GAME
CHANGER
WE DRIVE CHANGE IN THE LOTTERY INDUSTRY.
GESCHÄFTSBERICHT 2020
KONZERNLAGEBERICHT
Die ZEAL Network SE ist die Muttergesellschaft einer E-Com-
GRUNDLAGEN DES
UNTERNEHMENS
merce-Unternehmensgruppe, die ihren Kunden Online-Lotterie-
erlebnisse anbietet. 1999 als Tipp24 SE in Deutschland gegrün-
det, startete ZEAL zunächst als Lotterievermittler. 2005 ging die
damalige Tipp24 SE als eines der zu dieser Zeit in Deutschland
erfolgreichsten IPOs an die Frankfurter Wertpapierbörse.
GESCHÄFTSMODELL
2009 verlegte die Gruppe den Fokus von der Lotterievermittlung
hin zum Zweitlotteriegeschäft und später den Firmensitz nach
London.
ORGANISATORISCHE STRUKTUR
Die ZEAL Network SE ist eine Societas Europaea (SE) mit Sitz in
Hamburg. Nach der LOTTO24-Übernahme am 14. Mai 2019 und
dem Geschäftsmodellwechsel am 15. Oktober 2019 hat die Grup-
pe ihre berichtspflichtigen Geschäftssegmente überprüft und
festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2020 die Segmente Deutsch-
land und Sonstige verwendet werden:
Im Mai 2019 übernahm ZEAL die LOTTO24 AG, überführte das
frühere Tipp24-Zweitlotteriegeschäft im Oktober 2019 zurück in
das deutsche Online-Lotterievermittlungsgeschäft und ist seit-
dem wieder der führende deutsche Anbieter staatlicher und an-
derer Lotterieprodukte im Internet. Im gleichen Monat wurde
auch der Firmensitz zurück nach Deutschland verlegt.
SEGMENT DEUTSCHLAND
In diesem Geschäftssegment wird das Ergebnis des Online-
Lotterievermittlungsgeschäfts der Gruppe in Deutschland zu-
sammengefasst. Es umfasst zudem das Ergebnis der Soziallotte-
rie freiheit+ in Deutschland. Seine Kostenbasis enthält sowohl
direkte operative Kosten als auch die Konzerngemeinkosten.
Hier vermitteln wir Lotterieprodukte über das Internet (lotto24.de,
tipp24.com) und erhalten dafür Vermittlungsprovisionen von den
Lotterieveranstaltern. Die Gewinne werden ebenfalls von den Lot-
terieveranstaltern getragen. So können wir Erträge erwirtschaften,
ohne selbst das Veranstalterrisiko von DLTB-Produkten zu über-
nehmen. Zusätzlich zur Marke LOTTO24 haben wir die bisherige
Zweitlotterie Tipp24 wieder in das deutsche Vermittlungsgeschäft
überführt und vermitteln seit dem 15. Oktober 2019 über die Do-
mains tipp24.de und tipp24.com die Spielscheine unserer Kunden
an die Lotterieveranstalter. Wir bieten unseren Kunden unter an-
derem die Teilnahme an den Lotterieprodukten LOTTO 6aus49,
Spiel 77, Super 6, Eurojackpot, GlücksSpirale, Keno, Spielgemein-
schaften, Sofortlotterien und der Deutschen Fernsehlotterie an,
wobei wir jeweils im Auftrag der Spielteilnehmer tätig werden und
in deren Namen Spielverträge mit dem jeweiligen Lotterieveran-
stalter abschließen. Unsere Produkte sind im Markt bekannt. Zu-
dem haben wir gemeinsam mit der BildungsChancen gGmbH die
neue Soziallotterie freiheit+ zur Förderung von Bildungsprojekten
gestartet und seit März 2020 unter der Marke Tipp24 sowie seit
November 2020 auch unter der Marke LOTTO24 im Angebot.
Einer der branchenbedingten Erfolgsfaktoren unseres Geschäfts-
modells ist die Loyalität unserer Kunden: Einmal gewonnen, blei-
ben uns unsere aktiven Kunden langfristig mit stabilen Spielein-
sätzen erhalten.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
1
SPIELEINSÄTZE JE KUNDENGENERATION (LOTTO24 UND TIPP24, QUARTALSWEISE)
in €
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
SEGMENT SONSTIGE
Am 31. Dezember 2020 hielt ZEAL Anteile an:
■
"Omaze, Inc." (2,3 %) – eine erlebnisbasierte Fundraising-
Plattform, die unter der Marke "Omaze" betrieben wird,
Das Segment Sonstige umfasst die verbleibenden Bereiche
unseres Geschäfts, einschließlich unseres Online-Lotteriebetriebs
in Spanien für die gemeinnützige Organisation ONCE sowie un-
sere Investitionen in noch in der Anfangsphase befindliche
Start-ups unter ZEAL Ventures.
■
■
■
■
■
"Pick Media Limited" (10,0 %) – ein werbefinanziertes,
kostenloses, tägliches Gewinnspiel, das unter der Marke
"Pick My Postcode" betrieben wird,
"Cloud Canyon Limited" (20,0 %) – das unter zwei Marken
betrieben wird: "Odurn" – ein modebasiertes Gewinnspiel und
"Wshful" – eine Spielgemeinschaft,
ZEAL Ventures verfolgt weiterhin einen risikogeführten Portfolio-
ansatz mit Investitionen in neue, lotteriebezogene Start-ups. Wir
haben mehrere Investitionen in Start-up-Unternehmen getätigt,
die wir eng begleiten und gegebenenfalls unterstützen, während
wir zusätzliche Investitionsmöglichkeiten verfolgen. Unser Ziel
ist es, von diesen Unternehmen zu lernen, Gewinne zu erzielen
und/oder spannende Geschäftsideen in die ZEAL-Gruppe zu
integrieren.
"De Integro Limited" (10,0 %) – die vormals unter der Marke
"The Dream Makers" ein Frühphasen-Abonnementgeschäft
für Reiseangebote betrieb,
"Furlong Gaming Limited" (24,8 %) – ein Gewinnspiel auf
Basis von Pferderennen, das unter der Marke "The Racehorse
Lotto" betrieben wird und
"TH Travel Limited" (35,2 %) – ein Gewinnspiel auf Basis von
Reisen und Erlebnissen, das unter der Marke "DAYMADE" be-
trieben wird.
.
2
Konzernlagebericht
Neben Kanälen wie Suchmaschinenmarketing ("Search Engine
Advertising, SEA") oder Social Media Advertising gewinnen wir
unsere Neukunden auch über so genannte "Affiliates", Banner,
"Text Ads", "Content Ads" oder Sonderwerbeformen. Auch der
Apple App Store bietet eine gute Möglichkeit, Neukunden zu ge-
winnen. Über Kooperationen beispielsweise mit Nachrichtenseiten
oder Portalen erreichen wir zusätzliche Kundengruppen. Dabei
incentivieren wir unsere Partner unter anderem durch Beteiligun-
gen an den erzielten Umsätzen der gemeinsam gewonnenen
Kunden und/oder liefern ihnen darüber hinaus redaktionelle
Informationen. Auch eine gute Suchmaschinenoptimierung
("Search Engine Optimisation, SEO") ist für unseren Marketing-
erfolg unabdingbar. Da viele dieser Maßnahmen insbesondere
bei hohen Jackpots besonders effektiv sind, richten wir unsere
Marketingmaßnahmen an der jeweiligen Jackpot-Entwicklung
aus.
STRATEGIE
Auf Grundlage der zuvor erläuterten Geschäftssegmente ist es
unser Ziel,
■
die bewährten Geschäftsmodelle insbesondere in
Deutschland und Spanien weiter auszubauen,
■
neue Lotteriegeschäfte zu entwickeln und
■
neue Start-up-Ideen zu entdecken, um weitere Zielgruppen
zu erschließen, wichtige Marktkenntnisse zu gewinnen und
schnell und günstig neue Produktideen zu testen.
Insbesondere die Bereiche Marketing und IT sind dafür von ent-
scheidender Bedeutung.
NEUKUNDENMARKETING
Auf Wachstumskurs
Mobile Nutzung
Mit der Bündelung der Marken LOTTO24 und Tipp24 unter
einem Dach konnten wir 2020 aus dem Vollen schöpfen: Die
Mehrmarkenstrategie war bisher erfolgreich und führte bei einem
steigenden Online-Anteil des gesamten Lotteriemarkts zu ge-
stiegenen Neukundenzahlen. Bei den seit Jahren durchgeführten
repräsentativen Online-Befragungen zur Erhebung aller wichti-
gen Markenkennzahlen, zuletzt im November 2020 unter 1.495
lottoaffinen Internetnutzern, erreichte LOTTO24 ungestützt mit
einem Anteil von 26 % den zweiten Platz unter den Online-
Anbietern – direkt hinter den staatlichen Landeslotteriegesell-
schaften mit ihrer gebündelten Plattform lotto.de. Tipp24 kam
hierbei auf 11 %. Gestützt lagen die Anteile unserer beiden Mar-
ken sogar bei 55 % (LOTTO24) und 42 % (Tipp24). Ziel unserer
Vermarktungsaktivitäten bleibt es, unsere Marktposition weiter
auszubauen und Neukunden sowohl für das LOTTO24- als auch
für das Tipp24-Produktangebot zu gewinnen. Unter anderem mit
Spielerschutzhinweisen sorgen wir für eine Bekämpfung proble-
matischen Spielverhaltens und kanalisieren durch die Verbindung
aus unserem Produkt- und Serviceangebot und Werbung im
Markt Umsätze weg von unerlaubten Anbietern hin zum offiziel-
len Angebot, das sich dem gesellschaftlichen Gemeinwohl ver-
pflichtet sieht.
Im Jahr 2020 haben wir bei den mobilen Apps sowohl für
LOTTO24 als auch für Tipp24 Fortschritte gemacht, weshalb wir
auf den beiden großen Betriebssystemen (iOS und Android), die
den Markt fast vollständig unter sich aufteilen, nun vollumfäng-
lich präsent sind. Wir haben die Apps für beide Marken von
Grund auf modernisiert und im Nutzererlebnis verbessert. Auch
eine bessere Nutzbarkeit, beispielsweise für sehbeschränkte Kun-
den, spielte bei der Konzeption eine Rolle. Weiterhin kommt ein
Großteil sowohl der Neu- als auch unserer Bestandskunden über
mobile Endgeräte zu uns, daher optimieren wir unsere Marketing-
kanäle, Werbeformate und Produkte fortlaufend – insbesondere
in Bezug auf die Ladegeschwindigkeit und Bildschirmgröße –
auch für die mobile Nutzung. Unsere iOS-Apps sind bereits seit
mehreren Jahren über den Apple App Store verfügbar. Das
Betriebssystem Android erreichte im September 2020 bei der
mobilen Internetnutzung in Deutschland laut Statista einen
Marktanteil von rund 74 %. Es beinhaltet automatisch den Zu-
gang zum Google Play Store, in dem derzeit etwa 3 Mio. Apps
verfügbar sind (Statista, Februar 2021). Wir bemühen uns bereits
seit 2015 mit Verweis auf die uns erteilten Erlaubnisse um eine
Zulassung der App im Google-Distributionssystem. Google
hatte bislang generell Glücksspielangeboten den Zugang zum
"Google Play Store" in Deutschland verweigert. Mit Wirkung zum
1. März 2021 hat Google nun aber die Zugangs-Richtlinien ange-
passt und plant, bestimmte Glücksspielangebote, insbesondere
Apps zur Teilnahme an erlaubten Lotterien, unter weiteren
Voraussetzungen zuzulassen. Die Freigabe im Google Play Store
würde den steigenden Anteil mobiler Nutzung von LOTTO24
und Tipp24 unterstützen und unser Wachstum beschleunigen.
Neukundenakquise
Im Online-Marketing wirken sich die erfolgte Konsolidierung im
gewerblichen Lotterievermittlungsmarkt sowie der verstärkte
Kampf der Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden gegen in
Deutschland nicht erlaubte Lotterieangebote vorteilhaft auf die
Werbepreis- und Wettbewerbssituation aus. Außerdem wurde
der Online-Verkauf von Lotterien durch überdurchschnittlich
hohe Jackpots und möglicherweise auch durch die Corona-Krise
(COVID-19) zusätzlich beschleunigt und führte sowohl im Ge-
samtmarkt als auch und insbesondere bei uns durch zusätzliche
Marketinginvestitionen zu einem hohen Neukundenwachstum.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
3
"DATA SCIENCE"
PRODUKTENTWICKLUNG
Lotto neu denken
Datenbasierte Entscheidungen
Unsere Aussteuerungsstrategie besteht darin, potenziellen
und bestehenden Kunden das für den jeweiligen Kunden best-
mögliche Angebot zum für ihn richtigen Zeitpunkt auf dem dafür
sinnvollsten Kanal anzubieten. Hierfür spielt die Nutzung von
Daten eine entscheidende Rolle: Nach der Zusammenlegung von
LOTTO24 und Tipp24 konnten wir die für die Datenhaltung und
die entsprechende Überführung in eine produktive Nutzbarkeit
erforderliche Geschwindigkeit optimieren.
Der deutsche Lotteriemarkt ist stark reguliert – die Veranstaltung
von Lotterien unterliegt in weiten Teilen den Bundesländern
("Veranstaltungsmonopol") – und nicht von einer hohen Inno-
vationsdynamik geprägt. Doch tatsächlich funktionieren selbst
Klassiker wie LOTTO 6aus49 immer noch gut – gerade auch bei
Zielgruppen, die jetzt das Thema Lottospielen für sich neu er-
schließen. Dennoch ist zu beobachten, dass sich die Bedürfnisse
in Bezug auf Gewinnerlebnisse, Spielmotivation und -kontext
durchaus verändern. Wir entwickeln und integrieren daher konti-
nuierlich neue Angebote, um diesem Zeitgeist – beispielsweise
durch innovative Services oder Produkte – Rechnung zu tragen
und am Markt Wettbewerbsvorteile zu erzielen. So haben wir
Rubbellos-Produkte in weiteren Bundesländern angebunden,
zwischen Januar und Oktober 2020 ein 50 Cent-Gewinnspiel-
angebot integriert (das jedoch aufgrund von regulatorischen
Unklarheiten zunächst pausiert wurde), die Produkte der Nord-
deutschen Klassenlotterie (NKL) und der Süddeutschen Klassen-
lotterie (SKL) auf Tipp24 eingeführt sowie viele Verbesserungen
an typischen Nutzungsmustern vorgenommen. Außerdem haben
wir zusammen mit der Bildungschancen gGmbH die neue Sozial-
lotterie freiheit+ konzipiert und im März 2020 gestartet, wodurch
wir ein neues Produkt in unser Portfolio aufnehmen und einen
weiteren Beitrag zur Unterstützung sozialer Projekte leisten
konnten.
Sowohl im Neu-, als auch im Bestandskundenmarketing nutzen
wir eine verhaltensbasierte Personalisierung, um die "Conversion"
(Umwandlung von Interessenten in Kunden) wie auch die Kun-
denbindung zu verbessern. Wir sind in der Lage, den Erfolg aller
Kampagnen in Echtzeit zu messen, jede einzelne Maßnahme hin-
sichtlich Effizienz oder Leistungsbeitrag einzustufen und damit
den optimalen Einsatz unserer Budgets zu gewährleisten. Dabei
verwalten und nutzen wir alle Daten nach datenschutzrechtlichen
Vorgaben ausschließlich zur Verbesserung unseres eigenen Pro-
dukt- und Dienstleistungsangebots. Eine wesentliche Maxime ist
die Einhaltung deutscher und internationaler Datenschutznormen
(zum Beispiel DSGVO, ISO). Außerdem möchten wir unseren
Kunden gemäß einer strengen Selbstverpflichtung stets volle
Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten bieten – mit um-
fangreichen Dokumentationspflichten, der Konsolidierung von
Daten an nur wenigen Orten durch wenige Personen sowie der
unverzüglichen Löschung aller personenbezogenen Daten nach
Aufforderung seitens der Kunden. Unsere Datenanalytiker sind
Teil der Produktentwicklungs- und Marketingteams, um die
Effekte einzelner Maßnahmen zu ermitteln, A/B-Tests zu
konzipieren und beratend bei der Priorisierung von Ideen
zu unterstützen.
Produktentwicklung
Unsere Produktentwicklung setzen wir vorzugsweise mit eigenen
Mitarbeitern um. Diese festen Teams, die sich einem ganz be-
stimmten Bereich des Angebots widmen, bauen kundenseitige,
fachliche und technische Expertise auf, um damit besonders gut
und innovativ im Sinne unserer Kunden tätig werden zu können.
Für eine möglichst effiziente Selbstorganisation zur Realisie-
rung neuer und Optimierung bestehender Produktfunktionen
("Features") arbeiten alle dafür benötigten Unternehmensberei-
che und Disziplinen – wie beispielsweise unser Produktmanage-
ment, "User Experience" und Grafik-Design, Softwareentwicklung,
Datenanalyse, Qualitätssicherung und "Operations" – in so ge-
nannten cross-funktionalen Teams gemeinsam an einem Ort
zusammen. 2020 war das aufgrund der COVID-19-Pandemie zu-
meist nur aus dem Home Office möglich, was aufgrund der ein-
gespielten Teams sowie der vorhandenen technischen und koor-
dinativen Möglichkeiten keine wesentlichen Einschränkungen
mit sich gebracht hat.
.
4
Konzernlagebericht
BESTANDSKUNDEN-MARKETING UND
KUNDENBETREUUNG
EIGENE PLATTFORMTECHNOLOGIE
E-Commerce-Plattformen
Bestandskunden-Marketing
Wir verstehen uns als kundenzentrisches Technologieunter-
nehmen. Pro Jahr wickeln wir Transaktionen im Wert von über
einer halben Milliarde Euro ab und verfolgen entsprechend ambi-
tionierte Technologieziele. Da unser Geschäft an die jeweilige
Jackpot-Entwicklung geknüpft ist, müssen wir unsere Technologie
sehr sorgfältig skalieren – zum Beispiel über selbstskalierende
Cloud-Lösungen – Ladezeiten optimieren, Caching-Lösungen
aufrüsten und gleichzeitig die Sicherheitssysteme ausbauen.
Ein eigenes Sicherheitsteam fokussiert sich ausschließlich darauf,
Mechanismen und Compliance-Maßnahmen umzusetzen, die
potenzielle Angriffe im Keim ersticken sollen. Hierbei achten wir
auf Monitoring, situative Prävention sowie den Einsatz bewährter
Tools und Technologien am Markt.
Unser Geschäft lebt davon, Kunden über viele Jahre an uns
zu binden. Hierbei kommt dem Dialog-Marketing ("Customer
Relationship Management, CRM") eine große Bedeutung zu.
Dafür nutzen wir umfangreiche Analysen des Kundenverhaltens,
um unsere Kunden zu einem möglichst guten Zeitpunkt mit den
für sie relevanten Inhalten gezielt ansprechen zu können. Dank
der weitestgehend abgeschlossenen Integration von LOTTO24
und Tipp24 erzielten wir auch in diesem Bereich Synergien: So
werden zum Beispiel E-Mail-Kampagnen und andere Kommuni-
kationskanäle regelmäßig auf gleicher Technologie betrieben
und von denselben Mitarbeitern ausgesteuert.
Kundenbetreuung
Plattformkonsolidierung
Insbesondere in unserem Produkt- und Serviceangebot, das
von jahrelanger Loyalität lebt, steht der Kunde im Mittelpunkt:
Ob telefonisch, per E-Mail, Social Media, im "Self Service" (such-
basierten Frage-und-Antwort-Bereichen) oder im Chat – unsere
Kunden können ihre Fragen einfach stellen und bekommen mög-
lichst zeitnah die gewünschte Unterstützung. Die Kundenkontak-
te sind dabei nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt, sondern
wir verzeichnen oft große Kontaktspitzen zu besonderen Anläs-
sen: Neue Produktveröffentlichungen, Preis- und Gewinnplanan-
passung beispielsweise von LOTTO 6aus49, hohe Jackpots oder
Zwangsausschüttungen, aber auch große Marketingkampagnen.
Um flexibler auf die schwankenden Anrufvolumina reagieren zu
können, haben wir 2020 1st- und 2nd-Level-Support klar getrennt
und teilweise an erfahrene externe Partner outgesourct.
2020 schlossen wir einen Großteil der angekündigten Techno-
logieverschmelzung für die Plattformen LOTTO24 und Tipp24
ab – so auch den größten Meilenstein: LOTTO24 wurde im No-
vember 2020 erfolgreich auf die ZEAL-Plattform migriert, was
planmäßig verlaufen ist. Dies versetzt uns nun in die Lage, neue
Funktionen global verfügbar zu machen und insgesamt schneller
an den Markt zu bringen. Weitere Partner-Implementierungen
und Hilfssysteme werden Anfang 2021 folgen.
Auch an der Infrastruktur konnten wir Konsolidierungen (Daten-
zentren, Technologien, Datenbankanbieter, etc.) vornehmen und
so die Technologiekosten senken.
Es ist unser Credo, dass die beste Unterstützung diejenige ist, die
gar nicht erst benötigt wird. Insofern investieren wir stark in gute,
produktspezifische Nutzererlebnisse ("User Experience"), in das
Monitoring der Zahlungsprozesse sowie in das möglichst schnel-
le und einfache Auffinden von Antworten auf typische Fragen in
so genannten Self-Service-Bereichen auf unserer Website.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
5
Wie vorab angekündigt ist es uns gelungen, die Kosten der
Gruppe weiter zu verringern, trotz der um € 10.477 Tsd. deutlich
gestiegenen Marketingkosten. Hierdurch fiel der Rückgang des
bereinigten EBITDAs mit einer Gesamthöhe € 16.606 Tsd. deut-
lich geringer aus als der absolute Rückgang der Umsatzerlöse.
STEUERUNGSSYSTEM
FINANZIELLE KENNZAHLEN
Die wesentlichen finanziellen Kennzahlen, die wir zur Steuerung
der Gruppe nutzen und deren Werte wir jeweils verbessern
wollen, sind:
ANDERE FINANZIELLE INDIKATOREN
■
das Transaktionsvolumen (von Kunden getätigte Spiel-
Die folgenden finanziellen Indikatoren wurden bislang als
wesentliche Leistungsindikatoren berücksichtigt:
einsätze, die sowohl von der Vielfältigkeit und Attraktivität
unseres angebotenen Produktportfolios als auch von der
Effizienz der Kundenbindungsmaßnahmen beeinflusst
werden),
■
die Bruttomarge (Quotient aus Umsatzerlösen (ohne
gruppeninterne Umsatzerlöse) und Transaktionsvolumen),
■
die Anzahl der registrierten Neukunden (Kunden, die den
■
die Umsatzerlöse (Provisionen, die für vermittelte und
Registrierungsprozess auf unserer Website erfolgreich durch-
laufen haben. Ihre Anzahl wird um Mehrfach- und Deregis-
trierungen bereinigt ausgewiesen.)
weiterzuleitende Spielscheine beziehungsweise -einsätze
berechnet werden, und Zusatz-/Scheingebühren,¹
■
das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Ab-
■
die Kennzahl CPL (beziehungsweise Akquisitionskosten
schreibungen und Einmalaufwendungen und -erträge, stellt
den erzielten operativen Gewinn der Gruppe in einem be-
stimmten Zeitraum dar)
je registriertem Neukunden – ohne Berücksichtigung von
Kosten für Kundenbindungsmaßnahmen (CRM), Kunden-
service, etc.), mit der wir die Effizienz unserer Marketing-
maßnahmen überwachen.
Seit 2020 auch Spielscheingebühren aus der freiheit+ Soziallotterie. Die Umsatzerlöse
¹
aus dem Zweitlotteriegeschäft und aus Sofortgewinnspielen des Vorjahres entfielen
dagegen.
Diese anderen finanziellen Indikatoren haben sich 2020 wie folgt
entwickelt:
Um den Ausblick zu vereinfachen, haben wir entschieden, die
Bruttomarge, die Anzahl der registrierten Neukunden und den
CPL nicht mehr als wesentliche Leistungsindikatoren zu betrach-
ten. Diese Indikatoren werden weiterhin in jedem Quartal ange-
geben und sind im Abschnitt "Andere Finanzielle Indikatoren"
unten beschrieben.
Unsere Bruttomarge im Segment Deutschland lag 2020 mit
12,3 % über dem Niveau des Vorjahres (2019¹: 11,7 %). Dank der
hohen Marketinginvestitionen zur Nutzung des guten Markt-
und Jackpot-Umfelds haben wir im Segment Deutschland
918 Tsd. Neukunden (2019¹: 274 Tsd.) bei einem attraktiven
CPL von € 27,79 gewonnen (2019¹: € 33,64).
Kennzahl¹
2020
2019
Die durchschnittliche Anzahl unserer aktiven Kunden pro Monat
(MAU)² im Segment Deutschland sowie das durchschnittliche
Transaktionsvolumen je Kunde (ABPU)³ lagen 2020 bei 986 Tsd.
beziehungsweise € 55,07 (2019¹: 640 Tsd. beziehungsweise
€ 48.99 für alle Segmente allgemein).
in € Tsd.
Transaktionsvolumen
Umsatzerlöse
652.756
87.023
12.744
466.650
113.475
29.350
Bereinigtes EBITDA
Die oben dargestellten Kennzahlen sind maßgeblich vom Geschäftsmodellwechsel und
der LOTTO24-Übernahme beeinflusst. Daher sind in den Zahlen des Geschäftsjahrs
2019 die Ergebnisse von LOTTO24 nur für siebeneinhalb Monate und die Ergebnisse
aus dem Zweitlotteriegeschäft vom 1. Januar 2019 bis zum 15. Oktober 2019 enthalten.
Dies erschwert den Vergleich mit den Zahlen des Geschäftsjahrs 2020.
¹
Die entsprechenden Finanzkennzahlen 2019 wurden so angepasst, dass sie nur das
¹
dem Segment Deutschland zugeordnete Geschäft enthalten, wie in Anhangangabe 3
zum Konzernabschluss erläutert. Dies beinhaltet nur das Vermittlungsgeschäft der
Marke LOTTO24 ab dem Erwerb am 14. Mai 2019 und der Marke Tipp24 ab dem
15. Oktober 2019 (seit dem Geschäftsmodellwechsel).
MAU (monthly average active users) ist eine Kennzahl für die durchschnittliche Anzahl
²
aktiver Kunden pro Monat, also die Anzahl der Kunden, die in einem bestimmten
Monat entweder einen Spielschein gekauft oder an einer Ziehung teilgenommen
haben (einschließlich Gratiswetten), und stellt ein Maß für die Fähigkeit der
Gesellschaft dar, neue Kunden zu binden und zu gewinnen.
Das Transaktionsvolumen erhöhte sich 2020 um 40 %
(€ 186.106 Tsd.). Zu diesem Anstieg trugen insbesondere die
vollständige Berücksichtigung des LOTTO24-Transaktions-
volumens im Geschäftsjahr 2020 (Grund für 62 % des Anstiegs)
sowie die starke Geschäftsentwicklung im Zuge der vorteilhaften
Jackpot-Situationen bei.
ABPU (average billings per user per month) ist eine Kennzahl für das durchschnittliche
³
Transaktionsvolumen pro Kunde, also das durchschnittliche Nettotransaktionsvolumen,
das auf jeden aktiven Kunden in einem bestimmten Monat entfällt. Für ihre Berechnung
wird das monatliche Nettotransaktionsvolumen durch die durchschnittliche Anzahl
aktiver Kunden pro Monat geteilt. Sie stellt ein Maß für die Fähigkeit der Gesellschaft
dar, die Kundenbindung zu stärken und den Wert ihrer Kunden zu erhöhen.
Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr um 23 % (€ 26.452 Tsd.)
gesunken, was eine Folge der Aufgabe des Zweitlotteriegeschäfts
im Oktober 2019 ist.
.
6
Konzernlagebericht
Der Konzern hat Vereinbarungen über die Erbringung von IT-
und Marketingdienstleistungen beziehungsweise den Betrieb
eigener Online-Lotterieservices (B2B und Mandanten-Services)
mit Partnern in Spanien und Deutschland geschlossen. Die Er-
gebnisse dieser Vereinbarungen sind vollständig in die Gesamt-
ergebnisrechnung und die Bilanz eingeflossen. Aus vertraglichen
Gründen sind die Ergebnisse der Vereinbarung mit ONCE jedoch
nicht im Transaktionsvolumen, im CPL oder den registrierten
Neukunden enthalten.
Mit web.de und gmx.net hat LOTTO24 für diese integrierten Ser-
vices bedeutende Partner. Das aus diesen Kooperationen resultie-
rende Transaktionsvolumen sowie der entsprechende Umsatz
werden in unserem Zahlenwerk abgebildet, jedoch aus vertragli-
chen Gründen nicht separat ausgewiesen. Daher sind auch die
über diese Partner generierten Kunden nicht in der "Anzahl re-
gistrierter Neukunden" enthalten.
■
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN
In unserem Geschäftsmodell ist die soziale Verantwortung,
die "Corporate Social Responsibility", bereits implementiert:
Laut Angabe des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)
fließen circa 40 % der Spieleinsätze dem Gemeinwohl zu. Bei
Soziallotterien, wie der Deutschen Fernsehlotterie und frei-
heit+, werden mindestens 47 % des Spieleinsatzes in Form
von Steuern und Zweckabgaben dem Gemeinwohl zugeführt.
Insgesamt haben wir durch unsere Vermittlungstätigkeit un-
ter den Marken LOTTO24 und Tipp24 im Geschäftsjahr 2020
wichtige soziale sowie gesellschaftliche Projekte und Auf-
gaben mit € 246 Mio. unterstützt (2019: € 94 Mio.).
Neben unseren finanziellen Kennzahlen verwenden wir seit
dem Geschäftsmodellwechsel auch einige nichtfinanzielle Kenn-
zahlen, die wir zur Unternehmenssteuerung einsetzen:
■
Wir wollen schneller wachsen als unsere Wettbewerber.
Aufschluss darüber, inwieweit wir dieses Ziel erreichen, gibt
uns unser Marktanteil am Online-Lotterie-Segment.
■
Kundenzufriedenheit: Ein wesentliches Element unserer
Geschäftstätigkeit ist die Loyalität unserer Bestandskunden,
deren Zufriedenheit wir jährlich in Befragungen messen.
Ausblick 2021
Kennzahl
2020
2019
35 %
Online-Marktanteile¹
Kundenzufriedenheit²
– LOTTO24
41 %
Weiter steigend
81 %
82 %
84 %
83 %
Weiterhin sehr hoch
Weiterhin sehr hoch
Weiter steigend
– Tipp24
Soziale Verantwortung (CSR)³
€ 246 Mio.
€ 94 Mio.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)/Deutscher Lottoverband (DLV). 2019: Einschließlich der Marktanteile von LOTTO24
nach der Übernahme im Mai 2019 sowie der Lotterievermittlung von Tipp24 für zweieinhalb Monate nach dem Geschäftsmodellwechsel.
¹
Source: Quelle: Kundenzufriedenheitsumfrage im November beziehungsweise Dezember 2019.
²
³
2020: inkl. DLTB, Deutsche Fernsehlotterie sowie seit März 2020 freiheit+/2019: angepasst, inkl. DLTB und Deutsche Fernsehlotterie
nach Abschluss der LOTTO24-Übernahme bzw. dem Geschäftsmodellwechsel.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
7
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
WIRTSCHAFTSBERICHT
Als kundenzentrisches Technologieunternehmen bauen wir
Kernkompetenzen selbst auf und entwickeln und betreiben so-
wohl unsere Plattform als auch zentrale Systeme selbst. So kön-
nen wir die Software bestmöglich auf operative Prozesse und
Kundenbedürfnisse ausrichten. Dies umfasst die gesamte Pro-
zesskette von der Online-Registrierung unserer Kunden über den
Kauf von Lotterieprodukten bis hin zur Zahlung und Weitergabe
der Spielaufträge an die Lotterieveranstalter, aber auch die Aus-
richtung eigener lizensierter oder nicht lizensierungspflichtiger
Lotterie- und Spieleangebote.
REGULATORISCHE
RAHMENBEDINGUNGEN
GLÜCKSSPIELSTAATSVERTRAG
In Deutschland wird das Angebot von Lotterien im Internet durch
den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. Der derzeit gültige
GlüStV ist seit dem 1. Juli 2012 in Kraft und ermöglicht gewerbli-
chen Spielvermittlern wie LOTTO24 staatlich lizensierte Lotterie-
produkte über das Internet anzubieten. Dieser Staatsvertrag läuft
zum 30. Juni 2021 aus. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer
haben sich am 12. März 2020 auf einen Folgestaatsvertrag geei-
nigt. Der "Glücksspielstaatsvertrag 2021" (GlüStV 2021) sieht im
Vergleich zum vorherigen Staatsvertrag zusätzliche Erlaubnis-
modelle für virtuelle Automatenspiele (Online Games), Sportwet-
ten (Online und Offline) und Online Poker sowie ein Konzessions-
modell für Online Casino im Internet vor. Vorausgegangen war
eine mehrmonatige politische Debatte über den Grad der Markt-
öffnung insbesondere für Online Games und Online Casinos. Die
Bundesländer planen die Einrichtung einer nationalen, öffentlich-
rechtlichen Anstalt zur Glücksspielaufsicht. Das bisher für die
Bündelung der Länderentscheidungen eingesetzte und rechtlich
umstrittene Glücksspielkollegium der Bundesländer soll mittel-
fristig aufgelöst werden. Bestehende Veranstaltungs- beziehungs-
weise Vermittlungserlaubnisse der bereits im Markt agierenden
Anbieter wie LOTTO24 behalten über den 30. Juni 2021 hinaus
für ein weiteres Kalenderjahr ihre Gültigkeit, wobei die Vorschrif-
ten des GlüStV 2021 dann bereits Anwendung finden – so wird
beispielsweise in Zukunft keine separate Werbeerlaubnis mehr
benötigt. Der GlüStV 2021 beinhaltet spielformübergreifende
Vorschriften, die auch für die gewerbliche Spielvermittlung rele-
vant sind. Wir gehen aber davon aus, dass die Auswirkungen der
Neuregulierung auf unser Geschäftsmodell nicht signifikant sind.
Wie erwartet halten die Bundesländer am staatlichen Veran-
staltungsmonopol für Lotterien fest, wie bisher mit Ausnahme der
Lotterien mit geringem Gefährdungspotenzial (Soziallotterien).
Die spezifischen Regelungen für die gewerbliche Spielvermitt-
lung bleiben weitgehend unverändert. Darüber hinaus wird das
bisherige Gebot aufgehoben, Online-Glücksspielformen auf ver-
schiedenen Websites streng voneinander zu trennen. In Zukunft
ist es Anbietern von Glücksspielen unter Vorgaben erlaubt, un-
terschiedliche Glücksspielarten über dieselbe Internetdomain an-
zubieten. Zudem unterscheidet der GlüStV 2021 in vielen Berei-
chen (zum Beispiel Werbung, Spieleridentifizierung, Sperrdatei)
zwischen dem Angebot der klassischen Lotterien, mit nicht mehr
als zwei Ziehungen pro Woche, und allen anderen Angeboten,
wie Sportwetten oder Online Games, aber auch Online-Sofort-
lotterien und Keno. Wir erwarten, dass bei unserem derzeitigen
Angebot klassischer Lotterieprodukte die Freiheitsgrade größer
sein werden.
Der Spielbetrieb von LOTTO24 wurde im November 2020 erfolg-
reich auf die Plattform der ZEAL-Gruppe migriert. Hierbei galt es
auch, die unterschiedlichen Funktionen beider Plattformen zu
beleuchten und wichtige Unterschiede zu analysieren, um "das
Beste beider Welten" anbieten zu können. Die Apps wurden wei-
ter konsolidiert und auf eine gemeinsame Technologieplattform
gehoben. Auch die Produktportfolios im Webangebot und der
App haben wir weitestgehend angeglichen. Zudem haben wir
weitere Personalisierungsmaßnahmen im Rahmen der Aussteue-
rung von Informationstafeln und Produkten für eine verbesserte
Nutzerfreundlichkeit vorgenommen.
Im Rahmen der Plattformkonsolidierung arbeiteten wir weiter-
hin an der Modernisierung unserer Software-Architektur, die
nun zu einem überwiegenden Teil einer modernen Service-
orientierung folgt, und damit sowohl die Wartung als auch die
Unabhängigkeit einzelner Dienste verbessert. Neben verschiede-
nen Optimierungen und Konvertierungsverbesserungen im Rah-
men unserer Kundenkommunikation haben wir die LOTTO24-
Oberfläche überarbeitet und modernisiert. Darüber hinaus haben
wir im Hinblick auf den sich im Juli 2021 ändernden Glückspiel-
staatsvertrag (GlüStV) bereits erste Maßnahmen ergriffen. Nicht
zuletzt haben wir an den Schnittstellen gearbeitet, die im ersten
Quartal 2021 ausgerollt werden sollen, und damit eine mögliche
Integration neuer B2B-Partner vorbereitet.
.
8
Konzernlagebericht
Die Ministerpräsidenten haben den paraphierten Gesetzesentwurf
im Rahmen des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen
Kommission vorgelegt. Das Notifizierungsverfahren endete nach
Ablauf der Stillhaltefrist am 18. September 2020. Der GlüStV 2021
tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Er gilt unbefristet und kann erstmalig
zum 31. Dezember 2028 gekündigt werden.
WERBEERLAUBNIS
Am 27. Februar 2019 verlängerte die für die Werbeaufsicht
zuständige Bezirksregierung Düsseldorf zum dritten Mal die
Werbeerlaubnis von LOTTO24. Sie gilt nun bis zum Ablauf des
GlüStV am 30. Juni 2021. Die Verlängerung muss jeweils bean-
tragt werden und erfolgt nicht automatisch. Nach Erteilung ist
LOTTO24 damit weiterhin berechtigt, bundesweit im Internet
und Fernsehen für den Online-Vertrieb staatlicher Lotterien zu
werben und so die Erweiterung des Kundenstamms voranzu-
treiben. Die Verlängerung der Werbeerlaubnis und die damit fort-
bestehende Rechtssicherheit sind Grundlage für den geplanten
Ausbau der Geschäftstätigkeit und des Marktanteils der Gruppe.
Nach den Regelungen des GlüStV 2021 entfällt die Notwendigkeit
einer zusätzlichen Werbeerlaubnis. Die bisherigen Beschränkun-
gen gelten jedoch auch unter dem GlüStV 2021 teilweise fort.
BUNDESWEITE VERMITTLUNGSERLAUBNIS
Am 24. September 2012 erhielt die LOTTO24 AG erstmalig die
Erlaubnis, bundesweit staatliche Lotterien im Internet zu vermit-
teln. Mit Bescheid vom 26. Juli 2017 erteilte das Niedersächsische
Innenministerium eine Folgeerlaubnis. Sie enthält weiterhin be-
schränkende sowie teilweise unbestimmte Nebenbestimmungen
und Auflagen, so wie die strengen Anforderungen an die Alters-
überprüfung der Spielteilnehmer (Altersverifikation) und die
Pflicht zur Verteilung der Spielumsätze – je nach Wohnsitz des
Spielteilnehmers – an alle 16 Landeslotteriegesellschaften
(Regionalisierung). Mit Bescheid vom 29. März 2018 erteilte das
Niedersächsische Innenministerium LOTTO24 erstmalig die
Erlaubnis, staatliche Sofortlotterien (Rubbellose) im Internet zu
vermitteln. Sie gilt in den Ländern Niedersachsen, Sachsen, Hes-
sen und Nordrhein-Westfalen, in denen auch die Landeslotterie-
gesellschaften eine entsprechende Veranstaltungserlaubnis er-
halten haben. Damit haben bereits mehr als 50 % der volljährigen
deutschen Bevölkerung Zugang zu Rubbellosen im Internet.
Für die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg be-
absichtigen wir kurzfristig entsprechende Ergänzungen zu bean-
tragen. Darüber hinaus hat LOTTO24 am 8. Februar 2019 eine
Ergänzung zur bestehenden Vermittlungserlaubnis erhalten, die
es ermöglicht, über LOTTO24 auch Spielscheine der Domains
tipp24.de und tipp24.com an die Landeslotteriegesellschaften
zu vermitteln. Zudem wurde LOTTO24 am 5. Februar 2020 die
Erlaubnis zur Vermittlung der von ZEAL durchgeführten Sozial-
lotterie freiheit+ erteilt. Die Erlaubnisse sind bis zum 30. Juni 2021
befristet und enthalten beschränkende sowie teilweise unbe-
stimmte Nebenbestimmungen und Auflagen. Der aktuelle Ent-
wurf zum GlüStV 2021 sieht die Verlängerung der bestehenden
Erlaubnisse von gewerblichen Spielvermittlern bis zum 30. Juni
2022 vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Informations-
schreiben vom 21. Januar 2021 die Verlängerung der erteilten
Erlaubnisse kraft Gesetzes bestätigt. Wir gehen insofern von
einer unkomplizierten Verlängerung der Erlaubnis entsprechend
der in der Vergangenheit geübten Verwaltungspraxis auch für
den Zeitraum nach 2022 aus.
RECHTSSTREITIGKEITEN UND
BEHÖRDLICHE VERFAHREN
Die Unternehmen der ZEAL-Gruppe sind Parteien in verschiede-
nen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit unterschiedlichen
Aspekten des Glücksspiel- und Steuerrechts. LOTTO24 führt
verschiedene gerichtliche Verfahren, um die aus unserer Sicht
unbestimmten und unverhältnismäßigen Beschränkungen der
Erlaubnisse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Eine ab-
schließende Klärung der grundlegenden Fragen wird aber
durch die Dauer der Laufzeiten der Werbeerlaubnisse von zwei
Jahren erschwert, denn die kurze Laufzeit führt regelmäßig zum
Wegfall des Rechtsschutzinteresses, sobald neue Klagen gegen
die Folgeerlaubnis anhängig werden. Zudem ändert sich zum
1. Juli 2021 der regulatorische Rahmen mit Inkrafttreten des
GlüStV 2021, was eine weitere Hürde für die erfolgreiche Fort-
führung der Verfahren ist. Wir erwarten derzeit keine wesentli-
chen Auswirkungen auf das zukünftige Geschäft aus den laufen-
den Verfahren. Die vor den Verwaltungsgerichten anhängigen
Verfahren der Tipp24 Services Ltd. und der myLotto24 Ltd.
wurden mittlerweile sämtlich einvernehmlich beendet.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
9
MYLOTTO24 IN ERSTER INSTANZ ERFOLGREICH
MIT KLAGE GEGEN UMSATZSTEUERBESCHEID
WIRTSCHAFTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
Die myLotto24 ist vor dem Finanzgericht Hannover erfolgreich
gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer in Bezug auf ihr frühe-
res Zweitlotteriegeschäft während des Jahres 2017 vorgegangen.
Das Finanzgericht Hannover hatte am 19. November 2019 der
Klage der myLotto24 gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer
stattgegeben. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision ein-
gelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist nicht
vor Mitte 2021 und voraussichtlich auch nicht in der zweiten
Jahreshälfte 2021 zu rechnen. In einer vorangegangenen Ent-
scheidung im einstweiligen Rechtsschutz hatte das Finanzgericht
im September 2019 den Antrag von myLotto24 abgewiesen, eine
Aussetzung der Vollziehung von für die Monate Mai 2018 und
Juni 2018 festgesetzter Umsatzsteuer ohne Sicherheitsleistung
anzuordnen. Die Auswirkung der beiden Entscheidungen auf die
weiteren betroffenen Zeiträume von Januar 2015 bis Mitte Okto-
ber 2019 war daher Gegenstand von Besprechungen zwischen
der myLotto24 und dem zuständigen Finanzamt Hannover, mit
dem myLotto24 im Dezember 2019 eine Vereinbarung getroffen
hat, um das Risiko der Festsetzung etwaiger Säumniszuschläge
auszuschließen und den Umfang etwaiger Zinszahlungen erheb-
lich zu verringern. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hat die
myLotto24 im Januar 2020 einen Teilbetrag von rund € 54 Mio.
auf Umsatzsteuer gezahlt, die in Bezug auf ihr früheres Zweit-
lotteriegeschäft festgesetzt wurde. Die ZEAL Network SE ist
weiterhin zuversichtlich, dass der Klage von myLotto24 auch
letztinstanzlich stattgegeben werden wird. In diesem Fall würde
die gezahlte Umsatzsteuer zuzüglich Zinsen (derzeit 6 % p. a.)
an myLotto24 zurückerstattet werden.
UMSATZANSTIEG IM DEUTSCHEN
LOTTERIEMARKT
Im Geschäftsjahr 2020 stieg der Umsatz des DLTB nach eigenen
Angaben um 8,8 % auf über € 7,9 Mrd. (2019: knapp € 7,3 Mrd.).
Dabei behauptete die Lotterie LOTTO 6aus49 mit einem Plus
von mehr als 12 % mit € 3,98 Mrd. und über 50 % am Gesamtein-
satz ihre Position als beliebteste Lotterie in Deutschland (2019:
€ 3,54 Mrd.). Trotz der im Vorjahresvergleich deutlich stärkeren
Jackpot-Entwicklung blieb die europäische Lotterie Eurojackpot
mit einer Umsatzsteigerung um 18 % auf mehr als € 1,47 Mrd.
(2019: € 1,25 Mrd.) auf dem zweiten Platz der beliebtesten Lotte-
rieprodukte 2020. Weitere Produkte des DLTB sind Spiel 77,
Sofortlotterien, Super 6, GlücksSpirale, Oddset, Keno, Bingo,
Toto, Plus 5 und Sieger-Chance.
LOTTO24 UND TIPP24 BAUEN
MARKTFÜHRERSCHAFT AUS
Nach Informationen des DLTB und des Deutschen Lottoverbands
(DLV) legte der Online-Umsatz der staatlichen Veranstalter sowie
der legalen privaten Vermittler kontinuierlich zu: Hatte er 2012
noch bei € 35 Mio. gelegen, erreichte er 2019 schon € 1.035 Mio.
(inklusive des ganzjährigen LOTTO24-Transaktionsvolumens
sowie dem nach dem Geschäftsmodellwechsel am 15. Oktober 2019
neu hinzugekommenen Tipp24-Transaktionsvolumens) und stieg
im Geschäftsjahr 2020 erneut um rund 53 % auf € 1.587 Mio. Das
entspricht einem Online-Anteil von 20 % am Lotterie-Gesamtum-
satz 2020 in Deutschland (2019: 14 %, im Wesentlichen exklusive
Tipp24). Während die Online-Spieleinsätze aller staatlichen Ge-
sellschaften zusammen um 40 % auf knapp € 913 Mio. (2019:
€ 651 Mio.) wuchsen, legten wir im Rahmen des offiziellen Online-
Lotterievermittlungsgeschäfts (inklusive Soziallotterien) mit den
Marken LOTTO24 und der erstmals ganzjährig berücksichtigten
Tipp24 um 78 % auf € 652 Mio. zu (2019: € 366 Mio., ganzjähriges
LOTTO24-Transaktionsvolumen sowie das Tipp24-Transaktions-
volumen seit dem Geschäftsmodellwechsel am 15. Oktober 2019).
Dementsprechend konnten wir unsere Marktführerschaft im
Internet mit einem Marktanteil von 41 % (2019: 35 %) ausbauen.
Die sonstigen Lotterievermittler erreichten zusammen rund
€ 22 Mio. online (2019: € 18 Mio.).
.
10
Konzernlagebericht
UMSATZANTEILE DEUTSCHER LOTTO- UND TOTOBLOCK 2020
in € Mrd.
GROSSES POTENZIAL IM ONLINE-SEGMENT
In Deutschland leben 70,2 Mio. Erwachsene, von denen 29,7 Mio.
gelegentlich oder regelmäßig Lotto spielen¹. Dies entspricht
einem Anteil von knapp 42 % aller volljährigen Deutschen. Mit
einem Anteil von 41 % der Befragten, die in den letzten sechs
Monaten Lotto gespielt haben, bestätigt unsere jüngste Umfrage
unter 1.495 lottoaffinen Internetnutzern im November 2020
diesen Wert. Interessant ist dabei, dass sich knapp 50 % der
befragten Offline-Spieler – also der Lottospieler, die ihren
Lottoschein noch immer am Kiosk abgeben – vorstellen können,
Lotto in Zukunft online zu spielen. Übertragen auf die 29,7 Mio.
Lottospieler ergäbe sich hieraus ein Marktpotenzial von 14,3 Mio.
potenziellen Online-Lottospielern. Bezogen auf das gesamte
deutsche Lotteriemarktvolumen (DLTB zuzüglich Klassen-,
Sozial- und sonstigen regulierten Lotterien) von rund € 9,0 Mrd.²
ergäbe sich somit ein potenzieller Online-Lotterie-Gesamtumsatz
von € 4,3 Mrd.
ANDERE 2,4
LOTTO 6AUS49
4,0
€ 7,9 Mrd.
EUROJACKPOT 1,5
Nach Angaben des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)
¹
MARKTANTEIL AM ONLINE-MARKT 2020
Quelle: IfD Allensbach © Statista 2019, "Anzahl der Personen in Deutschland, die
Lotto oder Toto spielen, nach Häufigkeit von 2015 bis 2019 (in Millionen)")
¹
Quelle: Goldmedia "Glücksspielmarkt Deutschland 2020", Juni 2020)
²
16
STAATLICHE
LOTTERIEGE-
SELLSCHAF-
TEN 58 %
Auch wenn der deutsche Online-Lotteriemarkt noch nicht
das Niveau anderer europäischer Länder oder vergleichbarer
Branchen im E-Commerce-Bereich erreicht hat, belegt die Ent-
wicklung der letzten Jahre einen konsequenten Aufwärtstrend –
Deutschland holt auf. Dass sich dieses Wachstum auch in den
kommenden Jahren fortsetzen dürfte, wird aus unserer Sicht
insbesondere von den folgenden Faktoren gestützt:
ZEAL 41 %
~€ 1,6 Mrd.
=20 % ONLINE ANTEIL
IN DEUTSCHLAND
(GESAMT € 7,9 Mrd.,
DLTB)¹
ANDERE 1 %
■
Da Online-Angebote von Lotterien bis Mitte 2012 gänzlich
verboten waren, rechnen wir auch weiterhin mit deutlichen
Umsatzsteigerungen. Im Vergleich mit ausländischen Online-
Lotteriemärkten, die in der Vergangenheit weniger stark
reguliert waren, erwarten wir für Deutschland mittelfristig
ein überproportionales Wachstum.
Nach Angaben des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) und des
Deutschen Lottoverbands (DLV)
¹
MARKTPOTENZIAL1, 2
■
Der Online-Anteil am Lotteriemarkt lag 2019 in Österreich
bei 63 %, in Schweden bei 46 % und im Vereinigten König-
reich bei 30 %¹. Auch die steigende Bedeutung von E-Com-
merce als Absatzkanal sowie mobile Angebote verstärken
diesen Trend: Im ersten Halbjahr 2020 lag der digitale Anteil
in der Musikbranche bereits bei 74 %², 61 % der Bankgeschäf-
te wurden 2019 online erledigt³ sowie 58 % der Reisen 2019
online verkauft4.
63 %
46 %
46 %
30 %
Ø
Quelle: La Fleur's 2020 European Lottery Abstract (basierend auf Zahlen für 2019)
¹
²
Quelle: BVMI Half-Year Report 2020
20 %
Quelle: Eurostat, statista
³
4 Quelle: vir, Daten & Fakten zum Online-Reisemarkt 2020
Quelle: La Fleur's 2020 European Lottery Abstract (basierend auf Zahlen für 2019)
sowie Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)/Deutscher Lottoverband (DLV)
(basierend auf Zahlen für 2020).
¹
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
11
ONLINE MARKTANTEILE¹
Basierend auf einer mittel- bis langfristig angelegten Annahme
eines Online-Anteils von 50 % am gesamten deutschen Lotterie-
markt (DLTB zuzüglich Soziallotterien, GKL und sonstigen regu-
lierten Lotterien) von € 9,0 Mrd.¹ ergäbe sich auch vor diesem
Hintergrund ein Online-Lotterie-Marktpotenzial von € 4,5 Mrd.
Da es unser Ziel ist, unseren eigenen Marktanteil weiter in Rich-
tung 50 % beziehungsweise darüber hinaus auszubauen, läge
unser langfristiges Potenzial beim Transaktionsvolumen also
jenseits der € 2 Mrd.-Marke.
ONLINE
MUSIK (2020)
74 %
ONLINE
BANKING (2019)
61 %
ONLINE
REISEN (2019)
58 %
64 %
Ø
Quelle: Goldmedia "Glücksspielmarkt Deutschland 2020", Juni 2020
¹
ONLINE
LOTTO (2020)
20
%
Quelle: BVMI Half-Year Report 2020, Eurostat, statista, vir, Daten & Fakten zum
Online-Reisemarkt 2020
WERBUNG UND WETTBEWERB
Laut Informationen des zuständigen Niedersächsischen Innen-
ministeriums hatten neben den staatlichen Gesellschaften zum
Ende des Berichtszeitraums 16 private gewerbliche Spielvermitt-
ler geltende Vermittlungserlaubnisse. Wie zuvor fielen auch 2020
die Werbeaktivitäten des in Deutschland erlaubten privaten
Wettbewerbs sehr zurückhaltend aus.
Unser Erfolg wird wesentlich von Umfang und Effizienz unserer
Marketingmaßnahmen – insbesondere zur Neukundenakquisi-
tion – bestimmt. Neben den regulatorischen Rahmenbedingungen
beeinflusst auch die Anzahl der im Online-Lottobereich offensiv
werbenden Wettbewerber unsere Kennzahlen, wobei die staat-
lichen Landeslotteriegesellschaften mit ihrer gebündelten Platt-
form unter lotto.de sowie die in Deutschland nicht erlaubten, aus-
ländischen Zweitlotterien unsere Hauptwettbewerber sind.
Der Werbedruck von Seiten der Zweitlotterieanbieter, die weder
über eine deutsche Vermittlungs- noch eine entsprechende Werbe-
erlaubnis verfügen, ist sowohl aufgrund des konsequenteren Vor-
gehens der zuständigen Aufsichtsbehörden als auch aufgrund
von wettbewerbsrechtlichen Verfahren einiger Landeslotterie-
gesellschaften rückläufig.
UNSERE VISION
TRANS-
TRANS-
Quelle: Goldmedia Glücksspielmarkt
Deutschland 2020, Juni 2020
TRANSAKTIONS-
VOLUMEN
AKTIONS-
VOLUMEN
>€4,5Mrd.
AKTIONS-
VOLUMEN
>€2Mrd.
¹
~€9Mrd.¹
MITTEL- BIS LANGFRISTIG:
50 % ONLINE-DURCHDRINGUNG
ZIEL:
LANGFRISTIGES
POTENZIAL FÜR ZEAL
MARKTANTEIL 50 %
.
12
Konzernlagebericht
über dem Vorjahr und überstieg die € 20 Mio.-Marke insgesamt
fünfmal (2019: viermal). Hierbei wirkte sich die im September 2020
erfolgte Produktumstellung des Deutschen Lotto- und Totoblocks
(DLTB) – unter anderem durch die Anhebung der ersten Gewinn-
klasse auf € 45 Mio. sowie die transaktionsvolumensteigernde
Preiserhöhung – insbesondere im vierten Quartal positiv aus.
Auch der durchschnittliche Jackpot der europäischen Lotterie
Eurojackpot lag 9 % über dem Vorjahresniveau und erreichte ins-
gesamt sechsmal die € 90 Mio.-Marke (2019: viermal), davon
allerdings keinmal im vierten Quartal (2019: zweimal).
AUSSERGEWÖHNLICH STARKE
JACKPOT-ENTWICKLUNG
Jackpots sind ein wesentlicher Treiber unseres Transaktionsvolu-
mens. Vor allem dann, wenn Spielinteressenten außergewöhnlich
hohe Gewinnerwartungen haben – also vor allem in Zeiten hoher
Jackpots – erwarten wir, dass sowohl die Aktivität als auch die
Anzahl der registrierten Kunden besonders stark zulegt.
2020 verlief die Jackpot-Entwicklung der einzelnen Lotterien
für uns außergewöhnlich vorteilhaft: So lag der durchschnittliche
Jackpot der deutschen Lotterie LOTTO 6aus49 2020 rund 40 %
JACKPOT-ENTWICKLUNG LOTTO 6AUS49 UND EUROJACKPOT
LOTTO 6aus49
in € Mio.
60
40
20
0
Q. I
Q. II
Q. III
Q. IV
2020
2019
Eurojackpot
in € Mio.
100
80
60
40
20
0
Q. I
Q. II
Q. III
Q. IV
2020
2019
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
13
GESCHÄFTSVERLAUF
PROGNOSE
Unter anderem unterstützt von der außergewöhnlich guten Jack-
pot-Entwicklung der Lotterien Eurojackpot und LOTTO 6aus49
führten die weiterhin hohen Marketinginvestitionen zu einem
über den Erwartungen liegenden Wachstum wesentlicher Kenn-
zahlen, so dass wir unsere Prognose sowohl im Juli 2020 als auch
im Oktober 2020 aktualisiert und in Teilen sogar noch über-
troffen haben.
Prognose
PROGNOSE-GEGENÜBERSTELLUNG
(19.02.2020/20.07.2020/15.10.2020)
2020
2019
Ist
Ist
Transaktionsvolumen (€ Mio.)
550–570/
590–610/
610–630
652,8
466,7
(+39,9 %)
(+58 %)
Umsatzerlöse (€ Mio.)
70–73/
76–79/
80–83
87,0
12,7
113,5
29,4
Bereinigtes EBITDA (€ Mio.)
Bruttomarge (Segment Deutschland, %)
5–8/
7–10/
8–10
Rund 12/
etwas über 12
12,3
11,7
CPL (Segment Deutschland, €)
Niedriger als im Vorjahr
27,79
33,64
Neukunden (Segment Deutschland, Tsd.)
Nahezu doppelt so viele Neukunden/
rund 800/
rund 900
918
274
.
14
Konzernlagebericht
LAGE
ERTRAGSLAGE
Die folgende Tabelle zeigt die Konzern-Gewinn- und Verlustrech-
nung der ZEAL-Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember:
2020
2019
in € Tsd.
Umsatzerlöse
87.023
3.633
-21.870
-56.292
-32.183
-10.840
-13.269
250
113.475
8.096
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
-22.964
-68.963
-21.706
-29.311
-17.946
-294
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Marketingkosten
Direkte Kosten des Geschäftsbetriebs
Indirekte Kosten des Geschäftsbetriebs
Wechselkursdifferenzen
Bereinigtes EBITDA
12.744
4.587
17.331
-11.956
5.375
29.350
-11.438
17.912
-8.845
9.067
-727
Einmalaufwendungen und -erträge
EBITDA
Abschreibungen
EBIT
Finanzergebnis
2.694
-213
Anteil am Verlust aus assoziierten Unternehmen
Periodenergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
-12
7.856
8.328
37
-6.610
1.718
Periodenergebnis
7.893
Nach der Übernahme der LOTTO24 AG im Mai 2019 und der
Beendigung des Zweitlotteriegeschäfts im Oktober 2019, war das
Jahr 2020 vom Ausbau des Online-Lotterievermittlungsgeschäfts
geprägt und auch von der Einführung der Soziallotterie freiheit+
beeinflusst.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
15
■
Rückgang der indirekten Kosten des Geschäftsbetriebs um
26 % (€ 4.677 Tsd.), der insbesondere vom Rückgang der Be-
ratungskosten um € 2.538 Tsd. sowie der Reisekosten um
€ 683 Tsd. getragen wurde. Die Beschränkungen durch die
COVID-19-Krise haben zu einem maßgeblichen Ausbleiben
von Reise-, Bewirtungs- und sonstigen Bürokosten geführt.
Die restlichen Veränderungen ergaben sich aus verschiede-
nen geringfügigen Rückgängen in anderen Bereichen.
UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE
BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Unsere Umsatzerlöse in der gewerblichen Spielvermittlung
sind 2020 gestiegen, sodass trotz der Einstellung der Zweit- und
Sofortlotterien (2019: 68 % von Gesamtumsatz; 2020: null) der
Gesamtumsatz nur um 23 % (€ 26.452 Tsd.) gegenüber 2019
gesunken ist.
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 55 %
(€ 4.463 Tsd.) im Jahr 2020 gegenüber 2019 durch den Entfall
von Rückversicherungserträgen (2019: € 4.849 Tsd.; 2020: null) in
Folge der Beendigung des Zweitlotteriegeschäfts begründet.
BEREINIGTES EBITDA
2020 wurde ein bereinigtes EBITDA von € 12.744 Tsd. erzielt
(2019: € 29.350 Tsd.), ein Minus von € 16.606 Tsd. gegenüber
dem Vorjahr. Der Rückgang resultiert maßgeblich aus dem Ge-
schäftsmodellwechsel, da 2019 teilweise noch das umsatzstarke
aber risikobehaftete Zweitlotteriegeschäft enthalten war. Zudem
investierte die ZEAL-Gruppe verstärkt in die Kundenakquise,
wodurch ein stärkeres Wachstum in Folgejahren ermöglicht wird.
AUFWENDUNGEN
Der Personalaufwand sank 2020 um 5 % gegenüber 2019
wobei die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente
ohne studentische Aushilfen) um 20 % von 200 auf 161 zurück-
gegangen ist. Die Senkung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl
ist maßgeblich auf die Restrukturierung der Gruppe im Rahmen
der Integration von LOTTO24 zurückzuführen. Dagegen sind die
Rückstellungen für langfristige Bonuszahlungen wegen des er-
höhten Kursniveaus der ZEAL-Aktie zum 31. Dezember 2020 ge-
stiegen und haben teilweise die Auswirkung der Senkung der
durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl auf den Personalaufwand
ausgeglichen.
EINMALAUFWENDUNGEN UND -ERTRÄGE
Die Gruppe hatte Erträge in Höhe von € 4.587 Tsd. (2019: Auf-
wand von € 11.438 Tsd.), die aufgrund ihrer außerordentlichen
Natur als Einmalaufwendungen und -erträge eingestuft wurden.
Diese Erträge sind im Wesentlichen auf eine Nettorückzahlung
von € 3.656 Tsd. Stamp Duty zurückzuführen. Im Geschäftsjahr
2014 hat die ZEAL-Gruppe diesen Betrag als Wertpapierumsatz-
steuer (Stamp Duty Reserve Tax) an die britische Steuerbehörde
HMRC im Rahmen der Sitzverlegung der ZEAL Network SE im
Jahr 2014 nach London gezahlt. Basierend auf verschiedenen
Gerichtsurteilen stellte sich heraus, dass dieser Betrag unbegrün-
det geleistet wurde und folgerichtig in 2020 von der HMRC zu-
rückzuzahlen war. Die restlichen Erträge beziehen sich auf Auf-
lösungen von Rückstellungen für Rechtskosten (€ 200 Tsd.)
und für Restrukturierungskosten (€ 731 Tsd.), die in den
Vorjahren gebildet wurden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen in Summe um
18 % (€ 12.671 Tsd.) zurück:
■
Marketingkosten stiegen um 48 % (€ 10.477 Tsd.) im Jahr
2020 gegenüber 2019, was hauptsächlich auf zusätzliche
Marketinginvestitionen nach dem Geschäftsmodellwechsel
und im Zuge des verbesserten regulatorischen Umfelds für
Online-Lotterievermittler zurückzuführen ist. Damit kann die
Gruppe im Einklang mit ihrer Strategie, weiter und schneller
als der Markt zu wachsen, ihre Marketingaktivitäten verstär-
ken und dabei gleichzeitig den CPL gegenüber dem Zweit-
lotteriegeschäft reduzieren sowie registrierte Neukunden ge-
winnen. Der Anstieg der Marketingkosten ist teilweise darauf
zurückzuführen, dass das Geschäftsjahr 2020 die Marketing-
kosten der beiden Marken Tipp24 und LOTTO24 beinhaltet,
während der Vergleichszeitraum die Marketingkosten von
LOTTO24 vor der Übernahme im Mai 2019 nicht berück-
sichtigt.
Die 2019 entstandenen Einmalaufwendungen fielen im Wesent-
lichen im Zusammenhang mit der LOTTO24-Übernahme (Trans-
aktionskosten in Höhe von € 1.950 Tsd.) und Restrukturierungs-
maßnahmen (€ 9.388 Tsd.) sowie einer Rückstellung von € 600
Tsd. für Rechtsrisiken an. Gegenläufig wirkte eine Auflösung von
Rückstellungen in Höhe von € 500 Tsd. im Zusammenhang mit
der Aufgabe des privatkundenbezogenen Vermittlungsgeschäfts
von Ventura24 S.L.U, die am 31. Dezember 2018 gebildet, aber
nicht mehr benötigt wurden.
■
Rückgang der direkten Kosten des Geschäftsbetriebs um
63 % (€ 18.471 Tsd.) insbesondere aufgrund des Geschäftsmo-
dellwechsels. Nach der Aufgabe des Zweitlotteriegeschäfts
der Gruppe entfielen die Kosten, mit denen die Veranstalter-
risiken abgedeckt wurden. Dagegen sind Kosten im Zusam-
menhang mit dem Transaktionsverkehr und der Zahlungs-
abwicklung gestiegen. Infolge des Geschäftsmodellwechsels
ist zudem die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer um € 1.054
Tsd. (auf € 83 Tsd.) gesunken.
.
16
Konzernlagebericht
ABSCHREIBUNGEN
STEUERN
Im Geschäftsjahr 2020 stiegen die Abschreibungen um 35 %
(€ 3.111 Tsd.). Ursächlich hierfür war die nach der LOTTO24-
Übernahme angesetzte Abschreibung auf immaterielle Vermö-
genswerte, die das gesamte Jahr 2020 gegenüber siebeneinhalb
Monaten in der Vergleichsperiode betraf. Darüber hinaus wurde
nach der erfolgreichen Migration der LOTTO24-Kunden auf der
gemeinsamen Plattform der Gruppe die ehemalige LOTTO24-
Plattform vollständig abgeschrieben (um € 1.475 Tsd.).
Die auf einem Durchschnittssteuersatz von 32,28 % (2019: 21,44 %)
basierende Steuerbelastung beträgt € 2.536 Tsd. (2019: € 1.786 Tsd.)
gegenüber dem tatsächlich verzeichneten Steuerertrag von € 37
Tsd. (2019: Aufwand von € 6.610 Tsd.). Die wichtigsten Treiber für
diese über dem effektiven Satz liegende Steuerbelastung sind
nachfolgend dargelegt:
■
ein Steueraufwand oder nicht steuerpflichtiges Einkommen
von € 1.956 Tsd. (2019: Steueraufwand von € 1.899 Tsd.) für
nicht abzugsfähige Aufwendungen und Anpassungen aus-
ländischer Steuersätze,
FINANZERGEBNIS
Das Finanzergebnis wies einen Ertrag von € 2.694 Tsd. auf (2019:
Verlust von € 727 Tsd.), was einer Steigerung um € 3.421 Tsd. ge-
genüber 2019 entspricht. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf
folgende Gründe zurückzuführen:
■
ein Steueraufwand von € 532 Tsd. (2019: Steuerertrag von
€ 225 Tsd.) für Anpassungen, die sich auf vorangegangene
Jahre beziehen,
■
ein Steueraufwand von € 210 Tsd. (2019: Steuerertrag von
■
Kalkulatorische Zinserträge von € 2.154 Tsd. auf die
€ 4.976 Tsd.) für steuerliche Verlustvorträge, für die kein la-
tenter Steueranspruch erfasst wurde,
Abschlagszahlung im Januar 2020 auf die strittige
Umsatzsteuerverpflichtung der Vorjahre.
■
Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern
von € 162 Tsd., die hauptsächlich auf der Erfassung bisher
nicht angesetzter steuerlicher Verlustvorträge zurückzu-
führen sind.
■
Erträge in Höhe von € 1.209 Tsd. aus der Unterviermietung
von Büroräumen in London und Hamburg, die im Jahr 2020
begonnen hat.
ANALYSE DER GESCHÄFTSSEGMENTE DES KONZERNS
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICH DEUTSCHLAND
2020
2019
in € Tsd.
Umsatzerlöse
80.005
3.642
29.319
1.090
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
-20.258
-51.639
4.587
-8.819
-19.586
-3.756
-1.752
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wechselkursdifferenzen
Einmalerträge und -aufwendungen
EBITDA
16.337
In diesem Geschäftssegment wird das Ergebnis des Online-
Lotterievermittlungsgeschäfts der Gruppe in Deutschland zu-
sammengefasst. Es umfasst zudem das Ergebnis der Soziallotte-
rie freiheit+ in Deutschland. Seine Kostenbasis enthält sowohl
direkte operative Kosten als auch die Konzerngemeinkosten. Der
Anstieg der Umsatzerlöse um 158 % (€ 48.956 Tsd.) resultiert im
Wesentlichen aus der positiven Geschäftsentwicklung sowie aus
der Tatsache, dass in der Vergleichsperiode nur das Online-
Lotterievermittlungsgeschäft der Marke LOTTO24 erst ab dem
Erwerb am 14. Mai 2019 und der Marke Tipp24 ab dem 15. Okto-
ber 2019 (seit dem Geschäftsmodellwechsel) enthalten ist.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
17
Davon
Davon
Übrige
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
GESCHÄFTSBEREICH SONSTIGE
2020
2019
Loteriewetten
in € Tsd.
Umsatzerlöse
7.018
-9
84.156
7.006
79.323
6.525
4.833
481
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
-1.612
-14.145
-11.540
-2.605
Sonstige betriebliche Aufwendungen und
Wechselkursdifferenzen
-4.403
–
-49.871
-7.662
19.664
-45.396
-8.002
20.910
-4.275
320
Einmalerträge
EBITDA
994
-1.246
In diesem Geschäftssegment werden die übrigen Bereiche
unseres Geschäftsbetriebs zusammengefasst, einschließlich
unseres Online-Lotteriebetriebs in Spanien für die gemeinnützige
Organisation ONCE sowie unsere Investitionen in noch in der
Anfangsphase befindliche Start-ups unter ZEAL Ventures.
In 2019 umfasste dieses Segment auch das Ergebnis unseres
Zweitlotterie-Wettgeschäfts (Zweitlotterie) sowie den Vertrieb
von Instant Win Games. Seit dem Geschäftsmodellwechsel am
15. Oktober ist dieses Geschäftssegment nicht mehr anwendbar.
Der Anstieg der Umsatzerlöse um 45 % (2019: € 2.185 Tsd. ohne
Lotteriewetten) bezieht sich hauptsächlich auf Spiele- und Infra-
strukturverträge, die im Laufe des Jahres 2019 geschlossen
wurden sowie auf das Wachstum des ONCE-Geschäfts.
.
18
Konzernlagebericht
strategie verwendet. Mittelfristig ist eine Hebelung der
Finanzierung von ZEAL auch durch zinstragendes Fremd-
kapital möglich.
FINANZLAGE
GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES
KAPITALMANAGEMENTS
■
Weitere Informationen sind in der Anhangangabe 30 zum
Konzernabschluss dargestellt.
Vor dem Geschäftsmodellwechsel 2019 betrieb ZEAL ein de-
zentral organisiertes Kapitalmanagementsystem. Während der
Vorstand von ZEAL alle wesentlichen Entscheidungen zur Finan-
zierungsstruktur des Segments Lottovate traf, wurden die Maß-
nahmen zur Kapitalsteuerung des Segments Lotteriewetten von
der myLotto24 Limited ergriffen – ausgenommen hiervon war
die Tipp24 Services Limited (Tipp24), die ihr eigenes Kapital-
steuerungssystem betrieb. Nach dem Geschäftsmodellwechsel
endete die Trennung.
Das Eigenkapital von ZEAL sank 2020 um insgesamt € 10.158
Tsd. auf € 395.562 Tsd. 2020 schüttete ZEAL für das Geschäfts-
jahr 2019 eine Dividende von € 17.887 Tsd. oder € 0,80 je Aktie
aus. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung der
ZEAL-Gruppe haben wir uns entsprechend der veröffentlichten
Dividendenpolitik das Ziel gesetzt, den Aktionären auf der Haupt-
versammlung im Jahr 2022 eine Dividende von € 1,00 pro Aktie
vorzuschlagen. Weitere Einzelheiten zur Dividendenpolitik der
Gesellschaft sind auf Seite 20 dargestellt. 2019 wurde keine
Dividende gezahlt.
Seit dem Geschäftsmodellwechsel, wird das Kapitalmanagement
zentral vom Geschäftssitz in Hamburg aus betrieben. Lediglich
das operative Kapitalmanagement des Online-Lotterievermitt-
lungsgeschäfts wird bei der Tochtergesellschaft LOTTO24 vor-
genommen.
Während keines der Segmente derzeit verzinsliches Fremdkapital
hält, kann ZEAL mittelfristig seine finanzielle Position nutzen, um
Finanzmittel zur Finanzierung von Wachstum oder von künftigen
Unternehmenskäufen aufzunehmen. Am 26. November 2020
unterzeichneten die ZEAL Network SE und die LOTTO24 AG
einen Kreditrahmenvertrag mit der Commerzbank AG über einen
Betrag von € 7.000 Tsd. Zum 31. Dezember 2020 war diese
Fazilität noch nicht in Anspruch genommen.
Die Grundsätze und Ziele des Kapitalmanagements der Gruppe
lauten wie folgt (die Risiken, denen ZEAL ausgesetzt ist, werden
im Risikobericht auf den Seiten 51 bis 56 erläutert):
■
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden
mit Risikostreuung in einer Vielzahl von Papieren mit mög-
lichst hoher Liquidität, möglichst geringer erwarteter Volatili-
tät und kurzen Laufzeiten angelegt. Das übergeordnete Ziel
unserer Anlagestrategie ist die Kapitalerhaltung – selbst
wenn dies zu Lasten der erwarteten Renditen geht.
INVESTITIONSANALYSE
Im Berichtszeitraum investierte die Gruppe € 641 Tsd. (2019:
€ 104 Tsd.) in für den Geschäftsbetrieb notwendige Soft- und
Hardware wie Apps, IT-Rechenzentrums- und Arbeitsplatzaus-
stattungen sowie in Business-Intelligence-Systeme.
■
Der Eigenkapitalüberschuss dieser Fonds, der die Stabilisie-
rung der Vermögens- und Finanzlage der Gruppe sicherstel-
len soll, wird für Investitionen gemäß unserer Wachstums-
LIQUIDITÄTSANALYSE
2020
2019
in € Tsd.
Wesentliche Cashflows
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
5.371
-51.879
-20.711
5.297
5.058
-2.962
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Veränderungen der Zahlungsmittel, verpfändeten liquiden Mittel
und Zahlungsmitteläquivalenten
-67.219
153.280
86.061
7.393
145.887
153.280
Zahlungsmittel, verpfändete liquide Mittel
und Zahlungsmitteläquivalenten und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres¹
Zahlungsmittel, verpfändete liquide Mittel
und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Jahres¹
In Übereinstimmung mit IFRS wird der in Aktienfonds investierte Betrag von € 2.925 Tsd. (2019: null)
für Zwecke der Kapitalflussrechnung nicht in die Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode einbezogen.
¹
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
19
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich
2020 auf € 5.371 Tsd. (2019: € 5.297 Tsd.). Dieser Zufluss ist im
Wesentlichen auf das positive EBITDA von € 17.331 Tsd. zurück-
zuführen. Dem standen die Steuerzahlung (hauptsächlich für das
Vorjahr) in Höhe von € 6.914 Tsd. und Abfindungszahlungen für
Mitarbeiter in Höhe von € 4.363 Tsd. gegenüber.
VERMÖGENSLAGE
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich insgesamt um
€ 42.767Tsd. von € 347.135 Tsd. zum 31. Dezember 2019 auf
€ 389.902 Tsd. zum 31. Dezember 2020 erhöht. Dieser Anstieg
ist vor allem auf die im Januar 2020 erfolgte Umsatzsteuer-
Teilzahlung von € 54.316 Tsd. zurückzuführen, (siehe weitere
Einzelheiten darüber im Anhangangabe 17 zum Konzernab-
schluss). Dagegen wurden immaterielle Vermögenswerte aus der
LOTTO24-Übernahme und Nutzungsrechte um € 11.956 Tsd.
abgeschrieben oder wertberechtigt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich 2020
auf € -51.879 Tsd. (2019: Zufluss von € 5.241 Tsd.). Dieser Mittel-
abfluss ist vor allem auf die im Januar 2020 erfolgte Umsatz-
steuer-Teilzahlung von € 54.316 Tsd. zurückzuführen. Die Zah-
lung wurde – trotz des erstinstanzlichen Urteils zugunsten von
myLotto24 Limited (ein 100%iges Tochterunternehmen der
ZEAL Network SE) und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht –
geleistet, um den Umfang etwaiger Zinszahlungen erheblich zu
reduzieren und das Risiko der Festsetzung etwaiger Säumnis-
zuschläge auszuschließen. Weitere Abflüsse sind auf einen in
die assoziierten Unternehmen Furlong Gaming Limited und
TH Travel Limited investierten Betrag von € 377 Tsd. (2019:
€ 527 Tsd.), einen für den Erwerb nicht beherrschender Anteile
von LOTTO24 AG gezahlten Betrag von € 828 Tsd. (2019: € 514
Tsd.) sowie Investitionen in Anlagevermögen in Höhe von € 641
Tsd. (2019: € 104 Tsd.) zurückzuführen. Gegenüber stand ein Zu-
fluss aus dem Verkauf von Aktienfonds in Höhe von € 2.925 Tsd.
(2019: Kapitalabfluss von € 2.975 Tsd.), die in Zahlungsmittel
umgewandelt wurden, sowie Einzahlungen aus Untermietver-
hältnissen in Höhe von € 1.006 Tsd.
Zu den kurzfristigen Vermögenswerten gehören im Wesentli-
chen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und verpfändete
liquide Mittel von € 86.061 Tsd. (2019: € 153.280 Tsd.) sowie
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
kurzfristige finanzielle Vermögenswerte von € 15.761 Tsd.
(2019: € 115.860 Tsd.).
VERBINDLICHKEITEN
Die Summe der Verbindlichkeiten ist von € 115.408 Tsd. zum
31. Dezember 2019 auf € 98.772 Tsd. zum 31. Dezember 2020 ge-
sunken. Die Senkung ist im Wesentlichen auf den Rückgang von
laufenden und latenten Steuerschulden in Höhe von € 7.930 Tsd.
und von kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von € 4.298 Tsd.
zurückzuführen.
EIGENKAPITAL
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich 2020
auf € -20.711 Tsd. (2019: € -2.962 Tsd.). Dieser Mittelabfluss ent-
fällt auf eine Dividendenausschüttung von € 17.887 Tsd. (2019:
Null) und auf die von der Gruppe für die Büros in London und
Hamburg geleisteten Leasingzahlungen von € 2.983 Tsd.
(2019: 2.312 Tsd.).
Das Eigenkapital ist per 31. Dezember 2020 um € 10.163 Tsd. auf
€ 395.562 Tsd. gesunken (2019: € 405.725 Tsd.). Die Entwicklung
ist im Wesentlichen auf die Dividendenausschüttung in Höhe von
€ 17.887 Tsd. zurückzuführen. Dem stand das Periodenergebnis
von € 7.893 Tsd. gegenüber.
Zum 31. Dezember 2020 verringerten sich die Zahlungsmittel,
verpfändeten liquiden Mittel und Zahlungsmitteläquivalente
dementsprechend um € 67.219 Tsd. auf € 86.061 Tsd. (31. De-
zember 2019: € 153.280 Tsd.).
BILANZSTRUKTUR
in € Tsd.
2019
521.133
Aktiva
2019
521.133
Passiva
2020
494.334
Aktiva
2020
494.334
Passiva
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Eigenkapital
.
20
Konzernlagebericht
NICHT ERFASSTE VERMÖGENSWERTE
BERICHT ÜBER DIE VORAUS-
SICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT
IHREN WESENTLICHEN CHANCEN
UND RISIKEN
ZEAL weist im Konzernabschluss keine selbst erstellten Ver-
mögenswerte aus. Die 2019 und 2020 angefallenen Kosten
für Mitarbeiter im Rahmen der Entwicklung neuer Glücksspiel-
software wurden nicht erfasst, da sie nicht alle Kriterien der
IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllten.
NICHT BILANZIERTE FINANZINSTRUMENTE
RISIKOBERICHT
Nicht bilanzierte Finanzinstrumente spielten bei der Finanzierung
von ZEAL 2020 keine wesentliche Rolle. Wir verfügen über eine
Reihe von Bankavalen in Höhe von insgesamt € 3.139 Tsd. (2019:
€ 4.484 Tsd.). Diese Garantien sind für den Erhalt bestimmter
Lizenzen sowie zur Absicherung zukünftiger Verpflichtungen
aus Mietverträgen für Büroräume erforderlich.
Unsere Geschäftsmodelle und Unternehmungen werden von
vielen Faktoren beeinflusst – unter anderem von den rechtlichen
und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Aufrecht-
erhaltung der entsprechenden lokalen Erlaubnisse und von Ge-
schäfts- beziehungsweise sonstigen Vertragsverhältnissen. Auf
dieser Grundlage treffen wir Annahmen zu unserer Entwicklung
und Profitabilität, den Transaktionsvolumina und Umsatzerlösen,
zu den Kostenpositionen, der Mitarbeiterausstattung, der Finan-
zierung sowie wesentlichen Bilanzposten, die sich als unzutref-
fend oder unvollständig erweisen könnten. Es gibt keine Gewähr,
dass sich ZEAL langfristig in diesem Markt behaupten können
wird. Insbesondere hängt das weitere Wachstum davon ab, ob
und inwieweit wir in der Lage sein werden, neue Kunden für das
Angebot von ZEAL zu gewinnen, unser bestehendes Angebot
auszubauen, weitere Produkte in unser Leistungsangebot auf-
zunehmen und neue Vertriebskanäle zu etablieren.
GESAMTAUSSAGE
Die ganzjährige Berücksichtigung des LOTTO24-Geschäfts im
Geschäftsjahr 2020 sowie die starke Geschäftsentwicklung im
Zuge der vorteilhaften Jackpot-Situation haben zu einem starken
Wachstum des Transaktionsvolumens beigetragen.
Die Einstellung des Zweitlotteriegeschäfts im Oktober 2019 hat
wie erwartet zu einem Rückgang der Umsatzerlöse im Jahr 2020
geführt. Wie bereits berichtet ist es uns jedoch gelungen, trotz
der um € 10.477 Tsd. gestiegenen Marketingkosten, die Kosten der
Gruppe weiter zu verringern. Dadurch hat sich das bereinigte
EBITDA lediglich um € 16.606 Tsd. reduziert, während sich der
Umsatz um € 26.452 Tsd. verringerte.
Im ungünstigsten Fall könnte sich das Geschäftsmodell als nicht
profitabel oder nicht durchführbar erweisen. Dies könnte Wert-
berichtigungen insbesondere bei aktivierten langfristigen Vermö-
genswerten erfordern sowie weitere wesentliche nachteilige Aus-
wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
ZEAL haben.
RISIKO- UND COMPLIANCE-MANAGEMENT
Der Vorstand der ZEAL Network SE hat das bestehende Risiko-
managementsystem auf ein integriertes Risiko- und Compliance-
Management-System ausgeweitet. Dazu beobachten wir intensiv
unser Markt- und Wettbewerbsumfeld und analysieren die identi-
fizierten Risiken und Compliance-Felder im Rahmen von regel-
mäßig stattfindenden Risikomanagement-Workshops. Die darin
gewonnenen Erkenntnisse setzen wir zeitnah in Maßnahmen zur
langfristigen nachhaltigen Sicherung des Erfolgs der Gruppe
und zur Prävention von Compliance-Verstößen um.
Die ZEAL Network SE unterliegt den typischen Branchen- und
Marktrisiken eines Unternehmens der Online-Lotteriebranche.
Als Risiken definieren wir Ereignisse oder Entwicklungen, die sich
negativ auf die Gruppe beziehungsweise die Erreichung unserer
Unternehmensziele auswirken können. Um ihnen zu begegnen,
haben wir ein modernes und umfassendes Risikomanagement-
system etabliert.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
21
Operative Risiken überwachen wir durch regelmäßige Risiko-
management-Workshops von Vorstand und Management, durch
die kontinuierliche Kontrolle relevanter finanzieller und nicht-
finanzieller Kennzahlen, wobei für jede Kennzahl eine Über-
wachungsfrequenz, Verantwortlichkeiten zur Überprüfung sowie
Verhaltensregeln und Notfallprozeduren bei definierten Abwei-
chungen von Soll-Werten festgelegt sind. Darüber hinaus über-
wachen wir regelmäßig die Anpassungen und Aktualisierungen
der Sicherheitssysteme und -prozesse bei unseren Dienstleistern.
Die Wirksamkeit unseres Compliance-Management-Systems
überprüfen wir laufend und passen es an Entwicklungen, verän-
derte Risiken und neue rechtliche Anforderungen an. So sollen
seine Effektivität und Effizienz stetig verbessert werden. Compli-
ance-Risiken minimieren wir systematisch und regelmäßig über
alle Geschäftsbereiche. Die Ergebnisse dieser Analyse dienen
als Grundlage unseres Risikomanagements.
Für die frühzeitige Erkennung von Risiken ist es wichtig, dass
Betrug, Miss- oder Fehlverhalten seitens der Mitarbeiter oder
Führungskräfte der Organisation gemeldet und angemessen
behandelt wird. Eine transparente, offene und diverse Unterneh-
menskultur ist entscheidend für die Bereitschaft eines jeden
Einzelnen, Fehlverhalten oder Risiken offen anzusprechen. ZEAL
fördert eine transparente, offene und diverse Unternehmenskul-
tur, die den Mitarbeitern das Gefühl vermittelt, "mutig denken"
und Bedenken äußern zu können und ermutigt jeden, etwaige
Bedenken hinsichtlich des Verhaltens anderer im Rahmen des
Geschäftsbetriebs oder der Führung des Geschäfts, zu äußern.
ZEAL hat ein Hinweisgeber-System (Whistleblowing) eingerichtet,
über das Mitarbeiter oder externe Hinweisgeber Compliance-
Verstöße an ZEAL melden können. Dabei kann die Meldung
auch anonym erfolgen.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen werten wir regelmäßig
auch mit Unterstützung kompetenter Rechtsberatung aus und
können so zeitnah und angemessen reagieren.
Wir sind überzeugt, dass unser Risikofrüherkennungs- und
Risikomanagementsystem geeignet ist, die sich aus möglichen
Risiken ergebenden Gefahren für ZEAL rechtzeitig zu erkennen
und ihnen angemessen zu begegnen. Das Risikofrüherkennungs-
system ist formal dokumentiert, es wird regelmäßig überprüft
und angepasst. Sollten eines oder mehrere der nachfolgend dar-
gestellten Risiken eintreten, könnte dies unsere Geschäftstätig-
keit wesentlich beeinträchtigen und erhebliche Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ZEAL Network SE
haben.
Die ZEAL-Gruppe verarbeitet die Daten von mehreren Millionen
Kunden. Die Sicherheit und der Datenschutz der personenbezo-
genen Daten unserer Kunden steht für ZEAL als führender On-
line Anbieter staatlicher Lotterieprodukte sowie Dienstleister für
die Veranstaltung von Lotterien an erster Stelle. ZEAL hält sich
dabei strikt an die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der
Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Für die Einhaltung der
IT-Sicherheit sorgt eine eigene Fachabteilung. Die datenschutz-
rechtlichen Anforderungen werden sowohl intern als auch durch
einen externen Datenschutzbeauftragten laufend überwacht. Für
die Sicherstellung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit ar-
beiten die Rechtsabteilung und die IT-Sicherheitsabteilung eng
zusammen. ZEAL betreibt ein Informations-Sicherheits-Manage-
ment System (ISMS) und lässt wesentliche Datenverarbeitungs-
systeme nach ISO 27001 zertifizieren. Das ISMS definiert und re-
gelt sowohl die Verarbeitung der personenbezogenen Daten als
auch die Sicherheit geschäftskritischer Informationen, Zugangs-
kontrollen und Anforderungen zur Business Continuity. Es basiert
auf unterschiedlichen Richtlinien, die in den jeweiligen Bereichen
umgesetzt werden. Hierbei werden entsprechende Best-Practices
sowie Standards laufend fortentwickelt und in die jeweils gelten-
den Prozesse integriert.
Das Compliance-Management-System von ZEAL setzt sich
aus einer Vielzahl von internen Maßnahmen und Prozessen zu-
sammen. Es dient unserem Anspruch, nach ethischen Grundsät-
zen zu handeln und uns an alle geltenden Gesetze, internen Re-
gelungen und freiwilligen Selbstverpflichtungen zu halten. Neben
den allgemeinen Compliance-Feldern achten wir besonders auf
die Einhaltung der besonderen Compliance-Felder Glücksspiel-
regulierung, Datenschutz, IT-Sicherheit, Wettbewerb, Korruption,
Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen und allgemeine Gleich-
behandlung.
Diese besonderen Anforderungen haben wir in einem Verhal-
tenskodex verbindlich festgeschrieben. Alle Führungskräfte sind
im Sinne eines "Tone from the top" dazu aufgefordert, durch eigene
Haltung und eigenes Handeln eine Risikokultur vorzuleben, die
alle Mitarbeiter dazu anhält, geltende Regelungen einzuhalten
beziehungsweise Verstöße strikt zu vermeiden. Die Führungs-
kräfte, deren Verantwortlichkeitsbereiche Berührungspunkte zu
Compliance-Feldern aufweisen, treffen sich regelmäßig in Work-
shops, um mögliche Risiken zu analysieren und zu bewerten so-
wie entsprechende Maßnahmen festzulegen. Die Verantwortung
für das Compliance-Management-System und die Koordination
der Compliance-Workshops liegt beim Compliance-Beauftragten,
der direkt an den Vorstand berichtet.
.
22
Konzernlagebericht
BRANCHEN- UND MARKTRISIKEN
Verschärfter Wettbewerb
RECHTLICHE RISIKEN AUS DEM
REGULATORISCHEN UMFELD
Weiterhin ungewisse zukünftige Entwicklung
der Rechtslage in Deutschland
Es ist nicht auszuschließen, dass der Wettbewerb innerhalb der
Glücksspielbranche mittelfristig zunimmt. Nach dem Inkrafttreten
des neuen GlüStV 2021 könnten auch internationale Sportwet-
ten- und Casino-Anbieter in das Lotterievermittlungsgeschäft
einsteigen. Gleichzeitig könnte der Lotterieumsatz durch ein
größeres Angebot an alternativen Online-Glücksspielen zurück-
gehen. Der Wettbewerb durch Zweitlotterien ist dagegen durch
den strengeren Vollzug der gesetzlichen Beschränkungen in den
letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Wir rechnen des-
halb zukünftig mit schwächerem Wettbewerb durch ausländische
Anbieter von Zweitlotterien. Der mittelfristige Erfolg des Geschäfts-
modells der Zweitlotterie ist damit grundsätzlich in Frage gestellt
und erschwert dessen weiteres Wachstum. Es dürfte den ver-
bleibenden Anbietern zunehmend schwerer fallen, erfolgreiche
Werbekooperationen abzuschließen, um ein weiteres Wachstum
sicherzustellen. Allerdings könnten die bisher noch nicht zugelas-
senen Anbieter von Zweitlotterien ihr bisheriges Geschäftsmodell
einstellen und daher die Erteilung einer Erlaubnis für die Lotterie-
vermittlung in Deutschland anstreben.
Über die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen und
die hieraus möglicherweise folgenden Unsicherheiten haben wir
bereits im Abschnitt Regulatorische Rahmenbedingungen be-
richtet. Infolge der in wesentlichen Bereichen auch unter dem
neuen Staatsvertrag unbestimmten regulatorischen Rahmenbe-
dingungen können sich generell folgende bestandsgefährdende
Risiken für die Gruppe ergeben:
In Deutschland ist der Vertrieb staatlicher Lotterien im Internet
nur nach Erteilung einer Vermittlungs- und Werbeerlaubnis zu-
lässig. Die entsprechenden Erlaubnisse wurden uns jeweils erteilt
– bisher regelmäßig befristet und mit Widerrufsvorbehalt. Wir
gehen davon aus, dass auch zukünftige Erlaubnisse entsprechen-
de Regelungen enthalten. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht
auszuschließen, dass die Vermittlungs- oder Werbeerlaubnis
widerrufen oder nicht verlängert wird. Ein solcher Widerruf oder
eine Nichtverlängerung könnte den weiteren Geschäftsbetrieb
oder -aufbau verhindern beziehungsweise wesentlich be-
schränken.
Ausfall strategischer Dienstleister
Strategisch relevante Dienstleister wie Amazon, Apple, Google
oder Facebook könnten die Zusammenarbeit mit Glücksspielan-
bietern verweigern oder durch eine Veränderung ihrer Unterneh-
mensrichtlinien bestehende Vereinbarungen aufheben. Daher
besteht das Risiko, dass diese Unternehmen ihre Leistungser-
bringung uns gegenüber einstellen. Folglich würde die Werbung
von LOTTO24 und Tipp24 oder die entsprechende Nutzung von
Cloud-Services erheblichen Einschränkungen unterliegen, was zu
einem wesentlichen Rückgang von Umsatz und Neukundenzahl
führen könnte.
Aufgrund der Vielzahl unbestimmter gesetzlicher Grundlagen
und hierauf erlassener Erlaubnisnebenbestimmungen besteht
fortdauernd erhebliche Rechtsunsicherheit. Der Vollzug der gel-
tenden Regelungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden
ist vielfach kaum vorhersehbar. Gegen vollziehbare behördliche
Maßnahmen bestehen aufgrund eines sehr weiten Ermessens-
spielraums der Behörden und fehlender klarer Erlaubniskriterien
keine effektiven einstweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten. Voll-
ziehbare behördliche Beschränkungen unseres Angebots müs-
sen damit zunächst – trotz einstweiligen Ersuchens um Rechts-
schutz – beachtet werden. Dies kann vorübergehend oder
dauerhaft zu geringeren Umsätzen und Neukundenzahlen
führen.
Ausbleiben außergewöhnlich hoher Lotto-Jackpots
Jackpots entstehen zufällig auf der Grundlage bestimmter
Ereignisse bei Lottoziehungen. Es ist nicht auszuschließen, dass
sich über längere Zeiträume keine besonders hohen Jackpots
bilden. Dies könnte zu niedrigeren Umsätzen und Neukunden-
zahlen aufgrund eines geringeren Spielinteresses führen.
Künftige Entwicklung der regulierten Märkte
ZEAL ist in mehreren europäischen Rechtsordnungen tätig. Jede
Rechtsordnung verfügt über unterschiedliche Gesetze und Vor-
schriften zu Glücksspielen und Lotterien, die nicht nach europäi-
schem Recht harmonisiert wurden. Die Ausübung der Geschäfts-
tätigkeit von ZEAL hängt in entscheidendem Maße von diesen
regulatorischen Umfeldern ab. Im Allgemeinen unterliegt das An-
gebot von Lotterie- und Glücksspielprodukten Beschränkungen,
insbesondere der Anforderung, dass diese Produkte nicht ohne
die von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnisse, Lizenzen
und sonstigen Genehmigungen angeboten werden dürfen.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
23
STEUERRISIKEN
OPERATIVE RISIKEN
Risiken aus dem Spielbetrieb
ZEAL unterliegt in mehreren Rechtsordnungen verschiedenen
Steuergesetzen und ist abhängig von ihrer Anwendung und Aus-
legung. Die Steuergesetze und verwaltungstechnischen Richtlinien
(unter anderem in Bezug auf ihre Auslegung oder Anwendung)
könnten sich ändern und mit einer Änderung der Steuergesetze,
ihrer Auslegung oder Anwendung könnte sich die künftige
steuerliche Belastung erhöhen.
■
Abhängigkeit von komplexen IT-Systemen: Wir sind zur
Abwicklung der Spielverträge auf den Einsatz automatisierter
Verfahren angewiesen. Trotz unserer derzeit umfassend vor-
handenen Sicherheitsvorkehrungen könnte die Abwicklung
der Spielverträge durch Ausfälle oder Störungen der IT-Sys-
teme erheblich beeinträchtigt werden. Ursächlich hierfür
könnten unter anderem die Zerstörung der Hardware, Sys-
temabstürze, Softwareprobleme, Virenattacken, Eindringen
unbefugter Personen in das System oder vergleichbare
Störungen sein sowie insbesondere die automatisierte Er-
zeugung massenhafter Anfragen an einen Server über das
Internet mit dem Ziel, dessen Verfügbarkeit durch Überlas-
tung wesentlich einzuschränken ("Denial-of-Service-Angriffe").
Je nach Umfang etwaiger Beeinträchtigungen könnten
daraus Imageschäden und finanzielle Verluste entstehen.
Unsicherheit bezüglich des Steuerumfelds in Deutschland
Aufgrund der am 1. Januar 2015 eingeführten Änderungen
der Umsatzsteuerrechtsvorschriften in Deutschland besteht
keine endgültige Rechtssicherheit, ob bei bestimmten von der
Tochtergesellschaft myLotto24 bis zum 15. Oktober 2019 er-
brachten Leistungen in Deutschland Umsatzsteuer zu leisten
und welche Steuerbemessungsgrundlage zugrunde zu legen ist.
Bis zum 31. Dezember 2014 wurden Umsatzsteuerverbindlich-
keiten für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) an
private Verbraucher und nicht steuerpflichtige Kunden nach
den geltenden Rechtsvorschriften des Landes ausgewiesen, in
dem der Anbieter ansässig war. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015
wurden die Änderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes
(UStG) rechtswirksam. Mit diesen Änderungen werden Anpas-
sungen an die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwert-
steuersystem (EU-MwSt.-Richtlinie) umgesetzt, was seitdem in
der gesamten EU angewendet wird. Im Rahmen des Geschäfts-
betriebs der Gruppe sind die an private Verbraucher und nicht
steuerpflichtige Kunden erbrachten ESS (also diejenigen, die i. S.
d. MwSt.-Richtlinie nicht geschäftlich tätig sind) seitdem im Mit-
gliedsstaat des Empfängers steuerpflichtig und nicht in dem
Land, in dem der Anbieter ansässig ist.
■
Datenmissbrauch durch Unbefugte: Unsere Kunden über-
mitteln uns im Rahmen der Registrierung personenbezogene
Daten, die elektronisch gespeichert werden und für den Kun-
den in seinem Spielkontobereich über das Internet abrufbar
sind. Wir haben umfassende Maßnahmen zur Sicherung der
bei uns gespeicherten Daten getroffen, die wir regelmäßig
von unabhängigen Sicherheitsexperten überprüfen lassen
und kontinuierlich an den erforderlichen Stand der Technik
anpassen. Trotz dieser hohen Sicherheitsvorkehrungen kann
nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unberechtigte
Personen sich rechtswidrig Zugang zu unserem Kundenbe-
stand oder dem Kundenbestand von Partnern verschaffen.
Dies könnte zu Umsatzausfällen, Schadensersatzverpflich-
tungen und erheblichen Vermögensschäden führen.
Unsicherheit bezüglich des Steuerumfelds in Österreich
In Österreich bestehen zwei getrennte Rechtssysteme für die Be-
steuerung von Glücksspieldienstleistungen. Möglicherweise
könnten die bis Oktober 2019 von der myLotto24 erbrachten
Dienstleistungen hiernach in Österreich als steuerpflichtig gelten.
Die Koexistenz der beiden Gesetze führt zu einer Unsicherheit in
Bezug auf die Abgrenzung der Besteuerungsgrundlage. Für
Glücksspiele könnte eine Besteuerung von 40 % der Brutto-
glücksspielumsätze anwendbar sein, während Wetten derzeit
nur mit 4 % der Spieleinsätze besteuert werden.
■
Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern: Wir sind bei
der Abwicklung des Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit
externen Dienstleistern angewiesen, die über besondere
Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen
sind unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Be-
schaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung
von Hard- und Software, Rechenzentrumsdienstleistungen,
Zahlungsabwicklung sowie SMS- und E-Mail-Versand. Es be-
steht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetz-
ten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht zeitge-
recht oder nicht fehlerfrei erbringen. Es ist daher möglich,
dass wir uns aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen der
beauftragten externen Dienstleister außerstande sehen
könnten, unsere eigenen Dienstleistungen einwandfrei oder
zeitgerecht zu erbringen. Dies könnte zu Umsatzausfällen,
Schadensersatzverpflichtungen und erheblichen Reputa-
tionsschäden führen.
.
24
Konzernlagebericht
Jackpot-Risiko
CHANCENBERICHT
In Deutschland haben wir die Soziallotterie "freiheit+" eingeführt.
Als Durchführer tragen wir das wirtschaftliche Risiko der Gewinn-
auszahlungsverpflichtungen gegenüber den freiheit+ Kunden. Es
besteht das Risiko, dass wir nicht über genügend Mittel aus dem
Spielbetrieb verfügen, um diese Zahlungen zu tätigen. Um dieses
Risiko zu mindern, haben wir eine Versicherung zur Abdeckung
der größten Auszahlungsrisiken abgeschlossen.
STEIGENDE DIGITALISIERUNG DER
MEDIENNUTZUNG UND DES HANDELS
In Deutschland werden von Jahr zu Jahr mehr Medien digital
konsumiert und Geschäfte im Internet getätigt: Kunden wandern
von Print- zu Internettiteln und vom linearen Fernsehen hin zu
"Video-on-Demand-Services", die auf diversen Endgeräten
verfügbar sind. Dieser Wandel bietet uns die Möglichkeit, vom
digitalen Trend zu profitieren und gegebenenfalls neue Vertriebs-
wege zu erschließen, die unser Wachstum durch einen verein-
fachten Zugang zu unserem Produktangebot beschleunigen.
Risiken im Zusammenhang mit der Corona-Krise
Durch die Ausbreitung des Coronavirus und die bestehenden
Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind wesentliche Risiken
für das weltweite Wirtschaftswachstum entstanden. Insbesondere
das wesentlich reduzierte Konsumverhalten kann mittelbar auch
E-Commerce-Dienstleistungen wesentlich beeinträchtigen. Eine
möglicherweise zukünftig angeordnete Schließung von Geschäf-
ten, die auch Lottoannahmestellen betreffen kann, könnte in der
Folge zu einer wesentlichen Reduzierung der Lotterieumsätze
bei den staatlichen Lotteriegesellschaften führen. In der Folge
könnten geringere Jackpots auch zu einem geringeren Spielauf-
kommen bei Online-Lotterievermittlern führen. Insgesamt könn-
ten andauernde Einschränkungen aufgrund des Coronavirus
negative Auswirkungen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage haben.
HÄUFIGKEIT VON UNGEWÖHNLICH
HOHEN LOTTO-JACKPOTS
Jackpots entstehen zufällig auf Grundlage bestimmter Ereignisse
bei Lottoziehungen. In Zeiten hoher Jackpots erwarten wir er-
fahrungsgemäß ein besonders starkes Kundenwachstum sowie
einen Anstieg des Transaktionsvolumens bereits registrierter
Kunden. Insbesondere eine höhere Frequenz von großen Jack-
pots (>€ 20 Mio.) oder Rekordhöhen einzelner Jackpots (>€ 35
Mio.) könnten zu steigendem Kundenwachstum führen.
CHANCEN IM ZUSAMMENHANG
MIT DER CORONA-KRISE
Ausfallrisiko der Gegenpartei
ZEAL hält auf den Konten der Kreditinstitute regelmäßig große
Barguthaben oder hat diese kurzfristig angelegt. Durch diese
Einlagen, Zahlungsmitteläquivalente und anderen kurzfristig
gehaltenen Anteile an Eigenkapitalfonds und sonstigen vertragli-
chen Vereinbarungen könnten sich Ausfallrisiken aufgrund von
Forderungen an Vertragspartner, einschließlich Kreditinstituten,
ergeben. ZEAL könnten außerplanmäßige Abschreibungen oder
schwerwiegende Zahlungsverzögerungen durch Vertragspartner
entstehen. Der finanzielle Ausfall einzelner Kreditinstitute, bei
denen ZEAL Bankguthaben führt, könnte teilweise oder gänzlich
zu einem Verlust der Einlagen führen. Ebenso könnte der Ausfall
einzelner Emittenten von Zahlungsmitteläquivalenten teilweise
oder gänzlich zu einem Verlust dieser Zahlungsmitteläquivalente
führen.
Die kurzfristig fortbestehenden Beschränkungen des öffentlichen
Lebens zur Bekämpfung des Corona-Viruses können zu einem
weiteren Wachstum der Umsätze für E-Commerce-Geschäfts-
modelle führen. In Lockdown-Phasen halten sich wesentliche
Teile der Bevölkerung im Rahmen geltender Beschränkungen
und Empfehlungen zuhause auf. Möglicherweise werden Unter-
haltungsangebote, insbesondere Online-Spiel- und Lotterie-
angebote weiterhin vermehrt genutzt. In der Folge könnten die
Lotterieumsätze auch bei Online-Lotterievermittlern auch im
Jahr 2021 höher ausfallen und sich positiv auf die zukünftige
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
BEWERTUNG DER RISIKEN
UND CHANCEN
Wir bewerten die Wahrscheinlichkeit eines Eintretens der zuvor
genannten Risiken jeweils unterschiedlich und halten die Risiko-
lage insgesamt für moderat. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von
Risiken, die den Fortbestand der Gruppe gefährden könnten,
erachten wir als gering. Zudem würden wir in Fällen rechtlicher
Risiken bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen.
Darüber hinaus sind uns Risiken, die den Fortbestand der Gruppe
gefährden könnten, derzeit nicht bekannt. Insgesamt sind wir der
Ansicht, dass die Chancen, die die Gruppe hat, die Risiken, denen
wir ausgesetzt sind, deutlich überwiegen.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
25
■
■
zentralisierte Aufstellung des Konzernabschlusses (ein-
schließlich Lagebericht) mit manuellen und automatisierten
Kontrollen und Qualitätskontrollen,
MERKMALE DES RECHNUNGS-
LEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN
KONTROLL- UND RISIKO-
Sicherstellung der erforderlichen Kompetenz von Mitarbei-
tern des Finanz- und Rechnungswesens durch entsprechen-
de Auswahlverfahren und Schulungen sowie den Einsatz von
Spezialisten für spezifische Bewertungs- und IFRS-Themen
wie Beteiligungsbewertung und anteilsbasierte Vergütungen.
MANAGEMENTSYSTEMS
Unsere Definition des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) entspricht der des
Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf.
Umfang und Ausgestaltung des IKS liegen im Ermessen und in
der Verantwortung des Vorstands.
Verantwortlich für die Abschlusserstellung sind die Mitarbeiter
des Bereichs Finanzen. Der Prozess der Abschlusserstellung folgt
einem mit den Mitarbeitern der zuliefernden Fachbereiche abge-
stimmten Zeitplan. Einzelne Sachverhalte werden unter Einbin-
dung externer Experten/Gutachter bilanziell abgebildet.
Primäres Ziel des rechnungslegungsbezogenen IKS ist es, das
Risiko wesentlicher Fehlaussagen in der Rechnungslegung zu
vermeiden, wesentliche Fehlbewertungen aufzudecken und die
Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften zu gewährleisten. Eine
absolute Sicherheit zur Erreichung dieses Ziels durch ein IKS
kann – unabhängig von der konkreten Ausgestaltung – dabei
nicht erreicht werden.
Wir überwachen das rechnungslegungsbezogene IKS im Wesent-
lichen durch prozessintegrierte Kontrollen. Dazu gehören sowohl
präventive als auch aufdeckende Tätigkeiten. Folgende Kontrol-
len sind in den Prozess eingebettet: IT-gestützte und manuelle
Abstimmungen, Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip sowie
Monitoring-Kontrollen.
Das rechnungslegungsbezogene IKS von ZEAL stellt durch
definierte Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen
die vollständige Erfassung von mit der Gruppe zusammenhän-
genden Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung im
Konzernabschluss sicher. Die dazu eingeführten Grundsätze,
Verfahren und Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und
weiterentwickelt.
Des Weiteren beurteilt der Konzernabschlussprüfer gemäß § 317
Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungs- und
-überwachungssystems. So veranlasst der Aufsichtsrat im Rahmen
seiner Überwachungstätigkeit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG
regelmäßig zusätzliche Prüfungshandlungen durch den Ab-
schlussprüfer.
Die ZEAL Network SE erstellt einen Jahresabschluss nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und darüber hinaus
einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS, wie
sie in der EU anzuwenden sind. Änderungen der einschlägigen
rechtlichen Vorschriften werden fortlaufend beobachtet und
auf etwaigen Anpassungsbedarf hin überprüft.
PROGNOSEBERICHT
ERWARTETE ERTRAGSLAGE
Im Geschäftsjahr 2021 planen wir, die Marktführerschaft als On-
line-Anbieter staatlicher und anderer erlaubter Lotterieprodukte
weiter auszubauen. In Abhängigkeit von den Rahmenbedingun-
gen – insbesondere der Jackpot-Entwicklung – rechnen wir dabei
für das Segment Deutschland mit einem Transaktionsvolumen
von mindestens € 700 Mio. Nach außergewöhnlich starken Jack-
pots im Vorjahr haben wir dabei eine durchschnittliche Jackpot-
Entwicklung unterstellt, so dass sich eine geringere Wachstums-
rate als im Vorjahr ergibt. Zudem gehen wir davon aus, dass unser
Umsatz im Geschäftsjahr 2021 bei mindestens € 95 Mio. liegen
wird. Für das bereinigte EBITDA rechnen wir bei im Vorjahresver-
gleich ähnlich hohen Marketinginvestitionen zur Neukundenge-
winnung in Höhe von rund € 32 Mio. mit mindestens € 20 Mio.
Wir betrachten die folgenden Elemente des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystem hinsichtlich des (Konzern-) Rech-
nungslegungsprozesses als wesentlich:
■
Identifizierung aller wesentlichen rechnungslegungsrele-
vanten Prozesse und Risikofelder einschließlich der Unter-
stützung von IT-Systemen und Festlegung entsprechender
Schlüsselkontrollen,
■
kontinuierliche Analyse neuer oder veränderter Rechnungs-
legungsgrundsätze, Gesetze und sonstiger Vorschriften und
Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Abschluss. Regelmä-
ßige Aktualisierung der konzernweiten Bilanzierungs- und
Berichterstattungsrichtlinien in Form von Bilanzierungsricht-
linien, Kontenplänen und Berichtsverfahren,
2021
2020
■
Unterstützung von Konzerngesellschaften bei der Einfüh-
in € Mio.
Prognose
Ist
rung angemessener Rechnungslegungsprozesse und -syste-
me, beispielsweise durch die Beratung bei der Buchhaltung,
die Bereitstellung von Richtlinien und Checklisten für die
Abschlusserstellung sowie Schlüsselrisiken- und Standard-
kontrollen innerhalb der Geschäftsprozesse,
Transaktionsvolumen
(Segment Deutschland,)
Mindestens
700
651,8
87,0
12,7
Umsatz
Mindestens 95
Mindestens 20
Bereinigtes EBITDA¹
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit vor Abschreibungen
und Einmalaufwendungen.
¹
.
26
Konzernlagebericht
Beschränkungen, die Stimmrechte oder
die Übertragung von Aktien betreffen
ÜBERNAHMERELEVANTE
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In
den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffe-
nen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Auch können Verstöße
gegen die Mitteilungspflichten gemäß §§ 33, 38 oder 39 WpHG
dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus
Aktien – darunter das Stimmrecht – zumindest zeitweise nicht
bestehen.
Die nachstehenden Angaben erfolgen gemäß §§ 315a und
289a HGB sowie § 176 AktG, wobei Tatbestände, die bei der
ZEAL Network SE nicht erfüllt sind, nicht erwähnt werden:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 31. Dezember 2020 betrug das gezeichnete Kapital der
ZEAL Network SE € 22.396.070, eingeteilt in 22.396.070 auf den
Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Gemäß § 67 Abs. 2
AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Mit Ausnahme eigener
Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen, ge-
währen alle Aktien die gleichen Rechte. Jede Aktie vermittelt
eine Stimme und, gegebenenfalls mit Ausnahme eventueller
nicht dividendenberechtigter junger Aktien, den gleichen Anteil
am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung be-
schlossenen Dividendenausschüttung. Die Rechte und Pflichten
aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere aus Artikel 9(1)(c)(ii) der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") in Verbindung mit den
§§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Zum 31. Dezember 2020 hielt
die ZEAL Network SE 36.715 eigene Aktien.
Soweit Vorstandsmitglieder in einem Geschäftsjahr ZEAL-Aktien
für bis zu 10 % ihrer Grundvergütung erwerben, wofür sie eine
entsprechende Erhöhung ihrer Grundvergütung erhalten, sind sie
verpflichtet, die entsprechenden Aktien für einen Mindestzeit-
raum von drei Geschäftsjahren ab dem 1. Januar des Erwerbs-
jahres zu halten.
Direkte oder zugerechnete Beteiligungen am Kapital,
die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Folgende direkte oder zugerechnete Beteiligungen am Grund-
kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesell-
schaft aufgrund von Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 WpHG
oder ähnlicher Vorschriften bekannt:
Name
Stimmrechtsanteil
33,89 % (zugerechnet) ¹
33,89 % (zugerechnet) ¹
33,89 % (zugerechnet) ¹
30,06 % (zugerechnet) ¹
30,06 % (zugerechnet) ¹
30,06 % (zugerechnet) ¹
30,06 % (direkt/zugerechnet) ¹
20,67 % (zugerechnet)
20,67 % (direkt)
Oliver Jaster
Günther SE
Günther Holding SE
Günther Holding Immobilien Management GmbH
Günther Holding Immobilien GmbH & Co. KG
Günther Consulting GmbH
Othello Vier Beteiligungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland
UBS Group AG
UBS AG
Working Capital Advisors (UK) Ltd, London, Vereinigtes Königreich
High Street Partners, Ltd., Cayman Islands
20,18 % (zugerechnet) ¹
11,55 % (direkt) ¹
Prozentualer Anteil der 22.352.160 stimmberechtigten Aktien der ZEAL Network SE ohne Berücksichtigung
der zum Zeitpunkt der Mitteilung gehaltenen 43.910 eigenen Aktien.
¹
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
27
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen
der Satzung über die Ernennung und Abberufung von
Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben
oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist gem. § 4 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das
Grundkapital bis zum 21. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichts-
rats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sachein-
lagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis
zu insgesamt € 1.197.017 zu erhöhen und mit Zustimmung des
Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen und in defi-
nierten Grenzen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
(Genehmigtes Kapital 2019). Nähere Bestimmungen zum geneh-
migten Kapital können der Anhangangabe 21 und § 4 der Satzung
entnommen werden. Vom Genehmigten Kapital 2019 wurde
bislang kein Gebrauch gemacht.
Die ZEAL Network SE ist eine dualistisch strukturierte Europäi-
sche Gesellschaft (SE) im Sinne von Artikel 38 lit. b) 1. Alt. SE-VO.
Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten
sich nach Artikel 9 Absatz 1, Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 46
SE-VO, §§ 84, 85 AktG und der Satzung. Die Mitglieder des Vor-
stands (Leitungsorgan) der Gesellschaft werden vom Aufsichts-
rat (Aufsichtsorgan) für einen Zeitraum von höchstens fünf Jah-
ren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre,
sind zulässig (§ 6 Abs. 2 der Satzung). Für die Bestellung von
Vorstandsmitgliedern ist die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich. Bei Stimmengleichheit gibt
die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden in einer erneuten
Abstimmung den Ausschlag (§ 13 Abs. 6 der Satzung). Für den
Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern gilt dieses
Verfahren entsprechend.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juli 2018 wurde
die Gesellschaft ermächtigt, in der Zeit bis zum 31. Dezember
2018 43.910 eigene Aktien zu einem Preis von € 43,34 pro Aktie
von bestimmten Aktionären zu erwerben, die im Zusammenhang
mit der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Hamburg,
Deutschland, nach London, Vereinigtes Königreich, Anspruch auf
Barabfindung hatten. Der Vorstand hat von der Ermächtigung in
vollem Umfang Gebrauch gemacht. Gemäß dem Beschluss der
Hauptversammlung vom 25. September 2019 können die Aktien
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter anderem
für Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen verwen-
det werden oder aber gegen Barzahlung an Dritte zu einem Preis
veräußert werden, der den Börsenkurs zum Zeitpunkt der Ver-
äußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Aktien können
darüber hinaus an Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener
Unternehmen, einschließlich der Führungskräfte verbundener
Unternehmen, im Rahmen von Aktienoptions- und/oder Mitarbeit-
erbeteiligungsprogrammen ausgegeben werden. Die eigenen
Aktien der Gesellschaft können auch eingezogen werden. Im Jahr
2020 wurden 7.195 eigene Aktien an Mitarbeiter der Gruppe ver-
äußert.
Der Vorstand besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus einer
oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Auf-
sichtsrat bestimmt. Nach § 84 Abs. 2 AktG kann der Aufsichtsrat
ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Fehlt
ein erforderliches Vorstandsmitglied, wird das Mitglied nach § 85
Abs. 1 AktG in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten
gerichtlich bestellt. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum
Vorstand und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands
gemäß § 84 Abs. 3 AktG widerrufen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt.
Der Umfang der Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben kann,
ist in § 2 der Satzung definiert. Änderungen der Satzung richten
sich nach Artikel 59 SE-VO, § 179 AktG und der Satzung. Soweit
nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes
bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach
§ 133 AktG, § 20 Abs. 1 der Satzung mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehr-
heit des vertretenen Kapitals gefasst. Für eine Änderung des Un-
ternehmensgegenstands ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehr-
heit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der
Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen,
wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht. Änderungen der
Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichts-
rat gemäß § 16 der Satzung beschließen. Satzungsänderungen
werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handels-
register wirksam.
ERKLÄRUNG ZUR UNTER-
NEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS
§ 289F HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB
wurde auf der Website der Gesellschaft unter zealnetwork.de
öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zu Unter-
nehmensführungspraktiken und zur Festlegung von Zielgrößen
für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in Führungs-
positionen sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
sind in der Erklärung zur Unternehmensführung aufgeführt.
.
28
Konzernlagebericht
überprüft und gegebenenfalls einvernehmlich mit dem betroffe-
nen Vorstandsmitglied angepasst. Zusätzlich zur Grundvergütung
werden den Vorstandsmitgliedern in angemessenem Umfang
Beiträge zur privaten Altersversorgung gewährt. Zudem erhalten
die Vorstandsmitglieder Auslagenersatz für Reise- und Bewir-
tungskosten sowie für sonstige Aufwendungen im Interesse
der Gesellschaft.
VERGÜTUNGSBERICHT
ROLLE DES VERGÜTUNGSAUSSCHUSSES
Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats in seiner Funktion als
Vergütungsausschuss ist dafür zuständig, Vorschläge für die Ver-
gütung jedes Vorstandsmitglieds für seine Dienste für die Gesell-
schaft zu unterbreiten. Außerdem ist der Ausschuss für die Fest-
legung der Vergütungspolitik des Unternehmens sowie die
Struktur der Vorstandsvergütung einschließlich der Aufteilung in
feste und variable Bestandteile zuständig. Die Vergütung des
Vorstands wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre überprüft.
Bei der Überprüfung der Vergütungsregelungen des Vorstands
berücksichtigt der Präsidialausschuss:
Variable Vergütung
Die variable Komponente besteht aus Vergütungen mit sowohl
kurzfristiger als auch langfristiger Anreizwirkung ( "STI" und
"LTI").
Auf die kurzfristige Anreizwirkung entfallen im Jahr 2020
22,4 % (2019: 25 %) der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglie-
der (basierend auf einer 100 %igen Erreichung der STI-Ziele). Die
Zielerreichung wird anhand individuell bestimmter quantitativer
und qualitativer Zielvorgaben gemessen. Zu den quantitativen
Vorgaben zählen insbesondere finanzielle Ziele wie EBIT, Umsatz
und Kapitaleffizienz, zu den qualitativen Vorgaben zählen strate-
gische Ziele wie etwa die Bewältigung regulatorischer Herausfor-
derungen. Die konkreten Zielvorgaben werden durch den Auf-
sichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahrs festlegt. Die Bewertung
der Zielerreichung wird jährlich (Januar oder Februar des Folge-
zeitraums) mit einer gleichen Gewichtung der genannten Ziele
überprüft. Unabhängig von einem tatsächlich höheren Zielerrei-
chungsgrad wird maximal das Zweifache des Ziel-STI ausgezahlt.
Die langfristige Anreizwirkung im Rahmen der Vergütungspolitik
ist im Jahr 2020 so ausgelegt, dass sie 27,4 % (2019: 25 %) der
Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder entspricht (basierend
auf einer 100 %igen Erreichung der LTI-Ziele des Vergütungs-
jahrs und der STI-Ziele des Vorjahrs). Hierbei erhalten die Vor-
standsmitglieder jedes Jahr eine Anzahl virtueller Aktien auf der
Grundlage eines Ausgangswerts, der einem individuell vereinbar-
ten Betrag, gewichtet mit der festgestellten Erreichung des STI-
Ziels des Vorjahrs, entspricht. Für die Berechnung der Anzahl der
zu gewährenden virtuellen Aktien wird der Ausgangswert durch
den durchschnittlichen volumengewichteten Kurs einer Aktie der
ZEAL Network SE im XETRA-Handel der Deutschen Börse inner-
halb eines Dreimonatszeitraums vor Ausgabe der virtuellen Aktie
dividiert. Die Auszahlung erfolgt drei Jahre nach Ausgabe, die zu
zahlende Höhe entspricht der Anzahl der ausgegebenen virtuel-
len Aktien multipliziert mit dem finalen Aktienkurs. Der finale Ak-
tienkurs ist der durchschnittliche volumengewichtete Kurs einer
Aktie der ZEAL Network SE im XETRA-Handel der Deutschen
Börse innerhalb Dreimonatszeitraums vor dem Auszahlungsda-
tum. Unabhängig von einem tatsächlich höheren Zielerreichungs-
grad wird maximal das Zweifache des gewichtetem Ausgangs-
werts ausgezahlt. Im Falle einer negativen Beeinflussung des
finalen Aktienkurses durch außergewöhnliche externe Faktoren
kann der Aufsichtsrat diesen nach billigem Ermessen anpassen.
■
das Wachstum der Gruppe im Vorjahreszeitraum sowie
das prognostizierte Wachstum zukünftiger Perioden,
■
die Leistung der Gruppe im Vergleich zu anderen Unter-
nehmen, die in derselben Branche tätig sind,
■
den Sitz der Gruppe und die entsprechenden Erwartungen
der Stakeholder,
■
das allgemeine externe Umfeld und die branchenübliche
Vergütung von Führungskräften.
Unsere Vergütungspolitik ist in keiner Weise darauf ausgerichtet,
unangemessene Ergebnisse oder übermäßige Risiken zu belohnen.
SYSTEMATIK DER VORSTANDSVERGÜTUNG
IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Die Gesamtvergütung und die einzelnen Vergütungskomponen-
ten der Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Ver-
hältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, der
jeweiligen persönlichen Leistung, der Leistung des Gesamtvor-
stands und der wirtschaftlichen Lage von ZEAL. Die Festlegung
der Vergütung erfolgt auch auf der Grundlage eines horizontalen
Vergütungsvergleichs in Bezug auf eine Gruppe vergleichbarer
Unternehmen in Deutschland. Die Vergütung des Vorstands be-
inhaltet sowohl feste als auch variable, erfolgsabhängige Bezüge.
Im Geschäftsjahr 2020 haben sich am Vergütungssystem für den
Vorstand gegenüber dem Vorjahr die im nachfolgenden Text
ausgewiesenen geringfügigen Änderungen in der Gewichtung
der Komponenten der variablen Vergütung ergeben. Die Vor-
standsmitglieder erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit ein
Zieljahreseinkommen, das sich, basierend auf einer 100 %igen
Zielerreichung, je zur Hälfte aus festen und variablen Vergü-
tungsbestandteilen zusammensetzt.
Festvergütung
Die jährliche Grundvergütung als fester, erfolgsunabhängiger
Vergütungsbestandteil wird monatlich anteilig ausgezahlt. Die
Grundvergütung erhöht sich um 10 %, wenn das betreffende Vor-
standsmitglied in einem Geschäftsjahr Aktien der Gesellschaft für
einen mindestens der Erhöhung entsprechenden Betrag erwirbt.
Die Grundvergütung wird regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre,
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
29
GEWÄHRTE VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Die gewährte Vergütung entspricht der Festvergütung und den
Versorgungs- und sonstigen Leistungen und den kurzfristigen An-
reizen, die den Vorständen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020
gewährt wurden, sowie dem Wert der langfristigen Anreize (virtuelle
Aktien, wie in Anhangangabe 24 zum Konzernabschluss erläutert),
die ihnen im Jahr 2020 gewährt wurden, am 31. Dezember 2020.
Versorgungs- und
DR. HELMUT BECKER, CEO
Festvergütung
Kurzfristige Anreize
Langfristige Anreize
sonstige Leistungen
Summe
in € Tsd.
Minimum 2020
Ziel 2020
663
663
663
663
651
0
270
462
540
415
0
462
924
924
460
11
11
11
11
11
674
1.406
2.060
2.138
1.537
Gewährt 2020
Maximum 2020
Gewährt 2019
Versorgungs- und
JONAS MATTSSON, CFO
Festvergütung
Kurzfristige Anreize
Langfristige Anreize
sonstige Leistungen
Summe
in € Tsd.
Minimum 2020
Ziel 2020
494
494
494
494
443
0
189
323
378
291
0
323
646
646
322
11
11
11
11
11
505
1.017
1.474
1.529
1.067
Gewährt 2020
Maximum 2020
Gewährt 2019
ZUGEFLOSSENE VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Die zugeflossene Vergütung entspricht der Vergütung, die den
Vorständen im Jahr 2020 bezahlt wurde.
Versorgungs-
und sonstige
Leistungen
Kurzfristige
Langfristige
Anreize
VORSTANDSMITGLIEDER
Jahr
Festvergütung
Anreize
Summe
in € Tsd.
Dr. Helmut Becker
Dr. Helmut Becker
Jonas Mattsson
Jonas Mattsson
2020
2019
2020
2019
663
651
494
443
415
736¹
291
286
240¹
185
11
11
11
11
1.375
1.636¹
981
337¹
155¹
946¹
Die im Konzernlagebericht 2019 ausgewiesenen Zahlen wurden angepasst, um die im Jahr 2019 zugeflossene Vergütung auszuweisen.
¹
Die Mitglieder des Vorstands haben weder im Geschäftsjahr
Für den Fall, dass einem Vorstandsmitglied nicht spätestens
zwölf Monate vor Ende der Laufzeit des Dienstvertrags (entspre-
chend der Bestellungsdauer) vom Aufsichtsrat mitgeteilt wird,
dass dieser seine Wiederbestellung beabsichtige, erhält das Vor-
standsmitglied eine Abfindungszahlung in Höhe des Zweifachen
der jährlichen Grundvergütung, welche mit Ablauf der nicht ver-
längerten Vertragslaufzeit fällig ist.
2020 noch im Geschäftsjahr 2019 von der Gesellschaft oder
deren Tochterunternehmen Kredite erhalten.
Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten markt-
übliche Regelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung des
Dienstverhältnisses ohne wichtigen Grund und eine Begrenzung
der zu zahlenden Abfindung entsprechend der Empfehlung G.13
des Deutschen Corporate Governance Kodex.
.
30
Konzernlagebericht
Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer oder mehreren Sit-
zungen des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel
der dem Mitglied zustehenden Gesamtvergütung prozentual im
Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssit-
zungen gegenüber den Aufsichtsratssitzungen, an denen das
Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Das gilt entspre-
chend für die Ausschussvergütung, wenn ein Ausschussmitglied
an einer oder mehreren Sitzungen des Ausschusses nicht teil-
nimmt.
VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der
Satzung der Gesellschaft festgelegt. Sie besteht aus einer Grund-
vergütung sowie Zuschlägen, die für die Übernahme bestimmter
Funktionen angesichts des damit zusätzlichen Arbeitsaufwands
gewährt werden:
Grundvergütung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Ver-
gütung von € 45,5 Tsd. für jedes volle Geschäftsjahr in diesem
Amt.
Bei einem unterjährigen Eintritt in den (oder Ausscheiden aus
dem) Aufsichtsrat, einen seiner Ausschüsse oder eine mit einem
Zuschlag vergütete Funktion erfolgt eine anteilige Kürzung der
betreffenden Vergütungskomponente (Zahlung von einem
Zwölftel des betreffenden jährlichen Vergütungsteils für jeden
angefangenen Monat der Mitgliedschaft beziehungsweise Funk-
tionsausübung).
Zuschläge
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Zuschlag in
Höhe von € 91 Tsd. und der stellvertretende Vorsitzende in Höhe
von € 45,5 Tsd. Für ihre Mitgliedschaft in einem oder mehreren
Ausschüssen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zu-
sätzliche jährliche Vergütung von € 17,5 Tsd. beziehungsweise
€ 35,0 Tsd. für die Ausschussvorsitzenden.
Aufsichtsratsmitgliedern werden zudem sämtliche Auslagen,
die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung des Aufsichts-
ratsmandats entstehen, sowie die von ihnen insoweit etwa abzu-
führende Umsatzsteuer erstattet. Die Gesellschaft zahlt den Auf-
sichtsratsmitgliedern des Weiteren die auf ihre Gesamtvergütung
etwa anfallende Umsatzsteuer.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der
folgenden Tabelle dargestellt:
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
2020
2019
in € Tsd.
Peter Steiner
184
31
86
90
98
25
115
52
–
194
36
95
63
88
25
101
38
63
23
23
0
davon für Tochterunternehmen
Andreas de Maizière
Oliver Jaster
Thorsten Hehl
davon von Tochterunternehmen
Jens Schumann
davon von Tochterunternehmen
Leslie-Ann Reed
Marc Peters
60
–
Bernd Schiphorst
Frank Strauß
37
670
Gesamt
650
Aufsichtsratsmitglieder haben weder im Geschäftsjahr 2020 noch
im Geschäftsjahr 2019 von der Gesellschaft oder deren Tochter-
unternehmen Kredite erhalten.
.
Konzernlagebericht
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
31
KONZERNABSCHLUSS
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER
2020
2019
Anhang
in € Tsd.
4
5
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
24
6
-21.870
-56.292
-32.183
-10.840
-13.269
-22.964
-68.963
-21.706
-29.311
-17.946
-294
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Marketingkosten
Direkte Kosten des Geschäftsbetriebs
Indirekte Kosten des Geschäftsbetriebs
Wechselkursdifferenzen
Einmalerträge und -aufwendungen
7
-11.438
Ergebnis aus der laufenden Geschäftstätigkeit vor Anteil am
Verlust assoziierter Unternehmen, Finanzergebnis, Ertragsteuern
und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen
und Nutzungsrechte (EBITDA)
-10.458
-1.498
-996
-7.074
-1.771
10; 12
26
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Ergebnis aus der laufenden Geschäftstätigkeit (EBIT)
Finanzerträge
8
8
Finanzaufwendungen
-912
18
Gewinn/Verlust aus finanziellen Vermögenswerten
Finanzergebnis
-88
-213
-727
15
9
Anteil am Verlust von assoziierten Unternehmen
Periodenergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
-12
-6.610
Periodenergebnis
Hiervon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
-269
Ergebnis je Aktie, das den Stammaktionären
des Mutterunternehmens zuzurechnen ist
€
€
21
Ergebnis je Aktie (unverwässert, verwässert in €/Aktie)
Die obige Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sollte in Ver-
bindung mit den beigefügten Anhangangaben 1 bis 28 gelesen
werden.
.
32
Konzernabschluss
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER
2020
2019
Anhang
in € Tsd.
Periodenergebnis
Sonstiges Ergebnis
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Änderungen im beizulegenden Zeitwert von finanziellen
Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind (nach Steuern)
14
Posten, die anschließend möglicherweise
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Unterschiede aus der Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe
-164
–
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
Hiervon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
-269
Die obige Konzern-Gesamtergebnisrechnung sollte in Verbin-
dung mit den beigefügten Anhangangaben 1 bis 28 gelesen wer-
den.
.
Konzernabschluss
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
33
KONZERN-BILANZ
STAND 31. DEZEMBER
2020
2019
Anhang
AKTIVA in € Tsd.
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen
10
25
11
12
13
14
15
17
25
Nutzungsrechte
Geschäfts- oder Firmenwert
Immaterielle Vermögenswerte
Latente Steueransprüche
Sonstige Finanzanlagen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Sonstige Vermögenswerte
Nettoinvestition aus Finanzierungsleasing
Langfristige Vermögenswerte, gesamt
–
Kurzfristige Vermögenswerte
Ertragsteuerforderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Nettoinvestition aus Finanzierungsleasing
Geleistete Anzahlungen
25
16
17
18
18
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte
Anteile an Fonds
–
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und verpfändete liquide Mittel
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt
AKTIVA
Die im Konzernabschluss 2019 ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte
in Höhe von € 17.741 Tsd. wurden in die folgenden Posten aufgeteilt: Forderungen aus Liegerungen und Leistungen, Nettoinvestition aus
Finanzierungsleasing, geleistete Anzahlungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und sonstige kurzfristige Vermögenswerte.
¹
Der Ausweis der im Konzernabschluss 2019 ausgewiesenen "Zahlungsmitteläquivalente und andere kurzfristig gehaltene Anteile an Eigenkapitalfonds"
²
und "Zahlungsmittel und verpfändete liquide Mittel" wurden angepasst. Der Posten "Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und verpfändete liquide Mittel" enthält
kurzfristige Einlagen in Höhe von € 69.586 Tsd., die den Zahlungsmitteläquivalenten zuzuordnen sind. Die Anteile an Fonds werden in einem eigenen Posten dargestellt,
um diese deutlicher von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zu trennen.
.
34
Konzernabschluss
2020
2019
Anhang
PASSIVA in € Tsd.
Langfristige Verbindlichkeiten
Latente Steuerschulden
13
19
20
25
– ¹
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Rückstellungen
Leasingverbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
,
19
19
Ertragsteuerverbindlichkeiten
Rückstellungen
20
25
Leasingverbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt
Eigenkapital
21
21
21
21
21
21
Gezeichnetes Kapital
-1.591
-1.903
Kapitalrücklage
Eigene Anteile
Sonstige Rücklagen
Währungsumrechnungsrücklage
–
Gewinnrücklage
Den Anteilseignern des Mutterkonzerns zuzurechnendes Eigenkapital
Nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnendes Eigenkapital
Eigenkapital, gesamt
21
PASSIVA
Die im Konzernabschluss 2019 ausgewiesenen sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.026 Tsd., die dem beizulegendem Zeitwert
des langfristigen Teils der anteilsbasierten Vergütungen entsprechen, werden seit dem Geschäftsjahr 2020 als langfristige Rückstellungen dargestellt.
¹
² Die im Konzernabschluss 2019 ausgewiesenen sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 30.150 Tsd. wurden in die folgenden Posten
aufgeteilt: sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten.
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen in Höhe von € 2.177 Tsd. (2019: € 1.496 Tsd.) sind nicht mehr als sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten dargestellt, sondern als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen klassifiziert. Die im Konzernabschluss 2019
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten wurden entsprechend angepasst.
³
Die obige Konzern-Bilanz sollte in Verbindung mit den beigefüg-
ten Anhangangaben 1 bis 28 gelesen werden.
.
Konzernabschluss
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
35
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER
2020
2019
Anhang
in € Tsd.
Periodenergebnis vor Steuern
Berichtigungen für
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
–
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Wertminderung eines assoziierten Unternehmens
Finanzaufwendungen – Leasingverbindlichkeiten
Zinserträge aus Nettoinvestitionen in Finanzierungsleasing sowie
Gewinne aus dem Abgang von Nutzungsrechten
-1.209
-2.481
–
-273
Sonstige Finanzerträge
Sonstige Finanzaufwendungen
Unterschiede aus der Währungsumrechnung
ausländischer Geschäftsbetriebe
-164
–
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen
Veränderungen der
-57
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Geleistete Anzahlungen
-47
-105 ¹
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte
-172 ¹
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
-1.728
-20
-7.022 ¹
-3.818 ¹
-1.303 ¹
-461
-3.339
Rückstellungen
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Zinsen
-258
-6.914
-524
Gezahlte Ertragsteuern
-7.779
Zahlungsmittelzufluss/-abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit
.
36
Konzernabschluss
2020
2019
Anhang
in € Tsd.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
17
Auszahlung für eine Abschlagszahlung an das Finanzamt
Einzahlungen aus Untermietverhältnissen (Finanzierungsleasing)
Auszahlung für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten
Einzahlung für den Verkauf von immateriellen Vermögenswerten
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen
Einzahlung für den Verkauf von Sachanlagen
-54.316
-280
–
–
-44
–
-361
-60
–
Auszahlungen für den Erwerb von assoziierten Unternehmen
Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen Finanzanlagen
-377
–
-527
-170
Einzahlung/Auszahlung aus dem Verkauf/
für den Erwerb von Investitionen in Fonds
18
-828
-2.975
-514
Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Erwerb eines Tochterunternehmens,
abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel
–
Zahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit
-51.879
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen von Leasingverbindlichkeiten
Dividendenzahlungen
-2.983
-17.887
-2.312
–
Einzahlung für den Verkauf eigener Aktien
Auszahlungen für die Ausgabe von Aktien
Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit
–
–
-650
-2.962
-20.711
Veränderung des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
-67.219
18
18
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und
verpfändete liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres
Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019 wurde in Folge der Anpassungen der Bilanz für 2019 insoweit entsprechend angepasst.
¹
Die obige Konzern-Kapitalflussrechnung sollte in Verbindung mit
den beigefügten Anhangangaben 1 bis 28 gelesen werden.
.
Konzernabschluss
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
37
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER
Den
Anteils-
eignern
des
Nicht
beherr-
Mutter-
konzerns
zuzurech-
schenden
Anteils-
Währungs-
um-
nendes eignern zu-
Eigen- zurechnen-
kapital des Eigen-
Gezeich-
Eigen-
kapital
gesamt
netes
Kapital-
rücklage
Eigene
Sonstige rechnungs-
Gewinn-
rücklage
Kapital
Anteile Rücklagen
rücklage
gesamt
kapital
in € Tsd.
Stand 1. Januar 2019
Periodenergebnis
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
-1.903
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
-37
-37
Kapitalerhöhung zum
Erwerb von LOTTO24 AG
–
–
–
–
Erwerb von nicht-
beherrschenden Anteilen
–
–
–
–
–
–
–
-241
–
-241
-273
-269
–
-514
Stand 31. Dezember 2019
Periodenergebnis
-1.903
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
-164
-164
-269
Erwerb von nicht-
beherrschenden Anteilen
–
–
–
–
–
–
–
–
–
-605
–
-605
-223
–
-828
Verkauf eigener Aktien
Dividendenausschüttung
Stand 31. Dezember 2020
–
–
–
–
–
–
-17.887
-17.887
–
-17.887
-1.591
Die obige Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sollte
in Verbindung mit den beigefügten Anhangangaben 1 bis 28
gelesen werden.
.
38
Konzernabschluss
KONZERNANHANG
1 ALLGEMEINES
Die ZEAL Network SE ,
Hamburg
(im Folgenden auch "ZEAL"
oder "das Unternehmen"), ist deutsche börsennotierte Gesell-
schaft. Ihr Sitz ist Hamburg , die ihre Anschrift lautet
Straßen-
register des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer
HRB 159581 eingetragen. Abschlussstichtag ist der 31. Dezember
2020, das Geschäftsjahr 2020 umfasste den Zeitraum vom
1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
im Oktober 2019 erschweren einen Vergleich der Konzern-Ge-
winn- und -Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrech-
nung und der Konzern-Kapitalflussrechnung in den Geschäfts-
jahren 2019 und 2020. Im Geschäftsjahr 2020 werden hierin
das
Online-Lotterievermittlungsgeschäft
des ganzen Jahres
abgebildet, während die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr
2019 Aktivitäten des Zweitlotteriegeschäfts vom 1. Januar 2019
bis 15 Oktober 2019 sowie die Aktivitäten der LOTTO24 AG seit
dem 14. Mai 2019 umfassen. Die Bilanzierung der Übernahme
von der LOTTO24 AG ist in der Anhangangabe 28 dargestellt.
ZEAL ist die Muttergesellschaft einer E-Commerce-Unter-
nehmensgruppe, die ihren Kunden Online-Lotterieerlebnisse
anbietet. Sie ist hauptsächlich im Online-Lotterievermittlungs-
geschäft tätig.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit Beschluss des
Vorstands am 23. März 2021 genehmigt und im Anschluss dem
Aufsichtsrat zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Die Veröf-
fentlichung wurde durch Beschluss des Vorstands am 23. März
2021 freigegeben.
Die Übernahme der LOTTO24 AG am 14. Mai 2019, die Aufgabe
des Zweitlotteriegeschäfts des Konzerns und der Wechsel zum On-
line-Lotterievermittlungsgeschäft (der "Geschäftsmodellwechsel")
2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die wesentlichen Grundsätze der Rechnungslegung, die
2.2 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
ZUR RECHNUNGSLEGUNG
die ZEAL und ihre Tochterunternehmen ("die ZEAL-Gruppe"
oder "der Konzern") bei der Aufstellung des Konzernabschlusses
angewendet hat, sind im Folgenden dargestellt. Der Ausweis er-
folgt, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro (€ Tsd.),
wodurch sich im Einzelfall Rundungsdifferenzen ergeben können.
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
zu bestehenden Standards, die vom Konzern angewendet
wurden
Die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen
wurden erstmalig im Berichtszeitraum ab 1. Januar 2020 ange-
wendet, hatten aber keine wesentliche Auswirkung auf den
Konzernabschluss:
2.1 GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG
DES ABSCHLUSSES
■
Der Konzernabschluss der ZEAL und ihrer Tochterunternehmen
zum 31. Dezember 2020 wurde unter Berücksichtigung der am
Abschlussstichtag gültigen "International Financial Reporting
Standards" (IFRS) und "International Financial Reporting Interpre-
tations Committee" (IFRIC) des "International Accounting Stan-
dards Board" (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, und
ergänzend nach den gemäß § 315e HGB anzuwendenden
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Änderung des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"
■
Änderung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"
■
Änderung des IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler"
■
Änderung des IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanz-
instrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 "Finanzin-
strumente: Angaben" – Reform der Refinanzierungszins-
sätze – Phase 1
Der Konzernabschluss wurde auf Basis der historischen An-
schaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Ausgenommen
davon sind Zahlungsmitteläquivalente und die sonstigen Finanz-
anlagen die, wie in den folgenden Rechnungslegungsmethoden
beschrieben, zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
.
Konzernanhang
39
Veröffentlichte neue, noch nicht verpflichtend
anzuwendende Standards
2.3 WESENTLICHE ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN
Die IFRS-Bilanzierung verlangt die Vornahme von Schätzungen
und Annahmen, die in die bilanzierten Beträge und Anhangan-
gaben einfließen. Wesentliche Annahmen und Schätzungen
wurden für die Nutzungsdauern langfristiger Vermögenswerte,
die Realisierbarkeit von Forderungen sowie die Bilanzierung und
Bewertung von Rückstellungen getroffen. Die tatsächliche Ent-
wicklung kann von diesen Schätzungen abweichen. Darüber hin-
aus bestehen am Abschlussstichtag folgende Annahmen, die das
Risiko einer künftig gegebenenfalls notwendigen Anpassung der
Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bergen:
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses bekannt
gemachte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Stan-
dards und Interpretationen sind nachfolgend dargestellt. ZEAL
beabsichtigt, diese Standardänderungen spätestens ab dem Zeit-
punkt ihres Inkrafttretens anzuwenden:
■
Änderung des IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzin-
strumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 "Finanzinstrumente:
Angaben", IFRS 4 "Versicherungsverträge, IFRS 16 "Leasing-
verhältnisse" – Reform der Refinanzierungszinssätze – Phase
2 ist ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Einmalerträge und -aufwendungen
■
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" – Anpassungen in Folge
Die Geschäftsführung bestimmt nach eigenem Ermessen Posten,
die als Einmalaufwendungen und -erträge klassifiziert werden,
um ein besseres Verständnis der zugrunde liegenden Ertragslage
des Konzerns zu ermöglichen. Weitere Einzelheiten sind in der
Anhangangabe 7 dargestellt.
"COVID-19-bedingter Mietkonzessionen", ist auf Geschäfts-
jahre anwendbar, die am oder nach dem 1. Juli 2020
beginnen.
■
Änderung des IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden
und Eventualforderungen" ist ab dem 1. Januar 2022 an-
zuwenden.
Steuern und sonstige Abgaben
Aufgrund von periodischen Veränderungen im steuerlichen
Umfeld der Branche, in der der Konzern tätig ist, sind für die Er-
mittlung der Rückstellungen für bestimmte Steuern und sonstige
Abgaben Ermessensentscheidungen erforderlich. Die Behand-
lung dieses Postens ist naturgemäß oft komplex und kann erst
endgültig ermittelt werden, wenn eine verbindliche Einigung mit
der zuständigen Steuerbehörde erzielt wurde, was einige Jahre in
Anspruch nehmen kann. Die Rückstellungsbeträge werden unter
Einbeziehung von Rechtsexperten und Steuerfachleuten und der
Auslegung von spezifischen Steuergesetzen durch die Geschäfts-
führung ermittelt. Die tatsächlichen Verbindlichkeiten können
von den Rückstellungsbeträgen abweichen, was sich auf die Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken
könnte.
■
Änderung des IAS 16 "Sachanlagen" ist vorbehaltlich eines
EU-Endorsements ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
■
Änderung des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"
ist vorbehaltlich eines EU-Endorsements ab dem 1. Januar
2022 anzuwenden.
■
IFRS 4 "Versicherungsverträge" – Verlängerung der Über-
gangsphase, ist ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
■
Änderung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" –
Klassifizierung von Verbindlichkeiten sowie Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind vorbehaltlich
eines EU-Endorsements ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.
■
IFRS 17 "Versicherungsverträge" inklusive Änderungen an
IFRS 17 ist vorbehaltlich eines EU-Endorsements ab dem
1. Januar 2023 anzuwenden.
Die meisten Steuer- und sonstigen Abgabenposten des Konzerns
betreffen routinemäßige Sachverhalte und werden nicht subjektiv
ermittelt. In einigen spezifischen steuer- und abgabenrelevanten
Bereichen hat der Vorstand jedoch Ermessensentscheidungen
getroffen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
■
Änderung des IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" –
Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen ist
vorbehaltlich eines EU-Endorsements ab dem 1. Januar 2023
anzuwenden.
Umsatzsteuer und damit verbundene Eventualverbindlich-
keiten sowie Forderungen gegenüber dem Finanzamt
Aus der Anwendung dieser neuen Regelungen erwarten wir
keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Aufgrund der am 1. Januar 2015 eingeführten Änderungen
der Umsatzsteuerrechtsvorschriften in
Deutschland
besteht eine
wesentliche Unsicherheit, ob bei bestimmten, von der Tochter
myLotto24 erbrachten, Leistungen Umsatzsteuer zu leisten und
welche Steuerbemessungsgrundlage zugrunde zu legen ist. Der
Vorstand des Konzerns ist derzeit der Ansicht, dass ein Abfluss
wirtschaftlichen Nutzens aus diesem Sachverhalt nicht wahr-
scheinlich ist. Demzufolge wurde hierfür keine Verbindlichkeit
.
40
Konzernanhang
Glücksspielabgabe in Österreich
oder Rückstellung im Konzernabschluss gebildet. Auf Grundlage
einer gründlichen rechtlichen Bewertung, die auch eine Prüfung
des bestehenden Rechtsrahmens umfasste, ist der Vorstand un-
verändert davon überzeugt, dass das Ergebnis einer etwaigen
Überprüfung für die myLotto24 vorteilhaft ausfallen wird. Jegli-
che Änderungen in diesem Bereich wird der Konzern weiterhin
genau verfolgen, um sicherzustellen, dass bei der Rechnungsle-
gung für Umsatzsteuer auch künftig die geltenden Vorschriften
eingehalten werden. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang
eine Eventualverbindlichkeit von € 76,6 Mio. erfasst, die in der
Anhangangabe 27 zum Konzernabschluss erläutert wird.
Seit Januar 2011 ist eine Glücksspielabgabe in Österreich auf
Grundlage der Verbrauchsstelle zahlbar. Dabei ist zu beurteilen,
ob ab 1. Januar 2018 die korrekte österreichische Glücksspielab-
gabe 4 % der Spieleinsätze betragen soll (2 % vor dem 1. Januar
2018), was dem Satz für "Wetten" entspricht, oder 40 % der Brutto-
spielumsätze, was dem Satz für "Glücksspielaktivitäten" entspricht.
Bisher war der Vorstand der Ansicht, dass eine auf Spieleinsätzen
auf Grundlage des für Wetten maßgeblichen Abgabensatzes ba-
sierende Abgabe am wahrscheinlichsten ist, und bildete die ent-
sprechenden Rückstellungen. Ein Schriftwechsel mit dem Fach-
bereich des Finanzamts für Gebühren, Verkehrssteuern und
Glücksspiel (das "österreichische Finanzamt") deutet nun jedoch
darauf hin, dass die Aktivitäten in Österreich als Glücksspiel ein-
gestuft werden könnten. Das österreichische Finanzamt vertritt
die Ansicht, dass Wetten auf den Ausgang von Lotterien als
Glücksspiel gelten, da auch Lotterien als Glücksspiel betrachtet
werden. Dieser Schriftwechsel stellt keine rechtsverbindliche
Aussage der Auffassung des österreichischen Finanzamts dar.
Eine solche rechtsverbindliche Aussage könnte in Form einer
steuerlichen Beurteilung folgen. Der Vorstand ist der Ansicht,
dass ein Bescheid auf Basis von Glücksspielaktivitäten wahr-
scheinlich eingehen wird, und bildet Rückstellungen ausgehend
davon, dass der Konzern mit 40 % der Bruttospieleinsätze be-
steuert wird. Eine Rückstellung von € 1,9 Mio. wurde im Jahr 2018
erfasst. 2019 ist sie auf € 2,1 Mio. gestiegen und ist 2020 unverän-
dert geblieben. Dieser Betrag wurde unter Berücksichtigung von
Einschätzungen von Rechtsexperten und der Auslegung von
Glücksspielsteuergesetzen durch die Geschäftsführung zurück-
gestellt. Für weitere Erläuterungen zum Sachverhalt verweisen
wir auf die Anhangangabe 20.
Nach einer Vereinbarung der myLotto24 mit dem Finanzamt
Hannover-Nord im Dezember 2019 hat die myLotto24 im Januar
2020 eine Abschlagzahlung auf die mögliche Umsatzsteuerver-
pflichtung der Vorjahre in Höhe von € 54,3 Mio. an die deutschen
Finanzbehörden getätigt. Die Zahlung wurde geleistet, um das
Risiko der Festsetzung etwaiger Säumniszuschläge auszuschlie-
ßen und den Umfang etwaiger Zinszahlungen erheblich zu
verringern. Im Rahmen der IFRS Standards ist nicht eindeutig
geregelt, wie eine solche Vorauszahlungen für sonstige Steuern
zu bilanzieren sind. Daher hat der Konzern für diesen Sachverhalt
folgende Bilanzierungsmethode angewendet: Eine Vorauszahlung
für sonstige Steuern stellt einen Vermögenswert dar, wenn diese
dem Konzern das Recht einräumt, künftig wirtschaftliche Vorteile
zu erzielen, indem er entweder eine Rückerstattung in bar erhält
oder die Zahlung zur Begleichung der Steuerschuld verwenden
kann und diese Formen der Verwendung wahrscheinlich sind. Die
Art der Vorauszahlung, ob freiwillig oder verpflichtend, hat dabei
keinen Einfluss auf dieses Recht und daher auch nicht auf die
Schlussfolgerung, dass es sich um einen Vermögenswert handelt.
Unter Berücksichtigung aller verfügbaren Nachweise hält ZEAL
es für wahrscheinlich, dass die Steuerschuld nicht gezahlt werden
muss, da es nach Ansicht des Vorstands wahrscheinlich ist, dass
der strittige steuerliche Sachverhalt zu Gunsten des Konzerns
beigelegt wird und ZEAL eine Rückerstattung erhalten wird. Der
Konzern erfasste vor diesem Hintergrund einen Vermögenswert,
der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ist, die auf der
Grundlage der erwarteten Rückerstattungen und einer geschätz-
ten Laufzeit bis zur erwarteten Erstattung ermittelt worden sind.
Die Laufzeit wurde unter Einbeziehung der Expertise eines exter-
nen Rechtsspezialisten sowie auf Basis von Erfahrungen in ver-
gleichbaren steuerlichen Verfahren geschätzt. Weitere Erläute-
rungen sind der Anhangangabe 17 zu entnehmen
LOTTO24-Übernahme
Im Zuge der LOTTO24-Übernahme war für die Anwendung der
Vorschriften von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" im
Geschäftsjahr 2019 stellt die Bestimmung des Erwerbers eine we-
sentliche Ermessensentscheidung dar. Bei der Ermittlung des Er-
werbers wurden die Vorgaben von IFRS 3.B15-16 berücksichtigt.
Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Beurteilung der
Zusammensetzung der Führungsebene der neuen Gruppe und
der relativen Größe des Geschäftsbetriebs der ZEAL-Gruppe und
der LOTTO24 AG vor dem Zusammenschluss. Ergänzende zu-
sätzliche Überlegungen betrafen die wirtschaftlichen und
strategischen Grundlagen für die Transaktion.
Auf Basis der durchgeführten Analyse gelangte der Vorstand
zum Ergebnis, dass ZEAL der Erwerber war und die Bilanzierung
der Übernahme auf dieser Basis erfolgte. Weitere Einzelheiten zu
diesem Geschäftszusammenschluss sind in der Anhangangabe
28 dargelegt.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
41
Beizulegender Zeitwert von Finanzanlagen der Stufe 3
Auswirkung der COVID-19-Pandemie
An jedem Abschlussstichtag wird der beizulegende Zeitwert
nicht börsennotierter Eigenkapitalinstrumente berechnet. Zur
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Unternehmenswert)
der zugrunde liegenden Unternehmen, an denen ZEAL beteiligt
ist, wird ein Bewertungsmodell nach dem "Discounted-Cashflow-
Verfahren" (DCF) herangezogen. Der beizulegende Zeitwert der
von ZEAL gehaltenen Anteile an den Beteiligungen wurde
anhand eines Optionspreismodells bemessen. Im Optionspreis-
modell wird der Unternehmenswert der Beteiligung unter den
einzelnen Aktionären verteilt. Zu den wesentlichen Schätzungen
und Annahmen im Modell gehören der Abzinsungssatz, die
Wachstumsrate des Transaktionsvolumens und das Margen-
wachstum. Weitere Einzelheiten hierzu sind in der Anhang-
angabe 14 zu finden.
Ab März 2020, nach dem weltweiten Ausbruch von COVID-19,
wurden in allen Ländern, in denen die ZEAL-Gruppe tätig ist,
strenge Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorgenom-
men, um die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen. Diese
umfassten Schließungen von Geschäften und Bewegungsein-
schränkungen und führten zu einem deutlich reduzierten Kon-
sumverhalten. Diese Restriktionen hatten jedoch keine negativen
Auswirkungen auf das Lotteriegeschäft: Die Lottoannahmestellen
waren nur in geringem Maße von den Ladenschließungen betrof-
fen und dies führte nicht zu einem Rückgang des Lottoumsatzes
und damit zu sinkenden, weniger attraktiven Jackpot-Beträgen.
Allerdings können wir nicht mit abschließender Sicherheit sagen,
dass die Beschränkungen des öffentlichen Lebens und der deut-
lich gestiegene Aufenthalt im eigenen Zuhause zu einem Wachs-
tum der Online-Lotterievermittlung geführt haben, da nicht be-
urteilt werden kann, ob die hohe Kundenaktivität während der
Zeit der Lockdown-Beschränkungen auf die attraktiven Jackpot-
Höhen oder auf eine erhöhte Online-Konversion als Folge der
allgemeinen Umstände zurückzuführen ist. Aus diesen Gründen
hatte die COVID-19-Pandemie keinen wesentlichen Einfluss auf
die Ermessensentscheidungen und Schätzungen zur Erstellung
des Konzernabschlusses und seines Anhangs.
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten
An jedem Abschlussstichtag muss die Geschäftsführung Pro-
gnosen zum erwarteten Mittelabfluss aus Rechtsstreitigkeiten
des Konzerns treffen. Gilt es als wahrscheinlich (das heißt eine
Wahrscheinlichkeit von über 50 %), dass ein Gerichtsprozess ver-
loren wird, schätzt die Geschäftsführung die erwarteten anfallen-
den Kosten und bildet eine Rückstellung. Die Ermittlung der
Wahrscheinlichkeit, ob ein Gerichtsprozess verloren wird, kann
gemeinsam mit externen Rechtsspezialisten erfolgen. Die zu er-
wartenden Kosten sind in der Regel eine Spanne, die durch das
Glücksspielgesetz oder die Gerichte vorgegeben wird. Der Vorstand
schätzt, welchen Prozentsatz dieser Kosten zurückzustellen ist,
wenn festgestellt wird, dass es wahrscheinlich ist, dass ein Fall
verloren wird. Die Schätzung basiert auf Erfahrungen aus ähnlichen
Fällen und den Informationen, die von den Gerichten und/oder
Aufsichtsbehörden oder anderen an dem Fall beteiligten Dritten
erhalten werden. Einzelheiten zu den zum Jahresende gebildeten
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sind in der Anhangan-
gabe 20 dargestellt.
Geschäfts- oder Firmenwert
Wir führen jährlich mindestens eine Werthaltigkeitsprüfung
des Geschäfts- oder Firmenwerts (GoF) durch. Der Geschäfts-
oder Firmenwert wird für Zwecke der Bestimmung einer etwaigen
Wertminderung der niedrigsten Ebene von zahlungsmittelgene-
rierenden Einheiten zugeordnet, auf deren Ebene er für interne
Managementzwecke überwacht wird. Eine Wertminderung wird
ergebniswirksam erfasst, wenn der erzielbare Betrag des Vermö-
genswerts den Buchwert unterschreitet. Den erzielbaren Betrag
beim GoF ermitteln wir auf Basis zukunftsbezogener Annahmen
und Schätzungen, wie Transaktionsvolumina und Umsatzerlöse,
Kostenpositionen, Mitarbeiterausstattung sowie Finanzierungs-
bedarf und Wachstumsraten. Diese werden vom Vorstand fest-
gelegt sowie kontinuierlich beobachtet und aktualisiert. Weitere
Einzelheiten sind in der Anhangangabe 11 dargestellt.
2.4 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Der Konzernabschluss umfasst die Finanzinformationen der im
Eigentum des Unternehmens stehenden Tochterunternehmen:
Latente Steueransprüche
Konsolidierung der Tochterunternehmen
Latente Steueransprüche erfassen wir für alle nicht genutzten
steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem es wahrschein-
lich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein
wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden kön-
nen. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche
ist eine Ermessensausübung des Vorstands bezüglich des er-
warteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu ver-
steuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanung
erforderlich.
Tochterunternehmen sind alle Einheiten, die vom Unternehmen
beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn das Unter-
nehmen seine Verfügungsgewalt einsetzen kann, um die Rendi-
ten der Beteiligung zu beeinflussen, und schwankenden Renditen
aus seinem Engagement ausgesetzt ist. Tochterunternehmen
werden ab dem Tag in den Konzernabschluss einbezogen, an
dem der Konzern die Beherrschung erlangt, und bis zu dem
Tag, an dem keine Beherrschung mehr vorliegt.
Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 13 dargestellt.
.
42
Konzernanhang
Die am 31. Dezember 2020 und 2019 in den Konzernabschluss
einbezogenen Tochterunternehmen werden alle, mit Ausnahme
der der LOTTO24 AG (alle Einzelheiten hierzu werden in der An-
hangangabe 22, Tochterunternehmen, erläutert) zu 100 % ge-
halten.
Nach Beurteilung des Vorstands übte der Konzern keinen be-
herrschenden Einfluss auf das ILS aus, weshalb er die Ergebnisse
nicht in den eigenen Jahresabschluss einbezog. Der Vorstand
vertritt die Ansicht, dass die Transaktion einen Versicherungs-
schutz darstellte, für den der Konzern sich im Gegenzug bereit
erklärt hatte, die Prämien für das ILS gemäß der Vereinbarung
zwischen den Vertragsparteien zu zahlen.
Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunter-
nehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen
Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert),
Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigen-
kapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Ver-
lust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden
Zeitwert erfasst.
2.5 EINSTUFUNG VON KURZFRISTIGEN UND
LANGFRISTIGEN VERMÖGENSWERTEN UND
VERBINDLICHKEITEN
Die ZEAL-Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Verbind-
lichkeiten in der Konzernbilanz in kurz- und langfristige Vermö-
genswerte oder Verbindlichkeiten nach den folgenden Kriterien:
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Transaktionen,
Salden und "Insurance Linked Security (ILS)"
Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
■
die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des nor-
Konzerninterne Salden und nicht realisierte Gewinne und Ver-
luste sowie Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen
Transaktionen werden bei der Erstellung des Konzernabschlus-
ses eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden eliminiert, sofern
die Transaktion keine Hinweise darauf gibt, dass eine Wert-
minderung des übertragenen Vermögenswerts vorliegt.
malen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögens-
wert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses
Zeitraums gehalten wird,
■
der Vermögenswert primär zu Handelszwecken gehalten
wird,
■
die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf
Bis zum Zeitpunkt des Geschäftsmodellwechsels im Jahr 2019
steuerte der Konzern das Risiko aus der Auszahlung großer Jack-
pots mithilfe eines ILS, das insbesondere für einen Versicherungs-
schutz der Tochter myLotto24 sorgen sollte. Das ILS erfüllte
nicht die Definition eines strukturierten Unternehmens. Das ILS
wurde nicht konsolidiert, da die relevanten Kriterien zur Beherr-
schung nach IFRS 10 nicht erfüllt waren.
Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird; oder
■
es sich bei dem Vermögenswert um Zahlungsmittel oder
Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch
oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer
Verpflichtung für einen Zeitraum von mindestens zwölf
Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt ist.
Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig einzustufen.
Eine Verbindlichkeit ist kurzfristig, wenn:
Bei der Feststellung, dass die entsprechenden Kriterien von
IFRS 10 im Jahr 2019 nicht erfüllt waren, hat der Vorstand die
folgenden Punkte berücksichtigt:
■
die Erfüllung der Verbindlichkeit innerhalb des normalen
■
der Konzern hatte keine Stimmrechte oder potenzielle
Geschäftszyklus erwartet wird,
Stimmrechte und durfte auch keine Mitglieder des ILS-
Managements in Schlüsselpositionen ernennen, neu-zuteilen
oder entlassen. Außerdem hatte der Konzern keine Rechte
auf direkte maßgebliche Tätigkeiten, von denen er an-
schließend profitieren hätte können.
■
die Verbindlichkeit primär zu Handelszwecken gehalten wird,
■
die Begleichung der Verbindlichkeit innerhalb von zwölf
Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, oder
■
das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht hat, die
■
der Konzern hatte weder Anrecht auf Renditen des
Erfüllung der Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate
nach dem Abschlussstichtag zu verschieben.
ILS in Form von Gewinnen noch auf Vermögenswerte
des ILS bei Liquidation.
Alle anderen Verbindlichkeiten sind als langfristig einzustufen.
■
das Risiko gegenüber und das Recht auf variable Renditen
lag bei den Vorzugsaktionären des ILS, die keine dem
Konzern nahestehenden Personen waren.
Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten sind gemäß
IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" als langfristige Vermögens-
werte und Verbindlichkeiten einzustufen.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
43
Die Verträge mit den Landeslotteriegesellschaften beinhalten
zum Teil vereinbarte Staffelprovisionen, die bei Überschreiten
von Größenkriterien zur Anwendung kommen. Die erhöhten
Staffelprovisionen gelten entweder für die Überschreitungs-
größen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung oder rückwirkend für den
zurückliegenden Gesamtzeitraum und werden dementsprechend
realisiert. Die Provisionen und Zusatzgebühren beinhalten keine
Finanzierungskomponenten und sind entweder sofort oder gemäß
Vereinbarung fällig.
2.6 UMSATZERLÖSE
Im Geschäftsjahr 2020, hatte der Konzern die folgenden wesent-
lichsten Umsatzquellen: Umsatzerlöse aus Provisionen und Ge-
bühren im Rahmen des Lotterievermittlungsgeschäfts und Um-
satzerlöse aus Lotteriebetrieb.
Vor dem Geschäftsmodellwechsel am 15. Oktober 2019 hatte
der Konzern die folgenden wesentlichsten Umsatzquellen: Um-
satzerlöse aus der Zweitlotterie und aus Sofortgewinnspielen
sowie Umsatzerlöse aus Provisionen und Gebühren im Rahmen
des Lotterievermittlungsgeschäfts.
Die von den Kunden vereinnahmten Spieleinsätze werden als
Transaktionsvolumen erfasst. Im Rahmen der Online-Vermittlung
von Lotterieprodukten zieht der Konzern die Gelder seiner Kun-
den mittels Lastschrift oder Belastung von Kreditkarten ein. Wir
übertragen die vermittelten Spieleinsätze direkt zu den Lotterie-
gesellschaften, ohne dass Dritte beteiligt sind. Die Transaktions-
volumen ergeben, vermindert um die weiterzuleitenden Spielein-
sätze, unsere eigenen Umsatzerlöse. Das Transaktionsvolumen
setzt sich aus den kumulierten, von den Kunden für die Spielteil-
nahme eingesetzten Spieleinsätzen und Zusatzgebühren zusam-
men und beeinflusst über die davon abhängigen Provisionssätze
direkt auch die Höhe der Umsatzerlöse.
Am 9. März 2020 startete die ZEAL-Gruppe die neue Soziallotte-
rie freiheit+. ZEAL übernahm Teile der operativen Planung und
Durchführung dieser Soziallotterie, die von der BildungsChancen
gGmbH, Essen, veranstaltet wird.
(I) Umsatzerlöse aus der Lotterievermittlung
Umsatzerlöse ergeben sich darüber hinaus aus Provisionen und
Gebühren, die der Konzern aus der Vermittlung von Spieleinsätzen
im Auftrag der Kunden erhält. Der Konzern erzielt Umsatzerlöse
aus den folgenden Bereichen:
■
Provisionen, die von den jeweiligen Lotterieveranstaltern
Erfassung der Gewinne aus der Soziallotterie freiheit+
für vermittelte und weiterzuleitende Spielscheine beziehungs-
weise -einsätze berechnet werden,
ZEAL ist für die Bereitstellung der Jackpot-Gewinne aus der
Sozialloterie freiheit+ verantwortlich. Die Lotterie führt eine
wöchentliche Ziehung durch und bietet einen Jackpot-Gewinn
an, welcher sich aus einer Einmalzahlung von € 250.000 und einer
wiederkehrenden monatlichen Zahlung von € 5.000 für die fol-
genden 15 Jahre zusammensetzt. Erreicht der von den Kunden
gewonnene Gesamtbetrag nicht die Mindestgewinnausschüttung
gemäß Glückspielstaatsvertrag, wird das verbleibende Spielent-
gelt in einem Sicherheitsfonds (ein auf den Namen und Rechnung
von ZEAL lautendes Bankkonto) einbehalten. Der Sicherheits-
fonds wird zur Finanzierung von Jackpot-Zahlungen aus künftigen
Ziehungen verwendet. ZEAL leitet die Spieleinsätze abzüglich der
Mindestgewinnausschüttung an die BildungsChancen gGmbH,
Essen, weiter.
■
Zusatz-/Spielscheingebühren, die im Zusammenhang mit
der Vermittlung von Spieleinsätzen anfallen.
Nach IFRS 15 gilt der Konzern auf Grundlage der folgenden
Punkte als Vermittler (Agent):
■
ein weiterer Dritter ist für die Vertragserfüllung verantwort-
lich und dies wird in den mit dem Kunden vereinbarten
Konditionen festgelegt,
■
das Veranstalterrisiko trägt eine andere Partei,
■
die Festlegung der Preise liegt nicht im Ermessen des
Konzerns, und
■
die Umsatzerlöse gehen in Form von Gebühren und
Provisionen ein.
Der Kauf eines freiheit+ Spielscheins ist als Derivat nach IFRS 9
Finanzinstrumente bilanziert. Dieser Vertrag muss dabei die
folgenden Kriterien aufweisen:
Für die die Vermittlung der Spielscheine werden Provisionen
und Zusatz-/Spielscheingebühren zum Zeitpunkt der Übergabe
der Verfügungsgewalt auf die Lotterieveranstalter selbst erhal-
ten. Zusatz-/Scheingebühren werden als Umsatzerlöse realisiert,
wenn der Spieleinsatz geleistet, die Spieldaten an den Veranstal-
ter des Spiels übermittelt und deren Erhalt von diesem quittiert
wurden. Gehen Vorauszahlungen von Kunden für Abonnements
ein, werden diese abgegrenzt und die entsprechenden Umsatz-
erlöse erst dann realisiert, wenn die oben genannten Voraus-
setzungen erfüllt sind.
■
die Auszahlung ist an den Ausgang eines Ereignisses
gekoppelt,
■
der Wert des Vertrags ist im Vergleich zur möglichen
Gewinnauszahlung vergleichsweise gering,
■
die Verträge werden vor Eintritt des Ereignisses geschlossen
und die Auszahlung erfolgt im Falle eines Gewinns erst nach
Eintritt des Ereignisses in der Zukunft.
Gewinne oder Verluste aus einer Änderung des beizulegenden
Zeitwerts von Derivaten werden erfolgswirksam als Umsatzerlöse
erfasst. Spieleinsätze und auszuzahlende Gewinne wurden daher
nicht als separate Erträge und Ausgaben gesehen, sondern erge-
ben in Summe den beizulegenden Zeitwert.
.
44
Konzernanhang
(II) Umsatzerlöse aus Zweitlotterien und
aus Sofortgewinnspielen
2.8 FINANZIERUNGSERTRÄGE
Zinserträge (inklusive Zinserträge aus Nettoinvestitionen in
Finanzierungsleasing) werden periodengerecht unter Berück-
sichtigung der Effektivverzinsung erfasst.
Umsatzerlöse, die myLotto24 bis zum 15. Oktober 2019 aus der
Veranstaltung von Zweitlotterien und aus Sofortgewinnspielen
generierte, bei denen myLotto24 das Veranstalterrisiko trug, wur-
den im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ziehungsergebnisse
der jeweiligen Lotterien (oder der Ergebnisse der Spiele) reali-
siert. Spieleinsätze, die zum Abschlussstichtag bereits eingenom-
men wurden, die aber für Spielteilnahmen vorgesehen waren,
deren Ziehungsergebnisse erst nach dem Abschlussstichtag
vorliegen, wurden abgegrenzt.
2.9 ERTRAGSTEUERN
Der Steueraufwand für das Jahr umfasst laufende und latente
Steuern. Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die im
sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In
diesem Fall werden sie im sonstigen Ergebnis beziehungsweise
direkt im Eigenkapital erfasst.
Ein Vertrag zur Teilnahme an einer Zweitlotterie wurde ebenfalls
als Derivat behandelt.
Der tatsächliche Steueraufwand wird unter Berücksichtigung
von nicht steuerpflichtigen oder nicht abzugsfähigen Posten auf
Basis des Jahresergebnisses sowie Steuerabschirmungen aus
Verlustvorträgen berechnet. Die Berechnung der tatsächlichen
Steuerschulden des Konzerns liegen die Steuersätze und Steuer-
gesetze zugrunde, die am Abschlussstichtag gelten oder in
Kürze gelten werden.
Gewinne oder Verluste aus einer Änderung des beizulegenden
Zeitwerts von Derivaten wurden erfolgswirksam als Umsatzerlöse
im Konzernergebnis erfasst. Spieleinsätze und auszuzahlende
Gewinne wurden daher nicht als separate Erträge und Ausgaben
gesehen, sondern spiegeln sich in Summe im beizulegenden
Zeitwert wider.
Latente Steuern werden in vollem Umfang für alle temporären
Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermö-
genswerte und Verbindlichkeiten und deren Buchwerten im Kon-
zernabschluss gebildet, es sei denn, die temporären Differenzen
ergeben sich aus dem GoF (bei latenten Steuerschulden) oder
aus dem erstmaligen Ansatz sonstiger Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten im Rahmen einer Transaktion (die kein Unter-
nehmenszusammenschluss ist), die weder das handelsrechtlich
Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Entsprechend dem Vorgehen in der Branche wurden die Glücks-
spielabgaben als "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausge-
wiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 sind keine Umsatzerlöse aus dem Zweit-
lotteriegeschäft mehr angefallen.
(III) Sonstige Umsatzerlöse
Sonstige Umsatzerlöse betreffen Lotteriedienstleistungen. Diese
umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang
mit Online-Marketing, User-Experience sowie Kundenakquise
und werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung realisiert.
Latente Steuerschulden werden erfasst, wenn der Buchwert
eines Vermögenswerts größer ist als sein Steuerwert oder wenn
der Buchwert einer Verbindlichkeit niedriger ist als ihr Steuerwert.
Latente Steuern werden in vollem Umfang für alle temporäre
Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziier-
ten Unternehmen erfasst, es sei denn, der Zeitpunkt der Umkeh-
rung der temporären Differenz wird vom Konzern gesteuert und
eine Umkehrung der temporären Differenz ist in absehbarer Zeit
unwahrscheinlich. Dazu zählt auch die Besteuerung der ange-
sammelten Ergebnisse von Tochterunternehmen, soweit die
Dividenden zum Abschlussstichtag als Forderung erfasst oder
das Tochterunternehmen einen verbindlichen Vertrag über die
Ausschüttung von in der Vergangenheit erzielten Gewinnen in
künftigen Perioden abgeschlossen hat.
2.7 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen gehören Erträge aus
allen anderen betrieblichen Aktivitäten, die nicht mit der Haupt-
tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, wie zum Beispiel
Gewinne/Verluste aus Veräußerungen, Kostenweiterbelastungen,
Erträge aus betrieblicher Untervermietung usw.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
45
Saldierte latente Steueransprüche werden als realisierbar an-
gesehen und daher nur erfasst, wenn unter Berücksichtigung
aller verfügbaren Anhaltspunkte zu erwarten ist, dass sich aus-
reichende zu versteuernde temporäre Differenzen in absehbarer
Zeit umkehren werden oder ein ausreichendes zu versteuerndes
Einkommen verfügbar sein wird, mit dem die temporären Diffe-
renzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge
verrechnet werden können. Der Buchwert der latenten Steuer-
ansprüche wird zum Ende jedes Berichtszeitraums überprüft und
in dem Umfang vermindert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich
ist, dass ein ausreichender zu versteuernder Gewinn zur Verfü-
gung stehen wird, um den Vermögenswert ganz oder zum Teil
zu realisieren.
2.11 EINMALERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN
Für ein besseres Verständnis der Ertragslage des Konzerns
werden in eng begrenzten Fällen ausgewählte Posten als Ein-
malerträge und -aufwendungen ausgewiesen. Als Einmalerträge
und -aufwendungen klassifizierte Posten werden aufgrund ihrer
Höhe und Art separat ausgewiesen, um ein besseres Verständnis
der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr abzubilden. Dazu zählen
wesentliche Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit
einer deutlichen Umstrukturierung der Aktivitäten im Konzern
einschließlich der damit einhergehenden Abfindungszahlungen
an Mitarbeiter sowie die Auflösungen von in der Vergangenheit
gebildeten Rückstellungen, deren Kosten als einmalige Auf-
wendungen klassifiziert worden waren.
Die Bemessung latenter Steuern, auf nicht abgezinster Basis,
erfolgt unter Anwendung der Steuersätze, die voraussichtlich in
dem Zeitraum gelten werden, in dem sich die temporären Diffe-
renzen wahrscheinlich umkehren werden unter Zugrundelegung
der Steuersätze und Steuergesetze, die zum Abschlussstichtag
gelten oder in Kürze gelten werden.
2.12 FREMDWÄHRUNG
(I) Transaktionen und Salden
Transaktionen in Fremdwährungen werden mit den zum Zeit-
punkt des Geschäftsvorfalls gültigen Kursen in ihrer funktionalen
Währung umgerechnet. Monetäre Posten in einer Fremdwährung
werden unter Verwendung des zum Abschlussstichtag geltenden
Kurses in die funktionale Währung umgerechnet. Umrechnungs-
differenzen aus Anteilen an Fonds oder an sonstigen kurzfristigen
Einlagen in Fremdwährung werden als Finanzertrag oder -aufwand
ausgewiesen. Umrechnungsdifferenzen aus Steuern werden unter
den Ertragsteuern ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen
aus allen anderen Posten werden in das Betriebsergebnis in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen
2.10 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Sonstige betriebliche Aufwendungen werden zu dem Zeitpunkt
gebucht, zu dem die Leistungen an den Konzern erbracht wor-
den sind. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuern werden innerhalb
der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und nicht in
die zugehörigen Kosten einbezogen. Bei den direkten Kosten des
Geschäftsbetriebs handelt es sich um Kosten, die beim Betrieb
des Lotterievermittlungsgeschäfts angefallen sind und die im
Wesentlichen mit Produkt- und Zahlungsabwicklungskosten ver-
bunden sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
nicht direkt mit dem Geschäftsbetrieb des Konzerns verbundene
Kosten, die Rechts- und regulatorische Kosten, Bürokosten und
Kosten für freie Mitarbeiter umfassen.
(II) Fremdwährungsumrechnung
Die im Jahresabschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen
Posten werden anhand der Währung des primären Wirtschafts-
umfelds bewertet, in dem das Unternehmen tätig ist (die funk-
tionale Währung). Der Konzernabschluss wird in Euro (€), der
Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Für Tochterge-
sellschaften, die nicht den Euro als funktionelle Währung hatten,
wurden die Buchwerte der Aktiva und Passiva im Zuge der Kon-
solidierung mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die Umrechnung
der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte mit dem Durchschnitts-
kurs. Währungseffekte, die durch die Konsolidierung entstanden,
wurden ergebnisneutral im sonstigen (GuV-neutralem) Ergebnis
(Other Comprehensive Income – "OCI") erfasst. Die durchschnitt-
lichen Wechselkurse (berechnet auf Basis des Mittelwerts der
Wechselkurse während des Geschäftsjahres) und die jeweiligen
Stichtagskurse sind den öffentlich zugänglichen Kursen der
Europäischen Zentralbank entnommen worden. Der für ein
Tochterunternehmen mit vom Euro abweichender funktionaler
Währung im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der
Veräußerung dieses Tochterunternehmens in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert.
.
46
Konzernanhang
2.13 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung
identifizierbarer einzelner Softwareprodukte, die vom Konzern
kontrolliert werden, entstehen, werden aktiviert, sofern es wahr-
scheinlich ist, dass sie zukünftige wirtschaftliche Nutzen generieren.
Die direkten Kosten umfassen die für die Software-Entwicklung
angefallenen Personalkosten (einschließlich der Personalkosten
von eingesetzten Fremdfirmen) sowie angemessene Teile der
Gemeinkosten, die der Entwicklung des Vermögenswerts unmit-
telbar zurechenbar sind. Aktivierte Kosten für Computersoftware,
Lizenzen und Entwicklung werden über ihre wirtschaftliche
Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten linearen Ab-
schreibungen (sofern zutreffend) und Wertminderungsaufwen-
dungen angesetzt. Kosten entsprechen in der Regel dem vom
Konzern entrichteten Betrag, sofern der Vermögenswert nicht
im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben
wurde. Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Un-
ternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden mit
ihrem beizulegenden Zeitwert zum Stichtag der Übernahme aus-
gewiesen. Abschreibungen werden in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung unter dem Posten "Abschreibungen auf imma-
terielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögenswerte setzen sich aus Com-
putersoftware und Entwicklungskosten zusammen, auf die in den
folgenden Abschnitten zu Software sowie Forschung und Ent-
wicklung näher eingegangen wird.
(II) Erworbene Marken
Die erworbenen Marken werden auf Grundlage des beizulegen-
den Zeitwerts zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die vom
Konzern erworbene Marke LOTTO24 wird als Vermögenswert
mit unbestimmter Nutzungsdauer betrachtet, da ihre wirtschaftli-
che Nutzungsdauer nicht durch vertragliche, rechtliche, wettbe-
werbsbedingte, wirtschaftliche oder sonstige Faktoren beschränkt
wird. Die Marke LOTTO24 hat einen hohen Bekanntheitsgrad,
und es gibt keine Anzeichen dafür, dass ihre Nutzungsdauer
nicht unbestimmt sein sollte.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer
werden über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer
abgeschrieben und nur bei auslösenden Ereignissen auf Wert-
minderung geprüft. Der Konzern überprüft regelmäßig alle Ab-
schreibungssätze und Restwerte, um etwaigen Änderungen der
Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Bewertung und
den Ausweis auswirken könnten.
(III) Übernommener Kundenstamm
Ein übernommener Kundenstamm wird auf Grundlage des bei-
zulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt und
wird über seine erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer von
zwölf Jahren abgeschrieben.
Bei der Beurteilung der Nutzungsdauer von immateriellen Ver-
mögenswerten stützt sich der Vorstand auf die Art des erworbe-
nen Vermögenswerts, die Lebensdauer der Produkte, mit denen
der Vermögenswert verbunden ist, und die erwarteten künftigen
Auswirkungen des Wettbewerbs auf das Geschäft.
(IV) Forschung und Entwicklung
Aufwendungen für Forschung und allgemeine Entwicklung wer-
den in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen
sind.
Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang
ausgebucht oder wenn aus der Nutzung oder Veräußerung kein
künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr zu erwarten ist. Gewinne
oder Verluste aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermö-
genswerts entsprechen der Differenz zwischen dem Nettover-
äußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts. Sie
werden bei Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam
erfasst.
Bestimmte Entwicklungskosten werden unter den folgenden
Umständen als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
aktiviert:
■
wenn es sich um ein klar definiertes Projekt handelt,
■
wenn die Ausgaben einzeln identifiziert werden können,
■
wenn die Ausgaben verlässlich ermittelt werden können,
■
(I) Computersoftware und Lizenzen
wenn der Ausgang mit angemessener Sicherheit bewertet
werden kann (im Hinblick auf die technische und wirtschaft-
liche Realisierbarkeit),
Wenn Computersoftware kein fester Bestandteil einer zuge-
hörigen Sachanlage ist, wird sie als immaterieller Vermögenswert
aktiviert. Erworbene Lizenzen für Computersoftware werden auf
Grundlage der Kosten aktiviert, die für den Erwerb und die
Inbetriebnahme angefallen sind.
■
wenn die erwarteten Umsatzerlöse über den erwarteten
Kosten liegen und der Konzern über ausreichende Ressour-
cen verfügt, um die Entwicklung abzuschließen,
■
wenn ein definierbarer wirtschaftlicher Nutzen durch Um-
satzgenerierung oder Kostensenkung besteht.
Diese Vermögenswerte werden linear über ihre Nutzungsdauer
abgeschrieben, sobald das Projekt abgeschlossen ist.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
47
In jedem Geschäftsjahr überprüft der Konzern alle Abschreibungs-
sätze, um etwaigen Änderungen der Umstände Rechnung zu
tragen. Die wesentlichen Faktoren, die der Konzern bei der Er-
mittlung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer berücksichtigt, sind
der erwartete Fortschritt bei technologischen Entwicklungen, die
voraussichtlichen Marktanforderungen an die Anlagen sowie das
Ausmaß, in dem die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt
werden.
2.14 SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- beziehungsweise
Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und
Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Die Kosten beinhalten die Ausgaben, die entstehen, um den
Vermögenswert in einen vom Management beabsichtigten be-
triebsbereiten Zustand zu versetzen. Nachträglich anfallende
Kosten werden nur dann in den Buchwert des Vermögenswerts
einbezogen oder gegebenenfalls als separater Vermögenswert er-
fasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein mit diesem Vermögens-
wert verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Konzern
zufließen wird, und die Höhe der Kosten verlässlich ermittelt
werden können.
2.15 WERTMINDERUNG
Die folgenden Ausführungen zur Wertminderung beziehen sich
auf alle langfristigen Vermögenswerte mit Ausnahme der finan-
ziellen Vermögenswerte und latenten Steueransprüche.
Mindestens zu jedem Bilanzstichtag wird eine Überprüfung aller
nichtfinanziellen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder
Firmenwert und Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungs-
dauer) durchgeführt, um festzustellen, ob Anzeichen für eine
Wertminderung vorliegen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit
erfolgt durch den Vergleich des Buchwerts des langfristigen
Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag, der dem höhe-
ren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungs-
kosten und Nutzungswert entspricht.
Wartungs- und Instandhaltungskosten werden in der Berichts-
periode ergebniswirksam erfasst, in der sie entstanden sind.
Ein Gegenstand des Sachanlagevermögens wird bei seinem Ab-
gang ausgebucht oder wenn aus der weiteren Nutzung des Ver-
mögenswerts kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet
wird. Ein sich aus der Veräußerung oder Stilllegung einer Sachan-
lage ergebender Gewinn oder Verlust wird als Differenz zwischen
dem Verkauf- oder Verschrottungserlös und dem Buchwert des
Vermögenswerts ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrech-
nung erfasst.
Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert
zu bestimmen, es sei denn, er erzeugt keine Mittelzuflüsse, die
weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte
oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Im letzteren
Fall erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene einer Gruppe von
Vermögenswerten, die weitestgehend von anderen Vermögens-
werten unabhängige Zahlungsmittelzuflüsse erzeugt (zahlungs-
mittelgenerierende Einheit). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird
für Zwecke der Bestimmung einer etwaigen Wertminderung der
niedrigsten Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
zugeordnet, auf deren Ebene er für interne Managementzwecke
überwacht wird. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts
oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erziel-
baren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird
auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
(I) Anlagen im Bau
Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die
Kosten umfassen für qualifizierte Vermögenswerte bestimmte
Fremdkapitalkosten. Wenn die Vermögenswerte für ihren vorge-
sehenen Verwendungszweck bereit sind, werden sie in die ent-
sprechende Kategorie umgegliedert. Zu diesem Zeitpunkt be-
ginnt die Abschreibung auf derselben Grundlage wie bei den
anderen Sachanlagen.
(II) Abschreibungen
Abschreibungen erfolgen linear von den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten des Vermögenswerts über die erwartete
Nutzungsdauer wie folgt:
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten gilt
als der Betrag, der bei einer Veräußerung des Vermögenswerts
erzielt werden könnte, und wird daher aus Sicht eines Marktteil-
nehmers ermittelt. Bei Berechnung des Nutzungswerts wird der
erzielbare Betrag durch Abzinsung der künftigen Cashflows vor
Steuern aus der fortgesetzten Nutzung der jeweiligen zahlungs-
mittelgenerierenden Einheit (ZGE) unter Zugrundelegung eines
Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Die Berechnungen des
beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgen
ebenfalls auf Basis einer DCF Berechnung, jedoch auf Nachsteu-
erbasis, und sind in der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte
als Stufe 3 zu klassifizieren.
Jahre
Technische Ausrüstung/Hardware
Büroeinrichtung und -ausstattung
2–6
3–12
Mietereinbauten werden über die Laufzeit eines Leasingverhält-
nisses oder einen Zeitraum von 3–12 Jahren abgeschrieben, je
nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.
.
48
Konzernanhang
Erzeugt ein Vermögenswert keine von anderen Vermögenswer-
ten unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse, schätzt der Konzern
den erzielbaren Betrag der dazugehörigen ZGE. Im Rahmen der
Durchführung von Wertminderungstests gelten ZGE als Gruppen
von Vermögenswerten, deren Cashflows einzeln identifizierbar
sind. Sie umfassen auch solche Vermögenswerte und Verbind-
lichkeiten, die direkt an der Erzielung der Erträge beteiligt sind,
sowie einen angemessenen Anteil jener, die für die Erzielung
von mehr als einem Ertragsstroms verwendet werden.
Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt
zum Barwert der zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht
geleisteten Leasingzahlungen. In der Regel legt der Konzern
seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz zugrunde.
Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen
Leasingzahlungen umfassen Folgendes:
■
Feste Zahlungen,
■
von einem Index oder Zinssatz abhängige variable Zahl-
ungen, die erstmalig anhand des Indexes oder Zinssatzes
zu Beginn des Leasingverhältnisses bewertet werden,
Wertminderungsaufwendungen werden zunächst für einzeln
wertgeminderte Vermögenswerte erfasst. Wenn eine Wertminde-
rung für eine ZGE erfasst wird, wird die Wertminderung zuerst
gegen den Geschäfts- oder Firmenwert und, falls ein Restverlust
verbleibt, anteilig gegen die verbleibenden immateriellen Ver-
mögenswerte und Sachanlagen verrechnet.
■
die im Rahmen einer Restwertgarantie zu erwartenden
Zahlungen, und
■
den Ausübungspreis für eine Kaufoption, den der Konzern
mit hinreichender Sicherheit ausübt.
Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektiv-
zinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sie
wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen
durch eine Index- oder Kursänderung geändert haben, wenn
sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich der zu erwartenden
Zahlungen im Zusammenhang mit Restwertgarantien ändert
oder wenn der Konzern seine Beurteilung darüber ändert, ob er
eine Kauf-, Verlängerungs- oder Beendigungsoption ausüben
wird.
Bei nichtfinanziellen Vermögenswerten wird zu jedem Bilanz-
stichtag überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein
zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger
besteht oder sich verringert haben könnte. Ein zuvor erfasster
Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht,
wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsauf-
wands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei
der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden.
Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert
eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch
den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung
der Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein
Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden
wäre. Wertaufholungen erfassen wir in der Gewinn- und Verlust-
rechnung. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster
Wertminderungsaufwand darf in nachfolgenden Berichts-
perioden nicht aufgeholt werden.
Eine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen enthalten Verlän-
gerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen
werden verwendet, um dem Konzern die maximale betriebliche
Flexibilität in Bezug auf den Vertragsbestand zu erhalten. Die
Mehrheit der bestehenden Verlängerungs- und Kündigungs-
optionen kann nur durch uns und nicht durch den jeweiligen
Leasinggeber ausgeübt werden.
Kurzfristige Leasingverhältnisse oder Leasingverhältnisse
für Vermögenswerte von geringem Wert
2.16 LEASINGVERHÄLTNISSE
Als Leasingnehmer
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingver-
bindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Lauf-
zeit von bis zu zwölf Monaten und von Leasingverhältnissen für
Vermögenswerte von geringem Wert nicht zu erfassen. Die Er-
fassung der mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen
Leasingzahlungen erfolgt linear als Aufwand über die Laufzeit
eines Leasingverhältnisses.
Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Konzern ein
Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Die erstmalige
Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zum Anfangsbetrag der
Leasingverbindlichkeit, bereinigt um Leasingzahlungen bei oder
vor Beginn des Leasingverhältnisses und erhaltener Leasing-
anreize und zuzüglich etwaiger anfänglich angefallener direkter
Kosten und einer Schätzung der Kosten für Rückbau des zugrunde
liegenden Vermögenswerts oder Wiederherstellung des Vermö-
genswerts oder des Standorts, auf dem sich der Vermögenswert
befindet.
Als Leasinggeber
Der Konzern vermietet einen Teil seiner Bürofläche in London
und Deutschland unter. Als Zwischenvermieter weist der Konzern
seinen Anteil an den Zahlungen als Hauptmieter und Unterver-
mieter separat aus. Die Leasingklassifizierung eines Untermiet-
verhältnisses wird dahingehend bewertet, ob die Risiken und
Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden. Der Kon-
zern erfasst die im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnis-
ses erhaltenen Zahlungen linear über die Mietdauer innerhalb
Das Nutzungsrecht wird in der Folge ab dem Beginn des Lea-
singverhältnisses bis zum Ende der Nutzungsdauer oder bis zum
Laufzeitende des Leasingverhältnisses, je nachdem was eher
eintritt, linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer der
Nutzungsrechte wird auf der gleichen Grundlage wie bei den
Sachanlagen ermittelt.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
49
der sonstigen betrieblichen Erträge. Wird ein Leasingverhältnis
als Finanzierungsleasing eingestuft, erfasst der Konzern eine
Forderung in Höhe der Nettoinvestition für den Barwert der er-
warteten zukünftigen Leasingerträge. Die Nettoinvestition wird
unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet.
Sieht die Vereinbarung über einen Unternehmenszusammen-
schluss vor, dass die Kosten des Zusammenschlusses in Abhän-
gigkeit von künftigen Ereignissen berichtigt werden, enthält die
übertragene Gegenleistung den beizulegenden Zeitwert von Ver-
mögenswerten oder Verbindlichkeiten, die sich aus einer Verein-
barung über eine bedingte Gegenleistung ergeben. Der Konzern
erfasst nicht-beherrschende Anteile am erworbenen Unterneh-
men auf Einzelfallbasis entweder zum beizulegenden Zeitwert
oder mit ihrem proportionalen Anteil am Nettovermögen des
erworbenen Unternehmens.
2.17 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbs-
methode bilanziert.
Die identifizierbaren Nettovermögenswerte (einschließlich imma-
terieller Vermögenswerte) werden auf Basis ihrer beizulegenden
Zeitwerte zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs in den
Jahresabschluss einbezogen, und die Ergebnisse der während
des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen fließen
ab diesem Zeitpunkt in die Konzernergebnisse ein.
2.18 ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Bei einem assoziierten Unternehmen handelt es sich um ein
Unternehmen, auf das der Konzern einen maßgeblichen Einfluss
hat, es aber nicht beherrscht; dies geht im Allgemeinen mit einer
Beteiligung von 20 % bis 50 % einher. Anteile an assoziierten
Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode
bilanziert.
Beim Erwerb eines Unternehmens oder Geschäftsbetriebs
werden die identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlich-
keiten grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten ange-
setzt.
Nach der Equity-Methode wird die Beteiligung am assoziierten
Unternehmen beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungs-
kosten erfasst. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um
Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des
assoziierten Unternehmens ab dem Erwerbszeitpunkt zu erfas-
sen. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene GoF
ist im Buchwert der Beteiligung enthalten und wird weder plan-
mäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungs-
test unterzogen.
Die übertragene Gegenleistung ergibt sich aus dem beizulegen-
den Zeitwert der entrichteten Vermögenswerte, der emittierten
Eigenkapitalinstrumente und der eingegangenen beziehungs-
weise übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt
und umfasst auch den vom Konzern geschätzten beizulegenden
Zeitwert einer gegebenenfalls zu zahlenden abgegrenzten Ge-
genleistung. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlus-
ses werden angefallene Kosten bei ihrer Entstehung aufwands-
wirksam erfasst.
Der Anteil des Konzerns am Betriebsergebnis des assoziierten
Unternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abge-
bildet. Kommt es zu einer direkt verbuchten Änderung im Eigen-
kapital des assoziierten Unternehmens, erfasst der Konzern
seinen Anteil an solchen Änderungen und weist diesen gegebe-
nenfalls in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung aus.
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zwischen dem Konzern
und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem
Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert.
Die erstmalige Bewertung des GoF erfolgt zu den Anschaffungs-
kosten (das heißt zum Überschuss der übertragenen Gegen-
leistung und dem für nicht beherrschende Anteile und zuvor
gehaltene Anteile erfassten Betrag über die erworbenen identifi-
zierbaren Nettovermögenswerte und Verbindlichkeiten). Nach
der erstmaligen Erfassung wird der GoF zu den Anschaffungs-
kosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendun-
gen bewertet. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der bei
einem Zusammenschluss erworbene GoF ab dem Erwerbszeit-
punkt allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns
zugeordnet, die von dem Zusammenschluss profitieren, unab-
hängig davon, ob diesen Einheiten andere Vermögenswerte oder
Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens zugeordnet
wurden.
Der Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten
Unternehmens wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrech-
nung gesondert ausgewiesen. Die Jahresabschlüsse des assozi-
ierten Unternehmens werden für denselben Berichtszeitraum
aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Sofern erforderlich,
werden Anpassungen vorgenommen, um die Rechnungslegungs-
methoden des assoziierten Unternehmens an die des Konzerns
anzugleichen.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen, die zu einer
Änderung der Beherrschungsverhältnisse führen, wird der beizu-
legende Zeitwert des vom Erwerber zuvor an dem erworbenen
Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteils an den beizulegen-
den Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angeglichen und der daraus
resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
.
50
Konzernanhang
erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in
Gewinnen/Verlusten aus finanziellen Vermögenswerten in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
2.19 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND
VERBINDLICHKEITEN
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen
zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu
einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstru-
ment führt.
(II) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten ("Amortised Cost" – AC)
Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortge-
führten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Rah-
menbedingungen erfüllt werden:
i) Finanzielle Vermögenswerte
Erstmalige Erfassung und Bewertung
1) der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Ge-
schäftsmodells geführt, dessen Zielsetzung darin besteht
finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertrag-
lichen Zahlungsströme zu halten;
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte
für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im
sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet klassifiziert.
2) die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögens-
werts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen,
die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den aus-
stehenden Nominalbetrag darstellen.
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erst-
maligen Ansatz hängt von den vertraglichen Zahlungsströmen
des finanziellen Vermögenswerts und dem vom Konzern verwen-
deten Geschäftsmodell zu dessen Steuerung ab. Mit Ausnahme
der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet der
Konzern einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen An-
satz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum
gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten werden in der Folge unter Anwendung der Effektivzins-
methode (EIR) bewertet und sind auf Wertminderungen zu
überprüfen. Gewinne und Verluste werden bei Ausbuchung,
Modifizierung oder Wertminderung des Vermögenswerts
erfolgswirksam erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erst-
maligen Ansatz zum Transaktionspreis erfasst und in der Folge
zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigun-
gen bewertet.
Für die Klassifizierung und Bewertung eines finanziellen Ver-
mögenswerts zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgs-
neutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit
Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten) dürfen die Zahlungs-
ströme ausschließlich aus dem Tilgungsbetrag ("principal") und
der Verzinsung ("interest") des ausstehenden Nominalbetrags
bestehen. Diese Bewertung wird als SPPI-Test ("solely payments
of principal and interest") bezeichnet und ist auf der Ebene
des einzelnen Finanzinstruments vorzunehmen.
(III) Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis ("Fair Value through Other
Comprehensive Income" – FVOCI)
Im Rahmen der erstmaligen Erfassung hat der Konzern die Wahl,
seine Beteiligungen an Unternehmen unwiderruflich als Eigen-
kapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert im OCI zu
erfassen sind, zu klassifizieren, wenn die Definition des Eigen-
kapitals gemäß IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" erfüllt ist
und diese nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die
Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finan-
ziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie die finanziellen Ver-
mögenswerte gesteuert werden, um Zahlungsströme zu generie-
ren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Zahlungsströme
durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme, den
Verkauf finanzieller Vermögenswerte oder durch beides.
Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten
werden nie in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Dividenden werden als sonstige betriebliche Erträge in der Kon-
zern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Rechtsan-
spruch auf Zahlung begründet wurde, sofern der Konzern von
diesen Erlösen nicht als Rückerstattung eines Teils der Kosten
des finanziellen Vermögenswerts profitiert. In diesem Fall werden
die Gewinne im OCI erfasst. Zum beizulegenden Zeitwert im OCI
ausgewiesene Eigenkapitalinstrumente unterliegen keiner
Wertminderungsprüfung.
Folgebewertung
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in
drei Kategorien eingestuft:
(I) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
("Fair Value through Profit and Loss" – FVPL)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finan-
zielle Vermögenswerte des Konzerns umfassen Investitionen in
Aktienfonds und kurzfristige Einlagen. Diese finanziellen Vermö-
genswerte verfügen über Zahlungsströme, die nicht ausschließ-
lich aus Zahlungen des Tilgungsbetrags ("principal") und der
Verzinsung ("interest") bestehen und damit erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet werden. Diese
werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
51
Sonstige Beteiligungen
ii) Finanzielle Verbindlichkeiten
Der Konzern investiert in Eigenkapitalinstrumente anderer
Unternehmen. Die sonstigen Beteiligungen werden als langfristige
strategische Beteiligungen gehalten. Der Vorstand hat sich dafür
entschieden, diese zum FVOCI zu halten. Jede Beteiligung wird
zunächst zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktions-
kosten erfasst. Da diese Beteiligungen nicht auf aktiven Märkten
gehandelt werden, wird zur Ermittlung ihres beizulegenden Zeit-
werts (Unternehmenswert) ein Bewertungsmodell nach dem
DCF-Verfahren herangezogen. Der beizulegende Zeitwert
wurde anhand eines Optionspreismodells bemessen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltene finanzielle Ver-
bindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, abgegrenzte finanzielle Verbindlichkeiten und Ver-
bindlichkeiten aus dem Spielbetrieb sowie Darlehen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen
Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst und in der Folge zu
fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effek-
tivzinsmethode bewertet.
2.20 EIGENKAPITAL UND AUSSCHÜTTUNGEN
(I) Gezeichnetes Kapital, ausgegebene Schuld- und
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Eigenkapitalinstrumente
Für die erwarteten Kreditausfälle ("Expected Credit Losses" –
ECLs) aller Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert gehalten werden, erfasst der Konzern
eine Wertberichtigung. ECLs basieren auf dem Unterschied
zwischen den fälligen vertraglichen Zahlungsströmen gemäß
Vertrag und allen Zahlungsströmen, deren Erhalt der Konzern
erwartet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz.
Die erwarteten Zahlungsströme umfassen auch die Zahlungs-
ströme aus dem Verkauf gehaltener Sicherheiten oder anderer
Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertrags-
bedingungen sind.
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Ein Eigen-
kapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch
an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller
dazugehörigen Verbindlichkeiten begründet. Die von der ZEAL-
Gruppe ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente werden bei Er-
halt der Erlöse, abzüglich der direkten Emissionskosten, erfasst.
Emissionskosten sind die Kosten, die nicht angefallen wären,
wenn kein Eigenkapitalinstrument emittiert worden wäre. Das
Unternehmen hat nur Stammaktien ausgegeben.
Zurückgekaufte eigene Aktien werden direkt als Minderung des
Eigenkapitals erfasst. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die
Einziehung von eigenen Aktien wird erfolgsneutral erfasst.
ECLs werden in zwei Stufen erfasst. Bei Kreditengagements,
deren Ausfallrisiko sich seit erstmaliger Erfassung nicht wesent-
lich erhöht hat, werden ECLs in Höhe der erwarteten Kreditver-
luste erfasst, die sich aus Ausfällen innerhalb der nächsten zwölf
Monate ergeben können (12-Monats-ECL). Bei den Krediten-
gagements, deren Ausfallrisiko sich seit erstmaliger Erfassung
deutlich erhöht hat, ist eine Wertberichtigung in Höhe der über
die Restlaufzeit des Engagements erwartete Kreditverluste zu
erfassen, ungeachtet des Zeitpunkts des Ausfalls (Gesamtlauf-
zeit-ECL).
(II) Dividendenausschüttungen
Dividendenausschüttungen an die Aktionäre der ZEAL werden
als Verbindlichkeit im Konzernabschluss in der Periode erfasst, in
der die Dividenden von den Aktionären des Unternehmens be-
schlossen wurden. Nach dem Abschlussstichtag beschlossene
Dividenden werden nicht erfasst, da zum Abschlussstichtag keine
gegenwärtige Verpflichtung besteht und die Konzernbilanz die
Grundlage für die Ermittlung der Dividende bildet.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der
Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Berechnung der ECL an.
Der Konzern ermittelt daher keine Änderungen des Ausfallrisikos,
sondern erfasst zu jedem Abschlussstichtag eine Wertberichti-
gung auf Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Beim vereinfachten
Ansatz werden die historisch für jeden Kunden abgeschriebenen
Beträge verwendet, um zukunftsgerichtete Faktoren und das
wirtschaftliche Umfeld bereinigt, und auf dieser Grundlage die
ECLs berechnet. Der Konzern ermittelt daher keine Änderungen
des Ausfallrisikos, sondern erfasst zu jedem Abschlussstichtag
eine Wertberichtigung auf Basis der Gesamtlaufzeit-ECL.
Die COVID-19-Pandemie wirkte sich nicht wesentlich auf die
ECL-Beurteilung aus, da das Lotteriegeschäft nicht negativ be-
einflusst wurde (weitere Einzelheiten sind in Anhang 2.3 auf-
geführt).
.
52
Konzernanhang
(II) Abfindungsleistungen
2.21 RÜCKSTELLUNGEN
Abfindungsleistungen werden fällig, wenn der Konzern das
Arbeitsverhältnis vor dem regulären Renteneintritt beendet und
wenn ein Mitarbeiter gegen den Erhalt dieser Leistungen freiwillig
aus dem Arbeitsverhältnis austritt. Der Konzern erfasst Abfin-
dungsleistungen zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte:
(a) wenn der Konzern das Angebot dieser Leistungen nicht mehr
zurückziehen kann; und (b) wenn das Unternehmen Restruktu-
rierungskosten gemäß IAS 37 erfasst, die mit der Zahlung von
Abfindungsleistungen einhergehen. Bei einem Angebot, das ein
freiwilliges Ausscheiden eines Mitarbeiters erwirken soll, werden
die Abfindungsleistungen basierend auf der Anzahl der Monate
bemessen, die der Mitarbeiter für den Konzern gearbeitet hat.
Rückstellungen werden erfasst, wenn eine gegenwärtige rechtliche
oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis be-
steht, für das ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem
Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist, und
eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorge-
nommen werden kann. Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt
die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen
Verpflichtung zum Ende der Berichtsperiode erforderlichen Ge-
genleistung dar und berücksichtigt die Risiken und Unsicher-
heiten, die sich aus der Verpflichtung ergeben. Langfristige Rück-
stellungen werden bei erstmaligem Ansatz abgezinst, wenn der
Abzinsungseffekt wesentlich und in der Folgebewertung ent-
sprechend aufgezinst ist. Die Aufzinsungen werden in den
Finanzaufwendungen erfasst.
(III) Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Die Einzahlungen in beitragsorientierte Pläne werden als
Aufwand erfasst, sobald die Zahlungen fällig werden. Die Bei-
träge werden bei Fälligkeit als Aufwendungen für Leistungen an
Arbeitnehmer erfasst. Vorausbezahlte Beiträge werden aktiviert,
sofern eine Rückerstattung oder Verminderung der künftigen
Zahlungen möglich ist.
Wenn zu erwarten ist, dass ein Teil oder der gesamte wirt-
schaftliche Nutzen zur Erfüllung einer Rückstellung von einem
Dritten zu leisten ist, wird eine Forderung als Vermögenswert
erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und die Höhe
der Forderung verlässlich ermittelt werden kann.
(IV) Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
2.22 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Für anteilsbasierte Vergütungspläne mit Barausgleich wird
zum Abschlussstichtag eine Verbindlichkeit auf Grundlage des
beizulegenden Zeitwerts der Vergütungsprämie erfasst. Der
beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktienoptionen wird über
den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst, um den
Wert der erhaltenen Arbeitsleistungen widerzuspiegeln.
Eventualverbindlichkeiten werden nicht in der Konzern-Bilanz
erfasst. Sie werden jedoch im Konzernanhang ausgewiesen, so-
fern der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen
nicht unwahrscheinlich ist.
2.23 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Für den beizulegenden Zeitwert von Transaktionen mit Baraus-
gleich wird eine Schuld erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird
bei der erstmaligen Erfassung sowie zu jedem Abschlussstichtag
und am Erfüllungstag bewertet. Änderungen des beizulegenden
Zeitwerts werden im Personalaufwand erfasst. Bis 2018 waren die
gewährten virtuellen Aktienoptionen (zum 31. Dezember 2020
ausübbar) von nicht marktbezogenen Ausübungsbedingungen
abhängig. Der beizulegende Zeitwert wurde über den Zeitraum
bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfolgswirksam
unter Erfassung einer korrespondierenden Schuld verteilt. Er
wurde unter Anwendung eines "Monte-Carlo-Modells" bestimmt.
Für die ab 2019 gewährten virtuellen Aktienoptionen gibt es keine
Ausübungsbedingungen mehr. Weitere Einzelheiten sind in der
Anhangangabe 24 dargestellt.
Der Konzern hat verschiedene Pläne für Leistungen an Arbeit-
nehmer aufgelegt, darunter Bonuspläne und sonstige Pläne im
Rahmen des Arbeitsverhältnisses wie Abfindungsleistungen, an-
teilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich, beitragsorientierte
Vorsorgepläne und ein Mitarbeiter-Aktienkaufprogramm.
(I) Mitarbeiterbonus
Der Konzern erfasst eine Verbindlichkeit und einen Aufwand für
Bonuszahlungen basierend auf einer Formel, die die Erreichung
individueller Ziele sowie die Leistung des Konzerns berücksich-
tigt.
(V) Mitarbeiter-Aktienkaufprogramm
Im Jahr 2020 hat der Konzern einen Aktienkaufplan für Mitar-
beiter eingeführt und bot allen festangestellten Mitarbeitern, die
in Großbritannien, Deutschland oder Spanien tätig sind, die Mög-
lichkeit, Aktien der ZEAL in Höhe von einem Anteil von insge-
samt 0,03 % zu erwerben. Der Konzern übernimmt hierbei 20 %
des Kaufpreises sowie die Steuern und Sozialversicherung für die
20 %. Die damit verbundenen Kosten werden als Personalauf-
wand verbucht.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
53
3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Sonstige
DARSTELLUNG DER SEGMENTANGABEN
In diesem Geschäftssegment werden die verbleibenden Bereiche
unseres Geschäftsbetriebs zusammengefasst, einschließlich un-
seres Online-Lotteriebetriebs für die gemeinnützige Organisation
ONCE in Spanien sowie unsere Investitionen in noch in der An-
fangsphase befindliche Start-ups.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente des Konzerns spie-
geln die Führungsstruktur der Gruppe, die Bewertung der Leis-
tung und die Zuweisung der Ressourcen durch den Hauptent-
scheidungsträger ("Chief Operating Decision Maker", CODM), den
Vorstand, wider. Nach der Übernahme von der LOTTO24 AG am
14. Mai 2019 und der Geschäftsmodellwechsel am 15. Oktober
2019 hat der Konzern seine berichtspflichtigen Geschäftsseg-
mente überprüft. Ab dem 1. Januar 2020 wurde die Berichterstat-
tung an den Vorstand angepasst. Danach bestehen ab diesem
Zeitpunkt die folgenden Segmente:
Die Vergleichszahlen 2019 wurden angepasst, um dieselbe Basis
wie in der Segmentberichterstattung 2020 zugrunde zu legen.
Die Segmentberichterstattung 2019 beinhaltete ein drittes Ge-
schäftssegment: das Segment Lotteriewetten. Es umfasste das
Ergebnis des Zweitlotterie-Wettgeschäfts (Zweitlotterie) sowie den
Vertrieb von Sofortgewinnspielen. Seine Kostenbasis enthielt
neben direkten Kosten eine Umlage der Gemeinkostenbasis.
Am 15. Oktober 2019 hat der Konzern das Zweitlotteriegeschäft
in Deutschland in ein staatlich erlaubtes Online-Lotterievermitt-
lungsgeschäftsmodell überführt. Im Anschluss daran wurde das
internationale Zweitlotteriegeschäft in das Segment Sonstige ein-
gebracht und das Segment Lotteriewetten nicht mehr getrennt
an den Vorstand berichtet. Aus Transparenzgründen ist dieses in
2019 aufgegebene Geschäft jedoch noch separat präsentiert.
Deutschland
In diesem Geschäftssegment wird das Ergebnis des Online-
Lotterievermittlungsgeschäfts des Konzerns in Deutschland zu-
sammengefasst. Es umfasst zudem das Ergebnis der Soziallotte-
rie freiheit+ in Deutschland. Seine Kostenbasis enthält sowohl
direkte operative Kosten als auch die Konzerngemeinkosten.
Segmentberichterstattung
2020
Deutschland
Sonstige
Gesamt
in € Tsd.
Umsatzerlöse
80.005
3.642
7.018
-9
87.023
3.633
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
-20.258
-1.612
-21.870
Sonstige betriebliche Aufwendungen
und Wechselkursdifferenzen
-51.639
-4.403
-56.042
4.587
17.331
-11.956
5.375
2.694
-213
Einmalerträge
4.587
–
994
–
EBITDA
16.337
Abschreibungen
–
–
–
–
–
–
–
EBIT
–
Finanzergebnis
–
Anteil am Verlust assoziierter Unternehmen
Periodenergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
–
–
7.856
37
–
Periodenergebnis
–
7.893
Das Transaktionsvolumen für das Segment Deutschland betrug
€ 651.761 Tsd. sowie € 994 Tsd. für das Segment Sonstige.
.
54
Konzernanhang
Segmentberichterstattung
2019 angepasst
Sonstige
Lotteriewetten
Deutschland
Übrige
Gesamt
in € Tsd.
Umsatzerlöse
29.319
1.090
79.323
6.525
4.833
481
113.475
8.096
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
-8.819
-11.540
-2.605
-22.964
Sonstige betriebliche Aufwendungen
und Wechselkursdifferenzen
-19.586
-45.396
-4.275
-69.257
-11.438
17.912
-8.845
9.067
-727
Einmalerträge
-3.756
-8.002
320
EBITDA
-1.752
20.910
-1.246
Abschreibungen
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
EBIT
Finanzergebnis
Anteil am Verlust assoziierter Unternehmen
Periodenergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
-12
8.328
-6.610
1.718
Periodenergebnis
Das Transaktionsvolumen für das Segment Deutschland betrug
2019 € 250.887 Tsd. sowie € 2.247 Tsd. für das Segment Sonstige.
4 UMSATZERLÖSE
2020
2019
in € Tsd.
Provisionen
47.498
30.893
78.391
–
18.635¹
10.432²
29.067
Spielscheingebühren
Umsatzerlöse aus der Lotterievermittlung
Spieleinsätze
196.218
16,487²
-133.383
79.323
Spielscheingebühren
–
Gewinne
–
Umsatzerlöse aus dem Zweitlotteriegeschäft und aus Sofortgewinnspielen
–
Sonstige Umsatzerlöse
8.632
87.023
5.085¹
Umsatzerlöse
113.475
Die im Konzernanhang 2019 ausgewiesenen Zahlen wurden angepasst, damit die Provisionen die Umsatzerlöse aus ONCE (€ 4.495 Tsd.) und
Lottostarlet (€ 497 Tsd.) nicht mehr beinhalten und nur den Provisionen aus der Lotterievermittlung entsprechen.
¹
Die im Konzernanhang 2019 ausgewiesenen Zahlen wurden angepasst, um Spielscheingebühren im Zusammenhang mit dem Zweitlotteriegeschäft
²
in dieser Kategorie auszuweisen.
Die Provisionen und Spielscheingebühren umfassen die in der
Die Umsatzerlöse aus dem Zweitlotteriegeschäft und Sofort-
gewinnspielprodukten im Vorjahr wurden als derivative Finanz-
instrumente klassifiziert und in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung abzüglich Umsatzsteuer, Gratiswetten und
Gewinnauszahlungen ausgewiesen. Diese Umsatzkategorie
wurde im Rahmen des Geschäftsmodellwechsels im Vorjahr
aufgegeben.
Anhangangabe 2.6 beschriebenen Umsatzerlöse aus dem Lotte-
rievermittlungsgeschäft.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
55
Die sonstigen Umsatzerlöse entsprechen im Wesentlichen
Umsatzerlösen aus Lotteriedienstleistungen für die Soziallotterie
der Organización Nacional de Ciegos de España ("ONCE"),
Spanien, sowie Dienstleistungen für Lottostarlet, einen in
Malta registrierten Lotteriebetreiber.
5 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
2020
2019
in € Tsd.
Kostenweiterbelastung
1.083
541
523
–
–
464¹
Erträge aus Untervermietung
Erträge aus der Ausbuchung von inaktiven Kundenkonten
Erträge aus Versicherungen
Erträge aus Sicherungsgeschäften
Übrige
-51
4.849
1.381
1.463¹
8.096
–
1.490
3.633
Sonstige betriebliche Erträge
Die im Konzernanhang 2019 ausgewiesenen Zahlen wurden angepasst, um die Erträge aus Untervermietung separat auszuweisen.
¹
Bei den Erträgen aus Untervermietung handelt es sich um die
Erträge aus operativen Mietverhältnissen bezüglich vom Kon-
zern angemieteter Büroräume in London und Hamburg sowie
um die Weiterberechnung von Nebenkosten aus der Unterver-
mietung.
Im Jahr 2019 bezogen sich die Erträge aus Versicherungen
auf erhaltene Erträge aus der ILS-Versicherung nach der hohen
Gewinnauszahlung im September 2019. Erträge aus Sicherungs-
geschäften beinhalten die mit Spielscheinen generierten Erträge,
die abgesichert wurden.
2020 erfasste der Konzern Erträge in Höhe von € 523 Tsd. im
Zusammenhang mit ausgebuchten Salden der Kundenkonten,
auf denen mindestens in den letzten 36 Monaten keine Aktivi-
täten mehr zu verzeichnen waren und bei denen alle Maßnah-
men zur Kontaktaufnahme mit den Kunden abgeschlossen
waren.
.
56
Konzernanhang
6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
2020
2019
in € Tsd.
Marketingkosten
32.183
10.840
13.269
56.292
21.706
29.311
17.946
68.963
Direkte Kosten des Geschäftsbetriebs
Indirekte Kosten des Geschäftsbetriebs
Sonstige betriebliche Aufwendungen
■
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen in Summe
um € 12.674 Tsd. zurück:
Der Rückgang der indirekten Kosten des Geschäftsbetriebs
um € 4.677 Tsd. ist hauptsächlich auf den Rückgang der Be-
ratungs- und der Reisekosten um € 2.538 Tsd. bzw. € 683
Tsd. zurückzuführen. Die Beschränkungen durch die COVID-
19-Pandemie führten zu einem maßgeblichen Ausbleiben
von Reise-, Bewirtungs- und gewissen Bürokosten. Die
restlichen Veränderungen ergaben sich aus verschiedenen
geringfügigen Rückgängen in anderen Bereichen.
■
Marketingkosten stiegen um € 10.477 Tsd, im Jahr 2020
gegenüber 2019, was hauptsächlich auf zusätzliche Marke-
tinginvestitionen nach dem Geschäftsmodellwechsel und im
Zuge des verbesserten regulatorischen Umfelds für Online-
Lotterievermittler zurückzuführen ist. Der Anstieg der Marke-
tingkosten basiert auch teilweise darauf, dass das Geschäfts-
jahr 2020 die Marketingkosten der beiden Marken Tipp24
und LOTTO24 beinhaltet, während der Vergleichszeitraum
die Marketingkosten von LOTTO24 vor der Übernahme im
Mai 2019 nicht berücksichtigt.
Indirekte Kosten des Geschäftsbetriebs enthalten das Honorar
des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft, Hamburg, sowie ihrer verbundenen Unterneh-
men, welches in der folgenden Tabelle dargestellt ist:
■
Der Rückgang der Kosten des Geschäftsbetriebs um
€ 18.471 Tsd. ist hauptsächlich auf den Geschäftsmodellwech-
sel im Vorjahr zurückzuführen. Nach der Aufgabe des Zweit-
lotteriegeschäfts entfielen die Kosten, mit denen die Veran-
stalterrisiken mitigiert wurden. Dagegen stiegen die Kosten
für den Transaktionsverkehr und die Zahlungsabwicklung.
Infolge des Geschäftsmodellwechsels sank auch die nicht ab-
zugsfähige Umsatzsteuer um € 1.054 Tsd. (auf € 83 Tsd.).
Honorar des Abschlussprüfers
in € Tsd.
2020
2019
Abschlussprüfungsleistungen
Andere Bestätigungsleistungen¹
Steuerberatungsleistungen
Sonstige Leistungen
501¹
4
871
35²
26
–
–
169²
1.075
Honorar des Abschlussprüfers, gesamt
531
davon für internationale Partnerunternehmer des Abschlussprüfers € 109 Tsd. (2019: € 401 Tsd.).
¹
Im Jahr 2019 beinhalten diese Kosten zusätzliche Sonderleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von LOTTO24 AG.
²
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
57
7 EINMALERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN
2020
2019
in € Tsd.
Rückzahlung der Wertpapierumsatzsteuer
3.656
731
–
–
-9.388
-1.950
500
Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit der Akquisition der LOTTO24 AG
Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Akquisition der LOTTO24 AG
Erträge im Zusammenhang mit der Aufgabe des B2C-Geschäfts von Ventura24
Sonstige Erträge/Kosten
–
200
4.587
-600
Einmalerträge und -Aufwendungen
-11.438
Erträge im Zusammenhang mit der Aufgabe
des B2C-Geschäfts von Ventura24
Die Klassifizierung als Einmalerträge und -aufwendungen wurde
gewählt, um ein angemessenes Bild über die fehlende Nachhaltig-
keit von gewissen Ertrags- und Aufwandsposten zu präsentieren,
um hiermit ein klareres Bild über die tatsächliche Ertragslage
im Geschäftsjahr 2020 zu ermöglichen.
Im Jahr 2018 sind im Zusammenhang mit der Aufgabe des
B2C-Lotterievermittlungsgeschäfts von Ventura24 Kosten von
€ 2.983 Tsd. entstanden. Diese Kosten enthielten Rückstellungen
für Abfindungszahlungen an Mitarbeiter in Höhe von € 2.362 Tsd.
Die Aufgabe des B2C-Lotterievermittlungsgeschäfts war ein nicht
wiederkehrendes Ereignis, das vom Vorstand nicht erwartet wur-
de. Folglich wurden alle damit einhergehenden Kosten als Einmal-
aufwendungen betrachtet. 2019 wurden € 500 Tsd. der Rückstel-
lungen aufgelöst, da dieser Teilbetrag nicht mehr benötigt wurde.
Rückzahlung der Wertpapierumsatzsteuer
Die im Geschäftsjahr 2020 erfasste Rückzahlung in Höhe von
€ 3.656 Tsd. bezieht sich auf die Nettorückzahlung der Wertpapier-
umsatzsteuer (Stamp Duty Reserve Tax) von der britischen Steuer-
behörde HMRC. Diese Rückzahlung ist ein nicht wiederkehrendes
Ereignis, insofern es sich um eine einmalige Steuerrückzahlung
handelt, sodass die damit einhergehenden Einnahmen als
Einmalerträge erfasst wurden.
Sonstige Erträge/Kosten
2019 wurden Kosten in Höhe von € 600 Tsd. für einen bekannten
einmaligen Prozess zurückgestellt. Bei diesem Prozess handelt
es sich um ein nicht wiederkehrendes Ereignis, sodass die damit
einhergehenden Kosten als Einmalaufwendungen erfasst wurden.
Die aktuellen Entwicklungen des Verfahrens führten zu einer Re-
duzierung der erwarteten Kosten für den Konzern. Daher wurden
im Jahr 2020 € 200 Tsd. aufgelöst.
Restrukturierungskosten
Infolge der Übernahme von der LOTTO24 AG führte der Konzern
Restrukturierungsmaßnahmen durch. Die mit diesen Maßnahmen
verbundenen Kosten (die im Jahr 2019 € 9.388 Tsd betrugen)
wurden ebenfalls als Einmalaufwendungen ausgewiesen, da sie
im Zusammenhang mit dem im Vorjahr stattgefundenen Ge-
schäftsmodellwechsel stehen. € 731 Tsd., die sich auf die im Jahr
2019 gebuchte Rückstellung für diese Kosten beziehen, wurden
im Jahr 2020 aufgelöst.
Transaktionskosten
Im Vorjahr übernahm der Konzern die LOTTO24 AG. Aufgrund
der Unregelmäßigkeit dieser Transaktion wurden die damit ver-
bundenen Transaktionskosten in Höhe von € 1.950 Tsd. als Ein-
malaufwendungen betrachtet. Diese Kosten umfassten Rechts-
kosten von € 941 Tsd., Beratungskosten von € 623 Tsd., Honorare
für prüfungsnahe Beratung von € 155 Tsd., Kosten für Öffentlich-
keitsarbeit von € 52 Tsd. und sonstige Kosten von € 179 Tsd.
.
58
Konzernanhang
8 FINANZERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN
2020
2019
–
in € Tsd.
Finanzerträge
Zinserträge aus Steuervorauszahlungen
2.154
Zinserträge aus Nettoinvestitionen in Finanzierungsleasing
sowie Gewinne aus dem Abgang von Nutzungsrechten
1.209
139
–
273
273
Erträge aus sonstigen langfristigen Wertpapieren und Darlehen
3.502
Finanzaufwendungen
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
Wertminderung eines assoziierten Unternehmens
Sonstige Finanzaufwendungen
-320
-418
-258
-996
-388
–
-524
-912
Die Zinserträge aus der Steuervorauszahlung beziehen sich auf
die aufgelaufenen Zinsen für die im Januar 2020 an das Finanz-
amt Hannover-Nord geleistete Zahlung von € 54,3 Mio. Weitere
Einzelheiten sind in der Anhangangabe 17 dargestellt.
Im Jahr 2020 erfasste der Konzern eine Wertminderung in Höhe
von € 418 Tsd. für sein assoziiertes Unternehmen Cloud Canyon
Limited. Weitere Details sind in Anhangangabe 15 dargestellt.
Die Zinserträge aus Nettoinvestitionen in Finanzierungsleasing
sowie Gewinne aus dem Abgang von Nutzungsrechten beziehen
sich auf Büroräume in London und Deutschland, mit deren Un-
tervermietung der Konzern im Jahr 2020 begonnen hat. Weitere
Einzelheiten sind in Anhangangabe 25 aufgeführt.
9 ERTRAGSTEUERN
Gezahlte oder geschuldete Ertragsteuern sowie latente Steuern
und Quellensteuern werden im Posten "Ertragssteuern" ausge-
wiesen. Seit der Sitzverlegung der ZEAL vom Vereinigten König-
reich nach Deutschland im Jahr 2019 unterliegt das Unterneh-
men der deutschen Körperschaftsteuer und der deutschen
Gewerbesteuer. 2020 betrug der anzuwendende Körperschaft-
steuersatz 15,0 %. Der Solidaritätszuschlag lag bei 5,5 % der
Körperschaftsteuer.
Bei den ausländischen Unternehmen werden die entsprechenden
länderspezifischen Vorschriften und Steuersätze zur Berechnung
der aktuellen Ertragsteuern zugrunde gelegt. Die Auswirkung
höherer ausländischer Steuersätze ist in der nachstehenden
Überleitungsrechnung als Überleitungsposten enthalten.
Latente Steuern gemäß IAS 12 werden mit dem durchschnittli-
chen Steuersatz berechnet, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem
sich die Differenzen voraussichtlich umkehren werden. Zur Be-
rechnung der latenten Steuern zum 31. Dezember 2020 wurde
der oben genannte Gesamtsteuersatz von 32,28 % zugrunde
gelegt (31. Dezember 2019: 32,28 %). Bei den ausländischen
Unternehmen wurden die entsprechenden länderspezifischen
Vorschriften sowie die gültigen und angekündigten Steuersätze
zur Berechnung der latenten Steuern angewandt.
Die Gewerbesteuer wird zudem auf den Gewerbeertrag erhoben,
der sich aus dem zu versteuernden Einkommen nach dem Ein-
kommen- und Körperschaftsteuergesetz unter Berücksichtigung
von Kürzungen und Hinzurechnungen nach dem deutschen Ge-
werbesteuergesetz ermittelt. Der effektive Gewerbesteuersatz
hängt davon ab, in welcher Gemeinde die Gesellschaft ihren Sitz
oder eine Betriebsstätte zur Ausübung ihres Gewerbebetriebs
unterhält. Der effektive Gewerbesteuersatz für Hamburg lag im
Geschäftsjahr 2020 bei 16,45 %. Damit beträgt der Gesamtsteuer-
satz 32,28 %.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
59
Gewinn- und Verlustrechnung
in € Tsd.
2020
2019
Tatsächliche Steuern:
Für das Geschäftsjahr erfasster Aufwand
(Ertrag)/Aufwand für frühere Jahre
Tatsächliche Steuern, gesamt
1.010
-116
894
9.550
-225
9.325
Latente Steuern:
Für das Geschäftsjahr erfasster Ertrag
Latente Steuern, gesamt
-931
-2.715
-931
-2.715
Steueraufwand, gesamt (Gewinn- und Verlustrechnung)
-37
6.610
Steuersatzüberleitung
2020
2019
in € Tsd.
Periodenergebnis vor Steuern
7.856
8.328
Erwarteter Steueraufwand zum Durchschnittssteuersatz von 32,28 % (2019: 21,44%)
2.536
1.786
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
Anpassungen ausländischer Steuersätze
Berichtigungen für frühere Jahre
Nutzung von bisher nicht angesetzten Verlustvorträgen
Effekt aus nicht angesetzten steuerlichen Verlusten
Währungsumrechnung
-542
-1.414
-532
-210
162
–
-1.899
–
-225
-4.240
1.812
-359
Verkäufe von immateriellen Vermögenswerten¹
Sonstiges
–
10.416
-681
-37
Steueraufwand, gesamt
-37
6.610
Die Verkäufe von immateriellen Vermögenswerten zwischen den Konzerngesellschaften während des Geschäftsmodellwechsels und der Sitzverlegung von ZEAL von Großbritannien
nach Deutschland lösten Steuerbelastungen aus, die nur teilweise durch Steuerverluste ausgeglichen wurden.
¹
10 SACHANLAGEN
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Büroausstattung
Hardware
Gesamt
in € Tsd.
Stand 1. Januar 2019
Zugänge aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
Sonstige Zugänge
4.772
1.244
57
5.772
–
10.544
1.244
57
–
Abgänge
-987
–
-987
Stand 31. Dezember 2019
Zugänge
5.088
352
5.772
9
10.860
361
Abgänge
-3.775
1.665
-507
5.275
-4.282
6.940
Stand 31. Dezember 2020
.
60
Konzernanhang
Kumulierte Abschreibungen
Büroausstattung
Hardware
Gesamt
in € Tsd.
Kumulierte Abschreibungen zum 1. Januar 2019
Während des Geschäftsjahres zugeführt
Abgänge
-2.986
-1.471
837
-5.133
321
-8.119
-1.792
837
–
Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2019
Während des Geschäftsjahres zugeführt
Abgänge
-3.620
-885
-5.454
-53
-9.074
-938
3.506
-999
489
3.994
-6.018
Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2020
-5.019
Buchwert
Büroausstattung
Hardware
Gesamt
in € Tsd.
Stand 31. Dezember 2019
Stand 31. Dezember 2020
1.468
666
318
256
1.786
922
Die Rechte zur Veräußerung der oben genannten materiellen
Vermögenswerte sind nicht beschränkt. Es wurden keine Vermö-
genswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt.
11 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT
Die ZEAL-Gruppe überprüft den GoF in Höhe von € 160.886 Tsd.
(2019: € 160.886 Tsd.) zu jedem Abschlussstichtag auf Wertmin-
derung. Zur Überprüfung vergleichen wir den Buchwert mit dem
erzielbaren Betrag, also dem höheren Wert aus Nettoveräuße-
rungswert und Nutzungswert. Wir ermitteln den Nutzungswert
auf Basis diskontierter künftiger Zahlungsstromprognosen aus
der internen, vom Management genehmigten Mehrjahresplanung.
mit ähnlich hohen Marketinginvestitionen zur Neukundengewin-
nung wie im Geschäftsjahr 2020. Ab 2025 wird ein EBITDA in
Höhe von rund € 100 Mio. erwartet.
Für die Abzinsung der Zahlungsströme im Detailplanungszeit-
raum wendete der Konzern Kapitalkostensätze vor Steuern in
Höhe von 13,01 % (2019: 10,44 %) bzw. 10,08 % nach Steuern
(2019: 7,94 %) an, die anhand des "Capital Asset Pricing Model"
(CAPM) ermittelt wurden.
Der GoF wird für Zwecke der Bestimmung einer etwaigen Wert-
minderung der niedrigsten Ebene von zahlungsmittelgenerieren-
den Einheiten zugeordnet, auf deren Ebene er für interne Manage-
mentzwecke überwacht wird. Nach Übernahme der LOTTO24 AG
am 14. Mai 2019 und dem Geschäftsmodellwechsel am 15. Okto-
ber 2019 hat der Konzern im Geschäftsjahr 2020 seine berichts-
pflichtigen Geschäftssegmente angepasst. In diesem Rahmen
hat der Konzern zwei ZGE identifiziert, die den zwei operativen
Segmenten "Deutschland" und "Sonstige" entsprechen. Der GoF
ist für interne Managementzwecke vollständig der ZGE "Deutsch-
land" zugeordnet. Im Vergleich zur Vorjahreszuordnung ergibt
sich hieraus kein wesentlicher Effekt. Die Planungsrechnungen
beziehen sich auf den für den Konzern üblichen Detailplanungs-
zeitraum von fünf Jahren.
Am Ende des Detailplanungszeitraums für die Jahre ab 2025
wendet die ZEAL-Gruppe eine übergeleitete ewige Rente an, die
auf Basis des CAPM mit einem gewichteten Kapitalkostensatz
vor Steuern von 11,01 % (2019: 8,44 %) bzw. 8,08 % nach Steuern
(2019: 7,94 %) abgezinst wurde. Bei der ewigen Rente liegt der
Berechnung eine nachhaltige, durchschnittliche Wachstumsrate
von 2,0 % zugrunde.
Wir beobachten und aktualisieren die für den Werthaltigkeitstest
maßgeblichen technischen, marktbezogenen, ökonomischen so-
wie gesetzlichen Parameter und Rahmenbedingungen kontinuier-
lich. Im Geschäftsjahr 2020 waren auf Grundlage des Ergebnisses
des Wertminderungstests keine Wertminderungen zu erfassen.
In Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen – insbesondere
der Jackpot-Entwicklung – rechnet der Vorstand dabei mit einer
Wachstumsrate des Transaktionsvolumens im niedrigen zweistel-
ligen Prozentbereich. Dabei hat der Vorstand eine durchschnittli-
che Jackpot-Entwicklung unterstellt. Zudem geht der Vorstand
davon aus, dass das Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen
Prozentbereich liegen wird. Für das EBITDA rechnet der Vorstand
Die EBITDA-Marge und die Kapitalkostensätze sind die Faktoren,
die den wesentlichsten Einfluss auf dem Nutzungswert haben.
Eine Sensitivitätsanalyse der Planungsprämissen ergab, dass unter
sonst gleichen Bedingungen keine realistische Änderung der ver-
wendeten Parameter EBITDA-Marge und Kapitalkostensätze
zu einer Wertminderung führen würde.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
61
12 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Marke
Kundenstamm
Software
Lizenzen
Gesamt
in € Tsd.
Stand 1. Januar 2019
–
–
31.838
2.634
46
184
–
32.022
157.028
46
Zugänge aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
Sonstige Zugänge
66.007
88.387
–
–
–
–
Abgänge
–
88.387
–
-680
–
-680
Stand 31. Dezember 2019
Zugänge
66.007
33.838
280
184
–
188.416
280
0
–
Abgänge
–
-56
-184
0
-240
Stand 31. Dezember 2020
66.007
88.387
34.063
188.185
Kumulierte Abschreibungen und
Wertberechtigungen
Marke
Kundenstamm
Software
Lizenzen
Gesamt
in € Tsd.
Kumulierte Abschreibungen zum 1. Januar 2019
–
–
-31.617
-104
-31.721
Während des Geschäftsjahres
zugeführte Abschreibungen
–
–
–
-4.653
–
-611
678
-18
–
-5.282
678
Abgänge
Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2019
-4.653
-31.550
-122
-36.325
Während des Geschäftsjahres
zugeführte Abschreibungen
–
-7.366
-679
–
-8.045
Während des Geschäftsjahres
zugeführte Wertminderungen
–
–
–
–
-1.475
54
–
-1.475
176
Abgänge
122
Kumulierte Abschreibungen und
Wertberechtigungen zum 31. Dezember 2020
–
-12.019
-33.650
0
-45.669
Buchwert
Marke
Kundenstamm
Software
Lizenzen
Gesamt
in € Tsd.
Stand 31. Dezember 2019
Stand 31. Dezember 2020
66.007
66.007
83.734
76.368
2.288
413
62
0
152.091
142.788
Die Rechte zur Veräußerung der oben genannten immateriellen
Vermögenswerte sind nicht beschränkt. Es wurden keine Ver-
mögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt. Die
Restnutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte liegen
zwischen einem und elf Jahren.
Nach der erfolgreichen Migration der LOTTO24 Kunden auf
die gemeinsame Plattform der ZEAL-Gruppe am Ende des Ge-
schäftsjahres 2020 wurde die ehemalige LOTTO24 Plattform für
diese Kunden nicht mehr genutzt. Daher beschloss der Konzern,
diese Software vollständig abzuschreiben. Die erfasste Wert-
minderung belief sich auf € 1.475 Tsd.
.
62
Konzernanhang
13 LATENTE STEUERN
Entwicklung der latenten Steueransprüche
2020
2019
in € Tsd.
Zum 1. Januar
18.474
–
627
16.221
1.626
Zugang aus Unternehmenszusammenschluss
Als Ertrag/Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
Zum 31. Dezember
1.622
16.852
18.474
Wertberichtigung
Steuerliche
Sonstige temporäre
Differenzen
Latente Steueransprüche
in € Tsd.
Anlagevermögen
Verlustvorträge
Gesamt
Zum 1. Januar 2019
37
250
340
627
Zugang aus Unternehmenszusammenschluss
–
15.136
1.086
16.221
Als Ertrag/Aufwand in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst
-37
1.481
182
1.626
Zum 1. Januar 2020
–
16.867
1.608
18.474
Als Ertrag/Aufwand in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst
–
-1.415
-208
1.622
Zum 31. Dezember 2020
–
15.542
1.400
16.852
Temporäre
Differenzen
Latente Steuerschulden
Gesamt
in € Tsd.
Zum 1. Januar 2019
–
-54.345
1.089
–
-54.345
1.089
Zugang aus Unternehmenszusammenschluss
Der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung belastet
Zum 1. Januar 2020
-53.256
2.555
-53.256
2.555
Als Ertrag/Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
Zum 31. Dezember 2020
-50.701
-50.701
Die latenten Steueransprüche aufgrund zeitlicher Differenzen
resultieren im Wesentlichen aus dem Ansatz von latenten Steu-
ern auf Verlustvorträge in Höhe von € 15.452 Tsd. (2019: € 16.867
Tsd.) aufgrund zeitlicher Differenzen von IFRS 16 Leasingver-
bindlichkeiten in Höhe von € 1.148 Tsd. (2019: € 1.285 Tsd.).
Deutschland und Spanien an und sind unbegrenzt nutzbar.
Mit Ausnahme der auf die LOTTO24 AG entfallenden Körper-
schaftsteuer in Höhe von € 47.209 Tsd. und der auf Ventura24
entfallenden Körperschaftsteuer in Höhe von € 1.600 Tsd. wur-
den keine latente Steueransprüche in Bezug auf diese Verluste
erfasst, da derzeit unsicher ist, ob die betroffenen Unternehmen
künftig einen ausreichend hohen zu versteuernden Gewinn erzie-
len werden, gegen den die Verluste verwendet werden können.
Die latenten Steuerschulden resultieren im Wesentlichen aus
der Bilanzierung der im Zuge der Übernahme der LOTTO24 AG
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe
€ 46.005 Tsd. (2019: € 48.967 Tsd.) und aus den unterschiedli-
chen Wertansätzen für den Geschäfts- oder Firmenwert nach
IFRS und Steuerrecht in Höhe von € 3.447 (2019: € 3.042 Tsd.)
Tsd. sowie dem Ansatz eines Nutzungsrechts nach IFRS 16 in
Höhe von € 1.090 Tsd. (2019: € 1.247 Tsd.).
Die temporären Differenzen zwischen dem Netto-Vermögen
und dem steuerlichen Buchwert von Tochtergesellschaften und
assoziierten Unternehmen (so genannte "Outside Basis Differen-
ces") betragen € 113 Mio. zum 31. Dezember 2020 (2019: € 125
Mio.). Diese temporären Differenzen führen zu passiven latenten
Steuern in Höhe von € 1,8 Mio. (2019: € 2,0 Mio.), die zum Stich-
tag nicht gebildet worden sind, da ZEAL in der Lage ist, den zeit-
lichen Verlauf der Umkehrung zu steuern, und sich die temporä-
ren Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren.
Zum 31. Dezember 2020 betrugen die gesamten steuerlichen
Verlustvorträge € 61.120 Tsd. (2019: € 76.626 Tsd.). Die steuerli-
chen Verluste fielen überwiegend im Vereinigten Königreich,
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
63
14 SONSTIGE BETEILIGUNGEN
2020
2019
in € Tsd.
Stand 1. Januar
4.137
–
3.433
170
-113
647
0
Zugänge
Umgliederungen
-58
511
–
Im OCI erfasste Anpassung der beizulegenden Zeitwerte
davon Furlong Gaming Limited
davon De Integro Limited
davon Omaze Inc.
–
-133
603
177
4.137
416
95
davon Pick Media Limited
Stand 31. Dezember
4.588
ZEAL hält Beteiligungen an Omaze Inc. (Omaze), Pick Media
Limited ("Pick my Postcode" oder "PMP") und De Integro Limited
(The Dream Makers). Da diese Beteiligungen aus langfristigen
strategischen Gründen erworben wurden, wurden sie mit der An-
wendung von IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen
Ergebnis erfasst.
Schutz und zur Erweiterung ihrer Beteiligung. Im April 2019 er-
folgte eine weitere Investition von € 112 Tsd. (USD $ 126 Tsd.), um
die 2,5 %-Beteiligung des Konzerns an Omaze aufrechtzuerhalten.
Im Jahr 2020 sank der Anteil des Konzerns aufgrund von Ver-
wässerungen auf 2,3 %.
Pick Media Limited
Furlong Gaming Limited
Im Dezember 2016 erwarb der Konzern für € 1.198 Tsd. (£ 1.000
Tsd.) eine Beteiligung von 10 % an Pick Media Limited. Pick Me-
dia Limited veranstaltet kostenlose tägliche Lotterien, darunter
die weltweit größte kostenlose, werbefinanzierte tägliche Lotterie,
Pick My Postcode.
Im April 2019 investierte der Konzern € 58 Tsd. in Furlong
Gaming Limited. Das Start-up mit Sitz im Vereinigten Königreich
betreibt ein Gewinnspiel für an Pferderennen interessierte Kunden.
Im Jahr 2020 erwarb der Konzern eine zusätzliche Beteiligung
von 4,8 % an Furlong, die seitdem als assoziiertes Unternehmen
ausgewiesen wurde.
Bewertung von wesentlichen sonstigen Beteiligungen
Die Bewertung von Beteiligungen beruht auf dem Marktpreis,
wenn dieser verfügbar ist. Für Omaze war der letzte verfügbare
Preis derjenige, der während der letzten Investitionsrunde im
März 2020 ermittelt wurde. Da wiederum für PMP kein aktueller
Marktpreis zur Verfügung stand, wurde zur Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts (Unternehmenswert) der zugrunde
liegenden Geschäfte, an denen ZEAL beteiligt ist, ein Bewertungs-
modell nach dem DCF-Verfahren herangezogen, um den beizu-
legenden Zeitwert der Beteiligungen zu berechnen. Der beizu-
legende Zeitwert der Anteile von ZEAL an jedem Geschäft wurde
anhand eines Optionspreismodells (OPM) bemessen. Im Options-
preismodell wird der Unternehmenswert der Beteiligung unter
den einzelnen Aktionären aufgeteilt, um den beizulegenden
Zeitwert ihrer Beteiligung zu bestimmen.
De Integro Limited
Am 19. Dezember 2018 erwarb der Konzern eine Beteiligung
von 10 % an De Integro Limited mit Sitz im Vereinigten König-
reich und die Marke The Dream Makers unterhält. Für 10 % der
Stammaktien wurden € 132 Tsd. (£ 120 Tsd.) in bar gezahlt. The
Dream Makers ist eine Reiseangebotsplattform, auf der Abonne-
mentkunden die Chance haben, einzigartige Urlaubserlebnisse
zu gewinnen.
Zum 31. Dezember 2019 hat der Konzern bfestgestellt, dass
der Buchwert der Beteiligung nicht mehr durch die erwarteten
künftigen Cashflows getragen werden kann. Aus diesem Grund
wurde den Buchwert auf null gesetzt. De Integro Limited hat
den Betrieb von The Dream Makers im Jahr 2020 eingestellt.
Das DCF-Modell nutzt prognostizierte Ergebnisse vor Zinsen
und Steuern für die nächsten fünf Jahre sowie an Hand derer er-
mittelte künftige Zahlungsstromprognosen. Die Finanzplanungen
berücksichtigen Erfahrungswerte, geplante Entwicklungen und
Marketingstrategien. Die zugrunde liegende Wachstumsrate der
Beteiligungen fällt unterschiedlich aus. Nach dem fünften Jahr
wird eine langfristige Wachstumsrate als ewige Rente angewen-
det. Diese Wachstumsrate basiert auf den geschätzten langfristi-
gen Wachstumsraten für den Markt, in dem die Beteiligungen
Omaze Inc.
Am 1. Mai 2017 investierte der Konzern € 1.843 Tsd. (USD $ 2.000
Tsd.) in bar in das in Los Angeles angesiedelte Start-up-Unter-
nehmen Omaze. Omaze ist eine Online-Fundraising-Plattform,
die einmalige Erlebnisse und exklusive Merchandising-Artikel zur
Unterstützung wohltätiger Anliegen anbietet. Der Konzern erhielt
einen Anteil von 2,5 % in Form von Vorzugsaktien, einen Sitz als
Beobachter im Verwaltungsrat und verschiedene Rechte zum
.
64
Konzernanhang
tätig sind. In den konkreten Fällen wurde ein Endwert unter Ver-
wendung einer zugrunde liegenden langfristigen Wachstumsrate
von 1 % angewendet. Die Cashflows werden unter Zugrundele-
gung eines gewichteten Kapitalkostensatzes (WACC) auf ihren
Barwert abgezinst. Mit diesem WACC soll der Unsicherheit
darüber, wie sich Start-up-Unternehmen in der Anfangsphase
entwickeln, angemessen Rechnung getragen werden.
Die wichtigsten Inputfaktoren für die Bewertung von Omaze und
ihre Sensitivität sind nachstehend dargelegt:
Wesentliche nicht be-
obachtbare Inputfaktoren Spanne
Sensitivität der Inputfaktoren gegenüber
dem beizulegenden Zeitwert
Bewertungsmethode
OPM
Volatilität 25 %
Ein Anstieg (Rückgang) der Volatilität von 5 % würde
den beizulegenden Zeitwert um € 77 Tsd. verringern
(um € 53 Tsd. erhöhen).
Die wichtigsten Inputfaktoren für die Bewertung von PMP und
ihre Sensitivität sind nachstehend dargelegt:
Wesentliche nicht be-
obachtbare Inputfaktoren Spanne
Sensitivität der Inputfaktoren gegenüber
dem beizulegenden Zeitwert
Bewertungsmethode
OPM
WACC 20 %
Ein Anstieg (Rückgang) des WACC von 5 % würde
den beizulegenden Zeitwert um € 11 Tsd. verringern
(um null erhöhen).
Im Jahr 2020 haben sich keine Dividendenerträge durch eine
Beteiligung ergeben (2019: null).
15 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
Der Konzern hat Investitionen in drei assoziierte Unternehmen
getätigt: Furlong Gaming Limited, Cloud Canyon Limited und
TH Travel Limited.
tigen Cashflows gedeckt ist. Daher wurde der zuvor bestehende
Buchwert um € 418 Tsd. wertgemindert. Der Wertminderungs-
aufwand wurde in den Finanzierungsaufwendungen erfasst. Der
Buchwert betrug zum 31. Dezember 2020 € 0 Tsd. (2019: € 452
Tsd.) und der Anteil am Verlust für 2020 € 34 Tsd. (2019: € 12 Tsd.).
Furlong Gaming Limited
Der Konzern hat seine Beteiligung an Furlong von 20 % zum
31. Dezember 2019 auf 24,8 % am 10. Januar 2020 erhöht. Nach
dieser Erhöhung wird die Beteiligung im Konzernabschluss als
Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen nach der Equity-
Methode erfasst. Der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2020
€ 223 Tsd. und der Anteil am Verlust für 2020 € 71 Tsd.
TH Travel Limited
Der Konzern investierte im Dezember 2019 einen Betrag von
€ 177 Tsd. für eine Beteiligung von 33 % an TH Travel Limited.
TH Travel Limited ist unter der Marke DAYMADE, vormals
TripHunters, tätig, eine Gewinnspielplattform für Millennials mit
dem Schwerpunkt auf Reisen und lokalen Erlebnissen. Am 2. Juni
2020 investierte der Konzern weitere € 141 Tsd. und hält nun
einen Anteil von 35,2 % am Unternehmen. Der Buchwert betrug
zum 31. Dezember 2020 € 210 Tsd. (2019: € 177 Tsd.) und der
Anteil am Verlust für 2020 € 108 Tsd. (2019: € 0 Tsd.).
Cloud Canyon Limited
Am 26. Juli 2018 investierte der Konzern € 113 Tsd. (£ 100 Tsd.)
für eine Beteiligung von 5 % an Cloud Canyon Limited. Cloud
Canyon Limited besitzt und betreibt verschiedene Online-Gewinn-
spielseiten, darunter wshful.com (Lotto-Spielgemeinschaften)
und odurn.com (Wohltätigkeitsverlosungen im Bereich Luxus-
mode). Im Jahr 2019 erhöhte der Konzern seine Beteiligung an
Cloud Canyon Limited von 5 % auf 20 %. Nach der Erhöhung wird
die Beteiligung im Konzernabschluss als Beteiligung an einem
assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert.
Zum 31. Dezember 2020 wurde festgestellt, dass der Buchwert
der Cloud Canyon Limited nicht mehr durch die erwarteten künf-
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
65
16 SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen
sich wie folgt zusammen:
2020
2019
in € Tsd.
Forderungen aus Spielbetrieb
Sicherheitseinbehalte
11.481
2.612
369
12.954¹
1.433
221¹
Sonstige
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
14.462
14.608
¹ Aufgrund des Geschäftsmodellwechsels wurden im Jahr 2020 die Forderungen gegen die Spieler als Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Außerdem wurden die Nettoinvestitionen aus Finanzierungsleasing separat
ausgewiesen. Die im Jahr 2019 im Konzernanhang ausgewiesenen Zahlen wurden entsprechend angepasst.
Die Forderungen aus Spielbetrieb umfassen Forderungen
auf weiterzuleitende Kundengewinne sowie Forderungen aus
der laufenden Zahlungsabwicklung und eigenen Vermittlungs-
provisionsansprüchen. Die Sicherheitseinbehalte beinhalten
insbesondere zu hinterlegende Sicherheitsleistungen bei den
staatlichen Lotterieveranstaltern.
Sämtliche kurzfristige finanzielle Vermögenswerte haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum
Bilanzstichtag wurden keine Wertminderungen vorgenommen,
da keine wesentlichen Verluste erwartet wurden. Im Vorjahr
wurden ebenfalls keine Wertminderungen vorgenommen, da
keine Verlustereignisse zum Bilanzstichtag eingetreten waren.
Die COVID-19-Pandemie führt nicht zu einem erhöhten Ausfall-
risiko, da das Lotteriegeschäft nicht negativ beeinflusst wurde
(weitere Details sind in der Anhangangabe 2.1.4 angegeben).
17 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt
zusammen:
2020
2019
in € Tsd.
Forderungen gegenüber dem Finanzamt
Sonstige langfristige Vermögenswerte
56.469
–
56.469
–
Nach einer Vereinbarung der myLotto24 mit dem Finanzamt
Hannover-Nord im Dezember 2019 hat die myLotto24 im Januar
2020 eine Abschlagzahlung auf die strittige Umsatzsteuerver-
Der Konzern erfasste für diese Zahlung einen Vermögenswert.
Der Effektivzinssatz, der zur Bewertung des Vermögenswerts
verwendet wird, beträgt 4,33 % und berücksichtigt den von der
pflichtung der Vorjahre in Höhe von € 54.316 Tsd. an die deutschen Steuerbehörde angewandten Zinssatz (derzeit 6 % p.a.), eine
Finanzbehörden getätigt. Die Zahlung wurde geleistet, um das
Risiko der Festsetzung etwaiger Säumniszuschläge auszuschlie-
ßen und den Umfang etwaiger Verzugszinszahlungen erheblich
zu verringern. Der Vorstand geht davon aus, dass das Finanz-
gericht den Sachverhalt zu Gunsten des Konzerns beilegen wird.
In diesem Fall würde die gezahlte Umsatzsteuer zuzüglich Zinsen
(derzeit 6 % p. a.) unter Berücksichtigung von § 233a Abs. 2 AO
an myLotto24 zurückerstattet werden.
Wartezeit von 15 Monaten (ab dem Ende des Jahres, in dem die
Umsatzsteuer laut Steuerbehörde fällig war), wie vom deutschen
Steuerrecht vorgeschrieben, und einen geschätzten Rückzah-
lungstermin am 30. Juni 2022. Der Barwert der Forderung gegen-
über der Steuerbehörde beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf
€ 56.469 Tsd.
.
66
Konzernanhang
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt
zusammen:
2020
2019
in € Tsd.
Umsatzsteuerforderung
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
300
312
300
312
Alle sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind in unter einem
Jahr fällig.
Für eine Erläuterung des angewandten ECL-Modells verweisen
wir auf Anhangangabe 31.2.
18 ZAHLUNGSMITTEL, ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE UND
VERPFÄNDETE LIQUIDE MITTEL
2020
2019
in € Tsd.
Bankguthaben
52.678
1
79.208
2
Kassenbestand
Verpfändete Zahlungsmittel
3.139
30.243
86.061
4.484
69.586
153.280
Kurzfristige Einlagen
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und verpfändete liquide Mittel
Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Zahlungsmittel und Zah-
lungsmitteläquivalente insgesamt € 86.061 Tsd. (2018: € 153.280
Tsd.).
Am 31. Dezember 2020 standen der ZEAL-Gruppe Anteile an
kurzfristige Einlagen in Höhe von insgesamt € 30.243 Tsd. (2019:
€ 69.586 Tsd.) zur Verfügung. Am 31. Dezember 2019 standen
auch der ZEAL-Gruppe Investitionen in Aktienfonds in Höhe von
€ 2.925 Tsd. zur Verfügung, die in den Zahlungsmitteln und Zah-
lungsmitteläquivalenten gemäß IAS 7 nicht berücksichtigt wur-
den. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Ände-
rung im beizulegenden Zeitwert in Höhe eines Ertrags von € 188
Tsd. (2019: Verlust von € 88 Tsd.) erfasst worden.
Bankguthaben umfassen im Wesentlichen kurzfristig verfügbare
Termineinlagen mit variablen Zinssätzen bei verschiedenen euro-
päischen Großbanken.
In diesen Bankguthaben in Höhe von € 52.678 Tsd. (2019:
€ 79.208 Tsd.) ist ein Betrag in Höhe von € 14.282 Tsd. (2019:
€ 13.575 Tsd.) zur Abdeckung von Kundenverbindlichkeiten ent-
halten. Die verpfändeten Zahlungsmittel belaufen sich auf € 3.139
Tsd. (2019: € 4.484 Tsd.). Diese Zahlungsmittel sind aufgrund
einer Anforderung unserer tschechischen und norwegischen
Glücksspiellizenzen verpfändet.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
67
Die Veränderungen der Anteile an Eigenkapitalfonds und ande-
ren Anteile an kurzfristigen Einlagen für den Zeitraum sehen wie
folgt aus:
2020
2019
in € Tsd.
Stand 1. Januar
72.511
69.586
2.925
18.512
-60.968
188
12.894
0
davon Zahlungsmitteläquivalente
davon Anteile an Eingenkapitalfonds
Erwerb
12.984
74.805
-15.099
-88
Veräußerung
Änderung des beizulegenden Zeitwerts
Stand 31. Dezember
30.243
30.243
–
72.511
69.586
2.925
davon Zahlungsmitteläquivalente
davon Anteile an Eigenkapitalfonds
19 SONSTIGE FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
19.1 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen
sich wie folgt zusammen:
Langfristig
2020
2019
in € Tsd.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
1.270
–
1.270
–
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe
von € 1.270 Tsd. betreffen den Barwert der zukünftig zu leisten-
den Zahlungen an die Jackpot-Gewinner der Soziallotterie
freiheit+.
Sämtliche in der obigen Tabelle enthaltenen sonstigen lang-
fristigen Verbindlichkeiten sind nach mehr als einem Jahr fällig.
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen
sich wie folgt zusammen:
Kurzfristig
2020
2019
in € Tsd.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Spielvermittlern
Verbindlichkeiten aus der Glücksspielabgabe
Verbindlichkeiten aus dem Spielbetrieb
20.175
–
21.455
9
20.175
21.464
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
20.175
21.464
Sämtliche in der obigen Tabelle enthaltenen sonstigen kurzfristi-
gen Verbindlichkeiten sind in unter einem Jahr fällig.
.
68
Konzernanhang
19.2 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie
folgt zusammen:
2020
2019
in € Tsd.
Abgegrenzte Umsatzerlöse
–
24
Umsatzsteuer
1.076
4.670
226
1.835
3.501
936
Leistungen an Arbeitnehmer
Verbindlichkeiten im Rahmen von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Übrige sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
781
917
6.753
7.213
Sämtliche in der obigen Tabelle enthaltenen sonstigen kurzfristi-
gen finanziellen Verbindlichkeiten sind in unter einem Jahr fällig.
20 RÜCKSTELLUNGEN
Anfangssaldo
01.01.2020
Inanspruch-
nahme
Umgliede-
rung
Schlusssaldo
31.12.2020
Kurzfristig
Auflösung
Zuführung
in € Tsd.
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten
670
-40
–
-200
500
930
Rückstellungen für Aufgabe des
B2C-Geschäfts von Ventura24
102
5.790
–
102
–
–
–
-1.111
–
–
699
–
1.117
217
Rückstellungen für Abfindungskosten
Rückstellungen für belastende Verträge
Kurzfristige Rückstellungen gesamt
Rückstellung für anteilbasierte Vergütung
Rückstellungen für Glücksspielabgabe in Österreich
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
Langfristige Rückstellungen gesamt
Rückstellungen gesamt
-4.261
–
–
217
6.562
1.026
2.087
273
-4.403
–
-1.311
–
1.416
1.655
–
2.264
2.069
2.087
189
–
-612
–
–
–
–
–
–
-84
–
3.386
9.948
-612
-612
-84
1.655
3.072
4.345
6.609
-4.403
-1.395
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten
Rückstellungen für Aufgabe des B2C-Geschäfts
von Ventura24
Insgesamt betrugen die Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten
im Vorjahr € 670 Tsd. Im Geschäftsjahr wurden jeweils € 40 Tsd.
verwendet, aufgrund einer erwarteten kostenmindernden Situati-
on € 200 Tsd. aufgelöst und € 500 Tsd. zugeführt, wodurch sich
ein aktueller Bestand von € 930 Tsd. ergibt.
Die Rückstellung am 31. Dezember 2019 entsprach dem verblei-
benden wahrscheinlichen Zahlungsmittelabfluss aus der Aufgabe
des B2C-Geschäfts von Ventura24. Die Rückstellung lässt sich
anteilig den Personalaufwendungen, darunter auch Abfindungen,
und den sonstigen Kosten der Geschäftsaufgabe zuordnen. Zum
31. Dezember 2020 wurde die Rückstellung mit dem Ausscheiden
der betroffenen Mitarbeiter in Anspruch genommen.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
69
Rückstellungen für Abfindungskosten
Rückstellungen für Glücksspielabgabe in Österreich
Die Abfindungsrückstellung umfasst Abfindungskosten und
andere Kosten im Zusammenhang mit dem Entschluss des Kon-
zerns, das Geschäft vor der Übernahme von der LOTTO24 AG zu
restrukturieren. Im Jahr 2020 wurde ein großer Teil der Rückstel-
Die Rückstellung in Höhe von € 2.087 Tsd. zum 31. Dezember
2020 (2019: € 2.087 Tsd.) entspricht der bestmöglichen Schät-
zung des Vorstands in Bezug auf den wahrscheinlichen Zah-
lungsmittelabfluss aus steuerlichen Prüfungen. Im Geschäftsjahr
lung mit dem Ausscheiden der meisten betroffenen Mitarbeiter in 2020 sind keine Umsatzerlöse aus dem Zweitlotteriegeschäft
Anspruch genommen und es wird erwartet, dass der verbleibende
Teil im Jahr 2021 verbraucht wird.
mehr angefallen. Vor diesem Hintergrund und weil das das Risiko
eines Zahlungsmittelabflusses weiterhin besteht, liegt keine Ver-
änderung zum Vorjahr vor. Der Vorstand rechnet damit, dass der
Mittelabfluss nach mehr als einem Jahr erfolgen wird und hat die
Rückstellung daher als langfristig klassifiziert.
Rückstellung für belastende Verträge
Die Rückstellung für belastende Verträge in Höhe von € 217 Tsd.
bezieht sich auf Nebenkosten und andere Kosten im Zusammen-
hang mit leerstehenden, vom Konzern gemieteten Büros in
London. Es wird erwartet, dass die Rückstellung im folgenden
Jahr verbraucht wird.
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
Die Rückstellung in Höhe von € 189 Tsd. zum 31. Dezember 2020
(2019: € 273 Tsd.) entspricht der bestmöglichen Schätzung des
Vorstands in Bezug auf den wahrscheinlichen Zahlungsmittel-
abfluss aus dem Ablauf der Büromietverträge des Konzerns. Die
Rückstellung deckt die geschätzten Kosten der vertraglichen
Verpflichtung, die Büroräume wieder in den Zustand wie zu
Mietbeginn zu versetzen.
Rückstellung für anteilbasierte Vergütung
Für bestimmte Mitarbeiter betreibt der Konzern ein langfristiges
Anreizprogramm. Weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangan-
gabe 24 zum Konzernabschluss enthalten. Die Vergütung die im
Rahmen dieses Programms im Jahr 2021 gezahlt wird, wurde in
die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
21 EIGENKAPITAL
21.1 GEZEICHNETES KAPITAL
21.3 KAPITALRÜCKLAGE
Das gezeichnete Kapital des Unternehmens besteht aus
22.396.070 ausgegebenen und voll eingezahlten Stammaktien
(2019: 22.396.070). Die Aktien haben einen Nennwert von € 1.
Jede Aktie ist stimm- und dividendenberechtigt, mit Ausnahme
der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.
Die Höhe der Kapitalrücklage entspricht dem Betrag, der über
den Nennwert der Stammaktien hinaus erzielt wurde. Zum
31. Dezember 2020 betrug die Kapitalrücklage € 280.132 Tsd.
(2019: € 280.132 Tsd.).
21.4 NICHT-BEHERRSCHENDE ANTEILE
21.2 GENEHMIGTES KAPITAL
Nach der Übernahme von der LOTTO24 AG im Geschäftsjahr
2019 hat der Konzern nicht-beherrschende Anteile erfasst. Dabei
handelt es sich um den Anteil am Eigenkapital der LOTTO24 AG,
Hamburg, Deutschland der nicht der ZEAL-Gruppe, sondern den
Inhabern der nicht-beherrschenden Anteile in Höhe von 6,6 %
(2019: 6,8 %) zuzurechnen ist.
Der Vorstand ist gem. § 4 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das
Grundkapital bis zum 21. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichts-
rats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sachein-
lagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis
zu insgesamt € 1.197.017 zu erhöhen und mit Zustimmung des
Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen und in defi-
nierten Grenzen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
(Genehmigtes Kapital 2019).
.
70
Konzernanhang
In Übereinstimmung mit den Anforderungen des IFRS 12, weist
der Konzern die zusammengefassten Finanzinformationen der
LOTTO24 AG als eigenständiges Unternehmen zum 31. Dezem-
ber 2020 wie folgt aus:
2020
2019
in € Tsd.
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Eigenkapital
38.803
158.504
120.381
27.594
49.338
88.088
9.730
37.492
170.955
121.126
34.740
52.581
44.098
5.501
Kurzfristige Schulden
Langfristige Schulden
Umsatzerlöse
EBITDA
EBIT
8.641
3.979
Periodenergebnis/Gesamtergebnis
5.571
4.962
2020
2019
in € Tsd.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Finanzmittelbestands
8.253
-261
8.727
-659
-706
-587
7.287
7.481
21.5 EIGENE AKTIEN
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie
wird das den Inhabern von Stammaktien des Unternehmens
zuzurechnende Periodenergebnis durch die gewichtete durch-
schnittliche Anzahl der sich während des Jahres im Umlauf
befindlichen Stammaktien geteilt (erhöht um die verwässernden
Effekte aus Aktienoptionen, Bezugsrechtsvereinbarungen und
anderen zum Abschlussstichtag bestehenden Plänen, die zukünf-
tig zur Ausgabe weiterer Aktien führen könnten). Im Geschäfts-
jahr 2020 ergab sich kein Verwässerungseffekt, da keine solche
Programme bestanden (2019: kein Verwässerungseffekt).
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juli 2018 wurde
die Gesellschaft ermächtigt, in der Zeit bis zum 31. Dezember
2018 43.910 eigene Aktien zu einem Preis von € 43,34 pro Aktie
zu erwerben. Der Vorstand hat von der Ermächtigung in vollem
Umfang Gebrauch gemacht. Daraus ergab sich der Kauf von
43.910 eigenen Aktien zu einem Kurs von € 43,34 je Aktie und
somit ein Kaufpreis von insgesamt € 1.903 Tsd. im Jahr 2018.
Der Konzern veräußerte im Jahr 2020 7.195 eigene Aktien an
seine Mitarbeiter zu einem Marktwert von € 22,05 pro Aktie. Der
damit verbundene Personalaufwand beträgt € 185 Tsd. Euro.
21.7 SONSTIGE RÜCKLAGEN
Die sonstigen Rücklagen beliefen sich zum 31. Dezember 2020
auf € 1.385 Tsd. (2019: € 874 Tsd.).
21.6 ERGEBNIS JE AKTIE
Zum 31. Dezember 2020 belief sich das Ergebnis je Aktie (unver-
wässert und verwässert) auf € 0,37 (2019: € 0,09).
Die sonstigen Rücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage für
Ventura24 in Höhe von € 82 Tsd. (2019: € 82 Tsd.) und die kumu-
lative Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalin-
strumenten (wie unter sonstige Finanzanlagen ausgewiesen) in
Höhe von €1.303 Tsd. (2019: € 792 Tsd.).
Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindli-
chen Aktien betrug für 2020 22.357.556 (2019: 17.098.042).
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie
wird das den Inhabern von Stammaktien des Unternehmens zu-
zurechnende Periodenergebnis durch die gewichtete durch-
schnittliche Anzahl der sich während des Jahres im Umlauf
befindlichen Stammaktien geteilt.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
71
21.8 RÜCKLAGE FÜR WÄHRUNGSDIFFERENZEN
21.9 GEWINNRÜCKLAGE
Am 31. Dezember 2019 betrug die Rücklage für Währungsdiffe-
renzen € 164 Tsd. und bezog sich auf Umrechnungsdifferenzen
aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbe-
triebe. In Folge der Entkonsolidierung von diesen Tochterunter-
nehmen hat der Konzern im Geschäftsjahr 2020 diesen verblei-
benden Betrag aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert.
Die Gewinnrücklage entspricht den kumulativen Erträgen und
Aufwendungen, die der Konzern seit der Gründung ausgewiesen
hat. Eine Ausnahme bilden dabei die aufgrund von Währungs-
effekten nicht realisierten Gewinne und Verluste.
22 TOCHTERUNTERNEHMEN
Die folgende Liste umfasst alle Tochterunternehmen. Das Land,
in dem jedes der unten aufgeführten Tochterunternehmen
hauptsächlich tätig ist, entspricht dem Land, in dem es seinen
Firmensitz hat. Der effektive Anteil ist der Anteil des Konzerns
am Eigenkapital des assoziierten Unternehmens.
Hauptgeschäfts-
Art der Beziehung
zu ZEAL
Name und eingetragener Sitz
Land
tätigkeit
Effektiver Anteil in %
2020
2019
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
myLotto24 Limited
Suite 1, 3rd Floor 11-12 St. James's
Square, London, SW1Y 4LB
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
100
100
100
100
100
–
Lotterie
Tipp24 Services Limited
49 Clerkenwell Green
London EC1R 0EB
Vereinigtes
Königreich
Service-
leistungen
Tochter-
unternehmen
Tipp24 Deutschland GmbH
Burchardstraße 22
MBE 311 20095 Hamburg
Tochter-
unternehmen
Deutschland
Deutschland
Spanien
Lotterie
Lotterie
Lotterie
Verkauft
Lottovate Deutschland GmbH
Kurze Muehren 1
20095 Hamburg
Tochter-
unternehmen
Ventura24 S.L.U. 1
Leganitos 47
Tochter-
unternehmen
28013 Madrid
Ventura24 Games S.A.2
Leganitos 47
Tochter-
unternehmen
28013 Madrid
Spanien
Smartgames Technologies Limited
Suite 1, 3rd Floor 11–12 St. James's
Square, London, SW1Y 4LB
Vereinigtes
Königreich
Service-
leistungen
Tochter-
unternehmen
100
100
100
–
Lottovate Limited
5th Floor One New Change,
London, EC4M 9AF
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
Lotterie
In Liquidation
Verkauft
ZEAL International Limited³
5th Floor One New Change,
London, EC4M 9AF
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
Lottovate Nederland B.V.4
Herengracht 124
Tochter-
unternehmen
1015 BT Amsterdam
Niederlande
Tipp24 Investment 1 Limited³
5th Floor One New Change,
London, EC4M 9AF
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
100
In Liquidation
.
72
Konzernanhang
Hauptgeschäfts-
tätigkeit
Art der Beziehung
zu ZEAL
Name und eingetragener Sitz
Land
Effektiver Anteil in %
2020
2019
100
100
100
–
Tipp24 Investment 2 Limited³
5th Floor One New Change,
London, EC4M 9AF
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
100
100
100
–
In Liquidation
In Liquidation
Lotto Network Limited³
5th Floor One New Change,
London, EC4M 9AF
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
eSailors Limited
Suite 1, 3rd Floor 11-12 St. James's
Square, London, SW1Y 4LB
Vereinigtes
Königreich
Holding-
unternehmen
Tochter-
unternehmen
Schumann e.K.
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Tochter-
unternehmen
Deutschland
Lotterie
In Liquidation
In Liquidation
In Liquidation
Geonomics Global Games Limited³
5th Floor One New Change,
London, EC4M 9AF
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
100
100
100
100
100
100
Geo24 UK Limited³
5th Floor One New Change,
London, EC4M 9AF
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
Gratis Lotto Limited³
Suite 1, 3rd Floor 11–12 St. James's
Square, London, SW1Y 4LB
Vereinigtes
Königreich
Tochter-
unternehmen
myLotto24 South Africa Pty Ltd
7 Martin Hammerschlag Way,
Foreshore, Cape Town, 8001
Tochter-
unternehmen
100
100
100
100
100
100
100
100
Südafrika
Malta
In Liquidation
In Liquidation
Tipp24 Services Ltd (Malta)
93 Mill Street, QORMI QRM 3102
Tochter-
unternehmen
myLotto24 Ltd (Malta)
93 Mill Street, QORMI QRM 3102
Service-
leistungen
Tochter-
unternehmen
Malta
ZEAL International Limited³ (Malta)
85 St John Street, Valletta, VLT 1165
Tochter-
unternehmen
Malta
In Liquidation
Lotto24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Lotterie-
vermittlung
Tochter-
unternehmen
93
Deutschland
93
1 Der Firmenname von Ventura24 S.L.U. wird in Zeal Iberia S.L.U. geändert.
2 Dieses Tochterunternehmen wurde am 24. Juli 2020 verkauft. Siehe unten.
3 Entkonsolidierte Gesellschaft
4 Dieses Tochterunternehmen wurde am 28. Februar 2020 verkauft. Die Entkonsolidierung hatte keinen materiellen Einfluss auf den Konzernabschluss.
Veräußerung von Ventura24 Games S.A
Befreiung von der Prüfung des Einzelabschlusses
gemäß Section 479A
Der Konzern hat am 24. Juli 2020 die Gesellschaft Ventura24
Games S.A verkauft. Im Rahmen dieses Verkaufes erhielt ZEAL
eine Gegenleistung in Höhe von € 1.300 Tsd. Zum Veräußerungs-
zeitpunkt hatte Ventura24 Game S.A Zahlungsmittel und Zah-
lungsmitteläquivalent in Höhe von € 1.000 Tsd. zur Verfügung.
Der Buchwert der immateriellen Vermögengegenstände der Ge-
sellschaft zum Veräußerungszeitpunkt belief sich auf € 51 Tsd.
Der gesamte Buchwert von alle anderen Vermögenswerten sowie
alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft war niedriger als € 1 Tsd.
Smartgames Technologies Limited (Firmennummer 06418203),
Lottovate Limited (Firmennummer 08316397) und eSailors Limited
(Firmennummer 08840246) machen von der Befreiungsmöglich-
keit gemäß Section 479A des UK Companies Act 2006 Gebrauch,
die sie von der Pflicht zur Prüfung des Einzelabschlusses befreit.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
73
Befreiung von der Prüfung des Einzelabschlusses
gemäß Section 480
Tipp24 Investment 1 Limited (Firmennummer 08316353), Tipp24
Investment 2 Limited (Firmennummer 08467763), Lotto Network
Limited (Firmennummer 08285053), Geonomics Global Games
Limited (Firmennummer 088316353), Geo24 UK Limited (Firmen-
nummer 07248898), Gratis Lotto Limited (Firmennummer
09984098) und ZEAL International Limited (Firmennummer
10488774) machen von der Befreiungsmöglichkeit gemäß
Section 480 des UK Companies Act 2006 Gebrauch, die sie
von der Pflicht zur Prüfung des Einzelabschlusses befreit.
23 PERSONALAUFWAND
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl
(Vollzeitäquivalente ohne studentische Aushilfen) im Geschäfts-
jahr.
Anzahl der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter
2020
2
2019
2
Vorstand
Geschäftsführer
Mitarbeiter
Trainees
3
5
153
3
186
6
Gesamt
161
200
Der im Jahr 2020 angefallene Personalaufwand ist in der folgen-
den Tabelle aufgeführt:
2020
2019
in € Tsd.
Gehälter
19.488
194
19.462
443
Rentenbeiträge (beitragsorientierte gesetzliche Pläne)
Sozialversicherungsbeiträge
Personalaufwand gesamt
2.188
21.870
3.059
22.964
Diese Zahlen enthalten die Vergütung des Vorstands; weitere
Einzelheiten hierzu sind dem Vergütungsbericht als Bestandteil
des Lageberichts auf den Seiten 59 bis 61 zu entnehmen.
Die mit der Restrukturierungsmaßnahme des Konzerns ver-
bundenen Personalkosten wurden als Einmalaufwendungen und
-erträge ausgewiesen; weitere Einzelheiten sind in der Anhang-
angabe 7 dargestellt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden € 4.363 Tsd.
(2019: € 1.740 Tsd.) der Abfindungskosten und € 38 Tsd. (2019:
€ 145 Tsd.) der Sozialversicherungskosten gezahlt.
.
74
Konzernanhang
24 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG
Der Konzern betreibt ein langfristiges Anreizprogramm für
bestimmte Mitarbeiter. Das Programm bietet den teilnahmebe-
rechtigten Mitarbeitern eine Barzahlung, die auf individuellen
Basisbeträgen beruht, die wiederum auf der Grundlage des ge-
wichteten durchschnittlichen Aktienkurses der ZEAL im XETRA-
Handel der Deutschen Börse der letzten drei Monate vor dem
Abschlussstichtag des Jahres, in dem das Programm gewährt wird,
in eine Anzahl virtueller Aktien aufgeteilt werden. Der Beitrag
wird nach drei Jahren fällig, während die Unverfallbarkeit nach ei-
nem Jahr eintritt. Die endgültige Auszahlung wird anhand der
einzelnen virtuellen Aktien, multipliziert mit dem durchschnittli-
chen Aktienkurs der letzten drei Monate des dritten Jahres,
bewertet. Die Rückstellung wird während der Haltefrist unter
Verwendung des letzten verfügbaren Aktienkurses, multipliziert
(abzüglich erwarteter Dividenden über die Restlaufzeit) mit der
individuellen Anzahl der virtuellen Aktien, bewertet. Da die Bar-
zahlung keinen Ausübungspreis hat, ist der gewichtete durch-
schnittliche Ausübungspreis in allen Fällen € null.
Der Buchwert der mit dem langfristigen Anreizprogramm
verbundenen Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2020
€ 4.061 Tsd. (2019: € 1.619 Tsd.). Davon entsprechen € 1.992 Tsd.
(2019: € 593 Tsd.) den am 31. Dezember 2020 ausübbaren virtu-
ellen Shares und sind als sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
für Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Insgesamt wurde
für das langfristige Anreizprogramm ein Aufwand von € 3.042
Tsd. (2019: € 893 Tsd.) erfasst. Die Anzahl der zugeteilten
virtuellen Aktien hat sich wie folgt geändert:
2019
2020
2019¹
Vorstand
in € Tsd.
Zu Beginn des Geschäftsjahres ausstehend
Im Geschäftsjahr gewährt
96.694
53.765
-10.496
-4.914
64.074
52.249
-8.405
40.889
39.071
-5.217
-66.059
40.889
6.683
Im Geschäftsjahr ausgeübt
Im Geschäftsjahr verfallen
-11.225
96.694
10.496
Zum Ende des Geschäftsjahres ausstehend
Zum 31. Dezember ausübbar²
135.049
32.209
Die 2019 Zahlen wurden angepasst, um die Anzahl der virtuellen Aktien von Nicht-Vorstandsmitgliedern zu berücksichtigen
Die Anzahl von ausübbaren Aktien, die am Ende 2019 für den Vorstand hätte ausgewiesen werden müssen, ist 6.683 statt 13.366.
¹
²
Die gewichtete durchschnittliche Vertragsrestlaufzeit der aus-
stehenden Zuteilungen beträgt 1,15 Jahre (2019: 1,43 Jahre).
25 LEASINGVERHÄLTNISSE
25.1 ALS LEASINGNEHMER
amt ermittelt (Basis 2010 = 100), gegenüber dem Stand im Monat
des Mietbeginns (erster Basismonat) erhöht. Die Miete erhöht
sich jährlich um die Indexänderungen zwischen dem letzten an-
gepassten Indexstand und dem Indexstand im letzten Monat
des abgelaufenen Mietjahres. Gemäß den Anforderungen von
IFRS 16 wurden die variablen Zahlungen bei erstmaliger Ermitt-
lung in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit und des Nut-
zungsrechts auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes bei Ver-
tragsbeginn einbezogen. Mit Bekanntwerden der Mietänderung
werden die Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechtes
jährlich angepasst. Es bestehen keine weiteren variablen Miet-
zahlungen auf Basis eines Indexes im Konzern.
Der Konzern mietet Vermögenswerte, einschließlich Büroräume
sowie Büro- und Geschäftsausstattung.
Der Konzern mietet Büroräume in London. Der Mietvertrag endet
im Juli 2028, gemäß den Bedingungen des Mietvertrags kann der
Konzern jedoch diesen schon vorzeitig im Juli 2025 kündigen. Es
wird erwartet, dass der Konzern die vorzeitige Kündigungsoption
ausübt, so dass die Berechnung nach IFRS 16 auf Grundlage einer
Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2025 erstellt wurde.
Die relevanten Klauseln im Mietvertrag für die Büroräume in
Hamburg sehen vor, dass sich die Miete jährlich um den Verbrau-
cherpreisindex für Deutschland, wie vom Statistischen Bundes-
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
75
Angaben zu den Leasingverhältnissen bei denen der Konzern als
Leasingnehmer auftritt werden nachfolgend dargestellt:
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
in € Tsd.
Immobilien
Büroausstattung
Gesamt
Stand 1. Januar 2019
Zugänge
6.892
4.312
-1.424
9.780
67
43
14
-31
26
–
6.935
4.326
-1.455
9.806
67
Abgänge
Stand 1. Januar 2020
Zugänge
Abgänge
-3.545
6.302
-26
–
-3.571
6.302
Stand 31. Dezember 2020
Kumulierte Abschreibungen und Wertberechtigungen
in € Tsd.
Immobilien
Büroausstattung
Gesamt
Kumulierte Abschreibungen zum 1. Januar 2019
Während des Geschäftsjahres zugeführte Abschreibungen
Abgänge
–
-1.733
418
–
-38
25
-13
–
–
-1.771
443
Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2019
Während des Geschäftsjahres zugeführte Abschreibungen
Während des Geschäftsjahres zugeführte Wertberechtigungen
Abgänge
-1.315
-1.256
-243
-1.328
-1.256
–
–
1.025
-1.788
13
–
1.038
-1.788
Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2020
Buchwert
Immobilien
Büroausstattung
Gesamt
in € Tsd.
Stand 31. Dezember 2019
Stand 31. Dezember 2020
8.465
4.513
13
–
8.478
4.513
Im November 2020 schloss der Konzern eine Vereinbarung
mit dem Vermieter zur Beendigung des Mietvertrags für einen
Teil seiner deutschen Büroräume, die weder genutzt noch unter-
vermietet wurde. Nach dieser Vereinbarung wurden die Leasing-
verbindlichkeit und die Nutzungsrechte angepasst, um die neuen
erwarteten Mietzahlungen für das Gebäude zu berücksichtigen.
Dabei erfasste der Konzern eine Wertminderung in Höhe von
€ 243 Tsd. im Zusammenhang mit dem verbleibenden Nutz-
ungsrecht.
Der Konzern hat die Leasingverbindlichkeiten in der Konzern-
Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Fälligkeitsanalyse der vertrag-
lich nicht abgezinsten Mietzahlungen für die Leasingverbindlich-
keit ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
2020
2019
in € Tsd. fällig in
Weniger als einem Jahr
Ein bis fünf Jahren
Mehr als fünf Jahren
Gesamt
1.741
5.800
1.136
8.678
2.449
6.982
1.875
11.306
.
76
Konzernanhang
Die folgenden Beträge wurden in der Konzern-Gewinn- und Ver-
lustrechnung erfasst:
2020
2019
-388
in € Tsd.
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten
-330
Aufwendungen für Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert,
ohne kurzfristige Leasingverhältnisse für geringwertige Wirtschaftsgüter
-25
-67
Abschreibungen und Wertminderungen auf Nutzungsrechte
-1.498
-1.771
Die Auswirkung auf den Cashflow war wie folgt:
2020
2019
in € Tsd.
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
–
–
-2.983
-2.312
25.2 ALS LEASINGGEBER
Im März 2020 schloss der Konzern eine Vereinbarung zur Unter-
vermietung des verbleibenden Teils seiner Büroräume in London
ab. Dieses Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing klassi-
fiziert, da die Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum ver-
bunden sind, im Wesentlichen übertragen wurden. Der Konzern
hat daher den entsprechenden Vermögenswert aus einem
Nutzungsrecht in Höhe von € 2.410 Tsd. ausgebucht und eine
Nettoinvestition von € 3.481 Tsd. erfasst (€ 432 Tsd. kurzfristig
und € 3.049 Tsd. langfristig). Hieraus resultierte ein Abgangs-
gewinn in Höhe von € 1.071 Tsd.
Operating Leasingverhältnis
Der Konzern hat Erträge aus einer Untervermietung erzielt, die
als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert wurde, da nicht alle
wesentlichen Risiken und Chancen am Eigentum des zugrunde
liegenden Vermögenswerts wesentlich übertragen werden. Im
Geschäftsjahr betrugen die Erlöse des Konzerns aus dieser Unter-
vermietung € 541 Tsd. (2019: 464 Tsd.). Dieses Mietverhältnis ist
im Jahr 2020 abgelaufen.
Finanzierungsleasing
Im Jahr 2020 erfasste der Konzern Zinserträge aus diesen Un-
terleasingverhältnissen in Höhe von € 138 Tsd. (2019: null).
Der Konzern vermietet seit Dezember 2019 einen Teil seiner
Büroräume in Deutschland unter, wobei es sich um Finanzierungs-
leasing handelt. Dabei wurde unter Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten
eine kurzfristige Nettoinvestition aus Finanzierungsleasing von
€ 392 Tsd. und eine langfristige Nettoinvestition aus Finanzie-
rungsleasing von € 654 Tsd. erfasst.
Im Jahr 2020 erfasste der Konzern einen Finanzertrag von
€ 1.209 Tsd. auf den Gewinn aus dem Abgang des Nutzungswerts
und der erstmaligen Erfassung der Nettoinvestition aus dem Fi-
nanzierungsleasing des Londoner Büros entfallen.
Die folgende Tabelle zeigt eine Fälligkeitsanalyse der Einzahlun-
gen aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2020.
Noch nicht realisierte
Finanzerträge
Barwert der am Bilanz-
stichtag ausstehenden
Mindestleasingzahlungen
Zukünftige Einzahlungen
2020
aus Finanzierungsleasing
(Aufzinsung)
in € Tsd.
Im ersten Jahr
1.347
1.347
998
-122
-122
-78
1.225
1.225
921
Kurzfristige Nettoinvestition aus Finanzierungsleasing
Im zweiten Jahr
Im dritten Jahr
625
-51
573
Im vierten Jahr
824
-23
800
Im fünften Jahr
157
-1
156
Langfristige Nettoinvestition aus Finanzierungsleasing
Gesamt
2.604
3.951
-154
-276
2.450
3.675
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
77
Noch nicht realisierte
Finanzerträge
Barwert der am Bilanz-
stichtag ausstehenden
Mindestleasingzahlungen
Zukünftige Einzahlungen
aus Finanzierungsleasing
2019
(Aufzinsung)
in € Tsd.
Im ersten Jahr
506
506
525
174
–
-114
-114
-69
-1
392
392
456
173
–
Kurzfristige Nettoinvestition aus Finanzierungsleasing
Im zweiten Jahr
Im dritten Jahr
Im vierten Jahr
–
Im fünften Jahr
–
–
–
Langfristige Nettoinvestition aus Finanzierungsleasing
Gesamt
699
1.205
70
629
1.021
-184
26 DIVIDENDEN
Aufgrund der anhaltend positiven Liquiditätssituation der
ZEAL-Gruppe im Jahr 2020 und der zu erwartenden, weiter
steigenden Profitabilität werden wir der Hauptversammlung
am 1. Juni 2021 eine Gesamtausschüttung von € 20,2 Mio. vor-
schlagen (2019: € 17,9 Mio.). Dies entspricht einer Dividende von
€ 0,90 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020 (2019: € 0,80).
Die Zahlungsströme aus Dividendenzahlungen werden in der
Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzie-
rungstätigkeit angegeben und die gezahlten Dividenden werden
in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung von der
Gewinnrücklage abgezogen.
27 VERPFLICHTUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Das Finanzgericht Hannover hatte am 19. November 2019 der
Klage der myLotto24 gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer
stattgegeben. Das Finanzamt hat in der Zwischenzeit Revision
gegen die Entscheidung des Finanzgerichts eingelegt. Nach einer
Vereinbarung der ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 mit dem
Finanzamt Hannover-Nord im Dezember 2019 hat die myLotto24
im Januar 2020 eine Abschlagzahlung auf mögliche Umsatzsteu-
ernachzahlungen in Höhe von € 54,3 Mio. an die deutschen Fi-
nanzbehörden getätigt. Weitere Erläuterungen sind der Anhang-
angabe 17 zu entnehmen.
Es besteht eine wesentliche Unsicherheit, ob bestimmte Leistun-
gen, die seit dem 1. Januar 2015 vom myLotto24-Teilkonzern für
in der Europäischen Union ansässige Kunden erbracht werden,
umsatzsteuerpflichtig sind. Des Weiteren besteht Unsicherheit
hinsichtlich der Bemessungsgrundlage, die anzuwenden wäre,
falls entschieden werden sollte, dass die betreffenden Leistungen
umsatzsteuerpflichtig sind. Auf Basis einer gründlichen juristi-
schen Einschätzung, zu der auch eine Untersuchung des beste-
henden rechtlichen Rahmens sowie der Rechtsprechung zählte,
geht der Vorstand davon aus, dass ein Abfluss wirtschaftlicher
Ressourcen nicht wahrscheinlich und der Zeitpunkt etwaiger da-
mit verbundener finanzieller Auswirkungen ungewiss ist. Daher
hat der Vorstand im Konzernabschluss keine entsprechende Ver-
bindlichkeit angesetzt. Schätzungen zufolge würde sich der po-
tenzielle finanzielle Effekt, falls die Verteidigung der ZEAL-Grup-
pe nicht erfolgreich sein sollte, auf € 76,6 Mio. zum 31. Dezember
2020 (2019: € 76,9 Mio.) ohne Steuereffekt belaufen.
Nach der Zahlung von € 54,3 Mio. (siehe Anhangangabe 17)
im Januar 2020 hat der Konzern das Risiko von Zwangsgeldern
vermieden und das potenzielle Barrisiko auf 22,3 Millionen Euro
verringert.
.
78
Konzernanhang
28 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
Übernahme der LOTTO24 AG
Transaktionskosten in Höhe von € 1.950 Tsd. wurden ergebnis-
wirksam unter Einmalaufwendungen ausgewiesen. Die zuzurech-
nenden Kosten von € 650 Tsd. für die Ausgabe der Aktien wur-
den direkt dem Eigenkapital als Reduzierung der Kapitalrücklage
belastet.
Am 14. Mai 2019 erwarb der Konzern 93,04 % der Anteile an
der LOTTO24 AG, einem börsennotierten deutschen Lotterie-
vermittler, im Tausch gegen ZEAL-Aktien. Der Konzern erwarb
die LOTTO24 AG, um das Risiko seines Geschäftsmodells zu
verringern und eine Erlaubnis für die Lotterievermittlung in
Deutschland zu erhalten.
Erworbene Vermögenswerte und
übernommene Verbindlichkeiten
Gegenleistung und Übernahmekosten
Der beizulegende Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten der LOTTO24 AG zum Erwerbszeitpunkt
wird nachfolgend dargestellt:
ZEAL gab 14.010.982 Aktien als Gegenleistung für den Erwerb
von 22.473.615 Aktien der LOTTO24 AG aus. Die Berechnung des
beizulegenden Zeitwerts der Aktien erfolgt unter Bezugnahme
des Börsenpreises der ZEAL-Aktien zum Erwerbszeitpunkt von €
19,50 je Aktie. Demzufolge lag der beizulegende Zeitwert der Ge-
genleistung bei € 273.214 Tsd.
Anpassung des
beizulegenden Anpassung des
Zeitwerts der
übernommenen
immateriellen
Vermögens-
werte
beizulegenden Anpassung des
Zeitwerts
– Geschäfts-
oder
beizulegenden
Zeitwerts
Erfasster
beizulegender
Zeitwert bei
Übernahme
Buchwert bei
– latente
Übernahme
Firmenwert Steuerschulden
Vermögenswerte in € Tsd.
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen
1.244
19.294
16.223
3.159
–
156.584
–
–
-18.850
–
–
–
–
–
–
1.244
157.028
16.223
3.159
Immaterielle Vermögenswerte
Latente Steueransprüche
Nutzungsrechte
–
–
Langfristige Vermögenswerte, gesamt
39.920
156.584
-18.850
177.654
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Forderungen
315
–
–
–
315
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und aktive
Rechnungsabgrenzungsposten
7.098
9.348
16.761
–
–
–
–
–
–
–
–
–
7.098
9.348
16.761
Zahlungsmittel und verpfändete Zahlungsmittel
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt
Vermögenswerte, gesamt
56.681
156.584
-18.850
–
194.415
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
79
Anpassung des
beizulegenden Anpassung des
Zeitwerts der
übernommenen
immateriellen
Vermögens-
werte
beizulegenden Anpassung des
Zeitwerts
– Geschäfts-
oder
beizulegenden
Zeitwerts
Erfasster
beizulegender
Zeitwert bei
Übernahme
Buchwert bei
Übernahme
– latente
Firmenwert Steuerschulden
Verbindlichkeiten in € Tsd.
Langfristige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeit (langfristig)
Latente Steuerschulden
-2.810
-3.808
-1.791
-8.409
–
–
–
–
–
–
–
–
–
-50.537
–
-2.810
-54.345
-1.791
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt
-50.537
-58.946
Leasingverbindlichkeit
-326
-3.459
-10.551
-58
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
-326
-3.459
-10.551
-58
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Ertragsteuerverbindlichkeiten
Rückstellungen
-344
-344
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt
-14.738
-14.738
Identifizierbares Gesamtnettovermögen
zum beizulegenden Zeitwert
33.534
156.584
-18.850
-50.537
120.731
Nicht beherrschende Anteile
–
–
–
–
-8.403
Aus dem Erwerb resultierender
Geschäfts- oder Firmenwert
–
–
–
–
160.886
Übertragene Gegenleistung für den Erwerb
–
–
–
–
273.214
Der GoF von € 160.886 Tsd. umfasst die erwarteten Kostenein-
sparungen und Synergien, die sich aus der Übernahme und dem
Geschäftsmodellwechsel, der diese erleichtert, ergibt. Den Erwar-
tungen zufolge werden rund 60 % der gesamten Kostensynergi-
en auf die Senkung der direkten Kosten des Geschäftsbetriebs
entfallen, da sämtliche Kosten, mit denen die Risiken aus dem
Zweitlotteriegeschäft auf dem deutschen Markt abgedeckt wur-
den, nach dem Geschäftsmodellwechsel nicht mehr erforderlich
sind und sich der Betrag der nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer
im myLotto24-Teilkonzern verringert. Der Konzern erwartet zu-
dem, dass eine Verringerung des Personalaufwands und der
sonstigen betrieblichen Aufwendungen innerhalb des aus dem
Zusammenschluss von der ZEAL und der LOTTO24 AG her-
vorgehenden Unternehmens rund 40 % der gesamten Kosten-
synergien ausmacht. Diese ergeben sich aus dem Abbau von
geschäftsbezogenen doppelt besetzten Positionen durch die
Migration der deutschen Vermittlungsgeschäfte der neuen
Gruppe auf eine einzige Technologieplattform, aus dem Abbau
von doppelt besetzten Zentralfunktionen, doppelt besetzten
Positionen innerhalb der Führungsstruktur sowie Aufgaben im
Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften, Rationalisierungs-
maßnahmen an den Standorten der neuen Gruppe sowie der
Reduzierung von Beratungsaufwendungen und Honoraren auf
der Grundlage der Schaffung von Synergieeffekten und verän-
derten Anforderungen im Zuge des Geschäftsmodellwechsels.
Der GoF wurde vollständig der ZGE "Deutschland" zugeordnet.
Der GoF ist steuerlich nicht abzugsfähig.
Im Jahr 2019 wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation in
Bezug auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden der
LOTTO24 AG die folgenden Anpassungen vorgenommen:
1) Der bisher in der Bilanz der LOTTO24 AG erfasste GoF
wurde nicht übernommen, da er nicht die Kapitalisierungs-
kriterien gemäß IFRS 3 erfüllt.
2) Die im Zuge der Übernahme von der LOTTO24 AG erworbe-
nen immateriellen Vermögenswerte wurden mit einem beizu-
legenden Zeitwert von € 156.584 Tsd. erfasst. Sie lassen sich
wie folgt aufgliedern: Kundenstamm im Wert von € 88.387
Tsd., Marke im Wert von € 66.007 Tsd. und Software im Wert
von € 2.190 Tsd.
.
80
Konzernanhang
3) In Übereinstimmung mit den Anforderungen von IAS 12
wurde eine latente Steuerschuld von € 50.537 Tsd. für alle zu
versteuernden Differenzen erfasst, die sich nach der Bilanzie-
rung der erworbenen immateriellen Vermögenswerte er-
geben haben.
der nicht-beherrschenden Anteile des Konzerns um € 273 Tsd.
und die Gewinnrücklage um € 241 Tsd. verringert. In Übereins-
timmung mit den Anforderungen des IFRS gab es keine Auswir-
kungen auf den im Zuge der Übernahme von der LOTTO24 AG
erfassten GoF. Im Ergebnis wurde zum 31. Dezember 2020 ein
Saldo der nicht beherrschenden Anteile in Höhe von € 7.897 Tsd.
ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert und Bruttobetrag der erworbenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug € 315 Tsd.
Gewinn- und Verlustrechnung
Nicht-beherrschende Anteile
Seit dem Zeitpunkt der Übernahme hat die LOTTO24 AG im
Jahr 2019 einen Umsatz von € 29.317 Tsd. und einen Nettogewinn
vor Steuern von € 4.726 Tsd. zu den betreffenden Konzerngrößen
beigetragen. Wäre der Zusammenschluss zu Beginn des Jahres
2019 erfolgt, hätte der Umsatz in diesem Jahr für den Konzern
bei € 126.784 Tsd. und der Nettogewinn vor Steuern bei € 9.468
Tsd. gelegen.
ZEAL hat beschlossen, die nicht beherrschenden Anteile zu
ihrem proportionalen Anteil am beizulegenden Wert des erwor-
benen Nettovermögens zu bewerten. Das Nettovermögen von
der LOTTO24 AG belief sich zum Erwerbszeitpunkt auf € 120.731
Tsd., woraus sich nicht beherrschende Anteile von € 8.403 Tsd.
ergeben. Im Juni 2019 übernahm ZEAL weitere 37 Tsd. Anteile an
der LOTTO24 AG für eine Gegenleistung von € 514 Tsd. Mit der
Erhöhung der Beteiligung an der LOTTO24 AG hat sich der Wert
29 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von ZEAL
sowie ihre nahen Angehörigen werden gemäß IAS 24 "Angaben
über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Per-
sonen" als nahestehend betrachtet.
terieprodukte erwerben. Die LOTTO24 AG erhält für die erfolgrei-
che Weiterleitung dauerhaft einen festgelegten Provisionsanteil
der dort getätigten Klassenlotterieumsätze dieser Kunden.
Außerdem werden für gemeinsame Werbekampagnen Werbe-
kostenzuschüsse abgerechnet. Die LOTTO24 AG hatte vor
Abschluss der Vereinbarung mehrere Angebote verschiedener
Klassenlotterie-Einnehmer eingeholt, um die Marktüblichkeit
beurteilen zu können, und sich hiernach für das Angebot der
Günther-Unternehmen entschieden.
Anhangangabe 22 zum Konzernabschluss beinhaltet Angaben
zur Konzernstruktur, einschließlich Einzelheiten über jedes Toch-
terunternehmen.
Oliver Jaster ist ein Mitglied des Aufsichtsrats. Der Geschäfts-
betrieb der Schumann e.K. wurde an ein verbundenes Unter-
nehmen von Oliver Jaster, die Günther Direct Services GmbH,
Bamberg, ausgelagert. Im Gegenzug erhielt die Günther Direct
Services GmbH, Bamberg, eine Vergütung von € 126 Tsd. für
das Geschäftsjahr (2019: € 137 Tsd.).
Jens Schumann ist Mitglied des Aufsichtsrats. Jens Schumann
ist der Alleininhaber der Schumann e. K. Diese Struktur existiert in
vergleichbarer Form seit 2002 und wurde gewählt, weil Klassen-
lotterien Lizenzen nur an natürliche Personen oder Unternehmen
vergeben haben und werden, bei denen weder die Haftung der
Gesellschaft noch ihrer direkten und indirekten Partner beschränkt
ist. Eine Kooperationsvereinbarung, die die Abwicklung der Spiel-
teilnahme von Klassenlotteriekunden durch die Schumann e. K.
regelt, besteht zwischen ZEAL und der Schumann e. K. Die
Schumann e. K. muss im Rahmen der Vereinbarung alle in diesem
Zusammenhang erhobenen Provisionen und sonstigen Ver-
mittlungsgebühren an ZEAL abführen. ZEAL erbringt für die
Schumann e. K. Dienstleistungen in den Bereichen Controlling,
Buchhaltung, Marketing und technische Dienstleistungen und
trägt die Kosten, die der Schumann e. K. durch die Betriebsfüh-
rung entstanden sind. Da die Schumann e. K. in den Konzernab-
schluss von ZEAL einbezogen ist, werden alle Aufwendungen
und Erträge im Konzernabschluss vollständig eliminiert.
Seit Juni 2014 hat die LOTTO24 AG mit der Staatliche Lotterie-
Einnahme Günther KG eine Kooperationsvereinbarung geschlos-
sen. Der vertretungsberechtigte Gesellschafter (Komplementär)
der Staatliche Lotterie-Einnahme Günther KG, Oliver Jaster ist
eine "nahe stehende Person" gemäß IAS 24 sowohl in Bezug auf
die Staatliche Lotterie-Einnahme Günther KG als auch auf die
ZEAL und die mit ihr verbundene LOTTO24 AG. Die Koopera-
tionsvereinbarung regelt die Vermarktung der Klassenlotterien
NKL und SKL über die Webseiten der LOTTO24 AG (lotto24.de,
seit 2020 auch tipp24.com) mit Wirkung ab 1. Juli 2014. Kunden,
die die Klassenlotterieangebote auf lotto24.de oder tipp24.com
auswählen und auf einer speziellen Landing Page weitere Daten
für den Kauf und die Registrierung erfassen, werden hiernach auf
die Seite guenther.de weitergeleitet und können dort Klassenlot-
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
81
Da Jens Schumann die Schumann e. K. im Interesse von ZEAL
betreibt, hat sich ZEAL verpflichtet, ihn im Falle von persönlichen
Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit dem Betrieb
der Schumann e. K. freizustellen. Die Freistellung ist insoweit be-
schränkt, als die Erfüllung dieser Freistellung nicht dazu führen
darf, dass ZEAL zahlungsunfähig oder überschuldet wird.
Jens Schumann hat in seiner Eigenschaft als Inhaber der
Schumann e. K. im Geschäftsjahr keine Vergütung erhalten.
Als Eigentümerin der Vorzugsaktien von myLotto24 Limited
und Tipp24 Services Limited (vor dem 15. Oktober 2019) stellte
die gemeinnützige Stiftung "Fondation enfance sans frontières",
Zürich, Schweiz, ein nahestehendes Unternehmen dar. 2019
zahlte ZEAL einen Betrag in Höhe von € 72 Tsd. für den Erwerb
der ausstehenden Vorzugsaktien beider Unternehmen. 2019 wur-
den jeweils Dividenden in Höhe von £ 15 Tsd. durch myLotto24
Limited und Tipp24 Services Limited an die Schweizer Stiftung
ausgeschüttet. Darüber hinaus erhielt die Schweizer Stiftung im
Geschäftsjahr 2019 vom Konzern Spenden in Höhe von jeweils
€ 23 Tsd. von myLotto24 Limited und Tipp24 Services Limited.
Marc Peters, Mitglied des Aufsichtsrats von ZEAL, ist an der
Lottostarlet Limited (Lottostarlet), einem Lotterieveranstalter
mit Sitz in Malta, beteiligt. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Tipp24
Services eine Vereinbarung über Spieldienstleistungen mit
Lottostarlet geschlossen. 2020 erfasste Tipp24 Services im Zu-
sammenhang mit dieser Vereinbarung Umsatzerlöse in Höhe von
€ 1.396 Tsd. (2018: € 497 Tsd.); davon standen zum Jahresende
€ 193 Tsd. (2019: € 497 Tsd.) aus. Im Verlauf des Jahres hat die
myLotto24 zudem eine Vereinbarung über Infrastrukturleistun-
gen mit der Lottostarlet geschlossen. Im Rahmen dieser Verein-
barung stellt die myLotto24 der Lottostarlet verschiedene Tech-
nologieleistungen zur Verfügung. 2020 erfasste myLotto24 im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Umsatzerlöse in Höhe
von € 236 Tsd. (2019: € 66 Tsd.); davon standen zum Jahresende
€ 32 Tsd. (2019: 66 Tsd.) aus. Am 18. Dezember 2020 wurde die
Geschäftsbeziehung der Tipp24 Services und der myLotto24
mit Lottostarlet beendet.
Für Einzelheiten zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichts-
rats verweisen wir auf den Vergütungsbericht. Für das langfristige
Anreizprogramm des Vorstands wurden in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung Kosten in Höhe von € 2.322 Tsd. (2019:
€ 858 Tsd.) erfasst.
Angaben zu Personen in Schlüsselpositionen sind im Vergü-
tungsbericht und in der Anhangangabe 32 des Konzernab-
schlusses dargestellt. Die im Geschäftsjahr an die Mitglieder
des Vorstands ausgeschütteten Dividenden werden auf
Seite 25 ausgewiesen.
Andere wesentliche Geschäftsvorgänge mit nahestehenden
Unternehmen und Personen sind im Geschäftsjahr nicht erfolgt.
30 KAPITALSTEUERUNG
■
Alle wesentlichen Entscheidungen zur Finanzstruktur von allen
Segmenten und des gesamten Konzerns werden vom Vorstand
der ZEAL getroffen. Lediglich das operative Kapitalmanagement
des Online-Lotterievermittlungsgeschäfts wird bei der Tochter-
gesellschaft LOTTO24 vorgenommen.
ZEAL überwacht zudem die Kapitalstruktur aller Segmente,
um sicherzustellen, dass ausreichend Eigenkapital zur Zah-
lung von Dividenden an Dritte verfügbar ist.
■
Derzeit hält zwar kein Segment Fremdkapital, doch könnte
ZEAL mittelfristig Fremdkapital aufnehmen, um Wachstum
oder künftige Unternehmenskäufe zu finanzieren. Am 26. No-
vember 2020 unterzeichneten die ZEAL und die LOTTO24
AG einen Kreditrahmenvertrag mit der Commerzbank AG
über einen Betrag von € 7.000 Tsd. Zum 31. Dezember 2020
war diese Fazilität nicht in Anspruch
Weder die Segmente noch der Konzern als Ganzes unterliegen
externen Kapitalanforderungen außer den Mindestkapitalisie-
rungsvorschriften, die für Tochtergesellschaften in Deutschland
und Spanien gelten.
genommen worden.
Ziel des Kapitalmanagements ist es, das Vertrauen der Anleger,
Gläubiger und der Märkte zu wahren und die zukünftige Ge-
schäftsentwicklung nachhaltig zu sichern. Die Grundsätze und
Ziele der Kapitalsteuerung stellen sich konkret wie folgt dar:
Die Kapitalausstattung und -anforderungen jedes Segments
werden mindestens vierteljährlich durch den Vorstand und den
Aufsichtsrat überprüft. Mit diesen Überprüfungen soll sicherge-
stellt werden, dass ausreichend Kapital zur Zahlung von Dividen-
den an Dritte verfügbar ist und jedes Segment ausreichend
Ressourcen zur Finanzierung von laufenden Working Capital-,
Investitions- und Akquisitionsplänen hat.
■
Das Kapital von allen einzelnen Segmenten (zusammen
"die Segmente") besteht aus Eigenkapital, da keines dieser
Segmente Fremdkapital hält.
■
Der Eigenkapitalüberschuss jedes Segments (das heißt
der Anteil des Eigenkapitals, der den zur Stabilisierung der
Finanzlage jedes Segments erforderlichen Betrag übersteigt)
ist für Unternehmenskäufe (anorganisches Wachstum) und
die Finanzierung von weiterem organischen Wachstum im
Einklang mit den strategischen Zielen zu verwenden.
Die Risiken, denen ZEAL ausgesetzt ist, werden im Risikobericht
erläutert.
Die Dividendenpolitik des Konzerns wird auf Seite 20 dargestellt.
.
82
Konzernanhang
31 ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN
31.1 BEIZULEGENDER ZEITWERT
Der Buchwert aller Finanzinstrumente in Stufe 1, die mit Aus-
nahme der Zahlungsmitteläquivalente als zu fortgeführten An-
schaffungskosten gehalten klassifiziert werden, entspricht annä-
hernd dem beizulegenden Zeitwert. Die Zahlungsmitteläquivalente
werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2020 lag der beizulegende Zeitwert dieser fi-
nanziellen Vermögenswerte bei € 30.243 Tsd. (2019: € 72.511 Tsd.).
Finanzielle Vermögenswerte sind börsennotiert und ihr beizule-
gender Zeitwert basiert auf den Preisnotierungen zum Ab-
schlussstichtag.
Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die der beizule-
gende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird,
werden in die Fair Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf
dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
■
Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte
oder Verbindlichkeiten notierte (nicht berichtete) Preise;
■
Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor
der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegen-
den Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt
oder indirekt beobachtbar ist;
Im Geschäftsjahr 2020 fanden keine Umgliederungen zwischen
Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie statt.
■
Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der
31.2 AUSFALLRISIKO
niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht be-
obachtbar ist.
Der Umfang des Ausfallrisikos der ZEAL-Gruppe entspricht der
Summe aus Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und
anderen kurzfristig gehaltenen Anteilen an Eigenkapitalfonds,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Forderungen. Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag
entspricht den Anhangangaben 17 und 18 ausgewiesenen Buch-
werten der Forderungen aus dem Spielbetrieb und Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie der Zahlungsmittel, Zah-
lungsmitteläquivalente und anderen kurzfristig gehaltenen Antei-
len an Renten- und Eigenkapitalfonds.
Die sonstigen Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 lag
der beizulegende Zeitwert dieser Beteiligungen bei € 4.588 Tsd.
(2019: € 4.137 Tsd.). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
(Unternehmenswert) der zugrunde liegenden Geschäfte, an de-
nen die ZEAL-Gruppe beteiligt ist, wird ein Bewertungsmodell
nach dem DCF-Verfahren herangezogen. Der beizulegende Zeit-
wert der Anteile von der ZEAL-Gruppe an jedem Geschäft wurde
anhand eines Optionspreismodells bemessen. Im Optionspreis-
modell wird der Unternehmenswert der Beteiligung unter den
einzelnen Aktionären verteilt. Weitere Einzelheiten hierzu sind
der Anhangangabe 14 zu entnehmen.
Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwendungen für
finanzielle Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
2020
2019
in € Tsd.
Wertminderungsaufwand für Forderungen aus dem Spielbetrieb
Wertminderungsaufwand für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertminderungsaufwand für Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte
Wertminderungsaufwand, gesamt
–
884
–
–
1.511
–
884
1.511
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
werden in unterschiedliche kurzfristige Wertpapiere investiert, die
so viel Liquidität und so wenig Volatilität wie möglich bieten und
gleichzeitig eine Risikostreuung gewährleisten. Das übergeordnete
Ziel der Anlagestrategie des Konzerns ist die Kapitalerhaltung –
selbst wenn die erwarteten Renditen dabei geringer sind.
Es kann sowohl in Bezug auf die Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente selbst als auch auf die damit verbundenen
aufgelaufenen Zinsen ein Ausfallrisiko bestehen.
Aufgrund des hohen Gesamtbetrags der von der ZEAL-Gruppe
gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und
ihrer daraus resultierenden absoluten und relativen Bedeutung
wurden umfangreiche Managementprozesse zur Steuerung und
regelmäßigen Überwachung der Anlagestrategie des Unterneh-
mens eingeführt.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
83
Die Anlagestrategie der ZEAL-Gruppe hat zum Ziel, Risiken
durch eine multidimensionale Diversifikation zu streuen und zu
minimieren. Zunächst werden die finanziellen Mittel auf unter-
schiedliche Anlagen aufgeteilt, beispielsweise kurzfristige Einlagen,
hoch austauschbare Staatsanleihen aus Ländern der Eurozone
und kurzfristige Anteile an Investmentfonds. Anschließend
wählen wir nur die Anlagen mit einem guten Kreditrating aus.
Zum 31. Dezember 2020 wurde ein Betrag von € 596 Tsd.
(2019: € 484 Tsd.) der Forderungen von Lastschriften bezie-
hungsweise Kreditkartenzahlungen von Kunden vollständig wert-
berechtigt. Von den zum 31. Dezember 2019 wertberechtigten
Forderungen in Höhe von € 484 Tsd. hat der Konzern keine Be-
träge zurückfordern können, so dass diese Summe im Verlauf
des Jahres 2020 vollständig werteberechtigt wurde. Der Konzern
trifft Vorsorge gegen fehlgeschlagene Zahlungen, sobald diese
entstehen. Die Bemühungen zur Rückforderung der Beträge wer-
den über drei Monate weiterverfolgt und diese dann vollständig
abgeschrieben, sofern sie nicht zurückgefordert werden können.
Dies wurde vom Konzern bei der Ermittlung der über die verblei-
bende Restlaufzeit zu erwartenden Zahlungsausfälle (Life-time-
ECLs) für Forderungen gegen Kunden berücksichtigt.
Die Zahlungsmitteläquivalente und anderen kurzfristig gehalte-
nen Anteile an Eigenkapitalfonds werden erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert gehalten und daher nicht auf ihre Wert-
haltigkeit überprüft.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Konzern zieht Forderungen gegen Kunden überwiegend
direkt per Lastschrift oder Kreditkarte ein. Fehlbeträge durch
stornierte Lastschrifteinreichungen oder Kreditkartenbuchungen
werden als Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst
und sind sofort fällig. Forderungen gegen Bezahlsysteme, bei-
spielsweise Kreditkartenunternehmen, bergen das Risiko, dass
die Kunden des Konzerns ihren Zahlungsverpflichtungen selbst
nicht mehr nachkommen. Die hieraus resultierenden Aufwendun-
gen werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst,
wenn ein Kunde in Zahlungsverzug gerät.
Die Änderung der Wertberichtigung für Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen stellte sich im Geschäftsjahr wie folgt dar.
2020
2019
in € Tsd.
Stand 1. Januar
484
884
-772
596
460
1.511
-1.487
484
Nettoneubewertung der Wertberichtigung
Abgeschriebene Beträge
Stand 31. Dezember
Forderungen aus dem Spielbetrieb
31.3 LIQUIDITÄTSRISIKO
Der Konzern generiert Forderungen gegen Lotterieveranstalter
für die Gewinne seiner Kunden, die bei Zahlungseingang sofort
an die Gewinner weitergegeben werden. Aufgrund der Kreditwür-
digkeit der Lotterieveranstalter erwartet der Konzern keine we-
sentlichen Zahlungsausfälle.
Da die ZEAL-Gruppe in ausreichendem Umfang über liquide Ver-
mögenswerte verfügt, besteht für den Konzern kein wesentliches
Liquiditätsrisiko. Selbst im Fall wesentlicher Beschränkungen des
Geschäftsbetriebs vor dem Hintergrund der Entwicklungen im
regulatorischen Umfeld verfügt die ZEAL-Gruppe über ausrei-
chend liquide Mittel, um die Verbindlichkeiten jederzeit bedienen
zu können. Die finanziellen Verbindlichkeiten sind im Wesentli-
chen sofort fällig und unverzinslich.
Die COVID-19-Pandemie führte nicht zu einem erhöhten Ausfall-
risiko, da das Lotteriegeschäft nicht negativ beeinflusst wurde
(weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 2.3 aufgeführt).
Eventualforderungen
Es bestehen keine Eventualforderungen.
.
84
Konzernanhang
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfol-
gend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der
Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen:
Innerhalb von
Innerhalb von
Innerhalb von
Zum 31. Dezember 2020
einem Jahr
ein bis drei Jahren
drei bis fünf Jahren
Über fünf Jahre
Gesamt
in € Tsd.
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
2.208
26.371
1.741
–
240
–
240
–
1.175
1.136
2.311
2.208
28.026
8.678
Sonstige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
3.363
3.603
2.437
2.677
30.320
38.912
Innerhalb von
einem Jahr
Innerhalb von
Innerhalb von
Zum 31. Dezember 2019
ein bis drei Jahren
drei bis fünf Jahren
Über fünf Jahre
Gesamt
in € Tsd.
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
3.838
27.370
2.449
–
–
–
–
–
–
3.838
27.370
11.306
42.514
Sonstige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
3.905
3.905
3.077
3.077
1.875
1.875
33.657
Neben den in den obigen Tabellen dargestellten Beträgen gibt
es Posten, die in den sonstigen Verbindlichkeiten nicht berück-
sichtigt wurden, da sie nicht als finanzielle Verbindlichkeiten aus
einem Vertrag betrachtet werden. Dazu gehören Umsatzsteuer in
Höhe von € 1.195 Tsd. (2019: € 1.835 Tsd.), Glücksspielabgabe in
Höhe von €9 Tsd. in 2019 (2020: null) sowie Lohnsteuern und
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von € 226 Tsd. (2019:
€ 936 Tsd.).
31.5 WÄHRUNGSRISIKO
Aufgrund einiger Wechselkurse unterliegt die Gesellschaft einem
Währungsrisiko. Das Risiko ergibt sich aus Zahlungsein- und -aus-
gängen in Fremdwährungen, die von der funktionalen Währung
der Gesellschaft abweichen. Diesen Zahlungen stehen nicht
immer Zahlungen in der gleichen Währung mit dem gleichen
Betrag und der gleichen Fälligkeit gegenüber.
Zur Darstellung von Währungsrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivi-
tätsanalysen, die die Auswirkungen hypothetischer Änderungen
der relevanten Risikoparameter auf das Ergebnis und das Eigen-
kapital aufzeigen. Um das Währungsrisiko zu ermitteln, wurde
zum 31. Dezember 2020 eine Schwankung von 10 % des Euro
gegenüber Währungen unterstellt, die Einfluss auf das Ergebnis
des Unternehmens haben.
31.4 ZINSÄNDERUNGSRISIKO
Die ZEAL-Gruppe legt den Großteil seiner finanziellen Mittel
als Einlagen mit festen Laufzeiten an. Für diese Mittel, die im
Wesentlichen liquide oder kurzfristig angelegt sind, besteht ein
allgemeines Zinsänderungsrisiko. Für das am 31. Dezember 2020
gehaltene Portfolio an Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquiva-
lenten und anderen kurzfristig gehaltenen Anteilen an Eigen-
kapitalfonds wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, bei
der eine Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte unterstellt
wurde. Unter der Annahme, dass am Portfolio keine Änderungen
aufgrund der Zinssatzerhöhung vorgenommen werden, würde
der Zinsertrag um € 860 Tsd. (2019: € 1.561 Tsd.) ansteigen
(vereinfacht berechnet).
Auf der Grundlage dieser Annahme hätte eine Aufwertung
des Euro um 10 % gegenüber dem britischen Pfund einen positi-
ven Effekt von € 294Tsd. (2019: € 414 Tsd.) auf das Ergebnis.
Eine Abwertung um 10 % hätte einen positiven Effekt von € 294
Tsd. (2019: € 467 Tsd.) auf das Ergebnis.
Eine Aufwertung des Euro um 10 % gegenüber der norwegischen
Krone und der tschechischen Krone hätte einen negativen Effekt
von jeweils € 108 Tsd. und € 193 Tsd. (2019: € 8 Tsd. und € 197 Tsd.)
auf das Ergebnis. Eine Abwertung um 10 % hätte einen positiven
Effekt von jeweils € 105 Tsd. und 192 Tsd. (2019: € 5 Tsd. und
€ 175 Tsd.) auf das Ergebnis.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
85
Im Geschäftsjahr 2020 entstand ein Verlust aus Wechselkurs-
schwankungen von Finanzinstrumenten in Höhe von € 250 Tsd.
(2019: Verlust von € 294 Tsd.).
Für die derzeit gehaltenen Zahlungsmitteläquivalente und ande-
ren kurzfristig gehaltenen Anteile an Eigenkapitalfonds besteht
kein wesentliches Währungsrisiko.
32 ZUSÄTZLICHE ANGABEN
32.1 VORSTAND
Die Vorstände üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Ihre Ver-
gütung setzte sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:
GEWÄHRTE VERGÜTUNG
Die gewährte Vergütung entspricht der Festvergütung, den
Versorgungs- und den sonstigen Leistungen und kurzfristigen
Anreizen, die den Vorständen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2020 gewährt wurden, sowie dem Wert der langfristigen Anreize
(virtuelle Aktien, wie in Anhangangabe 24 zum Konzernabschluss
erläutert), die ihnen im Jahr 2020 gewährt wurden, am 31. De-
zember 2020.
Versorgungs- und
Dr. Helmut Becker, CEO
Festvergütung
Kurzfristige Anreize
Langfristige Anreize
sonstige Leistungen
Gesamt
in € Tsd.
Minimum
Ziel
663
663
663
663
651
0
270
462
540
415
0
462
924
924
460
11
11
11
11
11
674
1.406
2.060
2.138
1.537
Tatsächlich
Maximum
Voriges Jahr
Versorgungs- und
Jonas Mattsson, CFO
Festvergütung
Kurzfristige Anreize
Langfristige Anreize
sonstige Leistungen
Gesamt
in € Tsd.
Minimum
Ziel
494
494
494
494
443
0
189
323
378
291
0
323
646
646
322
11
11
11
11
11
505
1.017
1.474
1.529
1.067
Tatsächlich
Maximum
Voriges Jahr
.
86
Konzernanhang
ZUGEFLOSSENE VERGÜTUNG
Die zugeflossene Vergütung entspricht der Vergütung, die den
Vorständen im Jahr 2020 gezahlt wurde.
Versorgungs-
und sonstige
Leistungen
Kurzfristige
Anreize
Langfristige
Anreize
Vorstand
Jahr
Festvergütung
Gesamt
in € Tsd.
Dr. Helmut Becker
Dr. Helmut Becker
Jonas Mattsson
Jonas Mattsson
2020
2019
2020
2019
663
651
494
443
415
736¹
291
286
240¹
185
11
11
11
11
1.375
1.636¹
981
337¹
155¹
946¹
Die im Konzernlagebericht 2019 ausgewiesenen Zahlen wurden angepasst, um die im Jahr 2019 zugeflossene Vergütung auszuweisen.
¹
32.2 AUFSICHTSRAT
ERHALTENE ZUWENDUNGEN
Dem Aufsichtsrat der ZEAL gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 ist in der folgenden
Tabelle dargestellt:
■
Peter Steiner (Vorsitzender des Aufsichtsrats
seit 17. Juni 2020)
■
Oliver Jaster (stellvertretender Vorsitzender)
■
Thorsten Hehl (einfaches Mitglied)
■
Jens Schumann (einfaches Mitglied)
■
Marc Peters (einfaches Mitglied)
■
Frank Strauß (einfaches Mitglied seit 17. Juni 2020)
■
Andreas de Maizière (Vorsitzender des Aufsichtsrats
bis zum Rücktritt am 17. Juni 2020)
Vergütung des Aufsichtsrats
2020
2019
in € Tsd.
Peter Steiner
184
31
86
90
98
25
115
52
–
194
36
95
63
88
25
101
38
63
23
23
0
davon für Tochterunternehmen
Andreas de Maizière
Oliver Jaster
Thorsten Hehl
davon von Tochterunternehmen
Jens Schumann
davon von Tochterunternehmen
Leslie-Ann Reed
Marc Peters
60
–
Bernd Schiphorst
Frank Strauß
37
670
Gesamt
650
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
87
Lottoland Holdings Limited, Gibraltar, hat uns aufgrund Erwerbs
bzw. Veräußerung von Stimmrechten mitgeteilt (veröffentlicht am
14. Januar 2019), dass ihr Gesamtstimmrechtsanteil an der ZEAL
am 11. Januar 2019 5,53 % (letzte Mitteilung: 4,01 %) betragen hat,
wobei zu diesem Zeitpunkt sämtliche 463.499 von insgesamt
8.385.088 Stimmrechten an der ZEAL, entsprechend 5,53 %,
direkt (Art. 9 der Richtlinie 2004/109/EG) (DTR5.1) gehalten
werden.
32.3 ANGABEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTG
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind nachstehend die uns nach
§ 33 Abs. 1 WpHG bzw. § 21 Abs. 1 WpHG (a. F.) übermittelten und
von uns nach § 40 Abs. 1 WpHG bzw. § 26 Abs.1 WpHG (a. F.)
veröffentlichten Mitteilungen über Beteiligungen an der Ge-
sellschaft wiedergegeben. Wir weisen darauf hin, dass sich
das gezeichnete Kapital der ZEAL von den zum Zeitpunkt der
ersten Börsenzulassung am 12. Oktober 2005 bestehenden
€ 8.872.319 mit Wirkung vom 23. Januar 2009 auf € 7.985.088,
vom 30. April 2013 auf € 8.385.088 und vom 8. Mai 2019 auf zu-
letzt € 22.396.070 verändert hat. Es ist eingeteilt in 22.396.070
auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie vermittelt
ein Stimmrecht, mit Ausnahme der 36.715 zum 31. Dezember
2020 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.
Jens Schumann, Deutschland, hat uns aufgrund Erwerbs bzw.
Veräußerung von Stimmrechten mitgeteilt (veröffentlicht am
17. Mai 2019), dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der ZEAL
am 14. Mai 2019 3,58 % (letzte Mitteilung: 2,98 %) betragen hat,
wobei zu diesem Zeitpunkt sämtliche 800.209 von insgesamt
22.352.160¹ Stimmrechten an der ZEAL, entsprechend 3,58 %,
direkt (Art. 9 der Richtlinie 2004/109/EG) (DTR5.1) gehalten
werden.
Die UBS Group AG, Schweiz, hat uns aufgrund der Nichtan-
wendung der Verwahrstellenausnahme gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 2
WpHG mitgeteilt (veröffentlicht am 25. Mai 2020), dass ihr Ge-
samtstimmrechtsanteil an der ZEAL am 14. Mai 2020 20,67 %
(letzte Mitteilung: 2,68 %) betragen hat, wobei sämtliche
4.629.404 Stimmrechte an der ZEAL, entsprechend 20,67 %,
indirekt gehalten werden. 3% oder mehr der Stimmrechte werden
zu diesem Zeitpunkt direkt wie folgt gehalten (jeweils vollständige
Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten
beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden
Unternehmen):
Working Capital Advisors (UK) Limited, Vereinigtes Königreich,
hat uns aufgrund Erwerbs bzw. Veräußerung von Stimmrechten
mitgeteilt (veröffentlicht am 27. September 2019), dass ihr Ge-
samtstimmrechtsanteil an der ZEAL am 25. September 2019
20,18 % (letzte Mitteilung: 19,35 %) betragen hat, wobei sämtliche
4.511.693 Stimmrechte an der ZEAL, entsprechend 20,18 %, indi-
rekt (Art. 10 der Richtlinie 2004/109/EG) (DTR5.2.1) gehalten
werden. 3% oder mehr der Stimmrechte werden zu diesem Zeit-
punkt direkt wie folgt gehalten (jeweils vollständige Kette der
Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschen-
den Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen):
UBS Group AG (Stimmrechte 20,67 %, Summe 20,67 %)
UBS AG (Stimmrechte 20,67 %, Summe 20,67 %).
Working Capital Partners, Limited. (Stimmrechte 11,55 %, Summe
11,55 %)
Marc Peters, Deutschland, hat uns mitgeteilt (veröffentlicht am
9. Juli 2012), dass sein Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am
3. Juli 2012 durch Aktien die Schwelle von 5 % unterschritten hat
und zu diesem Tag 4,82 % (dies entspricht 384.715 Stimmrech-
ten) beträgt.
High Street Partners, Limited. (Stimmrechte 8,63 %, Summe 8,63 %).
Oliver Jaster, Deutschland, hat uns aufgrund des Abschlusses
eines Stimmrechts-Poolvertrags mitgeteilt (veröffentlicht am
28. Oktober 2019), dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der
ZEAL am 24. Oktober 2020 33,89 % (letzte Mitteilung: 31,87 %)
betragen hat, wobei sämtliche 7.577.378 von insgesamt
22.352.160¹ Stimmrechten an der ZEAL, entsprechend 33,89 %,
indirekt (Art. 10 der Richtlinie 2004/109/EG) (DTR5.2.1) gehalten
werden. Zu diesem Zeitpunkt werden weniger als 3 % der Stimm-
rechte direkt von Herrn Walter Manfred Günther sowie 3% oder
mehr der Stimmrechte wie folgt gehalten (jeweils vollständige
Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten be-
herrschenden Person oder dem obersten beherrschenden
Unternehmen):
Zusätzliche Angaben zu mitgeteilten Beteiligungen
an der Gesellschaft
Vom 7. Februar 2014 bis zum 25. Oktober 2019 hatte die Gesell-
schaft ihren Sitz im Vereinigten Königreich. In diesem Zeitraum
waren Mitteilungen über Beteiligungen an der Gesellschaft nach
den Vorschriften der britischen Disclosure and Transparency
Rules (DTR) zu übermitteln. Die nachstehenden, uns nach
DTR5.1.2R übermittelten und von uns nach § 40 Abs. 1 WpHG
veröffentlichten Mitteilungen über Beteiligungen an der Gesell-
schaft werden freiwillig zusätzlich zu den Angaben gemäß § 160
Abs. 1 Nr. 8 AktG wiedergegeben (jeweils Übersetzungen aus
der englischen Sprache):
Anzahl der stimmberechtigten Aktien des Unternehmens unter Ausschluss der 43.910
eigenen Aktien, die die Gesellschaft zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt hielt.
¹
.
88
Konzernanhang
Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Othello Vier
Beteiligungs GmbH & Co. KG (Stimmrechte 30,06 %, Summe
30,06 %)
Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Othello Drei
Beteiligungs-Management GmbH, Othello Drei Beteiligungs
GmbH & Co. KG (Stimmrechte 3,83 %, Summe 3,83 %).
Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Günther Holding
Immobilien GmbH & Co. KG, Günther Consulting GmbH, Othello
Vier Beteiligungs GmbH & Co. KG (Stimmrechte 30,06 %, Summe
30,06 %)
32.4 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM
DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
GEMÄSS § 161 AKTG
Aufsichtsrat und Vorstand haben gemäß § 161 AktG eine Ent-
sprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Ko-
dex abgegeben und den Aktionären sowohl auf Seite 21 dieses
Geschäftsberichts als auch auf der Website der Gesellschaft
(zealnetwork.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Günther Holding
Immobilien Management GmbH, Günther Holding Immobilien
GmbH & Co. KG, Günther Consulting GmbH, Othello Vier
Beteiligungs GmbH & Co. KG (Stimmrechte 30,06 %, Summe
30,06 %)
Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Othello Drei
Beteiligungs GmbH & Co. KG (Stimmrechte 3,83 %, Summe
3,83 %)
33 EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Bis zum Datum der Aufstellung des Konzernabschlusses sind
keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.
.
Konzernanhang
ZEAL Network SE Geschäftsbericht 2020
89