Konzernabschluss | Zusammengefasster Lagebericht 18
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend weiterentwickelt und basieren auf
historischen Erfahrungswerten und anderen Inputfaktoren, einschließlich Erwartungshaltungen zu zukünftigen
Ereignissen, die den Umständen entsprechend realistisch sind. Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig
überprüft. Schätzungsänderungen werden prospektiv erfasst.
Die Gruppe trifft zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Die daraus
resultierenden rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden definitionsgemäß nur in seltenen Fällen exakt den
tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Nachfolgend werden die Schätzungen und Annahmen beschrieben, deren
Ergebnis in Folgeperioden zu einer wesentlichen Änderung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden
führen kann.
Gewährleistungsrückstellungen
Die Gruppe gewährt ihren Kunden sog. assurance-type warranties, die nach IAS 37 zu bilanzieren sind. Solche
Rücknahmeverpflichtungen bestehen grundsätzlich bei Vorliegen mangelhafter Produkte (falsche Produktlieferung,
Transportschäden, ausgelaufene Vertriebszulassung usw). Daher ist die Gruppe für Produkthaftungsansprüche
gegenüber Dritten haftbar (Gewährleistungsansprüche). Dementsprechend wird eine Rückstellung in der Höhe
angesetzt, die der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Retouren entspricht. Zur Schätzung der Höhe der
Gewährleistungsrückstellung wird die Menge der im Umlauf befindlichen Ware anhand von externen Marktdaten
geschätzt. Das Retourenrisiko bestimmt die Gruppe als Prozentsatz jeder Retourenkategorie, der auf die im Umlauf
befindliche Ware angewandt wird. Die Prozentsätze werden regelmäßig überprüft, um die aktuellen Entwicklungen
abzubilden.
Im Falle von unerwarteten Änderungen des Marktumfelds kann sich die Gewährleistungsrückstellung ändern, da sie
auf den von der Gruppe getroffenen Schätzungen und Annahmen basiert. In die Schätzungen fließen der aktuelle
Wissensstand und Erwartungen des Managements ein.
Rückerstattungsverbindlichkeiten
Die Gruppe gewährt ihren Kunden ein Rückgaberecht, welches gem. IFRS 15 als Verkauf an Kunden mit
Rückgabeoption bilanziert wird. Einige dieser Rückgaberechte resultieren aus neu in den Markt eingeführten
Produkten, welche innerhalb der vertraglichen Frist retourniert werden können. Auch können Änderungen des
regulatorischen Umfelds sowie Änderungen der Wettbewerbs- und Marktsituation dazu führen, dass Kunden von
ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen. Für diese Fälle ist eine Verbindlichkeit für die bereits erhaltene Zahlung für
einige oder alle Produkte anzusetzen, die die Gruppe erwartungsgemäß an die Kunden rückerstatten muss. Zur
Schätzung der Höhe der Rückerstattungsverbindlichkeit wird die Menge der im Umlauf befindlichen Ware anhand
von externen Marktdaten geschätzt. Das Retourenrisiko bestimmt die Gruppe als Prozentsatz jeder
Retourenkategorie, der auf die im Markt verfügbare Ware angewandt wird. Die Prozentsätze werden regelmäßig
überprüft, um die aktuellen Entwicklungen, beispielsweise im regulatorischen Umfeld oder der
Wettbewerbssituation abzubilden.
Mit der Markteinführung neuer Produkte ist grundsätzlich ein erhöhtes Retourenrisiko („Launch-Risiko“) verbunden.
Dieses erhöhte Retourenrisiko wird produktspezifisch bei der Bildung der Positionen Gewährleistungsrückstellung
und Rückerstattungsverbindlichkeit berücksichtigt. Grundsätzlich beruht die Berechnung des Launch-Risikos auf
Vergangenheitswerten, die auf Basis von überwiegend erfolgreichen Produkteinführungen abgeleitet sind. Da sich
im zweiten Halbjahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie ein Großteil der Produktneueinführungen nicht wie
geplant entwickelte, hat die Gruppe die Ermessensentscheidung getroffen, das der Ermittlung der
Rückerstattungsverbindlichkeit zugrunde liegende Launch-Risiko deutlich höher als im Vorjahr zu bewerten.
Im Falle von unerwarteten Änderungen des Marktumfelds kann sich die Einschätzung zur Rückerstattungspflicht
ändern, da sie auf den von der Gruppe getroffenen Schätzungen und Annahmen basiert. In die Schätzungen fließen
der aktuelle Wissensstand und Erwartungen des Managements ein.
Immaterielle Vermögenswerte
Die Gruppe erfasst immaterielle Vermögenswerte für die Kosten von Arzneimitteln, die sich im Zulassungsprozess
befinden. Zur Bestimmung der Ansatzkriterien nach IAS 38 sind Ermessensentscheidungen zur Wahrscheinlichkeit
einer erfolgreichen Zulassung notwendig. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft, um neue Erkenntnisse
abzubilden, die auch einen Einfluss auf bereits angesetzte Entwicklungs- und Zulassungsverfahren haben können.