KONZERN-
LAGEBERICHT
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Konzernlagebericht – Wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung
KONZERNLAGEBERICHT
1 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENENTWICKLUNG
Im vergangenen Jahr durchlebte die deutsche Volkswirtschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie eine schwere
Rezession, die mit der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 vergleichbar war. Im Jahr 2020
ist das Bruttoinlandsprodukt um 5,0% gesunken, nachdem es die zehn Jahre zuvor Jahr für Jahr zunahm. Nach
dem COVID-19- und Lockdown-bedingten historischen Einbruch des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal
2020 von 10,1% war mit der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen ein deutlicher Aufholprozess zu
beobachten. Im dritten Quartal verbuchte die deutsche Wirtschaft wieder ein Plus von 8,5%. Durch den erneuten
Lockdown im vierten Quartal dürfte es dann zu einer Stagnation des Bruttoinlandsprodukts gekommen sein.
Die Inflationsrate 2020 verzeichnete mit 0,5% den niedrigsten Stand seit 2016, nachdem sie im vergangenen
Jahr bei 1,3% lag. Im Dezember 2020 war sie sogar negativ und damit deutlich unter dem von der Europäischen
Zentralbank (EZB) angestrebten Zielniveau von unter, aber nahe 2,0%.
ENTWICKLUNG DER INFLATIONSRATE IN %
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Die weiterhin anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB führte wie auch im Vorjahr zu einer negativen Verzinsung der
zehnjährigen deutschen Staatsanleihen, die Ende 2020 bei –0,56% lag (Vorjahr: –0,21%).
10-JÄHRIGE BUNDESANLEIHE
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DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung
Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
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Der DAX erlebte im März 2020 aufgrund der COVID-19-bedingten Verunsicherungen im Markt einen historischen
Wertverlust von rund 40% innerhalb nur eines Monats. Diesem Einbruch folgte eine ebenso historisch schnelle
Werterholung. Zum Jahresende 2020 bewegte sich der DAX wieder auf dem Vor-COVID-19-Niveau.
DAX-PERFORMANCE INDEX/EURO STOXX 50
100 %
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Neben den weltpolitischen Herausforderungen stellt im Euroraum der demografische Wandel mit niedrigen
Geburtenraten bei der „Babyboomer“-Generation und einer daher erwarteten Überalterung der Gesellschaft,
insbesondere in Deutschland, ein großes Problem für die Sozialversicherungssysteme dar. Andererseits ergeben
sich aus diesem Wandel und der damit einhergehenden Bewusstseinsschärfung größere Wachstumspotenziale
für die Kranken- und Pflegeversicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung.
Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die
Prämieneinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft im von der COVID-19-Krise geprägten Geschäftsjahr
mit knapp 1,2% deutlich schwächer als im Vorjahr, welches ein Beitragswachstum von 7,0% verzeichnete. Die
Schaden- und Unfallversicherungen konnten ein Beitragswachstum von 2,1% erzielen. Die privaten Kranken-
versicherungen wuchsen um 3,8%, während die Lebensversicherer, Pensionskassen und -fonds ein Beitragsminus
von 0,4% verbuchten.
2 ENTWICKLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS UND VERMÖGENS-,
FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS
2.1 Überblick über den Geschäftsverlauf 2020
Die Deutsche Familienversicherung blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück, das jedoch durch die
COVID-19-Pandemie geprägt und zuletzt durch den Ausstieg aus dem CareFlex-Konsortium getrübt wurde.
Zunächst war das Jahr gekennzeichnet durch das weiterhin hervorragende Abschneiden der Versicherungs-
produkte der Deutschen Familienversicherung bei Stiftung Warentest, weitere Fortschritte bei der Digitali-
sierung des Unternehmens und das erneut deutlich gesteigerte Bestandswachstum – vor allem in der
Krankenzusatzversicherung. Die Bestandsbeiträge stiegen im Jahresvergleich von T€ 101.168 um 23,3% auf
T€ 124.790. Das starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung fußt auf drei Säulen: der Produkt-,
Digitalisierungs- und Vertriebskompetenz.
Die herausragende Qualität der Produkte wurde auch im Jahr 2020 unter Beweis gestellt. Dem Grundsatz
„Einfach. Vernünftig.“ folgend, bietet die Deutsche Familienversicherung ihren Kunden ausschließlich Produkte
an, bei denen der Kunde sich einen sehr schnellen Überblick über den Versicherungsschutz und die Prämien
verschaffen kann. Die Qualität der Versicherungsprodukte wurde erneut durch mehrere Testsiegel bestätigt. Der
DFV-ZahnSchutz schnitt im Frühjahr 2020 zum fünften Mal in Folge als Testsieger bei Stiftung Warentest ab.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
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Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Die DFV Deutschlandpflege FLEX konnte im Januar 2020 erneut bei Stiftung Warentest als Testsieger abschneiden.
Aber auch mit dem DFV-KlinikSchutz gelang es, bei Stiftung Warentest für den Zweibetttarif mit „Sehr gut“ abzu-
schließen. Darüber hinaus konnte sich die Deutsche Familienversicherung mit dem in 2019 eingeführten DFV-
TierkrankenSchutz, einer Tier-Krankenversicherung für Hunde und Katzen, im Markt erfolgreich etablieren. Das
Handelsblatt kürte im August 2020 den DFV-TierkrankenSchutz unter der Rubrik Deutschlands beste Versicherer.
Die Deutsche Familienversicherung setzte im Jahr 2020 ihre Digitalisierung konsequent fort. So wurden die
digitalen Abschluss- und Policierungsprozesse perfektioniert und die Schadenregulierungsprozesse im Laufe des
Jahres fortlaufend weiterentwickelt. In der Folge wurde die Deutsche Familienversicherung unter 36 Versicherern
mit der Bestnote bei der Einreichung und vollautomatischen Regulierung von Zahnarztabrechnungen über die
DFV-App ausgezeichnet. Auch die mobile App der Deutschen Familienversicherung wurde kontinuierlich weiter-
entwickelt und im Jahr 2020 von unseren Kunden in den jeweiligen App-Stores von Apple und Google mit 4,9 von
5 Sternen mit einem Spitzenplatz bewertet. Die AssCompact kürte sie 2020 zur besten Versicherungs-App.
Vor allem aber wurde die bestehende IT-Infrastruktur auf einen inländischen Serverprovider übertragen, wodurch
die Leistungsfähigkeit nochmal erheblich gesteigert werden konnte. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die
weitgehende Skalierbarkeit des Geschäfts. Unabhängig davon ist die Deutsche Familienversicherung bereits seit
2018 Vorreiterin in der Nutzung von Sprachsteuerungsmedien wie „Amazon Echo“. Weiterhin ist die Deutsche
Familienversicherung seit dem vierten Quartal 2018 das weltweit erste Versicherungsunternehmen, das seinen
Kunden einen vollständigen Abschluss eines Versicherungsvertrages über den digitalen Assistenten „Alexa“
anbietet, inklusive der Bezahlfunktionen.
Bei der reinen digitalen Kundenkommunikation gelang es der Deutschen Familienversicherung, mit „Viktoria“ die
Bestnote in einem Chatbot-Vergleich der Hochschule Aalen zu erzielen. Bei der Auszeichnung wurden insbesondere
die Einfachheit der Bedienung, die Richtigkeit der Antworten und der Informationsumfang herausgestellt.
98% aller Neukunden registrieren sich im Kundenportal der Deutschen Familienversicherung, verwalten dort ihre
Verträge, können ganz bequem Stammdaten ändern, Dokumente einsehen und Schadenmeldungen einreichen.
Um diese beeindruckende Resonanz fortzuführen, wurden auch im Jahr 2020 der Funktionsumfang und die
Handhabung des Portals weiter verbessert.
Die dritte Säule des Wachstums ist die Vertriebskompetenz der Deutschen Familienversicherung. Das Geschäfts-
jahr war wieder von einer starken Neugeschäftsentwicklung geprägt. Und in einem von der Pandemie geprägten
Umfeld konnte der digitale Vertrieb seine Überlegenheit überzeugend darstellen. Lediglich im Bereich der Auslands-
krankenversicherung kam es durch die COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen zu einem deutlichen Rückgang
um ca. 80% von 16.652 Neuverträgen auf 3.769 Neuverträgen. Im Neugeschäftsvolumen konnte dieser Rückgang
aber durch beitragsstärkere Verträge gegenüber dem Vorjahr nahezu ausgeglichen werden.
Der vertriebliche Erfolg verteilt sich auf die einzelnen Vertriebswege wie folgt: rund 88% (Vorjahr: 78%) auf den
Vertriebsweg Online, zu dem auch DRTV (Direct Response TV) gehört. Über Makler wurden ca. 12% (Vorjahr: 11%)
der Abschlüsse des Jahres 2020 getätigt. Der Online-Vertrieb in Verbindung mit den vollständig digitalisierten
Policierungsprozessen erlaubt eine konsequente Fortschreibung des Neugeschäfts auf dem vorhandenen Niveau.
Am 7. Juli 2020 platzierte die Deutsche Familienversicherung im Rahmen einer Barkapitalerhöhung unter
teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
insgesamt 1.326.160 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Preis von 24,40 € je Aktie im Wege
einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren. Die Kapitalerhöhung war deutlich überzeichnet. Das
Gezeichnete Kapital der Gesellschaft erhöhte sich von 26.523.240 € um 2.652.320 € auf 29.175.560 € und damit
um 10%. Der Gesellschaft floss aus der Kapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös von rund 32,36 Mio. € zu.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird zur Fortführung der bisherigen Wachstumsstrategie
verwendet werden.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
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Die Deutsche Familienversicherung hatte die Idee und war damit der Initiator der ersten arbeitgeberfinanzierten
Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie. Als Folge haben die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie
den Tarifvertrag Pflegezusatzversicherung Chemie im November 2019 ausgehandelt. Zur Umsetzung der
tariflichen Pflegezusatzversicherung wurde das Konsortium gebildet, an dem die Deutsche Familienversicherung
mit 35% beteiligt war. Im zweiten Halbjahr 2020 begann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) eine intensive Kommunikation auch mit der Deutschen Familienversicherung über die Kalkulation der
CareFlex Chemie-Tarife. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die Deutsche Familienversicherung den ein-
kalkulierten Rechnungszins von 2% p.ꢀa. mit ausreichenden Sicherheiten im Sinne von § 2 Abs. 3 der Verordnung
betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung (KVAV) versehen hat. Die
Anforderung der BaFin vom Dezember 2020, einen entsprechenden Nachweis noch bis zum Ende des laufenden
Jahres zu erbringen, führte zu einer grundsätzlichen Methodendiskussion, wie und ob letztlich der gewünschte
Nachweis durch die Deutsche Familienversicherung als erbracht gilt. Diese Diskussion konnte bis zum Projektstart
mit ersten Pilotunternehmen am 1. Januar 2021 nicht abgeschlossen werden. Um das Projekt CareFlex Chemie
insgesamt nicht zu gefährden und vor dem Hintergrund eines allein daraus erwarteten zusätzlichen Kapital-
anlagevolumens auf Seiten der Deutschen Familienversicherung von 50 Mio. € pro Jahr bewertete der Vorstand
die Situation auch vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie neu. Dabei wurde auch das Risiko
der Erwirtschaftung des einzukalkulierenden Rechnungszinses aktuell betrachtet. Das Gesamtrisiko, resultierend
aus der mangelnden Möglichkeit, die entstandene Methodendiskussion mit der BaFin zum 31. Dezember 2020
abzuschließen, und aus den unterschiedlichen Rechtsauffassungen innerhalb der Konsorten über die rechtliche
Bewertung der Situation sowie auch aus der wirtschaftlichen Neubewertung insbesondere im Hinblick auf die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie innerhalb der anhaltenden Niedrigzinsphase, hat der Vorstand höher
bewertet als den Vorteil eines Verbleibens als Erstversicherer im CareFlex-Konsortium. Auf Wunsch der Deutschen
Familienversicherung einigten sich die Tarifvertragsparteien und die Mitglieder des Konsortiums darauf, dass
die Deutsche Familienversicherung aus dem Projekt CareFlex Chemie als Erstversicherer ausscheidet. Mit dem
entsprechenden Aufhebungsvertrag ist auch der Ausschluss aller Haftungsansprüche verbunden. Gleichzeitig
wurde mit einem Konsorten ein Letter of Intent über einen Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. Danach sollen
20% des Gesamtvolumens, mithin ca. 40 Mio. €, von der Deutschen Familienversicherung rückgedeckt werden.
Obwohl die Deutsche Familienversicherung aus ihrer Sicht ausreichende Sicherheiten für den einkalkulierten
Rechnungszins nachgewiesen hat, bleibt die Tatsache, dass der CareFlex-Chemie-Tarif Ende 2019 in einer
Phase von wirtschaftlicher Prosperität kalkuliert und aufgelegt wurde. Ausgelöst durch die weltweite COVID-19-
Pandemie kam es in Deutschland zu zwei Infektionswellen und zwei Lockdowns der Wirtschaft. Ein Ende des
zweiten Lockdowns war im Dezember 2020 noch nicht absehbar. Fachleute prognostizierten im Dezember 2020
eine dritte Infektionswelle und ein Erreichen einer „Herdenimmunität“ nicht vor 2022. Vor diesem Hintergrund
erschien dem Vorstand die überproportionale Steigerung des Kapitalanlagevolumens um jährlich 50 Mio. € für
risikoreich und nicht mehr vertretbar für die Größe der Deutschen Familienversicherung.
Infolge der vorstehend beschriebenen Diskussion zu CareFlex Chemie hat die BaFin die Deutsche
Familienversicherung am 6. Januar 2021 aufgefordert, die Kalkulation ihrer Versicherungsprodukte nach Art der
Lebensversicherung durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen untersuchen zu lassen. Anlass könnte
der Hinweis der Deutschen Familienversicherung gewesen sein, dass bei der Erstkalkulation und bei Beitrags-
anpassungen für die Pflegezusatztarife die Vorgabe von § 2 Abs. 3 KVAV, wonach u.ꢀa. der Rechnungszins mit
ausreichenden Sicherheiten zu versehen ist, nicht unter Berufung auf das gängige, aber nicht rechtlich verbind-
liche AUZ-Verfahren, sondern durch ein gleichwertiges Verfahren erfüllt wurde, welches dem Charakter einer
Neugründung beziehungsweise eines schnell wachsenden Versicherungsunternehmens angemessener Rechnung
trägt. Tatsächlich hat die Deutsche Familienversicherung unter Anwendung eines gleichwertigen Verfahrens
den Rechnungszins unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit der bestehenden Kapitalanlagen im Sicherungs-
vermögen, deren Ertragskraft und unter Berücksichtigung geeigneter Stresstests nach allgemein anerkannten
Verfahren bestimmt. Als zusätzliche Sicherheit wurden die Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens überdeckt.
Insgesamt war die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus allen Versicherungsverträgen, einschließlich
der nach Art der Lebensversicherung kalkulierten, zu jeder Zeit gewährleistet. Die angewandten versicherungs-
mathematischen Methoden zur Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
die Einhaltung der einschlägigen Rechtsverordnungen und Gesetze hat der verantwortliche Aktuar sichergestellt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
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Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Die Deutsche Familienversicherung hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Verlust vor Steuern von T€ 10.583
(Vorjahresverlust: T€ 5.222) abgeschlossen. Damit liegt das Ergebnis im Planungskorridor für das abgelaufene
Geschäftsjahr, obwohl das Geschäftsjahr von COVID-19 und anderen nicht eingeplanten Sondereffekten
bestimmt war. Die Verluste sind im Wesentlichen auf hohe Vertriebsaufwände, COVID-19-bedingte Verluste
in den Kapitalanlagen, die Umstellung auf eine monatlich rechnungsmäßig ermittelte Deckungsrückstellung
und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt CareFlex Chemie zurückzuführen, aus dem man sich zum
Jahreswechsel zurückgezogen hat.
Im Detail haben folgende Entwicklungen maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen:
2.1.1 Beitragsentwicklung
Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen von T€ 90.919 im Vorjahr um 26,2% (T€ 23.818) auf T€ 114.737. Zu
diesem erfreulichen Beitragswachstum haben insbesondere drei Versicherungszweige beigetragen. So setzte
sich der vertriebliche Erfolg der Zahnzusatzversicherung auch im Jahr 2020 fort und führte zu einer Steige-
rung von T€ 14.285. Im Bereich der Pflegezusatzversicherung konnte die Deutsche Familienversicherung die
gebuchten Beiträge um T€ 3.783 erhöhen. Die in 2018 gestartete und unter anderem im TV beworbene Tier-
Krankenversicherung entwickelte sich ebenfalls sehr positiv. Sie trug mit einem Wachstum der gebuchten
Beiträge von T€ 3.230 ebenfalls maßgeblich zum Erfolg der Deutschen Familienversicherung bei.
Der Bestand an Versicherungsverträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung stieg von 412.001 zum Ende
des Vorjahres um 28.059 bzw. 6,8% auf 440.060 zum Ende des Jahres 2020. Damit einher ging eine noch höhere
Steigerung der gebuchten Beiträge in diesen Sparten, die im Jahresvergleich von T€ 85.004 um 24,6% auf
T€ 105.928 stiegen.
Der Anteil der Sachsparten konnte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Insgesamt stiegen
die gebuchten Bruttobeiträge in den Sachsparten im Vergleich zum Vorjahr um rund 49%. Hierzu trugen die
grundlegenden Überarbeitungen der Versicherungsprodukte bei, die von den Kunden gut angenommen werden.
Mit dieser Überarbeitung ist es gelungen, die Versicherungsprodukte der ersten Generation zu ersetzen und
zudem online besser und über Sprachassistenzsysteme zu verkaufen. Darüber hinaus gelang es der Deutschen
Familienversicherung, mit dem DFV-TierkrankenSchutz ein innovatives und der Logik der 16er-Matrix folgendes
Versicherungsprodukt erfolgreich im Markt zu etablieren. Gegenüber dem Vorjahr verneunfachten sich die
gebuchten Beiträge in diesem Produkt.
Die gebuchten Beiträge in der Technischen Versicherung (Elektronik) nahmen erwartungsgemäß um T€ 347 ab.
Nachdem der Vertrieb im Geschäftsbereich Elektronik bereits mit Wirkung zum 31. Mai 2015 geschlossen wurde
und die im Bestand befindlichen Verträge abgewickelt werden, ist auch im Berichtsjahr eine weitere Verbesserung
der Schaden- und Kostenquote zu verzeichnen. Die Deutsche Familienversicherung erwartet eine Fortsetzung
dieser positiven Entwicklung im verbleibenden Abwicklungszeitraum.
Alles in allem vertrauen rund 0,6 Mio. Kunden der Deutschen Familienversicherung.
Entwicklung Neugeschäft
Das Ziel der Deutschen Familienversicherung für 2020 war es, einen Neugeschäftsbeitrag von 29,5 Mio. € zu
erreichen. Diesen Zielwert hat die Deutsche Familienversicherung mit 29,3 Mio. € (2019: 29,9 Mio. €) erreicht.
Aufgrund des pandemiebedingten deutlichen Rückgangs in der Auslandskrankenversicherung – im Vorjahres-
vergleich gut 12.500 Auslandskrankenversicherungsverträge weniger – fiel die Anzahl der bis Ende des
Jahres insgesamt akquirierten Verträge mit 90.389 geringer aus als geplant.
Getragen wurde das Ergebnis durch einen sehr starken Anstieg im Online-Vertrieb sowie im Vertrieb über DRTV.
Die Vertriebsleistung im hartumkämpften Makler- und Partnervertrieb konnte stabil fortgesetzt werden.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
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Entwicklung Produktportfolio
Auch im Jahr 2020 hat sich die Deutsche Familienversicherung den Anforderungen von Stiftung Warentest gestellt.
So erhielt der „DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100“ zum fünften Mal in Folge die Auszeichnung als Stiftung-Warentest-
TESTSIEGER mit der absoluten Bestnote 0,5. Aber auch mit dem DFV-KlinikSchutz gelang es bei Stiftung
Warentest für den Zweibetttarif mit „Sehr gut“ abzuschließen.
(ZahnSchutz Exklusiv 100)
Im Test:
249 Zahnzusatz-
versicherungen
Ausgabe 06/2020
Zum 1. Mai 2019 wurde der DFV-TierkrankenSchutz für Hunde neu eingeführt. Aufgrund der positiven Resonanz
der Kunden wurde zum 1. November 2019 der Versicherungsschutz auch auf Katzen erweitert. Auch bei der Tier-
Krankenversicherung wurde das „Alles drin“- Prinzip der Deutschen Familienversicherung umgesetzt. Mit diesem
Zusatz ist eine Lücke im Angebot der Tier-Krankenversicherung besetzt worden, was an den Neugeschäftszahlen
abgelesen werden kann. Inzwischen ist es gelungen, sich im Markt der Tier-Krankenversicherung zu etablieren.
Dies ist auch mit einer sehr intensiven YouTube-Kampagne gelungen.
Nach der Überarbeitung aller relevanten Produkte in der Sachversicherung konnten wir die positive Entwicklung
fortführen. Gerade die Neuaufstellung der Privathaftpflicht und des Verkehrsrechtsschutzes hat diese Entwicklung
getragen.
2.1.2 Kapitalanlagen
Der Bestand der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung stieg im Jahresvergleich von T€ 121.743 um
T€ 13.324 bzw. 10,9% auf T€ 135.067 zum Ende des Jahres 2020.
Das Kapitalanlageergebnis nach IFRS lag mit T€ 864 unter dem des Vorjahres (T€ 3.401). Es war geprägt von
den durch die COVID-19-Pandemie induzierten Kapitalmarktturbulenzen im ersten Quartal 2020. Allerdings sind
die nicht realisierten Marktwerterholungen (T€ 3.286, Vorjahr 3.565) im Anschluss an die Kapitalmarktkrise
nicht im Kapitalanlageergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten, was bei der Würdigung des Kapital-
anlageergebnisses entsprechend berücksichtigt werden muss.
Die Deutsche Familienversicherung trennte sich frühzeitig in der COVID-19-bedingten Kapitalmarktkrise im ersten
Quartal 2020 von ihren Aktienbeständen und erhöhte während der akuten Phase der Kapitalmarktkrise den
Anteil an Barmitteln sowie an Staats- und Unternehmensanleihen. Die in dieser Zeit realisierten Verluste wurden
im Jahresverlauf in Teilen durch realisierte Veräußerungsgewinne kompensiert. Insgesamt erzielte die Deutsche
Familienversicherung einen Nettoveräußerungsverlust von T€ 526 (Vorjahresgewinn: T€ 2.813). Betrachtet man
die nicht realisierte Wertentwicklung der Wertpapiere außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung, erhöhten
sich die stillen Reserven gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.286 (Vorjahr: T€ 3.565), so dass die Deutsche
Familienversicherung insgesamt eine positive Kapitalentwicklung verbuchen konnte, und das selbst in einem
so außergewöhnlichen Jahr wie 2020.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
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Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Das laufende Kapitalanlageergebnis vor Kosten lag mit T€ 1.734 um T€ 833 über dem Ertrag des Vorjahres von
T€ 901, was durch die gestiegenen Kapitalanlagevolumina begründet ist.
Unter Berücksichtigung der Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste sowie der Wertänderung der
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinvestitionen in Höhe von T€ 80 (Vorjahr: 0 €)
betrug die Gesamtrendite der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung T€ 4.150 (Vorjahr: T€ 6.966)
bzw. 3,2% (Vorjahr: 6,6%), bezogen auf den durchschnittlichen Kapitalanlagebestand im Jahr 2020.
2.1.3 Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen stiegen von T€ 48.035 um T€ 25.204 bzw. 52% auf T€ 73.239. Davon entfallen
T€ 19.596 (Vorjahr: T€ 8.508) auf die Zuführung zur Deckungsrückstellung. Die Schadenzahlungen selbst stiegen
von T€ 35.583 im Jahr 2019 um T€ 15.307 auf T€ 50.890. Dies entspricht den Erwartungen, da der Bestand
insbesondere in der Krankenzusatzversicherung deutlich gewachsen ist.
Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Bruttodeckungsrückstellung stieg von T€ 51.078 im Vorjahr um
T€ 19.596 auf T€ 70.675. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von T€ 818
(Vorjahr: T€ 1.069) betrifft unverändert im Wesentlichen den Versicherungszweig Pflege. Die Rückstellung für
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung betrug T€ 824 (Vorjahr: T€ 362) und betrifft ausschließlich das
Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Leben.
Die Bruttorückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betragen zum Bilanzstichtag T€ 14.801
(Vorjahr: T€ 13.047). Die Veränderungen dieser Rückstellungen sind in den Versicherungsleistungen enthalten.
Die Bewertung der Alterungsrückstellung erfolgt nach deren streng rechnungsmäßigem Verlauf. Dieser Wert
entspricht stichtagsgenau dem Wert, der finanzmathematisch exakt zu dem jeweiligen Stichtag anzusetzen ist.
Diese Ermittlung wird zum Bilanzstichtag von dem bisher in den vorangegangenen Berichtsperioden angewandten
und nach § 18 Satz 2 KVAV zulässige Näherungsverfahren zur Ermittlung des Wertes der zu bilanzierenden
Alterungsrückstellung umgestellt. Die Alterungsrückstellung wird grundsätzlich prospektiv nach den gesetzlichen
Vorschriften des § 341f Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) berechnet. Sowohl der in der Bilanz angegebene Wert
der Alterungsrückstellung als auch deren Ermittlung wurde von dem Rechnungslegungsprüfer und von dem
verantwortlichen Aktuar der Gesellschaft geprüft und für richtig befunden.
Diese Umstellung erfüllt die Kriterien einer Schätzungsänderung nach IAS 8.39. Die Deutsche Familienversicherung
stellte das Schätzverfahren um, da dies zu einer stärkeren Angleichung der Rückstellungszuführung an die
Beitragseinnahmen führt und insbesondere unterjährige Ergebnisschwankungen reduziert.
Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich die Alterungsrückstellung durch diese Schätzungsänderung um T€ 2.314.
Nach Rückversicherung wirkte sich diese Änderung mit T€ 961 negativ auf das Ergebnis vor Steuern aus. Für
zukünftige Perioden erwartet die Deutsche Familienversicherung keine wesentlichen Ergebnisunterschiede.
2.1.4 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb beinhalten die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im
engeren Sinne und den Vertrieb. Die Nettoaufwendungen stiegen von T€ 25.386 um 18.9% auf T€ 30.187, während
sich die verdienten Beiträge um 13,9% gegenüber dem Vorjahr erhöhten. Die leicht überproportional erhöhten
Aufwendungen sind vor allem durch die Auslagerung der IT-Infrastruktur und den Ausbau der Personaldecke
verursacht. Beides stellt die Grundlage für zukünftiges Geschäft dar.
Die Vertriebsaufwendungen, die unmittelbar erfolgswirksam werden, führen zu einem versicherungstechnischen
Verlust, wenngleich den Abschlussaufwendungen ökonomisch längerfristig gültige Versicherungsverträge und
-beiträge gegenüberstehen. Die deutlich gewachsene Kundenbasis schafft die Voraussetzung für den langfristigen
wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen Familienversicherung.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
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2.1.5 Sonstige Aufwendungen und Sonstige Erträge
Die Deutsche Familienversicherung verzeichnet Sonstige Aufwendungen in Höhe von T€ 3.925 (Vorjahr: T€ 5.263)
sowie Sonstige Erträge in Höhe von T€ 328 (Vorjahr: T€ 630). Die Sonstigen Aufwendungen sind im Wesentlichen
durch die dem Bereich „Unternehmen als Ganzes“ zugeordneten Personal- und Sachaufwendungen (T€ 2.991;
Vorjahr: T€ 4.431) sowie durch die Depotzinsen der Rückversicherer in Höhe von T€ 934 (Vorjahr: T€ 832)
bestimmt.
Die Sonstigen Erträge sind im Berichtsjahr wie bereits im Vorjahr im Wesentlichen von den Beiträgen aus der
Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattungen in Höhe von T€ 250,7 (Vorjahr: T€ 526,1) bestimmt.
Durch die im Juli 2020 durchgeführte, etwa zehnprozentige Kapitalerhöhung erlöste die Deutsche
Familienversicherung einen Bruttoemissionserlös von € 32,36 Mio. Die hiermit verbundenen externen Kosten
von T€ 1.181 werden unter Berücksichtigung des Steuereffektes direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.
2.1.6 Gesamtergebnis
Die Deutsche Familienversicherung schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem planmäßigen Verlust vor
Steuern von T€ 10.583 (Vorjahr: Verlust von T€ 5.222) ab. Nach Verrechnung von Steuern, die im Berichtsjahr
im Wesentlichen durch die Aktivierung von steuerlichen Verlustvorträgen geprägt waren, ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von T€ 7.434 (Vorjahr: Verlust von T€ 2.100). Das Gesamtergebnis schließt aufgrund der
unrealisierten Gewinne aus Kapitalanlagen nach Steuern in Höhe von T€ 2.238 (Vorjahr: T€ 1.466) mit einem
Gesamtergebnis in Höhe von T€ –5.196 (Vorjahr: T€ –634).
Hierbei ist hervorzuheben, dass der Verlust durch das Bestandswachstum der Deutschen Familienversicherung
und die damit verbundenen hohen Vertriebsaufwendungen verursacht und eingeplant ist. Die Deutsche
Familienversicherung zeichnet ein im Kern profitables Versicherungsgeschäft aus.
2.1.7 Digitalisierung
Die Deutsche Familienversicherung hat alle technischen und komplexen Anforderungen an die automatisierte
Neuanlage und Bestandsverwaltung der CareFlex-Verträge realisiert. Im Einzelnen wurden dafür System-
anpassungen, der Aufbau einer dedizierten Infrastruktur sowie neue Systemkomponenten entwickelt.
Die Deutsche Familienversicherung ist damit in der Lage, über eine neu entwickelte Schnittstellenplattform
Massendaten mit Echtzeitresponse zu verarbeiten. Diese Plattform wird weiter ausgebaut und soll zukünftig die
Standardschnittstelle für unsere Versicherungsplattform bilden.
Das im Jahr 2019 begonnene Infrastruktur-Outsourcing wurde aufgrund der Anforderung, in kürzester Zeit
500–700.000 Kunden anzulegen und zusätzlich zu verwalten, erweitert. So wurde eine dedizierte Hoch-
leistungsinfrastruktur bei unserem Dienstleister aufgebaut und die Systeme, wie beispielsweise das Bestands-
führungssystem, an die Infrastruktur angepasst. Dadurch stehen der Deutschen Familienversicherung fortan
schnellere Systeme und ausreichend Speicherplatz für das zukünftige Wachstum zur Verfügung.
Neben der Einführung komplexer Gruppenversicherungsprozesse in das Bestandsführungssystem wurden das
Kundenportal und die Mobile Apps so erweitert, dass diese zukünftig mandantenfähig sind.
Auch wenn das Projekt CareFlex Chemie nicht umgesetzt wird, profitiert die Deutsche Familienversicherung in
einem erheblichen Maße von den realisierten Verbesserungen und neu eingeführten Systemen.
Neben der Umsetzung der Anforderungen von CareFlex Chemie wurden unsere digitalen Services für unsere
Kunden kontinuierlich weiterentwickelt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
18
Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
So erzielte die DFV-App sowohl im GooglePlay- als auch im Apple-Store 4,9 von 5 Sternen und wurde von der
AssCompact als beste Versicherungs-App gekürt. Die App der Deutschen Familienversicherung bietet unseren
Kunden die Möglichkeit, alle bestehenden Verträge, die persönlichen Daten und die DFV-Produktwelt einzusehen
und zu verändern. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz flexibel angepasst und ganz einfach Familie,
Freunde und Bekannte situativ mitversichert werden.
Ebenso wurde die Deutsche Familienversicherung unter 37 Versicherungsunternehmen mit dem besten Service bei
der Einreichung und automatischen Verarbeitung von Zahnarztabrechnungen ausgezeichnet.
Dazu muss der Kunde nur in der DFV-App ein Foto der Rechnung aufnehmen und einreichen. Die Folgeverarbeitung
findet dann vollautomatisch statt und der Kunde erhält wenige Minuten später eine Bestätigung über die
Regulierung per E-Mail.
Unser Chatbot „Viktoria“ erzielte eine Spitzenposition im Versicherungsvergleich der Hochschule Aalen. Der
DFV-Chatbot informiert unsere Kunden umfangreich über die Versicherungsprodukte sowie unseren Service und
unterstützt beim Abschluss einer Versicherung.
2.2 Sparten und Bestandsaufteilung zum Bilanzstichtag
Im Folgenden werden die Bestands- und Schadenentwicklungen der wesentlichen Produkte je Versicherungssparte
dargestellt. Die nachstehende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Sparten- und Bestandsaufteilung
zum Bilanzstichtag in Hinsicht auf die Verteilung der gebuchten Bruttobeiträge und Anzahl der Verträge.
BESTANDSENTWICKLUNG
Versicherungszweige
Anzahl der Verträge
Veränderungen
Gebuchte Bruttobeiträge
Veränderungen
2020
2019
in Stück
in %
2020
2019
in T€
in %
Krankenzusatz-
versicherungen gesamt
440.060
412.001
28.059
6,8
105.928
85.004
20.924
24,6
Kranken nach Art
der Schaden
352.125
281.876
70.249
87.935
50.025
37.910
331.191
253.185
78.006
80.810
50.344
30.466
20.934
28.691
–7.757
7.125
–319
6,3
11,3
–9,9
8,8
69.246
67.303
1.943
54.835
53.018
1.817
14.411
14.285
126
26,3
26,9
6,9
Zahnzusatzversicherung
Andere Kranken n.ꢀA.ꢀd.ꢀS.
Kranken nach Art der Leben
Pflegezusatzversicherung
Andere Kranken n.ꢀA.ꢀd.ꢀL.
36.682
26.872
9.810
30.170
23.089
7.080
6.512
3.782
2.730
21,6
16,4
38,6
–0,6
24,4
7.444
Sachversicherungen gesamt
Tier-Krankenversicherung
Technische Versicherung
Sonstige Sachversicherungen
113.387
12.844
35.988
64.555
102.103
2.442
11.284
10.402
–8.194
9.076
11,1
426,0
–18,5
16,4
8.809
3.631
1.498
3.680
5.915
401
2.894
3.230
–347
12
48,9
804,5
–18,8
0,3
44.182
55.479
1.845
3.668
Gesamt
553.447
514.104
39.343
7,7
114.737
90.919
23.818
26,2
Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.
Die Deutsche Familienversicherung definiert die Schadenquote als Netto-Schadenquote, da diese nach Ansicht
der Deutschen Familienversicherung die wirtschaftliche Schadensituation der Deutschen Familienversicherung
besser darstellt als eine Brutto-Schadenquote. Die Netto-Schadenquote entspricht dem Verhältnis der Schaden-
aufwendungen einschließlich der Schadenregulierungsaufwendungen, der Aufwendungen für die Beitragsrück-
erstattung, der Veränderung der Deckungsrückstellung sowie der Schadenreserven jeweils netto zu den verdienten
Beiträgen (netto).
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
19
SCHADENENTWICKLUNG
Versicherungszweige
Bruttoaufwendungen
Veränderungen
Nettoschadenquoten in %
der verdienten Beiträge
Verände-
rungen
für Versicherungsfälle in T€
2020
50.198
42.317
41.053
1.264
2019
35.849
31.659
30.125
1.534
in Stück
14.349
10.659
10.928
–270
in %
40,0
33,7
36,3
2020
67,3
64,7
65,2
48,6
73,0
76,5
66,1
2019
in % absolut
5,6
Krankenzusatzversicherungen gesamt
Kranken nach Art der Schaden
Zahnzusatzversicherung
61,7
67,4
67,1
76,3
44,6
47,5
38,7
–2,7
–1,9
Andere Kranken n.ꢀA.ꢀd.ꢀS.
–17,6
88,1
63,8
–27,7
28,4
Kranken nach Art der Leben
Pflegezusatzversicherung
7.881
2.918
4.190
1.782
3.691
1.136
28,9
Andere Kranken n.ꢀA.ꢀd.ꢀL.
4.963
2.409
2.555
106,1
27,4
Sachversicherungen gesamt
Tier-Krankenversicherung
Technische Versicherung
Sonstige Sachversicherungen
2.446
1.835
–57
2.512
210
–66
1.625
–2,6
775,0
25,7
55,9
–4,0
22,2
50,0
60,0
19,7
48,7
–24,3
–4,1
326
–383
–117,4
–66,2
–23,7
–26,5
668
1.976
–1.308
Gesamt
52.644
38.361
14.283
37,2
63,0
60,6
2,5
Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.
DIE SCHADENQUOTEN (NETTO) DER VERGANGENEN ZEHN JAHRE IM ÜBERBLICK
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
29,7%
41,0%
49,6%
59,1%
66,5%
61,5%
57,3%
56,0%
60,6%
63,0%
BRUTTO-ABRECHNUNGSERGEBNISSE DER VORJAHRESZEITRÄUME
NACH VERSICHERUNGSZWEIGEN
Versicherungszweige
Abrechnungsergebnis in T€
Veränderungen
2020
–2.732
–1.565
–1.167
2019
–832
–833
1
in Stück
–1.900
–732
in %
228,4
87,9
Krankenzusatzversicherungen gesamt
Kranken nach Art der Schaden
Kranken nach Art der Leben
–1.168
n.a.
Sachversicherungen gesamt
Tier-Krankenversicherung
Technische Versicherung
Sonstige Sachversicherungen
1.330
28
444
0
886
28
199,5
n.ꢀa.
85
–81
525
166
692
–204,9
131,8
1.217
Gesamt
–1.402
–388
–1.014
261,3ꢀ
2.2.1 Rückversicherung
Die Deutsche Familienversicherung nutzt Rückversicherung zur Risikosteuerung. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte
die Gesellschaft ein positives Ergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft von T€ 3.968 (Vorjahr: 786).
Aufgrund der gestiegenen Beiträge waren auch höhere Rückversicherungsabgaben zu verzeichnen. Gleichzeitig
stiegen jedoch die Anteile der Rückversicherer an den Versicherungsleistungen überproportional.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
20
Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
2.2.2 Vermögenslage
Die immateriellen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag T€ 8.848 (Vorjahr: T€ 8.665). Die Veränderung
resultiert aus planmäßigen Abschreibungen des Bestandsführungssystems BSN, in dessen Weiterentwicklung
gleichzeitig weiter investiert wird.
Bedingt durch die Kapitalerhöhung im Juli 2020, die zu einem Nettoemissionserlös ohne Berücksichtigung von
Ertragssteuern von T€ 31.177 führte, das laufende Wachstum des Geschäfts und die daraus folgende Zuführung
in das Sicherungsvermögen sind die Kapitalanlagen von T€ 121.742 um T€ 13.325 bzw. 10,9% auf T€ 135.067
angestiegen. Deutlicher sind die Guthaben bei Kreditinstituten angestiegen, die sich von T€ 3.763 um T€ 34.023
auf T€ 37.786 erhöht haben. Die liquiden Mittel folgen der Anlagestrategie der Deutschen Familienversicherung
und sind im Wesentlichen für Immobilieninvestitionen vorgesehen. Zum 31. Dezember 2020 waren rund
21 Mio. € zugesagte Einlagen in Immobilienfonds noch nicht abgerufen, die aus den oben genannten Mitteln
finanziert werden sollen.
2.3 Cashflow und Liquiditätslage
Das anhaltend starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung führte auch im Jahr 2020 zu einem weiter
gestiegenen operativen Cashflow in Höhe von T€ 17.673 (Vorjahr: T€ 14.331). Der operative Cashflow sowie die
aus der Kapitalerhöhung erlösten liquiden Mittel (Nettoerlös T€ 31.177) wurden insbesondere für den Ausbau des
Kapitalanlagebestandes der Deutschen Familienversicherung (netto T€ 12.721, Vorjahr: T€ 26.667) sowie weitere
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (T€ 3.289, Vorjahr: T€ 1.158) verwendet. Der Bestand liquider
Mittel stieg von T€ 3.763 um T€ 34.023 auf T€ 37.786 und ist im Wesentlichen für die Bedienung zugesagter
Kapitalabrufe von Immobilienfonds vorgesehen.
2.4 Zusammenfassende Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft
Das Ergebnis vor Steuern lag mit T€ –10.583 unter dem des Vorjahres (T€ –5.222), jedoch im Rahmen der
Erwartungen. Ursächlich für den Ergebnisverlauf sind die folgenden Faktoren:
— Im Neugeschäft wurde das anvisierte Beitragsvolumen erreicht.
— Aufgrund der Abschlusskosten belastete das Neugeschäft das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung
in erheblichem, aber geplantem Maße.
— Dem stehen nachhaltige Prämienzahlungen in den Folgejahren gegenüber.
— Die Anzahl der bis Ende des Jahres akquirierten Verträge ist mit 90.389 geringer als geplant. Allerdings
wurden durch die COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen im Vorjahresvergleich gut 12.500 Auslands-
krankenversicherungsverträge weniger abgesetzt.
— Effizienz in den Geschäftsprozessen und der hohe Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten zu
geringerem Personalaufwand als ursprünglich geplant.
— Die Umstellung einer nunmehr dem Beitragszufluss folgend berechneten Deckungsrückstellung führt
in Zukunft zu periodengerechteren und lineareren Ergebnissen, belastete die Gesellschaft jedoch im
Geschäftsjahr mit 1,0 Mio. €.
Unter der Berücksichtigung der steuerlichen Effekte ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Jahresergebnis von
T€ –7.434 (Vorjahr: T€ –2.100). Mit einem Verlust vor Steuern von T€ 10.583 liegt die Gesellschaft im Bereich des
erwarteten Vorsteuerverlusts von 9 Mio. € bis 11 Mio. €.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
21
Chancen- und Risikobericht
Die Lage der Gesellschaft und das Konzernergebnis sind vor dem Hintergrund der COVID-19-bedingten Markt-
verwerfungen jedoch als durchaus positiv zu verstehen. Einerseits konnte die Deutsche Familienversicherung ihre
gebuchten Beiträge um 26,2% erhöhen, während der Gesamtmarkt lediglich um 1,2% wuchs. Andererseits war das
Ergebnis durch Sondereffekte beeinflusst, ohne welche sich das Konzernergebnis deutlich besser dargestellt hätte:
1. Einmalige CareFlex Chemie-Ausgaben (ca. 3,0 Mio. €)
2. Veräußerungsbedingte Realisierung von Verlusten in den Kapitalanlagen zu Beginn der COVID-19-Krise, während
die folgende Markterholung außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im Sonstigen Ergebnis gezeigt wird
(vor Steuern: 3,3 Mio. €)
3. Umstellung der Alterungsrückstellungskalkulation auf eine dem Beitragszufluss folgende Ermittlung (1,0 Mio. €)
Die Vermögenslage der Deutschen Familienversicherung hat sich dank der Kapitalerhöhung und des trotz der Pan-
demie positiven Geschäftsverlaufs erneut verbessert. So stiegen die Kapitalanlagen um T€ 13.325 auf T€ 135.067.
Die Deutsche Familienversicherung ist im Berichtsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichtes lagen keine Erkenntnisse vor, dass die Fähigkeit der Gesellschaft
zur zukünftigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt ist.
3 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
3.1 Einführung und Beschreibung der Risikostruktur
Es gehört zum Kerngeschäft der Deutschen Familienversicherung, Risiken zu beurteilen, einzugehen und fortlaufend
zu überwachen. Wichtig ist es daher, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen,
soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen. Das Risikomanagement
der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, Produkt- und Vertragsrisiken frühzeitig zu identifizieren, zu
kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände
und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand
über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten.
Zur Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung zählen auch die Nutzung solventer Rückversicherungs-
unternehmen mit sehr guter Bonität über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und
Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebs-
unterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar.
Gemäß der Solvency-II-Rahmenrichtlinie sowie den Ausführungen der delegierten Rechtsakte im Rahmen
der Säule 2 besteht ein Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Diese
sogenannte Regel-ORSA ist einmal jährlich durchzuführen und wird im Oktober 2021 abgeschlossen sein. Der
ORSA-Prozess der Deutschen Familienversicherung sieht darüber hinaus vor, dass im Rahmen der Quartals-
meldungen an die Aufsichtsbehörde zusätzlich die Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderungen durch
aktualisierte Risikoberechnungen nach der Standardformel regelmäßig durchzuführen und zu bewerten sind. Der
Gesamtvorstand und der Aufsichtsrat werden turnusmäßig über die Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert.
Die Solvabilitätsquote zum 31. Dezember 2020 lag deutlich oberhalb der gesetzlichen Anforderungen.
Die Deutsche Familienversicherung verfügt über eine „unabhängige Risikocontrollingfunktion“ (URCF), deren
Aufgabengebiet die fortlaufende, unabhängige und objektive Beurteilung und Weiterentwicklung des Risiko-
managementsystems der Deutschen Familienversicherung umfasst. Bei der Ausgestaltung der URCF und des
Risikomanagementsystems wird das Prinzip der Proportionalität angewendet.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
22
Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht
Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:
— versicherungstechnische Chancen und Risiken
— Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
— Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen, insbesondere Marktrisiken
— operationale Risiken
— Liquiditätsrisiken
— Reputationsrisiken
— strategische Chancen und Risiken
3.2 Versicherungstechnische Chancen und Risiken
Im Rahmen des Risikomanagements nehmen die Identifikation, Bewertung und Steuerung von
versicherungstechnischen Risiken naturgemäß eine wesentliche Stellung ein.
Das Hauptrisiko in den betriebenen Versicherungssparten ist das Prämien- und Schadenrisiko. Es besteht darin,
dass aus den im Voraus kalkulierten Prämien künftig vertraglich festgelegte Schadenzahlungen zu leisten sind,
deren Höhe bei der Prämienfestsetzung nicht sicher bekannt ist (Zufalls- und Änderungsrisiko). Im Rahmen der
fortlaufenden Überwachung der Profitabilität des Versicherungsbestandes wird ebenfalls überprüft, ob bei den
Produkten der Krankenzusatzversicherungen ein Bedarf zur Beitragsanpassung besteht. Diesen Risiken begegnet
die Deutsche Familienversicherung durch eine risikogerechte Kalkulation der Beiträge, durch eine gezielte
Annahmepolitik und durch stringente Zeichnungsrichtlinien.
Ein weiteres Risiko ist das Reserverisiko. Es besteht darin, dass der zu leistende Schadenaufwand höher sein kann
als zum Zeitpunkt der Schadenmeldung erwartet. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen
erfolgt für jeden Schadenfall einzeln auf Basis differenzierter Statistiken.
Im Rahmen eines systematischen Bestandscontrollings stellt die Deutsche Familienversicherung ein ange-
messenes Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Schaden- und Leistungsaufwendungen sicher. Gegen die
Auswirkungen des Schadenrisikos schützt sich die Deutsche Familienversicherung durch den Abschluss von
geeigneten proportionalen Rückversicherungsverträgen, insbesondere in den Versicherungszweigen Kranken-
zusatzversicherung, Pflegeversicherung, Elektronikversicherung und Tier-Krankenversicherung. Darüber
hinaus bestehen für die Sparten Auslandskrankenversicherung, Unfall, Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz
nicht proportionale Rückversicherungsverträge, durch die der Eigenanteil der Leistungsverpflichtungen pro
Risiko, pro Police und pro Ereignis, die eine festgelegte Priorität überschreiten, in Zession gegeben wird. Die
nicht proportionalen Rückversicherungsverträge enthalten die Option der mehrfachen Wiederauffüllung der
Rückversicherungshaftungsbeträge. Durch den weiteren Aufbau des Versicherungsbestandes und die damit
verbundene Stärkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft besteht die Chance, die Quote
der proportionalen Rückversicherung zu senken, um damit die positiven versicherungstechnischen Ergebnisse
in voller Höhe zu vereinnahmen.
Die Deutsche Familienversicherung betreibt seit 2011 die private Pflegezusatzversicherung, die nach Art der
Lebensversicherung kalkuliert ist. In dieser Sparte übernimmt die Deutsche Familienversicherung langfristige
Risiken hinsichtlich der Entwicklung der Pflegekosten und Biometrie. Die versicherungstechnischen Risiken
hat die Deutsche Familienversicherung basierend auf anerkannten Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Dennoch
können diese vom realen Verlauf abweichen und zu einem erhöhten Verlustrisiko führen. Gemäß § 155
Abs. 3 VAG vergleicht die Deutsche Familienversicherung daher jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten
Versicherungsleistungen. Unter Berücksichtigung der in § 155 Abs. 3 VAG dargestellten Voraussetzungen und
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht
23
Vorgehensweisen ist die Deutsche Familienversicherung berechtigt, die ursprünglich gewählten Kalkulations-
parameter, einschließlich des Rechnungszinsfußes, bei geänderten Gegebenheiten im Zuge einer Neukalkulation
der Tarife anzupassen.
Zur Aufforderung seitens der BaFin, dass die Deutsche Familienversicherung die Kalkulation ihrer Versicherungs-
produkte nach Art der Lebensversicherung, insbesondere die Bestimmung des Rechnungszinsfußes, durch ein
unabhängiges Beratungsunternehmen untersuchen lässt, siehe Abschnitt 2.1.
Obwohl die Deutsche Familienversicherung in Übereinstimmung mit ihren rechtlichen Beratern der Auffassung ist,
dass bei einer zu hohen Kalkulation des der jeweils der Prämienkalkulation zugrunde gelegten Rechnungszinsfußes
dieser bei der nächsten Beitragsanpassung änderbar sein wird, besteht das latente Risiko, dass eine, aus der
Unterdeckung im Zinsergebnis bzw. einer strukturellen Nichterreichung des tarifmäßigen Rechnungszinsfußes
eine dann erforderliche Beitragsanpassung nicht – zu Lasten der Versicherungsnehmer – adjustiert werden
kann. In diesem Fall, einer aus Sicht der Deutsche Familienversicherung unwahrscheinlichen Notwendigkeit,
die Leistungsbarwerte sämtlicher Tarife mit einem Rechnungszinsfuß von über 1,75% eine Verstärkung der
Alterungsrückstellung zu Lasten der Eigenmittel vorzunehmen, errechnet sich für den Vertragsbestand zum
31. Dezember 2020 ein latentes Risiko von brutto ca. € 11,4 Mio. bzw. netto nach kompensatorischen Effekten
(u.ꢀa. Rückversicherung) von ca. € 4,3 Mio.
Darüber hinaus werden die vorstehenden Risikoparameter laufend beobachtet und analysiert. Die versicherungs-
technischen Risiken werden im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde unter Anwendung der
Standardformeln nach Solvency II neu berechnet und bewertet. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der turnus-
mäßigen Quartalssitzungen über diese Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Mit Blick auf die Tragweite und
Langfristigkeit der Pflegezusatzversicherung hat die Deutsche Familienversicherung den Bestand zu 50% bzw.
70% in Rückdeckung gegeben.
Die Deutsche Familienversicherung hat mit dem am 4. Dezember 2018 erfolgreich abgeschlossenen Börsengang
die Voraussetzungen für das weitere Wachstum geschaffen. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im
Juli 2020 flossen der Deutschen Familienversicherung Bruttoerlöse in Höhe von 32,36 Mio. € zu.
3.3 Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Es bestehen Ausfallrisiken gegenüber Versicherungsnehmern sowie gegenüber Versicherungsvermittlern aufgrund
von Provisionsrückforderungen. Die Forderungen werden laufend auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Zweifelhafte
und überfällige Forderungen werden wertberichtigt. Dem Risiko eines Ausfalls der Provisionsrückforderungen wird
durch die Berücksichtigung angemessener Stornoreserven und Stornohaftungszeiten hinreichend begegnet.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von T€ 1.830 (Vorjahr:
T€ 1.263). Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern wurden zum Bilanzstichtag mit 49,6% (Vorjahr:
45,9%) wertberichtigt. Durch laufende Prozesse der Überprüfung der Zusammensetzung und Altersstruktur der
ausstehenden Forderungen sowie bewährte Inkassoprozesse ist dieses Risikopotenzial gut beherrschbar.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
24
Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht
Die Sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Stückzinsforderungen und Abrechnungsforderungen
gegenüber den Rückversicherungspartnern. Bei der Auswahl von Rückversicherungsunternehmen ist die
Bonität ein wesentliches Entscheidungsmerkmal. Zum Bilanzstichtag sind folgende Unternehmen wesentliche
Rückversicherungspartner des Unternehmens:
— BNP Paribas Cardif Allgemeine Versicherung, Stuttgart, Zweigniederlassung für Deutschland der BNP Paribas
Cardif Assurances Risques Divers, Frankreich, Paris,
— Echo Rückversicherungs-AG, Schweiz, Zürich,
— E+S Rückversicherung AG, Hannover,
— HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg,
— Helvetia Schweizerische Versicherung AG, Direktion für Deutschland, Frankfurt am Main,
— Munich Re of Malta p.l.c, Ta’ Xbiex, Malta,
— Partner Reinsurance Europe SE, Schweiz, Zürich,
— R+V Versicherung AG, Wiesbaden,
— SCOR Global Life Deutschland, Köln, Niederlassung der SCOR Global Life SE, Frankreich, Paris,
— Swiss Re Europe S.A., Niederlassung Deutschland, München,
— VIG Re as, Tschechische Republik, Prag.
Im Rahmen des ORSA-Prozesses und der regelmäßigen Ermittlung der Gegenparteiausfallrisiken überprüft die
Deutsche Familienversicherung die wirtschaftliche Entwicklung der Rückversicherungspartner, insbesondere
mögliche Veränderungen der Ratings der vorstehenden Rückversicherungsunternehmen. Die Risikostrategie der
Deutschen Familienversicherung sieht vor, dass der Risikotransfer grundsätzlich auf mehrere solvente Rück-
versicherungspartner mit guten bis sehr guten Ratings anerkannter globaler Ratingagenturen zu erfolgen hat.
3.4 Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen, insbesondere Marktrisiken
Der Kapitalanlagebestand des Unternehmens besteht maßgeblich aus der Anlage der Gelder zur Deckung
der jederzeitigen Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen, insbesondere der langfristigen
Deckung der Alterungsrückstellungen aus den Verpflichtungen des Versicherungszweiges der Kranken- und
Pflegezusatzversicherungen nach Art der Leben.
Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung des Kapitalanlagebestands der Deutschen
Familienversicherung zum 31. Dezember 2020.
ZUSAMMENSETZUNG DER KAPITALANLAGEN
2ꢃ8% ꢀꢄꢁꢄꢂꢃ
7ꢃ6% ꢀ2ꢁ2ꢂꢃ
10ꢃ9% ꢀꢅꢁꢆꢂꢃ
Festverꢀinsliche ꢁertꢂaꢂiere
Aktien
78ꢃ7% ꢀꢇꢆꢁꢆꢂꢃ
ꢄmmobilien
ꢅeteiligungen unꢆ Sonstige
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht
25
Im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen bestehen folgende wesentliche Einzelrisiken:
— Marktpreisrisiken
Sie entstehen aus dem potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen für
Kapitalanlagen (unter anderem Zins-, Wechselkurs- und Aktienkursveränderungen). An positiven Marktpreis-
entwicklungen kann die Deutsche Familienversicherung hingegen partizipieren und versteht dieses Risiko
durch aktives Kapitalanlagemanagement auch als Chance.
— Gegenparteiausfall- und Konzentrationsrisiken
Sie ergeben sich aus negativen Bonitätsveränderungen von Emittenten, insbesondere dann, wenn eine
wesentliche Konzentration der Anlagen auf einzelne Emittenten vorliegt.
— Liquiditätsrisiken
Sie bestehen darin, dass durch nicht zeitgerechte Liquiditätszuflüsse die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen
der Gesellschaft gefährdet würde.
Das Kapitalanlagemanagement wird durch einen externen Fondsverwalter wahrgenommen. Dazu besteht ein
Funktionsausgliederungsvertrag. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Kapitalanlagenbestand T€ 135.067 (Vorjahr:
T€ 121.742), die zum Stichtag insbesondere in dem Spezialfonds „HI-DFV-Master-Fonds“ angelegt waren. Der DFV
Multi-Asset Fonds wurde im Laufe des Jahres 2020 aufgrund eines Wechsels der Kapitalverwaltungsgesellschaft
umbenannt. Die aus der Kapitalerhöhung im Juli 2020 erlösten Mittel waren zum Ende des Jahres 2020 noch
weitgehend als liquide Mittel angelegt. Im Laufe des Jahres 2021 erfolgt die Anlage der Mittel in längerfristige
Kapitalanlagen in Übereinstimmung mit der Kapitalanlagestrategie der Deutschen Familienversicherung.
Ziel der Anlagepolitik des HI-DFV-Master-Fonds ist, dass das Vermögen der Deutschen Familienversicherung unter
Berücksichtigung von Anlagerisiken und Anlagechancen sowie möglichst großer Sicherheit und Rentabilität bei
jederzeitiger Liquidität und unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung angelegt wird. Entsprechend
dem Funktionsausgliederungsvertrag zum HI-DFV-Master-Fonds hat der Verwalter des Investmentfonds folgende
Sicherheitsgrundsätze einzuhalten:
— Sicherung des Nominalwertes,
— Wahrung der wirtschaftlichen Substanz der Vermögensanlage,
— Vermögensanlagen müssen jederzeit uneingeschränkt veräußerbar und transferierbar sein,
— Beachtung von anerkannten Ratings (Investment-Grade-Ratings von anerkannten Ratingagenturen).
Wesentliche Grundsätze der Anlagepolitik, wie beispielsweise die Vorgaben, dass das Fondsvermögen aus-
schließlich an geregelten Märkten und ausschließlich in OECD-Ländern angelegt werden darf, sind im Verwaltungs-
reglement des Fondsprospektes festgelegt. Die Anlagepolitik wird laufend durch den von der Deutschen
Familienversicherung bestimmten Anlageausschuss überprüft und festgelegt. Im Anlageausschuss verifiziert
und adjustiert der Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Fondsverwalter die Risiko-, Durations- und
Ertragsentwicklung des Fonds und schreibt feststehende Regeln über zulässige Anlageklassen (z.ꢀB. Derivate nur
zur Wertabsicherung), Streuungs- und Konzentrationslimits sowie Anlagespezifikationen dem Fondsverwalter
schriftlich vor. Die Durationen in den Einzelanlagen der Wertpapiere im Fonds werden durch die im Sinne des Aktiv-
Passiv-Managements vorgegebenen langfristigen Cashflow- und Mittelbedarfsverläufe bestimmt.
Zur Kontrolle der definierten Vorgaben erhalten die Vorstände sowie die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Finanzabteilung vom Fondsverwalter eine detaillierte Berichterstattung über die Entwicklung
des Fonds. Darüber hinaus werden die Risiken aus den Kapitalanlagen auf Basis der Meldungen auf Einzelwert-
papierebene an die Aufsichtsbehörde und an die EZB in jedem Quartal mittels detaillierter Neubewertungen des
Markt-, Zinsänderungs-, Konzentrations-, Spread- und Gegenparteiausfallrisikos unter Anwendung der Standard-
formeln nach Solvency neu ermittelt und beurteilt. Zusätzlich werden vom Verwalter des Fonds detaillierte Berichte
über die Zusammensetzung, die Bestands- sowie Wert- und Ertragsentwicklung des Fonds den Vorständen und
verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzabteilung täglich zur Verfügung gestellt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
26
Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht
Die Anlagen im HI-DFV-Master-Fonds, die zur Deckung der Verpflichtungen aus den Kranken- und Pflege-
zusatzversicherungen nach Art der Leben bestimmt sind, werden gemäß § 128 VAG durch einen unabhängigen
Treuhänder überwacht.
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der Marktwerte der Kapitalanlage in Abhängigkeit von den
Marktzinsen bzw. relevanten Aktienindizes:
Anlageklasse
Annahme
Veränderung der Marktwerte
T€
Festverzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere
Aktien
Zinsanstieg um 1%
Zinsrückgang um 1%
Kursanstieg um 10%
Kursrückgang um 10%
–5.275
+5.275
+1.744
–1.744
Aktien
Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich am Rundschreiben 11/2011 der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Titel „Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der
Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung“. Die Berechnung erfolgt ohne Optionen auf
Renten und Swaptions.
3.5 Operationale Risiken
Grundsätzlich besteht für jedes Versicherungsunternehmen eine Vielzahl operationaler Risiken aus dem laufenden
Betrieb. Relevant ist besonders die Gefahr von Verlusten, die durch menschliches oder technisches Versagen, aus
der Unzulänglichkeit von internen Prozessen oder Systemen oder durch externe Einflüsse entstehen können. Dazu
zählen auch Rechtsrisiken.
Um diese Risiken zu verringern, verfügt die Deutsche Familienversicherung über ein für die Unternehmensgröße
adäquates internes Kontrollsystem. Handlungsrisiken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beugt die Deutsche
Familienversicherung vor, indem für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter eindeutige Vollmachtgrenzen
zur Beauftragung und Zahlungsfreigabe von Rechnungen definiert sind. Zahlungseinschränkungen sind in
maschinellen In- und Exkassosystemen hinterlegt. Ansonsten verfügt das Unternehmen über ein durchgängiges
Vier-Augen-Prinzip. Im Übrigen erfolgt eine Kontrolle über Stichproben und Dienstaufsicht. Prozessunabhängig
prüft zudem die Interne Revision Systeme, Verfahren und Einzelfälle.
Im Laufe des Jahres 2020 wurde das Outsourcing der IT-Infrastruktur vorangetrieben. Im Rahmen eines
bestehenden Outsourcings der IT-Sicherheit profitiert die Deutsche Familienversicherung von den hohen
Sicherheits- und Funktionalitätsniveaus externer Dienstleister. Deren räumlich getrennte Systeme stellen eine
Wiederaufnahme des Betriebes im Katastrophenfall sicher. Wirksame Zugangskontrollen und der Einsatz
neuester Sicherheitstechnologien gewährleisten zuverlässig die Integrität aller Daten. In Zusammenarbeit mit
einem der externen Dienstleister verfügt die Deutsche Familienversicherung darüber hinaus über einen
laufenden Überwachungs- und Verbesserungsprozess mit Blick auf sogenannte Cyberrisiken.
Zur Minderung möglicher Auswirkungen operativer Risiken verfügt die Gesellschaft unter anderem über einen
umfassenden Versicherungsschutz für Gebäude, Inventar, Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen sowie
Cyberrisiken. Die Versicherungsdeckungen werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Rechtsrisiken können insbesondere aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (Gesetze und Recht-
sprechung), aus Veränderungen der behördlichen Auslegungen und aus Änderungen des Geschäftsumfeldes
resultieren.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht
27
Zur Vermeidung von Rechtsrisiken besteht im Unternehmen eine dezentral ausgerichtete Compliance-Organi-
sation. Die Schlüsselfunktion Compliance ist für die Identifikation und Analyse von Rechtsrisiken, die Entwick-
lung von risikobegrenzenden Maßnahmen und die Durchführung von Kontrollverfahren verantwortlich. Die
laufende Überprüfung der Risiken im Rahmen der Compliance-Organisation, verbindliche Vollmachten mit
Zeichnungsgrenzen für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine klare Funktionstrennung und festgelegte
Berichtswege sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips stellen die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie
der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicher.
Die Deutsche Familienversicherung unterliegt in der Folge der Börsennotierung den für kapitalmarktorientierte
Unternehmen geltenden Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Ad-hoc-Publizität, zum
Führen von Insiderlisten, zum Verbot von Insidergeschäften, zu Eigengeschäften von Führungskräften bzw. diesen
nahestehenden Personen (Directors’ Dealings) wie auch Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen
von Stimmrechtsanteilen. Ergänzend sind die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex zu
berücksichtigen.
Die Gesellschaft hat diesen erhöhten Anforderungen Rechnung getragen und organisatorische Voraussetzungen
bzw. Maßnahmen für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen getroffen.
3.6 Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass durch nicht zeitgerechten Liquiditätszufluss die Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet wird.
Generell erfolgt ein stetiger Liquiditätszufluss durch Lastschrifteinzug der Versicherungsprämien. Dieser wird
unter anderem gemäß der langfristigen Planung zur Absicherung der versicherungstechnischen Verpflichtungen
dem HI-DFV-Master-Fonds zugeführt. Die Verfügbarkeit der Kapitalanlagen im HI-DFV-Master-Fonds wird unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Aktiv-Passiv-Managements im Rahmen des vorstehend beschriebenen
Kapitalanlagemanagementprozesses über den Fondsverwalter sichergestellt.
Für die Regulierung von Großschäden besteht mit den Rückversicherern eine Standardvereinbarung in
den Rückversicherungsverträgen über unverzüglich abrufbare Schadeneinschüsse zur Abwendung von
Liquiditätsengpässen.
Der Anteil der Rückversicherer zur Deckung der Alterungsrückstellungen der Kranken- und Pflegezusatzprodukte
nach Art der Leben wird im Depot der Deutschen Familienversicherung geführt. Die Verpflichtung gegenüber dem
Rückversicherer zeigt die Deutsche Familienversicherung als Depotverbindlichkeiten. Die Liquiditätsrisiken aus
dem Rückversicherungsverhältnis im Bereich der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Leben werden
durch die Verwaltung der Mittel durch die Deutsche Familienversicherung deutlich reduziert.
3.7 Reputationsrisiken
Reputationsrisiken können nicht zuletzt durch negative Darstellungen in der Öffentlichkeit ausgelöst werden und
beispielsweise durch unzufriedene Kunden oder Vertriebspartner, durch Gerichtsverfahren und letztlich auch durch
Verleumdungen entstehen.
Mit einem adäquaten internen Compliance-Management-System, einer laufenden Beobachtung sowie einer aktiven
Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Deutsche Familienversicherung diesen Risiken entgegen. Das Kundenverhalten wird
aktiv durch das Beschwerdemanagement verfolgt. Dabei werden alle Beschwerden auf ihre Ursache hin untersucht
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
28
Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht
Vergleich Prognose mit tatsächlichem Ergebnis 2020
und nach möglichen Auswirkungen auf die Reputation bewertet. Auffälligkeiten im Beschwerdemanagement
können zu Anpassungen in den Geschäftsprozessen führen. Diese Maßnahme wird durch das Online-Marketing
unterstützt, das die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken mittels Software-Tools auswertet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beobachtet die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich die gängigen
Medien. Darüber hinaus vermag es die Deutsche Familienversicherung, durch proaktiven Umgang mit den Medien
und eine klare Kundenkommunikation das positive Image in der Öffentlichkeit fortlaufend auszubauen. Somit ist
gewährleistet, dass kurzfristig auf besondere Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann.
3.8 Strategische Chancen und Risiken
Die strategischen Risiken resultieren daraus, dass notwendige Zielsetzungen und Maßnahmen aus dem
Unternehmensumfeld nicht bzw. zu spät erkannt und mangelhaft umgesetzt werden. Auch Fehlinterpretationen
und daraus abgeleitete wesentliche geschäftliche Fehlentscheidungen definiert die Deutsche Familienversicherung
als ein strategisches Risiko.
Diesen Chancen und Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung, indem sie
— wesentliche geschäftliche Entscheidungen einem ausführlichen Prüfungs- und Konsultationsprozess unterzieht,
— den Prozess der Beobachtung des Unternehmensumfeldes kontinuierlich ausbaut und systematisiert,
— auf Basis einer strategischen Rahmenzielsetzung über eine detaillierte Geschäftsplanung verfügt, die über einen
Zeitraum von fünf Jahren die Vorgaben mit Blick auf die Entwicklung der Versicherungszweige, der Produkte
sowie der Vertriebswege abbildet,
— die laufende, kurzfristige Kontrolle dieser Planung mit den tatsächlichen Ist-Daten als ein wesentliches
Frühwarninstrumentarium zur Erkennung und Gegensteuerung geschäftlicher Fehlentwicklungen nutzt,
— über spartenbezogene Analysen den Aufsichtsrat im Rahmen der quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen
ausführlich über geschäftliche Entwicklungen informiert und
— im Rahmen einer planmäßigen wöchentlichen, protokollierten Vorstandssitzung einen intensiven
Austausch einschließlich der Festlegung von Maßnahmen mit Blick auf mögliche strategische Risiken und
Fehlentwicklungen durchführt.
3.9 Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage
Die wesentlichen Chancen und Risiken sind in den vorherigen Abschnitten dargestellt. Zusammenfassend stellt
die Deutsche Familienversicherung fest, dass aus den aktuellen Erkenntnissen und beschriebenen Gegebenheiten
keine bestandsgefährdenden gegenwärtigen Entwicklungen erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft sowie deren Risikotragfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten.
4 VERGLEICH PROGNOSE MIT TATSÄCHLICHEM ERGEBNIS 2020
Aufgrund der erheblichen Steigerung des Neugeschäfts stiegen die gebuchten Bruttobeiträge erwartungsgemäß
von T€ 90.919 um 26,2% auf T€ 114.737.
Die Deutsche Familienversicherung liegt mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von T€ –10.583 ebenfalls
im geplanten Ergebnisrahmen von –9 bis –11 Mio. €, und dies trotz der COVID-19-Pandemie und deutlich
abgeschwächten Vertriebszahlen im Bereich der Auslandskrankenversicherung.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Vergleich Prognose mit tatsächlichem Ergebnis 2020
29
Prognosebericht 2021
Dabei ist auch zu beachten, dass die Deutsche Familienversicherung diesen Ergebniskorridor erreichte, obwohl
sie mit einem IFRS-Ergebnis aus Kapitalanlagen in Höhe von T€ 864 etwa um 2,0 Mio. € und somit deutlich unter
den Erwartungen in diesem Bereich lag. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise wurden die Ergebniserwartungen
jedoch auch in diesem Bereich erfüllt. Aus Total-Return-Perspektive erzielte die Deutsche Familienversicherung
im Jahr 2020 ein Kapitalanlageergebnis von 3,2% auf ihren durchschnittlichen Kapitalanlagebestand. Zu Beginn
der COVID-19-Krise wurden Verluste ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung realisiert, während
die Marktwertsteigerungen in den folgenden Monaten in Höhe von T€ 3.286 erfolgsneutral nach Steuern im
Sonstigen Ergebnis gezeigt werden.
Bereinigt um diesen Effekt übererfüllte die Deutsche Familienversicherung die Ergebnisprognose des Vorjahres.
Weitere besondere Ergebniseffekte im Jahr 2020 sind unter Ziffer 2.4 dieses Konzernlageberichts erläutert.
5 PROGNOSEBERICHT 2021
5.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung prognostizierte im Januar 2021 ein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes für das
Jahr 2021 von 3,0%.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verzeichneten die deutschen
Versicherer im Geschäftsjahr bei den Beitragseinnahmen ein Plus von 1,2% auf rund 220 Mrd. €. Auf das Jahr 2021
blickt die Versicherungswirtschaft trotz der Unsicherheit über den weiteren Konjunkturverlauf mit Zuversicht. Der
GDV erwartet in 2021 ein spürbares Plus bei der Beitragsentwicklung.
5.2 Unternehmensprognose
Die Deutsche Familienversicherung plant für das Jahr 2021 erneut eine lineare Fortschreibung ihres in 2019
begonnenen Wachstums. So sollen wieder rund 30 Mio. € Neugeschäftsvolumen realisiert werden. In diesem
Zusammenhang kommt es auch im Jahr 2021 zu unverändert hohen Abschlusskosten, die in gleicher Höhe wie
das geplante Neugeschäftsvolumen erwartet werden. In allen Geschäftsbereichen wird auch im Jahr 2021, bei
konstanten Stornoquoten, eine deutliche Steigerung des Vertragsbestandes und der Bestandsbeiträge realisiert
werden. Für den im Run-off befindlichen Geschäftsbereich der Technischen Versicherung (Elektronik) wird ein
weiterer planmäßiger Rückgang der Vertragsbestände erwartet.
Das anhaltend niedrige Zinsniveau, insbesondere bei europäischen Anleihen, die Abschwächung des weltweiten
Wachstums, anhaltende Unsicherheiten über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und
der Europäischen Union sowie noch nicht abschätzbare Effekte aus dem politisch angestrebten Ziel eines klima-
neutralen Umbaus der europäischen Wirtschaft und den Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie machen
die Herausforderungen, bei der Kapitalanlage ein nachhaltiges Anlageergebnis zu erzielen, nicht geringer.
Vorausgesetzt, dass die vorstehend dargestellten unsicheren politischen und konjunkturellen Rahmen-
bedingungen zu keinen außerordentlichen negativen Ergebniseinflüssen führen werden, erwartet die Deutsche
Familienversicherung für das folgende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des geplanten weiteren Aufbaus
des Vertragsbestandes durch Neuverträge eine deutliche Ergebnisverbesserung für 2021 und ein positives
Ergebnis in 2022.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
30
Konzernlagebericht – Corporate-Governance-Bericht
6 CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT GEMÄSS 3.10 DCGK UND
BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289F, 315D HGB
6.1 Corporate-Governance-Bericht
Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate-Governance-Bericht)
und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen.
Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsbewusste, transparente und auf eine nachhaltige Wert-
schöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und Überwachung. Corporate Governance in diesem Sinne ist für
die Deutsche Familienversicherung eine wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg und begründet das
Vertrauen der Versicherungsnehmer, Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Aktionäre in das
Unternehmen.
Duales Führungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Deutsche Familienversicherung unterliegt als börsennotierte Aktiengesellschaft unter anderem den Vor-
schriften des Aktiengesetzes (AktG). Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechtes ist das duale Führungssystem,
bestehend aus Vorstand einerseits und Aufsichtsrat andererseits. Dem Vorstand obliegt dabei die Führung und
Ausrichtung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Festlegung
von deren Vergütung sowie die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Beide Organe arbeiten bei der
Deutschen Familienversicherung vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammen.
Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung bestand im Geschäftsjahr 2020 aus drei Mitgliedern. Er bestimmt
die Geschäftspolitik und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er leitet die Gesellschaft in eigener
Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei auch für die
Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zuständig. Die Arbeitsweise des Vorstandes ist
im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2020 aus fünf Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist so
zusammengesetzt, dass eine umfassende qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstandes möglich ist.
Dies setzt voraus, dass im Aufsichtsrat dem Risikoprofil der Gesellschaft entsprechende Kenntnisse mindestens
in den Bereichen Kapitalanlage, Versicherungstechnik und Rechnungslegung vorhanden sind. Die Arbeitsweise
des Aufsichtsrates ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.
Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von
Dritten Zuwendungen oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile fordern, annehmen oder Dritten ungerechtfertigte
Vorteile gewähren.
Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch
Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder dem Konzern zustehen, für sich oder Dritte nutzen.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind verpflichtet, etwaige Interessenkollisionen dem
Aufsichtsrat zu melden.
Hauptversammlung
Weiteres Organ der Gesellschaft ist die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre der
Deutschen Familienversicherung ihre Rechte aus. Alle ausgegebenen Aktien der Deutschen Familienversicherung
sind auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Bei Beschlussfassungen der
Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Corporate-Governance-Bericht
31
Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres
stattfindet, nimmt alle ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie entscheidet im Wesentlichen über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, über einen etwaigen Bilanzgewinn, über
die Aufsichtsratsvergütung, sowie über Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen der Gesellschaft.
Der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied führt den Vorsitz in der
Hauptversammlung.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern
nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine höhere Mehrheit
erforderlich ist.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Rechnungslegung des Konzernabschlusses der Deutschen Familienversicherung inklusive ihrer Tochterunter-
nehmen (Unternehmensverbund) erfolgt gemäß § 315e HGB auf Grundlage der internationalen Rechnungs-
legungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Deutschen
Familienversicherung wird nach Maßgabe des deutschen Rechts, insbesondere des HGB, erstellt.
Der Abschlussprüfer wird, wie bei Versicherungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben, durch den Aufsichtsrat
bestellt. Der Aufsichtsrat überzeugt sich dabei jeweils zuvor von der Unabhängigkeit des Prüfers.
Die Abschlussprüfung umfasst den Einzelabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG sowie den
Konzernabschluss des Unternehmensverbundes.
Kommunikation und Transparenz
Für die Deutsche Familienversicherung hat eine transparente Unternehmensführung und eine offene Kommuni-
kation stets einen hohen Stellenwert. Dies gilt umso mehr für ein börsennotiertes Unternehmen, weil eine
zeitnahe, einheitliche und umfassende Information und Kommunikation das Vertrauen der Investoren und der
Öffentlichkeit stärkt.
Bei der Veröffentlichung von Informationen folgt der Vorstand daher den Grundsätzen von Transparenz, Offenheit
und Verständlichkeit sowie Unverzüglichkeit und Gleichbehandlung der Aktionäre und Investoren.
Im Rahmen der Investor Relations werden alle wesentlichen Informationen zur Lage und Entwicklung der Gesell-
schaft sowie alle relevanten Mitteilungen wie Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen sowie Finanzberichte
und der Finanzkalender veröffentlicht.
Die weitere Berichterstattung über die Geschäftsergebnisse erfolgt über den Geschäftsbericht, Zwischen-
mitteilungen und unterjährige Finanzberichte. Zusätzlich führt der Vorstand eine intensive Finanzkommunikation
mit den relevanten Markteilnehmern auf Konferenzen und Roadshows im In- und Ausland.
Gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich der Vorstand verpflichtet, einmal pro Quartal über die
geschäftlichen Ergebnisse ebenso zu berichten wie darüber, welche Herausforderungen bevorstehen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
32
Konzernlagebericht – Corporate-Governance-Bericht
6.2 Erklärung zur Unternehmensführung
Börsennotierte Aktiengesellschaften haben eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht
aufzunehmen.
Einhaltung Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung folgen den vom Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung haben im März 2021 folgende Erklärung zum
Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben:
„Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Abs. 1 AktG
verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und
warum nicht.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DFV Deutsche Familienversicherung AG erklären, dass die Deutsche
Familienversicherung den Empfehlungen des Kodex (in der Fassung vom 16. Dezember 2019) mit folgenden
Abweichungen entsprechen wird:
Empfehlung A.5
Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen,
in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche
Maßnahmen beschließen.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil über 60% der Anteile in den Händen des Gründers und
von Altgesellschaftern liegen und diese unabhängig von der Hauptversammlung die Entscheidung über ein
Übernahmeangebot treffen werden.
Empfehlung B.5
Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung
angegeben werden.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehand-
lungsgesetz (AGG) sieht.
Empfehlung C.2
Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung
angegeben werden.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleich-
behandlungsgesetz (AGG) sieht.
Empfehlung C.7
Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Corporate-Governance-Bericht
33
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die wesentlichen Anteilsstämme durch eigene Vertreter im
Aufsichtsrat repräsentiert werden.
Empfehlung D.2 bis D.5
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner
Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse (u.a. Prüfungs- und Nominierungsausschuss) bilden.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie der Auffassung ist, dass die Bildung von Ausschüssen
aufgrund der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder einen für die Gesellschaft unter
dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.
Empfehlung D.11
Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht. Die Aufgabe wird mangels Prüfungsausschuss durch den Vorstand
und den Aufsichtsrat wahrgenommen.
Empfehlung G.6
Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig
orientierten Zielen übersteigen.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die Entwicklung des Unternehmens noch nicht so ausgereift
ist, dass es sachgerecht wäre, langfristige Ziele als überwiegende Grundlage einer variablen Vergütung zu
vereinbaren.
Empfehlung G.7
Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen
Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen
Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen
Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die Gesellschaft vorstandsindividuelle Ziele nicht für sach-
gerecht hält. Ziele gelten insgesamt für den Vorstand als Kollegialorgan.
Empfehlung G.8
Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.
Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie der Auffassung ist, dass die Option bestehen muss, dass
Zielwerte oder Vergleichsparameter an sich nachträglich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden
können.“
Frankfurt am Main, im März 2021
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Unternehmensführungspraktiken
Die Deutsche Familienversicherung hat darüber hinaus ein Governance-System etabliert, das ein solides und
vorsichtiges Management des Versicherungsgeschäfts ermöglicht. Dieses Governance-System umfasst die vier
Schlüsselfunktionen: die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die versicherungsmathematische
Funktion und die interne Revisionsfunktion. Wesentliche Stützpfeiler des Systems sind die Einrichtung geeigneter
Prozesse im Bereich der Schlüsselfunktionen sowie der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
(ORSA), der internen Kontrollen und des Outsourcings.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
34
Konzernlagebericht – Corporate-Governance-Bericht
Die Deutsche Familienversicherung verfügt über ein funktionierendes und effektives internes Kontrollsystem,
das eine unternehmensspezifische Steuerung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und somit
die Funktionsfähigkeit der Geschäftstätigkeit und Sicherstellung der Zuverlässigkeit von Informationen und
Berichterstattungen gewährleistet.
Ergänzt wird das interne Kontrollsystem durch die Schlüsselfunktion Interne Revision, die nach Maßgabe des
aufgestellten Revisionsplanes selbstständig und unabhängig objektive und risikoorientierte Überprüfungen der
Geschäftsbereiche sowie der unternehmensspezifischen Abläufe, Verfahren und Systeme durchführt.
Unter Compliance werden die Einhaltung von Gesetzen, einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Sitt-
lichkeit, sowie die Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens in einer Unternehmensorganisation verstanden.
Compliance ist für die Deutsche Familienversicherung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein grundlegendes
Selbstverständnis. Compliance bedeutet für die Deutsche Familienversicherung nicht nur Legalität und Risiko-
vermeidung, sondern auch eine verantwortungsbewusste Werteorientierung.
Ziel des Compliance-Management-Systems der Deutschen Familienversicherung ist die Vermeidung von
Compliance-Risiken, insbesondere von finanziellen Risiken und Reputationsschäden, sowie die Schaffung einer
gelebten Compliance-Kultur.
Das Compliance-Management-System der Deutschen Familienversicherung ist für die Einhaltung und Über-
wachung der für den Versicherungsbetrieb einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben
zuständig. Neben der Beratung des Vorstandes im Hinblick auf die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts
geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften beurteilt es die möglichen Auswirkungen von Änderungen des
Rechtsumfeldes und mit der Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risiken.
Die Schlüsselfunktion Compliance berichtet regelmäßig im Rahmen des Compliance-Berichtes oder, sofern
unmittelbare Veranlassung besteht, in Form eines Ad-hoc-Berichtes unmittelbar an den Vorstand der
Gesellschaft. Daneben berichten alle Schlüsselfunktionen in einer regelmäßig alle vier Wochen stattfindenden
Schlüsselfunktionssitzung direkt an den Vorstand.
Arbeitsweise des Vorstandes
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und
gewissenhaften Geschäftsleiters nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und seiner
Geschäftsordnung.
Der Vorstand hat in seiner Gesamtheit die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten. Die Mitglieder des
Vorstandes tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Einhaltung gesetzlicher
Vorgaben.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstandes führen die einzelnen Mitglieder die ihnen nach dem
Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Ressorts selbstständig. Dabei waren die Ressorts in 2020 wie folgt
zusammengefasst:
— Rechnungswesen, Solvency II, Controlling, Kapitalanlage, Personal, Recht und Compliance (Schlüsselfunktion),
Datenschutz, IP/PR, unabhängige Risikocontrollingfunktion1 (Schlüsselfunktion) (Dr. Knoll)
— Vertrieb, Marketing, Produktentwicklung, Rückversicherung, Betrieb, Aktuariat, versicherungsmathematische
Funktion (Schlüsselfunktion) (Schinnenburg)
— IT (einschließlich Datenmanagement, IT-Projektleitung, Anwendungsentwicklung), digitale Weiterentwicklung,
Dokumentenmanagement, Schaden/Leistung, Interne Revision (Schlüsselfunktion), Facility-Management
(Wollny)
¹ꢁGemäß BaFin-Rundschreiben 2/2017 (VA), Ziffer 8.1.3. (Nr. 30) als Gesamtvorstandslösung.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht – Corporate-Governance-Bericht
35
Der Vorstand trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zu Vorstandssitzungen, die vom Vorstands-
vorsitzenden geleitet werden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Punkte und Themen für die Tagesordnung
zu benennen. Die Sitzungen dienen der Abstimmung, Beratung und Beschlussfassung.
Beschlüsse des Vorstandes sollen möglichst einstimmig gefasst werden, anderenfalls wird der Beschluss mit der
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz, Satzung oder die Geschäfts-
ordnung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Vorstandsbeschlüsse von besonderer Bedeutung
bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Über jede Sitzung des Vorstandes wird eine Niederschrift angefertigt, aus der sich unter anderem der wesentliche
Inhalt der Verhandlungen und die Beschlussfassungen ergeben.
In den Vorstandssitzungen werden alle Unternehmensbelange ressortübergreifend und abschließend beraten
und beschlossen. Von der Bildung weiterer Vorstands- und Konzernausschüsse kann daher auch unter
Proportionalitätsgrundsätzen abgesehen werden.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage, die Planung und Zielerreichung sowie die Unternehmensstrategie einschließlich der
Investitions- und Personalplanung und bestehender Risiken.
Arbeitsweise des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für
das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei wird der Aufsichtsrat im Rahmen der unternehmens- spezifischen Situation
potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder sowie Vielfalt (Diversity)
angemessen berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsleitung. Er wird zu diesem Zweck
regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die
Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert.
Daneben ist der Aufsichtsrat insbesondere für die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Festsetzung der
Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
der Gesellschaft und des Konzernabschlusses zuständig.
Der Aufsichtsrat tagt nach Bedarf, wobei mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr durchzuführen sind. Auf
Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können Sitzungen
auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere
Videokonferenz) abgehalten werden.
Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in den Sitzungen gefasst, können aber auch außerhalb von
Sitzungen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in
Kombination der vorgenannten Formen erfolgen. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit das Gesetz nicht
zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Die Tätigkeit des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 ist im Bericht des Aufsichtsrates näher beschrieben.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
36
Konzernlagebericht – Corporate-Governance-Bericht
Anlage zum Lagebericht
Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG
Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Familienversicherung
Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen zu beschließen.
Der Aufsichtsrat hat die Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand bis zum 31. August 2023
jeweils auf 0% festgesetzt.
Der Vorstand hat die Zielquote für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des
Vorstandes bis zum 31. März 2024 jeweils auf 50% festgesetzt.
Diversitätskonzepte für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Deutsche Familienversicherung verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammen-
setzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskrimi-
nierung sind in der Unternehmenspolitik der Deutschen Familienversicherung fest verankert. Vor diesem Hinter-
grund wird bei der Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft und auch aller übrigen Positionen allein auf
die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet. Aspekte wie beispielsweise
Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen
Person bleiben dabei außer Betracht.
7 ANLAGE ZUM LAGEBERICHT
Verzeichnis der im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungszweige und Versicherungssparten
Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Nicht substitutive Krankenversicherung:
Ziffer gemäß
BerVersV
02.2
— selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant)
— selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (stationär)
— Einzel-Krankentagegeldversicherung
02.3
02.4
— sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung
— Reisekrankenversicherung
02.6
02.6.7
— freiwillige Pflegekostenversicherung, nicht substitutiv, n.ꢀA.ꢀd. L.
— freiwillige Pflegetagegeldversicherung
02.8.3
02.8.6
Schaden- und Unfallversicherung:
— Unfallversicherung
— Haftpflichtversicherung
03
04
— Rechtsschutzversicherung
— Glasversicherung
07
11
— verbundene Hausratversicherung
— verbundene Gebäudeversicherung
— Technische Versicherung
— sonstige Sachversicherung
— sonstige Schadenversicherung
— Tier-Krankenversicherung
13
14
17
28
29
29.3.05
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
37
KONZERN-
ABSCHLUSS
38
Konzernabschluss – Bilanz
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
AKTIVA
in €
Anhang
31.12.2020
31.12.2019
anpasst
31.12.2018
anpasst
A. Immaterielle Vermögenswerte
B. Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16
C. Kapitalanlagen
10.1
10.2
I. Ausleihungen
II. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen
III. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinvestitionen
IV. Übrige Kapitalanlagen
Summe C.
10.3
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer
2. an Versicherungsvermittler
II. Sonstige Forderungen
Summe D.
10.4
E. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten
F. Anteil der Rückversicherer an den
versicherungst-echnischen Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
10.5.1
10.5.2
10.5.3
II. Deckungsrückstellungen
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
Summe F.
10.5
G. Steuererstattungsansprüche
I. aus laufenden Steuern
II. aus latenten Steuern
Summe G.
10.6
10.7
H. Übrige Aktiva
Summe Aktiva
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Bilanz
39
PASSIVA
in €
Anhang
31.12.2020
31.12.2019
31.12.2018
angepasst
angepasst
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
–6.558.264
–4.457.904
–2.135.969
–770.357
III. Verlustvortrag
IV. Unrealisierte Gewinne und Verluste
11.1
V. Konzernjahresfehlbetrag, der den Anteilseignern des
Mutterunternehmens zusteht
–7.434.202
–2.100.360
–2.321.935
Summe A.
B. Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
11.2.1
11.2.2
11.2.3
11.2.4
11.2
II. Deckungsrückstellungen
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
Summe B.
C. Sonstige Rückstellungen
11.3
D. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft
1. gegenüber Versicherungsnehmer
2. gegenüber Versicherungsvermittler
II. Depotverbindlichkeiten
III. Verbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Sonstige Verbindlichkeiten
Summe D.
11.4
10.6
E. Steuerschulden
I. aus laufenden Steuern
II. aus latenten Steuern
Summe E.
Summe Passiva
Hinsichtlich der in den Vortragswerten angepassten Eigenkapitalstruktur verweisen wir auf Ziffer 2 der Notes.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
40
Konzernabschluss – Gesamtergebnisrechnung
GESAMTERGEBNISRECHNUNG
in €
Anhang
2020
2019
I. Gewinn- und Verlustrechung
1. Gebuchte Beiträge
a) Brutto
b) Anteil der Rückversicherer
2. Veränderung der Beitragsüberträge
a) Brutto
–372.482
–53.681
–428.817
b) Anteil der Rückversicherer
–427.973
3. Verdiente Nettobeiträge
4. Ergebnis aus Kapitalanlagen
Davon: Ergebnis aus assoziierten Unternehmen
5. Sonstige Erträge
12.2
12.3
Summe Erträge
6. Versicherungsleistungen
a) Brutto
b) Anteil der Rückversicherer
12.4
7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
a) Brutto
–10.563.224
–5.203.333
b) Anteil der Rückversicherer
12.6
12.7
8. Sonstige Aufwendungen
Summe Aufwendungen
9. Operatives Ergebnis
10. Finanzierungsaufwendungen Leasing
13.8
11. Jahresergebnis vor Ertragsteuern
12. Ertragsteuern
–10.582.630
–3.148.428
–7.434.202
–7.434.202
–0,53
–5.222.431
–3.122.071
–2.100.360
–2.100.360
–0,16
12.8 und 12.9
12.10
13. Jahresergebnis
Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend
Ergebnis je Aktie
II. Sonstiges Ergebnis
14. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen
Summe Sonstiges Ergebnis
–5.196.344
–5.196.344
–634.333
–634.333
III. Gesamtergebnis
Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
41
ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
Verlust und
Unrealisierte
Gewinne
Aufwendungen
für die
Konzern-
rücklage
Verlustvortrag
Eigenkapital
und Verluste
Beschaffung
von Eigenkapital
in T€
Stand am 31. Dezember 2018
Fehlerkorrektur IAS 8.41ff. (IPO-Kosten)
Stand am 31. Dezember 2018 (korrigiert)
Konzern-Gesamtergebnis
–886
–2.872
–1.587
–4.459
–2.100
–770
–2.473
–770
–634
Kapitalerhöhung
–130
–130
Stand am 31. Dezember 2019 (korrigiert)
–6.559
Fehlerkorrektur IAS 8.41ff.
(Transaktionskosten Greenshoe-Aktien)
–130
–6.559
–7.434
–5.196
Stand am 31. Dezember 2019 (korrigiert)
Konzern-Gesamtergebnis
Kapitalerhöhung
Stand am 31. Dezember 2020
–13.993
Wir verweisen hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals auch auf die Erläuterungen im Lagebericht und auf die Abschnitte 2 und 3 der Notes
hinsichtlich der angepassten Vorjahreswerte.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
42
Konzernabschluss – Kapitalflussrechnung
KAPITALFLUSSRECHNUNG
in €
2020
2019
1. Periodenergebnis
–7.434.202
–2.100.360
2. Veränderung der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
3. Veränderung der Depotforderungen und -verbindlichkeiten sowie der
Abrechnungsforderungen und -verbindlichkeiten
–3.407.687
–1.934.288
–26.666.642
4. Veränderung der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
5. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
6. Veränderung sonstiger Bilanzposten
–5.877.788
7. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge
I.-Cashflow-aus-der-laufenden-Geschäftstätigkeit
8. Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen
9. Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen
10. Sonstige Einzahlungen
–139.869.297
11. Sonstige Auszahlungen
–3.288.988
–14.124.404
–703.535
–1.158.359
–25.010.196
–684.437
–5.270.236
II.-Cashflow-aus-der-Investitionstätigkeit
12. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
13. Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
III.-Cashflow-aus-der-Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Der Finanzmittelfonds beinhaltet laufende Guthaben bei Kreditinstituten.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
43
44
Konzern-Abschluss – Segmentberichterstattung
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 2020
BILANZ – AKTIVA
Krankenzusatz
Schaden/Unfall
Gesamt
in €
2020
2019
2020
2019
2020
2019
A. Immaterielle Vermögenswerte
8.168.617
1.263.780
7.486.220
1.919.736
679.288
105.094
1.178.559
133.575
8.847.905
1.368.874
8.664.778
B. Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16
2.053.311
C. Kapitalanlagen
I. Ausleihungen
0
0
0
II. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen
III. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen
IV. Übrige Kapitalanlagen
122.387.185
2.502.500
116.642.136
10.177.504
0
5.100.352
132.564.689
2.502.500
121.742.488
0
0
0
0
0
0
Summe C.
124.889.685
116.642.136
10.177.504
5.100.352
135.067.189
121.742.488
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem
selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer
2. an Versicherungsvermittler
1.653.614
36.307
632.073
28.309
137.512
3.019
595.139
7.077
1.791.125
39.326
1.227.211
35.386
1.689.920
2.118.972
3.808.892
660.382
140.531
176.210
316.741
602.216
259.395
861.611
1.830.451
2.295.182
4.125.633
1.262.598
3.987.406
5.250.004
3. Sonstige Forderungen
3.728.011
4.388.393
Summe D.
E. Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
810.397
49.235.319
5.285.111
11.258
387.859
37.021.379
1.729.275
13.702
67.391
0
171.128
0
877.789
49.235.319
5.724.612
12.194
558.987
37.021.379
2.904.870
14.655
II. Deckungsrückstellungen
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
Summe E.
439.501
936
1.175.596
953
55.342.086
39.152.214
507.828
1.347.677
55.849.914
40.499.892
F. Übrige Segmentaktiva
41.882.160
11.586.792
3.482.847
806.208
45.365.007
12.393.000
Summe Segmentvermögen
235.355.220
181.175.490
15.269.301
9.427.983
250.624.521
190.603.473
BILANZ – PASSIVA
Krankenzusatz
Schaden/Unfall
Gesamt
in €
2020
2019
2020
2019
2020
2019
A. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen
I. Beitragsüberträge
3.082.006
70.674.538
13.665.021
2.125.308
1.842.053
51.078.393
7.963.400
256.294
0
1.123.765
0
3.338.300
70.674.538
14.801.380
2.256.308
2.965.818
51.078.393
13.046.828
1.507.888
II. Deckungsrückstellungen
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
Summe A.
1.136.359
131.000
1.523.653
5.083.427
9.992
1.497.896
89.546.873
62.381.742
6.217.185
91.070.526
68.598.927
B. Sonstige Rückstellungen
3.182.845
3.152.914
264.680
219.380
3.447.524
3.372.293
C. Übrige Segmentpassiva
Summe Segmentschulden
64.215.882
53.383.310
1.036.328
2.824.661
752.562
65.252.210
54.135.873
156.945.600
118.917.966
7.189.126
159.770.261
126.107.092
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzern-Abschluss – Segmentberichterstattung
45
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 2020
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Krankenzusatz
Schaden/Unfall
Gesamt
in €
2020
2019
2020
2019
2020
2019
1. Gebuchte Beiträge aus dem Versicherungsgeschäft
2. Verdiente Nettobeiträge
105.928.028
55.457.444
797.313
85.004.423
49.356.283
3.258.569
620.073
8.808.789
6.438.767
66.303
5.914.604
5.009.243
142.486
9.535
114.736.817
61.896.211
863.617
90.919.027
54.365.526
3.401.055
629.608
3. Ergebnis aus Kapitalanlagen
4. Sonstige Erträge
322.130
5.938
328.069
Summe Erträge
56.576.888
53.252.488
6.511.008
5.161.263
63.087.896
58.369.189
5. Leistungen an Kunden
37.884.050
22.388.463
3.623.388
30.446.914
22.193.199
4.778.515
1.655.287
7.798.617
301.315
2.503.504
3.192.410
484.979
39.539.337
30.187.080
3.924.703
32.950.418
25.385.609
5.263.494
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
7. Sonstige Aufwendungen
Summe Aufwendungen
63.895.901
57.418.628
9.755.219
6.180.893
73.651.120
63.599.521
8. Operatives Ergebnis
–7.319.014
17.916
–4.183.704
17.339
–3.244.210
1.490
–1.019.630
1.759
–10.563.224
19.406
–5.203.333
19.098
9. Finanzierungsaufwendungen
10. Jahresüberschuss vor Ertragsteuern
11. Ertragsteuern
–7.336.930
–2.906.711
–4.430.218
–4.201.043
–2.511.466
–1.689.574
–3.245.700
–241.717
–3.003.983
–1.021.389
–610.604
–410.785
–10.582.630
–3.148.428
–7.434.202
–5.222.431
–3.122.070
–2.100.360
12. Jahresergebnis
ZUSATZINFO
Krankenzusatz
Schaden/Unfall
Gesamt
in €
2020
2019
2020
2019
2020
2019
Zinsertrag
2.648
878.394
2.806.181
0
3.165
834.163
824.060
0
220
73.046
233.357
0
321
231
2.868
951.440
3.039.538
0
3.486
834.394
1.129.582
0
Zinsaufwand
Planmäßige Abschreibungen und Amortisationen
Wesentliche zahlungsunwirksame Erträge (+) und Aufwendungen (–)¹
Schadenquote (in %)
305.522
0
67,3
61,7
25,7
50,0
63,0
60,6
¹ Ausgenommen planmäßige Abschreibungen und Amortisationen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
46
Konzernabschluss – Konzernanhang
KONZERNANHANG
1 AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE UND RECHTSVORSCHRIFTEN
1.1 Allgemeines
Der Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002
des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 und § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB)
nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er steht mit allen im Geschäftsjahr 2020
in der Europäischen Union (EU) anzuwendenden IFRS und gültigen International Accounting Standards (IAS)
sowie den korrespondierenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations
Committee (IFRS IC) und gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee
(IFRIC) sowie des Standing Interpretation Committee (SIC) im Einklang. Auf eine vorzeitige Anwendung der im
Jahr 2020 in Kraft getretenen neuen Standards, Änderungen bestehender Standards sowie Interpretationen, deren
Anwendung für das Geschäftsjahr 2020 nicht verpflichtend war, wurde verzichtet.
Auf die Berichts- und die Vergleichsperiode wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewendet, sofern nicht prospektive Methodenänderungen für das Berichtsjahr ausdrücklich erlaubt waren. Der
Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Berichtswährung ist der €.
Der Konzernabschluss wird in vollen € dargestellt, wodurch Rundungsdifferenzen entstehen können.
Der für Versicherungsunternehmen aktuell noch maßgebliche IFRS 4 „Versicherungsverträge“ erlaubt während
einer Übergangsphase, der Phase I, gemäß IFRS 4.13 die versicherungstechnischen Posten prinzipiell nach
den vor der IFRS-Einführung angewandten Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren und zu bewerten.
Entsprechend hat die Deutsche Familienversicherung im Einklang mit IFRS 4.25 die für die Bilanzierung von
Versicherungsverträgen nach dem HGB und anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden
nationalen Rechnungslegungsvorschriften angewandt.
1.2 Angabe der betriebenen Versicherungszweige
Gemäß IFRS 4 hat ein
Versicherungsunternehmen
seine mit Versicherungsnehmern abgeschlossenen Verträge
bezüglich der Übernahme versicherungstechnischer Risiken und somit hinsichtlich der Anwendbarkeit des IFRS 4
zu klassifizieren.
Die Deutsche Familienversicherung betreibt folgende Versicherungszweige und Sparten:
Schaden- und Unfallversicherung
— Unfallversicherung
— Haftpflichtversicherung
— Rechtsschutzversicherung
— Hausratversicherung
— Tier-Krankenversicherung
— Elektronikversicherung
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
47
Private Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung
— Krankenzusatzversicherung, betrieben nach Art der Lebensversicherung
— Ergänzende Pflegezusatzversicherung
— Geförderte Pflegevorsorgeversicherung
— Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung
— Krankenhaustagegeldversicherung
— Krankenzusatzversicherung, betrieben nach Art der Schadenversicherung
— Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Zahnerhalt
— Ergänzende Zusatzversicherungen für ambulante Heilbehandlung und ambulante Vorsorge
— Auslandskrankenversicherung
Die im Rahmen der oben genannten Versicherungszweige von der Deutschen Familienversicherung
abgeschlossenen Versicherungsverträge beinhalten jeweils die Übernahme eines signifikanten Versicherungs-
risikos eines Versicherungsnehmers durch Vereinbarung der Zahlung einer Entschädigung oder Übernahme von
eingetretenen Kosten für den Fall, dass ein ungewisses zukünftiges Ereignis den Versicherungsnehmer nach-
teilig betrifft. Diese Verträge entsprechen somit der Definition eines Versicherungsvertrages (IFRS 4 Anhang B –
Definition eines Versicherungsvertrages) und sind gemäß IFRS 4 zu bilanzieren.
Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden gemäß IFRS 4.14 (d) (i)
in der Bilanz separat dargestellt. Reservierte Beträge der ermessensabhängigen Überschussbeteiligung werden
unter den versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesen.
1.3 Änderungen von Standards und Interpretationen im Berichtsjahr
Die in der nachstehenden Tabelle genannten Standards waren zum 1. Januar 2020 anzuwenden. Sofern sie den
DFV-Konzern betrafen, wurden sie in diesem Konzernabschluss umgesetzt.
ERSTMALIGE ANWENDUNG
NEUE ODER GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
01.01.2020
Änderung an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ – Definition eines Geschäftsbetriebes
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden,
Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ – Definition von Wesentlichkeit
Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und
IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ – Reform der Referenzzinssätze, Änderung am Rahmenkonzept
zur Rechnungslegung
Die Übernahme dieser Standards hatte keine oder keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des DFV-Konzerns.
Änderungen an IFRS 3 – Definition eines Geschäftsbetriebes
Das IASB hat am 22. Oktober 2018 Änderungen an IFRS 3 betreffend die Definition eines Geschäftsbetriebes
veröffentlicht.
Die Deutsche Familienversicherung ist von diesen Änderungen nicht betroffen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
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Konzernabschluss – Konzernanhang
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Definition von Wesentlichkeit
Die am 31. Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von
Abschlussinformationen betreffen die Standards IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungs-
legungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“. Sie sollen zusammen
mit zusätzlichen Anwendungserläuterungen dem Ersteller eines IFRS-Abschlusses die Beurteilung von
Wesentlichkeit erleichtern. Außerdem stellt die Änderung die einheitliche Definition von Wesentlichkeit in einem
IFRS-Abschluss sicher. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. November 2019.
Die Deutsche Familienversicherung ist von diesen Änderungen nicht betroffen.
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 – Interest-Benchmark-Reform
Hintergrund der Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 und der IBOR-Reform ist die Streichung der Interbank Offered
Rates (IBOR) als Benchmark-Zinssatz. Dies hat insbesondere Auswirkungen für die bilanzielle Abbildung von
Sicherungsbeziehungen nach IFRS ergeben, die prospektive Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsbeziehungen,
die Anpassung des Kriteriums „highly probable“ in Bezug auf Cashflow-Hedges sowie die IBOR-Risikokomponente.
Die Deutsche Familienversicherung ist von diesen Änderungen nicht betroffen.
1.4 Wesentliche in kommenden Rechnungslegungsperioden von der
Deutschen Familienversicherung anzuwendende neue IFRS-Standards
IFRS 17, Versicherungsverträge (EU-Endorsement-Verfahren abgeschlossen)
Das IASB hat mit dem derzeit anzuwendenden IFRS 4 im Jahr 2004 eine Übergangslösung zur Bilanzierung von
Versicherungsverträgen veröffentlicht, die mittlerweile seit über zehn Jahren anzuwenden ist.
Der finale neue Standard IFRS 17, Versicherungsverträge, ist ab dem 1. Januar 2023 erstmals verbindlich
anzuwenden.
IFRS 17 gilt weitgehend für alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die ein Unternehmen zeichnet.
Die Definition von Versicherungsverträgen wurde aus IFRS 4 übernommen.
— Finanzgarantien, sofern der Anwender vom Wahlrecht Gebrauch macht, diese als Finanzinstrument zu
behandeln,
— Produktgarantien, Assets und Liabilities aus Pensionsplänen,
— bedingte vertragliche Rechte und Pflichten aus nichtfinanziellen Sachverhalten,
— Restwertgarantien,
— bedingte Zahlungen aus Unternehmenszusammenschlüssen und
— Unternehmen als Versicherungsnehmer.
Gegenstand des Standards ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten. Im Zuge der Standardentwicklung hat sich der Present Value of Fulfilment Cashflows als
favorisiertes Bewertungskonzept herauskristallisiert. Der Present Value of Fulfilment Cashflows ergibt sich als
laufende Schätzung des aus Unternehmenssicht notwendigen Erwartungsbarwerts der Zahlungsströme, um die
aus einem Versicherungsvertrag resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Deckung erfolgt im allgemeinen Modell (general model) nach einem
3-Bausteine-Ansatz (Building Block Approach, BBA):
— Schätzung der erwarteten ein- und ausgehenden Cashflows
— Diskontierung der erwarteten Cashflows zur Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes
— Ermittlung einer Risikomarge für die Unsicherheit der geschätzten Cashflows
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
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Übersteigen die Barwerte der erwarteten Einzahlungen die der erwarteten risikoadjustierten Auszahlungen, ist die
verbleibende Residualgröße als vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM) anzusetzen. Negative
Margen sind ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu realisieren.
Grundsätzlich ist zwischen der prospektiven Rückstellung für zukünftige Deckung und der Rückstellung für
eingetretene Schäden zu unterscheiden. Auf die Rückstellung für eingetretene Schäden wird das obige Konzept
gleichermaßen angewendet.
Nicht alle Versicherungsverträge müssen nach dem 3-Bausteine-Ansatz abgebildet werden. Verträge mit einer
Laufzeit von höchstens einem Jahr können nach der vereinfachten Methode (Premium Allocation Approach, PAA)
abgebildet werden. Dies gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, bei denen die
Anwendung der vereinfachten Methode zu ähnlichen Ergebnissen führen würde wie der 3-Bausteine-Ansatz.
Auf Verträge, bei denen der PAA keine vernünftige Schätzung für den 3-Bausteine-Ansatz darstellt, findet
der vereinfachte Ansatz jedoch keine Anwendung. Dazu zählen verlustträchtige Verträge sowie Verträge, die
eingebettete Optionen oder Garantien beinhalten oder über eine lange Laufzeit verfügen.
Neben Erstversicherungsverträgen (inklusive der aktiven Rückversicherung) sind außerdem passive Rück-
versicherungsverträge durch einen Erstversicherer zu bewerten. Die Bewertung von passiven Rückversicherungs-
verträgen erfolgt grundsätzlich spiegelbildlich zum 3-Bausteine-Ansatz, normalerweise auf Basis von Portfolios,
wobei einige Modifikationen zu beachten sind.
Für die Bilanzierung des Lebensversicherungsgeschäfts, speziell des überschussberechtigten Geschäfts, hat
das IASB mit der Aufnahme des Variable-Fee-Ansatzes (VFA) wichtige Weichen gestellt. Beim VFA dürfen
Schwankungen im Umfang des auf den Versicherer entfallenden Anteils des Kapitalanlageergebnisses und im
Wert der Garantien mit der CSM verrechnet werden. Ein Versicherungsvertrag gilt als direkt überschussberechtigt
und fällt damit in den Anwendungsbereich des Variable-Fee-Ansatzes, wenn:
— der Versicherungsnehmer an einem eindeutig identifizierbaren Pool von zugrunde liegenden Werten partizipiert,
— der Versicherer hiervon einen wesentlichen Anteil der Erträge an den Versicherungsnehmer ausschüttet und
— ein wesentlicher Anteil der Cashflows des Versicherers an den Versicherungsnehmer mit der Entwicklung der
zugrunde liegenden Werte schwankt.
Nach aktuellem Stand lässt sich aus dieser Definition der direkt überschussberechtigten Verträge die Anwend-
barkeit des VFA für überschussberechtigtes Erstversicherungsgeschäft in Deutschland ableiten. Rück-
versicherungsverträge fallen nicht unter den VFA, selbst wenn sie sich auf Versicherungsverträge beziehen, die
unter den VFA fallen.
Anders als im allgemeinen Modell erfolgt die Verzinsung der vertraglichen Servicemarge unter dem VFA nicht mit
dem Locked-in-Zins, sondern mit dem aktuellen Zins.
Im Kontext der Folgebewertung sind die Themen Erfolgsvereinnahmung und Umgang mit Schätzungsänderungen
hinsichtlich der erwarteten Cashflows, der Risikoanpassung und der Zinsstrukturkurve von großer Bedeutung.
Schätzungsänderungen in den erwarteten Cashflows und der Risikoanpassung bezüglich zukünftiger Deckungen
werden mit der CSM verrechnet, die Effekte aus Zinsschwankungen auf die versicherungstechnischen Passiva
können auf Portfolioebene entweder erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden
(OCI-Wahlrecht).
Mit der OCI-Lösung hat das IASB ein Instrument zur Vermeidung von Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung
eines Versicherers beschlossen. Demnach können Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfüllungs-
barwert der versicherungstechnischen Verpflichtungen erfolgsneutral im Eigenkapital (OCI) erfasst werden.
Analog dazu wurde in IFRS 9 für die Aktivseite eine Kategorie für Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter
geschaffen, die ebenfalls einer erfolgsneutralen Bewertung (OCI) mit dem beizulegenden Zeitwert entsprechend
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
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Konzernabschluss – Konzernanhang
dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ unterliegt. Während für die neue Anlagekategorie bei Veräußerung
eines Finanzinstruments ein Recycling erfolgt, wird ein analoger Effekt bei Anwendung der OCI-Lösung auf der
Passivseite durch die aufwandswirksame Zinszuführung mit dem bei Einbuchung fixierten (locked-in) Zinssatz
gewährleistet.
Beurteilung möglicher Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17
Mit der Einführung von IFRS 17 werden sich ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in
der Bilanz sowie die gesamte Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der Deutschen
Familienversicherung komplett verändern. Dies entspricht einer weitgehenden Neueinführung der IFRS bei der
Deutschen Familienversicherung, die zudem einen Paradigmenwechsel zur bisher angewandten Bilanzierungs-
methode für Versicherungsverträge darstellt. Künftig sind alle Zahlungsein- und -ausgänge aus einem Versiche-
rungsvertrag bereits zu Beginn des Vertrages zu schätzen und abzubilden. Fehleinschätzungen bezüglich der
Cashflows führen zu erhöhter GuV-Volatilität. Dies wird vor allem in der ersten Zeit nach der Neueinführung
von IFRS 17 zu großen Herausforderungen hinsichtlich der Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Interpretierbarkeit
der Unternehmensergebnisse führen.
Im Zusammenspiel mit IFRS 9 besteht die Herausforderung, das Optimum an Möglichkeiten zur Vermeidung
eines Accounting Mismatch auszuschöpfen. Instrumente dafür sind ein angemessener Portfolioschnitt der
Versicherungsprodukte, die analoge Ausübung von Wahlrechten und Bewertungsansätzen sowie die Ermittlung
passender Zinsstrukturkurven.
Zur Einführung von IFRS 17 muss neben der Umsetzung der fachlichen Anforderungen auch ein neues Neben-
buch für Versicherungsverträge eingeführt und in die Unternehmens-Systemlandschaft eingefügt werden.
Die Einführung von IFRS 17 führt somit insgesamt zu einer signifikanten Umgestaltung von Prozessen für
die Erstellung zukünftiger DFV-Konzernabschlüsse. Hiervon sind weite Teile des Unternehmens betroffen,
insbesondere auch im Hinblick auf Planungs- und Simulationsprozesse.
Die Einführung von IFRS 17 ist stets in engem Zusammenspiel mit IFRS 9 zu betrachten, wodurch die Anforde-
rungen an die Anwender noch einmal erhöht werden.
Herausforderungen im künftigen Zusammenspiel von IFRS 9 und IFRS 17
Die wesentliche Herausforderung in der gemeinsamen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 17 stellt die Vermeidung
eines Accounting Mismatch dar. Dafür ist die Möglichkeit zur weitgehend kongruenten Ausübung der OCI-Option
für Finanzinstrumente auf der Aktivseite und für Versicherungsverträge auf der Passivseite von wesentlicher
Bedeutung.
Der im September 2016 erschienene Standard „Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance
Contracts“, Amendments to IFRS 4, enthält unter anderem den deferral approach für Versicherungsunternehmen,
der diesen grundsätzlich gestattet, IFRS 9 erst mit erstmaliger Anwendung von IFRS 17 einzuführen. Die
Möglichkeit der Inanspruchnahme der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9 besteht
für Unternehmen, die überwiegend im Versicherungsgeschäft tätig sind. Die DFV erfüllt die notwendigen
Voraussetzungen hierfür (der Anteil der Versicherungsaktivitäten des Konzerns lag am 31. Dezember 2015
bei 100%, eine Änderung der Geschäftstätigkeit hat zwischenzeitlich nicht stattgefunden) und nimmt u.ꢀa.
wegen der Wechselwirkung der Bilanzierung der Finanzinstrumente und Versicherungsverträge die Möglichkeit
der Verschiebung in Anspruch. Die Anhangangaben im Rahmen des „Deferral Approach“ (Zeitwerte der der-
zeit im Bestand befindlichen Finanzinstrumente, unterteilt nach dem Zahlungsstromkriterium, sowie Angaben
zu Ausfallrisiken der Wertpapiere, die den SPPI-Test bestehen), die eine gewisse Vergleichbarkeit mit den
Unternehmen ermöglichen sollen, die bereits IFRS 9 anwenden, werden im Konzernanhang im Abschnitt
13.5 „Angaben zur vorübergehenden Befreiung von IFRS 9“ dargestellt. Die Deutsche Familienversicherung wird
IFRS 9 zusammen mit dem IFRS 17 einführen. Durch die Verzögerung bei der Einführung von IFRS 17 verschiebt
sich auch zeitlich die Implementierung von IFRS 9.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
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Fazit
Insgesamt ist absehbar, dass durch die Anwendung von IFRS 9 und die Umsetzung von IFRS 17 mindestens in den
nächsten Geschäftsjahren mit erheblichem Umstellungsaufwand zu rechnen ist, resultierend in einer Neuordnung
der IFRS-Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen, die zu einem völlig neuen Bild des IFRS-Konzern-
abschlusses führen wird. Viele konkrete Fragen zur Einführung von IFRS 17 sind indes noch ungeklärt. Aus ihrer
Beantwortung im Lauf der Zeit werden sich weitere Konsequenzen ergeben, die bis dato noch nicht absehbar sind.
Die Deutsche Familienversicherung hat derzeit folgende Maßnahmen zur Implementierung von IFRS 17 und IFRS 9
eingeleitet bzw. durchgeführt:
— Bildung einer Projektgruppe,
— Einbeziehung der involvierten Abteilungen,
— Workshop bezüglich der Umsetzung mit externen Beratern,
— Evaluierung von Tools für die Berechnung der Cashflows.
2 FESTSTELLUNGEN DER DEUTSCHEN PRÜFSTELLE FÜR RECHNUNGSLEGUNG
(DPR) FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS 2018
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschluss-
stichtag 31. Dezember 2018 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der DFV Deutsche
Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, fehlerhaft sind. Diese Feststellung wurde im Bundesanzeiger am
9. Februar 2021 veröffentlicht und ist zudem auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich (https://ir.deutsche-
familienversicherung.de/websites/dfv/German/2000/publikationen.html).
Im Folgenden wird die erfolgswirksame Feststellung hinsichtlich der nicht aufwandswirksam erfassten Kosten
des Börsengangs der DPR wiedergegeben. Gemäß der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Änderung von
Jahres- und Konzernabschlüssen“ (IDW RS HFA 6) sind Konzernabschlüsse grundsätzlich in laufender Rechnung
(IDW RS HFA 6 Rn. 43 i.ꢀV.ꢀm. IDW RS HFA 6 Rn. 21) anzupassen. Im handelsrechtlichen Abschluss wurden die
Kosten des Börsengangs bereits 2018 aufwandswirksam erfasst, so dass sich dort keine Änderung ergibt. Die
Änderungen werden in diesem Konzernabschluss gemäß IFRS 8.14 über die Anpassung der Vorjahreswerte
bilanziell abgebildet.
„Kosten des Börsengangs
In der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 ist das Konzernergebnis vor Steuern zu
hoch ausgewiesen, da Kosten im Zusammenhang mit dem Börsengang im Dezember 2018 nicht als Aufwand,
sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9 – Transaktionskosten) unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen wurden.
Mit rd. 0,8 Mio. € handelt es sich hierbei um Kosten, die nicht die Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37
für eine erfolgsneutrale Bilanzierung erfüllten, davon 0,6 Mio. € für die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Von den übrigen Kosten in Höhe von 2,8 Mio. € beziehen sich ca. 2,2 Mio. € sowohl auf die Ausgabe
von 3,8 Millionen neuen Aktien als auch auf die erstmalige Börsennotierung von 9,0 Millionen bereits existierenden
Aktien. Diese Kosten in Höhe von 2,2 Mio. € entfallen sowohl auf die Eigenkapitalbeschaffung als auch auf den
Börsengang als Ganzes als zwei im Hinblick auf die Kostenzuordnung voneinander unabhängige Transaktionen.
Da diese Kosten nicht anhand eines sinnvollen Schlüssels auf die beiden Transaktionen verteilt wurden und daher
nicht anteilig als Aufwand erfasst wurden, liegt ein Verstoß gegen IAS 32.35 und IAS 32.38 vor.
Zudem ist das übrige Ergebnis mit rd. 2,5 Mio. € zu niedrig ausgewiesen, da die im Eigenkapital verrechneten
Kosten des Börsengangs i.ꢀH.ꢀv. 3,6 Mio. € abzüglich von Steuereffekten i.ꢀH.ꢀv. 1,1 Mio. € darin einbezogen wurden.
Dies verstößt gegen IAS 1.109.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
52
Konzernabschluss – Konzernanhang
Der Ausweis in der Eigenkapitalveränderungsrechnung der unmittelbar vom Eigenkapital abgezogenen Trans-
aktionskosten als eigenständige Eigenkapitalkomponente verstößt zudem gegen IAS 1.106 (d) (iii) in Verbindung
mit IAS 1.109.“
Wir halten hierzu folgende Punkte erläuternd fest:
— Nach IFRS sind die Kosten des Börsengangs, bei der Deutschen Familienversicherung waren das beim Börsen-
gang 2018 ca. 3,6 Mio. €, bei gleichzeitiger Platzierung von Alt- und Neuaktien nach sinnvollen Schlüsseln
aufzuteilen (IAS 32.38). Der Anteil, der sich auf die Einwerbung neuen Kapitals bezieht, sprich auf die Platzierung
neuer Aktien entfällt, ist direkt im Eigenkapital zu erfassen, während der Anteil für die Herstellung einer
Handelbarkeit von Altaktien im Aufwand zu erfassen ist.
— Die Deutsche Familienversicherung führte den Börsengang ausschließlich zum Erwerb neuen Kapitals durch.
Altaktien wurden im Rahmen des Börsengangs nicht veräußert und konnten von den Altaktionären innerhalb der
ersten zwölf Monate nach Notierungsaufnahme nicht veräußert werden. Vor diesem Hintergrund wurden die
gesamten Kosten des Börsengangs auf die neuen Aktien alloziert und erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
— Bis zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sind diese Ausgaben in Höhe von 3,6 Mio. € unter Abzug
von Ertragsteuern in Höhe von 1,1 Mio. € unter den „Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital“ in
Höhe von 2,5 Mio. € ausgewiesen worden. Ferner ist der Betrag in Höhe von 2,5 Mio. € als Sonstiges Ergebnis in
der Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen worden.
Die DPR hat in diesem Zusammenhang folgende Fehlerfeststellungen vorgenommen:
A. Ausweisänderungen:
— Der Posten „Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals“ ist direkt mit der Kapitalrücklage zu
verrechnen.
— Die Ausgaben in Zusammenhang mit der Beschaffung des Eigenkapitals sind erfolgsneutral mit dem
Eigenkapital zu verrechnen und dürfen nicht als Sonstiges Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen
werden.
B. Bewertungsänderungen:
— Von den Ausgaben in Höhe von 3,6 Mio. € betreffen 0,8 Mio. € Ausgaben, die nach Auffassung der DPR nicht die
Voraussetzung für eine erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital erfüllen, da der unmittelbare Zusammenhang
zur Kapitalerhöhung fehle. Davon betreffen 0,6 Mio. € die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Form von anteilsbasierten Vergütungen (diese Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
allerdings ausschließlich in Zusammenhang mit dem Börsengang ausgegeben worden, wodurch aus Sicht der
DFV eine erfolgsneutrale Erfassung im Rahmen des Eigenkapitals sachgerecht gewesen ist.)
— Ferner sind in den Ausgaben in Höhe von 3,6 Mio. € Ausgaben in Höhe von 2,2 Mio. € enthalten, die nach
Auffassung der DPR nicht nach „sinnvollen Schlüsseln“ aufgeteilt wurden und demzufolge zumindest ein Teil
dieser Kosten im Aufwand 2018 zu erfassen gewesen wäre. Auf Basis einer Aufteilung dieser Gesamtausgaben
im Verhältnis der Aktienanzahl der beiden Transaktionen (d.h. der Ausgabe von 3,8 Millionen neuen Aktien und
der erstmaligen Börsennotierung von 9,0 Millionen bereits existierenden Aktien) ergibt sich nunmehr, dass
ein Anteil von 1,5 Mio. € der 2,2 Mio. € der erstmaligen Börsennotierung zugeordnet wurde und demzufolge
unmittelbar als Aufwand zu erfassen gewesen ist (aus Sicht der DFV waren diese Ausgaben allerdings nahezu
ausschließlich durch die Ausgabe der 3,8 Millionen neuen Aktien verursacht, wodurch aus Sicht der DFV eine
erfolgsneutrale Erfassung im Rahmen des Eigenkapitals sachgerecht gewesen ist).
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
53
C. Gesamtergebnis:
— Dennoch folgt die Deutsche Familienversicherung in diesem Konzernabschluss den Auffassungen der DPR,
so dass sich nachfolgende Auswirkungen ergaben:
a) Der Posten „Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital“ in Höhe von 2,5 Mio. €
(3,6 Mio. € Ausgaben abzüglich 1,1 Mio. € Ertragsteuern) wurde aufgelöst.
b) Der Verlustvortrag wurde um 1,6 Mio. € (2,3 Mio. € Ausgaben unter Abzug von 0,7 Mio. € Ertragsteuern)
erhöht: –0,6 Mio. € aufgrund vollständiger erfolgswirksamer Erfassung (0,8 Mio. € Ausgaben unter Abzug
von 0,2 Mio. € Ertragsteuern,) –1,0 Mio. € aufgrund proportionaler erfolgswirksamer Erfassung
(1,5 Mio. € Ausgaben unter Abzug von 0,5 Mio. € Ertragsteuern).
c) Der Differenzbetrag von 0,9 Mio. € (1,3 Mio. € Ausgaben unter Abzug von 0,4 Mio. € Ertragsteuern) wurde
mit der Kapitalrücklage verrechnet.
d) Die Feststellung hat keine Auswirkungen auf die zukünftige Dividendenfähigkeit, denn im HGB waren die
Aufwendungen bereits im Aufwand erfasst.
3 ANPASSUNG DER BEWERTUNG UND DES AUSWEISES
Im Berichtsjahr wurden keine Anpassungen bei der Bewertung vorgenommen.
Aufgrund der Feststellung der DPR für den Konzernabschluss 2018 wurden auch die Kosten nach Steuern aus
dem Jahr 2019, die sich auf die Ausgabe der Greenshoe-Aktien bezogen (T€ 130), vom Posten „Aufwendungen für
die Beschaffung von Eigenkapital“ innerhalb der Übrigen Rücklagen des Eigenkapitals in die Kapitalrücklagen
umgegliedert. Somit ist der Posten „Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital“ in diesem Konzern-
abschluss nicht mehr ersichtlich. Das Eigenkapital blieb durch diese Umgliederung in Summe unverändert.
Weiterhin wurde der Ausweis der latenten Steuern korrigiert. Die aktiven latenten Steuern auf den ertragsteuer-
lichen Verlustvortrag wurden in Tabelle 10.6 Steuerabgrenzung in der Vorjahrsangabe in Höhe von T€ 480 von
der Spalte „davon in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst“ in die Spalte „davon direkt im Eigenkapital“
umgegliedert, da die korrespondierenden Eigenkapitalbeschaffungskosten für den IPO im Jahr 2018 und für
die Greehshoe-Aktien im Jahr 2019 ebenfalls erfolgsneutral behandelt wurden. Die Steuern wurden daher
ebenfalls erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst.
In Tabelle 12.9 „Überleitung erwarteter Ertragsteuern zu ausgewiesenen Ertragsteuern“ wurde der Überleitungs-
betrag den Kapitalanlagen zugewiesen. Hierbei handelt es sich um eine Fehlerkorrektur im Ausweis nach IAS 8.41ff
in Höhe von T€ 1.491.
4 ERMESSENSAUSÜBUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen
bei der Bewertung verschiedener Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Nachstehend
geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie
über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und
Annahmen sich als falsch erweisen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
— Ermittlung der versicherungstechnischen Reserven
— Ermittlung der versicherungstechnischen Drohverlustrückstellung
— Ermittlung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten, sofern nicht Börsenpreise oder Anschaffungskosten
für die Bewertung zugrunde gelegt werden
— Ermittlung erzielbarer Beträge für Wertminderungstests von Vermögenswerten
— Ermittlung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
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Konzernabschluss – Konzernanhang
Sämtliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufenden überprüft und basieren auf Erfah-
rungen der Vergangenheit und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die das
Unternehmen finanziell beeinflussen können, und die unter den gegebenen Umständen als sachgerecht gelten.
5 ANSATZ UND AUSBUCHUNG VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN
Vermögenswerte werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen daraus
dem Unternehmen zufließen wird, das Unternehmen den Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens kontrollieren kann
und wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Bei Übergang der
Chancen und Risiken auf Dritte beziehungsweise bei Verlust der Verfügungsmacht werden Vermögenswerte
ausgebucht.
Schulden werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen
Verpflichtung des Unternehmens aller Voraussicht nach ein direkter Abfluss wirtschaftlich relevanter Ressourcen
ergibt. Die Ausbuchung von Schulden erfolgt, wenn die Verpflichtung nicht mehr besteht.
6 ALLGEMEINE WERTANSÄTZE VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN
Die Geldbeträge der Abschlussposten werden mithilfe verschiedener Bewertungsgrundlagen und -verfahren
ermittelt. Die am häufigsten für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten herangezogenen
Bewertungsgrundlagen sind:
— fortgeführte Anschaffungskosten und
— beizulegende Zeitwerte (Fair Value).
Häufig werden diese Bewertungsgrundlagen noch mit anderen Bewertungsgrundlagen kombiniert, so zum Beispiel
bei der Ermittlung von Barwerten und Nettoveräußerungswerten. Die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen sind
im IFRS-Rahmenkonzept geregelt.
Der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kommt in den IFRS eine stetig steigende Bedeutung zu. Der beizu-
legende Zeitwert ist definiert als der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern
am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer
Schuld zu zahlen hätte. IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ regelt detailliert, wie die Bewertung
mit dem beizulegenden Zeitwert für Vermögenswerte und Schulden zu erfolgen hat, sofern ein anderer Standard
eine Zeitwertbewertung oder eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt. Bei einer
internen Ermittlung von Zeitwerten auf der Basis von nicht marktbezogenen Inputfaktoren bestehen naturgemäß
Ermessensspielräume, zum Beispiel bei der Wahl der Inputparameter.
Daher sind für Bewertungen zu beizulegenden Zeitwerten umfangreiche Anhangangaben erforderlich, so zum
Beispiel Angaben zu den Hierarchieleveln der Zeitwerte, Beschreibungen der Bewertungsverfahren und der
verwendeten Inputparameter.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
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7 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER WERTMINDERUNG UND
WERTAUFHOLUNG VON VERMÖGENSWERTEN
7.1 Wertberichtigungen nach IAS 36
Für sämtliche langfristig genutzten immateriellen und materiellen Vermögenswerte wird gemäß IAS 36
„Wertminderung von Vermögenswerten“ mindestens an jedem Bilanzstichtag eingeschätzt, ob Anhaltspunkte
für eine wesentliche Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des entsprechenden
Vermögenswerts ermittelt. Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelflüsse erzeugen, sind
sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist
die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus
Nettoveräußerungswert (Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert (Barwert der künftigen
Cashflows aus fortgeführter Nutzung). Ungeachtet des Vorliegens von Anhaltspunkten für Wertminderungen
werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie zum Beispiel Geschäfts-
oder Firmenwerte, Markennamen und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, jährlich einem
Wertminderungstest unterzogen.
Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelflüsse erzeugen, sind sogenannten zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist die zahlungsmittel-
generierende Einheit.
Als Basis zur Bestimmung erzielbarer Werte werden auf aktiven Märkten notierte Börsenpreise beziehungsweise
Preise aus Transaktionen mit gleichen oder vergleichbaren Vermögenswerten herangezogen. Alternativ werden
beizulegende Zeitwerte unter Zuhilfenahme allgemein anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle
ermittelt. Einzelheiten dazu sowie zu den intern definierten Kriterien für eine Wertminderung sind in den Erläute-
rungen der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter den entsprechenden Posten ausgeführt.
Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts beziehungsweise einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
geringer als deren Buchwert, so ist gemäß IAS 36 ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Wertminde-
rungsaufwand wird zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
und danach anteilig auf die anderen Vermögenswerte auf der Basis ihrer Buchwerte verteilt und sofort im
Periodenergebnis erfasst.
Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlust-
rechnung ausgewiesen. Wertberichtigungen Sonstiger immaterieller Vermögenswerte, Sonstiger Forderungen
und Übriger Aktiva werden über eine Funktionsbereichsverteilung in den Aufwendungen für den Versicherungs-
betrieb, den Schadenaufwendungen, den Aufwendungen für Kapitalanlagen sowie in den Sonstigen Aufwen-
dungen ausgewiesen. Die Abbildung von Wertminderungen erfolgt direkt durch Minderung der Buchwerte der
Vermögenswerte.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 36 werden für alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts-
oder Firmenwerten, Wertaufholungen bis zum niedrigeren der beiden Werte aus erzielbarem Betrag und
fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
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Konzernabschluss – Konzernanhang
7.2 Wertberichtungen nach IAS 39
Für Kapitalanlagen gilt das Wertberichtigungskonzept nach IAS 39. Dieses hängt von der Klassifizierung
der Finanzinstrumente ab, welche unter Ziffer Abschnitt 9.3 näher beschrieben werden. Die Deutsche
Familienversicherung ordnet Ihre Kapitalanlagen den Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare Finanz-
investitionen“ und „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen“ zu, deren
Wertberichtigungskonzept im Folgenden beschrieben wird.
7.2.1 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen
Die „Zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen“ enthalten festverzinsliche und nicht festverzinsliche
Wertpapiere, für die die Deutsche Familienversicherung keinen unmittelbaren Verkauf vorgesehen hat und die
keiner anderen Kategorie zugeordnet sind. Sie werden in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert
(IFRS 13), welcher im Abschnitt 13.4 erläutert wird.
Für festverzinsliche Wertpapiere werden die Agien und Disagien unter der Anwendung der Effektivzinsmethode
über die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam im Ergebnis aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Unrealisierte
Gewinne und Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts werden unter Berücksichtigung von
Zinsabgrenzungen und latenten Steuern im Sonstigen Ergebnis sowie in der Bilanz innerhalb des Eigenkapitals
im Posten „Unrealisierte Gewinne und Verluste“ ausgewiesen. Wertänderungen durch Wertminderungsverluste
werden hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für festverzinsliche Wertpapiere liegt eine Indikation für eine Wertminderung vor, wenn die Bonität des Schuldners
stark absinkt oder gefährdet ist. Hinweise hierfür sind neben einer Herabsetzung der Rating-Stufe um zwei Notches
oder mehr, die Nichtzahlung von Zinserträgen, die Insolvenzwahrscheinlichkeit sowie die aktuelle Marktsituation.
Die Deutsche Familienversicherung nimmt die Einschätzung, ob es sich um eine erfolgsneutrale Marktpreis-
schwankung oder um einen Wertminderungsaufwand handelt in Einzelbetrachtung unter Einbeziehung der oben
genannten Hinweise vor. Sofern eine Wertberichtigung vorgenommen wird, wird auf den Zeitwert abgeschrieben.
Wenn sich der beizulegende Zeitwert in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein
Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Verbuchung der Wertminderung eingetreten ist,
wird die Wertberichtigung erfolgswirksam rückgängig gemacht.
Liegt der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten an einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag für
länger als neun Monate oder mehr als 20% unter den Anschaffungskosten, wird eine Abschreibung auf den
Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Für Eigenkapitalinstrumente, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden, wird
ebenfalls eine Wertminderung auf den beizulegenden Wert erfolgswirksam durchgeführt, sofern ein signifikanter
Rückgang des beizulegenden Zeitwerts vorliegt. Dies prüft die Deutsche Familienversicherung im Einzelfall
unter Verwendung der selben Regeln wie bei aktiv gehandelten Eigenkapitalinstrumenten. Erfolgswirksame
Zuschreibungen auf Eigenkapitaltitel sind nicht zulässig.
7.2.2 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen
Sämtliche Wertänderungen dieser Finanzinstrumente sowie Zinsen und Dividenden werden im Gewinn- und Verlust
erfasst (Posten: „Ergebnis aus Kapitalanlagen“). Dies umfasst auch Wertberichtigungen nach IAS 39.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
57
8 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND KONSOLIDIERUNGSKREIS
8.1 Konsolidierungsgrundsätze
Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ beherrscht ein Mutterunternehmen unabhängig von der Art seines
Engagements eine andere Einheit, wenn es die Verfügungsgewalt über diese Einheit innehat, es variablen Rück-
flüssen (positiven oder negativen) aus der Einheit ausgesetzt ist oder Rechte an diesen Rückflüssen hat und
diese Rückflüsse aufgrund seiner Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dabei hat ein Mutterunternehmen die
Verfügungsgewalt inne, wenn es aufgrund von bestehenden Stimmrechten oder anderen Rechten gegenwärtig
die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten der Einheit zu bestimmen. Dies sind die Tätigkeiten, die den
wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen.
Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als
die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch
potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.
Spezialfonds und andere strukturierte Unternehmen werden nach den einheitlichen Kriterien des IFRS 10 als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss mit einbezogen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt
sind. Sie gelten zudem als konsolidierte strukturierte Unternehmen im Sinne des IFRS 12 „Angaben zu Anteilen
an anderen Unternehmen“. Strukturierte Unternehmen sind gemäß IFRS 12 Unternehmen, die so ausgestaltet
sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht aus-
schlaggebend sind.
Auf eine Einbeziehung von Tochterunternehmen wird im Einklang mit IAS 8.8 lediglich dann verzichtet, wenn diese
zusammen betrachtet in Bezug sowohl auf das Eigenkapital als auch auf das Jahresergebnis von untergeordneter
Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des DFV-Konzerns sind. Der Bilanzstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen ist
grundsätzlich der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.
In abweichenden Fällen wird ein Zwischenabschluss auf den 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erstellt.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse
werden eliminiert.
Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen grundsätzlich konzernweit einheitliche Rechnungslegungs-
grundsätze zur Anwendung. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die Deutsche
Familienversicherung einen beherrschenden Einfluss erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu
dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt. Ein Unternehmenszusammenschluss
liegt vor, wenn der DFV-Konzern die Kontrolle über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein Unternehmens-
zusammenschluss wird gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ nach der Erwerbsmethode bilanziert.
Diese erfordert die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlich-
keiten des erworbenen Unternehmens grundsätzlich mit den Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, insbesondere auch
die Identifizierung und Bewertung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller
Vermögenswerte. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem Gesamtwert der beizulegenden Zeitwerte
der für die Beherrschungserlangung aufgewendeten Gegenleistungen. Anschaffungsnebenkosten werden im
Geschäftsjahr ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Übersteigen die Anschaffungskosten den Anteil des Konzerns
an dem neubewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts-
oder Firmenwert aktiviert. Passive Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Überprüfung der Wertansätze
sofort erfolgswirksam vereinnahmt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
58
Konzernabschluss – Konzernanhang
Der nicht beherrschende Anteil am Nettovermögen des Tochterunternehmens wird gesondert in der Bilanz
ausgewiesen.
Mit der Klarstellung des IASB, dass der Anwendungsbereich des IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien“ und des IFRS 3 unabhängig voneinander sind, kann auch der Erwerb einer als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilie zu einem Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 führen.
Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Familienversicherung (Konzern) die Beherrschung über ein Tochter-
unternehmen verliert, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu dessen Buchwerten
ausgebucht, der Buchwert aller Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen
ausgebucht und der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung erfasst. Die Anteile, die am ehemaligen
Tochterunternehmen behalten werden, werden zum beizulegenden Zeitwert und jede daraus resultierende
Differenz als ein Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden
in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit
dieser Tochtergesellschaft stehen, werden in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung oder, falls durch andere
Standards gefordert, direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht.
8.2 Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 neben der Deutschen Familienversicherung als Mutterunter-
nehmen alle Tochterunternehmen einbezogen. Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von
der Deutschen Familienversicherung direkt gehalten. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss enthalten
Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen, dargestellt als eine
wirtschaftliche Einheit.
Die Deutsche Familienversicherung (Konzern) besteht aus sechs (Vorjahr: fünf) konsolidierten Unternehmen.
Hierunter fällt neben dem Mutterunternehmen und den vier Tochterunternehmen ein Spezialfonds (HI-DFV-Master-
Fonds, Anteil 100ꢀ%).
Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
LISTE DER KONSOLIDIERTEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN
Sitz Beteiligungs- Beteiligungs- Gezeichnetes
Eigen-
kapital
Letztes
Jahres-
ergebnis
buchwert
in T€
25,0
quote
Kapital
in T€
25,0
FIRMA
in %
in T€
255,8
143,9
26,4
in T€
–49,4
0
DFVS Deutsche Familienversicherung
Frankfurt
am Main
Servicegesellschaft mbH
100,00
100,00
100,00
100,00
DFVV Deutsche Familienversicherung
Frankfurt
am Main
Vertriebsgesellschaft mbH
135,0
25,0
25,0
DFVR Deutsche Familienversicherung
Frankfurt
am Main
Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH
25,0
–1,6
–0,6
DFV Deutsche Familienversicherung
Frankfurt
am Main
Krankenversicherung-Vermittlungs-AG
50,0
50,0
49,4
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
59
9 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
9.1 Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten entgeltlich erworbene Software. Entgeltlich erworbene
Software wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei entgeltlich erworbener Software umfassen die
Anschaffungskosten den Kaufpreis sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre
beabsichtigte Nutzung. In der Folge wird Software mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten
abzüglich aller kumulierten Amortisationen sowie Wertminderungen angesetzt. Die Zu- und Abgänge des
Geschäftsjahres an Sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden grund-
sätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
9.2 Nutzungsrecht nach IFRS 16
IFRS 16 legt Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Anhangangaben bezüglich Leasing-
verhältnissen fest mit dem Ziel sicherzustellen, dass Leasingnehmer und Leasinggeber relevante Informationen
hinsichtlich der Auswirkungen von Leasingverhältnissen zur Verfügung stellen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn
dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögens-
wertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung
vom Leasingnehmer erhält.
Als Leasingnehmer erfasst die Deutsche Familienversicherung einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungs-
recht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, welche
bei der erstmaligen Bewertung den Leasingverbindlichkeiten entsprechen. In der Folgebewertung wird das
Nutzungsrecht bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Wertminderungen werden vorge-
nommen, sofern diese notwendig sind. Die Leasingverbindlichkeiten werden in Höhe des Barwerts der verbleiben-
den Leasingzahlungen bilanziert. Die Diskontierung erfolgt im Allgemeinen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des
Leasingnehmers. Die Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung
der Effektivzinsmethode bewertet.
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG nimmt die Praxiserleichterungen gemäß IFRS 16.5 in Anspruch und
bilanziert keine Leasingverhältnisse mit einer Grundmietzeit unter einem Jahr. Ebenso wenig werden geringwertige
Wirtschaftsgüter oder solche, die der Deutschen Familienversicherung nicht direkt zuordenbar sind, gemäß den
Vorgaben von IFRS 16 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde lediglich das gemietete Bürogebäude bilanziell abgebildet.
9.3 Kapitalanlagen
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente werden bei Zugang in die vier Kategorien nach IAS 39 eingeordnet. Diese umfassen
„Darlehen und Forderungen“, „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente“, „Jederzeit veräußerbare
Finanzinstrumente“ und „Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente“
Die Kapitalanlagen werden bei der Deutschen Familienversicherung derzeit ausschließlich in die Kategorien
„Jederzeit veräußerbar“ als auch „Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente“ eingeordnet. Die
erstmalige Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
60
Konzernabschluss – Konzernanhang
„Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente“
Die Kategorie „Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente“ stellt eine Residualgröße dar. Sie enthält alle Finanz-
instrumente, die aufgrund ihrer Natur keiner anderen Kategorie zugeordnet werden müssen und für die kein
anderweitiges Wahlrecht ausgeübt wurde. In diesem Posten sind vor allem Anleihen, Aktien, Investmentanteile
und sonstiger Anteilsbesitz ausgewiesen.
Innerhalb dieser Kategorie erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu
Anschaffungskosten.
Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden prinzipiell auf der Basis am Markt beobachtbarer Para-
meter ermittelt. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als „Verkaufspreis“ (Preis, den man in einer gewöhn-
lichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts
erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Die Art der Ermittlung der beizulegenden
Zeitwerte führt gemäß IFRS 13 zu einer Zuordnung zu einem bestimmten Hierarchielevel. Die Hierachielevel
werden in Abschnitt 13.4 erläutert und quantifiziert. Sofern kein Börsenkurs vorliegt (Level 2 und 3), werden dort
ebenfalls die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Zeitwertes erläutert.
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte „Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente“
Sofern der beizulegende Zeitwert der „Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente“ verlässlich ermittelt werden
kann, werden diese Finanzinstrumente mit diesem Wert bilanziert. Für börsennotierte Wertpapiere ist dies in der
Regel der Börsenwert. Diese Kategorie stellt mit den börsennotierten Anleihen, Aktien und Investmentanteilen den
wesentlichen Teil des Kapitalanlagebestands der Deutschen Familienversicherung dar.
Für festverzinsliche Wertpapiere werden die Agien und Disagien unter der Anwendung der Effektivzinsmethode
über die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam im Ergebnis aus Kapitalanlagen ausgewiesen.
Wertänderungen, die sich aus dem Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und fortgeführten Anschaffungs-
kosten ergeben, werden nach Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Sofern objektive Hinweise
auf einen Wertberichtigungsbedarf vorliegen, wird eine erfolgswirksame Wertberichtigung vorgenommen. Wir
verweisen hinsichtlich der Bilanzierung von Wertberichtigungen und möglicher Zuschreibungen auf Abschnitt 7.2.
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang „Jederzeit veräußerbarer Finanzinstrumente“ werden aus der Differenz
zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert am Veräußerungsstichtag errechnet. Sie werden in den
Erträgen oder Aufwendungen aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Zunächst erfolgsneutral erfasste Gewinne oder
Verluste aus einer zwischenzeitlichen Neubewertung werden bei Verkauf realisiert.
Zu Anschaffungskosten bilanzierte „Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente“
Eigenkapitalinstrumente, für die keine öffentlichen Preisstellungen oder beobachtbaren Markdaten verfügbar sind,
werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Zeitwertänderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nicht erfasst. Lediglich falls objektive
Hinweise auf einen Wertminderungsbedarf vorliegen, wird die Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert
erfolgswirksam durchgeführt. Solche Wertberichtigungen werden nicht rückgängig gemacht.
Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen
In diese Kategorie fallen bei der Deutschen Familienversicherung insbesondere Wandelanleihen. Sie werden zum
beizulegenden Zeitwert, in der Regel dem Börsenkurs, bilanziert. Sämtliche Wertänderungen sowie Zinsen und
Dividenden werden im Gewinn- und Verlust erfasst (Posten: Ergebnis aus Kapitalanlagen).
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
61
9.4 Forderungen
Forderungen beinhalten im Wesentlichen Zinsforderungen, Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft (saG) und Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft. Sie werden zu
Nominalwerten abzüglich geleisteter Zahlungen bilanziert. Basierend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit
wird für die Forderungen aus dem saG eine standardisierte Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bonitätsrisiken
werden nach Beurteilung des Einzelrisikos angemessen berücksichtigt.
Im Bereich der Rückversicherung erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen nach strenger Einzelfallbetrachtung.
Ergebniswirksame Ausbuchungen erfolgen in der Regel nur im Insolvenzfall. Darüber hinausgehende Wert-
berichtigungen werden, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, auch im Hinblick auf Wesentlichkeiten
nicht gebildet.
Wertberichtigungen werden im DFV-Konzern erfolgswirksam vorgenommen und mindern die Beitragseinnahmen
sowie den Buchwert der Forderungen. Sind beizulegende Zeitwerte von Forderungen für die erforderlichen
Anhangangaben zu ermitteln, wird gemäß IFRS 7.29 (a) davon ausgegangen, dass hierfür der Buchwert den besten
Näherungswert repräsentiert. Dies zieht nach den Regelungen des IFRS 13 eine Zuordnung dieser beizulegenden
Zeitwerte in den Hierarchielevel 3 nach sich.
9.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennwert ausgewiesen.
9.6 Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
Nach IFRS werden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen auf der
Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Passivseite sind die entsprechenden Bruttobeträge auszuweisen.
Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung
der vertraglichen Bedingungen der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge ermittelt.
9.7 Aktive laufende und latente Steuerabgrenzung
Aktive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz niedriger oder
Passivposten höher anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich
diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen).
Passive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz höher oder
Passivposten niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich
diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Entstehen
die temporären Differenzen erfolgswirksam, werden die latenten Steuern erfolgswirksam gebildet, entstehen sie
erfolgsneutral, werden die zugehörigen latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Darüber hinaus werden
aktive latente Steuern auf steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge gebildet, sofern diese voraussichtlich
innerhalb von fünf Jahren genutzt werden können.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen der jeweiligen
Konzerngesellschaften. Am Bilanzstichtag bereits beschlossene Steuersatzänderungen werden hierbei berück-
sichtigt. Sofern eine Realisierung des jeweiligen latenten Steuererstattungsanspruchs nicht wahrscheinlich
ist, erfolgt eine Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern. Sofern die Steuern gegeneinander aufrechenbar
sind, werden latente Steueransprüche und -schulden saldiert ausgewiesen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
62
Konzernabschluss – Konzernanhang
Die laufenden Steuern werden auf Basis des zu versteuernden Einkommens der Konzerngesellschaften berechnet.
Sofern sich Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung ergeben, werden diese als laufende
Steuerschulden ausgewiesen. Sofern sich eine Überzahlung oder Rückerstattungsansprüche ergeben, werden
diese als laufende Steueransprüche bilanziert.
9.8 Übrige Aktiva
Die Übrigen Aktiva enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung, Rechnungsabgrenzungsposten sowie
Sonstige Vermögenswerte.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und
Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Für die lineare Abschreibung werden voraussichtliche Nutzungsdauern
zwischen drei und fünf Jahren zugrunde gelegt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten zeitanteilig bilanziert.
9.9 Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag der Aktien bilanziert. Unterschiedliche Kategorien von Aktien
liegen nicht vor.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien sowie sonstige Zuzahlungen in das Eigenkapital.
Ausgaben, die unmittelbar einer Beschaffung von Eigenkapital zuzurechnen sind, sind nach IAS 32.35 als Abzug
vom Eigenkapital zu bilanzieren. Sie reduzieren nach gegenläufigen steuerlichen Effekten die Kapitalrücklagen.
Verlustvortrag
Der Verlustvortrag enthält die kumulierten, nicht ausgekehrten Vorjahresergebnisse des Konzerns.
Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste
In der Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste sind im Sonstigen Ergebnis Wertänderungen aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „Jederzeit veräußerbar“, abzüglich
der latenten Steuerabgrenzungen, bilanziert.
9.10 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)
9.10.1 Beitragsüberträge
Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, zum Beispiel in der Schaden-/Unfallversicherung, werden die bereits
vereinnahmten auf künftige Jahre entfallenden Prämien zeitanteilig abgegrenzt und als Rückstellungen für
Beitragsüberträge ausgewiesen. Diese Beitragsüberträge werden in künftigen Perioden im Verhältnis zum
gewährten Versicherungsschutz verdient. Die Prämieneinnahmen werden für Verträge grundsätzlich taggenau
abgegrenzt.
9.10.2 Deckungsrückstellung
Für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft kalkuliert die Gesellschaft
streng nach dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip, das heißt, Prämien- und Leistungsbarwert
sind bei der Erstkalkulation in Parität. Die Vorschriften der KVAV1 werden streng beachtet. Soweit keine
Beitragsanpassungen zu veranlassen sind, werden pro Tarif und Versicherungsnehmer lebenslang gleich-
bleibende Beiträge erhoben.
1ꢁVerordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung).
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
63
Die Bewertung der Alterungsrückstellung erfolgt nach deren streng rechnungsmäßigen Verlauf. Dieser Wert
entspricht stichtagsgenau dem Wert, der finanzmathematisch exakt zu dem jeweiligen Stichtag anzusetzen
ist. Diese Ermittlung wird zum Bilanzstichtag von dem bisher in den vorangegangenen Berichtsperioden
angewandten und nach § 18 Satz 2 KVAV zulässige Näherungsverfahren zur Ermittlung des Wertes der zu
bilanzierenden Alterungsrückstellung umgestellt. Die Alterungsrückstellung wird grundsätzlich prospektiv nach
den gesetzlichen Vorschriften des § 341f Abs. 3 HGB berechnet. Sowohl der in der Bilanz angegebene Wert der
Alterungsrückstellung als auch deren Ermittlung wurde von dem verantwortlichen Aktuar der Gesellschaft geprüft
und für richtig befunden.
Diese Umstellung erfüllt die Kriterien einer Schätzungsänderung nach IAS 8.39. Die Deutsche Familienversicherung
stellte das Schätzverfahren um, da dies zu einer stärkeren Angleichung der Rückstellungszuführung an die
Beitragseinnahmen führt und insbesondere unterjährige Ergebnisschwankungen reduziert.
Im Geschäftsjahr 2020 erhöhten sich die Alterungsrückstellung durch diese Schätzungsänderung um T€ 2.314.
Nach Rückversicherung wirkte sich diese Änderung mit T€ 961 negativ auf das Ergebnis vor Steuern aus. Für
zukünftige Perioden erwartet die Deutsche Familienversicherung keine wesentlichen Ergebnisunterschiede.
Statistiken zu den Schadenverläufen und dem Stornoverhalten werden nach Möglichkeiten aus vorhandenen
Daten geschöpft. Sind die internen Daten nicht ausreichend, um eine eigene Statistik zu erstellen, wird auf externe
Statistiken der BaFin, des PKV-Verbands oder andere angemessene Datenquellen zurückgegriffen. Ferner basieren
die Berechnungen auf den jeweils aktuellen Sterbetafeln des PKV-Verbands.
Für Tarife, die nach Art der Lebensversicherung berechnet werden, wird mit einem Teil der eingenommenen
Beiträge eine Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet. Sie dient der Finanzierung von erhöhten
Schadenzahlungen, die im Alter der Versicherungsnehmer den eingerechneten Risikobeitrag übersteigen. Diese
Deckungsrückstellung wird streng nach den gesetzlichen Vorschriften nach der prospektiven Methode gebildet.
Ihre Dotierung wird bei Beitragsanpassungen den jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen angepasst. Ihre
ausreichende Bemessung wird von dem bestellten verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und testiert.
9.10.3 Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Erfolgsunabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Bei der Deutschen Familienversicherung wird entsprechend gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften
eine vom Geschäftsverlauf unabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung (euRfB) geführt. In dieser
Rückstellung werden folgende Mittel angesammelt:
— für das gesamte Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Leben der Teil der Überzinsen, der gemäß
§ 150 Abs. 4 VAG erzielt wird
— für einen Teilbestand der arbeitgeberfinanzierten obligatorischen Pflegetagegeldversicherung die erzielten
Zahlbeitragsüberschüsse
Erfolgsabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft stehen versicherungs-
technische Überschüsse nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften den Versicherungsnehmern zu.
Diese Überschüsse entstehen durch Risiko-, Zins- und Kostengewinne, die im Rahmen des Geschäftsverlaufes
dieser Tarife entstehen. Sie sind in einer erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
entsprechend gesetzlichen Vorschriften anzusammeln. Die von der Gesellschaft hierfür gestellten Reserven sind
von dem verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und für richtig befunden worden.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
64
Konzernabschluss – Konzernanhang
9.10.4 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle repräsentiert Leistungsverpflichtungen aus
Versicherungsfällen, bei denen die Höhe und/oder der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht verlässlich ermittelt
werden können. Die Rückstellung wird für gemeldete, aber auch für bereits eingetretene, noch nicht gemeldete
Versicherungsfälle gebildet. Einbezogen werden sowohl interne als auch externe Aufwendungen sowie
Schadenregulierungskosten.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird für bekannte Schadenfälle grundsätzlich
individuell ermittelt. Die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden verrechnet.
Des Weiteren wurde für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum Bilanz-
stichtag noch nicht gemeldeten Schäden, basierend auf den in Vorjahren beobachteten Nachmeldungen, eine
Spätschadenrückstellung gebildet. Zum Abschlussstichtag noch nicht gemeldete Versicherungsfälle werden
dabei pauschal bewertet. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltenen Rückstellungen für Schadenregulierungs-
aufwendungen werden nach einem pauschalen Verfahren ermittelt. Der Anteil der Rückversicherer an der Rück-
stellung wird gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit Ausnahme weniger Teilrückstellungen
wie bspw. der Rentendeckungsrückstellungen grundsätzlich nicht abgezinst.
Für die Bereiche Rechtsschutz und verbundene Wohngebäudeversicherung werden die Rückstellungen für bereits
gemeldete Versicherungsfälle teilweise von externen Partnern zur Verfügung gestellt.
Mindestens einmal im Jahr prüfen wir alle versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen eines
Angemessenheitstests nach IFRS 4. Falls die Überprüfung ergibt, dass künftige Einnahmen die erwarteten
Ausgaben auf Ebene der Berechnungscluster voraussichtlich nicht decken, bilden wir nach Auflösung der
zugehörigen abgegrenzten Abschlusskosten und PVFP eine Drohverlustrückstellung.
Die Berechnung auf Basis des aktuell realistisch geschätzten künftigen Erfüllungsbetrags orientiert sich bei der
Rückstellung für Beitragsüberträge und der Schadenrückstellung grundsätzlich an dem Geschäftsmodell der
Sparten und berücksichtigt künftige Konditionsanpassungen, Rückversicherungsschutz sowie gegebenenfalls die
Steuerung der Profitabilität einzelner Vertragsbeziehungen. Kapitalerträge werden bei dieser Berechnung nicht
einbezogen. Bei der Deckungsrückstellung prüfen wir die Angemessenheit auf Basis aktueller Annahmen der
Rechnungsgrundlagen einschließlich des anteiligen Kapitalanlageergebnisses wie auch (wenn relevant) künftiger
Überschussbeteiligungen.
9.11 Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe
des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags bilanziert und bewertet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem
vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen
führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis bestmöglicher Schätzungen
bestimmt. Die Rückstellungen nach IAS 37 werden nicht mit Erstattungsansprüchen verrechnet.
9.12 Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie
Abrechnungs- und Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft und Sonstige Verbindlichkeiten
ausgewiesen. Sie werden mit den Nominalwerten angesetzt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
65
9.13 Gebuchte Bruttobeiträge
Gebuchte Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr fällig gewordene Beiträge und Beitragsraten für das selbst
abgeschlossene Versicherungsgeschäft.
9.14 Verdiente Beiträge (netto)
Die verdienten Beiträge (netto) entsprechen den gebuchten Bruttobeiträgen abzüglich der Anteile der
Rückversicherer. Zudem wird die Veränderung der Beitragsüberträge hier berücksichtigt. Die Beiträge werden für
jeden Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung des Versicherungsbeginns zeitanteilig tagesgenau berechnet.
9.15 Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen
9.15.1 Erträge und Aufwendungen aus „Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen“
In den Erträgen aus Kapitalanlagen sind laufende Erträge, Erträge aus Zuschreibungen von Fremdkapitaltiteln
und Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen ausgewiesen. Die laufenden Erträge enthalten im Wesentlichen
Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Dividendenerträge. Die Zinserträge können aus laufenden
Zinszahlungen, Zinsabgrenzungen und aus der Amortisierung der fortgeführten Anschaffungskosten von fest-
verzinslichen Wertpapieren entstehen. Bei Dividenden gilt der Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses, Zinerträge
werden periodengerecht abgegrenzt.
Die Aufwendungen aus Kapitalanlagen enthalten grundsätzlich Aufwendungen für die Verwaltung von
Kapitalanlagen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sofern
diese angefallen sind.
9.15.2 Erträge und Aufwendungen aus „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet Finanzinvestitionen“
Sämtliche Wertänderungen, Abschreibungen, Zinsen und Dividenden werden in diesem Posten erfasst.
9.16 Versicherungsleistungen (netto)
In den Versicherungsleistungen (netto) sind die Zahlungen für Versicherungsfälle, die Veränderung der Rück-
stellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die Veränderung der Deckungsrückstellung und der
Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen
enthalten. Der Ausweis erfolgt abzüglich der Anteile der Rückversicherer.
9.17 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto) umfassen die unmittelbar und mittelbar anfallenden
Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen. Von den Rückversicherern erhaltene Provisionen und Gewinn-
beteiligungen sind hiervon abgesetzt.
9.18 Sonstige Aufwendungen
Gemäß § 43 RechVersV werden hier Aufwendungen ausgewiesen, die keinem der in der Verordnung aufgeführten
Funktionsbereiche zugeordnet werden können. Für die Darstellung unter IFRS wird analog verfahren.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
66
Konzernabschluss – Konzernanhang
10 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ – AKTIVA
10.1 Entwicklung der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte
ENTWICKLUNG DER SONSTIGEN
Versiche-
Übrige
Gesamt
Versiche-
Übrige
Gesamt
IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE
rungs- immaterielle
rungs- immaterielle
spezifische
Vermögens-
werte
spezifische
Vermögens-
werte
Software
Software
in T€
2020
3.248
1.685
1.563
1.403
222
2019
2.330
972
Bruttobuchwert 1. Januar
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar
Bilanzwert 1. Januar
12.625
5.523
7.102
885
15.873
7.208
8.665
2.288
355
12.449
4.602
7.847
176
14.779
5.574
9.205
1.094
0
1.358
918
Zugänge
Abgänge Bruttobuchwerte
Abschreibungen
133
0
0
833
1.273
222
2.106
355
921
713
1.634
0
Abgänge Abschreibungen
Bilanzwert 31. Dezember
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember
Bruttobuchwert 31. Dezember
133
0
0
7.154
6.223
13.377
1.693
2.736
4.429
8.848
8.959
17.806
7.102
5.523
12.625
1.563
1.685
3.248
8.665
7.208
15.873
10.2 Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16
NUTZUNGSRECHTE
in T€
2020
2.738
685
2019
0
Bruttobuchwert 1. Januar
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar
Bilanzwert 1. Januar
0
2.053
0
0
Zugänge (aus Erstanwendung)
Abgänge Bruttobuchwerte
Abschreibungen
2.738
0
0
685
685
0
Abgänge Abschreibungen
Bilanzwert 31. Dezember
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember
Bruttobuchwert 31. Dezember
0
1.369
1.370
2.738
2.053
685
2.738
Mit Zugang des Nutzungsrechts zum 1. Januar 2019 wurden Sonstige Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gebildet.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 betrugen zum 31. Dezember 2020 T€ 1.377
(Vorjahr: T€ 2.061).
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
67
10.3 Finanzinstrumente
FINANZINSTRUMENTE – JEDERZEIT VERÄUSSERBAR
in T€
31.12.2020
2.250
31.12.2019
2.250
Aktien
Investmentanteile
Renten
21.358
9.767
108.557
132.165
400
109.325
121.342
400
Festgelder
Gesamt
132.565
121.742
FINANZINSTRUMENTE – ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
IN T€
31.12.2020
2.503
31.12.2019
Wandelanleihen
Gesamt
0
2.503
0
Wertpapierleihegeschäfte
Zum Berichtszeitpunkt waren keine Wertpapiere verliehen.
10.4 Forderungen
FORDERUNGEN
in T€
31.12.2020
31.12.2019
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft
Davon an Versicherungsnehmer
1.791
39
1.227
35
Davon an Versicherungsvermittler
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
Forderungen Zulage Pflegeversicherung
Übrige Forderungen
1.830
536
1.262
3.297
476
465
1.294
2.295
4.126
215
Sonstige Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Gesamt
3.987
5.250
10.5 Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN
in T€
31.12.2020
878
31.12.2019
559
Beitragsüberträge
Deckungsrückstellung
49.235
5.725
37.021
2.905
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Gesamt
12
15
55.850
40.500
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
68
Konzernabschluss – Konzernanhang
10.5.1 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Beitragsüberträge
ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGE
in T€
2020
559
878
559
878
2019
558
559
558
559
Stand 1. Januar
Zuführungen
Auflösung/Inanspruchnahme
Stand 31. Dezember
10.5.2 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Deckungsrückstellung
ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNG
in T€
31.12.2020
37.021
14.484
31.12.2019
30.488
8.522
Deckungsrückstellung Vorjahr
Zuführung
Auflösung
2.270
1.989
Deckungsrückstellung Geschäftsjahr
49.235
37.021
10.5.3 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Rückstellung für
noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG
FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE
in T€
2020
2019
Stand 1. Januar
Schadenaufwendungen
für das Geschäftsjahr
für Vorjahre
2.905
3.971
20.498
990
9.619
–1.080
8.539
Gesamt
21.488
Abzüglich Zahlungen
für das Geschäftsjahr
für Vorjahre
15.901
2.767
7.804
1.801
9.605
2.905
Gesamt
18.668
5.725
Stand 31. Dezember
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
69
10.6 Steuerabgrenzung
AKTIVE STEUERABGRENZUNG
Aktive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
davon
in der
davon
direkt im
Eigen-
Aktive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
davon
in der
davon
direkt im
Eigen-
sonstigen Gewinn- und
sonstigen Gewinn- und
Ergebnis
erfasst
Verlust-
rechnung
erfasst
kapital
Ergebnis
erfasst
Verlust-
rechnung
erfasst
kapital
in T€
31.12.2020
31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte
Kapitalanlagen
0
0
0
0
0
0
0
0
Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente
1.317
1.317
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Versicherungstechnische
Rückstellungen
452
279
0
0
0
0
452
279
0
0
127
1.658
4.089
5.874
0
0
0
0
127
1.658
3.609
5.394
0
0
Sonstige
Ertragsteuerlicher Verlustvortrag
6.829
8.877
5.972
8.020
857
857
480
480
PASSIVE STEUERABGRENZUNG
Passive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
davon
in der
davon
direkt im
Eigen-
Passive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
davon
in der
davon
direkt im
Eigen-
sonstigen Gewinn- und
sonstigen Gewinn- und
Ergebnis
erfasst
Verlust-
rechnung
erfasst
kapital
Ergebnis
erfasst
Verlust-
rechnung
erfasst
kapital
in T€
31.12.2020
31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte
Kapitalanlagen
645
0
645
0
734
0
734
0
Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente
3.027
3.002
25
0
0
1.953
1.953
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Versicherungstechnische
Rückstellungen
137
40
0
0
137
40
0
0
0
0
590
0
0
0
590
0
0
0
Sonstige
3.849
3.002
848
3.277
1.953
1.324
Die latenten Steuern werden im Geschäftsjahr saldiert ausgewiesen.
Hinsichtlich der Nutzbarkeit der latenten Steuern wird auf Abschnitt 12.8 verwiesen.
10.7 Übrige Aktiva
ÜBRIGE AKTIVA
in T€
31.12.2020
31.12.2019
530
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Rechnungsabgrenzungsposten
Steuervorauszahlungen
Sonstige Vermögenswerte
Gesamt
704
1.134
40
409
356
673
1.461
2.756
2.551
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
70
Konzernabschluss – Konzernanhang
10.8 Entwicklung der Betriebs- und Geschäftsausstattung
ENTWICKLUNG DER BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG
in T€
2020
2.271
1.741
530
413
2019
2.206
1.530
677
65
Bruttobuchwert 1. Januar
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar
Bilanzwert 1. Januar
Zugänge
Abgänge Bruttobuchwerte
Abschreibungen
0
0
239
212
0
Abgänge Abschreibungen
Bilanzwert 31. Dezember
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember
Bruttobuchwert 31. Dezember
0
704
1.980
2.684
530
1.741
2.271
11 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ – PASSIVA
11.1 Eigenkapital
Übrige Rücklagen
UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE
in T€
01.01.2020
2.649
Veränderung
3.286
31.12.2020
5.935
Kapitalanlagen
Latente Steuern
–1.953
696
–1.048
–3.002
2.933
2.238
UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE
in T€
01.01.2019
–915
Veränderung
3.564
31.12.2019
2.649
Kapitalanlagen
Latente Steuern
145
–2.098
–1.953
696
–770
1.466
Für weitere Erläuterungen wird auf die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals verwiesen.
Die am 7. Juli 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung durch Ausgabe von insgesamt 1.326.160 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien zum Preis von 24,40 € je Aktie führte zu einer Erhöhung des Stammkapitals um
2.652.320 € auf insgesamt 29.175.560 € (2 € je Aktie). Die über die Erhöhung des Stammkapitals hinausgehend
erzielten Erlöse von T€ 29.706 wurden nach Abzug der Transaktionskosten in Höhe von T€ 1.181, vermindert
um die auf diese entfallenden Steuern (T€ 377), direkt im Eigenkapital im Posten der Kapitalrücklage berück-
sichtigt. Die Eigenkapitalbeschaffungskosten, wie Emissionskosten und Beratungskosten, und die darauf ent-
fallenden Steuern wurden gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand in der GuV berücksichtigt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
71
11.2 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)
VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN (BRUTTO)
in T€
31.12.2020
3.338
31.12.2019
2.966
51.078
13.047
1.430
0
Beitragsüberträge
Deckungsrückstellung
70.675
14.801
1.642
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Drohverlustrückstellung
550
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Gesamt
64
78
91.070
68.599
11.2.1 Entwicklung der Beitragsüberträge
ENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGE
in T€
31.12.2020
2.966
31.12.2019
2.537
Stand 31. Dezember Vorjahr/1. Januar Geschäftsjahr
Zuführungen
3.338
2.966
Auflösung/Inanspruchnahme
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr/Vorjahr
–2.966
3.338
–2.537
2.966
Bei der Rückstellung für Beitragsüberträge handelt es sich im Wesentlichen nicht um zukünftige liquiditäts-
wirksame Zahlungsströme, deshalb verzichten wir auf eine Laufzeitangabe.
11.2.2 Entwicklung der Deckungsrückstellung
ENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNG
in T€
31.12.2020
51.078
21.554
3.132
31.12.2019
42.570
10.201
2.777
Deckungsrückstellung Vorjahr
Zuführung
Auflösung
Zinsanteil
1.174
1.084
Deckungsrückstellung Geschäftsjahr
70.675
51.078
Der Zinsanteil wird mit dem jeweiligen Rechnungszins aus dem Geschäftsjahr, bezogen auf den Mittelwert aus der
Bilanzdeckungsrückstellung des Vorjahres und des Geschäftsjahres, ermittelt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
72
Konzernabschluss – Konzernanhang
11.2.3 Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE
in T€
2020
2019
Stand 1. Januar
Schadenaufwendungen
für das Geschäftsjahr
für Vorjahre
13.047
10.269
51.242
1.402
37.973
388
Gesamt
52.644
38.361
Abzüglich Zahlungen
für das Geschäftsjahr
für Vorjahre
39.875
11.015
50.890
14.801
28.064
7.519
Gesamt
35.583
13.047
Stand 31. Dezember
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei
bis drei Jahre verbraucht. Leistungen für Versicherungsfälle aus früheren Perioden sind aufgrund der versicherten
Risiken eher gering.
11.2.4 Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG
in T€
2020
1.430
463
2019
836
Stand 31. Dezember Vorjahr/1. Januar Geschäftsjahr
Zuführungen
1.120
526
Inanspruchnahme
251
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr/Vorjahr
1.642
1.430
Die Rückstellung für die Beitragsrückerstattungen wird im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre
verbraucht. Leistungen für Versicherungsfälle aus früheren Perioden sind aufgrund der versicherten Risiken
eher gering.
SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN
in T€
31.12.2020
31.12.2019
Stornorückstellung
34
30
64
53
25
78
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Gesamt
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
73
VERSICHERUNGSTECHNISCHE DROHVERLUSTRÜCKSTELLUNG
in T€
31.12.2020
550
31.12.2019
Versicherungstechnische Drohverlustrückstellung
0
Gesamt
550
0
Die versicherungstechnische Drohverlustrückstellung wurde vorsorglich gebildet, um die Verpflichtungen der
Versicherungsnehmer auch bei einem weiter sinkenden Zins über einen Vierjahreszeitraum ab 2020 jederzeit
erfüllen zu können. Die Bewertung dieser Rückstellung basiert auf Annahmen, für die Beurteilungsspielräume
bestehen. Soweit sich die Schätzungen bzw. Annahmen als nicht mehr aktuell oder falsch erweisen, wird es
künftig zu einer Anpassung bzw. Auflösung führen. Sollte zum Beispiel eine Unterdeckung im Zinsergebnis bzw.
eine strukturelle Nichterreichung des tarifmäßigen Rechnungsfußes wider Erwarten nicht oder nur teilweise durch
Beitragsanpassungen heilbar sein, hat die Gesellschaft für den Vertragsbestand ein latentes Risiko von nach
kompensatorischen Effekten ca. € 4,3 Mio. errechnet.
11.3 Sonstige Rückstellungen
ENTWICKLUNG DER SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
in T€
2020
3.373
3.185
188
2019
872
Stand 31. Dezember Vorjahr
Inanspruchnahme
Auflösung
835
37
Zuführung
3.448
3.448
3.373
3.373
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr
Die Restlaufzeit der Sonstigen Rückstellungen ist maximal zwölf Monate.
11.4 Verbindlichkeiten
VERBINDLICHKEITEN
in T€
31.12.2020
1.416
31.12.2019
1.129
237
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft
Davon gegenüber Versicherungsnehmern
Davon gegenüber Versicherungsvermittlern
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
Sonstige Verbindlichkeiten
454
962
892
51.754
6.636
42.568
127
5.446
6.484
50.300
Gesamt
65.252
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
74
Konzernabschluss – Konzernanhang
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
in T€
31.12.2020
415
31.12.2019
360
Steuern
Personal und Sozialversicherung
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Anwendung IFRS 16
Übrige
26
32
3.242
1.377
386
3.115
2.061
916
Gesamt
5.446
6.484
VERBINDLICHKEITEN
Restlaufzeiten
in T€
31.12.2020
1.416
454
bis zu 1 Jahr
1.416
1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
31.12.2019
1.129
237
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft
Davon gegenüber Versicherungsnehmern
Davon gegenüber Versicherungsvermittlern
0
0
0
0
0
0
454
962
962
892
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft
51.754
0
0
51.754
42.568
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft
6.636
5.446
6.636
4.069
0
1.377
1.377
0
0
127
6.484
Sonstige Verbindlichkeiten
Gesamt
65.252
12.121
51.754
50.308
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Restlaufzeiten
in T€
31.12.2020
415
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
31.12.2019
360
Steuern
415
26
0
0
0
0
0
0
0
0
Personal und Sozialversicherung
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Anwendung IFRS 16
Übrige
26
32
3.242
1.377
386
3.242
0
0
3.115
2.061
916
1.377
0
386
4.069
Gesamt
5.446
1.377
6.484
FÄLLIGKEITEN DER
2020
2019
LEASINGVERBINDLICHKEITEN
Zukünftige
Zinsen
Barwert der
Mindest-
Zukünftige
Mindest-
Zinsen
Barwert der
Mindest-
Mindest-
in T€
Leasingraten
Leasingraten
Leasingraten
Leasingraten
Weniger als 1 Jahr
Zwischen 1 und 5 Jahre
Mehr als 5 Jahre
Gesamt
704
704
10
20
0
694
684
704
704
10
20
20
50
694
684
0
0
704
684
1.407
30
1.377
2.111
2.061
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
75
12 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG
12.1 Verdiente Beiträge
Hinsichtlich der gebuchten Beiträge sowie der Veränderungen der Beitragsüberträge und der verdienten Beiträge
(jeweils brutto, rück und netto) verweisen wir auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
12.2 Ergebnis Kapitalanlagen
ERGEBNIS KAPITALANLAGEN
in T€
2020
2019
Erträge aus Kapitalanlagen
Laufende Erträge aus Kapitalanlagen
Gewinn aus Zeitwertänderungen
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
Gesamt
1.885
135
901
0
2.909
4.929
3.066
3.967
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Sonstige Aufwendungen
Abschreibungen und Wertminderungen auf Kapitalanlagen
Verluste aus Zeitwertänderungen
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
Gesamt
575
0
313
0
55
253
0
3.435
4.065
864
566
3.401
Ergebnis aus Kapitalanlagen
12.3 Sonstige Erträge
SONSTIGE ERTRÄGE
in T€
2020
251
77
2019
526
104
630
Sonstige versicherungstechnische Erträge
Sonstige nichtversicherungstechnische Erträge
Gesamt
328
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
76
Konzernabschluss – Konzernanhang
12.4 Versicherungsleistungen
VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
in T€
2020
2019
Zahlungen für Versicherungsfälle
Bruttobetrag
50.890
18.669
32.221
35.583
9.604
Anteil der Rückversicherer
Nettobetrag
25.979
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Bruttobetrag
1.755
2.820
2.778
–1.066
3.844
Anteil der Rückversicherer
Nettobetrag
–1.065
Veränderung der Deckungsrückstellung
Bruttobetrag
19.596
12.214
7.382
8.508
6.534
1.974
Anteil der Rückversicherer
Nettobetrag
Veränderung der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen
Bruttobetrag
537
–2
46
14
32
Anteil der Rückversicherer
Nettobetrag
535
Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen
Bruttobetrag
463
0
1.121
0
Anteil der Rückversicherer
Nettobetrag
463
1.121
32.950
Gesamt
39.539
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
77
12.5 Schadenentwicklung
Schadenentwicklung (Schadenrückstellungen zuzüglich geleisteter Schadenzahlungen, jeweils inklusive
Schadenregulierung) für das selbst abgeschlossene Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft:
SACH 2020
BRUTTO
in T€
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
1
1.584.136
1.562.068
1.568.473
1.562.441
1.609.993
1.575.836
1.605.113
1.602.246
1.602.246
1.601.746
1.601.746
1.601.746
1.303.200
1.785.097
1.816.195
1.800.128
1.397.156
1.406.534
1.395.791
1.389.839
1.389.932
1.363.826
1.380.401
2.066.283
1.625.641
1.713.158
1.920.747
2.119.935
2.386.331
2.379.763
2.440.052
2.449.307
2.448.122
3.234.840
3.244.183
2.568.250
2.522.659
2.678.135
2.678.718
2.675.674
2.678.021
2.692.520
6.060.736 11.758.286 14.412.484 11.724.574
6.417.169 12.571.908 14.748.998 11.607.532
6.259.299 12.400.656 14.721.159 11.414.515
6.355.112 12.431.976 14.777.473 11.279.378
6.278.786 12.431.363 14.736.006 11.170.985
6.279.341 12.473.441 14.733.879
6.307.965 12.482.093
9.222.768
8.910.821
8.805.652
8.735.920
2.406.278
2.187.818
1.972.263
2.955.895
2.001.782
3.774.493
2
3
4
5
6
7
8
6.290.219
9
10
11
12
Abw.
Gewinn
–17.610
–77.201
–381.838
542.320
–229.482
–723.807
–321.395
553.589
486.848
434.015
954.113
0
NETTO
in T€
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
1
665.520
679.394
681.352
687.792
763.444
757.153
774.845
770.910
770.910
770.060
770.060
770.060
390.274
488.674
538.340
596.570
499.048
537.412
528.538
527.029
527.059
523.834
540.409
494.160
443.453
594.131
691.645
739.013
750.264
745.441
752.480
761.735
760.549
2.259.145
2.215.822
1.966.178
1.960.761
1.998.989
1.996.341
1.994.679
1.997.025
2.011.525
4.811.515
5.088.292
4.995.109
5.028.103
5.000.262
5.000.558
5.029.182
5.011.436
8.677.879
9.143.503
9.072.907
9.107.952
9.103.791
9.145.869
9.114.928
7.088.799
7.406.964
7.369.049
7.432.170
7.413.313
7.411.097
5.108.328
5.268.370
5.193.118
5.116.768
5.053.189
3.604.086
3.641.442
3.583.506
3.616.169
2.254.445
2.053.675
1.846.414
2.770.745
1.852.873
2.830.948
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Abw.
Gewinn
–104.540
–150.135
–266.389
247.620
–199.920
–437.049
–322.298
55.139
–12.083
408.031
917.872
0
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
78
Konzernabschluss – Konzernanhang
KV 2020
BRUTTO
in T€
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
1
178.213
214.065
214.170
213.831
213.831
221.353
221.741
221.728
221.728
221.728
221.728
221.728
1.195.517
1.501.212
1.508.026
1.513.529
1.569.215
1.573.216
1.572.750
1.572.749
1.573.012
1.572.762
1.572.762
3.265.014
3.611.407
3.649.782
3.761.255
3.765.725
3.765.332
3.768.528
3.768.475
3.768.475
3.768.739
4.448.117
5.006.025
5.099.164
5.114.898
5.121.749
5.122.511
5.122.800
5.122.549
5.122.609
6.149.290
9.289.456 12.750.009 15.994.251 18.377.836 23.800.708 35.017.349 47.467.962
2
6.313.310 10.509.044 12.313.512 16.060.481 19.250.641 24.488.090 37.415.931
6.487.045 10.167.826 12.550.516 16.226.707 19.328.307 24.702.607
6.466.153 10.222.046 12.618.126 16.282.013 19.420.767
6.500.050 10.254.318 12.625.336 16.301.862
6.503.766 10.259.529 12.627.767
3
4
5
6
7
6.503.462 10.260.380
8
6.505.226
9
10
11
12
Abw.
Gewinn
–43.515
–377.245
–503.724
–674.492
–355.936
–970.924
122.242
–307.611 –1.042.931
–901.899 –2.398.582
0
NETTO
in T€
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
1
122.395
129.483
129.670
129.596
129.596
134.092
134.331
134.319
134.319
134.319
134.319
134.319
386.086
588.171
594.272
596.926
629.763
632.418
632.104
632.103
632.233
631.983
631.983
1.827.564
2.060.840
2.074.693
2.140.595
2.143.280
2.143.029
2.144.872
2.144.819
2.144.819
2.145.077
2.312.676
2.823.463
2.877.765
2.887.822
2.891.591
2.892.036
2.892.205
2.892.074
2.892.109
3.290.102
3.421.086
3.516.378
3.502.338
3.516.162
3.518.670
3.518.486
3.520.102
6.179.857
7.038.692
6.882.622
6.906.740
6.925.319
6.928.461
6.929.002
7.848.807
7.749.312
7.828.273
7.874.304
7.880.231
7.882.517
9.151.427 10.764.212 13.890.274 25.583.708 27.913.485
9.287.604 11.444.194 15.523.064 26.900.415
9.356.490 11.500.835 15.695.178
9.401.668 11.579.974
2
3
4
5
9.417.131
6
7
8
9
10
11
12
Abw.
Gewinn
–11.924
–245.898
–317.514
–579.432
–230.000
–749.145
–33.710
–265.704
–815.762 –1.804.904 –1.316.706
0
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
79
12.6 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)
AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEB (NETTO)
in T€
2020
42.007
10.913
–22.733
30.187
2019
39.625
7.599
Abschlussaufwendungen
Verwaltungsaufwendungen
Anteil der Rückversicherer
Gesamt
–21.838
25.386
12.7 Sonstige Aufwendungen
SONSTIGE AUFWENDUNGEN
in T€
2020
2019
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Depotzinsen Rückversicherung
Feuerschutzsteuer
934
17
832
16
Übrige versicherungstechnische Aufwendungen
0
0
951
2.974
209
3.925
848
4.416
209
5.264
Sonstige nichtversicherungstechnische Aufwendungen
Davon Aufsichtsratsvergütungen
Gesamt
12.8 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands und -ertrags
HAUPTBESTANDTEILE DES ERTRAGSTEUERAUFWANDS UND -ERTRAGS
in T€
2020
2019
Laufende Steuern
Berichtsjahr
Vorjahr
22
–171
–149
–40
121
81
Latente Steuern
Latente Steuern aus Verlustvorträgen
–2.740
–259
–1.184
–2.019
–3.203
–3.122
Latente Steuern aus der Entstehung oder Umkehrung temporärer Unterschiede
–2.999
–3.148
Die Ertragsteuern setzen sich aus tatsächlich zu zahlenden Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuern der inländischen Konzernunternehmen zusammen. Darüber hinaus fallen die Veränderungen der
erfolgswirksamen aktiven und passiven latenten Steuern unter diesen Posten.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
80
Konzernabschluss – Konzernanhang
Die Deutsche Familienversicherung ging im Jahr 2018 an die Börse, um mit dem eingeworbenen Kapital ihre
starken Wachstumsziele zu finanzieren. Die Vertriebsaufwendungen, die hierfür nötig sind, können nach
aktuellem Recht weder steuerlich noch nach den von der Deutschen Familienversicherung angewandten
Rechnungslegungsvorschriften aktiviert werden, sondern sind aufwandswirksam zu erfassen. Dieser
Abschlusskostenaufwand ist primär verantwortlich für den angesammelten steuerlichen Verlustvortrag
der Gesellschaft. Im Kern zeichnet die Deutsche Familienversicherung ein profitables Geschäft. Wäre eine
Aktivierung der Abschlusskosten nach IFRS möglich, so wäre auch das IFRS-Ergebnis bereits jetzt positiv. Da die
Abschlusskosten in zukünftigen Jahren einen immer geringeren relativen Anteil im Verhältnis zu den verdienten
Beiträgen ausmachen werden, zeigt die Unternehmensplanung ab dem Jahr 2022 ein positives Ergebnis. Im
Planungszeitraum von fünf Jahren kann der steuerliche Verlustvortrag nach Mindestbesteuerung voraussichtlich
vollständig genutzt werden, so dass die aktiven latenten Steuern als werthaltig angesehen werden und aktive
latente Steuern auf den steuerlichen Verlust des Jahres 2020 gebildet wurden. Da derzeit ein Letter of Intent, aber
noch kein unterzeichneter Vertrag mit einem Konsorten hinsichtlich einer Rückversicherungslösung im Rahmen
von CareFlex Chemie besteht, wurde die Rückversicherungslösung von CareFlex Chemie in dieser Planung
vorsichtshalber nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich kann die Planung der Beiträge aus den akquirierten Verträgen verlässlich erfolgen, da es auf Seiten
der Kunden nur geringe Kündigungen zu verzeichnen sind.
Die Deutsche Familienversicherung führte weiterhin eine Sensitivitätsanalyse zur Nutzung der latenten Steuern
durch. Hierfür reduzierte sie das Neugeschäft auf 50% der ursprünglichen Plangröße. Auch in diesem Szenario
kann der steuerliche Verlustvortrag vollständig genutzt werden.
Laufende Steuerforderungen resultieren aus Steuerrückforderungen gegenüber der Finanzverwaltung, die aus zu
hoch berechneten Steuervorauszahlungen der im Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften resultieren.
12.9 Überleitung erwarteter Ertragsteuern zu ausgewiesenen Ertragsteuern
Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern ergab sich folgende Überleitung der erwarteten Ertragsteuern zu den
ausgewiesenen Ertragsteuern:
ÜBERLEITUNG ERWARTETER ERTRAGSTEUERN ZU AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERN
in T€
2020
–7.434
–3.148
–10.583
32,00
2019
–2.100
–3.122
–5.222
32,00
Konzernergebnis
Ertragsteuerertrag
Ergebnis vor Ertragsteuern
Konzernsteuersatz in %
Erwartete Ertragsteuern
Korrigiert um Steuereffekte aus
Außerbilanziellen Korrekturen der Kapitalanlagen
Nicht abziehbaren Aufwendungen
Periodenfremden Ertragsteuern
–3.386
–1.671
0
234
–1.491
0
4
40
238
–1.451
–3.122
Ausgewiesene Ertragsteuern
–3.148
Die erwarteten Ertragsteuern wurden mit dem Konzernsteuersatz von 32% (Vorjahr: 32%) ermittelt.
Der durchschnittliche effektive Gesamtertragsteuersatz betrug im Berichtsjahr 29,8% im Vergleich zu 59,8% im Vorjahr.
Effektiver Gesamtertragsteuersatz in %
29,8
59,8
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
81
12.10 Angaben nach IAS 33 Ergebnis je Aktie
Bei allen Stammaktien handelt es sich um Inhaberaktien. Es sind keine Vorzugsaktien im Umlauf.
Das in der Gewinn- und Verlustrechnung angegebene Ergebnis je Aktie leitet sich wie folgt her:
ANGABEN NACH IAS 33 ERGEBNIS JE AKTIE
in T€
2020
2019
Periodenerfolg
–7.434.202
–2.100.360
Stück
Stück
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf gewesenen Stammaktien
Altaktionäre
Gewichtung
Anzahl Tage
Gewichtete Zahl
Neuaktionäre
Gewichtung
Anzahl Tage
Gewichtete Zahl
Gesamt
13.261.620
12.753.875
360
13.261.620
1.326.160
360
12.753.876
507.745
174
640.977
304
428.762
13.902.597
–0,53
13.182.638
–0,16
EPS in €
13 SONSTIGE ANGABEN
13.1 Kapitalmanagement IFRS 4
Kapitalstruktur
Der DFV-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2020 über ein Eigenkapital von insgesamt 90,9 Mio. € (Vorjahr:
64,5 Mio. €). Das Eigenkapital setzte sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Das gezeichnete Kapital erhöhte sich aufgrund der Kapitalerhöhung vom 7. Juli 2020 um 2,7 Mio. € auf 29,2 Mio. €
(Vorjahr: 26,5 Mio. €), die Kapitalrücklage wurden ebenfalls aufgrund der Kapitalerhöhung um 28,9 Mio. € auf
72,7 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €) erhöht. Der Verlustvortrag belief sich auf 6,6 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €). Das
Konzernergebnis beträgt –7,4 Mio. € (Vorjahr: –2,1 Mio. €).
Die Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste, in der Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten der
Kategorie „Jederzeit veräußerbar“ unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte erfolgsneutral erfasst werden,
erhöhte sich im Verlauf des Berichtsjahres kapitalmarktbedingt auf 2,9 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die Rück-
lage für „Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital“ des Vorjahres in Höhe von –2,6 Mio. € wurde in
die Kapitalrücklage und den Verlustvortrag umgegliedert.1
¹ Siehe hierzu auch Ziffer 2 und 3 der Notes.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
82
Konzernabschluss – Konzernanhang
Die Eigenkapitalquote, definiert als Relation des gesamten Eigenkapitals in Höhe von 90,9 Mio. €
(Vorjahr: 64,5 Mio. €) zu den verdienten Beiträgen (netto) in Höhe von 61,9 Mio. € (Vorjahr: 54,4 Mio. €), steigt
aufgrund der Kapitalerhöhung deutlich auf 147% (Vorjahr: 119%). Die Eigenkapitalrendite verminderte
sich auf –12% (Vorjahr: –8,2%). Sie wird aus der Relation des Ergebnisses vor Ertragsteuern von
–10,6 Mio. € (Vorjahr: –5,2 Mio. €) zu dem um die übrigen Rücklagen bereinigten Eigenkapital in Höhe von
87,9 Mio. € (Vorjahr: 63,8 Mio. €) ermittelt.
Risikoberichterstattung
Mit diesem Bericht werden die Anforderungen zur Risikoberichterstattung gemäß IAS 1.134 bis 136 (Kapital),
IFRS 4.38 bis 39A (Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben) und IFRS 7.31 bis 42
(Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben) erfüllt.
In das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung sind alle relevanten Risikoarten eingebunden.
Diese Vorgehensweise spiegelt sich in dem vorliegenden Chancen- und Risikobericht wider. Die Anforderungen
von IFRS 4 beziehungsweise von IFRS 7 sind grundsätzlich auf Risiken, die aus Versicherungsverträgen
resultieren, beziehungsweise auf Risiken aus Finanzinstrumenten beschränkt und rücken sie in den Mittelpunkt
der Berichterstattung.
Bei der Deutschen Familienversicherung steht beim Einsatz des Instrumentariums der Risikosteuerung und
hinsichtlich der Einschätzung der Risikolage gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
eine gesamthafte Betrachtungsweise im Vordergrund.
Risikomanagementsystem
Ziel des Risikomanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die
dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie
die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage
in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungs-
gemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu
gewährleisten.
Das Risikomanagement umfasst alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu
beherrschen. Dabei werden Risiken und andere negative Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage auswirken können, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet.
Der implementierte Risikomanagementprozess legt Regeln zu Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung
und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken und für ein zentrales Frühwarnsystem
fest. Auch Beteiligungen werden in das Risikomanagement einbezogen. Das Risikomanagementsystem umfasst
zudem ein Business-Continuity-Management-System.
Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer
Wesentlichkeit zu beurteilen. Gegenstand der Risikoinventur im Einzelnen sind die Überprüfung und Dokumentation
sämtlicher Einzel- und Kumulrisiken. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten.
Die identifizierten Risiken werden Risikokategorien zugeordnet. Nach dieser Kategorisierung werden die
wesentlichen Risiken in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung
erläutert. Die Darstellungen zur Risikoexponierung erfolgen dabei grundsätzlich netto, das heißt unter Berück-
sichtigung von eingeleiteten beziehungsweise geplanten Risikominderungsmaßnahmen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
83
Die mindestens vierteljährlich erfolgende Überprüfung und Bewertung der Risikotragfähigkeit umfasst auch
eine Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten
Indexwerts werden Maßnahmen eingeleitet.
Die Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden vierteljährlich durch die Risikokommission
abschließend bewertet. Das zentrale Risikoberichtswesen sorgt für Transparenz in der Berichterstattung. Bei
wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten
Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien regelmäßig sowie bedarfsweise ad hoc
zur Verfügung gestellt.
Bereits im Rahmen des Neuproduktprozesses werden bei der Produktentwicklung die Auswirkungen auf das
Unternehmensrisikoprofil analysiert und beurteilt. Bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder der Einführung neuer
Versicherungsprodukte ist deren Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil zu bewerten.
Governance-Struktur
Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung ist als integraler Bestandteil der Unternehmens-
steuerung in die Geschäftsstrategie eingebettet. Es baut auf der vom Vorstand verabschiedeten Risikostrategie auf
und stützt sich auf die drei miteinander verbundenen und in das Kontroll- und Überwachungssystem eingebetteten
Funktionen operative Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Interne Revision. Das Kontrollumfeld wird
vervollständigt durch den Aufsichtsrat sowie durch externe Wirtschaftsprüfer.
In der Leitlinie Risikomanagement und ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) wird die Steuerung der
Risiken mit umfangreichen Darstellungen zu Methoden, Prozessen und Verantwortlichkeiten dokumentiert. Ein
Grundprinzip der Risikoorganisation und der Risikomanagementprozesse ist die Trennung von Risikosteuerung
und Risikoüberwachung.
Operative Risikosteuerung
Unter Risikosteuerung ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen
zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder
Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen
zu beachten. Die Funktionen, der für den Aufbau von Risikopositionen Verantwortlichen, sind personell und
organisatorisch von den nachgeordneten Bereichen der Risikoüberwachung getrennt.
Risikoüberwachung
Versicherungsunternehmen müssen über ein wirksames Risikomanagementsystem verfügen, das gut in die
Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei die Informations-
bedürfnisse der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder Schlüsselfunktionen innehaben, durch
eine angemessene interne Berichterstattung gebührend berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem muss die
Strategien, Prozesse und internen Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unter-
nehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und
zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten.
Zu den zu entwickelnden Strategien zählt insbesondere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte
Risikostrategie, die Art, Umfang und Komplexität des betriebenen Geschäfts und der mit ihm verbundenen Risiken
berücksichtigt.
Das Versicherungsgeschäft ist aufgrund der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklungen mit Risiken verbunden.
Wichtig ist, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit
verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
84
Konzernabschluss – Konzernanhang
Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:
— versicherungstechnische Risiken,
— Marktrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen,
— Kreditrisiken, insbesondere aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
— Liquiditätsrisiken,
— operationale Risiken,
— Reputationsrisiken,
— strategische Risiken.
Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, diese Risiken frühzeitig zu identifi-
zieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die
Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamt-
vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten.
Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seinen Sitzungen regelmäßig mit Fragen der
Risikostrategie und lässt sich vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung und die Planung unterrichten.
Zur Risikostrategie der Gesellschaft zählen auch die Risikoabwälzung auf solvente Rückversicherungsunternehmen
mit erstklassigen Ratings über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Natur-
katastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunter-
brechungen, Betriebshaftpflicht, Geschäftsgebäude, -inventar und Cyberrisiken.
Die Deutsche Familienversicherung hat zudem im Berichtszeitraum gemäß den Anforderungen nach
Solvency II einen Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA – Own Risk
and Solvency Assessment) implementiert. Während bei der Anwendung der Standardformel grundsätzlich
jedes Versicherungsunternehmen identische Kriterien zur Bewertung eines Risikos anwendet und damit einen
europaweit vergleichbaren Solvenzkapitalbedarf ermittelt, werden im ORSA auch unternehmensindividuelle
Bewertungskriterien herangezogen und auf dieser Grundlage der individuelle Gesamtsolvabilitätsbedarf
festgestellt. Weiterhin werden in der Vorausschau auf die kommenden drei bis fünf Jahre bestimmte Stress-
Szenarien durchlaufen, um eine stabile Solvabilität der Deutschen Familienversicherung auch unter erheblicher
Belastung sicherstellen zu können.
Die Durchführung eines ORSA wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich beauftragt (Regel-ORSA). Bei
Eintreten bestimmter Kriterien (z.ꢀB. Absicht einer Veränderung in der Rückversicherungspolitik des
Unternehmens oder Veränderungen am Kapitalmarkt mit Überschreiten festgelegter Limits), die der Vorstand
in Leitlinien festgelegt hat, kann darüber hinaus jederzeit vom Vorstand ein weiterer ORSA veranlasst werden.
Die Veränderungen in der in Vorgehen, Grundlagen, Erkenntnisse und Folgerungen aus dem ORSA werden in
einem internen Bericht an den Vorstand zusammengefasst. Der Vorstand stellt mögliche Wirkungen auf die
Geschäftsstrategie und Geschäftsplanung innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Berichts fest und
entscheidet zudem über eventuell weitergehende Informationen an den Aufsichtsrat und die Aufsichtsbehörde.
Die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) berichtet in der Deutschen Familienversicherung an den
Vorsitzenden des Vorstandes (CEO).
Zur Compliance-Funktion der Deutschen Familienversicherung wurde der Abteilungsleiter Recht/Compliance
des Unternehmens bestellt. Er ist Volljurist, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt. Er nimmt als Compliance-
Funktion die Aufgaben nach § 29 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz wahr. Dazu gehört die Beratung des
Vorstandes in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die für den Betrieb des
Versicherungsgeschäfts gelten. Außerdem hat die Compliance-Funktion die möglichen Auswirkungen von
Änderungen des Rechtsumfeldes für das Unternehmen zu beurteilen und das mit der Verletzung der rechtlichen
Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko) zu identifizieren und zu beurteilen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
85
Abläufe zur Umsetzung von Compliance und die zu erstellenden Meldungen werden in einem Compliance-Plan
festgelegt. Der Vorstand kann durch Beschluss den genehmigten Revisionsplan als genehmigten Compliance-Plan
einsetzen und auf einen separaten Compliance-Plan verzichten. Die Compliance-Funktion informiert den Vorstand
regelmäßig über Compliance-Themen und erstellt jährlich einen Compliance-Bericht.
Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion (VmF) verfügen.
Die VmF wurde bei der Deutschen Familienversicherung aufgeteilt nach den Versicherungsprodukten nach Art
der Schadenversicherung einerseits und nach Art der Lebensversicherung anderseits und jeweils extern vergeben.
Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Schaden, insbesondere Krankenzusatzprodukte nach Art der
Schaden sowie Personen- und Sachversicherungen, wie Tierkranken, Haftpflicht, Unfall, Glas, Hausrat, wurde per
Funktionsausgliederungsvertrag vom 29. Oktober 2015 an die Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für
aktuarielle Beratung mbH, Köln, ausgegliedert und wird dort von Frau Marion Beiderhase, Aktuarin (DAV), wahr-
genommen. Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Lebensversicherung, insbesondere für die nicht
substitutiven Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung, wurde per Funktionsaus-
gliederungsvertrag vom 24. November 2015 an den Aktuar (DAV) Herrn Dr. Berthold Ströter von der Aktuarskanzlei
Bek Ströter PartG ausgegliedert. Ausgliederungsbeauftragter für die VmF ist der Abteilungsleiter Aktuariat der
Deutschen Familienversicherung. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung als Diplom-Mathematiker (FH)
im Bereich Versicherungswesen.
Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame Interne Revision verfügen, welche die gesamte Geschäfts-
organisation und insbesondere das interne Kontrollsystem auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.
Die interne Revisionsfunktion berichtet bei der Deutschen Familienversicherung an den Vorstand IT/Schaden/
Leistung (COO).
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen und unterstützt damit die
Unternehmensführung bei der Zielerreichung durch Bewertung und Empfehlung von möglichen Maßnahmen
zur Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Geschäftsorganisation, insbesondere des internen
Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Führungs- und Überwachungsprozesse. Zur Gewährleistung
ihrer Unabhängigkeit arbeitet die Interne Revision unter der direkten Verantwortung eines vom Gesamtvorstand
benannten Vorstandsmitglieds. Die Interne Revision berichtet ausschließlich an den Gesamtvorstand. Die mit
der Internen Revision beauftragten Personen sind im Rahmen ihrer Revisionstätigkeiten keinen einschränkenden
Weisungen unterworfen und haben diese Aufgaben selbstständig und unabhängig wahrzunehmen.
13.2 Aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und Risiken aus der Versicherungstechnik
Ziel des Kapitalmanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, die jederzeitige Sicherstellung der
Risikotragfähigkeit zu gewährleisten, um alle aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultierenden
Verpflichtungen erfüllen zu können sowie künftiges Wachstum durch eine angemessene Eigenmittelstrategie
weitgehend unabhängig zu finanzieren. Der Kapitalisierungsgrad repräsentiert die aufsichtsrechtliche Risiko-
tragfähigkeit der Deutschen Familienversicherung als Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den
aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken. Die Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise auf
der Basis aufsichtsrechtlicher Vorschriften und unter Berücksichtigung interner Limite analysiert.
Die Eigenmittel der Deutschen Familienversicherung werden voraussichtlich wieder oberhalb des handels-
rechtlichen Eigenkapitals liegen. Die Bewertungsdifferenzen sind wesentlich auf die Nichtansetzung von
immateriellem Vermögen und Bewertungsunterschiede in den versicherungstechnischen Rückstellungen
(z.ꢀB. Beitragsüberträge, Schwankungsrückstellungen) zurückzuführen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
86
Konzernabschluss – Konzernanhang
Aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit
Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II.
Die Berechnung des Risikokapitalbedarfs (SCR: Solvency Capital Requirement) erfolgt als Value-at-Risk mit einem
Konfidenzniveau von 99,5%.
Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit wird durch das Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den
aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken abgebildet. Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Risiko-
tragfähigkeit wird mindestens quartalsweise analysiert.
Im Geschäftsjahr 2020 erfüllt die Deutsche Familienversicherung die gesetzlichen Mindest-Solvabilitäts-
anforderungen gemäß Solvency II. Die Solvabilitätsquote liegt deutlich über den Mindestanforderungen.
Risiken aus der Versicherungstechnik
Allgemeines
Die Deutsche Familienversicherung ist derzeit ausschließlich in Deutschland tätig. Versicherungsnehmer sind dabei
ausschließlich natürliche Personen. Entsprechend den in Abschnitt A.1.2. genannten Versicherungszweigen sind
dabei die versicherten Risiken
— Krankheits-, Pflege- und Unfallrisiken von natürlichen Personen sowie
— im Personenbesitz befindliche Sachwerte.
Kumul- und Großrisiken
Aufgrund der Natur des betriebenen Geschäfts sind einzelne Großrisiken, deren Eintritt den Bestand des Unter-
nehmens gefährden könnte, in dem Portefeuille der Deutschen Familienversicherung nicht vorhanden. Überdies
sind die gezeichneten Risiken geographisch breit gestreut und mindern dadurch mögliche Risikokonzentrationen.
Bereits bei der Entwicklung ihrer Produkte achtet die Deutsche Familienversicherung darauf, Angebote für einen
breiten Kundenkreis zu gestalten, so dass Kumul- und Großrisiken nahezu ausgeschlossen werden können.
Angemessene Kalkulation und Zeichnungspolitik
Die Beitragskalkulation erfolgt grundsätzlich mit anerkannten versicherungsmathematischen Methoden und
enthält ausreichende Sicherheitsmargen. Für jedes versicherte Risiko werden auf dieser Grundlage Annahme-
richtlinien in Kraft gesetzt und deren Befolgung systematisch überwacht, so dass die Gefahr versicherungs-
technischer Verluste begrenzt werden kann.
Die Vollmachten, versicherungstechnische Risiken für die Deutsche Familienversicherung rechtsverbindlich
einzugehen, werden nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilt, die nachweislich über die erforderliche
Fachkunde verfügen. Jedes versicherungstechnische Risiko wird vor seiner Zeichnung einer angemessenen und
umfangreichen Risikoprüfung unterzogen.
Bei allen von der Deutschen Familienversicherung betriebenen Versicherungszweigen ist bedingungsgemäß
das Recht vereinbart, bei einer dauerhaften Änderung der Kalkulationsgrundlage eine Beitragsanpassung
vorzunehmen. Hierdurch wird zusätzlich das Risiko des Eintritts dauerhafter versicherungstechnischer Verluste
begrenzt.
Permanente Risikokontrolle
Die Gesellschaft beobachtet systematisch die wirtschaftlichen, sozialen und gesetzlichen Grundlagen des von
ihr betriebenen Versicherungsgeschäfts. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die der Beitragskalkulation
zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen noch anwendbar sind und ob aufgrund veränderter rechtlicher
Rahmenbedingungen Versicherungsbedingungen anzupassen sind. Soweit bei dieser sorgfältigen Prüfung
der Bedarf an Anpassungen bei der Kalkulation oder den Bedingungswerken erkannt wird, werden solche im
rechtlich zulässigen Rahmen zeitnah vorgenommen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
87
Messung versicherungstechnischer Risiken
Die Messung aller Kategorien des versicherungstechnischen Risikos entspricht den Verfahren, die bei Anwendung
der Vorschriften zu Solvabilität II (Solvency II) anzuwenden sind, und ist mit diesen integriert. Dies betrifft
insbesondere die Berechnung von Stress-Szenarien, das heißt denkbar ungünstige Verläufe bei der Entwicklung
des Geschäfts und der Kapitalanlagen und ihre Auswirkung auf das Ergebnis und mögliche Belastung des
Eigenkapitals.
Dabei wird entsprechend dem von der Gesellschaft gezeichneten Bestand an Versicherungsverträgen wie folgt
vorgegangen:
— Management des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit
Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit wird als Kombination der Kapitalanforderungen für die Unter-
kategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Lebensversicherung, Gesundheit nach Art der Lebensversicherung und
Katastrophenrisiko Gesundheit berechnet.
Die Risikomessung in den Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Leben erfolgt grundsätzlich nach den
in den Kapiteln zum versicherungstechnischen Risiko Nicht-Leben dargestellten Methoden.
Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit beinhaltet bei der Deutschen Familienversicherung neben dem
Kranken- auch das Unfallversicherungsgeschäft.
Für die dem Sterblichkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über eine dauerhafte
Zunahme der Sterblichkeit um 15% abgebildet.
Für die dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über dauerhafte Abnahme
der Sterblichkeit um 20% dargestellt.
Für die dem Stornorisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko jeweils für die Szenarien Storno-
anstieg mit Erhöhung der Stornorate um 50%, Stornorückgang mit einer Reduzierung der Stornoquote um 50%
sowie Massenstorno mit einer Stornierung von 40% der Verträge abgebildet.
Die Messung des Kostenrisikos basiert auf den Stress-Szenarien eines dauerhaften Anstiegs der in der
Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung berücksichtigten Kosten um 10% und einer Erhöhung der
Kosteninflationsrate um einen Prozentpunkt.
Bei dem Krankheitsrisiko wird unterschieden zwischen Kostenersatzversicherung und Einkommens-
ersatzversicherungen.
Das Krankheitsrisiko der Einkommensersatzversicherung wird durch eine Erhöhung der Kopfschäden um 10%
abgebildet.
Das Krankheitsrisiko der Kostenersatzversicherung wird durch eine einmalige Zunahme der Versicherungs-
leistungen um 5% und eine Zunahme der jährlichen medizinischen Inflation um einen Prozentpunkt abgebildet.
Des Weiteren werden ein einmaliger Rückgang der Versicherungsleistungen um 5% und ein Rückgang der
jährlichen medizinischen Inflation um einen Prozentpunkt unterstellt.
Das Katastrophenrisiko Gesundheit wird unterteilt in das Massenunfallrisiko, Unfallkonzentrationsrisiko und
Pandemierisiko.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
88
Konzernabschluss – Konzernanhang
Bei dem Massenunfallrisiko wird ein plötzlicher Schaden unterstellt, bei dem von einem Unfall viele Personen
gleichzeitig betroffen sind.
Das Unfallkonzentrationsrisiko unterstellt, dass unter den von einem Unfall betroffenen Personen sehr viele zu den
Versicherten des Versicherungsunternehmens gehören.
Das Pandemierisiko unterstellt, dass bei einer sich unmittelbar ausbreitenden Pandemie eine hohe Anzahl an
Personen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen bzw. Leistungen aufgrund von Invalidität zu erbringen sind.
— Management des versicherungstechnischen Risikos Nicht-Leben
Die Berechnung der Kapitalanforderungen für das Prämien- und Reserverisiko beruht für alle betriebenen
Versicherungszweige auf Risikofaktoren und Volumenmaßen. Die Risikofaktoren (zum Beispiel die Standard-
abweichung in Prozent des Volumenmaßes) beschreiben die Gefährlichkeit des Risikos. Volumenmaße für das
Prämienrisiko sind die Prämieneinnahmen. Das Volumenmaß für das Reserverisiko sind die Netto-Schaden-
rückstellungen in Form des besten Schätzwerts.
Zur Ermittlung des Risikobedarfes aus einem Katastrophenszenario haben wir lagespezifische und wertspezifische
Risikofaktoren unter Berücksichtigung der in der Standardformel definierten Wahrscheinlichkeiten verwendet.
Der Solvabilitätsbedarf für das Stornorisiko wird auf Basis eines Stress-Szenarios ermittelt, das ein Storno von
40% derjenigen Versicherungsverträge unterstellt, bei denen ein Storno zu einer Erhöhung des besten Schätzwerts
für die Prämienrückstellung führen würde.
— Risikofaktoren
In der Krankenversicherung als wesentlichem Bestandteil des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit
besteht die Gefahr einer erhöhten Leistungsinanspruchnahme aufgrund der Verhaltensweisen von Versicherten
und Leistungserbringern.
Im Rahmen des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts betreibt die Deutsche Familienversicherung
Geschäfte, die die Abdeckung von Katastrophen zum Gegenstand haben. Dabei handelt es sich sowohl um
Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Erdbeben, Sturm oder Überschwemmung, als auch um durch menschliche
Eingriffe verursachte Unglücke. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar.
Es besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintritts besonders großer Einzelschadenereignisse und auch die des
Eintritts besonders vieler, nicht notwendigerweise großer Einzelschadenereignisse. Dadurch kann die tatsächliche
Schadenbelastung aus Höhe und Frequenz von Schäden eines Jahres die erwartete Belastung deutlich
übersteigen.
Ungünstige Schadenverläufe hätten eine Erhöhung der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Versicherungsleistungen zur Folge und könnten sich negativ auf das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung
auswirken.
Die hier dargestellten Grenzwerte für die von uns vorgenommenen Stress-Szenarien entsprechen den Vorgaben
von Solvabilität II (Solvency II). Sie sind als geeignet anzusehen, um extreme – jedoch unwahrscheinliche –
Geschäftsverläufe, die die Eigenmittel belasten können, einzuschätzen und zu beziffern. Bei diesen Rechnungen
wurde in keinem Fall ein Ergebnis festgestellt, das das Eigenkapital der Gesellschaft auch nur annähernd aufzehrt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
89
Risikogerechte Rückversicherung
Die Gesellschaft schließt Rückversicherungsverträge ab, um von ihr eingegangene Risiken mit den folgenden
Zielen weiterzugeben:
— Vermeidung von Schwankungen im versicherungstechnischen Verlauf,
— Begrenzung von Deckungssummen bei Verträgen mit hoher Deckungszusage und
— Verminderung etwaiger verbliebener Konzentrationsrisiken.
Dabei sind die Versicherungsverträge langfristig angelegt. Es werden nur Rückversicherungsverträge mit Gesell-
schaften bester Bonität abgeschlossen.
Produktentwicklung
Bei der Entwicklung neuer Produkte werden gezielt und systematisch die Bedarfe an Versicherung in den
Zielmärkten der Deutschen Familienversicherung analysiert, um sicherzustellen, dass bedarfsgerechte Deckungs-
konzepte von der Gesellschaft angeboten werden. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass der angebotene
Schutz klar strukturiert und vom Versicherungsnehmer gut verstanden werden kann. Dadurch wird das Risiko
gemindert, dass der gegebene Versicherungsschutz nicht der Erwartung und dem Verständnis des Versicherungs-
nehmers entspricht, und in der Folge wird das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen und Imageschäden
gering gehalten.
Krankenzusatzversicherungen
Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz vor finanziellen Belastungen im Krankheitsfall und
bei Pflegebedürftigkeit. Dabei sind die Versicherungsverträge regelmäßig seitens der Gesellschaft nicht kündbar.
Jedoch werden die Beiträge eines Tarifes unter bestimmten Voraussetzungen angepasst. Die Gesellschaft trägt
daher das Risiko einer ungünstigen Entwicklung von versicherten Schäden, Zins, Sterblichkeit, Storno und übrigen
Aufwendungen nur bis zur jeweils nächsten Beitragsanpassung.
Für die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen und Deckungsrückstellungen (Alterungsrückstellungen) werden
Wahrscheinlichkeitstafeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), des Verbandes der
Privaten Krankenversicherer (PKV) und, soweit der Bestand eines Tarifes hierfür eine ausreichende Grundlage
gibt, eigene Tafeln verwendet. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation ausreichende Sicherheitszuschläge
für Schwankungen unterhalb der Schwellenwerte, die Beitragsanpassungen erlauben, einkalkuliert.
Bei Beitragsanpassungen überprüft die Gesellschaft alle Rechnungsgrundlagen und passt die Beiträge den dann
herrschenden Gegebenheiten angemessen an. Dies gilt auch für die Zusammensetzung der jeweiligen Bestände
nach Geschlechtern.
Für die nach Art der Lebensversicherung berechneten Tarife (Pflegezusatzversicherung, stationäre Heilbehandlung,
Krankentagegeld) ist eine ausreichend hohe Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet.
Zinsänderungsrisiko
Änderungen von Zinssätzen können wirtschaftliche und bilanzielle Chancen und Risiken für die Gesellschaft
bergen. Ein wirtschaftliches Zinsänderungsrisiko besteht vor allem in dem von der Gesellschaft nach Art der
Lebensversicherung betriebenen Geschäft, da hier für die Beitragskalkulation ein impliziter Rechnungszins für die
gesamte lebenslange Vertragsdauer eines Versicherungsvertrages zugrunde gelegt wird. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, wenn Beitragsanpassungen vorgenommen werden können, diesen Rechnungszins als Rechnungs-
grundlage der jeweils aktuellen Zins- und Kapitalmarktlage anzupassen. Wegen der derzeit bestehenden Niedrig-
zinsphase ist dieser Rechnungszins bei den Tarifen der Deutschen Familienversicherung angemessen niedrig
bemessen, so dass die Kapitalmarkterträge des hierfür gebildeten Sicherungsvermögens in Verbindung mit einer
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
90
Konzernabschluss – Konzernanhang
auf Vorsicht gegründeten Kapitalanlage ausreichen, um den eingerichteten Rechnungszins zu erwirtschaften.
Außerdem zeigen die im Rahmen von Solvabilität II (Solvency II) durchgeführten Stress-Szenario-Rechnungen,
dass bei keinem berechneten Szenario eine wirtschaftliche Lage für die Gesellschaft entstehen könnte, in der die
vorhandenen Eigenmittel der Gesellschaft auch nur annähernd aufgezehrt würden.
Schaden- und Unfallversicherung
Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz in der Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Tier-
und Unfallversicherung an. Die Versicherungsnehmer der Deutschen Familienversicherung werden damit vor
wirtschaftlichen Schäden aus Beschädigung oder Verlust versicherter Gegenstände geschützt, die durch den
Eintritt definierter Gefahren verursacht werden. In der Haftpflichtversicherung bietet die Gesellschaft Deckung
gegenüber Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter. Die Unfallversicherung leistet bei Personenschäden aus
Unfallereignissen.
Die von der Deutschen Familienversicherung eingegangenen Verträge können jeweils zum Ende einer definierten
Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Der jeweilige Versicherungsnehmer hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Deutsche Familienversicherung außerordentliche Kündigungsrechte.
Prämien- und Beitragsrisiko – die Beitragskalkulation erfolgt nach gründlicher Auswertung der relevanten
statistischen Grundlagen nach anerkannten Methoden der Sachversicherungsmathematik. Hierbei werden stets
ausreichende Reserven einkalkuliert, so dass eine fehlende Ausführlichkeit der Risikobeiträge zur Deckung der
Schäden unwahrscheinlich ist. Somit wird dem Risiko einer Untertarifierung entgegengewirkt. Darüber hinaus
bestehen bei allen Tarifen der Schaden- und Unfallversicherung Anpassungsrechte, wenn die Schadenverläufe die
eingerechneten Sicherheitszuschläge überschreiten.
Reservierungsrisiko – das Reservierungsrisiko besteht darin, dass die Einzel- oder Pauschalrückstellungen für
spätere Schadenzahlungen zu niedrig sind. Deshalb wendet die Deutsche Familienversicherung zum Abschätzen
ihrer Höhe Statistiken der eigenen Schadenerfahrung in Verbindung mit aktuariellen Schätzverfahren an.
Zusätzlich wird das Risiko begrenzt, indem die Abwicklung dieser Rückstellungen ständig beobachtet wird. Die
dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen wieder in die aktuellen Schätzungen ein.
Die Schadenentwicklung aus dem Segment Schaden-Unfallversicherung beeinflusst wesentlich das Ergebnis der
Deutschen Familienversicherung.
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft können gegen unsere Versicherungsnehmer, Vermittler und
Rückversicherer bestehen.
13.3 Klassifizierung von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert
und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapital-
instrument führen. Auch Forderungen gegen natürliche Personen – zum Beispiel aus Hypothekendarlehen –
werden als Finanzinstrumente behandelt.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
91
Gemäß IFRS 7 hat ein Unternehmen seine Finanzinstrumente für die Angaben im Konzernanhang bestimmten
Klassen zuzuordnen. Dabei ist zumindest zu unterscheiden zwischen Finanzinstrumenten, die mit ihren
fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem Restbuchwert bewertet werden, und Finanz-
instrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für Anteile an nicht konsolidierten Tochter-,
Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sind Angaben zu ihren Wertansätzen und Levelinformationen
nach IFRS 13 erforderlich.
Als eigene Klasse von Finanzinstrumenten werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer
Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Sie werden zum Nominalwert bilanziert und unterliegen nur
unwesentlichen Wertschwankungen.
Auch Kreditzusagen stellen eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten dar, für welche die Anforderungen von
IFRS 7, soweit zutreffend, zu erfüllen sind.
Weitere ausführliche Angaben gemäß IFRS 7 zu Risiken und Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und
von Schulden sowie zu ihrem Risikomanagement, zu Sensitivitätsanalysen und zum Kapitalmanagement des
DFV-Konzerns sind im Chancen- und Risikobericht erläutert.
13.4 Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte
IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als Verkaufspreis (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion
zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder
bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden, sind einer Zeitwerthierarchie (Level) gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Zudem sind Level-
informationen auch für beizulegende Zeitwerte anzugeben, die ausschließlich im Anhang präsentiert werden.
Die Zeitwerthierarchie sieht drei Level für die Bewertung vor. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der
ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die
Ermittlung wegen fehlender Markttransaktionen auf der Basis beobachtbarer marktabgeleiteter Daten oder
mittels Bewertungsmodellen erfolgte. Zu jedem Stichtag wird überprüft, ob die Zuordnung zu den Leveln der
Zeitwerthierarchie noch angemessen ist. Sollten sich Veränderungen, zum Beispiel durch inaktive Märkte, ergeben
haben, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, werden entsprechende Umgliederungen zwischen den
Leveln vorgenommen.
Level 1: zum Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für die zu bewertenden Vermögenswerte und Schulden
notierte Preise
Level 2: Verwendung anderer als der in Level 1 definierten notierten Preise, die für den Vermögenswert oder
die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
Level 3: nicht beobachtbare Inputfaktoren, gegebenenfalls Anwendung eines Bewertungsmodells unter
Verwendung nicht beobachtbarer, geschätzter Inputfaktoren
Bewertungstechniken und Inputfaktoren bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte
für Vermögenswerte und Schulden der Level 2 und 3
Die Bewertung der Finanzinstrumente und Kapitalanlagen in diesen Leveln erfolgt überwiegend nach
kapitalwertorientierten oder Multiplikator-Verfahren. Tagesgelder werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
92
Konzernabschluss – Konzernanhang
ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN
NACH LEVELN (2020)
in T€
Level 1
0
Level 2
0
Level 3
Gesamt
0
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Fair Value bewertet)
0
0
129.914
400
130.315
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
(Zu Anschaffungskosten bewertet)
0
0
0
2.250
2.250
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet Finanzinstrumente
Positive Marktwerte gesamt
2.503
0
2.503
132.417
400
0
2.250
135.067
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte
Negative Marktwerte gesamt
0
0
ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN
NACH LEVELN (2019)
in T€
Level 1
0
Level 2
0
Level 3
Gesamt
0
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Fair Value bewertet)
0
0
115.329
4.163
119.492
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
(Zu Anschaffungskosten bewertet)
2.250
2.250
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte
Positive Marktwerte gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
0
115.329
6.413
121.742
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte
Negative Marktwerte gesamt
ÜBERLEITUNG DER IN LEVEL 3 KLASSIFIZIERTEN FINANZAKTIVA
Jederzeit
veräußerbare
Finanz-
Summe
in T€
instrumente
Buchwert (Zeitwert) Stand 1. Januar 2019
Umgliederung (netto) in (+)/ aus (–) Level 3
Buchwert (Zeitwert) Stand 1. Januar2020
Umgliederung (netto) in (+)/ aus (–) Level 3
Buchwert (Zeitwert) Stand 31. Dezember 2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.250,00
2.250,00
2.250,00
2.250,00
Netto-Gewinne (-Verluste) für zum Bilanzstichtag gehaltene Finanzinstrumente,
in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
0,00
0,00
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
93
Für die zu Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinvestitionen entspricht der Zeitwert den Anschaffungskosten.
Im Level 3 wird die 10%-tige Beteiligung an der BCA AG (T€ 2.250) ausgewiesen. Diese Beteiligung wird zu
Anschaffungskosten bewertet. Im Vorjahr war die Beteiligung noch als Level 2 ausgewiesen, da zeitnah vor dem
Abschlussstichtag eine vergleichbare Transaktion durchgeführt wurde und somit der Marktpreis beobachtbar war.
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der Marktwerte der Kapitalanlage in Abhängigkeit von den
Marktzinsen bzw. relevanten Aktienindizes:
ANLAGEKLASSEN
Annahme
Veränderung der Marktwerte
T€
Festverzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere
Aktien
Zinsanstieg um 1ꢀ%
Zinsrückgang um 1ꢀ%
Kursanstieg um 10ꢀ%
Kursrückgang um 10ꢀ%
–5.275
+5.275
+1.744
–1.744
Aktien
Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich am Rundschreiben 11/2011 der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Titel „Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen
einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung“. Die Berechnung erfolgt ohne Optionen auf Renten und
Swaptions.
13.4.1 Kreditqualität des Portfolios
KREDITQUALITÄT DES PORTFOLIOS
in T€
2020
Anteil in %
2019
Anteil in %
Ratingkategorien der verzinslichen Finanzinstrumente –
jederzeit veräußerbar
AAA
14.369
9.100
12,9
8,2
7.159
6.667
6,5
6,1
AA
A
2.850
2,6
8.407
7,7
BBB
62.629
14.365
7.745
56,4
12,9
7,0
84.023
2.054
76,9
1,9
BB und niedriger
Kein Rating
Gesamt
1.015
0,9
111.059
100,0
109.325
100,0
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
94
Konzernabschluss – Konzernanhang
13.4.2 Kreditrisiko
KREDITRISIKO (2020)
Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
Bilanzwert
zum
Davon zum
Abschluss-
stichtag
Davon zum
Abschluss-
stichtag
Weniger als
30 Tage
Zwischen
30 und
Zwischen
60 und
Zwischen
90 und
Zwischen
180 und
Mehr als
360 Tage
31.12.2020
60 Tagen
90 Tagen
180 Tagen
360 Tagen
weder wert-
gemindert
noch
wert-
gemindert
in T€
überfällig
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar
132.564,7
2.502,5
132.564,7
2.502,5
607,2
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet Finanzinstrumente
Forderungen aus dem selbst
abgeschlossenen Geschäft
1.830,5
1.223,3
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
536,3
536,3
Gesamt
137.434,0
136.210,7
1.223,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
KREDITRISIKO (2019)
Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
Bilanzwert
zum
Davon zum
Abschluss-
stichtag
Davon zum
Abschluss-
stichtag
Weniger als
30 Tage
Zwischen
30 und
Zwischen
60 und
Zwischen
90 und
Zwischen
180 und
Mehr als
360 Tage
31.12.2019
60 Tagen
90 Tagen
180 Tagen
360 Tagen
weder wert-
gemindert
noch
wert-
gemindert
in T€
überfällig
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar
121.742,5
Forderungen aus dem selbst
abgeschlossenen Geschäft
1.262,6
35,4
1.227,2
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
3.773,0
3.773,0
Gesamt
126.778,1
3.808,4
1.227,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
13.5 Angaben zur vorübergehenden Befreiung von IFRS 9
Die folgende Tabelle stellt die zukünftig gemäß IFRS 9 zu bilanzierenden aktivischen Finanzinstrumente dar
und unterteilt diese in eine Gruppe, die das Zahlungsstromkriterium für Finanzinstrumente erfüllt, sowie
sonstige Finanzinstrumente. Diese umfassen neben den derzeit ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumenten insbesondere gehaltene Eigenkapitalinstrumente sowie Anteile an Investmentfonds,
die aufgrund ihrer Natur das in IFRS 9 verankerte Zahlungsstromkriterium nicht erfüllen können. Das
Zahlungsstromkriterium wird erfüllt, wenn die Vertragsbedingungen des Finanzinstrumentes zu festgelegten
Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden
Kapitalbestand darstellen (Solely Payments of Principal and Interest – SPPI-Test).
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
95
ZEITWERTANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN IM ANWENDUNGSBEREICH DES IFRS 9
in T€
31.12.2020
108.956,20
23.608,40
31.12.2019
109.724,80
12.017,20
Finanzinstrumente, die das SPPI-Kriterium erfüllen
Jederzeit veräußerbare Finanzinvestitionen
Festverzinsliche Wertpapiere
Alle sonstigen Finanzinstrumente
Jederzeit veräußerbare Finanzinvestitionen
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifizierte Finanzinstrumente
2.502,50
0,00
135.067,10
121.742,00
13.6 Angaben zu Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten
Entsprechende Angaben liegen nicht vor.
13.7 Zinserträge und -aufwendungen, laufende Erträge und Aufwendungen
aus Finanzinstrumenten
ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE
UND AUFWENDUNGEN (2020)
Zinserträge
Laufende
Erträge
Zins-
Laufende
in T€
aufwendungen
Aufwendungen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
1.737
178
32
575
ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE
UND AUFWENDUNGEN (2019)
Zinserträge
Laufende
Erträge
Zins-
Laufende
in T€
aufwendungen
Aufwendungen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
867
34
19
313
13.8 Angaben zum Leasing
ANGABEN ZUM LEASING – DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG ALS LEASINGNEHMER
in T€
2020
685
2019
684
Abschreibungsbetrag
Zinsaufwendungen
19
19
Leasingzahlungen
704
385
703
433
Nicht aktivierte Vermögenswerte
Abflüsse aus Leasingverhältnissen
1.088
1.136
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
96
Konzernabschluss – Konzernanhang
Die Leasingzahlungen für nach IFRS 16 bilanzierte Nutzungsrechte betrugen im Geschäftsjahr T€ 703 (Vorjahr:
T€ 703).
Darüber hinaus sind weitere Leasingaufwendungen i.ꢀH.ꢀv. T€ 385 (Vorjahr: T€ 433) angefallen, die nicht
zu einer Aktivierung eines Nutzungsrechtes geführt haben, da der zugrunde liegende Vermögenswert der
Deutschen Familienversicherung nicht eindeutig zuzurechnen oder zu niedrig ist oder die Laufzeit des
Vertrages unter einem Jahr liegt.
Die aus diesen Verträgen resultierenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Angaben zu Sonstigen finanziellen
Verpflichtungen genannt.
13.9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Sonstige finanzielle Verpflichtungen von T€ 2.893 (Vorjahr T€ 3.979) aufgrund verschiedener
IT-Outsourcing-Verträge mit Laufzeiten teils bis zum 31. Oktober 2023.
13.10 Angaben zu Eventualschulden
Zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2020) bestehen keine Eventualschulden zusätzlich zu den in der Konzernbilanz
erfassten Rückstellungen, über die zu berichten wäre.
13.11 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Personen umfassen Personen in Schlüsselpositionen des DFV-Konzerns und ihre nahen Familien-
angehörigen. Als Personen in Schlüsselpositionen werden Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
verstanden.
VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS
IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
VORSTAND – WERTE 2020
Kurzfristig fällige
Leistungen aus Anlass
der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Gesamt
Leistungen
in T€
Dr. Stefan Knoll
652
0
0
331
0
652
331
418
314
Michael Morgenstern (bis 31.12.2019)
Stephan Schinnenburg
Marcus Wollny
418
314
0
VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS
IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
VORSTAND – WERTE 2019
Kurzfristig fällige
Leistungen aus Anlass
der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Gesamt
Leistungen
in T€
Dr. Stefan Knoll
Michael Morgenstern
Stephan Schinnenburg
Marcus Wollny
605
277
306
256
0
0
0
0
605
277
306
256
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss – Konzernanhang
97
Der Aufsichtsrat bezog T€ 209 (Vorjahr: T€ 209). Es handelt sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen.
Diese Angaben beziehen sich auf die Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates der DFV Deutsche
Familienversicherung AG. Dieser Personenkreis umfasst im Berichtsjahr acht Personen (Vorjahr: neun Personen).
13.12 Honorar des Abschlussprüfers
Zum Abschlussstichtag beläuft sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das
Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 122 (Vorjahr: T€ 90). Es entfällt ausschließlich auf Leistungen
zur Abschlussprüfung.
13.13 Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Berichtsjahresdurchschnitt waren – ohne das über einen Dienstleistungsvertrag in die DFVS Deutsche
Familienversicherung Servicegesellschaft mbH und in die DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebs-
gesellschaft mbH ausgegliederte Personal – rund 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 66)
angestellt. Einschließlich des ausgegliederten Servicepersonals (rund 73 Beschäftigte (Vorjahr: 56)) waren
es im Durchschnitt des Berichtsjahres 150 (Vorjahr: 122) Angestellte.
13.14 Angaben zur Identität der Gesellschaft und zum Konzernabschluss
Die Muttergesellschaft des DFV-Konzerns, die DFV Deutsche Familienversicherung AG, hat ihren Sitz in Frankfurt
am Main und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78012
eingetragen.
13.15 Offenlegung
Der IFRS-Konzernabschluss wurde am 17. März 2021 aufgestellt. Er wird fristgerecht im elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt.
Wir haben die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Unsere Erklärung ist
öffentlich zugänglich unter:
https://ir.deutsche-familienversicherung.de/download/companies/dfv/CorporateGovernance/
Entsprechungserklaerungen_zum_Corporate_Governance_Code_Deutsche_Familienversicherung_AG.pdf.
Für die folgenden in diesen Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen der DFV Deutsche
Familienversicherung AG wird auf eine separate Offenlegung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 HGB verzichtet:
— DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH
— DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbH
— DFVR Deutsche Familienversicherung Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH
— DFV Deutsche Familienversicherung-Krankenversicherung-Vermittlungs-AG
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020
98
Konzernabschluss – Konzernanhang
13.16 Nachtragsbericht
Sonstige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten und
weder in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
13.17 Angabe gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB („Bilanzeid“)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen
Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
DFV Deutsche Familienversicherung
AG
Der Vorstand
Dr. Stefan M. Knoll
Dr. Karsten Paetzmann
Stephan Schinnenburg
Marcus Wollny
Vorsitzender des Vorstandes (CEO)
Mitglied des Vorstandes (CFO)
Mitglied des Vorstandes (CSO)
Mitglied des Vorstandes (COO)
DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020