451.459,35 5.650.941,07 2.774.114,77 126.328.285,65 0,00 2.928.000,00 0,00 2.928.000,00 123.400.285,65 123.451.459,35
3. Beteiligungen 200.067,10 0,00 0,00 200.067,10 200.066,10 0,00 0,00 200.066,10 1,00 1,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens
4.000.000,00
0,00
4.000.000,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.000.000,00
389.606.539,24 28.427.874,66 7.048.714,67 410.985.699,23 200.066,10 3.311.995,08 0,00 3.512.061,18 407.473.638 ,05 389.406.473,14
Summe 391.129.953,28 28.626.958,00 7.146.251,39 412.610.659,89 1. 327.692,57 3.482.808,35 79.184,18 4.731.316,74 407.879.343,15 389.802.260,71
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
149
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagespiegel) der Berichtsperiode
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
(in €)
Stand
1.1.2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Stand
31.12.2020
Stand
1.1.2020
Zugänge
2020
Abgänge
2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 346.652,66 9.180,00 0,00 355.832,66 246.000,83 24.953,35 0,00 270.954,18 84.878,48 100.651,83
346.652,66 9.180,00 0,00 355.832,66 246.000,83 24.953,35 0,00 270.954,18 84.878,48 100.651,83
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 324.193,43 0,00 7. 818,16 316.375,27 310.152,80 13.784,41 7.818,16 316.119,05 256,22 14.040,63
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 852.567, 95 189.903,34 89.718,56 952.752,73 571.472,84 132.075,51 71.366,02 632.182,33 320.570,40 281.095,11
1.176.761,38 189.903,34 97. 536,72 1.269.128,00 881.625,64 145.859,92 79.184,18 948.301,38 320.826,62 295.135,74
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 261.955.012,79 22.776.933,59 274.599,90 284.457. 346,48 0,00 383.995,08 0,00 383.995,08 284.073.351,40 261.955.012,79
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 123.451.459,35 5.650.941,07 2.774.114,77 126.328.285,65 0,00 2.928.000,00 0,00 2.928.000,00 123.400.285,65 123.451.459,35
3. Beteiligungen 200.067,10 0,00 0,00 200.067,10 200.066,10 0,00 0,00 200.066,10 1,00 1,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens
4.000.000,00
0,00
4.000.000,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.000.000,00
389.606.539,24 28.427.874,66 7.048.714,67 410.985.699,23 200.066,10 3.311.995,08 0,00 3.512.061,18 407.473.638 ,05 389.406.473,14
Summe 391.129.953,28 28.626.958,00 7.146.251,39 412.610.659,89 1. 327.692,57 3.482.808,35 79.184,18 4.731.316,74 407.879.343,15 389.802.260,71
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
150
C.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr (Vorjahr: Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr).
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen
T€ 37.958 (Vorjahr: T€ 45.310) auf Gewinnforderungen aufgrund
von Gewinnabführungsverträgen, T€ 11.878 (Vorjahr: T€ 773) auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 1.184 (Vorjahr:
T€ 29) auf Forderungen aus Darlehen und T€ 9.251 (Vorjahr:
T€ 14.664) auf sonstige Forderungen.
C.3. Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde zuletzt im Dezember
2019 durch eine Kapitalerhöhung um rund 10 Prozent um
T€ 3.504 erhöht. Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital
der CANCOM SE satzungsgemäß T€ 38.548 (Vorjahr: T€ 38.548)
und war in 38.548.001 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag
mit einem rechnerischen Nennbetrag von 1 € je Aktie) eingeteilt
(Vorjahr: 38.548.001 Stückaktien).
C.3.1. Genehmigtes und bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital I/2018)
beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember 2020 insgesamt
T€ 7.009 (zum 31. Dezember 2019: T€ 7.009) und ist wie folgt
festgelegt:
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
14. Juni 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in
der Zeit bis zum 13. Juni 2023 das Grundkapital der Gesellschaft
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt T€ 7.009 (Vorjahr:
T€ 7.009) durch Ausgabe von bis zu 7.008.728 (Vorjahr: 7.008.728)
neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2018). Dabei ist
den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
für Spitzenbeträge;
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des
Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet
(§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser
Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz
3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund
anderer Ermächtigungen nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gehrung von
neuen Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder
von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen
oder zum Zweck des Erwerbs von Forderungen an die Gesell-
schaft.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen einen
anteiligen Betrag von 20 Prozent des Grundkapitals weder
im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch im Zeitpunkt der
Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Höchst-
grenze von 20 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag
des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft
entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz
4 AktG oder gegen Sacheinlage durch den Vorstand ausgegeben
werden oder als eigene Aktien veräußert werden und (ii) der
auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit
des genehmigten Kapitals ausgegeben werden oder auszugeben
sind aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder
Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss
des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG oder
gegen Sacheinlage durch den Vorstand während der Laufzeit des
genehmigten Kapitals begeben werden.
Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die
Bedingungen bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen
entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Vorstand hat im Vorjahr (2019) von obiger Ermächtigung
Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft
durch Ausgabe von 3.504.363 neuen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien um T€ 3.504 auf T€ 38.548 erhöht. Somit beträgt das
verbleibende Genehmigte Kapital I/2018 zum 31. Dezember 2019
satzungsgemäß T€ 7.009. Zum 31. Dezember 2020 beträgt das
verbleibende Genehmigte Kapital I/2018 satzungsgemäß ebenfalls
T€ 7.009, da in der Berichtsperiode von obiger Ermächtigung kein
Gebrauch gemacht wurde.
Das bedingte Kapital beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember
2020 und zum 31. Dezember 2019 T€ 1.500 und ist wie folgt
festgelegt:
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
151
Das Grundkapital ist um bis zu T€ 1.500 durch Ausgabe von
bis zu 1.500.000 neuen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital I/2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund
des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom
14. Juni 2018 in der Zeit bis zum 13. Juni 2023 von der Gesellschaft
ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesell-
schaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung
der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt.
Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen
Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres
an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapital erhöhung festzusetzen.
In der Berichtsperiode (2020) und in der Vergleichsperiode (2019)
wurden keine neuen Aktien unter Ausnutzung des Bedingten
Kapitals I/2018 ausgegeben.
Dem Vorstand sind keine Beschnkungen, die Stimmrechte oder
die Übertragung von Aktien betreen, bekannt.
C.3.2. Aktienrückkaufprogramm
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 26. Juni 2019 den
Vorstand der CANCOM SE ermächtigt, bis zum 25. Juni 2024
eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des gezeichneten
Kapitals zu erwerben. Maßgebend für die Grenze von 10 Prozent
ist die Grundkapitalzier zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Ermächtigung. Soweit im Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung die Grundkapitalzier niedriger ist, so ist dieser
niedrigere Wert maßgeblich. Der Erwerb soll über die Börse oder
über ein an die Aktionäre gerichtetes öentliches Kaufangebot
erfolgen. In beiden Fällen darf der Erwerbspreis den arithme-
tischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktie der
CANCOM SE im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb oder einer Eingehung
einer Verpichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent
über- oder unterschreiten. Das Rückkaufvolumen kann beschnkt
werden, sofern die angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des
Erwerbsangebots der Gesellschaft überschreiten. Die Ermäch-
tigung kann zu jedem gesetzlich zussigen Zweck ausgeübt
werden. Unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre können
eigene Aktien insbesondere an Dritte zum Zweck des Erwerbs von
Unternehmen oder der Beteiligung von Unternehmen übertragen
werden. Auch können eigene Aktien gegen Barzahlung veräußert
werden, sofern der Kaufpreis den aktuellen Börsenpreis zum
Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ferner
dürfen eigene Aktien auch zur Erllung von Wandlungs- oder
Optionsrechten, die von der Gesellschaft eingeräumt wurden,
verwendet werden oder zur Durchführung einer Aktiendividende
(Scrip Dividend). Ferner dürfen die eigenen Aktien zur Erllung
von Vergütungsvereinbarungen zugesagt oder übertragen werden
sowie im Rahmen der Ausübung von Bezugsrechten Mitarbeitern
und Vorständen zum Kauf angeboten werden. Der Vorstand der
CANCOM SE wurde darüber hinaus ermächtigt, eigene Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversamm-
lungsbeschluss einzuziehen.
C.4. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage setzt sich wie folgt zusammen:
(in T€) 2020 2019
Kapitalrücklage 1.1.
378.385 207.722
Kapitalerhung (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
0 170.663
Kapitalrücklage 31.12.
378.385 207.722
C.5. Andere Gewinnrücklagen
Die anderen Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:
(in T€) 2020 2019
andere Gewinnrücklagen 1.1. 133.078 102.497
Einstellung aus dem Bilanzgewinn 53.624 30.581
andere Gewinnrücklagen 31.12. 186.702 133.078
C.6. Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
(in T€) 2020 2019
Vortrag 1.1. 72.898 48.102
Dividendenausschüttung -19.274 -17. 521
Umbuchung in andere Gewinnrücklagen -53.624 -30.581
Jahresüberschuss 48.903 72.898
Bilanzgewinn 31.12. 48.903 72.898
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
152
C.7. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für
Tantieme (T€ 860; Vorjahr: T€ 1.900), Prüfungs- und Abschluss-
kosten (T€ 358; Vorjahr: T€ 383), variable Gehaltsbestandteile
(T€ 194; Vorjahr: T€ 145), Abndungen (T€ 75; Vorjahr:
T€ 0), Aufbewahrungsverpichtungen (T€ 66; Vorjahr: T€ 68),
ausstehende Rechnungen (T€ 44; Vorjahr: T€ 84), die zunftige
Betriebsprüfung (T€ 35; Vorjahr: T€ 24), drohende Verluste
(T€ 27; Vorjahr: T€ 0), Rückstellungen für die Berufsgenossen-
schaft (T€ 22; Vorjahr: T€ 11), Jubiläumsrückstellungen
(T€ 20; Vorjahr: T€ 12), den Nutzen aus mietfreier Zeit
(T€ 10; Vorjahr: T€ 15) sowie Urlaub (T€ 5; Vorjahr: T€ 46).
Im Vorjahr waren zudem sonstige Rückstellungen für
Aufsichtsratsgelder in Höhe von T€ 315 enthalten.
C.8. Verbindlichkeiten
Bezüglich der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten verweisen
wir auf die im folgenden dargestellten Verbindlichkeitenspiegel.
Restlaufzeit Durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert
(in T€)
bis zu
1 Jahr
mehr als
1 Jahr
mehr als
5 Jahre
Stand
31.12.2020
Art, Form
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
251 0 0 251 0
entfallen
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 7 0 0 7 0
entfallen
3. sonstige Verbindlichkeiten
17. 856 0 0 17. 856 0
entfallen
(davon aus Steuern)
16.287 0 0 16.287
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)
0 0 0 0
Summe
18.114 0 0 18.114 0
Restlaufzeit Durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert
(in T€)
bis zu
1 Jahr
mehr als
1 Jahr
mehr als
5 Jahre
Stand
31.12.2019
Art, Form
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
595 0 0 595 0
entfallen
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 52 0 0 52 0
entfallen
3. sonstige Verbindlichkeiten
13.770 0 0 13.770 0
entfallen
(davon aus Steuern)
13.753 0 0 13.753
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)
0 0 0 0
Summe
14.417 0 0 14.417 0
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
entfallen im Geschäftsjahr 2020 in voller Höhe auf Verbindlich-
keiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 7; Vorjahr: T€ 25). Im
Vorjahr betreen des Weiteren T€ 27 sonstige Verbindlichkeiten.
153
C.9. Latente Steuern
Die latenten Steuern sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Zum 31. Dezember 2020 besteht ein Überhang an passiven
latenten Steuern; für diesen Überhang wird das Wahlrecht
des § 274 Absatz 1 Satz 3 HGB in der Weise ausgeübt, dass eine
Saldierung zwischen aktiven und passiven latenten Steuern
erfolgt.
Die passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2020 vor
Saldierung von T€ 1.024 (Vorjahr: T€ 991) betreen vor allem
Anteile an verbundenen Unternehmen, für die in Höhe der nicht
abzugsfähigen Betriebsausgaben von 5 Prozent (T€ 3.292; Vorjahr:
T€ 3.187) latente Steuern berechnet wurden.
Die aktiven latenten Steuern aus Organgesellschaften resultieren
vor allem aus sonstigen Rückstellungen und Pensionsrückstel-
lungen. Die passiven latenten Steuern aus Organgesellschaften
ergeben sich im Wesentlichen aus Beteiligungen.
D. Eruterungen und Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkos-
tenverfahren aufgestellt.
Die Umsatzerlöse beinhalten im Geschäftsjahr 2020 im Wesent-
lichen Erlöse aus der Erbringung von Management-Dienstleis-
tungen (T€ 9.297; Vorjahr: T€ 8.596). Die Umsatzerlöse des
Geschäftsjahres 2020 entfallen zu 85,1 Prozent (Vorjahr:
98 Prozent) auf das Inland (T€ 7.890; Vorjahr: T€ 8.527) und
zu 14,9 Prozent (Vorjahr: 2 Prozent) auf das Ausland (T€ 1.407;
Vorjahr: T€ 132).
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde
Erträge in Höhe von T€ 83 (Vorjahr: T€ 280) sowie Erträge
aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 11 (Vorjahr:
T€ 258) enthalten. Die periodenfremden Erträge beinhalten im
Geschäftsjahr 2020 ausschließlich Erträge aus der Auösung von
Rückstellungen (T€ 83; Vorjahr: T€ 271). Der deutliche Anstieg
der sonstigen betrieblichen Erträge um T€ 9.923 im Berichtsjahr
resultiert vor allem aus einer angepassten Kostenumlagebe-
rechnung und -verteilung innerhalb des CANCOM Konzerns.
(in T€)
Bilanzwerte
zum 31.12.2020
Latente
Steuern zum
31.12.2020
Latente
Steuern zum
31.12.2019
Veränderung
Handelsrecht Steuerrecht Differenz
Aktive latente Steuern
Sonstige Rückstellungen
1.716 1.672 44 14 9 5
Passive latente Steuern
Anteile an verbundenen Unternehmen
284.073 218.223 -65.850 -1.024 -991 -33
Saldo aus aktiven und passiven latenten Steuern
-65.806 -1.010 -982 -28
Aktive latente Steuern Organgesellschaften
2.357 733 703 30
Passive latente Steuern Organgesellschaften
-2.406 -377 -374 -3
Saldo aus aktiven und passiven latenten Steuern
Organgesellschaften -49 356 329 27
Passive latente Steuer
-65.855 -654 -653 -1
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
154
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwen-
dungen aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 1.657
(Vorjahr: T€ 6) enthalten. Im Vorjahr betreen außergewöhn-
liche Aufwendungen Kapitalerhöhungskosten (T€ 3.673) und
resultieren aus einer Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2019 aus
genehmigtem Kapital gegen Bareinlage (Genehmigtes Kapital
2018/I) vom Dezember 2019.
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 22.300 (Vorjahr:
T€ 44.354) betreen ausschließlich verbundene Unternehmen.
Unter der Position aufgrund eines Gewinnabführungsver-
trags erhaltene Gewinne wird der an die CANCOM SE von der
CANCOM GmbH (T€ 33.290; Vorjahr: T€ 40.167) und von der
CANCOM ICT Service GmbH (T€ 4.668; Vorjahr: T€ 5.143)
abgeführte Jahresüberschuss ausgewiesen.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten im Wesent-
lichen Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von
T€ 6.881 (Vorjahr: T€ 4.594).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreen eine außer-
planmäßige Abschreibung aufgrund einer voraussichtlichen
dauerhaften Wertminderung nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB des
Anteils an der CANCOM, Inc. in Höhe von T€ 384 und der Darle-
hensausleihung an die CANCOM, Inc. in Höhe von T€ 2.928.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten latente
Steueraufwendungen von T€ 1 (Vorjahr: T€ 653).
E. Sonstige Angaben
E.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpichtungen aus derzeit laufenden Miet-, Leasing- und
Lizenzverträgen betragen:
Fällig im Jahr 2021
(in T€)
Gesamt
(in T€)
aus Mietverträgen 206 282
aus Leasingverträgen 53 163
aus Lizenzverträgen 65 65
davon verbundene Unternehmen 105 105
E.2. Haftungsverhältnisse
Es bestehen zum Abschlussstichtag Bürgschaften für die
CANCOM GmbH (T€ 8.100; Vorjahr: T€ 11.342 sowie T$ 2.000;
Vorjahr: T$ 2.000), die CANCOM ICT Service GmbH (T€ 3.500;
Vorjahr: T€ 5.192), die CANCOM physical infrastructure GmbH
(T€ 150; Vorjahr: T€ 150), die CANCOM, Inc. (T$ 2.500; Vorjahr:
T$ 2.500), die CANCOM Communication & Collaboration Ltd
(vormals Ocean Unied Communications Ltd) (T£ 2.000, Vorjahr:
T£ 2.000), die CANCOM UK Limited (T£ 5.500; Vorjahr:
T£ 5.500), die CANCOM Managed Services Ltd (vormals Novosco
Ltd) (T£ 2.076, Vorjahr T£ 0) sowie eine Gesamtbürgschaft
(T€ 200; Vorjahr: T€ 200) für die Gesellschaften CANCOM GmbH,
CANCOM physical infrastructure GmbH und CANCOM ICT
Service GmbH.
Die CANCOM SE hat im Jahr 2014, im Namen der CANCOM
Managed Services GmbH, eine Patronatserklärung im Rahmen
eines Großkundenprojektes über T€ 4.500 sowie im Jahr 2019,
im Namen der CANCOM Public BV (vormals Cancom on line
BVBA), eine Patronatserklärung im Rahmen eines Großkun-
denprojektes über T€ 5.400 übernommen. Die Gesellschaft geht
derzeit aufgrund des positiven Projektverlaufs, wie auch der guten
wirtschaftlichen Ausstattung der CANCOM Managed Services
GmbH sowie der CANCOM Public BV (vormals Cancom on line
BVBA) nicht von einer Inanspruchnahme aus.
Haftungsverhältnisse in Form der gesamtschuldnerischen
Haftung für Avalkredite und sonstige Kredite bestehen zum
Abschlussstichtag in Höhe von T€ 8.828 (Vorjahr: T€ 7.202). Die
Avalkredite beziehungsweise sonstigen Kredite sind in voller Höhe
zugunsten verbundener Unternehmen eingegangen.
Die CANCOM SE geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgltiger
Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang
mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener
Unternehmen ein. Im Zuge der Nutzung der Befreiungsvorschrift
gemäß § 264 Absatz 3 HGB wurden für die Tochtergesell-
schaften CANCOM Managed Services GmbH und CANCOM
Public GmbH (vormals CANCOM on line GmbH) Einstandser-
klärungen abgegeben, wonach die CANCOM SE für bis zum
Abschlussstichtag eingegangene Verpichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einsteht. Auf Basis einer kontinuierlichen
Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungs-
verhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstel-
lungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die CANCOM SE
derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde
liegenden Verpichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern
erfüllt werden können. Die CANCOM SE schätzt daher bei allen
aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruch-
nahme als nicht wahrscheinlich ein.
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
155
E.3. Vorstand und Aufsichtsrat
Als Vorstände waren und/oder sind in der Berichtsperiode bestellt:
Herr Thomas Volk, Dipl.-Informatiker, Inning
(bis 31. Januar 2020) – Vorsitzender (bis 31. Januar 2020);
Herr Rudolf Hotter, Dipl.-Betriebswirt,
Roßhaupten – Vorsitzender (ab 1. Februar 2020);
Herr Thomas Stark, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Wittislingen.
Alle Vorstände sind gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder
in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsbefugt.
Folgende Mitglieder des Vorstands sind Mitglieder in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländi-
schen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Thomas Volk in:
Polecat Intelligence Ltd., Irland (Vorsitz);
tyntec Group Ltd., Großbritannien (Vorsitz);
Unify Square, USA;
CANCOM GmbH (Konzernmandat, bis 31. Januar 2020);
CANCOM ICT Service GmbH
(Konzernmandat, bis 31. Januar 2020).
Herr Rudolf Hotter in:
CANCOM Managed Services GmbH (vormals: Pironet AG)
(Konzernmandat, ab 1. Februar 2020);
CANCOM ICT Service GmbH (Konzernmandat, Vorsitz);
CANCOM GmbH (Konzernmandat, Vorsitz, bis 30. Juni 2019).
Herr Thomas Stark in:
AL-KO Kober SE.
Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates waren und/oder sind in der
Berichtsperiode bestellt:
Herr Dr. Lothar Koniarski, Dipl.-Kaufmann,
Geschäftsführer der Elber GmbH, Regensburg – Vorsitzender –;
Herr Uwe Kemm, Chief Operation Ocer der
Stemmer Imaging AG, Puchheim (ab 30. Juni 2020);
Herr Hans-Ulrich Holdenried, Dipl.- Kaufmann, selbständiger
Unternehmensberater (ab 26. Juni 2019, bis 5. Februar 2020);
Frau Regina Weinmann, Dipl.-Kaurau,
Geschäftsführerin der ABCON Vermögensverwaltung GmbH,
München (ab 30. April 2020);
Herr Martin Wild, Chief Executive Ocer Organic Garden AG,
Ingolstadt (ab 5. Oktober 2020);
Herr Stefan Kober, Kaufmann,
Investor und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Unternehmen
– stellvertretender Vorsitzender – ;
Frau Prof. Dr. Isabell M. Welpe, Professorin und Inhaberin des
Lehrstuhls für Strategie und Organisation der Technischen
Universität München, München.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates sind Mitglieder in weiteren
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunter-
nehmen:
Herr Dr. Lothar Koniarski:
SBF AG, Leipzig (Aufsichtsratsvorsitzender);
DV Immobiliengruppe, Regensburg (Beiratsvorsitz);
Alfmeier Präzisions SE, Treuchtlingen
(Verwaltungsratsmitglied);
Mutares AG, München (Aufsichtsratsmitglied).
Herr Hans-Ulrich Holdenried:
Inneon Technologies AG, Neubiberg (Aufsichtsratsmitglied);
Bridge imp GmbH, Grünwald (Beiratsmitglied).
Frau Prof. Dr. Isabell M. Welpe:
Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
sseldorf (Aufsichtsratsmitglied).
Herr Stefan Kober:
AL-KO Kober SE, Kötz (Aufsichtsratsvorsitzender);
STEMMER IMAGING AG, Puchheim (Aufsichtsratsmitglied);
KATEK SE, München (Aufsichtsratsmitglied).
Am 21. Dezember 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat benennt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 das
Mitglied Herrn Stefan Kober zum Vorsitzenden des Aufsichts-
rats der CANCOM SE.
Der Aufsichtsrat benennt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 das
Mitglied Herrn Dr. Lothar Koniarski zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats der CANCOM SE.
Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird mit Wirkung
zum 1. Januar 2021 Herr Dr. Lothar Koniarski bestimmt. Zum
Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden wird mit Wirkung
zum 1. Januar 2021 Herr Stefan Kober bestimmt.
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
156
E.4. Anzahl der Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 115
(Vorjahr: 102) Angestellte in dem Funktionsbereich Zentrale
Dienste inklusive Teilzeitangestellte, jedoch ohne Auszubildende,
Praktikanten sowie ohne Vorstände beschäftigt.
E.5. Honorare der Abschlussprüfer
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB unterbleiben, da sie im
Konzernabschluss, der von der CANCOM SE aufgestellt wird,
enthalten sind.
E.6. Erkrung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 161 Absatz 1 AktG eine
gemeinsame Entsprechenserkrung zu den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die veröf-
fentlicht wurde. Diese steht auf der Internetseite der Gesellschaft
dauerhaft öentlich zur Verfügung.
E.7. Gesamtbezüge Vorstand und Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge der Vorstände sind eingeteilt in xe und
variable Komponenten. Die Bezahlung der variablen Komponenten
ist an fest denierte Erfolgsziele gebunden. Den Vorständen sind
in 2018 und in 2020 Aktienoptionen gewährt worden.
Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich im Berichtsjahr auf
T€ 6.725 (Vorjahr: T€ 3.378); darin enthalten sind im Berichtsjahr
150.000 Aktienoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert
bei Ausgabe von 14,47 € pro Aktienoption an Rudolf Hotter
gewährt wurden. Thomas Volk ist zum 31. Januar 2020 aus dem
Vorstand der CANCOM SE ausgeschieden; seine auf die Zeit nach
Beendigung der Vorstandstätigkeit entfallenden Gesamtbezüge
belaufen sich auf T€ 2.731. Bezüglich der vollumfänglichen
Angabepichten nach § 285 Nr. 9a Satz 4 sowie Satz 5 bis 8 HGB
verweisen wir auf unsere Ausführungen im Vergütungsbericht als
Bestandteil des Lageberichts.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich im Berichtsjahr
auf T€ 324 (Vorjahr: T€ 343).
E.8. Angaben zu Beteiligungen am Kapital der CANCOM SE
Der Gesellschaft lagen zum 31. Dezember 2020 folgende Angaben
zu mitteilungspichtigen Beteiligungen nach §§ 33 . WpHG vor:
Die The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, DE, USA, hat
der CANCOM SE am 24. März 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimm-
rechtsanteil an der CANCOM SE am 20. März 2020, direkt oder
indirekt gehalten, die Schwelle von 5 Prozent unterschritten hat
und an diesem Tag direkt 1,80 Prozent (das entspricht 694.671
Stimmrechten) betragen hat. Aufgrund von zusätzlichen aus
Finanzinstrumenten resultierenden Stimmrechten betrug der
Gesamtanteil der gehaltenen Stimmrechte am gleichen Tag
3,97 Prozent (dies entspricht 1.531.921 Stimmrechten).
Die BNP Paribas Asset Management France S.A.S., Paris,
Frankreich, hat der CANCOM SE am 29. September 2020
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am
9. September 2020, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von
3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag
4,66 Prozent (das entspricht 1.797.710 Stimmrechten) betragen hat.
Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt, Deutschland hat
der CANCOM SE am 29.Oktober 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimm-
rechtsanteil an der CANCOM SE am 28. Oktober 2020, direkt oder
indirekt gehalten, die Schwelle von 20 Prozent der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 20,55 Prozent (das entspricht
7.922.930 Stimmrechten) betragen hat.
Die PRIMEPULSE SE, München, Deutschland hat der CANCOM
SE am 11. November 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechts-
anteil an der CANCOM SE am 4. November 2020, direkt oder
indirekt gehalten, die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 5,06 Prozent (das entspricht
1.950.928 Stimmrechten) betragen hat.
Die Ameriprise Financial Inc. Wilmington, DE, USA, hat
der CANCOM SE am 2. Dezember 2020 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 26. November 2020,
direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 3 Prozent der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,49 Prozent
(das entspricht 1.344.355 Stimmrechten) betragen hat.
Die BlackRock Inc., Wilmington, DE, USA, hat der CANCOM SE
am 3. Dezember 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der CANCOM SE am 30. November 2020, direkt oder indirekt
gehalten, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte unter-
schritten hat und an diesem Tag 2,98 Prozent (das entspricht
1.149.329 Stimmrechten) betragen hat. Aufgrund von zusätzlichen
aus Finanzinstrumenten resultierenden Stimmrechten betrug der
Gesamtanteil der gehaltenen Stimmrechte am gleichen Tag
3,82 Prozent (dies entspricht 1.470.706 Stimmrechten).
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
157
E.9. Nachtragsbericht
Im Januar 2021 hat die CANCOM SE 100 Prozent der Geschäfts-
anteile beziehungsweise 100 Prozent der Stimmrechte im
Nominalwert von T€ 26 an der Anders & Rodewyk Das
Systemhaus für Computertechnologien GmbH mit Sitz in
Hannover erworben. Die Gesellschaft ist ein IT-Systemhaus,
beschäftigte zum 1. Januar 2021 70 Mitarbeiter (mit Geschäfts-
hrer) und erzielte im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 einen Umsatz von T€ 22.750 nach HGB.
Mit dem Erwerb will CANCOM seine Präsenz im Norden Deutsch-
lands ausbauen und insbesondere das Angebot für Kunden im
Gesundheits- und Bildungssektor sowie dem Mittelstand in Bezug
auf Rechenzentrum-Infrastruktur inklusive der dazugehörigen
Integrations- und Beratungsleistungen verbreitern. Der gesamte
Kaufpreis setzt sich aus einem xen, in bar zu entrichteten
Kaufpreisbestandteil in Höhe von T€ 12.000, und einem variablen
Kaufpreisbestandteil zusammen. Bei dem variablen Kaufpreis-
bestandteil handelt es sich zum einen um eine erfolgsabhängige
Komponente (Earn Out) – das heißt um bedingte Auszahlungen
in Abhängigkeit des EBIT der erworbenen Gesellschaft für
insgesamt vier Zeiträume bis zum 31. Dezember 2023. Zudem hat
der Verkäufer eine Garantie abgegeben, dass das bilanzielle Eigen-
kapital nach HGB zum 31. Dezember 2020 einem bestimmten
Mindestbetrag entspricht. Sollte das Eigenkapital zum Abschluss-
stichtag vom garantierten Eigenkapital abweichen, verändert sich
der Gesamtkaufpreis um den negativen oder positiven Abwei-
chungsbetrag entsprechend.
Der Bruttobuchwert der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt
erfassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der
Anders & Rodewyk Das Systemhaus für Computertechnologien
GmbH beläuft sich vorläug auf T€ 4.943; die daraus resultie-
renden Cashows werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt in
nahezu vollständiger Höhe als einbringlich eingestuft.
Weitere, für die CANCOM SE wesentliche Ereignisse nach der
Berichtsperiode ergaben sich nicht.
E.10. Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
Der Vorstand beschließt, dem Aufsichtsrat und der Haupt-
versammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 48.903.477,19 (Vorjahr:
€ 72.898.276,51) zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe
von € 0,75 (Vorjahr: € 0,50) pro dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden und den nach der Ausschüttung verbleibenden
Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
E.11. Mutterunternehmen
Die CANCOM SE, München, ist die Gesellschaft, die den Konzern-
abschluss aufstellt. Der Konzernabschluss der CANCOM SE kann
auf deren Homepage abgerufen werden sowie im elektronischen
Bundesanzeiger eingesehen werden.
E.12. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt
und im Lagebericht der CANCOM SE der Gescftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesell-
schaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen
Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der
Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 23. März 2021
Der Vorstand der CANCOM SE
Rudolf Hotter Thomas Stark
CEO CFO
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
158
Aufstellung des Anteilsbesitzes
Name des Unternehmens, Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
(in %)
Eigenkapital
per 31.12.2020
(in T€)
*2
Jahresergebnis
2020
(in T€)
*2
Beteiligungen über 20 %
1. CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach 100,00 51.584 -770
*1
2. CANCOM (Switzerland) AG, Caslano/Schweiz 100,00
A)
0 0
3. CANCOM Computersysteme GmbH, Graz/Österreich 100,00
A)
3.453 1.536
4. CANCOM a+d IT solutions GmbH, Brunn am Gebirge
(vormals Perchtoldsdorf)/Österreich 100,00
B)
3.586 1.251
5. CANCOM ICT Service GmbH, München 100,00 3.633 -257
*1
6. CANCOM Managed Services GmbH, München 100,00 29.723 61
7. CANCOM Public GmbH (vormals CANCOM on line GmbH), Berlin 100,00 19.940 13.880
8. CANCOM Public BV (vormals Cancom on line BVBA),
Brüssel (vormals Elsene)/Belgien 100,00 2.612 -48
9. CANCOM physical infrastructure GmbH, Jettingen-Scheppach 80,00 1.395 211
10. CANCOM VVM II GmbH (vormals CANCOM Financial Services GmbH),
Jettingen-Scheppach 100,00
92 -1
11. CANCOM VVM GmbH, München 100,00 52 0
12. CANCOM, Inc., Palo Alto/USA 100,00
7.444 1.995
13. HPM Incorporated, Pleasanton/USA 100,00
C)
5.849 57
14. CANCOM LTD, London/Großbritannien 99,29
46.929 20.413
15. CANCOM UK Holdings Limited, London/Großbritannien 100,00
D)
32.164 8.431
16. CANCOM UK TOG Limited, Wisborough Green/Grbritannien 100,00
E)
8.259 6.251
17. CANCOM UK Limited, Wisborough Green/Großbritannien 100,00
F)
6.069 341
18. CANCOM UK Managed Services Limited,
Wisborough Green/Großbritannien 100,00
F)
5.750 4.635
19. CANCOM UK Professional Services Limited,
Wisborough Green/Großbritannien 100,00
F)
0 1.527
20. M.H.C. Consulting Services Limited,
Wisborough Green/Großbritannien 100,00
G)
0 -25
21. Novosco Group Limited, Belfast/Vereinigtes Königreich 100,00
D)
6.035 11.074
22. CANCOM Managed Services Ltd (vormals Novosco Ltd),
Belfast/Vereinigtes Königreich 100,00
H)
23.921 400
23. CANCOM Ireland Limited (vormals Novosco Limited), Dublin/Irland 100,00
H)
707 168
24. CANCOM Communication & Collaboration Ltd
(vormals Ocean Unified Communications Ltd),
Weybridge/Großbritannien 100,00
H)
3.455 -59
25. CANCOM Ocean Ltd, London/Großbritannien 100,00
D)
0 -587
26. Ocean Intelligent Communications Ltd, Weybridge/Großbritannien 100,00
I)
0 -634
27. Ocean Network Services Limited, Weybridge/Großbritannien 100,00
I)
0 1
28. CANCOM Slovakia s.r.o., Košice/Slowakei 100,00
346 202
29. Duana Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.
Vermietungs KG, Mainz 100,00
0 -28
*3
A) Mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM GmbH
B) Mittelbarer Anteilsbesitz über
CANCOM Computersysteme GmbH
C) Mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM, Inc.
D) Mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM LTD. Die CANCOM
LTD hält 100 Prozent der Anteile an der CANCOM UK Holdings
Limited, Novosco Group Limited und CANCOM Ocean Ltd.
E) Mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM UK Holdings Limited.
Die CANCOM UK Holdings Limited hält 100 Prozent der Anteile
an der CANCOM UK TOG Limited.
F) Mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM UK TOG Limited. Die
CANCOM UK TOG Limited hält jeweils 100 Prozent der Anteile
an der CANCOM UK Limited, CANCOM UK Managed Services
Limited und CANCOM UK Professional Services Limited.
G) Mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM UK Professional
Services Limited. Die CANCOM UK Professional Services
Limited hält 100 Prozent der Anteile an der M.H.C. Consulting
Services Limited.
H) Mittelbarer Anteilsbesitz über Novosco Group Limited. Die
Novosco Group Limited hält jeweils 100 Prozent der Anteile an
der CANCOM Managed Services Ltd, CANCOM Ireland Limited
und CANCOM Communication & Collaboration Ltd.
I) Die Ocean Intelligent Communications Ltd und die Ocean
Network Services Limited sind aufgelöst; jedoch noch nicht aus
dem Companies House Register gelöscht.
*1 Gewinnabführungsvertrag mit der CANCOM SE.
*2 Das Eigenkapital per 31.12.2020 und das Jahresergebnis 2020
wurden gemäß den in den Konzernabschluss einbezogenen
IFRS-Einzelabschlüssen bestimmt.
*3 Es liegt noch kein festgestellter Jahresabschluss 2020 vor.
JAHRESABSCHLUSS DER CANCOM SE
CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Phone +49 89 54054–0
info@cancom.de
www.cancom.de
391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31CAN:ProfitLossAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31CAN:ProfitLossAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31CAN:ProfitLossAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142018-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200T4AUN1BPBXAO142019-01-012019-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200T4AUN1BPBXAO142019-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31CAN:ProfitLossAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31CAN:ProfitLossAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200T4AUN1BPBXAO142020-01-012020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200T4AUN1BPBXAO142020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberiso4217:EURxbrli:sharesiso4217:EURxbrli:sharesCancom SE80636 MünchenSEDeutschlandErika-Mann-Str. 69MünchenErwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die vor allem unter Nutzung digitaler Medien, insbesondere im Handel mit Hard- und Softwareprodukten sowie ähnlicher Produkte tätig sind, Service- Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie erbringen und Software entwickeln und vertreiben; von wirtschaftlich verwertbaren Rechten; desweiteren Leitung dieser Unternehmen, Vermietung und Überlassung von Immobilien, Einrichtungen und Logistikleistungen und anderen geschäftsbezogenen Dienstleistungen; Kapitalbeschaffung für die Beteiligungsunternehmen und alle Tätigkeiten, die mit der Kapitalbeschaffung zusammenhängen; Vermittlung von nationalen und internationalen Geschäftskontakten.N/AN/AN/A